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Jahresfinanzbericht 2024
2
Mehr Inhalte
Weiterführende Videos und
Informationen über das Geschäftsjahr
2024 erhalten Sie online auf
geschaeftsbericht.vig/2024
Eine Auswahl der zusätzlichen Inhalte:
• Video mit dem CEO Hartwig Löger
• Erklärvideos zu „Wer ist die VIG?“,
dem „Strategieprogramm VIG 25“
sowie dem „VIG-Nachhaltigkeits-
programm“
• Weitere Highlights aus dem
Geschäftsjahr 2024
Alle Publikationen der VIG Holding
finden Sie auf group.vig/berichte
KONZERNLAGEBERICHT 2024
Struktur und Organisation
Segmentierung und Konsolidierungskreis
Änderungen bei der Erstellung des Konzernlageberichts
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Wirtschaftliches Umfeld
Rechtliches Umfeld
Geschäftsverlauf und finanzielle Leistungs indikatoren
des Konzerns
Zweigniederlassungen
Geschäftsverlauf und finanzielle Leistungsindikatoren
nach berichtspflichtigen Segmenten
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
Allgemeine Informationen
Umweltinformationen
Sozialinformationen
Governance-Informationen
Weitere verpflichtende Angaben
Forschung und Entwicklung
Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Anteile
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte und damit
verbundene Vereinbarungen
Corporate Governance
Angaben zur Auslagerung
Voraussichtliche Entwicklung und Risiken des Konzerns
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Voraussichtliche Entwicklung – Ausblick 2024
5
6
6
6
6
6
7
8
12
12
21
22
61
93
108
115
115
115
115
117
117
117
118
118
118
KONZERNABSCHLUSS 2024
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzernbilanz
Konzerneigenkapitalüberleitung
Konzernkapitalflussrechnung
Konzernanhang
Allgemeine Informationen und
Grundsätze der Rechnungslegung
Segmentberichterstattung
Erörterung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage
Weitere Angaben
Risikostrategie und Risikomanagement
123
124
125
126
128
128
133
138
198
261
279
293
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Corporate Governance-Bericht
Bericht des Aufsichtsrats
Erklärung des Vorstands
Bestätigungsvermerk
Zusicherungsvermerk
297
298
304
121
122
122
Hauptabschlussbestandteile
Allgemein
6
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
3
Nachhaltigkeitserklärung
nach CSRD und ESRS
Erstmals veröffentlicht die VIG eine
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
(Nachhaltigkeitserklärung) auf Grundlage
der Corporate Sus tainability Reporting
Directive (CSRD) und der European
Sustainability Reporting Standards
(ESRS). Sie-finden die Erklärung
ab Seite 21.
Lagebericht zum Jahresabschluss
324
309
LAGEBERICHT
ZUM JAHRESABSCHLUSS NACH UGB
Untenehmensprofil
Lagebericht 2024
312
312
316
322
323
323
310
Geschäftsverlauf der VIG Holding
Risikobericht
Internes Kontroll- und Risikomanagement-
System im Rechnungslegungsprozess
Angaben gemäß § 243a und
§ 243 Abs. 3 Z3 UGB
Angaben zur Auslagerung gemäß
§ 156 Abs. 1 Z1 in Verbindung mit § 109 VAG
Ausblick
Jahresabschluss
JAHRESABSCHLUSS NACH UGB
Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk
Erklärung des Vorstands
Bericht des Aufsichtsrats
327
328
328
330
332
348
349
354
355
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang 2024
Gewinnverwendungsvorschlag
SERVICEANGABEN
Abkürzungsverzeichnise
Hinweise - Anschrift
359
360
362
Service
4
Jahresfinanzbericht 2024
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lageb
ericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzern-
lagebericht
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
5
6
Jahresfinanzbericht 2024
Allgemeines
STRUKTUR UND ORGANISATION
Die VIG-Versicherungsgruppe ist in den meisten ihrer Märkte
mit mehr als einer Gesellschaft bzw. Marke präsent. Die Gesell-
schaften in einem Land adressieren durch ihren individuellen
Marktauftritt verschiedene Zielgruppen. Dementsprechend
unterscheiden sich die Produktportfolios in ihrer Ausgestaltung.
Die Anwendung der Mehrmarkenstrategie bedeutet jedoch
nicht, dass Synergiepotenziale ungenutzt bleiben. Der wirt-
schaftliche Einsatz von Ressourcen und die Effizienz der
Strukturen werden regelmäßig überprüft. In vielen Ländern
werden bereits erfolgreich unternehmensübergreifende Back-
offices zur gemeinsamen Erledigung von Verwaltungsaufga-
ben genutzt. Fusionen von Versicherungsgesellschaften wer-
den dann in Erwägung gezogen, wenn die dadurch zusätzlich
erzielten Synergieeffekte stärker sind als die Vorteile eines
eigenen Marktauftritts. Um eine einheitliche Steuerung sicher-
zustellen, gibt es auf Vorstandsebene klar definierte Länder-
verantwortungen. Im Rahmen des Strategieprogramms VIG
25 wurde die Länderverantwortung der Vorstände der VIG
Holding neu geordnet und zur effektiven Umsetzung neben
dem CEO (Chief Executive Officer) und der CFRO (Chief
Financial and Risk Officer) auch ein CTO (Chief Technical Offi-
cer), ein COO (Chief Operations Officer) sowie ein CIO (Chief
Innovation Officer) auf Vorstandsebene etabliert.
Zur besseren Lesbarkeit sind die Firmennamen im gesam-
ten Bericht abgekürzt. Ab Seite 360 befindet sich eine Liste
mit den vollständigen Firmenwortlauten. Um Doppelanga-
ben zu vermeiden, wird in der Folge auf geeignete Angaben
im Konzernanhang verwiesen. Die Entwicklung der wesent-
lichen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
wird sowohl in der Segmentberichterstattung als auch im
Anhang dargestellt. Die weiteren Angaben im Lagebericht
sollen diese Daten in der Folge näher erläutern.
SEGMENTIERUNG UND KONSOLIDIERUNGSKREIS
Die über 50 Versicherungsgesellschaften und Pensionskas-
sen der Vienna Insurance Group sind den berichtspflichti-
gen Segmenten Österreich, Tschechische Republik, Polen,
Erweiterte CEE, Spezialmärkte und Gruppenfunktionen zuge-
ordnet. Diese sechs Segmente werden in der Segmentbe-
richterstattung des Konzernlageberichts ab Seite 12 erläutert.
Das Segment Erweiterte CEE beinhaltet die Länder Albanien
inkl. Kosovo, Baltikum, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,
Kroatien, Moldau, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien,
Slowakei, Ukraine und Ungarn. Das Segment Spezial-
märkte setzt sich aus den vier Ländern Deutschland,
Georgien, Liechtenstein und Türkei zusammen. Nähere
Informationen zum Konsolidierungskreis sowie zur Konsoli-
dierungsmethodik sind im Konzernanhang unter Punkt „21.
Verbundene Unternehmen und Beteiligungen“ auf Seite
210 sowie unter Punkt „24.2. Unternehmenszusammen-
schlüsse“ auf Seite 226 zu finden. Details zu den Verände-
rungen des Konsolidierungskreises können dem Anhang
unter Punkt „20. Unternehmenszusammenschlüsse“ ab
Seite 209 entnommen werden.
ÄNDERUNGEN BEI DER ERSTELLUNG DES
KONZERNLAGEBERICHTS
ERSTMALIGE ANWENDUNG DER CSRD UND ESRS
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeits-
erklärung) wurde erstmals auf Grundlage der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie
2022/2464) berichtet. Alle Nachhaltigkeitsbelange, die auch
die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen der CSRD wider-
spiegeln, sind dabei gemäß NaDiVeG bzw. § 267a Unter-
nehmensgesetzbuch (UGB) umfasst. Gesellschaften, die
aufgrund der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstat-
tung die Konzernbefreiung in Anspruch nehmen, sind in der
Nachhaltigkeitserklärung in BP-1 „Allgemeine Grundlagen
für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Er-
klärung“ angeführt. Detaillierte Informationen sind im Kapitel
„Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“ ab Seite 21 des
Konzernlageberichts zu finden.
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Die Eurozone hat das Jahr 2024 mit einem berichteten realen
BIP-Wachstum von 0,8 % beschlossen. Der private und der
öffentliche Konsum erwiesen sich, wenn auch teilweise
schwach, als Wachstumsstützen, wohingegen die rück-
läufigen Exporte den Erholungsprozess bremsten. Die wirt-
schaftliche Entwicklung war regional unterschiedlich. Wäh-
rend sich etwa Spanien oder Frankreich als Träger dieses
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
7
Wachstums erwiesen, enttäuschte Deutschland mit einer
fortgesetzten Stagnation, belastet von einer anhaltenden
Schwäche der globalen Industriekonjunktur. Österreich hat
ebenfalls ein Schrumpfen des realen BIP um 1,2 % berichtet,
während die Analyst:innen der Erste Group das berichtete
reale BIP-Wachstum für die Region Zentral- und Osteuropa
mit 2,0 % für das Jahr 2024 zusammenfassen.
Die Inflation in der Eurozone lag im Jahr 2024 bei 2,4 % und
hat sich damit im Jahresvergleich mehr als halbiert. Der
disinflationäre Prozess veranlasste die Europäische Zentral-
bank (EZB), ihren Einlagesatz in ihrem letzten Schritt im
Februar 2025 auf 2,5 % zu senken.
Der Arbeitsmarkt in der Eurozone blieb stark und die
Arbeitslosenquoten niedrig. Der Arbeitsmarkt in Zentral- und
Osteuropa entwickelte sich stabil. Grundsätzlich robust prä-
sentierte sich auch der österreichische Arbeitsmarkt, wenn-
gleich die Zahl der offenen Stellen zurückging und die Ar-
beitslosenquote leicht anstieg.
RECHTLICHES UMFELD
SUSTAINABLE FINANCE
Unter dem Titel „Europäischer Grüner Deal“ wurden in den
vergangenen Jahren umfassende europäische Gesetzge-
bungsinitiativen zum Abschluss gebracht. Im Berichtsjahr
stand für die VIG die erstmalige Anwendung der „EU-Nach-
haltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie“ (Corporate Sustain-
ability Reporting Directive, CSRD) und der damit verbunde-
nen verpflichtenden europäischen Nachhaltigkeitsbericht-
erstattungsstandards (European Sustainability Reporting
Standards, ESRS) im Einklang mit den aktuell geltenden
Bestimmungen des NaDiVeG im Vordergrund. Um die
Gruppengesellschaften außerhalb Österreichs von der
Berichterstattung auf Ebene des einzelnen Unternehmens
zu befreien, hat sich die VIG entschlossen, die neuen
Vorgaben trotz fehlender nationaler Umsetzung in Österreich
auf konsolidierter Basis anzuwenden. Die Implementierung
erforderte umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen sowohl
auf Holdingebene als auch auf Ebene der Gruppengesell-
schaften. Die erste gruppenweite konsolidierte Nachhaltig-
keitserklärung, die gemäß diesen neuen Vorgaben erstellt
wurde, findet sich im Kapitel „Konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung“ des Konzernlageberichts ab Seite 21.
Darüber hinaus ist am 25. Juli 2024 die Richtlinie über die
Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nach-
haltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive,
CSDDD) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die
Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen
und die ersten Unternehmen – dazu zählt auch die VIG –
müssen diese ab Juli 2027 anwenden. Die Richtlinie verlangt
von Unternehmen, dass sie ihre eigenen Tätigkeiten sowie die
ihrer Tochtergesellschaften und Geschäftspartner:innen in
ihrer „Aktivitätskette“ mit der gebotenen Sorgfalt auf Umwelt-
und Menschenrechtsfragen prüfen. Im Unterschied zur Real-
wirtschaft beschränkt sich die Verpflichtung von Finanz-
unternehmen vorerst auf den vorgelagerten Teil der Aktivitäts-
kette (sog. „Upstream-Aktivitäten“). Weiters werden Unter-
nehmen dazu verpflichtet, einen Übergangsplan zu erstellen,
welcher eine Strategie enthält, wie das Unternehmen zur
Erreichung des 1,5°C-Ziels beiträgt.
Im Herbst 2024 konkretisierte die Europäische Kommission
einen schon früher angekündigten Bürokratieabbau in der
Form einer Reduktion der Unternehmensberichterstattung
um 25 %. Diese Initiative soll aus mehreren sogenannten
„Omnibus-Paketen“ bestehen, wovon das erste im Februar
2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen
wurde und Änderungen der EU-Taxonomie-Verordnung,
CSRD und CSDDD beinhaltet. Die finale Ausgestaltung
dieses ersten „Omnibus-Pakets“ obliegt dem europäischen
Gesetzgeber. Die Vorschläge der Europäischen Kommis-
sion beinhalten sowohl Änderungen bereits anzuwenden-
der als auch zukünftiger Vorgaben. Beispielsweise sollen
die derzeit bereits verpflichtenden Reportingtemplates für
die Taxonomie-KPIs sowie die Nachhaltigkeitsreporting-
standards (ESRS Set 1) verkürzt und vereinfacht werden.
Zukünftige zusätzliche bürokratische Belastungen wie die
sektorspezifischen Nachhaltigkeitsreportingstandards (ESRS
Set 2) und eine potenzielle Erweiterung der Sorgfaltspflichten
auf Kundenbeziehungen von Finanzunternehmen (CSDDD)
sollen entfallen. Die ebenfalls vorgeschlagenen Einschrän-
kungen der Anwendungskreise (Taxonomie-VO, CSRD) bie-
ten keinen Vorteil für die weiterhin verpflichtete VIG, aller-
dings einen indirekten Nachteil. Da deutlich weniger Unter-
nehmen aus der Wertschöpfungskette berichten müssten,
könnte sich die Datenlage verschlechtern. Die endgültigen
Auswirkungen auf die VIG können jedoch erst nach Ab-
schluss des europäischen Gesetzgebungsverfahrens ana-
lysiert werden.
8
Jahresfinanzbericht 2024
DIGITALE RESILIENZ
Die Regulierung der digitalen Sicherheit des Finanzsektors
lag im Berichtszeitraum auf europäischer Ebene weiterhin im
Fokus. Seit 17. Jänner 2025 ist die Verordnung über die
Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (Digital
Operational Resilience Act – DORA) auf europäische Finanz-
unternehmen anwendbar und verpflichtet diese unter ande-
rem, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen,
um Cyberangriffe und andere Risiken im Bereich der Infor-
mations- und Kommunikationstechnologien (IKT-Risiken) zu
mitigieren. Wesentliche Details zu den Bestimmungen in
DORA werden auf Level 2 festgelegt. Diese Level-2-Maß-
nahmen wurden von den ESAs (EIOPA, EBA und ESMA) im
Laufe des Jahres 2024 in einem gemeinsamen Ausschuss
entwickelt. Mit der Annahme durch die Europäische Kom-
mission und der anschließenden Veröffentlichung im Amts-
blatt der Europäischen Union werden diese rechtsverbindlich.
INTERNATIONALE SANKTIONEN
Nach den signifikanten Änderungen des internationalen
Sanktionsumfelds in Bezug auf Dynamik, Komplexität und
Umfang infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine im
Jahr 2022 haben auch im Berichtsjahr mehrere Länder und
Organisationen, allen voran die Europäische Union, die
Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte König-
reich Großbritannien und Nordirland, weitere umfassende
Sanktionen gegen Russland und Belarus verhängt bzw. be-
reits bestehende Sanktionen ausgeweitet. Die Restriktionen
reichen von (Investitions-)Beschränkungen für bestimmte
Wirtschaftssektoren über Güterembargos, vollständige
Handelsembargos für bestimmte Regionen bis zur signi-
fikanten Ausdehnung der Anzahl an Personen und Unter-
nehmen, die auf Sanktionslisten gesetzt wurden und mit
denen daher Geschäftsbeziehungen untersagt sind. Wie
bereits im Vorjahr gingen die Europäische Union, die Verei-
nigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland im Berichtsjahr neuerlich
verstärkt gegen Sanktionsumgehungen vor. Vor diesem
Hintergrund wurden 2024 zahlreiche Personen und Unter-
nehmen sanktioniert, die außerhalb von Russland und
Belarus ansässig sind. Das betrifft auch Personen mit Na-
tionalitäten von EU-Ländern bzw. Unternehmen mit Sitz in
der EU. Auch der Iran stand im Jahr 2024 neuerlich im Fo-
kus von Sanktionierungen, insbesondere durch die Euro-
päische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Hintergrund dafür waren nicht zuletzt die Angriffe auf Israel
und die fortgesetzte militärische Unterstützung Russlands.
Es wurden im Jahr 2025 bereits weitere restriktive Maß-
nahmen aufgrund der andauernden Konflikte, insbesondere
in Zusammenhang mit Russland und im Nahen Osten,
beschlossen.
GESCHÄFTSVERLAUF UND FINANZIELLE
LEISTUNGSINDIKATOREN DES KONZERNS
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren, welche
die Grundlage für die Bewertung des Geschäftsverlaufes
bilden, werden im Anschluss dargestellt. Sämtliche Anga-
ben beruhen auf IFRS-Zahlen. Marktdaten beziehen sich
mangels Datenverfügbarkeit auf die Verrechneten Prämien
in der jeweils angeführten Periode.
Verrechnete Prämien
Weitere Details zu der verrechneten Prämie sind im
Konzernanhang unter Punkt „1.7. Konzentrationsrisiko“ auf
Seite 167 enthalten.
Die VIG-Versicherungsgruppe erzielte im Jahr 2024 ver-
rechnete Prämien in Höhe von EUR 15.226,3 Mio. und da-
mit ein Plus von 10,5 % im Vergleich zum Vorjahr (2023:
EUR 13.784,0 Mio.).
Mit zweistelligen Wachstumsraten im Vorjahresvergleich
sind die verrechneten Prämien in den Segmenten Erweiter-
te CEE (+10,5 %) und Spezialmärkte (+59,4 %) besonders
stark gewachsen. Von den Ländern im Segment Erweiterte
CEE zeigten vor allem Rumänien (+16,3 %), das Baltikum
(+10,4 %), die Slowakei (+7,4 %) und Bulgarien (+14,8 %)
eine dynamische Prämienentwicklung. Im Segment Spezial-
märkte verzeichnete insbesondere die Türkei (+96,7 %) ein
starkes Prämienwachstum.
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versiche-
rungsverträge
Weitere Details zu den versicherungstechnischen Erträgen
ausgestellter Versicherungsverträge, in weiterer Folge kurz
„Versicherungstechnische Erträge“ genannt, sind im Kon-
zernanhang im Kapitel „1.3. Ausgestellte Versicherungsver-
träge“ ab Seite 142 enthalten.
Die versicherungstechnischen Erträge beliefen sich im Jahr
2024 auf EUR 12.138,5 Mio. (2023: EUR 10.921,8 Mio.),
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
9
wobei alle Segmente Zuwächse aufweisen. Der Anstieg um
11,1 % im Vergleich zum Vorjahr resultiert vorrangig aus dem
Wachstum in der Schaden- und Unfallversicherung (bilanziert
nach Premium Allocation Approach) in den Segmenten Erwei-
terte CEE und Spezialmärkte.
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter
Versicherungsverträge
Weitere Details zu den versicherungstechnischen Aufwen-
dungen ausgestellter Versicherungsverträge, im Folgenden
kurz „Versicherungstechnische Aufwendungen“ genannt,
sind im Konzernanhang im Kapitel „1.3. Ausgestellte Versi-
cherungsverträge“ ab Seite 142 enthalten.
Die versicherungstechnischen Aufwendungen betrugen 2024
EUR 10.656,8 Mio. (2023: EUR 9.265,3 Mio.). Die Erhöhung
um 15,0 % im Vergleich zum Vorjahr ist vorwiegend auf das
deutlich gestiegene Geschäftsvolumen sowie die Zunahme
von Unwetterschäden und Naturkatastrophen zurückzuführen.
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen
Rückversicherungsverträgen
Weitere Details zu dem versicherungstechnischen Ergebnis
aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen sind im Kon-
zernanhang unter Punkt „1.4. Gehaltene Rückversiche-
rungsverträge“ ab Seite 154 enthalten.
Das versicherungstechnische Ergebnis aus gehaltenen
Rückversicherungsverträgen ergab im Jahr 2024 einen
Verlust in Höhe von EUR 295,3 Mio. (2023: Verlust in Höhe
von EUR 448,4 Mio.). Das verbesserte Rückversicherungs-
ergebnis resultiert vorrangig aus der höheren Übernahme
von Unwetterschäden.
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
Details zum Kapitalveranlagungsergebnis sind im Konzern-
anhang unter Punkt „9. Details zur Konzerngewinn- und
-verlustrechnung“ ab Seite 188 enthalten.
Das Gesamtkapitalveranlagungsergebnis setzt sich zusam-
men aus den Posten Kapitalveranlagungsergebnis, Erträge
und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien, Versicherungstechnisches Finanzergebnis so-
wie Ergebnis von assoziierten Unternehmen. Die beiden
wesentlichsten Positionen sind das Kapitalveranlagungser-
gebnis, in dem die Ergebnisse der nach IFRS 9 bewerteten
Vermögensgegenstände ausgewiesen werden, und das
versicherungstechnische Finanzergebnis, in dem vorrangig
der Verzinsungseffekt der versicherungstechnischen Ver-
bindlichkeiten und Vermögenswerte beziehungsweise der
gesamte Finanzierungseffekt des Variable Fee Approachs
gezeigt wird. Das Gesamtkapitalveranlagungsergebnis stieg
2024 auf EUR 435,6 Mio. (2023: EUR 284,3 Mio.). Der
signifikante Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist vorrangig
auf höhere Zinserträge aus dem Anleihenportfolio zurückzu-
führen, die durch die allgemeine Entwicklung der Markt-
zinsen begünstigt wurden. Diese Verbesserung schlägt sich
nicht in einer höheren Zuweisung zu den Verträgen mit
direkter Überschussbeteiligung im Variable Fee Approach
Portfolio nieder, da das Portfolio der zugrundeliegenden
Referenzwerte einen deutlichen Rückgang der nicht reali-
sierten Gewinne aufweist.
KONZERN-KURZ-GUV
2024
2023
∆ in %
∆ absolut
in EUR Mio.
Versicherungstechnisches
Ergebnis 1.186,4
1.208,1
-1,8 %
-21,7
Versicherungstechnische
Erträge ausgestellter
Versicherungsverträge 12.138,5
10.921,8
11,1 %
1.216,7
Versicherungstechnische
Aufwendungen ausgestellter
Versicherungsverträge -10.656,8
-9.265,3
15,0 %
-1.391,5
Versicherungstechnisches
Ergebnis aus gehaltenen
Rückversicherungsverträgen -295,3
-448,4
-34,1 %
153,1
Gesamtkapitalveranlagungser-
gebnis 435,6
284,3
53,3 %
151,4
Kapitalveranlagungsergebnis 1.884,0
1.893,1
-0,5 %
-9,0
Erträge und Aufwendungen
von Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien 60,6
31,8
90,4 %
28,8
Versicherungstechnisches
Finanzergebnis
-1.536,0
-1.657,1
-7,3 %
121,1
Ergebnis von assoziierten
Unternehmen 27,0
16,5
64,0 %
10,5
Finanzierungsergebnis -78,8
-98,5
-20,0 %
19,7
Andere Erträge und
Aufwendungen -545,0
-517,9
5,2 %
-27,1
Operatives Gruppenergebnis 998,2
876,0
14,0 %
122,2
Anpassungen* -116,4
-103,3
> 100 %
-13,1
Ergebnis vor Steuern 881,8
772,7
14,1 %
109,1
Steuern -214,9
-196,4
9,4 %
-18,5
Periodenergebnis 666,9
576,2
15,7 %
90,6
Nicht beherrschende Anteile am
Periodenergebnis 21,6
17,3
25,2 %
4,3
Periodenergebnis nach Nicht
beherrschende Anteile
645,3
559,0
15,4 %
86,3
Ergebnis je Aktie (in EUR) 4,98
4,31
15,6 %
0,7
*Der Wert beinhaltet Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie (Rückführung von)
Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte.
Jahresfinanzbericht 2024
Ergebnis vor Steuern
Das Konzernergebnis vor Steuern erhöhte sich 2024 auf
EUR 881,8 Mio. (2023: EUR 772,7 Mio.). Der Anstieg um
14,1 % stammt vorwiegend aus dem deutlich gestiegenen
Ergebnis in den Segmenten Polen, Erweiterte CEE, Spezial-
märkte und Gruppenfunktionen.
Das Ergebnis vor Steuern bereinigt um Anpassungen in Höhe
von EUR 116,4 Mio. (2023: EUR 103,3 Mio.), die 2024 im We-
sentlichen aus Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmen-
werten in Ungarn stammen, ergab ein operatives Gruppener-
gebnis im Jahr 2024 von EUR 998,2 Mio. Dieses liegt um
14,0 % über dem Wert des Vorjahres (2023: EUR 876,0 Mio.).
Gesamtkapitalveranlagungsportfolio
Weitere Details zu Finanzinstrumenten sind im Konzern-
anhang unter Punkt „2. Finanzielle Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten sowie andere nach IFRS 9 bewertete
Bilanzposten“ ab Seite 171 enthalten.
SPLIT DER IM EIGENEN RISIKO GEHALTENEN KAPITALANLAGEN
2024
Das Gesamtkapitalveranlagungsportfolio betrug zum Stichtag
31. Dezember 2024 EUR 44.568,3 Mio. (31. Dezember 2023:
EUR 42.586,1 Mio.). Der Anstieg von 4,7 % im Vergleich zum
Vorjahr ist vorrangig auf gestiegene Marktwerte der zum
Zeitwert bewerteten Investments zurückzuführen. Die Finanz-
instrumente der fonds- und indexgebundenen Lebensversi-
cherung erhöhten sich ebenfalls aufgrund der positiven
Marktwertentwicklung um 10,2 % von EUR 7.768,3 Mio. im
Jahr 2023 auf EUR 8.558,4 Mio. im Jahr 2024.
Als „Risikobehaftetes Portfolio“ sind Zahlungsmittel und Zah-
lungsmitteläquivalente, finanzielle Vermögenswerte, Investitio-
nen in Beteiligungsunternehmen, als Finanzinvestition ge-
haltene Immobilien sowie selbstgenutzte Immobilien zusam-
mengefasst. Es beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf
EUR 36.476,8 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 35.288,7 Mio.)
und entspricht dem Gesamtkapitalveranlagungsportfolio ab-
züglich der Finanzinstrumente der fonds- und indexgebun-
denen Lebensversicherung zuzüglich selbstgenutzter Immo-
bilien. Als selbstgenutzte Immobilien wurde per 31. Dezember
2024 ein Wert in Höhe von EUR 466,8 Mio. ausgewiesen
(31. Dezember 2023: EUR 471,0 Mio.).
Konzerneigenkapital
Weitere Details zum Konzerneigenkapitel sind im Konzern-
anhang ab Seite 189 enthalten.
Das Konzerneigenkapital erhöhte sich im Jahr 2024 um 8,0 %
auf EUR 6.513,3 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 6.029,7 Mio.).
Diese Entwicklung ist vorrangig auf die thesaurierten Gewin-
ne sowie die positive Entwicklung der direkt im Eigenkapital
erfassten nicht realisierten Gewinne und Verluste zurück-
zuführen. Das den Anteilseigner:innen zurechenbare Eigen-
kapital belief sich 2024 auf EUR 6.367,1 Mio. (2023:
EUR 5.892,3 Mio.).
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
Weitere Details zu den Verbindlichkeiten aus ausgestellten
Versicherungsverträgen sind im Konzernanhang unter
Punkt „1.3. Ausgestellte Versicherungsverträge“ ab Seite
142 enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsver-
trägen betrugen EUR 39.598,1 Mio. zum Stichtag 31. De-
zember 2024 (31. Dezember 2023: EUR 37.804,1 Mio.).
Das entspricht einem Anstieg in Höhe von 4,7 % im Ver-
gleich zum Vorjahr, der im Wesentlichen auf das gestiegene
Geschäftsvolumen PAA-bilanzierter Produktlinien – insbe-
sondere in der Schaden- und Unfallversicherung – sowie
auf die positive Marktwertentwicklung der zugrundeliegen-
den Referenzwerte im Variable Fee Approach – insbe-
sondere bei den Produktlinien der langfristigen Lebens- und
Krankenversicherung – zurückzuführen ist.
Cash flow
Der Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesser-
te sich im Jahr 2024 vorrangig aufgrund des gestiegenen Ge-
schäftsvolumens auf EUR 346,0 Mio. (2023: EUR -139,3 Mio.).
Der Cash flow aus der Investitionstätigkeit lag 2024 bei
Immobilien 9,8%
(9,8%)
Ausleihungen 1,8%
(2,1%)
Sonstige 10,1%
(8,1%)
Aktien 3,2% (3,4%)
Anleihen 73,8%
(74,9%)
Beteiligungen 1,3%
(1,7%)
angepasste Werte für 2023 in Klammer
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
EUR 257,7 Mio. (2023: EUR 489,8 Mio.). Aus der Finanzie-
rungstätigkeit ergab sich im Jahr 2024 ein Cash flow von
EUR -409,6 Mio. (2023: EUR -1.100,7 Mio.). Die Verände-
rung des Cash flow aus Finanzierungstätigkeiten resultiert
vor allem aus dem Rückkauf nachrangiger Anleihen (aus-
gewiesen im Bilanzposten Nachrangige Verbindlichkeiten)
im Vorjahr. Am Ende des Jahres 2024 standen die Zah-
lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Konzerns bei
EUR 1.748,1 Mio. (2023: EUR 1.558,1 Mio.). Insgesamt be-
liefen sich die erhaltenen Zinsen und Dividenden im Jahr 2024
auf EUR 1.018,1 Mio. (2023: EUR 899,3 Mio.).
Ergebnis je Aktie
Beim Ergebnis je Aktie handelt es sich um eine Kennzahl,
die das Periodenergebnis (abzüglich nicht beherrschender
Anteile) der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf be-
findlichen Aktien gegenüberstellt. Die Anzahl der Aktien ist
im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Im Jahr 2024 lag das Ergebnis je Aktie bei EUR 4,98 (2023:
EUR 4,31). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr beträgt
somit 15,6 % und spiegelt die positive Geschäftsentwick-
lung wider.
Operativer Return on Equity (Operativer RoE)
Die Kennzahl Operativer Return on Equity zeigt die ope-
rative Profitabilität der Versicherungsgruppe. Zur Berech-
nung dieser Kennzahl wird das Operative Gruppenergeb-
nis ins Verhältnis zum durchschnittlichen Eigenkapital ab-
züglich im Eigenkapital erfasste „Nicht realisierte Gewinne
und Verluste“ gesetzt.
Der Konzern erzielte zum 31. Dezember 2024 einen Operati-
ven Return on Equity von 16,4 % (31. Dezember 2023: 15,1 %).
Operativer Return on Equity 31.12.2024
31.12.2023
31.12.2022
angepasst
in EUR Mio.
Eigenkapital 6.513,3
6.029,7
5.713,9
Im Eigenkapital erfasste nicht
realisierte Gewinne und
Verluste* -195,7
-159,3
52,3
Angepasstes Eigenkapital 6.317,6
5.870,4
5.766,2
Durchschnittliches angepasstes
Eigenkapital
6.094,0
5.818,3
Operatives Gruppenergebnis 998,2
876,0
Operativer RoE in % 16,4
15,1
*bereinigt um Nicht beherrschende Anteile
Netto Combined Ratio
Die Berechnung der Netto Combined Ratio ergibt sich aus
den Versicherungstechnischen Aufwendungen aus aus-
gestellten Versicherungsverträgen abzüglich Versiche-
rungstechnischer Aufwendungen aus gehaltenen Rückver-
sicherungsverträgen geteilt durch Versicherungstechnische
Erträge ausgestellter Versicherungsverträge abzüglich Ver-
sicherungstechnischer Erträge aus Rückversicherungsver-
trägen im Geschäftsbereich Schaden- und Unfallversiche-
rung.
Die Netto Combined Ratio lag im Jahr 2024 weiterhin auf
guten Niveau, erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch
aufgrund von gestiegenen Unwetterschäden und Naturka-
tastrophen wie beispielsweise das Sturmtief „Boris“ auf
93,4 % (2023: 92,6 %). Die konservative Rückversiche-
rungspolitik der Vienna Insurance Group hat die Belastung
aus dem Sturmtief „Boris“ deutlich reduziert, wodurch die
Auswirkungen auf die Gruppe entsprechend begrenzt wer-
den konnten.
Netto Combined Ratio 2024
2023
in EUR Mio.
Versicherungstechnische Erträge netto 8.494,8
7.582,2
Direkt zuordenbare Kosten netto -2.601,4
-2.306,3
Versicherungstechnische Aufwendungen
exkl. direkt zuordenbare Kosten netto
-5.330,2
-4.711,7
Versicherungstechnische
Aufwendungen netto -7.931,6
-7.018,0
Netto-Schadenquote in % 62,7
62,1
Netto-Kostenquote in % 30,6
30,4
Netto Combined Ratio in % 93,4
92,6
Vertragliche Servicemarge (CSM)
Die vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin)
enthält die in die Versicherungsverträge ursprünglich einge-
preisten, noch nicht realisierten Gewinne, die als gesonder-
ter Bestandteil der versicherungstechnischen Rückstellun-
gen ausgewiesen wurden. Die CSM beträgt per 31. De-
zember 2024 EUR 5.523,2 Mio. (31. Dezember 2023:
EUR 5.797,2 Mio.) und stammt im Wesentlichen aus der
langfristigen Lebens- und Krankenversicherung. Das ent-
spricht einem Rückgang von 4,7 % im Vergleich zum Vorjahr,
der vor allem aus Veränderungen im Variable Fee Approach
aufgrund der niedrigeren Zinsen resultiert.
Jahresfinanzbericht 2024
ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
Die VIG-Versicherungsgruppe führt Zweigniederlassungen
in Deutschland, Frankreich, Italien (2024 aufsichtsrechtlich
geschlossen), im Kosovo, Slowenien, in den baltischen
Ländern Estland, Lettland und Litauen sowie in den nord-
europäischen Ländern Schweden, Norwegen und Däne-
mark. Informationen über Zweigniederlassungen und we-
sentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden
gegebenenfalls im nachfolgenden Kapitel im jeweiligen
berichtspflichtigen Segment näher erörtert. Zudem befindet
sich im Konzernbericht 2024 der Vienna Insurance Group
auf Seite 335 eine Liste mit den Adressen der Versiche-
rungsgesellschaften und Pensionskassen sowie deren
Zweigniederlassungen.
GESCHÄFTSVERLAUF UND FINANZIELLE LEISTUNGS-
INDIKATOREN NACH BERICHTSPFLICHTIGEN
SEGMENTEN
Nachfolgend werden die berichtspflichtigen Segmente Öster-
reich, Tschechische Republik, Polen, Erweiterte CEE, Spezial-
märkte sowie Gruppenfunktionen erläutert. Die Ausführungen
konzentrieren sich dabei auf die Darstellung des Geschäfts-
verlaufs dieser berichtspflichtigen Segmente und beschreiben
die Marktposition der VIG-Gruppe in den jeweiligen Ländern.
Eine detaillierte Darstellung der Konzerngewinn- und -verlust-
rechnung nach berichtspflichtigen Segmenten finden Sie im
Konzernanhang ab Seite 135.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE
2024
2023
∆ in %
∆ absolut
in EUR Mio.
Österreich 3.543,2
3.307,4
7,1 %
235,9
Tschechische Republik 2.078,2
2.040,1
1,9 %
38,2
Polen 1.373,3
1.224,5
12,1 %
148,8
Erweiterte CEE
1
3.599,5
3.148,1
14,3 %
451,4
Spezialmärkte
2
924,2
617,6
49,6 %
306,6
Gruppenfunktionen
3
1.780,9
1.652,2
7,8 %
128,6
Konsolidierung -1.160,8
-1.068,1
8,7 %
-92,7
Summe 12.138,5
10.921,8
11,1 %
1.216,7
1
Erweiterte CEE: Albanien inkl. Kosovo, Baltikum, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,
Moldau, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine, Ungarn
2
Spezialmärkte: Deutschland, Georgien, Liechtenstein, Türkei
3
Gruppenfunktionen: VIG Holding, VIG Re, Wiener Re, VIG Fund, zentrale IT-Dienstleister, eine
Asset-Management-Gesellschaft und Zwischenholdings
ERGEBNIS VOR STEUERN
2024
2023
∆ in %
∆ absolut
in EUR Mio.
Österreich 336,1
385,9
-12,9 %
-49,8
Tschechische Republik 211,1
218,0
-3,1 %
-6,8
Polen 65,1
29,4
> 100 %
35,7
Erweiterte CEE
1
159,7
101,0
58,1 %
58,7
Spezialmärkte
2
88,6
64,2
37,9 %
24,3
Gruppenfunktionen
3
21,3
-25,8
n.a.
47,1
Konsolidierung 0,0
0,0
n.a.
0,0
Summe 881,8
772,7
14,1 %
109,1
1
Erweiterte CEE: Albanien inkl. Kosovo, Baltikum, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien,
Moldau, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine, Ungarn
2
Spezialmärkte: Deutschland, Georgien, Liechtenstein, Türkei
3
Gruppenfunktionen: VIG Holding, VIG Re, Wiener Re, VIG Fund, zentrale IT-Dienstleister, eine
Asset-Management-Gesellschaft und Zwischenholdings
ÖSTERREICH
ÖSTERREICHISCHER VERSICHERUNGSMARKT
In Österreich erzielten die Top-5-Versicherungsgruppen des
Landes im 1.–3. Quartal 2024 rund 71 % der verrechneten
Prämien. Die beiden größten Versicherungsgruppen trugen
dazu rund 44 % bei.
MARKTENTWICKLUNG 1.–3. QUARTAL 2024
IM VORJAHRESVERGLEICH
+11,1%
+5,9%
Quelle: Versicherungsverband Österreich
EUR 16,5 Mrd.
EUR 10,3 Mrd.
+1,2%
Werte 1.–3. Quartal 2024
+5,4%
Leben
Schaden/Unfall
Gesamt
Kranken
EUR 2,3 Mrd.
EUR 3,9 Mrd.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Die österreichische Versicherungswirtschaft erwirtschaftete
im 1.–3. Quartal 2024 verrechnete Prämien von insgesamt
EUR 16,5 Mrd. Im Vergleich zur Vorjahresperiode entspricht
das einem Anstieg von rund 5,4 %, welcher vorwiegend auf
die positive Entwicklung der Krankenversicherung sowie der
Schaden- und Unfallversicherung zurückzuführen ist.
In der Schaden- und Unfallversicherung konnte im 1.–3. Quar-
tal 2024 ein Plus von 5,9 % im Vergleich zum Vorjahreszeit-
raum verzeichnet werden. Die Kfz-Versicherung trug dazu
mit einer Steigerung der verrechneten Prämien von 7,0 %
bei, was vor allem auf das gestiegene Preisniveau zurück-
zuführen ist. Die Prämien in der Kfz-Haftpflichtversicherung
wuchsen um 5,5 %, jene der Kfz-Kaskoversicherung um
9,2 %. Die Prämien der Nicht-Kfz-Sparten konnten im 1.–3.
Quartal 2024 ein Wachstum von 5,3 % erzielen.
In der Lebensversicherung wurde im 1.–3. Quartal 2024 ein
moderater Anstieg der verrechneten Prämien von 1,2 %
verzeichnet. Während die Einnahmen in der Lebensversi-
cherung mit laufender Prämie mit einem Minus von 1,1 %
im Vergleich zur Vorjahresperiode leicht sanken, wurde in
der Lebensversicherung mit Einmalerlag ein zweistelliges
Plus von 21,1 % verzeichnet. Ebenfalls ein deutliches Plus
von 11,7 % im Vergleich zur Vorjahresperiode verzeichnete
die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung. In
der Berufsunfähigkeitsversicherung, die ebenso der Le-
bensversicherung zugeordnet wird, konnte mit 2,6 % ein
leichtes Wachstum erzielt werden. Die Kapitalversicherung
inkl. Erlebensversicherung, die in der Lebensversicherung
größten Anteil einnimmt, verzeichnete hingegen einen
Rückgang von 5,5 %. Die verrechneten Prämien in der
Krankenversicherung entwickelten sich mit einem Anstieg
von 11,1 % im Vergleich zur Vorjahresperiode positiv.
Laut internen Berechnungen basierend auf Daten des Inter-
nationalen Währungsfonds (IMF) und des Verbands der Ver-
sicherungsunternehmen Österreichs (VVO) wurden in Öster-
reich im Jahr 2023 pro Kopf durchschnittlich EUR 2.220 für
Versicherungen ausgegeben. Davon entfielen EUR 1.656 auf
den Nichtlebens- und EUR 564 auf den Lebensversiche-
rungsbereich.
MARKTANTEILE DER GRÖSSTEN VERSICHERUNGSGRUPPEN
VIG-GESELLSCHAFTEN IN ÖSTERREICH
In Österreich ist die VIG-Versicherungsgruppe mit den bei-
den Versicherungsgesellschaften Wiener Städtische und
Donau Versicherung vertreten. Die s Versicherung, welche
2018 mit der Wiener Städtischen verschmolzen wurde,
besteht als Marke für Bankversicherungskund:innen weiter.
Die Wiener Städtische ist zudem über eine Zweignieder-
lassung in Slowenien aktiv. Die Zweigniederlassung in Italien
wurde im Jahr 2024 aufsichtsrechtlich geschlossen.
Die VIG Holding arbeitet von Österreich aus als Rückver-
sicherer der Versicherungsgruppe und Erstversicherer im län-
derübergreifenden Firmenkundengeschäft. Darüber hinaus
ist sie seit 2019 über Zweigniederlassungen in den nordeuro-
päischen Ländern Schweden, Norwegen und Dänemark im
klassischen Industrieversicherungsgeschäft tätig. Die VIG
Holding ist dem Segment Gruppenfunktionen zugeordnet.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften sind im 1.–3. Quar-
tal 2024 mit einem Marktanteil von 23,0 % die führende Ver-
sicherungsgruppe in Österreich. In der Schaden- und Un-
fallversicherung sowie in der Lebensversicherung belegt sie
den ersten Marktrang, in der Krankenversicherung nimmt
sie den dritten Platz ein.
Quelle: Versicherungsverband Österreich; Stand: 1.–3. Quartal 2024
23,0 %
VIG auf Rang 1
20,6
 
%
Rang 2
15,2
 
%
Rang 3
41,2
 
%
Übrige Marktteilnehmer
%-Anteile am Gesamtprämienvolumen
Jahresfinanzbericht 2024
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTS-
PFLICHTIGEN SEGMENT ÖSTERREICH
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge beliefen sich im Jahr
2024 auf EUR 3.543,2 Mio. (2023: EUR 3.307,4 Mio.). Das
entspricht einem Anstieg um 7,1 %, der insbesondere auf
der positiven Entwicklung in der Nichtlebensversicherung
(bilanziert nach Premium Allocation Approach) basiert.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern im Segment Österreich belief
sich im Jahr 2024 auf EUR 336,1 Mio. (2023: EUR 385,9 Mio.).
Das entspricht einem Rückgang um 12,9 %, der im We-
sentlichen auf den Rückgang des Gesamtkapitalveranla-
gungsergebnisses und einer verschlechterten Combined
Ratio zurückzuführen ist.
Netto Combined Ratio
Die Netto Combined Ratio lag im Jahr 2024 trotz einer un-
wetterbedingt erhöhten Schadenquote mit 92,5 % weiterhin
auf einem guten Niveau (2023: 91,6 %).
TSCHECHISCHE REPUBLIK
TSCHECHISCHER VERSICHERUNGSMARKT
Im 1.–3. Quartal 2024 wurde der Versicherungsmarkt in der
Tschechischen Republik von den Top-5-Versicherungsgrup-
pen dominiert, die gemeinsam einen Anteil von rund 84 % an
den gesamten verrechneten Prämien halten. Die beiden
größten Versicherungsgruppen trugen dazu rund 56 % bei.
MARKTENTWICKLUNG 1.–3. QUARTAL 2024
IM VORJAHRESVERGLEICH
Der tschechische Versicherungsmarkt verzeichnete lt. Markt-
anteilsanalyse des tschechischen Versicherungsverbands
ČAP im 1.–3. Quartal 2024 verrechnete Prämien von CZK
139,8 Mrd. und damit einen Anstieg um 7,6 % im Vergleich
zur Vorjahresperiode. Sowohl die Lebens- (+4,3 %) als auch
Nichtlebensversicherung (+8,7 %) haben zu diesem
Wachstum beigetragen.
Im Bereich der Kfz-Versicherung erreichte die Kfz-Kasko
einen beachtlichen Anstieg um 11,8 % gegenüber der Ver-
gleichsperiode des Vorjahres. Positiv entwickelte sich auch
die Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Plus von 5,8 %.
Beide Sparten profitierten 2024 sowohl von der dynami-
schen Preisentwicklung als auch von der gestiegenen
Anzahl neu versicherter Fahrzeuge (+2,8 % in der Kfz-Haft-
pflicht; +10,2 % in der Kfz-Kasko). In der Nicht-Kfz-Versi-
cherung kam es im 1.–3. Quartal 2024 großteils beeinflusst
durch zweistellige Wachstumsraten in der Sachversiche-
rung zu einem Anstieg in Höhe von 10,4 %.
Das Wachstum in der Lebensversicherung ist vor allem auf
die gute Entwicklung der Lebensversicherung mit Einmal-
erlägen zurückzuführen, die ein Plus von 15,3 % verzeichnete.
Die private Krankenversicherung erzielte ebenso einen star-
ken Anstieg von 25,7 %. Die indexgebundene Lebensver-
sicherung konnte ein Wachstum von 10,2 % erzielen.
Nichtleben
Quelle: Tschechischer Versicherungsverband
+7,6% 
+8,7%
+4,3%
Gesamt Leben
Werte 1.–3. Quartal 2024
CZK 139,8 Mrd.
CZK 33,6 Mrd.
CZK 106,2 Mrd.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
MARKTANTEILE DER GRÖSSTEN VERSICHERUNGSGRUPPEN
Laut internen Berechnungen basierend auf Daten des Inter-
nationalen Währungsfonds (IMF) und des tschechischen
Versicherungsverbands gab die tschechische Bevölkerung
im Jahr 2023 pro Kopf durchschnittlich EUR 786 für Versi-
cherungsprämien aus. Dieser Betrag teilt sich in EUR 543
für Nichtlebens- und EUR 243 für Lebensversicherung.
VIG-GESELLSCHAFTEN IN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
In der Tschechischen Republik ist die VIG-Versicherungs-
gruppe mit den zwei Gesellschaften Kooperativa und ČPP
tätig. Mit einem Marktanteil von 32,4 % ist sie im 1.–3. Quar-
tal 2024 die größte Versicherungsgruppe in der Tsche-
chischen Republik. Sowohl in der Lebensversicherung als
auch in der Nichtlebensversicherung belegt sie den ersten
Rang am Markt. Die konzerneigene Rückversicherung VIG
Re, die ihren Hauptsitz in Prag hat, ist dem Segment
Gruppenfunktionen zugeordnet.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTS-
PFLICHTIGEN SEGMENT TSCHECHISCHE REPUBLIK
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge lagen 2024 bei
EUR 2.078,2 Mio. (2023: EUR 2.040,1 Mio.). Das entspricht
einem leichten Anstieg um 1,9 %, der auf der positiven Ent-
wicklung sowohl der Kfz-Versicherung als auch der sons-
tigen Sachversicherung basiert.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern im Segment Tschechische Repu-
blik belief sich im Jahr 2024 auf EUR 211,1 Mio. (2023:
EUR 218,0 Mio.). Dieser Rückgang um 3,1 % resultiert vor-
rangig aus der Verschlechterung der Netto Combined Ratio.
Netto Combined Ratio
Die Netto Combined Ratio erhöhte sich im Jahr 2024 im
Wesentlichen aufgrund eines verstärkten Schadenaufkom-
mens im Privatkundengeschäft und infolge von Unwetter-
schäden unter anderem durch Sturmtief „Boris“ auf 94,8 %
(2023: 91,3 %).
POLEN
POLNISCHER VERSICHERUNGSMARKT
Die fünf größten Versicherungsgruppen des Landes erwirt-
schafteten in den ersten drei Quartalen 2024 rund 78 % der
verrechneten Prämien. Mit rund 63 % haben dazu die drei
größten Versicherungsgruppen beigetragen.
Der polnische Versicherungsmarkt hat im 1.–3. Quartal
2024 PLN 63,3 Mrd. erwirtschaftet und somit ein Plus von
9,6 % gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres. Der
Anstieg ist auf die gute Entwicklung sowohl der Nichtle-
bensversicherung (+12,0 %) als auch der Lebensversiche-
rung (+4,0 %) zurückzuführen.
Quelle: Tschechischer Versicherungsverband; Stand: 1.–3. Quartal 2024
11,5%
Rang 3
32,7%
Übrige Marktteilnehmer
%-Anteile am Gesamtprämienvolumen
32,4
 
