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Jahresfinanzbericht
2024
der Josef Manner & Comp. AG
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
2
Kennzahlen
Konzernkennzahlen nach IFRS
T
T
2024
2023
Umsatzerlöse (T€)
288.407
270.843
Exportquote
59,6%
58,9%
Betriebsergebnis (T€)
21.057
10.346
Betriebsergebnis-Marge (ROS)
7,3%
3,8%
Ergebnis vor Steuern (T€)
18.807
7.535
Periodenergebnis (T€)
14.423
5.033
Eigenkapitalrentabilität (ROE)
24,6%
11,5%
Gesamtkapitalrentabilität (ROI)
13,1%
5,8%
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (T€)
44.044
16.217
Cashflow aus Investitionstätigkeit (T€)
-8.483
-7.272
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (T€)
-29.789
-24.699
Mitarbeiter*innen in Jahresdurchschnitt
852
862
Bilanzsumme (T€)
160.767
178.690
Eigenkapital (T€)
76.374
64.853
Eigenkapitalquote
47,5%
36,3%
Nettoverschuldung (T€)
24.634
54.384
Nettoverschuldungsgrad (Gearing)
32,3%
83,9%
Stammaktien zum 31. Dezember
2024
2023
ISIN
AT0000728209
AT0000728209
Anzahl der Aktien (Stück)
1.890.000
1.890.000
Höchstkurs (€)
120,00
128,00
Tiefstkurs (€)
100,00
105,00
Schlusskurs (€)
103,00
111,00
Durchschnittskurs (€)
107,00
113,00
Dividende je Aktie (€)
1
2,00
1,60
1
Laut Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. AG schlägt der Vorstand vor,
für das Jahr 2024 eine Dividende von 2,00 pro Aktie auszuschütten. Das ergibt eine Ausschüttung von T€ 3.780. Im
Vorjahr wurde eine Dividende von € 1,60 pro Aktie (T€ 3.024) ausgeschüttet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
3
Inhaltsverzeichnis
Kennzahlen ......................................................................................................................................................................... 2
Vorwort des Vorstands ........................................................................................................................................................ 4
Konzernorganigramm .......................................................................................................................................................... 6
Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2024 gemäß §267b iVm §243c UGB .......................................................... 7
Bericht des Aufsichtsrats ................................................................................................................................................... 16
Konzernlagebericht ........................................................................................................................................................... 18
Konzernabschluss ........................................................................................................................................................... 336
Bestätigungsvermerk ...................................................................................................................................................... 389
Erklärung des Vorstands zum Konzernabschluss ........................................................................................................... 398
Jahresabschluss ............................................................................................................................................................. 399
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024.......................................................................................................................... 419
Bestätigungsvermerk ...................................................................................................................................................... 435
Erklärung des Vorstands ................................................................................................................................................. 440
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung und aus Rücksichtnahme auf Ressourcen wird
auf die gedruckte Version des Jahresfinanzberichtes 2024 verzichtet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
4
Vorwort des Vorstands
Sehr geehrte Aktionär*innen, sehr geehrte Leser*innen,
das Jahr 2024 war für Manner ein Jahr des Wandels und des Wachstums. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen
haben wir es geschafft, unsere Marken weiterzuentwickeln, unsere Positionen am Markt zu stärken und nachhaltige Wei-
chen für die Zukunft zu stellen. Mit Stolz blicken wir auf eine positive Unternehmensentwicklung, die durch Distributions-
ausbau, Sortimentsoptimierungen, Projekte und eine klare strategisch fokussierte Ausrichtung geprägt war.
Manner ist seit jeher tief in Österreich verwurzelt als Traditionsunternehmen, als Arbeitgeber und als wichtiger Wirt-
schaftsfaktor. Unsere Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf sind das Herzstück unseres Unternehmens. Hier
vereinen wir höchste Qualität mit Tradition und sorgen dafür, dass Manner-Produkte weltweit geschätzt werden. Um das
auch nachhaltig abzusichern, sind zukünftig massive Investitionen in unsere österreichischen Werke notwendig.
Doch 2024 war nicht nur von Wachstum geprägt, sondern auch von erheblichen Herausforderungen. Die explodierenden
Kosten, insbesondere für Kakaobohnen und Personal, setzen die gesamte Branche unter Druck. Am Markt beobachten
wir drastische Adaptionsmaßnahmen von internationalen Konzernen, die zeigen, wie tiefgreifend diese Entwicklung ist.
Für Manner ist diese Situation besonders herausfordernd, da wir im Vergleich eine geringere Profitabilität aufweisen und
weniger Spielraum für kostenintensive Anpassungen haben. Trotz all unserer Anstrengungen im Bereich der Beschaffung
waren Verkaufspreisanpassungen notwendig, um die hohe Qualität unserer Produkte aufrechtzuerhalten.
Im Berichtsjahr konnten wir einen signifikanten Anstieg unserer Umsätze verzeichnen, was auf einen erfolgreichen Pro-
dukt- und Kundenmix, Komplexitätsreduktion, Portfoliomanagement aber auch notwendige Preisanpassungen zurückzu-
führen ist. Das erfreuliche Ergebnis erfüllt uns mit Zufriedenheit und bestätigt die Richtigkeit unserer strategiekonformen
Maßnahmen.
Allerdings ist es auch wichtig zu betonen, dass für die kommenden Jahre zahlreiche Investitionen - insbesondere in unse-
ren Werken - notwendig und teilweise bereits geplant sind. Diese beziehen sich vorwiegend auf Technologien im Bereich
Produktion und Verpackung. Investitionen in den Maschinenpark in den Werken Wien und Wolkersdorf wie zum Beispiel
2024 in eine Dragee-Anlage - sind somit ein wesentlicher Bestandteil unserer langfristigen Wachstums- und Nachhaltig-
keitsstrategie. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig nachhaltige Pro-
duktionsprozesse zu fördern, müssen wir unser Fabrikslayout neu denken.
Ein besonderer Meilenstein war unser Fortschritt im Bereich Nachhaltigkeit. Manner hat 2024 erstmals eine freiwillige
Prüfung seines CSRD-Berichts durchgeführt und ist stolz darauf, an allen Produktionsstandorten auf 100% Grünstrom aus
Wasserkraft umgestellt zu haben. Zudem haben wir uns der Science Based Targets Initiative (SBTi) angeschlossen und
klare Ziele zur Reduktion unserer CO-Emissionen gesetzt. Die nachhaltigen Bemühungen von Manner zeigen bereits
erste Erfolge: Im Nachhaltigkeitsaudit EcoVadis 2024 konnte sich Manner von einer Bronze- auf eine Silberauszeichnung
steigern. Diese Schritte unterstreichen unser Engagement für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und einen
nachhaltigen Wirtschaftsstandort Österreich.
In den kommenden Jahren planen wir erhebliche Investitionen in Nachhaltigkeit, um Wettbewerbsvorteile zu generieren
und gleichzeitig einen positiven Beitrag für Umwelt und Gesellschaft zu leisten. Unsere Vision ist klar: Wir wollen nicht nur
wirtschaftlich erfolgreich sein, sondern auch als verantwortungsbewusstes Unternehmen agieren, das einen nachhaltigen
Mehrwert für Stakeholder schafft. Um die notwendigen Maßnahmen setzen zu können, müssen wir unsere Profitabilität
weiter steigern.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
5
Ein weiteres Highlight des Jahres 2024 war die Arbeit an unserer neuen, zukunftsorientierten Markenkampagne „Glück
verbindet“. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es essenziell, in eine starke Markenpräsenz zu investieren
und unsere Position nachhaltig zu sichern. Manner setzt bewusst auf hohe Werbeausgaben und eine kontinuierliche Mar-
kenpflege, um unsere Wiedererkennbarkeit zu stärken und die emotionale Bindung zu unseren Konsument*innen zu ver-
tiefen. Um den Erfolg langfristig zu sichern, werden auch in Zukunft gezielte Investitionen in die Marke notwendig sein, um
ihre Strahlkraft weiter auszubauen und Manner als unverwechselbare österreichische Traditionsmarke international zu
stärken.
Als Ausblick für das Geschäftsjahr 2025 wird mit einem stabilen oder leichten Umsatzanstieg gerechnet. Die erwähnten
Entwicklungen und erforderlichen Maßnahmen lassen uns mit einem geringeren Betriebsergebnis und Ergebnis vor Steu-
ern gegenüber 2024 rechnen.
Im Besonderen möchten wir uns bei unseren Mitarbeiter*innen für ihr Engagement und ihre hervorragende Arbeit bedan-
ken. Ihr Einsatz ist der Schlüssel zum Erfolg. Ein ebenso großer Dank gilt unseren Partner*innen für die wertschätzende
Zusammenarbeit sowie den Aktionär*innen für ihre kontinuierliche Unterstützung und das Vertrauen in unsere Vision.
Danke an unsere Konsument*innen für ihre Treue und Loyalität. Sie sind der Grund, warum wir jeden Tag unser Bestes
geben.
Bleiben Sie uns gewogen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand
Einkauf, Materialwirtschaft
& Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin
Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand
Produktion & Technik
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
6
Konzernorganigramm
der Josef Manner & Comp. AG, Wien, Österreich als Muttergesellschaft
Geblergasse 116 GmbH & Co KG, Wien, Österreich, 100%
Manner Azerbaijan LLC, Khudat City, Aserbaidschan, 100%
Josef Manner s.r.o., Brno, Tschechische Republik, 100%
Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien, 100%
Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich, 100%
Im Berichtsjahr wurde die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH, eine 100%ige bisher in den
Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaft der Manner AG, rückwirkend zum 31.12.2023 Up-Stream auf die Jo-
sef Manner & Comp. AG verschmolzen.
2023 wurde die Manner Management GmbH, eine 100%ige bisher in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesell-
schaft der Manner AG, im Zuge einer Side-Stream-Verschmelzung rückwirkend zum 31.12.2022 auf die Compliment Süß-
waren Vertriebs GmbH verschmolzen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
7
Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2024 ge-
mäß §267b iVm §243c UGB
der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäftsjahr 2024
1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex
Die Josef Manner & Comp. AG verfolgt eine Strategie der nachhaltigen Wert- und Ertragssteigerung. Auf die langfristige
Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtete Managementgrundsätze und die permanente Weiterentwicklung der
Systeme zur Bereitstellung vollständiger und transparenter Informationen bilden die Grundlage des Handelns. In diesem
Sinne bekennt sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex (§
243c Abs.1 Z.1 UGB), welcher im Oktober 2002 in Kraft gesetzt und zuletzt in der Fassung Jänner 2023 angepasst wurde.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Webseite des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate
Governance (www.corporate-governance.at) öffentlich zugänglich.
Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex geforderten Informationen sind in diesem Bericht und entspre-
chend der thematischen Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht, oder auf der Homepage (www.jo-
sef.manner.com) des Unternehmens ersichtlich.
Die 83 Regeln des bestehenden Kodex können in drei Regelkategorien eingeteilt werden, wobei die erste Kategorie, die
L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen und somit verpflichtend anzuwenden sind.
Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply or Explain), sollten eingehalten oder bei Abweichung begründet werden.
Erläuterungen bzw. Begründungen für die Abweichungen zu C-Regeln finden Sie in diesem Bericht.
Von R-Regeln, die einen reinen Empfehlungscharakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung abweichen.
Konzernstruktur
Die Josef Manner & Comp. AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien. Sie produziert Süßwaren und
verkauft diese im In- und Ausland.
Neben den in Folge genannten Tochterunternehmen besteht eine Niederlassung (erweiterte Betriebsstätte) in Köln,
Deutschland. Über diese werden die Waren in Deutschland vertrieben und ein Shop in der Region Berlin betrieben.
Eine weitere Betriebsstätte in Kroatien wird durch einen Mitarbeiter vor Ort begründet. Die Geschäfte in Kroatien (Betriebs-
stätte der AG) werden in der Ergebnisabrechnung der AG berücksichtigt.
Außerdem hat das Unternehmen ein Lager in Tschechien, wodurch sie eine (vereinfachte) Steuernummer in Tschechien
hat.
Die Josef Manner s.r.o. ist eine in Brünn, Tschechien ansässige 100% Tochter der AG. Sie bedient den tschechischen
Markt, auf dem sie von der AG gekaufte Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreibt. Darüber hinaus
wickelt sie Geschäfte für die AG am slowakischen Markt ab. Diese Waren werden im Namen der AG in der Slowakei
verkauft, wodurch die AG eine Betriebsstätte in der Slowakei unterhält. Für letztgenannte Tätigkeit erhält die Josef Manner
s.r.o. Provisionen von der AG.
Die JOSEF MANNER, marketinške storitve, d.o.o. ist ebenfalls eine 100% Tochter der AG, mit Sitz in Ljublijana, Slowe-
nien. Sie vermittelt Geschäfte (Agentur), territorial eingeschränkt, die dann durch die Josef Manner & Comp. AG getätigt
werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
8
Die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Gesellschaft m.b.H., wurde mit Ab-
lauf des 31.12.2023 auf die Josef Manner & Comp. AG verschmolzen.
Die Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H. ist eine 100% Tochter der AG und hat den Sitz in Wolkersdorf.
Sie dient als Inverkehrbringer der im Bedarfsfall auf Verpackungen von Privat Label Produkten angedruckt wird. Sie hat
keinerlei Umsätze oder sonstige Geschäftstätigkeit. Zusätzlich ist sie seit der Verschmelzung (mit Ablauf des 31.12.2022)
mit der Manner Management GmbH Komplementärin bei der Geblergasse 116 GmbH & Co KG.
Die Geblergasse 116 GmbH & Co KG ist eine 100% Tochter der AG und hat den Sitz am Standort der Josef Manner &
Comp. AG. Sie ist eine Immobiliengesellschaft, hat die Sockelsanierung und Dachgeschossausbau der der AG gehören-
den Wohnhäuser umgesetzt und vermarktet diese.
Die Manner LLC (AZE) ist eine 100% Tochter der AG und hat den Sitz in Khudat City, Aserbaidschan. Manner LLC ist ein
in Entwicklung befindlicher landwirtschaftlicher Betrieb der Haselnüsse anbaut und verkaufen wird.
Abweichungen zum Corporate Governance Kodex
Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Unternehmenskultur. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben
sich mit dem Kodex befasst und ihre Geschäftsordnungen entsprechend angepasst. Die Erläuterungen und die Abwei-
chungen zu den C-Regeln sind nachstehend dargestellt:
Regel 16: Durch die Veränderungen der Zusammensetzung des Vorstands besteht der Vorstand seit dem 01.01.2024
aus insgesamt vier Vorstandsmitgliedern. Seit dieser Änderung in der Zusammensetzung des Vorstands hat dieser
keinen Vorsitzenden mehr.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende bereitet die Aufsichtsratssitzungen vor. Er hält mit dem Gesamtvorstand re-
gelmäßig Kontakt, da der Vorstand über keinen Vorsitzenden verfügt.
Regel 39: Die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären entsandten Ausschussmit-
glieder des Nominierungs- und Vergütungsausschusses erfüllt nicht die Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel
53. Bis zur konstituierenden Sitzung am 23.05.2024 gehörten Mag. Florian Jonak, Dr. Martina Andres und Mag. Albin
Hahn als Kapitalvertreter dem Ausschuss an, von denen alleine Mag. Florian Jonak die Kriterien der Unabhängigkeit
gemäß C-Regel 53 erfüllte. Seit 23.05.2024 gehören Mag. Albin Hahn, sowie Dr. Martina Andres als Kapitalvertreter
dem Ausschuss an, die beide nicht die Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 erfüllen.
Die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären entsandten Ausschussmitglieder des
Prüfungsausschusses erfüllt nicht die Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53. Seit 23.05.2024 gehören Dr.
Michael Grahammer und Dr. Martina Andres als Kapitalvertreter dem Ausschuss an, von denen alleine Dr. Michael
Grahammer die Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 erfüllt.
Regel 49: Im Jahr 2023 wurde ein Beratungsvertrag mit der dop.consulting GmbH, FN 376646 t, abgeschlossen.
Dabei erbringt die dop.consulting GmbH Beratungsleistungen und erhält dafür ein Honorar von € 96.179,00. Herr Dr.
DI Josef Doppler, Aufsichtsratsmitglied der Josef Manner & Comp. AG, hat als Geschäftsführer und Gesellschafter
der dop.consulting GmbH ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an diesem Geschäft.
Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte ausschließlich in deutscher Sprache.
Entsprechend der geographischen Herkunft der Aktionäre besteht keine Notwendigkeit die Berichte auch in englischer
Sprache zu verfassen.
Regel 74: Die Josef Manner Comp. AG hat im Jahr 2024 die Termine des Ex-Dividenden-Tags, sowie des Dividenden-
Zahltags, nicht zwei Monate vor Beginn des neuen Geschäftsjahres auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
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Jahresfinanzbericht 2024
9
2. Zusammensetzung der Organe und Organbezüge
Zusammensetzung des Vorstandes:
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand für Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Geburtsjahr: 1961
erstmals bestellt ab 01.07.1992; bestellt bis 30.06.2026
keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
Sabine Brandl, MBA, MSc
Vorstand für Marketing, Verkauf & Human Resources
Geburtsjahr: 1966
erstmals bestellt ab 01.01.2024; bestellt bis 31.12.2026
keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
Thomas Gratzer
Vorstand für Produktion & Technik
Geburtsjahr: 1967
erstmals bestellt ab 01.06.2014; bestellt bis 31.05.2028
keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand für Finanzen, Recht, IT & Office Management
Geburtsjahr: 1972
erstmals bestellt ab 01.01.2024; bestellt bis 31.12.2026
keine Aufsichtsratsmandate in anderen Unternehmen
Veränderungen der Zusammensetzung des Vorstandes
Per 31.12.2023 ist Mag. Andreas Kutil (bestellt bis 29.02.2024) aus dem Vorstand ausgeschieden. Mit 01.01.2024 wurden
Sabine Brandl, MBA, MSc und Scipio Oudkerk, MSc erstmals zum Vorstand bestellt. Der Vorstand der Gesellschaft besteht
somit aktuell aus vier Personen.
Vergütung des Vorstandes
Im Jahr 2024 verfügten die Vorstände über ein Grundgehalt und eine erfolgsabhängige variable Vergütung. Des Weiteren
wird hier auf den veröffentlichten Vergütungsbericht des entsprechenden Geschäftsjahres verwiesen.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats (aktuell)
Mag. Albin Hahn
Vorsitzender
Geburtsjahr: 1957
erstmals bestellt ab 25.05.2023; bestellt bis zur 111.o.HV (2026);
keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
vertritt die Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung >10%
Mag. Albin Hahn war bis 31.03.2022 als Vorstand für Finanzen & Recht bei der Gesellschaft bestellt
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
10
Dr. Martina Andres
Stellverterterin des Vorsitzenden
Geburtsjahr: 1964
erstmals bestellt ab 28.05.2019; bestellt bis zur 110.o.HV (2025);
keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
vertritt die Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung >10%
es besteht eine persönliche Beziehung zu einem Vorstandsmitglied
Mag. Florian Jonak
Stellvertreter des Vorsitzenden
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
Geburtsjahr: 1967
erstmals bestellt ab 30.05.2017; bestellt bis zur 111.o.HV (2026)
keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmern
Dr. DI Josef Doppler
Mitglied
Geburtsjahr: 1960
erstmals bestellt ab 25.05.2021; bestellt bis zur 109.o.HV (2024)
keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Dr. Michael Grahammer
Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
Geburtsjahr: 1964
erstmals bestellt ab 25.05.2021; bestellt bis zur 112.o.HV (2027)
keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Mag. Dr. Wolfgang Hötschl
Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
Geburtsjahr: 1954
erstmals bestellt ab 29.05.2018; bestellt bis zur 109.o.HV (2024)
keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Prof. Dr. Sita Monica Mazumder
Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
Geburtsjahr: 1970
erstmals bestellt ab 28.05.2019; bestellt bis zur 110. o.HV (2025);
ein weiteres Aufsichtsratsmandat in einem börsennotierten Unternehmen (Palfinger AG)
Dipl.-Kfm. MBA Martina Sandrock
Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
Geburtsjahr: 1960
erstmals bestellt ab 23.05.2024; bestellt bis zur 112. o.HV (2027)
ein Aufsichtsratsmandat CEWE Group, einer im SDAX notierten Unternehmen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
11
Dr. Martin Schober
Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
Geburtsjahr: 1955
erstmals bestellt ab 30.11.2022; bestellt bis zur 110. o.HV (2025)
keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Unternehmen
Dr. Elly A.E. Zwaal
Mitglied
unabhängig gem. Anhang 1 des ÖCGK
Geburtsjahr: 1964
erstmals bestellt ab 23.05.2024; bestellt bis zur 112. o.HV (2027)
keine weiteren Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften
Peter Freudenschuss
Mitglied; Betriebsrat
Geburtsjahr: 1968
entsendet vom Betriebsrat der Angestellten in Wien
Seit 01.01.2024 entsendet
Samila Kocagöz
Mitglied; Betriebsrat
Geburtsjahr: 1982
entsendet vom Betriebsrat der Arbeiter in Wolkersdorf
Seit 01.09.2023 entsendet
Erwin Müllner
Mitglied; Betriebsrat
Geburtsjahr: 1968
entsendet vom Betriebsrat der Arbeiter in Wien
Seit 04.04.2023 entsendet
Claudia Schmidt
Mitglied; Betriebsrat
Geburtsjahr: 1974
entsendet vom Betriebsrat der Angestellten in Wien
Seit 04.04.2023 entsendet
Veränderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Dr. DI Josef Doppler und Mag. Dr. Wolfgang Hötschl sind per 23.05.2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Dipl.-Kfm.
MBA Martina Sandrock und Dr. Elly A.E. Zwaal wurden als neue einfache Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt. Mag. Albin
Hahn wurde mit 23.05.2024 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt und löst Mag. Florian Jonak als Vorsitzenden
ab. Mag. Florian Jonak bleibt weiterhin Mitglied des Aufsichtsrates als Stellvertreter des Vorsitzenden, neben Dr. Martina
Andres.
Als Vertreter des Betriebsrats der Angestellten in Wien ist Peter Habel zum 31.12.2023 ausgeschieden und Peter Freu-
denschuss wurde mit 01.01.2024 als Vertreter des Betriebsrates der Angestellten in Wien entsandt.
Dementsprechend kam es zu Veränderungen in den einzelnen Ausschüssen, die unter Punkt 3. näher dargestellt werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
12
Kriterien der Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat hat die im Österreichischen Corporate Governance Kodex (Anhang 1) enthaltenen Leitlinien für die Un-
abhängigkeit als Kriterien der Unabhängigkeit festgelegt.
Demnach ist ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen
Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher
geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der gewählten Aufsichtsräte erfolgt nach den in der 107. o.HV. beschlossenen Kriterien. Die Vergütung
setzt sich aus einer vom Unternehmensergebnis abhängigen Aufsichtsratvergütung und einem Sitzungsgeld zusammen.
In der 109. o.HV. wurde eine neue Vergütungspolitik, die eine neue Vergütung des Aufsichtsrats ab 01.01.2025 vorsieht,
beschlossen. Die Vergütung der gewählten Aufsichtsräte erfolgte 2024 somit noch nach den in der 107. o.HV. beschlos-
senen Kriterien.
Des Weiteren wird hier auf den veröffentlichten Vergütungsbericht des entsprechenden Geschäftsjahres verwiesen.
3. Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Da hohe Transparenz und umfassende sowie zeitgleiche Information aller relevanten Interessensgruppen ein wichtiges
Anliegen ist, überwacht ein Compliance Verantwortlicher die Einhaltung der Compliance Richtlinie der Josef Manner &
Comp. AG, welche auf der Marktmissbrauchsverordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates basiert.
Im Sinne des Kodex pflegen Vorstand und Aufsichtsrat zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen einen regen
Gedankenaustausch und offenen Diskurs zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens, Geschäftsentwicklung, Risi-
komanagement und wesentlichen Geschäftsfällen. Bei wichtigen Anlässen erfolgt eine unverzügliche Information an den
Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
Grundsätzlich arbeiten sowohl der Vorstand, als auch der Aufsichtsrat stets unter Bedachtnahme der jeweils gültigen Ge-
schäftsordnung. Die Geschäftsordnung des Vorstands wurde mit 30.01.2024 beschlossen, die Geschäftsordnung des Auf-
sichtsrats wurde mit 23.05.2024 beschlossen.
Im Jahr 2024 haben sieben Sitzungen des Aufsichtsrates (davon eine a.o. ARS am 19.04.2024) stattgefunden. Es hat kein
Mitglied des Aufsichtsrats an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.
Der Aufsichtsrat entscheidet in Fragen grundsätzlicher Bedeutung und über die strategische Ausrichtung des Unterneh-
mens. Seine Kontrolltätigkeit übt er auch durch Ausschüsse aus und hat dafür einen Prüfungsausschuss, einen Nominie-
rungs- & Vergütungsausschuss und einen Digitalisierungsausschuss und einen Marketing & Innovationsausschuss einge-
richtet. Zusätzlich befasst sich der Aufsichtsrat jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit und führt eine Selbstevaluierung
durch.
Der Prüfungsausschuss befasst sich, gem. §92 (4a) 4 AktG, mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der
Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers, der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses,
des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts. Darüber hinaus überwacht er die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems und Risikomanagementsystems und hat einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstat-
ten und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
13
Dem Prüfungsausschuss gehörten bis zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 23.05.2024 folgende Mitglieder
des Aufsichtsrats an:
Dr. Michael Grahammer (Vorsitzender)
Mag. Florian Jonak (Stellvertreter des Vorsitzenden)
Dr. Martina Andres
Peter Freudenschuss
Samila Kocagöz
Seit dem 23.05.2024 gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder an:
Dr. Michael Grahammer (Vorsitzender)
Dr. Martina Andres
Peter Freudenschuss
Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2024 vier Sitzungen (davon eine a.o. PAS am 19.04.2024) abgehalten. Bei drei der
vier Sitzungen des Prüfungsausschusses und bei zwei Sitzungen des Aufsichtsrats war der Wirtschaftsprüfer anwesend.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender
Mandate im Vorstand, befasst sich weiters mit Fragen der Nachfolgeplanung und unterbreitet der Hauptversammlung
Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Aufsichtsrat. Darüber hinaus befasst er sich mit dem Inhalt von
Vorstandsverträgen und überprüft die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder in regelmäßigen Abständen.
Dem Nominierungs- und Vergütungsausschuss gehörten bis zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am
23.05.2024 folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:
Mag. Florian Jonak (Vorsitzender)
Dr. Martina Andres
Mag. Albin Hahn
Erwin Müllner
Claudia Schmidt
Seit dem 23.05.2024 gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:
Mag. Albin Hahn (Vorsitzender)
Dr. Martina Andres
Peter Freudenschuss
Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2024 fünf Sitzungen abgehalten.
Der Digitalisierungsausschuss beschäftigt sich mit der ganzheitlichen Transformation des Unternehmens, mit dem Ziel,
den internen und externen Kundennutzen zu erhöhen. Darüber hinaus befasst er sich sowohl bei dem Kerngeschäft als
auch bei neuen Geschäftsfeldern mit der Optimierung von Aufbau- und Prozessorganisation und Modernisierung der Un-
ternehmenskultur.
Dem Digitalisierungsausschuss gehörten bis zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 23.05.2024 folgende Mit-
glieder des Aufsichtsrats an:
Prof. Dr. Sita Monica Mazumder (Vorsitzende)
Mag. Dr. Wolfgang Hötschl (Stellvertreter der Vorsitzenden)
Dr. Martina Andres
Peter Freudenschuss
Erwin Müllner
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
14
Seit dem 23.05.2024 gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:
Prof. Dr. Sita Monica Mazumder (Vorsitzende)
Dr. Elly A. E. Zwaal
Erwin Müllner
Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2024 vier Sitzungen abgehalten.
Der Marketing & Innovationsausschuss beschäftigt sich mit Themen hinsichtlich Marken-, Sortiments-, Innovations- und
Vertriebsstrategie, die der nachhaltigen Effizienzsteigerung dienen. Dieser Ausschuss besteht seit der konstituierenden
Sitzung des Aufsichtsrates am 23.05.2024.
Dem Marketing & Innovationsausschuss gehören seit dem 23.05.2024 folgende Mitglieder des Aufsichtsrates an:
Dipl.-Kfm. MBS Martina Sandrock (Vorsitzende)
Dr. Martina Andres
Mag. Florian Jonak
Claudia Schmidt
Der Ausschuss hat im Geschäftsjahr 2024 drei Sitzungen abgehalten.
Wirtschaftsprüfer
Die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH wurde von der 109. ordentlichen Hauptversammlung zum Abschlussprüfer
bestellt.
4. Maßnahmen zur Förderung von Frauen
Im Rahmen der unternehmensweit einheitlichen Personalpolitik, die für alle Mitarbeiter*innen gleiche Chancen und Rechte
sicherstellt, bemüht sich die Gesellschaft um die Entwicklung und Weiterbildung von Frauen. Die Gesellschaft verfolgt das
Ziel, den Anteil der Frauen in leitenden Stellungen mittelfristig auf ein ausgewogenes Niveau zu heben. Bis zum 23.05.2024
waren in der Gesellschaft fünf von sechzehn Mitgliedern der Organe Vorstand und Aufsichtsrat weiblich, ab dem
23.05.2024 erhöhte sich diese Zahl auf sieben von sechzehn. Der Frauenanteil in leitenden Stellungen (§ 80 AktG) in der
Gesellschaft (AG) beträgt 31,0% (2023: 30,9%). Mit Ende des Geschäftsjahres 2024 beschäftigt die Gesellschaft 822
Mitarbeiter*innen (inklusive geringfügig Beschäftigten), wovon 35,5% weiblich sind.
Für den Aufsichtsrat als auch für den Vorstand gelten bei Personalentscheidungen und bei der Entlohnung ausschließlich
fachliche Fähigkeiten und persönliche Kompetenzen als Kriterien; hohes Augenmerk wird auf die strenge Gleichbehand-
lung der Geschlechter gelegt.
In zahlreichen Bereichen konnten sich Frauen für Führungsaufgaben in der ersten und zweiten Berichtsebene qualifizieren.
In den Tochterunternehmen der Gesellschaft nehmen zum Stichtag 31.12.2024 7 verschiedene Personen eine oder meh-
rere leitende Stellungen ein. 1 davon ist eine Frau, das entspricht einem Frauenanteil von 14,3%. In den Tochtergesell-
schaften sind 12 leitende Stellungen vergeben. 1 von diesen Stellungen ist von einer Frau besetzt. Das entspricht einem
Frauenanteil von 8,3%.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
15
5. Beschreibung des Diversitätskonzeptes
Ein aus der Unternehmenspolitik bzw. aus dem Code of Conduct der Gesellschaft herausgelöstes Diversitätskonzept be-
steht derzeit nicht.
Manner verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, die Vielfältigkeit der Mitarbeiter*innen in Bezug auf Ausbildung, Erfahrung,
Alter, kulturelle Herkunft und Geschlecht zu fördern. Diese Leitlinie gilt auch für die Besetzung von Vorstand und Aufsichts-
rat. Sie entspricht damit dem ÖCGK, der ein Diversitätskonzept hinsichtlich Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufs-
hintergrund bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand vorsieht. Bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
verfolgt Manner folgende Leitlinien:
Für die Geschlechterdiversität gilt für Manner die vom Europäischen Parlament im Juni 2022 verabschiedete Richtlinie
nach der entweder mindestens 40% der Aufsichtsratsposten oder 33% der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an
das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht gehen.
Als international ausgerichtetes Unternehmen ist Internationalität und die damit verbundene globale Denkweise ein
für Manner entscheidender Erfolgsfaktor. Die interne Leitlinie sieht vor, dass Aufsichtsrat und Vorstand über Interna-
tionalität durch Führungserfahrung oder Herkunft verfügt. Die Zielgröße für den Anteil der Aufsichtsratsmitglieder (Ka-
pitalvertreter) mit internationalem Hintergrund liegt bei 40%, der entsprechende Wert für den Vorstand liegt bei 25%.
Wesentliche Voraussetzung für leistungsstarke Teams ist auch die Vielfalt der fachlichen Kompetenzen, die bei der
Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands berücksichtigt wird. Die Leitlinie zielt darauf ab, die wesent-
lichen Kernbereiche des Unternehmens sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand durch vertiefte Kenntnisse und
Erfahrung abzudecken.
Bei den im Jahr 2024 durchgeführten Neubesetzungen im Aufsichtsrat (2 Mitglieder) und Vorstand (2 Mitglieder) wurden
die internen Leitlinien berücksichtigt und die damit verbundenen Diversitätsziele erreicht.
6. Allfälliger Bericht über eine externe Evaluierung
Gem. C-Regel 62 hat die Gesellschaft die Einhaltung der C-Regeln des Kodex alle drei Jahre durch eine externe Institution
evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten.
Der Bericht über das Geschäftsjahr 2022 wurde durch die CENTURION Wirtschaftsprüfungs GmbH einer externen Evalu-
ierung unterzogen.
Aufgrund des Wechsels des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 hat sich der Vor-
stand entschieden, auch den Corporate Governance Bericht 2024 einer vorzeitigen Evaluierung (ausgenommen die C-
Regeln 77 83 des Corporate Governance Kodex 2023) durch die neu gewählten Wirtschaftsprüfer, Deloitte Audit Wirt-
schaftsprüfungs GmbH, zu unterziehen.
Die C-Regeln 77 83 des Corporate Governance Kodex 2023 wurden durch Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling evaluiert.
Die nächste Evaluierung betrifft somit das Geschäftsjahr 2027.
7. Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
Seit dem Abschlussstichtag gab es keine Veränderungen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
16
Bericht des Aufsichtsrats
der Josef Manner & Comp. AG über das Geschäftsjahr 2024
In der heutigen Sitzung des Aufsichtsrats der Josef Manner & Comp. AG wurde einstimmig nachstehender Bericht gemäß
§ 96 AktG beschlossen:
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Rahmen von
sechs regulären Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung, drei reguläre Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung
des Prüfungsausschusses, fünf Sitzungen des Vergütungs- und Nominierungsausschusses, vier Sitzungen des Digitali-
sierungs- und Prozessausschusses und drei Sitzungen des Marken- und Innovationsausschusses wahrgenommen. Er hat
sich dabei vom Vorstand über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft schriftlich und mündlich umfassend
Auskunft geben lassen. Einer der Schwerpunkte des Aufsichtsrats lag auf der Vorbereitung von Entscheidungen zur Si-
cherstellung weiterer Effizienzsteigerung durch Reduktion der Komplexität, Prozessoptimierungen und mögliche Optimie-
rung der Aufbauorganisation. Weitere Schwerpunkte betrafen die Preisentwicklungen auf den Beschaffungsmärkten und
die aus CSRD resultierenden Berichtspflichten.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Prüfungsausschuss ist seinen Überwachungs- und Prüfaufgaben gemäß § 92 Abs. 4a Z 4 AktG nachgekommen.
Insbesondere befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem nach den International Financial Reporting Standards
(„IFRS“) zu erstellenden Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024.
Weitere Überprüfungen betrafen unter anderem den Corporate-Governance-Bericht 2024, die Jahresabschlüsse 2024 der
Tochtergesellschaften, das interne Kontrollsystem und Risikomanagement, die Finanzierungssituation und allgemeine
Zinsänderungsrisiken. Darüber hinaus war die Beauftragung einer Ausschreibung der Abschlussprüfung 2024 Gegenstand
im Prüfungsausschuss.
Der Abschlussprüfer stand dem Prüfungsausschuss in drei Sitzungen sowie dem Aufsichtsrat in zwei Sitzung für Fragen
und Diskussionen zur Verfügung und der Prüfungsausschuss überwachte die Arbeiten des Abschlussprüfers.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss befasste sich neben Vergütungsfragen (Vergütungspolitik, Überprüfung
Vorstandsvergütungen, Zielvereinbarungen) insbesondere mit der Begleitung von HR-Projekten (Talent Management,
Nachbesetzung von Schlüsselpositionen, Mitarbeiter-Befragung „Rosa Dialog“).
Auch im Jahr 2024 lag der Schwerpunkt des Digitalisierungs- und Prozessausschusses auf der Vorbereitung von Ent-
scheidungen zur Sicherstellung weiterer Effizienzsteigerung durch Prozessoptimierungen. Im Rahmen des im Vorjahr ge-
starteten Process Mining Projektes wurde umfassendes Know-How aufgebaut, das schrittweise im operativen Geschäft
zur Identifikation von Verbesserungspotenzialen zur Anwendung kommt. Außerdem befasste sich der Digitalisierungs- und
Prozessausschuss mit Cyber-Security Themen und der Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Aufbauorgani-
sation.
Der Marken- und Innovationsausschuss hat sich im Jahr 2024 vor allem dem Thema strategisches Portfoliomanage-
ment und Überprüfung der Umsetzungsfortschritte der 5 relevanten Projekte gewidmet. Diese Projekte dienen der nach-
haltigen Effizienzsteigerung und bilden die Leitplanken für die Marken-, Sortiments- und Vertriebsstrategie.
Details zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse und des Aufsichtsrats können dem Corporate-Gover-
nance-Bericht entnommen werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
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Jahresabschluss zum 31.12.2024
Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Josef Manner & Comp. AG, bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang samt Lagebericht, wurde gemäß den österreichischen Rechnungslegungs-
bestimmungen erstellt, und von dem nach § 270 UGB gewählten Abschlussprüfer, Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs
GmbH, 1010 Wien, geprüft. Die Prüfung durch den Abschlussprüfer ergab, dass die Buchführung und der Jahresabschluss
samt Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Bestimmungen der Satzung beachtet wurden. Die
Prüfung ergab ferner, dass den Kriterien des § 269 UGB in vollem Umfang entsprochen wurde, sodass der Abschlussprü-
fer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte.
Der Prüfbericht des Abschlussprüfers und der Jahresabschluss samt Lagebericht wurden vom Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 01.04.2025 behandelt, umfassend mit dem Abschlussprüfer erörtert und dem Aufsichts-
rat zur Genehmigung vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat prüfte und billigte in seiner Sitzung am 08.04.2025 den Jahresab-
schluss sowie den Lagebericht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde damit gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.
In seiner Sitzung am 08.04.2025 prüfte der Aufsichtsrat ferner den Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung für
das Geschäftsjahr 2024. Dabei stellte er fest, dass das Geschäftsjahr 2024 mit einem Bilanzgewinn von 3.950.842,50
schließt und billigte den Vorschlag des Vorstands, eine Dividende von € 2,00 pro Aktie an die Aktionär*innen auszuschüt-
ten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Konzernabschluss zum 31.12.2024
Der vom Vorstand vorgelegte Konzernabschluss 2024, bestehend aus der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlust-
rechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrech-
nung sowie dem Konzernanhang samt Konzernlagebericht wurde gemäß IFRS erstellt und durch die Deloitte Audit Wirt-
schaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts
des Jahresabschlusses ist nach ESRS-Standards (CSRD) und entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und
Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt und wurde als Teil des Konzernlageberichts des Konzernabschlus-
ses aufgenommen. Nach Überzeugung des Abschlussprüfers vermittelt der Konzernabschluss in allen wesentlichen Be-
langen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns sowie der
Ertragslage und der Zahlungsströme in Übereinstimmung mit den IFRS. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass der Kon-
zernlagebericht mit dem Konzernabschluss im Einklang steht und erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Prüfbericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Konzernabschlusses sowie der Konzernabschluss zum
31.12.2024 samt Konzernlagebericht wurden im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats am 01.04.2025 eingehend mit dem
Abschlussprüfer behandelt. Der Prüfungsausschuss empfahl die Billigung des Konzernabschlusses zum 31.12.2024 samt
Konzernlagebericht, welcher dem Aufsichtsrat mit dem Prüfbericht des Abschlussprüfers in der Sitzung am 08.04.2025
vorgelegt wurde.
Nach der Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch den Aufsichtsrat wird festgestellt, dass die Geschäftsführung durch
den Vorstand und der vorgelegte Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zu keiner Beanstandung Anlass geben. Der
Aufsichtsrat billigt daher den Konzernabschluss zum 31.12.2024 samt Konzernlagebericht. Zudem prüfte und genehmigte
der Aufsichtsrat, nach vorheriger Befassung und Empfehlung des Prüfungsausschusses, den Corporate-Governance-Be-
richt gemäß § 267b iVm § 243c UGB.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand sowie sämtlichen Mitarbeiter*innen der Manner-Gruppe für die
hervorragenden Leistungen und den großen Einsatz in dem herausfordernden Geschäftsjahr 2024. Darüber hinaus be-
dankt sich der Aufsichtsrat bei den Aktionär*innen für das entgegengebrachte Vertrauen.
Wien, am 08.04.2025, für den Aufsichtsrat
Mag. Albin Hahn, Vorsitzender
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
18
Konzernlagebericht
der Josef Manner & Comp. AG, Wien
Inhaltsverzeichnis
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage .................................................................................... 18
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Manner-Gruppe ............................................................ 29
3 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems ................................................................. 35
4 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen ........................... 36
5 Nichtfinanzielle Erklärung ............................................................................................................................................... 38
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
Die Gruppe im Überblick
Die Manner Gruppe (kurz: Manner) ist in den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren Rest
der Welt, Mietshäuser und Haselnussanbau tätig. Die wichtigsten Konzerngesellschaften sind die Josef Manner & Comp.
AG als Muttergesellschaft, die Geblergasse 116 GmbH & Co KG sowie die Manner Azerbaijan LLC.
Wesentliche Entwicklungen 2024
Umsatz mit M€ 288,4 gegenüber 2023 um +6,5% gestiegen (Vorjahr: M€ 270,8; +13,2%)
Exportquote von 59,6% (Vorjahr: 58,9%)
Rohstoff- und Energiepreise haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr stabilisiert (ausgenommen Kakao)
Ergebnis vor Steuern beträgt M€ 18,8 (Vorjahr: M€ 7,5)
Eigenkapitalquote stieg auf 47,5% (Vorjahr: 36,3%)
Nettoverschuldung auf M€ 24,6 reduziert (Vorjahr: M€ 54,4)
Trade Working Capital hat sich insbesondere aufgrund des neu eingeführten Inlandsfactoring auf M€ 35,2 verringert
(Vorjahr: M€ 47,5)
Wirtschaftliches Umfeld
Schwächelnde österreichische Wirtschaft mit leichter Verbesserungstendenz. Die Schwäche des produzierenden
Gewerbes in Österreich setzt sich fort und hat auf verschiedene Dienstleistungsbranchen übergegriffen. Zu Beginn des
Herbstes lag die Stimmung zwar in allen Wirtschaftszweigen noch im pessimistischen Bereich, doch zeigen sich erste
Anzeichen, dass der Rückgang der Inflation den Konsum zu unterstützen beginnt. Laut den vorläufigen Zahlen ist die
österreichische Wirtschaftsleistung im Herbst jedoch leicht gesunken. Allerdings hat aufgrund der günstiger werdenden
Rahmenbedingungen, gestützt auf Reallohnzuwächse und der Lockerung der Geldpolitik, ein leichter Aufwärtstrend ein-
gesetzt. Nach dem erneuten leichten Rückgang des BIP im Gesamtjahr 2024 wird für 2025 und 2026 von einem leichten
Anstieg der realen Wirtschaftsleistung ausgegangen (Quelle: UniCredit Research).
Arbeitslosenquote steigt 2025 weiter an, leichter Rückgang erst für 2026 erwartet. Aufgrund der schwachen Kon-
junkturentwicklung insbesondere am Bau und in der Industrie steigt die Arbeitslosigkeit weiter an. Im Jahresdurchschnitt
2024 wird eine Arbeitslosenquote von ca. 7,0% erwartet. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich vorerst noch weiter
verschlechtern und sich erst mit einer Verbesserung der Konjunktur im Verlauf des Jahres 2025 stabilisieren. Für 2025
wird von einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote auf ca. 7,2% ausgegangen. Für 2026 wird ein Rückgang auf ca.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
19
7,0% erwartet, da das Arbeitskräfteangebot aus demografischen Gründen aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch langsam
steigen wird (Quelle: UniCredit Research).
Inflation wieder Richtung 2% im Jahresvergleich. Die Inflation hat sich seit dem Jahresbeginn deutlich reduziert und
lag im November mit 1,9% den dritten Monat in Folge unter 2%. Nach dem Jahreswechsel ist mit einem Anstieg der
Inflation in Richtung von ca. 2,5%, unter anderem durch den Wegfall der Strompreisbremse, zu rechnen. Nach durch-
schnittlich 2,9% in 2024 wird für 2025 mit einem Rückgang der Teuerung in Österreich auf durchschnittlich ca. 2,2% und
für 2026 auf ca. 1,9% gerechnet (Quelle: UniCredit Research).
Zinssenkungszyklus hat sich beschleunigt. Die schwachen Konjunkturaussichten und die gesunkenen Inflationserwar-
tungen haben den Druck auf die EZB erhöht, mit den Zinssenkungen rascher als geplant fortzufahren. Daher erfolgten im
Oktober sowie im Dezember erneut Senkungen des Einlagensatzes um jeweils 25 Basispunkte, insgesamt damit bereits
100 Basispunkte seit Juni 2024. Aufgrund ungünstiger Konjunkturaussichten sowie den bevorstehenden wirtschaftspoliti-
schen Veränderungen in den USA könnte die EZB gezwungen sein, eine Senkung der Leitzinsen unter das neutrale Ni-
veau von etwa zwei Prozent vornehmen zu müssen also einen leicht expansiven geldpolitischen Kurs einzuschlagen
(Quelle: UniCredit Research). Es wird von einem Einlagenzins von unter 3,0% ab Ende 2025 ausgegangen.
Die Aussichten und die Planung für 2025 beruhen auf der Annahme, dass es zu keinen neuen negativen Auswirkungen
von COVID-19 oder ähnlichen Pandemien, und des Ukraine-Russland-Kriegs auf die Konjunktur kommt. Einschränkungen
wegen eines Aufflammens einer Pandemie sowie Produktionsausfälle wegen Ausfall von Produktionspersonal, oder starke
Verschlechterungen in der Weltwirtschaftssituation sind wesentliche, von der Gruppe nicht abwendbare Risiken, die einen
negativen Einfluss auf den Geschäftsverlauf 2025 haben könnten. Eine Stabilisierung bzw. ein weiterer Rückgang der
Inflation könnte in einer Stabilisierung der Rohstoffpreise und in weiterer Folge auch der Herstellungskosten sowie einer
Entspannung der Materialengpässe resultieren. Als wesentliches Risiko für 2025 wird zum Zeitpunkt der Erstellung des
Konzernabschlusses eine Abkühlung der Weltwirtschaft sowie eine Verschärfung der derzeit unruhigen weltpolitischen
Situation gesehen, wodurch es vor allem beschaffungsseitig, unabhängig von erwarteten leichten Nachfragerückgängen,
immer wieder zu sprunghaften Änderungen der Kosten kommen könnte. Grundsätzlich werden die Rohstoff- und Energie-
preise für das gesamte Jahr 2025 vergleichbar, wie im Vorjahr erwartet. Eine Ausnahme betrifft die Kakaobohnenpreise,
die bereits 2024 stark gestiegen sind. Für 2025 wird in etwa mit einer Verdoppelung der Kosten für Kakaobohnen gegen-
über 2024 gerechnet.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Finanzielle Leistungsindikatoren
T
T
2024
2023
Umsatzerlöse (T€)
288.407
270.843
Betriebsergebnis (T€)
21.057
10.346
Betriebsergebnis-Marge (ROS)
7,3%
3,8%
Ergebnis vor Steuern (T€)
18.807
7.535
Return of Investment (ROI)
13,1%
5,8%
Return on Equity (RoE)
24,6%
11,6%
Nettoverschuldung (T€)
24.634
54.384
Eigenkapital (T€)
76.374
64.853
Eigenkapitalquote
47,5%
36,3%
Bei den angeführten Verkaufszahlen handelt es sich um konsolidierte Verkaufszahlen das bedeutet, dass Verkäufe
zwischen den Segmenten in dieser Darstellung bereinigt dargestellt sind.
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2024 ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um +6,4% von M 270,8 auf M 288,4 (Vorjahr +13,2%)
gestiegen. Die Steigerung konnte sowohl im Inland als auch international realisiert werden und resultiert vor allem aus den
der Rohstoffpreisentwicklung geschuldeten Verkaufspreiserhöhungen sowie einem besseren Produkt-Mix.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
20
Die verkaufte Menge ist im Jahr 2024 insgesamt um +2,6% von 52.207 to auf 53.545 to (Vorjahr: -2,2%) leicht gestiegen,
und dies obwohl einerseits das Produktportfolio bereits leicht bereinigt wurde und andererseits durch die notwendige Wei-
tergabe von Beschaffungs- und Produktionskostensteigerungen die Nachfrage weniger schnell, insbesondere im Marken-
bereich, gestiegen ist.
Weiters ist die Exportquote auf 59,6% angestiegen, diese lag im Vorjahr noch bei 58,9%.
Ertragslage
Im Jahr 2024 liegt das Ergebnis vor Steuern mit M 18,8 (Vorjahr: M 7,5) deutlich über dem Vorjahr, der Betriebserfolg
(Ergebnis vor Zinsen und Steuern) mit M 21,1 (Vorjahr: M 10,3) erhöhte sich ebenfalls im Vergleich zum Wert von 2023.
Vorrangig begründen der veränderte Produktmix, die Sortimentsoptimierung sowie die aufgrund der Rohstoffpreisentwick-
lung notwendigen Preisanpassungen die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.
Vor allem Kakaobohnen sind 2024 im Vergleich zu 2023 signifikant teurer geworden, und in geringerem Ausmaß haben
sich die Kosten von Haselnüssen erhöht. Die restlichen Beschaffungspreise für Rohstoffe sind dagegen stabil geblieben
beziehungsweise geringfügig günstiger geworden. Das Rohstoff-Umfeld bleibt jedoch auch 2025 sehr volatil. Der Anteil
der Rohstoffkosten in Prozent der Umsatzerlöse blieb fast unverändert auf hohen 35,9% (Vorjahr: 36,1%).
Die Veränderung des Personalaufwands von +9,5% (Vorjahr: +10,6%) ergibt sich insbesondere aufgrund der hohen kol-
lektivvertraglichen Abschlüsse für 2024. Auch die Erhöhung von Urlaubs- und sonstigen Personalaufwendungen, die auf
der erhöhten Personaltätigkeit wegen der nach wie vor herausfordernden Situation bei der Besetzung der offenen Stellen
in Kombination mit einer guten Auslastung der Werke beruht, hat die Personalkosten nach oben getrieben. Zusätzlich blieb
das Niveau der Krankenstände vergleichbar wie 2023, wodurch sich auch der Aufwand für Leihkräfte entsprechend er-
höhte.
Die Stärkung der Unternehmensmarken durch Werbung und Verkaufsförderung wird als langfristiges strategisches Enga-
gement erachtet. Insofern wurde der dafür vorgesehene Etat geringfügig höher als im Vorjahr veranschlagt und auch
umgesetzt.
Den herausfordernden Marktbedingungen zum Trotz ergaben sich sowohl im laufenden Betrieb während des Jahres als
auch zum Jahresultimo deutlich geringere Bankverbindlichkeiten. Die Erlöse aus dem im Sommer 2024 eingeführten In-
landsfactoring bei der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft wurden für die Tilgung von Krediten verwendet. Verkaufte
Forderungen (Factoring) wurden ausgebucht. Zum Stichtag 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistun-
gen von T€ 14.353 (Vorjahr: T€ 0) an Dritte verkauft. In Kombination mit dem strikten Cash-Management reduzierten sich
die Nettofinanzverbindlichkeiten somit erheblich. Durch die gesunkenen Zinsen sowie verbesserte Nettofinanzverbindlich-
keiten wurde der Zinsaufwand 2024 ebenfalls deutlich verringert.
Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen
Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands vor allem
aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Un-
sicherheit in der Aktivität und Region sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest
resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine Wertminderung des Segments Haselnussplantage in Aserbaidschan
in Höhe von T€ 415 vorgenommen worden.
Finanzlage
Der Cashflow aus betrieblicher tigkeit abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit liegt mit M 35,6 (Vorjahr:
M€ 8,9), um M 26,6 über dem vergleichbaren Wert des Vorjahres. Der Beitrag aus dem Ergebnis wirkt sich positiv aus,
und insbesondere das eingeführte Inlandsfactoring hat zum Jahresultimo das Working Capital im positiven Sinne beein-
flusst. Die Investitionstätigkeit, verglichen mit 2023, hat sich insgesamt leicht erhöht.
Nach Ausschüttung der Dividende für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie nach Rückführung von Krediten konnten die Bank-
verbindlichkeiten aufgrund des erfreulichen Cashflows deutlich verringert werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kre-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
21
ditinstituten inklusive Leasing wurden demnach von letztjährigen M 57,9 auf M 33,9 zum aktuellen Bilanzstichtag ver-
ringert. Aufgrund des strikten Cash-Managements konnten die frei verfügbaren Barmittelbestände per Jahresultimo eben-
falls erhöht werden.
Folglich ergibt sich, dass sich die Nettoverschuldung, der Saldo der Bankschulden und flüssigen Mittel von M 54,4 zum
31.12.2023 auf M 24,6 zum aktuellen Bilanzstichtag deutlich reduziert. Das Eigenkapital stieg und aus diesen Änderun-
gen resultiert, dass der Nettoverschuldungsgrad (Gearing), definiert als das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigen-
kapital, von letztjährigen 83,9% auf 32,3% schrumpft.
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Abnahme bei den immateriellen Vermögensgegenständen steht im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen
ERP-Software 2023 und deren begonnenen Abschreibung, die sich 2024 fortsetzte. Die Investitionstätigkeit lag im Jahr
2024 leicht über den Wert für 2023. Der Buchwert der Sachanlagen hat sich geringfügig erhöht, was insbesondere auf die
Investitionstätigkeit in dem Segment Süßwaren sowie der Manner Azerbaijan LLC zurückzuführen ist. Ziel der Manner
Azerbaijan LLC ist es, die künftige Preis- und Versorgungssituation bei Haselnüssen merklich zu verbessern. Aufgrund
der Marktsituation für Immobilien kam es im Berichtsjahr zu einer leichten Aufwertung der Wohnhausanlage der Gebler-
gasse KG in Höhe von M +0,1 (Vorjahr: M -1,1). Das gesamte langfristige Vermögen hat sich von M 96,1 zum Ende
2023 auf M 95,8 zum derzeitigen Bilanzstichdatum nur leicht verringert.
Im Berichtsjahr wurde die nicht-operativ tätige Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH aus Ver-
einfachungsgründen Up-Stream auf die Josef Manner & Comp. AG verschmolzen. Diese Umgründungsmaßnahme wurde
im zweiten Halbjahr 2024, rückwirkend zum 31.12.2023, umgesetzt, wodurch sich der Konsolidierungskreis um die Unter-
stützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH reduziert. (2023 wurde die nicht operativ tätige Manner Ma-
nagement GmbH (Komplementär der Geblergasse 116 GmbH & Co KG) ebenfalls aus Vereinfachungsgründen rückwir-
kend zum 31.12.2022 auf die Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m. b. H. verschmolzen).
Die Vorräte haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des strikten Vorratsmanagements reduziert und gleichzeitig
sind zum Stichtag auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich zurückgegangen, was insbesondere
mit dem im Sommer 2024 eingeführten Inlandsfactoring und auch mit dem konsequenten Forderungsmanagement zu-
sammenhängt. Der Guthabenbestand bei den Banken konnte zum Stichtag gesteigert werden. Aus diesem Grund hat es
insgesamt eine Reduktion des kurzfristigen Vermögens von M 82,6 auf M 65,0 gegeben.
Die Eigenkapitalquote liegt mit 47,5% um +11,2 Prozentpunkte über den 36,3% des Vorjahres, was mit dem erfreulichen
Ergebnis, der reduzierten Nettoverschuldung und dem reduzierten Trade Working Capital zusammenhängt. Eine Konzern-
Eigenkapitalquote von eindeutig über 40% ist weiterhin ein Fixpunkt der Unternehmensplanung und des Risikomanage-
ments der Gruppe dies insbesondere, um die finanzielle Stabilität der Gruppe zu gewährleisten und wirtschaftlich schwie-
rige Perioden unbeschadet überbrücken zu können.
Das Nettoumlaufvermögen, die Differenz des kurzfristigen Vermögens und der kurzfristigen Verbindlichkeiten, erhöhte sich
von M 15,9 im Jahr 2023 auf M 16,4 im Jahr 2024, insbesondere weil sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten stärker als
die kurzfristigen Forderungen reduzierten.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Das Managen nichtfinanzieller Themen ist in der Manner-Gruppe integraler Bestandteil des Managementverständnisses
und Basis r eine ertragreiche Zukunft, denn die finanzielle Gebarung zeigt in der Regel die Ergebnisauswirkungen nicht-
finanzieller Entscheidungen. Umso wichtiger ist es deshalb, als Unternehmen die internen und externen Auswirkungen
des unternehmerischen Handelns zu beschreiben und zu dokumentieren. Nachfolgend sind Arbeitnehmerbelange, Mar-
keting, Markenthemen, Sponsoring, sowie Forschung und Entwicklung auszugsweise dargelegt.
Arbeitnehmerbelange
Nur gemeinsam mit qualifizierten und engagierten Mitarbeiter*innen können wir die Herausforderungen, mit denen Manner
konfrontiert wird, meistern. Manner fördert die eigenen Mitarbeiter*innen und ist bestrebt, ein motivierendes und leistungs-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
22
orientiertes Arbeitsumfeld anzubieten. Bei der Personalauswahl wird neben hoher fachlicher Qualifikation auch insbeson-
dere die soziale Kompetenz berücksichtigt. Bei Personalentscheidungen gelten ausschließlich fachliche Fähigkeiten und
persönliche Kompetenzen. Auf Gleichbehandlung wird zudem hohes Augenmerk gelegt. Mit entsprechenden Fortbildungs-
maßnahmen wird den geänderten Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung getragen.
Schulungen wurden im Jahr 2024 weiterhin überwiegend fachlich im Bereich Technik und Produktion durchgeführt, mit
dem Schwerpunkt auf Höherqualifikation der Mitarbeiter*innen im Produktionsbereich. Alle Mitarbeiter*innen können und
sollen sich hier bestmöglich im Unternehmen fachlich weiterentwickeln.
Für Nachwuchsführungskräfte wurde neuerlich ein weiterer Durchgang des Manner-Mentoring-Programms angeboten,
welches sehr gut angenommen wurde. Ebenso wurde 2024 mit einer Potenzialanalyse gestartet, um die Entwicklung der
Führungskräfte bestmöglich zu unterstützen. Dieses Projekt wird 2025 einen weiteren großen Schwerpunkt der Personal-
entwicklung bei Manner darstellen.
Die E-Learning-Plattform J.O.S.E.F. (Josef Manner Online Schulungen Erleichtern Fortbildung) wurde im Jahr 2024 wei-
terhin für verpflichtende Schulungen genutzt. Der Ausbau zu einer umfassenden Schulungsplattform inklusive Verwaltung
und Dokumentation wurde 2024 gestartet und soll 2025 finalisiert werden.
Die Lehrlingsausbildung wurde im Jahr 2024 fortgesetzt. 15 Lehrlinge waren 2024 (2023: 18) in Ausbildung (Mechatronik,
Lebensmitteltechnik, Elektrotechnik, Betriebslogistik). Ein konstanter Ausbau der Lehrlingsausbildung ist weiterhin geplant.
Manner sieht hierin eine Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es werden nach Lehrzeitende daher auch in
der Regel alle Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen..
Der durchschnittliche Mitarbeiter*innenstand (FTE) im Jahr 2024 betrug 479,6 Arbeiter*innen (2023: 489,2) und 371,9
Angestellte (2023: 373,0). Mit Stichtag 31.12.2024 hat die Gruppe um -13,0 Mitarbeiter*innen weniger beschäftigt als zum
31.12.2023 (Vorjahr +11,2 Mitarbeiter*innen). Dies entspricht -1,4% (Vorjahr +1,3%).
Marketing
Das Jahr 2024 war geprägt von abnehmender Konsumlaune unserer Konsument*innen bedingt durch die weltpolitische
Unsicherheit in Folge der anhaltenden Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen, aber auch durch den Ausgang der
Präsidentschaftswahl in den USA. Rohstoff- wie Energiepreise befinden sich nachhaltig auf sehr hohem Niveau Manner
hat vor allem der massive Preisanstieg beim Rohstoff Kakao stark getroffen und erneute Preisanpassungen unserer Pro-
dukte notwendig gemacht. In Summe führte diese Situation 2024 zu einer für unsere Markenprodukte doppelt herausfor-
dernden Marktsituation im Inland wie international: zum einen zu stagnierenden bis rückläufigen Absätzen für Markenarti-
kel in einigen Bereichen, zum anderen zu Marktanteilsgewinnen der Handelsmarken.
Mit den nachfolgenden Maßnahmen hat Manner auf diese herausfordernde Situation geantwortet: stärkere Fokussierung
der Marketingaktivitäten und -ausgaben auf die Kern-Sortimente in unseren zentralen Märkten, laufende Sortimentsüber-
arbeitung und -optimierung mit dem Ziel der Profitabilitätserhöhung und Sortimentsstraffung sowie taktische Neuprodukt-
Launches wie Limited Editions.
Schwerpunkte Marke Manner
Vor allem in den wichtigen Kernmärkten Österreich und Deutschland ist es uns mit der Hauptmarke Manner gelungen, in
der Kategorie Schnitten/Waffeln die bestehende Marktführerschaft zu halten.
Rechtzeitig zum Start der Eissaison 2024 wurde das Manner-Eiswaffelsortiment im attraktiven pastellfarbigen Packa-
ging-Design vorgestellt: noch frischer, noch moderner und deutlich appetitlicher. Der Relaunch des Manner-Eiswaffelsor-
timents wurde durch verschiedene Online- und Social-Media-Maßnahmen inklusive Gewinnspielen, Pressearbeit und at-
traktiver POS-Aktivierung tatkräftig unterstützt.
Mit Manner für jeden Anlass bestens vorbereitet: mit den attraktiven Manner Neapolitaner Geschenkpackungen in den
Einheiten 8x75g und 18x75g setzt Manner das ganze Jahr hindurch Schwerpunkte am Point of Sale, unterstützt werden
diese Aktivitäten durch fokussierte Kommunikationsmaßnahmen digital und in Social Media. Während die ganzjährig er-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
23
hältlichen Manner-Geschenkspackungen jeden Geburtstag oder Jahrestag versüßen, konnte mit den saisonalen Variatio-
nen zu den Ereignissen Valentinstag, Mutter- und Vatertag, Ostern oder Weihnachten die Präsenz der Marke weiter aus-
gebaut werden.
Ein herbstlicher Schwerpunkt waren auch im abgelaufenen Jahr die limitierten „Manner Winterglück“-Waffeln: die Range
wurde 2024 um die Sorte Kokosmakrone erweitert und national wie international stark in die Vermarktung gebracht. Damit
wurden gerade in der ßwarenstarken Herbst- & Wintersaison zusätzliche Markenpräsenz und verstärkte Kaufimpulse
im Handel gesetzt.
Ganzjährige Kommunikationsunterstützung für die rosa Kultmarke
In der Kommunikation haben wir einen Fokus auf die Manner-Kernprodukte Manner Schnitte & 75g-Range, Waffelbeutel
und Snack Minis gelegt. Zudem wurde im österreichischen Markt ein ganzjähriger digitaler Werbeschwerpunkt für die
Manner-Geschenkpackungen mit dem wichtigen Konsumanlass „Schenken“ umgesetzt.
Digitale Kommunikation mit steigender Bedeutung
Auch 2024 haben wir unser Engagement für unsere rosa Hauptmarke in Social-Media- wie digitalen Kanälen erhöht: der
Anteil an Kommunikation in digitalen Kanälen und Social Media ist deutlich gestiegen, in einigen kleineren Zielmärkten
haben wir zudem auf einen sehr effizienten und reichweitenstarken Digital-First-Mediaansatz gesetzt. Dies immer mit der
Zielsetzung, Relevanz und Attraktivität der Marke Manner weiter zu erhöhen und zudem auch die Begehrlichkeit der Marke
Manner in den jüngeren Zielgruppen zu steigern.
Unser Kund*innen-Club „Manner Club“ hat 2024 einen umfassenden Relaunch erfahren und wird nun als Close Friends
List auf Instagram weiter forciert: über zahlreiche Gewinnspiele und Specials konnte die Anzahl der Clubmitglieder 2024
auch auf der neuen Plattform deutlich ausgebaut und die Konsument*innen noch stärker an unsere rosa Marke gebunden
werden.
Unsere Vision: Mannerize the World! Die Manner Kunstinitiative Pink Playground 2
Im Jahr 2024 setzt Manner seine erfolgreiche Kunstinitiative #pinkplayground fort und bekräftigt damit sein langfristiges
Engagement für die Förderung zeitgenössischer Kunst in Österreich. Die Corporate Cultural Responsibility (CCR)-Initiative
wird auch in diesem Jahr weitergeführt und fokussiert sich auf die Unterstützung junger Kunstschaffender, die mit Manner
und seiner ikonischen Farbe Rosa in Verbindung stehen. Mit #pinkplayground II setzt Manner nicht nur kulturelle Akzente,
sondern zeigt auch sein Bekenntnis zu sozialen Werten wie Fairness und Geschlechtergerechtigkeit und fördert die Schaf-
fung künstlerischer Freiräume durch finanzielle Unterstützung und Mäzenatentum.
Schwerpunkte Casali, Napoli
Notwendige Preisanpassungen bedingt durch Rohstoffkostensteigerungen insbesondere bei Kakao haben zu einigen
Preisschwellenüberschreitungen in den Sortimenten von Casali und Napoli geführt. Durch ambitionierte massive POS-
Platzierungen, attraktive Aktionen und reichweitenstarke Kommunikationsunterstützung konnten wir dem erfolgreich ent-
gegenwirken.
Mit der limitierten Casali Rum-Kokos-Sorte „Shot of the Year Cuba Libre“, die im neuen, modernen Design erstrahlt, konnte
im Segment „Schoko-Dragees“ auch 2024 ein umsatzstarker Jahresstart eingeläutet werden. Mit dem langjährigen Er-
folgskonzept der limitierten Edition „Shot of the Year“ gelang es einmal mehr, frische Impulse im Markt zu setzen und
bestehende wie neue Konsument*innen für die Marke Casali und ihre attraktiven Produkte zu begeistern.
Die Fairtrade-Kakao-Zertifizierung für die gesamte Casali Rum-Kokos-Range war gleich zu Jahresbeginn ein Schwer-
punkt-Thema in der Casali-Kommunikationsunterstützung. Über die Teilnahme an der groß angelegten Fairtrade-Plakat-
kampagne mit unseren Klassikern Casali Schoko-Bananen und Napoli Dragee Keksi wurde unsere gute Partnerschaft mit
Fairtrade Österreich erneut effizient genutzt.
Seit Ende 2023 erstrahlt die Napoli Dragee-Keksi-Range in völlig neuem Glanz, 2024 konnte die Umstellung auch am POS
vollständig finalisiert werden, was einen stringenten, stimmigen Markenauftritt für Napoli sicherstellt. Für unsere Keks-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
24
Marke Napoli Dragee Keksi hat sich unser taktischer Ansatz der limitierten Jahressorte seit vielen Jahren bewährt blicken
wir doch 2024 bereits auf 15 Keksi-Jahressorten zurück. Mit der neuen kontextuellen Sorte Keksi des Jahres „Dream
Team“ wurde auch 2024 der Jahresstart mit viel Abwechslung im Dragee-Keksi-Sortiment eingeläutet und es uns so er-
möglicht, neue Konsument*innen an unsere Keks-Marke heranzuführen. Unterstützt wurde die Produkteinführung vor al-
lem in Social Media und über klassische Digitalwerbung auf vielfältigen Kanälen. Durch unsere neue Markenkampagne
und der dabei entstandenen Figur „Scherzkeksi“ konnten wir unsere digitale Präsenz mit tagesaktuellen Themen aus-
bauen. Wir sind stolz auf eine exzellente Performance unserer Werbemittel, die die geplanten Leistungswerte auf allen
Kanälen weit übertroffen haben.
Schwerpunkte Victor Schmidt
Das Jahr 2024 war geprägt von sehr erfreulichem Markenwachstum der gesamten Victor Schmidt Mozartkugel-Range.
Der Schwerpunkt in der Marktbearbeitung und Markenaktivierung lag auf der Sichtbarkeit am Point of Sale. Durch abver-
kaufsstarke Aktionen und massive Displayplatzierungen konnte das Geschäft weiter ausgebaut und das Wachstum aus
dem Vorjahr deutlich vorangetrieben werden. Zudem trugen die weiter steigenden Tourismuszahlen in Wien und ganz
Österreich selbstverständlich ebenfalls zur guten Entwicklung der Marke Victor Schmidt bei.
Die wichtigsten Auszeichnungen für das Jahr 2024
Superbrand Österreich 2024: Manner
„Innovativste Marke Österreich“ - Manner mit Platz 29 als zweite FMCG-Marke hinter Red Bull (Magazin Trend)
Manner Shops
2024 war ein erfolgreiches Jahr r die Manner Shops. Die Frequenz an den Tourismusstandorten und in den Outlets
konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigert werden. Ein positiver Effekt zur Umsatzsteigerung wurde auch durch
die Expansion mit unseren Shop-Kooperationspartnern erzielt, wie z. B. Mayrhofen in Tirol und Salzburg Getreidegasse.
Der Standort Salzburg Residenzplatz wurde im Oktober an einen Shoppartner übergeben und wird in gewohnter Qualität
weitergeführt.
Als abschließendes Highlight kann erwähnt werden, dass unser Shop im 1. Bezirk am Stephansplatz sein 20-jähriges
Jubiläum feierte und viele Fans mit Angeboten und Gewinnspielen begeistern konnte.
Skisprung-Sponsoring
Manner ist ein renommierter Sponsor im Skisprung-Sport und tritt als Kopfsponsor mit den markanten rosa Manner-Helmen
sowie bei ausgewählten Skisprung-Events sichtbar in Erscheinung. Die Sponsoringstrategie zeichnet sich durch
langfristige Partnerschaften mit unseren Athlet*innen aus, die als Teil der Manner-Familie betrachtet werden.
Die Skisprung-Saison 2024/2025 begann mit außergewöhnlichen Momenten und einer starken Präsenz unseres Manner-
Sportler*innen-Teams. In den ersten Weltcup-Bewerben 2024 in Ruka und Wisla haben unsere Athlet*innen bereits
Manner-Sportgeschichte geschrieben: Alle drei Podestplätze wurden von Manner-Sportler*innen besetzt, was ein
Höhepunkt unserer langjährigen Partnerschaft mit dem Skisprung-Sport und ein Beweis für die herausragende Leistung
unserer Athlet*innen ist.
Das Manner-Sportler*innen-Team für die Saison 2024/2025 setzt sich aus folgenden talentierten und erfahrenen
Skispringer*innen zusammen: Jan Hörl (Österreich), Justin Lisso (Deutschland), Martin Hamann (Deutschland), Stefan
Kraft (Österreich), Sara Marita Kramer (Österreich), Pius Paschke (Deutschland), Dawid Kubacki (Polen) und Daniel Huber
(Österreich). Diese Athlet*innen repräsentieren den Skisprung-Sport in seiner ganzen Vielfalt und Leidenschaft.
Neben den Erfolgen unserer Athlet*innen ist Manner auch in der Saison 2024/2025 bei den wichtigsten Skisprung-Events
als Sponsor präsent: Im Rahmen des FIS-Weltcups in Ruka (Finnland), die FIS-Weltmeisterschaft in Trondheim
(Norwegen), und das FIS-Weltcup-Finale in Planica (Slowenien), um unvergessliche Sport-Momente zu schaffen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
25
Vertriebsstandorte
Manner weist folgende wesentliche Vertriebsstandorte auf:
Josef Manner & Comp. AG: Zweigniederlassung Köln, Deutschland
Josef Manner s.r.o.: Vertriebsstandort Brno, Tschechische Republik
Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien
Im Vergleich zum Vorjahr gab es keine Veränderungen.
Forschung und Entwicklung
Im Fokus unserer Abteilung Forschung, Entwicklung & Innovation standen 2024 zum einen Produktinnovationen und Pro-
duktoptimierungen, zum anderen Prozess- und Rohstoff-Optimierungsprojekte die Vorbereitungen für eine neue Dragier-
Anlage im Werk Wolkersdorf und ein internes, umfassendes Sortimentsoptimierungsprojekt seien an dieser Stelle stellver-
tretend herausgegriffen. Im Bereich Innovationen haben insbesondere Rohstoffkostensteigerungen wie bei Kakao das
Erreichen unserer Profitabilitätsziele bei Neuproduktionen sehr herausfordernd gestaltet.
Produktionsstandorte
Der Strategie entsprechend wurden neben Planungs- und ERP-Optimierungen mehrere technische Projekte und Initiativen
in beiden Werken umgesetzt. Im Jahr 2024 wurden weitere Aggregate zum Temperieren von Waffelcremen sowie Schneid-
maschinen für Waffelblöcke und Kalibrierstationen erneuert. Besonders hervorzuheben ist der schrittweise Austausch un-
serer Beutelverpackungsanlagen, wovon die erste von nf Beutelverpackungen im Werk Wien aufgebaut wurde. Ein wei-
teres Investitionsprojekt ist die Anschaffung einer neuen Dragier-Anlage für das Werk Wolkersdorf, welche 2024 installiert
wurde und 2025 in Betrieb gehen wird.
Im Zuge des Manner-Produktionssystems wurde auch im Jahr 2024 ein Schwerpunkt auf die Mitarbeiter*innen-Ausbildung
gelegt. So konnte durch die Kontinuierliche-Verbesserungsprozess-Arbeit (KVP) eine große Anzahl an Qualitäts-, Ergo-
nomie- und Effizienzverbesserungen in beiden Werken umgesetzt werden.
Segment Süßwaren Österreich
Marktentwicklung
Die Manner-Gruppe produziert und vertreibt als österreichisches Familienunternehmen fünf der bekanntesten und belieb-
testen Süßwarenmarken Österreichs (Manner, Casali, Victor Schmidt, Ildefonso und Napoli). Manner ist ein starkes Mar-
kenartikelunternehmen für Süßwaren und die Marken verbinden beste Qualität mit höchstem Genuss. Die Produktion
findet ausschließlich an österreichischen Standorten statt, am Standort Wien im 17. Wiener Gemeindebezirk und am
Standort Wolkersdorf in Niederösterreich. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Ausbau des internationalen
Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa.
Der Gesamtumsatz am österreichischen Markt erreichte gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Umsatzplus, insbe-
sondere bei den Marken Manner und Victor Schmidt. Damit konnten auch die Marktanteile in unseren Hauptberei-
chen weitgehend abgesichert werden. Victor Schmidt erzielte in diesem Jahr das größte Marktanteilswachstum und
treibt den Markt der Mozartpralinen damit positiv.
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Süßwarengeschäft Österreich
2024
2023
Abgesetzte Menge
in Tonnen
19.921
19.951
Umsatzerlöse
in T
116.539
111.238
Betriebsergebnis (EBIT)
in T
9.412
5.684
Betriebsergebnis-Marge
in %
8,1%
5,1%
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
26
Segment Süßwaren Deutschland
Marktentwicklung
Das Jahr 2024 konnte mit einem Umsatzwachstum, welches deutlich über dem deutschen Süßgebäckmarkt lag, abge-
schlossen werden. Bei der Sortimentsführung wurde weiterhin das konsequente Ziel der Konsolidierung verfolgt. Neben
den Sommerwaffeln konnten auch die Winterwaffeln wieder erfolgreich vermarktet werden. Ebenso wurde die Einführung
der neuen Eiswaffelrange von den Kunden sehr positiv angenommen. Als die Nr. 5. im deutschen Gebäckmarkt konnten
wir unsere Marktführerschaft mit der Marke Manner im Bereich Waffen erneut verteidigen.
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Süßwarengeschäft Deutschland
2024
2023
Abgesetzte Menge
in Tonnen
16.523
15.585
Umsatzerlöse
in T
81.702
74.356
Betriebsergebnis (EBIT)
in T
3.306
1.014
Betriebsergebnis-Marge
in %
4,0%
1,4%
Segment Süßwaren Rest der Welt
Marktentwicklung
Trotzt rohstoffbedingter Umsetzung von Preiserhöhungen konnte im Geschäftsjahr 2024 der Absatz gegenüber dem Vor-
jahr deutlich gesteigert werden. Auch der Umsatz erhöhte sich im selben Zeitraum und führt zu einem gestiegenen Ex-
portanteil am Unternehmenserfolg. Insbesondere der Bereich Waffeln, der weniger stark von Rohstoffpreiserhöhungen
betroffen war, konnte im Absatz deutlich zulegen. Distribution und Marktanteile wurden ausgebaut.
Produktkategorien mit hohem Schokoladenanteil, und folglich höheren Preissteigerungen, hatten hingegen mengenmäßig
eher stagnierende, und Schaumware sogar eine rückläufige Mengenentwicklung zu verzeichnen.
Die Fokussierung auf europäische Kernmärkte wurde erfolgreich weitergeführt und unprofitable Sortimentsbereiche aus
dem Portfolio genommen. Der allgemeine Rückgang der Inflation trug positiv zur Kaufbereitschaft von Mannerprodukten
bei, wodurch im EU-Raum (ohne Österreich und Deutschland) ein überdurchschnittliches Umsatzwachstum erzielt werden
konnte.
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Süßwarengeschäft Rest der Welt
2024
2023
Abgesetzte Menge
in Tonnen
17.701
16.671
Umsatzerlöse
in T
90.541
85.607
Betriebsergebnis (EBIT)
in T
8.447
4.439
Betriebsergebnis-Marge
in %
9,3%
5,2%
Segment Mietshäuser
Marktentwicklung
Die Mieterlöse im Bereich der Mietshäuser erhöhten sich geringfügig gegenüber dem Vorjahreswert aufgrund von leichten
Mietzinsanpassungen. Gleichzeitig sind die Betriebs- und Instandhaltungskosten gestiegen. Nach einer Abwertung des
Verkehrswerts der Immobilie um T€ -1.130 im Vorjahr, konnte der Immobilienwert im Jahr 2024 um T€ 100 gesteigert
werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
27
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Mietshäuser Österreich
T
2024
2023
Investment Property
13.030
12.930
Mieterlöse
546
508
Betriebsergebnis (EBIT)
614
-475
Segment Haselnussplantage
Marktentwicklung
Qualitativ hochwertige Haselnüsse sind für den Geschmack zahlreicher Produkte aus dem Hause Manner ausschlagge-
bend. Die Qualität und Verfügbarkeit des Rohstoffs ist für das Unternehmen wesentlich. 2018 wurde aus Überlegungen
der Rückwärtsintegration also der Übernahme von Fertigungsstufen von Zulieferern die Tochterfirma Manner Azerbai-
jan LLC gegründet und danach Anbaugebiete in Aserbaidschan erworben. Damit setzte Manner einen wichtigen Schritt in
Richtung Versorgungsicherheit und Preisstabilität.
Nach den vielfältigen Verzögerungen der vergangenen Jahre konnte die Pflanzung von Jungbäumen in 2024 abgeschlos-
sen werden. Auf ca. 280ha Pflanzfläche wurden zwischen 2021 und 2024 185.000 Haselnussbäume gepflanzt. Für 2025
werden ein paar Tonnen Haselnüsse als erste Minimalernte erwartet, die jedoch kommerziell kaum verwertbar ist. Ab 2026
sollen zunächst kleine, danach sukzessiv ansteigend, größere Ernten erfolgen, bis ab ca. 2031 der Maximalertrag erreicht
wird.
Neben den bereits erwähnten Neupflanzungen wurden, wie in den vergangenen Jahren einige tausend Stück Ersatzpflan-
zen gepflanzt und damit die infolge von Vertrocknung oder Mäusefraß abgestorbene Bäume ersetzt. Dazu wurde auch
eine neue Aufzuchtstation errichtet, in der aus selbstgezogenen Setzlingen lebensfähige Jungbäume heranwachsen.
Dadurch planen wir auch in den kommenden Jahren auf Fremdzukauf für abgestorbene Bäume zu verzichten.
Ab Herbst 2024 begannen wir unsere Böden auf Erntebedingungen vorzubereiten. Dazu gehört auch eine Umstellung bei
der Bodenbearbeitung und Unkrautbekämpfung, die nun zunehmend mit Mähgeräten erfolgt, anstatt wie bisher mit Grub-
bern und Fräsen. Neben den dafür notwendigen landwirtschaftlichen Geräten wie Mulchern, wurde auch eine kleine Ben-
zintankstelle für unseren Eigenbedarf in Betrieb genommen und damit der Transport in Kanistern per Klein LKW beendet.
Unsere Fabrik zur Reinigung und Trocknung der am Feld geernteten Haselnüsse, sowie zur Einlagerung, Kalibrierung und
Entfernung der Nuss-Schalen ist im 4. Quartal des vergangenen Jahres von unserer Baufirma fertiggestellt worden. Auch
der Innenausbau mit Sozialräumen, Ersatzteillager und Büro ist baulich weitgehend fertiggestellt.
Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen
Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands vor allem
aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Un-
sicherheit in der Aktivität und Region sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest
resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine Wertminderung des Segments Haselnussplantage in Aserbaidschan
in Höhe von T€ 415 vorgenommen worden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
28
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Segment Haselnussplantagen
T
2024
2023
Sachanlagevermögen
11.942
9.789
Umsatzerlöse
0
0
Betriebsergebnis (EBIT)
-754
-321
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
29
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Manner-Gruppe
Voraussichtliche Entwicklung
Das Jahr 2025 steht für unsere Hauptmarke Manner ganz im Zeichen der neuen Markenkommunikation unter dem Motto
„Glück verbindet“. Die neue Kampagne wird ab Mitte März 2025 national wie international gelauncht. Unser Fokus liegt
darauf, das rosa Markenimage weiter zu stärken, die Relevanz weiter auszubauen. Dabei stehen der emotionale Benefit
von Manner und unsere Kernsortimente im Zentrum der Kampagne.
Die ganzjährige Kommunikation aller unserer Marken wird im Jahr 2025 noch vielfältiger und ansprechender für insbeson-
dere jüngere Zielgruppen gestaltet: der attraktive Media-Mix aus klassischer TV-Werbung, aufmerksamkeitsstarken Pla-
katen und Citylights im Out-of-Home-Bereich, ganzjähriger digitaler Werbeunterstützung und Social-Media-Kommunika-
tion wird durch PR-Maßnahmen und Below-the-Line-Aktivierungen wie Samplings, Verkostungen und spannenden Koope-
rationen sowie aufmerksamkeitsstarken Promotions ideal ergänzt.
Unsere limitierten Editionen der Marken Casali und Napoli werden ebenfalls zu Jahresbeginn schon sehnsüchtig von un-
seren Konsument*innen erwartet. Im Segment der alkoholgefüllten Schokolade-Dragees wird der „Shot of the Year“ Casali
Rum-Kokos Pina Colada mit seiner fruchtigen Ananas-Kokos-Note bestehende und neue Verwender*innen zum Probieren
verführen und mittels attraktivem Mix-Display für Auffrischung im Casali-Rum-Kokos-Sortiment sorgen.
Das Dragee Keksi des Jahres 2025 liegt auf der fruchtigen Seite und heißt Orange Cake: die Sorte überzeugt durch die
besonders stimmige Kombination von fruchtigem Orangengeschmack und feiner Milchschokolade. Die Marken Casali und
Napoli werden mit Kommunikationsmaßnahmen mit starkem Fokus auf Digital und Social Media unterstützt, Samplings
und Kooperationen sorgen für verstärkte Marken-Touchpoints und neue Zielgruppenkontakte.
Die Finanzierung der Tochterunternehmen, wie insbesondere der Manner Azerbaijan LLC, wird, zusätzlich zu den laufend
für den Betrieb notwendigen Investitionen, den Cashflow entsprechend negativ beeinflussen.
Das im April 2023 in Betrieb genommene neue ERP-System (SAP S/4HANA) wurde 2024 weiter optimiert. Es ist davon
auszugehen, dass auch in den Folgejahren laufende Prozess- und Systemverbesserungen durchgeführt werden.
Durch die beiden Projekte TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0
werden bestimmte Positionen und Aktivitäten in der Gruppe redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise
andere Qualifikationen und Kompetenzen benötigt werden. Diese Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungs-
gemäß bis zu zwei Jahre an.
Insgesamt ist für das Geschäftsjahr 2025 mit stabilen bis leicht höheren Umsätzen zu rechnen. Aufgrund von enormen
Preissteigerungen bei Kakaobohnen und der volatilen Weltwirtschaftssituation ist jedoch von einem geringeren Betriebs-
ergebnis und Ergebnis vor Steuern gegenüber 2024 auszugehen.
Segment Süßwaren Österreich
In Österreich ist das Ziel für das Jahr 2025, die Marktanteile am österreichischen Süßwarenmarkt weiter auszubauen.
Aufgrund der Schließung der österreichischen Produktionsstädte eines Haupt-Mitbewerbers und der medial diskutierten
Abwanderung ins Ausland sehen wir für die in Wolkersdorf produzierte Marke Victor Schmidt Mozartkugeln ein großes
Potenzial für die Zukunft.
Segment Süßwaren Deutschland
Für 2025 steht der Distributionsausbau wie auch ein Ausbau der Marktanteile im Discount im Fokus. Weiters wollen wir
mit einer Neueinführung im Herbst die Marke am deutschen Markt stärken und zusätzliche Potenziale generieren.
Segment Süßwaren Rest der Welt
Die weiterhin hohen Rohstoffkosten und das damit verbundene Risiko weitere Preisanpassungen an den Märkten vorneh-
men zu müssen, birgt insbesondere in Ländern mit deutlich niedrigeren Lohnkosten die Gefahr von Absatzverlusten hin
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
30
zu lokalen Herstellern. Potentiale liegen im Ausbau der Distribution des Kernsortiments und Innovationen, sowie der ver-
besserten Kundenansprache zur Aktivierung der Erst- und Wiederkaufsraten.
Segment Mietshäuser
Im Bereich der Mietshäuser sind keine wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr zu erwarten und es wird prognostiziert,
weiterhin geringfügig positiv bilanzieren zu können.
Segment Haselnussplantage
Die Winterarbeiten 2024/25 konnten trotz schwierigerem Wetter bisher gut durchgeführt werden. Unter Anleitung eines
amerikanischen Experten wurde beim jährlichen Winter-Schnitt vor allem auf das Ausbilden der männlichen und weiblichen
Blüten der Bäume geachtet. Dies wird vor allem ab 2026 Früchte tragen. Auch Arbeiten zur Vorbereitung des Feldes für
den Einsatz von Erntemaschinen wurden fortgesetzt. Die Inbetriebnahme einer ersten Erntemaschine zu Einschulungs-
zwecken ist für September 2025 geplant.
In der Fabrik ist ab dem 2. Quartal 2025 die Montage von Haselnuss Übernahme Reinigungs- und Trocknungsmaschinen
vorgesehen. Die Beschaffung von Haselnuss Kalibrierungs- und Aufschlagmaschinen ist ebenfalls geplant. Eine Inbetrieb-
nahme dieser Maschinen könnte im 4. Quartal, oder Anfang 2026 erfolgen und damit ein erster kleiner Probebetrieb be-
ginnen. Gleichzeitig müssen noch die technischen Installationen zur Energieversorgung, sowie die behördlich vorgeschrie-
benen Systeme zum Brandschutz hergestellt werden.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Die Geschäftstätigkeit von Manner ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht vollständig
ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagement-Prozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Ri-
sikopolitik bestimmt.
Die verfolgte Risikostrategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit des Unternehmens.
Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Das Ziel des Han-
delns bleibt die Wertschöpfung, darüber hinaus werden auch die Ansprüche der Stakeholder berücksichtigt. Dazu berück-
sichtigt das Unternehmen alle Aspekte der Nachhaltigkeit und integriert Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmen-
tal), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) in seine Geschäftstätigkeit. Das Ein-
beziehen gesellschaftlicher Anspruchsgruppen wirkt sich auf die Denkweise für Führung und Gestaltung von Geschäfts-
prozessen aus und sichert damit die Beziehungen zu den Anspruchsgruppen, die ebenso wie das Unternehmen einem
steten Wandel unterliegen.
Risiken zu managen bedeutet, dass das Unternehmen Manner bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern
durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Stei-
gerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sollen damit unternehme-
rische und gesellschaftliche Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen werden. Zielset-
zung des implementierten Risiko- und Krisenmanagements sind also nicht nur der finanzielle Erfolg und der Schutz von
Reputation. Maßgeblich ist auch die Einbindung der Ansprüche Dritter und damit die Schaffung der Basis für Akzeptanz
und Durchsetzungskraft unternehmerischer Entscheidungen in Krisen.
Globalisierung, deregulierte Märkte, Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften und Handeln sowie gesellschaftliche
Veränderungen führen zu einer Vielzahl von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die gleichberechtigt
behandelt werden. Unternehmerische Kernrisiken, wie zum Beispiel die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrage-
schwankungen, Verfügbarkeit von Ressourcen, Bearbeitung neuer Märkte), oder die Entwicklung neuer Produkte wird das
Unternehmen selbst tragen. Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken wie z. B. Zins-
änderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken sollen nach Möglichkeit auf Dritte (z. B. Versicherungen)
übertragen werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
31
Absatz- und Nachfragerisiko
Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen) trägt
das Unternehmen selbst und werden nicht versichert. Ebenso zu den Kernrisiken gehören die Risiken aus der Entwicklung
neuer Produkte oder Märkte. Die Handelskonzentrationen in den jeweiligen Märkten stellen ein systemimmanentes Risiko
in der Lebensmittelindustrie dar. Diesem Risiko wird sowohl durch die konsequente Pflege der einzelnen Marken der
Gruppe im Süßwarenbereich als auch durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert. Die fortgesetzte Kon-
zentration im Bereich des Handels führt zu einem erhöhten Druck auf die Abgabepreise.
Beschaffungsrisiko
Es besteht generell das Risiko von Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Produktionsmaterialien, Verpackungen und Ener-
gie, das nicht zeitgerecht oder im vollen Umfang an die Abnehmer*innen weitergegeben werden kann. Diese Kostenstei-
gerungen werden sich immer wieder aufgrund von Währungsschwankungen, Angebotsengpässen (Ernteausfälle oder er-
höhte Nachfrage) oder Preisspitzen bei Rohöl und Erdgas ergeben. Die Gruppe ist bestrebt, mit Vorkontrakten und recht-
zeitiger Eindeckung gegenzusteuern. Lieferengpässe bei Rohstoffen, Energie, Verpackungen und Produktionsmaterialien
können zu Produktionsausfällen führen.
Elementarrisiken
Gegen Elementarrisiken (z. B. Feuer, Wasser) besteht Versicherungsschutz, dasselbe gilt auch für Produktrisiken (Pro-
dukthaftpflicht).
Finanz- und Zinsänderungsrisiko
Gegen Finanzrisiken wird laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch entsprechende
Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Das Risiko einer Zinsän-
derung besteht für Finanzanlagen und Finanzschulden und wird ständig überwacht. Bei den Wertpapieren der Finanzan-
lagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Ein Fremd-
währungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß. Die bestehenden Bankverbindlichkeiten sind überwie-
gend fix verzinst. Aufgrund des Saisongeschäfts kommt es unterjährig zu einer Ausnutzung von Kontokorrentlinien, die
variabel verzinst sind.
Finanzierungsrisiko und -strategie
Als börsennotiertes Unternehmen mit Tradition verfolgen wir eine konservative und diversifizierte Finanzierungsstrategie,
um jederzeit ausreichende Liquidität und finanzielle Flexibilität zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, Finanzierungsrisiken zu
begrenzen und die finanzielle Unabhängigkeit und Stabilität sicherzustellen. Dabei möchten wir uns in die Lage versetzen,
jederzeit sich ergebende Opportunitäten, die zu unseren Geschäftsfeldern passen bzw. diese gut ergänzen, nutzen zu
können.
Wir streben mittelfristig eine
Nettoverschuldung/EBITDA-Quote von maximal 2,0 sowie
eine Eigenkapitalquote von mindestens 40% an.
Die Finanzierungstätigkeit des Konzerns wird zentral durch die Josef Manner & Comp. AG durchgeführt und diese wiede-
rum vergibt konzerninterne Darlehen an Tochtergesellschaften. Tochtergesellschaften beschaffen Finanzierungsmittel nur
dann lokal, wenn eine konzerninterne Finanzierung nicht möglich oder effizient darstellbar ist (z. B. aus steuerlichen, re-
gulatorischen oder landesspezifischen rechtlichen Gründen) oder wenn es sich um Transaktionen (Mietshäuser) handelt,
die nicht zum Kerngeschäft der Süßwarenerzeugung gehören.
Die Geschäftstätigkeit der Josef Manner & Comp. AG wird so weit wie möglich aus dem Cashflow der laufenden Ge-
schäftstätigkeit finanziert. Daneben nutzen wir, um die großen saisonalen Schwankungen auszugleichen, ein diversifizier-
tes Portfolio an Finanzierungsquellen. Kommittierte revolvierende Betriebsmittellinien, die bilateral mit unseren Haus- bzw.
Kernbanken abgeschlossen wurden, bilden das Rückgrat unserer Betriebsmittelfinanzierung bzw. der Sicherstellung von
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Jahresfinanzbericht 2024
32
Liquiditätspuffern. Darüber hinaus stellen wir derzeit unsere kurz- bis mittelfristige Liquidität durch Bankdarlehen sicher
und nutzen asset-basierte Finanzierungsinstrumente wie Leasing und einen Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen.
Investitionsprojekte werden hauptsächlich durch Finanzierungen bei Fördergesellschaften und Bankinstituten dargestellt.
Kapitalmarkttransaktionen wie Schuldscheine und Anleihen stehen derzeit nicht im Fokus. Unserer konservativen Finan-
zierungsstrategie folgend, werden Derivativprodukte auf Zinsen und Währungen nur zur Risikoabsicherung und nicht zu
spekulativen Zwecken verwendet. Um Refinanzierungsrisiken zu vermeiden, werden Diskussionen zur Refinanzierung
frühzeitig vor Fälligkeit gestartet.
Bei allen Kreditverträgen, die wir verhandeln, achten wir darauf, die Verträge so zu gestalten, dass die Gleichbehandlung
der Finanzpartner (Pari Passu) gegeben und ein konzernweites, nachlaufendes Vertragsmonitoring gewährleistet ist. Die
Einhaltung der in den Finanzierungsverträgen vereinbarten Zusicherungen, Informationsverpflichtungen und Finanzkenn-
ziffern werden kontinuierlich überwacht. Eine offene und transparente Informationspolitik und partnerschaftliche Vorge-
hensweise prägen unsere Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungs- und Geschäftspartnern.
Kreditrisiko
Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere, die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderun-
gen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das
Risiko umfasst insbesondere das Ausfallrisiko. Dieses Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
durch bestehende Kreditversicherungen reduziert, wobei jedoch nur ein Teil der Forderungen versichert ist. Das Ausfallri-
siko bei den Forderungen verteilt sich über eine große Anzahl von Kund*innen, die aufgrund der Bonität aller großen
Handelspartner das Risiko insgesamt reduziert. Das Kreditrisiko wird weiter reduziert durch ein konsequentes Forderungs-
management. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarkts.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass finanzielle Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllt werden können.
Dieses Risiko wird, aufgrund der vorhandenen Barbestände per Bilanzstichtag sowie der nicht ausgenutzten langfristig
aufgesetzten Kreditlinien bei den finanzierenden Banken, als gering eingestuft.
IT-Risiken
Durch den Einsatz einer integrierten Unternehmenssoftware (ERP) bestehen für das Unternehmen Risiken in Zusammen-
hang mit dem Ausfall des Systems (Verfügbarkeit, Datensicherheit), Performance des Systems sowie der Richtigkeit der
Daten (Fehleingaben). Um die Verfügbarkeit des Systems und die Datensicherheit zu gewährleisten, sind entsprechende
Notfallsysteme implementiert. Das Risiko von Fehleingaben wird durch Schulung von Mitarbeiter*innen und durch Plausi-
bilitätsüberprüfungen eingeschränkt. Hinsichtlich der Performance von Systemen besteht ein permanenter Verbesse-
rungsprozess, der gemeinsam mit externen EDV-Partner*innen betrieben wird.
Seit der Einführung des neuen ERP-Systems (Enterprise Resource Planning) von SAP bestand für das Unternehmen ein
Risiko im Zusammenhang mit der Richtigkeit der Stammdaten und der laufend erhobenen Daten (Fehleingaben). Das
Risiko von Fehleingaben wird durch die Schulung von Mitarbeiter*innen und durch Plausibilitätsüberprüfungen einge-
schränkt und die verfügbaren Stammdaten werden weiterhin laufend verifiziert.
Personalrisiken
Das Personalrisiko ist durch die zum Teil hohe Personalfluktuation bei gleichzeitig herausfordernder Verfügbarkeit von
geeigneten Fachkräften am Arbeitsmarkt weiterhin hoch. Dem entgegen wirken die lange Firmenzugehörigkeit von zahl-
reichen Mitarbeiter*innen sowie interne Initiativen zur Optimierung des Recruiting- und Onboarding-Prozesses, wie zum
Beispiel die Einführung eines Online-Recruiting-Tools. Darüber hinaus wurden Maßnahmen erarbeitet, die mittelfristig zur
Standardisierung der Mitarbeiter*innen-Entwicklung und zur Mitarbeiter*innen-Bindung beitragen sollen, wie zum Beispiel
das Projekt „Miteinander Manner“ und die Durchführung einer unternehmensweiten Mitarbeiter*innen-Befragung. Nur mit
qualifizierten und motivierten Mitarbeiter*innen sind die Herausforderungen der nächsten Jahre erfolgreich zu bewältigen.
Besonderes Augenmerk wird daher auf das Übertragen von Unternehmenswissen und professionelle Aus- und Weiterbil-
dung gelegt, unterstützend wirkt dazu das vorhandene E-Learning-Managementsystem.
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Jahresfinanzbericht 2024
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Qualitätsrisiken
Trotz eines etablierten Wareneingangsprozesses sowie laufender und umfassender Qualitätskontrollen besteht das Ri-
siko, dass sich nicht erkennbare Mängel bei Rohstoffen auf Produkte vermindernd auswirken. Diesem Risiko wird durch
eine laufende Weiterentwicklung der Wareneingangsprüfung sowie ein permanentes Monitoring des Rohstoffmarkts (Food
Fraud) entgegengewirkt.
Russland-Ukraine-Krieg
Aufgrund des andauernden Krieges Russlands in der Ukraine ist die Gruppe im Bereich Süßwaren derzeit mit überdurch-
schnittlich volatilen Rohstoff- und Energiepreisen konfrontiert. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass sich dieses
Ereignis 2025 negativ auf die Ergebnisse auswirken kann. Deshalb sind weitere Verkaufspreissteigerungen, um diese
Beschaffungspreissteigerungen abfedern zu können, potenziell unumgänglich. Einschränkungen und Verzögerungen im
grenzüberschreitenden Warenverkehr bzw. in der Energieverfügbarkeit können einen Engpass bei Rohstoffen, Energie,
Verpackungsmaterialien sowie Ersatzteilen verursachen und dadurch zu Einschränkungen bzw. Ausfällen in der Produk-
tion führen.
Politisches Risiko: Länderrisiko Aserbaidschan
Seit dem Einmarsch Russlands in der Ukraine ist deutlich ersichtlich, dass das Verhältnis ehemaliger Sowjetländer zu
Russland nicht frei von Spannungen ist. Einerseits gibt es Konkurrenz um die Energielieferungen nach Europa und ande-
rerseits spielt das Verhältnis zu Armenien um die autonome Berg-Karabach-Region eine prominente Rolle. Mit dem Beitritt
Armeniens zur russisch geführten Zollunion hat sich das Land unter den Schutz Russlands gestellt, wodurch jederzeit mit
neuen bewaffneten Auseinandersetzungen zu rechnen ist. Dazu kommt, dass die Animositäten zwischen Aserbaidschan
und Armenien immer wieder kurzfristig aufflammen. Die Gruppe stuft das aktuelle Risiko als gering ein, deswegen werden
derzeit keine weitergehenden Maßnahmen für notwendig erachtet.
Risiko- und Krisenmanagement
Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist essenzieller Teil der Unternehmensführung. Von allen
Mitarbeiter*innen wird ein bewusster Umgang mit Risiken im Unternehmen sowie in der Auseinandersetzung mit allen
Anspruchsgruppen erwartet. Für jede/n Mitarbeiter*in muss es daher selbstverständlich sein, bei Entscheidungen stets die
mit einer Aktivität verbundenen Gefahren und die dadurch erreichbaren Chancen abzuwägen. Die regelmäßige Sensibili-
sierung der Mitarbeiter*innen resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens.
Das Unternehmen Manner versteht damit Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe mit dem Ziel,
Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten.
Für die Umsetzung des Risikomanagements hat sich Manner r die Methodik der fachbereichsbezogenen Bearbeitung
entschieden, Risiko- und Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte, die die von den strategi-
schen Risiken abgeleiteten operativen Risiken managen. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen-Management-
Team unter der Leitung von QSU (QualitätSicherheitUmwelt).
Risiko- und Krisenmanagement sind nicht voneinander getrennte Aktivitäten und greifen unmittelbar ineinander. Das Ri-
siko-Krisen-Management-Team ist für die regelmäßige Überprüfung und Verbesserung des Gesamtkonzepts verantwort-
lich.
Das Risiko- und Krisenmanagement ist als Erweiterung zum Qualitäts- und Prozessmanagement und in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Krisenmanagement zu betrachten. Es orientiert sich nicht allein an den Risiken, die einen Beitrag
zum Unternehmenserfolg leisten, sondern nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und Umwelt wahr und
berücksichtigt eine Vielzahl von Ansprüchen. Dieser Stakeholder-Ansatz bettet die Ansprüche von Eigentümer*innen, Mit-
arbeiter*innen, Kund*innen, Konsument*innen, Lieferant*innen, Anwohner*innen, NGOs sowie Behörden in die Betrach-
tung ein. So werden auch Produktbeanstandungen und schriftliche behördliche Beanstandungen im Rahmen der amtli-
chen Kontrollen analog zu den bereits erfassten Risiken aufgenommen und bewertet. Allenfalls von Behörden oder
Finanzmarktaufsicht angeordnete Handlungen oder Maßnahmen im Falle einer Nichtkonformität werden dokumentiert und
abgearbeitet sowie gegebenenfalls in den implementierten Ablauf zur kontinuierlichen Verbesserung übergeführt.
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Mit der Umsetzung des Risiko- und Krisenmanagements ist ein System implementiert, das nicht nur den gestellten Rechts-
anforderungen nachkommt und die internen Leitlinien für Nachhaltigkeit beachtet, sondern der Organisation auch Vorteile
durch Visualisierung und Prävention sowie durch Realisierung von ESG-Chancen bietet.
Manner-Gruppe
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3 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risiko-
managementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien
liegen beim Vorstand der Manner AG.
Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) bietet den Rahmen auf welche sich Mitarbeiter der Manner-Gruppe in Unterneh-
mens-Ethischen Fragen beziehen können. Dabei haben Werte wie Vielfalt und Gleichberechtigung, Menschenrechte, Ge-
sundheit und Sicherheit, Integrität und fairer Wettbewerb, Antikorruption und Bestechungsverbot, Schutz von Firmenei-
gentum und Geheimhaltung, Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert. Manner sieht die Einhaltung dieser Punkte als ge-
meinsame Verantwortung. Alle Mitarbeiter sind angehalten, zu einem Arbeitsumfeld beizutragen, in dem ein Verhalten
gemäß dem Kodex selbstverständlich ist und einen Bestandteil des täglichen Arbeitslebens darstellt. Ebenso erwartet
Manner dieses Verhalten von allen Geschäftspartner*innen.
Im Berichtsjahr wurde eine Antikorruptionsrichtlinie implementiert um die Einhaltung der gesetzlichen Antikorruptionsbe-
stimmungen sowie der Strafbestimmungen gegen Betrug und Untreue durch sämtliche Mitarbeiter*innen der Manner-
Gruppe sicherzustellen. Dabei sind Verbote von Bestechung und Korruption, Zuwendungen, das Verbot für Untreue, Ver-
bot von Betrug im Geschäftsverkehr detailliert beschrieben und für alle Mitarbeiter*innen bindend. Einladungen und Ge-
schenke sind nur beschränkt zulässig bzw. betragsmäßig reglementiert. Meldungen von Verstößen sind verpflichtend an
den Compliance Verantwortlichen zu melden, insbesondere wenn es sich um gesetzliche Verstöße handelt. Die Konse-
quenzen reichen von Ermahnungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren oder Zivilprozessen. Um dieses Thema stark in die
Organisation zu bringen und die nötige Sensibilität zu steigern werden in regelmäßigen Abständen verpflichtende Schu-
lungen von der Abteilung Compliance abgehalten.
