Fzw
KONZERNABSCHLUSS
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Wir haben den Konzernabschluss der Steiermärkische Bank und Sparkassen
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Ãœbereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Ãœbereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Ãœbereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)
Sachverhalt
Wertminderungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit dem Gemeinsamen Positionspapier der FMA und des AFRAC zu Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen zur Abdeckung von Wertminderungen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und Einschätzungen erheblichem Ermessensspielraum des Managements.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert, um einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos sowie Ausfallsereignisse zu erkennen. Diese Prozesse hängen maßgeblich von quantitativen Kriterien ab und umfassen Einschätzungen des Managements.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:
Für nicht ausgefallene Kredite werden Wertminderungen grundsätzlich kollektiv ermittelt und in Höhe des erwarteten Kreditverlusts von zwölf Monaten bewertet. Für Forderungen mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Forderungen ermittelt, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko zum Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte.
Für ausgefallene Forderungen mit vergleichbarem Risikoprofil, die nicht als für sich genommen wesentlich betrachtet werden, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
Für ausgefallene Forderungen, die auf Kundenebene als signifikant angesehen werden, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt. Dieser Prozess umfasst Ermessensspielräume und Einschätzungen durch das Management.
Die Modelle, die zur Ermittlung der Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld gibt es länderspezifische Merkmale, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität von Modellen und Inputfaktoren führt.
Die Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertminderungen von Kreditforderungen inhärent sind, sind durch die Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen Folgen der COVID- 19-Pandemie erheblich gestiegen.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID- 19-Pandemie zu reduzieren wurden Hilfsprogramme in verschiedensten Formen (z. B. Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds etc.) eingerichtet. Während diese Programme die wirtschaftlichen Folgen der COVID- 19-Pandemie zu reduzieren versuchen, erschweren sie gleichzeitig die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios und führen zu künstlich niedrigen beobachtbaren Ausfallsraten. Dies wirkt sich auf die Vorhersagekraft statistisch ermittelter Ausfallswahrscheinlichkeiten und die Erkennbarkeit eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos negativ aus.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat deshalb zusätzliche Kriterien eingeführt, anhand derer Kundengruppen identifiziert wurden, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie potenziell besonders betroffen sind, und für die Kunden in diesen Gruppen individuell beurteilt, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt (Post Model Adjustment). Methodik dieses aufgrund der COVID- 19-Pandemie vorgenommenen Portfolio Stufentransfers werden im Anhang 31. Kreditrisiko im Unterpunkt „Klassifizierung des Kreditrisikos" dargestellt.
Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen wurde, der pandemiebedingt erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch aktuelle makroökonomische Annahmen und eine Anpassung der Gewichtung der verwendeten Szenarien Rechnung getragen.
Neben der Anpassung der zukunftsgerichteten Informationen wurden weitere aus Sicht der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz erforderliche Anpassungen der Schätzmethodik der Kreditrisikoparameter in Zusammenhang mit der COVID- 19-Pandemie und den damit verbundenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen vorgenommen.
Aufgrund
des großen Ermessenspielraums des Managements in der Ausgestaltung des Post Model Adjustments und der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
der hohen Unsicherheiten aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
des Volumens der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir
unser Verständnis der im Sparkassensektor angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und die Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 erneut überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die eingeführt wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld aufgrund der COVID- 19-Pandemie in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Ãœberwachung und des Frühwarnungssystems, insbesondere die vom Management vorgenommenen Änderungen der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird,(„unlikely to pay", UTP) erhoben und kritisch gewürdigt.
im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.
die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse im Sparkassensektor evaluiert. Wir haben mithilfe unserer Experten für Kreditrisikomodelle die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung möglicher Verzerrungen der aktuell beobachtbaren Daten durch diverse Formen von staatlichen oder privaten Stützungsmaßnahmen (z. B. niedrige Ausfallsraten durch Zahlungsmoratorien) untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
auf Stichprobenbasis die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.
evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Expected Credit Loss-Berechnung korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den anwendbaren Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, die die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Einzelwertberichtigungen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang zum Konzernabschluss, 29. Risikomanagement im Unterabschnitt „Risiko- und Kapitalmanagement" beziehungsweise 11. Ergebnis aus der Wertminderung von Finanzinstrumenten.
Bewertung von assoziierten Unternehmen
Sachverhalt
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hält an der Erste & Steiermärkische Banka d.d., Rijeka, 40,98% sowie jeweils 26,00% an der Erste Bank a.d. Novi Sad, und Banka Sparkasse d.d., Slowenien. Im Konzernabschluss werden die Anteile unter 50% aufgrund des signifikanten Einflusses der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, als Anteile an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Zum 31. Dezember 2020 hat kein assoziiertes Unternehmen notierte Marktpreise veröffentlicht.
Gemäß IAS 36.110 hat die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, geprüft, ob ein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für assoziierte Unternehmen in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht bzw. ob weitere Wertminderungen vorzunehmen sind. Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat auf Basis des in der Sparkassen-Gruppe verwendeten Bewertungsmodells Werthaltigkeitstests zur Berechnung des Nutzwertes durchgeführt. Die erwarteten ausschüttbaren Beträge sind mit einem hohen Ermessensspielraum verbunden und stellen die bestmögliche Schätzung des Managements der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, dar. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen oder im Diskontierungszinssatz können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat auf Basis der Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2020 die Anteile an der Erste & Steiermärkische Banka d.d. (Erste Bank Kroatien), Rijeka, um EUR 31,4 Mio. und die Anteile an der Erste Bank AD Novi Sad (Erste Bank Serbien), Novi Sad, um EUR 2,4 Mio. abgewertet, während die Anteile an der Banka Sparkasse d.d., Ljubljana, um EUR 0,9 Mio. aufgewertet wurden.
Auf Grund der Sensitivität des Bewertungsmodells und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung der assoziierten Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Wir verweisen dazu auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang zum Konzernabschluss, 43. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Prozesse, die die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft bei der Überprüfung der Werthaltigkeit und Berechnung der Nutzwerte von Anteilen an verbundenen Unternehmen anwendet, untersucht und die wesentlichen Kontrollen identifiziert und evaluiert.
Wir haben die Angemessenheit des Bewertungsmodells und der angewandten Diskontierungs-zinssätze überprüft. Darüber hinaus wurden die von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, durchgeführten Sensitivitätsanalysen der Bewertungsergebnisse kritisch gewürdigt und die mathematische Korrektheit der Berechnung überprüft.
Wir haben die getroffenen Annahmen und Einschätzungen für die wesentlichen Parameter der Berechnung kritisch gewürdigt und die Annahmen mit der Performance in der Vergangenheit und der Plangenauigkeit in der Vergangenheit verglichen. Die verwendeten Zahlen wurden mit dem Management und den verantwortlichen Mitarbeitern diskutiert und plausibilisiert.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Gemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der österreichischen Sparkassen. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Sparkassen AG gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA.
KONZERNLAGEBERICHT
Rahmenbedingungen
2020 war weltweit ein enorm herausforderndes Jahr im Zeichen der Gesundheitskrise. Die COVID-19-Pandemie und insbesondere die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben den stärksten Einbruch der Weltwirtschaft seit den 1930er Jahren verursacht. Ausgehend von China griff die Pandemie auf Europa über und erfasste bis zum 2. Quartal fast die gesamte Welt.
Auch in Österreich war es seit dem ersten Lockdown im März eine Herausforderung, die Folgen der Pandemie einzudämmen. Erst im vierten Quartal des Jahres kamen aufbauende Nachrichten, wie schließlich jene im Dezember über die Zulassung eines Corona-Impfstoffes durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA.
Zwar erholte sich die österreichische Konjunktur im Sommer 2020 zwischenzeitig, doch der zweite und dritte Lockdown drückten die Wirtschaftsaktivität sofort wieder. In einer wellenförmigen Konjunkturentwicklung sank das reale BIP im Gesamtjahresverlauf 2020 insgesamt um bis zu 7,5% und war damit noch stärker eingebrochen als 2009 als Folge der Finanzkrise (-3,8%).
Unterstützend wirkten im Krisenjahr die umfangreichen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen, die zur Begrenzung der ökonomischen Folgen ergriffen wurden. Zum Vergleich: in der Eurozone betrug das Rekordminus beim BIP im Jahr 2020 -7,9%.
Der Wirtschaftseinbruch war besonders mit den Konsumeinschränkungen (privater Konsum -8,3%) und den damit einhergehenden Einsparungen während der drei Lockdowns zu erklären. Demzufolge stieg die Sparquote des Einkommens privater Haushalte von 8,2% im Jahr 2019 auf 15,7% im Jahr 2020 an. Die Unternehmensinvestitionen schrumpften 2020 um 5,0%, gegenüber einem Anstieg von 4,0% im Jahr davor.
Die Wertschöpfung aller Branchen entwickelte sich rückläufig (-6,7%). Vor allem der Fremdenverkehr (Beherbergung und Gastronomie) erlitt mit -33% hohe Einbrüche. Die Industrieproduktion (-6,3%) kam demgegenüber nur während des ersten Lockdowns zum Stillstand. Die Grenzschließungen im ersten Lockdown ab März belasteten besonders die Exportwirtschaft. Auf den Anstieg der Warenexporte 2019 (+2,1%) folgte ein Rückgang von 8,3% im Jahr 2020. Vergleichsweise glimpflich verlief die Entwicklung im Bausektor (-2,3%). Information und Kommunikation sowie der Finanz- und Immobiliensektor konnten sogar im Krisenjahr Zuwächse erzielen.
Im Jahr 2020 betrug der Leistungsbilanzüberschuss 2,6% des BIP. Seit 2002 weist Österreich positive Leistungsbilanzsalden aus, ein Hinweis auf die auch in Krisenzeiten belastbare internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes.
Die Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie hatten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt starke Auswirkungen. Im Jahr 2020 waren in Österreich 3,7 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 1,4% oder 53.000 Personen weniger als im Vorjahr. Rund 521.000 als arbeitslos oder in Schulung registrierte Personen ergeben einen Anstieg gegenüber dem in Österreich noch Corona freien Jahresende 2019 um 113.000 Personen bzw. 27,7%. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 4,5% im Jahresdurchschnitt 2019 auf 5,0% im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2020 (bis Stand November) an, blieb aber unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 7,1%).
Die Unterbrechung der Wirtschaftsaktivitäten durch die Lockdowns und die fiskalischen Rettungs- und Unterstützungsmaßnahmen haben beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2020 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2020 79,1% des BIP oder 300,2 Mrd. EURO. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60% des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht.
Der Budgetüberschuss des Staates von 0,7% des BIP im Jahr 2019 dürfte 2020 gemäß Prognosen einem Budgetdefizit von mehr als 10% des BIP gewichen sein. Grund dafür sind die angestiegenen Staatsausgaben im Jahr 2020 für die vielen Rettungsmaßnahmen wie Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Kurzarbeit oder auch für die Ausweitung von diversen Sozialleistungen.
Die Insolvenzstatistik des KSV gibt in Folge eines Stopps der Konkursanträge seitens der Finanzämter und Gesundheitskassen nicht das wahre Bild der österreichischen Wirtschaft wieder. Bei der Anzahl der Unternehmenskonkurse erfolgte daher ein Rückgang von 39,5% auf 3.034 Fälle. Die Insolvenzverbindlichkeiten sind hingegen um 80,1% auf 3.057 Mio. EURO gestiegen und beinhalten eine (nicht Corona bedingte) Großinsolvenz im Bankenbereich in Höhe von 800 Mio. EURO. Mit 16.300 Personen lag der Stand der von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmer um 5,2% unter dem Vorjahr, doch wäre die Zahl im Krisenjahr vermutlich deutlich höher, wenn es keine Kurzarbeit im hohen Ausmaß gegeben hätte. Auch die eröffneten Privatkonkurse lagen mit 7.300 Fällen um 22,8% unter dem Vorjahr.
Die EZB senkte die Leitzinsen zuletzt am 10. März 2016 auf 0% und beließ sie seither auf diesem Niveau. Der 3-Monatseuribor sank 2020 weiter im negativen Bereich (bis auf ein Tief von knapp -0,55%).
Die lockere Leitzinspolitik wurde 2020 durch eine Reihe geldpolitischer Sondermaßnahmen in Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie erweitert. Zu diesen zählen unter anderen die Liquiditätsunterstützung der Banken mit einem Zinssatz erstmals unter null, die Erweiterung des bestehenden APP - Asset Purchase Programmes zum Ankauf von Vermögenswerten um 120 Mrd. EURO sowie das neu ins Leben gerufene PEPP - Pandemic Emergency Purchase Programme in Höhe von 1.350 Mrd. EURO, das den Ankauf von Anleihen öffentlicher und privater Schuldner bis mindestens Juni 2021 beinhaltet.
Die Inflation ist in Österreich mit 1,4% (im Gesamtjahr 2020) gegenüber 1,5% im Vorjahr auf einem niedrigen Niveau geblieben.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute sanken 2020 wie schon in den Jahren davor sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts weiter ab. Dies traf im Wesentlichen auch auf die Zinssätze im Neugeschäft zu, ausgenommen bei Konsumfinanzierungen und Unternehmenskrediten größer 1 Mio. EURO, bei denen die Bankenzinssätze mit Datenstand November 2020 über dem Niveau des Vorjahres lagen.
Unter anderem dank der staatlichen Hilfspakete und der Garantien konnten die Banken die Kreditvergabe besonders im Unternehmenssektor sicherstellen und eine Kreditklemme vermeiden. Im nach wie vor sehr herausfordernden Zinsumfeld erhöhte sich entsprechend das inländische Kreditvolumen um 4,5% (seit dem Jahresende 2019 bis November 2020). Der Großteil dieses Wachstums lässt sich auf Unternehmensfinanzierungen (+5,3%) zurückführen. Bei Privatkrediten betrug der Volumenanstieg +3,1% (davon Wohnbaukredite: +3,0%).
Die Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der OeNB zu entnehmen ist (+9,4% mit Stand 3. Quartal 2020).
Die Entwicklung bei Bankeinlagen verlief bis November 2020 entsprechend der atypisch hohen Sparquote ansteigend. Bei den privaten Haushalten (+4,2%) erfolgte ein geringerer Anstieg der Sparleistung als bei den Unternehmen (+17,2%).
Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Kundenkredite in % der Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr vermindert und betrug im November 2020 94% (2019: 95,9%).
Für die Wiener Börse war 2020 kein erfolgreiches Jahr und der Aktienindex ATX fiel gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.229,37 Anfang 2020 deutlich auf 2.780,44 (-13,9%) Ende 2020.
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat 2020 unter Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie der Finanzmarktaufsicht empfohlen, den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva vorerst beizubehalten.
Das erwartete Betriebsergebnis der österreichischen Banken lag mit Stand der ersten drei Quartale 2020 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 2,3% höher bei 5,9 Mrd. EURO. Die Entwicklung ist mit einem stabilen Nettozinsertrag und einem um 2,4% höheren Provisionssaldo zu erklären. Bei höherer Bilanzsumme (+7,1%) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2020 mit 2,5 Mrd. EURO einen gegenüber dem Vorjahr deutlich eingebrochenen Jahresüberschuss (-46,7%), wesentlich erklärbar mit dem erhöhten Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken (Erhöhung der Dotation von 0,5 Mrd. EURO im Vorjahr um 1,5 Mrd. EURO auf 2 Mrd. EURO im Jahr 2020).
Wirtschaftliches Umfeld in Südosteuropa
Für die nordmazedonische Wirtschaft liegen die Konjunkturprognosen für das Jahr 2020 bei rd. -5,5%. Trotz der Krise konnte die Arbeitslosigkeit von 17,3% auf 16,7% reduziert werden. Die Inflation betrug rund 1,2%. Nach den Wahlen im April 2020 ist Zoran Zaev wieder Premierminister von Nordmazedonien. Positiv zu vermerken ist, dass Nordmazedonien seit März 2020 NATO-Mitglied ist. Das Land könnte eine weitere Verzögerung bei den EU-Verhandlungen aufgrund des Konflikts mit Bulgarien erleben. Für das Jahr 2021 wird mit einem Wachstum von rd. 4,0% gerechnet.
Die Wirtschaft von Bosnien und Herzegowina ist im abgelaufenen Geschäftsjahr durch harte Lockdowns um 4% gesunken. Die Arbeitslosigkeit betrug 16,7%. Die Inflation betrug rd. -1,0%, mit der Erwartung einer Steigerung für das Jahr 2021 auf 1,0%. Die Ergebnisse der Lokalwahlen im November waren eine Überraschung, da sie eine Schwächung der alten nationalistischen Blöcke in beiden Entitäten zeigen und somit möglicherweise Raum für eine progressivere Politik schaffen. Die Prognose für das Wirtschaftswachstum 2021 beträgt 3,0%.
Bedingt durch COVID-19 wird in Kroatien ein starker BIP-Rückgang von -8,5% erwartet, vor allem aufgrund des Einbruchs im Tourismus. Die Arbeitslosenrate betrug rd. 7,7%, die Inflation lag bei 0%. Bei den Präsidentschaftswahlen, die im Januar 2020 stattgefunden haben, hat der Sozialdemokrat Zoran Milanovic gewonnen. Die Einführung des Euro bleibt eine der wichtigsten Prioritäten und die politischen Entscheidungsträger sind bestrebt, dies im Jahr 2023 zu ermöglichen. Die öffentliche Verschuldung hat einen Höchststand von rd. 88% des BIP erreicht, ab dem nächsten Jahr wird wieder eine Reduktion angestrebt. Für das Jahr 2021 wird ein Wirtschaftswachstum von 4,5% erwartet und eine Inflation von 0,8% prognostiziert.
In Serbien wird der Rückgang des BIP von rd. 1,0% für 2020 erwartet. Die Inflation betrug 1,6% und die Arbeitslosigkeit 8,9%. Die öffentliche Verschuldung beträgt 60,4% des BIPs. Der Wechselkurs EUR/RSD blieb das ganze Jahr stabil bei rund 117,6, wobei die Notwendigkeit von Interventionen seitens der NBS langsam zurückging. Nachdem Präsident Vucic die diesjährigen Wahlen gewonnen hatte, deutete er an, die Parlamentswahlen mit den regulären Präsidentschaftswahlen im Jahr 2022 zu kombinieren. Die Prognose für das Wirtschaftswachstum 2021 beträgt 5%.
Ähnlich wie in der ganzen Region ist die slowenische Wirtschaft im Jahr 2020 zurückgegangen. Die letzte Prognose für 2020 betrug -6,7%, die Erwartungen liegen bei 4,4% und 3,9% für die folgenden zwei Jahre. Die Arbeitslosenrate sollte von 5,1% im Jahr 2020 weiter auf 5,3% im Jahr 2021 steigen. Nach dem unerwarteten Rücktritt von Marjan Sarec als Premierminister im Januar, der zu einer Regierungsumbildung führte, ließen die politischen Risiken nach.
Haftungsverbund
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG ist Mitglied des im Jahre 2001 geschaffenen, ab 1. Jänner 2002 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe. Für weitere Details verweisen wir auf den Anhang, Kapitel A. Allgemeine Angaben.
Geschäftsverlauf 2020
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern („Steiermärkische Sparkasse") hat im vergangenen Geschäftsjahr seine Marktposition als Universalbank in der Region, sowohl in der Steiermark als auch in der Westbalkanregion erfolgreich ausgebaut.
Durch die Fusion mit der bisher schon im Alleineigentum stehenden Bankhaus Krentschker & Co. AG im Juli 2020 konnten Synergien im Privat- und Kommerzkundengeschäft genutzt werden und die Marktanteile im Private Banking sowohl in Graz als auch am neuen Standort in Wien deutlich ausgebaut werden.
In Nordmazedonien wurde das Projekt zur Fusion der Sparkasse Bank Makedonija und der Ohridska Banka AD, Skopje auch unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie fortgeführt. Ein Abschluss der Fusion wird im Laufe des Jahres 2021 erwartet.
Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2020 verschiedene Maßnahmengesetze unter anderem in den Bereichen Bankenaufsichtsrecht sowie Gesellschafts-, Zivil- und Arbeitsrecht verabschiedet. Damit wurde der Steiermärkischen Sparkasse das Agieren vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen erleichtert. Mittels der Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer COVID-19-Investitionsprämie bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS GmbH) geschaffen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Geschäftsjahr 2020 die dringende Empfehlung an Kreditinstitute erteilt, keine Dividenden auszuschütten und keine unwiderruflichen Dividendenzusagen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 abzugeben. In der Folge wurden auch für 2021 enge Kriterien für das in Betracht ziehen der Durchführung von Dividendenausschüttungen und Anteilsrückkäufen definiert. Schwellenwert ist der niedrigere Wert aus 15% des kumulierten Gewinns von 2019/2020 bzw. 20 Basispunkte der CET 1 Ratio sowohl auf Gruppen- als auch auf Einzelebene.
Neben ihrer Empfehlung zur Dividenden-Ausschüttungspolitik hat die EZB auch Empfehlungen zur Vergütungspolitik im Kontext der COVID-19-Pandemie vorgelegt.
Daneben wird die Steiermärkische Sparkasse unter anderem die BWG/BaSAG Novelle betreffen, durch welche beispielsweise Konkretisierungen im Säule 2-Rahmenwerk, die Neufassung des Kapitalpufferregimes, die Vorschreibung zusätzlicher Eigenmittel sowie Vergütungspolitik geschaffen werden und die Erweiterung des Kontenregisters zur Melde- und Auskunftspflicht in Kraft treten wird.
Nachdem Verzögerungen aufgrund von COVID-19 eingetreten sind, werden im ersten Halbjahr 2021 Legislativvorschläge zu Basel IV erwartet. Ebenfalls für diesen Zeitraum angekündigt ist die Umsetzung der Covered Bonds Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2162) auf nationaler Ebene und das Inkrafttreten der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Steiermärkische Sparkasse weiterhin - auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch expliziten Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO) - begleiten.
Die ESMA wird sich unter anderem auf die nichtfinanziellen Informationen im Zusammenhang mit Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf nichtfinanzielle Themen, die Entwicklung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie die Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel konzentrieren.
Gleichzeitig wird sich die Steiermärkische Sparkasse mit den bislang für das kommende Geschäftsjahr angekündigten Schwerpunkten der Aufsichtsbehörden in den Bereichen Resilienz und Stabilität des österreichischen Bankenmarktes, der Governancestruktur der Institute, Digitalisierung und Green Finance/Sustainable Finance auseinandersetzen.
Die Steiermärkische Sparkasse verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
Entwicklung im Konzern
Eingangs ist anzumerken, dass die Vollkonsolidierung der Ohridska Banka AD, Skopje (Ohridska Banka) erst ab November 2019 erfolgt und daher in den angeführten Vergleichswerten mit dem Konzernergebnis 2019 das Ergebnis der Ohridska Banka nur mit zwei Monaten, im Konzernergebnis 2020 hingegen zur Gänze enthalten ist.
Das Geschäftsjahr 2020 verlief für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern insgesamt - trotz der dargestellten schwierigen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise - recht zufriedenstellend und es konnte somit ein respektables Ergebnis erzielt werden.
Das erzielte Periodenergebnis beträgt 80,1 Mio. EURO und verringerte sich somit um 59,3% im Vergleich zum Vorjahr (196,9 Mio. EURO). Die größten Einflussfaktoren auf das Ergebnis waren die aufgrund der COVID-19-Pandemie stark steigenden Risikokosten, die Bewertungsergebnisse der At Equity-Beteiligungen sowie die gesunkenen Ergebnisbeiträge der Tochterbanken.
Der Zinsüberschuss lag mit 275,1 Mio. EURO um 5,2% höher als im Vergleich zum Vorjahr (261,5 Mio. EURO).
Der Provisionsüberschuss lag mit 144,3 Mio. EURO um 3,7% über dem Vergleichswert des Vorjahres (139,1 Mio. EURO). Den größten Beitrag hierzu leistete wiederum der Zahlungsverkehr mit einem Ergebnis von insgesamt 76,7 Mio. EURO (+2,0%). Der Provisionssaldo im Kreditgeschäft lag mit 14,1 Mio. EURO um 13,3% über dem Vorjahr (12,5 Mio. EURO). Das Provisionsergebnis im Wertpapiergeschäft beträgt erfreuliche 33,7 Mio. EURO und liegt somit um 12,7% über dem Vergleichswert des Vorjahres.
Im sonstigen betrieblichen Erfolg in Höhe von insgesamt -23,5 Mio. EURO (im Vorjahr -11,5 Mio. EURO) wurden insbesondere die Ergebnisse der Bewertung der Beteiligungen an den Tochterbanken in Südosteuropa in Höhe von -32,8 Mio. EURO (im Vorjahr -32,3 Mio. EURO), aber auch positive Einmaleffekte in der Konzernmutter erfasst. Im Vorjahr wurde in dieser Position der „lucky buy" (=Differenz zwischen Kaufpreis und übernommenen Eigenkapital) aus dem Ankauf der Ohridska Banka (+26,7 Mio. EURO) verbucht.
Die Betriebserträge sanken von 498,9 Mio. EURO um 18,4 Mio. EURO auf 480,6 Mio. EURO (-3,7%). Im Wesentlichen ist dies dem nahezu gänzlichen Entfall der Dividendenerträge sowie den verringerten Gewinnanteilen der Equity-Töchter geschuldet.
Der Personalaufwand sank um 0,5% von 150,7 Mio. EURO auf 149,9 Mio. EURO. Dies konnte insbesondere durch die Einsparungen in der Konzernmutter in Österreich erreicht werden. Die Erhöhung im Personalaufwand durch die Vollkonsolidierung der Ohridska Banka (-4,4 Mio. EURO) konnte so im Konzern mehr als kompensiert werden.
Durch aufgrund der COVID-19-Situation eingeleitete Kosteneinsparungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen konnte der Sachaufwand trotz einer moderaten Steigerung von 5,2% von 88,9 Mio. EURO auf 93,6 Mio. EURO unter dem Planwert gehalten werden. Die Kostensteigerung durch die Vollkonsolidierung der Ohridska Banka um 3,8 Mio. EURO sowie die Belastung durch um 3,6 Mio. EURO höhere Einlagensicherungsbeiträge aufgrund des hohen Einlagenwachstums konnten somit teilweise ausgeglichen werden.
Insgesamt resultiert daraus ein Betriebsergebnis von 205,1 Mio. EURO (Vorjahr 230,3 Mio. EURO).
Die Wertberichtigungen für Kundenkredite stiegen - insbesondere durch die Bildung von Risikovorsorgen in der Konzernmutter - insgesamt deutlich auf 82,4 Mio. EURO (Vorjahr Auflösung von 17,7 Mio. EURO) an. Der Anstieg ist vor allem auf die Berücksichtigung der Verschlechterung der konjunkturellen Wirtschaftslage aufgrund der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.
Die Bilanzsumme im Konzern ist im Vergleich zum 31.12.2019 um 7,8% oder 1,3 Mrd. EURO auf 18,5 Mrd. EURO gestiegen.
Insbesondere bedingt durch die gestiegene Sparquote, geringere Konsumausgaben sowie teilweise erhöhte Liquiditätspuffer bei kommerziellen Kunden durch Stundungen von Finanzbehörden sowie durch staatliche geförderte COVID-19-Finanzierungen sind die Kundeneinlagen um 11,3% auf 14,3 Mrd. EURO (Vorjahr 12,9 Mrd. EURO) angestiegen. Die Einlagen von Kreditinstituten blieben mit 1,3 Mrd. EURO (+1,6%) nahezu stabil.
Auf der Aktivseite sind die Forderungen an Kreditinstitute mit 2,1 Mrd. EURO aufgrund der Liquiditätsveranlagung durch den starken Einlagenzufluss um 424,7 Mio. EURO (+25,4%) gestiegen.
Im Kundengeschäft weisen die Kredite und Forderungen an Kunden mit einem Anstieg um 536,8 Mio. EURO (+4,4%) auf 12,7 Mrd. EURO erfreuliche Wachstumsraten auf. Hier wirken sich u.a. die staatlichen Maßnahmen zur COVID-19-Krise, wie z.B. Kreditmoratorien und garantierte Kredite, volumensfördernd aus. Aber auch die sonstige Kreditnachfrage - besonders bei kommerziellen Kunden - war erfreulich gut.
Entwicklung in
Die
Wesentlicher Einflussfaktor für die Entwicklung des Geschäftsergebnisses ist der bedingt durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie starke Anstieg der Wertberichtigungen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 63,7 Mio. EURO an Risikovorsorgen neu gebildet, während im Vorjahr noch 17,3 Mio. EURO aufgelöst werden konnten.
Der Zinsüberschuss sank von 214,2 Mio. EURO um 1,0% auf 212,1 Mio. EURO. Der Provisionsüberschuss hingegen lag mit +1,7% über dem Vergleichswert des Vorjahres und erreichte einen Betrag von 128,8 Mio. EURO.
Die Betriebserträge sanken um 21,6 Mio. EURO auf 352,4 Mio. EURO (-5,8%). Dies ist im Wesentlichen auf den Entfall von Dividendenausschüttungen zurückzuführen.
Ebenfalls sanken die Betriebsaufwendungen um 3,1 Mio. EURO auf 217,5 Mio. EURO. Einsparungen konnten im Personalaufwand (-4,3%) insbesondere durch Reduktion des Personalstandes und Reduktion von Urlaubs- und Bonirückstellungen erzielt werden.
Der Sachaufwand stieg insbesondere aufgrund der höheren Kosten für die Einlagensicherung um 2,4% auf 97,8 Mio. EURO.
Im Juli 2020 wurde die Fusion mit der bisher schon im Alleineigentum stehenden Bankhaus Krentschker & Co. AG vollzogen. Dadurch konnten Synergien und Kosteneinsparungspotentiale genutzt werden, die sich positiv auf die Betriebsaufwendungen auswirkten.
Insgesamt resultiert hieraus ein Periodenergebnis in Höhe von 67,2 Mio. EURO. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (129,6 Mio. EURO) ist vor allem auf das Gesamtergebnis der Beteiligungsbewertungen sowie den deutlichen Anstieg der Wertberichtigungen zurückzuführen.
Die geplante Dividende der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG aus dem Jahresgewinn 2020 beträgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der EZB 0,26 EURO je dividendenberechtigter Aktie, das sind 1.986.400,00 EURO. Weiters ist geplant, aus dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2019 eine Dividende von 1,70 EURO je dividendenberechtigter Aktie, das sind 12.988.000 EURO auszuschütten.
Entwicklung in Südosteuropa
Die Länder in Südosteuropa sind ebenfalls von der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Lockdowns stark betroffen gewesen. Als Vorsorge für eventuelle wirtschaftliche Folgen wurden bei unseren Auslandsbeteiligungen die Wertberichtigungen für das Kreditgeschäft stark erhöht.
Die Sparkasse Bank Makedonija erwirtschaftete einen Gewinn von 4,6 Mio. EURO, welcher deutlich über dem Budget liegt. Der RoE betrug 9,8% und die CIR konnte auf erfreuliche 56% reduziert werden. Die höheren Wertberichtigungen konnten mit der Lösung von größeren Problemfällen mehr als kompensiert werden, die zusätzlichen Kosten, bedingt durch die Vorbereitung der Fusion mit der Ohridska Banka und COVID-19, wurden durch Einsparungen im Sachaufwand ausgeglichen. Das Wachstum der Kundenkredite betrug 10,1% und der Kundeneinlagen 3,2%.
Die Ohridska Bank in Nordmazedonien, welche im November 2019 übernommen wurde, erwirtschaftete einen Gewinn von 4,8 Mio. EURO, welcher unter dem Plan liegt. Der RoE betrug 6,4% und die CIR konnte auf erfreuliche 49,4% reduziert werden. Aufgrund von COVID-19 blieben die Erträge unter Plan und konnten selbst durch Kosteneinsparungen im Sachaufwand nicht kompensiert werden. Das Wachstum der Kundenkredite betrug 6,4% und der Kundeneinlagen 1,6%. Das Projekt zur Fusion mit der Sparkasse Bank Makedonija wird auch unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie fortgeführt. Ein Abschluss der Fusion wird im Laufe des Jahres 2021 erwartet.
Die Sparkasse Bank Bosnien und Herzegowina erwirtschaftete einen Gewinn in der Höhe von 5,3 Mio. EURO und lag damit aufgrund niedrigerer Zinsspanne und höheren Wertberichtigungen deutlich unter dem Vorjahresergebnis. Der RoE betrug 4,5%, die CIR 61,9%.
Die Bilanzsumme konnte um 8,5% auf 876 Mio. EURO deutlich gesteigert werden. Es ist gelungen, im abgelaufenen Geschäftsjahr die Kundenkredite um 6,4% und die Kundeneinlagen um 10,9% im Vergleich zum Vorjahr zu steigern.
Die Erste & Steiermärkische Bank in Kroatien erzielte ein Teilkonzernergebnis von rund 61,0 Mio. EURO, welches unter dem Plan liegt. Durch die COVID-19-Pandemie und deren Implikationen auf die Wirtschaft Kroatiens, vor allem auf den Tourismus, haben sich die Risikovorsorgen erheblich erhöht. Durch ein Kosteneinsparungsprogramm konnten die sich daraus ergebenden Auswirkungen nur teilweise kompensiert werden. Die Kundenkredite sind im Vergleich zum Vorjahr um 8,2% und die Kundeneinlagen um 15,4% gestiegen. Die Bilanzsumme liegt bei 10,9 Mrd. EURO (+10%). Der RoE betrug 4,6% bei einer CIR von 53,7%.
Die Erste Bank in Serbien konnte ein Periodenergebnis in der Höhe von 11,8 Mio. EURO erzielen, das um 4,6 Mio. EURO über dem Budget liegt. Der RoE lag bei 4,3% und die CIR konnte auf 67,2% reduziert werden. Aufgrund von COVID-19 musste die Bank deutlich höhere Wertberichtigungen als budgetiert bilden. Des Weiteren hat die Bank im Dezember 2020 die Rückstellungen für Klagen von Kunden im Zusammenhang mit den Kreditbearbeitungsgebühren (diese betreffen den gesamten Bankensektor) deutlich erhöht. Durch ein straffes Kostenmanagement bei den Verwaltungsaufwendungen konnte der erfreuliche Überschuss erzielt werden. Das Wachstum der Kundenkredite betrug 16,8% und der Kundeneinlagen 38,3%. Die Bilanzsumme konnte um beachtliche 23,7% gesteigert werden und liegt bei 2,6 Mrd. EURO.
Die Banka Sparkasse in Slowenien konnte ein Periodenergebnis von 3,0 Mio. EURO erwirtschaften und lag leicht unter dem Budget. Als Folge von Covid-19 war das Kreditwachstum schwächer als erwartet. Dennoch konnten die Kundenkredite im Vergleich zum Vorjahr um 3,1% sowie die Kundeneinlagen um 6,1% gesteigert werden. Der RoE betrug 2,5% bei einer CIR von 69,4%.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Der Anfangsbestand an eigenen Aktien in der Konzernmutter Steiermärkische Bank und Sparkassen AG betrug am 1.1.2020 8.347 Stück. Im Geschäftsjahr wurden von der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG keine eigenen Aktien und kein eigenes Ergänzungskapital erworben.
Es wurden von der Steiermärkischen Sparkasse keine Aktien veräußert. Der Endbestand an eigenen Aktien betrug am 31.12.2020 8.347 Stück.
Corporate Social Responsibility
Corporate Social Responsibility (CSR), also der Begriff für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, ist für die Steiermärkische Sparkasse seit 1825 eine Unternehmensphilosophie mit dem klaren Ziel der nachhaltigen Wertschöpfung und -sicherung. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn zwei Kriterien erfüllt sind: einerseits die Berücksichtigung der Chancen und Risiken, die sich aus den ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen ergeben, andererseits die Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen. In den letzten zwei Jahren wurde die konzeptionelle Arbeit und das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit verstärkt und professionalisiert. Durch die Festlegung und die Auditierung von Zielen und Prozessen wurde ein stringenter und verantwortungsvoller Weg in die Zukunft definiert. Dies soll auch die ordnungsgemäße Berichterstattung gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz sicherstellen, wobei die Steiermärkische Sparkasse in die konsolidierte Berichterstattung der ERSTE Group Bank AG mit einbezogen ist und daher keine eigene nichtfinanzielle Erklärung erstellt.
Das Thema Nachhaltigkeit findet unter dem Begriff „Sustainable Finance" verstärkt Berücksichtigung in Investitionsentscheidungen. Die Steiermärkische Sparkasse versteht sich hier als starker und kompetenter Partner der Kunden und Kundinnen und bietet sowohl im Veranlagungsbereich als auch im Finanzierungsbereich nachhaltige Produkte an.
Nach wie vor zählt es zur Strategie des Steiermärkische Sparkasse-Konzern, neben dem materiellen auch sozialen und gemeinnützigen Wert zu schöpfen und die Allgemeinheit zu fördern. So wurden im Bereich Gemeinwohl/Sponsoring 2020 gemeinsam mit der Steiermärkische Verwaltungssparkasse wieder beträchtliche Mittel insbesondere für soziale und kulturelle Zwecke sowie für die Förderung von Bildung und Wissenschaft vor allem für Projekte in der Steiermark, aber auch im erweiterten Heimmarkt in den Westbalkanländern, zur Verfügung gestellt.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern legt großen Wert auf seine Position als attraktiver Arbeitgeber gerade für junge Menschen. Aus- und Weiterbildung haben einen hohen Stellenwert. Seit Jahren ist ein durchgängiges Management by Objectives-System mit regelmäßigen Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen sowie ein System der leistungsorientierten Vergütung implementiert, welches kompatibel mit den regulatorischen Anforderungen ist. Mit dem in der Konzernmutter Steiermärkische Bank und Sparkassen AG im Jahr 2015 eingeführten Karrieremodell erfolgt eine funktionsbezogene Bezahlung anstelle fixer Zulagen und stehen Leistung und Verantwortung, statt senioritätsabhängiger Entlohnung, im Vordergrund.
Das Angebot des Gesundheitsmanagements der Steiermärkische Bank und Sparkasse AG wurde auch 2020 umfangreich in Anspruch genommen. Es bietet allen Mitarbeitern mit verschiedenen Seminaren, Workshops, Beratungen etc. einen Ausgleich zum arbeitsintensiven Alltag.
Forschung und Entwicklung
Geschäftsgegenstand des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist es, Bankdienstleistungen zu erbringen. Der Dienstleistungsprozess einer Bank ist daher nicht mit Forschung und Entwicklung im industriellen Sinn verbunden. Entwicklungsarbeiten fließen jedoch permanent in das laufende Geschäft der Bank ein.
Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit entstehen nicht. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist sich seiner ökologischen Verantwortung bewusst und sieht dies auch als bedeutenden Bestandteil seiner Unternehmenspolitik. Dieses Bewusstsein für Verantwortung führte zum Entschluss, das 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu erfüllen. Die Konzernmutter Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat seit November 2015 ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, welches laufend weiterentwickelt wird.
Risikomanagement
Hinsichtlich der Erläuterungen der Risiken sowie der Ziele und Methoden im Risikomanagement wird auf die Ausführungen im Anhang (Note 29) verwiesen.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess
Allgemeines
Unter dem „Internen Kontrollsystem" (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen aus-geführten Prozesse verstanden, durch die
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen),
die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
überwacht und kontrolliert werden.
Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.
Nach dem international anerkannten COSO-Rahmenwerk1 zur Gestaltung von Risikomanagementsystemen ist das IKS als Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems zu verstehen. Dazu gehören auch das Management und die Kontrolle von Risiken, welche die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung betreffen.
Unter Berücksichtigung des COSO-Rahmenwerks und des 3-Lines-of-Defense Modells, legt die IKS Policy die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Interne Kontrollsystem, die Standards zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten, sowie die Mindestkriterien für die IKS-Dokumentation fest. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unter-stützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinblick auf die davor genannten Ziele des IKS zu gewährleisten.
1Das COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) ist eine freiwillige privatwirtschaftliche Organisation in den USA, die helfen soll, Finanzberichterstattungen durch ethisches Handeln, wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung qualitativ zu verbessern.
Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und -Maßnahmen. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Die Aufbauorganisation sieht ein klares Anforderungsprofil im Bereich Finanzen vor. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral über die Steiermärkische Sparkasse gesteuert, wobei gleichzeitig die einzelnen Tochtergesellschaften über ein hohes Maß an Selbständigkeit verfügen. Die Funktionen der in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche sind klar getrennt und die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
Darüber hinaus verfügen wesentliche Tochtergesellschaften über eigene Rechnungswesenabteilungen, die in enger Abstimmung mit dem Bereich Finanzen arbeiten. Die Zuständigkeiten des Bereichs Finanzen umfassen im Wesentlichen die Erstellung der Einzel- und Konzernjahres- und Konzernzwischenabschlüsse sowie der Jahresabschlüsse einiger Tochtergesellschaften, die Finanzbuchhaltung und die Konzernverrechnung, Steuern sowie das aufsichtsrechtliche Meldewesen. Dem Bereich Finanzen obliegt die Regelungskompetenz zu allen Fragen des Rechnungswesens sowie die fachliche Anordnungsbefugnis zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Standards. Zur Unterstützung der operativen Umsetzung wurden von der Erste Group Konzernrichtlinien erstellt, die für den gesamten Sparkassensektor anzuwenden sind. Diese Richtlinien gelten für alle konsolidierten Tochtergesellschaften des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
Risikobeurteilung
Die Schlüsselprozesse im Bereich Finanzen werden im Rahmen des IKS-Prozesses jährlich einer Risikoevaluierung und Risikobeurteilung unterzogen. Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, wenn die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen und kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Banken-aufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Kontrollmaßnahmen
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Arbeitsanweisungen und Prozesse
zur korrekten und angemessenen Dokumentation von Geschäftsvorfällen einschließlich der Verwendung des Vermögens des Konzerns,
zur Aufzeichnung aller für die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendigen Informationen und
zur Verhinderung nicht genehmigter Anschaffungen oder Veräußerungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahresabschlüsse haben könnten.
Als elementare Bestandteile des internen Kontrollsystems innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern gelten:
Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse (z.B. Soll-Ist-Vergleiche zwischen Rechnungswesen und Controlling) und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung oder nachgelagerte, in einem IKS-Tool angewiesene Kontrollen.
Grundsätze der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips.
Interne Revision - als eigene Organisationseinheit - die prozessunabhängig, jedoch so vorgangsnah wie möglich mit der Überwachung aller Unternehmensbereiche, vor allem in Hinblick auf die Wirksamkeit der Bestandteile des internen Kontrollsystems, befasst ist.
Das Rechnungswesen der Steiermärkischen Sparkasse und der wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften sowie der Tochterbank in Bosnien wird in SAP FI geführt. Die von den übrigen ausländischen Konzerneinheiten direkt in das Konsolidierungssystem übermittelten Abschlussdaten werden in der Organisationseinheit Rechnungswesen zunächst auf Plausibilität geprüft. Im Konsolidierungssystem (TAGETIK) erfolgen dann die weiteren Konsolidierungsschritte. Diese umfassen unter anderem die Kapitalkonsolidierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung. Abschließend werden wesentliche Zwischengewinne durch Konzernbuchungen eliminiert. Nachfolgend bildet die Erstellung der nach IFRS und BWG/UGB geforderten Anhangsangaben den Abschluss der Konsolidierung. Für die Erstellung dieser Angaben sowie die Redaktion und das Layout des Anhangs wird auch auf eigenerstellte Lösungen zurückgegriffen. Die Rechnungswesensysteme sowie die vorgelagerten Anwendungen sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch die unterjährige Pflicht aller wesentlichen Konzerngesellschaften (sämtliche in- und ausländische Kredit- und Finanzinstitute), monatlich ihre Ist- und Prognoseergebnisse an den Bereich Finanzen zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen zeitnah erkannt und es wird die Möglichkeit eröffnet, entsprechend zu reagieren.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (UGB Einzelabschluss als auch IFRS auf konsolidierter Basis) sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten, die monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt werden.
Ãœberwachung
Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend des vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplans) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Gesamtvorstand und Prüfungsausschuss zu berichten.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
Die Interne Revision prüft insbesondere:
Betriebs- und Geschäftsbereiche der Bank
Betriebs- und Geschäftsabläufe der Bank
bankinterne Regelungen (Organisationsrichtlinien, Kompetenzordnungen, Leitlinien etc.) und Arbeitsanweisungen, auch hinsichtlich ihrer Einhaltung und Aktualität bzw. Aktualisierung
rechtlich vorgegebene Prüfbereiche, wie z.B. die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeigen und Meldungen an die Finanzmarktaufsicht und an die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Europäische Zentralbank oder einmal jährlich die Ratingsysteme und deren Funktionsweise
Die Interne Revision übt ihre Tätigkeit grundsätzlich aus eigenem Entschluss und gemäß dem jährlich risikoorientiert zu erstellenden und vom Vorstand genehmigten Revisionsplan aus. Der genehmigte Revisionsplan wird auch dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht.
Die Überwachung bzw. Prüfung der Internen Revision erfolgt sowohl durch den Vorstand, den Prüfungsaus-schuss/Aufsichtsrat, durch externe Parteien (Bankenaufsicht, in Einzelfällen auch Abschlussprüfer) als auch durch dezidierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Self Assessments, Peer Reviews, externe Quality Assessments).
Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise
Mit Ausbruch des COVID-19-Virus Anfang 2020 ist ein Ereignis eingetreten, dass die WHO zu einer Pandemie und folglich zu einem öffentlichen Gesundheitsnotstand von globalem Ausmaß erklärt hat.
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2020 waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge ungebrochen als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2020 geführt hätten.
Für das Jahr 2021 gehen die Ökonominnen und Ökonomen von einer deutlichen Erholung der Wirtschaftsleistung aus, doch ist die Unsicherheit wegen des schwer prognostizierbaren Infektionsverlaufes sehr groß. In einem Szenario ohne weitere Grenzschließungen und Reisewarnungen, die den Tourismus und den Außenhandel empfindlich einschränken und sich mit der Durchimpfung der Bevölkerung die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten wieder normalisieren, könnte die Wirtschaft 2021 wieder um 3,1% bis 4,5% wachsen. Auch für das Jahr 2022 gehen die Prognostiker von einer weiteren Konjunkturbelebung (BIP bis zu +3,8%) aus.
Die Risiken für die vorliegenden Konjunkturprognosen sind unverändert als sehr hoch einzustufen. Dazu zählen der weitere Verlauf der Corona-Infektionen, verbunden mit möglichen weiteren Lockdowns als Abwärtsrisiko und das nunmehr einsetzende Impfgeschehen in der Bevölkerung als mögliches Aufwärtsrisiko. Zu den internationalen Krisenherden zählen nach wie vor die unsichere Handelspolitik der USA nach den Präsidentenwahlen und die Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft nach dem BREXIT. Für die österreichischen Banken ist die verzögerte, d.h. die im Vorjahr gestoppte und ab 2021 wieder zu erwartende Konkurswelle ein wesentlicher Risikofaktor.
Im Bankenmarkt 2021 sind die Wachstumsprognosen beim Kreditvolumen mit +1,9% p.a. geringer als bei den Einlagen mit +4,8% p.a. Im Jahr 2022 ist für das Kreditvolumen mit +1,5% ein noch geringeres Wachstum prognostiziert, während bei Einlagen mit +4,9% eine ungebrochen hohe Wachstumsdynamik festzustellen ist.
Die Inflationsrate wird 2021 von IHS und WIFO bei maximal 1,6% und somit unter dem von der EZB angestrebten Ziel von knapp unter 2,0% prognostiziert. 2022 könnte die Inflationsrate laut IHS auf 1,9% anziehen.
Ein Ende der Niedrigzinsphase im Euroraum ist in naher Zukunft nicht in Sicht, da die EZB ein reichliches Maß an geldpolitischer Unterstützung weiterhin als notwendig erachten dürfte.
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Der Ausbau der Marktposition der Steiermärkischen Sparkasse als Universalbank in der Region hat auch in den künftigen Jahren oberste Priorität. Ziel ist es auf Basis des bestehenden Geschäftsmodells kontinuierlich und risikobewusst zu wachsen. Die auf Kundenakquisition abzielenden Aktivitäten werden auch im Geschäftsjahr 2021 mit unveränderter Intensität verfolgt werden, aber auch Kostenmanagement und Prozessoptimierungen werden weiterhin eine zentrale Aufgabe bei der Verbesserung der Wettbewerbsposition einnehmen. Dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dabei wird die weitere Integration neuer Technologien im Geschäftsmodell und Vertriebskonzept der Steiermärkischen Sparkasse haben. Durch intelligente Verknüpfung von digitalen Services und persönlicher Beratung soll ein entscheidender Mehrwert für die Kunden geschaffen werden.
Die konkreten wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs von COVID-19 sind derzeit kaum verbindlich absehbar. Auch die Steiermärkische Sparkasse wird ihren Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gewissenhaft leisten und dabei den Filialbetrieb weitestgehend aufrechterhalten.
Dennoch sind von den Auswirkungen viele Unternehmen durch Auftrags- und Lieferausfälle bzw. Buchungsstornierungen betroffen. Die Steiermärkische Sparkasse wird dabei ihrer zentralen Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft weiterhin nachkommen, um ihren Beitrag zur Eindämmung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitskrise zu leisten.
Um den wachsenden Anforderungen auch zukünftig gerecht zu werden, werden die Projekte zur Vereinfachung und Verbesserung der IT-Struktur auch in den nächsten Jahren im gesamten Steiermärkische Sparkasse-Konzern, insbesondere auch in den Tochterbanken am Westbalkan, fortgesetzt.
In Nordmazedonien ist geplant das Projekt der Integration der Ohridska Banka AD, Skopje mit der Sparkasse Bank Makedonija im Jahr 2021 abzuschließen.
Die Synergien durch die Fusion mit dem Bankhaus Krentschker in internen Abläufen sowie im Privat- und Kommerzkundengeschäft sollen weiter verbessert werden und der Ausbau des Private Banking zu einem Kompetenzschwerpunkt der Steiermärkischen Sparkasse weiter verfolgt werden.
Kostenmanagement, Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung werden weiterhin eine zentrale Aufgabe darstellen, um für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen ausreichend Ressourcen aufbringen zu können. Nicht zuletzt dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden.
Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Steiermärkischen Sparkasse ermöglichen es, den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Gesundheitskrise zu begegnen und auch künftig verlässlicher Partner für ihre Kunden und die Menschen in der Region zu sein.
Die Steiermärkische Sparkasse erwartet einen Anstieg an Kundenausfällen nach Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen, insbesondere nach der Aufhebung der staatlichen Moratorien und hat die Bildung der Risikovorsorgen entsprechend der Entwicklungen der Covid-19-Pandemie deutlich erhöht.
Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung muss sowohl den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), als auch den Richtlinien lt. IFRS9 entsprechen.
Für alle wertgeminderten („impaired") Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Je Szenario werden die erwarteten Rückflüsse mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, summiert und schließlich dem Buchwert der Forderung (Gross Carrying Amount) gegenübergestellt. Die Differenz ergibt die aktuell erforderliche Risikovorsorge. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an einen Kunden, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an einen Kunden werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine formelbasierte Kalkulation des individuell erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse mit Aggregation auf Portfolioebene verwendet.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit). Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
Covid-19 - Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Die Steiermärkische Sparkasse hat die regulatorischen Anforderungen der „EBA Guidelines on legislative and non-legislative moratoria on loan repayments applied in the light of the COVID-19 crisis", welche im Zuge der COVID-19-Krise erlassen wurden, umgesetzt und die Forbearance und Ausfallsregelungen entsprechend adaptiert.
Im Geschäftsjahr 2020 hat die Sparkasse aufgrund weiterer Moratorien eine Reihe von internen operativen Richtlinien erlassen, um die COVID-19-bezogenen EBA-Richtlinien ordnungsgemäß umzusetzen.
Neben der Anpassung der erwähnten regulatorischen und internen Regelungen hat die Sparkasse im Jahre 2020 die Risikoerkennung in konservativer Weise angepasst, um Kunden, welche finanzielle Schwierigkeiten haben oder haben würden, entsprechend der Forbearance- bzw. Ausfalldefinition zu kennzeichnen (Überprüfung auf Unwahrscheinlichkeit der Rückzahlung).
Auf Basis geänderter zukunftsbezogener Informationen insbesondere neuer makroökonomischer Szenarien werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Für die Erkennung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden Portfolioverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen vorgenommen. Das Kunden-Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt. Die Kunden wurden danach beurteilt, ob Covid-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und zu welcher Branchen-Heatmap-Kategorie mit welcher branchenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit sie gehören. Auf Grundlage dieser Informationen in Kombination mit einer individuellen Überprüfung wurden Kunden zusätzlich in Stufe 2 verschoben.
Die Branchen-Heatmap und die daraus resultierenden Portfolioverschiebungen werden laufend überprüft. Eine Aufhebung der durch COVID-19-bedingten Portfolioverschiebung bei Privatkunden wird nach Auslaufen der Moratorien beurteilt werden. Nach Beseitigung der durch die Moratorien verursachten Verzerrungen bei der Berechnung der Überfälligkeitstage wird das Verhaltensscoring wieder zu einer korrekten Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos führen. Im Falle der Portfolien für nichtprivate Kunden wird eine Aufhebung der Verschiebungen evaluiert werden, wenn sich die makroökonomischen Indikatoren durchgängig verbessern und nachdem die Rezession überwunden ist.
Finanz- und Vermögenslage
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Artikel 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014. Gründe für die stete Übererfüllung der strengen regulatorischen Vorgaben sind die sich auf Basis der starken Kundenbeziehungen erfreulich entwickelnden Primäreinlagen sowie die Veranlagung in hochqualitative Wertpapiere, die als Liquiditätspuffer dienen. Neben einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Kundeneinlagen und Kundenforderungen steht eine gute strukturelle Refinanzierungsstruktur im Zwischenbankenbereich im Fokus des Liquiditätsmanagements.
Vermögenslage
Die Vermögenslage des Konzerns Steiermärkische Sparkasse hat sich weiter verbessert.
Die Eigenmittel im Konzern der Steiermärkischen Sparkasse betragen 2.052,3 Mio. EURO. Die Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital.
Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt 1.875,4 Mio. EURO und das zusätzliche Kernkapital (AT 1) beträgt 0,0 Mio. EURO. Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf 176,9 Mio. EURO.
Die harte Kernkapitalquote liegt mit 19,5% weit über den Mindestanforderungen und konnte im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt gesteigert werden.
Bericht über Zweigniederlassungen
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterhält insgesamt 160 Zweigniederlassungen (mit SB-Standorten) in der Steiermark.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterhält insgesamt 219 Filialen (ohne SB-Standorte) und regionale Beratungszentren, davon 127 in der Steiermark, 1 in Wien, 38 in Bosnien sowie 53 in Nordmazedonien. In der Steiermark wurden zwei Filialen zusammengelegt.
Per Jahresende waren in den Filialen und regionalen Beratungszentren des Steiermärkische Sparkasse-Konzern 2.685 bankbetriebliche Mitarbeiter (abzüglich dienstüberlassenem Personal) beschäftigt (Vorjahr: 2.719).
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JAHRESFINANZBERICHT
STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE - KONZERN
JAHRESFINANZBERICHT
STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE - Einzelabschluss
JAHRESFINANZBERICHT
Steiermärkische Sparkasse-Konzern
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
FN 03427d
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in EUR Mio | (Notes) | 2020 | 2019 | |||||
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Zinsüberschuss |
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| 2) | |||||
Zinserträge |
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Sonstige ähnliche Erträge |
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Zinsaufwendungen |
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| - | - | |||
Sonstige ähnliche Aufwendungen |
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| - | - | |||
Provisionsüberschuss |
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| 3) | |||||
Provisionserträge |
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Provisionsaufwendungen |
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| - | - | |||
Dividendenerträge |
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| 4) | |||||
Handelsergebnis |
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| 5) | |||||
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten | 6) | |||||||
Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen |
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Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen | 7) | |||||||
Personalaufwand |
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| 8) | - | - | |||
Sachaufwand |
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| 8) | - | - | |||
Abschreibung und Amortisation |
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| 8) | - | - | |||
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten | 9) | |||||||
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, | 10) | - | ||||||
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten |
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| 11) | - | |||
Sonstiger betrieblicher Erfolg |
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| 12) | - | - | |||
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft |
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| - | - | |||
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen |
| |||||||
Steuern vom Einkommen |
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| 13) | - | - | |||
Periodenergebnis |
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Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis |
| |||||||
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis |
Ergebnis je Aktie
In der Kennziffer „Ergebnis je Aktie" wird das den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis der durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien gegenübergestellt. Es gibt keine Bezugs- bzw. Wandlungsrechte, deshalb entfällt die Berechnung des verwässerten Gewinnes je Aktie.
in EUR |
| 2020 | 2019 | |||||
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| ||||||
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Ergebnis je Aktie |
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Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | |||
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Periodenergebnis |
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Sonstiges Ergebnis |
| - | ||||
Posten bei denen keine Umgliederung in den Periodengewinn/Verlust möglich ist |
| - | ||||
Neubewertung aus leistungsorientierten Plänen |
| - | - | |||
Fair Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die |
| - | ||||
Ertragssteuern auf Posten, welche nicht umgegliedert werden können |
| |||||
Anteilige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung der At Equity-bewerteten Unternehmen*) | - | |||||
Posten bei denen eine Umgliederung in den Periodengewinn/Verlust möglich ist |
| - | - | |||
Fair Value-Änderungen von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden | - | - | ||||
Gewinn/Verlust der Periode |
| - | - | |||
Umgliederungsbeträge |
| - | ||||
Wertberichtigungen für Kreditrisiken |
| - | - | |||
Cash Flow Hedge-Rücklage |
| - | ||||
Gewinn/Verlust der Periode |
| |||||
Umgliederungsbeträge |
| - | ||||
Anteilige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung der At Equity-bewerteten Unternehmen*) | ||||||
Währungsumrechnung |
| - | - | |||
Gewinn/Verlust der Periode |
| - | - | |||
Umgliederungsbeträge |
| |||||
Ertragssteuern auf Posten, welche umgegliedert werden können |
| |||||
Gewinn/Verlust der Periode |
| |||||
Umgliederungsbeträge |
| |||||
Gesamtergebnis |
| |||||
zuzurechnen den nicht beherrschenden Anteilen |
| |||||
zuzurechnen den Eigentümern des Mutterunternehmens |
| |||||
*) nach Steuerlatenz saldiert. |
Für eine detaillierte Darstellung von Ertragssteuern im sonstigen Ergebnis verweisen wir auf Note 13 Ertragssteuern.
Konzernbilanz
in EUR Mio | (Notes) | 2020 | 2019 | ||||
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AKTIVA |
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Kassenbestand und Guthaben |
| 15) | |||||
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading |
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| |||||
Derivate |
| 20) | |||||
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte | 21) | ||||||
Eigenkapitalinstrumente |
|
| |||||
Schuldverschreibungen |
|
| |||||
Kredite und Darlehen an Kunden |
|
| |||||
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte | 22) | ||||||
Eigenkapitalinstrumente |
|
| |||||
Schuldverschreibungen |
|
| |||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 16) | ||||||
Schuldverschreibungen |
|
| |||||
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute |
|
| |||||
Kredite und Darlehen an Kunden |
|
| |||||
Forderungen aus Finanzierungsleasing |
|
| |||||
Sachanlagen |
| 35) | |||||
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
| 35) | |||||
Immaterielle Vermögensgegenstände |
| 35) | |||||
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 43) | ||||||
Laufende Steuerforderungen |
| 13) | |||||
Latente Steuerforderungen |
| 13) | |||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 18) | ||||||
Sonstige Vermögenswerte |
| 18) | |||||
Summe der Vermögenswerte |
|
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in EUR Mio | (Notes) | 2020 | 2019 | ||||
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| |||||
PASSIVA und EIGENKAPITAL |
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| |||
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading |
|
| |||||
Derivate |
| 14) | |||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
| ||||||
Einlagen von Kreditinstituten |
| 22) | |||||
Einlagen von Kunden |
| 22) | |||||
Verbriefte Verbindlichkeiten |
| 22) | |||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
|
| |||||
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing |
|
| |||||
Rückstellungen |
| 23) | |||||
Laufende Steuerverpflichtungen |
|
| |||||
Latente Steuerverpflichtungen |
|
| |||||
Sonstige Verbindlichkeiten |
| 24) | |||||
Gesamtes Eigenkapital |
|
| |||||
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Eigenkapital |
|
| |||||
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital |
| ||||||
Summe der Verbindlichkeiten und Eigenkapital |
|
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Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
in EUR Mio | Gezeichn. | Kapital- | Gewinn- | Summe | Minder- | Gesamt- | |||||||
| Kapital | Rücklage | rücklagen | Eigenanteil | heiten- | kapital | |||||||
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| + Gewinn |
| anteil |
| |||||||
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| |||||||
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Kapital Stand 1. Jänner 2019 | |||||||||||||
Währungsumrechnung | |||||||||||||
Veränderung eigene Aktien | |||||||||||||
Gewinnausschüttung | - | - | - | ||||||||||
Kapitalerhöhungen | |||||||||||||
Periodenergebnis | |||||||||||||
Direkt im Kapital erfasste Erfolge | - | - | - | ||||||||||
Anteilsveränderungen im Konzern | |||||||||||||
Sonstige Veränderungen | |||||||||||||
Kapital Stand 31. Dezember 2019 |
| ||||||||||||
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Stand Währungsumrechnung |
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| - | - | |||||||
Stand Fair Value-Rücklage |
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Stand Cashflow Hedge-Rücklage |
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| ||||||||||
Stand Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen |
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| - |
| |||||||
| - | ||||||||||||
Stand Steuerlatenz-Rücklage |
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Kapital Stand 1. Jänner 2020 | |||||||||||||
Währungsumrechnung |
| - | - | - | |||||||||
Veränderung eigene Aktien |
| ||||||||||||
Gewinnausschüttung | |||||||||||||
Kapitalerhöhungen | |||||||||||||
Periodenergebnis | |||||||||||||
Direkt im Kapital erfasste Erfolge | - | - | - | ||||||||||
Anteilsveränderungen im Konzern | - | - | |||||||||||
Sonstige Veränderungen | |||||||||||||
Kapital Stand 31. Dezember 2020 |
| 1.880,0 | |||||||||||
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| ||||||
Stand Währungsumrechnung |
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| - | - | ||||||||
Stand Fair Value-Rücklage |
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| ||||||||||
Stand Cashflow Hedge-Rücklage |
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| |||||||||
Stand Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen |
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| - | - | |||||||
| |||||||||||||
Stand Steuerlatenz-Rücklage |
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Konzern-Kapitalflussrechnung
in EUR Mio | 2020 | 2019 |
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Periodenergebnis | ||
Im Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten |
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Abschreibung, Wertberichtigungen, Zuschreibung auf Vermögensgegenstände | ||
Erfolge aus At Equity-bewerteten Unternehmen | - | - |
Dotierung/Auflösung von Rückstellungen und Risikovorsorgen | - | |
Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen | - | - |
Sonstige Anpassungen | - | |
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile |
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Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | - | |
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet, nicht handelsbezogene finanzielle |
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Eigenkapitalinstrumente | - | - |
Schuldverschreibungen | ||
Kredite und Darlehen an Kunden | ||
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis |
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|
Schuldverschreibungen | ||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
|
|
Schuldverschreibungen | - | |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | - | - |
Kredite und Darlehen an Kunden | - | - |
Forderungen aus Finanzierungsleasing | - | - |
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit | - | - |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | - | |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
|
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Einlagen von Kreditinstituten | - | |
Einlagen von Kunden | ||
Verbriefte Verbindlichkeiten | - | - |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | |
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit | - | |
Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit |
in EUR Mio | 2020 | 2019 |
|
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Einzahlungen aus Veräußerung |
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Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis | ||
Assoziierte Unternehmen | ||
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | ||
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | ||
Auszahlungen für Erwerb |
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Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über das sonstige Ergebnis | ||
Assoziierte Unternehmen | ||
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | - | - |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | - | - |
Erwerb von Tochterunternehmen (abzüglich erworbener Zahlungsmittel) | ||
Verkauf von Tochterunternehmen | ||
Cashflow aus Investitionstätigkeit | - | |
Kapitalerhöhung | ||
Kapitalherabsetzung | ||
Erwerb von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss | ||
Dividendenzahlungen den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen | - | |
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen | ||
Sonstige Finanzierungstätigkeit | - | - |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - | - |
Zahlungsmittelbestand*) am Beginn der Periode | ||
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | ||
Cashflow aus Investitionstätigkeit | - | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - | - |
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode | ||
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Zahlungsströme für Steuern, Zinsen und Dividenden | ||
Gezahlte Ertragssteuern (in Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst) | - | - |
Erhaltene Zinsen | ||
Erhaltene Dividenden | ||
Gezahlte Zinsen | - | - |
Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Bilanzposten Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen.
ANHANG (NOTES) ZUM KONZERN-ABSCHLUSS DES STEIERMÄRKISCHE SPARKASSE-KONZERN
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG (Steiermärkische Sparkasse) wurde 1825 gegründet und ist die älteste Sparkasse der Steiermark. Sie hat ihren Firmensitz in
Per Jahresende 2020 hält die Steiermärkische Verwaltungssparkasse 73,60% an der Steiermärkische Sparkasse. Der Gegenstand des Unternehmens der Steiermärkische Verwaltungssparkasse besteht in der Verwaltung eigenen Vermögens, das im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Steiermärkische Sparkasse besteht. Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse fühlt sich im Sinne ihres Gründungsauftrages dem Gemeinwohl verpflichtet. Dem Rechnung tragend, wurden 2020 wiederum beträchtliche Mittel insbesondere für die Förderung der Jugend und der Wissenschaft sowie für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke zur Verfügung gestellt.
Die Steiermärkische Sparkasse ist Mitglied des im Jahr 2001 geschaffenen, ab 1. Jänner 2002 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassengruppe. Diesem gehören neben der Erste Group alle österreichischen Sparkassen, ausgenommen die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und die UniCredit Bank Austria AG, an.
In den Jahren 2007 und 2013 wurde die Zusammenarbeit der Sparkassen durch den Abschluss der Zusatzvereinbarung 1 und der Zusatzvereinbarung 2 verstärkt. Ziel der 2013 abgeschlossenen und mit 1. Jänner 2014 wirksam gewordenen Vereinbarung ist, neben der Ausweitung der Steuerungselemente im Haftungsverbund, die Erfüllung des Artikel 4 Abs. 127 CRR und des Artikel 113 Abs. 7 CRR, um eine Minderheitenanrechnung auf konsolidierter Ebene gemäß Artikel 84 Abs. 6 CRR zu ermöglichen. Teilnehmende Sparkasse an dem 2013 abgeschlossenen Vertrag ist auch die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich, die mit den anderen Verbundmitgliedern auch ein Institutionelles Sicherungssystem gemäß Artikel 113 Abs. 7 CRR bildet. Die Mitglieder des Haftungsverbundes bilden eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group ist. Dies erfordert, dass die Erste Group eine Konsolidierung der Eigenmittel (gemäß § 24 BWG) sowie der risikogewichteten Bemessungsgrundlage (gemäß Artikel 92 (1) CRR) der Mitglieder des Haftungsverbundes vornimmt. Die Mitglieder dieses Haftungsverbundes sind in den Konsolidierungskreis des IFRS-Konzernabschlusses der Erste Group einbezogen.
Die unter Berücksichtigung der Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) und des Bankwesengesetzes (BWG) zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Haftungsverbundmitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen für die Verbundmitglieder (z.B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und in der Erfüllung der abgesicherten Kundenforderungen im Falle des § 93 Abs. 3 Z 1 BWG eines Verbundmitgliedes. Das Ausmaß der individuellen Leistungen der einzelnen Verbundmitglieder in einem Anlassfall ist daher nicht bestimmbar, wobei auch jene Beträge, die die Verbundmitglieder im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung nach den §§ 93ff BWG zur Verfügung stellen, angerechnet werden.
Da Wertpapiere der Steiermärkische Sparkasse an einem geregelten Markt (Wiener Börse) zugelassen sind, ist die Steiermärkische Sparkasse gemäß § 245 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen. Aufgrund der EU-Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (1606/2002/EG) ist die Steiermärkische Sparkasse verpflichtet, den Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.
Im Jahr 2014 wurden Financial Reporting (FINREP) und Common Reporting (COREP) von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) eingeführt und repräsentieren ein verpflichtendes regulatorisches Rahmenwerk, das von EU-ansässigen Kreditinstituten anzuwenden ist.
Die Steiermärkische Sparkasse ist aufgrund des Artikels 22 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) aufgrund ihrer Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen an Instituten und Finanzinstituten in Drittländern (Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien und Montenegro) seit 2014 verpflichtet, die Eigenmittelerfordernisse der CRR sowohl auf Einzelinstitutsbasis als auch auf konsolidierter Basis zu erfüllen.
WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
Grundsätze der Erstellung
Der Konzernabschluss der Steiermärkischen Sparkasse für das Geschäftsjahr 2020 und die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den in Kraft befindlichen International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie aufgrund der IAS Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in der Europäischen Union anzuwenden sind - erstellt. Die Anforderungen des § 59a Bankwesengesetz (BWG) und des § 245a Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden erfüllt.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.
Die Steiermärkische Sparkasse unterliegt Kapitalausschüttungsbeschränkungen auf Grund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten. Aufgrund der COVID-19-Krise gaben die Europäische Zentralbank sowie einige lokale Nationalbanken Empfehlungen zur Einschränkung der Dividendenausschüttung ab. Infolgedessen wurde von der Steiermärkischen Sparkasse in 2020 keine Dividende ausgeschüttet und die Steiermärkische Sparkasse erhielt im Jahr 2020 auch keine Dividenden von ihren Tochterbanken.
Mit Ausnahme regulatorischer Beschränkungen für Kapitalausschüttungen auf Grund von EU-weiten Vorschriften für Kapitalanforderungen, die für alle Kreditinstitute mit Sitz in der EU gelten, ist die Steiermärkische Sparkasse keinen sonstigen wesentlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu ihren bzw. der Nutzung ihrer Vermögenswerte oder der Begleichung der Verbindlichkeiten des Konzerns, ausgesetzt. Des Weiteren haben auch die Eigentümer von nicht beherrschenden Anteilen der Tochtergesellschaften der Steiermärkischen Sparkasse keine Rechte, die den Zugang des Konzerns zu seinen Vermögenswerten bzw. die Nutzung seiner Vermögenswerte oder die Fähigkeit, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, einschränken.
Die Angabe der Vorjahreswerte erfolgt im Folgenden in Klammerdarstellung und bezieht sich auf den Konzernjahresabschluss 31.12.2019. Alle Beträge verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Mio. EURO. Die nachstehend angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. Die im Konzernabschluss verwendeten Abkürzungen werden im „Abkürzungsverzeichnis" am Ende dieses Berichts erläutert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat noch nicht zur Kenntnis genommen und der Einzelabschluss der Steiermärkischen Sparkasse wurde noch nicht vom Aufsichtsrat festgestellt.
Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung durch den Aufsichtsrat: 31. März 2021.
Covid-19-Angaben
Im konsolidierten Konzernabschluss der Steiermärkischen Sparkasse werden Überlegungen und wesentliche Auswirkungen betreffend den COVID-19-Ausbruch in jenen Kapiteln dargestellt, denen sie thematisch zugeordnet werden können. Ein Überblick über diese Angaben wird im Folgenden dargestellt:
_ Im Kapitel c) „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für öffentliche Moratorien und private Stundungen, öffentliche Garantien sowie die wesentlichen Auswirkungen dieser Themen auf den Konzernabschluss 2020 beschrieben.
_ Kapitel d) „Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen" enthält Informationen zu den Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten angesichts des COVID-19-Ausbruchs.
_ In Note 30 „Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis werden Anpassungen am regulatorischen Rahmen aufgrund der aktuellen COVID-19-Krise beschrieben
_ Note 31 Kreditrisiko enthält ein separates COVID-19-Unterkapitel, in dem die Auswirkungen der Pandemie auf die ECL-Bewertung, Sensitivitätsanalysen und Informationen zu Kreditrisikopositionen, die bestimmten COVID-19-Maßnahmen unterliegen, erläutert werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss der Steiermärkischen Sparkasse wird in Euro, der funktionalen Währung der Steiermärkische Sparkasse, der Muttergesellschaft des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern, aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfeldes, in dem die Gesellschaft tätig ist. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet.
Zur Währungsumrechnung werden die Umrechnungskurse der Zentralbanken der jeweiligen Länder herangezogen. Bei Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung der Euro ist, werden die Richtkurse der Europäischen Zentralbank herangezogen.
i. Transaktionen und Salden in fremder Währung
Fremdwährungstransaktionen werden von den Konzernunternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls jeweils gültigen Wechselkurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nachfolgend werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis" ausgewiesen. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem historischen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, d.h. aus ihnen resultieren keine Umrechnungsdifferenzen. Nicht monetäre Posten, die zu ihrem Fair Value in einer Fremdwährung bewertet werden (z.B. Beteiligungen), werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Bemessung des Fair Values umgerechnet, sodass die Umrechnungsdifferenzen Teil des Fair Value-Ergebnisses sind.
ii. Umrechnung der Abschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe (ausländischer Tochtergesellschaften und Filialen) werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) in die Berichtswährung der Steiermärkischen Sparkasse (Euro) umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Euro erfolgt mit dem Durchschnittskurs für die jeweilige Berichtsperiode, der auf Basis der täglichen Wechselkurse ermittelt wird. Ein im Zusammenhang mit dem Erwerb einer ausländischen Tochtergesellschaft entstehender Firmenwert, immaterielle Vermögenswerte wie Kundenstock und Marke sowie Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden an den Fair Value werden als Vermögenswerte und Schulden dieser ausländischen Tochtergesellschaft behandelt und mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden in dem Posten „Währungsrücklage" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Das kumulierte Ergebnis wird in dem Posten „Währungsrücklage" in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Beim Abgang einer ausländischen Tochtergesellschaft werden die kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die bis dahin im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" berücksichtigt.
Buchhalterische Behandlung von COVID-19-Sachverhalten
i. Öffentliche Moratorien und private Stundungen
Angesichts der Verbreitung von COVID-19 haben die Regierungen in der Region des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Einzelpersonen, Haushalte und Unternehmen zu mildern. Zu diesen Maßnahmen gehören öffentliche Moratorien für die Rückzahlung von Krediten, Überziehungsfazilitäten und Hypotheken. Darüber hinaus bieten einige Banken des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern Kunden mit Liquiditätsengpässen auf freiwilliger Basis Neuverhandlungen von Rückzahlungsplänen und Stundungen an.
Die öffentlichen Moratorien beziehen sich im Allgemeinen auf nicht notleidende Kunden deren Risikopositionen bereits vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie bestanden haben. Die meisten öffentlichen Moratorien basieren auf einem „Opt-In-Modell", d.h. Kunden müssen die Bank um Zahlungserleichterungen bitten. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Moratorium bei allen berechtigten Kunden automatisch zur Anwendung kommt, wenn sich diese nicht explizit gegen das Moratorium entscheiden („Opt-Out-Modell"). Solche Opt-Out-Modelle wurden in Serbien und Nordmazedonien umgesetzt. Die Stundungsdauern lagen in Ländern des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern ursprünglich zwischen 3 und 9 Monaten. In manchen Ländern wurden Moratorien jedoch nachträglich verlängert. In
Die im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern angewandten öffentlichen Moratorien und Stundungen führten nicht zur Ausbuchung. Dies liegt insbesondere daran, dass die Stundungsdauer in der Regel unter einem Jahr liegt und in den meisten Fällen die vertraglichen Zinsen während der Stundungsphase weiterhin anfallen. Somit liegt der Barwerteffekt der Änderungen der Zahlungsströme unter 10% (die Diskontierung erfolgt mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation).
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Zeile „Zinserträge" unter „Zinsüberschuss" dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.
In Bezug auf die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos (significant increase in credit risk, „SICR") werden öffentliche Moratorien und Stundungen an sich nicht als automatische SICR-Auslöser betrachtet. Stattdessen wendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern seine festgelegten, spezifischen Beurteilungskriterien an, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Details zu dieser Beurteilung und weitere Details zur Schätzung erwarteter Kreditverluste angesichts der COVID-19-Pandemie sind in Note 31 Kreditrisiko beschrieben.
In 2020 hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Modifikationsverluste in Höhe von insgesamt 2,3 Mio. EURO verbucht. Die überwiegende Mehrheit dieser Effekte betrifft vertragliche Modifikationen im Zusammenhang mit COVID-19. Diese resultierten einerseits aus öffentlichen oder privaten Moratorien, die anspruchsberechtigten Kunden angeboten wurden und andererseits aus bilateral mit dem Kunden vereinbarten vertraglichen Änderungen zur Verhinderung und Abschwächung von Liquiditätsengpässen oder anderen finanziellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise. Von den gesamten Modifikationsverlusten wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Betrag von 1,8 Mio. EURO in der Position „Zinsüberschuss" und die verbleibenden 0,5 Mio. EURO in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.
ii. Öffentliche Garantien
In ihren Bemühungen die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 zu mildern stellen einige Regierungen und andere öffentliche Institutionen in der Region des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern öffentliche Garantien für Risikopositionen von Banken zur Verfügung. Die relevanten Bilanzierungsgrundsätze für Finanzgarantien werden in Note 38 Rückstellungen, Abschnitt "Finanzgarantien" dargestellt. Im Rahmen öffentlicher COVID-19-Maßnahmen erhaltene Finanzgarantien beziehen sich in der Regel auf neue Kreditfazilitäten und gelten daher als integraler Bestandteil. Integrale Finanzgarantien werden in die Schätzungen der erwarteten Kreditverluste der verbundenen finanziellen Vermögenswerte einbezogen. Bezahlte Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerts einbezogen. Das Vorhandensein solcher Kreditsicherheiten hat keinen Einfluss auf die SICR-Beurteilung.
iii. Wertminderungen von Finanzinstrumenten
In Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten ist der größte Teil des Anstiegs der erwarteten Kreditverluste in der Position „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" in Höhe von 63,8 Mio. EURO (von den insgesamt erfassten Wertminderungen von Finanzinstrumenten in Höhe von 82,4 Mio. EURO) unmittelbar auf Änderungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen sowie auf Maßnahmen durch das Management, die am stärksten durch die Covid-19-Pandemie betroffenen Portfolien zu identifizieren, zurückzuführen. Die im Wesentlichen durch die aktuelle Covid-19-Situation bedingte, bereits beobachtbare Verschlechterung des Kreditportfolios ist der Hauptgrund für den zusätzlichen Anstieg der Wertminderungsaufwendungen.
Details zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die Schätzung erwarteter Kreditverluste sind in Note 31 Kreditrisiko beschrieben.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Der Konzernabschluss enthält Werte, die auf Basis von Ermessensentscheidungen sowie unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und sonstigen Faktoren, wie Planungen, Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse, die nach heutigem Ermessen vernünftig erscheinen. Aufgrund der mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit könnten jedoch in zukünftigen Perioden Anpassungen des Buchwerts der entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden erforderlich werden. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind bei den Angaben zu den jeweiligen Vermögenswerten und Schulden dargestellt und betreffen insbesondere:
Steuern vom Einkommen und aktive latente Steuern (Note 13 Ertragssteuern)
SPPI-Beurteilung von Finanzinstrumenten (Kapitel Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze)
Beurteilung des Geschäftsmodells von Finanzinstrumenten (Kapitel Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze)
Fair Value von Finanzinstrumenten (Note 23 Fair Value von Finanzinstrumenten)
Wertminderungen von Finanzinstrumenten (Kapitel Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze, Note 31 Kreditrisiko)
Rückstellungen (Note 38 Rückstellungen)
Leistungsorientierte Versorgungspläne (Note 38 Rückstellungen)
Beherrschung von Tochtergesellschaften (Note 42 Tochtergesellschaften)
Maßgeblicher Einfluss bei assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Note 43 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)
Anteile an strukturierten Unternehmen (Note 44 Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen)
Die COVID-19-Pandemie erhöhte die Unsicherheit. Die Folgen für die Wirtschaft sowie die von Regierungen und Aufsichtsbehörden ergriffenen Maßnahmen können sich auf die Vermögens- und Ertragslage des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern auswirken, einschließlich erheblicher Auswirkungen auf erwartete Kreditverluste sowie auf das Betriebsergebnis und potenzieller Bewertungen des Firmenwerts und anderer nicht-finanzieller Vermögenswerte. Alle Effekte, die verlässlich geschätzt werden konnten wurden bis Jahresende 2020 berücksichtigt. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird die Situation weiterhin genau verfolgen und weitere Entwicklungen zukünftig berücksichtigen.
Anwendung geänderter und neuer IFRS bzw. IAS
Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen jenen Bilanzierungsvorschriften, die im vorangegangenen Geschäftsjahr verwendet wurden, außer jenen Standards und Interpretationen, die für die Geschäftsjahre, die nach dem 1. Jänner 2020 beginnen, gültig sind. In Bezug auf neue Standards und Interpretationen sowie deren Änderungen sind nur jene angeführt, die für die Geschäftstätigkeit des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern relevant sind.
Verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Folgende Änderungen der Standards sind für das Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden und wurden von der EU übernommen:
Änderungen von IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs
Änderungen von IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform der Referenzzinssätze
Änderung von IFRS 16: Covid-19-bezogene Mietkonzessionen
Änderungen von IAS 1 und IAS 8: Definition von „wesentlich"
Die Änderungen von IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform der Referenzzinssätze wurden vorzeitig in 2019 angewendet. Aus der Anwendung der oben genannten Änderungen in 2020 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen
Die nachstehenden Standards und Änderungen wurden vom IASB verabschiedet und veröffentlicht, müssen aber noch nicht angewendet werden.
Die folgenden Änderungen der Standards wurden von der EU übernommen:
_ Änderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze - Phase 2
Die folgenden Standards und Änderungen wurden bis zum 19. Februar 2021 noch nicht von der EU übernommen:
_ IFRS 17: Versicherungsverträge
_ Jährliche Verbesserungen zu IFRSs 2018-2020 Zyklus
_ Änderungen von IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
_ Änderungen von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Änderungen von IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze - Phase 2. Die Änderungen wurden im August 2020 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2021 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen führen eine praktische Erleichterung ein. Diese sieht vor, dass die durch die Reform erforderlichen Änderungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten durch eine Aktualisierung des Effektivzinssatzes bilanziert werden. Eine ähnliche praktische Erleichterung wird für die Bilanzierung durch Leasingnehmer unter Anwendung von IFRS 16 eingeführt. Bezüglich dem Hedge Accounting wird die Bestimmung und Dokumentation der Sicherungsbeziehung geändert. Die Auswirkungen der Änderung des Referenzzinssatzes wird in die Bewertung des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts einbezogen. Die Offenlegungspflichten nach IFRS 7 wurden erweitert, damit die Adressaten des Abschlusses Art, Umfang und Management der Risiken aus der IBOR-Reform sowie die Fortschritte bei der Umstellung auf alternative Referenzzinssätze nachvollziehen können.
Die Anwendung dieser Änderungen stellt eine Vereinfachung im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen dar, die zu einer komplexeren Bilanzierung von Modifikationsgewinnen oder -verlusten bzw. von Ausbuchungen oder zur Beendigung von Sicherungsbeziehungen geführt hätte. Die Anwendung der Vereinfachungen wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern haben. Die Änderungen werden jedoch zu neuen Angaben führen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat entschieden, die Änderungen nicht vorzeitig anzuwenden, da im Jahr 2020 keine Referenzzinssätze ersetzt wurden.
IFRS 17: Versicherungsverträge. IFRS 17 wurde im Mai 2017 veröffentlicht und ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2021 beginnen, anzuwenden. IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht in der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und soll so zu einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge führen. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Abschlussadressaten, um die Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens beurteilen zu können. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern prüft derzeit, ob manche seiner Verträge in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird die Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss abschätzen, wenn dies geklärt ist.
Jährliche Verbesserungen zu IFRSs 2018-2020 Zyklus. Im Mai 2020 hat der IASB eine Reihe verschiedener Änderungen an bestehenden Standards verabschiedet und veröffentlicht. Die Änderungen von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2022 beginnen, anzuwenden. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet.
Änderungen von IAS 1: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderungen von IAS 1 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen präzisieren die Formulierung, dass ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben hat. Darüber hinaus wurden Leitlinien ergänzt, wie ein Unternehmen wesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden identifizieren kann. Die Änderungen enthalten weiters Beispiele, wann Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wahrscheinlich wesentlich sind. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet. Möglicherweise müssen jedoch die Angaben zu den Rechnungslegungsgrundsätzen überarbeitet werden.
Änderungen von IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Die Änderungen von IAS 8 wurden im Februar 2021 veröffentlicht und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden. Die Änderungen stellen klar wie zwischen Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. Aus der Anwendung dieser Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet.
ERTRAGSLAGE
Segmentberichterstattung
Die externe Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Berichterstattung und spiegelt die Entscheidungs- und Verantwortungsstruktur des Managements wider (management approach gem. IFRS 8 Geschäftssegmente).
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verfügt über folgende vier berichtspflichtige Segmente:
Regionen
Kommerz
Internationales Geschäft
Restaktivitäten
Das Segment Kommerz umfasst zentral betreute kommerzielle Großbetriebe, Projektfinanzierungen und genossenschaftlichen Wohnbau, direkte und indirekte Finanzierungen der Immorent-Projektgesellschaften sowie die in Kommerzcentern gebündelten Klein- und Mittelbetriebe in Graz und in der Hochsteiermark (Raum Bruck, Leoben, Kindberg, Aflenz, Mariazell) sowie durch die Fusion des Bankhaus Krentschker & Co AG ab 2020 auch in Wien. Darüber hinaus werden die Ergebnisse aus Beteiligungen an Finanzinstituten in Österreich diesem Segment zugerechnet.
Das Ergebnis der Geschäftsbeziehungen mit kommerziellen Klein- und Mittelbetrieben in der restlichen Steiermark ist im Segment Regionen ausgewiesen. Das Segment Regionen enthält auch das Ergebnis aller Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden in der Steiermark und in Wien. Bis 2019 floss in dieses Segment das Ergebnis am Bankhaus Krentschker & Co AG gesamthaft ein.
Im Segment Internationales Geschäft sind im Wesentlichen die Ergebnisse aus den Beteiligungen an Bank- und Finanzinstituten in Südosteuropa enthalten. Die Steiermärkische Sparkasse ist an folgenden ausländischen Banken beteiligt: Erste Bank Kroatien, Sparkasse Bank Bosnien, Erste Bank Serbien, Banka Sparkasse Slowenien, Sparkasse Bank Mazedonien und Ohridska Banka AD, Skopje. Die Steiermärkische Sparkasse ist außerdem an Finanzinstituten in Kroatien, Slowenien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina und Nordmazedonien beteiligt.
Für das Segment Internationales Geschäft werden folgende geografische Teilsegmente unterschieden:
Bosnien und Herzegowina
Nordmazedonien
Kroatien
Serbien
Slowenien
Sonstiges Internationales Geschäft
Jedes geografische Teilsegment beinhaltet die Beteiligungen an den Bank- und Finanzinstituten des jeweiligen Landes, wobei die indirekte Beteiligung am Finanzinstitut in Montenegro dem Teilsegment Kroatien zugeordnet ist.
Das Teilsegment "sonstiges Internationales Geschäft" beinhaltet sonstige Finanzierungen in Südosteuropa und die Betriebsaufwendungen für die Steuerung der Beteiligungen.
Das Segment Restaktivitäten beinhaltet die Ergebnisse aus Finanzinstrumenten, das Bilanzstrukturergebnis, Einmaleffekte, die zur Wahrung der Vergleichbarkeit keinem Segment zugeordnet werden sowie das freie Kapital (definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen IFRS-Kapital und dem den Segmenten zugeordneten durchschnittlichen ökonomischen Kapital).
Den einzelnen Segmenten entsprechend zugeordnet werden: Refinanzierungskosten der Beteiligungen, Zinsen in Zusammenhang mit notleidenden Krediten sowie die Kosten für die Fonds zur Einlagensicherung und Abwicklung.
Die Eigenkapitalallokation erfolgt auf Basis eines ökonomischen Ansatzes, welcher für die interne Steuerung der Geschäftsbereiche herangezogen wird. Die Zuteilung des Eigenkapitals erfolgt für das operationale Risiko über die Betriebskosten und für das Kreditrisiko über die risikogewichteten Aktiva, wofür eine erforderliche Quote von 12% zum Ansatz gebracht wurde.
Basis für die Ergebnisermittlung ist die Deckungsbeitragsrechnung auf Geschäftsfeldebene. Die Bewertung des Zinsüberschusses in den Segmenten erfolgt gemäß Marktzinsmethode (Konditionenbeitrag, Strukturbeitrag), wobei der Strukturbeitrag gesamthaft dem Segment Restaktivitäten zugerechnet wird. Der Verwaltungsaufwand wird auf Basis der Kostenrechnung (Produkt-, Vertriebsfix- und Overheadkosten) auf Geschäftsfeldebene dargestellt. Die Segmentinformationen stimmen mit den IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden überein.
Vergleichbarkeit der Zahlen für 2020 und 2019
Die Darstellung der Zahlen für 2020 und 2019 in den folgenden Tabellen folgt der Struktur der Konzern Gewinn und Verlustrechnung.