%
VIG auf Rang 1
23,4%
Rang 2
Jahresfinanzbericht 2024
MARKTENTWICKLUNG 1.–3. QUARTAL 2024
IM VORJAHRESVERGLEICH
Die Kfz-Versicherung konnte im 1.–3. Quartal 2024 Zu-
wächse verzeichnen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung wuchs
mitunter aufgrund der gestiegenen Durchschnittsprämien
(+ 7,0 %) um 10,7 % gegenüber der Vergleichsperiode des
Vorjahres. Die Prämien in der Kfz-Kaskoversicherung stie-
gen um 10,2 %, was mitunter auf die gestiegene Anzahl neu
abgeschlossener Verträge (+5,7 %) zurückzuführen ist. Die
Nicht-Kfz-Versicherungssparten wuchsen insbesondere auf-
grund der guten Entwicklung in der Sach- sowie Industriever-
sicherung um 13,5 %. Die Krankenversicherungsprodukte in
der Nichtlebensversicherung erzielten einen deutlichen An-
stieg von 18,9 % im Vergleich zur Vorjahresperiode.
Die Lebensversicherung verzeichnete im 1.–3. Quartal 2024
ein Plus von 4,0 % gegenüber der Vergleichsperiode des
Vorjahres. Dies ist vorwiegend auf die positive Entwicklung
der Lebensversicherung mit laufender Prämie zurück-
zuführen, die in den ersten neun Monaten 2024 im Vergleich
zur Vorjahresperiode um 6,1 % gestiegen ist. Die Lebens-
versicherung mit Einmalerlag verzeichnete im 1.–3. Quartal
2024 hingegen einen Rückgang um 7,6 %.
Die durchschnittlichen Versicherungsausgaben je Einwoh-
ner:in in Polen beliefen sich im Jahr 2023 laut Berech-
nungen basierend auf Daten des Internationalen Währungs-
fonds (IMF) und der polnischen Finanzmarktaufsichtsbe-
hörde auf EUR 473 pro Kopf. Davon entfielen EUR 336 auf
den Nichtlebens- und EUR 137 auf den Lebensbereich.
MARKTANTEILE DER GRÖSSTEN VERSICHERUNGSGRUPPEN
VIG-GESELLSCHAFTEN IN POLEN
Am polnischen Markt ist die VIG-Versicherungsgruppe mit
der Compensa Nichtleben, ihrem digitalen Versicherungs-
vermittler Beesafe, der InterRisk, dem Lebensversicherer
Vienna Life sowie der Pensionkasse Vienna PTE vertreten.
Darüber hinaus hält die InterRisk seit 2019 eine Beteiligung
am wechselseitigen Versicherungsverein TUW „TUW“.
Die Vienna Insurance Group konzentrierte ihren Markt-
auftritt in Polen im Jahr 2024 von zuvor sechs auf drei Ver-
sicherungsgesellschaften. Durch den Zusammenschluss der
Nichtlebensgesellschaften Compensa und Wiener TU im
Juli 2024 entstand ein Key Player am polnischen Nicht-
lebensversicherungsmarkt, der unter der Marke Compensa
Nichtleben auftritt. Die InterRisk agiert weiterhin eigenstän-
dig. Die drei Lebensversicherungsgesellschaften Compensa
Leben, Vienna Life und Aegon Life wurden zu einem größe-
ren, starken Marktteilnehmer im Lebensversicherungsge-
schäft zusammengeführt, der unter der Marke Vienna Life
auftritt. Die Fusion erfolgte im Oktober 2024.
Die VIG-Versicherungsgruppe belegt in Polen mit einem
Anteil von 8,5 % in den ersten neun Monaten 2024 den
vierten Rang am Gesamtmarkt. Im Nichtlebensbereich ist
sie ebenso an vierter, im Lebensbereich an fünfter Stelle der
Top-Versicherer gereiht.
Nichtleben
Quelle: Polnische Finanzmarktaufsichtsbehörde
+12,0%
+4,0%
Gesamt Leben
Werte 1.–3. Quartal 2024
PLN 63,3 Mrd.
PLN 17,7 Mrd.
PLN 45,5 Mrd.
+9,6%
Quelle: Polnische Finanzmarktaufsichtsbehörde; Stand: 1.–3. Quartal 2024
8,5%
VIG auf Rang 4
15,4%
Rang 2
35,1%
Rang 1
28,7%
Übrige Marktteilnehmer
%-Anteile am Gesamtprämienvolumen
12,3%
Rang 3
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTS-
PFLICHTIGEN SEGMENT POLEN
Versicherungstechnische Erträge
Im Jahr 2024 beliefen sich die versicherungstechnischen
Erträge auf EUR 1.373,3 Mio. (2023: EUR 1.224,5 Mio.). Im
Vergleich zur Vorjahresperiode entspricht dies einem
Anstieg um 12,1 %, welcher vorrangig auf die positive
Entwicklung der sonstigen Sachversicherung sowie
Krankenversicherung zurückzuführen ist.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern belief sich 2024 auf EUR 65,1 Mio.
(2023: EUR 29,4 Mio.). Der deutliche Anstieg im Vergleich
zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Verbesserung der
Combined Ratio zurückzuführen. Zudem ist zu berücksich-
tigen, dass das Vorjahresergebnis durch Vorsorgen für Um-
strukturierungen belastet war.
Netto Combined Ratio
Die Netto Combined Ratio konnte im Jahr 2024 ungeachtet
vermehrter wetterbedingter Schäden auf 95,6 % verbessert
werden (2023: 97,4 %).
ERWEITERTE CEE
Das berichtspflichtige Segment Erweiterte CEE umfasst die
Länder Albanien inkl. Kosovo, das Baltikum, Bosnien-Her-
zegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Nordmazedonien,
Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine und Ungarn.
Albanien inklusive Kosovo
Die VIG-Versicherungsgruppe ist am albanischen Versiche-
rungsmarkt mit den beiden Nichtlebensversicherungen
Sigma und Intersig aktiv. Mit einem Marktanteil von 20,4 %
belegt sie in den ersten neun Monaten 2024 den zweiten
Marktrang. Über eine Zweigniederlassung ist die Sigma
auch im Kosovo vertreten, wo sie mit einem Marktanteil
von 9,3 % im 1.–3. Quartal 2024 den sechsten Marktrang
belegt.
Im Jahr 2024 wurde in Albanien die Vienna Life mit Fokus
auf Lebens- und Krankenversicherung gegründet. Die
Unternehmenslizenz wurde am 24. Dezember 2024 von der
albanischen Finanzaufsichtsbehörde erteilt. Die Vienna Life
wurde im Jahr 2024 noch nicht in den Konsolidierungskreis
aufgenommen.
Baltikum
In allen drei baltischen Staaten sind VIG-Versicherungs-
gesellschaften vertreten. In Estland befindet sich der Haupt-
sitz der Compensa Life, welche über Zweigniederlassungen
auch in Lettland und Litauen vertreten ist. In Lettland ist die
BTA Baltic, die Zweigniederlassungen in Estland und Litau-
en hat, tätig. In Litauen ist zudem die Nichtleben-Gesell-
schaft Compensa Nichtleben aktiv. Sie hält Zweignieder-
lassungen in Lettland und Estland.
Mit einem Marktanteil von 26,0 % sind die VIG-Versicherungs-
gesellschaften im 1.–3. Quartal 2024 Marktführer im Baltikum.
Sowohl in der Nichtlebensversicherung als auch in der Le-
bensversicherung positionieren sie sich an erster Stelle.
Bosnien-Herzegowina
Die VIG-Versicherungsgruppe ist mit der Wiener Osiguranje
mit Sitz in Banja Luka in der serbischen Republik Srpska von
Bosnien-Herzegowina sowie mit der Vienna osiguranje mit Sitz
in Sarajevo vertreten. Der Marktanteil auf Basis der Daten des
1.–3. Quartals 2024 liegt bei 8,7 %, womit sich die VIG-
Versicherungsgesellschaften insgesamt auf Rang vier befinden.
Bulgarien
Am bulgarischen Versicherungsmarkt ist die VIG mit der
Bulstrad Leben und Bulstrad Nichtleben vertreten. Zusam-
Jahresfinanzbericht 2024
men halten sie im 1.–3. Quartal 2024 einen Marktanteil von
14,0 %. Damit belegen die VIG-Versicherungsgesellschaf-
ten den ersten Marktrang in Bulgarien. Im Nichtlebenssek-
tor nehmen sie den dritten Marktrang ein, im Lebenssektor
liegen sie auf dem zweiten Platz. Darüber hinaus gehört der
Pensionsfonds PAC Doverie zur VIG-Versicherungsgruppe,
der einen Marktanteil von 24,5 % in Bulgarien hält.
Kroatien
In Kroatien ist die VIG-Versicherungsgesellschaft Wiener
Osiguranje aktiv. Zum 1.–3. Quartal 2024 nimmt sie mit
einem Marktanteil von 7,7 % den vierten Platz am kroa-
tischen Versicherungsmarkt ein. Im Nichtlebenssektor be-
legt sie den fünften Marktrang, im Lebenssektor liegt sie auf
dem zweiten Platz.
Moldau
In Moldau ist die VIG-Versicherungsgesellschaft Donaris
tätig. Mit einem Marktanteil von 12,5 % belegt sie im
1.–3. Quartal 2024 den fünften Marktrang unter den Versi-
cherungsgruppen. Im Nichtlebenssektor belegt sie den vier-
ten Platz.
Nordmazedonien
Mit 1. Juli 2024 wurden die nordmazedonische Nichtle-
bensversicherung Winner Nichtleben in die Makedonija
Osiguruvanje fusioniert. Damit ist die VIG in Nordmaze-
donien mit der Makedonija Osiguruvanje und der Winner
Leben mit je einer Nichtlebens- und einer Lebensversiche-
rung vertreten. Die beiden VIG-Versicherungsgesellschaften
halten im 1.–3. Quartal 2024 zusammen einen Marktanteil
von 18,4 %. Das macht die VIG-Gesellschaften zur führen-
den Versicherungsgruppe in Nordmazedonien. Im Nicht-
lebenssektor nimmt die VIG den ersten Marktrang ein, im
Lebensbereich liegt sie auf dem dritten Platz.
Rumänien
Am rumänischen Versicherungsmarkt sind mit dem Nichtle-
bensversicherer Omniasig, dem Allspartenversicherer Asirom
sowie dem Lebensversicherer BCR Leben drei VIG-Ver-
sicherungsgesellschaften tätig. Darüber hinaus ist die
VIG mit der Pensionskasse Carpathia Pensii am rumäni-
schen Markt vertreten. Das Portfolio der rumänischen Zweig-
niederlassung der im Jahr 2023 erworbenen Aegon Life in
Polen wurde 2024 auf die Asirom übertragen. Mit einem
Anteil von 25,7 % zum 1.–3. Quartals 2024 ist die VIG
Marktführerin in Rumänien. In der Nichtlebensversicherung
nimmt sie den ersten Platz ein, in der Lebensversicherung
belegt sie den zweiten Rang.
Serbien
In Serbien ist die VIG-Versicherungsgruppe mit der Wiener
Städtische Osiguranje aktiv. Mit einem Marktanteil von 10,9 %
nimmt sie im 1.–3. Quartal 2024 den vierten Platz ein. Im
Nichtlebenssektor ist sie ebenso an vierter, im Lebens-
sektor an zweiter Stelle.
Slowakei
Am slowakischen Versicherungsmarkt sind mit der Koope-
rativa und der Komunálna zwei VIG-Versicherungsgesell-
schaften vertreten. Darüber hinaus gehört die Pensionsge-
sellschaft Kooperativa, d.s.s. (vormals 365.life.) zur VIG-
Versicherungsgruppe. Mit einem Marktanteil von 28,4 % im
1.–3. Quartal 2024 belegen sie den ersten Platz der größten
Versicherungsgruppen in der Slowakei. Sowohl in der Nicht-
lebensversicherung als auch in der Lebensversicherung
liegen sie an erster Stelle.
Ukraine
In der Ukraine sind die VIG-Nichtlebensversicherer Kniazha
und USG sowie der Lebensversicherer Kniazha Life aktiv. Mit
einem Anteil von 10,5 % zum 1.–3. Quartal 2024 belegen die
VIG-Versicherungsgesellschaften am Gesamtmarkt den
zweiten Marktrang. Im Nichtlebenssektor belegt die Vienna
Insurance Group in der Ukraine den zweiten Platz.
Ungarn
In Ungarn ist die Vienna Insurance Group mit der Union
Biztosító sowie der Alfa Biztosító tätig. Laut den von der
ungarischen Assoziation MABISZ veröffentlichten Daten vom
1.–3. Quartal 2024 belegen die VIG-Versicherungsgesell-
schaften mit einem Marktanteil von 18,8 % den ersten Markt-
rang. Sowohl im Bereich der Nichtlebensversicherung als
auch Lebensversicherung liegt sie auf dem ersten Platz.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTS-
PFLICHTIGEN SEGMENT ERWEITERTE CEE
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge betrugen 2024
EUR 3.599,5 Mio. und lagen damit um 14,3 % über dem
Vergleichswert des Vorjahres (2023: EUR 3.148,1 Mio.). Der
Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der guten Entwicklung
der Länder Baltikum, Bulgarien, Rumänien, Slowakei und
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Ungarn. Dabei konnten vor allem die Kfz-Versicherung sowie
die sonstige Sachversicherung gute Zuwächse erzielen.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Ergebnis vor Steuern
Das Ergebnis vor Steuern im Segment Erweiterte CEE betrug
2024 EUR 159,7 Mio. (2023: EUR 101,0 Mio.). Die deutliche
Steigerung im Vergleich zum Vorjahr ist vorrangig auf die
Verbesserung der Combined Ratio in Rumänien und der
Slowakei zurückzuführen.
Das Ergebnis vor Steuern bereinigt um Anpassungen in
Höhe von EUR 116,3 Mio. (2023: EUR 81,7 Mio.), welche
vorrangig aus Wertminderungen von Geschäfts- oder Fir-
menwerten in Ungarn resultieren, ergab im Jahr 2024 ein
operatives Gruppenergebnis im Segment Erweiterte CEE
von EUR 276,0 Mio. (2023: EUR 182,8 Mio.).
Netto Combined Ratio
Im Jahr 2024 konnte die Netto Combined Ratio im Segment
Erweiterte CEE infolge eines besseren Schaden- sowie Kos-
tensatzes auf 93,9 % verbessert werden (2023: 95,2 %).
SPEZIALMÄRKTE
Das Segment Spezialmärkte umfasst die Länder Deutsch-
land, Georgien, Liechtenstein und Türkei.
Deutschland
In Deutschland sind die VIG-Versicherungsgesellschaften
InterRisk Nichtleben und InterRisk Leben vertreten. Die
InterRisk-Gesellschaften arbeiten als reine Maklerversiche-
rer mit rund 10.000 unabhängigen Vertriebspartner:innen
zusammen. Die InterRisk Nichtleben ist spezialisiert auf das
Unfall- und Haftpflichtversicherungsgeschäft sowie ausge-
wählte Sachversicherungsprodukte. Der Geschäftsschwer-
punkt der InterRisk Leben liegt bei Altersvorsorge- und Be-
rufsunfähigkeitslösungen sowie Hinterbliebenenschutz. Am
deutschen Markt sind die VIG-Gesellschaften weiterhin er-
folgreich als ertragsstarke Nischenanbieter.
Darüber hinaus ist die gruppeneigene Rückversicherung
VIG Re seit dem Jahr 2017 über eine Zweigniederlassung
in Deutschland vertreten. Sie wird dem Segment Gruppen-
funktionen zugeordnet.
Georgien
In Georgien ist die VIG-Versicherungsgruppe mit den Gesell-
schaften GPIH und IRAO vertreten. Mit einem Marktanteil von
24,0 % sind die Gesellschaften im 1.–3. Quartal 2024 die
führende Versicherungsgruppe in Georgien.
Liechtenstein
In Liechtenstein ist die VIG mit der Gruppengesellschaft
Vienna-Life vertreten und nahm im Jahr 2023 den vier-
zehnten Marktrang ein. Um die Kunden- und Marktanfor-
derungen besser erfüllen zu können, hat die Vienna-Life im
4. Quartal 2023 eine Überarbeitung der Produktpalette
samt Implementierung einer neuen Onboarding-Plattform
angestoßen. Die Umsetzung erfolgte im Jahr 2024. Der
Vertrieb der alten Produkte wurde eingestellt.
Türkei
In der Türkei ist die VIG-Versicherungsgruppe mit dem Nicht-
lebensversicherer Ray Sigorta und der Lebensversicherungs-
gesellschaft Viennalife tätig. Mit einem Marktanteil von 5,2 %
erreichen die VIG-Versicherungsgesellschaften den fünften
Platz am türkischen Versicherungsmarkt.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTS-
PFLICHTIGEN SEGMENT SPEZIALMÄRKTE
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge im Segment Spezial-
märkte stiegen vor allem aufgrund der dynamischen Ge-
schäftsentwicklung in der Türkei von EUR 617,6 Mio. im
Jahr 2023 auf EUR 924,2 Mio. im Jahr 2024. Das ent-
spricht einem deutlichen Plus von 49,6 %, das auf ein
Jahresfinanzbericht 2024
höheres Prämienvolumen insbesondere in der Kfz-Versi-
cherung und der sonstige Sachversicherung in der Türkei
zurückzuführen ist. Darüber hinaus entwickelte sich auch
die Lebensversicherung in der Türkei positiv.
VERSICHERUNGSTECHNISCHE ERTRÄGE NACH SPARTEN
Ergebnis vor Steuern
Im Jahr 2024 erhöhte sich im Segment Spezialmärkte das
Ergebnis vor Steuern deutlich um 37,9 % auf EUR 88,6 Mio.
(2023: EUR 64,2 Mio.). Dieser signifikante Anstieg resultiert
vorrangig aus der bereits erwähnten starken Geschäfts-
entwicklung in der Türkei. Zudem ist zu berücksichtigen, dass
das Vorjahresergebnis durch Wertminderungen immaterieller
Vermögenswerte in Höhe von EUR 9,8 Mio. belastet war.
Netto Combined Ratio
Die Netto Combined Ratio lag im Jahr 2024 vorwiegend
aufgrund von erhöhten Unwetterschäden in Deutschland
bei 98,7 % (2023: 96,6 %).
GRUPPENFUNKTIONEN
Das berichtspflichtige Segment Gruppenfunktionen bein-
haltet die VIG Holding (inklusive der Zweigniederlassungen
in Nordeuropa), die VIG Re (inklusive der Zweignieder-
lassungen in Deutschland und Frankreich), die Wiener Re,
den VIG Fund, zentrale IT-Dienstleister, eine Asset-Manage-
ment-Gesellschaft und Zwischenholdings. Die VIG Holding
konzentriert sich hauptsächlich auf die Steuerungsaufga-
ben der Versicherungsgruppe. Darüber hinaus ist sie auch
als Rückversicherer der Versicherungsgruppe sowie im län-
derübergreifenden Firmenkundengeschäft tätig.
Die 2008 in Prag gegründete Rückversicherung VIG Re
bietet sowohl den VIG-Versicherungsgesellschaften als
auch Dritten maßgeschneiderte Rückversicherungslösun-
gen. Sie ist mit ihren Zweigniederlassungen in Deutschland
und Frankreich die führende Rückversicherung in der CEE-
Region und baut ihre Marktposition in Kontinentaleuropa
und Asien kontinuierlich aus. Die Ratingagentur Standard &
Poor’s bestätigte Ende 2024 erneut das „A+“-Rating der
VIG Re mit stabilem Ausblick.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN IM BERICHTS-
PFLICHTIGEN SEGMENT GRUPPENFUNKTIONEN
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge beliefen sich im Jahr
2024 auf EUR 1.780,9 Mio. und lagen damit um 7,8 % über
dem Wert der Vorjahresperiode (2023: EUR 1.652,2 Mio.).
Der Anstieg ist vor allem auf eine positive Entwicklung
aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens zurückzu-
führen.
Ergebnis vor Steuern
Im Segment Gruppenfunktionen wurde 2024 ein Ergebnis
vor Steuern in Höhe von EUR 21,3 Mio. ausgewiesen (2023:
Verlust in Höhe von EUR 25,8 Mio.). Das bessere Ergebnis
resultiert vorrangig aus dem höheren Gesamtkapitalver-
anlagungsergebnis sowie dem Rückgang des Finan-
zierungsergebnisses bedingt durch vorzeitige Rückkäufe
nachrangiger Anleihen (ausgewiesen im Bilanzposten Nach-
rangige Verbindlichkeiten).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
INHALT
ESRS-
Standard
Angabe-
pflicht
Beschreibung Seiten-
verweis
ESRS 2 BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Seite 23
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Seite 24
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Seite 28
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Seite 30
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Seite 30
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Seite 31
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen zur konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung Seite 32
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Seite 33
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Seite 38
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Seite 40
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Seite 45
IRO-2 In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Seite 47
E1 - Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Seite 61
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz Seite 75
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Seite 80
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Seite 82
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Seite 83
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Seite 86
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Seite 86
S1 S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens Seite 94
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Mitarbeitenden des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretungen in Bezug auf Auswirkungen Seite 96
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Mitarbeitenden des Unternehmens Bedenken äußern können Seite 97
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Mitarbeitenden des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Seite 97
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang
mit wesentlichen Risiken und Chancen
Seite 98
S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens Seite 99
S1-7 Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten des Unternehmens Seite 99
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Seite 100
S1-9 Diversitätskennzahlen Seite 100
S1-10 Angemessene Entlohnung Seite 100
S1-11 Soziale Absicherung Seite 101
S1-12 Menschen mit Behinderungen Seite 101
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Seite 101
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Seite 101
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben Seite 102
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Seite 102
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Seite 103
S4 S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Seite 103
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen Seite 104
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern können Seite 105
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und Ansätze zum
Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Seite 106
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang
mit wesentlichen Risiken und Chancen
Seite 108
G1 G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung Seite 109
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung Seite 111
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle Seite 113
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Seite 113
- Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben Seite 114
Jahresfinanzbericht 2024
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
PRÄAMBEL
In der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bzw. Nach-
haltigkeitserklärung als Teil des Konzernlageberichts wird
über alle wesentlichen Themen der Nachhaltigkeitsaktivitä-
ten der VIG sowohl gemäß dem aktuell geltenden öster-
reichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungs-
gesetz (NaDiVeG, EU-Richtlinie 2014/95) als auch gemäß
der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-
Richtlinie 2022/2464) berichtet. Alle Nachhaltigkeitsbelange
gemäß NaDiVeG bzw. § 267a Unternehmensgesetzbuch
(UGB) sind dabei umfasst. Diese spiegeln die wesentlichen
Nachhaltigkeitsthemen der CSRD wider. Auf diese Themen
wird unabhängig vom verwendeten Berichtsstandard in der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung eingegangen, so-
fern diese für das Verständnis der Auswirkungen der Tätig-
keit erforderlich sind. Sie sind in den Kapiteln ESRS E1
„Klimawandel“ für Umweltbelange nach NaDiVeG; ESRS S1
„Eigene Belegschaft des Unternehmens“ für Arbeitnehmer-
belange nach NaDiVeG; ESRS S1 sowie ESRS S4 „Ver-
braucher:innen und Endnutzer:innen“ für Achtung der Men-
schenrechte nach NaDiVeG und ESRS G1 „Unternehmens-
führung“ für Bekämpfung von Korruption und Bestechung
nach NaDiVeG dargestellt.
Eine Umsetzung der CSRD in österreichisches Recht ist zum
Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht erfolgt, weshalb
die Berichtslegung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung gemäß den EU-Vorgaben der CSRD sowie den in
diesem Zusammenhang veröffentlichten European Sustain-
ability Reporting Standards auf freiwilliger Basis erfolgt. Die
VIG legt alle wesentlichen Informationen über nachhaltig-
keitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen in Über-
einstimmung mit den geltenden European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) der CSRD offen.
Der Bericht wurde freiwillig gemäß Artikel 29a Bilanzrichtllinie
(EU-Richtlinie 2013/34) in Übereinstimmung mit den ESRS
und der EU-Taxonomie erstellt. Der Konsolidierungskreis der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung stimmt mit jenem
des IFRS-Konzernabschlusses überein (mit Ausnahme von
Meldedaten im eigenen Bürobetrieb für die drei Versiche-
rungsgesellschaften in der Ukraine). Gesellschaften, die auf-
grund der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung die
Konzernbefreiung in Anspruch nehmen, sind in BP-1 „Allge-
meine Grundlagen für die Erstellung der konsolidierten nicht-
finanziellen Erklärung“ angeführt.
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 eine
Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ange-
kündigt, mit der eine administrative Entlastung erreicht wer-
den soll. Die konkreten Auswirkungen auf die konsolidierte
nichtfinanzielle Erklärung der VIG können zum aktuellen
Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht abgeschätzt
werden.
Kategorien von Berichtstandards
Die ESRS unterteilen sich in verschiedene Kategorien von
Standards: zwei themenübergreifende Standards (ESRS 1
„Allgemeine Anforderungen“ und ESRS 2 „Allgemeine An-
gaben“) sowie drei themenspezifische für Umwelt, Soziales
und Governance (verantwortungsvolle Unternehmens-
führung), welche wiederum zehn ESRS-Subthemenstand-
ards E1 bis E5, S1 bis S4 und G1 umfassen.
Die Erstellung und Darstellung der konsolidierten nichtfinan-
ziellen Erklärung steht im Einklang mit den allgemeinen
Anforderungen des ESRS 1. Entsprechend den Vorgaben
von ESRS 2 erfüllt die VIG die Offenlegungsanforderungen
aller wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte zu Governance,
Strategie, Management von Auswirkungen, Risiken und
Chancen sowie Kennzahlen und Zielsetzungen (siehe Be-
richterstattungsbereiche). Darüber hinaus legt die VIG
Nachhaltigkeitsinformationen entsprechend den Themen-
standards offen. Jene Themen, deren Auswirkungen, Risi-
ken und Chancen sowohl für die VIG als auch für die Nach-
haltigkeitsaspekte als „nicht wesentlich“ bewertet wurden,
bleiben gemäß ESRS 1 unberücksichtigt.
UNTERNEHMENSSPEZIFISCHE ANGABEN
Die VIG legt zusätzlich unternehmensspezifische Informa-
tionen offen, welche im Zuge der doppelten Wesentlich-
keitsanalyse auf Gruppenebene identifiziert wurden.
Berichterstattungsbereiche
Die Angabepflichten sind in folgende Berichterstattungs-
bereiche unterteilt:
– Governance (GOV): Verfahren, Kontrollen und Vorgänge
im Bereich der Governance zur Überwachung, Verwal-
tung und Beaufsichtigung von Auswirkungen, Risiken
und Chancen;
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
– Strategie (Strategy and Business Model, SBM): das
Zusammenspiel der Strategie und des Geschäftsmo-
dells mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen, einschließlich des Umgangs mit diesen;
– Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
(Impacts, Risks and Opportunities, IRO): Verfahren, mit
denen die Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt
und ihre Wesentlichkeit bewertet sowie durch entsprech-
ende Maßnahmen bearbeitet werden;
– Kennzahlen und Ziele (Metrics and Targets, MT): Para-
meter und festgelegte Ziele sowie Fortschritte bei der
Zielerreichung.
Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage der nichtfinanziellen
Erklärung
Von grundlegender Bedeutung für die konsolidierte nicht-
finanzielle Erklärung ist das Prinzip der doppelten Wesent-
lichkeit. Auf dieser Grundlage zielt der Bericht darauf ab, den
Leser:innen ein Verständnis für zwei zentrale Perspektiven zu
vermitteln: einerseits die Auswirkungen der Geschäftstätig-
keiten der VIG aus dem Blickpunkt der Nachhaltigkeitsthe-
matik (Inside-Out-Perspektive; Wesentlichkeit der Auswir-
kungen) und andererseits, wie sich Nachhaltigkeitsaspekte
aus dem Umfeld der VIG auf die Finanzlage der VIG aus-
wirken können (Outside-In-Perspektive; finanzielle Wesent-
lichkeit). Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet somit die
Basis der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung. Weitere
Details werden in Kapitel IRO-1 „Beschreibung des Ver-
fahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen“ erläutert.
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
Grundlagen für die Erstellung
Für die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung wurden folgende Angabepflichten angewendet:
ANGABEPFLICHT BP-1 – ALLGEMEINE GRUNDLAGEN FÜR DIE
ERSTELLUNG DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN
ERKLÄRUNG
Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitserklärung
Das ESRS-Reporting wird von der VIG Holding für den
Berichtszeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 für
die VIG (Vollkonsolidierungskreis) erstellt. Es wird somit eine
Nachhaltigkeitserklärung auf konsolidierter Basis verfasst. Die
Grundsätze der Konsolidierung wurden zwischen der finan-
ziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung an-
geglichen und übereinstimmend angewendet.
Der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitserklärung gemäß
der CSRD stimmt daher mit jenem des Konzernabschlusses
gemäß IFRS überein, mit Ausnahme von Meldedaten im
eigenen Bürobetrieb für die drei Versicherungsgesellschaften
in der Ukraine. Details zu diesen drei Versicherungsgesell-
schaften finden sich im Kapitel „Kriegssituation in der
Ukraine“ (siehe Seite 131). Bei der Berechnung und Bericht-
erstattung der Scope 3.15-Emissionen wurden diese drei
Gesellschaften jedoch analog zu den übrigen Gesellschaften
miteinbezogen. Nähere Informationen zum Konsolidierungs-
kreis sowie zur Konsolidierungsmethodik sind im Konzern-
abschluss in Kapitel „21. Verbundene Unternehmen und
Beteiligungen“ auf Seite 210 sowie Kapitel „20. Unterneh-
menszusammenschlüsse“ auf Seite 209 zu finden.
Im Rahmen der Ermittlung des ESRS-Konsolidierungskreises
gemäß Art und Umfang der Einbeziehung assoziierter Unter-
nehmen wurden unter den nicht konsolidierten Gesell-
schaften der finanziellen Berichterstattung nach IFRS keine
Unternehmen mit operativer Kontrolle durch die VIG identifi-
ziert. Treibhausgasemissionen der at equity-Gesellschaften
wurden anteilig erfasst und gemäß den jeweiligen Beteili-
gungsverhältnissen unter Scope 3.15 berücksichtigt.
Gesellschaften, für welche lokal für das Geschäftsjahr 2024
die Konzernbefreiung zur Erstellung eines eigenen Nach-
haltigkeitsberichts in Anspruch genommen wird, sind in der
folgenden Tabelle angeführt.
Gesellschaft Land
Alfa Ungarn
Asirom Rumänien
BTA Baltic Lettland
Compensa Leben Polen
Compensa Nichtleben Litauen
Compensa Nichtleben Polen
ČPP Tschechische Republik
Donau Versicherung Österreich
InterRisk Polen
Komunálna Slowakei
Kooperativa Tschechische Republik
Kooperativa Slowakei
Omniasig Rumänien
Union Biztosító Ungarn
Wiener Osiguranie Kroatien
Wiener Städtische Österreich
Jahresfinanzbericht 2024
Abdeckung der Wertschöpfungskette
Unter dem Begriff Wertschöpfungskette werden Aktivitäten
des eigenen Bürobetriebs, des Underwritings sowie der
Veranlagung zusammengefasst. Dabei werden sowohl vor-
als auch nachgelagerte Aktivitäten einbezogen. Weiter-
führende Informationen zur Wertschöpfungskette sind im
Kapitel ESRS 2 SBM-1 „Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette“ dargelegt. Bei der Identifizierung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde
die Wertschöpfungskette der Vienna Insurance Group
gemäß dieser Zuordnung berücksichtigt.
Klassifizierte und vertrauliche Informationen über geistiges
Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen
Es wurden keine spezifischen Informationen im Hinblick auf
geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Inno-
vationen ausgeschlossen.
ANGABEPFLICHT BP-2 – ANGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT
KONKRETEN UMSTÄNDEN
Zeithorizonte
In der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind durch die VIG
folgende Zeithorizonte festgelegt worden:
– für den kurzfristigen Zeithorizont ein Berichtszeitraum bis
zu zwei Jahren
– für den mittelfristigen Zeithorizont vom Ende des kurz-
fristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren
– für den langfristigen Zeithorizont mehr als fünf Jahre
Die Zeithorizonte richten sich nach dem allgemeinen Risiko-
management-Ansatz.
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
Im folgenden Abschnitt werden die Ansätze zur Berechnung
von Emissionsdaten für den eigenen Bürobetrieb, das Un-
derwriting (Großkund:innen sowie Privatkund:innen) und die
Veranlagung inklusive des Immobilienportfolios beschrieben.
Schätzungen im eigenen Bürobetrieb
Für die Umweltkennzahlen im eigenen Bürobetrieb wurden
im Berichtsjahr Schätzungen vorgenommen, insofern Ver-
brauchsdaten nicht in detaillierter Form vorhanden waren.
Diesbezüglich wurde ein einheitlicher Ansatz erarbeitet. Soll-
ten Angaben zu Energieverbräuchen einzelner Gesellschaf-
ten nicht oder nicht vollständig vorhanden gewesen sein,
wurde eine Hochrechnung vorgenommen, um eine kon-
solidierte Berechnung der Datenpunkte und Treibhausgas-
emissionen zu ermöglichen. Für diese Hochrechnung wurde
bezüglich der Energiekennzahlen unter anderem die Netto-
nutzfläche der jeweiligen Gesellschaft herangezogen, wel-
che anschließend mit einem Medianwert multipliziert wurde
(z. B. Median des berichteten Stromverbrauchs pro Qua-
dratmeter multipliziert mit der berichteten Nettonutzfläche
der Gesellschaft). Der verwendete Ansatz bietet daher eine
konsistente und belastbare Grundlage für die Hochrech-
nungen und sollte somit eine möglichst realistische Schät-
zung der Verbrauchsdaten gewährleisten.
Zudem standen Verbrauchsdaten einiger Gesellschaften
lediglich quartalsweise zur Verfügung. Sofern eine Gesell-
schaft per Jänner 2025 noch nicht alle Energiekennzahlen
für das Jahr 2024 im Detail ausweisen konnte, wurde mit
Extrapolationen auf Basis der vorhandenen Monatswerte
aus dem Vorjahr gearbeitet. In diesen vereinzelten Fällen
kann daher ein höheres Maß an Messunsicherheit vorliegen.
Die Integration der ukrainischen Daten wird für das Jahr
2025 in Abhängigkeit von der Kriegssituation angestrebt.
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
im Bereich Underwriting
Für den Bereich Underwriting „Großkund:innen“ erfolgte die
Emissionsberechnung gemäß der sogenannten „wirt-
schaftsaktivitätsbasierten Emissionsschätzung“ nach Part-
nership for Carbon Accounting Financials (PCAF-Standard,
Part C). Diese Berechnung stützt sich auf durchschnittliche
Emissionsdaten der jeweiligen Branche. Die gesamten ab-
soluten Emissionen der Versicherungsnehmer:innen im Ver-
sicherungsportfolio wurden berechnet, indem die Versiche-
rungsverträge den durchschnittlichen wirtschaftlichen Emi-
ssionsintensitäten der den Versicherungsnehmer:innen zu-
grundeliegenden Branche zugeordnet wurden. Die Umsatz-
kennzahlen der Versicherungsnehmer:innen wurden oft
nicht im Underwriting-System erfasst und mussten daher
geschätzt werden. Die durchschnittlichen Risikokosten
(d. h. die durchschnittlichen verrechneten Prämien der Ver-
sicherungsnehmer:innen im Sektor im Verhältnis zum Um-
satz, den die Versicherungsnehmer:innen mit ihrem Unter-
nehmen generieren) wurden verwendet, um die verrech-
neten Prämien der Versicherungsverträge in eine Schätz-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
ung der versicherten Umsatzerlöse umzuwandeln (reprä-
sentativ für den Anteil der gesamten Versicherungen). Die
Versicherungsverträge wurden anschließend unter Ver-
wendung von NACE-Codes unterschiedlicher Granularität
auf Branchendurchschnitte abgebildet. Der sogenannte
NACE-Code ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige in
der Europäischen Union (der Begriff NACE leitet sich von
dem französischen Titel „Nomenclature statistique des
activités économiques dans la Communauté européenne“ ab).
Diese Schätzung spiegelt den Anteil der absoluten Emis-
sionen der Versicherungsnehmer:innen wider, welche
durch die Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die versi-
cherungsbedingten Emissionen wurden berechnet, indem
die gesamten absoluten Emissionen durch die durch-
schnittlichen Risikokosten der zugrundeliegenden Branche
dividiert wurden, um den versicherten Umsatz in dieser
Branche zu erhalten. Dieser wurde anschließend mit der
durchschnittlichen Emissionsintensität (tCO
2
e/Umsatz) die-
ser Branche multipliziert, um so die geschätzten Emis-
sionen zu erhalten. Alternativ dazu können die verrechneten
Prämien eines Versicherungsvertrags durch die Risiko-
kosten dividiert und anschließend mit der durchschnittli-
chen Energieintensität des jeweiligen Industriezweigs multi-
pliziert werden. Die Berechnung der Emissionsdaten im
Bereich Underwriting (Großkund:innen) erfolgte im Berichts-
jahr mit Stichtag 31. Oktober 2024. Im Hinblick auf die
Datenqualität hat dieser abweichende Stichtag keine
wesentliche Auswirkung, da zu diesem Zeitpunkt bereits die
überwiegende Mehrheit der relevanten Daten verfügbar war
und die verbleibenden zwei Monate keine signifikanten
Änderungen im Portfolio bewirkten. Da für die Berechnung
der Emissionen Durchschnittswerte herangezogen wurden,
kann eine gewisse Messunsicherheit im Berichtsjahr nicht
ausgeschlossen werden. Im Rahmen der gegebenen Mög-
lichkeiten wurde versucht, Schätzunsicherheiten zu mini-
mieren oder gänzlich zu vermeiden. Auch in Zukunft steht
die Verbesserung der Datenqualität im Fokus, um eine
präzisere Erfassung der Emissionen sicherzustellen.
Im Bereich Underwriting „Privatkund:innen“ (private Haus-
halte und kleine und mittlere Unternehmen) erfolgte die
Festlegung eines Referenzwertes (Baselining) für die be-
richteten Emissionen im Kfz-Portfolio gemäß PCAF-Stan-
dard (Part C) „Insurance-Associated Emissions“. Hierbei
wurde der im PCAF-Standard beschriebene „Estimated
Vehicle-Specific“-Ansatz (Score 2-3) für Personenkraft-
wagen und Kleintransporter sowie der „Estimated Vehicle-
Unspecific“-Ansatz (Score 4) für andere Fahrzeuge für
Schätzungen herangezogen. Diese Ansätze wurden ge-
wählt, da für einen „Actual Vehicle-Specific“-Ansatz (Score
1) keine Primärdaten aus dem Kfz-Portfolio der Versi-
cherungsnehmer:innen vorliegen. Unter Verwendung von
Daten basierend auf bestehenden Versicherungsverträgen
wurden jedem Fahrzeug mit einer Kfz-Haftpflichtversicher-
ung Emissionswerte im Kfz-Portfolio zugewiesen. Auf Basis
der jährlichen Übermittlung der Daten von den einzelnen
konsolidierten Gesellschaften, welche im Berichtsjahr mit
Stichtag 31. Oktober 2024 erfolgte, wurden die Emissionen
anhand von zwei Indikatoren berechnet: fahrzeugspezi-
fische Emissionen pro gefahrener 100 km und die jährlich
zurückgelegte Distanz des Fahrzeugs.
Für das Berichtsjahr erfolgte die Berechnung von ca. 77 %
der ausgewiesenen Emissionen bereits anhand der offizi-
ellen CO
2
e-Daten der Fahrzeugherstellenden. Die rest-
lichen Emissionen stellen einen Annäherungswert dar,
welcher auf der angeführten Schätzungsmethodik basiert.
Die Datenlücke dieser restlichen ca. 23 % der Emissionen
resultiert daraus, dass nicht alle Fahrzeugidentifikations-
nummern (FINs) zur Gänze verfügbar waren. Deshalb
wurde in diesem Zusammenhang mit einem Annäherungs-
wert auf Basis der bekannten Fahrzeugkategorien im
jeweiligen Land gearbeitet. Die Daten zu den zurück-
gelegten Kilometern stammen aus öffentlichen Quellen. Bei
ca. 8 % der Gesellschaften konnte aus statistischen Daten-
banken eine Kilometerleistung abgeleitet werden. Waren
solche Daten nicht vorhanden, wurden durchschnittliche
Kilometerleistungen aus diversen Veröffentlichungen je
Land und Kfz-Kategorien verwendet. Der abweichende
Stichtag ergab im Hinblick auf die Datenqualität der
finanzierten Emissionen des Underwriting (Privatkund:in-
nen) Portfolios keine wesentlichen Ungenauigkeiten, da es
hierbei nur geringe Schwankungen gab und die Emissions-
werte der letzten beiden Monate des Berichtsjahres dem-
nach keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtemis-
sionen hatten. Im Sinne einer künftigen Verbesserung der
Genauigkeit der erhobenen Emissionen werden in den
nächsten Jahren die Beschaffung von noch präziseren
Informationen bzgl. der zurückgelegten Distanz von Fahr-
zeugen sowie die Verbesserung der CO
2
e-Emissions-
datenbank im Hinblick auf eine bessere Erfassung von
Fahrzeugtypen angestrebt.
Jahresfinanzbericht 2024
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
im Bereich Veranlagung
Im Bereich Veranlagung wurden im Jahr 2024 74,78 % der
Unternehmensanleihen und Aktien direkt durch Emissions-
daten aus einer externen ESG-Datenbank eines spezialisier-
ten Finanzdienstleisters abgedeckt (inklusive Anteile an
Investmentfonds). Die im Berichtsjahr erzielte Abdeckung
bei den Staatsanleihen beträgt 99,90 %. Sofern vom exter-
nen Finanzdienstleister zum Stichtag am 31. Dezember
2024 keine direkten Daten zu Emissionen erfasst werden
konnten, wurden interne Modelle des Finanzdienstleisters
zur Schätzung der Daten eingesetzt. Somit kann ein ange-
messenes Maß an Genauigkeit angenommen werden. Es
wird erwartet, dass sich die Qualität der zur Verfügung
stehenden Emissionsdaten weiter verbessern wird, sobald
eine größere Anzahl an Unternehmen ihre Emissionen
offenlegen wird. Aus diesem Grund wird sich auch der
Abdeckungsgrad erhöhen und jener Teil des Portfolios, der
derzeit auf Basis der zur Verfügung stehenden Emissionen
hochskaliert wird, zukünftig abnehmen.
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
im Immobilienportfolio
Die Erhebung und Berechnung der finanzierten Emissionen
aus dem Immobilienportfolio der VIG erfolgte gemäß PCAF
Part A – „Financed Emissions“. Derartige Emissionen wur-
den ahand von drei Ansätzen je nach Verfügbarkeit von
Primär- und Sekundärdaten mit absteigender Datenqualität
gemäß PCAF Part A berechnet. Eine detaillierte Beschrei-
bung zur Berechnung der Emissionen des Immobilienport-
folios der VIG ist in Abschnitt ESRS E1-6 „THG-Brutto-
emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen“ zu finden, in welchem die Treibhaus-
gasemissionen (THG) der VIG dargestellt werden.
Bei der Erhebung der Emissionen fand eine Unterscheidung
in tatsächliche Emissionen sowie geschätzte und berech-
nete Emissionen statt. Bei all jenen Objekten, die über
nachweislich gemessene und vollständige Verbrauchszäh-
lungen verfügten, konnten die tatsächlichen Emissionen
erhoben und berichtet werden. Bei all jenen Objekten, bei
denen derzeit noch keine (detaillierten) Verbrauchsdaten
vorlagen, wurden die am Energieausweis dargestellten In-
formationen zur Berechnung der Gesamtemissionen heran-
gezogen. Dazu wurde der geschätzte Energieverbrauch pro
m2 basierend auf den Informationen im Energieausweis
herangezogen, um anhand eines für die verwendete Ener-
giequelle durchschnittlichen Emissionsfaktors die Emissions-
berechnung durchzuführen. Im Falle, dass für Immobilien-
veranlagungen weder Verbrauchsdaten noch Energieaus-
weise vorhanden waren, erfolgten die Schätzungen analog
den anderen Veranlagungsklassen mithilfe von Näherungs-
werten eines externen, spezialisierten Finanzdienstleisters
nach NACE-Klassifizierung. In der VIG wurden folglich alle
drei von PCAF Part A vorgeschlagenen Ansätze für die
Emissionsberechnung des Immobilienportfolios verwendet.
Mit steigender Datenqualität wird die Schätzungenauigkeit
zukünftig sukzessive geringer werden.
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Zur Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen innerhalb
des Wirtschaftsjahres in die Berichtswährung Euro wurde
dieselbe Methodik wie für die Konzerngewinn- und Verlust-
rechnung der Finanzberichterstattung angewandt, um ge-
mäß ESRS 1 eine konsistente und vergleichbare Berichter-
stattung sicherzustellen (siehe Kapitel 25.1 „Währungsum-
rechnung“). Für die Bestimmung finanzierter Emissionen
wurden, wenn möglich, tatsächliche und möglichst aktuelle
Emissionen der investierten Unternehmen, die in der ver-
wendeten externen Datenbankvorlagen, herangezogen.
Nicht abgedeckte Emissionsdaten im Portfolio im Jahr
2024 wurden unter „Schätzungen zur Wertschöpfungs-
kette im Bereich Veranlagung“ beschrieben.
Alle zuvor beschriebenen Schätzungen in Bezug auf die
Umweltkennzahlen sowie eine damit einhergehende mög-
liche Messunsicherheit ergaben sich demzufolge vor allem
aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit. Zum Beispiel waren
bei der Vermietung von Immobilien durch die Vienna Insur-
ance Group nicht alle Verbräuche der Mieter:innen bekannt
bzw. standen im Kfz-Portfolio der Privatkund:innen Infor-
mationen zu gefahrenen Kilometern sowie der tatsächliche
Treibstoffverbrauch der Versicherungsnehmer:innen nicht
vollständig zur Verfügung. Ebenso waren im Bereich Under-
writing für Großkund:innen teilweise Schätzungen aufgrund
der nicht möglichen Zuordnung der tatsächlich anteiligen
versicherten Emissionen erforderlich.
Die Verwendung von Branchenmittelwerten bei der Be-
stimmung finanzierter und versicherter Emissionen basiert
auf der Annahme, dass die Portfoliounternehmen im Mittel
nahe dem Branchendurchschnitt liegen. Auf Basis des
Geschäftsmodells und der fehlenden granularen Daten-
basis wurde auf diesen Ansatz zurückgegriffen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltig-
keitsinformationen
Da es sich um das erste Jahr der Nachhaltigkeitsberichter-
stattung gemäß CSRD/ESRS handelt, gibt es keine Ände-
rungen im Sinne des ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusam-
menhang mit spezifischen Umständen“, jedoch hat sich der
Prozess im Vergleich zum GRI-Reporting des Nachhaltig-
keitsberichts 2023 wesentlich geändert und der Berichts-
umfang über die Versicherungsgesellschaften hinaus erwei-
tert. Die neu hinzugekommenen Nicht-Versicherungsgesell-
schaften wurden im Jahr 2024 schrittweise in das Reporting
eingebunden und vollständig in den Prozess integriert. Des
Weiteren wurde eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch-
geführt, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu ent-
sprechen (siehe Kapitel IRO-1 „Beschreibung des Verfah-
rens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen“).
Mit der Einführung der ESRS-Berichterstattung sind die
Zahlen der EU-Taxonomie in einem eigenen Kapitel der kon-
solidierten nichtfinanziellen Erklärung ausgewiesen. Im Ver-
gleich zum Vorjahr wurden im Underwriting-Prozess 100 %
aller konsolidierten Nicht-Lebens-Versicherungsgesellschaf-
ten der VIG in die Bewertung der technischen Screening-
Kriterien (TSC) einbezogen. Zudem wurde 2024 für die Er-
füllung der sozialen Mindestschutz-Standards (MSS) eine
gruppenweite Leitlinie „MSS-Screening in Underwriting“ er-
stellt.
Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen
Da es sich um das erste Jahr der konsolidierten nichtfinan-
ziellen Erklärung nach CSRD/ESRS handelt, ist die Angabe
von Fehlern früherer Berichtszeiträume nicht anwendbar.
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein
anerkannter Verlautbarungen zur konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxono-
mie-Verordnung) werden bei den Umweltinformationen
(siehe Seite 61) veröffentlicht. An den zutreffenden Stellen
wurde jeweils kenntlich gemacht, wenn Informationen auf
der Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkann-
nter Standards in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
aufgenommen wurden. Verweise außerhalb der konsolidier-
ten nichtfinanziellen Erklärung:
Kapitel ESRS-Berichterstattung Verweis
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die
Erstellung der konsolidierten nicht-
finanziellen Erklärung
Konzernabschluss, Kapitel
„Kriegssituation in der Ukraine“
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit
konkreten Umständen
Konzernabschluss, Kapitel
„Währungsumrechnung“
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane
Corporate Governance-Bericht,
Kapitel „Unabhängigkeit des
Aufsichtsrats“
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeits-
aspekte, mit denen sich die
Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des
Unternehmens befassen
Kapitel „Arbeitsweise des
Vorstands und des Aufsichtsrats
sowie seiner Ausschüsse“
GOV-3 Einbeziehung der
nachhaltigkeitsbezogenen Leistung
in Anreizsysteme
Konzernabschluss, Kapitel
„Vergütungspolitik für Vorstands-
mitglieder“
GOV-5 Risikomanagement und interne
Kontrollen zur konsolidierten Nach-
haltigkeitsberichterstattung
Konzernabschluss, Kapitel
„Risikostrategie und Ziele“
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette
Kapitel „Strategische Grundsätze“,
„Nachhaltigkeitsprogramm“
Konzernlagebericht, Kapitel
„Finanzielle Leistungsindikatoren“
SBM-2 Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
Kapitel „Strategieprogramm“
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Konzernabschluss, Kapitel
„Geschäfts- oder Firmenwerte“,
„Bemessung des beizulegenden
Zeitwerts“
MDR-P Konzepte zum Umgang mit
wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten
Kapitel „Strategische Grundsätze“,
„Nachhaltigkeitsprogramm“
MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit
von Strategien und Maßnahmen
durch Zielvorgaben
„Strategieprogramm“,
„Nachhaltigkeitsprogramm“
E1-6 THG-Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen:
Versicherungsumsätze:
Versicherungstechnische Erträge
ausgestellter Versicherungs-
verträge
Konzernabschluss, Kapitel
„Konzerngewinn- und -
verlustrechnung“
E1-6 THG-Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen:
Immobilienerträge: Mieteinnahmen
von als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien
Konzernabschluss, Kapitel 4. „Als
Finanzinvestition gehaltene
Immobilien“
E1-6 THG-Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen:
IFRS 15 Umsätze von GmbHs:
Andere Erträge
(Dienstleistungsumsätze)
Konzernabschluss, Kapitel 15,3
„Andere Erträge und
Aufwendungen“
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Konzernanhang, Kapitel
„Risikostrategie und
Risikomanagement“
Jahresfinanzbericht 2024
Governance
ANGABEPFLICHT GOV-1 – DIE ROLLE DER VERWALTUNGS-,
LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE
Der Vorstand der VIG Holding setzt sich per 31. Dezember
2024 aus sieben Personen zusammen. Der Aufsichtsrat
besteht aus zwölf Mitgliedern. In der VIG Holding gibt es
keinen Betriebsrat, daher sind keine Arbeitnehmerver-
treter:innen in den Aufsichtsrat entsandt. Die Interessen der
Beschäftigten werden durch spezifische Maßnahmen im
Kapitel Angabepflicht ESRS S1-2 „Verfahren zur Einbe-
ziehung der Mitarbeitenden des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertretungen“ in Bezug auf Auswirkungen de-
taillierter beschrieben sowie durch die Berücksichtigung in
relevanten Gremien abgedeckt.
Die Zuständigkeitsbereiche und Länderverantwortungen
der Vorstandsmitglieder sind im Corporate Governance-
Bericht (ab Seite 279) beschrieben.
Im Folgenden werden die geschlechtsspezifische Zusam-
mensetzung und weitere Diversitätskennzahlen sowohl für
den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat der VIG Holding
dargestellt. Gender, Generationen und Internationalität sind
die primären Diversitätskriterien in Bezug auf die oberste Füh-
rungsebene. Für die Berechnung der prozentuellen Vertei-
lung wurden die Daten per 31. Dezember 2024 heran-
gezogen.
Vorstand der VIG Holding Aufsichtsrat der VIG Holding
Gesamt
in %
Gesamt
in %
Gender
Männlich 6
86,71 %
7
58,33 %
Weiblich 1
14,29 %
5
42,66 %
Nationalität
Österreichisch 6
86,71 %
6
50,00 %
Nicht-
Österreichisch 1
14,29 %
6
50,00 %
Generationen
Unter 30 Jahren 0
0,00 %
0
0,00 %
30-50 Jahre 3
42,86 %
2
16,66 %
Über 50 Jahre 4
57,14 %
10
83,33 %
75 % der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats sind gemäß der nach C-Regel 53 des
Österreichischen Corporate Governance-Kodex vom Auf-
sichtsrat festgelegten Kriterien für die Unabhängigkeit als
unabhängig zu qualifizieren, siehe Seite 285 „Unab-
hängigkeit des Aufsichtsrats“.
Der Corporate Governance-Bericht auf Seite 279 enthält
umfassende Informationen über die Aufgaben und Verant-
wortlichkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat. Dazu gehört
auch eine Übersicht über die einzelnen Personen und Aus-
schüsse des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat als Ganzes
befasst sich regelmäßig mit Fragen der Nachhaltigkeit.
Der Aufsichtsrat hat den Ausschuss für dringende Ange-
legenheiten (Arbeitsausschuss), den Prüfungsausschuss
(Bilanzausschuss), den Ausschuss für Vorstandsangelegen-
heiten (Personalausschuss), den Strategieausschuss und
den Nominierungsausschuss etabliert. Er wird in all jenen
Angelegenheiten tätig, die in Gesetz, Satzung und
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats definiert sind. Der
Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) nimmt die Aufgaben
gemäß § 92 Absatz 4a Aktiengesetz (AktG) und § 123 Abs
9 VAG 2016 wahr. Er ist demnach insbesondere für die
Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahres-
abschlusses, des Vorschlags für die Gewinnverteilung und
des Lageberichtes zuständig. Der Prüfungsausschuss hat
auch den Konzernabschluss zu prüfen sowie einen Vor-
schlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten
und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten. Der Ausschuss
für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) befasst
sich insbesondere mit den Personalangelegenheiten der
Vorstandsmitglieder und überprüft die Vergütungspolitik in
regelmäßigen Abständen. Der Vorstand legt den Konzern-
lagebericht und damit die darin enthaltene konsolidierte
nichtfinanzielle Erklärung dem Prüfungsausschuss sowie
dem Gesamtaufsichtsrat vor und sie wird von diesen als Teil
der Prüfung des Lageberichts geprüft.
Der Vorstand der VIG Holding ist für die Leitung des Unter-
nehmens und der Gruppe verantwortlich. Der Vorstand
führt unter Leitung seines Vorsitzenden im Rahmen der
Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den
Vorstand die Geschäfte der Gesellschaft. Er berät sich nach
Bedarf (in der Regel jede zweite Woche) über den aktuellen
Geschäftsverlauf, trifft im Rahmen dieser Sitzungen die
notwendigen Entscheidungen und fasst die erforderlichen
Beschlüsse. Die Mitglieder des Vorstands befinden sich
sowohl in ständigem gegenseitigem Informationsaustausch
als auch mit den jeweils zuständigen Bereichsverantwort-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
lichen. Nachhaltigkeit ist grundsätzlich als Querschnitts-
thema in allen Bereichen der Organisation inhaltlich ver-
ankert und somit Bestandteil der Linienthemen. Demnach
liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Nach-
haltigkeitsaspekten auch in den jeweiligen Ressortzustän-
digkeiten bzw. dezentral bei den Gesellschaften.
Nachhaltigkeitsthemen werden im Vorstand der VIG Holding
im Rahmen der Ressortzuständigkeiten von den einzelnen
Fachbereichen in der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigt.
Zusätzlich wurde zur Zusammenführung und Koordination
ein Group Sustainability Office (GSO) in der VIG Holding
eingerichtet. Dieses ist dem Ressort des Vorstandsvor-
sitzenden zugeordnet und steuert koordinierend und unter
Einbeziehung der relevanten Fachbereiche im Auftrag des
Vorstands die Nachhaltigkeitsaktivitäten und deren Weiter-
entwicklung in der VIG.
Ein Nachhaltigkeits-Komitee, bestehend aus Vorstandsmit-
gliedern und Führungskräften verschiedener Fachbereiche
der VIG, befasst sich übergreifend mit wesentlichen The-
men der Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung der
Nachhaltigkeitsaktivitäten der VIG, wobei ihm insbesondere
zukommt, zu wesentlichen, Vorstandsbeschluss-relevanten
Themen im Bereich Nachhaltigkeit Empfehlungen an den
Gesamtvorstand abzugeben; es tagt jedenfalls vierteljähr-
lich; dem Vorstand wird mittels Protokoll und ggf. münd-
licher Darstellung in einer Vorstandssitzung berichtet. Im
Nachhaltigkeits-Komitee vertreten sind: Stellvertreter des
Vorstandsvorsitzenden, Chief Finance and Risk Officer
(CFRO), Chief Operating Officer (COO) sowie insbesondere
Führungskräfte aus den Fachbereichen Corporate Business,
Retail Insurance & Business Support, Asset Management
(inkl. Real Estate), Human Resources, European Affairs und
Risk Management. Zur Sicherstellung der engen Abstim-
mung mit der ESRS-Berichterstattung ist neben dem Head
of Group Finance and Regulatory Reporting auch die
Teamleiterin der ESRS-Berichterstattung bei den Sitzungen
des Nachhaltigkeits-Komitees vertreten. Die Nominierung
dieser Vertreter:innen innerhalb der VIG Holding steht in
Verbindung zu den Wirkungsfeldern des Nachhaltigkeits-
programms der VIG. Die Leitung des Komitees obliegt dem
Group Sustainability Office.
Der Vorstand der VIG Holding informierte die Mitglieder des
Aufsichtsrats im Jahr 2024 über wesentliche Nachhaltig-
keits- und Informationssicherheitsthemen. Im Berichtsjahr
wurden unter anderem das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm,
die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die konso-
lidierte nichtfinanzielle Erklärung nach ESRS, die Ergebnisse
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und die Vorberei-
tungsarbeiten des für die VIG-Versicherungsgesellschaften
konsolidierten Übergangsplans für den Klimaschutz behan-
delt. Regelmäßig finden auch Berichte über Compliance, IT-
Sicherheit und Datenschutz statt. Der Aufsichtsrat hat
sowohl als Ganzes als auch durch den Prüfungsausschuss
die Gelegenheit wahrgenommen, Nachhaltigkeitsaspekte
zu behandeln.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ver-
fügen über die notwendigen Fachkenntnisse, Branchen-
kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere in den Ländern
in Zentral- und Osteuropa, in denen die VIG tätig ist, um ihre
Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Die relevante Erfah-
rung und Expertise resultiert aus den jeweiligen Ausbildun-
gen und Schulungen sowie den entsprechenden Berufs-
erfahrungen, die auch durch die gesetzlichen „Fit & Proper“-
Anforderungen sichergestellt werden. Die Mitglieder des
Aufsichtsrats erhalten zudem regelmäßig Schulungen und
Informationen über aktuelle Fachthemen.
In der VIG ist ein umfassendes Dokumenten-Governance-
System etabliert, das im Detail regelt, wie verbindliche Vor-
gaben für die Gruppengesellschaften erlassen werden kön-
nen. Dieses unterscheidet zwischen Leitlinien (Group
Policies), Richtlinien (Group Guidelines) und Arbeitsanleit-
ungen (Group Operating Procedures). Während Leitlinien
vom Gesamtvorstand beschlossen werden, werden Richt-
linien vom ressortzuständigen Vorstandsmitglied genehmigt.
Arbeitsanleitungen werden auf Basis einer Ermächtigung in
einer Leit- oder Richtlinie von der zuständigen Bereichs-
leitung oder einem/einer besonderen Beauftragten der VIG
Holding erlassen. Die Kommunikation der Governance-
Dokumente erfolgt durch den/die jeweilige/n Dokumenten-
ersteller:in an die Gruppengesellschaften im Anwendungs-
bereich des Dokuments. Außerdem sind die Dokumente
jederzeit im Intranet abrufbar. Die Governance-Dokumente
bedürfen für ihre Wirksamkeit auf Ebene der Gruppen-
gesellschaften einer lokalen Umsetzung, wobei die Geneh-
migungserfordernisse jenen auf Ebene der VIG Holding
entsprechen müssen. Sollten Gruppenvorgaben auf Ebene
der Gruppengesellschaften in Ausnahmefällen nicht um-
Jahresfinanzbericht 2024
gesetzt werden können, ist ein standardisierter Prozess für
den Umgang mit Abweichungen vorgesehen, der eine
entsprechende Kommunikation zwischen den Gruppen-
gesellschaften in Ausnahmefällen und dem/der Dokumen-
tenersteller:in der VIG Holding vorsieht und bei Uneinigkeit
die Entscheidung des lokalen Aufsichtsrats erfordert. Ein-
mal jährlich erfolgt zentral eine Abfrage der formellen Um-
setzung der gruppenweiten Governance-Dokumente durch
den Bereich Compliance (incl. AML).
Die Überwachung der Umsetzung liegt in der Verantwort-
ung der jeweiligen Dokumentenersteller:innen der VIG Hol-
ding. Außerdem ist die Umsetzung von Governance-Doku-
menten auch Teil von Prüfungshandlungen der Internen
Revision. Dieser mehrgliedrige Überwachungsansatz ge-
währleistet eine wirksame Umsetzung und Einhaltung der
Vorgaben in den Gruppengesellschaften.
ANGABEPFLICHT GOV-2 – INFORMATIONEN UND
NACHHALTIGKEITSASPEKTE, MIT DENEN SICH DIE VERWALTUNGS-,
LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE DES UNTERNEHMENS
BEFASSEN
Einzelne Vorstandsmitglieder oder der Gesamtvorstand wer-
den im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeiten durch die
Führungskräfte aus den Fachbereichen, das Group Sus-
tainability Office (GSO) bzw. den Vorsitzenden des Nachhal-
tigkeits-Komitees über Nachhaltigkeitsaspekte informiert.
Die Einbindung des Vorstands als Leitungsorgan und des
Aufsichtsrats als Kontrollorgan erfolgt gemäß den gesetz-
lichen Vorgaben für diese Gremien, welche die jeweiligen
Verantwortlichkeiten klar definieren. Dabei spielt die strate-
gische und wirtschaftliche Relevanz der entsprechenden
Entscheidung eine wichtige Rolle. Weitere Informationen,
wie sich die Leitungsorgane mit den Nachhaltigkeitsthemen
beschäftigen, sind im Corporate Governance-Bericht im
Kapitel „Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats
sowie seiner Ausschüsse“ auf Seite 286 zu finden.
Die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten
wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und
-chancen finden sich in den sechs Wirkungsfeldern des VIG-
Nachhaltigkeitsprogramms wieder und werden nachstehend
detailliert für das Berichtsjahr beschrieben. Die gesetzten
Maßnahmen im Zusammenhang mit ESRS E1 „Klima-
wandel“ konzentrierten sich auf die Erstellung eines Über-
gangsplans für die Vienna Insurance Group (mit Schwer-
punkt auf dem Versicherungssektor im Jahr 2024), welcher
am 27. Jänner 2025 vom Vorstand der VIG Holding be-
schlossen wurde. Weiters wurden wichtige Leistungsindi-
katoren (KPIs) im Zusammenhang mit der ESRS-Berichter-
stattung vorgestellt, z. B. zu den Treibhausgasemissionen
aus dem Underwriting, der Veranlagung und dem eigenem
Bürobetrieb, einschließlich der Signifikanzanalyse für ESRS
E1 „Klimawandel“. Gleichzeitig hat sich der Vorstand der VIG-
Holding im Berichtsjahr mehrmals mit Compliance-Themen
beschäftigt. Der Endbericht einer im Jahr 2024 gegründeten
Anti-Greenwashing-Arbeitsgruppe wurde im Nachhaltig-
keits-Komitee besprochen. Eine Gruppen-Leitlinie im Under-
writing für Privatkund:innen wurde im Vorstand behandelt
und enthält unter anderem Aspekte zum Thema Anti-
Greenwashing (Non-Life-Underwriting Guideline). Weiters hat
sich der Vorstand der VIG-Holding regelmäßig mit IT-Sicher-
heits-relevanten Themen befasst und wurde im Jahr 2024
zum aktuellen Stand des Cyber Defence Center-Programms
informiert. Darüber hinaus fand im Jahr 2024 eine Schulung
zum Digital Operational Resilience Act (DORA) für alle
Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder der VIG statt.
Auch im Risiko-Komitee der VIG Holding erfolgte eine
entsprechende Diskussion der IT- und Sicherheitsrisiken.
Themen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
werden durch die VIG Vorgaben Vergütung und Fit & Proper,
durch den Code of Business Ethics und die Diversitäts-
strategie behandelt.
ANGABEPFLICHT GOV-3 – EINBEZIEHUNG DER
NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN LEISTUNG IN ANREIZSYSTEME
Die Anreizsysteme für die Vorstandsmitglieder der VIG Hol-
ding spiegeln den Unternehmenserfolg aus Sicht der ver-
schiedenen Interessenträger:innen wider, d. h., die Vergü-
tung soll erfolgreiches Management, insbesondere auch im
Hinblick auf nachhaltigen Ertrag einerseits, und Beiträge
zum Mitarbeiter:innen- bzw. Gemeinwohl andererseits, be-
lohnen. Das Vergütungspaket für Vorstandsmitglieder der
VIG Holding ist in eine feste und eine variable Komponente
aufgeteilt (siehe VIG Holding Vergütungspolitik Teil Vor-
standsmitglieder Abschnitt 2.2.5), während die Vergütung
für Aufsichtsratsmitglieder der VIG Holding keine variable
Komponente enthält.
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der VIG
Holding ist an das Erreichen vordefinierter jährlicher Erfolgs-
ziele gebunden. Diese umfassen sowohl finanzielle Ziele wie
Ertrag und Umsatzwachstum, als auch nichtfinanzielle Ziele.
Für 2024 wurde die Stärkung der Diversität als nicht-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
finanzielles Ziel für die Vorstandsmitglieder der VIG Holding
definiert und mit 10 % der strategischen Sonderziele (siehe
auch Abschnitt 2.2.2 b der Vergütungspolitik) gewichtet.
Darüber hinaus unterliegt ein erheblicher Teil der variablen
Vergütung einer nachhaltigkeitsorientierten Aufschubrege-
lung, bei der 40 % des für das Geschäftsjahr erzielten Bonus
linear über drei Jahre aufgeschoben werden.
Die aufgeschobenen Zahlungen sind abhängig von der
nachhaltigen Entwicklung der VIG. Bei der Bewertung der
nachhaltigen Entwicklung werden sowohl wirtschaftliche
Ziele als auch die Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft
und Mitarbeitende berücksichtigt und damit die langfristige
Nachhaltigkeit in die Vergütungsstruktur eingebettet.
Der Aufsichtsrat bzw. der Ausschuss des Aufsichtsrats für
Vorstandsangelegenheiten der VIG Holding ist für die Geneh-
migung und regelmäßige Überprüfung der Bedingungen der
Anreizsysteme für die Vorstandsmitglieder der VIG Holding
verantwortlich. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichts-
rats bedarf der Beschlussfassung in der Hauptversammlung.
Weiterführende Details sind in der VIG Holding-Vergütungs-
politik 2024 auf der Website der Vienna Insurance Group
(https://group.vig/corporate-governance/) zu finden.
ANGABEPFLICHT GOV-4 – ERKLÄRUNG ZUR SORGFALTSPFLICHT
In der folgenden Tabelle wird ein Überblick über die we-
sentlichen Elemente der Sorgfaltspflicht in der konso-
lidierten nichtfinanziellen Erklärung gegeben. Dabei wer-
den die von der VIG Holding implementierten Prozesse zur
Identifikation von Auswirkungen, Risiken und Chancen
berücksichtigt, einschließlich der doppelten Wesentlich-
keitsanalyse, sowie die Maßnahmen, die ergriffen wurden,
um negative Auswirkungen zu verhindern.
Liste der bereitgestellten Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht Angabepflicht Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des
Unternehmens befassen
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
b) Einbindung betroffener Interessen-
träger:innen in alle wichtigen Schritte der
Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des
Unternehmens befassen
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 MDR-P Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
ESRS S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Mitarbeitenden des Unternehmens
sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
ESRS S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS G1 Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben
c) Ermittlung und Bewertung negativer
Auswirkungen
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
d) Maßnahmen gegen diese negativen
Auswirkungen
ESRS E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
ESRS E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
ESRS E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
ESRS S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
ESRS S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Mitarbeitenden des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretungen in Bezug auf
Auswirkungen
ESRS S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Mitarbeitenden des Unternehmens
Bedenken äußern können
ESRS S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Mitarbeitenden des Unternehmens
sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
ESRS S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
Jahresfinanzbericht 2024
Kernelemente der Sorgfaltspflicht Angabepflicht Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
ESRS S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Bedenken äußern können
ESRS S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang
mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
ESRS G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
ESRS G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
ESRS G1 MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser
Bemühungen und Kommunikation
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
ESRS S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens bis ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende
Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang
mit Verbraucher.innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
ESRS S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
ANGABEPFLICHT GOV-5 – RISIKOMANAGEMENT UND INTERNE
KONTROLLEN ZUR KONSOLIDIERTEN NACHHALTIGKEITS-
BERICHTERSTATTUNG
Das Risikomanagement spielt in der VIG eine entscheid-
ende Rolle bei der Identifizierung der wesentlichen Risiken
im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Die in-
ternen Kontrollprozesse im Zusammenhang mit der konso-
lidierten nichtfinanziellen Erklärung zielen darauf ab, die Ge-
nauigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der konsoli-
dierten Nachhaltigkeitsangaben zu gewährleisten. Der Auf-
gabenbereich umfasst die Datenerfassung und -validierung
bis hin zur Governance durch das Erstellen interner Richt-
linien und Leitlinien.
Allgemeine Informationen zum Governance-System, zum
Risikomanagementsystem und zum internen Kontrollsystem
Das Governance-System sowie die Organisation des Risiko-
managementsystems und des Risikomanagementprozesses
werden im Kapitel „Risikostrategie und Risikomanagement –
Governance-System“ und detaillierter im Abschnitt „Risiko-
managementprozesse“ auf Seite 266 beschrieben.
Bei Nachhaltigkeitsrisiken geht es einerseits um Risiken,
welchen das Unternehmen ausgesetzt ist (Outside-In-
Perspektive) und andererseits um jene Risiken, die aufgrund
der Geschäftstätigkeit der VIG potenzielle negative Aus-
wirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt haben
(Inside-Out-Perspektive). Diese Risiken wurden im Rahmen
des Risikomanagements seit jeher implizit bzw. teilweise
auch explizit berücksichtigt.
Durch die laufende Förderung eines ausgeprägten Risiko-
bewusstseins, verknüpft mit der definierten Risiko-Gover-
nance, wird die Risikominderung in allen Bereichen mög-
lichst sichergestellt.
Risiken und Kontrollen in Bezug auf die ESRS-Berichterstattung
Zur Überwachung der operationellen Risiken verfügt die VIG
über ein adäquates Internes Kontrollsystem (IKS), welches
ein laufendes Monitoring der Risiken sicherstellt. Im Rahmen
des IKS werden die folgenden zwei Risiken speziell in Bezug
auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung betrachtet. Das
Risiko „Unvollständige konsolidierte nichtfinanzielle Erklä-
rung“ umfasst das Risiko, dass die gruppenweite Berichter-
stattung zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unzurei-
chend und damit unvollständig ist. Um dieses Risiko zu
reduzieren, wurde vor der Erstellung des konsolidierten
ESRS-Berichts eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse in Ab-
stimmung mit den relevanten Fachbereichen innerhalb der
VIG Holding und der lokalen (Rück-)Versicherungsgesell-
schaften durchgeführt. Dadurch wurde sichergestellt, dass
alle wesentlichen Themen identifiziert wurden. Zusätzlich
wurde im Rahmen der Berichtserstellung ein Vier-Augen-
Prinzip angewendet. Zur Absicherung des Risikos „Falsche
Daten in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung“ haben
die für die Daten verantwortlichen Fachbereiche der VIG
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Holding entsprechende Kontrollmechanismen installiert.
Diese Kontrollen reichen von der Umsetzung eines (min-
destens) Vier-Augen-Prinzips bis hin zu (teil-)automatisierten
Datenvalidierungsverfahren. Darüber hinaus sind Plausibi-
litätsprüfungen der Daten Bestandteil der Erstellung der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung.
Das IKS ist ein wichtiger Bestandteil des Governance-
Systems und in allen Versicherungs- und Rückversiche-
rungsunternehmen der VIG fest verankert. Es basiert auf
einer entsprechenden Ablauforganisation mit klar definierten
Entscheidungs- und Verantwortungsbereichen. Auf Basis
dieser Festlegung von Verantwortlichkeiten, Aufgaben und
Rahmenbedingungen werden Vorgaben für die jeweiligen
Gesellschaften bzw. Abteilungen erstellt, die den Rahmen für
das IKS bilden. Innerhalb des IKS werden für jeden Unter-
nehmensbereich alle relevanten operationellen Risiken und
rechnungslegungsspezifischen Risiken erfasst und von den
Risikoverantwortlichen anhand einer Schwere-Häufigkeits-
Analyse auf Basis der vorhandenen Kontrollen bewertet. Die
Einzelrisiken und deren Bewertungen werden in zwölf
Risikokategorien zusammengefasst und in einer operatio-
nellen Risikolandkarte visualisiert und analysiert.
Um einen strukturierten Ansatz zur Identifikation von
Nachhaltigkeitsrisiken in der Gruppe sicherzustellen, wurde
unter Berücksichtigung des Leitfadens der österreichischen
Finanzmarktaufsicht zum Umgang mit Nachhaltigkeits-
risiken zusätzlich ein gruppenweiter Risikokatalog (ESG-
Risikoinventar) explizit in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken
erstellt. Der ESG-spezifische Risikokatalog umfasst zu-
mindest jene Risiken, die im Rahmen der konsolidierten
doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identi-
fiziert wurden. Weiters wird jedes der identifizierten Risiken,
das Auswirkungen auf die VIG hat, einer spezifischen VIG-
Risikokategorie zugeordnet.
Die VIG-(Rück-)Versicherungsgesellschaften und die Pen-
sionskassen und Asset-Management-Gesellschaften über-
prüfen diesen Risikokatalog im Rahmen eines standardisier-
ten Risikomanagementprozesses („Risikoinventur“) regel-
mäßig auf Vollständigkeit und ergänzen ihn sofern erfor-
derlich. Alle genannten VIG-Gesellschaften haben die vorge-
gebenen oder neu hinzugekommenen Risiken auf qualita-
tiver Basis hinsichtlich des Risikos und der weiteren Ent-
wicklung zu bewerten sowie allfällige Mitigationsmaß-
nahmen zu beschreiben. Auch im Berichtsjahr wurden in
den genannten VIG-Gesellschaften und auf Ebene der
Versicherungsgruppe die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken
identifiziert und beurteilt.
Berichterstattung an den Vorstand
Der Vorstand der VIG Holding wird im Rahmen des Aus-
tauschs mit dem Risikomanagement regelmäßig über die
Risikolage der Gruppe und der Versicherungsgesellschaf-
ten informiert.
Darüber hinaus ist das Thema Nachhaltigkeit Bestandteil des
Prüfungsplans der Internen Revision. Sämtliche Berichte der
Internen Revision und deren Ergebnisse werden dem Vor-
stand der VIG Holding zur Verfügung gestellt.
Strategie
ANGABEPFLICHT SBM-1 – STRATEGIE, GESCHÄFTSMODELL UND
WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Die VIG ist eine diversifizierte Versicherungsgruppe. Die zur
VIG gehörenden Versicherungsgesellschaften bieten Versi-
cherungslösungen an, die an die lokalen Gegebenheiten
und Bedürfnisse der Kund:innen und Versicherungsneh-
mer:innen angepasst sind. Das Versicherungsportfolio der
VIG ist vielfältig, umfassend und deckt ein breites Spektrum
an Bedürfnissen sowohl von Privatpersonen als auch von
Unternehmen ab. Weiters gibt es maßgeschneiderte An-
gebote wie Krankenzusatzversicherungen, Pflegeversiche-
rungen, Kapitalversicherungen, Risikolebensversicherun-
gen und anlageorientierte Produkte, die den spezifischen
Anforderungen der Kund:innen entsprechen. Die VIG-Ge-
sellschaften sind für hohe Kapitalinvestitionen verant-
wortlich, weshalb Sicherheit und Nachhaltigkeit im Mittel-
punkt der Anlagestrategie stehen. Sorgfalt leitet auch die
Rückversicherungsprinzipien: Für einen optimalen Risiko-
ausgleich werden übernommene Risiken teilweise auf
Gruppenebene gebündelt und teilweise am internationalen
Rückversicherungsmarkt platziert.
Die VIG ist die führende Versicherungsgruppe in Zentral-
und Osteuropa. Sie besteht aus der börsennotierten VIG
Holding sowie mehr als 50 Versicherungsgesellschaften
und Pensionskassen in 30 Ländern. Sie verfolgt, basierend
auf dem Prinzip des lokalen Unternehmertums, einen de-
zentralen Managementansatz, um die unterschiedlichen
Anforderungen der Märkte, in denen sie tätig ist, best-
möglich zu erfüllen. Die dezentrale Organisationsstruktur
Jahresfinanzbericht 2024
gibt dem lokalen Management und den Mitarbeitenden die
notwendige Flexibilität für ihre Geschäftstätigkeit. So kön-
nen Produkte und Vertrieb optimal an lokale Gegebenheiten
angepasst werden.
Die VIG betreut insgesamt rund 33.000.000 Kund:innen,
darunter Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) sowie Großunternehmen. Die VIG Holding hat kein
operatives Privatkund:innen- und kein KMU-Geschäft. Die-
ses Geschäft wird in den lokalen Versicherungsgesellschaf-
ten der VIG abgewickelt. Die VIG Holding wickelt das Groß-
kund:innengeschäft sowohl selbst als auch über die lokalen
Versicherungsgesellschaften der Vienna Insurance Group
ab. Diese legen Wert auf die Nähe zu ihren Kund:innen und
verfolgen zu diesem Zweck einen Multikanalvertriebs-An-
satz. Die Vienna Insurance Group beschäftigt rund 30.000
Mitarbeitende.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften legen die geleisteten
Prämienzahlungen so an, dass sie den Verpflichtungen
gegenüber ihren Versicherungsnehmer:innen jederzeit und in
vollem Umfang nachkommen können. Bei den Investitionen
steht die Sicherheit im Mittelpunkt, weshalb gute Bonitäten
und stabile Erträge bevorzugt werden. Die verantwortungs-
volle Investitions-, Versicherungs- und Rückversicherungs-
praxis der VIG spiegelt sich in den Bereichen Umweltaspekte
und soziale Verantwortung wider. Dazu gehört der Aus-
schluss bestimmter (Teil-)Sektoren/Emittenten aus dem
Anlageuniversum und dem Bereich Underwriting (siehe Web-
site: https://group.vig/nachhaltigkeit/downloads/. Die Aus-
schlusskriterien werden im Kapitel ESRS E1-2 „Konzepte im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung
an den Klimawandel“ im Detail beschrieben.
Gemäß den Vorgaben der ESRS ist keine zum IFRS-
Konzernabschluss abweichende Aufschlüsselung der Ge-
samteinnahmen erforderlich. Die in der Segmentbericht-
erstattung nach IFRS 8 ausgewiesenen Umsätze umfassen
das Versicherungsgeschäft ausgestellter Versicherungs-
verträge. Diese Umsätze sind in der Gewinn- und Verlust-
rechnung im Posten Versicherungstechnische Erträge aus-
gestellter Versicherungsverträge dargestellt und betrugen
im Jahr 2024 TEUR 12.138.477.
Gemäß den Klarstellungen der European Financial Repor-
ting Advisory Group (EFRAG) beziehen sich die in ESRS 2
SBM-1 § 40d geforderten Angaben auf die direkten Um-
sätze aus Sektoren der eigenen Geschäftstätigkeit und
nicht auf die der Versicherungsnehmer:innen oder inves-
tierten Unternehmen, wodurch das Underwriting und die
Veranlagung in der Wertschöpfungskette der Vienna Insur-
ance Group somit ausgeschlossen sind. Die VIG erzielt
keine Einnahmen aus Aktivitäten, die mit fossilen Brenn-
stoffen, der Herstellung von Chemikalien, umstrittenen
Waffen oder dem Anbau und der Produktion von Tabak
verbunden sind. Folglich findet dieser Datenpunkt für die
Vienna Insurance Group keine Anwendung.
Wesentliche Elemente der allgemeinen Nachhaltigkeitsbe-
strebungen der VIG sind im Strategieprogramm dargelegt,
welches das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm als integralen
Bestandteil enthält. Es trägt zur Erreichung der strateg-
ischen Ziele des Unternehmens bei, welche die drei
Bereiche „Ausbau der führenden Marktposition in CEE“,
„Schaffen von nachhaltigem Wert“ und „Nachhaltigkeits-
ziele in sechs Wirkungsfeldern“ umfassen. Details zum
Programm finden sich im Konzernbericht 2024 der Vienna
Insurance Group im Kapitel „Strategische Grundsätze“ auf
Seite 10 wieder. Weiters wurden im Strategieprogramm der
VIG Ziele festgelegt, welche mehr Effizienz, mehr Kund:in-
nennähe und mehr Wertschöpfung inkludieren.
Im Bereich Veranlagung berücksichtigt die Vienna Insur-
ance Group soziale und ökologische Kriterien. Langfristiges
Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen des Anlageport-
folios bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Im Bereich des
Underwritings ist das Unternehmen bestrebt, die Treibhaus-
gasemissionen im Unternehmensportfolio zu reduzieren.
Ziel dieser strategischen Bemühungen ist es, bis 2050 das
Netto-Null-Ziel zu erreichen. Auch im eigenen Bürobetrieb
möchte die VIG ihre Emissionen reduzieren und bis 2030
klimaneutral werden bzw. bis 2050 Netto-Null erreichen.
Unter klimaneutral wird verstanden, dass verursachte Emis-
sionen durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden,
während das Netto-Null-Vorhaben darauf abzielt, Emis-
sionen so weit wie möglich zu reduzieren und unvermeid-
bare Emissionen dauerhaft zu neutralisieren. Ausführliche
Informationen zu den Klimazielen und damit einhergehen-
den Maßnahmen, die zur Erreichung der Emissionsreduk-
tionsziele in den jeweiligen Bereichen beitragen sollen, sind
in den Kapiteln ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang
mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klima-
wandel“ sowie ESRS E1-3 „Maßnahmen und Mittel im
Zusammenhang mit den Klimakonzepten“ enthalten.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Mit dem Versprechen „Schützen, was zählt“ möchte die VIG
dazu beitragen, bestehende Versicherungslücken zu schließen.
Zudem sollen die Versicherungsnehmer:innen dabei unter-
stützt werden, sich besser auf die versicherungstechnischen
Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten. Details dazu
sind in Kapitel E1 IRO-1 „Beschreibung des Verfahrens zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen“ zu finden.
Neben der Anwendung von Ausschlusskriterien und Enga-
gement-Aktivitäten werden auch umfassende Serviceange-
bote für Großkund:innen angeboten. Gleichzeitig führt das
Gruppenunternehmen der VIG, die Risk Consult Sicherheits-
& Risiko- Managementberatung GmbH (Risk Consult),
speziell für Großunternehmen Analysen von Naturgefahren-
risiken durch. Dabei nutzt es mathematische Modelle und
lokale Faktoren, um potenzielle Bedrohungen genau ein-
schätzen zu können. In einigen Fällen wird der Versiche-
rungsschutz von der Umsetzung dieser empfohlenen Maß-
nahmen abhängig gemacht, sodass Versicherungsneh-
mer:innen besser gegen Naturgefahren geschützt sind.
Durch die Integration dieser maßgeschneiderten Services
geht die VIG auf die spezifischen Nachhaltigkeitsbelange
ihrer vielfältigen Kund:innensegmente ein. In Österreich ist
die Versicherungsbranche daran interessiert, die Sensibilität
von Privatkund:innen und KMUs für die Auswirkungen des
Klimawandels zu erhöhen. Gemeinsam mit einer anderen
Organisation finanziert die österreichische Versicherungs-
branche das „Kuratorium für Verkehrssicherheit“. Ursprüng-
lich gegründet, um die Sensibilität im Bereich des Verkehrs
zu erhöhen und die Zahl der Unfälle zu reduzieren, hat sich
der Fokus in den letzten Jahren immer mehr auf die Aus-
wirkungen des Klimawandels auf Sachschäden erweitert.
In Bezug auf die Produkte enthält der Prozess einen aus-
führlichen Überblick über das Versicherungsangebot der
Vienna Insurance Group. Die Produktpalette besteht dabei
unter anderem aus Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kasko-,
Unfall-, Haftpflicht-, Feuer- und Elementarschäden- sowie
Reiseversicherung. So haben lokale Versicherungsgesell-
schaften Deckungserweiterungen in den einzelnen Produk-
ten eingeführt, welche die Einführung umweltfreundlicher
Technologien fördern und Bemühungen zur Minderung des
Klimarisikos unterstützen. Um finanziell nachhaltige Krite-
rien zu erfüllen, werden vor Anpassung der Produkte neue
Ideen analysiert, darunter etwa auch die Fragen nach der
Versicherbarkeit des Risikos, der Akzeptanz am Markt so-
wie der Rückversicherungsdeckung.
Derartige Produkte werden nur eingeführt, wenn das Risiko
versicherbar ist, das Produkt am Markt akzeptiert wird und
adäquate Rückversicherungsdeckung verfügbar ist und
somit die Kriterien für finanzielle Nachhaltigkeit erfüllt sind.
Im Kfz-Bereich sind die lokalen Versicherungsgesell-
schaften eng an die Entwicklung des Fahrzeugmarkts inner-
halb der Länder gebunden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung
ist in allen VIG-Ländern (außer Georgien) obligatorisch,
weshalb für Versicherungsgesellschaften wenig Handlungs-
möglichkeiten bestehen.
Im Jahr 2024 wurde der Übergangsplan der lokalen Versi-
cherungsgesellschaften erarbeitet, der konkrete Maßnah-
men zur schrittweisen Reduktion von Treibhausgasemis-
sionen sowie zur Anpassung der Produktportfolien an
Nachhaltigkeitsziele definiert. Details dazu sind in ESRS
E1-3 „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimakonzepten“ näher beschrieben.
Auswirkungen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
werden in der Strategie über vier Komponenten des Nach-
haltigkeitsprogramms adressiert:
– Ökonomische Komponente: Die Vienna Insurance Group
verfolgt ein profitables Geschäftsmodell, das für ihre Inter-
essenträger:innen nachhaltigen Wert schafft und damit
den wirtschaftlichen Fortbestand der Gruppe langfristig
absichert.
– Governance-Komponente: Verantwortungsvolle, trans-
parente und auf langfristigen Erfolg ausgerichtete Unter-
nehmensführung sind für die VIG zentral. Sie ist eine zu-
verlässige Partnerin am Markt und gegenüber der Gesell-
schaft in ihren Märkten.
– Soziale Komponente: Die VIG will zu einem funktionie-
renden Gemeinwesen sowie einer stabilen und wirt-
schaftlich resilienten Gesellschaft beitragen, an der alle
Mitglieder teilhaben können. Ihren Kund:innen bietet sie
ein umfassendes Absicherungsangebot, und für ihre Mit-
arbeitenden schafft sie ein attraktives Arbeitsumfeld.
– Ökologische Komponente: Die VIG berücksichtigt die
Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt
und trägt dazu bei, die negativen Effekte des Klimawan-
dels zu verringern. Ziel ist es, auch zukünftig in einer für
Jahresfinanzbericht 2024
alle lebenswerten Welt tätig sein zu können. Weitere
Details zum Nachhaltigkeitsprogramm sind im Konzern-
bericht 2024 der Vienna Insurance Group auf Seite 14
zu finden.
– Die VIG bekennt sich zum United Nations Global Com-
pact (UNGC) bzw. zu dessen zehn universellen Prin-
zipien und legt jährlich einen Fortschrittsbericht vor, mit
dem sie über ihren Beitrag zu diesen Prinzipien infor-
miert. Die nachfolgende Tabelle gibt an, auf welchen
Seiten in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
die Beiträge der VIG zu den UNGC-Prinzipien behan-
delt werden.
Nr. Prinzipien Angabepflicht Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Menschenrechte
1
Unternehmen sollen den Schutz
der internationalen
Menschenrechte unterstützen und
achten.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
ESRS S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
2
Unternehmen sollen sicherstellen,
dass sie sich nicht an Menschen-
rechtsverletzungen mitschuldig
machen.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
ESRS S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Arbeitsnormen
3
Unternehmen sollen die
Vereinigungsfreiheit und die
wirksame Anerkennung des
Rechts auf Kollektivverhandlungen
wahren.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 MDR-P Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
ESRS S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
ESRS S1-11 Soziale Absicherung
4
Unternehmen sollen für die
Beseitigung aller Formen von
Zwangsarbeit eintreten.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS S1.SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
5
Unternehmen sollen für die
Abschaffung von Kinderarbeit
eintreten.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
6
Unternehmen sollen für die
Beseitigung von Diskriminierung
bei Anstellung und
Erwerbstätigkeit eintreten.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
ESRS S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Umwelt
7
Unternehmen sollen im Umgang
mit Umweltproblemen dem
Vorsorgeprinzip folgen.
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
ESRS 2 GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
ESRS 2 SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Nr. Prinzipien Angabepflicht Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS 2 MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben
- Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
ESRS E1 Klimawandel
ESRS S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen
im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
ESRS G1 Zusätzliche unternehmensspezifische Angabe
8
Unternehmen sollen Initiativen
ergreifen, um größeres
Umweltbewusstsein zu fördern.
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS E1 Klimawandel
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
ESRS G1 Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben
9
Unternehmen sollen die
Entwicklung und Verbreitung
umweltfreundlicher Technologien
beschleunigen.
ESRS 2 SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS E1.SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
ESRS E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
ESRS S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen
im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Korruptionsprävention
10
Unternehmen sollen gegen alle
Arten der Korruption eintreten,
einschließlich Erpressung und
Bestechung.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-2
In ESRS enthaltene, von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
ESRS 2 MDR-P Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1.SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft des Unternehmens
ESRS G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
ESRS G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
ESRS G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
Die VIG verfolgt eine umfassende Strategie, um ihre Märkte,
Kund:innen und Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken.
Mögliche negative Auswirkungen im Umweltbereich sollen
gezielt verringert werden. Diese werden in Kapitel E1
„Klimawandel“ näher beschrieben.
Qualifizierte und motivierte Mitarbeitende spielen eine zen-
trale Rolle bei der Erbringung hochwertiger Versicherungs-
dienstleistungen für die Kund:innen. Deshalb wird großer
Wert darauf gelegt, die Attraktivität als Arbeitgeberin konti-
nuierlich zu steigern und die Unternehmenskultur weiterzu-
entwickeln. Zudem ist die IT ein wesentlicher Faktor für
operative Leistungsfähigkeit und darauf fokussiert, höchste
Sicherheitsstandards zu gewährleisten und regulatorische
Vorgaben umzusetzen.
In der VIG wurde ein umfassendes und effektives Com-
pliance-Management-System eingerichtet, das die Einhal-
tung regulatorischer Vorschriften sicherstellt. Weitere Details
dazu sind in den jeweiligen Themenkapiteln zu finden.
Die VIG tauscht sich aktiv mit ihren Interessenträger:innen
aus, um deren Anliegen und Erwartungen zu verstehen, was
zur Verfeinerung der Strategien und zur Verbesserung der
Nachhaltigkeitsleistung beiträgt (siehe auch Kapitel SBM-2
„Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen“).
Die VIG bietet Versicherungsnehmer:innen eine breite
Palette von Versicherungsprodukten und -dienstleistungen
an, die auf die Bedürfnisse der verschiedenen Segmente
der Versicherungsnehmer:innen zugeschnitten sind. Zu den
Jahresfinanzbericht 2024
Vorteilen gehören neben einer umfassenden Risikoabdeck-
ung auch eine konservative Anlage- und Rückversiche-
rungspolitik. Auch andere Interessenträger:innen profitieren
vom Engagement der VIG in den Bereichen Nachhaltigkeit,
Mitarbeitendenentwicklung und soziale Unternehmensver-
antwortung. Einzelheiten zu den wesentlichen finanziellen
Leistungsindikatoren, welche die Grundlage für die Beur-
teilung der Geschäftsentwicklung bilden, sind im Kapitel
„Finanzielle Leistungsindikatoren“ ab Seite 8 beschrieben.
Die Wertschöpfungskette der VIG lässt sich in die drei
Bereiche Underwriting, Veranlagung und eigener Büro-
bzw. Geschäftsbetrieb unterteilen und erstreckt sich im
Detail von der Produktentwicklung, dem Underwriting über
die Risikotransformation bis hin zur Veranlagung, der Scha-
denregulierung, Marketing und dem Vertrieb. Die Bereiche
wie Opportunity Management, Group Actuarial, Planning &
Controlling, Human Resources, General Secretariat and
Legal, Risk Management, Compliance (incl. AML), VIG IT,
Group Finance & Regulatory Reporting usw. unterstützen
den Gesamtprozess der Produktentwicklung.
ANGABEPFLICHT SBM-2 – INTERESSEN UND STANDPUNKTE DER
INTERESSENTRÄGER:INNEN
Die Einbindung von Interessenträger:innen ist ein wichtiger
Bestandteil des Ansatzes für unternehmerische Verantwor-
tung. Die Interessenträger:innen der Vienna Insurance Group
reichen von Kund:innen, Vertriebs- und Geschäftspartner:in-
nen, Fachpublikum, (potenziellen) Mitarbeitenden, Aktio-
när:innen/Investor:innen bis hin zu Medien, NGOs, Be-
hörden und der Gesellschaft.
Je nach Thema und Interessenträger:innen bietet die VIG
verschiedene Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme an,
damit deren Anliegen eingebracht werden können. Die
Häufigkeit der Kommunikation variiert, je nachdem, um
welche Interessenträger:innen-Gruppe bzw. um welchen
Kommunikationskanal es sich handelt. Unter Einbe-
ziehung der verschiedenen Perspektiven kann die Vienna
Insurance Group angemessen auf Herausforderungen und
Chancen reagieren sowie fundierte Entscheidungen für die
Zukunft treffen. Für den laufenden Dialog mit ihren Inter-
essenträger:innen nutzt die Vienna Insurance Group unter
anderem:
– Mitarbeitendenbefragungen
– Kund:innenzufriedenheitsbefragungen
– Persönlichen Austausch, Workshops und Trainings
– Newsletter
– Mitgliedschaften
– Pressekonferenzen
– Engagement in Nachhaltigkeitsinitiativen
Da die Vienna Insurance Group eine dezentral organisierte
Gruppe ist, haben die lokalen Versicherungsgesellschaften
einen großen Entscheidungsspielraum, um auf die Bedürf-
nisse lokaler Interessenträger:innen bestmöglich einzu-
gehen. Die Einbindung der folgenden Interessenträger:in-
nen-Gruppen erfolgt über verschiedene Kanäle:
Anliegen zum Thema Nachhaltigkeit:
Group Sustainability Office, Klaus Mühleder,
E-Mail: GroupSustainabilityOffice@vig.com
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Interessengruppe Dialogformat Kontaktmöglichkeiten
Versicherungsnehmer:innen Kontakt über persönliche Betreuung, Servicestellen oder per Video, Telefon und E-Mail VIG-Versicherungsgesellschaften:
group.vig/vig-inside/gruppe/maerkte
VIG Holding: info@vig.com
Kontaktformular für Social-Media-Kanäle auf der
Website: https://group.vig/footer/kontaktformular
Feedback über Social-Media-Kanäle
Umfragen
(Markt-)Analysen
Fachöffentlichkeit Mitgliedschaft in Versicherungsverbänden und Nachhaltigkeitsinitiativen Communication, Collaboration & Cooperation,
Karin Kafesie, karin.kafesie@vig.com
info@vig.com
Branchen-Netzwerkveranstaltungen
Teilnahme an Konferenzen
Vertriebs- und Geschäftspartner:innen Persönliche Kontakte siehe Versicherungsnehmer:innen
Workshops und Trainings
Newsletter
Vertriebsportale
Veranstaltungen
(Potenzielle) Mitarbeiter:innen (Virtuelle) Veranstaltungen Human Resources,
Barbara Hohl,
barbara.hohl@vig.com
Intranet
Regelmäßige, strukturierte Ziel- und Entwicklungsgespräche
Gemeinsame Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen
Umfragen
Beschwerdemechanismen
Kontakt mit Studierenden durch Kooperationen mit Universitäten etc.
Website, Soziale Medien (LinkedIn)
Aktionär:innen/(Potenzielle) Anleger:innen
Kontinuierliche Kapitalmarktinformation Investor Relations,
Nina Higatzberger-Schwarz,
investor.relations@vig.com
Informationsaustausch und Kommunikation über verschiedene Kanäle (Website,
soziale Medien etc.)
Ansprechpersonen im Investor-Relations-Team
Regelmäßige Telefonkonferenzen zu den Ergebnisveröffentlichungen
Jährliche Hauptversammlung
Teilnahme an Investor:innenkonferenzen
NGOs Laufender Dialog mit NGOs Group Sustainability Office,
Klaus Mühleder,
GroupSustainabilityOffice@vig.com
Gesellschaft, Presse, Behörden Pressekonferenzen und Interviews Communication, Collaboration & Cooperation,
Karin Kafesie, karin.kafesie@vig.com
info@vig.com
Persönliche Kontakte
Freiwilligenarbeit
Beteiligung an Initiativen, Unterstützung von Projekten
Umsetzung eigener Kultur- und Sozialprojekte
Regulatorischer Dialog mit Gesetzgebung und Aufsicht
Die Einbindung der Interessenträger:innen wird, wie in der
Tabelle ausgewiesen, durch strukturierte und kontinuierliche
Prozesse organisiert. Durch die Einbeziehung der Ansichten
der Interessenträger:innen stellt die VIG Holding sicher,
dass ihre Nachhaltigkeitsbemühungen relevant und effektiv
bleiben. Die Interaktion mit Versicherungsnehmer:innen
erfolgt über direkte Feedbackkanäle, Umfragen und digitale
Plattformen. Mitarbeitende nehmen an regelmäßigen Dia-
logen und Umfragen teil, darunter auch an einer standard-
isierten Umfrage zur Einbeziehung der Mitarbeitenden, und
erhalten interne Mitteilungen. Die Kommunikation mit den
Investor:innen erfolgt über virtuelle oder persönliche Mee-
tings, Kapitalmarkt-Updates, Telefongespräche, über die
jährliche Hauptversammlungen sowie anlassbezogenen
Umfragen, welche von externen Berater:innen durchgeführt
werden. Die Gesellschaft sowie Behörden werden in den
VIG-Märkten neben der Einhaltung der regulatorischen
Vorgaben durch öffentliche Konsultationen, aber auch
gemeinschaftliche Initiativen berücksichtigt.
Neben der ESG-Anlagestrategie hat die Vienna Insurance
Group auch aktiv den Dialog mit investierten und potenziell
investierbaren Unternehmen aufgenommen. Dies wird unter
dem Begriff Engagement zusammengefasst. Dazu nutzt die
VIG eine Kooperation mit dem international renommierten
Engagement-Dienstleister ISS ESG, der die Interessen
vieler Investor:innen bündelt und sich mit Unternehmen zu
Nachhaltigkeitsthemen auseinandersetzt. Das Ziel des
Dialogs mit den investierten Unternehmen besteht bei-
spielsweise darin, ESG-Themen konkret anzusprechen,
Verbesserungspotenziale zu identifizieren und die Trans-
parenz der ESG-Daten zu erhöhen. So können Unter-
nehmen bei der Entwicklung einer ESG-Strategie begleitet
werden.
Jahresfinanzbericht 2024
Das Feedback der Mitarbeitenden hat die Arbeitsabläufe
und die Unternehmenskultur geprägt, während die Anre-
gungen der Versicherungsnehmer:innen die Entwicklung
neuer nachhaltiger Versicherungsprodukte im Underwriting
beeinflusst haben.
Die Rückmeldungen der Investor:innen fließen in die Ge-
schäftsstrategie der VIG ein.
Aus diesem Dialog zeigt sich, dass Versicherungsnehmer:in-
nen besonderen Wert auf Qualität, zuverlässigen Service und
auch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsmerkmalen in die
Versicherungsprodukte legen. Mitarbeitende greifen auf
Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung, auf integra-
tive Arbeitsplatzpraktiken und auf das Engagement des
Unternehmens für soziale und ökologische Verantwortung
zurück. Den Anleger:innen geht es insbesondere um die
finanzielle Leistung, das Risikomanagement und die Einbe-
ziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien in
die Geschäftspraktiken. Aufgabe der Aufsichtsbehörden ist
es, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Interessenträger:innen im Allgemeinen achten vermehrt auf
den Beitrag der VIG zum Umweltschutz und eine ethische
Unternehmensführung.
Der Dialog mit den Interessenträger:innen hat sowohl die
Entwicklung von nachhaltigkeitsorientierten Produkten wie
grüner Altersvorsorge, die Veranlagung in Green Bonds als
auch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den In-
vestitions- und Underwritingprozessen vorangetrieben. Zu-
dem werden zahlreiche Initiativen für Mitarbeitende, wie die
Verbesserung der Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz,
durchgeführt. Weiters hat sich die VIG das Ziel gesetzt, trotz
der offensichtlichen Herausforderungen, die sich aus der
Transformation selbst und den begrenzten direkten Ein-
flussmöglichkeiten der VIG ergeben, bis 2050 Netto-Null-
Emissionen zu erreichen (siehe auch SBM-1 „Strategie,
Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette“).
Die Erkenntnisse aus diesem Dialog fließen in diverse Maß-
nahmen ein. Dies betrifft unter anderem die Weiterentwick-
lung der IT-Sicherheits- und Datenschutzthemen. Darüber
hinaus wurde der Multikanalvertriebsansatz, der den Direkt-
vertrieb, Makler:innen, Agent:innen, Bancassurance-Partner-
schaften und digitale Plattformen umfasst, weiter optimiert,
um eine umfassende Kund:innenbetreuung und Erreichbar-
keit zu gewährleisten. Weitere Informationen sind im Kapitel
SBM-1 „Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungs-
kette“ beschrieben.
Auch in Zukunft will die VIG im Rahmen ihrer Nachhaltig-
keitsbestrebungen ihren Fokus auf digitale Innovation legen.
Es soll die Nutzung digitaler Plattformen gesteigert werden,
um die Interaktion mit den Kund:innen zu verbessern und
ihre Marktreichweite zu vergrößern. Dazu gehört die
Entwicklung neuer digitaler Tools und Services, die den Ver-
sicherungsnehmer:innen einen Mehrwert bieten. Darüber
hinaus sind auch weitere Prozessvereinfachungen und
-automatisierungen geplant, um die Produktivität, die Effi-
zienz und damit auch den Kund:innenservice zu steigern.
Zur Unterstützung ihrer Nachhaltigkeitsziele plant die VIG im
Rahmen ihres Engagement-Ansatzes, die investierten und
potentiell investierten Unternehmen unter anderem zu
motivieren, sich bis 2050 ebenfalls zu einem Netto-Null-
Ausstoß von Treibhausgasen zu verpflichten, mittelfristige
Reduktionsziele (2025 – 2030) festzulegen und Dekarboni-
sierungsstrategien im Einklang mit dem Pariser Klimaab-
kommen zu entwickeln. Weitere geplante Schritte sind die
Förderung der Risikokompetenz in den VIG-Märkten sowie
gegebenenfalls eine Aktualisierung des Nachhaltigkeitspro-
gramms der Vienna Insurance Group im Jahr 2025 unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der doppelten Wesent-
lichkeitsanalyse. Darüber hinaus sind derzeit keine zusät-
zlichen Initiativen geplant.
Die VIG Holding stellt sicher, dass der Vorstand und der
Aufsichtsrat durch einen strukturierten und umfassenden
Ansatz, der unter GOV-2 „Informationen und Nachhaltig-
keitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen” be-
schrieben wird, über die Ansichten der Interessenträ-
ger:innen in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Auswir-
kungen informiert werden.
ANGABEPFLICHT SBM-3 – WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN
UND CHANCEN UND IHR ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND
GESCHÄFTSMODELL
Die folgende Übersicht beschreibt die wesentlichen Aus-
wirkungen, Chancen und Risiken in der Wertschöpfungs-
kette der VIG, die sich aus der doppelten Wesentlichkeits-
analyse im Jahr 2024 ergeben. Details zu den Ergebnissen
sind im Anschluss an die Tabelle beschrieben.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
ESRS-Thema ESRS-Subthema IRO Wertschöpfungskette
ESRS E1 Klimaschutz Auswirkungen Eigener Bürobetrieb
Auswirkungen, Risiken, Chancen
Underwriting: Großkund:innen / Privatkund:innen,
Veranlagung
Anpassung an den Klimawandel Auswirkungen, Risiken, Chancen Underwriting: Großkund:innen / Privatkund:innen
Risiken Veranlagung
Energie Auswirkungen Eigener Bürobetrieb, Veranlagung
Chancen Underwriting: Großkund:innen / Privatkund:innen
ESRS S1 Arbeitsbedingungen Auswirkungen Eigener Bürobetrieb
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Auswirkungen, Chancen Eigener Bürobetrieb
Sonstige arbeitsbezogene Rechte Auswirkungen Eigener Bürobetrieb
ESRS S4
Informationsbezogene Auswirkungen für
Verbraucher:innen und/oder Endnutzer:innen
Auswirkungen, Risiken Underwriting: Privatkund:innen
Persönliche Sicherheit von Verbraucher:innen und/oder
Endnutzer:innen
Auswirkungen, Risiken Underwriting: Privatkund:innen
Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und/oder
Endnutzer:innen
Auswirkungen, Chancen Underwriting: Privatkund:innen
ESRS G1 Unternehmenskultur Auswirkungen, Risiken
Eigener Geschäftsbetrieb, Underwriting
(Großkund:innen / Privatkund:innen), Veranlagung
Unternehmenskultur Risiken Underwriting: Großkund:innen
Schutz von Hinweisgeber:innen Auswirkungen Eigener Bürobetrieb
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Auswirkungen Eigener Bürobetrieb
Korruption und Bestechung Auswirkungen, Risiken Eigener Bürobetrieb
Korruption und Bestechung Risiken Underwriting: Großkund:innen
Korruption und Bestechung Auswirkungen, Risiken Veranlagung
Unternehmensspezifische Angaben Auswirkungen Eigener Bürobetrieb
Auswirkungen in der Wertschöpfungskette
Im eigenen Bürobetrieb wurden ESRS E1 „Klimawandel“,
ESRS S1 „Eigene Belegschaft des Unternehmens“ und ESRS
G1 „Unternehmensführung“ als wesentliche Themen identi-
fiziert. Zu den positiven Impacts in den Subthemen von ESRS
E1 „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“ und
„Energie“ zählen der Beitrag zur Dekarbonisierung durch den
verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien und Energiespar-
maßnahmen, während negative Auswirkungen durch Treib-
hausgasemissionen aus dem Bürobetrieb entstehen. Gute
Arbeitsbedingungen sowie die Achtung der Rechte von
Arbeitnehmer:innen wie Vereinigungsfreiheit und sozialer Dia-
log sind die Basis für ein respektvolles und faires Miteinander.
Weiters wurden in ESRS S1 „Eigene Belegschaft des Unter-
nehmens /Arbeitsbedingungen“ mehrere positive Auswirkun-
gen identifiziert. Dazu zählen die Steigerung der Zufriedenheit
der Mitarbeitenden der VIG durch angemessene Vergütung
und zusätzliche individuelle Angebote wie Kinderbetreuung,
Gesundheitsangebote und flexible Arbeitszeiten, welche über
die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Maß-
nahmen tragen zur erhöhten Motivation und zum Wohlbefin-
den bei und verbessern zudem die Life-Balance der Beschäf-
tigten. Im Subthema ESRS S1 „Gleichbehandlung und Chan-
cengleichheit für alle“ liegen die Auswirkungen im Bereich der
Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
sowie in der Unterstützung der fachlichen und persönlichen
Weiterentwicklung der Mitarbeitenden durch Schulungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen. Unter ESRS S1 „Sonstige ar-
beitsbezogene Rechte“ wurden als wesentliche Impacts der
Beitrag zum Schutz der (internationalen) Menschenrechte
(z. B. Kinderarbeit und Zwangsarbeit) durch den für alle
Mitarbeitende der VIG geltenden Code of Business Ethics und
die Gewährleistung des Datenschutzes durch die Einhaltung
der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgewiesen. In
der Vienna Insurance Group wird – wie im Code of Business
Ethics beschrieben – jegliche Form von Korruption und Be-
stechung abgelehnt. Weitere Details sind unter MDR-P
„Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeits-
aspekten“ zu finden.
Im Underwriting für Großkund:innen sowie für Privatkund:in-
nen wurden alle ESRS E1-Subthemen Klimaschutz, Anpas-
Jahresfinanzbericht 2024
sung an den Klimawandel und Energie als zentrale Auswir-
kungen identifiziert. Im Underwriting für Großkund:innen
kommt das Thema ESRS G1 „Unternehmensführung“ hinzu,
während bei den Privatkund:innen ESRS S4 „Verbraucher:in-
nen und Endnutzer:innen“ zusätzlich ausgewiesen wurden.
Im Bereich ESRS E1 „Klimawandel“ sind Treibhausgas-
emissionen von versicherten Objekten sowohl bei den Privat-
kund:innen als auch bei den Großkund:innen vorrangige
negative Impacts, während bewusstseinsbildende Maßnah-
men bei den Versicherungsnehmer:innen und klimafreun-
dlichere Produkte einen positiven Beitrag leisten können. Bei
ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ lag der
Schwerpunkt auf der Bereitstellung klarer und verständlicher
Informationen, der Verbesserung der Lebensbedingungen
durch das Angebot privater Krankenversicherungen und der
Gewährleistung eines soliden Datenschutzes. Weitere Infor-
mationen finden sich in den Deklarationen „Verantwortungs-
volles Versichern im Corporate Business“ und „Verantwor-
tungsvolles Investieren“. Diese sind ab Seite 80 beschrieben.
Wesentliche Auswirkungen in der Veranlagung befinden
sich in den Subthemen ESRS E1 „Klimaschutz“, „Anpas-
sung an den Klimawandel“ und „Energie“ sowie in ESRS G1
„Unternehmenskultur“. In Bezug auf die Treibhausgas-
emissionen hat sich die VIG verpflichtet, die Emissionen in
ihrem Anlageportfolio bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren
und dabei auch nachhaltige Projekte wie grüne Gebäude,
erneuerbare Energien und umweltfreundlichen Verkehr zu
fördern. Negative Auswirkungen entstehen durch Investitio-
nen in fossile Brennstoffe, Branchen mit hohen Treibhaus-
emissionen sowie in Unternehmen, die stark auf nicht er-
neuerbare Energien angewiesen sind.
Risiken in der Wertschöpfungskette
Die Hauptrisiken im eigenen Geschäftsbetrieb stehen im
Zusammenhang mit ESRS G1 „Unternehmensführung“.
Darunter fallen die potenziell unzureichende Anwendung
der ESG-Offenlegungspflichten, unzureichende Nachhaltig-
keitsdaten für die Berichterstattung (z. B. Treibhausgas-
Fußabdruck) sowie die Folgen von potenziell unzureichen-
den IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie Datenschutzverstöße,
was zu Reputationsschäden führen kann.
Im Underwriting birgt der „Klimawandel“ mit den Sub-
themen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klima-
wandel“ in ESRS E1 Risiken. Diese bedingen eine höhere
Schadenhäufigkeit aufgrund häufiger auftretender Natur-
katastrophen und veränderter Wettermuster, die sowohl
Großkund:innen als auch Privatkund:innen betreffen kön-
nen. Zu den Risiken bei den Privatkund:innen in ESRS S4
„Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ zählen der nicht
angemessene Schutz personenbezogener Daten von Ver-
sicherungsnehmer:innen, mögliche Reputationsschäden
durch potenziell missverständliche Kommunikation bei
„grünen“ Produkten (Greenwashing) sowie Datenschutz-
Anforderungen im eigenen Geschäftsbetrieb. In ESRS G1
„Unternehmensführung“ liegt im Großkund:innengeschäft
ein Risiko in der Versicherung von Unternehmen und wird
von der VIG gemäß der Deklaration „Verantwortungsvolles
Versichern“ in die Geschäftsprozesse integriert. Weitere
Informationen sind in ESRS E1-2 „Konzepte im Zusam-
menhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel“ zu finden.
In der Veranlagung umfassen Risiken im Bereich ESRS E1
„Klimawandel“ das Ausfallrisiko oder die sinkende Bonität
von Schuldner:innen aufgrund der Zunahme von Extrem-
ereignissen (Wetter, Naturkatastrophen). Der Wertverlust
von Kapitalanlagen durch Transitionsrisiken wie durch eine
Änderung des nachhaltigen regulatorischen Umfelds oder
auch Reputationsschäden durch negative Medienbericht-
erstattung zählen weiters zu den Risiken in ESRS E1 bei
Veranlagungen. Im Bereich ESRS G1 „Unternehmens-
führung“ besteht das Risiko von Reputationsschäden durch
Investitionen in nicht nachhaltige Unternehmen oder Unter-
nehmen mit negativen Umweltpraktiken.
Chancen in der Wertschöpfungskette
Innerhalb des eigenen Bürobetriebs wurden Chancen in
ESRS S1 „Gleichbehandlung und Chancengleichheit für
alle“ durch die Umsetzung einer Diversitätsstrategie identi-
fiziert, welche die Attraktivität der VIG als Arbeitgeberin
steigert und gleichzeitig die Qualität und Inklusivität ihrer
Teams durch Chancengleichheit unabhängig vom persön-
lichen Hintergrund verbessert.
Sowohl bei den Privatkund:innen als auch bei den
Großkund:innen kann in ESRS E1 „Anpassung an den
Klimawandel“ und „Energie“ die wachsende Nachfrage
nach nachhaltigen und sozialverträglichen Lösungen Chan-
cen bieten, da das Interesse an Versicherungsschutz für
grüne Technologien, Projekte im Bereich erneuerbare Ener-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
gien und kohlenstoffarme Lösungen zunimmt, was sich zu-
dem mit den EU-weiten Bemühungen zur Bekämpfung des
Klimawandels deckt. Weiters führen in ESRS S4 „Verbrau-
cher:innen und Endnutzer:innen“ der demografische Wandel
und die sich verändernden Gesundheitsbedürfnisse zu einer
höheren Nachfrage nach privaten Krankenversicherungs-
produkten und einem erweiterten Angebot für die Versi-
cherungsnehmer:innen. Der Bedarf an langfristiger finanziel-
ler Sicherheit erhöht auch das Interesse an privaten Alters-
vorsorgeprodukten, die den sich verändernden Prioritäten
der Versicherungsnehmer:innen gerecht werden.
In der Veranlagung liegen die Chancen in ESRS E1 „Klima-
wandel“ in der Ausweitung der Investitionen in Green-
Bonds, die es der VIG ermöglichen, nachhaltige Projekte zu
finanzieren und gleichzeitig das Engagement in nachhaltige
Ziele zu stärken.
Als unternehmensspezifisches Thema wurde soziales
Engagement als wesentliche Chance für die VIG identifiziert.
Dies dient der Gesellschaft, wird jedoch unter Kapitel ESRS
G1 „Unternehmensführung“ näher beschrieben, da das
soziale Engagement im Rahmen von klar definierten Unter-
nehmensvorgaben umgesetzt wird. Details zu den Auswir-
kungen, Risiken und Chancen der Wertschöpfungsketten-
bereiche finden sich in den jeweiligen ESRS-Themenkapiteln
(siehe ESRS E1 „Klimawandel“, ESRS S1 „Eigene Beleg-
schaft des Unternehmens“, ESRS S4 „Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen“, ESRS G1 „Unternehmensführung“).
Bereits in den letzten Jahren beeinflussten die wichtigsten
Auswirkungen, Risiken und Chancen der VIG das
Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie
und die Entscheidungsprozesse. Dabei ist vor allem das
Nachhaltigkeitsprogramm der VIG anzuführen, wodurch
aufbauend auf den bisherigen Erkenntnissen die Nach-
haltigkeit in die Kerngeschäftsstrategie integriert wurde.
Sowohl das Strategieprogramm als auch die Grundsätze
für verantwortungsbewusstes Versichern und Investieren
sind in Kapitel ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang
mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klima-
wandel“ näher beschrieben.
Die Geschäftstätigkeit der VIG hat sowohl positive als auch
negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Im
eigenen Bürobetrieb, im Underwriting und in der Veranlagung
sind diese mit dem Klimawandel verbunden. In der VIG gibt
es positive Auswirkungen in Bezug auf die Verbesserung des
Wohlbefindens der Mitarbeitenden, die Förderung der Vielfalt
und ein integrativeres Arbeitsumfeld. Die Vermeidung von
Korruptions- und Bestechungsvorfällen wird in entsprechen-
den gruppenweiten Regelungen wie dem Code of Business
Ethics behandelt. Dies hat auch positive Auswirkungen auf
das Underwriting und die Veranlagung, wie etwa die
Versicherung erneuerbarer Energieprodukte.
Die VIG ist sich bewusst, dass wesentliche Auswirkungen –
sei es in Bezug auf die Umwelt, die Gesellschaft oder die
Unternehmensführung – eng mit ihrer Strategie und ihrem
Geschäftsmodell verwoben sind. Diese Auswirkungen sind
sowohl eine Folge als auch ein Treiber für die Festlegung
von Prioritäten. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind
ausschlaggebend für den Fokus der VIG auf umwelt-
freundliche Lösungen und Netto-Null-Ziele.
Die Zeithorizonte sind für die ermittelten Auswirkungen
unterschiedlich. Für den Bereich „Eigener Bürobetrieb“
strebt die VIG kurz- bis langfristig eine Reduktion der Treib-
hausgasemissionen an. Da die Arbeitsbedingungen bereits
auf einem hohen Niveau sind, wird erwartet, dass die
zusätzlichen Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt kurz-
fristig positive soziale Auswirkungen zeigen und langfristig
die Mitarbeitendenzufriedenheit sowie -bindung weiter
stärken werden.
Im Underwriting ist davon auszugehen, dass die positiven
Effekte klimabewusster Produkte mittel- bis langfristig an
Bedeutung gewinnen, da das Bewusstsein der Versiche-
rungsnehmer:innen für Klimarisiken immer mehr wächst.
Die negativen Auswirkungen des Underwritings kohlenstoff-
intensiver Industrien werden kurz- bis langfristig gemindert,
da die VIG schrittweise ihren Fokus auf emissionsärmere
Versicherungsnehmer:innen und solche mit Übergangs-
strategien legt.
Im Bereich Veranlagung wird erwartet, dass die positiven
Auswirkungen nachhaltiger Investitionen bereits kurzfristig
eintreten. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass die
Risiken negativer Auswirkungen, z. B. von Investitionen in
kohlenstoffintensive Industrien, kurzfristig minimiert werden,
da die VIG ihr Portfolio weiterhin auf umweltfreundlichere
Assets ausrichten wird.
Jahresfinanzbericht 2024
Die Vienna Insurance Group adressiert wesentliche Aus-
wirkungen direkt durch ihren eigenen Bürobetrieb und in-
direkt über Geschäftsbeziehungen im Underwriting und bei
Investitionen. Diese sind unter der Überschrift „Auswir-
kungen in der Wertschöpfungskette“ näher beschrieben.
Die Vienna Insurance Group hat in ihrem eigenen Ge-
schäftsbetrieb, im Underwriting und in der Veranlagung
Risiken und Chancen. Operationale Risiken inkludieren
ungenügende ESG-Offenlegungen, mangelnde Nachhal-
tigkeitsdaten für die Berichterstattung und mögliche IT-
Sicherheitsverletzungen, die u. a. Datenverluste und Repu-
tationsschäden zur Folge haben können. Identifizierbare
Klimarisiken sind über Tarifierung und Reservierung im Best
Estimate der versicherungstechnischen Rückstellungen
enthalten. In den Planrechnungen werden diese identifizier-
baren Klimarisiken implizit im Erwartungswert der Cash
Flows und in der Solvenzkapitalanforderung, welche für den
Wertminderungstest herangezogen werden, berücksichtigt
(siehe Kapitel 25.5 „Geschäfts- oder Firmenwerte“ im
Konzernanhang). In der Veranlagung kann es Unterneh-
mensbeteiligungen geben, die ihre Umweltauswirkungen
nicht aktiv kontrollieren. Dies kann zu Markt- und Repu-
tationsrisiken führen. Diese Risiken können in der Zukunft
zur Reduktion der Zeitwerte von Vermögenswerten und
damit gegebenenfalls auch zu Wertminderungen, die im
Jahres- und Konzernabschluss zu erfassen sind, führen.
Das Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegen-
den Zeitwerts von finanziellen Vermögenswerten ist im
Kapitel 25.9 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ be-
schrieben.
Nicht-nachhaltige Investments können aufgrund von
veränderten Marktanforderungen oder Vorgaben von Regu-
lierungsbehörden Wertminderungen unterliegen. Daher
wird mittel- und langfristig der Fokus darauf liegen, nach-
haltige Strategien stärker in die Anlageentscheidungen ein-
zubinden. Klimabedingte Risiken, wie beispielsweise die
Zunahme von Versicherungsansprüchen aufgrund extremer
Wetterereignisse, werden zu Anpassungen der Under-
writing-Praktiken und der Reservierung im Zusammenhang
mit veränderten Schadenverläufen führen. Diese Risiken
und Chancen werden aktiv durch die versicherungsmathe-
matische Funktion überwacht, um die Übereinstimmung mit
den Nachhaltigkeitsrisiken und die finanzielle Belastbarkeit
sicherzustellen. Der Klimawandel als relevantes Risiko für
die VIG ist ein wesentliches Thema in der gesamten Wert-
schöpfungskette.
Auf der Grundlage der unternehmenseigenen Geschäfts-
und Kapitalplanung wird der aufsichtsrechtliche Gesamt-
solvabilitätsbedarf zusammen mit den Solvenzkapital-
anforderungen und der verfügbaren Kapitalbasis über den
gesamten Planungszeitraum projiziert. Inwieweit mögliche
Abweichungen von der geplanten Geschäftsentwicklung
die VIG beeinflussen, wird anhand geeigneter Stresstests
oder Szenarioanalysen ermittelt. Damit soll sichergestellt
werden, dass die VIG auch bei ungünstigen Geschäfts-
entwicklungen kurz-, mittel und langfristig über ausreich-
endes Kapital zur Deckung ihrer eigenen Verbindlichkeiten
verfügt und die aufsichtsrechtlichen Solvenzkapitalanford-
erungen jederzeit erfüllen kann.
Die Erkenntnisse aus den Projektionen und aufsichtsrecht-
lichen Stresstests bilden neben weiteren internen Analysen
die Grundlage für die Festlegung strategischer Maßnahmen.
Im Rahmen der Berichterstattung an den Vorstand der VIG
Holding werden die vorläufigen Ergebnisse diskutiert und die
Geschäftsplanung der VIG bei Bedarf angepasst. Der Vor-
stand überprüft die strategische Ausrichtung der VIG anhand
der Ergebnisse. Dazu gehören die Geschäftsstrategie, in der
die wesentlichen Grundsätze zur Erreichung der Ziele fest-
gelegt sind, eine umfassende Risikostrategie, in der für die
wesentlichen Risiken geeignete Maßnahmen zur Risiko-
steuerung festgelegt sind, und die Kapitalstrategie, die eine
ausreichende Eigenkapitalausstattung im Hinblick auf die
definierte Risikotragfähigkeit sicherstellt.
Die Vienna Insurance Group verfolgt seit vielen Jahren ein
konservatives Rückversicherungskonzept und sieht den
Risikotransfer durch Rückversicherung im Bereich Nicht-
Leben, insbesondere im Bereich der Naturkatastrophen,
als eine wesentliche Risikominderungstechnik zum Schutz
vor Groß- und Katastrophenereignissen und allfälligen
bilanziellen Volatilitäten. Die Rückversicherungsstrategie
zeichnet sich durch eine konservative Eigenbehaltsrege-
lung sowie die gezielte Auswahl und begleitende Prüfung
von Rückversicherern aus. Die VIG-Versicherungsgesell-
schaften müssen sich an eine vom Reinsurance Security
Committee festgelegte „Security List“ halten. Die Rück-
versicherer, die nicht auf dieser Liste stehen, bedürfen
einer individuellen Genehmigung durch das Reinsurance
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Security Committee. Das Konzentrationsrisiko wird im
Bereich der Rückversicherung auch durch Diversifikation
gemindert.
Im ersten Halbjahr 2024 wurde von der Europäischen Auf-
sichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betrieb-
liche Altersversorgung (EIOPA) ein europaweiter Stresstest
für die 48 größten Versicherungsgruppen Europas durch-
geführt, der aus einer Liquiditätskomponente und einer
Kapitalkomponente bestand. Während die Kapitalkompo-
nente an Versicherungsgruppen adressiert war, wurden die
Auswirkungen der Liquiditätskomponente auf Ebene von
ausgesuchten Einzelgesellschaften dieser Gruppen ana-
lysiert. Ziel der Kapitalkomponente war die Analyse der
Widerstandsfähigkeit des europäischen Versicherungssek-
tors im Hinblick auf ungünstige wirtschaftliche Entwick-
lungen. Dabei sollte auf Basis eines gegebenen Szenarios
mit markt- und versicherungsspezifischen Schocks zum
31. Dezember 2023 eine Bestimmung der Solvenzquote
erfolgen. Die VIG weist im gegebenen Stressszenario eine
sehr solide Solvenzquote auf. Im Rahmen der Liquiditäts-
komponente sollten die in der Kapitalkomponente definier-
ten Schocks auf Bilanzpositionen der Gruppensolvenz-
bilanz angewendet werden und deren Auswirkung auf die
Liquidität über eine 90-Tages-Periode, ausgehend vom 31.
Dezember 2023, analysiert werden. Dabei zeigt sich in den
ausgewählten Gesellschaften ein Rückgang der Liquidität,
der zu einem überwiegenden Teil auf dem angenommenen
Storno von 20 % des Lebensversicherungsportfolios zu-
rückzuführen ist. Dieser Liquiditätsabfluss aus diesem un-
wahrscheinlichen Szenario kann in den betroffenen VIG-
Gesellschaften durch den Verkauf von hochliquiden Assets
abgedeckt werden.
Die vorliegende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
spiegelt die erstmalige Anwendung von CSRD/ESRS wider,
was bedeutet, dass es keinen Vergleich mit den Angaben
zu Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO) aus früheren
Jahren gibt. Der VIG-Nachhaltigkeitsbericht 2023 deckt je-
doch bereits die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeits-
analyse identifizierten wesentlichen Themen inhaltlich ab.
Die Vienna Insurance Group berichtet über die in den ESRS
festgelegten Anforderungen unter ESRS E1 „Klimawandel“,
ESRS S1 „Eigene Belegschaft des Unternehmens“, ESRS
S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“, ESRS G1
„Unternehmensführung“ als auch über unternehmens-
spezifische Angaben. Diese werden im Kapitel ESRS G1
beschrieben, da das soziale Engagement im Rahmen von
klar definierten Unternehmensvorgaben umgesetzt wird.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
ANGABEPFLICHT IRO-1 – BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS ZUR
ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER WESENTLICHEN
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Die VIG hat ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse in Über-
einstimmung mit der Struktur der drei ESRS-Themen-
standards Umwelt, Soziales und Governance vorge-
nommen, welche die Subthemen E1 bis E5, S1 bis S4 und
G1 abdecken. Dies wurde nach einem strukturierten Ansatz
gemäß ESRS-Kriterien unter anderem mithilfe eines
Datenmodells im Underwriting- und Veranlagungsportfolio
durchgeführt, welches den positiven und negativen Einfluss
von Sektoren sowie deren Anteil analysiert. Diese Zu-
ordnung basiert auf allgemein verfügbaren Quellen wie
UNEP FI, WWF sowie anderen Organisationen und diente
als Grundlage für die weitere Diskussion. Wesentliche
Themen auf Gruppenebene werden von allen vollkon-
solidierten Tochtergesellschaften gemäß deren Zuordnung
in der Wertschöpfungskette berichtet.
Ablauf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Im ersten Schritt wurden die inhaltlichen Anforderungen der
themenbezogenen Standards laut ESRS analysiert und
identifiziert. Da die Standards zum Zeitpunkt der Durch-
führung sektorunabhängig waren, wurde auf Basis von
Marktstandards wie SASB (Sustainability Accounting
Standards Board) und GRI (Global Reporting Initiative)
geprüft, ob zusätzliche Nachhaltigkeitsthemen für die VIG
relevant sind. Darüber hinaus wurden unternehmens-
spezifische Themen berücksichtigt, die im Nachhaltigkeits-
bericht 2023 und im Strategieprogramm der VIG enthalten
waren. Anschließend wurde die Wertschöpfungskette
definiert (siehe Kapitel SBM-1 „Strategie, Geschäftsmodell
und Wertschöpfungskette“) und, basierend auf vorhan-
denen Dokumenten, die relevanten Auswirkungen, Risiken
und Chancen (IROs) bewertet. Die doppelte Wesentlich-
keitsanalyse hat sich an den Versicherungsgesellschaften
des finanziellen Konsolidierungskreises orientiert, da diese
sowohl finanziell als auch nach Nachhaltigkeitsgesichts-
punkten den größten Einfluss haben.
Jahresfinanzbericht 2024
Im Rahmen des Prozesses wurden die relevanten Bereiche
der VIG Holding ermittelt und ihre Rollen in Bezug auf die
doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die jeweilige Wert-
schöpfungskette festgelegt. Die Bewertung ist durch fach-
kundige Entscheidungsträger:innen der lokalen Versiche-
rungsgesellschaften und in der VIG Holding erfolgt. Die Er-
gebnisse wurden anschließend von internen und externen
Expert:innen und Interessenträger:innen sowie von allen
Versicherungsgesellschaften der VIG validiert. Nach Be-
schlussfassung der Ergebnisse durch den Vorstand der VIG
Holding wurden diese allen Vorstandsmitgliedern der VIG-
Versicherungsgesellschaften zur Kenntnisnahme übermittelt.
Ermittlung und Bewertung von Auswirkungen
Für die VIG wurde zwischen Auswirkungen für Großkund:in-
nen bzw. für Privatkund:innen (private Haushalte und kleine
und mittlere Unternehmen) unterschieden. Darüber hinaus
wurde im Underwriting in Lebens- und/oder Krankenversiche-
rungs- sowie in Nichtlebensversicherungsgeschäft unterschie-
den. Diese Unterscheidung hatte keine Auswirkungen auf die
Wesentlichkeitsschwelle. Es erfolgte zudem auch eine geson-
derte Betrachtung der Veranlagung. Weiters wurde der Impact
aus dem eigenen Geschäftsbetrieb bewertet. Es wurde analy-
siert, welche potenziellen oder tatsächlichen Effekte die VIG auf
die Governance, die Umwelt und auf Menschen, einschließlich
möglicher Auswirkungen auf deren Menschenrechte, durch
ihre eigenen Aktivitäten haben könnte oder bereits hat.
Interne Interessenträger:innen wie Bereichsleiter:innen aus
Fachbereichen der gesamten Wertschöpfungskette und
Ansprechpersonen aus den Tochtergesellschaften wie z. B.
Betriebsrät:innen wurden in den Prozess involviert. Als
externe Interessenträger:innen wurde der Versicherungs-
verband Österreich, Vertretungen der Zivilgesellschaft (Wirt-
schaftsuniversität Wien) sowie NGOs in den Prozess einge-
bunden. Die Konsultation umfasste eine Vorstellung der
ESRS-Standards, des Prozesses der doppelten Wesent-
lichkeitsanalyse sowie der vorliegenden Ergebnisse, mit
Fokus auf dem Schwerpunktthema der jeweiligen externen
Interessenträger:innen.
Potenzielle und tatsächliche Auswirkungen wurden wie folgt
priorisiert und bewertet:
– Ausmaß: Wie schwerwiegend die negativen oder wie
vorteilhaft die positiven Auswirkungen für Menschen
oder die Umwelt sind.
– Umfang: Wie weitreichend die negativen oder positiven
Auswirkungen sind, z. B. der Umfang der Umweltschä-
den oder die Anzahl der nachteilig betroffenen Men-
schen.
– Unabänderlichkeit der Auswirkungen (gilt nur für negative
Auswirkungen): Ob und in welchem Ausmaß die nega-
tiven Auswirkungen behoben werden könnten, d. h. ob
die Umwelt oder die betroffenen Personen in ihren
vorherigen Zustand zurückversetzt werden könnten.
– Wahrscheinlichkeit (gilt nur für potenzielle Auswirkun-
gen): Die Wahrscheinlichkeit, dass eine potenzielle
Auswirkung eintritt.
Alle Bewertungen erfolgten auf einer Skala von 1 bis 5,
wobei der Schwellenwert für die Wesentlichkeit mit 3
festgelegt wurde.
Ermittlung und Bewertung von Risiken und Chancen
Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wurden die
Wechselwirkungen zwischen den Aktivitäten und den damit
verbundenen ökologischen, sozialen sowie Governance-
Aspekten analysiert. Dies ermöglichte, sowohl Risiken als
auch Chancen zu identifizieren, welche potenziell signifi-
kante finanzielle Auswirkungen auf die VIG haben können.
Für die Bewertung der Wesentlichkeit wurden die von ESRS
vorgegebenen Kriterien angewendet.
Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgte analog
zur Bewertung der Auswirkungen ohne geografische Ein-
schränkungen für den eigenen Bürobetrieb bzw. Ge-
schäftsbetrieb sowie für das Underwriting und die Ver-
anlagung.
Die Wesentlichkeit von Risiken und Chancen wurde anhand
der Eintrittswahrscheinlichkeit (von weniger als alle zehn
Jahre bis zu mehr als 100-mal im Jahr) und dem poten-
ziellen Ausmaß der finanziellen Auswirkungen (von unbe-
deutend bis schwerwiegend) im Zusammenhang mit dem
Risiko oder der Chance beurteilt. Die Identifikation der
Nachhaltigkeitsrisiken erfolgte auf Basis des bestehenden
VIG-Risikokatalogs, der im Rahmen des regulären Risiko-
inventur-Prozesses erhoben wird (siehe GOV-5 „Risiko-
management und interne Kontrollen zur konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichterstattung“). Weitere Risiken wurden
auf Basis von Branchenbenchmarks inkludiert. Zur Beur-
teilung des potenziellen Ausmaßes wurden Prozentsätze
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
zu den Eigenmitteln der VIG gemäß dem in der grup-
penweiten Leitlinie Risk Management der Vienna Insurance
Group definierten Ansatz herangezogen. Ebenso wurde die
Wahrscheinlichkeit anhand der in dieser Leitlinie definierten
Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Ein wichtiger Input für
die Beurteilung der Wesentlichkeit waren Szenarioanalysen
im Rahmen der unternehmenseigenen internen Risiko-
analyse. Zusätzlich wurde im Zuge einer Sekundäranalyse
eine gruppenweite qualitative Bewertung der Nachhaltig-
keitsrisiken berücksichtigt (siehe auch „Ablauf der doppel-
ten Wesentlichkeitsanalyse“). Wenn eine Quantifizierung der
Risiken und Chancen nicht möglich war, wurde die Wesen-
tlichkeit der Risiken und Chancen auf qualitativer Basis
bewertet.
Diese in der doppelten Wesentlichkeit identifizierten und mit
dem Risk Management besprochenen Risiken werden
gruppenweit im Rahmen des Risikomanagements implizit
bzw. teilweise explizit berücksichtigt. Um einen struk-
turierten Ansatz zur Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken
in der Vienna Insurance Group sicherzustellen und beide
Perspektiven angemessen abzubilden, wurde unter Be-
rücksichtigung des Leitfadens der österreichischen Finanz-
marktaufsicht zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu-
sätzlich ein gruppenweiter Risikokatalog explizit in Bezug
auf Nachhaltigkeitsrisiken erstellt. Risiken wurden gleicher-
maßen ohne Priorisierung behandelt und geprüft.
Prozesse, Kontroll- und Managementverfahren im Zusammenhang
mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die in Kapitel GOV-2 „Informationen und Nachhaltigkeits-
aspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen“ erfolgte
Beschreibung der regelmäßigen Berichterstattung an die
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ist auch in
Bezug auf die doppelte Wesentlichkeit zutreffend. Interne
Kontrollverfahren erfolgen über diverse Gremien. Weitere
Informationen dazu sind in GOV-1 „Die Rolle der
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane“ zu finden.
Für die VIG ist es von großer Bedeutung, alle Risiken, denen
sie ausgesetzt ist, genau zu kennen. Der gruppenweite
Risikoinventurprozess unterstützt das Unternehmen bei der
Aufgabe, diese Risiken umfassend zu identifizieren und
angemessen zu bewerten. Die Ergebnisse der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse wurden mit dem Risikomanage-
ment detailliert besprochen. Details dazu sind in Kapitel
GOV-5 „Risikomanagement und interne Kontrollen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung“ beschrieben. Der Pro-
zess umfasst auch eine systematische Identifikation poten-
zieller Chancen, die in enger Zusammenarbeit mit den
Fachbereichen der VIG Holding evaluiert wurden. Die
identifizierten Chancen wurden anschließend in verschied-
enen Gremien (siehe GOV-1 „Die Rolle der Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane“) präsentiert und diskutiert.
Durch diese strukturierte Vorgehensweise werden alle
relevanten Perspektiven berücksichtigt und Chancen
effektiv in die strategische Planung integriert.
Für die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
wurden diverse externe Datenquellen herangezogen. Dazu
gehören SASB (Sustainability Accounting Standards Board),
ISS ESG-Rating (Institutional Shareholder Services), MSCI
(Morgan Stanley Capital International), Sustainalytics, CDP
(ehemals Carbon Disclosure Project) sowie der World
Economic Forum Global Risks Report. Einige Themen, wie
zum Beispiel verantwortungsvolle Unternehmensführung
oder Schadenbearbeitung, wurden basierend auf einer
„Peer Group“-Analyse bewertet.
Im Vergleich zur Wesentlichkeitsanalyse aus dem Jahr 2021,
die auf dem Inside-Out-Ansatz basierte, erfolgte für das
Berichtsjahr erstmals eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse
sowohl gemäß dem Inside-Out als auch Outside-In-Ansatz.
Sie ermöglicht somit eine umfassendere Betrachtung der
relevanten Themen.
ANGABEPFLICHT IRO-2 – IN ESRS ENTHALTENE, VON DER
KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG DES
UNTERNEHMENS ABGEDECKTE ANGABEPFLICHTEN
Die Angabepflichten, die bei der Erstellung der konsoli-
dierten nichtfinanziellen Erklärung auf der Grundlage der
Ergebnisse der Bewertung der doppelten Wesentlichkeits-
analyse ermittelt und befolgt wurden, sind einschließlich der
Seitenzahlen, die die entsprechenden Angaben in der kon-
solidierten nichtfinanziellen Erklärung enthalten, auf Seite 21
zu finden. Überdies werden im Folgenden Angaben zu
Datenpunkten im ESRS 2 und in den themenbezogenen
Standards gemacht, die sich aus anderen EU-Rechts-
vorschriften ergeben, sowie Anforderungen gemäß den
themenbezogenen ESRS, die bei der Berichterstattung
über die Angabepflichten im ESRS 2 zu berücksichtigen
sind.
Jahresfinanzbericht 2024
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben. Nicht
wesentliche bzw. nicht berichtete Datenpunkte werden in der ersten Spalte entsprechend ausgewiesen.
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klimagesetz-Referenz
4)
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den
Leitungs- und Kontrollorganen,
Absatz 21 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission
5)
,
Anhang II
ESRS 2 GOV-1
Prozentsatz der
Leitungsorganmitglieder, die
unabhängig sind, Absatz 21
Buchstabe e
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
ESRS 2 GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht,
Absatz 30
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im
Zusammenhang mit fossilen
Brennstoffen, Absatz 40
Buchstabe d Ziffer i
Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission
6)
,
Tabelle 1: Qualitative Angaben
zu Umweltrisiken, und
Tabelle 2: Qualitative Angaben
zu sozialen Risiken
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im
Zusammenhang mit der
Herstellung von Chemikalien,
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 2
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten im
Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen, Absatz 40
Buchstabe d Ziffer iii
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818
7)
, Artikel 12
Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im
Zusammenhang mit dem
Anbau und der Produktion von
Tabak, Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer iv
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
ESRS E1-1
Übergangsplan zur
Verwirklichung der
Klimaneutralität bis 2050,
Absatz 14
Verordnung (EU) 2021/1119,
Artikel 2 Absatz 1
Nicht anwendbar
:
ESRS E1-1
Unternehmen, die von den
Paris-abgestimmten
Referenzwerten ausgenommen
sind, Absatz 16 Buchstabe g
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusammen-
hang mit dem Klimawandel:
Kreditqualität der Risiko-
positionen nach Sektoren, Emis-
sionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 12 Absatz 1
Buchstaben d bis g und Artikel
12 Absatz 2
ESRS E1-4
THG-Emissionsreduktionsziele,
Absatz 34
Indikator Nr. 4 in Anhang 1
Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusammen-
hang mit dem Klimawandel:
Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 6
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klimagesetz-Referenz
4)
ESRS E1-5
Energieverbrauch aus fossilen
Brennstoffen aufgeschlüsselt
nach Quellen (nur
klimaintensive Sektoren),
Absatz 38
Indikator Nr. 5 in Anhang 1
Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E1-5
Energieverbrauch und
Energiemix, Absatz 37
Indikator Nr. 5 in Anhang 1
Tabelle 1
Nicht anwendbar
:
ESRS E1-5
Energieintensität im
Zusammenhang mit Tätigkeiten
in klimaintensiven Sektoren,
Absätze 40 bis 43
Indikator Nr. 6 in Anhang 1
Tabelle 1
ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen,
Absatz 44
Indikatoren Nr. 1 und 2 in
Anhang 1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusammen-
hang mit dem Klimawandel:
Kreditqualität der Risiko-
positionen nach Sektoren, Emis-
sionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 5 Absatz 1,
Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-6
Intensität der THG-
Bruttoemissionen, Absätze 53
bis 55
Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem Klima-
wandel: Angleichungsparameter
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
Nicht anwendbar
:
ESRS E1-7
Abbau von Treibhausgasen und
CO
2
-Gutschriften, Absatz 56
Verordnung (EU) 2021/1119,
Artikel 2 Absatz 1
Nicht berichtet, da phase-in
:
ESRS E1-9
Risikoposition des
Referenzwert-Portfolios
gegenüber klimabezogenen
physischen Risiken, Absatz 66
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Nicht berichtet, da phase-in
:
ESRS E1-9
Aufschlüsselung der
Geldbeträge nach akutem und
chronischem physischem Risiko
Absatz 66 Buchstabe a
ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche
Vermögenswerte mit
wesentlichem physischen
Risiko befinden, Absatz 66
Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Absätze 46 und 47; Melde-
bogen 5: Anlagebuch –
Physisches Risiko im Zusam-
menhang mit dem Klimawandel:
Risikopositionen mit physischem
Risiko.
Nicht berichtet, da phase-in
:
ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des
Buchwerts seiner Immobilien
nach Energieeffizienzklassen,
Absatz 67 Buchstabe c.
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durch-
führungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Absatz 34; Meldebogen 2:
Anlagebuch – Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Durch Immobilien
besicherte Darlehen – Energie-
effizienz der Sicherheiten
Jahresfinanzbericht 2024
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klimagesetz-Referenz
4)
Nicht berichtet, da phase-in
:
ESRS E1-9
Grad der Exposition des
Portfolios gegenüber
klimabezogenen Chancen,
Absatz 69
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 der Kommission,
Anhang II
Nicht wesentlich
:
ESRS E2-4
Menge jedes in Anhang II der
E-PRTR-Verordnung
(Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregister)
aufgeführten Schadstoffs, der
in Luft, Wasser und Boden
emittiert wird, Absatz 28
Indikator Nr. 8 in Anhang 1
Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in
Anhang 1 Tabelle 2 Indikator
Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 3 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich:
ESRS E3-1
Wasser- und
Meeresressourcen, Absatz 9
Indikator Nr. 7 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS E3-1
Spezielle Strategie, Absatz 13
Indikator Nr. 8 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS E3-1
Nachhaltige Ozeane und
Meere, Absatz 14
Indikator Nr. 12 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS E3-4
Gesamtmenge des
zurückgewonnenen und
wiederverwendeten Wassers,
Absatz 28 Buchstabe c
Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m
3
je Nettoeinnahme aus eigenen
Tätigkeiten, Absatz 29
Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
Indikator Nr. 7 in Anhang 1
Tabelle 1
Nicht wesentlich
:
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe b
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS 2 – SBM-3 – E4,
Absatz 16 Buchstabe c
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder
Strategien im Bereich
Landnutzung und
Landwirtschaft, Absatz 24
Buchstabe b
Indikator Nr. 11 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder
Strategien im Bereich
Ozeane/Meere, Absatz 24
Buchstabe c.
Indikator Nr. 12 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS E4-2
Strategien zur Bekämpfung der
Entwaldung, Absatz 24
Buchstabe d
Indikator Nr. 15 in Anhang 1
Tabelle 2
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klimagesetz-Referenz
4)
Nicht wesentlich:
ESRS E5-5
Nicht recycelte Abfälle,
Absatz 37 Buchstabe d
Indikator Nr. 13 in Anhang 1
Tabelle 2
Nicht wesentlich
:
ESRS E5-5
Gefährliche und radioaktive
Abfälle, Absatz 39
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 1
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Zwangsarbeit,
Absatz 14 Buchstabe f
Indikator Nr. 13 in Anhang I
Tabelle 3
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Kinderarbeit,
Absatz 14 Buchstabe g
Indikator Nr. 12 in Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-1
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik,
Absatz 20
Indikator Nr. 9 in Anhang I
Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 1
ESRS S1-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprü-
fung in Bezug auf Fragen, die
in den grundlegenden Konven-
tionen 1 bis 8 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation
behandelt werden, Absatz 21
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
ESRS S1-1
Verfahren und Maßnahmen zur
Bekämpfung des
Menschenhandels, Absatz 22
Indikator Nr. 11 in Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-1
Strategie oder ein Manage-
mentsystem in Bezug auf die
Verhütung von Arbeitsunfällen,
Absatz 23
Indikator Nr. 1 in Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-3
Bearbeitung von Beschwerden,
Absatz 32 Buchstabe c
Indikator Nr. 5 in Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-14
Zahl der Todesfälle und Zahl
und Quote der Arbeitsunfälle,
Absatz 88 Buchstaben b und c
Indikator Nr. 2 in Anhang I
Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
ESRS S1-14
Anzahl der durch Verletzungen,
Unfälle, Todesfälle oder Krank-
heiten bedingten Ausfalltage,
Absatz 88 Buchstabe e
Indikator Nr. 3 in Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-16
Unbereinigtes
geschlechtsspezifisches
Verdienstgefälle, Absatz 97
Buchstabe a
Indikator Nr. 12 in Anhang I
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
ESRS S1-16
Überhöhte Vergütung von
Mitgliedern der Leitungsorgane,
Absatz 97 Buchstabe b
Indikator Nr. 8 in Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-17
Fälle von Diskriminierung,
Absatz 103 Buchstabe a
Indikator Nr. 7 in Anhang I
Tabelle 3
ESRS S1-17
Nichteinhaltung der Leitprin-
zipien der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und Menschen-
rechte und der OECD-Leitlinien,
Absatz 104 Buchstabe a
Indikator Nr. 10 in Anhang I
Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in
Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
Jahresfinanzbericht 2024
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klimagesetz-Referenz
4)
Nicht wesentlich
:
ESRS 2 SBM3 – S2
Erhebliches Risiko von
Kinderarbeit oder Zwangsarbeit
in der Wertschöpfungskette,
Absatz 11 Buchstabe b
Indikatoren Nr. 12 und 13 in
Anhang I Tabelle 3
Nicht wesentlich
:
ESRS S2-1
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik,
Absatz 17
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
:
ESRS S2-1
Strategien im Zusammenhang
mit Arbeitskräften in der Wert-
schöpfungskette, Absatz 18
Indikatoren Nr. 11 und 4 in
Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
:
ESRS S2-1
Nichteinhaltung der Leitprin-
zipien der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und Menschen-
rechte und der OECD-Leitlinien,
Absatz 19
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
Nicht wesentlich
:
ESRS S2-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprü-
fung in Bezug auf Fragen, die
in den grundlegenden Konven-
tionen 1 bis 8 der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation
behandelt werden, Absatz 19
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
Nicht wesentlich
:
ESRS S2-4
Probleme und Vorfälle im
Zusammenhang mit
Menschenrechten innerhalb der
vor- und nachgelagerten Wert-
schöpfungskette, Absatz 36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 3
Nicht wesentlich
:
ESRS S3-1
Verpflichtungen im Bereich der
Menschenrechte, Absatz 16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
:
ESRS S3-1
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Prinzipien
der IAO oder der OECD-
Leitlinien, Absatz 17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
Nicht wesentlich
:
ESRS S3-4
Probleme und Vorfälle im
Zusammenhang mit
Menschenrechten, Absatz 36
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S4-1
Strategien im Zusammenhang
mit Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen, Absatz 16
Indikator Nr. 9 in Anhang 1
Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S4-1
Nichteinhaltung der Leitprin-
zipien der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und Menschen-
rechte und der OECD-Leitlinien,
Absatz 17
Indikator Nr. 10 in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Angabepflicht und
zugehöriger Datenpunkt
(1) SFDR-Referenz
1)
(2) Säule-3-Referenz
2)
(3) Benchmark-Verordnungs-
Referenz
3)
(4) EU-Klimagesetz-Referenz
4)
ESRS S4-4
Probleme und Vorfälle im
Zusammenhang mit
Menschenrechten, Absatz 35
Indikator Nr. 14 in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-1
Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen Korruption,
Absatz 10 Buchstabe b
Indikator Nr. 15 in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-1
Schutz von Hinweisgeber:innen
(Whistleblowers), Absatz 10
Buchstabe d
Indikator Nr. 6 in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-4
Geldstrafen für Verstöße gegen
Korruptions- und
Bestechungsvorschriften,
Absatz 24 Buchstabe a
Indikator Nr. 17 in Anhang 1
Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission,
Anhang II
ESRS G1-4
Standards zur Bekämpfung von
Korruption und Bestechung,
Absatz 24 Buchstabe b
Indikator Nr. 16 in Anhang 1
Tabelle 3
1)
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom
9.12.2019, S. 1).
2)
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
3)
Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der
Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).
4)
Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG)
Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).
5)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der
Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom
3.12.2020, S. 1)
6)
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im
Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1).
7)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für
EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17).
Jahresfinanzbericht 2024
Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den allgemeinen Angabepflichten des
ESRS 2 gelten:
Angabepflicht nach ESRS 2 Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
ESRS G1.GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (§ 5)
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen
Leistung in Anreizsysteme
ESRS E1.GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
(§ 13)
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessen-
träger:innen
ESRS S1.SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen (§ 12)
ESRS S4 (§ 8) in ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen (§ 12)
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie
und Geschäftsmodell
ESRS E1.SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell (§ 18 und § 19)
ESRS S1.SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell (§ 13 bis § 19)
ESRS S4.SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell (§ 9 bis § 12)
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
ESRS E1.IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (§ 20
und § 21)
ESRS G1.IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (§ 6)
Im Einklang mit den Vorgaben gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.2
zur Identifikation wesentlicher Informationen hat die VIG einen
strukturierten Prozess zur Bewertung angewendet, der im
Kapitel IRO-1 „Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen“ beschrieben ist. Durch die Kombination dieser
Faktoren wird sichergestellt, dass die offengelegten Infor-
mationen relevant und umfassend sind und mit den aktuellen
Prioritäten und zukünftigen Überlegungen übereinstimmen.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein fortlaufender
Prozess mit einer geplanten Überarbeitung alle drei Jahre
oder früher, wenn wesentliche Markt- oder aufsichtsrecht-
liche Änderungen auftreten. Dies wird einmal jährlich eva-
luiert. Die VIG beobachtet darüber hinaus neu aufkom-
mende Themen, wie z. B. Entwicklungen in der Regulatorik,
um diese entsprechend berücksichtigen zu können.
MINDESTANGABEPFLICHT – MDR-P – KONZEPTE ZUM UMGANG MIT
WESENTLICHEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN
Nachstehend wird ein Überblick über Gruppen- bzw.
Holdingleitlinien oder -richtlinien und sonstige Vorgaben der
VIG gegeben, welche für mehr als ein wesentliches Thema
relevant sind. Zudem wird in den jeweiligen Themenkapiteln
– sofern zutreffend – auf dieses Kapitel verwiesen. Vorga-
ben, welche nur für ein Themenkapitel relevant sind, werden
ausschließlich im jeweiligen Kapitel beschrieben.
Themenübergreifend steht allem voran das Unternehmens-
leitbild der VIG, welches Mitarbeitenden Orientierung im
täglichen Handeln bietet. Vision der VIG ist es:
– Wir wollen die erste Wahl für unsere Kund:innen sein.
Unsere Interessenträger:innen sehen in uns eine stabile
und verlässliche Partnerin. Dadurch festigen wir unsere
Position als führende Versicherungsgruppe in Zentral-
und Osteuropa.
– Wir verfolgen eine kund:innenorientierte und langfristig
ausgerichtete Geschäftsstrategie in unseren Märkten.
– Wir investieren nachhaltig und leisten einen wertvollen
Beitrag zur positiven Entwicklung der Versicherungs-
märkte, in denen wir tätig sind.
– Wir bieten unseren Kund:innen Sicherheit und Ver-
lässlichkeit.
Die strategischen Ziele und Managementprinzipien sind im
Konzernbericht 2024 der Vienna Insurance Group im Kapitel
„Strategische Grundsätze“ ab Seite 10 beschrieben.
Strategieprogramm und Nachhaltigkeitsprogramm der VIG
Das Strategieprogramm und das Nachhaltigkeitsprogramm
der VIG stehen in Zusammenhang mit ESRS E1 „Klima-
wandel“, ESRS S1 „Eigene Belegschaft des Unter-
nehmens“, ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:in-
nen“, ESRS G1 „Unternehmensführung“ und „Zusätzliche
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
unternehmensspezifische Angaben“. Unter Einbeziehung
von Vorstandsmitgliedern der Gruppengesellschaften hat
das Management der VIG Holding das Strategieprogramm
„VIG 25“ für den Zeitraum 2021 bis Ende 2025 entwickelt.
Dieses wird 2025 aktualisiert werden. Das VIG-Nach-
haltigkeitsprogramm definiert die sechs Wirkungsfelder
Veranlagung, Underwriting, eigener Bürobetrieb, Mitar-
beitende, Kund:innen und Gesellschaft. Basierend auf den
Trends für die Versicherungswirtschaft setzt die VIG hier Ziele
und Maßnahmen, die auf finanzielle Stabilität und Profit-
abilität, Kund:innennähe, Nachhaltigkeit und Marktwachs-
tum fokussieren. Im Rahmen des Strategieprogramms „VIG
25“ hat die VIG auch ein Nachhaltigkeitsprogramm ent-
wickelt (siehe Konzernbericht 2024 der Vienna Insurance
Group ab Seite 14), welches Nachhaltigkeit als integralen
Bestandteil und Fundament des Geschäftsmodells weiter
stärken und so auch den zukünftigen Erfolg der Gruppe
absichern soll. Nachhaltigkeit wurde unter anderem mittels
der Deklarationen „Verantwortungsvolles Versichern“ und
„Verantwortungsvolles Investieren“ in die Geschäftsprozesse
integriert und diese sind in ESRS E1-2 „Konzepte im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung
an den Klimawandel“ genauer beschrieben. Der Gel-
tungsbereich des Strategie- und Nachhaltigkeitsprogramms
erstreckt sich auf alle VIG-(Rück-) Versicherungsgesell-
schaften und Nicht-Versicherungsunternehmen. Spezifische
Leit- und Richtlinien werden lokal durch das Nachhaltigkeits-
programm mit Unterstützung des Group Sustainability Office
in Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften um-
gesetzt. Der Ansatz der VIG, einschließlich der Erklärung
zum verantwortungsvollen Investieren und der Erklärung
zum verantwortungsvollen Versichern, ist öffentlich auf der
VIG-Website https://group.vig/ zugänglich. Weitere Infor-
mationen sind unter „Angaben aufgrund anderer Rechts-
vorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur
konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung“ zu finden.
Derzeit arbeitet die VIG Holding daran, die Versicherungs-
gesellschaften dabei zu unterstützen, die Anforderungen
des Nachhaltigkeitsprogramms insbesondere in Hinblick auf
die Dekarbonisierungsmöglichkeiten bestmöglich umzu-
setzen. Diesbezüglich haben im Berichtsjahr unter Leitung
des Group Sustainability Office Besprechungen mit den
Versicherungsgesellschaften stattgefunden. Der Fokus lag
dabei vorwiegend auf der Vorstellung der erforderlichen
Schritte zur lokalen Implementierung des Nachhaltig-
keitsprogramms und die der Erstellung von Maßnahmen zur
Emissionsreduktion.
United Nations Global Compact
Der United Nations Global Compact (UNGC) wird in
Zusammenhang mit ESRS E1 „Klimawandel“, ESRS S1
„Eigene Belegschaft des Unternehmens“, ESRS S4 „Ver-
braucher:innen und Endnutzer:innen“ und ESRS G1 „Unter-
nehmensführung“ angeführt. Die VIG ist 2021 dem UNGC
beigetreten, der weltweit größten Initiative für Unterneh-
mensverantwortung und Nachhaltigkeit. Mit dem Beitritt
bekennt sich die VIG zu den zehn universellen Prinzipien
des UNGC in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitsnormen,
Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Einmal pro
Jahr veröffentlicht die VIG ihren Fortschrittsbericht (Com-
munication on Progress) über das entsprechende Portal
des UN Global Compact. Damit erklärt die VIG ihre
kontinuierliche Unterstützung des Netzwerks und legt ihre
Nachhaltigkeitsbemühungen offen (siehe auch SBM-1
„Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette“).
Code of Business Ethics
Der
Code of Business Ethics
wird in Zusammenhang mit
ESRS E1 „Klimawandel“, ESRS S1 „Eigene Belegschaft des
Unternehmens“, ESRS S4 „Verbraucher:innen und End-
nutzer:innen“, ESRS G1 „Unternehmensführung“ und
„Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben“ angeführt.
Es handelt sich um eine Gruppen-Leitlinie, die auf dem
Unternehmensleitbild der VIG und den Werten Vielfalt,
Kund:innennähe und Verantwortung basiert. Er dient als
einheitlicher Verhaltenskodex in der Gruppe, indem er
verbindliche Mindeststandards festlegt. Er gilt als generelle
Richtschnur im Tagesgeschäft sowie in den Beziehungen
zu Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen und
der Allgemeinheit. Der Kodex enthält die folgenden 15
Prinzipien: 1) Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und
interner Vorschriften („Compliance“), 2) Schutz der Men-
schenrechte, 3) Vielfalt und Inklusion, 4) Umweltschutz, 5)
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, 6) Schutz des
Unternehmenseigentums, 7) Vermeidung von Interessen-
konflikten, 8) Prävention von Korruption und Bestechung, 9)
Datenschutz, 10) Vertraulichkeit, 11) Fairer Wettbewerb, 12)
Vermeidung von Marktmissbrauch, 13) Vermeidung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Ver-
Jahresfinanzbericht 2024
letzung Internationaler Sanktionen, 14) Fairer und pro-
fessioneller Umgang mit Kund:innen und 15) Verlässliche
Kommunikation. Für einzelne Bereiche des Kodex können
zusätzliche, ergänzende gruppenweite Regelungen gelten,
etwa zu den Themen Beschaffung, Internationale Sank-
tionen und Geldwäscheprävention.
Der Kodex wurde vom Vorstand der VIG Holding beschlos-
sen und ist auf Ebene der Gruppengesellschaften durch
Vorstandsbeschluss umzusetzen. Er gilt für alle (Rück-)-
Versicherungsgesellschaften der VIG, inkl. der VIG Holding,
sowie für alle Asset-Management-Gesellschaften und Pen-
sionskassen, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb
oder außerhalb der Europäischen Union haben, sofern die
VIG Holding (direkt oder indirekt) mehr als 50 % der Anteile
hält. Diese Gruppengesellschaften sind selbst dafür ver-
antwortlich, dass der Kodex angemessen und wirksam
implementiert und an alle Mitarbeitenden entsprechend
kommuniziert wird. Dazu zählen auch Schulungen, die in den
Gruppengesellschaften abgehalten werden. Jedes der
genannten Unternehmen hat auf Basis eines risikoorien-
tierten Ansatzes zu bestimmen, welche ihrer Tochterge-
sellschaften in den Geltungsbereich des Code of Business
Ethics fallen, und dessen Umsetzung entsprechend sicher-
zustellen. Daher ist er auch in einigen Nichtversicherungs-
gesellschaften umgesetzt. Der Kodex wird jährlich auf
Aktualität geprüft und bei Bedarf vom Bereich Compliance
(incl. AML) der VIG Holding angepasst. Die lokalen Compli-
ance-Verantwortlichen bzw. der Bereich Compliance (incl.
AML) bieten Beratung und entsprechend den lokalen
gesetzlichen Vorschriften Meldekanäle an, über die wahrge-
nommenes Fehlverhalten berichtet werden kann (siehe
Kapitel G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte für die
Unternehmensführung“). Der Verhaltenskodex gilt für alle
Beschäftigten, unabhängig von der jeweiligen Position im
Unternehmen. Darüber hinaus enthält er eine Aufforderung
an Kund:innen und Geschäftspartner:innen, sich ebenfalls an
die Prinzipien des Verhaltenskodex zu halten. Der Code of
Business Ethics ist sowohl im gruppenweiten Intranet als
auch unter group.vig/cobe online öffentlich zugänglich.
Whistleblowing
Whistleblowing in der Vienna Insurance Group ist im Kontext
zu ESRS E1 „Klimawandel“, ESRS S1 „Eigene Belegschaft
des Unternehmens“, ESRS S4 „Verbraucher:innen und End-
nutzer:innen“, ESRS G1 „Unternehmensführung“ und „Zu-
sätzliche unternehmensspezifische Angaben“ wesentlich. In
der VIG-Gruppe sind Vorgaben zum Umgang mit Hinweis-
geber:innen vielfach in lokalen Governance-Dokumenten
und im Einklang mit dem lokalen Rechtsrahmen umgesetzt,
darunter in allen Versicherungsgesellschaften, mit einzelnen
Ausnahmen in Albanien, Georgien, Kosovo, Moldau, Nord-
mazedonien und der Türkei. In einzelnen Nichtversiche-
rungsgesellschaften wurden entsprechende Maßnahmen
ebenfalls umgesetzt. In der VIG Holding wurde neben einer
entsprechenden Richtlinie ein VIG-Whistleblower-Portal
(whistleblowerportal.vig) als interner Meldekanal eingerich-
tet, über das wahrgenommene Verstöße gegen die im Hin-
weisgeber:innenschutzgesetz genannten Rechtsvorschrif-
ten jederzeit – auch anonym – gemeldet werden können.
Für wahrgenommene Rechtsverstöße in anderen Rechts-
gebieten stehen einerseits ein eigenes E-Mail-Postfach
(whistleblowing@vig.com) und andererseits der Postweg an
den Bereich Compliance (incl. AML) zur Verfügung. Weitere
Informationen zum Umgang mit Hinweisen und möglichen
Regelverstößen sind unten im Abschnitt ESRS G1 „Unter-
nehmensführung“ beschrieben.
Risk Management
Die gruppenweite Risk-Management-Leitlinie ist haupt-
sächlich wesentlich für ESRS E1 „Klimawandel“, ESRS S4
„Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ und ESRS G1
„Unternehmensführung“. Sie definiert zehn Risikokate-
gorien, die alle möglichen Risikoquellen abdecken, ein-
schließlich Quellen, die mit Nachhaltigkeitsrisiken / ESG-
Faktoren (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
verbunden sind. Die Gesamtverantwortung für das von der
VIG eingegangene Risiko liegt beim Vorstand der VIG
Holding. Die Verantwortung für die von den lokalen Gesell-
schaften eingegangenen Risiken liegt beim lokalen Vor-
stand. Innerhalb jeder Gesellschaft werden während des
Risikoinventur-Prozesses Risikoeigner:innen für jede Risiko-
kategorie oder Unterrisikokategorie definiert, um klare Ver-
antwortlichkeiten sicherzustellen. Die Leitlinie ist ein we-
sentlicher Bestandteil des Rahmenwerks für das (Risiko-)
Management innerhalb der Vienna Insurance Group. In den
Anwendungsbereich der Leitlinie fallen alle (Rück-)Ver-
sicherungsgesellschaften der VIG, einschließlich der VIG
Holding, sowie alle Asset Management- und alle Pensions-
kassen. Das Dokument basiert auf den Artikeln 44 und 246
der Solvency-II-Richtlinie und Artikel 259 der Delegierten
Verordnung zu Solvency II.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Datenschutz
Die Datenschutz-Richtlinie von VIG und der VIG Holding
wird in Zusammenhang mit ESRS S1 „Eigene Belegschaft
des Unternehmens“, ESRS S4 „Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen“ und ESRS G1 „Unternehmensführung“
angeführt. Sowohl im eigenen Interesse als auch im
Interesse aller Versicherungsnehmer:innen, Geschäftspart-
ner:innen und Mitarbeiter:innen wird größter Wert auf den
Schutz vertraulicher Informationen (Geschäfts- und Be-
triebsgeheimnisse) sowie die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen zum Datenschutz (insbesondere die EU-
Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO) gelegt. Die Daten-
schutzbeauftragte der VIG Holding ist für die Schaffung
eines Datenschutzmanagementsystems im Unternehmen
und die Überwachung der Einhaltung der DSGVO sowie
anderer datenschutzrelevanter Vorschriften verantwortlich.
Sie ist direkt dem VIG-Vorstand unterstellt und berichtet an
diesen sowohl jährlich als auch ad hoc. Organisatorisch ist
die Datenschutzbeauftragte der VIG Holding in den Bereich
Compliance (incl. AML) integriert und wird von diesem in der
Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Das Datenschutz-
management in der Betriebsorganisation unterstützt ins-
besondere bei Awareness-Maßnahmen und bei Daten-
schutz-Themen, die mit der Betriebsorganisation in Ver-
bindung stehen. Die Datenschutz-Richtlinie der VIG Holding
richtet sich an alle Mitarbeiter:innen der VIG Holding,
inklusive jener in Zweigniederlassungen. Die Regelungen
und Vorgaben gelten sowohl für den Büroarbeitsplatz als
auch das Homeoffice und für mobiles Arbeiten. Auch auf
Ebene der Gruppe wurde ein Datenschutz-Management-
System eingerichtet, das von der Datenschutzkoordinatorin
der VIG, die gleichzeitig auch die Datenschutzbeauftragte
der VIG Holding ist, laufend weiterentwickelt, gesteuert und
überwacht wird. Kernelemente sind eine gruppenweit
geltende Datenschutz-Richtlinie, ein detailliert festgelegtes
Reporting sowie laufende Schulungen der lokalen Daten-
schutzverantwortlichen zu Datenschutz-Themen. Darüber
hinaus setzt die Datenschutzkoordinatorin der VIG anlass-
bezogene Überwachungshandlungen zur Sicherstellung
eines einheitlichen, gruppenweiten Mindeststandards in
Datenschutzbelangen.
IT Security
Die gruppenweite Richtlinie für IT Security steht im Kontext
zu ESRS S1 „Eigene Belegschaft des Unternehmens“,
ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ und
ESRS G1 „Unternehmensführung“ und gilt für alle VIG-
Versicherungsunternehmen (inkl. Rückversicherung) und für
alle VIG-Nicht-Versicherungsunternehmen, die Versiche-
rungsunternehmen in irgendeiner Weise im Bereich IT
unterstützen (d. h. IT-Dienstleister), sofern sie über eine
eigene IT-Organisation verfügen und keine IT-Umgebung
nutzen, die mit verbundenen Versicherungsunternehmen, an
denen die VIG direkt oder indirekt die Mehrheit der Anteile
hält, gemeinsam genutzt wird. Die Unternehmen sind dafür
verantwortlich, dass ihre Tochtergesellschaften und Zweig-
niederlassungen die Bestimmungen dieser Vorgabe ent-
sprechend einhalten. Diese Richtlinie orientiert sich am
ISO/IEC Standard 27001 und definiert die obligatorischen
Basismaßnahmen zur Einrichtung wirksamer Kontrollen für
elektronische Informationen und Daten, Informationssysteme
und Computeranwendungen, Computer-, Telekommunika-
tions- und Netzwerkeinrichtungen und -ausrüstungen sowie
zur Verhinderung des Verlusts von Vertraulichkeit, Integrität
und Verfügbarkeit. Alle Mitarbeitenden und ggf. Auftrag-
nehmer:innen erhalten eine ihrer Funktion entsprechende
Schulung zum Thema IT-Sicherheit.
Procurement Principles
Die gruppenweite Richtlinie für die Beschaffung und die
korrespondierende Holding-Richtlinie stehen im Kontext zu
ESRS S1 „Eigene Belegschaft des Unternehmens“ und
ESRS G1 „Unternehmensführung“ und betreffen jede Art
der Beauftragung von Dienstleister:innen und Liefer-
ant:innen. Wie im Code of Business Ethics festgeschrieben,
hält die VIG alle gesetzlichen Bestimmungen ein, die ihre
Geschäftstätigkeit betreffen. Dazu gehört die Achtung der
Grundprinzipien der Menschenrechte und des Umwelt-
schutzes. Daher haben alle Versicherungsunternehmen,
Pensionskassen und Asset-Management-Gesellschaften
der Gruppe – und sofern auf Basis eines risikoorientierten
Ansatzes festgelegt auch Nichtversicherungsunternehmen
– in Bezug auf (potenzielle) Dienstleister:innen oder Liefer-
ant:innen geeignete Due-Diligence-Maßnahmen zu er-
greifen. Für diese Maßnahmen sind bestimmte Mindest-
standards vorgesehen. Die Due-Diligence-Maßnahmen
haben die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (wie z. B.
das Screening im Zusammenhang mit Internationalen
Sanktionen) sowie die Berücksichtigung von Menschen-
rechten, Arbeitsrecht, Gesundheit und Sicherheit, Um-
welt und Integrität/Ethik durch die Anbieter:innen zu
umfassen.
Jahresfinanzbericht 2024
Veranlagung
Die gruppenweite Leitlinie Asset Management steht im
Kontext zu ESRS E1 „Klimawandel“ und ESRS G1 „Unter-
nehmensführung“. Diese Leitlinie gilt für das Management
aller Arten von Anlagen und Transaktionen, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Wertpapiere (Aktien, Anleihen
und Investmentfonds), Kredite und Darlehen, Termin-
einlagen, Finanzderivate, Immobilien und Beteiligungen.
Darüber hinaus integriert diese gruppenweite Vorgabe auch
Nachhaltigkeitsaspekte und verlangt die Einhaltung der
Umwelt-, Sozial- und Governance-Anforderungen (ESG)
der VIG sowie die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben.
Sie gilt für alle operativen Versicherungs- und Rückversi-
cherungsunternehmen der VIG, einschließlich der VIG Hol-
ding. Die gruppenweite Leitlinie steht auch im Einklang mit
der ESG-Strategie „Verantwortungsvolles Investieren“ der
VIG, die die Integration von Umwelt-, Sozial-, Governance-
und Menschenrechtsaspekten in den Investitionsprozessen
vorschreibt. Die Sichtweisen der wichtigsten Interessen-
träger:innen werden hier sorgfältig geprüft. Dabei sollen
wirtschaftliche Ziele mit sozialer und ökologischer Verant-
wortung in Einklang gebracht und das Engagement der
Gruppe für nachhaltige Investitionen widergespiegelt wer-
den. Sie ist öffentlich zugänglich und auf nachstehender Web-
site zu finden: https://group.vig/nachhaltigkeit/downloads.
Berufliche Aus- und Weiterbildung
Die berufliche Aus- und Weiterbildungs-Richtlinie der VIG
Holding steht im Kontext zu ESRS S1 „Eigene Belegschaft“,
ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ und
ESRS G1 „Unternehmensführung“. Gemäß der europä-
ischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribu-
tion Directive/IDD) haben Versicherungs- und Rückversi-
cherungsunternehmen in der EU sicherzustellen, dass alle
direkt oder in leitender Funktion am Versicherungs- und
Rückversicherungsvertrieb mitwirkenden Personen im Hin-
blick auf die ausgeübte Tätigkeit und die vertriebenen Pro-
dukte nachweislich über die zur ordnungsgemäßen Er-
füllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die IDD verfolgt unter
anderem folgende Ziele: Schutz der Versicherungsneh-
mer:innen, Verbesserung des Verbraucherschutzes und
europäische Mindestharmonisierung beim Vertrieb von
Versicherungsprodukten. Sie enthält neben Regelungen zu
Produkten und Beratung auch verbindliche Vorgaben für
alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung aller direkt am
Vertrieb und in leitender Funktion beteiligten Mitarbei-
ter:innen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Versi-
cherungsnehmer:innen bestmöglich beraten werden. In der
VIG Holding wird dies u. a. durch die Richtlinie Berufliche
Aus- und Weiterbildung gemäß IDD sichergestellt.
Vergütung
Die gruppenweite Leitlinie Vergütung wird in Zusammen-
hang mit ESRS S1 „Eigene Belegschaft des Unternehm-
ens“ angeführt und hat indirekt auch Einfluss auf G1
„Unternehmensführung“. Bei der Vergütung werden Ar-
beitszeiten und erforderliche Qualifikationen sowie Verant-
wortung und Pflichten der jeweiligen Position berück-
sichtigt. Dabei wird sichergestellt, dass das Gehalt nicht
unter dem nach nationalem Recht oder bestehenden
Kollektivverträgen geltenden Mindestlohn liegt. Wird ein
variabler Entgeltbestandteil vereinbart, sind die Ziele, die
den variablen Vergütungsbetrag bestimmen, transparent
und werden jährlich vereinbart. Alle Versicherungs- und
Rückversicherungsgesellschaften der Vienna Insurance
Group in der EU und in Liechtenstein sind zur vollinhalt-
lichen Anwendung der Leitlinie verpflichtet. Andere, nicht in
der EU oder in Liechtenstein ansässige Versicherungs- und
Rückversicherungsgesellschaften sowie voll oder at-equity
konsolidierte Nicht-Versicherungsgesellschaften gemäß
der gruppenweiten Richtlinie „HR Non-Insurance“, sind
verpflichtet, als Mindestanforderung nationales Recht und
die grundlegenden Standards gemäß dezidierten Vor-
gaben einzuhalten. Die Leitlinie Vergütung muss jährlich
von VIG Human Resources geprüft und aktualisiert wer-
den, sollten Änderungen des regulatorischen Umfeldes
oder interne Gründe Anpassungen erforderlich machen.
Bei der Erstellung und Anwendung der Leitlinie beachtet
die Vienna Insurance Group alle relevanten gesetzlichen
Vorgaben.
Fit & Proper
Die gruppenweite Leitlinie Fit & Proper steht im Kontext zu
ESRS S1 „Eigene Belegschaft des Unternehmens“, ESRS
S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ und G1
„Unternehmensführung“. Die Qualifikation von Personen in
Schlüsselfunktionen ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg
von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.
Sie definiert einerseits, ob eine Person „fit“ ist, also ob sie
über die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und Kennt-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
nisse verfügt, und andererseits, ob sie die Standards für
persönliche Zuverlässigkeit und Integrität erfüllt. Alle Ver-
sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften der VIG
in der EU und in Liechtenstein sind zur vollinhaltlichen An-
wendung dieser Leitlinie verpflichtet. Andere, nicht in der EU
oder in Liechtenstein ansässige Versicherungs- und Rück-
versicherungsgesellschaften sowie voll oder at-equity kon-
solidierte Nicht-Versicherungs-Gesellschaften, gemäß der
gruppenweiten Leitlinie „HR Non-Insurance“ beschrieben,
sind verpflichtet, als Mindestanforderung nationales Recht
und allgemein definierte Standards wie z. B. zu Diskrimi-
nierung, Schulungen oder Interessenkonflikten einzuhalten.
Die Leitlinie Fit & Proper muss jährlich überprüft und aktu-
alisiert werden, wenn Änderungen im regulatorischen Um-
feld oder interne Gründe Anpassungen erforderlich machen.
VIG Human Resources ist für die Angemessenheit dieses
Dokuments verantwortlich.
Compliance-Management
Die gruppenweite Leitlinie Compliance-Management Sys-
tem ist hauptsächlich mit ESRS G1 „Unternehmensfüh-
rung“ verbunden, hat jedoch Auswirkungen auch auf alle
anderen wesentlichen Bereiche. Die Leitlinie enthält Min-
destanforderungen und Standards für die Einrichtung eines
Compliance-Management-Systems als integraler Bestand-
teil eines wirksamen gruppenweiten Governance-Systems
und erfüllt die Anforderungen an eine Compliance-Richtlinie
gemäß Artikel 270 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35
der Kommission, Artikel 10 der Richtlinie 2010/43/EU der
Kommission und Artikel 61 der Delegierten Verordnung (EU)
2031/2013 der Kommission. Sie beschreibt detailliert, wie
das Compliance-Management-System auf lokaler und auf
Gruppenebene aufgebaut ist, welche Aufgaben und Verant-
wortlichkeiten die lokalen Compliance-Beauftragten und
Compliance-Verantwortlichen wahrnehmen und wie das
Zusammenspiel zwischen der Gruppe und der lokalen Ebe-
ne im Bereich Compliance organisiert ist. Weitere Einzel-
heiten zum Compliance-Management-System der Gruppe
sind in einer zusätzlichen gruppenweiten Richtlinie Compli-
ance-Management-Implementation geregelt. Die Leitlinie
Compliance-Management-System umfasst auch die Er-
mächtigung zur Erstellung von Gruppenrichtlinien zu
Compliance-Themen in bestimmten Bereichen. Sie gilt
für alle (Rück-)Versicherungsgesellschaften der Vienna
Insurance Group, einschließlich der VIG Holding, sowie für
alle Asset-Management-Gesellschaften und Pensionskas-
sen, sofern die VIG Holding (direkt oder indirekt) mehr als
50 % der Anteile hält.
Alle gruppenweiten Vorgaben werden entsprechend der
Dokumenten-Governance der VIG-Gruppe formell vom Ge-
samtvorstand der VIG Holding (Leitlinien) bzw. den verant-
wortlichen Vorstandsmitgliedern (Richtlinien) bzw. Heads of
Department oder besonderen Beauftragten (Arbeitsanlei-
tung) genehmigt und sind jährlich auf Aktualität zu über-
prüfen. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leit-
und Richtlinien über das gruppenweite Intranet der VIG an
alle Personen bzw. Gesellschaften im Anwendungsbereich
verteilt und im gruppenweiten Intranet veröffentlicht. So
wird sichergestellt, dass die Informationen für diejenigen zu-
gänglich und nutzbar sind, die die Regelungen einzuhalten
haben.
In ESRS E1 „Klimawandel“ sind zusätzlich zu den genan-
nten Vorgaben die internen Risikoanalysen der Gruppe
unter anderem zum Naturkatastrophenprozess relevant.
In ESRS S1 „Eigene Belegschaft des Unternehmens“ wird
neben den genannten Gruppenvorgaben die Diversitäts-
strategie der VIG angeführt.
In ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ wird
zusätzlich die „VIG Holding Richtlinie zum Beschwerdema-
nagement“ ausgewiesen.
In ESRS G1 „Unternehmensführung“ wird die gruppenweite
Richtlinie „Prevention of Anti-Money Laundering and Terro-
rist Financing” angeführt.
MINDESTANGABEPFLICHT – MASSNAHMEN MDR-A –
MASSNAHMEN UND MITTEL IN BEZUG AUF WESENTLICHE
NACHHALTIGKEITSASPEKTE
Allem voran gelten die festgelegten Schwerpunkte aus
dem Strategieprogramm und Nachhaltigkeitsprogramm der
Vienna Insurance Group, welche im Konzernbericht 2024
der VIG ab Seite 12 beschrieben werden.
Zur Spezifizierung der strategischen Stoßrichtungen wur-
den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis
2030 im eigenen Bürobetrieb festgelegt, welche in Kapitel
ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klima-
schutz und der Anpassung an den Klimawandel“ und E1-3
Jahresfinanzbericht 2024
„Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimakonzepten“ beschrieben sind.
Um negativen Auswirkungen durch die Verletzung von
Datenschutzvorschriften vorzubeugen, ist sowohl auf Ebene
der VIG Holding als auch auf Ebene der lokalen Gesell-
schaften ein Datenschutzmanagementsystem etabliert. Die
Datenschutzbeauftragte der VIG Holding ist für die Schaffung
eines Datenschutzmanagementsystems in der VIG Holding
und die Überwachung der Einhaltung der DSGVO sowie
anderer datenschutzrelevanter Vorschriften verantwortlich.
Sie ist direkt dem Vorstand der VIG-Holding unterstellt und
berichtet an diesen sowohl jährlich als auch ad hoc. Orga-
nisatorisch ist die Datenschutzbeauftragte der VIG Holding in
den Bereich Compliance (incl. AML) integriert und wird von
diesem in der Erfüllung der Aufgaben unterstützt. Auch auf
Ebene der Gruppe wurde ein Datenschutzmanagement-
system eingerichtet, das von der Datenschutzkoordinatorin
der VIG-Gruppe, die gleichzeitig auch die Datenschutz-
beauftragte der VIG Holding ist, laufend weiterentwickelt,
gesteuert und überwacht wird. Kernelemente sind eine
gruppenweit geltende Datenschutz-Richtlinie, ein detailliert
festgelegtes Reporting sowie laufende Schulungen der loka-
len Datenschutzverantwortlichen zu Datenschutz-Themen.
Darüber hinaus setzt die Datenschutzkoordinatorin der VIG-
Gruppe anlassbezogene Überwachungshandlungen zur
Sicherstellung eines einheitlichen, gruppenweiten Mindest-
standards in Datenschutzbelangen. Weitere Details sind in
ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben.
Darüber hinaus gilt die VIG Holding-Leitlinie Fit & Proper in
der aktuell gültigen Fassung. In enger Kooperation zwischen
Human Resources und den Führungskräften der auszubil-
denden Mitarbeiter:innen der VIG Holding werden die ein-
zelnen beruflichen Ausbildungsmaßnahmen definiert und
durchgeführt. Einarbeitungspläne oder Ausbildungspläne
stehen dazu zur Verfügung, die von deren Führungskräften
zu entwerfen sind und unter Einbindung von Human Re-
sources umgesetzt werden.
Die VIG pflegt den regelmäßigen Austausch mit Kund:innen,
um adäquate Maßnahmen festzulegen und auch auf we-
sentliche negative Auswirkungen angemessen reagieren zu
können. Feedback-Mechanismen wie Umfragen, Konsulta-
tionen mit Interessenträger:innen oder Interaktionen mit dem
Kund:innenservice unterstützen den Prozess. Dies erlaubt
der VIG, Probleme zeitnah und proaktiv zu lösen. Die
Messung der Zufriedenheit erfolgt in den lokalen Versiche-
rungsgesellschaften vorwiegend mittels eigens definierter
Kennzahlen wie zum Beispiel Net Promoter Score (NPS)
oder der durchschnittlichen Dauer der Schadenregulierung.
Weitere Details siehe ESRS S4-2 „Verfahren zur Einbe-
ziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in
Bezug auf Auswirkungen“.
Im Berichtsjahr hat das Unternehmen Maßnahmen ergriffen,
um die Vermeidung von Korruption weiter auszubauen und
die Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie umzu-
setzen. Weitere Informationen dazu sind in G1-1 „Unter-
nehmenskultur und Konzepte für die Unternehmens-
führung“ und G1-3 „Verhinderung und Aufdeckung von
Korruption und Bestechung" beschrieben.
Kennzahlen und Ziele
MINDESTANGABEPFLICHT – KENNZAHLEN MDR-M – KENNZAHLEN
IN BEZUG AUF WESENTLICHE NACHHALTIGKEITSASPEKTE
Wesentliche Kennzahlen zur Messung der Performance
und Zielerreichung sind in den themenspezifischen Kapiteln
unter „Kennzahlen und Ziele” angeführt. Wesentliche An-
nahmen und Schätzungen werden im Kapitel „Schätzungen
zur Wertschöpfungskette“ in ESRS 2 BP-2 „Angaben im
Zusammenhang mit spezifischen Umständen“ beschrieben.
Eine externe SBTi-Validierung der Ziele ist derzeit nicht vor-
gesehen.
MINDESTANGABEPFLICHT – ZIELE MDR-T – NACHVERFOLGUNG
DER WIRKSAMKEIT VON STRATEGIEN UND MASSNAHMEN DURCH
ZIELVORGABEN
Die VIG unterstützt durch die Maßnahmen zur Reduktion von
Treibhausgasemissionen die Ziele des Europäischen Green
Deals, welche darauf ausgerichtet sind, die Klimaauswir-
kungen zu minimieren und den Übergang zu einer kohlen-
stoffneutralen Wirtschaft zu unterstützen. Darüber hinaus
verpflichtet sich die VIG, die zehn Prinzipien des UN Global
Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen,
Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung in ihrer Ge-
schäftstätigkeit zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung steht
im Einklang mit den OECD-Leitlinien für multinationale Unter-
nehmen, die verantwortungsvolles Wirtschaften fördern und
die Einhaltung internationaler Standards sicherstellen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Die strategischen Ziele der VIG sind im Strategieprogramm
und Nachhaltigkeitsprogramm der VIG ab Seite 10 im Kon-
zernbericht 2024 beschrieben. Konkretes messbares Ziel ist
dabei, wie in SBM-1 „Strategie, Geschäftsmodell und Wert-
schöpfungskette“ beschrieben, die Treibhausgasemissionen
in den definierten Wirkungsfeldern bis 2050 auf Netto-Null
zu reduzieren. Basisjahr für die Zielerreichung ist das Jahr
2023. Details werden in E1 „Klimawandel“ beschrieben.
UMWELTINFORMATIONEN
ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852
(TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung in der
Veranlagung
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifikationssystem,
das Kriterien dafür festlegt, ob eine Wirtschaftstätigkeit als
ökologisch nachhaltig gilt. Die Kriterien sind an sechs EU-
Umweltziele geknüpft: Klimaschutz, Anpassung an den
Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Was-
ser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislauf-
wirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umwelt-
verschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der biologi-
schen Vielfalt und der Ökosysteme.
Die Taxonomie-Verordnung unterscheidet zwischen taxo-
nomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keiten. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten sind da-
durch charakterisiert, dass sie durch technische Bewer-
tungskriterien beschrieben werden und grundsätzlich dazu
geeignet sind, einen positiven Beitrag zu einem oder
mehreren der sechs Umweltziele zu leisten. Erfüllt die Wirt-
schaftstätigkeit darüber hinaus die festgelegten techni-
schen Bewertungskriterien und beeinträchtigt keines der
anderen Ziele erheblich, gilt die Wirtschaftstätigkeit als taxo-
nomiekonform. Zudem sind die Kriterien für den Mindest-
schutz zu erfüllen. Für Versicherungsunternehmen wurden
spezielle Kennzahlen festgelegt, die sich auf den taxono-
miekonformen Anteil an Investitionen und Nichtlebens-
versicherungsprämien beziehen.
VERPFLICHTENDE BERICHTERSTATTUNG FÜR DIE
KAPITALVERANLAGUNG
Für die Vermögenswerte der VIG ergibt sich aus der Taxo-
nomie-Verordnung die Verpflichtung, die Risikopositionen,
die im Rahmen der Investitionstätigkeit eingegangen werden,
im Hinblick auf ihre Taxonomiefähigkeit und auf ihre Taxo-
nomiekonformität zu analysieren und offenzulegen. Auf
dieser Basis werden die Kennzahlen gemäß Anhang X der
Taxonomie-Verordnung ermittelt. Diese Kennzahlen sind im
Verhältnis zu den Gesamtaktiva als Berechnungsgröße anzu-
geben. Die VIG definiert die Gesamtaktiva als Summe der
gehaltenen Immobilien und Finanzinstrumente. Bei den
erfassten Vermögenswerten bzw. dem Prozentsatz der
Abdeckung wurden die Risikopositionen gegenüber Staaten,
Zentralbanken und supranationalen Emittenten abgezogen.
Die Offenlegungen erfolgen auf der Grundlage der Gruppen-
Solvenzbilanz, und die Kennzahlen basieren auf den Zeit-
werten zum Stichtag 31. Dezember 2024. Im Hinblick auf
den Anwendungsbereich der Taxonomie-Kennzahlen kom-
men nur solche Vermögenswerte in Betracht, die Investi-
tionen in Wirtschaftstätigkeiten darstellen. Im Wesentlichen
umfassen diese Investitionen alle direkten Kapitalanlagen,
eingeschlossen Kapitalanlagen in Organismen für gemein-
same Anlagen, Beteiligungen, Darlehen, Hypotheken, Immo-
bilien sowie Sachanlagen. Geht aus der EU-Taxonomie-
Regulierung nicht hervor, welche Gewichtung bei der Be-
rechnung einer Kennzahl zur Anwendung kommen soll, wird
die umsatzbasierte Kennzahl veröffentlicht. Das betrifft auch
die Angaben zu Kapitalanlagen der fonds- und indexgebun-
denen Lebensversicherung, wo sowohl bei den Angaben
zum Zähler als auch zum Nenner die Taxonomiekonformität
angegeben wurde. Insofern für die Bestimmung der Taxo-
nomiefähigkeit bzw. -konformität einer Risikoposition unmit-
telbare Informationen zur Verfügung stehen, werden diese
unter den verpflichtenden Taxonomie-Kennzahlen ausge-
wiesen. Bei Investitionen in Unternehmen wurde die Bestim-
mung der Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität mithilfe von
Daten eines externen Datenanbieters durchgeführt. Die
gehaltenen Immobilien sowie weitere Direktinvestitionen in
nicht-finanzielle Vermögenswerte wurden unter Anwendung
einer gesonderten Bewertungsmethodik zur Bestimmung
der Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität beurteilt.
Es werden auch im Bau befindliche Immobilien in jenem
Ausmaß berücksichtigt, wie sie in der IFRS-Konzernbilanz
entweder unter der Bilanzposition als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien oder selbstgenutzte Immobilien und
Sachanlagen Niederschlag finden. Ihre Konformität wurde
auf Basis der Baupläne ermittelt. Liegen zu Immobilien oder
Sachanlagen keine Daten für die Beurteilung der Taxo-
Jahresfinanzbericht 2024
nomiekonformität vor, werden diese als nicht taxonomie-
konform eingestuft. Vom Anwendungsbereich der Taxo-
nomiefähigkeit ausgeschlossen sind Risikopositionen
gegenüber Staaten, Zentralbanken und supranationalen
Emittenten. Nach Auffassung der VIG betrifft dies aus-
schließlich Zentralregierungen, jedoch keine Bundesländer,
Regionen, Kommunen, Städte und Gemeinden. Ebenfalls
von einer Beurteilung der Taxonomiefähigkeit ausgeschlos-
sen sind derivative Finanzinstrumente.
Auch für Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die
nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen
nach der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) verpflichtet sind,
gilt, dass diese nicht in den Anwendungsbereich der Taxo-
nomie-Kennzahlen fallen. Diese Unternehmen wurden mit-
hilfe eines externen Datenanbieters identifiziert.
Nicht konsolidierte Fonds, für die keine Daten der Fondsin-
halte vorliegen, werden aus Vorsicht unter den „nicht-
NFRD-pflichtigen“ Risikopositionen angesetzt. Als nicht
taxonomiefähig somit werden ausschließlich Risikoposi-
tionen gegenüber NFRD-pflichtigen Unternehmen ausge-
wiesen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 berücksichtigt die
EU-Taxonomiekonformität für die ersten beiden Ziele
sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Emittenten. Für
alle anderen Ziele ist nur die Taxonomiekonformität für
nicht-finanzielle Emittenten öffentlich verfügbar und wird in
den gemeldeten KPIs berücksichtigt. Die nachfolgende
Tabelle stellt die Investment-Kennzahlen gemäß der Taxo-
nomie-Verordnung dar. Der Anteil der Kapitalanlagen, die
auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschafts-
tätigkeiten verbunden sind, betrug im Berichtsjahr umsatz-
basiert 3,59 % (im Vorjahr: 4,19 %) und CapEX-basiert 4,69 %
(im Vorjahr: 5,49 %). Die Informationen zu den Tätigkeiten in
den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas sind ab Seite
65 zu finden.
DER ANTEIL DER KAPITALANLAGEN DES VERSICHERUNGS- ODER RÜCKVERSICHERUNGSUNTERNEHMENS, DIE AUF DIE FINANZIERUNG VON
TAXONOMIEKONFORMEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN AUSGERICHTET ODER HIERMIT VERBUNDEN SIND, IM VERHÄLTNIS ZU DEN GESAMTEN
KAPITALANLAGEN
Übergeordnete Angaben zu den KPI
Erläuterungen zu Prozentangaben in %
Erläuterungen zu Euro-Angaben in EUR Mio.
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die
Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden, mit folgenden
Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten aufgeführt
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die
Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, mit folgenden
Gewichtungen von Beteiligungen an Unternehmen wie unten
aufgeführt
umsatzbasiert: 3,59 %
umsatzbasiert: 1.190,6
CapEx-basiert: 4,69 %
CapEx-basiert: 1.553,6
Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis
zu den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder Rück-
versicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in
staatliche Einrichtungen.
(Erfassungsquote in %)
73,15 %
Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne
Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen. (in EUR)
33.160,2
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs
Erläuterungen zu Prozentangaben in %
Erläuterungen zu Euro-Angaben in EUR Mio.
Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: -0,13 %
Der Wert der Derivate als Geldbetrag:
-41,8
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-
Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI
erfassten Gesamtaktiva
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-
Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen
Für Nicht-Finanzunternehmen: 12,35 %
Für Nicht-Finanzunternehmen: 4.096,4
Für Finanzunternehmen: 25,02 %
Für Finanzunternehmen: 8.296,9
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-
Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln
19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an
den für den KPI erfassten Gesamtaktiva
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-
Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln
19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen
Für Nicht-Finanzunternehmen: 12,44 %
Für Nicht-Finanzunternehmen: 4.125,4
Für Finanzunternehmen: 9,41 %
Für Finanzunternehmen: 3.121,2
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-
Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI
erfassten Gesamtaktiva
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht-
Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU unterliegen
Für Nicht-Finanzunternehmen: 11,51 %
Für Nicht-Finanzunternehmen: 3.815,4
Für Finanzunternehmen: 12,92 %
Für Finanzunternehmen: 4.284,4
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen
Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den
KPI erfasst werden: 16,47 %
Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen
Gegenparteien und Aktiva:
5.462,2
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rück-
versicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapital-
anlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das
Anlagerisiko von den Versicherungsnehmer:innen getragen
wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: 0,65 %
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rück-
versicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapital-
anlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das
Anlagerisiko von den Versicherungsnehmer:innen getragen
wird – die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind: 215,5
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum
Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden (%): 16,64 %
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden:
5.517,7
Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber
nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert
werden, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den
KPI erfasst werden (%): 20,67 %
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige,
aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert
werden:
6.853,7
Jahresfinanzbericht 2024
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPIs
Erläuterungen zu Prozentangaben in %
Erläuterungen zu Euro-Angaben in EUR Mio.
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz-
und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten
Gesamtaktiva
Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und
29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen
Für Nicht-Finanzunternehmen umsatzbasiert:
2,25 %
Für Nicht-Finanzunternehmen umsatzbasiert:
747,6
Für Nicht-Finanzunternehmen CapEx-basiert:
3,26 %
Für Nicht-Finanzunternehmen CapEx-basiert:
1.081,5
Für Finanzunternehmen umsatzbasiert:
0,17 %
Für Finanzunternehmen umsatzbasiert:
56,3
Für Finanzunternehmen CapEx-basiert:
0,26 %
Für Finanzunternehmen CapEx-basiert:
85,4
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rück-
versicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmer:innen getragen wird – die auf die Finanzierung
von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rück-
versicherungsunternehmens – mit Ausnahme der Kapitalanlagen
für Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von
den Versicherungsnehmer:innen getragen wird – die auf die
Finanzierung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
ausgerichtet oder hiermit verbunden sind
umsatzbasiert:
0,65 %
umsatzbasiert:
215,5
CapEx-basiert:
0,88 %
CapEx-basiert:
291,3
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen
Gegenparteien und Aktiva an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst
werden
Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber
anderen Gegenparteien und Aktiva an den
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
umsatzbasiert:
1,17 %
umsatzbasiert:
386,7
CapEx-basiert:
1,17 %
CapEx-basiert:
386,7
Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel – Taxonomiekonforme Aktivitäten – sofern „keine erhebliche
Beeinträchtigung“ (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden
Umweltziel Umsatzanteil
in %
CapEx-Anteil
in %
Übergangs-
tätigkeiten
Umsatzanteil (%)
Übergangs-
tätigkeiten
CapEx-Anteil (%)
Ermöglichende
Tätigkeiten
Umsatzanteil (%)
Ermöglichende
Tätigkeiten
CapEx-Anteil (%)
1) Klimaschutz 3,53 %
4,52 %
0,24 %
0,27 %
1,45 %
2,03 %
2) Anpassung an den Klimawandel 0,05 %
0,16 %
0,08 %
0,04 %
3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von
Wasser- und Meeresressourcen
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
5) Vermeidung und Verminderung von
Umweltverschmutzung 0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
6) Schutz und Wiederherstellung der
Biodiversität und der Ökosysteme
0,00 %
0,00 %
0,00 %
0,00 %
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
STANDARDMELDEBÖGEN FÜR DIE OFFENLEGUNG NACH ARTIKEL 8 ABSÄTZE 6 UND 7
Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile Tätigkeiten Umsatz-KPI
Ja/Nein
CapEx-KPI
Ja/Nein
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen
erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
Ja
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung –
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
Ja
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung –
sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
Ja
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen
Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
Ja
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung
mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
Ja
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die
Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
Ja
Jahresfinanzbericht 2024
Meldebogen 2.1 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – basierend auf dem Umsatz-KPI
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
172.537
0,00 %
172.537
0,00 %
0
0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
3.597.748
0,01 %
3.597.748
0,01 %
0
0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
26.486.647
0,08 %
26.486.000
0,08 %
648
0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
128.172
0,00 %
128.172
0,00 %
0
0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
4.406.873
0,01 %
2.589.785
0,01 %
1.817.087
0,01 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI 462.470
0,00 %
462.470
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht
aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI 1.154.095.989
3,48 %
1.137.785.194
3,43 %
16.310.795
0,05 %
8. Anwendbarer KPI insgesamt 1.189.350.436
3,59 %
1.171.221.906
3,53 %
18.128.531
0,05 %
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Meldebogen 2.2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) – basierend auf dem CapEx-KPI
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
1.115.130
0,00 %
1.115.130
0,00 %
0
0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
10.287.530
0,03 %
10.287.530
0,03 %
0
0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
19.609.838
0,06 %
19.609.838
0,06 %
0
0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
211.077
0,00 %
211.077
0,00 %
0
0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
2.271.353
0,01 %
2.271.353
0,01 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI 1.107.752
0,00 %
1.107.752
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht
aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI 1.517.638.441
4,58 %
1.465.230.036
4,42 %
52.408.406
0,16 %
8. Anwendbarer KPI insgesamt 1.552.241.123
4,68 %
1.499.832.717
4,52 %
52.408.406
0,16 %
Jahresfinanzbericht 2024
Meldebogen 3.1 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – basierend auf dem Umsatz-KPI
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler
des anwendbaren KPI
172.537
0,01 %
172.537
0,01 %
0
0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler
des anwendbaren KPI
3.597.748
0,30 %
3.597.748
0,30 %
0
0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler
des anwendbaren KPI
26.486.647
2,23 %
26.486.000
2,23 %
648
0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler
des anwendbaren KPI
128.172
0,01 %
128.172
0,01 %
0
0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler
des anwendbaren KPI
4.406.873
0,37 %
2.589.785
0,22 %
1.817.087
0,15 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler
des anwendbaren KPI 462.470
0,04 %
462.470
0,04 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht
aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im
Zähler des anwendbaren KPI 1.154.095.989
97,04 %
1.137.785.194
95,66 %
16.310.795
1,37 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 1.189.350.436
100,00 %
1.171.221.906
98,48 %
18.128.531
1,52 %
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Meldebogen 3.2 – Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) – basierend auf dem CapEx-KPI
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Zähler des anwendbaren KPI
1.115.130
0,07 %
1.115.130
0,07 %
0
0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Zähler des anwendbaren KPI
10.287.530
0,66 %
10.287.530
0,66 %
0
0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Zähler des anwendbaren KPI
19.609.838
1,26 %
19.609.838
1,26 %
0
0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Zähler des anwendbaren KPI
211.077
0,01 %
211.077
0,01 %
0
0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Zähler des anwendbaren KPI
2.271.353
0,15 %
2.271.353
0,15 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Zähler des anwendbaren KPI 1.107.752
0,07 %
1.107.752
0,07 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht
aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
im Zähler des anwendbaren KPI 1.517.638.441
97,77 %
1.465.230.036
94,39 %
52.408.406
3,38 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 1.552.241.123
100,00 %
1.499.832.717
96,62 %
52.408.406
3,38 %
Jahresfinanzbericht 2024
Meldebogen 4.1 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – basierend auf dem Umsatz-KPI
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
267.867
0,00 %
267.867
0,00 %
0
0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
568.832
0,00 %
568.832
0,00 %
0
0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
45.829.274
0,14 %
45.829.274
0,14 %
0
0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
92.057.739
0,28 %
92.057.739
0,28 %
0
0,00 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
56.612.750
0,17 %
52.979.091
0,16 %
3.633.658
0,01 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 7.345.711
0,02 %
7.345.711
0,02 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht
aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI 5.874.064.261
17,71 %
5.825.015.462
17,57 %
49.048.799
0,15 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des anwendbaren KPI 6.076.746.433
18,33 %
6.024.063.975
18,17 %
52.682.458
0,16 %
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Meldebogen 4.2 – Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten – basierend auf dem CapEx-KPI
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
Betrag (EUR)
Anteil in %
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
228.401
0,00 %
228.401
0,00 %
0
0,00 %
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2.611.124
0,01 %
2.611.124
0,01 %
0
0,00 %
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
1.900.682
0,01 %
1.900.682
0,01 %
0
0,00 %
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
81.011.993
0,24 %
79.255.131
0,24 %
1.756.862
0,01 %
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
47.448.487
0,14 %
47.448.487
0,14 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt
4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 13.887.923
0,04 %
13.887.923
0,04 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht
aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des
anwendbaren KPI 6.023.825.721
18,17 %
5.954.308.151
17,96 %
69.517.570
0,21 %
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des anwendbaren KPI 6.170.914.331
18,61 %
6.099.639.899
18,39 %
71.274.432
0,21 %
Der Meldebogen 5 wird nicht ausgewiesen, da die darin
genannten Aktivitäten per Definitionen taxonomiefähig sind,
während der Meldebogen diese als nicht taxonomiefähige
Aktivitäten ausweisen soll, was im Widerspruch steht.
Kennzahlen gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung in der
Nichtlebensversicherung
Versicherungsunternehmen müssen auch darüber berich-
ten, inwieweit sie – im Sinne der EU-Taxonomie für nach-
haltige Wirtschaftstätigkeiten – nachhaltig sind. Dies betrifft
nicht nur den Anteil der taxonomiekonformen Investitionen,
sondern auch den Anteil der taxonomiekonformen Nicht-
lebensversicherungsprämien.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften stellen die Einhaltung
der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 unter anderem
durch gruppenweite Vorgaben sowie durch einen entspre-
chenden Produktentwicklungsprozess sicher.
Im Rahmen des Vertriebsprozesses, der neben angestell-
tem Außendienst auch über Makler:innen und andere Part-
ner:innen erfolgen kann, stellt die Vienna Insurance Group
den Versicherungsnehmer:innen relevante Informationen zu
den Deckungsoptionen zur Verfügung. Die aus diesem
Prozess gewonnenen Erkenntnisse sowie die Erkenntnisse
aus der Marktbeobachtung fließen in den Produktentwick-
lungsprozess ein.
Jahresfinanzbericht 2024
Gemäß Anhang II der Delegierten Verordnung 2021/2139,
geändert durch das Paket für ein nachhaltiges Finanzwesen
der Europäischen Kommission vom 27. Juni 2023, sind im
Rahmen der Nichtlebensversicherung nur acht der zwölf
Versicherungszweige – gemäß Solvency II, wie in Anhang I
der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definiert – gene-
rell taxonomiefähig. Bei diesen handelt es sich um die
Krankheitskosten-, Berufsunfähigkeits-, Arbeitsunfall-, Kraft-
fahrzeughaftpflichtversicherung, Sonstige Kraftfahrtversiche-
rung, See-, Luftfahrt- und Transportversicherung, Feuer-
und andere Sachversicherungen sowie Assistance-Leistun-
gen. Hierbei sind nur jene Versicherungszweige als taxo-
nomiefähig einzustufen, welche auch die Deckung von
klimabedingten Risiken im Sinne von Anlage A des zuvor
angeführten Anhangs II enthalten.
Die lokalen Versicherungsgesellschaften im Scope der
Taxonomie-Verordnung decken Klimagefahren derzeit in
Form von Naturkatastrophendeckungen ab. In Solvency II
relevante Naturkatastrophengefahren gliedern sich in Über-
schwemmungen, Erdbeben sowie Sturm und Hagel. Da
laut aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen kein An-
stieg des Erdbebenrisikos infolge des Klimawandels er-
kennbar ist, werden Erdbeben im Rahmen dieser Evaluie-
rung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Deckungen für die
verbleibenden Naturgefahren treten im Wesentlichen in den
drei Versicherungszweigen Sonstige Kraftfahrtversicherung,
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung sowie Feuer-
und andere Sachversicherungen auf. Daher bilden diese
drei Versicherungszweige die Basis für den taxonomie-
konformen Anteil an den Nichtlebensversicherungsprämien,
der verpflichtend offenzulegen ist.
Gemäß Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852
müssen taxonomiefähige Versicherungszweige die folgen-
den Voraussetzungen erfüllen, um als taxonomiekonformer
Anteil an den Nichtlebensversicherungsprämien klassifiziert
werden zu können:
– Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung
eines oder mehrerer Umweltziele der Verordnung
(„Substantial Contribution“).
– Sie führen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung
eines oder mehrerer Umweltziele der Verordnung (DNSH
oder „Do No Significant Harm“-Kriterium).
– Es wird der in Artikel 18 der Verordung festgelegte
Mindestschutz eingehalten (sog. „Minimum Safeguards“).
– Die technischen Bewertungskriterien müssen erfüllt sein.
Mithilfe der technischen Bewertungskriterien wird geprüft, ob
eine Versicherungsdienstleistung einen wesentlichen Beitrag
zu dem Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ leistet.
Diese umfassen: Führungsrolle bei der Bepreisung und
Modellierung von Klimarisiken, Anforderungen an das Pro-
duktdesign, innovative Lösungen für den Versicherungs-
schutz, Datenaustausch und hohe Dienstleistungsstandards
nach Naturkatastrophen. Alle lokalen Versicherungsgesell-
schaften, die im Rahmen eines zulässigen Geschäftszweigs
klimarisikobezogene Deckung bieten, bewerten die Erfüllung
der Kriterien anhand eines Fragebogens. Die ausgefüllten
Fragebögen der Versicherungsgesellschaften werden von
der VIG Holding validiert und in die Berechnung zur
Bestimmung des taxonomiekonformen Anteils an den Nicht-
lebensversicherungsprämien miteinbezogen.
Die Einhaltung der DNSH-Kriterien werden in der VIG auf
der Grundlage gruppenweit verwendeter NACE-Codes,
einem anerkannten Klassifizierungssystem der Wirtschafts-
tätigkeiten, bewertet.
Darüber hinaus muss der Mindestschutz gemäß Artikel 18
erfüllt sein. Die Erfüllung dessen wird in der Vienna Insurance
Group auf mehreren Ebenen und in wesentlichen Bereichen
der Wertschöpfungskette durch gruppenweite Richtlinien,
einem risikobasierten Ansatz beim Vertragspartnerscreening
und einem Abhilfeverfahren sichergestellt, sofern ein we-
sentliches Risiko identifiziert wird.
Zur Berechnung des taxonomiekonformen Anteils der
Nichtlebensversicherungsprämien werden für Zähler und
Nenner die verrechneten Prämien verwendet, da diese im
Konzernbericht veröffentlicht werden. Für die Berechnung
des Zählers hat die EU-Kommission in einer am 8.
November 2024 veröffentlichten Bekanntmachung der
Kommission (C/2024/6691) im Rahmen von Fragen und
Antworten zur EU-Taxonomie die Angaben im Anhang II der
Verordnung dahingehend ausgelegt, dass nur der Teil der
Prämie eines taxonomiekonformen Versicherungsvertrags
angesetzt werden darf, welcher sich auf die Deckung von
klimabedingten Gefahren bezieht. Auf der Grundlage der
Marktpraxis und der Berichterstattung der erstmaligen
Veröffentlichung wurde die Prämienaufteilung aus der
Historie des Anspruchs ohne schwerwiegende Schaden-
ereignisse, Preisinformationen der Rückversicherung und
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Expertenschätzungen in Abhängigkeit von unternehmensspe-
zifischen Umständen und der Datenverfügbarkeit abgeleitet.
Die KPI-Berechnung basiert auf Daten, die von den lokalen
Versicherungsgesellschaften in einem standardisierten For-
mular mit integrierten, automatisierten Validierungen einge-
reicht und anschließend über ein zentrales Berichtssystem
hochgeladen werden. Auf Basis dieser Datengrundlage
werden die konsolidierten Kennzahlen (KPI) für das Nicht-
lebensversicherungsgeschäft berechnet. Die Ergebnisse
werden in der Berichtsplattform mit den für den Konzern-
abschluss verwendeten Daten abgeglichen. Bei diesen
Daten handelt es sich um VIG-interne Daten, Rückversi-
cherungsdaten sowie Daten von externen Dienstleistungs-
unternehmen, welche konsistent mit den verwendeten
Daten für den Konzernabschluss sind. Die Datenquellen
stehen im Einklang mit anderen VIG-Rechnungslegungs-
systemen. Die verpflichtend offenzulegenden Kennzahlen
für das Nichtlebensversicherungsgeschäft werden in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Meldebogen für die KPI von Versicherung- und Rückversicherungsunternehmen
Wesentlicher Beitrag zur Anpassung
an den Klimawandel
Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Absolute
Prämien
2024
(2)
Anteil der
Prämien
2024
(3)
Anteil der
Prämien
2023
(4)
Klima-
schutz
(5)
Wasser-
und
Meeres-
ressourcen
(6)
Kreislauf-
wirtschaft
(7)
Umweltver-
schmut-
zung
(8)
Biologische
Vielfalt und
Öko-
systeme
(9)
Mindest-
schutz
(10)
in EUR Mio.
in %
in %
Ja/Nein
Ja/Nein
Ja/Nein
Ja/Nein
Ja/Nein
Ja/Nein
A.1. Taxonomiekonformes
Nichtlebensversicherungs- und
Rückversicherungsgeschäft
(ökologisch nachhaltig) 613,9
5,85 %
4,78 %
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
A.1.1 Davon rückversichert 217,5
2,07 %
1,86 %
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
A.1.2 Davon aus der Rück-
versicherungstätigkeit stammend 0,0
0,00 %
0,00 %
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
A.1.2.1 Davon rückversichert
(Retrozession) 0,0
0,00 %
0,00 %
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
A.2 Taxonomiefähiges, aber nicht
ökologisch nachhaltiges
Nichtlebensversicherungs- und
Rückversicherungsgeschäft (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten) 3.289,3
31,36 %
26,27 %
B. Nicht taxonomiefähiges
Nichtlebensversicherungs- und
Rückversicherungsgeschäft
6.587,2
62,79 %
68,95 %
Gesamt (A.1 + A.2 +B) 10.490,4
100,00 %
100,00 %
Jahresfinanzbericht 2024
Die taxonomiefähige Prämie für das Berichtsjahr ist auf
31,36 % gestiegen, was durch einen verbesserten Portfolio-
screening-Prozess erreicht werden konnte: Die taxono-
miekonforme Prämie ist im Vergleich auf 5,85 % gestiegen.
Dies wurde insbesondere durch eine detailliertere Bewer-
tung der technischen Bewertungskriterien und einer präzi-
seren Methodik im Datenabfrageprozess erzielt.
Aufbauend auf den Erkenntnissen und Ergebnissen aus der
Berichterstattung zur Taxonomiekonformität im Vorjahr (erst-
malige Veröffentlichung) hat die VIG die KPI „taxonomie-
konforme Prämie“ in ihr Nachhaltigkeitsprogramm aufge-
nommen und einen Plan zur Steigerung des Anteils nach-
haltiger Prämien entwickelt.
Die VIG weist die Meldung mittels der in der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2022/1214 festgelegten Standardmeldebögen
nach Anhang XII für Risikopositionen im Nichtlebensversi-
cherungsgeschäft nicht aus, da die Daten der Vertragspar-
teien derzeit nicht ausreichend zur Verfügung stehen und die
gewonnenen Informationen für Anleger:innen und andere
Interessengruppen von geringem Nutzen wären. Des Weiter-
en hat die VIG die Deklaration „Verantwortungsvolles Versi-
chern“ unter anderem in Bezug auf die Ausschlusskriterien für
bestimmte Sektoren ausgearbeitet, die in ESRS E1-2 „Kon-
zepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der An-
passung an den Klimawandel“ ausführlicher beschrieben wird.
GEWICHTETER DURCHSCHNITTSWERT GEMÄSS EU-TAXONOMIE-
VERORDNUNG
Zur Einhaltung der Offenlegung gemäß Anhang XI DDA (EU)
2021/2178 werden nachstehende Werte gemäß EU-Taxo-
nomie-Verordnung in Bezug auf den umsatzbasierten
Investitions-KPI und CapEx-basierten Investitions-KPI des
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens und
den KPI des Versicherungs- oder Rückversicherungsunter-
nehmens für Nichtlebensversicherungstätigkeiten mit Ge-
wichtungen entsprechend dem Anteil der Einnahmen des
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens aus
seiner Investitionstätigkeit und dem Anteil der Einnahmen
des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens
aus seinen Nichtlebensversicherungstätigkeiten an den Ge-
samteinnahmen des Versicherungs- oder Rückversiche-
rungsunternehmens ausgewiesen.
Gewichteter KPI
in %
Der gewichtete Durchschnittswert des umsatzbasierten Investitions-KPI des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens und des KPI
des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens für Nichtlebensversicherungstätigkeiten mit Gewichtungen entsprechend dem Anteil
der Einnahmen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens aus seiner Investitionstätigkeit und dem Anteil der Einnahmen des
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens aus seinen Nichtlebensversicherungstätigkeiten an den Gesamteinnahmen des
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens 5,77 %
Der gewichtete Durchschnittswert des CapEx-basierten Investitions-KPI des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens und des KPI
des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens für Nichtlebensversicherungstätigkeiten mit Gewichtungen entsprechend dem Anteil
der Einnahmen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens aus seiner Investitionstätigkeit und dem Anteil der Einnahmen des
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens aus seinen Nichtlebensversicherungstätigkeiten an den Gesamteinnahmen des
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens 5,81 %
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
ESRS E1 KLIMAWANDEL
Im folgenden Abschnitt werden die Anforderungen in Ver-
bindung mit ESRS 2 beschrieben.
Governance
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 GOV-3 –
EINBEZIEHUNG DER NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN LEISTUNG IN
ANREIZSYSTEME
Bezüglich der Einbeziehung nachhaltigkeitsbezogener Leis-
tung in Anreizsysteme wird auf die dargelegten Informationen
im Kapitel ESRS 2 GOV-3 „Einbeziehung der nachhaltigkeits-
bezogenen Leistung in Anreizsysteme“ verwiesen. Klimabe-
zogene Erwägungen sind insofern im Anreizsystem integriert,
als ein Teil der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder
der VIG Holding der verzögerten Auszahlung unterliegt, wel-
che an die nachhaltige Entwicklung der VIG gebunden ist.
Bei der Beurteilung der nachhaltigen Entwicklung werden
nicht nur wirtschaftliche Ziele, sondern auch die Verantwort-
ung für Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeitende berück-
sichtigt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für diese
Bereiche keine spezifischen Zielvorgaben oder Kennzahlen
im Sinne der definierten Treibhausgasemissionsreduktions-
ziele zur Beurteilung herangezogen werden, sondern viel-
mehr eine ganzheitliche Betrachtung des Fortschritts erfolgt.
Strategie
ANGABEPFLICHT E1-1 – ÜBERGANGSPLAN FÜR DEN KLIMASCHUTZ
Die VIG hat im Berichtsjahr einen Übergangsplan für den
Klimaschutz erarbeitet, der dazu dient, die strategischen
Maßnahmen und Ziele zur Unterstützung der Transfor-
mation hin zu einer nachhaltigeren Geschäftstätigkeit zu
definieren und umzusetzen. Der Übergangsplan für den
Klimaschutz umfasst die konsolidierten Versicherungs-
gesellschaften der VIG sowie für den eigenen Bürobetrieb
auch Finanzunternehmen wie Pensionsfonds und sämtliche
Unternehmen, die für das Versicherungsgeschäft essenziell
sind (z. B. Schadenmanagement).
Mit dem Übergangsplan für den Klimaschutz verfolgt die
VIG das Ziel, die absoluten Treibhausgasemissionen aus
Scope 1, 2 und 3 im Einklang mit dem Pariser Klima-
abkommen zu reduzieren. Zu diesem Zweck hat sich die
VIG für einen wissenschaftlich fundierten Netto-Null-Pfad
als Referenz für die Zielsetzung entschieden und das vom
„Network for Greening the Financial System (NGFS)“ ent-
wickelte Szenario „Net Zero 2050“ ausgewählt, welches mit
dem Ziel übereinstimmt, die globale Erwärmung durch
strenge Klimarichtlinien und technologische Innovationen
auf 1,5 °C zu begrenzen. Es berücksichtigt Maßnahmen wie
die Dekarbonisierung des Energiesektors, die Steigerung
der Energieeffizienz sowie die Entwicklung neuer Tech-
nologien zur Bekämpfung schwer zu reduzierender Emis-
sionen. Zudem basiert es auf den neuesten wissenschaft-
lichen Erkenntnissen und stellt einen Reduktionspfad für die
absoluten Treibhausgasemissionen dar, ohne dabei zwi-
schen Regionen oder Branchen zu unterscheiden. Daher
wendet die VIG die aus dem Szenario abgeleiteten Reduk-
tionsziele einheitlich auf alle im Fokus stehenden und auf
Gruppenebene konsolidierten Portfolios an, um sicher-
zustellen, dass die Vorgaben im Einklang mit wissenschaft-
lich basierten Zielen umgesetzt werden.
Der Übergangsplan für den Klimaschutz legt wissen-
schaftsbasierte Ziele fest und fokussiert derzeit auf das
Großkund:innen-Portfolio im Underwriting, auf Unter-
nehmensanleihen und Aktien und andere nicht festver-
zinsliche Wertpapiere der Veranlagung sowie auf den
eigenen Bürobetrieb der VIG. Die Reduktionsziele der aus-
gewählten Portfolios gelten auf Holding-Ebene und werden
darüber hinaus auf Ebene der einzelnen Gruppen-
gesellschaften umgelegt. Die Treibhausgasemissionen aus
dem Basisjahr 2023 dienen als Ausgangspunkt für die
Fortschrittsmessung. Basierend auf dem gewählten
Szenario erfordert der Weg zur Erreichung von Netto-Null
bis 2050 eine absolute Reduktion der Treibhausgas-
emissionen der VIG um etwas unter 30 % (ausgehend vom
Basisjahr 2023) bis 2030. Die konkreten Referenzzielwerte,
die sich aus dieser Reduktion je Wirkungsfeld ergeben,
werden im Kapitel ESRS E1-4 „Ziele im Zusammenhang
mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klima-
wandel“ dargestellt.
Je Wirkungsfeld wurden wesentliche Dekarbonisierungs-
hebel identifiziert. Diese dienen als Orientierungshilfe und
bilden den Rahmen für konkrete Maßnahmen, sowohl auf
Ebene der einzelnen Gruppengesellschaften als auch auf
Objektebene (z. B. Veranlagungstitel, Emittent). Die identi-
fizierten Dekarbonisierungshebel sind in nachstehender
Tabelle auszugsweise dargestellt:
Jahresfinanzbericht 2024
Wirkungsfeld
1)
Dekarbonisierungshebel
Underwriting
Großkund:innen
Reduktion der Deckung bei Risiken und Verträgen: Durch eine gezielte Verringerung der Versicherungsdeckung in emissionsintensiven Bereichen
kann ein aktiver Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen geleistet werden.
Ausbau im Neugeschäft unter Berücksichtigung von Zielintensitäten (tCO
2
e/Mio. EUR): Neue Verträge werden verstärkt unter Berücksichtigung einer
„Netto-Null“-Zielintensität (verursachte tCO
2
e/Mio. EUR) bis 2030 abgeschlossen.
Fokus auf eine Deckung im Bereich erneuerbare Energien: Ein besonderer Fokus soll auf Kund:innen im Bereich der erneuerbaren Energien gelegt
werden, welche einen Beitrag zur Energiewende und zur nachhaltigen Transformation leisten.
Reduktion in treibhausgasintensiven Branchen: Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ausschlusskriterien in besonders emissionsintensiven Industrien
wie beispielsweise der thermischen Kohle (siehe Kapitel ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel“).
Veranlagung
Wiederveranlagung der Unternehmensanleihen der Top-Emittenten mit Laufzeitende vor 2030: Bei Fälligkeit wird eine Reinvestition in Emittenten mit
jeweils durchschnittlicher Treibhausgasintensität angestrebt, wodurch die Klimabilanz des VIG-Portfolios verbessert wird.
Neuveranlagung mit Zielintensität: Für durch das Geschäftswachstum bedingte Neuinvestitionen wird eine Veranlagung im erforderlichen Ausmaß in
Einklang mit einer Netto-Null-Zielintensität bis 2030 angestrebt.
Reduktion von Veranlagungen in hochintensiven Sektoren: Investments in besonders emissionsintensive Branchen werden für den Fall des Fehlens
von Klimazielen bzw. Reduktionsplänen sukzessive reduziert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in Ausschlusskriterien wie beispielsweise der thermischen
Kohle (siehe Kapitel ESRS E1-2 „Konzepte im Zusammenhang mit den Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel").
Eigener Bürobetrieb
Reduktion der Scope-1-Emissionen im unternehmenseigenen Fuhrpark: Durch den Umstieg auf emissionsarme oder elektrische Fahrzeuge soll der
Treibhausgasausstoß des Fuhrparks der VIG gesenkt werden.
Reduktion der Scope-2-Emissionen: Der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Elektrizität sowie die Optimierung des Energieverbrauchs für Heizung
(teilweise auch Scope 1) und Kühlung sollen forciert werden.
1)
Für das Privatkund:innen-Portfolio im Underwriting wurden im Zuge des Übergangsplans für den Klimaschutz aufgrund fehlender Rahmenbedingungen für eine Zielverfolgung noch keine
wissenschaftsbasierten Ziele festgelegt, weshalb das Wirkungsfeld in dieser Tabelle nicht separat angeführt ist.
Der Großteil der Treibhausgasemissionen der VIG wird
indirekt in Scope 3 durch Emissionen in Verbindung mit
Versicherungsverträgen oder veranlagten Emissionen ver-
ursacht. Im Bereich des eigenen Bürobetriebs sind die
Treibhausgasemissionen vergleichsweise gering und sind
sowohl in Scope 1 als auch in Scope 2 und 3 (Flugreisen)
zu finden. Bezugnehmend auf die Quantifizierung der
Investitionen und Finanzmittel, die die Umsetzung des
Übergangsplans für den Klimaschutz unterstützen, be-
findet sich die Erhebung und Analyse der relevanten Daten
im Berichtsjahr noch in Bearbeitung. Eine Offenlegung
dieser Informationen ist für zukünftige Berichtsperioden
vorgesehen, sobald die erforderlichen Daten vorliegen und
die entsprechenden Prozesse vollständig implementiert
sind. Da die Scope-3-Emissionen der Vienna Insurance
Group vorwiegend in Zusammenhang mit den finanzierten
Emissionen der Kategorie 15 gemäß Greenhouse-Gas-
Protokoll (GHG-Protokoll) stehen, auf welche die VIG nur
begrenzten Einfluss hat, können im Berichtsjahr keine we-
sentlich gebundenen Treibhausgasemissionen ausgewie-
sen werden. Eine Gefährdung der Reduktionsziele durch
gebundene Emissionen ist für die VIG demnach nicht
relevant.
Der Übergangsplan für den Klimaschutz basiert auf dem
Nachhaltigkeitsprogramm der VIG und hat zentrale Auswir-
kungen auf ihre Geschäftstätigkeit. Er ist in die gesamte
Governance-Struktur der VIG eingebettet und somit werden
Ziele, Aktivitäten sowie Fortschritte und Aktualisierungen wie
alle anderen geschäftsbezogenen Maßnahmen erarbeitet
und in Folge regelmäßig im jeweiligen lokalen Vorstand und
Aufsichtsrat der Gesellschaften berichtet und diskutiert. Die
Interaktion zwischen lokalen Gesellschaften und den Fach-
bereichen der VIG Holding im Hinblick auf die Implementie-
rung des Übergangsplans für den Klimaschutz auf lokaler
Ebene erfolgt auf Konsultations- und Dialogbasis. Alle Akti-
vitäten, die sich auf die Integration von Gruppenzielen auf
Ebene der Gesellschaften sowie auf die Messung und
Steuerung der Ergebnisse und des Fortschritts einschließ-
lich daraus resultierender Anpassungen beziehen, liegen
primär in der Verantwortung des lokalen Vorstands der
Gesellschaften und in der Folge auch in jener des Vorstands
der VIG Holding bzw. untergeordnet in den jeweils zu-
ständigen Fachbereichen.
Die Gesamtverantwortung für Nachhaltigkeitsfragen, den
Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und somit den
Übergangsplan für den Klimaschutz bzw. dessen Um-
setzung liegt beim Vorstand der VIG Holding. Angesichts der
Bedeutung und der bereichsübergreifenden Reichweite des
Übergangsplans für den Klimaschutz wurde der Plan vom
Vorstand im Jänner 2025 angenommen. Da der Übergangs-
plan für den Klimaschutz im Berichtsjahr erstellt wurde,
erfolgt ab 2025 seitens der VIG Holding die Überwachung
der Umsetzung und Zielerreichung. Der Fortschritt bei der
Umsetzung sowie wesentliche Änderungen des Übergangs-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
plans für den Klimaschutz werden in den Sitzungen des
Nachhaltigkeits-Komitees thematisiert. In Bezug auf die
Fortschrittsmessung der Emissionsreduktionen in den
einzelnen Wirkungsfeldern wird auf Kapitel E1-6 „THG-
Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie
THG-Gesamtemissionen“ verwiesen.
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 –
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
Im Zuge der Durchführung der doppelten Wesentlichkeits-
analyse der VIG wurden die wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. Die nach-
stehende Tabelle zeigt die als wesentlich eingestuften
klimabezogenen Risiken und ordnet sie physischen oder
Transitionsrisiken zu.
Physische Risiken des Klimawandels ergeben sich direkt
aus den Folgen von Klimaveränderungen, z. B. Anstieg der
globalen Durchschnittstemperatur und damit verbunden
häufiger und intensiver auftretende Naturkatastrophen und
Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Hitze-/
Dürreperioden, Sturm und Hagel.
Transitionsrisiken beziehen sich auf Risiken, die im Zuge
des Übergangs zu einer klimaneutralen und nachhaltigen
Wirtschaft und Gesellschaft entstehen. Sie können bei-
spielsweise zu einer Abwertung von Vermögenswerten
führen. Ursachen hierfür sind unter anderem Änderungen
der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der
Realwirtschaft (z. B. Einführung einer CO
2
-Steuer), techno-
logische Innovationen (z. B. erneuerbare Energien, Spei-
chertechnologien) sowie verändertes Konsumverhalten.
ESRS-Subthema Wirkungsfeld Wesentliche klimabezogene Risiken gemäß doppelter Wesentlichkeitsanalyse Art des klimabezogenen Risikos
Anpassung an den
Klimawandel
Underwriting Verstärktes Auftreten von Naturkatastrophen aufgrund des Klimawandels Physisches Risiko
Höhere Schadenhäufigkeit bei regulären Schäden aufgrund veränderter
Witterungsbedingungen (z.B. vermehrte Tage mit Regen und Schneefall, längere
Dürreperioden)
Physisches Risiko
Veranlagung
Ausfall oder negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit von Schuldner:innen aufgrund der
Zunahme von Extremereignissen (Wetter, Naturkatastrophen)
Physisches Risiko
Klimaschutz Underwriting
Anstieg der Schadenfälle bei Versicherungsnehmer:innen aufgrund von Klimaereignissen, die
bei entsprechender Vorbereitung/Vorsorge vermeidbar gewesen wären
Transitionsrisiko
Veranlagung
Wertverluste bei Kapitalanlagen (indirekt durch „stranded assets“) aufgrund von
Nachhaltigkeitsmaßnahmen z. B. des Gesetzgebers
Transitionsrisiko
Negative Berichterstattung in den Medien, weil in Unternehmen investiert wird, die ihre
Auswirkungen auf die Umwelt nicht angemessen abmildern.
Transitionsrisiko
Eine detaillierte Beschreibung zu den identifizierten
klimabezogenen Auswirkungen (Impacts), Risiken (Risks)
und Chancen (Opportunities) befindet sich im nächsten
Kapitel in Zusammenhang mit der Angabepflicht zu ESRS 2
IRO-1 „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirk-
ungen, Risiken und Chancen“.
Mit der Durchführung von Szenarioanalysen schätzt die VIG
zudem ab, wie sich der Klimawandel auf die Schaden-
entwicklung und damit auf das Versicherungsgeschäft
auswirkt. Zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen des
Klimawandels werden auch regelmäßig interne Risiko-
analysen durchgeführt, welche sowohl Transitionsrisiken als
auch physische Risiken umfassen. Interne und externe
Expert:innen schätzen gemeinsam die Wahrscheinlichkeiten
von Naturkatastrophen ein und berechnen mögliche
Auswirkungen in allen wesentlichen Märkten der VIG, um
die langfristige Resilienz des gruppenweiten Versicherungs-
portfolios zu gewährleisten. Dabei werden Szenarien mit
drei unterschiedlich hohen Temperaturanstiegen (1,5 °C,
2,0 °C bzw. 3,0 °C) analysiert, was eine Analyse über kurz-
mittel- und langfristige Zeithorizonte ermöglicht. Die ver-
wendeten Risikomodelle werden regelmäßig auf Basis
neuer Daten, Fakten und Erkenntnisse, wie z. B. aktueller
wissenschaftlicher Studien oder neu errichteter Hoch-
wasserschutzmaßnahmen, verbessert.
Im Konzernabschluss wurden allfällige Auswirkungen der im
Zuge der Szenarioanalyse identifizierten Klimarisiken (u. a.
Hochwasser), soweit zutreffend, auch bei der Bewertung
von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gewürdigt.
Jahresfinanzbericht 2024
Das im Bereich der Versicherungstechnik gewonnene
Know-how hilft der VIG unter anderem dabei, die optimalen
Rückversicherungsdeckungen für übernommene Risiken
einzukaufen. Zusätzlich wird jährlich eine Überprüfung des
Naturkatastrophenrückversicherungsprogramms durchge-
führt, wodurch der Eintritt der Szenarioauswirkungen durch
entsprechende Rückversicherungen mitigiert werden kann.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 IRO-1 –
BESCHREIBUNG DER VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG UND
BEWERTUNG DER WESENTLICHEN KLIMABEZOGENEN
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Wie im Abschnitt E1 ESRS 2 SBM-3 „Wesentliche Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell“ dargelegt, wurde von
der VIG wie bereits in den Vorjahren eine Szenarioanalyse
durchgeführt, welche die potenziellen Auswirkungen, Risi-
ken und Chancen von Klimaszenarien bei globalen Erwär-
mungsgraden von 1,0 °C, 2,0 °C und 3,0°C berücksichtigte.
Die Analyse erfolgte unter Einbeziehung eines kurz-, mittel-
und langfristigen Zeithorizonts und umfasst die Bewertung
von physischen Risiken sowie Transitionsrisiken, die sich
aus verschiedenen Klimaszenarien ergeben könnten. Die
Durchführung der Szenarioanalyse dient unter anderem
dazu, mögliche finanzielle Auswirkungen unter verschied-
enen Erwärmungspfaden zu bewerten und entsprechende
Maßnahmen abzuleiten. Detaillierte Angaben zur Klassifi-
kation von Klimagefahren und der Ermittlung von kurz-,
mittel- und langfristigen Übergangsereignissen sind im
Konzernanhang im Kapitel „Risikostrategie und Risiko-
management“ ab Seite 261 dargestellt.
Der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Be-
zug auf die Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen,
Risiken und Chancen ist im Kapitel ESRS 2 IRO-1 „Be-
schreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen“ beschrieben. Im Folgenden werden die Ergeb-
nisse in Bezug auf die drei Subthemen „Anpassung an den
Klimawandel“, „Klimaschutz“ und „Energie“ dargestellt.
Wesentliche klimabezogene Auswirkungen
Wesentliche negative klimabezogene Auswirkungen des
eigenen Bürobetriebs resultieren aus den Treibhausgas-
emissionen, insbesondere bedingt durch den Energie-
verbrauch. Die VIG arbeitet kontinuierlich daran, die von ihr
verursachten Emissionen zu reduzieren, wie etwa durch die
Installation von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Ener-
gien, den Einkauf erneuerbarer Energien, die Anschaffung
von Elektrofahrzeugen oder die Errichtung von Elektro-
ladestationen.
Versicherungsprodukte selbst verursachen keine Treib-
hausgase, jedoch die versicherten Objekte wie zum Beispiel
Gebäude oder Fahrzeuge. Einer Analyse des Statistischen
Bundesamtes in Deutschland aus 2022 zufolge stammt der
Großteil (etwa 60 %) aller in der Europäischen Union verur-
sachten Emissionen im Straßenverkehr von Pkw und
Motorrädern. Da in den Ländern der VIG (außer Georgien)
eine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht sowie in einigen
auch eine Kfz-Haftpflichtversicherungsannahmepflicht be-
steht, haben diese versicherten Objekte eine hohe klima-
bezogene Wirkung, welche aufgrund der Versicherungs-
pflicht durch die Versicherungsbranche gesamtheitlich nur
indirekt steuerbar ist. Der Fokus im Bereich Underwriting
liegt daher darauf, die Folgen der schädlichen Auswirkungen
des Klimawandels zu reduzieren. Eine zentrale Rolle spielen
dabei (Rück-)Versicherungslösungen. Als eine der führenden
Versicherungsgesellschaften in Zentral- und Osteuropa bietet
die Vienna Insurance Group einer Vielzahl von Versicherungs-
nehmer:innen Sicherheit und Schutz, indem Gefahren aus
Naturkatastrophen entsprechend den Versicherungsverträ-
gen der VIG gedeckt sind.
Im Bereich Veranlagung wurden vor allem Investitionen der
VIG in Infrastrukturprojekte wie Wind- und Solarenergie,
welche einen Beitrag zur Erreichung der EU-weiten Ziele der
Energiewende leisten, als positive klimabezogene Auswir-
kungen identifiziert. Eine Darstellung zu den Emissions-
reduktionszielen der VIG ist in den Kapiteln E1-1 „Über-
gangsplan für den Klimaschutz“ und E1-4 „Ziele im Zusam-
menhang mit dem Klimaschutz und Anpassung an den
Klimawandel“ in Verbindung mit dem Übergangsplan für
den Klimaschutz enthalten.
Wesentliche klimabezogene Risiken
Im Underwriting wurde das physische Risiko der vermehr-
ten Schadenhäufigkeit bei regulären Schäden infolge ge-
änderter Witterungsbedingungen (z. B. häufiger auftretende
Regen- und Schneefälle oder längere Dürreperioden) iden-
tifiziert. Zusätzlich besteht das physische Risiko eines ver-
stärkten Auftretens von Naturkatastrophen wie z. B. Über-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
schwemmungsrisiken als Folge des Klimawandels. Insbe-
sondere die Regionen Osteuropa und Zentralasien gelten
diesbezüglich als gefährdet. Häufigere Ereignisse durch
Naturkatastrophen können auch zu höheren Bruttoschäden
führen. Unwetterereignisse, die als 100-jährig bzw. höher
eingestuft werden, sind in den letzten beiden Jahrzehnten
bereits verstärkt aufgetreten (z. B. Schneedruck, Über-
schwemmungen, Hagel, Sturm). Gemäß interner Risiko-
analysen schätzt die VIG bei den Naturkatastrophen vor
allem das Thema Hochwasser als wesentlich ein.
Die Bewertung und Bepreisung von Klimarisiken durch die
Einbeziehung von Klimadaten und Risikomodellierung in die
Versicherungsbedingungen ermöglichen eine angemes-
sene Berücksichtigung potenzieller Schäden und fördern
die langfristige Stabilität sowie Nachhaltigkeit des Versiche-
rungsgeschäfts. Dies hat vor allem in der Nichtlebensversi-
cherung an Bedeutung gewonnen.
Im Großkund:innengeschäft basieren die lokalen Versiche-
rungsbedingungen auf der individuellen Risikosituation der
jeweiligen Versicherungsnehmer:innen, die von dem grup-
peneigenen Beratungsunternehmen Risk Consult der VIG
gegebenenfalls beurteilt werden. Im Einzelfall kann eine
Versicherung erst dann abgeschlossen werden, wenn die
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikominimierung um-
gesetzt wurden.
Neben den physischen Risiken wurde im Underwriting das
Transitionsrisiko einer potenziellen Zunahme von Schäden
infolge unzureichender Vorbereitung auf den Klimawandel
identifiziert. Vor allem in der Haftpflichtversicherung können
höhere Schäden aufgrund mangelnder Vorbereitung auf
den Klimawandel auftreten.
Auch im Bereich Veranlagung wurde infolge einer Zu-
nahme extremer Wetterereignisse für die VIG das physi-
sche Risiko eines Ausfalls oder negativer Auswirkungen
auf die Kreditwürdigkeit von Schuldner:innen identifiziert.
Naturkatastrophen können dabei zu Produktionsstillle-
gungen führen, was sich auf die Kreditwürdigkeit von
investierten Unternehmen auswirken kann. Das ent-
sprechende Risiko wird im Marktrisiko berücksichtigt.
Zudem beinhalten Investments der VIG, die keinen Nach-
haltigkeitskriterien entsprechen, unter anderem Transi-
tionsrisiken. Diese können aufgrund geänderter bzw.
erweiterter gesetzlicher Rahmenbedingungen zu Wertver-
lusten führen und wurden daher als wesentlich identifiziert.
Da in der VIG ESG-Aspekte in der Anlagestrategie berück-
sichtigt werden, wird das Risiko bereits entsprechend
adressiert. Zusätzlich erfolgt auf Basis der ESG-Limit-
überwachung laufend ein Monitoring, anhand dessen
überprüft wird, ob Investments der gruppenweiten ESG-
Investment-Strategie entsprechen. Insofern Investments
außerhalb der ESG-Investment-Strategie getätigt würden,
bestünde als Teil dieses Transitionsrisikos ein Reputa-
tionsrisiko für die VIG. Die VIG ist bestrebt, dieses Risiko
durch die Umsetzung diverser Maßnahmen des Nach-
haltigkeitsprogramms zu mindern, wie z. B. der Berück-
sichtigung von Treibhausgasemissionen in zukünftigen
Investmententscheidungen.
Wesentliche klimabezogene Chancen
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungs-
wesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) geht
in ihrer Kommunikation vom 31. August 2023 davon aus,
dass rund 75 % der klimabedingten Katastrophen nicht
durch Versicherungen abgedeckt sind. Ursache hierfür ist,
dass vor allem staatliche Infrastruktur nicht versichert ist.
Obwohl ein steigendes Interesse der Bevölkerung an
Versicherungslösungen für Klimarisiken erwartet wird,
können diese nur im Rahmen verfügbarer Rückversiche-
rungskapazitäten und gegebenenfalls unter Einbeziehung
staatlicher Deckungen angeboten werden (z. B. Diskussion
über die Erhöhung von Naturkatastrophen-Deckungen in
Österreich). Maßnahmen, die im Bereich Underwriting zum
Klimaschutz gesetzt werden, erfordern bei Versicherbarkeit
demnach auch Anpassungen in den Produkten durch
Deckungserweiterungen. Die Versicherung von Umwelt-
technologielösungen bietet dabei die Chance, neue Pro-
dukte bzw. Services anzubieten. Voraussetzung hierfür ist
aber die Versicherbarkeit dieser Risiken und die Zurverfü-
gungstellung eines ausreichenden Rückversicherungs-
schutzes, da es durch die Erhöhung des potenziellen Risi-
kos durch zusätzliche Deckungen bei Naturkatastrophen
zu höheren Belastungen bei Versicherungsdienstleistern
kommt, welche risikoadäquat zu bepreisen sind. Im Bereich
Underwriting wird die Anpassung an den Klimawandel
demnach auch als Chance gesehen, einen Beitrag zur
wirtschaftlichen Stabilität und Resilienz durch einen ange-
messenen Versicherungsschutz für Naturkatastrophen zu
leisten. Dies beschleunigt die wirtschaftliche Erholung und
ermöglicht es betroffenen Regionen, ihre wirtschaftliche
Aktivität rascher wiederaufzunehmen.
Jahresfinanzbericht 2024
Eine weitere klimabezogene Chance wurde im Bereich
Veranlagung bezüglich der Investitionsmöglichkeiten der
VIG in Grüne Anleihen (Green Bonds) identifiziert. Damit
leistet die VIG einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen
Transformation, kann den Erwartungen der Interessen-
träger:innen gerecht werden und schafft langfristige Werte.
ANGABEPFLICHT E1-2 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
Um die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen der VIG zu adressieren, wurden entspre-
chende Konzepte erarbeitet, die im Folgenden dargestellt
werden.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel im eigenen Bürobetrieb
Auch wenn der größte Anteil der Treibhausgasemissionen
der VIG den Wirkungsfeldern Underwriting und Veranla-
gung zugeschrieben werden kann, entstehen Treibhaus-
gasemissionen auch im eigenen Bürobetrieb. In diesem
Bereich verfügt die VIG über einen Hebel, mit dem ein
Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den
Klimawandel geleistet werden kann. Hier sei auf das
Nachhaltigkeitsprogramm verwiesen, das in ESRS 2 MDR-
P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltig-
keitsaspekten“ näher beschrieben wird. In einem ersten
Schritt sollen die Emissionen so weit wie möglich reduziert
und in der weiteren Folge die verbleibenden Emissionen
kompensiert werden. Das Nachhaltigkeitsprogramm der
VIG vereint dahingehend Maßnahmen, die die Themen
Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Energie-
effizienz sowie Einsatz erneuerbarer Energien umfassen.
Der Code of Business Ethics stellt ein weiteres Element dar,
welches das Thema Umweltschutz adressiert. Details dazu
sind in ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit
wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel im Bereich Underwriting
Die VIG ist bestrebt, ihre Versicherungsnehmer:innen dabei
zu unterstützen, sich besser an den Klimawandel anzu-
passen, und den Anteil von Produkten und Services, die
dazu beitragen, kontinuierlich zu erhöhen. Einige VIG-
Versicherungsgesellschaften bieten dazu spezifische Pro-
dukte an. Zudem ermöglichen einige VIG-Lebensversiche-
rungsgesellschaften Veranlagungsmöglichkeiten in Fonds
mit ESG-Charakteristiken.
Zu diesem Zweck wurde die Deklaration „Verantwortungs-
volles Versichern“ ausgearbeitet, in der sich die VIG im Groß-
kundengeschäft unter anderem zu selbstauferlegten klima-
bezogenen Kriterien entschieden hat. Diese unterstützen
dabei, Nachhaltigkeit noch umfassender im Kerngeschäft
zu verankern. Die Deklaration steht auf der Website der
Vienna Insurance Group zum Download zur Verfügung
(https://group.vig/nachhaltigkeit/downloads) und wurde vom
Vorstand der VIG Holding beschlossen. Die verschärften
Vorgaben der Deklaration gelten seit März 2024 und sind für
alle Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften
der VIG verpflichtend.
Um den Themen Klimaschutz, Anpassung an den Klima-
wandel, Energieeffizienz sowie Einsatz erneuerbarer
Energien gerecht zu werden, werden in der VIG bereits seit
2019 keine neuen Versicherungsverträge mehr für Kohle-
bergbau- oder Kohlekraftwerksprojekte abgeschlossen. Be-
stehende Versicherungsverträge in diesem Bereich werden
schrittweise abgebaut. Durch die aktualisierten Vorgaben
der Deklaration besteht eine Verpflichtung zu einer de-
gressiven Underwriting-Strategie der bestehenden Risiko-
versicherungen. In diesem Sinne werden die VIG-Versi-
cherungsgesellschaften ihr Engagement im Versicherungs-
geschäft mit Kohleenergie nicht ausweiten. Nur in Ländern,
in denen die Wirtschaft und die Beschäftigung in erheb-
lichem Maße vom Kohlesektor abhängen, kann die Über-
nahme der Deckung von Kohlerisiken im Einklang mit der
Strategie des Staates für den Ausstieg aus der Kohleenergie
in Ausnahmefällen beibehalten werden. Diese Ausnahme-
fälle sind in der Deklaration „Verantwortungsvolles Versi-
chern“ im Detail dargestellt. Zudem bietet die VIG keine
Risikoabdeckung für die unkonventionelle Exploration von Öl
und Gas an. Dazu zählen Schiefergas und Schieferöl sowie
alle Arten von neuen Tiefseebergbauprojekten. Im Sinne der
Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen
versichert die VIG außerdem seit vielen Jahren in Zentral-
und Osteuropa erneuerbare Energieträger wie Wind- und
Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse. Die VIG zählt
damit in dieser Region zu den führenden Versicherungsan-
bieter:innen für Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung.
Zudem wird auf Einzelgesellschaftsebene das Under-
writing-Portfolio für Großkund:innen anhand des absoluten
Treibhausgas-Emissionsvolumens analysiert. Für die we-
sentlichen Treibhausgasemittenten wurde ein Maßnahmen-
und Aktivitätenprogramm entwickelt, welches das Ziel ver-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
folgt, das Großkund:innen-Portfolio am Netto-Null-Pfad aus-
zurichten. Des Weiteren werden klimabezogene Risiken, wie
etwa Umweltrisiken und das Naturkatastrophen-Risiko der
Versicherungsnehmer:innen der VIG, gegebenenfalls vom
gruppeneigenen Beratungsunternehmen Risk Consult eva-
luiert, auf Basis dessen anschließend mit den jeweiligen Un-
ternehmen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel im Bereich Veranlagung
Die VIG legt die Prämieneinnahmen so an, dass den
Verpflichtungen gegenüber den Kund:innen jederzeit in
vollem Umfang nachgekommen werden kann. Die VIG setzt
daher auf Sicherheit bei der Veranlagung und bevorzugt
gute Bonitäten und damit stabile Erträge. Gleichzeitig
übernimmt die VIG aber auch Verantwortung für die
ökologischen Auswirkungen ihrer Veranlagung und setzt
dementsprechend erweiterte Nachhaltigkeitskriterien um.
Ein wesentliches Instrument zur Dekarbonisierung des
Veranlagungsportfolios stellt die im Rahmen des Nach-
haltigkeitsprogramms erfolgte Portfolioanalyse in jeder der
lokalen Versicherungsgesellschaften dar, die auf die
wesentlichen Treibhausgasemittenten im Portfolio fokus-
siert. In der Folge war von den Gesellschaften für diese
Gruppe an Emittenten ein Aktivitätenplan zu entwickeln, der
zum Ziel hat, das Gesamtportfolio in Bezug auf den CO
2
e-
Fußabdruck auf einen Entwicklungspfad zu bringen, der im
Einklang mit dem Netto-Null-Ziel 2050 bei 1,5°C Erwär-
mung steht.
Die Deklaration der VIG für „Verantwortungsvolles Inves-
tieren“, welche die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen in Bezug auf Klimaschutz und die Anpassung an
den Klimawandel in der Veranlagung adressiert, gilt für alle
VIG-(Rück-)Versicherungsgesellschaften und wurde vom
Vorstand der VIG Holding verabschiedet. Sie steht auf der
Website der Vienna Insurance Group zum Download zur
Verfügung (https://group.vig/nachhaltigkeit/downloads) und
beruht auf der Kombination von mehreren Strategien. Unter
anderem werden Investitionen in Unternehmen ausge-
schlossen, auf welche die VIG-Ausschlusskriterien zutreffen.
Zudem verfolgt die VIG einen Engagement-Ansatz, welcher
den aktiven Austausch mit investierten Unternehmen för-
dert, um sie zu ermutigen, die nachhaltigen Auswirkungen
ihrer Geschäftstätigkeiten zu verbessern. Für die Um-
setzung des Ansatzes wurde eine Kooperation mit dem
international renommierten externen Partner ISS ESG ein-
gegangen. Seit September 2023 wird ein Bericht über die
Engagement-Aktivitäten erstellt, dessen Ergebnisse jährlich
auf der Website der Vienna Insurance Group veröffentlicht
werden. Außerdem verfolgt die Deklaration das Ziel, den
Anteil der Investitionen auf Basis des VIG Sustainability
Bond Frameworks (z. B. erneuerbare Energien, umwelt-
freundliche Bauweisen) sowie auch den Anteil an Invest-
ments in Grüne Anleihen zu erhöhen. Im Berichtsjahr wur-
den insgesamt EUR 1.525 Mio. in Grüne Anleihen investiert.
Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung um
27 %. Die Identifikation der Nachhaltigkeitsausprägung einer
Anleihe erfolgt anhand von öffentlich verfügbaren Daten.
Details zum Sustainability Bond Framework stehen auf der
Website der Vienna Insurance Group zum Download zur
Verfügung (https://group.vig/sustainability-framework).
Die Deklaration für „Verantwortungsvolles Investieren“ definiert
folgende Ausschlusskriterien für bestimmte Sektoren:
– Thermische Kohle: Das Ausschlusskriterium Kohle für
neue Direktinvestitionen besteht bereits seit 2019, wobei
seit dem Jahr 2023 strengere Grenzwerte gelten. So
schließt die VIG nunmehr unter anderem neue Direkt-
investitionen in Unternehmen aus, die mehr als 5 % ihres
Umsatzes mit dem Abbau von thermischer Kohle er-
wirtschaften. Dasselbe gilt für Unternehmen, die mehr
als 10 Mio. Tonnen thermische Kohle pro Jahr produ-
zieren. Bestehende Investitionen werden bis Ende 2025
gegenüber 2019 um mehr als 50 % reduziert bzw. bis
spätestens Ende 2035 vollständig abgebaut.
– Unkonventionelles Öl und Gas: Neue Direktinvestitio-
nen in Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes
im Bereich unkonventionelles Öl und Gas erwirtschaf-
ten, werden ebenfalls ausgeschlossen. Dazu gehören
zum Beispiel Einnahmen aus Ölsand oder Schiefergas.
Auch soziale Ausschlusskriterien, wie der Ausschluss von
Investitionen in Unternehmen, die geächtete Waffen produ-
zieren oder mit ihnen handeln, wurden in der Deklaration
definiert. Des Weiteren orientiert sich die Deklaration an den
zehn Prinzipien des UN Global Compact, Menschen- und
Arbeitsrechten sowie Maßnahmen zu Umweltschutz und
Korruptionsbekämpfung.
In Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel
und dem Klimaschutz sind vor allem jene von der Dekla-
ration angeführten Ausschlusskriterien für Investitionen,
Jahresfinanzbericht 2024
welche gegen folgende Prinzipien des UN Global Compact
betreffend Umweltschutz verstoßen, hervorzuheben:
– Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umwelt-
problemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
– Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verant-
wortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und
– Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umwelt-
freundlicher Technologien fördern.
Die Anwendung der Ausschlusskriterien der Deklaration gilt
generell für Direktinvestitionen (mit Ausnahme von Wert-
papieren begeben von Staaten, Bundesländern, Regionen,
Gemeinden und supranationalen Organisationen) einschließ-
lich solcher Investitionen in konsolidierte Investmentfonds
aller VIG-(Rück-)Versicherungsgesellschaften.
Zusätzlich zu den oben dargestellten klimabezogenen Aus-
schlusskriterien werden für das VIG-Gesamtportfolio Analy-
sen im Zusammenhang mit einem Klimarisikoreport durch-
geführt. Diesbezüglich wird in unterschiedlichen Szenario-
analysen dargestellt, wie sich Unternehmensbewertungen
in Bezug auf Transitionsrisiken und physische Risiken ver-
ändern könnten. Diese Analysen helfen unter anderem da-
bei aufzuzeigen, ob das Veranlagungsportfolio dem globa-
len Temperaturpfad der Ziele des Pariser Klimaabkommens
entspricht.
ANGABEPFLICHT E1-3 – MASSNAHMEN UND MITTEL IM
ZUSAMMENHANG MIT DEN KLIMAKONZEPTEN
Nachstehender Abschnitt befasst sich mit den ergriffenen
Maßnahmen und Mitteln im Zusammenhang mit den im
vorherigen Abschnitt dargestellten Klimakonzepten. Die
Offenlegung der erheblichen CapEx-Beträge, die für die Um-
setzung der dargestellten Maßnahmen erforderlich sind,
kann im Berichtsjahr aufgrund fehlender Datengrundlage
noch nicht erfolgen. Eine Zuordnung zu den wichtigsten
Leistungsindikatoren gemäß der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2178 der Kommission und den relevanten Posten
im Abschluss wird für die folgenden Berichtsjahre angestrebt.
Maßnahmen und Mittel im eigenen Bürobetrieb
Als die größten Dekarbonisierungshebel im eigenen Büro-
betrieb der VIG wurden die Bereiche Energie und Fuhrpark
identifiziert. Maßnahmen umfassen insbesondere das
Anstreben einer höheren Energieeffizienz, den Umstieg auf
Energielieferanten mit niedrigerer Treibhausgasintensität
sowie die Erweiterung des Bestands an Elektrofahrzeugen.
Vermehrt wird auch in die Erzeugung von Strom aus erneu-
erbaren Energien für den Eigenverbrauch investiert.
Wie bereits im Kapitel E1-1 „Übergangsplan für den
Klimaschutz“ dargestellt, wurden im Zuge des im Berichts-
jahr erarbeiteten Übergangsplans für den Klimaschutz die
wesentlichen Dekarbonisierungshebel sowie die wichtig-
sten Ansatzpunkte für eine fortlaufende Reduktion der
Treibhausgasemissionen in sämtlichen Bereichen der VIG
identifiziert. Der Übergangsplan für den Klimaschutz wird in
den nächsten Jahren durch weitere Maßnahmenplanung im
Zuge der Umsetzung des Nachhaltigkeitsprogramms von
den einzelnen Gesellschaften konkretisiert werden. Die
Erarbeitung der erforderlichen Zielsetzung und der sich aus
dem Unterschied zwischen Ziel und Projektionsrechnung
ergebenden notwendigen Maßnahmen im Zuge des
Übergangsplans für den Klimaschutz wurden auf Basis des
„NGFS-Net-Zero“-Klimaszenarios bzw. des „Nationally
Determined Contributions (NDCs)“-Szenarios aus dem
Spektrum der „Hot House World“-Szenarien vorgenommen.
Detaillierte Informationen zum Übergangsplan für den
Klimaschutz sind in Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für
den Klimaschutz“ dargelegt. Für Details zu den sich aus den
ergriffenen und geplanten Klimaschutzmaßnahmen ergeb-
enden Emissionsreduktionen wird auf Kapitel ESRS E1-6
„THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen“ verwiesen.
Maßnahmen und Mittel im Underwriting
Im Underwriting soll das Netto-Null-Ziel durch eine Vielzahl
an Maßnahmen, wie etwa den stetigen Ausbau des An-
gebots an umweltfreundlichen und nachhaltigen Versiche-
rungsprodukten, erreicht werden. Auch das Underwriting-
Portfolio soll anhand des „Best-in-Class“-Ansatzes aus-
balanciert werden. Dabei soll ein stärkerer Fokus auf die
Versicherung von Branchen mit einem niedrigeren Emis-
sionsaufkommen gelegt werden. Von hoher Relevanz wird
zudem das Engagement mit den Versicherungsnehmer:in-
nen sein, um diese auf dem Weg gemäß Übergangsplan für
den Klimaschutz zu begleiten.
Maßnahmen und Mittel in der Veranlagung
Um das Netto-Null-Ziel im Investmentportfolio im Jahr 2050
zu erreichen, werden in zukünftigen Investmententschei-
dungen die Treibhausgasemissionen verstärkt Berücksich-
tigung finden. Zusätzlich werden laufend Möglichkeiten für
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
grüne Investitionen im Veranlagungsportfolio evaluiert. In
erster Linie liegt der Fokus auf den Unternehmensanleihen
und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpa-
pieren, für welche die VIG-Versicherungsgesellschaften bis
2030 konkrete Ziele zur Treibhausgasreduktion auf Ebene
der lokalen Gesellschaft setzen sollen. Emissionen im Zu-
sammenhang mit Staatsanleihen sind aktuell nicht im Fokus
der VIG, da diese wenig Spielraum zur Emissionsreduktion
aufgrund von Beschränkungen bezüglich der Risikotrag-
fähigkeit und der Regulatorik ermöglichen.
Kennzahlen und Ziele
ANGABEPFLICHT E1-4 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
KLIMASCHUTZ UND DER ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
Nachstehender Abschnitt geht im Detail auf die Ziele der
VIG im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel ein. Im Hinblick auf das
ausgewählte „Net Zero 2050“-Szenario hat die VIG als
ersten Meilenstein bis 2030 konkrete Ziele zur Reduktion
von Treibhausgasemissionen definiert. Das Setzen von
Etappenzielen ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe,
sondern auch eine unternehmerische Notwendigkeit, um
die Grundlage für einen erfolgreichen Übergang zu einer
nachhaltigen Zukunft zu schaffen. Die Etappenziele der VIG
wurden basierend auf zwei Leitprinzipien einer ordnungs-
gemäßen Unternehmensführung formuliert. Zunächst liegt
der Fokus auf den wesentlichen Teilen des Portfolios der
VIG, welche im Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für den
Klimaschutz“ dargestellt wurden. Darüber hinaus wird ge-
prüft werden, inwiefern die VIG weitere Maßnahmen setzen
kann, die die Zielerreichung zusätzlich unterstützen.
Das ausgewählte Szenario für die Festlegung des Klimaziels
ist als verlässliche Grundlage zu betrachten, da das Net-
work for Greening the Financial System (NGFS), welches
dieses Szenario bereitstellt, maßgeblich von Regulierungs-
behörden, Zentralbanken und wissenschaftlichen Einrich-
tungen unterstützt wird. Um eine solide Grundlage für die
Zielsetzung zu gewährleisten und für den Übergangsplan für
den Klimaschutz auf der zuverlässigsten Datenqualität auf-
zubauen, fiel die Entscheidung auf das Jahr 2023 als
Basisjahr, da für dieses Jahr die Treibhausgasemissionen mit
guter Datenqualität erhoben werden konnten. Zudem darf
das Basisjahr laut den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich
nicht mehr als drei Jahre vor dem ersten Berichtsjahr liegen.
Weitere Details zur Herangehensweise bei der Zielfindung
sowie dem ausgewählten Klimaszenario sind im Kapitel
ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ ausführlich
dargestellt.
Gemäß dem ausgewählten Klimaszenario und in Anlehnung
an die oben angeführten Leitprinzipien wurden im Rahmen
des vorliegenden Übergangsplans für den Klimaschutz
Emissionsreduktionsziele bis 2030 für die Bereiche Under-
writing (Großkund:innen), Veranlagung (Unternehmensan-
leihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wert-
papiere) sowie für den eigenen Bürobetrieb festgelegt. In
einem intensiven Austausch mit den Fachbereichen der VIG
Holding wurden die jeweiligen Emissionsreduktionsziele auf
Basis des NGFS-Klimaszenarios formuliert und entspre-
chende Hebel als Ansatzpunkte für mögliche Treibhaus-
gasreduktionen abgeleitet. Darüber hinaus haben die loka-
len Versicherungsgesellschaften Nachhaltigkeitsprogram-
me entwickelt, welche die Ausgangsbasis für künftige Emis-
sionsreduktionen bilden. Dadurch wurde sichergestellt,
dass relevante Interessenträger:innen in die Zielfestlegung
und deren Erreichbarkeit eingebunden waren.
Für das Underwriting-Portfolio der Privatkund:innen, welches
sich im Zuge der Berichterstattung auf die Emissionen der
Kfz-Versicherungen beschränkt, wurden trotz seiner Signi-
fikanz im Zuge des Übergangsplans für den Klimaschutz
vorerst keine wissenschaftlich basierten Ziele festgelegt, da
die Möglichkeit einer effektiven Zielverfolgung und Steuerung
sehr gering ist. Dies ist unter anderem dadurch bedingt, dass
die versicherbare „Fahrzeugflotte" eines Landes durch die
Kaufpräferenz der Wirtschaftssubjekte bestimmt ist und
demnach lediglich durch regulatorische bzw. (fiskal-)poli-
tische Maßnahmen entsprechend verändert werden kann.
Ein Rückzug aus diesem Versicherungssegment stellt für die
VIG keine Option dar, da die Kfz-Versicherung als Absiche-
rung der Gefährdungshaftung eine bedeutende Rolle für die
Volkswirtschaften spielt und bei der Fahrzeuganmeldung –
wie bereits erwähnt – in der Regel eine Kfz-Versicherungs-
pflicht sowie teilweise eine Kfz-Versicherungsannahmepflicht
auf nationaler Ebene besteht. Trotz Fehlens eines „har-
ten“ Ziels ist die VIG dennoch bestrebt, die Emissionen durch
ausgewählte Aktivitäten zu reduzieren. Die durch das Kfz-
Portfolio generierten Emissionen der VIG werden in jedem
Fall fortlaufend erfasst und im Kapitel ESRS E1-6 „THG-
Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie
THG-Gesamtemissionen“ als Teil der finanzierten Emissionen
(Scope 3 Kategorie 15) ausgewiesen.
Jahresfinanzbericht 2024
Im Bereich Veranlagung hat die VIG für das Portfolio der
Unternehmensanleihen und Aktien und anderer nicht fest-
verzinslicher Wertpapiere ein wissenschaftlich fundiertes Ziel
festgelegt. Obwohl die Treibhausgasemissionen im Staats-
anleihen-Portfolio signifikant sind und dieses Portfolio mit
Stichtag 31. Dezember 2023 ca. 30 % der gesamten Kapital-
anlagen der VIG ausmacht, verfügt die VIG nur über einen
begrenzten Handlungsspielraum, diese zu reduzieren. Der
Grund dafür ist, dass regulatorische Anforderungen in
diversen Jurisdiktionen Investitionen in Staatsanleihen vor-
schreiben. Des Weiteren schränkt die Notwendigkeit, Wäh-
rungslücken zu vermeiden, die Auswahlmöglichkeit erheblich
ein. Zudem ist die Nichtveranlagung in Staatsanleihen nach
Auffassung der VIG aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht
wünschenswert. Trotz dieser Einschränkungen wurde ein
Referenzziel als Orientierungshilfe abgeleitet und der Treib-
hausgas-Fußabdruck des Staatsanleihen-Portfolios wird
laufend mit dem Ziel überwacht, bei Bedarf und nach Verfüg-
barkeit „sanfte“ Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen. Zudem
werden die Emissionen aus dem Staatsanleihen-Portfolio im
Kapitel ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien
Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ unter den
finanzierten Emissionen offengelegt. Grundsätzlich ist anzu-
nehmen, dass die Treibhausgasemissionen in den EU-
Ländern bis 2030 und darüber hinaus angesichts der Ver-
pflichtungen der Staaten, einen entsprechenden Beitrag zur
Klimazielerreichung zu leisten, sinken werden. Die Emis-
sionen aus dem Immobilienportfolio der VIG wurden im
Rahmen der erstmaligen Erstellung des Übergangsplans für
den Klimaschutz im Berichtsjahr noch nicht berücksichtigt.
Es wird jedoch angestrebt, auch diese Emissionen im
kommenden Jahr in die Zielsetzung miteinzubeziehen. Des
Weiteren sind Kapitalanlagen aus der fonds- und index-
gebundenen Lebensversicherung aus Gründen fehlender
direkter Steuerungsmöglichkeiten der VIG im Bestand nicht
in die Erarbeitung der Reduktionsziele eingeflossen.
Für den eigenen Bürobetrieb wurde ebenfalls ein wissen-
schaftlich fundiertes Zwischenziel für 2030 erarbeitet, um bis
2050 das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Im Vergleich zu den
finanzierten bzw. versicherungsbedingten Emissionen verur-
sacht der eigene Bürobetrieb der VIG – entsprechend dem
Ergebnis der Signifikanzanalyse – vernachlässigbare Emis-
sionen. Allerdings ist dies der einzige Bereich, in dem die VIG
direkten Einfluss auf die Emissionen nehmen kann, weshalb
das gesetzte Ziel für die Scope-1-3-Emissionen (wobei
Scope 3 nur die Flugreisen betrifft) weiterverfolgt wird.
Wie im Kapitel ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klima-
schutz“ dargelegt, ist eine Reduktion der Emissionen der
VIG über sämtliche bereits angeführte Wirkungsfelder um
etwas unter 30 % bis 2030 notwendig, um die Umsetzung
des Netto-Null-Szenarios bis 2050 sicherstellen zu können.
Die sich aus diesem Reduktionsziel ergebenden Referenz-
zielwerte der ausgewählten Portfolios sind für 2030 in nach-
stehender Tabelle in Tonnen CO
2
-Äquivalenten (CO
2
e, Be-
rücksichtigung sämtlicher Kyoto-Gase inklusive NF3) dar-
gestellt. Als Basisdaten wurden jeweils die zu Scope 3
Kategorie 15 zählenden Emissionen gemäß der im Über-
gangsplan für den Klimaschutz berücksichtigten Portfolios
aus den Wirkungsfeldern Underwriting (Großkund:innen)
und Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sowie die Scope-
1-3-Emissionen des eigenen Bürobetriebs (mit der bereits
beschriebenen getätigten Einschränkung) der VIG aus 2023
herangezogen.
Ausgewählte Portfolios THG-Emissionen
Basisjahr (2023)
Zielreferenzwert
2030
in t
CO
2
e
Underwriting Großkund:innen 680.105
485.633
Veranlagung: Unternehmensanleihen und
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
1.218.310
869.874
Eigener Bürobetrieb
1)
38.066
27.027
Scope-1-THG-Bruttoemissionen 18.136
Marktbezogene Scope-2-THG-
Bruttoemissionen
18.619
Scope-3-THG-Bruttoemissionen
(Geschäftsreisen) 1.311
1) Für die Scope-1-3-Emissionen des eigenen Bürobetriebs wurde im Rahmen des Übergangsplans
für den Klimaschutz ein übergreifendes (marktbezogenes) Reduktionsziel festgelegt, da die
Maßnahmen zur Emissionsminderung in den einzelnen Scopes ganzheitlich wirken und ihre
Reduktion daher gemeinsam betrachtet wird.
Wie in oben dargestellter Tabelle ersichtlich, ist für das
Großkund:innengeschäft im Bereich Underwriting im Hin-
blick auf Scope 3.15 eine Reduktion der Emissionen um
194.472 Tonnen CO
2
e notwendig, um den Referenzzielwert
von 485.633 Tonnen CO
2
e zu erreichen. Im Vergleich zum
Vorjahr wurde im Underwriting Großkund:innengeschäft im
Berichtsjahr eine Reduktion von 25.471 Tonnen CO
2
e (-4 %)
erreicht. Für das Portfolio der Unternehmensanleihen und
Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere im
Bereich Veranlagung müssen im Hinblick auf Scope 3.15
rund 350.000 Tonnen CO
2
e eingespart werden, um den
Referenzzielwert von 869.874 Tonnen CO
2
e für dieses Port-
folio bis 2030 erreichen zu können. Im Berichtsjahr konnten
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
diesbezüglich bereits 319.584 Tonnen CO
2
e (-26 %) im Ver-
gleich zum Basisjahr eingespart werden.
Im eigenen Bürobetrieb der VIG ist gemäß vorheriger Tabel-
le bis 2030 eine Reduktion der marktbezogenen Scope-1-
3-Emissionen von 11.039 Tonnen CO
2
e notwendig, um den
erforderlichen Zielwert zu erreichen. Im Berichtsjahr konnte
im Vergleich zum Basisjahr bereits eine Reduktion der
marktbezogenen Emissionen von 2.154 Tonnen CO
2
e (-6 %)
erzielt werden.
Details zu den identifizierten Dekarbonisierungshebeln und
Maßnahmen je Wirkungsfeld, die im Zuge der Festlegung
der Reduktionsziele definiert wurden, sind in Kapitel ESRS
E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ beschrieben.
Quantitative Auswirkungen und Gesamtbeiträge zur Dekar-
bonisierung der einzelnen Maßnahmen können im Berichts-
jahr noch nicht dargestellt werden. Die Vienna Insurance
Group plant, dies in den kommenden Jahren schrittweise
umzusetzen.
Unterschiede in der Emissionsdarstellung zwischen dem
Übergangsplan für den Klimaschutz und den offengelegten Treib-
hausgasemissionen
Die Emissionsdarstellung im Übergangsplan für den Klima-
schutz der lokalen Versicherungsgesellschaften unter-
scheidet sich teilweise von den offengelegten Treibhaus-
gasemissionen, da zum Teil unterschiedliche Portfolios
berücksichtigt werden, um für den Übergangsplan für den
Klimaschutz eine bessere Verfolgbarkeit der gesetzten
Klimaziele zu ermöglichen. Bei der Offenlegung der Emis-
sionen der VIG im Kapitel E1-6 „THG-Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemis-
sionen“ werden mehr Emissionen ausgewiesen, da hier
eine breitere Datenbasis erfasst wird. Es ist jedoch sicher-
gestellt, dass alle Emissionen, die im Übergangsplan für
den Klimaschutz ausgewiesen werden, ebenfalls voll-
ständig in die Offenlegung der Emissionen der Vienna
Insurance Group einfließen. Im Folgenden werden die
Unterschiede in der Datenbasis für die einzelnen Wirkungs-
felder näher erläutert.
Für den Bereich Underwriting (Großkund:innen) werden so-
wohl im Übergangsplan für den Klimaschutz als auch in der
Treibhausgasbilanz dieselben Emissionen erfasst und aus-
gewiesen. Während der Übergangsplan für den Klimaschutz
den Bereich Underwriting (Privatkund:innen) derzeit auf-
grund der eingeschränkten Möglichkeit einer effektiven
Zielverfolgung und Steuerung nicht umfasst, werden in der
THG-Bilanz die Emissionen aus dem Kfz-Portfolio aus
diesem Wirkungsfeld dargestellt.
Für den Bereich Veranlagung wurden für den Übergangs-
plan für den Klimaschutz und die damit einhergehende
Klimazielsetzung die Scope-1-2-Emissionen der Unterneh-
mensanleihen und Aktien und anderer nicht festverzinslicher
Wertpapiere herangezogen. Die Emissionen der Immobilien-
bestände sollen im kommenden Jahr in die Zielsetzung
mitaufgenommen werden. Bei der Offenlegung der Emis-
sionen in ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kate-
gorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“
werden zusätzlich zu den im Übergangsplan für den Klima-
schutz berücksichtigten Emissionen auch sämtliche Emis-
sionen aus Staatsanleihen und Immobilien sowie die Scope-
3-Emissionen der übrigen Veranlagung ausgewiesen. Die
offengelegten Emissionen umfassen zudem die Emissionen
aus Kapitalanlagen aus den fonds- und indexgebundenen
Lebensversicherungsverträgen sowie nicht-konsolidierte
Beteiligungen. Aufgrund des geringen Investments in dieser
Anlageklasse werden Beteiligungen nicht in den vor-
liegenden Übergangsplan für den Klimaschutz einbezogen.
Darüber hinaus besteht derzeit keine Absicht, diese im
nächsten Jahr in den Übergangsplan für den Klimaschutz
aufzunehmen. Obwohl Kapitalanlagen der fonds- und
indexgebundenen Lebensversicherungen Teil der Konzern-
bilanz sind, liegen die Anlageentscheidung und das
Anlagerisiko bei den Kund:innen. Die VIG-Versicherungs-
gesellschaften, die fonds- und indexgebundene Versiche-
rungsprodukte anbieten, werden jedoch kohlenstoffarme
fonds- und indexgebundene Alternativen sowohl für Neu-
geschäfte als auch für bestehende Verträge ermöglichen
(Reallokation).
Im eigenen Bürobetrieb der VIG wurden für die Berechnung
der klimabezogenen Ziele der VIG die Emissionen der
Versicherungsgesellschaften (exklusive der drei ukrainischen
Gesellschaften) aus dem Basisjahr herangezogen. Zusätz-
lich wurden die Emissionen von einigen Nicht-Versiche-
rungsgesellschaften aufgrund ihrer Relevanz für den Über-
gangsplan für den Klimaschutz in die Erarbeitung des
Emissionsreduktionsziels einbezogen. Die zusätzlichen
Nicht-Versicherungsgesellschaften inkludieren Finanzunter-
nehmen wie Pensionskassen, Asset-Management- sowie
Assistance- und Servicegesellschaften, die für das Versiche-
Jahresfinanzbericht 2024
rungsgeschäft wesentlich sind. Für die Offenlegung der
Emissionen gemäß ESRS E1-6 „THG-Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemis-
sionen“ wurden sämtliche sich im IFRS-Konsolidierungskreis
befindlichen Versicherungsgesellschaften (exklusive der drei
ukrainischen Gesellschaften) miteinbezogen. Die Datenbasis
des Übergangsplans für den Klimaschutz weicht daher von
der Darstellung der Emissionen aus dem Basisjahr in ESRS
E1-6 „THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2
und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ ab.
Wie in diesem Kapitel dargelegt, sind alle Emissionen, die im
Übergangsplan für den Klimaschutz ausgewiesen werden,
auch in der Offenlegung gemäß ESRS E1-6 „THG-Brutto-
emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen“ enthalten. Die Konsistenz zwischen
den Zielen und den Treibhausgas-Inventurgrenzen bleibt
somit gewährleistet, da die zusätzlichen Emissionen in der
Treibhausgasbilanz die im Übergangsplan für den Klima-
schutz enthaltenen Emissionen vollständig integrieren.
ANGABEPFLICHT E1-5 – ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX
Nachstehende Tabelle stellt den Energieverbrauch der VIG
aus dem eigenen Bürobetrieb im Basisjahr (2023) sowie im
Berichtsjahr dar. Die VIG als Versicherungsdienstleisterin
wird auf Basis ihrer Geschäftstätigkeiten keinem klima-
intensiven Sektor zugeordnet. Die von den ESRS vorge-
gebenen Offenlegungsanforderungen in Bezug auf klima-
intensive Sektoren finden daher in diesem Bericht keine
Anwendung.
Energieverbrauch und Energiemix 2023
2024
Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) 126.529
125.551
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 85,64 %
84,81 %
Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 7.215
5.103
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 4,88 %
3,45 %
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen
Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh). 27
46
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 13.968
16.738
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) n. a.
593
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) 13.995
17.377
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 9,47 %
11,74 %
Gesamtenergieverbrauch (MWh) 147.738
148.030
Der Gesamtverbrauch fossiler Energie verzeichnet im Ver-
gleich zum Vorjahr einen Rückgang von rund 1 %. Der
Energieverbrauch aus nuklearen Quellen wurde gegenüber
dem Basisjahr um 29 % reduziert. Gleichzeitig stieg der
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energien im Vergleich zu
2023 um 24 %. Der Gesamtenergieverbrauch ist im Ver-
gleich zum Vorjahr geringfügig angestiegen.
ANGABEPFLICHT E1-6 – THG-BRUTTOEMISSIONEN DER
KATEGORIEN SCOPE 1, 2 UND 3 SOWIE THG-GESAMTEMISSIONEN
Im Folgenden werden die Treibhausgasemissionen der VIG
nach Scope 1, 2 und 3 gemäß Greenhouse Gas (GHG) Pro-
tokoll in CO
2
-Äquivalenten (Berücksichtigung sämtlicher
Kyoto-Gase inklusive NF
3
) dargestellt und umfassen die
direkt beim Unternehmen emittierten (aufgrund von Heiz-
energiebedarf, Kältemittel und Treibstoffverbrauch – Scope 1)
sowie die indirekt durch das Unternehmen verursachten
Emissionen (aufgrund von Strom-, Fernkälte- sowie Fern-
wärmebedarf – Scope 2). Zusätzlich werden die durch ge-
schäftliche Flugreisen der Mitarbeitenden verursachten Emis-
sionen (Scope 3 – Kategorie 6) sowie die finanzierten Emis-
sionen (Scope 3 – Kategorie 15) in den Bereichen Veran-
lagung (inkl. Immobilienportfolio) und Underwriting (Groß-
kund:innen und Privatkund:innen) dargestellt. Zudem werden
die Emissionen jener Unternehmen, an denen die VIG eine
entsprechende Beteiligung hält (at equity-Gesellschaften), in
Scope 3 – Kategorie 15 ausgewiesen. Für die Berechnung
der Treibhausgasemissionen wurden die Datenbanken der
International Energy Agency (IEA), des Umweltbundesamtes
Österreich, des Department for Environment, Food and Rural
Affairs (DEFRA) sowie des Verbands der Automobilindustrie
(VDA) herangezogen. Die Methodik folgt den Vorgaben des
GHG-Protokolls, um eine konsistente und transparente
Emissionsberechnung sicherzustellen.
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VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Zusätzlich zu den Treibhausgasemissionen des Berichts-
jahres werden die Emissionen aus dem Basisjahr 2023 im
Hinblick auf die Zielerreichung angeführt. Aufgrund der
Anforderungen gemäß CSRD hat sich der IFRS-Konsoli-
dierungskreis der VIG, der ident für die konsolidierte nicht-
finanzielle Erklärung 2024 ist, deutlich erweitert. Deshalb
sind die Treibhausgasemissionen aus dem Nachhaltigkeits-
bericht 2023 nicht mehr mit den Kennzahlen in diesem
Bericht vergleichbar. Im Basisjahr 2023 wurden lediglich die
Treibhausgasemissionen der Versicherungsgesellschaften
der VIG erhoben, wohingegen im Berichtsjahr 2024 auch
vollkonsolidierte Nicht-Versicherungsgesellschaften Teil des
Berichts-Scopes sind. Um für das Basisjahr den gleichen
Berichtsumfang abbilden zu können, wurde ein Rückrech-
nungsansatz erarbeitet, anhand dessen die Emissionen für
die Nicht-Versicherungsgesellschaften für das Jahr 2023
auf Grundlage der Mitarbeitendenanzahl hochgerechnet
wurden. Basierend auf der Anzahl an Mitarbeitenden (Per-
sonenzahl) waren im Jahr 2023 bereits 87 % der Emis-
sionen durch die Versicherungsunternehmen abgedeckt.
Die verbleibenden 13 % entfallen auf die sich ab 2024 neu
im Konsolidierungskreis befindlichen Nicht-Versicherungs-
unternehmen und wurden durch Hochskalierung der bereits
erfassten Emissionen berechnet.
Energiekennzahlen, die als Basis zur Berechnung der CO
2
e-
Emissionen für den eigenen Bürobetrieb der VIG heran-
gezogen wurden, wurden mit Stichtag 31. Dezember 2024
von den einzelnen sich im Konsolidierungskreis befindlichen
VIG-Gesellschaften gemeldet, wobei bei fehlenden Daten
ein Hochrechnungsansatz herangezogen wurde. Ebenso
beinhalten die finanzierten Emissionen aus dem Veran-
lagungs-Portfolio die Werte per 31. Dezember 2024.
Aufgrund der Datenverfügbarkeit werden die finanzierten
Emissionen aus dem Immobilienportfolio mit Stichtag 30.
Juni 2024 dargestellt. Trotz dieser versetzten Periode
erfolgt die Berechnung der Emissionsdaten im Immo-
bilienportfolio anhand von Ganzjahreswerten. Erfahrungen
aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass das Immo-
bilienportfolio aufgrund der langfristigen Ausrichtung im
Jahresverlauf als Ganzes sehr konstant ist. Für die Aus-
weisung der Emissionen aus dem Underwriting-Portfolio
(Großkund:innen sowie Privatkund:innen) wurde der 31.
Oktober 2024 als Stichtag herangezogen. Der frühzeitige
Stichtag hat jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf
die Offenlegung der Emissionsdaten. Eine Beschreibung
der Emissionsberechnung findet sich im Folgenden. Zudem
wird im Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang
mit konkreten Umständen“ detailliert auf die vorgenom-
menen Schätzungen bei der Berechnung der Emissions-
daten eingegangen.
•
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
In Scope 1 werden die sogenannten direkten Treibhausgas-
emissionen erfasst. Diese stammen aus Quellen, die sich im
direkten Besitz bzw. unter der Kontrolle der VIG befinden,
wie zum Beispiel Emissionen aus der Verbrennung von
fossilen Rohstoffen in unternehmenseigenen oder vom
Unternehmen kontrollierten Anlagen (u. a. Heizungsanlagen
am Standort) sowie die Nachfüllmenge der Kältemittel für
Klimaanlagen im Berichtsjahr. Zusätzlich wurde der Treib-
stoffverbrauch des Fuhrparks erhoben. Hierbei handelt es
sich um Benzin- oder Dieselverbrauch aus unternehmens-
eigenen oder geleasten Fahrzeugen.
•
Scope-2-THG-Bruttoemissionen
Die unter der Kategorie Scope 2 erfassten Emissionen stellen
jene Treibhausgasemissionen dar, die aus der Erzeugung von
zugekaufter Energie entstehen. Die VIG berichtet für 2024 die
in Scope 2 verursachten Emissionen sowohl nach dem stand-
ortbasierten als auch nach dem marktbasierten Ansatz
gemäß GHG-Protokoll. Mit dem standortbasierten Ansatz
werden die Emissionen basierend auf den durchschnittlichen
Emissionsfaktoren der regionalen Energieversorgung, also
des lokalen Strom- und Wärmenetzes, berechnet. Der markt-
basierte Ansatz hingegen berücksichtigt die spezifischen
Treibhausgasemissionen der tatsächlich beschafften Energie.
Für die Berechnung der Scope-2-Emissionen aus Elektrizität
wurden die Emissionsfaktoren der International Energy
Agency (IEA) verwendet, welche die Emissionen von Kohlen-
stoffdioxid (CO
2
), Methan (CH4) und Lachgas (N2O) umfassen.
•
Scope-3-THG-Bruttoemissionen
Die unter Scope 3 erfassten Treibhausgasemissionen sind
gemäß Definition eine Folge der Aktivitäten eines Unter-
nehmens, die aus Quellen stammen, welche nicht im Besitz
des Unternehmens sind bzw. nicht von diesem kontrolliert
werden. Die Scope-3-Emissionen lassen sich in 15 unter-
schiedliche Kategorien aufteilen.
Im Berichtsjahr wurde gemäß den Anforderungen der ESRS
eine Signifikanzanalyse durchgeführt, auf deren Basis eva-
Jahresfinanzbericht 2024
luiert wurde, welche Kategorien der Scope-3-Emissionen für
die VIG relevant und damit zu erheben bzw. zu berichten sind.
Die ESRS geben keine detaillierte Vorgehensweise bei der
Durchführung einer solchen Analyse vor, verweisen jedoch
auf das GHG-Protokoll, welches angibt, dass die Beeinfluss-
barkeit der Emissionen durch das Unternehmen sowie der
Anteil an den gesamten Scope-3-Emissionen der jeweiligen
Kategorie angemessene Kriterien zur Bewertung der Rele-
vanz darstellen.
Für die im Berichtsjahr durchgeführte Analyse wurden
Emissions- und Verbrauchsdaten der sich in den Vorjahren
im Berichtsumfang befindlichen VIG-Versicherungsgesell-
schaften herangezogen sowie teilweise zusätzliche verfüg-
bare Daten (u. a. Zugreisen oder Abfalldaten) betrachtet
und auf den Scope der vollkonsolidierten Gesellschaften
hochgerechnet. Diese Hochrechnung erfolgte über die
Anzahl der Mitarbeitenden (in Tonnen CO
2
e pro Mitarbeit-
enden je Kategorie multipliziert mit der Gesamtanzahl der
Mitarbeitenden nach ESRS).
Als Kriterium zur Identifikation der relevanten Scope-3-
Kategorien wurden der Anteil der jeweiligen Kategorie an
den gesamten Scope-3-Emissionen sowie die Beeinfluss-
barkeit und die Branchenrelevanz herangezogen. Gemäß
GHG-Protokoll entspricht das Maß der Beeinflussbarkeit
dem Potenzial des Unternehmens, Emissionen aus der
jeweiligen Scope-3-Kategorie angemessen reduzieren zu
können. Bezüglich der Branchenrelevanz wird im GHG-
Protokoll auf sektorspezifische Richtlinien verwiesen, wel-
che für die Finanzbranche jedoch noch nicht zur Verfügung
stehen. Aus diesem Grund wurde zur Beurteilung der Bran-
chenrelevanz ein Branchenvergleich auf Basis der Nach-
haltigkeitsberichterstattung zu den Scope-3-Emissionen
von sechs Versicherungsgesellschaften durchgeführt.
Das Ergebnis der Signifikanzanalyse führte im Berichtsjahr
dazu, dass die Scope-3-Emissionen der Kategorie 3.15
(finanzierte Emissionen) als relevant eingestuft und dem-
nach in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung mit
aufgenommen wurden. Auch wenn der Anteil der Kategorie
Scope 3.6-Emissionen aus dem Flugverkehr an den
gesamten Scope-3-Emissionen der VIG weniger als ein
Prozent beträgt, werden die Treibhausgasemissionen wie
bereits in der Vergangenheit aufgrund der angenommenen
Relevanz für bestimmte Interessenträger:innen dennoch
weiter berichtet. Die finanzierten Emissionen (Kategorie
3.15) stellen Emissionen aus dem Veranlagungs- und
Underwriting-Portfolio des Unternehmens dar und betragen
rund 97 % der gesamten Scope-3-Emissionen. Zudem
handelt es sich bei der Veranlagung und dem Underwriting
um die Kerngeschäftstätigkeiten der VIG. Des Weiteren
verfügt die VIG über Hebel und Maßnahmen, um die Emis-
sionen aus dem Portfolio zu reduzieren. Der Branchen-
vergleich zeigt ebenfalls auf, dass die Scope-3-Emissionen
der Kategorie 15 grundsätzlich die relevanteste Kategorie
der Treibhausgasemissionen für Finanzunternehmen dar-
stellen. Die Vorgehensweise zur Berechnung der Emissionen
aus dieser Kategorie wird im Folgenden für die Bereiche
Underwriting (Großkund:innen sowie Privatkund:innen) sowie
Veranlagung (inkl. Immobilienportfolio) erläutert.
Die restlichen Kategorien der Scope-3-Emissionen wurden
im Berichtsjahr als nicht wesentlich eingestuft. Scope 3
Kategorie 1 „Eingekaufte Waren und Dienstleistungen“ ist
nicht relevant, da sich die zugekauften Produkte für die VIG
als Dienstleistungsunternehmen vorwiegend auf Papier-
produkte beschränken und die daraus entstehenden Emis-
sionen zu vernachlässigen sind. Zusätzlich wurden bestim-
mte IT-Produkte in die Emissionsberechnung einbezogen,
wodurch sich die Relevanz dieser Kategorie jedoch nicht
verändert hat. Ebenso sind die Emissionen der Kategorie
3.2 „Kapitalgüter“ vernachlässigbar, da sich die einge-
kauften Kapitalgüter für die VIG auf die Büroinfrastruktur (IT
und Möbel) und auf Unternehmensfahrzeuge beschränken.
Die Kategorie 3.3 „Brennstoff- und energiebezogene Emis-
sionen“ ist für die VIG als nicht-produzierendes Unter-
nehmen nicht wesentlich. Die vorgelagerten Emissionen
des Energie- und Treibstoffverbrauchs fallen gering aus und
liegen im Vergleich zu den gesamten Scope-3-Emissionen
bei unter einem Prozent. Die Kategorien 3.4 und 3.9
„Transport und Verteilung (vor- und nachgelagert)“ sind für
die VIG als Finanzunternehmen ohne bedeutende Trans-
port- und Logistiktätigkeiten nicht wesentlich. Die Kategorie
3.5 „Abfall“ behandelt jene Emissionen, die aus der
Entsorgung und der Behandlung von Abfällen durch Dritte
entstanden sind. Als nicht-produzierendes Unternehmen
fällt in den Bürogebäuden der VIG lediglich haushalts-
üblicher Abfall mit geringen Treibhausgasemissionen an.
Die Emissionen aus der Kategorie 3.7 „Pendeln der
Mitarbeiter:innen“ wurden auf Basis von Daten der Statistik
Austria sowie einer Studie des ÖAMTC und der Techni-
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schen Universität Wien berechnet. Die Ergebnisse dieser
Berechnungen zeigen, dass der Anteil der Emissionen im
Vergleich zu den gesamten Scope-3-Emissionen unter
einem Prozent liegt und die Kategorie demnach für die VIG
nicht signifikant ist. Bezogen auf Kategorie 3.8 „ange-
mietete oder geleaste Sachanlagen“ werden die Emis-
sionen, die sich aus angemieteten Büroflächen ergeben,
bereits in den Scope-1- und Scope-2-Emissionen berück-
sichtigt. Die Emissionen des Immobilienportfolios der VIG
werden im Berichtsjahr in Scope 3.15 (finanzierte Emis-
sionen) angeführt. Auch die Kategorie 3.10 „Verarbeitung
der verkauften Produkte“ ist für die Vienna Insurance Group
als Dienstleistungsunternehmen nicht wesentlich, was auch
im Branchenvergleich bestätigt wird. Ebenso nicht an-
wendbar sind die Kategorien 3.11 „Nutzung der verkauften
Produkte“ und 3.12 „Umgang mit verkauften Produkten
an deren Lebenszyklusende“, da die VIG keine Produkte,
sondern Dienstleistungen verkauft. Emissionen, die
aus dem Verkauf von Versicherungsprodukten entstehen
(„insurance-associated emissions“), werden in der Kate-
gorie 3.15 ausgewiesen. Ebenfalls ist Kategorie 3.13
„vermietete und verleaste Sachanlagen“ für die VIG im
Berichtsjahr nicht anwendbar, da Emissionen aus Immo-
bilien, die im Besitz der VIG sind und an Dritte vermietet
werden, in Scope 3.15 unter der Asset-Klasse „Immo-
bilien“ erfasst werden. Scope 3.14 „Franchise“ ist nicht
wesentlich, da die VIG keine Franchise-Aktivitäten hat.
Berechnung der finanzierten Emissionen im Bereich Underwriting
(Großkund:innen)
Die Berechnung der Emissionen im Bereich Underwriting für
Großkund:innen erfolgt auf Basis des PCAF (Partnership for
Carbon Accounting Financials) Ansatzes „economic-activity
based emission estimation“ und wird im Kapitel ESRS 2
BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Um-
ständen“ im Detail beschrieben. Auch die in diesem Bereich
durchgeführten Schätzungen der Emissionen werden im
Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit
spezifischen Umständen“ dargestellt.
Berechnung der finanzierten Emissionen im Bereich Underwriting
(Privatkund:innen)
Die finanzierten Emissionen aus dem Bereich Underwriting
für Privatkund:innen beinhalten die Emissionen aus dem Kfz-
Portfolio der VIG. Der Bereich Gebäudeversicherung wird im
Berichtsjahr noch ausgeklammert, da zum Zeitpunkt der
Berichterstattung für die Emissionsberechnung noch kein
PCAF-Standard zur Verfügung stand. Bezüglich der vorge-
nommenen Schätzungen für die Emissionen aus dem Kfz-
Portfolio wird auf Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im
Zusammenhang mit spezifischen Umständen“ verwiesen.
Berechnung der finanzierten Emissionen im Bereich Veranlagung
Die Berechnung der finanzierten Emissionen im Veranla-
gungsportfolio erfolgt mit Hilfe einer Finanzsoftwarelösung,
welche die integrierte Verarbeitung von Portfoliomana-
gement- und Risikomanagementdaten ermöglicht. Die Be-
rechnungslogik der finanzierten Emissionen aus Unter-
nehmensanleihen und Aktien und anderen nicht fest-
verzinslichen Wertpapieren folgt jener aus PCAF Part A. Die
Emissionsdaten werden von einem spezialisierten Finanz-
dienstleister bezogen und quartalsweise aktualisiert. Die
finanzierten Emissionen der Unternehmensanleihen und
Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere
werden auf Basis des EVIC (Enterprise Value Including
Cash), der Investition und der Unternehmensemissionen
berechnet. Im Falle von nicht abgedeckten Emissionen
wurden die vorhandenen Emissionsdaten herangezogen
und je Asset-Klasse entsprechend hochskaliert. Im Bereich
der Staatsanleihen erfolgt die Berechnung der finanzierten
Emissionen nach dem PCAF-Standard, wobei hier ebenfalls
Daten aus einer Datenbank eines Finanzdienstleisters
herangezogen werden. Für weitere Details im Hinblick auf
Schätzungen im Bereich Veranlagung wird auf das Kapitel
ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit spezi-
fischen Umständen“ verwiesen.
Berechnung der finanzierten Emissionen aus dem
Immobilienportfolio
Für die Emissionsberechnung aus den Immobilieninvest-
ments der VIG wird der sogenannte „whole building
approach“ gemäß PCAF-Standard angewandt. Dabei
werden für jedes sich im Portfolio befindliche Gebäude die
Scope-1- und -2-Emissionen in Summe betrachtet. Bezüg-
lich der Datenerhebung zur Berechnung der immobilien-
bezogenen Emissionen wird eine Softwarelösung verwendet,
anhand welcher jedes Immobilieninvestment der VIG im
Detail dargestellt werden kann und einer eigenen Identifi-
kationsnummer zugeordnet wird. Die Daten sind von den
Besitzgesellschaften periodisch zu übermitteln und werden
auf Ebene der VIG Holding konsolidiert. Für die Berechnung
der finanzierten Emissionen aus dem Immobilienportfolio sind
Jahresfinanzbericht 2024
vor allem Daten aus den Energieausweisen sowie die jewei-
ligen Flächen und Volumina der Objekte (zur Plausibilitäts-
kontrolle der Eingaben aus den Energieausweisen) relevant.
Emissionen von Immobilieninvestments, für die keine
Daten übermittelt wurden, wurden mittels Näherungs-
werten eines externen spezialisierten Finanzdienstleisters
zum NACE-Code 68.2 (Vermietung, Verpachtung von
eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen) hochgerechnet.
Teilweise werden Immobilien zur Eigennutzung verwendet.
In diesen Fällen war es notwendig, die Emissionen der zur
Eigennutzung verwendeten Immobilien (Stromverbrauch,
Wärme und Kühlung aus Scope 1 und 2) von jenen der
fremdgenutzten Immobilien (Scope 3.15) abzugrenzen
bzw. diese in Scope 3.15 abzuziehen.
In Bezug auf die vorgenommenen Schätzungen wird auf
Kapitel ESRS 2 BP-2 „Angaben im Zusammenhang mit
spezifischen Umständen“ verwiesen.
Die Berechnungen der gesamten Scope-3-Emissionen
der Vienna Insurance Group basieren auf einer Kombi-
nation der verfügbaren Aktivitätsdaten. Im eigenen Büro-
betrieb der VIG wurden die Emissionen aus Flugreisen
teilweise anhand von Primärdaten berechnet, indem die
exakten Flugkilometer von den Gesellschaften einge-
meldet wurden. Der Prozentsatz der für die Emissions-
berechnung herangezogenen Primärdaten im eigenen
Bürobetrieb beläuft sich im Berichtsjahr auf 33 %. Die
Emissionsdaten im Bereich Underwriting (Großkund:innen
sowie Privatkund:innen) wurden gänzlich anhand von
Sekundärdaten berechnet. Im Bereich Veranlagung wurde
bei der Emissionsberechnung zum Großteil auf verfügbare
Daten eines externen Datenbankanbieters zurückgegriffen,
welche ebenfalls Schätzwerte enthalten. Aus diesem
Grund kann beim Anteil der Emissionen, die mithilfe des
externen Datenbankanbieters berechnet wurden, nicht
ausschließlich von Primärdaten gesprochen werden. Der
genaue Anteil der für die Berechnung herangezogenen
Primärdaten im Bereich Veranlagung kann im Berichtsjahr
noch nicht offengelegt werden. Für das Immobilien-
portfolio der Vienna Insurance Group konnte bei 4,88 %
der Emissionsdaten auf Primärdaten zurückgegriffen
werden.
Folgende Tabelle bietet eine Übersicht zu den im Berichts-
jahr berechneten Treibhausgasemissionen nach Scopes.
Zudem werden die Emissionen des Basisjahres sowie die
prozentuale Veränderung im Vergleich dazu dargestellt.
Wie bereits im Kapitel E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit
dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawan-
del“ dargestellt, weicht der im Zuge des Übergangsplans
für den Klimaschutz enthaltene Umfang der Emissionen
für einzelne Portfolios von der Darstellung der Emissionen
in der nachstehenden Tabelle ab. Die Etappenziele sowie
die Fortschrittsmessung in Bezug auf die Emissionen
gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz befinden sich
daher im Sinne der Vergleichbarkeit in einer gesonderten
Tabelle, die auf Seite 92 angeführt ist.
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Rückblickend
Basisjahr
Berichtsjahr
Änderung in %
2023
2024
Scope-1-Treibhausgasemissionen
1)
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e) 19.490
18.538
-4,88 %
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 0,00 %
0,00 %
Scope-2-Treibhausgasemissionen
2)
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e) 19.301
21.195
9,81 %
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e) 19.755
17.678
-10,51 %
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3) THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e)
6) Geschäftsreisen 1.101
1.345
22,16 %
15) Investitionen
Underwriting (Großkund:innen) 680.105
654.634
-3,75 %
Underwriting (Privatkund:innen) 1.911.887
1.956.328
2,32 %
Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere)
3)
13.343.356
10.603.806
-20,53 %
Veranlagung (Staatsanleihen) 2.979.043
2.375.284
-20,27 %
Veranlagung (Immobilienportfolio)
4)
111.064
102.847
-7,40 %
At equity-Gesellschaften
5)
n. a.
3.714
n. a.
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO
2
e) 19.065.347
15.737.691
-17,45 %
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO
2
e) 19.065.801
15.734.174
-17,47 %
1)
Die biogenen Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung bzw. dem biologischen Abbau von Biomasse (Scope 1) belaufen sich im Berichtsjahr auf rund 592 tCO
2
e.
2)
Die biogenen Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung bzw. dem biologischen Abbau von Biomasse (Scope 2) belaufen sich im Berichtsjahr auf rund 7.717 tCO
2
e (standortbezogen) bzw. 6.036 tCO
2
e
(marktbezogen).
3)
Die in der Tabelle dargestellten Emissionen aus der Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) sind nicht mit den Emissionen aus dem Übergangsplan für den
Klimaschutz vergleichbar, da in diesem die Scope-3-Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die THG-Emissionen aus der Veranlagung ohne Scope-3-Emissionen betragen im Berichtsjahr 1.545.956 tCO
2
e.
4)
Die Treibhausgasemissionen von innerhalb der VIG vermieteten Immobilien wurden im Berichtsjahr nicht in der erforderlichen Datenqualität erfasst. Dadurch kommt es zu Doppelzählungen der Emissionen in
Scope 1 und 2 sowie im Immobilienportfolio in Scope 3.15. An einer Verbesserung der Datenqualität wird gearbeitet.
5)
Die Emissionen der at equity-Gesellschaften aus dem Basisjahr werden nicht offengelegt, da diese Gesellschaften 2023 noch nicht im Berichtsumfang der VIG inkludiert waren und eine rückwirkende Berechnung
der Emissionsdaten aufgrund fehlender Energiekennzahlen nicht möglich ist.
Wie in der Tabelle ersichtlich, sind die Scope-1-THG-
Bruttoemissionen im Vergleich zum Vorjahr um 5 % gesun-
ken, was unter anderem auf die im Kapitel E1-5 „Ener-
gieverbrauch und Energiemix“ dargestellte Reduktion des
Gesamtverbrauchs fossiler Energie in der VIG zurück-
zuführen ist. Die standortbezogenen Scope-2-THG-Brutto-
emissionen sind im Vergleich zum Vorjahr um 10 %
gestiegen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen,
dass die Berechnung der standortbezogenen Emissionen
auf den durchschnittlichen Emissionsfaktoren der lokalen
Energieversorgung basiert und ein erhöhter Einkauf er-
neuerbarer Energiequellen in der standortbezogenen Treib-
hausgasbilanz nicht direkt reflektiert wird. Die marktbezo-
genen Scope-2-THG-Bruttoemissionen, in welchen der
Anstieg erneuerbarer Energiequellen Berücksichtigung fin-
det, haben sich im Vergleich zu 2023 um 11 % reduziert. In
Bezug auf die Scope-3-THG-Bruttoemissionen, welche im
eigenen Bürobetrieb durch Geschäftsreisen mit dem Flug-
zeug verursacht wurden, ist ein Anstieg von 22 % festzustellen.
Insgesamt haben sich die standortbezogenen Scope-1-3-
Emissionen aus dem eigenen Bürobetrieb der VIG um 3 %
erhöht, wohingegen sich die marktbezogenen Scope-1-3-
Emissionen aus dem eigenen Bürobetrieb um rund 7 %
verringert haben. In Bezug auf den Vergleich der Emissionen
zum Vorjahr wird an dieser Stelle jedoch festgehalten, dass
die Emissionswerte des Basisjahres 2023 für sämtliche Nicht-
Versicherungsgesellschaften der VIG auf Schätzungen basie-
ren, da sich diese Gesellschaften neu im Berichtsumfang der
Vienna Insurance Group befinden und die Energiekennzahlen
im Basisjahr noch nicht erhoben wurden.
Im Bereich Underwriting (Großkund:innen) ist im Vergleich
zum Vorjahr eine Reduktion der versicherungsbedingten
Emissionen um 4 % festzustellen. Diese Reduktion ist unter
Jahresfinanzbericht 2024
anderem auf die gesunkenen branchengewichteten Emis-
sionsintensitäten des zur Berechnung der Emissionen ver-
wendeten externen Datenanbieters zurückzuführen. Trotz
Wachstums des Portfolios innerhalb des letzten Jahres
kann im Berichtsjahr eine geringere Emissionssumme ver-
zeichnet werden.
Im Bereich Underwriting (Privatkund:innen) konnte bei den
Emissionen aus dem Kfz-Portfolio eine Erhöhung der Emis-
sionen um 2 % festgestellt werden. Dies lässt sich unter
anderem dadurch erklären, dass die Anzahl der in die
Berechnung einbezogenen Fahrzeuge mit Kfz-Haftpflicht-
versicherung (gemäß PCAF-Standard) um rund 7 % gestie-
gen ist. In Bezug auf die durchschnittlichen Emissionen pro
Fahrzeug ist im Berichtsjahr jedoch eine Reduktion um 4 %
im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
Im Bereich Veranlagung lässt sich bei den Emissionen aus
Unternehmensanleihen und Aktien und anderen nicht fest-
verzinslichen Wertpapieren eine Reduktion von 21 % im Ver-
gleich zum Vorjahr feststellen. Diese Reduktion ist unter
anderem darauf zurückzuführen, dass Anleihen von hoch
emittierenden Unternehmen ausgelaufen sind und gemäß
ESG-Investmentstrategie in andere Emittenten allokiert
wurden. Ein weiterer Einflussfaktor zeigt sich in der Er-
höhung des Abdeckungsgrades. Immer mehr investierte
Unternehmen veröffentlichen ihre Emissionsdaten und
damit konnte der Anteil an geschätzten Daten deutlich
reduziert werden. Zudem hat sich der Anteil an Unter-
nehmen mit besonders hohen Treibhausgasemissionen
verringert. Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Daten-
qualität bei den vom externen Datenanbieter bereitge-
stellten Daten zu beobachten. Auch die Emissionen aus
Staatsanleihen sind im Vergleich zum Vor-jahr um 20 %
gesunken. Hauptverantwortlich für diese Reduktion sind
Änderungen in den zugrundeliegenden Daten des externen
Datenanbieters, die zu einer Erfassung niedrigerer absoluter
Emissionen bei Hochemissionsländern geführt haben. Die
Emissionen des Immobilienportfolios haben sich im Ver-
gleich zum Vorjahr um rund 7 % reduziert. Dieser Rückgang
ist zum einen auf gezielte Einzelmaßnahmen zurückzu-
führen. Zum anderen hat sich der Anteil der berechneten
(„calculated“) Emissionen im Vergleich zum Vorjahr leicht
erhöht, wodurch weniger geschätzte („estimated“) Emis-
sionen erforderlich waren. Durch diese Verbesserung der
Datenqualität konnten die Emissionen präziser ermittelt
werden, was zu niedrigeren Emissionswerten führte.
In Summe lässt sich bei den gesamten Treibhausgas-
emissionen (sowohl standortbasiert als auch marktbasiert)
eine Reduktion von 17 % im Vergleich zum Basisjahr fest-
stellen. In den kommenden Jahren wird durch die gezielten
Maßnahmen des Übergangsplans für den Klimaschutz
sowie durch zusätzliche zukünftige Initiativen eine weitere
Reduktion der Treibhausgasemissionen erwartet.
Nachstehende Tabelle zeigt die im Rahmen des Über-
gangsplans für den Klimaschutz ausgewählten Portfolios
sowie deren Emissionen im Basisjahr und im Berichtsjahr.
Zudem werden die Etappenziele für 2030 gemäß Über-
gangsplan für den Klimaschutz sowie der derzeitige Fort-
schritt bei deren Erreichung dargestellt.
Portfolios gemäß Übergangsplan für den Klimaschutz Basisjahr
2023
Berichtsjahr
2024
Änderung in %
Zieljahr
2030
Jährlich % des
Ziels / Basisjahr
Scope-1-3-Treibhausgasemissionen (eigener Bürobetrieb)
(tCO
2
e) 38.066
35.912
-5,66 %
27.027
19,51 %
Scope-3-Treibhausgasemissionen
15) Investitionen
Underwriting (Großkund:innen) (tCO
2
e) 680.105
654.634
-3,75 %
485.633
13,10 %
Veranlagung (Unternehmensanleihen und Aktien und
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) (tCO
2
e) 1.218.310
898.726
-26,23 %
869.874
91,72 %
Wie bereits im Kapitel E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit
dem Klimaschutz und Anpassung an den Klimawan-
del“ dargestellt, wurde für die Scope-1-3-Emissionen aus
dem eigenen Bürobetrieb ein übergreifendes Reduktions-
ziel festgelegt. Im Berichtsjahr konnte im Vergleich zum
Vorjahr bereits eine Reduktion von 6 % erreicht werden. Im
Hinblick auf das für 2030 gesetzte Etappenziel konnten
im Berichtsjahr bereits rund 20 % der vorgesehenen
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
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Emissionsreduktionen im eigenen Bürobetrieb erreicht
werden.
Im Wirkungsfeld Underwriting (Großkund:innen) wurde,
wie bereits beschrieben, eine Reduktion der Emissionen um
4 % verzeichnet. In Bezug auf das Etappenziel ist demnach
im Berichtsjahr eine Zielerreichung von 13 % gewährleistet.
Beim Vergleich der Emissionen aus dem Underwriting-Port-
folio (Großkund:innen) ist zu berücksichtigen, dass das
Portfolio und damit die Berechnungsbasis für die Emissio-
nen jährlich variieren können.
In Bezug auf die im Übergangsplan für den Klimaschutz
erfassten Emissionen aus Unternehmensanleihen und Akti-
en und sonstigen nicht festverzinslichen Wertpapieren im
Wirkungsfeld Veranlagung lässt sich eine Reduktion von 26 %
feststellen. In Bezug auf das für 2030 gesetzte Etappenziel
konnten im Berichtsjahr bereits 92 % der vorgesehenen
Emissionsreduktionen erreicht werden.
Auf Grundlage der im Übergangsplan für den Klimaschutz
festgelegten Maßnahmen sollen die Emissionen in den kom-
menden Jahren schrittweise und nachhaltig reduziert werden.
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
Nachstehende Tabelle stellt eine Übersicht der Intensität der
Treibhausgasemissionen der VIG dar. Dabei werden die ge-
samten Treibhausgasemissionen der VIG in Relation zu den
im Konzernabschluss offengelegten Umsatzerlösen gegen-
übergestellt. Als Umsatzerlöse wurden die versicherungs-
technischen Erträge ausgestellter Versicherungsverträge,
die Mieterträge von als Finanzinvestitionen gehaltenen
Immobilien sowie andere Erträge (Dienstleistungsumsätze)
herangezogen.
THG-Intensität pro
Nettoumsatzerlös (nach ESRS)
2023
2024
Änderung
t CO
2
e/EUR
t CO
2
e/EUR
in %
THG-Gesamtemissionen
(standortbezogen) pro
Nettoumsatzerlös
0,0017
0,0013
-25,90 %
THG-Gesamtemissionen
(marktbezogen) pro
Nettoumsatzerlös 0,0017
0,0013
-25,92 %
Nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung der heran-
gezogenen Umsatzerlöse in die entsprechenden Positionen
der Konzernbilanz.
2023
2024
Art des Umsatzes, der zur Berechnung der
Treibhausgasintensität verwendet wird
GuV-Position Verweis auf
Konzernabschluss
Betrag (TEUR)
Betrag (TEUR)
Versicherungsumsätze
Versicherungstechnische Erträge
ausgestellter Versicherungsverträge
Seite 122
10.921.825
12.138.477
Immobilienerträge (sowohl von vermieteten Objekten von
Versicherungen als auch von Immobilienbesitzgesellschaften)
Mieteinnahmen von als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien
Seite 183
194.758
214.139
IFRS 15 Umsätze von GmbHs Andere Erträge (Dienstleistungsumsätze)
Seite 197
121.222
166.429
Gesamtnettoumsatzerlöse 11.237.805
12.519.045
SOZIALINFORMATIONEN
ESRS S1 EIGENE BELEGSCHAFT DES UNTERNEHMENS
Im folgenden Abschnitt werden die Anforderungen in Ver-
bindung mit ESRS 2 beschrieben.
Strategie
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-2 –
INTERESSEN UND STANDPUNKTE DER INTERESSENTRÄGER:INNEN
Die Vienna Insurance Group berücksichtigt die Interessen
der Mitarbeitenden, welche durch Umfragen, Treffen und
Beratungen direkt erhoben werden. Das Feedback in Be-
zug auf Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Wohlbefinden
wird bei der Entscheidungsfindung entsprechend berück-
sichtigt, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen
angemessen steuern zu können. Zudem werden die Mitar-
beitenden und gegebenenfalls ihre Vertretungen regelmäßig
über wichtige Unternehmensentscheidungen informiert. In
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen inte-
griert die VIG die Perspektiven gefährdeter Gruppen und
Minderheiten in Initiativen und hält sich über Heraus-
forderungen und Verfahren zur Förderung von Vielfalt,
Gleichberechtigung und Inklusion auf dem Laufenden
(weiterführende Informationen siehe ESRS S1-2 „Verfahren
Jahresfinanzbericht 2024
zur Einbeziehung der Mitarbeitenden des Unternehmens
und von Arbeitnehmervertretungen in Bezug auf Auswir-
kungen“). Dieser Austausch ermöglicht es der Vienna Insur-
ance Group, über neu aufkommende Herausforderungen
und bestehende Verfahren auf dem Laufenden zu bleiben,
um somit die Entwicklung von Programmen und Konzepten
zu erarbeiten, die Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
innerhalb der Belegschaft fördern. Ein grundsätzlich res-
pektvoller Umgang schafft ein unterstützendes, integratives
Umfeld, das mit ethischen Praktiken und Einhaltung der
Menschenrechte im Einklang steht.
Dieses Engagement steht im Einklang mit der Verpflichtung
der VIG zur Einhaltung ethischer Grundsätze und unter-
streicht die Steuerung sowohl positiver als auch die Gegen-
steuerung negativer Auswirkungen auf die Belegschaft. In
Zusammenhang mit den eigenen Mitarbeitenden werden
folgende Prinzipien des UN Global Compact unterstützt:
Menschenrechte
– Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internatio-
nalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs
unterstützen und achten und
– Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschen-
rechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
– Prinzip 3: Unternehmen sollen die Versammlungsfreiheit
und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollek-
tivverhandlungen wahren sowie ferner für
– Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
– Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und
– Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstel-
lung und Erwerbstätigkeit eintreten.
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 –
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
Die eigene Belegschaft der Vienna Insurance Group umfasst
sowohl Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen
(„Beschäftigte“), als auch nicht angestellte Beschäftigte.
Die angestellten Beschäftigten setzen sich aus Mit-
arbeitenden im Innen- und Außendienst zusammen. Nicht
angestellte Beschäftigte sind Personen, die kein direktes
Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen haben,
aber Arbeitsleistungen entweder als Selbstständige oder
über Fremdunternehmen erbringen.
Für die eigene Belegschaft werden flexible Arbeitsmodelle,
Schulungs- und Weiterbildungsprogramme, familienfreund-
liche, gesundheits- und diversitätsfördernde Initiativen
sowie eine faire Vergütung gewährleistet, die überwiegend
über den gesetzlichen und/oder kollektivvertraglichen
Rahmen hinausgehen. Schulungsmaßnahmen betreffen
u. a. den Code of Business Ethics, Anti-Korruption und
Datenschutz. Im eigenen Bürobetrieb ergeben sich durch
die Umsetzung einer Diversitätsstrategie Chancen, die
sowohl die Reputation und Attraktivität der VIG als
Arbeitgeberin stärken als auch den Zusammenhalt und die
Inklusivität der Teams fördern. Dies wird durch die Gewähr-
leistung gleicher Chancen – unabhängig vom persönlichen
Hintergrund – in Übereinstimmung mit den Anforderungen
an die eigene Belegschaft erreicht.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
ANGABEPFLICHT S1-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER
EIGENEN BELEGSCHAFT DES UNTERNEHMENS
Konzepte für das Management der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen (IRO)
Zum Management der auf die eigene Belegschaft identifi-
zierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
wurden in der VIG verbindliche Dokumente etabliert, z. B.
der Code of Business Ethics sowie Dokumente zu den The-
men Vergütung, Fit & Proper und Datenschutz (siehe MDR-
P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltig-
keitsaspekten“). Vorgaben zum Schutz von Hinweisge-
ber:innen sind in G1-1 „Unternehmenskultur und Konzepte
für die Unternehmensführung“ beschrieben. Zudem werden
in der VIG mehrheitlich Konzepte und umfassende Maß-
nahmen für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeits-
platz ergriffen und bei Bedarf länderspezifisch angepasst.
Durch die kontinuierliche Verbesserung dieser Praktiken
schafft die VIG ein unterstützendes, integratives und gerech-
tes Arbeitsumfeld. Diese werden regelmäßig überprüft, um
sicherzustellen, dass sie im Hinblick auf neue Risiken und
Chancen in der Belegschaft relevant und wirksam bleiben.
Diversität hat in der VIG einen hohen Stellenwert und ist ein
Kernwert im VIG-Leitbild sowie Teil der HR-Strategie. Da-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
durch, dass sich das Diversitätsmanagement auf alle Mit-
arbeitenden bezieht, erwartet die VIG langfristig eine ent-
sprechende Diversität an Kandidat:innen für die Nachfolge-
planung. Sie ist gruppenweit gültig und ermöglicht zugleich
eine flexible, lokale Umsetzung. Sie fokussiert auf Hol-
dingebene auf die Kriterien Gender, Generationen und Inter-
nationalität.
– Gender: Sicherstellung eines ausgewogenen Zugangs
der Geschlechter in allen Aspekten (Karriere- und Ent-
wicklungsmöglichkeiten, Benefits und Einkommen etc.)
– Generationen: altersgemischte Teams und Berück-
sichtigung unterschiedlicher Lebensphasen, damit das
volle Potenzial entfaltet werden kann (generationenge-
rechte Angebote und Unterstützung in verschiedenen
Lebensphasen, Lernen voneinander, gesundes Arbei-
ten, faires Recruiting)
– Internationalität: gruppenweiter Erfahrungsaustausch,
gemeinsames Lernen, Nutzung des gruppeninternen
Jobmarkts sowie die Sicherstellung eines angemes-
senen Mix von Menschen aus unterschiedlichen Län-
dern in der VIG
Die Dimensionen Gender, Generationen und Internatio-
nalität finden ebenfalls Berücksichtigung, wenn der Haupt-
versammlung Vorschläge zur Wahl von neuen Aufsichts-
ratsmitgliedern unterbreitet werden. Des Weiteren setzt die
Vienna Insurance Group auf das Konzept des lokalen Unter-
nehmertums und stärkt damit gleichzeitig die Internatio-
nalität innerhalb der Vorstandsebene der Vienna Insurance
Group. Die Diversitätsbeauftragte der VIG Holding berät bei
Bedarf lokale VIG-Gesellschaften zu Fragen des Diversitäts-
managements.
Die Flexibilität bei der lokalen Umsetzung führt zu einer
großen Bandbreite an Maßnahmen und Lösungen. Sie
reichen von Diversitätstrainings bis zu Mentoring-Program-
men, um das generations- und nationalitätsübergreifende
Lernen zu fördern. Zahlreiche weitere Maßnahmen und
Projekte der Vienna Insurance Group finden sich im „Best-
Practice-Book“, welches die Diversitätsbeauftragte der VIG
Holding erstellt hat. Dieses ist für den internen Gebrauch
vorgesehen und dient als Inspirationsquelle, um gruppen-
weit voneinander zu lernen und sich auszutauschen. Die
darin beschriebenen Maßnahmen beinhalten u. a. Trainings
und Bewusstseinsbildung zur Wichtigkeit der Diversität. So
werden beispielsweise Workshops für Führungskräfte an-
geführt, in denen es um das Management von kulturellen
Unterschieden geht, sowie E-Learning-Kurse für alle Be-
schäftigten, die das Verständnis für und die Akzeptanz von
Diversität fördern sollen.
Engagement für die Menschenrechte
Die Vienna Insurance Group verpflichtet sich zur Einhaltung
hoher ethischer und menschenrechtlicher Standards. Als
Unterzeichnerin des UN Global Compact bekennt sich die
VIG zu den damit verbundenen zehn Prinzipien (siehe
Kapitel ESRS 2 „SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette“), die den Schutz der Menschen-
rechte, faire Arbeitspraktiken, ökologische Nachhaltigkeit
und Korruptionsbekämpfung umfassen. Jedes Jahr ver-
öffentlicht die VIG im Rahmen des Bekenntnisses zum UN
Global Compact die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
auf deren Website.
Menschenrechte sind auch im Code of Business Ethics
verankert, was das Bekenntnis der VIG zu fairen und
ethischen Geschäftspraktiken untermauert. Im eigenen
Bürobetrieb legt die VIG Wert auf gute Arbeitsbedingungen
und die Anerkennung von Rechten der Arbeitnehmer:innen
und fördert damit eine Kultur des Respekts und der Fairness.
Mögliche Verletzungen der Menschrechte können über die
jeweils lokal eingerichteten Kanäle und an die VIG Holding
gemeldet werden. Weitere Details zum internen Melde-
system sind in ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit
wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben.
Die VIG bekennt sich zur Einhaltung der internationalen
Menschenrechte und spricht sich in ihrem Code of
Business Ethics gegen Zwangs- und Kinderarbeit sowie
gegen Diskriminierung aus. Zudem achtet sie die Rechte
der Beschäftigten wie Versammlungsfreiheit, Kollektivver-
tragsverhandlungen und die Wahl von Vertretungen. Die
diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen in den jewei-
ligen Ländern gelten für die VIG als Mindeststandards.
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
Die Gesellschaften der Vienna Insurance Group gewähr-
leisten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für ihre
Mitarbeitenden. Je nach lokalen Gegebenheiten haben die
Gesellschaften ein Konzept zur Verhütung von Arbeits-
unfällen verabschiedet, das die wichtigsten Grundsätze und
Jahresfinanzbericht 2024
Leitlinien für die Sicherheit enthält, oder spezifische Maß-
nahmen zur Unfallverhütung eingeführt. Beide Ansätze be-
rücksichtigen dabei jeweils die Größe, Art und Komplexität
der jeweiligen Gesellschaften und zeigen, dass sich die VIG
konsequent für das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter:innen ein-
setzt und die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheits-
praktiken am Arbeitsplatz einen hohen Stellenwert hat.
Richtlinien zur Beseitigung von Diskriminierung
Die VIG setzt sich für ein gerechtes Arbeitsumfeld ein, was
sich in ihren internen Vorgaben widerspiegelt. Diese Ver-
pflichtungen sind unter anderem im Code of Business
Ethics, der gruppenweiten Leitlinie Fit & Proper und der
Diversitätsstrategie verankert. Weitere Details dazu siehe
Kapitel MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten“.
Um Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen, hat
die Mehrheit der VIG-Gesellschaften vertrauliche Meldeme-
chanismen eingerichtet, die es den Mitarbeiter:innen er-
möglichen, Bedenken in Bezug auf Diskriminierung oder
Belästigung über sichere Kanäle zu melden. Darüber hinaus
bieten einige Gesellschaften freiwillige Schulungen zum
Thema Diskriminierung und Belästigung an.
Auf Unternehmensebene sind die Personal- und/oder Com-
pliance-Abteilungen für die Durchsetzung verantwortlich und
stellen sicher, dass sowohl die internen Richtlinien als auch
die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
ANGABEPFLICHT S1-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG DER
MITARBEITENDEN DES UNTERNEHMENS UND VON
ARBEITNEHMERVERTRETUNGEN IN BEZUG AUF AUSWIRKUNGEN
Einbeziehung der Mitarbeitenden und von
Arbeitnehmervertretungen
Die VIG legt Wert auf die aktive Einbeziehung ihrer Mit-
arbeitenden bei Entscheidungen und Aktivitäten, die Aus-
wirkungen auf diese haben. In Gesellschaften mit Arbeit-
nehmervertretungen werden diese entsprechend konsultiert.
Die Einbindung der Mitarbeitenden kann beispielsweise die
Planung, Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen
betreffen. Zu den Beteiligungsmöglichkeiten gehören (On-
line-)Veranstaltungen, Umfragen und Feedback in direktem
Kontakt mit den Mitarbeitenden, Befragungen der Mitar-
beitenden oder Fokusgruppen. Weiters gibt es verschiedene
Feedbackmechanismen, wie z. B. Jahresgespräche, Ideen-
managementsysteme, Onboarding-Maßnahmen und Aus-
trittsgespräche, die je nach den lokalen Bedürfnissen vari-
ieren können. Diese Mechanismen ermöglichen es, um-
fassenden und laufenden Input von Mitarbeitenden auf
verschiedenen Ebenen der Organisation zu erhalten.
In den meisten Gesellschaften der VIG liegt die Verant-
wortung für die Einbeziehung der Mitarbeitenden überwie-
gend bei den Personalabteilungen. In letzter Instanz liegt die
Verantwortung bei der obersten Geschäftsführungsebene.
Die VIG misst kontinuierlich den Erfolg ihrer Bemühungen
zur Einbeziehung der Mitarbeitenden durch die Analyse des
Feedbacks aus Umfragen und Befragungen der Mitarbeit-
enden. 2024 wurden rund 15.000 Mitarbeitende mittels
einer Befragung durch Great Place to Work
©
befragt. 27
vollkonsolidierte Versicherungsgesellschaften inkl. Zweignie-
derlassungen, zwei Pensionskassen und fünf weitere Gesell-
schaften unter anderem aus den Bereichen IT, Asset Man-
agement und Assistance haben teilgenommen. Dabei wur-
den Mitarbeitende zu den Themen Glaubwürdigkeit, Res-
pekt, Stolz, Teamgeist und Fairness befragt. Die Ergebnisse
dieser Evaluierungen fließen in die Entscheidungsprozesse
ein und führen zur Weiterentwicklung von bestehenden
Konzepten und zur Einführung neuer Initiativen, die den Be-
dürfnissen der Mitarbeiter:innen besser gerecht werden.
Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass die Ver-
fahren zur Einbeziehung wirksam sind, um positive Verände-
rungen voranzubringen.
Gefährdete Gruppen und Minderheiten
Einige Gesellschaften der VIG arbeiten mit Nichtregierungs-
organisationen (NGOs), Social Enterprises und gemein-
nützigen Organisationen zusammen, die sich für die Rechte
von gefährdeten Gruppen und Minderheiten einsetzen, wie
z. B. myAbility (Unterstützung für Menschen mit Behinde-
rung), Pride Biz Austria und connecting people. Diese
Partnerschaften ermöglichen es, über bewährte Verfahren
und neue Themen auf dem Laufenden zu bleiben. Darüber
hinaus werden Schulungen zu Vielfalt, Gleichberechtigung
und Integration angeboten. Diese sollen eine integrative
Arbeitsplatzkultur fördern sowie die Beschäftigten befähigen,
aktiv zu einem gerechten Arbeitsumfeld beizutragen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
ANGABEPFLICHT S1-3 – VERFAHREN ZUR VERBESSERUNG NEGATI-
VER AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE DIE MITARBEITENDEN
DES UNTERNEHMENS BEDENKEN ÄUSSERN KÖNNEN
Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen
Die VIG fördert die körperliche und psychische Gesundheit
ihrer Mitarbeitenden und setzt des Weiteren auf flexible
Arbeitszeitmodelle sowie familienfreundliche Maßnahmen.
Je nach lokalen Gegebenheiten stehen Sportprogramme,
psychosoziale Unterstützung und Kooperationen mit Fit-
nessanbieter:innen zur Verfügung. Neben Maßnahmen zur
Steigerung des Wohlbefindens wird auch großer Wert auf
eine offene Kommunikationskultur gelegt, die auch die
Möglichkeit beinhaltet, dass Mitarbeiter:innen ihre Anlie-
gen und Bedenken über verschiedene Kanäle äußern kön-
nen. Bestehen die Bedenken in einem möglichen Verstoß
gegen die Prinzipien des Code of Business Ethics, können
diese auf Basis der in den jeweiligen Gruppengesellschaf-
ten festgelegten Zuständigkeiten u. a. an die lokalen Com-
pliance-Verantwortlichen über die lokal vorhandenen Ka-
näle gemeldet werden. Darüber hinaus können Mitarbei-
ter:innen Bedenken aufgrund potentieller Verstöße gegen
regulatorische Vorschriften an den Bereich VIG Com-
pliance (incl. AML) im Rahmen der auf Ebene der VIG Hol-
ding eingerichteten internen Whistleblowing-Kanäle mel-
den. Dazu bestehen auch auf lokaler Ebene – sofern
rechtlich vorgesehen – Whistleblowing-Konzepte. Nähere
Informationen zum Thema Whistleblowing siehe ESRS
MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nach-
haltigkeitsaspekten“ und ESRS G1-1 „Unternehmens-
kultur und Konzepte für die Unternehmensführung“.
ANGABEPFLICHT S1-4 – ERGREIFUNG VON MASSNAHMEN IN
BEZUG AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN UND ANSÄTZE ZUM
MANAGEMENT WESENTLICHER RISIKEN UND ZUR NUTZUNG
WESENTLICHER CHANCEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN
MITARBEITENDEN DES UNTERNEHMENS SOWIE DIE WIRKSAMKEIT
DIESER MASSNAHMEN UND ANSÄTZE
Pläne und Maßnahmen für den Umgang mit wesentlichen IRO
Die VIG hat es sich zur Aufgabe gemacht, die wesentlichen
Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen durch entsprech-
ende Maßnahmen in ihren Gesellschaften zu steuern. Um
die Umsetzung von Initiativen für Gesundheit, Sicherheit
und Wohlbefinden zu unterstützen, benennt die VIG Teams
und Abteilungen, die für die Entwicklung und Beauf-
sichtigung dieser Programme verantwortlich sind. Diese
arbeiten mit externen Berater:innen und internen Inter-
essenträger:innen zusammen, um sicherzustellen, dass die
Programme mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet
sind und die Risiken wirksam eingedämmt werden.
Die Mittel stehen insbesondere für Themen wie psychische
Gesundheitsfürsorge, Programme zur Stärkung einer ent-
sprechenden Führungskultur und Initiativen für Vielfalt,
Gleichberechtigung und Integration zur Verfügung. Viele
lokale Gesellschaften investieren sowohl in firmeninterne
Dienste – wie medizinische Fachkräfte – als auch in externe
Partnerschaften, um ihren Mitarbeiter:innen eine umfassen-
de Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus wird in Schu-
lungsprogramme und Initiativen zur Personalentwicklung
investiert, um Führungsqualitäten zu stärken und sicher-
zustellen, dass die Mitarbeitenden die erforderlichen Fähig-
keiten erwerben, um ihre berufliche Entwicklung gezielt vor-
anzutreiben. Mitarbeitende der VIG können an internatio-
nalen Trainings- und Entwicklungs-Programmen teilneh-
men. Abhängig von lokalen Anforderungen und Möglich-
keiten stellen die jeweiligen Gesellschaften weitere An-
gebote für die Mitarbeitenden zur Verfügung.
Regelmäßige Umfragen unter den Mitarbeitenden und Feed-
back-Mechanismen sind eine wichtige Informationsquelle
für die Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, und
die meisten lokalen Gesellschaften stellen Ressourcen für
die Evaluierung und Ableitung weiterer Schritte bereit.
Maßnahmen zur Verhinderung oder Abschwächung potenzieller
negativer Auswirkungen auf Mitarbeiter:innen
In vielen Gesellschaften der VIG werden den Mitarbeit-
enden umfassende berufliche Entwicklungsprogramme
angeboten. Für Leistungsträger:innen und Mitarbeitende in
Schlüsselfunktionen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit,
spezielle Schulungen zu absolvieren. Führungskräftepro-
gramme legen dabei einen besonderen Fokus auf die
Förderung bestehender und künftiger Führungstalente
innerhalb der Organisation.
Um die Wirksamkeit dieser Initiativen zu bewerten bzw. die
Auswirkungen und den Erfolg dieser Maßnahmen zu
beurteilen, stützen sich die meisten Gesellschaften der VIG
Jahresfinanzbericht 2024
auf Befragungen, wie beispielsweise jene von Great Place
to Work©. Die Ergebnisse bestätigen den Anspruch der
VIG, eine verantwortungsvolle Arbeitgeberin zu sein und
ein wertschätzendes Arbeitsumfeld zu bieten. Die Anre-
gungen der Mitarbeitenden werden zudem genau ana-
lysiert und dienen dem Unternehmen als Grundlage, sich
stetig weiterzuentwickeln.
Identifizierung geeigneter Maßnahmen aufgrund negativer
Auswirkungen
Die VIG verfolgt einen strukturierten Ansatz, um angemes-
sene Maßnahmen als Reaktion auf tatsächliche und poten-
zielle negative Auswirkungen auf ihre Mitarbeiter:innen zu
identifizieren. Viele der lokalen Gesellschaften bieten regel-
mäßig Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen an, um
potenzielle Risiken zu erkennen und proaktiv dagegen vor-
zugehen. Wenn es zu Vorfällen kommt, werden die Ur-
sachen ermittelt und behoben. Darüber hinaus nehmen
einige Gesellschaften die Dienste externer Gesundheits-
und Sicherheitsberater:innen in Anspruch, die unabhängige
Bewertungen vornehmen und Empfehlungen abgeben.
Mehrere VIG-Gesellschaften nutzen auch Befragungen der
Mitarbeiter:innen, um Feedback sowohl zu tatsächlichen als
auch potenziellen negativen Auswirkungen zu Gesundheit,
Sicherheit und Wohlbefinden zu erhalten. Auf der Grundlage
der Ergebnisse von Überprüfungen, Umfragen und Berichten
über Vorfälle werden Maßnahmenpläne entwickelt. Darüber
hinaus haben viele Gesellschaften Meldesysteme einge-
richtet, die es den Mitarbeiter:innen ermöglichen, Gesund-
heits- und Sicherheitsbedenken vertraulich zu melden. Ne-
ben regelmäßigen Sitzungen werden bei Bedarf bereichs-
übergreifende Arbeitsgruppen einberufen, die Lösungen
erarbeiten und das Fachwissen aller Abteilungen nutzen, um
entsprechende Maßnahmenpläne umzusetzen.
Gewährleistung, dass Praktiken der VIG nicht zu negativen
Auswirkungen beitragen
Ziel der VIG ist es, sicherzustellen, dass interne Vorgaben
keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf ihre Mit-
arbeiter:innen haben oder dazu beitragen. In diesem Zusam-
menhang sind alle Gesellschaften der VIG verpflichtet, die
personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter:innen gemäß
den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen. Der
Datenzugriff ist auf befugtes Personal beschränkt und es
bestehen Sicherheitsmaßnahmen (siehe Kapitel ESRS 2
MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nach-
haltigkeitsaspekten“) zum Schutz vor unbefugtem Zugriff
oder Missbrauch von Daten der Mitarbeitenden.
Geplante und laufende Maßnahmen zur Minderung wesentlicher
Risiken und zur Nutzung von Chancen
Die VIG hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um po-
tenzielle Risiken, die sich im eigenen Geschäftsbetrieb erge-
ben, zu reduzieren. Diese sind unter „Pläne und Maßnahmen
für den Umgang mit wesentlichen IRO“ beschrieben. Gleich-
zeitig halten sich die Gesellschaften der VIG strikt an die
einschlägigen arbeitsrechtlichen Gesetze und Vorschriften,
um potenzielle Rechts- und Reputationsrisiken zu minimieren.
Zur Erreichung eines großen und vielfältigen Pools an
Talenten und um Inklusion und Chancengleichheit unab-
hängig vom persönlichen Hintergrund zu gewährleisten,
arbeitet die VIG mit modernen Einstellungsverfahren. Dazu
gehören Maßnahmen wie das Recruiting über soziale
Medien und die Durchführung von Diagnostikverfahren, um
ein objektives Auswahlverfahren zu gewährleisten. Zur
Verbesserung der Objektivität werden auch Schulungen zu
unbewusster Voreingenommenheit für Recruiting-Teams
und Führungskräfte abgehalten. Einige lokale Gesellschaf-
ten haben auch Recruiting-Plattformen eingerichtet und
nehmen aktiv an Berufsmessen und ähnlichen Veranstal-
tungen teil. Im Hinblick auf die Verfolgung von Chancen, von
denen die Mitarbeiter:innen profitieren, fördert die VIG
berufliche Aufstiegschancen für alle Mitarbeiter:innen, bei-
spielsweise durch Mentoringprogramme, Schulungen und
Weiterentwicklungsinitiativen.
Kennzahlen und Ziele
ANGABEPFLICHT S1-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER
BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER
FÖRDERUNG POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT
WESENTLICHEN RISIKEN UND CHANCEN
Ziele der Human Resources-Strategie, die sich auf ESRS
S1 „Eigene Belegschaft des Unternehmens“ beziehen, um-
fassen die Wahrnehmung der VIG als diverse, innovative,
lernende Organisation. Zudem sollen die Führungskräfte
für ein positives Arbeitsumfeld sorgen und die Mitarbei-
tenden bei Herausforderungen der Zukunft unterstützen
sowie die Feedbackkultur weiter gestärkt werden. Moti-
vation und Engagement der Mitarbeitenden sind wichtig für
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Die Vienna
Insurance Group strebt daher an, eine attraktive Arbeit-
geberin zu sein, die Chancengleichheit, Mitarbeitenden-
orientierung und Vielfalt fördert. Zudem unterstützt die VIG
ihre Mitarbeitenden bei der Erlangung der für ihre Arbeit
erforderlichen Fähigkeiten (persönlich und fachlich) durch
Weiterbildung und Trainings. Viele Trainingsmaßnahmen
werden in den jeweiligen Gesellschaften lokal konzipiert,
um möglichst maßgeschneidert auf die vorhandenen Be-
dürfnisse der Mitarbeiter:innen eingehen zu können. Wel-
che Maßnahmen die einzelnen Mitarbeitenden am besten
in ihrer Entwicklung unterstützen, wird für gewöhnlich in
regelmäßigen Ziel- und Entwicklungsgesprächen geklärt
und durch die Personalabteilung begleitet. Der Anteil der
Beschäftigten, die daran teilgenommen haben, wird unter
S1-13 „Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzent-
wicklung“ ausgewiesen.
ANGABEPFLICHT S1-6 – MERKMALE DER BESCHÄFTIGTEN DES
UNTERNEHMENS
Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen geben Auskunft
über die Geschlechterverteilung sowie die Gesamtzahl der
Beschäftigten nach Arbeitsvertrag, Geschlecht und Region
(Basis: Personenzahl).
Beschäftigte nach Geschlecht
Geschlecht Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
Männlich 13.155
Weiblich 21.286
Divers
1)
0
Gesamtzahl der Beschäftigten 34.441
1)
Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Beschäftigten. In den weiteren Tabellen wird auf die
Darstellung des Geschlechts „Divers“ verzichtet.
Beschäftigte nach Art des Vertrags und Geschlecht
Weiblich
Männlich
Insgesamt
Personenzahl
Gesamtzahl der Beschäftigten 21.286
13.155
34.441
Zahl der Beschäftigten mit unbefristeten
Arbeitsverträgen 19.654
12.401
32.055
Zahl der Beschäftigten mit befristeten
Arbeitsverträgen
1.632
754
2.386
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte
Arbeitsstunden 439
209
648
Beschäftigte nach Art des Vertrags und Region
Österreich
Tschechische Republik
Polen
Erweiterte CEE
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
Insgesamt
Personenzahl
Gesamtzahl der Beschäftigten 6.451
6.321
3.303
12.984
4.635
747
34.441
Zahl der Beschäftigten mit
unbefristeten Arbeitsverträgen
6.179
5.551
3.003
12.042
4.585
695
32.055
Zahl der Beschäftigten mit
befristeten Arbeitsverträgen
272
770
300
942
50
52
2.386
Zahl der Beschäftigten ohne
garantierte Arbeitsstunden 0
244
366
23
0
15
648
Befristete Verträge werden nur in bestimmten Situationen,
zum Beispiel bei Karenzvertretungen oder bei Bedarf im Rah-
men von Projekten, abgeschlossen. Saisonale Beschäftigung
liegt nicht vor. Aufgrund nationaler Gegebenheiten sind in
einigen VIG-Gesellschaften Beschäftigte ohne garantierte
Arbeitsstunden tätig. Diese werden je nach Bedarf in verschie-
denen Unternehmensbereichen unter anderem für unter-
stützende administrative Tätigkeiten eingesetzt. Es handelt
sich dabei vor allem um studentische Mitarbeiter:innen und
Aushilfen. Im Berichtzeitraum haben 7.400 Beschäftigte ein
Unternehmen der VIG verlassen. Die Mitarbeitendenfluktu-
ation auf Basis des Beschäftigtenstands per 31. Dezember
2024 beträgt 21 %. In diesem Wert sind beispielsweise auch
Pensionierung sowie Wechsel innerhalb der VIG inkludiert.
ANGABEPFLICHT S1-7 – MERKMALE DER NICHT ANGESTELLTEN
BESCHÄFTIGTEN DES UNTERNEHMENS
Insgesamt sind 7.315 nicht angestellte Beschäftigte für die
VIG tätig. Die Daten sind nach Personenzahl stichtagsbe-
zogen zum 31. Dezember 2024 erhoben und es erfolgte
100
Jahresfinanzbericht 2024
keine Durchschnittsberechnung über den geforderten Zeit-
raum.
Die nicht angestellten Beschäftigten erbringen Arbeitsleis-
tungen überwiegend als Selbstständige und in geringerem
Ausmaß über Fremdunternehmen.
Selbstständige gelten als nicht angestellte Beschäftigte,
wenn sie unabhängig arbeiten, ihre Arbeitszeiten selbst be-
stimmen, nicht als juristische Person organisiert sind, aus-
schließlich für Marken der VIG tätig sind und – im Falle
selbstständiger Versicherungsagenten – im Berichtszeit-
raum Geschäfte für ein Unternehmen der VIG-Gruppe
getätigt haben.
Personen, die bei einem Fremdunternehmen angestellt sind,
zählen dann als nicht angestellte Beschäftigte, wenn sie
unter der Leitung oder nach Anweisung eines Unter-
nehmens der VIG arbeiten. Dazu gehören insbesondere
Personen, die reguläre Aufgaben von festangestellten Mit-
arbeitenden am selben Standort übernehmen, etwa als
Vertretung während eines Ausfalls.
ANGABEPFLICHT S1-8 – TARIFVERTRAGLICHE ABDECKUNG UND
SOZIALER DIALOG
Insgesamt sind 34 % der Beschäftigten von Kollektivver-
trägen abgedeckt. Jene Mitarbeiter:innen, die nicht unter
einen Kollektivvertrag fallen, arbeiten in Unternehmen, in
denen aufgrund nationaler Gegebenheiten kein Kollektivver-
trag anwendbar ist. In diesen Ländern gibt es beispiels-
weise von der Qualifikation abhängige Mindestlöhne oder
unternehmensinterne Gehaltsschemata.
In vielen Gesellschaften ist die oberste Führungsebene von
kollektivvertraglich geregelten Vereinbarungen ausgenom-
men. Da sich in der Segment-Aufteilung sowohl EWR als
auch Nicht-EWR-Länder befinden, wird in der nachfolgen-
den Tabelle das Land ausgewiesen.
Informationen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialen Dialog
Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog
Abdeckungsquote Beschäftigte – EWR Beschäftigte – Nicht-EWR-Länder Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR)
(für Länder mit >50 Beschäftigte, die >10 % der
Gesamtzahl ausmachen)
(für Regionen mit >50 Beschäftigte, die >10 %
der Gesamtzahl ausmachen)
(für Länder mit >50 Beschäftigte,
die >10 % der Gesamtzahl ausmachen)
0–19 % Tschechische Republik Türkei Tschechische Republik
20–39 %
40–59 %
60–79 %
80–100 % Österreich Österreich
ANGABEPFLICHT S1-9 – DIVERSITÄTSKENNZAHLEN
Als oberste Führungsebenen wurden die Aufsichtsratsmit-
glieder, die Vorstandsmitglieder sowie die erste Führungs-
ebene unter den Vorständen der Versicherungsgesellschaf-
ten (Board-1) definiert. In der nachfolgenden Tabelle wird die
Geschlechterverteilung auf diesen Ebenen der Versiche-
rungsgesellschaften dargestellt. Bezüglich der Diversitäts-
kennzahlen der VIG Holding siehe Kapitel GOV-1 „Die Rolle
der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane“.
Aufsichtsrat Vorstand Board-1
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Männlich 108
78,83 %
109
77,86 %
482
56,71 %
Weiblich 29
21,17 %
31
22,14 %
368
43,29 %
Die Verteilung aller Beschäftigten der Vienna Insurance
Group nach Altersgruppen ist in folgender Tabelle er-
sichtlich:
Beschäftigte 2024
Personenzahl
unter 30 Jahre 6.838
30 bis 50 Jahre 18.875
über 50 Jahre 8.728
ANGABEPFLICHT S1-10 – ANGEMESSENE ENTLOHNUNG
Die Vienna Insurance Group stellt sicher, dass alle ihre
Mitarbeiter:innen angemessen entlohnt werden und die
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
101
lokalen Mindestanforderungen (gesetzlicher Mindestlohn,
Kollektivverträge etc.) jedenfalls erfüllt bzw. überschritten
werden. Bei der Vergütung werden die erforderlichen
Qualifikationen sowie die Verantwortung und Pflichten der
jeweiligen Position berücksichtigt. Die entsprechenden
Leitlinien werden regelmäßig überprüft und gegebenen-
falls angepasst.
ANGABEPFLICHT S1-11 – SOZIALE ABSICHERUNG
Die Vienna Insurance Group gewährleistet entsprechend
den lokal geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine
soziale Absicherung aller Mitarbeitenden. Dazu gehört der
Schutz vor Einkommensverlusten durch Krankheit oder
Arbeitslosigkeit ab Beginn der Beschäftigung in der VIG,
durch Arbeitsunfälle und aufgrund von Erwerbsunfähigkeit
sowie aufgrund von Karenz und Ruhestand. Der Schutz
wird abhängig von geltendem Recht und unter Berück-
sichtigung möglicher geltender Kollektivverträge im je-
weiligen Land gewährleistet.
ANGABEPFLICHT S1-12 – MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Im Rahmen des Engagements der Vienna Insurance Group
für Vielfalt und Inklusion wird über den Anteil von Menschen
mit Behinderungen in der Belegschaft berichtet. Per 31. De-
zember 2024 sind 2 % der Belegschaft entsprechend den
lokalen Bestimmungen als Menschen mit Behinderungen
erfasst. Die Vienna Insurance Group setzt sich dafür ein, ein
inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Bedürfnisse
aller Mitarbeitenden berücksichtigt und gleiche Chancen für
Menschen mit Behinderungen gewährleistet.
ANGABEPFLICHT S1-13 – KENNZAHLEN FÜR WEITERBILDUNG UND
KOMPETENZENTWICKLUNG
Im Rahmen des Engagements für das Wachstum und die
Weiterentwicklung aller Mitarbeitenden legt die Vienna
Insurance Group großen Wert auf regelmäßige Ziel- und
Entwicklungsgespräche. Diese sind essenziell, um individu-
elle Ziele mit den strategischen Zielsetzungen abzustimmen
und sich gegenseitig wertvolles Feedback zu geben.
In den folgenden Tabellen werden die durchschnittliche Zahl
der Schulungsstunden pro beschäftigter Person sowie der
Prozentsatz der Mitarbeiter:innen, welche an Leistungs-
und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben, ausge-
wiesen (aufgeschlüsselt nach Geschlecht bzw. Beschäf-
tigungskategorie).
Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und
Weiterbildung pro beschäftigter Person
2024
Anzahl
Geschlecht
Männlich 39,45
Weiblich 32,01
Beschäftigungskategorie
Innendienst 23,92
Außendienst 45,94
Beschäftigte, die an regelmäßigen Leistungs- und
Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben
2024
in %
Geschlecht
Männlich 78,74
Weiblich 76,82
Der Unterschied bei Schulungsstunden zwischen Mitarbei-
tenden im Vertrieb und in der Verwaltung basiert hauptsäch-
lich auf den gesetzlichen Vorgaben aus der Insurance Distri-
bution Directive (IDD), die ein bestimmtes Maß an Schulun-
gen für die am Versicherungsvertrieb beteiligten Personen
vorschreibt.
ANGABEPFLICHT S1-14 – KENNZAHLEN FÜR GESUNDHEITSSCHUTZ
UND SICHERHEIT
Im Einklang mit dem Engagement für das Wohlbefinden der
Mitarbeitenden stellt die VIG sicher, dass der Großteil der
Mitarbeitenden durch ein Managementsystem für Gesund-
heit und Sicherheit geschützt ist, welches den gesetzlichen
Anforderungen und anerkannten Standards entspricht.
Die Daten sind stichtagsbezogen zum 31. Dezember 2024
erhoben und es erfolgte keine Durchschnittsberechnung
über den geforderten Zeitraum. 99 % der angestellten Be-
schäftigten und 3 % der nicht angestellten Beschäftigten
unterliegen einem Management für Gesundheit und Sicher-
heit, das auf gesetzlichen Anforderungen und/oder aner-
kannten Standards oder Richtlinien basiert.
Es wurden keine Todesfälle in der eigenen Belegschaft und
von anderen Beschäftigten, die auf dem Gelände des
Unternehmens tätig sind, aufgrund von Arbeitsunfällen und
arbeitsbedingten Erkrankungen gemeldet. Des Weiteren
wurden keine meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrank-
ungen von Beschäftigten gemeldet. Im Berichtsjahr wurden
102
Jahresfinanzbericht 2024
65 meldepflichtige Arbeitsunfälle (entsprechend lokalen Be-
stimmungen ggf. inkl. Wegeunfälle) innerhalb der eigenen
Belegschaft verzeichnet. Die Quote an Arbeitsunfällen pro
1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden beträgt 1,18.
Durch Arbeitsunfälle entstanden insgesamt 1.067 Ausfall-
tage bei den Beschäftigten.
ANGABEPFLICHT S1-15 – KENNZAHLEN FÜR DIE VEREINBARKEIT
VON BERUF- UND PRIVATLEBEN
Die VIG legt Wert auf „Life Balance“ bzw. auf ein wert-
schätzendes und partnerschaftliches Zusammenarbeiten
und schafft ein Arbeitsumfeld, in dem die Beschäftigten ihre
beruflichen und privaten Prioritäten in Einklang bringen
können. Eine Vielzahl von Maßnahmen, welche die lokalen
Gruppengesellschaften entsprechend den Bedürfnissen
ihrer lokalen Mitarbeiter:innen entwickeln, fördern dieses
Gleichgewicht und umfassen Initiativen für die körperliche
und psychische Gesundheit sowie Angebote für flexibles
Arbeiten sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 100 %
der Beschäftigten haben gesetzlichen Anspruch auf eine
Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen gemäß den loka-
len rechtlichen Bestimmungen. Von den anspruchsbe-
rechtigten Beschäftigten haben dies 10 % in Anspruch
genommen. Die Verteilung nach Geschlecht ist in der fol-
genden Tabelle ersichtlich.
Beschäftigte, die eine Arbeitsfreistellung aus
familiären Gründen in Anspruch genommen
haben
2024
in %
Männlich 26,01
Weiblich 73,99
ANGABEPFLICHT S1-16 – VERGÜTUNGSKENNZAHLEN
(VERDIENSTUNTERSCHIEDE UND GESAMTVERGÜTUNG)
Als führende Versicherungsgruppe in Zentral- und Osteuropa
ist die VIG in Ländern mit unterschiedlichen wirtschaftlichen
Gegebenheiten tätig. Darauf wurde bei der Berechnung der
Vergütungskennzahlen Rücksicht genommen, indem die Ge-
haltsdaten mittels Purchasing Power Parities-PPP (Eurostat)
um Kaufkraftunterschiede bereinigt wurden.
Der Gender Pay Gap ergibt sich aus der Differenz des
durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes männlicher
und weiblicher Beschäftigter, ausgedrückt als Prozentsatz
des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes männ-
licher Beschäftigter. Der unbereinigte Gender Pay Gap der
Vienna Insurance Group beträgt 31 %. Der unbereinigte
Gender Pay Gap lässt individuelle Faktoren wie Funktion,
Hierarchieebene, Qualifikation, Berufserfahrung sowie
Branchenspezifika unberücksichtigt und ist daher nur be-
schränkt aussagekräftig. Unter alleiniger Berücksichtigung
einer hierarchischen Gliederung ergeben sich folgende
Werte:
Bereinigter Gender Pay Gap 2024
in %
Oberste Führungsebene 12,50
Management direkt unter der obersten Führungsebene
(Board-1)
21,46
Sonstige Beschäftigte 24,77
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am
höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jähr-
lichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne die am
höchsten bezahlte Einzelperson) beträgt 27:1.
Als Basis für die Ermittlung des Medians der jährlichen
Gesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne die am
höchsten bezahlte Einzelperson) wurden die Gehaltsdaten
von rund 7.000 Beschäftigten österreichscher VIG-Gesell-
schaften herangezogen. Aufgrund der Verteilung dieser
Daten wurde – unter Einbeziehung der kaufkraftbereinigten
Durchschnittsbezüge der Gruppengesellschaften außer-
halb Österreichs – der Median für die gesamte Vienna
Insurance Group abgeleitet. Die Daten wurden um Unter-
schiede im Beschäftigungsausmaß bereinigt. Dabei wurden
alle per 31. Dezember 2024 beschäftigten Personen jegli-
cher Arbeitsbereiche (Innen- und Außendienst) und Hierar-
chieebene (oberste Führungsebene, Management direkt
unter der obersten Führungsebene (Board-1), sonstige Be-
schäftigte inkl. auszubildende Mitarbeiter:innen) berück-
sichtigt.
Bei der Berechnung der Vergütungskennzahlen wurden
alle im Berichtsjahr erhaltenen fixen und variablen Entgelt-
bestandteile sowie einmalige Zuwendungen berück-
sichtigt. Aufwandsentschädigungen wie Diäten oder Spe-
sen wurden nicht miteinbezogen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
103
ANGABEPFLICHT S1-17 – VORFÄLLE, BESCHWERDEN UND
SCHWERWIEGENDE AUSWIRKUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT
MENSCHENRECHTEN
Mindeststandards sind im Code of Business Ethics
festgelegt und in ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang
mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben.
Für das Berichtsjahr wurden insgesamt sieben Fälle von
Diskriminierung einschließlich Belästigung gemeldet. Da-
rüber hinaus wurden in diesem Zusammenhang keine
weiteren Beschwerden gemeldet. Die Gesamtsumme der
Geldbußen, Strafen und Schadenersatzzahlungen infolge
von Vorfällen und Beschwerden wegen Diskriminierung,
einschließlich Belästigung, beliefen sich im Berichtszeitraum
auf EUR 13.051. Der VIG sind weder schwere Menschen-
rechtsvorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Beleg-
schaft im Berichtszeitraum bekannt, noch gab es einge-
reichte Beschwerden bei der Nationalen Kontaktstelle für
OECD-Multinationale Unternehmen.
ESRS S4 VERBRAUCHER:INNEN UND ENDNUTZER:INNEN
Im folgenden Abschnitt werden die Anforderungen in Ver-
bindung mit ESRS 2 beschrieben.
Strategie
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 –
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
Für die Vienna Insurance Group fallen in den Geltungs-
bereich von ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnut-
zer:innen“ Privatkund:innen sowie kleine und mittlere
Einzelunternehmen, die von natürlichen Personen betrieben
werden. Die Zuordnung zu diesem Kundensegment beruht
auf der Kundensicht und ist nicht produktabhängig.
Großkund:innen, der eigene Bürobetrieb sowie Kapitalver-
anlagungen fallen nicht in den Geltungsbereich von ESRS
S4. Handelt es sich um eine juristische Person, so wird
diese dem Bereich Großkund:innen zugeordnet.
Die identifizierten negativen Auswirkungen beziehen sich
auf die Bereitstellung ausreichender und verständlicher
Informationen für Versicherungsnehmer:innen und den
Schutz personenbezogener Daten. Die positiven Auswir-
kungen werden durch bedarfsgerechte Produkt- und Ser-
viceleistungen der Vienna Insurance Group für die Versi-
cherungsnehmer:innen ermöglicht. Details dazu sind im
Konzernbericht 2024 der Vienna Insurance Group im
Kapitel „Strategische Grundsätze“ auf Seite 10 bzw. unter
MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nach-
haltigkeitsaspekten“ beschrieben. Die grundsätzlich stei-
gende Nachfrage nach privaten Vorsorgeprodukten bzw.
nach einem breiteren Gesundheitsangebot wird in einer
Studie zum „Demografischen Wandel und die Nachfrage
nach Lebensversicherungen“ vom Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt und
von der Vienna Insurance Group als Chance gesehen. Die
identifizierten Risiken beziehen sich auf die Möglichkeit der
Verwendung irreführender Informationen beim Anbieten von
Produkten, die ESG-Kriterien erfüllen („Greenwashing"),
und die Verletzung von Datenschutzvorschriften.
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind von den
identifizierten Auswirkungen, Chancen und Risiken gleicher-
maßen betroffen. Risikovorkehrungen werden für alle Versi-
cherungsnehmer:innen gleichermaßen umgesetzt. Sowohl
Chancen als auch Risiken wurden für alle Verbraucher:in-
nen und Endnutzer:innen gleichwertig analysiert.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
ANGABEPFLICHT S4-1 – KONZEPTE IM ZUSAMMENHANG MIT
VERBRAUCHER:INNEN UND ENDNUTZER:INNEN
Wesentliche bereits unter MDR-P „Konzepte zum Umgang
mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschriebene
Vorgaben zum Management der beschriebenen Auswir-
kungen, Risiken und Chancen sind einerseits das Strategie-
und Nachhaltigkeitsprogramm der VIG, das Bekenntnis
zum UN Global Compact, der Code of Business Ethics,
Vorgaben in Bezug auf Datenschutz und das Risiko-
management sowie die Fit & Proper Leitlinie. Die Richtlinie
über den Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution
Directive/IDD (EU) 2016/97) ist eine wesentliche EU-
Vorgabe im Kontext von ESRS S4 „Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen“, da sie den Schutz der Kund:innen, den
Verbraucher:innenschutz und eine europäische Mindest-
harmonisierung im Versicherungsvertrieb sicherstellt. Sie
legt Vorgaben für Produkte, Beratung und Vergütung fest
und verpflichtet Versicherungs- und Rückversicherungs-
unternehmen zur Aus- und Weiterbildung aller am Vertrieb
104
Jahresfinanzbericht 2024
und in leitender Funktion beteiligten Mitarbeiter:innen, um
eine bestmögliche Beratung der Kund:innen zu gewähr-
leisten. Darüber hinaus haben die VIG-Versicherungsgesell-
schaften zum überwiegendem Teil Richtlinien für die ange-
messene Bearbeitung von Beschwerden von Versiche-
rungsnehmer:innen implementiert. Die gruppenweite Leit-
linie „Life Insurance“ beschäftigt sich mit der Produkt-
gestaltung, dem Bestands-, Vertriebs- und Risikomanage-
ment sowie der Vermeidung von „Greenwashing“ in der
Lebensversicherung. Die Versicherungsgesellschaften der
Vienna Insurance Group haben zudem diverse lokale
Vorgaben implementiert, die sicherstellen sollen, dass die
Versicherungsnehmer:innen ausreichende und verständ-
liche Informationen erhalten.
– Produktinformationsrichtlinien für die Erstellung und Ver-
breitung von Produktinformationen sollen sicherstellen,
dass Broschüren, Websites und andere Materialien
akurate, aktuelle und leicht verständliche Informationen
enthalten.
– In Vorgaben zur Marketingkommunikation werden
Standards festgelegt, die sicherstellen sollen, dass die
Versicherungsgesellschaften die Produktinhalte zusam-
mengefasst korrekt wiedergeben und den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen bzw. nicht irreführend sind.
– Digitale Kommunikation gewährleistet, dass Produktinfor-
mationen über verschiedene Kanäle hinweg konsistent,
sicher und leicht zugänglich ausgetauscht werden
können.
– Kund:innensegmentierung ermöglicht eine kundenge-
rechte Produktkommunikation auf der Grundlage von
entsprechenden Merkmalen der Versicherungsneh-
mer:innen (z. B. Alter oder Risikoprofil).
– Schulungen ermöglichen es den Mitarbeiter:innen, ein
umfassendes Verständnis über die verfügbaren Produk-
te zu erlangen, um eine sachkundige Kommunikation zu
gewährleisten.
– Die Beantwortung von Anfragen erfolgt nach Vorgaben,
die eine zeitnahe und faktenbasierte Kommunikation ge-
währleisten sollen.
– Feedbackvorgaben unterstützen dabei, die Kommuni-
kation fortlaufend zu verbessern.
Die Vienna Insurance Group achtet die Menschenrechte.
Die VIG bekennt sich zu den Prinzipien des UN Global
Compact. Weitere Details finden sich unter ESRS 2 MDR-P
„Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltig-
keitsaspekten“.
Personenbezogene Daten werden mit äußerster Sorgfalt
und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmun-
gen verarbeitet.
Die lokalen Versicherungsgesellschaften haben Feedback-
Mechanismen eingeführt, etwa in Form von Interessen-
träger:innen-Befragungen. Weitere Details sind in S4-2
“Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen” beschrieben.
Um den Schutz der Rechte der Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen zu gewährleisten, haben die Versiche-
rungsgesellschaften großteils Beschwerdestellen einge-
richtet. Auch Makler:innen, Agent:innen und andere Ver-
mittler:innen sind Ansprechpersonen zur Äußerung von
Bedenken und können über die möglichen Beschwerde-
mechanismen informieren.
ANGABEPFLICHT S4-2 – VERFAHREN ZUR EINBEZIEHUNG VON
VERBRAUCHER:INNEN UND ENDNUTZER:INNEN IN BEZUG AUF
AUSWIRKUNGEN
Die lokalen VIG-Versicherungsgesellschaften sammeln kon-
tinuierlich und systematisch Feedback von den Versi-
cherungsnehmer:innen. Dadurch entsteht ein tieferes
Verständnis der Bedürfnisse, was zu einer Verbesserung
der Servicequalität führt. Die gewonnenen Erkenntnisse
umfassen Aussagen über die Servicequalität, die Klarheit
der bereitgestellten Informationen und die allgemeine
Zufriedenheit mit den angebotenen Dienstleistungen. Die
lokalen Versicherungsgesellschaften stehen über verschie-
dene Kommunikationskanäle wie Umfragen, Feedback-
Formulare und spezielle Portale mit den Versicherungs-
nehmer:innen in direktem Austausch. Diese Kanäle
ermöglichen eine breite und repräsentative Erfassung der
unterschiedlichen Sichtweisen.
Die lokalen Versicherungsunternehmen versuchen die
Interessen von Versicherungsnehmer:innen in unterschiedl-
ichen Phasen zu berücksichtigen. Die Entscheidung über
die unterschiedlichen Deckungsvarianten obliegt hierbei
den Versicherungsnehmer:innen oder den von ihnen bevoll-
mächtigen Vermittler:innen. Vor dem Versicherungsab-
schluss konzentrieren sich die lokalen Versicherungs-
gesellschaften auf die Bewusstseinsbildung und Aufklärung,
indem sie potenzielle Kund:innen z. B. durch Marketing-
kampagnen, Webinare, Infobroschüren oder entspre-
chende Inhalte auf den Websites (vorvertragliche Infor-
mationen, Vertragsbedingungen, Basisinformationsblätter)
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
105
zum jeweiligen Produktangebot informieren. Lokale Versi-
cherungsgesellschaften bieten zudem persönliche Bera-
tungsgespräche, Chat-Support und/oder maßgeschnei-
derte Versicherungsberatungstools für die unterschied-
lichen Vertriebswege an. Während des Vertragsabschlusses
unterstützen die Versicherungsgesellschaften ihre Kund:in-
nen durch Beratung im Antragsprozess, durch Kund:in-
nendienste und Online-Tools entsprechend des jeweiligen
Vertriebszugangs der Kund:innen. In der Phase des auf-
rechten Versicherungsvertrags pflegen die lokalen Versi-
cherungsgesellschaften die regelmäßige Kommunikation
mit den Versicherungsnehmer:innen per Telefon, E-Mail,
Online-Chat oder durch den Versand von Newslettern, die
neueste Informationen enthalten. Trainingsangebote für die
unterschiedlichen Vermittler:innen stellen die Weiterbildung,
die auch im Rahmen der Versicherungsvertriebsrichtlinie
(IDD) gefordert wird, sicher. Da die Betreuung der Versi-
cherungsnehmer:innen stark von den jeweiligen Vertriebs-
partner:innen abhängig und zudem ein fortlaufender Pro-
zess ist, führen die lokalen Versicherungsgesellschaften
auch regelmäßige Überprüfungen beispielsweise mit Hilfe
von Feedback-Formularen bei den jeweiligen Kund:innen-
kontaktpunkten durch (direkt oder über Vertriebspart-
ner:innen). Dies ermöglicht die laufende Bewertung der je-
weiligen Bedürfnisse.
Im Falle eines Schadenereignisses können unterschiedliche
Möglichkeiten zur Schadenmeldung genutzt werden. Da-
runter fallen die direkte Meldung an Versicherungsver-
mittler:innen, Onlineplattformen, Kund:innenservice-Zentren,
E-Mail oder auch per Brief oder Fax. Ziel ist es, die Versi-
cherungsnehmer:innen im Schadenprozess bestmöglich zu
unterstützen. Bei der Schadenmeldung an den/die Versi-
cherungsvermittler:in bzw. im Kund:innenservice-Zentrum
wird zudem abgeklärt, welche Unterlagen bereits im
Rahmen der Schadenmeldung eingereicht wurden bzw.
nachgereicht werden müssen. Im Onlineprozess ist man
bestrebt, die Schadenmeldung bereits so vollständig wie
möglich aufzusetzen mit dem Ziel, die benötigten Unter-
lagen so rasch als möglich zu erhalten, um eine schnelle
Schadenregulierung sicherzustellen. Ist eine Begutachtung
durch Sachverständige nötig, wird diese durch die lokale
Versicherungsgesellschaft angestoßen.
Durch das Einholen von Feedback via Umfragen und
Interviews nach der Schadenfallbearbeitung ergeben sich
wertvolle Erkenntnisse zum Schadenbearbeitungsprozess
und zur Zufriedenheit der Versicherungsnehmer:innen.
Kommt es zu Beschwerden, ist es wichtig zu unterscheiden,
ob diese aufgrund einer Nichtdeckung gegeben sind oder
ob es innerhalb des Schadenprozesses Verbesserungs-
möglichkeiten gibt.
Der Vertragsverlängerungsprozess hängt von den jewei-
ligen gesetzlichen Vorgaben für die Erneuerung ab. In der
Vertragsverlängerungsphase werden gemäß den lokalen
gesetzlichen Vorgaben entsprechende Angebote von den
lokalen Versicherungsgesellschaften erstellt. In dieser Pha-
se sammeln die lokalen Versicherungsgesellschaften eben-
falls Feedback, um die Dienstleistungen weiter zu ver-
bessern.
Die Qualität der Kund:innenbeziehung wird durch unter-
schiedliche Indikatoren evaluiert. Eine der häufigsten Kenn-
zahlen ist der Net Promoter Score (NPS), der die Wahr-
scheinlichkeit misst, mit der Versicherungsnehmer:innen die
Dienstleistungen der VIG weiterempfehlen. Darüber hinaus
bewerten einige lokale Versicherungsgesellschaften die
Zufriedenheit durch den Customer Satisfaction Score
(CSAT). Eine weitere wichtige Kennzahl ist die Zeit, in der
Beschwerden gelöst oder geklärt werden. Ergänzend erfol-
gen Feedback-Analysen, wodurch sich Trends und zusätz-
liche Erkenntnisse ableiten lassen.
Benachteiligte Verbrauchergruppen wurden im Prozess der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht identifiziert.
ANGABEPFLICHT S4-3 – VERFAHREN ZUR VERBESSERUNG
NEGATIVER AUSWIRKUNGEN UND KANÄLE, ÜBER DIE VERBRAUCHER
UND ENDNUTZER BEDENKEN ÄUßERN KÖNNEN
Um den Schutz der Rechte der Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen zu gewährleisten, ist ein Beschwerde-
management eingerichtet, welches innerhalb der Gruppe
dezentral organisiert ist. Die Versicherungsgesellschaften
bieten ihren Versicherungsnehmer:innen verschiedene Mög-
lichkeiten an, Bedenken und Bedürfnisse zu äußern (wie
z. B. Service-Helplines oder Online-Beschwerde-Portale).
Gemeldete Vorfälle und daraus abzuleitende Maßnahmen
werden individuell geprüft.
Verbraucher:innenbeschwerden und -anliegen werden in
verschiedenen Formaten erfasst, einschließlich des Datums,
an dem die Beschwerden in Bezug auf Schadenmeldung
eingehen, und dem Zeitpunkt, an dem sie beantwortet
wurden. Wesentliche Aspekte sind dabei unter anderem die
Zeit, die für die Reaktion auf Beschwerden erforderlich ist,
106
Jahresfinanzbericht 2024
sowie die Identifikation von Gründen für wiederholte Be-
schwerden. Zusätzlich sind Versicherungsgesellschaften
innerhalb der EU verpflichtet, regelmäßige Berichte über
Kund:innenbeschwerden an die jeweilige nationale Auf-
sichtsbehörde zu übermitteln.
Agent:innen und andere Vermittler:innen, die im Auftrag der
VIG Dienstleistungen für Versicherungsnehmer:innen er-
bringen bzw. Makler:innen, die im Auftrag des Versiche-
rungsnehmers tätig sind, sind wichtige Ansprechpersonen
zur Äußerung von Bedenken und informieren über die
möglichen Beschwerdemechanismen. Gleichzeitig gewähr-
leistet die VIG, dass Makler:innen, Agent:innen und andere
Vermittler:innen Möglichkeiten zur Einholung von Feedback
zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden den Vermit-
tler:innen, die im Namen der VIG tätig sind, fortlaufend
Schulungen angeboten, die sich auf Anliegen der Versiche-
rungsnehmer:innen konzentrieren.
Der Kund:innenkontakt erfolgt durch die jeweiligen lokalen
Versicherungsgesellschaften. Um einen Austausch innerhalb
der VIG zu ermöglichen, wurde in Polen eine Stelle für Cus-
tomer Experience (CX) eingerichtet. Dieses tauscht sich mit
den lokalen VIG Gesellschaften über Kund:innenerfahrung
(Customer Experience) aus und diskutiert mit den teilneh-
menden Versicherungsgesellschaften, welche Entwicklun-
gen innerhalb der Versicherungskernprozesse auch anderen
VIG Versicherungsgesellschaften vorgestellt werden sollen.
ANGABEPFLICHT S4-4 – ERGREIFUNG VON MASSNAHMEN IN
BEZUG AUF WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN AUF
VERBRAUCHER:INNEN UND ENDNUTZER:INNEN UND ANSÄTZE ZUM
MANAGEMENT WESENTLICHER RISIKEN UND ZUR NUTZUNG
WESENTLICHER CHANCEN IM ZUSAMMENHANG MIT
VERBRAUCHER:INNEN UND ENDNUTZER:INNEN SOWIE DIE
WIRKSAMKEIT DIESER MASSNAHMEN
Die berufliche Aus- und Weiterbildung der Vertriebsmit-
arbeiter:innen dient dazu, sicherzustellen, dass die am
Versicherungsvertrieb mitwirkenden Personen über die
dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Zudem werden von den lokalen Versicherungsgesellschaf-
ten Produkte und Services gemäß den Ansprüchen der Ver-
sicherungsnehmer:innen vor Ort je nach Bedarf unter-
schiedlich angeboten. Diese umfassen unter anderem:
– Lebensversicherungen, die ESG-Kriterien berück-
sichtigen, wie zum Beispiel fond- und indexgebundene
Lebensversicherungen.
– Versicherungsprodukte mit ökologischem Mehrwert,
welche umweltfreundliche Mobilität und energieeffi-
zientes Bauen fördern sollen, sofern diese finanziell
nachhaltig sind.
– Versicherungen für innovative, nachhaltige Technologien
mit Fokus auf erneuerbare Energie in Zentral- und
Osteuropa.
– Einbindung diverser Digitalisierungslösungen innerhalb
der Kernprozesse der Versicherung, wodurch der Kom-
munikationsprozess in den unterschiedlichen Stadien
moderner und Schritt für Schritt einfacher gestaltet
werden soll.
Die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen im Hinblick auf
das Erzielen der erwünschten Ergebnisse erfolgt über Zu-
friedenheitsmessungen. Details dazu sind unter S4-2 „Ver-
fahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und End-
nutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen“ beschrieben.
Die VIG-Versicherungsgesellschaften investieren für die
Bereitstellung angemessener Informationen für Versiche-
rungsnehmer:innen unter anderem auch in die Weiter-
entwicklung der Onlineplattformen zum Vertragsabschluss,
Vertragsinformation bzw. zur Schadenmeldung. Des Wei-
teren wird die Entwicklung von Tools zur Verbesserung der
Kund:innenerfahrung sowie die Förderung innovativer Ver-
sicherungslösungen vorangetrieben. Ein Beispiel hierfür ist
die Einführung von Telematiktarifen, die ein sicheres Fahr-
verhalten belohnen. Diese Initiativen werden vor allem
gesetzt, um etwaige Versicherungslücken insbesondere
von Bestandkunden zu schließen. Produkte werden ent-
sprechend den lokalen Marktgegebenheiten und den
Kund:innenbedürfnissen angeboten, um entsprechenden
Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die VIG-Versiche-
rungsgesellschaften entscheiden auf Basis der lokalen
Marktbedarfs (z. B. medizinische Infrastruktur) über ihre
jeweilige Ausgestaltung der Produkte. Diese Maßnahmen
zielen darauf ab, den sich wandelnden Bedürfnissen der
Versicherungsnehmer:innen anzupassen und eine hohe
Zufriedenheit sicherzustellen. Weitere Maßnahmen sind
unter S4-2 „Verfahren zur Einbeziehung von Verbrau-
cher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswir-
kungen“ beschrieben.
Mit der Implementierung von gruppenweiten IT-Standards
wird die Datensicherheit gewährleistet. Details dazu sind in
MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nach-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
107
haltigkeitsaspekten“ beschrieben. Die VIG-Gesellschaften
unterliegen Datenschutzvorschriften, die festlegen, wie per-
sonenbezogene Informationen erfasst, verwendet und
geschützt werden.
Personenbezogene Daten werden entsprechend den Daten-
schutz-Vorschriften sicher verarbeitet und IT-Systeme regel-
mäßig aktualisiert, um potenzielle Schwachstellen zu be-
heben. Die VIG hat zuverlässige Prozesse im Umgang mit
Datenschutzverletzungen aufgesetzt, einschließlich eines
Verfahrens zur Information der betroffenen Versicherungs-
nehmer:innen und der Aufsichtsbehörden gemäß den ge-
setzlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus setzt die VIG gruppenweit Verschlüsselungs-
techniken ein, die sicherstellen, dass Daten, selbst wenn sie
abgefangen werden, ohne entsprechende Berechtigung
unlesbar bleiben. Regelmäßige interne und externe Audits
und Risikobewertungen sollen eventuelle Schwachstellen
aufdecken und ermöglichen, Sicherheitsmaßnahmen konti-
nuierlich zu verbessern. Weiters werden regelmäßige Sicher-
heitsüberprüfungen durch externe Spezialisten durchgeführt.
Die VIG bewertet und überwacht gruppenweit regelmäßig die
Verfahren zur Datensicherheit ihrer Anbieter:innen und
Partner:innen, um sicherzustellen, dass diese die geltenden
Sicherheitsstandards einhalten und angemessene Sicher-
heitsmaßnahmen ergreifen. Die Umsetzung erfolgt durch die
lokalen Gesellschaften.
Angesichts der immer ausgeklügelteren Strategien von
Cyber-Kriminellen informieren die lokalen Versicherungs-
gesellschaften ihre Mitarbeitenden regelmäßig über Cyber-
Gefahren. Gut geschulte Mitarbeitende spielen eine zentrale
Rolle bei der Abwehr von IT-Sicherheitsangriffen. Zudem hat
die VIG ein umfassendes Programm zum Schutz gegen die
zunehmenden Cyber-Bedrohungen etabliert. Die Servicie-
rung der Gesellschaften der Vienna Insurance Group erfolgt
über drei Kompetenzzentren (Cyber Defence Center) in
Österreich, Polen und der Tschechischen Republik. Davon
abgedeckt sind alle VIG-Gesellschaften im Anwendungs-
bereich des Digital Operational Resilience Act (DORA) und
Gesellschaften mit demselben IT-Dienstleister. IT-Systeme
der Vienna Insurance Group werden kontinuierlich auf
Anzeichen für einen Cybersicherheitsvorfall überwacht.
Ergänzt wird das „Cyber Defence Center“-Programm durch
Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungskampag-
nen für Mitarbeitende.
Ziel der Vienna Insurance Group ist die vollständige
Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
und die Gewährleistung von Transparenz gegenüber den
Versicherungsnehmer:innen hinsichtlich der Verwendung
und Weitergabe ihrer Daten. Im Falle eines entsprechenden
Verstoßes werden die betroffenen Parteien sowie die
zuständigen Behörden gemäß den gesetzlichen Bestim-
mungen umgehend informiert. Datenschutzverletzungen
werden von den lokalen Datenschutzbeauftragten laufend
analysiert. Die Erkenntnisse dienen der Vermeidung ähnlicher
Vorfälle und der kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse.
Weitere Informationen zum Datenschutzmanagementsystem
finden sich unter ESRS 2 MDR-A „Maßnahmen und Mittel in
Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte“. Im Berichts-
jahr wurden 80 Datenschutzverstöße gemäß den lokalen
gesetzlichen Bestimmungen an die zuständigen Daten-
schutzbehörden gemeldet. Gegen eine rumänische Grup-
pengesellschaft wurde von der lokalen Datenschutzbe-
hörde eine Geldbuße in Höhe von EUR 3.000 aufgrund von
Mängeln im Zusammenhang mit technischen und organi-
satorischen Maßnahmen bei einem Auftragsverarbeiter ver-
hängt. Gegen eine georgische Gruppengesellschaft wurde
von der lokalen Datenschutzbehörde eine Geldbuße in Höhe
von EUR 700 wegen eines Verstoßes in Zusammenhang mit
einem Eingabedialog auf der Website der Gesellschaft ver-
hängt; die Gesellschaft hat Berufung eingelegt.
IT-Sicherheitsvorfälle werden dem Chief Information Security
Officer der VIG Holding monatlich gemeldet. Kritische Vorfälle
werden unverzüglich dem Chief Information Security Officer
sowie dem für den IT-Bereich verantwortlichen Vorstands-
mitglied der Holding berichtet.
Um Greenwashing in der Lebensversicherung zu vermeiden,
wurde die „VIG Group Life Insurance Policy“ angepasst.
Greenwashing in der Lebensversicherung soll durch trans-
parente und überprüfbare Nachhaltigkeitskriterien verhindert
werden, etwa durch unabhängige Zertifizierungen, Offen-
legung der Investitionsstrategien und klare Definitionen
nachhaltiger Produkte. Informationen für die Versicherungs-
nehmer:innen werden entsprechend der regulatorischen
Vorgaben dargestellt. In der Nicht-Lebensversicherung gibt
es keine klare Definition, wie Produkte als „grün“ einzustufen
sind. Deshalb wird in der gruppenweiten Non-Life Under-
writing Guideline auf unterschiedliche Quellen verwiesen, die
beachtet werden müssen, sollte ein Produkt als „grün bzw.
nachhaltig“ definiert werden.
108
Jahresfinanzbericht 2024
Als Reaktion auf die identifizierten Risiken wie Greenwashing
oder die Verletzung von Datenschutz setzt die VIG auf ver-
schiedene Maßnahmen, wie z. B. Beschwerdekanäle und
Schulungen für Mitarbeiter:innen, die aufgrund unterschied-
licher lokaler Gegebenheiten nicht für alle Gesellschaften der
Vienna Insurance Group identisch sind. Dieser Ansatz stellt
sicher, dass jede Versicherungsgesellschaft Maßnahmen ent-
sprechend ihrer jeweiligen lokalen Anforderungen ergreifen
kann. Weitere Details sind in S4-3 „Verfahren zur Verbes-
serung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Ver-
braucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken äußern kön-
nen“ beschrieben.
Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass eigene Geschäfts-
praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:nnen haben, sind in
ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben.
Für das Berichtsjahr erfolgte zusätzlich eine Abfrage bei den
lokalen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf die Nicht-
Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Men-
schenrechte, der International Labour Organisation (ILO)
„Erklärung über Grundlegende Prinzipien und Rechte bei
der Arbeit“ sowie der OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmeri-
schem Handeln. Es wurden keine diesbezüglichen Vorfälle
gemeldet.
Ressourcen zum Management der wesentlichen Themen in
ESRS S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ sind
nicht gesondert darstellbar, da dies Teil des gesamten
Kerngeschäfts der VIG ist und gruppenweit von umfas-
senden Maßnahmen unterstützt wird.
Kennzahlen und Ziele
ANGABEPFLICHT S4-5 – ZIELE IM ZUSAMMENHANG MIT DER
BEWÄLTIGUNG WESENTLICHER NEGATIVER AUSWIRKUNGEN, DER
FÖRDERUNG POSITIVER AUSWIRKUNGEN UND DEM UMGANG MIT
WESENTLICHEN RISIKEN UND CHANCEN
Die Berücksichtigung der diversen Interessen erfolgt über
einen umfassenden und kontinuierlichen Engagement-An-
satz, den die Versicherungsgesellschaften mit dem Ziel
einer kontinuierlichen Verbesserung weiterentwickeln. De-
tails sind in S4-3 „Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle“ beschrieben. Versicherungs-
nehmer:innen werden über verbesserte Serviceleistungen
über die Fortschritte des Unternehmens zur Erreichung
dieser Ziele informiert. Erkenntnisse oder Verbesserungs-
möglichkeiten sind in S4-2 „Verfahren zur Einbeziehung von
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Aus-
wirkungen“ beschrieben.
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Im folgenden Abschnitt werden die Anforderungen in Ver-
bindung mit ESRS 2 beschrieben.
Governance
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 GOV-1 – DIE
ROLLE DER VERWALTUNGS-, LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE
Die VIG Holding bekennt sich zur Anwendung und Einhaltung
des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK),
der den Standard für gute Unternehmensführung und Unter-
nehmenskontrolle in Österreich darstellt. Im Rahmen gelebter
Corporate Governance sind dem Vorstand, dem Aufsichtsrat
und den Mitarbeitenden die Beachtung und Erfüllung der
Regelungen des Österreichischen Corporate Governance
Kodex ein wichtiges Anliegen.
Strategie
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 SBM-3 –
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN UND IHR
ZUSAMMENSPIEL MIT STRATEGIE UND GESCHÄFTSMODELL
Bezogen auf den eigenen Geschäftsbetrieb zeigen sich die
identifizierten wesentlichen Auswirkungen im Beitrag zu
einem fairen und nachhaltigen Wirtschaftssystem durch eine
angemessene Unternehmensführung. Die wesentlichen
Risiken im eigenen Geschäftsbetrieb betreffen insbesondere
die Nichteinhaltung von regulatorischen Vorschriften, insbe-
sondere aus dem Aufsichtsrecht, die möglichen Folgen
unzureichender IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie Daten-
schutzverletzungen, die zu Reputationsschäden, Strafzah-
lungen und sonstigen finanziellen Verlusten führen können.
Zudem besteht das Risiko von Reputationsschäden durch
die Versicherung von oder Investition in Unternehmen mit
nicht angemessenen Geschäftspraktiken oder Heraus-
forderungen für das eigene Reporting durch z. B. fehlende
Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
109
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
ANGABEPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT ESRS 2 IRO-1 –
BESCHREIBUNG DER VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG UND
BEWERTUNG DER WESENTLICHEN AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND
CHANCEN
Die Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen inklusive aller relevanten Kriterien sind
in Kapitel IRO-1 „Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chance“ dargestellt.
Zur Gewährleistung der Einhaltung der anwendbaren regu-
latorischen Vorgaben sowie freiwillig übernommener Ver-
pflichtungen, zur Förderung einer Kultur der Integrität und
zur Sicherstellung ethisch korrekten Verhaltens, aber auch
im Sinne eines aktiven Managements materieller Risiken
und Chancen bestehen in der Vienna Insurance Group
zahlreiche interne Leitlinien, Richtlinien und Arbeits-
anleitungen. Exemplarisch seien der Code of Business
Ethics, die gruppenweiten Leit- und Richtlinien zum Com-
pliance-Management-System, zu Datenschutz, zur Geld-
wäscheprävention, zum Risikomanagement, Fit & Proper,
IT-Security, Procurement sowie die Selbstverpflichtung zu
den Prinzipien des UN Global Compacts genannt. Details
zu einzelnen zentralen Governance-Dokumenten sind oben
im Abschnitt ESRS 2 MDR-P „Konzepte zum Umgang mit
wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten“ beschrieben. Zu-
sätzlich ist in diesem Zusammenhang die gruppenweite
Richtlinie zur Vermeidung von Geldwäsche und Terroris-
musfinanzierung von Bedeutung. Diese beruht auf den
Vorgaben der 4. und 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie sowie
dem österreichischen Finanzmarkt-Geldwäschegesetz und
betrifft jene Gesellschaften der VIG, die aufgrund euro-
päischer oder nationaler Vorgaben Anti-Geldwäsche- und
Anti-Terrorismusfinanzierungsbestimmungen einzuhalten
haben. Die VIG Holding und die VIG-Gesellschaften unter-
stützen die internationalen Bestrebungen, den Missbrauch
des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung zu verhindern, und sind bestrebt,
im Sinne des Know-your-Customer-Prinzips (KYC) ihre
Kund:innen zu identifizieren und zu verifizieren, die Mittel-
herkunft zu prüfen sowie verdächtig erscheinende Trans-
aktionen zu identifizieren und zu überwachen, bei Bedarf an
die zuständigen Behörden zu melden und gegebenenfalls
abzulehnen bzw. zu beenden. Eine zentrale Rolle spielen
dabei die Geldwäschebeauftragten der VIG Holding und der
relevanten Gruppengesellschaften. Die Funktion der Geld-
wäschebeauftragten ist so einzurichten, dass diese dem
Gesamtvorstand gegenüber verantwortlich sind und
diesem direkt – ohne Zwischenebenen – berichten.
ANGABEPFLICHT G1-1 – UNTERNEHMENSKULTUR UND KONZEPTE
FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
VIG fördert aktiv durch eine Vielzahl an Initiativen eine
angemessene Unternehmenskultur. Dazu gehört die
Definition grundlegender Prinzipien der Zusammenarbeit, die
Förderung des Engagements der Mitarbeitenden, das
Angebot von Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten,
die Einführung von Anreizsystemen, die Förderung einer
offenen Kommunikation sowie von Vielfalt und Integration.
Darüber hinaus wird das Onboarding als wichtiger Zeitpunkt
genutzt, um neue Mitarbeitende mit der Unternehmenskultur
vertraut zu machen. Weitere Maßnahmen betreffen das
soziale Engagement der VIG für die Gesellschaften in ihren
jeweiligen Ländern, die Durchführung von Mitarbeitenden-
befragungen sowie die kontinuierliche Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und damit verbundener Initiativen.
Einige Maßnahmen werden im Folgenden näher erläutert.
Klare Kommunikationswege
Fundierte strategische Entscheidungen erfordern eine ver-
lässliche und vollständige Informationsbasis. Deshalb ver-
fügt die Gruppe über Expert:innen, die den Vorstand und
das Management der lokalen Gesellschaften mit umfas-
senden Analysen bei ihren Entscheidungen unterstützen.
Klar definierte Kommunikationswege stellen den notwen-
digen Austausch zwischen den einzelnen Gesellschaften
und der VIG Holding sicher.
CO
3
Der Fachbereich CO
3
vertieft die Interaktion und den Erfah-
rungsaustausch zwischen den Gruppengesellschaften und
liefert strategischen Input für die Positionierung der Gruppe.
Trainings
Die VIG Holding bietet umfangreiche Schulungsprogramme
für Mitarbeitende unter anderem zu den Themen Com-
pliance, Internationale Sanktionen und zum Code of
Business Ethics an.
Der Mensch im Mittelpunkt
Die VIG respektiert die Kulturen und Traditionen der ver-
schiedenen Länder und Märkte, in denen sie ihre Versi-
110
Jahresfinanzbericht 2024
cherungsleistungen anbietet, und setzt sich für Chancen-
gleichheit bei der Einstellung und Entwicklung ihrer Mitar-
beitenden ein. Dieses Engagement wird durch die Diver-
sitätsstrategie der Gruppe und die Ernennung einer Diver-
sitätsbeauftragten in der VIG Holding unterstrichen. Die VIG
organisiert regelmäßig Workshops, Tagungen und bereichs-
sowie unternehmensübergreifende Projekte, die die Mitar-
beitenden dazu ermutigen, sich zu vernetzen und effektiv zu
kommunizieren. Diese Initiativen fördern ein positives Arbeits-
umfeld, die Stärkung des Vertrauens und die Verbesserung
der allgemeinen Teamdynamik. Die Vienna Insurance Group
ist sich bewusst, dass Investitionen in Teambildung nicht nur
die Arbeitsmoral, sondern auch die Produktivität und Inno-
vationskraft steigern. Weitere Informationen sind unter S1-1
„Konzepte im Zusammenhang mit den Beschäftigten des
Unternehmens“ zu finden.
Compliance-Management-System
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zum Mana-
gement der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen ist das gruppenweit eingerichtete Compliance-
Management-System. Dieses bildet, neben dem Code of
Business Ethics, den Kern des Gesamtkonzepts zur Sicher-
stellung regeltreuen und ethisch korrekten Verhaltens im
Geschäftsbetrieb und in den Beziehungen zu Kund:innen,
Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen sowie der Allge-
meinheit. Gleichzeitig sind im Compliance-Management-
System Mechanismen zur Meldung von wahrgenommenen
Verhaltensweisen vorgesehen, die potenziell im Wider-
spruch zu regulatorischen und ethischen Vorgaben sowie
freiwillig übernommener Verpflichtungen stehen. Das grup-
penweite Compliance-Management-System wird laufend
evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Weitere Infor-
mationen zum Code of Business Ethics, zur Leitlinie
Compliance-Management-System, zur Richtlinie Procure-
ment Principles sowie einzelnen weiteren Governance-
Dokumenten finden sich im Abschnitt ESRS 2 MDR-P
„Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeits-
aspekte“.
Wie die Unternehmensgruppe selbst ist auch die Com-
pliance-Organisation dezentral strukturiert. Sie wird durch
das Group Compliance Committee repräsentiert, das aus
den lokalen Compliance-Verantwortlichen und der Leitung
des Bereichs Compliance (incl. AML) der VIG Holding
besteht. In allen (Rück-)Versicherungsgesellschaften und in
bestimmten Nichtversicherungsgesellschaften, insbeson-
dere den Asset-Management-Gesellschaften und Pen-
sionskassen, sind Compliance-Verantwortliche bestellt, die
für die Betreuung und Weiterentwicklung des lokalen Com-
pliance-Management-Systems verantwortlich sind. Die Auf-
gaben der Compliance-Verantwortlichen bestehen neben
der Beobachtung von Änderungen der Rechtslage und der
Empfehlung notwendiger Maßnahmen in der Identifikation
und Bewertung von Compliance-Risiken, der Ergreifung
von Maßnahmen zur Prävention von Regelverstößen, der
Beratung der Mitarbeitenden und der Mitglieder des
Vorstands bzw. des Aufsichtsrats, der Überwachung be-
stehender Prozesse sowie dem Umgang mit Compliance-
Vorfällen. Darüber hinaus bestehen umfangreiche regel-
mäßige und Ad-hoc-Berichtspflichten der lokalen Com-
pliance-Verantwortlichen gegenüber dem lokalen Vorstand
bzw. Aufsichtsrat und dem Bereich Compliance (incl. AML)
der VIG Holding. Dazu zählen etwa der jährliche Com-
pliance-Bericht, aber auch die Meldung von behördlichen
Prüfungen und deren Ergebnissen, von genau definierten
Compliance-Vorfällen und Interessenkonflikten bestimmter
Personengruppen. Eine eigenständige gruppenweite Richt-
linie und eine Holding-Richtlinie zu Interessenkonflikten
schaffen hierbei ein gemeinsames Verständnis und legen
Mindeststandards im Umgang mit diesen fest. Die lokalen
Compliance-Verantwortlichen werden vom Bereich Com-
pliance (incl. AML) der VIG Holding begleitet, unterstützt,
gesteuert und überwacht.
Meldung von Verstößen
Interne wie externe Personen können Wahrnehmungen
über Fehlverhalten an die Compliance-Verantwortlichen so-
wohl auf Ebene der einzelnen Gruppengesellschaften als
auch auf Ebene der VIG Holding melden. In Übereinstim-
mung mit dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz, das die
EU-Whistleblower-Richtlinie in Österreich umgesetzt hat,
wurde in der VIG Holding das VIG-Whistleblower-Portal als
interner Meldekanal eingerichtet, über den wahrgenom-
mene Verstöße gegen die im Hinweisgeber:innenschutz-
gesetz genannten Rechtsvorschriften jederzeit – auch
anonym – sicher und vertraulich gemeldet werden können.
Für wahrgenommene Rechtsverstöße in anderen Rechts-
gebieten stehen einerseits ein eigenes E-Mail-Postfach
(whistleblowing@vig.com) und andererseits der Postweg an
den Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding, zu
Händen der VIG-Compliance-Beauftragten, zur Verfügung.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
111
Informationen dazu finden sich sowohl im Intranet als auch
auf der VIG-Website unter https://group.vig/whistleblowing/.
Alle Hinweise langen unabhängig vom gewählten Kanal
beim Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding ein
und werden unter Einhaltung der Vorschriften zu Vertrau-
lichkeit, Arbeitnehmer:innen- und Datenschutz auf Stichhal-
tigkeit geprüft. In einem Komitee der VIG Holding, beste-
hend aus den Bereichen Compliance (incl. AML), General
Secretariat & Legal, Human Resources und Internal Audit,
wird jeder eingehende Hinweis unabhängig davon, ob dieser
eine Tochtergesellschaft oder die VIG Holding betrifft, bewer-
tet und es werden bei Bedarf Folgemaßnahmen empfohlen.
Die Folgemaßnahmen werden entsprechend den Prozess-
vorgaben von Internal Audit gesetzt.
In der VIG-Gruppe sind Vorgaben zum Umgang mit Hin-
weisgeber:innen in lokalen Governance-Dokumenten und
im Einklang mit dem lokalen Rechtsrahmen umgesetzt. Für
Gruppengesellschaften mit Sitz in der EU gelten dabei die
Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie, die die Einrich-
tung interner Meldekanäle und den Schutz von Hinweis-
geber:innen vorschreibt. Dementsprechend bestehen in
allen Versicherungsgesellschaften der Gruppe mit Sitz in
der EU entsprechende Meldekanäle. Auch außerhalb der
EU haben die Versicherungsgesellschaften mit einzelnen
Ausnahmen diesbezügliche Prozesse, jeweils im Einklang
mit den lokalen Vorschriften, eingerichtet (siehe MDR-P
„Konzepte im Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeits-
aspekten“). Die am häufigsten angebotenen Meldewege
sind eigens eingerichtete E-Mail-Postfächer und persön-
liche Treffen; manche Gesellschaften haben eine eigene
Whistleblowing-Hotline eingerichtet. Außerdem haben eini-
ge Nichtversicherungsgesellschaften im Einklang mit den
geltenden Gesetzen Maßnahmen zum Schutz von Hinweis-
geber:innen gesetzt.
Auf Ebene der VIG Holding wurde im Berichtsjahr das
umfangreiche Schulungsangebot zu Compliance-Themen
weitergeführt. Zum einen mussten neu eintretende Mitar-
beitende eine allgemeine Compliance-Schulung sowie je-
weils eine Schulung zum Thema Vermeidung von Markt-
missbrauch und zu Internationalen Sanktionen absolvieren.
Dazu kam zum anderen ein verpflichtendes Compliance-E-
Learning-Programm. Dieses umfasste die Module Daten-
schutz, Informationssicherheit, Verhaltenskodex, Antikorrup-
tion und Geldwäscheprävention. Die Planung und Durch-
führung von Schulungsmaßnahmen in den Gruppen-
gesellschaften liegen in der Verantwortung der jeweiligen
Gesellschaft. Umfang, Adressatenkreis, Frequenz und
Format der Compliance-Schulungen sind daher in den
Gruppengesellschaften unterschiedlich ausgestaltet. Zu
den in Bezug auf Korruption und Bestechung innerhalb
eines Unternehmens am meisten gefährdeten Funktionen
siehe unten in Abschnitt G1-3 „Verhinderung und Auf-
deckung von Korruption und Bestechung“.
ANGABEPFLICHT G1-3 – VERHINDERUNG UND AUFDECKUNG VON
KORRUPTION UND BESTECHUNG
Das Ziel eines effektiven Compliance-Management-Sys-
tems ist, wie oben unter Angabepflicht G1-1 „Unterneh-
menskultur und Konzepte für die Unternehmensfüh-
rung“ beschrieben, die Sicherstellung der Einhaltung sämt-
licher auf ein Unternehmen bzw. eine Gruppe anwendbarer
regulatorischen Vorschriften, interner Standards sowie
freiwillig übernommener Verpflichtungen. Dazu zählen ins-
besondere auch die Vorschriften zur Verhinderung von
Korruption und Bestechung, zu Prinzipien für die Be-
schaffung und zum Umgang mit möglichen Interessen-
konflikten. Die oben beschriebenen Mechanismen zur Mel-
dung von Verstößen erstrecken sich dementsprechend
auch auf diesen Rechtsbereich. Die diesbezüglichen Maß-
nahmen zur Prävention und Aufdeckung von Korruption
und Bestechung sind in das Compliance-Management-
System eingebettet und somit auch in gruppenweiten Leit-
und Richtlinien enthalten (siehe dazu auch G1-1 „Unter-
nehmenskultur und Konzepte für die Unternehmens-
führung“).
Fälle von Korruption und Bestechung stellen Compliance-
Vorfälle dar, die einer entsprechenden Berichterstattung an
den Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding
unterliegen. Der Umgang mit Meldungen bzgl. wahrge-
nommener Fälle von Korruption und Bestechung erfolgt
entsprechend den lokal festgelegten Verantwortlichkeiten
und in Übereinstimmung mit den lokalen gesetzlichen
Vorschriften. Sowohl Compliance als auch Internal Audit –
jeweils Bereiche, die in der Regel mit der Entgegennahme
von Meldungen und Bearbeitung von wahrgenommenen
Fällen von Korruption und Bestechung befasst sind – haben
in den Gesellschaften der Gruppe eine direkte Berichtslinie
an den lokalen Vorstand und sind nur diesem gegenüber
verantwortlich.
112
Jahresfinanzbericht 2024
Nichtversicherungsgesellschaften werden auf Basis ihrer
individuellen Risikosituation in das Compliance-Manage-
ment-System der sie kontrollierenden Versicherungsge-
sellschaft einbezogen, weswegen einige Nichtversiche-
rungsgesellschaften nicht selbst über die oben beschrie-
benen Verfahren zur Vermeidung von Korruption und
Bestechung verfügen. Einzelne Versicherungsgesellschaf-
ten der Gruppe planen, in den kommenden Jahren
zusätzliche Maßnahmen in diesem Bereich zu implemen-
tieren. Die Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung
und Untersuchung von Hinweisen auf Korruption und
Bestechung werden auf verschiedenen Wegen kom-
muniziert, wobei sich die meisten Gruppengesellschaften
ihrer internen Kommunikationskanäle oder Schulungen
bedienen. Der gruppenweite Code of Business Ethics, der
als eines von fünfzehn Prinzipien die Prävention von
Korruption und Bestechung vorsieht, ist wie oben be-
schrieben jederzeit im gruppenweiten Intranet und auf der
Website abrufbar. Wie oben unter G1-1 beschrieben, sind
die Planung und Durchführung von Schulungsmaßnah-
men in der Verantwortung der Gruppengesellschaften.
Dementsprechend sind Umfang, Adressatenkreis, Fre-
quenz und Format der Compliance-Schulungen in den
Gruppengesellschaften unterschiedlich ausgestaltet. In
ihren jährlichen Compliance-Plänen und Compliance-
Berichten, die an den lokalen Vorstand und den Bereich
Compliance (incl. AML) der VIG Holding gehen, infor-
mieren die lokalen Compliance-Verantwortlichen über
entsprechende Maßnahmen und deren Durchführung. In
der VIG Holding wird das Thema Korruption und Be-
stechung in der verpflichtenden allgemeinen Compliance-
Schulung sowie dem E-Learning-Programm behandelt.
Dazu gibt es im Anlassfall entsprechende bewusstseins-
bildende Maßnahmen. Als risikobehaftete Funktionen,
also als Funktionen, die innerhalb des Unternehmens in
Bezug auf Korruption und Bestechung am stärksten ge-
fährdet sind, sind definiert: Vorstandsmitglieder und Füh-
rungskräfte eine Ebene darunter. Der Prozentsatz dieser
Funktionen, die im Berichtsjahr Schulungsmaßnahmen zu
Korruption und Bestechung in der VIG absolviert haben,
wird für dieses Berichtsjahr nicht ausgewiesen, da die ent-
sprechenden Daten noch nicht in ausreichender Qualität
vorliegen.
Der Vorstand der VIG Holding informiert den Aufsichtsrat
der VIG Holding jährlich umfassend im Rahmen einer Auf-
sichtsratssitzung über die Vorkehrungen zur Bekämpfung
von Korruption in der VIG Holding. Lokal erfolgt eine
Berichterstattung an den lokalen Vorstand und vereinzelt
den lokalen Aufsichtsrat mittels eines jährlichen Compli-
ance-Berichts.
MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nach-
haltigkeitsaspekte
Die VIG agiert als Versicherungsgruppe in einem hoch
regulierten Umfeld und bringt sich als Mitglied bei Versiche-
rungsverbänden oder branchenunabhängigen Industrie-
verbänden bei der Weiterentwicklung dieses rechtlichen
Rahmens ein. Ziel ist es, durch Branchenexpertise und
Praxiswissen zu einer praxistauglichen, marktorientierten
und effektiven Regulierung beizutragen. Die VIG setzte
umfassende Maßnahmen zum Management der wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen um. Diese sind
in ESRS 2 MDR-A „Maßnahmen und Mittel in Bezug auf
wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte“ sowie G1-1 „Unter-
nehmenskultur und Konzepte für die Unternehmens-
führung“ und G1-3 „Verhinderung und Aufdeckung von
Korruption und Bestechung“ beschrieben. Im Berichtsjahr
wurde zudem intensiv an der erweiterten Treibhausgas-
Berichterstattung gearbeitet und eine ESRS-Group Policy
etabliert, welche als verbindlicher Rahmen für die
vollkonsolidierten Gesellschaften der VIG in Bezug auf die
jährliche Berichterstattung der nichtfinanziellen Infor-
mationen dient und die erforderlichen Prozesse und
Verantwortlichkeiten beschreibt. Wesentliche Themen in
Bezug auf die IT-Sicherheit sind auch in ESRS S4
identifiziert worden. Die gesetzten Maßnahmen werden in
S4-4 „Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und
zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen“ beschrieben.
Es gibt eine Ad-hoc-Berichtspflicht für von Gruppengesell-
schaften festgestellte (potenzielle) Interessenkonflikte von
Mitgliedern des Aufsichtsrats, Mitgliedern des Vorstands
und Inhaber:innen von Governance- oder Schlüsselfunktion-
en an den Bereich Compliance (incl. AML) der VIG Holding.
Auch für die VIG Holding wurde eine entsprechende Richt-
linie erarbeitet, wonach Mitarbeitende Interessenkonflikte zu
identifizieren und in Abstimmung mit den jeweiligen Füh-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
113
rungskräften zu vermeiden haben. Sollte dies nicht möglich
sein, haben sie gemeinsam mit den Führungskräften ent-
sprechende Maßnahmen für den Umgang zu definieren und
umzusetzen. Kann ein Interessenkonflikt weder vermieden
noch adäquat gehandhabt werden, hat eine Meldung an
den Bereich Compliance (incl. AML) zu erfolgen.
Die gruppenweite Richtlinie „Internationale Sanktionen“ sieht
ein verpflichtendes Screening sämtlicher Kund:innen, Ge-
schäftspartner:innen, Zahlungsempfänger:innen und Mitar-
beitenden in Bezug auf Internationale Sanktionen vor. Da-
bei kommt ein für die Gruppe beschafftes Sanktionen-
Screening-Tool zum Einsatz. Dieses Tool wird auch für das
Screening der Eigenschaft als politisch exponierte Person im
Bereich Geldwäscheprävention verwendet. Darüber hinaus
enthält das Tool Informationen zu Negativberichterstattung
und Strafverfolgung.
Die Vienna Insurance Group verfolgt wie in G1-1 „Unter-
nehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensfüh-
rung“ beschrieben einen fortlaufenden Prozess zur Ver-
besserung der gesetzten Maßnahmen, der entsprechend
dem dezentralen Managementansatz auf die jeweiligen loka-
len Anforderungen Bedacht nimmt. Der Zeithorizont für die
kontinuierliche Umsetzung dieser Maßnahmen erstreckt sich
von kurz- bis langfristig.
Kennzahlen und Ziele
ANGABEPFLICHT G1-4 – KORRUPTIONS- ODER BESTECHUNGSFÄLLE
Im Berichtsjahr wurden keine Verurteilungen und keine
Geldstrafen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Anti-
korruptionsvorschriften gemeldet, daher wurden keine zu-
sätzlichen Maßnahmen gesetzt.
ANGABEPFLICHT G1-5 – POLITISCHE EINFLUSSNAHME UND
LOBBYTÄTIGKEITEN
Die Vienna Insurance Group bewegt sich als Versiche-
rungsgruppe in einem hoch regulierten Umfeld und strebt
einen Beitrag zur Weiterentwicklung dieses Rechtsrahmens
an. Dieser erfolgt indirekt insbesondere über Mitgliedschaf-
ten in Versicherungsverbänden oder branchenunabhängi-
gen Industrieverbänden. Der Bereich European Affairs in
der VIG Holding ist das Kompetenzzentrum für diese Akti-
vitäten. Ziel ist es, mit Branchen- und Praxiswissen zu einer
praxistauglichen, marktorientierten und effektiven Regulie-
rung beizutragen. Darüber hinaus unterstützt European
Affairs die Vorstandsmitglieder und die erste Führungsebene
darunter bei der Interpretation gesetzlicher Entwicklungen,
um sicherzustellen, dass diese zeitgerecht und interessen-
gerecht in der Strategie und den Geschäftsaktivitäten der
Gruppe berücksichtigt werden. Die Mitarbeitenden dieser
Abteilung unterliegen dem Code of Business Ethics und
berücksichtigen bei ihrer täglichen Arbeit die Unterneh-
mensstrategie, die das Nachhaltigkeitsprogramm umfasst
sowie den Verhaltenskodex des Europäischen Transparenz-
registers. Die Ressortzuständigkeit für den Bereich Euro-
pean Affairs liegt beim stellvertretenden Vorstandsvorsitzen-
den der VIG Holding.
Die Vienna Insurance Group nimmt Abstand von jeglichen
Zuwendungen einschließlich Spenden und Sponsoring-
zahlungen an politische Parteien oder ihnen nahestehende
Personen. Dieses Prinzip ist auch im Code of Business
Ethics verankert.
Die Vienna Insurance Group hat sich im Berichtsjahr 2024
insbesondere mit Änderungen der aufsichtsrechtlichen
Regulierung (Solvency II Review, Insurance Recovery and
Resolution), der Nachhaltigkeitsregulierung (v.a. Corporate
Sustainability Reporting Directive, CSRD, Corporate Sus-
tainability Due Diligence Directive, CSDDD) sowie der Digi-
talisierung (v.a. Digital Operational Resilience Act, DORA,
Artificial Intelligence Act, AI Act) beschäftigt. Für alle EU-
Initiativen wurde, u. a. im Rahmen von öffentlichen Konsul-
tationen, eine praxistaugliche, marktorientierte und effektive
Ausgestaltung der neuen Vorgaben angestrebt.
Die VIG Holding ist im Europäischen Transparenz-Register
gemeldet (siehe transparency-register.europa.eu; die Trans-
parenz-Register-Nummer der Vienna Insurance Group lautet:
720555724263-16). Im Berichtsjahr gab es in der Gruppe
keine darüber hinausgehenden Registrierungen.
Die gruppenweiten Ausgaben für Pflichtmitgliedschaften in
versicherungs- oder branchenunabhängigen Industriever-
bänden lagen im Berichtsjahr bei EUR 5,4 Mio., jene für
freiwillige Mitgliedschaften lagen bei EUR 5,5 Mio. Beiträge
in Form von Sachleistungen, darunter auch die Zur-
verfügungstellung von persönlichen Ressourcen, wurden
auf Basis von Schätzungen erhoben und beliefen sich auf
rund TEUR 184.
114
Jahresfinanzbericht 2024
In den letzten zwei Jahren vor der Ernennung zum Vorstand
oder Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr eine Person eine
vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung, ein-
schließlich Regulierungsbehörden, inne.
ESRS G1 Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben
Die VIG ist sich ihrer Verantwortung gegenüber Kund:innen,
Mitarbeitenden, Aktionär:innen, Geschäftspartner:innen,
der Gesellschaft und der Allgemeinheit insgesamt bewusst.
Damit einher geht das Bestreben, einen positiven Impact zu
erzielen – auch im Zusammenhang mit Sponsoring, Spen-
den und durch Corporate Volunteering (betriebliche Frei-
willligenprogramme) wie den gruppenweiten Social Active
Day. Corporate Volunteering ist auch Teil des Nachhaltig-
keitsprogramms (siehe MDR-P „Konzepte im Umgang mit
wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten”). Ein langfristiges
Commitment gegenüber den Sponsoringpartner:innen ist
der VIG ein besonderes Anliegen. Die dabei befolgten
Grundsätze sind in ESRS G1-5 „Politische Einflussnahme
und Lobbytätigkeiten“ beschrieben. Im Jahr 2024 wurden
Spenden und Sponsorings in folgenden Bereichen getätigt:
 
