Jahresfi nanzbericht | 2025
Pierer Industrie AG, Wels
Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2025
Pierer Industrie AG,
Wels
Beilage I/1
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025
Anhang-
Nr.
31.12.2024
TEUR
31.12.2025
TEUR
Vermögenswerte:
Langfristige Vermögenswerte:
Firmenwert
22
23.960
0
Immaterielle Vermögenswerte
23
67.246
50.427
Sachanlagen
24
351.166
162.933
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
25
173.250
73.414
Latente Steueransprüche
26
9.117
3.108
Sonstige langfristige Vermögenswerte
27
302.960
298.028
927.699
587.910
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte
28
214.461
99.905
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
29
98.502
50.384
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
30
36.458
43.605
Steuererstattungsansprüche
7
4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
32
58.044
19.406
407.472
213.304
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
31
0
354.790
1.335.171
1.156.004
Pierer Industrie AG,
Wels
Beilage I/2
Anhang-
Nr.
31.12.2024
TEUR
31.12.2025
TEUR
Eigenkapital und Schulden:
Eigenkapital:
Grundkapital
33
1.000
1.000
Ewige Anleihe
33
27.700
27.700
Sonstige Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn
33
415.476
291.219
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
444.176
319.919
Nicht beherrschende Anteile
33
47.222
40.386
491.398
360.305
Langfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten
34
270.798
251.270
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer
35
35.704
23.496
Latente Steuerschulden
26
17.938
1.860
Andere langfristige Schulden
36
1.885
540
Kurzfristige Schulden:
326.325
277.166
Finanzverbindlichkeiten
34
356.268
214.109
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
36
101.490
60.945
Rückstellungen
37
4.563
8.020
Steuerschulden
3.130
0
Andere kurzfristige Schulden
36
51.997
34.233
517.448
317.307
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit
zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
31
0
201.226
1.335.171
1.156.004
Pierer Industrie AG,
Wels
Beilage I/3
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.1.2025 bis 31.12.2025
angepasst
Anhang-
Nr.
2024
TEUR
2025
TEUR
Umsatzerlöse
10
564.337
530.190
Herstellungskosten der zur Erzielung der
Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
11
-489.839
-453.874
Bruttoergebnis vom Umsatz
74.498
76.316
Vertriebsaufwendungen
12
-17.793
-16.318
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
13
-16.351
-14.988
Verwaltungsaufwendungen
14
-42.298
-38.444
Sonstige betriebliche Aufwendungen
15
-68.892
-58.609
Sonstige betriebliche Erträge
16
8.131
14.270
Ergebnis aus at-Equity Beteiligungen
17
-11.428
-44.480
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
-74.133
-82.253
Zinserträge
18
4.488
1.477
Zinsaufwendungen
18
-24.019
-23.501
Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis
18
9.121
23.387
Ergebnis vor Steuern
-84.543
-80.890
Ertragsteuern
19
-4.231
12.288
Ergebnis des Geschäftsjahres aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
-88.774
-68.602
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
9
-929.452
-944
Ergebnis des Geschäftsjahres
-1.018.226
-69.546
davon Eigentümer des Mutterunternehmens
-318.389
-63.873
davon Nicht beherrschende Gesellschafter
-699.837
-5.673
Pierer Industrie AG,
Wels
Beilage I/4
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.1.2025 bis 31.12.2025
Anhang-
Nr.
2024
TEUR
2025
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
-1.018.226
-69.546
Posten, die in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert wurden oder anschließend
umgegliedert werden können
Währungsumrechnungen
33
4.846
-12.038
Bewertung von Cashflow-Hedges
33
-12.308
-834
Steuereffekt
2.760
192
-4.702
-12.680
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden
Neubewertung der Nettoschuld aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
33
628
2.562
Steuereffekt
-152
-589
476
1.973
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
-4.226
-10.707
davon aus aufgegebenem Geschäftsbereich
1.702
-4.568
Gesamtergebnis
-1.022.452
-80.253
davon Eigentümer des Mutterunternehmens
-321.604
-73.417
davon Nicht beherrschende Gesellschafter
-700.848
-6.836
Pierer Industrie AG,
Wels
Beilage I/5
Konzern-Kapitalflussrechnung
für das Geschäftsjahr 1.1.2025 bis 31.12.2025
Anhang-
Nr.
2024
TEUR
2025
TEUR
Betri
ebstätigkeit
Ergebnis des Geschäftsjahres
-1.018.226
-69.546
+ (-)
Zinsaufwendungen / Zinserträge
18
111.936
27.479
+
+
Steueraufwendungen
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und
immaterielle Vermögenswerte
19
22, 23, 24
-205.644
933.100
-4.366
113.308
(-) +
Gewinne (Verluste) aus der Equity-Konsolidierung
17
24.894
44.480
+ (-)
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Erträge)
VI
141.589
-33.121
+
Zinseinzahlungen
19.479
683
-
Zinsauszahlungen
-133.046
-25.546
-
Steuerzahlungen
-24.365
-5.879
+
Erhaltene Dividenden
599
0
Brutto Cash-flow
-149.684
47.492
-
(+)
Erhöhung (Verminderung) von Vorräten
- (+)
Erhöhung (Verminderung) von Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, Vorauszahlungen, sonstigen kurz-
-18.223
6.068
und langfristigen Vermögenswerten
-9.465
9.256
+ (-)
Erhöhung (Verminderung) von Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und
anderen kurz- und langfristigen Schulden
-262.210
-4.958
Erhöhung (Verminderung) des Nettoumlaufvermögens
-289.898
10.366
Cash-flow aus Betriebstätigkeit -439.582 57.858
Pierer Industrie AG,
Wels
Beilage I/6
Anhang-
Nr.
2024
TEUR
2025
TEUR
Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen
23, 24
-322.870
-43.943
- Auszahlungen für den Erwerb von als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien
0
0
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
25, 27
-72.230
-215
+ Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen
23, 24
3.766
967
+ Einzahlungen aus dem Verkauf von als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien
0
0
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
25, 27
0
0
- Abspaltung von Tochterunternehmen
0
0
- Erwerb von Tochterunternehmen
9
-39.409
0
- Abgang von Tochterunternehmen
9
-49.809
-1.011
-
Auszahlungen aus sonstigen Vermögenswerten
-8.576
0
Cash-flow aus Investitionstätigkeit
-489.128
-44.202
Free Cash-flow -928.710 13.656
Finanzierungstätigkeit
-
Dividendenzahlungen an Dritte
-6.889
0
-
+
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
Einzahlungen von Eigenkapital in vollkonsolidierte Gesellschaften
von nicht beherrschenden Gesellschaftern
33
-7.173
0
0
0
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten
VI
129.090
19.854
+
Aufnahme Anleihe
VI
0
0
-
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
VI
-95.662
-32.895
-
Tilgung Leasingverbindlichkeiten
VI, 43
-31.031
-12.940
+
Aufnahme sonstiger kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten
VI
685.573
0
Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit 673.908 -25.981
Gesamt Cash-flow
-254.802
-12.325
+ Anfangsbestand der liquiden Mittel im Konzern
314.029
58.044
+ Veränderung durch Fremdwährungseffekte
-1.183
-3.684
Endbestand der liquiden Mittel im Konzern
32
58.044
42.035
Der Endbestand an liquiden Mitteln der Gruppe in oben angegebener Kapitalflussrechnung entspricht nicht dem in der Konzernbilanz gezeigten Endbestand.
Grund hierfür ist der in der Veräußerungsgruppe der Pankl Racing-Gruppe gehaltene Bestand an liquiden Mitteln nach Maßgabe von IFRS 5. Zur Erläuterung
der Veräußerungsgruppe sei auf die Erläuterungen unter Punkt 28. „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“ verwiesen.
Pierer Industrie AG,
Wels Beilage I/7
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Anhang-
Grund-
kapital
Ewige
Anleihe
(Perpetual
Bond)
Rücklagen
einschließlich
Konzern-
bilanzgewinn
Rücklage
nach
IFRS 9
Ausgleichs-
posten
Währungs-
umrechnung
Gesamt
Anteile
nicht be-
herrschender
Gesellschafter
Konzern-
eigen-
kapital
Gesamt
Nr.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Stand am 1. Jänner 2025
1.000
27.700
441.387
-26.709
797
444.176
47.222
491.398
Ergebnis des Geschäftsjahres
0 0 -63.873 0 0 -63.873 -5.673 -69.546
Sonstiges Ergebnis
33
0
0
1.545
-659
-10.430
-9.544
-1.163
-10.707
Gesamtergebnis
0
0
-62.328
-659
-10.430
-73.417
-6.836
-80.253
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte
33
0
0
-50.650
0
0
-50.650
0
-50.650
Sonstiges
0
0
-190
0
0
-190
0
-190
Stand am 31. Dezember 2025
1.000
27.700
328.219
-27.368
-9.633
319.919
40.386
360.305
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Anhang-
Grund-
kapital
Ewige
Anleihe
(Perpetual
Bond)
Rücklagen
einschließlich
Konzern-
bilanzgewinn
Rücklage
nach
IFRS 9
Ausgleichs-
posten
Währungs-
umrechnung
Gesamt
Anteile
nicht be-
herrschender
Gesellschafter
Konzern-
eigen-
kapital
Gesamt
Nr.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Stand am 1. Jänner 2024
1.000
27.700
534.421
-21.336
-1.163
540.623
620.744
1.161.367
Änderung der Bilanzierung von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (NCI Put-Optionen) 4 0 0 3.250 0 0 3.250 -3.250 0
Stand am 1. Jänner 2024 (angepasst)
1.000
27.700
537.671
-21.336
-1.163
543.873
617.494
1.161.367
Ergebnis des Geschäftsjahres
0
0
-318.389
0
0
-318.389
-699.837
-1.018.226
Sonstiges Ergebnis
33
0
0
153
-5.328
1.960
-3.215
-1.011
-4.226
Gesamtergebnis
0
0
-318.236
-5.328
1.960
-321.604
-700.848
-1.022.452
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte
0
0
-1.593
0
0
-1.593
-4.796
-6.389
Kauf / Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen
33
0
0
-366
0
0
-366
-6.872
-7.238
Konsolidierungskreisveränderungen
9
0
0
0
0
0
0
172.004
172.004
Optionen auf nicht beherrschende Anteile
36
0
0
-36.803
0
0
-36.803
-26.088
-62.891
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und
Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert
worden sind
0
0
0
-45
0
-45
-76
-121
Gesellschafterzuschuss
27
0
0
255.208
0
0
255.208
0
255.208
Sonstiges
0
0
5.506
0
0
5.506
-3.596
1.910
Stand am 31. Dezember 2024
1.000
27.700
441.387
-26.709
797
444.176
47.222
491.398
Beilage I/8
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
I. Allgemeine Angaben ................................................................................................... 10
1.
Angaben zum Unternehmen ............................................................................................................... 10
2.
Informationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und
Insolvenzverfahren wesentlicher Tochterunternehmen ................................................................................ 10
3.
Grundsätze der Rechnungslegung ...................................................................................................... 12
4.
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................................................... 13
5.
Neu angewendete Standards und Interpretationen ............................................................................. 13
6.
Zukünftig anzuwendende Standards und Interpretationen .................................................................. 13
7.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen .................................................................................... 14
II. Konsolidierungskreis ................................................................................................... 17
8.
Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ........................................................................................ 17
9.
Veränderungen im Konsolidierungskreis ............................................................................................. 18
III. Segmentberichterstattung ........................................................................................ 22
IV. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung....................................... 26
10.
Umsatzerlöse .................................................................................................................................. 26
11.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ............................ 27
12.
Vertriebsaufwendungen .................................................................................................................. 27
13.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ................................................................................ 27
14.
Verwaltungsaufwendungen ............................................................................................................. 28
15.
Sonstige betriebliche Aufwendungen .............................................................................................. 28
16.
Sonstige betriebliche Erträge .......................................................................................................... 28
17.
Ergebnis aus At-Equity Beteiligungen ............................................................................................. 28
18.
Finanz- und Beteiligungsergebnis ................................................................................................... 29
19.
Ertragsteuern .................................................................................................................................. 29
20.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer ......................................................................................... 30
21.
Mitarbeiter ....................................................................................................................................... 31
V. Erläuterungen zur Konzernbilanz ................................................................................ 31
22.
Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36 ............................................................................ 31
23.
Immaterielle Vermögenswerte ........................................................................................................ 34
24.
Sachanlagen ................................................................................................................................... 36
25.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen ..................................................................... 37
26.
Latente Steueransprüche ................................................................................................................ 39
27.
Sonstige langfristige Vermögenswerte............................................................................................ 41
28.
Vorräte ............................................................................................................................................ 42
29.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ............................................................................... 43
30.
Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte ............................................................... 44
31.
Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ........................................... 44
32.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ............................................................................... 47
33.
Konzerneigenkapital ....................................................................................................................... 47
34.
Finanzverbindlichkeiten ................................................................................................................... 50
35.
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer ............................................................................ 52
36.
Andere kurz- und langfristige Schulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen . 55
Beilage I/9
37.
Rückstellungen ................................................................................................................................ 55
VI. Angaben zur Kapitalflussrechnung .......................................................................... 56
VII. Risikobericht ............................................................................................................ 57
38.
Finanzielle Risiken ........................................................................................................................... 57
VIII. Finanzinstrumente und Kapitalmanagement ........................................................... 63
39.
Grundlagen ...................................................................................................................................... 63
40.
Einstufung und beizulegende Zeitwerte ........................................................................................... 65
41.
Hedging ........................................................................................................................................... 71
42.
Kapitalmanagement ......................................................................................................................... 72
IX. Leasingverhältnisse ................................................................................................. 73
43.
Leasingverhältnisse als Leasingnehmer (IFRS 16) .......................................................................... 73
X. Erläuterungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ................................. 76
44.
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ........................................ 76
45.
Organe der Pierer Industrie AG ....................................................................................................... 78
46.
Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge ............................................................................................... 78
XI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ........................................................................ 79
XII. Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel) ............................................................ 80
XIII. Freigabe des Konzernabschlusses .......................................................................... 82
Beilage I/10
KONZERNANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
I. ALLGEMEINE ANGABEN
1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Pierer Industrie AG, Sitz in 4600 Wels, Edisonstrasse 1, Österreich, ist das Mutterunternehmen der Pierer
Industrie-Gruppe (die „Gruppe“ bzw. der „Konzern“). Die Pierer Industrie AG ist im Firmenbuch beim Landes-
als Handelsgericht Wels, Österreich, unter der Nummer FN 290677 t eingetragen.
Die Gesellschaft steht mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels (oberstes Konzernmutterunternehmen),
und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss ein-
bezogen. Dieser Konzernabschluss wird beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer
FN 134766 k hinterlegt und stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis dar.
Die beiden wesentlichen Unternehmensbereiche und Segmente des Konzerns waren bis zur Endkonsolidie-
rung am 29. November 2024 (Details siehe Konzernanhang per 31. Dezember 2024 unter Punkt 9. „Verände-
rungen im Konsolidierungskreis“) die PIERER Mobility AG (nunmehr: Bajaj Mobility AG) und die Pankl AG. Im
Geschäftsjahr 2025 bildet die Pankl AG den wesentlichen Unternehmensbereich. Die Pankl AG ist im auto-
motiven High-Tech Komponentenbereich tätig. Diese entwickelt, erzeugt, wartet und vertreibt mechanische
Systeme im Hochtechnologiebereich für dynamische Komponenten in den weltweiten Nischenmärkten der
Rennsport-, Luxusautomobil- und Luftfahrtindustrie. Als Automobilzulieferer bietet die Pankl-Gruppe zudem
auch effektive Lösungen im Bereich Pumpen und Motorkomponenten sowie Leichtbau-Verbundbremsschei-
ben. Als führender Automobilzulieferer trägt die Pankl AG mit ihren Produkten wesentlich zur Reduktion des
Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen im Automobilbereich bei. Aktuell befindet sich die Pierer Indust-
rie AG über ihre Tochtergesellschaft Pankl AG in der Finalisierung des Teilverkaufes der Pankl Racing Sys-
tems AG, welche als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt ist (Details siehe Konzernanhang unter Punkt
9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“ bzw. Punkt 31. „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten“).
Weitere Informationen zu den beiden Bereichen finden sich in den Ausführungen zur Segmentberichterstat-
tung. Darüber hinaus hält die Pierer Industrie-Gruppe insbesondere auch Beteiligungen an Unternehmen aus
dem Elektronikbereich sowie in den Bereichen Feuerwehrtechnik – Brand- und Katastrophenschutz. Die voll-
ständige Beteiligungsliste sowie die entsprechenden Beteiligungshöhen an den jeweiligen Gesellschaften kön-
nen dem Kapitel XII „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ entnommen werden.
2. INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM RESTRUKTURIERUNGSVER-
FAHREN DER PIERER INDUSTRIE AG UND INSOLVENZVERFAHREN WESENTLI-
CHER TOCHTERUNTERNEHMEN
Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO)
Die Pierer Industrie AG befand sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in einem europäischen Restruk-
turierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO), welches mit Datum von 25. November 2024
eröffnet wurde. Der Grund für die Eröffnung des Restrukturierungsverfahrens, lag in der drohenden Fälligstel-
lung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten durch die jeweiligen Gläubiger. Mangels ausreichender Liquidi-
tät zur sofortigen Tilgung dieser Finanzverbindlichkeiten hat das Management ein Restrukturierungsverfahren
nach der Restrukturierungsordnung (ReO) beantragt, um die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, Vereinbarun-
gen mit den betroffenen Gläubigern zu treffen und den Fortbestand sicherzustellen. Die betroffenen Finanz-
verbindlichkeiten sind Anleihen mit einem noch fälligen Nennbetrag von MEUR 115,0 und
Beilage I/11
Schuldscheindarlehen mit noch fälligen Nennbeträgen in Höhe von MEUR 132,5. Auf Basis der ursprünglichen
Vereinbarungen mit den Gläubigern waren wesentliche Teile dieser Finanzverbindlichkeiten zum Bilanzstich-
tag 31. Dezember 2024 in mehr als einem Jahr fällig (i.e. Rückzahlung ab dem Jahr 2026 und danach).
Mit 20. Februar 2025 haben die Gläubiger dem vorgelegten Restrukturierungsplan zugestimmt, welcher folg-
lich vom Landesgericht Wels bestätigt wurde. Im Zuge des Restrukturierungsverfahrens wurde mit den Gläu-
bigern zudem vereinbart, dass die vertraglichen Rechtsfolgen aller übriger Brüche von Covenants bis zum
Stichtag 31. Dezember 2024 nicht zur Anwendung kommen. Die Pierer Industrie AG hat somit das Restruktu-
rierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die vollständige Tilgung der genannten Finanzverbindlichkeiten
ist plangemäß für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen. Die Zinszahlungen werden vertragsgemäß geleistet.
Mit Vereinbarung vom 17. April 2025 wurde zur Absicherung der Ansprüche der Banken sowie der sonstigen
Gläubiger betreffend der 2,5 % Anleihe (TEUR 100.000), des verbleibenden Schuldscheindarlehens (TEUR
132.500) sowie der 2,95% Anleihe (TEUR 15.000) eine Sicherungszessionsvereinbarung über bestehende
Ansprüche gegenüber der Pankl AG, Pierer Invest GmbH und der QINO PIPE ONE Ltd abgeschlossen.
Der beschlossene Restrukturierungsplan sieht zur Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigen Zahlungs-
fähigkeit der Pierer Industrie AG die Beschaffung von Finanzmitteln durch eine Vielzahl an Maßnahmen vor.
Zu den Maßnahmen in Bezug auf die Sicherstellung, der mittel- und langfristigen Zahlungsfähigkeit zählen
insbesondere die Verwendung erwarteter Zahlungsmittelzuflüsse aus einem Genussrecht und die Veräuße-
rung von Anteilen an verbundenen Unternehmen für die erforderlichen Tilgungen. Zur Sicherstellung der kurz-
fristigen Zahlungsfähigkeit wurde der Gesellschaft von ihrer Muttergesellschaft, der Pierer Konzerngesell-
schaft mbH, ein Kreditrahmen in Höhe von MEUR 20 eingeräumt. Dieser wurde per 31.12.2025 in Höhe von
MEUR 9,0 ausgenutzt.
Der im Restrukturierungsverfahren (ReO) der Pierer Industrie AG bestätigte Zahlungsplan sieht vor, dass die
aushaftenden Anleihen und Schuldscheindarlehen bis 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 getilgt werden. Die Pierer
Industrie AG beabsichtigt nun, die oben genannten Anleihen und Schuldscheindarlehen zur Gänze vorzeitig
im 2. Halbjahr 2026 zu tilgen.
Annahme zur Unternehmensfortführung
Die Erfüllung des Restrukturierungsplans lief im Geschäftsjahr 2025 nach Plan. Der Vorstand geht mit über-
wiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen
Maßnahmen zeitgerecht und in dem geplanten Ausmaß erfolgen kann. Insbesondere durch Unterzeichnung
des Vertrages über den Verkauf von zwei Drittel der Anteile an der Pankl Racing Systems AG Gruppe, Kap-
fenberg, an ein österreichisches Konsortium Anfang März konnte ein wesentlicher Schritt zur Aufstellung der
notwendigen finanziellen Mittel erzielt werden. Auch wenn der Verkauf noch unter aufschiebenden Bedingun-
gen der Zustimmung durch die zuständige Wettbewerbsbehörde steht, geht der Vorstand davon aus, diese
auch zeitgerecht erhalten zu können.
Stefan Pierer, Alleinaktionär der Pierer Konzerngesellschaft mbH (diese hält 100 % der Anteile an der Pierer
Industrie AG), hat im Juli 2025 50,1 % der Anteile an der LEONI AG an die LUXSHARE-Gruppe verkauft. Die
verbleibenden 49,9 % der Anteile wurden im Geschäftsjahr in die Pierer Konzerngesellschaft mbH einge-
bracht. In 2026 soll es vereinbarungsgemäß zu einer weiteren Übertragung von Anteilen kommen. Hieraus
werden aus Sicht der Pierer Industrie AG auch erste Rückflüsse aus dem Genussrecht erwartet.
Trotz der obenstehenden positiven Entwicklungen ist man bei der weiteren Umsetzung der geplanten Veräu-
ßerung von Anteilen bzw. auch bei den Rückflüssen aus dem Genussrecht immer auch von Umständen ab-
hängig, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen. Dazu gehören neben makroökonomischen und
geopolitischen Faktoren und dem Vorhandensein von passenden Investoren auch die zeitgerechte Freigabe
von kartellrechtlichen Genehmigungen. Im Falle von wesentlichen Abweichungen zu den im Restrukturie-
rungsplan vorgesehen Maßnahmen, insbesondere der noch offenen erforderlichen wettbewerbsrechtlichen
Genehmigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Pankl Racing Gruppe bzw. dem nicht zeitgerechten
Zufluss aus dem Genussrecht, könnte das Unternehmen möglicherweise dennoch nicht in der Lage sein, im
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Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seine Vermögenswerte zu realisieren bzw. seine Schulden zu
begleichen, wodurch sich dann eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Unternehmensfortführung er-
geben könnte.
Informationen hinsichtlich dem Sanierungsverfahren innerhalb der Bajaj Mobility-Gruppe
Auf detaillierte Erläuterungen bezüglich dem Sanierungsverfahren von Unternehmen der Bajaj Mobility-
Gruppe bzw. Pierer Bajaj AG (nunmehr: Bajaj Auto International Holdings AG) wird auf den Konzernanhang
für das Geschäftsjahr 2024 unter Punkt 2. „Informationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsver-
fahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren wesentlicher Tochterunternehmen“ verwiesen. Nach
dem vollständigen gesetzlichen Abschluss der Sanierungsverfahren am 16. Juni 2025 haben die Restruktu-
rierungsanwälte der Gesellschaften mit der Auszahlung der angemeldeten und anerkannten Forderungen an
die Gläubiger begonnen. Diese angemeldeten und anerkannten Forderungen wurden bis zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2025 bereits an die Gläubiger ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2025 hat die Bajaj Mobility-Gruppe
€ 1.193,1 Mio. Sanierungsgewinn erfasst.
Wie bereits im Konzernanhang per 31. Dezember 2024 erläutert (siehe Kapitel XI. „Ereignisse nach dem Bi-
lanzstichtag“) hat die Pierer Industrie AG am 22. Mai 2025 mit dem bisherigen Partner und Minderheitsaktionär
der Bajaj Auto International Holdings AG, der Bajaj Auto International Holding BV, eine Call-Optionsvereinba-
rung über sämtliche von der Pierer Industrie AG an der Bajaj Auto International Holdings AG (50,1%) gehal-
tenen Anteile abgeschlossen. Folglich wurde ab diesem Zeitpunkt der per 31. Dezember 2024 bilanzierte At-
Equity-Anteil an der Bajaj Auto International Holdings AG, „als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“
bilanziert. Der bilanzierte Wert in Höhe von € 50,8 Mio. entsprach dem vereinbarten Kaufpreis. Die Bajaj Auto
International Holdings B.V. hat die Call-Option ausgeübt und die von der Pierer Industrie AG gehaltenen Aktien
an der Mehrheitsaktionärin Bajaj Auto International Holdings AG wurden an die Bajaj Auto International Hol-
dings B.V. am 18. November 2025 übertragen. Die von der Pierer Industrie AG „als zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte“ sind folglich aus dem Konzern abgegangen.
Auswirkung des Restrukturierungs- und Sanierungsverfahrens auf die Wertansätze von Vermögens-
werten und Schulden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025
Der Abschluss des Restrukturierungsverfahrens der Pierer Industrie AG sowie der Sanierungsverfahren in-
nerhalb der Bajaj Auto International Holdings AG im Geschäftsjahr 2025 hatte keine Änderungen der ange-
wandten Bilanzierungsgrundsätze oder der verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Folge
(siehe obenstehende Erläuterungen zur Fortführungsannahme).
3. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
Der Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 wurde in Übereinstimmung mit den
IFRS Accounting Standards und Interpretationen, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, er-
stellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs 1 UGB (österreichisches Unterneh-
mensgesetzbuch) erfüllt.
Der Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Rech-
nungslegungsvorschriften zugrunde. Diese sind mit Ausnahme neu angewandter Standards ident mit jenen
des Geschäftsjahres 2024 und wurden von allen einbezogenen Unternehmen angewendet. Die einbezogenen
Unternehmen haben, mit Ausnahme der Pankl Japan Inc., ihre Jahresabschlüsse zum Konzernbilanzstichtag
31.12. aufgestellt. Der Bilanzstichtag der Pankl Japan Inc. ist der 30.09.
Der Konzernabschluss wird in der funktionalen Währung der Muttergesellschaft, dem Euro, aufgestellt. Alle
Beträge sind, soweit auf Abweichungen nicht gesondert hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (TEUR) gerundet,
wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.
Sämtliche kurzfristige Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich innerhalb eines Zeitraumes von
zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag bzw. eines Geschäftszyklus realisiert oder erfüllt. Alle anderen Ver-
mögenswerte und Schulden werden grundsätzlich außerhalb dieses Zeitraumes realisiert oder erfüllt.
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4. ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gruppe die Bilanzierung von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (NCI
Put-Optionen) angepasst. Die Anpassung erfolgte aufgrund eines im Vorjahr unterjährigen Erwerbs der MV
Agusta Motor S.p.A., da die bisher vorhandene NCI Put-Option und die in ihrem Zusammenhang angesetzte
Optionsverbindlichkeit von untergeordneter Bedeutung war. Um eine bessere und genauere Darstellung von
NCI Put-Optionen im Konzernabschluss sicherzustellen, wurde die Bilanzierung wie folgt angepasst.
Bisher wurde eine finanzielle Verbindlichkeit für die kündbaren nicht beherrschenden Anteile angesetzt und
weiterhin die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital ausgewiesen. Die angepasste Darstellung folgt der
sogenannten Methode der Teilgewinnrealisierung, wonach die Put Optionen der Minderheitsgesellschafter
unterjährig als Eigenkapitalgeber des Konzerns betrachtet und daher bei der Gewinnverwendung entspre-
chend mitberücksichtigt werden. Zu jedem Stichtag werden die entsprechenden nicht beherrschenden Anteile
erfolgsneutral gegen die Kaufpreisverbindlichkeit und das Eigenkapital ausgebucht. Die nicht beherrschenden
Anteile im Eigenkapital werden innerhalb des Eigenkapitals von dem Posten „nicht beherrschende Anteile“ in
den Posten „Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn“ umgegliedert.
Zum 31. Dezember 2023 führt dies zu einer Umgliederung in Höhe von TEUR 3.250. Da sich die Änderung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf diesen Punkt beschränkt, ist die Gruppe der Ansicht, dass die
Aufnahme einer dritten Spalte in der Bilanz keinen zusätzlichen Informationsnutzen für den Abschluss darstellt.
Aufgrund der im Vorjahr erfolgten Endkonsolidierung der PIERER Mobility AG sind die Verbindlichkeiten aus
den gegenständlichen Put-Optionen zum 31. Dezember 2024 nicht mehr in der Konzernbilanz enthalten.
Im vorliegenden Konzernabschluss kam es zu keiner Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
5. NEU ANGEWENDETE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die erstmalig verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die auch
bereits von der EU-Kommission zum 31. Dezember 2025 übernommen wurden:
Alle geänderten Standards und Interpretationen sind für die Pierer Industrie-Gruppe nicht relevant bzw. haben
keinen wesentlichen Einfluss.
6. ZUKÜNFTIG ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die bereits von der EU-Kommission übernommenen Änderungen von Standards
und Interpretationen, welche jedoch zum Bilanzstichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und auch
nicht vorzeitig angewendet wurden:
Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch das IASB 1. Jänner 2025 Änderungen an IAS 21: Einheitlicher Ansatz bei der 15. August 2023 Beurteilung von Währungstausch
Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch das IASB 1. Jänner 2026 Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 30. Mai 2024 7 Finanzinstrumente: Angaben - Änderungen an der
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Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, welche aber im Ge-
schäftsjahr 2025 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. von der EU-Kommission noch nicht über-
nommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen:
Neue oder geänderte Standards Anwendungszeit- Veröffentlicht EU-Endorse- und Interpretationen punkt IASB durch das IASB ment? IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche 1.1.2027 9.5.2024 Nein Rechenschaftspflicht: Angaben Änderungen an IFRS 19: Tochterunternehmen ohne 1.1.2027 21.8.2025 Nein öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben Änderungen an IAS 21: Umrechnung in eine hyper-1.1.2027 13.11.2025 Nein inflationäre Berichtswährung
Aus den angeführten künftigen Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernab-
schluss erwartet. Eine erste Analyse über die Auswirkungen hinsichtlich IFRS 18 zur Darstellung der Bericht-
erstattung wurde durchgeführt. Eine Änderung wird sich in der Kapitalflussrechnung durch den Startwert Ear-
nings before Interest and Taxes ergeben, wobei der Endwert unverändert bleibt. Die Gewinn- und Verlustrech-
nung wird sich dem Standard entsprechend mit neuen Zwischensummen und Kategorien zeigen. Das Equity
Ergebnis ist zukünftig in der Investitionskategorie zu zeigen. Bei der Darstellung der Kapitalflussrechnung wird
eine Umgliederung der erhaltenen Zinsen und Dividenden aus dem operativen Bereich in den Cash-flow aus
der Investitionstätigkeit sowie der gezahlten Zinsen in den Finanzierungstätigkeit erfolgen. Weitere mögliche
Auswirkungen auf den Ausweis von Sammelposten und die Anhangsangaben im Zusammenhang mit Ma-
nagement Performance Measures (MPMs) werden derzeit geprüft. Eine vorzeitige Anwendung der neuen
Standards und Interpretationen ist nicht geplant.
7. SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getrof-
fen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbind-
lichkeiten am Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr beeinflus-
sen. Bei der Vornahme von Schätzungen berücksichtigt der Vorstand Erfahrungswerte und aktuelle Progno-
sen. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen, wenn sich ange-
nommene Parameter entgegen der Erwartung entwickeln. Bei Bekanntwerden neuer Gegebenheiten werden
diese entsprechend berücksichtigt und bisherige Annahmen angepasst.
•
Insbesondere werden Annahmen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen
Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer getroffen. Zum Bilanzstichtag waren Firmenwerte
in Höhe von TEUR 23.960 (Vorjahr: TEUR 23.960) angesetzt. Diese Vermögenswerte betreffen die Pankl
Racing Systems AG und sind im Posten „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ enthalten. Im
Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch das IASB 1. Jänner 2026 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumen-ten Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Band 11; Änderungen an IAS 7, IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9 und 18. Juli 2024 IFRS 10 Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verträge, die sich 18. Dezember 2024 auf naturabhängigen Strom beziehen IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 9. April 2024
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fortgeführten Geschäftsbereich des Konzerns ist die Marke „SHW“ in Höhe von TEUR 31.319 (Vorjahr:
TEUR 39.951) in den immateriellen Vermögenswerten erfasst. Weiterführende Informationen zu den Wert-
haltigkeitstests sind Punkt 22. „Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“ zu entnehmen.
•
Latente Steueransprüche auf nicht verfallbare steuerliche Verlustvorträge werden unter der Annahme an-
gesetzt, dass zukünftig ausreichend steuerliches Einkommen zur Verwertung der steuerlichen Verlustvor-
träge erwirtschaftet wird. Bei Unsicherheiten in den Annahmen werden entsprechende Wertberichtigun-
gen gebildet. Zum 31.12.2025 wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 5.793
(Vorjahr: TEUR 7.955) aktiviert. Details zu den latenten Steuern sind den Erläuterungen unter Punkt 26.
„Latente Steueransprüche“ zu entnehmen.
•
Daneben bestehen Schätzungsunsicherheiten beim Ansatz und der Bewertung von Verpflichtungen für
Leistungen an Arbeitnehmer. Es werden Annahmen zu den folgenden Faktoren getroffen: Erwartungs-
werte, demografische Annahmen wie das Pensionsalter von Frauen/Männern und Mitarbeiterfluktuation
sowie finanzielle Annahmen wie Rechnungszinssatz und künftige Lohn- und Gehaltstrends. Zum Bilanz-
stichtag waren Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 23.496 (Vorjahr: TEUR
35.704) angesetzt. Weiterführende Informationen sind den Erläuterungen unter dem Punkt 35. „Verpflich-
tungen für Leistungen an Arbeitnehmer“ zu entnehmen.
•
Bei Leasingverhältnissen werden Einschätzungen über die Laufzeit und Zinssätze getroffen. Weitere An-
gaben dazu sind unter Punkt 24. „Sachanlagen“ sowie unter Punkt 44. „Leasingverhältnisse als Leasing-
nehmer“ zu finden.
•
Bei der Bewertung von Vorräten werden Einschätzungen hinsichtlich künftiger Absatzmöglichkeiten bzw.
der Wahrscheinlichkeit, mit den vorhandenen Vorräten im Produktionsprozess Verwendung zu finden, ge-
troffen. Weitere Informationen sind unter Punkt 28. „Vorräte“ zu finden.
•
Bei der Bildung von Rückstellungen für Gewährleistungen sowie für kundenprojekt- und produktbezo-
gene Verpflichtungen sind die wesentlichen Parameter (Quote der voraussichtlichen Inanspruchnahme
sowie durchschnittliche Höhe) durch das Management festzulegen.
•
Das Genussrecht ist gemäß IFRS 9 als Fremdkapitalinstrument einzustufen und zum beizulegenden Zeit-
wert über die Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) zu bewerten. Dabei bestehen Schätzungsunsicherhei-
ten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, der auf Basis eines DCF-Verfahrens ermittelt wird.
Weitere Informationen sind unter Punkt 27. „Sonstige langfristige Vermögenswerte“ zu finden.
Folgende Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden in der
Pierer Industrie-Gruppe getroffen:
• Unternehmensfortführung
In Bezug auf das ReO-Verfahren ergeben sich im Konzern Ermessensentscheidungen. Hierzu wird auf
die Erläuterungen unter Punkt 2. verwiesen.
• Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode ak-
tiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf Annahmen des Managements zur Einschätzung
des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens der getätigten Aufwendungen und der technischen Machbarkeit
des entwickelten Produktes oder Verfahrens sowie dessen Marktgängigkeit.
Beilage I/16
• Konsolidierung
Bei der Festlegung, ob Beherrschung gemäß IFRS 10 vorliegt, übt das Management Ermessensentschei-
dungen bei der Bestimmung der relevanten Aktivitäten der Tochterunternehmen sowie der Festlegung,
ob der Konzern aufgrund bestehender Rechte an den Tochterunternehmen über die Fähigkeit verfügt,
die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken aus. Dazu zählt insbesondere auch die Beurteilung, ob die
Rechte aufgrund etwaiger Barrieren als "substantiell" einzustufen sind. Weitere Informationen siehe auch
Punkt 9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“.
•
Bei Vermögenswerten, die veräußert werden sollen, ist durch das Management zu bestimmen, ob sie in
ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und ob ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich ist.
Auswirkungen von klimabezogenen Aspekten auf die Rechnungslegung
Umweltgerechtes Handeln und nachhaltiges Wirtschaften stehen im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie.
In diesem Zusammenhang berücksichtigt die Gruppe den Klimawandel bei der Entwicklung neuer Produkte
und investiert weiterhin in Lösungen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort. Aktuelle Entwicklungen und
Maßnahmen bezüglich Klimawandel und Nachhaltigkeit führen nicht zu grundlegend geänderten Annahmen
und Schätzungen in der Rechnungslegung. Dies steht auch im Einklang mit der Einschätzung des Vorstands,
dass der Klimawandel voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Beurteilung der Unterneh-
mensfortführung im Rahmen der Abschlusserstellung hat. Der Vorstand schätzt die potenziellen Auswirkungen
klimabedingter Chancen und Risiken auf den Konzernabschluss nach IFRS wie folgt ein:
•
Nutzungsdauer von Vermögenswerten: Die Gruppe hat evaluiert, inwiefern die Nutzungsdauern von
Sachanlagen aufgrund von klimabezogenen Risiken beeinflusst sein könnten. Eine Beurteilung er-
folgte insbesondere dahingehend, ob auf Basis bestehender und angekündigter gesetzlicher und re-
gulatorischer Vorgaben das Verschmutzungspotential einzelner Industrieanlagen (beispielsweise
durch Überschreitung von Emissionsgrenzwerten) für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen ein
Risiko darstellt. Eine Beeinflussung von Nutzungsdauern durch externe oder interne Verpflichtungen
konnte dabei nicht abgeleitet werden.
•
Wertminderungen von Vermögenswerten: Den kurz- und mittelfristigen Finanzplanungen und damit
den Werthaltigkeitstests liegt die nachhaltig ausgerichtete Strategie der Gruppe zugrunde. In den kurz-
und mittelfristigen Finanzplanungen der einzelnen CGUs werden Annahmen zu klimabedingten Fak-
toren bei Investitionsprogrammen (CAPEX), Technologien und Produktionsverfahren zum Erreichen
der konzerninternen Klimaziele sowie beim darauf basierenden ökologisch nachhaltigen Produktmix
sachgerecht berücksichtigt.
•
Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten: Im Geschäftsjahr 2025 sind in der Gruppe keine Ver-
pflichtungen aus Klimaschutzgesetzen und/oder Klimaregulatorien entstanden, die den Ansatz einer
Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten. Es bestehen keine Ver-
pflichtungen zur Rekultivierung bestehender Grundstücke.
Beilage I/17
II. KONSOLIDIERUNGSKREIS
8. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND -METHODEN
In den Konzernabschluss der Pierer Industrie AG werden alle wesentlichen Tochterunternehmen im Wege der
Vollkonsolidierung einbezogen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Die Ab-
schlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherr-
schung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Betrag für die nicht beherr-
schenden Anteile wird - sofern nicht anders angegeben - mit dem anteiligen Reinvermögen am erworbenen
Unternehmen ohne Firmenwertkomponente erfasst.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind in der Bilanzposition „Nach der Equity-Methode bilanzierte
Finanzanlagen“ ausgewiesen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen
maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz-
und Geschäftspolitik hat. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach
dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach
der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder
die gemeinschaftliche Führung endet.
Die Berichtswährung der Pierer Industrie-Gruppe ist der Euro. Die Tochterunternehmen sowie die nach der
Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen stellen die Jahresabschlüsse in ihrer funktionalen Währung auf.
Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltene Vermögenswerte und Schulden mit dem
Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem durchschnitt-
lichen Devisenkurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Folgende für die Pierer Industrie-Gruppe wesentlichen
Kurse wurden für die Währungsumrechnung in die Berichtswährung herangezogen:
Stichtagskurs Durchschnittskurs 31.12.2025 31.12.2024 2025 2024 US-Dollar 1,1750 1,0389 1,1314 1,0808 Britisches Pfund 0,8726 0,8292 0,8567 0,8450 Schweizer Franken 0,9314 0,9412 0,9366 0,9534 Japanischer Yen 184,0900 163,0600 169,5133 164,0558 Südafrikanischer Rand 19,4439 19,6188 20,1379 19,8325 Mexikanischer Peso 21,118 21,5504 21,6301 20,0134 Australischer Dollar 1,7581 1,6772 1,7543 1,6438 Kanadischer Dollar 1,6088 1,4948 1,5810 1,4835 Chinesischer Renminbi 8,2262 7,5833 8,1099 7,7733 Rumänischer Leu 5,0968 4,9743 5,0459 4,9753 Brasilianischer Real 6,4364 6,4253 6,2866 5,8907
Beilage I/18
9. VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS
Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der Pierer Industrie
AG stehen, sind in den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 einbezogen. Die Anzahl der
Unternehmen im Konsolidierungskreis hat sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt entwickelt:
Vollkonsolidierte Gesellschaften At Equity Gesellschaften Stand zum 31.12.2024 28 10 Konsolidierungskreiszugänge 0 1 Konsolidierungskreisabgänge 0 -2 Abgänge durch Verschmelzung 0 -1 Stand zum 31.12.2025 28 8 davon ausländische Unternehmen 21 2
Die Pierer Industrie AG, als Mutterunternehmen der Pierer Industrie-Gruppe, wurde in dieser Aufstellung nicht
berücksichtigt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie deren Erstkonsolidierungs-
zeitpunkte sind im Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ angeführt.
Aufgegebener Geschäftsbereich – Pankl Racing Systems AG
Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 fasste der Konzern die Entscheidung, die Pankl Racing Systems AG
samt Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2026 zu veräußern und leitete hierfür einen aktiven Verkaufspro-
zess einschließlich gezielter Käufersuche ein. Die Gesellschaft stellten eine separate CGU dar und können
unmittelbar veräußert werden. Mit dem Abschluss des Verkaufsprozesses wird innerhalb von 12 Monaten
gerechnet. Dementsprechend wurde die Pankl Racing-Gruppe im vorliegenden Konzernabschluss per 31. De-
zember 2025 als „aufgegebener Geschäftsbereich“ gemäß IFRS 5 klassifiziert. Die Vorjahreszahlen der Kon-
zerngesamtergebnisrechnung wurden entsprechend angepasst, um den aufgegebenen Geschäftsbereich ge-
sondert von den fortzuführenden Geschäftsbereichen darzustellen.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung beinhaltet sowohl die Cashflows aus dem fortgeführten als auch aus dem
aufgegebenen Geschäftsbereich. Die den aufgegebenen Geschäftsbereich betreffenden Cash-flows setzen
sich wie folgt zusammen:
TEUR 2024 2025 Cash-flow aus Betriebstätigkeit 39.613 38.372 Cash-flow aus Investitionstätigkeit -19.437 -16.558 Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit -9.980 -32.013 10.196 -10.199
Beilage I/19
Das Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2024 2025 Umsatzerlöse 322.332 354.752 Aufwendungen -309.027 -347.988 Sonstige Erträge 1.844 1.475 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 15.149 8.239 Finanzergebnis -5.761 -8.204 Ertragssteuern -3.110 -979 Ergebnis nach Steuern 6.278 -944 davon Eigentümer des Mutterunternehmens 6.223 -991 davon Nicht beherrschende Gesellschafter 55 47
ÄNDERUNGEN VOLLKONSOLIDIERTER GESELLSCHAFTEN
•
Vorjahr: Aufgegebener Geschäftsbereich - Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe
Wesentliche Tochterunternehmen des Teilbereichs "Bajaj Mobility (vormals: PIERER Mobility)" befanden sich
zum 31. Dezember 2024 in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (siehe dazu Punkt 2). Aufgrund
der Ausgestaltung der Bajaj Mobility AG als Holding- und Finanzierungsgesellschaft für das Motorcycle und
Bicycle-Geschäft und den daraus entstandenen wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen, verfolgte die
Bajaj Mobility-Gruppe ein gemeinsames Sanierungskonzept. Das Management der Bajaj Mobility AG, sowie
das Management von Pierer New Mobility GmbH, KTM AG sowie ausgewählter Tochtergesellschaften haben
in diesem Zuge Fortbestehensprognosen für die jeweiligen Gesellschaften bzw. (Teil-)Konzerne erstellt. Eine
wesentliche Bedingung für den Fortbestand der Bajaj Mobility AG war neben der Zufuhr von frischem Kapital
auch die erfolgreiche Sanierung und der Fortbestand der Einzelunternehmen der Gruppe, insbesondere der
KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH als auch der Ver-
triebstöchter.
Aufgrund des per 31. Dezember 2024 laufenden Reorganisationsverfahrens der Pierer Industrie AG und der
zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung fehlenden finanziellen Mittel der Pierer Industrie AG hat das Manage-
ment beurteilt, ob durch die Eröffnung der Sanierungsverfahren innerhalb der Bajaj Mobility-Gruppe finanzielle
Barrieren entstanden sind, die die Pierer Industrie AG an der Ausübung ihrer Rechte hindern. Entsprechend
der gegebenen Umstände stellte das Management der Pierer Industrie AG fest, dass die Gesellschaft mangels
finanzieller Mittel nicht in der Lage ist an der Sanierung der Bajaj Mobility-Gruppe teilzunehmen und erwartete
somit, dass die Beherrschung an der Bajaj Mobility AG nicht aufrechterhalten werden kann. Dementsprechend
war die Pierer Industrie AG nicht mehr in die maßgeblichen Tätigkeiten der Bajaj Mobility-Gruppe (insb. den
Sanierungsbemühungen, Investorensuche, etc.) involviert und wurde von dieser auch bei der Investorensuche
nicht mehr berücksichtigt. Dies gilt sinngemäß auch für die für den Konzernabschluss der Pierer Industrie AG
nicht wesentliche Zwischenholding der Bajaj Auto International Holdings AG, die ausschließlich als gemein-
same Holdinggesellschaft für die Anteile an der Bajaj Mobility AG von Pierer Industrie AG und der Bajaj-
Gruppe dient und neben Halten und Verwalten der Anteile an der Bajaj Mobility AG keine Tätigkeiten ausführt.
Soweit in diesem Konzernabschluss vom Verlust der Beherrschung an der Bajaj Mobility AG gesprochen wird,
bezieht sich dies somit ebenfalls auf die Bajaj Auto International Holdings AG.
Die nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 eingetretenen Umstände, wie die Einräumung einer Call-
Option über sämtliche unmittelbar und mittelbar gehaltenen Anteile an der Bajaj Mobility AG an den neuen
Investor sowie die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans der KTM AG bestätigen aus Sicht des Ma-
nagements die zum Bilanzstichtag getroffene Einschätzung, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung der Sanie-
rungsverfahren innerhalb der Bajaj Mobility-Gruppe keine Beherrschung mehr an dieser vorlag.
Die Bajaj Mobility-Gruppe wurde daher aufgrund des Verlusts der Beherrschung zum 29. November 2024 nicht
mehr in den Konzernabschluss der Pierer Industrie AG einbezogen, sondern ab Verlust der Beherrschung als
Beilage I/20
assoziiertes Unternehmen dargestellt. Bis zur Endkonsolidierung wurde die Bajaj Mobility-Gruppe als aufge-
gebener Geschäftsbereich dargestellt. Die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden der Bajaj Mobility-
Gruppe stellten sich zum Zeitpunkt der Endkonsolidierung Ende November 2024 wie folgt dar:
in TEUR Sachanlagen -364.891 Firmenwert -4.875 Immaterielle Vermögenswerte -482.112 Latente Steueransprüche -203.206 Sonstige langfristige Vermögenswerte -59.181 Langfristige Vermögenswerte -1.114.265 Vorräte -715.426 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -392.606 Forderungen und sonstige Vermögenswerte -186.956 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -49.809 Kurzfristige Vermögenswerte -1.344.797 Vermögenswerte -2.459.062 Finanzverbindlichkeiten 132.979 Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 32.028 Latente Steuerschulden 103.016 Andere langfristige Schulden 96.447 Langfristige Schulden 364.470 Finanzverbindlichkeiten 1.660.924 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 414.753 Rückstellungen 64.075 Andere kurzfristige Schulden 150.223 Kurzfristige Schulden 2.289.975 Schulden 2.654.445 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter -122.036 Abgegangene Nettovermögenswerte 73.347 Zugang At-Equity Anteile PIERER Mobility AG (Fair-Value) 122.685 Recycling von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses 3.185 Endkonsolidierungserfolg 199.217
Der Fair-Value der Anteile an der Bajaj Mobility AG wurde mit dem Börsenkurs der Gesellschaft per 29. No-
vember 2024 ermittelt, welcher 9,00 CHF je Aktie an der SIX Swiss Exchange betrug (umgerechnet 9,67 Euro
je Aktie). Aufgrund der Notierung der Aktien der Bajaj Mobility AG an einem aktiven Markt, handelt es sich um
einen Fair-Value der Stufe 1. Das Endkonsolidierungsergebnis ist im Ergebnis aus dem aufgegebenen Ge-
schäftsbereich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
Die Konzern-Kapitalflussrechnung beinhaltet sowohl die Cashflows aus dem fortgeführten als auch aus dem
aufgegebenen Geschäftsbereich. Die den aufgegebenen Geschäftsbereich betreffenden Cash-flows setzen
sich wie folgt zusammen:
Beilage I/21
TEUR 2024 Cash-flow aus Betriebstätigkeit -511.184 Cash-flow aus Investitionstätigkeit -395.151 Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit 650.359 -255.976
Die abgegangenen Zahlungsmittel der Bajaj Mobility-Gruppe in Höhe von TEUR 49.809 sind in der Kapital-
flussrechnung für das Geschäftsjahr 2024 im Cash-flow aus Investitionstätigkeit im Posten Abgang von Toch-
terunternehmen enthalten.
Das Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2024 Umsatzerlöse 1.790.421 Aufwendungen -3.075.141 Entkonsolidierungsgewinn 199.217 Sonstige Erträge 17.703 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -1.067.800 Finanzergebnis -80.915 Ertragssteuern 212.985 Ergebnis nach Steuern -935.730 davon Eigentümer des Mutterunternehmens -251.738 davon Nicht beherrschende Gesellschafter -683.992
Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2024 beinhalten neben den laufenden Aufwendungen Sondereffekte im
Zusammenhang mit den Sanierungsverfahren und Restrukturierungen innerhalb der Bajaj Mobility-Gruppe.
Diese betreffen u.a. Abschreibungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 152.420, Rückstellungen für mögliche
Schadensersatz- und Leistungsansprüche in Höhe von TEUR 31.424 und Wertminderungen von langfristigen
Vermögenswerten in Höhe von TEUR 483.518 (weitere Informationen siehe auch Punkt 22. „Firmenwert und
Werthaltigkeitstest nach IAS 36“) und TEUR 147.311 im Zusammenhang mit der Einstufung der MV Agusta
Motor S.p.A. und deren Tochterunternehmen als Veräußerungsgruppe gem. IFRS 5.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Geschäftsjahr 2024 größtenteils die erfolgswirksame Aufwer-
tung der unterjährig bislang At Equity-gehaltenen Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A. in Höhe von TEUR
16.339.
Die Ertragssteuern beinhalten die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 206.588.
Auf Ebene der Bajaj Mobility-Gruppe wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert, welche im
Jahr 2025 mit dem Sanierungsgewinn unter der Voraussetzung der rechtskräftigen Bestätigung des Sanie-
rungsplans durch das Insolvenzgericht verrechnet werden. Nach § 23a Abs. 2 KStG ist bei Vorliegen von
Sanierungsgewinnen, die durch Erfüllung der Sanierungsplanquote nach Abschluss eines Sanierungsplanes
entstanden sind, die Körperschaftssteuer insoweit nicht festzusetzen, als sie den der Sanierungsplanquote
entsprechenden Betrag übersteigt. Von einer Festsetzung der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Steuer
(=Differenzbetrag) ist in jenem Ausmaß Abstand zu nehmen, welches sich durch Anwendung des dem Forde-
rungsnachlass entsprechenden Prozentsatzes (100 % abzüglich Sanierungsplanquote) auf diesen Differenz-
betrag ergibt (Nichtfestsetzungsbetrag).
Beilage I/22
ÄNDERUNGEN AT-EQUITY EINBEZOGENER GESELLSCHAFTEN
Die Bajaj Mobility AG sowie die Bajaj Auto International Holdings AG wurden bis zum 22. Mai 2025 nach der
Equity-Methode bilanziert und ab diesem Zeitpunkt gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert.
Der gemäß IFRS 5 bilanzierte Vermögenswert entsprach dem vereinbarten Optionswert in Höhe von € 50,8
Mio. Wie unter Punkt 2. erläutert wurden die von der Pierer Industrie AG gehaltenen Aktien an der Mehrheits-
aktionärin Bajaj Auto International Holdings AG sowie folglich auch indirekt an der Bajaj Mobility AG an die
Bajaj Auto International Holdings B.V. am 18. November 2025 übertragen. Die von der Pierer Industrie AG
„als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ der beiden Gesellschaften sind folglich ab diesem Zeitpunkt
aus dem Konzern abgegangen.
Die Pierer Industrie AG ist Teil eines Konsortiums (Robau Beteiligungsverwaltung GmbH), welches seit März
2025 die Mehrheit der Anteile (direkt & indirekt insgesamt 55,12 %) an der börsennotierten Rosenbauer Inter-
national AG hält. Das Unternehmen ist weltweit einer der führenden Hersteller für Feuerwehrtechnik im ab-
wehrenden Brand- und Katastrophenschutz. Die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH ist im Geschäftsjahr
2025 in den Konsolidierungskreis der Gruppe „At-Equity“ zugegangen. Zum Bilanzstichtag hält die Pierer In-
dustrie AG 33,33 % der Anteile an der Robau Beteiligungsverwaltung GmbH.
Die im Vorjahr gegründete PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (50% Anteil) wurde mit Verschmelzungsver-
trag vom 11. Juli 2025 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH
übertragen.
III. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
In der Pierer Industrie AG erfolgt die Steuerung der Geschäftstätigkeit auf Basis der Unternehmensbereiche
„Pankl AG-Gruppe“, „Bajaj Mobility-Gruppe“ (bis zur Endkonsolidierung am 29. November 2024) und „Sons-
tige“. Die im Geschäftsjahr 2025 fortgeführten Unternehmensbereiche Pankl AG und Sonstige werden separat
geführt und an den Vorstand die Pierer Industrie AG gemäß den IFRS Rechnungslegungsvorschriften berich-
tet. Der für den Segmentbericht relevante Hauptentscheidungsträger ist der Gesamtvorstand der Pierer In-
dustrie AG. Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß den internen Berichten mit den Segmenten
Pankl AG-Gruppe und Sonstige.
Pankl AG-Gruppe:
Die Pankl AG-Gruppe entwickelt, erzeugt, wartet und vertreibt mechanische Systeme im Hochtechnologiebe-
reich für dynamische Komponenten in den weltweiten Nischenmärkten der Rennsport-, Luxusautomobil- und
Luftfahrtindustrie. Zudem bietet die Pankl AG-Gruppe als Automobilzulieferer effektive Lösungen im Bereich
Pumpen und Motorkomponenten sowie Leichtbau-Verbundbremsscheiben. Die Pankl AG-Gruppe umfasst
zum 31. Dezember 2025 insgesamt 25 in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften in Österreich,
Deutschland, Rumänien, Slowakei, den USA, China, Japan, Brasilien, Kanada und Großbritannien. Die Pankl
Racing Systems AG (Tochterunternehmen der Pankl AG) befindet sich aktuell in einem Verkaufsprozess und
ist als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. Es erfolgte keine Anpassung der internen Berichterstattung
und somit keine Auswirkungen auf die Segmentzuordnung.
VORJAHR: Bajaj Mobility-Gruppe (aufgegebener Geschäftsbereich):
Unter den Marken „KTM“, „Husqvarna Motorcycles“ und „GASGAS“ sowie Komponenten der Marke „WP“ be-
treibt die Bajaj Mobility-Gruppe die Entwicklung, Erzeugung und den Vertrieb von Motorrädern. Die Bajaj Mo-
bility-Gruppe umfasste bis zur Endkonsolidierung insgesamt 80 in den Konzernabschluss einbezogene Ge-
sellschaften in Österreich, den USA, Japan, Südafrika, Mexiko, Indien, Australien und Neuseeland sowie in
verschiedenen anderen Ländern in Europa und Asien.
Sonstige:
Im Bereich „Sonstige“ werden die Pierer Industrie AG und die Abatec-Gruppe dargestellt.
Beilage I/23
Keines der Segmente weist eine Abhängigkeit von externen Kunden im Sinn des IFRS 8.34 auf. Lieferungen
und Leistungen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die Segmentsteuerungs-
größe EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Die In-
vestitionen betreffen Anlagenzugänge aus dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Vermögensge-
genständen (ohne Leasingzugänge gemäß IFRS 16). Das nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnis ist
gemäß der Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im EBIT enthalten. Das Working Capital
Employed entspricht der Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag. Die Nettoverschuldung entspricht der
Summe der kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) abzüglich
der Zahlungsmittel zum Stichtag.