Die Abteilung Compliance stellt sicher, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben in der Antikorrupti-
onsrichtlinie verankert sind und deren Verstöße Konsequenzen haben.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Im Unternehmen ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) implementiert, das darauf ausgerichtet ist, die Ordnungsmäßigkeit,
Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen sowie betriebliche und finanzielle Ri-
siken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Das IKS umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, Pro-
zessen und Kontrollmechanismen, die dazu beitragen, die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben
gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die
klare Trennung von Verantwortlichkeiten, das Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Geschäftsprozessen sowie die interne Re-
vision in der Manner-Gruppe. Diese Abteilung ist an ein externes Dienstleistungsunternehmen ausgelagert und berichtet
direkt an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gem. § 82 AktG.
Darüber hinaus wird das IKS kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen so-
wie unternehmensspezifische Anforderungen angepasst. Die laufende Optimierung der Kontrollmechanismen trägt we-
sentlich zur Sicherstellung der finanziellen Integrität und zur Vermeidung potenzieller Risiken bei.
In diesem Zusammenhang spielen Controlling und Reporting eine zentrale Rolle, indem sie durch eine transparente und
strukturierte Berichterstattung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das Management schaffen. Das Controlling über-
wacht und analysiert finanzielle sowie betriebliche Kennzahlen, identifiziert Abweichungen und leitet gegebenenfalls Maß-
nahmen zur Steuerung der Unternehmensentwicklung ein. Das Reporting stellt sicher, dass relevante Informationen zeit-
nah und in hoher Qualität zur Verfügung stehen, um eine effiziente Steuerung und Kontrolle der Unternehmensprozesse
zu ermöglichen. Damit leisten Controlling und Reporting einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit des Internen Kon-
trollsystems und zur nachhaltigen Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.
Die Abteilungen Rechnungswesen und Controlling sind r die Erstellung des Jahresabschlusses der Josef Manner &
Comp. AG verantwortlich. Für die Tochtergesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland werden externe Dienstleis-
ter hinzugezogen, um eine ordnungsgemäße Erstellung sicherzustellen. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach
IFRS erfolgt ebenfalls durch einen externen Dienstleister. Die konzerneinheitliche Bilanzierung sowie die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden jährlich durch den Konzernab-
schlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung überprüft.
Manner-Gruppe
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4 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen
Verpflichtungen
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300,00 und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückak-
tien zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (246.658 Stück; Vorjahr: 246.658 Stück) oder auf Namen
(1.643.342 Stück; Vorjahr: 1.643.342 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Markt-
segment Standard Market Auction).
Folgende direkte Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10% betragen, sind dem Unternehmen mit Stichtag 31.12.2024
bekannt:
Direkte Beteiligung am Kapital
31.12.2024
31.12.2023
Privatstiftung
Manner
Andres Holding
Gesellschaft m.b.H.
Privatstiftung
Manner
Andres Holding
Gesellschaft m.b.H.
Aktien Stückanzahl
940.896
453.533
938.798
453.533
Anteil
49,78%
24,00%
49,67%
24,00%
Die Privatstiftung Manner mit 821.956 Stück (Vorjahr: 821.956) ihrer Aktien und die Andres Holding Gesellschaft m.b.H
mit 453.533 Stück (Vorjahr 453.533) ihrer Aktien gehören dem „Manner“-Syndikat an. In Summe hält dieses Syndikat
1.670.239 (Vorjahr: 1.670.870) Stammaktien (= 88,37%; Vorjahr: 88,41%). Bei dem Syndikat handelt es sich um ein zwei-
stufiges Syndikat, bestehend aus dem Manner/Riedl-Syndikat (= 57,37%; Vorjahr 57,41%) und der Andres-Gruppe (=
31,00%; Vorjahr: 31,00%). Entsprechend der Syndikatsverträge unterliegen die syndizierten Aktien Beschränkungen, die
das Stimmrecht und die Übertragung von Aktien betreffen.
Das weitere Aktienkapital von 11,63% oder 219.761 Stammaktien (Vorjahr 11,59% oder 219.130 Stammaktien) verteilt
sich auf die Privatstiftung Manner mit 118.940 (6,29%; Vorjahr: 116.842 Stammaktien = 6,18%) und einer Vielzahl von
Kleinaktionären mit 100.821 (Vorjahr: 102.288) Stammaktien (= 5,33%; Vorjahr: 5,41%).
Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen nach Wissensstand des Unternehmens keine Offenlegungsnotwen-
digkeiten.
Börsenzahlen 2024
Das Unternehmen besitzt keine eigenen Aktien und hat im Berichtsjahr auch keine eigenen Aktien erworben oder verkauft.
Die dem Unternehmen bekannten Directors Dealings des Jahres 2024 wurden auf der Webseite der Gesellschaft sowie
über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.
Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30.11.2022 ist der Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab
dem 30.11.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z4 und Z8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft
bis zu maximal 10% des Grundkapitals sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, zu verwenden oder zu
veräußern, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb, Verwendung
oder Veräußerung einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Den Erwerb über die Börse kann der Vor-
stand der Josef Manner & Comp. AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in
Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. 2024 hat
die Gesellschaft wie auch 2023 von der Ermächtigung zum Erwerb, zur Verwendung oder zur Veräußerung eigener Aktien
keinen Gebrauch gemacht.
Börsenkennzahlen
2024
2023
Umsatz (€)
597.190
454.200
Kapitalisierung (€)
194.670.000
209.790.000
Schlusskurs per 31.12. (€)
103
111
Umsatz Stück
5.578
4.000
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
37
Hinweis
Dieser Konzernlagebericht enthält unter anderem Aussagen über mögliche zukünftige Entwicklungen, die basierend auf
derzeit zur Verfügung stehenden Informationen erstellt wurden. Diese Aussagen, welche die gegenwärtige Einschätzung
des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, sind nicht als Garantien zukünftiger Leistungen zu ver-
stehen und beinhalten schwer vorhersehbare Risiken und Unsicherheiten. Verschiedenste Ursachen könnten dazu führen,
dass tatsächliche Ergebnisse oder Umstände grundlegend von den in den Aussagen getroffenen Annahmen abweichen.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin
Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand
Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand
Finanzen, Recht, IT & Office Management
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
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5 Nichtfinanzielle Erklärung
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäfts-
jahr 2024
Vorwort
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB der Josef Manner & Comp. AG für das Geschäftsjahr
2024
Josef Manner & Comp. AG produziert und vertreibt als österreichisches Familienunternehmen fünf der bekanntesten und
beliebtesten Süßwarenmarken Österreichs (Manner, Casali, Victor Schmidt, Ildefonso und Napoli).
Manner ist ein starkes Markenartikelunternehmen r Süßwaren und die Marken verbinden beste Qualität mit höchstem
Genuss. Die Produktion findet ausschließlich an österreichischen Standorten statt, am Standort Wien im 17. Wiener Ge-
meindebezirk und am Standort Wolkersdorf in Niederösterreich. Ausgehend vom Stammmarkt Österreich erfolgt der Aus-
bau des internationalen Geschäfts in ausgewählten Märkten, vorwiegend in Zentral- und Osteuropa. Die Haselnussplan-
tage in Aserbaidschan befindet sich in der Anbauphase. 2025 wird mit einer ersten kleinen Ernte gerechnet.
Manner veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2024 eine nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 267a UGB.
Mit dieser nichtfinanziellen Erklärung erläutert Manner die wesentlichen Aspekte gemäß § 267a UGB sowie darüber hinaus
die Themen Produktverantwortung und Lieferkette als wesentliche Bestandteile der Wertschöpfungskette. Manner gibt
einen Einblick in die Unternehmensführung (Governance), indem der Managementansatz, die Geschäftsprozesse und
Risiken, sowie die wesentlichen damit zusammenhängenden nichtfinanziellen Kennzahlen beschrieben werden. Der vor-
liegende Bericht entspricht den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
39
Inhaltsverzeichnis
Vorwort .............................................................................................................................................................................. 38
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................................................... 39
ESRS 2 Allgemeine Angaben ........................................................................................................................................ 44
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung .......................................................... 44
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen ............................................................................... 44
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ........................................................................... 46
G1-GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ..................................................................... 53
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
des Unternehmens befassen ......................................................................................................................................... 53
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ....................................................... 55
E1-GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme .................................................. 56
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht ......................................................................................................................... 56
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ........................................ 57
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette................................................................................... 58
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger .......................................................................................... 62
S1-SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ..................................................................................... 64
S2-SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ..................................................................................... 64
S4-SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ..................................................................................... 64
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
...................................................................................................................................................................................... 65
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen ......................................................................................................................................................................... 96
E1-IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen ......................................................................................................................................................................... 99
E2-IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ........................................................................................... 101
E3-IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ............................................................................. 101
E4-IRO 1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken,
Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ................................. 102
E5-IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft .......................................................... 103
G1-IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in der
Unternehmensführung ................................................................................................................................................ 105
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten ...... 105
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Jahresfinanzbericht 2024
40
UMWELTINFORMATIONEN ........................................................................................................................................... 130
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) ........................................................ 131
ESRS E1 Klimawandel ................................................................................................................................................. 159
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz ................................................................................................................ 159
E1-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell .......................................................................................................................................................... 159
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ....................... 160
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten ............................................................ 162
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ............................... 173
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix ................................................................................................................... 180
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ................................ 181
E1-7 - Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-
Zertifikate .................................................................................................................................................................... 184
E1-8 - Interne CO
2
-Bepreisung ..................................................................................................................................... 184
E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle
klimabezogene Chancen .............................................................................................................................................. 184
E1 - MDR-M Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................ 184
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme ........................................................................................................... 195
E4-1 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und
Geschäftsmodell .......................................................................................................................................................... 195
E4-SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell .......................................................................................................................................................... 195
E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen....................................................... 196
E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ............................... 198
E4-4 - Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ............................................................... 200
E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
.................................................................................................................................................................................... 200
E4-6 Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen ........................................................................................................................................... 200
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ................................................................................................ 201
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft .............................................. 201
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ....................... 204
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ...................................................... 205
E5-4 Ressourcenzuflüsse ........................................................................................................................................... 207
E5-5 Ressourcenabflüsse .......................................................................................................................................... 208
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ............................................................................................................... 209
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
41
E5 - MDR-M Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................ 209
SOZIALE INFORMATIONEN .......................................................................................................................................... 212
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens .................................................................................................................. 213
S1 - SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell .......................................................................................................................................................... 213
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens ....................................................... 214
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter*innen in
Bezug auf Auswirkungen ............................................................................................................................................. 223
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des
Unternehmens Bedenken äußern können ................................................................................................................... 224
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze ................................................................... 226
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen .................................................................. 249
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens .................................................................................. 253
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens .................................................................................... 254
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog ............................................................................................. 254
S1-9 Diversitätskennzahlen ...................................................................................................................................... 255
S1-10 Angemessene Entlohnung .............................................................................................................................. 255
S1-11 Soziale Absicherung ........................................................................................................................................ 255
S1-12 Menschen mit Behinderungen ........................................................................................................................ 255
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung .......................................................................... 256
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ......................................................................................... 256
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ...................................................................... 257
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ....................................................... 257
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ...... 257
S1 - MDR-M Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................ 258
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette .................................................................................................... 270
S2 - SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell .......................................................................................................................................................... 270
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ............................................... 271
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen ....... 275
S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette Bedenken äußern können ........................................................................................................ 275
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
42
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze ........................................................ 276
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen .................................................................. 278
ESRS S4 Verbraucher*innen und Endnutzer*innen ..................................................................................................... 279
S4 - SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell .......................................................................................................................................................... 279
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen .................................................. 281
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen in Bezug auf Auswirkungen........ 287
S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher*innen und
Endnutzer*innen Bedenken äußern können................................................................................................................ 288
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher*innen und
Endnutzer*innen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und
Ansätze ........................................................................................................................................................................ 289
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen .................................................................. 304
S4 - MDR-M Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................ 307
GOVERNANCE INFORMATIONEN ................................................................................................................................ 314
ESRS G1 Unternehmensführung ................................................................................................................................. 315
G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur ................................................................ 315
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferant*innen ......................................................................................... 319
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung ..................................................................... 320
G1-4 Fälle von Korruption oder Bestechung ............................................................................................................. 322
MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ................................................ 322
MDR-T Ziele in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ............................................................................... 327
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten .............................................................................................. 328
G1-6 Zahlungspraktiken ........................................................................................................................................... 328
G1 - MDR-M Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte ........................................................... 328
Anhang Zuordnung wesentlicher IROs zu den NaDiVeG-Belangen ............................................................................... 332
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43
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
44
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
5 a Konsolidierter oder individueller Nachhaltigkeitsbericht
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung wurde für das Geschäftsjahr 2024 (01.01.31.12.2024) konsolidiert erstellt.
5 b i Konsolidierungskreis im Vergleich zum Jahresabschluss
Der Konsolidierungskreis der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung ist derselbe wie für den Konzernabschluss und um-
fasst folgende Unternehmen der Manner-Gruppe:
• Josef Manner & Comp. AG, Wien, Österreich (Muttergesellschaft)
• Geblergasse 116 GmbH & Co KG, Wien, Österreich, 100 %
• Manner Azerbaijan LLC, Khudat City, Aserbaidschan, 100 %
• Josef Manner s.r.o., Brno, Tschechische Republik, 100 %
• Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien, 100 %
• Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H., Wolkersdorf, Österreich, 100 %
5 c Abdeckung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Die Erklärung deckt über die Offenlegung der als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und Um-
gang des Unternehmens mit denselben sowohl seine vor- als auch nachgelagerte Wertschöpfungskette ab.
5 d Möglichkeit, eine bestimmte Information über geistiges Eigentum auszulassen
Das Unternehmen hat im Berichtsjahr nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen über geisti-
ges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen auszulassen.
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
9 Abweichung von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten gemäß ESRS 1 Abschnitt 6.4
Von den mittel- oder langfristigen Zeithorizonten des ESRS 1 wurde nicht abgewichen. Zeitliche Angaben, die als „kurz-,
mittel und langfristig“ angeführt sind, entsprechen den von ESRS1 vorgegebenen Zeithorizonten: kurzfristig = Berichtsjahr,
mittelfristig = Ende Berichtsjahr bis zu fünf Jahren, langfristig = mehr als fünf Jahre.
10 a-d Schätzung von Parametern zur Wertschöpfungskette
Ein geringer Teil der Rohstoffzuflüsse inklusive Verpackungen und zertifizierter biologischer Materialien wird bei Co-Ma-
nufacturern zu Produkten verarbeitet. Die Ressourcenflüsse basieren auf Primärdaten für die Monate Jänner bis November
2024 und werden für den Monat Dezember 2024 extrapoliert.
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit basiert im Moment auf einer Selbsteinstufung, welche sich auf bestehende und
anerkannte Standards bezieht, insbesondere den Deutschen Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit.
Derzeit gibt es bei der Bewertung über die Recyclingfähigkeit von Verpackungen noch keinen einheitlichen Standard im
EU-Raum. Dies soll sich durch die neue Verpackungsverordnung (PPWR, im Berichtsjahr noch nicht veröffentlicht) in den
folgenden Jahren ändern. Sobald diese verfügbar ist, soll die Recyclingfähigkeit anhand der neuen EU-Vorgaben bemes-
sen werden.
Für die im Rahmen der Scope 3 erhobenen Parameterdaten, die sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette
beziehen, wurden bis dato keine Primärdaten (lieferantenspezifischen Emissionsfaktoren) herangezogen. Die zur Berech-
nung verwendeten Emissionsfaktoren entstammen wissenschaftlichen Datenbanken (u. a. Ecoinvent 3.9.1, World Food
LCA 3.5, Optimeal, 6
th
Report IPCC, International Energy Agency, AIB, DBEIS UK Government GHG Conversion Factors
for Company Reporting, Umweltbundesamt, IPCC EFDB) und somit indirekten Quellen bzw. stellen Näherungswerte dar.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
45
11 a Quantitative Parameter und Geldbeträge mit einem hohen Maß an Messunsicherheit
Daten, welche die Haselnussplantage in Aserbaidschan betreffen, beruhen zu Teilen noch auf Schätzungen. Dies betrifft
etwa den Energie-Mix, für den ein landesspezifischer Faktor zur Berechnung genommen wurde, da die Energierechnungen
diese nicht ausweisen. 2024 wurde allerdings intensiv an der Datenqualität gemeinsam mit Kolleg*innen aus Aserbaid-
schan gearbeitet, sodass Daten wie Energieverbrauch keiner Messunsicherheit mehr unterliegen. Darüber hinaus wurden
einige Plausibilisierungsschleifen eingefügt.
11 b i Quellen für Messunsicherheiten
Daten im Bereich Arbeitssicherheit aus Aserbaidschan sowie von den Niederlassungen können nicht validiert bzw. plau-
sibilisiert werden, weshalb sie einer gewissen Messunsicherheit unterliegen. Dies betrifft jedoch nur einen kleinen Teil der
gesamten Belegschaft von Manner.
11 b ii Zugrundeliegende Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen
Für den Energieverbrauch in Aserbaidschan und den weiteren Niederlassungen wurde der jeweilige nationale Energiemix
aus der IEA-Datenbank für die Berechnung der jeweiligen Energieträger verwendet. Für Shops, bei denen der Energie-
verbrauch im Pachtpreis enthalten ist, wurde der Energieverbrauch anhand des Verbrauchs in vergleichbaren Shops ge-
schätzt.
13 a Änderungen bei der Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber einem voran-
gegangenen Berichtszeitraum und die Gründe dafür
Unter Punkt 4 Governance-Informationen wurde im vergangenen Berichtsjahr unter Punkt 4.1. ESRS G1 eine Angabe zu
Zahlungspraktiken geleistet. Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Update der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt,
im Zuge dessen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf IRO-Ebene (2023 auf (Sub-)Themenebene) bewertet wurden.
Im Zusammenhang mit Zahlungspraktiken sowie Abfall in der eigenen Wertschöpfungskette identifizierte IROs wurden als
nicht wesentlich bewertet, insofern werden keine Angabepflichten zu diesem Punkt abgeleitet. Von einer Fortführung der
Angaben im Bericht 2023 wird daher im Bericht 2024 und zukünftig abgesehen. Im Zuge dieses Updates werden im vor-
liegenden Bericht für 2024 erstmals Diversitätskennzahlen 2024 berichtet.
13 b Angepasste Vergleichszahlen
Da der Bericht erstmals in vollem Umfang den ESRS entspricht, werden Veränderungen im Vergleich zu Vorjahr nicht
berichtet, da die Vergleichbarkeit der Berichtsbasis nicht gegeben ist.
14 Wesentliche Fehler in früheren Berichtszeiträumen
Es wurden keine wesentlichen Fehler bei der Erstellung und Darstellung von Informationen in der Berichterstattung 2023
festgestellt.
15 Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltig-
keitsberichterstattung
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts des Konzernabschlusses
entsprechend den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt und als
Teil des Konzernlageberichts des Konzernabschlusses aufgenommen. Darüber hinaus wurde die nichtfinanzielle Erklä-
rung in Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß CSRD entsprechend der European Sustainability Reporting Stan-
dards (ESRS) erstellt. Manner nimmt weitere Informationen und Kennzahlen auf der Grundlage der Taxonomie-Verord-
nung (EU) 2020/852 auf. Eine Zuordnung der wesentlichen IROs zu den NaDiVeG-Belangen findet sich im Anhang. Im
Berichtsjahr hat sich Manner auch neben den regulatorischen Anforderungen freiwillig dem EcoVadis Rating unterzogen
und konnte eine Silberbewertung erzielen.
16 Liste der Angabepflichten, die mittels Verweises aufgenommen wurden
Folgende Angabepflichten der ESRS wurden mittels Verweises auf den finanziellen Bericht (im Kapitel Konzernlagebericht
sowie Konzernorganigramm und Konzernstruktur zu finden) aufgenommen: Zusammensetzung des Vorstands und des
Aufsichtsrats (GOV-1 21a-e), detaillierte Beschreibung der wesentlichen Geschäftstätigkeiten (Produkte, Märkte, Seg-
mente) (SBM-1 40 a i, ii, iv) und die Beschreibung der operativen Geschäftssegmente nach regionalen Gesichtspunkten.
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Jahresfinanzbericht 2024
46
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
21 a Geschäftsführende und nicht geschäftsführende Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsor-
gane
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG bestand per Stichtag 31.12.2024 aus vier geschäftsführenden Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat bestand per Stichtag 31.12.2024 aus 12 nicht-geschäftsführenden Mitgliedern.
Vorstandsmitglieder
Name des Vorstandsmitglieds
(GOV-1-22a)
Sabine Brandl, MBA, MSc
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Sabine Brandl weist über 30 Jahre relevante Sektorerfahrung im Food-
und Nonfood-Bereich sowohl handelsseitig als auch in der Industrie vor.
Zudem ist sie Co-Founderin des Start-up-Unternehmens Leadbacker,
einer App für Führungskräfteentwicklung, die sich mit Mentoring, Mitar-
beiterentwicklung, Coaching, Anreizsystemen, Mitarbeiterdialog, Wist-
leblowern und zahlreichen Entwicklungsthemen beschäftigt. Im Zuge ih-
res MBA „Strategisches Management und Restrukturierung“ setzte sie
sich unter anderem mit nachhaltigen Geschäftsmodellen auseinander.
Ihr Masterstudium „Chief Digital Officer“ deckte relevante Schwerpunkte
ab wie Neue Arbeitswelten und Führung. Frau Brandl leitete im Unter-
nehmen ein Jahr die deutsche Niederlassung interimistisch und verant-
wortete im Zuge ihrer Position CSO sämtliche Auslandsmärkte von Man-
ner.
Zusammenhang der Fähigkeiten
und Fachkenntnisse mit den we-
sentlichen IROs (GOV-1-23b)
Die verfügbaren Fähigkeiten, Berufserfahrungen und Fachkenntnisse
decken im Bereich Nachhaltigkeit sämtliche Bereiche wie Soziales, Mit-
arbeiter*innen, ESG-Strategieentwicklung, Führung und Verantwor-
tungsvolles Marketing ab.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1
5b)
Strategisches Management
Restrukturierung
Neuorganisation
Name des Vorstandsmitglieds
(GOV-1-22a)
Dr. Hans Peter Andres
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Dr. Hans Peter Andres absolvierte das Studium der Betriebswirtschaft
an der WU Wien und begann danach mit Praktika in Rohstoffhandels-
unternehmen in Europa. 1987 trat er in die Josef Manner & Comp. AG
ein und wurde Einkaufsleiter. Ab 1990 leitete er das Produktionswerk in
Wien. 1992 wurde er erstmals zum Vorstand bestellt. Zahlreiche Reisen
nach Westafrika und seine Expertise betreffend Rohstoffanbau und -ein-
kauf wie etwa Kakao, Haselnuss oder Fette bildeten die Voraussetzung
für seinen internen Schwerpunkt der Haselnussfarm Aserbaidschan".
Zusammenhang der Fähigkeiten
und Fachkenntnisse mit den we-
sentlichen IROs (GOV-1-23b)
Die verfügbaren Fähigkeiten, Berufserfahrungen und Fachkenntnisse
decken im Bereich Nachhaltigkeit sämtliche Bereiche wie Zertifizierun-
gen, Rohstoffanbau, Rückwärtsintegration und Direct Sourcing ab.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1
5b)
Betriebswirtschaftslehre
Einkauf
Strategieentwicklung
Manner-Gruppe
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47
Name des Vorstandsmitglieds
(GOV-1-22a)
Thomas Gratzer
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Thomas Gratzer weist über 40 Jahre Erfahrung im Süß- und Backwa-
renbereich auf. Nach abgeschlossener Lehrausbildung zum Konditor
und absolvierter Meisterprüfung war er einige Jahre in führender Posi-
tion beim Aufbau einer Systemgastronomie in Osteuropa für einen ös-
terreichischen Investor tätig. Danach leitete er 22 Jahre den Süß- und
Backwaren-Produktionsbereich eines namhaften familiengeführten Le-
bensmittelherstellers. In dieser Funktion verantwortete er die Bereiche
Produktion, QS/QM, Technik und Engineering, Produktentwicklung, Fa-
cility, Projektmanagement, PPS sowie Lean Enterprise.
Zusammenhang der Fähigkeiten
und Fachkenntnisse mit den we-
sentlichen IROs (GOV-1-23b)
Die verfügbaren Fähigkeiten, Berufserfahrungen und Fachkenntnisse
decken im Bereich Nachhaltigkeit sämtliche Bereiche wie Circular Eco-
nomy, Produktion und Technik ab.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1
5b)
Strategisches Management
Lean Enterprise & Change
Management
Produktionsmanagement Verfahrenstechnik LM Qualitätsma-
nagement
Projektmanagement
Name des Vorstandsmitglieds
(GOV-1-22a)
Scipio Oudkerk, MSc
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Scipio Oudkerk weist knapp 30 Jahre relevante nationale und internati-
onale Erfahrung im Finanzbereich in der Industrie vor. Nach dem BSc
und MSc in BWL arbeitete er in den Niederlanden als M&A Berater und
übersiedelte 1999 nach Österreich, wo er für eine namhafte börsenno-
tierte Baustoffgruppe als Controller und Vorstandsassistent tätig war,
von 2006 bis 2013 war er für die strategische Entwicklung eines börsen-
notierten, multinationalen Verpackungsunternehmens tätig. Seit 2014
hatte er in drei Unternehmen die CFO-Position inne (davon waren zwei
Unternehmen börsennotiert). Das Erfahrungsspektrum umfasst die Be-
reiche Finanzen, Treasury, Controlling, Human Ressources, Facility Ma-
nagement, IT, Digitalisierung, Recht, Compliance, Versicherungen und
Office Management. Herr Oudkerk war international für börsennotierte
als auch Familienunternehmen tätig.
Zusammenhang der Fähigkeiten
und Fachkenntnisse mit den we-
sentlichen IROs (GOV-1-23b)
Die verfügbaren Fähigkeiten, Berufserfahrungen und Fachkenntnisse
decken im Bereich Nachhaltigkeit sämtliche Bereiche wie Finanzen,
Recht, Digitalisierung und IT, Risikomanagement sowie ESG-Strategie-
entwicklung, sowie verantwortungsvolle Führung ab.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1
5b)
Betriebswirtschaft
Financial Management
Strategieentwicklung
Portfolio-Restrukturierung
Komplexe Veränderungsprozesse
Aufsichtsratsmitglieder
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Mag. Albin Hahn (gewählt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Mag. Albin Hahn hat mehr als 40 Jahre Erfahrung in unterschiedlichen
operativen Managementfunktionen unterschiedlicher FMCG-Unterneh-
men (davon auch 15 Jahre bei der Josef Manner & Comp. AG).
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Externer Professor für Sustainable Supply Chain Management an der
EHL-Lausanne und Beirat für Sustainable Finance Management an der
FH-Wien.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
48
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Erfahrung als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat
und Beirat in unterschiedlichen Unternehmen.
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Dr. Martina Andres (gewählt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Dr. Martina Andres war 25 Jahre in leitender Position bei Josef Manner
& Comp. AG tätig und bringt somit profunde Kenntnisse über das Unter-
nehmen, die Süßwarenbranche sowie die Marktteilnehmer und Stake-
holder mit.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Dr. Martina Andres hat 10 Jahre Erfahrung als Geschäftsführerin einer
ökologischen Landwirtschaft (950 ha Ackerbau) und beschäftigte sich
schwerpunktmäßig u. a. mit Biodiversität, Ressourcenmanagement und
Kreislaufwirtschaft. Sie absolviert laufend diverse Aus- und Weiterbil-
dungen im Bereich ESG/CSRD.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Einschlägige akademische Ausbildung und spezifische berufliche Erfah-
rung (Geschäftsführung- und Beiratsfunktionen in nationalen und euro-
päischen Gesellschaften).
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Mag. Florian Jonak (gewählt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Mag. Florian Jonak ist seit 25 Jahren geschäftsführender Gesellschafter
für ein internationales Handelsunternehmen im Bereich Mode und Ac-
cessoires sowie Mitglied des Aufsichtsrates seit der HV 2017 bei Josef
Manner & Comp. AG.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Teilnahme an ESG-Trainings sowie an der Entwicklung von Nachhaltig-
keitsstrategie.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Studium Betriebswirtschaft & Sozialwirtschaft", langjährige Tätigkeiten
in Geschäftsführung und Aufsichtsrat.
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Dr. Michael Grahammer (gewählt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Dr. Michael Grahammer hat insgesamt 24 Jahre Bankerfahrung, davon
14 Jahre in Vorstandspositionen (inkl. drei Jahre Ausland); diverse Auf-
sichtsrats-Mandate, davon drei in der Lebensmittelindustrie sowie ein
Mandat im internationalen Agrargroßhandel.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Diverse Aufsichtsrats-Mandate mit entsprechender Verpflichtung zur
nicht-finanziellen Berichterstattung; Strukturierung des ersten Green
Bonds einer Bank in Österreich.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Einschlägige akademische Ausbildung und Aufsichtsrats-Funktionen
(u.a. auch bei ILF Group Holding) mit viel technischem Know-how im
Bereich Umweltpolitik.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
49
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Prof. Dr. Sita Monica Mazumder (gewählt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Prof. Dr. Sita Monica Mazumder hat seit 30 Jahren eine eigene Strate-
gieberatungsfirma, unter anderem auch mit Kunden aus der FMCG-
Branche. Seit 12 Jahren ist sie Verwaltungsrätin/-Vizepräsidentin einer
Food-/Gastrogruppe. Sie hat 20 Jahre Erfahrung als Verwaltungs-/Auf-
sichtsrätin/Board Member (USA, UK, CH und A). Weiters ist sie seit 20
Jahren Fachrätin und Professorin in Ausbildungsangeboten zu Corpo-
rate Governance.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Fachrätin und Professorin in Ausbildungsangeboten zu Corporate
Governance, inkl. der Normen und Best Practices im Bereich ESG /
CSRD. Diverse ESG/CSRD Weiterbildungen im Rahmen weiterer Board
Mandate (Palfinger, Rhomberg, Clientis, Helsana).
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Seit 30 Jahren Unternehmerin. Im Rahmen der akademischen Laufbahn
bisher vier Labs inkl. P&L Verantwortung aufgebaut. In privatwirtschaft-
lichen Positionen Leitungsfunktionen inkl. P&L Verantwortung. 20 Jahre
Erfahrung als Verwaltungs-/Aufsichtsrätin/Board Member (USA, UK, CH
und A). Fachrätin und Professorin in Ausbildungsangeboten zu Corpo-
rate Governance seit 20 Jahren.
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Dipl.-Kfm. MBA Martina Sandrock MBA (gewählt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Dipl.-Kfm. Martina Sandrock hat 18 Jahre Erfahrung als Vorsitzende der
Geschäftsführung/des Vorstands in Konzerntöchtern und Familienunter-
nehmen der Lebensmittelindustrie mit einem Umsatz von bis zu 800 Mio
. Weiters arbeitete sie 9 Jahre im europäischen Ausland und hat 7
Jahre Erfahrung in Beiräten und Aufsichtsräten, in zwei davon als Vor-
sitzende.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Teilnahme an diversen ESG-Trainings durch PwC und KPMG. Beglei-
tung diverser Unternehmen bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstra-
tegien.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Erfahrung als Geschäftsführerin, Vorständin, Aufsichtsrätin, Beirätin in
produzierenden Unternehmen mit Marken- und Handelsmarkenportfolio.
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Dr. Martin Schober (gewählt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Dr. Martin Schober hat über 40 Jahre Erfahrung in rechtsanwaltlichen
Tätigkeiten, insbesondere im Bereich Beratung von Unternehmen, Ge-
schäftsführer*innen, Vorständen, Gesellschafter*innen, Aufsichtsrät*in-
nen, Beirät*innen, Übernahme von Funktionen, Geschäftsführung, Auf-
sichtsrat, Vorstand, Ausarbeitung und Beurteilung von Verträgen, Statu-
ten und rechtsgutachtliche Tätigkeiten.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Studium von ESG-Ausbildungsunterlagen
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Rechtsanwaltsprüfung, damit auch Ausbildung betreffend Grund- und
Menschenrechte sowie Arbeitsrecht, Erfahrung aus über 40-jähriger Tä-
tigkeit als Rechtsanwalt, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Vorstand.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
50
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Dr. Elly A.E. Zwaal (gewählt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Dr. Elly A.E. Zwaal hat 30 Jahre Erfahrung in Management- und Inte-
rimsfunktionen in der FMCG-Branche und Lebensmittelindustrie (bör-
sennotiert, Genossenschaft, PE-owned). Sie ist Fachexpertin für Supply
Chain. Seit 20 Jahre ist sie im europäischen Ausland tätig, darunter in
Brasilien. Sie hat insgesamt zwei Jahre Erfahrung in Beiräten und Auf-
sichtsräten.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Operationelle Erfahrung in Nachhaltigkeit in Supply Chain (Einkauf und
Produktion). Teilnahme an Entwicklung und Umsetzung diverser Nach-
haltigkeitsprojekte bei Unilever.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Frau Dr. Zwaal hat Erfahrung als Mitglied des Executive Teams in Busi-
ness Units and Divisionen multinationaler Konsumgüterunternehmen.
Sie ist Beirätin in zwei mittelgroßen Unternehmen. Fachspezifisches
Wissen im Bereich Supply Chain. Ausbildung: Board Governance and
Finance for Boards at IMD, Lausanne.
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Peter Freudenschuss (vom Betriebsrat entsandt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Herr Peter Freudenschuss ist seit über 35 Jahren im Betrieb, seit 2013
Betriebsrat und Zentralbetriebsrat.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Keine
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Fachspezifisches Wissen im Bereich Arbeitsrecht und Absolvierung vie-
ler Seminare in der Gewerkschaft.
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Samila Kocagöz (vom Betriebsrat entsandt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Samila Kocagöz ist seit 20 Jahren im Unternehmen und seit 2023 als
stellvertretende Vorsitzende im Betriebsrat tätig. Seit dem 05.09.2024
ist sie offiziell freigestelltes und gewähltes Betriebsratsmitglied. Sie hat
langjährige Erfahrung im Umgang mit der Belegschaft.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Keine
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Keine
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Erwin Müllner (vom Betriebsrat entsandt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Keine
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
51
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Keine
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Keine
Name und Art des Aufsichtsrats-
mitglieds (GOV-1-22a, GOV-1-
21b)
Claudia Schmidt (vom Betriebsrat entsandt)
Relevante Erfahrungen für Sekto-
ren, Produkte und geografische
Standorte des Unternehmens
(GOV-1-21c)
Claudia Schmidt ist seit 25 Jahren bei Josef Manner & Comp. AG und
seit 15 Jahren im Bereich Deklarationen und Stammdatenmanagement
tätig. Seit 2013 ist sie Mitglied der ECR Arbeitsgruppe Stammdaten B2B
& B2C in Zusammenarbeit mit GS1 und im Zuge dessen auch in das
Thema Nachhaltigkeit im Bereich der Stammdaten involviert. Seit 2020
ist sie Mitglied des Betriebsrats der Angestellten und des Zentralbe-
triebsrats.
Fähigkeiten und Fachkenntnisse
zur Überwachung von Nachhal-
tigkeitsaspekten (GOV-1-23a)
Teilnahme an Infoveranstaltung zum Thema Nachhaltigkeit vom
ECR/GS1/AK.
Fachwissen, um die Unterneh-
menspolitik in Bezug auf ver-
schiedene Aspekte zu steuern
und zu beeinflussen (G1-GOV-1-
5b)
Fachspezifisches Wissen im Bereich Arbeitsrecht; die Absolvierung des
IFAM-Lehrganges bei der AK und Seminare in der Gewerkschaft. Stän-
diges erweitern des Wissens zum Thema Stammdaten/ Deklarationen.
21 d Geschlechtervielfalt der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Diversität des Vorstands
2024
GOV-1-21d
GOV-1 21d
Gesamtzahl der Geschäftsführer 
4
Anteil männlich (in %)
75
Anteil weiblich (in %)
25
Anteil unter 30 Jahre (in %)
0
Anteil 30-50 Jahre (in %)
0
Anteil über 50 Jahre (in %)
100
*exklusive Arbeitnehmer*innen-Vertretung
Das Geschlechterverhältnis im Aufsichtsrat ist per Stand 31.12.2024 ausgeglichen. Der Anteil von weiblichen und männ-
lichen Mitgliedern des Aufsichtsrates beträgt je 50 %.
Diversität des Aufsichtsrats
2024
GOV-1-21d
GOV-1 21-d
Gesamtzahl der Aufsichtsräte 
12
männlich 
6
weiblich 
6
unter 30 Jahre
0
3050 Jahre
2
über 50 Jahre
10
Anteil der unabhängigen Gremienmitglieder (%)
25 %*
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
52
22 a Namen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die für die Überwachung der Auswirkungen, Ri-
siken und Chancen zuständig sind
Im Berichtsjahr 2024 war der Gesamtvorstand für die Überwachung aller Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltauswirkun-
gen, soziale Verantwortung und ökonomische Chancen verantwortlich.
22 b Zuständigkeiten der einzelnen Organe oder Personen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen
Innerhalb des Vorstands ist Sabine Brandl für das operative ESG-Management inklusive der Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten verantwortlich. Die Verantwortung für die Haselnussfarm Aser-
baidschan und die damit verbundenen ESG-Themen und Reporting-Pflichten liegt bei Dr. Hans Peter Andres. Die Verant-
wortung für SBTi-Berichterstattung liegt im Gesamtvorstand bei Thomas Gratzer. Verantwortung für CSRD-Berichterstat-
tung und externe Prüfung trägt im Gesamtvorstand Scipio Oudkerk.
Der Aufsichtsrat nimmt in diesem Bereich die Überwachungsfunktion wahr. Insbesondere durch die vom Aufsichtsrat no-
minierte ESG-Verantwortliche, Aufsichtsrätin Dr. Martina Andres, kommt es zu einem regelmäßigen Austausch, um durch
proaktive Risikobewertung und Chancenerkennung in allen Bereichen der Nachhaltigkeit zur Unternehmensstrategie von
Manner beizutragen. Darüber hinaus gibt es keine gesonderte Zuständigkeit zum Management der Auswirkungen, Chan-
cen und Risiken im Aufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss ist für die nichtfinanzielle Berichterstattung verantwortlich. Im
Gesamtaufsichtsrat werden die jeweilig aktuellen Auswirkungen, Chancen und Risiken behandelt.
22 c Rolle der Unternehmensleitung bei der Überwachung, Verwaltung und Beaufsichtigung von Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen
Für Prozesse und Kontrollen der Unternehmenssteuerung, speziell bei der Überwachung von Auswirkungen, Risiken und
Chancen, ist der Gesamtvorstand verantwortlich. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist verantwortlich für die Kon-
trolle und Beaufsichtigung der für 2024 geänderten Berichtspflicht nach CSRD. Dr. Martina Andres ist die ESG-Verant-
wortliche im Aufsichtsrat. Mag. Albin Hahn übernimmt Verantwortung als Aufsichtsrat-Vorsitzender und ist im Aufsichtsrat
verantwortlich für den ÖCGK.
22 c i Übertragung Überwachungsrolle auf eine bestimmte Position oder einen Ausschuss der Führungsebene
Die Verantwortung für das Risikomanagement ist der Leitung QSU Claudia Elian (Qualität-Sicherheit-Umwelt) zugeteilt,
deren Arbeit im Bereich Risikomanagement vom Gesamtvorstand überwacht wird.
22 c ii Berichtspflichten gegenüber den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen
Die im Unternehmen für das Risikomanagement Verantwortlichen sind verpflichtet, den Vorstand durch regelmäßige und
detaillierte Berichte über bestehende und potenzielle Risiken sowie die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen zur Risi-
kominderung auf dem Laufenden zu halten, wodurch eine fundierte und transparente Entscheidungsfindung auf allen Ebe-
nen der Unternehmensführung gewährleistet wird.
22 c iii Spezielle Kontrollen und Verfahren für das Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Spezielle Kontrollmechanismen und Verfahren, um bei Manner Auswirkungen, Risiken und Chancen zu managen, umfas-
sen:
- Interne und externe Audits: Regelmäßige Überprüfungen durch interne Audit-Teams, um die Einhaltung von Richtlinien
und die Wirksamkeit von Risikomanagement-Praktiken zu gewährleisten.
Compliance-Programme: Programme, die sicherstellen, dass das Unternehmen allen relevanten Gesetzen, Vor-
schriften und internen Richtlinien gerecht wird.
Hinweisgebersystem und Feedback z. B. über Betriebsrat: Einrichtung von Kommunikationskanälen, über die
Mitarbeiter*innen vertraulich Bedenken oder Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien melden können.
Schulungen zum Risikomanagement: Fortbildungen für Mitarbeiter*innen, um Bewusstsein und Verständnis für
Risiken zu schärfen als auch deren Handhabung.
Notfall- und Wiederherstellungspläne: Es existieren detaillierte Pläne für den Umgang mit Krisen und unvorher-
gesehenen Ereignissen, um die Auswirkungen zu minimieren und eine schnelle Erholung zu ermöglichen.
Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs): Messung und Überwachung spezifischer Leistungsin-
dikatoren, die mit Auswirkungen, Risiken und Chancen verbunden sind.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
53
22 d Überwachung der Zielsetzung und Fortschritte in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen durch Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Zusätzlich zur Hauptverantwortlichkeit für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist der Manner Aufsichtsrat
aktiv in die Nachhaltigkeitsstrategie als Impulsgeber eingebunden. Ebenfalls wird bei der Bestellung der Organe ein Au-
genmerk auf ESG-Agenden gelegt.
23 a Nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
2024 besuchten alle Vorstandsmitglieder eine Deloitte Schulung "Berichtspflichten 2024". Frau Sabine Brandl besuchte
darüber hinaus Schulungen zu FAIRTRADE, Kartellrecht und Green Claims. Eine Übersicht über das jeweilige Fachwissen
der Aufsichtsräte findet sich in den unter GOV-1 Absatz 21a angeführten Tabellen.
G1-GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Alle Informationen zur Rolle des Vorstands und Aufsichtsrats in Bezug auf die Unternehmensführung sind mit den Angaben
zu ESRS 2 GOV-1 19-23 abgedeckt.
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-
, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
26 a Informationen an die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über wesentliche Auswirkungen, Risi-
ken und Chancen
ESG-Themen werden regelmäßig im Vorstand in den wöchentlichen Vorstandssitzungen behandelt. Ziel der Betrachtung
im Gesamtvorstand ist es, von dem für Nachhaltigkeit verantwortlichen Vorstand und der ESG-Verantwortlichen über we-
sentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen und die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und die Er-
gebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Konzepte, Maßnahmen, und Ziele zu informieren, zu bewerten und Ent-
scheidungen herbeizuführen. Im vierten Quartal 2024 wurde das ESG-Management bei Manner durch zwei neu geschaf-
fene Positionen verstärkt. Im Bereich Corporate Communications verantwortet eine ESG-Managerin die Umsetzung der
Themen, den Bereich Einkauf verstärkt eine ESG-Managerin fachspezifisch. Sämtliche IROs und steuerrelevante ESG-
Kennzahlen werden laufend in der Manner ESG-Steuergruppe behandelt. Die ESG-Steuergruppe, die regulär einmal mo-
natlich zusammenkommt, wird strategisch von Vorständin Sabine Brandl geführt. In der ESG-Steuergruppe sind sämtliche
relevante Fachbereiche auf Führungsebene vertreten. Ziel des Gremiums ist es, Projekte im Nachhaltigkeitsbereich zu
implementieren und zu steuern. Steuerungsintensive ESG-Kennzahlen wie etwa die CCF (Corporate Carbon Footprint) -
Reduktion (Scope 1,2 & 3) oder die Reklamationsstatistik werden mehrmals jährlich im Vorstand behandelt.
Im Jahr 2024 wurde die Einbindung des Aufsichtsrats in ESG-Themen inklusive wesentlicher Auswirkungen, Risiken,
Chancen, die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlos-
senen Konzepte, Maßnahmen, und Ziele bei Manner weiter intensiviert, indem Nachhaltigkeit als zentraler Aspekt in alle
relevanten Entscheidungsprozesse integriert wurde. Der Aufsichtsrat berücksichtigt ESG-Aspekte in strategischen Diskus-
sionen und Entscheidungen zu Themen wie Geschäftsmodell, Investitionen, Vergütungspolitik, Compliance und Risiko-
management.
Zur Unterstützung dieses Prozesses fand im Berichtsjahr eine umfassende Schulung des Gesamtvorstandes und des
Aufsichtsrats durch Deloitte zum Thema CSRD und Veränderungen in den Berichtspflichten statt.
Im Rahmen eines Strategie-Workshops mit Vorständen, der ESG-Verantwortlichen des Aufsichtsrats, externen Beratern
und ESG-Verantwortlichen wurde grundlegend die Manner ESG-Strategie erarbeitet, wobei klare Zielbilder für die ESG-
Bemühungen des Unternehmens entwickelt wurden.
Darüber hinaus gibt es einen kontinuierlichen Austausch zwischen den ESG-Verantwortlichen im Aufsichtsrat, dem Vor-
stand und der operativen Ebene.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
54
Die fortlaufende Bereitstellung von Ausbildungsunterlagen und ein erweitertes Informationsangebot zur CSRD auf der
Aufsichtsrat-Plattform tragen zusätzlich dazu bei, dass der gesamte Aufsichtsrat regelmäßig Stand zu den aktuellen ESG-
Themen informiert wird.
26 b Berücksichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen bei wichtigen Entscheidungen durch die Ver-
waltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Unternehmensführung orientiert sich nicht allein an operativer Leistung, sondern nimmt die Herausforderungen eines
sich permanent verändernden Umfelds an. Unternehmenswerte, Innovationen, strategische Investitionen, Begeisterung
der Mitarbeiter*innen, Pflege der Beziehungen zu Stakeholdern und viele Faktoren mehr werden im Zuge der strategischen
Führungsarbeit betrachtet. Die damit verbundenen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden erfasst und
gelten als permanente Zielsetzung für die operative Arbeit zur Risikominimierung. Die operative Risikoarbeit entfaltet sich
in konkreten Handlungsfeldern, die sich an den Unternehmensfunktionen (Fachbereiche laut Organigramm) anlehnen. Die
Expertise für die fachspezifischen Abläufe liegt bei den bereichsverantwortlichen Führungskräften. Deren kumulierte Be-
schreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen entspricht daher inhaltlich den relevanten Risiken der bereichsüber-
greifenden Geschäftsprozesse und berücksichtigt auch die Aspekte der Nachhaltigkeit wie z. B. Arbeitsbedingungen, Ar-
beitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gleichbehandlung und Chancengleichheit (für eigene Mitarbeiter*innen sowie ent-
lang der Wertschöpfungskette), Anpassung an die Klimakrise (Gesellschaft im Wandel, Naturrisiken), Biodiversität und
Ökosysteme. Die in einer Matrix erfassten Risiken werden jährlich hinsichtlich Schadensausmaß und Eintrittswahrschein-
lichkeit bewertet sowie gegebenenfalls neu hinzugekommene ergänzt. Für die unternehmerischen Risiken wird dabei ein
Zeithorizont von zwei bis drei Jahren und für die ESG-Risiken eine Zeitspanne von zehn Jahren berücksichtigt.
Der Vorstand prüft die Übereinstimmung mit Strategie und Risikopolitik und erteilt an den zuständigen RGV (Risikogrup-
pen-Verantwortlicher) einen Arbeitsauftrag zur Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Nach Abschluss der Maßnahmenumsetzung bzw. mindestens einmal im Jahr erfolgt eine Neubewertung der Risiken, die
an den Vorstand berichtet wird. Im Idealfall kann durch eine Reduktion von Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadens-
ausmaß eine Anpassung der RPZ (Risikopotenzialzahl) erfolgen. Ein solcher Fortschritt führt in der Folge zu einer frischen
Priorisierung und Auswahl neuer, individuell zu bearbeitender Risiken. Die Bewertung der Risiken ist Bestandteil der Jah-
resplanung und spiegelt sich in den Bandbreiten des zu erwartenden Unternehmensergebnisses wider.
Die Risiken werden in den offiziellen Planungsunterlagen kommentiert und von Vorstand sowie Risiko- und Krisenmanager
an den Aufsichtsrat präsentiert. Mit Verabschiedung der Jahres- und Mittelfristplanung durch den Aufsichtsrat erfolgt auch
eine Genehmigung des vorgeschlagenen Risikoprofils des Unternehmens. 2024 wurden die Abläufe der Information der
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte sowie Verantwortlichkeiten überarbeitet.
Im Berichtsjahr waren die Vorstände insbesondere im Zuge der granulareren Wesentlichkeitsanalyse mit der tiefergehen-
den Betrachtung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst, außerdem in der Ableitung der zu berich-
tenden Kennzahlen sowie Prüfung und Freigabe der erhobenen Daten. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen wurden im Berichtszeitraum vor allem in der Erarbeitung der ESG-Zielbilder berücksichtigt. Dafür wurden die
IROs herangezogen und zu den Handlungsfeldern (eigene) Produktion, Lieferkette und Produkte zusammen mit dem Ge-
samtvorstand und der ESG-Verantwortlichen im Aufsichtsrat sowie ausgewählten Mitgliedern der ESG-Steuergruppe be-
arbeitet.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen folgende sieben Themenfeldern der Manner ESG Strate-
gie:
• Klimaschutz
• Klimarisiko
• Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
• Biodiversität
• Arbeitskräfte bei Manner und in der Wertschöpfungskette
Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
• Governance
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
55
Zur effektiven und effizienten Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den ESG-Themenfel-
dern wurden Zielbilder entwickelt, die zukünftig mit Konzepten, Maßnahmen und Zielen überarbeitet werden. Zielkonflikte
zwischen den Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in der ESG-Steuergruppe regelmäßig diskutiert und im Vor-
stand und Aufsichtsrat betrachtet. Einmal jährlich, zuletzt am 11.6.2024 ist ESG-Schwerpunktthema in der Aufsichtsrats-
sitzung, an der sowohl Aufsichtsrats- als auch Vorstandsmitglieder teilnahmen, mit den Schwerpunkten Evaluierung der
ESG-Strategie, der laufenden Projekte sowie neuer Initiativen unter Berücksichtigung der jeweiligen Auswirkungen, Risi-
ken und Chancen. Regelmäßige Statusupdates zu laufenden ESG-Projekten sind fixer Bestandteil jeder Aufsichtsratssit-
zung. Sofern neue wesentlichen Themen aufkommen, wird eine vertiefte Diskussion und Analyse der wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen in die Agenda aufgenommen.
Die vertiefte Arbeit zu ESG-Themen erfolgt in sämtlichen Ausschüssen des Aufsichtsrats, wobei insbesondere der Prü-
fungsausschuss sich auf die nichtfinanzielle Berichterstattung, das Risikomanagement sowie die Einhaltung der CSRD
und ESG-Vorgaben fokussiert. Zuletzt wurde am 27.8.2024 eine umfassende ESG-Bewertung im Rahmen des Risikoma-
nagementsystems der relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen durchgeführt.
Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit sozialen Themen, insbesondere der
Mitarbeiterzufriedenheit, der Vergütungspolitik und der Förderung der Unternehmenskultur. Im Marketing- und Innovati-
onsausschuss stehen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Kund*innen und Umwelt im Mittelpunkt,
etwa durch die rderung der Kreislaufwirtschaft, verantwortungsvolles Marketing und gesundheitsbewusster Produktent-
wicklung.
26 c Liste wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, die von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichts-
organen im Berichtszeitraum behandelt wurden
Die Arbeit an der granulareren Wesentlichkeitsanalyse inklusive der Definition der IROs fand bei Manner bis ins Q3/2024
statt. Die Freigabe für die IROs wurde in der Vorstandssitzung vom 3.10.2024 erteilt. Im Zuge dieser Sitzung hat sich der
Vorstand mit sämtlichen wesentlichen IROs beschäftigt. Die vollständige Liste der wesentlichen IROs ist unter SBM-3 48
a angegeben. Der Aufsichtsrat setzt sich in jeder Sitzung mit dem Thema ESG auseinander, eine detaillierte Auflistung
der dabei behandelten IROs liegt nicht vor.
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
29 d Anteil der variablen Vergütung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, der von nachhaltigkeits-
bezogenen Zielen und/oder Auswirkungen abhängt
Der Anteil der variablen Vergütung, der von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen abhängt, beträgt 20 %.
Ziele und/oder Auswir-
kungen anhand dessen
die Leistung von Vor-
stand und Geschäfts-
führung bewertet wird
Leistungsparameter anhand
dessen die Leistung des
Vorstands und Geschäfts-
führung bewertet wird
Höhe der variab-
len Vergütung, die
an das Ziel/die
Auswirkung ge-
knüpft ist (in EUR)
Verantwortliche Ebene für die
Aktualisierung und Genehmi-
gung der variablen Vergütung
GOV-3-29b
GOV-3-29c
GOV-3-29d
GOV-3-29e
Erreichung von Zwi-
schenzielen bei der De-
karbonisierung
Reduktion CCF Scope 1 und 2:
Target -6 % (Cut off -4,2 %,
Maximum -7,8 %) bis 2026
Reduktion CCF
Scope 1 und 2:
max. €15.000 pro
Vorstand
Aufsichtsrat auf Vorschlag des
NVA (Nominierungs- und Vergü-
tungsausschuss)
Erreichung von Zwi-
schenzielen bei der De-
karbonisierung
Reduktion CCF Scope 3: Tar-
get -15 % (Cut off -10,5 %,
Maximum -19,5 %) bis 2026
Reduktion CCF
Scope 3: max.
€15.000 pro Vor-
stand
Aufsichtsrat auf Vorschlag des
NVA (Nominierungs- und Vergü-
tungsausschuss)
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
56
E1-GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
13 Einbeziehung klimabezogener Erwägungen in die Vergütung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsor-
ganen
Klimabezogene Erwägungen wurden 2024 in die Vergütung der Vorstände miteinbezogen. Basis dafür waren die Scope
1, Scope 2 und Scope 3 Berechnungen nach dem GHG-Protokoll, die bei der Science Based Targets Initiative (SBTi)
eingereicht wurden. Die Vorstände haben vom Aufsichtsrat ein Dreijahresziel erhalten, das eine Reduktion des CCF zum
Ziel hat. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele ist unter ESRS 2 GOV-3 29 zu finden.
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung
GOV-4-32
GOV-4-32
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Stra-
tegie und Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2 Absatz 26 a-c, AR 6
ESRS 2 GOV-3 Absatz 29 a-e
ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 a-h
b) Einbindung der betroffenen Interessengruppen in
alle wichtigen Schritte der Due-Diligence-Prüfung
ESRS 2 GOV-2 Absatz 26 a-c, AR 6
ESRS 2 SBM-2 Absatz 45 a-d
ESRS 2 IRO-1 Absatz 53 a-h; E1 IRO-1 Absätze 20 a-c, 21,
AR 9, AR 11, AR 12, AR 15; E2 IRO-1 Absatz 11a-b, AR 9; E3
IRO-1 Absatz 8 a-b; E4 IRO-1 Absätze 17a-e, 18 a-c, 19 a-b;
E5 IRO-1 Absatz 11 a-b
ESRS 2 MDR-P Absätze 62, 65 a-f (berichtet in ESRS E1, E4,
E5, S1, S2, S4, G1)
S1 SBM-2 Absatz 12, S2 SBM-2 Absatz 9, S4 SBM-2 Absatz
8
c) Identifizierung/Ermittlung und Bewertung negativer
Auswirkungen
ESRS 2 IRO-1 Absatz 53 a-h; E1 IRO-1 Absätze 20 a-c, 21,
AR 9, AR 11, AR 12, AR 15; E2 IRO-1 Absatz 11a-b, AR 9; E3
IRO-1 Absatz 8 a-b; E4 IRO-1 Absätze 17 a-e, 18 a-c, 19 a-b;
E5 IRO-1 Absatz 11 a-b
ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 a-h
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen
ESRS 2 MDR-A Absätze 62, 68 a-e, 69 b-c, AR 23 (berichtet
in ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1)
ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1: sonstige Angaben zu Maß-
nahmen/Übergangsplänen
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühun-
gen und
Kommunikation
ESRS 2 MDR-M Absätze 75, 77 a-b (berichtet in ESRS E1,
E4, E5, S1, S2, S4, G1)
ESRS 2 MDR-T Absätze 80 a-j, 81 a-b (berichtet in ESRS E1,
E4, E5, S1, S2, S4, G1)
ESRS E1, E4, E5, S1, S2, S4, G1: sonstige Angaben zu Pa-
rametern und Zielen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
57
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstat-
tung
36 a Risikomanagement und interne Kontrolle der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Risikomanagement und interne Kontrollen in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ein Teil
des ERM (Enterprise Risk Management) bei Manner und obliegen dieser Struktur und Organisation.
Risikominderungspläne, also entwickelte Strategien und Maßnahmenpläne, die darauf ausgerichtet sind, Fehleranfälligkeit
in der Darstellung wesentlicher Kennzahlen zu minimieren, sind etabliert wie etwa die weitgehende Automatisierung der
Kennzahlen in den Systemen, Freigabeschleifen durch den Vorstand sowie laufende Rücksprache mit dem Aufsichtsrat.
Beteiligte Mitarbeiter*innen werden intensiv auf den Datenerhebungsprozess sowohl vom internen Projektteam aber auch
durch externe Partner*innen geschult. Darüber hinaus gibt es klare Richtlinien und Dokumentation, wie Kennzahlen erho-
ben werden (dies ist in sogenannten Steckbriefen pro Kennzahl festgehalten), inklusive der Dokumentation von Kontroll-
und Freigabeschleifen.
36 b Ansatz zur Risikobewertung und -priorisierung
Manner verwendet verschiedene Ansätze und Methoden, um Risiken im Rahmen der Nachhaltigkeit zu bewerten und zu
priorisieren. Hier sind einige Beispiele:
Abschlussmeeting mit den an der Berichterstattung beteiligten Personen, um Risiken und lessons learned" fest-
zuhalten.
Prozessbeschreibung (Regelkreis) für den jährlichen Berichtlegungsprozess und Definition kritischer Meilen-
steine.
Kick-off-Meeting mit Berichtsverantwortlichen zum Berichtlegungsprozess und Sammlung von Risiken.
Meeting mit den Verantwortlichen für die Kennzahlensammlung und das Datenmanagement, um Risiken in der
Datensammlung, -analyse und -darstellung zu identifizieren.
Sammlung der identifizierten Risiken für den Nachhaltigkeitsbericht in einem Dokument (Risikomatrix) zusam-
mengefasst und priorisiert durch bspw. Nachhaltigkeitsmanagement, Investors Relations, Finanzbereich, Unter-
nehmens-Risikomanagement unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die jeweilige Bewertung der Risiken ist über das Risiko- und Krisenhandbuch geregelt.
36 d Einbindung der Ergebnisse der Risikobewertung und der internen Kontrollen in das Verfahren der Nach-
haltigkeitsberichterstattung
Die Integration der Ergebnisse aus Risikobewertung und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden
wie folgt umgesetzt:
Einrichtung einer ESG-Steuergruppe": Schaffung eines interdisziplinären Teams, das aus mehreren Abteilungsleiter*in-
nen und Mitarbeiter*innen mit überwiegendem ESG-Bezug besteht, um die Ergebnisse der Risikobewertung in die Nach-
haltigkeitsberichterstattung einzubinden.
Integration in das Managementreview: 2x jährlicher Report an das Vorstandsteam
Regelmäßige Präsentationen und Updates: Organisation regelmäßiger Präsentationen bei Vorstands- und Auf-
sichtsratssitzungen, um über Risiken, deren Entwicklung und Kontrollmaßnahmen zu berichten.
Feedback-Loops: Einrichtung von Feedback-Mechanismen zwischen dem Risikomanagement und den für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung Verantwortlichen, um die Qualität und Genauigkeit der Berichte zu verbessern.
Audit-Ergebnisse: Nutzung der Erkenntnisse aus internen und externen Audits (z. B. EcoVadis, IFS, etc.), um die
Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und sicherzustellen, dass sie die tatsächlichen Risiken und Kon-
trollen widerspiegelt.
36 e Regelmäßige Berichterstattung über die genannten Ergebnisse an die Verwaltungs-, Leitungs- und Auf-
sichtsorgane
Die regelmäßige Berichterstattung über das Risikomanagement und interne Kontrollmechanismen in Bezug auf die Nach-
haltigkeitsberichterstattung an die Führungsgremien ist im Managementreview geregelt und wird regelmäßig dem Vorstand
berichtet. Das Risikomanagement wird auch im Aufsichtsrat im Gremium des Prüfungsausschusses vorgelegt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
58
Risiken in der Nachhal-
tigkeitsberichterstat-
tung
Bereich in dem Risiken
auftreten
Minderungsmaßnah-
men
Maßnahmen zur Kontrolle
GOV-5-36c
GOV-5-36c
GOV-5-36c
GOV-5-36c
Vollständigkeit und Integ-
rität von Daten
Risiken im Bereich der
Datenerfassung.
Dieses Risiko wird durch
Feedbackschleifen, klare
Verantwortlichkeiten,
Steckbriefe für Datener-
hebung und klare Frei-
gabeprozesse minimiert.
Der Erfolg der Minimierungsmaß-
nahme wird durch Stichproben,
Check mit Controlling und Plausi-
bilitätsschleifen kontrolliert.
Genauigkeit der Schät-
zergebnisse
Schätzungen sind etwa
im Bereich der Datener-
fassung (z. B. ll der
Shops, Aserbaidschan)
notwendig, hier treten al-
lerdings auch Risiken hin-
sichtlich der Datenqualität
auf.
Dieses Risiko wird durch
Steckbriefe, die festhal-
ten, wie die Schätzung
passiert, sowie Feed-
backschleifen minimiert.
Der Erfolg der Minimierungsmaß-
nahme wird durch Stichproben,
Check mit Controlling und Plausi-
bilitätsschleifen kontrolliert.
Verfügbarkeit von Daten
zur vor- und/oder nachge-
lagerten Wertschöp-
fungskette
Daten im Bereich der vor-
und/oder nachgelagerten
Wertschöpfungskette
sind oftmals schwierig ab-
zufragen mit einherge-
hendem Risiko einer
schlechten Datenqualität.
Dieses Risiko wird durch
den Aufbau des Dialoges
mit Lieferant*innen und
Stakeholdern der nach-
gelagerten Wertschöp-
fungskette minimiert.
Der Erfolg der Minimierungsmaß-
nahme wird durch Stichproben,
Check mit Controlling und Plausi-
bilitätsschleifen kontrolliert.
Zeitpunkt der Verfügbar-
keit der Informationen
Aufgrund der Verfügbar-
keit der Daten im Lagebe-
richt des Finanzberichts
sind die Timings für den
nichtfinanziellen Bericht
sehr knapp. Die Zeit zur
Berechnung der Daten für
das Vorjahr muss in 1-2
Monaten des Folgejahres
zum Berichtsjahr passie-
ren.
Dieses Risiko wird
dadurch minimiert, dass
ein genauer Zeitplan mit
den verantwortlichen Per-
sonen erarbeitet wird und
diese sich Zeiträume für
die Datenerhebung blo-
cken können. Für um-
fangreiche Datenerebun-
gen gibt es "Trocken-
übungen", die Fehler-
quellen ausschließen.
Der Erfolg der Minimierungsmaß-
nahme wird durch Stichproben,
Check mit Controlling und Plausi-
bilitätsschleifen kontrolliert.
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
40 a i Bedeutende Produktgruppen und/oder Dienstleistungen
Die bedeutendsten Produktgruppen sind: Waffeln und Schnitten, schokoliert und unschokoliert, Schaumware, Lebkuchen,
Saisonware, Dragee, Backwaren, Kekse und Pralinen, Fan-Artikel und andere Süßwaren.
40 a ii Bedeutende Märkte und/oder Kundengruppen
Nachgelagert sind Kund*innen im Einzelhandel, Großhandel, Gastronomie, Manner Shops und Werkverkauf sowie dazu-
gehörig die Endkonsument*innen, die Produkte aus dem Haus Manner konsumieren zentrale Wirtschaftsakteur*innen für
Manner.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
59
40 a iii Zahl der Beschäftigten nach Ländern, in denen Manner mindestens 50 Beschäftigte hat, die mindestens
10 % der Gesamtzahl der Beschäftigten von Manner ausmachen
Land
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
Österreich
817
40 a iv Produkte und Dienstleistungen, für die auf bestimmten Märkten Verbote gelten
Für Manner liegen keine Verbote von Produkten in Zielmärkten vor.
40 b Aufschlüsselung der Gesamteinnahmen nach maßgeblichen ESRS-Sektoren
ESRS-Sektor
NACE Code
Segment (IFRS 8)
Umsatzerlöse 2024
SBM-1-40b
SBM-1-40b
SBM-1-40b
SBM-1-40b
Gesamtumsatz
-
-
288 406 614
Verarbeitendes Gewerbe
Herstellung von Süßwa-
ren (ohne Dauerbackwa-
ren)
10.82.0
Süßwaren AT
116 529 634
Herstellung von Süßwa-
ren (ohne Dauerbackwa-
ren)
10.82.0
Süßwaren DE
81 712 674
Herstellung von Süßwa-
ren (ohne Dauerbackwa-
ren)
10.82.0
Süßwaren ROW
90 539 235
Grundstücks- und Wohnungswesen
Vermietung, Verpachtung
von eigenen oder geleas-
ten Gewerbegrundstü-
cken und Nichtwohnge-
bäuden
68.20.2
Miethäuser
-
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Anbau von sonstigem
Obst (ohne Erdbeeren)
und Nüssen
01.25.9
Haselnussanbau
-
Konsolidierung
-
-
-374 930
40 c Liste zusätzlicher maßgeblicher ESRS-Sektoren mit bedeutenden Aktivitäten oder wesentlichen Auswir-
kungen
Zusätzliche maßgebliche ESRS-Sektoren, die über die in Absatz 40 Buchstabe b genannten Sektoren hinausgehen sind
für Manner nicht gegeben.
40 d i-iv Erklärung für Tätigkeiten in bestimmten Bereichen
Manner ist in keinem der folgenden Bereiche tätig: Kohle, Öl und Gas; Chemieproduktion; Produktion kontroverser Waffen;
Anbau und Produktion von Tabak. Daher kann auch keine Erklärung diesbezüglich abgegeben werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
60
40 e Nachhaltigkeitsziele
Die ESG-Strategie der Josef Manner & Comp. AG umfasst drei große Handlungsfelder:
(Eigene) Produktion (inkl. Aserbaidschan)
Lieferkette
Produkte
- Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen folgende sieben Themenfelder der Manner ESG Strate-
gie:
-
Klimaschutz
Klimarisiko
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Biodiversität
Arbeitskräfte bei Manner und in der Wertschöpfungskette
Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
Governance
Ziele für Produktgruppen gibt es vor allem im Bereich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" wie die Recyclierbar-
keit sind vor allem im Thema Biodiversität" mit der Haselnussfarm in Aserbaidschan abgedeckt. Um die Beziehung mit
Stakeholdern geht es im Thema „Verbraucher*innen und Endnutzer*innen" mit Endkonsument*innen.
40 f Bewertung der wichtigsten Produkte/Dienstleistungen, Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf Nach-
haltigkeitsziele
Einmal jährlich bewertet der Vorstand das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Steuerrelevante Ziele wie etwa Scope1/2/3-
Reduktion werden auch unterjährig im Vorstand begutachtet. Eine Bewertung der wichtigsten Produkte, Märkte und Kun-
dengruppen in Hinblick auf Nachhaltigkeitsziele liegt nicht vor.
40 g Strategische Relevanz von Nachhaltigkeitsaspekten
Manner steht für sichere und qualitativ hochwertige Produkte sowie guten, leistbaren Genuss, worin sich der aktuelle
Nutzen und Mehrwert für Kund*innen, Investor*innen und andere Interessenträger begründet: Die Manner-Strategie 2026
folgt der Vision „Wiener Süßwarengenuss, der begeistert“ und wird neben Finanzzielen von fünf zentralen Strategiefeldern
flankiert: Organisation entwickeln, Marken wachsen und Innovationen treiben, Distribution und Sichtbarkeit stärken, Kosten
senken und Qualität verbessern, Nachhaltig handeln. Nachhaltigkeit als eine der fünf Strategiesäulen stellt einen klaren
Fokus des Managements dar. Manner ist seit 2015 Mitglied bei respACT, der führenden Unternehmensplattform für CSR
und nachhaltige Entwicklung in Österreich. Manner bekennt sich aktiv zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten
Nationen und gestaltet die Nachhaltigkeitsstrategie aktiv und bewusst.
2011 startete die CSR-Offensive von Manner bis im Jahr 2022 die zahlreichen Einzelinitiativen unter dem Kommunikati-
onsdach „Fair von Herzen“ zusammengefasst wurden und über die Jahre kontinuierlich strategisch ausgebaut. Am Beginn
der Überlegungen stand die Frage, in welchen Bereichen der größte Impact in puncto Nachhaltigkeit erzielt werden kann
wobei hier der Bereich der Rohstoffe identifiziert wurde. Sowohl Palmöl als auch Kakao waren die ersten Schwerpunkte
der Strategie. Seitdem wird das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit stetig ausgebaut. Die Strategie orientiert sich stark am
Rohstoffbereich, dazu Energie-Effizienz sowie Maßnahmen im sozialen Bereich. Die ESG-Strategie wurde 2024 im Vor-
stand (inklusive ESG-Aufsichtsratsverantwortliche und Mitglieder der ESG-Steuergruppe) überarbeitet, im Aufsichtsrat ver-
abschiedet und im Town-Hall-Meeting den Mitarbeiter*innen präsentiert.
Die Manner Wachstumsstrategie stellt eine Herausforderung für die ambitionierten Klimaziele dar. Eine Dekarbonisierung
im direkten Energieverbrauch ist zwar weiterhin möglich, bei den durch das Umsatzwachstum automatisch steigenden
Scope 3 Emissionen sind wir hingegen vom Engagement der zahlreichen Lieferant*innen als auch Innovationen abhängig.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
61
42 Beschreibung des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette
Die Josef Manner & Comp. AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien. Sie produziert Süßwaren und
verkauft diese im In- und Ausland. Für eine detaillierte Darstellung der Tätigkeiten der Tochterunternehmen und Betriebs-
stätten, der bedienten Märkte und Umsatzdarstellung, gegliedert nach den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren
Deutschland, Süßwaren Rest der Welt, Mietshäuser Österreich und Haselnussanbau wird auf den Konsolidierter Corpo-
rate-Governance-Bericht 2024 gemäß §267b iVm §243c UGB Kapitel „Konzernstruktur“ sowie auf den Konzernlagebericht
Kapitel Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage” verwiesen. Die Segmente Mietshäuser Österreich
und Haselnussanbau heben sich vom zentralen Geschäftsmodell von Manner ab. Auswirkungen, Risiken und Chancen in
Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich neben dem Hauptgeschäft (Herstellung und Vertrieb von Süßwaren) ins-
besondere durch den durch das Tochterunternehmen Manner Azerbaijan LLC betriebenen Haselnussanbau: Ziel dieses
Unternehmens ist es, den Bedarf von Haselnüssen bis zu 20 % aus der eigenen Plantage abzudecken. Im Geschäftsjahr
2024 fielen noch keine Umsatzerlöse an, da sich die Plantage in Entstehung befindet.
42 a Inputs und Ansatz des Geschäftsmodells und der Wertschöpfungskette
Vorgelagert bezieht Manner vielfältige Rohstoffe, die im eigenen Produktionsbetrieb weiterverarbeitet werden. Dazu zäh-
len vor allem Kakao, Haselnüsse, Fette sowie Früchte, die international auf Plantagen angebaut werden, sowie Rohstoffe,
die aus europäischer Landwirtschaft bezogen werden (Mehl, Zucker bzw. Stärke oder Milch- und Eiprodukte). Die mit den
essenziellen Rohstoffen verbundenen Verarbeitungsprozesse sind wichtige Elemente in der vorgelagerten Wertschöp-
fungskette. Kakaobohnen stellen diesbezüglich eine Ausnahme dar, da diese von Manner im Kernbetrieb selbst („from
bean to bar“) weiterverarbeitet werden. Als zentrale Risiken in der Rohstoffbeschaffung wurden vor allem Umweltfaktoren
festgestellt, insbesondere Erntekrankheiten (intensiviert durch den Klimawandel), als auch Bodendegradation und Bio-
diversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau, insbesondere bei Kakao und Palmöl.
42 b Outputs und Ergebnisse des Geschäftsmodells für Kunden, Investoren und andere Interessenträger
Nachgelagert sind Kund*innen im Einzelhandel, Großhandel, Gastronomie, Manner Shops und Werkverkauf und dazuge-
hörig die Endkonsument*innen, welche Manner-Produkte konsumieren, zentrale Wirtschaftsakteur*innen für Manner.
Wichtige Elemente in der nachgelagerten Wertschöpfungskette in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich aus der
entsprechenden Verwertung von Abfällen (Verpackung, Lebensmittel) bis hin zu einer potenziellen End-of-life-Nutzung
und Wiederverwertung von anfallenden Nebenprodukten, wie z. B. Kakaoschalen.
42 c Wichtigste Merkmale der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Manner ist in seiner Wertschöpfungskette sowohl in der vorgelagerten als auch in der nachgelagerten Phase mit starken
Wirtschaftsakteuren im Austausch. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist der Rohstoffeinkauf zentral. Die Beschaf-
fung der Rohstoffe erfolgt sowohl direkt bei Produzent*innen als auch indirekt über Händler oder Drittanbieter, wodurch
das Unternehmen flexibel auf Marktbedingungen reagieren kann. Besonders wichtig in der vorgelagerten Wertschöpfungs-
kette ist ebenso der Einkauf von Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Verpackungsmaterialien wie Papier und Aluminium,
die eine bedeutende Rolle in der Produktion spielen.
Ein weiteres zentrales Element im Management der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind die Jahresgespräche, welche
mit strategischen Lieferant*innen durchgeführt werden. In diesen Gesprächen wird die Geschäftsbeziehung von beiden
Seiten analysiert, um langfristige Partnerschaften zu stärken und Synergien zu nutzen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur
Versorgungssicherheit, als auch zum Management der Geschäftsbeziehung. In Bezug auf die nachgelagerte Wertschöp-
fungskette ist der Handel von entscheidender Bedeutung. Hier handelt es sich meist um internationale Handelskonzerne.
Darüber hinaus sind Vertriebskanäle wie kleinere Einzelhändler und Online-Plattformen wesentliche Partner für Manner,
um die Produkte an die Konsument*innen zu bringen. Diese Beziehungen sind in der Regel durch langfristige Verträge
und regelmäßige Abstimmungen geprägt, um sicherzustellen, dass die Produkte in ausreichender Menge und Qualität
verfügbar sind und die Konsumentenbedürfnisse optimal erfüllt werden. Über die Manner Shops hat Manner auch Konsu-
ment*innen direkt in der nachgelagerten Wertschöpfungskette als Akteur*innen. Insgesamt stellt sich Manner als ein Un-
ternehmen dar, das in seiner Wertschöpfungskette sowohl Effizienz als auch enge, nachhaltige Partnerschaften mit sämt-
lichen Wirtschaftsakteur*innen anstrebt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
62
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
45 ai Wichtigste Stakeholdergruppen
Konsument*innen
Kund*innen/Distributoren
Mitarbeiter*innen
Shareholder
Banken
Medien
Lieferant*innen
Logistiker*innen
Vorlieferant*innen/ Produzent*innen
Behörden, Politik
Vereine, Interessensverbände
NGOs
Anrainer*innen
45 b Nachvollziehbarkeit und Berücksichtigung der Interessen und Ansichten wichtiger Stakeholder in Bezug
auf die Strategie und das Geschäftsmodell
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden durch eine Stakeholder-Einbindung validiert.
Umweltverschmutzung/Wasser sowie der Klimaschutz sind aus Sicht der Interessengruppen die wichtigsten Umweltthe-
men. Weiters wurden in der Stakeholderbefragung zwei soziale Themen als hoch bewertet, nämlich die Arbeitsbedingun-
gen der eigenen Mitarbeiter*innen, gefolgt von der Arbeitssicherheit und Gesundheit der eigenen Mitarbeiter*innen. Die
restlichen Themen aus dem Bereich Soziales finden sich im Mittelfeld wieder. Alle Themen aus dem Bereich Governance
sind im unteren Bereich der Bewertungsmatrix angesiedelt.
Der Stellenwert der Nachhaltigkeitsthemen der Stakeholder wie in der Befragung ermittelt deckt sich mit denen von Man-
ner. Eine Ausnahme stellt die Wichtigkeit des Themas Wasser" dar, welches aufgrund der internen Datenlage und der
finalen Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nicht als zentrales Nachhaltigkeitsthema weitergeführt wird.
45 c Änderungen der Strategie und/oder des Geschäftsmodells
Aus der aktuellen Stakeholder-Befragung ergeben sich keine Bedürfnisse und Meinungen von zentralen Stakeholdergrup-
pen, die Manner veranlassen, seine Strategie oder sein Geschäftsmodell grundlegend zu ändern.
45 c i Anpassung der Strategie und des Geschäftsmodells an die Interessen und Standpunkte der Stakeholder
Aufbauend auf den Input von Stakeholdern hat Manner Anpassungen in Methoden und Prozessen hinsichtlich der Treib-
hausgasbilanzierung vorgenommen. Mehr als 75 % der größten Kund*innen haben sich bereits zu wissenschaftsbasierten
Zielen im Rahmen der Science Based Targets Initiative (SBTi) verpflichtet. Manner hat sich ebenfalls zu SBTi committed
und die angestrebten Reduktionsziele in Scope 1, 2 und 3 wurden im Berichtsjahr 2024 auch von SBTi erfolgreich validiert.
45 c ii Geplante weitere Schritte und Zeitrahmen der Stakeholdereinbeziehung
Darüber hinaus sind aktuell keine weiteren Schritte geplant.
45 c iii Erwartete Veränderung des Verhältnisses zu Stakeholdern durch geplante Schritte
Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Beziehung des Unternehmens zu der betroffenen Stakeholdergruppe durch die
vorgenommenen Änderungen ändert.
45 d Information der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Stakeholderansichten zu nachhaltig-
keitsbezogenen Auswirkungen
Die Unternehmensstrategie von Manner wird vom Vorstand regelmäßig überarbeitet und bei größeren Veränderungen neu
aufgesetzt. Im Berichtsjahr 2024 wurde keine Überarbeitung vorgenommen. Die Einbeziehung der Interessen der Stake-
holder ist dabei ein wesentlicher Punkt in der aktuellen Unternehmensstrategie Strategie 2026". Der Aufsichtsrat wird von
den Vorständen über die Sichtweisen der Stakeholder in Bezug auf die nachhaltigen Auswirkungen des Unternehmens
informiert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
63
Wichtigste Sta-
keholdergrup-
pen, mit denen
ein Dialog statt-
findet
Zweck der
Einbindung
Art der Einbindung
Berücksichtigung der Ergebnisse
SBM-2-45 a ii
SBM-2-45 a iv
SBM-2-45 a iii
SBM-2-45 a v
Konsument*innen
Keep informed
Manner Kundenclub,
Social Media, Feedback
über den Handel, Befra-
gungen, Konsumenten-
tests bei Neuprodukten
etc.
Stakeholder Befragung 2023. Rückmeldungen
wurden an die Abteilung Produktinnovation zur Be-
rücksichtigung bei der Entwicklung von Neuproduk-
ten weitergeleitet.
Kund*innen/Dis-
tributoren
Manage
closely
Jahresgespräche, Stake-
holder-Veranstaltungen,
Messen etc.
Stakeholder-Befragung 2023, Rückmeldungen
werden in Produktentwicklung, Vertrieb, Einkauf (z.
B. Wunsch nach zertifiziertem Rohstoff) oder der
ESG-Steuergruppe (z. B. Wunsch nach EcoVadis
Audit) aufgenommen und bearbeitet.
Mitarbeiter*innen
Keep informed
Town-Hall-Meetings,
Feedback-Kasten, Füh-
rungskräfte, Betriebs-
rät*innen etc.
Stakeholder-Befragung 2023, Befragung Rosa Di-
alog" 2024. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefra-
gung wurden an die Führungskräfte kommuniziert.
In einem gemeinsamen Workshop mit dem HR-Ma-
nagement wurden Maßnahmen im Bereich Mitar-
beiterzufriedenheit abgeleitet.
Shareholder
Keep informed
Jahresversammlung, Be-
richte, direkte Kommuni-
kation über Investor Rela-
tions etc.
Input zur Strategiegestaltung, Stakeholder-Befra-
gung 2023
Banken
Keep informed
Regelmäßiger Dialog, Fi-
nanzberichte, Jahresge-
spräche etc.
Input zur Strategiegestaltung
Medien
Manage
closely
Veranstaltungen, Aus-
tausch über Interessen-
vertretungen, Interviews
etc.
Stakeholder-Befragung 2023
Lieferant*innen
Monitor
Jahresgespräche, Stake-
holder-Veranstaltungen,
direkte Kommunikation,
Befragung im Zuge des
Lieferkettensorgfalts-
pflichtengesetzes
Neuprodukte, Sortiment
Logistiker*innen
Monitor
Jahresgespräche. Stake-
holder-Veranstaltungen,
direkte Kommunikation
-
Vorlieferant*in-
nen/Produzent*in-
nen
Monitor
Arbeitende in der Liefer-
kette z. B. FAIRTRADE-
Meldestellen/ Beschwer-
demechanismen
Zertifizierungen, Audits
Behörden, Politik
Manage
closely
Veranstaltungen, Aus-
tausch über Interessens-
vertretungen etc.
Stakeholder-Befragung 2023
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
64
Vereine, Inter-
essensverbände
Manage
closely
Veranstaltungen, Aus-
tausch über Interessens-
vertretungen etc.
Stakeholder-Befragung 2023
NGOs
Manage
closely
Direkter Dialog, Stakehol-
der-Veranstaltungen, Be-
fragungen, E-Mails
Stakeholder-Befragung 2023, Strategiegestaltung,
Marketingentscheidungen
Anrainer*innen
Monitor
Über Konsumentenser-
vice und direkter Dialog
(Anrufe, Information über
Empfang etc.)
Shopgestaltung, Lärmreduzierung, Verkehrskon-
zept LKW-Verkehr
S1-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
12 Berücksichtigung der Interessen und Rechte der eigenen Arbeitskräfte in der Unternehmensstrategie
Im Code-of-Conduct ist verankert, dass Manner seine Mitarbeiter*innen schätzt und fördert, alle Menschen gleichermaßen
respektiert, jegliche Diskriminierung verurteilt und in keinem Fall toleriert, sowie dass sämtliche Menschenrechte eingehal-
ten werden. Manner bemüht sich stets, diese Grundsätze durch die Schaffung eines wertschätzenden Arbeitsumfelds zu
verwirklichen, das auch zum Unternehmenserfolg beiträgt. Die Arbeitskräfte des Unternehmens stellen somit eine wichtige
Gruppe betroffener Interessenträger dar, deren Rechte und Interessen integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie
und des Geschäftsmodells sind.
S2-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
9 Berücksichtigung der Interessen und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in der Unterneh-
mensstrategie
In der Unternehmensstrategie von Manner ist Nachhaltigkeit eine zentrale Säule. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Einkauf
von zertifizierten Rohstoffen. Da Manner primär Rohstoffe von Händlern zukauft, hat die Firma nur wenig direkten Einfluss
auf die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Um ihrer Verantwortung nachzukommen, setzt Manner
bei Rohstoffen aus menschenrechts-kritischen Gebieten (Kakao und Palmfett) bei Markenprodukten ausschließlich auf
FAIRTRADE bzw. Rainforest Alliance oder RSPO-zertifizierte Rohstoffe. Diese Zertifizierungen setzen allesamt Sozial-
standards voraus, welche die wesentlichen kritischen Arbeitnehmerrechte und -interessen schützen.
S4-SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
8 Berücksichtigung der Interessen und Rechte der Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen in die Unter-
nehmensstrategie
Der Dialog mit der wichtigen Stakeholdergruppe Konsument*innen (steht im Folgenden als Synonym für Verbraucher*in-
nen und Endnutzer*innen) steht im Vordergrund und fließt in Strategie und Geschäftsmodell ein.
In den Austausch tritt das Unternehmen direkt beispielsweise über das Konsumentenservice, aber auch bei Jahresgesprä-
chen geht Manner in den aktiven Dialog.
Die Stakeholdergruppe Kund*innen gibt in den Jahresgesprächen, die meist mit dem Manner Vertrieb stattfinden, Feed-
back der Konsument*innen an Manner weiter. Dieses wird in Meetings wie dem Marketing- und Vertriebsmeeting regel-
mäßig diskutiert und fließt in die operative Arbeit mit ein. Die Einhaltung von Menschenrechten von Konsument*innen ist
dabei ein grundlegendes Prinzip, das bei Manner fest verankert ist und sowohl in die Strategie und das Geschäftsmodell
einfließt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
65
Mit Hilfe von Marktforschung sowie der Einbeziehung von Konsument*innen im Zuge von Umfragen und der Medienbe-
obachtung werden diese Stakeholdergruppen aktiv in die Entscheidungen des Unternehmens eingebunden.
Wiederkehrende Markencontrolling-Studien in relevanten Zielmärkten werden durchgeführt.
Konsumentenefragungen zu Neuprodukt-Konzepten, Trends und aktuellen Fragestellungen werden laufend in
Auftrag gegeben.
2024 wurde erstmals eine Zielgruppen-Segmentierung gemacht, die die Wünsche und Bedürfnisse der relevan-
ten Zielgruppen noch detaillierter beschreibt.
Über das Manner Konsumentenservice wird laufend Feedback von Konsument*innen in das Unternehmen zu-
rückgespielt.
Über den Manner Club „Close friends list“ auf Instagram und generell über die Manner Social-Media-Kanäle findet
ein regelmäßiger Dialog statt. Rückmeldungen und Anforderungen fließen laufend in die Strategie ein.
Der Austausch mit den Konsument*innen wird stetig intensiver und erfolgt über zahlreiche verschiedene Kanäle. Der
Trend, dass Konsument*innen sich verstärkt über Ernährung, Produkte und deren Inhaltsstoffe Gedanken machen, unter-
stützt dies weiter. Manner pflegt einen intensiven Austausch mit den Konsument*innen über die Abteilung Konsumenten-
service via E-Mail, Onlineformularen, Briefen oder per Telefon. Handelt es sich um Produktbeschwerden, werden diese
ISO-konform im internen Ticket-System „SUGAR“ erfasst, kategorisiert und ausgewertet. Ein weiteres Instrument zum
Austausch mit Konsument*innen sind Aufrufe auf Social Media zur Abstimmung über Inhalte, Packaging Designs oder
Sorten, durch Ad-hoc-Marktforschungen zu Innovationen, Neuprodukt-Konzepten oder neuen Kommunikationskampag-
nen. Dazu gibt es auch einen regelmäßigen Austausch mit Interessensverbänden, NGOs und Verbänden (im Berichtsjahr
2024 z. B. mit dem Verein für Konsumenteninformation, dem Fachverband der Lebensmittelindustrie und dem Markenar-
tikelverband), die Bedürfnisse von Konsument*innen adressieren. Diese fließen dann in Produkt-Adaptionen, Innovationen
oder Verpackungsgestaltungen mit ein.
Dabei werden insbesondere auch spezifische Kundengruppen mit besonderen Bedürfnissen adressiert, die beispielsweise
aufgrund von Allergien oder Ähnlichem vulnerabler gegenüber potenziellen negativen Auswirkungen einer intransparenten
Produktkennzeichnung wären. Die Deklaration der Produkte basiert auf der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
welche detaillierte Deklarationspflichten für alle Zutaten vorsieht. Entsprechend werden alle Bestandteile, die rezepturmä-
ßig enthalten sind, in der Zutatenliste aufgelistet. Alle anderen Bestandteile, die nicht als Zutat einzustufen sind, jedoch in
Spuren, beispielsweise durch Überschneidung von Produktionsprozessen vorhanden sein können, werden durch eine
freiwillige „Kann-Kennzeichnung“ (z. B. „Kann Spuren von Milchbestandteilen enthalten“) abgedeckt. Die transparente De-
klaration liefert alle notwendigen Informationen für die Konsument*innen und ermöglicht ihnen eine bewusste Kaufent-
scheidung. So gibt die Deklaration gesetzeskonform Auskunft über Zutaten, Nährwerte und die beinhalteten deklarations-
pflichtigen Allergene (fett bzw. kursiv gedruckte Bestandteile in der Zutatenliste). Sollten gesetzliche Anforderungen an
herkunfts- oder gesundheitsbezogene Angaben zutreffen, werden auch diese gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Zusätz-
lich finden sich auf den Verpackungen relevante Hinweise, die für Konsument*innen und deren bewusst nachhaltig ge-
setzte Kaufentscheidung relevant sind, wie etwa das „Vegan“, „FAIRTRADE all that can be“ oder „FAIRTRADE-Kakao-
Programm“-Siegel.
Risiken beim Thema Lebensmittelsicherheit können neben einem Reputationsschaden und massivem Vertrauensverlust
Gefahr für Leib und Leben der Konsument*innen darstellen. Manner versteht deren Schutz daher als die Wahrung
ihrer Menschenrechte und bietet Produkte an, die unbesorgt genossen werden können.
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
Wesentliche Auswirkungen
Thema (SBM-3-48a)
E1 Klimaschutz
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
66
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Plantagen, Landwirtschaft
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Die THG-Emissionen aus dem Rohstoffanbau und den damit verbunde-
nen Faktoren, einschließlich Kakao- und Palmölplantagen, Düngemit-
teln, Tierhaltung, landwirtschaftlichen Maschinen und Entwaldung, ha-
ben aufgrund ihres Beitrags zur globalen Erwärmung und zum Klima-
wandel negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie
von Manner verknüpft, da der Rohstoffanbau und die damit verbundenen
Emissionen wichtige Ressourcen für das Kerngeschäft darstellen.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E1 Klimaschutz
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Direkte und indirekte THG-Emissionen durch den Produktions- und Bü-
robetrieb tragen zur globalen Erwärmung und zum Klimawandel bei und
haben dadurch negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen stehen in direkter Verbindung mit dem Geschäftsmo-
dell und der Strategie von Manner, da die THG-Emissionen an eigenen
Standorten aus dem Kerngeschäft heraus entstehen.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit in Form von Produktion zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
67
Thema (SBM-3-48a)
E1 Energie
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Direkte und indirekte THG-Emissionen durch den Energieverbrauch an
den Produktions- und Bürostandorten tragen zur globalen Erwärmung
und zum Klimawandel bei und haben dadurch negative Auswirkungen
auf Menschen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen stehen in direkter Verbindung mit dem Geschäftsmo-
dell und der Strategie von Manner, da die THG-Emissionen an eigenen
Standorten aus dem Kerngeschäft heraus entstehen.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit in Form von Energieverbrauch
an Produktions- und Bürostandorten zu den wesentlichen Auswirkungen
bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E4 Biodiversität Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und
Meeresnutzungsänderungen
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette: Plantagen, Landwirtschaft
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Die Landnutzungsänderungen durch die Ausweitung von Plantagen und
landwirtschaftlichen Flächen führt zu Bodendegradation, was den Ver-
lust von Land und Lebensräumen verursacht. Der intensive Einsatz von
Düngemitteln und Pestiziden schädigt Böden und Grundwasser. Diese
Veränderungen führen zu einem Rückgang der Artenvielfalt und bedro-
hen Populationen, wie beispielsweise die Orang-Utans im Regenwald.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie
von Manner verknüpft, da der Plantagenanbau die notwendigen Res-
sourcen für das Kerngeschäft bereitstellt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
68
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E4 Biodiversität Umweltverschmutzung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette und eigene Tätigkeit: Plantagen,
Landwirtschaft, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann zur Kontamination von Ge-
wässern und Böden führen und somit schwere negative Folgen für Um-
welt und Ökosysteme verursachen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie
von Manner verknüpft, da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für den
Anbau wesentlicher Ressourcen für das Kerngeschäft unerlässlich ist.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen
und den Betrieb der eigenen Haselnussplantage in Aserbaidschan zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E5 Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
69
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Der Bezug von Rohstoffen wie Kakao, Palmöl, Haselnüssen und Kokos
sowie landwirtschaftlich verarbeiteten Produkten wie Milchpulver und
Fetten hat aufgrund der intensiven Ressourcennutzung negative Aus-
wirkungen auf Menschen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie
von Manner verknüpft, da die Nutzung von Ressourcen wie Kakao,
Palmöl, Haselnüssen und Kokos für das Kerngeschäft unerlässlich ist.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E5 Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und
Dienstleistungen
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Eingeschränkte Recyclingmöglichkeiten für Produktverpackungen ha-
ben aufgrund von erhöhtem Ressourcenverbrauch und Abfallanfall ne-
gative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie
von Manner verknüpft, da der Einsatz von Produktverpackung für das
Kerngeschäft unerlässlich ist.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit durch Verpackungsdesign
und die Auswahl der Verpackungsmaterialien zu den wesentlichen Aus-
wirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
70
Thema (SBM-3-48a)
E5 Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und
Dienstleistungen
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Gewährleistung der Haltbarkeit der Produkte
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Die erhöhte Haltbarkeit der Produkte aufgrund von ausgewählten Ver-
packungsarten und -materialien hat positive Auswirkungen auf Men-
schen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie
von Manner verknüpft, da der Einsatz von Produktverpackungen für das
Kerngeschäft unerlässlich ist.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit durch Verpackungsdesign
und die Auswahl der Verpackungsmaterialien zu den wesentlichen Aus-
wirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E5 Abfälle
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Abfälle in der nachgelagerten Wertschöpfung
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Abfälle durch Verpackungen und Lebensmittel können aufgrund von
Umweltverschmutzung und Ressourcenverschwendung negative Aus-
wirkungen auf Menschen und Umwelt haben.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind eng mit dem Geschäftsmodell und der Strategie
von Manner verknüpft, da der Einsatz von Produktverpackungen und
Lebensmitteln für das Kerngeschäft unerlässlich ist.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
71
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit durch Verpackungsdesign
und die Auswahl der Verpackungsmaterialien von Lebensmitteln zu den
wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Sichere Beschäftigung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in-
nen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse r die Mitarbeiter*innen,
bedingt durch hohe Arbeitsstandards und kollektivvertragliche Regelun-
gen, haben positive Auswirkungen auf die Lebensqualität von Men-
schen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un-
ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Regelung der Arbeitszeiten)
zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Arbeitszeit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Landwirtschaft
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit für die eige-
nen Mitarbeiter*innen verbessern deren Lebensqualität und haben somit
positive Auswirkungen auf die Lebensqualität von Menschen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
72
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un-
ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Geregelte Arbeitsbelastung
und Ausgleich von Mehrarbeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Angemessene Entlohnung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Eine angemessene Entlohnung der Mitarbeiter*innen verbessert deren
Lebensqualität und hat somit positive Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un-
ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Angemessene Entlohnung
der eigenen Mitarbeiter*innen) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Sozialer Dialog
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitge-
ber*innen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Positiv
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
73
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Möglichkeiten zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitge-
ber*innen fördern den direkten Austausch bzw. die Einbringung eigener
Interessen in die tägliche Arbeit und haben somit positive Auswirkungen
auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un-
ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Möglichkeiten zum Dialog
zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen) zu den wesentli-
chen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte
der Arbeitnehmer*innen auf Information, Anhörung und Mitbestim-
mung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Arbeitnehmervertretung durch Betriebsrat
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Die Arbeitnehmervertretung durch den Betriebsrat fördert die Einbrin-
gung der Interessen von Mitarbeiter*innen in die tägliche Arbeit und hat
somit positive Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un-
ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Betriebsrat als Teil des Un-
ternehmens) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
74
Thema (SBM-3-48a)
S1 Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarif-
verträge abgedeckten Arbeitskräften
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Die Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen fördert eine si-
chere Arbeitsumgebung von Mitarbeiter*innen und hat somit positive
Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un-
ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (Betriebsrat und Tarifverhand-
lungen als Teil des Unternehmens) zu den wesentlichen Auswirkungen
bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit ermöglichen
Mitarbeiter*innen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und haben so-
mit positive Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zum Un-
ternehmenserfolg beiträgt.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
75
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit (geregelte Arbeitsbelastung
und Ausgleich von Mehrarbeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Landwirtschaft AZE
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle gefährden
die Gesundheit von Mitarbeiter*innen und haben somit negative Auswir-
kungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da gesundheitliche Einschränkungen der Mitarbei-
ter*innen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen
Risiken für Arbeitsunfälle zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche
Arbeit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Gender-Diskriminierung
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Gender-Diskriminierung gefährdet die Lebensqualität von Mitarbeiter*in-
nen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
76
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da ein verringertes Wohlbefinden der Mitarbeiter*in-
nen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen
Risiken für Gender Diskriminierung zu den wesentlichen Auswirkungen
bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Haselnussplantage AZE
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz gefährden die Lebensqualität
von Mitarbeiter*innen und haben somit negative Auswirkungen auf Men-
schen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da ein verringertes Wohlbefinden der Mitarbeiter*in-
nen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen
Risiken für Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu den wesentlichen
Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S1 Vielfalt
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
77
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Diskriminierung und ungleiche Behandlung von bestimmten Gruppen
gefährden die Lebensqualität von Mitarbeiter*innen und haben somit ne-
gative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da ein verringertes Wohlbefinden der Mitarbeiter*in-
nen den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine eigene Tätigkeit und den damit verbundenen
Risiken für Diskriminierung am Arbeitsplatz zu den wesentlichen Auswir-
kungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Sichere Beschäftigung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lie-
ferkette
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der Lie-
ferkette erschweren ein regelmäßiges und stabiles Einkommen und ha-
ben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da unklare und instabile Arbeits- und Einkommens-
verhältnisse in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch
Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
78
Thema (SBM-3-48a)
S2 Arbeitszeit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden beeinträch-
tigen das Wohlbefinden von Arbeiter*innen in der Lieferkette und haben
somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da hohe Arbeitsbelastungen in der Lieferkette den
Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen
können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Angemessene Entlohnung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Unzureichende Entlohnung der Arbeiter in der Lieferkette
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette beein-
trächtigt die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse und hat somit negative
Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da hohe Arbeitsbelastungen in der Lieferkette den
Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen
können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
79
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Sozialer Dialog
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und
Arbeitgeber*innen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und
Arbeitgeber*innen in der Lieferkette beeinträchtigt deren Arbeitsbedin-
gungen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da Unterdrückung und fehlender Dialog in der Liefer-
kette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden be-
einträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebs-
räten
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter in der Lieferkette
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
80
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Ein fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lie-
ferkette beeinträchtigt deren Arbeitsbedingungen und hat somit negative
Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da ein fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der
Arbeiter*innen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch
Reputationsschäden beeinträchtigen kann.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Tarifverhandlungen
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Fehlende Tarifverhandlungen und Tarifverträge
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Fehlende Tarifverhandlungen und Tarifverträge beeinträchtigen die Ar-
beitsbedingungen von Arbeiter*innen in der Lieferkette und haben somit
negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da fehlende Tarifverhandlungen in der Lieferkette den
Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen
können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Einschränkung der Work-Life Balance durch Arbeitsbelastung
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
81
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Die Einschränkung der Work-Lief Balance beeinträchtigt die Lebensqua-
lität von Arbeiter*innen in der Lieferkette und hat somit negative Auswir-
kungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da die Einschränkung der Work-Life-Balance in der
Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden
beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle gefährden
die Gesundheit von Arbeiter*innen in der Lieferkette und haben somit
negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da Arbeitsunfälle in der Lieferkette den Unterneh-
menserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
82
Thema (SBM-3-48a)
S2 Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel
gefährden die Lebensqualität von Arbeiter*innen in der Lieferkette und
haben somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von
Pflanzenschutzmittel in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt
durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Kinderarbeit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Fälle von Kinderarbeit
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Fälle von Kinderarbeit in der Lieferkette berauben Kinder ihrer Kindheit,
ihres Potenzials und ihrer Würde und schaden ihrer körperlichen und
geistigen Entwicklung. Dadurch haben diese Fälle negative Auswirkun-
gen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da Fälle von Kinderarbeit in der Lieferkette den Un-
ternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen
können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
83
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Zwangsarbeit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Fälle von Zwangsarbeit
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Fälle von Zwangsarbeit berauben Arbeiter*innen in der Lieferkette ihrer
persönlichen Freiheit und haben somit negative Auswirkungen auf Men-
schen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da Fälle von Zwangsarbeit in der Lieferkette den Un-
ternehmenserfolg indirekt durch Reputationsschäden beeinträchtigen
können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz-, mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Angemessene Unterbringung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Unangemessene Unterbringung der Arbeiter in der Lieferkette
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette be-
einträchtigen deren Lebensqualität und haben somit negative Auswir-
kungen auf Menschen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
84
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da unangemessene Unterbringung von Arbeiter*in-
nen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputati-
onsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Wasser- und Sanitäreinrichtungen
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter in der Lie-
ferkette
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in
der Lieferkette beeinträchtigen deren Lebensqualität und haben somit
negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen
für Arbeiter*innen in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt
durch Reputationsschäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S2 Datenschutz
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Verletzung der Privatsphäre der Arbeiter in der Lieferkette
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
85
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte vorgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Verletzungen der Privatsphäre der Arbeiter*innen in der Lieferkette be-
einträchtigen deren Lebensqualität und haben somit negative Auswir-
kungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da Verletzungen der Privatsphäre der Arbeiter*innen
in der Lieferkette den Unternehmenserfolg indirekt durch Reputations-
schäden beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch seine Geschäftsbeziehungen mit Lieferant*innen zu
den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S4 Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Ungesunde Ernährung durch zuckerhaltige Produkte beeintchtigt die
Gesundheit von Konsument*innen und hat somit negative Auswirkungen
auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da ungesunde Ernährung durch zuckerhaltige Pro-
dukte den Unternehmenserfolg durch sinkende Umsätze oder Reputati-
onsschäden beeinträchtigen kann.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch den Verkauf von zuckerhaltigen Produkten (eigene
Tätigkeit) zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
86
Thema (SBM-3-48a)
S4 Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit beeinträchtigt die Gesundheit von
Konsument*innen und hat somit negative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da mangelnde Lebensmittelsicherheit den Unterneh-
menserfolg durch sinkende Umsätze oder Reputationsschäden beein-
trächtigen kann.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt im Falle von mangelnder Lebensmittelsicherheit durch ei-
gene Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S4 Kinderschutz
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Die bewusste Ansprache von Kindern in Werbemaßnahmen kann deren
Gesundheit beeinträchtigen und somit negative Auswirkungen auf Men-
schen haben.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da die bewusste Ansprache von Kindern in Werbe-
maßnahmen den Unternehmenserfolg durch Reputationsschäden be-
einträchtigen kann.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
87
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt durch die direkte Ansprache von Kindern (eigene Tätigkeit)
zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S4 Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunika-
tion
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunika-
tion beeinträchtigen das Vertrauen von Stakeholdern und hat somit ne-
gative Auswirkungen auf Menschen.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da verantwortungsvolles Marketing und intranspa-
rente Kommunikation den Unternehmenserfolg durch Reputationsschä-
den beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt im Falle von verantwortungsvollem Marketing durch eigene
Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
G1 Unternehmenskultur
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltensko-
dex) und den geltenden Gesetzen
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Potenziell
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Haselnussplantage AZE
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Mangelnde Übereinstimmung der gelebten Unternehmenskultur mit for-
mal definierten Werten, internen Richtlinien und gesetzlichen Rahmen-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
88
werken können das Vertrauen und Wohlbefinden von internen und ex-
ternen Stakeholdern beeinträchtigen und somit negative Auswirkungen
auf Menschen und Umwelt haben.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da eine schwache Unternehmenskultur den Unter-
nehmenserfolg durch Reputationsschäden, Vertrauensverluste und
Fehlverhalten der Mitarbeiter*innen beeinträchtigen kann.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt im Falle einer schwachen Unternehmenskultur durch ei-
gene Tätigkeiten zu den wesentlichen Auswirkungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
G1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Be-
denken sowie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Be-
denken sowie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) können
illegale oder unethische Praktiken verhindern oder aufdecken und somit
positive Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da Beschwerdemechanismen die Transparenz erhö-
hen und somit zum Unternehmenserfolg beitragen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen bei, indem das Unter-
nehmen Beschwerdemechanismen in seine eigene Tätigkeiten integriert
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
G1 Management der Beziehungen zu Lieferant*innen, einschließ-
lich Zahlungspraktiken
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
89
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Positiv
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit: Produktion Wien, Wolkersdorf, Vertriebsgesellschaf-
ten, Shops, Landwirtschaft Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Die Integration von ESG-Kriterien in Lieferantenbeziehungen fördert die
Einhaltung von Umweltstandards und Arbeitsrecht und hat somit positive
Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement die Re-
putation und somit den Unternehmenserfolg von Manner erhöhen kön-
nen.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen bei, indem das Unter-
nehmen ESG-Kriterien in sein Lieferantenmanagement im Rahmen sei-
ner eigenen Tätigkeit integriert.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
G1 Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Beste-
chung
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte Wertschöpfungskette: Produktion Wien, Wolkersdorf, Ver-
triebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Fehlende Trainings zur Verhinderung von Korruption und Bestechung
können durch vermehrte Verstöße gegen rechtschaffene Ge-
schäftspraktiken negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt ha-
ben.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da fehelende Trainings zur Verhinderung von Korrup-
tion und Bestechung die Reputation und somit den Unternehmenserfolg
von Manner beeinträchtigen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Kurz- und mittelfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen durch seine eigene Tä-
tigkeit durch das Fehlen von entsprechenden Schulungen bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
90
Thema (SBM-3-48a)
G1 Vorkommnisse
Wesentliche Auswirkung (SBM-3-
48a)
Vorfälle von Korruption und Bestechung
Tatsächliche vs. potenzielle Aus-
wirkung (SBM-3-48a)
Tatsächlich
Positive vs. negative Auswirkung
(SBM-3-48a)
Negativ
Auftreten in der Wertschöpfungs-
kette (SBM-3-48a)
Gesamte Wertschöpfungskette: Produktion Wien, Wolkersdorf, Ver-
triebsgesellschaften, Shops, Haselnussplantage Aserbaidschan
Einfluss der Auswirkungen auf
Menschen und Umwelt (SBM-3-
48c i)
Vorfälle von Korruption und Bestechung untergraben das Vertrauen der
Stakeholder, verzerren die gerechte Verteilung von Ressourcen und
können erhebliche Umweltzerstörungen verursachen, was negative
Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zur Folge hat.