Segmente nach Kerngeschäftsbereichen
in EUR Mio | Regionen | Kommerz | ||||||
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2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |||||
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Summe Aktiva (Periodenende) | 5.869,6 | 6.480,5 | 5.488,4 | 4.580,1 | ||||
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende) | 9.997,3 | 9.468,6 | 3.438,2 | 2.736,9 | ||||
Zinsüberschuss | 110,5 | 134,0 | 98,4 | 85,1 | ||||
Provisionsüberschuss | 103,6 | 105,3 | 23,3 | 18,5 | ||||
Dividendenerträge | 0,0 | 0,9 | 0,2 | 0,3 | ||||
Handelsergebnis | 2,8 | 2,5 | 1,0 | 0,7 | ||||
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten |
| 0,0 | -0,2 | -0,2 | 0,5 | |||
Periodenergebnis aus Anteilen At Equity-bewerteten Unternehmen |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen |
| 0,0 | 0,6 | 6,9 | 7,0 | |||
Verwaltungsaufwand | -164,7 | -173,8 | -37,3 | -33,0 | ||||
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto) |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten | -32,5 | 5,3 | -34,1 | 3,7 | ||||
Sonstiger betrieblicher Erfolg | 4,2 | 1,0 | 1,0 | 0,8 | ||||
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 23,8 | 75,6 | 59,4 | 83,6 | ||||
Steuern vom Einkommen | -5,9 | -18,9 | -14,2 | -20,9 | ||||
Periodenergebnis | 17,8 | 56,7 | 45,2 | 62,7 | ||||
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 | |||
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis | 17,8 | 56,7 | 45,2 | 62,4 | ||||
| ||||||||
Betriebserträge | 216,9 | 243,1 | 129,7 | 112,1 | ||||
Betriebsaufwendungen | -164,7 | -173,8 | -37,3 | -33,0 | ||||
Betriebsergebnis | 52,2 | 69,3 | 92,5 | 79,1 | ||||
| ||||||||
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko) | 1.514,2 | 2.069,1 | 3.537,0 | 3.374,5 | ||||
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital | 222,4 | 293,7 | 433,6 | 413,6 | ||||
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||
Kosten-Ertrags-Relation | 75,9% | 71,5% | 28,7% | 29,4% | ||||
Eigenkapitalverzinsung | 8,0% | 19,3% | 10,4% | 15,1% |
Segmente nach Kerngeschäftsbereichen
in EUR Mio | Int. Geschäft | Restaktivitäten | Gesamt Gruppe | |||||||||
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2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |||||||
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Summe Aktiva (Periodenende) | 3.097,5 | 3.042,1 | 4.081,0 | 3.094,4 | 18.536,6 | 17.197,2 | ||||||
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende) | 1.992,2 | 1.864,9 | 3.108,8 | 3.126,7 | 18.536,6 | 17.197,2 | ||||||
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
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Zinsüberschuss | 64,3 | 47,1 | 1,9 | -4,7 | 275,1 | 261,5 | ||||||
Provisionsüberschuss | 17,3 | 14,1 | 0,1 | 1,2 | 144,3 | 139,1 | ||||||
Dividendenerträge | 0,4 | 0,7 | 2,4 | 7,1 | 3,1 | 9,0 | ||||||
Handelsergebnis | 4,8 | 4,1 | -0,1 | -0,6 | 8,5 | 6,7 | ||||||
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten |
| -0,4 | 3,0 | 0,9 | -2,7 | 0,4 | 0,5 | |||||
Periodenergebnis aus Anteilen At Equity-bewerteten Unternehmen |
| 30,6 | 63,7 | 0,0 | 0,0 | 30,6 | 63,7 | |||||
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen |
| 12,1 | 11,1 | -0,3 | -0,3 | 18,7 | 18,3 | |||||
Verwaltungsaufwand |
| -64,1 | -53,4 | -9,5 | -8,5 | -275,5 | -268,7 | |||||
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 0,0 | 0,5 | |||||
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto) |
| 0,0 | 0,0 | 0,1 | -0,1 | 0,1 | -0,1 | |||||
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten | -16,6 | 7,5 | 0,8 | 1,2 | -82,4 | 17,7 | ||||||
Sonstiger betrieblicher Erfolg | -33,8 | -10,5 | 5,2 | -2,9 | -23,5 | -11,5 | ||||||
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 14,6 | 87,4 | 1,4 | -9,8 | 99,2 | 236,8 | ||||||
Steuern vom Einkommen | -1,4 | -3,4 | 2,8 | 3,9 | -18,7 | -39,2 | ||||||
Periodenergebnis | 13,2 | 84,0 | 4,2 | -5,9 | 80,5 | 197,6 | ||||||
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis |
| -0,4 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | -0,4 | -0,7 | |||||
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis | 12,9 | 83,7 | 4,2 | -5,9 | 80,1 | 196,9 | ||||||
| ||||||||||||
Betriebserträge | 129,1 | 143,8 | 4,8 | 0,0 | 480,6 | 498,9 | ||||||
Betriebsaufwendungen | -64,1 | -53,4 | -9,5 | -8,5 | -275,5 | -268,7 | ||||||
Betriebsergebnis | 65,1 | 90,4 | -4,6 | -8,5 | 205,1 | 230,3 | ||||||
| ||||||||||||
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko) | 2.916,0 | 2.602,9 | 464,5 | 450,0 | 8.431,7 | 8.496,5 | ||||||
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital | 365,7 | 326,3 | 824,9 | 706,2 | 1.846,7 | 1.739,8 | ||||||
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen | 534,3 | 543,9 | 0,0 | 0,0 | 534,3 | 543,9 | ||||||
Kosten-Ertrags-Relation | 49,6% | 37,2% | n.a. | n.a. | 57,3% | 53,8% | ||||||
Eigenkapitalverzinsung | 3,5% | 25,6% | n.a. | n.a. | 4,3% | 11,3% |
Geografische Segmentierung
Das Segment Österreich umfasst die Geschäftssegmente Regionen, Kommerz und Restaktivitäten. Das geografische Segment Südosteuropa (SEE) beinhaltet fünf Segmente, die jeweils die Ergebnisse der Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen (At Equity-bewertet) des Steiermärkische Sparkasse-Konzern beinhalten, sowie die Refinanzierungskosten der Beteiligungsbuchwerte, deren Bewertung und die Erträge aus der Refinanzierung der Tochtergesellschaften:
Bosnien und Herzegowina - umfasst die Sparkasse Bank Bosnien und die sLeasing Bosnien (beide vollkonsolidiert)
Nordmazedonien - umfasst die Sparkasse Bank Mazedonien, die sLeasing Mazedonien (beide vollkonsolidiert) und die Ohridska Banka AD, Skopje (seit November 2019 vollkonsolidiert).
Kroatien - umfasst den Teilkonzern Erste Bank Kroatien (At Equity-bewertet) und die Erste & Steiermärkische Leasing Kroatien (At Equity-bewertet)
Serbien - umfasst die sRent Serbien (vollkonsolidiert), den Teilkonzern Erste Bank Serbien (At Equity-bewertet) und die sLeasing Serbien (At Equity-bewertet)
Slowenien - umfasst die Banka Sparkasse Slowenien (At Equity-bewertet) und die sLeasing Slowenien (At Equity-bewertet)
Das Teilsegment "sonstiges Internationales Geschäft" beinhaltet sonstige Finanzierungen nach Südosteuropa und die Betriebsaufwendungen für die Steuerung der Beteiligungen.
Geografische Segmentierung
31. Dezember 2020 | Österreich | Bosnien & Herze-gowina | Nord-maze-donien | Kroatien | Serbien | Slowenien | Sonstige | |||||||
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Summe Aktiva (Periodenende) | 15.439,0 | 917,9 | 1.201,6 | 804,3 | 120,3 | 44,3 | 9,0 | |||||||
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende) | 16.544,3 | 755,9 | 1.055,3 | 138,7 | 31,9 | 7,5 | 2,9 | |||||||
Zinsüberschuss | 210,8 | 25,7 | 33,1 | 4,3 | 0,5 | 0,4 | 0,3 | |||||||
Provisionsüberschuss | 127,0 | 10,3 | 6,8 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | |||||||
Dividendenerträge | 2,6 | 0,1 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Handelsergebnis | 3,7 | 1,5 | 3,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten | 0,7 | 0,0 | 0,0 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Periodenergebnis aus Anteilen At Equity-bewerteten Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 26,6 | 3,2 | 0,8 | 0,0 | |||||||
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen | 6,6 | 0,7 | 2,7 | 0,0 | 8,8 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Verwaltungsaufwand | -211,5 | -22,9 | -24,8 | -0,4 | -8,1 | 0,0 | -7,8 | |||||||
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto) | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten | -65,8 | -8,2 | -8,9 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,7 | |||||||
Sonstiger betrieblicher Erfolg | 10,3 | 0,3 | -0,8 | -31,4 | -2,5 | 0,9 | -0,3 | |||||||
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 84,6 | 7,4 | 11,5 | -1,0 | 1,8 | 2,1 | -7,0 | |||||||
Steuern vom Einkommen | -17,4 | -0,8 | -1,0 | -1,0 | -0,2 | -0,1 | 1,8 | |||||||
Periodenergebnis | 67,2 | 6,6 | 10,4 | -2,0 | 1,6 | 2,0 | -5,3 | |||||||
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis | 0,0 | 0,0 | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis | 67,2 | 6,6 | 10,1 | -2,0 | 1,5 | 2,0 | -5,3 | |||||||
| ||||||||||||||
Betriebserträge | 351,4 | 38,1 | 46,0 | 30,8 | 12,5 | 1,2 | 0,4 | |||||||
Betriebsaufwendungen | -211,5 | -22,9 | -24,8 | -0,4 | -8,1 | 0,0 | -7,8 | |||||||
Betriebsergebnis | 140,0 | 15,3 | 21,2 | 30,4 | 4,4 | 1,2 | -7,4 | |||||||
| ||||||||||||||
Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko) | 5.515,8 | 612,8 | 931,3 | 1.150,9 | 154,9 | 62,6 | 3,5 | |||||||
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital | 1.481,0 | 79,2 | 117,9 | 138,2 | 20,6 | 7,5 | 2,4 | |||||||
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen | 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 463,7 |
| 44,3 |
| 25,4 |
| 1,0 | |
Kosten-Ertrags-Relation | 60,2% | 60,0% | 53,9% | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | |||||||
Eigenkapitalverzinsung | 4,5% | 8,3% | 8,5% | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. |
Geografische Segmentierung
31. Dezember 2019 | Österreich | Bosnien & Herze-gowina | Nord-maze-donien | Kroatien | Serbien | Slowenien | Sonstige | |||||||
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|
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| |||||||||
Summe Aktiva (Periodenende) | 14.155,1 | 841,8 | 1.115,6 | 880,5 | 120,4 | 72,9 | 10,8 | |||||||
Summe Passiva mit Eigenkapital (Periodenende) | 15.332,2 | 698,1 | 964,3 | 151,8 | 37,0 | 7,2 | 6,5 | |||||||
Zinsüberschuss | 214,4 | 25,5 | 15,9 | 4,8 | 0,3 | 0,3 | 0,3 | |||||||
Provisionsüberschuss | 125,0 | 10,5 | 3,3 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | |||||||
Dividendenerträge | 8,4 | 0,0 | 0,1 | 0,3 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | |||||||
Handelsergebnis | 2,6 | 2,1 | 1,9 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten | -2,4 | 0,0 | 0,0 | 2,7 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | |||||||
Periodenergebnis aus Anteilen At Equity-bewerteten Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 56,1 | 6,3 | 1,3 | 0,0 | |||||||
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen | 7,2 | 0,7 | 2,2 | 0,0 | 8,1 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Verwaltungsaufwand | -215,3 | -22,7 | -16,0 | -0,4 | -7,5 | 0,0 | -6,8 | |||||||
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert (netto) | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten | 10,2 | -1,3 | 1,9 | 1,0 | 0,0 | 4,2 | 1,8 | |||||||
Sonstiger betrieblicher Erfolg | -1,1 | 0,3 | 25,9 | -6,4 | -28,0 | -2,0 | -0,2 | |||||||
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 149,4 | 15,2 | 35,3 | 58,2 | -20,7 | 4,3 | -4,8 | |||||||
Steuern vom Einkommen | -35,9 | -1,7 | -1,1 | -1,4 | -0,4 | -0,1 | 1,2 | |||||||
Periodenergebnis | 113,6 | 13,5 | 34,2 | 56,8 | -21,1 | 4,2 | -3,6 | |||||||
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis | -0,3 | 0,0 | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis | 113,3 | 13,5 | 33,8 | 56,8 | -21,1 | 4,2 | -3,6 | |||||||
| ||||||||||||||
Betriebserträge | 355,2 | 38,9 | 23,4 | 64,0 | 14,8 | 2,1 | 0,5 | |||||||
Betriebsaufwendungen | -215,3 | -22,7 | -16,0 | -0,4 | -7,5 | 0,0 | -6,8 | |||||||
Betriebsergebnis | 139,9 | 16,2 | 7,5 | 63,6 | 7,3 | 2,1 | -6,3 | |||||||
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Durchschn. risikogewichtete Aktiva (Kreditrisiko) | 5.893,6 | 591,3 | 487,0 | 1.261,8 | 182,5 | 60,4 | 19,9 | |||||||
Durchschn. zugeordnetes Eigenkapital | 1.413,5 | 76,9 | 62,6 | 151,5 | 23,9 | 7,2 | 4,2 | |||||||
Anteile an At Equity-bewerteten Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 475,3 | 43,9 | 23,6 | 1,0 | |||||||
Kosten-Ertrags-Relation | 60,6% | 58,4% | 68,1% | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | |||||||
Eigenkapitalverzinsung | 8,0% | 17,6% | 54,1% | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. |
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Zinserträge, sonstige ähnliche Erträge, Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen aufgegliedert. Maßgeblich für die Zuordnung zu diesen Posten ist, ob die Effektivzinsmethode für die Erfassung von Zinserträgen und -aufwendungen gemäß IFRS 9 verpflichtend anzuwenden ist.
„Zinserträge" betreffen Erlöse aus Zinsen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst, wie im Kapitel „Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze" beschrieben.
In dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge" sind zinsähnliche Erträge enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, Forderungen aus Finanzierungsleasing und negativen Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren.
Der Posten „Zinsaufwendungen" betrifft Zinsaufwendungen aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten, die unter Verwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden. Diese wird im Kapitel „Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze -" beschrieben.
In dem Posten „Sonstige ähnliche Aufwendungen" sind zinsähnliche Aufwendungen enthalten, die aus nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten, Hedge Accounting Derivaten, negativen Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, Leasingverbindlichkeiten, IFRS 9 und IAS 37 Rückstellungen (Berücksichtigung des Zeitwert des Geldes durch bloßen Zeitablauf) sowie Nettoverpflichtungen aus Versorgungsplänen nach IAS 19 (Nettozinskosten auf Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsrückstellungen) resultieren.
Betreffend die Arten von Finanzinstrumenten enthalten Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge Zinserträge aus Krediten und Darlehen an Kreditinstitute und Kunden, aus Kassenbeständen und Guthaben sowie aus Schuldverschreibungen aller Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen und aus Forderungen aus Finanzierungsleasing. Zu den Zinsaufwendungen und sonstigen ähnlichen Aufwendungen zählen neben Zinsaufwendungen für Einlagen von Kreditinstituten und Kunden auch Zinsaufwendungen für begebene Schuldverschreibungen und für sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aller Bewertungskategorien finanzieller Verbindlichkeiten sowie Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus enthält der Zinsüberschuss Zinsen aus derivativen Finanzinstrumenten.
Zusätzlich werden Modifikationsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten in Stufe 1 in den Zinserträgen ausgewiesen. Weiters wird der noch nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, bei der Ausbuchung von Vermögenswerten in Stufe 1 und 2 am Ausbuchungstag in den Zinserträgen erfasst.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
|
| ||||||||
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| ||||||||
Finanzielle Vermögenswerte AC |
|
|
|
| 291,5 | 275,4 | |||
Finanzielle Vermögenswerte FVOCI |
|
|
|
| 6,9 | 9,2 | |||
Zinserträge |
|
|
|
| 298,4 | 284,6 | |||
Nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte FVPL |
|
|
|
| 1,6 | 2,1 | |||
Finanzielle Vermögenswerte HfT |
|
|
|
| 4,5 | 7,8 | |||
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken |
|
|
|
| 0,0 | 0,3 | |||
Sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
| 12,1 | 11,7 | |||
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten |
|
|
|
| 2,2 | 0,6 | |||
Sonstige ähnliche Erträge |
|
|
|
| 20,3 | 22,6 | |||
Zinserträge und sonstige ähnliche Erträge |
|
|
|
| 318,6 | 307,2 | |||
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Finanzielle Verbindlichkeiten AC |
|
|
|
| -38,9 | -40,9 | |||
Zinsaufwendungen |
|
|
|
| -38,9 | -40,9 | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten FVPL |
|
|
|
| 0,0 | 0,0 | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten HfT |
|
|
|
| -2,1 | -2,6 | |||
Derivate - Hedge Accounting, Zinsrisiken |
|
|
|
| 3,1 | 3,5 | |||
Sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
|
| -1,9 | -3,7 | |||
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten |
|
|
|
| -3,7 | -1,9 | |||
Sonstige ähnliche Aufwendungen |
|
|
|
| -4,6 | -4,8 | |||
Zinsaufwendungen und sonstige ähnliche Aufwendungen |
|
|
|
| -43,6 | -45,7 | |||
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Zinsüberschuss |
|
|
|
| 275,1 | 261,5 |
In den verschiedenen Posten für Zinserträge sind Zinserträge von wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 6,2 Mio. EURO (2019: 5,0 Mio. EURO) erfasst. Darüber hinaus werden in der Zeile „Finanzielle Vermögenswerte AC" Gewinne und Verluste in Höhe von 1,8 Mio. EURO (2019: 0,1 Mio. EURO) aus vertraglichen Modifikationen von Finanzinstrumenten, die der Stufe 1 zugeordnet sind, dargestellt.
Die in den Zeilen „Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten" und „Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesenen Beträge betreffen fast ausschließlich das Interbankengeschäft sowie Einlagen und Refinanzierungen bei Zentralnotenbanken.
Provisionsüberschuss
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erhält aus verschiedenen Dienstleistungen, die er für Kunden erbringt, Gebühren und Provisionserträge. Die Bestimmung des Zeitpunkts und der Höhe der Erlösrealisierung folgt dem 5-Stufen-Modell des IFRS 15.
Provisionserträge werden auf Basis der im Vertrag mit dem Kunden spezifizierten Gegenleistung bewertet. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfasst diese Erlöse wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die erbrachte Leistung erlangt.
Provisionen aus der Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum werden periodengerecht über den entsprechenden Zeitraum abgegrenzt. Darin enthalten sind Provisionen aus Kreditzusagen, Haftungsprovisionen und andere Provisionen aus dem Kreditgeschäft, Provisionserträge aus der Vermögensverwaltung, dem Depotgeschäft und sonstige Verwaltungs- und Beratungsgebühren sowie Gebühren aus dem Versicherungsvermittlungsgeschäft, dem Bausparvermittlungsgeschäft und dem Devisen/Valutengeschäft. Zahlungsverkehrsdienstleistungen beinhalten zum Teil Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, wie beispielsweise periodische Kartengebühren.
Provisionserträge aus der Durchführung von transaktionsbezogenen Leistungen für Dritte, wie dem Erwerb und Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren für Kunden oder Devisentransaktionen, sowie Vermittlungsprovisionen aus Leistungen wie dem Verkauf von Fonds- oder Versicherungsprodukten werden nach Abschluss der jeweiligen Transaktion erfasst. Zahlungsverkehrsdienstleistungen beinhalten zum Teil Provisionen für transaktionsbasierte Leistungen, wie beispielsweise Behebungsgebühren.
Ein Vertrag mit einem Kunden, der im Ansatz eines Finanzinstruments resultiert, kann teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und teilweise in den Anwendungsbereich des IFRS 15 fallen. In so einem Fall wendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern zuerst IFRS 9 zur Separierung und Bewertung jener Vertragsbestandteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 an. Erst nachgelagert wird IFRS 15 auf die übrigen Vertragsbestandteile angewendet. Provisionserträge, die integraler Bestandteil der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments sind, sind im Anwendungsbereich des IFRS 9 und werden im Zinsüberschuss berücksichtigt.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | ||||||||||||||||
Erträge | Aufwendungen | Erträge | Aufwendungen | |||||||||||||||
Wertpapiere | 14,3 | -2,4 | 10,4 | -1,8 | ||||||||||||||
Eigene Emissionen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||||
Überweisungsaufträge | 14,2 | -2,3 | 10,3 | -1,6 | ||||||||||||||
Sonstige | 0,1 | -0,2 | 0,1 | -0,2 | ||||||||||||||
Clearing und Abwicklung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||||
Vermögensverwaltung | 11,3 | -0,7 | 10,6 | -0,5 | ||||||||||||||
Depotgeschäft |
| 8,5 | -0,4 | 8,8 | -0,4 | |||||||||||||
Treuhandgeschäfte | 0,2 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | ||||||||||||||
Zahlungsverkehrsdienstleistungen | 93,4 | -16,7 | 89,1 | -13,9 | ||||||||||||||
Kartengeschäft | 22,5 | -14,0 | 21,9 | -11,9 | ||||||||||||||
Sonstige | 70,9 | -2,8 | 67,2 | -2,0 | ||||||||||||||
Vermittlungsprovisionen | 19,1 | -0,4 | 20,0 | -0,3 | ||||||||||||||
Fondsprodukte | 3,2 | 0,0 | 2,9 | 0,0 | ||||||||||||||
Versicherungsprodukte | 10,7 | 0,0 | 11,6 | 0,0 | ||||||||||||||
Bausparvermittlungsgeschäft | 3,1 | -0,2 | 3,3 | -0,1 | ||||||||||||||
Devisentransaktionen | 2,0 | -0,2 | 2,2 | -0,2 | ||||||||||||||
Sonstige(s) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||||
Strukturierte Finanzierungen | 0,0 | -0,1 | 0,0 | -0,1 | ||||||||||||||
Servicegebühren - Verbriefungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||||
Kreditgeschäft | 15,1 | -1,0 | 13,9 | -1,5 | ||||||||||||||
Erhaltene, gegebene Garantien | 10,3 | -0,4 | 10,3 | -0,4 | ||||||||||||||
Erhaltene, gegebene Kreditzusagen | 0,7 | -0,1 | 0,8 | -0,1 | ||||||||||||||
Sonstiges Kreditgeschäft | 4,1 | -0,5 | 2,9 | -1,0 | ||||||||||||||
Sonstige(s) | 5,5 | -1,4 | 5,2 | -0,6 | ||||||||||||||
Gesamte Provisionserträge und - aufwendungen | 167,4 | -23,2 | 158,2 | -19,1 | ||||||||||||||
Provisionsüberschuss | 144,3 | 139,1 |
Provisionen aus der Vermögensverwaltung sowie aus dem Depot- und Treuhandgeschäft sind Gebühren, die der Steiermärkische Sparkasse-Konzern für Geschäfte, in denen er Vermögenswerte für Kunden treuhändig hält oder anlegt, verdient. Diese beliefen sich auf 18,9 Mio. EURO (2019: 18,6 Mio. EURO).
Im Provisionsüberschuss sind Erträge in Höhe von 69,2 Mio. EURO (2019: 3,0 Mio. EURO) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden.
Dividendenerträge
Dividendenerträge werden erfasst, sobald ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht. Dieser Posten umfasst Dividenden aus sämtlichen Aktien und sonstigen Eigenkapitalinstrumenten, d.h. solche, die zu Handelszwecken gehalten werden, sowie solche die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und entweder zum FVPL oder zum FVOCI bewertet werden.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | ||||||||||||
|
| |||||||||||||
|
| |||||||||||||
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene | 2,8 | 3,9 | ||||||||||||
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte | 0,2 | 5,1 | ||||||||||||
Dividendenerträge |
|
|
|
| 3,1 | 9,0 |
Handelsergebnis
Das Handelsergebnis umfasst sämtliche Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen (Clean Price) von im Handelsbestand gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, inklusive aller Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind. Das Handelsergebnis umfasst weiters Erträge und Aufwendungen aus Ineffektivitäten von Fair Value Hedges und Cashflow Hedges. Außerdem werden Währungsgewinne und -verluste aus sämtlichen monetären Vermögenswerten und Schulden und aus Devisenkassageschäften in diesem Posten ausgewiesen.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Erfassung von Währungsgewinnen und -verlusten sind im Kapitel "Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze: b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Währungsumrechnung: i. Transaktionen und Salden in fremder Währung" dargestellt. Informationen zum Hedge Accounting sind in der Note 24 Hedge Accounting beschrieben.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
|
| ||||||||
|
| ||||||||
Wertpapier- und Derivativgeschäft |
|
|
|
| 2,4 | -0,1 | |||
Devisentransaktionen |
|
|
|
| 6,0 | 6,8 | |||
Handelsergebnis |
|
|
|
| 8,5 | 6,7 |
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Dieser Posten beinhaltet Fair Value-Änderungen (Clean Price) von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung. Dies betrifft sowohl nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie gewidmet wurden, als auch solche, die verpflichtend zum FVPL bewertet werden. Darüber hinaus werden Gewinne und Verluste (Clean Price) von finanziellen Verbindlichkeiten, die in die FVPL-Kategorie gewidmet wurden, einschließlich Gewinne und Verluste aus deren Ausbuchung in diesem Posten ausgewiesen.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
|
| ||||||||
Ergebnis aus der Bewertung/dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten - | 0,4 | 0,5 | |||||||
Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten | 0,4 | 0,5 |
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und aus Operating-Leasingvereinbarungen werden linear über die Laufzeit der Leasingverträge erfasst. Betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien sind im Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst. Für Details verweisen wir auf Note 12 Sonstiger betrieblicher Erfolg.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
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| ||||||||
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Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 6,7 | 7,4 | |||||||
Sonstige Operating-Leasing-Verträge | 12,0 | 10,9 | |||||||
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & | 18,7 | 18,3 |
Verwaltungsaufwand
Personalaufwand
In den Personalaufwendungen werden Löhne und Gehälter, Bonuszahlungen, gesetzliche und freiwillige Sozialaufwendungen, personalabhängige Steuern und Abgaben erfasst. Dienstzeitaufwendungen aus Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen und Neubewertungen von Jubiläumsgeldverpflichtungen sind ebenfalls in diesem Posten dargestellt. Weiters können Aufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen Teil des Personalaufwands sein.
Für detaillierte Informationen zur Vergütung (inklusiver erfolgsabhängiger Vergütung) von Vorstandsmitgliedern verweisen wir auf Note 45 Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären
Sachaufwand
Im Sachaufwand sind insbesondere IT-Aufwand, Raumaufwand sowie Aufwendungen für den Bürobetrieb, Aufwand für Werbung und Marketing und Rechts- und Beratungsaufwendungen enthalten. Weiters beinhaltet dieser Posten Aufwendungen für Einzahlungen in die Einlagensicherung. Auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen können im Sachaufwand ausgewiesen werden.
Abschreibung und Amortisation
Dieser Posten beinhaltet Abschreibungen auf Sachanlagen, auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und auf immaterielle Vermögenswerte, sowie Abschreibungen der im Rahmen von IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
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Personalaufwand |
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| -149,9 | -150,7 | |||
Laufende Bezüge | -117,8 | -117,6 | |||||||
Sozialversicherung | -25,2 | -25,1 | |||||||
Langfristige Personalrückstellungen | -1,7 | -2,7 | |||||||
Sonstiger Personalaufwand | -5,3 | -5,3 | |||||||
Sachaufwand |
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| -93,6 | -88,9 | |||
Beiträge zur Einlagensicherung | -12,0 | -8,4 | |||||||
IT-Aufwand | -34,3 | -31,4 | |||||||
Raumaufwand | -10,8 | -9,4 | |||||||
Aufwand Bürobetrieb | -10,2 | -11,0 | |||||||
Werbung/Marketing/Veranstaltungen | -7,7 | -9,4 | |||||||
Rechts- und Beratungskosten | -8,7 | -8,7 | |||||||
Sonstiger Sachaufwand | -9,9 | -10,6 | |||||||
Abschreibung und Amortisation |
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| -32,0 | -29,0 | |||
Software und andere immaterielle Vermögenswerte | -7,1 | -6,6 | |||||||
Selbst genutzte Immobilien | -6,0 | -5,4 | |||||||
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | -2,6 | -2,4 | |||||||
Kundenstock | -0,1 | -0,1 | |||||||
Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Sachanlagen | -16,2 | -14,5 | |||||||
Verwaltungsaufwand |
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| -275,5 | -268,7 |
Im Personalaufwand sind Aufwendungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 3,1 Mio. EURO berücksichtigt.
Durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter
(gewichtet nach Beschäftigungsgrad)
2020 | 2019 | ||||||||
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Inland | 1.477 | 1.510 | |||||||
Ausland | 1.208 | 1.209 | |||||||
Gesamt | 2.685 | 2.719 |
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten
Dieser Posten beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch im Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
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Gewinne aus dem Verkauf von zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0,0 | 0,5 | |||||||
Verluste aus dem Verkauf von zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0,0 | 0,0 | |||||||
Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0,0 | 0,5 |
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten
Dieser Posten beinhaltet Gewinne und Verluste aus Verkäufen und sonstigen Ausbuchungsereignissen von finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Finanzinstrumenten, die nicht zum FVPL bilanziert werden, wie beispielsweise Forderungen aus Finanzierungsleasing oder Finanzgarantien. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 werden jedoch im Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
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Verkauf von finanziellen Vermögenswerten FVOCI | 0,2 | 0,0 | |||||||
Verkauf von Forderungen aus Finanzierungsleasing | 0,0 | 0,0 | |||||||
Rückkauf von finanziellen Verbindlichkeiten AC | -0,1 | -0,1 | |||||||
Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam | 0,1 | -0,1 |
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Dieser Posten beinhaltet Wertminderungen und Auflösungen von Wertminderungen aller Arten von Finanzinstrumenten, auf die das IFRS 9-Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste anwendbar ist. Darüber hinaus werden Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen, Modifikationsgewinne und -verluste für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten in Stufe 3 und POCI-Vermögenswerte in diesem Posten dargestellt.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
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Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte | 0,3 | 0,1 | |||||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | -66,9 | 9,5 | |||||||
Zuführung zu Kreditvorsorgen (netto) |
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| -70,6 | 6,4 | |||
Direktabschreibungen |
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| -0,4 | -1,2 | |||
Eingänge abgeschriebener Kredite und Forderungen |
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| 4,6 | 4,5 | |||
Gewinne/Verluste aus vertraglichen Modifikationen |
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| -0,5 | -0,1 | |||
Finanzierungsleasing | -2,9 | -0,2 | |||||||
Zuführungen zu Rückstellungen für Verpflichtungen und gegebenen Garantien (netto) | -12,9 | 8,3 | |||||||
Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten | -82,4 | 17,7 |
Sonstiger betrieblicher Erfolg
Im sonstigen betrieblichen Erfolg sind grundsätzlich all jene Erträge und Aufwendungen des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern ausgewiesen, die nicht unmittelbar der laufenden Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind.
Dazu zählen insbesondere Wertminderungen und Aufholungen von Wertminderungen sowie Ergebnisse aus dem Verkauf von Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten. Weiters werden in diesem Posten etwaige Wertminderungen und Aufholungen von Wertminderungen von At Equity-bewertete Unternehmen dargestellt. Die Hauptgründe für die Erfassung von Wertminderungsaufwendungen sind wie folgt zusammengefasst:
die Absicht Anlagevermögen zu verkaufen und demzufolge deren Neubewertung vor der Zuordnung basierend auf IFRS 5
nicht voll vermietete Gebäude, wodurch ein niedrigerer erzielbarer Betrag ausgelöst wird
regelmäßige Bewertung von übernommenen Vermögenswerten zum Bilanzstichtag und
regelmäßige Bewertung von eigengenutzten Vermögenswerten zum Bilanzstichtag und
Lizenzen und andere immaterielle Vermögenswerte, für die in Zukunft kein messbarer wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird
Darüber hinaus beinhaltet der sonstige betriebliche Erfolg Erträge aus der Auflösung von und Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, Wertminderungsverluste (bzw. Aufholungen von Wertminderungen) sowie Veräußerungsergebnisse von At Equity-bewerteten Unternehmensbeteiligungen und Gewinne und Verluste aus der Entkonsolidierung von Tochtergesellschaften.
Auch werden Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft als Teil des sonstigen betrieblichen Erfolges berücksichtigt. Eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für Steuern und Abgaben wird bilanziert, wenn eine Tätigkeit durchgeführt wird, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Leistung der Abgabe auslöst.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
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Sonstige betriebliche Aufwendungen | -10,6 | -6,4 | |||||||
Zuführung - Sonstige Rückstellungen | -6,3 | -2,6 | |||||||
Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft | -1,5 | -1,3 | |||||||
Bankenabgabe |
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| -1,5 | -1,3 | |||
Sonstige Steuern | 0,0 | 0,0 | |||||||
Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds | -2,8 | -2,5 | |||||||
Sonstige betriebliche Erträge | -12,9 | -5,2 | |||||||
Auflösung - Sonstige Rückstellungen | 8,0 | 2,3 | |||||||
Ergebnis aus Immobilien/Mobilien/sonstigen immateriellen Vermögenswerten | 1,3 | 0,8 | |||||||
Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen | -22,2 | -8,2 | |||||||
Sonstiger betrieblicher Erfolg | -23,5 | -11,5 |
Die betrieblichen Aufwendungen (inklusive Reparaturen und Instandhaltungskosten) für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden, beliefen sich auf 6,0 Mio. EURO (2019: 5,6 Mio. EURO).
At Equity-bewertete Unternehmen
Der im Berichtsjahr für die Erste & Steiermärkische Bank d.d., Rijeka (Erste Bank Kroatien), ein At Equity-bewertetes Unternehmen, durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab eine Wertminderung in der Höhe von 31,4 Mio. EURO (VJ: Wertminderung in der Höhe von 6,4 Mio. EURO). Weiters ergab sich aus dem Werthaltigkeitstest für die Erste Bank ad Novi Sad, Novi Sad (Erste Bank Serbien), ein At Equity-bewertetes Unternehmen, eine Wertminderung in der Höhe von 2,4 Mio. EURO (VJ: Wertminderung in der Höhe von 28,0 Mio. EURO). Der für die Banka Sparkasse d.d., Ljubljana, ein At Equity-bewertetes Unternehmen, durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab eine Wertaufholung in der Höhe von 0,9 Mio. EURO (VJ: Wertaufholung 2,1 Mio. EURO). Die entsprechenden Bewertungsergebnisse sind im Ergebnis aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen ausgewiesen. Für weitere Details wird auf Note 43 verwiesen.
Abwicklungsfonds
In der Zeile „Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds" sind zu leistende Beitragszahlungen an nationale Abwicklungsfonds in Höhe von 2,8 Mio. EURO (2019: 2,5 Mio. EURO) ausgewiesen. Grundlage dafür ist die Europäische Abwicklungsrichtlinie. Diese regelt die Schaffung eines Finanzierungsmechanismus für die Abwicklung von Kreditinstituten, der jährliche Beitragsleistungen seitens der Banken an einen zunächst auf nationaler Ebene installierten Abwicklungsfonds vorsieht, durch die Mitgliedsstaaten. Demnach haben die verfügbaren Mittel der Abwicklungsfonds bis zum 31. Dezember 2024 mindestens 1% der gesicherten Einlagen aller in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitute zu entsprechen. Daher ist der Fonds über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubauen, wobei die Beiträge soweit möglich, gleichmäßig über diesen Zeitraum zu verteilen sind.
Ertragssteuern
Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich entweder als Erträge oder Aufwendungen erfolgswirksam in der jeweiligen Periode erfasst. Jedoch werden Steuern, die sich auf Posten beziehen, die über das „Sonstige Ergebnis" oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, korrespondierend ebenfalls im „Sonstigen Ergebnis" oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Laufende Steuern
Laufende Steueransprüche und -schulden für das Berichtsjahr und frühere Perioden werden mit jenem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine Erstattung der oder eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die zur Berechnung der Beträge herangezogenen Steuersätze und Steuergesetze sind jene, die zum Bilanzstichtag Gültigkeit haben.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede angesetzt, die zum Bilanzstichtag zwischen den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einerseits und deren Buchwerten andererseits bestehen. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit den steuerlich abzugsfähigen temporären Unterschieden und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen zur Verfügung stehen wird. Für temporäre Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts resultieren, werden keine latenten Steuern angesetzt.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Maß reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise genutzt werden kann. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Einkommen eine Nutzung der latenten Steueransprüche ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden unter Anwendung jener Steuersätze (und Steuergesetze) bewertet, die zum Bilanzstichtag bereits in Kraft sind oder bereits parlamentarisch beschlossen und kundgemacht sind und von denen erwartet wird, dass sie im Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen in Kraft sein werden. Für die Tochtergesellschaften gelten die jeweiligen lokalen Steuerbestimmungen.
Latente Steueransprüche und -schulden werden gegeneinander aufgerechnet, falls ein einklagbares Recht zur Aufrechnung besteht und die latenten Steuern von der gleichen Steuerbehörde eingehoben werden.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen unterliegt naturgemäß einer allgemeinen Unsicherheit, da die Steuergesetzgebung in einigen Punkten Ermessensentscheidungen zulässt. Aktive latente Steuern werden für steuerliche Verlustvorträge und steuerlich abzugsfähige temporäre Unterschiede insoweit angesetzt, als wahrscheinlich ist, dass in Zukunft ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verrechnung mit den Verlusten zur Verfügung stehen wird. Dazu wird ein Planungszeitraum von fünf Jahren zugrunde gelegt. Ermessensentscheidungen sind erforderlich, um auf Basis des wahrscheinlichen Zeitpunkts und der Höhe zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie zukünftiger Steuerplanungsstrategien festzustellen, in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind.
Die Steuern vom Einkommen beinhalten die in den einzelnen Konzernunternehmen auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisse errechneten laufenden Ertragssteuern, Ertragssteuerkorrekturen für Vorjahre sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
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| ||||||||
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| ||||||||
Laufender Steueraufwand/Steuerertrag | -29,2 | -35,3 | |||||||
laufende Periode | -29,7 | -36,8 | |||||||
Vorperiode | 0,5 | 1,5 | |||||||
Latenter Steueraufwand/Steuerertrag | 10,5 | -3,9 | |||||||
laufende Periode | 9,9 | -3,7 | |||||||
Vorperiode | 0,6 | -0,2 | |||||||
Gesamt | -18,7 | -39,2 |
Die nachstehende Ãœberleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den rechnerischen und ausgewiesenen Steuern vom Einkommen dar:
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
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Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 99,2 | 236,8 | |||||||
Rechnerischer Ertragssteueraufwand im Geschäftsjahr zum inländischen | -24,8 | -59,2 | |||||||
Auswirkungen abweichender Steuersätze | 1,8 | 1,7 | |||||||
Steuerminderungen aufgrund von steuerbefreiten Beteiligungserträgen und sonstigen | 13,7 | 22,9 | |||||||
Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen | -8,6 | -4,6 | |||||||
Sonstige Effekte | -1,8 | -1,3 | |||||||
Aperiodischer Steueraufwand/-ertrag | 1,1 | 1,3 | |||||||
Gesamt | -18,7 | -39,2 |
In der nachstehenden Tabelle sind die Ertragssteuern, die auf einzelne Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entfallen, dargestellt:
in EUR Mio |
| 2020 |
| 2019 | ||
Ergebnis vor | Ertrags- | Ergebnis nach | Ergebnis vor | Ertrags- | Ergebnis nach | |
|
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| ||||
Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten | -30,6 | 7,6 | -22,9 | 16,1 | -4,0 | 12,1 |
Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten | -2,6 | 1,0 | -1,6 | -5,8 | 1,8 | -4,1 |
Cashflow Hedge-Rücklage (inkl. Währungsumrechnung) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 | 0,1 | -0,2 |
Anteilige erfolgsneutrale EK-Veränderung von | 0,3 | 0,0 | 0,3 | 7,5 | 0,0 | 7,5 |
Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | -7,4 | 1,9 | -5,6 | -17,4 | 4,4 | -13,1 |
Währungsumrechnung | -8,1 | 0,0 | -8,1 | -1,5 | 0,0 | -1,5 |
Gesamt | -48,5 | 10,5 | -37,9 | -1,5 | 2,2 | 0,7 |
1) nach Steuerlatenz saldiert |
Die Ertragssteuern im sonstigen Ergebnis sind durch die Erfassung von Ergebnissen aus Werthaltigkeitsprüfungen beeinflusst. Die Zuordnung der Ergebnisse aus Werthaltigkeitsprüfungen basiert auf dem Ansatz des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern, nicht werthaltige Beträge von latenten Steuerforderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Ergebnis aufzuteilen. Die Zuordnung erfolgt anteilig basierend auf der Entstehung der zugrundeliegenden temporären Differenzen.
Die auf die Fair Value-Rücklage entfallenden Ertragssteuern sind darüber hinaus durch unterschiedliche Steuersätze auf gegenläufige Veränderungen innerhalb der Fair Value-Rücklage beeinflusst.
Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen
Steuerforderungen | Steuerverpflichtungen | Nettoabweichung 2020 | |||||
in EUR Mio | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | Gesamt | über Gewinn- | über |
Temporäre Differenzen betreffend die folgenden Positionen: |
|
|
|
|
| ||
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenserte FVPL | 3,9 | 0,0 | -4,3 | -4,7 | 4,3 | 4,3 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI | 0,0 | 0,0 | -7,1 | -15,8 | 8,7 | 0,0 | 8,7 |
Finanzielle Vermögenswerte - AC | 20,3 | 13,3 | -0,4 | 0,0 | 6,6 | 6,6 | 0,0 |
Finanzierungsleasing | 6,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 6,7 | 6,7 | 0,0 |
Derivate - Hedge Accounting | 0,0 | 4,8 | 0,0 | -1,6 | -3,2 | -3,2 | 0,0 |
Sachanlagen | 0,3 | 0,0 | -1,8 | -5,6 | 4,1 | 4,1 | 0,0 |
Nutzungsrechte | 0,2 | 0,0 | -3,0 | 0,0 | -2,8 | -2,8 | 0,0 |
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0,0 | -0,1 | -2,2 | -2,3 | 0,2 | 0,2 | 0,0 |
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel) | 0,0 | 0,0 | -4,1 | -0,6 | -3,6 | -3,6 | 0,0 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | 4,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,1 | 4,1 | 0,0 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - AC (Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten) | 0,6 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -0,1 | 0,0 |
Leasingverbindlichkeiten | 3,0 | 0,0 | -0,4 | 0,0 | 2,6 | 2,6 | 0,0 |
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche | 20,5 | 20,4 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | -1,8 | 1,9 |
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungs- | 7,2 | 5,0 | 0,0 | 0,0 | 2,2 | 2,2 | 0,0 |
Steuerliche Verlustvorträge | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | -0,2 | 0,0 |
Sonstiges | 0,6 | 1,8 | -26,3 | -18,8 | -8,7 | -8,7 | 0,0 |
Auswirkung der Saldierung von | -44,8 | -43,8 | 44,8 | 43,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Summe latente Steuern | 22,6 | 2,3 | -4,7 | -5,4 | 21,0 | 10,5 | 10,5 |
Summe laufende Steuern | 13,3 | 8,0 | -0,8 | -0,5 | -29,2 | -29,2 | 0,0 |
Summe Steuern | 35,9 | 10,3 | -5,5 | -6,0 | -8,2 | -18,7 | 10,5 |
*Die Darstellung der Vergleichsinformationen wurde aufgrund einer Ausweisänderung angepasst
Für steuerliche Verlustvorträge in Tochtergesellschaften (2019: 1,0 Mio. EURO) wurde im Vorjahr eine latente Steuer angesetzt.
Steuerforderungen | Steuerverpflichtungen | Nettoabweichung 2019 | |||||
in EUR Mio | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | Gesamt | über Gewinn- | über |
Temporäre Differenzen betreffend die folgenden Positionen: |
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|
| ||
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - HfT und nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte - FVPL | 0,0 | 0,0 | -4,7 | -5,5 | 0,9 | 0,9 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI | 0,0 | 0,0 | -3,2 | -4,8 | 1,6 | -0,1 | 1,7 |
Finanzielle Vermögenswerte - AC und | 13,3 | 13,5 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | -0,2 | 0,0 |
Derivate - Hedge Accounting | 4,8 | 5,2 | -1,6 | -1,3 | -0,6 | -0,7 | 0,1 |
Sachanlagen (abweichende Nutzungsdauer | 0,0 | 0,3 | -5,6 | -2,4 | -3,5 | -3,5 | 0,0 |
Beteiligungen und verbundene Unternehmen (Abwertungen - steuerliche Beteiligungssiebentel) | 0,0 | 0,0 | -0,6 | -0,2 | -0,4 | -0,4 | 0,0 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - AC (Einlagen und verbriefte Verbindlichkeiten) | 0,7 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | -0,2 | 0,0 |
Langfristige Personalrückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend) | 20,4 | 16,5 | 0,0 | 0,0 | 3,9 | -0,4 | 4,4 |
Sonstige Rückstellungen (steuerliche Rückstellungsbewertung abweichend) | 5,0 | 5,5 | 0,0 | -0,2 | -0,3 | -0,3 | 0,0 |
Steuerliche Verlustvorträge | 0,2 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | -0,4 | -0,4 | 0,0 |
Kundenstock, Marken und sonstige immaterielle Vermögenswerte | -0,1 | 0,0 | -1,6 | -0,7 | -0,9 | -0,9 | 0,0 |
Sonstiges | 1,8 | 0,9 | -32,1 | -29,6 | -1,6 | 2,4 | -3,9 |
Wertberichtigung | 0,0 | 0,0 |
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Auswirkung der Saldierung von aktiven latenten Steuern | -43,8 | -40,4 | 43,8 | 40,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Summe latente Steuern | 2,3 | 3,0 | -5,4 | -4,4 | -1,8 | -3,9 | 2,2 |
Summe laufende Steuern | 8,0 | 0,3 | -0,5 | -1,5 | -35,3 | -35,3 | 0,0 |
Summe Steuern | 10,3 | 3,3 | -6,0 | -5,9 | -37,1 | -39,2 | 2,2 |
Gewinnverwendung
Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn der Steiermärkischen Sparkasse als Muttergesellschaft ergibt sich aus dem nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss und beträgt 27,0 Mio. EURO (13,1 Mio. EURO).
Der Hauptversammlung der Steiermärkische Sparkasse wird vorgeschlagen, den Aktionären eine Dividende in der Höhe von 0,26 EURO je Aktie aus dem Jahresgewinn 2020 sowie 1,70 EURO je Aktie aus dem Gewinnvortrag 2019 auszuzahlen und den unter Beachtung des § 65 Abs. 5 Aktiengesetz verbleibenden Gewinnrest auf neue Rechnung vorzutragen. Eine höhere Ausschüttung ist aufgrund der jedenfalls bis 30.09.2021 geltenden EZB Empfehlung zu Dividendenausschüttungen vorerst nicht möglich.
FINANZINSTRUMENTE - WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen und in Abhängigkeit der ihnen zugewiesenen Kategorie zu bewerten.
Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente
Für die Bewertung von Finanzinstrumenten stehen grundsätzlich die zwei folgenden Bewertungsmethoden zur Verfügung:
i. Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatz
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie bei finanziellen Vermögenswerten nach Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung.
Der Effektivzinssatz (effective interest rate, „EIR") ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit exakt auf den Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts (d.h. die fortgeführten Anschaffungskosten vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments, erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese integraler Bestandteil des EIR sind sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired financial asset, „POCI", siehe Abschnitt „Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten") wird der bonitätsangepasste Effektivzinssatz verwendet. Der bonitätsangepasste EIR ist jener Zinssatz, der die geschätzten künftigen Cashflows, unter Berücksichtigung der erwarteten Kreditverluste, exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts abzinst.
Der EIR wird für die Erfassung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen verwendet. Zinserträge werden wie folgt berechnet:
EIR angewendet auf den Bruttobuchwert von finanziellen Vermögenswerten ohne beeinträchtigte Bonität (Stufe 1 und Stufe 2, siehe Abschnitt „Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten unter IFRS 9");
EIR angewendet auf die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögenswerten mit beeinträchtigter Bonität (Stufe 3, siehe Abschnitt „Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten unter IFRS 9"); und
bonitätsangepasster EIR angewendet auf die fortgeführten Anschaffungskosten für POCI-Vermögenswerte.
Der Zinsaufwand wird berechnet, indem der EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeiten angewendet wird.
ii. Fair Value
Der Fair Value ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Diese Definition gilt auch für nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Details zu Methoden, die für die Fair Value-Bewertung angewendet werden, sowie zur Fair Value-Hierarchie sind in Note 23 Fair Value von Finanzinstrumenten dargestellt.
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
i. Erstmaliger Ansatz
Finanzinstrumente werden erstmalig in der Bilanz erfasst, wenn dem Steiermärkischen Sparkasse-Konzern vertragliche Ansprüche und/oder Verpflichtungen aus dem Finanzinstrument entstehen. Marktübliche Käufe oder Verkäufe eines finanziellen Vermögenswerts werden zum Erfüllungstag erfasst. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert übertragen wird.
ii. Erstmalige Bewertung
Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit dem Fair Value inklusive Transaktionskosten bewertet (ausgenommen hiervon sind erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente, bei denen die Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden). In den meisten Fällen entspricht der Fair Value beim erstmaligen Ansatz dem Transaktionspreis, d.h. dem Preis, der bei Ausreichung oder Erwerb eines finanziellen Vermögenswerts übertragen wurde, bzw. dem Preis, der für die Emission oder das Eingehen einer finanziellen Verbindlichkeit eingenommen wurde.
Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte
Die Klassifizierung und Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte hängt im IFRS 9 von den zwei folgenden Kriterien ab:
(i) das Geschäftsmodell zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte - die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Portfolios gehalten wird, dessen Zielsetzung nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten"), oder sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen") besteht oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird.
(ii) die Eigenschaften der vertraglichen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts - die Beurteilung konzentriert sich darauf, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows führen, bei denen es sich ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag (solely payments of principal and interest, „SPPI") handelt.
Die Anwendung dieser Kriterien führt zur Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien, die in der jeweiligen Note beschrieben werden.
_ Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
_ Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
_ Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Mit Ausnahme der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für weitere Details zu finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 19 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten.
Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfasst Wertminderungen seiner finanziellen Vermögenswerte aus Schuldinstrumenten, die nicht zum FVPL bewertet werden, seiner Leasingforderungen und seiner außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen. Die Wertminderung basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss, „ECL"), die Folgendes widerspiegeln:
_ einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
_ den Zeitwert des Geldes; und
_ plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Der erwartete Kreditverlust wird als Wertminderung erfasst. Für die Bemessung der Höhe der erwarteten Kreditverluste und der Erfassung von Zinserträgen unterscheidet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern drei Wertminderungsstufen:
Stufe 1 bezieht sich auf Finanzinstrumente, für die keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz identifiziert wurde. Die Wertminderung wird in Höhe des 12-Monats-ECL bemessen. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst.
Finanzinstrumente in Stufe 2 weisen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz auf. Die Wertminderung wird in Höhe, der über die Laufzeit erwarteten, Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des EIR auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst (wie in Stufe 1).
Finanzielle Vermögenswerte in Stufe 3 weisen eine beeinträchtigte Bonität auf. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat hierbei den Ansatz gewählt, den IFRS 9-Begriff der „beeinträchtigten Bonität" an die aufsichtsrechtliche Ausfalldefinition für Kredite anzugleichen. Die Wertminderung wird in Höhe, der über die Laufzeit erwarteten, Kreditverluste berechnet. Zinserträge werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts (d.h. den Nettobuchwert) erfasst. Aus bilanzieller Sicht werden Zinsabgrenzungen auf Basis des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Die Differenz zwischen den abgegrenzten Zinsen und den erfassten Zinserträgen wird durch das bilanzielle Wertberichtigungskonto ausgeglichen (ohne die Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen).
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zur Ausfalldefinition sind in Note 31 Kreditrisiko dargestellt.
Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten entspricht der Nettobuchwert des in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerts der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert und den kumulierten Wertminderungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu FVOCI bewertet werden, wird die Wertminderung jedoch im kumulierten OCI erfasst. Diese Erfassung erfolgt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung als „OCI-Rücklage". Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in dem Bilanzposten „Rückstellungen" ausgewiesen.
Für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (purchased or originated credit-impaired, „POCI") werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zunächst im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen. Für POCI-Vermögenswerte werden keine Wertminderungsstufen unterschieden.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Arten von Finanzinstrumenten in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.
Abschreibungen
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern schreibt einen finanziellen Vermögenswert oder einen Teil davon ab, wenn er keine realistischen Erwartungen hat, die jeweiligen Cashflows aus dem Vermögenswert zu erhalten. Bei einer solchen Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswerts und der zugehörige Stand an Wertminderungen gleichermaßen reduziert.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat Kriterien für die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen im Kreditgeschäft festgelegt. Abschreibungen können aus Forbearance-Maßnahmen resultieren, bei denen die Bank vertraglich auf einen Teil des ausstehenden Betrags verzichtet, um dem Kunden bei der Überwindung von finanziellen Schwierigkeiten zu helfen und somit die Aussichten auf Einbringlichkeit des übrigen Kredits zu verbessern (bei Firmenkunden in der Regel unter der Annahme der Unternehmensfortführung). In Szenarien ohne Unternehmensfortführung werden Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen von Firmenkunden durch rechtliche Vollstreckungsmaßnahmen wie Konkurs, Liquidation oder Gerichtsverfahren ausgelöst. Weitere Auslöser für Abschreibungen können sich aus Entscheidungen ergeben, aufgrund der Wertlosigkeit der Forderung oder Sicherheiten auf eine Vollstreckung zu verzichten, oder generell aus der Beurteilung, dass die Forderung wirtschaftlich verloren ist. Bei Retailkunden stellen sich die Uneinbringlichkeit sowie der Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung im Zuge des Inkassoprozesses heraus, wenn offenkundig wird, dass der fällige Betrag, beispielsweise aufgrund eines laufenden Insolvenzverfahrens, nicht eingehoben werden kann. Übrige uneinbringliche Forderungen werden nach dem Inkassoprozess abgeschrieben.
Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikationen
i. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
_ die vertraglichen Anrechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen; oder
_ der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat seine vertraglichen Anrechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung (sogenannte Durchleitungsvereinbarung) übernommen, und dabei entweder:
im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder
im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten wurden, jedoch die Verfügungsmacht am Vermögenswert übertragen wurde.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten finanziellen Vermögenswerts und der erhaltenen Gegenleistung in der Zeile „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten" oder, bei finanziellen Vermögenswerten zum FVOCI, in der Zeile „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" ausgewiesen. Für finanzielle Vermögenswerte zum FVPL werden die Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung zusammen mit den Bewertungsergebnissen in der Zeile „Handelsergebnis" oder „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" erfasst.
ii. Ausbuchungskriterien für vertragliche Modifikationen von finanziellen Vermögenswerten
Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäfts und im Einvernehmen mit den jeweiligen Schuldnern kann es dazu kommen, dass der Steiermärkische Sparkasse-Konzern gewisse Bedingungen der zugrunde liegenden Verträge neu verhandelt oder auf andere Weise abändert. Dies kann beispielsweise marktgetriebene kommerzielle Neuverhandlungen umfassen oder vertragliche Änderungen, die darauf abzielen, finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers zu mildern oder zu verhindern. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Substanz und der finanziellen Auswirkungen solcher vertraglichen Modifikationen hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer festgelegt wird, ob sich die geänderten Konditionen wesentlich von den ursprünglichen unterscheiden.
Marktbasierte Neuverhandlungen, die spezifische Bedingungen erfüllen, lösen keine Beurteilung der Signifikanz der Änderung aus. Stattdessen führen sie zu einer Neuberechnung des EIR der Kredite. Solche Neuverhandlungen beziehen sich auf Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen. Sie werden von einem nicht notleidenden Schuldner eingeleitet, der bessere Konditionen als Alternative zu einer Refinanzierung anstrebt, vorausgesetzt, eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die dem Schuldner im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung entstehen würden, als ausreichend niedrig bewertet werden, damit diese den Schuldner nicht von der Ausübung der Option abhalten. Die Bank verhandelt die Bedingungen und Konditionen somit aufgrund der Möglichkeit, dass der Kunde den Kredit ansonsten bei einer anderen Bank refinanzieren könnte. Solche Bedingungen führen ein implizites, variables Zinselement in den Vertrag ein. Diese Art der Neuverhandlung kommt selten auf Kredite in Stufe 2 zur Anwendung.
Wesentliche Änderungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswerts und zum erstmaligen Ansatz des modifizierten finanziellen Vermögenswerts als neues Finanzinstrument. Folgende Ereignisse sind von dieser Regelung umfasst:
_ die Änderung der vertraglichen Gegenpartei (außer es handelt sich um eine formelle Änderung, z.B. Änderungen der rechtlichen Bezeichnung);
_ die Änderung der Vertragswährung (außer wenn die Änderung aus der Ausübung einer im ursprünglichen Vertrag enthaltenen Option zum Währungswechsel mit bereits definierten Bedingungen resultiert oder die neue Währung an die ursprüngliche Währung gekoppelt ist);
_ die Einführung von nicht SPPI-konformen Vertragsklauseln (außer es handelt sich um Zugeständnisse, die die Einbringlichkeit von Forderungen verbessern, indem sie den Schuldnern ermöglichen, sich von finanziellen Schwierigkeiten zu erholen); und
_ das Entfernen einer nicht SPPI-konformen Vertragsklausel.
Für gewisse Ausbuchungskriterien ist es entscheidend, ob die vertragliche Modifikation bei einem Schuldner mit finanziellen Schwierigkeiten durchgeführt wurde. Bestimmte Vertragsmodifikationen bei Schuldnern mit finanziellen Schwierigkeiten werden nicht als wesentlich erachtet, da sie darauf abzielen, die Aussichten der Bank auf die Einbringlichkeit der Forderungen zu verbessern, indem die Tilgungspläne an die spezifischen finanziellen Voraussetzungen dieser Schuldner angepasst werden. Wenn solche vertraglichen Modifikationen jedoch bei nicht notleidenden Schuldnern angewendet werden, können diese als wesentlich genug angesehen werden, um eine Ausbuchung auszulösen. Dies wird in der Folge näher erläutert.
Die folgenden Kriterien führen zur Ausbuchung, es sei denn, sie gelten als Forbearance-Maßnahmen, sie werden auf ausgefallene Kunden angewendet oder sie lösen einen Ausfall aus (d.h. die Ausbuchung basiert auf einer Modifikation, die nicht aus finanziellen Schwierigkeiten des Kunden resultiert):
_ Änderung des Tilgungsplans, die dazu führt, dass die gewichtete Restlaufzeit des Vermögenswerts im Vergleich zum ursprünglichen Vermögenswert um mehr als 100% und mindestens um zwei Jahre verändert ist; oder
_ Änderung des Zeitpunkts/der Höhe der vertraglichen Cashflows, die dazu führt, dass der Barwert der modifizierten Cashflows (diskontiert mit dem Effektivzinssatz vor Modifikation) um mehr als 10% vom Bruttobuchwert des Vermögenswerts unmittelbar vor der Änderung abweicht (kumulative Beurteilung unter Berücksichtigung aller Änderungen in den letzten zwölf Monaten).
Wenn vertragliche Modifikationen, die als Forbearance-Maßnahmen gelten oder die auf ausgefallene Kunden angewendet werden oder die einen Ausfall auslösen (d.h. sie resultieren aus finanziellen Schwierigkeiten des Kunden), so wesentlich sind, dass sie qualitativ als Tilgung des ursprünglichen Vertrages gesehen werden, führen sie zu einer Ausbuchung. Beispiele für solche Modifikationen sind:
_ eine neue Vereinbarung mit wesentlich geänderten Vertragsbestandteilen, die im Rahmen einer notwendig gewordenen Restrukturierung nach einer Stillhaltevereinbarung, die die Rechte der ursprünglichen Vermögenswerte temporär aussetzt, unterzeichnet wurde;
_ Zusammenführung mehrerer ursprünglicher Kredite in einen Vermögenswert mit wesentlich geänderten Bedingungen; oder
_ Umwandlung eines revolvierenden Kredites in einen nicht revolvierenden Kredit.
Vertragliche Modifikationen, die zu einer Ausbuchung des jeweiligen ursprünglichen Vermögenswerts führen, führen zum erstmaligen Ansatz eines neuen finanziellen Vermögenswerts. Wenn der Schuldner ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation zum Ausfall führt, wird der neue Vermögenswert als POCI behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögenswerts und dem Fair Value des neuen POCI-Vermögenswerts bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen.
Wenn der Schuldner nicht ausgefallen ist oder die wesentliche Modifikation nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögenswerts erfasste neue Vermögenswert der Stufe 1 zugeordnet. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Krediten wird der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im EIR berücksichtigt wurden, zum Ausbuchungszeitpunkt in die Zeile „Zinserträge" im „Zinsüberschuss" gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögenswert zum Zeitpunkt der wesentlichen Modifikation gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögenswert werden in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in der Zeile „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten" dargestellt.
Ausbuchungsgewinne und -verluste von finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, sind, unabhängig davon, ob sie ausgefallen sind, im selben Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten wie ihre Bewertungsergebnisse, d.h. in „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten".
Für Schuldinstrumente, die nicht zum FVPL bewertet werden und die vertraglichen Änderungen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führen, wird der Bruttobuchwert des Vermögenswerts durch Erfassung eines Modifikationsgewinns oder -verlusts angepasst. Dieser Modifikationsgewinn oder -verlust entspricht der Differenz zwischen dem Bruttobuchwert vor der Modifikation und dem Barwert der Cashflows des modifizierten Vermögenswerts, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Zeile „Zinserträge" unter „Zinsüberschuss" dargestellt, wenn sich die Modifikationen auf finanzielle Vermögenswerte in Stufe 1 beziehen. Für finanzielle Vermögenswerte in Stufe 2 und 3 und POCI-Vermögenswerte wird der Modifikationsgewinn oder -verlust in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen. Soweit jedoch die vertragliche Modifikation darin besteht, dass die Bank ihre Rechte auf Zahlungsströme in Bezug auf den ausstehenden Betrag des Vermögenswerts aufgibt, wie z.B. (teilweiser) Verzicht auf den Kapitalbetrag oder aufgelaufene Zinsen, wird dieser Verzicht als Abschreibung behandelt.
iii. Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Dies geschieht in der Regel, wenn die Verbindlichkeit zurückgezahlt oder zurückgekauft wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten Gegenleistung je nach Bewertungskategorie der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit in der Zeile „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten", „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" oder „Handelsergebnis" ausgewiesen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
i. SPPI-Beurteilung
Die Beurteilung, ob es sich bei vertraglichen Cashflows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen (solely payments of principal and interest, „SPPI") handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen auf Grundlage der IFRS 9 Richtlinien. Dieses Ermessen ist für den Klassifizierungs- und Bewertungsprozess des IFRS 9 von entscheidender Bedeutung, da es bestimmt, ob der Vermögenswert zum FVPL oder, je nach Beurteilung des Geschäftsmodells, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum FVOCI zu bewerten ist. Unter Berücksichtigung der Vertragsmerkmale von Krediten im Geschäft des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern werden Ermessensentscheidungen im Wesentlichen in folgenden Bereichen getroffen: Vorfälligkeitsentschädigungen, Projektfinanzierungen und Benchmark-Tests für Kredite, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind.
Die Beurteilung, ob die auf Kredite angewendeten Vorfälligkeitsentschädigungen eine angemessene Entschädigung für vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung darstellen, basiert auf einem Vergleich der Höhe der Gebühren mit den wirtschaftlichen Kosten, die der Bank durch die vorzeitige Beendigung oder Vorauszahlung entstanden sind. Zu diesem Zweck verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern einen quantitativen Test, bei dem sich diese Kosten aus dem Verlust der Zinsmarge und dem Zinsverlust, der aus einer potentiellen Senkung des Zinsniveaus bis zur Vorauszahlung resultiert, berechnen. Die Angemessenheit der Gebühren kann auch auf qualitativer Basis dargelegt werden, wie zum Beispiel auf Basis gängiger Marktpraxis bezüglich der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen und ihrer Akzeptanz durch die Behörden.
Bei Projektfinanzierungen prüft der Steiermärkische Sparkasse-Konzern, ob es sich um eine elementare Kreditvereinbarung handelt und nicht um eine Investition in die finanzierten Projekte. In diesem Zusammenhang werden Bonität, Besicherungsgrad, bestehende Garantien der Sponsoren und die Eigenkapitalausstattung der finanzierten Projekte berücksichtigt.
Inkongruente Zinskomponenten beziehen sich auf variabel verzinsliche finanzielle Vermögenswerte bei denen: - die Laufzeit des Referenzzinssatzes (z.B. Euribor) von der Häufigkeit der Zinsfixierung abweicht („Tenor Mismatch"), - Zeitverzögerungen entstehen, wenn der Zinssatz vor Beginn der Zinsperiode fixiert wird, oder - solche Merkmale kombiniert werden. Um solche inkongruenten Zinskomponenten einer SPPI-Beurteilung zu unterziehen hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern einen sogenannten „Benchmark-Test" entwickelt. Mit diesem Test wird überprüft, ob die inkongruenten Zinskomponenten zu (undiskontierten) vertraglichen Cashflows führen könnten, die sich erheblich von einem „Benchmark-Deal" unterscheiden, der solche Inkongruenzen nicht aufweist. Bei Vermögenswerten mit Zinsinkongruenzen, die sich nur aus zeitverzögerten Zinssätzen ergeben (d.h. ohne „Tenor Mismatch"), gilt das SPPI-Kriterium basierend auf einer qualitativen Beurteilung als erfüllt, wenn die zeitliche Differenz zwischen der Fixierung des Zinssatzes und dem Beginn der Zinsperiode nicht mehr als einen Monat beträgt.
Die Durchführung des quantitativen Benchmark-Tests war besonders beim Übergang zu IFRS 9 zum 1. Januar 2018 für das zu diesem Zeitpunkt bestehende Portfolio relevant. In der Folge wurde die Ausreichung neuer Kredite mit Zinsinkongruenzen weitgehend eingeschränkt, so dass ein quantitativer Benchmark-Test nur in Ausnahmefällen angewendet wird.
ii. Beurteilung des Geschäftsmodells
Bei jedem SPPI-konformen finanziellen Vermögenswert ist bei der erstmaligen Erfassung zu beurteilen, ob dieser in einem Geschäftsmodell gehalten wird, dessen Ziel nur in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows (Geschäftsmodell „Halten") oder in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows und dem Verkauf der Vermögenswerte (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen") besteht, oder ob dieser in einem anderen Geschäftsmodell gehalten wird. Der entscheidende Aspekt bei der Unterscheidung ist folglich die Häufigkeit und Wesentlichkeit der Verkäufe von Vermögenswerten im jeweiligen Geschäftsmodell. Da die Zuordnung eines Vermögenswerts zu einem Geschäftsmodell beim erstmaligen Ansatz vorgenommen wird, kann es vorkommen, dass Cashflows in den Folgeperioden anders als ursprünglich erwartet realisiert werden und somit eine andere Bewertungsmethode angemessen erscheint. Gemäß IFRS 9 führen solche nachträglichen Änderungen bei bestehenden finanziellen Vermögenswerten in der Regel nicht zu Reklassifizierungen oder Fehlerkorrekturen in Vorperioden. Die neuen Informationen darüber, wie Cashflows realisiert werden, können jedoch darauf hindeuten, dass sich das Geschäftsmodell und damit die Bewertungsmethode für neu erworbene oder neu entstandene finanzielle Vermögenswerte geändert haben.
Im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern werden gewisse Verkäufe und andere Ausbuchungen als nicht im Widerspruch zu einem Geschäftsmodell mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Cashflows gesehen. Beispiele sind Verkäufe aufgrund einer Erhöhung des Ausfallrisikos, Verkäufe, die nahe dem Fälligkeitstermin des Vermögenswerts stattfinden, sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse (wie Änderungen des regulatorischen oder steuerlichen Umfeldes, größere interne Umstrukturierungen oder Unternehmenszusammenschlüsse oder eine ernste Liquiditätskrise) oder eine Ausbuchung, die aus einem Angebot des Emittenten zum Austausch einer Anleihe resultiert. Andere Arten von Verkäufen, die im Geschäftsmodell „Halten" durchgeführt werden, werden rückwirkend beurteilt. Wenn dabei bestimmte quantitative Schwellenwerte überschritten werden oder wenn dies im Hinblick auf neue Erwartungen als notwendig erachtet wird, führt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern zudem einen prospektiven Test durch. Wenn der Buchwert der Vermögenswerte, die voraussichtlich aus anderen als den oben genannten Gründen über die erwartete Nutzungsdauer aus dem aktuellen Geschäftsmodell verkauft werden, 10% des Buchwerts des Portfolios übersteigt, sind neue Akquisitionen oder Ausreichungen von Vermögenswerten einem anderen Geschäftsmodell zuzuordnen.
iii. Wertminderungen von Finanzinstrumenten
Das Wertminderungsmodell erwarteter Kreditverluste an sich basiert auf Ermessensentscheidungen, da es eine Beurteilung erfordert, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, ohne hierfür detaillierte Leitlinien bereitzustellen. Im Hinblick auf die signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern spezifische Beurteilungsregeln festgelegt, die aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Ein weiterer komplexer Bereich besteht in der Bildung von Gruppen ähnlicher Vermögenswerte, die erforderlich ist, um die Erhöhung des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis zu beurteilen, bevor spezifische Informationen auf der Ebene einzelner Instrumente verfügbar sind. Die Berechnung der erwarteten Kreditverluste umfasst komplexe Modelle, die sich auf historische Statistiken zu Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallverlustquoten, deren Extrapolationen bei unzureichenden Beobachtungen, individuelle Schätzungen der bonitätsangepassten Cashflows und Wahrscheinlichkeiten verschiedener Szenarien, einschließlich Berücksichtigung zukunftsorientierter Informationen, stützen. Darüber hinaus muss die tatsächlich erwartete Laufzeit der Instrumente in Bezug auf revolvierende Kreditfazilitäten modelliert werden.
Ausführlichere Informationen zur Identifizierung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos (inklusive Beurteilung auf kollektiver Basis), zu Schätzmethoden für die Berechnung des 12-Monats-ECL und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sowie zu Ausfalldefinition sind in Note 31 Kreditrisiko dargestellt. Die Entwicklung der Risikovorsorgen ist in, Note 16 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, Note 18 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Note 22 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und im Kapitel Leasing für Forderungen aus Finanzierungsleasing beschrieben.
ZU FORTGEFÃœHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
Finanzielle Vermögenswerte werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert, wenn sie in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten") und ihre vertraglichen Cashflows gleichzeitig SPPI-konform sind.
In der Bilanz werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, d.h. mit dem Bruttobuchwert abzüglich der Wertberichtigung für Kreditverluste. Der Ausweis erfolgt in den Posten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte", „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen" sowie „Kassenbestand und Guthaben".
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Zinserträge" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" enthalten. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung dieser Vermögenswerte (z.B. Verkäufe) werden im Posten „Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte stellen im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern die größte Bewertungskategorie dar. Sie umfasst den überwiegenden Teil des Kreditgeschäfts mit Kunden (ausgenommen bestimmte erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Kredite), das Interbankenkreditgeschäft (einschließlich Reverse-Repurchase-Geschäfte), Einlagen bei Zentralbanken, Schuldverschreibungen, Durchlaufposten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Für Details betreffend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Note 19.
Kassenbestand und Guthaben
In den Posten Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten werden Forderungen (Einlagen) gegenüber Zentralnotenbanken und Kreditinstituten ausgewiesen, die täglich fällig sind. Dies bedeutet eine uneingeschränkte Verfügbarkeit ohne vorherige Kündigung bzw. Verfügbarkeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Geschäftstag bzw. 24 Stunden. Ein Teil der Guthaben bei Zentralbanken sind Mindestreserveeinlagen, die zum Stichtag 119,7 Mio. EURO (2019: 111,4 Mio. EURO) betrugen. Die Mindestreservepflicht errechnet sich aus bestimmten Bilanzposten und ist im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum zu erfüllen. Daher unterliegen die Mindestreserveeinlagen keinen Verfügungsbeschränkungen.
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | ||||
|
|
| |||||
|
|
| |||||
Kassenbestand | 614,5 | 374,7 | |||||
Guthaben bei Zentralbanken | 261,9 | 267,3 | |||||
Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten | 600,6 | 357,3 | |||||
Kassenbestand und Guthaben | 1.477,0 | 999,3 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldverschreibungen
Schuldverschreibungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, können aus unterschiedlichen Gründen erworben worden sein, z.B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragsgenerierung. Ihr gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass wesentliche und häufige Verkäufe solcher Wertpapiere nicht erwartet werden. Für eine Beschreibung, welche Verkäufe als mit dem Geschäftsmodell „Halten" vereinbart angesehen werden, siehe Absatz „Beurteilung des Geschäftsmodells" im Kapitel Finanzinstrumente - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze.
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte | Wertberichtigungen für Kreditrisiken | |||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Buchwert | |
2020 |
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
| |
Zentralbanken | 14,3 | 0,0 | 0,0 | 14,3 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 14,2 | |
Regierungen | 615,9 | 0,0 | 0,0 | 615,9 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 615,9 | |
Kreditinstitute | 154,0 | 0,0 | 0,0 | 154,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 154,0 | |
Sonstige Finanzinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 43,5 | 0,0 | 0,0 | 43,5 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 43,5 | |
Gesamt | 827,7 | 0,0 | 0,0 | 827,7 |
| -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
| 827,6 | |
2019 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
Zentralbanken | 39,6 | 0,0 | 0,0 | 39,6 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 39,6 | |
Regierungen | 525,8 | 0,0 | 0,0 | 525,8 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 525,8 | |
Kreditinstitute | 148,9 | 0,0 | 0,0 | 148,9 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 148,9 | |
Sonstige Finanzinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 123,5 | 0,0 | 0,0 | 123,5 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 123,5 | |
Gesamt | 837,9 | 0,0 | 0,0 | 837,9 |
| -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
| 837,8 |
Zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019) gibt es keine Schuldverschreibungen AC, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand |
Jän. 2020 | Dez. 2020 | ||||||||
Stufe 1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Stufe 2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Stufe 3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand |
Jän. 2019 | Dez. 2019 | ||||||||
Stufe 1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Stufe 2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Stufe 3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Schuldverschreibungen AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen AC werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen" werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen AC von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2020 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2020) - oder umgekehrt - führten. Durch Ãœbertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2" bzw. „Stufe 3" dargestellt. Ãœbertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1" abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Ãœbertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 - oder umgekehrt - führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" erfasst.
Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die während des Jahres 2020 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2020 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 40,3 Mio. EURO (2019: 78,8 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Schuldverschreibungen AC, die zum 1. Januar 2020 gehalten und während des Jahres 2020 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 23,8 Mio. EURO (2019: 12,3 Mio. EURO).
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte | Wertberichtigungen für Kreditrisiken | ||||||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | Buchwert | |||||
2020 |
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| |||||
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | ||||
Kreditinstitute | 2.099,7 | 0,0 | 0,0 | 2.099,7 |
| -1,0 | 0,0 | 0,0 | -1,0 |
| 2.098,7 | ||||
Gesamt | 2.099,7 | 0,0 | 0,0 | 2.099,7 |
| -1,0 | 0,0 | 0,0 | -1,0 |
| 2.098,7 | ||||
| |||||||||||||||
2019 |
|
|
|
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|
|
|
|
|
| |||||
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | ||||
Kreditinstitute | 1.674,8 | 0,0 | 0,0 | 1.674,8 |
| -0,7 | 0,0 | 0,0 | -0,7 |
| 1.674,1 | ||||
Gesamt | 1.674,8 | 0,0 | 0,0 | 1.674,8 |
| -0,7 | 0,0 | 0,0 | -0,7 |
| 1.674,1 |
Zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019) gibt es keine Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand | |
Jän. 2020 | Dez. 2020 | |||||||||
Stufe 1 | -0,7 | -0,3 | 0,3 | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -1,0 | |
Stufe 2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Stufe 3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Gesamt | -0,7 | -0,3 | 0,3 | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -1,0 |
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand |
Jän. 2019 | Dez. 2019 | ||||||||
Stufe 1 | -0,7 | -1,0 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,7 |
Stufe 2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Stufe 3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | -0,7 | -1,0 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,7 |
In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kreditinstitute AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 - oder umgekehrt - führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" erfasst.
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die während des Jahres 2020 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2020 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 364,7 Mio. EURO (2019: 104,5 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kreditinstitute AC, die zum 1. Januar 2020 gehalten und während des Jahres 2020 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 416,8 Mio. EURO (2019: 101,7 Mio. EURO).
Kredite und Darlehen an Kunden
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte | Wertberichtigungen für Kreditrisiken | ||||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt | Buchwert | ||
2020 |
|
|
|
|
|
|
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|
|
|
| ||
Regierungen | 253,6 | 28,9 | 0,0 | 0,0 | 282,4 | -0,1 | -0,6 | 0,0 | 0,0 | -0,6 | 281,8 | ||
Sonstige Finanzinstitute | 429,4 | 47,8 | 1,9 | 11,4 | 490,5 | -0,8 | -2,0 | -0,9 | 0,0 | -3,7 | 486,9 | ||
Nicht finanzielle Gesellschaften | 4.424,5 | 1.749,1 | 212,1 | 5,4 | 6.391,2 | -21,4 | -53,6 | -116,5 | -0,1 | -191,6 | 6.199,6 | ||
Haushalte | 4.505,8 | 763,4 | 188,6 | 4,3 | 5.462,0 | -11,1 | -20,1 | -87,5 | 0,0 | -118,8 | 5.343,3 | ||
Gesamt | 9.613,3 | 2.589,1 | 402,6 | 21,1 | 12.626,2 | -33,5 | -76,3 | -204,9 | -0,1 | -314,7 | 12.311,5 | ||
2019 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Regierungen | 248,7 | 26,1 | 0,0 | 0,0 | 274,9 | -0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 274,7 | ||
Sonstige Finanzinstitute | 485,2 | 13,5 | 0,8 | 11,8 | 511,3 | -0,6 | -0,4 | -0,6 | 0,0 | -1,5 | 509,8 | ||
Nicht finanzielle Gesellschaften | 5.188,6 | 595,6 | 186,3 | 4,9 | 5.975,3 | -20,7 | -20,6 | -118,9 | -0,1 | -160,2 | 5.815,1 | ||
Haushalte | 4.555,3 | 577,8 | 160,6 | 4,5 | 5.298,3 | -10,7 | -14,7 | -79,9 | 0,0 | -105,3 | 5.193,0 | ||
Gesamt | 10.477,8 | 1.213,0 | 347,7 | 21,2 | 12.059,8 | -32,0 | -35,8 | -199,4 | -0,1 | -267,2 | 11.792,6 |
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand |
Jän. 2020 | Dez. 2020 | ||||||||
Stufe 1 | -32,0 | -20,4 | 6,2 | -30,8 | 43,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -33,5 |
Regierungen | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Sonstige Finanzinstitute | -0,6 | -0,5 | 0,1 | -0,2 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,8 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | -20,7 | -15,3 | 4,9 | -18,0 | 27,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -21,4 |
Haushalte | -10,7 | -4,6 | 1,2 | -12,6 | 15,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -11,1 |
Stufe 2 | -35,8 | -10,8 | 10,0 | 41,8 | -81,4 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -76,3 |
Regierungen | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,4 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,6 |
Sonstige Finanzinstitute | -0,4 | -0,1 | 0,3 | -1,1 | -0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,0 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | -20,6 | -9,0 | 6,8 | 22,2 | -52,9 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -53,6 |
Haushalte | -14,7 | -1,8 | 2,9 | 21,2 | -27,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -20,1 |
Stufe 3 | -199,4 | -5,3 | 16,5 | -27,1 | -4,7 | 0,0 | 15,0 | 0,0 | -204,9 |
Regierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Finanzinstitute | -0,6 | 0,0 | 0,0 | -1,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,0 | -0,9 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | -118,9 | -2,4 | 9,7 | -8,4 | -2,2 | 0,0 | 5,6 | 0,0 | -116,5 |
Haushalte | -79,9 | -2,9 | 6,8 | -17,7 | -2,5 | 0,0 | 8,6 | 0,0 | -87,5 |
POCI | -0,1 | 0,0 | 0,3 | -0,4 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Regierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Finanzinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Haushalte | 0,0 | 0,0 | 0,3 | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | -267,2 | -36,5 | 33,0 | -16,5 | -42,6 | 0,2 | 15,1 | 0,0 | -314,7 |
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesen- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand |
Jän. 2019 | Dez. 2019 | ||||||||
Stufe 1 | -24,0 | -27,9 | 7,4 | -9,4 | 22,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -32,0 |
Regierungen | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Sonstige Finanzinstitute | -0,5 | -0,2 | 0,0 | -0,7 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -0,6 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | -16,5 | -19,0 | 6,1 | -0,3 | 9,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | -20,7 |
Haushalte | -6,8 | -8,6 | 1,2 | -8,4 | 12,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -10,7 |
Stufe 2 | -26,0 | -8,0 | 7,1 | 24,0 | -32,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -35,8 |
Regierungen | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Sonstige Finanzinstitute | -0,5 | -0,7 | 0,2 | 1,3 | -0,3 | 0,0 | 0,0 | -0,3 | -0,4 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | -11,9 | -6,3 | 4,1 | 10,2 | -16,9 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | -20,6 |
Haushalte | -13,5 | -1,0 | 2,7 | 12,5 | -15,6 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | -14,7 |
Stufe 3 | -220,8 | -53,1 | 46,0 | -3,4 | -6,3 | 0,0 | 38,7 | -0,5 | -199,4 |
Regierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Finanzinstitute | -5,0 | -4,3 | 7,9 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,9 | 0,0 | -0,6 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | -121,4 | -38,0 | 24,3 | 1,2 | -4,1 | 0,0 | 19,4 | -0,3 | -118,9 |
Haushalte | -94,4 | -10,8 | 13,8 | -4,5 | -2,2 | 0,0 | 18,5 | -0,2 | -79,9 |
POCI | -8,4 | 0,0 | 1,2 | 6,4 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,0 | -0,1 |
Regierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Finanzinstitute | -2,5 | 0,0 | 0,0 | 2,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | -4,6 | 0,0 | 1,1 | 3,0 | 0,0 | 0,0 | 0,6 | -0,2 | -0,1 |
Haushalte | -1,4 | 0,0 | 0,1 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,2 | 0,0 |
Gesamt | -279,2 | -89,0 | 61,6 | 17,6 | -17,2 | 0,0 | 39,5 | -0,5 | -267,2 |
In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Krediten und Darlehen an Kunden AC während der Berichtsperiode ausgewiesen. Diese umfassen auch Wertberichtigungen, die infolge der Inanspruchnahme nicht-revolvierender Kreditzusagen gebildet werden. Daher stellen die in dieser Spalte ausgewiesenen Zugänge für Stufe 2 und 3 Transfers von Stufe 1 zwischen dem Zeitpunkt der Kreditzusage und der Inanspruchnahme des jeweiligen Kredites dar. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen" werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2020 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2020) - oder umgekehrt - führten. Durch Ãœbertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2" bzw. „Stufe 3" dargestellt. Ãœbertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1" abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Ãœbertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte "Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 - oder umgekehrt - führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" erfasst. In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Krediten und Darlehen an Kunden AC dargestellt. Das betrifft sowohl Kredite und Darlehen an Kunden AC, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden. Dieser Effekt belief sich für das Jahr 2020 kumuliert auf 6,6 Mio. EURO (2019: 2,9 Mio. EURO) und spiegelt auch die während des Jahres nicht erfassten Zinserträge aus den zugrundeliegenden Krediten und Darlehen an Kunden AC wider.
In der Spalte „Unwesentliche Modifikationen (netto)" werden die Auswirkungen von Vertragsänderungen bei Krediten und Darlehen an Kunden AC, die nicht zu deren vollständigen Ausbuchung führen, auf die gebildeten Wertberichtigungen erfasst. Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständiger Abschreibungen von Krediten und Darlehen an Kunden AC wird in der Spalte „Abschreibungen" ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Kredite und Darlehen an Kunden AC zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 31. Dezember 2020 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2020 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
2020 | Transfer zwischen Stufe | Transfer zwischen Stufe | Transfer zwischen Stufe | POCI | |||||||
in EUR Mio | Zu Stufe 2 | Zu Stufe 1 |
| Zu Stufe 2 | Zu Stufe 1 |
| Zu Stufe 2 | Zu Stufe 1 |
| Zu Ausgefallene von Nicht-Ausgefallene | Zu Nicht-Ausgefallene von Ausgefallene |
Regierungen | 9,5 | 3,2 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
Sonstige Finanzinstitute | 36,6 | 5,1 |
| 1,1 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 1326,2 | 173,1 |
| 24,8 | 1,9 |
| 41,9 | 0,7 |
| 0,1 | 1,9 |
Haushalte | 443,6 | 144,4 |
| 37,0 | 6,0 |
| 27,8 | 1,0 |
| 0,1 | 0,3 |
Gesamt | 1.815,9 | 325,8 |
| 62,9 | 7,9 |
| 69,8 | 1,7 |
| 0,2 | 2,2 |
2019 | Transfer zwischen Stufe | Transfer zwischen Stufe | Transfer zwischen Stufe | POCI | |||||||
in EUR Mio | Zu Stufe 2 | Zu Stufe 1 |
| Zu Stufe 2 | Zu Stufe 1 |
| Zu Stufe 2 | Zu Stufe 1 |
| Zu Ausgefallene von Nicht-Ausgefallene | Zu Nicht-Ausgefal-lene von Ausgefalle |
Regierungen | 1,1 | 0,5 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
Sonstige Finanzinstitute | 11,6 | 5,5 |
| 0,0 | 0,2 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 12,5 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 421,8 | 45,0 |
| 4,4 | 2,6 |
| 14,5 | 0,0 |
| 0,0 | 0,9 |
Haushalte | 245,3 | 118,6 |
| 16,4 | 7,8 |
| 11,8 | 0,6 |
| 0,4 | 0,4 |
Gesamt | 679,8 | 169,7 |
| 20,9 | 10,7 |
| 26,3 | 0,7 |
| 0,4 | 13,8 |
Für Transfers zwischen den Wertberichtigungsstufen in Folge von COVID-19-Maßnahmen verweisen wir auf die Ausführungen in Note 31 Kreditrisiko.
Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die während des Jahres 2020 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2020 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 3.307,7 Mio. EURO (2019: 2.969,3 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Krediten und Darlehen an Kunden AC, die zum 1. Jänner 2020 gehalten und während des Jahres 2020 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 1.187,4 Mio. EURO (2019: 846,8 Mio. EURO).
Für in 2020 als POCI klassifizierte Kredite und Darlehen an Kunden AC, belief sich der nicht abgezinste Betrag von über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten, der beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt wurde, auf 0,8 Mio. EURO (2019: 6,4 Mio. EURO).
Vertragliche Modifikationen von Schuldinstrumenten
in EUR Mio | 2020 |
| |
Kredite und Forderungen | Fortgeführte Anschaff-ungskosten vor Modifikation | Modifika-tions-gewinne/-verluste (netto) | |
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | |
Regierungen | 0,4 | 0,0 | |
Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | |
Sonstige Finanzinstitute | 29,1 | 0,0 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 342,2 | -0,2 | |
Haushalte | 181,0 | -0,1 | |
Gesamt | 552,7 | -0,3 |
in EUR Mio | 2019 |
| |
Kredite und Forderungen | Fortgeführte Anschaff-ungskosten vor Modifikation | Modifika-tions-gewinne/-verluste (netto) | |
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | |
Regierungen | 5,8 | 0,0 | |
Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | |
Sonstige Finanzinstitute | 0,1 | 0,0 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 87,2 | -0,2 | |
Haushalte | 50,8 | 0,0 | |
Gesamt | 143,8 | -0,3 |
Zum 31. Dezember 2020 belief sich der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten AC, die im laufenden Jahr während ihrer Zuordnung zu Stufe 2 oder 3 unwesentlichen vertraglichen Modifikationen unterlagen und in Stufe 1 übertragen wurden, auf 112,6 Mio. EURO (2019: 22,5 Mio. EURO).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte | Wertberichtigungen für Kreditrisiken | |||||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt | Buchwert | |||
2020 |
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Regierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Kreditinstitute | 4,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,0 | |||
Sonstige Finanzinstitute | 3,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 3,5 | |||
Nicht finanzielle Gesellschaften | 3,4 | 0,4 | 0,1 | 0,0 | 4,0 | -0,1 | -0,1 | -0,1 | 0,0 | -0,3 | 3,7 | |||
Haushalte | 0,3 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | 0,0 | -0,3 | 0,3 | |||
Gesamt | 11,2 | 0,5 | 0,4 | 0,0 | 12,1 | -0,1 | -0,1 | -0,4 | 0,0 | -0,6 | 11,5 | |||
2019 |
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Regierungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Kreditinstitute | 4,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 4,4 | |||
Sonstige Finanzinstitute | 2,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,6 | |||
Nicht finanzielle Gesellschaften | 7,8 | 0,2 | 0,1 | 0,0 | 8,2 | -0,1 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | -0,2 | 7,9 | |||
Haushalte | 2,1 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 2,4 | 0,0 | 0,0 | -0,3 | 0,0 | -0,3 | 2,1 | |||
Gesamt | 16,9 | 0,2 | 0,4 | 0,0 | 17,5 | -0,1 | 0,0 | -0,4 | 0,0 | -0,5 | 17,0 |
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand |
Jän. 2020 | Dez. 2020 | ||||||||
Stufe 1 | -0,1 | -0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Stufe 2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Stufe 3 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,4 |
Gesamt | -0,5 | -0,2 | 0,2 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,6 |
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand |
Jän. 2019 | Dez. 2019 | ||||||||
Stufe 1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Stufe 2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Stufe 3 | -1,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,0 | -0,4 |
Gesamt | -1,3 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,0 | -0,5 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Der Bilanzposten „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten wird weiter in „Einlagen von Kreditinstituten", „Einlagen von Kunden", „Verbriefte Verbindlichkeiten" sowie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" aufgegliedert.
Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Zinsaufwendungen" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung (hauptsächlich Rückkauf) werden in dem Posten „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" ausgewiesen.
Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm der EZB werden unter „Einlagen von Kreditinstituten" ausgewiesen. Eine Beurteilung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern über angemessene Bilanzierungsgrundsätze für diese Instrumente kam zum Ergebnis, dass diese keine unter dem Marktzins verzinsten Darlehen darstellen. Die IAS 20 Bestimmungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand werden daher nicht angewendet. Dies ergibt sich daraus, dass TLTRO-Instrumente als ein separater Markt betrachtet werden, der von der EZB im Rahmen ihrer Geldmarktpolitik organisiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem TLTRO-Programm werden daher zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 bewertet.
Der Buchwert der TLTRO III-Verbindlichkeiten belief sich Ende 2020 auf 298,6 Mio. EURO (2019: 296,7 Mio. EURO). Der für die TLTRO III im Jahr 2020 erfasste negative Zinsaufwand einschließlich der nachstehend erörterten Schätzungsanpassung betrug 2,0 Mio. EURO (2019: 0,6 Mio. EURO).
Die TLTRO-Bedingungen sehen generell eine Zinssatzsenkung vor, wenn Banken bestimmte Kreditschwellen erreichen. Bei Ersterfassung wird der ursprüngliche Effektivzinssatz unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen und der Einschätzung, ob die Kriterien für die reduzierten Zinsen erfüllt werden, bestimmt. Das wahrscheinlichere Szenario wird hierbei für die ursprüngliche Effektivzinsberechnung verwendet.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern evaluiert laufend die erwartete Erfüllung der Kriterien für den niedrigeren Zinssatz. Kommt es dabei nachträglich zu einer Änderung der Schätzung bezüglich der erwarteten Zahlungen wird eine Schätzungsanpassung gebucht. Die Höhe der Schätzungsanpassung wird ermittelt, indem die geänderten erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz abgezinst werden. Dieser Betrag wird mit dem Bruttobuchwert vor der Anpassung verglichen und die Differenz als Schätzungsanpassung im Zinsüberschuss ausgewiesen.
Um einer Einschränkung der Kreditvergabe durch die COVID-19-Pandemie vorzubeugen, hat die EZB im Jahr 2020 die Bedingungen des TLTRO III durch zusätzliche Zinssenkungen geändert. In der Änderung im April war die Zinssenkung um 50 Basispunkte im Zeitraum zwischen Juni 2020 und Juni 2021 vom Erreichen eines Kreditwachstums von 0% zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2021 abhängig. Die Einschätzung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist, dass dieses Kriterium erfüllt wird. Dies führte zu einer positiven Schätzungsanpassung. Im Dezember 2020 kündigte die EZB eine Verlängerung des pandemiebedingten niedrigen Zinssatzes für den Zeitraum zwischen Juni 2021 und Juni 2022 an. Nach Einschätzung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zum Jahresende 2020 werden die Kriterien für diese Zinssenkung nicht erfüllt. Basierend auf dieser Ankündigung wurde keine zusätzliche Schätzungsanpassung erfasst.