Die Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2025 und 2024 teilen sich auf die beschriebenen Segmente
wie folgt auf:
2025 PANKL AG Konsolid- TEUR Gruppe Sonstige ierung GESAMT Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse inner- 836.118 50.480 -1.656 884.942 halb der Segmente) Umsatzerlöse extern 836.118 48.824 0 884.942 Herstellungskosten -692.014 -33.567 2.181 -723.400 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -26.673 -4.671 -42.670 -74.014 Investitionen 38.747 1.012 0 39.759 Abschreibungen -110.939 -4.232 1.863 -113.308 davon Wertminderungen -45.367 0 0 -45.367 Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die 0 0 -44.480 -44.480 nach der Equity-Methode bilanziert werden Bilanzsumme 745.487 552.917 -142.400 1.156.004 Eigenkapital 210.116 214.369 -64.180 360.305 Working Capital Employed 193.243 16.201 0 209.444 Nettoverschuldung -318.078 -175.860 -69.926 -563.864
Beilage I/24
PIERER 2024 Mobility Gruppe (auf-PANKL AG Konsolid- TEUR gegeben) Gruppe Sonstige ierung GESAMT Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse inner-1.790.857 890.034 74.879 -78.680 2.677.090 halb der Segmente) Umsatzerlöse extern 1.790.421 834.797 51.872 0 2.677.090 Herstellungskosten -1.852.059 -741.886 -49.440 63.187 -2.580.198 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -1.148.566 -34.223 -22.923 78.928 -1.126.784 Investitionen 220.797 63.253 4.856 0 288.906 Abschreibungen -690.605 -115.712 -2.612 -124.171 -933.100 davon Wertminderungen -508.512 -50.918 -7 -126.699 -686.136 Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die -13.466 0 3 -11.431 -24.894 nach der Equity-Methode bilanziert werden Bilanzsumme 0 827.736 1.070.920 -563.485 1.335.171 Eigenkapital 0 251.368 719.277 -479.247 491.398 Working Capital Employed 0 194.380 17.080 13 211.473 Nettoverschuldung 0 -323.320 -320.493 74.791 -569.022
1)
exklusive IFRS 16 (Leasing); die Leasingzugänge betrugen in 2025 TEUR 12.699 (Vorjahr: TEUR 64.735).
2)
Wertminderungen auf Konsolidierungsebene der Gruppe betreffen ausschließlich den aufgegebenen Geschäftsbereich
3)
In den dargestellten Wertminderungen sind die Wertminderungen auf die Veräußerungsgruppe MV Agusta Motor S.p.A. in
Höhe von TEUR 147.311 enthalten.
Die Equity-Ergebnisse werden keinem Segment zugeteilt und werden daher in der Konsolidierungsspalte ge-
zeigt.
Die Gesamt-Umsatzerlöse sowie das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) können auf die Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt übergeleitet werden:
2024 TEUR 2025 (angepasst) Gesamtumsatz gemäß Segmentbericht 2.677.090 884.942 abzüglich Segment Bajaj Mobility-Gruppe (aufgegeben) -1.790.857 0 abzüglich Pankl Racing-Gruppe (aufgegeben innerhalb des Segments Pankl AG--377.369 -354.752 Gruppe) zuzüglich Konsolidierungseffekte 55.473 0 Umsatzerlöse gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (fortgeführt) 564.337 530.190 2024 TEUR 2025 (angepasst) Gesamt-EBIT gemäß Segmentbericht -1.126.784 -74.014 zuzüglich EBIT Bajaj Mobility-Gruppe (aufgegeben) 1.148.566 0 abzüglich Endkonsolidierungserfolg Bajaj Mobility-Gruppe -199.217 0 abzüglich Pankl Racing-Gruppe (aufgegeben innerhalb des Segments Pankl AG--15.149 -8.239 Gruppe) zuzüglich Wertminderungen betreffend aufgegebenen Geschäftsbereich auf Konzern-122.856 0 ebene abzüglich Konsolidierungseffekte -4.405 0 EBIT gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (fortgeführt) -74.133 -82.253
Beilage I/25
INFORMATIONEN ÜBER GEOGRAFISCHE GEBIETE:
Das langfristige Vermögen (ohne Steueransprüche und Finanzinstrumente), gegliedert nach geografischen
Gebieten, stellt sich wie folgt dar:
Langfristige Vermögenswerte TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Österreich 316.869 83.862 Europa (ohne Österreich) 250.489 181.708 Nordamerika inkl. Mexiko 25.523 4.920 Sonstige 22.741 16.284 SUMME 615.622 286.774
Die Gliederung der Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten kann Punkt 10. „Umsatzerlöse“ entnommen
werden.
Beilage I/26
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Vorjahres-
zahlen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aufgrund des geplanten Verkaufs der Pankl Racing
Systems AG und des Ausweises als aufgegebener Geschäftsbereich angepasst.
10. UMSATZERLÖSE
Umsatzerlöse werden grundsätzlich nach dem Gefahrenübergang gemäß Geschäftsbedingungen (Incoterms)
bzw. nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung abzüglich Skonti, Kundenboni und Rabatte erfasst.
Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Dienstleistungen werden, sofern sie über mehrere Berichtszeiträume im
Rahmen einer einzigen Vereinbarung erbracht werden nach dem Fertigstellungsgrad erfasst.
Die Aufteilung nach geografischen Bereichen der Außenumsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden. Die Um-
satzerlöse (Drittumsätze) nach geografischen Regionen für den fortgeführten sowie für den aufgegebenen
Geschäftsbereich setzen sich wie folgt zusammen:
2024 TEUR 2025 angepasst Österreich 134.756 95.768 davon fortgeführter Geschäftsbereich 41.047 51.995 davon aufgegebener Geschäftsbereich 93.709 43.773 Europa (ohne Österreich) 1.498.504 568.867 davon fortgeführter Geschäftsbereich 420.818 388.466 davon aufgegebener Geschäftsbereich 1.077.686 180.401 Nordamerika 687.916 158.446 davon fortgeführter Geschäftsbereich 60.277 46.469 davon aufgegebener Geschäftsbereich 627.639 111.977 Sonstige 355.915 61.861 davon fortgeführter Geschäftsbereich 42.195 43.260 davon aufgegebener Geschäftsbereich 313.720 18.601 GESAMT 2.677.090 884.942 davon fortgeführter Geschäftsbereich 564.337 530.190 davon aufgegebener Geschäftsbereich 2.112.753 354.752
Zum 31. Dezember 2025 bestehen für den fortgeführten Geschäftsbereich Vertragsverbindlichkeiten in Höhe
von TEUR 810 (Vorjahr: TEUR 1.096). Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten insbesondere erhaltene Anzah-
lungen für Vorleistungen vor Serienbeginn. Aus dem Saldo der zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 ausge-
wiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden, analog zum Vorjahr, keine Umsatzerlöse realisiert.
Vertragskosten aus der Anbahnung von Verträgen sind – wie im Vorjahr – in Höhe von TEUR 3.644 (Vorjahr:
TEUR 2.376) in den langfristigen sonstigen Vermögenswerten und in Höhe von TEUR 1.359 (Vorjahr: TEUR
1.457) in den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2025 ausgewiesen. Vertragskos-
ten aus der Anbahnung von Verträgen liegen vor, wenn die Zahlungen direkt für einen wahrscheinlichen Kun-
denauftrag geleistet werden, ohne diese der Vertragsabschluss nicht entstanden wäre und eine Zurückerlan-
gung der Kosten erwartet wird. Die Amortisation der Vertragskosten erfolgt entsprechend der späteren Liefer-
abrufe der Serienprodukte und belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf TEUR 1.505 (Vorjahr: TEUR 1.362). Zum
31. Dezember 2025 gab es Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Vertragskosten in Höhe von TEUR
0 (Vorjahr: TEUR 220).
Beilage I/27
11. HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE
ERBRACHTEN LEISTUNGEN
Die Herstellungskosten des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
2024 TEUR 2025 angepasst Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 337.955 297.689 Personalaufwand 115.023 105.748 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle 27.482 29.690 Vermögenswerte Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.379 20.747 489.839 453.874
12. VERTRIEBSAUFWENDUNGEN
Die Vertriebs- und Rennsportaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich
wie folgt zusammen:
13. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN
2024 TEUR 2025 angepasst Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 180 168 Personalaufwand 7.348 6.691 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 237 570 Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.028 8.889 17.793 16.318
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen
sich wie folgt zusammen:
2024 TEUR 2025 angepasst Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 1.070 611 Personalaufwand 13.702 8.696 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 3.701 4.077 Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.122 1.604 16.351 14.988
Die in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen dargestellten Aufwandsarten umfassen Forschungs-
sowie nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Der Personalaufwand ohne Effekte aus den aktivierten
Entwicklungskosten beträgt TEUR 8.696 (Vorjahr: TEUR 13.702). Insgesamt betrugen die Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen (vor aktivierten Entwicklungskosten) TEUR 14.988 (Vorjahr: TEUR 16.351) und
somit 2,8 % (Vorjahr: 2,9 %) vom Umsatz.
Beilage I/28
14. VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN
Die Verwaltungsaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie folgt zu-
sammen:
2024 TEUR 2025 angepasst Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 3.321 2.503 Personalaufwand 22.896 21.536 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 3.330 4.416 Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.751 9.989 42.298 38.444
15. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie
folgt zusammen:
2024 TEUR 2025 angepasst Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen 54.768 45.367 Übrige sonstige Aufwendungen 14.124 13.242 68.892 58.609
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen betreffen im Wesentlichen die erfasste Wert-
minderung gem. IAS 36 für die CGU „SHW“ in Höhe von TEUR 45.367 (Vorjahr: TEUR 50.918). Für weitere
Details verweisen wir an dieser Stelle auf Punkt 22. „Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“. Zudem
enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Einmaleffekte im Projekt-/Produktbereich in Höhe von
TEUR 1.317 (Vorjahr: TEUR 1.284) sowie Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 3.314 (Vor-
jahr: TEUR 1.658). Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2025 die erfolgte Ab-
wertung der Bajaj Mobility-Gruppe zum Fair-Value abzüglich Veräußerungskosten in Höhe von TEUR -5.757.
16. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Sonstige betriebliche Erträge werden realisiert, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus dem zugrunde liegenden
Vertrag wahrscheinlich ist und es eine verlässliche Bestimmung der Erträge gibt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf insgesamt TEUR 14.270 (Vorjahr: TEUR 8.131) und
enthalten insbesondere öffentliche Zuschüsse in Höhe von TEUR 3.396 (Vorjahr: TEUR 1.366) sowie Erträge
aus Kursdifferenzen in Höhe von TEUR 2.132 (Vorjahr: TEUR 1.557). Ebenfalls enthalten sind Auflösungen
von Rückstellungen in Höhe von TEUR 913 (Vorjahr: TEUR 1.685).
17. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BETEILIGUNGEN
Der Gewinn-/Verlustanteil von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wird
in der Gewinn- und Verlustrechnung als gesonderter Posten im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit ausge-
wiesen. Das Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
Beilage I/29
18. FINANZ- UND BETEILIGUNGSERGEBNIS
TEUR 2024 2025 Bajaj Mobility-Gruppe -10.374 -52.239 Robau Beteiligungsverwaltung GmbH 0 7.936 JETFLY Airline GmbH -240 -180 Sonstige -814 3 -11.428 -44.480
Das Finanz- und Beteiligungsergebnis des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzt sich wie folgt
zusammen:
Das sonstige Finanz- und Beteiligungsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
2024 TEUR 2025 angepasst Zinserträge 4.488 1.477 Zinsaufwendungen -24.019 -23.501 Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis 9.121 23.387 -10.410 1.363
TEUR 2024 2025 Fremdwährungsbewertung Bankguthaben 32 -80 Bewertung Genussrecht 9.865 23.844 Wertminderung von langfristigen finanziellen Vermögenswerten -1.350 -124 Verluste aus sonstigen Beteiligungen -34 -253 Erträge aus sonstigen Beteiligungen 608 0 9.121 23.387
Für weitere Informationen zum Genussrecht verweisen wir auf Punkt 27. „Sonstige langfristige Vermögens-
werte“.
19. ERTRAGSTEUERN
Die Ertragsteueraufwände und -erträge des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns teilen sich wie folgt
in laufende und latente Steuern auf:
TEUR 2024 2025 Laufende Steuer -2.699 -4.147 Latente Steuern -1.532 16.435 -4.231 12.288
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen
und Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die österreichischen Gesellschaften der Gruppe unter-
liegen einem Körperschaftsteuersatz von 23 % (Vorjahr: 23 %). Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern
basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen oder verabschiedeten Gesetzen und Verordnungen. Die
angewandten Ertragssteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 16 % bis 34 %. Eine
Beilage I/30
Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steueraufwand des Geschäftsjahres (Anwendung des Kon-
zernsteuersatzes in Höhe von 23 % auf das Ergebnis vor Steuern) und dem tatsächlich ausgewiesenen Steu-
eraufwand kann wie folgt dargestellt werden:
TEUR 2024 2025 Ergebnis vor Ertragsteuern -84.543 -80.890 Erwarteter Steueraufwand / -ertrag 19.445 18.605 Nicht temporäre Differenzen und sonstige steuerliche Hinzurechnungen 173.289 4.343 Ansatz / Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen -180.985 -2.768 Steuern aus Vorperioden 665 -454 Effekte ausländischer Steuersätze 491 2.498 Ergebnis aus Equity-Beteiligungen -2.629 -10.231 Wertberichtigungen auf Firmenwerte -12.595 0 Steuersatzänderungen 0 378 Sonstiges -1.912 -83 -4.231 12.288
Bei den Überleitungspositionen betreffend nicht temporären Differenzen und sonstigen Hinzurechnungen han-
delt es sich um einen Steuerertrag in der Überleitungsrechnung. Dieser resultiert im Geschäftsjahr 2025 im
Wesentlichen aus der steuerfreien Bewertung des Genussrechts.
Der Überleitungspositionen betreffend des Nichtansatzes bzw. Wertberichtigungen handelt es sich im We-
sentlichen um Effekte aus laufenden steuerlichen Verlusten und offenen Teilwert-Siebentel, auf die mangels
Werthaltigkeit keine latenten Steuern angesetzt wurden.
In der Überleitungsrechnung erfolgt zutreffenderweise eine Bruttodarstellung zwischen permanenten Effekten
und laufenden Verlusten / Siebenteln, damit eine Überleitung zu den Bestandsgrößen ohne latenten Steuern
möglich ist.
Der fortgeführte Geschäftsbereich des Konzerns ist in keiner Jurisdiktion tätig, die als Niedrigsteuerland im
Sinne der Mindestbesteuerung gilt. Alle Tochterunternehmen und Geschäftseinheiten des Konzerns befinden
sich in Ländern, die Steuersätze oberhalb der Mindestbesteuerungsgrenze haben. Der Konzern verfolgt eine
streng regelkonforme Geschäftspraxis und orientiert sich an den höchsten Governance-Standards. Die Unter-
nehmensführung überwacht kontinuierlich steuerliche Entwicklungen und passt die Geschäftsstrategie ent-
sprechend an, um stets den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen.
20. AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Die auf die Berichtsperiode entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirt-
schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft setzen sich für den Geschäftsbereich wie folgt zusammen:
TEUR 2024 2025 Jahresabschlussprüfung aller Einzelgesellschaften sowie 1.080 2.062 Konzernabschlussprüfung Sonstige Leistungen und andere Beratungsleistungen 437 400 1.517 2.462
Beilage I/31
21. MITARBEITER
Der Mitarbeiterstand wird jeweils inklusive Leiharbeiter und externen Dienstnehmern dargestellt: Stand am 1.1.2025 4.509 Veränderungen im Geschäftsjahr -315 Stand am 31.12.2025 4.194 davon aufgegebener Geschäftsbereich 2.165
Zum 31.12.2025 waren 1.834 (Vorjahr: 1.983) Angestellte und 2.360 (Vorjahr: 2.526) Arbeiter beschäftigt. Zum
31.12.2025 sind Mitarbeiter 1.761 (Vorjahr: 2.695) in Österreich und Mitarbeiter 2.433 (Vorjahr: 1.814) im Aus-
land beschäftigt. Durchschnittlich beschäftigte die Gruppe Mitarbeiter 4.216 (Vorjahr: 10.698), davon Ange-
stellte 1.856 (Vorjahr: 5.510) und Arbeiter 2.360 (Vorjahr: 5.188).
Der Personalaufwand des fortgeführten Geschäftsbereichs im Geschäftsjahr 2025, ohne Effekte aus der Ak-
tivierung von Entwicklungskosten, beträgt TEUR 144.545 (Vorjahr: TEUR 158.969).
V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
22. FIRMENWERT UND WERTHALTIGKEITSTEST NACH IAS 36
Firmenwerte werden einmal jährlich und bei Vorliegen von Anhaltspunkten einer Wertminderung gemäß
IAS 36 auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Dabei ermittelt der Konzern den erzielbaren Betrag grundsätzlich auf
Basis des Nutzungswertes, welcher den Barwert der zukünftig geschätzten Cash-flows vor Steuern darstellt.
Die Wertminderungstests der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) „SHW“ wurde auf Basis einer fünf-
jährigen Planung der Cash-flows erstellt. Dieser liegt das genehmigte Budget sowie die letztgültige Mittelfrist-
planung zugrunde. Nach dem Detailplanungszeitraum werden die Cash-flows der letzten Detailplanungsperi-
ode als Basis für die Errechnung einer ewigen Rente herangezogen, wobei eine Wachstumsrate von 1 % auf
den Diskontsatz verwendet wird. Als Diskontierungszinssatz wurde ein gewogener Kapitalkostensatz (WACC)
vor Steuern in Höhe von 11,4 % (Vorjahr: 11,2 %) herangezogen. Die Ermittlung erfolgte auf Basis extern
verfügbarer Kapitalmarktdaten. Die Mittelfristplanung basiert auf internen Annahmen über die zukünftigen
Absatz-, Preis- und Kostenentwicklungen, die zukünftige Erschließung neuer Märkte sowie die Zusammen-
setzung des Produktmixes. Die Annahmen beruhen im Wesentlichen auf den langjährigen Erfahrungswerten
und der Einschätzung des Managements.
Für die CGU „SHW“ wurde im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung per 31.12.2025 ein Abwertungsbedarf in
Höhe von € 45,4 Mio. (Vorjahr: € 50,9 Mio.) identifiziert. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Automotive-
Bereich und der allgemein gesamtwirtschaftlichen Marktentwicklungen sowie geopolitischen Spannungen
musste die Planungsrechnung der CGU „SHW“ entsprechend angepasst werden, was zu Wertminderungen
führte. Da der Firmenwert bereits im Vorjahr vollständig abgeschrieben wurde, wurde der verbleibende Wert-
minderungsbedarf proportional auf die nach IAS 36 bewerteten Vermögenswerte verteilt. Bei sonst gleichblei-
benden Bedingungen würde jede weitere Erhöhung des Vorsteuer WACC um 0,1 Prozentpunkte zu einem
zusätzlichen Wertminderungsbedarf von etwa € 2,4 Mio. oder die Verringerung der künftig geplanten EBITs
um 1% zu einem zusätzlichen Wertminderungsbedarf von etwa € 3,7 Mio. führen. Der Firmenwert der CGU
„Pankl Racing“ in Höhe von TEUR 23.960 wurde per 31.12.2025 umgegliedert und ist nunmehr im Bilanzpos-
ten „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ enthalten.
Der festgestellte Wertminderungsaufwand für die CGU „SHW“ des Geschäftsjahres 2025 wurde wie folgt ver-
teilt:
Beilage I/32
Für das Geschäftsjahr 2024 ergab der durchgeführte Werthaltigkeitstest einen Bedarf für Wertminderungen
auch bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „KTM“ unter Annahme eines Vorsteuer-WACC von 9,5 %.
Für die „PIERER New Mobility“ war aufgrund des negativen erzielbaren Betrags keine Ermittlung des Vor-
steuer-WACCs möglich. In der Nach-Steuer-Berechnung wurde ein WACC von 8,1 % herangezogen.
Daran anschließend wurde bei der CGU „KTM“ eine Grobplanungsphase von drei Jahren hinzugezogen, da
zum Ende der Detailplanungsphase aufgrund des Sanierungsverfahrens in der KTM-Gruppe von keinem ein-
geschwungenen Zustand ausgegangen werden kann. Dabei wurde eine konservative Umsatzentwicklung un-
ter den letzten Perioden der Detailplanungsphase angenommen und die EBIT-Marge der letzten Detailpla-
nungsperiode gleich-bleibend fortgeführt. Die Abschreibungen und das investierte Kapital wurden aneinander
angeglichen. Anschließend wurde der Zahlungsstrom der letzten Grobplanungsperiode herangezogen, um die
geschätzten Zahlungsströme jenseits dieser Periode durch Extrapolation zu ermitteln, wobei eine konstante
Weiterentwicklung unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1 % und der Unternehmensfortführung ange-
nommen wird. Die getroffenen Annahmen beruhen im Wesentlichen auf den langjährigen Erfahrungswerten,
der historischen Entwicklung sowie der Einschätzung des Managements. Die Plausibilität der Annahmen
wurde darüber hinaus im Zuge des Sanierungsverfahrens von externen Dritten hinsichtlich ihrer Plausibilität
analysiert und beurteilt, wobei die Ergebnisse hieraus wiederum in die Geschäftsplanung mit eingeflossen
sind.
Da der so ermittelte Wertminderungsaufwand belief sich für die CGU „KTM“ im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR
459.213 und für die CGU „PIERER New Mobility“ auf TEUR 24.305. Dieser wurde zunächst dem Firmenwert
der CGU „KTM“ und der CGU „PIERER New Mobility“ zugeordnet, sodass dieser vollständig wertgemindert
wurde. Der übersteigende Betrag wurde pro rata auf die Buchwerte der im Scope von IAS 36 befindlichen
Vermögenswerte aufgeteilt. Die Wertminderungen der beiden CGUs sind im Ergebnis des Geschäftsjahres
2024 des aufgegebenen Geschäftsbereichs enthalten.
Der festgestellte Wertminderungsaufwand für die CGU „KTM“ des Geschäftsjahres 2024 wurde wie folgt ver-
teilt:
TEUR 31.12.2025 Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 45.367 Pro Rata verteilter Wertminderungsaufwand 45.367 Sachanlagen 32.869 Grundstücke 1.875 Gebäude 11.102 Maschinen 16.346 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.546 Immaterielle Vermögenswerte 12.498 Entwicklungskosten 3.866 Marke 8.632
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TEUR Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 459.213 Firmenwert 107.680 Pro rata verteilter Wertminderungsaufwand 351.533 Sachanlagen 141.850 Grundstücke 15.402 Gebäude 65.725 Maschinen 34.469 Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.674 Geleistete Anzahlungen 7.579 Immaterielle Vermögenswerte 209.683 Entwicklungskosten 136.340 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie 6.325 daraus abgeleitete Lizenzen Geleistete Anzahlungen 13.150 Markenrechte 53.868
Der festgestellte Wertminderungsaufwand für die CGU „PIERER New Mobility“ des Geschäftsjahres 2024
wurde wie folgt verteilt:
TEUR Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 24.305 Firmenwert 17.906 Pro rata verteilter Wertminderungsaufwand 6.399 Sachanlagen 2.344 Gebäude 446 Maschinen 1.326 Betriebs- und Geschäftsausstattung 572 Immaterielle Vermögenswerte 4.055 Markenrechte 3.700 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie 355 daraus abgeleitete Lizenzen
Der in den beiden CGUs „KTM“ und „PIERER New Mobility“ Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR
483.518 ist im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 2024 enthalten. Weitere Informationen siehe
Punkt 9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“.
Beilage I/34
23. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte werden analog dem Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten aktiviert und abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen
erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauern
von zwei bis zehn Jahren.
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines
Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn die Voraussetzungen gemäß
IAS 38.57ff. erfüllt sind. Die Entwicklungskosten umfassen die direkt zuordenbaren Einzelkosten sowie die
anteiligen Gemeinkosten. Nicht mit eingerechnet werden Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten.
Für noch nicht fertiggestellte Entwicklungsprojekte wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob objektive Hin-
weise auf Wertminderungen vorliegen.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 1.845 (Vorjahr: TEUR 128.423) akti-
viert sowie insgesamt TEUR 3.111 (Vorjahr: TEUR 182.458) abgeschrieben. Zum 31.12.2025 sind Entwick-
lungskosten mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 15.246 (Vorjahr: TEUR 20.378) in den immateriellen
Vermögenswerten enthalten.
Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 sowie im
Geschäftsjahr 2024 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:
TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutz-Kundenstamm, Geleistete Summe rechte und ähnliche Rechte und Markenwerte, Anzahlungen Vorteile sowie daraus Entwicklungs- abgeleitete Lizenzen kosten Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2025 9.482 66.542 185 76.209 Zugänge 1.361 1.845 121 3.327 Abgänge -627 -288 0 -915 Währungsumrechnung -213 51 0 -162 Umbuchungen 16.506 17.490 -66 33.930 Umgliederung als „zur Veräußerung ge- -6.544 0 0 -6.544 halten" Stand am 31.12.2025 19.965 85.640 240 105.845 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2025 2.750 6.213 0 8.963 Zugänge 2.397 3.111 0 5.508 Wertminderungen 0 12.498 0 12.498 Abgänge -619 -288 0 -907 Währungsumrechnung -126 -20 0 -146 Umbuchungen 16.368 17.561 1 33.930 Umgliederung als „zur Veräußerung ge--4.428 0 0 -4.428 halten" Stand am 31.12.2025 16.342 39.075 1 55.418 Buchwert: Stand am 31.12.2025 3.623 46.565 239 50.427 Stand am 31.12.2024 6.732 60.329 185 67.246
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TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutz-Kundenstamm, Geleistete Summe rechte und ähnliche Rechte und Markenwerte, Anzahlungen Vorteile sowie daraus Entwicklungs- abgeleitete Lizenzen kosten Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2024 100.254 936.150 34.483 1.070.887 Zugänge 6.550 128.423 18.210 153.183 Abgänge -18.820 -166.083 -17 -184.920 Konsolidierungskreisänderungen -89.062 -831.964 -42.029 -963.055 Währungsumrechnung 98 16 0 114 Umbuchungen 10.462 0 -10.462 0 Stand am 31.12.2024 9.482 66.542 185 76.209 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2024 70.322 163.042 0 233.364 Zugänge 18.064 87.031 8 105.103 Wertminderungen 3.431 231.889 13.168 248.488 Abgänge -15.378 -38.777 -263 -54.418 Konsolidierungskreisänderungen -78.226 -436.984 -8.424 -523.634 Währungsumrechnung 46 12 2 60 Umbuchungen 4.491 0 -4.491 0 Stand am 31.12.2024 2.750 6.213 0 8.963 Buchwert: Stand am 31.12.2024 6.732 60.329 185 67.246 Stand am 31.12.2023 29.932 773.108 34.483 837.523
Im Geschäftsjahr 2025 ergaben sich Wertminderungsaufwendungen in Höhe von TEUR 12.498 im Zusam-
menhang mit der Anwendung des IAS 36 betreffend der CGU „SHW“. Diese betreffen Entwicklungskosten in
Höhe von TEUR 3.866 sowie Markenwerte in Höhe von TEUR 8.632.
Im Vorjahr ergaben sich Wertminderungen in Höhe von TEUR 248.488. Mit TEUR 213.738 entfällt der we-
sentlichste Anteil auf Wertminderungen im Zusammenhang mit der Anwendung des IAS 36 betreffend der
beiden CGUs „KTM“ und PIERER New Mobility“. Im Wesentlichen betraf dies Entwicklungskosten: Im Ge-
schäftsjahr 2024 wurde den Entwicklungskosten nicht nutzungsbereiter Vermögenswerte eine Wertminderung
nach IAS 36 von TEUR 46.923 zugewiesen. In Summe belief sich die Wertminderung nach IAS 36 innerhalb
der Entwicklungskosten auf TEUR 136.340. Sämtliche Wertminderungen des Geschäftsjahres 2024 betreffen
den aufgegebenen Geschäftsbereich und sind im Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs entspre-
chend enthalten.
Die im Rahmen der ursprünglichen Kaufpreisallokation angesetzte Marke „SHW“ mit einem Buchwert von
TEUR 31.319 (Vorjahr: TEUR 39.951) wurde als immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungs-
dauer eingestuft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig ab-
geschrieben, sondern jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Einstufung der Nutzungsdauer als
unbestimmt beruht darauf, dass die entsprechenden Markenrechte in den relevanten Absatzmärkten keinen
rechtlichen, vertraglichen oder zeitlichen Beschränkungen unterliegen und aufgrund der langfristigen Markt-
präsenz keine wirtschaftliche Entwertung erwartet wird.
Die Marke „SHW“ ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „SHW“ zugeordnet. Da Marken selbst keine
weitgehend unabhängigen Mittelzuflüsse generieren, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung im Rahmen des jährli-
chen Werthaltigkeitstests des Firmenwerts (siehe Punkt 22 „Firmenwert“). Auf Grundlage des im Geschäftsjahr
2025 durchgeführten Impairment-Tests wurde eine Wertminderung festgestellt. Die Marke „SHW“ wurde pro
Beilage I/36
rata wertgemindert und ist mit einem Buchwert von TEUR 31.319 (Vorjahr: TEUR 39.951) unter den immate-
riellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten wurden in der Kapitalflussrechnung um TEUR -24 (Vor-
jahr: TEUR 45.857) hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert. Für den Kauf von immateriellen Ver-
mögenswerten bestehen künftige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 182 (Vorjahr: TEUR 330).
24. SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Er-
mittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrunde-
legung folgender Nutzungsdauern:
Jahre Nutzungsdauer Gebäude 10 - 50 Technische Anlagen und Maschinen 2 - 25 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 14
Für die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte (IFRS 16) liegt die Nutzungsdauer zwischen
2 und 10 Jahren.
Die Aufgliederung der Sachanlagen und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 sowie im Geschäftsjahr
2024 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:
TEUR Grund- Gebäude Technische Betriebs- und Geleistete Summe stücke Anlagen und Geschäfts-Anzahlungen Maschinen ausstattung und Anlagen in Bau Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2025 16.813 164.400 295.806 60.438 42.182 579.639 Zugänge 5 9.169 10.703 6.175 23.079 49.131 Abgänge 0 -2.444 -4.078 -4.219 -482 -11.223 Währungsumrechnung 0 -3.421 -7.520 -1.131 -654 -12.726 Umbuchungen 0 13.725 185.856 37.975 -32.741 204.815 Umgliederung als „zur Veräußerung -7.549 -94.920 -265.000 -29.196 -10.155 -406.820 gehalten" Stand am 31.12.2025 9.269 86.509 215.767 70.042 21.229 402.816 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2025 0 51.243 149.810 27.420 0 228.473 Zugänge 13 16.001 35.043 11.056 319 62.432 Wertminderungen 1.875 11.102 16.346 3.546 0 32.869 Abgänge 0 -2.248 -3.660 -4.081 0 -9.989 Währungsumrechnung 0 -2.105 -5.328 -811 -6 -8.250 Umbuchungen 0 8.644 160.558 35.613 0 204.815 Umgliederung als „zur Veräußerung -13 -45.742 -205.361 -19.350 -1 -270.467 gehalten" Stand am 31.12.2025 1.875 36.895 147.408 53.393 312 239.883 Buchwert: Stand am 31.12.2025 7.394 49.614 68.359 16.649 20.917 162.933 Stand am 31.12.2024 16.813 113.157 145.996 33.018 42.182 351.166
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TEUR Grund-Gebäude Technische Betriebs- und Geleistete Summe stücke Anlagen und Geschäfts- Anzahlungen Maschinen Ausstattung und Anlagen in Bau Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2024 60.752 494.308 625.627 250.224 45.984 1.476.895 Zugänge 2.138 48.733 36.714 27.609 85.264 200.458 Abgänge -460 -39.601 -117.482 -27.017 -13.885 -198.445 Konsolidierungskreisänderungen -46.762 -347.583 -302.318 -195.210 -16.673 -908.546 Währungsumrechnung 614 3.487 2.832 1.862 482 9.277 Umbuchungen 531 5.056 50.433 2.970 -58.990 0 Stand am 31.12.2024 16.813 164.400 295.806 60.438 42.182 579.639 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2024 1.019 146.466 361.122 146.871 -1 655.477 Zugänge 247 34.403 75.123 40.543 1 150.317 Wertminderungen 15.441 79.664 50.244 15.229 11.261 171.839 Abgänge -26 -35.923 -111.733 -24.399 -3.653 -175.734 Konsolidierungskreisänderungen -16.681 -174.961 -237.593 -150.741 2.139 -577.837 Währungsumrechnung 0 1.185 2.033 1.196 -3 4.411 Umbuchungen 0 409 10.614 -1.279 -9.744 0 Stand am 31.12.2024 0 51.243 149.810 27.420 0 228.473 Buchwert: Stand am 31.12.2024 16.813 113.157 145.996 33.018 42.182 351.166 Stand am 31.12.2023 59.733 347.842 264.505 103.353 45.985 821.418
Aus der Anwendung des IAS 36 ergab sich im Geschäftsjahr 2025 ein Wertminderungsaufwand, der in Höhe
von TEUR 32.869 pro rata auf die Sachanlagen verteilt wurde (Vorjahr: 144.194). Die Wertminderungen des
Vorjahres sind im Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs enthalten.
In den Zugängen zu Sachanlagen sind Investitionen in Höhe von TEUR 12.699 (Vorjahr: TEUR 64.735) als
Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten, welche zum Bilanzstichtag nicht zahlungswirksam waren. Für
weitere Details verweisen wir auf Punkt 44. „Leasingverhältnisse als Leasingnehmer“. Die Zugänge bei den
sonstigen Sachanlagen wurden in der Konzern-Kapitalflussrechnung um TEUR 4.208 (Vorjahr: TEUR -11.893)
hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.
Zum Bilanzstichtag sind Sachanlagen in Höhe von TEUR 15.433 (Vorjahr: TEUR 66.830) durch grundbücher-
lich eingetragene sowie hinterlegte Pfandbestellungsurkunden vor allem für Verbindlichkeiten gegenüber Kre-
ditinstituten besichert. Für den Kauf von Sachanlagen bestehen künftige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von
TEUR 6.876 (Vorjahr: TEUR 42.575).
25. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN
Die Veränderungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen wurden unter Punkt 9. „Verände-
rungen im Konsolidierungskreis“ erörtert. Die zum Bilanzstichtag nach der Equity-Methode bilanzierten Finanz-
anlagen werden nachfolgend beschrieben.
Beilage I/38
Die Pierer Industrie AG hat mit 15. Mai 2024 die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (100 % Anteil) mit einem
Stammkapital von EUR 10.000,00 gegründet. 50%-Anteile an der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH wurden
mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 27. Mai 2024 zum Buchwert von EUR 5.000,00 an die Mark Mateschitz
Beteiligungs GmbH verkauft. Weiters wurden der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH im Geschäftsjahr 2024
Gesellschafterzuschüsse in Höhe von TEUR 60.500 gewährt. Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Juli 2025
wurde das Vermögen der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die
Robau Beteiligungsverwaltung GmbH (in der Folge „Robau“) übertragen. Die Pierer Industrie AG hält per
31.Dezember 2025 33,33 % direkt an der Robau. Weitere Gesellschafter der Robau sind die Raiffeisen Betei-
ligungsholding GmbH und die Invest Unternehmensbeteiligungs AG. Die Pierer Industrie AG ist Teil dieses
Konsortiums (Robau), welches im März 2025 die Mehrheit (55,12 %) an der börsennotierten Rosenbauer In-
ternational AG übernommen hat. Das Unternehmen ist weltweit einer der führenden Hersteller für Feuerwehr-
technik im abwehrenden Brand- und Katastrophenschutz. Die Finanzinformationen der Robau (bzw. im Vor-
jahr der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH) setzten sich wie folgt zusammen:
TEUR 2024 2025 Kurzfristige Vermögenswerte 10.038 1.020.751 Langfristige Vermögenswerte 121.010 353.683 Kurzfristige Verbindlichkeiten 10.027 758.823 Langfristige Verbindlichkeiten 0 212.796 Umsatzerlöse 13 1.165.355 Ergebnis nach Steuern 11 46.107 Sonstiges Ergebnis 0 -8.155 Gesamtergebnis 0 37.952
Die JETFLY Airline GmbH ist ein Bedarfsflugunternehmen, das eine eigene Flugzeugflotte betreibt und indivi-
duelle Privatjet-Charterlösungen anbietet. Die Pierer Industrie AG hält 33,33 % an der Gesellschaft. Weitere
nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen sind die vier Händlerbeteiligungen KTM Wien GmbH, KTM
Braumandl GmbH, MX-KTM Kini GmbH und SO Regensburg GmbH, das Schweizer Beratungsunternehmen
schultheiss consulting AG sowie die mit ihren Beteiligungen im Fahrradhandel tätige RM 2 Radbeteiligungs
GmbH (vormals: PIERER 2 Radbeteiligungs GmbH).
Im Vorjahr war zudem die Bajaj Mobility AG nach der Equity-Methode bilanziert. Bajaj Mobility AG ist die
Holdinggesellschaft von KTM AG, einem führenden Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das Pre-
miumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna und GASGAS unter einem Dach. Zum
Premium-Markensortiment zählen auch die Hochleistungskomponenten der Marke WP. Folgende zusammen-
gefasste Finanzinformationen der Bajaj Mobility-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024:
TEUR 2024 Kurzfristige Vermögenswerte 1.241.662 Langfristige Vermögenswerte 947.510 Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.326.273 Langfristige Verbindlcihkeiten 196.077 Umsatzerlöse 1.879.021 Ergebnis nach Steuern -1.079.907 Sonstiges Ergebnis -1.669 Gesamtergebnis -1.081.576
Die Aktien der Bajaj Mobility AG notieren an der Schweizer Börse (Primärlisting) und Wiener Börse und somit
einem aktiver Markt iSd IFRS 13. Der Börsenkurs zum 31.12.2024 betrug 19,56 CHF. Daraus ergibt sich ein
Beilage I/39
beizulegender Zeitwert (Level 1) von TEUR 263.666 und ein Buchwert in Höhe von TEUR 112.311 zum Bi-
lanzstichtag 31. Dezember 2024.
Die Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt
entwickelt:
TEUR 2024 2025 Beteiligungsbuchwert Stand 1.1. 36.258 173.250 Erwerb von Anteilen 75.184 5.974 Konsolidierungskreisänderungen (sukzessiver Erwerb) -11.066 0 Übrige Konsolidierungskreisänderungen 102.252 0 Verkauf von Anteilen -3.753 -50.751 Anteiliges Jahresergebnis (abzüglich Zwischenergebniseliminierungen) -18.611 -44.480 Wertberichtigung Beteiligungen -7.636 -5.762 Sonstige Zwischenergebniseliminierungen 214 0 Sonstiges Ergebnis 482 -5.062 Ausschüttung -599 0 Sonstiges 525 245 Beteiligungsbuchwert Stand 31.12. 173.250 73.414
Der Erwerb von Anteilen beinhaltet im Jahr 2025 den Kauf von weiteren Anteilen an der Rosenbauer Interna-
tional AG durch die Robau und im Vorjahr größtenteils den Zugang bzw. Zuschuss an der PiMa Beteiligungs-
verwaltung GmbH in Höhe von TEUR 60.500. Der Verkauf von Anteilen betrifft den vollständigen Abang der
Bajaj Mobility AG bzw. Bajaj Auto International Holdings AG (weitere Informationen siehe Punkt 9. „Verände-
rungen im Konsolidierungskreis“). Der unterjährige sukzessive Erwerb im Vorjahr betrifft die MV Agusta Motor
S.p.A.
Die übrigen Konsolidierungskreisänderungen beinhalten im Vorjahr den Zugang (Fair-Value) der Bajaj Mobility
AG in Höhe von TEUR 122.685. Zudem sind die At-Equity Beteiligungen der Bajaj Mobility-Gruppe aufgrund
der Endkonsolidierung der Bajaj Mobility-Gruppe enthalten.
26. LATENTE STEUERANSPRÜCHE
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung ihrer zeitnahen Realisierbar-
keit gebildet. Aktive und passive latente Steuerposten werden bei gleicher Steuerhoheit und ähnlicher Fristig-
keit saldiert ausgewiesen. Für die Unterschiede der steuerlichen Basis von vollkonsolidierten oder at-Equity-
bewerteten Anteilen zum entsprechenden konzernalen Eigenkapital werden nur latente Steuern abgegrenzt,
wenn eine Realisierung in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. Der Berechnung liegt der im jeweiligen Land
übliche Ertragssteuersatz zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der Wertdifferenz zu Grunde.
Insgesamt errechnen sich die aktiven und passiven latenten Steuern aus folgenden Bilanzposten:
Beilage I/40
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Aktive latente Steuern: Kurzfristige Vermögenswerte: Vorräte 4.393 853 Sonstige 175 0 Langfristige Vermögenswerte: Anlagevermögen 1.322 4.127 Investitionsförderungen 1.521 0 Personalverbindlichkeiten 2.303 1.228 Rückstellungen 281 0 Verbindlichkeiten 8.916 4.580 18.911 10.788 Saldierung -16.593 -13.473 Verlustvorträge 6.799 5.793 9.117 3.108 Passive latente Steuern: Kurzfristige Vermögenswerte -2.864 -270 Langfristige Vermögenswerte -31.033 -14.959 Sonstige -634 -104 -34.531 -15.333 Saldierung 16.593 13.473 -17.938 -1.860
Die temporären Unterschiede der passiven latenten Steuern im Posten „Langfristige Vermögenswerte“ resul-
tieren im Wesentlichen aus den steuerlich nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sowie durch den An-
satz der Marke „SHW“. Im Vorjahr sind auch latente Steuern betreffend Pankl Racing inkludiert, welche per
31.12.2025 als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert und entsprechend in diesem Bilanzposten enthalten
sind.
Auf sogenannte Outside Basis Differences in Höhe von TEUR 13.901 (Vorjahr TEUR 12.876) wurden keine
latenten Steuern gerechnet, da die Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung derselben zu
steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird.
Die latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
TEUR 2024 2025 Latente Steuern (netto) am 1.1. -144.789 -8.821 1) Veränderung Konsolidierungskreis 136.263 0 Erfolgswirksam erfasste latente Steuern (fortgeführt) -764 16.435 Erfolgswirksam erfasste latente Steuern (aufgegeben) 0 1.308 Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern 361 -817 Fremdwährung 57 -276 Sonstige Veränderungen 51 -94 Umgliederung als "zur Veräußerung gehalten" 0 -6.487 Latente Steuern (netto) am 31.12. -8.821 1.248
1) Die Veränderung der latenten Steuer aus den Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2024 beinhaltet auch
die laufenden Effekte aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich.
Beilage I/41
Die in der Pierer Industrie-Gruppe vorhandenen und aktivierten steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt
zusammengefasst werden:
davon nicht an- Verlustvortrag verbleibender aktive latente gesetzt Verlustvortrag Steuer TEUR 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2025 Pierer Industrie AG 28.087 -24.691 3.396 781 Pankl AG-Gruppe 108.275 -78.345 29.930 5.012 Sonstige 13.008 -13.008 0 0 149.370 -116.044 33.326 5.793 davon nicht an- verbleibender aktive latente Verlustvortrag gesetzt Verlustvortrag Steuer TEUR 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 Pierer Industrie AG 9.282 -9.282 0 0 Pankl AG-Gruppe 125.406 -84.952 40.454 7.955 Sonstige 12.210 -12.210 0 0 146.898 -106.444 40.454 7.955
Abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste (einschließlich offene Sieb-
telabschreibungen) auf welche keine aktiven latenten Steuern aktiviert wurden, belaufen sich auf TEUR
120.651 (Vorjahr: TEUR 106.642) und haben kein Verfallsdatum. Die Wertberichtigung der Verlustvorträge
und temporären Differenzen wurde in der Höhe vorgenommen, in der eine mittelfristige Realisierung der la-
tenten Steueransprüche aus heutiger Sicht als nicht hinreichend sicher angenommen werden kann. Der steu-
erliche Verlust in Österreich ist unbegrenzt vortragsfähig.
27. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen und nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Fi-nanzanlagen 876 876 Forderungen aus Darlehen 36.849 4.041 Genussrechte 265.073 288.917 Übrige 162 4.194 302.960 298.028
Ende Juni 2024 erhielt die Pierer Industrie-Gruppe einen Gesellschafterzuschuss in Form einer Sacheinlage
eines Genussrechts von der Pierer Konzerngesellschaft mbH (nahestehendes Unternehmen). Das Genuss-
recht ist gemäß IFRS 9 als Fremdkapitalinstrument einzustufen und zum beizulegenden Zeitwert über die
Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) zu bewerten. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf
Basis eines DCF-Verfahrens und berücksichtigt die vertraglichen Regelungen des Genussrechts.
Das Genussrecht verbrieft eine Forderung der Pierer Industrie AG gegenüber der Pierer Invest GmbH, welche
aus mittelbaren Erlösen aus dem Verkauf der Anteile an der Leoni-Gruppe an die Luxshare-Gruppe stammt.
Basis für die Bewertung dieser Erlöse sind die Vereinbarungen, welche die L2-Beteiligungs GmbH im Herbst
2024 mit der Luxshare-Gruppe bezüglich des in drei Schritten geplanten Verkaufes der Leoni-Gruppe abge-
schlossen hat.
Beilage I/42
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt auf Basis eines DCF-Verfahrens und berücksichtigt dabei,
die mit der Luxshare-Gruppe im Zuge der Verkaufsvereinbarung in mehreren Tranchen vereinbarten Rück-
flüsse. Zahlungen aus dem Genussrecht werden für die Pierer Industrie AG erstmalig in 2026 erwartet. Der
Berechnung wurde ein Diskontierungszinssatz von 2,92 – 3,22 % (Vorjahr: 3,11 – 3,33 %) zu Grunde gelegt
und berücksichtigt dabei auch die Bonitätseffekte der Luxshare-Gruppe als Erwerber der Leoni Gruppe, da die
zu erwartenden Rückflüsse wesentlich von deren Bonität abhängen. Der in 2025 in der Gewinn- und Verlust-
rechnung ausgewiesene Ertrag in Höhe von TEUR 23.844 (Vorjahr: TEUR 7.596) resultiert im Wesentlichen
aus der Aufzinsung sowie aus der Anpassung des Diskontierungszinssatzes.
Die Forderungen aus Darlehen betreffen im Vorjahr Darlehen mit nahestehenden Unternehmen, größtenteils
gegenüber der PIERER IMMOREAL GmbH und QINO Pipe One Ltd. Diese sind nun kurzfristig ausgewiesen.
Hierzu siehe Angaben unter Punkt 46. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Perso-
nen.
28. VORRÄTE
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren realisierbaren Nettoveräu-
ßerungswerten bewertet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzü-
glich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und Veräußerung notwendig sind. Be-
standteile der Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch die direkt zurechenbaren Teile der not-
wendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die fertigungsbedingten Abschreibungen und sonstige
produktionsbezogene Kosten. Vertriebskosten, Kosten der nicht herstellungsbezogenen allgemeinen Verwal-
tung sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Rohstoffe und Handelswaren werden grundsätzlich zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet.
Sofern die Nettoveräußerungswerte am Abschlussstichtag niedriger als die Buchwerte sind, werden diese
angesetzt. Für Bestandsrisiken, die sich aus erhöhter Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben,
werden ausreichende Wertberichtigungen auf Vorräte vorgenommen. Die Vorräte enthalten keine qualifizier-
ten Vermögenswerte im Sinne des IAS 23.
Der Buchwert der auf den niedrigen Nettoveräußerungswert abgewerteten Vorräte zum 31.12.2025 beträgt
TEUR 19.453 (Vorjahr: TEUR 23.330).
Die Wertberichtigung auf Vorräte für den fortgeführten Bereich beträgt im Geschäftsjahr 2025 TEUR 5.039
(Vorjahr: TEUR 14.946). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist erfolgswirksam in den Herstellungskos-
ten des Umsatzes und den übrigen Funktionskosten enthalten. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der
Vorräte, die als Aufwand in den Herstellungskosten des Umsatzes und den übrigen Funktionskosten erfasst
sind, betragen TEUR 284.839 (Vorjahr TEUR 316.767).
Die Buchwerte der Vorräte stellen sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 95.175 44.430 Unfertige Erzeugnisse 66.241 25.723 Fertige Erzeugnisse und Waren 53.045 29.752 214.461 99.905 TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Vorratsbestand brutto 229.407 104.944 - Wertberichtigungen -14.946 -5.039 Vorratsbestand netto 214.461 99.905
Beilage I/43
Der Rückgang von 2024 auf 2025 in Höhe von TEUR 114.556 resultiert in Höhe von TEUR 108.334 aufgrund
der Umgliederung der Pankl Racing-Gruppe in den Bilanzposten „zur Veräußerung gehaltene Vermögens-
werte“.
29. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind um die Wertberichtigungen in
Höhe von TEUR 726 (Vorjahr: TEUR 3.183) vermindert.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen haben sich wie folgt entwickelt:
TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stand am 1.1.2024 10.355 Währungsumrechnung 17 Zuführungen Wertberichtigungen 1.470 Verbrauch -852 Auflösungen -401 Konsolidierungskreisänderungen -7.406 Stand am 31.12.2024 = 1.1.2025 3.183 Währungsumrechnung -79 Zuführungen Wertberichtigungen 199 Verbrauch -25 Auflösungen -1.633 Umgliederung zur Veräußerung gehalten -919 Konsolidierungskreisänderungen 0 Stand am 31.12.2025 726
Vertragsvermögenswerte (contract assets) werden in der Pierer Industrie-Gruppe in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesen und lassen sich wie folgt überleiten:
Contract Assets TEUR Stand am 1.1.2025 11.863 Umbuchung zu Kundenforderungen -11.844 Zugang neuer Vertragsvermögenswerte 10.655 Veränderung der Wertberichtigung -39 Währungsdifferenzen -30 Umgliederung als "zur Veräußerung gehalten" -10.605 Stand am 31.12.2025 0
Bei den Vertragsvermögenswerten handelt es sich um Verträge über die Auftragsfertigung von Produkten, bei
welchen der Kunde die Beherrschung über die Güter während der Produktherstellung erlangt.
Beilage I/44
30. KURZFRISTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Förderungen werden berücksichtigt, sobald Sicherheit besteht, dass diese der Pierer Industrie-Gruppe zuflie-
ßen werden und die Gruppe den gestellten Anforderungen entsprechen kann.
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Wertpapiere 59 0 Forderungen gegenüber Gesellschafter nahen Unternehmen 2.392 10.435 Darlehensforderungen 11.347 17.032 Sonstige 495 0 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 14.293 27.467 Forderungen gegenüber Finanzämtern 10.929 10.992 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.070 4.851 Anzahlungen auf Vorräte und sonstige Vorauszahlungen 369 193 Sonstige 4.797 102 Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 22.165 16.138 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 36.458 43.605
Die Forderungen gegenüber Finanzämtern enthalten Vorsteuern, Forderungen aus Strom- und Energiesteu-
ererstattung sowie Forderungen aus steuerlicher Forschungszulage. Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen
nicht finanziellen Vermögenswerte resultiert überwiegend aus Umgliederungen in den Bilanzposten „Zur Ver-
äußerung gehaltene Vermögenswerte“.
31. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICH-
KEITEN
Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 fasste der Vorstand die Entscheidung, die Pankl Racing-Gruppe im Ge-
schäftsjahr 2026 zu veräußern und leitete hierfür einen aktiven Verkaufsprozess einschließlich gezielter Käu-
fersuche ein. Die Überprüfung der Fair Values führte zu keiner Abwertung der Veräußerungsgruppe. Die Zu-
sammensetzung der entsprechenden zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in
Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten werden wie folgt dargestellt:
Beilage I/45
Übersicht sämtlicher zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und zugehöriger Schulden 31.12.2025 Pankl Racing TEUR Systems-Gruppe Langfristige Vermögenswerte: Sachanlagen 136.355 Firmenwert 23.960 Immaterielle Vermögenswerte 2.116 Latente Steueransprüche 6.962 Sonstige langfristige Vermögenswerte und Forderungen 220 169.613 Kurzfristige Vermögenswerte: Vorräte 108.334 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.032 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Forderungen 9.182 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 22.629 185.177 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 354.790 Langfristige Schulden: Finanzielle Verbindlichkeiten 71.187 Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 8.998 Latente Steuerschulden 475 Andere langfristige Schulden 493 81.153 Kurzfristige Schulden: Finanzielle Verbindlichkeiten 69.333 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.266 Rückstellungen 733 Steuerschulden 2.208 Andere kurzfristige Schulden 14.533 120.073 Schulden i.Z.m. zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 201.226
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögens-
werten und Schulden (aktiv- und passivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw. Bewertungska-
tegorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Informationen zu finanziellen Vermögenswerten und Schul-
den, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Nähe-
rungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Beilage I/46
Wertansatz nach IFRS 9 Bewertungs-FVOCI FVOCI kategorie nach Fair (mit Umglie- (ohne Um- TEUR IFRS 9 Buchwert Value AC FVTPL derung) gliederung 31.12.2025 Zahlungsmittel und Zah- Halten 22.629 22.629 22.629 0 0 0 lungsmitteläquivalente Forderungen aus Halten 45.032 45.032 45.032 0 0 0 Lieferungen und Leistungen (Verkaufen) Finanzanlagen - Halten 220 220 220 0 0 0 langfristige Ausleihungen Gesamt 67.861 67.861 67.861 0 0 0
Wertansatz nach IFRS 9 Bewertungs-FVOCI FVOCI katrgorie nach Fair (mit Umglie-(ohne Um-TEUR IFRS 9 Buchwert finanziell Value AC FVTPL derung) gliederung) 31.12.2025 Kurzfristige Darlehen Financial Liabil- und kurzfristiger Anteil ities at Amor-61.418 61.418 61.418 61.418 0 0 0 an langfristigen tised Cost Darlehen Verbindlichkeiten aus Financial Liabil-Lieferungen und ities at Amor- 33.266 33.266 33.266 33.266 0 0 0 Leistungen tised Cost Financial Liabil-Langfristige Darlehen ities at Amor-54.561 54.561 53.157 53.157 0 0 0 tised Cost Gesamt 149.245 149.245 147.841 147.841 0 0 0
Die Anteile an der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg, sowie die Anteile an den sonstigen Pankl Racing-
Gesellschaften der Pankl Racing-Gruppe waren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 Gegenstand laufender
Verhandlungen über ihre Veräußerung. Die Veräußerung innerhalb eines Jahres war zum Bilanzstichtag hoch-
wahrscheinlich. Am 12. März 2026 gab die Pankl AG bekannt, dass eine Vereinbarung getroffen werden konnte.
Der Verkauf soll im zweiten Halbjahr 2026 final abgeschlossen werden. Die Verkaufsvereinbarung umfasst fol-
gende Gesellschaften und ihre Vermögenswerte und Schulden, die zu einer Veräußerungsgruppe zusammen-
gefasst sind:
•
Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
•
Pankl Racing Systems UK Ltd., Bicester, Großbritannien
•
Pankl Holdings, Inc., Irvine, USA
•
CP-CARRILLO, Inc., Irvine, USA
•
Pankl Aerospace Systems Inc., Cerritos, USA
•
Pankl Immobilienverwaltung GmbH, Kapfenberg
•
Pankl Aerospace Systems Europe GmbH, Kapfenberg
•
Pankl Automotive Slovakia s.r.o., Topolcany, Slowakei
•
Pankl Japan Inc., Tokyo, Japan
•
Pankl Turbosystems GmbH, Mannheim, Deutschland
•
Pankl Cooling Systems (Dalian) Co. Ltd, Dalian, China
•
Krenhof GmbH, Köflach
Beilage I/47
32. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Kassenbestände, Bankguthaben, Schecks sowie
maximal drei Monate laufende Festgelder (vom Erwerbszeitpunkt gerechnet). Für weitere Details zur Verän-
derung des Cash-Standes verweisen wir auf die Angaben zur Kapitalflussrechnung im Kapitel VI. des Kon-
zernanhanges.
33. KONZERNEIGENKAPITAL
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2024 ist in der Beilage
I/7 dargestellt.
Das Grundkapital zum 31.12.2025 beträgt TEUR 1.000 (Vorjahr: TEUR 1.000) und ist zerlegt in 1.000.000
Stammaktien im Nennwert von je EUR 1,00. Die Aktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichi-
schen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der in
der Hauptversammlung beschlossenen Dividende sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der
Hauptversammlung. Alle Anteile wurden voll eingezahlt. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Grundka-
pital entspricht dem Ausweis im Einzelabschluss der Pierer Industrie AG.
Im Juli 2015 wurde eine ewige Anleihe (Perpetual Bond) der Pierer Industrie AG in Höhe von TEUR 27.700
(Verzinsung 5,75 %) begeben. Die Anleihe wird als Eigenkapital ausgewiesen, da das Kapital der Pierer
Industrie AG unbeschränkt zur Verfügung steht und auch kein Kündigungsrecht seitens der Anleihegläubiger
bestand. Im Sinne von IAS 32.20 besteht auch keine faktische Rückzahlungsverpflichtung. Der Perpetual
Bond ist als nicht besicherte Teilschuldverschreibung, die nachrangig zu allen gegenwärtigen oder künftigen
nicht besicherten, nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Pierer Industrie-Gruppe ausgestattet. Zinsen
müssen nur ausbezahlt werden, wenn eine Dividende oder eine andere Ausschüttung an die Aktionäre be-
schlossen wird, andere nachrangige Verbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen getilgt werden oder Zin-
sen auf Gesellschafterdarlehen gezahlt werden.
In den Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn sind ungebundene Kapitalrücklagen des Mutterun-
ternehmens in Höhe von TEUR 160.529 (Vorjahr: TEUR 160.200), sowie Gewinnrücklagen, Ergebnisvorträge
und das laufende Ergebnis des Konzerns enthalten.
In der Rücklage nach IFRS 9 ist die Cash-Flow-Hedge-Rücklage enthalten. Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage
umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Ab-
sicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn
oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanzi-
ellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld. Die IFRS 9 Rücklage enthält im Wesentlichen die
kumulierten Änderungen von Fair-Value OCI bewerteten Eigenkapitalinstrumenten der Vergangenheit. Die
Rücklage für Kosten der Absicherung zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten
Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, das sich auf das Forward-Element des Devisentermingeschäfts be-
zieht. Diese werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und wie die Gewinne und Verluste in der Rück-
lage aus Sicherungsgeschäften bilanziert. Die Entwicklung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage und der Rücklage
für Kosten der Absicherung wird unter dem Punkt 42. „Hedging“ erläutert.