Zusammenhang der Auswirkung
mit Strategie und Geschäftsmo-
dell (SBM-3-48c ii)
Die Auswirkungen sind mit dem Geschäftsmodell und der Strategie von
Manner verknüpft, da Vorfälle von Korruption und Bestechung die Re-
putation und somit den Unternehmenserfolg von Manner beeinträchti-
gen können.
Zeitraum des Auftretens (SBM-3-
48c iii)
Mittel- und langfristig
Beitrag zur Auswirkung durch ei-
gene Tätigkeiten oder Geschäfts-
beziehungen (SBM-3-48c iv)
Manner trägt zu den wesentlichen Auswirkungen durch seine eigene Tä-
tigkeit durch Vorfälle von Korruption und Bestechung bei.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Wesentliche Risiken und Chancen
Thema (SBM-3-48a)
E1 Klimaschutz
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Kli-
maziele und Kundenakzeptanz
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Extrem hohe Scope 3 Emissionen durch Landnutzungsänderung (Ent-
waldung natürlicher CO
2
-Speicher wie z. B. Regenwald, Torfwälder, Ent-
wässerung, Moorflächen), landwirtschaftlichen Betrieb (Feldemissionen:
Dünger, Traktoren, Düngemittelproduktion) und Tierhaltung (Futtermit-
telproduktion, Methan, Lachgas-Emissionen); gefährden das Erreichen
von Klimazielen, Risiko für Geschäftsmodell/Strategie
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
91
Thema (SBM-3-48a)
E1 Anpassung an den Klimawandel
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Versorgungsprobleme mit Plantagenprodukten aufgrund von Klimarisi-
ken
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Die Anbaugebiete bzw. Plantagen für wichtige Rohstoffe von Manner
(Kakao, Palmfett, Kokosfett, z.T. auch Haselnuss) sind aufgrund der kli-
matischen Bedingungen stark von physischen Klimarisiken (Dürre/
Überflutungen) betroffen; führt zu Versorgungsengpässen; verminderte
und qualitativ geringere Ernte; Preissteigerungen durch Volatilität und
Ertragsschwankungen; generell Kostensteigerungen und Umsatzeinbu-
ßen (Verschiebung der Agrarflächen und damit neue Lieferant*innen,
aber eher kein Versorgungsproblem per se)
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E1 Anpassung an den Klimawandel
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/ Aktivität: Umstellungen
und Kosten durch „Klimaziele“
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Spannungsfeld zwischen Preispolitik und Nachhaltigkeitszielen; Erfül-
lung der gesetzlichen Anforderungen machen Investitionen notwendig
und eingesetzte Ressourcen sowie Materialien werden teurer.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
E4 Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosys-
temen - Sonstige
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Erntekrankheit (Kakao)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Aufgrund von Krankheitserregern und Umweltbedingungen kommt es zu
einer großen Erntekrankheit. Dies führt zu einer weltweiten mengenmä-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
92
ßigen Verknappung/ Versorgungsunterbrechung bez. Kakao, einer ver-
minderten Qualität des Kakaos und einem Anstieg des Kakaopreises
(erhöhter Betriebskapitalbedarf).
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
E4 Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosys-
temen - Landdegradation
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Planta-
genanbau (Kakao, Palmöl)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Vorgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Aufgrund der Bodenverschlechterung durch Überkultivierung und Abhol-
zung von Flächen sinken die Produktivität und die Qualität der Kakao-
bohnen; dies führt zur weltweiten Verknappung des Kakaovolumens
(Versorgungsunterbrechung), einer geringeren Qualität des Kakaos und
einem Anstieg des Kakaopreises; geringere Kundenzufriedenheit und
Einnahmen. Ebenso hohe Risiken der Bodendegradation, Erosionen
und Bodenverdichtung durch exzessiven Anbau von Palmöl > erfordert
die Erschließung neuer Flächen durch Entwaldung der Regenwälder.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
E4 Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleis-
tungen
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Der Anbau von Kakao, Palmöl, Kokosfett und die damit verbundene
mögliche Abholzung rücken in den Fokus der EU Richtlinie entwaldungs-
freie Lieferkette und von Medien (nachdem in der Vergangenheit z. B.
Palmöl thematisiert wurde); keine, zu wenig, zu unwirksam wahrgenom-
mene Maßnahmen gegen Abholzung/ Unterstützung der Wiederauffors-
tung; fehlende Alternativen und Ausbleiben von Produktinnovation führt
zu Umsatzverlusten und Reputationsverlusten; Verlust an Marktanteilen,
eingeschränkter Zugang zu Finanzkapital; Verbot von Produkten, die
keine entwaldungsfreie Lieferkette nachweisen können Verfügbarkeit
wird abnehmen (Länder bzw. Anbaugebiete werden gestrichen)
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S1 Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
93
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit
der Mitarbeiter*innen
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Zu hohe Rate an ungeplanten Abwesenheiten; Erhalt der Arbeitsfähig-
keit, Schaffen von entsprechenden Rahmenbedingungen durch ein be-
triebliches Gesundheitsmanagement (Ergonomie, weniger Schichtar-
beit, Unterstützung Arbeitsmedizin, Ernährung, etc.) Sinkende Gesund-
heit bedeutet mehr Abwesenheiten, welche sich wiederum in einer ge-
ringeren Produktivität niederschlagen.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S4 Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnut-
zern - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Aufgrund der teils offenen Prozesse und dem Einsatz von bereits ver-
packten Produkten als Rework kann es zu einem Eindrang von Fremd-
körpern in Produkte kommen. Das potenzielle Schadensausmaß ist sehr
groß.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S4 Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnut-
zern - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Risiken aus Veränderungen im Konsument*innenverhalten: Trend in
den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten,
Werbeverbote
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Sich ändernde Verbraucherpräferenzen (stärkere Konzentration auf fett-
und zuckerarme Ernährung, vegan) führen zu einer geringeren Nach-
frage nach Produkten von Manner, zu verstärktem Wettbewerb durch
andere Unternehmen, die fett- und zuckerarme Alternativen anbieten, zu
erhöhten Kosten im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung
neuer Produkte und zu einer potenziellen Schädigung der Markenwahr-
nehmung und der Kundentreue des Unternehmens bei fehlender Befrie-
digung der Nachfrage; Verlust von Marktanteilen, Umsatzrückgang, dro-
hende Werbeverbote (z.B.: aktuell in Deutschland)
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
94
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S4 Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnut-
zern - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Auditergebnis reicht nicht für Zertifizierung auf höherem Niveau
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Thema (SBM-3-48a)
S4 Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnut-
zern
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/ Aktivität: Einführung einer
Zuckersteuer
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Die Einführung einer Zuckersteuer führt zu höheren Kosten für Manner,
die nicht an Konsument*innen und Kund*innen weitergegeben werden
können; sinkende Nachfrage nach Produkten und Umsatzrückgang;
steigende Kosten durch Entwicklung von zuckerreduzierten/zuckerfreien
Alternativen.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
S4 Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/ oder Endnut-
zern
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpa-
ckung"
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Nachgelagerte Wertschöpfungskette
Beschreibung (SBM-3-48a)
Negatives Feedback bzw. Beschwerden seitens der Stakeholder (in-
transparente Darstellung von Inhaltsstoffen) sowie rechtkräftige Verur-
teilungen durch irreführende Werbung oder Mogelpackungen.
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Durch zusätzliche unternehmensspezifische Angaben abgedeckt
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
95
Thema (SBM-3-48a)
G1 Unternehmenskultur
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: zu wenig Weiterentwick-
lung (CSRD-Bericht)
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Gesetzliche Anforderungen an die Berichtserstattung verändern sich
häufig und rasch (Veröffentlichung der EU kommen sehr kurzfristig); dy-
namische Rechtslage sorgt für sehr kurze Fristen, Adaption ist notwen-
dig, aber sehr ressourcenintensiv; Risiko: kein Testat des Wirtschafts-
prüfers (Lieferstopp + Strafen für Aufsichtsrat)
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
Thema (SBM-3-48a)
G1 Unternehmenskultur
Wesentliche(s) Risiko/Chance
(SBM-3-48a)
Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: Komplexität durch Taxo-
nomie-Verordnung und CSRD
Chance oder Risiko (SBM-3-48a)
Risiko
Konzentration in der Wertschöp-
fungskette (SBM-3-48a)
Eigene Tätigkeit
Beschreibung (SBM-3-48a)
Verpflichtung zur prüfpflichtigen Berichtslegung deren Anforderungen
zum Großteil noch relativ unklar sind
Art der Offenlegung (SBM-3-48h)
Unterliegt den Offenlegungspflichten der ESRS
48 b Einfluss wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöp-
fungskette, die Strategie und die Entscheidungsfindung
Die als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risken und Chancen beeinflussen das Geschäftsmodell, die Wertschöp-
fungskette, die Strategie und die Entscheidungsprozesse von Manner, indem sie adaptive Maßnahmen und strategische
Prioritäten fordern, um Resilienz und nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten. Sie wurden bei der Weiterentwicklung von
Geschäftsmodell und Strategie bzw. bei Entscheidungsfindungen mitberücksichtigt. Bei neuen Konzepten z. B. Produktin-
novationen werden die wesentlichen IROs z. B. Zuckerreduktion berücksichtigt.
48 d Aktuelle finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen
Die Bewertung der finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken von Manner wurde unter Einbindung interner Stake-
holder durchgeführt, darunter Verantwortliche aus den Bereichen Qualität-Sicherheit-Umwelt, Einkauf, Personalwesen,
Controlling, Marketing und ESG. Zunächst wurde bewertet, ob sich Risiken und deren Auswirkungen im Berichtsjahr rea-
lisiert haben. Zusätzlich wurde die Vorauswahl erweitert um jene Risiken, bei denen finanzielle Effekte nicht ausgeschlos-
sen werden konnten. All diese Risiken wurden anschließend einer detaillierten finanziellen Bewertung unterzogen, die auf
der Definition relevanter Bewertungsgrößen basierte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, welche Risiken im Berichts-
zeitraum finanzielle Auswirkungen hatten. Alle Schritte des Bewertungsprozesses wurden dokumentiert und begründet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
96
Auf Grundlage der beschriebenen Methode wurden im Berichtsjahr 2024 finanzielle Effekte r das folgende Risiko identi-
fiziert:
S1- Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen: Die Abwesenheitsrate
war in der Produktion an beiden Standorten auf konstant hohem Niveau und deutlich höher als budgetiert. Die tatsächliche
Abwesenheitsquote führte zu einem höheren Personalaufwand pro produzierte Menge.
Zusätzlich wurden die folgenden Risikogruppen einer finanziellen Bewertung unterzogen. Nach der Bewertung erwiesen
sich diese Risiken jedoch als finanziell nicht ausschlaggebend.
Risiken im Zusammenhang mit dem Bezug von Rohstoffen (E1 Anpassung an den Klimawandel, E4 Auswirkungen
auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen): Der Bedarf an Kakao und Palmöl konnte trotz Ernteeinbußen durch
Klimawandel und Erntekrankheiten gedeckt und die Versorgung sichergestellt werden. Preisanpassungen konnten abge-
federt werden.
Risiken im Zusammenhang mit Veränderungen im Konsument*innenverhalten (S4 Persönliche Sicherheit von Verbrau-
chern und/oder Endnutzern): Trotz des anhaltenden Trends zur Zuckerreduktion ist dieser in der finanziellen Berichterstat-
tung von Manner nicht abbildbar. Der Absatzrückgang in einzelnen Märkten von Manner kann daher nicht auf diesen Trend
zurückgeführt und auch anhand von Marktdaten nicht verifiziert werden.
Bei der Betrachtung aller wesentlichen Risiken, wurden keine Risiken identifiziert, die wesentliche Buchwertanpassungen
im nächsten Berichtszeitraum erfordern.
48 e Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen
Bezüglich der Angabepflicht SBM-3 48e zu erwartenden finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen des
Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Abgabepflichten,
die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
48 f Widerstandsfähigkeit der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells
Die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells von Manner in Bezug auf seine Fähigkeit, Risiken zu
bewältigen, wurde im Rahmen der unter SBM-3 48 d beschriebenen Risikobewertung berücksichtigt. Die Ergebnisse zei-
gen, dass Manner aktuell sehr widerstandsfähig gegenüber seinen Risiken ist. Im Jahr 2024 hatte nur ein Risiko finanzielle
Auswirkungen. Chancen wurden für Manner nicht identifiziert. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber Auswirkungen wurde
in der Risikobewertung unter SBM-3 48 d indirekt berücksichtigt, da die Risiken auf Basis der zuvor identifizierten Auswir-
kungen abgeleitet wurden.
48 g Änderungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum Vorjahr
Durch die erstmalige Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung gemäß ESRS, werden dieses Jahr noch keine Änderungen
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum offengelegt.
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentli-
chen Auswirkungen, Risiken und Chancen
53 a Methoden und Annahmen bei der Ermittlung von Auswirkungen, Risiken und Chancen und der Bewertung
ihrer Wesentlichkeit
Die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde für das Geschäftsjahr 2023 erstmals
nach dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit auf Themenebene gemäß ESRS 1 durchgeführt. Dieser Prozess wurde
im Juli 2024 gemäß den Anforderungen der „EFRAG IG 1 Materiality Assessment Implementation Guidance“ überarbeitet,
um die im Vorjahr identifizierten Themen auf die Ebene von Auswirkungen, Risiken und Chancen herunterzubrechen.
Dabei wurden sowohl die tatsächlichen, als auch die potenziellen positiven und negativen Auswirkungen auf Menschen
und Umwelt (Inside-Out-Perspektive) sowie die Risiken und Chancen für das Unternehmen (Outside-In-Perspektive) be-
wertet. Annahmen wurden dabei aus Sicht der Auswirkungen auf Menschen und Umwelt sowie Risiken und Chancen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
97
ausgehend vom Geschäftsmodell getroffen. Die getroffenen Annahmen wurden im Bewertungsprozess weiter vertieft und
um unternehmensspezifische Details ergänzt.
53 b Überblick über das Verfahren zur Ermittlung und Überwachung der Auswirkungen auf Menschen und Um-
welt
Zur Ermittlung, Bewertung und Priorisierung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen auf Menschen und Umwelt wur-
den basierend auf der Wertschöpfungskette von Manner im ersten Schritt Nachhaltigkeitsthemen gemäß der CSRD-The-
menliste (ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, Anlage A: Anwendungsanforderungen, AR. 16 S. 27-30) identifiziert und
beschrieben. Im zweiten Schritt wurden die identifizierten Themen in ein „Sustainability Impact Assessment“-Tool übertra-
gen, in dem die Auswirkungen detailliert auf (Sub-)Sub-Themen-Ebene aufgeschlüsselt, bewertet und entsprechend prio-
risiert wurden. Die Überwachung der identifizierten Auswirkungen erfolgt regelmäßig durch Updates der Wesentlichkeits-
analyse, bei denen die Auswirkungen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
53 b i Fokus des Verfahrens
Innerhalb des Prozesses und der Bewertung der Auswirkungen wurde die gesamte Wertschöpfungskette von Manner mit
besonderem Fokus auf die vorgelagerten verbundenen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen und Länder mit erhöhten Risi-
ken (insbesondere im Rohstoffbezug) miteinbezogen.
53 b ii Berücksichtigung der Auswirkungen durch eigene Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen
Die Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigte somit Auswirkungen, die sowohl durch die eigene Tätigkeit als auch durch die
Geschäftsbeziehungen von Manner entstehen.
53 b iii Konsultation betroffener Stakeholder
Ein weiteres wichtiges Element der Wesentlichkeitsanalyse zur Bewertung der Nachhaltigkeitsthemen war die Einbezie-
hung der Sicht interner sowie externer Stakeholder, welche mittels Online-Umfrage zu den Geschäftsaktivitäten entlang
der Wertschöpfungskette konsultiert wurden.
53 b iv Bewertung von Auswirkungen
Die identifizierten potenziellen und tatsächlichen negativen sowie positiven Auswirkungen (Inside-Out-Perspektive) wur-
den anhand der Parameter Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen auf einer vordefinierten Skala von
16 (wobei 6 für das höchste Ausmaß hinsichtlich des jeweiligen Bewertungsparameters steht) bewertet. Der quantitative
Schwellenwert für wesentliche Auswirkungen wurde in einem Workshop mit internen und externen Expert*innen auf 3,5
festgelegt.
53 c Beurteilung von Risiken und Chancen
Neben potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt wurden potenzielle und tatsächliche Risi-
ken und Chancen mit potenziellen finanziellen Effekten ermittelt, bewertet und priorisiert. Die Risiken und Chancen wurden
aus der Sustainability-Impact-Bewertung und den identifizierten Auswirkungen abgeleitet und mit durch Manner identifi-
zierte Risiken ergänzt. Der Prozess zur Identifizierung und späteren Bewertung und Priorisierung von Risiken und Chancen
wurde stets vom Risikomanagement und der Risiko-Verantwortlichen im Unternehmen begleitet. Analog zu den identifi-
zierten Auswirkungen erfolgt die Überwachung der identifizierten Risiken und Chancen durch regelmäßige Überprüfungen
der Wesentlichkeitsbewertung.
53 c i Zusammenhänge von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Zusammenhänge der Auswirkungen und Abhängigkeiten mit den Risiken und Chancen wurden bei der Identifikation
der Risiken und Chancen berücksichtigt, da diese auf Basis der zuvor ermittelten Auswirkungen abgeleitet wurden.
53 c ii Bewertung von Risiken und Chancen
Die Bewertung der Wahrscheinlichkeit, des Ausmaßes und der Art der Auswirkungen identifizierter Risiken und Chancen
basiert auf zwei Parametern: dem möglichen finanziellen Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Ri-
siken und Chancen. Diese Parameter wurden von den jeweiligen Bereichsverantwortlichen (Risk Owner) auf einer unter-
nehmenseigenen Skala zur Risikobewertung mit Werten von 1 bis 3 (wobei 1 für das geringste Ausmaß steht) ermittelt.
Als „wesentlich“ wurden schließlich alle Risiken und Chancen eingestuft, die eine Risikoprioritätszahl (RPZ) von 6 oder
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
98
höher als quantitativen Schwellenwert erreichten. Die RPZ ergibt sich aus der Multiplikation von Schadensausmaß und
Eintrittswahrscheinlichkeit.
53 c iii Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und anderen Risiken
Nachhaltigkeitsrisiken werden in der Bewertung gegenüber anderen Risikoarten nicht priorisiert.
53 d Entscheidungsfindungsprozess und Kontrollverfahren
Der Prozess der Entscheidungsfindung zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte in enger Zusam-
menarbeit und regelmäßiger Abstimmung zwischen internen Expert*innen aus relevanten Abteilungen und Bereichen bei
Manner sowie externen Nachhaltigkeitsexpert*innen. Mehrere unternehmensinterne Workshops dienten als interne Kon-
trollverfahren. Die einzelnen Teilergebnisse der Sustainability-Impact-Bewertung und der Financial-Impact-Bewertung
wurden zunächst in zwei halbtägigen unternehmensinternen Workshops in Anwesenheit und unter Beteiligung aller Füh-
rungskräfte und Vorstände diskutiert und validiert. Anschließend wurden die Ergebnisse finalisiert und im Rahmen der
Wesentlichkeitsanalyse zur Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze konsolidiert. In einem weiteren Workshop wurden die
identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen unter Beteiligung aller Führungskräfte und Vorstände als wesentlich
definiert.
53 e Einbeziehung von ESG-Risiken in das Risikomanagementverfahren
Die erfassten Nachhaltigkeitsrisiken wurden bereits teilweise in den bestehenden Bewertungsprozess von Risiken aufge-
nommen und werden sukzessive vollständig in das Risikomanagementverfahren von Manner integriert.
53 f Einbeziehung von ESG-Chancen in das Risikomanagementverfahren
Chancen wurden in der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt, jedoch nicht als wesentlich eingestuft und daher nicht in
das allgemeine Managementverfahren des Unternehmens integriert.
53 g Verwendete Input-Parameter
Die verwendeten Input-Parameter zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen basieren auf den fol-
genden Annahmen, Methoden und Datenquellen für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen:
Umwelt: Zur Bewertung des Ausmaßes der Auswirkungen im Bereich Klima wurde die Berechnung des Corporate Carbon
Footprints (Scope 1, 2 und 3) nach Green-House-Gas Protocol (GHG Protocol) von Manner herangezogen. Des Weiteren
wurden für sensible Anbaugebiete (Haselnuss, Kakao, Getreide oder Zucker) verschiedene Tools wie der WWF Water
Risk Filter oder der Aqueduct Water Risk Atlas herangezogen, um die Auswirkungen auf Wasser zu bewerten, sowie der
WWF Biodiversity Risk Filter, um die Auswirkungen in Anbaugebieten wie Aserbaidschan oder der Elfenbeinküste auf die
biologische Vielfalt und Ökosysteme zu bewerten.
Soziales: Die sozialen Aspekte betreffend wurde insbesondere der Einfluss auf die Lebensqualität der eigenen Mitarbei-
ter*innen betrachtet. Der Umfang der Auswirkungen bezog sich hier auf die Anzahl der betroffenen Personen bei Manner
selbst. Während für eigene Mitarbeiter*innen bei Manner primär die Standorte in Österreich und Aserbaidschan betrachtet
wurden, erweiterte sich der Personenkreis bei der Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette vorgelagert auf die
Arbeiter*innen im Rohstoffan- und -abbau, die betroffenen Gemeinden oder nachgelagert auf die Kund*innen und End-
konsument*innen. Für die sozialen Themen entlang der Wertschöpfungskette (Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Ar-
beitssicherheit und Gesundheit, Gleichbehandlung und betroffene Gemeinden) wurden unterschiedliche themenbezo-
gene, internationale Indizes und Statistiken (z. B. Global Rights Index, Human Development Index, Ilostat, Rule of Law
Index) herangezogen, welche die Bewertung der Auswirkungen validieren. Für die eigenen Mitarbeiter*innen im Einfluss-
bereich wurden ebenfalls diverse Indizes zur Bewertung des Ausmaßes herangezogen.
Governance: Schließlich wurden im Rahmen der Bewertung des Ausmaßes der einzelnen Governance-Themen Informa-
tionen aus Sekundärforschung (Desk Research) sowie diverse Indizes z. B. Corruption Perception Index (Transparency
International 2022); Rule of Law Index WJP und Corporate Tax Haven Index (Tax Justice Network 2021) herangezogen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
99
53 h Änderungen und Überprüfungen der Wesentlichkeitsanalyse
Wie bereits erwähnt, wurde das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse zuletzt im Juli 2024 angepasst, um die 2023 ermit-
telten Themen auf die Ebene von Auswirkungen, Risiken und Chancen herunterzubrechen. Die nächste Überprüfung der
Wesentlichkeitsbewertung ist für das Berichtsjahr 2025 geplant.
E1-IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
20 a Auswirkungen auf den Klimawandel
Das Verfahren zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Klimawandel entspricht dem allgemeinen Verfahren zur Identifi-
zierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen unter besonderer Berücksichtigung der Ergeb-
nisse der CCF-Berechnung. Eine detaillierte Beschreibung findet sich im Abschnitt der unter ESRS 2 IRO-1 enthaltenen
Angaben.
20 b Klimabedingte physische Risiken im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wert-
schöpfungskette
Aufbauend auf der Übersichtstabelle zu physischen Klimarisken" der EU-Taxonomieverordnung wurden die einzelnen
Gefahren hinsichtlich ihres Jetzt-Zustandes auf wissenschaftlicher Datenbasis (www.hora.gv.at) und mittels Expertenwis-
sens des Standortverantwortlichen und des Manner Risikomanagements auf ihre Relevanz und potenzielle zukünftige
Entwicklung gescreent. Gefahren, die dabei als irrelevant eingestuft wurden (bspw. Ausbruch eines Gletschersees in
Wien), wurden begründet ausgeschlossen. Die übrigen Gefahren wurden einer Klimaszenarienanalyse unterzogen (Re-
presentative Concentration Pathways (RCP) 4.5 und 8.5, kurzfristig 2025, mittelfristig 2035 und langfristig 2085) und die
Ergebnisse daraus hinsichtlich Likelihood und Financial Impact qualitativ bewertet, woraus dann die relevanten Vulnera-
bilitäten und die entsprechenden Anpassungslösungen abgeleitet wurden. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wur-
den nur die relevanten Gefahren für die wichtigsten Rohstoffe untersucht. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde
noch nicht untersucht.
20 b i Ermittlung klimabedingter Gefahren
Für die Beschreibung der Ermittlung der relevanten Klimagefahren wurden die Emissionsszenarien RCP 4.5 und 8.5 her-
angezogen. RCP 8.5 ist ein Szenario mit sehr hohen Emissionen. RCP 4.5 ist ein intermediäres Szenario mit höheren
Emissionen, aber aus wissenschaftlicher Sicht das momentan wahrscheinlichste Entwicklungsszenario.
20 b ii Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf die Entstehung phy-
sischer Bruttorisiken anfällig für diese klimabedingten Gefahren sein könnten
Die erforderlichen Inhalte für die Angaben 20b ii, AR 11 und AR 11a sind bereits durch die Angabe zu IRO-1 20b abge-
deckt.
AR 11 b Definition von Zeithorizonten und deren Zusammenhang mit Vermögenswerten und strategischen Plä-
nen
Die kurz-, mittel- und langfristigen Horizonte wurden aufgrund der Verfügbarkeit der Klimamodelldaten gewählt. Die Ös-
terreichischen Klimaszenarien (ÖKS)-Daten standen im Rahmen dieses Projekts für die Zeitpunkte 2035 für mittelfristig
und 2085 für langfristig zur Verfügung, kurzfristig wurde für 2025 bewertet, was „jetzt” der Fall ist, da auf diese kurzen
Zeiträume die Klimamodelle keine brauchbaren Daten liefern. Die Szenarioanalysen wurden bis 2085 gezogen und sind
somit länger als die erwartete Lebensdauer aller Vermögenswerte (auch die Gebäude werden in der Zwischenzeit einer
Anpassung bedürfen). Anpassungslösungen wurden nur für kurz- und mittelfristige Zeithorizonte erarbeitet, da bis zum
Eintreten des langfristigen Zeithorizonts (2085) bessere Klimamodelle zur Verfügung stehen werden, die auch durch die
wiederholte Szenarienanalyse immer weiter verfeinert werden. Ebenso wird eine Definition von Anpassungslösungen für
2085 mit dem technischen Stand von heute nicht der dann vorherrschenden Realität entsprechen.
Ein Abgleich mit Kapitalallokationsplänen wird in den nächsten Berichterstattungszeiträumen erarbeitet.
AR 11 c Bewertung der Anfälligkeit von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten für Klimagefahren
Die Bewertung der eigenen Standorte erfolgte koordinatengenau auf Basis höchstaufgelöster Klimadaten, die in dieser
Auflösung und Qualität nicht auf der ganzen Welt verfügbar sind. Die Analysen für die vorgelagerte Wertschöpfungskette
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
100
wurden einerseits aufgrund der fehlenden Genauigkeit der Herkünfte (oft war nur der Nationalstaat, nicht aber die entspre-
chende organisatorische Untereinheit zu eruieren) und der fehlenden hochaufgelösten Klimadaten nur auf Länder- oder
Provinzebene ausgeführt. Die bisher erarbeiteten transitorischen Risiken beziehen sich derzeit auf das Unternehmen.
AR 11 d Bewertung der Klimagefahren basierend auf Hoch-Emissionsszenarien
Für die physischen Klimarisiken wurden die RCP2 4.5 und 8.5 (high emission scenario) untersucht. Bei der Definition der
Übergangsereignisse in den transitorischen Risikokategorien wurden die Übergangsereignisse aus dem Net Zero Szenario
der Internationalen Energieagentur (IEA) mit den damit inhaltlich verbundenen regionalen Regelungen verschnitten, um
möglichst relevante Ereignisse auszuwählen.
20 c Klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelager-
ten Wertschöpfungskette
Die Identifikation der klimabedingten transitorischen Risiken wurde in einem dreistufigen Prozess durchgeführt. Zuerst
wurde analysiert, welche Risiko- und Chancenkategorien abzudecken sind und welche Inhalte und Risiken bereits im
Rahmen des normalen" Risikomanagementregelkreises identifiziert und bewertet und gemonitort werden. Diese Auswer-
tungen bieten die Grundlage für weitere Überlegungen und Ergänzungen des Manner Kernteams, die wiederum mit der
Branchenexpertise von externen Expert*innen validiert und erweitert wurden.
Die Übergangsrisiken werden derzeit nur für das eigene Kerngeschäft und die vorgelagerte Wertschöpfungskette darge-
stellt.
20 c i Ermittlung klimabedingter Übergangsereignisse
Übergangsereignisse, die den Entwicklungen entsprechen, die für die Erreichung der Annahmen des RCP 1.9 notwendig
sind, wurden definiert und qualitativ auf Impact und mögliche Anpassungslösungen überprüft. Eine tiefergehende Analyse
der Sensibilität der Strategien und Geschäftsmodelle hinsichtlich der Übergangsereignisse ist noch ausständig.
20 c ii Bewertung der Exposition von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten gegenüber klimabedingten
Übergangsrisiken und -chancen
Eine Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf die Entste-
hung von Brutto-Übergangsrisiken oder -chancen diesen klimabedingten Übergangsereignissen ausgesetzt sein können,
wurde nur auf hoher Flugebene qualitativ betrachtet. Eine detailliertere Ausarbeitung erfolgt im Rahmen der kommenden
Berichterstattungszeiträume.
AR 12 a Bewertung der Exposition gegenüber kurz-, mittel- und langfristigen Übergangsereignissen im Kontext
klimabezogener politischer Ziele
Übergangsereignisse wurden aus den Darstellungen des IEA Net Zero Szenarios abgeleitet und dann mit Hilfe regionaler
und nationaler Regularien (bzw. deren angekündigten Umsetzungszeitpunkten) konkretisiert. So wurden Übergangsereig-
nisse, die zu Risiken oder Chancen führen, an unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen jetzt und 2040 definiert.
AR 12 b Vulnerabilitätsbewertung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten gegenüber Übergangsereig-
nissen
Die Vulnerabilitätsbewertung der Geschäftstätigkeit gegenüber den Risiken wurde qualitativ vorgenommen.
AR 12 d Identifikation von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit
dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft
Es wurden, außer der Backanlage (gasbetrieben) keine Vermögenswerte festgestellt, die nur mit erheblicher Anstrengung
mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise vereinbar sind.
21 Anwendung klimabezogener Szenarioanalysen zur Bewertung physischer und Übergangsrisiken sowie Chan-
cen
Klimaszenarien im Hinblick auf physische Risiken wurden folgendermaßen betrachtet: Aufbauend auf der der Übersichtsta-
belle zu physischen Klimarisiken" der EU-Taxonomie-VO wurden die einzelnen Gefahren hinsichtlich ihres Jetzt-Zustan-
des auf wissenschaftlicher Datenbasis (www.hora.gv.at) und mittels Expertenwissens des Standortverantwortlichen und
des Manner Risikomanagements auf ihre Relevanz und potenzielle zukünftige Entwicklung gescreent. Gefahren, die dabei
als irrelevant (Bspw. Ausbruch eines Gletschersees in Wien) wurden begründet ausgeschlossen. Die übrigen Gefahren
wurden einer Klimaszenarienanalyse unterzogen (RCP 4.5 und 8.5, kurzfristig 2025, mittelfristig 2035 und langfristig 2085)
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
101
und die Ergebnisse daraus hinsichtlich Likelihood und Financial Impact qualitativ bewertet, woraus dann die relevanten
Vulnerabilitäten und entsprechenden Anpassungslösungen abgeleitet wurden.
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden nur die relevanten Gefahren für die wichtigsten Rohstoffe untersucht.
Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wurde noch nicht untersucht. Bezogen auf transitorische Risiken, wurden Über-
gangsereignisse, die den Entwicklungen entsprechen, die für die Erreichung des RCP 1.9 notwendig sind, definiert und
qualitativ auf Impact und mögliche Anpassungslösungen überprüft. Eine tiefergehende Analyse der Sensibilität der Stra-
tegien und Geschäftsmodelle hinsichtlich der Übergangsereignisse ist noch ausständig.
AR 15 Übereinstimmung der verwendeten Klimaszenarien mit klimabezogenen Annahmen in den Abschlüssen
Im Rahmen der durchgeführten Analysen wurde noch kein Abgleich zwischen den Klimaszenarien und klimabezogenen
Annahmen in den Abschlüssen vorgenommen, da darin bisher keine kritischen klimabezogenen Annahmen enthalten sind.
Dieser Abgleich erfolgt im Rahmen der kommenden Berichterstattungszeiträume.
E2-IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentli-
chen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmut-
zung
11 a Überprüfung der Standorte und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Die Bewertung der Wesentlichkeit von Umweltverschmutzung umfasst den eigenen Betrieb sowie die vor- und nachgela-
gerte Wertschöpfungskette. Dabei wurden sowohl die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens (NOx-Emissionen in der
Lebensmittelproduktion, Düngemittel- und Pestizideinsatz auf der Haselnussplantage Aserbaidschan) sowie Standorte
betrachtet. Letztere umfassten unternehmenseigene Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf und die Haselnuss-
plantage in Aserbaidschan sowie Anbaugebiete in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (Anbaugebiete innerhalb der
EU bez. Zuckerrübe, Getreide, Mais, Raps, Soja) und außerhalb der EU (Haselnüsse, Kakao, Palmöl). Das Verfahren
folgte dem LEAP-Ansatz (Locate, Evaluate, Assess, Prepare) und wurde von der Taskforce on Nature-related Financial
Disclosures (TNFD) entwickelt, um Unternehmen dabei zu helfen, naturbezogene Themen zu identifizieren und zu bewer-
ten. Berücksichtigt wurden tatsächliche/potenzielle Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen, insbesondere
Auswirkungen einer potenziellen Boden- und Grundwasserverschmutzung durch Einsatz von Dünge- und/oder chemi-
schen Pflanzenschutzmitteln sowie Transportemissionen berücksichtigt. Die Identifikation und Bewertung wesentlicher
Auswirkungen erfolgte insbesondere auf Basis von Desktoprecherchen und, in Bezug auf eigene Betriebsprozesse (Pro-
duktion) und der Haselnussplantage in Aserbaidschan, der Abfrage des Einsatzes als (besonders) besorgniserregend
eingestufter Stoffe.
11 b Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften
Es wurden keine Konsultationen mit Stakeholdern, einschließlich potenziell betroffener Gemeinschaften, bezüglich Boden-
, Wasser- oder Luftverschmutzung durchgeführt.
AR 9 Ergebnisse der Wesentlichkeitsbewertung
Im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung identifizierte Auswirkungen und Risiken wurden als nicht wesentlich bewer-
tet. Es wurde keine wesentliche Bedeutung von Umweltverschmutzung und/ oder Emission besorgniserregender Stoffe
durch unternehmenseigene Standorte oder Geschäftstätigkeiten festgestellt.
E3-IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentli-
chen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Mee-
resressourcen
8 a Überprüfung der Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresres-
sourcen
Die Bewertung der Wesentlichkeit von Wasser umfasst den eigenen Betrieb sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöp-
fungskette. Dabei wurden sowohl die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens (Lebensmittelproduktion, Landwirtschaft in
Aserbaidschan) sowie Standorte betrachtet. Letztere umfassten unternehmenseigene Produktionsstandorte in Wien und
Wolkersdorf und die Haselnussplantage in Aserbaidschan, sowie Anbaugebiete in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
102
(Anbaugebiete innerhalb der EU bez. Zuckerrübe, Getreide, Mais, Raps, Soja) und außerhalb der EU (Haselnüsse, Kakao,
Palmöl). Das Verfahren folgte dem LEAP-Ansatz. Berücksichtigt wurden tatsächliche/potenzielle Auswirkungen, Abhän-
gigkeiten, Risiken und Chancen. Genauer bewertet wurde die Entnahme von Grundwasser zur landwirtschaftlichen Be-
wässerung, insbesondere mit Blick auf von Wasserrisiken, einschließlich gegebenenfalls Wasserstress, betroffenen Ge-
biete. Zur Ermittlung der von Wasserknappheit und Wasserstress betroffenen Gebiete wurde ein Screening auf nder-
ebene (Österreich, Türkei, Nigeria, Elfenbeinküste, Aserbaidschan) mittels Aqueduct Water Risk Atlas und WWF Water
Risk Filter Suite durchgeführt. Der Verarbeitungsprozess in der Produktion ist weniger wasserintensiv (Wasser, das im
Verarbeitungsprozess gewonnen wird, kann aufbereitet und wiederverwendet bzw. in den Kreislauf rückgeführt werden).
Die im Zusammenhang mit Wasser identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden als nicht wesentlich be-
wertet. Meeresressourcen spielen im Geschäftsmodell von Manner keine Rolle, keiner der Standorte befindet sich in einem
Flusseinzugsgebiet.
8 b Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften
Im Zuge des Verfahrens wurden keine Konsultationen mit Stakeholdern einschließlich potenziell betroffener Gemeinschaf-
ten bezüglich Wassernutzung durchgeführt.
E4-IRO 1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentli-
chen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen
17 a Bewertung der Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme entlang der Wertschöpfungskette
An den unternehmenseigenen Standorten von Manner in Österreich und der EU wurden weder tatsächliche noch poten-
zielle Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme identifiziert. Für die Haselnussplantage in Aserbaidschan
wurden im Zusammenhang mit der Landwirtschaft tatsächliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität identi-
fiziert.
Eine Analyse zu Naturschutzgebieten, insbesondere geschützten Gebieten mit Biodiversitätsbezug, an oder in der Nähe
der Standorte, basierend auf nationalen und internationalen Datenbanken (WDPA World Database of Protected Areas,
-Atlas), wurde durchgeführt. Zusätzlich wurden Herkunftsgebiete in der vorgelagerten Wertschöpfungskette außerhalb
der EU für die wichtigsten Rohstoffe mit dem größten Einkaufsvolumen (Haselnuss, Palmöl, Kakao) und Anbaugebiete
innerhalb der EU (Zuckerrübe, Getreide) auf nderebene identifiziert und in der Bewertung berücksichtigt. Als tatsächliche
Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität wurden diesbezüglich Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmit-
tel sowie Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft in die Bewertung aufgenommen. Die Bewer-
tung erfolgte gemäß der in ESRS 2 IRO-1 beschriebenen allgemeinen Vorgehensweise und Methodik.
17 b Bewertung der Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen entlang der Wertschöp-
fungskette
Zur Identifizierung möglicher Auswirkungen und Risiken aufgrund von Abhängigkeiten vom Zustand der Ökosysteme und
Ökosystemdienstleistungen sowie zur Validierung von Annahmen zu deren Bewertung wurde der WWF Biodiversity Risk
Filter (2023) herangezogen. In Bezug auf die eigenen Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf wurden keine Ab-
hängigkeiten von Ökosystemleistungen festgestellt. In Bezug auf die eigene Landwirtschaft in Aserbaidschan wurden Ab-
hängigkeiten von Ökosystemleistungen nicht untersucht. Es wurden keine Biodiversitätsrisiken für die Landwirtschaft in
Aserbaidschan abgeleitet. Hinsichtlich des Rohstoffbezugs wurde von Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Biodiversität
und Ökosystemdienstleistungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ausgegangen und entsprechende Risiken
(Produktivitätsverluste, Ertragsrückgänge durch bspw. Bodendegradation, Erntekrankheit Kakao und entsprechende
Preisvolatilität und Kostenanstieg bei Rohstoffverknappung) abgeleitet.
17 c Ermittlung und Bewertung von Übergangsrisiken, physische Risiken sowie Chancen
Im Rahmen der in ESRS 2 IRO-1 allgemein beschriebenen Risikobewertung (Financial-Impact-Bewertung) wurden Risiken
im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosysteme identifiziert und bewertet. Dabei wurden physische Risiken (u.a.
Krankheiten oder Schädlinge, zunehmende Knappheit oder eingeschränkte Erzeugung wichtiger natürlicher Betriebsmittel,
Landverlust durch Wüstenbildung und Bodendegradation, Rückgang von Bodenfruchtbarkeit) sowie transitorische Risiken
(u.a. Einführung von Rechtsvorschriften oder politischen Maßnahmen bez. EUDR, verstärkte Berichterstattungspflichten,
Volatilität oder gestiegene Kosten von Rohstoffen, sowie sich ändernde Wahrnehmungen der Gesellschaft, der Kunden
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
103
oder von Gemeinschaften im Zusammenhang mit dem Verlust an biologischer Vielfalt und entsprechende Reputationsri-
siken) berücksichtigt. Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen wurden nicht berücksichtigt.
17 d Berücksichtigung systemischer Risiken in der Bewertung
Systemische Risiken wurden in der Analyse und Bewertung nicht berücksichtigt.
17 e Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften
Es fanden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen gemeinsam genutzter
biologischer Ressourcen und Ökosysteme statt bzw. wurde nicht von entsprechenden Auswirkungen der Tätigkeit von
Manner auf lokale Gemeinschaften ausgegangen.
17 e i Standorte mit negativen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und betroffene Gemeinschaften
Weder am unternehmenseigenen Standort in Aserbaidschan noch betreffend die Herkunftsgebiete der bezogenen Roh-
stoffe wurden betreffend die identifizierten negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität entsprechende
Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften festgestellt.
19 a Bewertung der Auswirkungen von Standorten in oder nahe Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Die Haselnussplantage in Aserbaidschan befindet sich in einem Vogelschutzgebiet, in dem z. B. der Abschuss von ge-
schützten Arten verboten ist. Es wurden keine wesentlichen negativen Auswirkungen der dortigen landwirtschaftlichen
Tätigkeit auf die Vogelpopulation festgestellt.
19 b Erforderliche Abhilfemaßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt gemäß relevanten Rechtsakten
und Normen
Das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen in Bezug auf biologische Vielfalt wird aktuell nicht als erforderlich betrachtet.
E5-IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentli-
chen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennut-
zung und Kreislaufwirtschaft
11 a Überprüfung von Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden bei der Ermittlung tatsächlicher/potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chan-
cen die Geschäftstätigkeiten von Manner überprüft. Berücksichtigt wurden: a) Ressourcenzuflüsse, einschließlich der
Kreislauffähigkeit von Materialzuflüssen, unter Berücksichtigung der Optimierung der Ressourcennutzung, der Intensität
von Materialien und Produkten sowie erneuerbarer und nicht erneuerbarer Ressourcen, b) Ressourcenabflüsse im Zu-
sammenhang mit Produkten und c) Abfälle, einschließlich der Bewirtschaftung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle.
Das Vorgehen erfolgte entlang der im Abschnitt zu ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Methodik der Wesentlichkeitsanalyse
im Kapitel „ESRS 2 IRO 1“ des Nichtfinanziellen Berichts. Grundsätzlich wurde wie in den anderen Bereichen nach dem
LEAP-Ansatz vorgegangen.
11 b Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften
Im Rahmen der Online-Umfrage für Stakeholder wurde die allgemeine Bedeutung des Themas Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft für die relevanten internen und externen Stakeholder abgefragt und im Vergleich zu anderen Nachhal-
tigkeitsaspekten bewertet.
Es fanden keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften zu Nachhaltigkeitsbewertungen bezüglich Ressourcen-
nutzung und Kreislaufwirtschaft statt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
104
AR 7 a Geschäftsbereiche mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen hinsichtlich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft stehen in
Zusammenhang mit der zentralen Geschäftstätigkeit Herstellung von Süßwaren.
Zu den Geschäftsbereichen von Manner, die direkt mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung
stehen, zählen insbesondere der Einkauf (Rohstoffe, Verpackung) und in Bezug auf die nachgelagerte Wertschöpfungs-
kette der Vertrieb, Konsum und die Entsorgung der Ware.
AR 7 c Wesentliche Auswirkungen und Risiken eines Verbleibs im Business-as-usual'-Szenario
Wesentliche Auswirkungen bezüglich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beziehen sich insbesondere auf den
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten, Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung), Ge-
währleistung der Haltbarkeit der Produkte sowie Abfälle in der nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Wesentliche Auswirkungen ergeben sich durch den hohen Ressourceneinsatz, sowie den Verlust nicht erneuerbarer Roh-
stoffe (insbesondere Verpackungen) aufgrund mangelnder Kreislaufführung bzw. Recyclingfähigkeit. Die Lebensmittelin-
dustrie ist generell ressourcenintensiv, der Großteil der verwendeten Rohstoffe (i. e. Lebensmittel) sind nachwachsend/er-
neuerbar.
Verpackungsmaterial stellt die größte Herausforderung in Bezug auf Recyclingfähigkeit dar (z. B. durch Verbund von
Alu/Papier; inkl. richtiger Entsorgung). Bei mangelnder Recyclingfähigkeit ergeben sich Umweltauswirkungen der End-of-
Life-Entsorgung in Ländern mit unreifen Abfallwirtschaftssystemen und Gefahr von Littering (Rohstoffe gehen unwieder-
bringlich verloren). Auch bei thermischer Verwertung gehen Rohstoffe unwiederbringlich verloren.
Die im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifizierten Risiken wurden als nicht wesentlich
bewertet.
AR 7 d Wesentliche Chancen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft
Die im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifizierten Chancen wurden als nicht wesent-
lich bewertet.
AR 7 e Wesentlichen Auswirkungen und Risiken des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen und Risiken spezifisch bezogen auf den Übergang zu einer Kreislaufwirt-
schaft identifiziert.
AR 7 f Stufen der Wertschöpfungskette, auf die Ressourcennutzung, Risiken und negative Auswirkungen kon-
zentriert sind
Negative Auswirkungen im Hinblick auf Ressourcenverbrauch konzentrieren sich insbesondere auf die vorgelagerte Wert-
schöpfungskette im Zusammenhang mit den bezogenen Rohstoffen. Weiters konzentrieren sich negative Auswirkungen
auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere die Recyclingfähigkeit von Verpackungen.
Wesentliche Ressourcen
Priorität
E5-IRO-1-AR7b
E5-IRO-1-AR7b
Zucker
sehr hohe Priorität
Weizenmehl
sehr hohe Priorität
Kakaobohnen
sehr hohe Priorität
Kokosöl
hohe Priorität
Palmöl
hohe Priorität
Haselnuss
hohe Priorität
Magermilchpulver
mittlere Priorität
Vollmilchpulver
mittlere Priorität
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
105
G1-IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen in der Unternehmensführung
6 Kriterien und Methodik
Die Wesentlichkeitsbewertung im Hinblick auf die Unternehmensführung von Manner umfasste sowohl die eigenen Ge-
schäftstätigkeiten als auch die gesamte Wertschöpfungskette. Die Identifizierung und Bewertung wesentlicher IROs ba-
sierten hauptsächlich auf Desktop-Recherchen, insbesondere unter Verwendung internationaler Indizes wie dem Corrup-
tion Perception Index, dem Rule of Law Index und dem Corporate Tax Haven Index.
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens ab-
gedeckte Angabepflichten
59 Ermittlung wesentlicher Informationen zu Auswirkungen, Risiken und Chancen: Methodik und Schwellen-
werte
Um zu ermitteln, welche ESRS-Datenpunkte Manner berichten muss, wurden zunächst die wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen (mit einem Schwellenwert > 3,5) den Angabepflichten (DR) der ESRS-Themenstandards zugeord-
net. Angabepflichten, denen keine der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zugeordnet wer-
den konnten, wurden als „nicht wesentlich“ betrachtet. Das bedeutet, dass Manner keine Informationen zu diesen Anga-
bepflichten offenlegen muss.
Angabepflichten, denen eine oder mehrere der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zugeord-
net werden konnten, wurden als „wesentlich“ für Manner eingestuft. Die entsprechenden Datenpunkte wurden, sofern
anwendbar, im nächsten Schritt weiter analysiert und im Berichtsprozess berücksichtigt.
ESRS-Code
Angabepflicht
Absatz
IRO-2-56
IRO-2-56
IRO-2-56
ESRS 2
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
5 a ff.
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
9 ff.
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
21 a ff.
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwal-
tungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
26 a ff.
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsys-
teme
29 a ff.
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
32
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung
36 a ff.
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
40 a ff.
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
45 a i ff.
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
48 a ff.
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der we-
sentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
53 a ff.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
106
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unterneh-
mens abgedeckte Angabepflichten
56 ff.
E1
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsys-
teme
13
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
17
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
18 ff.
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
20 a ff.
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung
an den Klimawandel
25 a ff.
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
29 a ff.
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an
den Klimawandel
33 ff.
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
37 ff.
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
44 a ff.
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Über-
gangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
64 a
E2
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Umweltverschmutzung
11 a ff.
E3
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Wasser- und Meeresressourcen
8 a ff.
E4
E4-1
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und
Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
13 a ff.
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
48 b ff.
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit bi-
ologischer Vielfalt und Ökosystemen
17 a ff.
E4-2
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosyste-
men
23 a ff.
E4-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen
28 b f.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
107
E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
31
E4-5
Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemveränderungen
35 ff.
E4-6
Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen
im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
42
E5
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesent-
lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
11 a ff.
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislauf-
wirtschaft
15 a
E5-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
17
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirt-
schaft
24 a ff.
E5-4
Ressourcenzuflüsse
30 ff.
E5-5
Ressourcenabflüsse
35 ff.
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chan-
cen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirt-
schaft
41
S1
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
12
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
13 a i ff.
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unterneh-
mens
19 ff.
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und
der Arbeitnehmervertretung in Bezug auf Auswirkungen
27 ff.
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über
die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
32 a ff.
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
38 a ff.
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Um-
gang mit wesentlichen Risiken und Chancen
44 a ff.
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens
50 a ff.
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
55
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
60 a
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
108
S1-9
Diversitätskennzahlen
66 a
S1-10
Angemessene Entlohnung
69 f.
S1-11
Soziale Absicherung
72
S1-12
Menschen mit Behinderungen
77
S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
88
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
91
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergü-
tung)
97 a ff.
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusam-
menhang mit Menschenrechten
102 ff.
S2
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
9
SBM-3
Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Stra-
tegie und Geschäftsmodell
10 a i ff.
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöp-
fungskette
17 ff.
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs-
kette in Bezug auf Auswirkungen
24 ff.
S2-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über
die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern
können
27 a ff.
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungs-
kette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
32 a ff.
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Um-
gang mit wesentlichen Risiken und Chancen
41
S4
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
8
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell.
9 a i ff.
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnut-
zer*innen
16 ff.
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher*innen und Endnutzer*in-
nen in Bezug auf Auswirkungen
20 ff.
S4-3
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die
Verbraucher*innen und Endnutzer*innen Bedenken äußern können
25 a ff.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
109
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen
auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen und Ansätze zum Ma-
nagement wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen
im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen sowie
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
30 ff.
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Um-
gang mit wesentlichen Risiken und Chancen
38 a ff.
G1
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
5 a
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der we-
sentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
6
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
10 ff.
G1-2
Management der Beziehungen zu Lieferant*innen
14 ff.
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
18 a ff.
G1-4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
24 a ff.
IRO-2-56 Liste der Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontroll-
organen
Absatz
Absatz 21 Buchstabe d
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 13 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission (5), Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontroll-
organen
Absatz
Absatz 21 Buchstabe d
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
110
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontroll-
organen
Absatz
Absatz 21 Buchstabe d
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontroll-
organen
Absatz
Absatz 21 Buchstabe d
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 4 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-
nung (EU) 2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Anga-
ben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen
Risiken
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
der Herstellung von Chemikalien
Absatz
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
111
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen
Absatz
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1 Dele-
gierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit
dem Anbau und der Produktion von Tabak
Absatz
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte
Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität
bis 2050
Absatz
Absatz 14
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
Wesentlichkeit
Wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
112
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den in Paris abgestimmten Refe-
renzwerten ausgenommen sind
Absatz
Absatz 16 Buchstabe g
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch Über-
gangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der
Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben
d bis g und Artikel 12, Absatz 2
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele
Absatz
Absatz 34
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 4 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch Über-
gangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungs-
kennzahlen
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufge-
schlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
Absatz
Absatz 38
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 5 in Anhang 1, Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1,
Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
113
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
Absatz
Absatz 37
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 5 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-5 Energy intensity associated with activities in high cli-
mate impact sectors
Absatz
Absätze 40 bis 43
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 6 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen
Absatz
Absatz 44
SFDR-Referenz
Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch Über-
gangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der
Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und
Artikel 8 Absatz 1
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
114
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-6 Gross GHG emissions intensity paragraphs
Absatz
Absätze 53 bis 55
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 3 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-
nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch
Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Anglei-
chungskennzahlen
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO
2
-Zertifikate
Absatz
Absatz 56
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber
klimabezogenen physischen Risiken
Absatz
Absatz 66
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verord-
nung (EU) 2020/1816, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
115
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und
chronischem physischem Risiko
Absatz
Absatz 66 Buchstabe a
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-
nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen
5: Anlagebuch Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klima-
wandel: Risikopositionen mit physischem Risiko
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit we-
sentlichem physischem Risiko befinden
Absatz
Absatz 66 Buchstabe c
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-
nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen
5: Anlagebuch Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klima-
wandel: Risikopositionen mit physischem Risiko
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien
nach Energieeffizienzklassen
Absatz
Absatz 67 Buchstabe c
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-
nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anla-
gebuch Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Durch Immobilien besicherte Darlehen Energieeffizienz der Sicherhei-
ten
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
116
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabe-
zogenen Chancen
Absatz
Absatz 69
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Eu-
ropäisches Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister) an-
geführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird
Absatz
Absatz 28
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 8 in Anhang 1, Tabelle 1. Indikator Nr. 2 in Anhang 1, Ta-
belle 2. Indikator Nr. 1 in Anhang 1, Tabelle 2. Indikator Nr. 3 in Anhang
1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen
Absatz
Absatz 9
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 7 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
117
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E3-1 Spezielles Konzept
Absatz
Absatz 13
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 8 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere
Absatz
Absatz 14
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 12 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederver-
wendeten Wassers
Absatz
Absatz 28 Buchstabe c
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
118
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eige-
nen Tätigkeiten
Absatz
Absatz 29
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E4 SBM-3
Absatz
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 7 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E4 SBM-3
Absatz
Absatz 16 Buchstabe b
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E4 SBM-3
Absatz
Absatz 16 Buchstabe c
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
119
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Land-
nutzung und Landwirtschaft
Absatz
Absatz 24 Buchstabe b
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 11 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Oze-
ane/Meere
Absatz
Absatz 24 Buchstabe c
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 12 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung
Absatz
Absatz 24 Buchstabe d
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 15 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
120
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle
Absatz
Absatz 37 Buchstabe d
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 13 in Anhang 1, Tabelle 2
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle
Absatz
Absatz 39
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1 SBM-3 Risiko von Zwangsarbeit
Absatz
Absatz 14 Buchstabe f
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 13 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
121
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1 SBM-3 Risiko von Kinderarbeit
Absatz
Absatz 14 Buchstabe g
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 12 in Anhang I, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Absatz
Absatz 20
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 9 in Anhang I, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I,
Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden
Absatz
Absatz 21
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
122
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Men-
schenhandels
Absatz
Absatz 22
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 11 in Anhang I, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung
von Arbeitsunfällen
Absatz
Absatz 23
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 1 in Anhang I, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden
Absatz
Absatz 32 Buchstabe c
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 5 in Anhang I, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
123
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsun-
fälle
Absatz
Absatz 88 Buchstaben b und c
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 2 in Anhang I, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle
oder Krankheiten bedingten Ausfalltage
Absatz
Absatz 88 Buchstabe e
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 3 in Anhang I, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstge-
fälle
Absatz
Absatz 97 Buchstabe a
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 12 in Anhang I, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsor-
gane
Absatz
Absatz 97 Buchstabe b
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
124
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 8 in Anhang I, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung
Absatz
Absatz 103 Buchstabe a
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 7 in Anhang I, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nati-
onen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Absatz
Absatz 104 Buchstabe a
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 10 in Anhang I, Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I,
Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verord-
nung (EU) 2020/1818 Artikel 12, Absatz 1
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S2 SBM-3 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder
Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette
Absatz
Absatz 11 Buchstabe b
SFDR-Referenz
Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
125
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik
Absatz
Absatz 17
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1,
Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
Absatz
Absatz 18
SFDR-Referenz
Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Natio-
nen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Absatz
Absatz 19
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verord-
nung (EU) 2020/1818Artikel 12 Absatz 1
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
126
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden
Absatz
Absatz 19
SFDR-Referenz
-
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang 2
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-
schen rechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöp-
fungskette
Absatz
Absatz 36
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte
Absatz
Absatz 16
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1,
Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
127
Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Natio-
nen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO
oder der OECD-Leitlinien
Absatz
Absatz 17
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 10 in Anhang 1, Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verord-
nung (EU) 2020/1818Artikel 12 Absatz 1
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-
schenrechten
Absatz
Absatz 36
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Nicht wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher*innen
und Endnutzer*innen
Absatz
Absatz 16
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 9 in Anhang 1, Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1,
Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
128
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Natio-
nen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Absatz
Absatz 17
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verord-
nung (EU) 2020/1818Artikel 12 Absatz 1
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-
schenrechten
Absatz
Absatz 35
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 14 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korrup-
tion
Absatz
Absatz 10 Buchstabe b
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 15 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
129
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower)
Absatz
Absatz 10 Buchstabe d
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 6 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Be-
stechungsvorschriften
Absatz
Absatz 24 Buchstabe a
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 17 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Beste-
chung
Absatz
Absatz 24 Buchstabe b
SFDR-Referenz
Indikator Nr. 16 in Anhang 1, Tabelle 3
Säule-3-Referenz
-
Benchmark-Verordnungs-Refe-
renz
-
EU-Klimagesetz-Referenz
-
Wesentlichkeit
Wesentlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
130
UMWELTINFORMATIONEN
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
131
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852
(Taxonomie-Verordnung)
Gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 ist Manner verpflichtet, drei wesentliche Leistungsindikatoren (Um-
satz, CapEx und OpEx) im Zusammenhang mit den für die EU-Taxonomie in Frage kommenden wirtschaftlichen Aktivitä-
ten offenzulegen. Die EU-Taxonomie ist Teil der umfassenden Bemühungen der EU, die Ziele des europäischen „Green
Deals“ zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Es handelt sich dabei um ein Klassifizierungsinstru-
ment, das Unternehmen und Investor*innen bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen unterstützen soll.
Laut EU-Taxonomie und den damit verbundenen Delegierten Verordnungen zum Klima (Verordnung (EU) 2021/2139
1
und deren Ergänzungen laut Verordnung (EU) 2022/1214 und Änderungen laut (EU) 2023/2485
2
) und der Delegierten
Verordnung zur Umwelt (Verordnung (EU) 2023/2486), sowie der Verordnung zur Offenlegung (EU)2021/2178) liegt eine
nachhaltige Investition dann vor, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem Umweltziel
der EU leistet und zugleich keinen erheblichen Schaden in einem der anderen Umweltziele (DNSH - Do No Significant
Harm Kriterien) verursacht, insofern auch die Anforderungen an die Mindestschutzkriterien erfüllt sind. Für das Geschäfts-
jahr 2024 sind nun erstmals Vorgaben zu allen sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie in Kraft:
Klimaschutz
Klimawandelanpassung
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Für die tigkeiten, die unter die Umweltziele 3-6 fallen, sowie für neu aufgenommene Tätigkeiten im Klimarechtsakt,
werden für das Geschäftsjahr 2024 die vollumfänglichen Berichtspflichten zur Taxonomiekonformität schlagend (Angabe
der Anteile von taxonomiefähigen, nicht-taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätzen, CapEx und OpEx).
EU-Taxonomie relevante Leistungsindikatoren 2024
Die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung betrifft den Manner Konzern, der Konsolidierungskreis um-
fasst dabei folgende Standorte:
Josef Manner & Comp. AG, Wien, Österreich (Muttergesellschaft)
Geblergasse 116 GmbH & Co KG, Wien, Österreich, 100 %
Manner Azerbaijan LLC, Khudat City, Aserbaidschan, 100 %
Josef Manner s.r.o., Brno, Tschechische Republik, 100 %
Josef Manner, marketinske storitve, d.o.o., Ljubljana, Slowenien, 100 %
Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m.b.H., Wolkersdorf, Österreich, 100 %
Für das Geschäftsjahr 2024 sind die Leistungsindikatoren zu taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstä-
tigkeiten und die Taxonomiekonformität aller Umweltziele offenzulegen. Für das aktuelle Jahr wurde erstmals eine Klima-
risiko- und Vulnerabilitätsanalyse (gemäß Anhang A der Deligierten Verordnung (EU) 2021/2139) für die beiden Standorte
in Wien und Wolkersdorf erstellt, die für die von Manner auf Konformität geprüften Aktivitäten als DNSH-Kriterium für die
Klimawandelanpassung gefordert ist. Zudem wurde die Einhaltung der EU-Taxonomie Minimum Safeguards (gemäß ge-
1
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R2139
2
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_20240248 5
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
132
mäß Art. 8 der Deligierten Verordnung (EU)2020/852) intensiv gescreent und auch hier eine Einhaltung der Kriterien fest-
gestellt. Im Rahmen der Konformitätsanalyse, die mit dem technischen Fachbereich vorgenommen wurde, können für
2024 somit nicht nur taxonomiefähige, sondern auch taxonomiekonforme Tätigkeiten ausgewiesen werden.
Manner-Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen der EU-Taxonomie
Es wurden alle wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie analysiert. Der Delegierte
Rechtsakt zum Klima konzentriert sich auf die wirtschaftlichen Aktivitäten und Sektoren, die das größte Potenzial haben,
einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Zu den erfassten Sek-
toren gehören im Wesentlichen Energie, ausgewählte verarbeitende Gewerbe, Wasserversorgung, Abwasser- und Ab-
fallentsorgung sowie Verkehr und Gebäude. Der Delegierte Umweltrechtsakt umfasst Wirtschaftstätigkeiten, die zu den
restlichen vier Umweltzielen einen wesentlichen Beitrag leisten können, sprich zur nachhaltigen Nutzung und dem Schutz
von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung und zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Nach einer gründlichen internen Überprüfung, an der alle relevanten Abteilungen und Funktionen beteiligt waren, kamen
wir zu dem Schluss, dass unsere wirtschaftlichen Kernaktivitäten der Süßwarenproduktion nicht unter den Delegierten
Rechtsakt zum Klima sowie unter den Delegierten Umweltrechtsakt fallen und folglich derzeit nicht taxonomiefähig sind.
Unsere Bewertung der Taxonomiefähigkeit konzentrierte sich daher auf wirtschaftliche Aktivitäten, die nicht das Kernge-
schäft, sondern übergreifende Unternehmensbereiche betreffen, und in die Investitionen getätigt werden oder Betriebs-
kosten anfallen.
Alle identifizierten Wirtschaftsaktivitäten werden dem EU-Umweltziel „Klimaschutz” zugeordnet, da hier jeweils die größte
Möglichkeit eines wesentlichen Beitrages zu Zielerreichung festgestellt wurde. Eine doppelte Zuordnung wirtschaftlicher
Aktivitäten zu unterschiedlichen Umweltzielen wird dadurch vermieden. Wesentlichkeitsgrenzen wurden in dieser Betrach-
tungsperiode nicht eingezogen, sämtliche identifizierte Aktivitäten wurden daher in die Berichterstattung mit aufgenommen.
Folgende taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten wurden für das Jahr 2024 identifiziert und dem EU-Umweltziel Klima-
schutz” zugeordnet:
Sektor
Aktivität
Relevanz für Manner im Jahr 2024
4. Energie
4.11. Speicherung von Wärmeenergie
Betrieb und Wartung Schichtwasserspeicher (Puffer-
speicher) nach dem Blockheizkraftwerk zur Zwi-
schenspeicherung von Thermalenergie
4. Energie
4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung
Betrieb und Wartung eines internen Wärme-/Kälte-
Verteilnetzes
Investition in lteversorgung Temperiermaschine
OG Wolkersdorf: Erhöhung der Effizienz durch neue
Temperatur- und Drucksteuerung, Reduktion Ener-
gie- und Wasserbedarf; Erhöhung der Produktionssi-
cherheit
4. Energie
4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte durch Ab-
wärme
Betreuung der mit Abwärmeanlagen ausgestatteten
Öfen/Druckluftkompressoren, deren Wärme zum ei-
nen als Prozesswärme und zum anderen mittels Ab-
sorbtionsanlage als Prozesskälte genutzt wird. Der
Überschuss wird ins Fernwärmenetz eingespeist.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
133
4. Energie
4.30. Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-
Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstof-
fen
Betreuung eines Blockheizkraftwerks am Produkti-
onsstandort in Wien; Erzeugung von Stromeinspei-
sung Überschuss ins Stromnetz, Erzeugung von
Wärme in den Schichtwasserspeicher, Überschuss
an Fernwärme
5. Wasserversor-
gung, Kanalisa-
tion, Abfallentsor-
gung und -sanie-
rung
5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Syste-
men der Wassergewinnung, -behandlung und
-versorgung
Betreuung, Wartung, Reparaturen der Aufberei-
tungsanlagen für Trinkwasser, Dampfkessel und
Kühlwasser.
5. Wasserversor-
gung, Kanalisa-
tion, Abfallentsor-
gung und -sanie-
rung
5.5. Sammlung und Beförderung von nicht ge-
fährlichen Abfällen in an der Anfallstelle ge-
trennten Fraktionen
Abfallwirtschaft an den Standorten, getrennte Samm-
lung;
2024 Projekt Lebensmittelreste-Entsorgung aus Ob-
jekt 1: Mittels Abwurfschacht werden Lebensmittel-
reste direkt in Presscontainer entsorgt; Einsparungs-
potenzial durch Wegfall Plastiksäcke ca. 50 % plus
massive Einsparungen im internen Transportwesen
6. Verkehr
6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personen-
kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Leasing von Diesel-, Benzin und Elektrofahrzeugen;
2024 mehrere Fahrzeug-Neuzugänge
6. Verkehr
6.6. Güterbeförderung im Straßenverkehr
Betrieb eines EURO VI-Fahrzeuges für Transporte
7. Bau- und Im-
mobilientätigkei-
ten
7.3. Installation, Wartung und Reparatur von
energieeffizienten Geräten
Laufende Sanierungstätigkeiten am Baubestand
Klimatisierung Rohstofflager: Ersatz der Bestands-
anlage durch energieeffiziente Komponenten und
umweltverträgliche Kältemittel
7. Bau- und Im-
mobilientätigkei-
ten
7.4. Installation, Wartung und Reparatur von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäu-
den (und auf zu Gebäuden gehörenden Park-
plätzen)
Installation und Betrieb von Ladestationen für Elekt-
rofahrzeuge: 2024 Erweiterung der bestehenden La-
deinfrastruktur um 2 Ladestationen in der Wipark-Ga-
rage
7. Bau- und Im-
mobilientätigkei-
ten
7.5. Installation, Wartung und Reparatur von
Geräten für die Messung, Regelung und Steu-
erung der Gesamtenergieeffizienz von Ge-
bäuden
Betreuung, Wartung und Reparatur von Systemen
der Gebäudeleittechnik, um effizienten Energieein-
satz zu gewährleisten
7. Bau- und Im-
mobilientätigkei-
ten
7.6. Installation, Wartung und Reparatur von
Technologien für erneuerbare Energien
Nutzung einer PV-Anlage am Standort Wolkersdorf;
die auf dem Dach des Fabrikgebäudes montierte An-
lage wird von der Fa. Wien Energie betreut, Manner
ist Pächter der Anlage und deckt damit etwa 5 % des
Strombedarfs am Standort Wolkersdorf
7. Bau- und Im-
mobilientätigkei-
ten
7.7. Erwerb und Eigentum an Gebäuden
Immobilien-Eigentum Werke Hernals und Wolkers-
dorf; nach IFRS 16 aktivierte Nutzungsrechte von
Leasingverträgen für Bürogebäude und Shops
Im Vergleich zum Berichtsjahr 2024 sind somit die Aktivität 7.4 durch die Installation von Ladestationen für Elektro-Autos,
7.6. durch die Nutzung einer PV-Anlage am Standort Wolkersdorf und 7.7. durch Sanierungsarbeiten an Gebäuden neu
hinzugekommen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
134
Bei folgenden Aktivitäten werden erstmalig taxonomiekonforme Umsätze, CapEx oder OpEx berichtet: 5.5. Sammlung und
Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen in an der Anfallstelle getrennten Fraktionen, 6.5. Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elekt-
rofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) und 7.6. Installation, Wartung und Reparatur
von Technologien für erneuerbare Energien.
Künftige Entwicklungen in der Gesetzgebung können den Umfang der für die EU-Taxonomie in Frage kommenden Tätig-
keiten in Zukunft ändern. Sobald weitere Kriterien zu den bestehenden Umweltzielen verabschiedet werden, ist es glich,
dass größere Teile unserer Geschäftsaktivitäten als taxonomiefähig zu betrachten sind.
Prozess zur Identifikation der Wirtschaftstätigkeiten
Bei Manner wurde zur Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen ein interdisziplinäres Projektteam installiert,
welches sich mit der Identifikation von taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten beschäftigt. Das Projektteam setzt sich im
Wesentlichen aus Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Controlling, Finanzen, ESG-Reporting sowie Vertreter*innen aus
den technischen Fachbereichen zusammen.
Um die gemäß EU-Taxonomie darzustellenden Wirtschaftstätigkeiten zu erheben, wurde in einem mehrstufigen Prozess
mit 3 wesentlichen Stufen vorgegangen:
Stufe 1 Taxonomiefähigkeit und KPI Berechnung
Schritt 1: Prüfung der EU-Taxonomie auf Änderungen im Jahr 2024
Schritt 2: Screening aller Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Katalogen des Delegierten Klima- und Umweltrechtsaktes und
Einschätzung der für Manner relevanten Tätigkeiten
Schritt 3: Berechnung der KPIs Umsatz/CapEx/OpEx für taxonomiefähige Aktivitäten
Stufe 2 Taxonomiekonformität und KPI-Berechnung
Schritt 4: Identifikation relevanter technischer Bewertungskriterien
Schritt 5: Sammlung notwendiger Nachweise und Dokumente entsprechend der Bewertungskriterien und Entscheidung
über mögliche Taxonomiekonformität
Schritt 6: Berechnung der KPIs Umsatz/CapEx/OpEx für taxonomiekonforme Aktivitäten
Stufe 3 Reporting
Schritt 7: Kapitel zur EU-Taxonomie für den Lagebericht verfassen
Schritt 8: Berichtstabellen mit KPIs zu taxonomiefähigen und -konformen Tätigkeiten erstellen
Die Systemgrenzen der Berichterstattung sind ident mit denen des Konzernabschlusses der Manner AG. Die benötigten
Daten werden aus Microsoft Dynamics AX 2012 (ERP-System), PST-BI (Data Warehouse) und SAP S/4 HANA entnom-
men. Im Rahmen des Datenerhebungsprozesses sind mehrere Kontrollschritte implementiert, um die Validität und Kon-
sistenz der Datenerhebung sicherzustellen.
Basis der Leistungsindikatoren
Die herangezogenen Kennzahlen und deren Darstellung basieren auf den Vorgaben der Anhänge I „KPI von Nicht-Finanz-
unternehmen“ und II „Meldebogen für die KPI von Nicht-Finanzunternehmen“ des Disclosure Delegated Act zur EU-Taxo-
nomie (EU) 2021/2178
3
.
Taxonomiefähige bzw. -konforme Umsätze berechnen sich aus dem Teil des Nettoumsatzes mit Dienstleistungen, die mit
taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Summe der Umsätze entspricht den im
3
Delegierte Verordnung - 2021/2178 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
135
Einzelabschluss ausgewiesenen Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen gem. IAS 1.82 (a). Siehe dazu die Anga-
ben in der Konzerngewinn- und verlustrechnung im Kapitel „Kennzahlen“ des Jahresfinanzberichts
Als taxonomiefähige bzw. -konforme CapEx werden Investitionen ausgewiesen, die sich auf Vermögenswerte oder Pro-
zesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Summe der CapEx
entspricht den in Erläuterungen zur Bilanz ausgewiesenen gesamten Anlagenzugängen von immateriellen Vermögens-
werten, Sachanlagen sowie Nutzungsrechten (IFRS 16), siehe Sachanlagen im Kapitel „Konzernabschluss“ des Jahresfi-
nanzberichts in den Angaben zur Konzernbilanz.
Als taxonomiefähige bzw. -konforme OpEx werden Betriebsausgaben ausgewiesen, die sich auf Vermögenswerte oder
Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die Summe der
OpEx ist in der EU-Taxonomie nur als ein ausgewählter Teil der Betriebskosten definiert. Davon umfasst sind direkte, nicht
kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, Leasing sowie Wartung
und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens beziehen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
136
Umsatz
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
Umsatz (3)
Umsatzanteil, Jahr N
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Kli-
mawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung
(8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt
(10)
Text
Währung
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger -
tigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
0
0,00 %
%
%
%
%
%
%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
0
0,00 %
%
%
%
%
%
%
Davon Übergangstätigkeiten
0
0,00 %
%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
Erzeugung von Wärme/Kälte
aus Abwärme
CCM
4.25/CCA
4.25
10.948
0,00 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Hocheffiziente Kraft-
Wärme/Kälte-Kopplung mit
fossilen gasförmigen Brenn-
stoffen
CCM
4.30/CCA
4.30
68.630
0,02 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkei-
ten) (A.2)
79.578
0,03 %
100 %
%
%
%
%
%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigei-
ten (A.1+A.2)
79.578
0,03 %
100 %
%
%
%
%
%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tä-
tigkeiten
288.327.035
99,97 %
Gesamt
288.406.614
100 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
137
Umsatz
Geschäftsjahr 2024
DNSH-Kriterien (,Keine erhebliche
Beeinträchtigung')
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Kli-
mawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung
(14)
Kreislaufwirtschaft
(15)
Biologische Vielfalt
(16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxono-
miekonformer
(A.1.) oder ta-
xonomiefähi-
ger (A.2.) Um-
satz, Jahr 2023
(18)
Kategorie
ermög-
lichende -
tigkeit (19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeit
(20)
Text
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhalti-
ger Tätigkeiten (taxonomie-
konform) (A.1)
0,00 %
Davon ermöglichende Tätig-
keiten
0,00 %
E
Davon Übergangstätigkeiten
0,00 %
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Erzeugung von Wärme/Kälte
aus Abwärme
0,02 %
Hocheffiziente Kraft-
Wärme/Kälte-Kopplung mit fos-
silen gasförmigen Brennstoffen
0,10 %
Umsatz taxonomiefähiger,
aber nicht ökologisch nach-
haltiger Tätigkeiten (nicht ta-
xonomiekonforme Tätigkei-
ten) (A.2)
0,12 %
A. Umsatz taxonomiefähiger
Tätigeiten (A.1+A.2)
0,12 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähi-
ger Tätigkeiten
Gesamt
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
138
CapEx
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
CapEx (3)
CapEx, Jahr N (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Kli-
mawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung
(8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt
(10)
Text
Währung
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und leich-
ten Nutzfahrzeugen
CCM
6.5/CCA
6.5
69.991
0,72 %
J
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Repa-
ratur von Ladestationen für
Elektrofahrzeuge in Gebäuden
(und auf zu Gebäuden gehören-
den Parkplätzen)
CCM
7.4/CCA
7.4
17.175
0,18 %
J
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Repa-
ratur von Technologien für er-
neuerbare Energien
CCM
7.6/CCA
7.6
243.546
2,51 %
J
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätig-
keiten (taxonomiekonform) (A.1)
330.712
3,41 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
260.721
78,84 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
Davon Übergangstätigkeiten
0
0,00 %
%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
Fernwärme-/Fernkältevertei-
lung
CCM
4.15/CCA
4.15
299.636
3,09 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und leich-
ten Nutzfahrzeugen
CCM
6.5/CCA
6.5
284.847
2,94 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Repa-
ratur von energieeffizienten Ge-
räten
CCM
7.3/CCA
7.3
208.858
2,16 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
139
Installation, Wartung und Repa-
ratur von Geräten für die Mes-
sung, Regelung und Steuerung
der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
CCM
7.5/CCA
7.5
0
0,00 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Erwerb von und Eigentum an
Gebäuden
CCM
7.7/CCA
7.7
416.697
4,30 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
(A.2)
1.210.039
12,49 %
100 %
%
%
%
%
%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigeiten
(A.1+A.2)
1.540.751
15,90 %
100 %
%
%
%
%
%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkei-
ten
8.146.594
84,10 %
Gesamt
9.687.345
100 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
140
CapEx
Geschäftsjahr 2024
DNSH-Kriterien (,Keine
erhebliche Beeinträchti-
gung')
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Klima-
wandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxono-
miekonformer
(A.1.) oder taxo-
nomiefähiger
(A.2.) CapEx,
Jahr 2023 (18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Über-
gangs-tä-
tigkeit (20)
Text
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraft-
wagen und leichten Nutzfahrzeugen
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
Installation, Wartung und Reparatur von La-
destationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
(und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplät-
zen)
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
E
Installation, Wartung und Reparatur von Tech-
nologien für erneuerbare Energien
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
E
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
0,00 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
0,00 %
E
Davon Übergangstätigkeiten
0,00 %
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
0,10 %
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraft-
wagen und leichten Nutzfahrzeugen
2,18 %
Installation, Wartung und Reparatur von ener-
gieeffizienten Geräten
1,04 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
141
Installation, Wartung und Reparatur von Gerä-
ten für die Messung, Regelung und Steuerung
der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
1,15 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
0,00 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolo-
gisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxo-
nomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
4,47 %
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigeiten
(A.1+A.2)
4,47 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
142
OpEx
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
OpEx (3)
Anteil OpEx, Jahr N
(4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den Kli-
mawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung
(8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt
(10)
Text
Währung
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Sammlung und Beförderung
von nicht gefährlichen Abfällen
in an der Anfallstelle getrenn-
ten Fraktionen
CCM
5.5/CCA
5.5
110.629
0,77 %
J
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen
CCM
6.5/CCA
6.5
2.224
0,02 %
J
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Re-
paratur von Ladestationen für
Elektrofahrzeuge in Gebäuden
(und auf zu Gebäuden gehö-
renden Parkplätzen)
CCM
7.4/CCA
7.4
5.447
0,04 %
J
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Re-
paratur von Technologien für
erneuerbare Energien
CCM
7.6/CCA
7.6
27.237
0,19 %
J
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätig-
keiten (taxonomiekonform) (A.1)
145.538
1,01 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
32.685
0,23 %
100 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
Davon Übergangstätigkeiten
0
0,00 %
%
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
EL; N/EL
Speicherung von Wärmeener-
gie
CCM
4.11/CCA
4.11
81.712
0,57 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Fernwärme-/Fernkältevertei-
lung
CCM
4.15/CCA
4.15
272.375
1,89 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
143
Erzeugung von Wärme/Kälte
aus Abwärme
CCM
4.25/CCA
4.25
272.375
1,89 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Hocheffiziente Kraft-
Wärme/Kälte-Kopplung mit
fossilen gasförmigen Brenn-
stoffen
CCM
4.30/CCA
4.30
241.062
1,67 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Bau, Erweiterung und Betrieb
von Systemen der Wasserge-
winnung, -behandlung und -
versorgung
CCM
5.1/CCA
5.1
279.126
1,94 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Sammlung und Beförderung
von nicht gefährlichen Abfällen
in an der Anfallstelle getrenn-
ten Fraktionen
CCM
5.5/CCA
5.5
0
0,00 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen
CCM
6.5/CCA
6.5
120.965
0,84 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Güterbeförderung im Straßen-
verkehr
CCM
6.6/CCA
6.6
9.757
0,07 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Re-
paratur von energieeffizienten
Geräten
CCM
7.3/CCA
7.3
544.749
3,78 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Re-
paratur von Ladestationen für
Elektrofahrzeuge in Gebäuden
(und auf zu Gebäuden gehö-
renden Parkplätzen)
CCM
7.4/CCA
7.4
21.790
0,15 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Installation, Wartung und Re-
paratur von Geräten für die
Messung, Regelung und Steu-
erung der Gesamtenergieeffi-
zienz von Gebäuden
CCM
7.5/CCA
7.5
490.274
3,40 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
Erwerb von und Eigentum an
Gebäuden
CCM
7.7/CCA
7.7
693.943
4,81 %
EL
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkei-
ten) (A.2)
3.028.128
21,00 %
100 %
%
%
%
%
%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigeiten
(A.1+A.2)
3.173.666
22,01 %
100 %
%
%
%
%
%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkei-
ten
11.243.696
77,99 %
Gesamt
14.417.362
100 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
144
OpEx
Geschäftsjahr 2024
DNSH-Kriterien
(,Keine erhebliche
Beeinträchtigung)
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den Klimawan-
del (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxono-
miekonformer
(A.1.) oder ta-
xonomiefähiger
(A.2.) OpEx,
Jahr 2023 (18)
Kategorie
ermög-
lichende
Tätigkeit
(19)
Kategorie
Übergangs-
tätigkeit (20)
Text
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Sammlung und Beförderung von nicht ge-
fährlichen Abfällen in an der Anfallstelle ge-
trennten Fraktionen
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
Beförderung mit Motorrädern, Personen-
kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
Installation, Wartung und Reparatur von La-
destationen für Elektrofahrzeuge in Gebäu-
den (und auf zu Gebäuden gehörenden
Parkplätzen)
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
E
Installation, Wartung und Reparatur von
Technologien für erneuerbare Energien
J
J
J
J
J
J
J
0,00 %
E
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkei-
ten (taxonomiekonform) (A.1)
0,00 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten
0,00 %
E
Davon Übergangstätigkeiten
0,00 %
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkei-
ten)
Speicherung von Wärmeenergie
0,94 %
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
2,91 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
145
Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme
2,83 %
Hocheffiziente Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung
mit fossilen gasförmigen Brennstoffen
0,21 %
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen
der Wassergewinnung, -behandlung und -
versorgung
1,88 %
Sammlung und Beförderung von nicht ge-
fährlichen Abfällen in an der Anfallstelle ge-
trennten Fraktionen
0,94 %
Beförderung mit Motorrädern, Personen-
kraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
0,00 %
Güterbeförderung im Straßenverkehr
0,05 %
Installation, Wartung und Reparatur von
energieeffizienten Geräten
9,55 %
Installation, Wartung und Reparatur von La-
destationen für Elektrofahrzeuge in Gebäu-
den (und auf zu Gebäuden gehörenden
Parkplätzen)
0,00 %
Installation, Wartung und Reparatur von Ge-
räten für die Messung, Regelung und Steue-
rung der Gesamtenergieeffizienz von Ge-
bäuden
2,01 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
0,00 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökolo-
gisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht ta-
xonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
21,32 %
A. OpEx taxonomiefähiger tigkeiten
(A.1+A.2)
21,32 %
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
Gesamt
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
146
Meldebögen in Bezug auf Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas (Aktivität CCM 4.30)
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklear-
prozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang
mit diesen Tätigkeiten.
Nein
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung
von Strom oder Prozesswärme auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten ver-
fügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang
mit diesen Tätigkeiten.
Nein
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasför-
migen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten.
Nein
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-
Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewin-
nung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätig-
keiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
147
UMSATZ
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawan-
del (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
%
Betrag
%
Betrag
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6
nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirt-
schaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
8.
Umsatz insgesamt
288.406.614
100,00 %
288.406.614
100,00 %
0
0,00 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
148
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawan-
del (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
%
Betrag
%
Betrag
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufge-
führter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten im Zähler des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
149
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawan-
del (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
%
Betrag
%
Betrag
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des Umsatzes
68.630
0,02 %
68.630
0,02 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxono-
miekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufge-
führter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes
10.948
0,00 %
10.948
0,00 %
0
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des Umsatzes
79.578
0,03 %
79.578
0,03 %
0
0,00 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
150
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
Prozentsatz
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähi-
gen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähi-
gen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähi-
gen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähi-
gen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähi-
gen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähi-
gen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des Umsatzes
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähi-
ger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des Umsatzes
288.327.035
99,97 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des Umsatzes
288.327.035
99,97 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
151
CapEx
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klima-
wandel (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
%
Betrag
%
Betrag
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I
und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht
aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkei-
ten im Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
8.
CapEx insgesamt
9.687.345
100,00 %
9.687.345
100,00 %
0
0,00 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
152
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawandel
(CCA)
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
%
Betrag
%
Betrag
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung
(EU) 2021/2139 im Zähler des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirt-
schaftstätigkeiten im Zähler des CapEx
330.712
3,41 %
330.712
3,41 %
0
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomie-
konformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des CapEx
330.712
3,41 %
330.712
3,41 %
0
0,00 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
153
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawandel
(CCA)
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
%
Betrag
%
Betrag
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des CapEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber
nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkei-
ten im Nenner des CapEx
1.210.039
12,49 %
1.210.039
12.49 %
0
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähi-
gen, aber nicht taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten im Nenner des CapEx
1.210.039
12,49 %
1.210.039
12,49 %
0
0,00 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
154
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
Prozentsatz
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefä-
higen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefä-
higen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefä-
higen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefä-
higen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefä-
higen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31
der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefä-
higen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des CapEx
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefä-
higer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des CapEx
8.146.594
84,10 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des CapEx
8.146.594
84,10 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
155
OpEx
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawan-
del (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
%
Betrag
%
Betrag
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der An-
hänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6
nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirt-
schaftstätigkeiten im Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
8.
OpEx insgesamt
14.417.362
100,00 %
14.417.362
100,00 %
0
0,00 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
156
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawan-
del (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
%
Betrag
%
Betrag
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-
keit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegier-
ten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufge-
führter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des OpEx
145.538
1,01 %
145.538
1,01 %
0
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten im Zähler des OpEx
145.538
1,01 %
145.538
1,01 %
0
0,00 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
157
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
CCM + CCA
Klimaschutz (CCM)
Anpassung an den
Klimawandel (CCA)
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
%
Betrag
%
Betrag
%
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des OpEx
241.062
1,67 %
241.062
1,67 %
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber
nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit
gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des OpEx
0
0,00 %
0
0,00 %
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis
6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber
nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkei-
ten im Nenner des OpEx
2.787.066
19,33 %
2.787.066
19,33 %
0
0,00 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefä-
higen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx
3.028.128
21,00 %
3.028.128
21,00 %
0
0,00 %
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Wirtschaftstätigkeiten
Betrag
Prozentsatz
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono-
miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx
0
0,00 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
158
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono-
miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx
0
0,00 %
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono-
miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx
0
0,00 %
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono-
miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx
0
0,00 %
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono-
miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx
0
0,00 %
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt
4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxono-
miefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des OpEx
0
0,00 %
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomie-
fähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des OpEx
11.243.696
77,99 %
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des OpEx
11.243.696
77,99 %
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
159
ESRS E1 – Klimawandel
E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
17 Kein Übergangsplan vorhanden
Ein Übergangsplan für den Klimaschutz wird in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung noch nicht dargestellt, dieser
ist für die Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2027 vorgesehen.
E1-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
18 Erläuterung wesentlicher klimabezogener Risiken
Als wesentliche physische Klimarisiken für die Produktionsstandorte wurden Hitzestress, Hitzewellen und Starknieder-
schläge identifiziert. Bei der Bewertung der physischen Klimarisiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden die
temperatur- und niederschlagsbedingten Indikatoren für physische Klimarisiken in eine Gesamtbewertung der Verfügbar-
keit (bzw. der Auswirkungen auf die Verfügbarkeit) des entsprechenden Rohstoffs im entsprechenden Herkunftsland zu-
sammengefasst. Für die Risiken in der Wertschöpfungskette wurden die Temperatur und Niederschlagsveränderungen
der Herkunftsländer auf ihre Auswirkungen auf die Rohstoffverfügbarkeit herangezogen (und wo möglich, weitergedacht
die Auswirkungen auf den Preis). Da die Herkünfte nicht standortgenau bekannt sind (nur auf Nationalstaaten-Ebene)
wurden die Klimaindikatoren gesammelt betrachtet und ihre antizipierten Auswirkungen abgeleitet. Daraus ergibt sich,
dass sich die physischen Klimarisiken als wesentliches Element der Vulnerabilitäten in der Wertschöpfungskette darstel-
len. An transitorischen Risiken wurde definiert:
Politische und rechtliche Risiken:
o Notwendige Umstellung der Backanlagen
o Gestiegener CO
2
-Preis bis 2040
o Greenwashing durch irreführende umweltbezogene Aussagen von Manner
Technologische Risiken: keine
Marktrisiken: Anstieg des Gaspreises bis 2040
Reputationsrisiken: Greenwashing durch irreführende umweltbezogene Aussagen von Manner
19 a Umfang der Resilienzanalyse
Die durchgeführten Analysen fokussierten sich auf das Kerngeschäft (nämlich die beiden Produktionsstandorte Wien und
Wolkersdorf). Für die beiden Standorte wurden granulare Standortszenarioanalysen mit hochauflösenden Klimamodellda-
ten (ÖKS 15, in RCP 4.5 und 8.5, 1*1km Auflösung) zur Bestimmung der Vulnerabilitäten gegenüber physischen Klimari-
siken durchgeführt. Für die Upstream-Wertschöpfungskette wurden die sechs wichtigsten Rohstoffe (und die jeweils wich-
tigsten Herkunftsregionen) und deren Sensibilität auf die Entwicklungen von Temperatur und Niederschlag dargestellt und
die Entwicklung der temperatur- und niederschlagsabgeleiteten Indikatoren unter RCP 4.5 und 8.5 analysiert. Die nach-
gelagerte Wertschöpfungskette wurde bisher nicht betrachtet.
Die Bewertung der jeweiligen Exposition gegenüber Klimagefahren wurde mittels „Likelihood und Impact“ bewertet und
ermöglicht so eine Abschätzung der relevanten Risiken. Die bewerteten Risiken bildeten die Grundlage für die Auswahl
der wesentlichen Risiken, die weiter beobachtet und bearbeitet werden. Für die wesentlichen Risiken wurden Anpassungs-
lösungen erarbeitet und die Integration ins Risikomanagement sichergestellt. Alle als wesentlich definierten physischen
und transitorischen Klimarisiken sind im Umfang der Resilienzanalyse enthalten. Da die Bewertungen der finanziellen
Impacts bisher nur qualitativ vorgenommen wurden, ist eine vollständige Resilienzanalyse (inkl. Sensibilitätstests und voll-
ständiger finanzieller Bewertung inkl. Überführung in die Finanzberichterstattung) noch nicht geschehen. Dies soll im Rah-
men der nächsten Berichterstattungsprozesse erstellt werden.
19 b Details zur Resilienzanalyse und deren Durchführung bezugnehmend auf ESRS 2 IRO-1
Die Resilienz der Strategie und der Geschäftsmodelle wurden, aufbauend auf einer klimabezogenen Szenarienanalyse,
im ersten Schritt einer High-level Analyse im Herbst 2024 unterzogen (RCP 4.5 und 8.5, kurzfristig 2025, mittelfristig 2035,
langfristig 2085). Bisher wurden beispielsweise für die transitorischen Risiken keine Sensibilitätsanalysen gerechnet. Auch
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
160
die Auswirkungen der wesentlichen physischen Risiken auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette wurden nur qualitativ
bewertet. In den nächsten Berichterstattungszeiträumen ist ein Ausbau der Resilienzanalyse zur Vollständigkeit geplant.
Die Auswirkungen der wesentlichen transitorischen und physischen Klimarisiken auf die Geschäftstätigkeit von Manner
werden kurz-, mittel und langfristig (für 2025, 2035 und 2085) in den RCPs 4.5 und 8.5 analysiert und die Sensibilität der
Strategie und Geschäftsmodelle getestet.
AR 7 b Zeithorizonte und Ausrichtung auf Klima- und Geschäftsszenarien
Alle geforderten Angaben in Bezug auf E1 SBM-3 AR 7b sind unter Absatz 19 Buchstabe B enthalten.
19 c Ergebnisse der Resilienzanalyse und Szenarioanalysen
Die Ergebnisse der vorliegenden Resilienzanalyse sind eine Liste der wesentlichen physischen und transitorischen Risiken
für Manner (siehe E1 SBM3 18). Diese wesentlichen Risiken wurden qualitativ auf ihren finanziellen Impact auf Manner
hin bewertet. Zusätzlich wurden für die entsprechenden Risiken Anpassungslösungen und -maßnahmen abgeleitet (auch
diese wurden qualitativ finanziell bewertet). Eine vollständige finanzielle Bewertung wie in E1-9 vorgesehen wird im Laufe
der Übergangsfrist erstellt werden und liegt daher noch nicht vor. Die vorliegenden Analyseergebnisse und Ausarbeitungen
stellen noch keine vollständige Resilienzanalyse dar, so wie die CSRD das vorsieht. Sowohl das Setzen eines wissen-
schaftlich basierten Emissionsreduktionsziels, welches von der SBTi validiert wurde und ein Energie- sowie ein FLAG-Ziel
beinhaltet, als auch die durchgeführten Maßnahmen an den Produktionsstandorten stellen bereits einen wesentlichen
Schritt für die Stärkung der Resilienz v. a. gegenüber transitorischen Risiken dar. Durch die Festlegung eines Science
Based Targets verpflichtet sich das Unternehmen, seine Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren und umweltbe-
zogen nachhaltige Praktiken in seine Geschäftsstrategie zu integrieren. Dies inkludiert auch, proaktiv auf zukünftige Her-
ausforderungen zu reagieren und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken zu stärken.
AR 8 b Anpassungsfähigkeit des Geschäftsmodells an den Klimawandel
Die Ergebnisse der qualitativen Bewertungen der Vulnerabilitäten und der entsprechenden Anpassungslösungen zeigen,
dass die physischen Klimarisiken an den beiden Produktionsstandorten im Vergleich zu den Vulnerabilitäten in der Wert-
schöpfungskette geringer sind. Die hohen Volumina im Einkauf ergeben selbst bei geringen Preissteigerungen, dass die
finanziellen Impacts in der höchsten Impact-Kategorie bewertet werden müssen. Die Preisentwicklung der Rohstoffe ist
also ein wesentliches Risikoelement in der Wertschöpfungskette von Manner. Die transitorischen Risiken ergeben eben-
falls teils hohe Impacts. Für die Resilienz des Geschäftsmodells von Manner ist es also unbedingt notwendig die Rohstoff-
preise zu beobachten, Herkunftsregionen zu diversifizieren (wo möglich) und zu prüfen, inwieweit gewisse Rohstoffe even-
tuell ersetzt werden könnten. Es ist sicher nicht möglich beispielsweise Kakao komplett zu substituieren, weswegen die
Resilienz gegenüber der Volatilität auf den Rohstoffmärkten Ausbaufähigkeit besitzt.
E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
65 Konzepte zum Management wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte
Derzeit liegt nur ein themenspezifisches Konzept zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vor. Dies betrifft das Commitment zur CO
2
-Reduk-
tion im Rahmen der Science Based Targets Initiative. Der Commitment Letter wurde 2023 unterschrieben und die Regist-
rierung bei SBTi durchgeführt. Die Einreichung ist 2024 erfolgt und positiv validiert, gemeinsam mit den 2024 zu entwi-
ckelnden Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Zielen. Die Science Based Targets Initiative (SBTi), für die sich CDP, World
Resources Institute (WRI), World Wide Fund for Nature (WWF) und United Nations Global Compact (UNGC) zusammen-
geschlossen haben, bietet eine wissenschaftlich fundierte Methodik zum Setzen von künftigen CO
2
-Reduktions-Zielen.
Die zukünftige Weiterentwicklung von Konzepten orientiert sich an der allgemeinen Unternehmensstrategie „Manner
2026“, in der der schonende Umgang mit Ressourcen festgelegt ist. Manner sucht kontinuierlich nach effizienten Möglich-
keiten, die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Klimaschutz ist dabei ein enorm wichtiges Thema, das Jahr für
Jahr an Bedeutung gewinnt. Manner erkennt die Notwendigkeit, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und nach-
haltige Praktiken zu implementieren. Dies kann beispielsweise durch die Verringerung von Treibhausgasemissionen, den
Einsatz erneuerbarer Energien, die Förderung von Energieeffizienz oder die Umstellung auf umweltfreundliche Produkti-
onsverfahren geschehen. Wo technisch möglich und wirtschaftlich machbar, wird Manner zukünftig auf erneuerbare Ener-
gien setzen. Eine Alternative zur Dampferzeugung sowie alternative Primärenergien für das Manner BHKW stehen bei
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
161
Projekten im Fokus. Auch die Backprozesse werden stetig auf alternative Technologien gescreent. Generell soll eine kon-
tinuierliche Verbesserung der derzeitigen Prozesse (Backen, Kochen, Druckluft) strategisch in Form eines Konzeptes ver-
ankert werden. 2022 wurde erstmals ein Corporate Carbon Footprint für alle drei Scopes berechnet und analysiert. Wie in
den folgenden Abschnitten weiter dargestellt, entstammen mehr als 93 % des Manner Footprints aus Scope 3, was den
weiteren, intensiven Austausch mit den Rohstoff- sowie Verpackungsmateriallieferant*innen unbedingt erforderlich macht
und Potenzial für die Entwicklung eines Konzeptes bietet. Auch Partner*innen aus dem Bereich Logistik können hier We-
sentliches zur Reduktion in den nächsten Jahren beitragen.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
CO
2
-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Ziel-
Commitment
Inhalt (MDR-P-65a)
Validiertes CO
2
-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-
Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative
Adressiertes Unterthema (E1-2
25a-e)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Reduktion der THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und
Bürobetrieb.
Reduktion der THG-Emissionen (Scope 3) durch Rohstoffabbau (Plan-
tagen, Landwirtschaft).
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Die Grundsatzposition sieht vor, dem Klimawandel über SBTi-Ziele risi-
kogesteuert entgegenzuwirken.
Monitoring (MDR-P-65a)
Das Monitoring des Commitments im Rahmen der SBTi-Zielvorgaben
erfolgt durch die jährliche Berechnung der Treibhausgasemissionen
(THG-Emissionen).
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Commitment gilt global für die gesamte Wertschöpfungskette von
Manner.
Betroffene Interessensträger
(MDR-P-65b)
Diverse Interessensgruppen, die positiv von CO
2
-Reduktionen betroffen
sind.
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Manner hat sich zur Einhaltung von Zielen im Rahmen der SBTi, als Ini-
tiative Dritter, verpflichtet.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Stakeholder wurden in die Konzeptfestlegung nicht unmittelbar mitein-
bezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Die Gesellschaft profitiert unmittelbar von einer THG-Reduktion. Zu-
gänglich ist das Konzept öffentlich über die offizielle SBTi Plattform.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Fahrzeugpolicy Manner
Inhalt (MDR-P-65a)
2024 wurde eine neue Fahrzeugpolicy Manner verabschiedet: Manner
KFZ Richtlinie". Die KFZ-Richtlinie regelt die betriebliche und private
Nutzung der Firmenwagen der angestellten Mitarbeiter*innen, sowie der
Geschäftsfahrzeuge (Poolfahrzeuge).
Adressiertes Unterthema (E1-2
25a-e)
Klimaschutz
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
162
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Reduktion der THG-Emissionen im eigenen Fuhrpark.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
In der Policy sind keine Zielvorgaben angegeben.
Monitoring (MDR-P-65a)
Das Monitoring des Konzepts obliegt den zuständigen Fuhrpark-Verant-
wortlichen.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Die Fahrzeugpolicy gilt für Österreich.
Betroffene Interessensträger
(MDR-P-65b)
Mitarbeiter*innen
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Kein Bezug zu externen Standards und Initiativen
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Stakeholder wurden in die Konzeptfestlegung nicht unmittelbar mitein-
bezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Mitarbeiter*innen sind potenziell vom Klimawandel betroffen. Sie haben
Zugang zum Konzept Fahrzeugpolicy Manner". Betroffene Mitarbei-
ter*innen wurden über das Konzept individuell informiert.
E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Umstellung auf 100 % Grünstrom
Beschreibung (MDR-A-68a)
Umstellung auf 100 % Grünstrom für die Standorte Wien und Wolkers-
dorf
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung THG-Emissionen
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29 a, b)
Nutzung erneuerbarer Energie
Start (MDR-A-68a, e)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Abgeschlossen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
100 % des Strombedarfs der Standorte Wien und Wolkersdorf wird aus
erneuerbaren Energien gewonnen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
163
THG-Emissionsreduktion (E1-3
29a,b)
7.404 Tonnen
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Produktion und Bürobetrieb Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Wien/Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Gesellschaft
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21 )
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Adaptieren der Heizungseinstellungen bei den Waffelbacköfen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Hierfür wurde gemeinsam mit dem Hersteller die Brennereinstellungen
der Waffelbacköfen optimiert. Zusätzlich wurde bei jedem Ofen ein Gas-
zähler eingebaut, um den Verbrauch zu überwachen.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung Gasbedarf
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29a,b)
Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e)
2023
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
Reduzierung des Gaseinsatzes pro Ofen um im Schnitt 4 % lt. Messun-
gen
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29
a, b)
ca. 2 %
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Produktion Schnitten
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
164
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Wien
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Gesellschaft
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Umrüsten auf LED-Beleuchtung
Beschreibung (MDR-A-68a)
Hier wurde im Zuge von Raumsanierungen die bestehende Beleuchtung
auf LED getauscht. Weiters werden defekte Lichtbalken kontinuierlich
ebenfalls auf LED getauscht. 2024 ca. 600 Stück in beiden Werken. Wei-
ters wurden die neu installierten Bereiche mit einer intelligenten Licht-
steuerung ausgestattet.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung Strombedarf
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29a,b)
Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e)
2023
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
Reduzierung des Strombedarfs
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29
a, b)
Nicht messbar
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Beleuchtung
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Wien/Wolkersdorf
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
165
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Gesellschaft
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Zusammenführung der Wärmerückgewinnungsquellen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Zusammenführung der Wärmerückgewinnungsquellen, als Ersatz für
den bestehenden Heizkessel, dafür wurde 2024 mit einer Konzepterstel-
lung begonnen. Nach Auswertung der Daten ist der Start zur Umsetzung
für 2025 geplant.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung Gasbedarf
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29 a, b)
Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Noch nicht begonnen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
Reduzierung des Gaseinsatzes in Wolkersdorf um ca. 5 %
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29
a, b)
ca. 0,5 %
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Wärmebereitstellung
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Gesellschaft
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
166
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Ja
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Austausch und Erweiterung der Klimaanlage im Rohstofflager
Wien
Beschreibung (MDR-A-68a)
Hier wurde eine bestehende, alte, eigenständige Klimaanlage durch
eine neue - von der zentralen Kälteversorgung gespeist - ersetzt bzw.
erweitert. Mit dieser Maßnahme wurde die bestehende Kälteanlage er-
satzlos demontiert.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29a,b)
Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29
a, b)
nicht messbar
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Klimatisierung
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Wien
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungs-
kette
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
167
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Erneuerung der kompletten Kälteversorgung (Prozess) im Oberge-
schoß Wolkersdorf
Beschreibung (MDR-A-68a)
Hier wurde eine alte, bestehende Anlage durch eine neue, energieeffizi-
ente Anlage ersetzt, die Erneuerung der Steuerung und auch die Adap-
tierung der Rohrdimensionen optimieren den Prozess.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29 a, b)
Energieeffizienz
Start (MDR-A-68a, e)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
Reduzierung Strombedarf, Reduzierung Kältemitteleinsatz
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29
a, b)
Nicht messbar
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Klimatisierung
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungs-
kette
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Ja
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
168
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Fuhrparkumstellung
Beschreibung (MDR-A-68a)
Fuhrparkumstellung auf Elektrofahrzeuge
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Fahrzeugpolicy Manner
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung fossile Brennstoffe
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29 a, b)
Brennstoffwechsel
Start (MDR-A-68a, e)
2022
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
Brennstoffwechsel
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29
a, b)
Nicht bewertbar
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Fuhrpark
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Wien/Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Aufbau Infrastruktur für Ladestationen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Um die Fuhrparkumstellung zu unterstützen, wurden 2024 weitere 4 E-
Ladestationen in Wien installiert.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
169
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Fahrzeugpolicy Manner
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Reduzierung fossile Brennstoffe
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29 a, b)
Brennstoffwechsel
Start (MDR-A-68a, e)
2022
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
10 eigene Manner E-Ladestationen in Wien und Wolkersdorf
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29
a, b)
Nicht bewertbar
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Fuhrpark
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Wien / Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Austausch mit Kakao-Zertifizierungsanbietern
Beschreibung (MDR-A-68a)
Austausch mit Kakao-Zertifizierungsanbietern zum Beitrag des zertifi-
zierten Anbaus im Rahmen des No-Deforestation Commitments
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Commitment Letter für die Science Based Targets Initiative
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
170
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Zertifizierte Kooperativen bekennen sich zur Entwaldungsfreiheit
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29 a, b)
Dekarbonisierung der Lieferkette
Start (MDR-A-68a, e)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Abgeschlossen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Abgeschlossen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
Bestätigung, dass No Deforestation Commitment von Zertifizierungsan-
bietern abgedeckt ist.