Einlagen von Kreditinstituten
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |
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Täglich fällige Einlagen | 67,7 | 51,6 | |
Termineinlagen | 1.209,8 | 1.206,4 | |
Einlagen von Kreditinstituten | 1.277,5 | 1.258,0 |
Einlagen von Kunden
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |
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Täglich fällige Einlagen | 10.617,1 | 8.772,7 | |
Spareinlagen | 4.504,4 | 3.716,3 | |
Sonstige Finanzinstitute | 62,1 | 58,0 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 601,9 | 514,5 | |
Haushalte | 3.840,4 | 3.143,7 | |
Nicht-Spareinlagen | 6.112,7 | 5.056,5 | |
Regierungen | 440,1 | 385,5 | |
Sonstige Finanzinstitute | 231,0 | 225,8 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 2.388,7 | 1.943,8 | |
Haushalte | 3.052,9 | 2.501,3 | |
Termineinlagen | 3.687,4 | 4.083,8 | |
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit | 3.687,4 | 4.083,8 | |
Spareinlagen | 3.181,8 | 3.553,6 | |
Sonstige Finanzinstitute | 112,7 | 118,5 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 348,6 | 390,0 | |
Haushalte | 2.720,5 | 3.045,1 | |
Nicht-Spareinlagen | 505,6 | 530,2 | |
Regierungen | 214,7 | 226,7 | |
Sonstige Finanzinstitute | 154,4 | 193,4 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 108,0 | 88,3 | |
Haushalte | 28,6 | 21,8 | |
Einlagen von Kunden | 14.304,5 | 12.856,6 | |
Regierungen | 654,7 | 612,3 | |
Sonstige Finanzinstitute | 560,1 | 595,8 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 3.447,2 | 2.936,6 | |
Haushalte | 9.642,5 | 8.712,0 |
Verbriefte Verbindlichkeiten
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |
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Nachrangige verbriefte Verbindlichkeiten | 214,8 | 232,5 | |
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 504,9 | 655,3 | |
Anleihen | 449,7 | 596,2 | |
Sonstige Depotzertifikate/Namenszertifikate | 55,2 | 59,0 | |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 719,7 | 887,7 |
ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZ-INSTRUMENTE
Es gibt unterschiedliche Gründe, gehaltene Schuldinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value (fair value through profit or loss, „FVPL") zu bewerten:
FVPL-Bewertungen betreffen gehaltene Schuldinstrumente, die übrigen Geschäftsmodellen zugeordnet sind, d.h. sie werden weder in einem „Halten"-Geschäftsmodell noch in einem „Halten und Verkaufen"-Geschäftsmodell gehalten. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden, oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. Im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern sind solche Geschäftsmodelle typisch für Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden (d.h. finanzielle Vermögenswerte, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), oder für Vermögenswerte, deren Wert überwiegend durch Verkäufe realisiert wird (z.B. Investitionen in Verbriefungen), oder für fehlgeschlagene Kreditsyndizierungen, wenn der Kredit am Markt zum Verkauf angeboten wird. Weiters werden finanzielle Vermögenswerte, die von vollkonsolidierten Investmentfonds gehalten werden, zum FVPL bewertet, da sie auf Fair Value-Basis gemanagt und beurteilt werden. Andere Fälle von FVPL-Bewertungen betreffen finanzielle Vermögenswerte, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen. Im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern sind davon gewisse Schuldinstrumente sowie Kredite an Kunden betroffen.
In der Bilanz werden gehaltene Schuldinstrumente, die zum FVPL bewertet werden, als „Handelsaktiva" in dem Unterposten „Sonstige Handelsaktiva" und als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte" in den Unterposten „Schuldinstrumente" und „Kredite und Darlehen an Kunden" dargestellt. Nicht zu Handelszwecken gehaltene, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet finanzielle Vermögenswerte bestehen aus zwei Unterkategorien, die in Note 21 dargestellt sind: „zum FVPL designiert" und „verpflichtend zum FVPL". Finanzielle Vermögenswerte werden als „verpflichtend zum FVPL" ausgewiesen, wenn sie einem übrigen Geschäftsmodell (nicht „Halten" oder „Halten und Verkaufen") zugeordnet sind und sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden oder ihre vertraglichen Cashflows nicht SPPI-konform sind.
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden (d.h. solche, die von den Handelsabteilungen der Bank gehalten werden), werden zum FVPL bewertet. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Handelsaktiva" in dem Unterposten „Sonstige Handelsaktiva" ausgewiesen. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden ebenfalls zum FVPL bewertet, sofern sie nicht zum FVOCI designiert sind. In der Bilanz sind solche Instrumente als „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte" in dem Unterposten „Eigenkapitalinstrumente" bzw. in Note 21 in der Unterkategorie „verpflichtend zum FVPL" ausgewiesen.
Gemäß IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente, sofern sie nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Note 20 Derivate.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Gewinne und Verluste von nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten, die zum FVPL bewertet werden, in Zins- oder Dividendenerträge und Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen unterteilt. Zinserträge aus Schuldinstrumenten werden in der Zeile „Sonstige ähnliche Erträge" unter „Zinsüberschuss" dargestellt und unter Anwendung des EIR auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts berechnet. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden in der Zeile „Dividendenerträge" ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen werden nach Abzug der Zins- oder Dividendenerträge berechnet und beinhalten Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren. Sie werden in der Zeile „Handelsergebnis" für zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und in der Zeile „Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten", im Falle von nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, ausgewiesen. Für Anteile an nicht konsolidierten Fonds wird die Zins- oder Dividendenkomponente nicht von den Gewinnen und Verlusten aus Fair Value-Änderungen getrennt.
Derivate
Zur Steuerung von Zins-, Währungs- und sonstigen Marktpreisrisiken setzt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern derivative Finanzinstrumente ein. Hierbei kommen vor allem Interest Rate Swaps, Interest Rate Options, Currency Swaps, Currency Options zur Anwendung.
Für Darstellungszwecke wird zwischen folgenden Derivaten unterschieden:
_ Derivate - zu Handelszwecken gehalten
_ Derivate - Hedge Accounting
Derivate werden in der Konzernbilanz mit ihrem Fair Value (Dirty Price) angesetzt. Positive Fair Values von Derivaten werden in der Bilanz als Vermögenswerte, negative Fair Values als Verbindlichkeiten dargestellt.
Zu Handelszwecken gehaltene Derivate sind solche, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert werden. Diese werden unabhängig von ihrer internen Klassifizierung, d.h. sowohl Derivate des Handelsbuchs als auch Derivate des Bankbuchs, im Posten „Derivate" ausgewiesen.
Derivate - Hedge Accounting sind solche, die als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen designiert werden und die Bedingungen von IAS 39 erfüllen (siehe Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen). Diese werden aktiv- und passivseitig in der Bilanz in dem Posten „Derivate - Hedge Accounting" ausgewiesen.
Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten sowie von Sicherungsderivaten in Fair Value Hedges werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im „Handelsergebnis" dargestellt. Zinserträge/-aufwendungen von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten und von Hedging-Derivativen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge" oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Die Erfassung dieser Zinserträge/-aufwendungen erfolgt auf Basis einer EIR-ähnlichen Abgrenzung in Bezug auf den Nominalwert des Derivats und schließt die Amortisierung des Zugangswerts (z.B. allfällige Vorabgebühren) mit ein.
Der effektive Teil aus Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von Derivaten in Cashflow Hedges wird im sonstigen Ergebnis im Posten „Cashflow Hedge-Rücklage" in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Das kumulierte sonstige Ergebnis wird in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung unter „Cashflow Hedge-Rücklage" dargestellt. Der ineffektive Teil aus Veränderungen des Fair Values (Clean Price) von Derivaten in Cashflow Hedges wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis" erfasst.
Eingebettete Derivate
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern begibt gewisse finanzielle Verbindlichkeiten, die strukturierte Merkmale enthalten. „Strukturierte Merkmale" bedeutet, dass ein Derivat in ein nicht derivatives Basisinstrument eingebettet ist. Eingebettete Derivate werden vom Basisinstrument separiert, wenn
_ deren wirtschaftliche Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags (Schuldinstrument) verbunden sind;
_ das eingebettete Derivat der Definition eines Derivats entspricht; und
_ das hybride Finanzinstrument keinem finanziellen Vermögenswert oder Verbindlichkeitsposten zugeordnet ist, das zu Handelszwecken gehalten wird, oder als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet eingestuft wird.
Eingebettete Derivate, die getrennt werden, werden als alleinstehendes Derivat bilanziert und in der Bilanz in dem Posten „Derivate" ausgewiesen.
Derivate - Held for Trading
in EUR Mio | Nominale | Fair Value | Nominale | Fair Value | ||||||||
Gesamt | Gesamt | |||||||||||
2020 | positiv | negativ | 2019 | positiv | negativ | |||||||
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Derivate des Bankbuchs | 550,2 | 6,5 | -7,4 | 594,3 | 7,1 | -10,0 | ||||||
Zinssatz | 203,8 | 6,1 | -5,9 | 258,1 | 6,5 | -6,1 | ||||||
Devisengeschäft | 346,4 | 0,4 | -1,6 | 336,2 | 0,6 | -3,9 | ||||||
Gesamt | 550,2 | 6,5 | -7,4 | 594,3 | 7,1 | -10,0 |
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |
verpflichtend | verpflichtend | ||
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Eigenkapitalinstrumente | 58,3 | 54,8 | |
Schuldverschreibungen | 117,2 | 123,2 | |
Regierungen | 80,0 | 86,3 | |
Kreditinstitute | 1,8 | 4,5 | |
Sonstige Finanzinstitute | 29,7 | 31,4 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 5,7 | 1,0 | |
Kredite und Darlehen an Kunden | 3,3 | 4,2 | |
Regierungen | 0,5 | 0,9 | |
Sonstige Finanzinstitute | 0,0 | 0,0 | |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 2,7 | 3,0 | |
Haushalte | 0,1 | 0,3 | |
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte | 178,9 | 182,3 |
ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte
Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum Fair Value (fair value through other comprehensive income, „FVOCI") bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzungen sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten sind (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen"). In der Bilanz sind sie als „Schuldinstrumente" im Posten „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" enthalten.
Zinserträge aus diesen Vermögenswerten werden nach der Effektivzinsmethode berechnet und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Zinserträge" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Wertminderungserträge oder -aufwendungen sind in der Zeile „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" enthalten. Die Gegenbuchung erfolgt im OCI und nicht gegen den Buchwert des Vermögenswerts. Der Bewertungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung ist somit derselbe wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten.
Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung im Posten „Fair Value-Rücklage" als kumuliertes sonstiges Ergebnis (other comprehensive income, „OCI") ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden im sonstigen Ergebnis in der Zeile „Fair Value-Rücklage von Schuldinstrumenten" ausgewiesen. Diese Zeile enthält auch die Gegenbuchung für die Wertminderungserträge und -aufwendungen. Bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts wird der zuvor im sonstigen Ergebnis kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung in die Zeile „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" umgegliedert.
Im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern enthält die FVOCI-Kategorie Investitionen in Schuldverschreibungen, d.h. Kreditgeschäft ist in dieser Bewertungskategorie nicht enthalten. Ähnlich wie bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen beziehen sich diese auf verschiedene Geschäftsziele, wie z.B. Erfüllung interner/externer Liquiditätsrisikoanforderungen und effiziente Platzierung des strukturellen Liquiditätsüberschusses, vom Vorstand beschlossene strategische Positionen, Initiierung und Förderung von Kundenbeziehungen, Ersatz für Kreditgeschäfte oder sonstige Aktivitäten zur Ertragssteigerung. Das gemeinsame Merkmal dieser Schuldinstrumente in der FVOCI-Kategorie ist, dass eine aktive Ertragsoptimierung über Verkäufe wesentlich zur Zielerreichung dieses Geschäftsmodells beiträgt. Die Verkäufe werden getätigt, um die Liquiditätssituation zu optimieren oder Gewinne und Verluste aus Fair Value-Änderungen zu erzielen. Die Geschäftsziele werden entsprechend sowohl durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch durch Verkäufe der Schuldinstrumente erreicht.
Für bestimmte Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, macht der Steiermärkische Sparkasse-Konzern von dem Wahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieses Wahlrecht wird für Beteiligungen angewendet, die strategisch bedeutsame Geschäftsbeziehungen im Bankensektor (mit Ausnahme des Versicherungsgeschäfts) darstellen. Die Gewinne oder Verluste aus Fair Value-Änderungen für die Berichtsperiode werden als sonstiges Ergebnis in der Zeile „Fair Value-Rücklage von Eigenkapitalinstrumenten" in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Die kumulierten Gewinne oder Verluste sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung im Posten „Fair Value Rücklage" enthalten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird niemals in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. Bei Ausbuchung solcher Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI erfolgt jedoch eine Umgliederung des im OCI kumulierten Betrags in die Gewinnrücklagen. Erhaltene Dividenden aus Instrumenten dieser Kategorie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Dividendenerträge" ausgewiesen. In der Bilanz werden finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, als „Eigenkapitalinstrumente" im Posten „Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.
Eigenkapitalinstrumente
Per 31. Dezember 2020 belief sich der Buchwert der Eigenkapitalinstrumente FVOCI des Konzerns auf 91,0 Mio. EURO (2019: 121,6 Mio. EURO). Im Jahr 2020 erfolgten keine Käufe/Verkäufe in diesem Portfolio.
Schuldinstrumente
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte | Wertberichtigungen für Kreditrisiken | |||||||||||||||||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | Kumulierte | Fair Value | |||||||||||||||
2020 |
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Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||||||
Regierungen | 245,0 | 0,0 | 0,0 | 245,0 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | 8,3 | 253,1 | ||||||||||||||||
Kreditinstitute | 3,5 | 0,0 | 0,0 | 3,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | 3,4 | ||||||||||||||||
Sonstige Finanzinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||||||
Nicht finanzielle Gesellschaften | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||||||
Gesamt | 248,5 | 0,0 | 0,0 | 248,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | 8,1 | 256,4 | ||||||||||||||||
2019 |
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Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||||||||
Regierungen | 286,1 | 0,0 | 0,0 | 286,1 | -0,5 | 0,0 | 0,0 | -0,5 | 10,5 | 296,1 | ||||||||||||||||
Kreditinstitute | 17,9 | 0,0 | 0,0 | 17,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 17,8 | ||||||||||||||||
Sonstige Finanzinstitute | 5,1 | 0,0 | 0,0 | 5,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 5,2 | ||||||||||||||||
Nicht finanzielle Gesellschaften | 15,0 | 0,0 | 0,0 | 15,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 15,3 | ||||||||||||||||
Gesamt | 324,0 | 0,0 | 0,0 | 324,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,5 | 10,8 | 334,3 |
Wie in IFRS 9 definiert, entspricht der Bruttobuchwert von Schuldinstrumenten FVOCI den fortgeführten Anschaffungskosten vor Wertberichtigungen für Kreditrisiken. Zum 31. Dezember 2020 gibt es keine Schuldverschreibungen FVOCI, bei denen bereits beim Erwerb oder der Ausgabe eine Wertminderung (POCI) vorlag.
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand | ||||||||||||||||||||||
Jän. 2020 | Dez. 2020 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Stufe 1 |
| -0,5 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | -0,2 | |||||||||||||||||||||
Stufe 2 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||||||||||||||||
Stufe 3 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||||||||||||||||
Gesamt |
| -0,5 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | -0,2 |
in EUR Mio | Stand zum | Zugänge | Aus-buchungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand | ||||||||||
Jän. 2019 | Dez. 2019 | ||||||||||||||||||
Stufe 1 | -0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,5 | ||||||||||
Stufe 2 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | ||||||||||
Stufe 3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||||||||
Gesamt | -0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,5 |
In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Schuldverschreibungen FVOCI während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen" werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2020 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2020) - oder umgekehrt - führten. Durch Ãœbertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2" bzw. „Stufe 3" dargestellt. Ãœbertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1" abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Ãœbertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt. Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Schuldverschreibungen FVOCI von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 - oder umgekehrt - führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" erfasst.
FINANZINSTRUMENTE - SONSTIGE ANGABEN
Fair Value von Finanzinstrumenten
Kann der Fair Value von in der Bilanz erfassten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht von einem aktiven Markt abgeleitet werden, wird er, unter Verwendung verschiedener Bewertungsmethoden einschließlich der Verwendung mathematischer Modelle ermittelt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet. Ist dies nicht möglich, muss der Fair Value auf Basis von Schätzungen ermittelt werden. Die Verwendung von nicht beobachtbaren Parametern ist besonders für Modelle zur Bewertung von Krediten und nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten relevant. Bewertungsmodelle, die Fair Value-Hierarchie und Fair Values von Finanzinstrumenten werden nachfolgend näher erläutert. Basierend auf einer von dem Steiermärkischen Sparkasse-Konzern durchgeführten Analyse, wurde entschieden, dass für die Bewertung von OTC-Derivaten kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt wird.
Für alle Finanzinstrumente wird ein Fair Value auf wiederkehrender Basis ermittelt.
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente
Die Fair Value-Bewertung im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern erfolgt primär anhand von externen Datenquellen (Börsenpreise oder Broker-Quotierungen in hochliquiden Marktsegmenten). Finanzinstrumente, für die die Fair Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsennotierte Wertpapiere und Derivate sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten gehandelt werden.
Beschreibung der Bewertungsmodelle und Parameter
Für die Ermittlung des Fair Value von Finanzinstrumenten verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Bewertungsmodelle, die einen internen Prüfprozess durchlaufen haben und bei denen die unabhängige Ermittlung der Bewertungsparameter (wie Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Credit Spreads) sichergestellt ist. Für Märkte mit negativem Zinsumfeld kommen Modelle zur Anwendung, die mit diesen Marktbedingungen umgehen können. Folglich beschränken negative Zinsen keine der verwendeten Bewertungsmodelle.
Kredite
Die Berechnungsmethode für die Ermittlung des Fair Values von Krediten entspricht nach der Fair Value-Definition der einfachen Barwertmethode, wonach die erwarteten Cashflows mit dem vollen Zinssatz inklusive Aufschläge, die nicht auf dem Marktrisiko basieren, abgezinst werden. Das Kreditrisiko wird berücksichtigt, indem die vertraglich vereinbarten Cashflows unter Einbeziehung der Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) auf die zu erwarteten Cashflows angepasst werden. Die Abzinsung der angepassten Cashflows erfolgt mit einer Zinskurve, die sich aus dem risikofreien Zinssatz und einem Refinanzierungsaufschlag zusammensetzt. Für eine geringe Anzahl von Finanzierungen mit einer Gewinnbeteiligung wird die erwartete Zahlung mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz abgezinst. Dieser risikoadjustierte Diskontierungssatz wird über ein Capital Assets Pricing Model (CAPM) auf Basis von vergleichbaren börsegehandelten Unternehmen ermittelt.
Schuldinstrumente
Für Plain Vanilla-Schuldinstrumente (fix und variabel verzinst) wird der Fair Value durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme errechnet. Die Diskontierungskurve ist abhängig vom Zinssatz der jeweiligen Emissionswährung und einer Spread-Anpassung, die von der Credit Spread-Kurve des Emittenten abgeleitet wird. Ist keine Emittentenkurve vorhanden, so wird der Spread von einem ähnlichen Instrument abgeleitet und um Differenzen im Risikoprofil des Instruments angepasst. Ist kein ähnliches Finanzinstrument verfügbar, wird die Spread-Anpassung aufgrund von anderen Informationen vorgenommen, z.B. Ermittlung des Credit Spreads anhand von internen Ratings und Ausfallswahrscheinlichkeiten oder auf Basis von Managemententscheidungen. Bei komplexeren Schuldinstrumenten (z.B. bei Instrumenten mit optionalen Eigenschaften wie Kündigungsrechten, Zinsober- und Zinsuntergrenzen oder Indexabhängigkeiten) wird der Fair Value mittels einer Kombination aus diskontierten Zahlungsströmen und komplexeren finanzmathematischen Modellen ermittelt, wie sie auch bei der Berechnungsmethode für OTC-Derivate Anwendung finden.
Eigenkapitalinstrumente
Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen), die über notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt verfügen, werden anhand des notierten Marktpreises bewertet. Für alle anderen nicht mit Handelsabsicht gehaltenen Eigenkapitalinstrumente wird der Fair Value durch Standardbewertungsmodelle, unter Verwendung von nicht beobachtbaren Inputparametern, ermittelt. Diese umfassen die adjustierte Nettoinventarwertmethode, die vereinfachte Ertragswertmethode, das Dividend-Discount-Modell und die Multiplikatoren-Methode. Bei der adjustierten Nettoinventarwertmethode wird zum Bewertungsstichtag der Fair Value der in der Bilanz eines Unternehmens erfassten Vermögenswerte und Schulden, sowie der Fair Value von nicht bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, ermittelt. Die resultierenden Fair Values der bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögenswerte und Schulden stellen daher den Fair Value des Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens dar. Beim Dividend-Discount-Modell wird davon ausgegangen, dass der Wert eines Eigenkapitalinstruments, welches von einem Unternehmen ausgegeben wird, dem Barwert einer ewigen Dividende entspricht. Auch bei der vereinfachten Ertragswertmethode wird der Fair Value auf Basis des diskontierten, zukünftigen Einkommens gerechnet. Diese Methode kann jedoch auch verwendet werden, wenn nur ein Jahr geplantes Einkommen zur Verfügung steht. Die vereinfachte Ertragswertmethode und das Dividend-Discount-Modell diskontieren zukünftige Erträge und Dividenden unter Verwendung eines Diskontierungszinssatzes, der die Eigenkapitalkosten widerspiegelt. Die Eigenkapitalkosten hängen vom risikofreien Zinssatz, der Marktrisikoprämie, dem Relevered Beta und der Länderrisikoprämie ab. Das Relevered Beta ist von der Branchenklassifizierung abgeleitet, welche von Damodaran veröffentlicht und verwaltet wird. In seltenen Fällen werden Bewertungsmultiplikatoren verwendet. Die Multiplikator-Methode ist ein Bewertungsverfahren innerhalb des Marktansatzes. Dieser Ansatz verwendet Kurse und andere relevante Informationen aus Markttransaktionen mit vergleichbaren Unternehmen eines Beteiligungsunternehmens zur Ableitung eines Multiplikators. Mit Hilfe dieses Multiplikators wird der Fair Value des Beteiligungswerts oder Unternehmenswerts ermittelt. Die Fair Value-Bewertung von erfolgswirksam zum Fair Value eingestuften finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt konsistent wie bei ähnlichen Instrumenten, die als Vermögenswerte gehalten werden. Die Bewertungsparameter für die Sparkassengruppe werden aus den Rückkaufniveaus für Erste Group-Anleihen abgeleitet.
OTC-Derivate
Derivate, die an liquiden Märkten gehandelt werden (z.B. Zinsswaps und -optionen, Fremdwährungsgeschäfte und -optionen, Optionen auf börsennotierte Wertpapiere oder Indizes, Credit Default Swaps, Commodity Swaps), werden nach Standardbewertungsmodellen bewertet. Diese Modelle umfassen Discounted Cash Flow-Modelle, Optionsmodelle nach Black-Scholes und Hull-White sowie Hazard Rate-Modelle. Die Modelle werden an quotierten Marktdaten kalibriert (inklusive impliziten Volatilitäten). Für die Bewertung von komplexeren Instrumenten werden auch Monte-Carlo-Simulationen eingesetzt. Für Instrumente in nicht ausreichend liquiden Märkten werden Marktdaten von nicht regelmäßigen Transaktionen herangezogen oder Extrapolationstechniken eingesetzt.
Für die Ermittlung des Fair Value von in Euro besicherten Derivaten wird ein Diskontierungszinssatz verwendet, der den für die Verzinsung der Barsicherheiten maßgeblichen Zinssatz widerspiegelt. Infolge der IBOR-Reform wurde festgelegt, dass der bisher als Diskontierungszinssatz herangezogene EONIA (Euro Over Night Index Average) durch den ESTER (Euro Short-Term Rate) abgelöst wird. Dabei ist eine Übergangsphase bis 31. Dezember 2021 vorgesehen. Derzeit werden die bilateralen Verträge und CSA's (Credit Support Annex) entsprechend angepasst. Die Umstellung ist noch nicht abgeschlossen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bewertet Derivate gemäß der Mid-Market-Rate. Um das Niveau des Bid-Ask-Spreads der relevanten Positionen zu berücksichtigen, wird eine Anpassung anhand der Marktliquidität durchgeführt. Die Anpassungsparameter sind von Produkttyp, Währung, Laufzeit und Volumen abhängig. Die Parameter werden regelmäßig sowie im Fall von signifikanten Marktbewegungen überprüft. Bei der Ermittlung der Bid-Ask-Anpassung wird keine Aufrechnung gegenläufiger Positionen (Netting) durchgeführt.
Im Rahmen der Bewertung von OTC-Derivaten werden Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallsrisiko (Credit Value Adjustment, CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment, DVA) vorgenommen. Die CVA-Anpassung hängt vom erwarteten positiven Risikobetrag (Expected Positive Exposure) und von der Bonität des Kontrahenten ab. Die DVA-Anpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern bestimmt. Das im Steiermärkischen Sparkasse-Konzern implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen oder einer Monte-Carlo Simulation. Letztere wird für Produkte angewandt, für die es keine geeignete Optionsreplikation gibt. Für die restlichen Produkte basiert die Exposure-Berechnung auf einem (Marktwert + Add-On) -Ansatz. Die Ausfallswahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahenten wird durch eine Anpassung der internen Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt. Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert. Kontrahenten mit liquiden Anleihe- oder CDS-Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleitete, marktbasierte Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet. Die Bewertungsparameter für den Steiermärkischen Sparkasse-Konzern werden aus den Rückkaufniveaus für Erste Group-Anleihen abgeleitet. Bei der Ermittlung des Exposures werden in der Regel Saldierungs-Effekte nur für jene Kontrahenten berücksichtigt, bei denen der Effekt materiell ist. In diesen Fällen wird eine Saldierung sowohl für CVA als auch für DVA vorgenommen. Für mit relevanten Saldierungsvereinbarungen (z.B. CSA-Agreements) besicherte Kontrahenten wird kein CVA angesetzt, falls die Schwellenwerte für eine Besicherung nicht wesentlich sind.
Die beschriebene Methodik führt zu CVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt -0,2 Mio. EURO (2019: -0,2 Mio. EURO) und zu DVA-Wertanpassungen in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. EURO (2019: 0,1 Mio. EURO).
Validierung und Kontrolle
Die Zuständigkeit für die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bewertet werden, ist unabhängig von den Handelseinheiten. Die Bewertung von Finanzinstrumenten erfolgt auf Basis eines Service-Level-Agreements in der Erste
Group, wo eine unabhängige Validierungsabteilung eingerichtet wurde, um die Funktionstrennung zwischen Einheiten für
die Modellentwicklung, Bewertungspreisermittlung und Validierung sicherzustellen. Das Ziel der unabhängigen Modellvalidierung ist die Bewertung von Modellrisiken, die durch die theoretische Grundlage des Modells, der Qualität der Inputdaten (wie z.B. Marktdaten) und der Modellkalibrierung entstehen.
Fair Value-Hierarchie
Die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden den drei Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierarchie zugeordnet.
Level 1 der Fair Value-Hierarchie
Für Finanzinstrumente der Level 1-Kategorie erfolgt die Fair Value-Bewertung unmittelbar auf Basis notierten Preise für identische Finanzinstrumente in aktiven Märkten. Eine Zuordnung zu Level 1 erfolgt nur dann, wenn eine laufende Preisbildung auf Basis von Transaktionen, die in ausreichender Häufigkeit und in ausreichendem Volumen stattfinden, erfolgt.
Dieser Kategorie werden börsegehandelte Derivate (Futures, Optionen), Aktien, Staatsanleihen und sonstige Anleihen sowie Fonds, die in liquiden und aktiven Märkten gehandelt werden, zugeordnet.
Level 2 der Fair Value-Hierarchie
Wird eine Marktbewertung herangezogen, deren Markt aufgrund einer eingeschränkten Liquidität nicht als aktiver Markt betrachtet werden kann (abgeleitet von verfügbaren Marktliquiditätsindikatoren), wird das zugrunde liegende Finanzinstrument als Level 2 klassifiziert. Sind keine Marktpreise verfügbar, so wird anhand von Modellen, die auf Marktdaten beruhen, bewertet. Sofern alle wesentlichen Parameter des Bewertungsmodells am Markt beobachtbar sind, wird das Finanzinstrument als Level 2 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Für Level 2-Bewertungen werden typischerweise Zinskurven, Credit Spreads und implizite Volatilitäten als nachvollziehbare, beobachtbare Marktparameter verwendet.
In dieser Kategorie werden neben OTC- Derivaten vor allem weniger liquide Aktien, Anleihen und Fonds sowie auch eigene Emissionen dargestellt.
Level 3 der Fair Value-Hierarchie
In manchen Fällen kann die Fair Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, erfolgen. In diesem Fall werden einzelne, nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter anhand angemessener Annahmen geschätzt. Sobald ein nicht am Markt beobachtbarer Parameter für das Bewertungsmodell signifikant oder der Marktpreis nicht regelmäßig beobachtbar ist, wird das Finanzinstrument als Level 3 der Fair Value-Hierarchie eingestuft. Für Level 3-Bewertungen werden neben beobachtbaren Parametern typischerweise Credit Spreads, die aus internen Schätzungen für Ausfallswahrscheinlichkeiten (Probability of Default, PD) und Verlustquoten (Loss Given Default, LGD) abgeleitet werden, als nicht beobachtbare Parameter verwendet.
In dieser Kategorie werden nicht börsenotierte Aktien, Fonds, illiquide Anleihen sowie Kredite und Beteiligungen berücksichtigt.
Eine Umgliederung von Level 1 in Level 2 oder 3 bzw. vice versa erfolgt dann, wenn die oben beschriebenen Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten in den jeweiligen Level nicht mehr vorliegen.
Zuordnung von zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumenten zu den Level-Kategorien
in EUR Mio |
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| Bewertungs- |
|
Notierte | Bewertung | methode |
| |
Marktpreise | auf | nicht auf |
| |
in aktiven | Marktdaten | Marktdaten |
| |
Märkten | basierend | basierend | Gesamt | |
Level 1 | Level 2 | Level 3 | 2020 | |
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|
|
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL | 100,9 | 16,3 | 61,6 | 178,9 |
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI | 261,6 | 1,3 | 84,6 | 347,5 |
Derivate | 0,0 | 6,5 | 0,0 | 6,5 |
Summe der Aktiva | 362,5 | 24,1 | 146,2 | 532,9 |
|
|
|
|
|
Derivate | 0,0 | 7,4 | 0,0 | 7,4 |
Summe der Passiva | 0,0 | 7,4 | 0,0 | 7,4 |
in EUR Mio |
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| Bewertungs- |
|
Notierte | Bewertung | methode |
| |
Marktpreise | auf | nicht auf |
| |
in aktiven | Marktdaten | Marktdaten |
| |
Märkten | basierend | basierend | Gesamt | |
Level 1 | Level 2 | Level 3 | 2019 | |
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|
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|
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL | 106,7 | 16,5 | 59,0 | 182,3 |
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI | 378,1 | 1,2 | 76,5 | 455,9 |
Derivate | 0,0 | 7,1 | 0,0 | 7,1 |
Summe der Aktiva | 484,9 | 24,8 | 135,6 | 645,1 |
|
|
|
|
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Derivate | 0,0 | 10,0 | 0,0 | 10,0 |
Summe der Passiva | 0,0 | 10,0 | 0,0 | 10,0 |
Der gewählten Methode für die Zuordnung der Positionen zu den Levels entsprechend, werden alle Level-Bestände und Level-Veränderungen während der Berichtsperiode jeweils am Ende der Berichtsperiode zugeordnet.
Beschreibung der Bewertungsprozesse für Finanzinstrumente der Kategorie Level 3
Falls zumindest ein wesentlicher Bewertungsparameter nicht am Markt beobachtbar ist, wird dieses Instrument dem Level 3 der Fair Value-Hierarchie zugeordnet. Zur Validierung des Bewertungspreises sind zusätzliche Schritte notwendig. Diese umfassen insbesondere die Analyse relevanter historischer Daten oder ein Benchmarking zu vergleichbaren Finanzinstrumenten. Diese Verfahren beinhalten Parameterschätzungen und Expertenmeinungen. Weitere Ausführungen zu den verwendeten Parametern sowie eine Sensitivitätsanalyse werden nachfolgend in dem Unterkapitel Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen dargestellt.
Veränderungen der Volumina in Level 1 und Level 2
Bewegungen von finanziellen Vermögenswerten in Level 1 und Level 2
2020 | 2019 | |||
in EUR Mio | Level 1 | Level 2 | Level 1 | Level 2 |
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| |
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Wertpapiere |
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Nettotransfer von Level 1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Nettotransfer von Level 2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Nettotransfer von Level 3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,9 |
Käufe/Verkäufe/Fälligkeiten | -122,3 | -0,2 | -94,4 | 0,0 |
Veränderung Derivate | 0,0 | -0,5 | 0,0 | 1,4 |
Gesamtveränderung seit Jahresanfang | -122,3 | -0,7 | -94,4 | 0,5 |
Veränderungen in 2020.
Der Gesamtbestand an Level 1-Vermögenswerten hat sich im Jahresvergleich 2020 zu 2019 um -122,3 Mio. EURO reduziert. Die wesentlichen Änderungen sind unter anderem auf einen Rückgang durch ausgelaufene oder veräußerte Wertpapiere im Ausmaß von -138,0 Mio. EURO bzw. neu angekaufte Wertpapiere im Ausmaß von 10,2 Mio. EURO zurückzuführen. Derivate, welche dem Level 2 zugeordnet sind, reduzierten sich um -0,5 Mio. EURO.
Veränderungen in 2019.
Der Gesamtbestand der Level 1-Wertpapiere hat sich seit Jahresanfang um 94,4 Mio. EURO reduziert. Durch ausgelaufene Wertpapiere wurde der Level 1-Bestand in der Höhe von 135 Mio. EURO reduziert. Die Höhe der Neuanschaffungen von Level-1 Wertpapieren beträgt 41 Mio. EURO. Der Gesamtbestand an finanziellen Vermögenswerten der Level 2-Kategorie hat sich 2019 leicht um 0,5 Mio. EURO erhöht. Hauptverantwortlich dafür die Veränderung des Bestandes der Derivativen Produkte der Level 2-Kategorie, welche um 1,4 Mio. EURO anstiegen. Wertpapiere in der Höhe von 0,9 Mio. EURO sind aufgrund geringerer Markttiefe der Level 3 - Kategorie zugeordnet worden.
Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 nach Bilanzposten und Instrumenten
2020 | 2019 | |||
in EUR Mio | Von Level 1 | Von Level 2 | Von Level 1 | Von Level 2 |
|
|
|
| |
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|
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Anleihen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte - FVPL | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Anleihen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Fonds | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gesamtergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Veränderungen in 2020:
Es gab wie im Vergleichsjahr 2019 keine Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2.
Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level 3
Entwicklung des Fair Values von Finanzinstrumenten in Level 3
in EUR Mio | Finanzielle | Finanzielle | Derivate | Summe der |
Vermögens- | Vermögens- | Aktiva | ||
werte - | werte - | |||
FVOCI | FVPL | |||
|
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| |
Saldo per 31. Dezember 2020 | 76,5 | 59,0 | 0,0 | 135,6 |
Gesamtgewinn oder -verlust |
|
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|
|
in Gewinn- und Verlustrechnung | 0,3 | -2,5 | 0,0 | -2,2 |
im sonstigen Ergebnis | -1,0 | 0,0 | 0,0 | -1,0 |
Kauf | 43,8 | 2,7 | 0,0 | 46,4 |
Verkauf/Tilgung | -19,9 | -1,1 | 0,0 | -20,9 |
Transfer in Level 3 | 0,0 | 3,5 | 0,0 | 3,5 |
Transfer aus Level 3 | -15,0 | 0,0 | 0,0 | -15,0 |
Währungsumrechnung | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 |
Saldo per Dezember 2020 | 84,6 | 61,6 | 0,0 | 146,2 |
in EUR Mio | Finanzielle | Finanzielle | Derivate | Summe der |
Vermögens- | Vermögens- |
| Aktiva | |
werte - | werte - |
|
| |
FVOCI | FVPL |
|
| |
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|
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| |
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| |
Saldo per 31. Dezember 2019 | 61,0 | 72,7 | 0,0 | 133,7 |
Gesamtgewinn oder -verlust |
|
|
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|
in Gewinn- und Verlustrechnung | 0,2 | -0,1 | 0,0 | 0,1 |
im sonstigen Ergebnis | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
Kauf | 20,7 | 0,5 | 0,0 | 21,1 |
Verkauf/Tilgung | -7,0 | -15,9 | 0,0 | -22,9 |
Transfer in Level 3 | 5,8 | 2,4 | 0,0 | 8,2 |
Transfer aus Level 3 | -1,8 | -0,6 | 0,0 | -2,4 |
Währungsumrechnung | -2,7 | 0,0 | 0,0 | -2,7 |
Saldo per Dezember 2019 | 76,5 | 59,0 | 0,0 | 135,6 |
Veränderungen in 2020.
Der Gesamtstand an finanziellen Vermögenswerten des Levels 3 hat sich 2020 um 10,6 Mio EURO erhöht. Der Bestand, welcher aufgrund von geänderter Markttiefe bzw. Umstellung auf ein Bewertungsmodell von Level 2 in Level 3 reklassifiziert wurden, beträgt 3,5 Mio. EURO. Die Höhe der Neuanschaffungen von Level 3 Vermögenswerten beträgt 46,4 Mio. EURO. Durch ausgelaufenen/abgegangene Finanzinstrumente wurde der Level 3 Bestand in der Höhe von -20,9 Mio. EURO reduziert.
Veränderungen in 2019.
Der Gesamtbestand an finanziellen Vermögenswerten des Levels 3 hat sich 2019 um 1,9 Mio. EURO erhöht. Der Bestand, welcher aufgrund von geänderter Markttiefe bzw. Umstellung auf ein Bewertungsmodell von Level 2 in Level 3 reklassifiziert wurden, beträgt 8,2 Mio. EURO. Die Höhe der Neuanschaffungen von Level 3 Vermögenswerten beträgt 21,1 Mio. EURO. Durch ausgelaufene/abgegangene Finanzinstrumente wurde der Level 3 Bestand in der Höhe von 22,9 Mio. EURO reduziert.
Gewinne und Verluste von finanziellen Vermögenswerten, die am Ende der Berichtsperiode Level 3 zugeordnet sind
in EUR Mio |
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2020 | 2019 | |
AKTIVA |
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Finanzielle Vermögenswerte - FVPL | -2,5 | -0,1 |
Eigenkapitalinstrumente | -2,5 | 0,3 |
Schuldverschreibungen | 0,0 | 0,0 |
Kredite und Darlehen | 0,0 | -0,4 |
Finanzielle Vermögenswerte - FVOCI | 0,3 | 0,2 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,0 |
Schuldverschreibungen | 0,3 | 0,2 |
Kredite und Darlehen | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | -2,2 | 0,1 |
Das Volumen von Finanzinstrumenten, die der Level 3-Kategorie zugeordnet werden, lässt sich in folgende Bereiche einteilen:
_ Illiquide Anleihen und nicht börsennotierte Aktien oder Fonds für deren Bewertung Modelle verwendet werden, die nicht am Markt beobachtbare Werte (z.B. Credit Spreads) enthalten bzw. die mit Broker-Quotierungen bewertet werden, die nicht der Level 1- oder Level 2-Kategorie zuzuordnen sind.
_ Kredite, deren vertragliche Zahlungsströme des Vermögenswertes nicht nur Zahlungen von Nominale und Zinsen darstellen.
_ Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente
Wesentliche nicht beobachtbare Bewertungsparameter und Sensitivitätsanalyse der Level 3-Positionen
Wenn die Ermittlung des Fair Values eines Finanzinstruments von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, können diese aus einer Bandbreite von alternativen Parametrisierungen gewählt werden. Für die Bilanzerstellung wurde aus diesen Bandbreiten eine Parametrisierung gewählt, die den Marktbedingungen zum Berichtszeitpunkt entspricht.
Bandbreiten der am Markt nicht beobachtbaren Bewertungsparameter in der Level 3-Kategorie
Finanzielle Vermögenswerte | Produktkategorie | Fair Value in EUR Mio | Bewertungsverfahren | Wesentliche nicht beobachtbare Parameter | Bandbreite der nicht beobachtbaren Parameter (gewichteter Durchschnitt) |
2020 |
|
|
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Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte | Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen) | 30,1 | Dividend Discount Modell; Vereinfachte Ertragswertmethode | Relevered Beta | Abhängig von Branche: |
Versicherungen (allgemein) 0,90-0,95 | |||||
Erholungs- und Freizeitindustrie 0,96 | |||||
Transport 0,86 | |||||
Immobilien (Allgemein/Diversifiziert) 0,78 | |||||
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen) 0,91-1,10 | |||||
Banken (regional) 0,51 | |||||
Länderrisikoprämie | Kroatien 4,45%, Österreich 0,36%-0,50% | ||||
Eigenkapitalkosten aufgrund oben genannter Parameter: 4,19%-12,83% | |||||
27,9 | Adjustierte Nettoinventarwertmethode | Angepasstes | Abhängig vom buchhalterischen Eigenkapital | ||
Eigenkapital | |||||
0,0 | Multiplikatormethode | EV / SALES | Abhängig von Branchenklassifizierung nach Damodaran | ||
EV / EBITDA | |||||
EV / EBIT | |||||
P/E | |||||
P/E (implicit) | |||||
P/B |
Finanzielle Vermögenswerte | Produktkategorie | Fair Value in EUR Mio | Bewertungsverfahren | Wesentliche nicht beobachtbare Parameter | Bandbreite der nicht beobachtbaren Parameter (gewichteter Durchschnitt) |
2019 |
|
|
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|
|
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte / Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte | Nicht mit Handelsabsicht gehaltene Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen) | 29,8 | Dividend Discount Modell; Vereinfachte Ertragswertmethode | Relevered Beta | Abhängig von Branche: |
Versicherung (allgemein) 0,92-0,96 | |||||
Erholungs- und Freizeitindustrie 0,93 | |||||
Transport 0,91 | |||||
Immobilien (Allgemein/Diversifiziert) 0,75 | |||||
Finanzdienstleister (Nicht-Bank & Versicherungen) 0,93-1,02 | |||||
Banken (regional) 0,58 | |||||
Länderrisikoprämie | Kroatien 2,79%, Österreich 0,37% | ||||
Eigenkapitalkosten aufgrund oben genannter Parameter: 6,32%-11,01% | |||||
25,3 | Adjustierte Nettoinventarwertmethode | Angepasstes | Abhängig vom buchhalterischen Eigenkapital | ||
Eigenkapital | |||||
0,0 | Multiplikatormethode | EV / SALES | Abhängig von Branchenklassifizierung nach Damodaran | ||
EV / EBITDA | |||||
EV / EBIT | |||||
P/E | |||||
P/E (implicit) | |||||
P/B |
Eigenkapitalinstrumente mit einem Fair Value von EUR 2,7 Mio. (2019: EUR 2,7 Mio.) wurden auf Basis von Expertenschätzungen bewertet.
Sensitivitätsanalyse hinsichtlich möglicher alternativer Parametrisierung auf Produktebene
2020 | 2019 | ||||
Fair Value-Veränderungen | Fair Value-Veränderungen | ||||
in EUR Mio | Positiv | Negativ | Positiv | Negativ | |
Derivate | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Gewinn- und Verlustrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Schuldverschreibungen | 1,7 | -2,2 | 1,5 | -1,9 | |
Gewinn- und Verlustrechnung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Sonstiges Ergebnis | 1,7 | -2,2 | 1,5 | -1,9 | |
Eigenkapitalinstrumente | 12,1 | -8,5 | 11,3 | -8,6 | |
Gewinn- und Verlustrechnung | 10,7 | -7,7 | 9,7 | -7,7 | |
Sonstiges Ergebnis | 1,4 | -0,8 | 1,6 | -0,9 | |
Gesamt |
| 13,9 | -10,7 | 12,8 | -10,5 |
Gewinn- und Verlustrechnung | 10,7 | -7,7 | 9,7 | -7,7 | |
Sonstiges Ergebnis | 3,1 | -3,0 | 3,1 | -2,8 |
Zur Ermittlung der möglichen Auswirkungen wurden hauptsächlich Credit Spreads (für Schuldverschreibungen) und Marktschwankungen vergleichbarer Aktien herangezogen. Ein Anstieg (Reduktion) von Spreads verursacht eine Reduktion (Anstieg) des jeweiligen Fair Values.
Die folgenden Wertebereiche wurden in der Sensitivitätsanalyse verwendet:
_ für Schuldverschreibungen ein Bereich für Credit Spreads zwischen +100 Basispunkten und 75 Basispunkten,
_ für eigenkapitalbezogene Wertpapiere eine Bewertungsbandbreite zwischen -10% und +5%,
_ für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, die mit der adjustierten Nettoinventarwertmethode bewertet wurden, die Bewertungsbandbreite zwischen -10% und +10%,
_ für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, die mit dem Dividenden-Discount-Modell bzw. der vereinfachten Ertragswertmethode bewertet wurden, die Kosten für das Eigenkapital zwischen -2% und +2%,
Fair Values von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
in EUR Mio | 2020 | ||||
Buchwert | Fair Value | Level 1 | Level 2 | Level 3 | |
Aktiva |
|
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Kassenbestand und Guthaben | 1.477,0 | 1.477,0 | 0,0 | 0,0 | 1.477,0 |
Finanzielle Vermögenswerte AC | 15.237,8 | 15.580,9 | 852,4 | 24,7 | 14.703,8 |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 2.098,7 | 2.126,4 | 0,0 | 0,0 | 2.126,4 |
Forderungen an Kunden | 12.311,5 | 12.572,5 | 0,0 | 0,0 | 12.572,5 |
Schuldverschreibungen | 827,6 | 882,0 | 852,4 | 24,7 | 4,9 |
Forderungen aus Finanzierungsleasing | 418,4 | 418,4 | 0,0 | 0,0 | 418,4 |
Forderungen aus Lieferung u. Leistungen u. sonstige Forderungen | 11,5 | 11,5 | 0,0 | 0,0 | 11,5 |
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Passiva |
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Einlagen von Kreditinstituten | 1.277,5 | 1.291,9 | 0,0 | 0,0 | 1.291,9 |
Einlagen von Kunden | 14.304,5 | 14.359,5 | 0,0 | 0,0 | 14.359,5 |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 719,7 | 740,7 | 0,0 | 735,1 | 5,6 |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 9,9 | 9,9 | 0,0 | 0,0 | 9,9 |
|
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Finanzgarantien und Verpflichtungen |
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Finanzgarantien | n.a. | -2,7 | 0,0 | 0,0 | -2,7 |
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen | n.a. | 62,1 | 0,0 | 0,0 | 62,1 |
in EUR Mio | 2019 | |||||
Buchwert | Fair Value | Level 1 | Level 2 | Level 3 | ||
Aktiva |
|
|
|
|
| |
Kassenbestand und Guthaben | 999,3 | 999,3 | 0,0 | 0,0 | 999,3 | |
Finanzielle Vermögenswerte AC | 14.304,5 | 14.681,5 | 835,1 | 55,0 | 13.791,4 | |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 1.674,1 | 1.695,3 | 0,0 | 0,0 | 1.695,3 | |
Forderungen an Kunden | 11.792,6 | 12.096,0 | 0,0 | 0,0 | 12.096,0 | |
Schuldverschreibungen | 837,8 | 890,1 | 835,1 | 55,0 | 0,0 | |
Forderungen aus Finanzierungsleasing | 399,6 | 399,6 | 0,0 | 0,0 | 399,6 | |
Forderungen aus Lieferung u. Leistungen u. sonstige Forderungen | 17,0 | 17,0 | 0,0 | 0,0 | 17,0 | |
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Passiva |
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| |
Einlagen von Kreditinstituten | 1.258,0 | 1.269,8 | 0,0 | 0,0 | 1.269,8 | |
Einlagen von Kunden | 12.856,6 | 12.914,3 | 0,0 | 0,0 | 12.914,3 | |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 887,7 | 908,4 | 0,0 | 900,0 | 8,4 | |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 16,4 | 16,4 | 0,0 | 0,0 | 16,4 | |
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Finanzgarantien und Verpflichtungen |
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| |
Finanzgarantien | n.a. | 5,3 | 0,0 | 0,0 | 5,3 | |
Nicht ausgenutzte Kreditrahmen | n.a. | 17,3 | 0,0 | 0,0 | 17,3 |
Der Fair Value von Krediten und Darlehen an Kunden und Kreditinstitute wurde mittels Diskontierung der zukünftigen Cashflows berechnet, wobei sowohl die Zins- als auch die Credit Spread-Effekte berücksichtigt wurden. Der Zinssatzeffekt beruht auf den Marktzinsbewegungen, während die Änderungen des Credit Spreads von den Ausfallswahrscheinlichkeiten (PDs) und den Verlustquoten bei Ausfall (LGDs), die für die internen Risikoberechnungen verwendet werden, abgeleitet werden. Die Berechnung der Fair Values erfolgte je Portfoliogruppe. Dazu wurden die Kredite und Darlehen in homogene Portfolien zusammengefasst. Die Einteilung erfolgte aufgrund von Ratingmethode, Ratingklasse, Laufzeit und Land, in dem diese gebucht wurden.
Die Fair Values von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen werden im Wesentlichen entweder direkt vom Markt oder anhand von direkt beobachtbaren Marktparametern (z.B. Zinskurven) ermittelt.
Der Fair Value von Einlagen und sonstigen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zinsumfeldes sowie der eigenen Credit Spreads geschätzt. Diese Positionen werden der Level 3-Kategorie zugeordnet. Für Verbindlichkeiten ohne vertragliche Laufzeit (z.B. Sichteinlagen) wird der Restbuchwert als Minimumwert für den Fair Value angenommen.
Der Fair Value der emittierten Wertpapiere und nachrangigen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf liquiden Marktpreisen, sofern diese verfügbar sind. Für emittierte Wertpapiere, deren Fair Value nicht direkt am Markt verfügbar ist, wird der Fair Value mittels Diskontierung zukünftiger Cashflows ermittelt. Die Spread-Anpassung für das Kreditrisiko der Erste Group wird auf Basis der Rückkaufwerte von Eigenemissionen vorgenommen. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fair Values den Effekten aus Optionalitäten Rechnung getragen.
Für außerbilanzielle Verbindlichkeiten (Finanzgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen) werden folgende Bewertungsansätze verwendet: der Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen wird mit Hilfe von regulatorischen Kreditkonversionsfaktoren ermittelt. Die daraus resultierenden Kreditäquivalente werden wie bilanzierte Vermögenswerte behandelt. Die Differenz zwischen dem gesamten Fair Value und dem Nominalwert der hypothetischen Kreditrisikoäquivalente entspricht dem Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen.
Sofern der gesamte Fair Value der hypothetischen Kreditäquivalente höher als der Nominalwert ist, ergibt sich ein positiver Fair Value von unwiderruflichen Kreditzusagen. Der Fair Value von Finanzgarantien wird in Analogie zu einem CDS-Modell ermittelt. Entsprechend diesem Modell ergibt sich der Fair Value aus der Summe der Barwerte zukünftiger Cashflows. Diese umfassen die Auszahlungen infolge der Inanspruchnahme aus den Garantien, die auf Basis der PDs und LGDs der jeweiligen Kunden modelliert werden, sowie Einzahlungen aus den zukünftig erhaltenen Garantiegebühren. Wenn die Barwerte der zukünftigen Auszahlungen die Barwerte der zukünftigen Garantiegebühren überschreiten, ist der Fair Value von Finanzgarantien negativ.
Hedge Accounting
Zur Absicherung des Währungs- und Zinsrisikos verwendet der Steiermärkischen Sparkasse-Konzern derivative Finanzinstrumente. Damit das Derivat und die Risikoposition für die Bilanzierung eines Sicherungsgeschäfts in Frage kommen, wird die Sicherungsbeziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument zu Beginn der Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Dokumentiert werden dabei die Art des abgesicherten Risikos, die Zielsetzung und Strategie im Hinblick auf die Absicherung sowie die Methode, die angewendet wird, um die Effektivität des Sicherungsinstruments zu messen. Eine Sicherungsbeziehung wird als in hohem Maße wirksam betrachtet, wenn die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Veränderungen des Fair Values oder der Cashflows die Fair Value-Änderungen des Sicherungsinstruments in einer Bandbreite von 80 % bis 125 % kompensieren. Die Beurteilung erfolgt dabei sowohl prospektiv, d.h. ob die Ergebnisse innerhalb der Bandbreite erwartet werden, als auch retrospektiv, d.h. ob die tatsächlichen Ergebnisse innerhalb der Bandbreite liegen. Die Effektivität wird für jede Sicherungsbeziehung sowohl zu Beginn als auch während der Laufzeit bestimmt. Detaillierte Bedingungen für bestimmte Arten von Sicherungsbeziehungen sowie zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehungen durch den Steiermärkischen Sparkasse-Konzern sind intern in den Hedge Accounting-Richtlinien festgelegt. Wie in den Übergangsvorschriften von IFRS 9 erlaubt, hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern beschlossen, die Anforderungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften des IAS 39 weiterhin anzuwenden.
i. Fair Value Hedge
Änderungen des Fair Values (Clean Price) von derivativen Finanzinstrumenten, die im Rahmen von qualifizierten und designierten Fair Value Hedges eingesetzt werden, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis" erfasst. Zinserträge und -aufwendungen aus Sicherungsderivaten werden im Posten „Sonstige ähnliche Erträge" oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäfts, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird eben-falls in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis" erfasst und ist Teil des Buchwerts des Grundgeschäfts.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder wenn die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, wird die Sicherungsbeziehung beendet. In diesem Fall wird die Fair Value-Anpassung des Grundgeschäfts über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Zinserträge" (wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert war) oder „Zinsaufwendungen" (wenn das Grundgeschäft eine finanzielle Verbindlichkeit war) unter „Zinsüberschuss" dargestellt. Für Portfolio Fair Value Hedges von Zinsänderungsrisiken wird die Fair Value-Anpassung der beendeten Sicherungsbeziehung linear amortisiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge" unter „Zinsüberschuss" ausgewiesen.
ii. Cashflow Hedge
Um Unsicherheiten zukünftiger Zahlungsströme zu vermeiden und in Folge das Zinsergebnis zu stabilisieren, werden Cashflow Hedges angewendet. Der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes von Sicherungsinstrumenten, die im Rahmen von designierten und qualifizierten Cashflow Hedges eingesetzt werden, wird im sonstigen Ergebnis in der „Cashflow Hedge-Rücklage" erfasst. Der ineffektive Teil wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Handelsergebnis" ausgewiesen. Zur Bestimmung des effektiven/ineffektiven Teils, wird das Derivat mit seinem „Clean Price" (d.h. exklusive der Zinskomponente) betrachtet. Wenn die abgesicherte Zahlung in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließt, werden die Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsinstrument vom sonstigen Ergebnis in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht (zumeist in den Posten „Sonstige ähnliche Erträge" oder „Sonstige ähnliche Aufwendungen" unter „Zinsüberschuss"). Betreffend die Bilanzierung von Grundgeschäften bei Cashflow Hedges besteht keine Abweichung im Vergleich zu Situationen, in denen keine Sicherungsbeziehung angewendet wird.
Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder wenn die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, wird die Sicherungsbeziehung beendet. In diesem Fall verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument, der im OCI erfasst wurde, in der „Cashflow Hedge-Rücklage", bis die Transaktion erfolgt.
Absicherung von Zinsrisiken
Die Ziele des Marktrisikomanagements in den Bankbüchern des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sind die Optimierung der Risikoposition unter Berücksichtigung der ökonomischen Umwelt und der Wettbewerbssituation sowie unter Beachtung des Marktwertrisikos und des Effekts auf den Zinsüberschuss sowie die Erhaltung einer adäquaten Liquiditätsposition für den Konzern.
Die Hedging-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen - das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Um diese zu steuern, stehen die folgenden Instrumente zur Verfügung: Für Maßnahmen zur Stabilisierung der Cashflows werden Cashflow Hedges verwendet. Für Maßnahmen zur Verringerung des Marktwertrisikos werden Fair Value Hedges eingesetzt.
Fair Value Hedges werden dazu verwendet, fix verzinste oder strukturierte Geschäfte in Transaktionen mit Geldmarktbindung zu drehen. Gemäß der Zins- und Hedgestrategie werden im Bedarfsfall verbriefte Verbindlichkeiten nicht geldmarktgebundener Emissionen mittels Fair Value Hedges in solche gewandelt. Als Instrumente für diese Fair Value Hedges werden überwiegend Zinsswaps eingesetzt. Zur Absicherung des Wechselkursrisikos werden Kassageschäfte, Währungsoptionen, Währungsswaps, Devisentermingeschäfte oder Bilanzposten in einer gesicherten Währung verwendet.
Cashflow Hedges werden - wenn es die Marktumstände erforderlich machen - dazu verwendet, geldmarktgebundene Geschäfte in fix verzinste zu drehen und dadurch das Zinsertragsrisiko zu reduzieren, um eine Mindestverzinsung zu gewährleisten.
Zur Senkung der Komplexität auf Grund der geplanten Umstellung der Treasury-Systeme und des Ãœberganges von IAS 39 auf IFRS 9 mit Stichtag 01.01.2018 wurden im Jahr 2017 sämtliche Sicherungsgeschäfte zu Eigenen Emissionen bzw. Termineinlagen (Fair Value Hedges) mit einem Gesamtvolumen von 129,6 Mio. EURO aufgelöst. Die Anpassung des Grundgeschäftes betreffend das jeweilige gesicherte Risiko in der Höhe von gesamt 23,0 Mio. EURO wird über die Restlaufzeit des gesicherten Risikos bis zur Fälligkeit aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinsüberschuss" dargestellt. In der Berichtsperiode wurde aus dieser Auflösung ein Betrag in der Höhe von 3,1 Mio. EURO in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verwendet Pensionsgeschäfte und ISDA-Rahmenverträge zur Reduktion von Kreditrisiken bei Derivaten und Finanzierungstransaktionen. Diese Derivate sowie die zugehörigen Variation Margins und Verträge erfüllen die Erfordernisse zur bilanziellen Saldierung nach Maßgabe der dargestellten Kriterien.
Die Effekte aus einer Saldierung sind für den Abschlussstichtag nicht materiell und werden daher nicht gesondert dargestellt. Die Verbindlichkeiten aus Nachschussmargen (Variation Margins) betragen zum 31.12.2020 1,4 Mio. EURO.
Übertragung von finanziellen Vermögenswerten
in EUR Mio | 2020 | 2019 | ||||||
Buchwert übertragener Vermögenswerte | Verbindlichkeiten | Buchwert übertragener Vermögenswerte | Buchwert der zugehörigen Verbindlichkeiten | |||||
|
|
|
|
|
| |||
Forderungen an Kreditinstitute |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
| 0,0 |
Forderungen an Kunden |
| 2.127,3 |
| 0,0 |
| 2.128,9 |
| 0,0 |
Gesamt |
| 2.127,3 |
| 0,0 |
| 2.128,9 |
| 0,0 |
Bei den übertragenen Finanzvermögenswerten handelt es sich um Kundenforderungen guter Bonität, die den Kriterien der OeNB entsprechen und zur Deckung der hypothekarisch besicherten Pfandbriefe übertragen wurden.
Die folgende Tabelle zeigt Fair Values der übertragenen Vermögenswerte.
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||||
| Fair Value übertragener Vermögenswerte | Fair Value der zugehörigen Verbindlich-keiten | Netto- position | Fair Value übertragener Vermögenswerte | Fair Value der zugehörigen Verbindlich-keiten | Netto- position | |||||
| |||||||||||
| |||||||||||
|
|
|
|
|
| ||||||
Forderungen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
Forderungen an Kunden | 2.172,4 | 0,0 | 2.172,4 | 2.183,6 | 0,0 | 2.183,6 | |||||
Gesamt |
| 2.172,4 | 0,0 | 2.172,4 | 2.183,6 | 0,0 | 2.183,6 |
Sicherheiten
Nachstehende Vermögenswerte wurden als Sicherheiten für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen gestellt:
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | |||
|
|
| ||||
|
|
| ||||
Forderungen an Kreditinstitute |
| 0,0 | 0,0 | |||
Forderungen an Kunden |
| 298,6 | 296,7 | |||
Finanzielle Vermögenswerte |
| 662,1 | 760,1 | |||
Gesamt |
| 960,7 | 1.056,8 |
Bei den Vermögenswerten handelt es sich um Kreditforderungen (Kundenforderungen guter Bonität, die den Kriterien der OeNB entsprechen) sowie um Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere. Die Sicherheiten wurden vor allem im Rahmen von Refinanzierungstransaktionen mit der Europäischen Zentralbank und sonstigen Sicherungsverein-barungen gestellt.
Der Wert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 7.390,5 Mio. EURO (Vorjahr: 7.171,4 Mio. EURO). Der Wert der Garantien, die der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erhalten hat, beträgt 351,3 Mio. EURO (Vorjahr: 195,5 Mio. EURO).
Wertpapiere
2020 | 2019 | |||||||||
Finanzielle Vermögenswerte | Finanzielle Vermögenswerte | |||||||||
in EUR Mio | AC | Verpflich- | Designiert FVPL | FVOCI | Gesamt | AC | Verpflich- | Designiert FVPL | FVOCI | Gesamt |
Schuldverschreibungen und andere | 827,6 | 117,2 | 0,0 | 256,4 | 1.201,2 | 837,8 | 123,2 | 0,0 | 334,3 | 1.295,3 |
Börsenotiert | 810,2 | 86,3 | 0,0 | 255,1 | 1.151,7 | 798,2 | 92,6 | 0,0 | 332,6 | 1.223,4 |
Nicht börsenotiert | 17,4 | 30,9 | 0,0 | 1,3 | 49,5 | 39,6 | 30,7 | 0,0 | 1,7 | 71,9 |
Eigenkapitalbezogene Wertpapiere | 0,0 | 58,3 | 0,0 | 91,0 | 149,4 | 0,0 | 54,8 | 0,0 | 121,6 | 176,5 |
Börsenotiert | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 87,4 | 87,4 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 117,5 | 117,6 |
Nicht börsenotiert | 0,0 | 58,3 | 0,0 | 3,7 | 62,0 | 0,0 | 54,8 | 0,0 | 4,1 | 58,9 |
Gesamt | 827,6 | 175,6 | 0,0 | 347,5 | 1.350,6 | 837,8 | 178,1 | 0,0 | 455,9 | 1.471,8 |
Investmentfondsanteile werden unter Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wertpapieren ausgewiesen.
RISIKO- UND KAPITALMANAGEMENT
Risikomanagement
Das bewusste und selektive Eingehen von Risiken und deren professionelle Steuerung stellen eine Kernkompetenz jeder Bank dar. Eine angemessene Risikopolitik und -strategie ist eine essenzielle Grundlage für die Bewahrung der finanziellen Stabilität der Bank und stellt die Rahmenbedingungen für den operativen Erfolg dar. Die vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern verfolgte proaktive Risikopolitik und -strategie streben nach Optimierung des Verhältnisses zwischen Risiko und Ertrag, um eine nachhaltige und angemessene Eigenkapitalverzinsung zu erzielen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat ein, auf sein Geschäfts- und Risikoprofil abgestimmtes, vorausschauendes Risikomanagementregelwerk entwickelt. Dieses Regelwerk basiert auf einer klaren Risikostrategie und definiert generelle Prinzipien, gemäß denen das Eingehen von Risiken in der ganzen Gruppe stattfindet. Die Risikostrategie des Steiermärkische Sparkasse-Konzern steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie und ist geprägt von einem konservativen Umgang mit den bankbetrieblichen Risiken, der sich zum einen an den Anforderungen eines kundenorientierten Bankbetriebs ergibt und zum anderen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verfolgt mit seiner Risikopolitik die Zielsetzung, die sich aus dem Bankbetrieb ergebenden Risiken frühzeitig zu erkennen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen und zu begrenzen. Im Mittelpunkt dieser Risikosteuerungsaktivitäten steht der möglichst effiziente Einsatz des verfügbaren Kapitals unter Berücksichtigung mittel- und langfristiger strategischer Ziele und Wachstumsaussichten. Die Risikostrategie beinhaltet folgende Komponenten:
Quantitative Zielgrößen (Risk Appetite Statement)
Makroökonomischer Analyse
Risikopolitische Ausgangssituation
Dokumentation der Organisation und Prozesse des Risikomanagements
Operative Risikostrategien
Dieser Risikostrategie folgend, ist im Steiermärkische Sparkasse-Konzern ein integriertes System zur Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, dessen Zielsetzung es ist, sämtliche Risiken (Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationale und sonstige Risiken) konzernweit zu identifizieren und zu messen. Damit hat das Management die Möglichkeit, die identifizierten und gemessenen Risiken aktiv zu steuern, um das angestrebte Ziel der Optimierung des Risiko-Ertrag-Verhältnisses zu erreichen.
Angesichts der Geschäftsstrategie des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sind vor allem Kreditrisiken und Risiken in Südosteuropa (Rechtsrisiken, Beteiligungsrisiken, Geschäfts- und strategische Risiken) sowie nicht-finanzielle Risiken maßgeblich. Ein weiterer Schwerpunkt des Steiermärkische Sparkasse-Konzern liegt auf der Steuerung des Liquiditäts-, Konzentrations- und des makroökonomischen Risikos. In allen Bereichen des Risikomanagements ist die Bank stets bestrebt, ihre bestehenden Methoden und Prozesse zu verbessern und zu ergänzen.
2020 wurde die COVID-19-Pandemie weltweit zu einem der Kernthemen im Risikomanagements der Banken. Es ist daher nach wie vor erforderlich, das Augenmerk auf die Steuerung von Kreditportfolien, einschließlich des aktiven Managements von notleidenden Krediten, zur weiteren Stärkung des Risikoprofils zu setzen. Auf der Gruppenebene wurde ein zukunftsorientiertes Konzept umgesetzt und in erheblichem Umfang Rückstellungen gebildet, um der infolge eines eintrübenden Konjunkturausblicks erwartenden Verschlechterung der Kreditqualität zu berücksichtigen.
Organisation des Risikomanagements
Die Risikoüberwachung und -kontrolle wird durch klare Organisationsstrukturen mit definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, delegierten Entscheidungskompetenzen und Risikolimits adressiert.
Der Vorstand und insbesondere der Chief Risk Officer (CRO) des Steiermärkische Sparkasse-Konzern üben die Aufsichtsfunktionen im Rahmen der Risikomanagementstruktur des Steiermärkische Sparkasse-Konzern aus. Die Risikokontrolle und -steuerung werden auf Grundlage der Geschäftsstrategie und des vom Vorstand genehmigten Risikoappetits wahrgenommen. Der CRO des Steiermärkische Sparkasse-Konzern verantwortet im Zusammenwirken mit den Chief Risk Officers der Tochterbanken die Umsetzung und Einhaltung der Risikokontroll- und Risikomanagement-Strategien für sämtliche Risikoarten und Geschäftsfelder.
Der Vorstand und insbesondere der CRO des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sorgen für die Verfügbarkeit einer angemessenen Infrastruktur und geeigneter Mitarbeiter sowie der entsprechenden Methoden, Normen und Prozesse. Die konkrete Identifizierung, Messung, Beurteilung, Genehmigung, Überwachung, Steuerung und Limitierung von relevanten Risiken erfolgen auf der Ebene der operativen Einheiten.
Der Vorstand wird zur Erfüllung operativer Risikokontrollfunktionen auf Konzernebene von mehreren Bereichen unterstützt. Zum Verantwortungsbereich des CRO zählen folgende Einheiten:
Strategisches Risikomanagement
Operatives Risikomanagement
Workout Management
Organisation des Risikomanagements
Strategisches Risikomanagement
Die Einheit „Strategisches Risikomanagement" unterstützt im Rahmen ihrer Risikocontrollingfunktion den Chief Risk Officer bei der Förderung des disziplinierten Umgangs mit Risiken und bei der Harmonisierung von Risikomanagementanwendungen für alle Risikoarten in den Geschäftseinheiten. Weiters stellt dieser Bereich in enger Zusammenarbeit mit den sonstigen Risikomanagementeinheiten die Umsetzung der Risikostrategie sicher. Auf jeder Stufe der Risikomanagementprozesse, im Speziellen hinsichtlich der Markt- und Kreditrisiken, sind die Mess- und Ãœberwachungsfunktionen von den jeweiligen zu überwachenden Frontfunktionen unabhängig (Trennung von „Markt" und „Marktfolge").
In Anbetracht der wachsenden Anforderungen an die Risikosteuerung und um eine klare Abgrenzung der Rollen und Kompetenzen aller beteiligten Einheiten zu gewährleisten, sind die Konzernkreditrisikoreporting- und Risikocontrollingaktivitäten in der Einheit „Strategisches Risikomanagement" zusammengeführt und konzentriert.
Operatives Risikomanagement
Die Einheit „Operatives Risikomanagement" stellt im Rahmen des unabhängigen Doppelvotums sicher, dass nur jenes Kreditrisiko in die Bücher des Steiermärkische Sparkasse-Konzern übernommen wird, das mit dem Risikoappetit, der Risikostrategie und den festgesetzten maßgeblichen Limits im Einklang steht. Weiters ist sie zuständig für die korrekte Anwendung der Ratingmethoden und -prozesse, zudem ist die Verantwortung für die Aufgaben Bilanzauswertung, Bonitätsprüfungen und Zessionsprüfungen dieser Einheit übertragen.
Workout Management
Ziele des Workout Managements (WOM) sind die Einhaltung regulatorischer Vorschriften, die Optimierung der Non-performing loans (NPL) und Non-performing exposure (NPE) Portfolien, die Minimierung von Kreditausfällen/Risikokosten und die Sicherstellung der Reputation der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG im Sinne einer fairen Behandlung aller Kunden entlang des Kreditlebenszykluses.
Die Tätigkeit des WOM baut auf einem frühzeitigen Erkennen nachteiliger Entwicklungen beim Kunden und einer raschen Implementierung entsprechender risikominimierender Maßnahmen auf.
Die Organisation des Workout Managements wurde auf den NPL/NPE-Lebenszyklus ausgerichtet und untergliedert sich in drei Teilbereiche:
WOM Zahlungsmanagement: Bearbeitung von jungen Zahlungsrückständen zur Sicherung von frühzeitigen Zahlungen zur Regelung von Überziehungen.
WOM Restrukturierung: Umsetzung von Restrukturierungs-/Forbearancevereinbarungen zur Sicherstellung einer effizienten Restrukturierung und Risikominimierung.
WOM Forderungsbetreibung: Abwicklung von Forderungsbetreibungen und Insolvenzen zur Sicherstellung einer raschen und effizienten Einbringlichmachung der fälligen Ausleihungen.
Lokale Chief Risk Officers
Neben dem von der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG für den Konzern wahrgenommenen Risikomanagement verfügen auch die Tochtergesellschaften über eigene Risk-Control- und Management-Einheiten, die unter der Leitung des jeweiligen lokalen Chief Risk Officer stehen.
Darüber hinaus wurden zur Durchführung von Risikomanagementaktivitäten bereichsübergreifende Gremien eingerichtet.
Risikomanagementgremien
Risikoausschuss des Aufsichtsrates
Der Risikoausschuss des Aufsichtsrates ist für die Erteilung der Zustimmung in all jenen Fällen zuständig, in denen Kredite und Veranlagungen einen Betrag erreichen, der die Genehmigungskompetenz des Vorstands gemäß den Pouvoirrichtlinien überschreitet. Er ist mit der Genehmigung von Großkrediten, wie in Artikel 392 CRR definiert, betraut, wenn eine solche Forderung 10,0% der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstitutes erreicht oder übersteigt. Im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse ist der Ausschuss berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, im Voraus Genehmigungen zu erteilen. Als überwachende Instanz des Risikomanagements wird der Risikoausschuss des Aufsichtsrates zumindest einmal jährlich über die Risikolage in Kenntnis gesetzt.
Performance Team
Ziel des Performance Teams ist es, die gesamtheitliche Unternehmenssteuerung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck nimmt das Performance Team folgende Aufgaben wahr:
Laufendes Monitoring der Performance durch Soll/Ist Vergleiche, Benchmarking und ähnliche Instrumente
Festlegung von Steuerungsmaßnahmen und Follow-up
Erstellung der Kurz- und Mittelfristplanung
Initiierung von strategischen Projekten und Aktivitäten zur Leistungsverbesserung über die finanziellen Messgrößen hinaus
Weiterentwicklung und Abstimmung der Strategie und Geschäftspolitik
Das Performance Team hat Entscheidungskompetenz, wobei Entscheidungen, welche in die Entscheidungskompetenz des Vorstandes fallen, jedenfalls eines gesonderten Vorstandsbeschluss bedürfen.
Die Zusammensetzung dieses Gremiums umfasst neben den Vorstandsmitgliedern auch die Verantwortlichen für:
Finanzen
Controlling
Asset Liability Management
Strategisches Risikomanagement
Steuerung Auslandsbeteiligung
Geschäftsfeld Kommerz
Retailvertrieb Steiermark
Wertpapiergeschäft
ein Regionalleiter
Das Performance Team tritt grundsätzlich einmal pro Monat zusammen.
Local Operational Risk Committee (LORCO)
Das LORCO tagt zumindest quartalsweise und setzt sich aus wesentlichen Risk Ownern der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG zusammen. Zielsetzungen dieses Gremiums sind die Definition der Strategie für das operationale Risikomanagement, die Reduktion des operationalen Risikos durch den Anstoß und Überwachung von Maßnahmen zur Risikoreduktion und Beratungsfunktion zu Fragen zum operationalen Risiko.
Die Zusammensetzung dieses Gremiums umfasst die Verantwortlichen für:
Strategisches Risikomanagement
Operational Risk Officer / CSO des Steiermärkische Sparkasse-Konzern
Compliance und Recht
Organisation / Informationstechnologie
Generalsekretariat
Interne Revision
Team ALM
Das Team ALM ist das zentrale Element zur Durchführung der übergreifenden Treasury-Tätigkeiten sowie das bereichsübergreifende Gremium zur Sicherung der kurz-, mittel- und langfristigen Liquiditätsversorgung. Die ALM-Abteilungen der Konzerntöchter stellen dem Team ALM hierfür zusätzliche Informationen zur Verfügung.
Sparkassen, die einen Teil ihrer Liquidität außerhalb des Sektors refinanzieren, haben die Aufgabe, ein eigenes Liquiditätsmanagement zu installieren sowie hierfür entsprechende Prozesse zu gestalten. Die Zuständigkeitsbereiche im Normalfall sind die Festlegung der Refinanzierungsstruktur, der Refinanzierungsquellen und der Laufzeiten unter Berücksichtigung des Zinsänderungsrisikos. Das Team ALM übernimmt diese Aufgaben als Operating Liquidity Committee (OLC).
Das Team ALM führt zu diesem Zwecke Analysen und Prognosen durch und setzt entsprechende Maßnahmen fest und hat in Folge dessen Entscheidungskompetenz, wobei Entscheidungen, welche in die Entscheidungskompetenz des Vorstandes fallen, jedenfalls eines gesonderten Vorstandsbeschlusses bedürfen.
Dieses Gremium setzt sich aus den folgenden Verantwortlichen zusammen:
Finanzen
Asset Liability Management
Treasury
Steuerung Auslandsbeteiligungen
Wertpapier Mid Office
Strategisches Risikomanagement
Geschäftsfeld Kommerz
Das Team ALM finden mindestens einmal pro Monat statt.
Konzernweites Risiko- und Kapitalmanagement
Die zentrale Komponente der Gesamtbankrisikosteuerung im Enterprise wide Risk Management (ERM) bildet der interne Kapitaladäquanzprozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP) gemäß Säule 2 des Baseler Regelwerks.
Das ERM-Regelwerk ist so ausgestaltet, dass es das Management der Bank bei der Steuerung des Risikoportfolios sowie der Deckungspotenziale unterstützt, um jederzeit eine ausreichende Kapitalausstattung zu gewährleisten, die der Art und der Größe des Risikoprofils der Bank entspricht. Das Regelwerk ist an die Anforderungen des Geschäfts- und Risikoprofils der Bank angepasst und spiegelt die strategischen Ziele wider, d.h. den Schutz der Aktionäre und der Gläubiger sowie den nachhaltigen Fortbestand des Unternehmens.
Das ERM-Regelwerk ist ein modulares und umfassendes Management- und Steuerungssystem innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern und ein wesentlicher Teil des gruppenübergreifenden Steuerungs- und Managementinstrumentariums. Als effektives internes Steuerwerk umfasst es zur Abdeckung aller und insbesondere der regulatorischen Anforderungen die folgenden Komponenten:
Risikoappetit (Risk Appetite Statement - RAS), Limite und Risikostrategie
Portfolio- und Risikoanalyse inklusive Risikomaterialitätsbeurteilung, Konzentrationsrisikomanagement und Stresstests
Risikotragfähigkeitsrechnung
Kapitalallokation und Leistungsmanagement
Planung von Risikokennzahlen
Sanierungs- und Abwicklungsplanung
Neben dem obersten Ziel des ICAAP, die Sicherstellung und Nachhaltigkeit der Eigenkapitalausstattung, dienen die ERM-Komponenten dem Management als Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Risikoappetit
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern definiert das maximale tolerierbare Risiko, um die Unternehmensziele innerhalb des Risikoappetits zu erreichen. Das Risk Appetite Statement (RAS) der Gruppe stellt, durch die vom Vorstand genehmigten Triggers und Limits, eine innerhalb des Gesamtrisikoappetits verbindliche Einschränkung der Geschäftstätigkeiten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern dar. Weiters besteht das RAS aus Kernrisikokennzahlen zur quantitativen Risiko-/Renditensteuerung und aus qualitativen Aussagen in Form von wesentlichen Risikoprinzipien, die einen Teil der Risikomanagement-Richtlinien bilden.
Die Kernrisikokennzahlen geben die Grenzen für die Risiko-/Renditenzielsetzung vor und bilden einen wesentlichen Input in der jährlichen Strategie- und Budgetplanung, um eine gesamthafte Sichtweise für das Kapital, Liquidität und den Risiko-/Ertragsausgleich zu schaffen. Das zentrale Ziel des RAS ist sicherzustellen, dass der Steiermärkische Sparkasse-Konzern über ausreichende Ressourcen verfügt, um den Geschäftsbetrieb zu jeder Zeit zu gewährleisten und Stressereignisse zu absorbieren, Toleranzgrenzen für die Risikozielsetzungen der Gruppe festzusetzen und die Finanzkraft der Gruppe und die Robustheit ihrer Systeme und Kontrollen sicherzustellen. Das RAS bildet einen wichtigen Input für den jährlichen Strategieplanungs- und Budgetierungsprozess und schafft eine ganzheitliche Perspektive auf Kapital, Liquidität und Risiko-Rendite-Trade-Off.
Die Festsetzung des RAS des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erfolgt vorausschauend, um die Risiko-Ertragssteuerung zu stärken und ein proaktives Management des Risikoprofils zu garantieren. Externe Vorgaben wie regulatorische Anforderungen bilden die Ober- und Untergrenze für das RAS und somit das Risiko, das der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bereit ist einzugehen. Um sicherstellen zu können, dass der Konzern innerhalb des zum Ziel gesetzten Risikoappetits agiert, wird für alle Kennzahlen ein Ampelsystem angewandt. Diese Vorgehensweise ermöglicht die zeitnahe Informationsweitergabe an das im Governance Prozess vorgesehene Management und das Implementieren von effektiven risikominimierenden Gegenmaßnahmen. Das RAS Ampelsystem ist wie folgt definiert:
RAS ist grün: Ziele der Risiko-Ertragssteuerung liegen innerhalb der festgelegten Grenzen
RAS ist gelb: Die Unter- oder Überschreitung eines vordefinierten Schwellenwerts führt zu einem im Governance Prozess festgelegten Informations- und Diskussionsaustausch zwecks Bestimmung potenzieller Gegenmaßnahmen
RAS ist rot: Die Unter- oder Überschreitung des vorabdefinierten Limits löst eine sofortige Eskalation an die Governance und umgehende Einleitung von Gegenmaßnahmen aus
Zusätzlich wurden in der Regel gestresste Schwellenwerte für ausgewählte RAS-Kernkennzahlen definiert, die in die Beurteilung des Stresstestergebnisses integriert und an den Vorstand als Frühwarnindikator berichtet werden und somit das proaktive Management des Risiko- und Kapitalprofils unterstützen.
Des Weiteren werden basierend auf dem Risikoappetit des Konzerns ergänzende Risikokennzahlen und Prinzipien für die wesentlichen Risikoarten der Risikostrategie definiert. Diese Kennzahlen und Prinzipien unterstützen die Umsetzung der mittel- und langfristigen Strategie. Diese Steuerung garantiert eine umfassende Kontrolle der Risikoentscheidungen und eine Umsetzung der Risikostrategie. Gegenmaßnahmen werden als Teil des regulären Risikomanagementprozesses eingeleitet, um innerhalb des Risikoappetits zu bleiben.
Der Risikoappetit des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird unter Berücksichtigung der genehmigten Proportionalitätsrichtlinien auf die relevanten lokalen Einheiten heruntergebrochen. Das lokale RAS unterliegt jeweils der Genehmigung der lokalen Vorstände sowie des Gesamtvorstandes des Steiermärkische Sparkasse-Konzern und steht in Einklang mit dem Konzern RAS. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern kann darüber hinaus weitere verpflichtende Auflagen und Limits im lokalen RAS definieren, um die Einhaltung des Konzern RAS und der Risikostrategie sicherzustellen.
Das Konzern RAS stellt das Zusammenspiel der RAS Risikokennzahlen für Kapital-, Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiko sowie des Risiko-/Ertragsverhältnisses sicher und verstärkt die grundlegenden Risikoprinzipien, die die Basis für das Risikomanagement bilden. Zusätzlich verstärkt das Konzern RAS die interne Governance für die Überwachung der Risikoprofilentwicklung. Das RAS ist in der Strategieplanung, im Budgetierungsprozess sowie im Tagesgeschäft verankert und stellt sicher, dass Managementmaßnahmen im Fall von ungünstigen Entwicklungen zeitgerecht ergriffen werden können.
Im Jahr 2020 haben sich die Kennzahlen zu Kapital, Liquidität und Risiko-Ertragsverhältnis innerhalb der im Konzern RAS definierten Toleranzgrenzen bewegt. Die konsequente Überwachung des Konzern RAS und der Limits zusammen mit Managementmaßnahmen als Teil des regulären Risikomanagements- und Entscheidungsprozesses führten zu einem verbesserten Risikoprofil des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
Portfolio- und Risikoanalyse
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern setzt eine eigene Infrastruktur, Systeme und Prozesse ein, mit deren Hilfe die eingegangenen Risiken des Portfolios identifiziert, gemessen, kontrolliert, berichtet und gesteuert werden. Portfolio- und Risikoanalyseverfahren werden für die Quantifizierung, Qualifizierung und Diskussion der Risiken konzipiert, um die Geschäftsleitung zeitgerecht zu informieren.
Risikomaterialitätsbeurteilung
Die Risikomaterialitätsbeurteilung erhebt die Wesentlichkeit von Risikoarten und somit das Risikoprofil des Steiermärkische Sparkasse-Konzern und deren Tochterunternehmen. Die Risikomaterialitätsbeurteilung ist ein jährlicher Prozess mit dem Ziel, neue durch den Steiermärkische Sparkasse-Konzern eingegangene wesentliche Risiken systematisch zu erheben und alle bestehenden wesentlichen Risiken zu bewerten. Daher ist die Risikomaterialitätsbeurteilung ein wesentlicher Bestandteil des ICAAP und dient als Steuerungswerkzeug für das Seniormanagement.
Die aus dieser Bewertung gewonnenen Erkenntnisse dienen der Verbesserung der Risikomanagementpraktiken und der weiteren Risikominderung im Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Sie liefern auch einen Beitrag für die Ausgestaltung und Definition der Risikostrategie und des Risikoappetits. Wesentliche Ergebnisse und Empfehlungen der Risikomaterialitätsbeurteilung werden für die Szenariogestaltung und die Auswahl der Comprehensive Stresstests herangezogen.
Konzentrationsrisikomanagement
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat einen Prozess implementiert, um Risikokonzentrationen zu identifizieren, zu messen, zu kontrollieren und zu steuern. Dieser Prozess ist für die Sicherung des langfristigen Fortbestands des Steiermärkische Sparkasse-Konzern essenziell, vor allem in einem schwierigen Marktumfeld und unter angespannten wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Risikokonzentrationsanalyse des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird auf einer jährlichen Basis durchgeführt und berücksichtigt Konzentrationen innerhalb des Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, und operationellen Risikos sowie risikoartenübergreifende Konzentrationen. Ermittelte Risikokonzentrationen werden für die Szenariogestaltung des Comprehensive-Stresstests berücksichtigt und unter Stressbedingungen gemessen. Das Ergebnis der Risikokonzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems des Steiermärkische Sparkasse-Konzern bei.
Basierend auf Konzentrationsrisikountersuchungen haben sich im Kreditportfolio potenzielle Konzentrationen bei Ländern und Branchen ergeben. Länderkonzentrationen spiegeln vor allem die Geschäftsstrategie wider, da der Steiermärkische Sparkasse-Konzern in der SEE Region seinen erweiterten Heimmarkt hat.
Das Ergebnis der Risikokonzentrationsanalyse trägt auch zur Erkennung wesentlicher Risiken im Rahmen der Risikomaterialitätsbeurteilung, zur Erstellung des RAS sowie zur Definition und Kalibrierung des Limitsystems des Steiermärkische Sparkasse-Konzern bei.
Die Risikokonzentrationsanalyse und der Comprehensive Stresstest werden auf Einzelinstitutsebene sowie auf Konzernebene berechnet.
Stresstests
Die Modellierung von Sensitivitäten der Aktiva und Passiva sowie der Gewinne und Verluste geben Führungs- und Steuerungsimpulse und helfen damit, das Risiko-Ertrags-Profil des Konzerns zu optimieren. Zusätzlich verhelfen Stresstests durch Berücksichtigung gravierender aber durchaus plausibler Szenarien die Robustheit der Risikoberechnung, der Steuerung und des Managements zu stärken. Risikomodellierung und Stresstests sind grundlegende und vorausschauende Elemente des internen Kapitaladäquanzprozesses. Sensitivitäten und Stress-Szenarien werden im Planungsprozess berücksichtigt.
Die komplexesten Stresstestaufgaben sind Szenario-Stresstests, in denen die Auswirkungen verschiedener ökonomischer Szenarien, inklusive von Rückkoppelungseffekten auf alle Risikoarten (Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelles Risiko) umfassend berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden Auswirkungen auf die zugehörigen Volumina von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Gewinn- und Verlustsensitivitäten mit einbezogen. Zusätzlich zu den Standard Szenario-Stresstests werden Reverse-Stresstests durchgeführt. Diese werden herangezogen, um ein Szenario oder eine Kombination aus Szenarien zu identifizieren, welche die Tragfähigkeit des aktuellen Geschäftsmodells überprüft.
Für Stresstests werden spezielle Instrumente verwendet, um die Auswirkung bestimmter makroökonomischer Variablen (z.B. BIP oder Arbeitslosenquoten) auf Risikoparameter überzuleiten, die eine Kombination von Bottom-up- und Top-down-Ansätzen darstellen. Bei der Definition der Stressparameter ist insbesondere die hinreichende Granularität unter Berücksichtigung von Besonderheiten wichtig (z.B. spezifische Entwicklungen in Ländern, Branchen oder Segmenten).
Das Konzernergebnis des Comprehensive-Stresstests wird bewertet, um gegebenenfalls über geeignete Gegenmaßnahmen entscheiden zu können. Der Comprehensive-Stresstest im Jahr 2019 zeigte keine Unterschreitungen der gestressten RAS-Schwellenwerte.
Risikotragfähigkeitsrechnung
Die Risikotragfähigkeitsrechnung (RTFR) beschreibt die Methodik der Kapitaladäquanzberechnung der Säule 2. Im Gegensatz zur regulatorischen Sicht der Säule 1 stützt sich die RTFR auf eine wirtschaftliche Sicht des Ansatzes der Säule 1, unter Annahme der Fortführung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern entsprechend dem EZB Leitfaden für ICAAP. Sie bestimmt, ob der Konzern über ausreichendes Kapital verfügt, um alle relevanten Risiken abzudecken, denen er ausgesetzt ist. Mit diesem Ansatz steigert die Gruppe die Effizienz und sorgt für die Vergleichbarkeit mit der Säule 1-Berechnung. Basierend auf den Ergebnissen der Risikomaterialitätsbeurteilung erfolgt die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kapitals für die relevanten Risikoarten wie vom Vorstand genehmigt. Der wirtschaftliche Kapitalbedarf wird dann mit dem intern verfügbaren Kapital (Deckungspotenzial) verglichen, um die Risiken des Konzerns in Säule 2 abzudecken.
Der Vorstand und die Risikomanagementgremien werden quartalsweise über die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsrechnung informiert. In dem Bericht werden Veränderungen bei Risiken, verfügbarem Kapital und Deckungspotenzial, mögliche Verluste aufgrund von Stresssituationen, der Ausnützungsgrad des Risikolimits und der Gesamtstatus des ICAAP entsprechend einem Ampelsystem dargestellt.
Neben den klassischen Risikoarten der Säule 1 (Kredit-, Markt- und operationelles Risiko) werden im Rahmen der Säule 2 auch das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch, das Wechselkursrisiko aus Beteiligungen, das Credit-Spread-Risiko im Bankbuch, das Risiko aus Fremdwährungskrediten (in den SEE-Töchtern), das Tilgungsträgerrisiko sowie das Geschäfts- und strategische Risiko bei der Bestimmung des ökonomischen Kapitalbedarfs explizit auf Jahressicht mit einem statistischen Wahrscheinlichkeitsniveau von 99,92% berechnet. Im Rahmen einer konservativen Risikomanagementpolitik und -strategie berücksichtigt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern keine Diversifizierungseffekte zwischen den verschiedenen Risikoarten (Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko). Der größte Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs stammt aus dem Kreditrisiko, das Ende 2020 62,7% des gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs ausmachte.
Das Deckungspotenzial muss ausreichen, um Risiken/unerwartete Verluste der Säule 2, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns entstehen, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (normal und gestresst) auszugleichen. Im Laufe des Geschäftsjahres kam es zu einer Auslastung der Risikotragfähigkeit von zwischen 43,8% und 48,6%. Die Berechnungsmethoden für die einzelnen Risikoarten sind unterschiedlich und reichen von historischen Simulationen und anderen Value-at-Risk-Berechnungen bis hin zu regulatorischen Ansätzen für residuale Portfolien. Des Weiteren werden Berechnungen für die meisten Portfolien, welche regulatorisch im Standardansatz für das Kreditrisiko geführt werden, um Risikoparameter des auf internen Ratings basierenden Ansatzes ergänzt, um eine angemessene wirtschaftliche Sicht zu ermöglichen.
Außerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung werden insbesondere das Liquiditäts- und das Konzentrationsrisiko sowie makroökonomische Risiken zusätzlich durch proaktive Steuerungssysteme mit zukunftsbezogenen Szenarien, Stresstests, Limits und Ampelsystemen gesteuert.