Die in der Eigenmittelüberleitungsrechnung ausgewiesene Dividende wurde mit der im Rahmen des Verkaufes
der 50,1 % Anteile an der Bajaj Auto International Holdings AG (vormals Pierer Bajaj AG) entstehenden Kauf-
preisforderung in Höhe TEUR 50.650 im Zuge einer mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH abgeschlossenen
Forderungsverrechnungsvereinbarung verrechnet.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsoli-
dierten Tochterunternehmen. Im Folgenden sind die Finanzinformationen der wesentlichen Teilbereiche des
Konzerns,
die
nicht
beherrschende
Anteile
beinhalten
dargestellt.
Die
Zuordnung
der
jeweiligen
Beilage I/48
Gesellschaften zu den Teilbereichen, einschließlich der jeweiligen Anteilshöhe von nicht beherrschenden Ge-
sellschaftern, ist in Kapitel XII. dargestellt.
2025 Pankl AG-Sonstige Gesamt Gruppe (inkl. aufgege- bene Bereich) TEUR Umsatzerlöse 836.118 48.824 884.942 Gewinn -35.151 -34.395 -69.546 Sonstiges Ergebnis -5.602 -5.105 -10.707 Gesamtergebnis -40.753 -39.500 -80.253 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn -11.334 5.661 -5.673 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes -1.258 95 -1.163 sonstiges Ergebnis Langfristige Vermögenswerte 399.388 358.135 757.523 Kurzfristige Vermögenswerte 346.099 52.382 398.481 Langfristige Schulden -240.810 -117.509 -358.319 Kurzfristige Schulden -304.561 -132.819 -437.380 Nettovermögen 200.116 160.189 360.305 0 40.386 Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 40.386 Cash-flows aus der betrieblichen Tätigkeit 59.744 -1.886 57.858 Cash-flows aus der Investitionstätigkeit -41.392 -2.810 -44.202 Cash-flows aus der Finanzierungstätigkeit -28.202 2.221 -25.981 Gesamt Cash-flow -9.850 -2.475 -12.325 Dividenden an nicht beherrschende Anteile 0 0 0
Beilage I/49
Die Auswirkungen der Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen sowie die Veränderung an dem den
Anteilseignern zurechenbaren Eigenkapital während des Geschäftsjahres stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Erworbener (-) bzw. abgegangener (+) Buchwert nicht beherrschender Anteile 6.872 0 Erhaltener (+) / gezahlter (-) Kaufpreis an nicht beherrschende Anteilseigner -7.238 0 Im Eigenkapital erfasster Unterschiedsbetrag -366 0
Folgende wesentliche Ereignisse prägten die Veränderungen des Eigenkapitals aufgrund von Anteilsverkäu-
fen bzw. -zukäufen von Tochterunternehmen. Im Geschäftsjahr 2024 erwarb die Pierer Bajaj AG 0,73% der
Anteile an der PIERER Mobility AG (noch vor Endkonsolidierung). Durchgerechnet hielt per 31.12.2024 nun
die Pierer Industrie AG 37,54 % an der PIERER Mobility-Gruppe (indirekt über die 50,1 % Beteiligung an der
Pierer Bajaj AG).
2024 PIERER Pankl AG-Sonstige Gesamt Mobility- Gruppe Gruppe (bis zur Endkon-TEUR solidierung) Umsatzerlöse 1.790.857 890.034 -3.801 2.677.090 Gewinn -1.045.363 -54.856 81.993 -1.018.226 Sonstiges Ergebnis -1.669 634 -3.191 -4.226 Gesamtergebnis -1.047.032 -54.222 78.801 -1.022.453 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Ge- -683.992 -15.845 0 -699.837 winn Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes -1.043 32 0 -1.011 sonstiges Ergebnis Langfristige Vermögenswerte 0 465.110 462.589 927.699 Kurzfristige Vermögenswerte 0 362.626 44.846 407.472 Langfristige Schulden 0 -349.266 -223.785 -573.051 Kurzfristige Schulden 0 -237.102 -33.620 -270.722 Nettovermögen 0 241.368 250.030 491.398 Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 0 49.889 -2.667 47.222 Cash-flows aus der betrieblichen Tätigkeit -511.184 61.999 9.603 -439.582 Cash-flows aus der Investitionstätigkeit -395.151 -59.915 -34.062 -489.128 Cash-flows aus der Finanzierungstätigkeit 650.359 4.841 18.708 673.908 Gesamt Cash-flow -255.976 6.925 -5.751 -254.802 Dividenden an nicht beherrschende Anteile -4.796 0 0 -4.796
Beilage I/50
Das sonstige Ergebnis nach Steuern entwickelte sich im Konzerneigenkapital wie folgt:
TEUR Rücklage Rücklagen Währungs-Anteile Anteile nicht Konzern- nach inklusive umrech- Haupt- beherr-eigen-IFRS 9 Bilanz- nung gesell- schender kapital gewinn schafter Gesellschafter Gesamt 2025 Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 -10.430 -10.430 -1.608 -12.038 Absicherung von Zahlungsströmen -659 0 0 -659 17 -642 Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten 0 1.545 0 1.545 428 1.973 Versorgungsplänen -659 1.545 -10.430 -9.544 -1.163 -10.707
2024 Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 3.064 3.064 2.886 5.950 Absicherung von Zahlungsströmen -3.247 0 0 -3.247 -4.220 -7.467 Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten 0 153 0 153 323 476 Versorgungsplänen -3.247 153 3.064 -30 -1.011 -1.041
34. FINANZVERBINDLICHKEITEN
TEUR 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2025 Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr Anleihen 115.000 114.606 78.596 36.010 Schuldscheindarlehen 132.500 132.052 90.562 41.490 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 165.196 165.196 18.971 146.225 Leasingverbindlichkeiten 30.628 30.628 7.386 23.242 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 18.550 18.550 18.594 4.303 Summe Finanzverbindlichkeiten 461.874 461.032 214.109 251.270 TEUR 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr Anleihen 115.000 114.353 114.353 0 Schuldscheindarlehen 132.500 132.373 132.373 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 253.169 298.169 88.348 209.821 Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm 0 0 0 0 zwischen Konzernunternehmen Verbindlichkeiten aus Factoring Programm zwi-0 0 0 0 schen Konzernunternehmen Leasingverbindlichkeiten 58.159 58.159 13.487 44.672 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 28.078 24.012 7.707 16.305 Summe Finanzverbindlichkeiten 586.906 627.066 356.268 270.798
Beilage I/51
Betreffend der Ende 2024 noch im Restrukturierungsverfahren befindlichen Pierer Industrie AG wurden die
Fristigkeiten betroffener finanzieller Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Zuge der Eröffnung des Verfahrens
per 31. Dezember 2024 auf kurzfristige Positionen umgegliedert. Im Hinblick auf das per 20. Februar 2025
abgeschlossene ReO-Verfahren ergaben sich nachfolgende Änderungen der Fristigkeiten im laufenden Ge-
schäftsjahr 2025:
•
Die Pierer Industrie AG hat am 22. Oktober 2020 eine 2,50 % Anleihe mit einer Laufzeit von 7,5 Jahren in
Höhe von TEUR 100.000 im Nennwert von EUR 1 000,00 je Stück zum Ausgabepreis von EUR 991,67 je
Stück, begeben. Aufgrund des Risikos der Verletzung eines vertraglichen Covenants und einer damit ver-
bundenen möglichen Fälligstellung wurde die Verbindlichkeit in das Restrukturierungsverfahren einbezo-
gen. Dadurch bestand zum Bilanzstichtag 31.12.2024 eine Vollstreckungssperre für die Gläubiger. Ent-
sprechend der mit den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Ver-
bindlichkeit in Höhe von TEUR 68.687 bis zum 31.12.2026 und in Höhe von TEUR 31.313 bis zum
31.12.2027 zu tilgen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Punkt 2. „Informationen im Zusammenhang
mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren wesentlicher Toch-
terunternehmen“.
•
Die Pierer Industrie AG hat am 8. Oktober 2020 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 160.000
begeben, davon wurden im Jahr 2024 TEUR 27.500 zurückgezahlt. Die restlichen Schuldscheindarlehen
wurden in Höhe von TEUR 74.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und in Höhe von TEUR 58.500 mit einer
Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen. Aufgrund des Risikos der Verletzung eines vertraglichen Covenants
und einer damit verbundenen möglichen Fälligstellung wurde die Verbindlichkeit in das Restrukturierungs-
verfahren einbezogen. Dadurch bestand zum Bilanzstichtag eine Vollstreckungssperre für die Gläubiger.
Entsprechend der mit den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Ver-
bindlichkeit in Höhe von TEUR 91.010 bis zum 31. Dezember 2026 und in Höhe von TEUR 41.490 bis
zum 31. Dezember 2027 zu tilgen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Punkt 2. „Informationen im
Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren we-
sentlicher Tochterunternehmen“.
•
Am 15. Februar 2021 hat die Pierer Industrie AG eine 2,95 % Anleihe mit einer Laufzeit von 12 Jahren in
Höhe von TEUR 15.000 im Nennwert von EUR 100.000 je Stück zum Ausgabepreis von EUR 100.000 je
Stück, begeben. Aufgrund des Risikos der Verletzung eines vertraglichen Covenants und einer damit ver-
bundenen möglichen Fälligstellung wurde die Verbindlichkeit in das Restrukturierungsverfahren einbezo-
gen. Dadurch bestand zum Bilanzstichtag eine Vollstreckungssperre für die Gläubiger. Entsprechend der
mit den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Verbindlichkeit in
Höhe von TEUR 10.303 bis zum 31. Dezember 2026 und in Höhe von TEUR 4.697 bis zum 31. Dezember
2027 zu tilgen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Punkt 2. „Informationen im Zusammenhang mit dem
Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren wesentlicher Tochterunter-
nehmen“.
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 45.000 besteht eine Besicherung durch
Verpfändung des 33,33 % Geschäftsanteils an der Robau Beteiligungsverwaltung GmbH (Vorjahr: 50 % Ge-
schäftsanteiles an der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH) an die Raiffeisenlandesbank OÖ.
Mit Datum vom 16. November 2023 wurde in der SHW-Gruppe ein neuer Konsortialkreditvertrag abgeschlos-
sen. Der Kreditvertrag hat ein Volumen in Höhe von € 130,0 Mio. und eine Grundlaufzeit von drei Jahren. Die
erste Verlängerungsoption wurde im Jahr 2025 bereits gezogen und die Laufzeit damit um ein Jahr bis No-
vember 2027 verlängert. Die Kreditzusagen verringern sich ab November 2026 auf € 122,5 Mio. Der Konsor-
tialkreditvertrag war zum 31. Dezember 2025 nicht besichert. Die Verzinsung ist variabel und richtet sich nach
dem EURIBOR zuzüglich einer Zinsmarge. Die Absicherung des Zinsrisikos erfolgte teilweise durch den Ab-
schluss von Swaps. Zum Jahresende wurde der Konsortialkredit in Höhe von TEUR 99.475 (Vorjahr: TEUR
86.778) in Anspruch genommen. Der Konsortialkreditvertrag war zum 31. Dezember 2025 nicht besichert. Ab
dem Jahr 2026 erfolgt eine Besicherung durch Grundschulden in Höhe von € 16,0 Mio. Die Verzinsung ist
variabel und richtet sich nach dem EURIBOR zuzüglich einer Zinsmarge zwischen 1,0 Prozent und 2,55 Pro-
zent pro Jahr, abhängig von den vereinbarten Covenants. Die Covenants sind (a) Nettoverschuldungsgrad
Beilage I/52
(Verhältnis Nettoverschuldung zu EBITDA) und (b) Eigenkapitalquote. Beide Covenants wurden zum 31. De-
zember 2025 eingehalten. Der Vorstand wird regelmäßig über Zinspositionen unterrichtet. Die Absicherung
des Zinsrisikos erfolgte teilweise durch den Abschluss von Swaps.
Darüber hinaus bestehen in der Gruppe auch auf Ebene der Pierer Industrie AG für das Schuldscheindarlehen
Covenants-Verpflichtungen (Eigenkapitalquote), welche jährlich erfüllt werden müssen und durch den Vor-
stand laufend überwacht werden. Im Geschäftsjahr 2025 kam es zu keinen Covenants-Verletzungen. Bei
Nichteinhaltung des Covenants könnten die Verbindlichkeiten sofort fällig gestellt werden.
Haftungsverhältnisse und sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen
Für Bankgarantierahmen der MOTO ITALIA GmbH, Meran, Italien, gegenüber der Südtiroler Volksbank, Bo-
zen, Italien, an die italienische Finanzverwaltung für Rückzahlungen von Vorsteuerguthaben, hat die Pierer
Industrie AG, Wels, Bürgschaften in Höhe von TEUR 4.812 (Vorjahr: TEUR 4.812) abgegeben.
Für die JETFLY Airline GmbH, Hörsching, wurden von der Pierer Industrie AG, Wels, Patronatserklärungen
in Höhe von TEUR 3.327 (Vorjahr: TEUR 3.483) abgegeben.
35. VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich aus Verpflichtungen für Abfertigungen, Pen-
sionsgelder, Jubiläumsgeldern und Altersteilzeit zusammen:
Die Bewertung
der leistungsorientierten Verpflichtungen für Abfertigungen erfolgt nach
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Abfertigungen 7.027 820 Pensionsgelder 19.018 17.109 Jubiläumsgelder 6.456 1.738 Altersteilzeit 3.203 3.829 35.704 23.496
der in IAS 19
(Employee Benefits) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method)
auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens
werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwar-
tenden Steigerungen der Gehälter berücksichtigt. Dabei wird der Barwert der leistungsorientierten Verpflich-
tung (Defined Benefit Obligation/DBO) ermittelt und gegebenenfalls dem beizulegenden Zeitwert des am Bi-
lanzstichtag bestehenden Planvermögens gegenübergestellt.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Pierer Industrie-Gruppe verpflichtet, an alle Mitarbeiter in Österreich,
deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, bei Kündigung durch den Dienstgeber oder
zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Die Höhe dieser leistungsorientierten Ver-
pflichtung ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhän-
gig. Für alle nach dem 31. Dezember 2002 begründeten Arbeitsverhältnisse in Österreich zahlt die Gesell-
schaft monatlich 1,53 % des Bruttomonatsgehaltes in eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, in der die
Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhältnisses
ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Die Gesellschaft ist ausschließlich zur Leistung der
Beiträge verpflichtet, welche in jenem Geschäftsjahr im Aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet wurden
(beitragsorientierte Verpflichtung). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Beiträge von insgesamt TEUR 215
(Vorjahr: TEUR 1.505) gezahlt.
Der Konzern hat in Deutschland zwei leistungsorientierte Pensionspläne (defined benefit plan), die im We-
sentlichen einheitliche Bedingungen aufweisen. Sie werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
Beilage I/53
(„projected unit credit method“) unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung von Gehältern und Renten
versicherungsmathematisch bewertet.
Die betriebliche Altersversorgung beruht im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Versorgungszu-
sagen. Für die Bemessung der Pensionen ist in der Regel die Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen
maßgeblich. Die Finanzierung der Versorgungszusagen erfolgt durch Bildung von Pensionsrückstellungen,
teilweise wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Soweit es sich hierbei um qualifizierende Ver-
sicherungsverträge handelt, die als Planvermögen zu berücksichtigen sind, wurde eine Saldierung mit den
Pensionsrückstellungen vorgenommen. Soweit es sich um keine qualifizierenden Versicherungsverträge han-
delt, wurden die entsprechenden Aktivwerte unter den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten
gezeigt.
Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen und Pensionen entwickelte
sich im Geschäftsjahr wie folgt:
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Anwartschaftsbarwert: Stand am 1.1. 48.854 26.109 Dienstzeitaufwand 894 604 Zinsaufwand 1.862 876 Erfolgte Zahlungen -2.640 -1.865 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (sonstiges Ergebnis) 958 -2.643 Konsolidierungskreisänderung -22.605 0 Sonstiges -1.214 -158 Umgliederung als "zur Veräußerung gehalten" 0 -4.928 Stand am 31.12. 26.109 17.995
Planvermögen: Stand am 1.1. 62 64 Zinsertrag 3 3 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (sonstiges Ergebnis) -1 -1 Stand am 31.12. 64 66 Nettoschuld (Anwartschaftsbarwert) 26.045 17.929
Zum 31.12.2025 betragen die gewichteten Restlaufzeiten (Duration) der Abfertigungsverpflichtungen 2 Jahre
(Vorjahr: 12 Jahre) und der Pensionsverpflichtungen 13 Jahre (Vorjahr: 14 Jahre).
Der versicherungsmathematische Gewinn/Verlust setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Änderung von Erwartungswerten 413 -477 Änderung demografischer Annahmen 40 5 Änderung finanzieller Annahmen 505 -2.171 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust 958 -2.643
Beilage I/54
Der Bewertung der Verpflichtung liegen folgende Annahmen zugrunde:
31.12.2024 31.12.2025 Rechnungszinssatz Pensionsgelder 3,60% 4,40% Rechnungszinssatz Abfertigungen 3,41% 4,13% Lohn- / Gehaltstrend 2,00% - 2,75% 2,00% - 2,75%
Der Rechnungszins wurde unter der Berücksichtigung der durchschnittlichen Laufzeiten und durchschnittli-
chen Restlebenserwartung festgesetzt. Der Abzinsungssatz ist die Rendite, die am Abschlussstichtag für erst-
rangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt wird. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezi-
fisch ermittelt und alters-/dienstzeitabhängig berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Bewertungen
liegen länderspezifische Sterbetafeln zu Grunde. Als Pensionseintrittsalter wurde das gesetzliche Pensions-
eintrittsalter je Land gewählt.
Eine Änderung (+/- 0,5%-Punkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn-/Gehaltstrend“ hätte zum
31.12.2025 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:
Parameter Änderung Änderung -0,50% +0,50% Rechnungszinssatz 7,6% -5,2% Lohn- / Gehaltstrend -3,6% 5,7%
Eine Änderung (+/- 0,5%-Punkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn-/Gehaltstrend“ hätte zum
31.12.2024 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:
Parameter Änderung Änderung -0,50% +0,50% Rechnungszinssatz 7,3% -6,0% Lohn- / Gehaltstrend -5,4% 5,1%
Die Verpflichtungen für Ansprüche aus Jubiläumsgeldern und Altersteilzeitverpflichtungen entwickelten
sich wie folgt:
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Stand am 1.1. 17.249 9.659 Konsolidierungskreisänderungen -7.847 1.903 Dienstzeitaufwand 1.669 156 Zinsaufwand 657 -1420 Erfolgte Zahlungen -1.038 -15 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (erfolgswirksam) -332 0 Sonstiges -699 -646 Umgliederung als "zur Veräußerung gehalten" 0 -4.070 Stand am 31.12. 9.659 5.567
Beilage I/55
36. ANDERE KURZ- UND LANGFRISTIGE SCHULDEN UND VERBINDLICHKEITEN
AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die anderen langfristigen Schulden setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Sonstige finanzielle Schulden 775 395 Andere langfristige finanzielle Schulden 775 395 Andere langfristige nicht finanzielle Schulden 1.110 145 Andere langfristige Schulden 1.885 540
Die anderen kurzfristigen Schulden setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Sonstige finanzielle Schulden 21.125 17.972 Andere kurzfristige finanzielle Schulden 21.125 17.972 Personalverbindlichkeiten 15.132 1.556 Vorauszahlungen 5.474 1.752 Verbindlichkeiten Finanzämter 1.117 2.969 Sonstige nicht finanzielle Schulden 9.149 9.984 Andere kurzfristige nicht finanzielle Schulden 30.872 16.261 Andere kurzfristige Schulden 51.997 34.233
Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen zum 31.12.2025 unter anderem Verbind-
lichkeiten aus Factoring sowie Verbindlichkeiten für Aufwendungen, deren zugrundeliegende Leistung bereits
im Geschäftsjahr 2025 empfangen wurde, die Rechnung aber erst im Geschäftsjahr 2026 erfasst wurde.
In den kurzfristigen Personalverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten für nicht konsumierte
Urlaube, Verbindlichkeiten für Mitarbeiterprämien, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskrankenkassen sowie
Verbindlichkeiten aus Löhnen enthalten.
37. RÜCKSTELLUNGEN
Der Konzern bildet Rückstellungen für Garantien und Gewährleistung für bekannte, zu erwartende Einzelfälle.
Die erwarteten Aufwendungen basieren vor allem auf früheren Erfahrungen und werden zum Zeitpunkt des
Verkaufs der Produkte ergebniswirksam gebildet.
Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist mit Unsicherheiten verbunden, wodurch es in der Zukunft zu
einer Anpassung der gebildeten Rückstellungen kommen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsäch-
lichen Aufwendungen für diese Maßnahmen die hierfür gebildeten Rückstellungen in nicht vorhersehbarer
Weise übersteigen oder unterschreiten. Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt ent-
wickelt:
Beilage I/56
TEUR Stand am Wäh-Zuführun-Auflö-Verbrauch Umgliede-Stand am 01.01.2025 rungsum-gen sungen rung 31.12.2025 rechnung Kurzfristige Rückstellun- gen: Rückstellungen für Garantien 2.062 -13 1.094 -251 -291 -733 1.868 und Gewährleistung Rückstellungen für Schaden- ersatz- und Leistungsansprü- 738 0 117 0 -203 0 652 che Sonstige Rückstellungen 1.763 0 5.146 -703 -868 162 5.500 4.563 -13 6.357 -954 -1.362 -571 8.020
Die Umgliederung in Höhe von TEUR -733 betrifft die zur Veräußerung gehaltene Pankl Racing Systems-
Gruppe.
VI. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Veränderungen der in der Kapitalflussrechnung dargestellten Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der
Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte neutralisiert werden. In den sonstigen nicht zahlungswirk-
samen Aufwendungen (Erträge) sind im Wesentlichen Bewertungen von Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten, Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte, noch nicht zahlungswirksame Erträge
aus Förderungen sowie Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von bisherig gehaltenen
Anteilen. Darüber hinaus sind Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von TEUR
448 (Vorjahr: TEUR 7.570) sowie die Dotierung (Auflösung) von Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitneh-
mer in Höhe von TEUR -3.210 (Vorjahr: TEUR -1.691) enthalten. Die übrigen Auswirkungen von Konsolidie-
rungskreisänderungen wurden eliminiert und sind im Cash-flow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen.
Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Finanzschulden und den in der Kapi-
talflussrechnung dargestellten Werten kann wie folgt dargestellt werden:
Buch-Zahlungs-Buchwert TEUR Zahlungsunwirksame Veränderung wert wirksame 31.12.2025 Erwerb Umglied- Umgliederung Sonstiges1.1.2025 Verände- erung rung zur Veräußerung gehalten Kurzfristige 342.781 -7.612 0 -62.383 -61.418 -4.645 206.723 Finanzschulden Langfristige 226.126 -5.859 0 62.383 -54.561 -61 228.028 Finanzschulden Leasingverbindlich- 13.487 -1.505 0 3.319 -7.915 0 7.386 keiten (kurzfristig) Leasingverbindlich- 44.672 -11.005 11.363 -3.319 -16.626 -1.843 23.242 keiten (langfristig) Summe 627.066 -25.981 11.363 0 -140.520 -6.549 465.379
Beilage I/57
VII. RISIKOBERICHT
38. FINANZIELLE RISIKEN
Die Pierer Industrie-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transakti-
onen, Kredit-, Markt-, Währungs- und Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risi-
ken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über Risiken infor-
miert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können.
Die Grundsätze des Finanzrisikomanagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt
und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem Konzern-Treasury.
Im Geschäftsjahr 2025 war die Pierer Industrie
-
Gruppe weiterhin mit wesentlichen Liquiditäts
-
, Kredit
-
und
Marktpreisrisiken konfrontiert, die unter anderem aus der Entwicklung wesentlicher Beteiligungen sowie aus
im Vorjahr eingeleiteten Restrukturierungs
-
und Sanierungsmaßnahmen resultierten.
Die Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung innerhalb der KTM
-
Gruppe, eröffnet am 29. November 2024,
wurden mit gerichtlicher Bestätigung der Sanierungspläne am 25. Februar 2025 abgeschlossen; die Umset-
zung erfolgte 2025 bis zum Abgang aus dem Konzern planmäßig, jedoch unter üblichen Unsicherheiten.
Die Pierer Industrie AG hat mit Antrag vom 25.November 2024 die Einleitung eines Restrukturierungsverfah-
rens (GZ 20 RST 2/24m) nach der Restrukturierungsordnung (ReO) als Europäisches Restrukturierungsver-
fahren (§ 44 Abs 1 ReO) durch das Landesgericht Wels beantragt. Eine Restrukturierungsplanrechnung wurde
am 27.12.2024 vorgelegt die zeigte, dass die Gesellschaft unter Berücksichtigung einer vorgenommenen
Wertberichtigung der Insolvenz KTM im Falle der Unternehmensfortführung nicht rechnerisch überschuldet
ist. Auch im Falle eines vollständigen wirtschaftlichen Verlustes ihres Investments in die Bajaj Mobility AG
(einschließlich der KTM-Gruppe) ist die Pierer Industrie AG alleine bestandsfähig, weil sie dazu in der Lage
ist, ihre Verbindlichkeiten zur Gänze zu bezahlen.
Mit Tagsatzung vom 20. Februar 2025 wurde der Restrukturierungsplan positiv bestätigt. Die letzte Zahlung
der vom Restrukturierungsverfahren umfassten Verbindlichkeiten gemäß integriertem Finanzplan der Rest-
rukturierungsplanrechnung wurde bis 31. Dezember 2027 festgelegt. Festzuhalten ist, dass die betroffenen
Gläubiger nach dem Restrukturierungsplan 100% Ihrer Forderungen erhalten (davon Zahlungen von 68,69 %
Buchwert Zahlungs-Buchwert TEUR Zahlungsunwirksame Veränderung 1.1.2024 wirksame 31.12.2024 Erwerb Umgliede- Konsolidie-Sonstiges Veränderung rung rungskreis- änderungen Kurzfristige 172.917 657.247 0 1.134.211 -1.629.071 7.477 342.781 Finanzschulden Langfristige 1.358.749 61.754 0 -1.134.211 -60.632 466 226.126 Finanzschulden Leasingverbindlich- 30.690 -23.259 0 29.451 -23.544 149 13.487 keiten (kurzfristig) Leasingverbindlich- 87.719 -7.772 58.708 -29.451 -66.499 1967 44.672 keiten (langfristig) Summe 1.650.075 687.970 58.708 0 -1.779.746 10.059 627.066
Beilage I/58
bis längstens 31. Dezember 2026 und 31,31 % bis längstens 31. Dezember 2027) und vertraglich vereinbarte
Zinsen bezahlt werden.
Aufgrund der positiven Veräußerungsentwicklung geht der Vorstand der Pierer Industrie AG davon aus, die
im Restrukturierungsverfahren erfassten Anleihen und Schuldscheindarlehen zur Gänze vorzeitig im zweiten
Halbjahr 2026 vollständig zu tilgen. Diese vorzeitige Rückführung steht im Einklang mit dem bestätigten Rest-
rukturierungsplan und der strategischen Weiterentwicklung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft.
•
WÄHRUNGSRISIKEN
Als weltweit tätiges Unternehmen ist die Pierer Industrie-Gruppe von weltwirtschaftlichen Rahmendaten wie
der Veränderung von Währungsparitäten oder den Entwicklungen auf den Finanzmärkten beeinflusst. Bis zur
Endkonsolidierung der Bajaj Mobility-Gruppe (rund 25 % der Umsätze in US-Dollar erzielt) war insbesondere
die Wechselkursentwicklung des US-Dollars, der im Fremdwährungsrisiko das höchste Einzelrisiko darstellte,
für die Umsatz- und Ertragsentwicklung von Bedeutung. Durch die zunehmende Bedeutung des USD im Ein-
kauf wurde das Fremdwährungsrisiko beim USD wesentlich verringert („natural hedge“). Durch Währungssi-
cherungsmaßnahmen, insbesondere Hedging-Strategien, konnten diese Währungsverschiebungen weitest-
gehend zumindest über ein Modelljahr ausgeglichen werden.
Im Geschäftsjahr 2025 haben sich die Währungsrisiken infolge einer erhöhten Wechselkursvolatilität auf den
internationalen Finanzmärkten spürbar verändert. Die zunehmende internationale Verflechtung der Standorte
innerhalb der Gruppe führte zu einer insgesamt erweiterten Risikostruktur.
Währungsrisiken bestehen für den Konzern weiter, sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer
anderen als der lokalen Währung der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften des
Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung und finanzieren sich weitgehend in lokaler
Währung. Veranlagungen erfolgen überwiegend in der Landeswährung der anlegenden Konzerngesellschaft.
Aus diesen Gründen ergeben sich zumeist natürliche geschlossene Währungspositionen.
Neben dem Euro bestehen wesentliche Fremdwährungsbezüge unter anderem in US-Dollar, britischem
Pfund, japanischem Yen, kanadischem Dollar sowie weiteren lokalen Währungen. Allfällige Wechselkurs-
schwankungen können sich mit Wechselkursgewinnen oder -verlusten im Konzernabschluss niederschlagen.
Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswir-
kungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf Ergebnis (nach Steuern) und Eigenkapital zei-
gen. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse werden Effekte aus der Änderung des Wechselkurses um +/- 10 %
auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital aufgezeigt. Als Basis wurden die
betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen sowie die für das Geschäftsjahr 2026 geplanten Ein-
und Verkäufe in Fremdwährung. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen
das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe
von 23% verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere
Zinssätze, konstant bleiben. Bei der Analyse wurden jene Währungsrisiken von Finanzinstrumenten, die in
einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind, einbezogen.
Es werden Effekte aus der Änderung des Wechselkurses um +/- 10 % auf den Gewinn und Verlust, das sons-
tige Ergebnis und das Eigenkapital aufgezeigt. Währungsrisiken aus Euro-Positionen in Tochterunternehmen,
deren funktionale Währung vom Euro abweicht, wurden dem Währungsrisiko der funktionalen Währung des
jeweiligen Tochterunternehmens zugerechnet. Risiken aus Fremdwährungspositionen abseits vom Euro wur-
den auf Konzernebene aggregiert. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen
in die Konzernwährung blieben unberücksichtigt.
Eine Aufwertung (Abwertung) des Euro – nach den oben genannten Annahmen – um 10% gegenüber allen
anderen Währungen zum Bilanzstichtag hätte eine Verminderung (Erhöhung) des Ergebnisses (nach Steuern)
und des Eigenkapitals um TEUR -459 bzw. TEUR +459 (Vorjahr: TEUR -951 bzw. TEUR +951) ergeben. Die
Sensitivität des Eigenkapitals wurde dabei ausschließlich von der Sensitivität des Ergebnisses (nach Steuern)
beeinflusst.
Beilage I/59
•
ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig teilweise variabel verzinst. Das Risiko besteht
demnach im steigenden Zinsaufwand bzw. sinkenden Zinsertrag, die sich aus einer nachteiligen Veränderung
der Marktzinsen ergeben.
Im Geschäftsjahr 2025 blieb die Zinsentwicklung – vor dem Hintergrund der geldpolitischen Normalisierung –
ein wesentlicher Einflussfaktor für die Finanzstrategie der Pierer Industrie-Gruppe. Steigende Marktzinsen
können die Zinslast variabel verzinster Verbindlichkeiten erhöhen und damit Cashflow, Profitabilität und Liqui-
dität beeinflussen.
Die Pierer Industrie-Gruppe ist teilweise variabel refinanziert und unterliegt somit dem Risiko von Zinsschwan-
kungen am Markt. Diesem Risiko wird durch regelmäßige Beobachtung des Geld- und Kapitalmarktes sowie
grundlegend durch den Einsatz von Zinsswaps (Fixed Interest Rate Payer Swaps) Rechnung getragen. Im
Rahmen der abgeschlossenen Zinsswaps erhielt das Unternehmen variable Zinsen und zahlte im Gegenzug
fixe Zinsen auf die abgeschlossenen Nominalen.
Die Zinsentwicklung wird konzernweit laufend beobachtet, um frühzeitig auf veränderte Marktbedingungen
reagieren zu können.
Zinsänderungsrisiken resultieren somit im Wesentlichen aus originären variabel verzinsten Finanzinstrumen-
ten (Cash-Flow-Risiko). Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen
durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsniveaus auf Ergebnis (nach
Steuern) und Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezo-
gen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des
Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 23 % verwendet.
Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, kon-
stant bleiben.
Eine Erhöhung (Verminderung) des Marktzinsniveaus – nach den oben genannten Annahmen – um 50 Basis-
punkte zum Bilanzstichtag hätte eine Verminderung (Erhöhung) des Ergebnisses (nach Steuern) und des Ei-
genkapitals um TEUR -870 bzw. TEUR +870 (2024: TEUR -712 bzw. TEUR +712) ergeben. Die Sensitivität
des Eigenkapitals wurde dabei ausschließlich von der Sensitivität des Ergebnisses (nach Steuern) beeinflusst.
•
AUSFALLRISIKEN (KREDIT- BZW. BONITÄTSRISIKEN)
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder eine Vertragspartei eines Fi-
nanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht
in der Pierer Industrie-Gruppe insbesondere aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Fälligkeiten stellen sich wie folgt dar:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2024 2025 TEUR Nicht überfällig 79.645 41.201 Überfällig 1-30 Tage 13.837 7.625 Überfällig 31-60 Tage 2.667 496 Überfällig 61-90 Tage 912 214 Überfällig > 90 Tage 1.804 848 Gesamter Bruttobuchwert 98.865 50.384 Wertminderung -363 0 Summe 98.502 50.384
Beilage I/60
Aufgrund der Kundenstruktur (namhafte Automobilhersteller und Automobilzulieferer) bestehen keine signifi-
kanten Ausfallrisiken hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Ausfallrisiko sonstiger
finanzieller Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen kann als gering eingestuft werden und un-
terliegt einem laufenden Monitoring. Im Hinblick auf das ausgewiesene Genussrecht in Höhe von TEUR
288.917 kann aufgrund vertraglicher Regelungen und der zugrundeliegenden Bonität das Ausfallrisiko eben-
falls als gering eingestuft werden.
Die Pierer Industrie-Gruppe zieht zur Bildung der erforderlichen Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 externe
Ratings für die wichtigsten Kunden, ergänzt um geografische Kriterien, heran. Die daraus resultierenden Aus-
fallwahrscheinlichkeiten liegen bereichsabhängig zwischen 0 % und 0,8 % (Vorjahr: zwischen 0 % und 0,9 %).
Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inkl.
Vertragsvermögenswerte) werden im Anhang unter Punkt 29. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“
beschrieben.
Kreditverluste von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und sonstigen finanziellen Vermögens-
werten werden auf Basis durchschnittlicher Ausfallsquoten und des Ratings des Instrumentes ermittelt. Eine
signifikante Änderung des Kreditrisikos wird auf Basis von Rating und Zahlungsverzug bestimmt. Unter Be-
rücksichtigung der Kurzfristigkeit dieser Positionen und angesichts des guten Ratings der Banken geht der
Konzern davon aus, dass es sich bei diesen Beständen um Finanzinstrumente mit niedrigem Ausfallrisiko
handelt und die erwarteten Verluste nicht wesentlich sind.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert ist das Ausfallrisiko auf deren Wiederbeschaf-
fungskosten beschränkt, wobei das Ausfallrisiko als gering eingestuft werden kann, da es sich bei den Ver-
tragspartnern ausschließlich um Banken mit hoher Bonität handelt. Es gibt keine Hinweise auf zusätzliche
Wertminderungserfordernisse für finanzielle Vermögenswerte.
•
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die operativen Einheiten der Pierer Industrie-Gruppe (PANKL AG, Abatec und bis zur Endkonsolidierung im
Vorjahr die Bajaj Mobility AG) steuern und überwachen das Liquiditätsrisiko jeweils auf ihrer Ebene bzw. soweit
erforderlich auf den darunterliegenden Teilbereichen. Die Maßnahmen zur Überwachung und Mitigierung des
Liquiditätsrisikos beinhalten unter anderem die Erstellung kurz- und mittelfristiger Vorschaurechnungen und
die Überwachung der Einhaltung dieser. Um auf ungeplante, wesentliche Abweichungen im Liquiditätsplan
reagieren zu können, verfolgt das Management das Ziel stets angemessene Liquiditätsreserven in Form von
Kreditlinien und Barbeständen vorzuhalten. Darüber hinaus werden vom Management falls erforderlich kurz-
fristig Maßnahmen zur Stabilisierung der Liquiditätssituation eingeleitet. Darüber hinaus erfolgt auch eine
Überwachung und Steuerung der langfristigen Liquiditätssituation, in der Rückzahlungen bzw. Refinanzierun-
gen von langfristigen Finanzierungen, frühzeitig geplant werden. Weiters können sich auch im Falle der Ver-
letzung von bestehenden Covenants in Finanzierungsverträgen ungeplante Auswirkungen auf die Liquiditäts-
situation ergeben. Dazu erfolgt eine laufende Überwachung der Einhaltung der Covenants bzw. die Einleitung
frühzeitiger Maßnahmen bei drohenden Verletzungen.
Auf Ebene der Pierer Industrie AG bestehen Liquiditätsrisiken im Hinblick auf die Erfüllung der laufenden Zah-
lungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Holding- und Finanzierungsfunktion, die in der Regel aus
laufenden Zuflüssen aus der Holdingtätigkeit (z.B. Konzerndienstleistungen) sowie Zinsen und Beteiligungs-
erträgen erfüllt werden. Die Steuerung und Mitigierung erfolgt ebenfalls über die Erstellung und Überwachung
von Vorschaurechnungen. Im Geschäftsjahr 2024 machte die drohende Verletzung von Covenants die Einlei-
tung eines Restrukturierungsverfahren notwendig, um den Fortbestand des Unternehmens sicherzustellen
(siehe dazu Punkt 2). Wie in diesem Punkt 38. „Finanzielle Risiken“ einleitend erörtert, wurde mit Tagsatzung
vom 20.02.2025 der Restrukturierungsplan positiv bestätigt. Die laufende Liquiditätssituation wird seitens des
Managements laufend überwacht bzw. die kurzfristige Liquiditätsplanung an die aktuellen Gegebenheiten an-
gepasst.
Im Rahmen der Überwachung des Liquiditätsrisikos und der Planung der mittelfristigen Liquiditätssituation
stellt der Free Cashflow eine wesentliche Steuerungsgröße innerhalb der Pierer Industrie-Gruppe dar. Die
Beilage I/61
vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten
der finanziellen Schulden sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Dabei beziehen sich die Angaben
zu Zahlungszielen auf die vertraglichen Grundlagen der Kreditvereinbarungen per 31.12.2025 und beachten
zudem auch die Vereinbarungen aus dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG:
TEUR Buchwert Cash-Flows 2026 Cash-Flows 2027 bis 2030 Cash-Flows ab 2031 31.12.2025 Zin- Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung sen fix variabel fix variabel fix variabel Zum beizulegenden Zeitwert bewertete fi-nanzielle Verbindlich-keiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungs-instru-mente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Marktwert, die bereits Forderungen zugewie-sen sind Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 720 0 0 0 0 0 720 0 0 0 Marktwert (Cash Flow Hedge) Summe 720 0 0 0 0 0 720 0 0 0
Nicht zum beizulegen-den Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlich-keiten Zu fortgeführten An-schaffungskosten Verzinsliche Verbindlich-434.751 5.767 10.232 214.625 2.856 11.070 220.062 0 0 64 keiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen 60.945 0 0 60.945 0 0 0 0 0 0 und Leistungen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 17.647 0 0 22.953 0 0 70 0 0 0 (kurz- und langfristig) Summe 513.343 5.767 10.232 298.523 2.856 11.070 220.132 0 0 64 Summe 514.063 5.767 10.232 298.523 2.856 11.070 220.852 0 0 64
Beilage I/62
TEUR Buchwert Cash-Flows 2025 Cash-Flows 2026 bis 2029 Cash-Flows ab 2030 31.12.2024 Zin-Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung sen varia- fix varia- fix varia- fix bel bel bel Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlich-keiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungs-instru-mente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Marktwert, die bereits Forderungen zugewie- sen sind Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 1.120 0 0 0 0 0 1.120 0 0 0 Marktwert (Cash Flow Hedge) Summe 1.120 0 0 0 0 0 1.120 0 0 0 Nicht zum beizulegen-den Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlich-keiten Zu fortgeführten An-schaffungskosten 1) 568.907Verzinsliche Verbindlich- 5.671 13.472 356.003 3.637 20.107 170.405 392 2.524 43.146 keiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen 101.490 0 0 101.490 0 0 0 0 0 0 und Leistungen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 20.780 0 0 20.780 0 0 0 0 0 0 (kurz- und langfristig) 691.177 5.671 13.472 478.273 3.637 20.107 170.405 392 2.524 43.146 Summe 692.297 5.671 13.472 478.273 3.637 20.107 171.525 392 2.524 43.146 Summe
1) Die in das Restrukturierungsverfahren einbezogenen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 247.500 werden aufgrund der Um-
stände zum Bilanzstichtag als kurzfristig dargestellt. Aufgrund der nach dem Bilanzstichtag vereinbarten Zahlungsziele sind TEUR
170.000 im Jahr 2026 und TEUR 77.500 im Jahr 2027 zur Zahlung fällig.
Beilage I/63
VIII. FINANZINSTRUMENTE UND KAPITALMA-
NAGEMENT
39. GRUNDLAGEN
Die Pierer Industrie-Gruppe hält originäre und derivative Finanzinstrumente. Zu den originären Finanzinstru-
menten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Finanz-
verbindlichkeiten. Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz bzw. aus
dem Konzernanhang. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung von bestehenden
Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken verwendet. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist im Kon-
zern entsprechenden Bewilligungs- und Kontrollverfahren unterworfen. Die Bindung an ein Grundgeschäft ist
zwingend erforderlich, Handelsgeschäfte sind nicht zulässig.
Die Erfassung der Käufe und Verkäufe sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zum Erfüllungstag. Die Bewertung
der Finanzinstrumente erfolgt im Zugangszeitpunkt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Die Finanzinstru-
mente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertra-
gen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden
sind, übertragen hat.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN:
Die Kategorisierung wird in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme sowie des zugrunde liegenden
Geschäftsmodelles durchgeführt. Dabei werden folgende Bewertungskategorien durch IFRS 9 abgebildet:
-
AC-Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode
-
FVOCI-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sons-
tigen Ergebnis erfasst
-
FVPL-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgs-
wirksam erfasst
Bei Eigenkapitalinstrumenten (wie z.B. Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen) kann die FVOCI-Option
ausgeübt werden. Das führt dazu, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis er-
fasst werden und die im sonstigen Ergebnis angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nach-
folgend nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können. In der Cash-Flow-Hedge
Rücklage, sofern diese Option nicht ausgeübt wird, erfolgt eine Zuordnung in die FVPL-Kategorie, wobei alle
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wer-
den.
Das bilanzierte Genussrecht ist gemäß IFRS 9 als Fremdkapitalinstrument einzustufen und zum beizulegen-
den Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) zu bewerten. Die Ermittlung des beizulegenden
Zeitwerts erfolgte auf Basis eines DCF-Verfahrens und berücksichtigt die vertraglichen Regelungen des Ge-
nussrechts.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert
und in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsforderungen werden
umgerechnet mit dem Stichtagskurs, abzüglich aufgrund von erkennbaren Risiken notwendigen Wertminde-
rungen, angesetzt. Finanzielle Forderungen sind der Kategorie „at amortized cost“ zugeordnet und werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Beilage I/64
Finanzielle Schulden werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Schulden sind
der Kategorie „at amortized cost“ zugeordnet. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem erhaltenen Betrag und
dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode verteilt und im Finanzergebnis
erfasst. Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsver-
bindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Sämtliche Finanzinstrumente der Kategorie FVPL werden aufgrund der Kriterien von IFRS 9 (Geschäftsmodell
bzw. SPPI-Test) zwingend ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Von der Ausübung der
Fair Value Option wurde nicht Gebrauch gemacht.
Wertminderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine wesentliche Finanzierungskomponente auf. Daher
wird das vereinfachte Verfahren zur Ermittlung des Expected Credit Loss angewendet, wonach für alle Instru-
mente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Rest-
laufzeit zu erfassen ist. Diese beträgt bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weniger als zwölf
Monate und entspricht daher dem 12-Monats-Verlust. Betragsmäßige Erläuterungen finden sich unter Punkt
38. „Finanzielle Risiken“.
Um den Expected Credit Loss zu bestimmen, wurden je nach Geschäftsbereich historische Ausfallsdaten zu
Forderungen erhoben oder externe Ratings für die wichtigsten Kunden eingeholt und nach geografischen
Regionen segmentiert. Weiters werden aktuelle wirtschaftliche Faktoren und Prognosen berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten werden dann vorgenommen, wenn sie als unein-
bringlich oder zum Teil uneinbringlich angesehen werden. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten
finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch oder erheblicher Zahlungsverzug der Kunden. Die Ein-
zelwertberichtigungen setzen sich aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen, von denen keine allein be-
trachtet wesentlich ist. Eine direkte Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nur, wenn die ver-
traglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen (insbesondere
im Insolvenzfall). Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden und kann
diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zu-
rückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung durch Anpassung des Wertberichtigungskontos
rückgängig gemacht.
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden gemäß IFRS 9 angewendet. Nach
IFRS 9 können der Zeitwert einer Option, die Terminkomponente eines Terminkontrakts sowie eventuelle
Fremdwährungs-Basis-Spreads von der Designation eines Finanzinstruments als Sicherungsinstrument aus-
genommen werden und als Kosten der Absicherung bilanziert werden. Dabei werden Wertschwankungen,
dieser wahlweise nicht designierten Komponenten, als Absicherungskosten im sonstigen Ergebnis erfasst und
bei Ergebniswirkung des Grundgeschäftes in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Derzeit bestehen im Pierer Industrie-Konzern derivative Finanzinstrumente aufgrund der Endkonsolidierung
der Bajaj Mobility-Gruppe nur noch in Form von Zinsswaps, welche gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeit-
wert bewertet und zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert sind (Cashflow-Hedge). Die Gruppe si-
chert das zukünftige variable Zinsrisiko des erwarteten Finanzierungsbedarf durch mehrere gleichartige Zins-
swaps ab. Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sind den gleichen Risiken ausgesetzt. Das Risiko ist somit
eindeutig identifizierbar. Der variable Zins des Grundgeschäfts wird aufgrund unterschiedlicher Designations-
zeitpunkte durch den variablen Zins des Sicherungsgeschäfts nicht zu 100% ausgeglichen. Daraus resultieren
entsprechende Ineffektivitäten. Somit sind auch die künftigen Zahlungszeitpunkte geringfügig zeitversetzt, da-
raus resultieren entsprechende Ineffektivitäten. Ein ineffektiver Anteil wird erfolgswirksam verbucht, sofern
dieser materiell ist. Der effektive Anteil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Er-
gebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten
Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Wenn die Absicherung nicht
Beilage I/65
mehr den Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument ver-
kauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung pros-
pektiv beendet.
Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, ver-
bleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis
– für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nicht finanziellen Postens führt – dieser Betrag in
die Anschaffungskosten des nicht finanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird, in dem
bzw. in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflus-
sen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Be-
träge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt
worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
40. EINSTUFUNG UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE
Der Zeitwert eines Finanzinstruments wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf aktiven
Märkten ermittelt (Stufe 1). Soweit keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument verfüg-
bar sind, erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes mittels Bewertungsmethoden, deren wesentliche Parameter
ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Ansonsten erfolgt die Ermittlung des Zeit-
wertes auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf be-
obachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3). Umgliederungen zwischen den Stufen werden zum Ende der Be-
richtsperiode berücksichtigt. Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den Stufen. Fol-
gende Tabelle zeigt die Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes verwendet
wird, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.
Beilage I/66
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht Zusammenhang zwischen beobachtbare wesentlichen, nicht be- Inputfaktoren obachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Devisentermingeschäfte Die beizulegenden Zeitwerte Nicht anwendbar Nicht anwendbar und Zinsswaps basieren auf den mittels aner- kannter finanzmathematischer Modelle bestimmten Marktwer- ten (abgezinste Cash-Flows). Diese werden regelmäßig verplausibilisiert. Genussrecht Die Ermittlung des beizulegen- Vertragliche Vereinbarun- Die in den vertraglichen Ver- den Zeitwerts berücksichtigt gen zur Bestimmung der einbarungen festgelegten die relevanten vertraglichen erwarteten Zahlungsmittel- Bedingungen zu Modus und Vereinbarungen und erfolgt zuflüsse für den Genuss- Höhe der Ausschüttungen mittels anerkannter finanzma- rechtsinhaber. bzw. Rückzahlungen auf das thematischer Modelle durch Genussrecht, haben eine Abzinsung der erwarteten Zah- wesentliche Auswirkung auf lungsmittelzuflüsse mit einem die Bewertung zum beizule- risikoadäquaten Zinssatz. genden Zeitwert. Wertpapiere Zur Bewertung von Wertpapie- Nicht anwendbar Nicht anwendbar ren wird der aktuelle Börsen- kurs am Bilanzstichtag herangezogen. Forderungen aus Die Bewertung erfolgt auf Nicht anwendbar Nicht anwendbar Lieferungen und Basis von bindenden Kaufan- Leistungen geboten. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobacht-bareInputfaktoren Schuldscheindarlehen, Finanzielle Abgezinste Cash-Flows Risikoaufschlag für eigenes Verbindlichkeiten Bonitätsrisiko
Beilage I/67
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten (aktivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klas-
sen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden
Zeitwert darstellt.
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2025 Buchwert Fair-Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2025 31.12.2025 Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging In- Cost through OCI through OCI through P&L struments (ohne recy- cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewer- tete finanzielle Vermögenswerte Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind (Fair Value -Hedge) - - - - - - - - - - - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cashflow-Hedge) 93 93 - 93 - 93 - - - - 93 Forderungen aus Lieferungen und Leis-tungen - - - - - - - - - - - Wertpapiere, Genussrechte und sons-tige finanzielle Vermögenswerte 289.793 289.793 - - 289.793 289.793 - - - 289.793 - Summe 289.886 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens-werte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 19.406 - - - - - 19.406 - - - - Forderungen aus Lieferungen und Leis-tungen 50.384 - - - - - 51.457 - - - - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 31.722 - - - - - 31.722 - - - - Summe 101.512 Gesamtsumme 391.398
Beilage I/68
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2024 Buchwert Fair-Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2024 31.12.2024 Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging In- Cost through OCI through OCI through P&L struments (ohne recy- cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewer- tete finanzielle Vermögenswerte Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind (Fair Value -Hedge) - - - - - - - - - - - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cashflow-Hedge) 408 408 - 408 - 408 - - - - 408 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - - - - - - - - - - - Wertpapiere, Genussrechte und sonstige finanzielle Vermögenswerte 265.949 265.949 - - 265.949 265.949 - - - 265.949 - Summe 266.357 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens- werte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 58.044 - - - - - 58.044 - - - - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.502 - - - - - 98.502 - - - - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 48.261 - - - - - 48.261 - - - - Summe 204.807 Gesamtsumme 471.164
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Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Schulden (passivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw.
Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Schulden, die nicht zum
beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2025 TEUR Buchwert Fair-Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2025 31.12.2025 Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging In- Cost through OCI through OCI through P&L struments (ohne recy- cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewer- tete finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind - - - - - - - - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cashflow-Hedge) 720 720 - 720 - 720 - - - - 720 Summe 720 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkei-ten Zu fortgeführten Anschaffungskos-ten Verzinsliche Verbindlichkeiten 434.751 439.057 - - 439.057 439.057 434.751 - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 60.945 - - - - - 60.945 - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 17.647 - - - - - 23.023 - - - - Summe 513.343 Gesamtsumme 514.063
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2024 TEUR Buchwert Fair Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2024 Value Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging 31.12.2024 Cost through OCI through OCI through P&L Instruments (ohne recy- cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewer-tete finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind - - - - - - - - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 1.120 1.120 - 1.120 - 1.120 - - - - 1.120 Derivate mit negativem Marktwert (Cashflow-Hedge) Summe - Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkei-ten Zu fortgeführten Anschaffungskos-ten Verzinsliche Verbindlichkeiten 568.907 565.054 - - 565.054 565.054 568.907 - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 101.490 - - - - - 101.490 - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 20.780 - - - - - 20.780 - - - - Summe 691.177 Gesamtsumme 692.297
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Das Nettoergebnis aus den Finanzinstrumenten nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 enthält Net-
togewinne/-Verluste, Gesamtzinserträge/-Aufwendungen sowie Minderungsverluste und setzt sich wie folgt
zusammen:
2025 aus aus der Folge- aus Wert- aus aus Fremd- Netto- Zinsen bewertung zum berichti- Abgangser- währungs-ergebnis TEUR Fair Value gung gebnis bewertung (Summe) Finanzielle Vermögenswerte - 1.533 0 -122 0 -6 1.405 Amortised Cost (AC) Fair Value through PL (FVPL) - 0 0 0 0 0 0 Eigenkapitalinstrumente Fair Value through PL (FVPL) - 0 23.844 0 0 0 23.844 Fremdkapitalinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - -21.980 0 -12 0 0 -21.992 Amortised Cost (AC) Summe -20.447 23.844 -134 0 -6 3.257 2024 aus aus der Folge- aus Wert- aus aus Fremd- Netto- Zinsen bewertung zum berichti- Abgangser- währungs-ergebnis TEUR Fair Value gung gebnis bewertung (Summe) Finanzielle Vermögenswerte - 2.153 0 -1.784 0 935 1.304 Amortised Cost (AC) Fair Value through PL (FVPL) - 0 -399 0 -181 0 -580 Eigenkapitalinstrumente Fair Value through PL (FVPL) - 0 9.865 0 0 0 9.865 Fremdkapitalinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - -27.707 0 -16 0 0 -27.723 Amortised Cost (AC) Summe -25.554 9.466 -1.800 -181 935 -17.134
Die Veränderungen der Wertberichtigung und der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten (Amortised
Cost; Vorjahr: Kredite und Forderungen) sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der jeweiligen
Gemeinkostenbereiche ausgewiesen. Die restlichen Komponenten des Nettoergebnisses sind in den Finan-
zerträgen bzw. Finanzaufwendungen enthalten.
41. HEDGING
Ein derivatives Finanzinstrument ist ein Finanzinstrument, dessen Wert sich in Abhängigkeit von einer Be-
zugsgröße ändert, welches in der Regel keine oder nur geringe Anschaffungskosten erfordert und das zu
einem späteren Zeitpunkt beglichen wird.
Derzeit bestehen im Konzern derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps, welche gemäß IFRS 9
zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert sind (Cashflow-
Hedge). Die Gruppe sichert das zukünftige variable Zinsrisiko des erwarteten Finanzierungsbedarf durch meh-
rere gleichartige Zinsswaps ab. Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sind den gleichen Risiken ausgesetzt.
Das Risiko ist somit eindeutig identifizierbar. Der variable Zins des Grundgeschäfts wird aufgrund
Beilage I/72
unterschiedlicher Designationszeitpunkte durch den variablen Zins des Sicherungsgeschäfts nicht zu 100 Pro-
zent ausgeglichen. Somit sind auch die künftigen Zahlungszeitpunkte geringfügig zeitversetzt, daraus resul-
tieren entsprechende Ineffektivitäten. Ein ineffektiver Anteil wird erfolgswirksam verbucht, sofern dieser mate-
riell ist. Der effektive Anteil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Ergebnis erfasst
wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten Grundgeschäfts
(berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien
für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft,
beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet.
Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, ver-
bleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis
– für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nicht finanziellen Postens führt – dieser Betrag in
die Anschaffungskosten des nicht finanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird, in dem
bzw. in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflus-
sen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Be-
träge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt
worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Der Nominalwert der Zinssicherungsderivate beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 62.444 (Vorjahr: TEUR
72.000), der Zeitwert beläuft sich bei TEUR -628 (Vorjahr: TEUR -712).
Weiterführende Informationen können dem Punkt 39. „Grundlagen“ unter Bilanzierung von Sicherungsbezie-
hungen entnommen werden.
42. KAPITALMANAGEMENT
Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine adäquate Kapitalbasis zu erhalten, damit eine der Risikosi-
tuation des Unternehmens entsprechende Rendite für die Gesellschafter erzielt, die zukünftige Entwicklung
des Unternehmens durch die Aufrechterhaltung einer hohen Bonität und Vertrauensbasis mit allen Stakehol-
dern gefördert und auch für diese Interessensgruppen Nutzen gestiftet werden kann. Wie bereits in Kapitel
VII. „Risikobericht“ angeführt, rückte im Zuge des europäischen Restrukturierungsverfahren nach der Restruk-
turierungsordnung (ReO) der Pierer Industrie AG die vollständige Befriedigung der Gläubigerinteressen in den
Vordergrund des Kapitalmanagements.
Das Management betrachtet als Eigenkapital ausschließlich das buchmäßige Konzerneigenkapital nach IFRS.
Es soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse
operieren können. Zum Bilanzstichtag betrug die Konzerneigenkapitalquote 31,2 % (Vorjahr: 36,8 %). Die
Veränderung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Die Strategie der Pierer Industrie-Gruppe zielt darauf ab, dass die Pierer Industrie AG und die anderen Kon-
zerngesellschaften eine den wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalaus-
stattung haben. Die Steuerung des Kapitalmanagements erfolgt im Wesentlichen anhand der Kennzahlen Ei-
genkapitalquote, Nettoverschuldung, Gearing sowie der dynamischen Verschuldung.
Beilage I/73
Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Eigenkapital 491.398 360.305 Bilanzsumme 1.335.171 1.156.004 Eigenkapitalquote 36,8% 31,2%
Die Nettoverschuldung definiert sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Anleihen, Kre-
diten, Leasingverbindlichkeiten sowie sonstige verzinsliche Schulden) abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente. Die Zielsetzung liegt dabei in der langfristigen Liquiditätssicherung, der effizienten Inan-
spruchnahme von Fremdfinanzierungen sowie der finanziellen Risikobegrenzung bei gleichzeitiger Optimie-
rung der Rendite.