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29
a, b)
Aus methodischen Gründen kann die erzielte THG-Reduktion für 2024
noch nicht abgebildet werden.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Die Maßnahmen deckt die Kakao-Wertschöpfungskette von Manner ab.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Global
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungs-
kette
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Erstellung eines Klimaresilienzplans
Beschreibung (MDR-A-68a)
Erstellung eines Klimaresilienzplans inkl. Maßnahmenableitung
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Anpassung an den Klimawandel
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Versorgungsprobleme mit Plantagenprodukten. aufgrund von Klimarisi-
ken
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
-
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
171
Zuordnung zu Dekarbonisie-
rungshebel (E1-3 29a,b)
-
Start (MDR-A-68a, e)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Noch nicht begonnen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e)
Plan zur Stärkung der Klimaresilienz des Unternehmens
THG-Emissionsreduktion (E1-3 29
a, b)
Nicht bewertbar
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Die Maßnahme deckt die gesamte Wertschöpfungskette und die eigene
Tätigkeit von Manner ab.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Global
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Arbeitskräfte und betroffene Gemeinschaften in der Wertschöpfungs-
kette
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Abhängigkeit von Finanzmitteln
(E1-3 AR 21)
Für dieser Maßnahme ist der Zugang zu Finanzmitteln zu erschwingli-
chen Kapitalkosten relevant aber für die Umsetzung nicht ausschlagge-
bend.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Schwellenwert für erhebliche Ausgaben von Maß-
nahmen
Begründung für den Schwellenwert
MDR-A-69
MDR-A-69
175000
Der Schwellenwert für erhebliche Ausgaben von Maß-
nahmen wurde anhand der Nichtaufgriffsgrenze" für
die finanzielle Prüfung 2024 festgelegt.
Aktionsplan (MDR-A-69a)
Zusammenführung der Wärmerückgewinnungsquellen, als Ersatz
für den bestehenden Heizkessel
Art der finanziellen Mittel (MDR-A-
69a)
n/a
Investitionsausgaben im Jahr
2024 (MDR-A-69b)
n/a
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
172
Operative Ausgaben im Jahr 2024
(MDR-A-69b)
n/a
Zukünftige Investitionsausgaben
(MDR-A-69c)
€ 250.000 (Schätzung)
Zukünftige operative Ausgaben
(MDR-A-69c)
0
Zuordnung zum Jahresabschluss
(CapEx) (MDR-A-69b, E1-3 29ci)
Anlagevermögen
Zuordnung zum Jahresabschluss
(OpEx) (MDR-A-69b, E1-3 29ci)
0
Zuordnung OpEx-KPIs gemäß EU-
Taxonomie (E1-3 -29cii)
Da es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt, ist eine Zuordnung
zu OpEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie aktuell nicht möglich.
Zuordnung CapEx-KPIs gemäß
EU-Taxonomie (E1-3 -29cii)
Da es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt, ist eine Zuordnung
zu CapEx-KPIs gemäß EU-Taxonomie aktuell nicht möglich.
Zuordnung CapEx-Plan gemäß
EU-Taxonomie (E1-3 -29ciii)
Ein CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie Verordnung liegt noch nicht vor.
Aktionsplan (MDR-A-69a)
Erneuerung der kompletten Kälteversorgung (Prozess) im Oberge-
schoß Wolkersdorf
Art der finanziellen Mittel (MDR-A-
69a)
CapEx
Investitionsausgaben im Jahr
2024 (MDR-A-69b)
€ 299.636,35
Operative Ausgaben im Jahr 2024
(MDR-A-69b)
0
Zukünftige Investitionsausgaben
(MDR-A-69c)
0
Zukünftige operative Ausgaben
(MDR-A-69c)
0
Zuordnung zum Jahresabschluss
(CapEx) (MDR-A-69b, E1-3 29ci)
Anlagevermögen
Zuordnung zum Jahresabschluss
(OpEx) (MDR-A-69b, E1-3 29ci)
0
Zuordnung OpEx-KPIs gemäß EU-
Taxonomie (E1-3 -29cii)
Da aktuell keine operativen Ausgaben für die Maßnahme bestehen, kön-
nen sie keinen EU-Taxonomie KPIs zugeordnet werden.
Zuordnung CapEx-KPIs gemäß
EU-Taxonomie (E1-3 -29cii)
4.15 District heating/cooling distribution (climate change mitigation)
Zuordnung CapEx-Plan gemäß
EU-Taxonomie (E1-3 -29ciii)
Ein CapEx-Plan gemäß EU-Taxonomie Verordnung liegt noch nicht vor.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
173
E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Kli-
mawandel
80 i Änderungen der Ziele und Parameter sowie deren Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit
Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausge-
wiesen werden.
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Scope 1 und 2 Ziel
Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4
33)
Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 1 und 2 Ziele um 42 %
gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissen-
schaftsbasiertes Ziel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Science
Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-T-80a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a, E1-4 33)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
Validiertes CO
2
-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-
Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative
Zielart (MDR-T-80a)
Absolutes Ziel
Zieleinheit (MDR-T-80b)
%
Zielwert (MDR-T-80b)
-42,00 %
Zielwert in tCO
2
e (E1-4 34a)
12849
Inkludierte Treibhausgase (E 1-4
34b)
Alle GHG Protokoll-Gase (CO
2
, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)
Inkludierte Scopes (E 1-4 34b)
Scope 1 und 2 (market-based)
Für Scope 3 THG-Reduktions-
ziele:
Inkludierte Scope 3 Subkatego-
rien (E 1-4 34b)
-
Für kombinierte THG-Reduktions-
ziele:
Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b)
SBTi sieht keine Aufteilung der Ziele vor, sondern nimmt eine Reduktion
von -42 % für beide Scopes jeweils an.
Inkludierter Anteil der Scopes und
der Gesamtemissionen (E 1-4 34b)
Scope 1: 100 % der Emissionen; Scope 2: 100 % der Emissionen; Ge-
samtemissionen: 7,76 % der Emissionen
Kohärenz zwischen Ziel- und
THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b)
Da 100 % der Scope 1 & 2 Emissionen, wie unter E1-6 berichtet, durch
das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und THG-
Inventar-Grenzen gegeben.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Scope 1 und 2 Emissionen durch Prozesse, Gebäude und Flotte des
Unternehmens.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produkti-
onsstandorte r das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das
Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
174
Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4-
34c)
2022
Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4-
34c)
22154
Für THG-Reduktionsziele:
Repräsentativität des Bezugswert
(E 1-4 AR25)
Aufgrund der erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengra-
nularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Ba-
sisjahr gewählt.
Zieljahr (MDR-T-80e)
2030
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f, E1-4 34e, AR 30c)
Die Ziele wurden nach den Vorgaben des 1.5°C cross-sector absolute
contraction approach pathways" der SBTi festgelegt. Die SBTi verwen-
det verschiedene Szenarien in ihrer Zielsetzungsmethodik, u.a. die
"1.5°C low/no overshoot scenarios from IPCC (2018), Special Report on
Global Warming of 1.5°C (SR15)". Unternehmensspezifische Entwick-
lungen im Sinne von Wachstumsprognosen wurden berücksichtigt, spie-
len jedoch in der Zielfestlegung laut SBTi keine Rolle, da diese nur ab-
solute Ziele für Scope 1 und 2 vorsieht. Bei der Erstellung des Climate
Transition Plans fließen diese Prognosen verstärkt ein.
Wissenschaftliche Grundlage
(MDR-T-80g)
Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben des 1.5°C
cross-sector absolute contraction approach pathways" der SBTi festge-
legt wurde.
1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1-
4 34e)
Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar,
da es im Einklang mit dem 1.5°C cross-sector absolute contraction ap-
proach pathway" der SBTi ist.
Externe Validierung (E1-4 34e)
Das Ziel wurde von der SBTi geprüft und validiert.
Dekarbonisierungshebel (E1-4
34f)
Umstellung auf erneuerbare Energie für Produktionsprozesse je nach
Umsetzungsmöglichkeit. Quantitative Beiträge zum GHG-Reduktions-
ziel: >90 % des Scopes.
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h)
Nein
Zielperformance (MDR-T-80j)
Emissionen im Energy und Industry Scope 1 und 2 sind 15 927 tCO
2
e
(Scope 1: 15 808 tCO
2
e; Scope 2 market-based: 119 tCO
2
e
Monitoring (MDR-T-80j)
Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der
Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und
non-FLAG Emissionen überwacht.
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Scope 1 FLAG-Ziel
Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4
33)
Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 1 FLAG (Forest, Land
& Agriculture) Emissionen um 30,3 % gegenüber 2022 bis 2030 zu re-
duzieren. Dieses Ziel wurde als wissenschaftsbasiertes Ziel in Überein-
stimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative (SBTi)
festgelegt.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-T-80a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a, E1-4 33)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
175
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
Validiertes CO
2
-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-
Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative
Zielart (MDR-T-80a)
Absolutes Ziel
Zieleinheit (MDR-T-80b)
%
Zielwert (MDR-T-80b)
-0.303
Zielwert in tCO
2
e (E1-4 34a)
21
Inkludierte Treibhausgase (E 1-4
34b)
Alle GHG Protokoll-Gase (CO
2
, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)
Inkludierte Scopes (E 1-4 34b)
Scope 1
Für Scope 3 THG-Reduktions-
ziele:
Inkludierte Scope 3 Subkatego-
rien (E 1-4 34b)
-
Für kombinierte THG-Reduktions-
ziele:
Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b)
-
Inkludierter Anteil der Scopes und
der Gesamtemissionen (E 1-4 34b)
Scope 1 FLAG: 100 % der Emissionen; Gesamtemissionen: 0,01 % der
Emissionen
Kohärenz zwischen Ziel- und
THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b)
Da 100 % der Scope 1 FLAG-Emissionen, wie unter E1-6 berichtet,
durch das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und
THG-Inventar-Grenzen gegeben.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Scope 1 FLAG-Emissionen durch die Produktion auf der Haselnussplan-
tage.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produkti-
onsstandorte r das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das
Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan.
Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4-
34c)
2022
Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4-
34c)
30
Für THG-Reduktionsziele:
Repräsentativität des Bezugswert
(E 1-4 AR25)
Aufgrund der erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengra-
nularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Ba-
sisjahr gewählt.
Zieljahr (MDR-T-80e)
2030
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f, E1-4 34e, AR 30c)
Die Ziele wurden nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agri-
culture) Guidance der SBTi festgelegt. Der FLAG-Sektorpfad wurde aus
Roe et al. (2019), „Contribution of the Land Sector to a 1.5°C World",
einem Review Paper, das in Nature Climate Change veröffentlicht
wurde, entwickelt. Hierbei wurden alle verfügbaren Studien zusammen-
gestellt, einschließlich der relevanten Szenarien aus den Shared
Socioeconomic Pathway (SSP) und Integrated Assessment Modeling
Consortium (IAMC) Datenbanken sowie der relevanten, peer reviewten,
Bottom-up-Studien, um eine Umsetzungs-Roadmap bis 2050 für die
Minderung im Landsektor zu erstellen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
176
Wissenschaftliche Grundlage
(MDR-T-80g)
Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben der FLAG
(Forest, Land and Agriculture) Guidance der SBTi festgelegt wurde.
1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1-
4 34e)
Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar,
da sowohl der FLAG-Sektor- als auch der Commodity-Ansatz mit Sze-
narien vereinbar sind, die die globale Temperaturerhöhung auf 1,5°C
begrenzen.
Externe Validierung (E1-4 34e)
Das Ziel wurde von der SBTi geprüft und validiert.
Dekarbonisierungshebel (E1-4
34f)
Erhebung von Biomasse und Etablierung einer Net-Zero Landwirtschaft.
Wesentlich im Vergleich zu den beiden nicht-FLAG Zielen ist ebenfalls
die erlaubte Bilanzierung der Carbon Removals zusätzlich zur Emissi-
onsreduktion. Quantitative Beiträge zum GHG-Reduktionsziel: >90 %.
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h)
Nein
Zielperformance (MDR-T-80j)
Emissionen im FLAG Scope 1 für das Jahr 2024 sind 56 tCO
2
e
Monitoring (MDR-T-80j)
Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der
Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und
non-FLAG Emissionen überwacht.
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Scope 3 Ziel
Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4
33)
Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 3 Emissionen um 42 %
gegenüber 2022 bis 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissen-
schaftsbasiertes Ziel in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Science
Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-T-80a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a, E1-4 33)
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
Validiertes CO
2
-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-
Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative
Zielart (MDR-T-80a)
Absolutes Ziel
Zieleinheit (MDR-T-80b)
%
Zielwert (MDR-T-80b)
-0.42
Zielwert in tCO
2
e (E1-4 34a)
37036.1
Inkludierte Treibhausgase (E 1-4
34b)
Alle GHG Protokoll-Gase (CO
2
, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)
Inkludierte Scopes (E 1-4 34b)
Scope 3
Für Scope 3 THG-Reduktions-
ziele:
Inkludierte Scope 3 Subkatego-
rien (E 1-4 34b)
Alle Scope 3 Kategorien
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
177
Für kombinierte THG-Reduktions-
ziele:
Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b)
-
Inkludierter Anteil der Scopes und
der Gesamtemissionen (E 1-4 34b)
Für das Ziel werden 100 % der energie- und industriebezogenen Scope
3 Emissionen berücksichtigt. Diese betrugen im Basisjahr 2022 22,35 %
der Gesamtemissionen.
Kohärenz zwischen Ziel- und
THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b)
Da 100 % der Scope 3 Emissionen wie unter E1-6 berichtet, durch das
Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und THG-Inven-
tar-Grenzen gegeben.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Vorgelagerte und Nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette
(z. B. Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Geschäftsreisen, oder
Pendeln der Mitarbeiter*innen). Verweis auf das GHG-Protokoll und der
Inklusion der relevanten Aktivitäten in den jeweiligen Scope 3 Katego-
rien.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produkti-
onsstandorte r das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das
Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan.
Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4-
34c)
2022
Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4-
34c)
63855.4
Für THG-Reduktionsziele:
Repräsentativität des Bezugswert
(E 1-4 AR25)
Aufgrund einer erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengra-
nularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Ba-
sisjahr gewählt.
Zieljahr (MDR-T-80e)
2030
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f, E1-4 34e, AR 30c)
Die Ziele wurden nach den Vorgaben des 1.5°C cross-sector absolute
contraction approach pathways" der SBTi festgelegt. Die SBTi verwen-
det verschiedene Szenarien in ihrer Zielsetzungsmethodik, u.a. die
"1.5°C low/ no overshoot scenarios from IPCC (2018), Special Report
on Global Warming of 1.5°C (SR15)". Unternehmensspezifische Ent-
wicklungen im Sinne von Wachstumsprognosen wurden berücksichtigt,
spielen jedoch in der Zielfestlegung laut SBTi keine Rolle, da diese nur
absolute Ziele für Scope 1 und 2 vorsieht. Bei der Erstellung des Climate
Transition Plans fließen diese Prognosen verstärkt ein.
Wissenschaftliche Grundlage
(MDR-T-80g)
Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben des 1.5°C
cross-sector absolute contraction approach pathways" der SBTi festge-
legt wurde.
1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1-
4 34e)
Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar,
da es im Einklang mit dem 1.5°C cross-sector absolute contraction ap-
proach pathway" der SBTi ist.
Externe Validierung (E1-4 34e)
Das Ziel wurde von der SBTi geprüft und validiert.
Dekarbonisierungshebel (E1-4
34f)
Anpassung des Verpackungsdesigns an nachhaltigere Rohstoffe.
Verstärktes Supplier Engagement und nachhaltiger Einkauf.
Umstieg von nachgelagertem Transport auf bessere Alternativen. Quan-
titative Beiträge zum GHG-Reduktionsziel: >50 %
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
178
Zielperformance (MDR-T-80j)
Emissionen im Energy und Industry Scope 3 für das Jahr 2024 sind
55 863 tCO
2
e
Monitoring (MDR-T-80j)
Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der
Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und
non-FLAG Emissionen überwacht.
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Scope 3 FLAG-Ziel
Beschreibung (MDR-T-80a, E1-4
33)
Das Unternehmen plant, seine absoluten Scope 3 FLAG (Forest, Land
und Agriculture) Emissionen um 30,3 % gegenüber 2022 bis 2030 zu
reduzieren. Dieses Ziel wurde als wissenschaftsbasiertes Ziel in Über-
einstimmung mit den Vorgaben der Science Based Targets Initiative
(SBTi) festgelegt.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-T-80a)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a, E1-4 33)
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
Validiertes CO
2
-Reduktions- und Forest, Land and Agriculture (FLAG)-
Ziel-Commitment im Rahmen der Science Based Targets Initiative
Zielart (MDR-T-80a)
Absolutes Ziel
Zieleinheit (MDR-T-80b)
%
Zielwert (MDR-T-80b)
-0.303
Zielwert in tCO
2
e (E1-4 34a)
139132
Inkludierte Treibhausgase (E 1-4
34b)
Alle GHG Protokoll-Gase (CO
2
, CH4, N2O, HFC, SF6, NF3, PCF,)
Inkludierte Scopes (E 1-4 34b)
Scope 3
Für Scope 3 THG-Reduktions-
ziele:
Inkludierte Scope 3 Subkatego-
rien (E 1-4 34b)
Alle Scope 3 Kategorien
Für kombinierte THG-Reduktions-
ziele:
Aufteilung pro Scope (E 1-4 34b)
-
Inkludierter Anteil der Scopes und
der Gesamtemissionen (E 1-4 34b)
Scope 3 FLAG: 100 % der Emissionen; Gesamtemissionen: 69,88 % der
Emissionen
Kohärenz zwischen Ziel- und
THG-Inventar-Grenzen (E 1-4 34b)
Da 100 % der Scope 3 FLAG-Emissionen, wie unter E1-6 berichtet,
durch das Ziel abgedeckt werden, ist die Kohärenz zwischen Ziel- und
THG-Inventar-Grenzen gegeben.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Vorgelagerte und Nachgelagerte Aktivitäten in der Wertschöpfungskette
(z. B. Einkauf von Waren und Dienstleistungen, Geschäftsreisen, oder
Pendeln der Mitarbeiter*innen). Verweis auf das GHG-Protokoll und der
Inklusion der relevanten Aktivitäten in den jeweiligen Scope 3 Katego-
rien.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
179
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Das Ziel deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab. Die zwei Produkti-
onsstandorte r das Unternehmen sind in Wien und Wolkersdorf. Das
Unternehmen hat ebenfalls eine Haselnussplantage in Aserbaidschan.
Bezugsjahr (MDR-T-80d, E1-4-
34c)
2022
Bezugswert (MDR-T-80d; E1-4-
34c)
199634
Für THG-Reduktionsziele:
Repräsentativität des Bezugswert
(E 1-4 AR25)
Aufgrund einer erstmaligen Berechnung sowie der erhöhten Datengra-
nularität und dem FLAG-Split der Emissionen, wurde 2022 als das Ba-
sisjahr gewählt.
Zieljahr (MDR-T-80e)
2030
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f, E1-4 34e, AR 30c)
Die Ziele wurden nach den Vorgaben der FLAG (Forest, Land and Agri-
culture) Guidance der SBTi festgelegt. Der FLAG-Sektorpfad wurde aus
Roe et al. (2019), Contribution of the Land Sector to a 1.5°C World",
einem Review Paper, das in Nature Climate Change veröffentlicht
wurde, entwickelt. Hierbei wurden alle verfügbaren Studien zusammen-
gestellt, einschließlich der relevanten Szenarien aus den Shared
Socioeconomic Pathway (SSP) und Integrated Assessment Modeling
Consortium (IAMC) Datenbanken sowie der relevanten, peer reviewten,
Bottom-up-Studien, um eine Umsetzungs-Roadmap bis 2050 für die
Minderung im Landsektor zu erstellen.
Wissenschaftliche Grundlage
(MDR-T-80g)
Das Ziel ist wissenschaftsbasiert, da es nach den Vorgaben der FLAG
(Forest, Land and Agriculture) Guidance der SBTi festgelegt wurde.
1,5°C-Kompatibilität des Ziels (E1-
4 34e)
Das Ziel ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar,
da sowohl der FLAG-Sektor- als auch der Commodity-Ansatz mit Sze-
narien vereinbar sind, die die globale Temperaturerhöhung auf 1,5°C
begrenzen.
Externe Validierung (E1-4 34e)
Das Ziel wurde von SBTi geprüft und validiert.
Dekarbonisierungshebel (E1-4
34f)
Verbesserung der Datenqualität zur besseren Überprüfung der Auswir-
kung von Maßnahmen. Reduktion der Menge an potenzieller Entwal-
dung in den damit verbundenen Rohstoffen. Nachhaltiger Einkauf in
Form von Produktnachfrage, bei denen die agrarischen Stoffe durch
nachhaltige Landwirtschaft produziert worden sind. Primärdaten zum
Nachweis der Kohlenstoffsequestration durch eingekaufte Produkte.
Wesentlich im Vergleich zu den beiden nicht-FLAG Zielen ist ebenfalls
die erlaubte Bilanzierung der Carbon Removals zusätzlich zur Emissi-
onsreduktion. Quantitative Beiträge zum GHG-Reduktionsziel: 70 %
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h)
Nein
Zielperformance (MDR-T-80j)
Emissionen im FLAG Scope 3 für das Jahr 2024 sind 200 443 tCO
2
e
Monitoring (MDR-T-80j)
Das Ziel wird durch eine jährliche Berechnung und Offenlegung der
Scope 1, 2 und Scope 3 Emissionen sowie der Aufteilung auf FLAG und
non-FLAG Emissionen überwacht.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
180
E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
37 Energieverbrauch und Energiemix im Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb
Energieverbrauch und Energiemix
2024
E1-5 38a
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh)
-
E1-5 38b
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh)
1 697
E1-5 38c
Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh)
83 439
E1-5 38d
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen (MWh)
-
E1-5 38e
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf,
Kühlung aus fossilen Quellen (MWh)
353
E1-5 37a
Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh)
85 490
E1-5 AR 34
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
83
E1-5 37b
Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh)
15
E1-5 37b
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergiever-
brauch (in %)
0
E1-5 37c i
Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich
Biomasse (MWh)
56
E1-5 37c ii
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh)
16 761
E1-5 37c iii
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich
nicht um Brennstoffe handelt (MWh)
440
E1-5 37c
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh)
17 257
E1-5 AR 34
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %)
17
E1-5 36
Gesamtenergieverbrauch (MWh)
102 762
39 Erzeugung nicht erneuerbarer Energie und seine Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Selbst erzeugte Energie
2024
Erzeugung von Energie aus nicht-erneuerbaren Quellen (MWh)
24 165
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (MWh)
440
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
181
40 Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimain-
tensiven Sektoren
Energieintensität pro Nettoumsätze
2024
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös
aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh/€)
0,00036
42 Klimaintensive Sektoren
Manner ist in folgenden klimaintensiven Sektoren tätig:
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Energieversorgung
Grundstücks- und Wohnungswesen
43 Abgleich der Nettoeinnahmen aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
Die Nettoeinnahmen aus klimaintensiven Sektoren sind in der GuV unter folgenden Posten zu finden:
Umsatzerlöse (Warenverkauf, Mieterlöse, Stromverkauf etc.) und sonstige betriebliche Erträge (Anlagenverkauf etc.).
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamte-
missionen
44 Scope 1-, Scope 2-, Scope 3-, und THG-Gesamtemissionen
Kategorie
2024
E1-6 48
Scope 1-Treibhausgasemissionen
E1-6 48a
Scope 1-THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e)
15 864
E1-6 48b
Prozentsatz der Scope 1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissi-
onshandelssystemen (in %)
0
E1-6 49
Scope 2-Treibhausgasemissionen
E1-6 49a
Location based Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e)
2 922
E1-6 49b
Market based Scope 2-THG-Bruttoemissionen (t CO
2
e)
149
E1-6 51
Signifikante Scope 3-Treibhausgasemissionen
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen (t CO
2
e)
235 745
2 Investitionsgüter (t CO
2
e)
795
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in
Scope 1 oder Scope 2 enthalten) (t CO
2
e)
4 653
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb (t CO
2
e)
6 201
5 Abfallaufkommen in Betrieben (t CO
2
e)
1 084
6 Geschäftsreisen (t CO
2
e)
80
7 Pendeln der Mitarbeiter*innen (t CO
2
e)
592
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
182
46 Informationen über Treibhausgasemissionen
Bei der Berechnung des Corporate Carbon Footprint wurden alle THG-Emissionen aus Scope 1, 2 und 3 aus vor- und
nachgelagerten Aktivitäten sowie des Unternehmens selbst gemäß GHG-Protokoll miteinbezogen. Dabei wurden alle re-
levanten Scopes berücksichtigt (Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Kategorien: 17, 9 und 12).
47 Wesentliche Änderungen von Definitionen
Es gab keine Änderungen in der Methodik und der Systemgrenze im Jahr 2024.
AR 39 b Methoden, signifikanten Annahmen und Emissionsfaktoren zur Berechnung oder Messung der Treib-
hausgasemissionen
Die herangezogenen Emissionsfaktoren entstammen wissenschaftlichen Datenbanken (u. a. UBA-AT, Ecoinvent 3.10,
World Food WFLDB 3.5, Optimeal, 6
th
Report IPCC, International Energy Agency, AIB, DBEIS UK Government GHG
Conversion Factors for Company Reporting, Umweltbundesamt, IPCC EFDB).
AR 42 c Ereignisse und Änderungen der Umstände zwischen den Berichtszeitpunkten von Unternehmen in der
Wertschöpfungskette und dem Datum des Jahresabschlusses
Die Berechnung des CCF von Manner ist nicht von anderen Unternehmen in der Wertschöpfungskette und deren Bericht-
zeiträumen abhängig.
48 Scope 1-THG-Bruttoemissionen
Zu den direkten Emissionen, die unter Scope 1 fallen, gehören Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen, Pro-
zessemissionen und flüchtige Gase. Diese werden anhand erhobener Verbrauchsdaten für Energieträger, Kältemittel und
Düngemittel berechnet.
AR 43 c Biogene CO
2
-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse in Scope
1
Die biogenen CO
2
-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse im Scope 1 betragen
14 t CO
2
.
AR 45 d Angaben zu Scope 2 THG-Emissionen
Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus der Energiebereitstellung und ist ebenfalls im CCF inkludiert. Die Berechnung
basiert auf erhobenen Verbrauchsdaten (kWh). Es wird eine duale Berichterstattung von standort- und marktbasiertem
Strommix durchgeführt. Für die Produktionsstandorte liegt ein lieferantenspezifischer Strommix vor, während die restlichen
Standorte in der marktbasierten Methode mit dem Residualmix (wenn vorhanden) berechnet wurden.
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter (t CO
2
e)
-
9 Nachgelagerter Transport (t CO
2
e)
5 846
10 Verarbeitung verkaufter Produkte (t CO
2
e)
-
11 Verwendung verkaufter Produkte (t CO
2
e)
-
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer (t CO
2
e)
1 315
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter (t CO
2
e)
-
14 Franchises (t CO
2
e)
-
15 Investitionen (t CO
2
e)
-
E1-6 52
THG-Emissionen insgesamt
E1-6 52a
THG-Emissionen insgesamt (location based) (t CO
2
e)
275 097
E1-6 52b
THG-Emissionen insgesamt (market based) (t CO
2
e)
272 323
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
183
AR 45 e Biogene CO
2
-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse in Scope
2
Die biogenen CO
2
-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse im Scope 2 betragen 1
336 t CO
2
(market based) bzw. 912 t CO
2
(location based).
50 a Konsolidierte Gruppe
Die zu Rechnungslegungszwecken konsolidierte Gruppe ist unter ESRS 2 BP-1 5 b i ausgewiesen.
50 b Unternehmen, in die investiert wird
Manner hat keine assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder nicht konsolidierte Tochterunternehmen,
die im Abschluss der zu Rechnungslegungszwecken konsolidierten Gruppe nicht vollständig konsolidiert sind.
AR 46 g Prozentsatz der anhand von Primärdaten berechneten Scope 3-THG-Emissionen
Es wurden 0 % der Scope 3-THG-Emissionen anhand von Primärdaten von Lieferant*innen und Partner*innen, wie zum
Beispiel lieferantenspezifische Emissionsfaktoren, berechnet.
AR 46 h Berichterstattungsgrenzen und Berechnungsmethoden für die Schätzung der Scope 3 THG-Emissionen
Im Bereich der relevanten Scope 3 Kategorien werden sowohl upstream als auch downstream verschiedene Emissions-
quellen betrachtet. Upstream umfasst unter anderem eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Kapitalgüter, Vorkette
Energie, Logistik, Abfall, Geschäftsreisen und die Anfahrt der Mitarbeiter*innen. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen
werden größtenteils massebasiert für Rohstoffe und Packstoffe sowie ausgabenbasiert für Dienstleistungen berechnet. Es
erfolgt eine geringfügige Extrapolation der Roh- und Packstoffe. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Da-
tenbank (v3.10, 2023), World Food (3.5, 2019) und DBEIS (2020). Kapitalgüter werden ausgabenbasiert berechnet, wobei
100 % der Ausgaben angegeben werden. Es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus DBEIS
(2020), währungsumgerechnet und inflationsbereinigt für 2023. Die Vorkette Energie basiert auf Primärdaten (kWh), markt-
bezogen, und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus den Datenbanken des Umweltbundes-
amtes Österreich (UBA AT, 2023) und der Internationalen Energieagentur (IEA, 2022). Die Logistik umfasst von Manner
bezahlte Transporte und wird basierend auf Tonnenkilometern (tkm) berechnet. Externe Lager sind berücksichtigt und es
erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10, 2023). Abfall wird mas-
sebasiert berechnet und es erfolgt keine Extrapolation. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank
(v3.10, 2023). Geschäftsreisen werden ausgabenbasiert berechnet, insbesondere Flugreisen, und es erfolgt keine Extra-
polation. Die Emissionsfaktoren stammen aus DBEIS (2020). Die Anfahrt der Mitarbeiter*innen basiert auf der gesamten
Mitarbeiteranzahl, einer Abschätzung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sowie einer Abschätzung der
privaten PKW anhand vorhandener Parkplätze. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent-Datenbank (v3.10,
2023). Downstream werden Emissionen aus der Logistik, die nicht von Manner bezahlt wird, sowie die Entsorgung ver-
kaufter Produkte berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt hier ebenfalls auf Basis von Emissionsfaktoren aus der Ecoinvent-
Datenbank.
AR 46 i Kategorien der ausgeschlossenen Scope 3-THG-Bruttoemissionen
Folgende Scope 3-Kategorien wurden als nichtzutreffend definiert: 8, 10, 11, 13, 14, 15. Upstream sind angemietete Sach-
anlagen nicht inkludiert, da keine vorgelagerten geleasten Vermögenswerte vorhanden sind, die nicht bereits in Scope 1
und 2 enthalten sind. Downstream-Kategorien wie die Verarbeitung und Nutzung verkaufter Produkte, vermietete Sach-
anlagen, Franchises und Investments sind auf Manner nichtzutreffend und daher nicht inkludiert.
AR 46 j Biogene CO
2
-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die in der
vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) anfallen
Die biogenen CO
2
-Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die in der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) entstehen, betragen 24 221 t CO
2
.
53 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
THG-Intensität pro Nettoumsätze
2024
THG-Gesamtemissionen (market based) pro Nettoerlös (t CO
2
e / €)
0,00094
THG-Gesamtemissionen (location based) pro Nettoerlös (t CO
2
e / €)
0,00095
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
184
55 Überleitung zu den Jahresabschlüssen der für die Berechnung der Treibhausgasemissionsintensität ver-
wendeten Nettoeinnahmen
Die Nettoeinnahmen sind in der GuV unter folgenden Posten zu finden: Umsatzerlöse (Warenverkauf, Mieterlöse, Strom-
verkauf etc.) und sonstige betriebliche Erträge (Anlagenverkauf etc.).
E1-7 - Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhaus-
gasen, finanziert über CO
2
-Zertifikate
56 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-
Zertifikate
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zur Entnahme von Treibhaus-
gasen und Projekten zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-Zertifikate, gemacht.
E1-8 - Interne CO
2
-Bepreisung
62 Interne CO
2
-Bepreisung
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zu internen CO
2
-Bepreisungs-
systemen gemacht, da Manner über keine internen CO
2
-Bepreisungssysteme verfügt.
E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangs-
risiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
64 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klima-
bezogene Chancen
Bezüglich der Angabepflicht E1-9 zu erwarteten finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen des Unter-
nehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die
schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
E1 - MDR-M Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch der Manner Gruppe im Berichtsjahr (in
MWh)
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Zählerständen, Rechnungen und SAP.
Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energie-
quelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuer-
bare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-
Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros
wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
185
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh)
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und
Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezo-
genen Energiequellen nicht möglich, daher wurde angenommen, dass
keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen
auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Ver-
triebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen (in MWh)
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und
Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezo-
genen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass
keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen
auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Ver-
triebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
186
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh):
1. Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und
Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezo-
genen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass
keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen
auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Ver-
triebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh):
2. Kraftstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölprodukten
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und
Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezo-
genen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass
keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen
auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Ver-
triebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
187
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh):
3. Kraftstoffverbrauch aus Erdgas
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und
Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezo-
genen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass
keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen
auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Ver-
triebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh):
4. Kraftstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Zählerständen, Rechnungen und SAP.
Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezogenen Energie-
quelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass keine erneuer-
bare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen auf die IEA-
Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Vertriebsbüros
wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
188
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (in MWh):
5. Verbrauch von zugekauftem oder erworbenem Strom, Wärme,
Dampf oder Kälte aus fossilen Quellen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und
Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezo-
genen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass
keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen
auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Ver-
triebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh):
1. Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und
Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezo-
genen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass
keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen
auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Ver-
triebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
189
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh):
2. Verbrauch von zugekauftem oder erworbenem Strom, Wärme,
Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme erfolgt aus Energierechnungen (Energiemix) und
Zählerständen. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit der bezo-
genen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen, dass
keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genommen
auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Ver-
triebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan, sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Daten werden zumindest jähr-
lich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchentlich, mit
den selbstabgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energierechnun-
gen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird keine Plau-
sibilitätskontrolle durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (in MWh):
3. Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, die nicht
aus Brennstoffen stammt
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
190
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Daten werden aus Quartalsrechnungen, sowie der Jahresabrechnung
des Anbieters entnommen.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden monatlich mittels App kontrolliert und mit der jährli-
chen Auswertung des Energiedienstleisters abgeglichen.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Erzeugte nicht erneuerbare Energie (in MWh)
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenentnahme erfolgt aus Energiedienstleisterrechnung (Strom-
rückspeisung) und selbst durchgeführten hlerstandablesungen vor
Ort.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die wöchentliche Erfassung wird mit der Liste der täglichen Ablesungen
vor Ort abgeglichen. Die Plausibilisierung ergibt sich durch den Ver-
gleich von Energiebedarf zu dem Verbrauch zugekaufter Energie, der
selbst erzeugten Energie und etwaiger Rückspeisungen.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen (in MWh)
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Daten werden aus Quartalsrechnungen sowie der Jahresabrechnung
des Anbieters entnommen.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden monatlich mittels App kontrolliert und mit der jährli-
chen Auswertung des Energiedienstleisters abgeglichen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
191
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Energieintensität (auf Grundlage der Nettoeinnahmen)
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Energie
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Energieverbrauch an den Produktions- und Bürostandorten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenübernahme der Energiedaten erfolgt aus hlerständen,
Rechnungen und SAP. Für Aserbaidschan ist eine Rückverfolgbarkeit
der bezogenen Energiequelle nicht möglich, daher wurde angenommen,
dass keine erneuerbare Energie verwendet wird. Es wird Bezug genom-
men auf die IEA-Datenbank als Grundlage. Für einzelne Shops und Ver-
triebsbüros wurde der Stromverbrauch geschätzt. Die Nettoeinnahmen
werden aus dem Geschäftsbericht entnommen.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es gibt fehlende Daten für den Energieverbrauch am Standort in Aser-
baidschan sowie einzelne Shops und Vertriebsbüros, die auf Basis der
IEA-Datenbank und nationalen Durchschnitten abgeschätzt wurden.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die vom jeweiligen Anbieter gemessenen Energiedaten werden zumin-
dest jährlich, in den meisten Fällen aber monatlich oder auch wöchent-
lich, mit den selbst abgelesenen Werten abgeglichen. Für die Energier-
echnungen aus Aserbaidschan, den Shops und Vertriebsbüros wird
keine Plausibilitätskontrolle durchgeführt. Die Nettoeinnahmen werden
im Geschäftsbericht validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Scope 1-THG-Bruttoemissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Siehe Angabe E 1-6 48
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und
einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berech-
nung des Carbon Footprints ist von der SBTi approved.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
192
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Strandortbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Siehe Angabe E 1-6 AR 45 d
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und
einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berech-
nung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Marktbezogene Scope 2-THG-Bruttoemissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Siehe Angabe E 1-6 AR 45 d
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und
einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berech-
nung des Carbon Footprints ist von der SBTi approved.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Scope 3-THG-Emissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Kli-
maziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
193
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Siehe Angaben E 1-6 AR 46 h, i
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und
einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berech-
nung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamte standortbezogene THG-Emissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Kli-
maziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die gesamten standortbezogenen THG-Emissionen wurden als Summe
der standortbasierten Emissionen pro Scope berechnet, wie unter E 1-6
beschrieben.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und
einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berech-
nung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamte marktbezogene THG-Emissionen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Kli-
maziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die gesamten marktbasierten THG-Emissionen wurden als Summe der
marktbasierten Emissionen pro Scope berechnet, wie unter E 1-6 be-
schrieben.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
194
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und
einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berech-
nung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Treibhausgasintensität auf Grundlage der Nettoeinnahmen, markt-
bezogen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Kli-
maziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die gesamten marktbasierten THG-Emissionen wurden als Summe der
marktbasierten Emissionen pro Scope berechnet, wie unter E1-6 be-
schrieben. Die Nettoeinnahmen werden aus dem Geschäftsbericht ent-
nommen.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und
einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berech-
nung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Treibhausgasintensität auf Grundlage der Nettoeinnahmen, standortbe-
zogen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Klimaschutz
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
THG-Emissionen durch den direkten Produktions- und Bürobetrieb
THG-Emissionen durch Rohstoffabbau (Plantagen, Landwirtschaft)
Scope 3 Emissionen im Rohstoffanbau auf den Plantagen gefährden Kli-
maziele und Kundenakzeptanz
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die gesamten standortbezogenen THG-Emissionen wurden als Summe
der standortbasierten Emissionen pro Scope berechnet, wie unter E 1-6
beschrieben. Die Nettoeinnahmen werden aus dem Geschäftsbericht
entnommen.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
THG-Emissionen werden durch eine externe Beratung berechnet und
einer Plausibilitäts- und Vier-Augenkontrolle unterzogen. Die Berech-
nung des Carbon Footprints ist von der SBTi validiert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
195
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4-1 – Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosyste-
men in Strategie und Geschäftsmodell
13 a Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie
Die Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells von Manner in Bezug auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme
wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über die Risikoidentifizierung und Risikobewertung beurteilt.
13 b Umfang der Resilienzanalyse
Eine detaillierte Resilienzanalyse in Bezug auf die eigene Tätigkeit von Manner sowie die vor- und nachgelagerte Wert-
schöpfungskette gegenüber physischen Risiken, Übergangsrisiken und systemischen Risiken im Zusammenhang mit bi-
ologischer Vielfalt und Ökosysteme wurde nicht durchgeführt.
13 c Wichtigste Annahmen
Die wichtigsten Annahmen zur Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und Öko-
systeme entsprechen jenen der Wesentlichkeitsanalyse.
13 d Verwendete Zeithorizonte
Die betrachteten Zeithorizonte entsprechen jenen Zeithorizonten, die für die Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wur-
den.
13 e Ergebnisse der Resilienzanalyse
Die Ergebnisse der Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosys-
teme entsprechen jenen der Wesentlichkeitsanalyse. Die wesentlichen Risiken, die dadurch im Zusammenhang
mit Biodiversität und Ökosystemen identifiziert wurden, werden im Abschnitt ESRS 2 SBM-3 beschrieben. 13 f
Einbeziehung von Interessensträgern
Die berücksichtigten Stakeholder umfassen jene, die für die Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt wurden.
14 Verweis auf Angaben gemäß ESRS 2 SBM-3
Die unter E4-1 13 b-f erforderlichen Angaben werden als Teil der gemäß ESRS 2 SBM-3 erforderlichen Informationen
abgedeckt.
E4-SBM 3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
16 a Standorte in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme ergeben sich primär vorgelagert, indirekt durch die von Manner
bezogenen Rohstoffe aus landwirtschaftlicher Produktion (insbesondere Kakao, Palmöl und Haselnuss). Wesentliche Be-
triebsstandorte sind die Produktionsstandorte in Wien und Wolkersdorf sowie die Haselnussplantage in Aserbaidschan,
nahe Yukhari-Zeykhur.
16 a i Tätigkeiten, die in Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität negative Auswirkungen haben
Wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Biodiversität wurden nur für die Landwirtschaft in Aserbaidschan im
Hinblick auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln identifiziert.
16 a ii Aufschlüsselung der Standorte nach den ermittelten Auswirkungen und Abhängigkeiten sowie nach dem
ökologischen Zustand der Gebiete
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln führt zu negativen Auswirkungen in Form von Biodiversitätsverlusten und beein-
flusst den ökologischen Zustand des Gebietes, indem er Böden und Grundwasser schädigt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
196
16 a iii Betroffene Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität
Die Haselnussplantage in Aserbaidschan befindet sich im Schutzgebiet „Gusar State Nature Sanctuary“*: IUCN Kategorie
IV (WDPA ID 94017), Typ Terrestrial and Inland Waters „Protected Areas” Important Bird Area Kusari Area; IBA B2 (lt.
World Database of Protected Areas). Das Vogelschutzgebiet in dem z. B. der Abschuss von geschützten Arten verboten
ist, ist nicht von wesentlichen negativen Auswirkungen durch die landwirtschaftliche Tätigkeit von Manner betroffen.
16 b Negative Auswirkungen auf Landdegradation
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann zur Kontamination von Gewässern und Böden führen und somit negative
Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation haben.
16 c Negative Auswirkungen auf bedrohte Arten
Die landwirtschaftliche Tätigkeit von Manner in Aserbaidschan wirkt sich nicht wesentlich auf bedrohte Arten, insbesondere
die dortige Vogelpopulation, aus.
E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom
21.11.2024
Inhalt (MDR-P-65a)
Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Al-
liance) und zu 100 % RSPO-zertifiziertes Palmfett für die Markenpro-
dukte ein.
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (E4-2-23a)
Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen -
Landdegradation, Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosys-
temdienstleistungen
Zusammenhang mit Biodiversi-
tätsverlust (E4-2-23a, b)
Die FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance Standards setzen
strenge Richtlinien bezüglich der Wahrung von Biodiversität und gegen
Entwaldung.
Adressiertes wesentliches IRO
(E4-2-23b)
Bodendegradation und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Planta-
genanbau (Kakao, Palmöl).
Entwaldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Der gesamte Kakao, den Manner für die Markenprodukte einsetzt,
stammt ab 2020 zu 100 % aus nachhaltig zertifiziertem Anbau. Partner
für die Umsetzung sind FAIRTRADE und Rainforest Alliance. Des Wei-
teren wird ausschließlich RSPO zertifiziertes Palmöl eingesetzt.
Monitoring (MDR-P-65a)
Die Überwachung des Einsatzes von zertifiziertem Kakao oder Palmfett
liegt bei der Qualitätssicherung sowie im Rohstoffeinkauf.
Bezug zu Abhängigkeiten von
Biodiversität und Ökosystemen
(E4-2-23c)
Das Konzept bezieht sich indirekt auf das transitorische Risiko der Ent-
waldungsregulatorik zu Kakao und Palmöl, da die Zertifizierungsgeber
Richtlinien entgegensetzen.
Bezug zu Risiken und Chancen in
Zusammenhang mit Biodiversität
und Ökosystemen (E4-2-23c)
Das Konzept schließt physische Risiken in Form von Bodendegradation
und Biodiversitätsverlust durch exzessiven Plantagenanbau (Kakao,
Palmöl) durch Zertifizierungsstandards mit ein.
Rückverfolgbarkeit von Produk-
ten, Bestandteilen und Rohstoffen
(E4-2-23d)
Aufgrund des mass-balance Einkaufs von Kakao und Palmöl besteht nur
eine Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe auf das Herkunftsland.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
197
Produktion, Beschaffung oder
Verbrauch aus Ökosystemen, die
unter Schutz stehen oder gemana-
ged werden (E4-2-23e)
Das Konzept berücksichtigt nicht den Bezug von Rohstoffen aus ge-
schützten Gebieten.
Soziale Folgen von Auswirkungen
(E4-2-23f)
Soziale Folgen von Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen sind in den FAIRTRADE, RFA und RSPO-
Standards adressiert.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Der Einkauf von nachhaltig zertifiziertem Kakao und Palmöl bezieht sich
auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette in Westafrika und Süd-
ostasien.
Schutz von Naturschutzgebieten
(E4-2 24a)
Die FAIRTRADE-, RSPO- und Rainforest Alliance-Standards enthalten
Kriterien zum Schutz von biologischer Vielfalt. Von FAIRTRADE-zertifi-
zierten Produzent*innen dürfen keine neuen Flächen für den Anbau ge-
rodet werden dieses Kriterium gilt schon seit Anfang 2019. Im Kakao-
Standard wurde nun nachträglich der 31. Dezember 2018 als Stichtag
ergänzt. RSPO hat sich als Planet Ziel" gesetzt: Erhaltene, geschützte
und verbesserte Ökosysteme, die für die nächste Generation sorgen.
Ökosysteme und ihre Leistungen sind geschützt, wiederhergestellt und
widerstandsfähig, unter anderem durch nachhaltigen Konsum und Pro-
duktion sowie nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
(nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, Bekämpfung der Wüstenbil-
dung, Stopp und
Degradation umkehren, den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen).
Das Zertifizierungsprogramm 2020 von Rainforest Alliance einschließ-
lich eines neuen Standards für nachhaltige Landwirtschaft zielt auf kli-
mabewusste Landwirtschaft ab wobei der Schwerpunkt auf Anpassung
und Widerstandsfähigkeit liegt.
Landnutzung und Landwirtschaft
(E4-2 24b)
Die FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Richtlinien legen Stan-
dards für Landnutzung und Landwirtschaft fest.
Bekämpfung von Entwaldung
(E4-2 24d)
Die FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Richtlinien legen Stan-
dards gegen Entwaldung fest.
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
FAIRTRADE-, RSPO- und Rainforest Alliance-Standards
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Interessensträger wurden in die Konzeptfestlegung nicht unmittelbar
miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Stakeholder, die potenziell betroffen sind, sind Lieferant*innen von Ka-
kao und Palmöl. Diese wurden in das Konzept nicht miteinbezogen. Die
jeweiligen Standards der Zertifizierer FAIRTRADE, RSPO und Rainfo-
rest Alliance beziehen aktiv Stakeholder ein.
24 c Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere liegen nicht vor, da für Manner keine wesentlichen IROs
in diesem Bereich bestehen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
198
E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Öko-
systemen
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Reduktion chemischer Pflanzenschutzmittel
Beschreibung (MDR-A-68a)
Reduktion des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf der
Haselnussplantage in Aserbaidschan
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Biodiversität Umweltverschmutzung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Da kein Konzept adressiert wird, gibt es keinen Beitrag zur Verwirkli-
chung der Zielvorgaben.
Start (MDR-A-68a, e)
2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
Im Frühling verzichtet Manner auf die gängige Praxis, Blattläuse mit che-
mischen Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen. Stattdessen wird das
Schlüpfen der Marienkäfer abgewartet, die als natürliche Feinde der
Blattläuse den Bestand auf ein r die Pflanzen gut verträgliches Maß
reduzieren.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Manner Azerbaijan LLC
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Eigene Arbeitskräfte, Kund*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Einbeziehung lokaler/indigener
Gemeinschaften in die Maßnah-
menentwicklung (E4-3 28 c)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
199
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Zertifizierter Rohstoffeinkauf
Beschreibung (MDR-A-68a)
Einkauf von Rainforest Alliance und FAIRTRADE-zertifiziertem Kakao
sowie RSPO zertifiziertem Palmöl für sämtliche Markenprodukte.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Biodiversität
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Landnutzungsänderungen im Plantagenanbau und Landwirtschaft,
Biodiversitätsverluste durch Pflanzenschutzmittel
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom
21.11.2024.
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Al-
liance) und zu 100 % RSPO zertifiziertes Palmfett in den Markenproduk-
ten ein. Die FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Standards set-
zen strenge Richtlinien bezüglich der Wahrung von Biodiversität und ge-
gen Entwaldung.
Start (MDR-A-68a, e)
2012
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
Durch den Einkauf von Rainforest Alliance- und FAIRTRADE-zertifizier-
tem Kakao trägt Manner zur Förderung umweltschonender Anbaume-
thoden und zum Schutz der biologischen Vielfalt bei. Die Rainforest Al-
liance-Zertifizierungen erfordern die Einhaltung strenger Umweltkrite-
rien, wie den Erhalt von Waldgebieten und die Reduktion chemischer
Düngemittel. FAIRTRADE setzt sich durch die Förderung des Bio-An-
baus und Schulungen für Kleinbauern und Kleinbäuerinnen r den Er-
halt der Biodiversität ein. Die RSPO-Zertifizierung von Palmöl umfasst
den Schutz von Wäldern und bedrohten Arten, Reduktion von Treib-
hausgasemissionen und die rderung umweltfreundlicher Anbaume-
thoden.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Rohstoffeinkauf
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Westafrika und Südostasien
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Lieferant*innen und Landwirt*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Einbeziehung lokaler/indigener
Gemeinschaften in die Maßnah-
menentwicklung (E4-3 28 c)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
200
69 Erhebliche operative Ausgaben (OpEx) und/oder Investitionsausgaben (CapEx)
Für Zertifizierungen ist die aufgeschlüsselte Darstellung der Finanzen nicht möglich, da Mehrausgaben dafür nicht separat
im Controlling erfasst werden.
28 b Biodiversitätskompensationsmaßnahmen in Aktionsplänen
Es sind aktuell keine Kompensationsmaßnahmen in Bezug auf Biodiversität vorgesehen.
E4-4 - Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
81 Keine messbaren ergebnisorientierten Ziele vorhanden
Für das Berichtsjahr 2024 werden keine Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen angegeben.
Da eine Priorisierung über sämtliche Bereiche hinweg notwendig war, hat sich das Unternehmen zunächst auf die Bereiche
konzentriert, in denen die IROs direkt im eigenen Einflussbereich liegen und unmittelbar mit dem Kerngeschäft verbunden
sind.
81 b Verfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen in Verbindung mit wesentlichen Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen
Es werden im Berichtsjahr keine separaten Ziele gesetzt. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen wird durch
regelmäßiges Reporting an den Vorstand und Abgleich der Maßnahmen mit den Konzepten sichergestellt.
E4-5 – Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
und Ökosystemveränderungen
35 Anzahl und die Fläche (in Hektar) der Standorte in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
Manner besitzt und betreibt einen Standort in Aserbaidschan in einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität. Der
Standort umfasst eine Fläche von 318,98498 Hektar und befindet sich im Gusar-Gebiet, das unter die Kategorie IV der
Internationalen Union for Conservation of Nature (IUCN) fällt. Diese Kategorie zielt darauf ab, Bestände von Rebhuhn,
Fasan, Reh, Wildschwein und Hase zu schützen. Daher ist in dem Gebiet z. B. der Abschuss von geschützten Arten
verboten. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine negativen Auswirkungen durch Manner auf den Schutz
von Vögeln und anderen Wildtieren im betroffenen Gebiet festgestellt.
38 Parameter für Land-, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu, da Manner durch seine Tätigkeit nicht unmittelbar zu Landnutzungsänderungen,
Süßwasser- und/oder Meeresnutzungsänderungen beiträgt.
E4-6 Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zu-
sammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Bezüglich der Angabepflicht E4-6 zu erwarteten finanziellen Effekten der wesentlichen Risiken und Chancen des Unter-
nehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die
schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
201
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirt-
schaft
65 Konzepte zum Management wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte
Derzeit beschäftigt sich Manner damit, Aspekte der Kreislaufwirtschaft in Unternehmensprozesse zu verankern. Einerseits
betrifft dies interne Policies (Beschaffungsrichtlinie), anderseits sollen auch Lieferant*innen nach Nachhaltigkeitskriterien
(inkl. Kreislaufwirtschaft) untersucht werden. Kreislaufwirtschaftsaspekte betreffen einerseits die zugekauften biogenen
Rohstoffe und andererseits das Verpackungsportfolio.
Inputseitig setzt Manner auf den Einsatz von recyclingfähigen Materialien, der aktuell im Bereich des Möglichen bereits
berücksichtigt wird (z. B. Mehrwegpaletten im Bereich der Displays, die sich in einem stetigen Kreislauf befinden).
Outputseitig werden für Neuprodukte „Design for Recycling“-Richtlinien während des Entwicklungsprozesses mitbetrachtet
und umgesetzt. Diese werden stetig an die gesetzlichen Anforderungen bzw. Neuerungen angepasst.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom
21.11.2024
Inhalt (MDR-P-65a)
Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Al-
liance) und zu 100 % RSPO-zertifiziertes Palmfett in Markenprodukten
ein.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
Bezug zu Primärrohstoffen & se-
kundären Ressourcen (E5-1-15a)
Das Konzept ist nicht darauf ausgerichtet, den Einsatz von Primärroh-
stoffen zu verringern und sekundäre Ressourcen zu steigern.
Bezug zu Beschaffung (E5-1-15b)
Durch Zertifizierungen soll die Beschaffung von nachhaltig gewonnen
Ressourcen gewährleistet sein. Dazu gehören bereits bestehende Zer-
tifizierungen wie FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Einsatz von 100 % zertifiziertem Kakao (FAIRTRADE/Rainforest Alli-
ance) sowie 100 % RSPO-zertifiziertem Palmöl in sämtlichen Marken-
produkten.
Monitoring (MDR-P-65a)
Jährliche Erhebung im Zuge des Nachhaltigkeitsreportings.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Bezug von biogenen Rohstoffen in der vorgelagerten Wertschöpfungs-
kette
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Alle Länder, in denen Manner Rohstoffe bezieht
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
202
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Nein
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Nein
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Supplier Code-of-Conduct (SCoC)
Inhalt (MDR-P-65a)
Der SCoC beinhaltet soziale und ökologische Vorgaben, die Manner an
Lieferant*innen, Co-Packer*innen und Lizenznehmer*innen stellt
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
Bezug zu Primärrohstoffen & se-
kundären Ressourcen (E5-1-15a)
Das Konzept ist nicht darauf ausgerichtet, den Einsatz von Primärroh-
stoffen zu verringern und sekundäre Ressourcen zu steigern.
Bezug zu Beschaffung (E5-1-15b)
Der SCOC umfasst Richtlinien für ökologische Verantwortung, wie z. B.
Naturschutz, Ressourcennutzung oder Abfallmaßnahmen.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Setzen von Standards bei Lieferant*innen zur Einhaltung von Aspekten
der ökologischen Nachhaltigkeit.
Monitoring (MDR-P-65a)
Unterzeichnungsrate in %
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Bezug von biogenen Rohstoffen in der vorgelagerten Wertschöpfungs-
kette
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Alle Länder, in denen Manner Rohstoffe bezieht
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Abteilungsleiter Einkauf
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Nein
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Nein
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
203
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Verpackungsstrategie
Inhalt (MDR-P-65a)
Die Verpackungsstrategie umfasst Verpackungsrichtlinien und Maßnah-
men zur Steigerung des Rezyklatgehalts.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleis-
tungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
Bezug zu Primärrohstoffen & se-
kundären Ressourcen (E5-1-15a)
Die Verpackungsstrategie sieht eine Untersuchung von Möglichkeiten
zur Steigerung der Rezyklatgehalts von Verpackungen und zur Anwen-
dung wiederverwendbarer Transportverpackungen vor.
Bezug zu Beschaffung (E5-1-15b)
Die Strategie hält eine bevorzugte Beschaffung von FSC und PEFC zer-
tifizierten Kartonagen fest.
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Schaffung einer Strategie zur gesteigerten Kreislauffähigkeit von Man-
ner Verpackungen.
Monitoring (MDR-P-65a)
Jährliche Erhebung im Zuge des Nachhaltigkeitsreportings
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Zukauf von Verpackungen sowie deren Einsatz bei den verkauften Man-
ner-Produkten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Alle Märkte, in denen Manner seine Produkte verkauft
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Teamleitung Verpackung
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
FSC, PEFC, PPWR
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Nein
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
204
E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Lieferantenbewertungsprozess
Beschreibung (MDR-A-68a)
Die Josef Manner & Comp AG erarbeitet einen Prozess, um Lieferant*in-
nen zukünftig nach ESG-Kriterien zu beurteilen.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Supplier Code-of-Conduct (SCoC)
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Die Integration von ESG-Kriterien in die Lieferantenbeurteilung setzt
Standards bei Lieferant*innen zur Einhaltung von Aspekten der ökologi-
schen und sozialen Nachhaltigkeit.
Start (MDR-A-68a, e)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
Prozess zur ESG-Beurteilung von Lieferant*innen resultiert in Überar-
beitung des Supplier CoC sowie der Beschaffungsrichtlinie
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Vorgelagert, Einkauf, Lieferantenauswahl und -bewertung
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Gesamter Manner-Markt
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Lieferant*innen, zukünftige Lieferant*innen
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Umstellung des Manner Verpackungsportfolios auf Recyclingfähig-
keit
Beschreibung (MDR-A-68a)
Vorbereitungen auf die Umstellung des gesamten Verpackungsportfo-
lios der Josef Manner & Comp. AG in den kommenden Jahren auf Re-
cyclingfähigkeit.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
205
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Verpackungsstrategie
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Schaffung einer Strategie zur gesteigerten Kreislauffähigkeit von Man-
ner Verpackungen. Die Umstellung auf recyclingfähige Verpackungen
führt zum Ausbau des kreislauforientierten Produktdesigns und langfris-
tig höheren Recyclingquoten bei der Verpackung.
Start (MDR-A-68a, e)
2023
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
Verpackungen sind recyclingfähig gemäß PPWR
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Einkauf, Engineering, Produktion, Logistik/Vertrieb, Marketing
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Gesamter Manner-Markt
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen, Abfallbehandler*innen
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein (Kontinuierliche Vorbereitung der Strategie - keine erheblichen be-
trieblichen Ausgaben. Erhebliche Ausgaben fallen erst bei der Umset-
zung der Strategie an.)
E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Recyclingfähiges Verpackungsportfolio
Beschreibung (MDR-T-80a)
Das gesamte Verpackungsportfolio der Josef Manner & Comp. AG ist
recyclingfähig laut PPWR.
Adressiertes wesentliches Thema
(MDR-T-80a)
E5-Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienst-
leistungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
Verpackungsstrategie
Bezug zu Ressourcenzu - oder
Abflüsse (E5-3-24)
Ressourcenabflüsse
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
206
Beschreibung, wie das Ziel den
Bereich der Kreislaufwirtschaft
adressiert (E5-3-24)
Die Umstellung auf recyclingfähige Verpackungen führt zum Ausbau des
kreislauforientierten Produktdesigns und langfristig höheren Recycling-
quoten bei der Verpackung.
Bezug zu Ausweitung des kreis-
lauforientierten Produktdesigns
(E5-3-24a)
Ja
Bezug zu Erhöhung von Kreislauf-
materialien (E5-3-24b)
Ja
Bezug zur Minimierung von Pri-
märrohstoffen2 (E5-3-24c)
Nein
Bezug zu nachhaltiger Beschaf-
fung und Nutzung erneuerbarer
Ressourcen (E5-3-24d)
Nein
Bezug zu Abfallmanagement (E5-
3-24e)
Nein
Bezug zu anderen Angelegenhei-
ten im Zusammenhang mit Res-
sourcennutzung oder Kreislauf-
wirtschaft (E5-3-24f)
Nein
Adressierte Ebene der Abfallhie-
rarchie (E5-3-25)
Vorbereitung zur Wiederverwendung
Zielart (MDR-T-80b)
Relativ
Zieleinheit (MDR-T-80b)
Prozent
Zielwert (MDR-T-80b)
Bis 2030 weist eine jede Verpackung im Verpackungssortiment der Jo-
sef Manner & Comp. AG eine Recyclingfähigkeit von mindestens 80 %
auf.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Einkauf, Produktion
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Gesamter Manner-Markt
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
2024
Bezugswert (MDR-T-80d)
Manner schätzt 8 % des Verpackungssortiments als recyclingfähig ein
(basierend auf internen Kalkulationen zum Heranziehen eines Basiswer-
tes. Externe Erhebungen und Validierungen wurden nicht durchgeführt).
Zieljahr (MDR-T-80e)
2030
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f )
Bis 2030 weist das gesamte Verpackungssortiment eine Recyclingfähig-
keit > 80 % (Leistungsstufe B gemäß Entwurf der Europäischen Verpa-
ckungsverordnung) auf.
Wissenschaftliche Grundlage
(MDR-T-80g)
Nicht direkt in Zielfestlegung miteinbezogen
Rechtliche Natur des Ziels (E5-3-
27)
Freiwillig
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
207
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h)
Nein
Zielperformance (MDR-T-80j)
On track
Monitoring (MDR-T-80j)
Jährliche Erhebung im Zuge des Nachhaltigkeitsreportings
80 i Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen
Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausge-
wiesen werden.
E5-4 – Ressourcenzuflüsse
30 Beschreibung wesentlicher Ressourcenzuflüsse
In Bezug auf kritische Rohstoffe in Düngemitteln kann im aktuellen Berichtsjahr die Zusammensetzung dergleichen sowie
der Phosphorgehalt nicht vollständig nachverfolgt werden.
Kategorie des Ressour-
cenzuflusses
Bezeichnung des Res-
sourcenzuflusses
Kritische Stoffe/ sel-
tene Erden
Verwendung der Ressour-
cenzuflüsse
E5-4-30
E5-4-30
E5-4-30
E5-4-30
Wasser
Wasser
Nein
vorgelagerte Wertschöpfungs-
kette
Rohstoffe/Materialien
Zucker
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Weizenmehl
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Kakaobohnen
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Kokosöl
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Glukose
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Palmöl
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Haselnuss
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Magermilchpulver
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Vollmilchpulver
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Maisstärke
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Bananenpüree
Nein
eigene Tätigkeit
Rohstoffe/Materialien
Lactose
Nein
eigene Tätigkeit
Verpackungen
Papier und Kartonagen
Nein
eigene Tätigkeit
Verpackungen
Kunststoffe
Nein
eigene Tätigkeit
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
208
Rohstoffe/Materialien
Dünger
N/A
vorgelagerte Wertschöpfungs-
kette
Rohstoffe/Materialien
Pestizide
Nein
vorgelagerte Wertschöpfungs-
kette
31 a Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Produkte und technischer und biologischer Materi-
alien
KPI
Einheit
Wert
Gesamtgewicht der während des Berichtszeitraums verwendeten Produkte und techni-
schen und biologischen Materialien
t
65600,80
Werte exklusive Aserbaidschan
31 b Prozentualer Anteil biologischer Materialien für die Herstellung von Produkten
KPI
Einheit
Wert
Prozentualer Anteil der biologischen Materialien (und Biokraftstoffe, die für nicht-ener-
getische Zwecke verwendet werden), die aus nachhaltigen Quellen stammen.
%
23
Werte exklusive Aserbaidschan
Derzeit in Frage kommende Nachhaltigkeitsztertifizierungen bei Manner sind Fairtrade, Rainforest Alliance, RSPO, FSC und PEFC. Das Kaska-
denprinzip ist für Manner nicht zutreffend und wurde daher im Zusammenhang mit der angeführten Kennzahl nicht angewendet.
31 c Gewicht wiederverwendeter und recycelter Materialien
KPI
Einheit
Wert
Absolutes Gewicht der sekundär wiederverwendeten oder recycelten Bestandteile, se-
kundären Zwischenprodukte und sekundären Materialien, die zur Herstellung der Pro-
dukte und Dienstleistungen des Unternehmens (einschließlich Verpackungen) verwen-
det werden
t
3555,97
Prozentsatz der sekundär wiederverwendeten oder rezyklierten Bauteile, sekundären
Zwischenprodukte und sekundären Werkstoffe
%
5
Werte exklusive Aserbaidschan
Der Indikator betrifft insbesondere Verpackungsmaterialien von Manner, derzeit vor allem im Bereich Wellpappe und Papiere.
32 Methoden zur Berechnung der Daten
Der Großteil der Daten der Ressourcenzuflüsse basiert auf Primärdaten, z. B. Zukauf von Kakao. Es werden Primärdaten
von Co-Manufacturern erhoben. Die Mengen für den Monat Dezember basieren auf Extrapolationen der Vormonate.
AR 25 Vermeidung von Doppelzählungen bei Überschneidungen der Kategorien Wiederverwendung und Recyc-
ling
Es handelt sich ausschließlich um Recycling und nicht um Wiederverwendung.
E5-5 – Ressourcenabflüsse
35 Beschreibung der wichtigsten kreislauforientierten Produkte und Materialien aus dem Produktionsverfahren
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
209
Im Sinne des kreislauforientierten Geschäftsmodells werden zur Reduktion von Lebensmittelabfällen in der Produktion
Nebenprodukte aufbereitet. Hierzu zählt die weitere Verwendung von Kakaoschalen, welche als Düngemittel an Landwirt-
schaftsbetriebe weitergegeben werden. Ebenfalls werden Schnittabfälle aus dem Produktionsprozess soweit möglich wie-
der in den Produktionsprozess eingeführt, um die Lebensmittelabfälle zu minimieren (Rework).
36 a Erwartete Haltbarkeit der Produkte
Angaben zur erwarteten Haltbarkeit der Produkte im Sinne von „durability“ sind auf die Produkte von Manner (Süßwaren)
nicht anwendbar. Süßwaren sind Verbrauchsprodukte, die nicht für eine langfristige Nutzung oder Widerstandsfähigkeit
gegen Abnutzung konzipiert sind.
36 b Reparierbarkeit von Produkten
Angaben zur Reparierbarkeit sind für die Produkte von Manner (Süßwaren) nicht anwendbar.
36 c Recycelbarer Anteil in Produkten und ihren Verpackungen
Der recycelbare Anteil in den Produktverpackungen beläuft sich im Berichtszeitraum auf ca. 8 %. Der Wert basiert auf
internen Berechnungen, eine Validierung des Anteils durch eine extern zertifizierte Stelle wurde noch nicht durchgeführt.
37-39 Waste management
Angaben gemäß den Absätzen 37 bis 39 sind für die eigene Tätigkeit von Manner auf Basis der Wesentlichkeits-
analyse nicht notwendig. Entsprechende Kennzahlen werden daher nicht ausgewiesen. 40 Methoden zur Be-
rechnung der Daten
Bei den angegebenen Mengen von Produkten handelt es sich um Primärdaten.
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zu-
sammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Bezüglich der Angabepflicht E5-6 zu erwarteten finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen des
Unternehmens wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten,
die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
E5 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtgewicht der im Berichtszeitraum verwendeten Produkte so-
wie technischer und biologischer Materialien
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenermittlung für Rohstoffe und Verpackungen sowie die Daten
der externen Partner*innen (Co-Manufacturer) basiert auf den Zahlen
aus den jeweiligen ERP-Systemen. Es handelt sich hierbei um Primär-
daten. Bei den Zahlen der externen Partner*innen handelt es sich um
Primärdaten für die Monate Jänner bis November und um eine extrapo-
lierte Schätzung für den Monat Dezember.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
210
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Keine Datenvalidierung
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil zertifiziert nachhaltig beschaffter biologischer Materialien
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Bezug von Rohstoffen und verarbeiteten Produkten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Daten stammen aus dem ERP-System. Bei den Daten für Mengen
mit nachhaltiger Zertifizierung handelt es sich um Primärdaten.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Keine Datenvalidierung
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gewicht der wiederverwendeten oder recycelten sekundären Kom-
ponenten, Produkte und Materialien
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleis-
tungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Der Anteil des Rezyklatanteils, welcher bei Wellpappe- und Papierver-
packungen eine Rolle spielt, wird bei den jeweiligen Verpackungliefe-
rant*innen abgefragt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Keine Datenvalidierung
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der wiederverwendeten oder recycelten sekundären Kompo-
nenten, Produkte und Materialien
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
211
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleis-
tungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Gleich wie Angabe oben
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Keine Datenvalidierung
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Menge des recycelbaren Anteils der Produktverpackungen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleis-
tungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Recyclingfähigkeit und Trennung der Materialien (Verpackung)
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Bewertung der Recyclingfähigkeit basiert im Moment auf einer
Selbsteinstufung, welche sich auf bestehende und anerkannte Stan-
dards bezieht (insbesondere Deutscher Mindeststandard für die Bemes-
sung der Recyclingfähigkeit).
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Keine Datenvalidierung
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
212
SOZIALE INFORMATIONEN
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
213
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
S1 - SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
13 a i Auswirkungen auf Arbeitskräfte in Verbindung zu Unternehmensstrategie und Geschäftsmodell
Eine Beschreibung, wie die wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte von Manner mit der Strategie und dem Ge-
schäftsmodell verbunden sind, findet sich im Abschnitt zu den im Rahmen von ESRS 2 beschriebenen Angabepflichten
(SBM 3-48c ii).
13 a ii Einfluss der Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell
Der tägliche Einsatz der Mitarbeiter*innen ist der entscheidende Beitrag zum Geschäftserfolg. Manner ist daher bestrebt,
ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter*innen ihr volles Potenzial entwickeln und in ihre Arbeit einbringen können.
13 b Verhältnis zwischen wesentlichen Risiken und Chancen und der Unternehmensstrategie und dem Ge-
schäftsmodell
Als wesentliches Risiko in Verbindung mit den eigenen Arbeitskräften wurde die sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*in-
nen identifiziert. Dieses Risiko hängt mit der Fehlbedienung von Maschinen durch unqualifiziertes Personal in der Produk-
tion, die generell sinkende Gesundheit von Mitarbeiter*innen sowie eine fehlende Zertifizierung im Arbeits- und Gesund-
heitsschutzmanagement zusammen. Weitere Faktoren, die zu diesem Risiko beitragen sind Brand bzw. Explosion im Pro-
duktionsbetrieb sowie das Eintreten eines Arbeitsunfalls mit schweren gesundheitlichen Folgen bis hin zum Todesfall. Das
Risiko ergibt sich für Manner aus der Abhängigkeit von gesunden und somit produktiven Mitarbeiter*innen. Gesundheitli-
che Einschränkungen können den Unternehmenserfolg beeinträchtigen.
14 Anwendungsbereich von ESRS 2 Absatz 48
Alle eigenen Arbeitskräfte, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die Angaben gemäß
ESRS 2.
14 a Art der betroffenen Beschäftigten
Bei den betroffenen eigenen Arbeitskräften handelt es sich um angestellte Beschäftigte (Angestellte und Arbeiter*innen)
sowie nicht angestellte Beschäftigte (Mitarbeiter*innen von Leiharbeitsfirmen).
14 b Wesentliche negative Auswirkungen aufgrund von systemischen Risiken oder individuellen Vorfällen
Die identifizierten negativen Auswirkungen in Form von (schweren) Arbeitsunfällen und (krankheitsbedingten) Ausfällen,
Gender Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie Diskriminierung und ungleiche Behandlung von
gefährdeten Gruppen hängen mit möglichen individuellen Vorfällen und nicht mit systemischen Gegebenheiten in den
Ländern, in denen Manner tätig ist, zusammen.
14 c Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen führen, und Arten der betroffenen Arbeitskräfte
Die positiven Auswirkungen in Form von stabilen Arbeits- und Einkommensverhältnissen, geregelter Arbeitsbelastung und
Ausgleich von Mehrarbeit, angemessener Entlohnung, der Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Ar-
beitgeber*innen, einer Arbeitnehmervertretung durch den Betriebsrat, der Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifver-
trägen betrifft Tätigkeiten im Rahmen des Kerngeschäftes von Manner und Arbeitskräfte in Form von Arbeitnehmer*innen.
14 d Wesentliche Risiken und Chancen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten der eigenen Arbeitskräfte
Als wesentliches Risiko in Verbindung mit den eigenen Arbeitskräften wurde die sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*in-
nen identifiziert. Dieses Risiko ergibt sich aus der Abhängigkeit von gesunden und produktiven Mitarbeiter*innen.
14 e Wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte, die sich aus Übergangsplänen zur Reduzierung negativer
Umweltauswirkungen und zur Erreichung grüner und klimaneutraler Betriebsabläufe ergeben können
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
214
Wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung der
negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten er-
geben können, wurden nicht identifiziert.
14 f Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko für Vorfälle von Zwangsarbeit besteht
In der Tätigkeit von Manner besteht in Bezug auf eigene Arbeitskräfte kein erhebliches Risiko auf Vorfälle von Zwangsar-
beit. Österreich schützt Menschenrechte in der Verfassung und in zahlreichen Gesetzen. Die Europäische Menschen-
rechtskonvention, die das maßgebende Instrument für den Menschenrechtsschutz in Europa darstellt, hat Verfassungs-
rang. Neben den Hauptübereinkommen des internationalen Menschenrechtssystems bestehen auch zahlreiche Überein-
kommen zu speziellen Menschenrechtsfragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Europarats-Kom-
missar für Menschenrechte, die OSZE sowie die Agentur der EU für Grundrechte wachen unter anderem über die Einhal-
tung der Menschenrechte in der EU. Manner wendet diese EU-rechtlichen Standards konsequent für die eigene Beleg-
schaft aller Standorte, auch im außereuropäischen Kontext in Aserbaidschan an.
14 g Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko in Bezug auf Vorfälle von Kinderarbeit besteht
Infolgedessen besteht in der Tätigkeit von Manner in Bezug auf eigene Arbeitskräfte auch kein erhebliches Risiko auf
Vorfälle von Kinderarbeit.
15 Offenlegung der Entwicklung des Verständnisses darüber, wie Personen in der eigenen Belegschaft mit be-
stimmten Merkmalen, die in bestimmten Kontexten arbeiten oder bestimmte Tätigkeiten ausüben, einem höheren
Schadensrisiko ausgesetzt sein können
Diskriminierung oder Ausgrenzung aufgrund von angeborenen oder gewählten Merkmalen, die von der wahrgenommenen
Norm abweichen, wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, Religionszugehörigkeit, sexuelle Ausrichtung
usw. wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als potenziell negative Auswirkung identifiziert und als wesentlich
bewertet. Dazu gehört auch der Ausschluss oder die ungleiche Behandlung von schutzbedürftigen Gruppen und gleicher
Lohn für gleiche Arbeit. Eine gesonderte Einbeziehung vulnerabler Gruppen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ist
nicht erfolgt.
16 Wesentliche Risiken und Chancen, die sich auf bestimmte Personengruppen in der eigenen Belegschaft
beziehen
Das wesentliche Risiko der sinkenden Gesundheit der eigenen Mitarbeiter*innen, das sich aus den Auswirkungen auf und
Abhängigkeiten von eigenen Arbeitskräften ergibt, betrifft alle Arbeitskräfte, ggf. aber in unterschiedlichem Ausmaß und
unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit, abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsfeld (Mitarbeiter*innen in der Produk-
tion, Bürotätigkeiten, landwirtschaftliche Tätigkeit in Aserbaidschan).
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Vergütungsrichtlinie
Inhalt (MDR-P-65a)
Die Manner Vergütungsrichtlinie“ stellt durch Nachvollziehbarkeit und
Transparenz eine einheitliche Vergütung sicher.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Angemessene Entlohnung
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-1 17)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Die Manner Vergütungsrichtliniehat folgende Kriterien zum Ziel: die
Mitwirkung bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie, eine inner-
betriebliche Gerechtigkeit und externe Marktgerechtigkeit, die rde-
rung des Kulturwandels zur Ergebnis- und Leistungsorientierung, die
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
215
Stärkung des unternehmerischen Denkens und Handelns der Mitarbei-
ter*innen, den Einsatz als Führungsinstrument zur Erreichung von kon-
kret definierten Zielen und die Erhöhung der Attraktivität des Unterneh-
mens für Leistungsträger*innen.
Monitoring (MDR-P-65a)
Gehälter bewegen sich innerhalb des HAY Grade Rahmens. Der Rah-
men wird einmal pro Jahr zu Jahresende überprüft und gemäß der Mark-
tentwicklung und der KV-Erhöhung angepasst
Zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind die Gehälter gemäß einer
Stellenbewertung in HAY-Grades eingeteilt. Die einzelnen HAY-Grades
umspannen finanzielle Bandbreiten, innerhalb derer sich die Gehälter je
nach Performance weiter entwickeln nnen.
Die Gehälter bewegen sich immer innerhalb dieser Bandbreiten.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner
Standorten mit Ausnahme Aserbaidschan und Tschechien/Slowenien
(ausgenommen Geschäftsführer*innen).
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb
der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Angestellte
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
ILO-Kernarbeitsnormen
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Qualifikationsmatrix
Inhalt (MDR-P-65a)
Manner Qualifikationsmatrix
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Angemessene Entlohnung
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-1 17)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Transparenter Stufenplan zur Weiterqualifikation von Mitarbeiter*innen
in der Produktion Die Qualifikationsmatrix stellt ein transparentes und
nachvollziehbares Einstufungssystem dar, welches allen ungelernten
Mitarbeiter*innen bei Manner die Möglichkeit gibt, weitere Qualifizierun-
gen zu erwerben.
Monitoring (MDR-P-65a)
Anhebung der Qualifikationen im Vergleich zum Vorjahr. Eine Überprü-
fung der Qualifikationen wird einmal jährlich durchgeführt. Es erfolgt ein-
mal jährlich eine Überprüfung der Qualifikationen der Mitarbeiter*innen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
216
in der Produktion. Diese erfolgt nachvollziehbar mit einer objektiven Be-
wertung (Punktesystem bzgl. Bedienung von Maschinen). Eine höhere
Qualifikation wird in höherer Entlohnung spürbar.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Produktion Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb
der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Arbeiter*innen
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
ILO-Kernarbeitsnormen
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Arbeitnehmervertreter*innen sind bei der jährlichen Überprüfung der
Qualifikationen der Beschäftigten involviert
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Arbeitnehmervertreter*innen; Diese können jederzeit bei der Abteilungs-
leitung Einsicht in die Bewertungen nehmen.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Wirtschaftsgespräche
Inhalt (MDR-P-65a)
Wirtschaftsgespräche zwischen Vorstand, Human Ressources und Ar-
beitnehmervertreter*innen sowie der Beschwerdeausschuss.
Beide Formate finden einmal im Quartal statt, Themen, Maßnahmen und
Ergebnisse werden protokolliert
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Sozialer Dialog/Existenz von Betriebsrät*innen/Rechte der Arbeitskräfte
auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-1 17)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitge-
ber*innen
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Strukturierte und nachvollziehbare Diskussion und Bearbeitung von
Themen (z. B. Arbeitszeitgestaltung, Optimierung von internen Abläu-
fen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Beschwer-
defälle etc.)
Monitoring (MDR-P-65a)
Anzahl der erledigten Punkte im Protokoll
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit in Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Arbeitnehmervertreter*innen
Adressierte Gruppen innerhalb
der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
217
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschen-
rechte
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Arbeitnehmervertreter*innen von Wien und Wolkersdorf
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Arbeitnehmervertreter*innen; Protokolle werden den Arbeitnehmerver-
treter*innen übermittelt
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Unternehmenspolitik
Inhalt (MDR-P-65a)
Die Unternehmenspolitik beschreibt auch die Arbeits- und Lebensmittel-
sicherheitskultur bei Manner.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Durch eine gelebte Arbeits- und Lebensmittelsicherheitskultur wird die
Umsetzung von Gesundheitsschutz und Sicherheit sichergestellt. Das
Schaffen gemeinsamer Werte, Überzeugungen und Normen prägt das
Denken und Verhalten bei Manner.
Monitoring (MDR-P-65a)
Durch eine offene Feedbackkultur werden Belange der Arbeits- und Le-
bensmittelsicherheit aufgegriffen und thematisiert. Im Jahr 2024 wurde
auch im Rahmen der Mitarbeiter*innen-Befragung Rosa.Dialog die Ar-
beitsbelastung der Mitarbeiter*innen evaluiert.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Die Unternehmenspolitik betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen
Manner Standorten bis auf Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb
der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
218
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Managementhandbuch
Inhalt (MDR-P-65a)
Im Managementhandbuch werden die Aufgaben des/der Sicherheitsbe-
auftragten beschrieben und damit auch der Stellenwert der Arbeitssi-
cherheit verankert.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Schaffung einer Sicherheitskultur, Reduktion der Abwesenheiten, Erhal-
ten der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen, Steigerung der Produkti-
vität
Monitoring (MDR-P-65a)
Der/die Sicherheitsbeauftragte bei Manner stellt sicher, dass Arbeits-
plätze und Arbeitsvorgänge evaluiert werden, Sicherheits- und Gesund-
heitsdokumente aktuell und alle Mitarbeiter*innen entsprechend ge-
schult sind. Jeder Unfall ist zu vermeiden, sollte sich dennoch einer er-
eignet haben, wird dieser Unfall entsprechend analysiert. Führungs-
kräfte und Mitarbeiter*innen werden in Fragen der Arbeitssicherheit be-
raten und es wird sichergestellt, dass die innerbetrieblichen und rechtli-
chen Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit eingehalten werden.
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner
Standorten bis auf Aserbaidschan.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb
der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Betriebsvereinbarung
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
219
Inhalt (MDR-P-65a)
Betriebsvereinbarung über die Zurverfügungstellung und das Tragen
von Gehörschutz und Sicherheitsschuhe
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Alle Personen verfügen über einen zugelassenen Gehörschutz und Si-
cherheitsschuhe.
Monitoring (MDR-P-65a)
Laufende Kontrollen durch den Vorgesetzten und die SFK
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Werke Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Alle Personen
Adressierte Gruppen innerhalb
der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Unfallmeldesystem
Inhalt (MDR-P-65a)
Sämtliche Unfälle oder Beinahe-Unfälle werden in ein Unfallmeldesys-
tem gemeldet. Dies löst einen weiteren Workflow aus (z. B. Nachschu-
lung, bauliche Maßnahmen, Mitarbeiterbefragung etc.) Der Prozess ist
im FireStart-System abgebildet.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Reduzierung der Arbeitsunfälle und der Ausfallzeiten
Monitoring (MDR-P-65a)
Bericht der Unfallzahlen alle 2 Monate und Evaluierung des Konzeptes
jährlich im Zuge der ZASA
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
220
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit in Österreich.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb
der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger*innen miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Code-of-Conduct
Inhalt (MDR-P-65a)
Im Manner Code-of-Conduct ist folgendes festgehalten:
Manner ist ein gefragter, fairer und verantwortungsvoller Arbeitgeber,
der in einem dynamischen Umfeld Chancengleichheit und Mitarbeiter-
entwicklung bietet und ein positives Arbeitsumfeld fördert. Bei der Aus-
wahl, Einstellung, Entlohnung und Förderung der Mitarbeiter*innen zäh-
len ausschließlich Qualifikationen, Fähigkeiten sowie Kompetenzen.
Diskriminierung, körperliche sowie verbale Belästigung, Mobbing, kör-
perliche Angriffe oder Bedrohungen und
Herabsetzungen in jeglicher Form haben bei Manner keinen Platz. Un-
angebrachtes Verhalten, einschließlich verbaler und körperlicher Annä-
herungsversuche oder sexueller Belästigung, werden ernst
genommen und führen zu angemessenen Konsequenzen.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit,
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Gender-Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Im Code-of-Conduct zeigt Manner die Wichtigkeit einer fairen und glei-
chen Entlohnung auf. Manner möchte in jeder Hinsicht ein fairer Arbeit-
geber sein, der alle Mitarbeiter*innen unabhängig vom Geschlecht für
gleiche Arbeit gleich entlohnt. Zudem stellt der Code-of-Conduct eine
Leitlinie zum Verhalten von Manner Mitarbeiter*innen dar. Entsprechend
hat der Code-of-Conduct auch zum Ziel, bzgl. Gewalt und Belästigung
am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.
Monitoring (MDR-P-65a)
Im Zuge des Onboarding Prozess erhalten alle Mitarbeiter*innen den
Code-of-Conduct und bestätigen mit ihrer Unterschrift, ihn gelesen und
verstanden zu haben. Bei den jährlichen Gehaltsanpassungen wird auch
überprüft, ob es geschlechterspezifische Unterschiede bei der Entloh-
nung gibt, die ggf. ausgeglichen werden müssen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
221
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Der Code-of-Conduct betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Man-
ner Standorten (Wien und Wolkersdorf, Deutschland, Slowenien, Tsche-
chien) bis auf Aserbaidschan. Für eine bessere Kommunikation und ein
besseres Verständnis wurde der Code-of-Conduct auch in Slowenisch
und Tschechisch übersetzt.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb
der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Aufsichtsrat der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Der Code-of-Conduct ist auf der Homepage des Unternehmens öffent-
lich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Beschwerdeausschuss
Inhalt (MDR-P-65a)
Durch das Einrichten eines Beschwerdeausschusses im Jahr 2024 soll
eine offene und ehrliche Feedback-Kultur, in der Fragen und Bedenken
stets offen angesprochen werden, weiter gefördert werden.
In den Sitzungen wird regelmäßig geprüft, ob Randgruppen (z. B. Min-
derheiten, Migrant*innen, junge Arbeitnehmer*innen, schwangere oder
stillende Frauen) Anliegen haben, die im Beschwerdeausschuss thema-
tisiert werden sollten. Beschwerden werden anonym entgegengenom-
men und absolut vertraulich behandelt, vereinbarte Folgemaßnahmen
werden dokumentiert und den beteiligten Mitarbeiter*innen innerhalb ei-
nes angemessenen Zeitrahmens mitgeteilt.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Vielfalt
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-1 17)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Sicherstellung, dass es bei Manner keine Fälle von Diskriminierung jeg-
licher Art gibt. Sollte es dennoch zu Vorfällen kommen, soll sichergestellt
sein, dass Manner zeitnah und konsequent reagiert. Mitarbeiter*innen,
die Beschwerden einreichen, werden vor einer Beendigung des Arbeits-
verhältnisses, vor Vergeltungsmaßnahmen oder Drohungen infolge der
Inanspruchnahme des Beschwerdemechanismus geschützt.
Monitoring (MDR-P-65a)
Der Beschwerdeausschuss tagt regelmäßig einmal im Quartal bzw. im
Anlassfall. Über Vorfälle und Sitzungen wird ein Protokoll angefertigt und
vertraulich abgespeichert. Anzahl der identifizierten und erledigten
Punkte im Protokoll zeigen die aktuelle Situation bzw. die umgesetzten
Maßnahmen auf.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
222
Anwendungsbereich (MDR-P-65b)
Das Konzept betrifft die eigene Geschäftstätigkeit an allen Manner
Standorten bis auf Aserbaidschan.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Eigene Arbeitskräfte
Adressierte Gruppen innerhalb
der eigenen Belegschaft (S1-1-19)
Gesamte Belegschaft
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Human Ressources und Arbeitnehmervertreter*innen
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Keine externen Standards/Initiativen Dritter.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
In das Konzept wurden keine Interessensträger miteinbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Protokolle werden den Arbeitnehmervertreter*innen zur Verfügung ge-
stellt.
20 Relevante Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte für die eigenen Arbeitskräfte
Die Achtung der Menschenrechte im Sinne der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
und die Ablehnung jeder Art von Diskriminierung von Mitarbeiter*innen und Kooperationspartner*innen sind die Basis von
Manner, um geschäftlich tätig zu sein (licence-to-operate). Manner bekennt sich darüber hinaus allumfassend zu den
Rechten der Arbeitnehmer*innen und dem Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. Als wesentliches Instrument zur Meldung
von Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte existiert bei Manner eine etablierte Arbeitnehmervertretung. Diese fungiert als
zentrales Bindeglied zwischen Unternehmensführung und Arbeitnehmer*innen. Freie Arbeitnehmervertretungswahlen fin-
den in regelmäßigen Abständen statt.
Das höchste Gut sind die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen, die Wahrung und rderung dieser
stellen entsprechend einen wichtigen Maßnahmenschwerpunkt dar. Alle arbeitssicherheitsrechtlichen Bestimmungen wer-
den eingehalten, Maßnahmen zur Reduktion von Arbeitsunfällen sind vorhanden. Verantwortlich ist die Sicherheitsfach-
kraft. Ein zertifiziertes Managementsystem zu Arbeitssicherheit und Gesundheit ist nicht vorhanden, dies soll mittelfristig
im Unternehmen etabliert werden.
20 a Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, der Personen in der eigenen Beleg-
schaft
Sämtliche Menschenrechte werden bei Manner uneingeschränkt eingehalten und respektiert. Dies schließt selbstverständ-
lich auch die Achtung von Arbeitnehmerrechten mit ein.
20 b Einbeziehung von Personen in der eigenen Belegschaft
Manner arbeitet eng mit den Arbeitnehmervertreter*innen zusammen um bestmögliche Arbeitsbedingungen für alle Mitar-
beiter*innen zu schaffen und diese kontinuierlich zu optimieren.
20 c Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen und/oder zu ermöglichen
Jeglicher Verstoß gegen Menschenrechte wird ernst genommen und führt zu angemessenen Konsequenzen. Sollten Mit-
arbeiter*innen einen Verstoß gegen Menschenrechte vermuten bzw. bemerken, können sie sich jederzeit an ihre Füh-
rungskraft, Human Resources, Arbeitnehmervertreter*innen bzw. die/ den Compliance-Verantwortliche*n wenden.
21 Einklang der Konzepte mit relevanten international anerkannten Instrumenten einschließlich der Leitprinzi-
pien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
223
Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte sind nicht explizit in die Manner-Konzepte
aufgenommen, jedoch steht die übergeordnete Strategie im Einklang mit dem grundlegenden Prinzip, Menschenrechte zu
respektieren. In der vom Manner-Aufsichtsrat am 05.04.2022 verabschiedeten „Strategie 2026“ sind Vision, dahinterlie-
gende Werte und konkrete Themenfelder im Umgang mit der eigenen Belegschaft beschrieben. Sie dient als Grundsatz-
position zur strategischen Weiterentwicklung. Die Menschen bei Manner sind dabei der Schlüssel, um Unternehmensziele
zu erreichen. Sie machen Erfolg erst möglich, denn sie prägen das Unternehmen nach innen wie nach außen. Der tägliche
Einsatz der Mitarbeiter*innen ist damit der entscheidende Beitrag zum Geschäftserfolg. Manner ist daher bestrebt, ein
Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter*innen ihr volles Potenzial entwickeln und in ihre Arbeit einbringen können. Die
„Strategie 2026“ wurde in der Organisation flächendeckend ausgerollt und die Mitarbeiter*innen wurden mit verschiedenen
Maßnahmen abgeholt.
22 Berücksichtigung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit in den Policies
Im Code-of-Conduct hat Manner die Einhaltung von Menschenrechten als grundlegendes Prinzip verankert, welches das
Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit miteinschließt.
23 Policies oder Managementsysteme in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen
Das höchste Gut sind die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen, die Wahrung und Förderung dieser
stellen entsprechend einen wichtigen Maßnahmenschwerpunkt dar. Alle arbeitssicherheitsrechtlichen Bestimmungen wer-
den eingehalten, Maßnahmen zur Reduktion von Arbeitsunfällen sind vorhanden. Verantwortlich ist die Sicherheitsfach-
kraft. Ein zertifiziertes Managementsystem zu Arbeitssicherheit und Gesundheit ist nicht vorhanden, dies soll mittelfristig
im Unternehmen etabliert werden.
24 a Spezifische Konzepte zur Beseitigung von Diskriminierung, Förderung der Chancengleichheit oder andere
Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Inklusion
Manner lehnt jegliche Art der Diskriminierung von Mitarbeiter*innen und Kooperationspartner*innen ab. Ein umfassendes
Konzept zu dieser Thematik (inkl. Förderung der Chancengleichheit sowie von Vielfalt und Inklusion) ist in Vorbereitung
und soll 2025 verabschiedet und implementiert werden.
24 b Erfassung der Gründe für Diskriminierung
Sämtliche Gründe für Diskriminierung, wie etwa Rasse und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientie-
rung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft,
werden in dem geplanten Konzept beinhaltet sein.
24 c Spezifische politische Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen
Es gibt keine politischen Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen zugunsten gefährdeter Gruppen.
24 d Umsetzung der Policies im Rahmen spezifischer Verfahren
Das Konzept wird unternehmensweit ausgerollt werden und im Unternehmen durch flächendeckende Schulungen der
Mitarbeiter*innen verankert werden.
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Ar-
beitnehmervertreter*innen in Bezug auf Auswirkungen
27 Einbeziehung der Arbeitskräfte und ihrer Perspektiven in Entscheidungsprozesse
Manner ist es sehr wichtig, die Anliegen aller Mitarbeiter*innen zu ren und verstehen. Daher wurde 2024 eine umfas-
sende Mitarbeiterbefragung durchgeführt („Rosa.Dialog“). Die Ergebnisse liegen zu Jahresende 2024 vor und die Kom-
munikation und Umsetzung von Maßnahmen startet 2025.
Bzgl. Diskriminierung wurde bei Manner ein Beschwerdeausschuss eingeführt, der sich aus der Personalleitung und Ar-
beitnehmervertreter*innen zusammensetzt. Dieser tagt regelmäßig einmal im Quartal bzw. im Anlassfall und prüft, ob Dis-
kriminierungen jeglicher Art im Unternehmen vorgefallen sind und entscheidet über weitere Maßnahmen.
Eine weitere wichtige Verbindung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen stellt der Betriebsrat dar, der An-
liegen von Mitarbeiter*innen aufnimmt und gemeinsam mit der Geschäftsleitung nach Lösungen sucht.
Mindestens drei Mal im Jahr erfolgt über ein Town-Hall-Meeting eine Informationsveranstaltung für alle Mitarbeiter*innen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
224
Hier werden sowohl Infos zum Unternehmensergebnis und der Strategie von Manner gegeben als auch ein Überblick über
aktuelle Projekte im Haus. Mitarbeiter*innen können auch in diesem Rahmen Fragen stellen und in den Austausch mit der
Geschäftsleitung gehen.
27 a Einbeziehung der eigenen Belegschaft oder Belegschaftsvertretung
Wie unter S1-2 27 beschrieben, werden Mitarbeiter*innen sowohl direkt als auch durch Arbeitnehmervertretungen in Ent-
scheidungen einbezogen.
27 b Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung
Die Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung sind unter S1-2 27 beschrieben.
27 c Funktion und ranghöchste Position mit operativer Verantwortung für die Einbeziehung
Die Vorstände besetzen die ranghöchsten Positionen im Unternehmen, die Verantwortung für die Einbeziehung von eige-
nen Arbeitskräften in Bezug auf wesentliche Auswirkungen tragen.
27 d Vereinbarungen mit Arbeitnehmervertretungen
Es gibt keine gesonderte formale Vereinbarung im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte von eigenen
Arbeitskräften.
27 e Bewertung der Wirksamkeit der Einbeziehung
Jährlich werden Mitarbeitergespräche zwischen Mitarbeiter*innen und Vorgesetzten durchgeführt. Inhalt sind gegenseiti-
ges Feedback sowie Entwicklungsziele. Die Gespräche werden bis auf Teamleiterebene durchgeführt. Die Bewertung der
Wirksamkeit der Einbeziehung der Mitarbeiter*innen zeigt sich in der Mitarbeiterzufriedenheit. Dafür wurde
eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung 2024 durchgeführt, welche noch besser die Wünsche und Anliegen der Mitar-
beiter*innen beleuchtet und Basis r eine kontinuierliche Verbesserungen in der Zusammenarbeit darstellt. Es ist geplant,
diese 2027 zu wiederholen, um die Fortschritte und Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen zu können.
28 Unternommene Schritte, um Einblicke in die Sichtweisen besonders gefährdeter Gruppen zu gewinnen
Es wurde ein Beschwerdeausschuss eingerichtet, der sich aus Human Resources und dem Betriebsrat zusammensetzt.
Dieser Ausschuss trifft sich einmal im Quartal, sofern es keine gesonderten Anlassfälle gibt und prüft relevante Vorkomm-
nisse und abzuleitende Maßnahmen.
S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die
Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
32 a Allgemeiner Ansatz und Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen
Entsprechende Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken
äußern können, liegen bei Manner vor. Anliegen und Bedürfnisse der eigenen Mitarbeiter*innen, sowie Beschwerden zu
sozialen Themen/ Menschenrechtsverletzungen können auf folgenden Wegen eingebracht werden:
Manner-Hinweisgebersystem: Aus eigener Überzeugung sowie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wurde die Manner-
Hinweisgeber-Plattform eingerichtet (https://josefmanner.integrityline.com/frontpage), um zusätzliche Meldemöglichkeiten
erweitert und bietet die Möglichkeit für (anonyme) Meldungen zu folgenden hier relevanten Tatbeständen:
Verbot von Kinderarbeit
Verbot von Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei
Verbot von widerrechtlicher Zwangsräumung und Landentzug
Verbot von negativer Beeinträchtigung natürlicher Lebensgrundlagen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Koalitions- und Vereinigungsfreiheit
Verbot von Ungleichbehandlungen/Diskriminierungen
Arbeitnehmerrechte und Sicherheit
Angemessene Entlohnung
Gelangen Meldungen im Hinweisgebersystem ein, folgt der weitere Prozess einer klaren Struktur, wer die Meldungen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
225
bekommt und in welchen Gremien die Anliegen bearbeitet werden. Die Rückmeldungen an die/den Hinweisgeber*in bzgl.
Bearbeitung und Erledigung des Anliegens ist ebenso geregelt.
Anliegen und Beschwerden können darüber hinaus auch auf folgenden Wegen eingebracht werden:
Persönlich z. B. über die/ den Vorgesetzte*n
Über Kummerkasten (Wien: Betriebsrat-Büro, Wolkersdorf: Speisesaal
Per E-Mail
Externe Beschwerden können über das Konsumentenservice eingereicht werden
Ein Gremium aus Human Resources und Betriebsrat stellt sicher, dass allen gemeldeten Anliegen zeitnah (innerhalb von
drei Tagen) nachgegangen wird. Die Vorgehensweise ist in einem eigenen Dokument („Manner-Beschwerdemechanis-
mus“) geregelt. Eine angemessene Behebung durch die verantwortliche Stelle wird erfolgen und es werden keinerlei ge-
genteilige Maßnahmen gegenüber Personen, die in gutem Glauben eine Beschwerde vorbringen, toleriert. Mitarbeiter*in-
nen können sich generell jederzeit an ihre Führungskraft, die Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden. Die Mel-
dungen unterliegen strengster Verschwiegenheit, über die Hinweisgeberplattform können die Mitarbeiter*innen völlig ano-
nym Meldungen abgeben. Nur wenn die Mitarbeiter*innen damit einverstanden sind, dass ihr Name genannt wird, wird
dies auch so kommuniziert. Die Kanäle werden bei allgemeinen Informationsveranstaltungen (die auch im Intranet bei
Terminals für Mitarbeiter*innen ohne Computerzugang abrufbar sind) durch Aushänge und über die Betriebsrats-App kom-
muniziert. Um die Bekanntheit bzw. das Vertrauen der Mitarbeiter*innen in diese Kanäle festzustellen und zu überprüfen,
werden die Mitarbeiter*innen durch den Betriebsrat oder auch durch Vorstand, Produktionsleitung oder Human Resources
darauf angesprochen. Ebenso wird dies bei manchen externen Audits abgefragt und die Ergebnisse werden Manner mit-
geteilt.
32 b Spezifische Kanäle, über die die eigene Belegschaft ihre Anliegen oder Bedürfnisse äußern und prüfen
lassen kann
Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, sich anonym über die Whistleblower-Plattform (externer Anbieter der Software)
zu melden. Ebenso gibt es Kummerkästen an beiden Standorten, wo Themen eingemeldet werden können. Weitere An-
laufstellen sind der/ die direkte Vorgesetzte, die Human Resources Abteilung oder die Arbeitnehmervertretung. Auch in
der Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ im Jahr 2024 hatten alle Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, Wünsche und Anliegen
einzumelden. Diese Befragung wird zukünftig ca. alle 3 Jahre durchgeführt.
32 c Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen
Manner hat einen Beschwerdeausschuss eingerichtet, der von der Human-Resources-Abteilung und Arbeitnehmervertre-
tung besetzt ist. Er tagt einmal im Quartal bzw. anlassbezogen und prüft, ob es im Unternehmen zu Diskriminierung jegli-
cher Art kommt. Die Punkte und Maßnahmen werden protokolliert und selbstverständlich vertraulich behandelt.
32 d Verfahren, mit denen das Unternehmen die Verfügbarkeit solcher Kanäle am Arbeitsplatz der eigenen Be-
legschaft unterstützt
Im vergangenen Berichtsjahr wurde die Beschwerdeplattform in die Mitarbeiter-App r Mobiltelefone integriert. Somit
wurde gewährleistet, dass Mitarbeiter*innen in der Produktion, die über keinen Arbeitsplatz mit Computer/Laptop verfügen,
Zugang zur Beschwerdeplattform haben. Über diese Neuerungen wurde im Mitarbeiter-Newsletter, über Aushänge und im
Town-Hall-Meeting im Mai 2024 berichtet.
32 e Verfolgung und Überwachung der angegangenen Probleme und Wirksamkeit der Kanäle
Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ werden im Unternehmen bearbeitet und Maßnahmen abgeleitet. Im
Rahmen der Unternehmenskulturinitiative Miteinander Manner" werden Mitarbeiter*innen dazu eingeladen, gemeinsam
an den Themen zu arbeiten und die erzielten Ergebnisse dann wieder ins Unternehmen zurückzumelden.
33 Kenntnis und Vertrauen der eigenen Belegschaft in die Strukturen oder Verfahren
Der Hinweis auf die Strukturen findet sich auf zahlreichen Plattformen wieder wie z. B. dem Manner Code-of-Conduct. In
regelmäßigen Town Hall-Meetings mit Zugang für die gesamte Belegschaft (Anwesenheit, Online-Möglichkeit und Video
im Intranet) werden diese Beschwerde-Möglichkeiten thematisiert und vorgestellt. Die Mitarbeiter*innen bei Manner ken-
nen diese Strukturen, und nutzen sie aktiv, um ihre Anliegen oder Bedürfnisse mitzuteilen und prüfen zu lassen. Diesbe-
züglich wurden auch in der Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ keine fehlenden Möglichkeiten zu Feedback zurückgemel-
det.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
226
Aktuell gibt es keine Strategien zum Schutz von Einzelpersonen, die diese Beschwerdekanäle nutzen gegen Vergeltungs-
maßnahmen. Auch hier nimmt der Beschwerdeausschuss eine wichtige Rolle ein, um sensible und selbstverständlich
vertrauliche Themen rechtzeitig aufgreifen und behandeln zu können.