Die Berechnung des internen Kapitals oder Deckungspotenzials, welches zur Abdeckung der Risiken und der unerwarteten Verluste der Säule 2 erforderlich ist, basiert auf den finalen aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln der CRR und CRR II (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Verordnung (EU) Nr. 876/2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), angepasst um die Add-ons der Säule 2, z.B. year-to-date Jahresüberschuss wenn nicht bereits in der Säule1 berücksichtigt, Ausschluss von Tier-2-Kapitalinstrumenten und IRB-Ansatz-erwarteter Verlust Add-on für Überschuss/Fehlbetrag.
Risikoplanung
Das Risikoplanungs-Rahmenwerk ist für die Kapitalallokation sowie für den umfassenden Finanzplanungsprozess essenziell und ermöglicht eine angemessene Berücksichtigung von Risiken innerhalb der Strategie, der Steuerung und dem Managementprozess des Konzerns.
Angewandte Methoden und Instrumente
Die wichtigsten Risikoindikatoren, die durch das Risikoplanungs-Rahmenwerk abgedeckt werden, inkludieren Indikatoren, die einen Überblick über bereits entstandene oder mögliche Risiken in Bezug auf Entwicklungen des Portfolios und des Wirtschaftsumfeldes verschaffen. Indikatoren umfassen risikogewichtete Aktiva (und zugehörige Indikatoren), Portfolio-Qualitätsindikatoren (Wertberichtigungen, NPL/NPE und relevante Performance-Indikatoren etc.), sowie aufsichtsrechtlich benötigte Indikatoren in der Verantwortung der Risikoabteilung.
Die Planungstätigkeiten werden in enger Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern im gesamten Prozess der Gruppe durchgeführt und folgen einer klaren Governance, die einen fundierten Risikoplanungsprozess gewährleistet.
Gesamtkapitalerfordernis nach Risikoart
Die folgende Grafik zeigt die Verteilung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Risikoart.
Verschuldungsquote
Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) gibt das Verhältnis des Kernkapitals (Tier 1) zum Gesamtrisiko (Leverage Exposure) gemäß Artikel 429 CRR an. Diese entspricht im Wesentlichen den ungewichteten Aktivposten der Bilanz sowie außerbilanziellen Geschäften ergänzt um Bewertungs- und Risikoanpassungen gemäß CRR.
Die Berechnung und Offenlegung der Verschuldungsquote folgt auf Basis der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission ((EU) 2015/62 vom 10. Oktober 2014), die am 17.Jänner 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Sanierungs- und Abwicklungspläne
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern übermittelt der Ersten Group jährlich einen aktualisierten Gruppensanierungsplan.
Der Gruppensanierungsplan beschreibt Maßnahmen, die im Falle einer schwerwiegenden wirtschaftlichen Stresssituation finanzielle Stärke und Handlungsfähigkeit sicherstellen. Im Plan werden potenzielle Optionen aufgezeigt, um Kapital- und Liquiditätsressourcen wieder aufzustocken, um eine Reihe von sowohl idiosynkratischen und marktweiten Stressszenarien bewältigen zu können (Als Stressszenario für 2020 wurde von der EZB ein COVID-19-Szenario verlangt). Die im Sanierungsplan definierte Abfolge der Berichtserstattung ermöglicht eine zeitnahe und angemessene Eingriffsmöglichkeit im Falle einer Sanierung. Darüber hinaus sind die Beurteilung des Gruppensanierungsplans sowie die kürzlich adressierte Einstufung der gesamten Sanierungskapazität Teil der SREP-Beurteilung (Supervisory Review and Evaluation Process). Dabei ist zu zeigen, dass in einer Krisensituation mit Ausfall oder drohendem Ausfall des Instituts ausreichend Sanierungskapazität vorhanden ist.
In der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) wurde die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) eingeführt, welche aufgrund der MPE-Abwicklungsstrategie auf der Ebene der Abwicklungsgruppen definiert wurde. Basierend auf der gemeinsamen MREL-Entscheidung ist die Mindestanforderung im Falle eines MREL-Überschusses sofort ab Erhalt des Bescheids bindend, bzw. bei einer MREL-Unterdeckung am Ende einer Übergangsfrist von zwei bis vier Jahren - spätestens Ende 2023. Die Mindestanforderung wird als prozentualer betraglicher Anteil an der Summe der gesamten Verbindlichkeiten und Eigenmittel (TLOF) des Instituts berechnet und ist in Form von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten zu halten.
Das im Juni 2019 veröffentlichte Bankenreformpaket beinhaltet die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD2). Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht (BaSAG) hat binnen 18 Monaten (Ende 2020) zu erfolgen. Wichtige Änderungen beinhalten die MREL-Bezugsgröße risikogewichtete Aktiva (RWA) und Gesamtrisikopositionsmessgröße (Leverage Ratio Exposure) anstelle von TLOF, angepasste Übergangsfristen, sowie enger gefasste Anrechenbarkeitskriterien. Somit werden die zu setzenden MREL-Erfordernisse weiteren Änderungen unterworfen sein.
Eigenmittel und Eigenmittelerfordernis
Die Steiermärkische Sparkasse ist gemäß Artikel 22 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) aufgrund ihrer Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen an Instituten und Finanzinstituten in Drittländern (Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien) verpflichtet, die Eigenmittelanforderungen seit 2014 auch auf konsolidierter Basis zu erfüllen. Die Ersterhebung sowie -meldung erfolgte nach Rücksprache mit der Finanzmarktaufsicht und OeNB mit Stichtag 31.12.2014.
Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die in der CRR und im österreichischen BWG definiert sind. Letzteres setzt die Anforderungen der CRD IV in nationales Recht um. Hauptunterschiede zwischen dem IFRS- und aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis, welche auf den unterschiedlich definierten Anforderungen gemäß IFRS, CRR und BWG basieren:
Nach CRR und BWG umfasst der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis hauptsächlich Kreditinstitute gemäß Artikel 4 (1) (1) CRR, Wertpapierfirmen gemäß Artikel 4 (1) (2) CRR, Anbieter von Nebendienstleistungen gemäß Artikel 4 (1) (18) CRR sowie Finanzinstitute gemäß Artikel 4 (1) (26) CRR. Im Gegensatz dazu sind gemäß IFRS alle anderen Unternehmen, die laut CRR nicht konsolidiert werden, wie z.B. Versicherungsunternehmen, im IFRS-Konsolidierungskreis zu berücksichtigen.
Gemäß der Neufassung des Art 18 Abs 7 CRR 2 sind seit dem 28.12.2020 Tochterunternehmen, die keine Institute, Finanzinstitute oder Anbieter von Nebendienstleistungen sind, grundsätzlich mit der Äquivalenzmethode (Equity Methode) in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis gemäß CRR einzubeziehen. Dies wird im Steiermärkische Sparkasse-Konzern nach CRR 22 in Analogie zu IAS 28 einer erstmaligen Anwendung der Äquivalenzmethode aufgrund des Erwerbes von zusätzlichen Anteilen gleichgesetzt. Eine Auswirkung auf den Konsolidierungskreis gemäß IFRS und den Jahresfinanzbericht ergibt sich dadurch nicht.
Unternehmen können gemäß der CRR aus dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen werden. Gemäß Artikel 19 (1) CRR können Unternehmen aus dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis ausgenommen werden, wenn die Gesamtsumme ihrer Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten unter dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge liegt: 10 Mio. EURO oder 1 % der Gesamtsumme der Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten des Mutterunternehmens. Die Erste Group und der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wenden Artikel 19 (1) CRR an.
Gemäß Artikel 19 (2) CRR können Unternehmen auch dann ausgenommen werden, wenn die in Artikel 19 (1) CRR definierten Grenzen zwar überschritten werden, allerdings die Unternehmen aufsichtsrechtlich vernachlässigt werden können. Die Ausnahme von Unternehmen auf Grundlage von Artikel 19 (2) CRR bedarf der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Die Erste Group und der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wenden Artikel 19 (2) CRR für Unternehmen an, welche die in Artikel 19 (1) CRR definierten Grenzwerte nur unbedeutend überschreiten, und hält die in diesem Artikel ebenfalls definierten Anforderungen für den Genehmigungsprozess ein. Die Erste Group und der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wenden Artikel 19 (2) CRR nicht für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen an. Die Steiermärkische Sparkasse wendet Artikel 19 (2) CRR in gleicher Weise an.
Die österreichischen Sparkassen sind aufgrund der Haftungsverbundverträge als Tochterunternehmen Teil des Konsolidierungskreises der Erste Group. Darüber hinaus bildet die Erste Group Bank AG mit den Sparkassen ein institutsbezogenes Sicherungssystem gemäß Artikel 113 (7) CRR. Den Veröffentlichungserfordernissen für das institutsbezogene Sicherungssystem im Sinne des Artikels 113 (7) e CRR wird durch die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Erste Group Bank AG entsprochen, die alle Mitglieder des institutionellen Sicherungssystems umfassen.
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich aus dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1 - CET 1), dem zusätzlichen Kernkapital (Additional Tier 1 - AT 1) und dem Ergänzungskapital (Tier 2 - T 2) zusammen. Zur Ermittlung der Kapitalquoten werden die jeweiligen Kapitalkomponenten nach Berücksichtigung aller regulatorischen Abzüge und Filter dem Gesamtrisiko gegenübergestellt.
Die Mindestkapitalquoten des Steiermärkische Sparkasse-Konzerns inklusive der Kapitalpufferanforderungen für 2020 betragen 7,0012 % für das harte Kernkapital (CET 1), 8,5012 % für das Kernkapital (Tier 1, Summe aus CET 1 und zusätzlichem Kernkapital (AT 1)) und 10,5012 % für die Gesamteigenmittel (Summe aus Tier 1 und Tier 2).
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat zum Berichtsstichtag die Eigenmittelanforderungen erfüllt. Die veröffentlichten Eigenmittelbestandteile werden auch für die interne Kapitalsteuerung verwendet.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hat einen Antrag auf Anrechnung von Jahresendgewinnen nach Artikel 26 (2) CRR gestellt.
Die ausgewiesene Gliederung der Kapitalstrukturtabelle sowie die Zahlen gemäß Basel 3 basieren auf den derzeitigen CRR-Regelungen. Mögliche Änderungen können sich aufgrund von Änderungen der vorliegenden Regulatorischen Technischen Standards ergeben. Positionen, welche für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern nicht von Relevanz sind, werden nicht ausgewiesen.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Risikostruktur gemäß EU-Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR):
Kapitalstruktur gemäß EU-Richtlinie 575/2013 (CRR) | ||||
| ||||
in EUR Mio | Artikel gemäß CRR | 2020 | 2019 | |
Basel 3 | Basel 3 | |||
|
| |||
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| |||
Hartes Kernkapital (CET1) |
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| |
Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente | 26 (1) (a) (b), 27 bis 30, 36 (1) (f), 42 | 150,3 | 150,3 | |
(-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals | 36 (1) (f), 42 | -10,1 | -10,1 | |
Einbehaltene Gewinne | 26 (1) (c), 26 (2) | 1.814,4 | 1.716,2 | |
Unterjähriger Gewinn | 26 (2) | 0,0 | 0,0 | |
Kumuliertes sonstiges Ergebnis | 4 (1) (100), 26 (1) (d) | -30,0 | 7,9 | |
Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen | 4 (1) (120), 84 | 0,0 | 0,0 | |
Übergangsanpassungen aufgrund zusätzlicher Minderheits- |
|
|
| |
beteiligungen | 479, 480 | 0,0 | 0,0 | |
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Rücklagen für Sicher- |
|
|
| |
ungsgeschäfte für Zahlungsströme | 33 (1) (a) | 0,0 | 0,0 | |
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: durch Veränderungen |
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| |
der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum |
|
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| |
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten | 33 (1) (b) | 0,0 | 0,0 | |
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Gewinne und Verluste |
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| |
aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, |
|
|
| |
die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren | 33 (1) (c), 33 (2) | 0,0 | 0,0 | |
(-) Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine |
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| |
vorsichtige Bewertung | 34, 105 | -1,1 | -2,5 | |
(-) Regulatorische Anpassungen in Zusammenhang mit nicht |
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| |
realisierten Gewinnen und Verlusten | 467, 468 | 0,0 | 0,0 | |
Verbriefungspositionen mit einem Risikogewicht von 1.250% | 36 (1) (k) | 0,0 | 0,0 | |
(-) Geschäfts- oder Firmenwert | 4 (1) (113), 36 (1) (b), 37 | -9,4 | -9,5 | |
(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4 (1) (115), 36 (1) (b), 37 (a) | -13,9 | -15,4 | |
(-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus tem- |
|
|
| |
porären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, |
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| |
abzüglich der verbundenen Steuerschulden | 36 (1) (c), 38 | 0,0 | 0,0 | |
(-) Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kre- |
|
|
| |
ditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag) | 36 (1) (d), 40, 158, 159 | 0,0 | -20,9 | |
Unterjährige, nicht geprüfte, Entwicklung der Risikovorsorgen (EU No 183/2014) |
| 0,0 | 0,0 | |
Sonstige Ãœbergangsanpassungen am harten Kernkapital | 469 bis 472, 478, 481 | 0,0 | 0,0 | |
(-) Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu |
|
|
| |
bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten | 36 (1) (j) | 0,0 | 0,0 | |
Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals |
| -24,8 | 0,0 | |
Hartes Kernkapital (CET1) | 50 | 1.875,4 | 1.816,1 |
2020 | 2019 | |||
Basel 3 | Basel 3 | |||
in EUR Mio | Artikel gemäß CRR |
|
| |
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| |||
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) |
|
|
| |
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente | 51 (a), 52 bis 54, 56 (a), 57 | 0,0 | 0,0 | |
(-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals | 52 (1) (b), 56 (a), 57 | 0,0 | 0,0 | |
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunter- |
|
|
| |
nehmen begebene Instrumente | 85, 86 | 0,0 | 0,0 | |
Übergangsanpassungen aufgrund von bestandsgeschützten |
|
|
| |
Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals | 483 (4) (5), 484 bis 487, 489, 491 | 0,0 | 0,0 | |
(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unter- |
|
|
| |
nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine |
|
|
| |
wesentliche Beteiligung hält | 4 (1) (27), 56 (d), 59, 79 | 0,0 | 0,0 | |
Sonstige Übergangsanpassungen am zusätzlichen Kernkapital | 474, 475, 478, 481 | 0,0 | 0,0 | |
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu |
|
|
| |
bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten | 36 (1) (j) | 0,0 | 0,0 | |
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) | 61 | 0,0 | 0,0 | |
Kernkapital (Tier 1) (Summe aus CET1 und Additional Tier 1) | 25 | 1.875,4 | 1.816,1 | |
Ergänzungskapital (Tier 2) | 71 |
|
| |
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und |
|
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| |
nachrangige Darlehen | 62 (a), 63 bis 65, 66 (a), 67 | 139,1 | 168,7 | |
(-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals | 63 (b) (i), 66 (a), 67 | 0,0 | -0,1 | |
Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen |
|
|
| |
begebene Instrumente | 87, 88 | 0,0 | 0,0 | |
Übergangsanpassungen aufgrund von im Ergänzungskapital |
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zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen |
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| |
Instrumenten | 480 | 0,0 | 0,0 | |
Ãœbergansanpassungen aufgrund von unter Bestandschutz |
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stehenden Kapitalinstrumenten des Ergängzungskapitals |
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und nachrangige Darlehen | 483 (6) (7), 484, 486, 488, 490, 491 | 0,0 | 0,0 | |
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rück- |
|
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| |
stellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Ãœberschuss) | 62 (d) | 37,9 | 10,9 | |
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz | 62 (c) | 0,0 | 0,0 | |
Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital | 476, 477, 478, 481 | 0,0 | 0,0 | |
(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unter- |
|
|
| |
nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine |
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| |
wesentliche Beteiligung hält | 4 (1) (27), 66 (d), 68, 69, 79 | 0,0 | 0,0 | |
Ergänzungskapital (Tier 2) | 71 | 176,9 | 179,5 | |
Gesamte anrechenbare Eigenmittel (Tier 1 + Tier 2) | 4 (1) (118) und 72 | 2.052,3 | 1.995,5 | |
Erforderliche Eigenmittel | 92 (3), 95, 96, 98 | 771,2 | 786,5 | |
Harte Kernkapitalquote | 92 (2) (a) | 19,5 | 18,5 | |
Kernkapitalquote | 92 (2) (b) | 19,5 | 18,5 | |
Eigenmittelquote | 92 (2) (c) | 21,3 | 20,3 |
Risikostruktur gemäß Richtlinie 575/2013 (CRR)
in EUR Mio | Artikel gemäß CRR | 2020 | 2019 | ||||
Gesamt- | Erforder- | Gesamt- | Erforder- | ||||
risiko | liche | risiko | liche | ||||
(Berech- | Eigen- | (Berech- | Eigen- | ||||
nungs- | mittel | nungs- | mittel | ||||
basis) |
| basis) | |||||
|
|
|
| ||||
Gesamtrisikobetrag | 92 (3), 95, 96, 98 | 9.639,6 | 771,2 | 9.831,6 |
| 786,5 | |
Risikogewichtete Bemessungsgrundlage für das Kreditgeschäft | 92 (3) (a) (f) | 8.689,3 | 695,1 | 8.923,5 |
| 713,9 | |
Standardansatz (SA) |
| 2.349,4 | 188,0 | 2.345,0 |
| 187,6 | |
Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB) |
| 6.339,8 | 507,2 | 6.578,5 |
| 526,3 | |
Bemessungsgrundlage für das Abwicklungsrisiko | 92 (3) (c) (ii), 92 (4) (b) | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | |
Bemessungsgrundlage für das Positions-, Fremd- | 92 (3) (b) (i) und (c) (i) |
|
|
|
|
| |
währungs- und Warenpositionsrisiko | und (iii), 92 (4) (b) | 5,7 | 0,5 | 4,5 |
| 0,4 | |
Bemessungsgrundlage für operationale Risiken | 92 (3) (e) 92 (4) (b) | 831,8 | 66,5 | 826,0 |
| 66,1 | |
Bemessungsgrundlage für Anpassungen von Risiko- |
|
|
|
|
| ||
positionen an die Kreditbewertung | 92 (3) (d) | 1,8 | 0,1 | 1,8 |
| 0,1 | |
Bemessungsgrundlage für sonstige Forderungsbeträge | 3, 458, 459, 500 | 111,0 | 8,9 | 75,8 |
| 6,1 |
Kreditrisiko
Kreditrisiken entstehen im klassischen Kredit- und Investmentgeschäft des Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Dabei handelt es sich sowohl um Kreditverluste aufgrund von Ausfällen des Kreditnehmers (Stufe 3) als auch um erwartete Kreditverluste, wenn der Ausfall entweder innerhalb eines Jahres (Stufe 1) oder zu einem beliebigen Zeitpunkt bis zur Fälligkeit (Stufe 2) eintritt.
Stufe-1-Kreditverluste gelten für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen ohne signifikante Erhöhung des Kreditrisikos (SICR) seit der Auflegung, während Stufe-2-Kreditverluste für nicht ausgefallene Kreditrisikopositionen gelten, für die SICR am Stichtag beobachtet wurden. Es beinhaltet auch Kreditverluste aufgrund von Kontrahentenrisiken aus dem Handel mit Instrumenten und Derivaten, die Marktrisiken tragen. Das Länderrisiko und damit verbundene makroökonomische zukunftsgerichtete Informationen werden ebenfalls bei der Berechnung des Kreditrisikos berücksichtigt.
Die Einheit „Strategisches Risikomanagement" ist in diesem Zusammenhang für die Ãœberwachung des Kreditrisikos auf Portfolioebene verantwortlich. Das Kreditrisikoreporting umfasst regelmäßige Berichte über das Kreditportfolio auf Konzern- und lokaler Ebene und ermöglicht eine laufende Beobachtung der Risikoentwicklung und die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen durch das Management.
Als zentrale Datenbank für das Kreditrisikomanagement dient primär das Business Intelligence Data Warehouse (BI-DWH). Alle für das Kreditrisikomanagement, das Performancemanagement und die Ermittlung der risikogewichteten Aktiva sowie des regulatorischen Eigenmittelerfordernisses maßgeblichen Daten werden regelmäßig in diese Datenbank eingespeist. Relevante Töchter, die noch nicht in den Datenpool integriert sind, liefern regelmäßig Berichtspakete. Das Kreditrisikoreporting umfasst regelmäßige Berichte über das Kreditportfolio des Steiermärkische Sparkasse-Konzern für externe und interne Adressaten und ermöglicht eine laufende Beobachtung der Risikoentwicklung sowie die Ableitung von Steuerungsmaßnahmen durch das Management.
Zu den internen Adressaten zählen vor allem Aufsichtsrat und Vorstand sowie Risikomanager, Geschäftsfeldleiter und die interne Revision. Weiters erfolgt in der Einheit „Strategisches Risikomanagement" die Steuerung und Ãœberwachung des Limitsystems (RICOS) sowie dessen fachliche Weiterentwicklung im Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
Die Einheit „Operatives Risikomanagement", ist im Zuge der Kreditentscheidung für die Abgabe eines qualifizierten zweiten Votums im Sinne der Mindeststandards Kreditgeschäft (MS-K) verantwortlich. Weiters ist sie zuständig für die korrekte Anwendung der Ratingmethoden und -prozesse.
Internes Ratingsystem
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern regelt seine Kreditrichtlinien und Kreditbewilligungsverfahren im Rahmen von Geschäfts- und Risikostrategien. Die Richtlinien werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr überprüft und angepasst. Sie decken unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs und des Risikogehalts der betroffenen Transaktionen und Kontrahenten das gesamte Kreditvergabegeschäft ab. Bei der Kreditbewilligung werden individuelle Informationen wie die Bonität des Kunden, die Kreditart, die Besicherung, die vertragliche Gestaltung und sonstige risikomindernde Faktoren berücksichtigt.
Das Kontrahentenausfallrisiko wird im Steiermärkische Sparkasse-Konzern auf Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit der Kunden beurteilt. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern vergibt für jedes Kreditengagement und jede Kreditentscheidung ein Rating als spezifisches Maß für das Kontrahentenausfallrisiko (internes Rating). Das interne Rating aller Kunden wird anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr, aktualisiert (jährliche Ratingüberprüfung). Bei Kunden in Workout geschieht dies in entsprechend kürzeren zeitlichen Abständen.
Hauptzweck der internen Ratings ist deren Verwendung im Entscheidungsprozess für Kreditvergaben und die Festlegung von Kreditbedingungen. Daneben werden durch die internen Ratings auch das erforderliche Kompetenzniveau innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern sowie die Überwachungsverfahren für bestehende Forderungen bestimmt. Auf quantitativer Ebene beeinflussen die internen Ratings die erforderlichen Risikokosten, die Wertberichtigungen und die risikogewichteten Aktiva nach Säule 1 und 2.
Für Konzerngesellschaften, die den auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz verwenden, sind interne Ratings eine wesentliche Eingangsgröße zur Ermittlung der risikogewichteten Aktiva. Sie werden ebenfalls in der gruppenweiten Berechnung des ökonomischen Eigenkapitalerfordernisses nach Säule 2 verwendet. Dafür wird im Rahmen des Kalibrierungsprozesses für die Portfolien jeder Risikoklasse eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugewiesen. Die Kalibrierung erfolgt individuell für jedes Ratingverfahren und jedes regionale Portfolio. Ausfallwahrscheinlichkeiten stellen eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit basierend auf langfristigen durchschnittlichen Ausfallraten dar. Zudem schlägt die Bank den berechneten Ausfallwahrscheinlichkeiten Sicherheitsmargen zu.
In interne Ratings fließen sämtliche verfügbaren und für die Beurteilung des Kontrahentenausfallrisikos wesentlichen Informationen ein. Im Falle von nicht dem Retailbereich zurechenbaren Kreditnehmern berücksichtigen die internen Ratings die Finanzkraft des Kunden, die Möglichkeit externer Unterstützung, Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung, allgemeine Unternehmensdaten und gegebenenfalls historische Bonitätsdaten aus externen Quellen. Im Falle von Retail-Kunden basieren interne Ratings im Wesentlichen auf Daten über das Zahlungsverhalten gegenüber der Bank (soweit verfügbar) und gegebenenfalls Finanzinformationen von Kreditauskunfteien, und sie berücksichtigen auch Informationen, die durch den jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt werden, sowie allgemeine demografische Daten. Obergrenzen für das Rating kommen auf Grundlage des Sitzlandes (für grenzüberschreitende Finanzierungen) und der Zugehörigkeit zu einer Gruppe wirtschaftlich verbundener Unternehmen zur Anwendung.
Die verwendeten internen Ratingmodelle und Risikoparameter werden von Teams von Spezialisten in Zusammenarbeit mit Risikomanagern entwickelt bzw. weiterentwickelt. Diese Modellentwicklung folgt hinsichtlich Methodik und Dokumentation konzernweit einheitlichen Standards und basiert auf den relevanten Daten des jeweiligen Marktes. Dadurch ist die Verfügbarkeit von Ratingmodellen mit möglichst hoher Prognosekraft und Fähigkeit zur Risikodifferenzierung in allen Kernländern gewährleistet.
Die zentrale Organisationseinheit der Erste Group - Model Validation - ist verantwortlich für die Definition der Validierungsmethoden und -standards, die für alle Kreditrisikomodelle angewandt werden, als auch für die Durchführung der Validierungsaktivitäten. Alle Kreditrisikomodelle werden laufend in regelmäßigen Abständen validiert. Von Validierungsseite werden dabei qualitative als auch quantitative Methoden angewandt, um die drei Bereiche, konzeptionelle Richtigkeit, die quantitative Modellgüte und die Modellverwendung, zu testen. Die Validierungsresultate werden in den entsprechenden Modellgremien abgenommen und anschließend dem Vorstand und den Aussichtsbehörden übermittelt. Neben der Validierung erfolgen regelmäßige Überprüfungen der Qualität der Ratinginstrumente anhand der Veränderungen in der Zahl der neuen Ausfälle und frühen Phasen des Zahlungsverzugs.
Das Holding Model Committee (HMC) der Erste Group verfügt über delegierte Genehmigungsbefugnisse des Vorstands und wird als Lenkungs- und Aufsichtsorgan für den Modellentwicklungs- und Validierungsprozess errichtet. Genehmigungen aller neuen Modelle, Modelländerungen, Änderungen an Risikoparametern innerhalb der Gruppe, Änderungen der gruppenweiten methodologischen Standards und anderer modellbezogener Aspekte werden nach dem doppelten Genehmigungsverfahren innerhalb der Gruppe erteilt. Die entsprechenden Strukturen der Holding und des lokalen Modellausschusses spiegeln gemeinsame Verantwortlichkeiten für Entscheidungen über die Säule 1 IRB- und Säule 2-Kreditrisikomodelle sowie über die Methoden betreffend IFRS9-Parameter wider. Verantwortlichkeiten werden je nach Modellumfang zugewiesen (gruppenweite oder lokal entwickelte Modelle). Die letztendliche Verantwortung für alle Modelle, die innerhalb der Gruppe (auf konsolidierter Ebene) verwendet werden, liegt beim Group CRO. Alle Modellsteuerungen-, Entwicklungs- und Validierungsaktivitäten werden durch den Bereich Credit Risk Methods koordiniert.
Klassifizierung des Kreditrisikos
Zum Zweck des Berichtswesens auf aggregierter Ebene werden die internen Ratings des Steiermärkische Sparkasse-Konzern in folgende vier Risikokategorien zusammengefasst:
Niedriges Risiko
Typische regionale Kunden mit stabiler, langjähriger Beziehung zum Steiermärkische Sparkasse-Konzern oder große, international renommierte Kunden. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kunden tätig sind. Retailkunden mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kunden, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kunden dieser Risikokategorie getätigt.
Anmerkungsbedürftig
Potenziell labile Nicht-Retailkunden, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retailkunden mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kunden zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Erhöhtes Risiko
Der Kreditnehmer ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Notleidend (non-performing)
Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf den Kreditnehmer zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wendet für alle Kundensegmente, einschließlich Retailkunden, die Kundensicht an; wenn ein Kunde bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist, als notleidend. Alle notleidenden Forderungen werden auch als ausgefallen betrachtet.
Auf Basis der Kalibrierung von internen Ausfallwahrscheinlichkeiten für aufsichtsrechtliche Zwecke auf die Ausfallraten, die von Ratingagenturen publiziert werden, wurde das entsprechende externe Kundenrating für die Zuordnung zu Risikokategorien verwendet. Für die Ratings von Ratingagenturen kamen durchschnittliche einjährige Ausfallraten aus langfristigen Zeitreihen zur Anwendung.
Überprüfung und Überwachung des Kreditrisikos
Für das Management des Kreditrisikos von großen Unternehmen, Banken und Souveränen sowie des Länderrisikos werden Kreditlimits festgelegt, die das maximale Obligo definieren, das der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bei einem bestimmten Kunden oder einer Gruppe verbundener Kunden zu übernehmen bereit ist. Für derartige Limits definiert das konzernspezifische Maximum Lending Limit (MLL) eine obere Schranke, welche aus dem jeweiligen lokalen Risk Appetite Statement (RAS) abgeleitet wird. Alle Kreditlimits und die innerhalb der Limits verbuchten Geschäfte werden laufend zumindest einmal pro Jahr überprüft.
Für Kreditnehmer, für die keine Kreditlimits erstellt wurden, erfolgt die formale Ãœberwachung über regelmäßige Bonitätsprüfungen. Die Ãœberwachung und Bonitätsüberprüfung kleinerer Unternehmen und von Retail-Kunden basiert auf einem automatisierten Frühwarnsystem. Finanzschwächere kleine Unternehmen (in der Risikokategorie „Anmerkungsbedürftig" oder „Erhöhtes Risiko") werden laufend überprüft.
In Watchlist-Gesprächen und Sitzungen von Sanierungsausschüssen werden Kunden mit schlechter Bonität besprochen bzw. über Vorsorgemaßnahmen für Kunden, bei denen ein Zahlungsausfall droht, diskutiert. Nach Identifizierung einer Forderung als „Problemkredit" geht die Verantwortung für deren weitere Verfolgung in der Regel vom Geschäftsfeld auf die Workout-Einheiten über.
Kreditrisikovolumen
Das Kreditrisikovolumen entspricht der Summe der folgenden Bilanzposten:
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten
Schuldinstrumente - Held for Trading
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene Schuldinstrumente (FVPL)
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Schuldinstrumente (FVOCI)
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), ausgenommen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (zu Offenlegungszwecken sind Kundenverträge in den tabellarischen Zusammenstellungen unten ebenfalls in dieser Kategorie enthalten)
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Außerbilanzielle Risikopositionen (im Wesentlichen Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditrahmen)
Das Kreditrisikovolumen entspricht dem Bruttobuchwert (bzw. Nominalwert bei außerbilanziellen Posten) ohne Berücksichtigung von:
Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte
Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
Rückstellungen für andere Zusagen
Sicherheiten (inkl. Risikoübertragung auf Garanten)
Nettingeffekte
sonstigen Maßnahmen zur Kreditverbesserung
sonstigen Kreditrisiko mindernden Transaktionen
Das Kreditrisikovolumen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern erhöhte sich um 8,4% oder 1.770,2 Mio. EURO von 20.950,7 Mio. EURO zum 31. Dezember 2019 auf rund 22.720,9 Mio. EURO zum 31. Dezember 2020.
Ãœberleitung vom Brutto- zum Netto-Buchwert der einzelnen Positionen des Kreditrisikovolumens
in EUR Mio | Kreditrisiko- | Wertberichtigungen | Anpassungen | Netto-Buchwert |
Dez 20 |
|
|
|
|
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten | 600,9 | -0,28 | 0,0 | 600,6 |
Schuldinstrumente - Held for Trading | 6,5 | 0,00 | 0,0 | 6,5 |
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL | 120,5 | 0,00 | 0,0 | 120,5 |
Schuldverschreibungen | 117,2 | 0,00 | 0,0 | 117,2 |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,00 | 0,0 | 0,0 |
Kredite und Darlehen an Kunden | 3,3 | 0,00 | 0,0 | 3,3 |
Schuldinstrumente FVOCI | 248,5 | -0,23 | 7,9 | 256,4 |
Schuldverschreibungen | 248,5 | -0,23 | 7,9 | 256,4 |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,00 | 0,0 | 0,0 |
Kredite und Darlehen an Kunden | 0,0 | 0,00 | 0,0 | 0,0 |
Schuldinstrumente AC | 15.553,5 | -315,71 | 0,0 | 15.237,8 |
Schuldverschreibungen | 827,7 | -0,08 | 0,0 | 827,6 |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 2.099,7 | -0,96 | 0,0 | 2.098,7 |
Kredite und Darlehen an Kunden | 12.626,2 | -314,67 | 0,0 | 12.311,5 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 12,1 | -0,58 | 0,0 | 11,5 |
Forderungen aus Finanzierungsleasing | 426,3 | -7,86 | 0,0 | 418,4 |
Außerbilanzielle Risikopositionen | 5.752,6 | -40,25 | 0,0 |
|
Gesamt | 22.720,9 | -364,91 | 7,9 | 16.651,8 |
in EUR Mio | Kreditrisiko- | Wertberichtigungen | Anpassungen | Netto-Buchwert |
Dez 19 |
|
|
|
|
Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten | 357,4 | -0,1 | 0,0 | 357,3 |
Schuldinstrumente - Held for Trading | 7,1 | 0,0 | 0,0 | 7,1 |
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL | 127,4 | 0,0 | 0,0 | 127,4 |
Schuldverschreibungen | 123,2 | 0,0 | 0,0 | 123,2 |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kredite und Darlehen an Kunden | 4,2 | 0,0 | 0,0 | 4,2 |
Schuldinstrumente FVOCI | 324,0 | -0,5 | 10,3 | 334,3 |
Schuldverschreibungen | 324,0 | -0,5 | 10,3 | 334,3 |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kredite und Darlehen an Kunden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Schuldinstrumente AC | 14.572,4 | -267,9 | 0,0 | 14.304,5 |
Schuldverschreibungen | 837,9 | -0,1 | 0,0 | 837,8 |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 1.674,8 | -0,7 | 0,0 | 1.674,1 |
Kredite und Darlehen an Kunden | 12.059,8 | -267,2 | 0,0 | 11.792,6 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 17,5 | -0,5 | 0,0 | 17,0 |
Forderungen aus Finanzierungsleasing | 405,1 | -5,5 | 0,0 | 399,6 |
Außerbilanzielle Risikopositionen | 5.139,8 | -23,5 | 0,0 |
|
Gesamt | 20.950,7 | -298,1 | 10,3 | 15.547,1 |
Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtigungen für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind (inkl. Forderungen aus Finanzierungsleasing und aus Lieferungen und Leistungen), sowie Wertberichtigungen und Rückstellungen für außerbilanzielle Risikopositionen. Anpassungen beziehen sich auf Fair Value Änderungen des Nettobuchwerts von Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden.
Aufgliederung des Kreditrisikovolumens
Auf den nachfolgenden Seiten wird das Kreditrisikovolumen aufgegliedert nach unterschiedlichen Kriterien dargestellt.
Kreditrisikovolumen nach Wirtschaftszweig der Gegenparteien und Finanzinstrumenten
in EUR Mio | Kassen-bestand und Guthaben - Sichtein-lagen bei Kredit-instituten | Schuld-instru-mente - Held for Trading | Nicht handels-bezogene Schuld-instru-mente FVPL | Schuld-instru-mente | Zu fortgeführten | Forder-ungen aus Liefer-ungen und Leist-ungen und sonstige Forder-ungen | Forder-ungen aus Finanz-ierungs-leasing | Außer-bilanz-ielle Risiko-posi-tionen | Gesamt | ||
Schuld-verschrei-bungen | Kredite und Darlehen an Kredit-institute | Kredite und Darlehen an Kunden | |||||||||
Dez 20 |
| ||||||||||
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 37,1 | 14,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 51,4 |
Regierungen | 0,0 | 0,0 | 80,5 | 207,9 | 615,9 | 0,0 | 282,4 | 0,0 | 2,8 | 130,6 | 1.320,2 |
Kreditinstitute | 600,9 | 0,3 | 1,8 | 3,5 | 154,0 | 2.099,7 | 0,0 | 4,0 | 0,0 | 2.134,3 | 4.998,4 |
Sonstige Finanzinstitute | 0,0 | 0,4 | 29,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 490,5 | 3,5 | 4,0 | 93,6 | 621,7 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 0,0 | 5,7 | 8,4 | 0,0 | 43,5 | 0,0 | 6.391,2 | 4,0 | 306,8 | 2.367,9 | 9.127,4 |
Haushalte | 0,0 | 0,2 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5.462,0 | 0,5 | 112,7 | 1.026,3 | 6.601,9 |
Gesamt | 600,9 | 6,5 | 120,5 | 248,5 | 827,7 | 2.099,7 | 12.626,2 | 12,1 | 426,3 | 5.752,6 | 22.720,9 |
in EUR Mio | Kassen-bestand und Guthaben - Sichtein-lagen bei Kredit-instituten | Schuld-instru-mente - Held for Trading | Nicht handels-bezogene Schuld-instru-mente FVPL | Schuld-instru-mente | Zu fortgeführten | Forder-ungen aus Finanz-ierungs-leasing | Außer-bilanz-ielle Risiko-posi-tionen | Gesamt | |||
Schuld-verschrei-bungen | Kredite und Darlehen an Kredit-institute | Kredite und Darlehen an Kunden | Forder-ungen aus Liefer-ungen und Leist-ungen und sonstige Forder-ungen | ||||||||
Dez 19 |
| ||||||||||
Zentralbanken | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 18,9 | 39,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 58,4 |
Regierungen | 0,0 | 0,0 | 87,2 | 267,2 | 525,8 | 0,0 | 274,9 | 0,0 | 2,9 | 76,3 | 1.234,3 |
Kreditinstitute | 357,4 | 0,3 | 4,5 | 17,9 | 148,9 | 1.674,8 | 0,0 | 4,3 | 0,0 | 2.134,5 | 4.342,6 |
Sonstige Finanzinstitute | 0,0 | 0,3 | 31,4 | 5,1 | 0,0 | 0,0 | 511,8 | 2,6 | 2,8 | 86,0 | 640,0 |
Nicht finanzielle Gesellschaften | 0,0 | 6,2 | 4,0 | 15,0 | 123,5 | 0,0 | 5.974,9 | 8,2 | 290,7 | 1.916,8 | 8.339,3 |
Haushalte | 0,0 | 0,2 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 5.298,3 | 2,4 | 108,6 | 926,2 | 6.336,0 |
Gesamt | 357,4 | 7,1 | 127,4 | 324,0 | 837,9 | 1.674,8 | 12.059,8 | 17,5 | 405,1 | 5.139,8 | 20.950,7 |
In den Eventualverbindlichkeiten gegenüber Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sind 2.127,3 Mio. EURO in den Deckungsstock der Erste Group eingemeldete Aktiva inkludiert.
Kreditrisikovolumen nach Branchen und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Kreditrisikovolumen (AC und FVOCI) | Nicht wertgemindert nach IFRS 9 | Gesamt | ||||||
Dez 20 |
|
|
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|
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|
| ||||||
Land- und Forstwirtschaft | 235,4 | 48,8 | 15,6 | 1,0 | 300,8 | 4,2 | 305,0 | ||||||
Bergbau | 42,5 | 16,6 | 5,8 | 0,0 | 64,9 | 1,0 | 65,9 | ||||||
Herstellung von Waren | 626,7 | 348,0 | 71,1 | 2,4 | 1.048,2 | 71,7 | 1.119,8 | ||||||
Strom-, Gas-, Dampf- und Kälteversorgung | 290,6 | 47,4 | 7,8 | 0,0 | 345,8 | 9,2 | 355,0 | ||||||
Wasserversorgung | 56,7 | 4,9 | 0,2 | 0,0 | 61,9 | 0,7 | 62,5 | ||||||
Baugewerbe | 1.419,9 | 318,6 | 25,3 | 0,6 | 1.764,4 | 159,0 | 1.923,4 | ||||||
Großhandel- und Einzelhandel | 682,6 | 355,2 | 61,3 | 0,9 | 1.100,0 | 208,4 | 1.308,4 | ||||||
Transport und Lagerung | 212,5 | 131,2 | 8,6 | 0,1 | 352,4 | 78,7 | 431,2 | ||||||
Beherbergungs- und Gaststätten | 36,5 | 240,7 | 33,2 | 1,4 | 311,8 | 3,9 | 315,7 | ||||||
Informations- und Kommunikationstechnologie | 81,5 | 14,1 | 4,4 | 0,2 | 100,2 | 13,8 | 114,0 | ||||||
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 5.532,7 | 67,1 | 3,8 | 11,4 | 5.615,0 | 26,0 | 5.641,0 | ||||||
Grundstücks- und Wohnungswesen | 2.634,3 | 791,2 | 47,8 | 0,2 | 3.473,5 | 61,2 | 3.534,8 | ||||||
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten | 282,8 | 176,6 | 12,3 | 0,0 | 471,7 | 17,1 | 488,8 | ||||||
Dienstleistungen | 58,2 | 92,7 | 7,9 | 1,4 | 160,1 | 2,8 | 162,9 | ||||||
Öffentliche Verwaltung | 1.104,2 | 34,8 | 0,0 | 0,0 | 1.139,0 | 58,5 | 1.197,4 | ||||||
Erziehung und Unterricht | 10,6 | 4,7 | 0,1 | 0,0 | 15,4 | 0,1 | 15,5 | ||||||
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen | 226,9 | 40,0 | 3,9 | 0,3 | 271,2 | 3,3 | 274,5 | ||||||
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 4,6 | 29,5 | 2,6 | 0,0 | 36,7 | 0,1 | 36,7 | ||||||
Sonstige Dienstleistungen | 92,4 | 73,6 | 3,5 | 0,0 | 169,6 | 1,9 | 171,4 | ||||||
Private Haushalte | 4.518,7 | 428,4 | 114,3 | 1,3 | 5.062,7 | 25,2 | 5.087,9 | ||||||
Sonstige(s) | 106,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 106,9 | 2,1 | 109,0 | ||||||
Gesamt | 18.257,2 | 3.264,3 | 429,5 | 21,1 | 21.972,1 | 748,8 | 22.720,9 | ||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Kreditrisikovolumen (AC und FVOCI) | Nicht wertgemindert nach IFRS 9 | Gesamt | ||||||
Dez 19 |
|
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| ||||||
Land- und Forstwirtschaft | 241,8 | 33,9 | 11,3 | 1,0 | 288,1 | 3,5 | 291,7 | ||||||
Bergbau | 58,5 | 1,9 | 5,4 | 0,0 | 65,8 | 1,1 | 66,9 | ||||||
Herstellung von Waren | 775,6 | 122,3 | 57,4 | 1,6 | 956,8 | 75,3 | 1.032,1 | ||||||
Strom-, Gas-, Dampf- und Kälteversorgung | 305,6 | 29,5 | 6,7 | 0,0 | 341,7 | 4,7 | 346,4 | ||||||
Wasserversorgung | 54,2 | 3,5 | 0,6 | 0,0 | 58,3 | 2,0 | 60,3 | ||||||
Baugewerbe | 1.402,5 | 156,1 | 25,8 | 0,7 | 1.585,1 | 122,5 | 1.707,6 | ||||||
Großhandel- und Einzelhandel | 995,4 | 123,3 | 43,6 | 1,0 | 1.163,2 | 48,0 | 1.211,2 | ||||||
Transport und Lagerung | 309,4 | 51,3 | 8,2 | 0,1 | 368,9 | 78,2 | 447,1 | ||||||
Beherbergungs- und Gaststätten | 225,7 | 33,4 | 19,3 | 1,4 | 279,7 | 3,1 | 282,8 | ||||||
Informations- und Kommunikationstechnologie | 84,6 | 15,1 | 2,3 | 0,0 | 102,0 | 3,6 | 105,5 | ||||||
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 4.904,2 | 21,5 | 2,6 | 11,8 | 4.940,1 | 41,0 | 4.981,2 | ||||||
Grundstücks- und Wohnungswesen | 2.842,5 | 272,0 | 61,9 | 0,5 | 3.176,8 | 49,9 | 3.226,6 | ||||||
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten | 396,8 | 51,0 | 9,1 | 0,0 | 456,9 | 15,0 | 471,9 | ||||||
Dienstleistungen | 119,6 | 17,2 | 5,6 | 1,5 | 143,8 | 3,5 | 147,3 | ||||||
Öffentliche Verwaltung | 1.070,3 | 30,5 | 0,0 | 0,0 | 1.100,9 | 38,2 | 1.139,1 | ||||||
Erziehung und Unterricht | 10,9 | 1,8 | 0,2 | 0,0 | 12,9 | 0,1 | 13,0 | ||||||
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen | 208,5 | 38,7 | 2,1 | 0,1 | 249,4 | 3,9 | 253,3 | ||||||
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 26,6 | 4,9 | 1,5 | 0,0 | 33,0 | 0,0 | 33,0 | ||||||
Sonstige Dienstleistungen | 113,7 | 11,7 | 4,2 | 0,1 | 129,7 | 10,9 | 140,6 | ||||||
Private Haushalte | 4.304,9 | 425,5 | 98,6 | 1,3 | 4.830,3 | 28,9 | 4.859,2 | ||||||
Sonstige(s) | 131,2 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 131,4 | 2,6 | 133,9 | ||||||
Gesamt | 18.582,4 | 1.445,0 | 366,3 | 21,2 | 20.414,9 | 535,8 | 20.950,7 |
Nach Branchen und Finanzinstrumenten entfallen die höchsten Beträge auf Kredite und Darlehen an Finanz- und Versicherungsinstitute (5.641,0 Mio. EURO oder 24,8% des gesamten Kreditrisikovolumens), gefolgt von Krediten und Darlehen private Haushalte (5.087,9 Mio. EURO oder 22,4%) und von Krediten und Darlehen an Kunden im Grundstücks- und Wohnungswesen (3.534,8 Mio. EURO oder 15,6%).
Kreditrisikovolumen nach Branchen und Risikokategorien
in EUR Mio | Niedriges Risiko | Anmerkungs-bedürftig | Erhöhtes Risiko | Notleidend | Gesamt |
Dez 20 |
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|
Land- und Forstwirtschaft | 237,2 | 47,8 | 3,4 | 16,6 | 305,0 |
Bergbau | 54,9 | 4,5 | 0,4 | 6,1 | 65,9 |
Herstellung von Waren | 917,7 | 116,1 | 12,3 | 73,8 | 1.119,8 |
Strom-, Gas-, Dampf- und Kälteversorgung | 282,9 | 64,0 | 0,4 | 7,8 | 355,0 |
Wasserversorgung | 60,1 | 2,1 | 0,2 | 0,2 | 62,5 |
Baugewerbe | 1.538,4 | 335,4 | 23,4 | 26,3 | 1.923,4 |
Großhandel- und Einzelhandel | 1.040,8 | 183,6 | 22,0 | 62,1 | 1.308,4 |
Transport und Lagerung | 384,0 | 35,8 | 2,7 | 8,7 | 431,2 |
Beherbergungs- und Gaststätten | 213,9 | 51,4 | 16,4 | 34,0 | 315,7 |
Informations- und Kommunikationstechnologie | 95,0 | 13,8 | 0,8 | 4,4 | 114,0 |
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 5.554,1 | 56,3 | 26,7 | 3,8 | 5.641,0 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 2.780,9 | 688,0 | 18,0 | 47,8 | 3.534,8 |
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten | 392,6 | 75,9 | 8,0 | 12,3 | 488,8 |
Dienstleistungen | 113,8 | 34,3 | 5,5 | 9,3 | 162,9 |
Öffentliche Verwaltung | 1.152,0 | 43,6 | 1,9 | 0,0 | 1.197,4 |
Erziehung und Unterricht | 11,2 | 4,0 | 0,2 | 0,1 | 15,5 |
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen | 236,8 | 32,4 | 1,1 | 4,3 | 274,5 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 25,7 | 7,8 | 0,6 | 2,6 | 36,7 |
Sonstige Dienstleistungen | 131,4 | 21,4 | 15,1 | 3,5 | 171,4 |
Private Haushalte | 4.769,7 | 161,3 | 41,5 | 115,3 | 5.087,9 |
Sonstige(s) | 103,9 | 0,0 | 5,1 | 0,0 | 109,0 |
Gesamt | 20.097,1 | 1.979,4 | 205,5 | 438,9 | 22.720,9 |
in EUR Mio | Niedriges Risiko | Anmerkungs-bedürftig | Erhöhtes Risiko | Notleidend | Gesamt |
Dez 19 |
|
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|
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|
Land- und Forstwirtschaft | 213,5 | 54,3 | 11,5 | 12,4 | 291,7 |
Bergbau | 58,2 | 2,8 | 0,2 | 5,7 | 66,9 |
Herstellung von Waren | 855,7 | 104,2 | 13,0 | 59,0 | 1.031,9 |
Strom-, Gas-, Dampf- und Kälteversorgung | 272,0 | 62,2 | 5,5 | 6,7 | 346,4 |
Wasserversorgung | 56,5 | 1,9 | 1,3 | 0,6 | 60,3 |
Baugewerbe | 1.393,1 | 273,8 | 14,1 | 26,6 | 1.707,6 |
Großhandel- und Einzelhandel | 986,5 | 164,2 | 15,7 | 44,8 | 1.211,2 |
Transport und Lagerung | 401,0 | 33,3 | 4,5 | 8,2 | 447,1 |
Beherbergungs- und Gaststätten | 203,3 | 48,5 | 11,0 | 19,9 | 282,8 |
Informations- und Kommunikationstechnologie | 90,1 | 11,8 | 1,3 | 2,3 | 105,5 |
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 4.929,4 | 23,3 | 13,3 | 2,6 | 4.968,6 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 2.657,2 | 474,3 | 32,8 | 62,3 | 3.226,6 |
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten | 409,9 | 47,4 | 5,6 | 9,1 | 471,9 |
Dienstleistungen | 113,8 | 24,4 | 2,1 | 7,1 | 147,3 |
Öffentliche Verwaltung | 1.093,2 | 45,0 | 0,0 | 0,0 | 1.138,2 |
Erziehung und Unterricht | 10,0 | 2,7 | 0,0 | 0,2 | 13,0 |
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen | 225,6 | 22,3 | 3,2 | 2,2 | 253,3 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 24,3 | 6,5 | 0,7 | 1,5 | 33,0 |
Sonstige Dienstleistungen | 118,2 | 16,2 | 1,9 | 4,3 | 140,6 |
Private Haushalte | 4.499,3 | 196,9 | 63,3 | 99,8 | 4.859,2 |
Sonstige(s) | 141,9 | 0,0 | 5,6 | 0,0 | 147,6 |
Gesamt | 18.752,7 | 1.616,1 | 206,8 | 375,1 | 20.950,7 |
Der Großteil des Kreditrisikovolumens entfiel am 31. Dezember 2020 mit 88,5% (2019: 89,5%) auf die Risikokategorie niedriges Risiko, während der Anteil der Kategorie anmerkungsbedürftig 8,7% (2019:7,7%) betrug. Das Kreditrisikovolumen mit erhöhtem Risiko belief sich auf 0,9% (2019: 1,0%) des Gesamtbetrages, und der Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens lag bei 1,9% (2019: 1,8%).
Kreditrisikovolumen nach Regionen und Risikokategorien
Die Darstellung des Kreditrisikovolumens nach Ländern und Regionen erfolgt nach dem Risikoland von Schuldnern und Kontrahenten und umfasst auch Kreditnehmer mit Sitz in einem anderen Land, wenn das wirtschaftliche Risiko im jeweiligen Risikoland besteht. Die Verteilung nach Regionen unterscheidet sich daher von der Zusammensetzung des Kreditrisikos nach geografischen Segmenten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern.
in EUR Mio | Niedriges Risiko | Anmerkungs-bedürftig | Erhöhtes Risiko | Notleidend | Gesamt |
Dez 20 |
|
|
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|
Kernmärkte | 19.576,4 | 1.961,8 | 193,2 | 432,5 | 22.164,0 |
Österreich | 17.215,6 | 1.657,5 | 151,9 | 322,1 | 19.347,1 |
Nordmazedonien | 1.113,2 | 161,3 | 12,8 | 35,1 | 1.322,3 |
Bosnien | 693,1 | 115,9 | 27,3 | 41,5 | 877,8 |
Kroatien | 420,4 | 21,5 | 0,1 | 28,9 | 470,9 |
Slowenien | 46,5 | 5,5 | 1,1 | 4,7 | 57,7 |
Serbien | 47,5 | 0,2 | 0,1 | 0,3 | 48,1 |
Montenegro | 40,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 40,1 |
Sonstige EU Länder | 487,4 | 15,9 | 0,5 | 6,0 | 509,8 |
Sonstige Industrieländer | 29,0 | 0,6 | 11,7 | 0,3 | 41,6 |
Emerging Markets | 4,4 | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 5,5 |
Südosteuropa/GUS | 0,6 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,7 |
Asien | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,9 |
Lateinamerika | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Naher Osten/Afrika | 2,9 | 1,0 | 0,0 | 0,0 | 3,9 |
Gesamt | 20.097,1 | 1.979,4 | 205,5 | 438,9 | 22.720,9 |
in EUR Mio | Niedriges Risiko | Anmerkungs-bedürftig | Erhöhtes Risiko | Notleidend | Gesamt |
Dez 19 |
|
|
|
|
|
Kernmärkte | 18.140,3 | 1.607,1 | 192,8 | 371,2 | 20.311,4 |
Österreich | 15.883,0 | 1.312,0 | 173,0 | 251,1 | 17.619,2 |
Nordmazedonien | 999,6 | 167,4 | 12,9 | 43,1 | 1.223,0 |
Bosnien | 658,6 | 100,8 | 6,5 | 41,3 | 807,3 |
Kroatien | 478,7 | 25,7 | 0,0 | 31,1 | 535,5 |
Slowenien | 46,7 | 0,9 | 0,4 | 4,2 | 52,2 |
Serbien | 46,6 | 0,2 | 0,0 | 0,4 | 47,1 |
Montenegro | 27,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 27,2 |
Sonstige EU Länder | 578,8 | 4,7 | 1,8 | 3,4 | 588,8 |
Sonstige Industrieländer | 28,5 | 1,6 | 12,2 | 0,5 | 42,8 |
Emerging Markets | 5,1 | 2,6 | 0,0 | 0,0 | 7,7 |
Südosteuropa/GUS | 2,9 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 3,1 |
Asien | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,7 |
Lateinamerika | 0,2 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,6 |
Naher Osten/Afrika | 1,2 | 2,1 | 0,0 | 0,0 | 3,3 |
Gesamt | 18.752,7 | 1.616,1 | 206,8 | 375,1 | 20.950,7 |
Kreditrisikovolumen nach Regionen und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Kreditrisikovolumen (AC und FVOCI) | Nicht wertgemindert nach IFRS 9 | Gesamt |
Dez 20 |
|
|
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|
Kernmärkte | 17.759,6 | 3.236,8 | 423,1 | 9,8 | 21.429,3 | 734,6 | 22.164,0 |
Österreich | 15.633,2 | 2.937,7 | 313,9 | 8,5 | 18.893,3 | 453,8 | 19.347,1 |
Nordmazedonien | 967,1 | 162,9 | 35,0 | 0,1 | 1.165,1 | 157,2 | 1.322,3 |
Bosnien | 608,4 | 110,7 | 40,8 | 0,8 | 760,7 | 117,1 | 877,8 |
Kroatien | 427,5 | 8,4 | 28,9 | 0,0 | 464,7 | 6,2 | 470,9 |
Slowenien | 35,9 | 16,8 | 4,3 | 0,4 | 57,3 | 0,4 | 57,7 |
Serbien | 47,4 | 0,4 | 0,3 | 0,0 | 48,1 | 0,0 | 48,1 |
Montenegro | 40,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 40,1 | 0,0 | 40,1 |
Sonstige EU Länder | 466,5 | 25,3 | 6,0 | 0,0 | 497,8 | 12,0 | 509,8 |
Sonstige Industrieländer | 26,4 | 1,4 | 0,3 | 11,4 | 39,4 | 2,2 | 41,6 |
Emerging Markets | 4,8 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 5,5 | 0,0 | 5,5 |
Südosteuropa/GUS | 0,6 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,7 |
Asien | 0,7 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,9 | 0,0 | 0,9 |
Lateinamerika | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
Naher Osten/Afrika | 3,4 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 3,9 | 0,0 | 3,9 |
Gesamt | 18.257,2 | 3.264,3 | 429,5 | 21,1 | 21.972,1 | 748,8 | 22.720,9 |
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Kreditrisikovolumen (AC und FVOCI) | Nicht wertgemindert nach IFRS 9 | Gesamt |
Dez 19 |
|
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|
Kernmärkte | 17.994,0 | 1.416,4 | 362,4 | 9,4 | 19.782,2 | 529,2 | 20.311,4 |
Österreich | 15.699,1 | 1.244,6 | 244,2 | 8,1 | 17.195,9 | 423,2 | 17.619,2 |
Nordmazedonien | 1.075,8 | 103,8 | 43,1 | 0,2 | 1.223,0 | 0,0 | 1.223,0 |
Bosnien | 632,0 | 30,3 | 39,9 | 0,7 | 702,9 | 104,3 | 807,3 |
Kroatien | 468,5 | 34,4 | 31,1 | 0,0 | 533,9 | 1,6 | 535,5 |
Slowenien | 44,8 | 3,2 | 3,8 | 0,5 | 52,2 | 0,0 | 52,2 |
Serbien | 46,7 | 0,1 | 0,4 | 0,0 | 47,1 | 0,0 | 47,1 |
Montenegro | 27,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 27,2 | 0,0 | 27,2 |
Sonstige EU Länder | 567,2 | 14,8 | 3,3 | 0,0 | 585,4 | 3,3 | 588,8 |
Sonstige Industrieländer | 15,8 | 11,4 | 0,5 | 11,8 | 39,5 | 3,3 | 42,8 |
Emerging Markets | 5,3 | 2,4 | 0,0 | 0,0 | 7,7 | 0,0 | 7,7 |
Südosteuropa/GUS | 2,9 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 3,1 | 0,0 | 3,1 |
Asien | 0,5 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,7 |
Lateinamerika | 0,2 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,6 | 0,0 | 0,6 |
Naher Osten/Afrika | 1,7 | 1,6 | 0,0 | 0,0 | 3,3 | 0,0 | 3,3 |
Gesamt | 18.582,4 | 1.445,0 | 366,3 | 21,2 | 20.414,9 | 535,8 | 20.950,7 |
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kreditrisiken, während Stufe 3 wertgeminderte Kreditrisiken beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus Kreditrisiken, die bereits beim Erwerb oder bei der Vergabe wertgemindert sind.
Die ausgefallenen POCI Kreditrisiken beliefen sich auf 6,2 Mio. EURO (2019:7,5 Mio. EURO), die nicht ausgefallenen auf 14,9 Mio. EURO (2019: 13,7 Mio. EURO).
Während das Kreditrisikovolumen in Österreich ein Wachstum um 1.727,9 Mio. EURO oder 9,8% aufweist, erhöhte es sich in den CEE-Kernmärkten um 124,6 Mio. EURO oder 4,6%. In den anderen EU-Mitgliedsstaaten (EU 28 ohne Kernmärkte) reduzierte sich das Kreditrisikovolumen zwischen den beiden Bilanzstichtagen um -79,0 Mio. EURO oder -13,4%. Weiters war ein geringfügiger Rückgang in den sonstigen Industrieländern (-1,2 Mio. EURO) und in Schwellenländern (-2,2 Mio. EURO) zu beobachten. Auf die Länder des Kernmarktes der Steiermärkische Sparkasse-Konzern entfielen am 31. Dezember 2020 97,5% (2019: 96,9%) des Kreditrisikovolumens.
Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio | Niedriges Risiko | Anmerkungs-bedürftig | Erhöhtes Risiko | Notleidend | Gesamt |
Dez 20 |
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|
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|
|
Österreich | 18.159,5 | 1.702,1 | 165,3 | 362,0 | 20.388,9 |
Steiermärkische Sparkasse | 17.785,0 | 1.649,7 | 161,6 | 356,5 | 19.952,8 |
sLeasing Süd | 294,8 | 52,4 | 3,7 | 5,5 | 356,4 |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 79,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 79,7 |
Zentral- und Osteuropa | 1.937,6 | 277,3 | 40,1 | 76,9 | 2.332,0 |
Bosnien | 780,2 | 115,9 | 27,3 | 41,5 | 964,8 |
Nordmazedonien | 1.157,0 | 161,3 | 12,8 | 35,1 | 1.366,1 |
Serbien | 0,5 | 0,2 | 0,1 | 0,3 | 1,1 |
Gesamt | 20.097,1 | 1.979,4 | 205,5 | 438,9 | 22.720,9 |
in EUR Mio | Niedriges Risiko | Anmerkungs-bedürftig | Erhöhtes Risiko | Notleidend | Gesamt |
Dez 19 |
|
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Österreich | 16.959,5 | 1.347,9 | 187,4 | 290,3 | 18.785,1 |
Steiermärkische Sparkasse | 15.310,2 | 1.208,8 | 163,2 | 272,2 | 16.954,5 |
Bankhaus Krentschker | 1.274,9 | 96,8 | 17,3 | 14,0 | 1.403,0 |
sLeasing Süd | 293,1 | 42,3 | 6,9 | 4,1 | 346,4 |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 81,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 81,3 |
Zentral- und Osteuropa | 1.793,2 | 268,1 | 19,4 | 84,8 | 2.165,6 |
Bosnien | 743,9 | 100,8 | 6,5 | 41,3 | 892,6 |
Nordmazedonien | 1.048,8 | 167,1 | 12,9 | 43,1 | 1.271,9 |
Serbien | 0,5 | 0,1 | 0,0 | 0,4 | 1,1 |
Gesamt | 18.752,7 | 1.616,1 | 206,8 | 375,1 | 20.950,7 |
Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
Kreditrisikovolumen | Wertberichtigungen | NPE-Deckungsquote | ||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Nicht wert-gemindert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI |
Dez 20 |
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Österreich | 16.552,0 | 2.990,4 | 353,4 | 20,2 | 472,8 | -26,2 | -70,3 | -159,0 | 0,0 | 2,4% | 45,0% | 0,2% |
Steiermärkische Sparkasse | 16.219,2 | 2.963,7 | 348,0 | 20,2 | 401,7 | -24,2 | -69,4 | -156,3 | 0,0 | 2,3% | 44,9% | 0,2% |
sLeasing Süd | 324,3 | 26,7 | 5,5 | 0,0 | 0,0 | -1,9 | -0,9 | -2,7 | 0,0 | 3,5% | 50,2% | 0,0% |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 8,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 71,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Zentral- und Osteuropa | 1.705,2 | 273,8 | 76,1 | 0,9 | 276,0 | -19,6 | -25,4 | -60,0 | -0,1 | 9,3% | 78,9% | 9,1% |
Bosnien | 693,8 | 110,6 | 40,7 | 0,8 | 118,8 | -5,6 | -9,4 | -33,9 | 0,0 | 8,5% | 83,1% | 3,1% |
Nord-mazedonien | 1.010,9 | 162,9 | 35,0 | 0,1 | 157,2 | -14,1 | -15,9 | -25,8 | -0,1 | 9,8% | 73,7% | 50,0% |
Serbien | 0,5 | 0,3 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -0,3 | 0,0 | 40,5% | 100,0% | 0,0% |
Gesamt | 18.257,2 | 3.264,3 | 429,5 | 21,1 | 748,8 | -45,8 | -95,8 | -219,0 | -0,1 | 2,9% | 51,0% | 0,6% |
Kredite an Kunden | Wertberichtigungen | Deckungsquote | ||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Nicht wert-gemindert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI |
Dez 19 |
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Österreich | 16.748,5 | 1.304,0 | 282,9 | 20,4 | 429,4 | -20,9 | -27,9 | -145,1 | 0,0 | 2,1% | 51,3% | 0,0% |
Steiermärkische Sparkasse | 15.125,2 | 1.205,3 | 264,8 | 20,4 | 338,8 | -17,5 | -25,9 | -137,6 | 0,0 | 2,2% | 51,9% | 0,0% |
Bankhaus Krentschker | 1.277,6 | 94,1 | 14,0 | 0,0 | 17,4 | -1,7 | -1,8 | -6,1 | 0,0 | 1,9% | 43,5% | 0,0% |
sLeasing Süd | 337,7 | 4,6 | 4,1 | 0,0 | 0,0 | -1,6 | -0,2 | -1,4 |
| 3,9% | 34,8% | 0,0% |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 8,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 73,3 | 0,0 |
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| 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Zentral- und Osteuropa | 1.833,9 | 141,0 | 83,4 | 0,8 | 106,4 | -19,5 | -17,3 | -64,9 | -0,1 | 12,3% | 77,8% | 8,5% |
Bosnien | 715,3 | 30,3 | 39,9 | 0,7 | 106,4 | -5,5 | -4,7 | -32,7 | 0,0 | 15,5% | 81,8% | 1,8% |
Nord-mazedonien | 1.118,0 | 110,6 | 43,1 | 0,2 | 0,0 | -13,9 | -12,6 | -31,9 | -0,1 | 11,4% | 73,8% | 31,4% |
Serbien | 0,6 | 0,1 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,4 |
| 14,0% | 100,0% | 0,0% |
Gesamt | 18.582,4 | 1.445,0 | 366,3 | 21,2 | 535,8 | -40,3 | -45,3 | -209,9 | -0,1 | 3,1% | 57,3% | 0,3% |
Notleidendes Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen
Eine Definition des als notleidend klassifizierten Kreditrisikovolumens befindet sich im Unterabschnitt „Klassifizierung des Kreditrisikos". Wertberichtigungen beinhalten Wertberichtungen für Schuldinstrumente, Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) sowie Rückstellungen für andere Zusagen.
Zum 31. Dezember 2020 war das ausgewiesene notleidende bilanziellen und außerbilanziellen Kreditrisikovolumen durch Wertberichtigungen (alle Stufen zusammen) zu 82,8% (2019: 79,1%) gedeckt. Für jenen Teil des notleidenden Kreditrisikovolumens, der nicht durch Wertberichtigungen abgedeckt ist, sind nach Einschätzung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ausreichende Sicherheiten vorhanden beziehungsweise werden sonstige Rückflüsse erwartet.
Im Verlauf des Jahres 2020 erhöhte sich das notleidende Kreditrisikovolumen um 63,8 Mio. EURO bzw. um als 17,0% von 375,1 Mio. EURO auf 438,9 Mio. EURO. Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte und außerbilanzielle Risikopositionen sowie Rückstellungen für andere Zusagen erhöhten sich um 65,1 Mio. EURO bzw. 22,0% von 295,6 Mio. EURO zum 31. Dezember 2019 auf 360,7 Mio. EURO zum 31. Dezember 2020. Aus dieser Entwicklung resultierte eine Erhöhung des Deckungsgrades des notleidenden Kreditrisikovolumens durch Wertberichtigungen um 3,7 Prozentpunkte.
In den folgenden Tabellen ist der Deckungsgrad des notleidenden Kreditrisikovolumens durch Wertberichtigungen (ohne Berücksichtigung von Sicherheiten) zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 dargestellt. Die Unterschiede im Deckungsgrad zwischen den einzelnen Berichtsegmenten resultieren aus der Risikosituation der verschiedenen Märkte, aus unterschiedlichen Besicherungsquoten sowie den lokalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen.
Die NPE-Quote (Non-Performing Exposure-Ratio - NPE Ratio) errechnet sich aus dem notleidenden Kreditrisikovolumen dividiert durch das gesamte Kreditrisikovolumen. Die NPE-Deckungsquote entspricht dem Quotienten aus gesamten Wertberichtigungen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9) und notleidenden Kreditrisikovolumen. Sicherheiten werden in der NPE-Deckungsquote nicht berücksichtigt.
Notleidendes Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten und Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
Notleidend | Kreditrisikovolumen | Wertbe-richtig-ungen | Sicherheiten für NPE | NPE-Quote | NPE-Deckungsquote | NPE-Besicherungs-quote | ||||||
in EUR Mio | Gesamt | AC und FVOCI | Gesamt | AC und FVOCI | AC und FVOCI | Gesamt | AC und FVOCI | Gesamt | AC und FVOCI | AC und FVOCI | Gesamt | AC und FVOCI |
Dez 20 |
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Österreich | 362,0 | 358,9 | 20.388,9 | 19.916,1 | -255,6 | 175,5 | 175,5 | 1,8% | 1,8% | 71,2% | 48,5% | 48,9% |
Steier-märkische Sparkasse | 356,5 | 353,5 | 19.952,8 | 19.551,1 | -249,9 | 173,5 | 173,5 | 1,8% | 1,8% | 70,7% | 48,7% | 49,1% |
sLeasing Süd | 5,5 | 5,5 | 356,4 | 356,4 | -5,6 | 2,0 | 2,0 | 1,5% | 1,5% | 102,8% | 37,5% | 37,5% |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 0,0 | 0,0 | 79,7 | 8,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 10,8% | 0,0% |
Zentral- und Osteuropa | 76,9 | 76,9 | 2.332,0 | 2.056,0 | -105,1 | 13,2 | 13,2 | 3,3% | 3,7% | 136,7% | 17,2% | 17,2% |
Bosnien | 41,5 | 41,5 | 964,8 | 846,0 | -48,9 | 7,6 | 7,6 | 4,3% | 4,9% | 117,9% | 18,3% | 18,3% |
Nord-mazedonien | 35,1 | 35,1 | 1.366,1 | 1.208,9 | -55,8 | 5,6 | 5,6 | 2,6% | 2,9% | 159,0% | 16,0% | 16,0% |
Serbien | 0,3 | 0,3 | 1,1 | 1,1 | -0,5 | 0,0 | 0,0 | 30,7% | 30,7% | 137,2% | 1,4% | 1,4% |
Gesamt | 438,9 | 435,8 | 22.720,9 | 21.972,1 | -360,7 | 188,7 | 188,7 | 1,9% | 2,0% | 82,8% | 43,0% | 43,3% |
Notleidend | Kreditrisiko-volumen | Wertbe-richti-gungen | Sicherheiten für NPE | NPE-Quote | NPE-Deckungs-quote | NPE-Besicherungs-quote | ||||||
in EUR Mio | Gesamt | AC und FVOCI | Gesamt | AC und FVOCI | AC und FVOCI | Gesamt | AC und FVOCI | Gesamt | AC und FVOCI | AC und FVOCI | Gesamt | AC und FVOCI |
Dez 19 |
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Österreich | 290,3 | 289,7 | 18.785,1 | 18.355,7 | -193,8 | 131,7 | 131,7 | 1,5% | 1,6% | 66,9% | 45,4% | 45,4% |
Steier-märkische Sparkasse | 272,2 | 271,7 | 16.954,5 | 16.615,7 | -181,0 | 122,2 | 122,2 | 1,6% | 1,6% | 66,6% | 44,9% | 45,0% |
Bankhaus Krentschker | 14,0 | 14,0 | 1.403,0 | 1.385,7 | -9,6 | 7,5 | 7,5 | 1,0% | 1,0% | 68,8% | 53,5% | 53,5% |
sLeasing Süd | 4,1 | 4,1 | 346,4 | 346,4 | -3,2 | 2,0 | 2,0 | 1,2% | 1,2% | 77,1% | 48,4% | 48,4% |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 0,0 | 0,0 | 81,3 | 8,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Zentral- und Osteuropa | 84,8 | 84,2 | 2.165,6 | 2.059,2 | -101,8 | 23,4 | 23,4 | 3,9% | 4,1% | 120,9% | 27,6% | 27,8% |
Bosnien | 41,3 | 40,7 | 892,6 | 786,2 | -42,9 | 9,1 | 9,1 | 4,6% | 5,2% | 105,5% | 21,9% | 22,3% |
Nord-mazedonien | 43,1 | 43,1 | 1.271,9 | 1.271,9 | -58,5 | 14,4 | 14,4 | 3,4% | 3,4% | 135,6% | 33,3% | 33,3% |
Serbien | 0,4 | 0,4 | 1,1 | 1,1 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 35,0% | 35,0% | 105,4% | 1,2% | 1,2% |
Gesamt | 375,1 | 373,9 | 20.950,7 | 20.414,9 | -295,6 | 155,1 | 155,1 | 1,8% | 1,8% | 79,1% | 41,3% | 41,5% |
Bemessung des erwarteten Kreditverlusts
Die allgemeinen Grundsätze und Standards betreffend Wertberichtigungen für Kreditverluste sind im Steiermärkische Sparkasse-Konzern in internen Richtlinien geregelt. Gemäß IFRS 9 werden Wertberichtigungen für Kreditverluste für sämtliche Positionen des Kreditrisikovolumens berechnet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Sie umfassen Schuldverschreibungen, Kredite und Darlehen, Sichteinlagen auf Nostrokonten bei Geschäftsbanken, Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich werden Wertberichtigungen für Finanzgarantien und nicht ausgenutzte Kreditzusagen berechnet, sofern sie in den Anwendungsbereich der entsprechenden IFRS 9 Bestimmungen fallen.
Klassifizierung in Stufen und Definition von wertgeminderten Finanzinstrumenten
Für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes (expected credit loss, ECL) werden drei Stufen dargestellt. Der Stufenansatz wird im Rahmen der Wertminderungsbestimmungen von IFRS 9 für jene Finanzinstrumente angewendet, die nicht bereits bei Erwerb oder Ausreichung eine Wertminderung aufweisen („purchased or originated credit-impaired financial assets", POCI). Letztere bilden eine eigene Kategorie. Die Zuordnung der Finanzinstrumente zu einer der drei Stufen hängt vom Status der Wertminderung und der Beurteilung der Entwicklung des Kreditrisikos ab.
Stufe 1 beinhaltet nicht wertgeminderte Finanzinstrumente bei Ersterfassung und nicht wertgeminderte Finanzinstrumente, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen oder dem IFRS 9 Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Bei Finanzinstrumenten in Stufe 1 entspricht der erwartete Kreditverlust jenem Teil der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste, der aus möglichen Ausfallsereignissen während der nächsten 12 Monate resultiert.
Stufe 2 beinhaltet nicht wertgeminderte Finanzinstrumente, die seit Erstansatz eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen und nicht dem in IFRS 9 vorgesehenen Wahlrecht für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko unterliegen. Stufe 2 umfasst auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente, für die die Vorschriften des IFRS 9 die obligatorische Anwendung des „vereinfachten Verfahrens" vorsehen. In Stufe 2 werden Wertberichtigungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet. Bei Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien durch nicht ausgefallene Kunden, wird das gesamte (bilanzielle und außerbilanzielle) Kreditrisikovolumen, abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme, als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Stufe 3 beinhaltet Finanzinstrumente, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind, aber beim erstmaligen Ansatz nicht wertgemindert waren. Grundsätzlich wird ein Finanzinstrument wertgemindert, wenn der Kunde ausfällt. Die im Steiermärkische Sparkasse-Konzern angewendete Ausfalldefinition wurde gemäß den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" und der „Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten" entwickelt. Die Definition legt die Regeln für die „Ausfallansteckung" in Gruppen verbundener Kunden fest und begründet das Konzept der technischen Ãœberfälligkeit. Bei Anwendung der Ausfalldefinition besteht im Steiermärkische Sparkasse-Konzern generell eine Gesamtkundensicht, die zu einer Wertminderung bei allen Forderungen führt, auch wenn der Ausfall nur bei einem von mehreren Geschäften erfolgt („pulling-effect"). Auf der anderen Seite bewirkt eine Hochstufung vom Ausfallstatus ein Wegfallen der beeinträchtigten Bonität bei sämtlichen Risikopositionen. In Stufe 3 werden die Wertberichtigungen in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte („purchased or originated credit-impaired", POCI) Finanzinstrumente beinhalten Vermögenswerte, die bereits bei der erstmaligen Erfassung wertgemindert waren, unabhängig davon, ob sie zum Berichtsstichtag noch immer wertgemindert sind. Erwartete Kreditverluste bei POCI-Finanzinstrumenten werden immer auf Basis der Gesamtlaufzeit berechnet (kumulierte Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes über die Gesamtlaufzeit seit der erstmaligen Erfassung) und werden beim erstmaligen Ansatz im bonitätsangepassten Effektivzinssatz berücksichtigt. Daher wird zu Beginn keine Wertberichtigung gebildet. In der Folge werden nur nachteilige Veränderungen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste nach der erstmaligen Erfassung als Wertminderung berücksichtigt, während positive Veränderungen als Wertminderungserträge erfasst werden, die den Bruttobuchwert der POCI-Vermögenswerte erhöhen.
Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos
Die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos („significant increase in credit risk", SICR) zwischen der erstmaligen Erfassung und dem Berichtszeitpunkt ist einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für den Ansatz des erwarteten Kreditverlustes gemäß den Vorschriften von IFRS 9. Zu diesem Zweck werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Ãœberfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Kriterien
Quantitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten und der kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default", PD) über die Gesamtlaufzeit, bei der die Wesentlichkeit mittels einer Kombination von relativen und absoluten Veränderungsschwellenwerten ermittelt wird. Für signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos wurden Schwellenwerte festgelegt, die sich sowohl auf relative als auch auf absolute Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber dem erstmaligen Ansatz beziehen. Für den Eintritt einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos müssen sowohl relative als auch absolute Schwellenwerte überschritten werden.
Als relative Maßzahl wird das Verhältnis von gegenwärtiger annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit und annualisierter Ausfallwahrscheinlichkeit bei Erstansatz berechnet. Eine Überschreitung erfolgt, wenn diese Kennzahl gleich hoch oder höher als der festgesetzte Grenzwert ist. Diese relativen Schwellenwerte zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos werden auf Ebene von Kundensegmenten oder nach Bedarf auf Ebene des Kundenratings für jede Konzerngesellschaft festgelegt und unterliegen einer erstmaligen und einer kontinuierlichen Validierung.
Der absolute Schwellenwert bezieht sich auf die Differenz zwischen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Ausfallswahrscheinlichkeit bei Erstansatz und zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Der Wert wurde mit maximal 50 Basispunkten festgesetzt und dient als Sicherheitsschwelle ("backstop") bei Migrationen innerhalb der besten Ratingstufen, wobei die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallswahrscheinlichkeit für die Restlaufzeit in Betracht gezogen wird. In solchen Fällen können relative Schwellenwerte überschritten werden, da die über die Gesamtlaufzeit erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit insgesamt aber sehr niedrig ist, kommt es zu keiner signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos.
Es existieren einige Portfolios, bei denen die quantitativen Kriterien einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Basis der nominellen Ratings anstatt auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit bestimmt werden. Die Grundregel dabei besagt, dass sich eine Verschlechterung des Ratings bei der Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos negativ auswirkt. Diese Regelung wird vor allem bei Leasing- und Factoringforderungen angewendet.
Für eine Rückübertragung in Stufe 1 bestehen keine zusätzlichen Behebungsfristen (cure periods) gegenüber jenen, die sonst im Kreditrisikomanagement angewendet werden (z.B. für eine Verbesserung des Ratings).
Qualitative Kriterien
Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen das Ergreifen von Stundungsmaßnahmen und die Übertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse (die im Zuge der Umstellung auf IFRS 9 wenn notwendig adaptiert wurden) gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Diese Indikatoren werden intern verwendet zur Erkennung einer Insolvenz oder einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Konkurs geht bzw. dass auf absehbare Zeit ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.
Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Aufgrund der Covid-19 Pandemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen wurden zusätzliche Kriterien für die Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene eingeführt. Siehe dazu die Ausführungen im Abschnitt Covid-19.
Für eine Rückübertragung in Stufe 1 bestehen keine zusätzlichen Behebungsfristen (cure periods) gegenüber jenen, die im Kreditrisikomanagement schon bei den oben genannten Maßnahmen und Indikatoren angewandt werden.
Sicherheitsschwelle („backstop")
Eine Sicherheitsschwelle („backstop") wird angewendet, indem bei einer Ãœberfälligkeit von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen von mehr als 30 Tagen eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eintritt. Bei der Validierung war zu erkennen, dass dieses Kriterium kein wesentlicher Auslöser für eine Stufe 2 Klassifizierung ist.
Bemessung des erwarteten Kreditverlusts - Erläuterungen zu Inputdaten und Bewertung
Die Wertberichtigungen für Forderungen in Stufe 3 und für POCI Finanzinstrumente werden auf Einzelebene oder auf Portfolioebene berechnet.
Die individuelle Berechnungsmethode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden in Stufe 3 oder POCI zur Anwendung. Sie besteht aus einer individuellen Feststellung der Differenz zwischen Bruttobuchwert und Barwert der erwarteten Zahlungsströme, die von Workout-Risikomanagern geschätzt werden. Die Diskontierung erfolgt auf Basis des Effektivzinssatzes (bei POCI-Finanzinstrumenten auf Basis des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes). Bei Finanzgarantien soll der Abzinsungssatz allerdings die aktuellen Markteinschätzungen des Geldwerts und des spezifischen Risikos des Cashflows widerspiegeln. In der Umsetzung im Steiermärkische Sparkasse-Konzern bedeutet dies die Anwendung eines risikofreien Zinssatzes als Näherungswert.
Ein ausgefallener Kunde wird als individuell wesentlich eingestuft, wenn das gesamte bilanzielle und außerbilanzielle Kreditrisikovolumen über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen. Sonst wird der Kunde als insignifikant eingeordnet, wofür ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Wertberichtigungen für Kreditverluste eingesetzt wird. In diesem Ansatz werden Wertberichtigungen für Kreditverluste als Produkt von Bruttobuchwert und Verlust bei Ausfall berechnet, wobei der Verlust bei Ausfall unter anderem von der Dauer des Ausfalls und dem Status des Sanierungs- und Abwicklungsprozesses abhängig ist.
Wertberichtigungen für Forderungen gegenüber nicht ausgefallenen Kunden (d.h. Finanzinstrumente in Stufe 1 und Stufe 2) werden unabhängig von ihrer Höhe auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Bei der Berechnung von regelbasierten Wertberichtigungen müssen die entsprechenden Risikopositionen auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale in homogene Cluster gruppiert werden. Die Kriterien für die Gruppierung können je nach Kundensegment (Privatkunden, Firmenkunden) unterschiedlich sein und umfassen Produkttyp, Sicherheitenart, Rückzahlungsart, ‚Darlehen-zu-Wert'-Bandbreiten oder Ratingbandbreiten.
Die Berechnung von Wertberichtigungen für Kreditverluste erfolgt monatlich in Vertragswährung auf Ebene der einzelnen Risikopositionen. Für die Kalkulation der Wertberichtigungen verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes, woraus sich ein erwarteter Kreditverlust auf Zwölfmonatssicht oder über die Gesamtlaufzeit errechnet. Der erwartete Kreditverlust ist das Ergebnis aus der Multiplikation von diskontierter Forderungshöhe bei Ausfall („exposure at default", EAD), wobei auch ein Umrechnungsfaktor („credit conversion factor", CCF) für außerbilanzielle Positionen berücksichtigt wird, Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default", PD) und Verlust bei Ausfall („loss given default", LGD). Die Parameter definieren sich wie folgt:
PD steht für die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt und ausfällt, entweder während der nächsten 12 Monate („one-year probability of default", 1Y PD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der verbleibenden Gesamtlaufzeit („lifetime probability of default", LT PD) für Risikopositionen in den Stufen 2 und 3 sowie für POCI Risikopositionen.
EAD entspricht dem Betrag, der nach Erwartung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zum Zeitpunkt des Ausfalls geschuldet wird, entweder während der nächsten 12 Monate („one-year exposure at default", 1Y EAD) für Risikopositionen in Stufe 1 oder während der Gesamtlaufzeit („lifetime exposure at default", LT EAD) für Risikopositionen Stufe 2 und 3 sowie POCI Risikopositionen. Die Schätzung beinhaltet den laufenden Saldo, die erwarteten Rückzahlungen und die erwarteten Ziehungen bis zur aktuell vereinbarten Höchstgrenze zum Zeitpunkt des Ausfalls.
LGD verkörpert die Erwartung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern hinsichtlich der Höhe des Verlustes bei einer ausgefallenen Forderung. Der Verlust bei Ausfall variiert je nach Art der Gegenpartei, Art und Seniorität der Forderung sowie Verfügbarkeit von Sicherheiten oder anderer Kreditunterstützungen. Beim Verlust bei Ausfall wird der Verlust als Prozentsatz der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) dargestellt.
Gesamtlaufzeit-Parameter
Die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Gesamtlaufzeit wird auf Basis der, vom Erstansatz über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente beobachteten Ausfälle ermittelt. Es wird angenommen, dass sie für alle finanziellen Vermögenswerte im selben Portfolio und in derselben Rating-Bandbreite gleich hoch ist.
Die Forderungshöhe bei Ausfall, aus Jahressicht und über die Gesamtlaufzeit, wird anhand der erwarteten Zahlungsprofile ermittelt, die je nach Produkttyp variieren. Bei der Berechnung des Forderungswertes über die Gesamtlaufzeit wird ein Tilgungsplan oder eine Tilgungsart (Annuität, linear, endfällig) verwendet. Bei nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen wird der Kreditumrechnungsfaktor geschätzt, um das erwartete Kreditrisikovolumen in der Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) widerzugeben.
Der Verlust bei Ausfall wird auf Basis historischer Verlustbeobachtungen auf einer Lebensdauerkurve für jeden Zeitpunkt geschätzt.
Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, berücksichtigen die am Berichtsstichtag verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Entwicklungen. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der regelbasierten Wertberichtigung einfließen, von den Risikoparametern abweichen, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet und auf Basis einer zyklusbezogenen („through-the-cycle") Betrachtung ermittelt werden.
Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen
Die Parameter werden dahingehend festgelegt, dass sie das Risiko als zeitpunktbezogenes („point-in-time") Maß unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen („forward-looking information", FLI) wiedergeben. Dafür werden eine Basisprognose und mehrere Alternativszenarien für ausgewählte volkswirtschaftliche Variable erstellt. Die Alternativszenarien werden, gemeinsam mit der Eintrittswahrscheinlichkeit, von den Basisprognosen abgeleitet, die mit wenigen Ausnahmen von der Research Abteilung der Erste Group erstellt werden. Mit Hilfe dieser Szenarien werden die „neutralen" Ausfallwahrscheinlichkeiten (und mit wenigen Ausnahmen auch der Verlust bei Ausfall) durch makroökonomische Modelle, welche eine Verbindung zwischen relevanten makroökonomischen Variablen und Risikotreibern herstellen, angepasst. Es werden dabei dieselben makroökonomischen Modelle wie für interne und regulatorische Stresstests verwendet. Zukunftsbezogene Informationen werden bei der Bestimmung des erwarteten Kreditverlustes in den ersten drei Jahren berücksichtigt. Die Bestimmung der Parameter für die restliche Laufzeit erfolgt unmittelbar ab dem 4. Jahr ausgehend von zyklusbezogenen Beobachtungen.
Somit leitet sich der unverfälschte und wahrscheinlichkeitsgewichtete erwartete Kreditverlust unter Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen von den gewichteten Eintrittswahrscheinlichkeiten für jedes makroökonomische Szenario ab. Typische makroökonomische Variable sind etwa das reale Bruttoinlandsprodukt, die Arbeitslosenquote, die Inflationsrate, Produktionsindizes und Marktzinsen. Die Auswahl der Variablen hängt auch von der Verfügbarkeit zuverlässiger Prognosen für den jeweiligen lokalen Markt ab. Dessen ungeachtet können die wichtigsten Indikatoren für die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung auf Basis der Entwicklung des Bruttoinlandproduktes (BIP) prognostiziert werden. Die Sensitivität von Stufenzuteilung und Wertberichtigungen ausgehend von makroökonomischen Szenarien wird unten im Abschnitt CO-VID-19 dargestellt.
COVID-19
Die Covid-19-Pandemie hat eine große Unsicherheit in der Weltwirtschaft und auf den globalen Märkten verursacht. Die von den Staaten erlassenen Vorschriften zur räumlichen Distanzierung (sozial distancing) und die durch den Lockdown verursachten Einschränkungen führten zu einem wirtschaftlichen Abschwung und zu einem erheblichen branchenübergreifenden Ertragseinbruch. Es wurden umfangreiche staatliche Hilfspakete (z.B. Staatsgarantien, Überbrückungsfinanzierungen, Härtefonds für Selbstständige und Kleinbetriebe) und Stundungsprogramme in allen Kernmärkten der Steiermärkische Sparkasse-Konzern eingerichtet, um Bürger und Unternehmen zu unterstützen. Während solche Maßnahmen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen entschärfen, erschweren sie eine frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung der Kreditportfolios.
Auswirkungen auf Kunden
Unmittelbar nachdem erkennbar wurde, dass die Krise zu substanziellen wirtschaftlichen Auswirkungen in unserer Regionen führen wird (z.B. durch staatlich festgelegte Ausgangssperren und ähnliche Restriktionen in Ländern, in denen der Steiermärkische Sparkasse-Konzern tätig ist), wurden Initiativen gestartet, um einerseits die Kunden bestmöglich zu unterstützen und andererseits das daraus resultierende Risiko zu bewältigen, mit dem Bewusstsein der Verantwortung des Steiermärkischen Sparkasse-Konzern gegenüber all seinen Stakeholdern.
Auch wenn die Maßnahmen von Land zu Land unterschiedlich waren, da sie auf gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Regierungen basierten, erstellte der Steiermärkische Sparkasse-Konzern gruppenweit gültige Richtlinie im Hinblick auf die Risikoeinschätzung, -beurteilung und -klassifizierung, sowie das entsprechende Melde- und Berichtswesen. Abgesehen von generell geltenden Moratorien wurden einige Maßnahmen wie z.B. kurzfristige Stundungen in allen Ländern angewandt. Finanzhilfen mit öffentlichen oder staatlichen Garantien wurden nur in bestimmten Ländern oder Kundengruppen angeboten. Zusätzlich zu Programmen mit standardisierten Parametern, die sehr früh etabliert wurden und die rasche Abwicklung unterstützten, gab es auch individuelle Lösungen für Kunden, die nicht alle definierten Anforderungen erfüllen konnten.
Kreditrisikovolumen von nicht finanziellen Gesellschaften nach Branchen - Eingesetzte Maßnahmen als Reaktion auf die COVID-19-Krise
in EUR Mio | Kredite und Darlehen gemäß EBA-leitlinienkonformen Moratorien | Sonstige Kredite und Darlehen gemäß | Neu gewährte Kredite und Darlehen gemäß staatlichen Garantie-programmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise | Erhaltene |
Dez 20 |
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Land- und Forstwirtschaft | 0,0 | 0,0 | 0,9 | 0,8 |
Bergbau | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,7 |
Herstellung von Waren | 8,9 | 2,5 | 58,0 | 37,2 |
Strom-, Gas-, Dampf- und Kälteversorgung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Wasserversorgung | 0,0 | 0,0 | 2,1 | 1,8 |
Baugewerbe | 0,2 | 0,0 | 13,9 | 12,2 |
Großhandel- und Einzelhandel | 8,7 | 0,0 | 38,2 | 33,7 |
Transport und Lagerung | 7,3 | 1,5 | 7,2 | 4,6 |
Beherbergungs- und Gaststätten | 6,0 | 0,0 | 10,7 | 9,7 |
Informations- und Kommunikationstechnologie | 2,4 | 0,0 | 3,5 | 3,1 |
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 6,3 | 4,4 | 1,6 | 1,3 |
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten | 0,6 | 0,0 | 5,3 | 4,8 |
Dienstleistungen | 2,7 | 0,1 | 14,0 | 12,5 |
Öffentliche Verwaltung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Erziehung und Unterricht | 0,1 | 0,0 | 1,1 | 1,0 |
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen | 0,4 | 0,0 | 1,0 | 0,8 |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 0,1 | 0,0 | 2,0 | 1,9 |
Sonstige Dienstleistungen | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 0,7 |
Gesamt | 43,6 | 8,5 | 161,2 | 126,8 |
Noch ausstehende (nicht abgelaufene) Kredite und Darlehen an nicht finanzielle Gesellschaften, für die Maßnahmen gewährt wurden, die als Reaktion auf den Ausbruch der COVID-19-Pandemie getroffen wurde, beliefen sich am 31. Dezember 2020 auf 213,3 Mio. EURO. Bei den Maßnahmen handelt es sich überwiegend um Zahlungsmoratorien im Einklang mit EBA-Leitlinien. Die am 31. Dezember 2020 bestehenden (nicht abgelaufenen) Kredite und Darlehen an privaten Haushalten, für die COVID-19-bedingte Maßnahmen gewährt wurden, betrugen 115,2 Mio. EURO.