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 270.798 251.270 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 356.268 214.109 627.066 465.379 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -58.044 -19.406 Nettoverschuldung 569.022 445.973
Die Kennzahlen „Gearing“ (Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital) sowie die Kennzahl „dyna-
mische Verschuldung“ (Verhältnis Nettoverschuldung zum EBITDA) für die Überwachung des Kapitals stel-
len sich wie folgt dar. Die Vorjahreswerte entsprechen den Werten inkl. der Pankl Racing-Gruppe.
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Eigenkapital 491.398 360.305 Nettoverschuldung 569.022 445.973 Gearing 115,8% 123,8%
IX. LEASINGVERHÄLTNISSE
TEUR 31.12.2024 31.12.2025 Nettoverschuldung 569.022 445.973 EBITDA 61.359 1.867 Dynamische Verschuldung 9,3 238,9
43. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER (IFRS 16)
Die Pierer Industrie-Gruppe hat für die Nutzung von Grundstücken, Betriebs- und Verwaltungsgebäuden bzw.
Büroräumlichkeiten und Lagerplätzen, Maschinen sowie im Bereich des Fuhrparks Miet- und Leasingverträge
abgeschlossen.
Die Pierer Industrie-Gruppe mietet weiters IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr
und fünf Jahren. Diese Miet- und Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen lie-
gen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat das Wahlrecht nach IFRS 16 in Anspruch
Beilage I/74
genommen und für diese Miet- und Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlich-
keiten erfasst.
Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten
Die Abgänge von Nutzungsrechten beinhalten auch die Effekte der Endkonsolidierung der Bajaj Mobility
Gruppe im Geschäftsjahr 2024.
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:
TEUR
Künftige Mindestlea-
singzahlungen
Zinszahlungen
Barwert der künftigen
Mindestleasingzahlungen
2025
< 1 Jahr
7.984
454
7.530
> 1 bis 5 Jahre
14.292
1.066
13.226
> 5 Jahre
11.408
1.293
10.115
GESAMT
33.684
2.813
30.871
Grundstücke und Betriebs- und TEUR Maschinen GESAMT Gebäude Geschäftsausstattung 2025 Stand zum 1.1. 41.797 7.416 4.752 53.965 - Abschreibungen -10.162 -2.044 -2.150 -14.356 + Zugänge zu Nut- 7.220 3.396 2.083 12.699 zungsrechten - Abgänge von Nut- -196 0 -97 -293 zungsrechten +/- Währungseffekte, -1.166 -6 -17 -1.189 Umgliederungen Umgliederung als "zur -18.013 -4.684 -1.355 -24.052 Veräußerung gehalten" Buchwert 31.12.2025 19.480 4.078 3.216 26.774
Grundstücke und Betriebs- und TEUR Maschinen GESAMT Gebäude Geschäftsausstattung 2024 Stand zum 1.1. 62.411 28.245 25.344 116.000 - Abschreibungen -27.042 -14.687 -14.126 -55.855 + Zugänge zu Nut- 35.234 20.393 9.461 65.088 zungsrechten - Abgänge von Nut- -29.106 -25.880 -15.729 -70.715 zungsrechten +/- Währungseffekte, 300 -655 -199 -554 Umgliederungen Buchwert 31.12.2024 41.797 7.416 4.752 53.965
Beilage I/75
Künftige Mindestlea-Barwert der künftigen TEUR Zinszahlungen singzahlungen Mindestleasingzahlungen 2024 < 1 Jahr 14.326 1.512 12.814 > 1 bis 5 Jahre 35.554 2.451 33.103 > 5 Jahre 11.053 1.532 9.521 GESAMT 60.933 5.495 55.438
Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden in der Konzernbilanz unter den Finanzver-
bindlichkeiten, siehe Punkt 34., ausgewiesen.
Die Aufwendungen für kurzfristige Leasingverträge und Vermögenswerte von geringem Wert betreffen vor
allem Miet- und Leasingvereinbarungen für IT-Ausstattung.
In der Kapitalflussrechnung wurden Nettozahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse in der Höhe von
TEUR 16.942 (Vorjahr: TEUR 70.255) erfasst. Im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten wurden Tilgungen
von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 13.259 (Vorjahr: TEUR 31.031) dargestellt. Die restlichen
TEUR 3.683 (Vorjahr: TEUR 39.224) betreffen kurzfristige und geringerwertige Leasingverhältnisse sowie
Zinsaufwendungen von Nutzungsrechten und sind im Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit dargestellt.
2025 - Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 TEUR Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 1.766 Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 17 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 1.859 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenom- 7 men kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten 71 berücksichtigt wurden
2024 - Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 TEUR Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 1.858 Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 25 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 2.312 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenom-4 men kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten 153 berücksichtigt wurden
Beilage I/76
X. ERLÄUTERUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UN-
TERNEHMEN UND PERSONEN
44. GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSO-
NEN
Nach den Vorschriften des IAS 24 sind Angaben über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und
Personen zu machen.
Die Aktien der Pierer Industrie AG werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 zu 100% von der Pierer Konzern-
gesellschaft mbH gehalten. Alleiniger Gesellschafter der Pierer Konzerngesellschaft mbH ist Herr Dipl.-Ing.
Stefan Pierer. Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer übte zudem folgende wesentliche Organfunktionen im Pierer Kon-
zerngesellschaft mbH-Konzern zum 31. Dezember 2025 aus:
■
Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl AG, Kapfenberg
■
Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden im Pierer Industrie-Konzern nach „Ge-
sellschafter nahe Unternehmen“, „Assoziierte Unternehmen“ und „Sonstige Unternehmen und Personen“
gruppiert.
Die Pierer Industrie AG steht mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, dem obersten Konzernmutterunterneh-
men, und deren Tochterunternehmen in einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss einbe-
zogen. Sämtliche Unternehmen, die in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH einbezo-
gen und von der Pierer Konzerngesellschaft mbH beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, sind als
nahestehende Unternehmen in der Kategorie „Gesellschafter nahe Unternehmen“ ausgewiesen.
Assoziierte Unternehmen können dem Beteiligungsspiegel (siehe Kapitel XII.) entnommen werden und betref-
fen alle nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.
Als sonstige Unternehmen und Personen werden das Key-Management sowie alle Unternehmen definiert,
welche vom Key-Management beherrscht werden. Als Key-Management definiert die Pierer Industrie AG prin-
zipiell Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates und gegebenenfalls weitere Manager in Schlüsselpositi-
onen, die einen maßgeblichen Einfluss an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen auf den Kon-
zern ausüben können. Zudem werden auch Familienangehörige des Key-Managements und deren Unterneh-
men berücksichtigt.
Die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen stellen sich gemäß der beschriebenen
Gruppierung wie folgt dar:
Gesellschafter nahe Assoziierte Unternehmen Sonstige Unternehmen TEUR 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 Forderungen 10.770 7 103 31.346 15.812 20.218 Verbindlichkeiten -28.813 -7.352 -275 -11.342 -15.182 -20.777 Perpetual Bond -16.610 -16.610 0 0 -11.090 -11.090 Erlöse 1.821 1.956 426 26.665 372 7.671 Aufwendungen -6.886 -13.345 -57 -93.123 -825 -154.334 Ausschüttungen -50.650 -888 0 -47 0 -707
Beilage I/77
Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgten zu marktüblichen Bedin-
gungen. Wesentliche Geschäftsbeziehungen werden nachfolgend erläutert:
GESELLSCHAFTER NAHE UNTERNEHMEN:
Die Pierer Industrie AG ist seit Veranlagung 2012 Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG
der Beteiligungsgemeinschaft zwischen der Pierer Konzerngesellschaft mbH und der Knünz GmbH. Durch
Umstrukturierungen innerhalb der Unternehmensgruppe im Jahr 2014 haben sich die Beteiligungsverhältnisse
insoweit verändert, als die ausreichende finanzielle Verbindung des Gruppenmitgliedes ab 2014 ausschließ-
lich zum Hauptbeteiligten der Beteiligungsgemeinschaft, der Pierer Konzerngesellschaft mbH, besteht. Die
steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Die zu leistenden
Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied wurde in Form von einer
Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt. Ein steuerlicher Verlust inklusive der beteiligten Tochter-
gesellschaften wird evident gehalten und mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet. Für bei Beendigung
des Vertrages nicht verrechnete Verluste ist eine Ausgleichszahlung vereinbart.
Im Geschäftsjahr 2025 ergaben sich mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH insgesamt Aufwendungen in
Höhe von TEUR 4.212 (Vorjahr: TEUR 12.944). Des Weiteren bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen ge-
genüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 7) und Verbindlichkeiten
in Höhe von TEUR 9.997 (Vorjahr: TEUR 7.282) offen.
Die Pierer Industrie AG hat am 7.7.2015 eine 5,75 % Anleihe in Höhe von TEUR 27.700 ohne feste Laufzeit
mit Kupons beginnend am 9.7.2016 begeben. Die Anleihe wurde von Gesellschafter nahen Privatpersonen
sowie der Pierer Konzerngesellschaft mbH gezeichnet. Im Geschäftsjahr 2025 erfolgte keine Kuponzahlung
(Vorjahr: TEUR 1.593). Der von der Pierer Konzerngesellschaft mbH gezeichnete Wert beträgt TEUR 16.610
(Vorjahr: TEUR 16.610). Die Kuponzahlung an die Pierer Konzerngesellschaft mbH betrug im abgelaufenen
Geschäftsjahr TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 888).
Im Geschäftsjahr 2026 erfolgte aus dem Geschäftsjahr 2025 eine Dividendenausschüttung der Pierer Industrie
AG an die Pierer Konzerngesellschaft mbH in Höhe von TEUR 50.650 (Vorjahr: TEUR 0). Weiterführende
Informationen siehe Punkt 33. „Eigenkapital“.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wies die Pierer Industrie AG Forderungen gegenüber der PIERER IMMOREAL
GmbH aus langfristigen Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 10.434 sowie Zinserträge in Höhe von
TEUR 643 aus. Weiters entstanden gegenüber der PIERER IMMOREAL GmbH Verbindlichkeiten in Höhe von
TEUR 13.202 und Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.124 insbesondere aus der Vermietung und Verpach-
tung von Immobilien an Konzerngesellschaften. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden die Anteile an der PIERER
IMMOREAL GmbH an die Pierer Konzerngesellschaft mbH rückverkauft. Die Vorjahreswerte sind in der Kate-
gorie „assoziierte Unternehmen“ dargestellt und werden nachfolgend erläutert.
ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN:
Im Geschäftsjahr 2024 wies die Pierer Industrie AG Forderungen gegenüber der PIERER IMMOREAL GmbH
aus langfristigen Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 10.434 sowie Zinserträge in Höhe von TEUR 643
aus. Weiters entstanden gegenüber der PIERER IMMOREAL GmbH Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR
13.202 und Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.124 insbesondere aus der Vermietung und Verpachtung von
Immobilien an Konzerngesellschaften.
SONSTIGE NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN:
Der in der Kategorie „Gesellschafter nahe Unternehmen“ bereits beschriebene Perpetual Bond mit einem Aus-
gabevolumen in Höhe von TEUR 27.700 wurde von Gesellschafter nahen Privatpersonen in Höhe von TEUR
11.090 (Vorjahr: TEUR 11.090) gezeichnet. Die Ausschüttung an nahestehende Personen betrug in 2025
TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 707).
Beilage I/78
Die Pierer Industrie AG hat zum 31.12.2025 gegenüber der QINO Pipe One Ltd., Limassol, Zypern, Darle-
hensforderungen in Höhe von TEUR 15.812 (Vorjahr: TEUR 18.855). Die Pankl AG hat gegenüber der QINO
Pipe One Ltd. per 31.12.2025 Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 15.182 (Vor-
jahr: TEUR 15.182).
45. ORGANE DER PIERER INDUSTRIE AG
Als jeweils kollektivvertretungsbefugte Vorstandsmitglieder waren nachstehende Personen bestellt:
Mag. Friedrich R o i t h n e r , CEO
seit 1.7.2025
Mag. Zedin S i s i c , CFO seit 1.7.2025
Mag. Michaela F r i e p e ß seit 1.7.2025
Dipl.-Ing. Stefan
P i e r e r , CEO bis 1.10.2025
Mag. Gottfried N e u m e i s t e r bis 31.7.2025
Stephan Z ö c h l i n g bis 19.5.2025
Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren nachstehende Herren bestellt:
Josef B l a z i c e k , Vorsitzender
Dr. Ernst C h a l u p s k y , Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Robert L a g e r seit 20.3.2025
Mag. Fritz E c k e r seit 20.3.2025
Mag. Alex P i e r e r seit 30.6.2025
Mag. Gerald K i s k a bis 20.3.2025
Clemens P i e r e r bis 20.3.2025
46. VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSBEZÜGE
Die Vergütung für den Vorstand 2025 der Pierer Industrie AG beinhaltet Gehälter, Sachleistungen, Prämien
sowie Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse und betrug TEUR 1.693 (Vorjahr: TEUR
3.331).
Für das Geschäftsjahr 2025 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2026) wird eine Vergütung an den Aufsichtsrat
der Pierer Industrie AG von insgesamt TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 40) vorgeschlagen.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Pierer
Industrie AG.
Beilage I/79
XI. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Im März 2026 gab der Vorstand der Pierer Industrie AG bekannt, dass der im Restrukturierungsverfahren
(ReO) bestätigte Zahlungsplan der Pierer Industrie AG, welcher eine Tilgung der aushaftenden Anleihen und
Schuldscheindarlehen bis spätestens 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 vorsieht, schon zur Gänze vorzeitig im
zweiten Halbjahr 2026 in Höhe von € 247,5 Mio getilgt werden soll.
Am 12. März 2026 gab die Gruppe den Einstieg eines österreichischen Konsortiums bei der Pankl Racing
Systems AG bekannt. Die steirische KNILL Gruppe, die Raiffeisen-Landesbank Steiermark und die Invest AG
übernehmen zwei Drittel der Anteile von der Pankl AG an der Pankl Racing Systems AG. Der Verkauf steht
unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die zuständigen Behörden. Nach der Transaktion
hält die Pierer Industrie AG unverändert 80% an der Pankl AG, welche nach der Transaktion ein Drittel (vorher:
100%) an der Pankl Racing Systems AG hält.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass anhaltende geopolitische Spannungen – einschließlich des Nah-
ost-Konflikts – potenzielle Auswirkungen auf globale Lieferketten, Energiepreise und Absatzmärkte haben
können. Diese Entwicklungen werden laufend beobachtet; derzeit liegen jedoch keine konkreten Anhalts-
punkte für wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage vor.
Weitere Ereignisse nach dem 31.12.2025, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden materiell
sind, sind entweder im vorliegenden Abschluss berücksichtigt oder nicht bekannt.
Beilage I/80
XII. KONZERNUNTERNEHMEN (BETEILIGUNGS-
SPIEGEL)
Der Beteiligungsspiegel enthält alle Gesellschaften, die neben den Mutterunternehmen in den Konzernab-
schluss einbezogen wurden.
Erstkonso- 31.12.2025 31.12.2024 Gesellschaft liederungs- Anteilshöhe Konsolidie- Anteilshöhe Konsolidie- zeitpunkt % rungsart % rungsart Vollkonsolidierte Gesellschaften: Pankl AG, Kapfenberg 31.10.2017 80,00 KVI 80,00 KVI SHW AG, Aalen, Deutschland 31.10.2017 75,83 KVA 75,83 KVA Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, 31.10.2017 75,83 KVA 75,83 KVA Aalen, Deutschland SHW do Brasil, Ltda., Sao Paulo, Brasilien 31.10.2017 75,83 KVA 75,83 KVA SHW Brake Systems GmbH, Tuttlingen, 31.10.2017 75,83 KVA 75,83 KVA Deutschland SHW Pumps & Engine Components Inc., 31.10.2017 75,83 KVA 75,83 KVA Brampton/Ontario, Kanada SHW Automotive Pumps (Kunshan) Co. Ltd., 31.10.2017 75,83 KVA 75,83 KVA Kunshan/Shanghai, China SHW Pumps & Engine Components S.R.L., 31.10.2017 75,83 KVA 75,83 KVA Ghiroda/Timișoara, Rumänien SHW Bremsen Beteiligungs GmbH, Tuttlingen, 1.1.2020 75,83 KVA 75,83 KVA Deutschland SHW Gießerei GmbH & Co. KG, Tuttlingen, 1.1.2020 75,83 KVA 75,83 KVA Deutschland SHW Brake Systems (Nantong Haimen) Co., 24.5.2022 75,83 KVA 75,83 KVA Ltd., Nantong Haimen, China SHW Import Export Trading (Kunshan) Co., Ltd., 31.3.2023 75,83 KVA 75,83 KVA Kunshan, China SHW Powder Systems GmbH, Aalen, 17.7.2023 75,83 KVA 75,83 KVA Deutschland Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg 30.6.2012 80,00 KVI 80,00 KVI Pankl Racing Systems UK Ltd., Bicester, 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA Großbritannien Pankl Holdings, Inc., Irvine, USA 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA CP-CARRILLO, Inc., Irvine, USA 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA Pankl Aerospace Systems Inc., Cerritos, USA 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA Pankl Immobilienverwaltung GmbH, Kapfenberg 30.6.2012 75,2 KVI 75,2 KVI Pankl Aerospace Systems Europe GmbH, 30.6.2012 80,00 KVI 80,00 KVI Kapfenberg Pankl Automotive Slovakia s.r.o., Topolcany, 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA Slowakei
Beilage I/81
Legende:
KVI Vollkonsolidierung, Inland
KVA Vollkonsolidierung, Ausland
KEI Einbeziehung at-equity, Inland
KEA Einbeziehung at-equity, Ausland
KOI Auf Grund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert, Inland
KOA Auf Grund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert, Ausland
Die Pierer Bajaj AG wurde in Bajaj Auto International Holdings AG umbenannt, laut FB-Eintrag auf EVI erfolgte die Änderung am 10.12.2025; Sitzverle-
gung nach Mattighofen.
Bei der PIERER Mobility AG (nunmehr Bajaj Mobility AG) erfolgte die Änderung im FB nach dem Stichtag, am 13.01.2026, Sitzverlegung nach Mattigh-
ofen.
Erstkonso- 31.12.2025 31.12.2024 Gesellschaft liederungs- Anteilshöhe Konsolidie- Anteilshöhe Konsolidie- zeitpunkt % rungsart % rungsart Pankl Japan Inc., Tokyo, Japan 31.12.2017 80,00 KVA 80,00 KVA Pankl-Turbosystems GmbH, Mannheim, 28.9.2012 80,00 KVA 80,00 KVA Deutschland Pankl Cooling Systems (Dalian) Co. Ltd, China 31.12.2017 80,00 KVA 80,00 KVA Krenhof GmbH, Köflach 4.8.2020 80,00 KVI 80,00 KVI abatec Beteiligungsverwaltungs GmbH, Regau 31.7.2018 100,00 KVI 100,00 KVI abatec GmbH , Regau 31.7.2018 100,00 KVI 100,00 KVI ABATEC Microsysteme GmbH, Hermsdorf, 31.10.2017 100,00 KVA 100,00 KVA Deutschland Assoziierte Unternehmen: Pierer Bajaj AG, Wels - - 50,10 KEI PIERER Mobility AG, Wels - - 37,54 KEI Robau Beteiligungsverwaltung GmbH, Wels 33,33 KEI - - schultheiss consulting AG, Sigriswil, Schweiz 50,00 KEA 50,00 KEA JETFLY Airline GmbH, Hörsching 33,33 KEI 33,33 KEI RM 2 Radbeteiligungs GmbH, Wels 26,00 KEI 26,00 KEI KTM Wien GmbH, Vösendorf 26,00 KEI 26,00 KEI SO Regensburg GmbH, Regensburg, Deutschland 26,00 KEA 26,00 KEA KTM Braumandl GmbH, Wels 24,00 KEI 24,00 KEI MX - KTM Kini GmbH, Wiesing 24,00 KEI 24,00 KEI Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte: MOTO ITALIA GmbH, Meran (BZ), Italien - 100,00 KOA 100,00 KOA WESS Promotion GmbH, Wels - 100,00 KOI 100,00 KOI SensDev GmbH, Burgstädt, Deutschland - - - 100,00 KOA A Round Capital GmbH, Grünwald/ München, - 14,29 - 14,29 - Deutschland
Beilage I/82
XIII. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES
Der Konzernabschluss wird am 27.4.2026 (Vorjahr: 30.6.2025) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichts-
rat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Auf-
sichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.
Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften
aufgestellte Einzelabschluss der Pierer Industrie AG zum 31.12.2025 die Basis für die Dividendenausschüt-
tung. Für das Geschäftsjahr 2025 wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust in Höhe von EUR -11.803.010,33 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Wels, am 24. April 2026
Der Vorstand der Pierer Industrie AG
Mag. Friedrich Roithner, CEO Mag. Zedin Sisic, CFO Mag. Michaela Friepeß
L-1
Beilage II
KONZERNLAGEBERICHT
INHALTSVERZEICHNIS
1
ENTWICKLUNG DER PIERER INDUSTRIE-GRUPPE ................................................................. 3
1.1
DAS UNTERNEHMEN .........................................................................................................3
1.2
RESTRUKTURIERUNGSVERFAHREN .............................................................................. 3
1.3
SANIERUNGSVERFAHREN UND ABGANG DER BAJAJ MOBILITY-GRUPPE ................ 4
1.4
AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICH – PANKL RACING SYSTEMS AG ................. 4
1.5
ROBAU BETEILIGUNGSVERWALTUNG GMBH ................................................................ 4
1.6
VERÄNDERUNGEN IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT ............................................. 5
2
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG .................................................. 5
2.1
VOLKSWIRTSCHAFT ......................................................................................................... 5
2.2
AUTOMOTIVE-BEREICH .................................................................................................... 7
2.3
SONSTIGE BEREICHE ....................................................................................................... 8
3
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN .................................................................................. 9
3.1
KONZERNKENNZAHLEN ................................................................................................... 9
3.2
ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE .............................................................................. 9
3.3
BILANZANALYSE .............................................................................................................. 11
3.4
LIQUIDITÄTSANALYSE .................................................................................................... 12
3.5
INVESTITIONEN ............................................................................................................... 12
4
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG ............................................................................................ 13
4.1
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN ................................................................................. 14
UMWELTINFORMATIONEN ....................................................................................................... 32
4.2
EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852
(TAXONOMIE-VERORDNUNG) ........................................................................................ 32
4.3
ESRS E1 KLIMAWANDEL ................................................................................................ 39
4.4
ESRS E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG .......................................................................... 51
4.5
ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT .......................... 54
SOZIALINFORMATIONEN .......................................................................................................... 61
4.6
ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS ..................................................... 61
4.7
ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE ................................ 78
GOVERNANCE-INFORMATIONEN ............................................................................................ 82
4.8
ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG .......................................................................... 82
4.9
ANHANG ........................................................................................................................... 89
L-2
5
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E) ..................................................................................... 99
6
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT ........................................................................................... 100
6.1
ALLGEMEINES ZUM RISIKOMANAGEMENTSYSTEM .................................................. 100
6.2
RISIKOMANAGEMENT .................................................................................................... 100
6.3
MARKTRISIKEN ............................................................................................................... 101
6.4
BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN ............................................................................... 103
6.5
IT-RISIKEN ....................................................................................................................... 105
6.6
FINANZIELLE RISIKEN.................................................................................................... 106
6.7
SONSTIGE RISIKEN ........................................................................................................ 108
7
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS § 243a (ABS 2) UGB110
7.1
KONTROLLUMFELD ....................................................................................................... 111
7.2
RISIKOBEURTEILUNG .................................................................................................... 111
7.3
KONTROLLMASSNAHMEN ............................................................................................. 111
7.4
KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG ....................................................................112
8
AUSBLICK ..................................................................................................................................113
L-3
1 ENTWICKLUNG DER PIERER INDUSTRIE-
GRUPPE
1.1
DAS UNTERNEHMEN
Die Pierer Industrie AG ist die Holdinggesellschaft einer europäischen Industriegruppe mit Unterneh-
mensfokus auf Automotive, Aerospace und Elektronik. Die wesentliche Beteiligung der Pierer Industrie-
Gruppe (die „Gruppe“) ist die Pankl AG.
Die Pankl AG ist eine Holdinggesellschaft, deren Beteiligungen auf die Zulieferung von Automobil-,
Rennsport- und Luftfahrtkomponenten spezialisiert sind. Zu den Kernbeteiligungen der Pankl-Gruppe
zählen die deutsche SHW AG, Muttergesellschaft der SHW-Gruppe und die Pankl Racing Systems AG,
Muttergesellschaft der Pankl Racing-Gruppe. Die SHW-Gruppe ist in den Bereichen Pumpen und Mo-
torkomponenten sowie Bremsscheiben tätig. Die Pankl Racing-Gruppe ist in den Bereichen Racing,
High Performance sowie Aerospace tätig. Die Pankl Racing Systems AG befindet sich aktuell in einem
Verkaufsprozess und ist als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. Am 12. März 2026 gab die
Gruppe den Einstieg eines österreichischen Konsortiums bei der Pankl Racing Systems AG und den
Verkauf von zwei Drittel bekannt. Nach der Transaktion hält die Pierer Industrie AG unverändert 80 %
an der Pankl AG, welche nach der Transaktion ein Drittel (vorher: 100 %) an der Pankl Racing Systems
AG hält.
Darüber hinaus hält die Pierer Industrie-Gruppe Beteiligungen an Unternehmen aus anderen Industrie-
zweigen, wie z.B. Elektronik über die ABATEC GmbH (100 %) sowie Feuerwehrtechnik, Brand- und
Katastrophenschutz über die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH (33,33 %), welche rund 55 % an
Rosenbauer International AG hält. Eine vollständige Beteiligungsliste kann dem Konzernanhang ent-
nommen werden.
1.2
RESTRUKTURIERUNGSVERFAHREN
Wie im Kapitel 1.2 des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2024 beschrieben, hat die Pierer In-
dustrie AG am 25. November 2024 ein europäisches Restrukturierungsverfahren nach der Restruktu-
rierungsordnung (ReO) eingeleitet. Davon betroffen waren ausschließlich Gläubiger bestimmter Finan-
zinstrumente.
Nach Annahme des von der Pierer Industrie AG vorgelegten Restrukturierungsplans durch die betroffe-
nen Gläubiger und seine Bestätigung durch das zuständige Landesgericht war das Restrukturierungs-
verfahren am 20. Februar 2025 erfolgreich abgeschlossen. Am 17. April 2025 hat die Pierer Industrie
AG einen Sicherungszessionsvertrag mit den Gläubigern abgeschlossen und künftige Forderungen aus
der Umsetzung der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Gläubiger
gleichzeitig und gleichrangig abgetreten.
Die vollständige Tilgung der betreffenden Finanzverbindlichkeiten ist gemäß ReO-Plan in den Jahren
2026 und 2027 vorgesehen. Auch die Zinsen werden vereinbarungsgemäß bedient. Finanzierungsquel-
len sind Mittelzuflüsse aus der Gesellschafterebene und aus Beteiligungsveräußerungen. Wie eingangs
erläutert, wurde im März 2026 der geplante Verkauf von zwei Drittel der Pankl Racing Systems AG in
einer Ad hoc Mitteilung bekanntgegeben. Die Pierer Industrie AG beabsichtigt nun, die oben genannten
Anleihen und Schuldscheindarlehen zur Gänze vorzeitig im 2. Halbjahr 2026 zu tilgen.
Für weitere Informationen wird auf den Konzernanhang des Geschäftsjahres 2025 unter Punkt 2. „In-
formationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insol-
venzverfahren wesentlicher Tochterunternehmen“ verwiesen.
L-4
1.3
SANIERUNGSVERFAHREN UND ABGANG DER BAJAJ MOBILITY-GRUPPE
Wie im Konzernabschluss und -lagebericht der Pierer Industrie AG zum 31. Dezember 2024 beschrie-
ben, hat die KTM AG sowie zwei ihrer Tochtergesellschaften, die KTM Components GmbH und die KTM
Forschungs & Entwicklungs GmbH, am 29. November 2024 ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit
Eigenverwaltung beantragt.
Diese Verfahren wurden im Juni 2025 insolvenzrechtlich abgeschlossen. Zur Erfüllung des Sanierungs-
plans stellte die Bajaj Auto International Holdings BV zusätzliches Kapital in Höhe von insgesamt rund
€ 800 Mio. zur Verfügung.
Mangels ausreichender finanzieller Mittel bestand für die Pierer Industrie AG keine Möglichkeit, an der
Sanierung der Bajaj Mobility-Gruppe (vormals: PIERER Mobility-Gruppe) entscheidend mitzuwirken und
Einfluss auf die Steuerung der Sanierungsaktivitäten zu nehmen. Für die Pierer Industrie AG ergab sich
daraus zum 31. Dezember 2024 eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Abtretung von Antei-
len an der börsennotierten Bajaj Mobility AG eine wesentliche Bedingung für den Einstieg von Eigenka-
pitalinvestoren in die Bajaj Mobility AG und damit deren Sanierung sein wird. Im Zuge der Sanierung
der Bajaj Mobility-Gruppe (einschließlich der KTM-Gruppe) hat die Pierer Industrie AG am 22. Mai 2025
mit dem bisherigen Partner und Minderheitsaktionär der Bajaj Auto International Holdings AG (vormals:
Pierer Bajaj AG), der Bajaj Auto International Holdings BV, eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlos-
sen. Diese gewährte Bajaj Auto International Holdings BV das Recht, bis Ende Mai 2026 von der Pierer
Industrie AG zu diesem Zeitpunkt gehaltene Anteile an der Bajaj Auto International Holdings AG, die mit
rund 75 % an der Bajaj Mobility AG beteiligt ist, jederzeit zu erwerben. Der Kaufpreis für das gesamte
Aktienpaket wurde mit rund € 50 Mio. festgelegt.
Im November 2025 übte die Bajaj Auto International Holdings B.V. die Call-Option vollständig aus. Die
von der Pierer Industrie AG gehaltenen Aktien an der Bajaj Auto International Holdings AG wurden am
18. November 2025 an die Bajaj Auto International Holdings B.V. übertragen. Damit ist die Bajaj Auto
International Holdings B.V. nunmehr Alleinaktionärin der Bajaj Auto International Holdings B.V. und folg-
lich Mehrheitseigentümer der Tochtergesellschaft Bajaj Mobility AG, welche nicht mehr Teil des Pierer
Industrie-Gruppe ist.
Bilanziell wurde im Vorjahr (Ende November 2024) die Bajaj Mobility-Gruppe aufgrund des eingeleiteten
Sanierungsverfahrens und dem Verlust der Beherrschung im Konzernabschluss der Pierer Industrie AG
endkonsolidiert. Ab diesem Zeitpunkt wurde aufgrund des noch bestehenden maßgeblichen Einflusses
die Gesellschaft „At-Equity“ bilanziert. Mit Optionsvereinbarung am 22. Mai 2025 und bis zum Abgang
der Anteile an die Bajaj Auto International Holdings B.V. im November 2025 wurde die Bajaj Mobility-
Gruppe als „zur Veräußerung gehalten“ gemäß IFRS 5 bilanziert.
1.4
AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICH – PANKL RACING SYSTEMS AG
Zum 31. Dezember 2025 wurde die Pankl Racing-Gruppe im Hinblick auf einen geplanten Anteilsverkauf
als „zur Veräußerung gehalten“ und als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 eingestuft. Am
12. März 2026 gab die Gruppe schließlich den Einstieg eines österreichischen Konsortiums bei der
Pankl Racing Systems AG bekannt. Die steirische KNILL Gruppe, die Raiffeisen-Landesbank Steier-
mark und die Invest AG übernehmen zwei Drittel der Anteile von der Pankl AG an der Pankl Racing
Systems AG. Die Pankl AG soll mit einem Drittel weiterhin Anteilseigner bleiben. Der Verkauf steht unter
der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die zuständigen Behörden.
1.5
ROBAU BETEILIGUNGSVERWALTUNG GMBH
Darüber hinaus ist die Pierer Industrie AG Teil eines Konsortiums, das seit März 2025 die Mehrheit der
Anteile an der börsennotierten Rosenbauer International AG hält. Die Beteiligung erfolgt über die Robau
Beteiligungsverwaltung GmbH (auch „Robau“), die im Geschäftsjahr 2025 in den Konsolidierungskreis
(„At-Equity“) der Gruppe einbezogen wurde. Das Vermögen der im Vorjahr gegründeten PiMa
L-5
Beteiligungsverwaltung GmbH wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Juli 2025 im Wege der Ge-
samtrechtsnachfolge auf die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH übertragen (Down-stream Ver-
schmelzung). Zum Bilanzstichtag hält das Konsortium insgesamt direkt und indirekt 55,12 % der Anteile
an der Rosenbauer International AG. Die Pierer Industrie AG ist an der Robau Beteiligungsverwaltung
GmbH direkt mit 33,3 % beteiligt.
Als Teil dieses Konsortiums ist der Gruppe über die Robau ein strategischer Einstieg bei der Rosen-
bauer International AG, dem führenden Hersteller für Feuerwehrtechnik im abwehrenden Brand- und
Katastrophenschutz, gelungen. Die dafür gegründete Robau hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung die
Mehrheit von rund 55 % an der Rosenbauer International AG im März 2025 übernommen.
1.6
VERÄNDERUNGEN IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
VORSTAND
Stephan Zöchling war von 1. Jänner 2025 bis 19. Mai 2025 Mitglied des Vorstands und Mag. Gottfried
Neumeister von 1. Jänner 2025 bis 31. Juli 2025. DI Stefan Pierer schied mit 1. Oktober 2025 aus dem
Vorstand aus. Mag. Friedrich Roithner, Mag. Zedin Sisic und Mag. Michaela Friepeß wurden mit 1. Juli
2025 als neue Mitglieder in den Vorstand bestellt.
Somit besteht der Vorstand der Pierer Industrie AG aus Mag. Friedrich Roithner (CEO), Mag. Zedin Sisic
(CFO) und Mag. Michaela Friepeß.
AUFSICHTSRAT
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. März 2025 wurden Dr. Robert Lager und Mag.
Fritz Ecker als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Sie folgten den ausgeschiedenen Mag. Ge-
rald Kiska und Clemens Pierer. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Juni 2025 wurde Mag.
Alex Pierer als weiteres Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Somit
besteht
der
Aufsichtsrat
aus
Josef
Blazicek
(Vorsitzender),
Dr.
Ernst
Chalupsky
(Stv. Vorsitzender), Dr. Robert Lager, Mag. Fritz Ecker und Mag. Alex Pierer.
2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENT-
WICKLUNG
2.1
VOLKSWIRTSCHAFT
Das globale wirtschaftliche Umfeld ist weiterhin von außergewöhnlich hoher Unsicherheit geprägt. Ne-
ben anhaltenden geopolitischen Spannungen – insbesondere dem russisch-ukrainischen Krieg – stellt
der seit Ende Februar 2026 eskalierte militärische Konflikt im Nahen Osten einen zusätzlichen Belas-
tungsfaktor dar. Dieser wirkt sich über gestiegene Energie- und Rohstoffpreise, erhöhte Inflationserwar-
tungen sowie eine zeitweise Verschärfung der Finanzierungsbedingungen negativ auf das weltwirt-
schaftliche Umfeld aus. Gleichzeitig beeinträchtigen handelspolitische Unsicherheiten und strukturelle
Anpassungsprozesse im internationalen Handel weiterhin Investitionsentscheidungen.
Trotz dieser Risiken zeigt sich die Weltwirtschaft insgesamt widerstandsfähig. Für das Jahr 2026 wird
ein Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung um 3,1 % prognostiziert. Damit verlangsamt sich der
Aufschwung gegenüber den Vorjahren leicht, bleibt jedoch stabil und über die früheren Rezessionssze-
narien. Tragende Faktoren sind weiterhin die gestiegenen Konsumausgaben in größeren Volkswirt-
schaften, eine nach wie vor expansive Fiskalpolitik einiger Länder sowie hohe Investitionen in techno-
logieintensive Bereiche wie KI, digitale Infrastruktur und Automatisierung.
L-6
In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften bleibt die Wachstumsdynamik moderat (1,8 %). Die USA
(2,3 %) profitieren weiterhin von fiskalischen Impulsen und einer hohen Investitionstätigkeit im Techno-
logiesektor. Gleichzeitig belasten erhöhte Energiepreise und restriktivere Finanzierungs-bedingungen
Teile der privaten Nachfrage. In der Eurozone (1,1 %) wie auch in Deutschland (0,8 %) bleibt die Erho-
lung gedämpft. Hier wirken wachstumsbremsend insbesondere die weiterhin hohe Energieabhängigkeit
sowie strukturelle Schwächen in der Verarbeitungsindustrie.
Die Schwellen- und Entwicklungsländer bleiben auch 2026 die wichtigsten Wachstumstreiber der Welt-
wirtschaft (3,9 %), wenngleich der Konflikt im Nahen Osten diese Ländergruppe überproportional belas-
tet. China (4,4 %) verzeichnet trotz staatlicher Stützungsmaßnahmen und einer Stabilisierung der Ex-
porte eine leichte Abschwächung, dabei bleiben die strukturellen Herausforderungen, insbesondere im
Immobiliensektor und aufgrund demografischer Entwicklungen, fortbestehen. Indien (6,5 %) behauptet
seine Rolle als dynamischste große Volkswirtschaft, was von einer starken Binnenkonjunktur und hohen
öffentlichen Investitionen getragen wird.
Das wirtschaftliche Umfeld bleibt demnach von erheblichen Risiken geprägt. Der IWF hebt insbeson-
dere folgende Unsicherheiten hervor: eine mögliche Ausweitung oder Verlängerung des Konflikts im
Nahen Osten mit weitreichenden Auswirkungen auf die Energiepreise und Lieferketten, eine mögliche
Korrektur überzogener Gewinnerwartungen im Zusammenhang mit Investitionen in KI sowie erneute
handelspolitische Spannungen. Gleichzeitig bestehen Potenziale für einen Aufschwung, sofern es ge-
lingt, die geopolitischen Spannungen zu entschärfen und Produktivitätsgewinne aus neuen Technolo-
gien rascher in nachhaltiges Wachstum zu überführen.
IWF-WACHSTUMSPROGNOSE für 2026
1)
2026/04
2026/01
Weltwirtschaft
3,1 %
3,3 %
Fortgeschrittene Volkswirtschaften
1,8 %
1,8 %
Eurozone
1,1 %
1,3 %
Deutschland
0,8 %
1,1 %
USA
2,3 %
2,4 %
Schwellen- und Entwicklungsländer
3,9 %
4,2 %
China
4,4 %
4,5 %
Indien
6,5 %
6,4 %
1) IWF (Internationaler Währungsfonds), World Economic Outlook: https://www.imf.org/en/publica-
tions/weo/issues/2026/04/14/world-economic-outlook-april-2026?cid=ca-com-homepage-sm26-WEOEA2026001
und https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2026/01/19/world-economic-outlook-update-january-2026
L-7
30,1
17,2
17,0
15,4
15,3
3,0 3,0
2024
2025
2.2
AUTOMOTIVE-BEREICH
FAHRZEUG- UND MOTORENPRODUKTION
Die europäische Automobilzuliefererbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel hin
zur Elektromobilität, der mit erheblichem Investitionsbedarf verbunden ist. Gleichzeitig sieht sich die
Branche einem intensiver werdenden Wettbewerbsumfeld gegenüber, das zunehmend durch asiatische
Produzenten geprägt ist, die mit hohen Skaleneffekten, aggressiven Preisstrategien und einer starken
Integration entlang der Wertschöpfungskette auftreten. Dieser verschärfte Konkurrenzkampf erhöht den
Margendruck weiter und erfordert von europäischen Zulieferern eine klare technologische Differenzie-
rung, hohe Innovationsgeschwindigkeit sowie eine konsequente Fokussierung auf hochwertige, spezi-
alisierte Produkte, um die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.
Wesentlich für die Geschäftsentwicklung der SHW-Gruppe ist die Produktion von sogenannten Light
Vehicles (Fahrzeuge kleiner sechs Tonnen) sowie die damit verbundene Produktion von Motoren und
Getrieben in Europa, China, Nord- und Südamerika. Im Jahr 2025 ist die Produktion von Fahrzeugen
kleiner sechs Tonnen nach Angaben des Daten- und Informationsdienstes S&P Global weltweit um 3,7
% von 89,6 Mio. im Vorjahr auf 92,9 Mio. Stück gestiegen.
China erzielte hierbei ein Produktionsvolumen von 33,1 Mio. Einheiten und damit einen Anstieg von
10,2 % im Vergleich zum Vorjahr. In Europa war ein Rückgang um 1,2 % auf rund 17,0 Mio. Einheiten
zu verzeichnen. In Deutschland stieg die Produktion von 4,2 Mio. Einheiten auf 4,3 Mio. Einheiten, was
einem Zuwachs von 0,8 % entspricht. In Rumänien war ein Rückgang in Höhe von 2,6 % auf 0,5 Mio.
Einheiten zu verzeichnen. In Nordamerika sank das Produktionsvolumen von Light Vehicles von 15,4
Mio. Einheiten auf 15,3 Mio. Einheiten (-1,0 %). In Südamerika war hingegen ein Wachstum von 1,8 %
zu verzeichnen, dieses resultierte großteils aus Brasilien (3,0 %).
LIGHT VEHICLEPRODUKTION NACH REGIONEN (IN MIO. EINHEITEN)
33,1
China Europa Nordamerika Südamerika
Quelle: S& P Global – Februar 2026
Die Produktion von Benzinmotoren stieg weltweit im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % auf 68,7 Mio.
Einheiten. Die Produktion von Dieselmotoren wies einen Rückgang von 4,5 % auf. Hybrid- und Elektro-
motoren erreichten hingegen erneut eine Wachstumsrate von 28,5 % auf 14,8 Mio. Damit erhöht sich
der Marktanteil von 12,8 % auf 15,9 % im Jahr 2025.
AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICH – PANKL RACING
Durch die klare strategische Ausrichtung auf das Hypercar-Segment sowie auf spezialisierte Hochleis-
tungsbauteile, insbesondere für die Luftfahrt, ist die Pankl-Racing-Gruppe (aufgegebener Geschäfts-
bereich) überwiegend in Premium- und Nischenmärkten tätig. In diesen Segmenten erweist sich die
Nachfrage als stabil, während der Margendruck im Branchenvergleich geringer ausfällt, sodass Pankl
L-8
Racing auch in einem insgesamt herausfordernden Umfeld eine robuste Markt- und Wettbewerbsposi-
tion aufrechterhalten kann. Im Berichtsjahr 2025 lag ein Schwerpunkt auf dem Sanierungsverfahren der
KTM AG, einem der wichtigsten Kunden der Pankl Racing-Gruppe. Das Verfahren wurde erfolgreich
abgeschlossen, sodass KTM weiterhin als verlässlicher Geschäftspartner gilt. Die Entwicklungen beim
Kunden werden dennoch aufmerksam verfolgt und bestehende Maßnahmen konsequent fortgeführt.
Aktuell bestehen keine akuten Risiken, gleichwohl bleibt eine vorsichtige Einschätzung möglicher
Schwankungen im Auftragsvolumen Teil des laufenden Monitorings. Die breite Kundenbasis der Pankl
Racing-Gruppe reduziert etwaige Abhängigkeiten und trägt dazu bei, potenzielle Risiken wirksam zu
begrenzen.
2.3
SONSTIGE BEREICHE
ELKTRONIKBEREICH:
In der deutschen Elektroindustrie belief sich im Gesamtjahr 2025 (lt. Statistik des ZVEI) der aggregierte
Umsatz auf den Wert von 225,1 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 2,3 % gegenüber dem
Vorjahr. Im Jahr 2025 sind die Auftragseingänge mit einem Plus von 6,0 % deutlich gegenüber dem
Vorjahr gestiegen. Dennoch ist der preisbereinigte Produktionswert ist um 0,3 % gesunken.
Demnach zeigt der aktuelle Auftragsstand der Abatec-Gruppe einen steigenden Trend, was auf eine
Erholung im Wirtschaftssektor hindeutet, und auf eine allgemein stärkere Nachfrage zurückzuführen ist.
Infolgedessen rechnet Abatec für das Geschäftsjahr 2026 mit einer weiteren Steigerung des Umsatzes.
An der strategischen Positionierung als Nischenanbieter für High-Tech-Elektroniklösungen in Industrie
und Automotive Anwendungen wird beständig weitergearbeitet. Mit Fertigungsprozessen am aktuellen
Stand der Technik, qualifiziertem Personal und der Ausrichtung nach dem NULL-Fehler-Prinzip, wird
Abatec den hohen Qualitätsanforderungen der Kunden gerecht. Ziel ist die Qualitätsführerschaft in Be-
zug auf Produktqualität und effizienter Serienproduktion.
FEUERWEHRTECHNIK:
Trotz einer anhaltend schwachen Konjunktur mit geringem Wirtschaftswachstum in Österreich, Deutsch-
land und der Eurozone entwickelte sich die Nachfrage nach Feuerwehrtechnik im Berichtsjahr insge-
samt positiv. Der Bedarf an leistungsfähiger Katastrophen- und Brandschutzausrüstung blieb infolge
steigender Extremwetterrisiken sowie des Erneuerungsbedarfs bestehender Fahrzeugflotten hoch. An-
gesichts knapper öffentlicher Budgets war ein zunehmender Trend zu Sammelausschreibungen sowie
zu einer höheren Standardisierung von Fahrzeugflotten zu beobachten. Der Auftragseingang in Europa
lag mit 740,3 Mio. Euro etwas unter Vorjahr (745,3 Mio. Euro). In der Region Middle East & Afrika war
die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stabil. Saudi-Arabien war das wichtigste Impulsgeberland. Mit
einem BIP-Zuwachs von 4,3 % wirkten staatliche Investitionsprogramme, strukturelle Reformen sowie
die fortschreitende Diversifizierung der Wirtschaft außerhalb des Ölsektors unterstützend auf das ge-
samtwirtschaftliche Umfeld. Die dynamische Entwicklung in der Area Asia-Pazifik Region setze sich
2025 fort, unterstützend von einer robusten Binnenkonjunktur, einer anhaltend hohen Konsum- und In-
vestitionsnachfrage sowie einer insgesamt stabilen Exportleistung, die sich trotz globaler Unsicherhei-
ten und handelspolitischer Spannungen als widerstandsfähig erwies. In hochentwickelten Märkten wie
Hongkong und Singapur fokussiert sich Rosenbauer auf Speziallösungen sowie auf Schutzausrüstung.
In Australien liegt der Schwertpunkt auf dem Flughafensegment. In der Area Americas (Nord- und Süd-
amerika sowie Karibik) zeigte sich der nordamerikanische Feuerwehrmarkt in 2025 mit einem Marktvo-
lumen von rund 4.500 Fahrzeugen pro Jahr stabil. Die USA sich weiterhin der wichtigste Einzelmarkt für
Feuerwehrfahrzeuge und vereinten rund ein Viertel des weltweiten Marktvolumens auf sich. Der Auf-
tragseingang in der Area Americas lag mit 466,9 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau von 529,6 Mio.
Euro.
L-9
3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
3.1
KONZERNKENNZAHLEN
ERTRAGSKENNZAHLEN
(fortgeführter Geschäftsbereich)
2024
2025
¨
Umsatzerlöse
in € Mio.
564,3
530,2
-6,1%
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA)
in € Mio.
26,8
1,9
-93,0%
EBITDA-Marge
in %
4,8%
0,4%
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT)
in € Mio.
-74,1
-82,3
-11,0%
EBIT-Marge
in %
-13,1%
-15,5%
Ergebnis nach Steuern
in € Mio.
-88,8
-68,6
22,7%
BILANZKENNZAHLEN
31.12.2024
31.12.2025
¨
Bilanzsumme
in € Mio.
1.335,2
1.156,0
-13,4%
Eigenkapital
in € Mio.
491,4
360,3
-26,7%
Eigenkapitalquote
in %
36,8%
31,2%
Working Capital Employed
in € Mio.
211,5
89,3
-57,8%
Nettoverschuldung
in € Mio.
569,0
446,0
-21,6%
Gearing
in %
115,8%
123,8%
Investitionen
1)
in € Mio.
288,9
39,8
-86,2%
MITARBEITER
31.12.2024
31.12.2025
¨
Mitarbeiter (inklusive Leiharbeiter)
Anzahl
4.509
4.194
-7,0%
1)
Working Capital Employed = Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2)
Nettoverschuldung = Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig, langfristig) – Zahlungsmittel
3)
Gearing = Nettoverschuldung / Eigenkapital
4)
Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten laut Anlagespiegel; ohne Leasingzugänge (IFRS 16) in Höhe von € 12,7 Mio. (Vorjahr: € 64,7 Mio.)
5)
Mitarbeiterstand zum Stichtag (inklusive Leiharbeiter)
6)
Kennzahlen betreffen in 2025 nur den fortgeführten Geschäftsbereich; Kennzahlen 2025 inkl. dem aufgegebenen Geschäftsbereich: Working Capital Employed
€ 209,4 Mio. (Vorjahr: € 211,5 Mio.), Nettoverschuldung € 563,9 Mio. (Vorjahr: € 569,0 Mio.), Gearing 156,5% (Vorjahr: 115,8%)
3.2
ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE
Der fortgeführte Geschäftsbereich des Konzerns erzielte einen Umsatz von € 530,2 Mio. (Vorjahr:
€ 564,3 Mio.) und ein EBIT von € -82,3 Mio. (Vorjahr: € -74,1 Mio.). Die EBIT-Marge des fortgeführten
Geschäftsbereichs liegt mit -15,5 % zu -13,1 % unter dem Vorjahr. Das Ergebnis der betrieblichen Tä-
tigkeit vor Abschreibungen (EBITDA) war auch 2025 positiv und erreichte € 1,9 Mio. (-93 %). Das Er-
gebnis nach Steuern beträgt € -68,6 Mio. (Vorjahr: € -88,8 Mio.).
Das operative Ergebnis war insbesondere durch das At-Equity-Ergebnis (bis zur Umgliederung als zur
Veräußerung gehalten Ende Mai 2025) der Bajaj Mobility-Gruppe in Höhe von € -52,2 Mio. sowie der
Abwertung dieser Beteiligung auf den Fair-Value um € -5,8 Mio. negativ beeinflusst. Zudem wurden die
Vermögenswerte der CGU „SHW“ in Höhe von € 45,4 Mio. (Vorjahr: € 50,9 Mio.) wertberichtigt. Bereinigt
um diese Effekte ergäbe sich ein positives EBIT für 2025 von € 21,2 Mio. und ein EBITDA von € 59,9
Mio.
L-10
Pankl-Gruppe
Die Pankl-Gruppe erzielte Gesamt-Umsatzerlöse (fortgeführt und aufgegeben) in Höhe von € 836,1 Mio.
(-6,1 %) und ein EBIT in Höhe von € -26,7 Mio. Euro (Vorjahr: € -34,2 Mio.). Das EBIT beinhaltet Wert-
berichtigungen an der CGU „SHW“ in Höhe von € 45,4 Mio. (Vorjahr: € 50,9 Mio.). Das EBITDA beläuft
sich im Geschäftsjahr 2025 bei € 84,3 Mio. (+3,4 %).
SHW-Gruppe (im Konzern fortgeführter Geschäftsbereich):
Für das Geschäftsjahr 2025 war ein leichter Anstieg des Umsatzes für die SHW-Gruppe erwartet wor-
den, für die Geschäftsbereiche Pumpen und Motorkomponenten ein moderater Rückgang sowie für die
Pulvermetallurgie ein leichter Rückgang des Umsatzes, hingegen für den Geschäftsbereich Brems-
scheiben ein moderater Anstieg des Umsatzes. Mit € 483,2 Mio. lag der Umsatz der SHW-Gruppe mit
6,9 % unter dem Vorjahr. Der Geschäftsbereich Pumpen und Motorkomponenten erzielte 2025 einen
Umsatz in Höhe von € 290,0 Mio. und lag damit 4,8 % unter dem Vorjahr. Auch der Geschäftsbereich
Pulvermetallurgie lag mit einem Umsatz von € 43,3 Mio. 14,5 % unter dem Vorjahr. Im Geschäftsbereich
Bremsscheiben reduzierte sich der Umsatz um 7,1 % auf € 150,0 Mio.
Das EBITDA der SHW-Gruppe lag im Geschäftsjahr 2025 um 22,1 % deutlich über dem Vorjahr. Die
EBITDA-Marge betrug 9,6 % und lag damit ebenfalls deutlich über dem Vorjahr mit 7,3 %. Die Abschrei-
bungen lagen mit € 33,7 Mio. um € 2,4 Mio. bzw. 7,6% über dem Niveau des Vorjahres. Das Betriebs-
ergebnis (EBIT) liegt mit € 12,8 Mio. um € 6,0 Mio. deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Die EBIT-
Marge beträgt 2,7 % gegenüber 1,3 % im Vorjahr.
Pankl Racing-Gruppe (im Konzern aufgegebener Geschäftsbereich):
Die Umsatzerlöse der Pankl Racing-Gruppe sanken im Geschäftsjahr 2025 um -5,8 % auf € 357,6 Mio.
(Vorjahr: € 379,5 Mio.). Vor dem Hintergrund des Sanierungsverfahrens der KTM AG und dem damit
einhergehenden Produktionsstopp, verringerte sich der Umsatz des Bereichs Racing/High Performance
im Geschäftsjahr 2025 von € 333,9 Mion auf € 302,9 Mio. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von
€ 31,0 Mio. Der Umsatz im Bereich Aerospace konnte nach € 47,3 Mio. im Jahr 2024 weiter auf e € 56,0
Mio. gesteigert werden.
Für die Pankl Racing-Gruppe ergab sich nach Hinzurechnung der Abschreibungen in Höhe von € -29,1
Mio. im Geschäftsjahr 2025 ein EBITDA von € 37,4 Mio. (Vorjahr: € 46,0 Mio.). Dies entspricht einer
EBITDA-Marge von 10,5 % (Vorjahr: 12,1 %). Das EBIT reduzierte sich 2025 auf € 8,3 Mio. (Vorjahr: €
15,1 Mio.) und die EBIT-Marge auf 2,3 % (Vorjahr: 4,0%).
Sonstige
Der im Geschäftsjahr 2025 verzeichnete Umsatzrückgang der Abatec-Gruppe von € 43,0 Mio. im Vor-
jahr auf € 40,5 Mio. ist im Wesentlichen auf eine seit Ende des Geschäftsjahres 2024 rückläufige Auf-
tragslage zurückzuführen. Die Umsatzentwicklung war dabei insbesondere durch eine schwächere
Nachfrage in den Bereichen Maschinenbau und Automotive geprägt, die sich dämpfend auf das Um-
satzniveau auswirkte und zur insgesamt rückläufigen Erlösentwicklung beitrug. Demgegenüber entwi-
ckelten sich die Umsätze im Elektronikbereich im Verlauf des Geschäftsjahres 2025 weitgehend stabil.
Diese Stabilität wurde teilweise durch Abrufe eines größeren Kunden gestützt, sodass der Bereich der
Sensorik für Elektromobilität im Vergleich zum Vorjahr einen zunehmenden Anteil am Konzernumsatz
ausmachte und den rückläufigen Umsatz in anderen Geschäftsbereichen teilweise kompensieren
konnte. Trotz des gesunkenen Umsatzvolumens spiegeln sich die veränderte Umsatzstruktur sowie die
eingeleiteten Effizienz- und Kostenmaßnahmen positiv in der Ergebnisentwicklung wider. Insgesamt
konnte das operative Ergebnis deutlich verbessert werden und unterstreicht die operative Trendwende
trotz des weiterhin herausfordernden Marktumfelds.
Die sehr gute Ertragsentwicklung der Rosenbauer International AG (Tochterunternehmen der Robau
Beteiligungsverwaltung GmbH) wirkte sich auch positiv auf das EBIT der Pierer Industrie-Gruppe aus.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde erstmalig ein „At-Equity“-Ergebnis von € 7,9 Mio. an der Robau erfasst.
L-11
3.3
BILANZANALYSE
Die Bilanzstruktur der Pierer Industrie-Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:
2024
2025
Mio. €
in %
Mio. €
in %
Langfristige Vermögenswerte
927,7
69,5%
587,9
50,9%
Kurzfristige Vermögenswerte
407,5
30,5%
213,3
18,5%
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
0,0
0,0%
354,8
30,7%
Vermögenswerte
1.335,2
100,0%
1.156,0
100,0%
Eigenkapital
491,4
36,8%
360,3
31,2%
Langfristige Schulden
326,3
24,4%
277,2
24,0%
Kurzfristige Schulden
517,4
38,8%
317,3
27,4%
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräuße-
rung gehaltenen Vermögenswerten
0,0
0,0%
201,2
17,4%
Eigenkapital und Schulden
1.335,2
100,0%
1.156,0
100,0%
Die Bilanzsumme der Pierer Industrie-Gruppe verringerte sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vor-
jahres um 13,4 %. auf € 1.156,0 Mio.
Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich 2025 um 36,7 % auf € 588,1 Mio. Die Differenz
resultiert hauptsächlich aus der Wertberichtung der Vermögenswerte der CGU „SHW“ in Höhe von €
45,4 Mio. sowie aus der Umgliederung „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ in Höhe von €
171,0 Mio.
Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte war im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Abbau der Vorräte
um € 114,6 Mio. (davon € -108,3 Mio. aufgrund des Ausweises der Pankl Racing-Gruppe „als zur Ver-
äußerung gehalten“) und ein Abbau der liquiden Mittel um € -38,6 Mio. zu verzeichnen, davon sind € -
22,6 Mio. auf den aufgegebenen Geschäftsbereich zurückzuführen. Zudem reduzierten sich die Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen um € -48,1 Mio., wobei € -45,0 Mio. den aufgegebenen Ge-
schäftsbereich betreffen. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte verzeichnen einen Anstieg
in Höhe von € 7,1 Mio. (€ 9,2 Mio. aus aufgegebenem Geschäftsbereich).
Insgesamt reduzierten sich die kurzfristigen Vermögenswerte auf € 213,4 Mio. (Vorjahr: € 407,5 Mio.),
wobei € 185,2 Mio. auf die Umgliederung der Pankl Racing-Gruppe zurückzuführen sind.
Bei den langfristigen Schulden war im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Rückgang um € -49,0 Mio. bzw.
-15,0% auf € 277,4 Mio. zu verzeichnen. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der Umgliede-
rung der Pankl Racing-Gruppe als „zur Veräußerung gehalten“.