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und An-
sätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen
im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit
dieser Maßnahmen und Ansätze
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Sicherheitssysteme
Beschreibung (MDR-A-68a)
Bereitstellung von notwendigen Sicherheitssystemen
in der Produktion durch technische Verbesserung der
Anlagensicherheit und bauliche Maßnahmen
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S1-4-38 a, c; -40 a)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte)
Ausfälle
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Unternehmenspolitik
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Verringerung der Abwesenheitsrate und Ausfallzeiten
Start (MDR-A-68 a,-e)
Q1/2023
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Regelmäßige Abstimmung mit dem Betriebsrat
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Diverse Budgets zur Anlagenoptimierung (z. B. NID2
50.000 €)
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Bewertung des Anlagengenrisikos vor und nach dem
Umbau
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Reduzierung der Unfallrate (meldepflichtige Unfälle)
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
227
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Arbeitssicherheitsschulungen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Arbeitssicherheitsschulungen (Umgang mit Gefahren-
gut, Brandschutz, Maschinensicherheit, etc.), die beim
Eintritt in das Unternehmen und dann wiederkehrend
mindestens jährlich durchgeführt werden.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte)
Ausfälle
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2020
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Anmerkungen durch Betriebsrat möglich, Informati-
onsaustausch mit dem Betriebsrat (1 Person aus Be-
triebsrat verantwortlich für Arbeitssicherheit)
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Eigener Schulungsraum für Arbeitssicherheitsschulun-
gen wurde 2023 in Betrieb genommen. Ressourcen
sind allen voran zeitliche Aufwände.
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Wirksamkeitsprüfung innerhalb der Schulung mit Fra-
gestellungen und Beobachtungen. Schulungsnach-
weis vorhanden.
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Verhinderung von Arbeitsunfällen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen aus Produktion und Technik so-
wie Lagermitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
228
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Nachschulungen bei einem Unfall oder Beinahe-
Unfall
Beschreibung (MDR-A-68a)
Anlassbezogene Nachschulungen bei einem Unfall
oder Beinahe-Unfall zielen auf Verhinderung und Ver-
ringerung von Arbeitsunfällen ab.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S1-4-38a,c;)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte)
Ausfälle
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Unfallmeldesystem
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Reduzierung der Arbeitsunfälle und der Ausfallzeiten
Start (MDR-A-68a,-e)
2016
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Anmerkungen durch Betriebsrat möglich, Informati-
onsaustausch mit dem Betriebsrat - Betriebsrat erhält
sämtliche Unfallmeldungen und Maßnahmen (1 Per-
son aus Betriebsrat verantwortlich für Arbeitssicher-
heit)
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Ressourcen sind allen voran zeitliche Aufwände,
manchmal bauliche Maßnahmen.
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Wirksamkeitsprüfung innerhalb der Schulung mit Fra-
gestellungen und Beobachtungen. Schulungsnach-
weis vorhanden.
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Verhinderung von Arbeitsunfällen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
229
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Investitionen in persönliche Schutzausrüstung
(PSA)
Beschreibung (MDR-A-68a)
Investitionen in PSA wie z. B. Handschuhe oder An-
stoßkappen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S1-4-38a,c;)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte)
Ausfälle
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Betriebsvereinbarung über die Zurverfügungstellung
und das Tragen von Gehörschutz und Sicherheits-
schuhe
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Persönliche Schutzausrüstung beugt schweren Ar-
beitsunfällen vor
Start (MDR-A-68a,-e)
2015
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Anmerkungen durch Betriebsrat möglich, Informati-
onsaustausch mit dem Betriebsrat, Betriebsrat erhält
sämtliche Unfallmeldungen und Berichte zu Maßnah-
men (eine Person aus Betriebsrat verantwortlich r
Arbeitssicherheit)
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
2024 ca. 20.000 Euro für Anstoßkappen, laufend wer-
den Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz
sowie Anstoßkappen für alle Mitarbeiter*innen und
Leihmitarbeiter*innen angeschafft.
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Weniger Arbeitsunfälle
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Alle Mitarbeiter*innen haben persönliche Schutzaus-
rüstung.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
In den Produktionsstätten Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen aus Produktion und Technik so-
wie Lagermitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Bezahlte Überstunden Aserbaidschan
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
230
Beschreibung (MDR-A-68a)
Bezahlte Überstunden für alle Manner Mitarbeiter*in-
nen auf eigener Haselnussplantage in Aserbaidschan
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Arbeitszeit
Ausrichtung (S1-4-38a,c;)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehr-
arbeit
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft
und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen
über die Gestaltung und Durchführung dieser Pro-
gramme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Finanzielle Ressourcen durch Bezahlung der Mehrar-
beit - diese schwanken jedoch stark je nach Bedarf in
der Landwirtschaft (z. B. Erntezeit, nicht vorhergese-
hener Pflegebedarf etc.)
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Stunden-Update wird von Farmmanager*innen täglich
überprüft bzw. erfasst und monatlich an externe Buch-
halter*innen und Berater*innen gesendet.
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Alle Mitarbeiter*innen bekommen geleistete Mehrar-
beit bezahlt.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Manner Azerbaijan LLC
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Mitarbeiter*innen in Aserbaidschan
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Schulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheit
Aserbaidschan
Beschreibung (MDR-A-68a)
Schulungen für alle Mitarbeiter*innen zu Arbeitssicher-
heit und Gesundheit in eigener Haselnussplantage in
Aserbaidschan
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
231
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicher-
heit
Ausrichtung (S1-4--40a, b)
Management wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sin-
kende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft
und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen
über die Gestaltung und Durchführung dieser Pro-
gramme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen - die Schulungen werden un-
ternehmensintern vorgenommen.
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Wirksamkeitsprüfung innerhalb der Schulung mit Fra-
gestellungen und Beobachtungen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitar-
beiter*innen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Manner Azerbaijan LLC
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Mitarbeiter*innen in Aserbaidschan
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Gleiches Gehalt für Männer und Frauen Aserbaid-
schan
Beschreibung (MDR-A-68a)
Gleiches Gehalt für Männer und Frauen in vergleich-
baren Positionen in eigener Haselnussplantage in
Aserbaidschan
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für
gleiche Arbeit
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
232
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Gender Diskriminierung
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft
und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen
über die Gestaltung und Durchführung dieser Pro-
gramme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Es werden keine zusätzlichen Ressourcen benötigt
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Der Farmmanager prüft Verträge aller Arbeiter*innen
bei deren Eintritt ins Unternehmen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Verhinderung von geschlechterspezifischer Diskrimi-
nierung durch ungleiche Gehälter.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Manner Azerbaijan LLC
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Mitarbeiter*innen in Aserbaidschan
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Unbefristete Arbeitsverträge
Beschreibung (MDR-A-68a)
Sämtliche Arbeitsverträge werden für Beschäftigte un-
befristet ausgestellt (mit Ausnahme von Karenzvertre-
tungen).
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Sichere Beschäftigung
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für ei-
gene Mitarbeiter*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Manner Vergütungspolitik
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
233
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Unbefristete Verträge tragen zu stabilen Arbeits- und
Einkommensverhältnissen im Sinne einer fairen und
transparenten Vergütungspolitik bei.
Start (MDR-A-68a,-e)
2013
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Umfragen
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Alle 5 Jahre externer juristischer Check
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Sicherung der Mitarbeiterzufriedenheit, bieten einer
langfristigen Perspektive im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
An allen Standorten
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Sozial- und Härtefonds
Beschreibung (MDR-A-68a)
Sozial- und Härtefonds Betriebsrat
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Sichere Beschäftigung
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für ei-
gene Mitarbeiter*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Dialog zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitneh-
mer*innen
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Manner stellt für Härtefälle den Arbeitnehmervertre-
ter*innen einen Geldbetrag zur Verfügung, den diese
nach ihrem Ermessen an notleidende Mitarbeiter*in-
nen ausschütten können.
Dies unterstützt das gute Verhältnis zwischen Arbeit-
geber*innen und Arbeitnehmer*innen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
234
Start (MDR-A-68 a,-e)
Der Sozial und Härtefonds wird seit mehr als 10 Jah-
ren ausgeschüttet
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Mitarbeiter*innen und Arbeitnehmer-
vertreter*innen
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Feedback der Mitarbeiter*innen an den Betriebsrat
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Abfederung der Härtefälle und damit Steigerung der
Mitarbeiterzufriedenheit
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
An allen Standorten mit Ausnahme Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Arbeitszeitverkürzungs-Tage
Beschreibung (MDR-A-68a)
AZV-Tage
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Arbeitszeit
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehr-
arbeit
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Dialog zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitneh-
mer*innen
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
In Abstimmung zwischen Produktion, Human Re-
sources und Arbeitnehmervertretung werden immer
für ein Halbjahr im Voraus sogenannte "Ausfallstage"
festgelegt. Die Zeiten werden auf einem eigenen Zeit-
konto erfasst und eingearbeitet. Allen Mitarbeiter*in-
nen ist es somit glich pro Jahr ca. durchschnittlich
5-6 Tage mehr zu Hause zu sein. Dies trägt zu einer
ausgewogenen Arbeitsbelastung bei.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
235
Start (MDR-A-68a,-e)
Die Maßnahme stammt aus einer Betriebsvereinba-
rung aus den 1980er Jahren, welche sukzessive auf
das ganze Unternehmen ausgeweitet wurde.
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Human Resources, Produktion und
Arbeitnehmervertreter*innen
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Feedback der Mitarbeiter*innen im Rahmen von Mitar-
beiterbefragungen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Beitrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und Erhö-
hung der Mitarbeiterzufriedenheit
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Freizeitblöcke in Schichtmodellen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Schichtmodelle sollen mit mehr Freizeitblöcken orga-
nisiert werden, Vorausplanung der Schicht 2 Wochen
im Vorhinein, Überstunden sollen nur im Ausnahmefall
geleistet werden müssen
Fokus auf die Work-Life-Balance. In Bereichen, wo es
möglich ist, wird Home-Office angeboten. Sämtliche
gesetzliche Höchstgrenzen die Arbeitszeit betreffend
werden eingehalten.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Arbeitszeit
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehr-
arbeit
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2024
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
236
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Abgeschlossen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Abgeschlossen
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Feedback-Sessions
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Feedback der Mitarbeiter*innen an den Betriebsrat
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Beitrag zu einem ausgewogenen Maß an Arbeitsbe-
lastung
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
HAY Grade System
Beschreibung (MDR-A-68a)
HAY Grade System für faire, angemessene und trans-
parente Entlohnung
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Angemessene Entlohnung
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*in-
nen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Manner Vergütungspolitik und Qualifikationsmatrix
Produktionsmitarbeiter*innen
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Transparente und nachvollziehbare Beschreibung wie
sich Gehälter zusammensetzen bzw. wie durch eine
Steigerung der Qualifikation auch eine Erhöhung des
Lohnes erfolgt. Dies trägt zu einer Zufriedenheit der
Arbeitnehmer*innen mit ihrer Vergütung bei.
Start (MDR-A-68a,-e)
Das Hay Grade System wurde 2009 bei Manner ein-
geführt
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
237
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft
und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen
über die Gestaltung und Durchführung dieser Pro-
gramme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Mindestens alle 3 Jahre externe Überprüfung auf
Marktkonformität
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Zufriedenheit der Arbeitnehmer*innen mit ihrer Vergü-
tung
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
An allen Standorten mit Ausnahme Aserbaidschan und
Tschechien/Slowenien (ausgenommen Geschäftsfüh-
rer*innen)
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Faire Löhne im Rahmen von Tarifverträgen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Aushandlung fairer Löhne im Rahmen von Tarifverträ-
gen, Überprüfung, ob Beschäftigungsagenturen einen
gerechten Lohn bezahlen.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Angemessene Entlohnung
Ausrichtung (S1-4-38 a, c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*in-
nen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
Initiativen und Maßnahmen zum Employer-Branding
wurden strukturiert 2022 gestartet
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Arbeitsgruppen, Komitees
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
238
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Feedback der Mitarbeiter*innen im Rahmen von Mitar-
beiterbefragungen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Employer-Branding - Manner als interessanter Arbeit-
geber*innen.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Rosa Dialog
Beschreibung (MDR-A-68a)
Im Jahr 2024 wurde eine vollumfängliche Mitarbeiter-
befragung durchgeführt. Ergebnisse liegen Ende 2024
vor, die Kommunikation und Beginn der Umsetzung
von Folgemaßnahmen erfolgt 2025.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Sozialer Dialog
Ausrichtung (S1-4-38 a, c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen
und Arbeitgeber*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog mit Mitarbeiter*innen
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Alle 3 Jahre erneute Durchführung der Befragung -
Verbesserungen und Veränderungen werden im Ver-
gleich ersichtlich
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
239
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Durch die Befragung erhält Manner eine noch bessere
Sichtweise auf die Situation und Erwartungen der Ar-
beitnehmer*innen.
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Employer-Branding „Miteinander Manner"
Beschreibung (MDR-A-68a)
Im Rahmen der Initiative "Miteinander Manner" sind
alle Mitarbeiter*innen aufgefordert, aktiv Ideen einzu-
bringen und an der Gestaltung des Unternehmens mit-
zuarbeiten.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Sozialer Dialog
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen
und Arbeitgeber*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
Die Initiative Miteinander Manner wurde 2022 gestar-
tet.
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Mitarbeiter*innen und Arbeitnehmer-
vertreter*innen
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Anzahl der eingebrachten und umgesetzten Maßnah-
men
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Durch die Maßnahme werden Impulse bzgl. Unterneh-
menskultur gesetzt und eine kontinuierliche Weiterent-
wicklung von Manner gewährleistet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
240
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Mentoring Programm
Beschreibung (MDR-A-68a)
Das Mentoring Programm wurde 2023 ins Leben ge-
rufen. Erfahrene Führungskräfte unterstützen junge
Führungskräfte in ihrer Weiterentwicklung. Mitarbei-
ter*innen können sich dafür bewerben. Die Zusam-
menarbeit mit ihrem/ihrer Mentor*in erfolgt über ein ge-
samtes Jahr.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Sozialer Dialog
Ausrichtung (S1-4-38a, c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen
und Arbeitgeber*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2023
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Information und Steuerung des Prozesses über Hu-
man Ressources
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Anzahl der Teilnehmer*innen am Programm/ Feed-
back der Teilnehmer*innen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Bearbeitung individueller Themenstellungen, welche
zu Beginn mit dem Mentor vereinbart werden. Fokus-
Bereiche: Karriere-/Entwicklungsplanung und Verän-
derung des persönlichen Verhaltens/ Arbeitsstils
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
241
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Town-Hall-Meetings
Beschreibung (MDR-A-68a)
3-mal pro Jahr findet ein Town-Hall-Meeting (hybrid)
für alle Mitarbeiter*innen statt. In diesem Rahmen wer-
den sowohl Geschäftsergebnisse kommuniziert sowie
aktuelle Projekte präsentiert.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Sozialer Dialog
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen
und Arbeitgeber*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
Town-Hall-Meetings finden seit 2022 statt
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Information der Mitarbeiter*innen durch Vorstand
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Feedback im Rahmen der Mitarbeiterbefragung
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Transparente Information an alle Mitarbeiter*innen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit, online
am Town-Hall-Meeting teilzunehmen.
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
242
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Feedbackrunden in der Produktion
Beschreibung (MDR-A-68a)
Einmal im Monat findet eine Feedbackrunde in der
Produktion statt. Alle Mitarbeiter*innen haben die Mög-
lichkeit, sich mit der Abteilung Human Resources und
dem Vorstand über Themen auszutauschen bzw. ihre
Anliegen und Fragen vorzubringen.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Sozialer Dialog
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen
und Arbeitgeber*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
Feedbackrunden in der Produktion finden seit 2023
statt
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Mitarbeiter*innen, Vorstand und der
Abteilung Human Resources
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Anzahl und Fragen der Teilnehmer*innen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit, verbesserter
Informationsfluss im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
243
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Wirtschaftsgespräche mit den Arbeitnehmerver-
treter*innen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Einmal im Quartal treffen sich Vorstand Finanzen &
Recht, Vorstand Produktion & Technik, Leitung Human
Resources und die Arbeitnehmervertreter*innen, um
sich über die wirtschaftliche Lage von Manner auszu-
tauschen und gemeinsame Projekte zu besprechen.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Sozialer Dialog
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Möglichkeit zum Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen
und Arbeitgeber*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Wirtschaftsgespräche zwischen Vorstand, Human
Ressources und Arbeitnehmervertreter*innen
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Strukturierte und nachvollziehbare Diskussion und Be-
arbeitung von Themen (z. B. Arbeitszeitgestaltung,
Optimierung von internen Abläufen, Maßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Beschwerde-
fälle, etc.).
Start (MDR-A-68a,-e)
Die Wirtschaftsgespräche wurden 2024 in dieser Form
gestartet
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*in-
nen und Human Resources
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Anzahl der im Protokoll eingebrachten Maßnahmen
und deren Umsetzung
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Besserer Austausch zwischen Arbeitgeber*innen und
Arbeitnehmervertreter*innen, direktes Ansprechen
von Anliegen, gemeinsame Weiterentwicklung des
Unternehmens
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
244
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Hinweisgebersystem in allen Sprachen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Eine Hinweisgeberplattform wurde bei Manner 2024
ins Leben gerufen. Der Ablauf wurde gemeinsam mit
den Arbeitnehmervertreter*innen in einer Betriebsver-
einbarung geregelt.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Ar-
beitsplatz
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Abgeschlossen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Abgeschlossen
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft
und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen
über die Gestaltung und Durchführung dieser Pro-
gramme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Anzahl der eingebrachten und umgesetzten Maßnah-
men
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Einhaltung der entsprechenden Gesetzesvorgaben
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Alle Standorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Beschwerdeausschuss
Beschreibung (MDR-A-68a)
Der Beschwerdeausschuss soll Gewalt und sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz bereits im Vorfeld erken-
nen und ggf. bei Vorfällen Maßnahmen setzen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
245
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Ar-
beitsplatz
Ausrichtung (S1-4-38a,c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68 a,-e)
Der Beschwerdeausschuss wurde 2024 ins Leben ge-
rufen
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Abgeschlossen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Abgeschlossen
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Es wurden keine Personen in der eigenen Belegschaft
und Arbeitnehmervertreter*innen bei Entscheidungen
über die Gestaltung und Durchführung dieser Pro-
gramme oder Verfahren einbezogen.
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Anzahl der im Protokoll eingebrachten Maßnahmen
und deren Umsetzung
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Vermeidung von Diskriminierung in jeglicher Form
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Evaluierung psychischer Belastungen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Zur Absicherung der Mitarbeitergesundheit wird ca.
alle 5 Jahre in Fokusgruppen evaluiert, ob es Themen
hinsichtlich zu hoher Arbeitsbelastung oder sonstiger
organisatorischer Rahmenbedingungen gibt, die es zu
verbessern gilt.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicher-
heit
Ausrichtung (S1-4-40a, b)
Management wesentlicher Risiken
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
246
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sin-
kende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
Die Maßnahme wird seit 2013 durchgeführt.
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*in-
nen und Human Resources
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle Ressourcen
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Anzahl der im Protokoll eingebrachten Maßnahmen
und deren Umsetzung
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitar-
beiter*innen
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Fit2Work Wolkersdorf
Beschreibung (MDR-A-68a)
Das Projekt Fit2Work soll die Arbeitsfähigkeit der Mit-
arbeiter*innen erhalten. In einer Steuergruppe werden
verschiedenste Maßnahmen zu Ergonomie, Arbeits-
umfeld und organisatorischer Rahmenbedingungen
erarbeitet. Zusätzlich gibt es für Mitarbeiter*innen, wel-
che eine gesundheitliche Einschränkung haben auch
Einzellösungen, die im Rahmen von Fit2Work erarbei-
tet werden.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicher-
heit
Ausrichtung (S1-4-40a, b)
Management wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sin-
kende Gesundheit der Mitarbeiter*innen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
247
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
2013
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertreter*in-
nen und Human Ressources
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle, finanzielle und technologische Mittel
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Ca. alle 5 Jahre Erhebung des Arbeitsbewältigungsin-
dex bei den Mitarbeiter*innen
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen erhalten
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Beschreibung (MDR-A-68a)
Manner bietet in Zusammenarbeit mit der Arbeitsme-
dizin diverse Gesundheitsvorsorgeprogramme, Einzel-
beratungen und Impfungen an.
Adressiertes wesentliches (Unter-) Thema (MDR-
A-68a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicher-
heit
Ausrichtung (S1-4-40a, b)
Management wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO (MDR-A-68a)
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sin-
kende Gesundheit der Mitarbeiter
Adressiertes Konzept (MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des Konzepts
(MDR-A-68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a,-e)
Das Angebot gibt es in strukturierter Form seit 2021
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
248
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Belegschaft und Arbeitnehmer-
vertreter*innen (S1-4-AR40a)
Dialog zwischen Vorstand, Arbeitnehmervertretung,
Arbeitsmedizin und Human Ressources
Mittel für das Management wesentlicher Auswir-
kungen (S1-4-43)
Personelle, finanzielle und technologische Mittel
Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme (S1-4-
38d, 40a)
Bericht der Arbeitsmedizinerin über umgesetzte Maß-
nahmen im jährlichen zentralen Arbeitssicherheitsaus-
schuss
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-68a; S1-4-AR40b)
Erhalt der Mitarbeitergesundheit
Anwendungsbereich in Bezug auf Geschäftstätig-
keiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf geografische
Gebiete (MDR-A-68b)
Österreich
Anwendungsbereich in Bezug auf betroffene Inte-
ressensträger (MDR-A-68b)
Alle Mitarbeiter*innen
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d;-S1-4-38b)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Umsetzung (MDR-A-
69)
Nein
38 b Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen
Maßnahmen, um in Bezug auf tatsächliche wesentliche Auswirkungen Abhilfe zu schaffen wurden nicht benötigt, da die
unter MDR-A beschriebenen Maßnahmen negative Auswirkungen verhindern konnten.
38 c Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen zur Erzielung positiver Auswirkungen auf die eigene Belegschaft
Die Mitarbeiterbefragung „Rosa.Dialog“ hat im Jahr 2024 stattgefunden. Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnahmen
inklusive Umsetzungsplan im Q1/2025 von den Führungskräften mit ihren Mitarbeiter*innen erarbeitet, welche die Zusam-
menarbeit und die Arbeitsbedingungen weiter positiv verändern sollen. Die interne Kommunikation wird ab dem Jahr 2024
überarbeitet, das neue Konzept soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter*innen in der für sie geeigneten Form erreicht wer-
den, und über Möglichkeiten, ihre Anliegen und Bedürfnisse mitzuteilen, informiert sind. Eine Umsetzung des neuen Kon-
zepts findet im Jahr 2025 statt.
39 Verfahren zur Ermittlung der Maßnahmen für bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen
auf seine eigene Belegschaft
Manner legt einen großen Fokus auf die Zufriedenheit und die Motivation der Mitarbeiter*innen. Dazu gehören auch ein
entsprechendes Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen. Diese Themen werden durch verschiedenste Wege erhoben.
Zum einen gibt es einen regelmäßigen Austausch mit dem Betriebsrat (einmal pro Quartal Wirtschaftsgespräche sowie
bilaterale Treffen mit Human Resources), in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin wird in regelmäßigen Abständen
(spätestens alle 5 Jahre) eine Evaluierung der psychischen Belastungen durchgeführt. Es gibt weiters Feedbackrunden
zwischen Vorstand, Human Ressources und den Mitarbeiter*innen in der Produktion und Mitarbeitergespräche zwischen
Führungskraft und Mitarbeiter*innen.
2024 wurde eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt, welche ebenso die Anliegen, Wünsche und Bedürf-
nisse der Mitarbeiter*innen aufzeigt.
Maßnahmen werden in den einzelnen Sitzungen bzw. gemeinsam im Vorstand diskutiert und verabschiedet. Die Kommu-
nikation dazu erfolgt über Town-Hall-Meetings, Newsletter oder den Betriebsrat. Die Umsetzung und die Wirksamkeit der
beschlossenen Maßnahmen werden in den oben angeführten Gremien regelmäßig überprüft und ggf. werden neue The-
men mit aufgenommen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
249
40 b Maßnahmen zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
Die Angabe trifft für Manner nicht zu, da keine wesentlichen Chancen identifiziert wurden.
41 Maßnahmen zur Vermeidung wesentlicher negativer Auswirkungen auf die Arbeitskräfte
Manner ist es wichtig, ein gutes Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter*innen zu schaffen und dieses konstant zu optimieren.
Dazu gehören eine regelmäßige Überprüfung der Vergütungsstrukturen, Gleichheit und Fairness bei Weiterentwicklungs-
möglichkeiten und ein an interne Bedürfnisse angepasstes Schulungsangebot. Nachwuchsführungskräften wird ein Men-
toring Programm angeboten, das sie bei ihrer Weiterentwicklung als Führungskraft unterstützt.
Flexible Arbeitszeiten werden je nach Möglichkeit mittels Gleitzeit, Teilzeit und Home-Office geboten.
Um den Austausch mit allen Mitarbeiter*innen zu verstärken wurde im Jahr 2024 eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung
durchgeführt. Abgefragt wurden Themen wie Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitsumfeld, Arbeitssicherheit, Führung, Strate-
gie, Information und Kommunikation sowie Nachhaltigkeit. Im Ergebnis wird auch der Net Promotor Score ausgewiesen,
der die Weiterempfehlung von Manner als Arbeitgeber indiziert. Ab Jänner 2025 werden die Ergebnisse ausgerollt und die
Maßnahmenplanung gestartet. Eine Wiederholung der Umfrage ist in 2-3 Jahren geplant.
Mitarbeitergesundheit wird durch Angebote der Arbeitsmedizin unterstützte. Neben Impfprogrammen gibt es Gesunden-
untersuchungen, Ernährungsberatung sowie Arbeitsbewältigungscoachings. Ein regelmäßiger Austausch mit den Arbeit-
nehmervertreter*innen stellt ebenso sicher, dass Manner sich den Themen der Belegschaft in breiter Form widmet.
43 Zuweisung von Mitteln und transparente Darstellung der Handhabung
Gesundheit und Sicherheit ist Manner ein großes Anliegen. Neue Mitarbeiter*innen bei Manner erhalten, mit Ausnahme
der Mitarbeiter*innen im Bürobereich, bei Eintritt eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit. Regelmäßige vertiefende Schu-
lungen zu diesem Thema werden laufend durchgeführt. Ziel ist es, Unfälle gänzlich zu vermeiden. Ereignen sich Unfälle,
wird eine genaue Ursachenanalyse vorgenommen und Mitarbeiter*innen speziell nachgeschult, um eine Wiederholung zu
vermeiden. Es erfolgt auch eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin, die auch bei regelmäßigen Begehungen
vor Ort Arbeitsbedingungen, Ergonomie und Gefahrenquellen evaluiert und Maßnahmen zur Beseitigung erarbeitet und
umsetzt. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsprogramme und Einzelberatungen werden ebenso durch
die Arbeitsmedizin angeboten wie die Evaluierung psychischer Belastungen. Sämtliche Maßnahmen und Angebote haben
zum Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu halten und zu fördern.
Die Vergütungsstrukturen werden regelmäßig überprüft, es herrscht Gleichheit und Fairness bei Weiterentwicklungsmög-
lichkeiten. Schulungen zur Weiterqualifizierung werden angeboten. Flexible Arbeitszeiten werden nach Möglichkei-
ten angeboten. Bei Schichtplänen wird nach einer bestmöglichen Verteilung der Arbeitszeit gesucht, um die Vereinbarkeit
von Arbeit und Privatleben zu unterstützen. In der Produktion gibt es eine Qualifizierungsmatrix, welche transparent und
nachvollziehbar Möglichkeiten aufzeigt, wie sich Mitarbeiter*innen durch Erwerb von Wissen auch finanziell weiterentwi-
ckeln können. Um den Austausch mit den Mitarbeiter*innen der Produktion zu fördern gibt es einmal im Monat eine Feed-
backstunde mit Vorstand und Human Ressources, in der die Mitarbeiter*innen Anliegen vorbringen und Fragen stellen
können. Für Härtefälle in der Belegschaft stellt die Geschäftsleitung von Manner den Betriebsrät*innen einen Geldbetrag
zur Verfügung, den sie in einem Notfall an Mitarbeiter*innen ausschütten können.
AR 43 Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen, die sich aus dem Übergang
zu einer grüneren, klimaneutralen Wirtschaft ergeben
Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmer*innen, die sich aus dem Übergang zu einer grüne-
ren, klimaneutralen Wirtschaft ergeben wurden nicht ergriffen.
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswir-
kungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen
Risiken und Chancen
80 i Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen
Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausge-
wiesen werden.
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Arbeitsunfallreduktion
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
250
Beschreibung (MDR-T-80a)
Reduktion der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro Jahr im Vergleich zum
Branchenschnitt
Adressiertes wesentliches Thema
(MDR-T-80a)
Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-5 44a-c)
Management wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a)
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeitergesundheit: sinkende Gesundheit
der Mitarbeiter*innen
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
Unternehmenspolitik
Zielart (MDR-T-80b)
Relativ
Zieleinheit (MDR-T-80b)
Anzahl der meldepflichtigen Unfälle
Zielwert (MDR-T-80b)
Reduktion der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro Jahr im Vergleich zum
Branchenschnitt
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Eigene Tätigkeit (Produktion und Lager)
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Alle Unternehmensstandorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
2023
Bezugswert (MDR-T-80d)
18
Zieljahr (MDR-T-80e)
2024
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f; S1-5 AR 49 c)
Es wurden keine spezifischen Methoden angewandt oder Annahmen
getroffen.
Wissenschaftliche Grundlage von
Umweltzielen (MDR-T-80g)
Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h, S1-5 47a)
Das Ziel wurde mit dem Vorstand für Produktion und Technik abge-
stimmt.
Zielperformance (MDR-T-80j)
Ziel wird nicht erreicht
Monitoring (MDR-T-80j)
Dies wird im Zuge des Arbeitssicherheits-Jour-Fixes alle zwei Monate
präsentiert.
Einbeziehung der eigenen Ar-
beitskräfte in die Nachverfolgung
der Zielerreichung (S1-5-47b)
Nachverfolgung des jährlichen Ziels im Arbeitssicherheitsausschuss,
dem der Betriebsrat angehört
Einbeziehung der eigenen Ar-
beitskräfte in die Ermittlung von
Betriebsrat ist Teil des Arbeitssicherheitsausschuss.
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Jahresfinanzbericht 2024
251
Verbesserungsmöglichkeiten (S1-
5-47c)
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Fluktuationsverringerung
Beschreibung (MDR-T-80a)
Verringerung der Fluktuation auf unter 25 %
Adressiertes wesentliches Thema
(MDR-T-80a)
Sichere Beschäftigung
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S1-5 44a-c)
Förderung positiver Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in-
nen
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
Code-of-Conduct
Zielart (MDR-T-80b)
Absolut
Zieleinheit (MDR-T-80b)
In %
Zielwert (MDR-T-80b)
0.25
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Eigene Tätigkeit (Personalbeschaffung)
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Alle Unternehmensstandorte mit Ausnahme Aserbaidschan
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
2024
Bezugswert (MDR-T-80d)
0.3
Zieljahr (MDR-T-80e)
2025
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f; S1-5 AR 49 c)
Es wurden keine spezifischen Methoden angewandt oder Annahmen
getroffen.
Wissenschaftliche Grundlage von
Umweltzielen (MDR-T-80g)
Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h, S1-5 47a)
Die Reduktion der Fluktuation wurde mit Vorstand und Aufsichtsrat ver-
einbart.
Zielperformance (MDR-T-80j)
Manner bewegt sich in die angestrebte Richtung. Aufgrund der aktuellen
Arbeitsmarktsituation und dem steigenden Fachkräftemangel ist es
schwierig, das Ziel dauerhaft zu erreichen und zu halten
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
252
Monitoring (MDR-T-80j)
Die Fluktuation wird rollierend über einen Zeitraum von 12 Monaten ge-
messen. Es erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des Controllings
im Vorstand und Aufsichtsrat.
Einbeziehung der eigenen Ar-
beitskräfte in die Nachverfolgung
der Zielerreichung (S1-5-47b)
Die eigene Belegschaft wurde nicht direkt in die Nachverfolgung der Zie-
lerreichung miteinbezogen.
Einbeziehung der eigenen Ar-
beitskräfte in die Ermittlung von
Verbesserungsmöglichkeiten (S1-
5-47c)
Die eigene Belegschaft wurde nicht direkt in die Ermittlung von Verbes-
serungsmöglichkeiten miteinbezogen.
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Jahresfinanzbericht 2024
253
S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer*innen des Unternehmens
50 a Gesamtzahl der Beschäftigten
Geschlecht
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl am Ende des Berichtszeitraums)
Männlich
565
Weiblich
338
Divers
0
Nicht angegeben
0
Gesamtzahl der Beschäftigten
903
50 b i-iii Dauerhaft und vorübergehend Beschäftigte
Berichtszeitraum
Weiblich
Männlich
Divers (*)
Keine Angaben
Gesamt
Zahl der Beschäftigten (Personenzahl)
338
565
0
0
903
Zahl der dauerhaft Beschäftigten (Personenzahl/)
338
564
0
0
902
Zahl der befristeten Beschäftigten (Personenzahl)
0
1
0
0
1
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden (Personenzahl
0
0
0
0
0
50 c Mitarbeiterfluktuation
Im Berichtszeitraum 2024 haben 124 Mitarbeiter*innen das Unternehmen verlassen. Die Mitarbeiterfluktuationsrate beträgt
somit 13,7 %
4
.
50 e Hintergrundinformationen
Zusätzlich zu den Mitarbeiterzahlen liefern wir Informationen zur Fluktuation der Mitarbeiterzahl, einschließlich Ein- und
Austritten sowie internen Versetzungen, um den Kontext der Daten besser zu verstehen.
50 f Querverweis von den nach Buchstabe a vorgelegten Informationen auf die repräsentativste Zahl in den
Abschlüssen
Manner Mitarbeiterberichte verweisen auf die relevantesten Zahlen in Finanzberichten, insbesondere auf die Personalkos-
ten- und prozentsätze, um den Zusammenhang zwischen Personalmanagement und finanzieller Leistung zu verdeutli-
chen. Details zu den Personalkosten finden sich im Anhang zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung.
4
Fu r die Berechnung der Mitarbeiterfluktuation wurde die Gesamtzahl der Bescha ftigten am Ende des Berichtzeitraums verwendet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
254
S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Bezüglich der Angabepflicht S1-7 55-57 zu wesentlichen Merkmalen der nicht angestellten Beschäftigten wird von der
Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt
werden, Gebrauch gemacht.
S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
60 a & b - Prozentualer Anteil der von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftig-
ten
Der prozentuale Anteil der von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft in EWR-Ländern
beträgt 98 %.
Abdeckungsquote
Tarifvertragliche Abdeckung nach Land im EWR mit signifikanter
Zahl an Mitarbeiter*innen
0 % - 19 %
20 % - 39 %
40 % - 59 %
60 % - 79 %
80 % - 100 %
Österreich
63 a - Prozentualer Anteil der Beschäftigten, die von Arbeitnehmendenvertretungen erfasst werden
Der prozentuale Anteil der Beschäftigten innerhalb der eigenen Belegschaft in EWR-Ländern, die von Arbeitnehmerver-
tretungen erfasst sind, beträgt 96 %.
Abdeckungsquote
Sozialer Dialog (Arbeitsnehmendenvertretung) nach Land im EWR
mit signifikanter Zahl an Mitarbeiter*innen
0 % - 19 %
20 % - 39 %
40 % - 59 %
60 % - 79 %
80 % - 100 %
Österreich
63 b Vereinbarung mit Beschäftigten über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebs-
rat eines Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE)
Eine Vereinbarung mit den Beschäftigten von Manner über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat, einen
Betriebsrat eines Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE) liegt nicht
vor.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
255
S1-9 – Diversitätskennzahlen
66 a Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene
KPI
Einheit
Wert
Einheit
Wert
Geschlechterverteilung auf oberster Führungsebene
Männlich
Personen-
zahl
75
%
64,1025641
Weiblich
Personen-
zahl
42
%
35,8974359
Divers
Personen-
zahl
0
%
0
Keine Angabe
Personen-
zahl
0
%
0
66 b Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen
KPI
Einheit
Wert
Anzahl Beschäftigte (<30)
Personenzahl
137
Anzahl Beschäftigte (30-50)
Personenzahl
506
Anzahl Beschäftigte (>50)
Personenzahl
260
AR 71 Definition der obersten Führungsebene
Die oberste Führungsebene ist wie folgt definiert: im Stellenbewertungssystem HAY Grade, dass 2009 bei Manner einge-
führt wurde HAY-Grade 18 und darüber hinaus mit direkter Berichtslinie an den Vorstand.
S1-10 Angemessene Entlohnung
69 Angemessene Entlohnung der Beschäftigten im Einklang mit geltenden Referenzwerten
Das Unternehmen bestätigt, dass alle seine Beschäftigten im Einklang mit den geltenden Referenzwerten eine angemes-
sene Entlohnung erhalten.
70 Angemessene Entlohnung der Beschäftigten nach Ländern
Alle Beschäftigten bei Manner werden angemessenen und fair entlohnt.
S1-11 – Soziale Absicherung
Bezüglich der Angabepflicht S1-11 wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste
der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
S1-12 – Menschen mit Behinderungen
Bezüglich der Angabepflicht S1-12 wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste
der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
256
S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zu Schulungen und Kompe-
tenzentwicklungen gemacht.
S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
88 Angaben zur Abdeckung der Arbeitskräfte durch das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit
sowie zu arbeitsbedingten Vorfällen und Todesfällen
Alle Mitarbeiter*innen werden durch das Unfallmeldesystem erfasst. In den Werken Wien und Wolkersdorf erfolgt dies
über das interne Sharepoint -System. Die anderen Mitarbeiterunfälle werden via E-Mail an die Schichtleiter*innen gemel-
det, welche es in das Meldesystem einpflegen.
88 a Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen
und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unter-
nehmens abgedeckt werden
KPI
Einheit
Wert
Personen in der eigenen Belegschaft* die vom Managementsystem für Gesundheit und
Sicherheit des Unternehmens abgedeckt werden**
%
99,67
*Personenzahl
**basierend auf gesetzlichen Verpflichtungen und/oder anerkannten Standards bzw. Richtlinien
88 b Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen
Im Berichtszeitraum 2024 gab es bei Manner keine Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter
Erkrankungen.
88 c Meldepflichtigen Arbeitsunfälle
KPI
Einheit
Wert
Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
Zahl
29
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
Rate
281,43
88 d Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Krankheit
Im Berichtszeitraum 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten arbeitsbedingten Erkrankungen.
88 e Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle
KPI
Einheit
Wert
Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle infolge von Arbeits-
unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und von Todesfällen infolge von Erkrankungen von Be-
schäftigten des Unternehmens
Zahl
399
Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen* und Todesfälle infolge von Arbeits-
unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und von Todesfällen infolge von Erkrankungen von an-
deren Arbeitskräften an Standorten des Unternehmens
Zahl
n. a.
*aktuell keine Daten vorhanden
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
257
S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Bezüglich der Angabepflicht S1-15 wird von der Übergangsbestimmung gem. ESRS 1 10.4 bzw. ESRS 2 Anlage C Liste
der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden, Gebrauch gemacht.
S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
97 a Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
KPI
Einheit
Wert
Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
%
51,43
97 b Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchst bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen
Gesamtvergütung aller Beschäftigte
KPI
Einheit
Wert
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der höchst bezahlten Einzelperson zum Median der
jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson)
Zahl
4,03
S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammen-
hang mit Menschenrechten
102 Angaben zu arbeitsbezogenen Vorfällen, Beschwerden und Menschenrechtsverletzungen sowie zu damit
verbundenen Geldbußen und Sanktionen
Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in
Bezug auf Menschenrechte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte und somit auch keine damit verbundenen wesentlichen
Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum.
103 a Gemeldete Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung
Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten Fälle, Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o. Ä. in Bezug
auf Diskriminierung, einschließlich Belästigung.
103 b Zahl der Beschwerden
Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten Fälle, Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o. Ä. in Bezug
auf Diskriminierung, einschließlich Belästigung.
103 c Wesentliche Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen
Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine gemeldeten Fälle, Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o. Ä. in Bezug
auf Diskriminierung, einschließlich Belästigung.
103 d Hintergrundinformationen, die für das Verständnis der Daten erforderlich sind
Im Berichtsjahr 2024 gab es bei Manner keine Beschwerden, Geldbußen, Sanktionen o.Ä. in Bezug auf Diskriminierung.
104 a Schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte
Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in
Bezug auf Menschenrechte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte und somit auch keine damit verbundenen wesentlichen
Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum.
104 b Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen bei schwerwiegenden Vorfällen im Zusammen-
hang mit Menschenrechten
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
258
Im Berichtsjahr gab es keine arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in
Bezug auf Menschenrechte innerhalb der eigenen Arbeitskräfte und somit auch keine damit verbundenen wesentlichen
Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum.
S1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtzahl Beschäftigte
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Sichere Beschäftigung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in-
nen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen
erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbei-
ter*innen am Standort Aserbaidschan wird durch die Steuerberatung be-
reitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDRM-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtzahl unbefristet Beschäftigte
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Sichere Beschäftigung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in-
nen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen
erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbei-
ter*innen am Standort Aserbaidschan wird im Hinblick auf den Beschäf-
tigungsgrad durch die Steuerberatung bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtzahl befristet Beschäftigte
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
259
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Sichere Beschäftigung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in-
nen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen
erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbei-
ter*innen am Standort Aserbaidschan wird im Hinblick auf den Beschäf-
tigungsgrad durch die Steuerberatung bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtzahl der Mitarbeiter*innen, die das Unternehmen verlassen
haben
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Sichere Beschäftigung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in-
nen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen
erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Die Anzahl der Mitarbei-
ter*innen am Standort Aserbaidschan, die das Unternehmen verlassen
haben, wird durch die Steuerberatung bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Quote der Mitarbeiterfluktuation im Berichtszeitraum
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Sichere Beschäftigung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in-
nen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
260
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Berechnung der Mitarbeiterfluktuation erfolgt in der Controlling-Ab-
teilung. Die Daten stammen aus dem HR-System.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es werden alle Austrittsarten (auch Pensionierungen) über den Berichts-
zeitraum betrachtet.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Es erfolgt eine Validierung der Daten durch die Abteilung Human Res-
sources.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtzahl nicht angestellte Arbeitskräfte in der eigenen Beleg-
schaft
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Sichere Beschäftigung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in-
nen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Als Datenquelle wird die Auflistung des jeweiligen Unternehmens, wel-
ches die Arbeitskräfte bereitstellt, herangezogen.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Die Datenqualität ist abhängig von der Genauigkeit der Auflistung durch
das jeweilige Unternehmen.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Es erfolgt eine Validierung der Daten durch die Abteilung Human Res-
sources.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil aller Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt sind
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Tarifverhandlungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Existenz von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer
Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Nieder-
lassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerbera-
tungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
261
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der Beschäftigten, die von Arbeitnehmervertretungen abge-
deckt sind
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsrät*innen und Rechte der Ar-
beitnehmer*innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Arbeitnehmervertretung durch Betriebsrat
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer
Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Nieder-
lassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerbera-
tungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Angemessene Löhne und Gehälter
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Angemessene Entlohnung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Angemessene Entlohnung der eigenen Mitarbeiter*innen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Als Erhebungsmethode wird der geringste Lohn innerhalb des Unterneh-
mens mit dem Mindestlohn laut Kollektivvertrag abgeglichen. Die Daten-
übernahme erfolgt durch das HR-System. Für die Niederlassungen und
den Standort Aserbaidschan werden die Daten durch die jeweilige Steu-
erberatung übergeben.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Praktikant*innen und Auszubildende sind in der Berechnung exkludiert.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Soziale Sicherheit
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Sichere Beschäftigung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Stabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse für eigene Mitarbeiter*in-
nen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
262
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Es wird angenommen, dass Mitarbeiter*innen in Österreich vom Sozial-
schutz abgedeckt sind. Für die Niederlassungen und den Standort Aser-
baidschan werden die Daten durch die jeweilige Steuerberatung über-
geben.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
%-Satz der Personen in der eigenen Belegschaft, die auf der Grund-
lage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen
oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Si-
cherheit des Unternehmens abgedeckt werden
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Sinkende Gesundheit der Mitarbeiter*innen,
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfall-
meldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direkt-
abfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen mel-
den Unfälle anlassbezogen direkt ein. Die Mitarbeiterzahl wird aus der
obigen Kennzahl entnommen.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit h-
rungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche
Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anzahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen
und arbeitsbedingten Erkrankungen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfall-
meldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direkt-
abfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen mel-
den Unfälle anlassbezogen direkt ein. Die Mitarbeiterzahl wird aus der
obigen Kennzahl entnommen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
263
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit Füh-
rungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche
Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfall-
meldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direkt-
abfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen mel-
den Unfälle anlassbezogen direkt ein.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit h-
rungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche
Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfall-
meldesystem erfasst. Für den Standort Aserbaidschan wird eine Direkt-
abfrage durchgeführt. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen mel-
den Unfälle anlassbezogen direkt ein.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit h-
rungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche
Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
264
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anzahl der Fälle von meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankun-
gen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Daten entstammen der Arbeitsmedizin und dem Bericht des Zentra-
len Arbeitssicherheits-Ausschusses.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden einer jährlichen Prüfung durch den Arbeitssicherheits-
Ausschuss unterzogen.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anzahl der Ausfalltage
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Für Standorte in Österreich werden die Daten durch ein internes Unfall-
meldesystem erfasst. Die restlichen, auswärtigen Niederlassungen mel-
den Unfälle anlassbezogen direkt ein.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Daten für den Standort in Aserbaidschan werden nicht erfasst.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden alle zwei Monate im Sicherheitsausschuss mit h-
rungskräften besprochen und monitort. Zusätzlich wird eine jährliche
Prüfung durch den Arbeitssicherheits-Ausschuss durchgeführt.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der Arbeitnehmer*innen, die Anspruch auf Urlaub aus fami-
liären Gründen haben
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
265
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer
Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Nieder-
lassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerbera-
tungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der Anspruchsberechtigten, die in Karenz waren - Frauen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer
Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Nieder-
lassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerbera-
tungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der Anspruchsberechtigten, die in Karenz waren - Frauen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer
Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Nieder-
lassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerbera-
tungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
266
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der Anspruchsberechtigten, die in Karenz waren - Männer
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Geregelte Arbeitsbelastung und Ausgleich von Mehrarbeit
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke und Shops erfolgt mittels einer
Abfrage im HR-System. Die Daten von Aserbaidschan und den Nieder-
lassungen werden direkt abgefragt und durch die jeweiligen Steuerbera-
tungen bereitgestellt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Teamleitung der Lohnverrechnung validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zu-
sammenhang mit Menschenrechten
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Wahrung der Menschenrechte
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Alle IROs unter S1 im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt durch ein spezifisches Hinweisgebersystem
(Software) und die Rechtsabteilung.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Diversität Führungsebene
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Gender-Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
267
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen
erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaid-
schan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Res-
sources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese
durch die Steuerberatung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Altersgruppen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Gender Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen
erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaid-
schan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Res-
sources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese
durch die Steuerberatung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gender Pay Gap
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Gender-Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen
erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaid-
schan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Res-
sources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese
durch die Steuerberatung.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
268
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Verhältnis Gesamtvergütung
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Gender-Diskriminierung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung r die Büros, Werke, Shops und Niederlassungen
erfolgt mittels einer Abfrage im HR-System. Für den Standort Aserbaid-
schan werden die Daten direkt abgefragt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung der Kennzahl wird durch die Abteilung Human Res-
sources durchgeführt. Für den Standort in Aserbaidschan erfolgt diese
durch die Steuerberatung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Diskriminierung
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Vielfalt
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Gender Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz,
Diskriminierung und ungleiche Behandlung von gefährdeten Gruppen
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt durch ein gesondertes Hinweisgebersystem
(Software). Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt ab-
gefragt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden im Zuge des vierteljährlichen Beschwerdeausschus-
ses geprüft.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Menschenrechtsverletzungen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Wahrung der Menschenrechte
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Alle IROs unter S1 im Zusammenhang mit Menschenrechten
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
269
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt durch ein gesondertes Hinweisgebersystem
(Software). Für den Standort Aserbaidschan werden die Daten direkt ab-
gefragt.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Daten werden im Zuge des vierteljährlichen stattfindenden Be-
schwerdeausschusses geprüft.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
270
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2 - SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
10 a i Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Verbindung zu Unternehmensstrategie und
Geschäftsmodell
Eine Beschreibung, wie die wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit der Strategie
und dem Geschäftsmodell von Manner verbunden sind, findet sich im Kapitel ESRS 2 (SBM 3-48c ii).
10 a ii Einfluss der Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell
Die Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beeinflussen die Strategie von Manner im Hinblick auf die
Entscheidung, zertifizierte Rohstoffe einzusetzen.
10 b Verhältnis zwischen wesentlichen Risiken und Chancen und der Unternehmensstrategie und dem Ge-
schäftsmodell
Wesentliche Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den Ar-
beitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, wurden nicht identifiziert.
11 Anwendungsbereich von ESRS 2 Absatz 48
Alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter die
Angaben gemäß ESRS 2.
11 a Art der betroffenen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bei den betroffenen Arbeitskräften handelt es sich um Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöp-
fungskette von Manner tätig sind.
11 a i Arbeitskräfte, die am Standort des Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.
11 a ii Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig
sind
Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind, sind von den
wesentlichen Auswirkungen betroffen. Hier kann es durch den intensiven Rohstoffbezug insbesondere bei den zentralen
Rohstoffen Kakao, Fette (Palmöl) und Haselnüsse aus Nicht-EU-Landwirtschaft und Plantagenanbau zu wesentlichen
Auswirkungen kommen: Einerseits betreffend Arbeitsbedingungen, z. B. wenn grundlegende Arbeitsrechte nicht eingehal-
ten werden, andererseits, wenn Menschenrechte, z. B. durch Kinder- und/oder Zwangsarbeit, verletzt werden, Arbeits-
kräfte unzureichend bezahlt werden oder angemessene Unterbringungsverhältnisse nicht gewährleistet sind.
11 a iii Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig
sind
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.
11 a iv Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Betei-
ligung des Berichterstattenden Unternehmens tätig sind
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.
11 a v Arbeitskräfte (aus den genannten oder sonstigen Kategorien), die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale
oder besonderer Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen sind
Die Angabe trifft auf Manner nicht zu.
11 b Geografische Gebiete, bei denen in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette des Unterneh-
mens ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit besteht
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
271
Für die Hauptherkunftsländer in Westafrika (Bezug Kakao) und Türkei (Bezug Haselnüsse) besteht laut FAIRTRADE Risk
Map ein Risiko für Zwangsarbeit und Verletzung von Kinderrechten. Darüber hinaus besteht in den entsprechenden Her-
kunftsländern auch ein erhöhtes Risiko von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Zugehörigkeit zu einer margi-
nalisierten, ethnischen Gruppe (z. B. kurdische Wanderarbeiter*innen in der Türkei).
11 c Wesentliche negative Auswirkungen aufgrund von systemischen Risiken oder individuellen Vorfällen
Auswirkungen in Form von Zwangs- oder Kinderarbeit sind in den genannten Herkunftsländern der Hauptrohstoffe weit-
verbreitet und können daher als systematisch betrachtet werden.
11 d Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen führen, und Arten der betroffenen Arbeitskräfte
Wesentliche positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurden nicht identifiziert.
11 e Wesentliche Risiken und Chancen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Wesentliche Risiken und Chancen für das Unternehmen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusam-
menhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, wurden nicht identifiziert.
12 Entwicklung eines Verständnisses dafür, wie bestimmte Merkmale und Umgebungen die Gefährdung von
Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette beeinflussen
Um ein Verständnis für Gruppen zu bekommen, die von negativen Auswirkungen besonders bedroht sind, wurden in der
Wesentlichkeitsanalyse folgende Themen explizit betrachtet: Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für glei-
che Arbeit, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Vielfalt. Allerdings wurden diese Themen als
nicht wesentlich bewertet.
13 Auswirkungen auf bestimmte Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Aussagen über Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von bestimmten Gruppen
von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ergeben, können nicht getätigt werden, da keine wesentlichen Risiken und
Chancen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert wurden.
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Supplier Code-of-Conduct (SCoC)
Inhalt (MDR-P-65a)
Der SCoC beinhaltet soziale und ökologische Vorgaben, die Manner an
Lieferant*innen, Co-Packer*innen und Lizenznehmer*innen stellt
Adressiertes wesentliches
(Unter-)Thema (-)
Sichere Beschäftigung
Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Sozialer Dialog
Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsrät*innen
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Kinderarbeit
Zwangsarbeit
Angemessene Unterbringung
Wasser- und Sanitäreinrichtungen
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S2-1 16)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressierte wesentliche IROs
(MDR-P-65a)
- Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der
Lieferkette
- Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
- Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen
und Arbeitgeber*innen
- Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lie-
ferkette
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
272
- (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
- Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmit-
teln
- Fälle von Kinderarbeit
- Fälle von Zwangsarbeit
- Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in
der Lieferkette
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Der SCoC wurde für Lieferant*innen, Co-Packer*innen und Lizenzneh-
mer*innen verfasst, um in Ergänzung zu bereits vorliegenden Vereinba-
rungen bzw. Verträgen die soziale Compliance und die damit verbun-
dene unternehmerische Verantwortung entlang der gesamten Liefer-
kette sicherzustellen.
Monitoring (MDR-P-65a)
Manner ersucht alle Lieferant*innen, Co-Packer*innen und Lizenzneh-
mer*innen, den SCoC mit einem intern angeschlossenen Tracking zu
unterzeichnen. Mit der Unterschrift stimmen sie den angeführten Punk-
ten bezüglich Arbeitnehmerrechte zu.
Adressierung von Menschenrech-
ten und Sicherung der Arbeitneh-
merrechte (S2-1 17, 19)
Der SCoC beschreibt die Verpflichtungen von Manner zur Menschen-
rechtspolitik, die für die Arbeitnehmer*innen in der Wertschöpfungskette
relevant sind. Die Vorgaben orientieren sich maßgeblich an den Kernar-
beitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeits-
norm), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den
zehn Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen (UN Glo-
bal Compact). Bislang wurden keine Fälle von Nichteinhaltung der in-
ternationalen Richtlinien gemeldet.
Ansatz zum Schutz der Arbeitneh-
merrechte (S2-1 17a)
Manner ersucht alle Lieferant*innen, Co-Packer*innen und Lizenzneh-
mer*innen, den SCoC zu unterzeichnen.
Ansatz zur Einbeziehung der Ar-
beitskräfte in der Wertschöp-
fungskette (S2-1 17b)
Bisher gibt es noch keine Ansätze zum Einbezug von Arbeitskräften in
Manners Wertschöpfungskette zum Thema Menschenrechte.
Ansatz zur Abhilfe bei Menschen-
rechtsverstößen (S2-1 17c)
Das Manner Hinweisgebersystem, verfügbar online auf der Manner
Homepage, bietet ein anonymes Meldewesen in allen Sprachen der
Länder, wo Manner Niederlassungen hat plus Englisch. Auf diese Weise
kann Manner Hinweisen zu Verstößen gegen Menschenrechte erfassen
und ihnen anschließend nachgehen.
Abdeckung der Themen Men-
schenhandel, Zwangsarbeit, Kin-
derarbeit (S2-1 18)
Der SCoC behandelt die Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und
Kinderarbeit.
Verstöße gegen internationale
Menschenrechtskonventionen
und Leitlinien (S2-1 19)
Bislang wurden Manner keine Verstöße gegen internationale Menschen-
rechtskonventionen und Leitlinien, auf die sich der SCoC bezieht, in der
Lieferkette gemeldet
Änderungen des Konzepts im Be-
richtszeitraum (S2-1 AR 12)
Manner arbeitet an weiteren Maßnahmen zur Stärkung des SCoC, um
mehr Transparenz in seine Lieferkette zu bringen. Es sind Nachhaltig-
keits-Audits, die u.a. Sozialstandards abfragen sollen bei ausgewählten
Lieferant*innen für 2025 angedacht.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Das Konzept bezieht sich auf Manners Wertschöpfungskette.
Ausgenommene Geschäftstätig-
keiten (MDR-P-65b)
Der SCoC bezieht sich auf den alle Einkaufsaktivitäten der Firma Man-
ner und gilt für Lieferant*innen, Co-Packer*innen und Lizenznehmer*in-
nen .
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
273
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Alle Gebiete entlang der Manner Wertschöpfungskette werden durch
das Konzept berücksichtigt.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-P-65b)
Der SCoC der Josef Manner & Comp. AG gilt für Lieferant*innen, Co-
Packer*innen, Lizenznehmer*innen sowie deren Vorlieferant*innen und
deren Geschäftspartner*innen stufenübergreifend entlang der gesamten
Lieferkette und zwar unabhängig davon, ob der/die Vorlieferant*in un-
mittelbar oder mittelbar mit den Lieferant*innen, Co-Packer*innen, Li-
zenznehmer*innen oder anderen Geschäftspartner*innen in Verbindung
steht.
Abdeckung der eigenen Beleg-
schaft durch das Konzept (S2-1
16)
Durch die Unterzeichnung stellen Lieferant*innen, Co-Packer*innen
oder Lizenznehmer*innen sicher, dass sie Arbeitskräfte (z. B. Bau-
ern/Bäuerinnen) in ihren Rechten und Interessen schützt.
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Abteilungsleiter*in Einkauf
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d, S2-1 19)
Es gibt keine Standards oder Initiativen Dritter, zu deren Einhaltung sich
Manner im Rahmen der Umsetzung des Konzepts verpflichtet hat.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Es wurden keine Interessenträger in die Konzeptfestlegung miteinbezo-
gen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Für die Abwicklung des SCoC ist der Einkauf von Manner zuständig. Die
Lieferant*innen sind die zentralen Stakeholder des SCoC. Das Doku-
ment ist zentral auf der Manner Homepage für alle betroffenen Stake-
holder abrufbar. Zusätzlich wird der ScoC standardmäßig an alle Liefe-
rant*innen übermittelt.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom
21.11.2024
Inhalt (MDR-P-65a)
Manner setzt zu 100 % zertifizierten Kakao (FAIRTRADE, Rainforest Al-
liance) und zu 100 % RSPO-zertifiziertes Palmfett in Markenprodukten
ein.
Adressiertes wesentliches
(Unter-)Thema (-)
Sichere Beschäftigung
Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Sozialer Dialog
Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsrät*innen
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Kinderarbeit
Zwangsarbeit
Angemessene Unterbringung
Wasser- und Sanitäreinrichtungen
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S2-1 16)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressierte wesentliche IROs
(MDR-P-65a)
- Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der
Lieferkette
- Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
- Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen
und Arbeitgeber*innen
- Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lie-
ferkette
- (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
274
- Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmit-
tel
- Fälle von Kinderarbeit
- Fälle von Zwangsarbeit
- Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Der gesamte Kakao und das Bananenmark, welches Manner für die
Markenprodukte einsetzt, stammt seit 2020 zu 100 % aus nachhaltig
zertifiziertem Anbau. Partnerorganisationen für die Umsetzung sind
FAIRTRADE und Rainforest Alliance. Des Weiteren wird ausschließlich
RSPO-zertifiziertes Palmöl eingesetzt.
Monitoring (MDR-P-65a)
Die Überwachung des Einsatzes von zertifiziertem Kakao, Bananen-
mark oder Palmfett liegt bei der Qualitätssicherung sowie im Rohstoffe-
inkauf.
Adressierung von Menschenrech-
ten und Sicherung der Arbeitneh-
merrechte (S2-1 17, 19)
Sowohl FAIRTRADE als auch die Rainforest Alliance setzen sich aktiv
für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein. Sie beken-
nen sich zu internationalen Standards wie den OECD-Leitsätzen für mul-
tinationale Unternehmen, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzi-
pien und Rechte bei der Arbeit (FPRW) und den UN-Leitprinzipien für
Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Auch die RSPO-Prinzipien ba-
sieren auf den FPRW und der Allgemeinen Menschenrechtserklärung
der Vereinten Nationen.
Ansatz zum Schutz der Arbeitneh-
merrechte (S2-1 17a)
Durch den Einkauf von FAIRTRADE bzw. Rainforest Alliance zertifizier-
ten Kakao und Bananenmark sowie RSPO zertifizierten Palmfett stellt
Manner die Wahrung von Menschen- und Arbeiterrechten bei kritischen
Rohstoffen sicher.
Ansatz zur Einbeziehung der Ar-
beitskräfte in der Wertschöp-
fungskette (S2-1 17b)
FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance rdern die Einbeziehung
der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Entscheidungsprozesse,
um deren Rechte zu stärken.
Ansatz zur Abhilfe bei Menschen-
rechtsverstößen (S2-1 17c)
FAIRTRADE, RSPO und Rainforest Alliance bieten Mechanismen zur
Meldung und Bearbeitung von Beschwerden.
Abdeckung der Themen Men-
schenhandel, Zwangsarbeit, Kin-
derarbeit (S2-1 18)
Der Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom
21.11.2024 adressiert indirekt die Themen Menschenhandel, Zwangsar-
beit und Kinderarbeit, da diese Aspekte in den FAIRTRADE, Rainforest
Alliance und RSPO-Standards abgedeckt werden.
Verstöße gegen internationale
Menschenrechtskonventionen
und Leitlinien (S2-1 19)
Bislang wurden Manner keine Verstöße in der Lieferkette gegen interna-
tionale Menschenrechtskonventionen und Leitlinien, auf die sich der
Vorstandsbeschluss bezieht, gemeldet.
Änderungen des Konzepts im Be-
richtszeitraum (S2-1 AR 12)
-
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Das Konzept bezieht sich auf Manners vorgelagerte Wertschöpfungs-
kette.
Ausgenommene Geschäftstätig-
keiten (MDR-P-65b)
Alle Geschäftsaktivitäten sind in das Konzept miteinbezogen.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Die FAIRTRADE Standards gelten für Manners Kakaobohnen und Ba-
nanenmark und beziehen sich dementsprechend auf jene Herkunftslän-
der in Afrika und Lateinamerika. RSPO zertifiziertes Palmfett stammt aus
Südostasien.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-P-65b)
Interessensgruppen für die FAIRTRADE Zertifizierung sind Kund*innen
im Handel, Konsument*innen und Arbeitskräfte entlang der Wertschöp-
fungskette.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
275
Abdeckung der eigenen Beleg-
schaft durch das Konzept (S2-1
16)
Die FAIRTRADE Zertifizierungs-Standards richten sich primär an die
Landwirt*innen in der Wertschöpfungskette.
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d, S2-1 19)
Es gibt über die Zertifizierungen hinaus keine Standards oder Initiativen
Dritter, zu deren Einhaltung sich Manner im Rahmen der Umsetzung des
Konzepts verpflichtet hat.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Es wurden keine Interessenträger in die Konzeptfestlegung miteinbezo-
gen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Für die Abwicklung des Einkaufs von zertifizierten Rohstoffen ist der Ein-
kauf von Manner zuständig. Die gesamte Lieferkette mit Fokus auf den
Landwirt*innen sowie den lokalen Gemeinschaften vor Ort ist unmittel-
bar von den Zertifizierungen betroffen. Diese Stakeholder haben keinen
Zugriff auf das Konzept, jedoch indirekt über die Standards der jeweili-
gen Zertifizierungen.
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in
Bezug auf Auswirkungen
24 Kein allgemeines Verfahren zur Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften vorhanden
Aktuell liegen bei Manner keine direkten Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette vor.
Allgemeine Verfahren sind indirekt über FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO gegeben für die Rohstoffe, die mit
jeweiliger Zertifizierung bezogen werden.
S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Ar-
beitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
27 a Allgemeiner Ansatz und Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen
Aktuell liegen keine spezifischen Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöp-
fungskette vor.
27 b Spezifische Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihre Anliegen oder Bedürfnisse
äußern und prüfen lassen können
Das anonyme Meldeformular (Hinweisgebersystem) auf der Manner Homepage steht allen Stakeholdern des Unterneh-
mens in mehreren Sprachen zu Verfügung. Die Abwicklung der Meldung läuft über die Rechtsabteilung von Manner. Die
Bearbeitung von Beschwerden, die über die Hinweisgeberplattform eingehen, erfolgt innerhalb des Systems selbst. Darin
werden die Bearbeiter*innen auch durch eingestellte Fristen dazu gedrängt, gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes zeit-
nah rückzumelden bzw. zu bearbeiten. Das Monitoring und Tracking, in welcher Phase der Bearbeitung sich der jeweilige
Hinweis befindet, erfolgt somit auch über die Hinweisgeberplattform selbst. Darüber hinaus verpflichten sich Lieferant*in-
nen mit der Unterzeichnung des SCoC, geeignete Beschwerdemechanismen für ihre eigenen Mitarbeiter*innen umzuset-
zen.
27 c Verfahren, mit denen es die Verfügbarkeit solcher Kanäle am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wert-
schöpfungskette unterstützt oder verlangt
Bislang gibt es weder Überprüfungsmechanismen auf die Umsetzung des SCoCs bei den Lieferant*innen noch Maßnah-
men zur Förderung der Bekanntheit des Meldeverfahrens.
27 d Verfolgung und Überwachung der angegangenen Probleme und Wirksamkeit der Kanäle
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
276
Die Bearbeitung von Beschwerden, die über die Hinweisgeberplattform eingehen, erfolgt innerhalb des Systems selbst.
Darin werden die Bearbeiter*innen auch durch eingestellte Fristen dazu gedrängt, gemäß des Hinweisgeberschutzgeset-
zes zeitnah rückzumelden bzw. zu bearbeiten etc. Das Monitoring und Tracking, in welcher Phase der Bearbeitung sich
der jeweilige Hinweis befindet, erfolgt somit auch über die Hinweisgeberplattform selbst. Da Manner aktuell keine Hinweise
erhält, werden auch keine Details zu den Beschwerden an ein Gremium gemeldet. Es gibt aber einen regelmäßigen Aus-
tausch mit den Compliance Verantwortlichen, dass keine Meldungen eingehen. Das Unternehmen evaluiert in regelmäßi-
gen Abständen die Hinweisgeberplattform und nimmt gegebenenfalls Änderungen und Anpassungen vor. Interessensträ-
ger/Zielnutzer*innen wurden nicht in die Entwicklung des Beschwerdemechanismus einbezogen.
28 Kenntnis und Vertrauen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in die Strukturen oder Verfahren
Der Supplier Code-of-Conduct sieht vor, dass Mitarbeiter*innen vor Negativkonsequenzen infolge einer Beschwerde ge-
schützt sind. Ob Mitarbeiter*innen in der Wertschöpfungskette den SCoC kennen, wird von Seiten Manners bislang nicht
überprüft.
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und An-
sätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen
im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirk-
samkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Zertifizierungsziel
Beschreibung (MDR-A-68a)
Einsatz von 100 % FAIRTRADE-zertifizierten Kakao für alle Manner
Markenprodukte sowie von 100 % RSPO-zertifizierten Palmfett.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Sichere Beschäftigung
Arbeitszeit
Angemessene Entlohnung
Vereinigungsfreiheit, einschließlich der Existenz von Betriebsrät*inen
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Kinderarbeit
Zwangsarbeit
Angemessene Unterbringung
Wasser- und Sanitäreinrichtungen
Ausrichtung (S2-4 32 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressierte wesentliche IROs
(MDR-A-68a)
- Unklare und instabile Arbeits- und Einkommensverhältnisse in der
Lieferkette
- Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrarbeit bzw. Überstunden
- Unzureichende Entlohnung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unterdrückung und fehlender Dialog zwischen Arbeitnehmer*innen
und Arbeitgeber*innen
- Fehlender Betriebsrat zur Unterstützung der Arbeiter*innen in der Lie-
ferkette
- (Schwere) Arbeitsunfälle und (krankheitsbedingte) Ausfälle
- Gesundheitliche Probleme durch den Einsatz von Pflanzenschutzmit-
teln
- Fälle von Kinderarbeit
- Fälle von Zwangsarbeit
- Unangemessene Unterbringung der Arbeiter*innen in der Lieferkette
- Unzureichende Wasser und Sanitäreinrichtungen für Arbeiter*innen in
der Lieferkette
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Vorstandsbeschluss zu nachhaltig zertifizierten Rohstoffen vom
21.11.2024
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
277
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Der Einsatz von 100 % zertifiziertem Kakao und Palmfett trägt zur Errei-
chung der Zielvorgabe aus der Vorstandssitzung bei. Manner hat das
Ziel, bis 2020 alle Markenprodukte mit FAIRTRADE-zertifiziertem Kakao
herzustellen eingehalten, jedoch nicht auf Verpackungen kommuniziert.
Start (MDR-A-68a, e)
2012
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Einbeziehung der Arbeitskräfte in
der Wertschöpfungskette (S2-4
AR 36 a)
Der FAIRTRADE, Rainforest Alliance und RSPO-Standards wurden un-
ter Einbindung der Stakeholder mittels Konsultationen von Produzent*in-
nen und Handelspartner*innen entwickelt.
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S2-4
38)
Der Einsatz von zertifizierten Rohstoffen erfordert höhere Ausgaben als
der von konventionellen.
Wirksamkeit der Maßnahme (S2-4
32 d, 34 a)
Es gibt bislang keine Wirksamkeitsmessung von Seiten Manners hin-
sichtlich der Zertifizierungsstandards, die sich auf Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette beziehen von FAIRTRADE, Rainforest Alliance
oder RSPO.
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S2-4 37)
Nein, die Zertifizierung ist eine laufende Aktion.
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a; S2-4 AR 28 c; AR 36 b)
Die Maßnahme wird gleichbleibend umgesetzt.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von Manner
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Westafrika, Südostasien
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Lieferant*innen
Landwirt*innen
Erhebliche Ausgaben für Umset-
zung (MDR-A-69)
Nein
Zusätzlich prüft die Josef Manner & Comp. AG Direktbezug und die engere Zusammenarbeit mit Produzent*innen als eine
mögliche Maßnahme zur Wertschöpfungsketten-Transparenz in Bezug auf Kakao.
69 Erhebliche operative Ausgaben (OpEx) und/oder Investitionsausgaben (CapEx)
Für Zertifizierungen ist die aufgeschlüsselte Darstellung der Finanzen nicht glich, da Mehrausgaben für Zertifizierungen
nicht separat im Controlling erfasst werden.
32 b Ergriffene Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen oder zu ermöglichen
Maßnahmen, um in Bezug auf eine tatsächliche wesentliche Auswirkung Abhilfe zu schaffen, wurden noch nicht definiert.
32 c Zusätzlichen Maßnahmen, um positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu er-
reichen
Es gibt bislang keine weiteren Maßnahmen, um positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu
erreichen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
278
33 a Verfahren zur Ermittlung der Maßnahmen für bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkun-
gen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Es gibt bislang keine Verfahren, mit denen Manner ermittelt, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, um
auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu rea-
gieren.
33 b Ansatz, um Maßnahmen in Bezug auf bestimmte wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in
der Wertschöpfungskette zu ergreifen
Durch den Einkauf von zertifizierten Rohstoffen (FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO) für Markenprodukte, fördert
Manner soziale Mindeststandards in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, um somit potenziell negativen Auswirkungen
auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette entgegenzuwirken.
33 c Sicherstellung der Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen
Es gibt bislang keine pauschalen Abhilfemaßnahmen bei negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöp-
fungskette. Im Fall einer Beschwerde auf Manners Hinweisgebersystem werden geeignete Maßnahmen individuell entwi-
ckelt und durch die Abteilung Recht und Compliance verfolgt (siehe 27a).
35 Sicherstellung, dass Praktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wert-
schöpfungskette verursachen
Manner möchte zukünftig noch mehr Transparenz in die Wertschöpfungskette seiner Lieferant*innen bekommen. Dieses
Ziel ist in konventionellen Lieferantenbeziehungen schwer umsetzbar, daher soll der langfristige Fokus mehr auf Direktbe-
zügen (z. B. von Kakao und Haselnüssen) liegen.
36 Schwerwiegende Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Bislang wurden keine Fälle von Problemen im Zusammenhang mit Menschenrechten bei Arbeitskräften entlang der vor-
gelagerten Wertschöpfungskette gemeldet.
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswir-
kungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen
Risiken und Chancen
81 b Verfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen in Verbindung mit wesentlichen Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen
Spezifische Ziele, welche die Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, die Förderung positiver Auswirkungen
und den Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
adressieren, werden in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung nicht dargestellt. Grund dafür ist, dass aktuell noch
nicht die entsprechenden Prozesse zur Überprüfung der Zielerreichung vorliegen. Sobald die entsprechenden Prozesse
etabliert sind, plant Manner auch die konkrete Erfassung von Zielen um den Fortschritt entsprechend messen zu können.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
279
ESRS S4 – Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
S4 - SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen-
spiel mit Strategie und Geschäftsmodell
9 a i Auswirkungen auf Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen in Verbindung zu Unternehmensstrategie
und Geschäftsmodell
Eine Beschreibung, wie die wesentlichen Auswirkungen auf die Verbraucher*innen und Endnutzer*innen von Manner mit
der Strategie und dem Geschäftsmodell verbunden sind, findet sich unter den im Rahmen von ESRS 2 enthaltenen Anga-
ben (SBM 3-48c ii).
9 a ii Einfluss der Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell
Die wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen werden bei Manner strategisch berücksich-
tigt. Als Grundlage dient das klar definierte und unternehmensweit kommunizierte Manner-Mission-Statement: „Als werte-
orientiertes Familienunternehmen mit starker Position auf dem österreichischen Heimmarkt bauen wir unser Markenge-
schäft in ausgewählten internationalen Märkten nachhaltig aus und wollen bei unseren Konsument*innen die Nummer 1
sein. Um dies zu erreichen, sind wir fokussiert, qualitätsorientiert und streben nach Exzellenz im Management.“ Der Un-
ternehmenswert ist dazu die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs, dessen permanente Erhö-
hung durch die bestmögliche Ausrichtung aller Aktivitäten auf die Bedürfnisse aller Stakeholder erreicht wird.
Mit der vom Vorstand formulierten Unternehmenspolitik sind Inhalt und Ziele der Strategie dargestellt, es verpflichten sich
sowohl die Unternehmensleitung als auch jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter zur Erfüllung aller
Anforderungen an Erzeugnissicherheit, -legalität, -authentizität und -qualität sowie zur Verantwortung gegenüber den
Kund*innen und Konsument*innen, der Umwelt und der Hygiene- und Anstellungsbedingungen.
9 b Verhältnis zwischen wesentlichen Risiken und Chancen und der Unternehmensstrategie und dem Geschäfts-
modell
Ziel des Geschäftsmodells ist es, bei Konsument*innen „top of mind“ zu sein und die erste Wahl darzustellen. Das versteht
Manner wiederum als Chance, um als Marke einen klaren Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Folgende Risiken wurden im
Zusammenhang mit Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen identifiziert: Personenschaden (Fremdkörper), Risiken
aus Veränderungen im Konsumentenverhalten (Trend in den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Pro-
dukten, Werbeverbote), Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung), Einführung einer Zuckersteuer, Klagen zu
Marketingpraktiken und Anschuldigung zu Mogel-Verpackung". Diese Risiken ergeben sich aus der Abhängigkeit des
Geschäftsmodells von Manner von einem stabilen oder steigenden Konsum sowie Umsatzsteigerungen.
10 Anwendungsbereich von ESRS 2 Absatz 48
Alle Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein können, fallen unter
die Angaben gemäß ESRS 2. Besonders betroffen können Kinder sein, die bewusst durch Werbung adressiert werden
könnten. Der Anwendungsbereich der Strategie umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von Manner mit dem Fokus
auf die direkte Wertschöpfung in der Produktion.
10 a Art der betroffenen Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen
Verbraucher*innen und Endnutzer*innen, die von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeiten von Manner betroffen sind,
umfassen Verbraucher*innen von Süßwaren, insbesondere jene mit chronischen Krankheiten, wie Diabetes, die auf die
transparente Ausweisung von Inhaltsstoffen angewiesen sind sowie Kinder, die besonders anfällig für Auswirkungen von
Marketing und Verkaufsstrategien sind.
10 a i Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen von Produkten, die für den Menschen schädlich sind
Verbraucher*innen von Süßwaren: Übermäßiger Konsum von zuckerhaltigen Produkten kann sich über einen längeren
Zeitraum gesundheitlich negativ auswirken, von chronischen Schäden bis zu einer verkürzten Lebenserwartung in Zusam-
menhang mit einem hohen BMI-Index erhöhten Risikofaktor stehenden Erkrankungen. Die Gesundheit eines Menschen
hängt von vielfältigen Faktoren ab und kann nicht allein auf die Ernährung zurückgeführt werden, wobei der Konsum von
Süßwaren negative Effekte begünstigen kann. Zentrale potenziell negative Auswirkungen können sich darüber hinaus
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
280
durch mangelnde Lebensmittelsicherheit, etwa durch verunreinigte Inhaltsstoffe oder durch eine Kontamination während
des Produktionsprozesses, welche eine Gefahr für die Gesundheit der Konsument*innen darstellen, ergeben.
10 a ii Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen von Dienstleistungen, die sich möglicherweise negativ auf
ihr Recht auf Privatsphäre auswirken
Da Manner keine Dienstleistungen anbietet, sind Verbraucher*innen und/ oder Endnutzer*innen von Dienstleistungen, die
sich möglicherweise negativ auf ihr Recht auf Privatsphäre, den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, ihr Recht auf
freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung auswirken, nicht von wesentlichen Auswirkungen der Tätigkeit von Man-
ner betroffen.
10 a iii Verbraucher*innen und/oder Endnutzer, die auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungs-
bezogene Informationen angewiesen sind
Verbraucher*innen mit chronischen Krankheiten, wie Diabetes, die auf die transparente Ausweisung von Inhaltsstoffen
angewiesen sind, sind von wesentlichen Auswirkungen betroffen. Die Deklaration auf den Verpackungen gibt gesetzes-
konform Auskunft über Zutaten, Nährwerte und die beinhalteten deklarationspflichtigen Allergene (fett bzw. kursiv ge-
druckte Bestandteile in der Zutatenliste). Die transparente Deklaration liefert sämtlich notwendigen Informationen für die
Konsument*innen und ermöglicht somit eine bewusste Kaufentscheidung.
10 a iv Verbraucher*innen und/oder Endnutzer, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit
oder die Privatsphäre oder für Auswirkungen von Marketing und Verkaufsstrategien sind
Kinder als Verbraucher*innen von Süßwaren, die besonders anfällig für Auswirkungen von Marketing und Verkaufsstrate-
gien sind können ebenfalls von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein.
10 b Wesentliche negative Auswirkungen aufgrund von systemischen Risiken oder individuellen Vorfällen
Die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen hängen mit spezifischen Ge-
schäftsbeziehungen zusammen, z. B. durch die bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen oder durch
das unerwünschte und irrtümliche Inverkehrbringen unsicherer Lebensmittel.
10 c Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen führen, und Arten der betroffenen Verbraucher*innen und/oder
Endnutzer
Wesentliche positive Auswirkungen auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen wurden nicht identifiziert.
10 d Wesentliche Risiken und Chancen aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit
Verbrauchern und/oder Endnutzern
Folgende wesentlichen Risiken, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit Verbrau-
cher*innen und/oder Endnutzer*innen ergeben, wurden für Manner identifiziert: Personenschaden (Gesundheitsgefähr-
dung, ausgelöst durch einen Fremdkörper im Produkt), Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten (Trend in
den Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Werbeverbote), Kundenanforderung nicht erfüllt
(vertraglich vereinbarte IFS-Zertifizierung wurde nicht aufrechterhalten), Einführung einer Zuckersteuer, Klagen zu Marke-
tingpraktiken und Anschuldigung zu Mogel-Verpackung", zu geringe Weiterentwicklung des Nichtfinanziellen-Berichts.
Aus der möglichen Auswirkung Mangelnde Lebensmittelsicherheit" ergibt sich einerseits unmittelbar das Risiko einer po-
tenziellen Gesundheitsgefährdung bei Endverbraucher*innen und darüber hinausgehend auch eine mögliche Haftungs-
klage wegen eines bereits eingetretenen Gesundheitsschadens.
11 Wichtigste Arten der Verbraucher*innen und/oder Endnutzer, die von negativen Auswirkungen betroffen sein
können
Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurden Annahmen in Bezug auf spezifische Betroffenheit von Verbrauchergruppen
mit bestimmten gesundheitlichen Prädispositionen sowie Kinder als Verbrauchergruppe mit erhöhter Vulnerabilität getrof-
fen (siehe Beschreibung Zeilen 14-18).
12 Wesentliche Risiken und Chancen, die sich auf bestimmte Gruppen von Verbrauchern*innen und/oder End-
nutzer*innen beziehen
Die wesentlichen Risiken hängen mit Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von allen Verbraucher*innen zusammen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
281
S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
13 Konzepte zum Management wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ver-
braucher*innen und/oder Endnutzer*innen
Im Fokus der Konzepte und Maßnahmen zum Management potenzieller Auswirkungen auf Konsument*innen stehen Le-
bensmittel- und Produktsicherheit.
65 e Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Der Austausch mit Konsument*innen wird stetig intensiver und erfolgt über zahlreiche verschiedene Kanäle. Der Trend,
dass Konsument*innen sich verstärkt über Ernährung, Produkte und deren Inhaltsstoffe Gedanken machen, unterstützt
dies weiter. Manner pflegt einen intensiven Austausch mit seinen Konsument*innen über die Abteilung Konsumentenser-
vice via E-Mail, Onlineformularen, Brief oder per Telefon. Diese Möglichkeit wurde im Jahr 2023 circa 10.000-mal zum
Verfassen von Beschwerden, Lob oder Anregungen genutzt. Handelt es sich um Produktbeschwerden, werden diese im
internen Ticket-System „SUGAR“ erfasst, kategorisiert und ausgewertet. Ein weiteres Instrument sind Aufrufe auf Social
Media zur Abstimmung über Inhalte, Packaging Designs oder Sorten, durch Ad-hoc-Marktforschungen zu Innovationen,
Neuprodukt-Konzepten oder neuen Kommunikations-kampagnen. Dazu gibt es auch einen regelmäßigen Austausch mit
Interessensverbänden, NGOs und Verbänden (im Berichtsjahr 2023 z. B. mit dem Verein für Konsumenteninformation,
dem Fachverband der Lebensmittelindustrie und dem Markenartikelverband), die Konsumentenbedürfnisse adressieren.
Diese fließen dann in Produkt-Adaptionen, Innovationen oder Verpackungsgestaltungen ein. Dabei werden insbesondere
auch spezifische Kundengruppen mit besonderen Bedürfnissen adressiert, die beispielsweise aufgrund von Allergien oder
ähnlichem vulnerabler gegenüber potenziellen negativen Auswirkungen einer intransparenten Produktkennzeichnung wä-
ren. Die Deklaration der Produkte basiert auf der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und diese sieht detaillierte
Deklarationspflichten für alle Zutaten vor. Das heißt, alle Be-standteile, die rezepturmäßig enthalten sind, werden in der
Zutatenliste aufgelistet. Alle anderen Bestandteile, die nicht als Zutat einzustufen sind, jedoch in Spuren, beispielsweise
durch Überschneidung von Produktionsprozessen vorhanden sein können, werden durch eine freiwillige „Kann-Kennzeich-
nung“ (z. B. „Kann Spuren von Milchbestandteilen enthalten“) abgedeckt. Die transparente Deklaration liefert alle notwen-
digen Informationen für die Konsument*innen und ermöglicht ihnen eine bewusste Kaufentscheidung. So gibt die Dekla-
ration gesetzeskonform Auskunft über Zutaten, Nährwerte und die beinhalteten deklarationspflichtigen Allergene (fett bzw.
kursiv gedruckte Bestandteile in der Zutatenliste). Sollten gesetzliche Anforderungen an herkunfts- oder gesundheitsbe-
zogene Angaben zutreffen, werden auch diese gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Zusätzlich finden sich auf den Verpa-
ckungen relevante Hinweise, die für Konsument*innen und deren bewusst nachhaltig gesetzte Kaufentscheidung relevant
sind, wie etwa das „Vegan“- oder „FAIRTRADE-Kakao“-Logo.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
HACCP Konzept
Inhalt (MDR-P-65a)
HACCP Konzept: Das System berücksichtigt unternehmensweit sämtli-
che Aspekte aus Unternehmensverantwortung, Hygienemanagement,
Ressourcenmanagement und guter Herstellpraxis.
Adressiertes wesentliches
(Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16,
17)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S4-1 15)
Verringerung negativer Auswirkungen, Management wesentlicher Risi-
ken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit, Produkthaftung: Personenschaden
(Fremdkörper)
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel
Monitoring (MDR-P-65a)
Regelmäßige Audits, Erfassung eingehender Haftungsfälle
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
HACCP bezieht sich auf den Geltungsbereich innerhalb des Unterneh-
mens (beide Produktionsstandorte).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
282
Ausgenommene Geschäftstätig-
keiten (MDR-P-65b)
Sämtliche Prozesse außerhalb der Produktion in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Produktion: Wien und Wolkersdorf, globaler Vertrieb
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Konsument*innen
Adressierte Gruppen von Ver-
braucher*innen/Endnutzer*innen
(S4-1 15)
Alle Konsument*innen (Verbraucher*innen)
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Leitung QSU (Qualität-Sicherheit-Umwelt)
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
EU (VO) 852/2004 Verordnung über Lebensmittelhygiene;
EU (VO) 853/2004 Verordnung mit spezifischen Hygienevorschriften für
Lebensmittel tierischen Ursprungs;
LMSVG (BGBl. Nr. 13/2006) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher-
schutzgesetz;
IFS (International Featured Standard Food V8)
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Nein
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Nein
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Managementsystem
Inhalt (MDR-P-65a)
Das Manner Managementsystem ist über das Managementhandbuch
beschrieben und gibt einen Überblick über Unternehmensgrundsätze
und unternehmensweite Zusammenhänge. Der Punkt Qualitätsmana-
gementsystem" beinhaltet regelmäßig durchgeführte Prüfmaßnahmen,
Leistungskontrollen, Audits und Reviews, deren Durchführung die Wirk-
samkeit des Qualitätsmanagement-Systems laufend überwachen sowie
Verbesserungen initiieren.
Bei der Planung und laufenden Verbesserung des Managementsystems
werden folgende Anforderungen berücksichtigt und mögliche resultie-
rende Risiken und Chancen bestimmt:
./Das Managementsystem erzielt die beabsichtigten Resultate. Sämtli-
che Anforderungen und Ziele werden erfüllt bzw. erreicht.
./Erwünschte Auswirkungen werden verstärkt, unerwünschte verhindert.
./Es werden laufend Verbesserungen erzielt.
./Die Funktionsfähigkeit des Managementsystems wird auch bei Ände-
rungen aufrechterhalten.
./Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen werden definiert
und in die Managementprozesse integriert bzw. dort umgesetzt und be-
wertet. Gesetzte Maßnahmen sind proportional zur Auswirkung auf die
Konformität von Prozessen bzw. Produkten.
./Das bestehende Management-System beinhaltet ein HACCP-Konzept.
Das Managementsystem ist so aufgebaut, dass ein Rückschluss zur Ma-
nagementbewertung (Review) gewährleistet ist.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
283
Adressiertes wesentliches
(Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16,
17)
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*in-
nen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S4-1 15)
Management wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Zertifizierung nach IFS Food Standard in der aktuellen Version (für 2024:
V8.0) auf Higher Level (d. h. Bewertung >95 %)
Monitoring (MDR-P-65a)
Zertifizierungsaudit
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Konzept bezieht sich auf Supply Chain (Rohstoff-Lieferant*innen, beide
Produktionsstandorte inkl. ausgelagerter Prozesse, Kund*innen).
Ausgenommene Geschäftstätig-
keiten (MDR-P-65b)
Aserbaidschan und Niederlassungen
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Global (betrifft alle Herkunftsländer der Rohwaren bis hin zu allen Ab-
satzmärkten)
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Lieferant*innen, Konsument*innen, Kund*innen
Adressierte Gruppen von Ver-
brauchern/Endnutzern (S4-1 15)
Alle Konsument*innen (Verbraucher*innen)
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Leitung IMS (Integrierte Management Systeme)
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
IFS Food in der aktuellen Version (V 8.0)
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Nein
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Das Konzept ist nicht öffentlich verfügbar.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Manner Code-of-Conduct
Inhalt (MDR-P-65a)
Im Manner Code-of-Conduct - ein Verhaltenskodex r sämtliche Man-
ner Mitarbeiter*innen - und somit auch Marketing ist unter dem Kapitel
Dialog auf Augenhöhe mit Konsument*innen" die Ansprache von Kin-
dern im Marketing geregelt.
Adressiertes wesentliches
(Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16,
17)
Kinderschutz, Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S4-1 15)
Verringerung negativer Auswirkungen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
284
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen, Nicht ver-
antwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunikation
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Im Manner Code-of-Conduct ist festgehalten: Manner verpflichtet
sich zur Einhaltung sämtlicher Verhaltensregeln des
„Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft“,
der auf der Homepage des Österreichischen Werberats
veröffentlicht ist. Dies sind Selbstregulierungsrichtlinien, die verhindern
sollen, dass diskriminierende, die Würde des Menschen
verletzende oder irreführende Werbemaßnahmen gesetzt
werden. Die Richtlinien regeln auch Werbung an Kinder
und Jugendliche und werden im Marketing
bei nationalen und internationalen Kommunikationsmaßnahmen dem-
entsprechend berücksichtigt. Konkret richten sich die Media-Aktivitäten
an die Zielgruppe ab 18 Jahren.
Zusätzlich hält der Code-of-Conduct fest: Produkte werden vollständig
und richtig gekennzeichnet, beworben und kommuniziert. Lebensmittel-
sicherheit ist ein zentraler Pfeiler unserer Philosophie. Manner bewirbt
den „Genuss zwischendurch“ und sind uns unserer Verantwortung hin-
sichtlich unserer Marketingaktivitäten
als Süßwaren-Erzeuger bewusst.
Monitoring (MDR-P-65a)
Human Resources ist für den Code-of-Conduct verantwortlich und über-
prüft die Einhaltung. Externe Überprüfung der Einhaltung des Ethik-Ko-
dex obliegt dem Werberat: Nach Einlangen einer Beschwerde wird in der
Geschäftsstelle die Zuständigkeit geprüft. Wenn die Beschwerde nicht
in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates fällt (siehe Ver-
fahrensordnung) oder bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist,
weist der Österreichische Werberat die Beschwerde ab, informiert je-
doch die beschwerdeführende Person, wer sich ihrer Angelegenheit an-
nimmt. Wird eine Beschwerde für offensichtlich unbegründet eingestuft,
prüft dies der kleine Senat anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft
(siehe Verfahrensordnung). Im Ablauf des Beschwerdeverfahrens wird
in einem ersten Schritt das betroffene Unternehmen kontaktiert und zu
einer Stellungnahme eingeladen. Zeitgleich werden auch der/die Vertre-
ter*in der AK-Wien Konsumentenschutzpolitik und bei Beschwerden zu
geschlechterdiskriminierender Werbung auch der/die Vertreter*in des
Anti-Sexismus-Beirates zu einer Stellungnahme eingeladen. Sollte das
betroffene Unternehmen zusagen, die inkriminierte Kampagne zu än-
dern oder sofort abzusetzen, wird das Verfahren als abgeschlossen er-
klärt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die vorliegenden Beschwer-
deunterlagen an das unabhängige Entscheidungsgremium des Österrei-
chischen Werberates (195 Fachexpert*innen) weitergeleitet. Das unab-
hängige Entscheidungsgremium entscheidet nunmehr anhand des
Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, wie die beanstandete Werbemaß-
nahme zu beurteilen ist. Vom Ergebnis des unabhängigen Entschei-
dungsgremium werden alle betroffenen Parteien per E-Mail informiert.
Gleichzeitig wird die Entscheidung auf der Homepage veröffentlicht.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Das Konzept bezieht sich auf das gesamte Unternehmen.
Ausgenommene Geschäftstätig-
keiten (MDR-P-65b)
Es gibt keine vom Konzept ausgenommenen Geschäftstätigkeiten.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Sämtliche geografischen Gebiete sind im Anwendungsbereich berück-
sichtigt.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Konsument*innen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
285
Adressierte Gruppen von Ver-
braucher*innen/Endnutzer*innen
(S4-1 15)
Alle Konsument*innen (Verbraucher*innen)
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Leitung Marketing und FEI
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
nein
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Der Manner Code-of-Conduct findet sich auf der Homepage des Unter-
nehmens und ist öffentlich zugänglich.
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
ESG-Ziele Manner
Inhalt (MDR-P-65a)
ESG-Ziele Manner wurden 2024 vom Gesamtvorstand, ESG-Manager
und ESG-Verantwortlicher im Aufsichtsrat entwickelt und verabschiedet.
• Die ESG-Strategie der Josef Manner & Comp. AG umfasst drei große
Handlungsfelder (eigene) Produktion (inkl. Aserbaidschan), Liefer-
kette, Produkte die sich aus den wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen in sieben, nachfolgend dargestellten Themenfeldern erge-
ben.
Zentrale Treiber der Auseinandersetzung der Josef Manner & Comp.
AG mit Auswirkungen, Risiken und Chancen in den jeweiligen Hand-
lungsfeldern sind einerseits die Regulatorik auf EU- und nationaler
Ebene und gestiegene Anforderungen von Kund*innen, Konsument*in-
nen und sonstigen Stakeholdern (z. B. Banken), andererseits aber auch
das Bestreben den ökonomischen Erfolg des Unternehmen Manner
nachhaltig zu gewährleisten.
Um dies zu gewährleisten müssen kurz-, mittel- und langfristig insbe-
sondere auch Risiken im Zusammenhang mit ESG mitigiert, sowie damit
zusammenhängende Chancen entsprechend wahrgenommen werden.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen fol-
gende sieben strategischen Themenfelder:
Klimaschutz; Klimarisiko; Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft;
Biodiversität; Arbeitskräfte bei Manner und in der Wertschöpfungskette;
Verbraucher*innen und Endnutzer*innen; Governance
Adressiertes wesentliches
(Unter-)Thema (MDR-P-65a, 1 16,
17)
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*in-
nen, Gesundheitsschutz und Sicherheit
Management von Auswirkung, Ri-
siko oder Chance (S4-1 15)
Management wesentlicher Risiken, Verringerung negativer Auswirkun-
gen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den
Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Wer-
beverbote, Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
286
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Zielbild zu Verbraucher*innen und Endnutzer*innen: IFS-Zertifizierung
auf „Higher-Level halten, Umsetzung von Zuckerreduktion bei allen Pro-
duktinnovationen, Langfristig: Strategieentwicklung zur Zuckerreduktion
für alle Produkte, Anwendung des und Bekenntnis zum Ethikkodex des
österreichischen Werberats
Monitoring (MDR-P-65a)
Monitoring auf Vorstandsebene.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Konzept bezieht sich auf den Geltungsbereich innerhalb des Unterneh-
mens.
Ausgenommene Geschäftstätig-
keiten (MDR-P-65b)
Es gibt keine vom Konzept ausgenommenen Geschäftstätigkeiten.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Sämtliche geografischen Gebiete sind im Anwendungsbereich berück-
sichtigt.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensgruppen
(MDR-P-65b)
Konsument*innen
Adressierte Gruppen von Ver-
brauchern/Endnutzern (S4-1 15)
Alle Konsument*innen (Verbraucher*innen)
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Nicht im Bereich Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Nein
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Internes Dokument, Kommunikation an gesamte Belegschaft bei Town-
Hall-Meeting.
16 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, die für Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen
relevant sin
Manner verpflichtet sich, die Menschenrechte einzuhalten und DSGVO-konform zu agieren. Manner bezieht sich dabei in
Bezug auf Menschenrechte hauptsächlich auf jene, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - die
seit 1964 Verfassungsrang hat - geschützt werden.
Menschenrechte aus AEMR, die Verbraucher*innen und Endnutzer*innen betreffen umfassen für Manner folgende drei
Artikel:
Artikel 3: Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, das auch Schutz vor gefährlichen Produkten
und Dienstleistungen beinhaltet.
Artikel 12: Das Recht auf Schutz der Privatsphäre hier geht es für Manner vor allem um Datenschutz und der
Vertraulichkeit persönlicher Daten.
Artikel 26: Das Recht auf Bildung vor allem das Recht auf Informationen über Produkte.
16 a Ansatz in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statuiert bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um
ihrer rde willen zukommen sollen. Manner orientiert sich im Bereich Lebensmittelsicherheit am Artikel 3 (Das Recht
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
287
auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person umfasst Schutz vor gefährlichen Produkten und Dienstleistungen") und
stellen Produktqualität, -legalität und -authentizität bzw. Arbeits- und Lebensmittelsicherheit durch eine konsequent „ge-
lebte“ Arbeits- und Lebensmittelsicherheitskultur sicher. Dies gelingt durch die Schaffung gemeinsamer Werte, Überzeu-
gungen und Normen, die das gesamte Denken und Verhalten bei Manner und darüber hinaus prägen.
Im Hinblick auf „verantwortungsvolles Marketing“ steht bei Manner der Schutz personenbezogener Daten im Mittelpunkt
der Unternehmenswerte. Als verantwortungsvoller Akteur legt Manner großen Wert darauf, die Privatsphäre der Konsu-
ment*innen zu wahren und den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden. Verbes-
serungen spiegeln das kontinuierliche Engagement wider, eine sichere und vertrauensvolle Grundlage für sämtliche Mar-
ketingaktivitäten zu schaffen und damit die hohen Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen.
16 b Ansatz in Bezug auf die Einbeziehung von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen
Konsument*innen können diesbezüglich über zahlreiche Kanäle mit Manner kommunizieren wie etwa dem Formularfeld
auf der Homepage, dem Konsumentenservice etc.
16 c Ansatz in Bezug auf Maßnahmen, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen
und/oder zu ermöglichen
Manner hat unter Einbezug der OECD-Richtlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für nachhaltiges unternehmerisches
Handeln Abhilfemaßnahmen implementiert, um Konsument*innen entlang der gesamten Aktivitätskette zu schützen und
Indikatoren wie Grad, Tragweite und Unumkehrbarkeit dabei berücksichtigt. Um die Relevanz der gesetzten Maßnahmen
zu gewährleisten, führt das Unternehmen kontinuierlich einen konstruktiven Dialog mit allen betroffenen Stakeholdern. Das
Hinweisgebersystem ist eine Möglichkeit für Konsument*innen, Beschwerden dazu einzureichen.
17 Angabe, ob und inwiefern Konzepte in Bezug auf Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen mit interna-
tional anerkannten Instrumenten im Einklang stehen
Manner nimmt die Verantwortung wahr, die im Einklang mit internationalen Menschenrechtsprinzipien steht. Im Berichts-
jahr wurden keine Fälle gemeldet, die eine unmittelbare Nicht-Einhaltung dieser Prinzipien in der nachgelagerten Wert-
schöpfungskette implizieren.
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher*innen und Endnutzer*innen in
Bezug auf Auswirkungen
20 Einbezug der Sichtweisen der Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen in Entscheidungen oder Tätig-
keiten
Die Strategie orientiert sich nach der bei Manner gelebten Grundsatzposition eines fairen, transparenten und ehrlichen
Austauschs mit Konsument*innen und Kund*innen. Der Dialog mit diesen wichtigen Stakeholdergruppen steht dabei im
Vordergrund. In den Austausch tritt Manner direkt beispielsweise über das Manner Konsumentenservice, aber auch bei
Jahresgesprächen mit Handelspartner*innen gehen wir in den aktiven Dialog. Mit Hilfe von Social Listening Tools (Social
Media) sowie der Einbeziehung von Konsument*innen im Zuge von Umfragen werden diese Stakeholdergruppen aktiv in
die Entscheidungen des Unternehmens eingebunden. Rückmeldungen und Anforderungen fließen laufend in die Strategie
ein.
20 a Zusammenarbeit mit Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen oder ihrer Vertreter*innen
Eine direkte Zusammenarbeit mit den Konsument*innen erfolgt nicht, deren Anliegen werden durch die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Durch das implementierte HACCP-Konzept wird sichergestellt, dass Konsument*in-
nen und die Kund*innen mit hochwertigen und hygienisch einwandfreien Produkten beliefert werden. Die Qualitätsabtei-
lung ist verantwortlich dafür, dass die Einbeziehung stattfindet und die Ergebnisse in den Ansatz des Unternehmens ein-
fließen.
20 b Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung
Sämtliche Rückmeldungen von Endverbraucher*innen werden über das Konsumentenservice digital erfasst und Rekla-
mationen statistisch ausgewertet. Einmal pro Monat werden diese Rückmeldungen vom Manner Konsumentenservice
aufbereitet und mit Unternehmensleitung, Marketing, QSU, Vertrieb, Produktion etc. analysiert. Über dieses Werkzeug
finden die Sichtweisen von Konsument*innen anlassbezogen in den Entscheidungen des Unternehmens Gehör. Über
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
288
Marktforschungsergebnisse - vorrangig bei Neuproduktentwicklung - werden Sichtweisen von Konsument*innen miteinbe-
zogen. Aktuell werden Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen nicht informiert, wie ihre Sichtweisen einbezogen
werden, um Maßnahmen oder neue Entscheidungen abzuleiten. Ein Feedback über das Konsumentenservice zu Anre-
gungen, Beschwerden etc. erfolgt direkt.
20 c Funktion und ranghöchste Position innerhalb des Unternehmens, die die operative Verantwortung für die
Einbeziehung trägt
Die oberste Verantwortung für das Managementsystem liegt beim Vorstand für Produktion und Technik. Bei Abwesenheit
des Vorstands werden Agenden der obersten Leitung betreffend Managementsystem von der Bereichsleiterin QSU über-
nommen.
20 d Art und Weise, wie das Unternehmen die Wirksamkeit seiner Zusammenarbeit mit den Verbraucher*innen
und/oder Endnutzer*innen bewertet
Bewertet wird die Wirksamkeit der Einbeziehung der Konsument*innen mittels Reklamationsfaktor.
21 Unternommene Schritte, um Einblicke in die Sichtweisen der Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen
zu gewinnen
Grundsätzlich sind alle Produkte der Josef Manner & Comp. AG für keine spezielle Zielgruppe oder Verwendungszweck
vorgesehen. Darüber hinaus wurden wenige Produkte mit einem besonderen Verwendungszweck definiert, wobei die An-
forderungen in der Neuproduktentwicklung festgelegt wurden.
Werden neue Produkte entwickelt, die sich an eine spezielle Zielgruppe richten bzw. für eine spezifische Ernährungsform
oder Verwendungszweck gedacht sind, werden im Rahmen des Prozesses für Neuproduktentwicklung die Anforderungen
dafür festgelegt und bewertet.
Menschen mit besonderen Ernährungsformen können alle für sie notwendigen Informationen aus der Deklaration auf der
Verpackung ableiten. Als zusätzliche Serviceleistung sind auf der Homepage bei jedem Produkt die Produkteigenschaften,
z. B. für vegane Ernährungsformen, hinterlegt.
S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Ver-
braucher*innen und Endnutzer*innen Bedenken äußern können
25 a Allgemeiner Ansatz und Verfahren für die Durchführung von oder die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen
Der Ansatz und das Verfahren für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen im Falle negativer Auswirkungen auf Ver-
braucher*innen und Endnutzer*innen orientiert sich nach der bei Manner gelebten Grundsatzposition eines fairen, trans-
parenten und ehrlichen Austauschs mit Konsument*innen und Kund*innen. Ziel des Verfahrens ist ein Dialog auf Augen-
höhe mit Konsument*innen und Feedback als Chance für kontinuierliche Weiterentwicklung.
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess verfolgt als Ziel die stetige Verbesserung der Produkt-, Prozess- und Ser-
vicequalität.
Beschrieben wird die Verbesserung als PDCA-Zyklus, einem sich wiederholenden 4-phasigen Prozess (Plan, Do, Check,
Act), mit dem Ziel des ständigen Lernens bzw. der ständigen Verbesserung. Darüber hinaus dienen der PDCA-Zyklus als
Mitarbeiter-KVP, der 8D-Report als Werkzeug zur Reklamationsbearbeitung und das A3-Problemlösungsblatt als Metho-
den-KVP. Dabei arbeiten die Mitarbeiter*innen eigenständig in ihren Abteilungen und Teams an den laufenden Verbesse-
rungen in ihrem Verantwortungsbereich und in ihrem Umfeld.
25 b Spezifische Kanäle, über die Verbraucher*innen und Endnutzer*innen ihre Anliegen oder Bedürfnisse äu-
ßern und prüfen lassen können
Sollte ein Produkt nach dem Kauf nicht den Erwartungen der Konsument*innen entsprechen, werden von Manner zahlrei-
che Feedback-Möglichkeiten bereitgestellt. Konsument*innen können über mehrere sehr einfach zu findenden Kanäle
(Kontaktformular auf der Webseite, per E-Mail, über Telefon) mit dem Konsumentenservice in Kontakt treten und Feedback
zu den Produkten geben. Das Kerndokument im Konsumentenservice „Social Media: Erreichbarkeit und Reaktionszeit
Shitstorm“ behandelt wesentliche Elemente wie potenzielle Konfliktherde inklusive eines ausführlichen Argumentariums,
Verantwortlichkeiten, Stufenplan und Reaktionszeiten im Krisenfall, Prävention und einen Eskalationsprozess im Krisen-
fall. Dieses Verfahren ist auch flexibel einsetzbar für andere Krisensituationen oder Ähnliches. Konsument*innen können
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
289
Bedenken in der Abteilung Konsumentenservice via E-Mail, in Onlineformularen, auf Social-Media-Kanälen per Brief oder
Telefon äußern.