Geschäftliche Auswirkungen
Im März startete die Erste Group eine gemeinsame Initiative mit dem Ziel, möglichst rasch eine einheitliche Richtlinie mit dem Fokus auf den Branchenansatz zu erstellen. Dabei sollte das veränderte wirtschaftliche Umfeld entsprechend abgebildet werden. Die Branchen und Sub-Branchen wurden im Hinblick auf die erwarteten Auswirkungen von COVID-19 in sehr stark, stark, mäßig und schwach betroffen kategorisiert. Die Einteilung basierte auf einer Kombination von Informationen aus Forschungsunterlagen und Studien, Rückmeldungen aus Kundengesprächen und Einzelanalysen.
Der Haupteinflussfaktor für die Kategorisierung (in zunächst drei, später vier Klassen: grün, gelb, orange oder rot) war die Beurteilung der Auswirkungen der Krise auf die betreffende Branche bzw. Sub-Branche. Beispielsweise resultierte die komplette Sperre von Hotels mit v.a. internationalen Gästen oder das Einstellen von Passagierflügen in einer „roten" Klassifizierung", während weniger betroffene Branchen wie Lebensmittelhandel oder Bauwesen „grün" klassifiziert wurden. Es erfolgt eine regelmäßige Ãœberprüfung der Einstufungen auf Basis einer jeweils 12-Monatsvorschau, um auf aktuelle Entwicklungen Rücksicht nehmen zu können. Auf Basis dieser Beurteilung wurde eine entsprechende Strategie für die (Sub-)Branchen erstellt. Die Risikobewertung für eine spezielle (Sub-)Branche ist Grundlage für mögliche Adaptionen der strategischen bzw Ãœberprüfung der Genehmigungskriterien. Diese Vorgehensweise wurde mit allen betroffenen Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen abgestimmt sowie von den jeweiligen Gremien genehmigt.
Das den „roten" Sub-Branchen zugeordnete Kreditrisikovolumen wird in den folgenden Tabellen als „hohes Risiko" dargestellt.
Kreditrisikovolumen und Wertberichtigungen nach Branchen und IFRS 9 Anforderungen - Heatmap
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Kreditrisiko-volumen (AC und FVOCI) | Nicht wertge-mindert nach | Gesamt | Wert-berichtigungen |
Dez 20 |
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Land- und Forstwirtschaft | 235,4 | 48,8 | 15,6 | 1,0 | 300,8 | 4,2 | 305,0 | -6,0 |
Bergbau | 42,5 | 16,6 | 5,8 | 0,0 | 64,9 | 1,0 | 65,9 | -3,8 |
Herstellung von Waren | 626,7 | 348,0 | 71,1 | 2,4 | 1.048,2 | 71,7 | 1.119,8 | -51,9 |
davon mit hohem Risiko | 3,0 | 63,2 | 3,0 | 0,0 | 69,1 | 7,3 | 76,4 | -2,9 |
Energie- und Wasserversorgung | 347,4 | 52,3 | 8,0 | 0,0 | 407,6 | 9,9 | 417,5 | -9,1 |
Baugewerbe | 1.419,9 | 318,6 | 25,3 | 0,6 | 1.764,4 | 159,0 | 1.923,4 | -31,6 |
Großhandel- und Einzelhandel | 682,6 | 355,2 | 61,3 | 0,9 | 1.100,0 | 208,4 | 1.308,4 | -51,9 |
davon mit hohem Risiko | 7,4 | 62,9 | 9,6 | 0,0 | 79,9 | 2,5 | 82,5 | -6,8 |
Verkehr und Nachrichtenübermittlung | 294,0 | 145,3 | 13,1 | 0,2 | 452,6 | 92,5 | 545,1 | -13,9 |
davon mit hohem Risiko | 7,4 | 81,9 | 1,6 | 0,0 | 90,9 | 0,5 | 91,4 | -4,4 |
Beherbergungs- und Gaststätten | 36,5 | 240,7 | 33,2 | 1,4 | 311,8 | 3,9 | 315,7 | -18,1 |
davon mit hohem Risiko | 36,5 | 240,7 | 33,2 | 1,4 | 311,8 | 3,9 | 315,7 | -18,1 |
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 5.532,7 | 67,1 | 3,8 | 11,4 | 5.615,0 | 26,0 | 5.641,0 | -10,0 |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 2.634,3 | 791,2 | 47,8 | 0,2 | 3.473,5 | 61,2 | 3.534,8 | -54,3 |
Dienstleistungen | 433,4 | 342,9 | 23,6 | 1,4 | 801,3 | 21,8 | 823,1 | -20,9 |
davon mit hohem Risiko | 117,9 | 258,8 | 12,4 | 0,2 | 389,3 | 13,3 | 402,6 | -11,0 |
Öffentliche Verwaltung | 1.104,2 | 34,8 | 0,0 | 0,0 | 1.139,0 | 58,5 | 1.197,4 | -0,9 |
Unterricht, Gesundheit und Kunst | 242,1 | 74,2 | 6,6 | 0,4 | 323,3 | 3,5 | 326,8 | -4,5 |
davon mit hohem Risiko | 4,6 | 29,5 | 2,6 | 0,0 | 36,7 | 0,1 | 36,7 | -1,6 |
Private Haushalte | 4.518,7 | 428,4 | 114,3 | 1,3 | 5.062,7 | 25,2 | 5.087,9 | -87,8 |
Sonstige(s) | 106,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 106,9 | 2,1 | 109,0 | 0,0 |
Gesamt | 18.257,2 | 3.264,3 | 429,5 | 21,1 | 21.972,1 | 748,8 | 22.720,9 | -364,9 |
davon mit hohem Risiko | 176,7 | 737,1 | 62,3 | 1,7 | 977,7 | 27,5 | 1.005,2 | -44,8 |
Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Wie im Abschnitt „Bemessung des erwarteten Kreditverlustes" beschrieben, kann ein Anstieg des erwarteten Kreditverlustes aus einer Neubewertung der Kreditrisikoparameter sowie einer Migration in schlechtere Risikostufen - entweder durch eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos oder durch Ausfall - resultieren.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist zum Schluss gekommen, dass bislang sämtliche Moratorien, die in unseren Kernmärkten eingeführt wurden, die Bedingungen erfüllen, wie sie in den EBA-Leitlinien definiert sind. Die dadurch den Kreditnehmern angebotenen Erleichterungen haben daher keine automatische Verschiebung von Stufe 1 in Stufe 2 verursacht. Indessen wird der Steiermärkische Sparkasse-Konzern weiterhin individuelle Einschätzungen treffen, ob andere Gegebenheiten zu einer Klassifizierung als Forbearance, einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos oder Ausfall führen wird.
Es wurde eine Neubewertung der Risikoparameter auf Basis geänderter zukunftsbezogener Informationen infolge neuer makroökonomischer Szenarien vorgenommen. Diese Entwicklungen werden weiterhin beobachtet, um aus den daraus gewonnenen Informationen Rückschlüsse auf die Kreditrisikoparameter zu ziehen. Die Auswirkungen der geänderten zukunftsbezogenen Informationen auf die Wertberichtigungen betrug am 31. Dezember 2020 40,2 Mio. EURO.
Für die Erkennung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie wurden Portfolioverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen vorgenommen. Das Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt und die Kunden danach beurteilt, ob COVID-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und zu welcher Branchen-Heatmap-Kategorie mit welcher branchenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit sie gehören. Auf Grundlage dieser Informationen in Kombination mit einer individuellen Überprüfung wurden Kunden zusätzlich in Stufe 2 verschoben, d.h. auf eine Berechnung des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlustes umgestellt. Die Branchen-Heatmap und die daraus resultierenden Portfolioverschiebungen werden laufend überprüft. Die Auswirkung der COVID-19-bedingten Portfolioverschiebungen belief sich bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlustes zum 31. Dezember 2020 auf 23,6 Mio. EURO
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird eine Aufhebung der durch COVID-19-bedingten Portfolioverschiebung bei Privatkunden nach Auslaufen der Moratorien beurteilen. Nach Beseitigung der durch die Moratorien verursachten Verzerrungen bei der Berechnung der Überfälligkeitstage wird das Verhaltensscoring wieder zu einer korrekten Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos führen. Im Falle der Portfolien für nichtprivate Kunden wird eine Aufhebung der Verschiebungen evaluiert werden, wenn sich die makroökonomischen Indikatoren durchgängig verbessern und nachdem die Rezession überwunden ist.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern erwartet einen Anstieg der Ausfälle nach Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen, insbesondere der Aufhebung von Moratorien.
In der folgenden Sensitivitätsanalyse wird die Verteilung des nicht notleidenden Kreditrisikovolumens und des erwarteten Kreditverlustes auf Stufen dargestellt. Gezeigt werden Verschiebungen des Kreditrisikovolumens und die daraus resultierenden Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes, die durch die Auswirkungen der durch die COVID-19-Krise ausgelösten Verlagerungen des Kreditrisikos und durch geänderte makroökonomische Szenarien bei der Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen verursacht werden. Dargestellt werden die Auswirkungen auf Branchen, auf Sub-Branchen mit hohem Risiko und auf geografische Segmente. Bei den Veränderungen des erwarteten Kreditverlustes in den folgenden Tabellen bedeutet ein positives Vorzeichen (+) eine Auflösung und ein negatives Vorzeichen (-) eine Zuführung. Die angeführten Sensitivitätswerte sind das Ergebnis von internen Simulationen.
Sensitivitätsanalysen - Einbeziehung von zukunftsbezogenen Informationen (FLI) und Stufenverschiebungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
Auswirkungen auf Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten
IST-Stand | Szenario ohne COVID-19-Stufenverschiebungen | Szenario ohne Anpassung der Parameter (FLI) | ||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 |
| Stufe 1 | Stufe 2 |
| Stufe 1 | Stufe 2 |
Dez 20 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Österreich | 16.552,0 | 2.990,4 |
| 1.230,2 | -1.230,2 |
| 602,6 | -602,6 |
Steiermärkische Sparkasse | 16.219,2 | 2.963,7 |
| 1.230,2 | -1.230,2 |
| 602,6 | -602,6 |
sLeasing Süd | 324,3 | 26,7 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 8,5 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
Zentral- und Osteuropa | 1.705,2 | 273,8 |
| 146,2 | -146,2 |
| 5,8 | -5,8 |
Bosnien | 693,8 | 110,6 |
| 44,6 | -44,6 |
| 5,4 | -5,4 |
Nordmazedonien | 1.010,9 | 162,9 |
| 101,6 | -101,6 |
| 0,4 | -0,4 |
Serbien | 0,5 | 0,3 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
Gesamt | 18.257,2 | 3.264,3 |
| 1.376,4 | -1.376,4 |
| 608,4 | -608,4 |
Auswirkungen auf Wertberichtigungen nach geografischen Segmenten
IST-Stand | Szenario ohne COVID-19-Stufenverschiebungen | Szenario ohne Anpassung der Parameter (FLI) | ||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 |
| Stufe 1 | Stufe 2 |
| Stufe 1 | Stufe 2 | ||
Dez 20 |
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Österreich | -26,2 | -70,3 |
| -5,3 | 22,4 |
| 9,6 | 23,1 | ||
Steiermärkische Sparkasse | -24,2 | -69,4 |
| -5,3 | 22,4 |
| 9,6 | 23,1 | ||
sLeasing Süd | -1,9 | -0,9 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | ||
Sonstiges Österreich-Geschäft | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | ||
Zentral- und Osteuropa | -19,6 | -25,4 |
| -5,0 | 11,4 |
| 5,1 | 2,4 | ||
Bosnien | -5,6 | -9,4 |
| -2,2 | 4,0 |
| 2,0 | 1,7 | ||
Nordmazedonien | -14,1 | -15,9 |
| -2,8 | 7,4 |
| 3,1 | 0,7 | ||
Serbien | 0,0 | -0,1 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | ||
Gesamt | -45,8 | -95,8 |
| -10,3 | 33,9 |
| 14,7 | 25,5 |
Auswirkungen auf Kreditrisikovolumen nach Branchen
IST-Stand | Szenario ohne COVID-19-Stufenverschiebungen | Szenario ohne Anpassung der Parameter (FLI) | ||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 |
| Stufe 1 | Stufe 2 |
| Stufe 1 | Stufe 2 | ||
Dez 20 |
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Land- und Forstwirtschaft | 235,4 | 48,8 |
| 9,9 | -9,9 |
| 8,3 | -8,3 | ||
Bergbau | 42,5 | 16,6 |
| 14,5 | -14,5 |
| 1,5 | -1,5 | ||
Herstellung von Waren | 626,7 | 348,0 |
| 223,4 | -223,4 |
| 51,0 | -51,0 | ||
davon mit hohem Risiko | 3,0 | 63,2 |
| 50,1 | -50,1 |
| 13,1 | -13,1 | ||
Energie- und Wasserversorgung | 347,4 | 52,3 |
| 1,7 | -1,7 |
| 22,2 | -22,2 | ||
Baugewerbe | 1.419,9 | 318,6 |
| 73,6 | -73,6 |
| 158,2 | -158,2 | ||
Großhandel- und Einzelhandel | 682,6 | 355,2 |
| 209,9 | -209,9 |
| 42,6 | -42,6 | ||
davon mit hohem Risiko | 7,4 | 62,9 |
| 58,9 | -58,9 |
| 4,0 | -4,0 | ||
Verkehr und Nachrichtenübermittlung | 294,0 | 145,3 |
| 103,0 | -103,0 |
| 34,8 | -34,8 | ||
davon mit hohem Risiko | 7,4 | 81,9 |
| 74,9 | -74,9 |
| 0,1 | -0,1 | ||
Beherbergungs- und Gaststätten | 36,5 | 240,7 |
| 206,0 | -206,0 |
| 0,6 | -0,6 | ||
davon mit hohem Risiko | 36,5 | 240,7 |
| 206,0 | -206,0 |
| 0,6 | -0,6 | ||
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 5.532,7 | 67,1 |
| 7,1 | -7,1 |
| 13,0 | -13,0 | ||
Grundstücks- und Wohnungswesen | 2.634,3 | 791,2 |
| 241,0 | -241,0 |
| 228,6 | -228,6 | ||
Dienstleistungen | 433,4 | 342,9 |
| 235,7 | -235,7 |
| 13,7 | -13,7 | ||
davon mit hohem Risiko | 117,9 | 258,8 |
| 229,6 | -229,6 |
| 1,7 | -1,7 | ||
Öffentliche Verwaltung | 1.104,2 | 34,8 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,3 | -0,3 | ||
Unterricht, Gesundheit und Kunst | 242,1 | 74,2 |
| 31,3 | -31,3 |
| 4,8 | -4,8 | ||
davon mit hohem Risiko | 4,6 | 29,5 |
| 24,3 | -24,3 |
| 0,0 | 0,0 | ||
Private Haushalte | 4.518,7 | 428,4 |
| 19,3 | -19,3 |
| 29,0 | -29,0 | ||
Sonstige(s) | 106,9 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | ||
Gesamt | 18.257,2 | 3.264,3 |
| 1.376,4 | -1.376,4 |
| 608,4 | -608,4 |
Auswirkungen auf Wertberichtigungen nach Branchen
IST-Stand | Szenario ohne COVID-19-Stufenverschiebungen | Szenario ohne Anpassung der Parameter (FLI) | ||||||||||
in EUR Mio | Alle Stufen |
| Stufe 1 | Stufe 2 |
| Stufe 1 | Stufe 2 | |||||
Dez 20 |
|
|
|
|
|
|
|
| ||||
Land- und Forstwirtschaft | -6,0 |
|
| 0,0 | 0,2 |
| 0,2 | 0,3 | ||||
Bergbau | -3,8 |
|
| -0,2 | 0,8 |
| 0,1 | 0,1 | ||||
Herstellung von Waren | -51,9 |
|
| -1,3 | 3,9 |
| 1,0 | 2,7 | ||||
davon mit hohem Risiko | -2,9 |
|
| -0,6 | 1,9 |
| 0,3 | 1,1 | ||||
Energie- und Wasserversorgung | -9,1 |
|
| 0,0 | 0,1 |
| 0,6 | 0,7 | ||||
Baugewerbe | -31,6 |
|
| -0,5 | 2,1 |
| 1,9 | 4,3 | ||||
Großhandel- und Einzelhandel | -51,9 |
|
| -1,6 | 4,4 |
| 1,3 | 2,7 | ||||
davon mit hohem Risiko | -6,8 |
|
| -0,8 | 2,2 |
| 0,3 | 1,1 | ||||
Verkehr und Nachrichtenübermittlung | -13,9 |
|
| -0,7 | 4,6 |
| 0,3 | 1,2 | ||||
davon mit hohem Risiko | -4,4 |
|
| -0,2 | 3,4 |
| 0,1 | 0,1 | ||||
Beherbergungs- und Gaststätten | -18,1 |
|
| -1,5 | 4,9 |
| 0,4 | 1,0 | ||||
davon mit hohem Risiko | -18,1 |
|
| -1,5 | 4,9 |
| 0,4 | 1,0 | ||||
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | -10,0 |
|
| -0,1 | 0,4 |
| 0,4 | 0,3 | ||||
Grundstücks- und Wohnungswesen | -54,3 |
|
| -1,9 | 6,4 |
| 3,8 | 7,4 | ||||
Dienstleistungen | -20,9 |
|
| -1,0 | 3,4 |
| 0,7 | 1,6 | ||||
davon mit hohem Risiko | -11,0 |
|
| -1,0 | 3,2 |
| 0,4 | 0,6 | ||||
Öffentliche Verwaltung | -0,9 |
|
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | ||||
Unterricht, Gesundheit und Kunst | -4,5 |
|
| -0,2 | 0,5 |
| 0,2 | 0,3 | ||||
davon mit hohem Risiko | -1,6 |
|
| -0,1 | 0,3 |
| 0,0 | 0,0 | ||||
Private Haushalte | -87,8 |
|
| -1,2 | 2,2 |
| 3,6 | 2,9 | ||||
Sonstige(s) | 0,0 |
|
| 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | ||||
Gesamt | -364,9 |
|
| -10,3 | 33,9 |
| 14,7 | 25,5 |
Zusammensetzung Wertberichtigungen
in EUR Mio | Dez 20 | Dez 19 |
Wertberichtigungen | -324,7 | -274,6 |
Wertberichtigugen für Kreditzusagen und Finanzgarantien | -36,0 | -21,0 |
Rückstellungen für andere Zusagen | -4,2 | -2,5 |
Total | -364,9 | -298,1 |
Wertberichtigungen werden auf Basis von IFRS 9 berechnet, während sich Rückstellungen für andere Zusagen nach IAS 37 richten.
Restrukturierungen, Neuverhandlungen und Forbearance
Die Restrukturierung umfasst die vertragliche Änderung der mit dem Kunden vereinbarten Kredittilgungskonditionen, inklusive Laufzeit, Zinsen, Gebühren, des geschuldeten Betrags oder eine Kombination davon. Restrukturierungen können die Form einer „business restructuring" (im Retailsegment), Neuverhandlung (im Unternehmenssegment) oder von Forbearance (z.B. Zugeständnis aufgrund finanzieller Schwierigkeiten) gemäß den EBA-Erfordernissen in beiden Segmenten annehmen.
Restrukturierung, Neuverhandlungen
Restrukturierung im Retailsegment oder Neuverhandlung im Unternehmenssegment stellen mittels Zinsanpassung oder dem Anbieten eines zusätzlichen Kredits oder beidem ein potenzielles und wirksames Instrument dar, um die Kundenbeziehung zu wertvollen und guten Kunden der Bank aufrecht zu erhalten.
Forbearance
Die Definition von Forbearance ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/227 enthalten. Als Forbearance gelten Restrukturierungen, bei denen gegenüber einem Kunden Zugeständnisse gemacht werden, der aufgrund bestehender oder erwarteter finanzieller Schwierigkeiten Gefahr läuft, seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Der Kreditnehmer ist in finanziellen Schwierigkeiten, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
der Kunde war in den vergangenen 3 Monaten um mehr als 30 Tage im Rückstand
der Kunde wäre ohne Forbearance 30 Tage oder mehr im Rückstand
der Kunde ist als notleidend/ausgefallen eingestuft
der Kunde würde ohne Forbearance Maßnahme notleidend werden
Zusätzlich für Nicht-Retailkunden gelten:
Kunde hat Frühwarnsignale
Kunde hat verschlechterte wirtschaftliche Situation, welche zu einer Rückstufung des internen Ratings führt
Kunden mit einer erhöhten Ausfallswahrscheinlichkeit
„Forborne Exposures" werden auf Kreditvertragsebene beurteilt und betreffen nur jene Forderungen, bei denen Forbearance-Maßnahmen zur Anwendung gekommen sind und schließen alle anderen bestehenden Kundenforderungen aus, unter der Voraussetzung, dass bei diesen keine Forbearance-Maßnahmen ergriffen worden sind.
Zugeständnisse liegen vor, wenn eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist:
eine Anpassung/Refinanzierung des Vertrags wäre nicht eingeräumt worden, wenn sich der Kunde nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden hätte
die Vertragsbedingungen des angepassten/refinanzierten Vertrags fallen im Vergleich zu den bisherigen Vertragsbedingungen zu Gunsten des Kunden aus
der angepasste/refinanzierte Vertrag enthält günstigere Vertragsbedingungen als andere Kunden mit ähnlichem Risikoprofil vom selben Institut erhalten hätten
Inanspruchnahme einer bedingten Vertragsbedingung
Verzicht auf eine wesentliche finanzielle oder nicht finanzielle Vertragsbestimmung
Forbearance kann von der Bank oder vom Kunden initiiert werden (aufgrund von Arbeitsplatzverlust, Krankheit usw.). Folgende Maßnahmen gelten als Forbearance-Elemente: Reduzierung der Rückzahlungsraten, Laufzeitverlängerung, Herabsetzung oder Erlass der Zinsen, Herabsetzung oder Erlass des Kreditbetrags, Umstellung eines revolvierenden Kredits auf Ratenzahlung und/oder andere.
Forbearance-Maßnahmen untergliedern sich in:
Performing Forbearance (inkl. Performing Forbearance auf Bewährung/Probe nach Heraufstufung von Non-Performing Forbearance)
Non-Performing Forbearance (inkl. notleidende Forbearance Fälle; seit Oktober 2019 werden alle Non-Performing Fälle als notleidend eingestuft)
Forderungen im Forbearance-Status gelten als performing, wenn:
die Forderung zum Genehmigungszeitpunkt der Gewährung oder des Ansuchens auf Forbearance-Status nicht als non-performing eingestuft war und
das Gewähren des Forbearance-Status nicht zur Einstufung der Forderung als non-performing/notleidend/ausgefallen geführt hat.
Performing-Forbearance Forderungen werden zu non-performing, wenn im Beobachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach Einstufung in den Forbearance-Status mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
eine weitere Forbearance-Maßnahme ergriffen wird;
der Kunde hinsichtlich einer Forderung im Forbearance-Status in einen Rückstand von mehr als 30 Tage gerät und der Kunde in der Vergangenheit bereits in der non-performing Kategorie eingestuft war
der Kunde eine der in der Ausfalldefinition festgelegten Kriterien erfüllt
für Unternehmenskunden, wenn keine finale Restrukturierung/Sanierung innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Forbearance-Maßnahme vereinbart werden kann
Der Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben werden und das Konto als Konto ohne Forbearance-Status geführt werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
mindestens zwei Jahre sind seit der Einstufung der Forderung als Performing-Forbearance vergangen (Bewährungs-/Probezeitraum)
im Rahmen der Rückzahlungsvereinbarung im Forbearance-Status wurde regelmäßig mind. 50% der ursprünglichen Rate (vor Forbearance) über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum bezahlt (bei Retailkunden)
es wurden über mindestens den halben Bewährungs-/Probezeitraum regelmäßige Kreditrückzahlungen in nennenswerter Höhe getätigt (bei Unternehmenskunden)
eine wesentliche Rückzahlung beinhaltet für alle Segmente (Retail und Non-Retail) den Betrag, welcher vor Gewährung der Forbearance Maßnahme überfällig war bzw. welcher abgeschrieben wurde
sämtliche Forderungen des Kunden sind am Ende des Bewährungs-/Probezeitraumes weniger als 30 Tage überfällig
Der Non-Performing-Forbearance-Status kann aufgehoben und in den Status Performing auf Bewährung/Probe übergeleitet werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
es ist mindestens ein Jahr vergangen
seitdem die Forderungen als Non-Performing Forbearance eingestuft wurde
seitdem weitere Forbearance Maßnahmen gewährt wurden
seitdem Stungungsende
seitdem der Kunde notleidend ist
die Forderung wurde nicht aufgrund von Forbearance-Maßnahmen als non-performing eingestuft
es liegt kein Grund für eine notleidende Einstufung mehr vor
Retailkunden: der Kreditnehmer hat auf eine der folgenden Arten die Fähigkeit bewiesen, die Vertragsbedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung zu erfüllen:
der Kunde war in den vergangenen 12 Monaten seit der Einstufung als Non-Performing bzw. Performing auf Bewährung/Probe nie mehr als 30 Tage im Zahlungsrückstand und der Kunde ist aktuell mit keiner Zahlung im Verzug
der Kunde hat den vollen bisher rückständigen Betrag oder die abgeschriebene Forderung bezahlt (falls eine solche bestand)
Unternehmenskunden: ein wesentlicher Beitrag wurde rückbezahlt; die Analyse der finanziellen Entwicklung lässt keine Zweifel über die zukünftige Einhaltung der Vertrags-bedingungen nach Wegfall der Forbearance-Einstufung. Darüber hinaus war der Kunde in der Beobachtungsperiode nie mehr als 30 Tage seit Einstufung als Non-Performing bzw. Performing auf Bewährung/Probe im Zahlungsrückstand und der Kunde ist aktuell mit keiner Zahlung in Verzug.
Im Unternehmenssegment führen Forbearance-Maßnahmen üblicherweise zur Einbindung der zuständigen lokalen Workout-Einheit. Der Großteil der Forbearance-Maßnahmen wird von den lokalen Workout-Einheiten durchgeführt und überwacht. Dies erfolgt auf Basis der internen Richtlinien und Standards für die Einbeziehung von Workout. Das Setzen von Forbearance-Maßnahmen ist gemäß den internen Richtlinien ein qualitativer Indikator (Trigger Event) im SICR Konzept.
Ausfallsdefinition
Seit Oktober 2019 entspricht die Einstufung als notleidend den Bestimmungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" und der „delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten".
Die Definition von Non-Performing wurde konzernweit an die Einstufung als notleidend angepasst.
Die Erheblichkeitsschwelle für die Ermittlung von 90 Tage überfälligen Forderungen wird für bilanzielle Risikopositionen auf Kundenebene angewendet und täglich mit der gruppenweit definierten Erheblichkeitsschwelle verglichen (außer die lokale Aufsichtsbehörde verlangt eine andere Wesentlichkeitsschwelle):
für Retail Kunden besteht ein absoluter Schwellwert von 100 EURO und eine relative Schwelle von 1%;
für Non-Retail Kunden besteht ein absoluter Schwellwert von 500 EURO - und eine relative Schwelle von 1%.
Kreditrisikovolumen, Risikopositionen im Forbearance Status und Wertberichtigungen
in EUR Mio | Kredite und Darlehen | Schuldver-schreibungen | sonstige Bilanz-positionen | Kreditzusagen und Finanz-garantien | Gesamt |
Dez 20 |
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Kreditrisikovolumen | 15.167,5 | 1.193,4 | 3.843,8 | 2.516,3 | 22.720,9 |
davon im Forbearance-Status gesamt | 223,4 | 0,0 | 0,0 | 4,2 | 227,6 |
Nicht notleidendes Kreditrisikovolumen | 14.751,2 | 1.193,4 | 3.829,4 | 2.508,0 | 22.282,0 |
davon im Forbearance-Status | 129,5 | 0,0 | 0,0 | 2,7 | 132,2 |
Wertberichtigungen für nicht notleidendes Kreditrisikovolumen | -115,3 | -0,3 | -11,7 | -18,1 | -145,4 |
davon für nicht notleidende Forderungen im Forbearance-Status | -7,2 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | -7,2 |
Notleidendes Kreditrisikovolumen | 416,3 | 0,0 | 14,3 | 8,3 | 438,9 |
davon im Forbearance-Status | 93,9 | 0,0 | 0,0 | 1,5 | 95,4 |
Wertberichtigungen für notleidendes Kreditrisikovolumen | -209,0 | 0,0 | -6,4 | -4,1 | -219,5 |
davon für notleidende Forderungen im Forbearance-Status | -36,4 | 0,0 | 0,0 | -0,6 | -37,0 |
in EUR Mio | Kredite und Darlehen | Schuldver-schreibungen | sonstige Bilanz-positionen | Kreditzusagen und Finanz-garantien | Gesamt |
Dez 19 |
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Kreditrisikovolumen | 14.161,3 | 1.285,1 | 3.377,8 | 2.126,5 | 20.950,7 |
davon im Forbearance-Status gesamt | 200,4 | 0,0 | 0,0 | 2,3 | 202,7 |
Nicht notleidendes Kreditrisikovolumen | 13.799,7 | 1.285,1 | 3.368,5 | 2.122,3 | 20.575,6 |
davon im Forbearance-Status | 117,9 | 0,0 | 0,0 | 1,1 | 119,0 |
Wertberichtigungen für nicht notleidendes Kreditrisikovolumen | -71,5 | -0,6 | -8,7 | -6,7 | -87,5 |
davon für nicht notleidende Forderungen im Forbearance-Status | -2,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,5 |
Notleidendes Kreditrisikovolumen | 361,7 | 0,0 | 9,4 | 4,1 | 375,1 |
davon im Forbearance-Status | 82,5 | 0,0 | 0,0 | 1,2 | 83,7 |
Wertberichtigungen für notleidendes Kreditrisikovolumen | -202,5 | 0,0 | -5,9 | -2,2 | -210,6 |
davon für notleidende Forderungen im Forbearance-Status | -35,5 | 0,0 | 0,0 | -0,2 | -35,7 |
Arten von Forbearance Maßnahmen
in EUR Mio | Risikopositionen im Forbearance-Status | Änderung von Konditionen | Refinanzierung |
Dez 20 |
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Kredite und Darlehen | 223,4 | 202,5 | 20,9 |
Schuldverschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kreditzusagen | 4,2 | 3,2 | 1,1 |
Gesamt | 227,6 | 205,7 | 22,0 |
in EUR Mio | Risikopositionen im Forbearance-Status | Änderung von Konditionen | Refinanzierung |
Dez 19 |
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Kredite und Darlehen | 200,4 | 177,3 | 23,2 |
Schuldverschreibungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kreditzusagen | 2,3 | 0,6 | 1,7 |
Gesamt | 202,7 | 177,8 | 24,9 |
Kredite und Darlehen beinhalten auch Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Sicherheiten
Anerkennung von Sicherheiten
Zur Minimierung des Kreditrisikos werden Sicherheiten hereingenommen, deren Umfang für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern in abschließender Form definiert wurde. Die lokal zugelassenen Sicherheiten werden von der jeweiligen Bank unter Berücksichtigung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften definiert.
Die Sicherheitenbewertung und -wiederbewertung erfolgt nach vorgegebenen Grundsätzen, unterschieden nach Sicherheitentypen sowie den ergänzenden internen Arbeitsanweisungen. Ob ein Sicherheitentyp oder definierte einzelne Sicherheiten zur Kreditrisikominderung für die regulatorische Eigenmittelberechnung anerkannt werden kann, entscheidet nach Prüfung der jeweiligen regulatorischen Anforderungen das Enterprise wide Risk Management der Erste Group.
Hauptarten von Sicherheiten
Folgende Sicherheiten werden akzeptiert:
Immobilien: sowohl Wohnimmobilien als auch gewerblich genutzte Immobilien;
Finanzielle Sicherheiten: Wertpapiere und Kontoguthaben sowie Lebensversicherungen;
Garantien: ausgestellt von Staaten, der öffentlichen Hand, von Finanzinstituten, Gesellschaften und Natürliche Personen. Alle Garantiegeber müssen eine Mindestbonität aufweisen, die jährlich überwacht wird.
Mobilien: Betriebseinrichtungen, Waren, Maschinen und Fahrzeuge;
Forderungen und Rechte: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bestandsrechte, Anteilsrechte an Gesellschaften.
Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten
Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis aktueller Marktwerte unter Berücksichtigung eines in angemessener Zeit zu erzielenden Verwertungserlöses. Die Bewertungsverfahren sind vorgegeben und deren technische Anwendung erfolgt EDV-unterstützt durch befugte Mitarbeiter. Die Obergrenze der angerechneten Sicherheiten entspricht dem Betrag des besicherten Geschäftes. Eine rechnerische Überbesicherung ist daher nicht möglich. Die Bewertung von Immobilien darf nur durch vom Kreditentscheidungsprozess unabhängige fachkundige Bewerter erfolgen, wobei diesen die anzuwendenden Bewertungsverfahren vorgeschrieben sind. Zur Qualitätssicherung werden die Immobilienbewerter und Bewertungen laufend überprüft.
Die für die Bewertung herangezogenen Ansätze und Abschläge beruhen auf den in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen der Kreditrestrukturierungsabteilungen sowie den Ergebnissen aus der Erlösdatensammlung aus der Verwertung der Sicherheiten. Die Bewertungssätze werden regelmäßig - zumindest jährlich - an die aktuellen Verwertungserlöse angepasst.
Die Wiederbewertung der Sicherheiten erfolgt periodisch und ist so weit wie möglich automatisiert. Bei externen Datenquellen wird auf entsprechende Schnittstellen zurückgegriffen. Die Maximalfristen für die Wiederbewertung einzelner Sicherheiten sind vorgeschrieben und deren Einhaltung wird durch das Risikomanagement systemunterstützt überwacht. Unabhängig von der periodisch durchzuführenden Wiederbewertung hat diese auch dann zu erfolgen, wenn Informationen vorliegen, die die Reduktion des Sicherheitenwertes indizieren.
Von Konzentrationsrisiken aus Kreditrisikominderungstechniken kann ein Einzelkunde betroffen sein, aber auch ein nach Region, Branche oder Art der Sicherheit definiertes Portfolio. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Retail-Bank weist aufgrund seiner Kundenstruktur und der verschiedenen Märkte, auf denen die Bank aktiv ist, keine unerwarteten Konzentrationen bei Sicherheiten von Kunden auf. Bezüglich potenziell schädlicher Risikokorrelationen werden die Sicherheiten im Rahmen der Portfoliobeobachtung durch statistisch basierte Auswertungen u.a. auf regionale oder branchenspezifische Konzentrationen analysiert. Den erkannten Risiken werden vor allem durch Anpassung von Volumenszielen, durch Vorgabe entsprechender Limits und durch Pouvoirgrenzen begegnet.
Im Zuge von Zwangsvollstreckungen erworbene Sicherheitenobjekte werden ordnungsgemäß verkauft. Der Erlös wird zur Reduktion bzw. Rückzahlung der offenen Forderung verwendet. Im Allgemeinen verwendet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern auf diese Art erworbene Immobilien nicht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um gewerblich genutzte Grundstücke und Gebäude. Der Buchwert dieser Vermögensgegenstände belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 7,5 Mio. EURO (2019: 2,7 Mio. EURO).
In den folgenden Tabellen wird das Kreditrisikovolumen, aufgegliedert nach geografischen Segmenten, den zugewiesenen Sicherheiten gegenübergestellt. Der Wert der zugewiesenen Sicherheiten entspricht dem Belehnwert nach internen Abschlägen und wird durch den Forderungsbetrag begrenzt.
Kreditrisikovolumen nach geografischen Segmenten und Sicherheiten
davon besichert durch | ||||||||
in EUR Mio | Kreditrisiko-volumen gesamt | Sicherheiten gesamt | Garantien | Realsicherheiten / Immobilien | Sonstige | Kreditrisiko-volumen abzgl. Sicherheiten | ||
Dez 20 |
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Österreich | 20.388,9 | 7.735,2 | 502,0 | 6.311,4 | 921,8 | 12.653,7 | ||
Steiermärkische Sparkasse | 19.952,8 | 7.553,4 | 501,9 | 6.311,4 | 740,0 | 12.399,4 | ||
sLeasing Süd | 356,4 | 181,9 | 0,0 | 0,0 | 181,8 | 174,5 | ||
Sonstiges Österreich-Geschäft | 79,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 79,7 | ||
Zentral- und Osteuropa | 2.332,0 | 648,2 | 5,6 | 532,5 | 110,0 | 1.683,8 | ||
Bosnien | 964,8 | 255,4 | 2,8 | 195,9 | 56,7 | 709,4 | ||
Nordmazedonien | 1.366,1 | 392,2 | 2,8 | 336,7 | 52,7 | 973,9 | ||
Serbien | 1,1 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,4 | ||
Gesamt | 22.720,9 | 8.383,5 | 507,6 | 6.844,0 | 1.031,9 | 14.337,4 |
davon besichert durch | ||||||||
in EUR Mio | Kreditrisiko-volumen gesamt | Sicherheiten gesamt | Garantien | Realsicherheiten / Immobilien | Sonstige | Kreditrisiko-volumen abzgl. Sicherheiten | ||
Dez 19 |
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Österreich | 18.785,1 | 7.270,4 | 328,4 | 5.965,7 | 976,4 | 11.514,7 | ||
Steiermärkische Sparkasse | 16.954,5 | 6.465,4 | 313,0 | 5.472,9 | 679,5 | 10.489,1 | ||
Bankhaus Krentschker | 1.403,0 | 596,6 | 15,3 | 492,8 | 88,4 | 806,5 | ||
sLeasing Süd | 346,4 | 208,5 | 0,0 | 0,0 | 208,5 | 137,8 | ||
Sonstiges Österreich-Geschäft | 81,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 81,3 | ||
Zentral- und Osteuropa | 2.165,6 | 616,3 | 3,0 | 500,0 | 113,3 | 1.549,3 | ||
Bosnien | 892,6 | 241,5 | 1,2 | 187,5 | 52,9 | 651,1 | ||
Nordmazedonien | 1.271,9 | 374,4 | 1,9 | 312,5 | 60,0 | 897,5 | ||
Serbien | 1,1 | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,4 | 0,6 | ||
Gesamt | 20.950,7 | 7.886,7 | 331,4 | 6.465,7 | 1.089,6 | 13.064,0 |
Kreditrisikovolumen nach Finanzinstrumenten und Sicherheiten
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| davon besichert durch | IFRS 9 wertminderungsrelevant | |||||
in EUR Mio | Kreditrisiko-volumen | Sicher-heiten gesamt | Garantien | Realsicher-heiten / Immobilien | Sonstige | Kreditrisiko-volumen ohne Sicherheiten | Weder überfällig noch einzelwert-gemindert | Überfällig aber nicht einzel-wertgemindert | Wert-gemindert |
Dez 20 |
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Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten | 600,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 600,9 | 600,9 | 0,0 | 0,0 |
Schuldinstrumente - Held for Trading | 6,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 6,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL | 120,5 | 2,7 | 0,1 | 2,6 | 0,0 | 117,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Schuldinstrumente FVOCI | 248,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 248,5 | 249,4 | 0,0 | 0,0 |
Schuldinstrumente AC | 15.553,5 | 7.534,2 | 425,4 | 6.488,9 | 619,9 | 8.019,3 | 15.056,8 | 87,1 | 408,8 |
Schuld-verschreibungen | 827,7 | 70,8 | 70,8 | 0,0 | 0,0 | 756,9 | 827,7 | 0,0 | 0,0 |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 2.099,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2.099,7 | 2.099,7 | 0,0 | 0,0 |
Kredite und Darlehen an Kunden | 12.626,2 | 7.463,4 | 354,7 | 6.488,9 | 619,9 | 5.162,7 | 12.129,4 | 87,1 | 408,8 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 12,1 | 0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 11,2 | 11,3 | 0,4 | 0,4 |
Forderungen aus Finanzierungsleasing | 426,3 | 240,4 | 0,0 | 0,0 | 240,3 | 185,9 | 418,2 | 1,1 | 7,0 |
Außerbilanzielle Risikopositionen | 5.752,6 | 605,3 | 82,0 | 352,5 | 170,8 | 5.147,3 | 5.105,8 | 5,4 | 19,6 |
davon andere Zusagen | 621,8 | 55,8 | 4,4 | 13,6 | 37,8 | 565,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | 22.720,9 | 8.383,5 | 507,6 | 6.844,0 | 1.031,9 | 14.337,4 | 21.442,4 | 94,0 | 435,7 |
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| davon besichert durch | IFRS 9 wertminderungsrelevant | ||||||
in EUR Mio | Kreditrisiko-volumen | Sicher-heiten gesamt | Garantien | Realsicher-heiten / Immobilien | Sonstige | Kreditrisiko-volumen ohne Sicherheiten | Weder überfällig noch einzelwert-gemindert | Überfällig aber nicht einzelwertgemindert | Wertge-mindert | |
Dez 19 |
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Kassenbestand und Guthaben - Sichteinlagen bei Kreditinstituten | 357,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 357,4 | 341,6 | 15,8 | 0,0 | |
Schuldinstrumente - Held for Trading | 7,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 7,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Nicht handelsbezogene Schuldinstrumente FVPL | 127,4 | 3,4 | 0,1 | 3,2 | 0,1 | 124,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Schuldinstrumente FVOCI | 324,0 | 46,4 | 46,4 | 0,0 | 0,0 | 277,6 | 321,3 | 2,7 | 0,0 | |
Schuldinstrumente AC | 14.572,4 | 7.105,6 | 261,9 | 6.173,9 | 669,8 | 7.466,9 | 14.076,2 | 141,1 | 355,2 | |
Schuldverschreibungen | 837,9 | 65,8 | 65,8 | 0,0 | 0,0 | 772,1 | 837,9 | 0,0 | 0,0 | |
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute | 1.674,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.674,8 | 1.676,8 | 0,0 | 0,0 | |
Kredite und Darlehen an Kunden | 12.059,8 | 7.039,8 | 196,1 | 6.173,9 | 669,8 | 5.020,0 | 11.561,5 | 141,1 | 355,2 | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 17,5 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 16,9 | 12,5 | 4,6 | 0,4 | |
Forderungen aus Finanzierungsleasing | 405,1 | 257,9 | 0,0 | 0,0 | 257,9 | 147,2 | 396,0 | 3,2 | 5,9 | |
Außerbilanzielle Risikopositionen | 5.139,8 | 472,9 | 23,0 | 288,5 | 161,4 | 4.666,9 | 4.711,8 | 14,3 | 12,3 | |
davon andere Zusagen | 401,4 | 41,7 | 1,8 | 8,8 | 31,1 | 359,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Gesamt | 20.950,7 | 7.886,7 | 331,4 | 6.465,7 | 1.089,6 | 13.064,0 | 19.859,3 | 181,8 | 373,8 |
Die Sicherheiten mit wertgeminderten Risikopositionen zum 31. Dezember 2020 belaufen sich auf 154,4 Mio. EURO (31. Dezember 2019: 154,4 Mio. EURO).
Kredite und Darlehen an Kunden
Die Tabellen auf den folgenden Seiten stellen die Struktur des Bestands an Kundenkrediten unter Ausschluss von Krediten an Zentralbanken und Kreditinstituten, nach unterschiedlichen Kategorien dar. Kredite an Kunden umfassen:
Kredite und Darlehen an Kunden zu FVPL
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die Darstellung erfolgt zum Bruttobuchwert ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Sicherheiten.
Auf den nachfolgenden Seiten erfolgt eine Aufgliederung von Krediten und Darlehen an Kunden nach unterschiedlichen Kriterien.
Kredite und Darlehen an Kunden nach geografischen Segmenten und Risikokategorien
in EUR Mio | Niedriges Risiko | Anmerkungs-bedürftig | Erhöhtes Risiko | Notleidend | Gesamt |
Dez 20 |
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Österreich | 9.659,5 | 1.401,3 | 143,3 | 342,1 | 11.546,1 |
Steiermärkische Sparkasse | 9.364,6 | 1.348,8 | 139,5 | 336,6 | 11.189,6 |
sLeasing Süd | 294,8 | 52,4 | 3,7 | 5,5 | 356,4 |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Zentral- und Osteuropa | 1.207,2 | 199,1 | 37,2 | 74,2 | 1.517,7 |
Bosnien | 529,1 | 56,7 | 25,3 | 41,4 | 652,5 |
Nordmazedonien | 677,7 | 142,3 | 11,7 | 32,4 | 864,2 |
Serbien | 0,4 | 0,2 | 0,1 | 0,3 | 1,0 |
Gesamt | 10.866,7 | 1.600,3 | 180,5 | 416,3 | 13.063,8 |
in EUR Mio | Niedriges Risiko | Anmerkungs-bedürftig | Erhöhtes Risiko | Notleidend | Gesamt |
Dez 19 |
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Österreich | 9.498,5 | 1.114,9 | 172,5 | 280,0 | 11.065,9 |
Steiermärkische Sparkasse | 8.448,5 | 985,3 | 149,5 | 262,0 | 9.845,4 |
Bankhaus Krentschker | 755,7 | 87,3 | 16,1 | 13,9 | 873,0 |
sLeasing Süd | 293,1 | 42,3 | 6,9 | 4,1 | 346,4 |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,1 |
Zentral- und Osteuropa | 1.127,1 | 189,5 | 18,1 | 81,6 | 1.416,3 |
Bosnien | 517,2 | 48,1 | 5,6 | 40,7 | 611,5 |
Nordmazedonien | 609,6 | 141,3 | 12,5 | 40,6 | 804,0 |
Serbien | 0,3 | 0,1 | 0,0 | 0,4 | 0,8 |
Gesamt | 10.625,5 | 1.304,4 | 190,6 | 361,7 | 12.482,2 |
Kredite und Darlehen an Kunde nach geografischen Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Kundenkredite AC | Nicht wertgemindert nach IFRS 9 | Gesamt |
Dez 20 |
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Österreich | 8.801,4 | 2.384,7 | 336,5 | 20,2 | 11.542,8 | 3,3 | 11.546,1 |
Steiermärkische Sparkasse | 8.477,0 | 2.358,0 | 331,1 | 20,2 | 11.186,3 | 3,3 | 11.189,6 |
sLeasing Süd | 324,3 | 26,7 | 5,5 | 0,0 | 356,4 | 0,0 | 356,4 |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
Zentral- und Osteuropa | 1.195,1 | 248,3 | 73,4 | 0,9 | 1.517,7 | 0,0 | 1.517,7 |
Bosnien | 506,9 | 104,1 | 40,7 | 0,8 | 652,5 | 0,0 | 652,5 |
Nordmazedonien | 687,9 | 143,9 | 32,3 | 0,1 | 864,2 | 0,0 | 864,2 |
Serbien | 0,4 | 0,3 | 0,3 | 0,0 | 1,0 | 0,0 | 1,0 |
Gesamt | 9.996,5 | 2.632,9 | 409,9 | 21,1 | 13.060,5 | 3,3 | 13.063,8 |
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Kundenkredite AC | Nicht wertgemindert nach IFRS 9 | Gesamt |
Dez 19 |
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Österreich | 9.665,6 | 1.102,6 | 273,1 | 20,4 | 11.061,7 | 4,2 | 11.065,9 |
Steiermärkische Sparkasse | 8.554,7 | 1.011,0 | 255,1 | 20,4 | 9.841,2 | 4,2 | 9.845,4 |
Bankhaus Krentschker | 772,1 | 87,0 | 13,9 | 0,0 | 873,0 | 0,0 | 873,0 |
sLeasing Süd | 337,7 | 4,6 | 4,1 | 0,0 | 346,4 | 0,0 | 346,4 |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,1 | 0,0 | 1,1 |
Zentral- und Osteuropa | 1.212,5 | 122,1 | 80,9 | 0,8 | 1.416,3 | 0,0 | 1.416,3 |
Bosnien | 541,2 | 29,7 | 39,9 | 0,7 | 611,5 | 0,0 | 611,5 |
Nordmazedonien | 671,0 | 92,3 | 40,6 | 0,2 | 804,0 | 0,0 | 804,0 |
Serbien | 0,3 | 0,1 | 0,4 | 0,0 | 0,8 | 0,0 | 0,8 |
Gesamt | 10.878,1 | 1.224,7 | 354,0 | 21,2 | 12.478,0 | 4,2 | 12.482,2 |
Stufe 1 und Stufe 2 umfassen nicht wertgeminderte Kredite, während Stufe 3 wertgeminderte Kredite und Darlehen beinhaltet. POCI (purchased or originated credit impaired) bestehen aus Krediten, die bereits wertgemindert sind, wenn sie gekauft oder begeben werden.
Die ausgefallenen POCI Kredite belaufen sich auf 6,2 Mio. EURO (2019: 7,5 Mio. EURO), während die nicht ausgefallenen 14,9 Mio. EURO (2019: 13,7 Mio. EURO) betragen.
Im Folgenden werden die notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden (Non-Performing-Loans - NPL), aufgegliedert nach geografischen Segmenten, den Wertberichtigungen für Kundenkredite (alle Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden im Anwendungsbereich von IFRS9) und den Sicherheiten für notleidende Kredite dargestellt. Angeführt werden auch die NPL-Quote, die NPL-Deckungsquote (exklusive Sicherheiten) und die NPL-Besicherungsquote.
Notleidende Kredite und Darlehen an Kunden nach geografischen Segmenten du Deckung durch Wertberichtigungen und Sicherheiten
Notleidend | Kundenkredite | Wertberichtigungen | Sicherheiten für NPL | NPL-Quote | NPL-Deckungs-quote | NPL-Besicherungsquote | ||||||
in EUR Mio | Gesamt | AC | Gesamt | AC | AC | Gesamt | AC | Gesamt | AC | AC | Gesamt | AC |
Dez 20 |
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Österreich | 342,1 | 342,1 | 11.546,1 | 11.542,8 | -225,2 | 169,4 | 169,4 | 3,0% | 3,0% | 65,8% | 49,5% | 49,5% |
Steiermärkische Sparkasse | 336,6 | 336,6 | 11.189,6 | 11.186,3 | -219,6 | 167,3 | 167,3 | 3,0% | 3,0% | 65,2% | 49,7% | 49,7% |
sLeasing Süd | 5,5 | 5,5 | 356,4 | 356,4 | -5,6 | 2,0 | 2,0 | 1,5% | 1,5% | 102,8% | 37,5% | 37,5% |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 10,8% | 0,0% |
Zentral- und Osteuropa | 74,2 | 74,2 | 1.517,7 | 1.517,7 | -97,9 | 13,2 | 13,2 | 4,9% | 4,9% | 132,0% | 17,7% | 17,7% |
Bosnien | 41,4 | 41,4 | 652,5 | 652,5 | -47,8 | 7,6 | 7,6 | 6,4% | 6,4% | 115,5% | 18,3% | 18,3% |
Nord-mazedonien | 32,4 | 32,4 | 864,2 | 864,2 | -49,6 | 5,6 | 5,6 | 3,8% | 3,8% | 153,0% | 17,2% | 17,2% |
Serbien | 0,3 | 0,3 | 1,0 | 1,0 | -0,5 | 0,0 | 0,0 | 33,4% | 33,4% | 137,0% | 1,4% | 1,4% |
Gesamt | 416,3 | 416,3 | 13.063,8 | 13.060,5 | -323,1 | 182,5 | 182,5 | 3,2% | 3,2% | 77,6% | 43,9% | 43,9% |
Notleidend | Kundenkredite | Wertberichtigungen | Sicherheiten für NPL | NPL-Quote | NPL-Deckungs-quote | NPL-Besicherungsquote | ||||||
in EUR Mio | Gesamt | AC | Gesamt | AC | AC | Gesamt | AC | Gesamt | AC | AC | Gesamt | AC |
Dez 19 |
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Österreich | 280,0 | 280,0 | 11.065,9 | 11.061,7 | -179,0 | 128,4 | 128,4 | 2,5% | 2,5% | 63,9% | 45,9% | 45,9% |
Steiermärkische Sparkasse | 262,0 | 262,0 | 9.845,4 | 9.841,2 | -166,6 | 119,0 | 118,9 | 2,7% | 2,7% | 63,6% | 45,4% | 45,4% |
Bankhaus Krentschker | 13,9 | 13,9 | 873,0 | 873,0 | -9,2 | 7,5 | 7,5 | 1,6% | 1,6% | 66,3% | 53,7% | 53,7% |
sLeasing Süd | 4,1 | 4,1 | 346,4 | 346,4 | -3,2 | 2,0 | 2,0 | 1,2% | 1,2% | 77,1% | 48,4% | 48,4% |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 0,0 | 0,0 | 1,1 | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Zentral- und Osteuropa | 81,6 | 81,6 | 1.416,3 | 1.416,3 | -94,2 | 23,3 | 23,3 | 5,8% | 5,8% | 115,4% | 28,5% | 28,5% |
Bosnien | 40,7 | 40,7 | 611,5 | 611,5 | -41,8 | 8,9 | 8,9 | 6,7% | 6,7% | 102,8% | 22,0% | 22,0% |
Nord-mazedonien | 40,6 | 40,6 | 804,0 | 804,0 | -52,0 | 14,3 | 14,3 | 5,0% | 5,0% | 128,0% | 35,3% | 35,3% |
Serbien | 0,4 | 0,4 | 0,8 | 0,8 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 47,2% | 47,2% | 104,6% | 1,2% | 1,2% |
Gesamt | 361,7 | 361,6 | 12.482,2 | 12.478,0 | -273,2 | 151,7 | 151,7 | 2,9% | 2,9% | 75,5% | 42,0% | 41,9% |
Kundenkredite, notleidende Kredite und Sicherheiten beinhalten zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte.
Bei den Krediten und Forderungen an Kunden errechnet sich die NPL-Quote aus der Division der notleidenden Kredite und Forderungen an Kunden durch die Summe aller Kredite und Forderungen an Kunden und weicht daher von der im Abschnitt „Kreditrisikovolumen" angegebenen NPE-Quote ab. Bei den Sicherheiten für notleidende Kredite und Forderungen an Kunden handelt es sich zum überwiegenden Teil um Immobilien.
Der Deckungsgrad der NPL ergibt sich aus der Division der gesamten Wertberichtigungen durch den Bruttobuchwert der notleidenden Forderungen an Kunden. Sicherheiten werden nicht berücksichtigt.
Kredite und Darlehen an Kunden zu AC und Deckung durch Wertberichtigungen nach geografischen Segmenten und IFRS 9 Anforderungen
Kredite an Kunden | Wertberichtigungen | Deckungsquote | |||||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Nicht wert-gemindert |
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI |
| Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | |
Dez 20 |
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Österreich | 8.801,4 | 2.384,7 | 336,5 | 20,2 | 3,3 |
| -19,4 | -54,3 | -151,5 | 0,0 |
| 2,3% | 45,0% | 0,0% | |
Steiermärkische Sparkasse | 8.477,0 | 2.358,0 | 331,1 | 20,2 | 3,3 |
| -17,5 | -53,3 | -148,8 | 0,0 |
| 2,3% | 44,9% | 0,0% | |
sLeasing Süd | 324,3 | 26,7 | 5,5 | 0,0 | 0,0 |
| -1,9 | -0,9 | -2,7 | 0,0 |
| 3,5% | 50,2% | 0,0% | |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
Zentral- und Osteuropa | 1.195,1 | 248,3 | 73,4 | 0,9 | 0,0 |
| -16,6 | -23,8 | -57,4 | -0,1 |
| 9,6% | 78,2% | 9,1% | |
Bosnien | 506,9 | 104,1 | 40,7 | 0,8 | 0,0 |
| -4,9 | -9,1 | -33,9 | 0,0 |
| 8,7% | 83,1% | 3,1% | |
Nord-mazedonien | 687,9 | 143,9 | 32,3 | 0,1 | 0,0 |
| -11,7 | -14,6 | -23,2 | -0,1 |
| 10,2% | 71,9% | 50,0% | |
Serbien | 0,4 | 0,3 | 0,3 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | -0,1 | -0,3 | 0,0 |
| 40,5% | 100,0% | 0,0% | |
Gesamt | 9.996,5 | 2.632,9 | 409,9 | 21,1 | 3,3 |
| -36,1 | -78,0 | -208,9 | -0,1 |
| 3,0% | 51,0% | 0,4% |
Kredite an Kunden | Wertberichtigungen | Deckungsquote | |||||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Nicht wert-gemindert |
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI |
| Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | |
Dez 19 |
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Österreich | 9.665,6 | 1.102,6 | 273,1 | 20,4 | 4,2 |
| -15,9 | -23,1 | -140,0 | 0,0 |
| 2,1% | 51,2% | 0,0% | |
Steiermärkische Sparkasse | 8.554,7 | 1.011,0 | 255,1 | 20,4 | 4,2 |
| -12,9 | -21,2 | -132,5 | 0,0 |
| 2,1% | 51,9% | 0,0% | |
Bankhaus Krentschker | 772,1 | 87,0 | 13,9 | 0,0 | 0,0 |
| -1,4 | -1,7 | -6,1 | 0,0 |
| 1,9% | 43,7% | 0,0% | |
sLeasing Süd | 337,7 | 4,6 | 4,1 | 0,0 | 0,0 |
| -1,6 | -0,2 | -1,4 | 0,0 |
| 3,9% | 34,8% | 0,0% | |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0% | 0,0% | 0,0% | |
Zentral- und Osteuropa | 1.212,5 | 122,1 | 80,9 | 0,8 | 0,0 |
| -18,0 | -13,5 | -62,5 | -0,1 |
| 11,1% | 77,3% | 8,5% | |
Bosnien | 541,2 | 29,7 | 39,9 | 0,7 | 0,0 |
| -4,6 | -4,6 | -32,6 | 0,0 |
| 15,4% | 81,8% | 1,8% | |
Nord-mazedonien | 671,0 | 92,3 | 40,6 | 0,2 | 0,0 |
| -13,4 | -9,0 | -29,5 | -0,1 |
| 9,7% | 72,7% | 31,4% | |
Serbien | 0,3 | 0,1 | 0,4 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | -0,4 | 0,0 |
| 14,0% | 100,0% | 0,0% | |
Gesamt | 10.878,1 | 1.224,7 | 354,0 | 21,2 | 4,2 |
| -34,0 | -36,6 | -202,5 | -0,1 |
| 3,0% | 57,2% | 0,3% |
Die oben dargestellten NPL-Kredite beinhalten keine nach IFRS 9 erfassten Abschreibungen. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern unterscheidet zwischen vertraglichen Abschreibungen (Schuldenerlass gegenüber dem ausgefallenen Kunden, entweder bedingungslos oder unter Auflagen) und technischen Abschreibungen (Forderungsbeseitigung aus den Büchern mangels vernünftiger Erwartung der Verwertung, wobei der Rechtsanspruch gegenüber dem Kunden noch besteht). Beide Arten von Abschreibungen haben zur Voraussetzung, dass alle angemessenen Workout-Maßnahmen und Betreibungsverfahren für einen optimalen Zahlungsrückfluss angewendet wurden. Im Falle von besicherten Krediten ist eine Abschreibung vor der Verwertung der Sicherheiten nicht zulässig, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Zusätzliche technische Abschreibungsauslöser umfassen Vollstreckung, Wertlosigkeit der Forderung / Sicherheiten, rechtsverbindlicher Konkurs / Liquidation oder anderer wirtschaftlicher Verlust der Ansprüche. Der Gesamtbetrag von Abschreibungen während der Berichtsperiode, die noch immer Gegenstand von Vollzugsmaßnahmen sind, beläuft sich auf 3,3 Mio. EURO (2019: 10,8 Mio. EURO).
Kredite und Darlehen an Kunden nach geografischen Segmenten und Währungen
in EUR Mio | EUR | CEE-Lokalwährung | CHF | USD | Sonstige(s) | Gesamt |
Dez 20 |
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Österreich | 11.237,1 | 0,0 | 284,5 | 12,3 | 12,2 | 11.546,1 |
Steiermärkische Sparkasse | 10.880,6 | 0,0 | 284,5 | 12,3 | 12,2 | 11.189,6 |
sLeasing Süd | 356,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 356,4 |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Zentral- und Osteuropa | 759,2 | 758,3 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 1.517,7 |
Bosnien | 254,1 | 398,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 652,5 |
Nordmazedonien | 504,1 | 359,8 | 0,0 | 0,2 | 0,0 | 864,2 |
Serbien | 1,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,0 |
Gesamt | 11.996,3 | 758,3 | 284,5 | 12,5 | 12,2 | 13.063,8 |
in EUR Mio | EUR | CEE-Lokalwährung | CHF | USD | Sonstige(s) | Gesamt |
Dez 19 |
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Österreich | 10.699,5 | 0,0 | 339,1 | 13,8 | 13,4 | 11.065,9 |
Steiermärkische Sparkasse | 9.506,0 | 0,0 | 317,1 | 12,9 | 9,4 | 9.845,4 |
Bankhaus Krentschker | 846,0 | 0,0 | 22,0 | 1,0 | 4,0 | 873,0 |
sLeasing Süd | 346,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 346,4 |
Sonstiges Österreich-Geschäft | 1,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,1 |
Zentral- und Osteuropa | 707,6 | 708,1 | 0,0 | 0,6 | 0,0 | 1.416,3 |
Bosnien | 223,4 | 388,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 611,5 |
Nordmazedonien | 483,5 | 320,0 | 0,0 | 0,6 | 0,0 | 804,0 |
Serbien | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,8 |
Gesamt | 11.407,2 | 708,1 | 339,1 | 14,4 | 13,4 | 12.482,2 |
Marktrisiko
Definition und Ãœberblick
Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlustes, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen und von diesen abgeleiteten Parametern eintreten kann. Diese Marktwertveränderungen können in der Gewinn- und Verlustrechnung, in der Gesamtergebnisrechnung oder in den stillen Reserven aufscheinen. Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird das Marktrisiko in Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Währungsrisiko, Aktienrisiko, Rohstoffrisiko und Volatilitätsrisiko unterteilt. Betroffen sind sowohl Handels- wie auch Bankbuchgeschäfte.
Aktienrisiko
Das Aktienrisiko beschreibt die Sensitivität von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen in der Höhe oder bei der Volatilität der Marktpreise von Aktien. Das im Steiermärkische Sparkasse-Konzern bestehende Limit mit maximal 2,0% des Wertpapierportfolios wurde im Jahr 2020 nicht überschritten.
Rohstoffrisiko
Das Rohstoffrisiko beschreibt die Sensitivität von Vermögenswerten (Gold, Edelmetallen, etc.) in Bezug auf Veränderungen in der Höhe oder bei der Volatilität ihrer Marktpreise. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist in diesem Bereich nicht tätig.
Volatilitätsrisiko
Das Volatilitätsrisiko beschreibt im Wesentlichen die Schwankung eines Vermögenswertes, einer Verbindlichkeit oder eines Finanzinstrumentes hinsichtlich seiner Höhe bzw. Marktwertes.
Handelsbuch gemäß Art 94 CRR
Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird lediglich in der Steiermärkischen Sparkasse ein Handelsbuch (Art 94 CRR) betrieben (Handelsbuchtätigkeit von geringem Umfang, max. Volumen je 20,0 Mio. EURO).
Sensitivitätsanalyse von Marktrisiken
Für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern (mit Ausnahme der Ohridska Banka) werden seit 2019 für die Sensitivitätsanalyse von Marktrisiken interne Rate-Shocks-Szenarien sowie Rate-Shocks-Szenarien gemäß „EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs" mit deren Auswirkungen auf den zukünftigen Nettozinsertrag verwendet.
Folgende Rate-Shocks-Szenarien kommen zur Anwendung:
Basisszenario (Annahme keine Änderung)
Historisch abgeleiteter Aufwärtsschock
Historisch abgeleiteter Abwärtsschock
Paralleler Aufwärtsschock
Paralleler Abwärtsschock
Steepener-Schock mit steiler werdender Kurve
Flattener-Schock mit flacher werdender Kurve
Aufwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
Abwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen
Für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern ergeben sich für 2020 folgende aufsummierte Werte:
in EUR Mio | Nettozinsertrag | Differenz zu Basisszenario | Veränderung |
Dez 20 | |||
Basisszenario (Annahme keine Änderung) | 212,6 | 0,0 | 0% |
Historisch abgeleiteter Aufwärtsschock | 236,5 | 23,8 | 11,2% |
Historisch abgeleiteter Abwärtsschock | 197,1 | -15,5 | -7,3% |
Paralleler Aufwärtsschock | 254,3 | 41,7 | 19,6% |
Paralleler Abwärtsschock | 198,0 | -14,6 | -6,9% |
Steepener-Schock mit steiler werdender Kurve | 199,9 | -12,7 | -6,0% |
Flattener-Schock mit flacher werdender Kurve | 246,6 | 33,9 | 16,0% |
Aufwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen | 256,4 | 43,8 | 20,6% |
Abwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen | 198,3 | -14,3 | -6,7% |
in EUR Mio | Nettozinsertrag | Differenz zu Basisszenario | Veränderung |
Dez 19 | |||
Basisszenario (Annahme keine Änderung) | 223,3 | 0,0 | 0% |
Historisch abgeleiteter Aufwärtsschock | 237,5 | 14,2 | 6,4% |
Historisch abgeleiteter Abwärtsschock | 204,7 | -18,6 | -8,3% |
Paralleler Aufwärtsschock | 246,7 | 23,5 | 10,5% |
Paralleler Abwärtsschock | 205,8 | -17,5 | -7,9% |
Steepener-Schock mit steiler werdender Kurve | 211,3 | -12,0 | -5,4% |
Flattener-Schock mit flacher werdender Kurve | 237,7 | 14,4 | 6,5% |
Aufwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen | 243,8 | 20,5 | 9,2% |
Abwärtsschock bei kurzfristigen Zinsen | 206,0 | -17,3 | -7,7% |
Neben der Nettozinsertragssimulation (Rate-Shocks) misst der Steiermärkische Sparkasse-Konzern (mit Ausnahme der Ohridska Banka) seit Ende 2018 auch die Auswirkungen von Zinskurvenveränderungen (+/- 200 Basispunkte der gesamten Zinskurve sowie sechs weitere Zinsschock-Szenarien) auf die Barwertveränderung der Bankpositionen mittels der Methodik gemäß „EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs". Per Ende 2020 beträgt der Barwertverlust eines 200 Basispunktezinsschocks auf das Bankbuch des Steiermärkische Sparkasse-Konzern 36,5 Mio. EURO (1,8% der Eigenmittel). Per 31.12.2019 betrug der Barwertverlust 0,0 Mio. EURO (0,0% der Eigenmittel). Der Anstieg des Barwertverlustes lässt sich auf eine niedrige EUR-Zinskurve sowie der neuen Modellierung von Positionen ohne Zinsbindung im Bankbuch zurückführen.
Analyse des Marktrisikos
Zinsänderungsrisiko des Bankbuches
Zinsänderungsrisiko bedeutet das Risiko negativer Veränderungen des Marktwertes von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Marktzinsen. Dieses Risiko entsteht bei Inkongruenz der Laufzeiten bzw. der Zinsanpassungszeitpunkte von Aktiva und Passiva einschließlich Derivaten.
Zur Feststellung des Zinsrisikos werden alle Finanzinstrumente einschließlich der bilanzunwirksamen Geschäfte auf Basis ihrer Restlaufzeit bzw. der Laufzeit bis zum Ablauf der fixen Zinsbindung in Laufzeitbändern zusammengefasst. Positionen ohne fixe Laufzeit (z.B. Sichteinlagen) werden auf Basis modellierter Zinsbindungen einbezogen, die mit statistischen Methoden ermittelt werden.
Auf das seit 2015 bestehende niedrige oder sogar negative Zinsniveau, welches eine besondere Herausforderung an die Banken für die Messung und das Management des Zinsänderungsrisikos stellt, wurde in den vergangenen Jahren durch Anpassungen der Methodik zur Messung des Zinsänderungsrisikos reagiert. Für die interne Risikorechnung sowie für das aufsichtsrechtliche Zinsrisikomaß wird die maximale Zinsänderung nach unten gemäß Anhang III der „EBA Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs" angewendet.
In der folgenden Tabelle sind die offenen Festzinspositionen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern in den wesentlichen Währungen dargestellt, in denen ein höheres Zinsänderungsrisiko besteht: EUR, CHF, BAM und MKD.
Es sind nur jene offenen Fixzinspositionen dargestellt, die nicht dem Handelsbuch zugeordnet sind. Positionen mit einem positiven Wert bezeichnen das aktivseitige Fixzinsrisiko, d.h. einen Überhang an Aktivpositionen negative Werte stehen für einen Passivüberhang.
in EUR Mio | bis 3 Jahre | 3-5 Jahre | 5-7 Jahre | 7-10 Jahre | über 10 Jahre | |
Dez 20 | ||||||
Zinsbindungsgap in EUR | 995,1 | 205,6 | 593,0 | 636,7 | 123,3 | |
Zinsbindungsgap in CHF | -54,0 | 0,1 | 0,5 | 0,0 | 0,0 | |
Zinsbindungsgap in BAM | 76,6 | 50,1 | 39,2 | 19,6 | -0,3 | |
Zinsbindungsgap in MKD | 206,0 | 24,0 | 8,9 | -0,5 | -0,1 | |
Zinsbindungsgap Rest | -28,6 | -9,1 | -0,3 | -0,5 | -0,9 |
in EUR Mio | bis 3 Jahre | 3-5 Jahre | 5-7 Jahre | 7-10 Jahre | über 10 Jahre | |
Dez 19 | ||||||
Zinsbindungsgap in EUR | 289,0 | 463,6 | 131,5 | 735,1 | 51,0 | |
Zinsbindungsgap in CHF | -53,5 | 0,1 | 0,1 | 0,4 | 0,0 | |
Zinsbindungsgap in BAM | 68,8 | 41,7 | 33,6 | 18,3 | -0,3 | |
Zinsbindungsgap in MKD | 171,0 | 23,9 | 14,3 | 1,7 | 0,0 | |
Zinsbindungsgap Rest | -57,8 | -0,4 | -0,4 | -0,5 | -1,1 |
Credit-Spread-Risiken
Das Credit-Spread-Risiko ist das Risiko der negativen Veränderung des Marktwertes von Finanzinstrumenten aufgrund von Veränderungen der Bonität eines Emittenten, die am Markt wahrgenommen werden. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist dem Credit-Spread-Risiko im Zusammenhang mit ihrem Wertpapierportfolio im Bankbuch ausgesetzt.
Die Berechnung des Credit-Spread-Risikos für die Wertpapiere des Bankbuchs erfolgt auf Basis einer historischen Simulation. Dabei wird der maximale (hypothetische) Wertverlust, der durch Credit-Spread-Risikofaktoren über einen Zeithorizont von einem Jahr auftreten kann, ermittelt. Die Berechnung basiert auf Credit-Spread-Sensitivitäten (CR01) und als Risikofaktoren werden Asset Swap Spreads für Staatsanleihen und iTRAXX CDS Indizes für Unternehmensanleihen verwendet. Das Ergebnis wird in den ICAAP Berechnungen verwendet, um die entsprechende Kapitalunterlegung für das Bankbuchportfolio zu ermitteln.
Wechselkursrisiko
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist verschiedenen Arten von Wechselkursrisiken ausgesetzt. Diese umfassen sowohl Risiken aus offenen Fremdwährungspositionen als auch sonstige wechselkursbezogene Risiken.
Risiken aus offenen Fremdwährungsposten sind Wechselkursrisiken, die aus einer Inkongruenz von Aktiva und Passiva oder währungsbezogenen Finanzderivaten entstehen. Diese Risiken haben ihren Ursprung in kundenbezogenen Transaktionen oder dem Eigenhandel und unterliegen täglicher Überwachung und Steuerung. Das Fremdwährungsrisikovolumen ist durch aufsichtsrechtliche und interne Limite beschränkt. Diese internen Limite werden vom Team ALM festgelegt. Zusätzlich zur regulatorischen Fremdwährungsrisikomessung aus offenen Fremdwährungspositionen berechnet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern dieses Risiko auch mittels einer Value at Risk Methodik (seit 2019 mit einem 99,92% Konfidenzniveau).
Um die Erträge in verschiedenen Währungen zu managen, werden Hedging-Opportunitäten diskutiert und im Team ALM sowie im Performance Team entschieden. Das Team ALM des Steiermärkische Sparkasse-Konzern schätzt zukünftige Zahlungsströme in Fremdwährung auf Basis der aktuellen Finanzergebnisse und des für die kommende Periode erstellten Finanzhaushalts. Daraufhin empfiehlt das Team ALM dem Performance Team Umfang, Sicherungsniveau, Sicherungsquote und Zeitplan der zu treffenden Hedging Maßnahmen. Die Auswirkungen der Währungsumrechnung auf das konsolidierte Kapital werden überwacht und an das Performance Team berichtet.
In der folgenden Tabelle sind die offenen Fremdwährungsposten des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zu den angegebenen Stichtagen ausgewiesen.
in EUR Mio |
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| Dez 20 | Dez 19 | |
|
|
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| ||
Bosnische Mark (BAM) |
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| 0,0 | 0,0 | |
Britischer Pfund (GBP) |
|
|
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| 0,1 | 0,1 | |
Japanischer Yen (JPY) |
|
|
|
| 0,1 | 0,1 | |
Kroatische Kuna (HRK) |
|
|
|
| 0,2 | 0,1 | |
Mazedonischer Denar (MKD) |
|
|
|
| 0,0 | 0,0 | |
Schweizer Franken (CHF) |
|
|
|
| 2,3 | 3,0 | |
US Dollar (USD) |
|
|
|
| 2,5 | 1,6 | |
Sonstige Währungen |
|
|
|
| 0,5 | 0,4 | |
Gesamt |
|
|
|
|
| 5,8 | 5,3 |
Hedging
Zur Reduzierung von Zinsänderungsrisiken (insbesondere Fixzinsrisiken) werden mittels Vorstandsbeschluss ausgewählte Kundenpositionen oder eigene Emissionen mittels derivativer Instrumente (Swaps) abgesichert. Das für das Management des Zinsänderungsrisikos zuständige Lenkungsgremium ist das Team ALM sowie das übergeordnete Performance Team.
Die „Hedging"-Aktivitäten konzentrieren sich gemäß den Zielen des Risikomanagements auf die beiden Hauptsteuerungsgrößen - das Zinsergebnis einerseits und das Marktwertrisiko andererseits. Im weiteren Sinn wird unter "Hedging" eine wirtschaftliche Aktivität zur Minderung von Risiken verstanden, die jedoch nicht zwangsläufig als Sicherungsbeziehung gemäß den relevanten IFRS-Bestimmungen berechtigt. Wenn möglich wird die Bilanzierung von „Hedges" nach IFRS verwendet, um Bewertungsinkongruenzen aufgrund von Hedging-Aktivitäten zu vermeiden. Im Rahmen der IFRS-konformen Sicherungsbilanzierung finden „Cashflow Hedges" und „Fair Value Hedges" Verwendung. Falls eine IFRS entsprechende Sicherungsbilanzierung nicht möglich ist, wird für die Darstellung der ökonomischen Sicherung der Marktwerte, sofern geeignet, die Fair Value Option verwendet. Der größte Teil der „Hedges" innerhalb des Steiermärkische Sparkasse-Konzern wird zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos verwendet, der Rest zur Absicherung des Währungsrisikos. Derzeit besteht kein aktiver Bestand an „Hedges".
Liquiditätsrisiko
Definition und Ãœberblick
Das Liquiditätsrisiko wird vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern entsprechend den Grundsätzen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie den europäischen und österreichischen gesetzlichen Rahmenbedingungen (Capital Regulations Requirement (CRR) - Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61, Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung - KI RMV) betrachtet. Dementsprechend wird unterschieden zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d.h. dem Risiko, dass die Unternehmen der Gruppe aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen nicht in der Lage sind, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko, d.h. dem Risiko, dass die Banken in der Gruppe nicht in der Lage sein werden, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft oder die Finanzlage der Gruppenmitglieder zu beeinträchtigen.
Das Refinanzierungsrisiko wird weiter in das Insolvenzrisiko und das strukturelle Liquiditätsrisiko gegliedert. Ersteres ist das kurzfristige Risiko, dass gegenwärtige oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht zur Gänze, zeitgerecht und auf wirtschaftlich gerechtfertigte Weise erfüllt werden können, während das strukturelle Liquiditätsrisiko das langfristige Risiko von Verlusten aufgrund einer Änderung der Refinanzierungskosten oder des Emittentenspreads der Gruppe bezeichnet.
2020 wurde eine neue technische Plattform zur Überwachung und Steuerung des Liquiditätsrisikos, beginnend mit der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) eingeführt. Weitere Metriken wie beispielsweise die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR), die zusätzlichen erforderlichen Parameter für die Liquiditätsüberwachung (ALMM), etc. sollen planmäßig 2021 im neuen System implementiert werden. Die neue Plattform basiert auf täglichen Einzelpositionsdaten und soll in der Zukunft die zentrale Datenquelle für sämtliche Cash-Flow Berechnungen aller Bankbuchberichte sein.
Liquiditätsstrategie
Auch 2020 blieben Kundeneinlagen die primäre Refinanzierungsquelle des Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Das Volumen an Kundeneinlagen stieg zum Jahresende auf 14.304,6 Mio. EURO (2019: 12.856,6 Mio. EURO), das sind 77,2% der Bilanzsumme. Die Loan-to-Deposit Ratio ist daher auf 86,1% gesunken. Die modifizierte Loan-to-Deposit Kennziffer (erweitert um verbriefte Retaileinlagen) beträgt 82,9%.
Die Liquiditätsstrategie des Steiermärkische Sparkasse-Konzern für 2020 wurde erfolgreich umgesetzt. Die wesentlichen Punkte der Liquiditätsstrategie umfassen:
Reinvestitionsstrategie: Halten eines ausreichend hohen High Liquid Assets Wertpapierportfolios zur Steuerung der Basel III Liquiditätskennzahlen - Collateral Management
Adäquate Fristigkeitsstruktur bei der Liquiditätsneuaufnahme (Interbankgelder)
Planung von teilweisem Ersatz bei Emissionsausläufern
Steuerung der Basel III Liquiditätsrisikokennziffern Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio
Steuerung der internen Liquiditätsrisikokennziffer Survival Period Analysis sowie die strukturelle Liquiditätsquote
Steuerung der Loan-to-Deposit Ratio
Steuerung des Nostro Account Managements
Steuerung und Reporting der im Notfallsplan des Steiermärkische Sparkasse-Konzern definierten Frühwarnindikatoren (Negative Publicity, Distance to Insolvency, Entwicklung Liquiditätspuffer, LCR, SPA, Entwicklung Spareinlagen, Entwicklung Non Performing Loans und Loan to Deposit Ratio).
Im Jahr 2020 wurden rd. 7,8 Mio. EURO Anleihen zum Verkauf an Kunden emittiert und damit die Auswirkungen von Rückkäufen bzw. Ausläufen teilweise ausgeglichen.
Die Teilnahme des Steiermärkische Sparkasse-Konzern an den TLTROs ist im Jahr 2020 mit 300,0 Mio. EURO unverändert geblieben.
Liquiditätskennzahlen
Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) sind im Steiermärkische Sparkasse-Konzern verankert. Die LCR wird entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1620 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 berechnet. Die Berechnung basiert auf der oben beschriebenen Plattform. Die Berechnung der NSFR wurde im Jahr 2020 geändert um den Anforderungen aus dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU (Draft CRR 2) gerecht zu werden. Die Einführung der offiziellen NSFR Berechnung gemäß der Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (finale CRR 2) ist im Q2/2021 auf der neuen Plattform geplant.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
Das kurzfristige Liquiditätsrisiko (Insolvenzrisiko) wird durch eine „Survival Period" Analyse auf Einzelinstituts- und Konzernebene gemessen und begrenzt. Diese Analyse gibt jenen maximalen Zeitraum an, den eine Bank in verschieden definierten Szenarien, darunter einer schweren kombinierten systemischen und unternehmensspezifischen Krise unter Einbeziehung von liquiden Aktiva überstehen kann. Die zugrunde liegenden Annahmen umfassen drastische Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von kurz- und langfristigen Kapitalmarktfinanzierungen bei gleichzeitigen signifikanten Abflüssen von Kundeneinlagen. Des Weiteren wird eine erhöhte Inanspruchnahme von Garantien und Kreditzusagen pro Kundengruppe simuliert, und der mögliche zusätzliche Abfluss von Sicherheiten aus besicherten Derivaten in Stressszenarien modelliert. Mit Beginn des Jahres 2018 wurde eine überarbeitete Variante der „Survival Period" Analyse verwendet. Diese beinhaltet, neben anderen Verbesserungen, eine Ausweitung der Stressperiode, je nach Stressszenario, auf bis zu 12 Monate.
Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) wird gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1620 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 auf monatlicher Basis der Bankenaufsicht auf Einzelinstitutsebene gemeldet. Die Berechnung der LCR erfolgt seit Dezember 2018 auf täglicher Basis. Zusätzlich wird die strukturelle Liquiditätsdeckungsquote (NSFR) gemäß dem Draft zur CRR 2 berechnet. Intern werden diese Quoten sowohl auf Konzernebene als auch auf Ebene der einzelnen Gesellschaften überwacht. Seit 2014 ist die LCR Teil des „Risk Appetite Statement" (RAS). Um eine LCR zu gewährleisten, die komfortabel über dem regulatorischen Limit von 100% liegt, wurden die Limite im RAS entsprechend definiert. Darüber hinaus wird die NSFR entsprechend der Basel Vorgaben quartalsweise dem Regulator im Zuge der „Short Term Exercise" gemeldet.
Zusätzlich werden die üblicherweise (aufgrund von Inkongruenz der Laufzeiten in der Normalsituation) auftretenden „strukturellen Liquiditäts-Gaps" der Tochterunternehmen und des Gesamtkonzerns regelmäßig berichtet und überwacht. Das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Aktiva und Refinanzierung in der „Counterbalancing Capacity" (CBC) wird regelmäßig überwacht und an den Regulator gemeldet.
Aktuelle Projekte fokussieren sich auf die weitere Verbesserung der Richtlinien- und Berichtsstruktur gemäß regulatorischer Anforderungen.
Die Steuerung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos erfolgt durch die Limits, die sich aus dem „Survival Period"-Modell, dem internen Stresstest und den internen LCR Zielen auf Konzernebene als auch auf Ebene der Einzelgesellschaften ergeben. Limitverletzungen werden - sofern dies geschieht - an das Performance Team berichtet. Ein weiteres Instrument zur Steuerung des Liquiditätsrisikos ist das FTP-System („Funds Transfer Pricing"). Da die Planung des Refinanzierungsbedarfs für das Liquiditätsmanagement von grundlegender Bedeutung ist, wird tourlich eine detaillierte Ãœbersicht über den Refinanzierungsbedarf im Planungszeitraum für den gesamten Steiermärkische Sparkasse-Konzern erstellt.
Der umfassende Krisenplan des Steiermärkische Sparkasse-Konzern stellt die Koordination aller in das Liquiditätskrisenmanagement involvierten Parteien im Krisenfall sicher, dieser wird laufend aktualisiert. Die Krisenpläne der Tochterunternehmen werden im Rahmen des Plans des Steiermärkische Sparkasse-Konzern koordiniert.
Analyse des Liquiditätsrisikos
Liquiditätsdeckungsquote
Die aufsichtsrechtliche Liquiditätsdeckungsquote gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1620 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wird vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern für die interne Ãœberwachung und Steuerung der Liquiditätsposition verwendet. Um sicherzustellen, dass die LCR sowohl über dem aufsichtsrechtlichen Limit als auch über dem internen Limit bleibt, überwacht der Steiermärkische Sparkasse-Konzern die kurzfristigen Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowie die verfügbare realisierbare Liquidität („Counterbalancing Capacity"). Für die Ohridska Banka werden aktuell anstatt der Liquiditätsdeckungsquote die lokalen regulatorischen Liquiditätskennzahlen verwendet (30-Tage-Liquiditätskennzahl, 180-Tage- Liquiditätskennzahl).
in EUR Mio | Dez 20 | Dez 19 |
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Liquiditätspuffer | 3.156,6 | 2.752,7 |
Netto-Liquiditätsabfluss | 1.539,1 | 1.512,6 |
Liquiditätsdeckungsquote | 205,1% | 182,0% |
Strukturelle Liquiditäts-Gap
Die langfristige Liquiditätsposition wird mittels Liquiditäts-Gaps auf Basis erwarteter Cashflows gesteuert. Sie wird für jede vom Volumen her relevante Währung einzeln und unter der Annahme gewöhnlicher Geschäftstätigkeit berechnet. Dabei wird sowohl die Erfüllung der internen und regulatorischen Liquiditätserfordernisse als auch die aktuelle und erwartete Marktentwicklung in Betracht gezogen.
Grundsätzlich werden die erwarteten Cashflows auf Basis der vertraglichen Fälligkeiten bzw. entsprechend dem Tilgungsplan den Laufzeitbändern zugeordnet. Alle Produkte mit unbestimmter Laufzeit (z.B. Sichteinlagen und Kontokorrentbestände) werden entsprechend eines Abreifungsprofils, basierend auf dem statistisch beobachteten Kundenverhaltens, dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Liquiditäts-Gaps des Steiermärkische Sparkasse-Konzern per 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 dargestellt:
Struktureller Liquiditäts-Gap
b.a.w. | bis 1 Monat | 1 - 12 Monate | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre | |||||||
in EUR Mio | Dez 20 | Dez 19 | Dez 20 | Dez 19 | Dez 20 | Dez 19 | Dez 20 | Dez 19 | Dez 20 | Dez 19 | |
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Liquiditäts-Gap |
| 1.752,2 | 1.248,1 | 2.611,2 | 1.551,6 | -1.789,9 | -2.290,5 | 1.041,5 | 1.820,0 | -3.615,1 | -2.307,3 |
Ein Überhang der Aktiva wird mit positivem Vorzeichen dargestellt, ein Überhang der Passiva mit negativem Vorzeichen. Zuflüsse aus liquiden Wertpapieren in Höhe von 902,7 Mio. EURO, die als Sicherheit bei den für den Steiermärkische Sparkasse-Konzern zugänglichen Zentralbanken verwendet werden können, werden nicht mit der vertraglichen Fälligkeit sondern im ersten Laufzeitband (bis 1 Monat) berücksichtigt.
Realisierbare Liquidität
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern beobachtet regelmäßig seine realisierbare Liquidität, die aus dem Kassenbestand, den Überschussreserven bei Zentralnotenbanken, sowie aus unbelasteten zentralbankfähigen Aktiva und anderen liquiden Wertpapieren besteht. Diese Aktiva können kurzfristig mobilisiert werden, um potenzielle Abflüsse in einer Krise zu kompensieren.
Terminstruktur der realisierbaren Liquidität
in EUR Mio | bis 1 Woche | 1 Woche -1 Monate | 1-3 Monate | 3-6 Monate | 6-12 Monate |
Dez 20 |
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Kassenbestand, Ãœberschussreserven | 618,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Liquide Aktiva -Wertpapiere/Lires | 2.535,2 | -17,2 | -17,9 | -10,0 | -107,4 |
Andere zentralbankfähige Aktiva | 179,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Realisierbare Liquidität | 3.333,7 | -17,2 | -17,9 | -10,0 | -107,4 |
in EUR Mio | bis 1 Woche | 1 Woche -1 Monate | 1-3 Monate | 3-6 Monate | 6-12 Monate |
Dez 19 |
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Kassenbestand, Ãœberschussreserven | 505,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Liquide Aktiva - Wertpapiere/Lires | 2.347,2 | -22,5 | -5,8 | -10,7 | -86,1 |
Andere zentralbankfähige Aktiva | 72,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Realisierbare Liquidität | 2.925,2 | -22,5 | -5,8 | -10,7 | -86,1 |
Die Zahlen in der obigen Tabelle zeigen die Summe der möglichen realisierbaren Liquidität in einem „Going Concern"-Szenario unter Berücksichtigung von Abschlägen der Zentralbanken. In einem Krisenszenario können widrige Marktentwicklungen und Transferrestriktionen innerhalb der Gruppe das Gesamtvolumen reduzieren. Die ursprünglich verfügbare Liquidität auf Konzernebene wird durch weitere Abschläge reduziert. Negative Zahlen stellen fällige Positionen der verfügbaren Liquiditätsreserve dar. Positive Zahlen mit Termin über einer Woche sind Positionen, die nicht unmittelbar als realisierbare Liquidität zur Verfügung stehen.
Finanzielle Verbindlichkeiten
In der folgenden Tabelle werden die Laufzeiten von vertraglich festgelegten, nicht diskontierten Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 dargestellt:
in EUR Mio |
| Buchwert | Vertragliche Cashflows | bis 1 Monat | 1 - 12 Monate | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre |
Dez 20 |
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Nicht-derivative Verbindlichkeiten | 16.301,8 | 16.388,7 | 11.904,8 | 2.451,3 | 1.813,8 | 218,8 | |
Einlagen von Kreditinstituten | 1.277,5 | 1.279,4 | 71,9 | 298,3 | 808,9 | 100,3 | |
Einlagen von Kunden | 14.304,5 | 14.353,7 | 11.831,9 | 1.993,1 | 440,1 | 88,6 | |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 504,9 | 519,4 | 0,4 | 153,7 | 338,2 | 27,1 | |
Nachrangige Verbindlichkeiten | 214,8 | 236,2 | 0,6 | 6,3 | 226,6 | 2,6 | |
Derivative Verbindlichkeiten | 7,4 | 7,4 | 1,2 | 0,4 | 2,8 | 3,0 | |
Derivate Bankbuch | 7,4 | 7,4 | 1,2 | 0,4 | 2,8 | 3,0 |
in EUR Mio |
| Buchwert | Vertragliche Cashflows | bis 1 Monat | 1 - 12 Monate | 1 - 5 Jahre | > 5 Jahre |
Dez 19 |
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Nicht-derivative Verbindlichkeiten | 15.002,3 | 15.112,6 | 10.002,4 | 3.338,6 | 1.418,7 | 352,8 | |
Einlagen von Kreditinstituten | 1.258,0 | 1.260,0 | 132,9 | 575,5 | 551,7 | 0,0 | |
Einlagen von Kunden | 12.856,6 | 12.913,7 | 9.861,3 | 2.593,3 | 275,0 | 184,0 | |
Verbriefte Verbindlichkeiten | 655,3 | 675,0 | 7,6 | 145,9 | 462,1 | 59,5 | |
Nachrangige Verbindlichkeiten | 232,5 | 263,8 | 0,6 | 23,9 | 130,0 | 109,3 | |
Derivative Verbindlichkeiten | 10,0 | 10,0 | 2,6 | 1,4 | 2,5 | 3,4 | |
Derivate Bankbuch | 10,0 | 10,0 | 2,6 | 1,4 | 2,5 | 3,4 |
Die Kundeneinlagen setzen sich Ende 2020 aus 93,0% EUR, 2,9% BAM, 2,9% MKD, 0,9% USD und die restlichen 0,3% aus anderen Währungen zusammen.