Anzahl an Aktivitäten
Betrag in TEUR
Sponsoring
Gesundheit und Sport 363
5.723
Umwelt 22
224
Kunst und Kultur 359
4.620
Gemeinschaft/Soziales 192
1.192
Bildung/Wissenschaft 94
954
Weitere Initiativen 199
749
Sponsoring gesamt 1.229
13.461
Spenden
Gesundheit und Sport 126
2.801
Umwelt 43
265
Kunst und Kultur 37
551
Gemeinschaft/Soziales 274
1.045
Bildung/Wissenschaft 263
599
Weitere Initiativen 11
337
Spenden gesamt 754
5.597
Gesamtsumme 1.983
19.058
Neben den in der obenstehenden Tabelle genannten Kate-
gorien wurden unter anderem verschiedene Initiativen unter-
stützt, um zur Sensibilisierung für die Risikovorsorge bei-
zutragen. Für den Wiederaufbau in der Ukraine steht den
Mitarbeitenden der ukrainischen Gesellschaften weiterhin
der VIG Family Fund zur Verfügung. Weiters wurden wohl-
tätige Zwecke, Kunstprojekte sowie Maßnahmen zur Ver-
besserung der Verkehrssicherheit gefördert. Zusätzlich fan-
den Sponsorings für Branchenverbände und Veranstaltun-
gen wie Networking-Events statt.
Die Vienna Insurance Group bestärkt ihre Mitarbeitenden,
sich freiwillig in sozialen Projekten zu engagieren. Die VIG
setzt jedes Jahr mit dem sogenannten Social Active Day
länderübergreifend ein starkes Zeichen für mehr soziales
Engagement, Nächstenliebe und Solidarität. Im Rahmen
des Social Active Days können Mitarbeitende an einem
Arbeitstag pro Jahr für ein aus sozialer Sicht wichtiges
Thema oder Projekt aktiv werden. Im Jahr 2024 haben
insgesamt 14.398 Mitarbeitende aus 48 Gesellschaften und
20 Ländern am Social Active Day teilgenommen. Das
Engagement kann viele Formen haben, von der Mithilfe im
Sozialmarkt über das Kochen für einkommensschwache
Menschen bis zur Unterstützung bei der Suppenausgabe,
Besuche in Pflegeeinrichtungen, Flüchtlingsunterkünften,
Nachbarschaftszentren oder auch Gartenarbeit und Müll-
sammeln. Was diese Aktivitäten verbindet: Zeit, Hilfe und
Energie kommen Mitmenschen und der Umwelt zugute.
Durch diese Maßnahmen möchte die VIG eine Unter-
nehmenskultur fördern, die von Verantwortung für Mitmen-
schen und Umwelt sowie sozialem Engagement geprägt ist,
und damit auch einen Beitrag zum Umweltschutz und zur
Verbesserung der Lebensqualität in allen Ländern, in denen
die VIG tätig ist, leisten. Da Mitarbeitende und Interessen-
träger:innen zunehmend Wert auf ökologische und soziale
Aspekte legen, können sich diese Corporate-Volunteering-
Tätigkeiten positiv auf die Wahrnehmung der VIG als attrak-
tive Arbeitgeberin sowie ihr allgemeines Ansehen auswirken.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
115
Weitere verpflichtende Angaben
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Obgleich die VIG-Gesellschaften keine Forschungsaktivitä-
ten im Sinne des § 243 (3) Z2 UGB durchführen, leisten sie
einen fachlichen Beitrag zur Weiterentwicklung von Mo-
dellen in versicherungsspezifischer Software. Darüber hi-
naus kooperieren sowohl die Holding wie auch – projektab-
hängig – die VIG-Gesellschaften mit dem Digital Impact
Labs Leipzig, Plug and Play sowie VENPACE, eine in Deutsch-
land ansässige und gemeinsam mit anderen Versicherern
finanzierte Start-up-Initiative (Investment und Corporate
Building), um technologische Entwicklungen am Markt ra-
scher identifizieren und in der Folge gegebenenfalls inter-
nalisieren zu können. Auch viesure wurde als interner „Inno-
vation Hub“ vor allem mit Fokus auf Österreich zu diesem
Zweck gegründet. Seit Dezember 2022 besteht zusätzlich
ein Investment in den APEX Deep Tech Fund, der sich auf
Tech-Start-Ups konzentriert und die VIG dabei unterstützt,
Innovationen frühzeitig zu erkennen und zu erforschen, um
diese für das Geschäftsmodell zum Vorteil der Kund:innen
zu nutzen – z. B. durch Anwendungen wie Sensorik und
Satelliten-Technik zur Früherkennung von potenziellen Wald-
bränden. Die VIG-Gruppe setzt zudem indirekte Forschungs-
förderungsaktivitäten durch ihre Beteiligung sowohl an xista
science ventures zur Stärkung der Grundlagenforschung in
Österreich als auch an invIOS zur Unterstützung der For-
schung im Bereich „Biotech“ und des Kampfes gegen Krebs-
erkrankungen.
BESTAND, ERWERB UND VERÄUSSERUNG EIGENER
ANTEILE
Ausführungen zu § 243 (3) Z3 UGB sind im Konzernanhang
unter Punkt „24.10. Konzerneigenkapitel“ ab Seite 256 zu
finden.
INTERNES KONTROLL- UND
RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Die Erstellung des Konzernabschlusses umfasst alle Tätig-
keiten, um gemäß den gesetzlichen bzw. IFRS-Bestim-
mungen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns darzustellen und offenzulegen. Der Konzernab-
schluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlust-
rechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapital-
veränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung, die Seg-
mentberichterstattung sowie den Anhang, der eine Dar-
stellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden
und Erläuterungen enthält. Der Abschlussprozess beinhal-
tet die Zusammenführung aller Daten aus dem Rechnungs-
wesen sowie der vorgelagerten Prozesse zum Jahresab-
schluss.
Das interne Kontrollsystem (IKS) im Rechnungslegungs-
prozess des Konzerns wird in Übereinstimmung mit den
fünf elementaren Komponenten des COSO-Rahmen-
modells (Committee of Sponsoring Organisations of the
Treadway Comission) für Interne Kontrolle umgesetzt. Ziel-
setzung des IKS im Rechnungslegungsprozess ist es,
durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende
Sicherheit zu gewährleisten, damit trotz der identifizierten
Risiken ein ordnungsgemäßer Abschluss erstellt wird.
Auch die Umsetzung der ESRS-Anforderungen erfordert klar
definierte Prozesse. Im Berichtsjahr wurden relevante Daten
über eine gemeinsame Reportingplattform erhoben, aggre-
giert und validiert, um eine hohe Qualität und Nachvollzieh-
barkeit der Informationen sicherzustellen. Zudem erfolgte die
Einbindung aller relevanten Stakeholder und Abteilungen,
wodurch eine umfassende und abgestimmte Berichterstat-
tung ermöglicht wurde. Ergänzend wurden interne Prüfme-
chanismen angewendet, um die Konformität mit den regu-
latorischen Vorgaben sicherzustellen und potenzielle Fehler
frühzeitig zu erkennen.
Kontrollumfeld
Die Aufbauorganisation setzt sich aus den lokalen Rech-
nungswesenabteilungen der Gesellschaften und dem Group
Finance & Regulatory Reporting Department am Sitz der VIG
Holding in Wien zusammen. Die Rechnungswesenabteilun-
gen der VIG-Gesellschaften erstellen sowohl einen Ab-
schluss nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften als
auch ein IFRS-Konzernberichtspaket und übermitteln dieses
an das Group Finance & Regulatory Reporting Department.
Die IFRS-Konzernberichtspakete werden gemäß den kon-
zerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
erstellt. Für die Erstellung des Konzernabschlusses wird eine
standardisierte Software mit festgesetzten Reporting- und
Konsolidierungsregeln verwendet. Das Berichtswesen der
VIG-Gesellschaften erfolgt überwiegend automatisiert über
Vorsysteme und automatisierte Schnittstellen. Die Konsoli-
116
Jahresfinanzbericht 2024
dierung der Daten (Kapitalkonsolidierung, Aufwands- und
Ertragskonsolidierung, Schuldenkonsolidierung sowie all-
fällige Eliminierung von Zwischengewinnen) und die Erstel-
lung des Konzernabschlusses werden vom Group Finance
& Regulatory Reporting Department vorgenommen.
Risikobeurteilung
Um die Risiken im Rechnungslegungsprozess zu erkennen
und in weiterer Folge so weit als möglich eliminieren zu
können, wurde eine Dokumentation des Jahresabschluss-
prozesses erarbeitet. Diese umfasst den gesamten Prozess
von der Erfassung der Daten durch die Mitarbeiter:innen der
VIG-Gesellschaften über die automatischen und manuellen
Kontrollen und Analysen im Konsolidierungsprozess bis hin
zur Veröffentlichung des finalen Geschäftsberichts.
Kontrollmaßnahmen
Die gruppenweit geltenden IFRS-Bilanzierungs- und Be-
wertungsvorschriften wurden in einem Konzern-Bilanzie-
rungshandbuch (IFRS Application) zusammengefasst, wel-
ches für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Ge-
sellschaften verbindlich ist. Ziel ist es, die gruppenweit ein-
heitliche Umsetzung der IFRS zu gewährleisten. Dieses
Handbuch unterliegt einer jährlichen Überprüfung und wird
bei Bedarf aktualisiert bzw. an die gesetzlichen Vorgaben
angepasst. Vor jedem Abschluss wird dieses gemeinsam
mit zusätzlichen Informationen zu gruppenweiten Berichts-
vorgaben an die verantwortlichen Personen in den lokalen
Reportingabteilungen übermittelt. Darüber hinaus infor-
mieren wir gruppenweit frühzeitig über wesentliche Ent-
wicklungen und geänderte Anforderungen der Konzern-
finanzberichterstattung. Die Tochtergesellschaften sind im
Rahmen des Kontrollsystems für die Einhaltung der grup-
penweit geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvor-
schriften sowie für den ordnungsgemäßen und zeitge-
rechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozes-
se verantwortlich.
Die übermittelten Abschlussdaten werden sowohl automati-
sierten (in Form von Validierungen) als auch manuellen Über-
prüfungen (Entwicklungsanalyse und Plausibilitätschecks)
durch das Group Finance & Regulatory Reporting Depart-
ment der VIG Holding unterzogen. Die Durchführung von
Kontrollrechnungen und die Abstimmung der konzerninter-
nen Transaktionen dienen als weitere Kontrolle, um allfällige
Differenzen zu erkennen und gegebenenfalls korrigieren oder
eliminieren zu können.
Zusätzlich wird mit der Erstellung einer Ergebnisüberleitungs-
rechnung, einer Prüfung der Richtigkeit der einzelnen Teile
des Konzernabschlusses und der Plausibilisierung des ge-
samten Konzernabschlusses sichergestellt, dass die Dar-
stellung vollständig und korrekt ist.
Im Zuge der Abschlusserstellung wird v.a. im Hinblick auf
Entwicklungsanalysen intensiv mit der Abteilung Group Actu-
arial, Planning and Controlling (z. B. Soll-Ist-Vergleiche) zu-
sammengearbeitet. Ebenso werden die Daten regelmäßig
dem Vorstand zur Durchsicht und Kontrolle vorgelegt.
Um eine korrekte und zeitgerechte Fertigstellung des Ge-
schäftsberichts zum Veröffentlichungstermin zu garantieren,
liegen sowohl den Quartals- als auch den Jahresabschlüs-
sen strenge Terminvorgaben zugrunde, über welche die
VIG-Gesellschaften spätestens am Ende des 3. Quartals für
das kommende Geschäftsjahr informiert werden. Die
konzernabschlusserstellende Abteilung stellt somit bereits
im Vorfeld sicher, dass die VIG-Gesellschaften ihre Prozesse
auf die Terminvorgaben abstimmen und damit die Daten
zeitgerecht übermitteln können.
Information und Kommunikation
Aufgrund der intensiven Zusammenarbeit mit anderen Unter-
nehmensbereichen, insbesondere dem Group Actuarial,
Planning and Controlling und dem Asset Management (incl.
Real Estate), herrscht ein reger Informations- und Kommu-
nikationsfluss.
Zusätzlich zum Geschäftsbericht am Ende jedes Geschäfts-
jahres wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein
Halbjahresfinanzbericht nach IAS 34 veröffentlicht.
Die Abteilung Investor Relations ist für die Berichterstattung
an die Aktionär:innen der VIG Holding verantwortlich. Dies ge-
schieht sowohl in persönlichen Gesprächen als auch über die
Unternehmenswebsite. Hier stehen den Aktionär:innen und
anderen Interessierten einerseits die Geschäfts- und Zwi-
schenberichte, andererseits laufend aktualisierte Informa-
tionen zu Kennzahlen, Aktienkurs, Finanzkalender, Ad-hoc-
News und weiteren relevanten IR-Themen zur Verfügung.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
117
Überwachung
Das Group Finance & Regulatory Reporting Department ist
verantwortlich für die Erstellung des Konzernabschlusses
und der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung. Durch
quartalsweise Berichte an den Vorstand und den Auf-
sichtsrat ist eine regelmäßige Überwachung des Internen
Kontrollsystems sichergestellt. Die Risiken werden durch
konzerninterne, abteilungsübergreifende Kontrollen (z. B.
Group Finance & Regulatory Reporting Department –
Group Actuarial, Planning and Controlling – Asset Manage-
ment (incl. Real Estate)) laufend beobachtet.
Ferner erfolgt eine Qualitätssicherung durch das Internal
Audit. Dieses führt unabhängige, objektive Prüfungshand-
lungen durch, mit denen neben der Ausgestaltung und Effek-
tivität des Internen Kontrollsystems auch das Wert- und Opti-
mierungspotential in den betrieblichen Abläufen untersucht
wird. Das Internal Audit hilft der Organisation, die Ziele zu
erreichen, indem es anhand eines systematischen Ansatzes
die Effektivität des Risikomanagements, des Kontrollsystems
und des Governance-Prozesses inklusive aller relevanten
Schlüsselfunktionen innerhalb des Unternehmens evaluiert
und durch entsprechende Vorschläge verbessert.
Um den Umgang mit den wesentlichen Risiken im ge-
samten Konzern zu vereinheitlichen, bestehen konzern-
weite Richtlinien, welche zudem ein Instrument der
Risikoüberwachung darstellen. Für die Implementierung
dieser Richtlinien in den einzelnen Gesellschaften der VIG
ist das lokale Management verantwortlich.
Im Rahmen der Abschlussprüfung berücksichtigt der Ab-
schlussprüfer das Interne Kontrollsystem, soweit es für die
Aufstellung des Konzernabschlusses von Bedeutung ist.
Weiters beurteilt der Konzernabschlussprüfer gemäß Regel
83 des Corporate Governance Kodex die Funktionsfähig-
keit des Risikomanagements.
KAPITAL-, ANTEILS-, STIMM- UND KONTROLLRECHTE
UND DAMIT VERBUNDENE VEREINBARUNGEN
Das Grundkapital beträgt EUR 132.887.468,20. Es ist ein-
geteilt in 128.000.000 auf den bzw. die Inhaber:in lautende
nennwertlose Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede
Stückaktie am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist.
Die ausgegebene Stückzahl blieb seit dem letzten Ge-
schäftsjahr unverändert. Nähere Ausführungen zu den Vor-
ratsbeschlüssen und Ermächtigungen des Vorstands aus
den Hauptversammlungen gemäß § 267 (3a) in Verbindung
mit § 243a (1) UGB sind im Konzernanhang unter Punkt
„24.10. Konzerneigenkapital“ ab Seite 256 zu finden.
CORPORATE GOVERNANCE
Die VIG Holding bekennt sich zur Anwendung und Einhaltung
des Österreichischen Corporate Governance Kodex und
veröffentlicht den konsolidierten Corporate Governance-
Bericht auf der Website der Vienna Insurance Group unter:
group.vig/corporate-governance.
ANGABEN ZUR AUSLAGERUNG
Im Folgenden werden die Angaben zur Auslagerung gemäß
§ 156 (1) Z1 in Verbindung mit § 109 VAG näher erläutert:
Holding
Für die VIG Holding wurde beschlossen, IT-Dienstleistungen
von gruppeninternen und -externen Dienstleistern erbringen
zu lassen. Die twinformatics GmbH erbringt IT-Dienstleistun-
gen für die österreichischen VIG-Versicherungsunternehmen
(inklusive VIG Holding) und schließt hierfür allenfalls not-
wendige Subauslagerungen unter Beachtung der gesetz-
lichen und regulatorischen Vorgaben und nach Abstimmung
mit den VIG-Versicherungsunternehmen in Österreich ab.
Seit 1. Jänner 2023 werden IT-Dienstleistungen in der VIG-
Gruppe (inklusive VIG Holding) auch von VIG IT-Digital
Solutions GmbH (im Folgenden „VIG IT-DS“) erbracht. Die
VIG IT-DS wurde von der VIG Holding gegründet, um die
Ausrichtung auf gruppenweit zu erbringende IT-Leistungen
weiter zu stärken und diese von einer darauf fokussierten
Gesellschaft erbringen zu lassen. Auch mit der VIG IT-DS
wurde ein von der FMA genehmigter Auslagerungsvertrag
abgeschlossen, in dem die Endverantwortung der VIG IT-DS
(mit der twinformatics als wesentlichem Subdienstleister) für
alle VIG-Solutions (SAP NewGL, IFRS 9/17, Readsoft und
einige kleinere unterstützende Applikationen) vereinbart ist.
Darüber hinaus hat die VIG Holding keine kritischen oder
wichtigen Funktionen oder Geschäftstätigkeiten ausgelagert.
118
Jahresfinanzbericht 2024
Konzern
In der VIG-Versicherungsgruppe erfolgten Auslagerungen
kritischer oder wichtiger Funktionen oder Geschäftstätig-
keiten insbesondere in folgenden Bereichen:
• IT (insbesondere Betrieb und Wartung von operativen
Modulen, Rechenzentrumbetrieb, Anwendungsent-
wicklungsleistungen, Datenspeicherung, Supportleis-
tungen, Cyber Defense Center)
• Schadenbearbeitung
Die vier Governance-Funktionen waren in den operativen
Versicherungsgesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe
vereinzelt Gegenstand von Auslagerungen, insbesondere
die Funktion der Internen Revision und die versicherungs-
mathematische Funktion sowie damit im Zusammenhang
stehende Tätigkeiten.
Während die Auslagerung von kritischen oder wichtigen
Funktionen oder Tätigkeiten aus den Bereichen IT und Scha-
denbearbeitung vorwiegend an gruppenexterne Dienst-
leister:innen erfolgte, waren Governance-Funktionen in der
VIG-Versicherungsgruppe sowohl gruppenintern als auch
gruppenextern ausgelagert.
Die Anzeige bzw. Genehmigung der Auslagerung kritischer
oder wichtiger Funktionen oder Tätigkeiten an bzw. durch
die lokalen Aufsichtsbehörden wurde durch die betroffenen
Gesellschaften bei Bedarf im Einklang mit den jeweils
national geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen.
Voraussichtliche Entwicklung und Risiken des
Konzerns
WESENTLICHE RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN
Das Risikomanagement ist fest in der Führungskultur des
Unternehmens verankert und baut auf einer klar definierten
konservativen Risikopolitik, einer umfangreichen Risikoex-
pertise, einem entwickelten Risikoinstrumentarium und risi-
kobasierten Vorstandsentscheidungen auf. Der detaillierte
Risikobericht der VIG-Versicherungsgruppe inklusive Aus-
wirkungen des Klimawandels und damit verbundenen Klima-
risiken befindet sich im Konzernanhang im Kapitel „Risiko-
strategie und Risikomanagement“ ab Seite 261.
Zu den Angaben hinsichtlich der zur Veranlagung verwende-
ten Finanzinstrumente wird im Konzernanhang auf die Kapitel
„2. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie
andere nach IFRS 9 bewertete Bilanzposten“ ab Seite 171
und „24.4. Finanzinstrumente“ ab Seite 242 sowie auf den
Risikobericht ab Seite 261 verwiesen.
VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG – AUSBLICK 2025
WIRTSCHAFTLICHER AUSBLICK
Für 2025 erwarten die Analysten der Erste Group eine mode-
rate Wachstumsdynamik von 1,0 % für die Eurozone. Zum
einen, weil sich dank sinkender Inflation die reale Ein-
kommenssituation der Haushalte weiter verbessern sollte.
Zum anderen, da durch den globalen Zinssenkungszyklus
die Investitionsneigung in den großen Wirtschaftsräumen
steigen und erwartete fiskalische Impulse wirken sollten.
Für Österreich wird ein Wachstum von 0,4 % prognostiziert.
Auch in Zentral- und Osteuropa kann davon ausgegangen
werden, dass mit weiterhin abschwächender – mindestens
aber stabiler – Inflation die Konsumausgaben positiv zum
Wachstum beitragen werden. Eine leichte Beschleunigung
der wirtschaftlichen Entwicklung darf auch von einer höheren
Investitionstätigkeit erwartet werden, angetrieben durch die
Wiederaufnahme von aus dem neuen Haushaltszeitraum
(mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 der EU) finanzierter
Projekte. In Summe wird für die Region Zentral- und Ost-
europa von einem realen BIP-Wachstum von 2,6 % im Jahr
2025 ausgegangen.
Ein wesentliches Risiko für das Wachstum liegt in der aktu-
ellen internationalen geopolitischen Lage und den Auswir-
kungen der amerikanischen Handelspolitik, die zusätzliche
Abwärtsrisiken für den Konjunkturausblick der Eurozone
birgt. Zudem stehen in Österreich und in anderen Ländern
der Region Haushaltskonsolidierungen an.
Aus geldpolitischer Sicht dürfte es Unterstützung für die
wirtschaftliche Entwicklung geben, auch wenn es im Jahres-
verlauf zu Pausen im Zinssenkungszyklus kommen könnte.
Mit einer rückläufigen Kerninflation wird für die Eurozone zum
Ende 2025 eine Inflationsrate von 1,9 % erwartet. Damit sollte
die EZB genügend Spielraum für weitere Zinssenkungen im
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Einzelabschluss | Einzelabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
119
Jahr 2025 haben. Die Inflationsentwicklung könnte nicht in
ganz Zentral- und Osteuropa so geradlinig verlaufen, insbe-
sondere administrierte Preise könnten zu einem etwas hart-
näckigerem Inflationsverlauf beitragen und damit auch ver-
zögernden Einfluss auf die Zinspolitik lokaler Zentralbanken
haben.
AUSBLICK DER VERSICHERUNGSGRUPPE
Die Vienna Insurance Group mit ihren rund 30.000 Mitarbei-
ter:innen ist als Marktführerin in Zentral- und Osteuropa
hervorragend positioniert, um die Chancen in dieser Region
und die damit verbundenen langfristigen Wachstumsmög-
lichkeiten optimal zu nutzen. Das strategische Programm VIG
25, das noch bis Ende 2025 läuft, wird konsequent wie-
terverfolgt. Parallel dazu hat im Vorstand die Diskussion über
das Nachfolgeprogramm begonnen. Ein kompaktes Set an
Prinzipien und Unternehmenswerten, individuelle Strategien
der Ländergesellschaften, noch intensivere Verstärkung der
Zusammenarbeit (CO
3
) und gruppenweite Programme wer-
den ein robustes und zukunftsfähiges Gerüst für den
langfristigen Erfolg der Gruppe bilden.
Die Aktionär:innen werden – wie auch in der Vergangenheit –
am Unternehmenserfolg beteiligt. Im Rahmen der Dividenden-
politik, die die Vorjahresdividende jeweils als Minimumdividen-
de festlegt und abhängig von der operativen Ergebnissituation
eine kontinuierliche Steigerung vorsieht, schlägt der Vorstand
den Gremien eine Erhöhung der Dividende von EUR 1,40 auf
EUR 1,55 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2024 vor. Das ent-
spricht einem Plus von 10,7 % im Vergleich zum Vorjahr.
Die Vienna Insurance Group konnte die Auswirkungen der
herausfordernden geopolitischen und makroökonomischen
Rahmenbedingungen bisher sehr gut managen und ist auf
das volatile Umfeld gut vorbereitet. Auf dieser Basis wird
auch für das Geschäftsjahr 2025 weiterhin eine positive
Ergebnisentwicklung erwartet. Die Diversifikation der VIG
über Märkte und Sparten, die Kund:innenzentrierung der
Gesellschaften sowie die hohe Kapitalstärke bieten aus-
gezeichnete Rahmenbedingungen, den erfolgreichen Kurs
fortzusetzen. Daher hat das Management der VIG die
Ambition, für das Geschäftsjahr 2025 ein Ergebnis vor
Steuern innerhalb einer Bandbreite von EUR 950 Mio. bis
EUR 1 Mrd. zu erzielen.
Wien, 25. März 2025
Der Vorstand:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
Stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Stv. Vorstandsmitglied
120 Jahresfinanzbericht 2024
Konzern-
abschluss
Konzernlagebericht | Konzernabsch
luss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIG-KONZERNABSCHLUSS NACH INTERNATIONAL
FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS)
31.12.2024
Berichtsperiode 1.1.–31.12.2024
Vergleichsstichtag der Konzernbilanz 31.12.2023
Vergleichsperiode der Konzerngewinn-
und -verlustrechnung 1.1.–31.12.2023
Währung EUR
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 121
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Hauptabschlussbestandteile
Die Ziffern bei den einzelnen Posten der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz sowie des Konzerneigenkapitals verweisen auf Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Posten im Konzernanhang ab Seite 128 bzw. auf Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ab Seite 225.
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
Konzernanhang
2024
2023
in TEUR
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
1., 24.3.
1.186.351
1.208.099
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
 