Die kurzfristigen Schulden verringerten sich 2025 um € -200,1 Mio. bzw. 38,7 % auf € 317,3 Mio. Der
Großteil der Veränderung ist auf die Umgliederung der Pankl Racing-Gruppe, die Finanzverbindlichkei-
ten im kurzfristigen Bereich und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen.
Diese verringerten sich in Höhe von € -40,5 Mio. (davon entfielen € -33,3 Mio. auf den aufgegebenen
Geschäftsbereich). Die sonstigen Verbindlichkeiten und Steuerschulden reduzierten sich in Summe auf
€ 34,2 Mio., dies ist im Wesentlichen auf die Umgliederung der Veräußerungsgruppe zurückzuführen.
Die Rückstellungen verzeichneten einen Anstieg von € 4,6 Mio. auf € 8,0 Mio. (€ 0,7 Mio. aus aufgege-
benem Geschäftsbereich).
Das Eigenkapital verringerte sich von € 491,4 Mio. (31. Dezember 2024) auf € 360,3 Mio. (31. Dezem-
ber 2025). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 31,2 % (Vorjahr: 36,8 %). Hauptverantwort-
lich für die absolute Senkung des Eigenkapitals war das negative Periodenergebnis in Höhe von € -69,5
Mio. (Vorjahr: € -88,8 Mio.).
L-12
3.4
LIQUIDITÄTSANALYSE
Der Cashflow aus Betriebstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2025 bei € 57,9 Mio. und damit deutlich über
dem Vorjahreswert von € -439,6 Mio., wofür insbesondere die Steigerung des Ergebnisses sowie die
Verminderung des Nettovermögens des Geschäftsjahres ausschlaggebend war. Der Cashflow aus In-
vestitionstätigkeit betrug € -44,2 Mio. und lag ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert von € -489,1
Mio. Der Free Cashflow belief sich folglich auf € 13,7 Mio. (Vorjahr: € -928,7 Mio.).
Nach Berücksichtigung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von € -26,0 Mio. (Vorjahr:
€ 673,9 Mio.) verringerten sich die liquiden Mittel im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um
€ -16,0 Mio. (zzgl. Fremdwährungseffekte von € -3,7 Mio.) auf € 42,0 Mio., wobei 22,6 Mio. den aufge-
gebenen und € 19,4 Mio. den fortgeführten Bereich betreffen.
3.5
INVESTITIONEN
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in der Pierer Industrie-Gruppe Investitionen in Höhe von € 39,8
Mio. getätigt (Vorjahr: € 288,9 Mio.). Diese betrafen in Höhe von € 36,4 Mio. (Vorjahr: € 135,7 Mio.)
Sachanlagen und in Höhe von € 3,3 Mio. (Vorjahr: € 153,2 Mio.) immaterielle Vermögenswerte. Die
Investitionen betreffen im Wesentlichen die Pankl-Gruppe:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in der Pankl-Gruppe Investitionen
1
in Höhe von € 38,7 Mio.
getätigt (Vorjahr: € 63,3 Mio.). In der SHW-Gruppe betrugen die Investitionen € 25,0 Mio. (Vorjahr: €
41,1 Mio.). Davon entfielen € 22,5 Mio. auf Sachanlagen und € 2,4 Mio. auf immaterielle Vermögens-
werte. Die Pankl Racing-Gruppe (aufgegebener Geschäftsbereich) investierte insgesamt € 13,8 Mio.
(Vorjahr: € 22,1 Mio.). Davon entfielen € 13,1 Mio. auf Sachanlagen und € 0,7 Mio. auf immaterielle
Vermögenswerte.
1
ohne Leasingzugänge (IFRS 16) in Höhe von € 11,4 Mio. (Vorjahr: € 17,1 Mio.)
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-13
4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Diese Nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts im Konzernab-
schluss in Übereinstimmung mit den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversi-
tätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) und gemäß den European Sustainability Reporting Standards
(ESRS) erstellt. Die Anwendung der ESRS erfolgte aufgrund der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung
vorherrschenden Rechtslage in Österreich freiwillig. Demnach unterliegt die vorliegende Nichtfinanzielle
Erklärung einer freiwilligen externen Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Zudem enthält die Erklärung
Informationen und Kennzahlen der Pierer Industrie AG auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung
(EU) 2020/852.
Die wesentlichen Themen der Pierer Industrie-Gruppe werden gemäß NaDiVeG in folgenden Kapiteln
genauer behandelt:
•
Umweltinformationen (Umweltbelange): E1, E2 und E5;
•
Sozialinformationen (Soziale und Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschrechten): S1
und S2;
•
Governance-Informationen (Achtung von Menschrechten, Bekämpfung von Korruption
und Bestechung): G1.
Inhaltsverzeichnis
4.1
ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
UMWELTINFORMATIONEN
4.2
EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852 (TA-
XONOMIE-VERORDNUNG)
4.3
ESRS E1 KLIMAWANDEL
4.4
ESRS E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG
4.5
ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
SOZIALINFORMATIONEN
4.6
ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
4.7
ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
4.8
ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
4.9
ANHANG
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-14
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
Die Pierer Industrie AG ist eine reine Holdinggesellschaft und das Mutterunternehmen der Pierer Indust-
rie-Gruppe (die “Gruppe”). Sie umfasst die Teilkonzerne Pankl-Gruppe (in weiterer Folge auch als Kern-
beteiligung bezeichnet) und Abatec-Gruppe.
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die Pierer Industrie AG hat die Nichtfinanzielle Erklärung 2025 auf konsolidierter Basis erstellt. Der Kon-
solidierungskreis für diese Erklärung entspricht dem des Konzernabschlusses 2025 (siehe Kapitel
XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs). Die Inhalte der Nichtfinanziel-
len Erklärung fokussieren sich auf die Aktivitäten der Pierer Industrie-Gruppe. Falls gefordert oder für
die Verständlichkeit erforderlich, werden Informationen entlang der vor- und nachgelagerte Wertschöp-
fungskette der Unternehmensgruppe ergänzt. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse der Pierer Industrie-
Gruppe betrachtete ihre Wertschöpfungskette mit Fokus auf direkte Geschäftspartner. Weitere Informa-
tionen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, auch hinsichtlich offengelegter Konzepte,
Maßnahmen und Metriken, werden in den jeweiligen Abschnitten zu den Themenstandards (E1, E2, E5,
S1, S2 und G1) dargestellt. Die Nichtfinanzielle Erklärung der Gruppe enthält vorausschauende Infor-
mationen, die aufgrund ihres Charakters mit Unsicherheiten sowie bekannten und unbekannten Risiken
verbunden sind. Da sie von künftigen, auch außerhalb der Kontrolle der Gruppe liegenden Ereignissen
abhängen, können die tatsächlichen Ergebnisse rückblickend betrachtet von den zukunftsgerichteten
Aussagen mit Wesentlichen Abweichungen einhergehen.
Die im Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs genannten asso-
ziierten Gesellschaften wurden, soweit relevant und wesentlich, in die THG-Bilanz unter E1-6 einbezo-
gen. Für die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (verschmolzen in die Robau Beteiligungsverwaltung
GmbH) sind für den Zeitraum März bis Juli 2025 die Emissionen für Scope 3 Kategorie 3.15 in der CO
2
-
Bilanz anteilig enthalten.
Die in dieser Nichtfinanziellen Erklärung angeführten Maßnahmen beziehen sich auf die Teilkonzerne
der Kernbeteiligung, welche 2025 den wesentlichen Unternehmensbereich der Gruppe bilden. Die Aba-
tec-Gruppe findet neben den quantitativen Datenpunkten primär bei den Konzepten (Management der
IROs) in dem jeweiligen Themenstandard Berücksichtigung. Mit Ausnahme von ESRS E2, da dieser
Themenstandard im Wesentlichen auf die SHW-Gruppe infolge ihrer Geschäftstätigkeit zutrifft.
Die Gruppe hat von der Möglichkeit, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-
how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, nicht Gebrauch gemacht.
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Bei der Zusammenstellung der Nichtfinanziellen Erklärung achtete die Gruppe auf die Vollständigkeit
und Korrektheit der angegebenen Daten. Nach Möglichkeit nutzte sie Primärdaten zur Berechnung
quantitativer Angaben in Bezug auf die eigenen Geschäftstätigkeiten. Aufgrund der eingeschränkten
Datenverfügbarkeit in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und deren hoher Komplexität
konnte zur Berechnung der Kennzahlen bisher nur eingeschränkt auf Primärdaten zurückgegriffen wer-
den. Folglich wurden teils Annahmen getroffen wie bei Scope 3-THG-Emissionen. Darüber hinaus
mussten zum Teil Annahmen oder Hochrechnungen auf Basis von Headcount durchgeführt werden.
Dies trifft auf Kennzahlen für die Pierer Industrie AG, da diese Gesellschaft weniger als 50 Mitarbeiter
hat (E1, E5, Scope 1, 2 und 3 außer Sub-Scope 3.6) sowie auf die Abatec-Gruppe (E5, Sub-Scopes
3.4, 3.7, 3.9, 3.10 und 3.12). Demnach unterliegen die hier berichteten indirekten Emissionskennzahlen
einem hohen Maß an Schätzunsicherheit. Weitere Informationen zur Berechnung der Angaben sowie
deren Sicherheit finden sich in Verbindung mit den angegebenen Daten in den Abschnitten zu den Be-
rechnungsgrundsätzen und -Annahmen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-15
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
In der vorliegenden Erklärung sind erstmalig Vorjahreswerte zu den ESRS-Kennzahlen angegeben. Die
Vorjahreswerte enthalten auch die Werte des aufgegebenen Geschäftsbereichs (Bajaj Mobility-
Gruppe/vormals PIERER Mobility-Gruppe, im nachfolgenden „Bajaj Mobility-Gruppe“). Ein Vergleich mit
den Kennzahlen des Vorjahres ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
Aufgrund von Anpassungen der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2024 (siehe Anhangsangabe III.
„Segmentberichterstattung“) sind angepasste Werte auch für die Energieintensität aus Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös (ESRS E1-6 48-52) und die THG-Intensität pro Nettoerlös
(ESRS E1-6 54) ausgewiesen.
Bei der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurden infolge der Verabschiedung des
delegierten Rechtsakts zur Vereinfachung der Berichterstattung der EU-Taxonomie-Verordnung (EU)
2026/73 Vereinfachungen angewendet. Die Anwendung des Wesentlichkeitskonzepts hinsichtlich der
De-minimis-Schwelle ist im Kapitel 4.2. dieses Lageberichts zur „EU-Taxonomie“ beschrieben.
Allgemeine Information hinsichtlich der offengelegten Kennzahlen und Informationen
Die im vorliegenden Bericht offengelegten Kennzahlen wurden von keiner externen Stelle (mit Aus-
nahme der Wirtschaftsprüfung) validiert.
Die Verbrauchs- und Emissionszahlen der hergestellten Komponenten, die zur Ermittlung der Scope-
3.01-THG-Emissionen herangezogen wurden, basieren auf intern berechnete Daten. Für weitere Infor-
mationen siehe E1-6 sowie die Beschreibung der Berechnungsgrundsätze und -annahmen in Bezug
auf ESRS E1. Die MDR-A Anforderungen nach ESRS 2 wurden nur für wesentliche Maßnahmen voll-
ständig umgesetzt.
Der gesamte Produktentstehungsprozess – von der Produktidee, dem Designprozess, der Konstruktion
und Entwicklung, der Zusammenarbeit mit den Zulieferbetrieben und der Beschaffung von Materialien
und Herstellung der Antriebs-, Fahrwerks-, und Motorkomponenten, Pumpen und Leichtbau- und Ver-
bundbremsscheiben und Luftfahrtkomponenten, bis hin zu der Verpackung und dem Versand – wird von
einem integrierten Managementsystem nach ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 erfasst und mit dem
Qualitäts- und Prozessmanagementsystem gesteuert. Der Zertifizierungsumfang der ISO 9001:2015
umfasst die Produktionsstandorte der Pankl Racing Systems AG in Österreich, Slowakei, Großbritan-
nien, China und am Standort Cerritos in Nordamerika. Bei der SHW AG umfasst der Zertifizierungsum-
fang die Standorte in Deutschland, Rumänien und China. Der Zertifizierungsumfang der ISO
14001:2015 umfasst bei der Pankl Racing Systems AG neben den Standorten in Österreich auch die
Produktionen in der Slowakei, China, und Nordamerika. Bei der SHW AG umfasst der Zertifizierungs-
umfang neben den Standorten in Deutschland auch die Produktionen in Brasilien und Rumänien. Die
SHW AG verfügt über eine ISO-50001-Zertifizierung, die einen regelmäßigen standortübergreifenden
Austausch im Rahmen des Energiemanagementsystems vorsieht.
Information zum aufgegebenen Geschäftsbereich
Mit 31.12.2025 wurde die Pankl Racing Systems AG als „zur Veräußerung gehalten“ gemäß IFRS 5
ausgewiesen (siehe „Kapitel “1.4 in diesem Konzernlagebericht und Anhangsangabe 9. „Veränderungen
im Konsolidierungskreis“) und soll im Geschäftsjahr 2026 als assoziiertes Unternehmen gehalten wer-
den. Die in dieser Nichtfinanziellen Erklärung angeführten Konzepte, Maßnahmen und Ziele sowie die
ESRS-Kennzahlen beziehen sich auf den gesamten Konzern inkl. der Pankl Racing Systems AG für
das Geschäftsjahr 2025 und darüber hinaus. Die Kennzahlen für die Energieintensität aus Tätigkeiten
in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös und THG-Intensität pro Nettoerlös wurden sowohl für
den fortgeführten als auch für den aufgegebenen Geschäftsbereich (inkl. Pankl Racing Systems AG)
berechnet.
Im Rahmen der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie wurde die Pankl Racing Systems AG als
aufgegebener Geschäftsbereich bei der Berechnung der Umsatz- und OpEx-Kennzahlen nicht berück-
sichtigt, eine Anpassung der CapEx-Kennzahl erfolgte nicht.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-16
GOVERNANCE
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (inkl. GOV1 G1)
Die PIERER Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Diese Rechtsform
sieht ein duales System vor, d.h. auf Organebene die Trennung von Geschäftsführung (Vorstand) und
Kontrolle (Aufsichtsrat). Der Vorstand hatte drei Mitglieder (Vorjahr: vier) und setzte sich zum 31. De-
zember 2025 aus Friedrich Roithner (CEO), Zedin Sisic (CFO) und Michaela Friepeß (Mitglied des Vor-
stands) zusammen; der Aufsichtsrat umfasste fünf Personen (Vorjahr: vier). Beide Organe verfügen
über keine Vertretung von Arbeitnehmern und anderen Arbeitskräften. Die Zusammenarbeit zwischen
Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmäßigen Abständen und basiert auf einer offenen und trans-
parenten Diskussion.
Der Vorstand der Pierer Industrie AG hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie
es das Unternehmenswohl unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer
sowie das öffentliche Interesse erfordert. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Für gewisse im österreichischen Aktienge-
setz (AktG), in der Satzung und der Geschäftsordnung bestimmte Geschäftsfälle hat der Vorstand die
Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen.
Vorstand und Aufsichtsrat stellten sich per 31. Dezember 2025 wie folgt dar:
Vorstand
Friedrich Roithner ist seit 1. Juli 2025 im Vorstand und seit 1. Oktober 2025 CEO. Nach dem Studium
an der Johannes Kepler Universität Linz (Betriebswirtschaftslehre) war Friedrich Roithner bei einer der
Big Four Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien als Revisionsassistent (Schwerpunkt
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung) tätig. Von 1992 bis 2006 war Friedrich Roithner bei der Austria
Metall AG tätig, von 2002 als Mitglied des Vorstands. Er wechselte im Jahr 2007 in die CROSS-Gruppe
(heutige Bajaj Mobility-Gruppe) und war von 2010 bis 2023 als Mitglied des Vorstands tätig, von 2015
bis 2023 als CFO sowie von 2023 – 2025 in der Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats.
Zedin Sisic ist seit 1. Juli 2025 Mitglied des Vorstands und CFO. Nach seiner Ausbildung an der HTL
für Elektrotechnik in Wels absolvierte Zedin Sisic das Studium der Wirtschaftswissenschaften an der
Johannes Kepler Universität Linz. Seine berufliche Karriere startete er im Bereich Controlling bei einem
international tätigen börsenotierten Unternehmen in Linz. Im August 2013 wechselte er ins Beteiligungs-
controlling der Pierer-Gruppe, wo er seit 2016 das Konzernrechnungswesen leitet.
Michaela Friepeß ist seit 1. Juli 2025 Mitglied des Vorstands. Nach dem Studium der Handelswissen-
schaften begann sie ihre berufliche Karriere 1998 als Financial Analyst sowie im Bereich Business De-
velopment bei der GE Capital Bank in Wien und in Paris. In 2003 wechselte Michaela Friepeß in die
Pierer-Gruppe, wo sie neben ihrer Funktion als Mitglied des Vorstands der Pierer Industrie AG (2015
bis 2024) Aufsichtsratsmandate in verschiedenen Konzerngesellschaften ausübte. Michaela Friepeß
verfügt über umfassende Praxiserfahrung und Spezialisierung im Bereich Kapitalmarkt, Corporate
Governance, Compliance und Nachhaltigkeit. Sie ist Vorstandsmitglied der Bajaj Auto International Hol-
dings AG (vormals Pierer Bajaj AG) und darüber hinaus als Prokuristin der Pierer Konzerngesellschaft
mbH tätig.
Stefan Pierer legte sein Vorstandsmandat mit Oktober 2025 nieder. Gottfried Neumeister trat mit Juli
2025 und Stephan Zöchling mit Mai 2025 als Mitglied des Vorstands zurück.
Aufsichtsrat
Josef Blazicek ist seit dem Jahr 2012 Mitglied des Aufsichtsrats, zuletzt als dessen stellvertretender
Vorsitzender und seit März 2025 als Vorsitzender. Als Wertpapier- und Kapitalmarktspezialist war er bis
zum Jahr 2000 im Bankensektor tätig. Seit dem Jahr ist Josef Blazicek Gesellschafter in der QINO
Gruppe/Ocean Consulting GmbH. Josef Blazicek übt Aufsichtsratsmandate auch in anderen Konzern-
gesellschaften der Pierer-Gruppe aus und ist zudem Vorsitzender des Aufsichtsrats der All for One
Group SE.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-17
Ernst Chalupsky ist seit dem Jahr 2012 Mitglied des Aufsichtsrats, zuletzt als Vorsitzender und seit
März 2025 dessen stellvertretender Vorsitzender. Er ist Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwalts-
kanzlei Saxinger. Dr. Ernst Chalupsky ist nach Abschluss seines Studiums an der Johannes Kepler
Universität Linz und seiner Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten oberösterrei-
chischen Sozietät seit 1982 als Rechtsanwalt in Wels tätig. Bis zur Fusion mit Saxinger & Baumann zu
SCWP im Jahre 2000 war Ernst Chalupsky als Partner in der Sozietät Chalupsky & Gumpoldsberger in
Wels tätig. 1996/1997 absolvierte Ernst Chalupsky an der Universität St. Gallen das Masterstudium
„Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht“.
Fritz Ecker ist seit 20. März 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Er ist Rechtsanwalt und seit 2019 Partner
der Rechtsanwaltskanzlei Oberhammer Rechtsanwälte. Fritz Ecker ist nach Abschluss seines Studiums
an der Universität Salzburg und seit seiner Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter in einer renommier-
ten österreichischen Wirtschaftskanzlei seit 2014 als Rechtsanwalt tätig. Neben seiner Funktion als In-
solvenzverwalter ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der Cleen Energy AG und hat den Vorsitz im
Beirat der MKW Holding GmbH inne.
Robert Lager ist seit 20. März 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Er ist seit 2009 Managing Partner bei
Actum in Linz und verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Consulting-Erfahrung, davon über 15 Jahre
mit dem Fokus auf Restrukturierung und Turnaround sowie Corporate Finance mittelständischer Unter-
nehmen. Dr. Robert Lager startete nach Abschluss seines Studiums an der Johannes Kepler Universität
Linz seine berufliche Karriere bei der KPMG Financial Advisory Services in Linz bevor er 2007 als Senior
Manager zu CONFIDUM in St. Gallen wechselte. Robert Lager übt Aufsichtsmandate bei der Cleen
Energy AG, der MIBAG Beteiligungs GmbH und der Alpenländische Garantie – Gesellschaft m.b.H. aus.
Alex Pierer ist seit 30. Juni 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach dem Studium der Wirtschaftswissen-
schaften an der Johannes Kepler Universität in Linz begann er seine berufliche Karriere als Geschäfts-
führer der Pierer Konzerngesellschaft mbH in Wels. Seit 2018 ist Alex Pierer ebenfalls Geschäftsführer
der Nimble Innovation GmbH (vormals PIERER Innovation GmbH) - Ein Unternehmen, das auf die Ent-
wicklung von digitalen Lösungen spezialisiert ist. Bei der Kiska GmbH hatte Herr Pierer die Funktion
des Geschäftsführers von 2021 bis 2024 inne. Darüber hinaus übte er von 2018 bis 2025 Vorstands-
mandate in verschiedenen Konzerngesellschaften der Pierer-Gruppe aus und war zudem Mitglied des
Aufsichtsrats in der Pankl Racing Systems AG (von 2022 bis 2025). Gerald Kiska und Clemens Pierer
waren bis März 2025 Mitglied des Aufsichtsrats.
Zusammensetzung und Diversität
Im Vorstand: Auswahlkriterien für Mitglieder des Vorstands sind die fachliche Qualifikation, Führungs-
qualitäten und bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über Unternehmen der Pierer Industrie-Gruppe
und/oder über die Besonderheiten von Beteiligungsunternehmen.
Der Fokus der Vorstandsmitglieder richtete sich im Berichtsjahr vorrangig auf die Umsetzung des am
20. Februar 2025 angenommenen Restrukturierungsplans, welcher im Zuge des im November 2024
eingeleiteten Restrukturierungsverfahrens nach der Restrukturierungsordnung (ReO) festgelegt wurde.
Die Mitglieder des Vorstands konnten ihr nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen daher nur punktuell
erweitern. Definierte Schulungsmaßnahmen gibt es für Vorstandsmitglieder derzeit noch nicht.
Alter und Geschlecht einer Person spielen bei der Entscheidung über die Besetzung des Vorstands
keine Rolle und führen weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung im Auswahlverfah-
ren. Zum 31. Dezember 2025 setzte sich der Vorstand aus zwei männlichen Mitgliedern (Geburtsjahr-
gänge 1963 und 1987) und einem weiblichen Mitglied (Geburtsjahrgang 1972) zusammen. Der Frauen-
anteil betrug demnach rund 33 % (im Verhältnis 1:2). Alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands
sind österreichische Staatsangehörige.
Im Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat wird mit fachlich und persönlich qualifizierten Personen besetzt. An-
dere Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats werden nicht berücksichtigt. Im Aufsichtsrat sind keine
Frauen vertreten.
Nachhaltigkeitsaspekte werden in der Gruppe auf Ebene der Kernbeteiligung (Pankl-Gruppe) behan-
delt. Aus diesem Grund treten diese Aspekte auf Ebene des Aufsichtsrats der Pierer Industrie AG in den
Hintergrund. Definierte Schulungsmaßnahmen gibt es für Aufsichtsratsmitglieder derzeit noch nicht.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-18
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind alle unabhängig (100 %) und stehen in keiner geschäftlichen oder
persönlichen Beziehung zur Pierer Industrie AG oder deren Vorstand, die einen materiellen Interessen-
konflikt begründet.
Kanäle zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten
Sustainability Steering Committee (SSC): Auf Ebene der Pierer Industrie AG wurde das im Ge-
schäftsjahr 2024 eingerichtete Sustainability Steering Committee (SSC) aufgrund von Veränderungen
in der Beteiligungsstruktur neu aufgestellt. Seine Aufgaben sind neben der Steuerung und Koordination
der Nachhaltigkeitsaktivitäten aus Konzernsicht sowie die Steuerung und Erfüllung der Reportingpflich-
ten gemäß den geltenden und stets wachsenden Herausforderungen in der Regulatorik. Auf Ebene der
Pankl AG besteht ein separates SSC (siehe GOV-2).
Michaela Friepeß, Nachhaltigkeitsbeauftragte der Pierer Konzerngesellschaft mbH (oberste Konzern-
mutterunternehmen der Pierer-Gruppe und direkte Muttergesellschaft der Pierer Industrie AG), leitet das
SSC der Pierer Industrie AG, das sich zudem aus der Nachhaltigkeitsverantwortlichen der Pierer Indust-
rie AG und dem Leiter des SSC sowie Nachhaltigkeits-Teams der Teilkonzerne zusammensetzt. Die
Nachhaltigkeitsverantwortliche der Pierer Industrie AG ist zudem Mitglied im SSC der Kernbeteiligung.
Da die Kernbeteiligung der Pierer Industrie AG selbst in einer Konzernstruktur organisiert ist, haben die
Vorstände und Aufsichtsräte dieser Gesellschaften die Verantwortung in ihrem jeweiligen Teilkonzern
für die Konzeption, Umsetzung bzw. Kontrollen und Governance zur Überwachung, Verwaltung und
Beaufsichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in den Teilkonzernen der Kernbeteiligung setzen sich
aus Mitgliedern mit den für Nachhaltigkeit relevanten Fachkenntnissen zusammen und verfügen über
Expertise in Bereichen wie Umweltmanagement, Risikosteuerung und technologische Entwicklung. Da-
bei stellen die Organe sicher, dass notwendiges Fachwissen intern vorhanden oder extern zugänglich
ist, und sie sind aktiv in die Festlegung, Überwachung und Überprüfung der Unternehmensstrategie,
der Ziele und Maßnahmen zu wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, Risiken und Chancen einge-
bunden. Definierte Schulungsmaßnahmen gibt es derzeit nur für Vorstandsmitglieder der Teilkonzerne.
Die für diese Nichtfinanzielle Erklärung der Pierer Industrie AG notwendigen Berichtsinhalte ergeben
sich weitgehend aus der Konsolidierung der Datenpunkte der Pankl-Gruppe sowie der Abatec-Gruppe.
Wie die nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften in den Datenpunkten berücksichtigt wer-
den, findet sich in BP-1.
Da die Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb der Pierer Industrie-Gruppe auf Ebene der Kernbeteiligung
umfassend behandelt werden, befasst sich der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss der Pierer In-
dustrie AG damit nur im Rahmen der Genehmigung des Konzernabschlusses und -lageberichts.
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Lei-
tungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Da die Kernbeteiligung der Pierer Industrie AG selbst in einer Konzernstruktur organisiert sind, haben
die Vorstände und Aufsichtsräte der Muttergesellschaft der jeweiligen Teilkonzerne die Verantwortung
in ihrem jeweiligen Teilkonzern für die Konzeption, Umsetzung bzw. Kontrolle der Verpflichtungen im
Bereich Nachhaltigkeit. Die für die Pierer Industrie-Gruppe ausgewiesenen konsolidierten Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen haben in Bezug auf die Strategie der Pierer Industrie AG als Beteiligungs-
holding daher eine untergeordnete oder nur punktuelle Bedeutung, weswegen sich weder Vorstand
noch Aufsichtsrat damit im Geschäftsjahr 2025 auseinandergesetzt haben. Vor diesem Hintergrund wur-
den diese im Berichtsjahr auch nicht vertieft bei der Überwachung der Strategie, Entscheidungen über
wichtige Transaktionen oder der Risikomanagementverfahren berücksichtigt.
Das Reporting an den Aufsichtsrat der Pierer Industrie AG passiert im Zuge der Jahresberichterstellung
und der Feststellung des Jahres-/Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Die Kenntnis-
nahme zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse für das Berichtsjahr 2025 erfolgte auf Konzern-
ebene im Rahmen einer Prüfungsausschusssitzung.
Die Pankl AG ist eine Holdinggesellschaft mit zwei operativ tätigen Gesellschaften – die Pankl Racing
Systems AG und die SHW AG. Das Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt daher weitestgehend auf Ebene
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-19
dieser Tochtergesellschaften. Sowohl in der Pankl Racing Systems AG als auch in der SHW AG gibt es
jeweils ein Nachhaltigkeitsteam, welches in regelmäßigen Abstimmungsmeetings den Austausch pflegt
und so das Nachhaltigkeitsmanagement der Pankl AG in sich vereint. Beide Nachhaltigkeitsteams be-
richten in regelmäßig stattfindenden Abstimmungsmeetings an die jeweiligen Vorstände. In diesen wer-
den dem Vorstand sowohl Risiken näher erläutert als auch entsprechende Maßnahmen dargelegt und
in weiterer Folge vom Vorstand freigegeben. Zusätzlich findet in der Pankl Racing Systems AG quar-
talsweise ein Abstimmungsmeeting für den Bereich Umwelt statt, in dem komprimiert die aktuellen The-
men in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen erarbeitet werden. Daran nehmen neben den Vertre-
tern der betroffenen und verantwortlichen Abteilungen auch Mitglieder des Vorstands teil. ESG-Risiken
sind in das bestehende Risikomanagement und die internen Kontrollprozesse integriert.
Aufgrund der Ausgestaltung der Aktionärsstruktur und der sich stark deckenden Verteilung der Vor-
standsmandate sowohl in den operativ tätigen Tochtergesellschaften und der Pankl AG selbst, erfolgt
das Reporting an den Aufsichtsrat im Zuge der Jahresberichterstellung und der Feststellung des Jah-
resabschlusses.
Da die Pankl AG eine wesentliche Konzernbeteiligung der Pierer Industrie AG bildet, erfolgt insbeson-
dere im Zuge der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung und der Kennzahlenerhebung eine enge
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der einzelnen SSC dieser Gesellschaften. Zudem werden
die SSC-Mitglieder (Verantwortliche aus den relevanten Fachabteilungen) der Abatec-Gruppe in diese
Steuerungsprozesse regelmäßig eingebunden.
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (inkl.
GOV-3 E1)
Bei der variablen Vergütung des Vorstands werden ausschließlich finanzielle Kennzahlen (somit weder
spezifische nachhaltigkeitsbezogene Ziele und/oder Auswirkungen noch klimabezogene Erwägungen
zu CO
2
-Emissionen) berücksichtigt. Der Aufsichtsrat erachtet diese Vergütungsregelungen geeignet für
den Vorstand der Pierer Industrie AG als Beteiligungsholding. Der Aufsichtsrat geht von einem ganz-
heitlichen Ansatz des Vorstands aus, bei dem nichtfinanzielle Belange immanent für eine langfristig er-
folgreiche Unternehmensführung sind, welche den unternehmerischen Bestand und die Zukunftsfähig-
keit des Geschäftsmodells gewährleisten.
Die Aufsichtsratsvergütung besteht ausschließlich aus einem Sitzungsgeld für Aufsichtsratssitzungen.
Zur Garantie einer unbefangenen Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat werden
den Aufsichtsratsmitgliedern keine variablen Vergütungen gewährt.
In diesem Sinne werden bei der variablen Vergütung der Vorstände der Pankl-Gruppe / Geschäftsführer
der Abatec-Gruppe ebenfalls ausschließlich finanzielle Kennzahlen berücksichtigt.
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht,
welche in vorliegender nichtfinanzieller Erklärung beschrieben werden.
KERNELEMENTE DER
SORGFALTSPFLICHT ABSCHNITTE IN DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Einbindung der Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie und Ge-
schäftsmodell
Einbeziehung betroffener Interes-
sensträger in alle wichtigen Schritte
der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich
die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befas-
sen
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich
die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befas-
sen
ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 MDR-P: Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltig-
keitsaspekten
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-20
Ermittlung und Bewertung negati-
ver Auswirkungen
Maßnahmen zum Umgang mit ne-
gativen Auswirkungen
Nachverfolgung der Wirksamkeit
dieser Bemühungen und Kommuni-
kation
ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unterneh-
mens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S1-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Ka-
näle über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
ESRS S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöp-
fungskette in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Ka-
näle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern
können
ESRS G1-1: Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensfüh-
rung
ESRS G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswir-
kungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Ma-
nagement wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
„Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“-Abschnitte in den
einzelnen Kapiteln zu den themenbezogenen Standards
„Kennzahlen und Ziele“-Abschnitte in den einzelnen Kapiteln zu den the-
menbezogenen Standards
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Risikomanagement und die internen Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind auf Ebene
der Kernbeteiligung umgesetzt.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde sukzessive die Ausrollung eines einheitlichen und in sich geschlossenem
Risikomanagement vorangetrieben. Im ersten Schritt wurden hierfür sowohl Risiken und Auswirkungen
als auch Chancen gesammelt, welche mit den jeweiligen Fachbereichen adaptiert, ergänzt und bewertet
wurden. Dadurch erfolgte auch die Integration der Risiken aus der nichtfinanziellen Berichterstattung,
da auch mit dem ESG-Management eine entsprechende Bewertung der Risiken vorgenommen wurde.
Die sich daraus ableitbaren Ergebnisse flossen direkt in die Wesentlichkeitsbeurteilung ein.
In den operativ tätigen Tochtergesellschaften der Pankl AG (Pankl Racing Systems AG und die SHW
AG) wurde jeweils ein Nachhaltigkeitsteam aufgebaut, die im engen Austausch stehen und gemeinsam
das Nachhaltigkeitsmanagement der Pankl AG bilden umso die Kontrollfunktion zu gewährleisten. Auf-
grund der Vielzahl eingebundener Fachbereiche bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung ist
die Bündelung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Nachhaltigkeitsmanagement für die Un-
terstützung der Fachbereiche sowie für die korrekte Datenkonsolidierung von Relevanz.
Die Pankl-Gruppe hat die wesentlichen Risiken der ESG-Datenerhebung klar identifiziert. Dazu zählen
die fehlerhafte Übermittlung der Daten von ausländischen Standorten, verspätete Dateneingabe, ge-
schätzte Werte, fehlende Daten von Lieferanten, fehlende Nachweisdokumente sowie mögliche Ver-
ständnisprobleme bezüglich der Anforderungen für die CSRD-Berichterstattung.
Zur Minderung dieser Risiken kommt gruppenweit eine zentrale Softwarelösung zum Einsatz, welche
die Verantwortlichkeiten der Datenverantwortlichen klar regelt, den Prüf- und Freigabe-Prozess durch
autorisierte Verantwortliche (Mitglieder des Nachhaltigkeitsmanagements) vorgibt und mittels integrier-
tem Audit-Trail lückenlos dokumentiert. Die Datenmeldung erfolgt durch definierte Fachbereiche, die
zudem entsprechende Nachweisdokumente im System hinterlegen. Auf Basis dieser Informationen so-
wie des Audit-Trails erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch das Nachhaltigkeitsmanagement. Bei Unklar-
heiten oder Abweichungen wird mit den Datenerfassern Rücksprache gehalten, bevor eine abschlie-
ßende Freigabe im System vorgenommen werden kann. Ein Vier-Augen-Prinzip stellt zusätzlich die
Rückverfolgbarkeit der eingemeldeten Rohdaten sicher. Parallel dazu wird von der Softwarelösung
zwecks Plausibilitätsprüfung auch ein Jahresvergleich durchgeführt. Die gewonnenen Ergebnisse
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-21
fließen anschließend in die relevanten Entscheidungs- und Berichtsprozesse ein, indem sie die Grund-
lage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden, die strategische Planung unterstützen und zur Ab-
leitung von Maßnahmen zur Verbesserung der ESG-Leistung genutzt werden. Nach der systemseitigen
Konsolidierung werden die ESG-Daten dem Management-Board präsentiert, sodass die Nachvollzieh-
barkeit, Transparenz und Governance im gesamten Erfassungs- und Freigabeprozess gewährleistet ist.
STRATEGIE
Die strategischen Entscheidungen und Maßnahmen werden auf Ebene der Kernbeteiligung getroffen
und gesteuert.
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Die Pankl AG ist eine reine Holdinggesellschaft und das Mutterunternehmen der Pankl-Gruppe, die aus
der Pankl Racing Systems AG und der SHW AG besteht. Die Hauptproduktgruppen der Pankl AG um-
fassen sowohl hochpräzise Einzelkomponenten als auch komplette Systeme in der Automobil- und Luft-
fahrtindustrie. Entwickelt und produziert wird für die Märkte Rennsport, Luxusautomobil, Personenkraft-
wagen, Luftfahrt, Truck & Off-Highway, Zweirad und Industrieanwendungen. Es kam weder in Hinblick
auf die Hauptproduktgruppen noch auf bedienten Märkten zu einer Veränderung. Standorte für die Kom-
ponentenherstellung befinden sich in Österreich, Deutschland, Slowakei, Rumänien, Großbritannien,
Nordamerika, China und Brasilien. Die Pankl-Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2025
4.193 Mitarbeiter, davon 3.573 in Europa. Die genaue Verteilung der Mitarbeiter nach Ländern ist im
Abschnitt S1-6 dargestellt.
Wertschöpfungskette
Die Wertschöpfungsketten der Teilkonzerne sind global aufgebaut und weit verzweigt. Zentrale Input-
parameter umfassen Rohmaterialien, Materialien, Halbfertigteile und Fertigteile beispielsweise zur Her-
stellung der Komponenten und Assemblierung der Antriebskomponenten in der Pankl-Gruppe sowie zur
Herstellung von elektronischen Baugruppen in der Abatec-Gruppe. Bei den eingekauften Waren handelt
es sich größtenteils um Produkte aus Stahl, Aluminium, Titan oder Elektronik (Leiterplatten und elektro-
nische Bauteile). Zur Verpackung und zum Versand werden häufig Mehrweggestelle oder Kartonagen
und vermehrt Gitterboxen verwendet. Weitere Informationen zu den Stoffströmen finden sich im Ab-
schnitt E5-4. Aufgrund der Komplexität der vorgelagerten Wertschöpfungsketten der Teilkonzerne ist es
nur schwer möglich die eingekauften Waren bis zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen. Zentrale Pro-
zessschritte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind jedoch der Rohstoffabbau und die Verar-
beitung zu Primär- und Sekundärprodukten sowie Transport und Lagerprozesse. Ferner ist die Wieder-
aufbereitung von End-of-Life-Produkten und die Rückführungen in den Kreislauf ein Teil der vor- und
der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Produkte.
Ein Großteil des Einkaufvolumens für die Produktion an den österreichischen und deutschen Standorten
stammt aus Europa (85 %). Als Tier-1 Lieferant arbeitet die Pankl-Gruppe eng mit ihren großteils lang-
jährigen Partnern zusammen.
Die Teilkonzerne bieten ihren Kunden, Investoren/Anlegern und Interessensträgern Nutzen in folgenden
Bereichen:
•
Herstellung und Vertrieb von Antriebs-, Motor-, und Fahrwerkskomponenten, Bremsschei-
ben sowie Luftfahrtkomponenten
•
Herstellung von elektronischen Baugruppen
•
Arbeitsplätze mit hohen Sicherheitsstandards
•
Mitarbeiter-Benefits
•
Dividenden und Zinsen auf Fremdkapitalfinanzierungen
Den größten Umsatzanteil erwirtschaftete die Pankl-Gruppe im Jahr 2025 im Bereich Pumpe, in der
Abatec-Gruppe war es der Bereich Biomasse-Heizungssteuerungen. Da die Geschäftstätigkeit der
Pankl-Gruppe auf der Fertigung von Komponenten basiert, spiegelt sich dies entsprechend in der Nach-
haltigkeitsberichterstattung des Konzerns wider. Die Geschäftstätigkeit der Abatec-Gruppe besteht in
der Fertigung von Elektronikbaugruppen. Die größten Absatzmärkte der Pankl-Gruppe befinden sich in
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-22
Europa und Nordamerika, die der Abatec-Gruppe in Deutschland und Österreich. Wesentliche Änderun-
gen waren dabei im Geschäftsjahr 2025 nicht beobachtbar. Nach dem Lebensende der Produkte ist von
deren Demontage bzw. von Metallrecycling/Recycling auszugehen. Einzelne Rohstoffe, wie zum Bei-
spiel Metalle können anschließend dem Materialkreislauf wiederzugeführt werden.
Strategische Positionierung
Durch die klare strategische Ausrichtung auf den Hypercar-Bereich sowie auf spezialisierte Hochleis-
tungsbauteile, insbesondere für die Luftfahrt, ist die Pankl-Racing-Gruppe überwiegend in Premium-
und Nischenmärkten tätig. Pankl Racing ist in der Lage, auch in einem insgesamt herausfordernden
Umfeld in der Automobilzuliefererbranche eine robuste Markt- und Wettbewerbsposition aufrechtzuer-
halten. Zudem ist Technologieführerschaft für die Pankl Racing-Gruppe in den Bereichen Rennsport,
High Performance Automotive und Luftfahrt von zentraler Bedeutung. Die Entwicklungsaktivitäten kon-
zentrierten sich auf die Weiterentwicklung effizienter und ressourcenschonender Fertigungs- und Pro-
zessabläufe.
Für die fortschreitende Transformation der Antriebstechnologien hat die SHW-Gruppe ihre Entwick-
lungsaktivitäten konsequent weiter ausgebaut und an die sich verändernden Anforderungen der Auto-
mobil- und Nutzfahrzeugindustrie angepasst. Die zunehmende Vielfalt im Bereich der Antriebssysteme
– von weiterentwickelten Verbrennungsmotoren über Mild- und Plug-in-Hybridantriebe bis hin zu batte-
rieelektrischen Fahrzeugen – erfordert neue Lösungen in den Bereichen Pumpen, Thermomanagement
und Sintertechnologie.
An der strategischen Positionierung als Nischenanbieter für High-Tech-Elektroniklösungen in Industrie
und Automotive Anwendungen arbeitet die Abatec-Gruppe beständig weiter. Mit Fertigungsprozessen
am aktuellen Stand der Technik, qualifiziertem Personal und der Ausrichtung nach dem NULL-Fehler-
Prinzip, wird sie den hohen Qualitätsanforderungen der Kunden – in Bezug auf Produktqualität und
effizienter Serienproduktion – gerecht.
Nachhaltigkeitspositionierung
Die Gruppe hat keine übergeordneten Nachhaltigkeitsziele auf Konzernebene definiert. Auf Ebene der
Kernbeteiligung hat die die Pankl-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 eine Dekarbonisierungsstrategie auf-
gesetzt, welche unter Einbezug der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette im Geschäftsjahr
2025 weiter ausgearbeitet und im Jahr 2025 um die Bilanzkennzahlen ergänzt wurde. Die Strategie und
die abgeleiteten Maßnahmen werden im laufenden Jahr weiter detailliert. Diese umfasst die weltweiten
Unternehmensstandorte und Treibhausgasemissionen aller drei Scopes des Greenhouse Gas Protocol
(GHG-Protokoll). Aufgrund der komplexen, teilweise auch mehrstufigen, global weitver-zweigten vor-
und nachgelagerten Wertschöpfungskette können aus geographischer Sicht weitreichende Auswirkun-
gen auf die Geschäftstätigkeiten erwartet werden. Die Strategie wird in E1-1 beschrieben. Bereits in der
Vergangenheit wurden Maßnahmen zur Emissionsreduzierung umgesetzt. Beispielsweise wurden ver-
schiedene Energieeffizienzmaßnahmen an den Produktionsstandorten umgesetzt. Die Maß-nahmen
werden in E1-3 genauer beschrieben. Auf weitere Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wird in den Ab-
schnitten zu SBM-3 in den themenbezogenen Standards eingegangen.
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessensträger
Durch die Präsenz der Produkte aus den verschiedenen Unternehmensbereichen hat die Gruppe auf
dem Weltmarkt verschiedene Anspruchsgruppen. Deren Interessen und Haltungen werden möglichst
ausgewogen berücksichtigt. Die Gruppe ist stets bemüht, einen kontinuierlichen Dialog mit ihren Stake-
holdern zu führen.
Die nachhaltigkeitsbezogenen Ergebnisse des Stakeholder-Dialogs werden in den Geschäftsprozessen
und in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe berücksichtigt sowie in Abstimmungs-Mee-
tings, welche in GOV-1 und GOV-2 beschrieben sind, besprochen. Die Erkenntnisse der Stakeholder-
Einbindung fließen in die Entscheidungen des Managements ein und dienen als Orientierungsstütze in
ihrem Handeln. Daraus abgeleitet werden Maßnahmen wie zum Beispiel die langfristige Erhaltung von
Arbeitsplätzen, welche die Rolle und die Bekanntheit der Gruppe als attraktiver und einer der größten
Arbeitergeber der Region unterstreichen; die sukzessive Reduktion der Emissionen insbesondere in
Scope 3 welche die weiteren Schritte hinsichtlich Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-23
markieren; oder korrekte und transparente Governance der Geschäftsbeziehungen in den weltweiten
Märkten, in denen die Gruppe tätig ist.
WICHTIGSTE
STAKEHOLDER EINBEZUG ZWECK
BEISPIELE FÜR ERGEBNISSE
UND DARÜBER HINAUS
Mitarbeiter und de-
ren Vertretungen
Mitarbeitergespräche, Schulun-
gen, Betriebsversammlungen,
Arbeitnehmervertretungen, Infor-
mationsveranstaltungen, schrift-
liche und mündliche Geschäfts-
korrespondenz, Intranet, Social
Media
Die Gruppe legt auf die Interes-
sen ihrer Mitarbeiter Wert und
versucht, diese im Rahmen der
Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
Die Einhaltung von Menschen-
und Arbeitsrechten hat stets
höchste Priorität und wird bei
allen Prozessen berücksichtigt.
Durch den Einbezug haben die
Mitarbeiter und deren Vertre-
tungen die Möglichkeit sich
über aktuelle Entwicklungen zu
informieren und ihr Wissen bei-
zutragen. Bei weitreichenden
Entscheidungen werden stets
Vertreter von Arbeitnehmerver-
tretungen der Teilkonzerne mit-
einbezogen, um die Interessen
der Mitarbeiter bestmöglich be-
rücksichtigen zu können.
Die Teilkonzerne der Gruppe als si-
cherer Arbeitgeber. Vergütung: Tarif-
verhandlungen, Geschlechterun-
gleichheiten in Bezahlung, Arbeitssi-
cherheit, Schulungen und Kompeten-
zentwicklung: z.B. Betriebskantine,
Ganzheitliches Gesundheitsmanage-
ment (Pankl Health), Mitarbeiterzu-
friedenheitsumfragen, Evaluierung
von psychischen Belastungen am Ar-
beitsplatz, Inhouse-Arbeitspsycholo-
gie, Gesundheitsecke, Sportange-
bote, Schulungskatalog, Arbeitssi-
cherheit und Prävention (Pankl Pro-
tected), Lehrlingsförderung, Innerbe-
trieblicher Deutschunterricht, Resili-
enz Learning Journey, Teambuilding-
Workshops, Onboarding-Buddy-Pro-
gramm, Mitarbeitergespräche und
Feedback Mechanismen, Personal-
entwicklung, Betriebsrat, Schulungen
in den Bereichen: Compliance, Ge-
sundheitsschutz, IT-Sicherheit und
Datenschutz, Nachhaltigkeit
Lieferanten Messen, Online-Tools, schriftli-
che und mündliche Geschäfts-
korrespondenz, Lieferantenbe-
suche
Lieferanten bilden eine wich-
tige Säule im täglichen Ge-
schäft der Gruppe. Durch den
regelmäßigen Austausch kön-
nen langfristige Geschäftsbe-
ziehungen aufgebaut werden,
zugleich werden sie unter-
stützt, wie auch dabei sicherge-
stellt, dass Anforderungen der
Gruppe umgesetzt werden.
Darüber hinaus bilden sie die
Schnittstelle zur vorgelagerten
Wertschöpfungskette. Wenn
möglich, wird auf eine lokale
Beschaffungsstrategie geach-
tet.
Energie- und Rohstoffversorgung
(Verfügbarkeit und Lieferzeit), Ener-
giekostenpreisentwicklung, Rohstoff-
preisentwicklung, Optimierung im
Umgang mit Ressourcen und Reduk-
tion der Emissionen, Dekarbonisie-
rung, ESG-Regulatorik, Nachhaltig-
keitsstrategie, Verantwortung in der
Lieferkette, Lieferketten Selbstaus-
kunft, CO
2
-Fußabdruck, Recycling
und Kreislaufwirtschaft, Umweltaus-
wirkungen, Carbon Border Adjust-
ment Mechanism (CBAM), Einhal-
tung von Arbeits- und Menschen-
rechten: Grundsatzerklärung und
Code of Conduct, Risikomanage-
ment, Recyclingcontent, Rechtskon-
formität (LkSG, EUdR, CSRD), Che-
mikalienrecht REACH, Abfallwirt-
schaft, Qualität, Photovoltaik, Ener-
giemonitoring, Ladesäulen, Beleuch-
tungskonzepte, externe Auditoren,
AUVA
Kunden Messen, Produktvorstellungen,
schriftliche und mündliche Ge-
schäftskorrespondenz, Kunden-
besuche
Kunden bilden eine weitere
wichtige Säule im täglichen Ge-
schäft. Durch den Austausch
mit ihnen können langfristige
Geschäftsbeziehungen aufge-
baut werden. Diese sind be-
sonders im Designprozess
ausschlaggebend. Zudem wird
sichergestellt, dass Anforde-
rungen umgesetzt werden.
Darüber hinaus bilden sie die
Schnittstelle zur nachgelager-
ten Wertschöpfungskette. Ihre
Interessen fließen u.a. in das
Produkt- und Qua-
F&E, Innovationen, neue Produkte,
Kundenbeziehung, Risikomanage-
ment, neue Märkte, Nachhaltigkeits-
strategie, REACH, Rechtskonformi-
tät (LkSG, EUdR, CSRD, CBAM), Ar-
beits-
und
Menschenrechte
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-24
litätsmanagement und somit in
das Geschäftsmodell der Teil-
konzerne ein.
Kapitalmarkt
(Haupteigentümer,
Investoren, Anleger,
Banken)
Finanzberichte (halbjährlich,
jährlich), ESG-Ratings, persönli-
che Gespräche, Mitgliedschaft
und Mitarbeit in nationalen Initia-
tiven (z.B. CIRA), Website,
schriftliche und mündliche Ge-
schäftskorrespondenz,
Der primäre Zweck der Infor-
mationsvermittlung liegt in der
Offenlegung von relevanten In-
formationen für die Kapital-
marktvertreter. Beim regelmä-
ßigen Austausch wird u.a. über
aktuelle Entwicklungen in der
Gruppe und die Marktlage dis-
kutiert.
Diese Inputs
fließen
u.a. in die Weiterentwicklung
der Kommunikationsmittel/-ka-
näle (wie z.B. Berichte, Unter-
nehmens-präsentationen) ein.
Durch das Bereitstellen von In-
formationen aus ESG-Ratings
können sie sich ein unabhängi-
ges Bild über die Leistungen
der Kernbeteiligung verschaf-
fen – gleichzeitig trägt der ak-
tive Austausch (z.B. mit Ratin-
gagenturen, Peers, Branchen-
vertretern) zu einer Verbesse-
rung des Scores bei.
Dekarbonisierung, Organisations-
struktur, Geschäftsmodell, Marktent-
wicklung, Investitionen, Transforma-
tion, Nachhaltigkeitsstrategie, Daten-
schutz, Rechtskonformität (LkSG,
EUdR, CSRD, Taxonomie-VO
CBAM) und weitere EU-Compliance-
sowie andere gesetzlichen Vorgaben
Politik, Netzwerke
und Verbände
Vertreter des Unternehmens in
Netzwerken und Verbänden
Die Gruppe ist in verschiede-
nen Netzwerken und Verbän-
den vertreten, um den Erfah-
rungs-austausch mit anderen
Unternehmen und Organisatio-
nen sicherzustellen. Ziel ist der
gegenseitige Know-how-Aus-
tausch und die Nutzung von
Synergien.
Z.B. Vertretung durch den Vor-
stand der Kernbeteiligung in
der Industriellen Vereinigung,
Austrian Society for Metallurgy
and Materials (ASMET) sowie
im Leitungsbeirat der DELTA
Academy der Montanuniversi-
tät, Tourismusverband Hoch-
steiermark, AC Styria.
Dekarbonisierungsstrategie (z.B.
Übergangsplan), Emissionsreduk-
tion, Strompreisregelung für Indust-
riebetriebe
Gemeinden, Städte
und Verwaltung
Genehmigungen, Baumaßnah-
men, schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz
Die Zusammenarbeit mit Ge-
meinden und Städten stellen
eine Wichtigkeit durch die Ge-
nehmigungsprozesse ver-
schiedenster Projekte dar. Im
Zuge von regelmäßigen Ge-
sprächen werden Vorhaben
frühzeitig besprochen, um
eventuell notwendige Anpas-
sungen bereits im Planungs-
prozess zu berücksichtigen.
Abstimmungen sind ebenfalls
geeignet, um notwendige Infra-
struktur für das Unternehmen
und Mitarbeiter sicherzustellen.
An den steirischen Standorten Bruck
an der Mur, Kapfenberg und Köflach
können dadurch Projekte ohne rele-
vante Verzögerungen umgesetzt
werden.
Pankl trägt umgekehrt zur Weiterent-
wicklung bei. Ähnliches gilt für die
Standorte in Topolcany, Mannheim,
Leicester und Kalifornien.
Regelmässige Abstimmungen zu Er-
weiterungen der Standorte Köflach
Nachweis ‘Entwässerungsprojekt
Kapfenberg. Mitwirkung bei Projekt
“Klimaneutrale Stadt”.
In Bezug auf S1 SBM-1: Wie oberhalb in der Tabelle beschrieben, können die Mitarbeiter ihre Interes-
sen, Erwartungen und Standpunkte über verschiedene Kommunikationswege in den Teilkonzernen der
Gruppe anbringen. Durch einen offenen Dialog soll die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert und das Be-
wusstsein für interne Abläufe (darunter auch Richtlinien) und Prozesse gefördert werden. Zudem wird
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-25
die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten auf allen Unternehmensebenen verankert – siehe
hierzu nähere Ausführungen ebenfalls in der Tabelle oberhalb. Weitere Informationen zu den Arbeits-
kräften des Unternehmens finden sich in ESRS S1.
In Bezug auf S2 SBM-2: Die Teilkonzerne legen im jeweiligen Code of Conduct (siehe G1-1) Grundsätze
zum fairen, vertrauensvollen und respektvollen Miteinander und zur Einhaltung der Menschenrechte für
sich und ihre Geschäftspartner fest. Der Anwendungsbereich des Code of Conduct umfasst somit auch
die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette und soll zum Schutz der Arbeitskräfte in der Wert-
schöpfungskette beitragen. Die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs-
kette werden indirekt über die Value Chain Risk Analysis berücksichtigt. Ferner können sie ihre Anliegen
über das jeweilige Whistleblower-System oder der Compliance-Meldestelle der Teilkonzerne melden.
Weitere Informationen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden sich in ESRS S2.
ESG-Ratings
ESG-Ratings dienen der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen oder Institutionen,
indem sie deren Exposition gegenüber ESG-Risiken und Auswirkungen auf das soziale und ökologische
Umfeld dieser betrachten
2
. Wie die Teilkonzerne der Kernbeteiligung von verschiedenen ESG-Ratinga-
genturen für ihre Nachhaltigkeitsleistung bewertet werden, zeigen die Scores in der nachfolgenden Ta-
belle
(Basis
der
Bewertung
waren
Daten
des
Geschäftsjahres
2023).
RATING
Score
Update
EcoVadis
Pankl Racing Systems AG
55
13. Jänner 2025
Pankl Aerospace Systems Europe GmbH
61
20. August 2024
SHW AG
48
13. Jänner 2025
CDP
Pankl Racing Systems AG
B
5. Februar 2025
SHW AG
D
5. Februar 2025
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden 22 IROs als wesentlich identifiziert. Sie werden
in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung genauer beschrieben und konsolidiert berichtet. Zur
leichteren Lesbarkeit werden die IROs detaillierter in den jeweiligen ESRS-Themenstandards darge-
stellt. Die identifizierten IROs werden großteils durch die ESRS-Angabepflichten abgedeckt. Individu-
elle, unternehmensspezifische Indikatoren wurden ergänzend eingesetzt und tragen zu einem umfas-
senderen Bild bei (zu finden in E5, S1, S2, G1). Diese unternehmensspezifischen Angaben wurden in
den Kapiteln zu den themenbezogenen Standards gesondert gekennzeichnet. Es wurden keine IROs
identifiziert, welche ausschließlich mithilfe von unternehmensspezifischen Angaben dargestellt wurden.