Das Volumen von täglich fälligen Kundeneinlagen lag am 31. Dezember 2020 bei 11,8 Mrd. EURO (2019: 9,7 Mrd. EURO). Beobachtungen des Kundenverhaltens zeigen, dass rd. 85,8% dieses Volumen stabil sind. Das bedeutet, dass nur ein geringer Teil der täglich fälligen Einlagen vom Kunden abgezogen wird, wohingegen der größte Teil gewöhnlich in der Bank verbleibt.
Nach Kundensegmenten verteilten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zum 31. Dezember 2020 wie folgt: 63,9% private Haushalte, 17,1% größere Unternehmen, 12,2% Klein- und Mittelbetriebe, 1,5% sonstige Finanzinstitute und 5,2% öffentliche Hand. Die Einlagen der fünf größten Liquiditätsversorger befanden sich unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. Versicherungen.
Operationelles Risiko
Entsprechend Artikel 4 Abs. 52 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) definiert der Steiermärkische Sparkasse-Konzern operationelles Risiko als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Zur Identifikation operationeller Risiken werden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden verwendet. Die Verantwortung für das Management operationeller Risiken liegt - wie international üblich - beim Linienmanagement.
Eingesetzte Methoden und Instrumente
Die Basis der quantitativen Verfahren bilden interne Verlustdaten, die im Steiermärkische Sparkasse-Konzern nach einheitlicher Methodik gesammelt und an einen zentralen Datenpool geliefert werden. Um darüber hinaus bisher nicht eingetretene, aber mögliche Schadensfälle in der Modellierung berücksichtigen zu können, wird auf Szenarien und externe Daten zurückgegriffen. Als Mitglied der Erste Group bezieht der Steiermärkische Sparkasse-Konzern externe Daten von einem führenden gemeinnützigen Verlustdatenkonsortium.
Die Steiermärkische Sparkasse berechnet die Kapitalanforderungen für operationelle Risiken mittels des fortgeschrittenen Messansatzes (Advanced Measurement Approach - AMA), der eine regulatorische Genehmigung erfordert. Der AMA ist ein komplexer Ansatz für die Bewertung des operationellen Risikos. Basierend auf dem AMA wird das erforderliche Kapital unter Verwendung eines internen VaR-Modells unter Berücksichtigung interner und externer Daten, einer Szenarioanalyse des Geschäftsumfeldes und interner Risikokontrollfaktoren berechnet. In den Tochtergesellschaften wird der Basis-Indikator-Ansatz (BIA) verwendet.
Methoden und Instrumente zur Risikominderung
Neben den quantitativen Ansätzen werden auch qualitative Verfahren zur Ermittlung operationeller Risiken eingesetzt, insbesondere Risiko- und Kontroll-Selbsteinschätzungen durch Experten. Weitere angewandte Verfahren inkludieren die Festlegung von Schlüsselrisikoindikatoren und Risikobewertungen im Rahmen von Produktprüfungen, und Outsourcing-Bewertungen. Die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikoreduktion aus diesen Bewertungen und Prozessen werden an das Linienmanagement berichtet und tragen so zur Reduktion operationeller Risiken bei. Um darüber hinaus Veränderungen von Risikopotenzialen, die zu Verlusten führen können, frühzeitig zu erkennen, bewertet der Steiermärkische Sparkasse-Konzern periodisch eine Reihe von Schlüsselrisikoindikatoren wie Mitarbeiterfluktuation, IKS-Erledigungsgrad oder Überfällige OpRisk-Maßnahmen.
Die Versicherungen sind in einem konzernweiten Versicherungsprogramm zusammengefasst. Mithilfe dieses Konzepts konnten die Aufwendungen für den herkömmlichen Sachversicherungsbereich verringert und mit den freiwerdenden Ressourcen zusätzliche Versicherungen für bisher nicht versicherte bankspezifische Risiken eingekauft werden. Dieses Programm verwendet ein eigenes Rückversicherungsunternehmen als Vehikel um Verluste innerhalb der Gruppe zu teilen und um Zugang zum externen Rückversicherungsmarkt zu erhalten.
Die genannten quantitativen und qualitativen Methoden einschließlich der Modellierung bilden das Rahmenwerk im Steiermärkische Sparkasse-Konzern. Informationen über operationelle Risiken werden regelmäßig an den Vorstand gemeldet. Dies geschieht im Zuge des Berichtswesen, insbesondere des Quartalsberichts für das Top-Management, der die Verluste der jüngsten Vergangenheit, die Entwicklung der Verluste, qualitative Informationen aus Risikobeurteilungen sowie wesentliche Kennzahlen für operationelle Risiken beinhaltet.
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND SONSTIGE AKTIVA
Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Sachanlagen
Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen, bewertet. Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sachanlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear auf die Restwerte abgeschrieben. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation", Wertminderungen in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst.
Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude 33-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5-20
Personenkraftwagen 4-8
IT-Hardware 4-6
Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden entweder bei Veräußerung oder dann ausgebucht, wenn aus der weiteren Nutzung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste, die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts entstehen (ermittelt als Differenz zwischen dem Nettoerlös aus der Veräußerung und dem Buchwert des Vermögenswerts), werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude - oder Teile von Gebäuden oder beides), die zur Vermietung und Verpachtung und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Wird eine Immobilie zum Teil selbst genutzt, gilt sie nur dann als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, wenn der vom Eigentümer genutzte Teil unwesentlich ist. Im Bau befindliche Grundstücke oder Gebäude, bei denen der gleiche zukünftige Zweck zu erwarten ist wie bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien behandelt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Bilanz in dem Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" erfasst.
Der Mietertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating Leasing-Verträgen" erfasst. Die Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation" ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Gebäuden bewegt sich in der Bandbreite von 15 bis 100 Jahren. Sowohl Wertminderungen als auch Zuschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" dargestellt.
Immaterielle Vermögenswerte
Neben den Firmenwerten umfassen die immateriellen Vermögenswerte des Steiermärkische Sparkasse-Konzern Software, Kundenstock und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, wenn die Kosten verlässlich bestimmbar sind und es wahrscheinlich ist, dass die daraus erwarteten, zukünftigen, wirtschaftlichen Vorteile der Bank zufließen werden.
Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Transaktionskosten sind bei der erstmaligen Bewertung mit einzubeziehen. Selbst erstellte Software wird aktiviert, wenn der Steiermärkische Sparkasse-Konzern die technische Umsetzbarkeit, die Absicht zur Fertigstellung der Software, die Fähigkeit zur Nutzung, die Generierung zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens, die Ressourcen zur Fertigstellung und die Fähigkeit, die Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, nachweisen kann. Gesondert erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. In den Folge-perioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt. Diese Vermögenswerte werden bei Erwerb aktiviert, sofern sie mit ausreichender Zuverlässigkeit bewertet werden können.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer unter An-wendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibung und Amortisation" erfasst.
Den Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Nutzungsdauer in Jahren
Computersoftware 4 - 8
Kundenstock bis zu 10 Jahren
Wertminderungen
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Die Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf individueller Ebene des Vermögenswerts, wenn der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte sind. Ein typisches Beispiel sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Ansonsten erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE), der der Vermögenswert angehört. Eine ZGE ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse generiert, die weitestgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten ist.
Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Steiermärkischen Sparkasse-Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswerts oder einer ZGE abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
Zu jedem Abschlussstichtag wird eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine zuvor erfasste Wertminderung nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Zur Bestimmung des Nutzungswerts und des Fair Value abzüglich Veräußerungskosten sind Ermessensentscheidungen und Schätzungen hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der zukünftig erwarteten Cashflows und Diskontierungszinssätze erforderlich. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
Wertminderungen oder Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Immaterielle Vermögenswerte, eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio | Anschaf- | Veränd. | Währungs- | Zugänge | Abgänge | Um- | Anschaf- |
fungs- | Kons.- | umrech- |
|
| gliederung | fungs- | |
werte | kreis | nung |
|
|
| werte | |
2019 | (+) | (+/-) | (+) | (-) | (+/-) | 2020 | |
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| |
Immaterielle Vermögenswerte | 96,2 | 3,5 | 0,0 | 2,8 | -53,3 | 0,0 | 49,1 |
Firmenwerte | 45,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -45,2 | 0,0 | 0,0 |
Kundenstock | 10,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 10,6 |
Sonstige (insbesondere Software) | 40,3 | 3,5 | 0,0 | 2,8 | -8,2 | 0,0 | 38,5 |
Sachanlagen | 311,7 | 0,0 | -0,1 | 25,4 | -22,4 | -1,6 | 313,0 |
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude | 138,5 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | -2,2 | -1,6 | 135,3 |
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen | 115,7 | 0,0 | 0,0 | 7,0 | -9,0 | 0,0 | 113,7 |
Sonstige Mobilien | 57,6 | 0,0 | 0,0 | 17,6 | -11,2 | 0,0 | 64,1 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 140,5 | 0,0 | 0,0 | 6,4 | -5,0 | 1,6 | 143,5 |
Gesamt | 548,4 | 3,5 | -0,1 | 34,6 | -80,8 | 0,0 | 505,6 |
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio | Anschaf- | Veränd. | Währungs- | Zugänge | Abgänge | Um- | Anschaf- |
fungs- | Kons.- | umrech- |
|
| gliederung | fungs- | |
werte | kreis | nung |
|
|
| werte | |
2019 | (+/-) | (+/-) | (+) | (-) | (+/-) | 2020 | |
|
|
|
|
|
|
| |
Sachanlagen | 21,1 | 0,3 | -0,1 | 1,0 | -0,7 | 0,0 | 21,6 |
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude | 20,5 | 0,3 | -0,1 | 0,9 | -0,8 | 0,0 | 20,8 |
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Mobilien | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,8 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
Gesamt | 21,5 | 0,3 | -0,1 | 0,9 | -0,7 | 0,0 | 21,9 |
Kumulierte Abschreibungen
Immaterielle Vermögenswerte, eigene Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio | Kumulierte | Währungs- | Plan- | Außerpl. | Veränd. | Buch- | Buch- |
Abschrei- | umrech- | mäßige | Zu-/ | Kons.- | werte | werte | |
bungen | nung | Abschrei- | Abschrei- | kreis |
|
| |
|
| bungen | bungen |
| 2020 | 2019 | |
(-) | (+/-) | (-) | (+/-)1) | (+/-) |
|
| |
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|
|
|
|
|
| |
Immaterielle Vermögenswerte | -34,9 | 0,0 | -7,2 | -0,5 | 0,0 | 14,2 | 16,0 |
Firmenwerte | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Kundenstock | -10,6 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Sonstige (insbesondere Software) | -24,3 | 0,0 | -7,1 | -0,5 | 0,0 | 14,2 | 15,9 |
Sachanlagen | -173,1 | 0,0 | -18,9 | -0,1 | 0,0 | 139,9 | 142,0 |
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude | -66,3 | 0,0 | -2,7 | 0,0 | 0,0 | 69,0 | 73,8 |
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen | -86,7 | 0,0 | -4,3 | 0,0 | 0,0 | 26,9 | 27,0 |
Sonstige Mobilien | -20,0 | 0,0 | -11,8 | 0,0 | 0,0 | 44,0 | 41,3 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | -65,5 | 0,0 | -2,6 | 0,0 | 1,9 | 78,0 | 75,4 |
Gesamt | -273,5 | 0,0 | -28,6 | -0,6 | 1,9 | 232,1 | 233,4 |
1) Außerplanmäßige Abschreibungen sind im sonstigen betrieblichen Aufwand enthalten. |
Nutzungsrechte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio | Kumulierte | Währungs- | Plan- | Außerpl. | Veränd. | Buch- | Buch- | |||||||||
Abschrei- | umrech- | mäßige | Zu-/ | Kons.- | werte | werte | ||||||||||
bungen | nung | Abschrei- | Abschrei- | kreis |
|
| ||||||||||
|
| bungen | bungen |
| 2020 | 2019 | ||||||||||
(-) | (+/-) | (-) | (+/-)1) | (+/-) |
|
| ||||||||||
|
|
|
|
|
|
| ||||||||||
Sachanlagen | -6,1 | 0,0 | -3,4 | 0,0 | -0,3 | 15,6 | 17,9 | |||||||||
Eigengenutzte Grundstücke und Gebäude | -5,9 | 0,0 | -3,3 | 0,0 | -0,3 | 14,9 | 17,4 | |||||||||
BGA, EDV und sonstige Sachanlagen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||||
Sonstige Mobilien | -0,2 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,6 | |||||||||
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,3 | |||||||||
Gesamt | -6,1 | 0,0 | -3,4 | 0,0 | -0,3 | 15,8 | 18,2 | |||||||||
| ||||||||||||||||
1) Außerplanmäßige Abschreibungen sind im sonstigen betrieblichen Aufwand enthalten. |
Im Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" sind keine Buchwerte von Immobilien, die im Rahmen von Operating Leasing-Verträgen vermietet werden, enthalten.
Fair Value und Fair Value-Hierarchie von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
in EUR Mio | Buchwert | Fair | Level 1 | Level 2 | Level 3 | |||||
2020 | 2020 |
|
|
| ||||||
|
|
|
|
| ||||||
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 78,2 | 177,2 | 0,0 | 0,0 | 177,2 | |||||
in EUR Mio | Buchwert | Fair | Level 1 | Level 2 | Level 3 | |||||
2019 | 2019 |
|
|
| ||||||
|
|
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| ||||||
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 75,7 | 164,2 | 0,0 | 0,0 | 164,2 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden auf wiederkehrender Basis zum Fair Value bewertet.
Die Fair Values von nicht-finanziellen Vermögenswerten werden von Experten mit entsprechender fachlicher Qualifikation ermittelt.
Für nicht-finanzielle Vermögenswerte, die sich im Besitz des Steiermärkische Sparkasse-Konzern befinden, werden die Bewertungen hauptsächlich mittels des Vergleichswert- und Ertragswertverfahrens durchgeführt. Grundlagen sind ein Vergleich und eine Analyse von entsprechend vergleichbaren Vermögensanlagen- und Miettransaktionen, zusammen mit einem Nachweis der Nachfrage in der Nähe der jeweiligen Immobilie. Die Merkmale von derartigen vergleichbaren Transaktionen werden unter Berücksichtigung von Größe, Lage, Konditionen, Verpflichtungen und anderen materiellen Faktoren auf den Vermögenswert angewendet. Derartige Bewertungen werden in Level 3 der Fair Value-Hierarchie aus-gewiesen.
Sonstige Vermögenswerte
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | ||||
|
|
| |||||
|
|
| |||||
Vorauszahlungen |
|
|
| 3,0 | 2,4 | ||
Vorräte |
|
|
| 14,8 | 8,0 | ||
Übrige Vermögensgegenstände |
|
|
| 22,9 | 15,4 | ||
Sonstige Vermögenswerte |
|
|
| 40,7 | 25,8 |
Unter den Vorräten werden vor allem Immobilien-Projektentwicklungen ausgewiesen. Der Posten „Ãœbrige Vermögensgegenstände" beinhaltet im Wesentlichen offene Verrechnungsforderungen aus der Wertpapier- und Zahlungsverkehrsabwicklung.
Treuhandvermögen
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern bietet Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen er im Namen von Kunden Vermögenswerte hält oder investiert. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte des Konzerns sind.
LEASING
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines Vermögenswerts berechtigt.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasinggeber
Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Vermögenswert übertragen werden. Beim Finanzierungsleasing weist der Leasinggeber eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer in dem Posten „Forderungen aus Finanzierungsleasing" aus. Die Forderung entspricht dem Barwert der vertraglich vereinbarten Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Restwerte. Zinserträge aus Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige ähnliche Erträge" unter „Zinsüberschuss" erfasst.
Im Falle von Operating Leasingverhältnissen, welche andere als Finanzierungsleasingverhältnisse sind, werden die Leasinggegenstände beim Leasinggeber im Posten „Sachanlagen" oder „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" ausgewiesen und nach den für die jeweiligen Vermögenswerte geltenden Grundsätzen abgeschrieben. Leasingerträge werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating Leasingverträgen" erfasst. Zu den Operating Leasingverhältnissen zählen vor allem die Vermietung von gewerblichen Immobilien, PKWs und Klein-LKWs.
Der Leasinggeber mindert die Risiken aus allen etwaigen Rechten, die er an den zugrundeliegenden Vermögenswerten behält. Dies wird vor allem durch Restwertgarantien, variable Leasingzahlungen in Fällen, in denen vereinbarte Obergrenzen überschritten werden, und Rückkaufvereinbarungen mit Dritten, erreicht.
Die überwiegende Mehrheit der Leasingverhältnisse, bei denen der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasinggeber tätig ist, betrifft Finanzierungsleasing.
Finanzierungsleasing
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verleast im Rahmen von Finanzierungsleasing sowohl Mobilien als auch Immobilien. Für Forderungen aus Finanzierungsleasing ergibt sich die folgende Überleitung des Brutto-Investitionswerts auf den Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen:
in EUR Mio | 2020 | 2019 |
|
| |
Ausstehende Leasingzahlungen | 446,0 | 371,9 |
Nicht garantierte Restwerte | 3,6 | 2,2 |
Bruttoinvestition | 449,6 | 374,1 |
Nicht realisierter Finanzierungsertrag | -23,3 | -23,2 |
Nettoinvestition | 426,3 | 350,9 |
Barwert nicht garantierter Restwerte | -3,4 | -2,0 |
Barwert ausstehender Leasingzahlungen | 422,9 | 348,9 |
Restlaufzeitengliederung
Bruttoinvestition | Barwert ausstehender Leasingzahlungen | Bruttoinvestition | Barwert ausstehender Leasingzahlungen | |
in EUR Mio | 2020 | 2020 | 2019 | 2019 |
|
| |||
< 1 Jahr | 42,1 | 38,7 | 32,2 | 30,5 |
1-2 Jahre | 77,4 | 71,7 | 69,5 | 64,7 |
2-3 Jahre | 104,4 | 98,8 | 77,3 | 72,1 |
3-4 Jahre | 108,0 | 101,3 | 92,9 | 87,2 |
4-5 Jahre | 88,8 | 84,0 | 73,7 | 67,8 |
> 5 Jahre | 28,8 | 28,4 | 28,5 | 26,6 |
Gesamt | 449,6 | 422,9 | 374,1 | 348,9 |
In 2020 wurden Zinserträge für Forderungen aus Finanzierungsleasing in Höhe von 12,1 Mio. EURO erfasst (2019: 11,7 Mio. EURO). Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von Forderungen aus Finanzierungsleasing sind in dem Posten „Sonstige Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" (Note 10) ausgewiesen.
Forderungen aus Finanzierungsleasing
Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen je Wertminderungsstufe
Bruttobuchwerte | Wertberichtigungen für Kreditrisiken | ||||||||||||
in EUR Mio | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt | Buchwert | ||
2020 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Regierungen | 2,7 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 2,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,8 | ||
Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||
Sonstige Finanzinstitute | 3,8 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 4,0 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 3,9 | ||
Nicht finanzielle Gesellschaften | 262,8 | 38,6 | 5,3 | 0,0 | 306,8 | -1,9 | -1,4 | -2,8 | 0,0 | -6,0 | 300,7 | ||
Haushalte | 106,6 | 4,4 | 1,7 | 0,0 | 112,7 | -0,5 | -0,3 | -1,0 | 0,0 | -1,8 | 111,0 | ||
Gesamt | 376,0 | 43,3 | 7,0 | 0,0 | 426,3 | -2,5 | -1,7 | -3,7 | 0,0 | -7,9 | 418,4 | ||
| |||||||||||||
2019 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Regierungen | 2,9 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 2,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,9 | ||
Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||
Sonstige Finanzinstitute | 2,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,8 | ||
Nicht finanzielle Gesellschaften | 276,5 | 9,2 | 5,0 | 0,0 | 290,7 | -1,4 | -0,7 | -2,4 | 0,0 | -4,5 | 286,2 | ||
Haushalte | 105,6 | 2,2 | 0,8 | 0,0 | 108,6 | -0,5 | -0,1 | -0,4 | 0,0 | -1,0 | 107,7 | ||
Gesamt | 387,8 | 11,5 | 5,9 | 0,0 | 405,1 | -1,9 | -0,9 | -2,8 | 0,0 | -5,5 | 399,6 |
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditrisiken
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand | |
Jän. 2020 | Dez. 2020 | |||||||||
Stufe 1 | -1,9 | -0,1 | 0,0 | -0,8 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,5 | |
Stufe 2 | -0,9 | 0,0 | 0,0 | -0,3 | -0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -1,7 | |
Stufe 3 | -2,8 | 0,0 | 0,0 | -0,6 | -0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -3,7 | |
Gesamt | -5,5 | -0,1 | 0,0 | -1,7 | -0,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -7,9 |
in EUR Mio | Stand | Zugänge | Ausbuch-ungen | Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto) | Transfer zwischen Stufen | Unwesent- | Abschreib-ungen | Sonstige | Stand | |
Jän. 2019 | Dez. 2019 | |||||||||
Stufe 1 | -1,9 | -0,1 | 0,0 | -0,2 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -1,9 | |
Stufe 2 | -0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | -0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,9 | |
Stufe 3 | -2,8 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -2,8 | |
Gesamt | -5,3 | -0,1 | 0,0 | 0,1 | -0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -5,5 |
In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Forderungen aus Finanzierungsleasing während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen" werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2020 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder 3 (zum 31. Dezember 2020) - oder umgekehrt - führten. Durch Ãœbertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen. Diese wird in den Zeilen „Stufe 2" bzw. „Stufe 3" dargestellt. Ãœbertragungen von Stufe 2 oder 3 auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen, die in der Zeile „Stufe 1" abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Ãœbertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt.
Sämtliche Änderungen des Kreditrisikos, die nicht zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing von Stufe 1 auf Stufe 2 oder 3 - oder umgekehrt - führen, werden ebenfalls in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" erfasst. In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Forderungen aus Finanzierungsleasing dargestellt. Das betrifft sowohl Forderungen aus Finanzierungsleasing, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Berichtsperiode der Stufe 3 zugeordnet waren, sowie auch jene, die als POCI klassifiziert wurden. Dieser Effekt belief sich für das Jahr 2020 kumuliert auf 0,0 Mio. EURO (2019: 0,1 Mio. EURO) und spiegelt auch die während des Jahres nicht erfassten Zinserträge aus den zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing wider.
In der Spalte „Unwesentliche Modifikationen (netto)" werden die Auswirkungen von Vertragsänderungen bei Forderungen aus Finanzierungsleasing, die nicht zu deren vollständigen Ausbuchung führen, auf die gebildeten Wertberichtigungen erfasst. Die Verwendung von Wertberichtigungen aufgrund teilweiser oder vollständigen Abschreibungen von Forderungen aus Finanzierungsleasing wird in der Spalte „Abschreibungen" ausgewiesen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Forderungen aus Finanzierungsleasing zwischen verschiedenen Stufen. Die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Finanzierungsleasing, die zum 31. Dezember 2020 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2020 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
in EUR Mio |
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| 2020 | 2019 |
Transfers zwischen Stufe 1 und 2 |
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Zu Stufe 2 von Stufe 1 |
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| 45,9 | 12,8 |
Zu Stufe 1 von Stufe 2 |
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| 16,9 | 9,1 |
Transfers zwischen Stufe 2 und 3 |
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Zu Stufe 3 von Stufe 2 |
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| 1,7 | 1,4 |
Zu Stufe 2 von Stufe 3 |
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| 0,0 | 0,1 |
Transfers zwischen Stufe 1 und 3 |
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Zu Stufe 3 von Stufe 1 |
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| 3,7 | 1,7 |
Zu Stufe 1 von Stufe 3 |
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| 0,3 | 0,2 |
Die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Finanzierungsleasing, die während des Jahres 2020 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2020 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 9,3 Mio. EURO (2019: 0,1 Mio. EURO). Die Bruttobuchwerte von Forderungen aus Finanzierungsleasing, die zum 1. Januar 2020 gehalten und während des Jahres 2020 vollständig ausgebucht wurden, beliefen sich auf 2,1 Mio. EURO (2019: 0,0 Mio. EURO).
Operating Leasing
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verleast im Rahmen von Operating Leasing sowohl Mobilien als auch Immobilien.
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten aus Operating Leasing Verträgen
in EUR Mio | 2020 | 2019 |
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< 1 Jahr | 17,5 | 20,8 |
1-2 Jahre | 15,4 | 15,8 |
2-3 Jahre | 13,7 | 13,7 |
3-4 Jahre | 10,9 | 10,8 |
4-5 Jahre | 9,0 | 8,5 |
> 5 Jahre | 22,1 | 22,9 |
Gesamt | 88,6 | 92,6 |
In 2020 wurden Erträge aus variablen Leasingzahlungen von Operating-Leasingverträgen in Höhe von 18,7 Mio. EURO (2019: 18,3 Mio. EURO) erfasst. Für weitere Informationen zu Mieterträgen verweisen wir auf Note 7 Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasingnehmer
Gemäß IFRS 16 weist der Leasingnehmer sowohl den Vermögenswert, welcher das Nutzungsrecht darstellt, als auch die Verbindlichkeit, welche die Verpflichtung der Leasingzahlungen darstellt, in der Bilanz aus. Für den Ansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als 12 Monate) und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, gibt es Ausnahmeregelungen.
Die Erstbewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten umfassen den Betrag der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit und die dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten. In weiterer Folge wird das Nutzungsrecht über die kürzere Zeitspanne aus Nutzungsdauer oder Leasinglaufzeit abgeschrieben. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern verwendet die lineare Abschreibungsmethode. Nutzungsrechte werden in der Bilanz als "Sachanlagen" erfasst. Im Falle einer Untervermietung an Dritte wird Operating Leasing im Posten „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" und Finanzierungsleasing im Posten „Forderungen aus Finanzierungsleasing" ausgewiesen.
Zu Beginn muss der Leasingnehmer die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen bewerten. Die Leasingzahlungen werden mit jenem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, sofern sich dieser ohne weiteres bestimmen lässt. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmen, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers heranzuziehen. Leasingzahlungen bestehen aus fixen Leasingzahlungen, variablen Leasingzahlungen (gekoppelt an einen Index oder Zinssatz) und im Rahmen einer Restwertgarantie zu entrichtenden Beträgen. Zusätzlich werden der Ausübungspreis einer Kaufoption und Entschädigungszahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses berücksichtigt, sofern die Ausübung dieser Optionen durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist.
In weiterer Folge wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit mit dem entsprechenden Zinssatz aufgezinst, um Leasingzahlungen reduziert und neu bewertet, um Anpassungen oder Modifikationen Rechnung zu tragen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz für Mobilien besteht aus dem Basiszinssatz Euribor, angepasst um Aufschläge auf Basis des Ratings der Gesellschaft, der Kredithöhe, der Laufzeit und der Besicherung. Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes für Immobilien besteht aus zwei Komponenten, dem Marktzinssatz und dem Zinssatz für die Einzelimmobilie. Der Marktzinssatz berücksichtigt die Laufzeit, die Bonität und den Basiszinssatz Euribor und wird aus vorhandenen Bankdaten abgeleitet. Der Zinssatz für die Einzelimmobilie ist ein Zuschlag auf den Marktzinssatz und basiert auf der Qualität der Einzelimmobilie. In der Bilanz werden die Leasingverbindlichkeiten im Posten „Leasingverbindlichkeiten" ausgewiesen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern mietet vorrangig Immobilien wie Gebäude und Grundstücke für Büros, Filialen und Parkplätze. Zusätzlich werden Mobilien wie IT Ausstattung und Geldausgabeautomaten für den Geschäftsbetrieb gemietet. Für Informationen betreffend bilanzierter Nutzungsrechte aus Sicht des Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Leasingnehmer verweisen wir auf Note 35 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten auf Basis nicht diskontierter Cashflows
in EUR Mio | 2020 | 2019 |
|
| |
< 1 Jahr | 3,2 | 2,9 |
1-5 Jahre | 8,9 | 10,6 |
> 5 Jahre | 6,3 | 7,8 |
Gesamt | 18,3 | 21,3 |
Der in der Berichtsperiode als Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten erfasste Betrag beläuft sich auf 0,2 Mio. EURO (2019: 0,6 Mio. EURO). Darüber hinaus wurden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, für die die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 in Anspruch genommen wurde, in Höhe von 0,5 Mio. EURO (2019: 0,4 Mio. EURO) bzw. 0,0 Mio. EURO (2019: 0,0 Mio. EURO) erfasst. In 2020 beläuft sich der gesamte Zahlungsmittelabfluss (Cashflow) aus Leasingverhältnissen auf 3,9 Mio. EURO (2019: 3,0 Mio. EURO).
RÃœCKSTELLUNGEN, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND RECHTSSTREITIGKEITEN
Sonstige Verbindlichkeiten
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | ||||
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| |||||
|
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| |||||
Erhaltene Vorauszahlungen |
|
|
| 4,3 | 5,3 | ||
Ãœbrige Verbindlichkeiten |
|
|
| 102,3 | 101,8 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
| 106,6 | 107,1 |
Zum 31. Dezember 2020 sind in der Zeile „Erhaltene Vorauszahlungen" Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von 4,2 Mio. EURO (2019: 5,2 Mio. EURO) erfasst. Im Berichtsjahr 2020 erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, betragen 1,3 Mio. EURO (2019: 1,7 Mio. EURO).
Der Posten „Ãœbrige Verbindlichkeiten" enthält insbesondere offene Verrechnungsposten sowie sonstige Verbindlichkeiten aus Leistungen an Arbeitnehmer.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. In der Bilanz werden derartige Verpflichtungen unter „Rückstellungen" ausgewiesen. Dort werden auch Kreditrisikovorsorgen (insbesondere für Finanzgarantien und Kreditzusagen) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Restrukturierungsrückstellungen ausgewiesen. Aufwendungen oder Erträge aus Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten" ausgewiesen. Aufwendungen oder Erträge aus sonstigen Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" ausgewiesen.
Leistungsorientierte Versorgungspläne für Mitarbeiter
Die leistungsorientierten Versorgungspläne des Steiermärkische Sparkasse-Konzern umfassen Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen. Im Sinne des IAS 19 qualifizieren sich Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während Jubiläumsgelder andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer darstellen.
In Österreich bestehen leistungsorientierte Pensionspläne überwiegend für im Ruhestand befindliche Mitarbeiter. Die Pensionsverpflichtungen für aktive Dienstnehmer wurden an externe Pensionskassen übertragen. Im Steiermärkische Sparkasse-Konzern verbleiben im Rahmen einer leistungsorientierten Zusage die Ansprüche bereits vor Inkrafttreten der Pensionsreform zum 31. Dezember 1998 im Ruhestand befindlicher Dienstnehmer sowie Anwartschaften aus darauf basierenden Hinterbliebenenpensionen.
Bei den leistungsorientierten Pensionsplänen in anderen Ländern sind die Zusagen für aktive Mitarbeiter vor allem von zukünftig zu erwartenden Gehaltssteigerungen, sowie vom zu erwartenden Anspruchszeitpunkt abhängig. Für die leistungsorientierten Pensionsbezieher werden für die Höhe des Pensionsanspruchs die zukünftigen, regulär zu erwartenden Pensionsanpassungen gemäß Kollektivvertrag und die Entwicklung der staatlichen Pension geschätzt und in Abzug gebracht. Die Inflationsrate wird nicht isoliert angegeben, sondern in der Annahme für die künftige Kollektivvertragsentwicklung implizit berücksichtigt.
Arbeitnehmer von österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis im Steiermärkische Sparkasse-Konzern vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, haben im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber oder durch Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigungszahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und dem jeweiligen Lohn bzw. Gehalt zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Bei Arbeitnehmern, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, ist ein beitragsorientiertes System vorgesehen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden als Aufwendungen erfasst.
Auch Jubiläumsgelder sind leistungsbezogene Versorgungspläne. Jubiläumsgelder sind kollektivvertraglich festgelegte, einmalige, vom Entgelt und der Betriebszugehörigkeit abhängige Sonderzahlungen unter Voraussetzung einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Mitarbeiterversorgungsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Zukünftige Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bestimmt. In die Berechnung fließen nicht nur die zum Bilanzstichtag bekannten Gehälter, Pensionen und Anwartschaften auf zukünftige Pensionszahlungen ein, sondern auch für die Zukunft erwartete Gehalts- und Pensionserhöhungen.
Neubewertungen bestehen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen. Neubewertungen aus Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden in der Eigenkapitalveränderungsrechnung im Posten „Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen" als kumuliertes sonstiges Ergebnis erfasst. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis in der Zeile „Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen" ausgewiesen. Neubewertungen aus Jubiläumsgeldverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Personalaufwand" erfasst.
Finanzgarantien
Im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gibt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Finanzgarantien, wie etwa verschiedene Arten von Akkreditiven und Garantien. Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist. Diese Zahlungen entschädigen den Garantienehmer für einen Verlust, der dem Garantienehmer durch das nicht fristgemäße Begleichen von Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners gemäß den ursprünglichen oder veränderten Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern als Garantiegeber erfasst Verpflichtungen aus Finanzgarantien, sobald er Vertragspartner wird. Die Erstbewertung der Finanzgarantie erfolgt mit dem Fair Value zum Erfassungszeitpunkt, grundsätzlich in Höhe der für die Garantie erhaltenen Prämie. Dieser Betrag wird in der Folge in den Provisionserträgen amortisiert. Wird bei Vertragsabschluss keine Prämie gezahlt (d.h. der Transaktionspreis zu Beginn ist null), entspricht dies dem Preis, den Marktteilnehmer in einem geordneten Geschäftsvorfall für die Ãœbertragung einer Schuld vereinbaren. Aus diesem Grund ist der Fair Value einer solchen Finanzgarantie bei Vertragsabschluss, und somit auch die Bewertung bei erstmaligem Ansatz, null. Im Rahmen der Folgebewertung werden Rückstellungen auf Basis des Modells erwarteter Kreditverluste gebildet, wenn der errechnete erwartete Kreditverlust höher als der nicht amortisierte Betrag der erhaltenen Prämie ist. Diese werden im Bilanzposten „Rückstellungen" ausgewiesen. Erhaltene Prämien werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Provisionserträge" unter „Provisionsüberschuss" linear über die Laufzeit der Garantie abgegrenzt erfasst.
Ist der Steiermärkische Sparkasse-Konzern Garantienehmer hängt die buchhalterische Behandlung davon ab, ob die Finanzgarantie ein integraler Vertragsbestandteil des finanziellen Vermögenswerts dessen Risiko garantiert wird ist. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern betrachtet Garantien als integral, wenn sie zum oder nahe am Beginn des garantierten finanziellen Vermögenswerts abgeschlossen werden. Wenn der Bank in einem Kreditvertrag die Möglichkeit eingeräumt wird eine Garantie zu verlangen, gilt diese ebenfalls als integral.
Integrale Finanzgarantien werden in die Schätzungen der erwarteten Kreditverluste der verbundenen finanziellen Vermögenswerte einbezogen. Bezahlte Prämien, die für eine integrale Finanzgarantie und andere Kreditsicherheiten bezahlt werden, werden in den Effektivzinssatz des zugrundeliegenden finanziellen Vermögenswerts einbezogen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die Bildung von Rückstellungen erfordert Ermessensentscheidungen, inwieweit der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine Verpflichtung hat und ob der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung erforderlich ist. Weiters sind Schätzungen in Bezug auf Höhe und Fälligkeit der zukünftigen Zahlungsströme notwendig, wenn die Höhe der Rückstellung ermittelt wird. Details zu Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditrisiken werden in Note 31 Kreditrisiko ausgewiesen. Rechtsfälle, die nicht die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung erfüllen, sind in Note 39 Eventualverbindlichkeiten beschrieben.
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | ||||
|
|
| |||||
|
|
| |||||
Langfristige Personalrückstellungen |
|
|
| 161,7 | 164,5 | ||
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und Rechtsstreitigkeiten |
|
| 3,7 | 3,4 | |||
Verpflichtungen und gegebene Garantien |
|
|
| 36,0 | 21,0 | ||
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien in Stufe 1 |
|
| 8,2 | 5,0 | |||
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien in Stufe 2 |
|
| 17,7 | 8,6 | |||
Rückstellungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien - Ausgefallen |
|
| 10,1 | 7,4 | |||
Sonstige Rückstellungen |
|
|
| 8,0 | 11,5 | ||
Rückstellungen für belastende Verträge |
|
|
| 2,6 | 7,0 | ||
Restrukturierungsmaßnahmen |
|
|
| 1,0 | 1,9 | ||
Sonstige(s) |
|
|
| 4,3 | 2,6 | ||
Rückstellungen |
|
|
| 209,4 | 200,3 |
Langfristige Personalrückstellungen
in EUR Mio | Pensions- | Abfertigungs- | Jubiläums- | Summe | |||||
| rück- | rück- | rück- |
| |||||
| stellung | stellung | stellung |
| |||||
Langfristige Personalrückstellungen (Barwert) |
|
|
|
| |||||
31. Dezember 2016 | 65,6 | 64,5 | 10,1 | 140,3 | |||||
31. Dezember 2017 | 62,2 | 63,7 | 10,1 | 136,0 | |||||
31. Dezember 2018 | 67,9 | 69,7 | 11,1 | 148,7 | |||||
Zugang Konsolidierungskreis/sonstige Zugänge | 0,1 | 4,8 | 0,0 | 4,9 | |||||
Dienstzeitaufwand | 0,0 | 1,1 | 0,6 | 1,7 | |||||
Zinsaufwand | 1,2 | 1,4 | 0,2 | 2,8 | |||||
Zahlungen | -5,7 | -6,0 | -0,3 | -12,0 | |||||
Direkt im Kapital erfasster versicherungsmathematischer |
|
|
|
| |||||
Gewinn/Verlust des laufenden Geschäftsjahres | 7,7 | 9,8 | 0,0 | 17,4 | |||||
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen | 3,4 | 9,8 | 0,0 | 13,1 | |||||
aus Veränderung bei demografischen Annahmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen | 4,3 | 0,0 | 0,0 | 4,3 | |||||
In der GuV erfasster versicherungsmathematischer |
|
|
|
| |||||
Gewinn (-) / Verlust (+) des laufenden Geschäftsjahres | 0,0 | 0,0 | 0,9 | 0,9 | |||||
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen | 0,0 | 0,0 | 1,2 | 1,2 | |||||
aus Veränderung bei demografischen Annahmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen | 0,0 | 0,0 | -0,3 | -0,3 | |||||
Langfristige Personalrückstellungen (Barwert) |
|
|
|
| |||||
31. Dezember 2019 | 71,2 | 80,8 | 12,4 | 164,4 | |||||
Zugang Konsolidierungskreis/sonstige Zugänge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
Dienstzeitaufwand | 0,1 | 1,2 | 0,6 | 1,9 | |||||
Zinsaufwand | 0,6 | 0,8 | 0,1 | 1,6 | |||||
Zahlungen | -5,5 | -7,4 | -0,4 | -13,4 | |||||
Direkt im Kapital erfasster versicherungsmathematischer |
|
|
|
| |||||
Gewinn/Verlust des laufenden Geschäftsjahres | 3,6 | 3,8 | 0,0 | 7,4 | |||||
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen | 3,7 | 4,0 | 0,0 | 7,7 | |||||
aus Veränderung bei demografischen Annahmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen | 0,0 | -0,2 | 0,0 | -0,3 | |||||
In der GuV erfasster versicherungsmathematischer |
|
|
|
| |||||
Gewinn (-) / Verlust (+) des laufenden Geschäftsjahres | 0,0 | 0,0 | -0,3 | -0,3 | |||||
aus Veränderung bei finanziellen Annahmen | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 0,5 | |||||
aus Veränderung bei demografischen Annahmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||
aus Anpassung erfahrungsbedingter Annahmen | 0,0 | 0,0 | -0,8 | -0,8 | |||||
Langfristige Personalrückstellungen (Barwert) |
|
|
|
| |||||
31. Dezember 2020 | 70,0 | 79,2 | 12,5 | 161,7 |
Versicherungsmathematische Annahmen
Für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen:
in % |
| 2020 | 2019 | ||||||
|
|
| |||||||
Zinssatz |
|
|
|
| 0,50 | 0,95 | |||
Erwartete Pensionserhöhung |
|
|
|
| 2,00 | 2,00 |
Das erwartete Pensionsantrittsalter wurde aufgrund der im Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I 71/2003) beschlossenen Änderungen betreffend die Anhebung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters je Mitarbeiter individuell berechnet. Die aktuellen Regelungen für das schrittweise Anheben des Pensionsalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen wurden berücksichtigt.
Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtung und Jubiläumsgelder:
in % |
| 2020 | 2019 | ||||||
|
|
| |||||||
Zinssatz |
|
|
|
| 0,50 | 0,95 | |||
Durchschnittliche Gehaltssteigerung (inkl. Karriere-Trend und KV-Trend) |
|
| 2,90 | 2,90 |
Die Verpflichtungen wurden auf Basis der Sterbetafeln mit der Bezeichnung „AVÖ 2018 P - Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" ermittelt. Die Auswirkungen der südosteuropäischen Tochtergesellschaften sind im Vergleich zu den österreichischen Gesellschaften, deren Werte in der Tabelle angeführt sind, unwesentlich.
Sensitivitäten hinsichtlich wesentlicher Annahmen
In der nachfolgenden Tabelle sind die in angemessener Weise für möglich gehaltenen Änderungen der einzelnen Parameter und deren Auswirkungen auf den Stand der langfristigen Personalverpflichtungen per 31. Dezember 2020 dargestellt:
in EUR Mio | Pensions- | Abfertigungs- | Gesamt | |||
rückstellung | rückstellung |
| ||||
|
|
| ||||
Änderung des Abzinsungssatzes +0,5 % | 70,3 | 71,5 | 141,8 | |||
Änderung des Abzinsungssatzes -0,5 % | 77,1 | 80,2 | 157,3 | |||
Änderung der Gehaltsentwicklung +0,5 % | - | 78,5 | 78,5 | |||
Änderung der Gehaltsentwicklung -0,5 % | - | 70,0 | 70,0 | |||
Änderung der Rentenentwicklung +0,5 % | 82,0 | - | 82,0 | |||
Änderung der Rentenentwicklung -0,5 % | 68,8 | - | 68,8 |
Auswirkungen auf den Kapitalfluss
In der folgenden Tabelle sind die voraussichtlichen Leistungsauszahlungen in jeder der folgenden Perioden dargestellt2:
in EUR Mio |
| Pensionen | Abfertigungen | Gesamt | |||||
|
|
|
| ||||||
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2021 |
|
| 5,5 | 3,0 | 8,6 | ||||
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2022 |
|
|
| 5,3 | 2,8 | 8,0 | |||
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2023 |
| 5,0 | 3,4 | 8,3 | |||||
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2024 |
|
|
| 4,7 | 3,0 | 7,7 | |||
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2025 |
| 4,4 | 2,9 | 7,4 | |||||
Erwartete Leistungszahlungen für das Geschäftsjahr 2026 - 2030 | 18,1 | 19,2 | 37,3 |
2In die Berechnung wurde lediglich die Steiermärkische Sparkasse einbezogen. Die Berechnung der anderen Konzerngesellschaften wurde aufgrund der Unwesentlichkeit (DBO < 1 Mio. EURO) unterlassen.
Laufzeit
In der folgenden Tabelle ist die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung per 31. Dezember 2020 dargestellt:
in Jahren | Pensionen | Abfertigungen | ||
|
| |||
Laufzeit | 9,4 | 11,9 |
Übrige Rückstellungen
in EUR Mio |
|
| Währungs- | Zufüh- | Ver- | Auflö- | Andere | Umglie- |
| |
|
| 2019 | umrech- | rungen | brauch | sungen | Ände- | derung | 2020 | |
|
|
| nung |
|
|
| rungen |
|
| |
Rückstellungen für Rechtsfälle |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
im Kreditgeschäft und in |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
Steuerangelegenheiten |
| 3,4 | 0,0 | 1,5 | -0,1 | -1,1 | 0,0 | 0,0 | 3,7 | |
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||
| 2,5 | 0,0 | 4,8 | 0,0 | -3,1 | 0,0 | 0,0 | 4,2 | ||
Sonstige Rückstellungen |
| 9,0 | 0,0 | 0,1 | -1,5 | -3,8 | 0,0 | 0,0 | 3,8 | |
belastende Verträge | 7,0 | 0,0 | 0,1 | -0,6 | -3,8 | 0,0 | 0,0 | 2,6 | ||
sonstige | 2,0 | 0,0 | 0,0 | -0,9 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,1 | ||
Gesamt |
| 14,8 | 0,0 | 6,4 | -1,6 | -8,0 | 0,0 | 0,0 | 11,7 |
in EUR Mio |
|
| Währungs- | Zufüh- | Ver- | Auflö- | Andere | Umglie- |
| |
|
| 2018 | umrech- | rungen | brauch | sungen | Ände- | derung | 2019 | |
|
|
| nung |
|
|
| rungen |
|
| |
Rückstellungen für Rechtsfälle im Kreditgeschäft und in Steuerangelegenheiten |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||
| 4,7 | 0,1 | 0,5 | -0,9 | -1,0 | 0,0 | 0,0 | 3,4 | ||
Verpflichtungen und gegebene Garantien außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
| ||
| 0,5 | 1,1 | 1,9 | 0,0 | -0,9 | 0,0 | 0,0 | 2,5 | ||
Sonstige Rückstellungen |
| 10,5 | 0,1 | 0,0 | -1,5 | -0,4 | 0,1 | 0,0 | 9,0 | |
belastende Verträge | 7,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | -0,3 | 0,1 | 0,0 | 7,0 | ||
sonstige | 3,4 | 0,1 | 0,0 | -1,5 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 2,0 | ||
Gesamt |
| 15,6 | 1,3 | 2,4 | -2,4 | -2,3 | 0,1 | 0,0 | 14,8 |
Unter dem Posten „Rückstellungen für Rechtsfälle und Steuerangelegenheiten" werden ausstehende Verpflichtungen ausgewiesen, wie Rechtsstreitigkeiten aus dem Kreditgeschäft, der Vermögensverwaltung oder Rechtsstreitigkeiten mit Konsumentenschutzvereinen, die sich im Zusammenhang mit dem üblichen Bankgeschäft ergeben.
Rückstellung für überlassene Mitarbeiter (belastende Verträge)
Eine Rückstellung für überlassene Mitarbeiter wird für zukünftige laufende Personalaufwendungen für Mitarbeiter gebildet, die aufgrund kollektivvertraglicher oder faktischer Regelungen unkündbar sind und die nicht mehr direkt im Bankbetrieb zur Erbringung bankbetrieblicher Leistungen eingesetzt werden können.
Da für diese Mitarbeiter die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag höher sind als der wirtschaftliche Nutzen, handelt es sich um belastende Verträge nach IAS 37.
Rückstellungen für überlassene Mitarbeiter werden für jene Mitarbeiter gebildet, die an Gesellschaften (Service- und Dienstleistungsgesellschaften) außerhalb des Konsolidierungskreises des Steiermärkische Sparkasse-Konzern überlassen werden und bei denen von diesen Service- und Dienstleistungsgesellschaften gemäß den bestehenden Vereinbarungen nur eine teilweise Vergütung der tatsächlichen Gehaltsaufwendungen erfolgt. Im Jahr 2020 wurde aufgrund einer Umstrukturierung betreffend eine Service- und Dienstleistungsgesellschaft ein Betrag in der Höhe von 3,8 Mio. EURO aufgelöst, während die Rückstellung für die weitere betroffene Gesellschaft weitergeführt wird. Die Berechnung des Rückstellungsbetrages erfolgt als Barwert der laufenden Unterdeckung bis zum frühestmöglichen Pensionierungszeitpunkt der Mitarbeiter. Die Rückstellungen werden unter Ansatz eines einheitlich geschätzten Abschlages für Fluktuation und Frühpensionierung bzw. Rückübernahme in den direkten Bankbetrieb ermittelt. Es wird ein Abzinsungssatz von 0,5 % für die Ermittlung des Barwertes angesetzt. Die Parameter werden zukünftig überprüft und an sich allenfalls ändernde Verhältnisse angepasst.
Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen
In den Jahren 2014/2015 fanden in der Steiermärkischen Sparkasse umfangreiche Diskussionen zwischen Management, Betriebsrat und Belegschaft hinsichtlich einer umfassenden Neuregelung des Entgeltsystems und in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich einer Anpassung der Personalkapazitäten an den zukünftigen Personalbedarf statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurden auch Modelle erarbeitet, dass Mitarbeiter das Dienstverhältnis mit der Steiermärkischen Sparkasse bereits vor Antritt ihrer Regelpension einvernehmlich beenden. Mit den betroffenen und einzeln identifizierten Mitarbeitern wurden Vereinbarungen getroffen. Die Möglichkeit von Altersteilzeitvereinbarungen besteht nach wie vor. Für den daraus entstehenden Aufwand wurde eine entsprechende Restrukturierungsrückstellung gebildet.
Entwicklung der Wertberichtigungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien
in EUR Mio |
|
| Zugänge | Ausbu- | Transfer | Änderung | Sonstige |
| ||
| 2019 |
| chungen | zwischen | Kreditrisiko |
| 2020 | |||
|
|
|
| Stufen | (netto) |
|
| |||
|
|
|
|
|
|
|
| |||
|
|
|
|
|
|
|
| |||
Stufe 1 |
| 4,9 | 10,1 | -3,7 | -9,0 | 5,9 | 0,0 | 8,2 | ||
Stufe 2 |
|
| 8,6 | 0,0 | -9,8 | 18,0 | 0,9 | 0,0 | 17,7 | |
Ausgefallen |
|
| 7,4 | 0,0 | -2,9 | 1,0 | 4,6 | 0,0 | 10,1 | |
Gesamt |
|
| 21,0 | 10,1 | -16,5 | 10,1 | 11,4 | 0,0 | 36,0 |
in EUR Mio |
|
| Zugänge | Ausbu- | Transfer | Änderung | Sonstige |
| ||
| 2018 |
| chungen | zwischen | Kreditrisiko |
| 2019 | |||
|
|
|
| Stufen | (netto) |
|
| |||
|
|
|
|
|
|
|
| |||
|
|
|
|
|
|
|
| |||
Stufe 1 |
| 6,4 | 10,2 | -5,4 | -3,7 | -0,5 | -2,2 | 4,9 | ||
Stufe 2 |
|
| 4,0 | 0,0 | -3,4 | 6,9 | -0,3 | 1,4 | 8,6 | |
Ausgefallen |
|
| 10,2 | 0,0 | -6,8 | 1,5 | 3,0 | -0,5 | 7,4 | |
Gesamt |
|
| 20,7 | 10,2 | -15,6 | 4,7 | 2,2 | -1,3 | 21,0 |
In der Spalte „Zugänge" wird die Zuführung von Wertberichtigungen aufgrund der erstmaligen Erfassung von Kreditzusagen und Finanzgarantien während der Berichtsperiode ausgewiesen. Auflösungen von Wertberichtigungen wegen der Ausbuchung der zugrundeliegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien werden in der Spalte „Ausbuchungen" erfasst.
In der Spalte „Transfer zwischen Stufen", werden Nettoveränderungen von Wertberichtigungen dargestellt, die infolge von Änderungen des Kreditrisikos zu einer Ãœbertragung der zugrundeliegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien von Stufe 1 (zum 1. Jänner 2020 oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung) auf Stufe 2 oder Ausgefallen (zum 31. Dezember 2020) - oder umgekehrt - führten. Durch Ãœbertragungen von Stufe 1 auf Stufe 2 oder Ausgefallen kommt es zu einer Erhöhung der gebildeten Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr). Diese wird in den Zeilen „Stufe 2" bzw. „Ausgefallen" dargestellt. Ãœbertragungen von Stufe 2 oder Ausgefallen auf Stufe 1 führen zu einer Auflösung von Wertberichtigungen (im Vergleich zum Vorjahr), die in der Zeile „Stufe 1" abgebildet wird. Der erfolgsneutrale Effekt, der sich aus der Umgliederung der vor Ãœbertragung erfassten Wertberichtigungsbeträge zwischen den Stufen ergibt, ist in der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" dargestellt.
In der Spalte „Sonstige Änderungen des Kreditrisikos (netto)" werden auch die durch Zeitablauf bedingten negativen Effekte (Aufzinsung) auf die für die Laufzeit erwarteten Kreditverluste von Kreditzusagen und Finanzgarantien dargestellt.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung von Wertberichtigungen in der Berichtsperiode ist der Wechsel der zugrundeliegenden Kreditzusagen und Finanzgarantien zwischen verschiedenen Stufen. Die Nominalwerte von Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 31. Dezember 2020 einer anderen Stufe als zum 1. Jänner 2020 (oder zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, falls im Laufe des Jahres erworben) zugeordnet wurden, sind wie folgt zusammengefasst:
Transfer zwischen Stufen
in EUR Mio | 2020 | 2019 |
Transfers zwischen Stufe 1 und 2 |
|
|
Zu Stufe 2 von Stufe 1 | 296,6 | 86,5 |
Zu Stufe 1 von Stufe 2 | 47,4 | 36,4 |
Transfers zwischen Stufe 2 und ausgefallen |
|
|
Zu ausgefallen von Stufe 2 | 4,0 | 1,1 |
Zu Stufe 2 von ausgefallen | 0,2 | 0,7 |
Transfers zwischen Stufe 1 und ausgefallen |
|
|
Zu ausgefallen von Stufe 1 | 3,3 | 1,0 |
Zu Stufe 1 von ausgefallen | 1,0 | 0,5 |
Die Nominale von nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanzgarantien, die während des Jahres 2020 erstmalig angesetzt und bis zum 31. Dezember 2020 nicht vollständig ausgebucht wurden, belaufen sich zum Jahresende auf 1.107,4 Mio. EURO (2019: 652,6 Mio. EURO). Die Nominale der nicht-ausgenutzten Kreditzusagen und Finanzgarantien, die zum 1. Januar 2020 gehalten und während des Jahres 2020 ausgebucht wurden, beliefen sich auf 434,9 Mio. EURO (2019: 417,8 Mio. EURO).
Eventualverbindlichkeiten
Um den finanziellen Anforderungen der Kunden entsprechen zu können, schließt die Bank verschiedene unwiderrufliche Verpflichtungen und Eventualkreditverbindlichkeiten ab. Diese Verpflichtungen werden nicht in der Bilanz ausgewiesen, beinhalten jedoch Kreditrisiken und sind somit Teil des Gesamtrisikos des Steiermärkische Sparkasse-Konzern (siehe Note 31 Kreditrisiko).
Rechtsstreitigkeiten
Die Steiermärkische Sparkasse und einige ihrer Tochtergesellschaften sind an Rechtsstreitigkeiten beteiligt, die überwiegend im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Bankgeschäftsbetrieb stehen. Es wird nicht erwartet, dass der Ausgang dieser Verfahren einen erheblichen negativen Einfluss auf die Finanz- und/oder Ertragslage der Steiermärkischen Sparkasse bzw. des Steiermärkische Sparkasse-Konzern haben wird. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist darüber hinaus derzeit an folgenden Verfahren beteiligt, von denen einige bei negativem Ausgang Auswirkungen auf die finanzielle Lage oder die Ertragslage der Steiermärkischen Sparkasse oder einige ihrer Tochtergesellschaften haben können. Von der Darstellung möglicher finanzieller Auswirkungen wird abgesehen, da weder im Hinblick auf die Dauer noch auf den Ausgang der jeweiligen Verfahren eine verlässliche Einschätzung vorgenommen werden kann und um den Ausgang der jeweiligen Verfahren nicht zu beeinflussen.
Bei der Ohridska Banka (Nordmazedonien) bestehen derzeit Klagen von Kleinaktionären, welche die Kapitalerhöhung über 10 Mio. EURO sowie einzelne Beschlüsse, welche in zwei Hauptversammlungen genehmigt wurden, betreffen.
In Kroatien hat der Oberste Gerichtshof in einem von einer Konsumentenschutzorganisation gegen mehrere lokale Banken, darunter die EBC (At Equity-bewertet im Steiermärkische Sparkasse-Konzern), aufgrund der eingebrachten Klage 2015 anhängigem Verfahren entschieden, dass Fremdwährungsklauseln in Kreditverträgen mit Konsumenten gültig sind, während vertragliche Bestimmungen für nichtig erklärt wurden, wie sie bis 2008 von den meisten Banken verwendet wurden und als Basis für die einseitige Änderung der variablen Zinsen von in Schweizer Franken denominierten Konsumentenkrediten herangezogen wurden. Ende 2016 hat der kroatische Verfassungsgerichtshof den Teil der Entscheidung des Obersten Gerichtshof aufgehoben, welcher die Rechtmäßigkeit der Fremdwährungsklausel feststellte. Nachdem der Fall bezüglich der Fremdwährungsklausel an das Gericht zweiter Instanz zur neuerlichen Verhandlung zurückverwiesen wurde, erklärte dieses Gericht 2018 im Kern die CHF Währungsklausel für ungültig, sie verletzte kollektive und individuelle Rechte von Konsumenten. Das Urteil enthält aber keine für die Banken verpflichtenden konkreten Umsetzungsmaßnahmen. 2019 hat der Oberste Gerichtshof die Revision der Banken gegen die Entscheidung aus 2018 abgelehnt. Die Auswirkung dieser Entscheidung auf Rechtsstreitigkeiten mit einzelnen Kunden in Bezug auf CHF denominierte Kredite ist schwer einzuschätzen, dies insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Maßnahmen, durch welche 2015 die Banken gezwungen wurden, Anträge von Konsumenten und anderen Berechtigten auf Konvertierung ihrer CHF denominierten Kredite in EUR mit rückwirkendem Effekt zu akzeptieren.
Das Schiedsgerichtsverfahren in Washington gegen die Republik Kroatien zum Thema CHF-Konvertierung wurde eingestellt, da die kroatische Regierung mit allen Banken ein Memorandum of Understanding (MoU) abgeschlossen hat. Dieses Memorandum beinhaltet den Einzahlungsstopp in den lokalen Einlagensicherungsfonds ab 2021 (statt 2024) als wesentlichen Benefit.
Ansonsten bestanden zum Bilanzstichtag keine wesentlichen offenen Klagsfälle.
EIGENKAPITAL INKLUSIVE RÃœCKLAGEN
Kapital
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | ||||
|
|
| |||||
Gezeichnetes Kapital |
|
|
| 55,5 | 55,5 | ||
Kapitalrücklagen |
|
|
| 118,3 | 118,3 | ||
Gewinnrücklagen, Konzerngewinn |
|
|
| 1.694,5 | 1.651,2 | ||
zuzurechnen den nicht beherrschenden Anteilen |
|
|
| 11,7 | 11,7 | ||
zuzurechnen den Eigentümern des Mutterunternehmens |
|
|
| 1.868,3 | 1.825,1 | ||
Gesamt1) |
|
|
| 1.880,0 | 1.836,8 | ||
0,0 | 0,0 | ||||||
1) Nähere Details zum Kapital siehe Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. |
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) wird per 31. Dezember 2020 durch 7.640.000 Stück Namensaktien repräsentiert. Das bis längstens 02.05.2021 ausnutzbare genehmigte Kapital beträgt zum 31.12.2020 21,8 Mio. EURO. Der Bestand an eigenen Aktien betrug per 31.12.2020 8.347 Stück (31.12.2019: 8.347 Stück).
Entwicklung der Anzahl der Aktien
in Stück |
| 2020 | 2019 | |||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Im Umlauf befindliche Aktien am 1. Jänner |
|
|
| 7.631.653 | 7.624.134 | |||
Kauf eigener Aktien |
|
|
| 0 | 0 | |||
Verkauf eigener Aktien |
|
|
| 0 | 7.519 | |||
Kapitalerhöhung |
|
|
| 0 | 0 | |||
Im Umlauf befindliche Aktien am 31. Dezember |
|
|
| 7.631.653 | 7.631.653 | |||
Eigene Aktien im Bestand |
|
|
| 8.347 | 8.347 | |||
Gesamtsumme |
|
|
| 7.640.000 | 7.640.000 | |||
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien |
|
|
| 7.631.653 | 7.627.894 |
Transaktionen und gehaltene Bestände von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
in Stück | Stand | Zugänge | Abgänge | Stand | |||||
| 31.12.2019 | 2020 | 2020 | 31.12.2020 | |||||
|
|
|
|
|
| ||||
Gerhard Fabisch |
| 25 | - | - | 25 | ||||
Georg Bucher |
| 250 | - | - | 250 | ||||
Oliver Kröpfl |
| 0 | - | - | 0 | ||||
Walburga Seidl |
| 0 | - | - | 0 | ||||
Gesamt | 275 | - | - | 275 |
An Mitglieder des Aufsichtsrates (Kapitalvertreter) wurden keine Steiermärkische Bank und Sparkassen AG-Aktien ausgegeben.
Nicht beherrschende Anteile
Im Mai 2020 wurde die Sparkassen Leasing Süd GmbH & Co KG in die Sparkassen Leasing GmbH eingebracht. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Tochtergesellschaften mit einem wesentlichen nicht beherrschenden Anteil:
in EUR Mio | Gesamt | ||||
2020 | Ohridska | Sparkasse | S-Rent | Leasing Süd | |
| Banka AD | Bank |
| GmbH | |
| Mazedonien | Mazedonien |
|
| |
|
|
|
|
| |
Gründungsland |
| Nord-mazedonien | Nord-mazedonien | Serbien | Österreich |
Sitz der Gesellschaft |
| Nord-mazedonien | Nord-mazedonien | Serbien | Österreich |
Hauptgeschäftstätigkeit |
| Kreditinstitut | Kreditinstitut | Sonstiges | Finanzinstitut |
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in % |
| 6,840% | 0,264% | 19,000% | 22,000% |
Berichtswährung |
| MKD | MKD | RSD | EUR |
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes |
|
|
|
|
|
Periodenergebnis | 0,4 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Nicht beherrschende Anteile kumuliert | 11,4 | 5,4 | 0,1 | 1,1 | 4,7 |
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der eigenständigen Tochtergesellschaft | |||||
Umlaufvermögen | 566,8 | 362,5 | 183,9 | 2,8 | 17,6 |
Langfristige Vermögenswerte | 984,5 | 373,0 | 244,1 | 32,0 | 335,4 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 758,7 | 469,8 | 258,4 | 14,8 | 15,7 |
Langfristige Verbindlichkeiten | 631,2 | 182,1 | 119,4 | 13,9 | 315,8 |
Betriebserträge | 54,3 | 23,8 | 16,3 | 8,4 | 5,8 |
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 9,6 | 4,8 | 4,6 | 0,2 | -0,1 |
Gesamtergebnis | 9,6 | 4,8 | 4,6 | 0,2 | -0,1 |
in EUR Mio | Gesamt | ||||||||
2019 | Ohridska | Sparkasse | S-Rent | Leasing Süd | Leasing Süd | ||||
| Banka AD | Bank |
| KG | GmbH | ||||
| Mazedonien | Mazedonien |
|
|
| ||||
|
|
|
|
|
| ||||
Gründungsland |
| Nord-mazedonien | Nord-mazedonien | Serbien | Österreich | Österreich | |||
Sitz der Gesellschaft |
| Nord-mazedonien | Nord-mazedonien | Serbien | Österreich | Österreich | |||
Hauptgeschäftstätigkeit |
| Kreditinstitut | Kreditinstitut | Sonstiges | Finanzinstitut | Finanzinstitut | |||
Kapital von nicht beherrschenden Anteilen gehalten in % |
| 8,427% | 0,264% | 19,000% | 22,000% | 22,000% | |||
Berichtswährung |
| MKD | MKD | RSD | EUR | EUR | |||
Dividendenzahlungen den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis | -0,3 | -0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | |||
Nicht beherrschende Anteile kumuliert | 12,1 | 6,4 | 0,1 | 1,1 | 4,4 | 0,1 | |||
Wichtigste Finanzinformationen auf Ebene der eigenständigen Tochtergesellschaft |
|
|
|
|
| ||||
Umlaufvermögen | 539,9 | 357,5 | 172,2 | 2,3 | 16,2 | 0,7 | |||
Langfristige Vermögenswerte | 922,4 | 328,1 | 259,6 | 31,0 | 319,2 | 8,6 | |||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 729,6 | 430,8 | 282,2 | 11,8 | 16,1 | 1,0 | |||
Langfristige Verbindlichkeiten | 593,0 | 186,7 | 102,3 | 15,7 | 297,9 | 8,0 | |||
Betriebserträge | 32,9 | 4,3 | 18,4 | 7,9 | 5,7 | 0,1 | |||
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | -2,5 | -8,1 | 4,9 | 0,2 | 1,5 | -0,1 | |||
Gesamtergebnis | -2,5 | -8,1 | 4,9 | 0,2 | 1,5 | -0,1 |
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der IFRS-Konsolidierungskreis des Steiermärkische Sparkasse-Konzern umfasst zum 31. Dezember 2020 neben der Steiermärkische Sparkasse als Muttergesellschaft fünfzehn Vollkonsolidierungsgesellschaften (31. Dezember 2019: siebzehn). Darin enthalten sind neben der Steiermärkische Sparkasse drei Kreditinstitute und sieben At Equity-bewertete Unternehmen. Der Konsolidierungskreis des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist in Note 50 „Darstellung des Anteilsbesitzes" ersichtlich.
Im Mai 2020 wurde die Sparkassen Leasing Süd GmbH & Co KG in die Sparkassen Leasing GmbH eingebracht. Im Juli 2020 erfolgte die Fusion mit der bisher schon im Alleineigentum stehenden Bankhaus Krentschker & Co. AG.
Mit 4. November 2019 wurde die Ohridska Banka AD Skopje in den Konzernabschluss des Steiermärkische Sparkasse-Konzern aufgenommen. Zum 31.12.2019 war der Bewertungszeitraum für den Unternehmenserwerb noch nicht abgeschlossen, weshalb die Kaufpreisallokation vorläufig durchgeführt wurde. Während des Bewertungszeitraumes (IFRS 3.45) wurde die KPMG mit der Erstellung einer Purchase Price Allocation beauftragt. Die Abweichungen zu den vorläufig ermittelten Werten werden als unwesentlich erachtet und erfolgt keine Anpassung des Gewinnes aus dem günstigen Erwerb.
Infolge der Umsetzung der Haftungsverbundvereinbarung und der damit verbundenen Unterstützungsleistungen der Mitglieder wurde 2014 ein ex-ante-Fonds eingerichtet. Dieser Fonds wird von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts IPS GesbR verwaltet. Das Fondsvermögen - es wird über einen Zeitraum von 10 Jahren von den Mitgliedern einbezahlt - ist gebunden und steht ausschließlich für die Abdeckung von Ausfallereignissen bei Haftungsverbundmitgliedern zur Verfü-gung. Die IPS GesbR wurde in 2014 in den Vollkonsolidierungskreis der Erste Group aufgenommen.
Tochterunternehmen
Ein Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Alle direkten und indirekten Beteiligungsunternehmen, die unter der Beherrschung der Steiermärkischen Sparkasse stehen, werden im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Die vollkonsolidierten Tochterunternehmen werden auf Basis ihrer zum 31. Dezember 2020 erstellten Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss einbezogen.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung erlangt wird. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern. Relevante Aktivitäten sind jene, die einen wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben.
Ergebnisse von Tochtergesellschaften, die unterjährig erworben wurden, sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung des Steiermärkische Sparkasse-Konzern ab dem Erwerbszeitpunkt erfasst. Ergebnisse von unterjährig veräußerten Tochtergesellschaften sind bis zum Veräußerungszeitpunkt in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode wie der Abschluss der Steiermärkischen Sparkasse aufgestellt. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie nicht realisierten Gewinne, Verluste und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gesamtergebnis und am Nettovermögen dar, der den Eigentümern der Steiermärkischen Sparkasse weder direkt noch indirekt zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile sind sowohl in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung als auch in der Konzernbilanz im Kapital gesondert dargestellt. Der Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen, sowie Veräußerungen von nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einer Änderung der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem Buchwert des erworbenen Nettovermögens werden im Eigenkapital erfasst.
Beherrschung
Gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse" liegt die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vor, wenn der Investor
_ die Verfügungsgewalt und damit die Möglichkeit hat, die relevanten Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu lenken; relevante Aktivitäten sind jene, die wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens haben;
_ das Risiko von oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat; und
_ die Fähigkeit hat, die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens durch seine Verfügungsgewalt zu beeinflussen.
Darüber hinaus setzt die Beurteilung, ob die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens vorliegt, erhebliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen voraus, vor allem in Nicht-Standard-Situationen, wie:
_ die Verfügungsgewalt basiert sowohl auf Stimmrechten als auch auf vertraglichen Vereinbarungen (oder überwiegend auf Letzterem);
_ Risiken ergeben sich sowohl aus bilanziellen Investments als auch aus außerbilanziellen Verpflichtungen und Garantien (oder überwiegend aus Letzterem); oder
_ die variablen Rückflüsse stammen gleichzeitig von leicht identifizierbaren Einkommensströmen (wie Dividenden, Zinsen, Provisionen) und Kosteneinsparungen, aber auch von Skaleneffekten und/oder sonstigen betrieblichen Synergien (oder überwiegend aus Letzterem).
Der Konzern hat eine Beurteilung vorgenommen, inwieweit im Falle eines Investmentfonds, der von der Steiermärkischen Sparkasse verwaltet wird, eine Beherrschung vorliegt und dieser in weiterer Folge in den Konsolidierungskreis aufzunehmen ist. Die Beurteilung erfolgte auf der Grundlage, dass die Verfügungsgewalt über diesen Investmentfonds auf einer vertraglichen Vereinbarung basiert, durch die die Steiermärkische Sparkasse als Fondsmanager bestimmt wird. Weiters ist die Steiermärkische Sparkasse zu dem Ergebnis gekommen, dass das Risiko aus variablen Rückflüssen als wesentlich einzustufen ist, da zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch eine Beteiligung von 100% an dem Investmentfonds gehalten wird. Ferner hat die Steiermärkische Sparkasse in ihrer Funktion als Fondsmanager und der damit verbundenen Verfügungsgewalt auch die Möglichkeit, die variablen Rückflüsse des Investmentfonds zu beeinflussen. Aus dieser Beurteilung ergibt sich, dass in Bezug auf den von der Steiermärkischen Sparkasse verwalteten Investmentfonds eine Beherrschung ausgeübt wird
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss, der sich aus Vermögenswerten ergibt, die nicht einzeln identifiziert und erfasst wurden. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus dem Betrag, um den die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, aller nicht beherrschenden Anteile und dem Fair Value des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils, den Saldo der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt übersteigt. Die zum Erwerbszeitpunkt identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Fair Value erfasst.
Für den Fall, dass daraus, nach nochmaliger Beurteilung der oben beschriebenen Komponenten, ein negativer Betrag resultiert, wird dieser Betrag im Jahr des Zusammenschlusses als Gewinn aus einem Erwerb unter dem Marktwert in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln, werden an dem anteilig identifizierbaren Nettovermögen gemessen. Andere Komponenten von nicht beherrschenden Anteilen sind zum Fair Value oder zu den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben. Entstehende Anschaffungskosten werden als Aufwand erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst.
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in der Konzernbilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen erfasst. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird der Anteil des Konzerns am Erfolg assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im Posten Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen ausgewiesen. Jedoch werden Wertminderungen, Aufholungen von Wertminderungen und Veräußerungsergebnisse aus At Equity-bewertete assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in dem Posten „Sonstiger betrieblicher Erfolg" erfasst. Die Einbeziehung nach der Equity-Methode erfolgt auf Grundlage der erstellten Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2020.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Steiermärkische Sparkasse-Konzern über einen maßgeblichen Einfluss verfügt. IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" definiert maßgeblichen Einfluss als die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken. Maßgeblicher Einfluss ist nicht Beherrschung und auch keine gemeinschaftliche Führung von Entscheidungsprozessen. Hält ein Unternehmen direkt oder indirekt 20% oder mehr der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen, besteht die Vermutung, dass ein maßgeblicher Einfluss vorliegt, es sei denn, diese Vermutung kann eindeutig widerlegt werden.
Bei sämtlichen vom Steiermärkische Sparkasse-Konzern gehaltenen Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen handelt es sich um direkte oder indirekte Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Bank einen maßgeblichen Einfluss aufgrund eines Stimmrechtsanteils von 20% bis 50% ausübt.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der der Steiermärkische Sparkasse-Konzern gemeinsam mit einer oder mehreren Parteien gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausübt. Die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien besitzen Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens, nicht aber an den einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, auf die sich die Vereinbarung bezieht. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Führung einer Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern ist nicht an gemeinsamen Vereinbarungen beteiligt, die als gemeinschaftliche Tätigkeit klassifiziert sind.
Buchwerte von At Equity-bewerteten Unternehmen
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | ||||
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Kreditinstitute |
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| 506,4 | 516,9 | ||
Finanzinstitute |
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| 28,0 | 27,0 | ||
Gesamt |
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| 534,3 | 543,9 |
Aggregierte Finanzinformationen von At Equity-bewerteten Unternehmen
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | ||||
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Summe der Aktiva |
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| 15.276,6 | 13.765,5 | ||
Summe der Passiva |
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| 13.435,7 | 11.987,1 | ||
Betriebserträge |
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| 543,5 | 569,6 | ||
Gewinn/Verlust |
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| 79,6 | 164,7 |
Für keine der At Equity-bewerteten Unternehmen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern existieren öffentlich notierte Marktpreise.
Wesentliche At Equity-bewertete Unternehmen
Als wesentliche At Equity-bewertete Unternehmen werden die Erste & Steiermärkische Bank d.d., Rijeka (Erste Bank Kroatien), die Erste Bank AD Novi Sad, Novi Sad (Erste Bank Serbien) und die Banka Sparkasse d.d., Ljubljana (Banka Sparkasse Slowenien) angeführt.
in EUR Mio | Erste Bank Kroatien | Erste Bank Serbien | Banka Sparkasse | ||||||||||
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| Slowenien | ||||||||||
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| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |||||||
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Gründungsland |
| Kroatien | Serbien | Slowenien | |||||||||
Sitz der Gesellschaft | Kroatien | Serbien | Slowenien | ||||||||||
Hauptgeschäftstätigkeit | Kreditinstitut | Kreditinstitut | Kreditinstitut | ||||||||||
Gehaltene Eigentumsrechte in % | 41,0% | 41,0% | 26,0% | 26,0% | 26,0% | 26,0% | |||||||
Gehaltene Stimmrechte in % | 41,0% | 41,0% | 26,0% | 26,0% | 26,0% | 26,0% | |||||||
Klassifizierung (Joint Venture/Assoziiertes Unt.) | Assoziiertes Unternehmen | Assoziiertes Unternehmen | Assoziiertes Unternehmen | ||||||||||
Berichtswährung | HRK | HRK | RSD | RSD | EUR | EUR | |||||||
Erhaltene Dividendenerträge | 0,0 | 16,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,5 | |||||||
Wertminderungsaufwand (kumuliert) | -115,1 | -83,7 | -50,7 | -48,3 | -6,9 | -7,8 | |||||||
Wertminderungsaufwand/ Wertaufholung |
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| ||||||
(für das Geschäftsjahr) | -31,4 | -6,4 | -2,4 | -28,0 | 0,9 | 2,1 | |||||||
Geg. Kreditzusagen, finanzielle Garantien |
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| |||||||
und andere Verpflichtungen | 1,5 | 1,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
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Wichtigste Finanzinformationen des |
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Anteilseigners für das Geschäftsjahr |
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(zum Jahresabschluss) |
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Kassenbestand und Guthaben | 1.148,5 | 686,2 | 325,4 | 195,5 | 130,6 | 136,8 | |||||||
Sonstiges Umlaufvermögen | 2.745,8 | 2.945,2 | 288,7 | 190,2 | 119,8 | 113,6 | |||||||
Langfristige Vermögenswerte | 7.025,9 | 6.297,5 | 1.939,1 | 1.678,7 | 1.043,9 | 1.011,5 | |||||||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 7.944,7 | 6.823,9 | 1.576,6 | 1.206,0 | 902,5 | 896,9 | |||||||
Langfristige Verbindlichkeiten | 1.600,6 | 1.777,2 | 692,3 | 584,1 | 268,1 | 244,5 | |||||||
Betriebserträge | 399,0 | 430,2 | 89,8 | 85,0 | 30,2 | 28,6 | |||||||
Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden |
|
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| ||||||
Geschäftsbereichen | 61,0 | 129,7 | 11,8 | 23,4 | 3,0 | 5,0 | |||||||
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen |
|
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| ||||||
Geschäftsbereichen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Sonstiges Ergebnis | 2,8 | 17,0 | -1,9 | 1,8 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Gesamtergebnis | 63,7 | 146,7 | 9,9 | 25,2 | 3,1 | 5,0 | |||||||
Abschreibung | -33,3 | -33,4 | -5,4 | -4,9 | -3,2 | -3,2 | |||||||
Zinserträge | 306,7 | 323,6 | 100,0 | 89,4 | 26,2 | 25,4 | |||||||
Zinsaufwand | -38,2 | -47,8 | -30,4 | -24,6 | -3,1 | -3,3 | |||||||
Steueraufwendungen/-erträge | -1,3 | -30,9 | 0,8 | -1,5 | -0,5 | -1,0 | |||||||
Überleitung des Nettovermögens des Anteils- |
|
|
|
|
|
| |||||||
eigners auf den Buchwert der Eigenkapitalbeteil. | 437,8 | 450,2 | 43,2 | 43,1 | 25,4 | 23,6 | |||||||
Dem Steiermärkische Sparkasse-Konzern |
|
|
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| ||||||
zurechnendes Nettovermögen | 552,8 | 533,8 | 73,7 | 71,1 | 32,2 | 31,4 |
Unwesentliche At Equity-bewertete Unternehmen
in EUR Mio | Assoziierte Unternehmen | ||||
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Wichtigste Finanzinformationen des Anteilseigners in kumulierter Form |
| 2020 |
| 2019 | |
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| ||
Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen |
| 3,8 |
| 6,6 | |
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen |
| 0,0 |
| 0,0 | |
Sonstiges Ergebnis |
| 0,0 |
| 0,0 | |
Gesamtergebnis |
| 3,8 |
| 6,6 | |
|
|
|
| ||
Gegebene Kreditzusagen, finanzielle Garantien und andere Verpflichtungen |
| 18,6 |
| 10,1 |
Die SPARKASSEN LEASING druzba za financiranje d.o.o.; Ljubljana (sLeasing Slowenien), an welcher der Steiermärkische Sparkasse-Konzern mit 33,3% beteiligt ist und die nach der At Equity-Methode bilanziert wird, weist per Jahresende 2020 ein Eigenkapital von 0,3 Mio. EURO (Vorjahr: 0,2 Mio. EURO) aus. Das Periodenergebnis für die laufende Berichtsperiode beträgt 0,1 Mio. EURO (Vorjahr: 4,2 Mio. EURO). Eine Wertaufholung wurde nicht gebucht.
Die Erste & Steiermärkische S-Leasing d.o.o.; Zagreb (Anteil direkt 50,0%, Anteil durchgerechnet 70,49%) erhielt am 22.Januar 2021 das Prüfungsprotokoll der kroatischen Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen (im Folgenden: HANFA) über die durchgeführte Aufsicht vom 21.Januar 2021. Gegenstand der indirekten Aufsicht von HANFA war die Berechnung der Zinssätze während der Laufzeit von Leasingverträgen von Anfang 2008 bis Ende 2011 und Überwachung der Transparenz der aktuellen Bestimmungen von Finanz- und Operating-Leasingverträgen, die mit Kunden geschlossen wurden, welche keinen Status eines Verbrauchers haben. Am 29. Januar 2021 legte die Gesellschaft Widerspruch gegen das Protokoll ein und wies zur Gänze zurück. Bis zur Veröffentlichung des geprüften Jahresabschlusses hat das Unternehmen weder eine Entscheidung noch ein anderes HANFA-Dokument zu seinem Widerspruch erhalten und kann daher die Auswirkungen einer möglichen HANFA-Entscheidung auf die Geschäftstätigkeit und die Finanzlage des Unternehmens nicht beurteilen, sollte es Auswirkungen geben.
Werthaltigkeitstests
Gemäß IAS 36.110 hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern per 31.12.2020 geprüft, ob irgendein Anhaltspunkt vorliegt, dass ein Wertminderungsaufwand, der für assoziierte Unternehmen in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht bzw. ob weitere Wertminderungen vorzunehmen sind. Für die Erste Bank Kroatien, die Erste Bank Serbien und die Banka Sparkasse Slowenien wurden jeweils Werthaltigkeitstests durchgeführt.
In der nachfolgenden Tabelle sind für jede dieser Tochtergesellschaften die zentralen Elemente der Planung und Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung enthalten.
Erste Bank Kroatien | Erste Bank Serbien | Banka Sparkasse Slowenien | |
Grundlage, auf der der erzielbare Betrag bestimmt worden ist | Nutzungswert (basierend auf dem Discounted Cashflow-Modell) | ||
Wesentliche Zinssatz-Parameter des Discounted Cashflow-Modells | Risikoloser Zinssatz, langfristige Wachstumsrate, β-Faktor, Marktrisikoprämie | ||
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung des risikolosen Zinssatzes | Der risikolose Zinssatz wurde mit -0,14% festgelegt und basiert auf relevanten Finanzstatistiken, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wurden. | ||
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung der langfristigen Wachstumsrate | Die langfristige Wachstumsrate wurde länder- und szenarienspezifisch mit 0% bis 3% festgesetzt und widerspiegelt den empfohlenen Cap-Level für die langfristige Wachstumsrate, wie im Bericht der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA/2013/2 "European Enforcers Review of Imapirment of Goodwill and Other Intangible Assets in IFRS Financial Statements" veröffentlicht. | ||
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung des β-Faktors | Festgelegt als Median aus den verschuldeten β-Faktoren einer "Peer Group" von ausgewählten repräsentativen Banken, die vergleichbar mit den gestesteten Banken sind; wie von Capital IQ veröffentlicht. | ||
Beschreibung des Ansatzes zur Bestimmung der Marktrisikoprämie | Festgelegt mit 8,28%; Basis dafür ist eine veröffentlichte Empfehlung der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder. | ||
Zeitraum, für den Cashflows geplant sind (Jahre) | 5 Jahre (2021-2025); Extrapolation der ewigen Rente basierend auf einer langfristigen Wachstumsrate | ||
Abzinsungssatz, für die Diskontierung der prognostizierten Cashflows (vor Steuern) | 11,82% | 12,82% | 10,64% |
Der zugewiesene Wert zum β-Faktor | 1,17 | 1,17 | 1,17 |
Höhe der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Wertminderungen/Wertaufholungen für das Jahr 2020 (EUR Mio) | -31,4 | -2,4 | 0,9 |
Buchwert der Beteiligung zum 31.12.2020 nach Bewertung (EUR Mio) | 437,8 | 43,2 | 25,4 |
Das Länderrisiko entspricht dem letzten Wert, der von Prof. Damodaran für die jeweiligen Länder veröffentlicht wurde (Update im Jänner 2021).
Nachfolgende Sensitivitätsanalyse veranschaulicht, in welchem Ausmaß sich der erzielbare Betrag (value in use) ändert, wenn die Parameter im angewendeten Cashflow-Modell variieren. Es wurden jeweils der risikolose Zinssatz um 100 Basispunkte, der Betafaktor um 30 Basispunkte und die langfristige Wachstumsrate um 100 Basispunkte nach oben und unten angepasst.
Erste Bank Kroatien
Risikoloser Zinssatz | Risikoloser Zinssatz | |||||||||
| -1,00% |
| 1,00% |
| -1,00% |
| 1,00% | |||
β-factor | -0,30 | 638,1 | 559,8 | 501,5 | Langfr. Wachs-tumsrate | -1,0% | 482,2 | 443,5 | 411,5 | |
| 478,3 | 437,8 | 404,9 |
| 478,3 | 437,8 | 404,9 | |||
0,30 | 391,1 | 366,1 | 344,7 | 1,0% | 473,1 | 430,6 | 396,8 |
Erste Bank Serbien
Risikoloser Zinssatz | Risikoloser Zinssatz | ||||||||||||
| -1,00% |
| 1,00% |
| -1,00% |
| 1,00% | ||||||
β-factor | -0,30 | 65,0 | 57,1 | 50,7 | Langfr. Wachs-tumsrate | -1,0% | 48,7 | 44,0 | 40,0 | ||||
| 48,0 | 43,2 | 39,2 |
| 48,0 | 43,2 | 39,2 | ||||||
0,30 | 37,5 | 34,4 | 31,6 | 1,0% | 47,2 | 42,4 | 38,4 |
Banka Sparkasse Slowenien
Risikoloser Zinssatz | Risikoloser Zinssatz | |||||||||
| -1,00% |
| 1,00% |
| -1,00% |
| 1,00% | |||
β-factor | -0,30 | 33,9 | 30,7 | 28,2 | Langfr. Wachs-tumsrate | -1,0% | 27,1 | 25,4 | 23,9 | |
| 27,2 | 25,4 | 23,8 |
| 27,2 | 25,4 | 23,8 | |||
0,30 | 23,2 | 22,0 | 21,0 | 1,0% | 27,2 | 25,3 | 23,8 |
Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" definiert strukturierte Unternehmen als Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der bestimmende Faktor sind bei der Festlegung, wer das Unternehmen beherrscht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die maßgeblichen Tätigkeiten mittels vertraglicher Vereinbarungen ausgeführt werden. IFRS 12 definiert einen Anteil an einem anderen Unternehmen als ein vertragliches und nicht vertragliches Engagement, durch das ein Unternehmen variablen Rückflüssen aus dem Ergebnis eines anderen Unternehmens ausgesetzt ist.
Die Beurteilung, bei welchen Unternehmen es sich um strukturierte Unternehmen handelt und welches Engagement bei solchen Unternehmen auch tatsächlich einen Anteil darstellt, erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen und Annahmen. Im Fall des Steiermärkische Sparkasse-Konzern betreffen diese Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in erster Linie die Beurteilung von Engagements bei Investmentfonds und Verbriefungsgesellschaften.
Für Investmentfonds hat der Steiermärkische Sparkasse-Konzern festgestellt, dass ein direktes Engagement des Konzerns typischerweise einen Anteil an diesen strukturierten Unternehmen darstellt. Diese Beurteilung berücksichtigt Engagements aus bilanziellen finanziellen Vermögenswerten - meist in Form von Anteilen, die an solchen Fonds gehalten werden, außerbilanzielle Verpflichtungen sowie vom Fondsvermögen abhängige Management-Vergütungen (für eigenverwaltete Fonds). Wie in Note 42 Tochtergesellschaften angeführt, werden eigenverwaltete Fonds, bei denen der Steiermärkische Sparkasse-Konzern kumulativ weniger als 20% der Fondsanteile hält, mangels Beherrschung nicht konsolidiert und sind daher Gegenstand spezifischer Angabeerfordernisse für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen.
Der Steiermärkische Sparkasse-Konzern hält Anteile an mehreren Publikums-Investmentfonds, welche in den Rechtssystemen in Österreich und Zentraleuropa registriert sind. Diese Fonds werden von unabhängiger dritter Partei bzw. von den Gesellschaften innerhalb der Erste Group verwaltet. Die Anteile an diesen Unternehmen sind meistens in Form rückzahlbarer Investmentanteilsbeträge, die zum Fair Value bilanziert sind und im Bilanzposten „Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte - Schuldverschreibungen" ausgewiesen. Die nicht konsolidierten Fonds sind nicht in Schuldverschreibungen und Einlagen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern investiert. Es bestehen keine Kapitalleistungsgarantien gegenüber den nicht konsolidierten Fonds.
Per 31. Dezember 2020 entspricht das maximale Ausfallrisiko aus Anteilen an den nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen der Summe der Fair Values der Fondsanteile.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen pro Bilanzkategorie, Geschäftstätigkeit und Unternehmensstandort. Die Information beinhaltet auch einen Ausweis von wertgeminderten Vermögenswerten und dazugehörenden Wertberichtigungen für das laufende Geschäftsjahr.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nutzt der Steiermärkische Sparkasse-Konzern folgende strukturierte Unternehmen.
in EUR Mio |
| Investment- | Verbriefungs- | Gesamt | |||||
| fonds | gesellschaften | 2020 | ||||||
|
|
| |||||||
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Eigenkapitalinstrumente - FVPL |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Schuldinstrumente - FVPL |
|
|
| 29,7 | 0,0 | 29,7 | |||
Summe Aktiva |
|
|
| 29,7 | 0,0 | 29,7 | |||
davon wertgemindert |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Netto-Wertberichtigungsverluste/-gewinne für das Jahr |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Kumulierte Wertberichtigung |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Bilanzielle Expositionsbewertung nach Staatszugehörigkeit |
|
|
| ||||||
Österreich |
|
|
| 29,7 | 0,0 | 29,7 | |||
Zentraleuropa |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Summe |
|
|
| 29,7 | 0,0 | 29,7 |
in EUR Mio |
| Investment- | Verbriefungs- | Gesamt | |||||
| fonds | gesellschaften | 2019 | ||||||
|
|
| |||||||
|
|
|
|
|
|
|
| ||
Eigenkapitalinstrumente - FVPL |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Schuldinstrumente - FVPL |
|
|
| 29,4 | 0,0 | 29,4 | |||
Summe Aktiva |
|
|
| 29,4 | 0,0 | 29,4 | |||
davon wertgemindert |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Netto-Wertberichtigungsverluste/-gewinne für das Jahr |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Kumulierte Wertberichtigung |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Bilanzielle Expositionsbewertung nach Staatszugehörigkeit |
|
|
| ||||||
Österreich |
|
|
| 29,4 | 0,0 | 29,4 | |||
Zentraleuropa |
|
|
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
Summe |
|
|
| 29,4 | 0,0 | 29,4 |
SONSTIGE ANGABEN
Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen sowie wesentlichen Aktionären
Als nahestehende Unternehmen definiert der Steiermärkische Sparkasse-Konzern neben wesentlichen Aktionären auch sonstige Beteiligungen und assoziierte Unternehmen. Zu den nahestehenden Personen zählen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Steiermärkische Sparkasse, der Steiermärkische Verwaltungssparkasse, der Erste Group sowie Gesellschaften, die von diesen Personen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden. Darüber hinaus definiert der Steiermärkische Sparkasse-Konzern auch nächste Familienangehörige von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Steiermärkische Sparkasse, der Steiermärkische Verwaltungssparkasse und der Erste Group als nahestehende Personen.
Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | |||
|
|
| ||||
|
|
| ||||
Eigenkapitalinstrumente |
|
|
| |||
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen |
| 117,1 | 140,4 | |||
Gesamt |
| 117,1 | 140,4 | |||
Schuldverschreibungen |
|
|
| |||
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen |
| 1,2 | 1,3 | |||
Gesamt |
| 1,2 | 1,3 | |||
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute |
|
|
| |||
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen |
| 2.573,9 | 1.913,1 | |||
Gesamt |
| 2.573,9 | 1.913,1 | |||
Kredite und Darlehen an Kunden |
|
|
| |||
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen |
| 256,1 | 312,1 | |||
Sonstige Beteiligungen |
| 59,1 | 52,4 | |||
Gesamt |
| 315,2 | 364,5 | |||
Einlagen von Kreditinstituten |
|
|
| |||
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen |
| 594,5 | 638,5 | |||
Gesamt |
| 594,5 | 638,5 | |||
Einlagen von Kunden |
|
|
| |||
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen |
| 3,4 | 4,4 | |||
Sonstige Beteiligungen |
| 24,0 | 19,2 | |||
Gesamt |
| 27,5 | 23,5 | |||
Verbriefte Verbindlichkeiten |
|
|
| |||
Sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen |
| 51,1 | 50,2 | |||
Gesamt |
| 51,1 | 50,2 |
Für Kredite gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden im Jahr 2020 Einzelwertberichtigungen für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen in der Höhe von 0,0 Mio. EURO (2019: 4,0 Mio. EURO) gebildet bzw. aufgelöst.