12.138.477
10.921.825
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge
 
-10.656.830
-9.265.299
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
 
-295.296
-448.427
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
 
435.649
284.255
Kapitalveranlagungsergebnis
2., 9., 24.4.
1.884.046
1.893.068
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
2.8.
997.697
895.801
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
2.9.
-5.076
80
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
 
-18.106
-56.484
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
 
909.531
1.053.671
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
4., 9., 24.7.
60.623
31.844
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
1., 24.3.
-1.536.021
-1.657.123
Finanzergebnis aus ausgestellten Versicherungsverträgen
 
-1.622.378
-1.698.751
Finanzergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
 
86.357
41.628
Ergebnis von assoziierten Unternehmen
6.
27.001
16.466
Finanzierungsergebnis
 
-78.827
-98.492
Finanzierungserträge
 
3.397
834
Finanzierungsaufwendungen
9.
-82.224
-99.326
Andere Erträge und Aufwendungen
15.3.
-544.964
-517.872
Andere Erträge
 
344.771
303.932
Andere Aufwendungen
 
-889.735
-821.804
Operatives Gruppenergebnis
 
998.209
875.990
Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte
3., 24.5.
-116.327
-75.639
Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
13., 24.6.
-84
-27.662
Rückführung Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
13., 24.6.
8
0
Ergebnis vor Steuern
 
881.806
772.689
Steuern
11.1., 24.13.
-214.940
-196.443
Periodenergebnis
 
666.866
576.246
Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbar
 
645.256
558.979
Nicht beherrschende Anteile
 
21.610
17.267
 
 
 
 
Ergebnis je Aktie* (in EUR)
17.
4,98
4,31
*Das unverwässerte entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie (in EUR).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzerngesamtergebnisrechnung
Konzernanhang
2024
2023
in TEUR
 
 
 
Periodenergebnis
 
666.866
576.246
Sonstiges Ergebnis
10.4.
13.844
223.673
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Beträge
 
-25.144
-710.830
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Personalrückstellungen
 
-3.121
-45.117
Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI
 
-1.845
6.717
Ergebnis aus der FV-Bewertung
 
-1.845
6.717
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
 
-36.678
-865.508
Latente Steuern
 
16.500
193.078
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Beträge
 
38.988
934.503
Im Eigenkapital erfasste Währungsänderungen
 
-17.396
58.101
Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Schuldinstrumenten bewertet zu FVtOCI
 
173.910
1.295.667
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
 
-93.031
-167.188
Anteilige Übrige Rücklagen assoziierter Unternehmen
 
3.911
-11.393
Latente Steuern
 
-28.406
-240.684
Gesamtergebnis
 
680.710
799.919
Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbar
 
660.322
771.835
Nicht beherrschende Anteile
 
20.388
28.084

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzernbilanz
Aktiva
Konzernanhang
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
2.
1.748.124
1.558.107
Finanzielle Vermögenswerte
2., 16., 24.4.
39.637.179
37.990.239
Forderungen
7.1., 24.12.
559.968
495.672
Steuererstattungsansprüche
 
240.282
235.718
Investitionen in Beteiligungsunternehmen
16.
204.761
185.622
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
1., 24.3.
299.874
229.491
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
1., 24.3.
2.142.758
1.808.298
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
4., 16., 24.7.
2.978.265
2.852.090
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
5., 16., 24.8.
629.062
619.159
Übrige Aktiva
 
154.878
141.575
Geschäfts- oder Firmenwerte
3., 24.5.
1.239.879
1.371.365
Immaterielle Vermögenswerte
13., 24.6.
696.870
590.361
Latente Steueransprüche
11.2., 24.13.
452.063
483.287
Nutzungsrechte
 
212.485
192.816
Summe
 
51.196.448
48.753.800
Passiva
Konzernanhang
31.12.2024
31.12.2023 angepasst*
in TEUR
 
 
 
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
7.2., 24.12.
1.156.818
1.112.675
Steuerschulden
 
186.101
157.016
Finanzielle Verbindlichkeiten
2., 8., 16., 24.4.
2.374.140
2.396.321
Übrige Passiva
 
98.709
78.957
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
1., 24.3.
39.598.063
37.804.092
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
1., 24.3.
42.482
24.181
Rückstellungen
12., 24.11.
793.101
748.620
Latente Steuerschulden
11.2., 24.13.
433.711
402.208
Konzerneigenkapital
10., 24.10.
6.513.323
6.029.730
Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbar
 
6.367.105
5.892.277
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
10.3.
2.541.890
2.541.890
Gewinnrücklagen
 
3.934.072
3.490.112
Übrige Rücklagen
10.4.
-108.857
-139.725
Nicht beherrschende Anteile
 
146.218
137.453
Summe
 
51.196.448
48.753.800
*Details siehe Kapitel Fehler in der Darstellung bzw. Offenlegung auf Seite 130.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzerneigenkapitalüberleitung
Entwicklung
Grund-kapital
 
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
 
Übrige Rücklagen
Zwischensumme*
 
Nicht beherr. Anteile
Summe
 
 
Hybridkapital
Sonstige
Währungsrücklage
Sonstige
Konzernanhang
 
10.3.
 
10.1.
10.4.
10.4.
 
 
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand am 1. Jänner 2023
132.887
300.000
2.109.003
3.270.502
-180.364
-159.436
5.472.592
241.281
5.713.873
Veränderungen Konsolidierungskreis/Kapitalanteile
 
 
 
-165.501
-14.242
1.549
-178.194
-122.242
-300.436
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen
 
 
 
88
 
-88
0
0
0
Gesamtergebnis
 
 
 
558.979
54.050
158.806
771.835
28.084
799.919
Sonstiges Ergebnis exklusive Währungsänderungen
 
 
 
0
0
158.806
158.806
6.766
165.572
IAS 29-Effekte
 
 
 
 
42.422
 
42.422
1.219
43.641
Währungsänderungen
 
 
 
 
11.628
 
11.628
2.832
14.460
Periodenergebnis
 
 
 
558.979
 
 
558.979
17.267
576.246
Dividendenzahlung
 
 
 
-173.956
 
 
-173.956
-9.670
-183.626
Stand am 31. Dezember 2023
132.887
300.000
2.109.003
3.490.112
-140.556
831
5.892.277
137.453
6.029.730
Stand am 1. Jänner 2024
132.887
300.000
2.109.003
3.490.112
-140.556
831
5.892.277
137.453
6.029.730
IAS 8-Fehlerkorrektur
 
 
 
24.268
0
-19.630
4.638
0
4.638
Stand am 1. Jänner 2024 angepasst
132.887
300.000
2.109.003
3.514.380
-140.556
-18.799
5.896.915
137.453
6.034.368
Veränderungen Konsolidierungskreis/Kapitalanteile
 
 
 
-25.462
0
22.173
-3.289
-614
-3.903
Umgliederung vom Sonstigen Ergebnis in Gewinnrücklagen
 
 
 
-13.259
9.115
4.144
0
0
0
Gesamtergebnis
 
 
 
645.256
-16.158
31.224
660.322
20.388
680.710
Sonstiges Ergebnis exklusive Währungsänderungen
 
 
 
 
 
31.224
31.224
16
31.240
IAS 29-Effekte
 
 
 
 
35.186
 
35.186
1.026
36.212
Währungsänderungen
 
 
 
 
-51.344
 
-51.344
-2.264
-53.608
Periodenergebnis
 
 
 
645.256
 
 
645.256
21.610
666.866
Dividendenzahlung
 
 
 
-186.843
 
 
-186.843
-11.009
-197.852
Stand am 31. Dezember 2024
132.887
300.000
2.109.003
3.934.072
-147.599
38.742
6.367.105
146.218
6.513.323
*Die oben angeführte Zwischensumme entspricht jenem Eigenkapital, welches den Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zugeordnet werden kann.

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzernkapitalflussrechnung
Veränderung der Finanzmittel
31.12.2024
31.12.2023 angepasst
in TEUR
 
 
Periodenergebnis
666.866
576.246
Amortisierungen, Bewertungs- und Währungsänderungen von Finanzinstrumenten
-772.148
-902.090
(Rückführung von) Wertberichtigungen von Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte
116.403
103.301
Planmäßige Abschreibungen von Immaterielle Vermögenswerte
114.403
100.753
Planmäßige Abschreibungen von Nutzungsrechte
39.786
33.136
Planmäßige Abschreibungen von Sachanlagen (exkl. Immobilien)
40.332
32.197
Ergebnis aus dem Abgang von Tochterunternehmen
0
-1.751
Ergebnis aus dem Abgang sowie Abschreibungen von Immobilien
85.800
110.085
Ergebnis aus dem Abgang von Finanzielle Vermögenswerte inkl. Derivate
-19.476
1.786
Anteil am Gewinn von at equity bewerteten Unternehmen
-27.001
-16.466
Im Periodenergebnis beinhaltete erhaltene Dividenden
-79.717
-58.891
Ertragssteueraufwand
214.940
196.443
Angepasstes Periodenergebnis
380.188
174.749
Veränderungen in:
150.405
-112.971
Finanzielle Vermögenswerte inkl. Derivate
-766.082
-754.203
(Rück-)Versicherungsverträge
942.013
618.307
Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
28.036
-5.668
Nutzungsrechte und Leasingforderungen sowie -verbindlichkeiten
-103
21
Forderungen und Verbindlichkeiten (exkl. Leasing)
-9.206
57.245
Immaterielle Vermögenswerte
2.411
1.016
Immobilien
-2.034
-7.019
Sonstige Bilanzposten (Übrige Aktiva, Sachanlagen (exkl. Immobilien) und Übrige Passiva)
-49.534
-67.212
Rückstellungen
4.904
44.542
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen*
-73.275
-91.928
Bezahlte und Erhaltene Ertragssteuern
-111.269
-109.175
Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
346.049
-139.325
Erhaltene Zinsen
938.432
840.389
Erhaltene Dividenden
79.717
58.891
Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen
0
-15.311
Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzinstrumenten
9.154.001
9.027.864
Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzinstrumenten
-9.558.124
-9.034.762
Einzahlungen aus dem Verkauf von Immobilien
2.452
10.928
Auszahlungen aus dem Erwerb von Immobilien
-223.761
-264.793
Einzahlungen aus dem Verkauf von Immaterielle Vermögenswerte
4.748
3.562
Auszahlungen aus dem Erwerb von Immaterielle Vermögenswerte
-139.742
-136.987
Cash flow aus der Investitionstätigkeit
257.723
489.781
Auszahlungen aus Nachrangige Verbindlichkeiten
-91.748
-469.987
Einzahlungen aus Finanzielle Verbindlichkeiten exkl. Nachrangige Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten
90
532
Auszahlungen aus Finanzielle Verbindlichkeiten exkl. Nachrangige Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten
-10.951
-39.008
Auszahlungen aus Leasingverbindlichkeiten
-44.245
-33.805
Auszahlungen aus Erwerb von Nicht beherrschende Anteile
0
-284.707
Bezahlte Dividenden
-199.849
-185.708
Bezahlte Zinsen
-62.930
-88.050
Cash flow aus der Finanzierungstätigkeit
-409.633
-1.100.733
Veränderung der Finanzmittel
194.139
-750.277
*Die zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen resultieren überwiegend aus Währungsänderungen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Stand der Finanzmittel am Anfang der Berichtsperiode*
1.558.107
2.315.219
Veränderung der Finanzmittel
194.139
-750.277
Veränderungen Konsolidierungskreis
9.512
8.643
Währungsänderungen innerhalb der Finanzmittel
-13.634
-15.478
Stand der Finanzmittel am Ende der Berichtsperiode*
1.748.124
1.558.107
*Der Stand der Finanzmittel am Anfang und Ende der Berichtsperiode entspricht dem Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in den Aktiva und beinhaltet Geldbestände und täglich fällige Finanzmittel.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Konzernanhang
Allgemeine Informationen und Grundsätze der REchnungslegung
Allgemeines
Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG Holding) ist eine Aktiengesellschaft und die führende Versicherungsgruppe in der Gesamtregion Zentral- und Osteuropa (CEE) mit Sitz am Schottenring 30, 1010 Wien (Österreich). Der Wiener Städtische Versicherungsverein, ebenfalls mit Sitz in Wien, ist Mehrheitseigentümer der VIG Holding. Zusätzlich ist er oberste Muttergesellschaft und bezieht daher die VIG Holding inkl. ihrer Tochtergesellschaften in seinen Konzernabschluss ein. Die Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen der VIG-Versicherungsgruppe bieten rd. 33 Millionen Kund:innen Dienstleistungen in 30 Ländern an.
Grundsätze der Rechnungslegung
Rechtsvorschriften
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 245a (1) Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu beachtenden unternehmensrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Rundung und dargestellte Währung
Beträge werden kaufmännisch gerundet und, sofern nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR) ausgewiesen. Für Berechnungen werden dennoch die genauen Beträge verwendet, wodurch Rundungsdifferenzen auftreten können.
Unternehmensfortführung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung gem. IAS 1.25 und IAS 1.26 aufgestellt. Diese Einschätzung hat der Vorstand vor allem aufgrund der soliden Kapitalausstattung, dem positiven Geschäftsverlauf, der risikoaversen Kapitalveranlagung und der konservativen Rückversicherungspolitik getroffen.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Im Einklang mit IFRS stehende Konzernabschlüsse erfordern Ermessensbeurteilungen und die Festlegung von Annahmen über künftige Entwicklungen durch den Vorstand (Schätzungen). Diese Schätzungen und Ermessensentscheidungen können den Ansatz und den Wert von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen wesentlich beeinflussen.
Die Bilanzwerte der Posten zum Abschlussstichtag sind in der Konzernbilanz auf Seite 124 bzw. in den entsprechenden Anhangangaben ausgewiesen. Sensitivitätsanalysen von Vermögenswerten und Schulden sind ebenfalls in den zu den Posten zugehörigen Anhangangaben dargelegt.
Details zu den Bereichen mit höheren Ermessensspielräumen sowie höherer Komplexität oder Bereichen, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung sind, sind in Anhangangabe 23. Schätzungen und Ermessensentscheidungen ab Seite 218 erörtert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die wesentlichen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in Angabe 24. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ab Seite 225 dargelegt. Die beschriebenen Methoden wurden, sofern nicht anders unter „Erstmalige Anwendung von Standards“ angegeben, konsequent auf die in diesem Abschluss veröffentlichten Berichtsperioden angewandt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Bilanzposten
Bewertungsgrundsatz
Ausgestellte Versicherungsverträge
Premium Allocation Approach (PAA),
Variable Fee Approach (VFA),
General Measurement Model (GMM)
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Premium Allocation Approach (PAA),
General Measurement Model (GMM)
Finanzinstrumente
Bewertet zu AC,
Bewertet zu FVtOCI (mit und ohne recycling),
Bewertet zu FVtPL
Geschäfts- oder Firmenwerte
Fortgeführte Anschaffungskosten abzgl. kumulierter Wertminderungsaufwendungen
Immaterielle Vermögenswerte
Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Investitionen in Beteiligungsunternehmen
Fortgeführter, anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten
Forderungen und Verbindlichkeiten
Fortgeführte Anschaffungskosten
Steuern
 
Ertragssteuern
In der Höhe, in der ein/e Anspruch/Verpflichtung gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen
Steuerabgrenzungen
Undiskontierte Ertragssteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind, basierend auf Steuersätzen des Erfüllungszeitpunkts
Rückstellungen
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode
Rückstellungen für sonstige Leistungen an Arbeitnehmer:innen
Versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode
Sonstige Rückstellungen
Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags
Leasing
Fortgeführte Anschaffungskosten
Übrige Aktiva und Passiva
Fortgeführte Anschaffungskosten
Erstmalige Anwendung von Standards
Sofern nicht anders angegeben, haben die erstmals anzuwendenden und für den Konzern relevanten Standards keine oder keine wesentliche Auswirkung auf den vorliegenden Abschluss.
Im Konzernbericht, sofern relevant, erstmals anzuwendende Standards
Änderungen zu IFRS 16
Leasingverbindlichkeit bei einer Sale-and-Lease-back-Transaktion
Änderungen zu IAS 1
Zuordnung lang- und kurzfristiger Verbindlichkeiten
Änderungen zu IAS 7
Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
Fehler in der Darstellung bzw. Offenlegung
Bilanzierungsmethode für IFRS 17-Versicherungsverträge
Insbesondere nach der Einführung von neuen Rechnungslegungsstandards führt der Konzern detailliertere Analysen der in der Bilanz erfassten Werte durch, um die Datenqualität und die Berichtsgenauigkeit zu verbessern. Im Rahmen dieser qualitätssteigernden Prüfungen wurden in der Gesellschaft Viennalife (Türkei) Dateninkonsistenzen bei VFA bewerteten Versicherungsverträgen festgestellt. Diese Abweichungen sind bis zur Erstkonsolidierung der Viennalife (Türkei) zurück verfolgbar und in der fehlerhaften Datenanlieferung der beizulegenden Zeitwerte von zugrundeliegenden Referenzwerten begründet. Die Kontrolle über die Gesellschaft wurde deutlich nach Veröffentlichung der finalen Rechnungslegungsstandards (IFRS 9 und IFRS 17) und nach Beginn des Implementierungsprojekts erlangt. Aufgrund dieser zeitlichen Diskrepanz konnte die Viennalife (Türkei) nicht vollständig den umfassenden Vorbereitungsprozess innerhalb des Konzerns durchlaufen. Mitunter deshalb konnten die Dateninkonsistenzen erst im Laufe des Geschäftsjahres 2024 identifiziert und einer umfassenden Analyse unterzogen werden. Darüber hinaus zeichnet die Viennalife (Türkei) einen Großteil ihres gewinnberechtigten Lebensversicherungsgeschäfts in anderen als ihrer funktionalen Währung (bspw. US-Dollar). Die fortlaufende Verfeinerung der Rechnungslegungsmethoden von derartigen Fremdwährungsverträgen wurde in den zu korrigierenden Werten ebenfalls berücksichtigt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die Ermittlung der Fehlerhöhe erfolgte anhand von Näherungsrechnungen im Testsystem des Nebenbuches, um die Differenzen am Bilanzstichtag zu validieren. Eine verlässliche Bestimmung der Korrekturbeträge für einzelne Perioden der Vergangenheit konnte, u.a. aufgrund der Allokation der zugrundeliegenden Referenzwerte im VFA und der damit einhergehenden Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte, nicht zurück bis zur IFRS 9- und IFRS 17-Einführung verlässlich durchgeführt werden.
Die Eröffnungsbilanz der aktuellen Berichtsperiode wurde um jene Beträge bereinigt, die auf die kumulierten Korrekturen der Vorperioden zurückzuführen sind, da aus den zuvor genannten Gründen die periodengerechte Zuordnung der Korrektur der Vorjahre nicht verlässlich möglich ist. In den betroffenen IFRS 17-Überleitungstabellen und der Eigenkapitalüberleitung wird die Summe dieser Differenzen in der Zeile IAS 8‑Fehlerkorrektur zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem Anfangsstand zum 1. Jänner 2024 dargestellt, um die Korrekturen der Vorperioden pro Bilanzposition offenzulegen.
Korrektur Konzernbilanz – Passiva
1.1.2024
in TEUR
 
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
-6.623
Deckungsrückstellung (LRC)
-6.623
Latente Steuerschulden
1.985
Konzerneigenkapital
4.638
Gewinnrücklagen
24.268
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17 (nicht umgliederbar)
-19.630
Konzernbilanz
In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 wurden im deutschen Konzernbericht 2023 auf Seite 60 die Positionen Gewinnrücklagen und Übrige Rücklagen aufgrund eines technischen Versehens fehlerhaft dargestellt. In der Konzerneigenkapitalüberleitung auf Seite 61 wurden die Positionen mit den korrekten Beträgen ausgewiesen. Sowohl das den Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbare Eigenkapital als auch das den nicht beherrschenden Anteilen zuordenbare Eigenkapital war korrekt in der Konzernbilanz dargestellt.
Passiva
31.12.2023
wie veröffentlicht
31.12.2023 angepasst
in TEUR
 
 
Anteilsinhabenden und anderen Kapitalgebenden der Muttergesellschaft zuordenbar
5.892.277
5.892.277
Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen
2.541.890
2.541.890
Gewinnrücklagen
3.564.382
3.490.112
Übrige Rücklagen
-213.995
-139.725
Nicht beherrschende Anteile
137.453
137.453
Konzerneigenkapital
6.029.730
6.029.730
Daten für zugrundeliegende Referenzwerte
Aufgrund der wie bereits zuvor erwähnten Analysen zur Qualitätssteigerung wurde zusätzlich festgestellt, dass die veröffentlichten Konzernwerte der zugrundeliegenden Referenzwerte für 2023 auch jene Finanzinstrumente enthielten, die zur Bedeckung von GMM bewerteten Versicherungsverträgen dienen. Gemäß IFRS 17 wären jedoch nur jene Daten zu veröffentlichen, die mit dem VFA-Geschäft in Zusammenhang stehen.
Die in der Anhangangabe 1.5. Zugrundeliegende Referenzwerte von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung ab Seite 162 und die in der Überleitungstabelle auf Seite 164 von erfolgsneutral bewerteten Referenzwerten, die erstmals mit dem FVA bewertet wurden, dargestellten Vorjahreswerte sind um diese Korrekturen angepasst. Es gibt keine Auswirkung auf die im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichten Werte der Konzerngewinn- und -verlustrechnung bzw. der Konzernbilanz.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Weitere Angaben
Steuern
Steuersatzänderung
In der Tschechischen Republik wurde der Körperschaftsteuersatz mit 1. Jänner 2024 von 19 % auf 21 % erhöht. Dies führt in der Berichtsperiode zu einem Anstieg der laufenden Steuern von rd. EUR 4,0 Mio. sowie einer Erhöhung der latenten Steueransprüche von rd. EUR 13,3 Mio.
Zusätzliche Steuer auf Versicherungsprämien in Ungarn
Wie bereits im Vorjahresgeschäftsbericht veröffentlicht, wurde eine zusätzliche Versicherungssteuer für in Ungarn tätige Versicherungsunternehmen eingeführt. Diese zusätzliche Versicherungssteuer ist eine progressive Steuer basierend auf den Bruttoversicherungsprämien für das Lebens- als auch für das Nichtlebensversicherungsgeschäft für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2025. Die Bekanntgabe der Verlängerung bis Ende 2025 erfolgte im November 2024.
Basierend auf den aktuellen Werten der Union Biztosító und Alfa (Ungarn) sind EUR 52,2 Mio. für den Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 abzuführen. Entsprechend der vorliegenden Planwerte geht die VIG im Geschäftsjahr 2025 von weiteren Belastungen von rd. EUR 29,7 Mio. aus.
Kriegssituation in der Ukraine
Am 24. Februar 2022 begann mit dem Einmarsch der Streitkräfte der Russischen Föderation in die Ukraine der Krieg zwischen diesen beiden Ländern. Für die ukrainischen Tochtergesellschaften sind die wesentlichen, direkten Risiken das Wohlergehen der Mitarbeiter:innen und der Erhalt der operationellen Geschäftstätigkeit (z.B. Büroinfrastruktur, Energie, Kommunikation, IT-Sicherheit). Im Rahmen eines nachhaltigen Risikomanagements werden eine Reihe an Risiken adressiert und soweit möglich mitigiert, die sich für den Konzern materialisieren können.
Geschäftsbetrieb in der Ukraine
Die VIG ist im ukrainischen Markt mit drei Versicherungsgesellschaften vertreten, die zum 31. Dezember 2024 Vermögenswerte von rd. EUR 137,0 Mio. halten. Die zum 31. Dezember 2023 gebildeten Wertminderungen für erwartete Kreditverluste für Staatsanleihen und Bankeinlagen bestehen weiterhin und wurden nur geringfügig auf EUR 53,3 Mio. angepasst. Die Maßnahme schafft für die VIG-Versicherungsgruppe die bestmögliche Ausgangsposition für den Wiederaufbau nach Beendigung des Krieges. In der CGU Ukraine bestehen keine immateriellen Vermögenswerte, die einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 unterliegen.
Die Situation für die in der Ukraine tätigen VIG-Versicherungsgesellschaften, die hauptsächlich in den westlichen Regionen des Landes tätig sind, ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert und der Geschäftsbetrieb ist nur in geringem Ausmaß direkt beeinträchtigt. Die Gesellschaften haben sich mittlerweile auf die kriegsbedingt geänderten Rahmenbedingungen eingestellt und können sehr schnell auf etwaige Änderungen reagieren. Die Tätigkeiten der ukrainischen Versicherungsgesellschaften zeigen keine wesentlichen Auswirkungen, die auf die Sanktionen gegenüber Russland zurückzuführen wären. Bis zum Redaktionsschluss können die ukrainischen Versicherungsgesellschaften trotz der anhaltend herausfordernden Umstände den Betrieb aufrechterhalten. Aufgrund der schwierigen aktuellen Lage in der Ukraine überprüft die VIG laufend, ob die Voraussetzungen für Going-Concern der ukrainischen Gesellschaften weiterhin vorliegen.
Russische Anleihen
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die VIG-Versicherungsgruppe hält zum Bilanzstichtag russische Unternehmensanleihen zum Buchwert von EUR 0,7 Mio. und einer Nominale von EUR 5,1 Mio. (im Geschäftsjahr 2023 einen Buchwert von EUR 19,2 Mio. und einer Nominale: EUR 62,1 Mio.) in den Büchern, für die grundsätzlich kein aktiver Markt vorliegt. Im Laufe des Jahres 2024 konnten dennoch Anleihen im Nominalwert von EUR 45,0 Mio. (Vorjahr: EUR 100,9 Mio.) verkauft und weitere EUR 12,0 Mio. getilgt werden. Der in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung verbuchte Gewinn aus dem Verkauf und der Tilgung beläuft sich im aktuellen Geschäftsjahr auf EUR 8,4 Mio. (Vorjahr: EUR 21,2 Mio.).
Risikovorsorge (ECL) Finanzielle Vermögenswerte
KTM- und Signa-Unternehmensanleihen im berichtspflichtigen SEgment Österreich
Im Laufe des Geschäftsjahres 2024 wurde aufgrund der Signa-Insolvenz eine ECL in Höhe von EUR 9,9 Mio. (Nominale EUR 49,4 Mio.) berücksichtigt. Zusätzlich meldete die KTM Insolvenz an, weswegen dafür und aufgrund der aus VIG-Sicht unsicheren Zahlungsfähigkeit der Muttergesellschaft der KTM, Pierer Mobility AG, eine ECL in Höhe von EUR 28,8 Mio. (Nominale EUR 35,0 Mio.) eingebucht wurde.
Politisches Risiko in der Türkei
Die aktuell unsichere politische Lage in der Türkei führte zu einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos und daher zu einer Änderung von Stage 1 zu Stage 2. Dies machte die zusätzliche Einbuchung einer ECL von EUR 28,8 Mio. (Nominale EUR 769,2 Mio.) erforderlich.
Risiken im Zusammenhang mit der geopolitischen Situation und dem derzeitigen makroökonomischen Umfeld
Im Berichtsjahr kam es trotz des weiterhin anhaltenden Angriffskriegs auf die Ukraine zu einer Beruhigung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Europa. Nach einer längeren Phase der Stagnation kehrte die EU-Wirtschaft zu einem moderaten Wachstum zurück, während die Inflation weiter gesunken ist. Einer vorsichtig dynamischen Entwicklung in Osteuropa steht ein sehr schwerfälliges Deutschland gegenüber, das vor allem in der Automobilindustrie vor einem größeren Strukturwandel stehen dürfte. In diesem Spannungsverhältnis konnte sich Österreich den negativen Vorgaben aus Deutschland nicht entziehen.
Das kommende Jahr ist von einer sehr hohen Unsicherheit bezüglich der geopolitischen Entwicklungen als unmittelbare Folge der US-Präsidentschaft gekennzeichnet. Wie sich der abzeichnende zunehmende Protektionismus auf die wirtschaftlichen Kennzahlen (Inflation, Handelsbilanzen etc.) auswirkt, ist zum aktuellen Zeitpunkt schwer zu prognostizieren. Insgesamt wird mit einer höheren Volatilität auf den wesentlichsten Kapitalmärkten zu rechnen sein, womit diese Entwicklung eines der wesentlichsten Risiken für die VIG darstellt.
Weitere geopolitische Spannungen, wie beispielsweise der Krieg in Israel und Gaza, können auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte haben. Auch diese Risiken werden im Rahmen eines nachhaltigen Risikomanagements behandelt. Zum Bilanzstichtag hält die VIG israelische Staats- und Unternehmensanleihen mit einem Buchwert von rd. EUR 53,6 Mio. (EUR 78,5 Mio.) und mit einer Nominalen in Höhe von rd. EUR 57,0 Mio. (EUR 86,1 Mio.) in den Büchern.

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Segmentberichterstattung
Geschäftssegmente
Die interne Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger dient als Basis zur Festlegung der Geschäftssegmente. Als Geschäftssegmente wurden die einzelnen Länder, in denen der Konzern mit Versicherungen, Pensionskassen- bzw. Pensionsfondsgeschäft tätig ist, identifiziert. Der Vorstand der VIG Holding als Hauptentscheidungsträger beurteilt regelmäßig die Ertragskraft anhand dieser Segmente und entscheidet über die Allokation von Ressourcen zu diesen. Die Betonung der Länder spiegelt auch die Länderverantwortlichkeiten der Vorstände der VIG Holding wider.
Die Länder Estland, Lettland und Litauen werden als Geschäftssegment Baltikum an den Vorstand berichtet und die Länder Albanien und Kosovo als Geschäftssegment Albanien inkl. Kosovo.
Berichtspflichtige Segmente
Als berichtspflichtige Segmente wurden gem. IFRS 8.12 bis IFRS 8.14 die folgenden Segmente definiert:
• Österreich (inkl. der Zweigniederlassungen der Wiener Städtische in Slowenien und Italien (2024 aufsichtsrechtlich geschlossen)),
• Tschechische Republik,
• Polen,
• Erweiterte CEE,
• Spezialmärkte und
• Gruppenfunktionen (inkl. der Zweigniederlassungen der VIG Holding in Schweden, Norwegen und Dänemark sowie jener der VIG Re in Deutschland und Frankreich).
Erweiterte CEE
Das berichtspflichtige Segment Erweiterte CEE umfasst die Geschäftssegmente Albanien inkl. Kosovo, das Baltikum, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ukraine und Ungarn. Das berichtspflichtige Segment wird gemäß den Kriterien der Zusammenfassung nach IFRS 8.14 aggregiert.
Spezialmärkte
Das berichtspflichte Segment Spezialmärkte entspricht der Restgröße gem. IFRS 8.16 und umfasst die Länder Deutschland, Georgien, Liechtenstein und Türkei.
Gruppenfunktionen
Der Vorstand steuert das Versicherungsgeschäft separat von den Koordinationsfunktionen in den einzelnen Ländern. Aufgrund dessen werden in den einzelnen Geschäftssegmenten nur jene Gesellschaften inkludiert, die mit dem Versicherungs-, Pensionskassen und Pensionsfondsgeschäft in Verbindung stehen. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die keine Versicherungsprodukte vertreiben oder dabei unterstützen (mit Ausnahme des Pensionskassen- bzw. Pensionsfondsgeschäfts), keine Schadenbegutachtungen bzw. -abwicklungen vornehmen oder eine für die Gruppe tätige Servicegesellschaft sind, im berichtspflichtigen Segment Gruppenfunktionen gezeigt werden und nicht in jenem Land, in dem sie ihren Geschäftssitz haben.
Konkret bedeutet dies, dass das berichtspflichtige Segment Gruppenfunktionen u.a. die VIG Holding, die VIG Re, die Wiener Re, den VIG Fund, zentrale IT-Dienstleister, eine Asset Managementgesellschaft und Zwischenholdings enthält.
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Grundlage der Umsatzerlöse
Der Umfang des Geschäftsbetriebs umfasst das Versicherungsgeschäft mit Privat- und Firmenkunden. Die Produktpalette besteht dabei u.a. aus Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kasko-, Unfall-, Haftpflicht-, Feuer- und Elementarschäden- sowie Reiseversicherung.
Für Einzelpersonen oder Gruppen wird auch eine Vielzahl von Lebens- und Krankenversicherungsprodukten angeboten. Hierzu zählen beispielsweise Krankenzusatz-, Pflege- sowie Kapitallebens-, Risikolebensversicherungen und anlageorientierte Produkte. Der Vertrieb der Produkte erfolgt in allen Märkten über u.a. den gebundenen Vertrieb, Banken, Makler oder Agenten.
Die VIG Holding konzentriert sich hauptsächlich auf die Steuerungsaufgaben des Konzerns. Darüber hinaus ist sie auch als Rückversicherer sowohl innerhalb der VIG-Versicherungsgruppe als auch im länderübergreifenden Firmengeschäft tätig. Die konzerneigene Rückversicherung VIG Re ist ein erfolgreicher Anbieter von Rückversicherungsprodukten sowohl für konzerneigene Versicherungsgesellschaften als auch für externe Partner:innen.
Informationen über wichtige Kund:innen
Die VIG-Versicherungsgruppe ist in keinem hohen Grad von einzelnen Kund:innen, entsprechend der Definition des IFRS 8.34, abhängig. Im Konzern fallen auf die 10 größten Kund:innengruppen 1,8 % der verrechneten Prämien. Unter Kund:innengruppen wurden Firmenkunden zusammengefasst, die gemäß Wissensstand der VIG-Versicherungsgruppe unter gemeinsamer Beherrschung stehen.
Allgemeine Angaben
Transferpreise zwischen berichtspflichtigen Segmenten werden wie Geschäfte mit Dritten auf der Basis von Marktpreisen ermittelt. In der Konsolidierungsspalte werden konzerninterne berichtssegmentübergreifende Geschäftsvorfälle der Gewinn- und Verlustrechnung eliminiert. Die einzige Ausnahme stellen Dividenden und Zwischenergebnisse dar, die im jeweiligen berichtspflichtigen Segment herausgerechnet werden. Salden aus der Eliminierung von berichtssegmentübergreifenden Vermögenswerten und Schulden werden in der VIG Holding und somit im berichtspflichtigen Segment Gruppenfunktionen ausgewiesen.
Bewertungsgrundlage für den Erfolg
Der finanzielle Erfolg der berichtspflichtigen Segmente wird anhand unterschiedlicher Steuerungsgrößen beurteilt. Als einheitliche Grundlage wird das operative IFRS-Gruppenergebnis herangezogen. Die Gewinn- und Verlustrechnung nach berichtspflichtigen Segmenten wird aus Gründen der Vergleichbarkeit entsprechend auf die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übergeleitet, wobei sich die Darstellung auf die Hauptposten beschränkt. Dasselbe gilt im gleichen Maße für die Segment- bzw. Konzernbilanz.
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Konzerngewinn- und -verlustrechnung nach berichtspflichtigen Segmenten
 
Österreich
Tschechische Republik
Polen
Erweiterte CEE
 
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
390.636
419.575
234.837
246.148
61.029
49.330
265.661
215.909
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
3.543.242
3.307.356
2.078.225
2.040.071
1.373.271
1.224.497
3.599.456
3.148.077
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge
-3.045.815
-2.654.265
-1.895.244
-1.615.623
-1.348.049
-1.096.197
-3.070.456
-2.730.702
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
-106.791
-233.516
51.856
-178.300
35.807
-78.970
-263.339
-201.466
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
115.116
144.478
42.494
46.706
36.832
28.443
139.258
71.530
Kapitalveranlagungsergebnis
820.847
1.010.854
143.621
183.108
125.001
130.074
404.884
293.611
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
40.501
26.252
-8
-1.040
457
339
2.204
226
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-772.439
-908.340
-101.119
-135.362
-88.626
-101.970
-267.907
-222.307
Ergebnis von assoziierten Unternehmen
26.207
15.712
0
0
0
0
77
0
Finanzierungsergebnis
-29.475
-47.424
-3.124
-2.920
-2.047
-1.012
-8.249
-8.270
Andere Erträge und Aufwendungen
-140.199
-130.752
-63.069
-71.958
-30.674
-44.003
-120.659
-96.418
Operatives Gruppenergebnis
336.078
385.877
211.138
217.976
65.140
32.758
276.011
182.751
Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte
0
0
0
0
0
-159
-116.327
-75.480
Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
0
-1
0
0
-84
-3.231
0
-6.264
Rückführung Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
0
0
0
0
0
0
8
0
Ergebnis vor Steuern
336.078
385.876
211.138
217.976
65.056
29.368
159.692
101.007
Steuern
-51.870
-79.355
-46.810
-24.311
-17.418
-13.381
-60.670
-48.462
Periodenergebnis
284.208
306.521
164.328
193.665
47.638
15.987
99.022
52.545
 
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Gesamt
 
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
58.368
65.705
175.820
198.873
0
12.559
1.186.351
1.208.099
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
924.201
617.638
1.780.879
1.652.249
-1.160.797
-1.068.063
12.138.477
10.921.825
Versicherungstechnische Aufwendungen ausgestellter Versicherungsverträge
-700.854
-560.300
-1.863.911
-1.327.773
1.267.499
719.561
-10.656.830
-9.265.299
Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
-164.979
8.367
258.852
-125.603
-106.702
361.061
-295.296
-448.427
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
87.134
42.833
42.425
12.435
-27.610
-62.170
435.649
284.255
Kapitalveranlagungsergebnis
337.574
274.198
79.673
50.780
-27.554
-49.557
1.884.046
1.893.068
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
235
543
17.290
5.579
-56
-55
60.623
31.844
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-250.675
-231.908
-55.255
-44.678
0
-12.558
-1.536.021
-1.657.123
Ergebnis von assoziierten Unternehmen
0
0
717
754
0
0
27.001
16.466
Finanzierungsergebnis
-2.122
-577
-62.152
-86.233
28.342
47.944
-78.827
-98.492
Andere Erträge und Aufwendungen
-54.813
-33.945
-134.818
-142.463
-732
1.667
-544.964
-517.872
Operatives Gruppenergebnis
88.567
74.016
21.275
-17.388
0
0
998.209
875.990
Wertminderungen Geschäfts- oder Firmenwerte
0
0
0
0
0
0
-116.327
-75.639
Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
0
-9.778
0
-8.388
0
0
-84
-27.662
Rückführung Wertminderungen Immaterielle Vermögenswerte
0
0
0
0
0
0
8
0
Ergebnis vor Steuern
88.567
64.238
21.275
-25.776
0
0
881.806
772.689
Steuern
-23.007
-26.603
-15.165
-4.331
0
0
-214.940
-196.443
Periodenergebnis
65.560
37.635
6.110
-30.107
0
0
666.866
576.246
Weitere Informationen nach berichtspflichtigen Segmenten sind unter Anhangangabe 9. Details zur Konzerngewinn- und ‑verlustrechnung ab Seite 188 zu finden.
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Konzernbilanz nach berichtspflichtigen Segmenten
Aktiva
Österreich
Tschechische Republik
Polen
Erweiterte CEE
 
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
526.704
443.840
87.503
22.870
59.279
23.271
212.909
222.730
Finanzielle Vermögenswerte
21.492.120
21.799.897
3.140.497
3.472.630
2.719.746
2.257.297
7.096.468
6.427.772
Forderungen
278.996
250.590
52.302
61.220
19.702
14.713
130.400
95.852
Steuererstattungsansprüche
8.418
9.448
4.987
32.420
7.538
4.321
4.214
10.686
Investitionen in Beteiligungsunternehmen
189.913
178.073
0
0
152
150
6.577
0
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
1.129
-1.607
217.867
178.842
7.194
6.369
71.763
51.420
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
389.677
413.522
146.042
167.070
97.032
89.127
159.848
169.046
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2.127.905
2.058.031
35.082
35.864
23.486
20.842
210.663
191.011
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
210.369
194.660
163.770
178.014
17.407
19.814
174.226
171.861
Übrige Aktiva
51.690
56.593
21.566
21.529
5.911
3.674
32.618
29.426
Geschäfts- oder Firmenwerte
301.716
301.716
448.108
456.516
153.735
151.450
325.793
451.156
Immaterielle Vermögenswerte
271.013
273.171
72.976
55.587
106.978
32.810
192.883
181.019
Latente Steueransprüche
195.920
219.364
165.907
174.166
614
0
46.610
46.963
Nutzungsrechte
93.967
80.720
61.719
57.669
5.678
7.624
37.557
37.867
Summe
26.139.537
26.278.018
4.618.326
4.914.397
3.224.452
2.631.462
8.702.529
8.086.809
Aktiva
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
Gesamt
 
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
176.533
174.812
685.196
670.584
1.748.124
1.558.107
Finanzielle Vermögenswerte
2.846.346
2.420.502
2.342.002
1.612.141
39.637.179
37.990.239
Forderungen
34.391
26.464
44.177
46.833
559.968
495.672
Steuererstattungsansprüche
22.330
13.126
192.795
165.717
240.282
235.718
Investitionen in Beteiligungsunternehmen
0
0
8.119
7.399
204.761
185.622
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
21.101
9.243
-19.180
-14.776
299.874
229.491
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
155.145
141.159
1.195.014
828.374
2.142.758
1.808.298
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
10.696
10.902
570.433
535.440
2.978.265
2.852.090
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
16.146
12.913
47.144
41.897
629.062
619.159
Übrige Aktiva
19.515
9.355
23.578
20.998
154.878
141.575
Geschäfts- oder Firmenwerte
0
0
10.527
10.527
1.239.879
1.371.365
Immaterielle Vermögenswerte
15.487
11.726
37.533
36.048
696.870
590.361
Latente Steueransprüche
7.785
381
35.227
42.413
452.063
483.287
Nutzungsrechte
8.890
6.583
4.674
2.353
212.485
192.816
Summe
3.334.365
2.837.166
5.177.239
4.005.948
51.196.448
48.753.800
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Passiva
Österreich
Tschechische Republik
Polen
Erweiterte CEE
 
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
333.609
339.693
346.469
321.904
86.717
92.420
191.299
195.104
Steuerschulden
95.959
105.856
3.279
428
413
0
11.674
6.151
Finanzielle Verbindlichkeiten
467.184
526.805
64.166
81.637
65.290
8.660
39.517
39.669
Übrige Passiva
39.635
35.931
6.539
5.131
6.908
1.673
25.317
21.595
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
23.368.637
23.370.578
2.927.744
2.851.071
2.551.364
2.004.101
6.643.062
5.993.171
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
15.107
15.359
120
-13.647
671
1.091
-3.636
-1.811
Rückstellungen
381.233
384.499
38.867
35.977
26.934
22.582
173.816
118.158
Latente Steuerschulden
237.210
232.433
44.038
32.887
51.328
39.658
54.209
47.476
Zwischensumme
24.938.574
25.011.154
3.431.222
3.315.388
2.789.625
2.170.185
7.135.258
6.419.513
Passiva
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
Gesamt
 
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
101.094
63.003
97.630
100.551
1.156.818
1.112.675
Steuerschulden
31.398
14.342
43.378
30.239
186.101
157.016
Finanzielle Verbindlichkeiten
9.460
6.862
1.728.523
1.732.688
2.374.140
2.396.321
Übrige Passiva
2.501
1.192
17.809
13.435
98.709
78.957
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
2.853.753
2.464.887
1.253.503
1.120.284
39.598.063
37.804.092
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
24.996
18.349
5.224
4.840
42.482
24.181
Rückstellungen
16.772
15.795
155.479
171.609
793.101
748.620
Latente Steuerschulden
27.137
32.781
19.789
16.973
433.711
402.208
Zwischensumme
3.067.111
2.617.211
3.321.335
3.190.619
44.683.125
42.724.070
Konzerneigenkapital
 
 
 
 
6.513.323
6.029.730
Summe
 
 
 
 
51.196.448
48.753.800
Aus dem Saldo der Segmentaktiva und -passiva kann nicht auf das Eigenkapital des Segments geschlossen werden.

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erörterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
1. Versicherungsverträge
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe 24.3. (Rück-)Versicherungsverträge ab Seite 227 und die qualitative Beschreibung der Risiken ist im Kapitel Risikostrategie und Risikomanagement ab Seite 261 dargelegt.
Posten der Aktivseite wurden ohne Vorzeichen und Posten der Passivseite mit einem negativen Vorzeichen dargestellt.
Der Portfoliostatus wird vor etwaigen Konsolidierungsschritten festgelegt und ist entscheidend, ob ein Portfolio von Versicherungsverträgen als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit ausgewiesen wird. Nach Eliminierung der konzerninternen Transaktionen wird dieser Status nicht erneut ermittelt. Dasselbe gilt für die Ermittlung der Verlustkomponente und der damit einhergehenden Zuordnung zu „belastend“ oder „nicht belastend“.
Erfolgswirksam erfasste Konsolidierungseffekte werden im Posten Versicherungstechnische Aufwendungen aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen erfasst, sofern diese aus der Eliminierung konzerninterner Rückversicherungsverträge stammen. Im Wesentlichen werden konzerninterne Rückversicherungsverträge mit dem PAA bewertet, weshalb derartige Konsolidierungseffekte in den folgenden Tabellen diesem Bewertungsmodell zugeordnet werden.
Wo für eine bessere Lesbarkeit dienlich, wurden die folgenden IFRS 17-Bezeichnungen in ihrer Kurzfassung verwendet.
Kurzbezeichnung
Langbezeichnung
Englische Langbezeichnung
AIC
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Assets for Incurred Claims
ARC
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz
Assets for Remaining Coverage
CSM
Vertragliche Servicemarge
Contractual Service Margin
FCF
Erfüllungswerte
Fulfilment Cash Flows
FRA
Vollständig retrospektiver Ansatz
Full Retrospective Approach
FVA
Fair-Value-Ansatz
Fair Value Approach
GMM
General Measurement Model
General Measurement Model
LC
Verlustkomponente
Loss Component
LIC
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Liability for Incurred Claims
LoReCo
Verlustrückerstattungskomponente
Loss Recovery Component
LRC
Deckungsrückstellung
Liability for Remaining Coverage
PAA
Premium Allocation Approach
Premium Allocation Approach
PVFCF
Barwert zukünftiger Zahlungsströme
Present Value of Future Cash Flows
RA
Risikoanpassung
Risk Adjustment
VFA
Variable Fee Approach
Variable Fee Approach
Sowohl die Tabellen zur Entwicklung nach Bilanzposten als auch zur Entwicklung nach Bewertungskomponenten wurden, im Vergleich zu den im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichten, angepasst. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr die technische Systematik der Konsolidierung weiterentwickelt, wodurch die erfolgsneutral erfassten Veränderungen, die aus der Versicherungstechnik stammen, nicht mit der Gesamtergebnisrechnung abgeglichen werden können.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.1. Übersicht
Zusammensetzung
31.12.2024
 
PAA
GMM
VFA
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
5.536
288.903
1.585
299.874
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
17.018
395.528
1.692
414.238
Schätzungen des PVFCF
 
934.469
9.766
 
Risikoanpassung
 
-254.153
-2.579
 
Vertragliche Servicemarge
 
-284.788
-5.495
 
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
-11.482
-106.625
-107
-118.214
Als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten
 
 
 
3.850
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
1.302.514
840.244
 
2.142.758
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
102.365
-135.107
 
-32.742
Schätzungen des PVFCF
 
-206.665
 
 
Risikoanpassung
 
5.476
 
 
Vertragliche Servicemarge
 
66.082
 
 
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1.200.149
975.351
 
2.175.500
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
-8.859.155
-3.247.996
-27.424.599
-39.598.063
Deckungsrückstellung (LRC)
-2.155.654
-2.522.340
-26.600.897
-31.278.891
Schätzungen des PVFCF
 
-1.705.668
-20.957.067
 
Risikoanpassung
 
-162.208
-984.540
 
Vertragliche Servicemarge
 
-654.464
-4.659.290
 
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
-6.703.501
-725.656
-823.702
-8.252.859
Als Verbindlichkeit angesetzte Zahlungsströme
 
 
 
-66.313
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
-18.688
-23.794
 
-42.482
Deckungsrückstellung (LRC)
-34.520
-20.700
 
-55.220
Schätzungen des PVFCF
 
-35.960
 
 
Risikoanpassung
 
472
 
 
Vertragliche Servicemarge
 
14.788
 
 
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
15.832
-3.094
 
12.738
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zusammensetzung
31.12.2023
 
PAA
GMM
VFA
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
-5.597
229.916
1.384
229.491
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
17.945
314.238
1.404
333.587
Schätzungen des PVFCF
 
824.480
6.599
 
Risikoanpassung
 
-240.463
-1.542
 
Vertragliche Servicemarge
 
-269.779
-3.653
 
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
-23.542
-84.322
-20
-107.884
Als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten
 
 
 
3.788
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
1.257.432
550.866
 
1.808.298
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
67.558
-102.806
 
-35.248
Schätzungen des PVFCF
 
-169.030
 
 
Risikoanpassung
 
5.889
 
 
Vertragliche Servicemarge
 
60.335
 
 
Vermögenswerte für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1.189.874
653.672
 
1.843.546
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
-7.841.483
-3.014.823
-26.896.421
-37.804.092
Deckungsrückstellung (LRC)
-1.845.696
-2.368.596
-26.072.494
-30.286.786
Schätzungen des PVFCF
 
-1.725.833
-19.974.708
 
Risikoanpassung
 
-148.464
-981.722
 
Vertragliche Servicemarge
 
-494.299
-5.116.064
 
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
-5.995.787
-646.227
-823.927
-7.465.941
Als Verbindlichkeit angesetzte Zahlungsströme
 
 
 
-51.365
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
8.924
-33.105
 
-24.181
Deckungsrückstellung (LRC)
-3.630
-31.587
 
-35.217
Schätzungen des PVFCF
 
-59.851
 
 
Risikoanpassung
 
2.053
 
 
Vertragliche Servicemarge
 
26.211
 
 
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
12.554
-1.518
 
11.036
1.2. Verwendete Annahmen
Kapitalkostensatz und Konfidenzniveau
Der in der Risikoanpassung berücksichtigte Kapitalkostensatz beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf 6,00 % (2023: 6,00 %).
Sofern lokale rechtliche Vorgaben vorliegen, die einen anderen Kapitalkostensatz erfordern, kann dieser bei einzelnen Gesellschaften vom oben genannten abweichen. Im aktuellen Geschäftsjahr war dies für die ukrainischen Versicherungsgesellschaften der Fall. Im Vorjahr lagen keine Vorgaben vor, die eine Abweichung erforderlich gemacht hätten.
Die Risikoanpassung für Lebens-, Kranken- und Nichtlebensversicherungsverträge entspricht einem Konfidenzniveau von durchschnittlich 79,93 % (Vorjahr: durchschnittlich 79,51 %).
Das Konfidenzniveau wird über die Gesamtlaufzeit auf Nettobasis nach Rückversicherung berechnet.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Diskontierungszinssatz
Spot Rates1
31.12.2024
31.12.2023
 
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
in %
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ALL
2,24
2,09
2,14
2,27
2,26
2,38
3,36
2,44
2,32
2,39
2,41
2,52
BAM
2,19
2,04
2,09
2,22
2,21
2,34
3,31
2,39
2,27
2,34
2,36
2,48
BGN
2,19
2,04
2,09
2,22
2,21
2,34
3,31
2,39
2,27
2,34
2,36
2,48
CHF
0,05
0,06
0,17
0,38
0,89
1,24
1,17
1,10
1,05
1,16
1,49
1,71
CZK
3,67
3,53
3,56
3,73
3,82
3,73
5,18
3,68
3,41
3,38
3,44
3,45
EUR
2,24
2,09
2,14
2,27
2,26
2,38
3,36
2,44
2,32
2,39
2,41
2,52
EUR (Kroatien)2
2,55
2,30
2,41
2,73
2,91
3,01
3,36
2,63
2,61
2,83
3,07
3,17
GBP
4,46
4,15
4,04
4,07
4,30
4,23
4,74
3,67
3,35
3,28
3,43
3,35
GEL
2,24
2,09
2,14
2,27
2,43
2,61
14,85
13,14
12,33
12,07
11,47
10,03
HUF
5,68
6,15
6,36
6,52
6,99
6,51
6,30
5,93
5,71
5,78
6,00
5,70
MDL
2,24
2,09
2,14
2,27
2,26
2,38
3,36
2,44
2,32
2,39
2,41
2,52
MKD
2,24
2,09
2,14
2,27
2,26
2,38
3,36
2,44
2,32
2,39
2,41
2,52
PLN
4,97
5,22
5,49
5,78
5,34
4,84
4,95
4,83
4,84
5,10
4,94
4,59
RON
6,67
7,07
7,27
7,25
6,39
5,60
6,03
5,99
6,05
6,14
5,67
5,12
RSD
3,76
3,66
4,00
5,13
5,34
4,90
5,09
5,22
5,45
6,84
7,00
6,20
TRY
41,71
34,94
30,07
23,70
17,88
14,33
39,34
31,17
24,78
21,36
19,14
15,84
UAH
15,36
15,87
14,95
11,01
7,72
6,80
17,16
19,14
17,47
11,18
7,28
6,46
USD
4,18
4,06
4,02
4,07
4,10
3,84
4,76
3,72
3,50
3,45
3,46
3,23
1Ohne Illiquiditätsanpassung
2Das Croatian Insurance Bureau erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung einer speziell errechneten Zinskurve, die auf Basis von EUR-Anleihen der kroatischen Nationalbank erstellt wird. Daher werden in der obigen Tabelle zwei unterschiedliche EUR-Zinskurven angeführt.
Illiquiditätsanpassung
31.12.2024
31.12.2023
in Basispunkten
 
 
Albanien
43
41
Bosnien-Herzegowina
56
56
Bulgarien
56
59
Deutschland
48
56
Estland
43
41
Georgien
43
40
Kosovo
43
41
Kroatien
21
28
Lettland
43
41
Liechtenstein
27
39
Litauen
43
41
Nordmazedonien
43
41
Moldau
43
41
Österreich
39
40
Polen
61
69
Rumänien
32
35
Serbien
200
200
Slowakei
52
40
Tschechische Republik
29
32
Türkei
44
54
Ukraine
159
229
Ungarn
62
52
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.3. Ausgestellte Versicherungsverträge
Entwicklung nach Bilanzposten
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2024
Alle Bewertungsmodelle
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht bewertet nach PAA
Verträge bewertet nach PAA
 
 
Exkl. LC
LC
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres
342.579
-8.993
-84.342
-23.172
-370
225.702
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres
-30.227.056
-59.730
-1.470.154
-5.727.808
-267.979
-37.752.727
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres
-29.884.477
-68.723
-1.554.496
-5.750.980
-268.349
-37.527.025
IAS 8 Fehlerkorrektur
6.623
0
0
0
0
6.623
Nettobuchwert Stand 1.1.
-29.877.854
-68.723
-1.554.496
-5.750.980
-268.349
-37.520.402
Versicherungstechnische Erträge
12.138.477
 
 
 
 
12.138.477
Versicherungstechnische Aufwendungen
-3.069.761
-36.341
-1.380.420
-6.165.306
-5.002
-10.656.830
Kapitalanlagekomponenten
2.997.877
 
-2.991.705
-6.172
0
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-1.266.361
-1.841
-118.095
-227.085
-8.996
-1.622.378
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-113.603
0
-7.311
-33.085
-84
-154.083
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
10.686.629
-38.182
-4.497.531
-6.431.648
-14.082
-294.814
Währungsänderungen
166.235
1.413
8.092
37.386
1.877
215.003
Veränderungen Konsolidierungskreis
-468.608
0
-8.060
0
0
-476.668
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-11.281.359
0
4.395.905
5.720.990
0
-1.164.464
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
22.834
-7.038
0
-10.058
-119
5.619
Nettobuchwert Stand 31.12.
-30.752.123
-112.530
-1.656.090
-6.434.310
-280.673
-39.235.726
Aktiva Stand zum 31.12.
427.667
-13.429
-106.732
-11.386
-96
296.024
Passiva Stand zum 31.12.
-31.179.790
-99.101
-1.549.358
-6.422.924
-280.577
-39.531.750
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -116.198.
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2023
Alle Bewertungsmodelle
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht bewertet nach PAA
Verträge bewertet nach PAA
 
 
Exkl. LC
LC
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
208.090
-7.707
-67.660
-2.383
-50
130.290
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-29.288.729
-73.174
-1.356.712
-5.345.181
-246.619
-36.310.415
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-29.080.639
-80.881
-1.424.372
-5.347.564
-246.669
-36.180.125
Versicherungstechnische Erträge
10.921.826
 
 
 
 
10.921.826
Versicherungstechnische Aufwendungen
-2.686.302
13.517
-1.408.876
-5.184.335
696
-9.265.300
Kapitalanlagekomponenten
2.960.205
 
-2.950.099
-10.106
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-992.748
-1.652
-497.648
-191.574
-15.129
-1.698.751
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-928.606
0
-9.622
-129.383
0
-1.067.611
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
9.274.375
11.865
-4.866.245
-5.515.398
-14.433
-1.109.836
Währungsänderungen
173.163
293
20.518
21.046
-7.247
207.773
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-10.251.377
0
4.715.602
5.090.936
0
-444.839
Nettobuchwert Stand 31.12.
-29.884.478
-68.723
-1.554.497
-5.750.980
-268.349
-37.527.027
Aktiva Stand zum 31.12.
342.579
-8.993
-84.342
-23.172
-370
225.702
Passiva Stand zum 31.12.
-30.227.056
-59.730
-1.470.154
-5.727.808
-267.979
-37.752.727
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -74.524.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2024
Premium Allocation Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
17.945
0
-23.172
-370
-5.597
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-1.836.695
-9.001
-5.727.808
-267.979
-7.841.483
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-1.818.750
-9.001
-5.750.980
-268.349
-7.847.080
Versicherungstechnische Erträge
9.578.096
 
 
 
9.578.096
Versicherungstechnische Aufwendungen
-2.594.653
-33.885
-6.165.306
-5.002
-8.798.846
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-651.816
 
-5.659.760
 
-6.311.576
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
-33.885
 
 
-33.885
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-505.546
-5.002
-510.548
Abschreibung der Abschlusskosten
-1.942.837
 
 
 
-1.942.837
Kapitalanlagekomponenten
6.172
0
-6.172
0
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
411
0
-227.085
-8.996
-235.670
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
0
0
-33.085
-84
-33.169
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
6.990.026
-33.885
-6.431.648
-14.082
510.411
Währungsänderungen
15.955
-79
37.386
1.877
55.139
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-7.298.706
0
5.720.990
0
-1.577.716
Erhaltene Prämien
-9.836.208
 
33.557
 
-9.802.651
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
5.687.433
 
5.687.433
Abschlusskosten
2.537.502
 
 
 
2.537.502
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
15.804
0
-10.058
-119
5.627
Nettobuchwert Stand 31.12.
-2.095.671
-42.965
-6.434.310
-280.673
-8.853.619
Aktiva Stand zum 31.12.
17.018
0
-11.386
-96
5.536
Passiva Stand zum 31.12.
-2.112.689
-42.965
-6.422.924
-280.577
-8.859.155
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -1.138.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2023
Premium Allocation Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
8.502
0
-2.383
-50
6.069
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-1.683.360
-5.254
-5.345.181
-246.619
-7.280.414
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-1.674.858
-5.254
-5.347.564
-246.669
-7.274.345
Versicherungstechnische Erträge
8.531.488
 
 
 
8.531.488
Versicherungstechnische Aufwendungen
-2.350.065
-3.644
-5.184.335
696
-7.537.348
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-603.987
 
-5.053.578
 
-5.657.565
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
-3.644
 
 
-3.644
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-130.757
696
-130.061
Abschreibung der Abschlusskosten
-1.746.078
 
 
 
-1.746.078
Kapitalanlagekomponenten
10.106
 
-10.106
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
213
 
-191.574
-15.129
-206.490
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
0
 
-129.383
 
-129.383
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
6.191.742
-3.644
-5.515.398
-14.433
658.267
Währungsänderungen
126.470
-103
21.046
-7.247
140.166
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-6.462.103
0
5.090.936
0
-1.371.167
Erhaltene Prämien
-8.872.233
 
 
 
-8.872.233
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
5.090.936
 
5.090.936
Abschlusskosten
2.410.130
 
 
 
2.410.130
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
 
 
 
 
0
Nettobuchwert Stand 31.12.
-1.818.749
-9.001
-5.750.980
-268.349
-7.847.079
Aktiva Stand zum 31.12.
17.945
0
-23.172
-370
-5.597
Passiva Stand zum 31.12.
-1.836.695
-9.001
-5.727.808
-267.979
-7.841.483
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -2.709.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2024
General Measurement Model
LRC / ARC
LIC / AIC
 
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
323.230
-8.993
-84.322
229.915
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-2.341.749
-26.847
-646.227
-3.014.823
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-2.018.519
-35.840
-730.549
-2.784.908
Versicherungstechnische Erträge
1.179.919
 
 
1.179.919
Versicherungstechnische Aufwendungen
-268.839
-6.358
-650.485
-925.682
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-117.780
 
-558.356
-676.136
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
-6.358
 
-6.358
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-92.129
-92.129
Abschreibung der Abschlusskosten
-151.059
 
 
-151.059
Kapitalanlagekomponenten
455.465
 
-455.465
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-105.175
-1.740
-15.043
-121.958
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-27.178
0
-7.311
-34.489
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
1.234.192
-8.098
-1.128.304
97.790
Währungsänderungen
24.244
714
1.832
26.790
Veränderungen Konsolidierungskreis
-74.947
0
-2.092
-77.039
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-1.248.547
0
1.026.832
-221.715
Erhaltene Prämien
-1.858.155
 
 
-1.858.155
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
1.026.832
1.026.832
Abschlusskosten
609.608
 
 
609.608
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
-11
0
0
-11
Nettobuchwert Stand 31.12.
-2.083.588
-43.224
-832.281
-2.959.093
Aktiva Stand zum 31.12.
408.957
-13.429
-106.625
288.903
Passiva Stand zum 31.12.
-2.492.545
-29.795
-725.656
-3.247.996
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -56.610.
Unter dem Posten Veränderungen Konsolidierungskreis stammen TEUR 76.041 aus der Erstkonsolidierung der Aegon Life sowie TEUR 998 aus der Übernahme der Aegon-Portfolios in Rumänien.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2023
General Measurement Model
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
197.061
-7.707
-67.658
121.696
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-2.142.191
-44.971
-551.412
-2.738.574
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-1.945.130
-52.678
-619.070
-2.616.878
Versicherungstechnische Erträge
1.006.668
 
 
1.006.668
Versicherungstechnische Aufwendungen
-157.893
18.970
-678.099
-817.022
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-46.659
 
-504.389
-551.048
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
18.970
 
18.970
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-173.710
-173.710
Abschreibung der Abschlusskosten
-111.234
 
 
-111.234
Kapitalanlagekomponenten
471.285
 
-471.285
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-126.196
-1.801
-139
-128.136
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-141.989
 
-9.622
-151.611
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
1.051.875
17.169
-1.159.145
-90.101
Währungsänderungen
76.176
-330
-486
75.360
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-1.201.442
0
1.048.151
-153.291
Erhaltene Prämien
-1.669.613
 
 
-1.669.613
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
1.048.151
1.048.151
Abschlusskosten
468.171
 
 
468.171
Nettobuchwert Stand 31.12.
-2.018.521
-35.839
-730.550
-2.784.910
Aktiva Stand zum 31.12.
323.230
-8.993
-84.322
229.915
Passiva Stand zum 31.12.
-2.341.749
-26.847
-646.227
-3.014.823
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -95.859.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2024
Variable Fee Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres
1.404
0
-20
1.384
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres
-26.048.612
-23.882
-823.927
-26.896.421
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres
-26.047.208
-23.882
-823.947
-26.895.037
IAS 8-Fehlerkorrektur
6.623
0
0
6.623
Nettobuchwert Stand 1.1.
-26.040.585
-23.882
-823.947
-26.888.414
Versicherungstechnische Erträge
1.380.462
 
 
1.380.462
Versicherungstechnische Aufwendungen
-206.269
3.902
-729.935
-932.302
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-154.590
0
-728.640
-883.230
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
 
3.902
 
3.902
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-1.295
-1.295
Abschreibung der Abschlusskosten
-51.679
 
 
-51.679
Kapitalanlagekomponenten
2.536.240
0
-2.536.240
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-1.161.597
-101
-103.052
-1.264.750
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-86.425
0
0
-86.425
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
2.462.411
3.801
-3.369.227
-903.015
Währungsänderungen
126.036
778
6.260
133.074
Veränderungen Konsolidierungskreis
-393.661
0
-5.968
-399.629
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-2.734.106
0
3.369.073
634.967
Erhaltene Prämien
-3.246.735
 
 
-3.246.735
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
3.369.073
3.369.073
Abschlusskosten
512.629
 
 
512.629
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
7.041
-7.038
0
3
Nettobuchwert Stand 31.12.
-26.572.864
-26.341
-823.809
-27.423.014
Aktiva Stand zum 31.12.
1.692
0
-107
1.585
Passiva Stand zum 31.12.
-26.574.556
-26.341
-823.702
-27.424.599
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -58.450.
Unter dem Posten Veränderungen Konsolidierungskreis stammen TEUR 275.202 aus der Erstkonsolidierung der Aegon Life sowie TEUR 124.427 aus der Übernahme der Aegon-Portfolios in Rumänien.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2023
Variable Fee Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LC
LC
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
2.527
0
-2
2.525
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-25.463.178
-22.949
-805.300
-26.291.427
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-25.460.651
-22.949
-805.302
-26.288.902
Versicherungstechnische Erträge
1.383.670
0
0
1.383.670
Versicherungstechnische Aufwendungen
-178.344
-1.809
-730.777
-910.930
Eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
-131.041
0
-740.131
-871.172
Verluste aus Gruppen belastender Verträge und Umkehrungen solcher Verluste
0
-1.809
0
-1.809
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
0
0
9.354
9.354
Abschreibung der Abschlusskosten
-47.303
0
0
-47.303
Kapitalanlagekomponenten
2.478.814
0
-2.478.814
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-866.765
149
-497.509
-1.364.125
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-786.617
0
0
-786.617
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
2.030.758
-1.660
-3.707.100
-1.678.002
Währungsänderungen
-29.483
726
21.004
-7.753
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-2.587.832
0
3.667.451
1.079.619
Erhaltene Prämien
-3.086.382
 
 
-3.086.382
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
 
 
3.667.451
3.667.451
Abschlusskosten
498.550
 
 
498.550
Nettobuchwert Stand 31.12.
-26.047.208
-23.883
-823.947
-26.895.038
Aktiva Stand zum 31.12.
1.404
0
-20
1.384
Passiva Stand zum 31.12.
-26.048.612
-23.882
-823.927
-26.896.421
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR 24.044.
Entwicklung nach Bewertungskomponenten: Versicherungsverträge, die nicht nach PAA bewertet werden
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2024
Alle Versicherungsverträge, die nicht nach PAA bewertet sind
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres
752.221
-247.491
-273.432
231.298
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres
-23.116.620
-1.184.262
-5.610.363
-29.911.245
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres
-22.364.399
-1.431.753
-5.883.795
-29.679.947
IAS 8-Fehlerkorrektur
0
0
6.623
6.623
Nettobuchwert Stand 1.1.
-22.364.399
-1.431.753
-5.877.172
-29.673.324
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
5.354
149.871
589.951
745.176
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
369.364
-166.812
-228.896
-26.344
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
-33.170
16.732
0
-16.438
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-1.274.665
-35.491
-76.552
-1.386.708
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-114.102
-6.812
0
-120.914
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.047.219
-42.512
284.503
-805.228
Währungsänderungen
91.433
16.077
52.359
159.869
Veränderungen Konsolidierungskreis
-402.124
-8.119
-66.425
-476.668
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
413.252
 
 
413.252
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
-2.588
-118
2.698
-8
Nettobuchwert Stand 31.12.
-23.311.645
-1.466.425
-5.604.037
-30.382.107
Aktiva Stand zum 31.12.
844.835
-264.064
-290.283
290.488
Passiva Stand zum 31.12.
-24.156.480
-1.202.361
-5.313.754
-30.672.595
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2023
Alle Versicherungsverträge, die nicht nach PAA bewertet sind
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
580.315
-182.553
-273.541
124.221
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-22.213.298
-1.154.159
-5.662.544
-29.030.001
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-21.632.983
-1.336.712
-5.936.085
-28.905.780
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-548.502
149.736
612.586
213.820
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
540.297
-131.919
-550.336
-141.958
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
577.968
12.557
0
590.525
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-1.360.733
-72.494
-59.033
-1.492.260
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-907.185
-31.043
0
-938.228
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.698.155
-73.163
3.217
-1.768.101
Währungsänderungen
40.411
-21.878
49.073
67.606
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
926.328
 
 
926.328
Nettobuchwert Stand 31.12.
-22.364.399
-1.431.753
-5.883.795
-29.679.947
Aktiva Stand zum 31.12.
752.221
-247.491
-273.432
231.298
Passiva Stand zum 31.12.
-23.116.620
-1.184.262
-5.610.363
-29.911.245
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2024
General Measurement Model
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
745.643
-245.949
-269.779
229.915
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-2.360.506
-160.018
-494.299
-3.014.823
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-1.614.863
-405.967
-764.078
-2.784.908
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
11.378
64.062
230.373
305.813
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
230.373
230.373
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
69.190
 
69.190
Erfahrungswertanpassungen
11.378
-5.128
 
6.250
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
382.962
-76.844
-324.939
-18.821
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
440.439
-109.568
-348.310
-17.439
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
-55.464
32.093
23.371
0
Schätzungsänderungen, die nicht zur Anpassung der CSM führen
-2.013
631
 
-1.382
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
-37.666
4.911
0
-32.755
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
-37.666
4.911
0
-32.755
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-38.063
-16.779
-67.116
-121.958
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-27.677
-6.812
0
-34.489
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
290.934
-31.462
-161.682
97.790
Währungsänderungen
5.823
5.164
15.803
26.790
Veränderungen Konsolidierungskreis
-42.150
-5.594
-29.295
-77.039
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-221.715
 
 
-221.715
Erhaltene Prämien
-1.858.155
 
 
-1.858.155
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
1.026.832
 
 
1.026.832
Abschlusskosten
609.608
 
 
609.608
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
-11
0
0
-11
Nettobuchwert Stand 31.12.
-1.581.982
-437.859
-939.252
-2.959.093
Aktiva Stand zum 31.12.
835.176
-261.485
-284.788
288.903
Passiva Stand zum 31.12.
-2.417.158
-176.374
-654.464
-3.247.996
Unter dem Posten Veränderungen Konsolidierungskreis stammen TEUR 76.041 aus der Erstkonsolidierung der Aegon Life sowie TEUR 998 aus der Übernahme der Aegon-Portfolios in Rumänien.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2023
General Measurement Model
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
576.413
-181.860
-272.856
121.697
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-2.071.808
-172.563
-494.203
-2.738.574
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-1.495.395
-354.423
-767.059
-2.616.877
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-254.149
57.960
204.484
8.295
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
204.484
204.484
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
65.370
 
65.370
Erfahrungswertanpassungen
-254.149
-7.410
 
-261.559
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
280.695
-76.197
-185.974
18.524
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
318.262
-95.045
-233.453
-10.236
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
-65.615
17.374
47.479
-762
Schätzungsänderungen, die nicht zur Anpassung der CSM führen
28.048
1.474
 
29.522
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
161.885
942
0
162.827
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
161.885
942
0
162.827
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-58.618
-9.210
-60.308
-128.136
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-120.568
-31.043
0
-151.611
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
9.245
-57.548
-41.798
-90.101
Währungsänderungen
24.578
6.004
44.779
75.361
Umbuchung zu Vermögenswerten/Schulden gem. IFRS 5
0
0
0
0
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
-153.291
 
 
-153.291
Erhaltene Prämien
-1.669.613
 
 
-1.669.613
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
1.048.151
 
 
1.048.151
Abschlusskosten
468.171
 
 
468.171
Nettobuchwert Stand 31.12.
-1.614.863
-405.967
-764.078
-2.784.908
Aktiva Stand zum 31.12.
745.643
-245.949
-269.779
229.915
Passiva Stand zum 31.12.
-2.360.506
-160.018
-494.299
-3.014.823
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2024
Variable Fee Approach
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres
6.578
-1.542
-3.653
1.383
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres
-20.756.114
-1.024.244
-5.116.064
-26.896.422
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres
-20.749.536
-1.025.786
-5.119.717
-26.895.039
IAS 8-Fehlerkorrektur
0
0
6.623
6.623
Nettobuchwert Stand 1.1.
-20.749.536
-1.025.786
-5.113.094
-26.888.416
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-6.024
85.809
359.578
439.363
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
359.578
359.578
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
92.828
 
92.828
Erfahrungswertanpassungen
-6.024
-7.019
 
-13.043
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
-13.598
-89.968
96.043
-7.523
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
255.739
-61.288
-196.911
-2.460
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
-292.954
0
292.954
0
Schätzungsänderungen, die nicht zur Anpassung der CSM führen
23.617
-28.680
 
-5.063
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
4.496
11.821
0
16.317
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
4.496
11.821
0
16.317
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-1.236.602
-18.712
-9.436
-1.264.750
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-86.425
0
0
-86.425
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.338.153
-11.050
446.185
-903.018
Währungsänderungen
85.610
10.913
36.556
133.079
Veränderungen Konsolidierungskreis
-359.974
-2.525
-37.130
-399.629
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
634.967
 
 
634.967
Erhaltene Prämien
-3.246.735
 
 
-3.246.735
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
3.369.073
 
 
3.369.073
Abschlusskosten
512.629
 
 
512.629
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
-2.577
-118
2.698
3
Nettobuchwert Stand 31.12.
-21.729.663
-1.028.566
-4.664.785
-27.423.014
Aktiva Stand zum 31.12.
9.659
-2.579
-5.495
1.585
Passiva Stand zum 31.12.
-21.739.322
-1.025.987
-4.659.290
-27.424.599
Unter dem Posten Veränderungen Konsolidierungskreis stammen TEUR 275.202 aus der Erstkonsolidierung der Aegon Life sowie TEUR 124.427 aus der Übernahme der Aegon-Portfolios in Rumänien.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2023
Variable Fee Approach
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
3.902
-693
-685
2.524
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-20.141.490
-981.596
-5.168.341
-26.291.427
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-20.137.588
-982.289
-5.169.026
-26.288.903
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-294.353
91.776
408.102
205.525
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
408.102
408.102
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
95.720
 
95.720
Erfahrungswertanpassungen
-294.353
-3.944
 
-298.297
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
259.602
-55.722
-364.362
-160.482
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
237.171
-58.620
-180.602
-2.051
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
8.618
0
-183.760
-175.142
Schätzungsänderungen, die nicht zur Anpassung der CSM führen
13.813
2.898
 
16.711
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
416.083
11.615
0
427.698
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
416.083
11.615
 
427.698
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-1.302.115
-63.284
1.275
-1.364.124
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-786.617
0
0
-786.617
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.707.400
-15.615
45.015
-1.678.000
Währungsänderungen
15.833
-27.882
4.294
-7.755
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
1.079.619
 
 
1.079.619
Erhaltene Prämien
-3.086.382
 
 
-3.086.382
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
3.667.451
 
 
3.667.451
Abschlusskosten
498.550
 
 
498.550
Nettobuchwert Stand 31.12.
-20.749.536
-1.025.786
-5.119.717
-26.895.039
Aktiva Stand zum 31.12.
6.578
-1.542
-3.653
1.383
Passiva Stand zum 31.12.
-20.756.114
-1.024.244
-5.116.064
-26.896.422
Weitere Angaben
Versicherungstechnische Erträge
31.12.2024
31.12.2023 angepasst
 
GMM
VFA
Summe
GMM
VFA
Summe
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Beträge im Zusammenhang mit den Änderungen der LRC inkl. ARC
841.409
1.079.656
1.921.065
740.275
1.092.646
1.832.921
Erwartete versicherungstechnische Aufwendungen
511.602
712.118
1.223.720
424.311
683.780
1.108.091
Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
72.751
92.828
165.579
65.370
95.720
161.090
Erfolgswirksam erfasste CSM
230.373
359.578
589.951
204.484
408.102
612.586
Andere Beträge
26.683
-84.868
-58.185
46.110
-94.956
-48.846
Beträge, die sich auf die Amortisation der Abschlusskosten beziehen
338.510
300.806
639.316
266.393
291.024
557.417
Zuordnung des Teils der Prämien, der sich auf die Amortisation der Abschlusskosten bezieht
338.510
300.806
639.316
266.393
291.024
557.417
Summe
1.179.919
1.380.462
2.560.381
1.006.668
1.383.670
2.390.338
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erstmalig in der Periode erfasste Verträge
31.12.2024
31.12.2023
General Measurement Model
Nicht belastend
Belastend
Gesamt
Nicht belastend
Belastend
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Selbst gezeichnet
0
-17.439
-17.439
-7.002
-3.234
-10.236
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-1.992.739
-182.749
-2.175.488
-1.501.615
-220.586
-1.722.201
Schätzungen der Abschlusskosten
-383.882
-11.581
-395.463
-332.238
-24.679
-356.917
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
-1.608.857
-171.168
-1.780.025
-1.169.377
-195.907
-1.365.284
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
2.442.137
173.790
2.615.927
1.817.483
222.980
2.040.463
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
-101.088
-8.480
-109.568
-89.417
-5.628
-95.045
Vertragliche Servicemarge
-348.310
 
-348.310
-233.453
 
-233.453
Zugekauft
-77.039
0
-77.039
0
0
0
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-147.341
0
-147.341
0
0
0
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
-147.341
0
-147.341
0
0
0
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
105.191
0
105.191
0
0
0
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
-5.594
0
-5.594
0
0
0
Vertragliche Servicemarge
-29.295
 
-29.295
0
 
0
Erstmalig in der Periode erfasste Verträge
31.12.2024
31.12.2023
Variable Fee Approach
Nicht belastend
Belastend
Gesamt
Nicht belastend
Belastend
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Selbst gezeichnet
0
-2.460
-2.460
-2.537
486
-2.051
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-2.202.944
-32.022
-2.234.966
-1.955.842
-71.315
-2.027.157
Schätzungen der Abschlusskosten
-273.559
-4.186
-277.745
-269.127
-10.180
-279.307
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
-1.929.385
-27.836
-1.957.221
-1.686.715
-61.135
-1.747.850
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
2.459.045
31.660
2.490.705
2.189.650
74.678
2.264.328
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
-59.190
-2.098
-61.288
-55.743
-2.877
-58.620
Vertragliche Servicemarge
-196.911
 
-196.911
-180.602
 
-180.602
Zugekauft
-399.629
0
-399.629
0
0
0
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-477.174
0
-477.174
0
0
0
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
-477.174
0
-477.174
0
0
0
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
117.200
0
117.200
0
0
0
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
-2.525
0
-2.525
0
0
0
Vertragliche Servicemarge
-37.130
 
-37.130
0
 
0
Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM
31.12.2024
Ausgestellte Versicherungsverträge
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr und später
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
GMM
-164.336
-124.548
-103.363
-86.462
-460.543
-939.252
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
-41.859
-34.956
-29.439
-24.913
-153.621
-284.788
Deckungsrückstellung (LRC)
-122.477
-89.592
-73.924
-61.549
-306.922
-654.464
VFA
-352.007
-323.174
-298.503
-276.171
-3.414.930
-4.664.785
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
-230
-274
-309
-335
-4.347
-5.495
Deckungsrückstellung (LRC)
-351.777
-322.900
-298.194
-275.836
-3.410.583
-4.659.290
Summe
-516.343
-447.722
-401.866
-362.633
-3.875.473
-5.604.037
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM
31.12.2023
Ausgestellte Versicherungsverträge
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr und später
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
GMM
-144.551
-99.742
-80.610
-66.264
-372.911
-764.078
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
-39.250
-32.224
-27.666
-23.238
-147.401
-269.779
Deckungsrückstellung (LRC)
-105.301
-67.518
-52.944
-43.026
-225.510
-494.299
VFA
-386.096
-348.868
-319.752
-296.568
-3.768.433
-5.119.717
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
-62
-98
-133
-163
-3.197
-3.653
Deckungsrückstellung (LRC)
-386.034
-348.770
-319.619
-296.405
-3.765.236
-5.116.064
Summe
-530.647
-448.610
-400.362
-362.832
-4.141.344
-5.883.795
1.4. Gehaltene Rückversicherungsverträge
Entwicklung nach Bilanzposten
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2024
Alle Bewertungsmodelle
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht bewertet nach PAA
Verträge bewertet nach PAA
 
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
-39.390
4.142
653.672
1.163.020
26.854
1.808.298
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-35.639
422
-1.518
12.473
82
-24.180
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-75.029
4.564
652.154
1.175.493
26.936
1.784.118
Versicherungstechnische Erträge
-1.477.363
 
 
 