25 c Unterstützung der Verfügbarkeit solcher Kanäle im Rahmen von Geschäftsbeziehungen
Im Rahmen von Geschäftstätigkeiten von Manner werden ähnliche Kanäle z. B. Beschwerdemechanismen über Handels-
partner unterstützt, indem Anfragen, Feedback und Beschwerden direkt an das Manner Konsumentenservice weitergelei-
tet und dort in den üblichen Prozess eingesteuert werden.
25 d Verfolgung und Überwachung der angegangenen Probleme und Wirksamkeit der Kanäle
Der Fortschritt bei der Bearbeitung der einzelnen Verbraucher- und Endnutzeranliegen wird im 14-tägigen Innovations-
und Produktentwicklungs-Meeting verfolgt und überwacht. Das Konsumentenfeedback wird im System "Sugar" in der Ab-
teilung Consumer Service erfasst und bearbeitet. Das Kontaktformular auf der Website (https://www.manner.com/de-
AT/kontakt) ist mit dem CRM-Programm SUGAR" verknüpft, wodurch für diese Nachricht automatisch ein Ticket erstellt
wird und in Folge bearbeitet werden kann. Für telefonische Anfragen oder solche, die per Mail (team@manner.com) oder
Post zugesendet werden, wird vom Consumer Service manuell ein Ticket erstellt. Diese sind nummeriert, werden einer
Kategorie zugewiesen und gegebenenfalls mit einem Tag" versehen. Sie beinhalten zumindest eine Nachricht sowie den
Namen bzw. Kontakt des Absenders oder der Absenderin. Nachrichten der Kategorie Reklamationen" werden priorisiert
behandelt, da hier bestimmte, vorgegebene Reaktionszeiten und Abläufe einzuhalten sind. Der Prozess ist bei Manner
unter PV5200 Produktreklamationen bearbeiten" festgelegt. Monatlich erfolgt eine statistische Auswertung, die die einge-
gangenen Rückmeldungen der Konsument*innen des abgelaufenen Monats berücksichtigt und diese Werte mit denen der
Vormonate und Vorjahre vergleicht. Davon abzuleitende Trends oder erkannte Häufungen dienen als Basis für die Ver-
besserungsarbeit und werden den relevanten Mitarbeiter*innen per E-Mail zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden
zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsniveaus am Shopfloor täglich DQMs (Daily Quality Meetings)
abgehalten. Basierend auf Kennzahlen (z. B. der Reklamationsstatistik), Ergebnissen aus internen Audits und Ereignissen
werden dort konkrete Verbesserungsmaßnahmen definiert, dokumentiert und bis zur Umsetzung inkl. Wirksamkeitsprü-
fung verfolgt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Abweichungen schnell erkannt und nachhaltige Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden.
Mit dem Stichtag 31.12. erfolgt zudem eine Gesamtübersicht aller Fälle in Form einer Jahresstatistik. Im Zuge dessen wird
auch eine separate Auswertung vorgenommen, die die Anzahl der Beschwerden in Zusammenhang mit nicht verantwor-
tungsvollem Marketing auflistet. Diese beinhaltet alle Reklamationsfälle mit Beschwerdegrund Deklaration falsch/fehlt",
MHD fehlt" sowie jegliche Produktkritik hinsichtlich Mogelpackung. Beschwerden betreffend Marketingclaims, Irreführung,
an Kindern gerichtete Werbung, sexistische oder anstößige Werbung sind als Ticket mit den entsprechenden Tags im
CRM vorhanden und stehen damit ebenfalls als Report zur Verfügung. Zudem werden Social-Media-Nachrichten in Hin-
blick auf jene Beschwerdegründe überprüft und gegebenenfalls im Bericht ergänzt. Um potenziell negative Auswirkungen
auf Konsument*innen zu beheben oder Bedenken in Maßnahmen einfließen zu lassen, wird dieses Feedback laufend
genutzt, um Verbesserungspotenziale zu optimieren.
26 Feststellung, dass Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen die Strukturen und Verfahren kennen und
ihnen vertrauen sowie Strategien zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen bei Nutzung der Strukturen und Ver-
fahren
Das Feedback über die Webseite des Unternehmens ist eine gelernte Möglichkeit, für Konsument*innen, mit Manner in
Kontakt zu treten und wird auch dementsprechend verwendet. Diese Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme wurden im Jahr
2024 über 6.945-mal zum Verfassen von Beschwerden, Lob oder Anregungen genutzt. Manner verfügt aktuell nicht über
Strategien, um Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, wenn sie solche Strukturen oder Verfahren nut-
zen, da Manner Feedback als wertvolle Quelle für Verbesserungsmöglichkeiten erachtet.
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Ver-
braucher*innen und Endnutzer*innen und Ansätze zum Management wesentlicher Ri-
siken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher*in-
nen und Endnutzer*innen sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
30 Zusammenfassende Beschreibung der Aktionspläne und Mittel in Bezug auf das Management der wesentli-
chen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
290
Im Fokus der Maßnahmen im Management potenzieller Auswirkungen auf Konsument*innen stehen Lebensmittel- und
Produktsicherheit: Das HACCP-Konzept zur Gefahrenanalyse und Ableitung geeigneter Kontrollpunkte und deren Beherr-
schung entlang der Wertschöpfungskette von der Entwicklung über die Produktion bis zum Versand trägt wesentlich
zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit bei.
Sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch das Bestreben, die Sorgfaltspflicht in Bezug auf das Inverkehrbringen
von sicheren Lebensmitteln zu erfüllen, haben dazu geführt, dass Präventivmaßnahmen implementiert wurden, die eine
gute Hygienepraxis (GHP) und eine gute Herstellungspraxis (GMP) gewährleisten. Eine regelmäßige Verifizierung des
Systems deckt Verbesserungspotenziale auf und trägt zur ständigen Weiterentwicklung sowie zur Erfüllung der Anforde-
rungen für die Erzeugnissicherheit bei. Qualität aus Sicht der Kund*innen und Konsument*innen bedeutet also, dass Man-
ner Konsument*innen zu jeder Zeit Produkte in einer konstant hohen Qualität genießen können. Die Produkte aus dem
Haus Manner sind sicher und stellen keine Gefahr für die Gesundheit der Konsument*innen dar.
Jedes Genussmittel ist aber nur so gut wie die Summe seiner Einzelteile. Aus diesem Grund legt Manner höchsten Wert
auf ausgewählte, hochqualitative und, wo möglich, nachhaltig zertifizierte Zutaten. Alle Rohstoffe werden nach der Anlie-
ferung im hauseigenen Betriebslabor entsprechend einem risikobasierten Prüfplan bemustert, analysiert und nur nach
Übereinstimmung mit der Spezifikation zur Verarbeitung in der Produktion freigegeben. Diese strengen Wareneingangs-
prüfungen sowie die weiteren Anforderungen aus der bestehenden IFS-Zertifizierung stellen die Einhaltung der Lebens-
mittelsicherheit und der Qualitätsansprüche sicher. Manner unterzieht sich jährlich einer Zertifizierung nach dem mit dem
Fachwissen von Einzelhändlern, Herstellern, Zertifizierungsstellen und anderen Expert*innen entwickelten und weltweit
anerkannten Produktqualitäts- und Sicherheitsstandard IFS (International Featured Standard Food) in der aktuellen Ver-
sion. Ziel ist eine Zertifizierung auf Higher Level", um damit die Vertrauenswürdigkeit in die Produkte und Marken durch
die Demonstration einer gelebten Produkt- und Lebensmittelsicherheitskultur zu stärken und Kundenanforderungen zu
erfüllen. Zusätzlich zur Verifizierung des Manner Managementsystems werden darüber hinaus an beiden Standorten
Nachhaltigkeits-, Hygiene- und Systemaudits durchgeführt, wobei speziell die Anforderungen der IFS-Auditcheckliste und
die aus dem Lean Management hinterfragt werden.
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Gefahrenanalyse
Beschreibung (MDR-A-68a)
Gefahrenanalyse entlang aller Produktionsprozesse
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Identifikation und Bewertung
von Gefahren sowie Definition von geeigneten Maßnahmen zur Beherr-
schung.
Start (MDR-A-68a)
2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
Die von den Mitgliedern des HACCP-Teams in der Gefahrenanalyse de-
finierten CPs (Kontrollpunkte) und CCPs (kritische Kontrollpunkte) sind
Lenkungsmaßnahmen, an denen eine unmittelbare Einflussmöglichkeit
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
291
besteht, Gefahren für die Lebensmittelsicherheit zu verhindern, zu be-
seitigen oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Es ist ein Prüfverfahren definiert, das kontinuierlich oder in angemesse-
nen Intervallen die Wirksamkeit der Lenkungsmaßnahmen überprüft.
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Kein konkreter Zielwert
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Permanente Erhöhung der Lebensmittelsicherheit und der Lebensmittel-
sicherheitskultur
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Implementierung von Detektionsgeräten
Beschreibung (MDR-A-68a)
Implementierung von Detektionsgeräten zur Fremdkörpererkennung
(Metalldetektoren und Röntgengeräte)
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Reduktion von Fremdkör-
pereintrag in die Produkte.
Start (MDR-A-68a)
2023
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Abgeschlossen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Abgeschlossen
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
Mit Hilfe der Metalldetektoren und der Röntgengeräte werden kontami-
nierte Packungen erkannt und aussortiert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
292
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Erfassung der gemeldeten Fremdkörperreklamationen in der Reklama-
tionsstatistik
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Zielwert in der Reklamationsstatistik: 0,25 ppm
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Deutlich messbare Reduktion von Fremdkörpereinträgen in den Produk-
ten
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Wareneingangsprüfung
Beschreibung (MDR-A-68a)
Wareneingangsprüfung
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch ausschließliche Verarbei-
tung von sicheren Rohwaren
Start (MDR-A-68a)
2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
Alle Rohstoffe werden nach der Anlieferung im hauseigenen Betriebsla-
bor entsprechend einem risikobasierten Prüfplan bemustert, analysiert
und nur nach Übereinstimmung mit der Spezifikation zur Verarbeitung in
der Produktion freigegeben.
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Interne und externe Analysen, Teilnahme an Ringversuchen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
293
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Rohstoffe entsprechen der Spezifikation
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Konsequentes Einfordern der Einhaltung der vereinbarten Spezifikation
unterstützt die kontinuierliche Lieferantenentwicklung. So sind neben
den Wareneingangsprüfungen auch regelmäßige Lieferantenaudits und
Lieferantengespräche ein integraler Bestandteil zur Sicherstellung der
geforderten Rohstoffqualität.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Prozessbegleitende Prüfungen
Beschreibung (MDR-A-68a)
Prozessbegleitende Prüfungen
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch laufende Kontrollen der Pro-
dukte während der Produktion.
Start (MDR-A-68a)
2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
Beispiele:
- Täglich werden in sämtlichen Produktionsschichten von jeder Produk-
tions-Charge Muster gezogen und von einem Team geschulter Sensori-
ker*innen verkostet und bewertet - An sämtlichen Produktionsanlagen
wurden sogenannte Qualitätstische als Standard etabliert, an denen
durch die Mitarbeiter*innen selbst mehrmals pro Produktionsschicht
Muster aus dem laufenden Prozess gezogen und vor Ort auf die gefor-
derten Qualitätsvorgaben geprüft werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
294
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Stichprobenartige Kontrollen durch die Mitarbeiter*innen der Qualitäts-
abteilung im Zuge der von ihnen durchgeführten, schichtübergreifenden
Kontroll-Rundgängen.
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Produkte entsprechen der Spezifikation
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Erhaltung des hohen Qualitätsniveaus der Produkte
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Qualitätsmeetings
Beschreibung (MDR-A-68a)
Tägliche Qualitätsmeetings am Shopfloor
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Abhaltung von abteilungs-
übergreifenden Qualitätsmeetings.
Start (MDR-A-68a)
2022
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
In sogenannten DQMs (Daily Quality Meetings) wird auf Basis der ver-
fügbaren Kennzahlen zu internen Fehlern und Reklamationen ein Fokus
auf relevante Probleme gesetzt und deren Lösung bis zur wirksamen
Umsetzung verfolgt.
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Audits und statistische Auswertung der aufgetretenen Fehler.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
295
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Kein konkreter Zielwert
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Intensiveres Bewusstsein für Fehler und deren Auswirkungen bei Mitar-
beiter*innen
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
HACCP-Konzept als vorbeugendes Sicherheitswerkzeug
Beschreibung (MDR-A-68a)
HACCP-Konzept als vorbeugendes Sicherheitswerkzeug zur Vermei-
dung von Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*in-
nen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
HACCP-Konzept
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Ausschluss bzw. Minderung von Haftungsfällen aufgrund von Gesund-
heitsgefährdungen der Konsument*innen durch unsichere Lebensmittel
am Markt.
Start (MDR-A-68a)
2000
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
Im Zuge von wiederkehrenden HACCP Teamsitzungen erfolgt die
HACCP Verifizierung und Weiterentwicklung des HACCP Konzeptes.
Mittel sind Arbeitszeit und Ressource. Alle zwei Jahre findet eine Schu-
lung durch externe Trainer*innen für das HACCP-Team statt.
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Erfassung eingehender Haftungsfälle.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
296
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Kein konkreter Zielwert
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Keine Haftungsfälle und Personenschäden
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Zertifizierung nach IFS
Beschreibung (MDR-A-68a)
Jährliche Zertifizierung nach IFS in der aktuellen Version
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*in-
nen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Managementsystem
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Die Aufrechterhaltung der Zertifizierung nach IFS dient der Erfüllung von
Kundenanforderungen und Sicherstellung der Manner-Qualitätsansprü-
che.
Start (MDR-A-68a)
2004
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
Das Team der Abteilung integrierte Managementsysteme" führt sämtli-
che internen Systemaudits durch, lässt die oberste Leitung und einige
zentrale Funktionen einmal jährlich durch externe Auditor*innen prüfen
und bereitet die Organisation somit auf die Zertifizierung nach IFS vor.
Ressourcen sind interne und externe Arbeitszeit.
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Gültiges IFS-Zertifikat auf Higher Level"
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Kein konkreter Zielwert
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
297
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Seit vielen Jahren Zertifizierung auf Higher Level"
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Produktionsprozesse in Wien und Wolkersdorf
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Kund*innen/Handel
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Mitgliedschaft im Österreichischen Werberat
Beschreibung (MDR-A-68a)
Manner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Verhaltensregeln des
„Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft“, der auf der Home-
page des Österreichischen Werberats veröffentlicht ist. Die Richtlinien
regeln auch an Kinder und Jugendlichen gerichtete Werbung und wer-
den von der Marketing-Abteilung bei nationalen und internationalen
Kommunikationsmaßnahmen dementsprechend berücksichtigt.
Um auch bei der Mitwirkung dieser Gestaltungsregeln aktiv zu sein, ist
eine Mitgliedschaft im Österreichischen Werberat vorgesehen.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Kinderschutz
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Bewusste Ansprache von Kindern in den Werbemaßnahmen
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Code-of-Conduct
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Eine Sensibilisierung sämtlicher in Kommunikationsmaßnahmen invol-
vierter (Marketing-) Mitarbeiter*innen hinsichtlich Vermeidung von an
Kinder gerichtete Werbemaßnahmen soll damit erreicht werden.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
-
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Feedbackschleifen im Marketing, Schulungen, Beanstandungen durch
den Werberat, Beanstandungen über das Konsumentenservice
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
298
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Die gesetzte Maßnahme zielt auf den Wissensaufbau- und das Manage-
ment bezüglich der Ansprache von Kindern in Werbemaßnahmen ab.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Nachgelagerten Wertschöpfungskette
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Ausarbeitung Strategiepapier (Konzept) zu "Verantwortungsvollem
Marketing bei Manner"
Beschreibung (MDR-A-68a)
Ausarbeitung Strategiepapier (Konzept) zu "Verantwortungsvollem Mar-
keting bei Manner" wurde 2024 gestartet, die Finalisierung und interne
Verabschiedung ist für 2025 vorgesehen. Sensibilisierung aller in Mar-
keting- und Kommunikationsmaßnahmen involvierten (Marketing) Mitar-
beiter*innen betreffend verantwortungsvoller Marketingpraktiken.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunika-
tion
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Es wird kein Konzept mit dieser Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Es werden keine Ziele mit dieser Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
Ausarbeitung eines Basiskonzept in Austausch mit den Abteilungen
ESG und Human Ressources. Workshop mit der gesamten Marketin-
gabteilung mit Bezugnahme auf die IROs und Ausarbeitung von Maß-
nahmen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
299
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Wirksamkeit der Maßnahme orientiert sich an dem Zustandekommen
des Konzepts und einer Freigabe des Konzepts durch den Vorstand.
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein Strategiepapier mit Richtlinien zu
verantwortungsvollem Marketing zu erstellen.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Zuckerreduktions-Strategie
Beschreibung (MDR-A-68a)
Entwicklung einer Zuckerreduktions-Strategie für das Gesamtunterneh-
men
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*in-
nen - Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den
Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Wer-
beverbote; Risiken aus gesellschaftlicher Verantwortung/ Aktivität: Ein-
führung einer Zuckersteuer; Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Pro-
dukte)
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
ESG-Ziele Manner
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Beitrag im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung, Ausbau der
Wahlmöglichkeiten an zuckerreduzierten Produkten für Konsument*in-
nen im Sortiment.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
Potenziell negative Auswirkungen von Zucker werden in der Maßnahme
Entwicklung einer Zuckerreduktions-Strategie für das Gesamtunterneh-
men" adressiert. Ressourcen dafür sind sowohl in der Produktentwick-
lung, im Marketing sowie im Einkauf notwendig. Ein umfangreiches Ver-
ständnis für aktuelle Technologien und zukünftige Entwicklungen spielt
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
300
hier ebenfalls eine Rolle. Darüber hinaus sind Mittel für Kommunikation
von Konsument*innen zur Bekanntmachung dieser Produkte erforder-
lich.
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Konzeptpapier vom Vorstand verabschiedet.
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Zielvorgabe nur bei Innovationen: -10 % Zuckerreduktion bei Neupro-
dukten der Marke Manner bei Benchmark Manner Original Neapolitaner
Schnitte.
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Konzeptpapier über alle Marken.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Schulung zu Wettbewerbsrecht
Beschreibung (MDR-A-68a)
Regelmäßige Schulung zu Wettbewerbsrecht insbesondere Green
Claims durch Manner Rechtsabteilung - mindestens einmal pro Jahr
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu Mogel-Verpa-
ckung"
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Es wird kein Konzept mit dieser Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Es werden keine Ziele mit dieser Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
301
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Die Wirksamkeit der Maßnahme kann an den KPIs "Anzahl der Be-
schwerden im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem Marke-
ting" sowie "Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht ver-
antwortungsvollen Marketingpraktiken" gemessen werden
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Die Maßnahme zielt auf den Wissensaufbau im Unternehmen und in
weiterer Folge die Vermeidung der Beschwerden im Punkt "nicht verant-
wortungsvolles Marketing" ab
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Überprüfung Sortiment Mogelpackung
Beschreibung (MDR-A-68a)
Überprüfung Sortiment Mogelpackung
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Ausrichtung (S4-4, 33 a, b)
Minderung wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpa-
ckung"
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Es wird kein Konzept mit dieser Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Es werden keine Ziele mit dieser Maßnahme adressiert.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
-
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
302
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Die Wirksamkeit der Maßnahme wird am KPI "Anzahl der Verurteilungen
im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken"
sichtbar
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Die Maßnahme zielt auf den Wissensaufbau im Unternehmen und in
weiterer Folge die Vermeidung der Beschwerden im Punkt „nicht verant-
wortungsvolles Marketing" ab
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Aufbau einer zuckerreduzierten Produktkategorie
Beschreibung (MDR-A-68a)
Aufbau einer zuckerreduzierten Range rund um Manner Vollkorn Waf-
feln
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ausrichtung (S4-4, 31 a, c)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
ESG-Ziele Manner
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Ausbau der Wahlmöglichkeiten an zuckerreduzierten Produkten r Kon-
sument*innen im Sortiment
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Noch nicht begonnen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Mittel für das Management we-
sentlicher Auswirkungen (S4-4
37)
Potenziell negative Auswirkungen von Zucker werden in der Maßnahme
Aufbau einer zuckerreduzierten Range rund um Manner Vollkorn Waf-
feln" adressiert. Ressourcen dafür sind sowohl in der Produktentwick-
lung, im Marketing sowie im Einkauf notwendig. Ein umfangreiches Ver-
ständnis für aktuelle Technologien und zukünftige Entwicklungen spielt
hier ebenfalls eine Rolle. Darüber hinaus sind Mittel für Kommunikation
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
303
von Konsument*innen zur Bekanntmachung dieser Produkte erforder-
lich.
Wirksamkeitsverfolgung der Maß-
nahme (S4-4 31 d, 33 a)
Konzeptpapier vom Vorstand verabschiedet.
Zielfestlegung zur Verfolgung der
Wirksamkeit (S4-4 36)
Nein
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a, e, S4-4 AR 25 c; AR 33 b)
Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein Konzeptpapier über alle Marken
aus dem Haus Manner zu erstellen.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeiten (MDR-A-68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
geografische Gebiete (MDR-A-
68b)
Im Unternehmen
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Konsument*innen
Abhilfemaßnahmen (MDR-A-68d,
S4-4-31b)
Nein, präventiv
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
31 b Abhilfemaßnahmen in Bezug auf eine tatsächliche wesentliche Auswirkung
Keine der angeführten Maßnahmen schafft Abhilfe für die wesentlichen Auswirkungen, durch die das Unternehmen be-
troffen ist.
32 a Verfahren zur Ermittlung erforderlicher und angemessener Maßnahmen
Um auf tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Endverbraucher*innen entsprechend reagieren zu kön-
nen, wurde auf die über die beschriebenen Kanäle (Kontaktformular auf der Manner Homepage, Social Media) eingelang-
ten Inputs und das Feedback der Konsument*innen zurückgegriffen.
32 b Ansätze um Maßnahmen in Bezug auf spezifische wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucher*in-
nen und/oder Endnutzer*innen zu ergreifen
Um Maßnahmen in Bezug auf spezifische, wesentliche Auswirkungen auf Endverbraucher*innen zu ergreifen werden fol-
gende Ansätze verfolgt:
Im Entwicklungsprozess werden neben den rein technischen und betriebswirtschaftlichen auch umweltrelevante
und ethische sowie kundenspezifische Aspekte berücksichtigt.
Da die Einsatz-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Investitionen und Dienstleistungen direkt oder indirekt die Sicher-
heit, Qualität, Zuverlässigkeit und Umweltverträglichkeit der Produkte beeinflussen, sind im Rahmen der Beschaf-
fung ausreichende Sicherungsmaßnahmen festgelegt (Lieferantenauswahl und -freigabe, Definition der Spezifi-
kation, Eingangsprüfung und Lieferantenbewertung)
Die zur Serienfertigung festgelegten Herstellungsbedingungen und qualitätssichernden Maßnahmen (Prüfungen,
Arbeitsanweisungen) sind dokumentiert und gewährleisten einen reproduzierbaren Prozess zur Herstellung si-
cherer Produkte.
Das Managementsystem sichert durch regelmäßige Analysen der Prozess- und Qualitätsaufzeichnungen die
Durchführung von korrigierenden und vorbeugenden Maßnahmen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
304
Aufgrund der Vorgaben des Managementreviews und der Qualitätsziele sowie der Verbesserungsmaßnahmen,
internen Audits usw. werden Schulungen geplant, budgetiert und durchgeführt. Mitarbeiter*innen und Führungs-
kräfte werden entsprechend ihres Arbeitsplatzes und auf Basis einer Bewertung der damit zusammenhängenden
Risiken ausgebildet.
Die externe Kommunikation regelt das Verhältnis zwischen der Organisation und externen Stellen, zum Zweck
der Sicherstellung der Qualitätsanforderungen und der Lebensmittelsicherheitsanforderungen.
Als externe Stellen werden alle Organisationen und Personen gesehen, welche in irgendeiner Stufe der gesamten
Wertschöpfungskette mit dem Produkt in Kontakt treten, oder relevanten Einfluss auf das Produkt haben.
32 c Sicherstellung der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen im Falle wesentlicher negativer
Auswirkungen
Durch regelmäßig durchgeführte Prüfmaßnahmen, Leistungskontrollen, Audits und Reviews wird die Wirksamkeit des
Qualitätsmanagementsystems laufend überwacht, angepasst und verbessert. Auf Basis der Reklamationsstatistik (ex-
terne Fehler") sowie der strukturierten Aufnahme von erfassten Produktionsfehlern (interne Fehler") werden in täglichen,
schnittstellenübergreifenden Qualitätsmeetings geeignete Abstellmaßnahmen oder Problemlösungsaktivitäten bespro-
chen, gestartet und bis zur wirksamen Umsetzung verfolgt.
33 b Geplante oder ergriffene Maßnahmen, um wesentliche Chancen zu nutzen
Wesentliche Chancen wurden für Manner nicht identifiziert.
34 Maßnahmen, um wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen
durch eigene Praktiken zu verhindern
Die oberste Leitung stellt sicher, dass alle erforderlichen Ressourcen wie etwa Personal, Material, Ausstattung, Schulun-
gen oder Prüfkosten zur sicheren Herstellung von Lebensmitteln im Sinne der Gesetzgebung, des Codex Alimentarius,
der Good Manufacturing Practice, sowie der Good Hygiene Practice und zur Weiterentwicklung der Organisation, zur
Erreichung der Qualitätsziel sowie im Sinne des Produktschutzes (Food Defense) und der Arbeitssicherheit zur Verfügung
gestellt werden und dass somit negative Auswirkungen auf Konsument*innen verhindert werden können.
35 Schwerwiegende Menschenrechtsprobleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Verbraucher*innen und End-
nutzer*innen
Manner wurde im Berichtszeitraum keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen von Konsument*innen gemel-
det.
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswir-
kungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen
Risiken und Chancen
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Reklamationsreduktion
Beschreibung (MDR-T-80a)
Zielwert in der Reklamationsstatistik: 0,25ppm in Bezug auf Fremdkör-
per
Adressiertes wesentliches Thema
(MDR-T-80a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zielrichtung (MDR-T-80a; S4-5 38)
Verringerung negativer Auswirkungen
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
HACCP-Konzept
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
305
Zielart (Absolutes Ziel / Intensi-
tätsziel) (MDR-T-80b)
Absolut
Zieleinheit (MDR-T-80b)
ppm
Zielwert (MDR-T-80b)
0.25
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Das Ziel bezieht sich auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette (An-
zahl der reklamierten EVEs in Relation zu Anzahl verkaufter EVE *
1.000.000).
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Umfang des Ziels umfasst sämtliche geografischen Gebiete.
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
2023
Bezugswert (MDR-T-80d)
0.3
Zieljahr (MDR-T-80e)
1 Jahr
Gegebenenfalls: Etappen- oder
Zwischenziele (MDR-T-80e)
Keine Etappenziele
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f; S4-5 41a)
Im Sinn der kontinuierlichen Verbesserung soll die Anzahl der eingehen-
den Reklamationen permanent gesenkt werden. Am Jahresende wird in
Abstimmung von QSU und Vorstand für P&T der aktuelle Zielwert auf
Basis der IST-Zahlen aus dem aktuellen Jahr evaluiert und unter Be-
rücksichtigung der für das Folgejahr geplanten Verbesserungsmaßnah-
men gegebenenfalls neu festgelegt. Der neue Zielwert wird anschlie-
ßend intern kommuniziert und alle Maßnahmen zur Absicherung der Le-
bensmittelsicherheit sowie zur Verbesserung der Produktqualität da-
nach ausgerichtet.
Wissenschaftliche Grundlage von
Umweltzielen (MDR-T-80g)
Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h; S4-5 41)
Interessensträger wurden bei der Zielfestlegung nicht eingebunden.
Zielperformance (MDR-T-80j)
Die erzielten Ergebnisse entsprechen der erwarteten Entwicklung, ge-
naue Zahlen werden nicht angegeben.
Monitoring (MDR-T-80j)
Monatliches Reporting des Reklamationsfaktors
Einbeziehung der Verbraucher*in-
nen/Endnutzer*innen in die Nach-
verfolgung der Zielerreichung (S4-
5 41 b)
Zur Nachverfolgung der Zielerreichung wurden die entsprechenden
Konsument*innen nicht miteinbezogen.
Einbeziehung der Verbraucher*in-
nen/Endnutzer*innen in die Er-
mittlung von Verbesserungsmög-
lichkeiten (S4-5 41 c)
Nein
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Zuckerreduktion
Beschreibung (MDR-T-80a)
Neuprodukte mit -10 % Zucker-Anteil
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
306
Adressiertes wesentliches Thema
(MDR-T-80a)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zielrichtung (MDR-T-80a; S4-5 38)
Management wesentlicher Risiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a)
Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
ESG-Ziele Vorstand
Zielart (Absolutes Ziel / Intensi-
tätsziel) (MDR-T-80b)
Relativ
Zieleinheit (MDR-T-80b)
Prozent
Zielwert (MDR-T-80b)
-0.1
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-T-80c)
Das Ziel bezieht sich auf die eigene Geschäftstätigkeit.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-T-
80c)
Umfang des Ziels umfasst sämtliche geografischen Gebiete.
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
Als Basisjahr des Ziels wird das Vorjahr hergenommen.
Bezugswert (MDR-T-80d)
46g auf 100g Produkt
Zieljahr (MDR-T-80e)
1 Jahr
Gegebenenfalls: Etappen- oder
Zwischenziele (MDR-T-80e)
Keine Etappenziele
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f; S4-5 41a)
Das Ziel beruht auf der Annahme, dass Zucker bei übermäßigem Ver-
zehr potenziell negative Auswirkungen auf Konsument*innen hat. Das
Ziel wurde unter folgenden Gesichtspunkten festgelegt:
- Mitbewerbs- und Marktanalyse (Informationen zu am Markt befindli-
chen Produkten und Zucker-Reduktions-Strategien von anderen Süß-
warenunternehmen wurden gescreent und bewertet).
- Learnings aus Befragungen (Interne Verkostungen im Marketing- und
Produktentwicklungsteam im geschulten Sensorikpanel haben belegt,
dass eine 10-prozentige Zuckerreduktion zu keiner zu starken Ge-
schmacksbeeinträchtigung hrt und Konsument*innen sich schrittweise
an das neue Geschmacksprofil mit weniger Zucker gewöhnen können.)
- Das Benchmarkt Produkt Manner Original Neapolitaner Schnitte wurde
deshalb als Benchmark herangezogen, da es das bekannteste Pro-
dukt/meistverkaufte Produkt von Manner ist und damit den Geschmack
prägt.
Wissenschaftliche Grundlage von
Umweltzielen (MDR-T-80g)
Bei diesem Ziel handelt es sich nicht um ein umweltbezogenes Ziel.
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h; S4-5 41)
Interessensträger wurden bei der Zielfestlegung nicht eingebunden.
Zielperformance (MDR-T-80j)
Das Unternehmen gibt seit einigen Jahren den Fortschritt im nichtfinan-
ziellen Bericht an und konnte das Ziel jährlich erreichen.
Monitoring (MDR-T-80j)
Jährliches Monitoring
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
307
Einbeziehung der Verbraucher*in-
nen/Endnutzer*innen in die Nach-
verfolgung der Zielerreichung (S4-
5 41 b)
Zur Nachverfolgung der Zielerreichung wurden entsprechende Konsu-
ment*innen nicht miteinbezogen.
Einbeziehung der Verbraucher*in-
nen/Endnutzer*innen in die Er-
mittlung von Verbesserungsmög-
lichkeiten (S4-5 41 c)
Nein
80 i Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen
Änderungen der Ziele und der entsprechenden Kennzahlen können im ersten Berichtsjahr nach ESRS noch nicht ausge-
wiesen werden.
S4 - MDR-M Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Liste mit verwendeten Parametern
(MDR-M-76)
Auslobung von Gesundheits- und Ernährungsmerkmalen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige Produkte)
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Daten werden über SAP abgefragt und der Anteil der veganen und
zuckerreduzierten Produkte am Gesamtumsatz berechnet.
Grenzen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es werden vegane und zuckerreduzierte Produkte berücksichtigt. Die
Daten beziehen sich ausschließlich auf Marken des Hauses Manner.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Es erfolgt ein Abgleich der Daten mit einer Liste aller zertifizierter Pro-
dukte und eine zweistufige Validierung.
Liste mit verwendeten Parametern
(MDR-M-76)
Anteil vegane Produkte am Gesamtsortiment (in %)
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Risiken aus Veränderungen im Konsumentenverhalten: Trend in den
Medien verteufelt Zucker und Fett, Trend zu veganen Produkten, Wer-
beverbote
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Daten werden über SAP abgefragt und der Anteil der veganen Pro-
dukte am Gesamtumsatz berechnet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
308
Grenzen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Marken des Hauses Manner.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Es erfolgt ein Abgleich der Daten mit einer Liste aller zertifizierter Pro-
dukte und eine zweistufige Validierung.
Liste mit verwendeten Parametern
(MDR-M-76)
Anzahl der im Berichtsjahr durchgeführten Audits an allen Unter-
nehmensstandorten
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Anzahl der Audits geht aus dem jährlichen Auditplan hervor.
Grenzen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Durch einen Vorjahresvergleich können die Daten plausibilisiert werden.
Der Freigabeprozess für das Auditprogramm ist dreistufig.
Liste mit verwendeten Parametern
(MDR-M-76)
Anteil der Audits gemäß IFS-Standard, bei denen ein Zielwert von
min. 95 % erreicht wurde
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-Zertifizierung)
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Daten werden über eine Zertifizierungsstelle erhoben und von dem
Bereich IMS aktualisiert.
Grenzen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es werden die Standorte Wien und Wolkersdorf berücksichtigt.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Durch einen Vorjahresvergleich können die Daten plausibilisiert werden.
Liste mit verwendeten Parametern
(MDR-M-76)
Reklamationsfaktor unternehmensweit
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
309
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt über die interne CRM-Reklamationsstatistik,
bei der negative Nachrichten oder Kommentare zu Manner Produkten
auf Social Media erfasst werden. Telefonische Beschwerden werden
manuell in das Ticketsystem eingepflegt.
Grenzen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Verifizierung der einzelnen Reklamationsfälle erfolgt durch die jewei-
ligen Fachabteilungen. Dies wird zusätzlich mit den Vorjahreswerten
plausibilisiert.
Liste mit verwendeten Parametern
(MDR-M-76)
Anzahl der im Berichtsjahr durchgeführten Lieferantenaudits
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Anzahl der Lieferantenaudits geht aus dem jährlichen Auditplan her-
vor.
Grenzen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Es werden Lieferant*innen von Verpackungen, Produkten und Dienst-
leistungen auditiert.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Durch einen Vorjahresvergleich können die Daten plausibilisiert werden.
Der Freigabeprozess für das Auditprogramm ist dreistufig.
Liste mit verwendeten Parametern
(MDR-M-76)
Anteil der Rohstoffe, die im Wareneingangsprozess einer erweiter-
ten Laborprüfung unterzogen werden (in %)
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Produkthaftung: Personenschaden (Fremdkörper)
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Daten basieren auf den Ergebnissen einer durchgeführten Risiko-
analyse zu den einzelnen Rohstoffen. Diese Rohdaten werden zumin-
dest einmal jährlich aktualisiert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
310
Grenzen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Die Auswahl der in der Kennzahl berichteten Rohwaren ist anhand eines
Stichtages definiert. Grund dafür ist die Volatilität des Rohwarenmark-
tes.
Der Anteil der Rohstoffe, die im Zuge des Wareneingangs überprüft wer-
den, hat keine Aussagekraft über die Qualität der angelieferten Waren
und bietet somit keinen Überblick zu Produktqualität, Produktsicherheit
und Lieferantenentwicklung.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Bei einer Wiedervorlage der Risikoanalyse wird ein Vollständigkeitsver-
gleich zwischen den angeführten Rohstoffen und SAP durchgeführt.
Liste mit verwendeten Parametern
(MDR-M-76)
Anzahl der Beschwerden im Zusammenhang mit nicht verantwor-
tungsvollem Marketing durch Konsument*innen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*in-
nen, Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu "Mogel-Verpa-
ckung"
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunika-
tion
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt über die interne CRM-Reklamationsstatistik,
bei der negative Nachrichten oder Kommentare zu Manner Produkten
auf Social Media erfasst werden. Telefonische Beschwerden werden
manuell in das Ticketsystem eingepflegt.
Grenzen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Marken des Hauses Manner.
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Plausibilität der Daten erfolgt über einen Vergleich mit den Vorjah-
reswerten.
Liste mit verwendeten Parametern
(MDR-M-76)
Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwor-
tungsvollen Marketingpraktiken
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Persönliche Sicherheit von Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*in-
nen
Verantwortliche Vermarktungspraktiken
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Klagen zu Marketingpraktiken und Anschuldigung zu Mogel-Verpa-
ckung"
Nicht verantwortungsvolles Marketing und intransparente Kommunika-
tion
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Unternehmensspezifische Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Datenerhebung erfolgt über eine Abfrage an die interne Rechtsab-
teilung. Es sind keine Berechnungsschritte notwendig.
Grenzen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
Keine
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
311
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch den Vorstand validiert.
Kennzahlen zu gesunder Ernährung
Angabe
Einheit
Wert
Anteil der Umsätze aus Produkten, die zur Förderung von Gesundheits- und Ernährungsmerk-
malen gekennzeichnet und/ oder vermarktet werden*
%
34,30
Anteil veganer Produkte am Gesamtsortiment**
%
14,40
* Dies beinhaltet Produkte der Marke Manner, die vegan zertifiziert sind, sowie solche, die als „zuckerreduziert“ ausgelobt sind.
** Anteil der veganen Produkte (ohne tierische Inhaltstoffe in der Zutatenliste) der Markenprodukte im Haus Manner. Der Anteil wird ohne
Private-Label-Produkte gerechnet, da hier die Vorgaben vom Handelspartner kommen und Manner keinen direkten Einfluss hat.
Kennzahlen Produktsicherheit
Durchgeführte Audits
Die Audits als Teil des Managementsystems unterstützen dabei, die Unternehmenspolitik wie auch die gesetzten Unter-
nehmensziele umzusetzen, den gesetzlichen und Stakeholder-Anforderungen gerecht zu werden und letztlich den Unter-
nehmenserfolg zu fördern. Berücksichtigt werden alle Unternehmensstandorte, inklusive Aserbaidschan, Niederlassungen
DE, SLO, CZ und eigene Shops.
Die folgende Kennzahl beschreibt die Summe aller durchgeführten Audits zu folgenden Themenbereichen:
Zertifizierungsaudits (extern):
o Audits nach dem Standard IFS in der aktuellen Version
o Audits nach den Standards zum Einsatz von nachhaltigen Rohwaren in der jeweils aktuellen Version
(z. B.: FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO, HG, Non-GMO, Bio)
o Audits nach den Standards zur Auslobung spezifischer Produktmerkmale (z. B. koscher, vegan)
Interne Audits zur Evaluierung des Managementsystems:
o Systemaudits als Anforderung aus IFS
o Produkt- und Prozessaudits
o Lean Management-Audits (5S, TPM)
Kundenaudits:
o Auf Basis von Kundenverträgen finden auch unangekündigte von den Kund*innen beauftragte Audits
statt.
o Zur Erfüllung konkreter Kundenanforderungen finden auch Audits statt, die sich am Zielmarkt orientie-
ren (z. B.FDA).
Zertifizierungsaudits (extern):
Anzahl
Audits nach dem Standard IFS in der aktuellen Version
3
(Zentralaudit/unangekündigt Wien und
Wolkersdorf)
Audits nach den Standards zum Einsatz von nachhaltigen Rohwa-
ren in der jeweils aktuellen Version (z. B. FAIRTRADE, Rainforest,
RSPO, HG, Bio)
7
(Fairtrade 2, RFA 1, HG 2, RSPO 1, Bio
1)
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
312
Audits nach den Standards zur Auslobung spezifischer Produkt-
merkmale (z. B. kosher, vegan)
8
(Koscher 7,
Vegan 1)
Interne Audits zur Evaluierung des Managementsystems:
Systemaudits als Anforderung aus IFS
10
(9 intern, 1 extern)
Lean Management-Audits (5S, TPM)
39
5S
Kundenaudits:
Auf Basis von Kundenverträgen finden auch unangekündigte von
den Kund*innen beauftragte Audits statt.
1
(Kunde)
Alle im Beobachtungszeitraum an den Unternehmensstandorten durchgeführten Zertifizierungsaudits gemäß Standard IFS
konnten mit einem Auditergebnis von min. 95 % (entspricht einer Zertifizierung auf „Higher Level“) abgeschlossen werden,
das entsprechend gesetzte Ziel für das Berichtsjahr 2024 wurde damit erreicht. Voraussetzung dafür sind die Kenntnis der
Anforderungen aus dem IFS-Standard in der jeweiligen Version sowie die Freigabe der Ressourcen zur Umsetzung der
notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung dieser. Beides ist über die Unternehmenspolitik sichergestellt und im Manage-
mentsystem verankert.
Für das Berichtsjahr 2024 wurden 100 % der IFS-Audits mit einem Ergebnis über 95 % abgeschlossen und damit der
Zielwert erreicht. Die nachstehende Tabelle beschreibt das Auditergebnis.
Anzahl Zertifikate IFS-Audits gesamt:
2
Standort Wien: 96,16 %
Gültig bis 03. Juni 2025
Standort Wolkersdorf: 96,26 %
Gültig bis 05. Juni 2025
Unternehmensweiter Reklamationsfaktor
Der Reklamationsfaktor beschreibt, wie viele Rückmeldungen pro 1.000.000 verkaufter Produkte (Endverbrauchereinhei-
ten) von Konsument*innen unabhängig vom Auslöser bei Manner eingelangt sind. Die Berechnung und Visualisierung
des unternehmensweiten Reklamationsfaktors ist als Teil des Stakeholder-Dialogs (Kundenzufriedenheit) zu verstehen
und dient als Basis für die Verbesserungsarbeit. Der unternehmensweite Zielwert dafür lautet 6,5 ppm, es werden laufend
Maßnahmen implementiert, um dieses Ziel zu erreichen.
Details zu relevanten oder sich wiederholenden Fehlern werden laut Reklamationsprozess intern kommuniziert und lösen
eine verpflichtende Bearbeitung aus. Maßnahmen an den Produktionslinien wie technische Verbesserungen, Investitionen,
Änderungen des Prozesses aber auch Fördermaßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Schulung der Mitarbeiter*innen,
oder Anpassungen der Rezeptur dienen der gezielten Reduktion der erwähnten Mängel und beeinflussen die Kennzahl
positiv.
Durchgeführte Lieferantenaudits
Das Lieferantenaudit ist eine gängige Methode im Lieferantenmanagement, um die Qualität und Leistungsfähigkeit von
Lieferant*innen systematisch zu prüfen. Im Rahmen des Audits wird überprüft, ob der/die Lieferant*in die gesetzlichen
Regelungen sowie die eigenen Anforderungen als Kunde*in erfüllt. Darüber hinaus stellt es eine Verpflichtung aus der
IFS-Zertifizierung dar, falls der/die Lieferant*in kein GFSI-Zertifikat hat. Die Kennzahl umfasst alle im Beobachtungszeit-
raum von Manner oder von Manner beauftragten durchgeführten Audits von Lieferant*innen und Herstellern von Rohstof-
fen und Verpackungsmaterialien, unabhängig vom Auslöser (Fokus auf einen: Rohstoff/Verpackungsmaterial, neuer Roh-
stoff/neues Verpackungsmaterial, neuer Lieferant, Reklamation) sowie Audits bei von Manner beauftragten Dienstleis-
ter*innen (Lohnfertiger*innen, Logistik-Dienstleister*innen, Co-Packer*innen).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
313
Anzahl der durchgeführten Audits gesamt:
Lieferant*innen: 3 Audits
Erweiterte Überprüfung von Rohstoffen im Wareneingangsprozess
Sämtliche Rohstoffe, die bei Manner eingesetzt werden, durchlaufen in einer detaillierten Risikoanalyse einen stufenwei-
sen Prozess zur Risikobewertung und Risikominimierung. Ziel der risikobasierenden Wareneingangsprüfung ist, die Ware
bei Wareneingang auf Abweichungen von der spezifizierten Qualität sowie auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese
dem/der Lieferant*in unverzüglich mitzuteilen. Diese systematische Vorgehensweise stellt nicht nur den Qualitätsanspruch
sicher, sondern dient auch der wirtschaftlichen Absicherung (Food Fraud). Generell werden nur Lieferant*innen bzw. Her-
steller von Rohstoffen akzeptiert, die eine entsprechende GFSI-relevante Zertifizierung aufweisen. Ausnahmen davon er-
folgen nur nach positiver Prüfung des/der Lieferant*innen/Herstellers durch die Qualitätsabteilung auf Basis eines schlüs-
sigen und umgesetzten HACCP-Konzepts bzw. durch ein Lieferantenaudit vor Ort. Die Freigabe eines Rohstoffs und Lie-
ferant*innen erfolgt nach positiver Musterprüfungen sowie Vorliegen sämtlicher produkt- und lieferantenrelevanten Spezi-
fikationen und Dokumente.
Alle freigegebenen Rohstoffe werden bei Anlieferung einem Basisprüfplan unterzogen (100 % Kontrolle): mit diesem wird
die korrekte Auszeichnung, die saubere und korrekte Verpackung mit entsprechenden Reinigungszertifikaten der Trans-
portfahrzeuge, sowie die Auslobung und Gültigkeit von entsprechenden Zertifikaten (wie z. B. Rainforest Alliance, FAIRT-
RADE) zum Rohstoff geprüft.
Um die Risiken aus dem Bezug weiter zu mindern, werden basierend auf der Risikoanalyse Hauptrohstoffe (Kakaobohnen,
Haselnüsse, Fette, Mehle, Zucker, Ei- & Milchprodukte) sowie weitere identifizierte Rohstoffe bei Warenanlieferung im
betriebseigenen Labor oder von beauftragten externen, akkreditierten Instituten zusätzlich zur allgemeinen Basisprüfung
analysiert und bewertet. Je nach Risikobewertung erfolgt dabei eine Abladungs- bzw. Produktionsfreigabe erst nach posi-
tivem Verwendungsentscheid basierend auf den Analysenresultaten.
Der prozentuelle Anteil der Rohstoffe, die 2024 einer erweiterten Laborprüfung unterzogen wurden, betrug im Berichtsjahr
52 %.
Beschwerden und Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken
Angabe
Einheit
Wert
Anteil der Reklamationen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollem
Marketing durch Konsument*innen
%
19
Anzahl der Verurteilungen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen
Marketingpraktiken
Zahl
0
*Reklamationen im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingpraktiken umfassen Beschwerden betreffend Markenpro-
dukte des Hauses Manner mit Bezug beispielsweise auf Mogelpackung, nicht lesbar, Marketingclaims, falsch ausgelobt, Irreführung,
Werbung an Kinder, sexistische oder anstößige Werbung etc. Das Tracking der Kennzahl erfolgt durch das Konsumentenservice.
Im aktuellen Berichtsjahr liegen keine offenen Prozesse im Zusammenhang mit nicht verantwortungsvollen Marketingprak-
tiken wie Mogelpackungen vor.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
314
GOVERNANCE INFORMATIONEN
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
315
ESRS G1 – Unternehmensführung
G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct
Inhalt (MDR-P-65a)
Wesentlichen Verhaltensrichtlinien und ethische Standards, die das
Unternehmen für seine Mitarbeiter*innen festlegt:
- Unternehmenswerte und Ethik
- Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien
- Umgang mit Interessenkonflikten
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung
- Meldung von Verstößen
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Unternehmenskultur, Vorkommnisse
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltensko-
dex) und den geltenden Gesetzen, Vorfälle von Korruption und Beste-
chung
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
1. Arbeitsumfeld fördern, in dem die Manner Werte (Lösungsorientie-
rung, Zusammenarbeit, Kundenorientierung, Verantwortlichkeit,
Menschlichkeit) gelebt werden
2. Einklang mit den Familienwerten, die in der Privatstiftung Manner fest-
gehalten sind, mit den Unternehmenswerten (siehe oben)
3. Geschäftliches Verhalten an den Werten ausrichten
Monitoring (MDR-P-65a)
Die Überwachung findet durch das Hinweisgebersystem statt
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
1. Vor- und nachgelagert: Erwartung der Einhaltung von Gesetzen, Men-
schenrechten und fairen Arbeitsbedingungen (vorgelagert Sicherstel-
lung durch Supplier Code-of-Conduct, nachgelagert Sicherstellung
durch Grundsatzerklärung)
2. Im Unternehmen:
Das Konzept bezieht sich auf die Förderung der Unternehmenskultur
unter Berücksichtigung der Familien- und Unternehmenswerte
Ausgenommene Geschäftstätig-
keiten (MDR-P-65b)
Keine
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Durch das Konzept werden alle Gebiete berücksichtigt, in denen das
Unternehmen wirtschaftlich tätig ist, sei es in der vor- sowie der nachge-
lagerten Lieferkette. Damit sind insbesondere die Regionen des Roh-
stoffbezugs inkludiert, wie etwas Westafrika, Vorderasien und Kauka-
sus, die Länder mit Produktionsstätten (das ist ausschließlich Öster-
reich) und die Regionen der Absatzmärkte wie etwa Europa, naher Os-
ten, Nordafrika und zum Teil auch Nordamerika.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-P-65b)
Es sind alle Stakeholder vom Konzept betroffen
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Human Resources Abteilung
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
316
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Nein
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Vorstand, Mitarbeiter*innen und Aufsichtsrat wurden in die Konzeptfest-
legung einbezogen.
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Webseite des Unternehmens
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Betriebsvereinbarung über den Einsatz eines Hinweisgebersys-
tems
Inhalt (MDR-P-65a)
Die Betriebsvereinbarung erweitert die vom HinweisgeberInnenschutz-
gesetz genannten Tatbestände, die für Meldungen durch Hinweisgeber
zugänglich sind. Sie zählt demnach alle Tatbestände auf, die über das
Hinweisgebersystem gemeldet werden können und hinsichtlich derer
das Unternehmen den Hinweisgeber*innen bei gutgläubiger Meldung
Schutz vor Verfolgung zusichert.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower)
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Be-
denken sowie zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern)
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Zielvorgabe ist der Schutz von Hinweisgeber*innen.
Monitoring (MDR-P-65a)
Die Überwachung findet durch Feedback-Mechanismen statt.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Die Betriebsvereinbarung richtet sich an alle Mitarbeiter*innen, ein-
schließlich der Lehrlinge, des Unternehmens sowie seiner verbundenen
Unternehmen, welche durch den Betriebsrat vertreten werden.
Ausgenommene Geschäftstätig-
keiten (MDR-P-65b)
Der gesetzliche Schutz von Hinweisgeber*innen ist auf die gesetzlichen
Tatbestände beschränkt. Das Unternehmen garantiert den Schutz von
Hinweisgebern zudem für weitere taxativ aufgezählte Meldetatbestände.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Der örtliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung bezieht sich auf
sämtliche Standorte des Unternehmens
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-P-65b)
Mitarbeiter*innen
Verantwortliche Organisations-
ebene
(MDR-P-65 c)
Abteilung Recht und Compliance
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
HinweisgeberInnenschutzgesetz HSchG
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
317
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Das Unternehmen und der Betriebsrat haben die Betriebsvereinbarung
gemeinsam ausgearbeitet und sich auf sie verständigt
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Persönliche Interaktionen
Titel des Konzepts (MDR-P-65a)
Antikorruptionsrichtlinie
Inhalt (MDR-P-65a)
Die Antikorruptionsrichtlinie definiert verbindliche Regeln, um Korrup-
tion, Betrug und Untreue im Unternehmen zu verhindern und deren Fol-
gen zu minimieren. Sie stellt sicher, dass Mitarbeiter*innen, Geschäfts-
partner*innen und Stakeholder klare Vorgaben haben, wie sie sich kor-
rekt und gesetzeskonform verhalten sollen.
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-P-65a)
Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-P-65a)
Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Beste-
chung
Zielvorgaben (MDR-P-65a)
Einhaltung der gesetzlichen Antikorruptionsbestimmungen
sowie der Strafbestimmungen gegen Betrug und Untreue durch sämtli-
che Mitarbeiter*innen von Manner sicherzustellen
Monitoring (MDR-P-65a)
Hinweisgebersystem
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-P-65b)
Diese Richtlinie gilt für sämtliche Mitarbeiter*innen von Manner weltweit,
einschließlich
der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrates
Ausgenommene Geschäftstätig-
keiten (MDR-P-65b)
Keine
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-P-
65b)
Weltweit
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-P-65b)
Mitarbeiter*innen und Aufsichtsrat
Verantwortliche Organisations-
ebene (MDR-P-65 c)
Abteilung Recht und Compliance
Verweis auf Standards oder Initia-
tiven Dritter (MDR-P-65 d)
Insbesondere Strafgesetzbuch (StGB)
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern (MDR-P-65
e)
Einbeziehung von Vorstand und Aufsichtsrat
Verfügbarkeit des Konzepts für In-
teressenträger (MDR-P-65 f)
Webseite des Unternehmens
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
318
9 Art und Weise, wie die Unternehmenskultur begründet, entwickelt, gefördert und bewertet wird
Die Unternehmenskultur wird maßgeblich durch die festgelegten Konzepte (Mitarbeiter*innen Code of Conduct, Betriebs-
vereinbarung über den Einsatz eines Hinweisgeberinnen-Systems, Anti-Korruptionsrichtlinie) geprägt. Die unter G1 MDR-
A aufgeführten Maßnahmen tragen ebenfalls wesentlich zur Förderung der Unternehmenskultur bei. Zukünftig ist geplant,
die Wirksamkeit dieser Konzepte und Maßnahmen durch messbare Ziele zu überprüfen und somit die Unternehmenskultur
zu bewerten.
10 a Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Verhaltenswei-
sen oder Verhaltensweisen, die im Widerspruch zum Verhaltenskodex oder ähnlichen internen Regeln stehen
Manner bietet Mitarbeiter*innen über eine Hinweisgeberplattform die Möglichkeit, Unregelmäßigkeiten im Unternehmen
zu melden. Manner ist stets bemüht, keine unlauteren oder gesetzwidrigen Geschäftsgebaren zuzulassen. Dazu dienen
auch interne Regelungen aus der Antikorruptionsrichtlinie und dem Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct. Für den Fall, dass
es dennoch zu derartigen Vorfällen kommt, arbeitet Manner diese intern lückenlos auf und wird, falls notwendig, auch
externe Unterstützung hierfür heranziehen.
10 b Vorliegen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption stehende Kon-
zepte zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung
Das Unternehmen hat im Jahr 2023 einen neuen Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct veröffentlicht. Dieser enthält derzeit
noch keinen Verweis auf die United Nations Convention against Corruption".
10 c i Interne Meldekanäle für Hinweisgeber*innen
Hinweisgebermeldungen sind von drei unternehmensinternen Personen einsehbar, die mit der Aufarbeitung und Aufklä-
rung der geschilderten Situation betraut sind. Jede Meldung wird genauestens geprüft und bei Vorliegen der Vorausset-
zungen bearbeitet. Bei der Aufklärung des gemeldeten Sachverhalts wirkt der Compliance-Verantwortliche federführend
mit. Schulungen zum Hinweisgebersystem finden derzeit nicht statt und sind aktuell nicht geplant.
10 c ii Maßnahmen zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen eigener Arbeitskräfte, die Hinweisgeber*innen sind
Hinweisgeber*innen haben die Möglichkeit, eine Meldung über das Portal auch anonym einzubringen. Diese Meldungen
sind von drei Personen einsehbar, die mit der Aufarbeitung und Aufklärung der geschilderten Situation betraut sind. Jede
Meldung wird genauestens geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen bearbeitet. Bei der Aufklärung des gemeldeten
Sachverhalts wirkt der Compliance-Verantwortliche federführend mit. Sollte der/die Hinweisgeber*in jedoch nicht von die-
ser glichkeit Gebrauch machen, so räumt Manner dem Schutz des/der Hinweisgeber*in eine hohe Priorität ein. Das Ziel
von Manner ist es, bei Vorliegen von Unregelmäßigkeiten, diese aufklären zu können und Mitarbeiter*innen die Sicherheit
zu geben, derartige Meldungen ohne Angst vor Konsequenzen erstatten zu können.
10 d Keine Konzepte zum Schutz von Hinweisgeber*innen
Bei Manner wurde 2023 ein Hinweisgebersystem eingeführt, um Personen die Möglichkeit zu bieten, sowohl anonym als
auch nicht anonym, Missstände aufzuzeigen und Meldungen abzugeben. Das Hinweisgebersystem ist online abrufbar
unter https://whistleblowersoftware.com/secure/josefmanner.
10 e Verfahren zur Weiterverfolgung von Meldungen von Hinweisgeber*innen und zur Untersuchung von Vor-
fällen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung
Es bestehen keine Verfahren oder Prozesse über den Umgang mit Korruptions-, Bestechungs- oder anderen schweren
Vorwürfen gegen die Unternehmensführung. Diese Verfahren würden zukünftig im Zuge der Implementierung eines Com-
pliance Management Systems geschaffen. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 04.12.2024 den Beschluss gefasst, ein
effektives Compliance-Management-System zu implementieren und zu pflegen. Dieser Aufbau und die Implementierung
wird in den nächsten 2-3 Jahren erfolgen, in Zuge dessen auch Verfahren zur Weiterverfolgung von Hinweisen hinsichtlich
der Unternehmensführung verankert werden.
10 f Konzepte in Bezug auf Tierschutz
Konzepte in Bezug auf Tierschutz sind für Manner nicht verfügbar.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
319
10 g Konzept für organisationsinterne Schulungen zur Unternehmensführung
Manner veranstaltet jährlich mit externen Expert*innen eine Schulung zum Thema Wettbewerbsrecht und Kartellrecht.
Darin werden die gefährdeten Abteilungen auf die gesetzlichen Regelungen in den zwei Rechtsbereichen aufmerksam
gemacht. Diese Schulung soll das rechtliche Wohlverhalten insbesondere im Kartellrecht sicherstellen. Darüber hinaus
schult Manner seine Angestellten in regelmäßigen Abständen zum Thema Anti-Korruption und Bestechlichkeit. Diese
Schulung erfolgt aufgrund der breiten Zielgruppe mit Hilfe einer internen Schulungsplattform. Die Absolvierung der Schu-
lung ist für alle Angestellten, die im Büro tätig sind, verpflichtend.
10 h Am stärksten gefährdete Funktionen in Bezug auf Korruption und Bestechung
Folgende Funktionen/Abteilungen sind in Bezug auf Korruption und Bestechung bei Manner am meisten gefährdet:
Alle Führungskräfte (bis zur Ebene Abteilungsleiter*in)
Einkauf (alle Mitarbeiter*innen)
Verkauf (alle Mitarbeiter*innen aus den Abteilungen Vertrieb, Export, Außendienst)
Aserbaidschan (alle Mitarbeiter*innen, die mit Aserbaidschan befasst sind)
Marketing (alle Mitarbeiter*innen)
Finanzbuchhaltung (alle Mitarbeiter*innen)
Recht und Compliance (alle Mitarbeiter*innen)
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant*innen
14 Konzept zur Verhinderung von Zahlungsverzug
Um Zahlungsverzug zu vermeiden, nutzt Manner grundsätzlich Lieferantenskonti aus. Dies bedingt eine pünktliche Zah-
lung innerhalb der, in der Regel kurzen, Zahlungsfristen. Der gegen Ende 2023 neu eingeführte Zahlungsprozess sieht
vor, dass es zweimal pro Woche einen Zahllauf gibt, im Zuge dessen die Zahlungen immer bis zum nächsten regulären
Zahllauf vorgezogen werden. Dadurch ist sichergestellt, dass sämtliche freigegebene Zahlungen pünktlich zur Auszahlung
gebracht werden. Ein wichtiger Verbesserungspunkt betrifft die Optimierung der hinterlegten Stammdaten sowie deren
Pflege. Zur Vermeidung von Zahlungsverzügen sollen daraus resultierende Fehlerquellen minimiert werden. Zum anderen
werden auch das Lieferantenmanagement und Rechnungsfreigabemanagement auf Schnelligkeit ausgelegt. Dadurch soll
der Anteil der termingerecht bezahlten Rechnungen messbar steigen, Zahlungsverzüge werden seltener und kürzer. Ak-
tuell befindet sich eine Nachhaltige Beschaffungsrichtlinie in Ausarbeitung. Das Konzept soll in den kommenden 1-3 Jah-
ren finalisiert sein.
15 a Beziehungen zu Lieferant*innen unter Berücksichtigung von Risiken in der Lieferkette und der Auswirkun-
gen auf Nachhaltigkeitsaspekte
Die Manner Compliance-Richtlinie sowie die Manner Einkaufsrichtlinie geben den rechtlichen Rahmen für das Lieferan-
tenmanagement vor. Zur weiteren Adressierung der ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement mit besonderer Rücksicht
auf E und S Kriterien wird aktuell eine Erweiterung zur bestehenden Einkaufsrichtlinie von Manner ausgearbeitet, die sich
als nachhaltige Beschaffungsrichtlinie" noch spezifischer mit ESG-Kriterien im Lieferantenmanagement auseinandersetzt.
Die Erweiterung der Einkaufsrichtlinie soll in den nächsten 1-3 Jahren abgeschlossen sein mit einer entsprechenden An-
passung der Prozesse dahinter beispielsweise im Auswahlverfahren. Lieferant*innen/Vertragspartner*innen werden nach
einem definierten Prozess bei Manner ausgewählt. Dieser ist im Firestart/Dokumentenlenkungsmanagement abgebildet.
Es startet mit einer Marktevaluierung, um geeignete Partner*innen zu finden (Kriterien: Versorgungssicherheit, Größe,
Region etc.). Danach findet eine Bemusterung statt und ein Lieferantenevaluierungsbogen, der auch nachhaltige Kriterien
umfasst, wie etwa Zertifizierungen, und dieser muss ausgefüllt an Manner kommuniziert werden. Entsprechen Muster und
relevante Zertifikate und Dokumente sowie ein gegebenenfalls positiv abgeschlossenes Vor-Ort-Audit den Qualitäts-
vorgaben von Manner, erfolgt eine Freigabe durch die Qualitätsabteilung. Die Lieferant*innen werden dann im Portfolio
aufgenommen. Lieferant*innen, die länger nicht an Manner geliefert haben, müssen diesen Freigabeprozess erneut durch-
laufen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
320
15 b Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Auswahl der Lieferant*innen
Neben wirtschaftlichen Auswahlkriterien wie z. B. Produktqualität oder Preise berücksichtigt Manner zukünftig auch ESG-
Kriterien in der Auswahl von geeigneten Lieferant*innen, um die Themen Umwelt und soziale wie ethische Aspekte inner-
halb der Produkte zu verankern und die steigende Nachfrage der Kund*innen nach Nachhaltigkeit befriedigen zu können.
Hierbei zählen bei den größten Bedarfen an Rohstoffen (Kakao, Palmfett) vor allem Zertifizierungen eine wichtige Rolle.
So wird bei Manner generell 100 % zertifizierter Kakao und 100 % zertifiziertes Palmfett bei Markenprodukten in der Pro-
duktion eingesetzt (FAIRTRADE, Rainforest Alliance, RSPO). Diese Zertifizierungen decken wesentliche IROs von Man-
ner ab und werden in S2, E4 und E5 detailliert berichtet. Im aktuellen Lieferantenevaluierungsbogen im Zuge der Liefe-
rantenfreigabe werden z. B. folgende Faktoren abgefragt: HACCP-Konzepte, Zertifizierungen, Rahmenbedingungen für
Audits etc. Eine Bewertung nach sozialer und/oder ökologischer Performance findet noch nicht statt.
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
18 a Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder
Bestechung
Bei Manner bestehen interne Kontrollsysteme, Richtlinien und Berechtigungssysteme, um Korruption, unsaubere Ge-
schäfte und Bestechung zu verhindern. Es wurde bereits 2017 eine interne Richtlinie zur Begründung von Verbindlichkei-
ten von Manner implementiert. Darin wird festgelegt, dass Rechtsgeschäfte, welche die festgesetzten Betragsgrenzen
überschreiten, von mehreren Personen zu zeichnen sind bzw. die Unterschrift von Prokuristen oder dem Vorstand ver-
pflichtend eingeholt werden muss. Dies garantiert Sicherheit im Sinne des Vier-Augen-Prinzips.
Darüber hinaus wurde 2014 eine Antikorruptionsrichtlinie bei Manner beschlossen und im Jahr 2024 überarbeitet. Darin
wurden explizit rechtlich unlautere Handlungen definiert und untersagt, sowie eine Meldepflicht von Mitarbeiter*innen ver-
ankert. Diese Meldepflicht betrifft Zuwendungen, Geschenke und Einladungen von Geschäftspartner*innen; das Fordern
eines Vorteils durch einen/eine Amtsträger*in sowie generell die Meldung von Verstößen gegen die Antikorruptionsrichtli-
nie.
Zentrale/r Ansprechpartner*in bei Manner im Falle eines Korruptions- oder Bestechungsverdachts ist die/der Compliance-
Verantwortliche. Sie/ er ist auch Teil jener Personengruppe, die Zugang zu Meldungen im Hinweisgebersystem hat. Im
Berichtsjahr 2024 wurde die Funktion des/der Compliance-Verantwortlichen von dem CFO und Bereichsleiter r Finanzen
und Recht ausgeübt. Ab 2025 wird ein/eine Compliance Officer im Unternehmen bestellt. Insofern gab es auch im Be-
richtsjahr eine Trennung der zentralen Funktion für die Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung von
der Managementkette.
Eine interne Regelung für die Meldung bestimmter Sachverhalte oder Ergebnisse von Untersuchungen durch die/den
Compliance-Verantwortliche/n oder einen allenfalls einberufenen Untersuchungsausschuss an Verwaltungs-, Manage-
ment- und Aufsichtsorgane soll im Jahr 2025 als Bestandteil einer neuen Antikorruptionsrichtlinie erlassen werden.
18 b Untersuchungsbeauftragte oder Untersuchungsausschuss
Es besteht derzeit kein Untersuchungsausschuss, der von der Managementkette getrennt ist.
18 c Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse an die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsor-
gane
Es bestehen derzeit keine Verfahren zur Übermittlung von Ergebnissen durchgeführter Untersuchungen an die Mitglieder
der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.
19 Offenlegung fehlender Verfahren und zukünftiger Pläne
Im Zuge der Einführung eines Compliance Management Systems welches vom Vorstand in seiner Sitzung vom 04.12.2024
beschlossen wurde, werden Verfahren und Prozesse für die hier genannten Sachverhalte geschaffen.
20 Zugänglichkeit von Konzepten
Allen Mitarbeiter*innen bei Manner werden die bestehenden Grundsätze und Richtlinien jederzeit zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus gibt es eine jährliche Schulung zum Thema Anti-Korruption und Bestechung, welche von allen Angestellten
zu absolvieren ist. Konzepte und Richtlinien werden online zur Verfügung gestellt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
321
21 a Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Angaben zur Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung finden
sich in der nachfolgenden Tabelle (unter 21c).
21 b Prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen
Die risikobehafteten Funktionen werden im Rahmen von Trainings bezüglich Anti-Korruption und Anti-Bestechung jährlich
auf die sich verändernden Begebenheiten in diesen Bereichen geschult.
21 c Umfang, in dem die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane geschult werden
Angaben zum Umfang, in dem Führungskräfte geschult werden finden sich ebenfalls in der Tabelle. Für Aufsichtsratsmit-
glieder sind aktuell keine Schulungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verfügbar.
Risikobehaftete
Funktionen*
Führungskräfte**
Sonstige eigene
Angestellte***
Angestellte
insgesamt****
Abdeckung durch Schulungen
Mitarbeiter*innen
180
31
178
358
Davon geschult
131
30
138
269
%-Satz
73 %
97 %
78 %
75 %
Schulungsmethode und Dauer
Computerbasierte
Schulungen
1 Stunde
1 Stunde
1 Stunde
1 Stunde
Häufigkeit
Wie häufig sind Schu-
lungen erforderlich?
jährlich
jährlich
jährlich
jährlich
Behandelte Themen
Definition von Korrup-
tion
x
x
x
x
Politik
x
x
x
x
Verfahren in Bezug auf
Verdächtigung/Aufde-
ckung
x
x
x
x
*Unter „Risikobehaftete Funktionen“ werden jene Mitarbeiter*innen erfasst, die in Bezug auf Korruption und Bestechung bei Manner am meisten
gefährdet sind: Alle Führungskräfte (bis zur Ebene Abteilungsleiter), Einkauf, Verkauf (Abteilungen Vertrieb, Export, Außendienst), Marketing,
Finanzbuchhaltung, Recht und Compliance
**„Führungskräfte“ umfasst die erste und zweite Führungsebene (Mitglieder des Vorstands und jene Mitarbeiter*innen, die direkt an ein Vorstands-
mitglied berichten). Die Führungskräfte sind auch in der Gruppe der risikobehafteten Funktionen erfasst.
***„Sonstige eigene Angestellte“ umfasst Mitarbeiter*innen, die im Büro angestellt sind und weder zu den risikobehafteten Funktionen zählen noch
zu den Führungskräften.
****„Angestellte insgesamt“: Angestellte der Josef Manner & Comp. AG in Österreich, Deutschland, Tschechien und Slowenien. Diese Zahl bildet
sich aus den risikobehafteten Funktionen und den sonstigen eigenen Angestellten. Arbeitskräfte in der Produktion werden nicht betrachtet, da sie
keinen Zugang zum Online-Schulungstool haben.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
322
G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung
22 Fälle von Korruption oder Bestechung
Im Berichtszeitraum 2024 gab es keine Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung. Das Ziel von Manner ist es
selbstverständlich, weiterhin frei von Korruptions- und Bestechungsfällen zu bleiben, um den Ruf des Unternehmens und
der Marke zu schützen. Bei Manner gibt es keinen Platz für Korruption, Bestechung oder unsaubere Geschäfte.
24 a Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen
Im Berichtszeitraum 2024 gab es bei Manner weder bestätigte Fälle noch Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korrup-
tions- oder Bestechungsvorschriften. Auch hier ist es das Ziel von Manner, weiterhin frei von Korruptions- und Beste-
chungsfällen zu bleiben.
24 b Maßnahmen, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung vorzugehen.
Zukünftig sollen bei Manner alle Angestellten, unabhängig davon, ob sie im Büro oder in der Produktion bzw. in Österreich
oder in Deutschland arbeiten, Zugang zu Onlineschulungen erhalten. Außerdem soll insbesondere die Antikorruptions-
schulung auf Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften der Josef Manner & Comp. AG ausgeweitet werden.
MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Compliance Management System
Beschreibung (MDR-A-68a)
Die Implementierung eines Compliance Management Systems wurde
vom Aufsichtsrat angeregt. Der Vorstand hat am 04.12.2024 den Be-
schluss gefasst, ein effektives Compliance-Management-System zu im-
plementieren und zu pflegen. Dieser Aufbau und die Implementierung
wird in den nächsten 2-3 Jahren erfolgen, in Zuge dessen auch Verfah-
ren zur Weiterverfolgung von Hinweisen hinsichtlich der Unternehmens-
führung verankert werden.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Unternehmenskultur
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Mangelnde Übereinstimmung mit den Werten, der Politik (Verhaltensko-
dex) und den geltenden Gesetzen
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Mitarbeiter*innen Code-of-Conduct
Antikorruptionsrichtlinie
Grundsatzerklärung
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Das Konzept für das Compliance Management System beinhaltet Stra-
tegien und Maßnahmen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu
fördern und sicherzustellen, sowie eine ethische und verantwortungsbe-
wusste Unternehmensführung zu unterstützen. Diese und weitere Ziele
sollen erreicht werden durch die Einrichtung klarer Prozesse, Festlegung
von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, regelmäßige Schulun-
gen, Sensibilisierungsmaßnahmen und Kommunikationsmaßnahmen,
Etablierung einer Kultur der Integrität und Transparenz, Stärkung des
Vertrauens der Mitarbeiter*innen, Überwachung geltender Regeln und
Implementierung eines Prozesses bei Verstößen, Fortführung des Hin-
weisgebersystems, kontinuierliche Verbesserung sowie Beratung und
Unterstützung der Führungsebene.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Noch nicht begonnen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
323
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
Die Maßnahme (Einführung eines Compliance Management Systems)
kann sowohl qualitative als auch quantitative Verbesserungen in ver-
schiedenen Bereichen des Unternehmens bewirken. Durch die Förde-
rung einer ethischen Unternehmenskultur, die Einhaltung von Richtlinien
und rechtlichen Vorschriften sowie durch eine stärkere Mitarbeiterbin-
dung wird nicht nur die rechtliche Sicherheit erhöht, sondern auch die
Effizienz und das Vertrauen im Unternehmen gestärkt. Die Tochterge-
sellschaften können durch die Einführung eines einheitlichen Systems
ebenfalls von den positiven Effekten profitieren, wodurch eine konsis-
tente und zuverlässige Unternehmensführung innerhalb des Konzerns
gewährleistet wird.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Die Einführung eines Compliance Management Systems wird in allen
Geschäftstätigkeiten ihre Wirkung entfalten.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Die neue Corporate Compliance von Manner ist von einem zentralen
Ansatz geprägt. Das heißt, dass die Compliance von Tochterunterneh-
men vom Mutterunternehmen besorgt wird. Insofern sind alle geografi-
schen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesellschaften ihren Sitz
haben oder tätig sind.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiter*innen
und Eigentümer*innen.
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Gegenüber Betroffenen sind Nachteile auszugleichen. In Bezug auf
Compliance Verstöße sollten verhältnismäßige Sanktionen systema-
tisch, transparent und konsequent ausgesprochen werden.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Prozesse zum Schutz von Whistleblowern
Beschreibung (MDR-A-68a)
Implementierung von Prozessen zum Schutz von Whistleblowern
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblower)
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Mechanismen zur Identifizierung, Meldung und Untersuchung von Be-
denken sowie zum Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern)
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Betriebsvereinbarung über den Einsatz eines Hinweisgebersystems
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Durch die Betriebsvereinbarung wurden Prozesse etabliert, die den
Schutz von Whistleblowern sicherstellen
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1 Jahr
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
Mitarbeiter*innen sollten ermutigt werden, Verstöße durch ein Whist-
leblowing-System oder durch andere interne Kanäle anonym oder offen
zu melden. Die Schaffung einer Vertrauenskultur ist hierbei entschei-
dend, um sicherzustellen, dass Verstöße frühzeitig erkannt werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
324
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Der Schutz erstreckt sich nur auf Mitarbeiter*innen einer Konzerngesell-
schaft.
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell-
schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiter*innen
und Eigentümer*innen. Denn durch die Förderung des Einlangens von
Hinweisen profitieren alle Stakeholder
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Schulungen und Workshops
Beschreibung (MDR-A-68a)
Implementierung von weiteren Schulungen und Workshops
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Beste-
chung
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Weitere Schulungen tragen zur Erhöhung der Schulungsquote im Unter-
nehmen bei - mit dem übergeordneten Ziel einer weitreichenden Com-
pliance im Unternehmen.
Start (MDR-A-68a)
2024
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
Durch das frühzeitige Erkennen von (potenziellen) Verstößen nnen
Bußgelder und Imageschäden abgewendet werden.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Alle Geschäftstätigkeiten
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell-
schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiter*innen
und Eigentümer*innen. Denn durch die Vermeidung und Aufdeckung
von Korruption, Bestechung und Betrug profitieren alle Stakeholder.
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Strafsanktionen (straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Geld-
strafen), Disziplinarmaßnahmen gegenüber Ausführenden.
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
325
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Prozesse im Umgang mit Korruption, Bestechung und Betrug
Beschreibung (MDR-A-68a)
Etablierung von klaren Prozessen im Umgang mit Korruption, Beste-
chung und Betrug
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Vorkommnisse
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Vorfälle von Korruption und Bestechung
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Es wird kein Konzept durch die Maßnahme adressiert.
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Der Umgang mit Vorfällen soll systematisch, transparent und konse-
quent erfolgen. Die wichtigsten Schritte umfassen die frühzeitige Erken-
nung und Meldung, Untersuchung und Analyse, verhältnismäßige Sank-
tionen, Dokumentation und Transparenz, Schulung und Prävention, Kor-
rekturmaßnahmen
Start (MDR-A-68a)
2025
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
Noch nicht begonnen
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
1-5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
Verminderung der Geldbußen und Imageschäden. Prävention weiterer
Vorfälle
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Alle Geschäftstätigkeiten
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell-
schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeiter*innen
und Eigentümer*innen. Denn durch die Vermeidung und Aufdeckung
von Korruption, Bestechung und Betrug profitieren alle Stakeholder
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Schadenersatz gegenüber den Geschädigten
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
ESG-Steuergruppe
Beschreibung (MDR-A-68a)
ESG-Steuergruppe, die im Unternehmen installiert wurde, um ESG-The-
men zu bearbeiten und eine Weiterentwicklung der ESG-Ziele zu ge-
währleisten. Interne Ressourcen wurden dafür aufgestockt (ESG-Mana-
gerin und ESG-Managerin im Einkauf)
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Unternehmenskultur
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
326
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: zu wenig Weiterentwick-
lung (CSR-Bericht)
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Die Maßnahmen ist unabhängig von einem Konzept.
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Die Maßnahme ist unabhängig von messbaren Zielvorgaben.
Start (MDR-A-68a)
2022
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
ESG-Ziele vom Vorstand wurden bearbeitet, ESG-Steuergruppe bear-
beitet einmal monatlich gemeinsam diese Zielsetzungen und Fortschritte
und bringt Anforderungen der Handelspartner*innen und Banken ins Un-
ternehmen, um eine stetige Weiterentwicklung dieser Ziele zu gewähr-
leisten.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Alle Geschäftstätigkeiten
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell-
schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Die Maßnahmen betrifft alle Stakeholder, vorwiegend Handel und Ban-
ken.
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
Titel der Maßnahme (MDR-A-68a)
Externe Unterstützung für die Erstellung des nichtfinanziellen Be-
richts
Beschreibung (MDR-A-68a)
Externe Unterstützung wurde für den nichtfinanziellen Bericht in An-
spruch genommen. Im Jahr 2023 wurde eine Trockenübung" des nicht-
finanziellen Berichts in Anlehnung an ESRS durchgeführt, um das Un-
ternehmen auf die vollumfängliche Berichtspflicht vorzubereiten. Es
wurde eine freiwillige Prüfung des Berichts 2024 beschlossen.
Adressiertes wesentliches
(Unter-) Thema (MDR-A-68a)
Unternehmenskultur
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-A-68a)
Risiken aus nicht finanzieller Berichterstattung: Komplexität durch Taxo-
nomie-Verordnung und CSRD
Adressiertes Konzept (MDR-A-
68a)
Die Maßnahmen sind unabhängig von einem Konzept.
Beitrag zur Zielverwirklichung des
Konzepts (MDR-A-68a)
Die Maßnahme ist unabhängig von messbaren Zielvorgaben.
Start (MDR-A-68a)
2022
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
327
Umsetzungsgrad (MDR-A-68a)
In Umsetzung
(Geplantes) Ende (MDR-A-68c)
Mehr als 5 Jahre
(Erwartete) Ergebnisse (MDR-A-
68a)
Die Trockenübung" CSRD-Bericht 2023 wurde aufgesetzt und Pro-
zesse implementiert, die einen reibungslosen Ablauf garantieren. Es
wurden z. B. in Systemen (SAP) Attribute nachgezogen, um die Daten-
qualität zu erhöhen und Steckbriefe für jeden angegebenen KPI erstellt.
Anwendungsbereich in Bezug auf
Geschäftstätigkeit (MDR-A-68b)
Alle Geschäftstätigkeiten
Anwendungsbereich in Bezug auf
geographische Gebiete (MDR-A-
68b)
Es sind alle geografischen Gebiete abgedeckt, in denen Konzerngesell-
schaften ihren Sitz haben oder tätig sind.
Anwendungsbereich in Bezug auf
betroffene Interessensträger
(MDR-A-68b)
Die Maßnahme betrifft alle Stakeholder, vorwiegend Aktionär*innen.
Abhilfemaßnahme (MDR-A-68d)
Nein
Erhebliche Ausgaben für die Um-
setzung (MDR-A-69)
Nein
MDR-T – Ziele in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
81 b Nachverfolgung der Wirksamkeit nachhaltigkeitsbezogener Maßnahmen
Das Setzen zusätzlicher konkreter qualitativer und quantitativer Ziele neben der Schulungsquote hängt von der Ver-
abschiedung eines umfassenden Compliance Konzepts ab, das in 1-3 Jahren geplant ist. In Zukunft kann es daher Ziele
zur Überprüfung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen geben.
81 b i Verfahren zur Nachverfolgung
Derzeit werden keine Verfahren zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten angewendet.
81 b ii Zielvorgabe, Indikatoren und Bezugszeitraum der Messung der Fortschritte
Es gibt keine festgelegten Zielvorgaben zur Verfolgung der Wirksamkeit.
Titel des Ziels (MDR-T-80a)
Antikorruptions-Schulungsquote
Beschreibung (MDR-T-80a)
Erreichung einer Antikorruptions-Schulungsquote der risikobehafteten
Funktionen von 95 %
Adressiertes wesentliches (Unter-
) Thema (MDR-T-80a)
Vermeidung und Aufdeckung, einschließlich Schulung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-T-80a)
Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Beste-
chung
Adressiertes Konzept (MDR-T-
80a)
Antikorruptionsrichtlinie
Zielart (MDR-T-80a)
Relativ
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
328
Zieleinheit (MDR-T-80b)
Prozentsatz
Zielwert (MDR-T-80b)
0.93
Anwendungsbereich (MDR-T-80c)
Alle Geschäftstätigkeitsbereiche der Konzerngesellschaften
Bezugsjahr (MDR-T-80d)
2023
Bezugswert (MDR-T-80d)
91 % (Basiswert nur auf Österreich bezogen und nicht gruppenweit - ab
2024 wird Berechnung gruppenweit durchgeführt)
Zieljahr (MDR-T-80e)
2024
Etappen- oder Zwischenziele
(MDR-T-80e)
Keine
Methoden und signifikante An-
nahmen zur Zielfestlegung (MDR-
T-80f)
Die Annahme, dass eine stetige Verbesserung des Bewusstseins der
Wichtigkeit für Antikorruptionsschulungen greift.
Einbeziehung der Interessenträ-
ger (MDR-T-80h)
Nein
Zielperformance (MDR-T-80j)
Gleichbleibend
Monitoring (MDR-T-80j)
Human Resources
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben über Tätigkeiten und Ver-
pflichtungen im Zusammenhang mit politischer Einflussnahme gemacht.
G1-6 – Zahlungspraktiken
In Übereinstimmung mit den Resultaten der Wesentlichkeitsanalyse werden keine Angaben zu Zahlungspraktiken ge-
macht.
G1 - MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafte-
ten Funktion (in %)
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vermeidung und Aufdeckung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Fehlende Trainings für die Verhinderung von Korruption und Beste-
chung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
ESRS-Kennzahl
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Risikobehaftete Funktionen umfassen Führungskräfte, Einkauf, Verkauf,
Marketing, Finanzbuchhaltung und Recht und Compliance. Die Auswer-
tung erfolgt über die interne Schulungsplattform.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
329
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
-
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Kennzahl wird durch die Abteilung Human Resources validiert.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Be-
stechungsvorschriften
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vermeidung und Aufdeckung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Vorfälle von Korruption und Bestechung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Themenbezogener Parameter
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Erhebung erfolgt durch die Rechtsabteilung, indem etwaige Verur-
teilungen gezählt werden.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
-
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Beste-
chungsvorschriften
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vermeidung und Aufdeckung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Vorfälle von Korruption und Bestechung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Themenbezogener Parameter
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Die Erhebung erfolgt durch die Rechtsabteilung, indem etwaige Geld-
strafen summiert werden.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
-
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption oder Be-
stechung
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
330
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vermeidung und Aufdeckung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Vorfälle von Korruption und Bestechung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Themenbezogener Parameter
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Es werden sowohl etwaige Verurteilungen als auch etwaige Fälle von
Korruption oder Bestechung, die von den Compliance-Verantwortlichen
bestätigt wurden, summiert.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
-
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Zahl der bestätigten Fälle mit Konsequenzen für eigene Arbeits-
kräfte
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vermeidung und Aufdeckung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Vorfälle von Korruption und Bestechung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Themenbezogener Parameter
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Es werden sowohl etwaige Verurteilungen mit Konsequenzen für Mitar-
beiter*innen, als auch etwaige lle von Korruption oder Bestechung mit
Konsequenzen für Mitarbeiter*innen, die von den Compliance Verant-
wortlichen bestätigt wurden, summiert.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
-
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.
Titel der Kennzahl (MDR-M-76)
Zahl der bestätigten Fälle mit Konsequenzen für Geschäfts-
partner*innen
Adressiertes wesentliches (Unter-
)Thema (MDR-M-73)
Vermeidung und Aufdeckung
Adressiertes wesentliches IRO
(MDR-M-75)
Vorfälle von Korruption und Bestechung
ESRS oder unternehmensspezifi-
sche Kennzahl (MDR-M-77)
Themenbezogener Parameter
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
331
Methoden und signifikante An-
nahmen (MDR-M-77a)
Es werden sowohl etwaige Verurteilungen mit Konsequenzen für Ge-
schäftspartner*innen, als auch etwaige Fälle von Korruption oder Beste-
chung mit Konsequenzen für Geschäftspartner*innen, die von den Com-
pliance Verantwortlichen bestätigt wurden, summiert.
Limitationen der verwendeten Me-
thode (MDR-M-77a)
-
Validierung der Messung (MDR-M-
77b)
Die Validierung erfolgt durch die Rechtsabteilung.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
332
Anhang Zuordnung wesentlicher IROs zu den NaDiVeG-
Belangen
Wesentliches (Sub-)Thema
Wesentliche Auswirkungen, Risi-
ken und Chancen
NaDiVeG Belange gem. §§ 243b
Abs. 2 und 3 und 267a Abs. 2 und
3 UGB
Auswirkungen
E1-Klimaschutz
THG-Emissionen durch Rohstoffab-
bau (Plantagen, Landwirtschaft)
Umweltbelange
E1-Klimaschutz
THG-Emissionen durch den direkten
Produktions- und Bürobetrieb
Umweltbelange
E1-Energie
Energieverbrauch an den Produkti-
ons- und Bürostandorten
Umweltbelange
E4- Biodiversität Landnutzungsände-
rungen, ßwasser- und Meeresnut-
zungsänderungen
Landnutzungsänderungen im Planta-
genanbau und Landwirtschaft
Umweltbelange
E4- Biodiversität Um-
weltverschmutzung
Biodiversitätsverluste durch Pflan-
zenschutzmittel
Umweltbelange
E5-Ressourcenzuflüsse, einschlie-
ßlich Ressourcennutzung
Bezug von Rohstoffen und verarbeite-
ten Produkten
Umweltbelange
E5-Ressourcenabflüsse im Zusam-
menhang mit Produkten und Dienst-
leistungen
Recyclingfähigkeit und Trennung der
Materialien (Verpackung)
Umweltbelange
E5-Ressourcenabflüsse im Zusam-
menhang mit Produkten und Dienst-
leistungen
Gewährleistung der Haltbarkeit der
Produkte
Umweltbelange
E5-Abfälle
Abfälle in der nachgelagerten Wert-
schöpfung
Umweltbelange
S1-Sichere Beschäftigung
Stabile Arbeits- und Einkommensver-
hältnisse für eigene Mitarbeiter*innen
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Arbeitszeit
Geregelte Arbeitsbelastung und Aus-
gleich von Mehrarbeit
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Angemessene Entlohnung
Angemessene Entlohnung der eige-
nen Mitarbeiter*innen
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Sozialer Dialog
Möglichkeit zum Dialog zwischen Ar-
beitnehmer*innen und Arbeitgeber*in-
nen
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Vereinigungsfreiheit, Existenz von
Betriebsrät*innen und Rechte der Ar-
beitnehmer*innen auf Information,
Anhörung und Mitbestimmung
Arbeitnehmervertretung durch Be-
triebsrat
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
333
S1-Tarifverhandlungen, einschließ-
lich der Quote der durch Tarifverträge
abgedeckten Arbeitskräften
Existenz von Tarifverhandlungen und
Tarifverträgen
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Vereinbarkeit von Berufs- und Pri-
vatleben
Geregelte Arbeitsbelastung und Aus-
gleich von Mehrarbeit
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Gesundheitsschutz und Sicherheit
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krank-
heitsbedingte) Ausfälle
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Gleichstellung der Geschlechter
und gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Gender-Diskriminierung
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Maßnahmen gegen Gewalt und
Belästigung am Arbeitsplatz
Gewalt und Belästigung am Arbeits-
platz
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S1-Vielfalt
Diskriminierung und ungleiche Be-
handlung von gefährdeten Gruppen
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
S2-Sichere Beschäftigung
Unklare und instabile Arbeits- und
Einkommensverhältnisse in der Lie-
ferkette
Achtung der Menschenrechte
S2-Arbeitszeit
Hohe Arbeitsbelastung durch Mehrar-
beit bzw. Überstunden
Achtung der Menschenrechte
S2-Angemessene Entlohnung
Unzureichende Entlohnung der Arbei-
ter*innen in der Lieferkette
Achtung der Menschenrechte
S2-Sozialer Dialog
Unterdrückung und fehlender Dialog
zwischen Arbeitnehmer*innen und Ar-
beitgeber*innen
Achtung der Menschenrechte
S2-Vereinigungsfreiheit, einschließ-
lich der Existenz von Betriebsrät*in-
nen
Fehlender Betriebsrat zur Unterstüt-
zung der Arbeiter*innen in der Liefer-
kette
Achtung der Menschenrechte
S2-Tarifverhandlungen
Fehlende Tarifverhandlungen und
Tarifverträge
Achtung der Menschenrechte
S2-Vereinbarkeit von Berufs- und Pri-
vatleben
Einschränkung der Work-life Balance
durch Arbeitsbelastung
Achtung der Menschenrechte
S2-Gesundheitsschutz und Sicherheit
(Schwere) Arbeitsunfälle und (krank-
heitsbedingte) Ausfälle
Achtung der Menschenrechte
S2-Gesundheitsschutz und Sicherheit
Gesundheitliche Probleme durch den
Einsatz von Pflanzenschutzmittel
Achtung der Menschenrechte
S2-Kinderarbeit
Fälle von Kinderarbeit
Achtung der Menschenrechte
S2-Zwangsarbeit
Fälle von Zwangsarbeit
Achtung der Menschenrechte
S2-Angemessene Unterbringung
Unangemessene Unterbringung der
Arbeiter*innen in der Lieferkette
Achtung der Menschenrechte
S2-Wasser- und Sanitäreinrichtungen
Unzureichende Wasser und Sani-
täreinrichtungen für Arbeiter*innen in
der Lieferkette
Achtung der Menschenrechte
S2-Datenschutz
Verletzung der Privatsphäre der Ar-
beiter*innen in der Lieferkette
Achtung der Menschenrechte
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
334
S4- Gesundheitsschutz und Sicher-
heit
Ungesunde Ernährung (zuckerhaltige
Produkte)
Achtung der Menschenrechte
S4- Gesundheitsschutz und Sicher-
heit
Mangelnde Lebensmittelsicherheit
Achtung der Menschenrechte
S4-Kinderschutz
Bewusste Ansprache von Kindern in
den Werbemaßnahmen
Achtung der Menschenrechte
S4-Verantwortliche Vermarktung-
spraktiken
Nicht verantwortungsvolles Marketing
und intransparente Kommunikation
Achtung der Menschenrechte
G1-Unternehmenskultur
Mangelnde Übereinstimmung mit den
Werten, der Politik (Verhaltenskodex)
und den geltenden Gesetzen
Achtung der Menschenrechte
G1-Schutz von Hinweisgebern
(Whistleblowers)
Mechanismen zur Identifizierung,
Meldung und Untersuchung von Be-
denken sowie zum Schutz von Hin-
weisgeber*innen (Whistleblowern)
Achtung der Menschenrechte
G1-Management der Beziehungen zu
Lieferant*innen, einschließlich Zah-
lungspraktiken
ESG-Kriterien im Lieferantenmanage-
ment
Achtung der Menschenrechte
G1-Vermeidung und Aufdeckung, ein-
schließlich Schulung
Fehlende Trainings für die Verhinde-
rung von Korruption und Bestechung
Bekämpfung von Korruption und Be-
stechung
G1-Vorkommnisse
Vorfälle von Korruption und Beste-
chung
Bekämpfung von Korruption und Be-
stechung
Risiken
E1-Klimaschutz
Scope 3 Emissionen im Rohstoffan-
bau auf den Plantagen gefährden Kli-
maziele und Kundenakzeptanz
Umweltbelange
E1-Anpassung an den Klimawandel
Versorgungsprobleme mit Plantagen-
produkten. aufgrund von Klimarisiken
Umweltbelange
E1-Anpassung an den Klimawandel
Risiken aus gesellschaftlicher Verant-
wortung/Aktivität: Umstellungen und
Kosten durch „Klimaziele“
Umweltbelange
E4-Auswirkungen auf den Umfang
und den Zustand von Ökosystemen -
Sonstige
Erntekrankheit (Kakao)
Umweltbelange
E4-Auswirkungen auf den Umfang
und den Zustand von Ökosystemen -
Landdegradation
Bodendegradation und Biodiversitäts-
verlust durch exzessiven Planta-
genanbau (Kakao, Palmöl)
Umweltbelange
E4-Auswirkungen und Abhängigkei-
ten von Ökosystemdienstleistungen
Entwaldungsregulatorik zu Kakao und
Palmöl
Umweltbelange
S1-Arbeitsbedingungen - Gesund-
heitsschutz und Sicherheit
Mitarbeitersicherheit und Mitarbeiter-
gesundheit: sinkende Gesundheit der
Mitarbeiter*innen
Arbeitnehmer- und Sozialbelange
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
335
S4-Persönliche Sicherheit von Ver-
braucher*innen und/oder Endnut-
zer*innen - Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Produkthaftung: Personenschaden
(Fremdkörper)
Achtung der Menschenrechte
S4-Persönliche Sicherheit von Ver-
braucher*innen und/oder Endnut-
zer*innen - Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Risiken aus Veränderungen im Kon-
sumentenverhalten: Trend in den Me-
dien verteufelt Zucker und Fett, Trend
zu veganen Produkten, Werbever-
bote
Achtung der Menschenrechte
S4-Persönliche Sicherheit von Ver-
braucher*innen und/oder Endnut-
zern*innen - Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Kundenanforderung nicht erfüllt (IFS-
Zertifizierung)
Achtung der Menschenrechte
S4-Persönliche Sicherheit von Ver-
brauchern*innen und/oder Endnut-
zer*innen
Risiken aus gesellschaftlicher Verant-
wortung/Aktivität: Einführung einer
Zuckersteuer
Achtung der Menschenrechte
S4-Persönliche Sicherheit von Ver-
braucher*innen und/oder Endnut-
zer*innen
Klagen zu Marketingpraktiken und
Anschuldigung zu "Mogel-Verpa-
ckung"
Achtung der Menschenrechte
G1-Unternehmenskultur
Risiken aus nicht finanzieller Bericht-
erstattung: zu wenig Weiterentwick-
lung (CSR-Bericht)
n/a
G1-Unternehmenskultur
Risiken aus nicht finanzieller Bericht-
erstattung: Komplexität durch Taxo-
nomie-Verordnung und CSRD
n/a
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand
Einkauf, Materialwirtschaft
& Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin
Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand
Produktion & Technik
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
336
Konzernabschluss
2024
nach IFRS
(International Financial Reporting Standards)
Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
337
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................................... 339
Konzerngewinn- und -verlustrechnung ............................................................................................................................ 340
Konzern-Gesamtergebnisrechnung ................................................................................................................................ 341
Konzernbilanz ................................................................................................................................................................. 342
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ................................................................................................................. 344
Konzern-Kapitalflussrechnung ........................................................................................................................................ 345
Konzernanhang ............................................................................................................................................................... 346
1 Grundlagen ............................................................................................................................................................... 346
2 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden ........................................................................................................ 349
3 Konsolidierung .......................................................................................................................................................... 350
4 Währungsumrechnung ............................................................................................................................................. 351
Angaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung ...................................................................................................... 352
5 Umsatzerlöse ............................................................................................................................................................ 352
6 Segmentberichtserstattung ...................................................................................................................................... 353
7 Sonstige betriebliche Erträge ................................................................................................................................... 354
8 Materialaufwand und bezogene Leistungen ............................................................................................................ 355
9 Personalaufwand ..................................................................................................................................................... 356
10 Sonstige betriebliche Aufwendungen ..................................................................................................................... 356
11 Finanzerträge ......................................................................................................................................................... 357
12 Finanzaufwendungen ............................................................................................................................................. 357
13 Ertragsteuern ......................................................................................................................................................... 357
14 Ergebnis je Aktie ..................................................................................................................................................... 358
Angaben zur Konzernbilanz ............................................................................................................................................ 359
15 Sachanlagen ........................................................................................................................................................... 359
16 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ........................................................................................................... 362
17 Immaterielle Vermögenswerte ............................................................................................................................... 364
18 Finanzanlagen ........................................................................................................................................................ 365
19 Vorräte ................................................................................................................................................................... 365
20 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ....................................................................................................... 366
21 Sonstige Forderungen ............................................................................................................................................ 366
22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte .................................................................................................................... 367
23 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ..................................................................................................... 367
24 Eigenkapital ............................................................................................................................................................ 367
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
338
25 Rückstellungen ....................................................................................................................................................... 368
26 Finanzielle Verbindlichkeiten .................................................................................................................................. 371
27 Sonstige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen .......................................... 373
28 Latente Steuern ...................................................................................................................................................... 373
Sonstige Angaben ........................................................................................................................................................... 375
29 Leasingverhältnisse ................................................................................................................................................ 375
30 Finanzinstrumente .................................................................................................................................................. 378
31 Risikoberichterstattung .......................................................................................................................................... 382
32 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ............................................................................... 386
33 Organe .................................................................................................................................................................... 387
34 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ....................................................................................................................... 387
35 Freigabe des Konzernabschlusses .......................................................................................................................... 388
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
339
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Bezeichnung
AC
Measured at amortised cost zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
FVPL
Measured at fair value through profit or loss erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
WACC
Weighted average cost of capital gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten
WKZ
Werbekostenzuschüsse
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
340
Konzerngewinn- und -verlustrechnung
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
T€
Note
2024
2023
Umsatzerlöse
5
288.407
270.843
Bestandsveränderungen
466
3.644
Aktivierte Eigenleistungen
112
48
Sonstige betriebliche Erträge
7
3.176
2.697
Materialaufwand und bezogene Leistungen
8
-156.190
-158.434
Personalaufwand
9
-61.688
-56.316
Abschreibungen
15, 17
-10.311
-9.615
Wertminderungen
15
-463
-58
Bewertungsergebnis aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
16
100
-1.130
Sonstige betriebliche Aufwendungen
10
-42.552
-41.333
Betriebsergebnis
21.057
10.346
Finanzerträge
11
66
428
Finanzaufwendungen
12
-2.316
-3.238
Finanzergebnis
-2.250
-2.810
Ergebnis vor Steuern
18.807
7.535
Ertragsteuern
13
-4.384
-2.503
Periodenergebnis
14.423
5.033
den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnen
14.423
5.033
Ergebnis je Aktie
Verwässert = unverwässert
7,63
2,66
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
341
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
SONSTIGES ERGEBNIS
T€
Note
2024
2023
Periodenergebnis
14.423
5.033
Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert
werden
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
25
-380
-1.419
Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
26
323
-354
-1.096
Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
können
Währungsumrechnungsdifferenzen
4
476
-256
Sonstiges Ergebnis
122
-1.352
GESAMTERGEBNIS
14.545
3.681
den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnen
14.545
3.681
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
342
Konzernbilanz
AKTIVA
T€
LANGFRISTIGES VERMÖGEN
Note
31.12.2024
31.12.2023
Sachanlagen
15
76.077
75.789
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
16
13.030
12.930
Immaterielle Vermögenswerte
17
2.808
3.526
Finanzanlagen
18
3.030
3.010
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
22
843
844
Latente Steueransprüche
28
24
20
Summe langfristiges Vermögen
95.812
96.118
KURZFRISTIGES VERMÖGEN
Vorräte
19
41.996
42.201
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
20
10.311
31.165
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
22
592
1.016
Sonstige Forderungen
21
2.840
4.665
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
23
9.216
3.524
Summe kurzfristiges Vermögen
64.955
82.571
SUMME AKTIVA
160.767
178.690
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
343
Konzernbilanz
PASSIVA
T€
EIGENKAPITAL
Note
31.12.2024
31.12.2023
Eigenkapital (Eigentümer des Mutterunternehmens)
24
76.374
64.853
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Kreditverbindlichkeiten
26
17.766
29.307
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
26
4.794
5.724
Rückstellungen
25
11.063
10.440
Sonstige Verbindlichkeiten
27
289
442
Latente Steuerschulden
28
1.916
1.224
Summe langfristige Schulden
35.829
47.137
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Kreditverbindlichkeiten
26
11.499
23.140
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
26
3.272
2.811
Rückstellungen
25
2.418
2.649
Ertragsteuerverbindlichkeiten
2.934
1.130
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
27
17.065
25.890
Sonstige Verbindlichkeiten
27
11.376
11.080
Summe kurzfristige Schulden
48.564
66.700
SUMME PASSIVA
160.767
178.690
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
344
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
T€
Währungs-
2024
Grundkapital
Kapital-rück-
umrech-
IAS 19-Rück-
Gewinn-rück-
Gesamt
lagen
nungs-diffe-
lagen
lagen
renzen
Stand zum 01.01.
13.740
1
186
-1.029
51.955
64.853
Periodenergebnis
0
0
0
0
14.423
14.423
Sonstiges Ergebnis
0
0
476
-354
0
122
Gesamtergebnis
0
0
476
-354
14.423
14.545
Dividende
0
0
0
0
-3.024
-3.024
Stand zum 31.12.
13.740
1
662
-1.383
63.354
76.374
T€
Währungs-
2023
Grundkapital
Kapital-rück-
umrech-
IAS 19-Rück-
Gewinn-rück-
Gesamt
lagen
nungs-diffe-
lagen
lagen
renzen
Stand zum 01.01.
13.740
1
442
67
49.191
63.440
Periodenergebnis
0
0
0
0
5.033
5.033
Sonstiges Ergebnis
0
0
-256
-1.096
0
-1.352
Gesamtergebnis
0
0
-256
-1.096
5.033
3.681
Dividende
0
0
0
0
-2.268
-2.268
Stand zum 31.12.
13.740
1
186
-1.029
51.955
64.853
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
345
Konzern-Kapitalflussrechnung
T€
Cashflow aus dem operativen Bereich
Note
2024
2023
Periodenergebnis
14.423
5.033
Ertragsteuern
13
4.384
2.503
Finanzaufwendungen
12
2.316
3.238
Finanzerträge
11
-66
-428
Bewertungsergebnis aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
16
-100
1.130
Abschreibungen von Sachanlagen (inklusive Nutzungsrechte) und immate-
riellen Vermögenswerten
15, 17
10.774
9.615
Abschreibungen und Zuschreibungen von Forderungen aus Lieferungen
-578
740
und Leistungen
Sonstige zahlungsunwirksame Transaktionen
-2.134
-14
Gezahlte Ertragsteuern
-1.866
-799
Cashflow aus dem Ergebnis
27.153
21.018
Veränderung von Vorräten
205
-2.781
Veränderung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten
23.258
-7.532
Veränderung von Verbindlichkeiten
-6.585
4.865
Veränderung von Rückstellungen
13
588
Veränderung aus der laufenden Geschäftstätigkeit
16.891
-4.859
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
44.044
16.159
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Erwerb von Sachanlagen
-8.810
-8.636
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen
179
314
Erwerb von Immateriellen Vermögenswerten
-307
-395
Erwerb von finanziellen Vermögenswerten
-250
-175
Einzahlungen aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten
654
1.193
Erhaltene Zinsen
66
428
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
-8.468
-7.272
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von Kreditverbindlichkeiten
26
0
207
Auszahlungen für die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten
26
-23.191
-16.343
Einzahlungen aus der Aufnahme sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten
26
702
102
Auszahlungen für die Tilgung sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten
26
-297
-1.342
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten
26
-1.671
-1.436
Gezahlte Zinsen
-2.307
-3.619
Gezahlte Dividenden
-3.024
-2.268
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
-29.789
-24.699
Währungsdifferenzen
-95
44
Cashflow gesamt
5.692
-15.767
Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 01.01.