Aufgrund der Zusatzvereinbarung zum Haftungsverbund erweiterte sich der Kreis der verbundenen Unternehmen im Jahr 2012 auf die Erste Group sowie jene Sparkassen, an denen die Erste Group zumindest mit 20% beteiligt ist, sowie auf die jeweiligen Mehrheitstöchter. Daher werden unter anderem At Equity-bewertete Kreditinstitute als sonstige verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen ausgewiesen.
Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse hält per Jahresende rund 73,60% an der Steiermärkischen Sparkasse und ist somit größter Einzelaktionär. Für die Beteiligung an der Steiermärkische Sparkasse erhielt die Steiermärkische Verwaltungssparkasse im Jahre 2020 (für das Wirtschaftsjahr 2019) keine Dividende. Der Gegenstand des Unternehmens der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse besteht in der Verwaltung eigenen Vermögens, das im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Steiermärkischen Sparkasse besteht. Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse fühlt sich im Sinne ihres Gründungsauftrages dem Gemeinwohl verpflichtet. Dem Rechnung tragend werden 2020 wiederum beträchtliche Mittel - insbesondere für die Förderung der Jugend und der Wissenschaft sowie für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke - zur Verfügung gestellt.
Der Vorstand der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse setzt sich wie folgt zusammen:
Mag. Eva Heigl, Vorsitzende
Dr. Werner Hauser, Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Gerhard Fabisch (Vorstandsvorsitzender der Steiermärkischen Sparkasse)
Per 31. Dezember 2020 wies die Steiermärkische Sparkasse gegenüber der Steiermärkischen Verwaltungssparkasse Forderungen von 48,1 Mio. EURO aus. Im Jahr 2020 ergaben sich für die Steiermärkische Sparkasse auf die Berichtsperiode Zinserträge von 0,7 Mio. EURO.
Per 31. Dezember 2020 bestanden gegenüber der
Zur Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, die 25% an der Steiermärkischen Sparkasse hält, bestehen im Übrigen keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen.
Vergütungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Vergütungen an Mitglieder des Vorstandes
in EUR Tsd |
| 2020 | 2019 | |||||
|
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| ||||||
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| ||||||
Fixe Bezüge |
|
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| 1.583 | 1.653 | |||
Erfolgsabhängige Bezüge |
|
|
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| 311 | 301 | ||
Sonstige Bezüge |
|
|
| 518 | 505 | |||
Gesamtsumme |
|
|
| 2.412 | 2.459 |
Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates
in EUR Tsd |
| 2020 | 2019 | |||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Aufsichtsratsvergütungen |
|
|
| 152 | 154 | |||
Sitzungsgelder |
|
|
| 28 | 27 | |||
Gesamtsumme |
|
|
| 180 | 181 |
Die im Geschäftsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands erhielten im Gesamtjahr 2020 für ihre Funktion Bezüge (ein-schließlich Sachbezüge) in der Höhe von 2,4 Mio. EURO (2019: 2,5 Mio. EURO), das sind 1,6% (2019: 1,6%) des gesamten Personalaufwands des Steiermärkische Sparkasse-Konzern. An ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr 2020 0,3 Mio. EURO (2019: 0,3 Mio. EURO) ausbezahlt. Die Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen 0,2 Mio. EURO (2019: 0,2 Mio. EURO).
Für Abfertigungen und Pensionen, einschließlich Dotierung der entsprechenden Rückstellungen, wurden für Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene im Geschäftsjahr 2020 0,6 Mio. EURO (2019: -0,4 Mio. EURO) aufgewendet.
Forderungen und Verbindlichkeiten an nahestehenden Personen und Unternehmen
Forderungen an nahestehende Personen und Unternehmen
in EUR Tsd |
| 2020 | 2019 | |||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Vorstände und deren nahe Angehörige |
|
|
| 124 | 148 | |||
Aufsichtsräte und deren nahe Angehörige |
|
|
| 613 | 718 | |||
Vorstände der Anteilsverwaltung und deren nahe Angehörige |
|
|
| 0 | 0 | |||
Sparkassenräte und deren nahe Angehörige |
|
|
| 126 | 132 | |||
Vorstände und Aufsichtsräte der Erste Group |
|
|
| 0 | 41 | |||
Unternehmen |
|
|
| 185.618 | 210.499 | |||
Gesamtsumme |
|
|
| 186.481 | 211.538 |
Verbindlichkeiten an nahestehende Personen und Unternehmen
in EUR Tsd |
| 2020 | 2019 | |||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Vorstände und deren nahe Angehörige |
|
|
| 2.569 | 2.351 | |||
Aufsichtsräte und deren nahe Angehörige |
|
|
| 7.415 | 7.079 | |||
Vorstände der Anteilsverwaltung und deren nahe Angehörige |
|
|
| 736 | 309 | |||
Sparkassenräte und deren nahe Angehörige |
|
|
| 5.793 | 6.826 | |||
Vorstände und Aufsichtsräte der Erste Group |
|
|
| 0 | 3.431 | |||
Unternehmen |
|
|
| 187.471 | 173.782 | |||
Gesamtsumme |
|
|
| 203.984 | 193.777 |
Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen.
Aufwendungen/Erträge gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen
2020 |
| Zins- | Provisions- | Dividenden- | Zins- | Provisions- | Wertbe- | ||||||||
in EUR Tsd | erträge | erträge | erträge | aufwend- | aufwend- | richtig- | |||||||||
|
|
|
| ungen | ungen | ungen *) | |||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||||||||
Erste Group u. Anteilsverwaltungssparkasse | 814 | 5.232 | 0 | -7.198 | -2.702 | -955 | |||||||||
Sonstige verbundene Unternehmen | 6.585 | 3.542 | 720 | -681 | -3.232 | -663 | |||||||||
Sonstige Beteiligungen | 930 | 54 | 41 | -26 | 0 | -9 | |||||||||
Schlüsselpersonen des Managements des Unternehmens oder der Mutter | 15 | 59 | 0 | -8 | 0 | 0 | |||||||||
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen | 3.072 | 595 | 0 | -402 | 0 | 0 | |||||||||
Gesamt |
| 11.416 | 9.483 | 761 | -8.313 | -5.934 | -1.627 | ||||||||
*) Saldo aus Zuführungen und Auflösungen inkl. Portfoliowertberichtigungen |
2019 |
| Zins- | Provisions- | Dividenden- | Zins- | Provisions- | Wertbe- | |||||||||||||||||||
in EUR Tsd | erträge | erträge | erträge | aufwend- | aufwend- | richtig- | ||||||||||||||||||||
|
|
|
| ungen | ungen | ungen *) | ||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
| ||||||||||||||||||||
Erste Group u. Anteilsverwaltungssparkasse | 900 | 5.736 | 1 | -6.139 | -1.953 | -524 | ||||||||||||||||||||
Sonstige verbundene Unternehmen | 8.844 | 3.789 | 18.150 | -795 | -3.671 | -564 | ||||||||||||||||||||
Sonstige Beteiligungen | 952 | 65 | 123 | -30 | 0 | -2 | ||||||||||||||||||||
Schlüsselpersonen des Managements des Unternehmens oder der Mutter | 2 | 0 | 0 | -73 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen | 3.010 | 0 | 0 | -587 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||
Gesamt |
| 13.708 | 9.591 | 18.274 | -7.624 | -5.624 | -1.090 | |||||||||||||||||||
*) Saldo aus Zuführungen und Auflösungen inkl. Portfoliowertberichtigungen | ||||||||||||||||||||||||||
Die Darstellung der Vergleichsinformation wurde angepasst. |
Bei Krediten an nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgten folgende Rückzahlungen:
in EUR Tsd |
| 2020 | 2019 | |||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Vorstände und deren nahe Angehörige |
|
|
| 35 | 10 | |||
Aufsichtsräte und deren nahe Angehörige |
|
|
| 76 | 78 | |||
Vorstände der Anteilsverwaltung und deren nahe Angehörige |
|
|
| 0 | 0 | |||
Sparkassenräte und deren nahe Angehörige |
|
|
| 12 | 18 | |||
Vorstände und Aufsichtsräte der Erste Group |
|
|
| 0 | 21 | |||
Unternehmen |
|
|
| 42.325 | 31.603 | |||
Gesamtsumme |
|
|
| 42.448 | 31.731 |
Ansonsten erfolgten im Geschäftsjahr keine wesentlichen Rückzahlungen in Bezug auf die gewährten Kredite an nahestehende Personen.
Sonstige Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen
Von Mitgliedern des Aufsichtsrates nahestehenden Unternehmen wurden aus sonstigen Rechtsgeschäften folgende Beträge in Rechnung gestellt:
Das Unternehmen BDO Steiermark GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, an dem Michaela Christiner Partnerin ist, hat dem Steiermärkische Sparkasse-Konzern im Jahr 2020 für Beratungsaufträge in Summe 10 Tsd. EURO (2019: 15 Tsd. EURO) in Rechnung gestellt.
Prüfungshonorare und Honorare für Steuerberatungsleistungen
In der folgenden Tabelle sind Honorare ersichtlich, die von den Abschlussprüfern des Mutterunternehmens bzw. der Tochterunternehmen für die Berichtsjahre 2020 und 2019 verrechnet wurden. Diese sind der Sparkassen-Prüfungsverband (Prüfungsstelle) und PwC. Die angegebenen Honorare von PwC beinhalten sowohl Leistungen der "PwC Wirtschaftsprüfung GmbH" als auch von Gesellschaften des PwC-Netzwerks.
in EUR Tsd |
| 2020 | 2019 | |||
|
|
| ||||
|
|
| ||||
Prüfungshonorare |
| 528 | 520 | |||
andere Bestätigungsleistungen |
| 89 | 8 | |||
Honorare für Steuerberatung |
| 32 | 13 | |||
sonstige Leistungen |
| 110 | 29 | |||
Gesamt |
| 759 | 570 |
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lautend auf fremde Währung und außerhalb Österreichs
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf EUR lauten
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | ||||
|
|
| |||||
Vermögensgegenstände |
|
|
| 2.048,8 | 1.829,2 | ||
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.531,0 | 1.452,4 |
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten außerhalb Österreichs
in EUR Mio |
| 2020 | 2019 | ||||
|
|
| |||||
Vermögensgegenstände |
|
|
| 3.630,4 | 3.603,7 | ||
Verbindlichkeiten |
|
|
| 2.555,7 | 2.381,9 |
Restlaufzeitengliederung
Erwartete Restlaufzeiten der Aktiv- und Passivposten
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
|
|
|
|
| |||||
| < 1 Jahr | > 1 Jahr | < 1 Jahr | > 1 Jahr | |||||
AKTIVA |
|
|
|
|
| ||||
Kassenbestand und Guthaben |
| 1.477,0 | 0,0 | 999,3 | 0,0 | ||||
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading |
| 0,5 | 6,0 | 0,8 | 6,3 | ||||
Derivate |
| 0,5 | 6,0 | 0,8 | 6,3 | ||||
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete, nicht handelsbezogene finanzielle Vermögenswerte | 37,1 | 141,7 | 45,4 | 136,8 | |||||
Eigenkapitalinstrumente |
| 0,2 | 58,2 | 0,0 | 54,8 | ||||
Schuldverschreibungen |
| 37,0 | 80,3 | 45,4 | 77,9 | ||||
Kredite und Darlehen an Kunden |
| 0,0 | 3,3 | 0,0 | 4,1 | ||||
Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| 34,3 | 313,2 | 58,1 | 397,8 | ||||
Eigenkapitalinstrumente |
| 0,0 | 91,0 | 0,0 | 121,6 | ||||
Schuldverschreibungen |
| 17,6 | 238,9 | 58,1 | 276,2 | ||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 4.740,3 | 10.497,5 | 4.766,7 | 9.537,8 | |||||
Schuldverschreibungen |
| 107,5 | 720,1 | 49,8 | 788,0 | ||||
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute |
| 1.845,8 | 252,9 | 1.541,7 | 132,4 | ||||
Kredite und Darlehen an Kunden |
| 2.787,1 | 9.524,4 | 3.175,2 | 8.617,4 | ||||
Forderungen aus Finanzierungsleasing |
| 40,7 | 377,7 | 37,6 | 362,0 | ||||
Sachanlagen |
| 0,0 | 155,5 | 0,0 | 160,0 | ||||
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
| 0,0 | 78,2 | 0,0 | 75,7 | ||||
Immaterielle Vermögensgegenstände |
| 0,0 | 14,2 | 0,0 | 16,0 | ||||
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 0,0 | 534,3 | 0,0 | 543,9 | |||||
Laufende Steuerforderungen |
| 13,3 | 0,0 | 8,0 | 0,0 | ||||
Latente Steuerforderungen |
| 0,0 | 22,6 | 0,0 | 2,3 | ||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 11,5 | 0,0 | 14,5 | 2,5 | |||||
Sonstige Vermögenswerte |
| 39,2 | 1,5 | 25,4 | 0,4 | ||||
Summe der Vermögenswerte |
| 6.394,0 | 12.142,6 | 5.955,7 | 11.241,5 |
in EUR Mio | 2020 | 2019 | |||||||
|
|
|
|
| |||||
| < 1 Jahr | > 1 Jahr | < 1 Jahr | > 1 Jahr | |||||
PASSIVA (exkl. Kapital) |
|
|
|
|
| ||||
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading |
| 1,6 | 5,8 | 4,1 | 5,9 | ||||
Derivate |
| 1,6 | 5,8 | 4,1 | 5,9 | ||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 14.125,0 | 2.186,7 | 12.576,2 | 2.442,5 | |||||
Einlagen von Kreditinstituten |
| 292,0 | 985,5 | 614,4 | 643,6 | ||||
Einlagen von Kunden |
| 13.674,7 | 629,8 | 11.785,5 | 1.071,0 | ||||
Verbriefte Verbindlichkeiten |
| 148,8 | 570,9 | 160,5 | 727,2 | ||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
| 9,5 | 0,5 | 15,7 | 0,7 | ||||
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing |
| 3,0 | 12,9 | 1,1 | 17,3 | ||||
Rückstellungen |
| 34,0 | 175,4 | 183,1 | 17,2 | ||||
Laufende Steuerverpflichtungen |
| 0,8 | 0,0 | 0,5 | 0,0 | ||||
Latente Steuerverpflichtungen |
| 0,0 | 4,7 | 0,0 | 5,4 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten |
| 97,5 | 9,1 | 20,9 | 86,2 | ||||
Summe der Verbindlichkeiten (exkl. Kapital) | 14.262,0 | 2.394,5 | 12.785,8 | 2.574,5 |
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 10. März 2021 wurde eine außerordentliche Hauptversammlung durchgeführt. Auf dieser wurde eine Ausschüttung von EUR 1,70 je dividendenberechtigte Aktie, das sind EUR 12.988.000,00, beschlossen.
Darstellung des Anteilsbesitzes des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zum 31. Dezember 2020
Die angegebenen Eigenkapital- und Ergebniswerte sind grundsätzlich nach IFRS ermittelt und können daher von veröffentlichten, nach den anwendbaren nationalen Vorschriften erstellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften abweichen, ebenso wie von der Darstellung in der Segmentberichterstattung. Das angegebene Ergebnis entspricht dem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag nach Steuern (aber vor Rücklagenbewegung). Die Darstellung des Anteilsbesitzes beinhaltet durchgerechnete Anteile ab 20%.
|
| Anteil | Eigen- | Er- | Er- gebnis abfuhr1)
| Datum des | Dar- |
|
| durch- | kapital in | gebnis in | Abschlusses | stellung im | |
Gesellschaftsname, Ort |
| gerechnet | EUR Mio | EUR Mio |
| Konzern2) | |
|
|
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
| |
Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
| |
Banka Sparkasse d.d.; Ljubljana | 26,0% | 123,7 | 3,0 |
| 31.12.2020 | E | |
ERSTE BANK AD NOVI SAD; Novi Sad (Konzern) | 26,0% | 283,3 | 11,8 |
| 31.12.2020 | E | |
ERSTE BANK AD PODGORICA; Podgorica | 41,0% | 94,6 | 5,1 |
| 31.12.2020 | E*) | |
Erste & Steiermärkische Bank d.d.; Rijeka (Konzern) | 41,0% | 1.348,8 | 61,0 |
| 31.12.2020 | E | |
Sparkasse Bank d.d Bosna i Hercegovina; Sarajevo | 100,0% | 119,4 | 5,3 |
| 31.12.2020 | V | |
SPARKASSE BANK MAKEDONIJA AD SKOPJE; Skopje | 99,7% | 50,2 | 4,6 |
| 31.12.2020 | V | |
Ohridska Banka AD Skopje; Skopje | 93,2% | 83,6 | 4,8 |
| 31.12.2020 | V | |
|
|
|
|
|
|
| |
Finanzinstitute |
|
|
|
|
|
| |
AWEKA - Kapitalverwaltungsgesellschaft m.b.H.; Graz | 100,0% | 18,5 | 0,1 |
| 31.12.2020 | V | |
DENAR-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien | 50,0% | 0,7 | 0,1 |
| 31.12.2019 | A | |
ERSTE CARD CLUB d.d.o.; Zagreb | 41,0% | 153,5 | 19,1 |
| 31.12.2019 | E*) | |
ERSTE FACTORING d.o.o.; Zagreb | 30,7% | 1,7 | 0,6 |
| 31.12.2019 | E*) | |
Erste & Steiermärkische S-Leasing d.o.o.; Zagreb | 70,5% | 51,9 | 3,0 |
| 31.12.2020 | E | |
GIROLEASING-Mobilienvermietungsgesellschaft m.b.H.; Wien | 50,0% | -0,4 | 0,0 |
| 31.12.2019 | A | |
GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen m.b.H.; Graz | 30,0% | 116,1 | 10,4 |
| 31.12.2019 | A | |
IMMORENT DELTA, leasing druzba, d.o.o.; Ljubljana | 33,3% | 2,3 | -0,2 |
| 31.12.2020 | A | |
IMMORENT EPSILON, leasing druzba, d.o.o.; Ljubljana |
| 33,3% | 1,3 | -0,1 |
| 31.12.2020 | A |
IMMORENT-RIO Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien |
| 60,0% | 1,8 | 0,1 |
| 31.12.2019 | A |
IMMORENT-TRIAS Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien |
| 50,0% | 0,2 | -0,1 |
| 31.12.2019 | A |
KERES-Immorent Immobilienleasing GmbH; Wien |
| 100,0% | -0,1 | 0,0 |
| 31.12.2019 | A |
Ölim-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz |
| 100,0% | 0,1 | 0,0 |
| 31.12.2019 | A |
PONOS-Immorent Immobilienleasing GmbH; Graz (in Liquidation) |
| 50,0% | 0,0 | 0,0 |
| 31.12.2019 | A |
S-Factoring, Faktoring druzba d.d.; Ljubljana |
| 26,0% | 3,5 | -0,1 |
| 31.12.2019 | A |
S-LEASING DOO BEOGRAD; Beograd |
| 44,5% | 4,1 | 0,6 |
| 31.12.2020 | E |
|
| Anteil | Eigen- | Er- | Er- | Datum des | Dar- |
|
| durch- | kapital in | gebnis in | gebnis | Abschlusses | stellung im |
Gesellschaftsname, Ort |
| gerechnet | EUR Mio | EUR Mio | abfuhr1) |
| Konzern2) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
S-Leasing d.o.o. Podgorica; Podgorica |
| 50,0% | 2,0 | 0,1 |
| 31.12.2020 | E |
Sparkasse Leasing d.o.o.; Sarajevo |
| 100,0% | 3,7 | 0,5 |
| 31.12.2020 | V |
Sparkasse Leasing d.o.o., Skopje (vormals S-Leasing d.o.o., Skopje) |
| 99,9% | 3,9 | 0,9 |
| 31.12.2020 | V |
Sparkassen IT Holding AG; Wien |
| 20,4% | 3,1 | 0,2 |
| 31.12.2019 | A |
SPARKASSEN LEASING druzba za financiranje d.o.o.; Ljubljana |
| 33,3% | 0,3 | 0,1 |
| 31.12.2020 | E |
Sparkasse Leasing S, družba za financiranje d.o.o.; Ljubljana |
| 26,0% | 8,4 | 0,8 |
| 31.12.2019 | A |
Sparkassen Leasing Süd GmbH; Graz |
| 78,0% | 21,5 | -0,1 |
| 31.12.2020 | V |
Sparkassen 5; Wien |
| 100,0% | 0,0 | 0,0 |
| 31.12.2020 | V |
Theuthras-Immorent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Graz |
| 50,0% | 2,5 | 0,3 |
| 31.12.2019 | A |
|
|
|
|
|
|
| |
Sonstige |
|
|
|
|
|
|
|
AWEKA-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.; Graz | 100,0% | 5,9 | 0,1 |
| 31.12.2019 | A | |
BRS Büroreinigungsgesellschaft der Steiermärkischen Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft Gesellschaft m.b.H.; Graz | 100,0% | 0,1 | 0,0 | X | 31.12.2020 | V | |
Erste Group IT HR d.o.o.; Bjelovar (Kroatien) | 32,8% | 1,2 | 0,1 |
| 31.12.2019 | E*) | |
ERSTE NEKRETNINE d.o.o.; Zagreb | 41,0% | 0,9 | 0,4 |
| 31.12.2019 | E*) | |
Erste d.o.o.; Zagreb | 29,3% | 14,5 | 2,2 |
| 31.12.2020 | E*) | |
Gewerbe- und Dienstleistungspark der Stadtgemeinde Bad Radkersburg KG; Bad Radkersburg | 50,0% | 0,2 | 0,0 |
| 31.12.2019 | A | |
IMMORENT - ANDROMEDA Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien | 33,2% | 0,8 | 0,1 |
| 31.12.2019 | A | |
IMMORENT-HATHOR Grundverwertungsgesellschaft m.b.H; Wien | 50,0% | -2,4 | -0,3 |
| 31.12.2019 | A |
| Anteil | Eigen- | Er- | Er- | Datum des | Dar- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| durch- | kapital in | gebnis in | gebnis | Abschlusses | stellung im | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesellschaftsname, Ort | gerechnet | EUR Mio | EUR Mio | abfuhr1) |
| Konzern2) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||
IZBOR NEKRETNINA D.O.O. ZA USLUGE; Zagreb | 41,0% | 5,4 | 0,1 |
| 31.12.2019 | A | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jura GrundverwertungsgmbH; Graz | 100,0% | 0,4 | 0,0 |
| 31.12.2020 | V | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
LIEGESA Immobilienvermietung GmbH Nfg OG; Graz | 100,0% | 1,7 | -0,2 |
| 31.12.2020 | V | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Real-Service für steirische Sparkassen, Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.; Graz | 45,7% | 0,8 | 0,2 |
| 31.12.2020 | A | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
RTG Tiefgaragenerrichtungs und -vermietungs GmbH; Graz | 100,0% | 0,3 | 0,0 |
| 31.12.2019 | A | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
s ASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH; Graz | 100,0% | 0,0 | 0,0 | X | 31.12.2020 | V | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
CALDO Grundstücksverwertungsgesellschaft m.b.H.; Wien (in Liquidation) | 25,0% | 0,0 | 0,0 |
| 31.12.2019 | A | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
S-AMC1 DOOEL Skopje, Skopje | 99,7% | -0,2 | -0,2 |
| 31.12.2020 | A | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schauersberg Immobilien Gesellschaft m.b.H.; Graz | 100,0% | 2,3 | 0,3 |
| 31.12.2020 | V | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seniorenresidenz "Am Steinberg" GmbH; Graz | 100,0% | 0,7 | 0,1 |
| 31.12.2019 | A | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
"SIMM" Liegenschaftsverwertungsgesellschaft m.b.H. in Liqu.; Graz |
| 100,0% | 0,2 | 0,1 |
| 31.12.2019 | A | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
S-PREMIUM d.o.o.; Sarajevo |
| 100,0% | 0,1 | 0,1 |
| 31.12.2019 | A | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
S-RENT DOO BEOGRAD; Beograd |
| 85,9% | 6,1 | 0,2 |
| 31.12.2020 | V | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steiermärkische Verwaltungssparkasse Immobilien & Co KG; Graz |
| 100,0% | 45,5 | 0,7 |
| 31.12.2020 | V | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
1) Ergebnisabführungsvertrag mit der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2) V = Vollkonsolidierung, E = Einbeziehung at-equity, E*) = Einbeziehung at-equity über Erste Bank Croatia Group, A = nicht konsolidiert. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
GLOSSAR
Andere Aktiva
Summe aus den Bilanzposten Derivate Hedge-Accounting, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, laufende und latente Steuerforderungen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte.
Andere Passiva
Summe aus den Bilanzposten Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, Derivate Hedge-Accounting, Wertanpassung aus Portfolio Fair Value-Hedges, Rückstellungen, laufende und latente Steuerverpflichtungen, Verbindlichkeiten iZm zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und sonstige Verbindlichkeiten.
Betriebsaufwendungen (Verwaltungsaufwand)
Summe aus Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibung und Amortisation.
Betriebsergebnis
Betriebserträge abzüglich Betriebsaufwendungen.
Betriebserträge
Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, Dividendenerträge, Handelsergebnis, Gewinne/Verluste von erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten, Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen und Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien & sonstigen Operating-Leasing-Verträgen.
Buchwert je Aktie
Eigenkapital (Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital) geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien am Ende der Periode.
Cash-Eigenkapitalverzinsung (Cash-Return on Equity, Cash-RoE)
Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis abzüglich der Dividenden für das Zusätzliche Kernkapital (AT1), bereinigt um nicht zahlungswirksame Posten wie Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen auf den Kundenstock in Prozent des durchschnittlichen, den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnenden, Eigenkapitals. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalsendwerten berechnet.
Cash-Ergebnis je Aktie
Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis, abzüglich der Dividenden für das Zusätzliche Kernkapital (AT1), Firmenwertabschreibungen und Abschreibungen auf den Kundenstock, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien.
CET1
Common Equity Tier 1, Hartes Kernkapital
CRD IV (Capital Requirements Directive)
Es handelt sich bei der CRD IV um einen Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission zur Umsetzung der neuen Eigenkapitalregeln für Banken („Basel 3") in europäisches Recht.
CRR
Capital Requirements Regulation: einer der beiden Rechtsakte, die die neuen Eigenkapitalrichtlinien enthalten.
Deckungsquote
Prozentsatz der Wertberichtigungen, welche für notleidende Forderungen gebildet wurden, im Verhältnis zu den notleidenden Krediten ohne Berücksichtigung von Sicherheiten.
Dividendenrendite
Dividendenausschüttung des Geschäftsjahres in Prozent des Aktienschlusskurses des Geschäftsjahres oder allgemein des aktuellen Aktienkurses.
Eigenkapitalverzinsung (RoE, Return on Equity)
Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis, abzüglich der Dividenden für das Zusätzliche Kernkapital (AT1) in Prozent des durchschnittlichen, den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnenden Eigenkapitals. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalsendwerten berechnet.
Eigenkapitalverzinsung, bereinigt um immaterielle Vermögenswerte (ROTE, Return on Tangible Equity)
Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis, abzüglich der Dividenden für das Zusätzliche Kernkapital (AT1) in Prozent des durchschnittlichen, den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnenden, um immaterielle Vermögenswerte bereinigten Eigenkapitals. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalsendwerten berechnet.
Eigenmittel
Die Eigenmittel gemäß CRR setzen sich zusammen aus dem Harten Kernkapital (CET1), dem Zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2).
Eigenmittelquote
Anrechenbare Eigenmittel in % der risikogewichteten Aktiva gemäß Artikel 92 (1) CRR.
Ergebnis je Aktie
Das den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnende Periodenergebnis, abzüglich der Dividenden für das Zusätzliche Kernkapital (AT1), dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Stammaktien.
Gesamtkapitalquote
Gesamte Eigenmittel in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Gesamtrisikobetrag (Risikogewichtete Aktiva, RWA)
Umfasst Kredit-, Markt-, und operationelles Risiko (gemäß CRR).
Grundkapital
Nominelles, den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital, das von den Gesellschaftern aufgebracht wird.
Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote)
Hartes Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process)
Die Banken sind gefordert, durch den Einsatz geeigneter Verfahren und Systeme eine angemessene Eigenkapitalausstattung unter Betrachtung aller wesentlichen Risiken langfristig sicherzustellen. In der internationalen Diskussion werden die entsprechenden Verfahren als ICAAP bezeichnet.
Kernkapitalquote
Kernkapital in Prozent des Gesamtrisikobetrages (gemäß CRR).
Kosten-Ertrags-Relation (Cost/Income Ratio)
Verwaltungsaufwand bzw. Betriebsaufwendungen in Prozent der Betriebserträge.
Kredit-Einlagen-Verhältnis
Kundenkredite (netto) im Verhältnis zu den Kundeneinlagen.
Kurs-Gewinn-Verhältnis
Verhältnis zwischen Aktienschlusskurs des Geschäftsjahres und Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr.
LCR
Die Liquidity Coverage Ratio ist eine im Zuge von Basel 3 etablierte Kennzahl zur Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos von Kreditinstituten. Die LCR ist das Verhältnis des Bestands als erstklassig eingestufter Aktiva zum gesamten Nettoabfluss der nächsten 30 Tage. Die LCR ist unter Anwendung eines durch Basel 3 vorgegebenen Stressszenarios zu ermitteln. Dabei muss die LCR 100% oder mehr betragen, um den Standard zu erfüllen.
Marktkapitalisierung
Gesamtwert eines Unternehmens, der sich durch Multiplikation von Börsenkurs mit der Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien (des Grundkapitals) ergibt.
NPE-Besicherungsquote (Non-performing-Exposure-Besicherungsquote)
Sicherheiten für das notleidende Kreditrisikovolumen in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Deckungsquote (Non-performing-Exposure-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für das Kreditrisikovolumen (alle Wertberichtigungen im Anwendungsbereich von IFRS 9 sowie Rückstellungen für andere Zusagen) in Prozent des notleidenden Kreditrisikovolumens.
NPE-Quote (Non-performing-Exposure-Quote)
Anteil des notleidenden Kreditrisikovolumens am gesamten Kreditrisikovolumen.
NPL-Besicherungsquote (Non-performing-Loans-Besicherungsquote)
Sicherheiten für notleidende Kredite und Darlehen an Kunden in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden.
NPL-Deckungsquote (Non-performing-Loans-Deckungsquote)
Wertberichtigungen für Kredite und Darlehen an Kunden in Prozent der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden.
NPL-Quote (Non-performing-Loans-Quote)
Anteil der notleidenden Kredite und Darlehen an Kunden an den gesamten Krediten und Darlehen an Kunden.
NSFR
Die Net Stable Funding Ratio ist eine im Zuge von Basel 3 etablierte Kennzahl, die der Optimierung der strukturellen Liquidität von Kreditinstituten dienen soll, wobei ein Zeithorizont von einem Jahr betrachtet wird. Die NSFR ist definiert als das Verhältnis zwischen dem verfügbaren, stabil refinanzierten Betrag und dem Betrag, für den eine stabile Refinanzierung erforderlich ist.
Risk Appetite Statement (RAS)
Das RAS ist eine strategische Erklärung, die das maximale Risiko festlegt, das ein Unternehmen bereit ist für die Erreichung der Unternehmensziele einzugehen.
Risikokategorien
Risikokategorien klassifizieren die Risikopositionen des Steiermärkische Sparkasse-Konzern basierend auf den internen Ratings des Konzern. Es bestehen drei Risikokategorien für nicht notleidende und eine Risikokategorie für notleidende Risikopositionen.
Risikokategorie - Niedriges Risiko
Typische regionale Kunden mit stabiler, langjähriger Beziehung zum Steiermärkische Sparkasse-Konzern oder große, international renommierte Kunden. Sehr gute bis zufriedenstellende Finanzlage; geringe Eintrittswahrscheinlichkeit von finanziellen Schwierigkeiten im Vergleich zum jeweiligen Markt, in dem die Kunden tätig sind. Retail-Kunden mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung zur Bank oder Kunden, die eine breite Produktpalette nutzen. Gegenwärtig oder in den letzten zwölf Monaten keine relevanten Zahlungsrückstände. Neugeschäft wird in der Regel mit Kunden dieser Risikokategorie getätigt.
Risikokategorie - Anmerkungsbedürftig
Potenziell labile Nicht-Retail-Kunden, die in der Vergangenheit eventuell bereits Zahlungsrückstände/-ausfälle hatten oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Schulden haben könnten. Retail-Kunden mit eventuellen Zahlungsproblemen in der Vergangenheit, die zu einer frühzeitigen Mahnung führten. Diese Kunden zeigten in letzter Zeit meist ein gutes Zahlungsverhalten.
Risikokategorie - Erhöhtes Risiko
Der Kreditnehmer ist kurzfristig anfällig gegenüber negativen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und weist eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit auf. In einigen Fällen stehen Umstrukturierungsmaßnahmen bevor oder wurden bereits durchgeführt. Derartige Forderungen werden in der Regel in spezialisierten Risikomanagementabteilungen behandelt.
Risikokategorie - Notleidend (non-performing)
Mindestens eines der Ausfallkriterien nach Artikel 178 CRR trifft auf den Kreditnehmer zu, unter anderem: volle Rückzahlung unwahrscheinlich; Zinsen oder Kapitalrückzahlungen einer wesentlichen Forderung mehr als 90 Tage überfällig; Umschuldung mit Verlust für Kreditgeber; Realisierung eines Verlustes oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für alle Kundensegmente, einschließlich Retail-Kunden, wird die Kundensicht angewendet; wenn ein Kunde bei einem Geschäft ausfällt, dann gelten auch die Transaktionen, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist, als notleidend. Darüber hinaus beinhalten notleidende Forderungen auch gestundete Geschäfte mit Zahlungsverzug, bei denen der Kunde nicht ausgefallen ist.
Steuerquote
Steuern vom Einkommen und Ertrag in Prozent des Jahresgewinns/-verlustes vor Steuern.
Texas Ratio
Notleidende Kredite in Prozent des materiellen Eigenkapitals zuzüglich der Wertberichtungen für Kredite und Forderungen an Kunden.
Zinsspanne
Zinsüberschuss in Prozent der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva. Der Durchschnitt wird auf Basis von Quartalswerten berechnet.
Zinstragende Aktiva
Gesamtaktiva abzüglich Kassenbestand und Guthaben, Derivate - Held for Trading, Derivate Hedge-Accounting, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte, laufende und latente Steuerforderungen, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie sonstige Vermögenswerte.
ABKÃœRZUNGSVERZEICHNIS
AC Amortized cost
ALM Asset Liability Management
AT1 Additional Tier 1
BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung
BWG Bankwesengesetz
CCF Credit Conversion Factor
CRD Capital Requirements Directive
CRR Capital Requirements Regulation
CRO Chief Risk Officer
CVA Credit Value Adjustments
DVA Debit Value Adjustment
EBA European Banking Authority
ECL Expected Credit Loss
EIR Effective interest rate
ERM Enterprise wide Risk Management
FVOCI Fair value through other comprehensive income
FVPL Fair value through profit or loss
HFT Held for trading
IAS International Accounting Standards
ICAAP Internal Capital Adequacy Assessment Process
IFRS International Financial Reporting Standards
LCR Liquidity Coverage Ratio
LGD Loss Given Default
LT PD Lifetime Probability of Default
NSFR Net Stable Funding Ratio
OCI Other comprehensive income
PD Probability of Default
POCI Purchased or originated credit impaired
RAS Risk Appetite Statement
SEE South-East Europe
SICR Significant increase in credit risk
SPPI Solely payments of principal and interest
SREP Supervisory Review and Evaluation Process
T2 Tier 2
UGB Unternehmensgesetzbuch
ZGE Zahlungsmittelgenerierende Einheit
ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER
Die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder bestätigen gemäß § 124 BörseG als gesetzliche Vertreter der Steiermärkische Sparkasse:
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
:
Verantwortungsbereiche des Vorstandes
Dr. Gerhard Fabisch Vorsitzender | Dr. Georg Bucher | Dr. Oliver Kröpfl | Mag. Walburga Seidl |
Generalsekretariat Human Resources Wertpapiergeschäft Private Banking Betriebsrat Retailvertrieb Steiermark | Steuerung Auslandsbeteiligungen Organisation/IT Zahlungsverkehr u. Vertriebsservice Treasury | Geschäftsfeld Kommerz Finanzierungsabwicklung Werbung Immobilien- und Gebäude-management | Workout Management Compliance und Recht *) Interne Revision *) Strategisches Risikomanagement Operatives Risikomanagement Finanzen *) funktionelle Unterstellung Gesamtvorstand |
JAHRESFINANZBERICHT
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
EINZELABSCHLUSS
I. Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2020 |
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Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft |
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Aktiva |
| EUR | EUR | TEUR | TEUR | ||
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| 31.12.2019 | 31.12.2019 |
1. | Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken |
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| und Postgiroämtern |
| 522.211.316,69 |
| 307.871 | ||
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2. | Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die |
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| zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank |
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| zugelassen sind |
| 708.439.839,50 |
| 596.827 | ||
| a) | Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere | 708.439.839,50 |
| 596.827 |
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| b) | zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken |
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| zugelassene Wechsel | 0,00 |
| 0 |
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3. | Forderungen an Kreditinstitute |
| 2.788.197.317,92 |
| 2.210.654 | ||
| a) | täglich fällig | 532.040.695,16 |
| 286.632 |
| |
| b) | sonstige Forderungen | 2.256.156.622,76 |
| 1.924.022 |
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4. | Forderungen an Kunden |
| 11.330.007.321,66 |
| 10.021.922 | ||
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5. | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche |
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| Wertpapiere |
| 199.561.650,54 |
| 264.140 | ||
| a) | von öffentlichen Emittenten | 0,00 |
| 0 |
| |
| b) | von anderen Emittenten | 199.561.650,54 |
| 264.140 |
| |
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| darunter: eigene Schuldverschreibungen | 0,00 |
| 0 |
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6. | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
| 104.088.448,08 |
| 104.244 | ||
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7. | Beteiligungen |
| 75.009.994,33 |
| 74.818 | ||
| darunter: an Kreditinstituten | 0,00 |
| 0 |
| ||
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8. | Anteile an verbundenen Unternehmen |
| 606.106.350,37 |
| 620.995 | ||
| darunter: an Kreditinstituten | 445.106.540,14 |
| 468.337 |
| ||
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9. | Immaterielle Vermögensgegenstände des |
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| Anlagevermögens |
| 200.714,06 |
| 508 | ||
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10. | Sachanlagen |
| 84.042.697,87 |
| 80.902 | ||
| darunter: Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut |
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| ||
| im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden | 41.320.876,39 |
| 42.808 |
| ||
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11. | Anteile an einer herrschenden oder |
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| an mit Mehrheit beteiligten Gesellschaft |
| 19.330,00 |
| 19 | ||
| darunter: Nennwert | 0,00 |
| 0 |
| ||
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12. | Sonstige Vermögensgegenstände |
| 36.339.549,40 |
| 26.548 | ||
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13. | Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber |
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| ||
| noch nicht eingezahlt ist |
| 0,00 |
| 0 | ||
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14. | Rechnungsabgrenzungsposten |
| 612.386,13 |
| 707 | ||
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15. | Aktive latente Steuern |
| 28.570.274,65 |
| 13.189 | ||
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Summe der Aktiva |
| 16.483.407.191,20 |
| 14.323.344 | |||
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Posten unter der Bilanz |
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1. | Auslandsaktiva |
| 1.724.139.453,09 |
| 1.750.894 |
Bilanz zum 31. Dezember 2020 |
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Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft |
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Passiva | EUR | EUR | TEUR | TEUR | |||
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| 31.12.2019 | 31.12.2019 |
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1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
| 1.091.053.295,73 |
| 1.132.885 | ||
| a) | täglich fällig | 17.526.597,26 |
| 38.448 |
| |
| b) | mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 1.073.526.698,47 |
| 1.094.437 |
| |
|
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|
|
2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
| 12.858.216.938,37 |
| 10.700.185 | ||
| a) | Spareinlagen | 7.050.492.614,33 |
| 6.322.665 |
| |
|
| darunter: |
|
|
|
| |
|
| aa) täglich fällig | 4.224.478.200,02 |
| 3.385.711 |
| |
|
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 2.826.014.414,31 |
| 2.936.954 |
| |
| b) | sonstige Verbindlichkeiten | 5.807.724.324,04 |
| 4.377.520 |
| |
|
| darunter: |
|
|
|
| |
|
| aa) täglich fällig | 5.487.247.376,51 |
| 4.006.883 |
| |
|
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 320.476.947,53 |
| 370.637 |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
3. | Verbriefte Verbindlichkeiten |
| 501.963.371,64 |
| 558.235 | ||
| a) | begebene Schuldverschreibungen | 501.963.371,64 |
| 558.235 |
| |
| b) | andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0,00 |
| 0 |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
4. | Sonstige Verbindlichkeiten |
| 67.063.598,07 |
| 75.133 | ||
|
|
|
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|
|
|
|
5. | Rechnungsabgrenzungsposten |
| 3.834.439,84 |
| 4.472 | ||
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|
|
6. | Rückstellungen |
| 208.083.932,80 |
| 190.070 | ||
| a) | Rückstellungen für Abfertigungen | 77.847.272,00 |
| 73.023 |
| |
| b) | Rückstellungen für Pensionen | 69.783.440,00 |
| 68.135 |
| |
| c) | Steuerrückstellungen | 0,00 |
| 0 |
| |
| d) | sonstige | 60.453.220,80 |
| 48.912 |
| |
|
|
|
|
|
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|
|
6a. | Fonds für allgemeine Bankrisiken |
| 175.000.000,00 |
| 160.000 | ||
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|
7. | Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I |
|
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|
| ||
| Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
| 214.798.506,59 |
| 227.630 | ||
|
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|
|
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|
|
|
8. | Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I |
|
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| ||
| Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
| 0,00 |
| 0 | ||
| darunter: Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß |
|
|
|
| ||
| § 26 BWG | 0,00 |
| 0 |
| ||
|
|
|
|
|
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|
|
8b. | Instrumente ohne Stimmrecht gemäß § 26a BWG |
| 0,00 |
| 0 | ||
|
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|
9. | Gezeichnetes Kapital | 55.542.800,00 |
| 55.543 |
| ||
| abzüglich Nennbetrag eigene Aktien | 60.682,69 | 55.482.117,31 | 61 | 55.482 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
10. | Kapitalrücklagen |
| 122.310.613,47 |
| 122.216 | ||
| a) | gebundene | 103.483.106,21 |
| 103.483 |
| |
| b) | nicht gebundene | 18.827.507,26 |
| 18.733 |
| |
| c) | Rücklage für eigene Aktien | 0,00 |
| 0 |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
| Ãœbertrag |
| 15.297.806.813,82 |
| 13.226.308 |
Passiva |
|
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|
| |||
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|
|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR |
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| 31.12.2019 | 31.12.2019 |
|
|
|
|
|
|
|
|
| Ãœbertrag |
| 15.297.806.813,82 |
| 13.226.308 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
11. | Gewinnrücklagen |
| 1.019.195.221,63 |
| 957.895 | ||
| a) | gesetzliche Rücklage | 10.174.196,78 |
| 10.174 |
| |
| b) | satzungsmäßige Rücklagen | 0,00 |
| 0 |
| |
| c) | andere Rücklagen | 1.008.016.024,85 |
| 946.716 |
| |
| d) | Rücklage für eigene Aktien | 1.005.000,00 |
| 1.005 |
| |
|
|
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|
|
|
|
|
12. | Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG |
| 139.231.683,00 |
| 126.061 | ||
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|
|
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|
|
|
|
13. | Bilanzgewinn |
| 26.984.472,75 |
| 13.080 | ||
14. | Investitionszuschüsse |
| 189.000,00 |
| 0 | ||
| a) | COVID-19 Investitionsprämie | 189.000,00 |
| 0 |
| |
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| |||
Summe der Passiva |
| 16.483.407.191,20 |
| 14.323.344 | |||
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Posten unter der Bilanz |
|
|
|
| |||
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|
1. | Eventualverbindlichkeiten |
| 2.477.047.393,31 |
| 2.210.749 | ||
| darunter: |
|
|
|
| ||
| a) | Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus |
|
|
|
| |
|
| weitergegebenen Wechseln | 0,00 |
| 0 |
| |
| b) | Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung |
|
|
|
| |
|
| aus der Bestellung von Sicherheiten | 2.477.047.393,31 |
| 2.210.749 |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
2. | Kreditrisiken |
| 2.821.156.626,17 |
| 2.159.067 | ||
| darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften | 0,00 |
| 0 |
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
3. | Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften |
| 68.126.474,47 |
| 69.334 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
4. | Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 |
|
|
|
| ||
| der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
| 1.647.641.415,70 |
| 1.573.136 | ||
| darunter Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I |
|
|
|
| ||
| Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | 188.152.223,60 |
| 196.707 |
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
5. | Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 |
|
|
|
| ||
| der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
| 7.725.889.116,29 |
| 7.622.740 | ||
| darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 |
|
|
|
| ||
| lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
|
|
|
| ||
| a) Harte Kernkapitalquote | 18,89 |
| 18,06 |
| ||
| b) Kernkapitalquote | 18,89 |
| 18,06 |
| ||
| c) Gesamtkapitalquote | 21,33 |
| 20,64 |
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
6. | Auslandspassiva |
| 595.039.787,11 |
| 541.020 |
Gewinn- und Verlustrechnung 2020 |
|
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| |||
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|
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft |
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| EUR | EUR | TEUR | TEUR |
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| Vorjahr | Vorjahr |
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|
1. | Zinsen und ähnliche Erträge |
| 242.022.072,89 |
| 232.640 | ||
| darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren | 15.916.361,94 |
| 16.547 |
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
2. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
| 34.172.007,58 |
| 37.714 | ||
|
|
|
|
|
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|
|
I. | NETTOZINSERTRAG |
| 207.850.065,31 |
| 194.926 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
3. | Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen |
| 5.011.785,02 |
| 30.396 | ||
| a) | Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten |
|
|
|
| |
|
| und nicht festverzinslichen Wertpapieren | 1.239.084,20 |
| 1.381 |
| |
| b) | Erträge aus Beteiligungen | 670.741,65 |
| 1.075 |
| |
| c) | Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen | 3.101.959,17 |
| 27.940 |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
4. | Provisionserträge |
| 141.667.555,93 |
| 130.230 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
5. | Provisionsaufwendungen |
| 12.913.342,37 |
| 11.894 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
6. | Erträge aus Finanzgeschäften |
| 3.856.591,78 |
| 2.701 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
7. | Sonstige betriebliche Erträge |
| 26.113.180,06 |
| 14.417 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
II. | BETRIEBSERTRÄGE |
| 371.585.835,73 |
| 360.776 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
8. | Allgemeine Verwaltungsaufwendungen |
| 217.588.697,32 |
| 218.820 | ||
| a) | Personalaufwand | 127.026.843,88 |
| 132.029 |
| |
|
| darunter: |
|
|
|
| |
|
| aa) | Löhne und Gehälter | 89.232.072,83 |
| 86.731 |
|
|
| bb) | Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene |
|
|
|
|
|
|
| soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige |
|
|
|
|
|
|
| Abgaben und Pflichtbeiträge | 23.157.937,02 |
| 21.946 |
|
|
| cc) | sonstiger Sozialaufwand | 1.989.923,88 |
| 2.064 |
|
|
| dd) | Aufwendungen für Altersversorgung |
|
|
|
|
|
|
| und Unterstützung | 2.887.335,24 |
| 3.290 |
|
|
| ee) | Dotierung der Pensionsrückstellung | 3.621.530,11 |
| 7.273 |
|
|
| ff) | Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen |
|
|
|
|
|
|
| an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 6.138.044,80 |
| 10.725 |
|
| b) | sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) | 90.561.853,44 |
| 86.791 |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
9. | Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 |
|
|
|
| ||
| und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände |
| 7.609.720,82 |
| 7.034 | ||
| abzüglich: |
|
|
|
| ||
| Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen |
| - 51.000,00 |
| 0 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
10. | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| 6.474.734,96 |
| 6.453 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
III. | BETRIEBSAUFWENDUNGEN |
| 231.622.153,10 |
| 232.307 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
IV. | BETRIEBSERGEBNIS |
| 139.963.682,63 |
| 128.469 |
|
|
|
| EUR | EUR | TEUR | TEUR |
|
|
|
|
|
| Vorjahr | Vorjahr |
|
|
|
|
|
|
|
|
Ãœbertrag (IV. Betriebsergebnis) |
| 139.963.682,63 |
| 128.469 | |||
|
|
|
|
|
|
|
|
11. | Saldo aus Wertberichtigungen auf Forderungen und |
|
|
|
| ||
/12. | Zuführungen zu Rückstellungen für |
|
|
|
| ||
| Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken |
| 64.760.425,89 |
| 1 | ||
| sowie |
|
|
|
| ||
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen |
|
|
|
| ||
| auf Forderungen und aus Rückstellungen für |
|
|
|
| ||
| Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken |
|
|
| 14.616 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
13. | Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie |
|
|
|
| ||
/14. | Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen |
|
|
|
| ||
| und Anteile an verbundenen Unternehmen |
|
|
| 4.451 | ||
| sowie |
|
|
|
| ||
| Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, |
|
|
|
| ||
| die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf |
|
|
|
| ||
| Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen |
| 101.759,42 |
|
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
V. | ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT |
| 75.305.016,16 |
| 138.633 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
15. | Außerordentliche Erträge |
| 0,00 |
| 0 | ||
| darunter: |
|
|
|
| ||
| Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken | 0,00 |
| 0 |
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
16. | Außerordentliche Aufwendungen |
| 10.000.000,00 |
| 10.000 | ||
| darunter: |
|
|
|
| ||
| Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 10.000.000,00 |
| 10.000 |
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
17. | Außerordentliches Ergebnis |
| - 10.000.000,00 |
| - 10.000 | ||
| (Zwischensumme aus Posten 15 und 16) |
|
|
|
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
18. | Steuern vom Einkommen und Ertrag |
| 15.055.367,72 |
| 27.789 | ||
| darunter: |
|
|
|
| ||
| Ertrag aus latenten Steuern | - 12.834.846,37 |
| - 2.298 |
| ||
|
|
|
|
|
|
|
|
19. | Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 |
|
|
|
| ||
| auszuweisen |
| 1.773.762,42 |
| 1.585 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
19a. | Ergebnis aus Verschmelzungen |
|
|
| 26.729.074,17 |
| 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
VI. | JAHRESÃœBERSCHUSS |
| 75.204.960,19 |
| 99.259 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
20. | Rücklagenbewegung |
| 61.300.000,00 |
| 86.300 | ||
| darunter: Dotierung der Haftrücklage | 0,00 |
| 0 |
| ||
|
|
| Auflösung der Haftrücklage | 0,00 |
| 0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
VII. | JAHRESGEWINN |
| 13.904.960,19 |
| 12.959 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
21. | Gewinnvortrag |
| 13.079.512,56 |
| 121 | ||
|
|
|
|
|
|
|
|
22. | Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages |
|
|
|
| ||
| abgeführte Gewinne |
| 0,00 |
| 0 | ||
|
|
|
|
|
|
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|
VIII. | BILANZGEWINN |
| 26.984.472,75 |
| 13.080 |
Anhang zum Jahresabschluss 2020
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft
1 ALLGEMEINE ANGABEN
1.1 Einleitung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) in der jeweils geltenden Fassung.
Angaben und Erläuterungen, welche sich durch die Änderungen in den anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen ergaben, sind Kapitel 3 (Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) zu entnehmen.
Die Sparkassen AG (Steiermärkische Bank und Sparkassen AG) ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG in Wien sowie in den Konzernabschluss der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG in Graz einbezogen. Die Offenlegung des von der Konzernmutter Erste Group Bank AG aufgestellten Konzernabschlusses erfolgt beim Handelsgericht Wien.
Die Sparkassen AG hat mit Vertrag vom 31. März 2020 das Bankhaus Krentschker & CO AG durch Verschmelzung rückwirkend per 01. Jänner 2020 aufgenommen. Die technische Zusammenführung erfolgte im Juli des Berichtsjahres. Die Bilanzsumme des Bankhaus Krentschker & Co AG betrug zum 31.12.2019 EUR 1.099.255.957,93, das sind 7,7 % der Bilanzsumme der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG.
1.2 Haftungsverbund
Die Sparkassen AG ist Mitglied des im Jahr 2001 geschaffenen, ab 01.01.2002 wirksam gewordenen Haftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe. Diesem gehören neben der Erste Group Bank AG alle österreichischen Sparkassen, ausgenommen die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und die UniCredit Bank Austria AG, an.
Nach den Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung, abgeschlossen zwischen der Erste Group Bank AG und den teilnehmenden Sparkassen, ist die solidarische Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (dies betrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, alle Geldforderungen auf Grund von Guthaben aus Bankgeschäften, alle Geldforderungen aus der Begebung von Wertpapieren, ausgenommen Eigenmittelbestandteile gemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und Forderungen aus strafrechtlich relevanten Transaktionen) abhängig von der jeweiligen Kapitalisierung der einzelnen Mitglieder gegeben.
Im Jahr 2007 wurde die Zusammenarbeit der Sparkassen durch den Abschluss einer Zusatzvereinbarung verstärkt. Im Dezember 2009 haben sich auch die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft und die Erste Group Bank AG zu einer verstärkten Integration entschlossen und gemeinsam mit der ERSTE Bank der oesterreichischen Sparkasse AG eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung" abgeschlossen, die aus kartellrechtlicher Sicht ebenfalls einen Zusammenschluss darstellt, dem am 27. Mai 2010 durch die europäische Wettbewerbsbehörde die Genehmigung erteilt wurde.
Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeit der Sparkassen durch den Abschluss der Zweiten Zusatzvereinbarung weiter verstärkt. Ziel der 2013 geschlossenen und seit 01.01.2014 gültigen Vereinbarung ist, neben der Ausweitung der Steuerungselemente durch die Erste Group Bank AG, die Erfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Ziffer 127 CRR geforderten Voraussetzungen durch den Haftungsverbund zu ermöglichen. Teilnehmende Sparkasse an dem 2013 abgeschlossenen Vertrag ist auch die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft, die mit den anderen Verbundmitgliedern ein institutsbezogenes Sicherungssystem (IPS) gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR bildet.
Die unter Berücksichtigung der BWG-Anforderungen und allgemeiner Höchstgrenzen zu erbringenden individuellen Leistungen der einzelnen Haftungsverbund/IPS-Mitglieder bestehen in Unterstützungsmaßnahmen für die Verbund-Mitglieder (wie z. B. Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumung von Darlehen, Übernahme von Garantien, Zufuhr von Eigenkapital) und nach Leistung der gesetzlichen Einlagensicherung in der Erfüllung der gemäß der Grundsatzvereinbarung abgesicherten Kundenforderungen im Falle des Konkurses eines Mitgliedes. Das Ausmaß der individuellen Leistungen der einzelnen Mitglieder in einem Anlassfall ist daher nicht bestimmbar, wobei auch jene Beträge, welche die Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung zur Verfügung stellen, angerechnet werden. Aufgrund der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder angehoben sowie ein Ex-Ante-Fonds eingerichtet. In den Ex-Ante-Fonds wird quartalsmäßig 10 Jahre lang einbezahlt.
Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen werden im Jahresabschluss als Beteiligung an der IPS GesbR - welche den Ex-Ante-Fonds verwaltet - ausgewiesen. Im Ausmaß der Einzahlungen der Sparkassen erfolgt die Dotierung einer Gewinnrücklage, welche nicht den Eigenmitteln zugerechnet wird. Diese Gewinnrücklage stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen eine gebundene Rücklage dar. Eine Auflösung dieser gebundenen Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme des Ex-Ante-Fonds aufgrund eines Schadensfalles erfolgen. Diese Rücklage kann daher intern nicht zur Verlustabdeckung verwendet werden.
Derzeit bestehen drei Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:
Abwicklungsfonds (Single & Resolution Fund)
Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Die gesetzliche Grundlage für diese drei Einrichtungen, die zu leistenden Beiträge und deren Bilanzierung wird in Kapitel 4.27 Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche behandelt.
Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS bilden mit der Erste Group Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG bzw. einen aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis i. S. d Art. 18 und Art. 19 CRR, deren übergeordnetes Kreditinstitut die Erste Group Bank AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group Bank AG die konsolidierten Eigenmittel sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen auf Basis der aufsichtlichen Konsolidierung vornimmt. Zum Zwecke der Einbeziehung der Mitglieder des Haftungsverbundes in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG wird ein nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestelltes Reporting Package an die Erste Group Bank AG übermittelt.
1.3 Offenlegung
Die Sparkassen AG hat als Medium für die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) das Internet gewählt. Die Aufstellung der konsolidierten Eigenmittel sowie der konsolidierten Eigenmittelerfordernisse wird im Offenlegungsbericht der Erste Group unter „erstegroup.com/ir" veröffentlicht.
1.4 Größenklasse gemäß § 221 UGB
Die Sparkassen AG ist gemäß § 221 Abs. 3 i. V. m. § 189a UGB als große Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.5 Angabe gemäß § 243b Abs. 7 UGB
Die Sparkassen AG und ihre Tochterunternehmen werden in den gemäß § 243b und § 267a UGB erstellten und offengelegten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht der Erste Group Bank AG konsolidiert einbezogen und sind somit gemäß § 243b Abs. 7 UGB von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung befreit. Der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Erste Group Bank AG ist Teil des Geschäftsberichts der Erste Group und wird beim Handelsgericht Wien offengelegt werden und ist nach Veröffentlichung auf der Website der Erste Group unter https://www.erstegroup.com/de/investoren/berichte/finanzberichte verfügbar.
2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Generalnorm
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen.
2.2 Bewertungsmethoden
2.2.1 Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Valuten und Fremdwährungsschecks wurden mit dem Referenzkurs der EZB bewertet. MUM-Währungen wurden mit den fixen Euro-Faktoren umgerechnet.
Devisentermingeschäfte und Währungsswaps wurden grundsätzlich mit dem Devisenterminkurs angesetzt.
Das Anschaffungskostenprinzip wurde durch § 58 Abs. 3 BWG für den Bereich der Fremdwährungsrechnung aufgegeben: Liegt der Fremdwährungskurs über dem Anschaffungskurs, so wird ein entsprechender Umrechnungserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, auch wenn dieser noch nicht am Markt endgültig realisiert wurde.
2.2.2 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden mit Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abwertung erforderlich war (bzw. wurden mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt).
Die Aktien an der Erste Group Bank AG, die von der Sparkassen AG als Beteiligung iSv § 189a Z 2 UGB (Bilanzausweis: Anteile an einer herrschenden Gesellschaft) ausgewiesen werden, werden entsprechend den unternehmensrechtlichen Vorschriften (im Detail dazu die AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB) vom März 2018) bewertet. Die Bewertung basiert auf einem Ertragswertverfahren.
Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts wird der Barwert der künftigen Cash-Flows des Bewertungsobjektes (Erste Group Bank AG) berechnet, indem diese auf den Bewertungsstichtag 31. Dezember abgezinst werden. Die zu Grunde liegenden Zahlungsströme basieren auf einem Planungshorizont von 5 Jahren. Über diesen Zeitraum hinausgehend wird eine ewige Rente angesetzt. Sofern die implizite Eigenkapitalrendite am Ende des Planungszeitraums über den Kapitalkosten liegt, wird die Eigenkapitalrendite für die Ermittlung der ewigen Rente schrittweise an die Eigenkapitalkosten angeglichen.
Die abgezinsten Zahlungsströme setzen sich aus künftig erwarteten Gewinnen sowie aus sich auf Grund von bankenspezifischen Kapitalerfordernissen ergebenden Kapitalüberschüssen bzw. Kapitalfehlbeträgen zusammen. Um der erhöhten Planungsunsicherheit anlässlich der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen, wurden zur Bewertung wesentlicher Beteiligungen Cashflow-Prognosen aus mehreren möglichen Zukunftsszenarien herangezogen.
Der für die Berechnung herangezogene Zinssatz wird anhand des CAPM (Capital Asset Pricing Model) berechnet. Wesentliche Inputfaktoren dafür sind:
Risikofreier Zinssatz (Quelle: Zinsstrukturkurve nach der Svensson Methode für 30-jährige deutsche Bundesanleihen)
Marktrisikoprämie
Betafaktor
Gewichtete Länderrisikoprämie (Quelle: Damodaran)
Dividendenerträge werden mit Gewinnausschüttungsbeschluss ergebniswirksam erfasst.
2.2.3 Forderungen
Die Bewertung der Kreditforderungen erfolgt nach den Vorschriften des Gemeinsamen Positionspapiers des AFRAC und der FMA zur Folgebewertung bei Kreditinstituten zum beizulegenden Wert gemäß § 207 UGB i. V. m. § 57 Abs. 1 BWG. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertminderungen für Kreditrisiken Rechnung getragen, die über ein gruppeneinheitliches System berechnet werden.
2.2.4 Wertpapiere
Wertpapiere werden je nach ihrer Zuordnung zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen wie folgt bewertet:
Handelsbestand zu Marktwerten, auch bei Ãœberschreitung der Anschaffungskosten
Umlaufvermögen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren Marktwerten („strenges Niederstwertprinzip").Zum Handel an einer anerkannten Börse zugelassene Wertpapiere werden gemäß § 56 Abs. 5 BWG mit dem Marktwert bilanziert.
Anlagevermögen zu fortgeführten Anschaffungskosten und bei voraussichtlicher dauernder Wertminderungen zum niedrigeren Marktwert („gemildertes Niederstwertprinzip").
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handelsbestand, zum Umlaufvermögen oder zu den Finanzanlagen erfolgt entsprechend den vom Vorstand beschlossenen Organisationsrichtlinien.
Strukturierte Wertpapiere werden abhängig von der Risikostruktur entweder nach dem gemilderten oder dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertpapiere in der Aktiva 6 werden ausnahmslos nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung auf den niedrigeren Marktwert nicht mehr bestehen, wird der Betrag wieder zugeschrieben.
Der Marktwert ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstrumentes erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, wurden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
2.2.5 Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode
Bei festverzinslichen Wertpapieren, welche die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, und bei verbrieften Verbindlichkeiten wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG und § 198 Abs. 7 UGB zeitanteilig zu- bzw. abgeschrieben. Die Verteilung des Unterschiedsbetrags erfolgt in Einklang mit der AFRAC-Stellungnahme 14 zu nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Emittenten bzw. bis zum Tilgungszeitpunkt anhand der Effektivzinsmethode.
Die fortgeführten Anschaffungskosten von finanziellen Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten sind der Betrag, mit dem der Vermögensgegenstand oder die Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Fälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Im Kreditgeschäft werden Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter sowie Schätzungsänderungen anhand der Effektivzinsmethode zeitanteilig amortisiert.
Der Effektivzinssatz ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein-/Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögensgegenstandes oder der Verbindlichkeit exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes oder einer Verbindlichkeit abgezinst werden. Die geschätzten Cashflows berücksichtigen dabei alle vertraglichen Bedingungen des Vermögensgegenstandes bzw. der Verbindlichkeit; erwartete Kreditverluste bleiben aber unberücksichtigt. Die Berechnung umfasst weiters Transaktionskosten und Bearbeitungsgebühren, wenn diese verteilungsfähig sind, sowie alle anderen Agios und Disagios auf den Nennbetrag.
Ändert sich während der Laufzeit eines variabel verzinsten Kredits der Basiszinssatz und ist diese Änderung nicht auf eine Vertragsanpassung zurückzuführen, so werden die Änderungen der erwarteten zukünftigen Ein-/Auszahlungen durch eine Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Dabei werden auch allfällige Caps und Floors, die auf den Basiszinssatz vereinbart wurden, berücksichtigt.
Ändern sich die geschätzten zukünftigen Ein-/Auszahlungen eines Kredits während der Vertragslaufzeit und ist diese Änderung weder auf eine Vertragsanpassung noch auf eine Anpassung des nominellen Zinssatzes zurückzuführen, so werden die fortgeführten Anschaffungskosten des Vermögensgegenstandes durch Erfassung einer Schätzungsänderung angepasst. Diese Schätzungsänderung entspricht der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten vor Änderung der erwarteten Ein-/Auszahlungen und dem Barwert der neuen erwarteten Ein-/Auszahlungen, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Schätzungsänderung im Zinsergebnis erfasst.
2.2.6 Behandlung von Vertragsanpassungen
Eine Vertragsanpassung liegt vor, wenn ein Vertrag angepasst wird, ohne dass eine solche Möglichkeit zur Anpassung vorher im Vertrag festgelegt wurde. Zu Vertragsanpassungen kommt es hauptsächlich im Kreditgeschäft.
Diese Vertragsanpassungen werden nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten in erhebliche und nicht erhebliche Vertragsanpassungen unterteilt. Die Inanspruchnahme des gesetzlichen Moratoriums gemäß dem 2.COVID-19-JuBG wird als nicht erhebliche Vertragsanpassung behandelt. Abweichende Vereinbarungen werden entsprechend der qualitativen oder quantitativen Gesichtspunkte als erhebliche oder nicht erhebliche Vertragsanpassung behandelt.
Erhebliche Vertragsanpassungen führen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögensgegenstandes und zum erstmaligen Ansatz eines neuen, den Vertragsanpassungen entsprechenden finanziellen Vermögensgegenstandes. Wenn der Schuldner ausgefallen ist oder die erhebliche Vertragsanpassung zum Ausfall führt, wird der neue Vermögensgegenstand als ausgefallener Vermögensgegenstand behandelt. Die Differenz zwischen dem Buchwert des ausgebuchten Vermögensgegenstandes und dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) des neuen Vermögensgegenstandes bei erstmaliger Erfassung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Zeilen 11 und 12 ausgewiesen.
Wenn der Schuldner nicht ausgefallen ist oder die erhebliche Vertragsanpassung nicht zum Ausfall führt, wird der nach der Ausbuchung des ursprünglichen Vermögensgegenstandes erfasste neue Vermögensgegenstand der Stufe 1 zugeordnet. Der nicht amortisierte Betrag der Bearbeitungsgebühren/Transaktionskosten, die im Effektivzinssatz berücksichtigt wurden, wird zum Ausbuchungszeitpunkt in das Zinsergebnis gebucht. Die Auflösung der Wertminderungen, die für den ursprünglichen Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der erheblichen Vertragsanpassung gebildet waren, sowie die Bildung der Wertminderung für den neuen Vermögensgegenstand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten 11 und 12 ausgewiesen. Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen dargestellt.
Nicht erhebliche Vertragsanpassungen werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen behandelt.
2.2.7 Wertminderungen für Kreditrisiken
Es werden Wertminderungen für Kreditrisiken zu Kreditforderungen und außerbilanziellen Kreditrisiken aus Finanzgarantien und bestimmten Kreditzusagen erfasst.
Bei Kreditforderungen entspricht der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstandes der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und den kumulierten Wertminderungen. Die Wertminderungen für Kreditzusagen und Finanzgarantien werden im Bilanzposten „sonstige Rückstellungen" ausgewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Wertminderungsaufwendungen und -erträge für alle Vermögensgegenstände in den Posten 11 und 12 erfasst.
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit dem Gemeinsamen Positionspapier der FMA und des AFRAC zu Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB. Das Wertminderungsmodell basiert auf erwarteten Kreditverlusten und berücksichtigt die von § 201 Abs. 2 Z 7 UGB geforderten „statistisch ermittelbaren Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten", welche auch für die Bewertung der erwarteten Kreditverluste im UGB notwendig sind.
Die erwarteten Kreditverluste („expected credit loss", ECL), spiegeln Folgendes wider:
einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag, der durch eine Reihe möglicher Szenarien bestimmt wird;
den Zeitwert des Geldes; und
plausible und nachvollziehbare Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen sowie Prognosen zu zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die zum Bilanzstichtag ohne unangemessene Kosten oder Mühen zur Verfügung stehen.
Dreistufenmodell
Für die Kalkulation der Risikovorsorgen wird ein Wertminderungsmodell auf Basis eines Dreistufenansatzes verwendet:
Stufe 1 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände bei Ersterfassung (sofern diese im Zugangszeitpunkt nicht bereits wertgemindert sind) und finanzielle Vermögensgegenstände, die, unabhängig von ihrer Bonität, seit Ersterfassung keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen.
Stufe 2 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die seit Ersterfassung eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos aufweisen, für die aber zum Berichtszeitpunkt noch keine Wertminderung vorliegt. Der Stufe 2 sind auch jene nicht wertgeminderten Vermögensgegenstände zugeordnet, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko vom Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte. Eigene Regelungen bestehen für die Einstufung von erstmaligen Inanspruchnahmen von zugesagten Kreditlinien. Abhängig von der Entwicklung des Kreditrisikos zwischen Zusage und erstmaliger Inanspruchnahme wird die Ausleihung als Stufe 1 oder Stufe 2 klassifiziert.
Stufe 3 beinhaltet finanzielle Vermögensgegenstände, die zum Berichtsstichtag wertgemindert sind. Grundsätzlich wird ein finanzieller Vermögensgegenstand wertgemindert, wenn der Kunde ausfällt.
Die konzernweit verwendete Definition des Kreditausfalls basiert auf der EBA/GL/2016/07 „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" und der delegierten Verordnung EU/2018/171 „zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten".
In Stufe 1 werden Risikovorsorgen in Höhe der erwarteten 12-Monats-Verluste berechnet, in Stufe 2 und Stufe 3 werden die Risikovorsorgen in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet.
Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos
Im Bereich der Modellierung des erwarteten Kreditverlustes und der Berechnung der sich daraus ergebenden Risikovorsorgen für Kreditverluste ist die Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos („significant increase in credit risk", SICR) seit Zugang der Kreditforderung einer der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die erwarteten Auswirkungen. Dafür werden über alle Portfolien und Produkttypen quantitative und qualitative Indikatoren für die Einschätzung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos definiert, inklusive der Ãœberfälligkeit von mehr als 30 Tagen.
Quantitative Indikatoren beinhalten nachteilige Änderungen der annualisierten Ausfallwahrscheinlichkeit („probability of default", PD) über die gesamte (Rest-)Laufzeit, wobei die Wesentlichkeit eines SICR mittels einer Kombination von relativen und absoluten Änderungsschwellenwerten ermittelt wird. Prinzipiell werden die Indikatoren für die Ausfallwahrscheinlichkeit dahingehend festgelegt, um das Risiko unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen („forward-looking information") als „Point-in-Time" Maß darzustellen. Die PD-Schwellenwerte werden auf Ebene von Kundensegmenten oder für das (Einzel-) Kundenrating festgelegt und unterliegen einer kontinuierlichen Validierung.
Qualitative Indikatoren für die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos umfassen Stundungsmaßnahmen und die Ãœbertragung der Kundenbetreuung in die Workout-Abteilung sowie Frühwarnindikatoren (sofern sie nicht schon im Rating hinreichend berücksichtigt werden) und Betrugshinweise. Die Festsetzung einiger qualitativer Indikatoren beruht inhärent auf der sachkundigen Beurteilung von Kreditrisiken, die angemessen und zeitgerecht zu erfolgen hat. Die diesbezüglichen gruppenweiten und institutsspezifischen Richtlinien und Prozesse gewährleisten den erforderlichen Steuerungsrahmen. Neben den qualitativen Determinanten auf Kundenebene wird die Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos auf Portfolioebene durchgeführt, wenn die Erhöhung des Kreditrisikos auf Geschäfts- oder Kundenebene erst nach einer gewissen Verzögerung eintritt oder wenn sie überhaupt nur auf Portfolioebene erkennbar ist. Im Geschäftsjahr 2020 sind bei der Bestimmung des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos zusätzliche Vorgehensweisen zur Anwendung gekommen, die im Abschnitt „COVID-19" beschrieben werden.
Individuell oder kollektiv ermittelte Risikovorsorge
Die Berechnung der Risikovorsorgen für ausgefallene Kunden erfolgt generell auf Einzelebene. Die individuelle Methode kommt bei wesentlichen ausgefallenen Kunden zur Anwendung und besteht in einer individuellen Feststellung der aktuell als möglich erachteten Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten und den je Szenario zu erwartenden Rückflüssen (Tilgungen und Sicherheitenerlöse) durch den Workout-Riskmanager. Der Barwert ergibt sich aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erforderliche Risikovorsorge ergibt sich aus der Differenz zwischen Bruttobuchwert und dem Barwert der erwarteten Zahlungsströme in einem Szenario, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet. Ein Kunde wird als wesentlich eingestuft, wenn die gesamten Forderungen und außerbilanziellen Posten über einer bestimmten Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Sonst wird der Kunde als „insignifikant" eingeordnet, wobei ein regelbasierter Ansatz für die Berechnung der Einzelwertberichtigung eingesetzt wird. Für den zu erwartenden Verlust eines als „insignifikant" eingeordneten Kunden werden, in Abhängigkeit von der Dauer des Ausfalls und dem Status im Sanierungs- und Abwicklungsprozess, die möglichen Sanierungs- oder Abwicklungsszenarien, ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und den damit zu erwartenden Rückflüssen, statistisch ermittelte Risikoparameter verwendet. Die aktuelle Risikovorsorge ergibt sich aus dem Bruttobuchwert minus den je Szenario, mit dem Effektivzinssatz abgezinsten Rückflüssen, über alle wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien gerechnet.
Portfoliowertberichtigungen werden für nicht ausgefallene Kunden unabhängig von ihrer Wesentlichkeit auf Basis eines regelbasierten Ansatzes berechnet. Die Schätzungen dafür umfassen die Höhe des Bruttobuchwertes bei Ausfall, die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), den Verlust bei Ausfall (LGD) und den Umrechnungsfaktor (CCF) für außerbilanzielle Posten. Bei der Berechnung des Verlustes bei Ausfall wird das Ergebnis der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme auf den Barwert berücksichtigt.
Die Basis für die oben angeführten Schätzungen bilden die regulatorischen Modelle und Parameter. Bedingt durch die Charakteristika des jeweiligen Portfolios und unter Berücksichtigung der IFRS Regeln können die Risikoparameter, die in die Berechnung der Portfoliowertberichtigungen einfließen, von den Risikoparametern, die bei der Berechnung des Kapitalerfordernisses verwendet werden, abweichen.
COVID-19
Nach unserer Einschätzung haben bislang sämtliche Moratorien die Bedingungen erfüllt, die in den am 25. März und am 2. April 2020 veröffentlichten EBA-Leitlinien definiert sind. Die den Kreditnehmern auf dieser Grundlage angebotenen Erleichterungen verursachten daher keine automatische Verschiebung von Stufe 1 in Stufe 2 und daher auch keine Erhöhung des erwarteten Kreditverlustes. Eine Erhöhung des erwarteten Kreditverlustes ergab sich allerdings durch die Veränderung von zukunftsbezogenen Informationen und aus Stufenverschiebungen aufgrund von Expertenschätzungen.
Die Veränderung zukunftsbezogener Informationen, die auf Basis von aktualisierten makroökonomischen Szenarien vorgenommen wurde, führte zu einer Neubewertung der Risikoparameter, wobei sie sich in erster Linie auf die Ausfallwahrscheinlichkeit auswirkten.
Für die Erkennung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie wurden Stufenverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen herangezogen. Außer der Berücksichtigung von in Anspruch genommenen COVID-19-bezogenen Hilfsmaßnahmen wurden zu diesem Zweck Branchen und Sub-Branchen im Hinblick auf die erwarteten Auswirkungen von COVID-19 beurteilt und in stark, mittel oder schwach betroffen kategorisiert. Die Einteilung basierte auf einer Kombination von Informationen aus spezifischen Forschungen und Studien sowie von Einzelanalysen und Rückmeldungen aus Kundengesprächen.
2.2.8 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauern bleiben im Berichtsjahr unverändert.
Die Abschreibungsdauer beträgt für
immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zwischen 4 und 5 Jahren (zwischen 20 % und 25 %),
Bauten zwischen 33 und 50 Jahren (zwischen 2 % und 3 %) und
sonstige Sachanlagen zwischen 4 und 20 Jahren (zwischen 5 % und 25 %).
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer als Abgänge erfasst.
2.2.9 Derivate
Derivate, die in einer Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (September 2017) stehen, werden als Bewertungseinheit kompensatorisch bilanziert, d.h. weder das Derivat noch das Grundgeschäft ist mit dem Marktwert in der Bilanz ausgewiesen. Derivate im Bankbuch, die in keiner Sicherungsbeziehung gemäß AFRAC Stellungnahme 15 (September 2017) stehen, werden imparitätisch ergebniswirksam mit dem über den Buchwert hinausgehenden noch zu erwartenden Verlust als Drohverlustrückstellung dargestellt. Die auf die Periode entfallenden laufenden Zinserträge/-aufwendungen sowie allfällige Ausgleichszahlungen werden erfolgsmäßig mit dem Effektivzinssatz abgegrenzt und im Zinserfolg ausgewiesen.
Soweit Zinssicherungsgeschäfte vorlagen, erfolgte ein Ausweis des Erfolges im Rahmen des Zinsergebnisses.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen. Zeitwerte für Optionen werden mit anerkannten Optionspreismodellen ermittelt. Die angewendeten Bewertungsmodelle umfassen u. a. Modelle der Black-Scholes-Klasse, Binomialmodelle, Hull-White- und BGM-Modelle.
Für die Ermittlung der Marktwerte von Derivaten werden Credit Value Adjustments (CVA) herangezogen.
2.2.10 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Kapitalsparbücher und emittierte Nullkuponanleihen werden mit dem jeweiligen anteiligen Jahreswert angesetzt.
Für Sparformen mit steigenden Zinssätzen und für Stufenzinsanleihen werden die in den Folgejahren höheren Zinsbelastungen über die Laufzeit anhand der Effektivzinssatzmethode im Zinsaufwand berücksichtigt.
Emissionskosten und Disagios auf Emissionen werden gemäß § 198 Abs. 7 UGB aktiviert und auf die Laufzeit der Schuld im Verhältnis zum aushaftenden Kapital verteilt abgeschrieben.
Agios auf eigene Emissionen werden passiviert und verteilt auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam gebucht.
Die Verteilung wird im Abschnitt „Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinssatzmethode" beschrieben.
2.2.11 Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich zu schätzen war.
Abfertigungen:
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 0,50 % (Vorjahr: 0,95 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 773.558,00 (Vorjahr: TEUR 1.275) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Stichtagszinssatz verwendet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2019).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wird unverändert zum Vorjahr das gesetzlich vorgesehene Pensionsdatum angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wird auf eine Bewertung von Austrittswahrscheinlichkeiten unter Verlust des Abfertigungsanspruches verzichtet.
Veränderungen der Rückstellungen werden in der GuV unter „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen" bzw. „sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen.
Pensionen:
Die Rückstellungen für Pensionen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 0,50 % (Vorjahr: 0,95 %) unter Zugrundelegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P bilanziert. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 648.510,00 (Vorjahr: TEUR 1.197) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Stichtagszinssatz verwendet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Für die Barwerte der Pensionen werden darüber hinaus ASVG-Trends für Pensionisten von 1,75 % (Vorjahr: 1,75 %) angenommen.
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2019).
Änderungen der Rückstellung werden in der GuV unter „Dotierung der Pensionsrückstellung" bzw. „sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen.
Jubiläumsgeldrückstellung:
Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 0,50 % (Vorjahr: 0,95 %) und unter Zugrundlegung der Generationentafeln AVÖ 2018-P ermittelt. Die in der Rückstellungsveränderung enthaltene Zinskomponente von EUR 125.251,00 (Vorjahr: TEUR 191) wird im Nettozinsertrag ausgewiesen.
Als Rechnungszinssatz wird ein Stichtagszinssatz verwendet. Des Weiteren erfolgt die Berechnung unter folgenden Annahmen: Kollektivvertragstrend 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %), Schematrend 0,80 % (Vorjahr: 0,80 %), Karrieretrend 0,10 % (Vorjahr: 0,10 %).
Die Berechnung erfolgt unter Beachtung der AFRAC Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB), (Dezember 2019).
Als Zeitpunkt für den Eintritt der Leistungspflicht wurde unverändert zum Vorjahr das vorgesehene Anfallsalter angesetzt. Im Rahmen der Berechnung wurde kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt sowie ein Zuschlag zur Berücksichtigung von Lohnnebenkosten in der Höhe von 18 % (Vorjahr: 18 %) zur Anwendung gebracht.
Die Aufwendungen für Rückstellungen für Jubiläumsgelder und Rückstellungen für vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen, die in den Posten Löhne und Gehälter enthalten sind, betragen EUR 291.920,00.
Sonstige langfristige Rückstellungen:
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Als marktüblicher Zinssatz wurde jener Zinssatz gewählt, zu dem sich Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung entsprechendes Fremdkapital beschaffen können. In Abhängigkeit der jeweiligen Restlaufzeit kamen Zinssätze zwischen 0 % und 0,50 % (Vorjahr: zwischen 0 % und 0,95 %) zur Anwendung.
2.2.12 Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse nach dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG) werden nach der Bruttomethode auf der Passivseite im Posten 14 Investitionszuschüsse ausgewiesen und nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes erfolgswirksam vereinnahmt. Die erfolgswirksam vereinnahmten Beträge werden innerhalb der GuV offen abgesetzt von den Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen ausgewiesen.
Die Aufgliederung der Investitionszuschüsse nach den einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung während des Geschäftsjahres zeigt die nachstehende Tabelle:
Sachanlagen in EUR | Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in EUR | |
Stand 01.01.2019 | 0,00 | 0,00 |
Zugänge | 0,00 | 0,00 |
Verbrauch | 0,00 | 0,00 |
Stand 31.12.2019 | 0,00 | 0,00 |
Zugänge | 235.000,00 | 5.000,00 |
Verbrauch | 50.400,00 | 600,00 |
Stand 31.12.2020 | 184.600,00 | 4.400,00 |
Die Aktivierung der Forderung der Investitionszuschüsse erfolgte gemäß § 201 Abs. 2 Z 7 UGB im Ausmaß des tatsächlich angefallenen und bilanziell berücksichtigten (aktivierungsfähigen) Betrages.
3 Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr wurden im Berichtsjahr folgende Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube und Zeitguthaben werden aus Gründen eines sektoreinheitlichen Ausweises im Gegensatz zu den Vorjahren nicht mehr in den sonstigen Verbindlichkeiten (Passivposten 4) sondern in den sonstigen Rückstellungen (Passivposten 6) ausgewiesen. Aus dieser Änderung ergab sich ein Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten um EUR 1.500.956,43, bei einer gleichzeitigen Erhöhung der sonstigen Rückstellungen um denselben Betrag.
Nicht erhebliche Vertragsanpassungen werden nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Grundsätzen bilanziert. Marktbasierte Anpassungen von Zinskonditionen, die spezifische Bedingungen erfüllen, werden ab dem Geschäftsjahr 2020 nicht mehr als Vertragsanpassung beurteilt. Solche Änderungen der Zinsanpassung beziehen sich in der Regel auf Kredite, die keinen Forbearance-Status aufweisen und für die eine Vorfälligkeitsoption und ein hinreichend kompetitiver Refinanzierungsmarkt bestehen. Darüber hinaus müssen die Kosten, die dem Schuldner im Falle einer Vorauszahlung bzw. vorzeitigen Beendigung anfallen, als gering beurteilt werden. Solche Änderungen der Zinskonditionen werden ab dem Geschäftsjahr 2020 nicht mehr als Vertragsanpassung beurteilt, sondern im Rahmen der Neuberechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Die Umstellung erfolgte Ende 2020 und es ergaben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss.
4 Angaben zur Bilanz
In der Bilanz werden die einzelnen Bilanzposten gemäß Kapitel 2 bewertet und ausgewiesen.
In den folgenden Anhangangaben werden die Buchwerte jedoch ohne die zeitanteiligen Zinsen ausgewiesen.
4.1 Fristengliederung Forderungen, Guthaben und Verpflichtungen
Fristengliederung der nicht täglich fälligen Forderungen und Guthaben und der nicht täglich fälligen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken (nach Restlaufzeiten):
4.2 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
In Fremdwährung waren Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von EUR 310.071.498,80 (Vorjahr: TEUR 365.756) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von EUR 182.131.615,85 (Vorjahr: TEUR 209.804) vorhanden.
4.3 Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4.4 Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen wurden zu branchenüblichen Konditionen abgewickelt.
Mit den verbundenen Unternehmen BRS Büroreinigungsgesellschaft der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG Gesellschaft m.b.H. und s ASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH bestehen Gewinnabführungsvereinbarungen.
4.5 Gruppenbesteuerung
Die Sparkassen AG fungiert bei mehreren Gesellschaften als Gruppenträger, wobei sowohl Ergebnisabführungsverträge wie auch Steuerausgleichsvereinbarungen Verwendung finden.
Ergebnisabführungsvertrag
Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages zwischen dem Gruppenträger und dem inländischen Gruppenmitglied sind die vom Gruppenmitglied erzielten Gewinne an den Gruppen-träger abzuführen und der Gruppenträger verpflichtet sich seinerseits, die Verluste des inländischen Gruppenmitglieds zu übernehmen. Von der Finanzverwaltung werden Ergebnisabführungsverträge als Steuerausgleichsvereinbarung anerkannt (vgl. KStR Rz 1587). Für die Dauer des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrages ist daher eine Steuerumlage nicht gesondert zu berechnen und auszuweisen, da das gesamte unternehmensrechtliche Ergebnis des inländischen Gruppenmitglieds an den Gruppenträger verrechnet wird.
Steuerausgleichsvereinbarung
Für Gruppenmitglieder mit Steuerausgleichsvereinbarung gelangt die Verteilungsmethode zur Anwendung. Dabei wird die vom Gruppenträger vorläufig geschuldete Körperschaftsteuer aufgrund der Körperschaftssteuerermittlung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung rückgestellt und gleichzeitig anteilig gegenüber dem Gruppenmitglied mit positivem Ergebnis als Forderung aktiviert. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses erhält das inländische Gruppenmitglied einen Steuerausgleich erst bei vorliegendem Körperschaftssteuerbescheid. Sobald die rechtskräftige Veranlagung durch die Abgabenbehörde erfolgt ist, werden die entsprechenden Ausgleichszahlungen durchgeführt.
4.6 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten Anteile an den folgenden wesentlichen Unternehmen und weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Firma und Sitz der Gesellschaft | Anteil Kapital | Eigenkapital | letztes | Jahresab- | |
gesamt (davon indirekt) | (i. S. UGB) | Ergebnis | schluss | ||
in % | EUR | EUR | per | ||
Kreditinstitute | |||||
Banka Sparkasse d.d.; Ljubljana | 26,0 | (-) | 123.653.812,12 | 3.033.883,00 | 31.12.2020 |
ERSTE BANK AD NOVI SAD; Novi Sad (Konzern) | 26,0 | (-) | 279.048.828,94 | 11.841.029,35 | 31.12.2020 |
Erste & Steiermärkische Bank d.d.; Rijeka (Konzern) | 41,0 | (-) | 1.299.724.092,09 | 60.983.098,03 | 31.12.2020 |
Sparkasse Bank d.d. Bosna i Hercegovina; Sarajevo | 100,0 | (-) | 117.533.981,48 | 5.305.896,22 | 31.12.2020 |
SPARKASSE BANK MAKEDONIJA AD SKOPJE; Skopje | 99,7 | (-) | 47.875.502,01 | 4.614.624,78 | 31.12.2020 |
Ohridska Banka AD Skopje; Skopje | 93,2 | (-) | 82.718.553,47 | 4.845.218,31 | 31.12.2020 |
Finanzinstitute | |||||
AWEKA - Kapitalverwaltungsgesellschaft m.b.H.; Graz | 100,0 | (-) | 14.690.861,54 | 80.646,31 | 31.12.2020 |
Erste & Steiermärkische S-Leasing d.o.o.; Zagreb | 70,5 | (20,5) | 51.881.030,20 | 3.035.587,72 | 31.12.2020 |
IMMORENT DELTA, leasing druzba, d.o.o.; Ljubljana | 33,3 | (-) | 2.302.151,00 | - 219.221,00 | 31.12.2020 |
IMMORENT EPSILON, leasing druzba, d.o.o.; Ljubljana | 33,3 | (-) | 1.290.776,01 | - 96.331,00 | 31.12.2020 |
S-LEASING DOO BEOGRAD; Beograd | 44,5 | (19,5) | 4.057.580,77 | 596.782,21 | 31.12.2020 |
S-Leasing d.o.o. Podgorica; Podgorica | 50,0 | (-) | 1.996.989,34 | 136.426,40 | 31.12.2020 |
Sparkasse Leasing d.o.o.; Sarajevo | 100,0 | (49,0) | 3.662.247,74 | 469.013,16 | 31.12.2020 |
Sparkasse Leasing d.o.o., Skopje (vormals S-Leasing d.o.o., Skopje) | 99,9 | (48,9) | 3.920.972,39 | 881.933,71 | 31.12.2020 |
SPARKASSEN LEASING druzba za financiranje d.o.o.; Ljubljana | 33,3 | (-) | 308.026,00 | 110.185,00 | 31.12.2020 |
Sparkassen Leasing Süd GmbH; Graz | 78,0 | (-) | 21.705.339,69 | 10.032.538,17 | 31.12.2020 |
Sparkassen IT Holding AG; Wien | 20,4 | (-) | 3.145.628,26 | 228.501,64 | 31.12.2019 |
GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen m.b.H.; Graz | 30,0 | (-) | 116.132.696,74 | 10.410.376,84 | 31.12.2019 |
Firma und Sitz der Gesellschaft | Anteil Kapital | Eigenkapital | letztes | Jahresab- | |
gesamt (davon indirekt) | (i. S. UGB) | Ergebnis | schluss | ||
in % | EUR | EUR | per | ||
Sonstige | |||||
BRS Büroreinigungsgesellschaft der Steiermärkischen Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft Gesellschaft m.b.H.; Graz | 100,0 | (-) | 36.336,42 | 14.756,19 | 31.12.2020 |
Gewerbe- und Dienstleistungspark der Stadtgemeinde Bad Radkersburg KG; Bad Radkersburg | 50,0 | (-) | 156.094,64 | - 8.525,82 | 31.12.2019 |
LIEGESA Immobilienvermietung GmbH Nfg OG; Graz | 100,0 | (0,2) | 1.696.421,22 | -145.454,47 | 31.12.2020 |
Real-Service für steirische Sparkassen, Realitätenvermittlungsgesellschaft m.b.H.; Graz | 45,7 | (-) | 778.939,42 | 168.599,00 | 31.12.2020 |
s ASG Sparkassen Abwicklungs- und Servicegesellschaft mbH; Graz | 100,0 | (-) | 38.042,34 | 3.569,34 | 31.12.2020 |
Schauersberg Immobilien Gesellschaft m.b.H.; Graz | 100,0 | (-) | 2.294.028,34 | 277.464,56 | 31.12.2020 |
"SIMM" Liegenschaftsverwertungsgesellschaft m.b.H. in Liqu.; Graz | 100,0 | (-) | 242.513,00 | 78.743,15 | 31.12.2019 |
S-RENT DOO BEOGRAD; Beograd | 85,9 | (4,9) | 6.123.404,40 | 230.298,51 | 31.12.2020 |
Steiermärkische Verwaltungssparkasse Immobilien & Co KG; Graz | 100,0 | (-) | 111.510.175,83 | - 681.607,27 | 31.12.2020 |
Erste d.o.o.; Zagreb | 29,3 | (18,8) | 13.736.006,86 | 2.236.331,28 | 31.12.2020 |
AWEKA-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.; Graz | 100,0 | (-) | 5.927.542,05 | 98.830,23 | 31.12.2019 |
4.7 Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Es bestehen keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, welche wesentlich und marktunüblich sind.