 
-1.477.363
Versicherungstechnische Aufwendungen
-46.865
2.505
696.344
531.831
-1.748
1.182.067
Kapitalanlagekomponenten
-27.770
0
7.840
19.930
0
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
2.396
673
10.095
71.456
1.737
86.357
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-1.706
0
7.413
-4.830
-377
500
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.551.308
3.178
721.692
618.387
-388
-208.439
Währungsänderungen
1.983
0
-303
-12.860
-334
-11.514
Veränderungen Konsolidierungskreis
-553
0
76
0
0
-477
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
1.530.434
 
-399.713
-592.356
 
538.365
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
-1.231
0
-1.649
1.101
2
-1.777
Nettobuchwert Stand 31.12.
-95.704
7.742
972.257
1.189.765
26.216
2.100.276
Aktiva Stand zum 31.12.
-40.409
7.667
975.351
1.174.286
25.863
2.142.758
Passiva Stand zum 31.12.
-55.295
75
-3.094
15.479
353
-42.482
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -506.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2023
Alle Bewertungsmodelle
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
 
 
Verträge nicht bewertet nach PAA
Verträge bewertet nach PAA
 
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
-37.144
17.499
608.545
1.257.568
28.041
1.874.509
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-53.389
559
-1.319
16.198
210
-37.741
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-90.533
18.058
607.226
1.273.766
28.251
1.836.768
Versicherungstechnische Erträge
-1.339.091
 
 
 
 
-1.339.091
Versicherungstechnische Aufwendungen
49.694
-13.421
308.863
548.357
-2.829
890.664
Kapitalanlagekomponenten
-31.263
0
14.512
16.751
0
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-3.174
8
4.562
38.559
1.673
41.628
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-5.247
-833
7.830
33.166
0
34.916
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.329.081
-14.246
335.767
636.833
-1.156
-371.883
Währungsänderungen
26.494
752
-12.795
-1.549
-160
12.742
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
1.318.092
 
-278.043
-733.557
 
306.492
Nettobuchwert Stand 31.12.
-75.028
4.564
652.155
1.175.493
26.935
1.784.119
Aktiva Stand zum 31.12.
-39.390
4.142
653.672
1.163.020
26.854
1.808.298
Passiva Stand zum 31.12.
-35.639
422
-1.518
12.473
82
-24.180
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -4.911.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2024
Premium Allocation Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
67.552
6
1.163.020
26.854
1.257.432
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-3.631
1
12.473
82
8.925
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
63.921
7
1.175.493
26.936
1.266.357
Versicherungstechnische Erträge
-1.043.945
 
 
 
-1.043.945
Versicherungstechnische Aufwendungen
-50.809
10
531.831
-1.748
479.284
Erstattete eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
2.330
 
442.282
 
444.612
Erstattungen und Umkehr von Erstattungen von Verlusten aus Gruppen belastender Verträge
226
10
 
 
236
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
109.359
-1.687
107.672
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
0
0
-500
0
-500
Konsolidierungseffekte
-53.365
 
-19.310
-61
-72.736
Kapitalanlagekomponenten
-19.930
0
19.930
0
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
121
0
71.456
1.737
73.314
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
121
0
55.353
1.737
57.211
Konsolidierungseffekte
0
0
16.103
0
16.103
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
0
0
-4.830
-377
-5.207
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-1.114.563
10
618.387
-388
-496.554
Währungsänderungen
708
0
-12.860
-334
-12.486
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
1.122.333
0
-592.356
0
529.977
Erhaltene Prämien
1.123.975
 
 
 
1.123.975
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
 
 
-592.356
 
-592.356
Abschlusskosten
-1.642
 
 
 
-1.642
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
-4.571
0
1.101
2
-3.468
Nettobuchwert Stand 31.12.
67.828
17
1.189.765
26.216
1.283.826
Aktiva Stand zum 31.12.
102.348
17
1.174.286
25.863
1.302.514
Passiva Stand zum 31.12.
-34.520
0
15.479
353
-18.688
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -12.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2023
Premium Allocation Approach
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
PVFCF
RA
 
in TEUR
 
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
46.406
-1
1.257.568
28.041
1.332.014
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-22.244
0
16.198
210
-5.836
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
24.162
-1
1.273.766
28.251
1.326.178
Versicherungstechnische Erträge
-931.526
0
 
 
-931.526
Versicherungstechnische Aufwendungen
45.835
5
548.357
-2.829
591.368
Erstattete eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
45.835
 
713.535
 
759.370
Erstattungen und Umkehr von Erstattungen von Verlusten aus Gruppen belastender Verträge
 
5
 
 
5
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
-165.532
-2.829
-168.361
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
 
 
354
 
354
Kapitalanlagekomponenten
-16.751
 
16.751
 
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-198
 
38.559
1.673
40.034
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
 
 
33.166
 
33.166
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-902.640
5
636.833
-1.156
-266.958
Währungsänderungen
11.725
3
-1.549
-160
10.019
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
930.675
0
-733.557
0
197.118
Erhaltene Prämien
930.675
 
 
 
930.675
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
 
 
-733.557
 
-733.557
Nettobuchwert Stand 31.12.
63.922
7
1.175.493
26.935
1.266.357
Aktiva Stand zum 31.12.
67.552
6
1.163.020
26.854
1.257.432
Passiva Stand zum 31.12.
-3.631
1
12.473
82
8.925
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -393.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2024
General Measurement Model
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
-106.942
4.136
653.672
550.866
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-32.008
421
-1.518
-33.105
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-138.950
4.557
652.154
517.761
Versicherungstechnische Erträge
-433.418
 
 
-433.418
Versicherungstechnische Aufwendungen
3.944
2.495
696.344
702.783
Erstattete eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
2.961
 
366.363
369.324
Erstattungen und Umkehr von Erstattungen von Verlusten aus Gruppen belastender Verträge
 
2.495
 
2.495
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
331.022
331.022
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
983
0
-1.041
-58
Kapitalanlagekomponenten
-7.840
 
7.840
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
2.275
673
10.095
13.043
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-1.706
0
7.413
5.707
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-436.745
3.168
721.692
288.115
Währungsänderungen
1.275
0
-303
972
Veränderungen Konsolidierungskreis
-553
0
76
-477
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
408.101
0
-399.713
8.388
Erhaltene Prämien
411.272
 
 
411.272
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
 
 
-399.713
-399.713
Abschlusskosten
-3.171
 
 
-3.171
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen,etc.)
3.340
0
-1.649
1.691
Nettobuchwert Stand 31.12.
-163.532
7.725
972.257
816.450
Aktiva Stand zum 31.12.
-142.757
7.650
975.351
840.244
Passiva Stand zum 31.12.
-20.775
75
-3.094
-23.794
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -494.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung – Gehaltene Rückversicherungsverträge
2023
General Measurement Model
LRC / ARC
LIC / AIC
Gesamt
 
Exkl. LoReCo
LoReCo
 
 
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
-83.550
17.500
608.545
542.495
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-31.145
559
-1.319
-31.905
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
-114.695
18.059
607.226
510.590
Versicherungstechnische Erträge
-407.565
0
 
-407.565
Versicherungstechnische Aufwendungen
3.859
-13.426
308.863
299.296
Erstattete eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
2.867
0
220.334
223.201
Erstattungen und Umkehr von Erstattungen von Verlusten aus Gruppen belastender Verträge
 
-13.426
 
-13.426
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf die LIC
 
 
88.775
88.775
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
992
0
-246
746
Kapitalanlagekomponenten
-14.512
 
14.512
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-2.976
8
4.562
1.594
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-5.247
-833
7.830
1.750
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-426.441
-14.251
335.767
-104.925
Währungsänderungen
14.769
749
-12.795
2.723
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
387.417
0
-278.043
109.374
Erhaltene Prämien
387.417
 
 
387.417
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
 
 
-278.043
-278.043
Nettobuchwert Stand 31.12.
-138.950
4.557
652.155
517.762
Aktiva Stand zum 31.12.
-106.942
4.136
653.672
550.866
Passiva Stand zum 31.12.
-32.008
421
-1.518
-33.105
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -4.518.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung nach Bewertungskomponenten: Versicherungsverträge, die nicht nach PAA bewertet werden
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2024
General Measurement Model
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
473.577
16.955
60.335
550.867
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-61.390
2.074
26.211
-33.105
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
412.187
19.029
86.546
517.762
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
341.977
-66.223
-48.541
227.213
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
-48.541
-48.541
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
-66.223
 
-66.223
Erfahrungswertanpassungen
341.977
 
 
341.977
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
-105.969
67.455
40.093
1.579
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
-107.939
67.848
63.434
23.343
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
1.970
-393
-23.341
-21.764
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
42.607
-1.976
0
40.631
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
42.607
-1.976
0
40.631
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
-58
0
0
-58
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
8.250
1.710
3.083
13.043
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
4.955
752
0
5.707
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
291.762
1.718
-5.365
288.115
Währungsänderungen
1.833
-169
-693
971
Veränderungen Konsolidierungskreis
-895
28
390
-477
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
8.388
 
 
8.388
Erhaltene Prämien
411.272
 
 
411.272
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
-399.713
 
 
-399.713
Abschlusskosten
-3.171
 
 
-3.171
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
1.699
0
-8
1.691
Nettobuchwert Stand 31.12.
714.974
20.606
80.870
816.450
Aktiva Stand zum 31.12.
754.033
20.129
66.082
840.244
Passiva Stand zum 31.12.
-39.059
477
14.788
-23.794
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklungen der LRC / ARC und LIC / AIC nach Bewertungskomponenten
2023
General Measurement Model
PVFCF
RA
CSM
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Aktiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Aktiva Stand zum 1.1.
465.091
8.061
69.343
542.495
Passiva Stand zum 31.12. des Vorjahres = Passiva Stand zum 1.1.
-62.364
1.849
28.610
-31.905
Nettobuchwert Stand 31.12. des Vorjahres = Stand 1.1.
402.727
9.910
97.953
510.590
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-113.928
-59.437
-12.051
-185.416
Erfolgswirksam erfasste CSM
 
 
-12.051
-12.051
Erfolgswirksam erfasste RA für abgelaufenes Risiko
 
-62.087
 
-62.087
Erfahrungswertanpassungen
-113.928
2.650
 
-111.278
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
-78.026
63.490
-346
-14.882
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
-98.321
62.655
55.510
19.844
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
20.295
835
-55.856
-34.726
Änderungen im Zusammenhang mit vergangenen Leistungen
86.748
4.536
0
91.284
Änderungen der Erfüllungswerte in Bezug auf eingetretene Schäden
86.748
4.536
 
91.284
Änderungen des Risikos der Nichterfüllung durch den Aussteller des Rückversicherungsvertrags
745
 
 
745
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-6.249
2.362
5.481
1.594
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
2.774
-1.024
 
1.750
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-107.936
9.927
-6.916
-104.925
Währungsänderungen
8.022
-808
-4.491
2.723
Umbuchung zu Vermögenswerten/Schulden gem. IFRS 5
 
 
 
 
Gesamte eingetretene Zahlungsströme
109.374
 
 
109.374
Erhaltene Prämien
387.417
 
 
387.417
Bezahlte eingetretene Schäden und sonstige versicherungstechnische Aufwendungen sowie Kapitalanlagekomponenten
-278.043
 
 
-278.043
Nettobuchwert Stand 31.12.
412.187
19.029
86.546
517.762
Aktiva Stand zum 31.12.
473.577
16.955
60.335
550.867
Passiva Stand zum 31.12.
-61.390
2.074
26.211
-33.105
Weitere Angaben
Erstmalig in der Periode erfasste Verträge
 
 
General Measurement Model
31.12.2024
31.12.2023 angepasst
in TEUR
 
 
Selbst gezeichnet
23.343
19.844
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
249.077
263.915
Schätzungen der Abschlusskosten
0
-2.160
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
249.077
266.075
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
-357.016
-362.236
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
67.848
62.655
Vertragliche Servicemarge
63.434
55.510
Zugekauft
-477
0
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelabflüsse
-1.018
0
Schätzungen des Barwerts anderer künftiger Mittelabflüsse
-1.018
0
Schätzungen des Barwerts der künftigen Mittelzuflüsse
123
0
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
28
0
Vertragliche Servicemarge
390
0
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM
31.12.2024
Gehaltene Rückversicherungsverträge
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr und später
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
GMM
26.189
8.684
6.674
5.323
34.000
80.870
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
23.319
7.269
5.532
4.336
25.626
66.082
Deckungsrückstellung (LRC)
2.870
1.415
1.142
987
8.374
14.788
Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM
31.12.2023
Gehaltene Rückversicherungsverträge
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
5. Jahr und später
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
GMM
19.394
11.751
9.266
7.800
38.335
86.546
Vermögenswerte für zukünftigen Versicherungsschutz (ARC)
17.244
6.974
5.512
4.582
26.023
60.335
Deckungsrückstellung (LRC)
2.150
4.777
3.754
3.218
12.312
26.211
1.5. Zugrundeliegende Referenzwerte von Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung
Zusammensetzung – Beizulegender Zeitwert
31.12.2024
31.12.2023 angepasst
in TEUR
 
 
Als Vermögenswert ausgewiesene Posten
25.817.600
25.289.448
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
412.695
359.105
Ausleihungen
449.543
540.618
Anleihen
15.527.901
15.761.012
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
98.014
103.057
Investmentfonds
7.997.314
7.211.757
Derivate
892
1.375
Aktien
363.979
411.041
Anteile an sonstigen Unternehmen
12.054
12.472
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
1.281
1.253
Forderungen
8.096
5.432
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
749.259
692.428
Selbstgenutzte Immobilien
196.572
189.898
Als Verbindlichkeit ausgewiesene Posten
597
547
Verbindlichkeiten für Derivate
597
547
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erfolgswirksam erfasste Beträge
2024
2023 angepasst
in TEUR
 
 
Zugrundeliegende finanzielle Vermögenswerte
1.220.472
1.375.602
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
432.969
491.841
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
0
-32
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
-5.292
-3.475
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
782.770
870.390
Ergebnis aus Selbstgenutzte Immobilien und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
10.025
16.878
Übrige finanzielle Vermögenswerte
744.560
552.388
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
564.728
403.960
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
-5.076
112
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
-12.814
-53.009
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
126.761
183.281
Ergebnis aus Selbstgenutzte Immobilien und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
43.960
1.578
Ergebnis von assoziierten Unternehmen
27.001
16.466
Finanzergebnis aus ausgestellten Versicherungsverträgen
-1.622.378
-1.698.751
Aufzinsung bei Versicherungsverträgen anhand gegenwärtiger finanzieller Rahmenbedingungen
-1.032.049
-904.897
Aufzinsung bei Versicherungsverträgen anhand Festzinssatz von Ersterfassung
-35.008
-22.095
Veränderungen bei Zinssätzen und anderen finanziellen Rahmenbedingungen
-439.123
-697.235
Währungsänderungen
-116.198
-74.524
Finanzergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
86.357
41.628
Aufzinsung bei Versicherungsverträgen anhand gegenwärtiger finanzieller Rahmenbedingungen
62.709
38.317
Aufzinsung bei Versicherungsverträgen anhand Festzinssatz von Ersterfassung
3.598
1.705
Veränderungen bei Zinssätzen und anderen finanziellen Rahmenbedingungen
20.556
6.517
Währungsänderungen
-506
-4.911
Summe
429.011
270.867
Erfolgsneutral erfasste Beträge
2024
2023 angepasst
in TEUR
 
 
Zugrundeliegende finanzielle Vermögenswerte
129.638
835.438
Übrige finanzielle Vermögenswerte
46.338
455.553
IFRS 17 – Ausgestellte Versicherungsverträge
-154.083
-1.067.611
IFRS 17 – Gehaltene Rückversicherungsverträge
500
34.915
Summe
22.393
258.295
Gesamtergebnisrechnung
2024
2023
in TEUR
 
 
Erfolgswirksam erfasst
1.615.362
1.478.966
Versicherungstechnisches Ergebnis
1.186.351
1.208.099
Kapitalveranlagungsergebnis inkl. Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Immobilien
1.965.032
1.927.990
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-1.536.021
-1.657.123
Erfolgsneutral erfasst
22.393
258.295
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 9
175.976
1.290.991
Nicht realisierte Gewinne und Verluste gem. IFRS 17
-153.583
-1.032.696
Summe
1.637.755
1.737.261
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.6. Entwicklung der Portfolios vom IFRS 17-Übergangszeitpunkt (1. Jänner 2022)
Entwicklung – Ausgestellte Versicherungsverträge
2024
2023
Alle Bewertungsmodelle
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Vertragliche Servicemarge Stand 31.12. des Vorjahres
-4.940.495
-943.297
-5.883.792
-5.204.472
-731.610
-5.936.082
IAS 8-Fehlerkorrektur
0
6.623
6.623
0
0
0
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1.
-4.940.495
-936.674
-5.877.169
-5.204.472
-731.610
-5.936.082
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
360.632
229.319
589.951
437.277
175.310
612.587
Erfolgswirksam erfasste CSM
360.632
229.319
589.951
437.277
175.310
612.587
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
324.158
-553.054
-228.896
-148.807
-401.530
-550.337
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
 
-545.221
-545.221
 
-414.055
-414.055
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
324.158
-7.833
316.325
-148.807
12.525
-136.282
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-7.863
-68.689
-76.552
9.038
-68.070
-59.032
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
676.927
-392.424
284.503
297.508
-294.290
3.218
Währungsänderungen
19.333
33.023
52.356
-33.531
82.603
49.072
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
-66.425
-66.425
0
0
0
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
-1.561
4.259
2.698
0
0
0
Vertragliche Servicemarge Stand zum 31.12.
-4.245.796
-1.358.241
-5.604.037
-4.940.495
-943.297
-5.883.792
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -41.544.
Entwicklung
2024
2023
General Measurement Model
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1.
-321.678
-442.399
-764.077
-386.863
-380.194
-767.057
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
61.563
168.810
230.373
70.129
134.355
204.484
Erfolgswirksam erfasste CSM
61.563
168.810
230.373
70.129
134.355
204.484
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
-31.115
-293.824
-324.939
-411
-185.564
-185.975
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
 
-348.310
-348.310
 
-233.453
-233.453
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
-31.115
54.486
23.371
-411
47.889
47.478
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-3.953
-63.163
-67.116
14.834
-75.142
-60.308
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
26.495
-188.177
-161.682
84.552
-126.351
-41.799
Währungsänderungen
1.120
14.682
15.802
-19.367
64.146
44.779
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
-29.295
-29.295
0
0
0
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
-1.603
1.603
0
0
0
0
Vertragliche Servicemarge Stand zum 31.12.
-295.666
-643.586
-939.252
-321.678
-442.399
-764.077
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -32.108.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung
2024
2023
Variable Fee Approach
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Vertragliche Servicemarge Stand 31.12. des Vorjahres
-4.618.817
-500.898
-5.119.715
-4.817.609
-351.416
-5.169.025
IAS 8-Fehlerkorrektur
0
6.623
6.623
0
0
0
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1.
-4.618.817
-494.275
-5.113.092
-4.817.609
-351.416
-5.169.025
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
299.069
60.509
359.578
367.148
40.955
408.103
Erfolgswirksam erfasste CSM
299.069
60.509
359.578
367.148
40.955
408.103
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
355.273
-259.230
96.043
-148.396
-215.966
-364.362
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
0
-196.911
-196.911
 
-180.602
-180.602
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
355.273
-62.319
292.954
-148.396
-35.364
-183.760
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
-3.910
-5.526
-9.436
-5.796
7.072
1.276
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
650.432
-204.247
446.185
212.956
-167.939
45.017
Währungsänderungen
18.213
18.341
36.554
-14.164
18.457
4.293
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
-37.130
-37.130
0
0
0
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
42
2.656
2.698
0
0
0
Vertragliche Servicemarge Stand zum 31.12.
-3.950.130
-714.655
-4.664.785
-4.618.817
-500.898
-5.119.715
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -9.436.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Entwicklung
2024
2023
General Measurement Model
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Vertragliche Servicemarge Stand 1.1.
49.689
36.854
86.543
63.716
34.235
97.951
Änderungen im Zusammenhang mit laufenden Leistungen
-8.473
-40.068
-48.541
-9.387
-2.664
-12.051
Erfolgswirksam erfasste CSM
-8.473
-40.068
-48.541
-9.387
-2.664
-12.051
Änderungen im Zusammenhang mit zukünftigen Leistungen
177
39.916
40.093
-3.301
2.955
-346
Verträge, die erstmalig in der Periode erfasst wurden
0
63.434
63.434
 
55.510
55.510
Schätzungsänderungen, die zur Anpassung der CSM führen
177
-23.518
-23.341
-3.301
-52.555
-55.856
Versicherungstechnisches Finanzergebnis*
259
2.824
3.083
-937
6.418
5.481
Gesamte Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung
-8.037
2.672
-5.365
-13.625
6.709
-6.916
Währungsänderungen
-35
-656
-691
-402
-4.090
-4.492
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
391
391
0
0
0
Sonstige Entwicklungen (Übertragungen, Änderungen etc.)
43
-51
-8
0
0
0
Vertragliche Servicemarge Stand zum 31.12.
41.660
39.210
80.870
49.689
36.854
86.543
*Darin enthaltene Währungseffekte belaufen sich auf TEUR -529.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zugrundeliegende Referenzwerte
Die folgende Tabelle zeigt die in der Gesamtergebnisrechnung unter Sonstiges Ergebnis erfassten Beträge. Diese stammen von zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerten von Versicherungsverträgen, die bei der erstmaligen Erfassung mit dem FVA bewertet wurden.
Entwicklung
2024
2023 angepasst
in TEUR
 
 
Buchwert zum 31.12. des Vorjahres = Buchwert zum 1.1.
836.545
1.601.300
Erfolgsneutral erfasste Beträge
-90.284
-722.263
Erfolgswirksam erfasste Beträge
-42.631
-37.398
Veränderungen Konsolidierungskreis
160
0
Währungsänderungen
-1.196
-5.094
Buchwert zum 31.12.
702.594
836.545
davon enthaltener Stand der Risikovorsorge
-109.551
-120.793
Die Veränderung der Risikovorsorge wird in der Position Erfolgsneutral erfasste Beträge ausgewiesen.
Versicherungstechnische Erträge
Versicherungstechnische Erträge
2024
2023
 
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
FVA
FRA sowie neue Verträge
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Versicherungstechnische Erträge ausgestellter Versicherungsverträge
1.369.492
10.768.985
12.138.477
1.437.101
9.484.724
10.921.825
Premium Allocation Approach
0
9.578.096
9.578.096
 
8.531.487
8.531.487
General Measurement Model
195.372
984.547
1.179.919
225.762
780.906
1.006.668
Variable Fee Approach
1.174.120
206.342
1.380.462
1.211.339
172.331
1.383.670
Versicherungstechnische Erträge gehaltener Rückversicherungsverträge
-24.305
-1.453.058
-1.477.363
-27.416
-1.311.675
-1.339.091
Premium Allocation Approach
0
-1.043.945
-1.043.945
 
-931.526
-931.526
General Measurement Model
-24.305
-409.113
-433.418
-27.416
-380.149
-407.565
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.7. Konzentrationsrisiko
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Österreich
23.368.637
23.370.578
Tschechische Republik
2.927.744
2.851.071
Polen
2.551.364
2.004.101
Albanien inkl. Kosovo
90.407
83.469
Baltikum
1.037.409
862.750
Bosnien-Herzegowina
116.952
115.348
Bulgarien
288.909
254.262
Kroatien
408.883
433.592
Moldau
15.396
17.210
Nordmazedonien
19.873
19.778
Rumänien
1.203.128
924.606
Serbien
329.151
313.779
Slowakei
1.661.644
1.563.953
Ukraine
111.694
95.723
Ungarn
1.359.616
1.308.700
Deutschland
787.719
766.302
Georgien
27.566
20.400
Liechtenstein
908.881
882.881
Türkei
1.129.587
795.305
Gruppenfunktionen
1.253.503
1.120.284
Summe
39.598.063
37.804.092
Verrechnete Prämien
2024
2023
in TEUR
 
 
Kfz-Haftpflichtversicherung
2.470.991
2.214.614
Kfz-Kaskoversicherung
2.084.599
1.858.667
Sonstige Sachversicherung
7.495.365
6.796.547
Krankenversicherung
1.025.497
898.086
Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung
668.785
600.375
Lebensversicherung mit Gewinnbeteiligung
2.383.322
2.358.228
Lebensversicherung ohne Gewinnbeteiligung
1.126.498
983.620
Konsolidierung
-2.028.710
-1.926.119
Summe
15.226.347
13.784.018
1.8. Versicherungs- und Marktrisiken – Sensitivitätsanalyse
Die nachfolgenden Sensitivitäten sind als Effekt auf die Eigenmittel der Gruppensolvenzbilanz gemäß Solvency II berechnet. Im Wesentlichen besteht das Ziel unter Solvency II, risikoorientierte Systeme einzurichten und den Risikomanagementprozess zu verbessern. Dazu sind sowohl quantitative als auch qualitative Anforderungen zu erfüllen. Die VIG-Versicherungsgruppe hat ihre Managementprozesse entsprechend aufgesetzt und verwendet sie zur Steuerung.

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Differenzen zwischen Solvency II- und IFRS 17-Berechnungen der Versicherungsverträge ergeben sich hauptsächlich aus den folgenden Gründen:
• unterschiedlicher Umfang der berücksichtigten Kosten,
• Vertragsgrenzen und
• angewandte Diskontierungszinssätze.
Gemäß IFRS 17 dürfen nur direkt einem Versicherungsvertrag zuordenbare Kosten berücksichtigt werden, wohingegen unter dem Solvency II-Regime der Vollkostenansatz bei der Bewertung von versicherungstechnischen Verpflichtungen verfolgt wird.
Beide Regime berücksichtigen Vertragslaufzeiten (contract boundaries) in der Modellierung der zukünftigen Zahlungsströme. Solvency II folgt bei der Ableitung der Vertragslaufzeiten vorrangig der Risikosicht, wohingegen IFRS 17 sich am Versicherungsvertrag selbst orientiert. Dementsprechend schlägt sich das unterschiedliche Vorgehen auch bei Zusatzversicherungen nieder, wo gem. IFRS 17 diese jenen der zugrunde liegenden Hauptversicherungsdeckung entsprechen. Bei der ermittelten Laufzeit von passiven Rückversicherungsverträgen lässt sich ebenfalls ein Unterschied feststellen. Unter Solvency II folgt die Vertragslaufzeit dem Erstversicherungsvertrag, wohingegen gem. IFRS 17 auf Basis der vertraglichen Laufzeiten des Rückversicherungsvertrags bilanziert wird.
Bei der Diskontierung der für die Laufzeit ermittelten Zahlungsströme gibt es unter Solvency II strenge regulatorisch verpflichtend vorgegebene Definitionen, die zu beachten sind. Im Gegensatz dazu wird sowohl die Ableitung des Zinssatzes als auch die Risikomarge gem. IFRS 17 prinzipienorientiert vom Unternehmen selbst definiert.
Trotz der angeführten Unterschiede sieht die VIG-Versicherungsgruppe die auf Basis von Solvency II ermittelten Risikosensitivitäten als eine angemessene Grundlage für die Einschätzungen gem. IFRS 17.
Sensitivitäten Eigenmittel – Veränderung
31.12.2024
31.12.2023
 
in TEUR
in %
in TEUR
in %
Basiswert
10.401.147
 
10.344.756
 
Versicherungstechnische Risiken
 
 
 
 
Lebensversicherung
 
 
 
 
Sterblichkeitsrisiko +5 %
-8.251
-0,08
-18.251
-0,18
Sterblichkeitsrisiko -5 %
11.066
0,11
15.858
0,15
Verwaltungskosten +10 %
-219.960
-2,11
-
-
Verwaltungskosten -10 %
-
-
174.634
1,69
Stornoraten +100 %
-
-
-328.934
-3,18
Stornoraten +50 %
-177.519
-1,71
-
-
Stornoraten -50 %
241.305
2,32
259.501
2,51
Nichtlebensversicherung
 
 
 
 
Endschadenquote (LIC) +1 %
-62.624
-0,60
-60.947
-0,59
Endschadenquote (LIC) -1 %
60.850
0,59
58.427
0,56
Marktrisiken
 
 
 
 
Zinskurve +100bp
155.622
1,50
166.158
1,61
Zinskurve -100bp
-490.364
-4,71
-399.000
-3,86
Aktienwerte -25 %
-365.730
-3,52
-321.124
-3,10
Spreads bei Staats- und Unternehmensanleihen +50bp
-456.234
-4,39
-448.404
-4,33
Die dargestellten Veränderungen des Basiswerts sind jeweils isoliert zu betrachten. Dies bedeutet, dass verschiedene Sensitivitäten nicht addiert werden können, um eine kumulierte Veränderung des Basiswerts abzuleiten.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.9. Versicherungsrisiko – Schadenentwicklung
Premium Allocation Approach
LIC / AIC - ausgestellt
2022
2023
2024
Total
in TEUR
 
 
 
 
Erwartete undiskontierte Abflüsse exkl. Risikoanpassung
 
 
 
 
Am Ende des Schadenjahres
-5.250.606
-5.668.844
-6.754.510
 
Ein Jahr später
-5.174.532
-5.640.597
 
 
Zwei Jahre später
-5.050.530
 
 
 
Kumulierte Schadenzahlungen
4.438.167
4.368.506
3.553.094
 
LIC/AIC – Schadenjahre ab 2022
-612.363
-1.272.091
-3.201.416
-5.085.870
LIC/AIC – Schadenjahr 2021
 
 
 
-472.554
LIC/AIC – Schadenjahre vor 2021*
 
 
 
-2.009.357
Diskontierung
 
 
 
1.133.471
Risikoanpassung
 
 
 
-280.673
Summe
 
 
 
-6.714.983
*Inklusive aller in der L/AIC enthaltenen Forderungen und Verbindlichkeiten
AIC / LIC - gehalten
2022
2023
2024
Total
in TEUR
 
 
 
 
Erwartete undiskontierte Abflüsse exkl. Risikoanpassung
 
 
 
 
Am Ende des Schadenjahres
696.401
587.095
774.871
 
Ein Jahr später
701.875
649.635
 
 
Zwei Jahre später
680.120
 
 
 
Kumulierte Schadenzahlungen
-563.635
-383.829
-354.981
 
AIC/LIC – Schadenjahre ab 2022
116.485
265.806
419.890
802.181
AIC/LIC – Schadenjahr 2021
 
 
 
53.610
AIC/LIC – Schadenjahre vor 2021*
 
 
 
432.202
Diskontierung
 
 
 
-98.228
Risikoanpassung
 
 
 
26.216
Summe
 
 
 
1.215.981
*Inklusive aller in der A/LIC enthaltenen Forderungen und Verbindlichkeiten
1.10. Kreditrisiko
Das maximale Kreditrisiko, dem die VIG-Versicherungsgruppe ausgesetzt ist, entspricht den in der IFRS-Konzernbilanz unter den Posten Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen ausgewiesenen Beträgen.
Anteil Rating des Rückversicherers
31.12.2024
31.12.2023
in %
 
 
AAA
1,15
4,95
AA
49,12
39,53
A
41,57
48,62
BBB
2,81
2,58
BB und niedriger
1,72
0,97
Kein Rating
3,63
3,35
Aufgrund der guten Bonität der Rückversicherer der VIG-Versicherungsgruppe waren zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2023 keine Wertberichtigungen bei den Anteilen der Rückversicherer erforderlich.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
1.11. Liquiditätsrisiko
Für das Liquiditätsrisiko wurde die Datenqualität geändert, weswegen im vorliegenden Konzernabschluss keine Vorjahresdaten dargestellt werden können.
Undiskontierte Nettozahlungsströme
31.12.2024
Ausgestellte Versicherungsverträge
GMM
VFA
Summe
in TEUR
 
 
 
Ein Jahr später
256.287
-858.128
-601.841
Zwei Jahre später
151.400
-1.034.021
-882.621
Drei Jahre später
54.108
-882.920
-828.812
Vier Jahre später
27.394
-950.886
-923.492
Fünf Jahre später
-19.719
-1.076.371
-1.096.090
Nach fünf Jahren
-3.573.815
-34.730.312
-38.304.127
Summe
-3.104.345
-39.532.638
-42.636.983
Undiskontierte Nettozahlungsströme
31.12.2024
Gehaltene Rückversicherungsverträge
GMM
in TEUR
 
Ein Jahr später
-36.102
Zwei Jahre später
634
Drei Jahre später
-4.313
Vier Jahre später
-2.772
Fünf Jahre später
-2.491
Nach fünf Jahren
-31.861
Summe
-76.905
Das Liquiditätsrisiko, welches durch Beträge entsteht, die auf Aufforderung zu zahlen sind, wird mittels des Effekts aus dem Massenstorno von Lebensversicherungen simuliert. Die Parameter dafür werden entsprechend Artikel 142 (6) der Delegiertenverordnung der EU-Kommission Nummer 2015/35 angewandt. Im Falle des Massenstornos erhöhen sich die Best-Estimate-Reserven um EUR 1.556,0 Mio. (EUR 1.573,2 Mio.) Unter IFRS würde es gegenläufig zu einem signifikant positiven Effekt in der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Auflösung der Vertragliche Servicemarge kommen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
2. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie andere nach IFRS 9 bewertete Bilanzposten
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe 24.4. Finanzinstrumente ab Seite 242 und die qualitative Beschreibung der Risiken ist im Kapitel Risikostrategie und Risikomanagement ab Seite 261 dargelegt.
Kurzbezeichnung
Langbezeichnung
Englische Langbezeichnung
Bewertet zu AC
Bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Measured at Amortised Costs
Bewertet zu FVtOCI
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Measured at Fair Value through Other Comprehensive Income
Bewertet zu FVtPL
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Measured at Fair Value through Profit and Loss
Designiert bewertet zu FVtOCI
Designiert erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Designated measured at Fair Value through Other Comprehensive Income
Designiert bewertet zu FVtPL
Designiert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Designated measured at Fair Value through Profit and Loss
ECL
Risikovorsorge
Expected Credit Loss
FV
Beizulegender Zeitwert
Fair Value
POCI
Beeinträchtigte Bonität bei Zugang
Purchased or Originated Credit-Impaired
SPPI
Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme
Solely Payments of Principal and Interest
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
Verpflichtend erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Mandatorily measured at Fair Value through Other Comprehensive Income
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Mandatorily measured at Fair Value through Profit and Loss
2.1. Übersicht
Bewertung und Stand Risikovorsorge
31.12.2024
31.12.2023
 
Bilanzwert
ECL
Bilanzwert
ECL
in TEUR
 
 
 
 
Bewertet zu AC
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.748.124
0
1.558.107
0
Finanzielle Vermögenswerte
3.472.610
-81.133
3.031.131
-67.811
IFRS 9 bewertete Forderungen
461.697
-19.840
440.374
-21.417
Finanzielle Verbindlichkeiten
-2.312.886
0
-2.394.470
0
IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten
-582.834
0
-587.214
0
Bewertet zu FVtOCI
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
24.777.481
-177.398
24.420.364
-172.613
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
24.486.454
-177.398
24.021.071
-172.613
Designiert bewertet zu FVtOCI
291.027
0
399.293
0
Bewertet zu FVtPL
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
11.468.221
0
10.606.555
0
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
11.148.394
0
10.393.733
0
Designiert bewertet zu FVtPL
319.827
0
212.822
0
Finanzielle Verbindlichkeiten
-61.254
0
-1.851
0
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
-60.746
0
-1.296
0
Designiert bewertet zu FVtPL
-508
0
-555
0
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Risikobehaftetes Portfolio*
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.665.742
1.447.034
Finanzielle Vermögenswerte
31.161.203
30.333.002
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2.978.265
2.852.090
Selbstgenutzte Immobilien
466.840
470.950
Investitionen in Beteiligungsunternehmen
204.761
185.622
Summe
36.476.811
35.288.698
*Exkl. Finanzinstrumente aus fonds- und indexgebundener Lebensversicherung
2.2. Kategorien und Bewertungen
Vermögenswerte
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Bewertet zu AC
5.581.458
4.940.384
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
1.748.124
1.558.107
Ausleihungen
654.913
742.306
Anleihen
931.707
978.491
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
1.804.857
1.242.523
IFRS 9 bewertete Forderungen
441.857
418.957
Bewertet zu FVtOCI
24.777.481
24.420.364
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
24.486.454
24.021.071
Anleihen
24.486.454
24.021.071
Designiert bewertet zu FVtOCI
291.027
399.293
Aktien und Anteile an Unternehmen
291.027
399.293
Aktien
41.771
38.259
Anteile an sonstigen Unternehmen
64.451
70.088
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
184.805
290.946
Bewertet zu FVtPL
11.468.221
10.606.555
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
11.148.394
10.393.733
Aktien und Anteile an Unternehmen
397.914
484.219
Aktien
365.741
450.075
Anteile an sonstigen Unternehmen
24.332
30.116
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
7.841
4.028
Ausleihungen
4.856
0
Anleihen
1.717.122
1.716.436
Investmentfonds
9.010.758
8.174.035
Derivate
17.744
19.043
Designiert bewertet zu FVtPL
319.827
212.822
Anleihen
319.827
212.822
Summe
41.827.160
39.967.303
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Verbindlichkeiten
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Bewertet zu AC
2.895.720
2.981.684
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.215.495
1.309.283
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
298.188
306.881
Finanzierungsverbindlichkeiten
579.072
579.908
Leasingverbindlichkeiten
220.131
198.398
IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten
582.834
587.214
Bewertet zu FVtPL
61.254
1.851
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
60.746
1.296
Designiert bewertet zu FVtPL
508
555
Summe
2.956.974
2.983.535
Details zu den Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit sind unter der Anhangangabe 8. Finanzielle Verbindlichkeiten auf Seite 186 zu finden. Die Konditionen der Nachrangigen Verbindlichkeiten sind unter der Anhangangabe 8.2. Nachrangige Verbindlichkeiten ab Seite 187 dargelegt.
2.3. Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI
Finanzinvestitionen
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Beizulegender Zeitwert – im Bestand befindlich
291.027
399.293
Aktien
41.771
38.259
Anteile an sonstigen Unternehmen
64.451
70.088
Wiener Börse AG
31.972
31.710
GROPYUS AG
13.452
14.003
Restbetrag
19.027
24.375
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
184.805
290.946
VIG Poland/Romania Holding B.V.
0
97.664
Global Expert, s.r.o.
0
53.122
Global Repair Centres, s.r.o.
65.664
 
HOTELY SRNÍ, a.s.
32.626
31.609
CARPATHIA PENSII-SOCIETATE DE ADMINISTRARE A FONDURILOR DE PENSII PRIVATE S.A.
0
20.034
Restbetrag
86.515
88.517
Beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausbuchung
8.661
4.997
Aktien
0
494
Anteile an sonstigen Unternehmen
5.174
202
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
3.487
4.301
Von den noch im Bestand befindlichen Aktien beläuft sich keine Einzelinvestition auf mehr als EUR 5,0 Mio. In den Restbeträgen der Positionen Anteile an sonstigen und an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen ist keine Einzelbeteiligung mit einem beizulegenden Zeitwert von über EUR 10,0 Mio. enthalten.
Die Ausbuchungen der Aktien und Anteile an Unternehmen sind auf Verschmelzungen sowie einer Kapitalherabsetzung zurückzuführen und die Einzelwerte überschreiten einen Betrag von EUR 10,0 Mio. nicht.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zusatzinformationen
2024
2023
in TEUR
 
 
Erfasste Dividenden von Eigenkapitalinstrumenten designiert bewertet zu FVtOCI
9.495
6.943
Im Bestand befindlich
9.292
6.918
Nicht mehr im Bestand befindlich
203
25
Innerhalb des Konzerneigenkapitals ausgebuchte kumulierte Gewinne und Verluste
-8.438
-4.294
2.4. Konzentrationsrisiko
Die folgenden Risikopositionen betreffen jene Daten, die automatisiert verfügbar sind, und stellen nur einen Teilbestand des risikobehafteten Portfolios des Konzerns dar.
Finanzielle Vermögenswerte*
31.12.2024
31.12.2023 angepasst
in TEUR
 
 
Risiko mit Standort in
31.899.033
31.063.395
Österreich
5.647.846
5.462.642
Vereinigte Staaten von Amerika
1.744.539
1.737.257
Tschechische Republik
2.760.351
2.972.307
Rumänien
1.193.262
1.052.618
Ungarn
738.871
750.833
Polen
2.231.636
2.066.515
Deutschland
2.179.627
2.221.969
Frankreich
2.055.325
2.308.211
Rest der Welt
13.347.576
12.491.043
Risikopositionen ausgewiesen in
31.899.033
31.063.395
EUR
23.420.981
23.446.534
USD
886.039
706.774
CZK
2.741.843
2.820.392
RON
1.128.018
911.655
HUF
609.852
648.507
PLN
1.858.626
1.669.917
Sonstige Währungen
1.253.674
859.616
*Exkl. Finanzinstrumente aus fonds- und indexgebundener Lebensversicherung
Aufgrund der Struktur der Finanziellen Verbindlichkeiten, die langfristig am Kapitalmarkt begeben wurden, und der untergeordneten Bedeutung von Verbindlichkeiten bei einzelnen Kreditinstituten besteht kein signifikantes Konzentrationsrisiko.
Staatsanleihen* (Bilanzwert)
Bewertet zu AC
Bewertet zu FVtOCI
Bewertet zu FVtPL
 
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
in %
 
 
 
 
 
 
Österreich
3,97
3,79
9,93
8,93
2,50
3,11
Deutschland
0,00
0,00
2,01
2,58
12,95
21,59
Tschechische Republik
4,96
15,17
12,77
14,84
72,25
60,86
Slowakei
2,33
2,25
5,20
5,31
0,00
0,00
Polen
51,02
51,67
12,02
11,64
0,96
1,37
Rumänien
0,00
0,00
7,72
6,29
1,26
2,10
Andere Länder
37,72
27,12
50,35
50,41
10,08
10,97
*Exkl. Finanzinstrumente aus fonds- und indexgebundener Lebensversicherung
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
2.5. Ausfallrisiko
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten, die als designiert bewertet zu FVtPL klassifiziert sind, sind keinem eigenen Ausfallrisiko ausgesetzt, welches über das Sonstige Ergebnis zu erfassen wäre.
Finanzielle Vermögenswerte
Das ausgewiesene Ausfallrisiko bezieht sich nur auf das risikobehaftete Portfolio des Konzerns wie in Anhangangabe 2.4. Konzentrationsrisiko auf Seite 174 dargestellt.
Ausfallrisiko
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
Designiert bewertet zu FVtPL
 
Ausleihungen
Anleihen
Investmentfonds
Aktien
Anleihen
in TEUR
 
 
 
 
 
Max. Ausfallrisiko
1.180
788.079
1.541.128
303.565
317.483
Hinterlegte Sicherheiten
0
165.874
0
0
5.253
Die gem. IFRS 9 zu bildende Risikovorsorge wird auf Basis des Nominalwerts berechnet. Aufgrund dessen kann der Bilanzwert, vor allem in der Stufe 3, geringer sein als die kumulierte Risikovorsorge.
Bewertet zu AC
31.12.2024
 
AAA
AA
A
BBB
BB und niedriger
Kein Rating
Bruttobuchwert
ECL
Nettobuchwert*
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausleihungen
0
140.120
102.116
164.469
87.712
181.923
676.340
-21.427
654.913
Stufe 1
0
140.120
101.116
157.252
9.210
63.993
471.691
-726
470.965
Stufe 2
0
0
1.000
7.217
78.502
112.669
199.388
-15.554
183.834
Stufe 3
0
0
0
0
0
5.261
5.261
-5.147
114
Anleihen
894
154.635
463.582
38.835
306.107
15.160
979.213
-47.506
931.707
POCI
0
0
0
0
655
0
655
5
660
Stufe 1
894
154.635
463.582
38.835
304.722
160
962.828
-32.503
930.325
Stufe 2
0
0
0
0
730
0
730
-8
722
Stufe 3
0
0
0
0
0
15.000
15.000
-15.000
0
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
4.765
19.879
972.217
345.185
470.353
4.658
1.817.057
-12.200
1.804.857
Stufe 1
4.765
19.879
972.217
345.185
470.353
4.658
1.817.057
-12.200
1.804.857
*Der Nettobuchwert entspricht dem maximalen Ausfallrisiko vor Abzug etwaig gehaltener Sicherheiten.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Bewertet zu AC
31.12.2023
 
AAA
AA
A
BBB
BB und niedriger
Kein Rating
Bruttobuchwert
ECL
Nettobuchwert*
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausleihungen
5.426
135.391
111.360
212.492
104.194
195.664
764.527
-22.221
742.306
Stufe 1
5.426
135.391
111.360
212.492
9.831
68.409
542.909
-528
542.381
Stufe 2
0
0
0
0
94.363
119.439
213.802
-14.005
199.797
Stufe 3
0
0
0
0
0
7.816
7.816
-7.688
128
Anleihen
511
237.512
438.375
61.277
245.721
18.971
1.002.367
-23.876
978.491
Stufe 1
511
237.512
438.375
61.277
217.384
18.971
974.030
-23.548
950.482
Stufe 2
0
0
0
0
28.337
0
28.337
-328
28.009
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
5.007
11.185
827.053
134.571
286.421
0
1.264.237
-21.714
1.242.523
Stufe 1
5.007
11.185
827.053
134.571
286.421
0
1.264.237
-21.714
1.242.523
*Der Nettobuchwert entspricht dem maximalen Ausfallrisiko vor Abzug etwaig gehaltener Sicherheiten.
Bewertet zu FVtOCI
31.12.2024
 
AAA
AA
A
BBB
BB und niedriger
Kein Rating
Bilanzwert
ECL
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Anleihen
3.211.650
6.214.967
8.321.477
5.311.484
1.294.464
132.412
24.486.454
-177.398
Stufe 1
3.211.650
6.214.967
8.321.477
5.301.226
396.680
70.236
23.516.236
-19.230
Stufe 2
0
0
0
4.258
897.604
56.861
958.723
-69.903
Stufe 3
0
0
0
6.000
180
5.315
11.495
-88.265
Bewertet zu FVtOCI
31.12.2023
 
AAA
AA
A
BBB
BB und niedriger
Kein Rating
Bilanzwert
ECL
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Anleihen
3.103.904
6.341.607
7.636.692
5.590.543
1.208.807
139.518
24.021.071
-172.613
Stufe 1
3.103.904
6.341.607
7.636.692
5.583.139
960.371
68.133
23.693.846
-28.898
Stufe 2
0
0
0
6.391
225.916
63.820
296.127
-36.827
Stufe 3
0
0
0
1.013
22.520
7.565
31.098
-106.888
Wertberichtigungstabelle
31.12.2024
IFRS 9 bewertete Forderungen
Fällig, nicht überfällig
1‑30 Tage überfällig
31-90 Tage überfällig
Mehr als 90 Tage überfällig
Summe
in TEUR
 
 
 
 
 
Forderungen für Dienstleistungen (IFRS 15)
42.481
912
121
60
43.574
Bruttobuchwert
42.482
913
122
152
43.669
Risikovorsorge
-1
-1
-1
-92
-95
Forderungen aus Finanzierungsleasing
60.193
0
0
0
60.193
Bruttobuchwert
60.193
0
0
0
60.193
Andere IFRS 9 bewertete Forderungen
318.897
7.096
2.212
9.885
338.090
Bruttobuchwert
334.710
7.589
2.292
13.244
357.835
Risikovorsorge
-15.813
-493
-80
-3.359
-19.745
Summe
421.571
8.008
2.333
9.945
441.857
Verlustrate – Bandbreite
0,01 %–100,00 %
0,76 %–62,00 %
0,96 %–100,00 %
3,07 %–100,00 %
 
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Wertberichtigungstabelle
31.12.2023
IFRS 9 bewertete Forderungen
Fällig, nicht überfällig
1‑30 Tage überfällig
31-90 Tage überfällig
Mehr als 90 Tage überfällig
Summe
in TEUR
 
 
 
 
 
Forderungen für Dienstleistungen (IFRS 15)
38.552
645
167
15
39.379
Bruttobuchwert
38.554
648
169
93
39.464
Risikovorsorge
-2
-3
-2
-78
-85
Forderungen aus Finanzierungsleasing
55.326
0
0
0
55.326
Bruttobuchwert
55.326
0
0
0
55.326
Andere IFRS 9 bewertete Forderungen
301.834
3.548
2.144
16.726
324.252
Bruttobuchwert
317.569
3.916
2.170
21.929
345.584
Risikovorsorge
-15.735
-368
-26
-5.203
-21.332
Summe
395.712
4.193
2.311
16.741
418.957
Verlustrate – Bandbreite
0,01 %–100,00 %
0,84 %–62,00 %
2,07 %–100,00 %
1,53 %–100,00 %
 
Im Geschäftsjahr wurden Anleihen bewertet zu FVtOCI in Höhe von TEUR 5.026 (TEUR 11.456) als Sicherheit für Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten gestellt.
2.6. Liquiditätsrisiko
Fälligkeitsanalyse
31.12.2024
 
<1 Jahr
>1 Jahr-5 Jahre
>5‑10 Jahre
>10 Jahre
Ohne Fälligkeit
Bilanzwert exkl. Risikovorsorge
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
0
0
0
0
1.748.124
1.748.124
Finanzielle Vermögenswerte
4.642.831
9.931.218
8.986.143
6.458.421
9.699.699
39.718.312
Bewertet zu AC
2.050.561
523.871
254.302
643.876
0
3.472.610
Ausleihungen
116.341
93.904
94.232
371.863
0
676.340
Anleihen
185.907
362.234
159.194
271.878
0
979.213
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
1.748.313
67.733
876
135
0
1.817.057
Bewertet zu FVtOCI
2.394.042
8.442.791
8.174.529
5.475.092
291.027
24.777.481
Aktien und Anteile an Unternehmen
0
0
0
0
291.027
291.027
Anleihen
2.394.042
8.442.791
8.174.529
5.475.092
0
24.486.454
Bewertet zu FVtPL
198.228
964.556
557.312
339.453
9.408.672
11.468.221
Aktien und Anteile an Unternehmen
0
0
0
0
397.914
397.914
Ausleihungen
4.851
5
0
0
0
4.856
Anleihen
191.767
949.351
556.386
339.445
0
2.036.949
Investmentfonds
0
0
0
0
9.010.758
9.010.758
Derivate
1.610
15.200
926
8
0
17.744
Finanzielle Verbindlichkeiten
-188.286
-870.061
-153.726
-1.162.067
0
-2.374.140
Nachrangige Verbindlichkeiten
-51.082
-664.413
0
-500.000
0
-1.215.495
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-81.799
-119.889
-67.000
-29.500
0
-298.188
Finanzierungsverbindlichkeiten
-9.182
-3.626
-40.888
-525.376
0
-579.072
Verbindlichkeiten für Derivate
-11.234
-16.446
-19.684
-13.382
0
-60.746
Leasingverbindlichkeiten
-34.924
-65.379
-26.019
-93.809
0
-220.131
Verbindlichkeiten designiert bewertet zu FVtPL
-65
-308
-135
0
0
-508
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Fälligkeitsanalyse
31.12.2023
 
<1 Jahr
>1 Jahr-5 Jahre
>5‑10 Jahre
>10 Jahre
Ohne Fälligkeit
Bilanzwert exkl. Risikovorsorge
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
0
0
0
0
1.558.107
1.558.107
Finanzielle Vermögenswerte
3.589.517
10.188.034
8.718.489
6.504.463
9.057.547
38.058.050
Bewertet zu AC
1.490.415
619.738
276.158
644.820
0
3.031.131
Ausleihungen
191.999
111.953
95.146
365.429
0
764.527
Anleihen
228.349
314.773
179.977
279.268
0
1.002.367
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
1.070.067
193.012
1.035
123
0
1.264.237
Bewertet zu FVtOCI
1.929.022
8.747.438
8.017.053
5.327.558
399.293
24.420.364
Aktien und Anteile an Unternehmen
0
0
0
0
399.293
399.293
Anleihen
1.929.022
8.747.438
8.017.053
5.327.558
0
24.021.071
Bewertet zu FVtPL
170.080
820.858
425.278
532.085
8.658.254
10.606.555
Aktien und Anteile an Unternehmen
0
0
0
0
484.219
484.219
Anleihen
168.401
804.458
424.314
532.085
0
1.929.258
Investmentfonds
0
0
0
0
8.174.035
8.174.035
Derivate
1.679
16.400
964
0
0
19.043
Summe
3.589.517
10.188.034
8.718.489
6.504.463
10.615.654
39.616.157
 
 
 
 
 
 
 
Finanzielle Verbindlichkeiten
-149.495
-731.318
-345.761
-1.169.747
0
-2.396.321
Nachrangige Verbindlichkeiten
-103.091
-506.192
-200.000
-500.000
0
-1.309.283
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-6.950
-158.406
-80.025
-61.500
0
-306.881
Finanzierungsverbindlichkeiten
-9.646
-3.625
-40.879
-525.758
0
-579.908
Verbindlichkeiten für Derivate
-707
0
-589
0
0
-1.296
Leasingverbindlichkeiten
-29.029
-62.759
-24.121
-82.489
0
-198.398
Verbindlichkeiten designiert bewertet zu FVtPL
-72
-336
-147
0
0
-555
2.7. Marktrisiko
Verringerung des beizulegenden Zeitwerts
2024
 
Szenario 0
Szenario 1
Szenario 2
Szenario 3
Szenario 4
Szenario 5
von Aktien
0 %
-20 %
-10 %
-20 %
-20 %
0 %
von Anleihen
0 %
-5 %
-3 %
-5 %
0 %
-5 %
von Immobilien
0 %
-5 %
-10 %
0 %
-10 %
-10 %
Beizulegender Zeitwert der Aktiva abzüglich Passiva (in TEUR)
8.313.995
6.449.620
6.784.352
6.722.575
7.530.211
6.414.539
Verringerung des beizulegenden Zeitwerts
2023
 
Szenario 0
Szenario 1
Szenario 2
Szenario 3
Szenario 4
Szenario 5
von Aktien
0 %
-20 %
-10 %
-20 %
-20 %
0 %
von Anleihen
0 %
-5 %
-3 %
-5 %
0 %
-5 %
von Immobilien
0 %
-5 %
-10 %
0 %
-10 %
-10 %
Beizulegender Zeitwert der Aktiva abzüglich Passiva (in TEUR)
7.881.965
6.036.750
6.368.866
6.306.199
7.108.693
6.001.674
Je nach Anwendungszweck führt die VIG Holding für die VIG-Versicherungsgruppe Value-at-Risk-Berechnungen für unterschiedliche Teilportfolios durch. Die Konfidenzniveaus variieren zwischen 95,0 % und 99,5 % und die Haltedauer zwischen 20 und 250 Tagen. Der Natur des Portfolios entsprechend kommen die größten Beiträge zum Value-at-Risk aus Zins- bzw. Spreadkomponenten. Zur Plausibilisierung der Berechnungen wird über die wichtigsten Teilportfolios der Value-at-Risk sowohl nach der beschriebenen parametrischen Methode als auch nach der historischen Berechnungsmethode ermittelt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die folgende Tabelle zeigt den Value-at-Risk (mit einem Konfidenzniveau von 99 %) jener finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:
Value-at-Risk
31.12.2024
31.12.2023
in EUR Mio.
 
 
10 Tage Haltedauer
477
782
20 Tage Haltedauer
675
1.106
60 Tage Haltedauer
1.169
1.915
2.8. Details zum Nettoergebnis
Ergebnis aus Finanzinstrumenten bewertet zu FVtPL
2024
2023
in TEUR
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
886.565
950.981
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
882.145
935.325
Ausleihungen
225
176
Anleihen
99.116
164.226
Investmentfonds
805.018
713.568
Aktien und Anteile an Unternehmen
-14.232
67.422
Derivate
-7.982
-10.067
Designiert bewertet zu FVtPL
4.420
15.656
Anleihen
4.420
15.656
Finanzielle Verbindlichkeiten
47
17
Designiert bewertet zu FVtPL
47
17
Verbindlichkeiten designiert bewertet zu FVtPL
47
17
Zinsergebnis
2024
2023
in TEUR
 
 
Zinserträge
1.215.651
1.110.995
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
997.697
895.801
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu AC
203.969
145.064
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtOCI
793.728
750.737
Zinserträge übrige
217.954
215.194
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtPL
174.993
169.128
Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI
9.495
6.943
Sonstige Erträge aus Finanzinstrumenten
33.466
39.123
Zinsaufwendungen
-115.351
-126.973
Zinsaufwendungen nach der Effektivzinsmethode
-71.532
-87.869
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu AC
-71.532
-87.869
Zinsaufwendungen übrige
-43.819
-39.104
Verbindlichkeiten designiert bewertet zu FVtPL
0
17
Sonstige Aufwendungen aus Finanzinstrumenten
-43.819
-39.121
Summe
1.100.300
984.022
Das im Kapitalveranlagungsergebnis erfasste Entgelt für Vermögensverwaltung beläuft sich auf TEUR 37.361 (TEUR 39.086).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
2.9. Ausbuchung
Gewinne und Verluste aus Ausbuchungen können Ereignisse wie etwa Verkäufe oder Endfälligkeiten von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu AC sein.
 
2024
2023
 
Gewinne
Verluste
Gewinne
Verluste
in TEUR
 
 
 
 
Ausleihungen
0
-4.874
9
-37
Anleihen
1.167
-1.369
149
-41
Summe
1.167
-6.243
158
-78
3. Geschäfts- oder Firmenwerte
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe 24.5. Geschäfts- oder Firmenwerte ab Seite 250 dargelegt.
Entwicklung
2024
2023
in TEUR
 
 
Anschaffungskosten
2.099.862
2.090.712
Kumulierte Wertminderung zum 31.12. des Vorjahres
-728.497
-651.991
Buchwert zum 31.12. des Vorjahres = Buchwert zum 1.1.
1.371.365
1.438.721
Währungsänderungen
-15.159
8.283
Wertminderungen
-116.327
-75.639
Buchwert zum 31.12.
1.239.879
1.371.365
Kumulierte Wertminderung zum 31.12.
840.734
728.497
Anschaffungskosten
2.080.613
2.099.862
Die Wertminderungen im aktuellen Geschäftsjahr betreffen die CGU-Gruppe Ungarn (Segment Erweiterte CEE).
Aufgrund der wiederholten Prolongation der zusätzlichen Versicherungssteuer durch die ungarische Regierung wurden Szenarioanalysen für weitergehende Aufwendungen aus dieser Steuer über den aktuell geltenden gesetzlichen Zeitraum hinaus gerechnet. Dies führte zu verminderten Cash flow-Projektionen, welche in einer Wertminderung des Firmenwerts mündeten.
Die Wertminderungen im Vorjahr betrafen überwiegend die CGU-Gruppe Baltikum (TEUR 75.481) (Segment Erweiterte CEE).
Firmenwerte CGU-Gruppen (Buchwerte)
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Österreich
301.716
301.716
Tschechische Republik
448.108
456.516
Polen
153.735
151.449
Bulgarien
124.354
124.354
Slowakei
131.227
131.227
Ungarn
70.212
195.576
Gruppenfunktionen
10.527
10.527
Summe
1.239.879
1.371.365
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Wertminderungen und erzielbarer Betrag der CGU-Gruppen
Berichtspflichtiges Segment
2024
2023
 
 
Wertminderungen
Erzielbarer Betrag
Wertminderungen
Erzielbarer Betrag
in TEUR
 
 
 
 
 
Baltikum
Erweiterte CEE
 
 
75.481
231.883
Ungarn
Erweiterte CEE
116.327
303.848
 
 
Wertminderungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in einer separaten Position zwischen der Zwischensumme Operatives Gruppenergebnis und dem Ergebnis vor Steuern erfasst.
Allgemein angewandte Berechnungsparameter
2024
2023
Basiszinssatz vor Inflationsdifferenzen in %
2,59
2,22
Marktrisikoprämie in %
6,91
7,53
Beta-Faktor*
0,89
0,90
*Der Beta-Faktor wurde zum Stichtag auf Basis einer definierten Peer Group ermittelt.
Wesentliche Berechnungsparameter
Diskontierungssätze*
Länderrisiken
Langfristige Wachstumsraten
 
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in %
 
 
 
 
 
 
Österreich
9,24
9,54
0,53
0,58
1,50
1,50
Tschechische Republik
9,49
9,64
0,80
0,88
3,77–4,10
3,67–4,87
Polen
10,70
11,52
1,13
1,24
5,48–5,75
5,87–7,43
Albanien inkl. Kosovo
13,95
15,98
4,80
6,58
6,56
6,60
Baltikum
9,93
10,30
1,22
1,34
4,82–7,60
5,00–7,51
Bosnien-Herzegowina
17,21
18,29
8,67
9,51
5,45–7,23
5,49–7,32
Bulgarien
10,97
11,09
2,13
2,34
5,49–6,16
5,75–6,37
Kroatien
10,31
11,74
1,60
2,78
4,78–6,38
5,07–7,34
Moldau
20,39
21,23
8,67
9,51
8,28
8,33
Nordmazedonien
13,52
14,02
4,80
5,26
5,92
5,85
Rumänien
12,73
13,06
2,93
3,21
5,49–7,73
5,38–7,82
Serbien
13,82
14,46
4,02
4,40
5,50–7,35
5,69–7,51
Slowakei
10,31
10,20
1,60
1,24
4,54–5,31
5,07–5,33
Ukraine
28,55
30,97
16,01
17,55
9,80–12,93
10,06–13,08
Ungarn
12,31
13,29
2,54
2,78
5,44–6,30
6,68–6,71
Deutschland
8,71
8,96
0,00
0,00
1,50
1,50
Georgien
13,74
14,12
4,02
4,40
6,45
6,53
Liechtenstein
8,71
8,96
0,00
0,00
1,50
1,50
Türkei
30,02
61,41
6,01
9,51
12,28–15,22
26,35–29,20
Gruppenfunktionen
9,24–13,82
9,54–14,46
0,53–4,02
0,58–4,40
1,50–7,35
1,50–7,51
*Die Berechnung der Diskontierungssätze basiert auf Parametern vor Steuern.
Sensitivitäten
31.12.2024
Zusätzlicher Wertminderungsbedarf
Cash flows
Wachstumsrate
Diskontierungssatz
Cash flows und Diskontierungssatz
Verschlechterung des Rückversicherungsergebnisses
 
-10 %
-1 %p
+1 %p
-10 % und +1 %p
-10 %
in TEUR
 
 
 
 
 
Slowakei
0
0
0
14.489
0
Ungarn
24.468
7.980
29.410
50.633
32.921
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Sensitivitäten
31.12.2023
Zusätzlicher Wertminderungsbedarf
Cash flows
Wachstumsrate
Diskontierungssatz
Cash flows und Diskontierungssatz
 
-10 %
-1 %p
+1 %p
-10 % und +1 %p
in TEUR
 
 
 
 
Tschechische Republik
0
0
0
39.977
Slowakei
37.005
0
34.617
91.740
4. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe 24.7. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ab Seite 252 dargelegt. Die beizulegenden Zeitwerte sind unter Anhangangabe 16. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ab Seite 198 zu finden.
Entwicklung
2024
2023
in TEUR
 
 
Anschaffungskosten
3.914.121
3.613.686
Kumulierte Bewertung zum 31.12. des Vorjahres
-1.062.031
-968.671
Buchwert zum 31.12. des Vorjahres = Buchwert zum 1.1.
2.852.090
2.645.015
Währungsänderungen
1.409
10.445
Umgliederungen
2.957
7.180
Zugänge
198.289
247.823
Abgänge
-1.100
-9.974
Veränderungen Konsolidierungskreis
2
47.941
Zuschreibungen
3.636
0
Planmäßige Abschreibungen
-75.281
-69.647
Wertminderungen
-3.737
-26.693
Buchwert zum 31.12.
2.978.265
2.852.090
Kumulierte Bewertung zum 31.12.
1.135.305
1.062.031
Anschaffungskosten
4.113.570
3.914.121
Die Wertminderungen sind im Wesentlichen auf die Gebäude des SIA “Ģertrūdes 121” (TEUR 1.000) sowie der NNC REAL ESTATE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ (TEUR 1.882) zurückzuführen. Die Wertminderungen aus dem Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus den Gebäuden der ATRIUM TOWER SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOSCIĄ (TEUR 6.021), KKB Real Estate SIA (TEUR 4.546), VIG FUND, a.s. (TEUR 4.108) sowie der Pereca 11 Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (TEUR 3.150).
Die Zuschreibungen sind im Wesentlichen auf die Gebäude der ATRIUM TOWER SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOSCIĄ (TEUR 2.507) und der VIG FUND a.s. (TEUR 1.000) zurückzuführen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erfolgswirksam erfasste Beträge
2024
2023
in TEUR
 
 
Mieteinnahmen
214.139
194.758
Betriebliche Aufwendung
-78.838
-70.045
Betriebliche Aufwendung für vermietete Immobilien
-72.640
-65.496
Betriebliche Aufwendung für leerstehende Immobilien
-6.198
-4.549
Abgangsergebnis
705
3.470
Gewinn aus dem Abgang
861
3.798
Verluste aus dem Abgang
-156
-328
Summe
136.006
128.183
Nutzungsart
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Selbstgenutzt
13.770
8.513
Vermietet (Operatives Leasing)
2.964.495
2.843.577
Summe
2.978.265
2.852.090
Es gibt keine materiellen Beschränkungen der Verfügungsmacht oder materielle vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb der ausgewiesenen Posten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Nutzung der Immobilien in % des Immobilienportfolios
31.12.2024
31.12.2023
Österreich
66,63
66,86
Selbstgenutzte Immobilien
4,87
4,93
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
61,76
61,93
Gruppenfunktionen
17,74
17,20
Selbstgenutzte Immobilien
1,18
1,09
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
16,56
16,11
Übrige Segmente
15,63
15,94
Selbstgenutzte Immobilien
7,50
8,16
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
8,13
7,78
5. Selbstgenutzte Immobilien
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe 24.8. Selbstgenutzte Immobilien ab Seite 252 dargelegt.
Zusammensetzung
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Selbstgenutzte Immobilien
466.840
470.950
Sachanlagen
162.222
148.209
Summe
629.062
619.159
Es gibt keine materiellen Beschränkungen der Verfügungsmacht oder materielle vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb der ausgewiesenen Posten Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung
2024
2023
in TEUR
 
 
Anschaffungskosten
772.132
772.481
Kumulierte Bewertung zum 31.12. des Vorjahres
-301.182
-289.640
Buchwert zum 31.12. des Vorjahres = Buchwert zum 1.1.
470.950
482.841
Währungsänderungen
-3.461
-524
Umgliederungen
-4.554
-8.453
Zugänge
25.471
16.970
Abgänge
-1.352
-954
Veränderungen Konsolidierungskreis
-2.083
0
Planmäßige Abschreibungen
-18.131
-17.704
Wertminderungen
0
-1.226
Buchwert zum 31.12.
466.840
470.950
Kumulierte Bewertung zum 31.12.
310.150
301.182
Anschaffungskosten
776.990
772.132
Die Veränderungen des Konsolidierungskreises resultieren aus der Entkonsolidierung der Driving Camp Autodrom Sosnova a.s.
Buchwerte berichtspflichtige Segmente
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Österreich
167.634
163.344
Tschechische Republik
111.479
118.123
Polen
7.728
11.667
Erweiterte CEE
133.195
135.416
Spezialmärkte
6.007
6.022
Gruppenfunktionen
40.797
36.378
Gesamt
466.840
470.950
Nutzungsart
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Selbstgenutzte Immobilien
466.840
470.950
Selbstgenutzt
436.510
449.558
Vermietet (Operatives Leasing)
30.330
21.392
6. Investitionen in Beteiligungsunternehmen
Die Bilanzposition Investitionen in Beteiligungsunternehmen besteht nur aus Anteilen an at equity bewerteten Unternehmen. Die Liste der Beteiligungsunternehmen ist in Anhangangabe 20. Unternehmenszusammenschlüsse ab Seite 209 dargelegt.
Die Anteile an at equity bewerteten Unternehmen hatten zum 31. Dezember 2024 einen Buchwert von EUR 204,8 Mio. und zum 31. Dezember 2023 einen Buchwert von EUR 185,6 Mio. Der Anteil der at equity bewerteten Unternehmen lag damit gemessen am Buchwert des risikobehafteten Portfolios zum 31. Dezember 2024 bei 0,56 % (0,53 %).
Zusammensetzung Ergebnis
2024
2023
in TEUR
 
 
Erträge
27.001
16.466
Laufendes Ergebnis
27.001
16.466
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
7. Forderungen und Verbindlichkeiten
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe 24.12. Forderungen und Verbindlichkeiten ab Seite 258 dargelegt.
7.1. Forderungen
Zusammensetzung
31.12.2024
31.12.2023
 
Bruttobuchwert
ECL
Nettobuchwert
Bruttobuchwert
ECL
Nettobuchwert
in TEUR
 
 
 
 
 
 
IFRS 9 bewertete Forderungen
461.697
-19.840
441.857
440.374
-21.417
418.957
Sonstige Forderungen
118.111
 
118.111
76.715
 
76.715
Summe
579.808
-19.840
559.968
517.089
-21.417
495.672
Fälligkeitsstruktur
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Bis zu 1 Jahr
408.920
359.471
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren
61.508
60.655
Mehr als fünf Jahre bis zu zehn Jahren
20.229
19.570
Mehr als zehn Jahre
69.311
55.976
Summe
559.968
495.672
7.2. Verbindlichkeiten
Zusammensetzung
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten
582.834
587.214
Sonstige Verbindlichkeiten
573.984
525.461
Summe
1.156.818
1.112.675
Bezüglich der Detailangaben zu Steuerverbindlichkeiten wird auf die Ausführungen in der Anhangangabe 11. Steuern ab Seite 191 verwiesen.
Bezüglich der Detailangaben zu Leasingverbindlichkeiten wird auf die Ausführungen in der Anhangangabe 8. Finanzielle Verbindlichkeiten auf Seite 186 verwiesen.
Fälligkeitsstruktur
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Bis zu 1 Jahr
838.197
798.211
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren
48.914
51.987
Mehr als fünf Jahre bis zu zehn Jahren
35.865
28.203
Mehr als zehn Jahre
233.842
234.274
Summe
1.156.818
1.112.675
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
8. Finanzielle Verbindlichkeiten
8.1. Übersicht
Zusammensetzung
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.215.495
1.309.283
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
298.188
306.881
Finanzierungsverbindlichkeiten
579.072
579.908
Verbindlichkeiten für Derivate
60.746
1.296
Leasingverbindlichkeiten
220.131
198.398
Verbindlichkeiten designiert bewertet zu FVtPL
508
555
Summe
2.374.140
2.396.321
Die Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten wurde im Vergleich zu der im Konzernbericht 2023 dargestellten Entwicklung dahingehend geändert, dass nur noch die wesentlichen Bilanzposten dargestellt werden.
Entwicklung
31.12.2024
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Finanzierungsverbindlichkeiten
in TEUR
 
 
 
Buchwert zum 31.12. des Vorjahres = Buchwert zum 1.1.
1.309.283
306.881
579.908
Zahlungswirksame Veränderungen
-144.945
-13.269
-7.183
Einzahlungen
0
40
50
Auszahlungen
-91.748
-9.336
-1.473
Bezahlte Zinsen
-53.197
-3.973
-5.760
Zahlungsunwirksame Veränderungen
51.157
4.576
6.347
Zugänge
51.570
4.575
6.339
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
2
0
Währungsänderungen
-413
-1
8
Buchwert zum 31.12.
1.215.495
298.188
579.072
Entwicklung
31.12.2023
 
Nachrangige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Finanzierungsverbindlichkeiten
in TEUR
 
 
 
Buchwert zum 31.12. des Vorjahres = Buchwert zum 1.1.
1.789.281
343.898
593.118
Zahlungswirksame Veränderungen
-546.812
-42.113
-6.408
Einzahlungen
0
23
509
Auszahlungen
-469.987
-37.719
-1.287
Bezahlte Zinsen
-76.825
-4.417
-5.630
Zahlungsunwirksame Veränderungen
66.814
5.096
-6.802
Zugänge
67.382
5.096
6.278
Veränderungen Konsolidierungskreis
0
0
-21.760
Umbuchungen
0
0
8.643
Währungsänderungen
-568
0
37
Buchwert zum 31.12.
1.309.283
306.881
579.908
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
8.2. Nachrangige Verbindlichkeiten
Nachrangige Verbindlichkeiten des Konzerns
Emittierendes Unternehmen
Emissionsdatum
Aushaftendes Volumen1
davon Anteilige Zinsen
Laufzeit
Verzinsung
Beizulegender Zeitwert2
 
 
in TEUR
in TEUR
in Jahren
in %
in TEUR
VIG Holding
2.3.2015
221.110
6.697
313
Erste 11 Jahre: 3,75 % p.a.; danach variabel
214.949
VIG Holding
13.4.2017
205.383
5.384
304
Erste 10 Jahre: 3,75 % p.a.; danach variabel
195.394
VIG Holding
15.6.2022
513.289
13.289
204
Erste 10 Jahre: 4,875 % p.a.; danach variabel
526.890
Donau Versicherung
15.4. + 21.5.2004
9.978
478
bis 2025
4,95 % p.a.
9.581
Donau Versicherung
1.7.1999
1.537
37
bis 2025
4,95 % p.a.
1.503
Wiener Städtische
1.3.1999
8.588
338
bis 2025
4,90 % p.a.
8.248
Wiener Städtische
11.5.2017
255.610
5.610
105
3,50 % p.a.
251.250
Summe
 
1.215.495
31.833
 
 
1.207.815
1Im aushaftenden Volumen sind die jeweiligen anteiligen Zinsen, gemäß der Dirty Value-Methode, enthalten.
2Der Beizulegende Zeitwert wird nur vom Nominale des Wertpapiers, ohne anteilige Zinsen, ermittelt.
3Das Recht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung durch die Inhaber:innen ist ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch die Emittentin ist frühestens nach 11 Jahren möglich.
4Das Recht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung durch die Inhaber:innen ist ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch die Emittentin ist frühestens nach 10 Jahren möglich.
5Das Recht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung durch die Inhaber:innen ist ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch die Emittentin ist nicht vorgesehen.
Nachrangige Verbindlichkeiten der VIG Holding
Zinsen auf die Ergänzungskapitalanleihen gelangen nur insofern zur Auszahlung, als die Zinsen im nationalen Jahresüberschuss des Unternehmens gedeckt sind. Die Zinsen sind aber jedenfalls im Aufwand enthalten.
Am 2. März 2015 wurde eine Nachranganleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 400.000.000,00 mit einer Laufzeit von 31 Jahren begeben. Eine Kündigung durch die VIG Holding ist erstmals am 2. März 2026 und zu jedem folgenden Kupontermin zu 100 % möglich. In den ersten elf Jahren der Laufzeit wird die Nachranganleihe mit einem Zinssatz von 3,75 % p.a. fix verzinst, danach ist die Verzinsung variabel. Die nachrangige Anleihe entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II. Die Anleihe notiert an der Luxemburger Börse. Am 21. April 2023 erfolgte ein vorzeitiger teilweiser Rückkauf der nachrangigen Schuldverschreibungen. Es konnten rd. 46 % (EUR 185,6 Mio.) zurückgekauft werden. Das noch aushaftende Volumen dieser Schuldverschreibungen beträgt somit EUR 214,4 Mio.
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurde am 6. April 2017 eine nachrangige Anleihe in Höhe von EUR 200.000.000,00 begeben. Die nachrangige Anleihe hat eine Laufzeit von 30 Jahren und ist nach Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar. Sie entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II sowie der Kapital-Qualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P. In den ersten zehn Jahren der Laufzeit werden die nachrangigen Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 3,75 % p.a. fix verzinst, danach ist die Verzinsung variabel. Die Einbeziehung in den Dritten Markt der Wiener Börse erfolgte mit 13. April 2017.
Am 8. Juni 2022 wurde eine nachrangige Tier 2-Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000,00 platziert. Die Nachranganleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und ist nach Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar. Sie entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II sowie der Kapital-Qualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P. Die Schuldverschreibungen werden anfänglich mit jährlich 4,875 % fest verzinst. Sofern nicht zuvor gekündigt und zurückgezahlt, werden die Schuldverschreibungen ab dem 15. Juni 2032 (einschließlich) variabel verzinst. Die Schuldverschreibungen notieren an der Wiener Börse.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
9. Details zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung
Zusammensetzung
Österreich
Tschechische Republik
Polen
Erweiterte CEE
 
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalveranlagungsergebnis
820.847
1.010.854
143.621
183.108
125.001
130.074
404.884
293.611
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
430.949
450.204
76.835
91.970
68.037
61.016
210.509
186.751
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
0
-36
0
0
-1.699
-1
-196
158
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
2.508
-1.697
5.706
-12.345
2.762
-1.058
3.378
-41.948
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
387.390
562.383
61.080
103.483
55.901
70.117
191.193
148.650
davon Ergebnis aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
275.412
450.961
59.678
85.029
18.782
46.694
130.031
139.636
davon Ergebnis aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
19.713
13.106
5.845
7.726
36.370
37.271
32.327
14.103
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
40.501
26.252
-8
-1.040
457
339
2.204
226
davon laufende Erträge
92.905
84.590
670
535
926
682
7.110
5.446
davon Abschreibungen
-52.601
-58.338
-629
-1.575
-469
-344
-5.647
-5.302
davon Ergebnis aus dem Verkauf
197
0
-49
0
0
0
613
81
Finanzierungsaufwendungen
-32.645
-48.237
-3.131
-2.935
-2.047
-1.012
-8.466
-8.276
davon Zinsaufwendungen aus Personalrückstellungen
-8.582
-8.637
0
0
0
0
-42
0
davon Zinsaufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten
-858
-1.691
0
0
0
0
-521
-57
davon Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-1.363
-778
0
0
0
0
-7
-466
davon Zinsaufwendungen aus Nachrangige Verbindlichkeiten
-19.984
-35.287
-1.678
-1.224
-1.581
-1.500
-6.425
-6.397
davon Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
-1.847
-1.718
-1.405
-1.506
-578
-297
-1.475
-961
Ergebnis von Selbstgenutzte Immobilien
985
325
-1.975
-5.485
909
-788
-1.374
-2.779
davon Abschreibungen
-8.123
-7.634
-3.684
-5.101
-355
-411
-3.512
-3.333
davon Ergebnis aus dem Verkauf
0
154
2.681
-29
1.478
0
2.068
590
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zusammensetzung
Spezialmärkte
Gruppenfunktionen
Konsolidierung
Gesamt
 
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Kapitalveranlagungsergebnis
337.574
274.198
79.673
50.780
-27.554
-49.557
1.884.046
1.893.068
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
149.266
89.306
89.841
53.210
-27.740
-36.656
997.697
895.801
Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten bewertet zu AC
-7
-41
-3.174
0
0
0
-5.076
80
Wertminderungen inkl. -aufholungen von Finanzinstrumenten
-32.654
-2.880
194
3.444
0
0
-18.106
-56.484
Sonstiges Ergebnis aus Finanzinstrumenten
220.969
187.813
-7.188
-5.874
186
-12.901
909.531
1.053.671
davon Ergebnis aus der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
80.462
50.994
1.150
-1.140
0
0
565.515
772.174
davon Ergebnis aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL
11.636
-871
-2.554
-5.815
0
0
103.337
65.520
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
235
543
17.290
5.579
-56
-55
60.623
31.844
davon laufende Erträge
489
661
33.257
32.853
-57
-55
135.300
124.712
davon Abschreibungen
-254
-251
-19.418
-30.530
0
0
-79.018
-96.340
davon Ergebnis aus dem Verkauf
0
133
-56
3.256
0
0
705
3.470
Finanzierungsaufwendungen
-2.122
-577
-62.156
-86.233
28.343
47.944
-82.224
-99.326
davon Zinsaufwendungen aus Personalrückstellungen
0
0
-1.893
-1.829
0
0
-10.517
-10.466
davon Zinsaufwendungen aus Finanzierungsverbindlichkeiten
0
0
-16.995
-3.004
11.454
0
-6.920
-4.752
davon Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0
0
-2.949
-26.604
0
21.619
-4.319
-6.229
davon Zinsaufwendungen aus Nachrangige Verbindlichkeiten
0
0
-39.985
-54.126
16.276
26.305
-53.377
-72.229
davon Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten
-2.120
-578
-178
-96
688
479
-6.915
-4.677
Ergebnis von Selbstgenutzte Immobilien
310
325
932
510
-6.425
-5.496
-6.638
-13.388
davon Abschreibungen
-240
-252
-1.436
-1.200
0
0
-17.350
-17.931
davon Ergebnis aus dem Verkauf
0
0
0
0
0
0
6.227
715
10. Konzerneigenkapital
Nähere Informationen zu den Eigenkapitalpositionen sind ab Seite 256 zu finden.
10.1. Dividendenzahlung
Zusammensetzung
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Dividenden
179.200
166.400
Zinszahlungen auf das Hybridkapital
9.638
9.638
Direkt im Eigenkapital erfasste latente Steuern
-1.995
-2.082
Summe
186.843
173.956
Ausschüttung 2024 für das Geschäftsjahr 2023
je Aktie
insgesamt
in EUR
 
 
Stammaktien
1,40
179.200.000
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
10.2. Gewinnverwendungsvorschlag
Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG Holding) hat das Geschäftsjahr 2024 mit einem Bilanzgewinn von EUR 392.795.125,51 abgeschlossen. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung wird nach-stehende Gewinnverwendung vorgeschlagen:
Die 128 Mio. Aktien erhalten eine Dividende von EUR1,55 je Aktie. Als Auszahlungstag wird der 28. Mai 2025, als Record Date (Nachweisstichtag Dividende) der 27. Mai 2025 und als Ex-Tag dieser Dividende wird der 26. Mai 2025 bestimmt.
Insgesamt soll daher eine Ausschüttung von EUR198.400.000,00 erfolgen. Der nach der Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in der Höhe von EUR 194.395.125,51 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
10.3. Kapitalrücklagen – Hybridkapital
Emissionsdatum
Aushaftendes Volumen
Laufzeit
Verzinsung
Beizulegender Zeitwert
 
in TEUR
in Jahren
in %
in TEUR
10.6.2021
300.000
unbegrenzt
Erste 10 Jahre: 3,2125 % p.a.; danach variabel
263.497
Am 15. März 2021 hat die VIG Holding eine Hybridkapital-Anleihe im Zuge einer Privatplatzierung beim Hauptaktionär, dem Wiener Städtischen Versicherungsverein, platziert. Das Hybridkapital erfüllt die Eigenkapitalkriterien gemäß IAS 32.16C und .16D, da die Emittentin frei über die Zinszahlung entscheiden kann und die Laufzeit unbegrenzt ist. Zusätzlich entspricht sie den Anforderungen eines Restricted-Tier-1-Instruments nach Solvency II sowie der Kapitalqualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P.
10.4. Übrige Rücklagen
Zusammensetzung
31.12.2024
 
Brutto
+/- Latente Steuern
+/- Nicht beherrschende Anteile
Netto
in TEUR
 
 
 
 
Nicht realisierte Gewinne und Verluste
266.642
-70.958
-4.153
191.531
IFRS 9-Rücklagen recyclebar*
-823.095
174.077
11.673
-637.345
IFRS 9-Rücklagen nicht recyclebar
22.518
-2.789
-163
19.566
IFRS 17-Rücklagen recyclebar
208.332
-46.095
-2.574
159.663
IFRS 17-Rücklagen nicht recyclebar
858.887
-196.151
-13.089
649.647
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Personalrückstellungen
-191.785
43.708
3.089
-144.988
Anteilige Übrige Rücklagen assoziierter Unternehmen
-7.977
0
174
-7.803
Währungsrücklage
-152.853
0
5.254
-147.599
Summe
-85.973
-27.250
4.364
-108.859
*Davon wurden brutto in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert: TEUR 98.291
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zusammensetzung
31.12.2023
 
Brutto
+/- Latente Steuern
+/- Nicht beherrschende Anteile
Netto
in TEUR
 
 
 
 
Nicht realisierte Gewinne und Verluste
226.014
-66.693
-4.146
155.175
IFRS 9-Rücklagen recyclebar*
-997.005
213.339
12.054
-771.612
IFRS 9-Rücklagen nicht recyclebar
-1.953
-3.155
-241
-5.349
IFRS 17-Rücklagen recyclebar
301.363
-56.951
-3.422
240.990
IFRS 17-Rücklagen nicht recyclebar
923.609
-219.926
-12.537
691.146
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Personalrückstellungen
-188.664
42.936
3.022
-142.706
Anteilige Übrige Rücklagen assoziierter Unternehmen
-11.888
0
250
-11.638
Währungsrücklage
-144.572
0
4.016
-140.556
Summe
-119.110
-23.757
3.142
-139.725
*Davon wurden brutto in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert: TEUR 122.542
11. Steuern
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe 24.13. Steuern ab Seite 259 dargelegt.
11.1. Steueraufwand
Zusammensetzung
2024
2023
in TEUR
 
 
Tatsächliche Steuern
174.289
152.883
Aus laufender Periode*
175.189
143.208
Aus früheren Perioden
-900
9.675
Latente Steuern
40.651
43.560
Veränderung der latenten Steuern im laufenden Jahr
38.032
55.865
Periodenfremde latente Steuern aus temporären Differenzen
5.120
-8.948
Periodenfremde latente Steuern aus Verlustvorträgen
-2.501
-3.357
Summe
214.940
196.443
*Die GloBE-Steuer ist im Posten Tatsächliche Steuern aus laufender Periode enthalten und der beinhaltete Betrag ist für den Konzern als unwesentlich einzustufen.
Überleitungsrechnung
2024
2023
in TEUR
 
 
Erwarteter Steuersatz in %
23,0 %
24,0 %
Ergebnis vor Steuern
881.806
772.689
Erwarteter Steueraufwand
202.815
185.445
Korrigiert um Steuereffekte aus:
 
 
Abweichender lokaler Steuersatz
-29.011
-31.061
Änderungen von Steuersätzen
-1.373
-11.528
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
118.089
131.049
Steuerlich außer Ansatz bleibende Erträge
-96.952
-100.669
Steuern aus Vorjahren
1.720
-2.630
Nichtansatz/Wertberichtigung aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen
1.539
6.099
Nichtansatz/Wertberichtigung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge
504
6.023
Auswirkungen aus der Gruppenbesteuerung/Ergebnisabführungen
-2.871
-403
Sonstige
20.480
14.118
Effektiver Steueraufwand
214.940
196.443
Effektiver Steuersatz in %
24,4 %
25,4 %
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Als Konzernsteuersatz wird der Ertragssteuersatz der Muttergesellschaft verwendet.
Die nicht abzugsfähigen Aufwendungen beinhalten Abschreibungen, Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen sowie sonstige nicht abzugsfähige Ausgaben. Die steuerlich außer Ansatz bleibenden Erträge sind insbesondere auf Zuschreibungen, erhaltene Dividenden sowie Zinsen zurückzuführen.
11.2. Steuerlatenzen
Die angesetzten aktiven und passiven latenten Steuern betreffen temporäre Unterschiedsbeträge der in der folgenden Tabelle angeführten Bilanzposten (die Unterschiedsbeträge wurden bereits mit den anzuwendenden Steuersätzen bewertet). Anzumerken ist, dass die latenten Steuern, soweit zulässig, auf Ebene des Steuersubjekts saldiert werden und dementsprechend in der Bilanz unterschiedliche Salden entweder auf der Aktiv- oder Passivseite ausgewiesen werden.
Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, für den er genutzt werden kann. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden kann.
Zusammensetzung
31.12.2024
31.12.2023
 
Ansprüche
Schulden
Ansprüche
Schulden
in TEUR
 
 
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
255
28.132
32
42.605
Finanzielle Vermögenswerte und Investitionen in Beteiligungsunternehmen
557.214
448.326
553.663
393.599
Forderungen und Übrige Aktiva
166.976
27.962
211.304
22.191
Vermögenswerte aus Versicherungsverträgen1
180.067
152.311
225.921
118.421
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
16.927
35.749
13.627
36.711
Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte
3.947
30.663
4.088
12.801
Nutzungsrechte
0
65.283
0
59.319
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen, Finanzielle Verbindlichkeiten und Übrige Passiva
316.163
63.874
275.614
73.449
Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen2
677.935
1.080.897
665.666
1.137.070
Rückstellungen
139.893
95.061
122.299
90.088
Unversteuerte Rücklagen
0
8.870
0
9.162
Verlustvorträge
32.012
0
46.293
0
Summe vor Wertberichtigung
2.091.389
2.037.128
2.118.507
1.995.416
Wertberichtigung aktiver latenter Steuern
-35.909
 
-42.012
 
Summe vor Saldierung
2.055.480
2.037.128
2.076.495
1.995.416
Saldierung
-1.603.417
-1.603.417
-1.593.208
-1.593.208
Summe nach Saldierung
452.063
433.711
483.287
402.208
1Inkl. Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen und Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
2Inkl. Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen und Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
Aktive latente Steuern aus Siebentelabschreibungen wurden in Höhe von TEUR 13.419 (TEUR 10.458) angesetzt. Jene, die nicht angesetzt wurden, betragen TEUR 0 (TEUR 3.810). Die Saldierung von latenten Steuerschulden bzw. Steueransprüchen von konsolidierten Steuersubjekten der Steuergruppen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, ergibt eine latente Steuerschuld von TEUR 51,311 (TEUR 875). In Übereinstimmung mit IAS 12,39 wurden keine passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen angesetzt, da sich diese in absehbarer Zeit nicht umkehren. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Buchwert und dem IFRS-Eigenkapital beträgt TEUR 1.993,081 (TEUR 1.868,341). Ebenso wurden latente Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 9.218 (TEUR 17.252) nicht angesetzt, da noch keine Gewinnausschüttungsabsicht vorliegt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR -14.972 (TEUR -14.612) sowie latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR -20.937 (TEUR -27.400) werden nicht angesetzt.
Nicht angesetzte aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
2024
2023
in TEUR
 
 
Bosnien-Herzegowina
-108
-309
Estland
-340
-340
Kroatien
0
-25
Liechtenstein
-970
-960
Litauen
-225
-275
Österreich
-10.571
-9.601
Polen
-4.725
-9.379
Rumänien
-115
-1.469
Serbien
-654
-822
Slowakei
-1.989
-577
Slowenien
0
-40
Tschechische Republik
-4
-121
Ukraine
0
-85
Ungarn
-1.236
-3.397
Summe
-20.937
-27.400
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
11.3. Steuersätze
Der Ermittlung der Steuerabgrenzung wurden folgende Steuersätze zu Grunde gelegt:
Steuersätze
31.12.2024
31.12.2023
in %
 
 
Albanien
15,0
15,0
Bosnien-Herzegowina
10,0
10,0
Bulgarien
10,0
10,0
Deutschland1
30,0
30,0
Estland2
0,0
0,0
Georgien3
0,0
15,0
Kosovo
10,0
10,0
Kroatien
18,0
18,0
Lettland4
0,0
0,0
Liechtenstein
12,5
12,5
Litauen5
15,0
15,0
Moldau
12,0
12,0
Nordmazedonien
10,0
10,0
Niederlande
25,8
25,8
Österreich6
23,0
24,0
Polen
19,0
19,0
Rumänien
16,0
16,0
Serbien
15,0
15,0
Slowakei7
21,0
21,0
Tschechische Republik
21,0
19,0
Türkei
30,0
30,0
Ukraine
18,0
18,0
Ungarn
11,3
11,3
1Der hier angeführte Steuersatz entspricht einem Pauschalsteuersatz. Die Besteuerung ist abhängig von Sitz und Tätigkeit der Gesellschaft zwischen 15,825 % und 31,925 %.
2Thesaurierte Gewinne von ansässigen Gesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Gewinnausschüttungen der Gesellschaften werden zwischen 14,0 % und 20,0 % besteuert. Ab 1. Jänner 2025 wird der Körperschaftsteuersatz auf 22,0 % erhöht.
3Thesaurierte Gewinne von ansässigen Gesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Gewinnausschüttungen der Gesellschaften werden mit 15,0 % besteuert.
4Thesaurierte Gewinne von ansässigen Gesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer. Gewinnausschüttungen der Gesellschaften werden mit 20,0 % besteuert.
5Ab 1. Jänner 2025 wird der Körperschaftsteuersatz auf 16,0 % erhöht.
6Im Jahr 2024 ist die zweite und letzte etappenweise Senkung der Körperschaftsteuer aufgrund einer gesetzlichen Änderung von 24,0 % auf 23,0 % erfolgt.
7Der Körperschaftsteuersatz beträgt 21,0 %, Versicherungsunternehmen müssen jedoch zusätzliche Steuerabgaben entrichten, sodass für diese Gesellschaften ein Steuersatz von 25,36 % gilt. Ab 1. Jänner 2025 wird der Körperschaftsteuersatz auf 24,0 % erhöht.
12. Rückstellungen
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Angabe 24.11. Rückstellungen ab Seite 258 dargelegt.
Zusammensetzung
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
333.117
340.708
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
232.752
236.499
Rückstellung für Abfertigungsverpflichtungen
100.365
104.209
Rückstellungen für sonstige Leistungen an Arbeitnehmer:innen
87.399
71.853
Sonstige Rückstellungen
372.585
336.059
Summe
793.101
748.620
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Sonstige Rückstellungen
Zusammensetzung
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Rückstellung für Kundenbetreuung und Marketing
24.034
19.947
Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten
21.225
19.398
Rückstellung für IT
78.598
78.966
Übrige Rückstellungen
248.728
217.748
Rückstellung für Garantieverzinsung Pensionsfonds
61.683
30.396
Rückstellung für regulatorische Risiken
46.307
28.542
Belastende Wartungsverträge
920
920
Andere übrige Rückstellungen
139.818
157.890
Summe
372.585
336.059
Entwicklung
Buchwert 1.1.2024
Veränderungen Konsolidierungskreis
Währungsänderungen
Umbuchung
Dotierungen
Verbrauch
Auflösung
Buchwert
31.12.2024
in TEUR
 
 
 
 
 
 
 
 
Rückstellung für Kundenbetreuung und Marketing
19.947
570
100
2.392
18.108
-9.194
-7.889
24.034
Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten
19.398
7.902
-244
0
4.983
-2.153
-8.661
21.225
Rückstellung für IT
78.966
319
28
0
78.360
-51.146
-27.929
78.598
Übrige Rückstellungen
217.748
28.993
-1.038
-2.392
119.145
-45.813
-67.915
248.728
Summe
336.059
37.784
-1.154
0
220.596
-108.306
-112.394
372.585
Fälligkeitsstruktur
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Bis zu 1 Jahr
255.437
249.606
Mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren
39.344
40.583
Mehr als fünf Jahre bis zu zehn Jahren
15.474
15.474
Mehr als zehn Jahre
62.330
30.396
Summe
372.585
336.059
13. Immaterielle Vermögenswerte
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe 24.6. Immaterielle Vermögenswerte ab Seite 251 dargelegt.
Zusammensetzung
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Erworbene Software
500.119
476.139
Übrige immaterielle Vermögenswerte
196.751
114.222
Summe
696.870
590.361
Der Anstieg der Übrigen immateriellen Vermögenswerte resultiert aus dem Anstieg der Kundenstöcke und stammt vorwiegend aus der Erstkonsolidierung der Vienna PTE sowie der Carpathia Pensii.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Erworbene Software
Entwicklung
2024
2023
in TEUR
 
 
Anschaffungskosten
1.048.854
940.268
Kumulierte Bewertung zum 31.12. des Vorjahres
-572.715
-494.150
Buchwert zum 31.12. des Vorjahres = Buchwert zum 1.1.
476.139
446.118
Währungsänderungen
-4.165
562
Umgliederungen
-14.930
-361
Zugänge
130.732
120.481
Abgänge
-2.518
-3.328
Veränderungen Konsolidierungskreis
3.400
0
Rückführung von Wertminderungen
8
0
Planmäßige Abschreibungen
-88.463
-80.498
Wertminderungen
-84
-6.835
Buchwert zum 31.12.
500.119
476.139
Kumulierte Bewertung zum 31.12.
649.070
572.715
Anschaffungskosten
1.149.189
1.048.854
14. Leasingverhältnisse
Leasinggeber:innen – Operatives Leasing
Fälligkeitsstruktur der undiskontierten Leasingzahlungen
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Bis zu 1 Jahr
167.299
142.410
Mehr als ein Jahr bis zu zwei Jahren
154.787
127.156
Mehr als zwei Jahre bis zu drei Jahren
144.700
117.400
Mehr als drei Jahre bis zu vier Jahren
132.112
108.340
Mehr als vier Jahre bis zu fünf Jahren
118.951
100.128
Mehr als fünf Jahre
3.515.286
3.071.781
Summe
4.233.135
3.667.215
Leasingerträge
2024
2023
in TEUR
 
 
Feste Leasingerträge
172.441
146.236
Leasingerträge aus variablen Leasingzahlungen
33.115
27.638
Summe
205.556
173.874
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
15. Art der Aufwendungen und Details Andere Erträge und Aufwendungen
15.1. Allgemeine Information
Aufgrund der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 17 sind Aufwendungen, die Versicherungsverträgen direkt zuordenbar sind, im Posten Versicherungstechnisches Ergebnis enthalten. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen sind keinen Versicherungsverträgen direkt zuordenbar und werden im Posten Andere Aufwendungen berücksichtigt.
Die unter IFRS 17 berücksichtigten Aufwendungen belaufen sich in der aktuellen Periode auf TEUR 3.883.599 (TEUR 3.677.783). Abgesehen von Personalaufwendungen stammt ein wesentlicher Anteil aus bezahlten Provisionen, IT-Aufwendungen, Steuern in Zusammenhang mit Versicherungsabschlüssen und planmäßigen Abschreibungen.
15.2. Personal
Personalstand
31.12.2024
31.12.2023
Anzahl
 
 
Außendienst
15.745
15.047
Innendienst
15.898
14.358
Summe
31.643
29.405
Der angegebene Personalstand ist ein Durchschnittswert auf Basis Full-Time Equivalent.
Personalaufwand
2024
2023
in TEUR
 
 
Löhne und Gehälter
979.677
823.528
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen
9.134
7.320
Aufwendungen für die Altersvorsorge
15.534
10.750
Gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und Aufwendungen sowie Pflichtbeiträge
240.609
207.656
Sonstige Sozialaufwendungen
36.471
29.344
Summe
1.281.425
1.078.598
Außendienst
499.043
458.997
Innendienst
782.382
619.601
15.3. Andere Erträge und Aufwendungen
 
2024
2023 angepasst
in TEUR
 
 
Andere Erträge
344.771
303.932
davon Wechselkursgewinne
58.692
82.414
davon sonstige Dienstleistungsumsätze
166.429
121.222
Andere Aufwendungen
-889.735
-821.804
davon allgemeine Verwaltungsaufwendungen gem. IFRS 17
-541.786
-512.564
davon Wechselkursverluste
-56.809
-87.797
davon Aufwendungen aus nicht monetären Positionen gem. IAS 29
-30.947
-31.547
davon Ergebnis aus Selbstgenutzte Immobilien
-6.637
-13.388
Sowohl der Anstieg der allgemeinen Verwaltungskosten gem. IFRS 17 als auch jener der sonstigen Dienstleistungsumsätze ist auf stetig steigende regulatorische Anforderungen und ein gewachsenes Geschäftsvolumen zurückzuführen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Weitere Angaben
16. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Anhangangabe 24.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ab Seite 252 dargelegt.
16.1. Beizulegender Zeitwert und Buchwerte von Finanzinstrumenten und Kapitalanlagen
Aktiva
31.12.2024
 
Buchwert
Level 1
Level 2
Level 3
Beizulegender Zeitwert
in TEUR
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
39.637.179
28.070.686
7.623.744
3.927.130
39.621.560
Bewertet zu AC
3.391.477
485.343
845.241
2.045.274
3.375.858
Ausleihungen
654.913
0
538.281
111.313
649.594
Anleihen
931.707
479.288
306.960
122.960
909.208
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
1.804.857
6.055
0
1.811.001
1.817.056
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
24.486.454
20.683.803
3.700.951
101.700
24.486.454
Anleihen
24.486.454
20.683.803
3.700.951
101.700
24.486.454
Designiert bewertet zu FVtOCI
291.027
38.162
0
252.865
291.027
Aktien
41.771
38.162
0
3.609
41.771
Anteile an sonstigen Unternehmen
64.451
0
0
64.451
64.451
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
184.805
0
0
184.805
184.805
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
11.148.394
6.558.059
3.063.044
1.527.291
11.148.394
Aktien
365.741
289.226
5.619
70.896
365.741
Anteile an sonstigen Unternehmen
24.332
0
0
24.332
24.332
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
7.841
0
0
7.841
7.841
Ausleihungen
4.856
0
3.676
1.180
4.856
Anleihen
1.717.122
541.833
711.898
463.391
1.717.122
Investmentfonds
9.010.758
5.726.992
2.340.241
943.525
9.010.758
Derivate
17.744
8
1.610
16.126
17.744
Designiert bewertet zu FVtPL
319.827
305.319
14.508
0
319.827
Anleihen
319.827
305.319
14.508
0
319.827
Investitionen in Beteiligungsunternehmen
204.761
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2.978.265
0
33.752
4.473.261
4.507.013
Selbstgenutzte Immobilien
466.840
0
41.335
780.785
822.120
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Aktiva
31.12.2023
 
Buchwert
Level 1
Level 2
Level 3
Beizulegender Zeitwert
in TEUR
 
 
 
 
 
Finanzielle Vermögenswerte
37.990.239
25.459.784
9.241.370
3.268.013
37.969.167
Bewertet zu AC
2.963.320
448.858
1.004.637
1.488.753
2.942.248
Ausleihungen
742.306
0
594.559
127.842
722.401
Anleihen
978.491
448.858
410.078
97.406
956.342
Gebundene Guthaben bei Kreditinstituten
1.242.523
0
0
1.263.505
1.263.505
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
24.021.071
18.706.866
5.044.560
269.645
24.021.071
Anleihen
24.021.071
18.706.866
5.044.560
269.645
24.021.071
Designiert bewertet zu FVtOCI
399.293
29.784
5.155
364.354
399.293
Aktien
38.259
29.784
5.155
3.320
38.259
Anteile an sonstigen Unternehmen
70.088
0
0
70.088
70.088
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
290.946
0
0
290.946
290.946
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
10.393.733
6.112.598
3.135.874
1.145.261
10.393.733
Aktien
450.075
345.186
31.829
73.060
450.075
Anteile an sonstigen Unternehmen
30.116
0
0
30.116
30.116
Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen
4.028
0
2.282
1.746
4.028
Anleihen
1.716.436
406.366
848.137
461.933
1.716.436
Investmentfonds
8.174.035
5.361.046
2.251.947
561.042
8.174.035
Derivate
19.043
0
1.679
17.364
19.043
Designiert bewertet zu FVtPL
212.822
161.678
51.144
0
212.822
Anleihen
212.822
161.678
51.144
0
212.822
Investitionen in Beteiligungsunternehmen
185.622
 
 
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2.852.090
0
32.988
4.384.990
4.417.978
Selbstgenutzte Immobilien
470.949
0
39.107
792.142
831.249
Finanzielle Verbindlichkeiten
31.12.2024
 
Buchwert
Level 1
Level 2
Level 3
Beizulegender Zeitwert
in TEUR
 
 
 
 
 
Bewertet zu AC*
2.092.755
0
1.621.176
385.516
2.006.692
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.215.495
0
1.239.647
0
1.239.647
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
298.188
0
0
298.188
298.188
Finanzierungsverbindlichkeiten
579.072
0
381.529
87.328
468.857
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
60.746
0
923
59.823
60.746
Verbindlichkeiten für Derivate
60.746
0
923
59.823
60.746
Designiert bewertet zu FVtPL
508
0
0
508
508
Verbindlichkeiten designiert bewertet zu FVtPL
508
0
0
508
508
*Exkl. Leasingverbindlichkeiten
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Finanzielle Verbindlichkeiten
31.12.2023
 
Buchwert
Level 1
Level 2
Level 3
Beizulegender Zeitwert
in TEUR
 
 
 
 
 
Bewertet zu AC*
2.196.072
0
1.644.863
416.711
2.061.574
Nachrangige Verbindlichkeiten
1.309.283
0
1.248.646
21.655
1.270.301
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
306.881
0
0
306.881
306.881
Finanzierungsverbindlichkeiten
579.908
0
396.217
88.175
484.392
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
1.296
0
707
589
1.296
Verbindlichkeiten für Derivate
1.296
0
707
589
1.296
Designiert bewertet zu FVtPL
555
0
0
555
555
Verbindlichkeiten designiert bewertet zu FVtPL
555
0
0
555
555
*Exkl. Leasingverbindlichkeiten
Der nicht realisierte Ergebniseffekt (Nettogewinn bzw. -verlust) von noch im Bestand befindlichen Level-3-Finanzinstrumenten, deren Zeitwertbewertung erfolgswirksam gebucht wird, belief sich im Berichtsjahr auf TEUR 68.185 (TEUR 21.544).
16.2. Umgliederungen von Finanzinstrumenten
Die Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe überprüfen regelmäßig zu jedem Bewertungsstichtag die aktuelle Gültigkeit der zuletzt vorgenommenen Klassifizierung der beizulegenden Zeitwerte. Sind beispielsweise notwendige Inputparameter am Markt nicht mehr direkt beobachtbar, wird eine Umgliederung vorgenommen.
Umgliederungen
31.12.2024
 
Zwischen Level 1 und Level 2
Level 3 nach
Level 1
Level 1 nach
Level 3
Level 3 nach
Level 2
Level 2 nach
Level 3
Anzahl
 
 
 
 
 
Bewertet zu FVtOCI
169
9
3
0
6
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
152
9
3
0
5
Finanzielle Vermögenswerte
152
9
3
0
5
Designiert bewertet zu FVtOCI
17
0
0
0
1
Finanzielle Vermögenswerte
17
0
0
0
1
Bewertet zu FVtPL
467
41
50
21
14
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
462
41
50
21
14
Finanzielle Vermögenswerte
462
41
50
21
14
Designiert bewertet zu FVtPL
5
0
0
0
0
Finanzielle Vermögenswerte
5
0
0
0
0
Summe
636
50
53
21
20
Die Umgliederungen zwischen Level 1 und Level 2 sind auf Änderungen in der Liquidität, der Handelsfrequenz und der Handelsaktivität zurückzuführen. Die Umgliederungen von Level 3 zu Level 1 basieren im Wesentlichen auf einer Verbesserung der Einschätzung der Liquidität bzw. Verfügbarkeit der Bewertungskurse. Die Umgliederungen von Level 1 zu Level 3 basieren im Wesentlichen auf einer Verschlechterung der Liquidität bzw. Änderungen in der Verfügbarkeit der Bewertungskurse. Die Umgliederungen von Level 3 zu Level 2 basieren im Wesentlichen auf einer Verbesserung der Liquidität. Die Umgliederungen von Level 2 zu Level 3 basieren im Wesentlichen auf einer Verschlechterung der Bonität bzw. der Liquidität.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Umgliederungen
31.12.2023
 
Zwischen Level 1 und Level 2
Level 1 nach
Level 3
Level 2 nach
Level 3
Anzahl
 
 
 
Bewertet zu FVtOCI
87
2
5
Verpflichtend bewertet zu FVtOCI
87
2
5
Finanzielle Vermögenswerte
87
2
5
Bewertet zu FVtPL
189
9
10
Verpflichtend bewertet zu FVtPL
183
9
8
Finanzielle Vermögenswerte
183
9
8
Designiert bewertet zu FVtPL
6
0
2
Finanzielle Vermögenswerte
6
0
2
Summe
276
11
15
16.3. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Immobilien
Grundlage der Bewertung
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
4.507.013
4.417.978
Durch unabhängige Gutachten erstellt*
952.700
1.010.579
Durch eigene Sachverständige bzw. intern erstellt
3.554.313
3.407.399
Selbstgenutzte Immobilien
822.120
831.249
Durch unabhängige Gutachten erstellt
364.204
378.823
Durch eigene Sachverständige bzw. intern erstellt
457.916
452.426
*Dies entspricht 21,14 % (22,87 %) des beizulegenden Zeitwerts der Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
Bewertungsmethode
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
 
 
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
4.507.013
4.417.978
Ertragswertmethode
3.960.340
4.008.590
Vergleichspreismethode / Marktwerte
412.096
354.114
Sonstige Methode
134.577
55.274
Selbstgenutzte Immobilien
822.120
831.249
Ertragswertmethode
638.577
647.013
Vergleichspreismethode / Marktwerte
183.231
179.883
Sonstige Methode
312
4.353
16.4. Überleitung der Finanzinstrumente
Bezüglich der Auswirkung der erfolgswirksam erfassten Bewertungsänderungen wird hinsichtlich des Ausweises auf Anhangangabe 9. Details zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung auf Seite 188 verwiesen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Entwicklung
2024
2023
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtOCI
Level 1
Level 2
Level 3
Level 1
Level 2
Level 3
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Beizulegender Zeitwert des Vorjahres = Beizulegender Zeitwert zum 1.1.
18.736.650
5.049.715
633.999
18.251.987
3.865.880
483.349
Währungsänderungen
15.643
-45.958
-2.350
21.703
-1.505
-16.257
Umgliederungen zwischen Klassen von Finanzinstrumenten
-253.187
256.816
-7.545
-25.816
15.770
127.046
Umgliederung nach Level
1.389.897
60.076
31.889
224.089
1.112.099
164.679
Umgliederung aus Level
-61.411
-1.386.034
-34.417
-1.131.929
-315.281
-53.658
Amortisierung und abgegrenzte Zinsen
72.426
5.229
4.784
56.886
12.793
-1.884
Zugänge
5.005.745
418.822
57.431
3.396.212
591.244
200.781
Abgänge
-4.338.851
-740.683
-167.168
-2.977.020
-522.290
-108.319
Veränderungen Konsolidierungskreis
103.782
44.674
-133.559
0
-4.538
-110.758
Erfolgswirksam erfasste Bewertungsänderungen
0
0
0
0
0
0
Erfolgsneutral erfasste Bewertungsänderungen
51.271
38.294
-28.499
920.538
295.543
-50.980
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.
20.721.965
3.700.951
354.565
18.736.650
5.049.715
633.999
Entwicklung
2024
2023
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtPL
Level 1
Level 2
Level 3
Level 1
Level 2
Level 3
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Beizulegender Zeitwert des Vorjahres = Beizulegender Zeitwert zum 1.1.
6.274.276
3.187.018
1.145.261
7.450.053
2.543.758
501.478
Währungsänderungen
2.043
-40.662
4.582
72.100
-1.029
-16.755
Umgliederungen zwischen Klassen von Finanzinstrumenten
0
0
174
11.519
2.675
-14.193
Umgliederung nach Level
712.432
392.643
256.489
244.114
774.013
592.993
Umgliederung aus Level
-566.477
-778.348
-16.739
-1.230.251
-377.942
-2.928
Amortisierung und abgegrenzte Zinsen
6.868
8.031
4.785
1.081
8.718
5.142
Zugänge
1.473.266
1.564.282
179.484
2.459.074
467.755
177.649
Abgänge
-1.709.032
-1.483.607
-115.324
-3.231.600
-483.055
-107.460
Veränderungen Konsolidierungskreis
332.312
67.731
-99
0
0
-12.528
Erfolgswirksam erfasste Bewertungsänderungen
337.690
160.464
68.678
498.186
252.125
21.863
Erfolgsneutral erfasste Bewertungsänderungen
0
0
0
0
0
0
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.
6.863.378
3.077.552
1.527.291
6.274.276
3.187.018
1.145.261
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
16.5. Nicht beobachtbare Inputfaktoren
Asset-Klasse
Bewertungsmethoden
Nicht beobachtbare Inputfaktoren
Bandbreite
2024
2023
 
 
 
 
von
bis
von
bis
Immobilien
Ertragswert
Kapitalisierungszinssatz
in %
0,30
7,47
0,30
7,47
 
 
Mieterträge
in TEUR
7
5.124
7
4.090
 
 
Bodenpreise
in TEUR
0
12
0
12
 
Discounted Cash flow
Kapitalisierungszinssatz
in %
5,33
9,18
4,11
8,92
 
 
Mieterträge
in TEUR
116
7.754
111
7.394
 
Baurechte ‑ Ertragswert
Kapitalisierungszinssatz
in %
2,50
4,00
2,50
4,00
 
 
Mieterträge
in TEUR
83
4.349
83
4.378
 
 
Bodenpreise
in TEUR
0,31
0,80
0,30
0,73
 
 
Tatsächlich gezahlter Bauzins
in %
0,90
4,56
0,90
3,96
Ausleihungen bewertet zu AC
Barwertmethode
Spreads
in %
0,67
2,43
-0,20
5,62
Anleihen bewertet zu AC
Barwertmethode
Spreads
in %
0,52
4,41
-0,20
5,62
Anleihen bewertet zu FVtOCI
Barwertmethode
Spreads
in %
0,37
5,49
-0,20
4,13
Anleihen bewertet zu FVtPL
Barwertmethode
Spreads
in %
0,37
3,27
-0,20
3,81
16.6. Sensitivitäten
Folgende Sensitivitäten ergeben sich für einen Teilbestand aus den mit Solvency II abgestimmten Berechnungen im partiellen internen Modell:
Immobilien – Beizulegender Zeitwert
2024
2023
in TEUR
 
 
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.
4.657.075
4.619.995
Mieterträge -5 %
4.471.213
4.440.131
Mieterträge +5 %
4.852.852
4.805.545
Kapitalisierungszinssatz -50bp
4.944.994
4.918.764
Kapitalisierungszinssatz +50bp
4.414.298
4.369.458
Bodenpreise -5 %
4.626.849
4.583.548
Bodenpreise +5 %
4.695.507
4.660.968
Da Immobilien zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Konzernbilanz bewertet werden, würden sich negative Sensitivitäten nur bei Unterschreiten des Buchwerts der Immobilie in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung widerspiegeln.
17. Ergebnis je Aktie
Ergebnis je Aktie
 
2024
2023
Periodenergebnis
TEUR
666.866
576.246
Nicht beherrschende Anteile am Periodenergebnis
TEUR
-21.610
-17.267
Periodenergebnis nach Nicht beherrschende Anteile
TEUR
645.256
558.979
Zinsaufwendungen auf das Hybridkapital
TEUR
7.643
7.556
Zurechenbares Ergebnis
TEUR
637.613
551.423
Anzahl der Aktien zum Abschlussstichtag
Stk
128.000.000
128.000.000
Ergebnis je Aktie* (in EUR)
EUR
4,98
4,31
*Das unverwässerte entspricht dem verwässerten Ergebnis je Aktie (in EUR).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
18. Nahestehende Personen und Unternehmen
Nahestehende Unternehmen stellen die in Anhangangabe 21. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen ab Seite 210 aufgelisteten verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen dar. Weiters sind die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VIG Holding als nahestehende Personen zu qualifizieren.
Der Wiener Städtische Versicherungsverein hält direkt und indirekt rd. 72,47 % (rd. 72,47 %) und damit die Mehrheit der Stimmrechte an der VIG Holding. Aufgrund der dadurch gegebenen Beherrschung handelt es sich daher ebenfalls um ein nahestehendes Unternehmen und deren Vorstands- sowie Aufsichtsratsmitglieder gelten als nahestehende Personen.
18.1. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Aufsichtsrat
 
Vorsitzender
Günter Geyer (bis 24. Mai 2024)
Vorsitzender
Rudolf Ertl (seit 24. Mai 2024)
1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Rudolf Ertl (bis 24. Mai 2024)
1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Martin Simhandl (seit 24. Mai 2024)
2. Stellvertreter des Vorsitzenden
Robert Lasshofer
Mitglieder
Martina Dobringer
 
Zsuzsanna Eifert (bis 24. Mai 2024)
 
Gerhard Fabisch (bis 24. Mai 2024)
 
András Kozma
 
Vratislav Kulhánek (seit 24. Mai 2024)
 
Hana Machačová (seit 24. Mai 2024)
 
Peter Mihók
 
Gabriele Semmelrock-Werzer (bis 24. Mai 2024)
 
Katarína Slezáková
 
Ágnes Svoób (seit 24. Mai 2024)
 
Peter Thirring
 
Gertrude Tumpel-Gugerell
Änderungen während des Geschäftsjahres
Günter Geyer, Zsuzsanna Eifert, Gabriele Semmelrock-Werzer und Gerhard Fabisch sind nach Ablauf ihrer bis 24. Mai 2024 laufenden Funktionsperioden aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Vratislav Kulhánek, Hana Machačová, Martin Simhandl sowie Ágnes Svoób wurden in der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2024 als Mitglieder des Aufsichtsrats neu gewählt.
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 Rudolf Ertl für die Funktionsperiode bis zum 30. Juni 2025 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Für die gesamte restliche Funktionsperiode ab 1. Juli 2025 bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, wurde Peter Thirring zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Martin Simhandl wurde für die gesamte Funktionsperiode bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt sowie Robert Lasshofer zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats wiedergewählt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Vorstand
 
Vorsitzender
Hartwig Löger
Stellvertreter des Vorsitzenden
Peter Höfinger
Mitglieder
Liane Hirner
 
Gerhard Lahner
 
Gábor Lehel
 
Harald Riener
Stellvertretendes Mitglied
Christoph Rath (seit 1. September 2024)
Änderung während des Geschäftsjahres
Christoph Rath wurde mit Wirksamkeit 1. September 2024 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
18.2. Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Zusammensetzung
2024
2023
 
Aufsichtsräte
Vorstände
Gesamt
Aufsichtsräte
Vorstände
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
 
 
Kurzfristig fällige Leistungen
902
6.805
7.707
866
7.527
8.393
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
2.175
2.175
0
1.077
1.077
Andere langfristig fällige Leistungen
0
5.104
5.104
0
5.535
5.535
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0
0
0
0
81
81
Summe
902
14.084
14.986
866
14.220
15.086
In den Berichtsperioden erhielten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Vorschüsse und Kredite bzw. hafteten keine Kredite aus. Haftungen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bestanden in den Berichtsperioden ebenfalls nicht.
Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder
Die Vergütung des Vorstands der Gesellschaft berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Angemessenheit im Marktumfeld.
Der variable Vergütungsteil betont das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine volle Erreichung hängt wesentlich von der Betrachtung der über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens ab.
Das erfolgsabhängige Entgelt ist betraglich begrenzt. Das maximale erfolgsabhängige Entgelt, das der Vorstand bei Erfüllung der klassischen Ziele für die Periode des Geschäftsjahres 2024 erreichen kann, entspricht rd. 30 % bis rd. 36 % der Gesamtvergütung. Dazu können bei entsprechender Zielerreichung Sondervergütungen sowie Vergütungen für Übererfüllung in bestimmten Zielbereichen verdient werden. Insgesamt sind für die Vorstandsmitglieder dadurch variable Entgeltkomponenten im Ausmaß von maximal rund 45 % bis 50 % der Gesamtvergütung möglich.
Vom erfolgsabhängigen Entgelt sind wesentliche Teile erst mit Verzögerung zahlbar, wobei die Verzögerung sich bezogen auf das Geschäftsjahr 2024 bis ins Jahr 2028 erstreckt. Die Zuerkennung der aufgeschobenen Teile setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe voraus.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Werden bestimmte Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung der Ziele in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeitsorientierung davon ab, ob auch in den drei Folgejahren eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe zu beobachten ist.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstands.
Den bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 aktiven Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft werden rückstellungsfinanzierte leistungsorientierte Pensionen – unter anderem abhängig von der Dauer der VIG-Versicherungsgruppenzugehörigkeit – in Höhe von maximal 40 % der Bemessungsgrundlage bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag eingeräumt. Die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt. In Einzelfällen ist vorgesehen, dass bei Weiterarbeit über den Termin des maximalen Pensionsausmaßes hinaus Zuschläge gewährt werden, da in der Zeit der Weiterarbeit keine Pension bezogen wird.
Ab dem 1. Jänner 2020 neu bestellten Vorstandsmitgliedern können Anwartschaften auf leistungsorientierte Firmenpensionen (alternativ beitragsorientierte Pensionszusagen) eingeräumt werden. Eine allfällige Zuerkennung erfolgt grundsätzlich erst bei mindestens einmaliger Wiederbestellung und in Stufen, sodass das Maximalausmaß von 40 % der festen Vergütung bei Vollendung des 65. Lebensjahres frühestens nach 10-jähriger Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes eingeräumt werden kann. Wenn ein Vorstandsmitglied bereits mindestens 5 Jahre in anderen Funktionen in der Unternehmensgruppe tätig war, kann eine Zuerkennung bereits mit Mandatsbeginn erfolgen.
Die Pensionen gebühren (unabhängig vom Stichtag) standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen ausscheidet.
Auf die Vorstandsverträge sind die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes („Abfertigung neu“) anzuwenden.
Nur die Verträge von Vorstandsmitgliedern, die bereits sehr lange in der Gruppe tätig sind, sehen einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können diese Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50 %. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit ohne Einvernehmen mit der Gesellschaft bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.
Den Vorstandsmitgliedern steht ein Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung. Für ihre Tätigkeit erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr von der Gesellschaft TEUR 6.805 (TEUR 7.527). Von Tochterunternehmen erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr TEUR 812 (TEUR 995).
Frühere Mitglieder des Vorstands erhielten TEUR 2.175 (TEUR 1.158).
Der Vorstand bestand bis 31. August 2024 aus sechs und ab 1. September 2024 aus sieben Personen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
18.3. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen
Transaktionen
2024
2023
in TEUR
 
 
Dividende für Aktien der VIG Holding
45
47
Zinsen für begebene Anleihen der VIG Holding
16
16
Erhaltene Versicherungsprämien
208
179
Sonstige Geschäftsvorfälle*
29
44
*Unter Sonstige Geschäftsvorfälle werden Transaktionen wie beispielsweise Übertragung von Wirtschaftsgütern, Erbringung von Dienstleistungen, Eingehen von sonstigen Verpflichtungen wie etwa Bürgschaften oder Sicherheiten oder auch Transfers im Rahmen von Lizenzvereinbarungen summiert.
Die gewinn- und verlustbezogenen Posten gegenüber nahestehenden Personen überschreiten einen Betrag von TEUR 3.000 nicht und setzen sich vorwiegend aus Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder zusammen.
18.4. Geschäftsvorfälle mit nahestehende Unternehmen
Geschäftsvorfälle mit nahestehende Unternehmen
Mit nichtkonsolidierten verbundenen und assoziierten Unternehmen bestehen vor allem Finanzierungen und Leistungsverrechnungen.
Transaktionen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen werden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und daher nicht erläutert.
Geschäftsvorfälle mit dem Wiener Städtische Versicherungsverein
Der Wiener Städtische Versicherungsverein ist Mehrheitsaktionär der VIG Holding. Er hat die Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, welcher auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes den Versicherungsbetrieb ausgegliedert hat und somit nicht operativ im Versicherungsgeschäft tätig ist. Aufgrund der seinerzeitigen Auslagerung an die Wiener Städtische Versicherung AG hat dieser lediglich seine Aufgaben als Mehrheitseigentümer der VIG Holding wahrzunehmen, wodurch sich nur Leistungsverrechnungen von untergeordneter Bedeutung mit der VIG-Versicherungsgruppe ergeben. Diese basieren auf Dienstleistungsvereinbarungen zwischen der VIG-Versicherungsgruppe und dem Wiener Städtische Versicherungsverein zur Verrechnung von Leistungen aus Interner Revision, Finanz- und Rechnungswesen und Personalgestellung sowie der Vermietung von Büroräumlichkeiten, die auf dem Grundsatz der Fremdüblichkeit beruhen.
Nahestehende Unternehmen
2024
31.12.2024
2023
31.12.2023
 
Transaktionen
Offene Posten
Transaktionen
Offene Posten
in TEUR
 
 
 
 
Erträge aus erbrachten Leistungen
96.678
38.900
54.361
19.944
Mutterunternehmen
1.726
557
1.696
634
Assoziierte Unternehmen
67.551
29.153
4.406
158
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
26.839
9.032
47.746
19.116
Sonstige nahestehende Unternehmen
562
158
513
36
Sonstige nahestehende Unternehmen
562
158
122
36
Gemeinnützige Gesellschaften
0
0
391
0
Aufwendungen für erhaltene Leistungen
199.350
-17.933
182.322
-18.097
Mutterunternehmen
15
-3
131
-122
Assoziierte Unternehmen
63.698
0
534
0
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
130.154
-17.392
177.044
-17.376
Sonstige nahestehende Unternehmen
5.483
-538
4.613
-599
Sonstige nahestehende Unternehmen
5.483
-538
4.613
-480
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Nahestehende Unternehmen
2024
31.12.2024
2023
31.12.2023
 
Transaktionen
Offene Posten
Transaktionen
Offene Posten
in TEUR
 
 
 
 
Gemeinnützige Gesellschaften
0
0
0
-119
Erhaltene Dividenden/Gewinnausschüttungen
22.313
0
10.205
0
Assoziierte Unternehmen
18.276
0
7.688
0
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
3.104
0
2.038
0
Sonstige nahestehende Unternehmen
933
0
479
0
Sonstige nahestehende Unternehmen
933
0
479
0
Bezahlte Dividenden/Gewinnausschüttungen
139.607
0
130.337
0
Mutterunternehmen
139.607
0
130.337
0
Ausleihungen bzw. Finanzielle Verbindlichkeiten und zugehörige Zinsen (AC, FVtPL, FVtOCI)
44.680
203.051
23.295
177.422
Mutterunternehmen
3.331
-2.474
4.552
542
Assoziierte Unternehmen
14.485
38.244
7.947
26.555
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
1.982
16.595
3.321
20.419
Sonstige nahestehende Unternehmen
24.882
150.686
7.475
129.906
Sonstige nahestehende Unternehmen
1.448
26.249
2.239
29.320
Gemeinnützige Gesellschaften
23.434
124.437
5.236
100.586
Beträge aus Gruppenbesteuerung
36.151
52.336
64.627
27.564
Mutterunternehmen
34.181
50.320
62.904
25.840
Assoziierte Unternehmen
1.970
2.016
1.723
1.724
19. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
Die Gesellschaften des Konzerns sind in ihrer Eigenschaft als Versicherungsunternehmen an mehreren gerichtlichen Verfahren als beklagte Partei beteiligt bzw. wurden ihnen Klagen angedroht. Daneben gibt es Verfahren, in denen die Versicherungsgesellschaften zwar keine Parteistellung haben, deren Ausgang sie aber aufgrund von Vereinbarungen mit anderen Versicherern über die Beteiligung an Schadensfällen berühren kann. Für alle Schadensfälle wurden nach Einschätzung des Konzerns entsprechend der gesetzlichen Regelungen ausreichende, am Streitwert bemessene Rückstellungen gebildet.
Umsatzsteuerliche Änderungen
Mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 wurde die österreichische Zwischenbankbefreiung im Bereich der Umsatzsteuer abgeschafft. Diese Abschaffung hat sowohl eingangs- als auch ausgangsseitig Auswirkungen. Eingangsseitig aufgrund potenziell höherer Kosten durch die Umsatzsteuerbelastung diverser Leistungen von Banken, Pensionskassen und anderen Versicherungen. Ausgangsseitig durch zusätzliche Umsatzsteuer auf Ausgangsleistungen des Konzerns an Banken, Pensionskassen und andere Versicherungen. Zusätzlich wurde ein Verfahren vor dem EuGH hinsichtlich der Qualifizierung der Zwischenbankbefreiung als verbotene Beihilfe eingeleitet.
Im Abschluss wurde von der Bildung einer Rückstellung abgesehen. Die Gründe hierfür sind, dass weder das Urteil des EuGHs noch die darauf folgenden Handlungen der Europäischen Kommission sowie der österreichischen Behörden feststehen. Es ist derzeit unklar, ob der Leistende oder der Leistungsempfänger der gemäß § 6 Abs 1 Z 28 UStG umsatzsteuerbefreiten Leistungen den für die Beihilfe relevanten „Vorteil“ hat. Auch ist unklar, wie zeitliche Effekte und ein etwaiger Vorsteuerabzug die Höhe dieses „Vorteils“ beeinflussen. Die bestmögliche Schätzung der verschiedenen Szenarien hat ergeben, dass sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ableiten lassen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
20. Unternehmenszusammenschlüsse
20.1. Veränderungen des Konsolidierungskreises
Entkonsolidierungen
Sitz
Grund der Entkonsolidierung
Zeitpunkt
Berichtspflichtiges Segment
VIG Properties Bulgaria AD
Sofia
Liquidation
20.08.2024
Extended CEE
Driving Camp Autodrom Sosnova a.s.
Prag
Unwesentlichkeit
31.12.2024
Tschechische Republik
Um denselben Konsolidierungskreis bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung nach den ESRS im Konzernlagebericht im Vergleich zu der finanziellen Berichterstattung zu gewährleisten, wurde der Konsolidierungskreis erweitert.
Erweiterung des Konsolidierungskreises1
Sitz
Erwerb/ Gründung
Anteile2
Erstkonsolidierung
Methode
 
 
Zeitpunkt
in %
Zeitpunkt
 
AEGON TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ NA ŻYCIE SPÓŁKA AKCYJNA
Warschau
2023
100,00
1.1.2024
vollkonsolidiert
AIS Servis, s.r.o.
Brünn
2007
98,10
1.1.2024
vollkonsolidiert
BEESAFE SPÓŁKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA
Warschau
2020
99,99
1.1.2024
vollkonsolidiert
Benefia Ubezpieczenia Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia
Warschau
2002
99,97
1.1.2024
vollkonsolidiert
CARPATHIA PENSII-SOCIETATE DE ADMINISTRARE A FONDURILOR DE PENSII PRIVATE S.A.
Floresti
2022
100,00
1.1.2024
vollkonsolidiert
CLAIM EXPERT SERVICES S.R.L.
Bukarest
2008
99,16
1.1.2024
vollkonsolidiert
EXPERTA Schadenregulierungs-Gesellschaft mbH
Wien
1993
99,44
1.1.2024
vollkonsolidiert
Global Assistance Ellatasszervezö Korlatold Felelössegü Tarsasag
Budapest
2002
88,78
1.1.2024
vollkonsolidiert
Global Expert, s.r.o.
Pardubitz
2005
98,10
1.1.2024
vollkonsolidiert
Global Services Bulgaria JSC
Sofia
2006
100,00
1.1.2024
vollkonsolidiert
POLISA - ŻYCIE Ubezpieczenia Sp.z.o.o.
Warschau
2018
99,98
1.1.2024
vollkonsolidiert
serviceline contact center dienstleistungs-GmbH
Wien
1994
97,75
1.1.2024
vollkonsolidiert
Slovexperta, s.r.o.
Žilina
2002
98,70
1.1.2024
vollkonsolidiert
Spółdzielnia Usługowa VIG EKSPERT W WARSZAWIE
Warschau
2011
99,98
1.1.2024
vollkonsolidiert
UNIVERSAL maklérsky dom a.s.
Bratislava
2024
34,46
1.7.2024
at-equity
VIENNA POWSZECHNE TOWARZYSTWO EMERYTALNE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA INSURANCE GROUP
Warschau
2023
100,00
1.1.2024
vollkonsolidiert
VIG Management Service SRL
Bukarest
2010
99,16
1.1.2024
vollkonsolidiert
VIG Poland/Romania Holding B.V.
Amsterdam
2023
100,00
1.1.2024
vollkonsolidiert
VIG POLSKA REAL ESTATE SPÓŁKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA
Warschau
2020
99,99
1.1.2024
vollkonsolidiert
VIG Services Bulgaria EOOD
Sofia
2006
100,00
1.1.2024
vollkonsolidiert
1Sofern wesentliche Firmenwerte entstanden sind, werden diese unter der Anhangangabe 3. Geschäfts- oder Firmenwerte angegeben.
2Der Anteil am Kapital entspricht dem Beherrschungsverhältnis.
20.2. Änderung von Vermögen und Schulden aufgrund der Veränderungen des Konsolidierungskreises
Eine Aufnahme der erstkonsolidierten Gesellschaften würde bei rückwirkender Aufnahme zum 1. Jänner 2024 zu keiner wesentlichen Änderung der Bilanzposten führen. Die rückwirkende Aufnahme der erstkonsolidierten Gesellschaften zum 1. Jänner 2024 würde das Konzernergebnis vor Steuern und nicht beherrschenden Anteilen um 0,01 % erhöhen (ohne Berücksichtigung etwaiger Konsolidierungseffekte).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Durch die Änderungen im Konsolidierungskreis hat sich der Personalstand um 1.738 Personen erhöht.
Bilanz
Zugänge
Abgänge
in TEUR
 
 
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
10.275
1.591
Finanzielle Vermögenswerte
672.754
407
Forderungen
19.867
70
Steuererstattungsansprüche
160
0
Investitionen in Beteiligungsunternehmen
6.500
0
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen
742
0
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
-13
0
Selbstgenutzte Immobilien und Sachanlagen
7.198
2.647
Übrige Aktiva
6.918
3
Immaterielle Vermögenswerte
90.063
3
Latente Steueransprüche
11.926
3
Nutzungsrechte
244
0
Verbindlichkeiten und sonstige Zahlungsverpflichtungen
29.000
204
Steuerschulden
212
48
Finanzielle Verbindlichkeiten
60.316
0
Übrige Passiva
10.314
66
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
472.264
0
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
504
0
Rückstellungen
39.571
0
Latente Steuerschulden
18.673
0
Die in der obigen Tabelle angeführten Werte beruhen auf den tatsächlichen Zeitpunkten der Erst- bzw. Entkonsolidierung, wie sie im Kapitel 20.1. Veränderungen des Konsolidierungskreises ab Seite 209 angegeben sind.
Beitrag zum Ergebnis vor Steuern im Berichtsjahr
Zugänge
Abgänge
in TEUR
 
 
Versicherungstechnisches Ergebnis
4.191
0
Gesamtkapitalveranlagungsergebnis
-1.309
-1
Kapitalveranlagungsergebnis
19.703
-1
Erträge und Aufwendungen von Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
-222
0
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
-20.713
0
Ergebnis von assoziierten Unternehmen
-77
0
Finanzierungsergebnis
-442
-1
Andere Erträge und Aufwendungen
14.587
63
Ergebnis vor Steuern*
17.027
61
*Im Ergebnis vor Steuern sind Abschreibungen des Kundenstocks der Carpathia Pensii (TEUR 569), der Vienna PTE (TEUR 3.678) und der Aegon Life (TEUR 377) enthalten.
21. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen
Anzahl der Unternehmen
Österreich
Außerhalb Österreichs
Summe
Anzahl
 
 
 
Konsolidierte Unternehmen
80
103
183
Vollkonsolidierte Unternehmen
75
99
174
At equity-konsolidierte Unternehmen
5
4
9
Nicht konsolidierte Unternehmen
42
79
121
Summe
122
182
304
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die in den folgenden Tabellen dargestellten Anteile für 2023 wurden im Vergleich zu den im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichten Werten dahingehend geändert, dass nunmehr die ausgewiesenen Anteile den durchgerechneten Beherrschungsverhältnissen entsprechen.
Vollkonsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2024
Anteile 2023
 
 
 
in %
in %
"Compensa Vienna Insurance Group", ADB
Litauen
Vilnius
100,00
100,00
"Grüner Baum" Errichtungs- und Verwaltungsges.m.b.H.
Österreich
Wien
97,75
97,75
AB Modřice, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
AIS Servis, s.r.o.
Tschechische Republik
Brünn
98,10
98,10
Alfa Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
Alfa VIG Pénztárszolgáltató Zrt.
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
Anděl Investment Praha s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
97,75
97,75
Anif-Residenz GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
Asigurarea Românească - ASIROM Vienna Insurance Group S.A.
Rumänien
Bukarest
99,79
99,79
ATBIH GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
ATRIUM TOWER SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOSCIĄ
Polen
Warschau
99,42
99,42
Atzlergasse 13-15 GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Atzlergasse 13-15 GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
BCR Asigurări de Viaţă Vienna Insurance Group S.A.
Rumänien
Bukarest
93,98
93,98
BEESAFE SPÓŁKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA
Polen
Warschau
99,99
99,99
Benefia Ubezpieczenia Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia
Polen
Warschau
99,97
99,95
Blizzard Real Sp. z o.o.
Polen
Warschau
97,75
97,75
BMA 20 Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Brockmanngasse 32 Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
BTA Baltic Insurance Company AAS
Lettland
Riga
100,00
100,00
BULSTRAD LIFE VIENNA INSURANCE GROUP JOINT STOCK COMPANY
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
Businesspark Brunn Entwicklungs GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
CAPITOL, akciová spoločnosť
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
CARPATHIA PENSII-SOCIETATE DE ADMINISTRARE A FONDURILOR DE PENSII PRIVATE S.A.
Rumänien
Floresti
100,00
100,00
Central Point Insurance IT-Solutions GmbH in Liquidation
Österreich
Wien
100,00
100,00
Česká podnikatelská pojišťovna, a.s., Vienna Insurance Group
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
Chrášťany komerční areál a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
CLAIM EXPERT SERVICES S.R.L.
Rumänien
Bukarest
99,16
99,16
Compania de Asigurări "DONARIS VIENNA INSURANCE GROUP" Societate pe Actiuni
Moldau
Chișinău
99,99
99,99
Compensa Life Vienna Insurance Group SE
Estland
Tallinn
100,00
100,00
Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance Group
Polen
Warschau
99,97
99,95
CP Solutions a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
DBLV Immobesitz GmbH & Co KG
Österreich
Wien
100,00
100,00
DBR-Liegenschaften GmbH & Co KG
Deutschland
Stuttgart
97,75
97,75
Deutschmeisterplatz 2 Objektverwaltung GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Donau Brokerline Versicherungs-Service GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Österreich
Wien
100,00
100,00
DV Immoholding GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
DVIB alpha GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
DVIB GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
ELVP Beteiligungen GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
EUROPEUM Business Center s.r.o.
Slowakei
Bratislava
99,42
99,42
EXPERTA Schadenregulierungs-Gesellschaft mbH
Österreich
Wien
99,44
99,44
Floridsdorf am Spitz 4 Immobilienverwertungs GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Gesundheitspark Wien-Oberlaa Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
97,75
97,75
Global Assistance Ellatasszervezö Korlatold Felelössegü Tarsasag
Ungarn
Budapest
88,78
88,78
GLOBAL ASSISTANCE, a.s.
Tschechische Republik
Prag
98,91
98,91
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Vollkonsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2024
Anteile 2023
 
 
 
in %
in %
Global Expert, s.r.o.
Tschechische Republik
Pardubitz
98,10
98,10
Global Services Bulgaria JSC
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
Hansenstraße 3-5 Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
HUN BM Korlátolt Felelősségű Társaság
Ungarn
Budapest
99,42
99,42
Insurance Company Vienna osiguranje d.d., Vienna Insurance Group
Bosnien-Herzegowina
Sarajevo
100,00
100,00
INSURANCE ONE-SHAREHOLDER JOINT-STOCK COMPANY BULSTRAD VIENNA INSURANCE GROUP EAD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
Deutschland
Wiesbaden
100,00
100,00
InterRisk Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance Group
Polen
Warschau
100,00
100,00
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group
Deutschland
Wiesbaden
100,00
100,00
INTERSIG VIENNA INSURANCE GROUP Sh.A.
Albanien
Tirana
89,98
89,98
Joint Stock Company Insurance Company GPI Holding
Georgien
Tiflis
90,00
90,00
Joint Stock Company International Insurance Company IRAO
Georgien
Tiflis
100,00
100,00
Kaiserstraße 113 GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
KÁLVIN TOWER Ingatlanfejlesztési és Beruházási Korlátolt Felelősségű Társaság
Ungarn
Budapest
88,78
88,78
KAPITOL, a.s.
Tschechische Republik
Brünn
98,10
98,10
KKB Real Estate SIA
Lettland
Riga
99,42
99,42
KOMUNÁLNA poisťovňa, a.s. Vienna Insurance Group
Slowakei
Bratislava
100,00
100,00
KOOPERATIVA poisťovňa, a.s. Vienna Insurance Group
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
Kooperativa pojišťovna, a.s., Vienna Insurance Group
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
KOOPERATIVA, d.s.s., a.s.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
LVP Holding GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
MAP-WSV Beteiligungen GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
MC EINS Investment GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
MH 54 Immobilienanlage GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
NNC REAL ESTATE SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
99,42
99,42
Nordbahnhof Projekt EPW8 GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
Nordbahnhof Projekt EPW8 Komplementär GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Nordbahnhof Projekt Taborstraße 123 GmbH & Co KG
Österreich
Wien
100,00
100,00
Nordbahnhof Projekt Taborstraße 123 Komplementär GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
Nußdorfer Straße 90-92 Projektentwicklung GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
OMNIASIG VIENNA INSURANCE GROUP S.A.
Rumänien
Bukarest
99,54
99,54
OÜ LiveOn Paevalille
Estland
Tallinn
100,00
100,00
Palais Hansen Immobilienentwicklung GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Passat Real Sp. z o.o.
Polen
Warschau
97,75
97,75
Pension Assurance Company Doverie AD
Bulgarien
Sofia
82,59
82,59
PERECA 11 SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
97,75
97,75
PFG Holding GmbH
Österreich
Wien
87,76
87,76
PFG Liegenschaftsbewirtschaftungs GmbH & Co KG
Österreich
Wien
81,51
81,51
POLISA - ŻYCIE Ubezpieczenia Sp.z.o.o.
Polen
Warschau
99,98
99,97
Porzellangasse 4 Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
Private Joint-Stock Company " Insurance Company "USG "
Ukraine
Kiew
100,00
100,00
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "INSURANCE COMPANY "KNIAZHA LIFE VIENNA INSURANCE GROUP"
Ukraine
Kiew
99,81
99,81
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "UKRAINIAN INSURANCE COMPANY "KNIAZHA VIENNA INSURANCE GROUP"
Ukraine
Kiew
100,00
100,00
PROGRESS Beteiligungsges.m.b.H.
Österreich
Wien
68,43
68,43
Projektbau GesmbH
Österreich
Wien
98,38
98,38
Projektbau Holding GmbH
Österreich
Wien
98,38
98,38
Rathstraße 8 Liegenschaftsverwertungs GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Ray Sigorta A.Ş.
Türkei
Istanbul
94,96
94,96
Rößlergasse Bauteil Drei GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
Rößlergasse Bauteil Zwei GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Vollkonsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2024
Anteile 2023
 