3.524
19.232
Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31.12.
9.216
3.524
Die Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind auf ein im Jahr 2024 eingeführtes Factoring zu-
rückzuführen (Note 20).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
346
Konzernanhang
1 Grundlagen
Unternehmen
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft („Mutterunternehmen“, „Gesellschaft“, „Manner AGoder „Unternehmen“)
ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Wilhelminen-
straße 6, 1170 Wien . Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst die Manner AG und ihre fünf Tochterunterneh-
men (zusammen als die „Manner Gruppe“, die „Gruppe“ oder der „Konzern“ bezeichnet).
Die Tätigkeit der Manner Gruppe besteht in der Erzeugung von und dem Handel mit Schokolade-, Zucker- und Dauer-
backwaren (gemeinsam „Süßwaren“) . Die erzeugten ßwaren werden an den Lebensmitteleinzelhandel in Österreich,
Deutschland und im Rest der Welt verkauft. Ein geringer Teil der erzeugten Süßwaren wird in eigenbetriebenen Shops in
Österreich, Deutschland und Tschechien verkauft.
Die Produktion der Süßwaren findet in den Standorten Wien Hernals und Wolkersdorf, Niederösterreich, statt.
Als Nebentätigkeit vermietet die Manner Gruppe eine Immobilie in Wien. Außerdem betreibt die Manner Gruppe eine
Haselnussplantage (in Entstehung) in Aserbaidschan.
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft hat Aktien begeben, die an der Wiener Börse zum amtlichen Handel zuge-
lassen sind (siehe Note 24). Die Manner AG gilt somit als börsennotiertes oder kapitalmarktorientiertes Unternehmen.
Übereinstimmungserklärung
Der vorliegende Konzernabschluss der Manner Gruppe wurde nach den International Financial Reporting Standards, wie
sie in der Europäischen Union zum 31.12.2024 anzuwenden sind, sowie den zusätzlichen Bestimmungen von § 245a UGB
erstellt. Dem Abschluss liegt der Grundsatz der Unternehmensfortführung zugrunde.
Makro-ökonomische Faktoren
Durch den Krieg in der Ukraine sowie die eingeführten Sanktionen gegen Russland sind die Preise für Rohstoffe, Energie
und Verpackungsmaterial teilweise dramatisch gestiegen und sehr volatil geworden. Im Jahr 2024 war die Verfügbarkeit
von Rohstoffen und Energie im Großen und Ganzen ausreichend gegeben, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden,
dass die Verfügbarkeit in naher Zukunft eingeschränkt wird. Einschränkungen und Verzögerungen im Rohstoff- und Wa-
renverkehr sowie Energielieferungen, können Engpässe oder Ausfälle in der Produktion verursachen, die sich negativ auf
die Ertragslage auswirken. Das Unternehmen hat Notfallpläne und Simulationen für eine Situation erarbeitet, in der zum
Beispiel die Gaslieferungen kurzfristig stark reduziert werden.
Auf dem Beschaffungsmarkt hat sich im Jahr 2024 insbesondere der Einkauf von Kakaobohnen als Herausforderung her-
ausgestellt. Die Preise sind aufgrund einer Verknappungssituation, die aus geringeren Ernten bei gleichbleibender Nach-
frage resultieren, im Vergleich zum Vorjahr um über 80% gestiegen. Für 2025 wird ein Anstieg von 65% bis 90% erwartet
und für 2026 wird mit weiteren Steigerungen von etwa 50% gerechnet. Für den Konzern steht die Versorgungssicherheit
diesbezüglich an oberster Stelle und es wird versucht mit Kontraktfixierungen dem Preis- und Mengenrisiko entgegenzu-
wirken.
Aufgrund der sehr volatilen Preisentwicklung im Bereich der Rohstoffe und Energie mussten im Jahr 2024 Preiserhöhun-
gen vorgenommen werden. Die auf der Einkaufsseite verbuchten Preissteigerungen konnten im Wesentlichen an die Ab-
nehmenden weitergegeben werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
347
Auswirkungen von Klimarisiken
Der Klimawandel und seine Folgen für unsere Umwelt sind eine globale Bedrohung, deren vielfältige Auswirkungen bereits
heute in vielen Ländern spürbar sind. Die Manner Gruppe ist auf Energie als primären Inputfaktor für die Produktion von
Süßwaren angewiesen. Der Stromverbrauch und der Wassereinsatz sind wesentliche Ressourcen, deren Einsatz der
Konzern laufend optimiert.
Das Thema Umweltbelange wird bei der Manner Gruppe auf Vorstandsebene wahrgenommen. Dabei fokussiert sich der
Konzern auf die Optimierung von Prozessen und Systemen, die wirtschaftlich sinnvoll sind und die gleichzeitig mit einer
geringen Umweltbelastung sowie einem geringen Energie- und Ressourceneinsatz einhergehen. Regelmäßig gibt es in
der Vorstandssitzung Vorgaben und Updates zu umweltrelevanten Themen.
Besonders hervorzuheben ist die Wiedergewinnung von Energie bei der Produktion. Die Manner Gruppe speist rme,
die bei der Produktion von Süßwaren entsteht, in das Fernwärmenetz der Wiener Stadtwerke ein.
Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten. Davon
abweichend kommen für folgende wesentliche Posten andere Bewertungsmethoden zur Anwendung:
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungs-
wert bewertet.
Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden mit dem Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrags be-
wertet.
Latente Steueransprüche und -schulden werden mit dem Nominalwert angesetzt und auf Basis der bestehenden
temporären Differenzen zum Bilanzstichtag und des Steuersatzes zum Zeitpunkt der erwarteten Realisierung der
bestehenden Differenzen ermittelt.
Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Beträge wurden auf Tau-
send Euro (T€) gerundet, soweit nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben
können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.
Rechnungslegungsmethoden
Die Beschreibung der Rechnungslegungsmethoden befindet sich jeweils an der Stelle, wo der betreffende Abschlusspos-
ten erläutert wird. Die Manner Gruppe konzentriert sich auf die Beschreibung der Bilanzierungswahlrechte und wie diese
innerhalb des IFRS-Regelwerks ausgeübt wurden. Die Wiederholung von IFRS-Texten wird vermieden, außer die Gruppe
erachtet es als wichtig für das Verständnis einer Angabe.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
348
Die Rechnungslegungsmethoden befinden sich an folgenden Stellen:
Rechnungslegungsmethoden
Standard
Note
Konsolidierung
IFRS 10
3
Umsatzerlöse
IFRS 15
5
Segmentberichterstattung
IFRS 8
6
Ertragsteuern
IAS 12
13
Sachanlagen, biologische Vermögenswerte
IAS 16, IAS 36, IAS 41
15
Immaterielle Vermögenswerte
IAS 38, IAS 36
17
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
IAS 40
16
Vorräte
IAS 2
19
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
IFRS 15
20
Rückstellungen
IAS 37, IAS 19
25
Latente Steuern
IAS 12
28
Leasingverhältnisse
IFRS 16
29
Finanzinstrumente
IFRS 7, IFRS 9
30
Wertminderungen von Forderungen
IFRS 7, IFRS 9
31
Ermessensentscheidungen
Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden erfordert Ermessensentscheidungen, die sich auf den Ansatz und die
Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen sowie auf die Angaben im Anhang auswir-
ken.
Die Manner Gruppe hat folgende wesentliche Ermessensentscheidungen getroffen:
Ermessensentscheidungen
Abschlussposten
Kriterium
Standard
Note
Leasingverhältnisse
Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnis-
IFRS 16
15, 29
sen
Leasingverhältnisse
Klassifizierung von Leasingverträgen
IFRS 16
29
Nahestehende Unternehmen
Oberstes beherrschendes Unternehmen
IAS 24
32
Für Details zu den einzelnen Ermessensentscheidungen wird auf die Ausführungen im jeweiligen Notes-Kapitel verwiesen.
Schätzungen und Annahmen
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung
von Vermögenswerten und Schulden, Erträgen und Aufwendungen sowie auf die Angaben im Anhang auswirken. Die
künftigen tatsächlichen Werte können von den getroffenen Schätzungen abweichen. Schätzungen und die zugrunde lie-
genden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.
Die Manner Gruppe hat folgende wesentliche Schätzungen und Annahmen getroffen:
Schätzungen und Annahmen
Abschlussposten
Kriterium
Standard
Note
Wertminderung von nicht-finanziellen
Bewertung des erzielbaren Betrags
IAS 36
15
Vermögenswerten
Als Finanzinvestition gehaltene Im-
mobilien
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
IAS 40
16
Leistungsorientierte Verpflichtungen
Festlegung versicherungsmathematischer Annahmen
IAS 19
25
Leasingverhältnisse
Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes
IFRS 16
29
Finanzinstrumente
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
IFRS 9
30
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
349
Für Details zu den einzelnen Schätzungen und Annahmen wird auf die Ausführungen im jeweiligen Notes-Kapitel verwie-
sen.
2 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Erstmalig angewendete Standards
Folgende geänderte Standards wurden von der Europäischen Union in den Rechtsstand übernommen und waren von der
Manner Gruppe im Geschäftsjahr 2024 erstmalig anzuwenden. Diese geänderten Standards hatten keine Auswirkungen
auf den Konzernabschluss, da es keine Anwendungsfälle gab.
Erstmalig angewendete Standards
Inkrafttreten
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)
01.01.2024
Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Än-
derungen an IAS 1)
01.01.2024
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16)
01.01.2024
Zukünftig anzuwendende Standards
Folgende vom IASB verlautbarte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende neue oder geänderte Standards werden
von der Manner Gruppe erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens angewendet. Durch diese Änderungen werden mit Aus-
nahme von IFRS 18 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
Zukünftig anzuwendende Standards
Inkrafttreten
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben (IFRS 19)
01.01.2027
Darstellung und Angaben im Abschluss (IFRS 18)
01.01.2027
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards - Band 11
01.01.2026
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7
01.01.2026
Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7
01.01.2026
Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)
01.01.2025
IFRS 18 regelt eine neue Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Ab dem Geschäftsjahr 2027 ist die Gewinn- und
Verlustrechnung in die Bereiche Operating, Investing und Financing zu unterteilen, die jeweils mit der Zwischensumme
Operating Profit beziehungsweise Profit before Interest and Taxes abgeschlossen werden. Der Konzern schätzt aus heu-
tiger Sicht, dass diese Neuerung mangels Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen oder an-
derer Investitionen lediglich zu einer Umbenennung des Betriebsergebnisses führen wird. Weiters regelt IFRS 18 die Dar-
stellung von Informationen in den Abschlussposten und in den Notes grundlegend, mit deren Auswirkungen sich der Kon-
zern in naher Zukunft befassen wird.
Das Inkrafttreten bezieht sich auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen. Die Änderungen
an IAS 21 wurden von der Europäischen Union übernommen. Die Übernahme der übrigen Änderungen ist noch ausste-
hend.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
350
3 Konsolidierung
Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis der Manner Gruppe besteht aus dem Mutterunternehmen und folgenden Tochterunternehmen:
Gesellschaft
Sitz
Compliment Süßwaren Vertriebs GmbH
Wolkersdorf, Österreich
Geblergasse 116 GmbH & Co KG
Wien, Österreich
Manner Azerbaijan LLC
Khudat City, Aserbaidschan
Josef Manner s.r.o.
Brünn, Tschechien
Josef Manner d.o.o.
Ljublijana, Slowenien
Die Manner AG hielt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 durchgehend 100 % der Anteile an jedem ihrer Tochterunter-
nehmen. Alle Tochterunternehmen wurden vor der Erstkonsolidierung gegründet. Es gab keine Unternehmenserwerbe.
Die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner AG GmbH, eine 100%-ige bisher in den Konzernabschluss einbezogene
Tochtergesellschaft der Manner AG, wurde im Zuge einer Up-Stream-Verschmelzung mit Notariatsakt vom 24.05.2024
rückwirkend zum 31.12.2023 auf die Manner AG verschmolzen.
Rechnungslegungsmethoden
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der Manner Gruppe umfasst die Abschlüsse der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen)
und ihrer Tochterunternehmen (gemeinsam die „Konzerngesellschaften“). Für die Konzerngesellschaften kommen einheitliche Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden zur Anwendung. Wahlrechte für Rechnungslegungsmethoden, Ermessensentscheidungen, Annahmen
und Schätzungen werden einheitlich für alle Konzerngesellschaften ausgeübt.
Abschlussstichtag
Das Mutterunternehmen und sämtliche Tochterunternehmen haben alle den gleichen Abschlussstichtag, nämlich den 31.12.
Vollkonsolidierung
Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht. Ein Tochterunternehmen ist ein Unterneh-
men, das durch ein anderes Unternehmen beherrscht wird. Ein Investor beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn er schwankenden
Renditen in seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat,
diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Ein Investor besitzt Verfügungsge-
walt über ein Beteiligungsunternehmen, wenn er über bestehende Rechte verfügt, die ihm die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die
maßgeblichen Tätigkeiten, d. h. die Tätigkeiten, die die Renditen des Beteiligungsunternehmens wesentlich beeinflussen, zu lenken.
Die Manner AG beherrscht ihre Beteiligungsunternehmen, weil sie an ihnen jeweils 100 % der Stimmrechte hält und ihren Einfluss aus-
schließlich über die Stimmrechte ausübt. Es bestehen keine anderslautenden Vereinbarungen, die der ausschließlichen Einflussnahme
über die Stimmrechte entgegenstehen.
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, und bis
zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet, im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Voll-
konsolidierung werden alle konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zwischenergebnisse
eliminiert.
Die Manner AG hat zum 31.12.2020 erstmalig IFRS angewendet und erstmalig einen Konzernabschluss erstellt. Daher wurden die Kon-
zerngesellschaften zum 01.01.2019 erstmalig konsolidiert (Erstkonsolidierung).
Unternehmenserwerbe und -veräußerungen
Die Manner Gruppe hat seit 01.01.2019 weder andere Unternehmen erworben noch Tochterunternehmen veräußert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
351
4 Währungsumrechnung
Die Konzernberichtswährung ist der Euro. Bei in Fremdwährung bilanzierenden Tochterunternehmen wird die funktionale
Währung grundsätzlich anhand des primären (volks-)wirtschaftlichen Umfelds, in dem das jeweilige Konzernunternehmen
tätig ist, bestimmt. Eine wesentliche Determinante ist hierbei jene hrung, in welcher der überwiegende Teil der Wirt-
schafts-, Waren- und Dienstleistungsströme in dem jeweiligen Land abgewickelt wird. Bei allen Unternehmen der Gruppe
entspricht die funktionale Währung der Landeswährung.
Gemäß IAS 21 erfolgt die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der
Euro ist, nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltenen
Vermögenswerte und Schulden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlust-
rechnung mit dem gewichteten durchschnittlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres umgerechnet.
Die Währungsumrechnung erfolgt zu den von der Europäischen Zentralbank sowie von der Zentralbank der Aserbaidscha-
nischen Republik (Central Bank of The Republic of Azerbaijan) veröffentlichten Kursen.
Die Stichtags- und Durchschnittskurse der Manner Gruppe stellen sich wie folgt dar:
Wechselkurse von Fremdwährungen
Stichtagskurs
Stichtagskurs
Durchschnitts-
Durchschnitts-
kurs
kurs
Währung
31.12.2024
31.12.2023
2024
2023
CZK
25,1850
24,7240
25,1198
24,0043
AZN
1,7724
1,8766
1,8394
1,8394
Für die Erfassung von Wechselkursdifferenzen im sonstigen Ergebnis wird auf die Ausführungen zur Währungsumrech-
nungsrücklage in Note 24 verwiesen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
352
Angaben zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung
5 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar:
Umsatzerlöse
T€
2024
2023
Bruttoverkaufserlöse
345.790
329.554
Erlösschmälerungen
-58.792
-60.039
Übrige Umsatzerlöse
1.408
1.329
Summe
288.407
270.843
Die Bruttoverkaufserlöse betreffen den Verkauf von Süßwaren vor Abzug von Erlösschmälerungen.
Die Erlösschmälerungen betreffen Boni und Werbekostenzuschüsse (siehe Rechnungslegungsmethoden).
Im Geschäftsjahr 2024 betrafen die übrigen Umsatzerlöse Auflösungen von Rückstellungen für Saisonware, Boni und
Werbekostenzuschüsse von T 0 (2023: T€ 547), Provisionserlöse und Weiterverrechnungen von T€ 341 sowie Rückein-
speisungen von aus der Produktion gewonnener Energie von T€ 140 (2023: T€ 121).
Für die Untergliederung der Umsatzerlöse nach Regionen wird auf die Segmentberichterstattung in Note 6 verwiesen.
Rechnungslegungsmethoden
Werbekostenzuschüsse
Die Manner Gruppe produziert Süßwaren und verkauft diese an den Lebensmitteleinzelhandel. Der Lebensmitteleinzelhandel erbringt
Werbeleistungen, wie die Platzierung von Produkten (z.B. nahe der Kassa), die Regalpflege oder den Einbezug der Waren in Verkaufs-
aktionen und Flugblätter. Die Werbeleistungen dienen der Verkaufsförderung und damit sowohl dem Produzenten als auch dem Kunden.
Die Werbeleistungen sind vertraglich geregelt. Die Manner Gruppe leistet sogenannte Werbekostenzuschüsse („WKZ“), die zum größten
Teil als Prozentsatz der Bruttoerlöse von den Kunden verrechnet werden.
Bilanzierung
Der Verkauf von Süßwaren fällt in den Anwendungsbereich von IFRS 15. Die Manner Gruppe schließt Verträge über den Verkauf von
Süßwaren mit seinen Kunden, dem Lebensmitteleinzelhandel, ab. Die Verträge enthalten durchsetzbare Rechte und Pflichten. Die Zusage
von der Manner Gruppe, Süßwaren an Kunden zu übertragen, stellt ein eigenständig abgrenzbares Gut dar. Die Manner Gruppe erbringt
keine Dienstleistungen. Die zugesagte Leistung besteht somit einzig aus der Übertragung von Gütern.
Die vom Kunden erbrachte Werbeleistung steht hingegen in engem Zusammenhang mit den verkauften Süßwaren. Ohne die Süßwaren
fände die Werbeleistung nicht statt. Das in IFRS 15.27 enthaltene Kriterium der eigenständigen Abgrenzbarkeit ist somit für Werbeleis-
tungen nicht gegeben.
Der Transaktionspreis ist die Gegenleistung, die ein Unternehmen für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen voraus-
sichtlich erhalten wird. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises hat ein Unternehmen folgenden Faktoren Rechnung zu tragen:
Variable Gegenleistungen, Begrenzung der Schätzung variabler Gegenleistungen und an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen.
Der Transaktionspreis der Süßwaren ist von variablen Faktoren, wie Skonti, Rabatte, Boni und WKZ abhängig, die auf der Grundlage von
Bruttoerlösen berechnet werden. Ein Unternehmen darf eine geschätzte variable Gegenleistung nur dann in den Transaktionspreis ein-
beziehen, wenn hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. WKZ stellen eine an einen Kunden zu
zahlende Gegenleistung dar, die als Verringerung des Transaktionspreises und damit als Verringerung der Erlöse zu erfassen sind. Die
Manner Gruppe erfasst daher Skonti, Rabatte, Boni und WKZ als Erlösschmälerung und stellt damit sicher, dass die Gegenleistung für
den Verkauf von Süßwaren unter Abzug von WKZ insgesamt nicht zu hoch bestimmt wird.
Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgt im Fall der Süßwaren zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Die Werbeleistungen
werden über einen Zeitraum erbracht (Nutzung bei Zufluss), stellen aber kein Leistungsbündel mit den Süßwaren dar, sondern an einen
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
353
Kunden zu zahlende Gegenleistung. Die Verrechnung von bis zum Abschlussstichtag gelieferten Süßwaren erfolgt jedoch nur mit bis zum
Abschlussstichtag bezogenen Werbeleistungen, womit die periodenreine Erfassung gewahrt ist.
6 Segmentberichtserstattung
Die Manner Gruppe verwendet folgende Geschäftssegmente in der Segmentberichterstattung:
Segmentberichterstattung
T€
Süßwaren
Süßwaren
Mietshäu-
Haselnuss-
2024
Süßwaren
Deutsch-
Rest der
ser Öster-
anbau
Konsoli-
Konzern
Österreich
land
Welt
reich
Aserbaid-
dierung
schan
Umsatzerlöse internes Reporting
121.578
92.641
93.217
0
0
-375
307.062
IFRS-Anpassungen
-5.039
-10.940
-2.677
0
0
0
-18.655
Umsatzerlöse
116.539
81.702
90.541
0
0
-375
288.407
davon Außenumsätze
116.539
81.702
90.166
0
0
0
288.407
davon Innenumsätze
0
0
375
0
0
-375
0
Abschreibungen
-3.882
-3.009
-3.388
0
-31
0
-10.311
Wertminderungen
0
0
-48
0
-415
0
-463
Betriebsergebnis
9.412
3.306
8.447
614
-754
32
21.057
0
Finanzergebnis internes Reporting
-151
-107
-139
-272
-536
-739
-1.945
IFRS-Anpassungen
-123
-87
-95
0
0
0
-305
Finanzergebnis
-275
-194
-234
-272
-536
-739
-2.250
0
Ergebnis vor Steuern
9.137
3.112
8.213
342
-1.290
-708
18.807
Segmentberichterstattung
T€
Süßwaren
Süßwaren
Mietshäu-
Haselnuss-
2023
Süßwaren
Deutsch-
Rest der
ser Öster-
anbau
Konsoli-
Konzern
Österreich
land
Welt
reich
Aserbaid-
dierung
schan
Umsatzerlöse internes Reporting
116.874
85.118
87.955
0
0
-357
289.590
IFRS-Anpassungen
-5.636
-10.763
-2.348
0
0
0
-18.746
Umsatzerlöse
111.238
74.356
85.607
0
0
-357
270.843
davon Außenumsätze
111.238
74.356
85.250
0
0
0
270.843
davon Innenumsätze
0
0
357
0
0
-357
0
Abschreibungen
-3.764
-2.696
-3.118
0
-38
0
-9.615
Wertminderungen
-58
0
0
0
0
0
-58
Betriebsergebnis
5.684
1.014
4.439
-475
-321
5
10.346
Finanzergebnis internes Reporting
-470
-319
-377
-278
-1.320
20
-2.744
IFRS-Anpassungen
-28
-18
-21
0
0
0
-66
Finanzergebnis
-498
-337
-397
-278
-1.320
20
-2.810
Ergebnis vor Steuern
5.187
676
4.041
-753
-1.640
24
7.535
Als operative Geschäftssegmente wurden die Geschäftsfelder Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland, Süßwaren
Rest der Welt, Mietshäuser Österreich und Haselnussanbau Aserbaidschan festgelegt. Sämtliche Unternehmen der
Gruppe sind einem bestimmten Segment zugeordnet. In der Spalte Konsolidierung wird die Eliminierung der Beziehungen
zwischen den Segmenten vorgenommen. Weiters dient die Konsolidierung der Überleitung von Segmentzahlen auf Kon-
zernzahlen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
354
Die interne Berichterstattung an den Vorstand basiert auf lokalen Rechnungslegungsvorschriften. Aus diesem Grund wer-
den in der Segmentberichterstattung die Werte gemäß interner Berichterstattung auf IFRS-Werte übergeleitet.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen der internen Berichterstattung und den Konzernwerten nach IFRS bestehen vor
allem bei den Umsatzerlösen. Gemäß IFRS 15 werden Zahlungen an Kunden ohne eigenständige Gegenleistung durch
den Kunden, abweichend von den lokalen Rechnungslegungsvorschriften, erlösmindernd erfasst. Davon betroffen sind
die Werbekostenzuschüsse (siehe Note 5). Die IFRS-Anpassungen im Finanzergebnis resultieren im Wesentlichen aus
Zinsaufwendungen für Leasing sowie Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten.
Das Segmentvermögen sowie die Segmentschulden und die Investitionen sind nicht Bestandteile der internen Berichter-
stattung und werden aus diesem Grund nicht in der Segmentberichterstattung angeführt.
Im Geschäftsjahr 2024 gab es drei Kunden, mit denen jeweils Umsatzerlöse von mehr als 10 % der gesamten Umsatzer-
löse erzielt wurden. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die kumulierten Umsatzerlöse mit diesen drei Kunden T€ 152.712
(2023: T€ 143.644) und sind in den Segmenten Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland und Süßwaren Rest der
Welt enthalten.
Rechnungslegungsmethoden
Verantwortliche Unternehmensinstanz
Die Segmentberichterstattung beruht auf der internen Finanzberichterstattung des Unternehmens an die verantwortliche Unternehmens-
instanz. Dabei handelt es sich um die höchste Managementebene, die für die Allokation der Ressourcen und die Bewertung der Ertrags-
kraft verantwortlich ist. Die verantwortliche Unternehmensinstanz der Manner Gruppe ist der Vorstand der Manner AG, an den regelmäßig
berichtet wird.
Identifikation der Geschäftssegmente
Die Geschäftssegmente wurden auf Basis der internen Berichterstattung an den Vorstand festgelegt. Aus Vertriebssicht ergibt sich bei
der Manner AG primär eine Orientierung nach regionalen Gesichtspunkten. Neben der zentralen Vertriebssteuerung in Österreich wird
für andere Märkte jeweils ein eigenes Vertriebssystem aufrechterhalten und darüber an den Vorstand berichtet. Dies betrifft neben Ös-
terreich auch Deutschland mit einer relevanten Anzahl an lokalen Vertriebsmitarbeitern sowie die österreichischen Nachbarländer und
den Rest der Welt. Die Betrachtung der Segmente nach regionalen Gesichtspunkten wird dadurch unterstützt, dass nach dieser Segmen-
tierung eine eindeutige Zuordnung der Umsatzerlöse möglich ist und eine Darstellung der Betriebsergebnisse erfolgt. Aus diesem Grund
wurden die Produkte der Manner AG folgenden regionalen Segmenten zugeordnet: Süßwaren Österreich, Süßwaren Deutschland und
Süßwaren Rest der Welt.
Das Segment Mietshäuser Österreich enthält eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, die in einem Tochterunternehmen gehalten
und vermietet wird. Das Mietshaus steht in keiner betriebswirtschaftlichen Verbindung zum Süßwarengeschäft der Manner Gruppe. Der
Buchwert der Immobilie stellt aber einen bedeutenden Teil der Vermögenswerte der Manner Gruppe dar. Das Immobilieninvestment wird
daher außerhalb der Süßwaren-Segmente als eigenes Segment geführt.
Die Haselnussplantage in Aserbaidschan wird von einem Tochterunternehmen gehalten und betrieben. Im Geschäftsjahr 2024 fielen in
der Haselnussplantage noch keine Umsatzerlöse an, da sich die Plantage in Entstehung befindet. Es ist geplant, dass die Haselnussernte
in Zukunft sowohl für den eigenen Verbrauch als auch zum Verkauf am Weltmarkt dienen soll. Die Haselnussplantage unterscheidet sich
daher grundlegend von den Süßwarensegmenten, die sich am Vertrieb orientieren. Daher wird die Haselnussplantage als eigenes be-
richtspflichtiges Segment ausgewiesen.
7 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge stellen sich wie folgt dar:
Sonstige betriebliche Erträge
T€
2024
2023
Mieterlöse
547
508
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen
179
314
Übrige betriebliche Erträge
2.451
1.875
Summe
3.176
2.697
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
355
Die Mieterlöse werden durch die Vermietung einer Immobilie in Wien Hernals erzielt. Die Immobilie wird in die als Finan-
zinvestition gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 eingestuft (siehe Note 16). Mieterlöse werden gemäß IFRS 16 linear er-
fasst. In den Mieterlösen sind Erlöse aus weiterverrechneten Betriebskosten enthalten.
Im Geschäftsjahr 2024 waren in den übrigen betrieblichen Erträgen Erlöse aus der Ausbuchung von Leasingverbindlich-
keiten von T€ 725 (2023: T€ 0), Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeitsabgrenzungen von T€ 1.256 (2023: T€ 547)
sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand (Annuitätenzuschüsse) von T€ 220 (2023: T€ 203) enthalten .
Rechnungslegungsmethoden
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Kompensation von Kosten für Vermögenswerte (Vermögenszuschüsse), werden als passiver
Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendungen
gewährt werden und der Empfänger die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. In der Folge wird der Abgrenzungs-
posten über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswerts in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Kompensation von Aufwendungen (Aufwandszuschüsse), werden in den Zeiträumen, in denen
die Aufwendungen erfasst werden, als sonstige betriebliche Erträge erfasst, wenn die Zuwendungsbedingungen erfüllt sind.
Die Manner Gruppe hat Annuitätenzuschüsse von der öffentlichen Hand zur Rückzahlung von Darlehen erhalten. Die Annuitätenzu-
schüsse wurden als Aufwandszuschüsse eingestuft und in denjenigen Perioden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, in denen
die entsprechenden geförderten Aufwendungen erfasst wurden.
Die Manner Gruppe weist Zuschüsse für Energiekosten sowie Investitionszuschüsse (siehe Note 27) aus.
8 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen stellen sich wie folgt dar:
Materialaufwand und bezogene Leistungen
T€
2024
2023
Rohstoffe
-103.428
-97.648
Bezogene Leistungen
-29.641
-36.144
Verpackungsmaterial
-22.192
-23.812
Kontraktrückstellungen
441
86
Bezogene Rohwaren, Halb- und Fertigfabrikate
-1.369
-916
Summe
-156.190
-158.434
In den bezogenen Leistungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für Energie von T€ 9.240 (2023: T€ 16.498), Aufwen-
dungen für Leihpersonal von T 5.601 (2023: T€ 5.104) sowie Aufwendungen für Reparaturen und Wartung von T€ 7.542
(2023: T€ 8.143) enthalten.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
356
9 Personalaufwand
Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
Personalaufwand
T€
2024
2023
Löhne
-19.055
-17.494
Gehälter
-28.229
-25.489
Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder
-898
-1.033
Gesetzliche Sozialabgaben und Pflichtbeiträge
-12.594
-11.423
Sonstige Sozialaufwendungen
-911
-876
Summe
-61.688
-56.316
Im Geschäftsjahr 2024 waren in den gesetzlichen Sozialabgaben und Pflichtbeiträgen Zahlungen an Mitarbeitervorsorge-
kassen von T€ 540 (2023: T€ 490) enthalten.
Im Geschäftsjahr 2024 waren in der Manner Gruppe durchschnittlich 852 Arbeitnehmer (2023: 862 Arbeitnehmer) be-
schäftigt.
10 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:
Sonstige betriebliche Aufwendungen
T€
2024
2023
Logistik
-17.468
-16.233
Marketing
-11.572
-9.895
Reparatur, Entsorgung, Reinigung
-3.325
-3.862
Verwaltungsaufwand
-2.183
-2.160
Beratungsaufwendungen
-3.454
-2.322
Mietaufwand
-1.880
-2.088
Versicherungen
-1.085
-1.002
Sonstige Steuern und Abgaben
-540
-326
Bilanzierung und Abschlussprüfung
-449
-391
Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
578
-740
Finanzierung
-120
-34
Übrige betriebliche Aufwendungen
-1.055
-2.280
Summe
-42.552
-41.333
Der Mietaufwand betrifft kurzfristige Leasingverhältnisse sowie variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder
Zinssatz gekoppelt sind (das sind vor allem Umsatzmieten), Betriebskosten und Leasingzahlungen für Vermögenswerte
von geringem Wert. Für weitere Informationen zu Leasing siehe Note 29.
Im Geschäftsjahr 2024 waren in den Aufwendungen für Bilanzierung und Abschlussprüfung Aufwendungen für den Ab-
schlussprüfer von T€ 219 (2023: T€ 129) enthalten, wovon T€ 176 (2023: T€ 115) die Prüfung des Jahres- und Konzern-
abschlusses 2024 betreffen.
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Schadensfälle aus Kundengeschäften von T€ 234
(2023: T€ 1.908) und Ausbuchungen von nicht erhaltenen Vergütungen und Zuschüssen von T€ 139 (2023: T€ 0).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
357
11 Finanzerträge
Die Finanzerträge stellen sich wie folgt dar:
Finanzerträge
T€
2024
2023
Zinserträge
45
35
Sonstige Finanzerträge
21
393
Summe
66
428
Im Geschäftsjahr 2024 betreffen die sonstigen Finanzerträge Wertpapiererträge von T€ 21 (2023: T€ 12) .
12 Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
Finanzaufwendungen
T€
2024
2023
Zinsaufwendungen Banken
-1.405
-2.070
Transaktionskosten aus der Finanzierung
-747
-663
Zinsaufwendungen Leasing
-95
-93
Sonstige Zinsaufwendungen
-11
-11
Sonstige Finanzaufwendungen
-57
-402
Summe
-2.316
-3.238
Transaktionskosten aus der Finanzierung betreffen neben Geldverkehrsspesen, Transaktions- und Kreditvertragsgebüh-
ren auch Geldbeschaffungskosten, die mittels Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Finanzierungen verteilt werden.
Die sonstigen Finanzaufwendungen betreffen im Wesentlichen nicht ausgenutzte Lieferantenskonti von T€ 57
(2023: T€ 402) .
13 Ertragsteuern
Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestandteile des Steueraufwands:
Ertragsteuern
T€
2024
2023
Laufender Steueraufwand
-3.669
-1.594
Latenter Steueraufwand / (-ertrag)
-715
-909
Gesamter Steueraufwand
-4.384
-2.503
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
358
Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand:
Steuerüberleitung
T€
2024
2023
Ergebnis vor Steuern
18.807
7.535
Steuersatz
23 %
24 %
Erwarteter Steueraufwand
-4.326
-1.808
Sonstige steuerfreie Einkünfte
223
176
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
-72
-118
Steuerbefreiung von Tochtergesellschaften
1
-38
Ausländische Steuersätze
-154
-125
Nicht angesetzte latente Steuer auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge
-267
-237
Steuersatzänderung latente Steuern
-1
-2
Aperiodische Effekte
224
-325
Sonstige Effekte
-13
-26
Summe
-4.384
-2.503
Die aperiodischen Effekte sind auf die Veranlagung der Körperschaftsteuer aus Vorjahren zurückzuführen.
Hinsichtlich der Effekte aus Steuersatzänderungen latente Steuern siehe Note 28.
Rechnungslegungsmethoden
Im Jahr 2022 wurde seitens der Manner AG ein Gruppenantrag für die Bildung einer Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG mit
der Manner Azerbaijan LLC als Gruppenmitglied gestellt. Durch die Zurechnung dieser Auslandsverluste im Rahmen der Unternehmens-
gruppe reduziert sich der tatsächliche Steueraufwand der Manner AG, während zugleich eine passive latente Steuer aufgrund der in
Zukunft eintretenden Nachversteuerung gebildet wird. Es ergibt sich folglich durch die Berücksichtigung dieses Sachverhaltes insgesamt
keine Auswirkung auf das Ergebnis.
Darüber hinaus stellen die übrigen Gesellschaften in der Manner Gruppe jeweils ein gesondertes Steuersubjekt dar. Betreffend latente
Steuern wird auf Note 28 verwiesen.
14 Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie stellt sich wie folgt dar:
Ergebnis je Aktie
T€
2024
2023
Periodenergebnis
14.423
5.033
Anzahl der Aktien (in Stück)
1.890.000
1.890.000
EUR
EUR
Ergebnis je Aktie
7,63
2,66
Das Periodenergebnis ist zur Gänze den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Die Anzahl der Aktien ent-
spricht der durchschnittlich im Geschäftsjahr im Umlauf gewesenen Stammaktien. Das Ergebnis je Aktie ist unverwässert,
da keine verwässernden Bestandteile bestehen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
359
Angaben zur Konzernbilanz
15 Sachanlagen
Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar:
Sachanlagen
T€
Grund-stü-
Techni-
Geschäfts-
Geleistete
2024
cke und
sche Anla-
ausstat-
Haselnuss-
Anzahlun-
Nutzungs-
Gesamt
Gebäude
gen und
tung
plantage
gen und An-
rechte
Maschinen
lagen in Bau
Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten
Stand zum 01.01.
62.319
161.611
19.347
9.896
3.986
11.901
269.060
Zugänge
89
1.200
1.050
1.886
3.773
1.690
9.687
Abgänge
0
-688
-1.610
0
0
-1.799
-4.098
Umbuchungen
86
1.106
0
0
-1.222
0
-30
Wechselkursdifferenzen
-1
-6
0
582
0
-12
563
Stand zum 31.12.
62.493
163.223
18.786
12.363
6.537
11.780
275.183
Abschreibungen und Wertmin-
derungsaufwendungen
Stand zum 01.01.
29.384
138.185
17.638
107
0
7.958
193.272
Zugänge
1.389
5.128
1.487
31
0
1.251
9.286
Wertminderungsaufwendungen
0
5
0
415
0
43
463
Abgänge
0
-688
-1.582
0
0
-1.642
-3.913
Wechselkursdifferenzen
0
-2
0
7
0
-7
-2
Stand zum 31.12.
30.772
142.628
17.543
561
0
7.602
199.106
Buchwerte
Stand zum 01.01.
32.935
23.426
1.709
9.789
3.986
3.943
75.789
Stand zum 31.12.
31.721
20.595
1.243
11.803
6.537
4.178
76.077
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
360
Sachanlagen (Vorjahr)
T€
Grund-stü-
Technische
Geleistete
2023
cke und
Anlagen
Geschäfts-
Haselnuss-
Anzahlungen
Nutzungs-
Gesamt
Gebäude
und Ma-
ausstattung
plantage
und Anlagen
rechte
schinen
in Bau
Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten
Stand zum 01.01.
62.320
160.454
19.658
8.133
3.219
10.288
264.072
Zugänge
0
3.997
550
2.045
1.183
1.656
9.431
Abgänge
0
-3.246
-861
0
-2
-27
-4.136
Umbuchungen
0
413
0
0
-413
0
0
Wechselkursdifferenzen
-1
-7
0
-283
0
-16
-307
Stand zum 31.12.
62.319
161.611
19.347
9.896
3.986
11.901
269.060
Abschreibungen und Wertmin-
derungsaufwendungen
Stand zum 01.01.
27.997
136.338
17.392
73
0
6.918
188.717
Zugänge
1.388
5.098
1.049
38
0
1.050
8.623
Wertminderungsaufwendungen
0
0
37
0
0
21
58
Abgänge
0
-3.246
-840
0
0
-22
-4.107
Wechselkursdifferenzen
0
-5
0
-3
0
-10
-19
Stand zum 31.12.
29.384
138.185
17.638
107
0
7.958
193.272
Buchwerte
Stand zum 01.01.
34.324
24.115
2.266
8.060
3.219
3.370
75.355
Stand zum 31.12.
32.935
23.426
1.709
9.789
3.986
3.943
75.789
Die Grundstücke und Gebäude sowie die technischen Anlagen und Maschinen betreffen die Produktionsstandorte in Wien
Hernals und Wolkersdorf.
Die Haselnussplantage beinhaltet Grundstücke, ein Bewässerungssystem inklusive Brunnen, Haselnussbäume und sons-
tige Anlagen betreffend die Haselnussplantage in Aserbaidschan. Diesbezüglich wurden im Geschäftsjahr 2024 Fremdka-
pitalkosten von T€ 57 (zuzüglich für Vorjahre T€ 218) aktiviert. Der durchschnittliche Finanzierungskostensatz betrug
0,829%.
Zum 31.12.2024 wurden Wertminderungsaufwendungen betreffend die Haselnussplantage von insgesamt T€ 415 (2023:
T€ 0) erfasst. Diese Wertminderungsaufwendungen betreffen das Segment Haselnussanbau Aserbaidschan.
Von den geleisteten Anzahlungen und Anlagen in Bau entfallen T€ 4.167 (2023: T€ 2.502) auf Anlagen in Bau.
Die aktivierten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 betreffen Mietverträge über Manner Shops, Firmenautos, Büros und eine
PV-Anlage. Näheres zu Leasingverhältnissen siehe Note 29.
Zum 31.12.2024 wurden Wertminderungsaufwendungen bei den Manner Shops von insgesamt T€ 48 (2023: T€ 58) er-
fasst, die mit T€ 43 Nutzungsrechte und mit T€ 5 Technische Anlagen und Maschinen betreffen. Diese Wertminderungs-
aufwendungen betreffen das Segment Süßwaren Rest der Welt (Vorjahr: Österreich).
Bei den Zugängen zu den Abschreibungen handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen.
Schätzungen und Annahmen
Wertminderungen
Die anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten basiert auf wesentlichen Annahmen und Schät-
zungen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist abhängig von verfügbaren
Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder be-
obachtbare Marktpreise abzüglich geschätzter Veräußerungskosten (beizulegender Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten) oder
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
361
von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzu-
flüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate (Nutzungswert) .
Rechnungslegungsmethoden
Sachanlagen
Sachanlagen werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Die Manner Gruppe hat für die
Folgebewertung von Sachanlagen das Anschaffungskostenmodell gewählt. Demnach werden Sachanlagen nach dem erstmaligen Ansatz
zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Die Gruppe hat als Abschreibungsmethode für die planmäßige Abschreibung die lineare Abschreibung gewählt und überprüft regelmäßig
die Werthaltigkeit der Sachanlagen.
Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angenommen:
Gebäude: 10 bis 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 3 bis 10 Jahre
Geschäftsausstattung: 2 bis 5 Jahre
Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter T€ 1 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anla-
gevermögens sofort als Abgang behandelt.
Biologische Vermögenswerte
Die Manner Gruppe besitzt und betreibt eine Haselnussplantage (in Entstehung) in Aserbaidschan. Im Jahr 2019 wurde ein Grundstück
in Aserbaidschan erworben und im Jahr 2021 wurden darauf die ersten 45.000 Haselnussbäume gepflanzt sowie eine Bewässerungsan-
lage angeschafft. Die Haselnussbäume befinden sich seither und zum 31.12.2024 in einem Wachstumszustand, in dem die Pflanzen
noch keine Früchte tragen. Es wird erwartet, dass die ersten Früchte im Jahr 2026 geerntet werden.
Haselnusspflanzen (ohne Früchte) sind fruchttragende Pflanzen gemäß IAS 16 und können zu Anschaffungskosten oder zum beizule-
genden Zeitwert bewertet werden. Die Manner Gruppe hat sich dafür entschieden, fruchttragende Pflanzen zu Anschaffungskosten zu
bewerten.
Haselnüsse sind landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß IAS 41 und werden, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 41 erfüllt sind, zum
beizulegenden Zeitwert bilanziert. Im Geschäftsjahr 2024 haben die Haselnusspflanzen noch keine Früchte getragen. Daher wurde noch
keine Bewertung von Haselnüssen zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen.
Wertminderungen
Betreffend Sachanlagen wird nach den Bestimmungen von IAS 36 einmal jährlich überprüft, ob Indikatoren für eine Wertanpassung (Trig-
gering Event) vorliegen. Ist dies der Fall, werden diese Sachanlagen einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Anzeichen für eine Wertmin-
derung sind dann gegeben, wenn in Folge eines oder mehrerer Ereignisse ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten
künftigen Zahlungsströme von Vermögenswerten negativ verändert haben. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag, das ist der höhere
Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten, für die jeweiligen Sachanlagen ermittelt.
Der Nutzungswert wird als Barwert der geschätzten zukünftigen Mittelüberschüsse aus der Verwendung der zusammengefassten Ver-
mögenswerte unter Zugrundelegung eines marktüblichen Zinssatzes ermittelt. Der Zeitwert stellt den Erlös für Vermögenswerte dar, wel-
cher am Markt unter unabhängigen Dritten abzüglich anfallender Veräußerungskosten erzielt werden kann.
Zur Prüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden die Sachanlagen in der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten
(cash generating unit CGU) zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unab-
hängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder CGUs sind.
Als CGUs werden die beiden Produktionsstätten in Wien und Wolkersdorf, die einzelnen Shops und die Haselnussplantage in Aserbaid-
schan definiert. Anhaltspunkte für eine Wertminderung liegen dabei aufgrund der aktuellen Konjunkturlage sowie von Plänen über Schlie-
ßungen für die Shops sowie aufgrund einer vorgenommenen Forderungsabschreibung im Einzelabschluss für die Haselnussplantage vor,
weshalb diese einem Wertminderungs-Test unterzogen wurden.
Ist der erzielbare Betrag einer CGU geringer als deren Buchwert, wird eine erfolgswirksame Wertminderung erfasst. Sollten zu einem
späteren Zeitpunkt die Indikatoren für die Wertminderung wegfallen, führt dies zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zur Höhe der
fortgeschriebenen ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Der erzielbare Betrag der CGUs wurde auf Grundlage des Barwertes der künftigen Cashflows geschätzt, die voraussichtlich von der CGU
erzielt werden (Nutzungswert). Dies erfolgt die Shops betreffend auf Basis erzielter Vergangenheitswerte, eines Budgets für das kom-
mende Jahr und einer Projektion für die Zukunft im Rahmen einer jährlich aktualisierten Mittelfristplanung. Dabei werden Absatz- und
Umsatzpläne durch das Management erfasst, die sowohl Kunden- als auch Produktplanungen beinhalten und dabei das Ziel eines profi-
tablen Portfolios verfolgen. Etwaige zu erwartende Kostensteigerungen auf der Input-Seite (Rohstoffe, Personalkosten, etc.) sollen durch
Preiserhöhungen am Absatzmarkt kompensiert oder übertroffen werden. Betreffend die Haselnussplantage erfolgt dies auf Basis erzielter
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
362
Vergangenheitswerte sowie einer Planungsrechnung für die nächsten vierzehn Jahre. Dabei werden die Umsatzpläne basierend auf
erwarteten Erntemengen durch das Management erfasst. Auf Input-Seite werden im Wesentlichen Material-, Transport- und Personal-
kosten berücksichtigt.
Zum Stichtag 31.12.2024 wurde aufgrund der Tatsache, dass ein Anhaltspunkt dafür vorlag, dass die Vermögenswerte wertgemindert
sein könnten, ein Wertminderungs-Test betreffend die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) Shops in Österreich und Tsche-
chien sowie die Haselnussplantage durchgeführt. Zum 31.12.2024 betrug der WACC vor Steuern 7,5 % (2023: 9,4 %) für Österreich,
7,1 % (2023: 8,8 %) für Tschechien und 9,8 % (2023: n/a) für Aserbaidschan. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente wurde bei den
Shops mit 2 % (2023: 2 %) und bei der Haselnussplantage mit 0 % (2023: n/a %) angenommen. Darüber hinaus wurde bei der Hasel-
nussplantage ein Risikoabschlag angesetzt, durch welchem vor allem die entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als
ursprünglich geplanten Investitionen, der Unsicherheit in der Aktivität und Region, sowie die relativ lange Payback-Periode berücksichtigt
werden sollen.
Der erzielbare Betrag von vier der Shops in Österreich wurde höher geschätzt als ihr Buchwert, sodass kein Wertminderungsbedarf
bestand. Bei den übrigen Shops in Österreich wurde aufgrund der geplanten Schließungen ein negativer erzielbarer Betrag ermittelt,
wobei für diese bereits in den Vorjahren Wertminderungsaufwendungen erfasst wurden. Für die beiden Shops in Tschechien ergibt sich
ein erzielbarer Betrag, der niedriger geschätzt wurde als ihr Buchwert, weshalb für diese Wertminderungsaufwendungen erfasst wurden.
Davon betreffen die Wertminderungsaufwendungen Nutzungsrechte und Geschäftsausstattung bzw. technische Anlagen. Auch betref-
fend die Haselnussplantage ergab sich ein erzielbarer Betrag, der niedriger geschätzt wurde als ihr Buchwert, weshalb auch hier entspre-
chende Wertminderungsaufwendungen erfasst wurden.
Für den durchgeführten Wertminderungstest der Haselnussplantage wurde außerdem eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Nachfol-
gend angeführte Bewertungsparameter wurden jeweils unabhängig voneinander wie folgt verändert.
WACC +/-0,5%
DCF -10%
Bei Erhöhung des WACC um 0,5% würde sich für die Haselnussplantage ein Wertminderungsbedarf von T€ 1.265 ergeben, während bei
Verminderung des WACC um 0,5% kein Wertminderungsbedarf resultieren würde. Die Verminderung der DCFs um 10% würde zu einem
Wertminderungsbedarf der Haselnussplantage von T€ 1.139 führen.
16 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entwickelte sich wie folgt:
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
T€
2024
2023
Stand zum 01.01.
12.930
14.060
Bewertungsergebnis
100
-1.130
Stand zum 31.12.
13.030
12.930
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen ein im Eigentum der Manner Gruppe stehendes Wohnhaus in
Wien Hernals, das vermietet wird und mit dem Mieteinahmen erzielt werden. Das Bewertungsergebnis ergibt sich aus den
unterschiedlichen gutachterlichen Marktwerten zum 31.12.2024 und 31.12.2023.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Mieteinnahmen von T€ 546
(2023: T€ 508) erzielt. Die direkten betrieblichen Aufwendungen (Betriebskosten und Instandhaltungsaufwand) betrugen
T€ 197 (2023: T€ 148).
Damit in Zusammenhang stehende Sicherheiten und Verfügungsbeschränkungen werden in Note 31 beschrieben.
Schätzungen und Annahmen
Marktwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Die Manner Gruppe bewertet als Finanzinvestition gehaltene Immobilien unter Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwerts. Die
Gruppe hat einen externen Gutachter mit der Bewertung des Mietshauses in Wien Hernals beauftragt. Als beizulegender Zeitwert wird
der Marktwert der Immobilie angesehen. Die Bestimmung des Marktwerts erfolgt unter Zugrundelegung bestimmter Inputfaktoren, wie die
marktkonforme Miete und die Zinssätze für die Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströmen (siehe unten, Tabellen Inputfaktoren und
Sensitivitätsanalyse).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
363
Rechnungslegungsmethoden
Definition
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung
gehalten und nicht selbst genutzt oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Gescftstätigkeit gehalten werden. Zu den als Finan-
zinvestition gehaltenen Immobilien zählen unbebaute Grundstücke, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten und Grund-
stücke mit Erbbaurechten Dritter.
Bewertung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Transaktions-
kosten sind in die erstmalige Bewertung einzubeziehen. Transaktionskosten sind direkt zurechenbare Kosten, wie Beratungskosten oder
Grunderwerbsteuer.
Für die Folgebewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien hat die Manner Gruppe das Modell des beizulegenden Zeitwerts
gewählt. Nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts werden alle Immobilien nach dem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeit-
wert bewertet. Ein Gewinn oder Verlust, der durch die Änderung des beizulegenden Zeitwerts entsteht, wird in der Gewinn- und Verlust-
rechnung in der Periode erfasst, in der er entstanden ist.
Die Gruppe aktiviert nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Immobilie. Zum Bewertungsstichtag entspricht der
Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dem mittels Marktwertgutachten bestimmten beizulegenden Zeitwert. Die Man-
ner Gruppe hat für die Ermittlung des Marktwerts einen externen Gutachter bestellt. Die Veränderungen des Buchwerts zur Vergleichs-
periode können sowohl durch Aktivierungen von Investitionen (Sanierungen) als auch durch Bewertungen entstehen.
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
Die Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt mittels der Kapitalisierung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme,
die sich aus den zukünftigen marktkonformen Mieteinnahmen ergeben. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von als Finanzin-
vestition gehaltenen Immobilien erfolgt unter Zugrundelegung von beobachtbaren und nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die nicht aus
einem aktiven Markt ableitbar sind (Inputfaktoren auf der Stufe 3). Für die wesentlichen Inputfaktoren, die zur Bestimmung des beizule-
genden Zeitwerts einfließen, wird auf die nachstehende Tabelle Inputfaktoren und Sensitivitätsanalyse verwiesen.
Inputfaktoren
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren für die Bewertung von Immobilien:
Inputfaktoren
T€
2024
2023
Marktmiete (EUR/m
2
p.m.)
11,03
11,03
Liegenschaftszinssatz
2,0%
1,8%
Kapitalisierungszinssatz
2,0%
2,4%
Sensitivitätsanalyse
Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des beizulegenden Zeitwerts von Immobilien bei der Veränderung wesent-
licher Inputfaktoren:
Sensitivitätsanalyse
T€
2024
Veränderung
Erhöhung
Verminderung
Marktmiete
+/- 5,0 %
710
-730
Liegenschaftszinssatz
+/- 0,5 %
-1.480
1.770
Kapitalisierungszinssatz
+/- 0,5 %
-640
660
Sensitivitätsanalyse (Vorjahr)
T€
2023
Veränderung
Erhöhung
Verminderung
Marktmiete
+/- 5,0 %
700
-720
Liegenschaftszinssatz
+/- 0,5 %
-1.510
1.820
Kapitalisierungszinssatz
+/- 0,5 %
-690
720
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
364
17 Immaterielle Vermögenswerte
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
Immaterielle Vermögenswerte
Lizenzen und
geleistete An-
T€
2024
Software
zahlungen
Sonstige
Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 01.01.
11.696
6
1.507
13.209
Zugänge
86
191
0
277
Umbuchungen
36
-6
0
30
Stand zum 31.12.
11.818
191
1.507
13.516
Abschreibungen und Wertminderungs-aufwendun-
gen
Stand zum 01.01.
8.353
0
1.330
9.683
Zugänge
935
0
90
1.025
Stand zum 31.12.
9.287
0
1.420
10.707
Buchwerte
Stand zum 01.01.
3.344
6
177
3.526
Stand zum 31.12.
2.530
191
87
2.808
Immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr)
Lizenzen und
geleistete An-
T€
2023
Software
zahlungen
Sonstige
Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 01.01.
7.880
3.633
1.306
12.819
Zugänge
195
0
201
395
Abgänge
-5
0
0
-5
Umbuchungen
3.628
-3.628
0
0
Stand zum 31.12.
11.696
6
1.507
13.209
Abschreibungen
Stand zum 01.01.
7.483
0
1.212
8.696
Zugänge
875
0
118
993
Abgänge
-5
0
0
-5
Stand zum 31.12.
8.353
0
1.330
9.683
Buchwerte
Stand zum 01.01.
396
3.633
94
4.123
Stand zum 31.12.
3.344
6
177
3.526
Die Position Lizenzen und Software betrifft im Wesentlichen ein Softwaresystem (SAP) mit einem Buchwert zum
31.12.2024 von T€ 2.204 (31.12.2023: T€ 2.899). Die diesbezügliche Restnutzungsdauer beträgt drei Jahre.
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen Rechte für Werbespots.
Die Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten
Abschreibungen enthalten.
Es wurden Ausgaben für Forschung und Entwicklung von T€ 781 (2023: T€ 628) als Aufwand erfasst.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
365
Rechnungslegungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen
und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung orientiert sich an der bestimmbaren Nutzungs-
dauer. Firmenwerte werden keine ausgewiesen, da sämtliche Tochtergesellschaften gegründet wurden.
Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren angenommen. Immaterielle Vermö-
genswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben. Bei Anzeichen einer Wertminderung werden immaterielle Ver-
mögenswerte einem Wertminderungstest unterzogen. Übersteigt der Buchwert des Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, ist auf
den niedrigeren Wert abzuschreiben.
Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter T€ 1 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und in der Entwicklung des Anla-
gevermögens sofort als Abgang behandelt.
18 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen stellen sich wie folgt dar:
Finanzanlagen
T€
31.12.2024
31.12.2023
Anleihen
1.500
1.500
Übrige Wertpapiere
1.530
1.510
Summe
3.030
3.010
Die Anleihen betreffen drei Anleihen, welche im Jahr 2022 angeschafft wurden. Zwei dieser Anleihen haben eine Laufzeit
bis einschließlich 2028, unterliegen einer Kapitalgarantie und einer 100 % Beteiligung an der positiven Wertentwicklung
des zugrundeliegenden Index. Die dritte Anleihe hat eine Laufzeit bis einschließlich 2026, unterliegt einer Kapitalgarantie
und stellt sich in Form einer Stufenzinsanleihe mit einer fixen jährlichen Anpassung des Zinssatzes dar. Bei den übrigen
Wertpapieren handelt es sich um gängige Rentenfonds. Die Finanzanlagen werden zur Vorsorge für Abfertigungs- und
Pensionszahlungen gehalten.
19 Vorräte
Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:
Vorräte
T€
31.12.2024
31.12.2023
Rohstoffe
6.074
6.141
Verpackungsmaterial
4.402
6.264
Hilfs- und Betriebsstoffe
1.396
1.429
Unfertige Erzeugnisse
9.173
5.308
Fertige Erzeugnisse und Waren
20.802
23.047
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
149
13
Summe
41.996
42.201
Die Rohstoffe betreffen bezogene Verbrauchsgüter wie Kakao, Nüsse und Fette, die unmittelbar in die Fertigerzeugnisse
eingehen.
Zum 31.12.2024 sind in den fertigen Erzeugnissen und Waren Handelswaren von T€ 279 (2023: T€ 176) enthalten.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Bestandsveränderungen von T€ 466 (2023: T€ 3.644) erfasst.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden unter anderem aufgrund verdorbener Vorräte Wertminderungen auf Vorräte von T€ 2.141
(2023: T€ 3.749) erfasst. Davon wurden Wertminderungen von Rohstoffen und Verpackungsmaterial von T€ 614
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
366
(2023: T€ 1.103) im Materialaufwand und Wertminderungen von unfertigen Erzeugnissen sowie fertigen Erzeugnissen und
Waren von T€ 1.527 (2023: T€ 2.646) in den Bestandsveränderungen erfasst.
Im Geschäftsjahr wurden Rohstoffe von T€ 103.428 (2023: T€ 97.648) und Verpackungsmaterial von T€ 22.192
(2023: T€ 23.812) als Aufwand erfasst.
Rechnungslegungsmethoden
Vorräte werden gemäß IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert am
Bilanzstichtag bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten alle Kosten, die angefallen sind, um die Waren in den erforderlichen Zustand
und an den jeweiligen Ort zu bringen. Die Herstellungskosten umfassen alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der in Zusammen-
hang mit der Herstellung angefallenen Gemeinkosten auf Basis einer normalen Auslastung der Produktionsanlagen. Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach dem Durchschnittspreisverfahren.
Unfertige Erzeugnisse sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten werden
anhand angefallener Materialkosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten und anteiliger Verwaltungsgemeinkosten der Produktion
ermittelt.
Der Nettoveräußerungswert errechnet sich aus den im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erzielbaren Verkaufserlösen abzüglich der ge-
schätzten Kosten für die Fertigstellung und der bis zum Verkauf anfallenden Kosten.
20 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zum 31.12.2024 betrugen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 10.311 (2023: T€ 31.165).
Im Geschäftsjahr 2024 hat die Manner Gruppe eine Factoring-Vereinbarung über Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen von bis zu T€ 20.500 abgeschlossen. Nach dieser Vereinbarung verkauft Manner Forderungen an eine Factor-
Bank, womit das Ausfallrisiko auf die Factor-Bank übergeht.
Verkaufte Forderungen (Factoring) werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 ausgebucht. Zum 31.12.2024 waren Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 14.353 (2023: T€ 0) an Dritte verkauft .
Rechnungslegungsmethoden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus der Lieferung von Süßwaren an Kunden. Die Kunden sind zum größten Teil
der Lebensmitteleinzelhandel in Österreich, Deutschland und im Rest der Welt. Für weitere Informationen zu Erlösen aus Verträgen mit
Kunden wird auf Note 5 verwiesen.
Die in der Praxis übliche Verrechnung von Rabatten, Skonti, Boni und WKZ mit den Erlösen führt dazu, dass auch bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen entsprechende Kürzungen stattfinden. Für die Erfassung von Wertminderungen von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird auf Note 31, Kreditrisiko, verwiesen .
21 Sonstige Forderungen
Sonstige Forderungen
T€
31.12.2024
31.12.2023
Forderungen aus sonstigen Steuern
1.292
2.786
Aktive Rechnungsabgrenzungen
1.054
647
Übrige sonstige Forderungen
494
1.232
Summe
2.840
4.665
Die sonstigen Forderungen enthalten ausschließlich nicht finanzielle Vermögenswerte.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betreffen diverse im Geschäftsjahr angefallene Kosten, die Folgejahre betreffen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
367
Die übrigen sonstigen Forderungen betreffen Antizipationen von Erträgen, die in Folgejahren zahlungswirksam werden
sowie Anzahlungen für Aufwendungen in Folgejahren.
22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
T€
Langfristig
31.12.2024
31.12.2023
Kautionen
830
831
Übrige finanzielle Vermögenswerte
13
14
Summe
843
844
Kurzfristig
Übrige finanzielle Vermögenswerte
592
1.016
Summe
592
1.016
Gesamt
1.435
1.860
Die kurzfristen übrigen finanziellen Vermögenswerte betreffen debitorische Kreditoren.
23 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zum 31.12.2024 betrugen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€ 9.216 (2023: T€ 3.524) und bestehen aus
Guthaben bei Kreditinstituten von T€ 9.011 (2023: T€ 3.360) und einem Kassenbestand von T€ 206 (2023: T€ 164). Zum
Stichtag bestehen Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von T€ 0 (2023: T€ 46).
24 Eigenkapital
Zum 31.12.2024 betrug das Grundkapital der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft 13.740.300,00
(2023: 13.740.300,00) und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückaktien (2023: 1.890.000 Stückaktien) eingeteilt. Der
auf eine Stückaktie entfallende Anteil am Grundkapital beträgt 7,27 (vormals: ATS 100). Die Aktien der Gesellschaft
lauten auf Inhaber (246.658 Stück, 2023: 246.658 Stück) oder auf Namen (1.643.342 Stück, 2023: 1.643.342 Stück). Die
Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel).
In der Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen zum 31.12.2024 von T€ 662 (2023: T€ 186) sind Effekte aus der
Umrechnung von Investitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb enthalten. Die Manner AG hat ein an das Toch-
terunternehmen in Aserbaidschan vergebenes Darlehen als Teil der Nettoinvestition eingestuft. Das Tochterunternehmen
rechnet die Euro-Kreditverbindlichkeit gegenüber der Manner AG zu verschiedenen Stichtagen mit unterschiedlichen Kur-
sen in die aserbaidschanische Währung um, woraus Kurs-Differenzen entstehen. Kursdifferenzen aus der Nettoinvestition
in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind gemäß IAS 21.35 im sonstigen Ergebnis zu erfassen und in eine Rücklage
im Eigenkapital zu kumulieren. Für weitere Informationen zur Währungsumrechnung siehe Note 4.
Zum 31.12.2024 betrugen die IAS-19-Rücklagen T€ -1.383 (2023: T€ -1.029). In den IAS-19-Rücklagen sind kumulierte
Gewinne und Verluste aus der Bewertung leistungsorientierter Verpflichtungen (Abfertigungs- und Pensionsrückstellun-
gen) enthalten.
Zum 31.12.2024 betrugen die Gewinnrücklagen T€ 63.354 (2023: T€ 51.955). In den Gewinnrücklagen sind gesetzliche
Rücklagen von T€ 1.374 (2023: T€ 1.374) enthalten.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
368
Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2023 von 1,60 je Aktie
(2023: 1,20 je Aktie) beschlossen und ausgezahlt, was einem Gesamtbetrag von T€ 3.024 (2023: T€ 2.268) entspricht.
Betreffend die Dividende für das Geschäftsjahr 2024 wird vorgeschlagen, an die dividendenberechtigten Aktien eine Divi-
dende von 2,00 je Aktie (2023: 1,60 je Aktie) auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung
vorzutragen.
Kapitalmanagement
Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und Märkte zu
wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen.
Die Manner Gruppe strebt eine Eigenkapitalquote von über 40 % an. Bei der Zielgröße handelt es sich um einen eigende-
finierten, strategischen Richtwert. Zum 31.12.2024 beträgt die Eigenkapitalquote 47,5 % (2023: 36,3 %).
Der Konzern überwacht das Eigenkapital mithilfe der Nettoverschuldung und des Nettoverschuldungsgrads (gearing). Die
Nettoverschuldung ergibt sich aus dem Saldo der Kreditverbindlichkeiten zuzüglich Leasingverbindlichkeiten und abzüg-
lich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und beträgt zum 31.12.2024 T€ 24.634 (2023: T€ 54.384). Der Net-
toverschuldungsgrad ergibt sich aus dem Quotienten von Nettoverschuldung durch Eigenkapital und beträgt zum
31.12.2024 32,3 % (2023: 83,9%).
Das im Jahr 2024 erzielte Konzernergebnis führt zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote bzw. einer Reduktion der Net-
toverschuldung. Dabei hat wesentlich das Mitte des Jahres 2024 eingeführte Factoring zur Verbesserung der Kennzahlen
und somit zum Kapitalmanagement beigetragen.
25 Rückstellungen
Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Rückstellungen
T€
2024
Stand zum
Zuführung
Auflösung
Verbrauch
Stand zum
Langfristig
01.01.
31.12.
Abfertigungsrückstellungen
5.691
963
0
-769
5.884
Pensionsrückstellungen
3.005
49
-59
-210
2.784
Jubiläumsgeldrückstellungen
1.745
709
-59
0
2.395
Summe
10.440
1.721
-118
-979
11.063
Kurzfristig
Abfertigungsrückstellungen
353
189
0
-353
189
Pensionsrückstellungen
502
261
0
-271
492
Jubiläumsgeldrückstellungen
159
194
0
-117
237
Sonstige Rückstellungen
1.634
1.075
-494
-715
1.500
Summe
2.649
1.719
-494
-1.456
2.418
Gesamt
13.088
3.441
-612
-2.435
13.481
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
369
Rückstellungen (Vorjahr)
T€
2023
Stand zum
Zuführung
Auflösung
Verbrauch
Stand zum
Langfristig
01.01.
31.12.
Abfertigungsrückstellungen
4.590
1.282
0
-182
5.691
Pensionsrückstellungen
3.206
333
-105
-429
3.005
Jubiläumsgeldrückstellungen
1.410
334
0
0
1.745
Summe
9.206
1.949
-105
-611
10.440
Kurzfristig
Abfertigungsrückstellungen
348
353
0
-348
353
Pensionsrückstellungen
527
70
0
-95
502
Jubiläumsgeldrückstellungen
76
156
0
-73
159
Sonstige Rückstellungen
1.471
1.554
-19
-1.372
1.634
Summe
2.422
2.133
-19
-1.887
2.649
Gesamt
11.628
4.082
-124
-2.498
13.088
Die Rückstellungen bestehen zum größten Teil aus Personalrückstellungen und betreffen Abfertigungen, Pensionen und
Jubiläumsgelder. Die Pensionsrückstellungen betreffen durch frühere Betriebsvereinbarungen zugesprochene freiwillige
Firmenpensionen in Österreich.
Die sonstigen Rückstellungen von T 1.500 (2023: T€ 1.634) betreffen diverse Vorsorgen, sowie Prämien für Skispringer,
Pönalen von Kunden oder Abschlagszahlungen an Vertriebsagenturen.
Die Entwicklung der Barwerte leistungsorientierter Verpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
Barwerte leistungsorientierter Verpflichtungen
2024
2023
T€
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen
Pensionen
Stand zum 01.01.
6.044
3.506
4.939
3.732
Dienstzeitaufwand
219
0
177
0
Zinsaufwand
207
110
199
139
Auszahlungen
-532
-481
-530
-524
Neubewertungen
Erfahrungsbedingte Anpassungen
94
100
467
41
Veränderung finanzieller Annahmen
41
41
793
118
Stand zum 31.12.
6.073
3.276
6.044
3.506
Das Fälligkeitsprofil leistungsorientierter Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Fälligkeiten
T€
31.12.2024
< 1 Jahr
15 Jahre
610 Jahre
Abfertigungsrückstellungen
189
2.334
2.694
Pensionsrückstellungen
492
1.465
1.034
Fälligkeiten (Vorjahr)
T€
31.12.2023
< 1 Jahr
15 Jahre
610 Jahre
Abfertigungsrückstellungen
353
2.255
2.333
Pensionsrückstellungen
502
1.540
1.138
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
370
Schätzungen und Annahmen
Personalrückstellungen
Die Barwerte der Verpflichtungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder wird anhand von versicherungsmathematischen
Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tat-
sächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Festlegung des Rechnungszinssatzes, künftiger Lohn- und
Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Pensionssteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer
Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Sämtliche Annahmen werden
zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Zudem werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Für weiterführende Informationen zu den ver-
sicherungsmathematischen Annahmen siehe Unterkapitel Versicherungsmathematische Annahmen und Sensitivitätsanalyse.
Rechnungslegungsmethoden
Rückstellungen sind rechtliche oder faktische gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit entstehen und deren
Erfüllung erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen in der Zukunft verbunden ist. Die verlässliche Schätzung der Höhe der
Verpflichtung ist eine Voraussetzung für den Ansatz einer Rückstellung.
Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen sind leistungsorientierte Verpflichtungen und unterliegen den Angaben gemäß IAS 19.
Die Bewertung der künftigen Verpflichtungen erfolgt nach der Projected Unit Credit Method. Dabei wird unterstellt, dass dem Arbeitnehmer
sein Anspruch jährlich gleichmäßig verteilt zuwächst. Die bis zum Bilanzstichtag erworbenen Ansprüche werden auf den Barwert der
leistungsorientierten Verpflichtung abgezinst.
Die leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie dem Langlebigkeitsrisiko, Zinsrisiko
und Marktrisiko.
Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und vor dem 01.01.2003 begonnen hat, haben einen gesetzlichen
Anspruch auf eine Abfertigung bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters oder im Fall der Dienstgeberkündigung (Abfertigung alt).
Als Bemessungsgrundlage für den am Abschlussstichtag erreichten Anspruch gilt die voraussichtliche Bemessungsgrundlage bei Leis-
tungsanfall für die Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung.
Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer und unterliegen nicht den Angaben leis-
tungsorientierter Verpflichtungen.
Die Personalrückstellungen werden von einem externen Aktuar berechnet.
Versicherungsmathematische Annahmen
Für die Ermittlung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wurden folgende versicherungsmathematischen Annah-
men zugrunde gelegt:
Versicherungsmathematische Annahmen
31.12.2024
31.12.2023
T€
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen
Pensionen
Diskontierungszinssatz
3,45 %
3,08 %
3,53 %
3,37 %
Gehaltssteigerungen
3,70 %
0,00 %
3,70 %
0,00 %
Pensionsalter Männer (Jahre)
65
65
65
65
Pensionsalter Frauen (Jahre)
60/65
60/65
60/65
60/65
Die Annahmen bezüglich Sterblichkeit, Invalidisierung und Witwenvorsorge wurden den Pensionstafeln AVÖ 2018-P ent-
nommen. Im Geschäftsjahr 2024 betrug die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (duration) der Abfertigungsrückstel-
lungen 11 Jahre (2023: 12 Jahre) und der Pensionsrückstellungen 5 bis 7 Jahre (2023: 5 bis 7 Jahre).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
371
Sensitivitätsanalyse
Eine Änderung des Diskontierungszinssatzes oder der Gehaltssteigerungen im in der Tabelle angeführten Ausmaß hätte
jeweils bei Gleichbleiben der übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der Abfertigungs- und Pensions-
rückstellungen:
Sensitivitätsanalyse
31.12.2024
31.12.2023
T€
Diskontierungszinssatz
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen
Pensionen
-0,25 %
132
45
137
50
+0,25 %
-128
-44
-132
-49
Gehaltssteigerungen
-0,25 %
-127
0
-131
0
+0,25 %
131
0
135
0
In der vorstehenden Sensitivitätsanalyse wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderung wesentlicher versiche-
rungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher Einflussfaktor ver-
ändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher unwahrscheinlich,
dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren.
26 Finanzielle Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Finanzielle Verbindlichkeiten
T€
Langfristig
31.12.2024
31.12.2023
Kreditverbindlichkeiten
17.766
29.307
Leasingverbindlichkeiten
3.239
3.982
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
1.555
1.742
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
4.794
5.724
Kurzfristig
Kreditverbindlichkeiten
11.499
23.140
Leasingverbindlichkeiten
1.346
1.479
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
1.926
1.332
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
3.272
2.811
Summe
37.331
60.982
Die Leasingverbindlichkeiten betreffen Manner Shops, Bürogebäude, Firmenautos und eine PV-Anlage.
Die langfristigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ein Darlehen von der Stadt Wien.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
372
Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten haben sich unter Berücksichtigung der Veränderungen der Cashflows wie folgt entwi-
ckelt:
Finanzielle Verbindlichkeiten
Leasing-verbind-
Übrige finanzielle
T€
2024
Kredite
lichkeiten
Verbindlichkeiten
Gesamt
Stand zum 01.01.
52.447
5.461
3.073
60.982
Einzahlungen aus der Aufnahme
0
0
702
702
Auszahlungen für die Tilgung
-23.191
-1.671
-297
-25.159
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finan-
zierungstätigkeit
-23.191
-1.671
404
-24.458
Wechselkursdifferenzen
0
6
3
9
Veränderungen aus Leasingverhältnissen
0
789
0
789
Zinsabgrenzungen
9
0
0
9
Stand zum 31.12.
29.265
4.585
3.480
37.331
Finanzielle Verbindlichkeiten
Leasing-ver-
Übrige finanzi-
T€
2023
Kredite
elle Verbindlich-
Gesamt
bindlichkeiten
keiten
Stand zum 01.01.
68.583
5.233
4.690
78.505
Einzahlungen aus der Aufnahme
207
0
102
309
Auszahlungen für die Tilgung
-16.343
-1.436
-1.342
-19.121
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finan-
zierungstätigkeit
-16.136
-1.436
-1.240
-18.812
Wechselkursdifferenzen
0
8
5
13
Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Deri-
vaten
0
0
-381
-381
Veränderungen aus Leasingverhältnissen
0
1.656
0
1.656
Zinsabgrenzungen
0
0
0
0
Stand zum 31.12.
52.447
5.461
3.073
60.982
Die Veränderungen aus Leasingverhältnissen betreffen einerseits neue Leasingverhältnisse und andererseits Verände-
rungen aus der Verkürzung der Laufzeit von Leasingverhältnissen und stellen Finanzierungstransaktionen dar, für die
keine Zahlungsmittel eingesetzt wurden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
373
27 Sonstige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen
Die sonstigen Verbindlichkeiten (nicht finanziell) und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen sich
wie folgt dar:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige nicht finanzielle Ver-
T€
bindlichkeiten
31.12.2024
31.12.2023
Sonstige Verbindlichkeiten, langfristig
Investitionszuschüsse
289
442
Summe
289
442
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - Dritte
17.065
25.890
Summe
17.065
25.890
Sonstige Verbindlichkeiten, kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Personalabgrenzungen
7.652
6.194
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
1.477
2.496
Verbindlichkeiten aus übrigen Steuern
1.197
1.232
Abgegrenzte Schulden und passive Rechnungsabgrenzung
984
805
Übrige Verbindlichkeiten (nicht-finanziell)
66
352
Summe
11.376
11.080
Gesamt
28.730
37.412
28 Latente Steuern
Die latenten Steueransprüche und Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:
Steuerabgrenzung
T€
31.12.2024
31.12.2023
Bilanzposition
Latente Steueran-
Latente Steuer-
Latente Steueran-
Latente Steuer-
sprüche
schulden
sprüche
schulden
Immobilienvermögen
0
-2.159
0
-2.112
Sachanlagen
857
-3.145
810
-2.416
Forderungen
395
0
428
0
Verbindlichkeiten
1.193
196
1.385
22
Rückstellungen
771
0
678
0
Summe
3.215
-5.108
3.301
-4.505
Saldierung
-3.191
3.191
-3.281
3.281
Gesamt
24
-1.916
20
-1.224
Rechnungslegungsmethoden
Zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld im IFRS-Konzernabschluss und seinem steuerlichen Wert können
temporäre Differenzen entstehen. Wenn in zukünftigen Perioden der Buchwert des Vermögenswerts realisiert oder eine Schuld erfüllt
wird, führt dies bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnisses zu steuerpflichtigen oder abzugsfähigen Beträgen. Zukünftig wahr-
scheinlich eintretende steuerliche Be- und Entlastungen werden bereits zum Abschlussstichtag als latente Steuern erfasst. Erwartete
Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Die Steuerabgren-
zung erfolgt nach der bilanzorientierten Sichtweise.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
374
Für die Ermittlung der Abgrenzung werden die bei der Auflösung der Unterschiede erwarteten künftigen Steuersätze angewendet. Zu-
künftige Steuersätze werden berücksichtigt, sofern die Steuersatzänderung zum Bilanzstichtag bereits beschlossen ist. In Österreich
betrug der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2023 24% und ab dem Jahr 2024 23%. Mangels Wesentlichkeit und aus Vereinfachungsgrün-
den wurde bei der Ermittlung der latenten Steuerabgrenzung seit 31.12.2022 bereits einheitlich von einem Steuersatz in Höhe von 23%
ausgegangen. Daher erfolgt diesbezüglich im vorliegenden Konzernabschluss zum 31.12.2024 keine Anpassung der latenten Steuern
aufgrund der Steuersatzänderung. In Tschechien betrug der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2023 19% und ab dem Jahr 2024 21%, in
Slowenien im Jahr 2023 ebenfalls 19% und ab dem Jahr 2024 22%. Für die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen wurde daher
bereits seit 31.12.2023 von den jeweilig ab 2024 gültigen Steuersätzen ausgegangen.
Für die Ermittlung der Steuerabgrenzung zum 31.12.2024 wurden folgende Steuersätze zugrunde gelegt:
- Österreich: 23 % (2023: 23%)
- Tschechien: 21 % (2023: 21%)
- Slowenien: 22 % (2023: 22%)
- Aserbaidschan: 20 % (2023: 20%)
Latente Steueransprüche wurden nur in jenem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in einem absehbaren Zeitraum ein
zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. noch nicht genutzten
Verlustvorträge verwendet werden können.
Für zum 31.12.2024 noch nicht genutzte Verlustvorträge von T€ 1 (2023: T€ 14) wurden keine latenten Steueransprüche (2023: T€ 3)
angesetzt. Die Verlustvorträge der Manner Azerbaijan LLC belaufen sich zum 31.12.2024 auf T€ 8.949 (2023: T€ 6.070). Gemäß der
vorliegenden Planungsrechnung der Manner Azerbaijan LLC wird erstmalig im Jahr 2028 steuerlich ein geringfügig positives Ergebnis
erwartet. Da die Verlustvortragsmöglichkeit in Aserbaidschan auf fünf Jahre begrenzt ist, wird nicht erwartet, dass die bestehenden Ver-
lustvorträge verwertet werden können, weshalb diese im Hinblick auf die latente Steuerabgrenzung keine Relevanz haben. Darüber hin-
aus bestehen keine Verlustvorträge, für die latente Steuern angesetzt wurden.
In Übereinstimmung mit IAS 12.74 werden latente Steueransprüche und -schulden je Gesellschaft saldiert ausgewiesen.
Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die aus einbehaltenen Gewinnen
resultierenden Unterschiedsbeträge zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem anteiligen Eigenkapital der im Konzernab-
schluss einbezogenen Tochtergesellschaften im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde dafür keine Steuerabgrenzung vorgenom-
men.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
375
Sonstige Angaben
29 Leasingverhältnisse
Leasingnehmer
Die Manner Gruppe hat Leasingverträge über die Anmietung von Geschäftsräumlichkeiten (Manner Shops), Betriebsräum-
lichkeiten (Bürogebäuden), einer PV-Anlage und Firmen-PKWs abgeschlossen.
Die Nutzungsrechte für Immobilien (Shops, Büros, PV-Anlage) und PKWs werden in den Sachanlagen ausgewiesen und
haben sich wie folgt entwickelt:
Nutzungsrechte Immobilien
T€
2024
2023
Stand zum 01.01.
3.424
2.919
Zugänge
1.335
1.350
Buchwertabgang
-140
0
Abschreibungen
-1.039
-838
Währungsdifferenzen
-5
-6
Stand zum 31.12.
3.575
3.424
Nutzungsrechte PKWs
T€
2024
2023
Stand zum 01.01.
519
451
Zugänge
355
306
Buchwertabgang
-17
-6
Abschreibungen
-254
-233
Stand zum 31.12.
603
519
Die Gruppe hat in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen er-
fasst:
Erfolgswirksame Beträge aus Leasingverhältnissen
T€
2024
2023
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten
95
93
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
892
1.420
Aufwand für variable Leasingzahlungen
506
700
Der Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse betrifft unter anderem den Mietaufwand für ein Büro, das nicht als Lea-
singverhältnis identifiziert wurde.
Der Aufwand für variable Leasingzahlungen betrifft umsatzabhängige Mieten von drei (2023: fünf) Shops.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden in der Kapitalflussrechnung Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse von T€ 1.766
(2023: T€ 1.529) erfasst. Darin sind Tilgungen von T€ 1.671 (2023: T€ 1.436) und Zinsen von T€ 95 (2023: T€ 93) enthal-
ten.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
376
Die Fälligkeitsanalyse der nicht abgezinsten vertraglichen Leasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:
Fälligkeiten zu leistender Leasingzahlungen
T€
31.12.2024
31.12.2023
Bis 1 Jahr
1.346
1.479
In 1 bis 5 Jahren
3.114
3.812
Nach 5 Jahren
125
170
Summe
4.585
5.461
Leasinggeber
Die Manner Gruppe vermietet eine Immobilie in Wien Hernals zu Wohnzwecken. Die Vermietung der Immobilie wurde als
Operating-Leasing eingestuft (siehe Rechnungslegungsmethoden) und wurde in den als Finanzinvestition gehaltenen Im-
mobilien ausgewiesen (siehe Note 16).
Die Manner Gruppe hat für zwei in Wien Hernals im Eigentum stehende Grundstücke langfristige Baurechte vergeben. Die
Baurechtnehmer haben auf den Grundstücken eine Tiefgarage und ein Bürogebäude errichtet. Das Bürogebäude wird von
Manner angemietet. Die Baurechte wurden als Operating-Leasing eingestuft (siehe Rechnungslegungsmethoden) und
sind in den Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Mieterlöse von T€ 547 (2023: T€ 508) erzielt (siehe Note 7).
Die folgende Tabelle zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.
Fälligkeiten zu erhaltender Leasingzahlungen Grundstücke (IAS 16)
T€
31.12.2024
31.12.2023
Bis 1 Jahr
29
29
In 1 bis 2 Jahren
29
29
In 2 bis 3 Jahren
29
29
In 3 bis 4 Jahren
29
29
In 4 bis 5 Jahren
29
29
Über 5 Jahren
884
905
Gesamt
1.029
1.049
Fälligkeiten zu erhaltender Leasingzahlungen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40)
T€
31.12.2024
31.12.2023
Bis 1 Jahr
546
508
In 1 bis 2 Jahren
546
508
In 2 bis 3 Jahren
546
508
In 3 bis 4 Jahren
546
508
In 4 bis 5 Jahren
546
508
Über 5 Jahren
3.001
3.304
Gesamt
5.728
5.845
Die Verträge sind überwiegend auf bestimmte Laufzeiten abgeschlossen. Die zukünftigen Zahlungen sind indexiert.
Ermessensentscheidungen
Laufzeit von Leasingverhältnissen
Die Manner Gruppe hat Mietverträge über Shops, PKWs, eine PV-Anlage und Bürogebäude abgeschlossen. Die Manner Gruppe be-
stimmt die Leasinglaufzeit als unkündbare Grundlaufzeit unter Berücksichtigung von Zeiträumen, die sich aus Verlängerungs- und Kün-
digungsoptionen ergeben, sofern eine Ausübung hinreichend sicher ist.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
377
Die Gruppe hat bei der Beurteilung, ob die Ausübung der Optionen hinreichend sicher ist, dahingehend Ermessen ausgeübt, dass im Fall
von PKW-Leasing der Vertrag bei Ablauf endet und im Fall von Shops, Büros und der PV-Anlage die erstmögliche Kündigungsfrist wahr-
genommen wird, die frühestens nach fünf Jahren eintritt. Im Fall der unbestimmten vertraglichen Laufzeit eines Shops wurde die Kündi-
gung nach zehn Jahren angenommen, da dies dem Re-Investitionszyklus des Handels entspricht.
Klassifizierung von Leasingverhältnissen
Die Manner Gruppe tritt als Leasinggeber zweier Grundstücke mittels langfristiger Baurechtsverträge auf. Auf einem Grundstück wurde
ein Bürogebäude errichtet, das die Manner Gruppe anmietet auf dem anderen Grundstück wurde eine öffentliche Parkgarage errichtet.
In beiden Fällen ist die Manner Gruppe zu dem Schluss gekommen, dass das wirtschaftliche Eigentum nicht an den Baurechtsnehmer
übergeht, da die Grundstücke am Ende der Laufzeit des Baurechts vertraglich an die Manner Gruppe zurückgehen.
Schätzungen und Annahmen
Grenzfremdkapitalzinssatz
Die Manner Gruppe verwendet den Grenzfremdkapitalzinssatz zur Berechnung der Leasingverbindlichkeit, da sie den impliziten Zinssatz
des Leasingverhältnisses nicht bestimmen kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den das Unternehmen zahlen müsste,
wenn es einen Kredit mit vergleichbarer Laufzeit und vergleichbarer Besicherung aufnehmen würde, um einen Vermögenswert mit einem
dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert in einem ähnlichen ökonomischen Umfeld zu erwerben. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt
daher die Zinsen wider, welche die Manner Gruppe für eine Kreditaufnahme zu zahlen hätte.
Rechnungslegungsmethoden
Identifizierung des Leasingverhältnisses
Ein Unternehmen beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der
Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum
zu kontrollieren.
Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten
Beim Immobilienleasing fallen Betriebskosten und Lagerkosten an. Die Betriebskosten sind (für sich allein) keine Leasingkomponente, da
sie den Leasingnehmer nicht dazu berechtigen, die Nutzung der Immobilie zu kontrollieren. Die Manner Gruppe bilanziert Betriebskosten
als Nichtleasingkomponente und nimmt den Behelf nach IFRS 16.15, von einer Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten
abzusehen, nicht in Anspruch. Die Betriebskosten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter Mietaufwand erfasst.
Freistellung vom Ansatz
Die Manner Gruppe geht bei kurzfristeigen Verträgen und Verträgen über zugrundeliegende Vermögenswerte von geringem Wert von
keinem Leasingverhältnis aus. Die diesbezüglichen Zahlungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Leasingnehmer Ansatz und Bewertung
Am Bereitstellungsdatum erfasst ein Leasingnehmer ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Beim erstmaligen Ansatz wird
das Nutzungsrecht zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus der erstmaligen Bewertung der Leasing-
verbindlichkeit abzüglich erhaltener Leasinganreize und zuzüglich anfänglicher direkter Kosten.
Nach dem Bereitstellungsdatum werden Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten bewertet, abzüglich kumulierter Abschreibungen und
Wertminderungen sowie berichtigt um Neubewertungen aus Veränderungen der Laufzeit oder der veränderten Beurteilung einer Kaufop-
tion.
Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst
mit dem, dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Lässt sich dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen, ist der Grenz-
fremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers heranzuziehen.
Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen und variable Lea-
singzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind; Restwertgarantien; den Ausübungspreis einer hinreichend sicheren
Kaufoption; Strafzahlungen für Kündigungen.
Die Manner Gruppe hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit feste Zahlungen und variable Leasingzahlungen, die an einen Index
oder Zinssatz gekoppelt sind, berücksichtigt.
Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind wie Umsatzmieten werden im Aufwand erfasst.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
378
Nach dem Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode be-
wertet. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexanpassung verän-
dern oder wenn der Konzern seine Einschätzung hinsichtlich der relevanten Parameter ändert. Bei einer solchen Neubewertung der
Leasingverbindlichkeit wird das Nutzungsrecht angepasst. Eine erfolgswirksame Anpassung erfolgt dann, wenn sich der Buchwert des
Nutzungsrechts auf null verringert hat. Im vorliegenden Abschluss ist es aufgrund von Indexanpassungen zu Neubewertungen gekom-
men.
In der Bilanz weist die Manner Gruppe Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen,
in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten aus.
Leasinggeber
Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn es im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken
und Chancen überträgt. Ist dies nicht der Fall, wird ein Leasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis eingestuft. IFRS 16 führt bei-
spielhaft fünf Fälle an, die für den Leasinggeber zur Einstufung eines Vertrags als Finanzierungsleasing führen würden (Eigentumsüber-
gang, günstige Kaufoption, Laufzeittest, Barwerttest oder Spezialleasing).
Die Manner Gruppe tritt hinsichtlich als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und Grundstücken des Sachanlagevermögens als Lea-
singgeber auf. Die Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass für alle Mietverträge das wirtschaftliche Eigentum an den Objekten bei
der Manner Gruppe verbleibt und damit die wesentlichen Risiken und Chancen nicht übertragen werden. Dies ergibt sich insbesondere
daraus, dass die Laufzeit der Mietverträge deutlich kürzer ist als die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie oder Grundstücks
(Laufzeittest). Außerdem entspricht zu Beginn des Mietvertrags der Barwert der Leasingzahlungen nicht dem nahezu gesamten beizule-
genden Zeitwert der Immobilie oder Grundstücks (Barwerttest). Somit werden alle Mietverträge, bei denen die Manner Gruppe als Lea-
singgeber auftritt, als Operating-Leasingverträge eingestuft.
30 Finanzinstrumente
Kategorien und Buchwerte
Die folgenden Tabellen zeigen für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten die
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 und die Buchwerte.
Kategorien und Buchwerte
T€
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Kategorie
31.12.2024
31.12.2023
Anleihen
AC
1.500
1.500
Übrige Wertpapiere und Anteile
FVPL
1.530
1.510
Kautionen
AC
830
831
Sonstige langfristige Forderungen
AC
13
14
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Übrige finanzielle Vermögenswerte
AC
592
1.016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
AC
10.311
31.165
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten
AC
17.766
29.307
Leasingverbindlichkeiten
n.a.
3.239
3.982
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
AC
1.555
1.742
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kreditverbindlichkeiten
AC
11.499
23.140
Leasingverbindlichkeiten
n.a.
1.346
1.479
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
AC
1.926
1.332
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
379
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Die Stufen in der Bemessungshierarchie und die Buchwerte der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstru-
mente stellen sich wie folgt dar:
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Stufe
Buchwert
T€
31.12.2024
31.12.2023
Übrige Wertpapiere und Anteile
1
1.530
1.510
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Die Manner Gruppe geht davon aus, dass für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
sowie für variabel verzinste finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten der Buchwert einen angemesse-
nen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Die Anleihen wurden zu Anschaffungskosten (AC) bewertet,
da Halteabsicht besteht und ausschließlich Zinsen und Tilgungen vorliegen.
Die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten langfristigen Finanzin-
strumente stellen sich wie folgt dar:
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
31.12.2024
31.12.2023
T€
Buchwert
Beizulegender
Buchwert
Beizulegender
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Zeitwert
Zeitwert
Anleihen
1.500
1.458
1.500
1.446
Übrige finanzielle Vermögenswerte
830
830
831
831
Langfristige Finanzschulden
Kreditverbindlichkeiten
17.766
17.539
29.307
28.175
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
1.555
1.366
1.742
1.514
Sämtliche Instrumente in der vorstehenden Tabelle wurden der Stufe drei der Bemessungshierarchie zugeordnet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
380
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten
In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien zusammengefasst.
Erträge werden ohne Vorzeichen und Aufwendungen mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten
Zinsauf-wen-
Bewer-tun-
Währungs-
T€
2024
Zinserträge
Sonstige
Gesamt
dungen
gen
differenzen
Finanzielle Vermögenswerte und
0
0
0
0
21
21
finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
Finanzielle Vermögenswerte AC
45
0
0
0
0
45
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
0
-2.163
0
0
-153
-2.316
Gesamt
45
-2.163
0
0
-132
-2.250
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten (Vorjahr)
Zinsauf-wen-
Bewer-tun-
Währungs-
T€
2023
Zinserträge
Sonstige
Gesamt
dungen
gen
differenzen
Finanzielle Vermögenswerte und
0
0
381
0
12
393
finanzielle Verbindlichkeiten FVPL
Finanzielle Vermögenswerte AC
35
0
0
0
0
35
Finanzielle Verbindlichkeiten AC
0
-2.744
0
0
-495
-3.238
Gesamt
35
-2.744
381
0
-483
-2.810
Im Geschäftsjahr 2024 enthält das sonstige Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten Zinsaufwendungen für Leasing von
T€ 95 (2023: T€ 93) sowie nicht ausgenützte Lieferantenskonti von T€ 57 (2023: T€ 402).
Schätzungen und Annahmen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten
Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von
notierten Preisen in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, insbesondere
der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputparameter stützen sich soweit möglich auf beobacht-
bare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in hohem Maße auf Annahmen und
Schätzungen des Managements. Die Annahmen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko, Volatilität, Diskontierungssatz
oder Wachstumsraten. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeit-
werte der Finanzinstrumente auswirken.
Die Manner Gruppe hat den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Banken derart bestimmt, dass an Stelle
des vertraglichen Zinssatzes ein marktkonformer Zinssatz zugrunde gelegt wurde. Der marktkonforme Zinssatz bestimmt sich aus dem
risikolosen Zinssatz zuzüglich eines unternehmensspezifischen Aufschlags. Der unternehmensspezifische Aufschlag wurde anhand der
Bonität des Mutterunternehmens festgestellt.
Rechnungslegungsmethoden
Erstmaliger Ansatz
Die erstmalige Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert sowie
bei Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzüglich oder abzüglich direkt zure-
chenbarer Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis angesetzt.
Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme ausläuft oder übertragen wird.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald diese getilgt wurden.
Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
381
K lassifizierung
IFRS 9 unterscheidet bei der Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte drei Kategorien: finanzielle Vermögenswerte, die für die Folge-
bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden.
Unter die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte fallen jene Vermögenswerte, die im Rahmen
eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Ziel das Halten dieser Instrumente ist, um daraus vertragliche Zahlungsströme zu
generieren. Zudem muss das Zahlungsstromkriterium erfüllt werden, wonach die Vereinnahmung von Zahlungsströmen ausschließlich
aus Tilgungen und Zinsen besteht.
Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht das einmalig ausübbare Wahlrecht, diese Instru-
mente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne anschließende Umgliederung in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung oder
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Manner Gruppe hat dieses Wahlrecht dahingehend ausgeübt, Eigenkapi-
talinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die von der Manner Gruppe vorgenommene Klassifizierung von Finanzinstrumenten ist dem vorstehenden Kapitel „Kategorien und Buch-
werte“ zu entnehmen.
Folgebewertung
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Zudem unterliegen solche Vermögenswerte den Bestimmungen zu Wertminderungen gemäß IFRS 9.
Hinsichtlich der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte sieht IFRS 9 das Modell der erwarteten Kreditausfälle (expected credit los-
ses) vor. Demnach ist eine Wertminderung entweder in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf
Monate erwartet wird, oder es ist eine Wertminderung in Höhe der Kreditausfälle zu erfassen, die über die Gesamtlaufzeit des Vermö-
genswerts erwartet werden. Ersteres ist der Fall, wenn sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts nicht
signifikant erhöht hat; der zweite Fall tritt ein, wenn sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat oder wenn
infolge eines Ausfallereignisses objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, sowie wahlweise für Forderungen aus Leasingverhältnissen kommt die ver-
einfachte Vorgehensweise (simplified approach) zur Anwendung, die eine Bemessung der Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit
erwarteten Kreditverluste vorsieht. Die Manner Gruppe bewertet Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe der über die Laufzeit
erwarteten Kreditverluste.
Beizulegender Zeitwert
In die zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten eingesetzten Bewertungstechniken fließen Inputfaktoren ein.
Die Manner Gruppe verwendet dabei so weit wie möglich beobachtbare Inputfaktoren. Die in den Bewertungstechniken verwendeten
Inputfaktoren werden in drei Stufen innerhalb der Bemessungshierarchie eingeordnet.
In den zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eingesetzten Bewertungstechniken werden Inputfaktoren verwendet. Die sogenannte
Bemessungshierarchie teilt die verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden notierte, nicht berichtigte Preise. Dies
betrifft zum Beispiel Aktien.
Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere als die auf Stufe 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld
entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind, zum Beispiel Zinsswaps. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird durch
die Abzinsung zukünftiger erwarteter Cashflows und nach Optionspreismodellen ermittelt. Dem Kontrahentenrisiko wird durch Credit Va-
luation Adjustments und Debit Valuation Adjustments Rechnung getragen.
Inputfaktoren der Stufe 3 sind Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind, zum Beispiel Genuss-
scheine oder Kreditverbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert dieser Finanzinstrumente wird durch Abzinsung der künftig erwarteten
Cashflows ermittelt. In die Bewertung fließen beobachtbare Inputfaktoren (Zinssätze, Wechselkurse) und nicht beobachtbare Inputfakto-
ren (eigenes Bonitätsrisiko) ein.
Wenn die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld verwende-
ten Inputfaktoren in unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizule-
genden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Bemessungshierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für
die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgliederungen zwischen den Stufen werden am Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung
eingetreten ist, erfasst.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
382
31 Risikoberichterstattung
Risikomanagement
Die Geschäftstätigkeit der Manner Gruppe ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänz-
lich ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagementprozess beteiligten Personen ist von der festgelegten
Risikopolitik bestimmt. Die verfolgte Strategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit
der Gruppe als börsennotierte, österreichische Familienunternehmensgruppe.
Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Dies bedeutet für
die Risikopolitik, dass die Gruppe bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten
Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswerts
zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden somit unternehmerische Risiken durch ein Gegen-
überstellen von Chancen und Gefahren abgewogen.
Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Ziel
ist es, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, diese zu bewerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die
regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens.
Die Manner Gruppe versteht das Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe. Risiko- und Krisen-
management ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen-Manage-
ment-Team.
Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern der Unternehmensgruppe gehörenden Risiken, wie z. B. Zinsänderungs-, Wäh-
rungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, werden tendenziell und nach Möglichkeit auf Dritte (z.B. Versicherungsge-
sellschaften) übertragen.
Absatz- und Nachfragerisiko
Unternehmerische Kernrisiken, insbesondere die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrageschwankungen) trägt
das Unternehmen selbst und werden nicht versichert. Ebenso zu den Kernrisiken gehören die Risiken aus der Entwicklung
neuer Produkte oder Märkte. Die Handelskonzentrationen in den jeweiligen Märkten stellen ein systemimmanentes Risiko
in der Lebensmittelindustrie dar. Diesem Risiko wird sowohl durch die konsequente Pflege der einzelnen Marken der
Gruppe im Süßwarenbereich als auch durch die Verstärkung der Exportaktivitäten gegengesteuert. Die fortgesetzte Kon-
zentration im Bereich des Handels führt zu einem erhöhten Druck auf die Abgabepreise.
Beschaffungsrisiko
Es besteht generell das Risiko von Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Produktionsmaterialien, Verpackungen und Ener-
gie, das nicht zeitgerecht oder im vollen Umfang an die Abnehmenden weitergegeben werden kann. Diese Kostensteige-
rungen werden sich immer wieder aufgrund von Währungsschwankungen, Angebotsengpässen (Ernteausfälle oder er-
höhte Nachfrage) oder Preisspitzen bei Rohöl und Erdgas ergeben. Die Gruppe ist bestrebt, mit Vorkontrakten und recht-
zeitiger Eindeckung gegenzusteuern. Lieferengpässe bei Rohstoffen, Energie, Verpackungen und Produktionsmaterialien
können zu Produktionsausfällen führen.
Finanz- und Zinsänderungsrisiko
Gegen Finanzrisiken wird laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch entsprechende
Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Das Risiko einer Zinsän-
derung besteht für Finanzanlagen und Finanzschulden und wird ständig überwacht. Bei den Wertpapieren der Finanzan-
lagen handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds, die kurzfristig veräußert werden können. Ein Fremd-
währungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß.
Die Manner Gruppe schätzt die Risikokonzentration von Guthaben bei Banken als gering ein, da die Guthaben auf mehrere
Banken verteilt sind.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
383
Ausfallrisiko
Die in den Finanzanlagen enthaltenen Wertpapiere, die in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderun-
gen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten stellen das maximale Kreditrisiko dar. Das
Risiko umfasst insbesondere das Ausfallrisiko. Die Wertpapiere unterliegen den Risiken des Kapitalmarkts.
Die nachstehende Tabelle enthält die Bruttoforderungen, die Wertberichtigungen und die sich daraus ergebenden Netto-
forderungen der finanziellen Vermögenswerte, für die der Konzern Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 zu erfassen hat:
Finanzielle Vermögenswerte
Bruttobuchwert
Wertberichtigung
Nettobuchwert
T€
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
31.12.2024
31.12.2023
Anleihen
1.500
1.500
0
0
1.500
1.500
Forderungen aus Lieferungen und
10.659
32.090
349
926
10.311
31.165
Leistungen
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
1.435
1.860
0
0
1.435
1.860
Guthaben bei Kreditinstituten
9.011
3.360
0
0
9.011
3.360
Summe
22.605
38.811
349
926
22.256
37.885
Für Anleihen, sonstige finanzielle Forderungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden aus Wesentlichkeitsgründen
keine Wertberichtigungen erfasst. Aufgrund der hohen Bonität der Gegenparteien ergeben sich nur marginale Ausfalls-
wahrscheinlichkeiten. Für weiterführende Informationen zu den Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird auf das nachstehende Kapitel verwiesen.
Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht darin, dass Kunden ihren Zahlungsverpflich-
tungen gänzlich oder teilweise nicht nachkommen. Dem Ausfallrisiko wird durch Kreditversicherungen begegnet, die für
einen großen Teil der Forderungen abgeschlossen wurden. Für den nicht versicherten Teil der Forderungen werden Wert-
berichtigungen gebildet.
Das Ausfallrisiko bei den Forderungen verteilt sich über eine große Anzahl von Kunden, die aufgrund der Bonität aller
großen Handelspartner das Risiko insgesamt reduziert. Das Kreditrisiko wird durch ein konsequentes Forderungsmanage-
ment weiter reduziert.
Die Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:
Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Erwartete
Eingetretene
Gesamt
T€
Kreditverluste
Kreditverluste
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Stand zum 01.01.
7
7
918
179
926
186
Zuführung
2
0
0
740
2
740
Verwendung
0
0
-1
0
-1
0
Auflösung
0
1
-578
0
-578
0
Umrechnungsdifferenzen
0
0
-1
-1
-1
-1
Stand zum 31.12.
9
7
340
918
349
926
Im Geschäftsjahr 2024 ist die Zuführung zu Wertberichtigungen aufgrund verkaufter Forderungen (Factoring) stark gesun-
ken (siehe Note 20).
Erwartete Kreditverluste werden aufgrund der Bonität der Kunden unter Berücksichtigung von Versicherungen gebildet.
Eingetretene Kreditverluste werden für überfällige Forderungen gebildet. Zuführungen zu Wertberichtigungen werden ge-
bildet, wenn Forderungen eine bestimmte Überfälligkeitsdauer überschreiten. Verwendungen treten ein, wenn bei Zah-
lungseingang einer wertberichtigten Forderung ein Abgang der Wertberichtigungen stattfindet. Auflösungen treten ein,
wenn eine wertberichtigte Forderung abgeschrieben wird.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
384
Die Manner Gruppe schätzt die Risikokonzentration bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als gering ein, weil
sich die Forderungen auf mehrere Kunden in mehreren Ländern verteilen und zu einem großen Teil gegen das Ausfallsri-
siko versichert sind.
Rechnungslegungsmethoden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind finanzielle Vermögenswerte und fallen unter die Wertminderungsbestimmungen von
IFRS 9.5.5. Demnach sind Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste zu erfassen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
kommt die vereinfachte Vorgehensweise zur Anwendung, die darin besteht, dass die Wertberichtigungen stets in Höhe der über die
Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen sind.
Ein Unternehmen kann für die Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vereinfachte Methoden anwenden,
beispielsweise mittels einer Wertberichtigungstabelle, bei der historische Ausfallsraten nach Überfälligkeitsklassen zur Anwendung kom-
men.
Die Manner Gruppe verwendet jedoch keine Wertberichtigungsmatrix, sondern einen bonitätsbasierten Ansatz, um Wertberichtigungen
von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu bestimmen. Manner unterteilt seine Kunden in Kundengruppen, wobei die fünf
größten Kunden für rund drei Viertel der Umsatzerlöse verantwortlich sind. Zur Bestimmung der Wertberichtigungen werden die Salden
der Forderungen mit den (öffentlich verfügbaren) Ausfallswahrscheinlichkeiten dieser Kunden multipliziert. Außerdem wurden bei der
Berechnung der erwarteten Kreditverluste die Versicherung von Forderungen berücksichtigt.
Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Produkt von Ausfallswahrscheinlichkeit, Versicherungsanteil und Buchwert. Bei einer
vollständigen Besicherung fallen somit keine Kreditverluste an. Für einen großen Teil der Forderungen bestehen Versicherungen. Für
den übrigen Teil der Forderungen wurden die Ratings der Kunden herangezogen. Die großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhan-
dels in Österreich und Deutschland haben sehr gute Ratings. Das führt dazu, dass die erwarteten Kreditverluste sehr niedrig sind.