Folgende IROs wurden im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bewertet:
ESRS
THEMA
IRO#
IRO
BETRIFFT
PRIMÄR
3
IRO-TYP &
ZEIT-
HORIZONT
4
UMGANG
OO
VC
E1 Klimawandel
Anpassung
an den Kli-
mawandel
01
Extremwetterbedingte
Infrastrukturrisiken
X
R
pot
l
Physisches Risiko;
Etablierung von Infra-
strukturprojekten
Klimaschutz
02
Negative Auswirkungen
durch THG-Emissionen
aus eigenen Geschäfts-
tätigkeiten
X
X
nA
pot
m
Etablierung von Klima-
schutzmaßnahmen in
den eigenen
2
Europäische Kommission (2025), ESG rating activities, verfügbar unter: https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/esg-rating-activities_en
3
OO – Own Operations (eigene Geschäftstätigkeiten), VC – Value Chain (Wertschöpfungskette); IRO-Typ – Eigenschaft und Status (Wesentlichkeit
der Auswirkungen, finanzielle Wesentlichkeit): nA – negative Auswirkung, pA – positive Auswirkung, R – Risiko; Eintrittswahrscheinlichkeit: pot –
potenziell, tat – tatsächlich; Zeithorizont: kurzfristig „k“ / mittelfristig „m“ / langfristig „l“
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-26
03
Negative Auswirkungen
durch THG-Emissionen
entlang der Wertschöp-
fungskette
X
nA
pot
m/l
Aktivitäten sowie ent-
lang der Lieferkette
04
Finanzielles Risiko
durch steigende CO
2
-
Preise im Zuge von re-
gulatorischen Vorgaben
X
X
R
pot
k/
m
Einfließen von Maß-
nahmen in die Lang-
zeitbudgetplanung
Energie
05
Energieverbrauch von
fossilen Energien
X
nA
tat
l
Reduzierung Energie-
verbrauch und Ausbau
erneuerbarer Energien
06
Erzeugung und Nutzung
erneuerbarer Energien
X
pA
tat
l
07
Abhängigkeit von zuver-
lässiger Energieversor-
gung für die Produkti-
onstätigkeiten
X
R
pot
k/
m
Übergangsrisiko;
Multiple Sourcing &
Förderung der Unab-
hängigkeit durch er-
neuerbare Energiever-
sorgung
E2 Umwelt
-ver-
schmutzung
Luft-, Was-
ser- und
Boden-
veschmut-
zung
08
Beitrag zur Luftver-
schmutzung durch emis-
sionsintensive Tätigkei-
ten im Gießereibetrieb
X
nA
pot
k/
m
Ausstoß unterhalb der
Grenzwerte und Ver-
minderung
E5 Ressourcennutzung
und
Kreislaufwirtschaft
Ressourcen-
zuflüsse, ein-
schließlich
Ressourcen-
nutzung
09
Verbrauch von Primär-
und Sekundärmateria-
lien in den Produktions-
prozessen
X
X
nA
tat
k/
m
Rückführung Metalle
in den Kreislauf
10
Risiko von Verzögerun-
gen in der Lieferkette
und eingeschränkte Ma-
terialverfügbarkeit
X
X
R
pot
k/
m
Materialunabhängig-
keit und Lieferanten-
diversität
Ressourcen-
abflüsse im
Zusammen-
hang mit
Produkten
und Dienst-
leistungen /
Abfälle
11
Langfristige Bindung von
Ressourcen in Produk-
ten mit begrenzter Rück-
führung in den Kreislauf
X
X
nA
pot
k/
m
Förderung der Kreis-
laufwirtschaft
12
Entwicklung langlebiger
Produkte
X
X
pA
tat
l
13
Abfallaufkommen (unge-
fährlich und gefährlich)
aus Produktionsprozes-
sen
X
X
nA
tat
k/
m
S1 Arbeitskräfte
des Unternehmens
Sichere Be-
schäftigung
14
Positive Auswirkung (auf
Tarifverhandlungen)
durch Kollektivvertrags-
wechsel an den österrei-
chischen Standorten
X
pA
tat
k/
m
Verbesserung der Ar-
beitsbedingungen
(KV-Wechsel in Öster-
reich, Sicherheitsmaß-
nahmen ableiten und
Unfälle vermeiden,
Schulungen anbieten,
faire Gehälter – berei-
nigter GPG geringer)
Gesundheits-
schutz und
Sicherheit
15
Auftreten von Arbeitsun-
fällen
X
nA
pot
k/
m
Weiterbil-
dung und
Kompetenz-
entwicklung
16
Sicherung der Zukunfts-
perspektiven und Kom-
petenzentwicklung von
Mitarbeitern durch Wei-
terbildungsangebote
X
pA
tat
m/l
Gleichbe-
handlung
und Chan-
cengleichheit
für alle
17
Geschlechterungleich-
heiten (in Bezahlung)
und Führungspositionen
X
nA
pot
k/
m
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-27
Datenschutz
18
Gefahr des Datenver-
lusts oder Datenmiss-
brauchs
X
nA
pot
k/
m/l
Data Security, Daten-
schutz
S2 Arbeitskräfte
in der
Wertschöpfungskette
Arbeitsbedin-
gungen, Ar-
beitsbezo-
gene Rechte
19
Potenziell schlechte Ar-
beitsbedingungen und
Verletzung sonstiger ar-
beitsbezogener Rechte
in bestimmten Branchen
der vorgelagerten Wert-
schöpfungskette
X
nA
pot
k/
m/l
Vertragliche Bedingun-
gen mit direkten Ge-
schäftspartnern und
Mindestanforderungen
hinsichtlich der ESG-
Leistung insbesondere
an Lieferanten
G1 Unternehmensführung
Unterneh-
menskultur
20
Förderung einer verant-
wortungsbewussten Un-
ternehmenskultur (inkl.
Whistleblowing, IT-Si-
cherheit und IT-Security)
X
X
pA
tat
k/
m/l
Bewusstseinsbildung,
Transparenz
Management
der Bezie-
hungen zu
Lieferanten,
einschließ-
lich Zah-
lungsprakti-
ken
21
Langfristige Partner-
schaften mit Lieferanten
X
X
pA
pot
m/l
Lieferantenbeziehun-
gen und langfristige
Verträge, Sicherheit
Korruption
und Beste-
chung – Ver-
meidung und
Aufdeckung
einschließ-
lich Schulung
& Vorkomm-
nisse
22
Risiko von Korruptions-
und Bestechungsvorfäl-
len und die damit ver-
bundenen Vorkomm-
nisse zur Vermeidung
und Aufdeckung
X
X
R
pot
k/
m/l
Die identifizierten, wesentlichen IROs fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und das Geschäfts-
modell der Kernbeteiligung ein. Weitere Informationen zum Umgang mit den wesentlichen IROs auf
Ebene der Verwaltungs- und Leitungsorgane finden sich in den Abschnitten GOV-1 und GOV-2. Bisher
wurden keine wesentlichen Änderungen am Geschäftsmodell aufgrund der IROs umgesetzt. Der Ein-
fluss wesentlicher Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell der Teilkonzerne wird unter anderem
im Zuge einer Szenarioanalyse (z.B. der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse) durch das Risikoma-
nagement (der Fachabteilungen) der jeweiligen Tochtergesellschaft der Kernbeteiligung bewertet. Die
Analysen fokussierten sich auf den kurzfristigen Zeithorizont. Bei Risiken und Chancen, welche langfris-
tig schlagend werden, wurde in der Pankl-Gruppe ergänzend eine Analyse (partiell) von langfristigen
Einflüssen auf das Geschäftsmodell durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen der durchgeführten
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse lässt die Bewertung der implementierten Maßnahmen insgesamt
auf eine ausreichende Widerstandsfähigkeit der Teilkonzerne schließen, um identifizierten klimabeding-
ten Risiken zu begegnen und deren potenzielle Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit zu begrenzen.
Darüber hinaus wird die Resilienz des Geschäftsmodells durch bestehende Versicherungsdeckungen
sowie durch organisatorische Vorsorgemaßnahmen (z.B. Notfallpläne) unterstützt. Gleichzeitig ist zu
berücksichtigen, dass insbesondere extreme Naturereignisse und langfristige strukturelle Veränderun-
gen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Kernbeteiligung verfolgt daher einen konti-
nuierlichen Verbesserungsansatz, um die Fähigkeit zur Anpassung an sich verändernde Umwelt- und
Marktbedingungen weiter zu stärken. Dies umfasst auch die schrittweise Integration von Nachhaltig-
keitsaspekten in strategische Entscheidungsprozesse sowie die Weiterentwicklung von Szenarioanaly-
sen mit erweitertem Zeithorizont. Der jeweilige Einfluss auf das Geschäftsmodell durch die einzelnen
Risiken und Chancen, sowie der Umgang mit diesen und den wesentlichen Auswirkungen wird den
Beschreibungen dieser in den Kapiteln zu den themenbezogenen Standards dargestellt. Für Informati-
onen zur allgemeinen Unternehmensstrategie und -Resilienz wird auf die Abschnitte in BP-2 SBM-1
verwiesen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-28
Im Geschäftsjahr 2025 ergaben sich keine wesentlichen, finanziellen Effekte wesentlicher Risiken und
Chancen auf Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme der Gruppe.
Zudem werden (potenzielle) klimabezogene Auswirkungen auf den Konzernabschluss evaluiert. Wie in
Anhangsangabe 7. „Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ angegeben, erfolgt u.a. eine Berück-
sichtigung klimabezogener Faktoren im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswer-
ten.
Änderungen bei den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vorjahresvergleich
Im Geschäftsjahr 2025 gab es folgende wesentliche Änderungen bei den wesentlichen Themen und
IROs im Vergleich zum Vorjahr:
•
Luftverschmutzung als neues wesentliche Thema
•
Neue Risiken im Umweltbereich zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klima-
schutz identifiziert,
•
Positive Auswirkungen zu Arbeitsbedingungen und Management der Lieferantenbeziehun-
gen identifiziert,
•
Verbraucher und Endnutzer ist kein wesentliches Thema mehr (es war auf Ebene des auf-
gegebenen Geschäftsbereichs (Bajaj Mobility-Gruppe) wesentlich
•
Die IROs, welche zu Arbeitsbedingungen – sichere Beschäftigung aus der Sondersitua-
tion im aufgegebenen Geschäftsbereich entstanden sind, sind keine wesentlichen The-
men mehr.
Die Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die zu-
grundeliegende Stakeholder-Einbeziehung (wie zum Beispiel Fokusinterviews) für die Ermittlung der
IROs ist im Geschäftsjahr 2027 geplant. Bedarfsgegeben kann der Rhythmus verkürzt werden.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt auf Ebene der Kernbeteiligung.
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Kontextanalyse & Identifikation von IROs
Im Zuge der Kontextanalyse wird im ersten Schritt ein allgemeiner Überblick auf Ebene der Kernbetei-
ligung der Gruppe geschaffen. Dies beinhaltet sowohl die bestmögliche Evaluierung der vor- und nach-
gelagerten Wertschöpfungsketten sowie ein Screening der eigenen Aktivitäten und Unternehmens-
standorte hinsichtlich potenzieller IROs. Zudem erfolgen Analysen der Peer-Gruppen und der Anforde-
rungen sektorspezifischer Branchenstandards sowie eine Standortanalyse, bei der auf die ESRS Stan-
dards E2, E3 und E4 eingegangen wird. Auch die Stakeholder-Einbindung ist ein wesentlicher Bestand-
teil der Kontextanalyse. Diese wird allerdings nur alle zwei Jahre forciert und fand zuletzt 2024 in Form
von Fragebögen, Fokusinterviews und Fachgesprächen statt (zum Beispiel Mitarbeiter, Betriebsrat, Ge-
meinden, Lieferanten). Im Geschäftsjahr 2025 wurden die Vorjahresdaten auf Aktualität und Vollstän-
digkeit von internen Experten geprüft. Für die Plausibilisierung wurden öffentlich zugängliche Studien
und Analysen
4
herangezogen. Abgeschlossen wurde die Kontextanalyse durch eine erste Selektion an
Themen und IROs, welche mit der Kernbeteiligung in Verbindung stehen.
Zur Identifikation der wesentlichen Themen wurde im Jahr 2025 ein Update der doppelten Wesentlich-
keitsanalyse durchgeführt. Der Prozess orientierte sich an der im Vorjahr angewandten Vorgehensweise
und gliederte sich in die Inside-out- sowie die Outside-in-Perspektive. Die Zusammenführung von In-
side-Out- und Outside-In-Perspektive stellte sicher, dass Wechselwirkungen zwischen physischen, re-
gulatorischen und reputativen Faktoren berücksichtigt werden. Seit dem Geschäftsjahr 2025 ist der Pro-
zess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in derselben Softwarelösung implementiert, in der auch die
4
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Aqueduct Water Risk Atlas: https://www.wri.org/data/aqueduct-water-risk-atlas; Swiss Re rds4c: https://iden-
tity.swissre.com/;
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-29
übrigen Kennzahlen für die Berichterstattung erfasst werden. Für die Identifikation der IROs wurde der
IRO-Assistent (KI-Hilfe) eingesetzt, der auf der Long List des ESRS 1 AR 16 basiert. Dieser hilft, IROs
zu generieren und bietet erste Anhaltspunkte für potenziell relevante IROs, welche für die Kernbeteili-
gung unter Berücksichtigung ihrer Standorte und Geschäftsaktivitäten in Betracht gezogen werden. Die
IROs, die sich aus der Longlist als relevant herauskristallisiert haben, wurden in die im Geschäftsjahr
2025 durchgeführte ESG-Risikoanalyse überführt.
Bewertung der IROs
Die ESG-Risikoanalyse bildet die Basis für die Bewertung der wesentlichen Themen. Im Zuge dieser
Analyse wurden sowohl Auswirkungen und auch Risiken erfasst. Diese gesammelten Themen wurden
durch das ESG-Management in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen hinsichtlich Ein-
trittswahrscheinlichkeit, Zeithorizont, Schweregrad der Auswirkungen und der bereits durchgeführten
Maßnahmen von einer Brutto-Risikobeurteilung auf ein Nettorisiko bewertet. Hierbei wurden, wenn
möglich, qualitative und quantitative Kenngrößen definiert oder bestehende Kennzahlen herangezogen,
um Szenarien entsprechend abbilden zu können. Die Bewertung erfolgte anhand standardisierter Ska-
len von 1 bis 5 für den Schweregrad der Auswirkungen sowie für finanzielle Risiken und Chancen. Die
Eintrittswahrscheinlichkeit wurde auf einer Skala von 0,2 bis 1,0 bewertet, was einer Abstufung von
„sehr unwahrscheinlich“ bis „sehr wahrscheinlich“ entspricht. Zur quantitativen Bewertung wurden, so-
weit verfügbar, interne Kennzahlen (z.B. Emissionsdaten, Kostenentwicklungen, Schadenshöhen) so-
wie externe Referenzwerte herangezogen. Qualitative Bewertungen wurden insbesondere bei schwer
quantifizierbaren Themen angewendet und anhand definierter Bewertungskriterien systematisiert.
Die Ermittlung der Wesentlichkeit erfolgte auf Basis eines Schwellenwerts von 0,5. Ein IRO wurde als
wesentlich eingestuft, sobald entweder aus der Inside-Out-Perspektive (Auswirkungen) oder der Outs-
ide-In-Perspektive (finanzielle Risiken und Chancen) ein aggregierter Bewertungswert von mindestens
50 % erreicht oder überschritten wurde.
Im Falle positiver IROs entfiel das Kriterium der Reversibilität ersatzlos. Bei tatsächlichen Auswirkungen
oder Auswirkungen mit Bezug auf die Menschenrechte wurde eine Wahrscheinlichkeit von 100 % an-
genommen. Für die Kategorisierung als wesentlich war es ausreichend, wenn das Thema aus der In-
side-Out- oder der Outside-In-Perspektive den Schwellenwert der Wesentlichkeit überstieg. Chancen
wurden Großteils mittels Softwarelösung oder im Zuge der ESG-Risikoanalyse erhoben und entspre-
chend bewertet.
Wesentliche Themen
Mit dem Geschäftsjahr 2025 wurde die sukzessive Implementierung des Erhebungsprozesses sowie
die Ausrollung eines Risikomanagements auf Ebene der Kernbeteiligung vorangetrieben und umge-
setzt. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden durch das Nachhaltigkeitsmanagement der
Teilkonzerne validiert und im Sustainability Steering Committee (SSC) besprochen. Die in GOV-5 be-
schriebenen Kontrollverfahren – insbesondere Plausibilitätsprüfungen und Abstimmungen mit den
Fachabteilungen – wurden auch für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse angewandt.
Ergänzungen aufgrund der themenbezogenen Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse
E1- Klimawandel
Die Kernbeteiligung trägt als Produktionsbetrieb von Antrieb,- Motor,- und Fahrwerkskomponenten,
Bremsscheiben sowie Luftfahrtkomponenten, die in motorbetriebenen Fahrzeugen eingebaut werden
durch den Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel bei. Ein Großteil der THG-Emissionen ent-
steht in der vorgelagerten Wertschöpfungskette - konkret in dem Zukauf von Rohmaterialien für die
Komponentenherstellung (Scope 3.01 des GHG-Protocol). Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der
THG-Emissionen berücksichtigten die Teilkonzerne Treibhausgasbilanzen der Vorjahre und konnten so-
mit primäre Emissionstreiber identifizieren. Weitere Informationen zur aktuellen THG-Bilanz finden sich
in Abschnitt E1-6. Ferner wurden externe Faktoren, wie der gesellschaftliche und regulatorische Wandel
berücksichtigt. Bei der Ermittlung klimabedingter physischer Risiken stützten sie sich auf die im Ge-
schäftsjahr 2025 aktualisierte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse auf Standortebene. Zur Analyse
der physischen klimabedingten Auswirkungen auf das Unternehmen (chronisch und akut) wurde eine
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-30
spezielle Software-Lösung verwendet. Produktionsrelevante Standorte der Gruppe (v.a. Produktionen)
wurden auf ihre derzeitige, sowie auf ihre zukünftige Exposition gegenüber physischen Klimarisiken
untersucht. Es wurden die Zeiträume bis 2030 und bis 2060 sowie die Klimaszenarien SSP1-2.6, SSP2-
4.5 und SSP5-8.5 berücksichtigt. Grund für die Auswahl der Zeithorizonte und Klimaszenarien waren
zum einen externe Faktoren, wie zum Beispiel verbindliche Vorgaben in Regularien oder Verträgen.
Zum anderen erlauben diese einen breit gefächerten Blick auf mögliche Risiken, da jeweils Randpositi-
onen betrachtet werden. Die Klimaszenarien definieren sich wie nachfolgend
5
:
•
SSP1-2.6: Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2070
•
SSP2-4.5: keine Veränderung der CO
2
-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts im Ver-
gleich zur derzeitigen Emissionsintensität
•
SSP5-8.5: Verdopplung der CO
2
-Emissionen bis zum Jahr 2050
Im Zuge der Analyse wurden die potenzielle Exposition und bestehende Abhilfemaßnahmen evaluiert.
Den ermittelten physischen Klimarisiken wurden großenteils Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen zu-
geordnet. Die bereits implementierten Abhilfemaßnahmen reduzieren die Auswirkungen der Klimarisi-
ken erheblich, sodass vorerst kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
In der Pankl-Gruppe ist, wie unter GOV-5 angeführt, eine Implementierung ins Risikomanagement vor-
genommen worden, dennoch erfolgte eine Erhebung der klimabedingte Übergangsrisiken und -Chan-
cen einerseits im Zuge der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse, andererseits bei der Erarbeitung der
Dekarbonisierungsstrategie. Weitere Informationen über die Dekarbonisierungsstrategie für die Pankl-
Gruppe finden sich in E1-1.
E2 – Umweltverschmutzung
Bei der Bewertung der IROs im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung wurden die Auswirkun-
gen unabhängig vom Vorhandensein von Abfallmanagementsystemen berücksichtigt. In der Pankl-
Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2024 eine ergänzende Bewertung der eigesetzten gefährlichen Arbeits-
und Betriebsstoffe auf Basis der Sicherheitsdatenblätter durchgeführt. Diese Vorgehensweise setzte
sich im Wesentlichen auch im Geschäftsjahr 2025 fort. Dabei wurden sowohl der Status of Hazard (SoH)
als auch SVHC-relevante Eigenschaften systematisch evaluiert. Unter Einbezug verschiedener Fach-
bereiche und Stakeholder wurden die Präventivmaßnahmen, welche ein Austreten der Stoffe verhindern
sollen, betrachtet. Fokus der Analyse lag auf den Produktionsstandorten in Kapfenberg und Bruck an
der Mur. Des Weiteren wurden produzierende Standorte in mechanische Fertigungen, Schmiedebe-
triebe oder Gießereibetriebe kategorisiert, um deren Einhaltung von Nicht-treibhausrelevanten Schad-
stoffen zu bewerten. Mechanische Fertigungen wurden für diese Analyse als unwesentlich betrachtet.
Der Gießerei-Standort Tuttlingen sowie die Schmiede-Standorte Köflach und Kapfenberg wurden auf-
grund ihrer Wirtschaftstätigkeiten einer vertieften Analyse unterzogen. Im Zuge der Bewertung wurden
sowohl potenzielle Auswirkungen auf Wasser- als auch auf Luftqualität analysiert. Die Einhaltung der
gesetzlichen Emissionsgrenzwerten, Zertifizierungsumfang sowie betroffene Schutzgebiete wurden
hierbei berücksichtigt. Die Untersuchungen ergaben, dass alle Standorte bereits umfassende Schutz-
maßnahmen implementiert haben, um negative Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Lokale Gemein-
schaften wurden nicht konsultiert.
E3 – Wasser- und Meeresressourcen
Die Teilkonzerne führten eine datenbankgestützte Standortanalyse bezüglich möglicher Wasserrisiken
durch. Bei Standorten in Gebieten mit erhöhtem Wasserrisiko wurde deren Wassermanagement unter
Berücksichtigung der Tätigkeiten am Standort analysiert. In der Kernbeteiligung wurden die Standorte
in den USA und China aufgrund ihrer Meeresnähe näher analysiert. In beiden Fällen ist der Wasserver-
brauch gering und beschränkt sich auf sanitäre Zwecke sowie den Einsatz von Kühl- und Schmiermit-
telemulsionen. Wasserintensive Prozesse sind nicht vorhanden. Auch die Standorte Tuttlingen und Köf-
lach wurden aufgrund ihrer Nähe zu Fließgewässern einer detaillierten Überprüfung unterzogen. Es
bestehen umfangreiche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, um potenzielle Umwelt-
auswirkungen zu vermeiden. Aufgrund der geringen wasserbezogenen Relevanz und der umgesetzten
5
Für weitere Informationen siehe: IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of
the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team: H. Lee and J. Romero (eds.). IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-
9789291691647.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-31
Vorsorgemaßnahmen wurden alle genannten Standorte als nicht wesentlich im Hinblick auf Risiken ein-
gestuft. Lokale Gemeinschaften wurden nicht konsultiert. Es wurden keine wesentlichen IROs im Zu-
sammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen identifiziert.
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Die Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme der Kernbeteiligung ba-
sierte auf einer datengestützten Standortanalyse, welche auf mehreren Datenbanken
6
basierte und die
Identifikation von Standorten in der Nähe von besonders schützenswerten Umweltgebieten bezweckte.
Es wurden zwei Standorte (Tuttlingen und Topolcany) identifiziert, die in unmittelbarer Nähe zu ökolo-
gisch besonders sensiblen Gebieten liegen. Diese Standorte wurden einer genaueren Analyse unterzo-
gen. Sämtliche Produktionsstandorte befinden sich in bereits erschlossenen Industrie- oder Gewerbe-
gebieten. Aufgrund der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten bestehen keine direkten Auswirkungen auf
Ökosysteme. Ergänzend berücksichtigten die Teilkonzerne Auswirkungen durch die Gewinnung von
Rohstoffen auf die biologische Vielfalt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Weitere Risiken und
Chancen wurden nicht betrachtet. Lokale Gemeinschaften wurden nicht konsultiert.
E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Zur Ermittlung wesentlicher IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
betrachteten die Teilkonzerne ihre verschiedenen Geschäftstätigkeiten und die Ressourcenzu- und -
abflüsse im Vorjahr. Für den Ressourcenzufluss wurden dabei die Zuflüsse zum Metallguss sowie die
Zuflüsse des Rohmaterials als relevant identifiziert. Die Komponenten sind auch hinsichtlich des Res-
sourcenabflusses und der Kreislaufwirtschaft relevant. Die Identifikation und Bewertung der IROs er-
folgte auf Basis einer Erhebung der Materialströme entlang der Wertschöpfungskette für den berechne-
ten Corporate Carbon Footprint. Dabei wurden interne Datenquellen, insbesondere Einkaufs- und Ab-
falldaten, herangezogen und ausgewertet. Zur Unterstützung der Analyse wurde eine ESG-Softwarelö-
sung eingesetzt, die eine Aggregation der relevanten Daten ermöglicht. Als Instrumente wurden neben
der ESG-Software die ERP-Systeme als Datenquelle genutzt. Annahmen wurden keine getroffen, da
sich die Quantifizierung auf reale Daten bezieht. Im Geschäftsjahr 2025 beschafften die Teilkonzerne
verschiedene Rohstoffe und Materialen, darunter Stahl, Aluminium, Kunststoff und Titan. Eine Analyse
der eingesetzten Materialien nach Gewicht findet sich im Abschnitt E5-4. Lokale Gemeinschaften wur-
den nicht konsultiert.
G1 – Unternehmensführung
In der Unternehmensführung der Teilkonzerne existieren keine signifikanten, relevanten Unterschiede
zwischen den Gesellschaften, Standorten oder Geschäftstätigkeiten der jeweiligen Teilkonzerne. Auf
eine Unterscheidung nach Standort, Tätigkeit, Sektor oder Struktur der Transaktion zur Ermittlung der
wesentlichen IROs im Zusammenhang mit der Unternehmensführung wurde demnach verzichtet, da
die möglichen IROs in Bezug auf Governance der Teilkonzerne holistisch von der jeweiligen Rechtsab-
teilung/Compliance-Stelle betrachtet und definiert werden.
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abge-
deckte Angabepflichten
Für die Sicherstellung einer vollständigen Berichterstattung wurde der Umfang der einzubeziehenden
Angabepflichten samt Datenpunkte im Tool, das für das ESG-Datenmanagement verwendet wird, be-
stimmt. Auf Grundlage der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden zunächst nicht
wesentliche Datenpunkte sowie auch freiwillige Datenpunkte eliminiert. In einem nächsten Schritt wur-
den die wesentlichen Datenpunkte im Hinblick auf Relevanz für die Gruppe und ihre Stakeholder beur-
teilt und die Anwendung von Phase-Ins evaluiert. Ergänzt wurde um einzelne unternehmensspezifische
Angaben. Datenpunkte zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen wurden anhand der wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen beurteilt und in der Berichterstattung diesen zugeordnet. Eine Über-
sicht zu den relevanten Angabepflichten (ESRS-Index) sowie zu den Informationen aufgrund weiterer
EU-Rechtsvorschriften findet sich jeweils im Anhang dieser Nichtfinanziellen Erklärung.
6
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-32
UMWELTINFORMATIONEN
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU)
2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan on
Sustainable Finance) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine wesentli-
che Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund trat Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-
VO, Verordnung (EU) 2020/852) in Kraft, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungs-
system festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig gelten. Ergänzend
dazu hat die Europäische Kommission verschiedene delegierte Verordnungen erlassen, insbesondere
den „Climate Delegated Act“ (EU) 2021/2139 iVm (EU) 2023/2485 (Umweltziele 1 bis 2), den „Disclo-
sures Delegated Act“ (EU) 2021/2178 und den „Environmental Delegated Act“ (EU) 2023/2486 (Um-
weltziele 3 bis 6) Die EU-Taxonomie enthält folgende sechs Umweltziele:
1.
Klimaschutz;
2.
Anpassung an den Klimawandel;
3.
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
4.
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
5.
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
6.
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Bei der Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten wird zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekon-
formität unterschieden. Eine Wirtschaftstätigkeit ist taxonomiefähig, wenn sie im Katalog der Taxono-
mie-VO erfasst wird und somit potenziell zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele beitragen
kann. Für die Taxonomiekonformität ist die kumulative Prüfung und Erfüllung der drei folgenden Bedin-
gungen nachzuweisen:
•
Die Wirtschaftstätigkeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Um-
weltziele.
•
Sie führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der anderen (eines oder mehrerer) Umwelt-
ziele – „Do No Significant Harm“ (DNSH).
•
Die Mindeststandards hinsichtlich sozialer Kriterien und Kriterien werden eingehalten – Mindest-
schutz.
Über die Ergebnisse der Klassifizierung ist jährlich zu berichten. Dabei sind definierte Kennzahlen in
Bezug auf Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) auszuweisen.
Omnibus-Initiative der EU-Kommission 2025
Am 28. Jänner 2026 trat der von der Europäischen Kommission verabschiedete delegierte Rechtsakt
zur Vereinfachung der Taxonomie-VO (EU) 2026/73 in Kraft und erlaubt somit die erstmalige Anwen-
dung der De-minimis-Schwelle für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025. Demnach können
Wirtschaftstätigkeiten, welche kumuliert die 10 %-Schwelle des KPI-Nenners nicht überschreiten, als
unwesentlich deklariert werden. Für diese Wirtschaftstätigkeiten ist keine Bewertung der Taxonomiefä-
higkeit oder Taxonomiekonformität erforderlich. Es erfolgte auch eine Anpassung der delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der Taxonomie-VO (EU). Hierdurch kommt es zu Reduktionen im
Umfang der Meldebögen sowie unter bestimmten Voraussetzungen zu Erleichterungen in der Bewer-
tung von umfassten Wirtschaftsaktivitäten. Die Offenlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO
(EU) in Verbindung mit (EU) 2021/2178 erfolgt zum 31. Dezember 2025 in dieser Fassung. Da nach wie
vor Unsicherheiten in der rechtlichen Auslegung von Teilen der Bestimmungen bestehen, werden, so-
weit dies als zweckmäßig erachtet wird, die Rechtsauslegungen der EU-Kommission, welche sie in
ihren Bekanntmachungen im Amtsblatt kundgemacht hat, herangezogen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-33
BERICHTERSTATTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Aufgrund von Art. 8 Z. 1 der VO iVm § 267a UGB ist die Pierer Industrie AG dazu verpflichtet, die
Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 245a Abs. 1 UGB wurde der Konzernabschluss
der Pierer Industrie AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 nach den IFRS aufgestellt. Die zur Be-
rechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge basieren auf den mittels Voll-
konsolidierung berichteten Zahlen. Demzufolge sind Unternehmen, welche nach der Equity-Methode
bilanziert wurden, nicht berücksichtigt. Der Konsolidierungskreis entspricht jenem der Finanz-berichter-
stattung (für weitere Informationen siehe Kapitel II. „Konsolidierungskreis“ und XII. „Konzern-unterneh-
men (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs).
Mit 31. Dezember 2025 wird die Pankl Racing Systems AG als zur Veräußerung gehaltene Gesellschaft
geführt. Als solche wurde sie bei der Berechnung der Umsatz- und OpEx-Kennzahlen der Pierer Indust-
rie-Gruppe nicht berücksichtigt. Die beiden Kennzahlen des Vorjahres wurden diesbezüglich ebenfalls
angepasst. Da die Zugänge im Anlagenspiegel sowohl fortgeführte als auch aufgegebene Geschäfts-
bereiche umfassen, wurde die Pankl Racing Systems AG in die Berechnung der CapEx-Kennzahl ein-
bezogen.
Der Prozess zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Taxonomie-VO basiert im Wesentlichen auf der
bisher angewendeten Bewertungsmethodik. Sie beinhaltet Kriterien für die eindeutige Zuordnung der
eigenen Wirtschaftsaktivitäten zu den in der Taxonomie-VO gelisteten Wirtschaftstätigkeiten. Für das
Geschäftsjahr 2025 wird für alle drei KPIs die neu geschaffene Möglichkeit zur Anwendung eines We-
sentlichkeitskonzepts genutzt. Dieses Konzept erlaubt die Einführung einer De-minimis-Schwelle von
10 %, bis zu derer bestimmte taxonomierelevante Angaben als nicht wesentlich eingestuft werden kön-
nen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Unter- bzw. Überschreitung dieser Schwelle ist jeweils der
Nenner des betreffenden KPI, wobei jede gemäß Taxonomie-VO zu berichtende Kennzahl separat zu
bewerten ist. Zur Ermittlung der Wesentlichkeit werden sämtliche Wirtschaftstätigkeiten, die einem KPI
zuzuordnen wären, kumuliert betrachtet und anschließend der De-minimis-Schwelle gegenübergestellt.
Die Bearbeitung der Anforderungen aus der Taxonomie-VO erfolgte primär durch die Abteilungen Con-
trolling und Accounting in Zusammenarbeit mit Investor Relations. Bedarfsbezogen wurden weitere Be-
reiche involviert (zum Beispiel das Immobilienmanagement, das Qualitätsmanagement und die Rechts-
abteilung). Die Feststellung der Taxonomiefähigkeit und -konformität erfolgte in folgenden Prozess-
schritten:
1.
Abgrenzung der einzubeziehenden Unternehmen
2.
Analyse umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
3.
Analyse nicht umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
4.
Zuordnung der finanziell wesentlichen Aktivitäten zu den Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomiefä-
higkeit)
5.
Gegenüberstellung des ermittelten Nenners und der De-minimis-Schwelle
6.
Bei Nicht-Übersteigen der Schwelle kann eine Wirtschaftstätigkeit als unwesentlich beurteilt
werden
7.
Übersteigt der Nenner die Schwelle werden die folgenden Prozessschritte eingehalten
8.
Prüfung der Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag
9.
Nachweiserbringung des DNSH-Kriteriums
10.
Prüfung der Einhaltung der sozialen Mindestschutzkriterien
11.
Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen
12.
Konsolidierung
13.
Berichterstattung inklusive Meldebögen
Regulatorische Entwicklungen und Klarstellungen zur Auslegung seitens der EU können in Zukunft zu
Anpassungsbedarf und entsprechenden Erläuterungen bei der Berichterstattung gemäß Taxonomie-VO
führen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-34
WIRTSCHAFTSAKTIVITÄTEN
Die Analyse der Wirtschaftsaktivitäten unterteilte sich in die Betrachtung der umsatzbezogenen und der
nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten.
•
Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten generieren einen Umsatz für das Unternehmen, und um-
fassen das gesamte Produktportfolio sowie die damit verbundenen Investitionen und Kosten.
•
Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich auf Investitionen und Kosten, die
nicht mit dem Geschäftsmodell und den Umsätzen in Verbindung stehen, jedoch im Rahmen der
unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.
Im Falle der Pierer Industrie-Gruppe wurden folgende Wirtschaftsaktivitäten analysiert:
Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Das Geschäftsmodell der Gruppe umfasst die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Kompo-
nenten für Kraftfahrzeuge. Ausschließlich Komponenten, welche zu einer Verbesserung der Umweltleis-
tung führen sowie Teil von emissionsfreien Fahrzeugen sind, wurden dem Umweltziel „Klimaschutz“ und
der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ zugeord-
net. Aufgrund des Nicht-Übersteigens der 10%-Schwelle wurde die Tätigkeit als nicht finanziell wesent-
liche bzw. nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeit deklariert.
CODE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT
nicht bewertet/nicht wesentlich BESCHREIBUNG
CCM
1)
3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskompo-
nenten
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von
Komponenten für Kraftfahrzeuge
1)
CCM: Climate change mitigation (Klimaschutz)
Im aufgegebenen Geschäftsbereich entwickelt, produziert und vertreibt die Pankl Racing Systems AG
Antriebssysteme und Komponenten für die Luftfahrtindustrie. Die entsprechenden Aktivitäten wurden in
dem Umweltziel „Klimaschutz“ und in weiterer Folge der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.21. „Herstellung von
Luftfahrzeugen“ zugeordnet. Die Umsatzerlöse für diese Wirtschaftstätigkeit wurden nicht mehr in den
Umsatz-KPI einbezogen, da es sich um einen aufgegebenen Geschäftsbereich handelt.
Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Die Analyse der nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten basiert im ersten Schritt auf Gesprächen
mit den Fachabteilungen. In einem weiteren Schritt wurde die eindeutige Zuordenbarkeit der Kosten
zur jeweiligen Wirtschaftsaktivität geprüft, um eine Doppelzählung in der Berechnung auszuschließen.
Im Zuge der Analyse ergaben sich für das Geschäftsjahr 2025 folgende taxonomierelevante nicht um-
satzbezogene Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung mit der Taxonomie-VO:
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT
CODE
nicht bewertet/nicht wesentlich
BESCHREIBUNG
CCM 6.4.
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobi-
lität, Radverkehrslogistik
Diensträder (Fahrrad-Leasing)
CCM 6.5.
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwa-
gen und leichten Nutzfahrzeugen
Dienstfahrzeuge (Pkw)
CCM 6.6.
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Lastkraftwagen (Lkw)
CCM 7.6.
Installation, Wartung und Reparatur von Techno-
logien für erneuerbare Energien
Photovoltaikanlagen, Energiering zur Erhö-
hung der Eigenquote aus der Stromerzeugung
durch Photovoltaikanlagen
CODE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT
BESCHREIBUNG
CCM 7.7.
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Kauf, Miete und Leasing von Gebäuden
Im aufgegebenen Geschäftsbereich Pankl Racing Systems AG liegen für den CapEx-KPI die Wirt-
schaftstätigkeiten CCM 3.21, CCM 6.5., CCM 7.6 und CCM 7.7 vor, die in der Taxonomie-Berichterstat-
tung im CapEx inkludiert sind. In den OpEx-KPI wurden die Tätigkeiten CCM 3.21, CCM 6.4 und CCM
6.5. des aufgegebenen Geschäftsbereichs nicht aufgenommen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-35
KONFORMITÄTSBEDINGUNGEN
Wesentlicher Beitrag
Für die Aktivitäten aus der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.7. konnte die Erfüllung der Anforderungen der
technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag nicht nachgewiesen werden. Eine
Überprüfung des wesentlichen Beitrags für weitere Tätigkeiten ist aufgrund der Nutzung der 10%-We-
sentlichkeitsschwelle für alle drei KPIs nicht erforderlich.
Do No Significant Harm (DNSH)
Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“
wurde für Standorte der Gruppe eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt. Im Zuge der
Analysen wurden die Klimaauswirkungen auf die für die Wirtschaftstätigkeiten relevanten Standorte un-
tersucht. Für weitere Informationen wird auf IRO-1 verwiesen.
Eine weitere konkrete Überprüfung der Anforderungen des DNSH-Kriteriums für die Wirtschaftstätigkei-
ten wurde nicht vorgenommen, weil für die Tätigkeit CCM 7.7 bereits die Anforderungen der Kriterien
für einen wesentlichen Beitrag nicht erfüllt waren und aufgrund der Nutzung der 10%-Wesentlichkeits-
schwelle für alle drei KPIs eine Überprüfung für diese nicht erforderlich war.
Mindestschutz
Abschließend ist sicherzustellen, dass Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für
multinationale Unternehmen, den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernar-
beitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta stehen. Da bei keiner als finanziell wesent-
lich identifizierten Wirtschaftstätigkeit die kumulative Erfüllung der Konformitätskriterien des wesentli-
chen Beitrags und des DNSH-Kriteriums vorlag, wurde auf eine gesonderte Prüfung des Mindestschut-
zes verzichtet.
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht setzt sich die Gruppe dennoch mit relevanten Risi-
ken auseinander, wie zum Beispiel in Bezug auf die Menschenrechte (einschließlich Kinder- und
Zwangsarbeit und Arbeitsrechte), auf Bestechung, Bestechungsaufforderung und Erpressung. Weitere
Informationen zur Sorgfaltspflicht der Gruppe sind in GOV-4 verfügbar.
BERECHNUNG DER KENNZAHLEN
In die Berechnung der Kennzahlen gemäß Taxonomie-VO wurden alle vollkonsolidierten Gesellschaften
einbezogen. Doppelzählungen wurden vermieden, da die Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit ent-
weder direkt oder auf Basis einer geeigneten Aufschlüsselung erfolgte. Da die Pankl Racing Systems
AG als aufgegebener Geschäftsbereich nicht in den Umsatz- und OpEx-Kennzahlen für das Geschäfts-
jahr 2025 berücksichtigt wurde, wurden die Vorjahreswerte beider Kennzahlen angepasst. Die Zugänge
im Anlagenspiegel umfassen sowohl fortgeführte als auch aufgegebene Geschäftsbereiche, weshalb
diese Anpassung nicht die CapEx-Kennzahl betrifft.
Umsatz-Kennzahl
Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw. ta-
xonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen des Ge-
schäftsjahres. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dieser Position ausgewiesenen
Beträge stellen die Basis für die Umsatzerlöse (Nenner) dar.
Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2025 aus fortgeführten sowie aufgegebenen Geschäfts-
bereichen der Pierer Industrie-Gruppe betragen € 884,9 Mio. (2024: € 2.677,1 Mio.). Die darin enthal-
tenen Umsatzerlöse aus den fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von € 530,2 Mio. (2024: € 886,7
Mio; 2024 angepasst: 564,3 Mio.) (siehe III. „Segmentberichterstattung“ im Konzernanhang 2025) bil-
den gemäß Taxonomie-VO den Nenner der Umsatz-Kennzahl der Gruppe. Durch eine Detailanalyse
der Umsatzerlöse erfolgte die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den nicht bewerteten/nicht we-
sentlichen Wirtschaftstätigkeiten. Die jeweils zugeordneten Anteile bilden den Zähler der Umsatzerlöse
der Wirtschaftstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2025. Bei der Berechnung der Umsatz-Kennzahl wur-
den lediglich die fortgeführten Geschäftsbereiche berücksichtigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-36
Umsatzerlöse aus der Herstellung von Komponenten, die zu einer Verbesserung der Umweltleistung
emissionsfreier Fahrzeuge führen, wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM „3.18. Herstellung von Automo-
bil- und Mobilitätskomponenten“ zugeordnet. In der Berechnung des taxonomiefähigen Umsatzes nicht
berücksichtigt wurden alle weiteren Wirtschaftsaktivitäten, welche keiner in der Taxonomie-VO aufge-
führten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten und daher als nicht taxonomiefähig bewertet
wurden. Im Geschäftsjahr 2025 gab es bei den fortgeführten Geschäftsbereichen der Pierer Industrie-
Gruppe im Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzrückgang von rund 6 %. Der taxonomierelevante Anteil
fällt unter die De-minimis-Schwelle (fähig 2024: 8,42 %; angepasster Wert 3,5 %). Infolge dieser An-
wendungsmöglichkeit unterbleibt der Ausweis eines taxonomiekonformen Anteils (2024: 0 %).
CapEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme CapEx gibt den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx)
an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem
Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstä-
tigkeiten verbunden ist.
Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Investitionsausgaben (Nenner) die Zugänge an Sachan-
lagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen und
ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Außerdem enthält der Nenner auch Zugänge zu Sach-
anlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren
(Anwendung von IFRS [IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16] oder nationalen Rechnungslegungsmethoden, falls
IFRS nicht angewendet werden). Zugänge zum Goodwill sind nicht in die Berechnung miteinzubezie-
hen.
INVESTITIONSAUSGABEN (m€)
2024
2025
IAS 16 Sachanlagen
245,2
45,9
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
200,2
3,3
IFRS 16 Leasingverhältnisse
68,1
12,8
Gesamt (Nenner)
513,5
62,1
Da die Zugänge im Anlagenspiegel auch den aufgegebenen Geschäftsbereich berücksichtigen, werden
in der CapEx-Kennzahl sowohl fortgeführte als auch aufgegebene Geschäftsbereiche inkludiert. Den
Nenner der CapEx-Kennzahl der Pierer Industrie-Gruppe bilden für das Geschäftsjahr 2025 somit die
Zugänge zu den materiellen und immateriellen Vermögenswerten sowie die Zugänge aus aktivierten
Nutzungsrechten an den vorher genannten Vermögenswerten in Höhe von € 62,1 Mio. (2024: 513,5
Mio.) (siehe Zugänge, Konsolidierungskreisänderungen und Umbuchungen in den Anhangsangaben
23. „Immaterielle Vermögenswerte“ und 24. „Sachanlagen“). Darin enthalten waren im Geschäftsjahr
2024 Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen, welche € 193,9 Mio. betrugen (für Details zu
den Entwicklungen im Konsolidierungskreis siehe Anhangsangabe 9. „Veränderungen im Konsolidie-
rungskreis“). Nicht enthalten sind Zugänge aus Anzahlungen an Sachanlagen und Anlagen in Bau sowie
immateriellen Vermögenswerten in Höhe von € 23,2 Mio. (2024: € 103,5 Mio.). Diesbezügliche Umbu-
chungen aus dem Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 32,6 Mio.
(2024: € 59,0 Mio.) bzw. € 0,1 Mio. (2024: € 10,5 Mio.) wurden hingegen bei der Berechnung berück-
sichtigt.
Der Vergleich der Geschäftsjahre 2024 und 2025 zeigt einen Rückgang der Investitionen des Nenners
gemäß Taxonomie-VO, welcher im Wesentlichen auf Konsolidierungskreisänderungen zurückzuführen
ist. Der Anteil des taxonomiefähigen CapEx an den Investitionsausgaben des Nenners betrug 13,3 %,
der nicht bewerte nicht wesentliche Anteil 4,4% (fähig 2024: 87,8 %). Ein taxonomiekonformer Anteil
konnte nicht ausgewiesen werden (2024: 0,8 %).
OpEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme OpEx gibt den Anteil der Betriebsausgaben (OpEx) im
Sinne der Taxonomie-VO an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten oder mit dem Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw. ta-
xonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-37
Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Betriebsausgaben (Nenner) die direkten, nicht aktivierten
Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhält-
nisse (Short-Term-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Ausgaben für die
laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder Dritte, die notwendig sind, um
die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten (zum Beispiel Kosten
für Reinigung).
BETRIEBSAUSGABEN (m€)
2024
1)
2025
Forschung und Entwicklung (nicht aktivierte Kosten)
0,9
0,4
Kurzfristiges Leasing
2,3
1,9
Wartung und Reparatur
33,6
22,2
Sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täg-
lichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens
0
Gesamt fortgeführte Geschäftsbereiche (Nenner)
36,8
24,4
1)
Für die Berechnung der Betriebsausgaben wurden die Werte aufgrund der Änderungen im Konsolidierungskreis angepasst.
Für die Berechnung des Nenners der OpEx-Kennzahl der Gruppe wurden nicht aktivierte Kosten für
Forschung und Entwicklung, Betriebsausgaben für kurzfristige Miete und kurzfristiges Leasing, War-
tungs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie sämtliche Kosten der Reinigung als andere direkte
Ausgaben in Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermö-
gens einbezogen. Die gesamten Betriebsausgaben des fortgeführten Geschäftsbereichs der Pierer In-
dustrie-Gruppe belaufen sich im Geschäftsjahr 2025 auf € 24,4 Mio. (2024 fortgeführt: € 47,7 Mio., 2024
angepasst: € 36,8 Mio.) und bilden gemäß Taxonomie-VO den Nenner der OpEx-Kennzahl der Gruppe.
Die kumulierten Betriebsausgaben (aus finanziell nicht wesentlich definierten Aktivitäten) betrugen im
Geschäftsjahr 2025 € 1,4 Mio., entspricht 5,6 % der gesamten Betriebsausgaben. Im Vergleich zum
Geschäftsjahr 2024 gab es im Berichtsjahr 2025 – unter Berücksichtigung der angepassten Werte in-
folge der Änderungen im Konsolidierungskreis – keine wesentlichen betraglichen Änderungen. Der ta-
xonomierelevante Anteil fällt unter die De-minimis-Schwelle (fähig 2024: 4,4 %; angepasster Wert: 0,7
%). Infolge dieser Anwendungsmöglichkeit wurde kein taxonomiekonformer Anteil ausgewiesen (2024:
1,7 %; angepasster Wert 1,1 %).
KONZERNLAGEBERICHT 2025
EU-TAXONOMIE: MELDEBOGEN GEMÄSS DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2026/73
Geschäftsjahr 2025
MELDEBOGEN: ÜBERSICHT
KPI
(1)
Insgesamt
(2)
Anteil taxo-
nomiefähi-
ger Tätigkei-
ten (3)
Taxonomie-
konforme Tä-
tigkeiten
(4)
Anteil taxo-
nomiekon-
former Tä-
tigkeiten (5)
Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätig-
keiten nach Umweltzielen
Anteil der
ermög-
lichenden
Tätigkeiten
(12)
Anteil der
Übergangs-
tätigkeiten
(13)
Nicht bewer-
tete nicht
wesentliche
Tätigkeiten
(14)
Taxonomie-
konforme Tä-
tigkeiten im vo-
rangegange-
nen Geschäfts-
jahr (2024) (15)
Anteil taxono-
miekonformer
Tätigkeiten im
vorangegange-
nen Geschäfts-
jahr (2024) (16)
Klimaschutz
(6)
Anpassung an
den Klimawandel
(7)
Wasser
(8)
Kreislauf
-
wirtschaft
(9)
Umweltver
-
schmutzung
(10)
Biologische
Vielfalt
(11)
in m€
%
in m€
%
%
%
%
%
%
%
%
%
%
in m€
%
Umsatz
530,2
-
-
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-
-
1,1
0,0
0,0
CapEx
62,1
13,3
-
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-
-
4,4
4,2
0,8
OpEx
24,4
-
-
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-
-
5,6
0,4
1,1
Geschäftsjahr 2025
MELDEBOGEN CAPEX
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
Taxonomie-
fähiger KPI
(Anteil der
taxonomiefä-
higen
CapEx)
(3)
Taxono-
miekonfor-
mer KPI
(Geldwert
der CapEx)
(4)
Taxonomie-
konformer
KPI (Anteil
der taxono-
miekonfor-
men CapEx)
(5)
Aufschlüsselung der taxonomiekonformen
Tätigkeiten nach Umweltzielen
Ermög-
lichende
Tätigkeit
(12)
Über-
gangs-
tätigkeit
(13)
Taxonomie-
konformer
Anteil der
taxonomie-
fähigen Tä-
tigkeiten
(14)
Klimaschutz
(6)
Anpassung an
den Klimawandel
(7)
Wasser
(8)
Kreislauf
-
wirtschaft
(9)
Umweltver
-
schmutzung
(10)
Biologische
Vielfalt
(11)
%
in m€
%
%
%
%
%
%
%
(Ggf. E)
(Ggf. T)
%
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CCM 7.7.
13,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-
-
0,0
Summe der Konformität nach Ziel
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
KPI-Gesamtwert (CapEx)
13,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-
-
0,0
L-38
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-39
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL
STRATEGIE
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
Die Gruppe hat keinen übergeordneten Übergangsplan auf Konzernebene definiert. Im Geschäftsjahr
2024 hat die Pankl Gruppe einen Klimaschutz und Übergangsplan erarbeitet, der sich an den Zielen
des Pariser Klimaabkommens orientiert. Der noch in Endabstimmung befindliche Übergangsplan wurde
im Jahr 2025 um relevante Bilanzkennzahlen ergänzt und in dieser Version auf Vorstandsebene geneh-
migt. Ziel des Plans ist es, sicherzustellen, dass die Pankl Gruppe einen angemessenen Beitrag zur
Begrenzung der globalen Erderwärmung leistet. Der Klimaschutz und Übergangsplan ist integraler Be-
standteil der Unternehmensstrategie und wird als dynamischer Steuerungsrahmen verstanden und suk-
zessive weiterentwickelt. Für einen Teil der identifizierten Maßnahmen liegen zum Berichtszeitpunkt
noch keine vollständigen wirtschaftlichen Bewertungen vor. Entsprechend sind nicht alle Maß-nahmen
bereits mit konkreten Investitions- oder Betriebskosten unterlegt oder verbindlich in der Budget-planung
berücksichtigt. Die Präzisierung der Emissionswirkungen, die Validierung der Einsparpotenziale sowie
die detaillierten Kosten und Budgetierung der Maßnahmen erfolgen im Rahmen der weiteren Aus-ge-
staltung des Übergangsplans.
Der Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen sowie die Zielerreichung werden auf Gruppenebene
kontinuierlich überwacht, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst. Bestimmte Maßnahmen wur-
den in die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung eingebettet und weiterhin jährlich über-
wacht und angepasst. Die THG-Emissionsreduktionsziele der Pankl-Gruppe sind wie folgt geplant:
•
Scope 1 und 2: Reduktion der CO
2
-Emissionen jeweils um 80 % bis 2030 (gegenüber dem
Referenzjahr 2022 von 70.043 tCO
2
e) und Erreichung der bilanziellen Klimaneutralität bis
2040, indem vermeidbare Emissionen eliminiert werden, während unvermeidbare Emissionen
durch Carbon-Offset-Zertifikate kompensiert werden.
•
Scope 3: Reduktion der Emissionen entlang der Wertschöpfungskette um 20 % bis 2030 und
in weiterer Folge eine Reduktion von 60 % bis 2040.
Die Zielsetzung basiert auf der vollständigen Abdeckung von Scope 1 und 2 sowie Scope 3-Emissionen
und umfasst kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume. Die Ambitionshöhe wurde anhand von SBTi-
Benchmarks der Peer-Group sowie zusätzlicher Kundenanforderungen (insbesondere COz-Neutralität
bis 2040) festgelegt. Methodisch wurde ein nicht-linearer Reduktionspfad auf Basis des SBTi-Templates
entwickelt, der eine Reduktion der Scope 1- und 2-Emissionen um 80 % bis 2030 sowie die bilanzielle
Klimaneutralität bis 2040 vorsieht, wobei verbleibende Emissionen berücksichtigt werden.
Bisher gebundene Emissionen wurden nicht quantitativ bewertet. Eine qualitative Betrachtung zeigt,
dass im Unternehmen insbesondere Gebäude (Stahl, Beton) sowie Produktionsanlagen und Maschinen
(Stahl, Aluminium) die größten potenziellen Beiträge zu den gebundenen Treibhausgasemissionen dar-
stellen. Die weiteren Vermögenswerte haben eine geringere, zu vernachlässigende Bedeutung. Diese
Betrachtung ist eine Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen.
Die Pankl-Gruppe hat folgende zentrale Hebel zur Dekarbonisierung identifiziert, die sich im finalen
Klimaschutzplan wiederfinden werden, um die THG-Emissionsreduktionsziele in der eigenen Wert-
schöpfungskette und darüber hinaus zu erreichen.
1.
Technologische Innovationen und strukturelle Veränderungen
•
Prozessumstellungen: Die schrittweise Substitution fossiler Kokskohle durch Biokokskohle im
Gießereibetrieb am Standort Tuttlingen (Deutschland) stellt einen wesentlichen Hebel zur Re-
duktion der Scope 1- Emissionen dar. Erste Tests zum Einsatz von Biokokskohle waren für das
Geschäftsjahr 2025 vorgesehen, konnten jedoch aus technischen Gründen bislang nicht um-
gesetzt werden. Ziel ist es, den Anteil der Biokokskohle im Schmelzprozess sukzessive zu er-
höhen und bis 2030 auf über 50 % zu steigern, vorbehaltlich einer erfolgreichen technischen
Erprobung und stabiler Verfügbarkeit. Langfristig ist für den Zeitraum 2032–2035 die Umstel-
lung des Gießereibetriebs auf Elektroschmelzöfen vorgesehen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-40
•
Erneuerbare Energiequellen: Fossil basierte Heizsysteme werden sukzessive durch energieef-
fiziente Wärmepumpen ersetzt. Darüber hinaus wird für gasbasierte Heizsysteme an deutschen
Standorten die schrittweise Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiege-
setzes zur Nutzung steigender Anteile erneuerbarer Gase berücksichtigt. Ab 2029 ist hierfür ein
Anteil von mindestens 15 % erneuerbarer Energieträger vorgesehen, der in der Regel über
entsprechende Lieferverträge oder bilanzielle Nachweise eingehalten wird.
•
Mobilitätswende: Seit 2025 werden dieselbetriebene Dienstfahrzeuge schrittweise auf den Be-
trieb mit HVO100 umgestellt, sofern dies technisch zulässig ist. Im Geschäftsjahr 2025 wurden
bereits rund 2 % des gesamten Dieselverbrauchs durch HVO100 ersetzt. Ziel ist eine weitge-
hende Umstellung bis 2030. Für benzinbetriebene Dienstfahrzeuge wird ab 2030 der verstärkte
Einsatz emissionsärmerer Alternativen, einschließlich synthetischer Kraftstoffe (E Fuels), ange-
strebt, abhängig von deren Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit
2.
Anpassung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios
•
Ziel ist es, den Scope 3 Emissionsfußabdruck durch den verstärkten Einsatz COz armer Mate-
rialien sowie die schrittweise Implementierung emissionsärmerer Lieferketten zu reduzieren.
Die Materialien sollen schrittweise in ausgewählten Produkt- und Lieferketten eingesetzt wer-
den, um Erfahrungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit zu sammeln. Auf
dieser Basis ist vorgesehen, den Anteil COz armer Materialien bis 2030 kontinuierlich weiter
auszubauen, abhängig von Marktverfügbarkeit, technischen Anforderungen und der Lieferan-
tenentwicklung.
3.
Dekarbonisierung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
•
Logistik: Fokus auf alternative Treibstoffe durch den Einsatz von SAF (Sustainable Aviation
Fuel) und HVO100.
•
Dienstreisen: Verpflichtende Nutzung der Bahn auf Kurzstrecken; Bevorzugung von Flugtickets
mit höherem SAF-Anteil.
Neue Technologien sind ein wesentlicher Bestandteil der Strategie zur Unterstützung des Dekarboni-
sierungspfads. Dazu zählen insbesondere die verbesserte Nutzung von Wärmerückgewinnung, der Ein-
satz industrieller Wärmepumpen, die Identifikation und Umsetzung von Elektrifizierungspotenzialen so-
wie die perspektivische Nutzung von Wasserstoff, sofern technisch, wirtschaftlich und regulatorisch ge-
eignet. Die Anwendung dieser Technologien erfolgt schrittweise und orientiert sich an standortspezifi-
schen Gegebenheiten sowie an der technologischen Reife.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
ZEIT-
HORIZONT
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
01 Risiko von Infrastrukturunterbrechungen und Gebäudeschä-
den durch extreme Wetterbedingungen
Extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen,
Hitzewellen, oder Dürre können die Infrastruktur- oder Gebäude-
schäden der Pankl AG beeinträchtigen. Diese Ereignisse können
im schlimmsten Fall zu Produktionsunterbrechungen, Lieferketten-
störungen sowie erhöhten Energie- und Kühlkosten führen. Darüber
hinaus können sie die Termintreue gegenüber Kunden gefährden
und damit wirtschaftliche Verluste und Reputationsschäden nach
sich ziehen.
Potenzielles X
Risiko
(OO)
Anpassung
an den
Klimawandel
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-41
02 Negative Auswirkungen durch THG-Emissionen aus eigenen
Geschäftstätigkeiten
An den Unternehmensstandorten entstehen Treibhausgasemissio-
nen, welche zum Klimawandel beitragen. Scope-1-Emissionen ent-
stehen durch direkte Verbrennung fossiler Brennstoffe an den
Standorten der Gruppe, z. B. in Öfen, Schmieden, Heizungen oder
entlang des Fuhrparks. Scope-2-Emissionen resultieren aus der
Nutzung von zugekauftem Strom, Wärme oder Dampf für Produkti-
onsprozesse.
03 Negative Auswirkungen durch THG-Emissionen entlang der
Wertschöpfungskette
In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der Gruppe
entstehen Treibhausgasemissionen vorwiegend durch den Materi-
aleinkauf (3.01). Diese Scope-3-Emissionen tragen wesentlich zu
den indirekten Klimawirkungen des Unternehmens bei.