 
 
in %
in %
S - budovy, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
Schulring 21 Bürohaus Errichtungs- und Vermietungs GmbH & Co KG
Österreich
Wien
98,50
98,50
SECURIA majetkovosprávna a podielová s.r.o.
Slowakei
Bratislava
100,00
100,00
Senioren Residenz Fultererpark Errichtungs- und Verwaltungs GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Senioren Residenz Veldidenapark Errichtungs- und Verwaltungs GmbH
Österreich
Wien
65,20
65,20
serviceline contact center dienstleistungs-GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
SIA "Global Assistance Baltic"
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA "LiveOn Stirnu"
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA "LiveOn"
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA "Urban Space"
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA “Alauksta 13/15”
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA “Artilērijas 35”
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA “Ģertrūdes 121”
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIA LiveOn Terbatas
Lettland
Riga
100,00
100,00
SIGMA VIENNA INSURANCE GROUP Shoqëri Aksionare
Albanien
Tirana
89,05
89,05
SK BM s.r.o.
Slowakei
Bratislava
99,42
99,42
Slovexperta, s.r.o.
Slowakei
Sillein
98,70
98,70
SMARDAN 5 DEVELOPMENT S.R.L.
Rumänien
Bukarest
93,98
93,98
Spółdzielnia Usługowa VIG EKSPERT W WARSZAWIE
Polen
Warschau
99,98
99,97
Stock Company for Insurance and Reinsurance MAKEDONIJA Skopje - Vienna Insurance Group
Nordmazedonien
Skopje
95,71
94,50
SVZ GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
SVZD GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
SVZI GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
T 125 GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
TECHBASE Science Park Vienna GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
twinformatics GmbH
Österreich
Wien
98,88
98,88
UAB LiveOn Linkmenu
Litauen
Vilnius
100,00
100,00
UNION Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.
Ungarn
Budapest
88,78
88,78
Untere Donaulände 40 GmbH & Co KG
Österreich
Wien
98,65
98,65
V.I.G. ND, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,60
97,60
Vienibas Gatve Investments OÜ
Estland
Tallinn
100,00
100,00
Vienibas Gatve Properties SIA
Lettland
Riga
100,00
100,00
Vienna Insurance Group Polska Spółka z organiczoną odpowiedzialnością
Polen
Warschau
99,99
99,99
VIENNA LIFE TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ NA ŻYCIE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA INSURANCE GROUP
Polen
Warschau
99,98
99,97
VIENNA POWSZECHNE TOWARZYSTWO EMERYTALNE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA INSURANCE GROUP
Polen
Warschau
100,00
100,00
VİENNALİFE EMEKLİLİK VE HAYAT ANONİM ŞİRKETİ
Türkei
Istanbul
100,00
100,00
Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group
Liechtenstein
Bendern
100,00
100,00
VIG Befektetési Alapkezelő Magyarország Zártkörűen Működő Részvénytársaság
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
VIG FUND, a.s.
Tschechische Republik
Prag
99,42
99,42
VIG Home, s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
VIG HU GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG IT - Digital Solutions GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG Magyarország Befektetési Zártkörűen Működő Részvéntársaság
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
VIG Management Service SRL
Rumänien
Bukarest
99,16
99,16
VIG Offices, s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
VIG Poland/Romania Holding B.V.
Niederlande
Amsterdam
100,00
100,00
VIG POLSKA REAL ESTATE SPÓŁKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA
Polen
Warschau
99,99
99,97
VIG RE zajišťovna, a.s.
Tschechische Republik
Prag
99,24
99,24
VIG REAL ESTATE DOO
Serbien
Belgrad
97,75
97,75
VIG Services Bulgaria EOOD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Vollkonsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2024
Anteile 2023
 
 
 
in %
in %
VIG Türkiye Holding B.V.
Niederlande
Amsterdam
100,00
100,00
VIG ZP, s. r. o.
Slowakei
Bratislava
98,73
98,83
VIG-AT Beteiligungen GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG-CZ Real Estate GmbH
Österreich
Wien
99,83
99,83
VIVECA Beteiligungen GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
WGPV Holding GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WIBG Holding GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
WIBG Projektentwicklungs GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
Wiener Osiguranje Vienna Insurance Group ad
Bosnien-Herzegowina
Banja Luka
100,00
100,00
Wiener osiguranje Vienna Insurance Group dioničko društvo za osiguranje
Kroatien
Zagreb
97,82
97,82
WIENER RE akcionarsko društvo za reosiguranje
Serbien
Belgrad
99,24
99,24
WIENER STÄDTISCHE OSIGURANJE akcionarsko drustvo za osiguranje
Serbien
Belgrad
100,00
100,00
WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group
Österreich
Wien
97,75
97,75
WIENER VEREIN BESTATTUNGS- UND VERSICHERUNGSSERVICE-GESELLSCHAFT M.B.H.
Österreich
Wien
97,75
97,75
WILA GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WINO GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WNH Liegenschaftsbesitz GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
Wohnquartier 11b Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
Wohnquartier 12b Immobilienbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSBV Beteiligungsverwaltung GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSV Beta Immoholding GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSV Immoholding GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSV Triesterstraße 91 Besitz GmbH & Co KG
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSV Vermögensverwaltung GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSVA Liegenschaftbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSVB Liegenschaftbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSVC Liegenschaftbesitz GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
At equity-konsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2024
Anteile 2023
 
 
 
in %
in %
Beteiligungs- und Immobilien GmbH
Österreich
Linz
24,44
24,44
Beteiligungs- und Wohnungsanlagen GmbH
Österreich
Linz
24,44
24,44
CROWN-WSF spol. s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
29,33
29,33
ERSTE d.o.o. - za upravljanje obveznim i dobrovljnim mirovinskim fondovima
Kroatien
Zagreb
25,30
25,30
Gewista-Werbegesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
22,58
22,58
Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft
Österreich
Wien
35,78
35,78
Towarzystwo Ubezpieczeń Wzajemnych „TUW"
Polen
Warschau
52,16
52,16
UNIVERSAL maklérsky dom a.s.
Slowakei
Bratislava
34,46
 
VBV - Betriebliche Altersvorsorge AG
Österreich
Wien
24,83
24,83
Nicht konsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2024
Anteile 2023
 
 
 
in %
in %
Verbundene Unternehmen
 
 
 
 
"Assistance Company" Ukrainian Assistance Service" LLC
Ukraine
Kiew
100,00
100,00
"LIFETRUST" Ltd
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
"VIENNA LIFE INSURANCE" - "VIENNA SIGURIM JETE" JSC
Albanien
Tirana
75,00
 
"WIENER AUTO CENTAR" d.o.o.
Bosnien-Herzegowina
Banja Luka
100,00
100,00
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Nicht konsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2024
Anteile 2023
 
 
 
in %
in %
Akcionarsko družstvo za životno osiguranje Wiener Städtische Podgorica, Vienna Insurance Group
Montenegro
Podgorica
100,00
100,00
Alfa VIG Közvetítő Zrt.
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
Amadi GmbH
Deutschland
Wiesbaden
100,00
100,00
AQUILA Hausmanagement GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
arithmetica Consulting GmbH
Österreich
Wien
98,31
98,31
Auto - Poly spol. s r.o.
Tschechische Republik
Prag
98,10
98,10
Autocentrum Lukáš s.r.o.
Tschechische Republik
Wallachisch Meseritsch
98,10
98,10
AUTONOVA BRNO s.r.o.
Tschechische Republik
Brünn
98,10
98,10
Autosig SRL
Rumänien
Bukarest
99,54
99,54
B&A Insurance Consulting s.r.o.
Tschechische Republik
Moravská Ostrava
100,00
48,45
Bohemika a.s.
Tschechische Republik
Žatec
100,00
100,00
Bohemika HYPO s.r.o.
Tschechische Republik
Žatec
100,00
100,00
BSA + OFK Germany Real Estate Immobilien 4 GmbH
Deutschland
Frankfurt am Main
97,75
97,75
Bulstrad Trudova Meditzina EOOD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
Camelot Informatik und Consulting Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
92,86
92,86
CARPLUS Versicherungsvermittlungsagentur GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
ČPP Servis, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
CyRiSo Cyber Risk Solutions GmbH
Österreich
Wien
60,00
 
DBLV Immobesitz GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
DBR-Liegenschaften Verwaltungs GmbH
Deutschland
Stuttgart
97,75
97,75
DELOIS s. r. o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
Domácí péče Haná s.r.o.
Tschechische Republik
Prerau
63,23
63,23
Driving Camp Autodrom Sosnova a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
DV Asset Management EAD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
DV CONSULTING EOOD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
DV Invest EAD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
European Insurance & Reinsurance Brokers Ltd.
Vereinigtes Königreich
London
100,00
100,00
FinServis Plus, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
Foreign limited liability company "InterInvestUchastie"
Weißrussland
Minsk
100,00
100,00
FRANCE CAR, s.r.o.
Tschechische Republik
Königgrätz
98,10
98,10
GGVier Projekt-GmbH
Österreich
Wien
53,76
53,76
GLOBAL ASSISTANCE D.O.O. BEOGRAD
Serbien
Belgrad
100,00
100,00
Global Assistance Georgia LLC
Georgien
Tiflis
95,00
95,00
Global Assistance Polska Sp.z.o.o.
Polen
Warschau
99,99
99,99
GLOBAL ASSISTANCE SERVICES s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
GLOBAL ASSISTANCE SERVICES SRL
Rumänien
Bukarest
99,23
99,23
GLOBAL ASSISTANCE SLOVAKIA s.r.o.
Slowakei
Bratislava
99,22
99,22
Global Partner Beskydy, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
63,23
63,23
Global Partner Praha s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
63,23
63,23
Global Partner sociální služby s.r.o.
Tschechische Republik
Jinočany
63,23
 
Global Partner Zdraví, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
63,23
63,23
Global Partner, a.s.
Tschechische Republik
Prag
63,23
63,23
Global Repair Centres, s.r.o.
Tschechische Republik
Pardubitz
98,10
98,10
Help24 Assistance Korlátolt Felelősségű Társaság
Ungarn
Budapest
90,00
90,00
HORIZONT Personal-, Team- und Organisationsentwicklung GmbH
Österreich
Wien
98,29
98,29
Hotel Voltino in Liquidation
Kroatien
Zagreb
97,82
97,82
HOTELY SRNÍ, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
Hyundai Hradec s.r.o.
Tschechische Republik
Königgrätz
98,10
98,10
insureX IT GmbH
Österreich
Wien
98,87
98,87
InterRisk Informatik GmbH
Deutschland
Wiesbaden
100,00
100,00
ITIS Sp.z.o.o.
Polen
Warschau
99,99
99,99
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Nicht konsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2024
Anteile 2023
 
 
 
in %
in %
Joint Stock Company "Curatio"
Georgien
Tiflis
90,00
90,00
Joint Stock Insurance Company WINNER LIFE - Vienna Insurance Group
Nordmazedonien
Skopje
100,00
100,00
K A P P A - P, spol. s r.o.
Tschechische Republik
Aussig
98,10
98,10
Kitzbüheler Bestattung WV GmbH
Österreich
Kitzbühel
97,75
97,75
KUPALA Belarusian-Austrian Closed Joint Stock Insurance Company
Weißrussland
Minsk
98,26
98,26
LD Vermögensverwaltung GmbH
Österreich
Wien
98,65
98,65
Main Point Karlín II., a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
MEDICINSKI CENTER AMERIMED OOD
Bulgarien
Sofia
51,00
51,00
Money & More Pénzügyi Tanácsadó Zártkörűen Működő Részvénytársaság
Ungarn
Budapest
88,78
88,78
Nadacia poisťovne KOOPERATIVA
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
OC PROPERTIES OOD
Bulgarien
Sofia
51,00
51,00
PFG Liegenschaftsbewirtschaftungs GmbH
Österreich
Wien
73,42
73,42
Privat Joint-stock company "OWN SERVICE"
Ukraine
Kiew
100,00
100,00
PROFITOWI SPÓŁKA AKCYJNA
Polen
Warschau
99,98
100,00
Q13a Wohnen Eybnerstraße GmbH
Österreich
Wien
97,75
 
Rezidence Opatov, s.r.o.
Tschechische Republik
Prag
97,28
 
Risk Consult Bulgaria EOOD
Bulgarien
Sofia
100,00
100,00
Risk Consult Polska Sp.z.o.o.
Polen
Warschau
100,00
100,00
RISK CONSULT Sicherheits- und Risiko- Managementberatung Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
100,00
100,00
Risk Expert Risk ve Hasar Danismanlik Hizmetleri Limited Sirketi
Türkei
Istanbul
98,49
98,49
Risk Experts s.r.o.
Slowakei
Bratislava
100,00
100,00
Risk Logics Risikoberatung GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
S.C. Risk Consult & Engineering Romania S.R.L.
Rumänien
Bukarest
100,00
100,00
S.C. SOCIETATEA TRAINING IN ASIGURARI S.R.L.
Rumänien
Bukarest
99,16
99,16
S.O.S.- EXPERT d.o.o. za poslovanje nekretninama
Kroatien
Zagreb
100,00
100,00
samavu s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
Sanatorium Astoria, a.s.
Tschechische Republik
Karlsbad
97,28
97,28
Senioren Residenzen gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
Sparkassen-Versicherungsservice Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
97,75
97,75
SURPMO, a.s.
Tschechische Republik
Prag
97,28
97,28
TGMZ Team Gesund Medizin Zentren GmbH
Österreich
Wien
97,75
39,10
UAB "Compensa Life Distribution"
Litauen
Vilnius
100,00
100,00
Vienna International Underwriters GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIENNA LIFE PARTNERS SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
99,98
99,97
VIENNA LIFE SERVICES SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Polen
Warschau
99,98
100,00
viesure innovation center GmbH
Österreich
Wien
98,87
98,87
VIG AM Real Estate, a.s.
Tschechische Republik
Prag
100,00
100,00
VIG AM Services GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG platform partners GmbH
Österreich
Wien
100,00
100,00
VIG Services Shqiperi Sh.p.K.
Albanien
Tirana
89,52
89,52
VIG Services Ukraine, LLC
Ukraine
Kiew
100,00
89,52
VIG/C-QUADRAT TOWARZYSTWO FUNDUSZY INVESTYCYJNYCH SPÓŁKA AKCYJNA
Polen
Warschau
50,99
50,99
Wiener Städtische Donau Leasing GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
WSBV Beteiligungsverwaltung GmbH
Österreich
Wien
97,75
97,75
zuuri s.r.o.
Slowakei
Bratislava
98,47
98,47
 
 
 
 
 
Unternehmensbeteiligungen
 
 
 
 
AREALIS Liegenschaftsmanagement GmbH
Österreich
Wien
48,87
48,87
EBV-Leasing Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
47,90
47,90
EKG UW Nord GmbH
Österreich
Klagenfurt
24,46
24,46
Elsö Maganegeszsegügyi Halozat Zrt.
Ungarn
Budapest
44,39
43,50
Finanzpartner GmbH
Österreich
Wien
48,87
48,87
GELUP GmbH
Österreich
Wien
32,58
32,58
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Nicht konsolidierte Unternehmen
Sitzland
Sitz
Anteile 2024
Anteile 2023
 
 
 
in %
in %
Glamas Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co "Beta" KG
Österreich
Wien
42,76
42,76
GLOBAL ASSISTANCE Croatia društvo s ograničenom odgovornošću za usluge
Kroatien
Zagreb
49,46
49,46
KWC Campus Errichtungsgesellschaft m.b.H.
Österreich
Klagenfurt
48,87
48,87
Lead Equities II.Private Equity Mittelstandsfinanzierungs AG
Österreich
Wien
21,59
21,59
LiSciV Muthgasse GmbH & Co KG
Österreich
Wien
42,76
42,76
Renaissance Hotel Realbesitz GmbH
Österreich
Wien
40,00
40,00
Soleta Beteiligungsverwaltungs GmbH
Österreich
Wien
42,76
42,76
TAUROS Capital Investment GmbH & Co KG
Österreich
Wien
19,55
19,55
TAUROS Capital Investment Zwei GmbH & Co KG
Österreich
Wien
23,27
23,27
TAUROS Capital Management GmbH
Österreich
Wien
25,30
25,30
TeleDoc Holding GmbH
Österreich
Wien
25,01
25,01
TOGETHER CCA GmbH
Österreich
Wien
24,71
24,71
VENPACE GmbH & Co. KG
Deutschland
Köln
23,53
23,53
Versicherungsbüro Dr. Ignaz Fiala Gesellschaft m.b.H.
Österreich
Wien
47,90
47,90
VÖB Direkt Versicherungsagentur GmbH
Österreich
Graz
48,87
48,87
Fusionierte Gesellschaften
Sitzland
Sitz
Fusionszeitpunkt
Aufnehmende Gesellschaft
AEGON TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ NA ŻYCIE SPÓŁKA AKCYJNA
Polen
Warschau
1.7.2024
VIENNA LIFE TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ NA ŻYCIE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA INSURANCE GROUP
Joint Stock Insurance Company WINNER-Vienna Insurance Group
Nordmazedonien
Skopje
1.7.2024
Stock Company for Insurance and Reinsurance MAKEDONIJA Skopje - Vienna Insurance Group
Vienna Life Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. Vienna Insurance Group
Polen
Warschau
1.7.2024
VIENNA LIFE TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ NA ŻYCIE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA INSURANCE GROUP (vormals Compensa Life)
WIENER TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA INSURANCE GROUP
Polen
Warschau
1.10.2024
Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance Group
22. Honorare und Dienstleistungen der Abschlussprüferin
Abschlussprüferin des vorliegenden Konzernabschlusses ist die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG Austria GmbH). Für Leistungen der KPMG Austria GmbH und der österreichischen Mitgliedsfirmen (KPMG österreichweit) wurden im Geschäftsjahr die folgenden Aufwendungen erfasst:
Zusammensetzung
2024
2023
 
KPMG
österreichweit
KPMG
Austria GmbH
Gesamt
Gesamt
in TEUR
 
 
 
 
Prüfung des Konzernabschlusses
0
1.053
1.053
1.623
Prüfung des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens
0
95
95
75
Andere Bestätigungsleistungen
0
546
546
214
Steuerberatungshonorare
19
0
19
14
Honorare für prüfungsnahe Leistungen
500
0
500
179
Summe
519
1.694
2.213
2.105
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
23. Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen
23.1. (Rück-)Versicherungsverträge
Annahmen und Schätzungen basieren auf allen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses verfügbaren Parametern. Künftige Entwicklungen, wie Marktentwicklungen, die außerhalb des Einflussbereichs der VIG-Versicherungsgruppe liegen, werden erst mit ihrem Auftreten in den Annahmen berücksichtigt.
Es erfolgt eine Aufgliederung der Informationen nach Bewertungsmodellen gem. IFRS 17. Die Bewertungsmodelle sind das allgemeine Bewertungsmodell (GMM), der Ansatz der variablen Gebühr (VFA) und der Prämienallokationsansatz (PAA). Diese orientieren sich eng an der Struktur der IFRS 17‑Portfolien, die sich wie folgt darlegt:
• Fondsgebunde und gewinnberechtigte Lebensversicherungen sowie die österreichische Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung werden nach dem VFA bewertet,
• Schaden- und Unfallversicherungsverträge werden hauptsächlich mit dem PAA bewertet und
• langfristige Schaden- und Unfallversicherungsverträge in der Erst- und Rückversicherung, welche die Kriterien für die PAA-Bewertung nicht erfüllen; Lebensversicherungsverträge, welche die Kriterien für die Anwendung des VFA nicht erfüllen, werden mit dem GMM bewertet.
Zur Bewertung von Versicherungsverträgen in der Lebens- und Krankenversicherung verwendete Methoden
Der Barwert zukünftiger Zahlungsströme wird abhängig von der Entscheidung der lokalen Gesellschaften auf unterschiedliche Weise ermittelt. Im Konzern kommen zwei Methoden zur Anwendung: die stochastische Modellierung und die deterministische Projektion. Anders als bei deterministischen Projektionsverfahren werden bei der stochastischen Modellierung Verfahren angewandt, die eine Vielzahl möglicher wirtschaftlicher Szenarien für Marktvariablen wie Zinssätze und Eigenkapitalrendite generieren. Damit können zukünftige Zahlungsströme besser prognostiziert werden.
Zugrunde gelegte Annahmen zur Schätzung künftiger Zahlungsströme
Sterblichkeits-, Morbiditäts- und Langlebigkeitsraten
Die Annahmen basieren auf branchenüblichen länderspezifischen Tabellen, je nach Art des abgeschlossenen Vertrags und Wohnsitz der versicherten Person. Sie spiegeln Erfahrungswerte der jüngsten Vergangenheit wider und werden bei Bedarf angepasst, um die Erfahrungen der lokalen Gesellschaften zu berücksichtigen. Erwartete künftige Verbesserungen werden angemessen, aber nicht übermäßig berücksichtigt. Die Annahmen unterscheiden sich beispielsweise je nach Versicherungsklasse und Art des Vertrags.
Höhere Sterblichkeits- und Morbiditätsraten führen zu einem Anstieg der erwarteten Schadenzahlungen, wodurch sich die künftige CSM verringert.
Aufwendungen
Annahmen hinsichtlich der Verwaltungskosten spiegeln die prognostizierten Kosten für die Betreuung bestehender Polizzen und die damit verbundenen Gemeinkosten wider. Die aktuellen Aufwendungen werden als angemessene Grundlage für die zukünftigen Aufwendungen angesehen und werden gegebenenfalls um die erwartete Kosteninflation angepasst.
Ein Anstieg der erwarteten Aufwendungen verringert die künftig erwarteten Gewinne.
Die Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenzen umfassen eine Zuordnung fixer und variabler Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können. Die Zuordnung zu Gruppen von Versicherungsverträgen erfolgt mittels systematischer und rationaler Methoden, welche einheitlich auf alle Kosten mit ähnlichen Merkmalen angewandt werden.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Storno- und Rückkaufquoten
Stornos beziehen sich auf die Kündigung von Polizzen aufgrund ausbleibender Prämienzahlungen, wohingegen Rückkäufe sich auf die freiwillige Kündigung von Polizzen durch Versicherungsnehmer:innen beziehen. Annahmen diesbezüglich basieren auf statistischen Analysen von Erfahrungswerten und variieren je nach Produkttyp, Versicherungsdauer und Umsatztrends.
Ein Anstieg der Stornoquoten würde die künftige CSM tendenziell verringern.
Die Sensitivitäten sind unter der Anhangangabe 1.8. Versicherungs- und Marktrisiken – Sensitivitätsanalyse ab Seite 167 dargelegt.
Zur Bewertung von Versicherungsverträgen in der Nichtlebensversicherung verwendete Methoden
Die wesentlichen Annahmen für Nichtleben werden in Anhangangabe Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (LIC) ab Seite 222 behandelt.
Diskontierungssätze
Alle Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen (außer der nach dem PAA bewerteten Deckungsrückstellung) werden berechnet, indem die erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den risikolosen, um eine Illiquiditätsanpassung erhöhten Zinssätzen abgezinst werden.
Risikolose Zinssätze werden mit dem Bottom-up-Ansatz auf Basis von Swap-Sätzen in der Währung der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen festgelegt. Sofern Swap-Sätze nicht hinreichend liquide und transparent sind, wird stattdessen auf Zinssätze für Staatsanleihen zurückgegriffen.
Die Illiquiditätsanpassung der jeweiligen risikolosen Zinssätze basiert auf dem um Risiken bereinigten Spread zwischen dem Zinssatz, der mit einem Referenzportfolio erzielt werden könnte, und dem risikolosen Basiszinssatz. Die Illiquiditätsanpassung bzw. das Referenzportfolio wird pro Land, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Kapitalanlagen der Vienna Insurance Group, berechnet.
Die für die Abzinsung künftiger Zahlungsströme herangezogenen Zinssätze sind in Anhangangabe 1.2. Verwendete Annahmen auf Seite 140 dargestellt.
Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken
Die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken stellt die Entschädigung dar, die für das Tragen der Unsicherheit über die Höhe und den zeitlichen Anfall der Zahlungsströme der Gruppen von Versicherungsverträgen verlangt werden würde. Risiken, welche durch die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken abgedeckt werden, sind das versicherungstechnische Risiko und andere Risiken wie etwa das Storno- und das Kostenrisiko. Daher entspricht die Risikoanpassung einem Betrag, den ein Versicherungsunternehmen zahlen würde, um die Unsicherheit darüber, ob künftige Zahlungsströme die bestmögliche Schätzung übersteigen werden, zu beseitigen.
Die Risikoanpassung erfolgte unter Anwendung der Kapitalkostenmethode (CoC-Methode). Dabei wird die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Erfüllungswerts geschätzt und ermittelt, wie viel zusätzliches Kapital zu jedem künftigen Zeitpunkt der Cashflow-Prognosen benötigt wird, um die ökonomischen Kapitalanforderungen zu erfüllen.
Auf die zusätzlichen Kapitalanforderungen der künftigen Berichtsperioden wird ein Kapitalkostensatz angewandt. Die Kapitalkosten spiegeln die Rendite wider, die ein Unternehmen zum Ausgleich des nichtfinanziellen Risikos benötigt. Die berechnete, auf künftige Laufzeiten anzuwendende Risikoanpassung wird unter Verwendung des Diskontierungssatzes auf den Abschlussstichtag abgezinst und ist Bestandteil der Summe der Verpflichtungen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM)
Die CSM ist eine Komponente des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit für die Gruppe von Versicherungsverträgen und stellt den nicht realisierten Gewinn dar, den eine Gesellschaft im Laufe der künftigen Leistungserbringung voraussichtlich ausweisen wird. In jeder Periode wird ein Betrag der CSM für eine Gruppe von Versicherungsverträgen als versicherungstechnischer Ertrag erfasst, der somit die in dieser Periode erbrachten Versicherungsvertragsleistungen widerspiegelt. Die CSM wird bestimmt durch:
• die Identifizierung der Deckungseinheiten in der Gruppe;
• die Allokation der CSM zum Ende der Periode auf jede erbrachte bzw. künftig erwartete zu erbringende Deckungseinheit;
• die erfolgswirksame Erfassung des Anteils, der den in der Periode erbrachten Deckungseinheiten zugeordnet wird.
Die Aufteilung der CSM auf erbrachte und künftig erwartete Deckung erfolgt vor der erfolgswirksamen Erfassung von Beträgen.
Um die Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe von Versicherungsverträgen zu bestimmen, muss die Anzahl der gegenüber dem/der Versicherungsnehmer:in zu erbringenden Leistungen, die Versicherungsdeckungsleistungen und Kapitalanlageleistungen beinhalten, bewertet werden. Bei der Gewichtung unterschiedlicher Leistungen berücksichtigt die Gruppe grundsätzlich die Aufteilung des Barwerts der Prämie in einen Risiko- und einen Sparanteil, um die Komponenten, die aufgelöst werden sollen, zu gewichten. In einigen Fällen kann es jedoch auch notwendig sein, bei der Ermittlung der Anzahl der Deckungseinheiten die unterschiedlichen Versicherungsdeckungen zu gewichten. Dazu wird der Barwert der Prämien der jeweiligen Versicherungsdeckung herangezogen. Alternative Ansätze und Vereinfachungen können zur Anwendung kommen, sofern das Ergebnis die erbrachten Leistungen angemessen widerspiegelt.
Die Menge der Versicherungsleistungen und Deckungseinheiten für die Hauptproduktlinien wird folgendermaßen ermittelt:
Für Portfolios der Nichtlebens- und Krankenversicherung sowie für die Nichtlebensrückversicherung werden die erbrachten Versicherungsleistungen mittels dem prognostizierten Prämienertrag approximiert. Bei einem Großteil dieser Leistungen handelt es sich um die Versicherungsdeckung. Folglich entspricht die Deckungseinheit dem prognostizierten Prämienertrag.
Bei Gruppen von Rentenverträgen entspricht die Menge der Leistungen sowohl in Bezug auf die Versicherungsdeckung als auch auf die Kapitalanlageleistungen der mathematischen Reserve. Dadurch entspricht die Deckungseinheit ebenfalls der mathematischen Reserve. Bei Risikolebensversicherungen ohne Rückkaufwert oder Zusatzbestimmungen, die nur Versicherungsdeckung bieten, entspricht die Menge der Leistungen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme über die Vertragslaufzeit. Daher entspricht die Deckungseinheit bei diesen Produkten der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Bei fonds- und indexgebundenen Verträgen wird die Menge der Kapitalanlageleistungen anhand des Fondswerts bestimmt, der als Deckungseinheit dient.
Bei Kapitallebensversicherungen ohne Zusatzbestimmungen und bei Risikolebensversicherungen mit Rückkaufwert werden die Risikosumme für die Versicherungsdeckung und die mathematische Reserve als Messgrößen für Kapitalanlageleistungen verwendet. Die Versicherungssumme fungiert als Deckungseinheit, da sie sowohl die Versicherungskomponente (Risikosumme) als auch die Kapitalanlagekomponente (mathematische Reserve oder Fondswert) abbildet. In diesem Fall ist keine weitere Gewichtung erforderlich.
Deckungseinheiten einer Gruppe von Versicherungsverträgen werden auf Grundlage der Menge an erbrachten Leistungen durch die Verträge bestimmt. Im Falle der gehaltenen Rückversicherung entspricht dies der Deckung des Versicherers aus den gehaltenen Rückversicherungsverträgen und nicht jenen aus den zugrundeliegenden Versicherungsverträgen gegenüber den Versicherungsnehmer:innen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die Gesamtanzahl der Deckungseinheiten jeder (Rück‑)Versicherungsvertragsgruppe wird am Ende jeder Berichtsperiode neu bewertet. Damit wird die verbleibende Deckung um die in der Periode eingetretenen Schadenzahlungen, erwarteten Stornos und Vertragskündigungen verringert.
Deckungsrückstellung (LRC)
Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung fließen zahlreiche ermessensbehaftete Werte ein. Diese ermessensbehafteten Werte umfassen unter anderem die Diskontierungszinssätze, die für die Berechnung angenommenen Zahlungsströme, Abschlusskosten sowie die Erfüllungswerte für belastende Verträge.
Abschlusskosten
Abschlusskosten werden den in der Konzernbilanz erfassten entsprechenden Gruppen von Versicherungsverträgen zugeordnet (einschließlich denjenigen Versicherungsvertragsgruppen, die erwartungsgemäß aus Verlängerungen entstehen werden). Für Abschlusskosten, die vor der Erfassung der zugehörigen Versicherungsvertragsgruppe entstanden sind, wird ein Vermögenswert für Abschlusskosten angesetzt.
Belastende Versicherungsvertragsgruppen
Für belastende Vertragsgruppen wird die Deckungsrückstellung anhand der Erfüllungswerte festgelegt. Jegliche Verlustrückerstattungskomponente wird unter Bezugnahme auf die Verlustkomponente, die für die zugrundeliegenden Verträge erfasst wurde, und die Schadenrückerstattung, die im Rahmen von gehaltenen Rückversicherungsverträgen erwartet wird, ermittelt.
Zeitwert des Geldes
Für alle Produktlinien wird der Buchwert der Deckungsrückstellung diskontiert, um den Zeitwert des Geldes und den Effekt der finanziellen Risiken widerzuspiegeln. Davon ausgenommen sind jene, die unter Anwendung des PAA bewertet werden und nicht belastend sind. Für die Abzinsung werden Diskontierungssätze verwendet, welche die Merkmale der Zahlungsströme der Versicherungsvertragsgruppe zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes widerspiegeln.
Die angewandten Diskontierungssätze sind unter der Angabe 1.2. Verwendete Annahmen ab Seite 140 ersichtlich.
Ermessensabhängige Zahlungsströme für Verträge mit indirekter Überschussbeteiligung
Um zu bestimmen, wie Änderungen der ermessensabhängigen Zahlungsströme bei Versicherungsverträgen mit ermessensabhängigen Merkmalen, die nicht unter die Definition der direkten Überschussbeteiligung fallen, zu identifizieren sind, legen die lokalen Gesellschaften die Grundlage fest, auf der sie ihre vertragsmäßigen Verpflichtungen erwartungsgemäß bestimmen werden. Jedoch sind Effekte von Marktvariablen (z. B. Kapitalanlageerträge) auf die Zahlungsströme weiter-hin erfolgswirksam oder wahlweise im sonstigen Ergebnis zu erfassen und dürfen nicht zu einer Anpassung der CSM führen.
Vermögenswerte für Abschlusskosten
Bei der Bestimmung der Inputdaten, die im Rahmen der Methode zur systematischen und rationalen Zuordnung von Abschlusskosten zu Gruppen von Versicherungsverträgen herangezogen werden, trifft die VIG Ermessensentscheidungen dahingehend:
• ob Versicherungsverträge erwartungsgemäß aus Verlängerungen von bestehenden Versicherungsverträgen entstehen werden und
• gegebenenfalls in Bezug auf den Betrag, der Gruppen zuzuordnen ist, einschließlich künftiger Verlängerungen
• sowie auf das Volumen erwarteter Verlängerungen aus neuen, in der Periode ausgestellten Verträgen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Zum Ende jeder Berichtsperiode werden die getroffenen Annahmen angepasst, um die Abschlusskosten den Vertragsgruppen zuzuordnen. Sofern notwendig, werden die Beträge der Vermögenswerte um die entsprechenden Abschlusskosten angepasst.
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (LIC)
Für Nichtleben stellt die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle eine wesentliche Komponente der Erfassung aus Versicherungsverträgen dar.
Hierbei wird die endgültige Höhe der schwebenden Versicherungsfälle unter Anwendung einer Reihe üblicher versicherungsmathematischer Projektionsverfahren geschätzt. Die wichtigste zugrundeliegende Annahme dieser Verfahren besteht darin, Schadenentwicklungen der Vergangenheit als Erfahrungswerte heranzuziehen, um die zukünftige Schadenentwicklung und somit die endgültige Schadenhöhe zu prognostizieren. Mit diesen Methoden wird die Entwicklung der beglichenen und eingetretenen Verluste, der durchschnittlichen Kosten je Schadenfall (einschließlich Kosten für die Schadenbearbeitung) und der Anzahl der Schadenfälle, basierend auf der in Vorjahren beobachteten Entwicklung und den erwarteten Verlustquoten, extrapoliert. Die historische Schadenentwicklung wird dabei vorwiegend nach Schadenjahren analysiert, kann aber auch nach geografischer Region, wesentlichen Geschäftsfeldern und Art des Schadenfalls weiter aufgeschlüsselt werden. Großschäden werden in der Regel separat berücksichtigt, entweder durch Rückstellungen basierend auf Schätzungen der Schadenbearbeiter:innen oder durch eine separate Prognose, die die zukünftigen Entwicklungen widerspiegelt.
Zusätzliche qualitative Ermessensentscheidungen werden getroffen, um zu beurteilen, ob frühere Trends auch in der Zukunft gültig sind. Dabei werden alle verbundenen Unsicherheiten berücksichtigt, um eine Schätzung der endgültigen Schadenhöhe zu erhalten, die den wahrscheinlichkeitsgewichteten Erwartungswert aller möglichen Ergebnisse widerspiegelt.
Bei derartigen Trends kann es sich beispielsweise um einmalige Ereignisse, Veränderungen von externen oder Marktfaktoren, wie die Einstellung der Öffentlichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, das Niveau der Schadeninflation, Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebung, sowie interne Faktoren, wie Portfoliomix, Polizzenmerkmale und Schadenbearbeitungsprozesse, handeln.
Die Durchsetzbarkeit und Einbringlichkeit von Regresserstattungen werden bei der Bemessung der endgültigen Schadenkosten als Wertberichtigung berücksichtigt.
Sonstige wesentliche Umstände, die sich auf die Zuverlässigkeit von Annahmen auswirken, sind u.a. Änderungen der Zinssätze, Verzögerungen bei der Regulierung sowie Wechselkursänderungen.
23.2. Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte
Die Bewertung des Wertminderungsaufwands für maßgebliche finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 erfordert Ermessensentscheidungen, insbesondere in Hinblick auf die Schätzung der Höhe und des zeitlichen Anfalls künftiger Zahlungsströme bei der Ermittlung des Wertminderungsaufwands und der Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos. Diese Schätzungen werden vom Ergebnis modellierter Szenarien für erwartete Kreditverluste und den jeweiligen verwendeten Inputdaten, wie im Kapitel Wertminderung finanzieller Vermögenswerte ab Seite 246 beschrieben, beeinflusst.
23.3. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (Level 3)
Der beizulegende Zeitwert von nicht auf einem aktiven Markt gehandelten Finanzinstrumenten wird durch die Anwendung geeigneter Bewertungstechniken ermittelt. Die hierbei verwendeten Annahmen basieren, soweit verfügbar, auf am Bilanz-
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
stichtag vorhandenen Marktdaten. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zahlreicher finanzieller Vermögenswerte, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wendet die VIG-Versicherungsgruppe Barwertmethoden unter Berücksichtigung geeigneter Zinssatzmodelle an. In Anhangangabe 16. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ab Seite 198 und in Anhangangabe 24.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ab Seite 252 sind weiterführende Informationen zum Bewertungsprozess zu finden. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden unter 23.2. Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte erläutert.
23.4. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Zumindest einmal jährlich wird im Einklang mit der im Kapitel 24.5. Geschäfts- oder Firmenwerte ab Seite 250 erläuterten Methode untersucht, ob eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorliegt. Schätzungen in diesem Bereich betreffen vor allem die den Berechnungen zu Grunde liegenden Planergebnisse der jeweiligen CGUs und spezifische Parameter, insbesondere Wachstumsraten und Diskontierungssätze. Sensitivitäten mit diesen Parametern in Zusammenhang stehend werden unter Anhangangabe 3. Geschäfts- oder Firmenwerte auf Seite 180 dargelegt.
23.5. Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern
Ertragssteuern sind für jede Steuerjurisdiktion zu berücksichtigen, in der die VIG tätig ist. Dabei ist für jedes Besteuerungssubjekt die erwartete tatsächliche Ertragssteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem steuerrechtlichen und dem IFRS-Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Abschluss, wobei der jeweilige Ländersteuersatz zur Anwendung kommt. Der Betrag der erwarteten tatsächlichen und latenten Ertragssteuerschuld oder -forderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten und folglich unter der Anwendung von IFRIC 23 die beste Schätzung darstellt.
Der Vorstand muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern, unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, Beurteilungen und Ermessensentscheidungen treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Die Nutzung aktiver latenter Steuern hängt von der Möglichkeit ab, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu erzielen, wobei gegebenenfalls gesetzliche Beschränkungen, z.B. hinsichtlich der maximalen Verlustvortragsperioden, zu berücksichtigen sind.
Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit werden folgende Faktoren berücksichtigt:
• Ertragslage der Vergangenheit,
• operative Planungen,
• Verlustvortragsperioden,
• Steuerplanungsstrategien und
• bestehende latente Steuerverpflichtungen.
Für österreichische und Teile der ausländischen Gesellschaften sowie in Ungarn bestehen steuerliche Gruppen. Diesbezüglich wird auf Seite 259 verwiesen.
Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern – entsprechend
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
der ursprünglichen Bildung – erfolgswirksam oder erfolgsneutral abzuwerten bzw. wertberichtigte aktive latente Steuern erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu aktivieren. Weiterführende Informationen sind im Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter 24.13. Steuern ab Seite 259 und in der Angabe 11. Steuern auf Seite 191 zu finden.
23.6. Konsolidierungsmethodik
Ob ein Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis des Konzerns aufgenommen wird, wird anhand von Schwellenwerten ermittelt. Das Festlegen dieser Schwellenwerte liegt im Ermessen des Vorstands.
Gesellschaften, welche für den Konzern als unwesentlich erachtet werden, werden nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen, auch wenn die Kriterien des IAS 28 – Assoziierte Unternehmen bzw. des IFRS 10 – Konzernabschlüsse dem Grunde nach erfüllt sind. Die Beurteilung, ob es sich um ein wesentliches Unternehmen für den Konzern handelt, erfolgt anhand qualitativer und quantitativer Kriterien. Es liegt im Ermessen des Vorstands einen Prozentsatz festzulegen, anhand dessen ein Schwellenwert pro Kennzahl (bspw. Eigenkapital) zur quantitativen Prüfung kalkuliert werden kann.
Qualitative Kriterien berücksichtigen, ob die Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft maßgebliche Auswirkungen auf konzerninterne Transaktionen hat. Gesellschaften mit folgenden Geschäftsfeldern werden anhand dieser vom Vorstand getroffenen qualitativen Annahme jedenfalls in den Konsolidierungskreis aufgenommen:
• Immobilienbesitzgesellschaften, allerdings erst ab jenem Zeitpunkt, ab dem der betriebsbereite Zustand hergestellt wurde,
• Holdinggesellschaften mit Anteilen am operativen Versicherungsgeschäft oder an Immobilienbesitzgesellschaften sowie
• zentrale IT-Dienstleistungsgesellschaften, sofern diese gruppenweit tätig sind.
Vorausgesetzt eine Gesellschaft wurde als wesentlich eingestuft, wird anhand der im IAS 28 – Assoziierte Unternehmen bzw. des IFRS 10 – Konzernabschlüsse festgelegten Prozesse eruiert, in welcher Form dieses Unternehmen im Konzernabschluss konsolidiert wird.
Tochterunternehmen, welche zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung von wesentlicher Bedeutung waren, werden auch in den Folgeperioden weiterhin im Konsolidierungskreis berücksichtigt. Jedoch können im Ermessen des Vorstands Umstände eintreten, die zu einer Neubeurteilung des gesamten Konsolidierungskreises führen. Dadurch könnten in der Vergangenheit konsolidierte, aber nach den quantitativen Kriterien zum Zeitpunkt der erneuten Überprüfung unwesentliche Gesellschaften wieder aus dem Konsolidierungskreis ausscheiden. Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit überwiegend konzerninterne Umsätze erwirtschaften, aber keine wesentlichen Gewinne oder Verluste abwerfen, werden nur in den Konsolidierungskreis aufgenommen, wenn sie länderübergreifend agieren bzw. für das Nachhaltigkeitsreporting von Relevanz sind.
23.7. Wesentlichkeit von Anhangangaben und den dazugehörigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß IAS 1.31 sind in einem Abschluss nur wesentliche Informationen anzugeben. Dies gilt selbst dann, wenn ein Standard bestimmte Anforderungen oder Mindestanforderungen vorgibt. Ziel des IASBs bei diesem Paragrafen in Verbindung mit einem dazu veröffentlichten Practice Statement war es, eine Grundlage für eine übersichtliche, nachvollziehbare und auf den wesentlichsten Informationen basierende Finanzberichterstattung zu schaffen. Die Beurteilung, ob es

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sich bei einer Information um wesentliche oder unwesentliche Angaben handelt, lässt einen Ermessensspielraum offen. Der
Vorstand der VIG Holding hat für die Einstufung der Wesentlichkeit von Anhangangaben und den dazugehörigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einen Schwellenwert eingeführt. Wird der Schwellenwert unterschritten, erfolgt eine Veröffentlichung im Geschäftsbericht nur dann, wenn im Zuge des Freigabeprozesses die Information anhand von qualitativen Kriterien als wesentlich für die Bilanzleser:innen eingestuft wurde.
23.8. Beurteilung von wesentlichen Bilanzierungsthemen gem. IAS 8
Vor allem durch die Komplexität von IFRS 17 kann es zu nachträglich festgestellten Bilanzierungsthematiken kommen. Derartige Fälle unterliegen einem definierten Meldeprozess und werden im Detail analysiert, um die Auswirkungen einer Korrektur gem. IAS 8 für den:die Bilanzleser:in zu ermitteln.
Ein maßgeblicher Ermessensspielraum liegt vor allem bei der Festlegung der dafür kalkulierten Grenzen. Nichtsdestotrotz trägt das Ziel einer klaren und verständlichen Darstellung, ohne dabei die Berichterstattung maßgeblich zu beeinträchtigen, zur Beurteilung der Wesentlichkeit bei. Sofern, entsprechend den festgelegten Schwellen, eine Bilanzierungsdiskrepanz gemäß Einschätzung der VIG zu keiner wesentlichen Beeinflussung des:der Bilanzleser:in führt, wird diese in der aktuellen Periode dargestellt.
24. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
24.1. Währungsumrechnung
Transaktionen in fremder Währung
Einzelabschlüsse jeder Tochtergesellschaft werden in jener Währung erstellt, in der im primären Wirtschaftsumfeld Zahlungsmittel erwirtschaftet werden (funktionale Währung). Im Wesentlichen entspricht im Konzern die funktionale Währung der lokalen Währung. Nicht in funktionaler Währung abgeschlossene Geschäftsvorfälle werden mit dem Devisenmittelkurs am Tag der jeweiligen Transaktion erfasst. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Euro erfolgt mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Umrechnung von Einzelabschlüssen in fremder Währung
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen werden in Euro, der Berichtswährung der VIG Holding, dargestellt. Die Umrechnung aller in den Einzelabschlüssen ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden in Euro erfolgt mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem durchschnittlichen Devisenmittelkurs zum Periodenende umgerechnet. In der Kapitalflussrechnung wird für die Veränderung der Bilanzposten der Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und für die Veränderung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der durchschnittliche Devisenmittelkurs zum Periodenende verwendet. Umrechnungsdifferenzen, auch soweit sie sich aus der Bilanzierung nach der at equity-Methode ergeben, werden direkt im Eigenkapital erfasst.
Für sämtliche Posten des Abschlusses kam für die türkischen Versicherungsgesellschaften entsprechend den Hyperinflationsvorschriften der Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag zur Anwendung.
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Währung
 
Stichtagskurs
Durchschnittskurs
 
 
31.12.2024
31.12.2023
2024
2023
1 EUR ≙
 
 
 
 
 
Albanischer Lek
ALL
98,1500
103,8800
100,7014
108,7483
Bosnisch-Herzegowinische Konvertible Mark
BAM
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Bulgarischer Lew
BGN
1,9558
1,9558
1,9558
1,9558
Georgischer Lari
GEL
2,9306
2,9960
2,9444
2,8432
Mazedonischer Denar
MKD
61,4950
61,4950
61,5344
61,5572
Moldauischer Leu
MDL
19,3106
19,3574
19,2533
19,6431
Neue Türkische Lira
TRY
36,7372
32,6531
35,5734
25,7597
Polnischer Zloty
PLN
4,2750
4,3395
4,3058
4,5420
Rumänischer Leu
RON
4,9743
4,9756
4,9746
4,9467
Schweizer Franken
CHF
0,9412
0,9260
0,9526
0,9718
Serbischer Dinar
RSD
117,0149
117,1737
117,0861
117,2530
Tschechische Krone
CZK
25,1850
24,7240
25,1198
24,0043
Ukrainische Griwna
UAH
43,9266
42,2079
43,4588
39,5619
Ungarischer Forint
HUF
411,3500
382,8000
395,3039
381,8527
US-Dollar
USD
1,0389
1,1050
1,0824
1,0813
24.2. Unternehmenszusammenschlüsse
Ermittlung Konsolidierungskreis
Die Wesentlichkeit bzw. Unwesentlichkeit von Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen oder auch gemeinsamen Vereinbarungen für den Konzernabschluss wird anhand verschiedener auf Ebene der VIG Holding definierter Schwellenwerte überprüft. Daneben werden auch qualitative Bewertungskriterien herangezogen. Dazu erfolgt beispielsweise eine Prüfung des absoluten Ergebnisses vor Steuern oder der Bilanzsumme. Wenn ein Unternehmen kein Größenkriterium erfüllt, wird in einem zweiten Schritt validiert, ob die Summe der nicht einbezogenen Gesellschaften den Status der Wesentlichkeit erreicht. Tritt dieser Fall nicht ein, werden diese Gesellschaften nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden im Wesentlichen zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Voll beherrschte Investmentfonds („Spezialfonds“) werden entsprechend den Bestimmungen des IFRS 10 vollkonsolidiert. Diese konsolidierten Spezialfonds sind keine eigenständigen gesellschaftsrechtlichen Einheiten und daher keine nach IFRS 12 definierten strukturierten Unternehmen. Es handelt sich hierbei um Investmentfonds, die nicht für die Kapitalmarktöffentlichkeit konzipiert sind. Aufgrund des fehlenden beherrschenden Einflusses werden Publikumsinvestmentfonds trotz der Mehrheit der Stimmrechte nicht konsolidiert. Durch gesellschaftsrechtliche und regulatorische Vorschriften kann die Fähigkeit von Tochterunternehmen, finanzielle Mittel (in Form von Dividenden) an das Mutterunternehmen zu transferieren, eingeschränkt sein.
Bilanzierung Unternehmenszusammenschlüsse
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Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird jener Wert angesetzt, um den die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung sowie alle nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigen. Für jeden Unternehmenszusammenschluss können die nicht beherrschenden Anteile, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und im Falle einer Liquidation den Anspruch auf einen entsprechenden Anteil am Nettovermögen einräumen, entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet werden. Sofern ein anderer IFRS keine andere Bewertungsmethode vorsieht, werden alle anderen Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Ist die Gegenleistung geringer als die zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Tochterunternehmens, wird nach nochmaliger Überprüfung der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Grundsätzlich werden die gemäß IFRS 13 ermittelten beizulegenden Zeitwerte aller Vermögenswerte (inkl. Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte) und Schulden jenem Land zugerechnet, welchem das gekaufte Unternehmen zugeordnet ist.
Die im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen als auch die gemäß IAS 12.66ff im Erwerbszeitpunkt entstehenden aktiven latenten Steuern werden gemäß IAS 12.37 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.
Der Konzern sieht im aktivierten Geschäfts- oder Firmenwert den Wert für die Nutzungsmöglichkeit des versicherungsspezifischen Know-hows des Personals der erworbenen Unternehmen abgebildet. Im Falle eines Markteintritts steht er für das Potenzial, in einem Land Versicherungsprodukte anbieten und dessen Chancen ergreifen zu können. In jenen Ländern, in denen der Konzern bereits mit einem oder mehreren Unternehmen vertreten ist, steht der Geschäfts- oder Firmenwert auch für das Potenzial, Synergieeffekte heben zu können.
Beim Erwerb von Immobilienbesitzgesellschaften wird überprüft, ob ein Geschäftsbetrieb vorliegt. Liegt keiner vor, wird die Erwerbsmethode nicht angewandt. Für diesen Fall sind die Anschaffungskosten inklusive Transaktionskosten nach Maßgabe der beizulegenden Zeitwerte auf die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zu verteilen. In solch einem Fall werden keine Steuerlatenzen (initial recognition exemption) angesetzt. Firmenwerte können dabei nicht entstehen.
Sämtliche Unternehmenskäufe wurden mit Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten getätigt. Eine Übersicht der vollkonsolidierten und at equity erfassten Unternehmen befindet sich ab Seite 210 in Angabe 21. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen.
24.3. (Rück-)Versicherungsverträge
Klassifizierung
Versicherungsverträge sind definiert als Verträge, nach denen eine Partei (der Versicherer) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (den Versicherungsnehmer:innen) übernimmt, indem sie vereinbart, den Versicherungsnehmer:innen eine Entschädigung zu leisten, wenn ein spezifiziertes ungewisses künftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) die Versicherungsnehmer:innen nachteilig betrifft. Hierbei ist zu beachten, dass im Fall einer nichtfinanziellen Variablen diese nicht spezifisch für eine Vertragspartei ist. Versicherungsverträge im Sinne von IFRS 17 übertragen in vielen Fällen, insbesondere im Bereich der Lebensversicherung, auch ein Finanzrisiko.
Manche Verträge haben die rechtliche Form eines Versicherungsvertrags, aber übertragen kein signifikantes Versicherungsrisiko. Diese Finanzversicherungspolizzen bestehen lediglich in untergeordnetem Ausmaß im Bereich der Personenversicherung. Diese Verträge werden als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert und sind als „Kapitalanlageverträge“ definiert. Kapitalanlageverträge fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 17. Sind die Kapitalanlageverträge jedoch mit einer ermessensabhängigen Überschussbeteiligung ausgestattet, fallen sie dennoch in den Anwendungsbereich von IFRS 17.
Der Großteil der Lebensversicherungsverträge der VIG erfüllt die Kriterien für eine Bewertung anhand des Ansatzes der variablen Gebühr (Variable Fee Approach – VFA). Dabei handelt es sich um Verträge, bei denen zu Vertragsbeginn:
• die Vertragsbestimmungen festlegen, dass die Versicherungsnehmer:innen mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrundeliegender Referenzwerte beteiligt sind,
• zu erwarten ist, dass den Versicherungsnehmer:innen ein Betrag zu zahlen ist, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Referenzwerte entspricht und
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• zu erwarten ist, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an die Versicherungsnehmer:innen zu zahlenden Beträge entsprechend der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zugrundeliegenden Referenzwerte schwanken wird.
Dies betrifft in erster Linie die österreichischen, tschechischen und deutschen Versicherungsverträge der VIG in der Bilanzabteilung Lebensversicherung. Im Lebensversicherungsgeschäft fast aller anderen Länder liegt die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen im alleinigen Ermessen des jeweiligen Unternehmens. Die Bewertung dieser Produkte erfolgt unter Zugrundelegung des allgemeinen Bewertungsmodells (General Measurement Model – GMM).
In der Erstversicherung wird im Bereich Schaden- und Unfallversicherung zur Bewertung von Versicherungsverträgen mit kurzer Laufzeit der Prämienallokationsansatz (Premium Allocation Approach – PAA) angewendet und dient als bevorzugter Bewertungsansatz. Dies ist auch für Versicherungsverträge mit langer Laufzeit in der Schaden- und Unfallversicherung der Fall, sofern sich die Bewertung unter Anwendung des PAA nicht wesentlich von der Bewertung unter Anwendung des GMM unterscheidet. In der Erstversicherung kommt bei Versicherungsverträgen mit langer Laufzeit ohne direkte Überschussbeteiligung grundsätzlich das GMM zur Anwendung. Weder gehaltene noch ausgegebene Rückversicherungsverträge können als direkte Überschussbeteiligungsverträge klassifiziert werden, weshalb diese nicht mit dem VFA bewertet werden können. Daher werden Rückversicherungsverträge entweder mit dem PAA oder dem GMM bewertet.
Bilanzielle Behandlung
Abtrennung von Komponenten
Bevor die VIG einen Versicherungs- oder Rückversicherungsvertrag unter Zugrundelegung der in IFRS 17 enthaltenen Leitlinien bilanziert, analysiert sie, ob der Vertrag Komponenten beinhaltet, die abzutrennen wären. Dies bedeutet, dass derartige Komponenten unter Anwendung eines anderen IFRS als IFRS 17 zu bilanzieren sind (eigenständig abgrenzbare Nichtversicherungskomponenten). Nachdem etwaige eigenständig abgrenzbare Nichtversicherungskomponenten abgetrennt wurden, wird IFRS 17 auf alle verbleibenden Komponenten des Versicherungsvertrags angewendet.
Investmentkomponenten sind als Beträge definiert, die der Versicherer gemäß Versicherungsvertrag auf jeden Fall an die Versicherungsnehmer:innen zurückzahlen muss, unabhängig davon, ob ein versichertes Ereignis eingetreten ist oder nicht. Investmentkomponenten (z. B. Rückkaufoptionen in Lebensversicherungsverträgen), die eine starke Korrelation zu den Versicherungsverträgen, deren Bestandteil sie sind, aufweisen, gelten als nicht eigenständig abgrenzbar und werden nicht getrennt bilanziert. Ein- und Auszahlungen aus den Investmentkomponenten werden jedoch nicht in die versicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen einbezogen. Manche Versicherungsverträge sehen die Rückzahlung eines vertraglich festgelegten Betrags vor, jedoch nur unter bestimmten Umständen und nicht infolge des Eintretens eines versicherten Ereignisses. Diese Beträge stellen Prämienrückerstattungen dar und verringern die versicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen. Die Gruppe weist Prämienrückerstattungen als Abzüge von den vereinnahmten Prämien aus.
Einige Rückversicherungsverträge beinhalten bestimmte Provisionsvereinbarungen. Je nach Art sind Provisionen:
• abzuziehen von vereinnahmten Prämien,
• einzubeziehen in die Versicherungsfälle oder
• als Investmentkomponente zu behandeln.
Aggregationsniveau
Nach der Identifizierung, welche Versicherungsverträge in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen, unter Berücksichtigung der Effekte aus der Zusammenfassung von Versicherungsverträgen, der Abtrennung eigenständig abgrenzbarer Nichtversicherungskomponenten und der Abtrennung mehrerer Versicherungsverträge, die Bestandteil einer einzigen, rechtlich eigenständigen Polizze sind, erfordert IFRS 17 die Festlegung des Aggregationsniveaus zur Anwendung der im Standard enthaltenen Vorschriften.
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Das Aggregationsniveau wird festgelegt, indem das gezeichnete Geschäft zunächst in Portfolios unterteilt wird. Ein Portfolio umfasst eine Gruppe von Versicherungsverträgen mit ähnlichen Risiken, die gemeinsam gesteuert werden. Unter Zugrundelegung ihrer bei Vertragsbeginn erwarteten Profitabilität werden die Portfolios anschließend in drei Kategorien unterteilt:
• belastende Verträge,
• Verträge, bei denen keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden und
• verbleibende Verträge.
Im Hinblick auf das GMM und den PAA gibt IFRS 17 zudem zu beachten, dass für Zwecke der Aggregation eine Gruppe von Versicherungsverträgen keine Verträge enthalten darf, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden. Für ihr unter Anwendung des VFA bewertetes Geschäft macht die VIG Gebrauch vom Wahlrecht zur Anwendung der Ausnahmeregelung von der Bildung von Gruppen nach Zeichnungsjahr (Jahreskohorten), das in der Europäischen Union anwendbar ist. Dieses Wahlrecht räumt die Möglichkeit ein, generationsübergreifende, mutualisierte und Cashflow-angepasste Versicherungsverträge von der Vorschrift zur Bildung von Jahreskohorten auszunehmen. Damit soll zum Zeitpunkt der Erfassung der vertraglichen Servicemarge ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis ermöglicht werden. Diese Ausnahmeregelung betrifft in erster Linie Lebensversicherungsverträge mit langer Laufzeit und Gewinnbeteiligung sowie Krankenversicherungsverträge mit langer Laufzeit.
Sobald die Gruppen von Versicherungsverträgen festgelegt sind, werden sie zu Bilanzierungseinheiten, auf die die konsolidierten Versicherungsunternehmen die Vorschriften von IFRS 17 anwenden. D. h., auf dieser detaillierten Ebene müssen IFRS 17-Messgrößen wie Erfüllungswerte, vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin – CSM) und Verlustkomponenten verfügbar sein. Die VIG hat Portfolios von ausgestellten Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen auf Grundlage der angewandten Solvency II-Struktur für die Lebens-, Kranken- und Schaden- und Unfallversicherung festgelegt, da die Produkte ähnlichen Risiken ausgesetzt sind und gemeinsam gesteuert werden.
Bei der Bestimmung von Gruppen von Verträgen hat die VIG beschlossen, jene Verträge, die in verschiedene Gruppen fallen würden, weil Gesetze oder Vorschriften die tatsächliche Fähigkeit der VIG spezifisch einschränken, einen unterschiedlichen Preis oder ein unterschiedliches Leistungsniveau für Versicherungsnehmer:innen mit unterschiedlichen Eigenschaften festzulegen, derselben Gruppe zuzuordnen.
Zu den Gruppen von Verträgen, auf die der Fair-Value-Ansatz zum Übergangszeitpunkt angewendet wurde, zählen Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden. Es wird auf den von der VIG zum Übergangszeitpunkt verwendeten Ansatz in Kapitel IFRS 17-Übergangszeitpunkt (1. Jänner 2022): Fair-Value-Ansatz (FVA) ab Seite 232 verwiesen.
In den meisten Fällen wird die Profitabilität von Gruppen von Verträgen unter Zugrundelegung versicherungsmathematischer Cashflow-Modelle und Profitabilitätskennzahlen, die das Bestands- und Neugeschäft berücksichtigen, beurteilt. Bei unter Anwendung des PAA bewerteten Versicherungsverträgen wird davon ausgegangen, dass keine Verträge im Portfolio beim erstmaligen Ansatz belastend sind, es sei denn, Fakten und Umstände deuten auf etwas anderes hin. Bei Verträgen, die nicht belastend sind, ist bei erstmaligem Ansatz zu prüfen, ob sie keine signifikante Wahrscheinlichkeit aufweisen, dass sie in der Folge zu belastenden Verträgen werden. Dazu wird die Wahrscheinlichkeit von Änderungen bei zugrunde zu legenden Fakten und Umständen bewertet. Für weitere Informationen zu belastenden Verträgen wird auf Kapitel Belastende Verträge ab Seite 230 verwiesen.
Portfolios gehaltener Rückversicherungsverträge werden nach denselben oben genannten Grundsätzen aufgeteilt, mit dem Unterschied, dass sich die Verweise auf belastende Verträge beziehen, bei denen es beim erstmaligen Ansatz einen Nettogewinn gibt. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Gruppe gehaltener Rückversicherungsverträge nur einen einzigen Vertrag umfasst.
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Für die konsolidierten Versicherungsunternehmen wurden die Direktversicherung und fakultative Rückversicherung in die folgenden IFRS 17-Portfolios für Schaden- und Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankenversicherung gruppiert:
• Lebensversicherung:
– Mit Gewinnbeteiligung
– Fonds- und indexgebundene
– Andere
– Ausgestellte und gehaltene proportionale Rückversicherung
– Ausgestellte fakultative Rückversicherung
– Gehaltene fakultative Rückversicherung
• Krankenversicherung:
– Langfristige Krankenversicherung (nach Art der Leben)
– Ausgestellte und gehaltene proportionale Rückversicherung
• Schaden- und Unfallversicherung:
– Krankheitskostenversicherung
– Berufsunfähigkeitsversicherung
– Arbeitsunfallversicherung
– Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
– Sonstige Kraftfahrtversicherung
– See-, Luftfahrt- und Transportversicherung
– Feuer- und andere Sachversicherungen
– Allgemeine Haftpflichtversicherung
– Kredit- und Kautionsversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Beistand
– Verschiedene finanzielle Verluste
– Ausgestellte und gehaltene proportionale Rückversicherung
– Ausgestellte fakultative Rückversicherung
– Gehaltene fakultative Rückversicherung
Belastende Verträge
Manche Verträge werden vor Beginn des Deckungszeitraums und vor Fälligkeit der ersten Prämie ausgestellt. Daher bestimmen die konsolidierten Versicherungsunternehmen vor Beginn des Deckungszeitraums bzw. zum Zeitpunkt, an dem die erste Zahlung der Versicherungsnehmer:innen in der Gruppe fällig wird, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt, ob ausgestellte Verträge eine Gruppe belastender Verträge bilden. Bei der Bestimmung, ob eine Gruppe von Verträgen belastend ist, werden Fakten und Umstände berücksichtigt unter Zugrundelegung von:
• Preisinformationen,
• Ergebnissen von ähnlichen von der Gruppe erfassten Verträgen und
• Umfeldfaktoren, wie Änderungen am Markt oder von Vorschriften.
Weitere Details werden in dem Kapitel Ausweis ab Seite 239 erörtert.
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Ansatz
Gruppen von ausgestellten Versicherungsverträgen sind zum frühesten der folgenden Zeitpunkte anzusetzen:
• zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen;
• zum Zeitpunkt, an welchem die erste Zahlung von Versicherungsnehmer:innen in der Gruppe von Verträgen fällig wird, oder bei Eingang der ersten Zahlung, wenn es kein Fälligkeitsdatum gibt; oder
• für eine Gruppe von belastenden Verträgen, sobald Fakten und Umstände darauf hindeuten, dass die Gruppe belastend ist.
Gruppen gehaltener proportionaler und nicht proportionaler Rückversicherungsverträge sind zum späteren der folgenden Zeitpunkte zu erfassen:
• entweder zu Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen oder
• zu dem Zeitpunkt, zu dem die konsolidierten Versicherungsunternehmen eine belastende Gruppe von zugrundeliegenden Versicherungsverträgen erfassen, falls die konsolidierten Versicherungsunternehmen den zugehörigen gehaltenen Rückversicherungsvertrag in der Gruppe der gehaltenen Rückversicherungsverträge zu diesem Zeitpunkt oder vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben.
Zudem ist mit dem Ansatz einer Gruppe von gehaltenen proportionalen Rückversicherungsverträgen bis zu dem Zeitpunkt zu warten, zu dem der erstmalige Ansatz jedes zugrundeliegenden Versicherungsvertrags erfolgt ist, falls dieser Zeitpunkt erst nach dem Beginn des Deckungszeitraums der Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen liegt.
Die Aufnahme eines neuen Vertrags in die Gruppe hat in der Berichtsperiode zu erfolgen, in der dieser Vertrag eines der im Vorstehenden dargestellten Kriterien erfüllt.
Vertragsgrenze
In die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen sind alle zukünftigen Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze jedes einzelnen Vertrags in der Gruppe einzubeziehen. Zahlungsströme liegen innerhalb der Grenzen eines Versicherungsvertrags, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der die Versicherungsnehmer:innen zur Zahlung der Prämien gezwungen werden können oder in der eine wesentliche Verpflichtung besteht, für die Versicherungsnehmer:innen Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag zu erbringen. Eine wesentliche Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag endet, wenn die praktische Möglichkeit besteht, die Risiken der einzelnen Versicherungsnehmer:innen neu zu bewerten und folglich einen Preis oder ein Leistungsniveau festzulegen, das diesen Risiken vollkommen Rechnung trägt, oder beide nachstehenden Kriterien erfüllt sind:
• die praktische Fähigkeit besteht, die Risiken des Portfolios von Versicherungsverträgen, in dem der Vertrag enthalten ist, neu zu bewerten und folglich einen Preis oder ein Leistungsniveau festzulegen, das den Risiken dieses Portfolios vollkommen Rechnung trägt und
• bei der Preisfestsetzung der Prämien bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Risiken neu bewertet werden, werden die Risiken im Zusammenhang mit Zeiträumen nach dem Zeitpunkt der Neubewertung nicht berücksichtigt.
Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte im Zusammenhang mit erwarteten Prämien oder Schadensfällen außerhalb der Vertragsgrenze des Versicherungsvertrags werden nicht erfasst, da sich diese Beträge auf zukünftige Versicherungsverträge beziehen.
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Bei Verträgen mit Verlängerungszeiträumen wird beurteilt, ob die Prämien und die Zahlungsströme aus dem verlängerten Vertrag innerhalb der Vertragsgrenzen liegen. Die Preisfestsetzung der Vertragsverlängerungen, auf die IFRS 17 angewendet wird, erfolgt unter Berücksichtigung aller für die Versicherungsnehmer:innen abgedeckten Risiken, die am Verlängerungsdatum für den verbleibenden künftigen Versicherungsschutz bei Unterzeichnung gleichwertiger Verträge berücksichtigt würden. Die Vertragsgrenze jeder Gruppe von Verträgen wird am Ende jeder Berichtsperiode neu beurteilt.
IFRS 17-Übergangszeitpunkt (1. Jänner 2022): Fair-Value-Ansatz (FVA)
Die zur Abzinsung verwendeten Zinssätze für Gruppen von Versicherungsverträgen wurden zum Übergangszeitpunkt bestimmt. Daher sind die bei Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit festgelegten Diskontierungssätze zur Bewertung der Erfüllungswerte einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Übergangszeitpunkt die gewichteten durchschnittlichen Diskontierungszinssätze zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes der zugrunde liegenden Verträge. Der zur Aufzinsung der CSM herangezogene Diskontierungszinssatz wurde bei Vertragsbeginn unter Anwendung des Bottom-Up-Ansatzes bestimmt.
Beim Fair-Value-Ansatz handelt es sich um eine vereinfachte Methode zur Bestimmung der CSM und/oder der Verlustkomponenten für Gruppen von Versicherungsverträgen zum Übergangszeitpunkt. Die vertragliche Servicemarge oder die Verlustkomponente der LRC zum Übergangszeitpunkt wird als die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der Gruppe von Versicherungsverträgen und den zu diesem Zeitpunkt bewerteten Erfüllungswerten bestimmt. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wurden die Vorschriften von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts angewandt. Hiervon ausgenommen ist die Anwendung des IFRS 13.47 betreffend das Merkmal der kurzfristigen Abrufbarkeit.
Bei Anwendung des Fair-Value-Ansatzes zum Übergangszeitpunkt ist es gestattet, Verträge zusammenzufassen, deren Zeichnung mehr als ein Jahr auseinanderliegt.
Zum Übergangszeitpunkt wurden verfügbare, angemessene und belastbare Informationen genutzt, um Folgendes zu bestimmen:
• Gruppen von Versicherungsverträgen,
• ob es sich bei den Verträgen um Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung handelt,
• ob ermessensabhängige Zahlungsströme für Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung vorliegen,
• ob ein Kapitalanlagevertrag die Definition eines Kapitalanlagevertrags mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung im Sinne der Definition in IFRS 17 erfüllt.
Die VIG teilt die versicherungstechnischen Finanzeffekte in erfolgswirksame sowie erfolgsneutrale Beträge auf.
Um die Verbindlichkeiten für Versicherungsverträge zum Übergangszeitpunkt zu ermitteln, wurde der Kapitalkostenansatz zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet. Dieser wurde wie folgt abgeleitet:
• die wirtschaftlich berechnete Best-Estimate-Verbindlichkeit ohne Berücksichtigung von Berichtsvorschriften; plus
• einer marktgerechten Gewinnmarge.
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Die zum Übergangszeitpunkt angewandten Diskontierungszinssätze
Spot Rates*
1.1.2022
 
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
in %
 
 
 
 
 
 
ALL
-0,58
-0,25
-0,08
0,21
0,46
1,05
BAM
-0,64
-0,30
-0,13
0,15
0,40
1,01
BGN
-0,64
-0,30
-0,13
0,15
0,40
1,01
CHF
-0,80
-0,48
-0,33
-0,01
-0,01
0,32
CZK
4,63
4,13
3,71
3,09
2,96
3,06
EUR
-0,58
-0,25
-0,08
0,21
0,46
1,05
GBP
0,78
1,20
1,20
1,11
1,05
1,00
GEL
7,78
8,13
8,13
8,07
7,87
7,34
HRK
-0,18
0,01
0,19
0,82
1,72
2,21
HUF
3,49
4,13
4,29
4,43
4,66
4,69
MDL
-0,58
-0,25
-0,08
0,21
0,46
1,05
MKD
-0,58
-0,25
-0,08
0,21
0,46
1,05
PLN
2,66
3,60
3,73
3,57
3,49
3,47
RON
3,93
4,52
4,68
5,07
5,01
4,68
RSD
2,21
2,76
3,29
4,01
4,17
4,06
TRY
21,64
24,35
25,35
24,27
20,71
16,92
UAH
11,43
12,73
12,68
10,14
7,58
6,82
USD
0,44
1,08
1,28
1,50
1,67
1,64
*Ohne Illiquiditätsanpassung
Illiquiditätsanpassung
1.1.2022
in Basispunkten
 
Bosnien-Herzegowina
100
Bulgarien
45
Deutschland
15
Kroatien (HRK)
9
Liechtenstein
15
Österreich
15
Polen
63
Serbien
200
Slowakei
8
Tschechische Republik
29
Türkei
26
Ungarn
19
Betreffend den mit diesem Ansatz getroffenen wesentlichen Schätzungen und Ermessensentscheidungen wird auf Anhangangabe 23.1. (Rück-)Versicherungsverträge ab Seite 218 verwiesen.
Bewertung beim erstmaligen Ansatz
Nicht unter Anwendung des PAA bewertete Versicherungsverträge
Eine Gruppe von Versicherungsverträgen wird bewertet als die Summe aus:
• dem Erfüllungswert und
• der CSM, die den nicht realisierten Gewinn darstellt, den die konsolidierten Versicherungsunternehmen im Laufe der Erbringung ihrer Versicherungsleistungen, gemäß den in der Gruppe enthaltenen Versicherungsverträgen, ausweisen werden.
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Der Erfüllungswert setzt sich zusammen aus:
• unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der künftigen Zahlungsströme,
• einer Abzinsung auf den Barwert, um den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerzuspiegeln und
• einer Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken.
Das Ziel der Schätzung der künftigen Zahlungsströme besteht darin, den Erwartungswert (oder den wahrscheinlichkeitsgewichteten Mittelwert) der gesamten Bandbreite aller möglichen Ergebnisse zu bestimmen. Dabei werden alle angemessenen und belastbaren Informationen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, berücksichtigt. Bei der Schätzung künftiger Zahlungsströme wird eine Bandbreite von Szenarien mit wirtschaftlicher Substanz in Erwägung gezogen, die die möglichen Ergebnisse angemessen widerspiegelt. Die Zahlungsströme der einzelnen Szenarien werden wahrscheinlichkeitsgewichtet und unter Zugrundelegung aktueller Annahmen abgezinst.
Bei der Schätzung künftiger Zahlungsströme werden alle Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenze berücksichtigt, wie z. B.:
• Prämien und etwaige damit in Zusammenhang stehende zusätzliche Zahlungsströme,
• Schäden und Versicherungsleistungen, einschließlich Schäden, die bereits gemeldet, jedoch noch nicht beglichen wurden, entstandene Schäden, die noch nicht gemeldet wurden, und alle erwarteten künftigen Schäden, u. a.:
– Zahlungen an Versicherungsnehmer:innen, deren Höhe je nach den Renditen der zugrundeliegenden Referenzwerte schwankt, und
– eine Zuordnung der Zahlungsströme aus den Abschlusskosten, die sich auf das Portfolio beziehen, zu dem der Vertrag gehört.
• Kosten für die Schadensbearbeitung,
• Kosten für die Verwaltung und Aufrechterhaltung von Verträgen, wie z. B. wiederkehrende Provisionen, die erwartungsgemäß an die Vermittler zu zahlen sind,
• eine Zuordnung fester und variabler Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können,
• transaktionsbedingte Steuern.
Die Bewertung des Erfüllungswerts beinhaltet die Abschlusskosten, die über den Deckungszeitraum der Gruppe von Versicherungsverträgen als Aufwand erfasst werden. Gleichzeitig wird der gleiche Betrag in den versicherungstechnischen Erträgen erfasst, was den Anteil der Beiträge, die sich auf die Wiedererlangung der Abschlusskosten beziehen, widerspiegelt.
Unter Anwendung des PAA bewertete Versicherungsverträge
Die VIG wendet den Prämienallokationsansatz (PAA) zumindest auf alle von ihr ausgestellten Schaden- und Unfallversicherungsverträge mit kurzer Laufzeit an, da:
• der Deckungszeitraum jedes Vertrags in der Gruppe, einschließlich Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag aus allen Prämien innerhalb der Vertragsgrenzen (siehe Kapitel Vertragsgrenze ab Seite 231) nicht mehr als ein Jahr beträgt bzw.
• für Verträge, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt, wurden mögliche künftige Szenarien modelliert und es wird davon ausgegangen, dass sich die Bewertung der Deckungsrückstellung für die Gruppe, in der diese Verträge enthalten sind, durch die Anwendung des PAA nicht wesentlich von derjenigen unterscheidet, die aus der Anwendung des GMM hervorgehen würde. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit wurden auch qualitative Faktoren, wie die Art des Risikos und die Art ihrer Versicherungsportfolios, berücksichtigt.
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Der PAA wird nicht angewendet, wenn beim erstmaligen Ansatz der Gruppe von Verträgen eine signifikante Variabilität der Erfüllungswerte erwartet wird, was die Bewertung der Deckungsrückstellung während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde. Die Variabilität der Erfüllungswerte steigt beispielsweise an im Zusammenhang mit:
• der Höhe der künftigen Zahlungsströme im Zusammenhang mit in die Verträge eingebetteten Derivaten und
• der Länge des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen.
Bei einer Gruppe von Verträgen, die bei erstmaligem Ansatz nicht belastend ist, wird die Deckungsrückstellung wie folgt bemessen:
• etwaige beim erstmaligen Ansatz erhaltene Prämien,
• abzüglich der Abschlusskosten zu diesem Zeitpunkt,
• zuzüglich oder abzüglich des etwaigen Betrags aus der Ausbuchung zu diesem Zeitpunkt im Posten Als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten und
• zuzüglich oder abzüglich andere im Vorfeld für Zahlungsströme in Bezug auf die Gruppe von Versicherungsverträgen angesetzte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
Deuten Fakten und Umstände darauf hin, dass Verträge beim erstmaligen Ansatz belastend sind, helfen zusätzliche Analysen bei der Bestimmung, ob zu erwarten ist, dass der Vertrag zu einem Nettomittelabfluss führt. Diese belastenden Verträge werden von den anderen Verträgen abgegrenzt, und in Bezug auf den Nettomittelabfluss wird ein Verlust erfolgswirksam erfasst, wobei der Buchwert der Verbindlichkeit der Gruppe den Erfüllungswerten entspricht. Für die Deckungsrückstellung einer solchen belastenden Gruppe von Verträgen wird eine Verlustkomponente festgelegt, welche die berechneten Verluste abbildet. Für zusätzliche Angaben zur Verlustkomponente wird auf Kapitel Ausweis ab Seite 239 und zu belastenden Verträgen auf Kapitel Belastende Verträge ab Seite 230 verwiesen.
Für unter Anwendung des PAA bewertete Verträge ist es gemäß der Rechnungslegungsmethode der VIG grundsätzlich nicht gestattet, die Deckungsrückstellung unter Zugrundelegung diskontierter Cashflows zu bewerten, es sei denn, die Gruppe von Verträgen ist belastend.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Rückversicherungsvermögenswerte für eine Gruppe gehaltener Rückversicherungsverträge werden auf derselben Grundlage bewertet wie eine Gruppe ausgestellter Versicherungsverträge. Sie werden jedoch angepasst, um den unterschiedlichen Merkmalen von gehaltenen Rückversicherungsverträgen und ausgestellten Versicherungsverträgen Rechnung zu tragen, beispielsweise in Bezug auf die Erhöhung von Aufwendungen oder die Reduzierung von Aufwendungen anstatt Erträgen.
Beim erstmaligen Ansatz einer belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge oder bei der Hinzufügung von weiteren belastenden zugrundeliegenden Versicherungsverträgen zu einer Gruppe wird ein Verlust erfasst. Für den Vermögenswert für den künftigen Versicherungsschutz für eine Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen wird eine Verlustrückerstattungskomponente festgelegt, welche die Aufholung der Verluste abbildet.
Die Verlustrückerstattungskomponente wird wie folgt bestimmt: Multiplikation des ausgewiesenen Verlusts aus den zugrundeliegenden Versicherungsverträgen mit dem Prozentsatz der Schäden aus denselben zugrundeliegenden Versicherungsverträgen, bei denen die konsolidierten Versicherungsunternehmen erwarten, dass sie sie aus der Gruppe ihrer gehaltenen Rückversicherungsverträge wieder erstattet bekommen. Sofern nur manche Verträge in der belastenden zugrundeliegenden Gruppe durch die Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen gedeckt sind, wird anhand einer systematischen und rationalen Methode der Anteil der ausgewiesenen Verluste aus der zugrundeliegenden Gruppe von
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Versicherungsverträgen bestimmt, der sich auf die Versicherungsverträge bezieht, die durch die Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen gedeckt sind. Durch die Verlustrückerstattungskomponente wird der Buchwert des Vermögenswerts für den zukünftigen Versicherungsschutz angepasst.
Falls die Gruppe gehaltene Rückversicherungsverträge eingeht, deren Deckung sich auf Ereignisse vor dem Erwerb der Rückversicherung bezieht, werden diese Rückversicherungskosten beim erstmaligen Ansatz aufwandswirksam erfasst.
Folgebewertung
Gemäß IAS 34 darf die grundsätzliche Häufigkeit der Berichterstattung die Höhe der Jahresergebnisse nicht beeinflussen. IFRS 17 erfordert eine sofortige Erfassung von Änderungen von Schätzungen, die sich auf Änderungen künftiger Leistungen der vertraglichen Servicemarge beziehen, in der Gewinn- und Verlustrechnung. Damit das Jahresergebnis nicht beeinflusst wird, müssen unterjährige Bewertungen auf einer vom Geschäftsjahresbeginn bis zum jeweiligen Berichtstermin kumulierten Grundlage erfolgen (Year-to-Date-Bilanzierung). Im Rahmen der Year-to-Date-Bilanzierung werden die unterjährig erfassten Schätzungsänderungen nicht berücksichtigt, wohingegen sie bei der Period-to-Period-Bilanzierung in die Berechnung miteinbezogen werden. Die VIG-Versicherungsgruppe hat sich für die Year-to-Date-Bilanzierung gemäß IFRS 17.B137 entschieden.
Nicht unter Anwendung des PAA bewertete Versicherungsverträge
Die CSM zum Abschlussstichtag stellt den Gewinn in einer Gruppe von Versicherungsverträgen dar, der noch nicht erfolgswirksam erfasst wurde, da er sich auf die zu erbringenden künftigen Leistungen bezieht.
Bei einer Gruppe von GMM bewerteten Versicherungsverträgen ist der Buchwert der CSM der Gruppe zum Abschlussstichtag gleich dem Buchwert zu Beginn der Berichtsperiode, berichtigt um:
• die Auswirkungen etwaiger neuer Verträge, die der Gruppe hinzugefügt wurden,
• die Aufzinsung des Buchwerts der CSM während des Berichtszeitraums, bewertet zu den Diskontierungssätzen beim erstmaligen Ansatz,
• die Änderungen der Erfüllungswerte, die sich auf künftige Leistungen beziehen, außer wenn:
– diese Erhöhungen der Erfüllungswerte den Buchwert der CSM übersteigen und zu einem Verlust führen oder
– diese Reduzierungen der Erfüllungswerte der Verlustkomponente der Deckungsrückstellung zugeordnet werden (siehe Kapitel Verlustkomponente ab Seite 240),
• die Auswirkung etwaiger Wechselkursdifferenzen auf die CSM und
• den in der Berichtsperiode aufgrund der Übertragung von Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag als versicherungstechnische Erträge angesetzten Betrag, der ermittelt wird, indem die am Abschlussstichtag (vor einer etwaigen Aufteilung) verbleibende CSM auf den gegenwärtigen und künftigen Deckungszeitraum aufgeteilt wird (siehe Kapitel Versicherungstechnische Erträge ab Seite 239).
In der Folgebewertung werden bei der CSM-Berechnung unter dem VFA die folgenden Modifikationen im Vergleich zum GMM vorgenommen:
• Änderungen finanzieller Annahmen, die sich aufgrund der zugrundeliegenden Referenzwerte ergeben, führen zur Anpassung der CSM, anstatt über die Gewinn- oder Verlustrechnung (oder optional über die Gesamtergebnisrechnung) geführt zu werden. Darunter fallen:
– Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrundeliegenden Referenzwerte oder auch
– Änderungen der Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme, die sich nicht auf der Grundlage der Renditen des zugrundeliegenden Referenzwerts im Zusammenhang mit künftigen Dienstleistungen ändern.
• Es gibt keinen expliziten CSM-Zinszuwachs.
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Die Änderungen der Erfüllungswerte bei GMM-bewerteten Verträgen, die sich auf künftige Leistungen beziehen, die zu einer Anpassung der CSM führen, umfassen:
• Erfahrungswertanpassungen aufgrund von Abweichungen zwischen den vereinnahmten Prämien (und damit verbundenen Zahlungsströmen, wie z.B. Abschlusskosten und Steuern auf Versicherungsprämien) und den zu Beginn der Periode geschätzten erwarteten Beträgen. Änderungen in Bezug auf vereinnahmte (oder fällige) Prämien, die sich auf laufende oder vergangene Leistungen beziehen, werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst, wohingegen Änderungen, die sich auf vereinnahmte (oder fällige) Prämien für künftige Leistungen beziehen, als Anpassung der CSM erfasst werden;
• Änderungen der Schätzungen des Barwerts der künftigen Zahlungsströme der Deckungsrückstellung, mit Ausnahme von Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Änderungen des finanziellen Risikos (Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. im Sonstiges Ergebnis statt Anpassung der CSM);
• Abweichungen zwischen der Investmentkomponente, die erwartungsgemäß in der Periode anfallen, und der Investmentkomponente, die in der Periode tatsächlich zahlbar wird. Diese Abweichungen werden durch einen Vergleich der Investmentkomponente, die in der Periode tatsächlich zahlbar wird, mit der Zahlung in der Periode, die zu Beginn der Periode erwarteten Zahlung plus etwaige versicherungstechnische Finanzerträge oder ‑aufwendungen in Bezug auf die erwartete Zahlung, bevor sie zahlbar wird, ermittelt. Dasselbe gilt für Darlehen an Versicherungsnehmer:innen, die rückzahlbar werden; und
• Änderungen der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, die mit künftigen Leistungen verbunden sind.
Die im Vorstehenden genannten Anpassungen der CSM werden unter Zugrundelegung von Diskontierungssätzen bewertet, welche die Merkmale der Zahlungsströme der Gruppe von Versicherungsverträgen beim erstmaligen Ansatz widerspiegeln (siehe Anhangangabe 23.1. (Rück-)Versicherungsverträge Unterkapitel Diskontierungssätze ab Seite 219).
Wenn eine Gruppe von Versicherungsverträgen während des Deckungszeitraums belastend wird, wird in Bezug auf den Nettomittelabfluss ein Verlust erfolgswirksam erfasst, wobei der Buchwert der Verbindlichkeit der Gruppe den Erfüllungswerten entspricht. Für die Deckungsrückstellung einer solchen belastenden Gruppe von Verträgen wird eine Verlustkomponente festgelegt, welche die bestimmten Verluste abbildet. Für zusätzliche Angaben zur Verlustkomponente wird auf Seite 240 verwiesen.
Der Buchwert einer Gruppe von Versicherungsverträgen wird zum Ende einer Berichtsperiode bemessen als die Summe aus:
• der Deckungsrückstellung, bestehend aus dem Erfüllungswert, der sich auf künftige Leistungen bezieht, die der Gruppe zu diesem Zeitpunkt zugeordnet wurden, und der CSM der Gruppe zu diesem Zeitpunkt und
• der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die den Erfüllungswert in Bezug auf vergangene Leistungen umfasst, welcher der Gruppe zu diesem Zeitpunkt zugeordnet wurde.
Unter Anwendung des PAA bewertete Versicherungsverträge
Zum Ende jeder Berichtsperiode entspricht der Buchwert der Deckungsrückstellung dem Buchwert zum Beginn der Periode
• zuzüglich den in der Periode erhaltenen Prämien,
• abzüglich der Abschlusskosten (siehe hierzu Kapitel Abschlusskosten ab Seite 238),
• zuzüglich der Amortisation der Zahlungen für Abschlusskosten, die in der Berichtsperiode als Aufwand für die Gruppe erfasst wurden,
• zuzüglich einer etwaigen Anpassung der Finanzierungskomponente, sofern zutreffend,
• abzüglich des Betrags, der für die in der Periode erbrachten Versicherungsleistungen als versicherungstechnische Erträge ausgewiesen wurde, und
• abzüglich der Investmentkomponenten, die gezahlt oder auf die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle übertragen wurden.
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Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Liability for Incurred Claims – LIC) wird mit dem Erfüllungswert bezogen auf die eingetretenen Schäden geschätzt. Der Erfüllungswert beinhaltet auf unverzerrte Art und Weise alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über Betrag, zeitlichen Anfall und Unsicherheit der künftigen Zahlungsströme verfügbar sind, er spiegelt damit derzeitige Schätzungen wider und enthält eine explizite Anpassung für nichtfinanzielle Risiken (die Risikoanpassung). Die VIG zinst die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle stets ab, selbst dann, wenn davon ausgegangen wird, dass die Zahlungsströme innerhalb höchstens eines Jahres ab Eintreten des Schadens zu zahlen sind oder vereinnahmt werden.
Wenn Fakten und Umstände während des Deckungszeitraums darauf hindeuten, dass eine Gruppe von Versicherungsverträgen belastend ist, wird in Bezug auf den Nettomittelabfluss ein Verlust erfolgswirksam erfasst, wobei der Buchwert der Verbindlichkeit der Gruppe den Erfüllungswerten entspricht. Für die Deckungsrückstellung einer solchen belastenden Gruppe von Verträgen wird eine Verlustkomponente festgelegt, welche die bestimmten Verluste abbildet. Für zusätzliche Angaben zur Verlustkomponente wird auf Seite 230 sowie auf Seite 240 verwiesen. Für zusätzliche Angaben zu den Abschlusskosten wird auf Kapitel Abschlusskosten ab Seite 238 verwiesen.
Gehaltene Rückversicherungsverträge
Die Folgebewertung gehaltener Rückversicherungsverträge folgt den gleichen Grundsätzen wie bei ausgestellten Versicherungsverträgen und wurde angepasst, um den spezifischen Merkmalen gehaltener Rückversicherungsverträge Rechnung zu tragen.
Sofern eine Verlustrückerstattungskomponente gebildet wurde, verringern die konsolidierten Versicherungsunternehmen die Verlustrückerstattungskomponente im Rahmen der Folgebewertung auf null entsprechend den Verringerungen der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge, um widerzuspiegeln, dass die Verlustrückerstattungskomponente den Anteil des Buchwerts der Verlustkomponente der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge, den das Unternehmen aufgrund seiner gehaltenen Rückversicherungsverträge erstattet zu bekommen erwartet, nicht übersteigt.
Änderung und Ausbuchung
Versicherungsverträge werden ausgebucht, wenn die mit dem Vertrag verbundenen Rechte und Pflichten erloschen (d.h. erfüllt, gekündigt oder ausgelaufen) sind oder der Vertrag so geändert wird, dass sich aus der Änderung eine Änderung des Bewertungsmodells oder des anwendbaren Standards für die Bewertung einer Komponente des Vertrags ergibt. In diesen Fällen wird der ursprüngliche Vertrag ausgebucht und der geänderte Vertrag als neuer Vertrag eingebucht.
Abschlusskosten
Abschlusskosten entstehen aus den Kosten für den Vertrieb, die Zeichnung und die Einrichtung einer Gruppe von Versicherungsverträgen (die bereits ausgestellt wurden oder die erwartungsgemäß ausgestellt werden), die dem Portfolio der Versicherungsverträge, zu dem die Gruppe gehört, direkt zugeordnet werden können.
Wurden Abschlusskosten gezahlt oder sind sie entstanden, bevor die zugehörige Gruppe von Versicherungsverträgen in der Konzernbilanz erfasst wird, wird ein separater Vermögenswert für die Abschlusskosten für jede zugehörige Gruppe angesetzt.
Der für die Abschlusskosten angesetzte Vermögenswert wird aus der Konzernbilanz ausgebucht, wenn die Abschlusskosten in die erstmalige Bewertung der CSM der zugehörigen Gruppe von Versicherungsverträgen einfließen.
Die Anwendung einer systematischen und rationalen Methode ist für die Aufteilung von Folgendem erforderlich:
• Abschlusskosten, die einer Gruppe von Versicherungsverträgen direkt zugeordnet werden können,
– sind dieser Gruppe zuzuordnen und
– sind Gruppen zuzuordnen, die Versicherungsverträge enthalten, die erwartungsgemäß aus Verlängerungen der Versicherungsverträge in dieser Gruppe entstehen werden.
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• Abschlusskosten, die einer Gruppe von Verträgen nicht direkt, jedoch einem Portfolio von Versicherungsverträgen direkt zugeordnet werden können, sind Gruppen in dem Portfolio zuzuordnen.
Am Ende jeder Berichtsperiode werden die noch nicht erfassten Beträge der den Gruppen von Versicherungsverträgen zugeordneten Abschlusskosten überprüft, um etwaigen Änderungen der mit der eingesetzten Zuordnungsmethode in Zusammenhang stehenden Annahmen Rechnung zu tragen.
Nach einer etwaigen Neuzuordnung wird die Werthaltigkeit des für die Abschlusskosten angesetzten Vermögenswerts beurteilt, wenn Fakten und Umstände auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit ist die Durchführung von Folgendem erforderlich:
• einer Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene einer bestehenden oder künftigen Gruppe von Versicherungsverträgen und
• einer zusätzlichen Werthaltigkeitsprüfung, die speziell die Abschlusskosten abdeckt, die den erwarteten künftigen Vertragsverlängerungen zugeordnet werden.
Wenn ein Wertminderungsaufwand erfasst wird, wird der Buchwert des Vermögenswerts angepasst und eine Wertminderung erfolgswirksam im Posten Aufwendungen für ausgestellte Versicherungsverträge ausgewiesen.
Eine vollständige oder teilweise Aufholung eines in früheren Perioden erfassten Wertminderungsaufwands wird erfolgswirksam erfasst und der Buchwert des Vermögenswerts wird erhöht, soweit die Bedingungen für eine Wertminderung nicht mehr vorliegen oder sich verbessert haben.
Ausweis
Gemäß IFRS 17 weisen die konsolidierten Versicherungsunternehmen in der Konzernbilanz den Buchwert der folgenden Portfolios getrennt aus:
• ausgestellte Versicherungsverträge, die Vermögenswerte sind,
• ausgestellte Versicherungsverträge, die Verbindlichkeiten sind,
• Portfolios gehaltener Rückversicherungsverträge, die Vermögenswerte sind, und
• Portfolios gehaltener Rückversicherungsverträge, die Verbindlichkeiten sind.
Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die vor Beginn der zugehörigen Versicherungsverträge angesetzt wurden, werden in den Buchwert der jeweils zugehörigen Portfolios von ausgestellten Versicherungsverträgen miteinbezogen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung und die im Sonstiges Ergebnis erfassten Beträge werden untergliedert in die Posten Versicherungstechnisches Ergebnis und Versicherungstechnisches Finanzergebnis.
Erträge oder Aufwendungen aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung ebenfalls im Posten Versicherungstechnisches Ergebnis dargestellt. Wobei das Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen getrennt von den Erträgen und Aufwendungen aus ausgestellten Versicherungsverträgen dargestellt wird.
Die Änderung der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken wird in den Posten Versicherungstechnisches Ergebnis und Versicherungstechnisches Finanzergebnis aufgegliedert.
Versicherungstechnische Erträge
Die versicherungstechnischen Erträge stellen die Erbringung der aus der Gruppe von Versicherungsverträgen entstehenden Leistungen mit einem Betrag dar, welcher der Gegenleistung entspricht, auf die im Gegenzug für diese Leistungen erwartungsgemäß ein Anspruch besteht.
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Für nicht unter Anwendung des PAA bewertete Verträge entsprechen die versicherungstechnischen Erträge einer Gruppe von Versicherungsverträgen daher dem entsprechenden Anteil der gesamten Entgelte für die Verträge für die Periode, d. h. dem Betrag der an die konsolidierten Versicherungsunternehmen bezahlten Prämien, angepasst um einen Finanzierungseffekt (den Zeitwert des Geldes) und unter Ausschluss etwaiger Investmentkomponenten. Das gesamte Entgelt für eine Gruppe von Verträgen umfasst Beträge, die in Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistung stehen, darunter auch:
• versicherungstechnische Aufwendungen, mit Ausnahme der Beträge in Bezug auf die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken sowie jegliche Beträge, die auf die Verlustkomponente der Deckungsrückstellung allokiert sind;
• sonstige Beträge, wie die Ertragsteuer, die den Versicherungsnehmer:innen gesondert in Rechnung gestellt werden können;
• die Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, mit Ausnahme der Beträge, die auf die Verlustkomponente der Deckungsrückstellung allokiert werden;
• die Auflösung der CSM und
• Beträge, die in Verbindung mit den Abschlusskosten stehen.
Für die wesentliche Ermessensausübung des Managements, die der Auflösung der CSM zugrunde gelegt wird, wird auf Kapitel Auflösung der vertraglichen Servicemarge (CSM) ab Seite 220 verwiesen.
Bei der Anwendung des PAA entsprechen die versicherungstechnischen Erträge der Periode dem Betrag der der Periode zugeordneten erwarteten Prämieneinnahmen mit Ausnahme einer etwaigen Investmentkomponente. Die erwarteten Prämieneinnahmen werden jeder Periode, in der Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag erbracht werden, im Wesentlichen auf der Grundlage eines linearen Befreiungsmusters auf Ebene der lokalen Einheiten zugeordnet. Wenn jedoch das erwartete Muster der Befreiung vom Risiko während des Deckungszeitraums signifikant vom Zeitablauf abweicht, dann erfolgt die Zuordnung auf der Grundlage der erwarteten Zeitpunkte des Entstehens von versicherungstechnischen Aufwendungen.
Wenn sich die Fakten und Umstände ändern, wird zwischen den beiden im Vorstehenden genannten Methoden gewechselt.
Verlustkomponente
Verträge, die bei erstmaligem Ansatz belastend sind, werden von bei erstmaligem Ansatz nicht belastenden Verträgen desselben Portfolios abgegrenzt. Gruppen, die beim erstmaligen Ansatz nicht belastend waren, können bei der Folgebewertung belastend werden, wenn sich Annahmen ändern und Erfahrungswertanpassungen vorgenommen werden. Für eine belastende Gruppe wird eine Verlustkomponente in der Deckungsrückstellung gebildet, die die künftigen Verluste abbildet.
Eine Verlustkomponente spiegelt eine fiktive Erfassung von Verlusten, die jeder Gruppe belastender Versicherungsverträge oder bei Vertragsbeginn profitabler Verträge, die belastend wurden, zugeordnet werden, wider. Die Verlustkomponente wird aufgelöst auf Grundlage einer systematischen Allokation der in den Folgebewertungen ermittelten Änderungen in den Erfüllungswerten, welche die zukünftigen Leistungen betreffen. In den Folgebewertungen wird die Verlustkomponente außerdem um Änderungen der geschätzten Erfüllungswerte und der Risikoanpassung für nichtfinanzielle Risiken, welche die zukünftige Leistungen betreffen, angepasst. Die systematische Zuordnung der Änderungen zur Verlustkomponente aus Folgebewertungen führt dazu, dass die der Verlustkomponente zugeordneten Gesamtbeträge am Ende des Deckungszeitraums einer Gruppe von Verträgen gleich null sind, da sich die Verlustkomponente in Form von eingetretenen Schäden realisiert.
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Bei Gruppen von Verträgen, die unter Anwendung des PAA bewertet werden, wird davon ausgegangen, dass keine Verträge bei erstmaligem Ansatz belastend sind, es sei denn, Fakten und Umstände deuten auf etwas anderes hin. Falls dem nicht so ist und die in Anhangangabe 25.3 genannten Fakten und Umstände zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Deckungszeitraums darauf hindeuten, dass eine Gruppe von Versicherungsverträgen belastend ist, wird eine Verlustkomponente in Höhe des Betrags gebildet, um den der Erfüllungswert, der sich auf den zukünftigen Versicherungsschutz der Gruppe bezieht, den Buchwert der Deckungsrückstellung, bestimmt gemäß den Ausführungen in Kapitel Bewertung beim erstmaligen Ansatz ab Seite 233, der Gruppe überschreitet. Dementsprechend ist die Verlustkomponente am Ende des Deckungszeitraums der Gruppe von Verträgen gleich null.
Verlustrückerstattungskomponenten
Wie in den Kapiteln „Bewertung beim erstmaligen Ansatz – Gehaltene Rückversicherungsverträge“ ab Seite 235 und „Folgebewertung – Gehaltene Rückversicherungsverträge“ ab Seite 238 erläutert, wird für den Vermögenswert für den zukünftigen Versicherungsschutz für eine Gruppe von gehaltenen Rückversicherungsverträgen eine Verlustrückerstattungskomponente (LoReCo) festgelegt, welche die Aufholung der Verluste abbildet, wenn beim erstmaligen Ansatz einer belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge oder bei Hinzufügung von weiteren belastenden zugrundeliegenden Versicherungsverträgen zu einer Gruppe ein Verlust erfasst wird.
Sofern nach dem erstmaligen Ansatz einer Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge eine Verlustkomponente festgelegt wird, wird der Anteil der Erträge, die aus den zugehörigen gehaltenen Rückversicherungserträgen erfasst werden, als Verlustrückerstattungskomponente ausgewiesen.
Sofern beim erstmaligen Ansatz oder bei der Folgebewertung eine Verlustrückerstattungskomponente festgelegt wird, wird diese angepasst, um Änderungen der Verlustkomponente einer belastenden Gruppe von zugrundeliegenden Versicherungsverträgen zu berücksichtigen.
Der Buchwert der Verlustrückerstattungskomponente darf den Anteil des Buchwerts der Verlustkomponente der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge, den die konsolidierten Versicherungsunternehmen aufgrund ihrer gehaltenen Rückversicherungsverträge erstattet zu bekommen erwarten, nicht übersteigen. Daher verringert sich die beim erstmaligen Ansatz erfasste Verlustrückerstattungskomponente entsprechend den Verringerungen der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge auf null und ist gleich null, wenn die Verlustkomponente der belastenden Gruppe zugrundeliegender Versicherungsverträge gleich null ist.
Ergebnis aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen
Gemäß IFRS 17 sind gehaltene Rückversicherungsverträge getrennt von den zugrundeliegenden Versicherungsverträgen, auf die sie sich beziehen, zu bilanzieren. Zudem sind Beträge, die aus Transaktionen mit Rückversicherern entstehen, getrennt auszuweisen, je nachdem, worauf sie sich beziehen:
• auf vom Rückversicherer zurückerstattete Beträge oder
• auf Beträge, die auf gezahlten Prämien allokiert werden.
Mit besonderer Behandlung von:
• Rückversicherungszahlungsströme, die durch Schäden aus den zugrundeliegenden Verträgen bedingt sind. Sie werden als Teil der Schäden behandelt, deren Rückerstattung im Rahmen des gehaltenen Rückversicherungsvertrags erwartet wird.
• Rückversicherungszahlungsströme, die nicht durch Schäden aus den zugrundeliegenden Verträgen bedingt sind (beispielsweise einige Arten von Abtretungsprovisionen). Sie werden als Minderung der an den Rückversicherer zu zahlenden Prämien behandelt.
• Beträge für die Verlustrückerstattung in Bezug auf die Rückversicherung für belastende Direktversicherungsverträge; sie werden einbezogen als Beträge vom Rückversicherer, deren Eingang erwartet wird.
Versicherungstechnisches Finanzergebnis
Das versicherungstechnische Finanzergebnis umfasst die Änderungen des Buchwerts der Gruppe von Versicherungsverträgen, die sich ergeben aus:
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• den Auswirkungen des Zeitwerts des Geldes und den Auswirkungen der Änderungen des Zeitwerts des Geldes und
• den Auswirkungen des finanziellen Risikos und den Auswirkungen der Änderungen des finanziellen Risikos, aber
• unter Ausnahme solcher Änderungen bei Gruppen von Versicherungsverträgen mit direkter Überschussbeteiligung, welche die CSM anpassen würden, dies jedoch nicht tun, da die Gruppen von Verträgen belastend sind. Diese sind Teil der versicherungstechnischen Aufwendungen.
Die VIG macht vom Wahlrecht Gebrauch, das versicherungstechnische Finanzergebnis für ausgestellte Versicherungsverträge auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Ergebnis aufzuteilen. Das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Erfassung im sonstigen Ergebnis ermöglicht die Beseitigung von Bewertungsinkonsistenzen (Rechnungslegungsinkongruenz) von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten durch Erfassung im Eigenkapital statt im Gewinn oder Verlust. Solche Differenzen können beispielsweise bei gewinnberechtigten Lebensversicherungspolizzen auftreten. Sofern das Geschäftsmodell eine solche Bewertung vorsieht, wird vom Wahlrecht zur erfolgsneutralen Erfassung im sonstigen Ergebnis Gebrauch gemacht, um die Rechnungslegungsinkongruenz zu minimieren. Bei den zu strategischen Zwecken gehaltenen Beteiligungen wird im Wesentlichen vom Wahlrecht zur Erfassung im sonstigen Ergebnis Gebrauch gemacht, um die oben genannten Rechnungslegungsinkongruenzen zu minimieren. Die finanziellen Vermögenswerte der VIG, die zur Deckung der Portfolios von ausgestellten Versicherungen dienen, werden im Wesentlichen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet.
Die gesamten versicherungstechnischen Finanzerträge oder -aufwendungen werden durch eine systematische Aufteilung auf die Laufzeit der Gruppe von Verträgen unter Anwendung von auf Ebene der Gruppe von Versicherungen festgelegten Diskontierungssätzen erfolgswirksam ausgewiesen.
24.4. Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte
Erstmaliger Ansatz
Beim erstmaligen Ansatz ist die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten von den vertraglichen Zahlungsströmen (Solely based Payments of Principal and Interest-Kriterium (SPPI-Kriterium)) sowie ihrem Geschäftsmodell abhängig.
Finanzielle Vermögenswerte werden erstmalig am Abwicklungstag als zum beizulegenden Zeitwert (gemäß Definition in Anhangangabe 24.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ab Seite 252) bewertet erfasst, wobei der beizulegende Zeitwert nicht vom Transaktionspreis abweichen sollte. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (bewertet zu FVtOCI) sind die direkt zurechenbaren Transaktionskosten in die fortgeführten Anschaffungskosten einzubeziehen. Interne (indirekte) Kosten sind den fortgeführten Anschaffungskosten nicht zuzurechnen, da diese den Einzeltransaktionen nicht direkt zurechenbar sind.
Bewertungskategorien
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt auf Grundlage der Prüfung der vertraglichen Zahlungsströme und des Geschäftsmodells zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. Anhand dieser Kriterien lassen sich finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien einstufen:
• Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten;
• Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI, wobei die kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden;
• Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI, wobei die kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung realisiert werden;
• Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente, derivative Finanzinstrumente und Eigenkapitalinstrumente) bewertet zu FVtPL.
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Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• Die Instrumente werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, die Instrumente zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten.
• Die Vertragsbedingungen des Schuldinstruments führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen (SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI
Schuldinstrumente werden zu FVtOCI bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
• das Instrument wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und
• die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts erfüllen das Kriterium des SPPI-Tests.
Bei Schuldinstrumenten in dieser Kategorie handelt es sich um jene, die zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden sollen, jedoch bei Liquiditätsbedarf oder als Reaktion auf Änderungen der Marktbedingungen verkauft werden können.
Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI
Die unwiderrufliche Klassifizierung von Eigenkapitalinstrumenten als bewertet zu FVtOCI wird für strategisch gehaltene Finanzinstrumente angewandt, die nicht zu Handelszwecken gehalten sind. Darunter fallen im wesentlichen Ausmaß Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen. Finanzielle Vermögenswerte unterliegen kurzfristigen Zeitwertschwankungen, die bei einer Klassifizierung als bewertet zu FVtPL zu einer Volatilität des Kapitalveranlagungsergebnisses führen, die der langfristig strategischen Investitionspolitik der VIG für diese klassifizierten Instrumente nicht entsprechen würde.
Gewinne und Verluste aus Umbewertung von diesen Eigenkapitalinstrumenten werden keinesfalls in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch solche Erlöse wird ein Teil der Anschaffungskosten des Instruments zurückerlangt. Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI unterliegen keiner Wertminderungsprüfung.
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtPL
Finanzielle Vermögenswerte in dieser Kategorie werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Realisierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts besteht. Sie wurden vom Management beim erstmaligen Ansatz entsprechend designiert oder sind gemäß IFRS 9 verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Diese Kategorie umfasst:
• finanzielle Vermögenswerte, bei denen die Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme das SPPI-Kriterium nicht erfüllen oder
• finanzielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen oder auch nicht um sowohl vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch zum Verkauf der Instrumente bestehen oder
• finanzielle Vermögenswerte, die zur Reduktion von Accounting Mismatch in die Kategorie designiert bewertet zu FVtPL klassifiziert wurden oder
• Eigenkapitalinstrumente, die nicht designiert bewertet zu FVtOCI klassifiziert wurden.
SPPI-Test und Beurteilung des Geschäftsmodells
VIG ordnet Schuldinstrumente basierend auf dem SPPI-Kriterium und dem Geschäftsmodell den Bewertungsmodellen zu.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Ergibt der SPPI-Test, dass das SPPI-Kriterium erfüllt ist, hängt die Klassifizierung und Folgebewertung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 vom gewählten Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung des Vermögenswerts ab. Das Geschäftsmodell spiegelt wider, wie das Unternehmen ein Portfolio von finanziellen Vermögenswerten steuert, um Zahlungsströme zu generieren. Das Geschäftsmodell wird auf der lokalen Ebene festgelegt, um Finanzinstrumente im Rahmen der Veranlagungsstrategie zur Erreichung der lokalen Geschäftsziele steuern zu können.
Das Geschäftsmodell wird nicht für jedes Instrument einzeln bestimmt, sondern auf einer höheren Ebene von Portfolios und beruht auf beobachtbaren Faktoren. Wurden Zahlungsströme nach dem erstmaligen Ansatz in einer Weise realisiert, die von den ursprünglichen Erwartungen abweicht, ändert sich dadurch die Klassifizierung der verbleibenden finanziellen Vermögenswerte, die nach diesem Geschäftsmodell gehalten werden, nicht. Jedoch werden derartige Informationen bei der Beurteilung neu erworbener finanzieller Vermögenswerte berücksichtigt.
Das Geschäftsmodell wird auf Gruppen von Vermögenswerten angewendet, die homogen gesteuert werden. Die Ableitung berücksichtigt Anlageklasse, Liquidität, Art der Verwaltung (Vermögensverwalter, extern verwaltete Portfolios bzw. Spezialfonds) sowie die Investmentstrategie.
Bei der Bestimmung der Festlegung der Veranlagungsstrategie (und folglich des Geschäftsmodells) werden unter IFRS 17 fallende Arten von Verbindlichkeiten und deren Bewertungsmodell berücksichtigt.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Termineinlagen werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Folgebewertung
Schuldinstrumente bewertet zu AC
Nach ihrer erstmaligen Bewertung werden Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich einer Wertberichtigung bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (expected credit losses – ECLs) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI
Die Folgebewertung der Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, wobei die sich aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebenden nicht realisierten Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Zinserträge und Währungsumrechnungseffekte werden analog den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten erfolgswirksam erfasst. Für weiterführende Informationen zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI wird auf das Kapitel Berechnung der erwarteten Kreditverluste ab Seite 246 verwiesen. Bei Ausbuchung werden die zuvor erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Eigenkapitalinstrumente designiert bewertet zu FVtOCI
Bei Eigenkapitalinstrumenten designiert bewertet zu FVtOCI werden die Transaktionskosten im sonstigen Ergebnis als Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts zum Zeitpunkt der nächsten Neubewertung erfasst und zu keiner Zeit in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im Falle einer Ausbuchung werden die entsprechenden Rücklagen direkt im Posten „Gewinnrücklagen“ erfasst. Im Gegensatz zu den Eigenkapitalinstrumenten bewertet zu FVtPL werden ausschließlich Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
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Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtPL
Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu FVtPL werden zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam realisiert. Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Emission von Finanzinstrumenten bewertet zu FVtPL entstanden sind, werden erfolgswirksam verbucht. Zinserträge aus Vermögenswerten, die verpflichtend zu FVtPL bewertet sind, werden unter Berücksichtigung des vertraglichen Zinssatzes bilanziert.
Ausbuchung
Ausbuchungen ausgenommen bei wesentlicher Modifizierung
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
• das Anrecht auf den Bezug von Zahlungsströmen aus dem Vermögenswert ist ausgelaufen oder
• das Anrecht auf den Bezug von Zahlungsströmen aus dem Vermögenswert wurde an Dritte übertragen oder es wurde eine Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der bezogenen Zahlungsströme in voller Höhe an Dritte im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei wurden entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Die Verfügungsmacht gilt dann, und nur dann, als übertragen, wenn der Empfänger über die tatsächliche Fähigkeit zur Veräußerung des Vermögenswerts als Ganzes an einen nicht nahestehenden Dritten verfügt und von dieser Fähigkeit einseitig Gebrauch machen kann, ohne dass die Übertragung zusätzlichen Beschränkungen unterliegt.
Wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken weder übertragen noch zurückbehalten wurden und auch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert behalten wird, so wird der Vermögenswert lediglich nach Maßgabe des anhaltenden Engagements weiter berücksichtigt; in diesem Fall wird auch eine damit verbundene Verbindlichkeit erfasst. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, der eventuell zurückgezahlt werden müsste.
Ausbuchung aufgrund einer Vertragsmodifizierung
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die Bedingungen insoweit neu verhandelt wurden, dass der Vermögenswert im Wesentlichen ein neues Instrument darstellt. Dabei wird die Differenz als Ausbuchungsgewinn oder ‑verlust erfasst. Im Falle einer unwesentlichen Änderung der Bedingungen wird der Bruttobuchwert neu berechnet als Barwert der neu verhandelten oder geänderten vertraglichen Zahlungsströme, abgezinst zum Effektivzinssatz des ursprünglichen finanziellen Vermögenswerts (oder zum bonitätsangepassten Effektivzinssatz bei finanziellen Vermögenswerten mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität) oder gegebenenfalls zum geänderten Effektivzinssatz.
Bei der Beurteilung, ob ein Instrument auszubuchen oder nicht auszubuchen ist, berücksichtigt die VIG die folgenden Kriterien in Bezug auf Modifizierungen:
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• Quantitative Kriterien:
– Modifizierte Schuldinstrumente gelten als „grundverschieden“, wenn der Nettobarwert der Zahlungsströme unter den neuen Vertragsbedingungen abgezinst unter Anwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes (des ursprünglichen Vertrags) mindestens 10 % vom ursprünglichen Schuldinstrument abweicht.
• Qualitative Kriterien:
– Änderung des SPPI-Tests, z. B. Einführung eines Equity-linked-Merkmals
– Änderung der Währung des Vermögenswerts. Nicht vertragliche Änderungen der Währung sind nicht relevant (z. B. im Zuge einer Währungsreform oder des Beitritts zur Eurozone).
– Änderung der Fälligkeit des Instruments. Änderungen der Fälligkeit eines Finanzinstruments gelten nicht als „grundverschieden“, wenn die Möglichkeit bereits im ursprünglichen Kreditvertrag enthalten ist. Darüber hinaus gilt die Änderung nicht als substanziell, wenn die Gesamtvertragslaufzeit
– um weniger als 50 % verlängert wird,
– um weniger als 30 % verkürzt wird oder
– nicht mindestens 2 Jahre von der ursprünglichen Laufzeit abweicht.
Ergeben sich aus der Änderung keine grundverschiedenen Zahlungsströme, so führt die Änderung nicht zu einer Ausbuchung. Auf Grundlage der geänderten Zahlungsströme, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz, wird ein Änderungsgewinn oder -verlust erfasst.
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
Weitere Einzelheiten zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte sind in der Angabe zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen (23.2. Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte ab Seite 222) enthalten.
Die VIG erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste für alle Schuldinstrumente bewertet zu AC oder bewertet zu FVtOCI, Kreditzusagen und Garantien sowie Forderungen gemäß IFRS 9.
Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Zahlungsströmen, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Zahlungsströme, deren Erhalt erwartet wird, abgezinst mit dem Effektivzinssatz.
Die Höhe der zu erfassenden erwarteten Kreditverluste richtet sich nach der Zuordnung der Finanzinstrumente in die verschiedenen Stufen des Wertminderungsmodells. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate erfasst (12-Monats-ECL/Stufe 1). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen (Gesamtlaufzeit-ECL).
Die VIG erachtet den Ausfall bei einem finanziellen Vermögenswert als eingetreten, wenn die vertraglichen Zahlungen 90 Tage überfällig sind und/oder der finanzielle Vermögenswert ein Rating von C oder D hat, es sei denn, die Vienna Insurance Group verfügt über angemessene und belastbare Informationen, dass ein längeres Rückstandskriterium besser geeignet ist.
Berechnung der erwarteten Kreditverluste
Erwartete Kreditverluste werden auf Grundlage von Szenarien zur Bemessung der erwarteten Zahlungsausfälle, abgezinst mit einem angemessenen Effektivzinssatz, berechnet. Ein Zahlungsausfall ist die Differenz zwischen den vertragsgemäßen Zahlungen und den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt. Die Mechanismen zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste und ihre wesentlichen Bestandteile stellen sich wie folgt dar:
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• Ausfallwahrscheinlichkeit (probability of default – PD): Die PD ist eine Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit über einen festgelegten Zeitraum. Bei ihrer Schätzung werden wirtschaftliche Szenarien und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt.
Die VIG verwendet für ihr Portfolio die folgenden Segmente:
– Unternehmensanleihen
– Staatsanleihen
– Das Segment Staatsanleihen umfasst alle von staatlichen Stellen, seien es Zentralregierungen, supranationale Regierungsinstitutionen, regionale Regierungen oder lokale Behörden, begebenen Anleihen oder Kredite, die von diesen Einrichtungen in voller Höhe uneingeschränkt und unwiderruflich garantiert sind. Alle anderen Engagements werden im Segment Unternehmensanleihen erfasst.
• Erwartete Höhe von Forderungen im Zeitpunkt des Ausfalls (exposure at default – EAD): Die EAD ist eine Schätzung der erwarteten Höhe der Forderungen in einem künftigen Ausfallzeitpunkt unter Berücksichtigung von erwarteten Änderungen dieser Höhe nach dem Abschlussstichtag, einschließlich vertragsgemäßer oder anderweitiger Tilgungs- und Zinszahlungen sowie aufgelaufener Zinsen auf versäumte Zahlungen.
• Verlustquote bei Ausfall (loss given default – LGD): Die LGD ist eine Schätzung des Verlusts, der im Falle eines zu einem bestimmten Zeitpunkt eintretenden Ausfalls entsteht. Sie basiert auf der Differenz zwischen den Zahlungen, die vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die voraussichtlich eingenommen werden. Für gewöhnlich wird sie als prozentualer Anteil der EAD angegeben.
Für die LGDs wird folgende Segmentierung zugrunde gelegt:
– Nachrangige Schulden
– Vorrangig unbesicherte Schulden
– Staatsanleihen
– Besicherte Schulden: Das Segment „besicherte Schulden“ umfasst bei der VIG alle hypothekarisch besicherten Positionen sowie Pfandbriefe.
– Auf nicht besicherte Vermögenswerte wendet die VIG vordefinierte LGDs an, die nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden sind (flache LGD-Kurven).
Vermögenswerte, für die der erwartete Kreditverlust (ECL) berechnet werden muss, werden einer der nachfolgenden Stufen zugeordnet:
• 12-Monats-ECL (Stufe 1): In Stufe 1 ist ein geringes Ausfallrisiko bzw. eine nicht signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gestattet. Er wird berechnet als der Teil des Gesamtlaufzeit-ECL, der den ECLs entspricht, welche aus Ausfallereig-nissen bei einem Finanzinstrument resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eintreten können.
• Stufe 2: In Stufe 2 klassifizierte Vermögenswerte weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos (und kein geringes Ausfallrisiko) auf, weshalb die Berechnung des Gesamtlaufzeit-ECL erforderlich ist.
• Stufe 3: In dieser Stufe sind Kreditverluste bereits entstanden oder sind Vermögenswerte tatsächlich wertgemindert. Deshalb ist die Differenz zwischen dem Bruttobuchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, heranzuziehen.
Gemäß IFRS müssen Schuldinstrumente bewertet zu AC oder bewertet zu FVtOCI diesem Stufungsansatz folgen. Der Ansatz der VIG stellt sich wie folgt dar:
• Stufe 1 – 12-Monats-ECL
– Vermögenswerte mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (POCI);
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– Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich der Vereinfachungsregelung bei geringem Ausfallrisiko fallen; sowie
– Vermögenswerte, bei welchen kein Ausfallereignis eingetreten ist, die jedoch die Kriterien für die Einstufung in Stufe 2 nicht erfüllen und deren Rating sich nicht wesentlich geändert hat.
• Stufe 2 – Gesamtlaufzeit-ECL (Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert)
– Überfälligkeit seit mindestens 30 Tagen; oder
– Als Reaktion auf einen der vordefinierten zukunftsgerichteten Indikatoren.
• Stufe 3 – Gesamtlaufzeit-ECL (Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten)
– Vermögenswerte, die das Ausfallkriterium der VIG erfüllen.
• Stufe 0 – bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigte Bonität
Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI
Da der Buchwert der Schuldinstrumente bewertet zu FVtOCI dem beizulegenden Zeitwert entspricht, führt die zu erfassende Risikovorsorge nicht zu einer aktivseitigen Minderung in der Bilanz. Stattdessen wird ein Betrag in Höhe der Risikovorsorge, die bei einer Bewertung der Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten entstünde, im sonstigen Ergebnis mit einer entsprechenden Gegenbuchung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn wird bei Ausbuchung der Vermögenswerte erfolgswirksam umgegliedert.
Zukunftsgerichtete Informationen
In den konzernweiten ECL-Modellen dient ein breites Spektrum an zukunftsgerichteten Informationen, wie externe und interne Ratings, Prognosen zu makroökonomischen Variablen oder qualitative Faktoren zur Beurteilung des Ausfallrisikos, als belastbare Informationen.
Bewertung von Sicherheiten und Vollstreckungsmassnahmen
Um das Ausfallrisiko der VIG in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte zu mindern, wird wo immer möglich der Einsatz von Sicherheiten angestrebt. Es bestehen unterschiedliche Arten von Sicherheiten, z. B. Hypotheken, Wertpapiere oder andere Arten von Sicherheiten. Sicherheiten werden nicht in der Bilanz der VIG erfasst, es sei denn, sie unterliegen Vollstreckungsmaßnahmen. Erwartete Zahlungsströme aus Kreditbesicherungen, die gemäß den IFRS nicht separat erfasst werden müssen und als integraler Bestandteil der Vertragsbedingungen eines Schuldinstruments, für das ein ECL zu erfassen ist, erachtet werden, werden in die Bemessung dieses ECL einbezogen. Aufgrund dessen wirkt sich der beizulegende Zeitwert von Sicherheiten auf die Berechnung des ECL aus.
Soweit möglich werden Daten aus einem aktiven Markt zur Bewertung von als Sicherheit gehaltenen finanziellen Vermögenswerten herangezogen. Bei anderen finanziellen Vermögenswerten, deren Wert sich nicht ohne Weiteres anhand verfügbarer Marktdaten bestimmen lässt, erfolgt die Bewertung anhand von Bewertungsmodellen. Nichtfinanzielle Sicherheiten wie Immobilien werden entweder intern oder auf Grundlage von Wertgutachten Dritter bewertet.
Auch unwiderrufliche und uneingeschränkte Garantien werden bei der Bemessung des ECL berücksichtigt.
Abschreibung
Finanzielle Vermögenswerte werden nur dann entweder teilweise oder ganz abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass sie realisierbar sind. Ist der Betrag aus der Abschreibung höher als die kumulierte Risikovorsorge, wird der Unterschiedsbetrag zuerst als Zugang zur Wertberichtigung behandelt, der dann mit dem Bruttobuchwert verrechnet wird. Nachträglich eingegangene Beträge werden in den Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
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Finanzielle Verbindlichkeiten
Bewertungskategorien für finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten, außer Kreditzusagen und finanzielle Garantien, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, sofern sie zu Handelszwecken gehalten werden oder es sich bei ihnen um derivative Finanzinstrumente handelt. Die VIG hat kein wesentliches Portfolio finanzieller Verbindlichkeiten, die zur Designation als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Alle Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert (gemäß IFRS 13, ermittelt auf Grundlage des sogenannten „dirty fair value“, d. h. des beizulegenden Zeitwerts einschließlich aufgelaufener Zinsen) werden als Verbindlichkeiten bewertet zu FVtPL ausgewiesen. Analog zu den finanziellen Vermögenswerten werden finanzielle Verbindlichkeiten ab der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 mit ihrem „Dirty Value“ erfasst.
Ausbuchung und wesentliche Änderung finanzieller Verbindlichkeiten
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung wird erfolgswirksam erfasst.
Erfassung von Zinserträgen
Gemäß IFRS 9 werden Zinserträge für alle gemäß IFRS 9 finanziellen Vermögenswerte bewertet zu AC oder bewertet zu FVtOCI unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Der Effektivzinssatz ist jener Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder gegebenenfalls einen kürzeren Zeitraum exakt auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden.
Der Effektivzinssatz, und somit auch die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts, wird unter Berücksichtigung der Transaktionskosten, eines Agios oder Disagios bei Akquisition des finanziellen Vermögenswerts sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Bei der Erfassung von Zinserträgen wird ein Zinssatz zugrunde gelegt, der der bestmöglichen Schätzung eines konstanten Zinssatzes über die erwartete Laufzeit des Schuldinstruments entspricht.
Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten verändert sich der Effektivzinssatz auch durch die periodisch vorgenommene Neufestlegung der Kuponzinsen, die die Entwicklung der Zinssätze widerspiegelt.
Im Posten Zinserträge nach der Effektivzinsmethode werden ausschließlich Zinsen auf Finanzinstrumente bewertet zu AC oder bewertet zu FVtOCI erfasst.
Der Posten Zinserträge übrige umfasst Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten bewertet zu FVtPL, die ebenfalls unter Ableitung des Effektivzinssatzes kalkuliert werden.
Rückkaufvereinbarungen und umgekehrte Rückkaufvereinbarungen
Wertpapiere, die im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen verkauft werden, werden nicht aus der Bilanz ausgebucht, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen zurückbehalten werden. Die entsprechenden erhaltenen Barmittel werden in der konsolidierten Bilanz als Vermögenswert mit einer entsprechenden Rückgabe-

Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
verpflichtung einschließlich aufgelaufener Zinsen als Verbindlichkeit innerhalb der Barsicherheiten für Wertpapierleihe und Rückkaufvereinbarungen ausgewiesen. Dies spiegelt den wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion als Ausleihung an die VIG wider. Die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Rückkaufpreis wird als Zinsaufwendung behandelt und über die Laufzeit der Vereinbarung abgegrenzt.
Dagegen werden Wertpapiere, die im Rahmen von umgekehrten Rückkaufvereinbarungsgeschäften erworben werden, nicht in der Bilanz erfasst. Der gezahlte Betrag, einschließlich abgegrenzter Zinsen, wird in der Bilanz in den Ausleihungen bewertet zu AC erfasst. Die Differenz zwischen dem Kauf- und Wiederverkaufspreis wird im entsprechenden kurzfristigen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet.
24.5. Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der funktionalen Währung der jeweiligen Einheit geführt. Die Bewertung des Postens Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Bei Investitionen in Beteiligungsunternehmen ist der Geschäfts- oder Firmenwert im fortgeschriebenen Beteiligungsbuchwert enthalten.
Wertminderungen
Zum Zweck der Überprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten werden die Tochterunternehmen auf Ebene der geographischen Länder zu einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU-Gruppe) zusammengefasst. Diese CGU-Gruppen, auf deren Basis der Wertminderungstest durchgeführt wird, entsprechen den Geschäftssegmenten. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Markenrechte erfolgt zusätzlich einzeln unter Anwendung des Lizenzpreisanalogieverfahrens. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Firmenwerte und aktivierte Markenrechte) erfolgt eine solche Überprüfung im Fall eines auslösenden Ereignisses (Triggering Event) auch unterjährig, jedoch zumindest zum Ende des Geschäftsjahres.
Als erzielbarer Betrag (Recoverable Amount) der CGU-Gruppe wird grundsätzlich der Nutzungswert unter Anwendung der ertragsorientierten Discounted Cash flow-Methode ermittelt. In jenen Fällen, wo der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt, wird zusätzlich der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wird auf Trailing-Börsenmultiplikatoren zurückgegriffen.
Um den Nutzungswert zu ermitteln, werden die für die Anteilseigner verfügbaren Cash flows von fünf Planjahren und die nachfolgende ewige Rente diskontiert. Alle Tochtergesellschaften erstellen Detailplanungsrechnungen in lokaler Währung für drei Jahre, welche in den Aufsichtsratssitzungen eingereicht und zentral im Rahmen des Planungs- und Kontrollprozesses plausibilisiert werden. Die Weiterentwicklung der Detailplanungsrechnung für weitere zwei Jahre und für die ewige Rente erfolgt mittels Prognostizierung von Schlüsselparametern (u.a. Combined Ratios, Entwicklung der versicherungstechnischen Erträge, Kapitalveranlagungsergebnis) basierend auf deren historischen Entwicklungen und Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Marktentwicklung. Die prognostizierten Cash flows der ewigen Rente werden demnach als nachhaltig erzielbar erachtet. Für die Umrechnung in Euro wird der Stichtagskurs zum 31. Dezember des Geschäftsjahres herangezogen.
Identifizierbare Klimarisiken sind über Tarifierung und Reservierung im Best Estimate der versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten. In den Planrechnungen werden diese identifizierbaren Klimarisiken implizit im Erwartungswert der Cash Flows und in der Solvenzkapitalanforderung, welche für den Wertminderungstest herangezogen werden, berücksichtigt. Die Vienna Insurance Group bietet Versicherungen gegen Großwetterereignisse an, welche jedoch strengen Rückversicherungsrichtlinien unterliegen.