Der Konzern verwendet angemessene und belastbare Informationen, die über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und
künftige wirtschaftliche Bedingungen verfügbar sind, indem er die Prognosen über die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) in den
Regionen, wo die Schuldner der finanziellen Verbindlichkeiten ansässig sind, berücksichtigt.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass die Manner Gruppe ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit
nicht erfüllen kann. Aufgrund der vorhandenen Barbestände per Bilanzstichtagsdatum sowie der nicht ausgenutzten Kre-
ditlinien bei den finanzierenden Banken wird dieses Risiko als gering eingestuft.
Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten nach Zeitbändern:
Fälligkeitsanalyse
31.12.2024
2025
2026-2029
Ab 2030
T€
Buchwert
Zinsen
Tilgung
Zinsen
Tilgung
Zinsen
Tilgung
Kreditverbindlichkeiten
29.265
641
11.506
793
15.514
264
2.262
Leasingverbindlichkeiten
4.585
86
1.346
118
3.114
3
125
Verbindlichkeiten aus
17.065
0
17.065
0
0
0
0
Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
3.480
16
1.926
48
690
27
864
Summe
54.396
743
31.844
959
19.318
294
3.252
Fälligkeitsanalyse (Vorjahr)
31.12.2023
2024
2025-2028
Ab 2029
T€
Buchwert
Zinsen
Tilgung
Zinsen
Tilgung
Zinsen
Tilgung
Kreditverbindlichkeiten
52.447
1.465
23.149
1.305
26.117
366
3.163
Leasingverbindlichkeiten
5.461
85
1.479
129
3.812
2
170
Verbindlichkeiten aus
25.890
0
25.890
0
0
0
0
Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
3.073
17
1.331
54
727
36
1.015
Summe
86.872
1.567
51.849
1.488
30.656
404
4.347
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
385
Die Fälligkeitsanalyse stellt die künftigen nicht abgezinsten vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Verbindlichkeiten
dar. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten wurden dem frühesten Laufzeitband zugeordnet.
Die variablen Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der zum Bilanzstichtag fixierten Zinssätze ermittelt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Manner Gruppe sind nach Kontrahenten breit gestreut, sodass die
Exposition gegenüber einer geänderten Risikopolitik einzelner Kreditinstitute als gering angesehen werden kann, womit
das Konzentrationsrisiko adressiert wird.
Die finanziellen Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr stark gesunken, weil die durch das Factoring frei geworde-
nen Mittel zur Tilgung eingesetzt wurden.
Währungsrisiko
Die Manner Gruppe unterliegt in geringem Ausmaß dem Fremdwährungsrisiko, wenn Transaktionen und Zahlungen nicht
in der Darstellungswährung Euro getätigt werden. Dies ist der Fall in Tschechien und Aserbaidschan. Darüber hinaus
betrifft dies auch den Einkauf von Kakao in britischen Pfund.
Zinsänderungsrisiko
Langfristige Finanzierungen unterliegen dem Risiko sich ändernder Zinsen, vor allem bei Bankkrediten. Der Bereich Kon-
zernfinanzen legt zur Begrenzung der Zinsänderungsrisiken regelmäßig die Zusammensetzung aus fest und variabel ver-
zinsten finanziellen Vermögenswerten und Schulden fest. Im Geschäftsjahr 2024 waren die langfristigen Kreditverbindlich-
keiten zum größten Teil fix verzinst. Zinsänderungsrisiken können durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften abge-
sichert werden. Die Manner Gruppe ist zum 31.12.2024 Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die im Wesentlichen aus nicht
derivativen variabel verzinsten Finanzinstrumenten resultieren. Zum 31.12.2024 bestehen jedoch keine wesentlichen Si-
cherungsrisiken, weshalb die Manner Gruppe keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen hat.
Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen
von hypothetischen Änderungen des Marktzinsniveaus auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital zeigen. Als
Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am
Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzern-
steuersatz von 23 % verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere
Wechselkurse, konstant bleiben.
Zinssensitivitäten
31.12.2024
31.12.2023
T€
Veränderung
Erhöhung
Verminde-
Erhöhung
Verminde-
Zinsniveau
rung
rung
Jahresergebnis
+/- 0.5 %
39
-39
17
-17
Konzerneigenkapital
39
-39
17
-17
Sonstiges Marktrisiko
Die Manner Gruppe ist neben Zinsänderungsrisiken auch anderen Preisrisiken ausgesetzt (etwa Kursrisiken aus Wertpa-
pieren im Eigenbestand), die aber insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind.
Sicherheiten und Verfügungsbeschränkungen
Zum 31.12.2024 bestanden eingetragene Hypotheken ausschließlich für das Mietshaus in Wien Hernals (Gebler-
gasse 116 GmbH & Co KG) in Höhe von T€ 7.557 (2023: T€ 7.557).
Zum 31.12.2024 gibt es keine besicherte Kreditverbindlichkeiten. Im Vorjahr waren Kreditverbindlichkeiten in Höhe von
T€ 21.500 sind durch eine Globalzession der Exportforderungen dinglich besichert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
386
Darüber hinaus bestehen Haftungen aus Kautionsgarantien für Geschäftsräumlichkeiten in Höhe von T€ 271
(2023: T€ 252).
32 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Im Geschäftsjahr 2024 sind in der Manner Gruppe Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen mit Mitgliedern des Manage-
ments in Schlüsselpositionen von T€ 172 (2023: T€ 93) angefallen. Zum 31.12.2024 bestanden in der Manner Gruppe
Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen von T€ 12 (2022: T€ 17). Ansonsten
bestanden keine Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen oder Personen.
Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen:
Vergütungen der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
T€
Vorstände
Aufsichtsräte
Leitende Angestellte
Gesamt
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeit-
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
1.619
1.052
190
189
3.537
1.882
5.346
3.124
nehmer
Leistungen nach Beendigung des Ar-
beitsverhältnisses
92
10
0
0
31
16
124
25
Andere langfristig fällige Leistungen
-1
0
0
0
37
11
36
11
an Arbeitnehmer
Leistungen aus Anlass der Beendi-
gung des Arbeitsverhältnisses
0
205
0
0
0
0
0
205
Summe
1.710
1.267
190
189
3.606
1.908
5.506
3.365
Die Manner Gruppe unterteilt die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen als Vorstände und Aufsichtsräte.
Ermessensentscheidungen
Gemäß IAS 24 ist das oberste beherrschende Unternehmen (ultimate controlling party) anzugeben. Die Eigentümer der Manner Gruppe
setzen sich aus der Manner Privatstiftung, Wien, der Andres Holding GmbH, Wien, und einer Reihe von Einzelpersonen zusammen. Die
Manner Privatstiftung und eine Reihe von Personen haben sich zum Manner/Riedl-Syndikat zusammengeschlossen. Das Manner/Riedl-
Syndikat hält über die Hälfte der Stimmrechte an der Manner AG. Beschlüsse des Syndikats führen gemäß Syndikatsvertrag dazu, dass
die Stimmrechte des Syndikats einheitlich ausgeübt werden.
Weiters besteht das Manner-Syndikat, das sich aus dem Manner/Riedl-Syndikat und der Andres Gruppe zusammensetzt. Das Manner-
Syndikat hält über drei Viertel der Stimmrechte an der Manner AG.
Die Manner Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass das Manner/Riedl-Syndikat die Mehrheit der Stimmrechte hält und über seine
Stimmrechte Verfügungsmacht ausübt und damit die Manner AG kontrolliert. Die Manner Gruppe ist somit zu dem Schluss gekommen,
dass das Manner/Riedl-Syndikat, obwohl es kein Unternehmen ist, als oberstes beherrschendes Unternehmen (ultimate controlling party)
gemäß IAS 24 einzustufen ist. Das Manner-Syndikat kommt nur in Ausnahmefällen zum Einsatz.
Für weiterführende Informationen betreffend die Eigentümerstruktur der Manner AG wird auf die Berichterstattung gemäß § 243a UGB
im Lagebericht des Einzelabschlusses der Manner AG verwiesen (siehe Jahresfinanzbericht 2024).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
387
33 Organe
Im Geschäftsjahr 2024 waren folgende Personen für die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, in einer Organ-
funktion tätig.
Vorstand
Dr. Hans Peter ANDRES (Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik)
Sabine BRANDL, MBA, MSc (Marketing, Verkauf und Human Resources)
Thomas GRATZER (Produktion und Technik)
Scipio OUDKERK, MSc (Finanzen, Recht, IT & Office Management)
Aufsichtsrat
Mag. Albin HAHN, Vorsitzender
Dr. Martina ANDRES, Vorsitz-Stellvertreterin
Mag. Florian JONAK, Vorsitz-Stellvertreter
Dr. Josef DOPPLER (bis 23.05.2024)
Dr. Michael GRAHAMMER
Mag. Dr. Wolfgang HÖTSCHL (bis 23.05.2024)
Prof. Dr. Sita Monica MAZUMDER
Dkfm. Martina SANDROCK, MBA (seit 23.05.2024)
Dr. Martin SCHOBER
Dr. Elly A.E. ZWAAL (seit 23.05.2024)
Vom Betriebsrat delegierte Mitglieder
Peter FREUDENSCHUSS (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
Samila KOCAGÖZ (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wolkersdorf)
Erwin MÜLLNER (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wien)
Claudia SCHMIDT (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
34 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Durch die beiden Projekte TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0
werden bestimmte Positionen redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise andere Qualifikationen und
Kompetenzen benötigt werden. Die Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungsgemäß zwei Jahre an.
Im Zeitraum von 01.01.2025 bis zum Datum der Freigabe des Konzernabschlusses gab es darüber hinaus keine wesent-
lichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
388
35 Freigabe des Konzernabschlusses
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft aufgestellt und zur
Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu
erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin
Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand
Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand
Finanzen, Recht, IT & Office Management
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
389
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften
(der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung,
der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalfluss-
rechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein
möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zah-
lungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen Anforderungen des §
245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern
die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den öster-
reichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum
des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü-
fungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Sachverhalt und Problemstellung
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft weist in ihrem Konzernabschluss zum 31.12.2024 Sachanlagevermögen
mit einem Buchwert in Höhe von insgesamt TEUR 76.492 aus.
In Entsprechung der geltenden Rechnungslegungsbestimmungen analysiert die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
unter Berücksichtigung der aktuellen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für sämtliche zahlungsmittelgenerie-
rende Einheiten, ob ein Wertminderungsbedarf bzw. im Falle der in Vorjahren wertgeminderten zahlungsmittelgenerieren-
den Einheiten ein Wertaufholungsbedarf gegeben ist.
Details dazu sind im Konzernanhang unter Note 15 Sachanlagen dargestellt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
390
Die Ermittlung des erzielbaren Betrages erfordert verschiedene Ermessensentscheidungen und unterliegt wesentlichen
Schätzungskomponenten, wie beispielsweise der Wahl einer angemessenen Methode, der Schätzung zukünftiger Zah-
lungsflüsse und der Festlegung angemessener Diskontierungszinssätze. In die zur Überprüfung der Wertansätze heran-
gezogenen Bewertungsmodelle auf Basis kapitalwertorientierter Verfahren fließen somit zahlreiche Inputfaktoren ein. Dazu
zählen insbesondere die künftige Entwicklung der Rohstoff-, Energie- und Personalkosten sowie der Verkaufspreise. Dar-
über hinaus sind die Annahmen zu den Kosten- und Preisentwicklungen inklusive der in der Haselnussplantage in Aser-
baidschan zu erntenden Haselnussmengen im Planungszeitraum wertbestimmend.
Aufgrund der Komplexität der Bewertungsmodelle und der Abhängigkeit der Ergebnisse von der Einschätzung der Ent-
wicklungen am Markt sowie der Haselnussplantage durch die gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen besonders
wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die in das Bewertungsmodell einfließenden Planungsrechnungen und die darin enthaltenen von den gesetzli-
chen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen gewürdigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die
analytische Durchsicht der geplanten Entwicklung bedeutender Elemente der Planungsrechnungen, wie beispielsweise
der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Befragung von Verantwortlichen des Vorstands und des Controllings
zur Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen und getroffenen Annahmen und die Abstimmung der Planungsrech-
nungen mit der dem Aufsichtsrat vorgelegten Planung.
Weiters haben wir das angewendete Berechnungsmodell nachvollzogen. Die zur Anwendung gelangten Diskontierungs-
zinssätze haben wir mit aus Marktdaten abgeleiteten Bandbreiten plausibilisiert.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahreskonzernabschluss
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 des Konzerns wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am
14. März 2024 und am 18. April 2024 (Nachtragsprüfung) einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem Kon-
zernabschluss erteilt hat.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestäti-
gungsvermerk. Den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks
erhalten, die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt
werden.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu
keine Art der Zusicherung geben. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt
„Bericht zum Konzernlagebericht.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Infor-
mationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernab-
schluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt
erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informatio-
nen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informatio-
nen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu be-
richten.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
391
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Über-
einstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Kon-
zerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentli-
chen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstel-
lung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet
werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prü-
fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein
aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
digkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshand-
lungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil
zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
392
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach-
weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schluss-
folgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf
die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Ab-
kehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass
ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den
Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die
Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und
Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverant-
wortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus,
von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlä-
gig auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswir-
ken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen
Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir
bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden
sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das
öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er
mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu
prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Un-
stimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durch-
geführt.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
393
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende
Geschäftsjahr gewählt und am 27. Juni 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir
sind seit dem am 31. Dezember 2024 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir
bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.
Wien, am 13. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in
der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den
deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen
sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
394
Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2024
Zusicherungsvermerk des unabhängigen Prüfers
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nicht-
finanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
(die „Gesellschaft“) für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sach-
verhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsoli-
dierte nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen
mit den Anforderungen des § 267a UGB (NaDiVeG) übereinstimmt, einschließlich
der Übereinstimmung mit den freiwillig angewendeten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der
Folge ESRS),
der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in
der Folge „Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe „Management der
Auswirkungen, Risiken und Chancen“,
der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU)
2020/852. (in der Folge EU-Taxonomie-VO)
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Be-stimmungen und der österrei-
chischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige
Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer
Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer
Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere
Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Ver-antwortlichkeiten des Prüfers
der konsolidierten nichtfinanzielle Erklärung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und Art.
22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß
ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtli-
nien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und
regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt
Wir weisen darauf hin, dass Vergleichsinformationen des Vorjahres (mit Ausnahme der Angaben gemäß EU-Taxonomie-
VO) nicht Gegenstand unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit waren und daher nicht von unserer zusammenfassenden
Beurteilung umfasst sind.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
395
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht 2024 der Gesellschaft, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und
unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht auf diese
sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung
der konsolidierten nichtfinanzielle Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei
der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt
erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche
falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir
haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung einschließlich der Ent-
wicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und freiwillig
angewendeten Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusam-
menhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und
Chancen,
die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung unter Einhaltung der Anforderungen des § 267a
UGB (NaDiVeG),
die Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Über-einstimmung mit der EU-Taxo-
nomie-VO,
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als
relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, die frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfah-
rens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinan-
ziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Aufstellung der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich.
Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist der Konzern verpflichtet, diese zukunftsgerichteten
Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie
möglicher zukünftiger Maßnahmen des Konzerns zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da
erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte
Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung,
unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
396
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und
der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung
enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses
der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahr-
scheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern,
jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des
Konzerns abzugeben, und
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten nichtfi-
nanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein
aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten kön-
nen.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungs-handlungen zur Erlangung von
Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten
Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung gehen wir wie folgt vor:
Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung relevant sind.
Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in
die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen wurden.
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit
den ESRS stehen.
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Anga-
ben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsoli-
dierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden Anga-
ben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
397
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerich-
teten Informationen.
Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirt-
schaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklä-
rung.
Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung
Bei der Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige
Prüfung.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags,
dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018)
zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:in-
nen eingesehen werden (derzeit unter Berufsrecht / Mandatsverhältnis).
Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018. Unsere Haf-
tung gilt demnach für leichte Fahrlässigkeit als ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die maximale Haf-
tungssumme gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten das Fünffache des vereinnahmten Honorars, ist
jedoch höchstens mit dem Zehnfachen der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) begrenzt. Dieser Betrag bildet den Haftungshöchstbetrag, der nur
einmal bis zu diesem Maximalbetrag ausgenutzt werden kann, dies auch bei mehreren Anspruchsberechtigten oder An-
spruchsgrundlagen. Schadenersatzansprüche sind auf den positiven Schaden beschränkt. Für entgangenen Gewinn haf-
ten wir nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Wir haften nicht für unvorhersehbare
oder untypische Schädigungen, mit denen wir nicht rechnen konnten.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt
„Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger
und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Alfred
Ripka.
Wien, am 13. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Alfred Ripka
Mag. Gerhard Marterbauer
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
398
Erklärung des Vorstands zum Konzernabschluss
der Josef Manner & Comp. AG zum 31. Dezember 2024
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS),
wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss zum 31.12.2024 ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Ge-
schäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und
Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin
Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand
Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand
Finanzen, Recht, IT & Office Management
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
399
Jahresabschluss
2024
der Josef Manner & Comp. AG
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
400
Inhaltsverzeichnis
Bilanz .............................................................................................................................................................................. 401
Gewinn- und Verlustrechnung ......................................................................................................................................... 403
Anhang ............................................................................................................................................................................ 405
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ..................................................................................... 406
II. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung .................................................... 409
III. Sonstige Angaben ....................................................................................................................... 414
Anlagespiegel .................................................................................................................................................................. 416
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024.......................................................................................................................... 419
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage .................................................. 419
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens ..................... 427
3 Bericht über Forschung und Produktentwicklung .......................................................................... 429
4 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ................................. 430
5 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen
.......................................................................................................................................................... 432
Unternehmens-Kennzahlen ............................................................................................................................................. 434
Bestätigungsvermerk ...................................................................................................................................................... 435
Erklärung des Vorstands ................................................................................................................................................. 440
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung und aus Rücksichtnahme auf Ressourcen wird auf die gedruckte
Version des Geschäftsberichts 2024 verzichtet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
401
Bilanz
Bilanz (Einzelabschluss nach UGB)
der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
AKTIVA
31.12.2024
31.12.2023
A.
ANLAGEVERMÖGEN
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen
2.616.949,47
3.528.026,58
2. geleistete Anzahlungen
191.300,00
5.596,00
2.808.249,47
3.533.622,58
II.
Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
31.689.784,90
32.898.082,02
2. Technische Anlagen und Maschinen
20.431.192,76
23.196.150,79
3. Betriebs- und Gescftsausstattung
1.390.101,43
1.936.197,05
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
5.936.886,10
3.386.335,93
59.447.965,19
61.416.765,79
III.
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
896.809,90
933.146,32
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
13.777.732,17
15.438.633,02
3. Wertpapiere des Anlagevermögens
3.030.418,77
2.789.673,26
17.704.960,84
19.161.452,60
79.961.175,50
84.111.840,97
B.
UMLAUFVERMÖGEN
I.
Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
11.855.259,05
12.769.179,08
2. unfertige Erzeugnisse
9.173.173,35
6.358.202,46
3. fertige Erzeugnisse und Waren
20.916.267,10
23.010.695,67
41.944.699,50
42.138.077,21
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
15.404.351,63
35.278.001,57
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
0,00
0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
696.197,96
1.024.993,14
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
0,00
0,00
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
2.067.814,95
4.595.183,70
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
772.516,06
775.561,06
18.168.364,54
40.898.178,41
III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
8.392.579,39
2.502.341,40
68.505.643,43
85.538.597,02
C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
988.303,52
583.761,81
D.
AKTIVE LATENTE STEUERN
242.073,51
663.415,02
SUMME AKTIVA
149.697.195,96
170.897.614,82
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
402
Bilanz
Bilanz (Einzelabschluss nach UGB)
der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
PASSIVA
31.12.2024
31.12.2023
A.
EIGENKAPITAL
I.
eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
13.740.300,00
13.740.300,00
II.
Kapitalrücklagen
1. gebundene
675,00
675,00
III.
Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen
1.374.030,00
1.374.030,00
2. andere Rücklagen (freie Rücklagen)
50.657.816,06
45.957.816,06
52.031.846,06
47.331.846,06
IV.
Bilanzgewinn
3.950.842,50
3.159.244,88
davon Gewinnvortrag
135.244,88
40.315,62
69.723.663,56
64.232.065,94
B.
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
289.180,73
442.360,19
C.
RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Abfertigungen
7.017.000,00
7.061.237,00
2. Rückstellungen für Pensionen
3.588.444,00
2.200.981,00
3. Steuerrückstellungen
2.928.112,90
1.099.996,01
4. sonstige Rückstellungen
21.029.952,60
15.667.011,64
34.563.509,50
26.029.225,65
D.
VERBINDLICHKEITEN
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
25.985.221,71
48.900.201,87
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
14.721.674,93
25.985.221,71
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
11.263.546,78
22.914.980,16
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
14.855.532,90
23.971.733,89
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
0,00
0,00
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
14.855.532,90
23.971.733,89
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
17.872,04
1.790.662,04
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
0,00
1.505.927,44
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
17.872,04
284.734,60
4.
sonstige Verbindlichkeiten
4.262.215,52
5.531.365,24
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
0,00
0,00
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
4.262.215,52
5.531.365,24
davon aus Steuern
2.108.826,18
1.735.373,00
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
694.629,65
1.765.325,97
45.120.842,17
80.193.963,04
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
14.721.674,93
27.491.149,15
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
30.399.167,24
52.702.813,89
E.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
0,00
0,00
SUMME PASSIVA
149.697.195,96
170.897.614,82
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
403
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung (Einzelabschluss nach UGB)
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
0112 2024
0112 2023
1.
Umsatzerlöse
304.898.214,26
287.830.499,57
2.
Veränderung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
465.789,74
3.643.790,06
3.
andere aktivierte Eigenleistungen
111.730,55
47.594,79
4.
sonstige betriebliche Erträge
a. Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme
142.099,23
307.966,68
der Finanzanlagen
b. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
1.255.656,47
547.115,94
c. übrige
216.790,83
1.024.155,31
1.614.546,53
1.879.237,93
5.
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a. Materialaufwand
-126.548.673,46
-122.290.109,41
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen
-29.717.450,94
-36.311.232,61
-156.266.124,40
-158.601.342,02
6.
Personalaufwand
a. Löhne
-18.465.517,10
-16.935.834,21
b. Gehälter
-27.775.025,26
-25.064.611,35
c. soziale Aufwendungen
-16.086.469,42
-13.663.729,61
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-91.164,10
-69.858,80
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
-2.860.595,36
-1.625.631,09
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie
vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-12.353.033,07
-11.194.558,27
-62.327.011,78
-55.664.175,17
7.
Abschreibungen
a. auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen
-9.026.780,98
-8.554.983,07
8.
sonstige betriebliche Aufwendungen
-62.164.208,55
-61.355.442,59
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z17 fallen
-79.447,41
-73.544,59
9.
Zwischensumme aus Z1 bis 8 (Betriebsergebnis)
17.306.155,37
9.225.179,50
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
404
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn - und Verlustrechnung (Einzelabschluss nach UGB)
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
01-12 2024
01-12 2023
10.
Erträge aus Beteiligungen
269.313,88
384.892,31
davon betreffend verbundene Unternehmen
269.313,88
384.892,31
11.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermö-
gens
1.152.803,74
1.031.081,76
davon betreffend verbundene Unternehmen
1.130.424,78
1.008.087,22
12.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
21.452,78
9.981,17
davon betreffend verbundene Unternehmen
0,00
0,00
13.
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und
Wertpapieren des Umlaufvermögens
20.823,23
0,00
14.
Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
a. Abschreibungen
b. Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
-4.400.000,00
-4.400.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-1.837.605,55
-2.585.286,35
davon betreffend verbundene Unternehmen
0,00
0,00
16.
Zwischensumme aus Z10 bis 15 (Finanzergebnis)
-4.773.211,92
-1.159.331,11
17.
Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z9 und Z15)
12.532.943,45
8.065.848,39
18.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-4.017.345,83
-2.246.919,13
davon latente Steuern
-421.341,51
-778.364,32
19.
Jahresüberschuss
8.515.597,62
5.818.929,26
20.
Zuweisung zu Gewinnrücklagen
-4.700.000,00
-2.700.000,00
21.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
135.244,88
40.315,62
22.
Bilanzgewinn
3.950.842,50
3.159.244,88
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
405
Jahresabschluss zum 31.12.2024
Anhang
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
406
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Josef Manner & Comp. AG wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB)
in der geltenden Fassung und unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage zu vermitteln, erstellt.
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung werden eingehalten. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Der Grundsatz der Einzelbewertung wird angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne
ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren
Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Um sämtliche Aufwendungen und Erträge innerhalb des Abschlussjahres darzustellen, kommt das Gesamtkostenverfah-
ren zur Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Kapitalverhältnisse
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300,00 und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückak-
tien zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (246.658 Stück; Vorjahr: 246.658 Stück) oder auf Namen
(1.643.342 Stück; Vorjahr: 1.643.342 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Markt-
segment Standard Market Auction).
Konzernverhältnisse
Mit Bescheid vom 28. August 2023 bildet die Josef Manner & Comp. AG mit Ihrer Tochtergesellschaft Manner Azerbaijan
Limited Liability Company eine körpersteuerliche Unternehmensgruppe gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988. Die Josef Manner &
Comp. AG fungiert dabei als Gruppenträger.
Die Gesellschaft ist die oberste Gesellschaft des Manner Konzerns. Der Konzernabschluss wird beim Handelsgericht Wien
hinterlegt.
2. Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Ab-
schreibung bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenom-
men. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zu-
schreibungen vorgenommen.
Den immateriellen Vermögensgegenständen wurde eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
407
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung
bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei
Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibun-
gen vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauer wurde der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:
Bauten
33 bis 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen
10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung
5 Jahre
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Finanzanlagevermögen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet.
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der
Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorge-
nommen.
Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen
Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands, vor allem
aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Un-
sicherheit in der Aktivität und Region, sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest
resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine außerplanmäßige Abschreibung der Ausleihung der Manner Azerbai-
jan Limited Liability Company in Höhe von T€ 4.400 vorgenommen worden. Dieser Betrag entspricht im Wesentlichen den
seit 2018 verrechneten Zinsen durch die Manner AG.
3. Umlaufvermögen
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Anwendung des gewogenen Durch-
schnittspreisverfahrens, wobei nach Maßgabe die niedrigeren Marktwerte zum Bilanzstichtag und nötige Abwertungen,
die durch Überbestände bedingt sind, angemessen berücksichtigt werden.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten auf Basis der Einzelkosten zuzüglich
angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Bedachtnahme auf eine verlustfreie Bewertung zum Jahres-
ende. Nötige Abwertungen, die durch Überbestände bedingt sind, wurden in angemessener Höhe vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert, die sonstigen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten ange-
setzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Pauschalwertberichtigungen
wurden keine angesetzt. Zum Stichtag 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T14.353
(Vorjahr: T€ 0) an Dritte verkauft.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
408
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren
aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Analog werden künftige Steu-
erentlastungen als aktive latente Steuern in der Bilanz berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis des aktuellen
Körperschaftsteuersatzes von 23%.
Rückstellungen für Sozialkapital
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen, nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) auf Basis einer durchschnittlichen Be-
zugserhöhung von 3,7 % (Vorjahr: 3,7%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters errechnet. Der verwendete Rech-
nungszinssatz ist jeweils ein Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz von hochwertig verzinsten Unternehmensanleihen mit
einer Laufzeit von zwölf Jahren in Höhe von 1,83 % (Vorjahr: 1,62%). Für die Rückstellungen für Abfertigungen wurde wie
im Vorjahr kein Fluktuationsabschlag berücksichtigt. Für die Jubiläumsgeldverpflichtungen wurde ein Fluktuationsab-
schlag, abhängig vom Dienstalter zwischen 2,8 % und 16,8 % (Vorjahr: 2,7% 16,6%) berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in Höhe des unternehmens-
rechtlichen Erfordernisses nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Generationentafeln „AVÖ 2018-P-Rech-
nungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ und eines Rechnungszinssatzes von 1,52 % (Vorjahr: 1,18%), errechnet.
Das Pensionsantrittsalter wurde ab 2003 den Regelungen der Pensionsreform bzw. dem Pensionsharmonisierungsgesetz
2004 angepasst.
Übrige Rückstellungen
Bei Berechnung der sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilan-
zerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnungen
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren bzw. höheren Kurs
am Bilanzstichtag bewertet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
409
II. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beiliegenden Anlagenspiegel (Beilage I).
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Der Grundwert in der Position Grundstücke und Bauten beträgt zum Stichtag T 3.168 (Vorjahr: T€ 3.168).
Finanzanlagen
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur Deckung der Rückstellungen für Pensionen (§ 14 EStG) und zur Nut-
zung von Ertragspotenzialen.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: Geblergasse 116 GmbH & Co KG: T€
1.573 (Vorjahr: T€ 1.791) und Manner Azerbaijan LLC: T€: 12.204 (Vorjahr: T€ 13.647).
Im Posten Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von T€ 4.400
vorgenommen. Diese außerplanmäßige Abschreibung war das Ergebnis des Impairmenttests für die Tochtergesellschaft
Manner Azerbaijan Limited Liability Company und entspricht im Wesentlichen den seit 2018 verrechneten Zinsen.
Es gibt keine Ausleihungen mit einer Fristigkeit bis zu einem Jahr.
Angaben zu verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen *)
(Vorjahreswerte in Klammern)
Sitz
Beteiligungs-
quote
%
Eigenkapital
z. 31.12.2024
T€
Jahresergebnis
2024
T€
Geblergasse 116 GmbH & Co KG **)
Wien, A
100
(100)
-1.095
(-1.085)
-10
(123)
JOSEF MANNER, marketinske storitve,
d.o.o. **)
Ljubljana, SLO
100
(100)
191
(181)
121
(113)
Manner Azerbaijan LLC **)
Khudat City,
AZ
100
(100)
-8.948
(-6.070)
-2.429
(-1.852)
Compliment Süßwaren
Vertriebs Gesellschaft m. b. H. **)
Wolkersdorf, A
100
(100)
61
(43)
18
(-9)
Josef Manner s.r.o. **)
Brno, CZ
100
(100)
188
(176)
175
(160)
31.12.2024: 1 EUR = 25,185 CZK; 31.12.2023: 1 EUR = 24,72 CZK
31.12.2024: 1 EUR = 1,7724 AZN; 31.12.2023: 1 EUR = 1,8766 AZN
*) Im Berichtsjahr wurde die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH zum 31.12.2023 Up-Stream
auf die Josef Manner & Comp. AG verschmolzen. Vorjahr: Manner Management GmbH wurde zum 31.12.2022 auf die
Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m. b. H. verschmolzen
**) vorläufige Werte nach lokalem Rechnungslegungsgesetz
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
410
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum 31.12.2024 wurden die nachträglichen Bonifikationen soweit saldierungsfähig in Höhe von T 6.587 (Vorjahr: T€
6.517) mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgerechnet.
Verkaufte Forderungen (Factoring) werden ausgebucht. Zum 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen von T€ 14.352 an Dritte verkauft (Vorjahr: T€0).
Von den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen T 696 (Vorjahr: T€ 903) Forderungen aus Liefe-
rungen und Leistungen und T€ 0 (Vorjahr: T€ 123) sonstige Forderungen.
Im Posten sonstige Forderungen sind Erträge in Höhe von T€ 29 (Vorjahr: T€ 1.143) enthalten, die erst nach dem Ab-
schlussstichtag zahlungswirksam werden.
Latente Steuern
Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende Unterschiedsbeträge
bzw. Steuerlatenzen:
in T
12/2024
Aktiv
12/2024
Passiv
12/2023
Aktiv
12/2023
Passiv
1-12/2024
Bewegungen
Anlagevermögen
2.032
2.085
1.842
2.000
105
Abfertigungsrückstellung
2.782
2.959
-177
Pensionsrückstellung
754
460
294
Sonstige Rückstellungen
3.764
1.605
2.159
Verbindlichkeiten
7
1.725
-1.718
Verlustanteil verb. Unt.
693
6.895
638
4.345
-2.495
Summe aktive/passive Unter-
schiedsbeträge
10.032
8.980
9.229
6.345
-1.832
Aktive(+)/passive(-) latente Steuer-
abgrenzung 23% (VJ: 23%)
2.307
2.065
2.123
1.459
Aktive/passive Saldogröße
242
663
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt wie im Vorjahr 13.740.300,00 und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückaktien mit Stimmrecht
zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber oder auf Namen.
Die gesetzliche Rücklage ist in gefordertem Ausmaß dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Für nicht konsumierte Urlaube, Jubiläumsgelder und Zeitguthaben sind T€ 7.012 (Vorjahr: T€ 6.084) rückgestellt. Wesent-
liche sonstige Rückstellungen sind auch jene für variable Bezüge in Höhe von T€ 2.685 (Vorjahr: T€ 1.520), Rechts- und
Beratungskosten T€ 1.662 (Vorjahr: T€ 800) und am Bilanzstichtag noch ausständige Eingangsrechnungen T€ 740 (Vor-
jahr: T€ 2.285), davon Energie T€ 470 (Vorjahr: T€ 821) und Pönalen T€ 270 (Vorjahr: T€ 909). Durch die beiden Projekte
TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0 werden bestimmte Positionen
redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise andere Qualifikationen und Kompetenzen benötigt werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
411
Die Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungsgemäß bis zu zwei Jahre an. Dazu wurde eine Rückstellung
in Höhe von T€ 1.842 gebildet.
In den sonstigen Rückstellungen sind des Weiteren sonstige Vergütungen an Kund*innen in Höhe von T€ 4.879 (Vorjahr:
T€ 3.377) ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Gegenüber Kreditinstituten bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in der Höhe von
T€ 310 (im Vorjahr T€ 931). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren betragen T€ 0 (Vorjahr: T€ 1.506). Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beziehen
sich so wie im Vorjahr keine auf Lieferungen und Leistungen, sämtliche T€ 18 (Vorjahr: T€ 1.791) sind sonstige Verbind-
lichkeiten.
Im Posten sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von T3.861 (Vorjahr: T€ 5.045) enthalten, die erst
nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse, Verpflichtungen aus der Nutzung nicht in der Bilanz ausgewiesener Sachanlagen
Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz ausgewiesenem Sachanlagevermögen
Die Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz ausgewiesenem Sachanlagevermögen (Mietverträge) betragen für das
kommende Geschäftsjahr T€ 2.900 (Vorjahr: T€ 3.321) und für die nächsten fünf Geschäftsjahre T€ 13.079 (Vorjahr:
T€ 16.080).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus bestehenden Sponsorenverträgen ergeben sich Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.036 (Vorjahr: T€ 1.404), die
die Wirtschaftsjahre 2025 bis 2027 betreffen.
Darüber hinaus bestehen analog zum Vorjahr keine Haftungsverhältnisse nach § 199 UGB.
Gegebene Sicherheiten
Zum 31.12.2024 gibt es keine besicherten Kreditverbindlichkeiten. Im Vorjahr waren Kreditverbindlichkeiten in Höhe von
M€ 21,5 durch eine Globalzession der Exportforderungen dinglich besichert.
Darüber hinaus bestehen Haftungen aus Kautionsgarantien für Geschäftsräumlichkeiten in Höhe von T€ 271 (Vorjahr: T€
252).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
412
2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
T
T
2024
2023
Österreich
120.431
116.752
EU
176.956
163.789
Drittländer
7.512
7.289
304.899
287.830
Materialaufwand
Vom Materialaufwand entfallen T€ 103.428 (Vorjahr: T€ 97.648) auf Rohstoffe und T€ 22.192 (Vorjahr: T€ 23.812) auf
Verpackungsmaterialien.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen T€ 18.195 (Vorjahr: T€ 18.374) auf Werbekostenzuschüsse, T€
9.423 (Vorjahr: T€ 8.324) auf Werbungsaufwendungen und T€ 17.451 (Vorjahr: T€ 16.246) auf Logistikaufwendungen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:
T€
T
T
T€
T€
T€
2024
2024
2024
2023
2023
2023
Österreich
Deutschland
Gesamt
Österreich
Deutschland
Gesamt
Körperschaftsteueraufwand
3.204
178
3.382
1.153
138
1.291
Solidaritätszuschlag
0
10
10
8
8
Gewerbesteuer
0
203
203
170
170
Zwischenergebnis
3.204
391
3.595
1.153
315
1.468
Bewegung latente Steuern
421
0
421
778
778
3.625
391
4.016
1.931
315
2.246
Gemäß den Anforderungen des §238 des Unternehmensgesetzbuches (UGB) weisen wir darauf hin, dass der Steuerauf-
wand oder Steuerertrag der Manner-Gruppe unter Berücksichtigung des Mindestbesteuerungsgesetzes sowie ausländi-
sche Steuergesetze gemäß § 198 Abs. 10 Satz 3 Z 4 UGB zu bewerten ist.
Der Gesamtumsatz der Manner Gruppe liegt unter der Schwelle, ab der das Mindestbesteuerungsgesetz Anwendung
findet. Aus diesem Grund werden keine direkten steuerlichen Verpflichtungen oder Auswirkungen aus dem Mindestbe-
steuerungsgesetz oder entsprechenden ausländischen Steuergesetzen nach § 198 Abs. 10 Satz 3 Z 4 UGB für die kom-
menden Geschäftsjahre erwartet.
Mit Bescheid vom 28. August 2023 bildet die Josef Manner & Comp. AG mit Ihrer Tochtergesellschaft Manner Azerbaijan
Limited Liability Company eine körpersteuerliche Unternehmensgruppe gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988. Die Josef Manner &
Comp. AG fungiert dabei als Gruppenträger.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
413
Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
T
T
T
2024
2023
2022
Vorstände und ehemalige Vorstände
177
-74
279
Angestellte und Arbeiter*innen
2.768
1.769
1.385
2.945
1.695
1.664
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen
für Abfertigungen (Abfertigungszahlungen zuzüglich Veränderung der Abfertigungsrückstellung) in Höhe von T€ 2.321
(Vorjahr: T€ 1.136) enthalten.
Bilanzgewinn
Der Vorstand schlägt vor, an die dividendenberechtigten Aktien eine Dividende von € 2,00 je Aktie (Vorjahr: € 1,60) aus-
zuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
414
III. Sonstige Angaben
KONZERNVERHÄLTNISSE
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, hat zum 31.12.2024 aufgrund der Bestimmungen des § 249 Abs. 2
UGB einen Konzernabschluss erstellt.
ORGANE DER GESELLSCHAFT
Vorstand
Dr. Hans Peter ANDRES (Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik)
Sabine BRANDL, MBA, MSc (Marketing, Verkauf & Human Resources) (ab 01.01.2024)
Thomas GRATZER (Produktion & Technik)
Scipio OUDKERK, MSc (Finanzen, Recht, IT & Office Management) (ab 01.01.2024)
Aufsichtsrat
Von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder:
Mag. Albin HAHN, Vorsitzender
Dr. Martina ANDRES, Vorsitzender-Stellvertreterin
Mag. Florian JONAK, Vorsitzender-Stellvertreter
Dr. Josef DOPPLER (bis 23.05.2024)
Dr. Michael GRAHAMMER
Mag. Dr. Wolfgang HÖTSCHL (bis 23.05.2024)
Prof. Dr. Sita Monica MAZUMDER
Dipl.-Kfm. Martina SANDROCK, MBA (ab 23.05.2024)
Dr. Martin SCHOBER
Dr. Elly A. E. ZWAAL (ab 23.05.2024)
Vom Betriebsrat delegierte Mitglieder:
Peter FREUDENSCHUSS (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
Samila KOCAGÖZ (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wolkersdorf)
Erwin MÜLLNER (vom Betriebsrat der Arbeiter, Wien)
Claudia SCHMIDT (vom Betriebsrat der Angestellten, Wien)
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
415
Bezüge des Vorstands sowie des Aufsichtsrats
Die Bezüge des Vorstands betrugen T 1.242 (Vorjahr: T€ 902). Weiters wurden variable Gehaltsbestandteile in Höhe von
T€ 382 (Vorjahr: T€ 290) als Rückstellung berücksichtigt. Betreffend die Bezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder wird die
Schutzklausel gemäß § 239 Abs. 1 Ziffer 4 UGB in Verbindung mit § 242 Abs. 4 UGB angewendet. Es wurden keine Kre-
dite an Vorstandsmitglieder vergeben.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats bezogen im Geschäftsjahr 2024 Sitzungsgelder für das laufende Jahr in Höhe von
T€ 136 (Vorjahr: T€ 160). Für das Jahr 2024 wurden Vergütungen in Höhe von T€ 54 (Vorjahr: T€ 53) rückgestellt.
Beschäftigte
Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 779,5 Dienstnehmer*innen (FTE, Vorjahr: 786,7), davon 342,9 Angestellte (Vor-
jahr: 344,1) und 436,6 Arbeiter*innen (Vorjahr: 442,7) beschäftigt.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer 2024 sind dem Konzernabschluss der Josef Manner & Comp. Aktiengesell-
schaft zu entnehmen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und
Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin
Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand
Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand
Finanzen, Recht, IT & Office Management
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
416
Anlagespiegel
Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellkosten
Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellkosten
Stand
Zugang
Umbuchung
Abgang
Stand
01.01.2024
31.12.2024
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegen-
stände
1.
gewerbliche Schutzrechte und ähnli-
che Rechte und Vorteile sowie Lizen-
zen
13.298.845,36
85.825,74
35.596,00
114.542,40
13.305.724,70
2.
geleistete Anzahlungen und Anlagen
in Bau
5.596,00
191.300,00
-5.596,00
191.300,00
13.304.441,36
277.125,74
30.000,00
114.542,40
13.497.024,70
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und Bauten
62.265.471,75
88.952,32
86.356,27
0,00
62.440.780,34
2.
Maschinen
161.296.852,87
1.172.365,77
1.105.942,56
664.634,30
162.910.526,90
3.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
19.295.297,46
1.049.566,88
0,00
1.606.087,08
18.738.777,26
4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen
in Bau
3.386.335,93
3.772.849,00
-1.222.298,83
0,00
5.936.886,10
246.243.958,01
6.083.733,97
-30.000,00
2.270.721,38
250.026.970,60
III.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
940.288,96
36.336,42
903.952,54
2.
Ausleihungen an verbundene Unter-
nehmen
15.438.633,02
3.223.485,18
484.386,03
18.177.732,17
3.
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlage-
vermögens
2.931.652,50
219.922,28
3.151.574,78
19.310.574,48
3.443.407,46
0,00
520.722,45
22.233.259,49
SUMME ANLAGENSPIEGEL
278.858.973,85
9.804.267,17
0,00
2.905.986,23
285.757.254,79
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
417
Anlagespiegel
Entwicklung der Abschreibung
Entwicklung der Abschreibung
Stand
Zugang
Abgang
Zuschreibung
Stand
01.01.2024
31.12.2024
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegen-
stände
1.
gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile so-
wie Lizenzen
9.770.818,78
1.032.498,85
114.542,40
10.688.775,23
2.
geleistete Anzahlungen und Anla-
gen in Bau
0,00
0,00
9.770.818,78
1.032.498,85
114.542,40
0,00
10.688.775,23
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und Bauten
29.367.389,73
1.383.605,71
30.750.995,44
2.
Maschinen
138.100.702,08
5.043.266,36
664.634,30
142.479.334,14
3.
Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung
17.359.100,41
1.567.410,06
1.577.834,64
17.348.675,83
4.
geleistete Anzahlungen und Anla-
gen in Bau
0,00
0,00
184.827.192,22
7.994.282,13
2.242.468,94
0,00
190.579.005,41
III.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unterneh-
men
7.142,64
7.142,64
2.
Ausleihungen an verbundene Un-
ternehmen
0,00
4.400.000,00
4.400.000,00
3.
Wertpapiere (Wertrechte) des An-
lagevermögens
141.979,24
20.823,23
121.156,01
149.121,88
4.400.000,00
0,00
20.823,23
4.528.298,65
SUMME ANLAGENSPIEGEL
194.747.132,88
13.426.780,98
2.357.011,34
20.823,23
205.796.079,29
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
418
Anlagespiegel
Buchwerte
Buchwerte
Stand
Stand
31.12.2024
31.12.2023
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegen-
stände
1.
gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile so-
wie Lizenzen
2.616.949,47
3.528.026,58
2.
geleistete Anzahlungen und Anla-
gen in Bau
191.300,00
5.596,00
2.808.249,47
3.533.622,58
II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und Bauten
31.689.784,90
32.898.082,02
2.
Maschinen
20.431.192,76
23.196.150,79
3.
Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung
1.390.101,43
1.936.197,05
4.
geleistete Anzahlungen und Anla-
gen in Bau
5.936.886,10
3.386.335,93
59.447.965,19
61.416.765,79
III.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unterneh-
men
896.809,90
933.146,32
2.
Ausleihungen an verbundene Un-
ternehmen
13.777.732,17
15.438.633,02
3.
Wertpapiere (Wertrechte) des An-
lagevermögens
3.030.418,77
2.789.673,26
17.704.960,84
19.161.452,60
SUMME ANLAGENSPIEGEL
79.961.175,50
84.111.840,97
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
419
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024
der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
DIE GESELLSCHAFT
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, deren Aktien an der Wiener Börse
im Markt „Amtlicher Handel“, Marktsegment „Standard Market Auction“ notieren. Die Gesellschaft produziert seit 1890
Süßwaren und hält Beteiligungen an Unternehmen, die in den Bereichen Vertrieb von Süßwaren, Mietshäuser und Anbau
von Haselnüssen tätig sind.
WESENTLICHE ENTWICKLUNGEN 2024
Umsatz mit € 304,9 Mio. (Vorjahr: € 287,8 Mio.) gegenüber 2023 um +5,9% gestiegen (Vorjahr: +13,3%)
Exportquote veränderte sich geringfügig auf 60,5% (Vorjahr: 56,8%)
Rohstoff- und Energiepreise haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr, außer beim Kakao, verringert
EBT beträgt € 12,5 Mio. (Vorjahr: € 8,1 Mio.)
Eigenkapitalquote stieg auf 46,6% (Vorjahr: 37,6%)
Nettoverschuldung wurde auf € 17,6 Mio. (Vorjahr: € 46,4 Mio.) deutlich reduziert
Trade Working Capital hat sich insbesondere wegen des eingeführten Inlandsfactorings sowie strikten Vorratsmana-
gements auf € 42,5 Mio. verringert (Vorjahr: € 53,4 Mio.)
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Schwächelnde österreichische Wirtschaft mit leichter Verbesserungstendenz. Die Schwäche des produzierenden
Gewerbes in Österreich setzt sich fort und hat auf verschiedene Dienstleistungsbranchen übergegriffen. Zu Beginn des
Herbstes lag die Stimmung zwar in allen Wirtschaftszweigen noch im pessimistischen Bereich, doch zeigen sich erste
Anzeichen, dass der Rückgang der Inflation den Konsum zu unterstützen beginnt. Laut den vorläufigen Zahlen ist die
österreichische Wirtschaftsleistung im Herbst jedoch leicht gesunken. Allerdings hat aufgrund der günstiger werdenden
Rahmenbedingungen, gestützt auf Reallohnzuwächse und der Lockerung der Geldpolitik, ein leichter Aufwärtstrend ein-
gesetzt. Nach dem erneuten leichten Rückgang des BIP im Gesamtjahr 2024 wird für 2025 und 2026 von einem leichten
Anstieg der realen Wirtschaftsleistung ausgegangen (Quelle: UniCredit Research).
Arbeitslosenquote steigt 2025 weiter an, leichter Rückgang erst für 2026 erwartet. Aufgrund der schwachen Kon-
junkturentwicklung insbesondere am Bau und in der Industrie steigt die Arbeitslosigkeit weiter an. Im Jahresdurchschnitt
2024 wird eine Arbeitslosenquote von ca. 7,0% erwartet. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich vorerst noch weiter
verschlechtern und sich erst mit einer Verbesserung der Konjunktur im Verlauf des Jahres 2025 stabilisieren. Für 2025
wird von einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote auf ca. 7,2% ausgegangen. Für 2026 wird ein Rückgang auf ca.
7,0% erwartet, da das Arbeitskräfteangebot aus demografischen Gründen aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch langsam
steigen wird (Quelle: UniCredit Research).
Inflation wieder Richtung 2% im Jahresvergleich. Die Inflation hat sich seit dem Jahresbeginn deutlich reduziert und
lag im November mit 1,9% den dritten Monat in Folge unter 2%. Nach dem Jahreswechsel ist mit einem Anstieg der
Inflation in Richtung von ca. 2,5%, unter anderem durch den Wegfall der Strompreisbremse, zu rechnen. Nach durch-
schnittlich 2,9% in 2024 wird für 2025 mit einem Rückgang der Teuerung in Österreich auf durchschnittlich ca. 2,2% und
für 2026 auf ca. 1,9% gerechnet (Quelle: UniCredit Research).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
420
Zinssenkungszyklus hat sich beschleunigt. Die schwachen Konjunkturaussichten und die gesunkenen Inflationserwar-
tungen haben den Druck auf die EZB erhöht, mit den Zinssenkungen rascher als geplant fortzufahren. Daher erfolgten im
Oktober sowie im Dezember erneut Senkungen des Einlagensatzes um jeweils 25 Basispunkte, insgesamt damit bereits
100 Basispunkte seit Juni 2024. Aufgrund ungünstiger Konjunkturaussichten sowie den bevorstehenden wirtschaftspoliti-
schen Veränderungen in den USA könnte die EZB gezwungen sein, eine Senkung der Leitzinsen unter das neutrale Ni-
veau von etwa zwei Prozent vornehmen zu müssen also einen leicht expansiven geldpolitischen Kurs einzuschlagen
(Quelle: UniCredit Research). Es wird von einem Einlagenzins von unter 3,0% ab Ende 2025 ausgegangen.
Die Aussichten und die Planung für 2025 beruhen auf der Annahme, dass es zu keinen neuen negativen Auswirkungen
von COVID-19 oder ähnlichen Pandemien, und des Ukraine-Russland-Kriegs auf die Konjunktur kommt. Einschränkungen
wegen eines Aufflammens einer Pandemie sowie Produktionsausfälle wegen Ausfall von Produktionspersonal, oder starke
Verschlechterungen in der Weltwirtschaftssituation sind wesentliche, vom Unternehmen nicht abwendbare Risiken, die
einen negativen Einfluss auf den Geschäftsverlauf 2025 haben könnten. Eine Stabilisierung bzw. ein weiterer Rückgang
der Inflation könnte in einer Stabilisierung der Rohstoffpreise und in weiterer Folge auch der Herstellungskosten sowie
einer Entspannung der Materialengpässe resultieren. Als wesentliches Risiko für 2025 wird zum Zeitpunkt der Erstellung
des Jahresabschlusses eine Abkühlung der Weltwirtschaft sowie eine Verschärfung der derzeit unruhigen weltpolitischen
Situation gesehen, wodurch es vor allem beschaffungsseitig, unabhängig von erwarteten leichten Nachfragerückgängen,
immer wieder zu sprunghaften Änderungen der Kosten kommen könnte. Grundsätzlich werden die Rohstoff- und Energie-
preise für das gesamte Jahr 2025 vergleichbar, wie im Vorjahr erwartet. Eine Ausnahme betrifft die Kakaobohnenpreise,
die bereits 2024 stark gestiegen sind. Für 2025 wird in etwa mit einer Verdoppelung der Kosten für Kakaobohnen gegen-
über 2024 gerechnet.
UMSATZENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr 2024 ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um +5,9% von T€ 287.830 auf T€ 304.898 gestiegen. Die
Steigerung konnte sowohl im Inland als auch international realisiert werden und resultiert vor allem aus den der Rohstoff-
preisentwicklung geschuldeten Verkaufspreiserhöhungen sowie einem besseren Produkt-Mix.
Die verkaufte Menge ist insgesamt um +2,6% von 52.207 to auf 53.545 to im Jahr 2024 leicht gestiegen, und dies obwohl
einerseits das Produktportfolio bereits leicht bereinigt wurde und auf der anderen Seite durch die Weitergabe von Beschaf-
fungs- und Produktionskostensteigerungen die Nachfrage weniger schnell, insbesondere im Markenbereich, gestiegen ist.
Weiters ist die Exportquote auf 60,5% angestiegen, diese lag im Vorjahr noch bei 56,8%.
ERTRAGSLAGE
Im Jahr 2024 liegt das Ergebnis vor Steuern mit T€ 12.533 (Vorjahr: T€ 8.066) deutlich über dem Vorjahr, der Betriebserfolg
(Ergebnis vor Zinsen und Steuern) mit T€ 17.306 (Vorjahr: T€ 9.225) erhöhte sich ebenfalls im Vergleich zum Wert von
2023. Vorrangig begründen der veränderte Produktmix, die Sortimentsoptimierung sowie die aufgrund der Rohstoffpreis-
entwicklung notwendigen Preisanpassungen die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.
Durch die gestiegenen Umsatzerlöse ist auch die Betriebsleistung im Vergleich zum Vorjahr um +4,7% (Vorjahr: +12,4%)
von T€ 293.401 auf T€ 307.102 deutlich gestiegen. Insbesondere aufgrund des strikten Vorratsmanagements sowie durch
die bessere Verwendung des ERP-Systems konnten die Warenbestände mengenmäßig zum Ende des Jahres 2024 ge-
genüber 2023 verringert werden, was sich trotz der gestiegenen Herstellkosten in einer nur leicht positiven Bestandsver-
änderung niederschlägt.
Vor allem Kakaobohnen sind 2024 im Vergleich zu 2023 signifikant teurer geworden, und in geringerem Ausmaß haben
sich die Kosten von Haselnüssen erhöht. Die restlichen Beschaffungspreise für Rohstoffe sind dagegen stabil geblieben
beziehungsweise geringfügig günstiger geworden. Das Rohstoff-Umfeld bleibt jedoch auch 2025 sehr volatil. Der Anteil
der Rohstoffkosten in Prozent der Betriebsleistung blieb fast unverändert auf hohen 33,7% (Vorjahr: 33,3%).
Die Veränderung des Personalaufwands von +12,0% (Vorjahr: +9,1%) ergibt sich insbesondere aufgrund der hohen kol-
lektivvertraglichen Abschlüsse für 2024. Die gestiegenen Abzinsungszinssätze (7 Jahresdurchschnitt) hatten einen leicht
gegenläufigen Effekt auf die Entwicklung der Personalrückstellungen. Auch die Erhöhung von Urlaubs- und sonstigen
Personalaufwendungen, die auf der erhöhten Personaltätigkeit wegen der nach wie vor herausfordernden Situation bei
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
421
der Besetzung der offenen Stellen in Kombination mit einer guten Auslastung beruht, hat die Personalkosten nach oben
getrieben. Zusätzlich blieb das Niveau der Krankenstände vergleichbar wie 2023, wodurch sich auch der Aufwand für
Leihkräfte entsprechend erhöhte.
Durch die beiden Projekte TETRIS (Projekt zur Sortimentsoptimierung und Effizienzsteigerung) und Supply Chain 2.0
werden bestimmte Positionen redundant werden, oder es werden künftig zumindest teilweise andere Qualifikationen und
Kompetenzen benötigt werden. Die Umstellung wird 2025 begonnen und dauert erwartungsgemäß bis zu zwei Jahre an.
Es wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe von T€ 1.842 gebildet.
Die Stärkung der Unternehmensmarken durch Werbung und Verkaufsförderung wird als langfristiges strategisches Enga-
gement erachtet. Insofern wurde der dafür vorgesehene Etat geringfügig höher als im Vorjahr veranschlagt und auch
umgesetzt.
Den herausfordernden Marktbedingungen zum Trotz ergaben sich sowohl im laufenden Betrieb während des Jahres als
auch zum Jahresultimo deutlich geringere Bankverbindlichkeiten. Die Erlöse aus dem im Sommer 2024 eingeführten In-
landsfactoring wurden für die Tilgung von Krediten verwendet. Verkaufte Forderungen (Factoring) wurden ausgebucht.
Zum Stichtag 31.12.2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 14.353 (Vorjahr: T€ 0) an Dritte
verkauft. In Kombination mit dem strikten Cash-Management reduzierten sich die Nettofinanzverbindlichkeiten somit er-
heblich. Durch die gesunkenen Zinsen sowie verbesserte Nettofinanzverbindlichkeiten wurde der Zinsaufwand 2024 deut-
lich verringert.
Zu der Plantage in Aserbaidschan hat der Vorstand einen Impairmenttest durchgeführt, bei dem neben verschiedenen
Parametern auch ein Risikoabschlag angesetzt wurde. Dieser Risikoabschlag entstand aus Sicht des Vorstands, vor allem
aufgrund der entstandenen Verzögerungen (ca. zwei Jahre), den höher als ursprünglich geplanten Investitionen, der Un-
sicherheit in der Aktivität und Region, sowie aufgrund der relativ langen Payback-Periode. Aus diesem Impairmenttest
resultiert ein Abwertungsbedarf. Somit ist 2024 eine außerplanmäßige Abschreibung der Ausleihung der Manner Azerbai-
jan Limited Liability Company in Höhe von T€ 4.400 vorgenommen worden. Dieser Betrag entspricht im Wesentlichen den
seit 2018 verrechneten Zinsen durch die Manner AG.
FINANZLAGE
Der „Free“ Cashflow (= Summe aus Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit und Netto-Geldfluss aus Investiti-
onstätigkeit) liegt mit mit T€ 33.602 (Vorjahr: +T€ 2.175), um T€ +31.427 über dem vergleichbaren Wert des Vorjahres
(Vorjahr: T€ +10.962). Der Beitrag aus dem Ergebnis wirkt sich positiv aus, und insbesondere das eingeführte Inlandsfac-
toring hat zum Jahresultimo das Working Capital im positiven Sinne beeinflusst. Die Investitionstätigkeit, verglichen mit
2023, wurde insgesamt leicht erhöht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden von letztjährigen T€ 48.900 auf T€ 25.985 zum aktuellen Bilanz-
stichtag verringert. Die Rückführung erfolgte insbesondere aus den Erlösen wegen der positiven Geschäftsgebarung, des
eingeführten Inlandsfactorings, sowie der vorhandenen liquiden Mittel.
Folglich ergibt sich, dass sich die Nettoverschuldung, der Saldo der Bankschulden und flüssigen Mittel von T€ 46.398 zum
Jahresultimo 2023 auf T€ 17.593 zum aktuellen Bilanzstichtag deutlich verringerte. Das Eigenkapital stieg operativ bedingt,
und aus diesen Änderungen resultiert, dass der Nettoverschuldungsgrad (Gearing), definiert als das Verhältnis der Netto-
verschuldung zum Eigenkapital gem. § 23 URG, von letztjährigen 72,2% auf 25,2% erheblich verbesserte.
VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR
Die Abnahme bei den immateriellen Vermögensgegenständen steht im Zusammenhang mit den Abschreibungen auf die
geleisteten Investitionen für die neue ERP-Software, die 2023 in Betrieb genommen wurde. Durch einen Überhang der
laufenden Abschreibungen gegenüber den Neuzugängen hat sich der Buchwert der Sachanlagen entsprechend verringert.
Die Finanzanlagen haben sich verringert, was insbesondere auf die vorher erwähnte außerplanmäßige Abschreibung des
Darlehens der Manner Azerbaijan Limited Liability Company zurückzuführen ist. Das Ziel der Manner Azerbaijan Limited
Liability Company ist es, die künftige Preis- und Versorgungssituation Haselnüsse betreffend, merklich zu verbessern. Das
gesamte Anlagevermögen hat sich von T€ 84.112 zum 31.12.2023 auf T€ 79.961 zum aktuellen Stichtag und somit um T€
-4.151 verringert.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
422
Im Berichtsjahr wurde die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG, GmbH aus Vereinfachungsgründen
Up-Stream auf die Josef Manner & Comp. AG verschmolzen. Diese Umgründungsmaßnahme wurde im zweiten Halbjahr
2024 umgesetzt, wodurch sich der Konsolidierungskreis um die Unterstützungseinrichtung der Josef Manner & Comp. AG,
GmbH reduziert. (2023 wurde die nicht operativ tätige Manner Management GmbH (Komplementär der Geblergasse 116
GmbH & Co KG) ebenfalls aus Vereinfachungsgründen auf die Compliment Süßwaren Vertriebs Gesellschaft m. b. H.
verschmolzen).
Die Vorräte haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des strikten Vorratsmanagements reduziert und gleichzeitig
sind zum Stichtag auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich zurückgegangen, was insbesondere
mit dem im Sommer 2024 eingeführten Inlandsfactoring und auch mit dem konsequenten Forderungsmanagement zu-
sammenhängt. Der Guthabenbestand bei den Banken konnte zum Stichtag gesteigert werden. Das Umlaufvermögen
wurde insgesamt von T€ 85.539 zum 31.12.2023 auf T€ 68.506 zum aktuellen Stichtag und somit um T€ -17.033 (Vorjahr:
T€ -4.426) reduziert.
Die Eigenkapitalquote (gem. § 23 URG) liegt mit 46,6% um +9,0 Prozentpunkte (Vorjahr: +3,4 Prozentpunkte) über den
37,6% des Vorjahres, was insbesondere mit dem erfreulichen operativen Ergebnis 2024, den deutlich reduzierten Bank-
verbindlichkeiten bei Kreditinstituten, sowie dem deutlich verringerten Trade Working Capital und dessen bilanzverkürzen-
der Wirkung zusammenhängt. Eine Eigenkapitalquote von eindeutig über 40% bleibt weiterhin ein Fixpunkt der Unterneh-
mensplanung und des Risikomanagements des Unternehmens. Dies insbesondere, um die finanzielle Stabilität des Un-
ternehmens zu gewährleisten und wirtschaftlich schwierige Perioden unbeschadet überbrücken zu können.
Das Nettoumlaufvermögen, die Differenz des kurzfristigen Umlaufvermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals, hat sich
um T€ -803 (Vorjahr: T€ +4.672) von T€ 18.081 im Jahr 2023 auf T€ 17.278 im Jahr 2024 verringert, was insbesondere
mit den überproportional reduzierten kurzfristigen Forderungen zusammenhängt.
NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
Hinsichtlich der nichtfinanziellen Erklärung wird auf den Konzernlagebericht verwiesen.
Mitarbeiter*innen
Nur gemeinsam mit qualifizierten und engagierten Mitarbeiter*innen können wir die Herausforderungen, mit denen Manner
konfrontiert wird, meistern. Manner fördert die eigenen Mitarbeiter*innen und ist bestrebt, ein motivierendes und leistungs-
orientiertes Arbeitsumfeld anzubieten. Bei der Personalauswahl wird neben hoher fachlicher Qualifikation auch insbeson-
dere die soziale Kompetenz berücksichtigt. Bei Personalentscheidungen gelten ausschließlich fachliche Fähigkeiten und
persönliche Kompetenzen. Auf Gleichbehandlung wird zudem hohes Augenmerk gelegt. Mit entsprechenden Fortbildungs-
maßnahmen wird den geänderten Anforderungen der Arbeitswelt Rechnung getragen.
Schulungen wurden im Jahr 2024 weiterhin überwiegend fachlich im Bereich Technik und Produktion durchgeführt, mit
Schwerpunkt auf Höherqualifikation der Mitarbeiter*innen im Produktionsbereich. Alle Mitarbeiter*innen können und sollen
sich hier bestmöglich im Unternehmen fachlich weiterentwickeln.
Für Nachwuchsführungskräfte wurde neuerlich ein weiterer Durchgang des Manner-Mentoring-Programms angeboten,
welches sehr gut angenommen wurde. Ebenso wurde 2024 mit einer Potenzialanalyse gestartet, um die Entwicklung der
Führungskräfte bestmöglich zu unterstützen. Dieses Projekt wird 2025 einen weiteren großen Schwerpunkt der Personal-
entwicklung bei Manner darstellen.
Die E-Learning-Plattform J.O.S.E.F. (Josef Manner Online Schulungen Erleichtern Fortbildung) wurde im Jahr 2024 wei-
terhin für verpflichtende Schulungen genutzt. Der Ausbau zu einer umfassenden Schulungsplattform inklusive Verwaltung
und Dokumentation wurde 2024 gestartet und soll 2025 finalisiert werden.
Die Lehrlingsausbildung wurde im Jahr 2024 fortgesetzt. 15 Lehrlinge waren 2024 (2023: 18) in Ausbildung (Mechatronik,
Lebensmitteltechnik, Elektrotechnik, Betriebslogistik). Ein konstanter Ausbau der Lehrlingsausbildung ist weiterhin geplant.
Manner sieht hierin eine Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es werden nach Lehrzeitende daher auch in
der Regel alle Lehrlinge in ein Dienstverhältnis übernommen.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
423
Der durchschnittliche Mitarbeiter*innenstand (FTE) im Jahr 2024 betrug 436,6 Arbeiter*innen (2023: 442,7) und 342,9
Angestellte (2023: 344,1). Mit Stichtag 31.12.2024 hat Manner um -12,4 Mitarbeiter*innen weniger beschäftigt als zum
31.12.2023. Dies entspricht einer Änderung von -1,6%.
Die Betriebsleistung pro durchschnittlichen Beschäftigten bzw. durchschnittlichem Beschäftigten hat sich im Vergleich zum
Vorjahr um +5,6% exklusive Leihpersonal erhöht, während sie bei Betrachtung inklusive Leihpersonal um +4,8% gesteigert
werden konnte.
MARKETING
Das Jahr 2024 war geprägt von abnehmender Konsumlaune unserer Konsument*innen bedingt durch die weltpolitische
Unsicherheit in Folge der anhaltenden Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen, aber auch durch den Ausgang der
Präsidentschaftswahl in den USA. Rohstoff- wie Energiepreise befinden sich nachhaltig auf sehr hohem Niveau Manner
hat vor allem der massive Preisanstieg beim Rohstoff Kakao stark getroffen und erneute Preisanpassungen unserer Pro-
dukte notwendig gemacht. In Summe führte diese Situation 2024 zu einer für unsere Markenprodukte doppelt herausfor-
dernden Marktsituation im Inland wie international: zum einen zu stagnierenden bis rückläufigen Absätzen für Markenarti-
kel in einigen Bereichen, zum anderen zu Marktanteilsgewinnen der Handelsmarken.
Mit den nachfolgenden Maßnahmen hat Manner auf diese herausfordernde Situation geantwortet: stärkere Fokussierung
der Marketingaktivitäten und -ausgaben auf die Kern-Sortimente in unseren zentralen Märkten, laufende Sortimentsüber-
arbeitung und -optimierung mit dem Ziel der Profitabilitätserhöhung und Sortimentsstraffung sowie taktische Neuprodukt-
Launches wie Limited Editions.
Schwerpunkte Marke Manner
Vor allem in den wichtigen Kernmärkten Österreich und Deutschland ist es uns mit der Hauptmarke Manner gelungen, in
der Kategorie Schnitten/Waffeln die bestehende Marktführerschaft zu halten.
Rechtzeitig zum Start der Eissaison 2024 wurde das Manner-Eiswaffelsortiment im attraktiven pastellfarbigen Packa-
ging-Design vorgestellt: noch frischer, noch moderner und deutlich appetitlicher. Der Relaunch des Manner-Eiswaffelsor-
timents wurde durch verschiedene Online- und Social-Media-Maßnahmen inklusive Gewinnspielen, Pressearbeit und at-
traktiver POS-Aktivierung tatkräftig unterstützt.
Mit Manner für jeden Anlass bestens vorbereitet: mit den attraktiven Manner Neapolitaner Geschenkpackungen in den
Einheiten 8x75g und 18x75g setzt Manner das ganze Jahr hindurch Schwerpunkte am Point of Sale, unterstützt werden
diese Aktivitäten durch fokussierte Kommunikationsmaßnahmen digital und in Social Media. Während die ganzjährig er-
hältlichen Manner-Geschenkpackungen jeden Geburtstag oder Jahrestag versüßen, konnte mit den saisonalen Variatio-
nen zu den Ereignissen Valentinstag, Mutter- und Vatertag, Ostern oder Weihnachten die Präsenz der Marke weiter aus-
gebaut werden.
Ein herbstlicher Schwerpunkt waren auch im abgelaufenen Jahr die limitierten „Manner Winterglück“-Waffeln: die Range
wurde 2024 um die Sorte Kokosmakrone erweitert und national wie international stark in die Vermarktung gebracht. Damit
wurden gerade in der süßwarenstarken Herbst- & Wintersaison zusätzliche Markenpräsenz und verstärkte Kaufimpulse
im Handel gesetzt.
Ganzjährige Kommunikationsunterstützung für die rosa Kultmarke
In der Kommunikation haben wir einen Fokus auf die Manner-Kernprodukte Manner Schnitte & 75g-Range, Waffelbeutel
und Snack Minis gelegt. Zudem wurde im österreichischen Markt ein ganzjähriger digitaler Werbeschwerpunkt für die
Manner-Geschenkpackungen mit dem wichtigen Konsumanlass „Schenken“ umgesetzt.
Digitale Kommunikation mit steigender Bedeutung
Auch 2024 haben wir unser Engagement für unsere rosa Hauptmarke in Social-Media- wie digitalen Kanälen erhöht: der
Anteil an Kommunikation in digitalen Kanälen und Social Media ist deutlich gestiegen, in einigen kleineren Zielmärkten
haben wir zudem auf einen sehr effizienten und reichweitenstarken Digital-First-Mediaansatz gesetzt. Dies immer mit der
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
424
Zielsetzung, Relevanz und Attraktivität der Marke Manner weiter zu erhöhen und zudem auch die Begehrlichkeit der Marke
Manner in den jüngeren Zielgruppen zu steigern.
Unser Kund*innen-Club „Manner Club“ hat 2024 einen umfassenden Relaunch erfahren und wird nun als Close Friends
List auf Instagram weiter forciert: über zahlreiche Gewinnspiele und Specials konnte die Anzahl der Clubmitglieder 2024
auch auf der neuen Plattform deutlich ausgebaut und die Konsument*innen noch stärker an unsere rosa Marke gebunden
werden.
Unsere Vision: Mannerize the World! Die Manner-Kunstinitiative Pink Playground 2
Im Jahr 2024 setzt Manner seine erfolgreiche Kunstinitiative #pinkplayground fort und bekräftigt damit sein langfristiges
Engagement für die Förderung zeitgenössischer Kunst in Österreich. Die Corporate Cultural Responsibility (CCR)-Initiative
wird auch in diesem Jahr weitergeführt und fokussiert sich auf die Unterstützung junger Kunstschaffender, die mit Manner
und seiner ikonischen Farbe Rosa in Verbindung stehen. Mit #pinkplayground II setzt Manner nicht nur kulturelle Akzente,
sondern zeigt auch sein Bekenntnis zu sozialen Werten wie Fairness und Geschlechtergerechtigkeit und fördert die Schaf-
fung künstlerischer Freiräume durch finanzielle Unterstützung und Mäzenatentum.
Schwerpunkte Marken Casali, Napoli
Notwendige Preisanpassungen bedingt durch Rohstoffkostensteigerungen insbesondere bei Kakao haben zu einigen
Preisschwellenüberschreitungen in den Sortimenten von Casali und Napoli geführt. Durch ambitionierte massive POS-
Platzierungen, attraktive Aktionen und reichweitenstarke Kommunikationsunterstützung konnten wir dem erfolgreich ent-
gegenwirken.
Mit der limitierten Casali Rum-Kokos-Sorte „Shot of the Year Cuba Libre“, die im neuen, modernen Design erstrahlt, konnte
im Segment „Schoko-Dragees“ auch 2024 ein umsatzstarker Jahresstart eingeläutet werden. Mit dem langjährigen Er-
folgskonzept der limitierten Edition „Shot of the Year“ gelang es einmal mehr, frische Impulse im Markt zu setzen und
bestehende wie neue Konsument*innen für die Marke Casali und ihre attraktiven Produkte zu begeistern.
Die Fairtrade-Kakao-Zertifizierung für die gesamte Casali Rum-Kokos-Range war gleich zu Jahresbeginn ein Schwer-
punkt-Thema in der Casali-Kommunikationsunterstützung. Über die Teilnahme an der groß angelegten Fairtrade-Plakat-
kampagne mit unseren Klassikern Casali Schoko-Bananen und Napoli Dragee Keksi wurde unsere gute Partnerschaft mit
Fairtrade Österreich erneut effizient genutzt.
Seit Ende 2023 erstrahlt die Napoli Dragee-Keksi-Range in völlig neuem Glanz, 2024 konnte die Umstellung auch am POS
vollständig finalisiert werden, was einen stringenten, stimmigen Markenauftritt für Napoli sicherstellt. r unsere Keks-
Marke Napoli Dragee Keksi hat sich unser taktischer Ansatz der limitierten Jahressorte seit vielen Jahren bewährt blicken
wir doch 2024 bereits auf 15 Keksi-Jahressorten zurück. Mit der neuen kontextuellen Sorte Keksi des Jahres „Dream
Team“ wurde auch 2024 der Jahresstart mit viel Abwechslung im Dragee-Keksi-Sortiment eingeläutet und es uns so er-
möglicht, neue Konsument*innen an unsere Keks-Marke heranzuführen. Unterstützt wurde die Produkteinführung vor al-
lem in Social Media und über klassische Digitalwerbung auf vielfältigen Kanälen. Durch unsere neue Markenkampagne
und der dabei entstandenen Figur „Scherzkeksi“ konnten wir unsere digitale Präsenz mit tagesaktuellen Themen aus-
bauen. Wir sind stolz auf eine exzellente Performance unserer Werbemittel, die die geplanten Leistungswerte auf allen
Kanälen weit übertroffen haben.
Schwerpunkte Marke Victor Schmidt
Das Jahr 2024 war geprägt von sehr erfreulichem Markenwachstum der gesamten Victor Schmidt Mozartkugel-Range.
Der Schwerpunkt in der Marktbearbeitung und Markenaktivierung lag auf der Sichtbarkeit am Point of Sale. Durch abver-
kaufsstarke Aktionen und massive Displayplatzierungen konnte das Geschäft weiter ausgebaut und das Wachstum aus
dem Vorjahr deutlich vorangetrieben werden. Zudem trugen die weiter steigenden Tourismuszahlen in Wien und ganz
Österreich selbstverständlich ebenfalls zur guten Entwicklung der Marke Victor Schmidt bei.
Die wichtigsten Auszeichnungen für das Jahr 2024
Superbrand Österreich 2024: Manner
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
425
„Innovativste Marke Österreich“ – Manner mit Platz 29 als zweite FMCG-Marke hinter Red Bull (Magazin Trend)
MANNER Shops
2024 war ein erfolgreiches Jahr r die Manner Shops. Die Frequenz an den Tourismusstandorten und in den Outlets
konnte im Vergleich zum Vorjahr erneut gesteigert werden. Ein positiver Effekt zur Umsatzsteigerung wurde auch durch
die Expansion mit unseren Shop-Kooperationspartnern erzielt, wie z. B. Mayrhofen in Tirol und Salzburg Getreidegasse.
Der Standort Salzburg Residenzplatz wurde im Oktober an einen Shoppartner übergeben und wird in gewohnter Qualität
weitergeführt.
Als abschließendes Highlight kann erwähnt werden, dass unser Shop im 1. Bezirk am Stephansplatz sein 20-jähriges
Jubiläum feierte und viele Fans mit Angeboten und Gewinnspielen begeistern konnte.
Skisprung-Sponsoring
Manner ist ein renommierter Sponsor im Skisprung-Sport und tritt als Kopfsponsor mit den markanten rosa Manner-Helmen
sowie bei ausgewählten Skisprung-Events sichtbar in Erscheinung. Die Sponsoringstrategie zeichnet sich durch
langfristige Partnerschaften mit unseren Athlet*innen aus, die als Teil der Manner-Familie betrachtet werden.
Die Skisprung-Saison 2024/2025 begann mit außergewöhnlichen Momenten und einer starken Präsenz unseres Manner-
Sportler*innen-Teams. In den ersten Weltcup-Bewerben 2024 in Ruka und Wisla haben unsere Athlet*innen bereits
Manner-Sportgeschichte geschrieben: Alle drei Podestplätze wurden von Manner-Sportler*innen besetzt, was ein
Höhepunkt unserer langjährigen Partnerschaft mit dem Skisprung-Sport und ein Beweis für die herausragende Leistung
unserer Athlet*innen ist.
Das Manner-Sportler*innen-Team für die Saison 2024/2025 setzt sich aus folgenden talentierten und erfahrenen
Skispringer*innen zusammen: Jan Hörl (Österreich), Justin Lisso (Deutschland), Martin Hamann (Deutschland), Stefan
Kraft (Österreich), Sara Marita Kramer (Österreich), Pius Paschke (Deutschland), Dawid Kubacki (Polen) und Daniel Huber
(Österreich). Diese Athlet*innen repräsentieren den Skisprung-Sport in seiner ganzen Vielfalt und Leidenschaft.
Neben den Erfolgen unserer Athlet*innen ist Manner auch in der Saison 2024/2025 bei den wichtigsten Skisprung-Events
als Sponsor präsent: Im Rahmen des FIS-Weltcups in Ruka (Finnland), die FIS-Weltmeisterschaft in Trondheim
(Norwegen), und das FIS-Weltcup-Finale in Planica (Slowenien) um unvergessliche Sport-Momente zu schaffen.
ZWEIGNIEDERLASSUNGEN
Manner weist folgende wesentliche Zweigniederlassung auf:
Josef Manner & Comp. AG Zweigniederlassung Deutschland, Köln
Im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Zweigniederlassung keine Veränderungen.
PRODUKTIONSSTANDORTE
Der Strategie entsprechend wurden neben Planungs- und ERP-Optimierungen mehrere technische Projekte und Initiativen
in beiden Werken umgesetzt. Im Jahr 2024 wurden weitere Aggregate zum Temperieren von Waffelcremen sowie Schneid-
maschinen für Waffelblöcke und Kalibrierstationen erneuert. Besonders hervorzuheben ist der schrittweise Austausch un-
serer Beutelverpackungsanlagen, wovon die erste von fünf Beutelverpackungen im Werk Wien aufgebaut wurde. Ein wei-
teres Investitionsprojekt ist die Anschaffung einer neuen Dragier-Anlage für das Werk Wolkersdorf, welche 2024 installiert
wurde und 2025 in Betrieb gehen wird.
Im Zuge des Manner-Produktionssystems wurde auch im Jahr 2024 ein Schwerpunkt auf die Mitarbeiter*innen-Ausbildung
gelegt. So konnte durch die Kontinuierliche-Verbesserungsprozess-Arbeit (KVP) eine große Anzahl an Qualitäts-, Ergo-
nomie- und Effizienzverbesserungen in beiden Werken umgesetzt werden.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
426
CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT
Das Unternehmen hat gemäß § 267b iVm § 243c UGB einen Corporate-Governance-Bericht erstellt, der auf der Webseite
des Unternehmens veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel
des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Unterneh-
menskultur. Die Erläuterungen und die Abweichungen zu den C-Regeln sind im Bericht dargestellt. Der Corporate-Gover-
nance-Bericht ist auf der Webseite des Unternehmens (josef.manner.com) veröffentlicht.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
427
2 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG
Das Jahr 2025 steht für unsere Hauptmarke Manner ganz im Zeichen der neuen Markenkommunikation unter dem Motto
„Glück verbindet“. Die neue Kampagne wird ab Mitte März 2025 national wie international gelauncht. Unser Fokus liegt
darauf, das rosa Markenimage weiter zu stärken, die Relevanz weiter auszubauen. Dabei stehen der emotionale Benefit
von Manner und unsere Kernsortimente im Zentrum der Kampagne.
Die ganzjährige Kommunikation aller unserer Marken wird im Jahr 2025 noch vielfältiger und ansprechender für insbeson-
dere jüngere Zielgruppen gestaltet: der attraktive Media-Mix aus klassischer TV-Werbung, aufmerksamkeitsstarken Pla-
katen und Citylights im Out-of-Home-Bereich, ganzjähriger digitaler Werbeunterstützung und Social-Media-Kommunika-
tion wird durch PR-Maßnahmen und Below-the-Line-Aktivierungen wie Samplings, Verkostungen und spannenden Koope-
rationen sowie aufmerksamkeitsstarken Promotions ideal ergänzt.
Unsere limitierten Editionen der Marken Casali und Napoli werden ebenfalls zu Jahresbeginn schon sehnsüchtig von un-
seren Konsument*innen erwartet. Im Segment der alkoholgefüllten Schokolade-Dragees wird der „Shot of the Year“ Casali
Rum-Kokos Pina Colada mit seiner fruchtigen Ananas-Kokos-Note bestehende und neue Verwender*innen zum Probieren
verführen und mittels attraktivem Mix-Display für Auffrischung im Casali-Rum-Kokos-Sortiment sorgen.
Das Dragee Keksi des Jahres 2025 liegt auf der fruchtigen Seite und heißt Orange Cake: die Sorte überzeugt durch die
besonders stimmige Kombination von fruchtigem Orangengeschmack und feiner Milchschokolade. Die Marken Casali und
Napoli werden mit Kommunikationsmaßnahmen mit starkem Fokus auf Digital und Social Media unterstützt, Samplings
und Kooperationen sorgen für verstärkte Marken-Touchpoints und neue Zielgruppenkontakte.
Die Finanzierung der Tochterunternehmen, wie insbesondere der Manner Azerbaijan LLC, wird, zusätzlich zu den laufend
für den Betrieb notwendigen Investitionen, den Cashflow entsprechend negativ beeinflussen.
Das im April 2023 in Betrieb genommene neue ERP-System (SAP S/4HANA) wurde 2024 weiter optimiert. Es ist davon
auszugehen, dass auch in den Folgejahren laufende Prozess- und Systemverbesserungen durchgeführt werden.
Insgesamt ist für das Geschäftsjahr 2025 mit stabilen bis leicht höheren Umsätzen zu rechnen. Aufgrund von enormen
Preissteigerungen bei Kakaobohnen und der volatilen Weltwirtschaftssituation ist jedoch von einem geringeren Betriebs-
ergebnis und Ergebnis vor Steuern gegenüber 2024 auszugehen.
WESENTLICHE RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN
Die Geschäftstätigkeit von Manner ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht vollständig
ausschließen lassen. Das Handeln der am Risikomanagement-Prozess beteiligten Personen ist von der festgelegten Ri-
sikopolitik bestimmt.
Die verfolgte Risikostrategie basiert auf einer nachhaltigen Sicherung von Erfolg und Eigenständigkeit des Unternehmens.
Dabei ist der Unternehmenswert die zentrale Steuerungs- und Messgröße des Unternehmenserfolgs. Das Ziel des Han-
delns bleibt die Wertschöpfung, darüber hinaus werden auch die Ansprüche der Stakeholder berücksichtigt. Dazu berück-
sichtigt das Unternehmen alle Aspekte der Nachhaltigkeit und integriert Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmen-
tal), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) in seine Geschäftstätigkeit. Das Ein-
beziehen gesellschaftlicher Anspruchsgruppen wirkt sich auf die Denkweise für Führung und Gestaltung von Geschäfts-
prozessen aus und sichert damit die Beziehungen zu den Anspruchsgruppen, die ebenso wie das Unternehmen einem
steten Wandel unterliegen.
Risiken zu managen bedeutet, dass das Unternehmen Manner bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern
durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Stei-
gerung des Unternehmenswerts zu erwarten ist. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses sollen damit unternehme-
rische und gesellschaftliche Risiken durch ein Gegenüberstellen von Chancen und Gefahren abgewogen werden. Zielset-
zung des implementierten Risiko- und Krisenmanagements sind also nicht nur der finanzielle Erfolg und der Schutz von
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
428
Reputation. Maßgeblich ist auch die Einbindung der Ansprüche Dritter und damit die Schaffung der Basis für Akzeptanz
und Durchsetzungskraft unternehmerischer Entscheidungen in Krisen.
Globalisierung, deregulierte Märkte, Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften und Handeln sowie gesellschaftliche
Veränderungen führen zu einer Vielzahl von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die gleichberechtigt
behandelt werden. Unternehmerische Kernrisiken, wie zum Beispiel die Risiken von Seiten des Marktes (z. B. Nachfrage-
schwankungen, Verfügbarkeit von Ressourcen, Bearbeitung neuer Märkte), oder die Entwicklung neuer Produkte wird das
Unternehmen selbst tragen. Alle nicht zu den Kerntätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken wie z. B. Zins-
änderungs-, Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken sollen nach Möglichkeit auf Dritte (z. B. Versicherungen)
übertragen werden.
Die Konzentration im Bereich des Handels führt zu hohem Druck auf die Abgabepreise. Gleichzeitig ist aber aufgrund der
Bonität aller großen Handelspartner*innen das Ausfallrisiko als gering einzustufen, überdies wird diesem durch entspre-
chendes Debitorenmanagement und marktübliche Absicherungen Rechnung getragen.
Gegen Elementarrisiken (z. B. Feuer, Wasser) besteht Versicherungsschutz, dasselbe gilt auch für Produktrisiken (Pro-
dukthaftpflicht).
Gegen Finanzrisiken wird nach Möglichkeit laufend Vorsorge getroffen, etwa gegen das Risiko von Zinsänderungen durch
entsprechende Vereinbarungen mit den finanzierenden Bankinstituten und durch eine hohe Eigenkapitalquote. Ein Fremd-
währungsrisiko besteht derzeit nur in einem sehr geringen Ausmaß. Größere Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei
Bedarf und nach Möglichkeit durch Kurssicherungsgeschäfte abgesichert.
Getrieben durch die Ressourcenpreisentwicklung wurden Preiserhöhungen unumgänglich, die das Risiko von Marktan-
teilsverlusten oder einer nicht ausreichenden Preiserhöhung mit negativem Impact auf die Deckungsbeiträge mit sich
brachten. Aufgrund intensiver Abstimmung mit den Handelspartner*innen wurden die erwarteten Abschlüsse weitgehend
erreicht und das Risiko konnte gut gemanagt werden.
Das Personalrisiko ist durch die zum Teil hohe Personalfluktuation bei gleichzeitig herausfordernder Verfügbarkeit von
geeigneten Fachkräften am Arbeitsmarkt weiterhin hoch. Dem entgegen wirken die lange Firmenzugehörigkeit von zahl-
reichen Mitarbeiter*innen sowie interne Initiativen zur Optimierung des Recruiting- und Onboarding-Prozesses, wie zum
Beispiel die Einführung eines Online-Recruiting-Tools. Darüber hinaus wurden Maßnahmen erarbeitet, die mittelfristig zur
Standardisierung der Mitarbeiter*innen-Entwicklung und zur Mitarbeiter*innen-Bindung beitragen sollen, wie zum Beispiel
das Projekt „Miteinander Manner“ und die Durchführung einer unternehmensweiten Mitarbeiter*innen-Befragung. Nur mit
qualifizierten und motivierten Mitarbeiter*innen sind die Herausforderungen der nächsten Jahre erfolgreich zu bewältigen.
Besonderes Augenmerk wird daher auf das Übertragen von Unternehmenswissen und professionelle Aus- und Weiterbil-
dung gelegt, unterstützend wirkt dazu das vorhandene E-Learning-Managementsystem.
Seit der Einführung des neuen ERP-Systems (Enterprise Resource Planning) von SAP bestand für das Unternehmen ein
Risiko im Zusammenhang mit der Richtigkeit der Stammdaten und der laufend erhobenen Daten (Fehleingaben). Das
Risiko von Fehleingaben wird durch die Schulung von Mitarbeiter*innen und durch Plausibilitätsüberprüfungen einge-
schränkt und die verfügbaren Stammdaten werden weiterhin laufend verifiziert.
Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist essenzieller Teil der Unternehmensführung. Von allen
Mitarbeiter*innen wird ein bewusster Umgang mit Risiken im Unternehmen sowie in der Auseinandersetzung mit allen
Anspruchsgruppen erwartet. Für jede/n Mitarbeiter*in muss es daher selbstverständlich sein, bei Entscheidungen stets die
mit einer Aktivität verbundenen Gefahren und die dadurch erreichbaren Chancen abzuwägen. Die regelmäßige Sensibili-
sierung der Mitarbeiter*innen resultiert in einer verantwortungsbewussten Risikokultur des Unternehmens.
Das Unternehmen Manner versteht damit Risikomanagement als integrierten Teil aller Prozesse und Abläufe mit dem Ziel,
Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten.
Für die Umsetzung des Risikomanagements hat sich Manner r die Methodik der fachbereichsbezogenen Bearbeitung
entschieden, Risiko- und Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte, die die von den strategi-
schen Risiken abgeleiteten operativen Risiken managen. Die Koordination erfolgt durch ein Risiko-Krisen-Management-
Team unter der Leitung von QSU (QualitätSicherheitUmwelt).
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
429
Risiko- und Krisenmanagement sind nicht voneinander getrennte Aktivitäten und greifen unmittelbar ineinander. Das Ri-
siko-Krisen-Management-Team ist für die regelmäßige Überprüfung und Verbesserung des Gesamtkonzepts verantwort-
lich.
Das Risikomanagement ist als Erweiterung zum Qualitäts- und Prozessmanagement und in unmittelbarem Zusammen-
hang mit dem Krisenmanagement zu betrachten. Es orientiert sich nicht allein an den Risiken, die einen Beitrag zum
Unternehmenserfolg leisten, sondern nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und Umwelt wahr und be-
rücksichtigt eine Vielzahl von Ansprüchen. Dieser Stakeholder-Ansatz bettet die Ansprüche von Eigentümer*innen, Mitar-
beiter*innen, Kund*innen, Konsument*innen, Lieferant*innen, Anwohner*innen, NGOs sowie Behörden in die Betrachtung
ein. So werden auch Produktbeanstandungen und schriftliche behördliche Beanstandungen im Rahmen der amtlichen
Kontrollen analog zu den bereits erfassten Risiken aufgenommen und bewertet. Allenfalls von Behörden oder Finanz-
marktaufsicht angeordnete Handlungen oder Maßnahmen im Falle einer Nichtkonformität werden dokumentiert und abge-
arbeitet sowie gegebenenfalls in den implementierten Ablauf zur kontinuierlichen Verbesserung übergeführt.
Mit der Umsetzung des Risikomanagements ist ein System implementiert, das nicht nur den gestellten Rechtsanforderun-
gen nachkommt und die internen Leitlinien für Nachhaltigkeit beachtet, sondern der Organisation auch Vorteile durch Vi-
sualisierung und Prävention sowie durch Realisierung von ESG-Chancen bietet.
3 Bericht über Forschung und Produktentwicklung
Im Fokus unserer Abteilung Forschung, Entwicklung & Innovation standen 2024 zum einen Produktinnovationen und Pro-
duktoptimierungen, zum anderen Prozess- und Rohstoff-Optimierungsprojekte die Vorbereitungen für eine neue Dragier-
Anlage im Werk Wolkersdorf und ein internes, umfassendes Sortimentsoptimierungsprojekt seien an dieser Stelle stellver-
tretend herausgegriffen. Im Bereich Innovationen haben insbesondere Rohstoffkostensteigerungen wie bei Kakao das
Erreichen unserer Profitabilitätsziele bei Neuproduktionen sehr herausfordernd gestaltet.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
430
4 Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-
managementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risiko-
managementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien
liegen beim Vorstand der Manner AG.
Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) bietet den Rahmen auf welchen sich Mitarbeiter der Manner-Gruppe in Unterneh-
mens-Ethischen Fragen beziehen können. Dabei haben Werte wie Vielfalt und Gleichberechtigung, Menschenrechte, Ge-
sundheit und Sicherheit, Integrität und fairer Wettbewerb, Antikorruption und Bestechungsverbot, Schutz von Firmenei-
gentum und Geheimhaltung, Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert. Manner sieht die Einhaltung dieser Punkte als ge-
meinsame Verantwortung. Alle Mitarbeiter sind angehalten, zu einem Arbeitsumfeld beizutragen, in dem ein Verhalten
gemäß dem Kodex selbstverständlich ist und einen Bestandteil des täglichen Arbeitslebens darstellt. Ebenso erwartet
Manner dieses Verhalten von allen Geschäftspartner*innen.
Im Berichtsjahr wurde eine Antikorruptionsrichtlinie implementiert um die Einhaltung der gesetzlichen Antikorruptionsbe-
stimmungen sowie der Strafbestimmungen gegen Betrug und Untreue durch sämtliche Mitarbeiter*innen der Manner-
Gruppe sicherzustellen. Dabei sind Verbote von Bestechung und Korruption, Zuwendungen, das Verbot für Untreue, Ver-
bot von Betrug im Geschäftsverkehr detailliert beschrieben und für alle Mitarbeiter*innen bindend. Einladungen und Ge-
schenke sind nur beschränkt zulässig bzw. betragsmäßig reglementiert. Meldungen von Verstößen sind verpflichtend an
den Compliance Verantwortlichen zu melden, insbesondere wenn es sich um gesetzliche Verstöße handelt. Die Konse-
quenzen reichen von Ermahnungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren oder Zivilprozessen. Um dieses Thema stark in die
Organisation zu bringen und die nötige Sensibilität zu steigern werden in regelmäßigen Abständen verpflichtende Schu-
lungen von der Abteilung Compliance abgehalten.
Die Abteilung Compliance stellt sicher, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorgaben in der Antikorrupti-
onsrichtlinie verankert sind und deren Verstöße Konsequenzen haben.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Im Unternehmen ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) implementiert, das darauf ausgerichtet ist, die Ordnungsmäßigkeit,
Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen sowie betriebliche und finanzielle Ri-
siken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Das IKS umfasst eine Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen, Pro-
zessen und Kontrollmechanismen, die dazu beitragen, die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben
gemäß den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die
klare Trennung von Verantwortlichkeiten, das Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Geschäftsprozessen sowie die interne Re-
vision in der Manner-Gruppe gem. § 82 AktG. Die interne Revision ist an ein externes Dienstleistungsunternehmen aus-
gelagert und berichtet direkt an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Darüber hinaus wird das IKS kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde rechtliche Rahmenbedingungen so-
wie unternehmensspezifische Anforderungen angepasst. Die laufende Optimierung der Kontrollmechanismen trägt we-
sentlich zur Sicherstellung der finanziellen Integrität und zur Vermeidung potenzieller Risiken bei.
In diesem Zusammenhang spielen Controlling und Reporting eine zentrale Rolle, indem sie durch eine transparente und
strukturierte Berichterstattung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das Management schaffen. Das Controlling über-
wacht und analysiert finanzielle sowie betriebliche Kennzahlen, identifiziert Abweichungen und leitet gegebenenfalls Maß-
nahmen zur Steuerung der Unternehmensentwicklung ein. Das Reporting stellt sicher, dass relevante Informationen zeit-
nah und in hoher Qualität zur Verfügung stehen, um eine effiziente Steuerung und Kontrolle der Unternehmensprozesse
zu ermöglichen. Damit leisten Controlling und Reporting einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit des Internen Kon-
trollsystems und zur nachhaltigen Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
431
Die Abteilungen Rechnungswesen und Controlling sind r die Erstellung des Jahresabschlusses der Josef Manner &
Comp. AG verantwortlich. Für die Tochtergesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland werden externe Dienstleis-
ter hinzugezogen, um eine ordnungsgemäße Erstellung sicherzustellen. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach
IFRS erfolgt ebenfalls durch einen externen Dienstleister.
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
432
5 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen
Verpflichtungen
OFFENLEGUNG GEMÄSS § 243A UGB
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 13.740.300,00 und ist in 1.890.000 nennbetragslose Stückak-
tien zerlegt. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf Inhaber (246.658 Stück; Vorjahr: 246.658 Stück) oder auf Namen
(1.643.342 Stück; Vorjahr: 1.643.342 Stück). Die Inhaberaktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Markt-
segment Standard Market Auction).
Folgende direkte Beteiligungen am Kapital, die zumindest 10% betragen, sind dem Unternehmen mit Stichtag 31.12.2024
bekannt:
Die Privatstiftung Manner mit 821.956 Stück (Vorjahr: 821.956) ihrer Aktien und die Andres Holding Gesellschaft m.b.H
mit 453.533 Stück (Vorjahr 453.533) ihrer Aktien gehören dem „Manner“-Syndikat an. In Summe hält dieses Syndikat
1.670.239 (Vorjahr: 1.670.870) Stammaktien (= 88,37%; Vorjahr: 88,41%). Bei dem Syndikat handelt es sich um ein zwei-
stufiges Syndikat, bestehend aus dem Manner/Riedl-Syndikat (= 57,37%; Vorjahr 57,41%) und der Andres-Gruppe (=
31,00%; Vorjahr: 31,00%). Entsprechend der Syndikatsverträge unterliegen die syndizierten Aktien Beschränkungen, die
das Stimmrecht und die Übertragung von Aktien betreffen.
Das weitere Aktienkapital von 11,63% oder 219.761 Stammaktien (Vorjahr 11,59% oder 219.130 Stammaktien) verteilt
sich auf die Privatstiftung Manner mit 118.940 (6,29%; Vorjahr: 116.842 Stammaktien = 6,18%) und einer Vielzahl von
Kleinaktionären mit 100.821 (Vorjahr: 102.288) Stammaktien (= 5,33%; Vorjahr: 5,41%).
Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen nach Wissensstand des Unternehmens keine Offenlegungsnotwen-
digkeiten.
BÖRSEZAHLEN 2024
Das Unternehmen besitzt keine eigenen Aktien und hat im Berichtsjahr auch keine eigenen Aktien erworben oder verkauft.
Die dem Unternehmen bekannten Directors Dealings des Jahres 2024 wurden auf der Webseite der Gesellschaft sowie
über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.
Börsenkennzahlen
2024
2023
Umsatz
597.190
454.200
Kapitalisierung
194.670.000
209.790.000
Schlusskurs per 31.12.
103
111
Umsatz Stück
5.578
4.000
Laut Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30.11.2022 ist der Vorstand für die Dauer von 30 Monaten ab
dem 30.11.2022 gemäß § 65 Abs. 1 Z4 und Z8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b AktG ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft
bis zu maximal 10% des Grundkapitals sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, zu verwenden oder zu
veräußern, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb, Verwendung
oder Veräußerung einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Den Erwerb über die Börse kann der Vor-
stand der Josef Manner & Comp. AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in
Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Privatstiftung Manner
- 940.896 Stück
(VJ: 938.798 Stück)
- (= 49,78%)
(= VJ 49,67%)
Andres Holding Gesellschaft m.b.H.
453.533 Stück
(VJ: 453.533 Stück)
(= 24,00%)
(= VJ 24,00%)
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
433
2024 hat die Gesellschaft wie auch 2023 von der Ermächtigung zum Erwerb, zur Verwendung oder zur Veräußerung
eigener Aktien keinen Gebrauch gemacht.
HINWEIS
Dieser Lagebericht enthält unter anderem Aussagen über mögliche zukünftige Entwicklungen, die basierend auf derzeit
zur Verfügung stehenden Informationen erstellt wurden. Diese Aussagen, welche die gegenwärtige Einschätzung des
Vorstands hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, sind nicht als Garantien zukünftiger Leistungen zu verstehen
und beinhalten schwer vorhersehbare Risiken und Unsicherheiten. Verschiedenste Ursachen könnten dazu führen, dass
tatsächliche Ergebnisse oder Umstände grundlegend von den in den Aussagen getroffenen Annahmen abweichen.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin
Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand
Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand
Finanzen, Recht, IT & Office Management
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
434
Unternehmens-Kennzahlen
Kennzahlen zur Ertragslage
2024
2023
2022
2021
2020
Umsatzerlöse (T€)
304.898
287.830
253.978
239.426
217.222
Exportquote
60,5%
56,8%
60,2%
63,8%
62,5%
Betriebsleistung (T€)
307.102
293.401
261.090
239.890
221.525
EBITDA (T€)
26.333
17.780
12.583
11.614
11.842
EBIT (T€)
17.306
9.225
4.169
2.836
3.050
EBT (T€)
12.533
8.066
4.100
3.034
2.630
Jahresüberschuss (T€)
8.516
5.819
3.067
2.484
1.912
Bilanzgewinn (T€)
3.951
3.159
2.308
1.512
757
ROS (Umsatzrentabilität)
5,7%
3,2%
1,6%
1,2%
1,4%
ROE (Eigenkapitalrentabilität)
18,0%
12,6%
6,8%
5,1%
4,5%
ROI (Gesamtkapitalrentabilität)
11,6%
5,4%
2,3%
1,8%
2,1%
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanz-
lage
2024
2023
2022
2021
2020
Bilanzsumme (T€)
149.697
170.898
177.667
160.988
146.604
Anlagevermögen (T€)
79.961
84.112
85.227
82.785
83.535
Umlaufvermögen (T€)
68.506
85.539
89.965
74.838
60.121
Eigenkapital nach § 23 URG (T€)
69.724
64.232
60.681
59.126
58.154
Verbindlichkeiten (T€)
45.121
80.194
94.215
82.663
72.305
Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit (T€)
42.878
9.615
2.106
16.670
7.793
Free Cashflow
33.602
2.175
-8.787
8.341
-1.773
Net Debt / Nettoverschuldung (T€)
17.593
46.398
46.312
35.795
42.535
Working Capital / Nettoumlaufvermögen (T€)
17.278
18.081
13.409
3.360
4.285
Equity Ratio (Eigenkapitalquote)
46,6%
37,6%
34,2%
36,7%
39,7%
Gearing (Nettoverschuldungsgrad)
25,2%
72,2%
76,3%
60,5%
73,1%
Manner-Gruppe
Jahresfinanzbericht 2024
435
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang,
geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein mög-
lichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für
das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern
die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum
des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü-
fungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Sachverhalt und Problemstellung
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 weist die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft im Finanzanlagevermögen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von rd. 13.778 TEUR aus, die 9,2% des Vermögens darstellen. Die
Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Der beizulegende Wert wird im Rahmen eines Wertminderungstests ermittelt. Wir verweisen diesbezüglich auf
die Ausführungen zur Bewertung des Finanzanlagevermögens im Anhang („Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“,
Abschnitt „2. Anlagevermögen“).
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfordert verschiedene Ermessensentscheidungen und unterliegt wesentlichen
Schätzungskomponenten, wie beispielsweise der Wahl einer angemessenen Methode, der Schätzung zukünftiger Zah-
lungsflüsse und der Festlegung eines angemessenen Diskontierungszinssatzes. In das zur Überprüfung der Wertansätze
herangezogene Bewertungsmodell auf Basis eines kapitalwertorientierten Verfahrens fließen somit zahlreiche Inputfakto-
ren ein. Dazu zählen insbesondere die künftige Entwicklung der Rohstoff-, Energie- und Personalkosten, der Verkaufs-
preise und der zu erntenden Haselnussmengen im Planungszeitraum in Aserbaidschan.
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Aufgrund der Komplexität des Bewertungsmodells und der Abhängigkeit der Ergebnisse von der Einschätzung der Ent-
wicklungen am Markt sowie der Haselnussplantage durch die gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen besonders
wichtigen Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen
Wir haben die in das Bewertungsmodell einfließenden Planungsrechnungen und die darin enthaltenen von den gesetzli-
chen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen gewürdigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die
analytische Durchsicht der geplanten Entwicklung bedeutender Elemente der Planungsrechnungen, wie beispielsweise
der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Befragung von Verantwortlichen des Vorstands und des Controllings
zur Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen und getroffenen Annahmen und die Abstimmung der Planungsrech-
nungen mit der dem Aufsichtsrat vorgelegten Planung.
Weiters haben wir das angewendete Berechnungsmodell nachvollzogen. Die zur Anwendung gelangten Diskontierungs-
zinssätze haben wir mit aus Marktdaten abgeleiteten Bandbreiten plausibilisiert.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Vorjahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Gesellschaft wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der
am 14. März 2024 und am 18. April 2024 (Nachtragsprüfung) einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu diesem
Jahresabschluss erteilt hat.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsver-
merk. Den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten,
die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt werden.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu
keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Infor-
mationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresab-
schluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt
erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informatio-
nen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informatio-
nen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu be-
richten.
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Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Über-
einstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-
, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we-
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesell-
schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft
zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls
eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern be-
einflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlun-
gen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch
und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht auf-
gedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen in-
terner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü-
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho-
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rech-
nungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlang-
ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei-
ten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam
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zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen un-
sere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der An-
gaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus,
von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlä-
gig auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswir-
ken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen
Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir
bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden
sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das
öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält
zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses
über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
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Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende
Geschäftsjahr gewählt und am 27. Juni 2024 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir
sind seit dem am 31. Dezember 2024 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleis-
tungen (Art 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unab-
hängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mag. Gerhard Marterbauer.
Wien, 13. März 2025
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
Mag. Gerhard Marterbauer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns
bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und
vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB
zu beachten.
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Erklärung des Vorstands
gemäß § 124 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB)
aufgestellte Jahresabschluss der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft zum 31.12.2024 ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das
Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz
und Ertragslage des Unternehmens entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten be-
schreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 13.03.2025
Der Vorstand der Josef Manner & Comp. AG
Dr. Hans Peter Andres
Vorstand
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Sabine Brandl MBA, MSc
Vorständin
Marketing, Verkauf & HR
Thomas Gratzer
Vorstand
Produktion & Technik
Scipio Oudkerk, MSc
Vorstand
Finanzen, Recht, IT & Office Management