04 Finanzielles Risiko durch steigende CO
2
-Preise im Zuge von
regulatorischen Vorgaben
Bereits veröffentlichte oder noch in Entwicklung befindliche sowie
zukünftige regulatorische Neuerungen können eine Anpassung des
Geschäftsmodells der Teilkonzerne erfordern und stellen ein klima-
bezogenes Übergangsrisiko dar. Die Abhängigkeit von kohlenstoff-
intensiven Prozessen kann die Betriebskosten deutlich erhöhen
und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Standorte beeinflus-
sen.
05 Energieverbrauch von fossilen Energien
An den Produktionsstandorten werden nicht erneuerbare Energien
eingesetzt, die teilweise zwingend für die Produktionsprozesse be-
nötigt werden.
06 Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
Die Gruppe erweitert den Einsatz erneuerbarer Energien, um den
Energiebedarf nachhaltiger zu decken und den COz-Fußabdruck zu
reduzieren. An diversen Unternehmensstandorten (Köflach, China)
wurden Photovoltaikanlagen und zugehörige Infrastruktur zur Er-
zeugung und Nutzung erneuerbarer Energie installiert.
07 Abhängigkeit von zuverlässiger Energieversorgung für die
Produktionstätigkeiten
Die Produktionsprozesse der Gruppe sind auf eine zuverlässige
Energieversorgung angewiesen, da Unterbrechungen Fertigung
und Produktqualität direkt beeinträchtigen können.
Potenzielle X
negative
Auswirkung
(OO, VC)
Potenzielle X X
negative
Auswirkung
(VC)
Potenzielles X X
Risiko
(OO, VC)
Tatsächliche X
negative
Auswirkung
(OO)
Tatsächliche X
negative
Auswirkung
(OO)
Potenzielles X X
Risiko
(OO)
Eine vollständige Integration der Analysen des Einflusses des Klimawandels auf die Strategie und das
Geschäftsmodell der Pankl-Gruppe ist derzeit noch nicht gegeben, wurde im Geschäftsjahr 2025 aber
vorangetrieben und erweitert. Das Risikomanagement ist seit dem Geschäftsjahr 2025 neu überarbeitet
und vereinheitlicht. Mit einigen Fachbereichen wurden bereits die ersten Risk Assessments abgehalten.
Dieser Prozess wird laufend weiter forciert, und soll schlussendlich zu einem in sich geschlossenen
Risikomanagement führen, in welchem die bereits auf Fachbereichsebene bestehenden Systeme inte-
griert werden sollen. Ziel ist es, die im Zuge der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung gewonnenen
Erkenntnisse gruppenweit in ein ganzheitliches Risikomanagement zu integrieren und zu vertiefen. So
wird beispielsweise die ergänzend durchgeführte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse für die Produk-
tionsstandorte der Pankl-Gruppe in Zukunft als Bestandteil des Risikomanagements betrachtet werden.
In dieser Analyse wurden physische Klimarisiken hinsichtlich dreier Klimaszenarien über zwei Zeiträume
hinweg analysiert. Die Klimarisikoanalyse der Pankl-Gruppe zeigt, dass die Produktionsstandorte in
Bruck an der Mur, Köflach, Sao Paulo, Topolcany, Kalifornien und drei chinesischen Standorten beson-
ders anfällig für Hochwasser aufgrund zunehmender Starkregenereignisse sind. Ein Standort in
Kalifornien und einer in China müssen sich zudem auf Hitzewellen und Dürre einstellen. Weitere Infor-
mationen finden sich in E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten.
Energie
Klimaschutz
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-42
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Kli-
mawandel
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und Richtlinie
Die Umweltpolitik einerseits (Abatec-Gruppe) und die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik sowie Richtli-
nie andererseits (Pankl-Gruppe) bilden den Rahmen für umweltgerechtes Handeln im jeweiligen Teil-
konzern. Sie werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf den Unternehmenswebseiten ver-
öffentlicht, wo sie für interne und externe Stakeholder jederzeit abrufbar sind
7
. Die jeweilige Umweltpo-
litik wurde im Rahmen des nach ISO 14001:2015 zertifizierten Umweltmanagementsystems erstellt und
gilt für die gesamte Abatec- und Pankl-Gruppe. Die Verantwortung auf oberster Ebene liegt beim zu-
ständigen Vorstand der Pankl-Gruppe sowie der Geschäftsführung der Abatec-Gruppe. Die Umweltpo-
litik beschreibt Themen wie Ressourcenmanagement, das Bekenntnis zur Einhaltung rechtlicher Vor-
schriften (Umwelt-, Arbeitsschutz- und klimarelevante Gesetze, Verordnungen, Regularien und behörd-
liche Auflagen), die Einbeziehung ökologischer Kriterien in der Beschaffung und den Umgang mit Treib-
hausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik
und Richtlinie der Pankl-Gruppe fokussiert sich auf die eigenen Geschäftstätigkeiten der Gruppe und
hat indirekten Einfluss auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, beispielsweise durch die
Reduktion von Scope-3-THG-Emissionen. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07)
Code of Conduct (CoC)
Die Teilkonzerne haben jeweils einen CoC, welche unter anderem den grundlegenden Umgang mit
Nachhaltigkeit, Umwelt-, Klima-, und Tierschutz beschreiben. Weitere Informationen zum CoC finden
sich in Abschnitt G1-1. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07)
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Eine vollständige Quantifizierung der durch die ergriffenen Maßnahmen erzielten sowie der erwarteten
künftigen Reduktion der Treibhausgasemissionen war im Geschäftsjahr 2025 noch nicht möglich. Die
weitere Quantifizierung und Validierung der Emissionswirkungen wird im Geschäftsjahr 2026 schritt-
weise vorangetrieben. Dem Management der wesentlichen IROs im Zusammenhang mit dem Klima-
wandel und der Anpassung an den Klimawandel wurden finanzielle, personelle, organisationale und
materielle Ressourcen zugewiesen, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt wer-
den konnten. Im Geschäftsjahr 2025 wurde die langfristige Finanzplanung gemeinsam mit dem Vorstand
erörtert und die Maßnahmen der Klimastrategie in das Budget der Finanzabteilungen bei der Pankl
Racing Systems AG integriert.
Maßnahmen
Um die Klima- und Umweltauswirkungen an ihren Standorten zu reduzieren, setzt die Kernbeteiligung
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Fokus der
Aktivitäten liegt 2025 auf den Standorten in Kapfenberg, Köflach, Topolcany (Slowakei) und Kunshan
(China). (IRO 01, 02, 03, 05, 07)
Auditberichte zu ISO 14001 und ISO 50001: Im Rahmen der Konzepte zum Klimaschutz sowie zur
Anpassung an den Klimawandel wird die Wirksamkeit der umwelt- und energiebezogenen Managemen-
tansätze regelmäßig durch interne und externe Audits nach ISO 14001:2015 (Umweltmanagementsys-
tem) weltweit und ISO 50001:2015 (Energiemanagementsystem) an den deutschen Standorten der
SHW bewertet. Die Auditberichte dienen als zentrales Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhal-
tung regulatorischer Anforderungen sowie zur Identifikation von Risiken, Maßnahmen und Verbesse-
rungspotenzialen in Bezug auf Treibhausgasemissionen und Energieeffizienz. Erkannte Abweichungen
werden dokumentiert und über festgelegte Prozesse in kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen
überführt. Für deren Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder
die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07)
7
Verfügbar unter: https://pankl.com/de/downloads/nachhaltigkeit/, https://www.shw.de/de/downloads/nachhaltigkeit/, https://www.abatec.at/downloads/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-43
Standort
Maßnahme
Status
Ziel
Erwartetes
Ergebnis
Eingesetzte
Ressourcen
Köflach,
Gewinn von er-
Umgesetzt,
Reduktion
der
Erzeugung von rund
Umsetzung
erfolgte
Kunshan neuerbarer
Energie aus
Photovoltaik
einmalige
Maßnahme
Treibhausgasemis-
sionen durch den
verstärkten Einsatz
von erneuerbarem
Eigenstrom und
Verringerung des
externen Strombe-
zugs.Installation
und Inbetriebnahme
in Köflach im Okto-
ber 2025 und in
Kunshan im August
2025.
35.000 kWh erneuerba-
rem Strom in Köflach und
bis zu 150.000 kWh in
Kunshan pro Jahr, Re-
duktion des externen
Energiebezugs am
Standort Köflach. Sen-
kung der Energiekosten
sowie Verringerung der
Scope-2-Treibhaus-
gasemissionen.
als einmalige Capex-
Investition in Köflach
von ungefähr 30.000€
Topolcany Abschaltung
von Transfor-
matoren zur
Reduktion von
Last- und Leer-
laufverlusten
Umgesetzt,
einmalige
Maßnahme
mit anschlie-
ßend dauer-
haft Wirksa-
mer jährlicher
Einsparung
Reduzierung des
Stromverbrauchs
und der damit ver-
bundenen Treib-
hausgasemissio-
nen durch Optimie-
rung der Transfor-
matorennutzung.
Ziel ist die Verbes-
serung der Energie-
effizienz von elektri-
scher Infrastruktur
und die Verringe-
rung der Betriebs-
kosten.
Durch die Abschaltung
von zwei Transformato-
ren mit einer Nennleis-
tung von jeweils 1.600
kVA wird eine jährliche
Stromeinsparung von
insgesamt 266.304 kWh
erwartet. Auf Basis eines
angenommenen Strom-
preises von 0,16 €/kWh
ergibt sich ein jährliches
Einsparungspotenzial
von rund 42.608 €.
Zusätzlich ist von einer
Reduktion indirekter
COz-Emissionen sowie
einer Verbesserung der
betrieblichen Energieeffi-
zienz auszugehen. Wei-
tere Einsparungspoten-
ziale (z.B. durch Wir-
kungsgradverbesserun-
gen) wurden in dieser
Berechnung nicht be-
rücksichtigt.
Interne technische
Fachkräfte (Elektro-
technik / Instandhal-
tung)
Bestehende elektri-
sche Infrastruktur und
Daten zu Last- und
Leerlaufverlusten
Kapfen-
berg,
To-
polcany
Ausweitung
und Einführung
des Energie-
monitorings
Umgesetzt,
einmalige
Maßnahme
Einführung der
Messebene 1 in der
Pankl Academy so-
wie in der Slowakei.
Verbesserte Ener-
gieeffizienz, mögli-
che Reduzierung
des Energiever-
brauchs und der da-
mit verbundenen
Kosten, bessere Da-
tengrundlage für Kli-
maschutzmaßnah-
men.
Erhöhung der Transpa-
renz und Kontrolle über
den Energieverbrauch,
Identifikation von Ein-
sparpotenzialen und
Förderung effizienter
Energienutzung.
Einmalige Capex-In-
vestition von
10.000 € für techni-
sche Anpassungen.
Externer Aufwand
durch Konfiguration
und Implementierung
in die bestehenden
Systeme
Umweltfreund-
licher Kühl-
schmierstoff
Laufend Einführung eines
umweltfreundliche-
ren Kühlschmier-
stoffs zur Reduktion
von Umweltbelas-
tung, Verbesserung
der Arbeitsbedingun-
gen und Senkung
des Wartungsauf-
wands.
Der bisherige Kühl-
schmierstoff wurde er-
folgreich durch „Aqua-
slide“ ersetzt. Der Ein-
satz in der Produktion
(nach positivem Test-
lauf) konnte im Lehr-
lingsbetrieb in Kapfen-
berg und in der Slowakei
erreicht werden sowie
eine höhere Mitarbeiter-
zufriedenheit und
Neuer Kühlschmier-
stoff, interner Aufwand
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-44
sauberere Maschinen
sichergestellt werden.
Langfristig ist ein Rollout
auf weitere Standorte
vorgesehen.
To-
polcany
Umrüstung der
Beleuchtung
im Parkplatz-
bereich auf
LED-Technik
Umgesetzt,
einmalige
Maßnahme,
bereits abge-
schlossen,
Einsparung
fortlaufend
Reduzierung des
Stromverbrauchs,
Senkung der Ener-
giekosten, Verringe-
rung der COz-Emis-
sionen durch effizi-
entere Beleuchtung
Jährliche Einsparung
von 4.905 kWh, dadurch
kommt es zu einer deut-
lichen Senkung der Be-
triebskosten und einer
Reduzierung der Treib-
hausgasemissionen in
Scope 2
Einmaliger CapEx von
3.350 € in LED Lam-
pen und Austausch-
material, interne und
externe technische
Fachkräfte für Installa-
tion
Tuttlingen Umstellung auf
Elektrostapler
Umgesetzt Die bestehenden
Dieselstapler wur-
den teilweise auf
Elektrostapler umge-
stellt.
Reduzierung in Scope 1
der Mobilen Verbren-
nung
Der OpEx beträgt rund
8.100 € / Monat für
fünf Jahre.
KENNZAHLEN UND ZIELE
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klima-
wandel
Die Pankl-Gruppe orientiert sich bei ihrem Klimaschutzplan an den Pariser Klimazielen, die globale Er-
derwärmung auf maximal 1,5 °C zu begrenzen. Die definierten Klimaziele beziehen sich auf ein Klimas-
zenario, das mit dieser Begrenzung der globalen Erwärmung in Einklang steht. Auf dieser Grundlage
wird derzeit kein eigenständiger sektorspezifischer Dekarbonisierungspfad angewendet; stattdessen er-
folgt die Zielableitung unter Berücksichtigung anerkannter, sektorübergreifender Referenzpfade. Die
Berücksichtigung des 1,5 °C Szenarios stellt sicher, dass die Dekarbonisierungsmaßnahmen sowohl
mit den langfristigen Erwartungen der Regulatorik als auch mit anerkannten Klimapfaden in Einklang
stehen. Hierbei wurden die Szenarien SSP1-2.6, SSP2-4.5, und SSP5-8.5 herangezogen. Die Ziele
sind an die strategischen Vorgaben des Unternehmens gekoppelt, die Transformation hin zu Energie-
und ressourceneffizienten Produktionsprozessen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Er-
füllung regulatorischer Anforderungen europäischer Klimapfade. Durch die Klimaziele stellt das Unter-
nehmen sicher, dass die Transformation sowohl regulatorisch konform (u.a. EU-Klimaziele
2030/2040/2050) als auch wirtschaftlich zukunftsorientiert erfolgt.
Die Ziele bilden die Grundlage für strategische Investitionsentscheidungen, Risikobewertungen und die
Priorisierung von Transformationsmaßnahmen in allen Geschäftsbereichen. Im Rahmen der Erstellung
wurden der Vorstand, das SSC, die Umweltmanager der Standorte sowie die Unternehmenseigentümer
durch einen strukturierten, regelmäßigen Austausch eingebunden und kontinuierlich wie in GOV-2 be-
schrieben informiert. Darüber hinaus wurden relevante externe Interessenträger über die Ziele infor-
miert, insbesondere Kunden und deren Anforderungen an die Pankl-Gruppe als Lieferant, Städte und
Gemeinden sowie Finanzinstitute mit regulatorischen und nachhaltigkeitsbezogenen Finanzierungsvor-
gaben.
Der Bezugswert wurde auf Basis der tatsächlichen Emissionsbilanz des Jahres 2022 festgelegt. Eine
Ableitung über einen mehrjährigen Durchschnitt war nicht erforderlich, da die Emissions- und Produkti-
onsdaten keine atypischen Schwankungen oder Sondereffekte aufwiesen.
Die THG-Emissionsreduktionsziele der Pankl-Gruppe setzen sich wie folgt zusammen:
•
Scope 1 und 2: Reduktion der CO
2
-Emissionen um 80 % bis 2030 (gegenüber dem Refe-
renzjahr 2022 von 70.043 tCO
2
e) und Erreichung der bilanziellen Klimaneutralität bis 2040,
wo vermeidbare Emissionen eliminiert werden, während unvermeidbare Emissionen durch
Carbon-Offset-Zertifikate kompensiert werden. (IRO 02)
•
Scope 3: Reduktion der CO
2
-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette um 20 % bis
2030 und 60 % bis 2040. (IRO 03)
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-45
Zur Überwachung der Zielerreichung werden jährlich Emissionsbilanzen erstellt, die die tatsächlichen
Emissionswerte mit dem jeweiligen Zielpfad vergleichen. Das Unternehmen führt regelmäßige Abwei-
chungsanalysen durch und aktualisiert bei Bedarf Maßnahmenpläne und Prioritäten, um sicherzustel-
len, dass der Zielpfad eingehalten wird und langfristige Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
ESRS E1-5 37-38
ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX EINHEIT 2025 2024
(1)
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen
MWh
55.772,99
74.683,80
(2)
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen
MWh
5.448,11
19.160,14
(3)
Brennstoffverbrauch aus Erdgas
MWh
41.463,83
81.832,64
(4)
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen
MWh
0
1.311,00
(5)
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität,
MWh
6.449,92
17.730,98
Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen
(6)
Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1-5)
MWh
109.134,85
194.718,56
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch
46,30 %
54,96 %
(7)
Verbrauch aus nuklearen Quellen
MWh
1.044,19
5.311,79
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesam-
0,44 %
1,50 %
tenergieverbrauch
(8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, ein-
MWh
319,47
799,59
schließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle
biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuer-
baren Quellen usw.)
(9)
Verbrauch aus erworbener oder erhaltender Elektrizität,
MWh
125.195,82
144.247,82
Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der
MWh
0
9.215,21
es sich nicht um Brennstoffe handelt
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zei-
MWh
125.515,29
154.262,62
len 8-10)
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch
53,25 %
43,54 %
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11)
MWh
235.694,33
354.292,97
Erzeugung von Energie ESRS E1-5, 39
ENERGIEQUELLE
EINHEIT
2025
2024
Erneuerbare Quellen (Photovoltaik)
MWh
3.643,92
5.013,28
Nicht erneuerbare Quellen
MWh
0,00
0,00
In den Vorjahreszahlen sind auch die Energieverbräuche des aufgegebenen Geschäftsbereichs enthal-
ten (Bajaj Mobility-Gruppe). Die daraus resultierenden Abweichungen stellen daher keinen strukturellen
An-stieg oder Rückgang dar.
Die Energieintensität aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös belief sich in der
Pierer Industrie-Gruppe im Geschäftsjahr 2025 im fortgeführten Geschäftsbereich auf 0,31 MWh/k€
(Vorjahr: 0,31 MWh/k€, Vorjahr angepasst: 0,37 MWh/k€), inklusive des aufgegebenen Geschäftsbe-
reichs auf 0,27MWh/k€ (Vorjahr: 0,13 MWh/k€, Vorjahr angepasst: 0,13 MWh/k€).
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissi-
onen
ESRS E1-6 48-52
SCOPE-1-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
EINHEIT
2025
2024
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
30.378,31
52.721,94
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regu-
lierten Emissionshandelssystemen
8
0,00 %
0,05 %
8
Wert aus 2024 repräsentiert den aufgegebenen Geschäftsbereich (Bajaj Mobility AG). 2025 konnten keine THG-Emissionen dieser Kategorie zugeordnet werden.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-46
SCOPE-2-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
35.034,42
46.142,35
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
4.280,25
13.332,18
SIGNIFIKANTE SCOPE-3-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
509.845,60
1.906.510,96
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen
t CO
2
e
197.870,65
584.357,23
2 Investitionsgüter
t CO
2
e
11.492,12
Nicht wesentlich
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und
Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
t CO
2
e
11.570,30
Nicht wesentlich
4 vorgelagerter Transport und Vertrieb
t CO
2
e
Nicht wesentlich
Nicht wesentlich
5 Abfallaufkommen in Betrieben
t CO
2
e
Nicht wesentlich
Nicht wesentlich
6 Geschäftsreisen
t CO
2
e
Nicht wesentlich
Nicht wesentlich
7 Pendelnde Arbeitnehmer
t CO
2
e
Nicht wesentlich
Nicht wesentlich
8 vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
t CO
2
e
Nicht relevant
Nicht relevant
9 nachgelagerter Transport
t CO
2
e
Nicht wesentlich
Nicht relevant
10 Verarbeitung verkaufter Produkte
t CO
2
e
Nicht wesentlich
Nicht relevant
11 Verwendung verkaufter Produkte
t CO
2
e
Nicht relevant
1.322.153,73
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
t CO
2
e
Nicht wesentlich
Nicht wesentlich
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
t CO
2
e
Nicht wesentlich
Nicht relevant
14 Franchise
t CO
2
e
Nicht relevant
Nicht relevant
15 Investitionen
t CO
2
e
288.912,53
Nicht wesentlich
THG-EMISSIONEN INSGESAMT
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen)
t CO
2
e
575.258,33
2.005.375,25
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen)
t CO
2
e
544.504,15
1.972.565,08
Biogene Emissionen konnten für die Gruppe auf Basis des Kraftstoffverbrauchs in Scope 1 ermittelt und
ausgewiesen werden. Im Berichtsjahr belaufen sich diese auf 35,92 t CO
2
e. Für die biogenen Emissio-
nen in Scope 2 ergeben sich aus der Fernwärme 508,22 t CO
2
e. Für Scope 3 werden biogene Emissi-
onen derzeit nicht separat ausgewiesen, da diese als unwesentlich erachtet werden.
Infolge der Veränderungen in der Beteiligungsstruktur der Gruppe im Geschäftsjahr 2025 (aufgegebener
Geschäftsbereich: Bajaj Mobility-Gruppe; als assoziiertes Unternehmen hinzugekommen: Robau Betei-
ligungsverwaltung GmbH) ergeben sich bei den Kategorien der Scope-3-Emissionen ebenfalls Ände-
rungen. Demnach sind für die Gruppe die Kategorien 3.2 – Investitionsgüter, 3.3 – Tätigkeiten in Zu-
sammenhang mit Brennstoffen und Energie und 3.15 – Investitionen wesentlich, während 3.11 – Ver-
wendung verkaufter Produkte als relevante Kategorie zählt (Vorjahr: als wesentlich im aufgegebenen
Geschäfts-bereich). Darüber hinaus wurden die Kategorien 3.9 – nachgelagerter Transport, 3.10 Verar-
beitung verkaufter Produkte und 3.13 – Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter als nicht wesentlich
(Vorjahr: als nicht relevant im aufgegebenen Geschäftsbereich) bewertet.
In den Vorjahreszahlen sind auch die Treibhausgasemissionen des aufgegebenen Geschäftsbereichs
enthalten (Bajaj Mobility-Gruppe). Die daraus resultierenden Abweichungen stellen daher keinen struk-
turellen Anstieg oder Rückgang dar.
ESRS E1-6 54
THG-INTENSITÄT PRO NETTOERLÖS
EINHEIT
2025
2024
THG-Gesamtemission (standortbezogen) pro Nettoerlös
fortgeführter Geschäftsbereich
t CO
2
e / k€
1,09
0,38
angepasst
t CO
2
e / k€
0,60
inkl. aufgegebener Geschäftsbereich
t CO
2
e / k€
0,65
0,73
angepasst
t CO
2
e / k€
0,75
THG-Gesamtemission (marktbezogen) pro Nettoerlös
fortgeführter Geschäftsbereich
t CO
2
e / k€
1,03
0,35
angepasst
t CO
2
e / k€
0,55
inkl. aufgegebener Geschäftsbereich
t CO
2
e / k€
0,62
0,71
angepasst
t CO
2
e / k€
0,74
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-47
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhaus-
gasen, finanziert über CO
2
-Zertifikate
ESRS E1-7 56 – 64
Seit 2023 wird der Erdgasverbrauch an den deutschen Standorten der SHW AG, einer Tochtergesell-
schaft der Pankl-Gruppe, durch TÜV-zertifizierte CO
2
-Offsets ausgeglichen. Grundlage hierfür ist eine
vertragliche Nebenabrede zum Erdgaslieferungsvertrag, wonach die Erdgaslieferung nachträglich in
„klimaneutrales Gas“ umgewandelt wird. Gegenstand ist die Lieferung von CO
2
-Minderungsrechten zur
Kompensation der aus der Erdgasnutzung entstehenden Emissionen, wobei ein CO
2
-Minderungsrecht
die zertifizierte Einsparung einer Tonne CO
2
-Äquivalent verbrieft. Die Stilllegung der CO
2
-Minderungs-
rechte erfolgt nach Verifizierung der Absatzmengen durch den Energieversorger in einem akkreditierten
CO
2
-Register. Die korrekte Beschaffung und Entwertung der Zertifikate wird durch den TÜV geprüft und
zertifiziert. Diese Offsets dienen ausschließlich der Kompensation und sind nicht Teil der direkten Emis-
sionsreduktionsziele.
Die Auswahl und Qualitätssicherung der eingesetzten Zertifikate obliegt dem Energieversorger. Eine
unmittelbare Einflussnahme der Pankl-Gruppe auf die Auswahl der Projekte bzw. die Qualität der ein-
gesetzten Emissionsminderungszertifikate besteht nicht. Die Zertifikate werden außerhalb der Wert-
schöpfungskette des Unternehmens generiert. Soweit vom Energieversorger bereitgestellt, handelt es
sich bei den eingesetzten Zertifikaten ausschließlich um Emissionsreduktionsprojekte; CO
2
-Entnahme-
projekte sind nicht enthalten. Entsprechend entfallen Anteile aus biogenen oder technologischen Sen-
ken.
Die Zertifikate basieren auf TÜV-zertifizierten Qualitätsstandards, eine weitergehende Aufschlüsselung
nach einzelnen Standards liegt der Pankl-Gruppe nicht vor. Informationen zur geografischen Verteilung
der Projekte, insbesondere zum Anteil innerhalb der Europäischen Union, sowie zum Anteil von Zertifi-
katen mit entsprechender Anpassung gemäß dem Übereinkommen von Paris (Artikel 6), liegen der
Pankl-Gruppe nicht vor, da diese in der Verantwortung des Energieversorgers liegen. Insgesamt wurden
so 4.889,83 Tonnen CO
2
-Äquivalent ausgeglichen. Dies entspricht 100 % der Scope-1-Emissionen aus
Erdgasnutzung an den genannten Standorten. Diese Maßnahme ist Bestandteil des ausgearbeiteten
Übergangsplans gemäß ESRS E1-4 und unterstützt die Umsetzung der Dekarbonisierungsstrategie der
Pankl-Gruppe im Rahmen des angestrebten Netto-Null-Ziels.
THG-ENTNAHMEAKTIVITÄT
EINHEIT
2025
2024
Gesamtentnahme von Treibhausgasen aus eigenen Tätigkeiten
Gesamtentnahme von Treibhausgasen in der vor und nachgelager-
t CO
2
e
0
0
ten Wertschöpfungskette
t CO
2
e
4.889,83
4.907,90
Umkehrungen
t CO
2
e
0
0
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Grundsätze und Annahmen zu E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
DATENPUNKT, ANGABE BESCHREIBUNG
Energieverbrauch und
Energiemix der Pierer In-
dustrie-Gruppe
(E1-5 37 a-c, 38 a-e, 39)
Energieintensität der Tä-
tigkeiten in klimaintensi-
ven Sektoren (E1-5 40)
Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe: Verbräuche und Aktivitäten an den jeweili-
gen Standorten wurden direkt erfasst. Je nach Standort basierten die erhobenen
Daten auf Rechnungen und/oder Zählerständen.
Zur Ermittlung der Energieintensität pro Nettoerlös in Zusammenhang mit Tätig-
keiten in klimaintensiven Sektoren wurde der Klassifikation der ESRS gefolgt.
Demnach sind die Sektoren in den Abschnitten A bis H und in Abschnitt L der
Verordnung (EU) 2022/1288 als klimaintensiv zu bewerten. Bei Betrachtung die-
ser Abschnitte und Analyse der umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten der
Gruppe wird erkennbar, dass diese externen Umsätze in den Sektoren der Ab-
schnitte C (verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren), und L (Grund-
stücks- und Wohnungswesen) erwirtschaftet. Entsprechende Geschäftsbereiche
wurden in der Auswertung berücksichtigt. Bei der Berechnung wurden alle
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-48
Tochtergesellschaften der Pankl-Gruppe und die Abatec-Gruppe unter Berück-
sichtigung der sektoralen Klimaintensität vollständig einbezogen. Aufgrund einer
abweichenden Segmentdefinition in der Finanzberichterstattung ist eine direkte
Überleitung nicht möglich. Die Nettoumsatzerlöse finden sich in Kapitel III. „Seg-
mentberichterstattung“ des Konzernanhangs.
Grundsätze und Annahmen E1-6 THG-Bruttoemissionen
DATENPUNKT, ANGABE BESCHREIBUNG
THG-Bruttoemissionen,
allgemeine Angaben
Grundlage zur Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) der
Teilkonzerne waren die Vorgaben des GHG-Protokolls. Es wurde auf die Verwen-
dung von Emissionsfaktoren geachtet, welche die klimawirksamen Treibhausgase
CO
2
, CH
4
, N
2
O, HFKW, PFC, SF
6
und NF
3
, zusammengefasst als CO
2
e, berück-
sichtigen. Weitere Informationen zu den verwendeten Emissionsfaktoren finden
sich in direkter Verbindung mit den Scopes. Die Berechnung erfolgte in den Teil-
konzernen und beruht auf folgender Vorgehensweise:
Verbräuche und Aktivitäten an den Standorten der Pankl-Gruppe wurden direkt
erfasst. Bei Waren, wo die verfügbaren Verbrauchs- und Aktivitätsdaten unvoll-
ständig waren, wurden die Vorjahreswerte herangezogen oder Schätzungen be-
rechnet. Die THG-Emissionen wurden mittels der zuletzt öffentlich verfügbaren
Emissionsfaktoren berechnet.
Verbräuche und Aktivitäten an den Standorten der Abatec-Gruppe wurden direkt
erfasst. Bei Waren, wo die verfügbaren Verbrauchs- und Aktivitätsdaten unvoll-
ständig (Verwertung des Abfalls) oder ungenau (Ressourcenzufluss) waren,
wurde mittels Hochrechnungen errechnet.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftigten-
anzahl hochgerechnet.
Investments ohne operative Kontrolle, welche kein Teil der Wertschöpfungskette
der Gruppe sind, wurden als nicht wesentlich für die THG-Bilanz bewertet und
somit nicht berücksichtigt (darunter die schultheiss consulting AG, RM 2 Radbe-
teiligungs GmbH, KTM Wien GmbH, SO Regensburg GmbH, KTM Braumandl
GmbH und MX - KTM Kini GmbH).
Datengenauigkeit und Ergebnissicherheit: Aufgrund der Verwendung von
Hochrechnungen sowie von Emissionsfaktoren unterliegt die THG-Bilanz einer
Ungenauigkeit. Die getroffenen Annahmen werden in nachfolgenden Abschnitten
detaillierter beschrieben.
Scope-1-Treibhaus-
gasemissionen (E1-6
48a-b, 50a-b)
Scope-2-Treibhaus-
gasemissionen (E1-6
49a-b, 50 a-b)
Die Scope-1-THG-Emissionen umfassen Emissionen, welche direkt durch die
Teilkonzerne emittiert werden (Verbrennungsprozesse). Hierzu zählen Emissio-
nen aus lokalen Heizungsanlagen, Erdgasnutzung in Prozessen, den Prüfstän-
den, von Kühlmitteln und durch den Fuhrpark der Gruppe. Für die Berechnung
der THG-Emissionen wurden Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums für
Energiesicherheit und Net Zero (Department for Energy Security and Net Zero
(DESNZ)) verwendet. Flüchtige Emissionen wurden auf Basis von Umsatzschät-
zungen ermittelt, gestützt auf die gemeldeten Daten der jeweiligen Gesellschaf-
ten. Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftig-
tenanzahl hochgerechnet.
Pankl-Gruppe: Die THG-Emissionen des Scope 2 wurden sowohl mittels der
marktbasierten als auch der standortbasierten Methode ermittelt. Zu den Emissi-
onsquellen zählen Fernwärme- und Stromverbräuche. Es wurde vermehrt auf die
Nutzung marktspezifischer Emissionsfaktoren für die marktbasierte Methode ge-
achtet. Einige Standorte in Österreich und Deutschland beziehen Strom aus er-
neuerbaren Quellen, was vertraglich geregelt ist. Sofern ein Lieferantenspezifi-
scher Emissionsfaktor vorliegt, wurde dieser herangezogen. Für die weiteren
Standorte sind keine marktbasierten Emissionsfaktoren verfügbar, weshalb die
Emissionsfaktoren der standortbasierten Methode übernommen wurden. Es wur-
den für 38,39 % der verbrauchten Energie die standortbasierte Emissionsfaktoren
verwendet. Für die standortbasierte Methode wurde auf DESNZ-Emissionsfakto-
ren zurückgegriffen. Die Datenbank weist den Anteil an biogenen Emissionen
nicht getrennt aus, weshalb diese nicht gesondert berichtet werden können.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-49
Scope-3-Treibhaus-
gasemissionen (E1-6 51)
3.1 Erworbene Waren
und Dienstleistungen
In der Abatec-Gruppe wurden die Emissionen für Fernwärme und Stromver-
brauch sowohl mittels der marktbasierten als auch der standortbasierten Methode
ermittelt.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftigten-
anzahl hochgerechnet.
Die Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen basiert auf Aktivitätsdaten der
Teilkonzerne und damit verbundener Emissionen in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette.
In der Pankl-Gruppe wurden lediglich <1 % Primärdaten der Lieferanten zur Be-
rechnung der Transportemissionen in Scope 3.4 und Geschäftsreisen in Scope
3.6 verwendet. Die Erhebung in den Gesellschaften ohne Primärdaten erfolgte
über ERP-Auszüge. Es wurden Emissionsfaktoren vom Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA), DESNZ, Industrial Ecology and Sustainability Rese-
arch Institutes (Exiobase), Global Logistics Emissions Council (GLEC), Umwelt-
bundesamt (UBA) und Mobitool herangezogen.
In der Abatec-Gruppe wurden für die berichteten Sub-Kategorien die Emissionen
auf Basis der Beschäftigtenanzahl teilweise hochgerechnet (darunter für 3.4, 3.7,
3.9, 3.10 und 3.12). Die Berechnung der Sub-Kategorien 3.1, 3.2, 3.3, 3.5 und 3.6
erfolgte auf Basis von Primärdaten bzw. teils mittels Hochrechnungen von Daten.
Es wurden Emissionsfaktoren analog zur Pankl-Gruppe herangezogen.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen für die berichteten Sub-Ka-
tegorien auf Basis der Beschäftigtenanzahl hochgerechnet (außer bei 3.6).
Pankl-Gruppe: Zur Ermittlung der THG-Emission in Verbindung mit eingekauften
Waren und Dienstleistungen wurden die eingekauften Materialien aus den ERP-
Systemen oder Rechnungen der Gesellschaften ausgewertet und basierend auf
Warengruppen durch die Mengenangaben summiert und mit der Durchschnitts-
daten-Methode mit BAFA und DESNZ-Emissionsfaktoren berechnet.
Abatec-Gruppe: Zur Ermittlung der THG-Emission in Verbindung mit eingekauf-
ten Waren und Dienstleistungen wurden die eingekauften Materialien ab Mai 2025
aus dem neuen ERP-System oder Rechnungen ausgewertet und basierend auf
den Warengruppen durch die Mengenangaben summiert. Zur Ermittlung der Men-
gen in den Monaten vor der Systemumstellung wurde der Monatsdurchschnitt von
Mai-Dez herangezogen und hochgerechnet. Zudem ist es systemtechnisch aktu-
ell möglich, Gewichte nur bis zu 0,1g zu erfassen. Da sich u.a. Widerstände für
die SMT-Bestückung jedoch im mg Bereich bewegen, wurde ein Gewichtsanteil
von 10 % vom Gesamtgewicht der Warengruppe Elektronik entfernt. Verwendet
wurden die Emissionsfaktoren von BAFA und DEFRA.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftigten-
anzahl hochgerechnet.
Bei den als nicht wesentlich bewerteten Sub-Scopes liegen die Emissionen, be-
zogen auf die Gesamt-Scope-3-THG-Emissionen, unter der Wesentlichkeits-
schwelle.
3.2 Investitionsgüter Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe: Die Euro-Werte werden aus den Anlagen-
zugängen im ERP-System erfasst. Anschließend erfolgt eine kontenbezogene Zu-
ordnung, bei der jedem Konto die entsprechenden Emissionsfaktoren von Indust-
rial Ecology and Sustainability Research Institutes (Exiobase) auf Euro-Basis zu-
gewiesen werden. Diese Kategorie ist die einzige innerhalb der THG-Bilanz, die
auf der finanzbasierten Durchschnittsmethodik beruht.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftig-
tenanzahl hochgerechnet.
3.3 Tätigkeiten im Zu-
sammenhang mit Brenn-
stoffen und Energie
(nicht in Scope 1 oder 2
enthalten)
3.4 vorgelagerter Trans-
port und Vertrieb
Pankl-Gruppe: Die Erhebung erfolgt automatisiert in der eingesetzten Soft-ware-
lösung mittels einer integrierten KI-Komponente. Grundlage der Berech-nung sind
die in Scope 1 und Scope 2 erfassten kWh-Werte, die unter Berück-sichtigung
hinterlegter Vorkettenemissionsfaktoren weiterverarbeitet werden.
Abatec-Gruppe: Grundlage der Berechnung sind die in Scope 1 und Scope 2
erfassten MWh-Werte, die mit den Emissionsfaktoren vom Umweltbundesamt
ausgewiesen werden.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftig-
tenanzahl hochgerechnet.
Scope 3.4 wurde als nicht wesentlich bewertet.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-50
3.5 Abfallaufkommen in
Betrieben
Scope 3.5 wurde als nicht wesentlich bewertet.
3.6 Geschäftsreisen Scope 3.6 wurde als nicht wesentlich bewertet.
3.7 Pendelnde Arbeit-
nehmer
3.8 vorgelagerte ge-
leaste Wirtschaftsgüter
3.9 nachgelagerter
Transport
3.10 Verarbeitung ver-
kaufter Produkte
3.11 Verwendung ver-
kaufter Produkte
3.12 Behandlung von
Produkten am Ende der
Lebensdauer
3.13 Nachgelagerte ge-
leaste Wirtschaftsgüter
Scope 3.7 wurde als nicht wesentlich bewertet.
Scope 3.8 wurde als nicht relevant bewertet. Folglich werden keine THG-Emissi-
onen in diesem Sub-Scope ausgewiesen.
Scope 3.9 wurde als nicht wesentlich bewertet.
Scope 3.10 wurde als nicht wesentlich bewertet.
Scope 3.11 wurde als nicht relevant bewertet. 2024 handelte es sich um eine we-
sentliche Kategorie des aufgegebenen Geschäftsbereichs (Bajaj Mobility-
Gruppe).
Scope 3.12 wurde als nicht wesentlich bewertet.
Das Angebot von Leasinggütern durch die Gruppe stellt keinen wesentlichen Ge-
schäftszweig dar. Daraus resultierende Einnahmen sind im Vergleich zum Gesam-
tumsatz gering, weshalb Scope 3.13 als nicht wesentlich bewertet und somit dar-
aus entstehende THG-Emissionen nicht ausgewiesen werden.
3.14 Franchise Die Gruppe hat kein Franchising, weshalb 3.14 als nicht relevant bewertet wurde.
Folglich werden keine THG-Emissionen in diesem Sub-Scope ausgewiesen.
3.15 Investitionen Zur Ermittlung der THG-Emissionen assoziierter Unternehmen sind die Emissi-
onen anteilig ausgewiesen. In die Berechnung wurden die nach ESRS E1-6 be-
richteten THG-Bruttoemissionen der Rosenbauer International AG (an welcher die
Gruppe Anteile über die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH hält) einbezogen.
Darüber hinaus wurden die Emissionen aus dem Jahreskerosin-verbrauch der
JETFLY Airline GmbH einbezogen – die Berechnung erfolgte mit dem Emissions-
faktor von DEFRA.
Treibhausgasintensität
der Produkte (E1-6 54)
Zur Ermittlung der THG-Intensität pro Nettoerlös wurden die THG-Gesamtemissi-
onen (standort- und marktbasiert) unter Berücksichtigung aller Geschäftszweige
als Nenner genutzt und für den fortgeführten sowie aufgegebenen Geschäftsbe-
reich wie auch mit dem angepassten Nettoerlös für das Geschäftsjahr 2024 sepa-
rat ausgewiesen. Der jeweilige Zähler setzt sich zusammen aus den gesamten
Nettoumsatzerlösen wie in Kapitel III. „Segmentberichterstattung“ des Konzern-
anhangs angegeben.
Grundsätze und Annahmen zu E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Ver-
ringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
DATENPUNKT, ANGABE BESCHREIBUNG
ESRS E1-7 56 – 61 Durch die Einbeziehung des Erdgasverbrauches bei der Pankl-Gruppe in die
Treibhausbilanz wurden die Werte im Zuge dessen berechnet. Der Erdgasver-
brauch wurde teilweise durch TÜV zertifizierte Offsets ausgeglichen und sind nicht
in der THG-Bilanz berücksichtigt. Die Stilllegung erfolgte nach TÜV-geprüfter Ve-
rifizierung der gelieferten Mengen durch den Energieversorger und wurde über
ein anerkanntes CO
2
-Register durchgeführt. Diese Offsets dienen der bilanziellen
Kompensation und sind nicht Teil der direkten Emissionsreduktionsziele. Es ist
vertraglich geregelt, dass ein CO
2
-Minderungsrecht die zertifizierte Einsparung ei-
ner Tonne CO
2
-Äquivalent verbrieft. Die Auswahl und Qualitätssicherung der ein-
gesetzten Zertifikate obliegt ausschließlich dem Energieversorger. Eine unmittel-
bare Einflussnahme der Pankl-Gruppe auf die Auswahl der Projekte bzw. die Qua-
lität der eingesetzten Emissionsminderungszertifikate besteht nicht. Die Zertifikate
wurden außerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens generiert. In der
THG-Bilanz wurde der Erdgasverbrauch mitaufgenommen und durch die Anwen-
dung des Emissionsfaktor von DBEIS wurde die Gesamtmenge der CO
2
-Zertifi-
kate ermittelt. Die Gesamtmenge betrug 2025 4.889,83 t CO
2
e, die gelöscht wur-
den.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-51
mittelfristig
langfristig
4.4 ESRS E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Umweltverschmutzung
ZEIT-
HORIZONT
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
08 Beitrag zur Luftverschmutzung durch emissionsintensive Tä-
tigkeiten im Gießereibetrieb
Der Gießereiprozess in Tuttlingen kann schädliche Emissionen frei-
setzen, die zur Luftverschmutzung beitragen und die Gesundheit
von Mitarbeitenden sowie Anwohnern gefährden.
Potenzielle X X
negative
Auswirkung
(VC)
Im Bereich der Umweltverschmutzung tritt in der Pierer Industrie-Gruppe innerhalb der SHW AG beson-
ders die Gießerei der SHW Brake Systems GmbH am Standort Tuttlingen hervor. Dabei handelt es sich
um eine IE-Anlage, die aufgrund der hohen Umweltrelevanz nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie
(IE-RL 2010/75/EU) einem besonderen Genehmigungs- und Überwachungsprozess unterliegt. Der we-
sentliche Anteil der Emissionen von Luftschadstoffen fällt beim Betrieb der Schmelz- und Gießanlagen
und der nachfolgenden Prozesse an. Aufgrund dieser Tatsache liegt der Fokus der folgenden Ausfüh-
rungen auf diesem Geschäftsbereich.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik, Zertifizierungen
Die umweltbezogenen Ambitionen der SHW AG als technologisch ausgerichteter Metallguss- und Kom-
ponentenhersteller beruhen auf die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik sowie Richtlinie der Kernbeteili-
gung. Die Zertifizierungen zum Umwelt- und Energiemanagementsystem dienen als zentrales Kontrol-
linstrument zur Überwachung der Einhaltung regulatorischer Anforderungen sowie zur Identifikation von
Risiken, Maßnahmen und Verbesserungspotenzialen in Bezug auf Luftemissionen. Weitere Informatio-
nen (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeiten, wesentlichen Inhalten, Anwendungsbereichen und re-
levante Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt E1-2 und E1-3. (IRO 08)
Code of Conduct (CoC)
Die Codes of Conduct der Teilkonzerne beschreiben unter anderem den grundlegenden Umgang in
der jeweiligen Gruppe mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Weitere Informationen zum CoC finden
sich im Abschnitt G1-1. (IRO 08)
Die SHW AG verfolgt dabei folgendem Ansatz:
•
Systematische Verankerung von Umweltaspekten, insbesondere in den energie- und
wärmeintensiven Schmelz- und Warmhalteprozessen von Flüssigeisen. Herausforderung
und Schwerpunkt sind Emissionen aus der Gießerei.
•
Innerhalb des Managementsystems für Energie und Umwelt werden systematisch KPIs
für Energie, Emissionen und Abfälle erfasst, ausgewertet sowie Maßnahmen eingeleitet,
wenn sich KPIs nicht im Zielkorridor befinden. steuert. Das Kontrollsystem stützt sich auf
standardisierte KPIs und auf regelmäßige Messungen der Emissionen.
Luft-, Wasser
-
und Bodenver
-
schmutzung
kurzfristig
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-52
•
Gefahrstoffe unterliegen einem Freigabeprozess und werden in Verzeichnissen geführt.
Regelmäßige Bewertung der Umweltauswirkungen entlang zentraler Produktions-
schritte. Die Bewertung wird dabei durch relevante Gremien und Arbeitsgruppen wie
bspw. dem Energieteam und im Jour Fixé für Arbeitssicherheit und Umwelt vorgenommen
und bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet.
•
Jährliche Berichterstattung gegenüber der Genehmigungsbehörde (Berichtspflicht
nach § 51 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG) über Schadstoffemissionen, Ein-
haltung von Genehmigungsanforderungen und zur Einhaltung des Stands der Technik.
Damit stellt die SHW AG sicher, dass Umweltanforderungen nicht nur regulatorisch erfüllt werden, son-
dern aktiv zur Optimierung betrieblicher Abläufe beitragen.
Meldepflichten bei Umweltverstößen – Bei Nichteinhalten von Genehmigungsanforderungen erfolgt
eine unverzügliche Meldung an die Genehmigungsbehörde. sowie die direkte Kommunikation mit der
Behörde zu deren Behebung.
E2-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Zur Minimierung der Umweltverschmutzung setzt die SHW AG gezielte technische und organisatorische
Maßnahmen ein, die den Mindestanforderungen für solche Einrichtungen entsprechen. Sie tragen dazu
bei, die Emissionen und dabei insbesondere die Luftemissionen innerhalb der behördlich genehmigten
Grenzwerte zu halten. Zentrale Maßnahmen, die durch Schulungen, systematische Freigabeprozesse
für Gefahrstoffe und regelmäßige Audits unterstützt werden, sind bzw. befinden sich in Planung (IRO
08):
•
Modernisierung von Schmelz- und Prozessanlagen, um energieeffizientere und emissi-
onsärmere Gießereiprozesse zu ermöglichen. Dies folgt dem Prinzip geschlossener Stoff-
kreisläufe, wie es auch in der stahlverarbeitenden Industrie als Best Practice etabliert ist.
Über genehmigungsrechtliche Anforderungen hinaus, werden die Entstaubungsanlagen
zweimal jährlich durch den Anlagenhersteller inspiziert.
•
Reduktion luftgetragener Emissionen durch Filter-, Absaug- und Abluftreinigungssys-
teme, insbesondere bei Schmelz- und Formprozessen. Dabei orientiert sich die SHW AG
an den vorgegebenen Grenzwerten aus der TA Luft
9
und dem aktuellen Stand der Technik.
•
Transparente und strukturierte Datenerfassung, basierend auf Erfahrungen aus der
ESRS- Vorbereitung anderer Industrieunternehmen derselben Branche, wo die Datenver-
fügbarkeit für Emissionen eine zentrale Herausforderung darstellt.
Bezogen auf das Geschäftsjahr 2025 erfolgte die Umsetzung folgender Maßnahmen: Modernisierung
der Kompressoren und Druckluftanlage, Erneuerung einer Abluftreinigungsanlage (Austausch Filterge-
häuse an Emissionsquelle E5: Ersatz der Stahlblechgehäuse durch Edelstahlgehäuse). Zudem wurden
Dieselstapler durch elektrische Gabelstapler ausgetauscht – diese werden mit klimaneutralem Strom
geladen. Mittelfristig ist es geplant, weitere Stapler zu ersetzen.
Emissionsmessungen
Entsprechend den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen werden von einer zugelassenen ak-
kreditierten Messstelle Emissionsmessungen bei SHW an allen relevanten Emissionsquellen alle drei
Jahre durchgeführt, zuletzt 2025. Darüber hinaus erfolgen durch die Genehmigungsbehörde regelmä-
ßige Vor-Ort-Besichtigungen (nach aktueller Risikoeinstufung alle zwei Jahre), um die Einhaltung von
Genehmigungsanforderungen zu überprüfen. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung war im Mai 2025. Bei die-
ser Besichtigung wurden keine relevanten Abweichungen festgestellt.
Bei den Emissionsmessungen 2025 wurden Emissionsgrenzwerte mit Ausnahme von zwei Emissions-
quellen nicht eingehalten, bei denen die Grenzwerte für Volumenstrom leicht überschritten waren. Diese
Erhöhung führt die anerkannte Messstelle auf eine erhöhte Messunsicherheit aufgrund ungünstiger
Strömungsverhältnisse zurück, die jedoch innerhalb der Messtoleranz liegen. An allen Emissionsquellen
wurden alle weiteren Grenzwerte (Staub, Stickoxide und Schwefeloxide) sicher eingehalten. Dadurch
sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Im Berichtsjahr 2025 gab es keine weiteren Störfälle
9
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - Bundes-Immissionsschutzgesetz in Deutschland
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-53
und/oder Verstöße im Zusammenhang mit Luftverschmutzung. Aus diesem Grund wurden auch keine
gesonderten Betriebs- und Investitionsausgaben aufgrund von Umweltstörfällen oder Vorfällen getätigt.
Damit erfüllt die SHW AG die Mindestanforderungen an Transparenz und Kontrolle im Bereich Umwelt-
verschmutzung.
KENNZAHLEN UND ZIELE
E2-3 Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Die SHW AG orientiert sich bei den Kennzahlen zur Reduktion umweltrelevanter Emissionen an gelten-
den Anforderungen wie beispielsweise der TA Luft und Branchenstandards. Aktuell sind darüber hinaus
keine konkreten quantifizierten Ziele im Sinne des ESRS E2 festgelegt. Bestrebungen der SHW AG
umfassen:
•
Senkung der luftgetragenen Emissionen (z.B. Staub, Kohlenwasserstoffe, weitere
Schadstoffgruppen aus Schmelz- und Gießprozessen) durch energieeffizientere Anlagen
und verbesserte Abluftführung.
•
Rückgang des Einsatzes gefährlicher und besonders besorgniserregender Stoffe
•
Erhöhung des Anteils geschlossener Kreisläufe und Wiederverwendung von Pro-
zessmaterialien, damit verbundene kreislaufwirtschaftliche Ansätze.
•
Einhaltung aller relevanten Emissionsgrenzwerte, um den aktuell gültigen regulatori-
schen Rahmen und dem Stand der Technik gerecht zu werden.
Diese Vorgaben werden jährlich überprüft und angepasst.
E2-4 Luftverschmutzung
Die SHW AG überwacht und berichtet gemäß ESRS E2 systematisch über luftrelevante Emissionen,
die im Produktionsprozess entstehen. Der Standard definiert Luftverschmutzung als jede Emission, die
nachweislich ökologische oder gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Für die SHW AG sind ins-
besondere folgende Emissionsarten relevant:
Luftemissionen aus Schmelz- und Gießanlagen, thermischen Prozessen, Gussputzerei, Kernmache-
rei und Sandaufbereitung. Die SHW AG erfasst diese Emissionen kontinuierlich und setzt technische
Systeme zur Schadstoffminderung ein – analog zu Emissionskontrollprozessen in der stahlproduzieren-
den Industrie.
LUFTEMISSIONEN
EINHEIT
2025
2024
Stickstoffoxide (NO
x
)
t
6,368
12,697
spezifische Emissionswerte
10
NO
x
in kg/t
0,087
0,142
Schwefeloxide (SO
x
)
t
15,551
15,239
spezifische Emissionswerte
SO
x
in kg/t
0,213
0,171
Staub
t
0,6
1,167
spezifische Emissionswerte
Staub in kg/t
0,008
0,013
Kohlenstoffmonoxid (CO)
t
9.865,130
10.650,097
spezifische Emissionswerte
CO in kg/t
135,224
119,447
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Zur Ermittlung der Jahresfrachten für 2025 sind die Mittelwerte der gemessenen Konzentrationen je
Parameter mit dem gemessenen Volumenstrom der jeweiligen Emissionsquelle multipliziert und mit den
Jahresbetriebsstunden multipliziert. Für 2024 wurden die Messwerte aus 2022 herangezogen und mit
den Betriebsstunden von 2024 multipliziert. In den Genehmigungen sind Grenzwerte für die maximale
Konzentration je Parameter und ein maximaler Volumenstrom pro Emissionsquelle festgelegt. Bei den
Grenzwerten zu Staub wurde seitens SHW gegenüber der Behörde eine Selbstbeschränkung einer
maximalen Konzentration von 5 mg/m³ für alle relevanten Emissionsquellen getroffen (die Vorgabe der
TA Luft 2010 liegt bei max. 10 mg/m³).
10 Berechnet auf 72.954 t gegossenes Flüssigeisen in 2025
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-54
4.5 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ZEIT-
HORIZONT
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
09 Verbrauch von Primär- und Sekundärmaterialien in den Pro-
duktionsprozessen
Zur Herstellung der Produkte der Gruppe werden Primär- und Se-
kundärmaterialien wie Aluminium, Stahl, Kunststoffe und Titan ein-
gesetzt. Besonders energieintensive und schwer recycelbare Werk-
stoffe erhöhen Ressourcenverbrauch, Energieeinsatz und Emissio-
nen.
10 Risiko von Verzögerungen in der Lieferkette und einge-
schränkte Materialverfügbarkeit
Verzögerungen in der Lieferkette und die zunehmende Knappheit
wichtiger Rohstoffe, insbesondere solcher, die das Geschäftsmodell
der Pankl- Gruppe stützen, können den Produktionsprozess erheb-
lich beeinträchtigen.
11 Langfristige Bindung von Ressourcen in Produkten mit be-
grenzter Rückführung in den Kreislauf
Wertvolle Ressourcen und Rohstoffe sind langfristig in den Produk-
ten der Gruppe gebunden. Nach Ende des Produktlebenszyklus
kann nicht garantiert werden, dass alle Rohstoffe vollständig in den
Kreislauf zurückgeführt werden.
12 Entwicklung langlebiger Produkte
Die Gruppe entwickelt langlebige Produkte, die durch verlängerte
Lebenszyklen den Bedarf an Neubestellungen reduzieren, Res-
sourcen schonen und die Ressourceneffizienz entlang der Wert-
schöpfungskette steigern.
13 Abfallaufkommen (ungefährlich und gefährlich) aus Produkti-
onsprozessen
In den Produktionsprozessen der Gruppe entstehen Abfälle, sowohl
ungefährlich als auch gefährlich. Dies kann zusätzliche Umweltbe-
lastungen und Aufwände für die Entsorgung verursachen.
Tatsächliche X X
negative
Auswirkung
(OO, VC)
Potenzielles X X
Risiko
(OO, VC)
Potenzielle X X
negative
Auswirkung
(OO, VC)
Tatsächliche X
positive
Auswirkung
(OO, VC)
Tatsächliche X X
negative
Auswirkung
(OO, VC)
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Code of Conduct (CoC)
Die Codes of Conduct der Teilkonzerne beschreiben unter anderem den grundlegenden Umgang in der
jeweiligen Gruppe mit Konfliktmineralien, Chemikalien und Schadstoffen. Weitere Informationen zum
CoC finden sich im Abschnitt G1-1. (IRO 09, 10, 11)
Umweltpolitik und Zertifizierungen
Die im Rahmen der ISO 14001-Zertifizierung erstellte Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und dazuge-
hörige Richtlinie der Pankl-Gruppe beschreiben die Überwachung von Stoffströmen und den Umgang
mit Ressourcen. Weitere Informationen (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeiten, wesentlichen
Abfälle
Ressourcenabflüsse im Zu
-
sammenhang
mit Produkten
und Dienstleistungen
Ressourcenzuflüsse,
einschließ
-
lich
Ressourcennutzung
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-55
Inhalten, Anwendungsbereichen und relevante Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt E1-2. Glei-
ches gilt für die Umweltpolitik der Abatec-Gruppe. (IRO 09, 11, 12, 13)
Bisher gehen die Konzepte der Teilkonzerne nicht konkret auf die Abkehr der Nutzung von Primärroh-
stoffen, einschließlich der Zunahme der Nutzung sekundärer (recycelter) Ressourcen ein.
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislauf-
wirtschaft
Die Schonung natürlicher Ressourcen ist ein vielseitiger Prozess und kann aus verschiedenen Perspek-
tiven betrachtet werden: dem Produktdesign und dem Einsatz von Materialien und aus Prozesssicht.
Die entsprechende Materialauswahl für die Komponenten der Pankl-Gruppe verlängert die Produktnut-
zung. Durch die Verwendung alternativer Rohstoffe (wie zum Beispiel Sekundärkunststoffe) kann die
Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Nutzung von Sekundärrohstoffen
Die Gruppe ist bestrebt, Klima- und Umweltauswirkungen ihrer Produkte bereits beim Design und für
den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. So entstehen langlebigere, leicht zu reparierende Pro-
dukte, die am Ende ihrer Nutzung in möglichst wiederverwendbare oder recyclebare Teile und Materia-
lien zerlegt werden können. (IRO 09, 10, 11, 12, 13)
Ressourcenschonung in den Produktions- und Entwicklungsprozessen
Die Gruppe setzt laufend Maßnahmen, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Folgende Maß-
nahmen wurden ohne erhebliche CapEx oder OpEx Aufwände durchgeführt.
Standort Maßnahme Status Ziel Erwartetes Ergebnis
Aalen Optimierung
der Instand-
haltungsstrate-
gie
Laufend Ressourcenschonung und Um-
weltschutz:
Durch die Abdichtung von Lecka-
gen und effizientere Wartung soll
der Verbrauch von Primärrohstof-
fen (Öle, KSS) minimiert und das
Aufkommen gefährlicher Abfälle
dauerhaft gesenkt werden.