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Den CGU-Gruppen wird das gesamte Vermögen des versicherungstechnischen Geschäfts zugeordnet. Dazu gehören neben den Geschäfts- und Firmenwerten und Markenrechten auch alle aktivierten Kundenstöcke, finanzielle Vermögenswerte sowie Forderungen, Sachanlagen und sonstige Vermögenswerte. Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen und laufende Verbindlichkeiten werden von den Buchwerten abgezogen. Vermögenswerte, die in der VIG Holding bilanziert werden, aber von den operativ tätigen Gesellschaften genutzt werden, werden in Form von Corporate Assets den CGU-Gruppen zugeordnet. Die Cash flows der CGU-Gruppen werden dementsprechend um verrechnete Abschreibungen von zugeordneten Corporate Assets adaptiert.
Für die Berechnung der Diskontierungssätze wird ein Eigenkapitalkostensatz (vor Steuern) auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM) ermittelt. Dazu werden zum risikofreien Zinssatz (entspricht der Stichtagsrendite von deutschen Staatsanleihen nach der Svensson-Methode) länderspezifische Inflationsdifferenzen und Risikozuschläge sowie das branchenspezifische Marktrisiko addiert. Der Beta-Faktor wurde zum Stichtag auf Basis einer definierten Peer-Group ermittelt.
Die langfristigen Wachstumsraten wurden im Geschäftsjahr anhand der Compound Annual Growth Rate (CAGR) mit der Annahme, dass sich die Versicherungspenetration der jeweiligen Länder beginnend mit dem Jahr 2013 in 50–70 Jahren den aktuellen deutschen Verhältnissen angleichen wird, berechnet. Zur CAGR wird ein Inflationszuschlag, entsprechend der Hälfte der in den Eigenkapitalkosten beinhalteten Inflation, addiert.
24.6. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Seitens der im Konsolidierungskreis befindlichen Unternehmen wurden keine nennenswerten immateriellen Vermögenswerte selbst erstellt. Alle immateriellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Markenrechten, haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Daher erfolgt eine planmäßige Abschreibung des immateriellen Vermögenswerts über den Zeitraum seiner Nutzung.
Erworbene Software
Durchschnittliche Nutzungsdauer in Jahren
von
bis
Software
2
13
Software wird nach der linearen Methode abgeschrieben. Weiters wird anlassbezogen untersucht, ob die jeweiligen Software-Komponenten weiter genützt werden können. Wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass bestimmte IT-Systeme oder Programmteile nicht mehr oder nicht mehr vollumfassend genützt werden können, ist eine Wertberichtigung vorzunehmen. Sollte bei vollumfänglichem Nutzen eine Veränderung der Nutzungsdauer festgestellt werden, wird die Abschreibungsdauer auf die neue Nutzungsdauer angepasst.
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Im Zuge der Kaufpreisallokation im Rahmen des Erwerbs der Gesellschaften Asirom, BTA Baltic und Seesam wurden in Vorjahren Markenrechte mit unbegrenzter Nutzungsdauer identifiziert. Die unbegrenzte Nutzungsdauer resultiert aus der Tatsache, dass es kein vorhersehbares Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer gibt. Die Zeitwerte der Markenrechte wurden im Zuge der Erstkonsolidierung mit dem Verfahren der Lizenzpreisanalogie ermittelt. Im Lizenzpreisanalogieverfahren wurde ein „Tax Amortisation Benefit“ berücksichtigt.
Betreffend Wertminderungen der Markenrechte mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird auf die Ausführungen in Anhangangabe 24.5. Geschäfts- oder Firmenwerte ab Seite 250 verwiesen.
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24.7. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Für Liegenschaften, die sowohl selbst- als auch fremdgenutzt werden, wird eine Trennung vorgenommen. Falls die 20%-Grenze nicht überschritten wird, kann die gesamte Liegenschaft in der überwiegenden Kategorie geführt (80:20-Regel) werden.
Immobilien werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Gegenstand an bzw. in seinen derzeitigen Ort und Zustand zu versetzen. In späteren Perioden anfallende Kosten werden nur dann aktiviert, wenn sie zu einer wesentlichen Erhöhung der künftigen Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes (z.B. durch entsprechende Ausbauten oder erstmalige Einbauten) führen. Die Abschreibung erfolgt linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Durchschnittliche Nutzungsdauer in Jahren
von
bis
Als Finanzinvestition gehaltene Gebäude
29
49
Bewertungsprozess
Der Bewertungsprozess zur Ableitung des beizulegenden Zeitwerts für die Posten Als Finanzinvestition gehaltene und Selbstgenutzte Immobilien wird in Anhangangabe 24.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ab Seite 252 näher erörtert.
Ist der beizulegende Zeitwert kleiner als der Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und bereits berücksichtigten Wertminderungen), liegt eine Wertminderung vor. Demzufolge wird der Buchwert erfolgswirksam auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert abgeschrieben. Für das Feststellen einer Wertaufholung ist die gleiche Methode wie für eine Wertminderung anzuwenden. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen dafür vorliegen, dass eine Wertaufholung stattgefunden hat. Der Buchwert nach Wertaufholung darf jenen unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen, ohne Abzug von Wertminderungen, nicht übersteigen.
Sowohl Wertminderungen als auch Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und sind in Anhangangabe 9. Details zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung ab Seite 188 ersichtlich. Die beizulegenden Zeitwerte und die Level-Hierarchie gemäß IFRS 13 sind unter 16. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ab Seite 198 angeführt.
24.8. Selbstgenutzte Immobilien
Bezüglich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf jene Ausführungen verwiesen, die unter 24.7. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien beginnend auf Seite 252 dargelegt sind.
Durchschnittliche Nutzungsdauer in Jahren
von
bis
Selbstgenutzte Gebäude
28
47
24.9. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Bewertungsprozess von Finanzinstrumenten
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Der Bewertungsprozess zielt darauf ab, für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Vermögenswerten öffentlich verfügbare Preisnotierungen auf aktiven Märkten oder Bewertungen, die auf anerkannten ökonomischen Modellen aufbauen, welche auf beobachtbaren Inputfaktoren beruhen, heranzuziehen. Die mit der Bewertung betrauten Organisa-tionseinheiten sind unabhängig von jenen Einheiten, welche die Kapitalanlagerisiken eingehen, wodurch eine Funktions- und Aufgabentrennung gewährleistet ist.
Grundsätzlich wird angestrebt, dass gleiche Wertpapiere in der VIG-Versicherungsgruppe zum jeweiligen Bewertungsstichtag mit dem gleichen Kurs bewertet werden. In der Praxis kommt es jedoch zu Situationen, die einen unverhältnismäßig großen Aufwand nach sich ziehen würden, um dies auch tatsächlich zu erreichen. Beispielsweise gibt es in einigen Ländern, in denen die VIG-Versicherungsgruppe tätig ist, lokale Vorschriften, die den ansässigen Unternehmen vorschreiben, zur Bewertung bestimmter Instrumente die Kurse nach lokalen Vorschriften zu verwenden. Werden in diesem Fall dieselben Wertpapiere von anderen Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe gehalten, kann es vorkommen, dass diese Gesellschaften andere Kursquellen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts heranziehen.
Ein weiterer Fall, der eine einheitliche Bewertung nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand erlauben würde, ist jener der Spezialfonds. Die österreichischen Gesellschaften halten in unterschiedlichem Umfang Spezialfonds, die aufgrund von IFRS-Bestimmungen im Konzernabschluss zu konsolidieren sind. Es liegt jedoch an der Bewertungslogik eines Spezialfonds, dass der Fondswert (NAV) eines Stichtags mit den (meist: Schluss-)Kursen des Vortags gerechnet wird. In diesen Fällen wird ein Wertpapier, das sowohl in einem Spezialfonds als auch unmittelbar im Direktbestand gehalten wird, mit unterschiedlichen Kursen bewertet.
Bewertungsprozess von Immobilien
Selbstgenutzte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in regelmäßigen Abständen durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Hochbau- und Immobilienbewertung bewertet.
Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts von Immobilien können in der VIG-Versicherungsgruppe im Wesentlichen das Ertragswert-, das Discounted Cash flow-Verfahren und das Sachwertverfahren (nur Grundstücke bzw. zur Ermittlung des Instandhaltungsaufwands) als wesentliche Bewertungsverfahren herangezogen werden.
Hauptsächlich wird in der VIG-Versicherungsgruppe das Ertragswertverfahren angewandt. In selteneren Fällen kommt ein Discounted Cash flow-Verfahren zur Anwendung, sofern es für die Art der Liegenschaft zur Bestimmung des highest-and-best-use value herangezogen werden kann.
Ertragswertverfahren
Der Wert der Immobilie wird in diesem Verfahren durch die Kapitalisierung des zukünftig zu erwartenden oder erzielten Rohertrags zum angemessenen Zinssatz unter Berücksichtigung der zu erwartenden Nutzungsdauer ermittelt. Durch Abzug des tatsächlichen Aufwands für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung (Bewirtschaftungsaufwand) errechnet sich der Reinertrag. Darüber hinaus werden das Ausfallwagnis und allfällige Liquidationserlöse bzw. -kosten berücksichtigt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswerts richtet sich nach der erzielbaren Kapitalverzinsung. Der Reinertrag, verringert um den Verzinsungsbetrag des Bodenwerts, wird mit dem Zinssatz auf die Restnutzungsdauer kapitalisiert und ergibt damit den Ertragswert der baulichen Anlage. Dieser Betrag wird mit dem Bodenwert summiert und ergibt damit den Gesamtertragswert der Liegenschaft.
Discounted Cash flow-Verfahren
Das Discounted Cash flow-Verfahren ist ein Wertermittlungsverfahren, bei dem Zahlungsströme innerhalb der Prognosephase (Phase I) diskontiert auf den Bewertungsstichtag dargestellt werden. Die Diskontierung erfolgt mit einem Zinssatz einer vergleichbar risikoreichen Investition zuzüglich objekt- und marktspezifischer Zuschläge. Die Jahresroherträge zuzüglich Leerstandsvermietung (zu einem aktuellen Marktmietzins) und abzüglich der nicht umlegbaren Bewirtschaftungskosten ergeben den Jahresreinertrag. Durch die genaue Betrachtungsweise über die einzelnen Prognosejahre besteht bei diesem Verfahren die Möglichkeit, Investitionen oder Leerstände den einzelnen Jahren zuzuordnen und dementsprechend
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im Vorhinein zu berücksichtigen. In Phase II wird der fiktive Veräußerungserlös am Ende der Prognosephase (meist 10 Jahre) durch die Kapitalisierung der zukünftigen Zahlungsströme berechnet. Der Zinssatz für diese Berechnung ergibt sich aus der Verzinsung einer vergleichbar risikoreichen Investition zuzüglich markt- und objektbezogener Aufschläge, abzüglich der zu erwartenden Wertsteigerung.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren setzt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert, dem Wert der Außenanlagen sowie dem Wert der vorhandenen Anschlüsse zusammen und stellt ein marktorientiertes Verfahren dar. Dieses Verfahren wird grundsätzlich für die Wertermittlung einer unbebauten Liegenschaft angewandt.
Der Bodenwert wird überwiegend mittels Residualwertverfahren ermittelt, wobei seit dem Jahr 2018 kein Bebauungsabschlag mehr angesetzt, sondern ein Zu- oder Abschlag für Mehr-/Minderausnutzung herangezogen wird. Auf Grundlage einer vereinfacht durchgeführten Nutzflächenstudie bzw. durch Abschätzung der Bebauungsmöglichkeiten aus der Umgebungsbebauung wird festgestellt, ob eine Mehr- oder Mindernutzung vorliegt. Diese Ermittlung wird sowohl im Ertragswert- als auch im Sachwertverfahren angewandt. Da jedoch aufgrund der mietrechtlichen Gebundenheit der Einheiten ein allfälliges Nutzflächenpotential nicht gehoben werden kann, wird der Bodenwert meist anhand der tatsächlich vorhandenen Nutzfläche ermittelt.
Sonstige Angaben zum Bewertungsprozess
Der Gebrauch unterschiedlicher Preisfindungsmodelle und Annahmen kann zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts führen. Änderungen der Schätzungen und Annahmen, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten in den Fällen zu Grunde liegen, in denen keine notierten Marktpreise verfügbar sind, können Ab- und Zuschreibungen des Buchwerts der betreffenden Vermögenswerte und die Erfassung eines entsprechenden Aufwands bzw. Ertrags in der Gewinn- und Verlustrechnung erfordern.
Bestimmte Vermögenswerte, die üblicherweise nicht wiederkehrend mit dem Fair Value bewertet werden, werden einmalig mit dem Zeitwert bewertet, wenn Ereignisse oder Veränderungen von Umständen Anlass zur Vermutung geben, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar sein könnte.
Bewertungshierarchien
Die VIG-Versicherungsgruppe ordnet alle Finanzinstrumente einer Stufe der Bewertungshierarchie des IFRS 13 zu. Gemäß der dezentralen Organisationsstruktur der VIG-Versicherungsgruppe sind die einzelnen Tochtergesellschaften für die Durchführung dieser Kategorisierung verantwortlich. Dies berücksichtigt insbesondere auch die lokalen Kenntnisse zur Qualität der einzelnen Zeitwerte bzw. allfällig notwendiger Inputparameter für eine Modellbewertung.
Die beizulegenden Zeitwerte werden mittels folgender Hierarchie gemäß IFRS 13 ermittelt:
• Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten beruht generell auf Preisnotierungen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden (Level 1).
• Handelt es sich um nicht notierte Finanzinstrumente oder sind keine Preisnotierungen auf aktiven Märkten verfügbar, wird der Zeitwert anhand von Marktpreisnotierungen für ähnliche Vermögenswerte oder Preisnotierungen auf nicht aktiven Märkten bestimmt (Level 2). Für Level-2-Bewertungen werden gängige Bewertungsmodelle herangezogen, deren Inputfaktoren am Markt beobachtbar sind. Diese Modelle werden vor allem für illiquide Anleihen (Barwertmethode) und strukturierte Wertpapiere angewandt.
• Der beizulegende Zeitwert von bestimmten Finanzinstrumenten, insbesondere Schuldverschreibungen aus Ländern ohne aktiven Kapitalmarkt sowie von Immobilien, wird anhand von Bewertungsmodellen bestimmt, deren Inputfaktoren überwiegend nicht am Markt beobachtet werden können. Diese Modelle berücksichtigen unter anderem Transaktionen in nicht aktiven Märkten, Gutachten von Expert:innen und die Struktur der Zahlungsströme (Level 3).
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Folgende Tabelle legt die verwendeten Methoden und die wichtigsten Inputfaktoren getrennt für Level 2 und Level 3 dar. Die dabei errechneten Zeitwerte können für regelmäßige als auch nicht wiederkehrende Bewertungen herangezogen werden.
Preismethode
Angewendet auf
Beizulegender Zeitwert
Input-Parameter
Level 2
 
 
beobachtbar
Barwertmethode
Anleihen; Schuldscheindarlehen; Darlehen; verbriefte Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten
Theoretischer Kurs
Emittenten-, sektoren- bzw. ratingabhängige Zinsstrukturkurve
Barwertmethode Libor Market Modell
Anleihen und Schuldscheindarlehen mit sonstigen eingebetteten Derivaten
Theoretischer Kurs
Geldmarkt- und Swapkurve; implizite Volatilitätsoberfläche; Caps- & Floors-Volatilitäten; Emittenten-, sektoren- bzw. ratingabhängige Zinsstrukturkurve
Barwertmethode
Devisenterminkontrakte
Theoretischer Kurs
Devisenkurse; Geldmarktkurven in den betroffenen Währungen
Barwertmethode
Zins-/Währungsswaps
Theoretischer Kurs
Devisenkurse; Geldmarkt- und Swapkurven in den betroffenen Währungen
Level 3
 
 
(nicht) beobachtbar
Optionspreismodelle
Aktienoptionen
Theoretischer Kurs
Aktienkurse zum Bewertungsstichtag; Volatilitäten; Zinsstrukturkurve
Verkehrswertmethode
Immobilien
Gutachter-Wert
Immobilienspezifische Ertrags- und Aufwandsparameter; Kapitalisierungszinssatz; Daten zu vergleichbaren Transaktionen
Discounted Cash flow-Modell
Immobilien
Gutachter-Wert
Immobilienspezifische Ertrags- und Aufwandsparameter; Diskontierungszinssatz; Indexierungen
Multiples Methode
Aktien
Theoretischer Kurs
Unternehmensspezifische Ertragszahlen; branchenüblicher Multiplikator
Discounted Cash flow-Modell
Aktien
Theoretischer Kurs
Unternehmensspezifische Ertragszahlen; Diskontierungszinssatz
Anteilige Eigenmittel
Aktien
Buchkurs
Unternehmensspezifisches Eigenkapital laut Einzelabschluss
Fortgeführte Anschaffungskosten
Fixed-Income-Instrumente (illiquide Anleihen, Polizzendarlehen, Darlehen) ohne beobachtbare Inputdaten für vergleichbare Assets
Buchkurs
Einstandspreis; Rückzahlungspreis; Effektivrendite
Umgliederungen zwischen Bewertungshierarchien
Umgliederungen zwischen Level 1 und 2 treten vor allem dann auf, wenn die Liquidität, die Handelsfrequenz und die Handelsaktivität des jeweiligen Finanzinstrumentes wieder bzw. nicht mehr länger auf einen aktiven Markt schließen lassen. Beispielsweise kommt es immer wieder zu Veränderungen der Market-Maker eines Wertpapieres mit entsprechender Auswirkung auf die Liquidität. Ein ähnlicher Fall ist gegeben, wenn z.B. eine Aktie in einen Index aufgenommen wird (oder herausfällt), der für viele Fonds als Benchmark fungiert. Auch in diesem Fall kann sich die Einstufung ändern.
Eine Verbesserung oder Verschlechterung der Liquidität oder Bonität, aber auch die Änderung der Verfügbarkeit von Bewertungskursen führt zu Umgliederungen zwischen Level 1 und Level 3 bzw. zwischen Level 2 und Level 3.
Aufgrund der dezentralen Organisation der VIG-Versicherungsgruppe überprüfen die Tochtergesellschaften am Periodenende die aktuelle Gültigkeit der zuletzt vorgenommenen Klassifizierung der beizulegenden Zeitwerte. Sind beispielsweise notwendige Inputparameter am Markt nicht mehr direkt beobachtbar, wird eine Umgliederung vorgenommen. Die Darstellung allfälliger Umgliederungen erfolgt so, als ob diese am Periodenanfang erfolgt wären.
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24.10. Konzerneigenkapital
Die Posten Grundkapital und Sonstige Kapitalrücklagen enthalten die von den Aktionär:innen der VIG Holding auf die Aktien eingezahlten Beträge. Im Posten Sonstige Kapitalrücklagen ist jener Teil der eingezahlten Beträge, der über das Grundkapital hinausgeht, dargestellt. Die Rücklage wird um jene extern verursachte Kosten gemindert, die unmittelbar mit Eigenkapitalmaßnahmen zusammenhängen (nach Berücksichtigung von Steuereffekten).
Als Gewinnrücklagen sind jene Gewinne ausgewiesen, die Tochterunternehmen seit ihrer Zugehörigkeit zur VIG-Versicherungsgruppe erzielt haben. Diese werden um die von der VIG Holding ausgeschütteten Dividenden reduziert. Darüber hinaus werden Beträge aus der Veränderung des Konsolidierungskreises hier erfasst. Bei Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird der Anpassungsbetrag für frühere Perioden, die nicht in den Abschluss einbezogen werden, im Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen der frühesten dargestellten Periode erfasst, sofern diese Effekte nicht eindeutig anderen Teilen des Konzerneigenkapitals zugeordnet werden können.
Der Posten Übrige Rücklagen besteht aus nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung von Versicherungsverträgen und Finanzinstrumenten bewertet zu FVtOCI sowie aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die nach IAS 19 in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen sind. Darüber hinaus werden nicht realisierte Gewinne und Verluste von at-equity bewerteten Unternehmen, Effekte aus der Anwendung von IAS 29 – Hyperinflation und die aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen resultierenden Umrechnungsdifferenzen in den Übrigen Rücklagen ausgewiesen.
Die nicht beherrschenden Anteile werden ebenfalls als Teil des Eigenkapitals dargestellt. Diese umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital konsolidierter Tochterunternehmen, die nicht zu 100 % direkt oder indirekt von der VIG Holding gehalten werden.
Details zum Kapitalmanagement sind im Kapitel Kapitalmanagement ab Seite 277 zu finden.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital beträgt EUR 132.887.468,20. Es ist eingeteilt in 128.000.000 auf den:die Inhaber:in lautende nennwertlose Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Die ausgegebene Stückzahl blieb unverändert.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Arbeit-nehmer:innen, die im Besitz von Aktien sind, üben bei der Hauptversammlung ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Der Vorstand muss aus mindestens drei und darf aus höchstens acht Personen bestehen. Dem Aufsichtsrat gehören mindestens drei, höchstens zwölf Mitglieder (Kapitalvertreter:innen) an. Der Wiener Städtische Versicherungsverein, welcher direkt und indirekt rd. 72,47 % (72,47 %) des Grundkapitals hält, ist berechtigt, bis zu einem Drittel der Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, sobald und solange er an der Gesellschaft nicht mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien hält. Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit.
Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten; hinsichtlich der Rechte des Aktionärs Wiener Städtische Versicherungsverein wird auf den zuvor angeführten Absatz verwiesen.
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft in Folge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden, insbesondere keine, welche den Bestand an Beteiligungen an Versicherungsunternehmen berühren.
Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
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Vorratsbeschlüsse
Der Vorstand ist gem. § 169 AktG bis längstens 20. Mai 2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft – auch in mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von bis zu 64.000.000 auf Namen oder Inhaber:in lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage oder eine Kombination dieser beiden zu erhöhen. Über den Inhalt der Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dabei können auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden, die den Rechten aus bereits bestehenden Vorzugsaktien gleichstehen. Die Ausgabepreise von Stamm- und Vorzugsaktien können verschieden hoch sein.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 AktG, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 30.000.000 Stück auf den:die Inhaber:in lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 31.145.500,36 verbunden ist, im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben.
Das Grundkapital ist demnach gem. § 159 (2) Z1 AktG um bis zu EUR 31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu 30.000.000 auf den:die Inhaber:in lautende Stammaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Inhaber:innen von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 21. Mai 2021 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen eingeräumten Bezugs- oder Umtauschrecht Gebrauch machen. Bislang hat der Vorstand keinen Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen auf Grundlage der am 21. Mai 2021 erteilten Ermächtigung gefasst.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gem. § 174 (2) AktG bis 20. Mai 2026 Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,00, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben. Bislang hat der Vorstand auf Grundlage dieser Ermächtigung keinen Beschluss über die Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen gefasst.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 26. Mai 2023 ermächtigt, gem. § 65 (1) Z8 und (1a) sowie (1b) AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den:die Inhaber:in lautende eigene Stammaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50 % unter und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs an der Wiener Börse der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein öffentliches Angebot ist der Stichtag für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 (2) und (3) Übernahmegesetz).
Der Vorstand wurde weiters für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, die eigenen, erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
• zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ausgegeben werden, zu verwenden; und
• auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
Bislang hat der Vorstand von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht.
Der Konzern hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
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24.11. Rückstellungen
Allgemein
Rückstellungen werden angesetzt, wenn
• eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht,
• es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und
• eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Ausgabe darstellt. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt. Im Posten Rückstellungen werden auch Personalrückstellungen ausgewiesen, bei denen es sich nicht um Pensionsrückstellungen oder pensionsähnliche Verpflichtungen handelt (z.B. Rückstellungen für Jubiläumsleistungen).
24.12. Forderungen und Verbindlichkeiten
Forderungen
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen betreffen insbesondere IFRS 9 bewertete Forderungen und Sonstige Forderungen.
Forderungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen, die direkt im beizulegenden Zeitwert künftiger Zahlungsströme gem. IFRS 17 ausgewiesen werden, sind nicht Teil dieser Bilanzposition. Daher stehen als Forderungen ausgewiesene Beträge nicht im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft gem. IFRS 17.
Nichtversicherungsforderungen werden mit dem Transaktionspreis bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Grundgeschäfts, wobei die Wertminderungsvorschriften gem. IFRS 9 gelten.
Die VIG-Versicherungsgruppe nimmt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen aus Leasingverhältnissen das Wahlrecht gemäß IFRS 9.5.5.15 für den vereinfachten Ansatz in Anspruch. Um die entsprechenden Vorgaben einzuhalten, wird eine sogenannte Wertberichtigungstabelle für Forderungen verwendet, welche in Anhangangabe 2.5. Ausfallrisiko ab Seite 175 ersichtlich ist.
Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten und Sonstige Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmer:innen, Versicherungsvermittler:innen und Versicherungsunternehmen, die direkt im beizulegenden Zeitwert künftiger Zahlungsströme gem. IFRS 17 ausgewiesen werden, sind nicht Teil dieser Bilanzposition. Daher stehen als Verbindlichkeiten ausgewiesene Beträge nicht im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft gem. IFRS 17.
Betreffend den Posten IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten wird auf die Ausführung Finanzielle Verbindlichkeiten im Kapitel 24.4. Finanzinstrumente ab Seite 242 verwiesen. Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten wird zu Anschaffungskosten bilanziert.
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24.13. Steuern
Der Ertragssteueraufwand umfasst die tatsächlichen und die latenten Steuern. Bei direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen wird auch die damit zusammenhängende Ertragssteuer erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die tatsächliche Steuer für die einzelnen Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe errechnet sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen der Gesellschaft und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz.
Die tatsächlichen Steuern umfassen auch die mit 31. Dezember 2024 neu eingeführte Ergänzungssteuer aus der Umsetzung der Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Regeln der zweiten Säule der internationalen Steuerreform der OECD. Die EU-Richtline zur Umsetzung der GloBE-Regelungen sieht vor, dass Gewinne von multinationalen Unternehmensgruppen oder großen inländischen Gruppen mit konsolidierten Umsatzerlösen von mindestens EUR 750,0 Mio. einem effektiven Steuersatz von mindestens 15 % pro Steuerhoheitsgebiet unterliegen sollen. Im Falle der Unterschreitung des effektiven Mindeststeuersatzes ist eine Ergänzungssteuer abzuführen. Entsprechend IAS 12.4A werden potenzielle Auswirkungen auf latente Steuern im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung nicht berücksichtigt.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der „balance sheet liability method“ für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und deren bei den einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Gemäß IAS 12.47 werden die latenten Steuern anhand der Steuersätze bewertet, die zum Zeitpunkt der Realisierung gültig sind. Des Weiteren wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Geschäfts- oder Firmenwerten und mit Beteiligungen zusammenhängende latente Steuerunterschiede. Aktive Steuerabgrenzungen werden nicht angesetzt, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist.
Gruppenbesteuerung in Österreich
Mit dem Gruppenträger Wiener Städtische Versicherungsverein besteht eine Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG. Die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Zur Regelung der positiven und negativen Steuerumlagen zwecks verursachungsgerechter Aufteilung der Körperschaftsteuerbelastung wurden Vereinbarungen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied getroffen. Im Fall eines positiven Einkommens des Gruppenmitglieds werden 23 % (24 %) an den Gruppenträger geleistet. Für ein negatives Einkommen werden dem Gruppenmitglied 20,7 % (21,6 %) des steuerlichen Verlusts pauschal abgegolten. Da für den Fall eines zugewiesenen positiven Einkommens die Steuerumlage 23 % (24 %) beträgt, soll der Gruppenträger 10 % des Steuervorteils aus der Gruppenbesteuerung, der durch die Einbeziehung des jeweiligen Gruppenmitglieds entstanden ist, leisten. Die liquiditätsmäßige Glattstellung des Steuervorteils erfolgt in einem Zeitraum von drei Jahren.
Gruppenbesteuerung in Ungarn
Im Jahr 2024 erfolgte in Ungarn eine Umstrukturierung der steuerlichen Unternehmensgruppen. Durch die Umstrukturierung wurden zwei kleinere zu einer Unternehmensgruppe zusammengefasst und dies ermöglicht den Mitgliedern, ihre Gewinne und Verluste sowie Steuergutschriften auf konsolidierter Basis zu verrechnen. Die ungarische Unternehmensgruppe, unter der Führung der Alfa, umfasst dabei sowohl ungarische Unternehmen aus den Bereichen Assistance und Vermögensverwaltung als auch Versicherungsgesellschaften, einschließlich der früheren Aegon-Gesellschaften.
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25. Noch nicht anwendbare neue Standards und Änderungen zu bestehenden Standards
Standard
Kurzbeschreibung
Anzuwenden ab*
Jene, die bereits von der EU übernommen wurden 
Änderungen zu IAS 21
Beschränkungen der Konvertierbarkeit von Währungen
1.1.2025
Jene, die von der EU nicht bzw. noch nicht übernommen wurden 
IFRS 14
Regulatorische Abgrenzungsposten
EU hat entschieden, diesen Standard nicht in das EU-Recht zu übernehmen
Änderungen zu IFRS 10 und IAS 28
Veräußerung/Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an/in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen
Erstanwendung auf unbestimmte Zeit verschoben
IFRS 18
Darstellung und Anhangangaben in Abschlüssen
1.1.2027
IFRS 19
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
1.1.2027
Änderungen zu IFRS 7 und IFRS 9
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
1.1.2026
Diverse IFRS
Jährliche Verbesserungen Volume 11: Änderungen zu IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7
1.1.2026
Änderungen zu IFRS 7 und IFRS 9
Verträge iZm erneuerbarer Energie
1.1.2026
*Die VIG-Versicherungsgruppe plant die angeführten Bestimmungen, sofern nicht anders angegeben, nicht vorzeitig anzuwenden.
Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, werden aus den in der Tabelle angeführten Standards keine wesentlichen Auswirkungen erwartet oder die Änderungen sind nicht von Relevanz.
IFRS 18 – Darstellung und Anhangangaben in Abschlüssen
Es wird erwartet, dass die Anwendung des IFRS 18 zu Änderungen in der Darstellung der Hauptabschlussbestandteile und in den Angaben im Anhang führen wird. Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung haben bereits begonnen.
26. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse wurden bis zum 25. März 2025 berücksichtigt. An diesem Tag wurde der vorliegende Geschäftsbericht zur Veröffentlichung durch den Vorstand freigegeben.
Platzierung Tier 2 Nachranganleihe und Rückkauf ausstehender Tier 2 Nachranganleihen
Die VIG Holding hat am 25. März 2025 bekanntgegeben, im Rahmen einer öffentlichen Platzierung, eine Tier 2 Nachranganleihe in Höhe von EUR 300.000.000,00 zu begeben. Die Nachranganleihe hat voraussichtlich eine Laufzeit von 20 Jahren und ist nach Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar. Sie entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II sowie der Kapital-Qualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P. In den ersten zehn Jahren der Laufzeit werden die nachrangigen Schuldverschreibungen fix verzinst, danach ist die Verzinsung variabel. Die Einbeziehung in den Dritten Markt der Wiener Börse ist geplant.
Ebenfalls am 25. März 2025 hat die VIG Holding bekanntgegeben, an die Gläubiger der Nachranganleihen 2046 (ausstehendes Volumen EUR 214.413.000,00) und 2047 (ausstehendes Volumen EUR 200.000.000,00) ein Angebot zum vorzeitigen Rückkauf zu unterbreiten. Die Frist zur Annahme der Rückkaufangebote endet am 2. April 2025.