4.8 Handelsbuch
Die Sparkassen AG führt ein Handelsbuch.
4.9 Wertpapiere
Die in Aktiva 5 bis 8 enthaltenen, zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen gliedern sich wie folgt:
4.10 Unterschiedsbeträge bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise höher als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 BWG betrug EUR 3.535.784,92 (Vorjahr: TEUR 4.003).
Die Anschaffungskosten bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren waren teilweise niedriger als der Rückzahlungsbetrag, der verbleibende Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 3 BWG betrug EUR 1.702.760,96 (Vorjahr: TEUR 1.657).
4.11 Derivative Finanzinstrumente
Die obige Darstellung berücksichtigt keinen eventuellen Hedgezusammenhang mit aktiven und passiven Posten.
Diese Tabelle enthält die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG sowie gemäß § 238 Abs. 1 Z 1 lit b UGB.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für börsengehandelte Derivate werden daher Börsenkurse als Marktpreise berücksichtigt. Bei fehlenden Marktpreisen kommen Bewertungsmodelle zum Einsatz. Für symmetrische Derivate wie Swaps wird ein Barwertverfahren verwendet. Optionen werden hingegen mit Black-Scholes bzw. komplexeren Modellen bewertet.
4.12 CVA
Bewertungsanpassungen von OTC-Derivaten durch Credit Value Adjustments (CVA) für das Kontrahentenausfallrisiko werden für alle Derivate, die mit Modellpreisen bewertet werden, durchgeführt.
CVA wird durch den erwarteten Risikobetrag („expected positive exposure") und durch die Kreditqualität des Geschäftspartners bestimmt.
Das in der Sparkassen AG implementierte Verfahren für die Berechnung des erwarteten Exposures basiert für die wichtigsten Produktklassen auf einem Modell über Abbildung durch replizierende Optionen bzw. auf einer Monte-Carlo-Simulation.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Counterpartys wird durch eine Anpassung der internen PDs über einen Korb von liquiden (auf dem zentraleuropäischen Markt aktiven) Emittenten durchgeführt.
Dadurch werden in das Bewertungsverfahren marktbasierte Informationen integriert.
Counterpartys mit liquiden Anleihe- oder CDS Quotierungen werden direkt, aus diesen Instrumenten abgeleiteten, marktbasierten Ausfallswahrscheinlichkeiten zugeordnet.
Für die Erste Group Bank als Counterparty werden die Ausfallswahrscheinlichkeiten aus den Rückkaufsniveaus für Erste Group Anleihen abgeleitet.
Bei der Ermittlung des Exposures wurden keine Nettingeffekte berücksichtigt.
4.13 Anhangangaben in Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften
Die Sparkassen AG verwendet Zinsswaps, Zinssatzoptionen und Währungsswaps um das Marktrisiko (Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Kursrisiko) aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Krediten) einzeln (Mikrohedge) abzusichern.
Entsprechend der Absicherungsstrategie werden Derivate eingesetzt, um den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) von Grundgeschäften bis 2046 (z. B. durch Tausch von fixen gegen variable Zinszahlungsströme) abzusichern.
Die Tabelle zeigt den Anteil des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) des Derivats (Dirty Fair Value), der aufgrund der Sicherungsbeziehung nicht in der Bilanz dargestellt wird. Die Effektivitätsmessung erfolgt grundsätzlich mittels Critical Terms Matching. In Einzelfällen, wo dies nicht zulässig ist, erfolgt eine quantitative Effektivitätsmessung. Dabei werden für die retrospektive Effektivitätsmessung von Fair Value Hedges die Änderungen des Zeitwertes (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft miteinander verglichen, wobei das abgesicherte Risiko des Grundgeschäftes durch ein hypothetisches Geschäft abgebildet wird. Für die prospektive Effizienzmessung von Fair Value Hedges wird die Wertänderung von Derivat und abgesichertem Risiko des Grundgeschäftes miteinander verglichen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten keine Sicherungsbeziehungen vorzeitig aufgelöst werden.
Die negativen Zeitwerte (ohne Berücksichtigung von Stückzinsen) von Derivaten zur Absicherung von Zahlungsströmen wurden nicht im Jahresabschluss erfasst, weil diesen Zahlungsströmen gegenläufige, erfolgswirksame Zahlungsströme aus Grundgeschäften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüberstehen.
4.14 Finanzinstrumente des Anlagevermögens
Die Abschreibung wurde unterlassen, weil die Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer sind. Festverzinsliche Wertpapiere wurden, soweit keine Bonitätsverschlechterung vorlag, nicht abgeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist derjenige Betrag, der in einem aktiven Markt aus dem Verkauf eines Finanzinstruments erzielt werden könnte oder der für einen entsprechenden Erwerb zu zahlen wäre. Sofern Marktpreise verfügbar waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Bei fehlenden Marktpreisen wurden Bewertungsmodelle, insbesondere das Barwertverfahren, herangezogen.
4.15 Im Folgejahr fällig werdende Wertpapiere
Im Folgejahr werden Wertpapiere in Höhe von EUR 176.558.780,73 (Vorjahr: TEUR 139.411) fällig.
4.16 Aufgliederung des Kernkapitals und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 16 BWG
Die ermittelten Werte wurden unter Berücksichtigung der Rücklagendotierung sowie des Bilanzgewinnes (nach Abzug der vorgesehenen Dividendenausschüttung) ausgewiesen. Der vorliegende Einzelabschluss der Sparkassen AG wurde vom Aufsichtsrat noch nicht festgestellt.
Die Sparkassen AG hat einen Antrag auf vorzeitige Anrechnung der Jahresendgewinne nach Art. 26 Abs. 2 CRR gestellt.
Die Anteile und sonstigen Eigenmittel, die von einer herrschenden Gesellschaft begeben wurden, und von der Sparkassen AG gehalten werden, stellen sich wie folgt dar:
Herrschende Gesellschaft Kapitalinstrument/ISIN Nominalbetrag / Stück
Hartes Kernkapital (CET1): Erste Group Bank AT0000652011 2.000,00 / 1.000
4.17 Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z 17 BWG
Die Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel findet sich als Beilage 1 am Ende des Anhanges.
4.18 Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs. 1 BWG
In den Aktiv- und Passivposten sind keine Treuhandgeschäfte enthalten.
4.19 Andere Treuhandgeschäfte
Die Forderungen an Kunden enthalten Treuhandgeschäfte:
4.20 Nachrangige Vermögensgegenstände
Gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren folgende Vermögensgegenstände nachrangig:
4.21 Anlagevermögen
Der Grundwert der Grundstücke betrug EUR 9.439.738,61 (Vorjahr: TEUR 8.675).
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) findet sich umseitig.
Die Zugänge aus der Verschmelzung mit dem BH Krentschker sind in den Spalten "Umbuchungen 2020" und "kum. Abschr. Umbuchungen per 31.12.2020" dargestellt. Zusätzlich wurden Wertpapiere von d) Schuldverschreibungen auf a) Schuldtitel öffentlicher Stellen in Höhe von EUR 71.111.627,67 umgegliedert. Die kumulierte Abschreibung für diese umgegliederten Wertpapiere beträgt EUR 204.466,08.
4.22 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
In den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens waren Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 302) enthalten, die von einem verbundenen Unternehmen oder von einem Gesellschafter, dessen Anteil den zehnten Teil des Nennkapitals erreicht, erworben wurden. Im Geschäftsjahr wurden keine solchen Vermögensgegenstände erworben.
4.23 Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
4.24 Aktive latente Steuern
Der im Berichtsjahr gemäß § 198 Abs. 9 UGB insgesamt zu aktivierende Betrag betrug unter Anwendung eines Steuersatzes von 25 % EUR 28.570.274,65 (Vorjahr: TEUR 13.189). Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen im Bereich Rückstellungen für Sozialkapital, Effektivzinsmethode im Kreditgeschäft und steuerlich nicht anerkannter Risikovorsorgen. Die Bewegung der latenten Steuersalden ist zurückzuführen auf Veränderungen der Steuerlatenz aus Rückstellungen für Sozialkapital aufgrund von Zinssatzanpassungen und steuerlich nicht anerkannten Risikovorsorgen. Unsicherheiten in Bezug auf die Betragshöhe geschuldeter bzw. erstattungsfähiger Ertragsteuern wurden angemessen berücksichtigt.
Steuerliche Verlustvorträge bestehen keine.
4.25 Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden keine wesentlichen, nicht in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten.
4.26 Leasing- und Mietverpflichtungen
Für das folgende Geschäftsjahr bestehen Verpflichtungen aus den in der Bilanz nicht ausgewiesenen geleasten oder gemieteten Sachanlagen von EUR 2.220,000,00 (Vorjahr: TEUR 1.620); die Summe dieser Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf EUR 11.655.000,00 (Vorjahr: TEUR 8.505).
4.27 Bilanzierung der Beiträge an die Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche
Die Beiträge an Einrichtungen zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche werden rückgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungen:
4.27.1 Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism)
Durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRMV) wurde ein Einheitlicher Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) geschaffen, der seit 01.01.2016 seine Abwicklungsbefugnisse ausübt. Der SRM soll die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems stärken und künftige Krisen durch eine rechtzeitige und wirksame Abwicklung von Banken vermeiden helfen. Die SRMV legt dabei für die an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten den Rahmen für jene Fälle fest, in denen eine Bankenabwicklung erforderlich ist.
Der SRM sieht vor, dass der einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF), welcher zur Unterstützung der Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen dienen soll, über einen Zeitraum von acht Jahren mit im Voraus erhobenen Beiträgen des Bankensektors aufgebaut wird. Bis zum Ende der Aufbauphase sollen sich die finanziellen Mittel des SRF auf 1 % der gedeckten Einlagen der beitragspflichtigen Institute belaufen.
Die Festlegung der jährlich zu leistenden Beitragshöhe erfolgt durch den Ausschuss für Einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board - SRB) und wird über die nationalen Abwicklungsbehörden (in Österreich die Finanzmarktaufsichtsbehörde) erhoben.
4.27.2 Einlagensicherungsfonds (Deposit Guarantee Scheme)
Das System der Einlagensicherung dient dem Schutze der Einlagen von Kunden bei Kreditinstituten. Die gesetzliche Grundlage stellen die Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU und die Anlegerentschädigungsrichtlinie 97/9/EG dar. Diese wurden in Österreich durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt. Der einzurichtende Einlagensicherungsfonds besteht aus verfügbaren Finanzmitteln und soll bis 2024 eine Höhe von zumindest 0,8 % der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute (Zielausstattung) erreichen.
Seit 01.01.2019 besteht neben der einheitlichen Sicherungseinrichtung der Wirtschaftskammer Österreich (diese firmiert unter dem Namen „Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.", kurz ESA), welche die bisher bestehenden Sicherungseinrichtungen der Fachverbände ersetzt, auch die Sparkassen-Haftungs GmbH als eigenständige Sicherungseinrichtung für die Mitglieder des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes.
4.27.3 IPS Fonds (Ex-Ante-Fonds)
Der IPS Fonds ist ein Ex-Ante-Fonds des institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) des Haftungsverbundes und dient zur Sicherstellung finanzieller Unterstützungsleistungen an wirtschaftlich Not leidende Mitglieder. Der IPS Fonds ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet (IPS Fonds GesBR). Bis zum 30. September 2024 haben die Mitglieder die vereinbarte Zielausstattung im Rahmen von regelmäßigen Beitragsleistungen aufzubauen.
Die laufende Einlagenleistung seitens der Mitglieder des IPS stellen im UGB Erhöhungen an der Beteiligung der IPS Fonds GesBR dar. Die Einlagenleistungen erfolgen in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss, andernfalls aus der Auflösung freier Rücklagen. In der Höhe der Beiträge (Einlagen) wird eine Rücklage dotiert. Das zurechenbare Veranlagungsergebnis wird als Beteiligungsertrag bilanziert.
4.28 Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
4.29 Rückstellungen für Pensionen
Die gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen errechneten Rückstellungen für Pensionen ergaben eine wirtschaftlich gebotene Rückstellung von EUR 69.783.440,00 (Vorjahr: TEUR 68.135).
4.30 Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen waren folgende wesentliche Einzelposten enthalten:
Personalkostenrückstellungen umfassen Vorsorgen für variable Gehaltszahlungen, nicht verbrauchten Urlaub und Dienstnehmerjubiläen.
Rückstellungen für drohende Verluste wurden für Zinsvergütungen, Kulanzvergütungen, sonstige Derivate sowie für belastende Verträge gebildet. Rückstellungen für belastende Verträge betreffen Gehaltsaufwendungen für dienstüberlassene Mitarbeiter mit nur teilweiser Rückvergütung der tatsächlichen Gehaltsaufwendungen.
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten umfassen Rückstellungen für Personalkosten, Prüfungskosten, Provisionsrückrechnungen laut § 176 Abs. 5 VersVG und Rückstellungen für sonstige Passivprozesse.
Die Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube und Zeitguthaben wurden im Vorjahr in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und aufgrund eines sektoreinheitlichen Ausweises nunmehr in die sonstigen Rückstellungen umgegliedert.
4.31 Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten
Im Berichtsjahr erfolgten keine nachrangigen Kreditaufnahmen.
Eine Umwandlungsmöglichkeit der nachrangigen Verbindlichkeiten in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht.
Der Begriff der Nachrangigkeit richtet sich nach § 51 Abs. 9 BWG.
4.32 Grundkapital
Das Grundkapital setzte sich zusammen aus:
Stückaktien 55.542.800,00 55.543 0,00
Die Gesamtnennbeträge der Aktien jeder Gattung, die Nennbeträge und die Zahl der Aktien jedes Nennbetrages lauten: Die Anzahl der Stückaktien beträgt 7.640.000,00 (Vorjahr: 7.640.000) zu einer Nominale pro Stück von EUR 7,27 (Vorjahr: EUR 7,27), womit sich ein Gesamtnennbetrag von EUR 55.542.800,00 (Vorjahr: TEUR 55.543) errechnet.
Das Nominale der eigenen Aktien in Höhe von EUR 60.682,69 (Vorjahr: TEUR 61) wird in der Bilanz im Posten Passiva 9 offen vom Grundkapital abgezogen, wodurch sich ein Nettobetrag von EUR 55.482.117,31 (Vorjahr: TEUR 55.482) ergibt. Der Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten wurde mit den nicht gebundenen Kapitalrücklagen verrechnet.
Das bis längstens 2021 ausnutzbare genehmigte Kapital betrug EUR 21.810.000,00 (Vorjahr: TEUR 21.810).
4.33 Nachrangiges Kapital
In den Verbindlichkeiten der Sparkassen AG war nachrangiges Kapital von EUR 209.766.999,99 (Vorjahr: TEUR 222.259) enthalten:
4.34 Wechselseitige Beteiligungen
Wechselseitige Beteiligungen bestehen im weitesten Sinne mit der Erste Group Bank AG. Die Sparkassen AG hält ihre Aktien an der Erste Group AG direkt und indirekt über Sparkassen Beteiligungs GmbH & Co KG.
Die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen (die wiederum ein verbundenes Unternehmen zur Erste Group Bank AG ist) ist an der Sparkassen AG mit 25 % und einer Aktie beteiligt.
4.35 Vermögensgegenstände, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gewidmet sind
Für in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten und unter dem Strich ausgewiesene Eventualverbindlichkeiten wurden z. B. Schuldtitel öffentlicher Stellen, sonstige Schuldverschreibungen oder hypothekarisch besicherte Ausleihungen von EUR 2.761.160.875,46 (Vorjahr: TEUR 2.589.394) als Sicherheit für die folgenden Passivgeschäfte der Sparkasse sowie der Erste Group Bank AG gestellt:
*) Der in Passiva U1 „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten" enthaltene Wert entspricht dem Buchwert, der als Sicherheit gestellten Forderungen.
4.36 Mündelgeldspareinlagen
In der Bilanz waren Mündelgeldspareinlagen von EUR 123.004.628,52 (Vorjahr: TEUR 111.624) enthalten.
4.37 Termingeschäfte
Die Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 3 BWG können aus 4.11 Derivate Finanzinstrumente abgeleitet werden.
4.38 Eventualverbindlichkeiten
Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit des Kreditinstitutes von Bedeutung sind:
4.39 Bedeutende Kreditrisiken
Die unter dem Strich ausgewiesenen bedeutenden Kreditrisiken betrafen fast zur Gänze nicht ausgenutzte Rahmen.
5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
5.1 Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
In den Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen waren Erträge aus Ergebnisabführungen von EUR 22.234,97 (Vorjahr: TEUR 25) enthalten.
5.2 Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten
In den Provisionserträgen waren Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten von EUR 21.622.383,82 (Vorjahr: TEUR 21.019) enthalten.
5.3 Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren Erträge von EUR 3.803.124,89 (Vorjahr: TEUR 3.427) aus Miet- und Pachterträge, Erträge von EUR 6.533.866,00 (Vorjahr: TEUR 7.424) aus Personalkostenersatz, Erträge von EUR 6.836.220,06 (Vorjahr: TEUR 1.729) aus verjährten Spareinlagen und Erträge von EUR 3.810.000,00 (Vorjahr: TEUR 0) aus Auflösung von Rückstellungen von belastenden Verträgen enthalten.
5.4 Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
Für nachrangige Verbindlichkeiten inklusive Ergänzungskapital wurden EUR 6.992.347,38 (Vorjahr: TEUR 7.144) aufgewendet.
5.5 Aufwendungen für Abfertigungen
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen waren Aufwendungen für Abfertigungen von EUR 5.667.599,30 (Vorjahr: TEUR 10.308) enthalten.
5.6 Aufwendungen für Abschlussprüfer
Die Sparkassen AG ist in den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG einbezogen, daher sind die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Konzernanhang der Erste Group Bank AG enthalten.
5.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Aufwendungen von EUR 2.865.354,23 (Vorjahr: TEUR 2.676) aus vermieteten Liegenschaften und Aufwendungen von EUR 2.778.393,38 (Vorjahr: TEUR 2.284) aus dem Abwicklungsfonds (Recovery Resolution Fund) enthalten.
5.8 Negativzinsen
Infolge der Niedrigzinssituation sind zum Teil Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögensgegenständen und Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten entstanden. Es werden „Negativzinsen", die auf Kreditforderungen (Aktiva) erhoben werden in Höhe von EUR 3.579.770,05 (Vorjahr: TEUR 1.689) unter Zinsen und ähnliche Aufwendungen und „Negativzinsen", die für Einlagen (Passiva) gezahlt werden in Höhe von EUR 906.521,38 (Vorjahr: TEUR 1.589) unter Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen.
Die „Negativzinsen" resultieren aus dem Interbankengeschäft.
5.9 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Im Berichtsjahr wurden im Saldo aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen ein Ertrag in der Höhe von EUR 101.759,42 (Vorjahr: Aufwand: TEUR 4.451) ausgewiesen.
Darin enthalten ist die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen in der Höhe von saldiert EUR 400.000,00 (Vorjahr: Abwertung TEUR 2.568):
Aufgrund des Wegfalls der Gründe für die durchgeführten Wertberichtigungen in der Vergangenheit wurden die Anteile an der Sparkasse Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo mit EUR 0 (Vorjahr: Zuschreibung: TEUR 1.132), jene an der Banka Sparkasse d.d., Ljubljana mit EUR 1.800.000,00 (Vorjahr: Zuschreibung: TEUR 3.200), jene an der der Sparkasse Bank Makedonija AD Skopje, Skopje mit EUR 6.600.000,00 (Vorjahr: Zuschreibung: TEUR 19.600) und die an der Erste Bank ad Novi Sad, Novi Sad mit EUR 200.000,00 (Vorjahr: Wertberichtigung: TEUR 26.500) aufgewertet.
Die Abwertung betraf die Anteile an der Ohridska Banka AD Skopje, Skopje mit EUR 8.200.000,00 (Vorjahr: Wertberichtigung: TEUR 0)
5.10 Außerordentliche Aufwendungen
In den außerordentlichen Aufwendungen waren Aufwendungen von EUR 10.000.000,00 (Vorjahr: TEUR 10.000) aus der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken enthalten.
5.11 Ergebnis aus Verschmelzungen
Aus der Fusion der Tochterunternehmen Bankhaus Krentschker & Co AG und Kreco Realitäten AG ist ein Verschmelzungsgewinn von EUR 26.729.074,17 in der Positon „Ergebnis aus Verschmelzungen" ausgewiesen.
5.12 Rücklagenzuführung
Aus dem Jahresüberschuss von EUR 75.204.960,19 (Vorjahr: TEUR 99.259) wurde der Betrag von EUR 61.300.000,00 (Vorjahr: TEUR 86.300) bereits den Rücklagen zugeführt.
5.13 Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrentabilität, die als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern (Jahresüberschuss) geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag darzustellen ist, beträgt 0,4562 % (Vorjahr: 0,6930 %).
5.14 Gewinnverteilungsvorschlag
Die Gewinnverteilung ist vom Vorstand wie folgt vorgesehen:
Ausschüttung aus Gewinnvortrag 2019: 1,70 EUR je Stück - Gesamt EUR 12.988.000,00
Ausschüttung aus Jahresgewinn 2020: 0,26 EUR je Stück - Gesamt EUR 1.986.400,00
Eine höhere Ausschüttung ist aufgrund der jedenfalls bis 30.9.2021 geltenden EZB Empfehlung zu Dividendenausschüttungen vorerst nicht möglich. Der restliche Bilanzgewinn von EUR 12.010.072,75 soll daher auf neue Rechnung vorgetragen werden.
6 Angaben zu Organen und Arbeitnehmern
6.1 Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 1.293 Angestellte (Vorjahr: 1.244) und 0 Arbeiter (Vorjahr: 0). Insgesamt sind dies 1.293 Arbeitnehmer (Vorjahr: 1.244).
Davon waren in anderen Unternehmen gegen Ersatz der Aufwendungen 69 Personen (Vorjahr: 70) tätig. Der Kostenersatz wurde in der GuV 7 ausgewiesen.
6.2 Kredite an Vorstand und Aufsichtsrat
An die Mitglieder des Vorstandes und deren nahen Angehörigen hafteten Kredite und Vorschüsse von EUR 123.547,33 (Vorjahr: TEUR 148) aus.
An die Mitglieder des Aufsichtsrates und deren nahen Angehörigen hafteten Kredite und Vorschüsse von EUR 610.276,93 (Vorjahr: TEUR 607) aus.
Die Verzinsung und die sonstigen Bedingungen (Laufzeit und Besicherung) waren marktkonform.
Von Mitgliedern des Vorstandes und deren nahen Angehörigen wurden Kredite und Vorschüsse von EUR 34.904,54 (Vorjahr: TEUR 6) zurückbezahlt.
Von Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden Kredite und Vorschüsse von EUR 150.656,30 (Vorjahr: TEUR 49) zurückbezahlt.
6.3 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen einschließlich ihrer Dotierung sowie Zahlungen an Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen wurden für aktive und pensionierte Mitglieder des Vorstandes sowie deren Hinterbliebene EUR 811.580,86 (Vorjahr: TEUR - 37) aufgewendet.
Für Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene wurden EUR 11.835.329,29 (Vorjahr: TEUR 21.325) aufgewendet.
6.4 Organbezüge
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes beliefen sich auf EUR 2.426.998,40 (Vorjahr: TEUR 2.671).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden EUR 416.827,25 (Vorjahr: TEUR 729) verausgabt.
Die Gesamtbezüge der tätigen Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich auf EUR 220.800,00 (Vorjahr: TEUR 181).
6.5 Namen der Organmitglieder
Folgende Personen waren als Mitglieder des Vorstandes tätig:
Dr. Gerhard Fabisch, Vorsitzender
Dr. Georg Bucher
Dr. Oliver Kröpfl
Mag. Walburga Seidl
Folgende Personen waren als Mitglieder des Aufsichtsrates tätig:
Präsident Dr. Friedrich Santner (Vorsitzender)
Mag. Manfred Wehr (1. Vorsitzender-Stv.)
Dr. Ilse Bartenstein (2. Vorsitzende-Stv.)
Willibald Cernko
Mag. Michaela Christiner
Mag. Andrea Hirschenberger
Dr. Gabriele Krenn
Mag.(FH) Thomas Schaufler
Vom Betriebsrat entsandt:
Mag. Frederick Robertson (bis 10.6.2020)
Rudolf Wallis (bis 10.6.2020)
Gerald Jakum
Karlheinz Bauer (ab 10.6.2020)
Guido Mauerhofer (ab 10.6.2020)
Michaela Koch, BA MSc
Staatskommissär:
Hofrat Mag. Christine Klug, Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Staatskommissär-Stellvertreter:
Hofrat Mag. Martin Pölzl, Amt der Steiermärkischen Landesregierung
7 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Am 10. März 2021 wurde eine außerordentliche Hauptversammlung durchgeführt. Auf dieser wurde eine Ausschüttung von EUR 1,70 je dividendenberechtigte Aktie, das sind EUR 12.988.000,00, beschlossen.
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG / 20.815 / N / 2020 | Beilage 1 zum Anhang | |||||||||||||||||
Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||||||||||||||
gem. § 64 Abs. 1 Z 17 BWG |
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| EUR | EUR | |
Hartes Kernkapital (CET1) |
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Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente |
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| 150.325.353,95 | 150.325.353,95 | ||||||||
(-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals |
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| -10.121.089,45 | -10.121.089,45 | |||
Einbehaltene Gewinne |
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| 1.814.362.161,62 | 1.716.247.415,05 | |||
(-) Unterjährige Verluste |
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Kumuliertes sonstiges Ergebnis |
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| -30.025.628,54 | 7.927.099,10 | |||
Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen |
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| 0,00 | 0,00 | |||
Übergangsanpassungen aufgrund zusätzlicher Minderheits- |
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beteiligungen |
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| 0,00 | 0,00 | ||||
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Rücklagen für Sicher- |
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ungsgeschäfte für Zahlungsströme |
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| -0,01 | -0,01 | ||||
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: durch Veränderungen |
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der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum |
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beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten |
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| 0,00 | 0,00 | ||||||||
Aufsichtsrechtlicher Korrekturposten: Gewinne und Verluste |
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| |||||||||||||||
aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, |
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| |||||||||||||||
die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren |
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| 0,00 | 0,00 | ||||||||
(-) Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine |
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vorsichtige Bewertung |
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| -1.122.331,56 | -2.541.093,14 | ||||
(-) Regulatorische Anpassungen in Zusammenhang mit nicht |
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realisierten Gewinnen und Verlusten |
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| 0,00 | 0,00 | ||||
Verbriefungspositionen mit einem Risikogewicht von 1.250% |
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| 0,00 | 0,00 | |||
(-) Geschäfts- oder Firmenwert |
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| -9.366.492,19 | -9.508.006,24 | |||
(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
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| -13.851.618,16 | -15.411.133,96 | |||
(-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus tem- |
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| |||||||||||||||
porären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, |
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| |||||||||||||||
abzüglich der verbundenen Steuerschulden |
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| 0,00 | 0,00 | ||||||
(-) Nach dem IRB-Ansatz berechneter Fehlbetrag bei den Kre- |
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ditrisikoanpassungen an erwartete Verluste (IRB-Fehlbetrag) |
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| 0,00 | -20.851.883,66 | ||||||||
Sonstige Ãœbergangsanpassungen am harten Kernkapital |
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| 0,00 | 0,00 | |||
(-) Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu |
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| |||||||||||||||
bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten |
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| 0,00 | 0,00 | |||||||||
Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals |
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| -24.812.349,52 | 0,00 | ||||||||
Hartes Kernkapital (CET1) |
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| 1.875.388.006,14 | 1.816.066.661,64 |
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG / 20.815 / N / 2020 | Beilage 1 zum Anhang | |||||||||||||||||
Aufstellung über die Konsolidierung der Eigenmittel | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||||||||||||||
gem. § 64 Abs. 1 Z 17 BWG |
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| EUR | EUR | |
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) |
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| ||||||
Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente |
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| 0,00 | 0,00 | |||
(-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals |
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| 0,00 | 0,00 | |||
Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunter- |
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| |||||||||||||||
nehmen begebene Instrumente |
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| 0,00 | 0,00 | ||||
Übergangsanpassungen aufgrund von bestandsgeschützten |
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| |||||||||||||||
Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals |
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| 0,00 | 0,00 | ||||||
(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unter- |
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| |||||||||||||||
nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine |
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| |||||||||||||||
wesentliche Beteiligung hält |
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| 0,00 | 0,00 | ||||
Sonstige Übergangsanpassungen am zusätzlichen Kernkapital |
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| 0,00 | 0,00 | |||
Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu |
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| |||||||||||||||
bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten |
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| 0,00 | 0,00 | |||||||||
Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1) |
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| 0,00 | 0,00 | ||||||
Kernkapital (Tier 1) (Summe aus CET1 und Additional Tier 1 |
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| 1.875.388.006,14 | 1.816.066.661,64 | ||||||||||
Ergänzungskapital (Tier 2) |
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| ||||
Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und |
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| |||||||||||||||
nachrangige Darlehen |
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| 139.071.474,40 | 168.651.846,70 | ||||
(-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals |
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| 0,00 | -116.177,34 | |||
Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen |
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| |||||||||||||||
begebene Instrumente |
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| 0,00 | 0,00 | ||||
Übergangsanpassungen aufgrund von im Ergänzungskapital |
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| |||||||||||||||
zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen |
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| |||||||||||||||
Instrumenten |
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| 0,00 | 0,00 | ||||
Ãœbergansanpassungen aufgrund von unter Bestandschutz |
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| |||||||||||||||
stehenden Kapitalinstrumenten des Ergängzungskapitals |
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| |||||||||||||||
und nachrangige Darlehen |
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| 0,00 | 0,00 | ||||
Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rück- |
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stellungen nach IRB-Ansatz (IRB-Ãœberschuss) |
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| 37.855.703,54 | 10.918.246,27 | ||||||
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach Standardansatz |
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| 0,00 | 0,00 | |||
Zusätzliche Übergangsanpassungen zum Tier 2 |
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| 0,00 | 0,00 | |||
(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unter- |
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| |||||||||||||||
nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine |
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| |||||||||||||||
wesentliche Beteiligung hält |
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| 0,00 | 0,00 | ||||
Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital |
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| 0,00 | 0,00 | |||
Ergänzungskapital (Tier 2) |
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| 176.927.177,94 | 179.453.915,63 | ||||
Gesamte anrechenbare Eigenmittel (Tier 1 + Tier 2) |
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| 2.052.315.184,08 | 1.995.520.577,27 | ||||||||
Erforderliche Eigenmittel |
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| 771.169.346,56 | 786.530.854,29 | ||||
Harte Kernkapitalquote |
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| 19,5 | 18,5 | ||||
Kernkapitalquote |
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| 19,5 | 18,5 | ||||
Eigenmittelquote |
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| 21,3 | 20,3 |
Jahresabschluss 2020
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft
Graz, den 10. März 2021
II. Lagebericht
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
1.1 Rahmenbedingungen
2020 war weltweit ein enorm herausforderndes Jahr im Zeichen der Gesundheitskrise. Die COVID-19-Pandemie und insbesondere die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben den stärksten Einbruch der Weltwirtschaft seit den 1930er Jahren verursacht. Ausgehend von China griff die Pandemie auf Europa über und erfasste bis zum 2. Quartal fast die gesamte Welt.
Auch in Österreich war es seit dem ersten Lockdown im März eine Herausforderung, die Folgen der Pandemie einzudämmen. Erst im vierten Quartal des Jahres kamen aufbauende Nachrichten, wie schließlich jene im Dezember über die Zulassung eines Corona-Impfstoffes durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA.
Zwar erholte sich die österreichische Konjunktur im Sommer 2020 zwischenzeitig, doch der zweite und dritte Lockdown drückten die Wirtschaftsaktivität sofort wieder. In einer wellenförmigen Konjunkturentwicklung sank das reale BIP im Gesamtjahresverlauf 2020 insgesamt um bis zu 7,5% und war damit noch stärker eingebrochen als 2009 als Folge der Finanzkrise (-3,8%).
Unterstützend wirkten im Krisenjahr die umfangreichen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen, die zur Begrenzung der ökonomischen Folgen ergriffen wurden. Zum Vergleich: in der Eurozone betrug das Rekordminus beim BIP im Jahr 2020 -7,9%.
Der Wirtschaftseinbruch war besonders mit den Konsumeinschränkungen (privater Konsum -8,3%) und den damit einhergehenden Einsparungen während der drei Lockdowns zu erklären. Demzufolge stieg die Sparquote von 8,2% im Jahr 2019 auf 15,7% des Einkommens privater Haushalte im Jahr 2020 an. Die Unternehmensinvestitionen schrumpften 2020 um 5,0%, gegenüber einem Anstieg von +4,0% im Jahr davor.
Die Wertschöpfung aller Branchen entwickelte sich rückläufig (-6,7%). Vor allem der Fremdenverkehr (Beherbergung und Gastronomie) erlitt mit -33% hohe Einbrüche. Die Industrieproduktion (-6,3%) kam demgegenüber nur während des ersten Lockdowns zum Stillstand. Die Grenzschließungen im ersten Lockdown ab März belasteten besonders die Exportwirtschaft. Auf den Anstieg der Warenexporte 2019 (+2,1%) folgte ein Rückgang von 8,3% im Jahr 2020. Vergleichsweise glimpflich verlief die Entwicklung im Bausektor (-2,3%). Information und Kommunikation sowie der Finanz- und Immobiliensektor konnten sogar im Krisenjahr Zuwächse erzielen.
Im Jahr 2020 betrug der Leistungsbilanzüberschuss 2,6% des BIP. Seit 2002 weist Österreich positive Leistungsbilanzsalden aus, ein Hinweis auf die auch in Krisenzeiten belastbare internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes.
Die Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie hatten auf dem österreichischen Arbeitsmarkt starke Auswirkungen. Im Jahr 2020 waren in Österreich 3,7 Mio. Menschen unselbständig beschäftigt, um 1,4% oder 53.000 Personen weniger als im Vorjahr. Rund 521.000 als arbeitslos oder in Schulung registrierte Personen ergeben einen Anstieg gegenüber dem in Österreich noch Corona freien Jahresende 2019 um 113.000 Personen bzw. 27,7%. Die österreichische Arbeitslosenrate (gemäß Eurostat-Definition) stieg von 4,5% im Jahresdurchschnitt 2019 auf 5,0% im vorläufigen Jahresdurchschnitt 2020 (bis Stand November) an, blieb aber unter dem Vergleichswert der Europäischen Union (mit vorläufigen 7,1%).
Die Unterbrechung der Wirtschaftsaktivitäten durch die Lockdowns und die fiskalischen Rettungs- und Unterstützungsmaßnahmen haben beträchtliche Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte. 2020 betrug Österreichs öffentlicher Schuldenstand nach den aktuell vorliegenden Zahlen vom 3. Quartal 2020 79,1% des BIP oder EUR 300,2 Mrd. Damit wurde das Maastricht-Ziel von 60% des BIP wie schon in den Jahren davor nicht erreicht.
Der Budgetüberschuss des Staates von 0,7% des BIP im Jahr 2019 dürfte 2020 gemäß Prognosen einem Budgetdefizit von mehr als 10% des BIP gewichen sein. Grund dafür sind die angestiegenen Staatsausgaben im Jahr 2020 für die vielen Rettungsmaßnahmen wie Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Kurzarbeit oder auch für die Ausweitung von diversen Sozialleistungen.
Die Insolvenzstatistik des KSV gibt in Folge eines Stopps der Konkursanträge seitens der Finanzämter und Gesundheitskassen nicht das wahre Bild der österreichischen Wirtschaft wieder. Bei der Anzahl der Unternehmenskonkurse erfolgte daher ein Rückgang von 39,5% auf 3.034 Fälle. Die Insolvenzverbindlichkeiten sind hingegen um 80,1% auf EUR 3.057 Mio. gestiegen und beinhalten eine (nicht Corona bedingte) Großinsolvenz im Bankenbereich in Höhe von EUR 800 Mio. Mit 16.300 Personen lag der Stand der von Insolvenzen betroffenen Dienstnehmer um 5,2% unter dem Vorjahr, doch wäre die Zahl im Krisenjahr vermutlich deutlich höher, wenn es keine Kurzarbeit im hohen Ausmaß gegeben hätte. Auch die eröffneten Privatkonkurse lagen mit 7.300 Fällen um 22,8% unter dem Vorjahr.
Die EZB senkte die Leitzinsen zuletzt am 10. März 2016 auf 0% und beließ sie seither auf diesem Niveau. Der 3-Monatseuribor sank 2020 weiter im negativen Bereich bis auf ein Tief von knapp -0,55%.
Die lockere Leitzinspolitik wurde 2020 durch eine Reihe geldpolitischer Sondermaßnahmen in Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie erweitert. Zu diesen zählen unter anderen die Liquiditätsunterstützung der Banken mit einem Zinssatz unter null, die Erweiterung des bestehenden APP - Asset Purchase Programmes zum Ankauf von Vermögenswerten um EUR 120 Mrd. sowie das neu ins Leben gerufene PEPP - Pandemic Emergency Purchase Programme in Höhe von EUR 1.850 Mrd., das den Ankauf von Anleihen öffentlicher und privater Schuldner bis mindestens März 2022 beinhaltet.
Die Inflation ist in Österreich mit 1,4% (im Gesamtjahr 2020) gegenüber 1,5% im Vorjahr auf einem niedrigen Niveau geblieben.
Die Zinssätze der österreichischen Kreditinstitute sanken 2020 wie schon in den Jahren davor sowohl in den Beständen des Kredit- als auch des Einlagengeschäfts weiter ab. Dies traf im Wesentlichen auch auf die Zinssätze im Neugeschäft zu, ausgenommen bei Konsumfinanzierungen und Unternehmenskrediten größer EUR 1 Mio., bei denen die Bankenzinssätze mit Datenstand November 2020 über dem Niveau des Vorjahres lagen.
Unter anderem dank der staatlichen Hilfspakete und der Garantien konnten die Banken die Kreditvergabe besonders im Unternehmenssektor sicherstellen und eine Kreditklemme vermeiden. Im nach wie vor sehr herausfordernden Zinsumfeld erhöhte sich entsprechend das inländische Kreditvolumen um 4,5% (seit dem Jahresende 2019 bis November 2020). Der Großteil dieses Wachstums lässt sich auf Unternehmensfinanzierungen (+5,3%) zurückführen. Bei Privatkrediten betrug der Volumenanstieg +3,1% (davon Wohnbaukredite: +3,0%).
Die Entwicklung ging mit stark ansteigenden Immobilienpreisen konform, wie dem Wohnimmobilienindex der OeNB zu entnehmen ist (+9,4% mit Stand 3. Quartal 2020).
Die Entwicklung bei Bankeinlagen verlief bis November 2020 entsprechend der atypisch hohen Sparquote ansteigend. Bei den privaten Haushalten (+4,2%) erfolgte ein geringerer Anstieg der Sparleistung als bei den Unternehmen (+17,2%).
Die Loan-to-Deposit Ratio der österreichischen Banken (Kundenkredite in % der Kundeneinlagen) hat sich im Vergleich zum Vorjahr vermindert und betrug im November 2020 94% (2019: 95,9%).
Für die Wiener Börse war 2020 kein erfolgreiches Jahr und der Aktienindex ATX fiel gemessen zu Schlusspreisen ausgehend von einem Indexstand von 3.229,37 Anfang 2020 deutlich auf 2.780,44 (-13,9%) Ende 2020.
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat 2020 unter Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie der Finanzmarktaufsicht empfohlen, den Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva vorerst beizubehalten.
Das erwartete Betriebsergebnis der österreichischen Banken lag mit Stand der ersten drei Quartale 2020 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 2,3% höher bei EUR 5,9 Mrd. Die Entwicklung ist mit einem stabilen Nettozinsertrag und einem um 2,4% höheren Provisionssaldo zu erklären. Bei höherer Bilanzsumme (+7,1%) erwarten die Banken für das Gesamtjahr 2020 mit EUR 2,5 Mrd. einen gegenüber dem Vorjahr deutlich eingebrochenen Jahresüberschuss (-46,7%), wesentlich erklärbar mit dem erhöhten Wertberichtigungsbedarf für Kreditrisiken (Erhöhung der Dotation von EUR 0,5 Mrd. im Vorjahr um +EUR 1,5 Mrd. auf EUR 2 Mrd. im Jahr 2020).
1.2 Geschäftsverlauf
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG („Steiermärkische Sparkasse") hat im vergangenen Geschäftsjahr ihre Marktposition als Universalbank in der Region erfolgreich ausgebaut. Durch die Fusion mit der bisher schon im Alleineigentum stehenden Bankhaus Krentschker & Co. AG im Juli 2020 konnten Synergien im Privat- und Kommerzkundengeschäft genutzt werden und die Marktanteile im Private Banking sowohl in Graz als auch am neuen Standort in Wien deutlich ausgebaut werden.
Die unternehmerischen Schwerpunkte liegen weiterhin im Bereich der Neukundengewinnung, einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Einlagen und Ausleihungen sowie qualitativem und nachhaltigem Wachstum.
Auf Grund der COVID-19 Pandemie wurden im Laufe des Geschäftsjahrs 2020 verschiedene Maßnahmengesetze unter anderem in den Bereichen Bankenaufsichtsrecht sowie Gesellschafts-, Zivil- und Arbeitsrecht verabschiedet. Damit wurde der Steiermärkischen Sparkasse das Agieren vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen erleichtert. Mittels der Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer COVID-19 Investitionsprämie bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS GmbH) geschaffen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Geschäftsjahr 2020 die dringende Empfehlung an Kreditinstitute erteilt, keine Dividenden auszuschütten und keine unwiderruflichen Dividendenzusagen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 abzugeben. In der Folge wurden auch für 2021 enge Kriterien für das in Betracht ziehen der Durchführung von Dividendenausschüttungen und Anteilsrückkäufen definiert. Schwellenwert ist der niedrigere Wert aus 15% des kumulierten Gewinns von 2019/2020 bzw. 20 Basispunkte der CET 1 Ratio sowohl auf Gruppen- als auch auf Einzelebene.
Dementsprechend ist durch die Steiermärkische Sparkasse im Jahr 2020 keine Ausschüttung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt, sondern wurde der gesamte Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Neben ihrer Empfehlung zur Dividenden-Ausschüttungspolitik hat die EZB auch Empfehlungen zur Vergütungspolitik im Kontext der COVID-19-Pandemie vorgelegt.
Auch in regulatorischer Hinsicht wird das Geschäftsjahr 2021 von der anhaltenden COVID-19 Pandemie geprägt sein.
Daneben wird die Steiermärkische Sparkasse unter anderem die BWG/BaSAG Novelle betreffen, durch welche beispielsweise Konkretisierungen im Säule 2-Rahmenwerk, die Neufassung des Kapitalpufferregimes, Vorschreibung zusätzlicher Eigenmittel sowie Vergütungspolitik geschaffen werden und die Erweiterung des Kontenregisters zur Melde- und Auskunftspflicht in Kraft treten.
Nachdem Verzögerungen aufgrund von COVID-19 eingetreten sind, werden im ersten Halbjahr 2021 Legislativvorschläge zu Basel IV erwartet. Ebenfalls für diesen Zeitraum angekündigt ist die Umsetzung der Covered Bonds Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2162) auf nationaler Ebene und das In-Kraft-Treten der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Das Thema der Nachhaltigkeit wird die Steiermärkische Sparkasse weiterhin - auch aus regulatorischer Sicht (in allgemeinen Regelungen, aber auch expliziten Rechtsgrundlagen wie die Taxonomie-VO, Disclosure-VO, Eco Label VO) - begleiten.
Die ESMA wird sich unter anderem auf die nichtfinanziellen Informationen im Zusammenhang mit Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf nichtfinanzielle Themen, die Entwicklung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie die Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel konzentrieren.
Gleichzeitig wird sich die Steiermärkische Sparkasse mit den bislang für das kommende Geschäftsjahr angekündigten Schwerpunkten der Aufsichtsbehörden in den Bereichen Resilienz und Stabilität des österreichischen Bankenmarktes, der Governancestruktur der Institute, Digitalisierung und Green Finance/Sustainable Finance auseinandersetzen.
Die Steiermärkische Sparkasse verfolgt die Gesetzgebungsprozesse laufend aktiv und wachsam, um Trends frühzeitig zu erkennen und auch in Zukunft alle regulatorischen Herausforderungen zeitnah bewältigen zu können.
Die Geschäftstätigkeit und Marktaktivitäten der Steiermärkischen Sparkasse waren insbesondere geprägt durch Volumensteigerungen bei Retail- und Kommerzkunden sowohl im Ausleihungs- als auch im Einlagengeschäft.
Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2020 für die Steiermärkische Sparkasse - trotz der dargestellten schwierigen Rahmenbedingungen - dennoch recht zufriedenstellend und es konnte ein respektables Ergebnis erzielt werden.
Um eine bessere wirtschaftliche Vergleichbarkeit mit dem Geschäftsjahr 2019 zu gewährleisten, werden in weiterer Folge die aktuellen Zahlen des Geschäftsjahres 2020 im Vergleich zu 2019 unter Berücksichtigung der Fusion mit dem Bankhaus Krentschker auf konsolidierter Basis dargestellt:
Die Bilanzsumme konnte um EUR 1,23 Mrd. auf EUR 16,48 Mrd. deutlich erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung von 8,1 %. Aktivseitig stiegen die Forderungen an Kunden um 4,1 % auf EUR 11,33 Mrd. Hier wirken sich u.a. die staatlichen Maßnahmen zur COVID-19-Krise, wie z.B. Kreditmoratorien und garantierte Kredite, volumensfördernd aus. Aber auch die sonstige Kreditnachfrage - besonders von kommerziellen Kunden - war erfreulich gut.
Auf der Passivseite wuchsen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 11,9 % auf EUR 12,86 Mrd. an. Dieser Anstieg ist auf eine erhöhte Sparquote und teilweise geringere Konsumausgaben von Privatkunden sowie auf teilweise erhöhte Liquiditätspuffer bei kommerziellen Kunden durch großzügige Stundungen von Finanzbehörden und Krankenkassen sowie durch staatlich geförderte COVID-19-Finanzierungen zurück zu führen ist.
Der Nettozinsertrag ist trotz der erfreulichen Volumenssteigerungen bei Einlagen und Ausleihungen, im Wesentlichen bedingt durch geringere Renditen im Anlagevermögen sowie bei Covid-19-Finanzierungen, von EUR 211,6 Mio auf EUR 207,8 Mio (- 1,8 %) gesunken.
Das Provisionsergebnis liegt mit EUR 128,7 Mio um 1,7 % über dem des Vorjahres (EUR 126,6 Mio). Erfreuliche Steigerungen konnten insbesondere bei den Provisionen aus dem Wertpapiergeschäft (+12,1 %) erzielt werden. Gesunken sind hingegen die Provisionen aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft, insbesondere bei Bausparen und Versicherung (-5,8 %). Das Provisionsergebnis im Zahlungsverkehr blieb mit EUR 64,3 Mio (-0,3 %) nahezu unverändert. Rückläufig war hier insbesondere das Ergebnis aus dem Kartengeschäft.
Die Betriebserträge sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 11,7 Mio auf EUR 371,6 Mio gesunken, während sich die Betriebsaufwendungen im selben Zeitraum um EUR 16,9 Mio. auf EUR 231,6 Mio. verringerten. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Einsparungen im Personal- und Sachaufwand sowie die erzielten Synergieeffekte durch die Fusion mit dem Bankhaus Krentschker.
Der Personalaufwand sank insgesamt um EUR 15,4 Mio (-10,8 %) auf EUR 127,0 Mio. Aufgrund der Reduktion des Personalstandes und dem Rückgang bei den Urlaubs- und Bonirückstellungen konnten wesentliche Einsparungen erreicht werden. Die versicherungsmathematischen Verluste aus der Veränderung des Rechenzinssatzes bei der Berechnung der Sozialkapitalrückstellungen betrugen EUR 7,0 Mio und waren somit um EUR 11,2 Mio geringer als im Vorjahr (EUR 18,2 Mio).
Der Sachaufwand sank ebenfalls um EUR 1,3 Mio auf EUR 90,6 Mio. Ausschlaggebend waren insbesondere Einsparungen im Bürobetrieb, bei den IT-Aufwendungen sowie bei Werbung und Marketing. Die Einsparung bei den IT-Aufwendungen ist jedoch auf einen Einmaleffekt im Vorjahr zurückzuführen. Hingegen stiegen die Rechts- und Beratungskosten sowie die Kosten für die Einlagensicherung aufgrund des stark gestiegenen Einlagenvolumens an.
Wesentlicher Einflussfaktor für die Entwicklung des Geschäftsergebnisses ist der bedingt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie starke Anstieg der Wertberichtigungen. Im Geschäftsjahr 2020 führte die Bewertung der Kundenforderungen zu einem negativen Ergebnis von EUR 64,8 Mio. während im Vorjahr der Saldo in dieser Position noch mit EUR 16,8 Mio. positiv war.
Das außerordentliche Ergebnis ist um EUR 26,7 Mio aufgrund des durch die Fusion mit dem Bankhaus Krentschker erzielten Verschmelzungsgewinnes gestiegen.
Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken wurden EUR 10,0 Mio. zugeführt.
Insgesamt ergeben sich für das Berichtsjahr 2020 letztlich ein Jahresüberschuss von rund EUR 75,2 Mio. (104,5 Mio).
Das betriebswirtschaftliche Eigenkapital (exkl. Bilanzgewinn und abzüglich aktive Steuerlatenz) beträgt EUR 1.482,6 Mio, es erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,3 %. Das um stille Reserven und Lasten adaptierte Eigenkapital beträgt EUR 1.859,0 Mio gegenüber EUR 1.895,1 Mio im Vorjahr.
Die geplante Dividende aus dem Jahresgewinn 2020 beträgt unter Berücksichtigung der Vorgaben der EZB EUR 0,26 je dividendenberechtigter Aktie, d.s. EUR 1.986.400,00. Weiters ist geplant, aus dem Gewinnvortrag aus dem Jahr 2019 eine Dividende von EUR 1,70 je dividenden-berechtigter Aktie, d.s. EUR 12.988.000,00, auszuschütten.
Finanzlage
Die Liquidität entsprach den Bestimmungen der Art 411ff VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR) sowie der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014. Gründe für die stete Übererfüllung der strengen regulatorischen Vorgaben sind die sich auf Basis der starken Kundenbeziehungen erfreulich entwickelnden Primäreinlagen sowie die Veranlagung in hochqualitative Wertpapiere, die als Liquiditätspuffer dienen. Wesentliche Anstrengungen für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Kundeneinlagen und Kundenforderungen wurden mit der Verstärkung des Wertpapiergeschäftes - insbesondere im Private Banking - und des Kreditgeschäftes gesetzt. Ebenso steht eine gute strukturelle Refinanzierungsstruktur im Zwischenbankenbereich im Fokus des Liquiditätsmanagements.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der Steiermärkischen Sparkasse hat sich weiter verbessert.
Die Eigenmittel der Steiermärkischen Sparkasse betragen EUR 1.647,6 Mio. Die Eigenmittel setzen sich zusammen aus Kernkapital und Ergänzungskapital. Das harte Kernkapital (CET 1) beträgt EUR 1.459,5 Mio. Das Ergänzungskapital (T2) beläuft sich auf EUR 188,2 Mio. Die harte Kernkapitalquote liegt mit 18,9 % weit über den Mindestanforderungen und konnte im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % gesteigert werden.
Die Steiermärkische Verwaltungssparkasse haftet für die Verbindlichkeiten der Steiermärkischen Sparkasse unbeschränkt.
Bericht über Filialen
Die Steiermärkische Sparkasse unterhält insgesamt 128 Filialen (Vorjahr 127), davon 127 in der Steiermark und seit der Fusion mit dem Bankhaus Krentschker Eine in Wien. Zusätzlich werden insgesamt 32 SB-Standorte (Vorjahr 31) geführt. Im Geschäftsjahr hat die Steiermärkische Sparkasse eine Filiale und drei SB-Standorte geschlossen. Dem gegenüber stehen vier neu eröffnete SB-Standorte.
1.3 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Finanzielle Leistungsindikatoren (in TEUR)
2020 | 2019 | ||||
a) Kernkapitalquote auf Gesamtrisiko1) | |||||
Kernkapital der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG 2) | = | 1.459.489 | = | 18,9 % | 18,1 % |
Gesamtrisikoposition 3) | 7.725.889 | ||||
1) Kernkapitalquote gem. Art. 92 (2) b) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) | |||||
2) Kernkapital gemäß Art. 25 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) | |||||
3) Gesamtrisikoposition gem. Art. 92 (3) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) | |||||
b) Zinsspanne | |||||
G&V I. Nettozinsertrag + G&V 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen | = | 212.862 | = | 1,3 % | 1,6 % |
Durchschnittsbilanzsumme (DBS) 4) | 16.100.000 | ||||
4) Die DBS ermittelt auf Tagesbasis | |||||
c) Cost-Income-Ratio: | |||||
G&V III. Betriebsaufwendungen | = | 231.622 | = | 62,3 % | 64,4 % |
G&V II. Betriebserträge | 371.586 | ||||
d) Return on Equity (ROE) nach Steuern: | |||||
G&V VI. Jahresüberschuss 5) | = | 58.476 | = | 4,0 % | 8,0 % |
Durchschnittliches Eigenkapital 6) | 1.466.437 | ||||
5) Jahresüberschuss ohne außerordentliches Ergebnis 6) Durchschnitt aus Eigenkapital (Summe aus Bilanz Passiva 6A, 9 bis 12 abzüglich eigene Aktien vom Bilanzjahr und Vorjahr) | |||||
e) Mitarbeiterproduktivität: | |||||
G&V IV. Betriebsergebnis | = | 139.964 | = | 114 | 109 |
Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl nach Arbeitszeit gewichtet in Personaljahren nach Abzug von Arbeitern und verleastem Personal | 1.229 | ||||
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Corporate Social Responsibility (CSR), also der Begriff für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, ist für die Steiermärkische Sparkasse seit 1825 eine Unternehmensphilosophie mit dem klaren Ziel der nachhaltigen Wertschöpfung und -sicherung. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn zwei Kriterien erfüllt sind: einerseits die Berücksichtigung der Chancen und Risiken, die sich aus den ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen ergeben, andererseits die Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen. In den letzten Jahren wurden die konzeptionelle Arbeit und das Engagement im Bereich Nachhaltigkeit verstärkt und professionalisiert. Durch die Festlegung und die Auditierung von Zielen und Prozessen wurde ein stringenter und verantwortungsvoller Weg in die Zukunft definiert. Dies soll auch die ordnungsgemäße Berichterstattung gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz sicherstellen, wobei die Steiermärkische Sparkasse in die konsolidierte Berichterstattung der ERSTE Group Bank AG miteinbezogen ist und daher keine eigene nichtfinanzielle Erklärung erstellt.
Im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements zählt es nach wie vor zur Strategie der Steiermärkischen Sparkasse, neben dem materiellen auch sozialen und gemeinnützigen Wert zu schöpfen und die Allgemeinheit zu fördern. So wurden im Bereich Gemeinwohl/Sponsoring 2020 gemeinsam mit der Steiermärkische Verwaltungssparkasse wieder beträchtliche Mittel insbesondere für soziale und kulturelle Zwecke sowie die Förderung von Bildung und Wissenschaft zur Verfügung gestellt.
Die Steiermärkische Sparkasse legt großen Wert auf ihre Position als attraktiver Arbeitgeber gerade für junge Menschen. Motivation, Begeisterungsfähigkeit, Freude am Geschäft, Leidenschaft und Veränderungsbereitschaft ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Voraussetzung für Wachstum und Erfolg. Damit die Mitarbeiter ihre Leistungen insbesondere auch im Interesse der Kunden bestmöglich erbringen können, steht Weiterbildungs- und Weiterentwicklungsbereitschaft im Mittelpunkt.
Leistungsorientierte Bezahlung sorgt für Fairness und attraktive Anreize. Mit dem im Jahr 2015 eingeführten Karrieremodell erfolgt eine funktionsbezogene Bezahlung anstelle fixer Zulagen und stehen Leistung und Verantwortung statt senioritätsabhängiger Entlohnung im Vordergrund. Im Jahr 2020 blieb das Dienstrecht bis auf geringfügige Anpassungen des Sparkassen-Kollektiv-vertrags im Wesentlichen unverändert.
Das Angebot des Gesundheitsmanagements der Steiermärkischen Sparkasse wurde auch 2020 trotz der eingeschränkten Möglichkeiten von Präsenzveranstaltungen umfangreich in Anspruch genommen. Es bietet allen Mitarbeitern mit verschiedenen Seminaren, Workshops, Beratungen etc. - derzeit auch in virtueller Form - einen Ausgleich zum arbeitsintensiven Alltag.
Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte die Steiermärkische Sparkasse 1.533 Mitarbeiter. Durch die Fusion mit dem Bankhaus Krentschker wurden insgesamt 92 Mitarbeiter übernommen. Unter Berücksichtigung der unterjährigen Veränderungen ergibt sich konsolidiert ein Rückgang um 73 Mitarbeiter.
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
2.1 Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der COVID-19 Krise
Mit Ausbruch des COVID-19-Virus Anfang 2020 ist ein Ereignis eingetreten, dass die WHO zu einer Pandemie und folglich zu einem öffentlichen Gesundheitsnotstand von globalem Ausmaß erklärt hat.
Nach dem Bilanzstichtag 31.12.2020 waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen, Unternehmen und folglich auch auf die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge ungebrochen als erheblich einzustufen. Es sind aber bis dato keine weiteren Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die zu einer anderen Darstellung des Jahresabschlusses 2020 geführt hätten.
Für das Jahr 2021 gehen die Ökonominnen und Ökonomen von einer deutlichen Erholung der Wirtschaftsleistung aus, doch ist die Unsicherheit wegen des schwer prognostizierbaren Infektionsverlaufes sehr groß. In einem Szenario ohne weitere Grenzschließungen und Reisewarnungen, die den Tourismus und den Außenhandel empfindlich einschränken und sich mit der Durchimpfung der Bevölkerung die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten wieder normalisieren, könnte die Wirtschaft 2021 wieder um 3,1% bis 4,5% wachsen. Auch für das Jahr 2022 gehen die Prognostiker von einer weiteren Konjunkturbelebung (BIP bis zu +3,8%) aus.
Demgegenüber dürfte die Arbeitslosenquote (2020: 5,4%) jedenfalls bis 2022 (Prognosen von 4,8% bis 5,0%) über dem Vorkrisenniveau (2019: 4,5%) bleiben.
Die Risiken für die vorliegenden Konjunkturprognosen sind unverändert als sehr hoch einzustufen. Dazu zählen der weitere Verlauf der Corona-Infektionen verbunden mit möglichen weiteren Lockdowns als Abwärtsrisiko und das nunmehr einsetzende Impfgeschehen in der Bevölkerung als mögliches Aufwärtsrisiko. Zu den internationalen Krisenherden zählen nach wie vor die unsichere Handelspolitik der USA nach den Präsidentenwahlen und die Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft nach dem BREXIT. Für die österreichischen Banken ist die verzögerte, d.h. die im Vorjahr gestoppte und ab 2021 wieder zu erwartende Konkurswelle ein wesentlicher Risikofaktor.
Im Bankenmarkt 2021 sind die Wachstumsprognosen beim Kreditvolumen mit +1,9% p.a. geringer als bei den Einlagen mit +4,8% p.a. Im Jahr 2022 ist für das Kreditvolumen mit +1,5% ein noch geringeres Wachstum prognostiziert, während bei Einlagen mit +4,9% eine ungebrochen hohe Wachstumsdynamik festzustellen ist.
Die Inflationsrate wird 2021 von IHS und WIFO bei maximal 1,6% und somit unter dem von der EZB angestrebten Ziel von knapp unter 2% prognostiziert. 2022 könnte die Inflationsrate laut IHS auf 1,9% anziehen.
Ein Ende der Niedrigzinsphase im Euroraum ist in naher Zukunft nicht in Sicht, da die EZB ein reichliches Maß an geldpolitischer Unterstützung weiterhin als notwendig erachten dürfte.
2.2 Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Der Ausbau der Marktposition der Steiermärkischen Sparkasse als Universalbank in der Region hat auch in den künftigen Jahren oberste Priorität. Ziel ist es auf Basis des bestehenden Geschäftsmodells kontinuierlich und risikobewusst zu wachsen. Die auf Kundenakquisition abzielenden Aktivitäten werden auch im Geschäftsjahr 2021 mit unveränderter Intensität verfolgt werden, aber auch Kostenmanagement und Prozessoptimierungen werden weiterhin eine zentrale Aufgabe bei der Verbesserung der Wettbewerbsposition einnehmen. Dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dabei wird die weitere Integration neuer Technologien im Geschäftsmodell und Vertriebskonzept der Steiermärkischen Sparkasse haben. Durch intelligente Verknüpfung von digitalen Services und persönlicher Beratung soll ein entscheidender Mehrwert für die Kunden geschaffen werden.
Die konkreten wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs von COVID-19 sind derzeit kaum verbindlich absehbar. Auch die Steiermärkische Sparkasse wird ihren Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gewissenhaft leisten und dabei den Filialbetrieb weitestgehend aufrechterhalten.
Dennoch sind von den Auswirkungen viele Unternehmen durch Auftrags- und Lieferausfälle bzw. Buchungsstornierungen betroffen. Die Steiermärkische Sparkasse wird dabei ihrer zentralen Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft und Begleitung der Kunden in der Krise weiterhin nachkommen, um ihren Beitrag zur Eindämmung der negativen wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitskrise zu leisten.
Die Sicherung der Marktposition der Steiermärkischen Sparkasse als Universalbank in der Region sowie deren Ausbau gilt dabei auch in den künftigen Jahren als oberstes Ziel. Die Synergien durch die Fusion mit dem Bankhaus Krentschker in internen Abläufen sowie im Privat- und Kommerzkundengeschäft sollen weiter verbessert werden. Der Ausbau des Private Bankings zu einem Kompetenzschwerpunkt der Steiermärkischen Sparkasse wird konsequent weiterverfolgt.
Im Kommerzgeschäft gilt es 2021, SME- und Large Corporate-Kunden weiter durch die COVID-19-bedingte Wirtschaftskrise zu begleiten. Neben der Gewährung von Liquiditätshilfen und Überbrückungsfinanzierungen liegt dabei besonderes Augenmerk auf der Finanzierung von Investitionen zur wachstumsorientierten Transformation des Geschäftsmodells. Im Real-Estate-Segment wollen wir unsere Marktführerschaft in der Steiermark durch ambitionierte Wachstumsraten behaupten.
Weitere Schwerpunkte 2021 liegen in der aktiveren Bearbeitung der agrarischen Unternehmerzielgruppe und dem weiteren Ausbau der digitalen Kundenangebote.
Kostenmanagement, Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung werden weiterhin eine zentrale Aufgabe darstellen, um für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen ausreichend Ressourcen aufbringen zu können. Nicht zuletzt dadurch soll die langfristige Behauptung im Wettbewerb sichergestellt werden.
Die sehr hohe Kapitalausstattung und die gute Liquiditätssituation der Steiermärkischen Sparkasse ermöglichen es, den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Gesundheitskrise zu begegnen und auch künftig verlässlicher Partner für ihre Kunden und die Menschen in der Region zu sein.
Die Steiermärkische Sparkasse erwartet einen Anstieg an Kundenausfällen nach Beendigung der staatlichen Hilfsmaßnahmen, insbesondere nach der Aufhebung der staatlichen Moratorien und hat die Bildung der Risikovorsorgen entsprechend der Entwicklungen der COVID-19 Pandemie deutlich erhöht.
Bildung von Risikovorsorgen
Den besonderen Risiken des Kreditgeschäfts wird durch die Bildung von Risikovorsorgen (Wertberichtigungen für bilanzielle Kreditgeschäfte und Rückstellungen für außerbilanzielle Kreditgeschäfte) in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung muss sowohl den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), als auch den Richtlinien lt. IFRS 9 entsprechen.
Für alle wertgeminderten („impaired") Forderungen wird mittels Barwertmodell (Discounted Cash Flow Method) ein erwarteter Verlust bis zum Laufzeitende (lifetime Expected Credit Loss) unter Berücksichtigung mehrerer Szenarien berechnet. Je Szenario werden die erwarteten Rückflüsse mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet, summiert und schließlich dem Buchwert der Forderung (Gross Carrying Amount) gegenübergestellt. Die Differenz ergibt die aktuell erforderliche Risikovorsorge. Bei wertgeminderten signifikanten Forderungen an einen Kunden, die in Summe über einer Materialitätsgrenze liegen, sind die erwarteten Rückflüsse aus Tilgungen und Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten vom Risikomanager oder Sanierungsbetreuer je Szenario zu schätzen. Für nicht signifikante wertgeminderte Forderungen an einen Kunden werden die erwarteten Rückflüsse je Szenario regelbasiert, mittels statistischer Verfahren, ermittelt.
Für alle Forderungen, bei denen kein Impairment vorliegt, wird auf Basis statistisch ermittelter Risikoparameter eine formelbasierte Kalkulation des individuell erwarteten Verlustes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Rückflüsse mit Aggregation auf Portfolioebene verwendet.
Dabei erfolgt die Ermittlung des erwarteten Verlusts entweder als 1-year Expected Credit Loss (Stufe 1) oder als lifetime Expected Credit Loss (Stufe 2). Finanzinstrumente bei erstmaliger Erfassung bzw. Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sind der Stufe 1 zugeordnet. Finanzinstrumente mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung sowie Finanzinstrumente ohne hinreichende Information zum Erstansatz hingegen der Stufe 2. Die Festlegung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos seit Ersterfassung vorliegt wird durch die Überprüfung qualitativer und quantitativer Kriterien festgelegt. Quantitative Kriterien sind die relative bzw. absolute Veränderung der lifetime PD (Ausfallswahrscheinlichkeit). Qualitative Kriterien sind z.B. Übergabe des Kunden in das Workout, das Setzen eines Forbearance-Status oder mehr als 30 Überziehungstage.
COVID 19 - Auswirkungen auf den erwarteten Kreditverlust
Die Steiermärkische Sparkasse hat die regulatorischen Anforderungen der „EBA Guidelines on legislative and non-legislative moratoria on loan repayments applied in the light of the COVID-19 crisis", welche im Zuge der COVID-19 Krise erlassen wurden, umgesetzt und die Forbearance und Ausfallsregelungen entsprechend adaptiert.
Im Geschäftsjahr 2020 hat die Sparkasse aufgrund weiterer Moratorien eine Reihe von internen operativen Richtlinien erlassen, um die COVID-19-bezogenen EBA-Richtlinien ordnungsgemäß umzusetzen.
Neben der Anpassung der erwähnten regulatorischen und internen Regelungen hat die Sparkasse im Jahre 2020 die Risikoerkennung in konservativer Weise angepasst, um Kunden, welche finanzielle Schwierigkeiten haben oder haben würden, entsprechend der Forbearance- bzw. Ausfalldefinition zu kennzeichnen (Überprüfung auf Unwahrscheinlichkeit der Rückzahlung).
Auf Basis geänderter zukunftsbezogener Informationen insbesondere neuer makroökonomischer Szenarien werden Neubewertungen der Risikoparameter vorgenommen.
Für die Erkennung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos nach Ausbruch der COVID-19 Pandemie wurden Portfolioverschiebungen auf Basis von Expertenschätzungen vorgenommen. Das Kunden-Portfolio wurde in private und nichtprivate Kunden unterteilt. Die Kunden wurden danach beurteilt, ob COVID-19-bezogene Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden und zu welcher Branchen-Heatmap-Kategorie mit welcher branchenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit sie gehören. Auf Grundlage dieser Informationen in Kombination mit einer individuellen Überprüfung wurden Kunden zusätzlich in Stufe 2 verschoben.
Die Branchen-Heatmap und die daraus resultierenden Portfolioverschiebungen werden laufend überprüft. Eine Aufhebung der durch COVID-19 bedingten Portfolioverschiebung bei Privatkunden wird nach Auslaufen der Moratorien beurteilt werden. Nach Beseitigung der durch die Moratorien verursachten Verzerrungen bei der Berechnung der Überfälligkeitstage wird das Verhaltensscoring wieder zu einer korrekten Feststellung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos führen. Im Falle der Portfolien für nichtprivate Kunden wird eine Aufhebung der Verschiebungen evaluiert werden, wenn sich die makroökonomischen Indikatoren durchgängig verbessern und nachdem die Rezession überwunden ist.
2.3 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Erläuterung der Risiken sowie Ziele und Methoden im Risikomanagement
Als Unternehmen der Finanzbranche unterliegt die Steiermärkische Sparkasse insbesondere dem Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, und operationellen Risiko. Während das Kreditrisiko die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bezeichnet, entstehen Markrisiken vor allem durch Schwankungen von Zinssätzen und Wechselkursen sowie durch Marktpreisänderungen. Beim Liquiditätsrisiko wird zwischen dem Marktliquiditätsrisiko, d.h. dem Risiko, dass aufgrund unzureichender Markttiefe oder wegen Marktstörungen die Bank nicht in der Lage ist, eine Position zu schließen, und dem Refinanzierungsrisiko, d.h. dem Risiko, dass die Bank nicht in der Lage sein wird, erwartete oder unerwartete Verpflichtungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Cashflows und Sicherheiten effizient zu erfüllen, ohne dadurch ihr Tagesgeschäft zu beeinträchtigen. Das operationale Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden können, einschließlich dem Rechtsrisiko. Die Begrenzung der Risiken wird durch adäquate Methoden zur Risikomessung und -begrenzung gewährleistet.
Die Risikopolitik der Steiermärkischen Sparkasse ist von einem konservativen Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken geprägt. Die Strategie zur Risikobegrenzung orientiert sich daher sowohl an den Anforderungen, die sich aus einem kundenorientierten Bankbetrieb ergeben als auch an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Steiermärkischen Sparkasse ein System der Risikoüberwachung und -steuerung implementiert, welches eine adäquate Behandlung der übernommenen Risiken gewährleistet.
Das Rating der Kreditnehmer erfolgt auf Basis eines in der Sparkassen-Gruppe angewendeten Bonitätsklassensystems. Das Verlustrisiko ist durch angemessene Vorsorgen ausreichend abgeschirmt. Ergänzende Angaben zu den Finanzinstrumenten sind in den Anhangangaben (Notes) des Jahresfinanzberichts des Steiermärkische Sparkasse-Konzern zu finden.
Zur Risikomessung werden folgende Methoden eingesetzt: Festzinsbilanzen, Zinsbindungs-bilanzen, Kapitalablaufbilanzen, Gap-Analysen, Barwertänderungen und Nettozinsertrags-simulationen. Methoden zur Risikobegrenzung existieren hinsichtlich Volumina, Sensitivitäten, Partner, Profit and Loss und Value at Risk. Die Steiermärkische Sparkasse sichert Zins-änderungsrisiken eigener Emissionen, der Wertpapierveranlagung, der Bilanzstruktur, Fremd-währungsrisiken vergebener Kredite und bei Bedarf von Wertpapieren ab (Hedging).
Das Fremdwährungsrisiko sowie das sich aus Änderungen der Zinskurve ergebende Barwertrisiko ist als gering zu bezeichnen. Die Refinanzierungsstruktur der Steiermärkischen Sparkasse zeigt keine erhöhten Risiken.
Die vorherrschenden Risiken werden innerhalb der Risikotragfähigkeitsrechnung überwacht und dem Deckungspotential gegenübergestellt.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko oder Ausfallsrisiko besteht darin, dass der Vertragspartner seinen Verpflich-tungen nicht nachkommen kann und der Bank daraus Verluste erwachsen. Bilanzielle Vorsorgen bestehen hinsichtlich der unbesicherten Anteile entsprechend dem Risikogehalt.
Marktrisiken
Fremdwährungsrisiko
Fremdwährungsrisiken bestehen im geringen Umfang und werden durch fristenkonforme Refinanzierung oder Derivate minimiert.
Kursrisiko
Kursrisiken bestehen hinsichtlich der eingegangenen Anleihepositionen hauptsächlich auf folgenden Märkten: Österreich und Deutschland.
Zinsänderungsrisiko - Barwertrisiko sowie Zinsertragsrisiko
Das Barwertrisiko sowie das Zinsertragsrisiko kann als gering bezeichnet werden.
Operationales Risiko
Darunter versteht man das Risiko von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Ein umfassendes System zum Management operationalen Risiken ist im Einsatz. Daraus abgeleitet wird das operationale Risiko als gering bewertet.
Liquiditätsrisiko und Cash Flow Risiko
Die Refinanzierungsstruktur des Institutes ist der derzeitigen Marktsituation angepasst. Die Wertpapierveranlagung erfolgt grundsätzlich im Bereich Investmentgrade. Es besteht eine Liquiditätsgarantie seitens der Erste Group Bank AG. Das Liquiditätsrisiko wird als niedrig eingestuft.
Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko beinhaltet die Gefahr, dass es bei eingegangenen Beteiligungen zu Verlusten aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus der Verlustübernahme oder aus Haftungsrisiken kommen kann. Gemäß Risikomaterialitätsbeurteilung wird das Beteiligungsrisiko als mittelhoch (Stufe 4 von 5) eingestuft.
2.4 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Allgemeines
Unter dem „Internen Kontrollsystem" (IKS) werden alle von der Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten Prozesse verstanden, durch die
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen),
die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
überwacht und kontrolliert werden. Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen der Unternehmensziele durch wesentliche Risiken, die schlagend werden, beeinträchtigt wird.
Nach dem international anerkannten COSO-Rahmenwerk zur Gestaltung von Risikomanagementsystemen ist das IKS als Bestandteil eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems zu verstehen. Dazu gehören auch das Management und die Kontrolle von Risiken, welche die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung betreffen.
Unter Berücksichtigung des COSO-Rahmenwerks und des 3-Lines-of-Defense Modells, legt die IKS Policy die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Interne Kontrollsystem, die Standards zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten, sowie die Mindestkriterien für die IKS-Dokumentation fest. Ziel des Internen Kontrollsystems ist es, das Management so zu unterstützen, dass es in der Lage ist, effektive und sich ständig verbessernde interne Kontrollen in Hinblick auf die davor genannten Ziele des IKS zu gewährleisten.
Kontrollumfeld
Das Kontrollumfeld bildet den Rahmen für die Einführung, Anwendung und Überwachung der IKS-Grundsätze, -Verfahren und -Maßnahmen. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung, Ausgestaltung und Anwendung eines den Anforderungen des Unternehmens angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.
Die Aufbauorganisation sieht ein klares Anforderungsprofil im Bereich Finanzen vor. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche sind klar getrennt und die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
Die Organisationseinheit Rechnungswesen verantwortet die Erstellung des Jahresabschlusses der Steiermärkischen Sparkasse. Die Kompetenzzuordnung, die Kontenverantwortlichkeiten und die notwendigen Kontrollschritte sind in den Arbeitsanweisungen definiert.
Risikobeurteilung
Die Schlüsselprozesse im Rechnungswesen werden im Rahmen des IKS-Prozesses jährlich einer Risikoevaluierung und -beurteilung unterzogen.
Das Hauptrisiko im Rechnungslegungsprozess besteht darin, dass Sachverhalte aufgrund von Fehlern oder vorsätzlichem Verhalten (Betrug) nicht entsprechend der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgebildet werden. Dies ist der Fall, wenn die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang wesentlich von den korrekten Werten abweichen, und kann schwerwiegende Folgen wie Vermögensschäden, Sanktionen der Bankenaufsicht oder Reputationsverlust nach sich ziehen.
Kontrollmaßnahmen
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem beinhaltet im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Arbeitsanweisungen und Prozesse
zur korrekten und angemessenen Dokumentation von Geschäftsvorfällen einschließlich der Verwendung des Vermögens des Konzerns,
zur Aufzeichnung aller für die Erstellung von Jahresabschlüssen notwendigen Informationen und
zur Verhinderung nicht genehmigter Anschaffungen oder Veräußerungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Jahresabschlüsse haben könnten.
Als elementare Bestandteile des Internen Kontrollsystems gelten:
Controlling, als die permanente finanziell-betriebswirtschaftliche Analyse (z.B. Soll-Ist-Vergleiche zwischen Rechnungswesen und Controlling) und Steuerung des Unternehmens bzw. einzelner Unternehmensbereiche.
Systemimmanente, selbsttätig wirkende Kontrolleinrichtungen und -maßnahmen in der formalen Ablauf- und Aufbauorganisation, z.B. programmierte Kontrollen in der Datenverarbeitung, oder nachgelagerte, in einem IKS-Tool angewiesene Kontrollen.
Grundsätze der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips.
Interne Revision - als eigene Organisationseinheit - die prozessunabhängig, jedoch so vorgangsnah wie möglich mit der Überwachung aller Unternehmensbereiche, vor allem in Hinblick auf die Wirksamkeit der Bestandteile des Internen Kontrollsystems, befasst ist.
Information und Kommunikation
Der Aufsichtsrat wird mindestens vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Controlling- und Risikodaten informiert. Der Vorstand erhält diese Informationen in regelmäßigen, deutlich detaillierteren Berichten, die monatlich oder in noch kürzeren Intervallen erstellt werden.
Verantwortlichkeiten der Internen Revision
Die Interne Revision hat auf Basis risikoorientiert ausgewählter Prüfschwerpunkte (entsprechend des vom Vorstand genehmigten und an den Prüfungsausschuss berichteten jährlichen Prüfplans) sämtliche Bereiche der Bank in angemessenen Zeitabständen zu prüfen und diese zu beurteilen. Schwerpunkt aller Prüfungshandlungen ist dabei die Überwachung der Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Interne Revision hat über ihre Feststellungen mehrmals jährlich an Gesamtvorstand und Prüfungsausschuss zu berichten.
Die Interne Revision ist gemäß § 42 BWG eine dem Vorstand unmittelbar unterstehende Kontrolleinrichtung. Sie dient ausschließlich der laufenden und umfassenden Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Bankgeschäftes und des Bankbetriebes. Aufgabe der Internen Revision ist es daher, den Vorstand bei der Sicherung des Vermögens der Bank, der Förderung der wirtschaftlichen und betrieblichen Leistungsfähigkeit und damit in der Geschäfts- und Betriebspolitik zu unterstützen. Die Tätigkeit der Internen Revision orientiert sich insbesondere an ihrer Geschäftsordnung, die unter der Verantwortung aller Vorstandsmitglieder ausgearbeitet und von diesen genehmigt und in Kraft gesetzt wurde. Die Geschäftsordnung wird regelmäßig und anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls adaptiert.
Prüfungshandlungen der Internen Revision
Die Interne Revision prüft insbesondere:
Betriebs- und Geschäftsbereiche der Bank;
Betriebs- und Geschäftsabläufe der Bank;
bankinterne Regelungen (Organisationsrichtlinien, Kompetenzordnungen, Leitlinien etc.) und Arbeitsanweisungen, auch hinsichtlich ihrer Einhaltung und Aktualität bzw. Aktualisierung;
rechtlich vorgegebene Prüfbereiche, wie z.B. die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Anzeigen und Meldungen an die Finanzmarktaufsicht und an die Oesterreichische Nationalbank bzw. die Europäische Zentralbank oder einmal jährlich die Ratingsysteme und deren Funktionsweise.
Die Interne Revision übt ihre Tätigkeit grundsätzlich aus eigenem Entschluss und gemäß dem jährlich risikoorientiert zu erstellenden und vom Vorstand genehmigten Revisionsplan aus. Der genehmigte Revisionsplan wird auch dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht.
2.5 Bestand und Zugang von eigenen Aktien
Der Anfangsbestand an eigenen Aktien betrug am 1.1.2020 betrug 8.347 Stück. Im Geschäftsjahr wurden von der Steiermärkischen Sparkasse keine eigenen Aktien und kein eigenes Ergänzungskapital erworben.
Es wurden von der Steiermärkischen Sparkasse keine Aktien veräußert. Der Endbestand an eigenen Aktien betrug daher am 31.12.2020 8.347 Stück.
Der Anteil der erworbenen Aktien am Grundkapital betrug 0,0 %. Der Anteil der verkauften Aktien 0,0 % des Grundkapitals. Der auf die verkauften Aktien entfallende Betrag am Grundkapital betrug EUR 0.
Der Nennbetrag erworbener eigener Aktien wurde offen vom Nennkapital abgezogen. Der Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten wurde mit den nicht gebundenen Kapitalrücklagen verrechnet.
Die Erlöse aus der Veräußerung der eigenen Anteile wurden in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt.
3 Bericht über Forschung und Entwicklung
Die Steiermärkische Sparkasse ist nicht in forschungs- und entwicklungsrelevante Tätigkeiten involviert. Direkte negative Umwelteinflüsse durch die Geschäftstätigkeit entstehen nicht. Die Steiermärkische Sparkasse ist sich ihrer ökologischen Verantwortung bewusst und sieht dies auch als bedeutenden Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik. Dieses Bewusstsein für Verantwortung führte zum Entschluss, das 2015 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zu erfüllen. Die Steiermärkische Sparkasse hat seit November 2015 ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001.
4 Sparkassen Haftungsverbund
Bezüglich Information zum Sparkassen Haftungsverbund verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss.
Graz, den 10. März 2021
III. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Ãœbereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, unabhängig in Ãœbereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Ãœbereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste) Sachverhalt
Wertminderungen von Kreditforderungen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt in Einklang mit dem Gemeinsamen Positionspapier der FMA und des AFRAC zu Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten durch Anwendung des IFRS 9-Modells im UGB.
Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen zur Abdeckung von Wertminderungen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und Einschätzungen erheblichem Ermessenspielraum des Managements.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert, um einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos sowie Ausfallsereignisse zu erkennen. Diese Prozesse hängen maßgeblich von quantitativen Kriterien ab und umfassen Einschätzungen des Managements.
Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:
• Für nicht ausgefallene Kredite werden Wertminderungen grundsätzlich kollektiv ermittelt und in Höhe des erwarteten Kreditverlusts von zwölf Monaten bewertet. Für Forderungen mit einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlusts über die Restlaufzeit ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Forderungen ermittelt, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko zum Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte.
• Für ausgefallene Forderungen mit vergleichbarem Risikoprofil, die nicht als für sich genommen wesentlich betrachtet werden, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.
• Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.
• Für ausgefallene Forderungen, die auf Kundenebene als signifikant angesehen werden, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt. Dieser Prozess umfasst Ermessensspielräume und Einschätzungen durch das Management.
Die Modelle, die zur Ermittlung der Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld gibt es länderspezifische Merkmale, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität von Modellen und Inputfaktoren führt.
Die Unsicherheiten, die der Schätzung von Wertminderungen von Kreditforderungen inhärent sind, sind durch die Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie erheblich gestiegen.
Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu reduzieren wurden Hilfsprogramme in verschiedensten Formen (z.B. Moratorien, Stundungsmöglichkeiten, Stützungsprogramme, Härtefallfonds etc.) eingerichtet. Während diese Programme die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu reduzieren versuchen, erschweren sie gleichzeitig die frühzeitige Erkennung einer potenziellen Verschlechterung des Kreditportfolios und führen zu künstlich niedrigen beobachtbaren Ausfallsraten. Dies wirkt sich auf die Vorhersagekraft statistisch ermittelter Ausfallswahrscheinlichkeiten und die Erkennbarkeit eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos negativ aus.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat deshalb zusätzliche Kriterien eingeführt, anhand derer Kundengruppen identifiziert wurden, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie potenziell besonders betroffen sind, und für die Kunden in diesen Gruppen individuell beurteilt, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt (Post Model Adjustment). Die Methodik dieses aufgrund der COVID-19-Pandemie vorgenommenen Portfolio Stage Transfer wird im Anhang im Unterpunkt 2.2.7 Wertminderungen für Kreditrisiken dargestellt.
Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen wurde, der pandemiebedingt erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch aktuelle makroökonomische Annahmen und eine Anpassung der Gewichtung der verwendeten Szenarien Rechnung getragen. Neben der Anpassung der zukunftsgerichteten Informationen wurden weitere aus Sicht der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, erforderliche Anpassungen der Schätzmethodik der Kreditrisikoparameter in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen vorgenommen.
Aufgrund
• des großen Ermessensspielraums des Managements in der Ausgestaltung des Post Model Adjustments und der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,
• der hohen Unsicherheiten aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19Pandemie, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen einhergehen,
• der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und
• des Volumens der Risikovorsorgen
haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Prüferisches Vorgehen
Um die Angemessenheit der Risikovorsorgen zu beurteilen, haben wir
• unser Verständnis der im Sparkassensektor angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und die Ãœbereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 erneut überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die eingeführt wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld aufgrund der COVID-19 Pandemie in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.
• die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufen den Ãœberwachung und des Frühwarnungssystems, insbesondere die vom Management vorgenommenen Änderungen der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird, („unlikely to pay", UTP) erhoben und kritisch gewürdigt.
• im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und
Schlüsselkontrollen getestet.
• die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse im Sparkassensektor evaluiert. Wir haben mithilfe unserer Experten für Kreditrisikomodelle die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.
• die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung möglicher Verzerrungen der aktuell beobachtbaren Daten durch diverse Formen von staatlichen oder privaten Stützungsmaßnahmen (z.B. niedrige Ausfallsraten durch Zahlungsmoratorien) untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.
• auf Stichprobenbasis die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.
• Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.
• evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Expected Credit Loss-Berechnung korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.
• die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.
• anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den anwendbaren Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, die die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Einzelwertberichtigungen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.
Verweis auf weitergehende Informationen
Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Anhang unter Punkt 2.2.7 Wertminderungen für Kreditrisiken.
Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Sachverhalt
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft hält (direkt oder indirekt) 100 % an der Sparkasse Bank d.d., Sarajevo, 99,74 % an der Sparkasse Bank Makedonija AD Skopje, Skopje, 93,16 % an der Ohridska Banka AD, Skopje, 40,98 % an der Erste & Steiermärkische Banka d.d., Rijeka, sowie jeweils 26 % an der Erste Bank ad Novi Sad, Novi Sad und Banka Sparkasse d.d., Ljubljana. Die Anteile an diesen Gesellschaften werden im Einzelabschluss als Anteile an verbundenen Unternehmen bilanziert.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungen führte die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, sofern Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen, auf Basis eines internen Bewertungsmodells Werthaltigkeitstests zur Berechnung des Nutzwertes durch. Die erwarteten ausschüttbaren Beträge sind mit einem hohen Ermessensspielraum verbunden und stellen die bestmögliche Schätzung des Managements der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft dar. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen oder im Diskontierungs-zinssatz können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen.
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, hat auf Basis der Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2020 die Anteile an der Banka Sparkasse d.d., Ljubljana, um EUR 1,8 Mio, jene der Sparkasse Bank Makedonija ad Skopje, Skopje, um EUR 6,6 zugeschrieben und jene Anteile an der Erste Bank ad Novi Sad, Novi Sad, um EUR 0,2 Mio zugeschrieben, während die Anteile an der Ohridska Banka AD Skopje, Skopje, um EUR 8,2 Mio abgewertet wurden.
Auf Grund der Sensitivität des Bewertungsmodells und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung dieser Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.
Wir verweisen dazu auf die Ausführungen im Anhang, Kapitel 2.2.2 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Kapitel 5.9 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die Prozesse, die die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, bei der Überprüfung der Werthaltigkeit und Berechnung der Nutzwerte von Anteilen an verbundenen Unternehmen anwendet, untersucht und die wesentlichen Kontrollen identifiziert und evaluiert.
Wir haben die Angemessenheit des Bewertungsmodells und der angewandten Diskontierungszinssätze überprüft. Darüber hinaus wurden die von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, durchgeführten Sensitivitätsanalysen der Bewertungsergebnisse kritisch gewürdigt und die mathematische Korrektheit der Berechnung überprüft.
Wir haben die getroffenen Annahmen und Einschätzungen für die wesentlichen Parameter der Berechnung kritisch gewürdigt und die Annahmen mit der Performance in der Vergangenheit und der Plangenauigkeit in der Vergangenheit verglichen. Die verwendeten Zahlen wurden mit dem Management und den verantwortlichen Mitarbeitern diskutiert und plausibilisiert sowie auf den Beschluss in den Aufsichtsgremien der betroffenen Gesellschaften überprüft.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichenVertreter beabsichtigen, entweder die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, von der Fortführung der Unternehmenstä-tigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 EU-VO
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte auf Grund des § 24 Sparkassengesetz (SpG) und nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Sparkassen (Anlage zu § 24 SpG-PrüfO) durch die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes als gesetzlichen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Im Rahmen der uns gemäß § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz (SpG) übertragenen Pflichten haben wir im Berichtszeitraum neben der Abschlussprüfung auch, Prüfungen gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2a SpG sowie sonstige gesetzliche Prüfungen erbracht. Wir sind unseren gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einlagen- und Anlegerentschädigung i. S. d. § 24 Abs. 3 SpG i. V. m. ESAEG nachgekommen.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz, gewahrt haben. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA, Wirtschaftsprüfer, als erstzuständiger Vorstand sowie Herr Dr. Gregor Seisser, CFA, als beauftragter Prüfer i. S. d. § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Sparkassen verantwortlich.
Jahresabschluss 2020
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Graz
Wien, 10. März 2021
Sparkassen-Prüfungsverband
Prüfungsstelle
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.
IV. Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder bestätigen gemäß § 124 BörseG als gesetzliche Vertreter der Steiermärkischen Sparkasse:
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Graz, den 10. März 2021
Verantwortungsbereiche des Vorstandes
Dr. Gerhard Fabisch Vorsitzender | Dr. Georg Bucher | Dr. Oliver Kröpfl | Mag. Walburga Seidl |
Generalsekretariat Human Resources Wertpapiergeschäft Private Banking Betriebsrat Retailvertrieb | Steuerung Auslandsbeteiligungen Organisation/IT Zahlungsverkehr und Vertriebsservice Treasury | Geschäftsfeld Kommerz Finanzierungsabwicklung Werbung Immobilien- und Gebäudemanagement | Workout Compliance Interne Revision *) Strategisches Operatives Risikomanagement Finanzen *) funktionelle Unterstellung Gesamtvorstand |
IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft
Unternehmensgegenstand: Kreditinstitut
Firmensitz: A-8010 Graz, Sparkassenplatz 4
Am Medieninhaber beteiligt
Steiermärkische Verwaltungssparkasse (73,6 %)
Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (25,0 %)
Unternehmensgegenstand: Kreditinstitut
A-1100 Wien, Am Belvedere 1
An der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG beteiligt:
Erste Group Bank AG (100 %)
Unternehmensgegenstand: Kreditinstitut
A-1100 Wien, Am Belvedere 1
An der Erste Group Bank AG beteiligt:
http://www.erstegroup.com/de/Impressum
Mitarbeiterbeteiligung (1,3 %)
Für den Inhalt verantwortlich
Mag. Birgit Pucher, Konzernkommunikation
Mag. Hans Ludwig Diexer, Finanzen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde teilweise eine geschlechtsneutrale Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin,
dass mit diesen Begriffen sowohl Frauen als auch Männer angesprochen werden.
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