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Risikostrategie und Risikomanagement
Governance-System
Governance bezeichnet sämtliche Prozesse zur Leitung sowie zur wirksamen und effizienten Überwachung der Unternehmensgruppe. Im Governance-System werden nicht nur die interne Organisation, der Aufbau und die Mechanismen innerhalb der Versicherungsgruppe, sondern auch die rechtliche und faktische Einbindung in das externe (Markt-)Umfeld betrachtet.
Der Vorstand der VIG Holding ist für die Einhaltung der für die Versicherungsgruppe geltenden Vorschriften und der anerkannten Grundsätze eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs verantwortlich.
Die VIG-Versicherungsgruppe hat ein effizientes und auf ihre Bedürfnisse und Anforderungen ausgerichtetes Governance-System eingerichtet, das ein solides und vorsichtiges Management ermöglicht. Neben der Etablierung der Governance- und anderer Schlüsselfunktionen auf Ebene der Versicherungsgruppe sind auch alle übrigen relevanten Prozesse eingerichtet, um Risiken unter Berücksichtigung ihrer Interdependenzen zu erkennen, zu messen, zu überwachen, zu managen und darüber Bericht zu erstatten.
Durch die internen Prozesse ist sichergestellt, dass die Analysen der Governance- und anderer Schlüsselfunktionen sowie alle Ergebnisse der Risikomanagementprozesse im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessen berücksichtigt werden.
Das Governance-System ist von folgenden Merkmalen geprägt:
• Funktionsfähige Leitung durch den Vorstand,
• Transparente Überwachung durch den Aufsichtsrat,
• Ausrichtung der Managemententscheidungen auf langfristige Wertschöpfung,
• Zielgerichtete Zusammenarbeit von Unternehmensleitung und -überwachung,
• Angemessener Umgang und Management von Risiken,
• Transparenz in der Unternehmenskommunikation und gut funktionierende Berichtswege sowie
• Wahrung der Interessen von Versicherungsnehmer:innen, Aktionär:innen und Mitarbeiter:innen.
Allgemeine Angaben zum Governance-System
Das Governance-System umfasst alle Bereiche und Entscheidungsgremien, die an den Risikomanagementprozessen beteiligt sind. Es beinhaltet folgende Elemente:
• Schlüssel- bzw. Governance-Funktionen,
• Eignungsanforderung an das Management,
• Risikomanagement-System,
• Internes Kontrollsystem und
• Bestimmungen zur Auslagerung von Funktionen oder Tätigkeiten.
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Risikostrategie und Ziele
Die VIG-Versicherungsgruppe hat klare Grundsätze und Ziele festgelegt, um Risiken, denen sie ausgesetzt ist, zu steuern. Die Umsetzung dieser Grundsätze und die Erreichung der Ziele werden durch eine definierte Risikomanagement-Organisation unterstützt. Die Risikostrategie der VIG‑Versicherungsgruppe basiert auf folgenden, gruppenweit gültigen Prinzipien:
Übernommene und akzeptierte Risiken
• Es werden all jene Risiken in einem tragfähigen Umfang akzeptiert, die unmittelbar mit der Ausübung des Versicherungsgeschäfts verbunden sind. Diese umfassen z.B. versicherungstechnische Risiken sowie in begrenztem Umfang Marktrisiken.
Bedingt akzeptierte Risiken
• Operationelle Risiken sind soweit wie möglich zu vermeiden. Sie müssen jedoch bis zu einem gewissen Grad akzeptiert werden, da operationelle Risiken nicht vollständig eliminiert werden können bzw. die Kosten für die Beseitigung dieser Risiken in keiner Relation zum möglicherweise entstehenden Schaden stehen, wenn das Risiko schlagend wird.
• Die Veranlagung folgt dem Grundsatz des aufsichtsrechtlichen Vorsichtsprinzips (Prudent-Person-Principle). Risikoreiche Anlageprodukte dürfen nur zur Absicherung anderer Marktrisiken gehalten werden.
• Risiken aus Finanzversicherungen sind nur in begrenztem Umfang zu halten.
Maßnahmen zur Risikominderung
• Durch die laufende Pflege und Förderung eines ausgeprägten Risikobewusstseins, verknüpft mit der definierten Risiko-Governance, wird eine Risikominderung in allen Bereichen sichergestellt.
• Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen der (Rück-) Versicherungsunternehmen erfolgt auf umsichtige Weise, um unerwünschte, aber mögliche Schwankungen auszugleichen.
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• Die Rückversicherung ist ein zentrales Instrument für die Absicherung von stabilen Ergebnissen und dient zum Schutz vor negativen Auswirkungen durch Großschäden (Tail Risks), insbesondere im Bereich Nicht-Leben.
• Auch die Definition von Limits für Marktrisiken und Investitionen unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit der Garantien und der Liquidität (Asset Liability Management) trägt zur Risikominderung bei.
Nicht akzeptierte Risiken
• Risiken werden nicht akzeptiert, wenn das für das Risiko nötige Know-how oder die notwendigen Ressourcen nicht bestehen oder die Kapitalausstattung für die Deckung des Risikos nicht ausreichend ist.
• Versicherungstechnische Risiken werden nicht akzeptiert, wenn sie nicht bewertet werden können und der Preis nicht bestimmt werden kann. Insbesondere betroffen sind Risiken in der Haftpflichtversicherung in den Bereichen Gentechnik und Atomenergie.
• Die Veranlagung übernimmt keine Risiken, wenn sie den Überlegungen zur Nachhaltigkeit widersprechen oder wenn das Know-how für die Bewertung dieser Risiken in einer angemessenen Art nicht zur Verfügung steht. Zu diesen Risiken gehören beispielsweise Wetterderivate oder Termingeschäfte auf Rohstoffindizes.
Was ESG-Risiken (Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken) betrifft, so werden diese in den verschiedenen Risikokategorien erfasst (z. B. Marktrisiken, operationelle Risiken usw.). Demgemäß sind diese Risiken teilweise akzeptiert oder bedingt akzeptiert, müssen mit entsprechenden Maßnahmen gemindert werden oder werden nicht akzeptiert.
Organisation des Risikomanagementsystems
Das Risikomanagement der VIG-Versicherungsgruppe ist in die Aufbauorganisation der VIG Holding integriert. Die folgende Grafik zeigt jene Einheiten, welchen im Rahmen des Risikomanagement-Systems eine zentrale Bedeutung zukommt.
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Vorstand
Der Vorstand trägt in seiner Gesamtheit die Verantwortung für das Risikomanagementsystem und dabei insbesondere für folgende Themen:
• Aufbau und Förderung des Risikomanagementsystems,
• Definition und Kommunikation der Risikostrategie inklusive Risikotoleranzen und Risikoappetit,
• Genehmigung zentraler Risikomanagement-Richtlinien und
• Berücksichtigung der Risikosituation in strategischen Entscheidungen.
Risk Management
Die Bereichsleitung nimmt die unter Solvency II geforderte Risikomanagement-Funktion auf Gruppen- und Soloebene wahr.
Zu den wesentlichsten Aufgaben des Bereichs zählen die gesamthafte Erfassung, Bewertung und Steuerung des Risikoprofils der Gruppe sowie die Berechnung der Solvabilität. Der Bereich stellt hierzu eine gruppenweite Risikoaggregationslösung mit einem umfangreichen Berichtswesen und partielle Modellierungsansätze für die Solvenzkapitalberechnung zur Verfügung. Die unterjährige Berechnung des Solvenzkapitalerfordernisses, die Analyse der Risikotragfähigkeit anhand eines eigenentwickelten Analysetools sowie die Überprüfung des Internen Kontrollsystems gehören ebenfalls zu den wesentlichen Tätigkeiten des Bereichs.
Darüber hinaus unterstützt der Bereich den Vorstand bei der Aktualisierung der zentralen Risikostrategie sowie der Weiterentwicklung der Risikoorganisation und anderen Risikomanagement-Themen.
Internal Audit
Die unter Solvency II erforderliche Funktion der Internen Revision wird durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen. Die Betriebs- und Geschäftsabläufe, das Interne Kontrollsystem sämtlicher operativer Unternehmensbereiche inklusive der Einhaltung rechtlicher Anforderungen sowie die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des Risikomanagements werden vom Bereich Internal Audit planmäßig überwacht.
Compliance (incl. AML)
Der Bereich koordiniert und unterstützt alle Gesellschaften in der VIG-Versicherungsgruppe und deren Compliance-Bereiche im Zusammenhang mit Compliance-Angelegenheiten. Zudem wird die unter Solvency II erforderliche Compliance-Funktion durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen. Somit ist der Bereich insbesondere verantwortlich für die Aufgaben, die mit der Compliance-Funktion einhergehen.
Group Actuarial, Planung & Controlling
Die unter Solvency II erforderliche versicherungsmathematische Funktion wird durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen. Somit ist der Bereich insbesondere verantwortlich für die Aufgaben, die mit der versicherungsmathematischen Funktion einhergehen. Darüber hinaus befasst sich der Bereich mit der aktuariellen Modellierung in Prophet für das Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft und ResQ für das Nicht-Lebensgeschäft. Die Modelle liefern Cashflow-Projektionen zur Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II und IFRS 17. Der Bereich unterstützt die Analysen der IFRS 17-Reserven sowie die aktuarielle Zusammenarbeit und fachliche Vernetzung innerhalb der VIG-Versicherungsgruppe.
Der Bereich koordiniert zusätzlich die Geschäftsplanung über einen 3-Jahres-Horizont. Das standardisierte Berichtswesen umfasst Kennzahlen- und Soll-/Ist-Analysen zu Planung, Forecasts und laufender Performance der VIG Holding und ihrer Versicherungsbeteiligungen. Es werden regelmäßig Monatsprämienberichte, Quartalsberichte je Gesellschaft (aggregiert auf Länder- und VIG-Versicherungsgruppenebene) sowie Kostenberichte erstellt.
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Asset Management (incl. Real Estate)
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist die Definition der strategischen Ausrichtung der Kapitalanlagen jeder einzelnen Versicherungsgesellschaft und für die VIG-Versicherungsgruppe insgesamt sowie die Festlegung von Anlagestrategie und Investmentprozess mit dem Ziel, einen maximal hohen, aber ebenso gesicherten laufenden Ertrag unter gleichzeitiger Nutzung von Opportunitäten zur Wertsteigerung der Kapitalanlagen sicherzustellen. Die Steuerung der Kapitalanlagen erfolgt mittels Leitlinien und Limits. Weiters erfolgt eine laufende Berichterstattung zu den Kapitalanlagen, den Limits und den Erträgen.
Group Finance & Regulatory Reporting
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist der Konzernabschluss nach IFRS inkl. des Reportings nach ESRS im Konzernlagebericht sowie das damit in Zusammenhang stehende behördliche Reporting. Zusätzlich verantwortet der Bereich die Betreuung der in- und ausländischen VIG-Versicherungsgesellschaften in allen Fragen der Bilanzierung, die Erstellung von Spezialanalysen sowie das Reporting von IST-Zahlen an Vorstand, Aufsichtsrat und Investor Relations. Weitere Kernaufgaben sind Themen im Zusammenhang mit Group Tax & Transfer Pricing, die Berechnung der Own Funds der (Gruppen-) Solvenzbilanz sowie die Betreuung von gruppenweit ausgerollten Nebenbüchern und dem zentralen Hauptbuch.
Group Treasury & Capital Management
Zu den wesentlichen Aufgaben des Bereichs zählen die Steuerung der Liquidität sowie die Planung und Konzipierung von Kapitalaufbringung und Kapitalsteuerung, inklusive der Durchführung von eigenen Kapitalmarkttransaktionen, sowie das Management des Portfolios von Nachrangkapitalanleihen und anderer Schuldtitel.
Process & Project Management
Der Bereich setzt sich für Klarheit, Transparenz und Verständnis der Arbeitsabläufe ein, damit die einzelnen Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe und ihre Mitarbeiter:innen ihre Ziele besser erreichen können. Dafür erfolgt eine Koordination und Unterstützung in den drei Hauptthemen Projektmanagement, Prozessmanagement und Produktivitätsmanagement.
Reinsurance
Der Bereich koordiniert und unterstützt alle Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe und deren Rückversicherungsabteilungen im Zusammenhang mit Rückversicherungsangelegenheiten im Bereich Nicht-Leben (Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherung) unter Vorgabe und Anwendung von Richtlinien. Darüber hinaus administriert der Bereich alle gruppenweiten Rückversicherungsprogramme in den Nicht-Leben-Sparten. Oberstes Ziel ist dabei die Schaffung eines Sicherheitsnetzes, durch welches alle Unternehmen der VIG-Versicherungsgruppe nachhaltig vor negativen Auswirkungen von Katastrophenereignissen, einzelnen Großschäden sowie vor negativen Entwicklungen ganzer Versicherungsportfolios geschützt werden.
Subsidiaries & Transaction Management
Der Bereich wahrt grundsätzlich die Interessen des Unternehmens hinsichtlich aller Beteiligungen und ist für die Bereitstellung sowie Aufbereitung von Informationen zu Beteiligungen und Beteiligungsprojekten, abgestimmt auf die jeweilige Entscheidungssituation, verantwortlich.
VIG IT
Der Bereich ist verantwortlich für das Management der IT auf VIG-Holdingebene und umfasst die Bereiche Group Informations & Cyber Security, Procurement, Architecture & Innovation, International Bank Cooperation Management sowie IT Strategy & Governance.
Finanz- und Rechnungswesen
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist die Erstellung des Jahresabschlusses der VIG Holding. Der Bereich verantwortet damit die Buchhaltung und Bilanzierung der VIG Holding und ist zusätzlich für das entsprechende Reporting der Zahlen verantwortlich.
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Risikomanagementprozesse
Die unten angeführte Grafik stellt den Risikomanagement-Hauptprozess dar, der aus den folgend dargestellten Prozessschritten besteht, die regelmäßig und ad-hoc zu wiederholen sind:
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Risikoidentifikation
Die Risikoidentifikation ist der Startpunkt für alle darauffolgenden Prozessschritte. Ziel der Risikoidentifikation ist es, alle möglichen materiellen Risiken aufzudecken, zu erfassen und zu dokumentieren.
Generell findet die Risikoidentifikation auf mehreren Ebenen statt: Internes Kontrollsystem, Risikoinventur etc. sind durch Richtlinien und formalisierte Vorgänge klar definierte Prozesse. Sitzungen, Komitees, Jour-fixes und andere mehr oder weniger formalisierte Formen der Kommunikation und des Informationsaustausches sind weitere Quellen der Risikoidentifikation. Die Tätigkeiten und das Fachwissen des Bereichs Risk Management ergeben schließlich eine zusätzliche Komponente, um relevante neue Risiken zu erkennen.
Risikomessung
Nach der Risikoidentifikation folgt die Risikomessung und Bewertung als wesentliche Voraussetzung für den Umgang mit Risiken und den darauf beruhenden Entscheidungen.
Die Risiken werden dabei abhängig von der Art des Risikos quantitativ und/oder qualitativ bewertet. Neben szenario- und faktorbasierten Ansätzen werden gegebenenfalls auch Stresstests und interne bzw. externe Experteneinschätzungen zur Risikomessung herangezogen.
Risikosteuerung
Auf Grundlage der Risikobewertung werden sowohl strategische als auch operative Entscheidungen getroffen, um angemessen mit dem Risiko umzugehen. Dazu müssen unterschiedliche Maßnahmen und Mechanismen in Abhängigkeit zur Veränderung der Risikosituation bewertet werden.
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Die wesentlichen Risikosteuerungsprozesse sind:
Planung
Der Planungshorizont beträgt drei Jahre, wobei der jährliche Planungsprozess von Sommer bis Mitte November stattfindet. Die Plandaten finden im ORSA Berücksichtigung und sind Ausgangsbasis für die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Risikoprofils.
Risikostrategie
Die Risikostrategie wird jährlich durch den Vorstand überprüft und bei Bedarf anhand der Ergebnisse aus dem ORSA angepasst. Der Bereich Risk Management unterstützt den Vorstand dabei.
Risikotragfähigkeit
Die Risikosteuerung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Risikotragfähigkeit. Operativ bedeutet dies die Einhaltung von Risikobudgets, das Erreichen von Kennziffern sowie generell eine risikoorientierte Herangehensweise im Sinne einer nachhaltig wertorientierten Ausrichtung im laufenden Geschäftsbetrieb.
Asset-Allokation
Der Bereich Asset Management (inkl. Real Estate) definiert einmal jährlich gruppenweit die strategische Asset-Allokation und überwacht laufend deren Einhaltung.
Rückversicherungsprogramm
Der Bereich Reinsurance koordiniert das gruppenweite Rückversicherungsprogramm und steuert den jährlichen Erneuerungsprozess des Naturkatastrophenschutzes. Der Bereich Risk Management unterstützt den Rückversicherungsbereich sowohl in der Validierung der verwendeten externen Naturkatastrophenmodelle als auch in der Beurteilung der Wirksamkeit des Rückversicherungsschutzes unter Verwendung des partiellen internen Models Nicht-Leben.
Risikoüberwachung
Die Risikoüberwachung bildet einerseits den Abschluss des Risikomanagementprozesses, andererseits aber auch den Startpunkt für weitere Analysen und Maßnahmen im Falle der Beobachtung außergewöhnlicher Entwicklungen des Risikoprofils.
Der auf Gruppenebene definierte Solvenzkorridor und das im Rahmen der Risikotragfähigkeit gruppenweit gültige Limitsystem bilden die Grundlage für die kontinuierliche Überwachung der Solvenzsituation der VIG-Versicherungsgruppe und der Tochtergesellschaften.
Die Einhaltung der Wertpapierrichtlinien sowie das Erreichen von Kennziffern werden ebenfalls laufend überprüft und überwacht. Durch eine Abstimmung zwischen Kapitalanlagenbestand und Versicherungsverpflichtungen wird das Liquiditätsrisiko gesteuert und überwacht. Auch die operationellen Risiken, die durch fehlerhafte interne Prozesse, mangelhafte Kontrolle, falsche Einschätzungen oder fehlerhafte Modelle verursacht werden können, unterliegen einer ständigen Überwachung im Rahmen des Internen Kontrollsystems.
Risikoberichterstattung
Die Risikomanagementfunktion ist für die Risikoberichterstattung zuständig. Die Risikoberichterstattung umfasst sowohl regelmäßige Berichte als auch Ad-hoc-Berichte. Während die regelmäßigen Berichte im Rahmen der Standardprozesse erstellt werden, werden die Ad-hoc-Berichte erstellt, wenn Risiken plötzlich oder unerwartet auftreten. Der ORSA-Bericht fasst die wichtigsten Ergebnisse aller Risikomanagementprozesse und -berichte zusammen.
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Risikoprofil
Das Risikoprofil der VIG‑Versicherungsgruppe gliedert sich in zehn Hauptrisikokategorien, die nachfolgend dargelegt und beschrieben werden:
• Lebensversicherungstechnisches Risiko
• Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko
• Krankenversicherungstechnisches Risiko
• Marktrisiko
• Kreditrisiko / Gegenparteiausfallrisiko
• Operationelles Risiko
• Liquiditätsrisiko
• Strategisches Risiko
• Reputationsrisiko sowie
• Risiko aus immateriellen Vermögensgegenständen.
Die Risiken in den einzelnen Kategorien des Risikoprofils werden quantitativ und/oder qualitativ bewertet. Die quantitative Bewertung wird nur in jenen Bereichen mittels des durch Solvency II einheitlich vorgegebenen Ansatzes zur Berechnung (die Standardformel) vorgenommen, in denen eine vorangegangene Angemessenheitsprüfung die Validität des Standardverfahrens bestätigt hat.
Für die Bereiche Nicht-Leben und Immobilien (als Teil der Marktrisiken) wird das Risiko der VIG-Versicherungsgruppe von der Standardformel deutlich überschätzt. Daher wird für diese Bereiche die Solvenzkapitalanforderung mittels eines partiellen internen Models (PIM), welches von der FMA genehmigt wurde, berechnet.
Das partielle interne Modell für Nicht-Leben (ariSE) kommt für Gesellschaften in den Ländern Österreich (VIG Holding, Wiener Städtische, Donau Versicherung), Tschechien (Kooperativa, ČPP, VIG Re), Slowakei (Kooperativa, Komunálna), Polen (Compensa, InterRisk) und Rumänien (Omniasig, Asirom) zur Anwendung. Das partielle interne Modell Immobilien wird in allen österreichischen VIG-Versicherungsgesellschaften (VIG Holding, Wiener Städtische, DONAU Versicherung) genutzt.
Die Konsolidierung der Daten erfolgt gemäß Methode 1 der Richtlinie 2009/138/EG.
Umsetzung des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle)
Solvency II im Allgemeinen und der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht im Speziellen verlangt den Unternehmen mehr Eigenverantwortung bei der vorsichtigen Kapitalveranlagung ab. Die VIG-Versicherungsgruppe verfolgt seit jeher einen konservativen Kurs in ihrer Veranlagung. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind eine Bestätigung der eingeschlagenen Unternehmenspolitik.
Die Beurteilung der Risiken von Investments in einem sich permanent verändernden regulatorischen Umfeld erfordert eine entsprechend hohe Expertise innerhalb der Sologesellschaften und der VIG Holding als zentrale Steuerungseinheit. Um dieser Anforderung nachkommen zu können, ist es unabdingbar, entsprechend geschultes Personal und die notwendige professionelle Infrastruktur zur Verfügung zu haben. Die VIG-Versicherungsgruppe bekennt sich ausdrücklich zu diesen Anforderungen und trägt dem beispielsweise durch die Implementierung einer einheitlichen Software zur Verwaltung und Risikobeurteilung der wesentlichen Bestände an Kapitalanlagen Rechnung.
Zentrale Grundsätze der unternehmerischen Vorsicht sind in unternehmensinternen Richtlinien, welche alle Versicherungsgesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe umfassen, festgelegt.
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Die Kapitalveranlagung ist in einen mehrstufigen Prozess eingebettet. Oberstes Ziel der Kapitalveranlagung ist die nachhaltige Sicherstellung der Erfüllung der Versicherungsverpflichtungen. Vor diesem Hintergrund werden in der Kapitalveranlagung die Anforderungen der Passivseite auf Unternehmensebene mitberücksichtigt.
Versicherungstechnisches Risiko Leben
Das versicherungstechnische Risiko Leben beinhaltet neben demographischen Risiken auch negative Auswirkungen aufgrund von geändertem Stornoverhalten sowie Kostenrisiken und umfasst die Sub-Module Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität, Kosten, Revision und Storno sowie Katastrophenrisiko.
Risikominderung
Zur Minderung des Stornorisikos verfügt die VIG-Versicherungsgruppe über ein effektives Beschwerdemanagement, qualifizierte Berater:innen und Kund:innenbindungsprogramme, um die Kund:innenzufriedenheit zu erhöhen und Kündi-gungen zu vermeiden. Das Stornoverhalten der Versicherungsnehmer:innen wird dabei laufend beobachtet, um im Falle von ungünstigen Entwicklungen gezielte Maßnahmen setzen zu können.
Die Kosten werden regelmäßig analysiert und in der Produktgestaltung berücksichtigt. In den österreichischen Gesellschaften sind Versicherungsverträge zudem durch Indexanpassungen gegen Inflation abgesichert.
Viele Kund:innen entscheiden sich beim Kauf einer Rentenversicherung auch für eine Risikolebensversicherung. Dadurch wird das Langlebigkeitsrisiko, das von Rentenversicherungen ausgeht, vermindert.
Um das Sterblichkeitsrisiko zu reduzieren, wird dieses laufend überwacht und Sicherheitsmargen in der Prämie miteinberechnet. Bei großen Versicherungssummen werden medizinische Überprüfungen der versicherten Personen durchgeführt und die Versicherungsleistung rückversichert. Darüber hinaus deuten die demografischen Entwicklungen darauf hin, dass sich die Sterblichkeit mittel- bis langfristig eher reduzieren wird.
Zusätzlich bestehen auch in der Lebensversicherung diverse Rückversicherungsverträge, die allgemein zur Risikominderung beitragen. Details zur Rückversicherung sind im gleichnamigen Kapitel ab Seite 275 näher erörtert.
Versicherungstechnisches Risiko Nicht-Leben
Das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben ist das Risiko, dass die versicherten Schäden und Kosten über den Einnahmen liegen. Es besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
• Risiko aus extremen Schadenereignissen, insbesondere Naturkatastrophen,
• Risiko aus unprofitablen Verträgen durch unangemessene Prämiengestaltung,
• Risiko aus bereits eingetretenen, aber nicht ausreichend bekannten oder reservierten Schadensfällen,
• Stornorisiko (Rückgang des Deckungsbeitrags nach starkem Bestandsrückgang) und
• Kostenrisiko.
Risikominderung
Die VIG-Versicherungsgruppe verfolgt seit Jahren ein konservatives Rückversicherungskonzept und sieht den Risikotransfer durch Rückversicherung im Bereich Nicht-Leben, insbesondere im Bereich von Naturkatastrophen, als wesentliche Risikominderungstechnik zum Schutz vor Groß- und Katastrophenereignissen sowie etwaigen Ergebnisschwankungen der Bilanz. Die Rückversicherungsstrategie zeichnet sich dabei durch eine konservative Eigenbehaltspolitik sowie eine gezielte Auswahl und einhergehende Prüfung der Rückversicherer aus. VIG-Versicherungsunternehmen müssen sich an einer vom Reinsurance Security Committee definierten Sicherheitsliste orientieren. Ein Rückversicherer, der in dieser Liste nicht enthalten ist, bedarf einer individuellen Genehmigung durch das Reinsurance Security Committee.
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Zusätzlich erfolgt auch im Bereich der Rückversicherung durch Diversifikation eine Risikominderung.
Details zur Rückversicherung sind im gleichnamigen Kapitel ab Seite 275 näher erörtert.
Versicherungstechnisches Risiko Kranken inkl. Unfall
Das versicherungstechnische Risiko Kranken wird in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung in ein krankenversicherungstechnisches Risiko nach Art der Nicht-Lebensversicherung und nach Art der Lebensversicherung unterteilt. Das Risiko nach Art der Nicht-Lebensversicherung wird gemäß partiellem internem Modell berechnet, da die in der Standardformel festgelegten Annahmen das Risikoprofil der VIG-Versicherungsgruppe im Bereich Nicht-Leben nicht angemessen abbilden. Das Risiko nach Art der Lebensversicherung und das Katastrophenrisiko in der Krankenversicherung werden gemäß Standardformel berechnet.
Kranken nach Art der Lebensversicherung
Das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Lebensversicherung beinhaltet grundsätzlich die klassischen lebensversicherungstechnischen Risiken. Im Hinblick auf die Risikoexponierung der VIG-Versicherungsgruppe spielen neben dem Stornorisiko, welches den größten Beitrag zum Kapitalerfordernis liefert, auch das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko und das Kostenrisiko eine wichtige Rolle.
Kranken nach Art der Nicht-Lebensversicherung
Das versicherungstechnische Risiko Kranken nach Art der Nicht-Lebensversicherung entspricht der Unfallversicherung und beinhaltet die klassischen nichtlebensversicherungstechnischen Risiken. Die Unfallversicherung wird als vergleichsweise risikoarm eingeschätzt. Verluste können beispielsweise aus Kumulereignissen mit einer großen Anzahl an Toten und Verletzten entstehen, die jedoch entsprechend rückversichert sind.
Krankenkatastrophenrisiko
Für das Krankenkatastrophenrisiko werden drei unterschiedliche Katastrophenszenarien betrachtet: Massenunfall, Unfallkonzentration und Pandemie. Das Risiko ist ausreichend rückversichert und aufgrund der geringen Materialität von untergeordneter Bedeutung.
Risikominderung
Zur Risikominderung des krankenversicherungstechnischen Risikos nach Art der Lebensversicherung sind umfassende Zeichnungsrichtlinien (Kriterien für die Annahme von Risiken) implementiert.
Das krankenversicherungstechnische Risiko nach Art der Nicht-Lebensversicherung wird durch die Abgabe von Rückversicherung verringert. Für die Auswahl von Rückversicherern müssen sich Tochterunternehmen an einer vom Reinsurance Security Committee definierten Sicherheitsliste orientieren. Ein Rückversicherer, der in dieser Liste nicht enthalten ist, darf nur nach individueller Genehmigung durch das Reinsurance Security Committee genommen werden.
Details zur Rückversicherung sind im gleichnamigen Kapitel ab Seite 275 näher erörtert.
Marktrisiko
Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr von Verlusten aufgrund von Marktpreisänderungen. Schwankungen von Zinskurven, Aktien- und Wechselkursen sowie Veränderungen des Marktwerts von Immobilien und Beteiligungen können sich negativ auf den Wert von Investitionen und Verbindlichkeiten auswirken.
Risikominderung
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Wesentliche Maßnahmen zur Minderung des Marktrisikos sind die Diversifikation der Vermögenswerte und das bestehende Limitwesen auf Ebene der Einzelgesellschaften für die Kapitalveranlagung. Durch Diversifikation des Bestands wird das Risiko einer negativen Marktentwicklung eines einzelnen Vermögenswerts oder einer Klasse von Vermögenswerten reduziert. Die dem Asset Management vom Vorstand vorgegebene Limitstruktur definiert die maximalen Investitionsvolumina pro Vermögensklasse. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zum Grundsatz unternehmerischer Vorsicht auf Seite 268 verwiesen.
Für die gesamte Gruppe wird die gewünschte Diversifikation zusätzlich dadurch erreicht, dass die operativen Gesellschaften in unterschiedlichen Märkten mit unterschiedlichen Produkten tätig sind. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Portfolios innerhalb der einzelnen Gesellschaften entsprechend diversifiziert sind.
Kreditrisiko / Gegenparteiausfallsrisiko
Das Gegenparteiausfallrisiko ist das Risiko eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Werts von Vermögenswerten und Finanzinstrumenten, das sich aus einem unerwarteten Ausfall einer Gegenpartei oder eines Schuldners ergibt. Ein Kreditrisiko ist sowohl in den Kapitalanlagen wie beispielweise Bonds, Ausleihungen und Depositen als grundsätzlich auch bei sonstigen Forderungen und Bargeldeinlagen bei Banken vorhanden.
Risikominderung
Die VIG-Versicherungsgruppe verfügt über geeignete Verfahren und Kontrollen, um das Risiko aus Forderungen gegenüber Gegenparteien zu reduzieren. Dazu zählen, neben der Überwachung der Ratingentwicklungen von Banken und Rückversicherern und der Erstellung interner Bankenratings, Maßnahmen wie ein gut abgestimmtes Rückversicherungsprogramm, die Zusammenarbeit mit renommierten Makler:innen im Großkundengeschäft, eine große Anzahl an Vertriebspartner:innen und gruppenweit geltende Verrechnungs- und Zeichnungsrichtlinien. Auch gegenüber Versicherungsnehmer:innen nutzt die Gruppe eine Vielzahl an Maßnahmen, um das Gegenparteiausfallrisiko zu begrenzen. Dazu zählen Mahnungen, die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen und Vertragsbeendigungen bei Zahlungsverzug. Zudem entfällt oder verringert sich der Versicherungsschutz in der Regel bei nicht erbrachten Prämienzahlungen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass notwendige Zahlungsmittel nur mit zusätzlichen Kosten bereitgestellt werden können, um fälligen kurz- und langfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies umfasst beispielsweise Verluste, die im Zusammenhang mit einem Asset-Liability-Mismatch stehen.
Risikominderung
Zur Minimierung des Liquiditätsrisikos werden regelmäßig Analysen zu Veranlagungen und Verpflichtungen im Rahmen des Liquiditätsausschusses und des Asset Liability Management Komitees der VIG Holding durchgeführt. Zusammen mit klaren Investitionsvorgaben (Limitsysteme) und einer konservativen Veranlagungspolitik tragen diese zur angemessenen Steuerung des Liquiditätsrisikos bei.
Die laufende Überwachung von Zahlungsströmen sowie die monatliche Berichterstattung über die Liquiditätsentwicklung im Rahmen des Liquiditätsausschusses erfolgt durch den Bereich Group Treasury & Capital Management.
Weitere Ausführungen zum Liquiditätsmanagement sind auf Seite 276 zu finden.
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko beschreibt das Risiko von Verlusten, die in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb stehen. Sie sind durch fehlerhafte interne Prozesse, mangelhafte Kontrolle, falsche Einschätzungen oder fehlerhafte Modelle bedingt. Beispiele für operationelle Risiken sind Betrug durch Dritte, Ausfall von IT-Systemen oder menschliche Fehler.
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Risikominderung
Zur Überwachung der operationellen Risiken verfügt die VIG-Versicherungsgruppe über ein adäquates Internes Kontrollsystem (IKS), welches zur Minderung der bestehenden Risiken beiträgt und ein laufendes Monitoring der Risiken sicherstellt.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko umfasst unter anderem die nachteilige Geschäftsentwicklung in Folge falscher Geschäfts- und Investitionsentscheidungen, schlechter Vermittlung und Umsetzung von Unternehmenszielen oder mangelnder Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an das wirtschaftliche Umfeld. Weiters sind auch einander widersprechende Geschäftsziele ein strategisches Risiko.
Risikominderung
Eine klare Kommunikation der Unternehmensziele stellt sicher, dass die getroffenen Geschäftsentscheidungen gruppenweit umgesetzt werden. Die Positionierung von Vorstandsmitgliedern und Manager:innen der zweiten Führungsebene in den Aufsichtsräten der Tochtergesellschaften stellt sicher, dass die Gruppenziele lokal umgesetzt werden. Die Verfolgung der Multi-Branding-Strategie stellt in Verbindung mit einer hohen Selbständigkeit der lokalen Gesellschaften sicher, dass das strategische Risiko diversifiziert wird.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr einer negativen Geschäftsentwicklung im Zusammenhang mit einer Rufschädigung des Unternehmens bzw. der Marken. Rufschädigungen können das Vertrauen der Kund:innen, der Investor:innen oder der eigenen Mitarbeitenden in das Unternehmen erschüttern und folglich auch zu finanziellen Verlusten führen. Zu den Ursachen zählen unter anderem mangelhafte Beratung beim Vertrieb von Produkten, mangelhafter Kund:innenservice, Fehlinformationen an Investor:innen, negative Berichterstattung in den Medien insbesondere im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit oder anderen nichtfinanziellen Risiken oder Rufschädigungen, die von einem Unternehmen auf ein anderes übergreifen.
Risikominderung
Bereits bei der Aufnahme von Mitarbeiter:innen wird auf deren Integrität und persönliche Zuverlässigkeit geachtet. Insbesondere Mitarbeiter:innen im Vertrieb oder mit Repräsentationstätigkeiten werden durch spezielle Schulungsmaßnahmen unterstützt. Darüber hinaus werden im Code of Business Ethics klare Verhaltensregeln dargelegt, die von allen Mitarbeiter:innen zu befolgen sind. Neben den personalgetriebenen Maßnahmen zählen Investitionen in Werbung, um Neukund:innen zu gewinnen und bestehende Kund:innen langfristig an das Unternehmen zu binden, ein professionelles Beschwerdemanagement, um Kund:innenanliegen zu bearbeiten, und ein starkes soziales und kulturelles Engagement (z.B. Social-Active-Day, Förderung von sozialen Veranstaltungen, Sponsoring für Kunst und Kultur) zu den risikomindernden Maßnahmen.
Darüber hinaus sind die Bereiche Investor Relations und CO³ für eine klare Außenkommunikation verantwortlich, um Informationen für Investor:innen bereitzustellen und auf die Berichterstattung in den Medien Stellung zu nehmen.
Risiko aus immateriellen Vermögenswerten
Das Risiko aus immateriellen Vermögenswerten spiegelt die Gefahr eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Werts von immateriellen Vermögenswerten wider.
Risikominderung
Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte wird regelmäßig überprüft. Es sind keine weiteren Risikominderungsmaßnahmen notwendig.
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Sonstige Angaben
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Bei Nachhaltigkeitsrisiken geht es einerseits um Risiken, welchen das Unternehmen ausgesetzt ist (Outside-in-Perspektive), und andererseits um jene Risiken, die aufgrund der Geschäftstätigkeit der VIG potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt haben (Inside-out-Perspektive). Diese Risiken wurden im Rahmen des Risikomanagements seit jeher implizit bzw. teilweise auch explizit berücksichtigt.
Um einen strukturierten Ansatz zur Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken in der Gruppe sicherzustellen und beide Perspektiven angemessen abzubilden, wurde unter Berücksichtigung des Leitfadens der österreichischen Finanzmarktaufsicht zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zusätzlich ein gruppenweiter Risikokatalog explizit in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken erstellt. Der ESG-spezifische Risikokatalog umfasst zumindest jene Risiken, die im Rahmen der konsolidierten doppelten Wesentlichkeitsprüfung nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als wesentliche Risiken identifiziert wurden. Weiters wird jedes der identifizierten Risiken, das Auswirkungen auf die VIG hat, einer spezifischen VIG-Risikokategorie zugeordnet.
Die VIG (Rück-)Versicherungsgesellschaften und – heuer erstmalig – die Pensionskassen und Asset-Management-Gesellschaften überprüfen diesen Risikokatalog im Rahmen eines standardisierten Risikomanagementprozesses („Risikoinventur“) regelmäßig auf Vollständigkeit und ergänzen ihn gegebenenfalls. Alle genannten VIG-Gesellschaften haben die vorgegebenen oder neu hinzugekommenen Risiken auf qualitativer Basis hinsichtlich des Risikos und der weiteren Entwicklung zu bewerten sowie allfällige Mitigationsmaßnahmen zu beschreiben.
Auch im Berichtsjahr wurden in den genannten VIG-Gesellschaften und auf Ebene der Versicherungsgruppe die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und beurteilt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Anzahl an identifizierten Risiken deutlich erhöht. Diese Erhöhung ist vor allem auf die Integration der Pensionskassen und Asset-Management-Gesellschaften als auch auf das weiterhin steigende Bewusstsein in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit im Allgemeinen zurückzuführen. Insgesamt zeigte die Analyse, dass sich die Nachhaltigkeitsrisiken der VIG derzeit vorwiegend auf niedrigem bis mittlerem Niveau bewegen.
Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
Die VIG unterliegt (versicherungs-)aufsichtsrechtlichen Vorschriften im In- und Ausland. Diese Vorschriften regeln unter anderem die:
• Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen,
• Zulässigkeit von Kapitalanlagen zur Sicherung von versicherungstechnischen Rückstellungen,
• Konzessionen der verschiedenen Pensionskassen, Versicherungs- und Asset-Management-Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe,
• Marketingaktivitäten und den Vertrieb von Versicherungsverträgen und
• Rücktrittsrechte der Versicherungsnehmer:innen.
Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können Umstrukturierungen erfordern und dadurch erhöhte Kosten sowie Doppelgleisigkeiten verursachen. Auch durch unterschiedliche bzw. nachträglich andere Auslegung von Gesetzestexten oder widersprüchliche Vorgaben können einen erhöhten organisatorischen Aufwand und damit erhöhte Kosten verursachen.
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Konzentrationsrisiko
Das Konzentrationsrisiko umfasst jene Risiken, die entweder durch eine mangelnde Diversifikation des Kapitalanlageportfolios oder durch eine hohe Exponierung gegenüber dem Ausfallrisiko einzelner Wertpapieremittent:innen oder einer Gruppe verbundener Emittent:innen bedingt sind.
Ein Konzentrationsrisiko besteht im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der Erste Group und wird seitens der VIG-Versicherungsgruppe bewusst in Kauf genommen. Durch die eingerichteten Risikomanagementprozesse wird die Exponierung regelmäßig beurteilt und überwacht.
Risiken durch Akquisitionen und Fusionen
Die VIG Holding hat in der Vergangenheit direkt und indirekt eine Reihe von Unternehmen in Zentral- und Osteuropa erworben oder sich an diesen beteiligt. Fusionen von Tochtergesellschaften werden dann in Erwägung gezogen, wenn die dadurch erzielten Synergieeffekte stärker sind als die Vorteile eines diversifizierten Marktauftrittes.
Akquisitionen und Fusionen bringen oftmals Herausforderungen hinsichtlich Unternehmensführung, Organisation, Prozesse und Finanzierung mit sich, wie etwa:
• das Erfordernis der Integration der Infrastruktur des erworbenen oder zu fusionierenden Unternehmens einschließlich der Managementinformationssysteme und der Systeme zu Risikomanagement und Controlling,
• die Regelung offener rechtlicher oder aufsichtsbehördlicher Fragen und den damit verbundenen Rechts- und Compliance-Risiken, die sich aus der Akquisition oder der Fusion ergeben,
• die Integration von Marketing, Kund:innenbetreuung und Produktangeboten,
• die Integration unterschiedlicher Firmen- und Managementkulturen sowie
• die Abstimmung der Geschäfts- und Reportingprozesse und die Berücksichtigung von Gruppenanforderungen.
Klimarisiken
Die globale Erwärmung führt zu mehr extremen Unwetterereignissen. Das bedeutet zusätzliche Herausforderungen für Versicherungsunternehmen, die ihre Kund:innen vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgefahren schützen. Die VIG hat ihr diesbezügliches Know-how in den vergangenen Jahren daher deutlich ausgebaut. In Szenarioanalysen schätzt sie ab, wie sich der Klimawandel auf die Schadenentwicklung und damit auf das Versicherungsgeschäft auswirkt. Zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels werden auch regelmäßig interne Risiko-Analysen durchgeführt. Die Analysen in Bezug auf die Folgen der Erderwärmung betreffen dabei sowohl Transitionsrisiken, die vorwiegend qualitativ bewertet werden, als auch physische Risiken, die zusätzlich auch detaillierten quantitativen Analysen unterliegen (siehe Tabelle auf Seite 275).
• Als Transitionsrisiken werden Risiken bezeichnet, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können, wie etwa die Änderung von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Realwirtschaft (z. B. Einführung einer CO2-Steuer), technologische Entwicklungen (z.B. erneuerbare Energien, Speicher) sowie Änderungen im Konsumverhalten.
• Physische Risiken des Klimawandels ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen, z.B. Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur und damit verbunden häufiger und intensiver eintretende Naturkatastrophen und Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Hitze-/Dürreperioden, Sturm und Hagel.
Interne und externe Expert:innen schätzen gemeinsam die Wahrscheinlichkeiten von Naturkatastrophen ein und berechnen mögliche Auswirkungen in allen wesentlichen Märkten der VIG. Dabei werden Szenarien mit drei unterschiedlich hohen Temperaturanstiegen (1,5 Grad, 2,0 Grad bzw. 3,0 Grad Celcius) analysiert. Die verwendeten Risikomodelle werden ständig auf Basis neuer Daten, Fakten und Erkenntnisse, wie z.B. aktuelle wissenschaftliche Studien oder neu errichtete Hochwasserschutzmaßnahmen, verbessert.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die Szenarioanalysen zeigen, dass für die Aktivitäten der VIG vor allem das Thema Hochwasser ein wesentliches Risiko darstellt. Neben erhöhten Verlusten durch Hochwasser sind zudem Schäden infolge stärkerer Hagel- und Sommerstürme zu erwarten. Während Hagelschäden auch den Kfz-Kasko-Bereich wesentlich betreffen, entstehen Hochwasserschäden vermehrt in den sonstigen Sachversicherungssparten. Das im Bereich der Versicherungstechnik gewonnene Know-how hilft der VIG unter anderem dabei, die optimalen Rückversicherungen für übernommene Risiken einzukaufen.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Naturgefahren für die VIG relevant sind und welche aus wissenschaftlicher Sicht durch den Klimawandel beeinflusst werden:
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Die globale Erwärmung führt dazu, dass die Prävention von Schäden durch Naturgefahren im Underwriting-Prozess eine immer wichtigere Rolle spielt. Der Betreuungsprozess von Firmen- und Großkund:innen beginnt mit einer sorgfältigen Analyse der Naturgefahrensituation durch das VIG-Partnerunternehmen Risk Consult. Aktuelle Naturgefahrenmodelle ermöglichen gemeinsam mit den Gegebenheiten vor Ort (z.B. bereits ergriffene Schutzmaßnahmen) eine Einschätzung der Risiken. Auf dieser Basis entwickeln die Expert:innen von Risk Consult maßgeschneiderte Empfehlungen, um die Risikosituation weiter zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Versicherungskonditionen leiten sich von ebendieser Risikosituation ab und in manchen Fällen ermöglicht die Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen überhaupt erst, die betreffenden Risiken zu versichern. Risk Consult analysiert im Auftrag der VIG jedes Jahr rund 2.000 Betriebsstätten und leistet somit einen wesentlichen Beitrag, um die Wirtschaft resilienter gegenüber Naturgefahren zu machen.
Sämtliche bekannte Klimarisiken sind im vorliegenden Konzernabschluss in die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einbezogen worden. In diesem Zusammenhang wird auf die im Geschäftsjahr aufgetretenen Sturm- und Unwetterschäden verwiesen, welche in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Berücksichtigung gefunden haben.
Rückversicherung
Die VIG-Versicherungsgruppe begrenzt ihre mögliche Haftung aus dem Versicherungsgeschäft, indem sie, soweit erforderlich, einen Teil der übernommenen Risiken an den internationalen Rückversicherungsmarkt weitergibt. Innerhalb der VIG-Versicherungsgruppe werden zum Teil Risiken der Versicherungsgesellschaften rückversichert, die wiederum auf Gruppenebene an externe Rückversicherer weitergegeben werden.
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Rückversicherungsrichtlinie
Die Rückversicherungsrichtlinie wird zwischen der zentralen Rückversicherungsabteilung und dem für die Rückversicherung verantwortlichen Vorstand jährlich während der Entwicklung der Rückversicherungsstrategie für das nächste Geschäftsjahr festgesetzt. Sie verpflichtet jede Versicherungsgesellschaft, unter Einbindung der zentralen Rückversicherungsabteilung, eine für ihre lokale Gesellschaft angemessene Rückversicherungsdeckung zu gestalten. Durch diese Richtlinie sind die nachstehenden Punkte geregelt.
Rückversicherung ist Voraussetzung für die Zusage von Versicherungsschutz
Fachabteilungen dürfen eine verpflichtende Zusage zur Versicherung eines Risikos über einem bestimmten Limit nur dann abgeben, wenn bereits ausreichend Rückversicherungsschutz zugesichert wurde.
Eigenbehalte
Die VIG-Versicherungsgruppe verfolgt grundsätzlich einen konservativen Ansatz beim Abschluss von Rückversicherungen, um das Eigenkapital vor negativen Auswirkungen aus technischen Versicherungsrisiken zu schützen. Die obligatorische Rückversicherung ist so gestaltet, dass der Netto-Selbstbehalt nicht über einen bestimmten Anteil des Eigenkapitals der Nichtlebensversicherung des Unternehmens gemäß lokaler Rechnungslegung hinausgeht.
Zusätzlich zu den genannten Aspekten wird bei der Gestaltung eines Rückversicherungsprogramms der Einfluss der Rückversicherungsstruktur und des Selbstbehalts auf den Nettogewinn der VIG-Gesellschaft gemessen, um die Volatilität der technischen Versicherungsergebnisse zu reduzieren und die Netto Combined Ratio zu stabilisieren.
Auswahl der Rückversicherer – Streuung
Die VIG Holding und ihre Tochtergesellschaften verteilen ihre Rückversicherungsabsicherung auf eine Vielzahl verschiedener internationaler Rückversicherungsgesellschaften, die nach Einschätzung der VIG Holding über angemessene Bonität verfügen, um das aus der Zahlungsunfähigkeit eines Rückversicherers (Kreditrisiko) erwachsende Risiko zu minimieren. Das monetäre Limit pro Rückversicherer ist für jede Tochtergesellschaft individuell festgelegt.
Auswahl der Rückversicherer – Rating
Für Sparten, in denen Schäden langfristig abgewickelt werden, insbesondere für Kfz-Haftpflicht, Allgemeine Haftpflicht und Luftfahrt, verwendet die VIG-Versicherungsgruppe Rückversicherer mit hervorragendem Rating (zumindest Standard & Poor’s-Rating „A“, bevorzugt „AA“ oder höheres Rating), welches mit großer Wahrscheinlichkeit auch langfristig bestehen wird. Für Sparten mit rasch abzuwickelnden Schäden (z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Technik, Transport, Sturm, Einbruch, Haushalt, Leitungswasser, Autokasko), bei denen die Anzahl der Rückversicherer größer ist, ist das bevorzugte Rating Standard & Poor’s „A“ oder höher. Nur in wenigen Einzelfällen werden auch, zeitlich begrenzt, Rückversicherer mit niedrigerem Rating akzeptiert.
Gestaltung der Rückversicherungsprogramme
Rückversicherungsdeckungen können, sofern wirtschaftlich vertretbar, von jeder Tochtergesellschaft individuell bei externen Rückversicherern gekauft werden. Falls der Einkauf individueller Rückversicherungsverträge je Tochtergesellschaft nur zu unwirtschaftlichen Konditionen erfolgen kann, strebt die VIG-Versicherungsgruppe so weit wie möglich eine gemeinsame Platzierung von Rückversicherungsverträgen zur Abdeckung von Risiken aus der Deckung von Naturkatastrophen, Sachsparten, Unfall, Transport und Luftfahrt sowie Kfz-Haftpflicht an. Konzerninterne Rückversicherungsübernahmen werden, wenn aus Aspekten der Risikostreuung nötig, durch Retrozession ebenfalls an den Rückversicherungsmarkt weitergegeben.
Liquiditätsmanagement
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Die VIG-Versicherungsgruppe steuert ihre Liquidität aufgrund von Richtlinien, die vom Vorstand der VIG Holding beschlossen wurden. Die Planung der Liquidität obliegt grundsätzlich jeder Tochtergesellschaft bzw. der VIG Holding selbst. Die Allokation des Kapitals für die gesamte VIG-Versicherungsgruppe wird von der VIG Holding als Obergesellschaft vorgenommen. Somit wird eine effiziente Verteilung des Kapitals innerhalb der VIG-Versicherungsgruppe ermöglicht. Gleichzeitig erlaubt dies der VIG Holding sicherzustellen, dass die angestrebte Liquiditäts- und Kapitalausstattung sowohl auf VIG-Versicherungsgruppenebene als auch bei den einzelnen operativen Einheiten verfügbar ist.
Der größte Teil der liquiden Mittel für die laufende Geschäftstätigkeit stammt aus Prämieneinnahmen aus der Erstversicherung sowie aus den laufenden Veranlagungserträgen und Verkaufserlösen von Kapitalanlagen. Dem stehen auf der Ausgabenseite Schadenzahlungen in der Schaden- und Unfallversicherung und Leistungsauszahlungen aus der Lebens- und Krankenversicherung entgegen. Aus diesem liquiden Saldo werden Abschluss- und Betriebskosten getragen.
Ein natürlicher Liquiditätspolster ergibt sich aus der Fristigkeit des Versicherungsgeschäfts. Im Gegenzug zur Inkassierung von Prämien gewährleistet die VIG-Versicherungsgruppe einen Versicherungsschutz für eine bestimmte Periode, in der bis zum Eintritt eines Versicherungsfalls kein unmittelbarer Cash Outflow gegenübersteht. Dieser Liquiditätspolster wird in diesem Zeitraum investiert und generiert Kapitalerträge. Ein Teil wird in liquiden Anlagen gehalten, um eine schnelle Umwandlung in Barmittel zur Zahlung von Schadenansprüchen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist vor allem das Anleihenportfolio so strukturiert, dass es zu einem Zeitpunkt fällig wird, an dem die entsprechenden Mittel voraussichtlich benötigt werden. Externe Einflussfaktoren wie die Kapitalmarktentwicklung und das Zinsniveau beeinflussen die Liquiditätssituation dahingehend, dass sie die Möglichkeit, das Anlageportfolio zum Marktwert zu verkaufen, begünstigen oder einschränken.
Für die Liquiditätslage der Schaden- und Unfallversicherung sind zudem auch der Zeitpunkt, die Häufigkeit und die Belastung aus versicherten Schäden ausschlaggebend. Ebenso spielt die Anzahl der Vertragsverlängerungen eine Rolle.
Der Liquiditätsbedarf der Lebensversicherung wird im Allgemeinen davon beeinflusst, wie sich die tatsächliche Sterblichkeit im Vergleich zu den Annahmen, auf denen die versicherungstechnischen Rückstellungen basieren, entwickelt. Außerdem haben Marktrenditen oder Mindestverzinsungen und das Verhalten der Lebensversicherungskunden, z.B. hinsichtlich der Anzahl von Rückkäufen und Kündigungen, Auswirkungen auf den Liquiditätsbedarf.
Kapitalmanagement
Im Interesse unserer Aktionär:innen und unserer Versicherungskund:innen ist es unser Ziel, dass die VIG Holding jederzeit angemessen kapitalisiert ist und dass alle operativen Versicherungsgesellschaften zumindest ihre jeweiligen regulatorischen Kapitalanforderungen erfüllen. Die VIG Holding ist historisch aufgrund ihrer erfolgreichen Geschäftsstrategie ein sehr kapitalstarkes Unternehmen. Auf den Erhalt dieser guten Kapitalstärke legen wir auch in Zukunft besonderen Wert, um sowohl profitable Wachstumsmöglichkeiten nutzen als auch große Schadenereignisse und hohe Kapitalmarktvolatilitäten abfedern zu können.
Standard & Poor’s-Rating
Darüber hinaus legt die VIG Holding besonderes Augenmerk auf ein dauerhaft starkes Kreditrating der Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) und unterzieht sich daher regelmäßig der Bewertung von S&P. S&P verfügt über ein eigenes Kapitalmodell, um das Verhältnis zwischen dem erforderlichen Risikokapital und der verfügbaren Kapitalausstattung eines Unternehmens zu beurteilen. Die dem Kapitalmodell unterliegenden Kriterien wurden Ende 2023 von S&P erneuert. Auch nach den adaptierten Kriterien weist die VIG eine Kapitalüberdeckung in einem extremen Stressszenario auf dem höchsten Konfidenzniveau von 99,99 % aus. Im November 2024 hat S&P das „A+“-Rating, verbunden mit einem „stabilen“ Ausblick, bestätigt.
Die nachrangigen Anleihen, begeben im Jahr 2015 (ausstehend EUR 214,4 Mio. Tier 2, erster Kündigungstermin 2. März 2026), im Jahr 2017 (EUR 200 Mio. Tier 2, erster Kündigungstermin 13. April 2027) und im Jahr 2022 (EUR 500 Mio. Tier 2, erster Kündigungstermin 15. Juni 2032) werden von S&P mit „A-“ bewertet. Die Senior-Nachhaltigkeitsanleihe, welche im Jahr 2021 begeben wurde (EUR 500 Mio., Laufzeit 15 Jahre endfällig), wird von S&P mit „A“ bewertet, eine S&P-Anrechenbarkeit ist nicht gegeben.
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Aktives Kapitalmanagement
Die VIG Holding überwacht ihre Kapitalpositionen anhand der oben angeführten Kriterien und führt angemessene Maßnahmen durch, die die Kapitalstruktur weiter verbessern und die Kapital- und Solvabilitätsposition dauerhaft stärken. Als Ziel setzt sich die VIG Holding in allen Versicherungsunternehmen der Gruppe, trotz angestrebten Wachstums, die Solvenzquote zumindest auf dem derzeitigen Niveau zu halten. Die VIG Holding definiert auf Solvency II-Gruppenebene einen Solvenzkorridor von 150 % bis 200 % der Solvenzquote, wobei diese Bandbreite ohne die von einzelnen Gruppengesellschaften in Anspruch genommenen Übergangsregelungen für technische Rückstellungen festgelegt wird.
Der Schwerpunkt des Kapitalmanagements liegt auf den nachrangigen und mit Eigenmittelcharakter ausgestatteten langfristigen Verbindlichkeiten. Der Bereich Group Treasury & Capital Management beobachtet ständig die Entwicklungen an den Kapitalmärkten, wobei vor allem die Entwicklungen der mit Eigenmittelcharakter ausgestatteten Anleihen aus dem europäischen Versicherungssektor besondere Aufmerksamkeit genießen. Neue Kapitalinstrumente, die sich am Kapitalmarkt für Versicherungen entwickeln, werden auf ihre Anwendbarkeit für die VIG Holding geprüft.
Eigenmittelausstattung
Zum 31. Dezember 2024 betrug das im Firmenbuch eingetragene gezeichnete Kapital EUR 132.887.468,20, eingeteilt in 128.000.000 auf den:die Inhaber:in lautende nennwertlose Stückaktien mit Stimmrecht. Zum 31. Dezember 2024 hielt die VIG Holding keine (31. Dezember 2023: keine) eigenen Aktien. Darüber hinaus kann die VIG Holding ihre Eigenkapitalausstattung gemäß Kapitalermächtigungen durch die Aktionäre sowohl durch die Ausgabe von Vorzugs- als auch von Stammaktien erhöhen. Die einzelnen Ermächtigungen sind in der Anhangangabe 24.10. Konzerneigenkapital ab Seite 256 angeführt.
Zum 31. Dezember 2024 betrug die Solvenzquote der nach Solvency II definierten VIG-Versicherungsgruppe 260,74 % (31. Dezember 2023: 268,90 %).
Langfristige Fremdfinanzierung
Zum 31. Dezember 2024 hatte die VIG-Versicherungsgruppe ausstehende nachrangige Anleihen mit unterschiedlichsten Laufzeiten. Für Details zum Anleihenprogramm der VIG-Versicherungsgruppe wird auf Angabe 8.2. Nachrangige Verbindlichkeiten ab Seite 187 verwiesen. Die Betrachtung der Laufzeiten zeigt, dass der Schwerpunkt der VIG-Versicherungsgruppe auf nachrangigen Verbindlichkeiten liegt, die auf die Eigenmittel anrechenbar sind. Die allgemeinen Kapitalmarktbedingungen sowie andere Umstände, die entweder die Finanzdienstleistungsbranche insgesamt oder die VIG-Versicherungsgruppe betreffen, können sich nachteilig auf die Finanzierungskosten und die Verfügbarkeit von Fremdkapital auswirken. Das Ziel ist es deshalb, Refinanzierungsrisiken durch die zukünftig verstärkte aktive Steuerung der Kapitalstruktur möglichst gering zu halten.
Das Solvency ll-Regime enthält eine Reihe von Maßnahmen, um einen reibungslosen Übergang vom Solvency l-Regelwerk zu gewährleisten. Insbesondere unter Solvency l begebenen hybriden Eigenmittelbestandteilen wurde ein Bestandschutz für zehn Jahre gewährt, um die Kapitalzusammensetzung dem Solvency ll-Standard anzupassen (sog. Grandfathering). Nach dieser Übergangszeit, spätestens am 31. Dezember 2025, verlieren derartige Instrumente ihre Risikotragfähigkeit.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
279
Transparenz und das Vertrauen unserer Stakeholder sind
uns wichtige Anliegen. Die Beachtung und Erfüllung der
Bestimmungen des Österreichischen Corporate Gover-
nance Kodex haben daher einen großen Stellenwert.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK)
besteht seit dem Jahr 2002 und wird regelmäßig an die
gültigen Gesetzestexte sowie aktuellen Trends angepasst. Er
bildet den Standard für gute Unternehmensführung und
Unternehmenskontrolle in Österreich. Die darin enthaltenen
Bestimmungen tragen wesentlich zur Stärkung des Vertrau-
ens in den österreichischen Kapitalmarkt bei und die zu veröf-
fentlichenden Berichte der Unternehmen über die Einhaltung
der Bestimmungen fördern ein hohes Maß an Transparenz.
Die VIG Holding bekennt sich zur Beachtung des Österrei-
chischen Corporate Governance Kodex. Weiters fließen § 243c
UGB sowie § 267b UGB (Konsolidierter Corporate Gover-
nance-Bericht) in die Erstellung dieses konsolidierten Corpo-
rate Governance-Berichts ein. Der Österreichische Corporate
Governance Kodex ist sowohl über die Website der VIG-Versi-
cherungsgruppe unter group.vig/corporate-governance als
auch auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für
Corporate Governance unter www.corporate-governance.at
öffentlich zugänglich.
Die VIG Holding versteht Corporate Governance als einen
kontinuierlichen Prozess, der sich aufgrund neuer Rahmen-
bedingungen und aktueller Tendenzen verändert und zum
Vorteil der Versicherungsgruppe und all ihrer Stakeholder
stetig weiterentwickelt werden muss. Ziel aller im Rahmen
von Corporate Governance gesetzten Maßnahmen ist die
Sicherstellung verantwortungsvoller, auf langfristige Wert-
steigerung ausgerichtete Unternehmensführung bei gleich-
zeitig effektiver Unternehmenskontrolle. Im Rahmen geleb-
ter Corporate Governance sind dem Vorstand, dem Auf-
sichtsrat und den Mitarbeitenden die Beachtung und Er-
füllung der Regelungen des Österreichischen Corporate
Governance Kodex ein wichtiges Anliegen. Alle Informa-
tionen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vor-
stand und Aufsichtsrat sind nachfolgend dargestellt.
Die Regeln des Österreichischen Corporate Governance
Kodex werden in die folgenden drei Kategorien unterteilt:
• Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen
(Legal Requirements)
• Regeln, die eingehalten werden sollen; eine Nichteinhal-
tung muss erklärt und begründet werden, um ein kodex-
konformes Verhalten zu erreichen (Comply or Explain)
• Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, deren
Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen
ist (Recommendations)
Die VIG Holding hält die C-Regeln des ÖCGK mit nach-
folgender Abweichung ein. Gemäß der C-Regel 52a ÖCGK
soll die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (ohne Vertre-
ter:innen der Arbeitnehmer:innen) höchstens zehn betragen.
Im Jahr 2024 gehörten dem Aufsichtsrat der VIG Holding
zwölf von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Die
Mitgliederzahl im Aufsichtsrat geht darauf zurück, dass die
Gesellschaft mit über 50 Versicherungsgesellschaften und
Pensionskassen in 30 Ländern tätig ist. Dies ermöglicht, zu-
sätzliche Fachkompetenz im Hinblick auf die Internationalität
und das weitere Wachstum der VIG-Gruppe, auch aufgrund
der zunehmenden regulatorischen Anforderungen, beizu-
ziehen. Die Entscheidung wurde durch den Aufsichtsrat und
die Hauptversammlung im Jahr 2021 getroffen.
Zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählen auch kapi-
talmarktorientierte Tochterunternehmen, die nach der für
sie maßgeblichen Rechtsordnung zur Aufstellung und Ver-
öffentlichung eines Corporate Governance-Berichts ver-
pflichtet sind. Dazu zählen: Ray Sigorta (Türkei) und Make-
donija Osiguruvanje (Nordmazedonien). Die Corporate Go-
vernance-Berichte sind auf den Unternehmenswebsites:
– https://www.insumak.mk/about-us/reports/?lang=en
(als integraler Bestandteil des Annual Reports)
– https://www.raysigorta.com.tr/en/about-us/investor-
relations (Reiter “Reports” -> Corporate Governance
Compliance Reports) abrufbar.
Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
Die Aktionär:innenstruktur der VIG Holding kann unter dem
Link group.vig/aktionariat eingesehen werden.
ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS UND
ZUSTÄNDIGKEITEN
Der Vorstand der VIG Holding setzt sich per 31. Dezember
2024 aus sieben Personen zusammen: Hartwig Löger (Ge-
neraldirektor (CEO), Vorstandsvorsitzender), Peter Höfinger
Corporate
Governance
-
Bericht
280
Jahresfinanzbericht 2024
(Generaldirektor-Stellvertreter, Stellvertreter des Vorstands-
vorsitzenden), Liane Hirner (CFRO), Gerhard Lahner (COO),
Gábor Lehel (CIO), Harald Riener und Christoph Rath
(stellvertretendes Vorstandsmitglied). Folgend werden nä-
here Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands ein-
schließlich ihres beruflichen Werdegangs dargestellt:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Geburtsjahr: 1965
Datum der Erstbestellung: 1.1.2021
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30. Juni 2027
Hartwig Löger
hat bereits 1985 in der Versicherungsbranche im Maklergeschäft begonnen.
Nach Abschluss des Universitätslehrgangs für Versicherungswirtschaft an der Wirtschafts-
universität Wien wechselte er 1989 als Verkaufsleiter zur Allianz in der Steiermark. Von
1997 bis 2002 war er Vertriebsleiter bei der Donau Versicherung. Es folgten mehrere
Führungspositionen in der UNIQA Gruppe, zuletzt als Vorstandsvorsitzender der UNIQA
Österreich AG bis Ende November 2017. Von Dezember 2017 bis Juni 2019 war Hartwig
Löger Finanzminister der Republik Österreich. Von Juli 2019 bis Dezember 2020 war er im
Rahmen eines Beratervertrages mit dem Wiener Städtischen Versicherungsverein, dem
Haupteigentümer der VIG Holding, für die VIG-Gruppe tätig.
Zuständigkeitsbereiche:
Leitung der VIG-Gruppe, Strategie, General Secretariat & Legal,
Opportunity Management, Human Resources, CO
3
Länderverantwortung:
Österreich, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn
Peter Höfinger
-Stellvertreter,
Stellvertreter des
Vorstandsvorsitzenden
Geburtsjahr: 1971
Datum der Erstbestellung: 1.1.2009
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
Peter Höfinger
studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und an der
Universität Louvain-la-Neuve (Belgien). Seit 1. Jänner 2009 ist Peter Höfinger Vorstands-
mitglied der VIG Holding. Davor war er Vorstandsdirektor für Verkauf und Marketing in der
Donau Versicherung. In diese trat er 2003 ein. Bereits zuvor war er außerhalb der Versiche-
rungsgruppe als Vorstandsvorsitzender bzw. Mitglied des Vorstands in Ungarn, der Tsche-
chischen Republik und Polen tätig.
Zuständigkeitsbereiche:
Corporate Business, Reinsurance, European Affairs, Sponsoring
Länderverantwortung:
Bulgarien, Moldau, Rumänien
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
281
Liane Hirner, CFRO
Geburtsjahr: 1968
Datum der Erstbestellung: 1.2.2018
Ende der laufenden
Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
Liane Hirner
studierte in Graz Betriebswirtschaftslehre. Vor ihrem Eintritt in die VIG-
Versicherungsgruppe war sie seit 1993 bei PwC Österreich in der Wirtschaftsprüfung tätig,
zuletzt als Partnerin im Bereich Versicherungen. Neben ihrer Tätigkeit als Wirtschafts-
prüferin engagierte sich Liane Hirner in zahlreichen Fachvereinigungen, wie in der Arbeits-
gruppe IFRS des österreichischen Versicherungsverbandes und der Insurance Working
Party der Vereinigung europäischer Wirtschaftsprüfer in Brüssel. Liane Hirner wurde mit
1. Februar 2018 in den Vorstand der VIG Holding bestellt. Mit 1. Juli 2018 hat sie die
Funktion des Finanzvorstands und mit 1. Jänner 2020 zusätzlich die Funktion des Risiko-
vorstands übernommen. Im Jahr 2019 hat die EIOPA Liane Hirner als Mitglied in die
Insurance & Reinsurance Stakeholder Group (IRSG) berufen.
Zuständigkeitsbereiche:
Group Finance & Regulatory Reporting, Group Actuarial, Planning
and Controlling, Risk Management, Tax Reporting & Transfer Pricing, Subsidiaries and
Transaction Management
Länderverantwortung:
Deutschland, Liechtenstein
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen
konzernexternen Gesellschaften:
Autoneum Holding AG – Winterthur, Schweiz
Gerhard Lahner, COO
Geburtsjahr: 1977
Datum der Erstbestellung: 1.1.2020
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
Gerhard Lahner
studierte Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist seit
2002 für die VIG-Versicherungsgruppe in verschiedenen Funktionen tätig. Er war Vor-
standsmitglied der österreichischen Versicherungsgesellschaften Donau Versicherung und
Wiener Städtische sowie Vorstandsmitglied der tschechischen Kooperativa und ČPP. Von
1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 war Gerhard Lahner auch Stellvertreter für den
Vorstand der VIG Holding.
Zuständigkeitsbereiche:
Asset Management (incl. Real Estate), Group Treasury & Capital
Management, Process & Project Management, VIG IT
Länderverantwortung
: Georgien, Türkei
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen
konzernexternen Gesellschaften:
Wiener Börse AG
282
Jahresfinanzbericht 2024
Gábor Lehel, CIO
Geburtsjahr: 1977
Datum der Erstbestellung: 1.1.2020
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
Gábor Lehel
studierte Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Finanzwesen in Tatabánya
und Budapest (Ungarn). Er trat 2003 in die VIG-Versicherungsgruppe ein und war im
Controlling und als Leiter des Generalsekretariats der VIG Holding tätig, bevor er 2008 in
den Vorstand der ungarischen Versicherungsgesellschaft UNION Biztosító bestellt wurde.
Von Mitte 2011 bis 31. Dezember 2019 war er Generaldirektor der UNION Biztosító. Von
1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2019 war er auch Stellvertreter für den Vorstand der
VIG Holding.
Zuständigkeitsbereiche:
Assistance, Data & Analytics, Transformation & New Business
Länderverantwortung:
Weißrussland
Harald Riener
Geburtsjahr: 1969
Datum der Erstbestellung: 1.1.2020
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30. Juni 2027
Harald Riener
studierte Handelswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien und trat
1998 in die VIG-Versicherungsgruppe ein, wo er bis 2001 im Marketingbereich der Donau
Versicherung und der Wiener Städtischen beschäftigt war. Nach seiner Tätigkeit bei einem
Medienverlag kehrte er 2006 als Marketingleiter der VIG Holding in die Versiche-
rungsgruppe zurück. Ab 2010 war er als Vorstandsmitglied in Kroatien tätig und ab 2012
in der Funktion als CEO. Von 2014 bis 2019 war Harald Riener Vorstandsmitglied der
Donau Versicherung und für Vertrieb und Marketing verantwortlich.
Zuständigkeitsbereiche:
Retail Insurance & Business Support, Customer Experience
Länderverantwortung:
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ukraine
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen
konzernexternen Gesellschaften:
VIG/C-QUADRAT
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
283
Christoph Rath
s
tellvertretendes Vorstandsmitglied
Geburtsjahr:
1976
Datum der
Erstbestellung: 1.9.2024
Ende der laufenden Funktionsperiode:
30.
Juni 2027
Christoph Rath
studierte Banking and Finance an der Fachhochschule des BFI Wien und trat
2004 in die VIG-Versicherungsgruppe ein, wo er zu Beginn von 2004 bis 2006 als Vorstands-
assistent in der Wiener Städtischen Versicherung tätig war sowie von 2006 bis 2007 als
Generalsekretär der Wiener Städtische Osiguranje in Serbien. Danach war er in unterschied-
lichen Managementfunktionen in der VIG – u.a. als Vorstandsmitglied in Serbien und Bulgarien
– tätig. Zudem war er von 2019 bis 2024 als Chief Financial Officer (CFO) der tschechischen
Gesellschaft Ceská Podnikatelská Pojišťovna tätig und hatte diese Funktion von 2020 bis 2024
auch bei der tschechischen Gesellschaft Kooperativa Pojišťovna inne. Christoph Rath wurde
mit Wirksamkeit 1. September 2024 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands der VIG
Holding bestellt.
Zuständigkeitsbereich:
RiskConsult
Länderverantwortung:
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien,
Montenegro, Nordmazedonien, Serbien
Der Gesamtvorstand ist verantwortlich für die Agenden von Compliance (inc. AML), Internal Audit, Investor Relations und
Actuarial Function. Die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Website unter group.vig/vorstand verfügbar.
Änderungen während des Geschäftsjahres
Christoph Rath wurde mit Wirksamkeit 1. September 2024 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat setzt sich per 31. Dezember 2024 aus
zwölf Personen zusammen:
Rudolf Ertl
Vorsitzender
Geburtsjahr: 1946
Datum der Erstbestellung: 2014
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Rudolf Ertl ist Doktor der Rechtswissenschaften und gehört der
Versicherungsgruppe seit dem Jahr 1972 an. Bis Ende 2008
war er Mitglied des Vorstands der Wiener Städtischen sowie bis
Juni 2009 Mitglied des Vorstands der Donau Versicherung. Er
war bis Ende 2020 Vorstandsmitglied des Wiener Städtischen
Wechselseitigen Versicherungsvereins und ist seit Jänner 2021
Mitglied des Aufsichtsrats des Wiener Städtischen Wechsel-
seitigen Versicherungsvereins. Mit der über Jahre erworbenen
ausgewiesenen Versicherungsxpertise und Konzernerfahrung
sowie seinem spezifischen Know-how der CEE-Region berei-
chert Rudolf Ertl als Vorsitzender den Aufsichtsrat.
Martin Simhandl
1. Stellvertreter des Vorsitzenden
Geburtsjahr: 1961
Datum der Erstbestellung: 2024
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Martin Simhandl begann seine Tätigkeit im Konzern 1985 in
der Rechtsabteilung der Wiener Städtischen. Er leitete das
Beteiligungsmanagement und koordinierte die Veranla-
gungstätigkeit im Konzern. In den Jahren 2002 und 2003
war Martin Simhandl zudem als Vorstandsmitglied der
InterRisk Nichtleben und InterRisk Leben in Deutschland
tätig. Von November 2004 bis 2018 war Martin Simhandl
als Vorstandsmitglied des Unternehmens tätig und u.a. für
das Rechnungswesen, das Asset Management und das
Risikomanagement verantwortlich. Der Jurist begleitete die
Expansion der VIG in die CEE Region von Beginn an und
übte u.a. in der Tschechischen Republik, der Slowakei,
Ungarn, Rumänien, Kroatien und Polen Aufsichtsrats-
funktionen aus. Martin Simhandl ist aktuell Mitglied des
Aufsichtsrates des Wiener Städtischen Versicherungs-
vereins.
284
Jahresfinanzbericht 2024
Robert Lasshofer
2. Stellvertreter des Vorsitzenden
Geburtsjahr: 1957
Datum der Erstbestellung: 2021
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Robert Lasshofer verfügt über jahrzehntelange Top-Erfah-
rung in der Versicherungsbranche. Robert Lasshofer ist seit
dem Jahr 2021 Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender
des Wiener Städtischen Wechselseitigen Versicherungs-
vereins. Bis Ende 2020 war er Generaldirektor und Vor-
standsvorsitzender der Wiener Städtischen Versicherung.
Der studierte Volkswirt war bis Ende 2022 Präsident des
Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO).
Martina Dobringer
Geburtsjahr: 1947
Datum der Erstbestellung: 2011
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Martina Dobringer war seit 1989 im Coface-Konzern in ver-
schiedenen Managementfunktionen tätig und bringt ihre
umfassenden Kenntnisse der internationalen Versiche-
rungswirtschaft ein. Als Vorstandsvorsitzende der Coface
Central Europe Holding AG legte sie den Grundstein der er-
folgreichen Expansion von Coface in dieser Region. Von
2001 bis 2011 war sie die Generaldirektorin und Vorstands-
vorsitzende der Coface Austria Holding AG. 2011 wurde ihr
das Große Silberne Ehrenzeichen der Republik Österreich
sowie 2006 als erster Frau der österreichischen Wirtschaft
der höchste französische Orden („Chevalier dans l’ordre de
la Légion“) verliehen.
András Kozma
Geburtsjahr: 1968
Datum der Erstbestellung: 2022
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
András Kozma war nach seinen BWL-Studien in Budapest
und Wien in unterschiedlichen Funktionen im Finanzdienst-
leistungsbereich tätig (unter anderem Hypovereinsbank Un-
garn – jetzt Unicredit Bank als Hauptabteilungsleiter, Euler-
hermes Hitelbiztosító Ungarn – jetzt Allianz Trade als Vor-
standsmitglied und Commerzbank Ungarn als Vorstands-
vorsitzender). András Kozma ist seit 2008 auch Vorstands-
mitglied der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handels-
kammer und ist unter anderem Aufsichtsratsmitglied beim
Creditmanagement Verband Ungarn. Seit 2015 führt er als
Inhaber unterschiedliche Privatunternehmen im Finanzbe-
ratungsbereich.
Vratislav Kulhánek
Geburtsjahr: 1943
Datum der Erstbestellung: 2024
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Vratislav Kulhánek studierte Wirtschaft in Prag. Seine
Karriere ist eng mit der Autoindustrie verbunden. Er war u.a.
Vorstands- bzw. Aufsichtsratsvorsitzender von Škoda –
Auto, a.s., Mitglied des Exekutiv-Ausschusses der Interna-
tionalen Handelskammer (ICC, Paris), Präsident des Ver-
bandes der Autoindustrie sowie Vizepräsident des Indus-
trieverbandes der Tschechischen Republik.
Hana Machačová
Geburtsjahr: 1953
Datum der Erstbestellung: 2024
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Hana Machačová hat über 20 Jahre die Vertriebsaktivitäten
der KOOPERATIVA poisťovňa – die Mehrheit davon als
Mitglied des Vorstands – gesteuert und damit einen maß-
geblichen Beitrag geleistet, den Marktanteil des Unter-
nehmens auf rund 25 % zu verdoppeln. Die Juristin leitet
auch soziale Projekte in der Stiftung der KOOPERATIVA, die
zu den namhaftesten Stiftungen der Tschechischen Repu-
blik zählt.
Peter Mihók
Geburtsjahr: 1948
Datum der Erstbestellung: 2019
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Peter Mihók ist seit 1992 unter anderem Vorsitzender der
Slowakischen Industrie- und Handelskammer, Ehrenpräsi-
dent der Weltkammerföderation der Internationalen Han-
delskammer in Paris und Vorstandsmitglied von Eurocham-
bres in Brüssel. Er studierte an der Wirtschaftsuniversität
Bratislava, ist Ph.D. im Bereich Ost-West-Wirtschaftsbe-
ziehungen und Ehrendoktor der Wirtschaftsuniversität Bra-
tislava. Neben zahlreichen weiteren Auszeichnungen wurde
ihm 2013 das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik
Österreich vom damaligen Bundespräsidenten Heinz
Fischer verliehen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
285
Katarína Slezáková
Geburtsjahr: 1976
Datum der Erstbestellung: 2020
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Katarína Slezáková hat ihr Studium an der Fakultät für
Business Management der Wirtschaftsuniversität in Bratislava
absolviert und weist langjährige Erfahrung im Marketing- und
Kommunikationsbereich von Technologie- und Industrieunter-
nehmen auf (z. B. Siemens IT Solutions and Services Slowakei,
Siemens s.r.o. Slowakei, Siemens AG Österreich, Medirex a.s.).
Derzeit ist Katarína Slezáková Marketingleiterin für CzechToll
und SkyToll, zwei Unternehmen in der Tschechischen Republik
und in der Slowakei, die im Bereich intelligenter Transportinfor-
mationssysteme führend sind.
Ágnes Svoób
Geburtsjahr: 1987
Datum der Erstbestellung: 2024
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Ágnes Svoób ist seit Beginn ihrer Karriere in der Finanz-
branche tätig und aktuell Managing Director von Equilor
Befektetési Zrt., einem der führenden Corporate Finance
Unternehmen Ungarns. Die gebürtige Ungarin bringt u.a.
tiefe Expertise aus den Bereichen Private Equity und Kapi-
talmarkttransaktionen mit, hat bedeutende Unternehmens-
übernahmen erfolgreich abgewickelt und hielt bereits ein
Aufsichtsratsmandat in der ungarischen VIG-Gesellschaft
UNION Biztosító.
Peter Thirring
Geburtsjahr: 1957
Datum der Erstbestellung: 2023
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Peter Thirring studierte Rechtswissenschaften an der Uni-
versität Wien. Seine mehr als 30-jährige Versicherungser-
fahrung hat er innerhalb der Generali Versicherungsgruppe
eingesetzt. Von März 2016 bis Ende Juni 2018 war er
Generaldirektor der Donau Versicherung und von 1. Juli
2018 bis 30. Juni 2023 Vorstandsmitglied der VIG Holding.
Peter Thirring ist seit dem Jahr 2023 Vorstandsvorsitzen-
der-Stellvertreter des Wiener Städtischen Wechselseitigen
Versicherungsvereins.
Gertrude Tumpel-Gugerell
Geburtsjahr: 1952
Datum der Erstbestellung: 2012
Ende der laufenden Funktionsperiode: 2028
Gertrude Tumpel-Gugerell war von 1998 bis 2003 Vize-
Gouverneurin und von 1997 bis 2003 Mitglied des Direk-
toriums der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Sie
verfügt darüber hinaus über langjährige internationale Er-
fahrung, insbesondere auf europäischer Ebene. Sie war
stellvertretende Gouverneurin Österreichs beim Interna-
tionalen Währungsfonds und Mitglied des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, der das wichtigste wirtschaftspoliti-
sche Beratungskomitee der Europäischen Union darstellt.
In der OeNB war Gertrude Tumpel-Gugerell u.a. für die
Ressorts Volkswirtschaft und Finanzmärkte verantwortlich.
In den Jahren 2003 bis 2011 war sie Mitglied des Direktori-
ums der Europäischen Zentralbank.
Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Web-
site unter group.vig/aufsichtsrat verfügbar.
Änderungen während des Geschäftsjahrs
Günter Geyer, Zsuzsanna Eifert, Gabriele Semmelrock-Werzer
und Gerhard Fabisch sind nach Ablauf ihrer bis 24. Mai 2024
laufenden Funktionsperioden aus dem Aufsichtsrat ausge-
schieden. Vratislav Kulhánek, Hana Machačová, Martin Sim-
handl sowie Ágnes Svoób wurden in der Hauptversammlung
am 24. Mai 2024 als Mitglieder des Aufsichtsrates neu gewählt.
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 Rudolf Ertl für die Funk-
tionsperiode bis zum 30. Juni 2025 zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrates gewählt. Für die gesamte restliche Funk-
tionsperiode ab 1. Juli 2025 bis zur Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet,
wurde Peter Thirring zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates
gewählt. Martin Simhandl wurde für die gesamte Funktions-
periode bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, zum 1. Stellver-
treter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt sowie
Robert Lasshofer zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats wiedergewählt.
UNABHÄNGIGKEIT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der VIG Holding hat gemäß Regel 53 des
Österreichischen Corporate Governance Kodex folgende
Kriterien für die Unabhängigkeit festgelegt:
• Das Aufsichtsratsmitglied ist in den vergangenen fünf
Jahren nicht Mitglied des Vorstands der Gesellschaft
oder eines Versicherungsunternehmens, einer Pensions-
286
Jahresfinanzbericht 2024
kasse oder einer Asset Management Gesellschaft der
VIG-Gruppe gewesen.
• Das Aufsichtsratsmitglied unterhält zu der Gesellschaft oder
einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Ge-
schäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied so
bedeutenden Umfang, dass dadurch seine Tätigkeit im
Aufsichtsrat zum Nachteil der Gesellschaft beeinflusst wird.
Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen,
an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirt-
schaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner
Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 5 Z. 12
AktG bzw. § 15 Abs. 2 lit. l der Satzung führt nicht automa-
tisch zur Qualifikation als nicht unabhängig. Klargestellt
wird, dass der Abschluss bzw. das Bestehen von Versiche-
rungsverträgen mit der Gesellschaft die Unabhängigkeit
jedenfalls nicht beeinträchtigt.
• Das Aufsichtsratsmitglied ist in den letzten drei Jahren
nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteilig-
te:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesell-
schaft gewesen.
• Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstandsmitglied in
einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied
der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
• Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienange-
höriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensge-
fährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten,
Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen, die
sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebe-
nen Position befinden.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erklärt, ob es im Sinne der
vom Aufsichtsrat festgelegten Kriterien als unabhängig an-
zusehen ist. Robert Lasshofer, Peter Mihók sowie Peter
Thirring haben jeweils erklärt, dass sie im Sinne der vom
Aufsichtsrat festgelegten Unabhängigkeitskriterien als nicht
unabhängig gelten. Alle übrigen Mitglieder des Aufsichts-
rats sind im Hinblick auf die genannten Punkte unabhängig.
Keine Person im Aufsichtsrat ist Anteilseigner:in an der Ge-
sellschaft mit einer Beteiligung von mehr als 10 %.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats haben per 31. De-
zember 2024 Aufsichtsmandate oder vergleichbare Funk-
tionen in anderen gruppenexternen in- und ausländischen
börsennotierten Gesellschaften ausgeübt:
Robert Lasshofer
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Gertrude Tumpel-Gugerell
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesell-
schaft und Commerzbank AG
ARBEITSWEISE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS
SOWIE SEINER AUSSCHÜSSE
Vorstand
Der Vorstand führt unter Leitung seines Vorsitzenden im
Rahmen der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung
für den Vorstand und der Geschäftsordnung für den Auf-
sichtsrat die Geschäfte der Gesellschaft.
Der Vorstand berät sich nach Bedarf (in der Regel jede
zweite Woche) über den aktuellen Geschäftsverlauf, trifft im
Rahmen dieser Sitzungen die notwendigen Entscheidun-
gen und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Die Mitglieder
des Vorstands befinden sich in ständigem gegenseitigen
Informationsaustausch untereinander und mit den jeweils
zuständigen Bereichsverantwortlichen. Die Länderverant-
wortung der Vorstandsmitglieder wird insbesondere über
Aufsichtsratstätigkeiten in den Gruppenunternehmen wahr-
genommen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird in all jenen Angelegenheiten tätig, die
in Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichts-
rats definiert sind. Um die Wirksamkeit und Effizienz seiner
Tätigkeiten und seiner Arbeitsweise sicherzustellen, über-
prüft der Aufsichtsrat seine Arbeitsweise regelmäßig, zu-
mindest aber einmal im Jahr, im Rahmen einer Selbst-
evaluierung. Die vom Aufsichtsrat vorgenommene Evalu-
ierung seiner Tätigkeit im Jahr 2024 hat ergeben, dass die
Organisation und Arbeitsweise in zufriedenstellender Weise
effizient und gesetzeskonform sind. Ein Änderungsbedarf
oder Änderungswunsch in Bezug auf die bisher geübte Pra-
xis konnte nicht festgestellt werden.
Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig und überwacht laufend
sowohl als Ganzes als auch durch seine Ausschüsse sowie
durch seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter die
Geschäftsführung der Gesellschaft sowie auch die Tätigkeit
des Vorstands in Zusammenhang mit dessen Gruppen-
leitung und Gruppenüberwachung. Diesem Zweck dienen
ausführliche Darstellungen und Erörterungen im Rahmen
der Aufsichtsrats- und Aufsichtsratsausschusssitzungen
sowie eingehende und zu einzelnen Themen vertiefende
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
287
Besprechungen mit den Mitgliedern des Vorstands, welche
anhand von geeigneten Unterlagen umfassende Erklärun-
gen und Nachweise über die Geschäftsführung und die
Finanzlage der Gesellschaft und der Gruppe erteilen. In die-
sen Gesprächen werden auch die Strategie, die Geschäfts-
entwicklung (als Ganzes sowie in einzelnen Regionen), das
Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem und die
Tätigkeit der Internen Revision und der Compliance-Funk-
tion sowie der versicherungsmathematischen Funktion und
die Rückversicherung und weitere bedeutende Themen,
sowohl auf Holdingebene als auch auf Gruppenebene,
diskutiert.
Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss führen auch
direkte Gespräche mit dem Abschluss- und Konzernab-
schlussprüfer, um sich über den Rechnungslegungsprozess
und den Fortschritt der Prüfungstätigkeit zu erkundigen und
zu hinterfragen, ob im Rahmen der Prüfung wesentliche
Feststellungen gemacht wurden. Den Mitgliedern des Prü-
fungsausschusses wird dabei auch die Gelegenheit einge-
räumt, sich mit dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Bei-
sein des Vorstands auszutauschen, wobei im Geschäftsjahr
von keinem der Mitglieder des Prüfungsausschusses davon
Gebrauch gemacht wurde. Im Rahmen der Sitzungen zum
Jahres- und Konzernabschluss werden sowohl im Prüfungs-
ausschuss als auch im Gesamtaufsichtsrat die Prüfungs-
berichte gemeinsam mit den Prüfungsleiter:innen erörtert.
Der Prüfungsausschuss hat den Bericht über die Solvabilität
und Finanzlage auf Solo- und auf Gruppenebene geprüft
und darüber dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Es wurden
keine Umstände oder Tatsachen festgestellt, die Anlass zu
Beanstandungen gegeben hätten.
Die Interne Revision legt dem Prüfungsausschuss quartals-
weise einen Bericht vor. Bei Bedarf werden vom Leiter der
Internen Revision einzelne Themen und Prüfungsschwer-
punkte im Detail erörtert. Zusätzlich legt der Leiter der
Internen Revision den jährlichen Revisionsplan dem Prü-
fungsausschuss zur Genehmigung vor. Mindestens einmal
jährlich erklärt der Vorstand dem Prüfungsausschuss die
Organisation und Wirksamkeit des Internen Kontrollsys-
tems, der Internen Revision und des Risikomanagement-
systems und legt dem Prüfungsausschuss einen diesbe-
züglichen schriftlichen Bericht vor, sodass sich dieser von
der Wirksamkeit der eingerichteten Systeme überzeugen
kann. Ergänzend dazu werden im Prüfungsausschuss der
Bericht und die Beurteilung des (Konzern-)Abschlussprü-
fers betreffend die Funktionsfähigkeit des Risikomanage-
ments behandelt. Im Aufsichtsrat wird darüber berichtet.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2024 auch mit den
Berichten ORSA der VIG Holding und der VIG-Gruppe
befasst und dem Aufsichtsrat darüber berichtet.
Mindestens einmal jährlich stellt der Vorstand dem Auf-
sichtsrat die in den VIG-Gesellschaften getroffenen Vor-
kehrungen zur Bekämpfung von Korruption dar und der
Aufsichtsrat bespricht diese Maßnahmen.
Bei der Vorbereitung des Wahlvorschlages an die Hauptver-
sammlung in Bezug auf die Wahl eines neuen Aufsichtsrats-
mitglieds berücksichtigt der Aufsichtsrat die vom Gesetz
und dem Österreichischen Corporate Governance Kodex
vorgegebenen fachlichen und persönlichen Voraussetz-
ungen, die ein Mitglied des Aufsichtsrats erfüllen und ein-
halten muss.
Auch bei der Vorbereitung des Wahlvorschlags an die Haupt-
versammlung betreffend den (Konzern-)Abschlussprüfer ach-
ten der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat streng da-
rauf, dass alle vom Gesetz und Österreichischen Corporate
Governance Kodex vorgegebenen Voraussetzungen und Be-
dingungen voll erfüllt sind. Als Unternehmen von öffentlichem
Interesse werden die für Versicherungsunternehmen gelten-
den besonderen zusätzlichen Regeln der externen und inter-
nen Rotation und das besondere Ausschreibungsverfahren
eingehalten. Darüber hinaus lässt sich der Aufsichtsrat nach
Abschluss der Konzernabschlussprüfung eine Aufstellung
vorlegen, aus der die gesamten Aufwendungen für die Prü-
fungen in sämtlichen Konzerngesellschaften ersichtlich sind.
Diese Aufstellung ist gesondert nach Aufwendungen für den
Konzernabschlussprüfer, für Mitglieder des Netzwerks, dem
der Konzernabschlussprüfer angehört, und für andere im
Konzern tätige Abschlussprüfer gegliedert.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2024 auch mit
IT-Sicherheitsthemen beschäftigt.
Der Vorstand der VIG Holding informierte die Mitglieder des
Aufsichtsrats im Jahr 2024 über wesentliche Nachhaltig-
keits- und Informationssicherheitsthemen. Im Berichtsjahr
wurden unter anderem das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm,
288
Jahresfinanzbericht 2024
die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nach-
haltigkeitsberichterstattung, die Ergebnisse der konsolidier-
ten doppelten Wesentlichkeitsanalyse und die Vorbereitungs-
arbeiten des für die VIG-Versicherungsgesellschaften konso-
lidierten Übergangsplan für den Klimaschutz behandelt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben für das Geschäfts-
jahr 2024 einen Vergütungsbericht erstellt.
Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz der Auf-
sichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachver-
halte aus seiner Mitte fünf Ausschüsse gebildet: Ausschuss
für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss), Prü-
fungsausschuss (Bilanzausschuss), Ausschuss für Vor-
standsangelegenheiten (Personalausschuss), Strategieaus-
schuss und Nominierungsausschuss.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
AUSSCHUSS FÜR DRINGENDE ANGELEGENHEITEN
(ARBEITSAUSSCHUSS)
Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsaus-
schuss) beschließt über Geschäfte, die der Zustimmung des
Aufsichtsrats bedürfen und wegen der besonderen Dring-
lichkeit nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitz-
ung aufgeschoben werden können.
Rudolf Ertl (Vorsitzender)
Robert Lasshofer
Martin Simhandl
Im Fall der Verhinderung eines der Mitglieder wird an dieser
Sitzung zusätzlich Frau Gertrude Tumpel-Gugerell und im
Fall einer weiteren Verhinderung Frau Martina Dobringer
teilnehmen.
PRÜFUNGSAUSSCHUSS (BILANZAUSSCHUSS)
Der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) nimmt die ihm
gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr und ist insbe-
sondere für die gemäß § 92 Abs. 4a Z 4 AktG und § 123
Abs. 9 VAG sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
zugewiesenen Aufgaben zuständig, nämlich:
1. die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses so-
wie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen
zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
2. die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll-
systems, der internen Revisions-Funktion und des Risi-
komanagementsystems des Unternehmens;
3. die Überwachung der Abschlussprüfung und der Kon-
zernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkennt-
nissen und Schlussfolgerungen in Berichten, die von der
Abschlussprüferaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Z 12
APAG veröffentlicht werden;
4. die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbeson-
dere im Hinblick auf die für das geprüfte Unternehmen
erbrachten zusätzlichen Leistungen; Art. 5 der Verord-
nung (EU) Nr. 537/2014 und § 271a Abs. 6 UGB gelten;
5. die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Ab-
schlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung,
wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanz-
berichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des
Prüfungsausschusses dabei;
6. die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung
seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die
Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Berichts über
die Solvabilität und Finanzlage und des Corporate Gover-
nance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über
die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
7. die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern-
lageberichts, des Berichts über die Solvabilität und Finanz-
lage auf Gruppenebene und des Corporate Governance-
Berichts auf konsolidierter Ebene sowie die Erstattung des
Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
8. die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Ab-
schlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedacht-
nahme auf die Angemessenheit des Honorars und der
Überprüfung der Prüfungshonorare gemäß Art. 4 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie der Rotationsfristen
gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie
die Empfehlung für die Bestellung des Abschlussprüfers
(Konzernabschlussprüfers) an den Aufsichtsrat gemäß
Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.
Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss)
fest, wie die wechselseitige Kommunikation zwischen (Kon-
zern-)Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss (Bilanz-
ausschuss) zu erfolgen hat, wobei auch die Gelegenheit
eingeräumt wird, dass ein Austausch zwischen dem Prüfungs-
ausschuss (Bilanzausschuss) und dem (Konzern-)Abschluss-
prüfer ohne Beisein des Vorstands stattfinden kann.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
289
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind erfahrene Finanz-
expert:innen, die über Kenntnisse und praktische Erfahrung
im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der Berichter-
stattung verfügen, die den Anforderungen des Unterneh-
mens entsprechen.
Vorsitzende:
Gertrude Tumpel-Gugerell
Stellvertretende Vorsitzende:
Martina Dobringer
Weitere Mitglieder:
Rudolf Ertl
András Kozma
Robert Lasshofer
Peter Mihók
Martin Simhandl
Katarína Slezáková
Ágnes Svoób
Im Fall der Verhinderung eines der Mitglieder wird an dieser
Sitzung zusätzlich Frau Hana Machačová und im Fall einer
weiteren Verhinderung Herr Vratislav Kulhánek teilnehmen.
Den Vorsitz übernimmt im Verhinderungsfall von Frau
Gertrude Tumpel-Gugerell Frau Martina Dobringer.
AUSSCHUSS FÜR VORSTANDSANGELEGENHEITEN
(PERSONALAUSSCHUSS)
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personal-
ausschuss) befasst sich mit den Personalangelegenheiten
der Vorstandsmitglieder. Der Ausschuss für Vorstandsange-
legenheiten entscheidet daher über den Inhalt von Anstel-
lungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und deren Bezüge
und überprüft die Vergütungspolitik in regelmäßigen Ab-
ständen.
Rudolf Ertl (Vorsitzender)
Robert Lasshofer
Martin Simhandl
STRATEGIEAUSSCHUSS
Der Strategieausschuss bereitet in Zusammenarbeit mit
dem Vorstand und gegebenenfalls unter Beiziehung von
Expert:innen grundlegende Entscheidungen vor, die dann
im Gesamtaufsichtsrat zu treffen sind.
Rudolf Ertl (Vorsitzender)
András Kozma
Robert Lasshofer
Peter Mihók
Martin Simhandl
Im Fall der Verhinderung eines der Mitglieder wird an dieser
Sitzung zusätzlich Frau Gertrude Tumpel-Gugerell und im
Fall einer weiteren Verhinderung Frau Martina Dobringer
teilnehmen.
NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat
Vorschläge zur Besetzung freiwerdender Mandate im Vor-
stand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung.
Rudolf Ertl (Vorsitzender)
Martina Dobringer
Robert Lasshofer
Peter Mihók
Martin Simhandl
Gertrude Tumpel-Gugerell
Gerhard Fabisch und Gabriele Semmelrock-Werzer, Auf-
sichtsratsmitglieder im Jahr 2024 bis zum 24. Mai 2024, sind
Vorstandsmitglieder von Unternehmen, mit denen Vertriebs-
verträge zu markt- und branchenüblichen Konditionen be-
stehen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Jahr 2024
keine Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats geschlos-
sen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurft hätten.
ANZAHL DER SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS SOWIE
SEINER AUSSCHÜSSE IM GESCHÄFTSJAHR 2024
Im Jahr 2024 fanden eine ordentliche Hauptversammlung
und sieben über das Geschäftsjahr verteilte Aufsichtsrats-
sitzungen statt. Weiters wurden vier Sitzungen des Prüfungs-
ausschusses (Bilanzausschusses) abgehalten und ein Be-
schluss des Prüfungsausschusses im Umlaufweg gefasst. An
vier Sitzungen des Prüfungsausschusses und an vier Sitzun-
gen des Aufsichtsrats einschließlich jener Sitzung des Auf-
sichtsrats im Jahr 2024, die sich mit der Prüfung des Jahres-
abschlusses 2023 und des Konzernabschlusses 2023 sowie
mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 befasste,
und an der Hauptversammlung hat die Abschluss- und
290
Jahresfinanzbericht 2024
Konzernabschlussprüferin, die KPMG Austria GmbH Wirt-
schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG),
teilgenommen. Im Jahr 2024 wurden drei Sitzungen des
Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten (Personalaus-
schuss) abgehalten. Der Ausschuss für dringende Angele-
genheiten (Arbeitsausschuss) hat im Jahr 2024 einen Be-
schluss im Umlaufweg gefasst. Der Nominierungsaus-
schuss hat im Jahr 2024 einmal getagt. Der Strategieaus-
schuss hat im Jahr 2024 nicht getagt; strategische Fragen
wurden im Gesamtaufsichtsrat behandelt. Frau Tumpel-
Gugerell hat an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Auf-
sichtsrates nicht persönlich teilgenommen. Kein weiteres
Mitglied des Aufsichtsrats war bei weniger als der Hälfte der
Aufsichtsratssitzungen anwesend.
SITZUNGSTEILNAHMEN DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER IM GESCHÄFTSJAHR 2024
Die nachstehende Tabelle zeigt die Sitzungsteilnahme der ordentlichen Mitglieder:
Name Aufsichtsrat
Prüfungs-
ausschuss
Arbeits-
ausschuss
Strategie-
ausschuss
Personal-
ausschuss
Nominierungs-
ausschuss
7 Sitzungen
4 Sitzungen
Keine Sitzung Keine Sitzung
3 Sitzungen
1 Sitzung
Günter Geyer
1
3/3 1/1 3/3 1/1
Rudolf Ertl (V) 5/7 3/4 3/3 1/1
Martin Simhandl (1. Stv d. V)
2
4/4 3/3
Robert Lasshofer (2. Stv d. V) 6/7 4/4 3/3 1/1
Martina Dobringer 7/7 4/4 1/1
Zsuzsanna Eifert
1
2/3 1/1
Gerhard Fabisch
1
3/3
András Kozma 7/7 4/4
Vratislav Kulhánek
2
4/4
Hana Machačová
2
4/4
Peter Mihók 7/7 4/4
Gabriele Semmelrock-Werzer
1
3/3
Katarina Slezáková 7/7 4/4
Ágnes Svoób
2
4/4 3/3
Peter Thirring 7/7
Gertrude Tumpel-Gugerell 3/7 2/4
1
Mit 24. Mai 2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
2
Wahl in den Aufsichtsrat in der Hauptversammlung vom 24. Mai 2024
DIVERSITÄTSKONZEPT
Mit über 50 Versicherungsgesellschaften und Pensionskas-
sen sowie rund 30.000 Mitarbeitenden in Zentral- und Ost-
europa vereint die VIG-Versicherungsgruppe eine Vielzahl an
Nationen, Sprachen und kulturellen Hintergründen. Diver-
sität ist ein Kernwert im VIG-Leitbild und ein fester Be-
standteil der Stoßrichtungen der HR-Strategie.
In Bezug auf das Diversitätsmanagement betreffend die
gesellschaftsrechtlichen Gremien verfolgt die VIG-Versiche-
rungsgruppe einen „Bottom-up“-Zugang: Dadurch, dass
sich das Diversitätsmanagement auf alle Mitarbeitenden
bezieht, erwartet sich die VIG-Versicherungsgruppe lang-
fristig eine entsprechende Diversität beim Kandidat:innen-
pool für die interne Nachfolgeplanung.
Für die VIG-Versicherungsgruppe spiegelt Diversität einer-
seits die Ähnlichkeiten, andererseits die Unterschiedlich-
keiten wider, die ihr begegnen; gruppenintern, in ihren
Märkten und bei ihren Partner:innen und Kund:innen. Diver-
sitätsmanagement basiert auf der aufrichtigen Wert-
schätzung von und dem offenen Umgang mit Vielfalt und
bedeutet deren bewusstes Nutzen. Mit diesem Verständnis
von Diversität bauen die VIG-Gesellschaften auf dem VIG
Code of Business Ethics auf:
„Wir tolerieren keinerlei Diskri-
minierung. Wir bekennen uns zur Chancengleichheit bei der
Aufnahme und Förderung von Mitarbeiter:innen ungeachtet
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
291
deren Glaube, Religion, Geschlecht, Weltanschauung, eth-
nischer Zugehörigkeit, Nationalität, sexueller Orientierung,
Alter, Hautfarbe, Behinderung oder Familienstand.“
Gruppen- und Holdingebene
Das Diversitätskonzept fokussiert auf Holdingebene auf die
Kriterien Gender, Generationen und Internationalität, für die
Maßnahmen geschärft bzw. entwickelt wurden:
•
Gender:
Sicherstellung eines ausgewogenen Zugangs
der Geschlechter in allen Aspekten (Karriere- und Ent-
wicklungsmöglichkeiten, Benefits und Einkommen etc.)
•
Generationen:
altersgemischte Teams und Berücksichti-
gung unterschiedlicher Lebensphasen, sodass das volle
Potenzial entfaltet werden kann. Generationengerechte An-
gebote und Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen,
Lernen voneinander, gesundes Arbeiten, faires Recruiting
•
Internationalität:
gruppenweiter Erfahrungsaustausch,
gemeinsames Lernen, Nutzung des gruppeninternen
Jobmarkts sowie die Sicherstellung eines angemesse-
nen Mix von Menschen aus unterschiedlichen Ländern
in der Holdinggesellschaft
Die Dimensionen Gender, Generationen und Internationa-
lität finden ebenfalls Berücksichtigung, wenn der Hauptver-
sammlung Vorschläge zur Wahl von neuen Aufsichtsrats-
mitgliedern unterbreitet werden. Schon seit Jahrzehnten
setzt die VIG-Versicherungsgruppe auf das Konzept des
lokalen Unternehmertums und fördert damit gleichzeitig,
dass die „Community“ der Vorstandsmitglieder und CEOs
der Versicherungsgruppe mit 21 Nationalitäten höchst inter-
national zusammengesetzt ist.
Das Thema Diversität fließt in gruppenweite Führungs-
kräfteprogramme ein, sowohl bei der Auswahl der Teilneh-
menden als auch bei der Auswahl der Vortragenden.
Ebene der VIG-Versicherungsgesellschaften
Im Sinne des lokalen Unternehmertums wählen die VIG-
Versicherungsgesellschaften ihre Diversitätsschwerpunkte
selbst und sind eigenständig für die Umsetzung zuständig.
Diversitätsbeauftragte
Die Diversitätsbeauftragte berät nicht nur die Holdingge-
sellschaft, sondern auch lokale VIG-Gesellschaften zu Fra-
gen des Diversitätsmanagements.
MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON FRAUEN IM VORSTAND,
IM AUFSICHTSRAT UND IN LEITENDEN POSITIONEN
Die VIG-Versicherungsgruppe misst Diversität hohe Be-
deutung bei, wobei Gender einen der drei zentralen
Schwerpunkte des Diversitätskonzepts auf Holding-Ebene
bildet. Internationale Trainingsprogramme spielen dabei
eine Schlüsselrolle, dies nicht nur in der Holding, sondern
auch in der gesamten Versicherungsgruppe. Die Program-
me berücksichtigen sowohl die Dimension Gender als auch
Internationalität und stärken gezielt den Zugang von Frauen
zu Führungspositionen.
Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, ein nachhaltiges
Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Talente gezielt gefördert,
weiterentwickelt und langfristig gebunden werden. Damit
leistet die VIG einen wesentlichen Beitrag zur Diversität im
Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Positionen.
DIVERSITÄTSKENNZAHLEN
Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung (Nachhaltigkeits-
erklärung) dieses Berichts enthält Diversitätskennzahlen so-
wohl auf Holding- als auch auf Gruppenebene. Es wird auf
die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
BERICHT ÜBER EINE EXTERNE EVALUIERUNG
Die C-Regel 62 des ÖCGK sieht eine freiwillige externe
Evaluierung zur Einhaltung der C-Regeln des Kodex vor. Die
VIG Holding führt eine solche Evaluierung jedes dritte Jahr
durch. Zuletzt hat eine Prüfung des konsolidierten Corporate
Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2023 stattge-
funden. Alle Evaluierungen kamen zum Ergebnis, dass sämt-
liche Anforderungen des Kodex erfüllt wurden. Die nächste
Evaluierung ist für das Geschäftsjahr 2026 geplant.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
292
Jahresfinanzbericht 2024
Wien, 25. März 2025
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
Stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Stv. Vorstandsmitglied
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
293
Der Aufsichtsrat hat sowohl als
Ganzes als auch durch seine Aus-
schüsse sowie durch seinen Vor-
sitzenden und dessen Stellvertre-
ter wiederholt und regelmäßig die
Gelegenheit wahrgenommen, die
Geschäftsführung der Gesellschaft
sowie auch die Tätigkeit des Vor-
stands in Zusammenhang mit des-
sen Gruppenleitung und Gruppen-
überwachung umfassend zu über-
wachen. Diesem Zweck dienten
ausführliche Darstellungen und Erörterungen im Rahmen
der Aufsichtsrats- und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen so-
wie eingehende und zu einzelnen Themen vertiefende Be-
sprechungen mit den Mitgliedern des Vorstands, welche
anhand von geeigneten Unterlagen umfassende Erklärungen
und Nachweise über die Geschäftsführung und die Finanz-
lage der Gesellschaft und der Gruppe erteilten. In diesen Ge-
sprächen wurden unter anderem die Strategie, die Geschäfts-
entwicklung (als Ganzes sowie in einzelnen Ländern), das
Risikomanagement, das Interne Kontrollsystem, die Tätigkeit
der Internen Revision und der Compliance-Funktion sowie der
versicherungsmathematischen Funktion und die Rückversi-
cherung – sowohl auf Holdingebene als auch auf Gruppen-
ebene – sowie weitere für die Gesellschaft und die VIG-Versi-
cherungsgruppe bedeutende Themen diskutiert.
Die VIG Holding bekennt sich zur gesellschaftlichen Ver-
antwortung sowie zur Bedeutung der Mitarbeiter:innen als
Träger:innen von Leistung, Innovation und Expertise. Ent-
sprechend den Solvency II-Vorschriften müssen seit dem
Jahr 2016 nichtfinanzielle Aspekte Teil der Leistungser-
wartungen für variable Bezüge von Vorstandsmitgliedern
sein. Auch im Geschäftsjahr 2024 hängt die Zielerfüllung für
die Vorstandsmitglieder sowohl von finanziellen als auch von
nichtfinanziellen Kriterien ab. Grundsätze des Vergütungs-
systems sind in der Vergütungspolitik sowie im Vergütungs-
bericht 2024 ausführlich dargestellt.
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte fünf Ausschüsse ge-
bildet. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Aus-
schüsse sind auf der Website der Gesellschaft sowie im
konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2024 nachzu-
lesen. Im Jahr 2024 fanden eine ordentliche Hauptver-
sammlung und sieben über das Geschäftsjahr verteilte
Aufsichtsratssitzungen statt. Weiters wurden vier Sitzungen
des Prüfungsausschusses (Bilanzausschuss) abgehalten
und ein Beschluss des Prüfungsausschusses im Umlaufweg
gefasst. An vier Sitzungen des Prüfungsausschusses und an
vier Sitzungen des Aufsichtsrats einschließlich jener Sitzung
des Aufsichtsrats im Jahr 2024, die sich mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2023 und des Konzernabschlusses 2023
sowie mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2023
befasste, und an der Hauptversammlung hat die Abschluss-
und Konzernabschlussprüferin, die KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, FN
269873y (KPMG), teilgenommen. Die KPMG hat dabei den
Prüfungsausschuss auch über die Planung und den Ablauf
der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024
informiert. Im Jahr 2024 wurden drei Sitzungen des Aus-
schusses für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss)
abgehalten. Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten
(Arbeitsausschuss) hat im Jahr 2024 einen Beschluss im
Umlaufweg gefasst. Der Nominierungsausschuss hat im
Jahr 2024 einmal getagt. Der Strategieausschuss hat im
Jahr 2024 nicht getagt; strategische Fragen wurden im
Gesamtaufsichtsrat behandelt. Details über die Sitzungs-
teilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr
2024 können dem Corporate Governance-Bericht 2024
entnommen werden.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden in keiner Aufsichtsratssit-
zung Tagesordnungspunkte ohne Teilnahme von Vorstands-
mitgliedern erörtert.
Um die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeiten und sei-
ner Arbeitsweise sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat seine
Arbeitsweise im Rahmen einer Selbstevaluierung überprüft.
Die vom Aufsichtsrat vorgenommene Evaluierung seiner
Tätigkeit hat ergeben, dass die Organisation und Arbeits-
weise in zufriedenstellender Weise effizient und gesetzes-
konform sind. Ein Änderungsbedarf oder Änderungs-
wunsch in Bezug auf die bisher geübte Praxis konnte nicht
festgestellt werden.
Als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2024 wurde über Vorschlag und Antrag des
Aufsichtsrates und der Hauptversammlung am 26. Mai 2023
die KPMG gewählt und daher hat KPMG diese Aufgaben für
das Geschäftsjahr 2024 durchgeführt.
Im Jahr 2024 befasste sich der Prüfungsausschuss ins-
besondere mit folgenden Themen:
Bericht
des Aufsichtsrats
294
Jahresfinanzbericht 2024
Der Prüfungsausschuss hat durch die Einsichtnahme in ge-
eignete Unterlagen, Gespräche mit dem Vorstand und Er-
örterungen mit der (Konzern-)Abschlussprüferin den Rech-
nungslegungsprozess sowie den Ablauf der Abschluss-
und Konzernabschlussprüfung überwacht und keine Um-
stände oder Tatsachen festgestellt, die Anlass zu Beanstan-
dung gegeben hätten. Der Prüfungsausschuss hat auch die
Möglichkeiten zur Erteilung von Empfehlungen oder Vor-
schlägen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Rech-
nungslegungsprozesses geprüft und auf Grundlage der
vom Prüfungsausschuss im Rahmen seiner Prüftätigkeit
umfassend eingeholten Informationen und Unterlagen die
eingerichteten Prozesse für ausreichend befunden.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2024 auch mit den
ORSA-Berichten der VIG Holding und der VIG-Gruppe be-
fasst und dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Der Prü-
fungsausschuss hat die Wirksamkeit des Internen Kontroll-
systems, der Internen Revision sowie des Risikomana-
gementsystems überwacht und diese für wirksam erachtet,
indem Darstellungen über die Abläufe und Organisation
dieser Systeme vom Vorstand, von der (Konzern-)Ab-
schlussprüferin und von den unmittelbar mit diesen Auf-
gaben betrauten Personen eingeholt wurden. Der Prü-
fungsausschuss hat dem gesamten Aufsichtsrat über diese
Überwachungstätigkeit berichtet und festgehalten, dass
keine Mängel festgestellt wurden. Im Rahmen der Auf-
sichtsratssitzungen wurde auch dem gesamten Aufsichts-
rat die Gelegenheit geboten, sich von der Funktionsfähig-
keit der eingerichteten Kontroll- und Prüfungssysteme zu
überzeugen.
Weiters wurden der Revisionsplan sowie die von der
Internen Revision quartalsweise erstellten Berichte im Prü-
fungsausschuss und im Gesamtaufsichtsrat erörtert und
gemeinsam mit dem Leiter der Internen Revision und Kon-
zernrevision diskutiert.
Der Prüfungsausschuss hat die Berichte über die Solva-
bilität und Finanzlage auf Solo- und auf Gruppenebene
geprüft und darüber dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Es
wurden keine Umstände oder Tatsachen festgestellt, die
Anlass zu Beanstandungen gegeben hätten.
Der Prüfungsausschuss hat weiters den Jahresabschluss
2024, den Lagebericht und den konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2024 vom Vorstand erhalten, einge-
sehen und sorgfältig geprüft. Im Zuge dieser Prüfung wurde
auch der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwen-
dung im Hinblick auf die Eigenmittelausstattung und die
Auswirkungen auf die Solvabilität und Finanzlage der Ge-
sellschaft geprüft. Ebenso hat der Prüfungsausschuss den
Konzernabschluss 2024 und den Konzernlagebericht ein-
schließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
(Nachhaltigkeitserklärung) einer Prüfung unterzogen. Wei-
ters wurden die von der (Konzern-)Abschlussprüferin KPMG
erstellten Prüfungsberichte zum Jahresabschluss 2024
samt Lagebericht und Konzernabschluss 2024 samt Kon-
zernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinan-
ziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) vom Prüfungs-
ausschuss eingesehen und geprüft. Als Ergebnis dieser
Prüfung wurde einstimmig beschlossen, dem Aufsichtsrat
die Feststellung des Jahresabschlusses zu empfehlen. Es
hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Die (Konzern-)Abschlussprüferin hat dem Prüfungsausschuss
einen zusätzlichen Bericht nach Art. 11 der Abschlussprüfer-
Verordnung (EU), der auch die Ergebnisse sowohl der Ab-
schlussprüfung als auch der Konzernabschlussprüfung er-
läutert, erstattet. Dieser zusätzliche Bericht der Abschluss-
prüferin wurde auch dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Ebenso hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit der
Abschluss- und Konzernabschlussprüferin überprüft und
überwacht und sich durch die Vorlage von geeigneten
Unterlagen und Nachweisen, insbesondere im Hinblick auf
die Angemessenheit des Honorars und die für die Gesell-
schaft erbrachten zusätzlichen Leistungen, von der Unab-
hängigkeit überzeugen können. Der Prüfungsausschuss
hat sich mit Nichtprüfungsleistungen befasst und konnte im
Rahmen der Prüfung und Überwachung der Unabhän-
gigkeit der Abschlussprüferin und Konzernabschluss-
prüferin keine Umstände feststellen, die Zweifel an deren
Unabhängigkeit und Unbefangenheit begründen würden.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2024 mit der
Auswahl des Abschluss- bzw. Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2025 und des Prüfers der konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichterstattung (konsolidierte nichtfinan-
zielle Erklärung) für die Geschäftsjahre 2024 und 2025
auseinandergesetzt. Es wurde festgestellt, dass hinsichtlich
KPMG keine Ausschlussgründe oder Umstände, die Besorg-
nis einer Befangenheit begründen würden, vorliegen, und
dass ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen worden
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
295
sind, die eine unabhängige und unbefangene Prüfung si-
cherstellen.
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat über die im
Rahmen dieser Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse
berichtet und hat dem Aufsichtsrat und dieser in der Folge
der Hauptversammlung die KPMG für die Wahl zum Ab-
schluss- und Konzernabschlussprüfer vorgeschlagen. Die
Hauptversammlung hat KPMG als Abschluss- und Konzern-
abschlussprüferin für das Jahr 2025 gewählt. Weiters hat die
Hauptversammlung allenfalls, soweit sich dies aufgrund der
gesetzlichen Vorschriften für die Geschäftsjahre 2024 und
2025 ergibt, die KPMG zum Prüfer der konsolidierten Nach-
haltigkeitsberichterstattung (konsolidierte nichtfinanzielle Er-
klärung) gewählt.
In einer Sitzung des Prüfungsausschusses haben sich die
Ausschussmitglieder mit der (Konzern-)Abschlussprüferin
betreffend die Festlegung der wechselseitigen Kommuni-
kation sowie die Prüfungsplanung beraten.
Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit folgen-
den Themen:
Über die Prüfungsergebnisse und alle im Prüfungsaus-
schuss gefassten Beschlüsse wurde dem Aufsichtsrat je-
weils in der darauffolgenden Sitzung berichtet.
Der gesamte Aufsichtsrat hat sich mit dem Jahresabschluss
2024 samt Lagebericht und dem konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2024, dem Konzernabschluss 2024
samt Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) sowie
dem vom Vorstand vorgelegten Vorschlag für die Gewinn-
verwendung befasst und diesen eingehend geprüft. Hin-
sichtlich des Gewinnverwendungsvorschlages wurde insbe-
sondere die Vertretbarkeit im Hinblick auf die Bedeckung
der Eigenmittelerfordernisse geprüft. Der Vorschlag erfüllt
die geltenden rechtlichen Vorgaben und berücksichtigt vor-
ausschauend die gesamtwirtschaftliche und finanzielle Lage
sowie deren Auswirkungen auf die Solvabilität und Finanz-
lage der Gesellschaft. Der Vorschlag steht im Einklang mit der
kontinuierlich verfolgten vorsichtigen und nachhaltigen Ka-
pitalplanung zur langfristigen Gewährleistung einer soliden
Solvenz- und Liquiditätsposition.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2024 auch mit
IT-Sicherheitsthemen und ESG beschäftigt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben für das Geschäfts-
jahr 2024 einen Vergütungsbericht erstellt.
Der Nominierungsausschuss sowie der Aufsichtsrat haben
sich in der Berichtsperiode mit der Bestellung eines stell-
vertretenden Mitglied des Vorstands beschäftigt. Der Auf-
sichtsrat hat im Jahr 2024 Herrn Christoph Rath mit
Wirksamkeit 1. September 2024 zum stellvertretenden Mit-
glied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
Der Vorstand der VIG Holding informierte die Mitglieder des
Aufsichtsrats im Jahr 2024 über wesentliche Nachhaltigkeits-
und Informationssicherheitsthemen. Im Berichtsjahr wurden
unter anderem das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm, die neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeits-
berichterstattung, die Ergebnisse der konsolidierten doppel-
ten Wesentlichkeitsanalyse und die Vorbereitungsarbeiten
des für die VIG-Versicherungsgesellschaften konsolidierten
Übergangsplans für den Klimaschutz behandelt.
Weiters wurden die von der (Konzern-)Abschlussprüferin
KPMG erstellten Prüfungsberichte zum Jahresabschluss
2024 samt Lagebericht und Konzernabschluss 2024 samt
Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nicht-
finanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) vom Auf-
sichtsrat eingesehen und geprüft. KPMG hat im Rahmen
ihrer Prüfung des Jahresabschlusses 2024 samt Lage-
bericht und des Konzernabschlusses 2024 samt Konzern-
lagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanzi-
ellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) keine Einwen-
dungen erhoben. KPMG hat festgestellt, dass der Jahres-
abschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein
möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage
zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesell-
schaft für das Geschäftsjahr 2024 in Übereinstimmung mit
den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buch-
führung vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit
dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB
sind zutreffend. KPMG hat weiters festgestellt, dass auch
der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften ent-
spricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens-
und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024
sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Kon-
zerns für das Geschäftsjahr 2024, in Übereinstimmung mit
den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den Be-
stimmungen des § 138 VAG in Verbindung mit § 245a UGB
vermittelt. Der Konzernlagebericht einschließlich der konso-
lidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklä-
296
Jahresfinanzbericht 2024
rung) steht im Einklang mit dem Konzernabschluss. Zu-
sätzlich hat KPMG gemäß § 269 Abs. 3 UGB festgestellt,
dass der konsolidierte Corporate Governance-Bericht 2024
aufgestellt worden ist.
Auch die Prüfung durch den gesamten Aufsichtsrat hat
nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Be-
anstandungen gegeben. Der Aufsichtsrat erklärte, dass er
den Prüfungsberichten der Abschluss- und Konzernab-
schlussprüferin nichts hinzuzufügen hat.
Der Aufsichtsrat fasste daher nach eingehender Prüfungs-
tätigkeit den einstimmigen Beschluss, den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss 2024 zu billigen, den Lage-
bericht, den Konzernabschluss 2024 und den Konzernlage-
bericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Er-
klärung (Nachhaltigkeitserklärung) sowie den konsolidierten
Corporate Governance-Bericht 2024 nicht zu beanstanden
sowie sich mit dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinn-
verwendung einverstanden zu erklären.
Der Jahresabschluss 2024 ist somit gemäß § 96 Abs. 4 AktG
festgestellt. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversam-
mlung vor, dass sie über die Gewinnverwendung gemäß
dem Vorschlag des Vorstands beschließe und dem Vor-
stand sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung erteile.
Wien, im April 2025
Der Aufsichtsrat:
Dr. Rudolf Ertl (Vorsitzender)
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
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Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der
Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht. Der Konzernlagebericht beschreibt
die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, und wurde sowohl im Einklang mit den
Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Art. 29b der EU-RL 2013/34 (Bilanz-Richtlinie) als auch den gem.
Art. 8 (4) der EU-VO 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) angenommenen Spezifikationen erstellt.
Die Erklärung für den Jahresabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe wird im
Geschäftsbericht dieser Gesellschaft abgegeben.
Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde mit Beschluss des Vorstands vom
25. März 2025
zur Veröffentlichung freigegeben.
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
Stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Stv. Vorstandsmitglied
Erklärung des Vorstands
298
Jahresfinanzbericht 2024
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der
Konzerngewinn- und -verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der
Konzerneigenkapitalüberleitung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der
Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a
UGB und den sondergesetzlichen Bestimmungen für Versicherungsgesellschaften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
nachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE
Siehe Konzernanhang 3. Geschäfts- oder Firmenwerte ab Seite 180, wesentliche Schätzungen und Ermessensentschei-
dungen unter 23.4. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Seite 223 und die Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden unter 24.5. Geschäfts- oder Firmenwerte ab Seite 250.
Das Risiko für den Abschluss
Die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss der Vienna Insurance Group erfassten Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe
von EUR 1.239,9 Mio. wird jeweils gesondert auf Länderebene überwacht. Mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls
anlassbezogen werden Geschäfts- oder Firmenwerte von der Vienna Insurance Group einem Werthaltigkeitstest (sog.
Impairment Test) unterzogen.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe von
Schätzungen und ermessensbehafteter Faktoren. Hierzu zählen insbesondere die prognostizierten Cash flows der einzelnen
Länder, welche unter anderem auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie den Einschätzungen des Vorstandes hinsichtlich
Bestätigungsvermerk
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
299
der Entwicklung des Marktumfelds und des künftigen Geschäftsverlaufs basieren. Weitere Faktoren sind die unterstellte
langfristige Wachstumsrate sowie die zugrunde gelegten regionenspezifischen Kapitalkosten.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen
durchgeführt:
– Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungs-
methode des Werthaltigkeitstestes beurteilt.
– Die bei den Berechnungen zugrunde gelegten prognostizierten Cash flows der Detailplanung haben wir mit der
aktuellen, von der Geschäftsleitung genehmigten strategischen Unternehmensplanung abgeglichen. Die Fortschrei-
bung der Detailplanung für die weiteren Jahre haben wir mithilfe analytischer Prüfungshandlungen verplausibilisiert.
– Darüber hinaus haben wir uns mit den wesentlichen Planungsannahmen auseinandergesetzt und die Annahmen zur
Entwicklung der Absatzmärkte mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen.
– Die Planungstreue haben wir anhand von Informationen aus Vorperioden analysiert.
– Da bereits geringfügige Änderungen des Kapitalkostensatzes erhebliche Auswirkungen auf den erzielbaren Betrag der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit haben, haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten die
Ermittlung der Kapitalkosten beurteilt und die Ableitung der zugrunde gelegten Parameter nachvollzogen.
– Durch eigene Sensitivitätsanalysen haben wir ermittelt, ob die getesteten Buchwerte bei möglichen Veränderungen der
Annahmen innerhalb realistischer Bandbreiten noch ausreichend durch die jeweiligen erzielbaren Beträge gedeckt sind.
– Wir haben ebenfalls beurteilt, ob die Anhangsangaben zur Werthaltigkeit des Firmenwertes angemessen sind.
ANGEMESSENHEIT DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN AUS AUSGESTELLTEN VERSICHERUNGSVERTRÄGEN
Siehe Konzernanhang 1. Versicherungsverträge ab Seite 138, wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen
unter 23.1. (Rück-)Versicherungsverträge ab Seite 218 und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter
24.3. (Rück-)Versicherungsverträge ab Seite 227.
Das Risiko für den Abschluss
Die zum Bilanzstichtag bilanzierten Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen belaufen sich auf
EUR 299,9 Mio. und Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen auf EUR 39.598,1 Mio. Die Bewertung
der Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen ist komplex. Der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen beruhen auf
zahlreichen Schätzungen und ermessensbehafteten Faktoren.
Die mit den Annahmen verbundenen Schätzunsicherheiten stellen ein Risiko für den Abschluss dar, da Änderungen in den
Annahmen wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten und das Periodenergebnis
haben können.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen
haben wir als Teil des Prüfungsteams eigene Aktuare sowie IT-Spezialisten eingesetzt und folgende wesentliche Prüfungs-
handlungen durchgeführt:
– Wir haben uns ein Verständnis über die im Unternehmen implementierten Prozesse und internen Kontrollen verschafft
sowie die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen getestet.
– Wir haben die generellen IT-Kontrollen der relevanten Systeme getestet.
– Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sowie der angewandten
Bewertungs- und Berechnungsmodelle untersucht.
300
Jahresfinanzbericht 2024
– Im Bereich der Nichtlebensversicherung haben wir weiters in Stichproben aktuarielle Kontrollberechnungen der
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle durchgeführt.
– Für die Bewertungsmodelle „General Measurement Model“ und „Variable Fee Approach“ haben wir ebenfalls in
Stichproben Kontrollberechnungen der Fortschreibung der Vertraglichen Servicemarge durchgeführt.
– Abschließend haben wir beurteilt, ob die Angaben im Konzernanhang zu Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten aus
ausgestellten Versicherungsverträgen angemessen sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungs-
vermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine
Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Infor-
mationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss
oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten
sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammen-
hang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB
und den sondergesetzlichen Bestimmungen für Versicherungsgesellschaften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
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dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
gemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflicht-
gemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
– Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist
höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
– Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prü-
fungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
– Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
und damit zusammenhängende Angaben.
– Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge
haben.
– Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt,
dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
– Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den
Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die
Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und
Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Allein-
verantwortung für unser Prüfungsurteil.
– Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
– Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens-
anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sach-
verhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängig-
keit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
– Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen
Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher
302
Jahresfinanzbericht 2024
die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-
vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus
oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt
werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie
aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich
falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen für Versicherungs-
gesellschaften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchge-
führt.
URTEIL
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
ERKLÄRUNG
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 20. Juni 2023 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 24. Mai 2024 wurden wir für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr gewählt und am 26. Juni 2024 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
303
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Smrekar.
Wien, am 25. März 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Thomas Smrekar
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder
Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung
erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzern-
abschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
304
Jahresfinanzbericht 2024
ZUSICHERUNGSVERMERK ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
GEMÄß §§ 243B UND 267A UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt Konsolidierte nicht-
finanzielle Erklärung enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 243b und 267a UGB (im Folgenden
„nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2024 der
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien,
(im Folgenden auch kurz „VIG“ oder „Gesellschaft“ genannt),
durchgeführt.
ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG MIT BEGRENZTER ZUSICHERUNG
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sach-
verhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft (im Folgenden
„nichtfinanzielle Berichterstattung“) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit
• den Anforderungen des Art. 19a und Art. 29a der Richtlinie 2013/34/EG (Bilanz-Richtlinie),
• den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 243b und 267a UGB),
• den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO) und
• den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“) sowie
• der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der
Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe ESRS 2- Allgemeine
Angaben Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
GRUNDLAGE FÜR DIE ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der
österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden Inter-
national Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer
begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hin-
reichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des Prüfers der nicht-
finanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und
Art. 22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß
ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien
und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regula-
torischer Anforderungen.
Zusicherungsvermerk
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
305
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen der nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungs-
vermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen
Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit
begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen
zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen
aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten
den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DER GESELLSCHAFT
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich der Entwicklung und
Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwort-
lich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
• die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
• die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des Nachhaltigkeits- und
Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 243b und 267a UGB) und den Anforderungen des Art. 19a und Art. 29a der Richt-
linie 2013/34/EG, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
• die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie
• die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant
erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse
in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur nichtfinanziellen Bericht-
erstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind.
INHÄRENTE EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER ERSTELLUNG DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten
Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie
möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders
ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
306
Jahresfinanzbericht 2024
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte
Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der
Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
VERANTWORTUNG DES PRÜFERS DER KONSOLIDIERTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die nicht-
finanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur
Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von
wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht
mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder
insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der
internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu
wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem
Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben;
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der nichtfinanziellen Bericht-
erstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Hand-
lungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resul-
tierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre-
führende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
ZUSAMMENFASSUNG DER DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von
Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen Angaben der Gesell-
schaft, einschließlich Verweisen auf Websiten oder anderen weiterführenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft
dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab,
einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Dar-
stellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstat-
tung gehen wir wie folgt vor:
• Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der nichtfinanziellen Bericht-
erstattung relevant sind.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
307
• Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die nicht-
finanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
• Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang mit den gesetz-
lichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 243b und 267a UGB) sowie den
ESRS stehen.
• Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen
in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
• Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der nicht-
finanziellen Berichterstattung durch.
• Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden Angaben im
Konzernabschluss und Konzernlagebericht ab.
• Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteter
Informationen.
• Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschafts-
aktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERÖFFENTLICHUNG UND AUFTRAGSBEDINGUNGEN
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem
auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen heraus-
gegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online
auf der Website der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter
https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftrags-
verhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger
und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der
Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche
dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Smrekar.
Wien, am 25. März 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Thomas Smrekar
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig.
308 Jahresfinanzbericht 2024
Lagebericht
zum
Jahres-
abschluss
nach UGB
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 309
310
Jahresfinanzbericht 2024
MEHR VIELFALT
Gemeinsam bilden die VIG-Gesellschaften die führende
Versicherungsgruppe in Zentral- und Osteuropa mit Sitz der VIG
Holding in Wien. Die VIG Holding konzentriert sich hauptsächlich auf die Steuerungsaufgaben der Gruppe. Darüber hinaus
ist sie auch als Rückversicherer der Versicherungsgruppe sowie im länderübergreifenden Firmenkundengeschäft tätig.
Die Gruppe lebt den Grundwert der Vielfalt. Das zeigt sich in der dezentralen Struktur und im großen Entscheidungs-
spielraum, den die lokalen Versicherungsgesellschaften genießen. Das macht die Vienna Insurance Group flexibel sowie
innovativ, und damit resilient. Diese Widerstandsfähigkeit und Stabilität sind die Voraussetzungen dafür, nachhaltigen Wert
zu schaffen. Dabei legt die VIG großen Wert auf eine lokale Mehrmarkenpolitik mit regional etablierten Marken und auf
lokales Unternehmertum. Denn es sind insbesondere die individuellen Stärken dieser Marken und das lokale Know-how,
welche Kund:innennähe ermöglichen und die Gruppe erfolgreich machen.
Die Vienna Insurance Group sieht Zentral- und Osteuropa als ihren Heimatmarkt und verfolgt eine langfristige
Geschäftsstrategie in ihren Märkten, die auf nachhaltige Profitabilität und kontinuierliches Ertragswachstum ausgerichtet ist.
ORGANISATION UND ZIELE
Die Versicherungsgruppe hat das Ziel, ihre führende
Marktposition in Zentral- und Osteuropa weiter auszubauen und setzt
dabei auf die enge Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe. Gleichzeitig sieht sich die Vienna Insurance Group als
verlässliche und resiliente Partnerin für ihre Stakeholder. Die Versicherungsgruppe betreut mit ihren rund 30.000
Mitarbeiter:innen rund 33 Millionen Kund:innen.
Durch eine Reihe von Steuerungsbereichen, wie z.B. Risikomanagement, Asset Management, Controlling sowie Strategie,
steht die VIG Holding im engen Austausch mit den Gruppengesellschaften und fungiert als Schnittstelle sowie Förderer der
Umsetzung des lokalen Unternehmertums. Ein intensiver und partnerschaftlicher Austausch zwischen allen
Gruppengesellschaften in 30 Ländern ist ein wesentliches Element des lokalen Unternehmertums, mittels dessen die
Interessen der Gesellschaften und auch der gesamten Gruppe verfolgt werden. Der Fachbereich CO³ vertieft die Interaktion
und den Erfahrungsaustausch zwischen den Gruppengesellschaften und liefert strategischen Input zur Positionierung
(Innen- und Außenauftritt/Branding, PR) der Gruppe.
Im Strategischen Programm VIG 25 wurden die nachhaltige Wertschaffung und der Ausbau der führenden Position in CEE
als konkretisierte Zielsetzung für die gesamte Gruppe formuliert. Ein wesentlicher Treiber bei der Zielerreichung ist dabei die
Einbindung nachhaltiger Ansätze in Bezug auf Gesellschaft und Umwelt in das Geschäfts- und Betriebsmodell der Gruppe.
In diesem Sinne werden Nachhaltigkeitsthemen in sechs Wirkungsfeldern, nämlich „Veranlagung“, „Underwriting“,
„Bürobetrieb“, „Mitarbeitende“, „Kund:innen“ und „Gesellschaft“ verfolgt.
FINANZIELLE STÄRKE & BONITÄT
Die Vienna Insurance Group verfügt über ein „A+“-Rat
ing mit stabilem Ausblick der international anerkannten Ratingagentur
Standard & Poor's. Damit ist die Vienna Insurance Group eines der Unternehmen mit dem besten Rating im ATX der Wiener
Börse. Per Ende 2024 betrug die Solvenzquote der VIG Holding 397,9 % und repräsentiert somit ihre stabile Solvabilität
auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.
Neben der robusten Kapitalausstattung führt die Ratingagentur in ihrem Bericht vom Juli 2024 auch die Markführerschaft
der VIG in Österreich und mehreren Ländern in Zentral- und Osteuropa an. Darüber hinaus werden das breit diversifizierte
Versicherungsportfolio mit ausgeprägten Vertriebskapazitäten sowie die Bancassurance-Kooperation mit der Erste Group
Unternehmensprofil
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahr esa bschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
311
genannt. Auch die konservative Rückversicherungsstrategie, welche die Naturkatastrophenschäden der Gruppe aus
diversen Unwetterereignissen in Österreich und CEE begrenzt, wird positiv hervorgehoben.
Die Aktien der Vienna Insurance Group notieren an der Wiener, Prager und Budapester Börse. Rund 72 % der VIG-Aktien
sind im Besitz des Wiener Städtischen Versicherungsvereins, dem stabilen und langfristig orientierten Hauptaktionär. Die
übrigen Aktien befinden sich im Streubesitz.
312
Jahresfinanzbericht 2024
GESCHÄFTSVERLAUF DER VIG HOLDING
Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungssaldo in der Schaden- und Unfallversicherung gliedern sich im Jahr 2024
(sowie in der Vergleichsperiode 2023) wie folgt auf:
2024
2023
Direktes Geschäft
Indirektes
Geschäft
Summe
Direktes Geschäft
Indirektes
Geschäft
Summe
in TEUR
Verrechnete Prämien 321.820
1.407.666
1.729.486
313.908
1.355.850
1.669.758
Abgegrenzte Prämien 315.592
1.392.037
1.707.629
299.672
1.304.678
1.604.350
Aufwendungen für Versicherungsfälle 243.258
944.889
1.188.147
217.324
885.959
1.103.283
Aufwendungen für den Versicherungs-
betrieb
24.935
445.531
470.466
22.997
448.737
471.734
Rückversicherungssaldo -29.361
-10.494
-39.855
-50.706
-10.244
-60.950
Der Rückversicherungssaldo setzt sich zusammen aus den abgegrenzten Rückversicherungsprämien, dem wirksamen
Rückversicherungsschaden und den Rückversicherungsprovisionen.
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Prämieneinnahmen
Die VIG Holding erzielte 2024 ein Gesamtprämienvolumen von insgesamt EUR 1.729,49 Mio. Der Anstieg im Vergleich zum
Vorjahr beträgt 3,6 %. Die verrechneten Prämien des direkten Geschäfts (Firmengeschäft) erhöhten sich zur Vorjahres-
periode um 2,5 % auf EUR 321,82 Mio. Die Prämieneinnahmen im indirekten Geschäft (übernommene Rückversicherung)
beliefen sich auf EUR 1.407,67 Mio., um 3,8 % mehr als im Vorjahresvergleich. Im übernommenen Rückversicherungswert
sind Anteile aus der Krankenversicherung in Höhe von TEUR 27.291 (TEUR 25.016) und der Lebensversicherung in Höhe
von TEUR 1.779 (TEUR 103) enthalten.
Von den verrechneten Prämien blieben EUR 1.508,13 Mio. (2023: EUR 1.520,54 Mio.) im Eigenbehalt der VIG Holding. An
Rückversicherer wurden 2024 EUR 221,35 Mio. (2023: EUR 149,21 Mio.) abgegeben. Die abgegrenzten Bruttoprämien
betrugen EUR 1.707,63 Mio. (2023: EUR 1.604,35 Mio.). Die abgegrenzten Nettoprämien erhöhten sich um
EUR 48,90 Mio. auf EUR 1.505,34 Mio.
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle betrugen im Jahr 2024 EUR 1.188,15 Mio. (2023: EUR 1.103,28 Mio.).
Davon entfielen EUR 243,26 Mio. (2023: EUR 217,32 Mio.) auf das Firmengeschäft, um EUR 25,93 Mio. mehr als im Vorjahr.
Der Schadensatz des direkten Geschäftes in der Gesamtrechnung (ohne Kranken- und Lebensversicherung) erhöhte sich
von 71,9 % auf 76,2 %. In der übernommenen Rückversicherung erhöhten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle
um 8,4 % auf EUR 921,80 Mio. Der Schadensatz im indirekten Geschäft in der Gesamtrechnung lag bei 67,6 % (2023:
66,5 %). Nach Abzug der Rückversicherung in Höhe von EUR 149,42 Mio. (2023: EUR 81,91 Mio.) betrugen die Auf-
wendungen für Versicherungsfälle EUR 1.015,64 Mio. (2023: EUR 985,73 Mio.).
Lagebericht
2024
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahr esa bschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
313
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb waren 2024 mit EUR 470,47 Mio. um 0,3 % niedriger als zum Vorjahr
(2023: EUR 471,73 Mio.). Diese Entwicklung ist vor allem auf die Verminderung der Provisionen aus dem indirekten Ge-
schäft zurückzuführen. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb unterteilten sich in EUR 24,94 Mio. für das Firmen-
geschäft und EUR 445,53 Mio. für das Rückversicherungsgeschäft. Nach Rückversicherungsprovisionen aus dem ab-
gegebenen Rückversicherungsgeschäft verblieben EUR 457,45 Mio. an Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb bei
der VIG Holding. Dies bedeutet ein Rückgang zum Vorjahr in der Höhe von EUR 9,23 Mio.
Combined Ratio
Die Combined Ratio der VIG Holding lag im Jahr 2024 bei 99,8 % (2023: 101,2 %), die des direkten Geschäfts (Firmen-
geschäft) bei 95,0 % (2023: 95,0 %). Diese errechnet sich aus allen versicherungstechnischen Aufwendungen und Erträgen,
den Nettozahlungen für Versicherungsfälle inkl. der Nettoveränderung der technischen Rückstellungen geteilt durch die
abgegrenzte Nettoprämie der Schaden- und Unfallversicherung.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis der VIG Holding belief sich auf EUR 283,13 Mio. (2023: EUR 378,91 Mio.). Die Wertberichtigungen der
Anteile an verbundenen Unternehmen liegen bei EUR 404,55 Mio. (2023: EUR 164,41 Mio.). Diese betrafen vorwiegend
Gesellschaften aus Ungarn und dem Baltikum.
2024
2023
in TEUR
Grundstücke und Bauten 6.595
8.537
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 372.201
472.045
Sonstige Kapitalanlagen 60.941
47.988
Netto-Gesamterträge 439.737
528.570
Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 52.564
83.741
Aufwendungen für die Vermögensverwaltung -139.930
-138.527
Zinsenaufwendungen -60.416
-89.851
Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen -8.824
-5.021
Ergebnis der Kapitalveranlagung laut Gewinn- und Verlustrechnung 283.131
378.912
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Die VIG Holding erwirtschaftete 2024 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) in der Höhe von
EUR 290,77 Mio. (2023: EUR 348,04 Mio.).
314
Jahresfinanzbericht 2024
Kapitalanlagen
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Stand der Kapitalanlagen einschließlich der liquiden Mittel EUR 7.595,66 Mio. (2023:
EUR 6.855,71 Mio.).
Die Depotforderungen verringerten sich 2024 auf EUR 403,10 Mio. (2023: EUR 839,9 Mio.), da sich die Struktur bei einigen
der von VIG Holding übernommenen Rückversicherungsverträgen verändert hat. Die Kapitalanlagen setzten sich Ende
2024 zu 68,3 % (2023: 76,3 %) aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, zu 12,1 % (2023: 8,0 %) aus
Anleihen (inklusive Rentenfonds), zu 0,5 % (2023: 0,1 %) aus Fonds, zu 2,1 % (2023: 2,3 %) aus Darlehen, zu 2,8 % (2023:
2,6 %) aus Grundstücken und Bauten sowie zu 14,2 % (2023: 10,7 %) aus Guthaben bei Kreditinstituten und
Kassenbestand zusammen.
Details hierzu sind im Jahresabschluss auf Seite 335 und 336 zu finden.
STRUKTUR DER KAPITALANLAGEN IN 2024
12,1% Anleihen (8% )
2,8% Grundstücke und
Bauten (2,6%)
14,2% Guthaben bei Kredit-
instituten/Cash (10,7% )
2,1% Darlehen (2,3%)
68,3% Anteile an verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen (76,3%)
Werte für 2023 in Klammer
0,5% Fonds (0,1%)
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahr esa bschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
315
Versicherungstechnische Rückstellungen
Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigenbehalt betrugen per 31. Dezember 2024 EUR 1.887,53 Mio. (2023:
EUR 1.789,01 Mio.). Das entspricht einer Zunahme von 5,5 % im Vergleich zum Vorjahr, die vor allem auf die Rückstellungen
der noch nicht abgewickelten Versicherungsfälle aus dem direkten Geschäft zurückzuführen ist. Der Anteil der Rück-
versicherer betrug EUR 323,83 Mio. (2023: EUR 243,51 Mio.).
Solvabilitätsquote
Die Solo-Solvabilitätsquote ist mit 397,9 %, bedingt durch eine ausgezeichnete Eigenmittelausstattung bei gleichzeitig
geringem Eigenmittelerfordernis, hoch und resultiert auch aus der Funktion als Holding in der Gruppe.
NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Die VIG Holding berichtet in ihrem konsolidierten Lagebericht über die Nachhaltigkeitsinformationen auf Gruppenebene.
Diese Nachhaltigkeitsberichterstattung steht unter https://group.vig/investor-relations/ergebnisse-berichte/downloads/
zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Forschung und Entwicklung
Obgleich die VIG-Gesellschaften keine Forschungsaktivitäten im Sinne des § 243 (3) Z2 UGB durchführen, leisten sie
einen fachlichen Beitrag zur Weiterentwicklung von Modellen in versicherungsspezifischer Software. Darüber hinaus
kooperieren sowohl die Holding wie auch – projektabhängig – die VIG-Gesellschaften mit dem Digital Impact Labs
Leipzig, Plug and Play sowie VENPACE, eine in Deutschland ansässige und gemeinsam mit anderen Versicherern finan-
zierte Start-up-Initiative (Investment und Corporate Building), um technologische Entwicklungen am Markt rascher
identifizieren und in der Folge gegebenenfalls internalisieren zu können. Auch viesure wurde als interner „Innovation Hub“
vor allem mit Fokus auf Österreich zu diesem Zweck gegründet. Seit Dezember 2022 besteht zusätzlich ein Investment in
den APEX Deep Tech Fund, der sich auf Tech-Start-Ups konzentriert und die VIG dabei unterstützt, Innovationen
frühzeitig zu erkennen und zu erforschen, um diese für das Geschäftsmodell zum Vorteil der Kund:innen zu nutzen – z. B.
durch Anwendungen wie Sensorik und Satelliten-Technik zur Früherkennung von potenziellen Waldbränden. Die VIG-
Gruppe setzt zudem indirekte Forschungsförderungsaktivitäten durch ihre Beteiligung, sowohl an xista science ventures
zur Stärkung der Grundlagenforschung in Österreich, als auch an invIOS zur Unterstützung der Forschung im
Bereich „Biotech“ und des Kampfes gegen Krebserkrankungen.
Sonstige Informationen
Im Geschäftsjahr 2019 wurden drei Zweigniederlassungen der VIG Holding gegründet und die Geschäftstätigkeit der VIG-
Versicherungsgruppe in Nordeuropa ausgeweitet. Somit ist die Unternehmensgruppe über Zweigniederlassungen mit Sitz
in Kopenhagen, Oslo und Stockholm tätig.
Zu den Angaben hinsichtlich verwendeter Finanzinstrumente wird auf den Anhang (I. Offenlegung und Erläuterung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) verwiesen.
316
Jahresfinanzbericht 2024
RISIKOBERICHT
ORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS
Das Risikomanagement-System ist in die Aufbauorganisation der VIG Holding integriert. Die folgende Grafik zeigt jene
Einheiten, welchen im Rahmen des Risikomanagement-Systems eine zentrale Bedeutung zukommt.
Vorstand
Der Vorstand trägt in seiner Gesamtheit die Verantwortung für das Risikomanagementsystem und dabei insbesondere für
folgende Themen:
• Aufbau und Förderung des Risikomanagementsystems,
• Definition und Kommunikation der Risikostrategie inklusive Risikotoleranzen und Risikoappetit,
• Genehmigung zentraler Risikomanagement-Richtlinien
• Berücksichtigung der Risikosituation in strategischen Entscheidungen.
Risk Management
Die Bereichsleitung nimmt die unter Solvency II geforderte Risikomanagement-Funktion auf Gruppen- und Soloebene wahr.
Zu den wesentlichsten Aufgaben des Bereichs zählen die gesamthafte Erfassung, Bewertung und Steuerung des Risiko-
profils der Gruppe sowie die Berechnung der Solvabilität. Der Bereich stellt hierzu eine gruppenweite Risikoaggregations-
lösung mit einem umfangreichen Berichtswesen und partielle Modellierungsansätze für die Solvenzkapitalberechnung zur
Verfügung. Die unterjährige Berechnung des Solvenzkapitalerfordernisses, die Analyse der Risikotragfähigkeit anhand eines
eigenentwickelten Analysetools sowie die Überprüfung des internen Kontrollsystems gehören ebenfalls zu den wesentlichen
Tätigkeiten des Bereichs.
Darüber hinaus unterstützt der Bereich den Vorstand bei der Aktualisierung der zentralen Risikostrategie sowie der
Weiterentwicklung der Risikoorganisation und anderen Risikomanagement-Themen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahr esa bschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
317
Internal Audit
Die unter Solvency II erforderliche Funktion der Internen Revision wird durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen.
Die Betriebs- und Geschäftsabläufe, das interne Kontrollsystem sämtlicher operativer Unternehmensbereiche inklusive der
Einhaltung rechtlicher Anforderungen sowie die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des Risikomanagements werden
vom Bereich Internal Audit planmäßig überwacht.
Compliance (incl. AML)
Der Bereich koordiniert und unterstützt alle Gesellschaften in der VIG-Versicherungsgruppe und deren Compliance-
Bereiche im Zusammenhang mit Compliance-Angelegenheiten. Zudem wird die unter Solvency II erforderliche Compliance-
Funktion durch die Leitung dieses Bereichs wahrgenommen. Somit ist der Bereich insbesondere verantwortlich für die
Aufgaben, die mit der Compliance-Funktion einhergehen.
Group Actuarial, Planung & Controlling
Die unter Solvency II erforderliche versicherungsmathematische Funktion wird durch die Leitung dieses Bereichs wahr-
genommen. Somit ist der Bereich insbesondere verantwortlich für die Aufgaben, die mit der versicherungsmathematischen
Funktion einhergehen. Darüber hinaus befasst sich der Bereich mit der aktuariellen Modellierung in Prophet für das Lebens-
und Krankenversicherungsgeschäft und ResQ für das Nicht-Lebensgeschäft. Die Modelle liefern Cashflow-Projektionen zur
Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Solvency II und IFRS 17. Der Bereich unterstützt die
Analysen der IFRS 17-Reserven sowie die aktuarielle Zusammenarbeit und fachliche Vernetzung innerhalb der VIG-
Versicherungsgruppe.
Der Bereich koordiniert zusätzlich die Geschäftsplanung über einen 3-Jahres-Horizont. Das standardisierte Berichtswesen
umfasst Kennzahlen- und Soll-/Ist-Analysen zu Planung, Forecasts und laufender Performance der VIG Holding und ihrer
Versicherungsbeteiligungen. Es werden regelmäßig Monatsprämienberichte, Quartalsberichte je Gesellschaft (aggregiert
auf Länder- und VIG-Versicherungsgruppenebene) sowie Kostenberichte erstellt.
Asset Management (incl. Real Estate)
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist die Definition der strategischen Ausrichtung der Kapitalanlagen jeder einzelnen
Versicherungsgesellschaft und für die VIG-Versicherungsgruppe insgesamt sowie die Festlegung von Anlagestrategie und
Investmentprozess mit dem Ziel, einen maximal hohen, aber ebenso gesicherten laufenden Ertrag unter gleichzeitiger
Nutzung von Opportunitäten zur Wertsteigerung der Kapitalanlagen sicherzustellen. Die Steuerung der Kapitalanlagen
erfolgt mittels Leitlinien und Limits. Weiters erfolgt eine laufende Berichterstattung zu den Kapitalanlagen, den Limits und
den Erträgen.
Group Finance & Regulatory Reporting
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist der Konzernabschluss nach IFRS inkl. des Reportings nach ESRS im
Konzernlagebericht sowie das damit in Zusammenhang stehende behördliche Reporting. Zusätzlich verantwortet der
Bereich die Betreuung der in- und ausländischen VIG-Versicherungsgesellschaften in allen Fragen der Bilanzierung, die
Erstellung von Spezialanalysen sowie das Reporting von IST-Zahlen an Vorstand, Aufsichtsrat und Investor Relations.
Weitere Kernaufgaben sind Themen im Zusammenhang mit Group Tax & Transfer Pricing, die Berechnung der Own Funds
der (Gruppen-) Solvenzbilanz sowie die Betreuung von gruppenweit ausgerollten Nebenbüchern und dem zentralen
Hauptbuch.
Group Treasury & Capital Management
Zu den wesentlichen Aufgaben des Bereichs zählen die Steuerung der Liquidität sowie die Planung und Konzipierung von
Kapitalaufbringung und Kapitalsteuerung, inklusive der Durchführung von eigenen Kapitalmarkttransaktionen, sowie das
Management des Portfolios von Nachrangkapitalanleihen und anderer Schuldtitel.
318
Jahresfinanzbericht 2024
Process- & Project Management
Der Bereich setzt sich für Klarheit, Transparenz und Verständnis der Arbeitsabläufe ein, damit die einzelnen Gesellschafen
der VIG-Versicherungsgruppe und ihre Mitarbeiter:innen ihre Ziele besser erreichen können. Dafür erfolgt eine Koordination
und Unterstützung in den drei Hauptthemen Projektmanagement, Prozessmanagement und Produktivitätsmanagement.
Reinsurance
Der Bereich koordiniert und unterstützt alle Gesellschaften der VIG-Versicherungsgruppe und deren Rückversicherungs-
abteilungen im Zusammenhang mit Rückversicherungsangelegenheiten im Bereich Nicht-Leben (Sach-, Haftpflicht- und
Unfallversicherung) unter Vorgabe und Anwendung von Richtlinien. Darüber hinaus administriert der Bereich alle
gruppenweiten Rückversicherungsprogramme in den Nicht-Leben-Sparten. Oberstes Ziel ist dabei die Schaffung eines
Sicherheitsnetzes, durch welches alle Unternehmen der VIG-Versicherungsgruppe nachhaltig vor negativen Auswirkungen
von Katastrophenereignissen, einzelnen Großschäden sowie vor negativen Entwicklungen ganzer Versicherungsportfolios
geschützt werden.
Subsidiaries & Transaction Management
Der Bereich wahrt grundsätzlich die Interessen des Unternehmens hinsichtlich aller Beteiligungen und ist für die Bereitstellung
sowie Aufbereitung von Informationen zu Beteiligungen und Beteiligungsprojekten, abgestimmt auf die jeweilige Ent-
scheidungssituation, verantwortlich.
VIG IT
Der Bereich ist verantwortlich für das Management der IT auf VIG-Holdingebene und umfasst die Bereiche Group
Informations & Cyber Security, Procurement, Architecture & Innovation, International Bank Cooperation Management sowie
IT Strategy & Governance.
Finanz- und Rechnungswesen
Eine der Hauptaufgaben des Bereichs ist die Erstellung des Jahresabschlusses der VIG Holding. Der Bereich verantwortet
damit die Buchhaltung und Bilanzierung der VIG Holding und ist zusätzlich für das entsprechende Reporting der Zahlen
verantwortlich.
RISIKOPROFIL
Das Risikoprofil der VIG Holding gliedert sich in folgende 10 Hauptrisikokategorien:
Das
Marktrisiko
beschreibt die Gefahr von Verlusten aufgrund von Marktpreisänderungen. Schwankungen von Zinskurven,
Aktien- und Wechselkursen sowie Veränderung des Marktwertes von Immobilien und Beteiligungen können sich negativ
auf den Wert von Investitionen und Verbindlichkeiten auswirken.
Das Marktrisiko ist das mit Abstand bedeutendste Risiko der VIG Holding, wobei innerhalb des Marktrisikos insbesondere
das Aktienrisiko und das Währungsrisiko relevant sind, welche aus der originären Tätigkeit, dem Halten von Versi-
cherungsbeteiligungen, resultieren.
Das
versicherungstechnische Risiko Leben
beinhaltet neben demographischen Risiken auch negative Auswirkungen
aufgrund von geändertem Stornoverhalten sowie Kostenrisiken und umfasst die Sub-Module Sterblichkeit, Langlebigkeit,
Invalidität, Kosten, Revision und Storno sowie Katastrophenrisiko.
Das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben ist das Risiko, dass die versicherten Schäden und Kosten über den
Einnahmen liegen. Es besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahr esa bschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
319
• Risiko aus extremen Schadenereignissen, insbesondere Naturkatastrophen
• Risiko aus unprofitablen Verträgen durch unangemessene Prämiengestaltung
• Risiko aus bereits eingetretenen, aber nicht ausreichend bekannten oder reservierten Schadensfällen
• Stornorisiko (Rückgang des Deckungsbeitrags nach starkem Bestandsrückgang)
• Kostenrisiko
Das
versicherungstechnische Risiko Kranken
wird in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung in ein
krankenversicherungstechnisches Risiko nach Art der Nicht-Lebensversicherung und nach Art der Lebensversicherung
unterteilt. Das Risiko nach Art der Lebensversicherung ist für die VIG Holding nicht relevant. Das kranken-
versicherungstechnische Risiko nach Art der Nicht-Lebensversicherung entspricht der mittels Rückversicherung über-
nommenen Unfallversicherung und beinhaltet die klassischen versicherungstechnischen Risiken Nicht-Leben. Verluste
können beispielsweise aus Kumulereignissen mit einer großen Anzahl an Toten und Verletzten entstehen, die aber
entsprechend rückversichert sind.
Das
Kreditrisiko / Gegenparteiausfallrisiko
ist das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Werts von
Vermögenswerten und Finanzinstrumenten, dass sich aus einem unerwarteten Ausfall einer Gegenpartei oder eines
Schuldners ergibt. Ein Kreditrisiko ist sowohl in den Kapitalanlagen wie beispielweise Bonds, Ausleihungen und Depositen,
als grundsätzlich auch bei sonstigen Forderungen und Bargeldeinlagen bei Banken vorhanden.
Das
Liquiditätsrisiko
ist das Risiko, dass notwendige Zahlungsmittel nur mit zusätzlichen Kosten bereitgestellt werden
können, um fälligen kurz- und langfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies umfasst beispielsweise Verluste,
die im Zusammenhang mit einem Asset-Liability-Mismatch stehen.
Das
operationelle Risiko
beschreibt das Risiko von Verlusten, die in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb stehen. Sie sind
durch fehlerhafte interne Prozesse, mangelhafte Kontrolle, falsche Einschätzungen oder fehlerhafte Modelle bedingt.
Beispiele für operationelle Risiken sind Betrug durch Dritte, Ausfall von IT-Systemen oder menschliche Fehler.
Das
Risiko aus immateriellen Vermögenswerten
spiegelt die Gefahr eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung
des Werts von immateriellen Vermögenswerten wider.
Das
strategische Risiko
umfasst unter anderem die nachteilige Geschäftsentwicklung in Folge falscher Geschäfts- und
Investitionsentscheidungen, schlechter Vermittlung und Umsetzung von Unternehmenszielen oder mangelnder
Anpassungsfähigkeit des Unternehmens an das wirtschaftliche Umfeld. Weiters sind auch einander widersprechende
Geschäftsziele ein strategisches Risiko.
Das
Reputationsrisiko
beschreibt die Gefahr einer negativen Geschäftsentwicklung im Zusammenhang mit einer Ruf-
schädigung des Unternehmens bzw. der Marken. Rufschädigungen können das Vertrauen der Kund:innen, der
Investor:innen oder der eigenen Mitarbeiter:innen in das Unternehmen erschüttern und folglich auch zu finanziellen Verlusten
führen. Zu den Ursachen zählen unter anderem Falschberatung beim Vertrieb von Produkten, mangelhafter Kundenservice,
Fehlinformationen an Investor:innen, negative Berichterstattung in den Medien insbesondere im Zusammenhang mit
Nachhaltigkeit oder anderen nicht finanziellen Risiken oder Rufschäden, die von einem Unternehmen auf ein anderes
übergreifen.
UMGANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN
Bei Nachhaltigkeitsrisiken geht es einerseits um Risiken, welchen das Unternehmen ausgesetzt ist (Outside-in-Perspektive)
und andererseits um jene Risiken, die aufgrund der Geschäftstätigkeit der VIG potenzielle negative Auswirkungen auf die
320
Jahresfinanzbericht 2024
Gesellschaft oder die Umwelt haben (Inside-out-Perspektive). Diese Risiken wurden im Rahmen des Risikomanagements
seit jeher implizit bzw. teilweise auch explizit berücksichtigt.
Um einen strukturierten Ansatz zur Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken in der Gruppe sicherzustellen und beide
Perspektiven angemessen abzubilden, wurde unter Berücksichtigung des Leitfadens der österreichischen Finanzmarkt-
aufsicht zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zusätzlich ein gruppenweiter Risikokatalog explizit in Bezug auf
Nachhaltigkeitsrisiken erstellt. Der ESG-spezifische Risikokatalog umfasst zumindest jene Risiken, die im Rahmen der
doppelten Wesentlichkeitsprüfung nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) als wesentliche Risiken
identifiziert wurden. Weiters wird jedes der identifizierten Risiken, das Auswirkungen auf die VIG hat, einer spezifischen VIG-
Risikokategorie zugeordnet.
Die VIG (Rück-)Versicherungsgesellschaften, die Pensionskassen und Asset Management Gesellschaften überprüfen
diesen Risikokatalog im Rahmen eines standardisierten Risikomanagementprozesses („Risikoinventur“) regelmäßig auf
Vollständigkeit und ergänzen ihn gegebenenfalls. Alle genannten VIG-Gesellschaften haben die vorgegebenen oder neu
hinzugekommenen Risiken auf qualitativer Basis hinsichtlich des Risikos und der weiteren Entwicklung zu bewerten sowie
allfällige Mitigationsmaßnahmen zu beschreiben.
Auch im Berichtsjahr wurden in der VIG Holding im Rahmen der Risikoinventur und auf Basis des gruppenweiten
Risikokatalogs die Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und bewertet. Insgesamt zeigte die Analyse, dass sich die
Nachhaltigkeitsrisiken der VIG Holding auf niedrigem bis mittlerem Niveau bewegen.
KLIMARISIKEN
Die globale Erwärmung führt zu mehr extremen Unwetterereignissen. Das bedeutet zusätzliche Herausforderungen für
Versicherungsunternehmen, die ihre Kund:innen vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgefahren schützen.
Die VIG hat ihr diesbezügliches Know-how in den vergangenen Jahren daher deutlich ausgebaut. In Szenarioanalysen
schätzt sie ab, wie sich der Klimawandel auf die Schadenentwicklung und damit auf das Versicherungsgeschäft auswirkt.
Zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels werden auch regelmäßig interne Risiko-Analysen
durchgeführt. Die Analysen in Bezug auf die Folgen der Erderwärmung betreffen dabei sowohl Transitionsrisiken, die
vorwiegend qualitativ bewertet werden, als auch physische Risiken, die zusätzlich auch detaillierten quantitativen Analysen
unterliegen.
Als
Transitionsrisiken
werden Risiken bezeichnet, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft
und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können, wie etwa die Änderung von
politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Realwirtschaft (z. B. Einführung einer CO2-Steuer), technologische
Entwicklungen (z.B. erneuerbare Energien, Speicher) sowie Änderungen im Konsumverhalten.
Physische Risiken
des Klimawandels ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen, z.B. Anstieg der
globalen Durchschnittstemperatur und damit verbunden häufiger und intensiver eintretende Naturkatastrophen und
Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Hitze-/Dürreperioden, Sturm und Hagel.
Interne und externe Expert:innen schätzen gemeinsam die Wahrscheinlichkeiten von Naturkatastrophen ein und berechnen
mögliche Auswirkungen in allen wesentlichen Märkten der VIG. Dabei werden Szenarien mit drei unterschiedlich hohen
Temperaturanstiegen (1,5, 2,0 bzw. 3,0 Grad Celsius) analysiert. Die verwendeten Risikomodelle werden ständig auf Basis
neuer Daten, Fakten und Erkenntnisse, wie z.B. aktuelle wissenschaftliche Studien oder neu errichtete Hochwasser-
schutzmaßnahmen, verbessert.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahr esa bschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
321
Die Szenarioanalysen zeigen, dass die Erderwärmung für die VIG Holding vor allem im Bereich von Überschwemmungen
materielle Auswirkungen auf das technische Ergebnis haben kann, für die Solvabilität jedoch kein wesentliches Risiko
darstellt. Wintersturmereignisse sowie Hagelereignisse bleiben weitestgehend unverändert auf niedrigerem Niveau.
AUFSICHTSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Die VIG unterliegt (versicherungs-) aufsichtsrechtlichen Vorschriften im In- und Ausland. Diese Vorschriften regeln unter
anderem die:
Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen,
Zulässigkeit von Kapitalanlagen zur Sicherung von versicherungstechnischen Rückstellungen,
Konzessionen der verschiedenen Pensionskassen, Versicherungs- und Asset Management-Gesellschaften der VIG-
Gruppe,
Marketingaktivitäten und den Vertrieb von Versicherungsverträgen und
Rücktrittsrechte der Versicherungsnehmer:innen.
Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können Umstrukturierungen erfordern und dadurch erhöhte Kosten
und Doppelgleisigkeiten verursachen. Auch durch unterschiedliche bzw. nachträglich andere Auslegung von
Gesetzestexten, widersprüchlichen Vorgaben und Doppelgleisigkeiten, kann es zu einem erhöhten organisatorischen
Aufwand und damit erhöhten Kosten kommen.
RISIKEN DURCH AKQUISITIONEN UND FUSIONEN
Die VIG Holding hat in der Vergangenheit direkt und indirekt eine Reihe von Unternehmen in Zentral- und Osteuropa
erworben oder sich an diesen beteiligt. Fusionen von Tochtergesellschaften werden dann in Erwägung gezogen, wenn die
dadurch erzielten Synergieeffekte stärker sind als die Vorteile eines diversifizierten Marktauftrittes.
Akquisitionen und Fusionen bringen oftmals Herausforderungen hinsichtlich Unternehmensführung, Organisation, Prozesse
und Finanzierung mit sich, wie etwa:
• das Erfordernis der Integration der Infrastruktur des erworbenen oder zu fusionierenden Unternehmens einschließlich
der Management-Informationssysteme und der Systeme zu Risikomanagement und Controlling,
• die Regelung offener rechtlicher oder aufsichtsbehördlicher Fragen und den damit verbundenen Rechts- und
Compliance-Risiken, die sich aus der Akquisition oder der Fusion ergeben,
• die Integration von Marketing, Kundenbetreuung und Produktangeboten,
• die Integration unterschiedlicher Firmen- und Managementkulturen sowie
• die Abstimmung der Geschäfts- und Reportingprozesse und die Berücksichtigung von Gruppenanforderungen.
RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEOPOLITISCHEN SITUATION UND DEM DERZEITIGEN MAKROÖKONOMISCHEN UMFELD
Im Berichtsjahr kam es trotz des weiterhin anhaltenden Angriffskriegs auf die Ukraine zu einer Beruhigung der
gesamtwirtschaftlichen Lage in Europa. Nach einer längeren Phase der Stagnation kehrte die EU-Wirtschaft zu einem
moderaten Wachstum zurück, während die Inflation weiter gesunken ist. Einer vorsichtig dynamischen Entwicklung in Ost-
Europa steht ein sehr schwerfälliges Deutschland gegenüber, das vor allem in der Automobilindustrie vor einem größeren
Strukturwandel stehen dürfte. In diesem Spannungsverhältnis konnte sich Österreich den negativen Vorgaben aus
Deutschland nicht entziehen.
322
Jahresfinanzbericht 2024
Das kommende Jahr ist von einer sehr hohen Unsicherheit bezüglich der geopolitischen Entwicklungen als unmittelbare
Folge der US-Präsidentschaft gekennzeichnet. Wie sich der abzeichnende zunehmende Protektionismus auf die
wirtschaftlichen Kennzahlen (Inflation, Handelsbilanzen, etc.) auswirkt, ist zum aktuellen Zeitpunkt schwer zu
prognostizieren. Insgesamt wird mit einer höheren Volatilität auf den wesentlichsten Kapitalmärkten zu rechnen sein, womit
diese Entwicklung eines der wesentlichsten Risiken für die VIG darstellt.
INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM IM RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Generelle Struktur und Organisation
Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) ist ein bedeutendes Element innerhalb der VIG Holding und fest
in der Aufbau- und Ablauforganisation verankert. Die Verantwortlichkeiten innerhalb des IKS sind auf Grundlage einer IKS
Gruppenrichtlinie klar definiert und reichen von der Gesamtverantwortung des Vorstands für die Einrichtung eines effektiven
Kontrollsystems und eines adäquaten Risikomanagements über die Verantwortung des mittleren Managements zur
Sicherstellung einer hinreichenden Risikokontrollinfrastruktur in den jeweiligen Bereichen bis hin zu einzelnen
Mitarbeiter:innen, die verantwortungsbewusst ihre Arbeiten durchführen und proaktiv mögliche Risiken, Unzulänglichkeiten
und Fehlerquellen kommunizieren bzw. beheben soll.
Das IKS selbst umfasst sämtliche Maßnahmen und Kontrollaktivitäten, die zur Minimierung von Risiken – insbesondere in
Bereichen der Rechnungslegung, Compliance aber auch sonstigen operationellen Risiken – dienen. Es reicht von speziell
etablierten Prozessen, organisatorischen Einheiten wie das Rechnungswesen und das Controlling bis hin zu Richtlinien und
Vorschriften sowie einzelnen Kontrollen innerhalb von Prozessen wie z.B. automatisierte Prüfungen oder das Vier-Augen-
Prinzip.
Wesentliche Kontrollelemente im Rechnungslegungsprozess
Wesentliche Elemente des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Rechnungslegungsprozess sind in der
Dokumentation des Jahresabschlusserstellungsprozesses enthalten.
Die dort dokumentierten Kontrollen werden im Prozessablauf angewendet, um sicherzustellen, dass mögliche Fehler, deren
Auftreten trotz zahlreicher fachlich-technischer Zusatzkontrollen in den vorhandenen IT-Systemen (z.B. SAP) nicht
vollständig ausgeschlossen werden können, in der Berichterstattung frühzeitig erkannt und korrigiert werden.
Folgende Ziele des Jahresabschlussprozesses können dadurch erreicht werden:
• Vollständigkeit: Alle Geschäftsfälle der Berichtsperiode werden vollständig erfasst.
• Bestand: Alle bilanzierten Aktiva und Passiva sind am Abschlussstichtag vorhanden.
• Genauigkeit: Alle bilanzierten Geschäftsfälle betreffen den Zeitraum, auf den sich der Abschluss bezieht.
• Bewertung: Alle Aktiva und Passiva bzw. Erträge und Aufwendungen wurden mit den ihnen nach den
Rechnungslegungsvorschriften beizulegenden Werten erfasst.
• Eigentum: Es erfolgt der ordnungsgemäße Ausweis von Rechten und Verpflichtungen.
• Ausweis: Sämtliche Abschlussposten sind richtig dargestellt und offengelegt.
Der Abschlussprozess umfasst die Zusammenführung aller Daten aus dem Rechnungswesen sowie der vorgelagerten
Prozesse zum Jahresabschluss. Dieser wird dem zuständigen Bereichsleiter zur Kontrolle und weiteren Abstimmung mit
dem Vorstand vorgelegt. Seitens des Vorstandes erfolgt die endgültige Freigabe des Abschlusses. Im Rahmen der
Abschlussprüfung berücksichtigt der Abschlussprüfer das Interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des
Jahresabschlusses von Bedeutung ist.
Wirksamkeit und Kontrolle
Zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems wurde mit fachlicher Unterstützung von externen
Rechnungsprüfern innerhalb der VIG Holding ein jährlich stattfindender Evaluierungs- und Dokumentationsprozess in Bezug
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahr esa bschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
323
auf das IKS etabliert. Innerhalb des Prozesses werden die für die VIG Holding bestehenden Risiken und Kontrollen, und
dabei insbesondere jene in den Bereichen Rechnungslegung und Compliance, identifiziert, analysiert, bewertet,
dokumentiert und an den Vorstand berichtet.
Allfällige Optimierungsmaßnahmen im Kontrollumfeld werden auf Basis der Erkenntnisse eingeleitet und deren
Implementierung durch die jeweilig verantwortliche Einheit überwacht und ebenfalls berichtet. Die Ergebnisse dieses
Prozesses dienen in weiterer Folge auch der Internen Revision als eine Grundlage für deren nachgelagerte Prüfung des
Rechnungslegungsprozesses und des dort etablierten Kontrollumfelds.
ANGABEN GEMÄSS § 243A UND § 243 ABS. 3 Z3 UGB
Nähere Ausführungen zu den gemäß § 243a und § 243 Abs. 3 Z3 UGB sind im Anhang auf Seite 342 zu finden.
ANGABEN ZUR AUSLAGERUNG GEMÄß § 156 ABS. 1 Z1 IN VERBINDUNG MIT § 109 VAG
VIG Holding
Für die VIG Holding wurde beschlossen, IT-Dienstleistungen von gruppeninternen und -externen Dienstleistern erbringen
zu lassen. Die twinformatics GmbH erbringt IT-Dienstleistungen für die österreichischen VIG-Versicherungsunternehmen
(inklusive VIG Holding) und schließt hierfür allenfalls notwendige Subauslagerungen unter Beachtung der gesetzlichen und
regulatorischen Vorgaben und nach Abstimmung mit den VIG-Versicherungsunternehmen in Österreich ab.
Seit 1.1.2023 werden IT-Dienstleistungen in der VIG Gruppe (inklusive VIG Holding) auch von VIG IT-Digital Solutions GmbH
(im Folgenden „VIG IT-DS“) erbracht. Die VIG IT-DS wurde von der VIG Holding gegründet, um die Ausrichtung auf
gruppenweit zu erbringende IT-Leistungen weiter zu stärken und diese von einer darauf fokussierten Gesellschaft erbringen
zu lassen. Auch mit der VIG IT-DS wurde ein von der FMA genehmigter Auslagerungsvertrag abgeschlossen, in dem die
Endverantwortung der VIG IT-DS (mit der twinformatics als wesentlichem Subdienstleister) für alle VIG-Solutions (SAP
NewGL, IFRS 9/17, Readsoft und einige kleinere unterstützende Applikationen) vereinbart ist. Darüber hinaus hat die VIG
Holding keine kritischen oder wichtigen Funktionen oder Geschäftstätigkeiten ausgelagert.
324
Jahresfinanzbericht 2024
AUSBLICK
Wirtschaftlicher Ausblick
Für 2025 erwarten die Analysten der Erste Group eine moderate Wachstumsdynamik von 1,0 % für die Eurozone. Zum
einen, weil sich dank sinkender Inflation die reale Einkommenssituation der Haushalte weiter verbessern sollte. Zum
anderen, da durch den globalen Zinssenkungszyklus die Investitionsneigung in den großen Wirtschaftsräumen steigen und
erwartete fiskalische Impulse wirken sollten.
Für Österreich wird ein Wachstum von 0,4 % prognostiziert. Auch in Zentral- und Osteuropa kann davon ausgegangen
werden, dass mit weiterhin abschwächender – mindestens aber stabiler - Inflation die Konsumausgaben positiv zum
Wachstum beitragen werden. Eine leichte Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung darf auch von einer höheren
Investitionstätigkeit erwartet werden, angetrieben durch die Wiederaufnahme von aus dem neuen Haushaltszeitraum
(mehrjähriger Finanzrahmen 2021- 2027 der EU) finanzierter Projekte. In Summe wird für die Region Zentral- und Osteuropa
von einem realen BIP-Wachstum von 2,6 % im Jahr 2025 ausgegangen.
Ein wesentliches Risiko für das Wachstum liegt in der aktuellen internationalen geopolitischen Lage und den Auswirkungen
der amerikanischen Handelspolitik, die zusätzliche Abwärtsrisiken für den Konjunkturausblick der Eurozone birgt. Zudem
stehen in Österreich und in anderen Ländern der Region Haushaltskonsolidierungen an.
Aus geldpolitischer Sicht dürfte es Unterstützung für die wirtschaftliche Entwicklung geben, auch wenn es im Jahresverlauf
zu Pausen im Zinssenkungszyklus kommen könnte. Mit einer rückläufigen Kerninflation wird für die Eurozone zum Ende
2025 eine Inflationsrate von 1,9 % erwartet. Damit sollte die EZB genügend Spielraum für weitere Zinssenkungen im Jahr
2025 haben. Die Inflationsentwicklung könnte nicht in ganz Zentral- und Osteuropa so geradlinig verlaufen, insbesondere
administrierte Preise könnten zu einem etwas hartnäckigerem Inflationsverlauf beitragen und damit auch verzögernden
Einfluss auf die Zinspolitik lokaler Zentralbanken haben.
Ausblick der Versicherungsgruppe
Die VIG mit ihren rund 30.000 Mitarbeiter:innen ist als Marktführerin in Zentral- und Osteuropa hervorragend positioniert,
um die Chancen in dieser Region und die damit verbundenen langfristigen Wachstumsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Das strategische Programm VIG 25, das noch bis Ende 2025 läuft, wird konsequent weiterverfolgt. Parallel dazu hat im
Vorstand die Diskussion über das Nachfolgeprogramm begonnen. Ein kompaktes Set an Prinzipien und Unternehmens-
werten, individuelle Strategien der Ländergesellschaften, noch intensivere Verstärkung der Zusammenarbeit (CO3) und
gruppenweite Programme werden ein robustes und zukunftsfähiges Gerüst für den langfristigen Erfolg der Gruppe bilden.
Die Aktionär:innen werden – wie auch in der Vergangenheit – am Unternehmenserfolg beteiligt. Im Rahmen der Dividen-
denpolitik, die die Vorjahresdividende jeweils als Minimumdividende festlegt und abhängig von der operativen Ergebnis-
situation eine kontinuierliche Steigerung vorsieht, schlägt der Vorstand den Gremien eine Erhöhung der Dividende von
EUR 1,40 auf EUR 1,55 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2024 vor. Das entspricht einem Plus von 10,7 % im Vergleich zum
Vorjahr.
Die Vienna Insurance Group konnte die Auswirkungen der herausfordernden geopolitischen und makroökonomischen
Rahmenbedingungen bisher sehr gut managen und ist auf das volatile Umfeld gut vorbereitet. Auf dieser Basis wird auch
für das Geschäftsjahr 2025 weiterhin eine positive Ergebnisentwicklung erwartet. Die Diversifikation der VIG über Märkte
und Sparten, die Kund:innenzentrierung der Gesellschaften sowie die hohe Kapitalstärke bieten ausgezeichnete
Rahmenbedingungen, den erfolgreichen Kurs fortzusetzen. Daher hat das Management der VIG die Ambition, für das
Geschäftsjahr 2025 ein Ergebnis vor Steuern innerhalb einer Bandbreite von EUR 950 Mio. bis EUR 1 Mrd. zu erzielen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lageb ericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
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Ausblick der VIG Holding
Die VIG Holding hat sich für das Geschäftsjahr 2025 zum Ziel gesetzt, ihr Prämienvolumen aus dem internationalen
Rückversicherungs- sowie länderübergreifenden Firmengeschäft zu steigern. Die VIG Holding wird weiterhin ihr
strategisches Programm verfolgen, ihre Prozesse laufend optimieren, sowie eine weitere Ertragskraftsteigerung anstreben.
Um diese Ziele zu erreichen, werden weiterhin entsprechende Maßnahmen gesetzt und koordiniert.
Weiterhin soll die Attraktivität als Arbeitgeberin mit internationalem Hintergrund gestärkt werden und der Ausbau des
nachhaltigen Geschäftsbetriebs für Mensch und Umwelt weiter forciert werden.
Wien, 25. März 2025
Der Vorstand:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
Stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Stv. Vorstandsmitglied
326 Jahresfinanzbericht 2024
Konzernl
agebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
Jahres-
abschluss
nach UGB
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 327
328
Jahresfinanzbericht 2024
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024
Aktiva 31.12.2024
31.12.2023
in EUR
in TEUR
A. Immaterielle Vermögensgegenstände 26.569.204,78
22.628
I. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 26.569.204,78
22.628
B. Kapitalanlagen 7.599.450.665,21
7.312.050
I. Grundstücke und Bauten 211.098.860,24
175.340
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 5.554.438.578,20
5.598.243
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.160.057.368,03
5.205.632
2. Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von verbundenen Unternehmen und Darlehen an
verbundene Unternehmen 369.216.416,98
368.395
3. Beteiligungen 25.164.793,19
24.216
III. Sonstige Kapitalanlagen 1.430.813.453,55
698.593
1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 39.280.333,88
9.124
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 705.900.019,91
334.719
3. Hypothekenforderungen 1.842.000,01
1.932
4. Sonstige Ausleihungen 969.910,34
955
5. Guthaben bei Kreditinstituten 682.821.189,41
351.863
IV. Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 403.099.773,22
839.874
C. Forderungen 446.949.463,28
549.871
I. Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft 124.176.732,07
115.934
1. an Versicherungsnehmer 7.415.730,99
29.049
2. an Versicherungsvermittler 13.473,57
0
3. an Versicherungsunternehmen 116.747.527,51
86.885
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 104.291.117,39
242.829
III. Sonstige Forderungen 218.481.613,82
191.107
D. Anteilige Zinsen 30.330.835,99
14.487
E. Sonstige Vermögensgegenstände 403.054.305,42
386.837
I. Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) 3.747.715,41
3.300
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 399.306.590,01
383.536
III. Andere Vermögensgegenstände 0,00
2
F.Rechnungsabgrenzungsposten 18.611.345,83
15.481
Summe AKTIVA 8.524.965.820,51
8.301.354
Jahresabschluss
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
329
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024
Passiva 31.12.2024
31.12.2023
in EUR
in TEUR
A. Eigenkapital 4.167.667.373,78
4.044.935
I. Grundkapital
Nennbetrag 132.887.468,20
132.887
II. Kapitalrücklagen
Gebundene Rücklagen 2.267.232.422,07
2.267.232
III. Gewinnrücklagen
Freie Rücklagen 1.315.000.000,00
1.190.000
IV. Risikorücklage 59.752.358,00
57.968
V. Bilanzgewinn 392.795.125,51
396.847
davon Gewinnvortrag 217.646.778,80
204.032
B. Nachrangige Verbindlichkeiten 1.214.413.000,00
1.214.413
I. Hybridkapitalanleihe 300.000.000,00
300.000
II. Ergänzungskapitalanleihe 914.413.000,00
914.413
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt 1.887.533.908,35
1.789.010
I. Prämienüberträge 136.653.672,88
171.549
1. Gesamtrechnung 163.255.951,01
180.166
2. Anteil der Rückversicherer -26.602.278,13
-8.617
II. Deckungsrückstellung 18.127.259,65
18.911
1. Gesamtrechnung 18.127.259,65
18.911
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1.688.714.309,82
1.563.586
1. Gesamtrechnung 1.985.945.928,25
1.798.475
2. Anteil der Rückversicherer -297.231.618,43
-234.889
IV. Rückstellung für erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung 10.815.253,00
4.284
1. Gesamtrechnung 10.815.253,00
4.284
V. Schwankungsrückstellung 27.369.413,00
25.836
VI. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 5.854.000,00
4.845
1. Gesamtrechnung 5.854.000,00
4.845
D. Nichtversicherungstechnische Rückstellungen 162.811.034,93
196.734
I. Rückstellungen für Abfertigungen 659.816,00
1.122
II. Rückstellungen für Pensionen 67.887.516,00
71.641
III. Steuerrückstellungen 6.553.113,43
3.500
IV. Sonstige Rückstellungen 87.710.589,50
120.470
E. Sonstige Verbindlichkeiten 1.091.904.871,85
1.055.409
I. Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft 125.792.408,87
151.757
1. gegenüber Versicherungsnehmern 6.946.303,98
16.016
2. gegenüber Versicherungsvermittler 637.888,97
156
3. gegenüber Versicherungsunternehmen 118.208.215,92
135.584
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 125.627.421,86
61.308
III. Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 503.835.616,55
503.825
IV. Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute 227.964.877,58
227.964
V. Andere Verbindlichkeiten 108.684.546,99
110.555
F.Rechnungsabgrenzungsposten 635.631,60
853
Summe PASSIVA 8.524.965.820,51
8.301.354
330
Jahresfinanzbericht 2024
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JÄNNER BIS 31. DEZEMBER 2024
Versicherungstechnische Rechnung 2024
2023
in EUR
in TEUR
1. Abgegrenzte Prämien 1.505.339.263,40
1.456.437
Verrechnete Prämien 1.508.134.388,68
1.520.544
Gesamtrechnung 1.729.486.061,97
1.669.758
Abgegebene Rückversicherungsprämien -221.351.673,29
-149.214
Veränderung durch Prämienabgrenzung -2.795.125,28
-64.106
Gesamtrechnung -21.856.821,35
-65.408
Anteil der Rückversicherer 19.061.696,07
1.301
2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts 34.708.807,29
58.984
3. Sonstige versicherungstechnische Erträge 1.869.634,34
945
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle -1.038.729.544,17
-1.021.372
Zahlungen für Versicherungsfälle -905.493.825,43
-841.889
Gesamtrechnung -992.135.979,48
-936.280
Anteil der Rückversicherer 86.642.154,05
94.391
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle -133.235.718,74
-179.483
Gesamtrechnung -196.011.111,51
-167.003
Anteil der Rückversicherer 62.775.392,77
-12.481
5. Erhöhung von versicherungstechnischen Rückstellungen -1.009.000,00
-941
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen -1.009.000,00
-941
Gesamtrechnung -1.009.000,00
-941
6. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen 783.717,48
14.939
Deckungsrückstellung 783.717,48
14.939
Gesamtrechnung 783.717,48
14.939
7. Aufwendungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung -6.531.613,43
6.372
Gesamtrechnung -6.531.613,43
6.372
8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb -457.449.274,06
-466.681
Aufwendungen für den Versicherungsabschluss -464.867.227,45
-466.397
Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb -5.598.923,04
-5.337
Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben 13.016.876,43
5.053
9. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen -4.670.725,30
-6.884
10. Veränderung der Schwankungsrückstellung -1.533.562,00
-9.500
Versicherungstechnisches Ergebnis 32.777.703,55
32.298
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
331
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JÄNNER BIS 31. DEZEMBER 2024
2024
2023
in EUR
in TEUR
Versicherungstechnisches Ergebnis (Übertrag) 32.777.703,55
32.298
Nichtversicherungstechnische Rechnung:
1. Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 913.164.271,44
802.835
Erträge aus Beteiligungen 450.087.285,57
413.817
Erträge aus Grundstücken und Bauten 13.763.677,63
13.314
Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 67.442.466,74
50.057
Erträge aus Zuschreibungen 328.458.403,98
234.711
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 848.152,04
7.195
Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 52.564.285,48
83.741
2. Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen -630.033.178,71
-423.923
Aufwendungen für die Vermögensverwaltung -139.929.831,80
-138.526
Abschreibungen von Kapitalanlagen -414.999.598,38
-171.489
Zinsenaufwendungen -60.416.694,62
-89.851
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen -5.863.301,74
-19.036
Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen -8.823.752,17
-5.021
3. In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge -34.708.807,29
-58.984
4. Sonstige nichtversicherungstechnische Erträge 33.491.445,38
25.901
5. Sonstige nichtversicherungstechnische Aufwendungen -23.921.911,77
-30.084
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 290.769.522,60
348.043
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.163.225,11
20.842
8. Jahresüberschuss 301.932.747,71
368.885
9. Zuweisung an Rücklagen -126.784.401,00
-176.069
Zuweisung an freie Rücklagen -125.000.000,00
-170.000
Zuweisung an die Risikorücklage -1.784.401,00
-6.069
10. Jahresgewinn 175.148.346,71
192.815
11. Gewinnvortrag 217.646.778,80
204.032
Bilanzgewinn 392.795.125,51
396.847
332
Jahresfinanzbericht 2024
ANHANG 2024
|. OFFENLEGUNG UND ERLÄUTERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde entsprechend der Rechnungslegungsbestimmungen des
Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen des Versicherungsaufsichts-
gesetzes (VAG) in der geltenden Fassung und unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
sowie unter
Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage des Unter-
nehmens zu vermitteln, erstellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2024 beibehalten.
Dem
Grundsatz der Vorsicht
wurde dadurch entsprochen, dass nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne aus-
gewiesen wurden und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden.
Die Zahlenangaben erfolgen grundsätzlich in EUR 1.000 (TEUR). Bei der Summierung von gerundeten Beträgen können
durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Differenzen auftreten. Vorjahreswerte sind als solche
bezeichnet bzw. in Klammer gesetzt.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschrei-
bungen unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer zwischen zwei und fünfzehn Jahren, angesetzt.
Grundstücke
werden zu Anschaffungskosten,
Bauten
werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Instandsetzungsaufwendungen für Wohn-
gebäude werden ab dem Jahr 2016 grundsätzlich auf 15 Jahre verteilt.
Aktien
und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
sowie
Anteile an verbundenen Unternehmen
sind nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Beteiligungen werden
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 149 Abs. 1 VAG bewertet.
Die unterlassenen Abschreibungen aufgrund der Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip betrugen
TEUR 6.407 (TEUR 13.933).
Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt unter Bedachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unternehmens nach
der dafür vorgesehenen Strategie in festverzinslichen Werten, Immobilien, Beteiligungen und Aktien. Bei der Festsetzung
der Volumina und der Begrenzung der offenen Geschäfte wurde auf den Risikogehalt der vorgesehenen Kategorien sowie
auf Marktrisiken Bedacht genommen.
Die Kapitalveranlagungsstrategie ist in Veranlagungsrichtlinien festgelegt, deren Einhaltung laufend vom zentralen Risiko-
controlling und von der Internen Revision überprüft wird. Das zentrale Risikocontrolling berichtet laufend dem taktischen
und strategischen Anlageausschuss. Die Interne Revision berichtet laufend dem Vorstand.
Grundsätzlich erfolgt eine weitgehend risikoarme Kapitalveranlagung. Je nach Risikogehalt der einzelnen Veranlagung
entscheidet der strategische Veranlagungsausschuss nach vollständiger Darlegung aller damit verbundenen Risiken und
Liquiditätsbelastung sowie Darstellung der bereits im Bestand vorhandenen Werte sowie der Auswirkung der einzelnen
Veranlagung auf die Gesamtrisikolage über mögliche risikoreichere Veranlagungen. Alle bekannten finanziellen Risiken
werden regelmäßig bewertet und durch konkrete Limits oder Reserven begrenzt. Das Preisrisiko der Wertpapiere wird
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
333
mittels Value-at-Risk und Stresstests periodisch überprüft. Ausfallrisiken werden sowohl durch interne als auch externe
Ratingsysteme gemessen.
Wichtiges Ziel der Veranlagung und Liquiditätsplanung ist die Bewahrung ausreichender, liquider und wertgesicherter
Finanzanlagen. Daher erfolgt die Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Versicherungsleistungen
und im Regelfall wird der überwiegende Teil der Kapitalerträge zur Wiederveranlagung herangezogen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 bestehen 15 Devisentermingeschäfte in den Währungen RON, CZK und PLN, deren
Laufzeit mit 21. Mai 2025 begrenzt ist. Diese Geschäfte dienen zur Absicherung zukünftiger Dividenden in Fremdwährung.
Die 8 Devisentermingeschäfte, deren Marktwert zum Stichtag negativ ist, bilden eine Drohverlustrückstellung in Höhe von
TEUR 400 (TEUR 492). Die übrigen 7 Devisentermingeschäfte weisen zum Stichtag einen positiven Marktwert in der Höhe
von TEUR 1.457 (TEUR 1.176) auf.
Die auf
fremde Währung
lautenden Beträge werden zum jeweiligen Devisen-Mittelkurs in Euro umgerechnet.
Hypothekenforderungen
und
sonstige Ausleihungen
einschließlich jener an verbundene Unternehmen und an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag der aushaftenden Forderungen
bewertet. Ein Zuzählungsdisagio wird auf die Laufzeit der Darlehen verteilt und unter den Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Zu
Forderungen
, deren Einbringlichkeit zweifelhaft ist, werden ausreichende Einzelwertberichtigungen gebildet, die von den
Nennbeträgen abgezogen werden.
Die Bewertung der
Sachanlagen
(ausgenommen Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben.
Die
Prämienüberträge
werden im Wesentlichen zeitanteilig unter Abzug eines Kostenabschlages (15 %) in Höhe von
TEUR 8.978 (TEUR 7.879) berechnet.
Die
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
im direkten Geschäft wird für die bis zum Bilanzstichtag
gemeldeten Schäden durch Einzelbewertung der noch nicht erledigten Schadenfälle bemessen und um pauschale Sicher-
heitszuschläge für nicht erkennbare, größere Schäden ergänzt. Für Spätschäden werden nach den Erfahrungen der
Vergangenheit bemessene Pauschalrückstellungen gebildet. Die enthaltenen Regressforderungen betragen TEUR 1.945
(TEUR 610). Die Rückstellungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung betreffen Prämienrückvergütungen in
bestimmten Versicherungszweigen, die den Versicherungsnehmer:innen bei schadenfreiem oder schadenarmem Vertrags-
verlauf vertraglich zugesichert werden. Die entsprechende Rückstellung wird auf einzelvertraglicher Basis gebildet.
Das
indirekte Geschäft
beinhaltet neben den Übernahmen von Schaden- und Unfallversicherung auch das Kranken- und
Lebensversicherungsgeschäft. Im indirekten Geschäft beruhen die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versiche-
rungsfälle und die Deckungsrückstellung überwiegend auf den Meldungen der Zedenten zum Stichtag 31. Dezember 2024.
Die gemeldeten Beträge wurden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich
gehalten wurde.
Die
technischen Posten des übernommenen Rückversicherungsgeschäftes
und die damit zusammenhängenden Retro-
zessionsabgaben werden zeitgleich in den Jahresabschluss aufgenommen.
Die Schwankungsrückstellung wird entsprechend der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. Nr. 315/2015
berechnet. Die Berechnung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 für das direkte und indirekte Geschäft gemeinsam.
334
Jahresfinanzbericht 2024
Für die Berechnung der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder werden die Rechnungs-
grundlagen für die Pensionsversicherung AVÖ 2018-P (Angestellte) mit Gehaltssteigerungen von:
– Gehaltsteigerungen (2025): 4,0 % (5,0 %)
– Gehaltsteigerungen (2026): 3,0 % (3,5 %)
– Gehaltsteigerungen (2027): 2,5 % (2,5 %)
– Gehaltsteigerungen (ab 2028): 2,0 % p.a. (2,0 %)
und einem Rechnungszinsfuß von 1,73 % (1,51 %) p. a. für Abfertigungsrückstellung, 1,98 % (1,80 %) für Pensions-
rückstellung und von 1,89 % (1,67 %) für Jubiläumsgeldrückstellung zugrunde gelegt. Der verwendete Rechnungszins
wurde aus dem 7-jährigen Durchschnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank
abgeleitet. Die Bewertung der Abfertigung-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtung erfolgt nach dem laufenden
Einmalprämienverfahren („Projected Unit Credit Method“). Das rechnungsmäßige Pensionsalter für die Rückstellung für
Jubiläumsgelder sowie die Rückstellung für Abfertigungen ist das gesetzliche Mindestpensionsalter gemäß ASVG (Reform
2004), maximal jedoch 62 Jahre. Für die Rückstellung für Pensionen ist das rechnungsmäßige Pensionsalter vom
jeweiligen individuellen Vertrag abhängig, andernfalls gilt das frühestmögliche gesetzliche Pensionsalter gemäß ASVG
(Reform 2004). Die Fluktuation wird im Folgenden, altersabhängigen Ausmaß berücksichtigt: <31 4,0 %, 31–35 2,0 %,
36–40 2,0 %, 41–50 1,5 %, 51–55 0,5 % und 56–65 0 %. Für die Rückstellung für Abfertigungen ist der rechnungsmäßige
Abfertigungsanspruch vom jeweiligen individuellen Vertrag bzw. vom Kollektivvertrag abhängig. Die Fluktuation wird im
folgenden altersabhängigen Ausmaß berücksichtigt: <30 5,5 %, 30–39 2,0 %, 40–50 1,5 %, 51–59 1,0 % und 60–65 0,5 %.
Für die direkten Pensionsleistungszusagen im Ausmaß von TEUR 3.623 (TEUR 3.478) werden Rückstellungen gebildet.
Ein Teil der direkten Leistungszusagen im Ausmaß von TEUR 266 (TEUR 260) wird nach Abschluss eines Versiche-
rungsvertrages gemäß den Bestimmungen §§ 93–98 VAG als betriebliche Kollektivversicherung geführt, sodass die
Rückstellung den Saldo aus Gesamtverpflichtung und ausgelagertes Planvermögen ergibt.
Der unternehmensrechtliche Rückstellungswert für die Abfertigungsverpflichtung für das Jahr 2024 beträgt TEUR 2.741
(TEUR 2.696).
Der Betrag, der für die Erfüllung der ausgelagerten Abfertigungsverpflichtungen beim Versicherungsunternehmen gewidmet
ist, betrug TEUR 2.081 (TEUR 1.574).
Der Unterschiedsbetrag von TEUR 660 (TEUR 1.122) zwischen den nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften zu
bildenden Abfertigungsrückstellungen und den Guthaben beim Versicherungsunternehmen wird im Bilanzposten Rück-
stellungen für Abfertigungen ausgewiesen.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
335
II. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ
Die Bilanzwerte der Immateriellen Vermögensgegenstände, Grundstücke und Bauten sowie Kapitalanlagen in verbundenen
Unternehmen und Beteiligungen haben sich wie folgt entwickelt:
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Grundstücke und
Bauten
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Schuldver-
schreibungen und
andere
Wertpapiere von
und Darlehen an
verbundene
Unternehmen
Beteiligungen
in TEUR
Stand am 31. Dezember 2023 22.628
175.340
5.205.632
368.395
24.216
Zugänge 9.161
42.928
186.787
450
949
Abgänge 0
0
154.801
0
0
Zuschreibungen 0
0
326.993
925
0
Abschreibungen 5.220
7.169
404.554
554
0
Stand am 31. Dezember 2024 26.569
211.099
5.160.057
369.216
25.165
Im Geschäftsjahr wurden
immaterielle Vermögensgegenstände
im Ausmaß von TEUR 6.349 (TEUR 894) von verbundenen
Unternehmen erworben. Die Grundwerte der bebauten und unbebauten Grundstücke betrugen am 31. Dezember 2024
TEUR 27.874 (TEUR 27.874).
Der
Bilanzwert der selbst genutzten Grundstücke
beträgt TEUR 24.170 (TEUR 22.398).
Die Buch- und Zeitwerte der Kapitalanlagen betragen:
Posten nach § 144 Abs. 2 VAG Buchwerte
Zeitwerte
Buchwerte
Zeitwerte
2024
2024
2023
2023
in TEUR
Grundstücke und Bauten 211.099
626.236
175.340
648.092
davon Schätzgutachten 2020 1.785
11.820
32.382
65.500
davon Schätzgutachten 2021 3.167
9.940
22.114
179.620
davon Schätzgutachten 2022 22.728
138.470
44.814
249.290
davon Schätzgutachten 2023 28.984
52.049
76.030
153.682
davon Schätzgutachten 2024 154.435
413.957
0
0
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.160.057
9.518.558
5.205.632
8.529.566
Schuldverschreibungen und andere Wertpapiere von verbundenen Unternehmen
und Darlehen an verbundene Unternehmen 369.216
380.024
368.395
379.004
Beteiligungen 25.165
33.268
24.216
32.057
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 39.280
39.940
9.124
9.320
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 705.900
705.084
334.719
323.074
Hypothekenforderungen 1.842
1.765
1.932
1.802
Sonstige Ausleihungen 970
489
955
501
Guthaben bei Kreditinstituten 682.821
683.310
351.863
351.863
Depotforderungen 403.100
403.100
839.874
839.874
Summe 7.599.451
12.391.774
7.312.050
11.115.153
Die stillen Reserven erhöhten sich um TEUR 989.220 auf insgesamt TEUR 4.792.323 (TEUR 3.803.103).
336
Jahresfinanzbericht 2024
Die Zeitwerte der
Grundstücke und Bauten
wurden entsprechend der Empfehlung des Verbandes der Versicherungs-
unternehmen Österreichs ermittelt. Den Bewertungen liegen Schätzgutachten zugrunde.
Die Zeitwerte der
Anteile an verbundenen Unternehmen
bzw. der
Anteile an Beteiligungsunternehmen
entsprechen ver-
fügbaren Verkehrswerten. Wenn solche nicht bestehen, werden die Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, oder die höheren offen ausgewiesenen anteiligen Eigenmittel als Zeitwerte angesetzt.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit werden zunächst die einzelnen Buchwerte mit ihren beizulegenden Werten bzw. den
anteiligen Eigenmitteln des verbundenen Unternehmens gegenübergestellt. Die Zeitwerte der Anteile an verbundenen
Unternehmen basieren entweder auf extern eingeholten Bewertungsgutachten oder auf internen Bewertungen.
Als Zeitwerte der
Aktien und anderen nichtfestverzinslichen Wertpapieren sowie der Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren
(inklusive solchen von verbundenen Unternehmen) wurden weitestgehend Börsenwerte
angesetzt. Für Papiere, für die kein öffentlicher Markt- oder Börsenwert vorhanden ist, werden die Zeitwerte mithilfe einer
zugekauften Software anhand abgezinster Cashflows vom Unternehmen selbst bewertet.
Die übrigen Kapitalanlagen wurden zu Nennwerten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen
bewertet.
Für
Hypothekardarlehen
und
Sonstige Ausleihungen
wurden Marktwerte unter anerkannten Rechenmodellen (abgezinste
Cashflows) errechnet.
Die
Sonstigen Ausleihungen
, die nicht durch einen Versicherungsvertrag gesichert sind, betreffen Darlehen an die Republik
Österreich in Höhe von TEUR 970 (TEUR 955). In den sonstigen Ausleihungen sind keine Darlehen (TEUR 0) mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr enthalten.
Der Bilanzposten
Nachrangige Verbindlichkeiten
besteht aus in der nachfolgenden Tabelle angeführten Anleihen, deren
Ausgabe in Form von Wertpapieren erfolgte.
Bezeichnung 2024
2023
in TEUR
RT1 Schuldverschreibung 2021 300.000
300.000
Schuldverschreibung 2015 – 2046 214.413
214.413
Schuldverschreibung 2017 – 2047 200.000
200.000
Schuldverschreibung 2022 - 2042 500.000
500.000
Summe 1.214.413
1.214.413
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
337
Nachstehende Bilanzposten entfallen auf verbundene Unternehmen und auf Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht:
Verbundene Unternehmen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
2024
2023
2024
2023
in TEUR
Hypothekenforderungen 1.842
1.932
0
0
Depotforderungen 403.100
839.874
0
0
Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft 7.384
10.683
0
0
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 25.527
162.757
0
0
Sonstige Forderungen 193.605
177.693
0
0
Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft 8.335
7.675
0
0
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 119.490
54.460
0
0
Andere Verbindlichkeiten 13.646
8.795
0
0
Die Veränderung der
Personalrückstellungen
wird in den Personalaufwendungen erfasst. Die Zinsaufwendungen für
Personalrückstellungen in der Höhe von TEUR 1.861 (TEUR 893) werden im Posten Aufwendungen für Kapitalanlagen und
Zinsenaufwendungen ausgewiesen.
Der Posten
Sonstige Rückstellungen
in Höhe von TEUR 87.711 (TEUR 120.470) beinhaltet im Wesentlichen die IT-
Rückstellungen in der Höhe von TEUR 46.500 (TEUR 49.015), die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube in Höhe von
TEUR 3.798 (TEUR 3.673), die Rückstellung für variable Gehaltsbestandteile in Höhe von TEUR 10.252 (TEUR 10.227),
Rückstellungen für Kundenbetreuung und Marketing in Höhe von TEUR 1.197 (TEUR 616) sowie Rückstellungen für
Jubiläumsgelder in der Höhe von TEUR 1.634 (TEUR 1.641).
Von dem im Posten
Andere Verbindlichkeiten
enthaltenen Betrag entfallen auf Verbindlichkeiten aus Steuern TEUR 7.788
(TEUR 6.465) und auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 750 (TEUR 697).
Zu den
nicht in der Bilanz ausgewiesenen Haftungsverhältnissen
werden folgende Erläuterungen gegeben: Die VIG Holding
hat Garantien in Höhe von insgesamt TEUR 612.082 (TEUR 409.767) übernommen, davon betrifft mit TEUR 384.000
(TEUR 384.000) der überwiegende Teil „Ergänzende Eigenmittel“ welche im Dezember 2019 gegenüber der
Tochtergesellschaft Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group über TEUR 350.000 und im Dezember
2022 gegenüber der Tochtergesellschaft VIG RE zajist'ovna, a.s. über TEUR 22.000, seit 2023 gegenüber der
Tochtergesellschaft BTA Baltic Insurance Company über TEUR 2.000 und gegenüber der Tochtergesellschaft Vienna-Life
Lebensversicherung AG über TEUR 10.000 zugesagt wurden. Gegenüber der Tochtergesellschaft VIG HU GmbH wurde
2024 eine Garantieerklärung für ein von der VIG HU GmbH aufgenommenes Darlehen über TEUR 150.000 abgegeben. In
der Bilanzerstellungszeit wurde gegenüber VIG HU GmbH zusätzlich eine Patronatserklärung in Höhe bis zu TEUR 50.000
abgegeben.
Die
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
für das folgende Geschäftsjahr
betragen TEUR 2.595 (TEUR 2.270) und für die folgenden fünf Jahre TEUR 13.777 (TEUR 12.050).
338
Jahresfinanzbericht 2024
III. ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungssaldo in der Schaden- und Unfallversicherung gliedern sich im Jahr 2024 wie
folgt auf:
Gesamtrechnung Verrechnete
Prämien
Abgegrenzte
Prämien
Aufwendungen
für Versiche-
rungsfälle
Aufwendungen
für den Versiche-
rungsbetrieb
Rück-
versicherungs-
saldo
in TEUR
Direktes Geschäft
Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung 266.867
262.504
224.262
18.496
-4.414
Haftpflichtversicherung 5.705
5.610
1.793
596
-1.457
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 7.696
7.740
4.498
1.421
-2.563
Sonstige Sachversicherungen 41.553
39.738
12.705
4.422
-20.927
Summe Direktes Geschäft 321.820
315.592
243.258
24.935
-29.361
(Vorjahreswerte) 313.908
299.672
217.324
22.997
-50.706
Indirektes Geschäft
Sonstige Versicherungen 1.378.595
1.362.975
921.792
434.884
-10.503
Summe Indirektes Geschäft 1.378.595
1.362.975
921.800
434.884
-10.494
(Vorjahreswerte) 1.330.731
1.278.916
850.315
444.018
-10.244
Summe Direktes und indirektes Geschäft 1.700.415
1.678.567
1.165.058
459.819
-39.855
(Vorjahreswerte) 1.644.639
1.578.588
1.067.639
467.015
-60.950
Der
Rückversicherungssaldo
setzt sich zusammen aus den abgegrenzten Rückversicherungsprämien, dem wirksamen
Rückversicherungsschaden und den Rückversicherungsprovisionen.
Das Abwicklungsergebnis im Geschäftsjahr 2024 der Schaden- und Unfallversicherung betrug TEUR 36.929
(TEUR 44.805).
Im
indirekten Geschäft
wurden verrechnete Prämien der Krankenversicherung von TEUR 27.291 (TEUR 25.016) und der
Lebensversicherung von TEUR 1.779 (TEUR 103) übernommen. Der Rückversicherungssaldo aus dem übernommenen
Geschäft der Kranken- und Lebensversicherung betrug TEUR 0 (TEUR 0).
Das Ergebnis aus dem indirekten Geschäft betrug TEUR 37.109 (TEUR 43.906). Die abgegrenzten Prämien im indirekten
Geschäft von TEUR 1.392.037 (TEUR 1.304.678) wurden zeitgleich in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen.
Von den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträgen aus Beteiligungen, Erträgen aus Grundstücken und Bauten
und Erträgen aus sonstigen Kapitalanlagen entfallen auf verbundene Unternehmen folgende Beträge:
2024
2023
in TEUR
Erträge aus Beteiligungen 446.994
411.081
Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 18.306
29.226
Erträge aus Grundstücken und Bauten 783
856
Im Geschäftsjahr erfolgten Ausschüttungen aus den im Bestand befindlichen Fonds in Höhe von TEUR 310 (TEUR 85). Die
Depotzinsenerträge für das indirekte Geschäft wurden in die technische Rechnung übertragen. Die
Verluste aus dem
Abgang von Kapitalanlagen
betrugen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 5.863 (TEUR 19.036).
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
339
In den Posten Aufwendungen für Versicherungsfälle, Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, Sonstige
versicherungstechnische Aufwendungen und Aufwendungen für Kapitalanlagen sind enthalten:
2024
2023
in TEUR
Gehälter und Löhne 40.332
37.097
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 533
563
Aufwendungen für Altersversorgung -861
2.032
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 8.295
7.371
Sonstige Sozialaufwendungen 294
214
Im direkten Versicherungsgeschäft fielen im Geschäftsjahr 2024
Provisionen
in Höhe von TEUR 17.459 (TEUR 16.408) an.
Die Übersicht über die
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
ist im Anhang zum Konzernabschluss der VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien, enthalten.
Latente Gewinnsteuern auf temporäre Differenzen zwischen dem unternehmensrechtlichen und dem steuerrechtlichen
Ergebnis, wurden nicht gebildet. Der für latente Steuern gewählte Steuersatz würde aufgrund der Bedingungen des
Steuerumlagevertrages mit dem Gruppenträger 20,7 % (20,7 %) betragen.
Latente Steuern
31.12.2024
31.12.2023
in TEUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 40.688
19.800
Kapitalanlagen 1.766
-1.732
Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte 52
121
Bewertungsreserve -18.362
-18.891
Nachrangige Verbindlichkeiten 5.400
5.759
Versicherungstechnische Rückstellung im Eigenbehalt 115.852
107.390
Langfristige Personalrückstellungen 38.694
44.935
Sonstige Rückstellungen 26.603
25.093
Temporäre Differenz (außer Ansatz) 210.693
182.475
340
Jahresfinanzbericht 2024
IV. WESENTLICHE BETEILIGUNGEN
Firma Direkter Anteil
am Kapital (%)
Eigenkapital
(TEUR)
anteilige
Eigenmittel
(TEUR)
Jahres-ergebnis
(TEUR)
anteiliger JÜ in
TEUR
letzter
Jahresabschluss
Verbundene Unternehmen
"VIENNA LIFE INSURANCE" - "VIENNA SIGURIM
JETE" JSC, Tirana
75,00
n/a -
Neugründung
2024
ASIGURAREA ROMANEASCA - ASIROM VIENNA
INSURANCE GROUP S.A., Bukarest 88,77
81.988
72.782
2.980
2.645
2023
ATBIH GmbH, Wien 68,97
179.157
123.559
24.661
17.008
2023
BCR Asigurari de Viata Vienna Insurance Group
S.A., Bukarest
93,98
47.097
44.261
2.606
2.449
2023
BTA Baltic Insurance Company AAS, Riga 100,00
73.639
73.639
10.406
10.406
2023
Beesafe Spolka z Ogranziczona
Odpowiedzialnoscia, Warschau 77,27
3.419
2.642
-5.410
-4.180
2023
Compania de Asigurari "DONARIS VIENNA
INSURANCE GROUP" Societate pe Actiuni, Chisinau
99,99
8.323
8.322
1.717
1.717
2023
CARPATHIA Pensii-Societate de Administrare a
Fondurilor de Pensii private S.A., Floresti 100,00
10.270
10.270
-560
-560
2023
Ceská podnikatelská pojist'ovna, a.s., Vienna
Insurance Group, Prag
100,00
141.189
141.189
39.298
39.298
2024
Compensa Life Vienna Insurance Group SE, Tallinn 100,00
83.678
83.678
9.818
9.818
2023
Vienna Life Towarzystwo Ubezpieczen Na Zycie
Spolka Akcyjna Vienna Insurance Group, Warschau 81,61
88.617
72.323
12.534
10.229
2024
Compensa Towarzystwo Ubezpieczen Spolka
Akcyjna Vienna Insurance Group, Warschau
86,52
158.687
137.299
17.670
15.288
2024
Compensa Vienna Insurance Group, akcine
draudimo bendrove, Vilnius 100,00
63.180
63.180
6.515
6.515
2023
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group,
Wien
74,24
126.084
93.601
19.155
14.220
2024
ELVP Beteiligungen GmbH, Wien 100,00
63.218
63.218
35.193
35.193
2023
Foreign limited liability company
"InterInvestUchastie", Minsk 99,95
198
198
5
5
2023
GLOBAL ASSISTANCE D.O.O. BEOGRAD, Belgrad 50,00
382
191
-41
-20
2023
GLOBAL ASSISTANCE SERVICES SRL, Bukarest 40,00
315
126
28
11
2023
GLOBAL ASSISTANCE SERVICES s.r.o., Prag 100,00
482
482
54
54
2023
GLOBAL ASSISTANCE SLOVAKIA s.r.o., Bratislava 40,00
97
39
18
7
2023
GLOBAL ASSISTANCE, a.s., Prag 60,00
5.986
3.592
1.736
1.042
2023
Global Assistance Polska Spolka z ograniczona
odpowiedzialnoscia, Warschau 30,77
670
206
345
106
2023
Global Services Bulgaria JSC, Sofia 50,00
403
202
25
12
2023
INSURANCE ONE-SHAREHOLDER JOINT-STOCK
COMPANY BULSTRAD VIENNA INSURANCE GROUP
EAD, Sofia 100,00
92.416
92.416
24.073
24.073
2023
INTERSIG VIENNA INSURANCE GROUP Sh.A.,
Tirana
89,98
8.399
7.558
1.481
1.333
2023
Insurance Company Vienna osiguranje d.d., Vienna
Insurance Group, Sarajevo 100,00
10.703
10.703
631
631
2023
Stock Company for Insurance and Reinsurance
MAKEDONIJA Skopje - Vienna Insurance Group,
Skopje 95,71
25.410
24.319
604
578
2023
InterRisk Towarzystwo Ubezpieczen Spolka Akcyjna
Vienna Insurance Group, Warschau 100,00
73.535
73.535
16.633
16.633
2024
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance
Group, Wiesbaden 100,00
64.320
64.320
29.200
29.200
2023
Joint Stock Insurance Company WINNER LIFE -
Vienna Insurance Group Skopje, Skopje 100,00
5.183
5.183
562
562
2023
KOMUNALNA poistovna, a.s. Vienna Insurance
Group, Bratislava
100,00
57.800
57.800
3.784
3.784
2023
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
341
Firma Direkter Anteil
am Kapital (%)
Eigenkapital
(TEUR)
anteilige
Eigenmittel
(TEUR)
Jahres-ergebnis
(TEUR)
anteiliger JÜ in
TEUR
letzter
Jahresabschluss
Verbundene Unternehmen
KOOPERATIVA poist'ovna, a.s. Vienna Insurance
Group, Bratislava 94,37
407.689
384.723
33.342
31.464
2023
KUPALA Belarusian-Austrian Closed Joint Stock
Insurance Company, Minsk
52,34
15.986
8.367
2.209
1.156
2023
Kooperativa, pojist'ovna, a.s. Vienna Insurance
Group, Prag 95,84
703.723
674.459
154.847
148.408
2024
LVP Holding GmbH, Wien 100,00
642.210
642.210
27.007
27.007
2023
OMNIASIG VIENNA INSURANCE GROUP S.A.,
Bukarest
99,54
154.385
153.679
5.656
5.630
2023
Private Joint Stock Company "Insurance Company
"USG", Kiew 7,07
14.158
1.002
3.097
219
2023
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "UKRAINIAN
INSURANCE COMPANY "KNIAZHA VIENNA
INSURANCE GROUP", Kiew 90,56
10.922
9.891
2.203
1.995
2023
Private Joint-Stock Company "INSURANCE
COMPANY "KNIAZHA LIFE VIENNA INSURANCE
GROUP", Kiew
97,94
6.515
6.381
1.605
1.572
2023
RISK CONSULT Sicherheits- und Risiko-
Managementberatung Gesellschaft m.b.H., Wien 90,00
1.387
1.249
309
278
2023
Ray Sigorta Anonim Sirketi, Istanbul 12,67
59.722
7.568
31.798
4.029
2023
SIA "Global Assistance Baltic", Riga 33,33
250
83
-14
-5
2023
SIGMA VIENNA INSURANCE GROUP Sh.A., Tirana 89,05
18.095
16.114
2.670
2.378
2023
VIG AM Real Estate, a.s., Prag 100,00
808
808
80
80
2023
VIG HU GmbH, Wien 100,00
99.800
99.800
-435
-435
2023
VIG IT - Digital Solutions GmbH, Wien 100,00
6.916
6.916
112
112
2023
VIG Magyarország Befektetesi Zartköröen Müködö
Reszvenytarsasag, Budapest 55,00
728.742
400.808
-46.572
-25.615
2023
VIG Management Service SRL, Bukarest 52,08
8.677
4.519
360
188
2023
VIG Poland/Romania Holding B.V., Amsterdam 100,00
49.008
49.008
-11.697
-11.697
2023
VIG RE zajist'ovna, a.s., Prag 55,00
361.413
198.777
33.331
18.332
2024
VIG Services Ukraine, LLC, Kiew 6,98
1.209
84
112
8
2023
VIG Türkiye Holding B.V., Amsterdam 100,00
32.288
32.288
0
0
2023
VIG-CZ Real Estate GmbH, Wien 90,00
147.640
132.876
92
83
2023
Vienna Insurance Group Polska Spolka z
ograniczona odpowiedzialnoscia, Warschau
51,43
13.935
7.167
-5.500
-2.829
2023
Vienna International Underwriters GmbH, Wien 100,00
653
653
101
101
2023
Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna
Insurance Group, Bendern 100,00
15.484
15.484
-30
-30
2023
WIENER STÄDTISCHE OSIGURANJE akcionarsko
drustvo za osiguranje Beograd, Belgrad
100,00
43.591
43.591
10.690
10.690
2023
WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna
Insurance Group, Wien 90,82
763.774
693.652
124.963
113.490
2024
Wiener Osiguranje Vienna Insurance Group a.d.,
Banja Luka
100,00
9.055
9.055
76
76
2023
Akcionarsko drustvo za zivotno osiguranje Wiener
Städtische Podgorica, Vienna Insurance Group,
Podgorica 100,00
5.496
5.496
710
710
2023
Wiener osiguranje Vienna Insurance Group
dionicko drustvo za osiguranje, Zagreb 97,82
68.322
66.832
5.421
5.303
2023
twinformatics GmbH, Wien 20,00
3.797
759
393
79
2023
Beteiligungen
Erste Asset Management GmbH, Wien 0,76
139.185
1.056
75.518
573
2023
Wiener Börse AG, Wien 8,50
192.230
16.341
39.545
3.362
2023
342
Jahresfinanzbericht 2024
V. SONSTIGE ANGABEN
Das Grundkapital beträgt EUR 132.887.468,20. Es ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede Stückaktie am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Die ausgegebene
Stückzahl blieb unverändert.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
Arbeitnehmer:innen, die im Besitz von Aktien sind, üben bei der Hauptversammlung ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Der Vorstand muss aus mindestens drei und darf aus höchstens acht Personen bestehen. Dem Aufsichtsrat gehören
mindestens drei, höchstens zwölf Mitglieder (Kapitalvertreter) an. Der Wiener Städtische Versicherungsverein, welcher direkt
und indirekt rd. 72,47 % (72,47 %) des Grundkapitals hält, ist berechtigt, bis zu einem Drittel der Mitglieder in den
Aufsichtsrat zu entsenden, sobald und solange er an der Gesellschaft nicht mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien
hält. Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit
einfacher Mehrheit.
Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten; hinsichtlich der Rechte des Aktionärs Wiener Städtische
Versicherungsverein wird auf den zuvor angeführten Absatz verwiesen.
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine bedeutenden Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, die bei einem
Kontrollwechsel in der Gesellschaft in Folge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden,
insbesondere keine, welche den Bestand an Beteiligungen an Versicherungsunternehmen berühren.
Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder
Arbeitnehmer:innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
Der Vorstand ist gem. § 169 AktG bis längstens 20. Mai 2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft – auch in
mehreren Tranchen – um bis zu Nominale EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von bis zu 64.000.000 auf Namen oder
Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage oder eine Kombination dieser beiden zu erhöhen. Über den
Inhalt der Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dabei können auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden,
die den Rechten aus bereits bestehenden Vorzugsaktien gleichstehen. Die Ausgabepreise von Stamm- und Vorzugsaktien
können verschieden hoch sein.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum
20. Mai 2026 einmalig oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 AktG, mit denen ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf bis zu 30.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 31.145.500,36 verbunden ist, im Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 2.000.000.000,00, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben.
Das Grundkapital ist demnach gem. § 159 (2) Z1 AktG um bis zu EUR 31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu
30.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, als Inhaber von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 21. Mai 2021 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen eingeräumten Bezugs- oder Umtauschrecht Gebrauch machen. Bislang hat
der Vorstand keinen Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen auf Grundlage der am 21. Mai 2021
erteilten Ermächtigung gefasst.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
343
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
gemäß § 174 (2) AktG bis 20. Mai 2026 Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 2.000.000.000,00, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben. Bislang hat
der Vorstand auf Grundlage dieser Ermächtigung keinen Beschluss über die Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen
gefasst.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 26. Mai 2023 ermächtigt, gem. § 65 (1) Z8 und (1a) sowie (1b) AktG
im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf die Inhaber:in lautende Stammaktien während einer Geltungsdauer von
30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50 % unter und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen,
ungewichteten Börseschlusskurs an der Wiener Börse der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen.
Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige
gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein öffentliches Angebot ist der Stichtag
für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot
zu stellen (§ 5 (2) und (3) Übernahmegesetz).
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 26. Mai 2023 für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
ermächtigt, eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
• zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung am 21.
Mai 2021 ausgegeben werden, zu verwenden; und
• auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.
Der schriftliche Bericht über die Gründe des Bezugsrechtsausschlusses liegt der Hauptversammlung vor. Bislang hat der
Vorstand von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht. Der Konzern hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
Am 2. März 2015 hat die Gesellschaft eine Nachranganleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 400.000.000,00 mit einer
Laufzeit von 31 Jahren begeben. Eine Kündigung durch die Gesellschaft ist erstmals am 2. März 2026 und zu jedem
folgenden Kupontermin zu 100 % möglich. In den ersten elf Jahren der Laufzeit wird die Nachranganleihe mit einem Zinssatz
von 3,75 % p.a. fix verzinst, danach ist die Verzinsung variabel. Die nachrangige Anleihe entspricht den Anforderungen an
Tier 2 nach Solvency II und notiert an der Luxemburger Börse. Am 21. April 2023 erfolgte ein vorzeitiger teilweiser Rückkauf
der nachrangigen Schuldverschreibungen. Es konnten rd. 46 % (EUR 185,6 Mio.) zurückgekauft werden. Das noch
aushaftende Volumen der Schuldverschreibungen von EUR 214,4 Mio. wird weiterhin im Posten Nachrangige
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurde am 6. April 2017 eine nachrangige Anleihe in Höhe von EUR 200.000.000,00 mit
einer Laufzeit von 30 Jahren an internationale institutionelle Investoren emittiert. Die nachrangige Anleihe ist nach Ablauf
von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar und entspricht den Anforderungen an Tier 2 nach Solvency II. Die
Einbeziehung in den Dritten Markt der Wiener Börse erfolgte mit 13. April 2017. Bis zum 13. April 2027 betragen die Zinsen
jährlich 3,75 %. Danach wird die Schuldverschreibung variabel verzinst.
Im Rahmen einer weiteren Privatplatzierung wurde im Juni 2021 eine Nachranganleihe im Gesamtvolumen von
EUR 300.000.000,00 und unbefristeter Laufzeit als Restricted Tier 1 Instrument begeben, welche zur Gänze vom
Hauptaktionär der VIG Holding, dem Wiener Städtischen Versicherungsverein, gezeichnet wurde. In den ersten zehn Jahren
werden die nachrangigen Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 3,2125 % p.a. fix verzinst, danach ist die
Verzinsung variabel.
344
Jahresfinanzbericht 2024
Am 8. Juni 2022 wurde eine nachrangige Tier 2 Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000,00 platziert. Die
Nachranganleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und ist nach Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar.
Die Schuldverschreibungen werden anfänglich mit jährlich 4,875 % fest verzinst. Sofern nicht zuvor gekündigt und
zurückgezahlt werden die Schuldverschreibungen ab dem 15. Juni 2032 (einschließlich) variabel verzinst. Die
Schuldverschreibungen notieren an der Wiener Börse.
Senior-Nachhaltigkeitsanleihe
Am 18. März 2021 wurde erstmals eine Senior-Nachhaltigkeitsanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000,00 mit
einer Laufzeit von 15 Jahren begeben. Eine Kündigung durch die VIG Holding ist erstmals am 26. Dezember 2035 und
danach jeden Tag bis zur Fälligkeit zu 100 % möglich. Bis zum Ende der Laufzeit wird die Senior-Nachhaltigkeitsanleihe mit
einem Zinssatz von 1,00 % p.a. fix verzinst. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Bereits im ersten Jahr der Emission
konnte der gesamte Nettoerlös für grüne und soziale Projekte zur Verfügung gestellt werden.
DER AUFSICHTSRAT SETZTE SICH IM GESCHÄFTSJAHR 2024 AUS FOLGENDEN PERSONEN ZUSAMMEN:
Vorsitzender:
Günter Geyer (bis 24. Mai 2024)
Rudolf Ertl (seit 24. Mai 2024)
1. Vorsitzender-Stellvertreter:
Rudolf Ertl (bis 24. Mai 2024)
Martin Simhandl (seit 24. Mai 2024)
2. Vorsitzender-Stellvertreter:
Robert Lasshofer
Mitglieder
:
Martina Dobringer
Zsuzsanna Eifert (bis 24. Mai 2024)
Gerhard Fabisch (bis 24. Mai 2024)
András Kozma
Vratislav Kulhánek (seit 24. Mai 2024)
Hana Machačová (seit 24. Mai 2024)
Peter Mihók
Gabriele Semmelrock-Werzer (bis 24. Mai 2024)
Katarína Slezáková
Ágnes Svoób (seit 24. Mai 2024)
Peter Thirring
Gertrude Tumpel-Gugerell
Änderung während des Geschäftsjahres:
Günter Geyer, Zsuzsanna Eifert, Gabriele Semmelrock-Werzer und Gerhard Fabisch sind nach Ablauf ihrer bis 24. Mai 2024
laufenden Funktionsperioden aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Vratislav Kulhánek, Hana Machačová, Martin Simhandl
sowie Ágnes Svoób wurden in der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 als Mitglieder des Aufsichtsrates neu gewählt.
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 Rudolf Ertl für die Funktionsperiode bis zum 30. Juni 2025 zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrates gewählt. Für die gesamte restliche Funktionsperiode ab 1. Juli 2025 bis zur Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet, wurde Peter Thirring zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
345
Martin Simhandl wurde für die gesamte Funktionsperiode bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2027 entscheidet, zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt sowie Robert Lasshofer
zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats wiedergewählt.
DER VORSTAND SETZT SICH AUS FOLGENDEN PERSONEN ZUSAMMEN:
Vorsitzender:
Hartwig Löger
Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstands:
Peter Höfinger
Mitglieder:
Liane Hirner
Gerhard Lahner
Gábor Lehel
Harald Riener
stellvertretendes Mitglied:
Christoph Rath (seit 1. September 2024)
Änderung während des Geschäftsjahres:
Christoph Rath wurde mit Wirksamkeit 1. September 2024 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten inklusive Vorstand betrug 344 (326). Diese waren im Versicherungsbetrieb, mit
einem Personalaufwand von TEUR 48.592 (TEUR 47.276) tätig.
Bei den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtsrats haften am 31. Dezember 2024 keine Kredite aus
(TEUR 0).
Haftungen für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats bestanden am 31. Dezember 2024 nicht.
Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen in Höhe von insgesamt TEUR -328 (TEUR 2.595) entfallen im
Jahr 2024 TEUR 60 (TEUR 3.261) auf Abfertigung- und Pensionsaufwendungen für Vorstandsmitglieder und leitende
Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft und übt die Konzernleitungsfunktion aus. Darüber hinaus werden teilweise weitere
Aufgaben in verbundenen Unternehmen übernommen.
Für ihre Tätigkeit erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr von der Gesellschaft TEUR 6.805 (TEUR 7.527). Den
Vorstandsmitgliedern steht ein Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung. Für ihre Tätigkeit als gesetzliche
Vertreter oder Angestellte von verbundenen Unternehmen erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr Bezüge in der
Höhe von TEUR 25 (TEUR 25).
Frühere Mitglieder des Vorstands erhielten TEUR 2.175 (TEUR 1.158).
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft beliefen sich im Jahr 2024 auf TEUR 902
(TEUR 866).
346
Jahresfinanzbericht 2024
Die Gesellschaft ist Gruppenmitglied innerhalb der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG der Wiener Städtische
Versicherungsverein, Wien.
Die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet.
Zur Regelung der positiven und negativen Steuerumlagen zwecks verursachungsgerechter Aufteilung der Körper-
schaftsteuerbelastung wurden Vereinbarungen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied
getroffen. Wird dem Gruppenträger ein positives Einkommen zugerechnet, so beträgt die Steuerumlage 23 % (24 %) des
zugerechneten positiven Einkommens. Falls dem Gruppenträger ein negatives Einkommen zugewiesen wird, beträgt die
negative Steuerumlage 20,7 % (21,6 %) des laufenden steuerlichen Verlustes.
Gegenüber dem Gruppenträger besteht eine Forderung von TEUR 163.981 (TEUR 147.973).
Die Gesellschaft ist in den von dem Wiener Städtische Versicherungsverein mit Sitz in Wien aufgestellten Konzernabschluss
einbezogen. Der offengelegte Konzernabschluss liegt in den Geschäftsräumen dieses Unternehmens in 1010 Wien,
Schottenring 30, auf.
VI. GLOBALE MINDESTBESTEUERUNG
Die EU-Mitgliedstaaten haben die Umsetzung der Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Regeln der zweiten Säule der inter-
nationalen Steuerreform der OECD auf europäischer Ebene beschlossen. Die EU-Richtline sieht vor, dass Gewinne von
multinationalen Unternehmensgruppen oder großen inländischen Gruppen mit konsolidierten Umsatzerlösen von
mindestens EUR 750,0 Mio. künftig einem Steuersatz von mindestens 15 % unterliegen. Die Richtlinie wurde mit dem, am
30. Dezember 2023 veröffentlichten, Mindestbesteuerungsreformgesetz in das österreichische Recht umgesetzt.
Die Änderungen im UGB betreffen die Bilanzierung bzw. Berichterstattung von latenten Steuern in Anlehnung der Änderung
von IAS 12 für die IFRS-Bilanzierung. Bezüglich latenter Steuern wurde mit 23. Mai 2023 die fachliche Leitlinie zu den
Änderungen an IAS 12 vom IASB veröffentlicht. Basierend auf dieser wird bis auf weiteres eine Ausnahme von der Berück-
sichtigung von latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten gemäß den Vorgaben der globalen Mindestbesteuerung
geregelt. Diese Ausnahme von der Bilanzierung gilt auch für das UGB und wird von der VIG entsprechend angewendet.
Auf Basis der österreichischen vollkonsolidierten Unternehmen der VIG-Gruppe werden die Safe Harbour Rules per 31.
Dezember 2024 erfüllt. Die tatsächlichen Steuern umfassen auch die seit 31. Dezember 2023 neu eingeführte Primär-
Ergänzungssteuer für im Ausland gelegene Geschäftseinheiten.
VII. ENTFALL DER UST-ZWISCHENBANKBEFREIUNG
Mit Wirkung 1. Jänner 2025 wurde die österreichische Zwischenbankbefreiung im Bereich der Umsatzsteuer abgeschafft.
Diese Abschaffung hat sowohl eingangs- als auch ausgangsseitig Auswirkungen. Eingangsseitig aufgrund potenziell
höherer Kosten durch die Umsatzsteuerbelastung diverser Leistungen von Banken, Pensionskassen und anderen
Versicherungen. Ausgangsseitig durch zusätzliche Umsatzsteuer auf Ausgangsleistungen des Konzerns an Banken,
Pensionskassen und andere Versicherungen. Zusätzlich wurde ein Verfahren vor dem EuGH hinsichtlich der Qualifizierung
der Zwischenbankbefreiung als verbotene Beihilfe eingeleitet.
Im Abschluss wurde von der Bildung einer Rückstellung abgesehen. Die Gründe hierfür sind, dass weder das Urteil des
EuGHs noch die darauffolgenden Handlungen der Europäischen Kommission sowie der österreichischen Behörden
feststehen. Es ist derzeit unklar, ob der Leistende oder der Leistungsempfänger der gemäß § 6 Abs 1 Z 28 UStG
umsatzsteuerbefreiten Leistungen den für die Beihilfe relevanten „Vorteil“ hat. Auch ist unklar wie zeitliche Effekte und ein
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
347
etwaiger Vorsteuerabzug die Höhe dieses „Vorteils“ beeinflussen. Die bestmögliche Schätzung der verschiedenen
Szenarien hat ergeben, dass sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss ableiten lassen.
VIII. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Wesentliche Ereignisse wurden bis 25. März 2025 berücksichtigt. An diesem Tag wurde der vorliegende Geschäftsbericht zu
Veröffentlichung durch den Vorstand freigegeben.
Platzierung Tier 2 Nachranganleihe und Rückkauf ausstehender Tier 2 Nachranganleihen
Die VIG Holding hat am 25. März 2025 bekanntgegeben, im Rahmen einer öffentlichen Platzierung, eine Tier 2
Nachranganleihe in Höhe von EUR 300.000.000,00 zu begeben. Die Nachranganleihe hat voraussichtlich eine Laufzeit von
20 Jahren und ist nach Ablauf von 10 Jahren erstmals durch die VIG Holding kündbar. Sie entspricht den Anforderungen
an Tier 2 nach Solvency II sowie der Kapital-Qualifizierung gemäß der Ratingagentur S&P. In den ersten zehn Jahren der
Laufzeit werden die nachrangigen Schuldverschreibungen fix verzinst, danach ist die Verzinsung variabel. Die Einbeziehung
in den Dritten Markt der Wiener Börse ist geplant.
Ebenfalls am 25. März 2025 hat die VIG Holding bekanntgegeben, an die Gläubiger der Nachranganleihen 2046
(ausstehendes Volumen EUR 214.413.000,00) und 2047 (ausstehendes Volumen EUR 200.000.000,00) ein Angebot zum
vorzeitigen Rückkauf zu unterbreiten. Die Frist zur Annahme der Rückkaufangebote endet am 2. April 2025.
348
Jahresfinanzbericht 2024
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
Die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG Holding) hat das Geschäftsjahr 2024 mit einem
Bilanzgewinn von EUR 392.795.125,51 abgeschlossen. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung wird nach-
stehende Gewinnverwendung vorgeschlagen:
Die 128 Mio. Aktien erhalten eine Dividende von EUR 1,55 je Aktie. Als Auszahlungstag wird der 28. Mai 2025, als Record
Date (Nachweisstichtag Dividende) der 27. Mai 2025 und als Ex-Tag dieser Dividende wird der 26. Mai 2025 bestimmt.
Insgesamt erfolgt daher eine Ausschüttung von EUR 198.400.000,00. Der nach der Ausschüttung verbleibende Bilanz-
gewinn des Geschäftsjahres 2024 in der Höhe von EUR 194.395.125,51 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Wien, 25. März 2025
Der Vorstand:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
Stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Stv. Vorstandsmitglied
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
349
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst
getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-rechtlichen
Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen für Versicherungsgesellschaften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Versicherungsunternehmen
Siehe Anhang Kapitel "I. Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", Kapitel "II.
Erläuterungen zu Posten der Bilanz", sowie Kapitel "IV. Wesentliche Beteiligungen"
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Versicherungsunternehmen stellen bei der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe einen erheblichen Teil der Vermögenswerte dar.
In Vorjahren wurden aufgrund von nachhaltigen Wertminderungen bei Anteilen von einzelnen Versicherungsunternehmen
Abschreibungen in signifikanter Höhe erfasst. Im Geschäftsjahr ist zu überprüfen, ob Veränderungen in den
marktbezogenen, ökonomischen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen Wertaufholungen oder weitere Wertminderungen
erfordern.
Für die Beurteilung der Werthaltigkeit bzw. Werterholung werden die Buchwerte den anteiligen Eigenkapitalien sowie
beizulegenden Werten der Unternehmen gegenübergestellt. Die Ermittlung der beizulegenden Werte ist komplex und beruht
B
estätigungsvermerk
350
Jahresfinanzbericht 2024
auf einer Reihe ermessensbehafteter Faktoren. Hierzu zählen insbesondere die prognostizierten Cashflows der
Tochtergesellschaften, welche unter anderem auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie den Einschätzungen des Vorstands
hinsichtlich der Entwicklung des Marktumfelds und des künftigen Geschäftsverlaufs basieren. Weitere Faktoren sind die
unterstellte langfristige Wachstumsrate sowie die zugrunde gelegten regionenspezifischen Kapitalkosten.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundene Versicherungsunternehmen haben wir folgende wesentliche
Prüfungshandlungen durchgeführt:
– Wir haben die jeweiligen Buchwerte den anteiligen Eigenkapitalien sowie den beizulegenden Werten der Unternehmen
gegenübergestellt.
– Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sowie die Berechnungs-
methode der Beteiligungsbewertungen beurteilt.
– Die bei den Berechnungen zugrunde gelegten prognostizierten Cash flows der Detailplanung haben wir in Stichproben
mit der aktuellen, von der Geschäftsleitung genehmigten strategischen Unternehmensplanung abgeglichen. Die
Fortschreibung der Detailplanung für die weiteren Jahre haben wir mithilfe analytischer Prüfungshandlungen
verplausibilisiert.
– Darüber hinaus haben wir uns mit den wesentlichen Planungsannahmen auseinandergesetzt und die Annahmen zur
Entwicklung der Absatzmärkte mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen.
– Die Planungstreue haben wir anhand von Informationen aus Vorperioden analysiert.
– Da bereits geringfügige Änderungen des Kapitalkostensatzes erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten
beizulegenden Wertes haben, haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten die Ermittlung der
Kapitalkosten beurteilt und die Ableitung der zugrunde gelegten Parameter nachvollzogen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine
Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch
dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten
sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser
sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen
Bestimmungen für Versicherungsgesellschaften ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
351
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der
Fortführung der Unternehmens-tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die
Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung,
die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine
solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
– Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist
höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
– Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
– Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
und damit zusammenhängende Angaben.
– Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
352
Jahresfinanzbericht 2024
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
– Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass
ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
– Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
– Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere
Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
– Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss aus-getauscht haben, diejenigen
Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher
die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach-
verhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk
mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sonder-gesetzlichen Bestimmungen für Versicherungs-
gesellschaften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die
nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt und am 20. Juni 2023 vom
Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien beauftragt.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
353
Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 24. Mai 2024 bereits für das darauf folgende Geschäftsjahr als
Abschlussprüfer gewählt und am 25. Juni 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Smrekar.
Wien, am 25. März 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Thomas Smrekar
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder
Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen.
Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss
samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
354
Jahresfinanzbericht 2024
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den unternehmensrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes aufgestellte Jahresabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt,
dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, 25. März 2025
Der Vorstand:
Hartwig Löger
Generaldirektor (CEO),
Vorstandsvorsitzender
Mag. Peter Höfinger
Generaldirektor-Stellvertreter,
Stv. Vorstandsvorsitzender
WP/StB Mag. Liane Hirner
CFRO, Vorstandsmitglied
Mag. Gerhard Lahner
COO, Vorstandsmitglied
Gábor Lehel
CIO, Vorstandsmitglied
Mag. Harald Riener
Vorstandsmitglied
Mag. (FH) Christoph Rath
Stv. Vorstandsmitglied
E
rklärung des Vorstands
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
355
Der Aufsichtsrat hat sowohl als Ganzes als auch durch seine Ausschüsse sowie durch seinen Vor-
sitzenden und dessen Stellvertreter wiederholt und regelmäßig die Gelegenheit wahrgenommen, die
Geschäftsführung der Gesellschaft sowie auch die Tätigkeit des Vorstands in Zusammenhang mit
dessen Gruppenleitung und Gruppenüberwachung umfassend zu überwachen. Diesem Zweck
dienten ausführliche Darstellungen und Erörterungen im Rahmen der Aufsichtsrats- und Auf-
sichtsratsausschuss-Sitzungen sowie eingehende und zu einzelnen Themen vertiefende
Besprechungen mit den Mitgliedern des Vorstands, welche anhand von geeigneten Unterlagen
umfassende Erklärungen und Nachweise über die Geschäftsführung und die Finanzlage der
Gesellschaft und der Gruppe erteilten. In diesen Gesprächen wurden unter anderem die Strategie,
die Geschäftsentwicklung (als Ganzes sowie in einzelnen Ländern), das Risikomanagement, das
Interne Kontrollsystem, die Tätigkeit der Internen Revision und der Compliance-Funktion sowie der
versicherungsmathematischen Funktion und die Rückversicherung – sowohl auf Holdingebene als auch auf Gruppenebene
– sowie weitere für die Gesellschaft und die VIG-Versicherungsgruppe bedeutende Themen diskutiert.
Die VIG Holding bekennt sich zur gesellschaftlichen Verantwortung sowie zur Bedeutung der Mitarbeiter:innen als
Träger:innen von Leistung, Innovation und Expertise. Entsprechend den Solvency II-Vorschriften müssen seit dem Jahr
2016 nichtfinanzielle Aspekte Teil der Leistungserwartungen für variable Bezüge von Vorstandsmitgliedern sein. Auch im
Geschäftsjahr 2024 hängt die Zielerfüllung für die Vorstandsmitglieder sowohl von finanziellen als auch von nichtfinanziellen
Kriterien ab. Grundsätze des Vergütungssystems sind in der Vergütungspolitik sowie im Vergütungsbericht 2024 ausführlich
dargestellt.
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte fünf Ausschüsse gebildet. Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Ausschüsse sind
auf der Webseite der Gesellschaft sowie im konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2024 nachzulesen. Im Jahr 2024
fanden eine ordentliche Hauptversammlung und sieben über das Geschäftsjahr verteilte Aufsichtsratssitzungen statt.
Weiters wurden vier Sitzungen des Prüfungsausschusses (Bilanzausschuss) abgehalten und ein Beschluss des
Prüfungsausschusses im Umlaufweg gefasst. An vier Sitzungen des Prüfungsausschusses und an vier Sitzungen des Auf-
sichtsrats einschließlich jener Sitzung des Aufsichtsrats im Jahr 2024, die sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023
und des Konzernabschlusses 2023 sowie mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 befasste, und an der Hauptver-
sammlung hat die Abschluss- und Konzernabschlussprüferin, die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbe-
ratungsgesellschaft, FN 269873y (KPMG), teilgenommen. Die KPMG hat dabei den Prüfungsausschuss auch über die Planung
und den Ablauf der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 informiert. Im Jahr 2024 wurden drei Sitzungen des
Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) abgehalten. Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten
(Arbeitsausschuss) hat im Jahr 2024 einen Beschluss im Umlaufweg gefasst. Der Nominierungsausschuss hat im Jahr 2024
einmal getagt. Der Strategieausschuss hat im Jahr 2024 nicht getagt; strategische Fragen wurden im Gesamtaufsichtsrat
behandelt. Details über die Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 können dem Corporate
Governance-Bericht 2024 entnommen werden.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden in keiner Aufsichtsratssitzung Tagesordnungspunkte ohne Teilnahme von Vorstandsmit-
gliedern erörtert.
Um die Wirksamkeit und Effizienz seiner Tätigkeiten und seiner Arbeitsweise sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat seine
Arbeitsweise im Rahmen einer Selbstevaluierung überprüft. Die vom Aufsichtsrat vorgenommene Evaluierung seiner Tätig-
keit hat ergeben, dass die Organisation und Arbeitsweise in zufriedenstellender Weise effizient und gesetzeskonform sind.
Ein Änderungsbedarf oder Änderungswunsch in Bezug auf die bisher geübte Praxis konnte nicht festgestellt werden.
Als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 wurde über Vorschlag und Antrag des
Aufsichtsrates und der Hauptversammlung am 26. Mai 2023 die KPMG gewählt und daher hat KPMG diese Aufgaben
für das Geschäftsjahr 2024 durchgeführt.
Bericht
des Aufsichtsrats
356
Jahresfinanzbericht 2024
Im Jahr 2024 befasste sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit folgenden Themen:
Der Prüfungsausschuss hat durch die Einsichtnahme in geeignete Unterlagen, Gespräche mit dem Vorstand und Erör-
terungen mit der (Konzern-)Abschlussprüferin den Rechnungslegungsprozess sowie den Ablauf der Abschluss- und
Konzernabschlussprüfung überwacht und keine Umstände oder Tatsachen festgestellt, die Anlass zu Beanstandung
gegeben hätten. Der Prüfungsausschuss hat auch die Möglichkeiten zur Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur
Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Rechnungslegungsprozesses geprüft und auf Grundlage der vom
Prüfungsausschuss im Rahmen seiner Prüftätigkeit umfassend eingeholten Informationen und Unterlagen die eingerichteten
Prozesse für ausreichend befunden.
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2024 auch mit den ORSA Berichten der VIG Holding und der VIG-Gruppe befasst
und dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Der Prüfungsausschuss hat die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, der
Internen Revision sowie des Risikomanagementsystems überwacht und diese für wirksam erachtet, indem Darstellungen
über die Abläufe und Organisation dieser Systeme vom Vorstand, von der (Konzern-)Abschlussprüferin und von den
unmittelbar mit diesen Aufgaben betrauten Personen eingeholt wurden. Der Prüfungsausschuss hat dem gesamten Auf-
sichtsrat über diese Überwachungstätigkeit berichtet und festgehalten, dass keine Mängel festgestellt wurden. Im Rahmen
der Aufsichtsratssitzungen wurde auch dem gesamten Aufsichtsrat die Gelegenheit geboten, sich von der Funktions-
fähigkeit der eingerichteten Kontroll- und Prüfungssysteme zu überzeugen.
Weiters wurden der Revisionsplan sowie die von der Internen Revision quartalsweise erstellten Berichte im
Prüfungsausschuss und im Gesamtaufsichtsrat erörtert und gemeinsam mit dem Leiter der Internen Revision und
Konzernrevision diskutiert.
Der Prüfungsausschuss hat die Berichte über die Solvabilität und Finanzlage auf Solo- und auf Gruppenebene geprüft und
darüber dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Es wurden keine Umstände oder Tatsachen festgestellt, die Anlass zu
Beanstandungen gegeben hätten.
Der Prüfungsausschuss hat weiters den Jahresabschluss 2024, den Lagebericht und den konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2024 vom Vorstand erhalten, eingesehen und sorgfältig geprüft. Im Zuge dieser Prüfung wurde auch
der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung im Hinblick auf die Eigenmittelausstattung und die Auswirkungen
auf die Solvabilität und Finanzlage der Gesellschaft geprüft. Ebenso hat der Prüfungsausschuss den Konzernabschluss
2024 und den Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung)
einer Prüfung unterzogen. Weiters wurden die von der (Konzern-)Abschlussprüferin KPMG erstellten Prüfungsberichte zum
Jahresabschluss 2024 samt Lagebericht und Konzernabschluss 2024 samt Konzernlagebericht einschließlich der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) vom Prüfungsausschuss eingesehen und geprüft. Als
Ergebnis dieser Prüfung wurde einstimmig beschlossen, dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses zu empfehlen.
Es hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Die (Konzern-)Abschlussprüferin hat dem Prüfungsausschuss einen zusätzlichen Bericht nach Art. 11 der Abschlussprüfer-Ver-
ordnung (EU), der auch die Ergebnisse sowohl der Abschlussprüfung als auch der Konzernabschlussprüfung erläutert, erstattet.
Dieser zusätzliche Bericht der Abschlussprüferin wurde auch dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Ebenso hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit der Abschluss- und Konzernabschlussprüferin überprüft und über-
wacht und sich durch die Vorlage von geeigneten Unterlagen und Nachweisen, insbesondere im Hinblick auf die Ange-
messenheit des Honorars und die für die Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen, von der Unabhängigkeit über-
zeugen können. Der Prüfungsausschuss hat sich mit Nichtprüfungsleistungen befasst und konnte im Rahmen der Prüfung
und Überwachung der Unabhängigkeit der Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin keine Umstände feststellen,
die Zweifel an deren Unabhängigkeit und Unbefangenheit begründen würden.
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
357
Der Prüfungsausschuss hat sich im Jahr 2024 mit der Auswahl des Abschluss- bzw. Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2025 und des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung (konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung) für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 auseinandergesetzt. Es wurde festgestellt, dass hinsichtlich KPMG keine
Ausschlussgründe oder Umstände, die Besorgnis einer Befangenheit begründen würden, vorliegen, und dass ausreichende
Schutzmaßnahmen getroffen worden sind, die eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherstellen.
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat über die im Rahmen dieser Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse be-
richtet und hat dem Aufsichtsrat und dieser in der Folge der Hauptversammlung die KPMG für die Wahl zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer vorgeschlagen. Die Hauptversammlung hat KPMG als Abschluss- und Konzern-
abschlussprüferin für das Jahr 2025 gewählt. Weiters hat die Hauptversammlung allenfalls, soweit sich dies aufgrund der
gesetzlichen Vorschriften für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 ergibt, die KPMG zur Prüferin der konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichterstattung (konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung) gewählt.
In einer Sitzung des Prüfungsausschusses haben sich die Ausschussmitglieder mit der (Konzern-) Abschlussprüferin be-
treffend die Festlegung der wechselseitigen Kommunikation sowie die Prüfungsplanung beraten.
Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit folgenden Themen:
Über die Prüfungsergebnisse und alle im Prüfungsausschuss gefassten Beschlüsse wurde dem Aufsichtsrat jeweils in der
darauffolgenden Sitzung berichtet.
Der gesamte Aufsichtsrat hat sich mit dem Jahresabschluss 2024 samt Lagebericht und dem konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2024, dem Konzernabschluss 2024 samt Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) sowie dem vom Vorstand vorgelegten Vorschlag für die
Gewinnverwendung befasst und diesen eingehend geprüft. Hinsichtlich des Gewinnverwendungsvorschlages wurde ins-
besondere die Vertretbarkeit im Hinblick auf die Bedeckung der Eigenmittelerfordernisse geprüft. Der Vorschlag erfüllt die
geltenden rechtlichen Vorgaben und berücksichtigt vorausschauend die gesamtwirtschaftliche und finanzielle Lage sowie
deren Auswirkungen auf die Solvabilität und Finanzlage der Gesellschaft. Der Vorschlag steht im Einklang mit der
kontinuierlich verfolgten vorsichtigen und nachhaltigen Kapitalplanung zur langfristigen Gewährleistung einer soliden
Solvenz- und Liquiditätsposition.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2024 auch mit IT-Sicherheitsthemen und ESG beschäftigt.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben für das Geschäftsjahr 2024 einen Vergütungsbericht erstellt.
Der Nominierungsausschuss sowie der Aufsichtsrat haben sich in der Berichtsperiode mit der Bestellung eines stell-
vertretenden Mitglied des Vorstands beschäftigt. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2024 Herrn Christoph Rath mit Wirksamkeit 1.
September 2024 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands der VIG Holding bestellt.
Der Vorstand der VIG Holding informierte die Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2024 über wesentliche Nachhaltigkeits- und
Informationssicherheitsthemen. Im Berichtsjahr wurden unter anderem das VIG-Nachhaltigkeitsprogramm, die neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Ergebnisse der konsolidierten doppelten
Wesentlichkeitsanalyse und die Vorbereitungsarbeiten des für die VIG-Versicherungsgesellschaften konsolidierten Über-
gangsplans für den Klimaschutz behandelt.
Weiters wurden die von der (Konzern-) Abschlussprüferin KPMG erstellten Prüfungsberichte zum Jahresabschluss 2024
samt Lagebericht und Konzernabschluss 2024 samt Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) vom Aufsichtsrat eingesehen und geprüft. KPMG hat im Rahmen ihrer Prüfung des
358
Jahresfinanzbericht 2024
Jahresabschlusses 2024 samt Lagebericht und des Konzernabschlusses 2024 samt Konzernlagebericht einschließlich der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) keine Einwendungen erhoben. KPMG hat festgestellt,
dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und
Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 in Übereinstimmung
mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend. KPMG hat weiters festgestellt, dass auch der
Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das Geschäftsjahr
2024, in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den Bestimmungen des § 138 VAG in
Verbindung mit § 245a UGB vermittelt. Der Konzernlagebericht einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
(Nachhaltigkeitserklärung) steht im Einklang mit dem Konzernabschluss. Zusätzlich hat KPMG gemäß § 269 Abs. 3 UGB
festgestellt, dass der konsolidierte Corporate Governance-Bericht 2024 aufgestellt worden ist.
Auch die Prüfung durch den gesamten Aufsichtsrat hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstan-
dungen gegeben. Der Aufsichtsrat erklärte, dass er den Prüfungsberichten der Abschluss- und Konzernabschlussprüferin
nichts hinzuzufügen hat.
Der Aufsichtsrat fasste daher nach eingehender Prüfungstätigkeit den einstimmigen Beschluss, den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss 2024 zu billigen, den Lagebericht, den Konzernabschluss 2024 und den Konzernlagebericht
einschließlich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitserklärung) sowie den konsolidierten Corporate
Governance-Bericht 2024 nicht zu beanstanden sowie sich mit dem Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung
einverstanden zu erklären.
Der Jahresabschluss 2024 ist somit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
vor, dass sie über die Gewinnverwendung gemäß dem Vorschlag des Vorstands beschließe und dem Vorstand sowie dem
Aufsichtsrat die Entlastung erteile.
Wien, im April 2025
Der Aufsichtsrat:
Dr. Rudolf Ertl (Vorsitzender)
Service-
angaben
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
359
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
360
Jahresfinanzbericht 2024
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abkürzung Vollständiger Wortlaut
365.life KOOPERATIVA, d.s.s., a.s.
Aegon Life AEGON TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ NA ŻYCIE SPÓŁKA AKCYJNA
Alfa (Ungarn) Alfa Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.
APEIRON APEIRON Biologics AG
Asirom Asigurarea Românească - ASIROM Vienna Insurance Group S.A.
Asset Management Ungarn VIG Befektetési Alapkezelő Magyarország Zártkörűen Működő Részvénytársaság
Beesafe BEESAFE SPÓŁKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA
BCR Leben BCR Asigurări de Viaţă Vienna Insurance Group S.A.
Beteiligungs- und Wohnungsanlagen GmbH Beteiligungs- und Wohnungsanlagen GmbH
BTA Baltic BTA Baltic Insurance Company AAS
Bulstrad Leben "BULSTRAD LIFE VIENNA INSURANCE GROUP" EAD
Bulstrad Nichtleben
INSURANCE ONE-SHAREHOLDER JOINT-STOCK COMPANY BULSTRAD VIENNA INSURANCE
GROUP EAD
Carpathia Pensii CARPATHIA PENSII-SOCIETATE DE ADMINISTRARE A FONDURILOR DE PENSII PRIVATE S.A.
Compensa Leben (Polen)
1
Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń Na Życie S.A. Vienna Insurance Group
Compensa Life (Estland)
1
Compensa Life Vienna Insurance Group SE
Compensa Nichtleben (Litauen)
1
"Compensa Vienna Insurance Group", ADB
Compensa Nichtleben (Polen)
1
Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance Group
Corvinus Corvinus Nemzetközi Befektetési Zrt.
ČPP Česká podnikatelská pojišťovna, a.s., Vienna Insurance Group
Digital Impact Labs Leipzig Digital Impact Labs Leipzig GmbH
Donaris Compania de Asigurări "DONARIS VIENNA INSURANCE GROUP" Societate pe Actiuni
Donau Versicherung DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
DTA Latente Steueransprüche
DTL Latente Steuerschulden
Erste Group Erste Group Bank AG
GPIH Joint Stock Company Insurance Company GPI Holding
InterRisk InterRisk Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance Group
InterRisk Leben InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group
InterRisk Nichtleben InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group
Intersig INTERSIG VIENNA INSURANCE GROUP Sh.A.
IRAO Joint Stock Company International Insurance Company IRAO
ISTCube IST cube (EuVECA) GmbH & Co KG
Kniazha
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "UKRAINIAN INSURANCE COMPANY "KNIAZHA VIENNA
INSURANCE GROUP"
Kniazha Life
PRIVATE JOINT-STOCK COMPANY "INSURANCE COMPANY "KNIAZHA LIFE VIENNA
INSURANCE GROUP"
Komunálna KOMUNÁLNA poisťovňa, a.s. Vienna Insurance Group
Kooperativa (Slowakei)
1
KOOPERATIVA poisťovňa, a.s. Vienna Insurance Group
Kooperativa (Tschechische Republik)
1
Kooperativa pojišťovna, a.s., Vienna Insurance Group
KPMG KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Kranken Krankenversicherung
Leben Lebensversicherung
Makedonija Osiguruvanje
Stock Company for Insurance and Reinsurance MAKEDONIJA Skopje - Vienna Insurance
Group
n.a. nicht anwendbar
Omniasig OMNIASIG VIENNA INSURANCE GROUP S.A.
Österreichisches Verkehrsbüro AG Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft
PAC Doverie Pension Assurance Company Doverie AD
Pereca 11 Sp.z.o.o. Pereca 11 Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością
Plug and Play Plug and Play Austria GmbH
Ray Sigorta Ray Sigorta A.Ş.
Schaden/Unfall Schaden- und Unfallversicherung
Konzernlagebericht | Konzernabschluss | Lagebericht zum Jahresabschluss | Jahresabschluss | Serviceangaben
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
361
Abkürzung Vollständiger Wortlaut
Seesam Seesam Insurance AS
Sigma Interalbanian Sigma Interalbanian Vienna Insurance Group Sh.a
Standard & Poor’s (S&P) Standard & Poor’s Financial Services LLC, New York City
TUW "TUW" Towarzystwo Ubezpieczeń Wzajemnych „TUW"
Union Biztosító UNION Vienna Insurance Group Biztosító Zrt.
USG Private Joint-Stock Company " Insurance Company "USG "
VBV - Betriebliche Altersvorsorge AG VBV - Betriebliche Altersvorsorge AG
VENPACE INSHIFT GmbH & Co. KG
Vienna Life (Polen)
1
Vienna Life Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. Vienna Insurance Group
Vienna osiguranje (Bosnien-Herzegowina)
1
Insurance Company Vienna osiguranje d.d., Vienna Insurance Group
Vienna PTE
VIENNA POWSZECHNE TOWARZYSTWO EMERYTALNE SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA
INSURANCE GROUP
Vienna-Life (Liechtenstein)
1
Vienna-Life Lebensversicherung AG Vienna Insurance Group
Viennalife (Türkei) VİENNALİFE EMEKLİLİK VE HAYAT ANONİM ŞİRKETİ
viesure viesure innovation center GmbH
VIG Fund VIG FUND, a.s.
VIG Holding
2
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
VIG Re VIG RE zajišťovna, a.s.
VIG/C-QUADRAT VIG/C-QUADRAT TOWARZYSTWO FUNDUSZY INVESTYCYJNYCH SPÓŁKA AKCYJNA
VIG, VIG-Gruppe, VIG-Versicherungsgruppe Alle konsolidierten Konzerngesellschaften.
Wiener Osiguranje (Bosnien-Herzegowina)
1
Wiener Osiguranje Vienna Insurance Group ad
Wiener Osiguranje (Kroatien)
1
Wiener osiguranje Vienna Insurance Group dioničko društvo za osiguranje
Wiener Re WIENER RE akcionarsko društvo za reosiguranje
Wiener Städtische WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group
Wiener Städtische Osiguranje (Serbien)
1
WIENER STÄDTISCHE OSIGURANJE akcionarsko drustvo za osiguranje
Wiener Städtische Versicherungsverein
Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein - Vermögensverwaltung - Vienna
Insurance Group
Wiener TU WIENER TOWARZYSTWO UBEZPIECZEŃ SPÓŁKA AKCYJNA VIENNA INSURANCE GROUP
Winner Leben Joint Stock Insurance Company WINNER LIFE - Vienna Insurance Group
Winner Nichtleben Joint Stock Insurance Company WINNER-Vienna Insurance Group
1
Die in Klammer gesetzten Zusätze werden bei Gesellschaften mit derselben Abkürzung verwendet, wenn nicht bereits aus dem Zusammenhang heraus klar ersichtlich ist, welche Gesellschaft gemeint ist.
Eine solche Offenkundigkeit ist etwa dann gegeben, wenn die Nennung im Zuge der Beschreibung von Aktivitäten innerhalb eines Landes erfolgt.
2
Kommt zur Anwendung, wenn die börsennotierte Einzelgesellschaft gemeint ist.
362
Jahresfinanzbericht 2024
HINWEISE
Dieser Geschäftsbericht enthält auch zukunftsbezogen
e
Aussagen, die auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des
Managements der VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe beruhen. Angaben unter Ver-
wendung der Worte „Erwartung“ oder „Ziel“ oder ähnliche
Formulierungen deuten auf solche zukunftsbezogene Aus-
sagen hin. Die Prognosen, die sich auf die zukünftige Ent-
wicklung des Unternehmens beziehen, stellen Einschät-
zungen dar, die auf Basis der zur Drucklegung des Ge-
schäftsberichtes vorhandenen Informationen gemacht wur-
den. Sollten die den Prognosen zu Grunde liegenden An-
nahmen nicht eintreffen oder Risiken in nicht kalkulierter
Höhe eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von
den Prognosen abweichen.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Pro-
zentangaben können rundungsbedingte Rechendifferenzen
auftreten.
Der Geschäftsbericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt
erstellt, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
in allen Teilen sicherzustellen. Rundungs-, Satz- und Druck-
fehler können dennoch nicht ganz ausgeschlossen werden.
ANSCHRIFT
VIENNA INSURANCE GROUP AG
W
iener Versicherung Gruppe
Schottenring 30
1010 Wien
Telefon: +43 (0) 50 390 22000
INTERNETSEITE – ONLINE-BERICHT
Der Geschäftsbericht steht in deutscher und englisch
er
Sprache zur Verfügung und kann in beiden Sprachen auch
als PDF-Datei von unserer Internetseite (group.vig) unter
Investor Relations heruntergeladen werden.
Servicetipp
Online-Geschäftsbericht
Auf der Internetseite der VIG-
Versicherungsgruppe finden
Sie eine sowohl für das Internet als auch für mobile
Endgeräte optimierte Online-Version des Geschäfts
berichts.
Sämtliche Kapitel können als PDF herun
tergeladen werden.
Zusätzlich bieten wir Ihnen den Download der wichtigsten
Tabellen als Excel-
File. Weitere Funktionen wie Verlinkungen
innerhalb des Berichts sowie der Vergleich mit dem Vorjahr
schaffen Transparenz und führen Sie auf direktem Wege
zu de
n gewünschten Informationen. Weiters ermöglicht
die Online-
Version, den Bericht rasch und bequem mit Hilfe
der Volltextsuche zu durchsuchen. Die Fundstellen werden
auf einer Übersichtsseite, der Relevanz nach gereiht, prä-
sentiert. Der gesuchte Begriff
wird sowohl dort als auch auf
der Seite des Berichts farblich hinterlegt.
Redaktionsschluss: 25. März 2025
Jahresfinanzbericht 2024