Kosteneffizienz und Wirtschaft-
lichkeit:
Die signifikante Reduktion des
Teileausschusses um 27 % zielt
auf eine Senkung der Herstell-
kosten ab. Durch die Vermeidung
von Materialverschwendung und
geringere Entsorgungskosten
wird die Wettbewerbsfähigkeit
der Sinterteil-Produktion ge-
stärkt.
Wissensmanagement und Pro-
zessstabilität:
Mit der Implementierung der Wis-
sensdatenbank wird das Ziel ver-
folgt, implizites Expertenwissen
in explizites Unternehmenswis-
sen umzuwandeln. Dadurch soll
die Fehlerquote bei komplexen
Prozessen nachhaltig gesenkt
und die Reaktionszeit bei Störun-
gen verkürzt werden (Minimie-
rung von Stillstandzeiten).
Qualitätssicherung:
Das Ziel des kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses ist eine
Null-Fehler-Strategie, um die
Kundenzufriedenheit durch eine
Durch die Optimierung der Instandhal-
tungsstrategie – insbesondere durch
effizientere Wartungszyklen, gezielte
Anlagenreparaturen und die konse-
quente Abdichtung von Leckagen –
konnte das Aufkommen gefährlicher
Abfälle im Vergleich zum Vorjahr signi-
fikant reduziert werden. Die Mengen an
Kühlschmierstoffen (KSS) sanken um
11 %, während bei Altölen eine Reduk-
tion von 4 % erzielt wurde. Durch konti-
nuierliche Optimierungsmaßnahmen
konnte der Produktionsausschuss der
Sintertechnik signifikant reduziert wer-
den (-27 % gegenüber dem Vorjahr).
Die Einführung einer spezialisierten
Wissensdatenbank diente hierbei als
zentrales Instrument, um Fehlerquellen
systematisch zu analysieren und prä-
ventive Maßnahmen im Fertigungspro-
zess nachhaltig zu verankern.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-56
gleichbleibend hohe Präzision
der Sinterteile sicherzustellen.
Es wird angestrebt, dass die be-
reits erreichten Einsparungen bei
Abfällen und Ausschuss durch
fortlaufende Datenanalysen und
Mitarbeiter-Feedback zukünftig
noch
weiter
zu
steigern.
Kapfenberg HADES Laufend 2024 startete Pankl Racing das
unternehmensweite Einkaufspro-
jekt HADES zur effizienteren und
nachhaltigeren Gestaltung des
Beschaffungsprozesses. In ei-
nem umfassenden Handbuch
sind alle Anforderungen gebün-
delt und klare Einkaufsrichtlinien
definiert. Zudem wurde ein Nach-
haltigkeits-Selbstauskunftsbo-
gen entwickelt, der nun jährlich
bei den Top-15-Lieferanten abge-
fragt wird, da diese über den
Großteil des produktrelevanten
Einkaufsvolumens ausmachen.
Der Fragebogen wurde 2025
erstmalig ausgerollt. Die daraus
gewonnenen Erkenntnisse
schaffen mehr Transparenz über
die Lieferkette und unterstützen
bei der Berechnung von Emissio-
nen sowie der Ableitung strategi-
scher Klimaschutz- und Nachhal-
tigkeitsmaßnahmen.
Mehr Transparenz über die Lieferkette
und somit eine Entscheidungsmöglich-
keit für zukünftige Einkäufe. Langfristig
sollen die Scope-3-Emissionen durch
diese Maßnahme verringert werden.
Kunshan Abfallreduzie-
rung
Laufend Reduzierung
von
Produktions-
ausschuss und damit von Abfall
durch Analyse der Ausschussur-
sachen und zur Bekämpfung die-
ser Ursachen.
Weniger Ausschuss und geringere
Kosten
Maßnahmen zur Energieeinsparung werden im Abschnitt E1-3 genauer beschrieben.
Maßnahmen zum Umgang mit dem Risiko verzögerter Lieferungen oder der eingeschränkten
Materialverfügbarkeit
Um das Beschaffungsrisiko zu senken, hat die Kernbeteiligung für bestimmte Warengruppen das Ziel
der Diversifikation innerhalb der Lieferkette in die Einkaufsstrategie schon seit vielen Jahren integriert.
Zudem setzt die Kernbeteiligung auf ein mehrstufiges Risikomanagement, um die Risiken in der Liefer-
kette zu minimieren. Eine zentrale Maßnahme ist der Einsatz eines digitalen Monitoring-Tools, das die
Tier-1 Lieferanten laufend analysiert und potenzielle Störungen oder Engpässe frühzeitig identifiziert.
Dieses Tool erweitert die bestehende interne Risikomatrix um eine fundierte externe Perspektive auf die
Risikosituation einzelner Lieferanten. (IRO 10)
KENNZAHLEN UND ZIELE
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Aufgrund der Schwere bei der Datenerhebung entlang der Wertschöpfungskette wurden bisher keine
Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft defi-
niert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen
IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeord-
netes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-57
E5-4 Ressourcenzuflüsse
Unternehmensspezifische Angabe – eingesetzte Materialien nach Gewicht
MATERIAL
EINHEIT
2025
2024
Akkumulatoren
11
t
2,4
264,7
Acetylen
t
0,6
1,4
Aluminium
t
8.766,2
25.920,7
Argon
t
98,7
111,8
Bausand
t
11.672,0
13.564,5
Bentonit
t
6.721,8
7.536,6
Bronze
t
0,0
0,5
Carbon
12
t
0,0
348,2
Elastomere
t
18,8
17,1
Elektrodengrafit-Ranco
t
360,0
414,0
Elektronik
t
326,4
916,7
Ferro-Chrom
t
39,9
56,0
Ferro-Mangan
t
191,9
219,9
Ferro-Molybdän
t
58,0
73,5
Ferro-Silizium
t
443,4
412,0
Gummi
t
2,3
1.999,1
Harze und Härter
t
352,5
402,4
Holz
t
177,5
243,2
Inoculin
t
104,0
121,4
Kalkstein
t
2.716,4
3.027,9
Kartonagen
t
269,2
5.570,4
Kunststoff
t
537,2
4.169,6
Kupfer
t
92,6
383,5
Lack
t
77,0
75,2
Magnesium
t
0,3
0,3
Mineralöl
t
28,8
45,8
Natriumchlorid
t
0,0
0,5
Natriumhydroxid
t
9,9
8,8
Nickel
t
9,0
77,2
Salzsäure
t
18,7
13,2
Sauerstoff
t
5.207,0
5.957,7
Schlichtewasser
t
753,6
889,2
Schmieröl
t
111,0
196,4
Siliziumkarbid
t
1.280,3
3.008,1
Sonstiges
13
t
792,3
n/a
Stahl
t
82.860,5
137.670,3
Stickstoff
t
4.809,0
5.518,5
Textil
t
0,1
134,3
Titan
t
164,2
367,7
Gesamt
t
129.073,6
219.738,2
11
Die angegebene Menge für 2024 repräsentiert lediglich das Gewicht der Akkumulatoren der Elektrofahrräder des aufgegebenen Geschäftsbereichs. Akkumulatoren
der Motoren sind in der Materialgruppe Elektronik angeführt. Die Menge für 2025 repräsentiert ausschließlich die Abatec-Gruppe.
12
Die Menge für 2024 repräsentiert lediglich das Gewicht der Carbonkomponenten an Fahrrädern des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
13
Unter Sonstiges sind Materialzuflüsse der SHW-Gruppe sowie Abatec-Gruppe zusammengefasst und beinhaltet: Propan und Wasserstoff sowie div. Baugruppen,
Beistellmaterial, Drucksorten, Etiketten, Maschinenersatzteile, Montageteile", Verbrauchsmaterial bzw. Verguss- und Lötmaterial.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-58
ESRS E5-4, 31a-c
EINHEIT
2025
2024
Gesamtgewicht verwendeter Produkte und Materialien
t
129.073,6
219.738,2
Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig beschafft wurden am
Gesamtgewicht
n/a
n/a
Gewicht verwendeter wiederverwendeter oder recycelter sekundä-
rer Komponenten, Produkte oder Materialien
t
41.113,1
63.014,8
Anteil verwendeter wiederverwendeter oder recycelte sekundäre
Komponenten, Produkte oder Materialien
31,9 %
28,7 %
E5-5 Ressourcenabflüsse / Abfälle
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde ESRS E5-5 Abfälle in der Kernbeteiligung auch 2025 als
wesentlich identifiziert und entsprechend bewertet. Aus Gründen der Transparenz und zur Darstellung
gruppenweiter Entwicklungen werden daher auch die Kennzahlen der Abatec-Gruppe offengelegt, ob-
wohl für diese keine eigene Wesentlichkeit im Sinne der ESRS-Anforderungen vorliegt.
Die Kernaktivität der Pankl-Gruppe ist die Herstellung von Metallerzeugnissen. Die Produkte sind in
Antriebs-, Motor,- Fahrwerks,- und Luftfahrtkomponenten sowie Bremsscheiben zu kategorisieren. Die
Produkte verfügen über eine mehrjährige Lebensdauer bei normaler Nutzung und können demontiert
werden. Somit kann ein Großteil der verwendeten Materialien in den Kreislauf zurückgeführt werden.
Bei Antriebs-, Motor- und Fahrwerkskomponenten wird auf eine Leichtbauweise geachtet.
ESRS E5-5 36a-c
Die Lebensdauer der Produkte der Pankl-Gruppe hängt maßgeblich von der Nutzungsart der Endkun-
den ab. Bei Antriebs-, Motor- und Fahrwerkskomponenten wird eine durchschnittliche Lebensfahrleis-
tung von 80.000 bis 120.000 km angenommen. Dabei variieren die Werte je nach Fahrzeugtyp:
•
Standard-Serienfahrzeuge: 120.000 – 150.000 km
•
High-Performance-Fahrzeuge: 60.000 – 80.000 km
Racing-Komponenten werden speziell für die extremen Belastungen und Leistungsanforderungen im
Motorsport entwickelt. Aufgrund der hohen mechanischen und thermischen Beanspruchungen haben
diese Bauteile eine kurze Lebensdauer. Dies liegt daran, dass sie auf maximale Effizienz und Leistung
bei geringem Gewicht optimiert sind, wodurch die Materialermüdung beschleunigt wird.
Serienprodukte wie Motorkomponenten, Antriebssysteme, Pumpen und Bremsscheiben werden gezielt
für eine lange Lebensdauer entwickelt. Die Produktion richtet sich strikt nach den spezifischen Anforde-
rungen der Kunden. Dadurch können die Lebensdauern je nach Produkt und Einsatzbereich variieren
– von der gesamten Nutzungsdauer des Fahrzeugs bis hin zu bestimmten Kilometer- oder Flugstun-
denbegrenzungen. Sie sind so konzipiert, dass sie die Nutzungsdauer unter normalen Betriebsbedin-
gungen überdauern. Dies wird durch umfassende Materialtests und strenge Qualitätskontrollen sicher-
gestellt.
Luftfahrtkomponenten werden für eine durchschnittliche Lebensdauer von rund 8.000 Flugstunden kon-
zipiert. Die Wartung erfolgt "on condition", d.h., der Zustand jedes einzelnen Bauteils wird individuell
überprüft. Vorgeschriebene Wartungsintervalle betragen dabei 500 Flugstunden, nach denen eine Zu-
standsbewertung erfolgt, um die weitere Nutzung oder den Austausch zu bestimmen. Die Vergleichs-
werte basieren auf Expertenbefragungen und Branchenvergleiche. Besonders aufgrund des hohen Ein-
flusses der Nutzungsart kann die Haltbarkeit der Komponenten stark variieren. In etwa 72,32 % der
Produkte und ihrer Verpackungen (nicht berücksichtigt sind Mehrwegverpackungen) sind recycelbar.
ESRS E5-5 37 a-d
EINHEIT
2025
2024
Abfälle gesamt
t
47.181,0
58.250,1
Abfälle zur Verwertung gesamt
t
38.725,0
46.262,5
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-59
davon Vorbereitung zur Wiederverwertung
t
1.014,6
24.091,6
nicht gefährliche Abfälle
t
1.001,4
46.260,6
gefährliche Abfälle
t
13,2
2,0
davon Recycling
t
17.595,2
17.533,5
nicht gefährliche Abfälle
t
17.161,0
17.533,5
gefährliche Abfälle
t
434,2
0,0
davon andere Entsorgungsverfahren
t
20.115,2
4.637,5
nicht gefährliche Abfälle
t
19.081,7
4.635,5
gefährliche Abfälle
t
1.033,4
2,0
Abfälle zur Beseitigung gesamt
t
8.456,0
11.803,5
davon Verbrennung
t
684,2
774,6
nicht gefährliche Abfälle
t
57,8
7.985,9
gefährliche Abfälle
t
626,4
3.817,5
davon Deponierung
t
7.214,6
8.410,0
nicht gefährliche Abfälle
t
6.846,2
5.940,2
gefährliche Abfälle
t
368,3
3.817,5
davon andere Entsorgungsverfahren
t
557,3
2.618,9
nicht gefährliche Abfälle
t
19,4
1.665,2
gefährliche Abfälle
t
537,8
953,7
Radioaktive Abfälle
t
0
0,0
Nicht recycelte Abfälle
t
28.571,2
15.493,1
Anteil nicht recycelte Abfälle (an Abfallmenge gesamt)
60,6 %
26,6 %
Gefährliche Abfälle gesamt
t
3.013,4
3.819,5
ESRS E5-5 38 a-b
In der Pankl-Gruppe entfällt ein wesentlicher Anteil auf nicht-gefährliche metallische Abfälle wie Stahl-,
Aluminium- und Gussreste, die im Rahmen der Zerspanung und Gießereiprozesse anfallen. Diese ent-
halten wertvolle Sekundärrohstoffe und werden der stofflichen Verwertung zugeführt. Zusätzlich fallen
nichtmetallische mineralische Abfälle wie Gießereialtsand, Ofenschlacke und Kernbruch an. Diese ent-
halten Quarzsand, Keramikbestandteile und mineralische Bindemittel und werden – je nach Verunreini-
gung – recycelt oder entsorgt. Im Bereich der Verpackung und Logistik entstehen Abfälle aus Holz,
Kunststoffen, Papier und Karton. Diese Materialien werden getrennt erfasst und überwiegend stofflich
oder energetisch verwertet. Gefährliche Abfälle wie Altöl, Lösungsmittel, Lackreste und ölhaltige Be-
triebsmittel enthalten unter anderem chemische Rückstände. Diese werden gesetzeskonform über spe-
zialisierte Entsorger behandelt. Biomassehaltige Abfälle (z.B. Grünabfälle, Kantinenreste) sind mengen-
mäßig nachrangig, werden jedoch separat erfasst und verwertet. Seltene Erden und kritische Rohstoffe
sind im allgemeinen Fertigungsprozess des Unternehmens nur in sehr geringem Umfang enthalten,
beispielsweise in Form von Legierungsbestandteilen in Metallschrotten oder elektronischen Kleingerä-
ten. Diese werden bei der Entsorgung von Elektroschrott separat behandelt und extern aufbereitet.
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS ANGABE-
PFLICHT PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Unternehmensspezifische Angabe – eingesetzte Materi-
alien nach Gewicht
Die Ermittlung der eingesetzten Materialien erfolgt in
den Teilkonzernen auf Basis der im ERP-System er-
fassten Einkäufe. Die eingekauften Materialien werden
analysiert und den jeweiligen Materialgruppen zuge-
ordnet, wobei die Mengen entsprechend angegeben
werden.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-60
E5-4
30
Beschreibung der
Ressourcenzuflüsse
Für die Methode zur Erfassung des Gesamtgewichts
verwendeter Produkte und Materialien der Teilkon-
zerne wird auf die unternehmensspezifische Angabe
„eingesetzte Materialien nach Gewicht“ verwiesen.
Primärdaten der vorgelagerten Wertschöpfungskette
konnten aufgrund der Komplexität der Wertschöp-
fungskette nicht inkludiert werden. Es wurde versucht
mittels der Value Chain Risk Analysis ein umfassende-
res Bild der Wertschöpfungskette zu erhalten.
Der Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig be-
schafft wurden, wurde als nicht wesentlich eingestuft.
Für die Klassifikation als nachhaltig, muss ein Rohstoff
nach einem anerkannten Zertifizierungssystem zertifi-
ziert worden sein. Aufgrund der Aggregation der Res-
sourcenzuflüsse auf Warengruppenebene ist diese de-
taillierte Auswertung und folglich Ausweisung des An-
teils nachhaltig beschaffter, biologischer Materialien
nicht möglich. Die Ermittlung der in der Pankl-Gruppe
eingesetzten Materialien erfolgt auf Basis der im ERP-
System systematisch erfassten Beschaffungsdaten.
Die eingekauften Materialien werden im Rahmen einer
Auswertung analysiert, nach definierten Materialgrup-
pen klassifiziert und mengenmäßig erfasst.
Beim Gewicht der wiederverwendeten bzw. recycelten
Komponente wurde der deutsche Durchschnitt der Se-
kundäranteile in Stahl (42 %) und Alu (72 %) sowie den
Stahl- und Alu-Stoffströmen herangezogen.
Der berichtete Wert an wiederverwendeten oder recy-
celten Komponenten repräsentiert den Anteil von Se-
kundäraluminium. Zur Berechnung wurde der deut-
sche Aluminiummix verwendet. Der berichtete Anteil
unterliegt somit einer hohen Ergebnisunsicherheit.
E5-5
36a
Erwartete Haltbarkeit
Die Angaben der Haltbarkeit bezieht sich bei der
Pankl-Gruppe auf die mögliche Kilometerleistung der
Bauteile von Antriebs-, Motor,-Fahrwerkskomponenten
und bei Luftfahrtkomponenten auf Flugstunden.
Die erwartete Haltbarkeit der Elektroniklösungen der
Abatec-Gruppe orientiert sich nach Kundenanforde-
rungen. Für Produkte, die im Automotive-Umfeld ein-
gesetzt werden, werden detaillierte Lebensdauerbe-
trachtungen auf Bauteilebene durchgeführt und mit
entsprechenden Validierungsprüfungen bestätigt.
E5-5
36b
Reparierbarkeit
Bei der Pankl-Gruppe kann durch die fest verbauten
Komponenten keine Reparierbarkeit angegeben wer-
den. Von Produkten der Abatec-Gruppe ist eine Repa-
rierbarkeit grundsätzlich gegeben.
E5-5
36c
Recyclebarer Anteil
in Produkten und
Verpackungen
Die Materialien Stahl, Aluminium, Papier, Bronze,
Ferro-Chrom, Ferro-Mangan, Ferro-Molybdän, Ferro-
Silizium, Holz, Inoculin, Kupfer, Nickel, Titan und Mag-
nesium wurden als recyclebar klassifiziert und die An-
teile an den Produkten und Verpackungen entspre-
chend ausgewiesen.
E5-5
38 a-b
Abfallströme
Die Abfallströme ergeben sich aus den Abfallcodes der
jeweiligen Länder und werden Pankl-Gruppenweit
konsolidiert. Bei der Abatec-Gruppe wurde auf die Da-
ten der Entsorgungsunternehmen zurückgegriffen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-61
Schulung und
Gleichbehandlung
Kompetenz
-ent- und Chancengleich
-
SOZIALINFORMATIONEN
4.6 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Arbeitskräften des Unternehmens
ZEIT-
HORIZONT
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
14 Positive Auswirkung (auf Tarifverhandlungen) durch Kollektiv-
vertragswechsel an den österreichischen Standorten
Die Gruppe unterstützt aktiv Tarifverhandlungen und strebt eine
hohe Abdeckung der Mitarbeitenden durch Kollektivverträge an, um
faire Arbeitsbedingungen, Zufriedenheit und Motivation zu fördern.
In Österreich erfolgt 2025/2026 die Umstellung vom Kollektivvertrag
des Metallgewerbes auf jenen der Metallindustrie, womit eine stär-
kere Ausrichtung an industriellen Standards erfolgt.
15 Auftreten von Arbeitsunfällen
Das Auftreten von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Todesfäl-
len in der Produktion kann direkte negative Auswirkungen auf Mitar-
beitende, Produktionsprozesse und das Unternehmensimage ha-
ben. (systemisch)
Tatsächliche X X
positive
Auswirkung
(OO)
Potenzielle X X
negative
Auswirkung
(OO)
16 Geschlechterungleichheiten in Bezahlung und Führungspositi-
onen
In der Gruppe überwiegt der Anteil männlicher Beschäftigter sowohl
in der Gesamtbelegschaft als auch bei den Führungskräften. Der
Gender-Pay-Gap beträgt 30,19 %
14
. (systemisch)
Potenzielle X X
negative
Auswirkung
(OO)
17 Zukunftsperspektiven und Kompetenzaufbau durch Weiterbil-
dung und Wissensmanagement
Die Gruppe bietet ihren Mitarbeitenden umfangreiche Weiterbil-
dungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, um Kompetenzen, Be-
schäftigungsfähigkeit und Zukunftsperspektiven zu fördern. (syste-
misch)
18 Gefahr des Datenverlusts oder Datenmissbrauchs
Ein potenzieller Verlust oder Missbrauch von personenbezogenen
Daten für alle Mitarbeiter der Gruppe greift in die Rechte der be-
troffenen Personen ein. (systemisch)
Tatsächliche
positive
Auswirkung
(OO)
Potenzielle
negative
Auswirkung
(OO)
X X
X X X
Bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und bei der Berichterstattung
im Zuge der „ESRS 2 Allgemeine Angaben“ wurden die eigenen Arbeitskräfte (inkl. Leiharbeiter) der
Gruppe berücksichtigt. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe IRO-1) wurden die po-
tenziell betroffenen eigenen Arbeitskräfte identifiziert, wobei die Tätigkeiten, das Arbeitsumfeld und die
Merkmale der Arbeitskräfte berücksichtigt wurden. Bei der Analyse wurden unter anderem Gespräche
mit Experten des Personalmanagements geführt, um ein besseres Verständnis der potenziellen Auswir-
kungen zu gewinnen. In der Pankl-Gruppe wurden bisher die eigenen Arbeitskräfte im Übergangsplan,
wie unter E1-1 dargestellt, nicht berücksichtigt. Es kam zu keinen negativen Auswirkungen auf die
14
Weitere Informationen zum Gender-Pay-Gap inklusive der Berechnungsweise finden sich in S1-16.
Daten
-
schutz
Gesundheits
-
schutz und
Sicherheit
Sichere
Beschäfti
-
gung
wicklung
heit für alle
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-62
Arbeitskräfte aufgrund von Übergangsplänen. Die Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember
2025 insgesamt 4.193 Personen. Weitere Informationen zu den Arbeitskräften finden sich im Abschnitt
„S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens“.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens
Die Gruppe strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter durch geeignete Maßnah-
men und Prozesse bestmöglich vor Gesundheits- oder Verletzungsgefahren geschützt sind. Die Teil-
konzerne haben dafür nachfolgende Konzepte in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit ihren Ar-
beitskräften festgelegt. Die Gruppe achtet die Menschenrechte, darunter auch Arbeitnehmerrechte, Dis-
kriminierung, einschließlich Belästigung und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein. Zudem fördert
die Gruppe mit gezielten Maßnahmen die Diversität und Chancengleichheit ihrer Beschäftigten. Die
Mitarbeiter können sich jederzeit an ihre Führungskräfte, den Betriebsrat, die Betriebsärzte, den Arbeits-
psychologen, die Personal- oder die Rechtsabteilung, die Sicherheitsfachkräfte richten oder über das
Hinweisgeber-System/Compliance-Stelle kommunizieren.
Zudem wurden in der Pankl- und Abatec-Gruppe zahlreiche Sicherheitstrainings und -schulungen etab-
liert, um das Sicherheitsniveau hochzuhalten und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik, Nachhaltigkeitsrichtlinie
Die Pankl-Gruppe bekennt sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitspolitik zu fairen, sicheren und gesund-
heitsgerechten Arbeitsbedingungen. Die Achtung der Menschenrechte sowie die Schaffung flexibler und
gerechter Arbeitsbedingungen gelten als Selbstverständlichkeit. Zur Stärkung der Qualifikation und Wei-
terentwicklung der Mitarbeitenden setzt das Unternehmen auf kontinuierliche Aus- und Weiterbildung.
Die Pankl-Gruppe strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter durch geeignete
Maßnahmen und Prozesse bestmöglich vor Gesundheits- oder Verletzungsrisiken geschützt sind. Die
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und Richtlinie umfassen die wichtigsten Grundsätze zur Arbeitssi-
cherheit und zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Zudem wurden zahlreiche Anweisungen, Si-
cherheitstrainings und -schulungen etabliert, um das Sicherheitsniveau hochzuhalten und Arbeitsunfälle
zu vermeiden. Die Politik und Richtlinie sind auf der Website der Pankl-Gruppe zugänglich. Für die
gezielte Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter sind die Si-
cherheitsfachkräfte oder EHS-Teams an den jeweiligen Standorten bzw. standortübergreifend verant-
wortlich. Es wird von arbeitsmedizinischen Fachdienstleistern unterstützt. Für deren Umsetzung sind
die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich.
(IRO 14, 15, 16, 17)
Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie
Die Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Abatec-Gruppe umfasst die wichtigsten Grunds-
ätze und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Die Arbeitssicherheits- und Mitar-
beitergesundheitsrichtlinie ist auf der Unternehmenswebsite zugänglich
15
. Für die zielgerichtete Weiter-
entwicklung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter der Gruppe zeichnen sich
der Ausschuss (für Arbeitssicherheit) sowie die HR-Abteilung (Förderung der Gesundheit) verantwort-
lich. Es wird von Sicherheitsfachkräften sowie arbeitsmedizinischen Fachdienstleistern unterstützt. Auf
oberster Ebene ist die Geschäftsführung für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. (IRO 15)
Richtlinie
16
zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems
Die Richtlinie für Hinweisgeber dient der Prozessstrukturierung und schützt den Hinweisgeber bei der
Meldung im Rahmen des Hinweisgebersystems. Diese gelten für die Teilbereiche in der Kernbeteiligung
und sind intern wie extern auf der Webseite zugänglich. In der Richtlinie sind der Meldeprozess sowie
Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die Richtlinie wird von den Rechts-
abteilungen der Kernbeteiligung erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für deren Umsetzung sind die
15
Verfügbar unter: https://www.abatec.at/downloads/
16
Hinweis: Die Richtlinie der Pankl-Gruppe ist über das Whistleblower-Tool abrufbar. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt G1-1, G1-3 und unter: https://pankl.in-
tegrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-63
zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO
14, 15, 16, 17, 18)
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die Abatec-Gruppe hat eine Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
17
, diese fasst das
Vorgehen zur Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel zusammen. Als Begleitdo-
kument des jeweiligen Code of Conduct gilt die Erklärung auch für Geschäftspartner und soll somit auch
in der Wertschöpfungskette wirken. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung der Menschenrechte. Für
deren Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand / die Geschäftsführung
verantwortlich. Weitere Informationen zu diesen Richtlinien (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeit
und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt S2-1. (IRO 15, 16)
Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte
Die Pankl-Gruppe hat eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, die auf der Website
18
der Gruppe zugäng-
lich ist. Sie unterstreicht das Engagement des Unternehmens für die Einhaltung aller relevanten Ge-
setze und Leitlinien, insbesondere im Bereich der Menschenrechte. Die Grundsatzerklärung wird von
den Rechtsabteilungen der beiden operativ tätigen Unternehmen – Pankl Racing Systems AG und SHW
AG – gemeinsam erstellt und bei Bedarf entsprechend aktualisiert. Für deren Umsetzung sind die zu-
ständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 14,
16, 17)
Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie
Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie regelt, wie Diversität innerhalb der Abatec-Gruppe ge-
lebt und gefördert werden soll und wie den verschiedenen Formen der Diskriminierung und Belästigung
vorgebeugt wird. Dabei beschränkt sich die Richtlinie nicht auf die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, sondern
berücksichtigt explizit auch arbeitsbedingte Settings sowie Online-Situationen. Sie gilt für alle Mitarbeiter
und Führungskräfte an allen Abatec-Standorten. Sie definiert relevante Begriffe, nennt mögliche Gründe
für Diskriminierung und unterstützt die Mitarbeiter bei der Identifikation von unangemessenen Verhal-
tensweisen. Sollte es zu Verstößen gegen die Richtlinie kommen, werden Meldeoptionen aufgezeigt,
wie zum Beispiel die Compliance-Anlaufstelle. Dabei ist der Teilkonzern stets bestrebt, eine lückenlose
Vertraulichkeit zu gewährleisten. Keinem Arbeitnehmer sollen Nachteile entstehen, wenn er im guten
Glauben einen Verstoß im Sinne der Richtlinie meldet. Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie
ist auf der Unternehmenswebsite abrufbar. Für die Umsetzung dieser sind die zuständigen Führungs-
kräfte und letztlich die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 15, 16)
Code of Conduct (CoC)
Der CoC der Teilkonzerne beschreibt unter anderem Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte, Diver-
sität, faire Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, einschließlich Belästigung, Gesundheitsschutz und Ar-
beitssicherheit, Zwangs- und Pflichtarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Weitere Informationen
zum CoC finden sich im Abschnitt G1-1. (IRO 14, 16, 17, 18)
Politik für Informationssicherheit und Datenschutz
Die Informationssicherheits- und Datenschutzpolitik gilt intern sowie extern für die gesamte Pankl-
Gruppe und für alle Mitarbeiter und ist im Intranet zu finden. Informationen werden vor unbefugtem
Zugriff, Verlust und Manipulation geschützt. Die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben wird
sichergestellt. Sicherheitsrisiken werden erkannt und minimiert, während das Bewusstsein für Sicher-
heitsmaßnahmen gefördert wird. Der verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten
und deren sparsame Verwendung stehen ebenfalls im Fokus. Für die Umsetzung dieser Richtlinie zeigt
sich die Abteilung Informationssicherheit und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verant-
wortlich. (IRO 18)
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeit-
nehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
In der Pankl-Gruppe sind rund 80 % der gesamten Belegschaft durch Betriebsräte vertreten. In der
Abatec-Gruppe trifft es auf rund 90 % der Mitarbeiter zu. Sie werden bei personalbezogenen,
17
Verfügbar unter: https://pankl.com/de/downloads/nachhaltigkeit/ ; https://www.shw.de/de/downloads/nachhaltigkeit/, https://www.abatec.at/downloads/
18
Verfügbar unter: https://pankl.com/de/downloads/nachhaltigkeit/, https://www.shw.de/de/downloads/nachhaltigkeit/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-64
weitreichenden Entwicklungen in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Mitarbeiter können sich
jederzeit mit ihren Anliegen an die Betriebsräte wenden und von diesen beraten und vertreten lassen.
An den Standorten der Pankl-Gruppe und der Abatec-Gruppe, an denen keine Betriebsräte vorhanden
sind, übernimmt die Personalabteilung und HR-Businesspartner die Funktion der Anlaufstelle für die
Mitarbeiter. Zudem können die Mitarbeiter jederzeit ihre Anliegen an ihre Führungskräfte, die Betriebs-
ärzte, die Personal- oder die Rechtsabteilung, die Sicherheitsfachkräfte und die HR-Businesspartner
richten oder über das Hinweisgeber-System/die Compliance-Stelle kommunizieren. Ergänzend finden
im Angestelltenbereich jährlich Mitarbeitergespräche statt, welchem dem strukturierten Austausch zwi-
schen Mitarbeitern und Führungskräften dienen. Die Mitarbeitergespräche werden durch die Personal-
abteilung koordiniert. Weitere Informationen zu den Mitarbeitergespräche finden sich im Abschnitt S1-
13. 80,6 % der Arbeitnehmer der Teilkonzerne werden durch Tarifverträge abgedeckt oder verfügen über
Verträge mit tarifvertragsähnlichen Bedingungen (S1-8). Diese regeln die Rechte und Pflichten der Ar-
beitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Für deren Umsetzung sind der Vor-
stand / die Geschäftsführung verantwortlich.
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeits-
kräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Die Gruppe ist bemüht negative Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeiter zu vermeiden. Entspre-
chende Maßnahmen werden im Abschnitt ESRS S1-4 beschrieben. Darüber hinaus haben die Arbeits-
kräfte die Möglichkeit, ihre Bedenken jederzeit über die unter S1-2 beschriebenen Kanäle richten zu
können. Informationen zu diesen Meldemöglichkeiten, wie zum Beispiel die Richtlinien zum Hinweisge-
ber-System oder die konkreten Kontaktadressen sind im Intranet veröffentlicht. Auf die Hinweisgeber-
Systeme/Compliance-Stelle wird spezifisch in einer Mitarbeiterinformation (Intranet, Pankl Formula,
Aushänge) sowie im E-Learning Compliance & Code of Conduct hingewiesen, was zur internen Be-
kanntheit der Systeme beitragen soll. Außerdem werden die Codes of Conduct, welche auf die Hinweis-
geber-Systeme/Compliance-Stelle verweisen, allen Mitarbeitern bei Vertragsunterzeichnung übermittelt
bzw. ist dies Teil des On-Boarding Prozesses, sowie bei Änderungen der Inhalte der Codes of Conduct
auf diese hingewiesen. Der Schutz der Hinweisgeber ist fest in den Unternehmensprinzipien der Kern-
beteiligung verankert. Die Beschwerden werden je nach Art der Meldung und des Meldekanals priorisiert
bearbeitet und nachverfolgt. Die Rechtsabteilung überwacht die eingehenden Meldungen an die Hin-
weisgeber-Systeme, wodurch die Wirksamkeit der Systeme sichergestellt werden kann. Weitere Infor-
mationen zum Hinweisgeber-System inklusiver des Nachverfolgungsprozesses durch die Rechtsabtei-
lungen oder bei Bedarf durch externe Experten finden sich in den Abschnitten G1-1 und G1-3. Mitarbei-
ter der Abatec-Gruppe können Hinweise über E-Mail bei der Compliance-Stelle einbringen.
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeits-
kräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unterneh-
mens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz, Schulungs- und Weiterbildungsangebote sowie Diversität und Chancengleichheit
wurden durch die Personalabteilungen der Teilkonzerne ermittelt und umgesetzt. Die internen Fachex-
perten berücksichtigen bei der Maßnahmenidentifikation sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Anfor-
derungen und Hinweise der Fachabteilungen. Maßnahmen zum Datenschutz werden durch die Rechts-
abteilungen/Compliance-Stelle identifiziert und betreut, wohingegen die IT die Maßnahmen zur Daten-
sicherheit verantwortet. Die verantwortlichen Abteilungen sind ferner für die Überwachung der Wirksam-
keit der Maßnahmen zuständig. Dies geschieht beispielsweise in Form von Wissensüberprüfungen zum
Abschluss von Schulungen oder im Falle der Cybersecurity Maßnahmen durch die Auswertung der
Fake-Phishing-Mails. Nach Absolvierung von systemtechnisch angelegten Schulungen haben die Ar-
beitnehmer die Möglichkeit, das Training hinsichtlich der Inhalte und Methoden sowie der Praxisrelevanz
zu bewerten. Dies dient der Überwachung der Wirksamkeit der Trainings. Eine hohe Bewertung der
Praxisrelevanz deutet auf eine gute Anwendbarkeit der Trainings im Arbeitsalltag der Arbeitskräfte hin.
Weiters dienen die jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche als Feedbackmöglichkeit. Dem Ma-
nagement der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen zugeordnet,
sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-65
Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit
Die Gruppe sieht sich den Mitarbeitern gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Dabei wird ein
Fokus auf faire und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen gelegt. Die Maßnahmen werden durch
die Personalabteilungen der Teilkonzerne gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können
sich mit Verbesserungsvorschlägen stets an die jeweilige Personalabteilung wenden. (IRO 14, 16, 17)
Stand-
ort
Maßnahme Status Beschreibung und Ziel der Maß-
nahme
Erwartetes Ergebnis
Öster-
reich
Mentale Stärke &
Teamentwicklung
(Resilienz Journey)
Laufend Durchführung der „Resilienz Learning Jour-
ney“ und Teambuilding-Workshops bei
Strukturänderungen (z B. „Manfred & Pran-
ger“).
Höhere Belastbarkeit und stabi-
lere Teams nach Veränderungen.
Integrierte Nachhal-
tigkeitsstrategie bei
Pankl
Abge-
schlos-
sen
Stärkung der psychischen Widerstandskraft
und Verbesserung der Teamdynamik.
Im Projekt „Enabling Transformation“, unter-
stützt durch den Mobilitätscluster ACstyria,
hat Pankl gemeinsam mit externen Experten
und der internen Nachhaltigkeitsabteilung
die teils bestehende Nachhaltigkeitsstrate-
gie analysiert.
Die bestehende Dekarbonisierungsstrategie
wurde als solide bewertet. Für die Bereiche
Social und Governance wurden Maßnah-
menpotenziale identifiziert, die 2026 in Zu-
sammenarbeit mit den Fachbereichen um-
gesetzt werden. Zusätzlich erhielt die Abtei-
lung Unterstützung für eine datenbasierte
Steuerung der Nachhaltigkeitsleistung.
Integrierte ESG-Strategie und
Umsetzung gezielter Maßnah-
men in den Bereichen Social und
Governance.
Maßnahmen zur Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, eine hohe Arbeitssicherheitsleistung an allen Standorten und in
allen Geschäftsbereichen zu erreichen.
Essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist die regelmäßige Überprüfung von Ar-
beitsplätzen und Prozessen hinsichtlich ihrer Sicherheit. Dazu werden systematische Arbeitsplatzbege-
hungen durchgeführt, bei denen potenzielle Gefährdungen identifiziert, dokumentiert und entspre-
chende Maßnahmen zur Verbesserung festgelegt sowie deren Umsetzung nachverfolgt werden.
Neben den regelmäßig stattfindenden Überprüfungen erfolgen fallbezogene Analysen von Arbeitsunfäl-
len und Beinaheunfällen, um weiterhin die Sicherheit an den Arbeitsplätzen gewährleisten zu können.
Die Pankl-Gruppe setzt zudem gezielt weitere Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Arbeits-
sicherheit um. Zur Unterstützung der psychischen Gesundheit stehen den Mitarbeitenden verschiedene
Mental Health-Angebote wie vertrauliche Beratungsgespräche, Workshops und Programme zur Stress-
bewältigung zur Verfügung. Ergänzend gibt es Kampagne zur richtigen Nutzung persönlicher Schutz-
ausrüstung (PSA), die durch Schulungen und Informationsmaterialien begleitet wird. Die Einhaltung der
PSA-Vorgaben wird regelmäßig durch Sicherheitsvertrauenspersonen überprüft.
Zudem werden jährliche verpflichtende Unterweisungen für alle Beschäftigten bereitgestellt, die über E-
Learning-Programme durchgeführt werden und zentrale Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
vermitteln. Darüber hinaus umfasst das betriebliche Gesundheitsmanagement Maßnahmen zur ergo-
nomischen Optimierung von Arbeitsplätzen sowie spezifische Präventionsprogramme wie einen Haut-
schutzpflegeplan zur Vermeidung arbeitsbedingter Hauterkrankungen.
Der „Safety Walk & Talk“ wird quartalsweise durchgeführt, dabei begehen Führungskräfte gemeinsam
mit Sicherheitsfachkräften Arbeitsbereiche, um Themen wie PSA, Ergonomie, Ordnung sowie psychi-
sche Belastungen am Arbeitsplatz zu adressieren. Ergänzend finden Begehungen im Rahmen des Ar-
beitsschutzausschusses (ASA) statt, um den Austausch zwischen den relevanten Arbeitsschutzakteu-
ren zu gewährleisten und kontinuierliche Verbesserungen anzustoßen. Bei festgestelltem Bedarf
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-66
werden daraus abgeleitete Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt und geeigneter Arbeitsmittel bereit-
gestellt.
Außerdem verfügt die Pankl-Gruppe über strukturierte Konzepte zur Notfallvorsorge und Gefahrenab-
wehr. Dazu gehören ein umfassendes Notfallmanagementkonzept, regelmäßige Evakuierungsübungen
sowie etablierte Ersthelfer- und Brandschutzhelferkonzepte. Darüber hinaus werden Sicherheitsbeauf-
tragte benannt und entsprechend geschult, um als Multiplikatoren für Arbeitssicherheit in den jeweiligen
Bereichen zu wirken.
Am Standort Bad Schussenried liegt ein Auditbericht gemäß ISO 45001 vor, der im Rahmen der erfolg-
reichen Zertifizierung des Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erstellt
wurde. Der Standard definiert Anforderungen an ein systematisches Arbeitsschutzmanagement und
zielt darauf ab, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Gesundheitsrisiken zu reduzieren.
Der Bericht bestätigt die Einhaltung der relevanten Anforderungen sowie die wirksame Umsetzung ent-
sprechender Maßnahmen vor Ort. (IRO 15)
Ergänzend zu den standardisierten Maßnahmen zur Mitarbeitersicherheit und -gesundheit (diese sind
in den veröffentlichten Richtlinien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Teilkonzerne zusammenge-
fasst, siehe Abschnitt S1-1), wurden nachfolgende Maßnahmen in der Kernbeteiligung im Geschäftsjahr
2025 umgesetzt (IRO 15):
Standort Maßnahme Status Beschreibung und Ziel der Maß-
nahme
Erwartetes Ergebnis
Österreich Arbeitssicherheit
und Prävention
(Pankl Protected)
Laufend Durchführung regelmäßiger Arbeitssi-
cherheitsschulungen mit Fokus auf proak-
tive Prävention.
Minimierung von Unfallrisiken und Schutz
der körperlichen Integrität.
Reduzierung von Arbeitsunfäl-
len und Stärkung der Sicher-
heitskultur.
Aufkleber „Kinder-
und Jugendbe-
schäftigungsgesetz
KJBG“ für Arbeits-
geräte / gefährliche
Stoffe
Laufend
Aktuali-
sierung
bei Neu-
anschaf-
fungen
und Si-
cherheits-
überprü-
fungen
Kennzeichnung relevanter Arbeitsmittel
durch eigene „Pankl- Aufkleber“ mit Hin-
weisen auf die Bestimmungen des KJBG.
Sie sind direkt auf betroffenen Maschinen
und Geräten sowie in Bereichen, wo ge-
fährliche Stoffe verwendet werden, ange-
bracht und weisen auf altersbezogene
Nutzungsbeschränkungen sowie beson-
dere Schutzvorschriften hin.
Sicherstellung der rechtskonformen Be-
schäftigung von Lehrlingen und jugendli-
chen Mitarbeitenden gemäß den gesetzli-
chen Vorgaben. Erhöhung der Transpa-
renz hinsichtlich zulässiger Tätigkeiten
sowie Sensibilisierung von Ausbildern
und Jugendlichen im täglichen Arbeitsab-
lauf.
Nachhaltige Reduktion von
Fehlanwendungen durch klare
visuelle Kennzeichnung.
Erhöhung der Rechtssicher-
heit für das Unternehmen.
Stärkung des Sicherheitsbe-
wusstseins bei Lehrlingen und
Führungskräften.
Beitrag zur Prävention arbeits-
bedingter Unfälle.
Ganzheitliches Ge-
sundheitsmanage-
ment (Pankl
Health)
Verfilmung von Un-
terweisungen mit
Lehrlingen
Laufend Maßnahmenbündel zur Förderung der
physischen und psychischen Gesundheit
(Inhouse-Arbeitspsychologie, Gesund-
heitsecke, Sportangebote, kulinarische
Schwerpunkte inkl. Pankl-Kochbuch).
Laufend Produktion praxisnaher Schulungsvideos
unter Einbindung von Lehrlingen zur Visu-
alisierung sicherheitsrelevanter Arbeits-
abläufe und Verhaltensweisen. Sie ergän-
zen bestehende Sicherheitsunterweisun-
gen und stehen digital dauerhaft zur Ver-
fügung.
Modernisierung und Standardisierung der
Sicherheitsunterweisungen durch
Förderung der langfristigen
Gesundheit, Steigerung der
Resilienz und Prävention von
Krankheiten. Höhere Mitarbei-
terzufriedenheit und gestärk-
tes Immunsystem, insbeson-
dere in Infektphasen.
Erhöhung der Aufnahme- und
Erinnerungsquote bei sicher-
heitsrelevanten Inhalten.
Stärkung der Identifikation der
Lehrlinge mit den Sicherheits-
zielen des Unternehmens.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-67
audiovisuelle Unterstützung. Verbesse-
rung der Verständlichkeit und Nachhaltig-
keit der vermittelten Inhalte durch reali-
tätsnahe Darstellung.
Langfristige Reduktion sicher-
heitsrelevanter Vorfälle durch
verbesserte Wissensvermitt-
lung.
Impulsvortrag
„Grundlagen der
Arbeitssicherheit“
für Lehrlinge
Umge-
setzt
Strukturierter Impulsvortrag zu den
Grundlagen der Arbeitssicherheit für
Lehrlinge, ergänzend zu den gesetzlich
vorgeschriebenen Unterweisungen.
Frühzeitige und umfassende Sensibilisie-
rung der Lehrlinge für sicherheitsrele-
vante Themen über die verpflichtenden
Unterweisungen hinaus. Vermittlung ei-
nes ganzheitlichen Verständnisses für
Verantwortung, Eigenverantwortung und
Präventionskultur.
Nachhaltige Verankerung ei-
nes ausgeprägten Sicher-
heitsbewusstseins bereits zu
Beginn der Ausbildung.
Erhöhung der aktiven Mitwir-
kung an Sicherheitsmaßnah-
men.
Positive Beeinflussung der Si-
cherheitskultur im Unterneh-
men.
Deutsch-
land
Standortbezogene
Gesundheitspro-
gramme
Laufend
Sicherheit am Arbeitsplatz und das Wohl-
befinden der Beschäftigten am Arbeits-
platz zu verbessern und zu fördern.
Reduktion von Unfallzahlen im
Lehrlingsbereich.
Gesundheitskompetenz der
Beschäftigten.
BGF-Infoblatt Laufend Es dient zur Information und Aufklärung
und enthält Eigenübungen im Bereich von
mentalem und physischem Training
Gesundheitskompetenz der
Beschäftigten.
Köflach Monitoring Atemluft
Schweißarbeits-
plätze im Werk-
zeugbau (Werk 1)
Laufend Vermeidung von Gesundheitsrisiken bei
der Luftversorgung der Schweißer
Saubere Atemluftzufuhr
Mehrere MAK- und
Schadstoffmessun-
gen an Arbeitsplät-
zen durch
AUVA/ÖSBS
Überprüfung nach
VEMF (VO über
elektromagneti-
sche Felder) an
der Alu-Presse Kst.
200
Im An-
lassfall
Einmalig,
bei Ände-
rungen
von Ein-
satzstof-
fen oder
Anlagen
wiederho-
lend
Im An-
lassfall
MAK- und Schadstoffmessungen an Ar-
beitsplätzen werden durch externe Exper-
ten durchgeführt
Schutz vor Gesundheitsgefah-
ren
Schutz vor Gesundheitsgefah-
ren
Reduktion des Ein-
satzes von Spray-
dosen (v.a. Brem-
senreiniger) durch
Reglementierung
der Ausgabe
Laufend Reduktion des Einsatzes von gesund-
heitsschädlichen Stoffen (z.B. Aceton),
Jährliche Verringerung.
2025 sank der Spraydosen-
verbrauch um ca. 17,5 %
Messung der Be-
leuchtungsstärke
(Lux) gem.
ÖNORM EN-
12464-1 (Werk 2)
Bewertung/Evalu-
ierung von Neuan-
lagen bzw. Anla-
genänderungen
durch das
Umge-
setzt
Einmalig
Im An-
lassfall
Einhaltung der normgerechten Helligkeit
am Arbeitsplatz.
Feststellung von erforderlichen Maßnah-
men (Umwelt, Arbeitssicherheit) vor Inbe-
triebnahme/Anlieferung neuer Anlagen
Eingehalten
Sicherstellung der Rechtssi-
cherheit
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-68
Präventivteam
(Werk 1 / Werk 2)
Deutsch-
land
Bewertung/Frei-
gabe neuer Ar-
beitsstoffe (auch
Testartikel) vor
erstmaliger Ver-
wendung durch
das Präventivteam
Evakuierungsü-
bungen Werk 1 /
Werk 2
Brandschutzübung
/ Umgang mit Feu-
erlöschern
Einführung eines
betrieblichen Fit-
ness- und Gesund-
heitsprogramms
(Wellpass)
Durchführung re-
gelmäßiger Sicher-
heitsunterweisun-
gen gemäß § 12
ArbSchGe
Laufend Evaluierung potenzieller Gefahren für
Umwelt und Mitarbeiter, Lenkung dieser
Stoffe im Gefahrstoffkataster
Laufend Die vollständige Evakuierung wird mit die-
ser Notfallsimulation der Arbeitnehmer
und Schulung der Disziplin bei Notfällen
angestrebt.
Laufend Das Erlernen des richtigen Umgangs mit
den verschiedenen Typen von Feuerlö-
schern wird angestrebt.
Laufend
Förderung der körperlichen und psychi-
schen Gesundheit der Mitarbeitenden
durch Zugang zu Sport-, Fitness- und Ent-
spannungsangeboten.
Laufend Sicherstellung, dass alle Mitarbeitenden
jährlich über betriebliche Gefährdungen,
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
informiert und geschult werden = Arbeits-
platzbezogene Sicherheitsunterweisun-
gen durch direkte Vorgesetzte.
Bestmögliche Senkung eines
Gesundheits- bzw. Umweltrisi-
kos
100%iges Einfinden an den
Sammelplätzen
Die Mitarbeiter müssen in der
Lage sein, Kleinbrände selbst-
ständig und rasch zu löschen.
Reduzierung krankheitsbe-
dingter Ausfallzeiten, Verbes-
serung der Mitarbeiterzufrie-
denheit, Stärkung der Ge-
sundheitskompetenz der Be-
legschaft.
Erhöhung des Sicherheitsbe-
wusstseins, Minimierung von
Arbeitsunfällen.
Systematische Ge-
fährdungsbeurtei-
lungen inkl. Über-
prüfung und Aktua-
lisierung durch die
direkten Vorge-
setzten
Laufend,
Aktuali-
sierung
mindes-
tens jähr-
lich oder
bei Ände-
rungen
Ermittlung und Bewertung von Gesund-
heits- und Unfallrisiken sowie Ableitung
geeigneter Schutzmaßnahmen gemäß
ArbSchG, GefStoffV und BetrSichV
Verbesserte Risikotranspa-
renz, Kontinuierliche Optimie-
rung des Arbeitsschutzes.
Schulungs- und Weiterbildungsangebote
Die Gruppe verfolgt den Ansatz, durch Weiterbildungsangebote interne Karrierewege und lebenslanges
Lernen zu fördern. Die Maßnahmen werden durch das Team der Pankl Academy gesteuert, nachverfolgt
und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder Verbesserungsvorschlägen stets an die Teams
wenden. Im Geschäftsjahr 2025 wurden folgende neue Angebote in der Kernbeteiligung implementiert
(IRO 17):
Stand-
ort
Maßnahme Sta-
tus
Beschreibung und Ziel der
Maßnahme
Erwartetes Ergebnis
Öster-
reich
Strategische
Personalentwick-
lung
Umfassende
Lehrlingsförde-
rung (Lehrlings-
college & Sport)
Lau-
fend
Lau-
fend
Umfassender Schulungskatalog
und gezieltes Onboarding für
neue Führungskräfte. Dediziertes
Schulungsbudget von ca.
400.000 € für das Jahr 2025.
Fachliche Qualifizierung und Si-
cherstellung einer hohen Füh-
rungsqualität.
2025 wurde die Pankl Academy
in Kapfenberg eröffnet, inkl. Um-
siedlung der Absolventen in die
neu errichtete Lehrlingswerkstatt.
So starteten insg. 37 Lehrlinge
ihre Ausbildung und profitieren
neben der modernen Werkstatt
auch von eigenen Klassenräu-
men für den Theorieunterricht.
Steigerung der fachlichen Exzellenz, höhere
Produktqualität und erfolgreiche Begleitung in-
terner Umstrukturierungen.
Hohe Identifikation mit dem Unternehmen und
gesteigerte soziale Kompetenz.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-69
Ganzheitliche Ausbildung abseits
fachlicher Themen (Finanzcheck,
Präsentation, Teambuilding,
Sportevents).
Tage der offenen
Lehrwerkstatt
Sprachlicher
Förderunterricht
in Deutsch
Jähr-
lich
Lau-
fend
Förderung der persönlichen
Reife und Vorbereitung der Nach-
wuchskräfte auf alle Lebensas-
pekte.
Mit über 250 Besuchern wurde
2025 der Tag der offenen Lehr-
werkstatt veranstaltet. Jugendli-
che und ihre Eltern konnten das
Unternehmen kennenlernen,
Lehrberufe ausprobieren und
sich mit dem Recruiting-Team so-
wie Ausbildern und Lehrlingen
austauschen.
Innerbetrieblicher Deutschunter-
richt (Ziel: B1) für Mitarbeitende
mit nicht-deutscher Mutterspra-
che, auch zur Unterstützung von
Staatsbürgerschaftsanträgen.
Abbau von Bildungsbarrieren und
Förderung der Integration.
Bessere Lehrlingszufriedenheit
Bessere Aufstiegschancen und erfolgreiche ge-
sellschaftliche Integration.
eCademy Lau-
fend
Ausrollung des E-Learning-Tools
an weitere Standorte: Slowakei
und Deutschland. Der Standort in
England folgt 2026. Die eCademy
bietet Online-Schulungen zu Si-
cherheits- und Qualitätsthemen,
die regelmäßig zu absolvieren
sind.
Kosteneffiziente und nachvollziehbare Durch-
führung bei jährlichen Schulungen, Fortschritt-
messung sowie Förderung des Lernprozesses
(= Nachweiserbringung bei Audits und Zertifi-
zierungen).
Kalifor-
nien
Führungskräfte-
weiterentwick-
lung (Strategic
Leadership–Pro-
gram - SLP)
Pankl Academy
Schulungskata-
log
Internes Füh-
rungskräftetrai-
ning
Umge-
setzt
Jähr-
lich
Umge-
setzt
Das SLP-Programm SLP lief von
2024 bis 2025. 15 internationale
Führungskräfte stärkten während
einer gemeinsam verbrachten
Woche unter dem Motto „Toge-
ther we lead“ ihre Leadership-
Kompetenzen und arbeiteten an
deren praktischen Umsetzung.
Der Schulungskatalog 2024/2025
wurde in Österreich in der sechs-
ten Auflage veröffentlicht und um-
fasst neben bewährten auch
neue Kursangebote, insbeson-
dere zu Künstlicher Intelligenz
(KI) und Digitalisierung.
Die Personalabteilung am Stand-
ort in Kalifornien startete ein inter-
nes Führungskräftetraining für
Vorgesetzte, um die in der Dale
Carnegie-Schulung 2023 erlern-
ten Prinzipien langfristig anzu-
wenden. Das Programm wurde
2025 abgeschlossen.
Bessere Aufstiegschancen und erfolgreiche ge-
sellschaftliche Integration.
Kompetenzsteigerung von Mitarbeitern; Flexibi-
lität zur stetigen Anpassung in einer modernen
und herausfordernden Arbeitswelt.
Erlernte Prinzipien langfristig anzuwenden.
Dalian Training & Ent-
wicklung
Lau-
fend
Induktionstraining (HR, QA, Sa-
fety), Vorbereitende Schulungen
nach Aufgabenbereich, On-the-
job Training intern und extern
Förderung von Kompetenzen, Sicherheit,
Teamwork
Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Chancengleichheit
Die Gruppe legt besonderen Wert darauf, dass alle Mitarbeiter fair und respektvoll behandelt werden.
Soziale Gerechtigkeit soll gefördert werden, während Diskriminierung und Ungleichheit bekämpft und
vermieden werden sollen. Die Maßnahmen werden durch die Personalabteilung gesteuert, nachverfolgt
und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder Verbesserungsvorschlägen stets an die Per-
sonalabteilung wenden. (IRO 16, 17)
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-70
Stand-
ort
Maßnahme Status Beschreibung und Ziel der
Maßnahme
Erwartetes Ergebnis
Öster-
reich
Inklusions-Projekt
mit „Jugend am
Werk“
Female Lea-
dership Programm
Umgesetzt Dieses Projekt fokussiert sich auf die
gezielte Einbindung von Menschen
mit Behinderung im Bereich der La-
gerlogistik. Ein zentrales Element ist
das konstante Feedback zwischen
der Teamleitung und den Jugendli-
chen.
Laufend Initiative zur gezielten Förderung und
Qualifizierung weiblicher Führungs-
kräfte im Unternehmen durch Mento-
ring und spezifische Schulungen.
Identifikation spezifischer Barrie-
ren und die nachhaltige Förderung
einer inklusiven Arbeitsumgebung
sowie die Definition von Tätigkeits-
feldern, die optimal von den Ju-
gendlichen ausgeführt werden
können.
Förderung der Chancengleichheit
und eine messbare Steigerung des
Frauenanteils in Managementposi-
tionen.
Kooperation mit
dem Zentrum für
Ausbildungsma-
nagement (ZAM)
In Umset-
zung
Erhöhung der Geschlechterdiversität
auf Führungsebene und Abbau struk-
tureller Benachteiligungen.
In enger Zusammenarbeit mit dem
Ausbilder-Team der Zerspanungs-
technik-Lehre bietet die Gruppe eine
intensive Betreuung für Erwachsene
während einer 28-monatigen Fach-
kräfteausbildung an.
Erfolgreicher Lehrabschluss und
die langfristige Integration als
Facharbeitern in den primären Ar-
beitsmarkt.
Individuelle und in-
tegrative Talentför-
derung
Förderprogramm
für Lehrlinge mit
besonderen kogni-
tiven Beeinträchti-
gungen
Strukturierte Wie-
dereingliederungs-
Teilzeit
Fokus-Kommuni-
kation „Psychische
Gesundheit“
Gezielte Unterstützung einer margi-
nalisierten Gruppe beim Einstieg in
technische Berufe (zweiter Bildungs-
weg).
Umgesetzt Programm zum regelmäßigen Aus-
tausch zwischen Vorgesetzten und
Mitarbeitenden mit Migrationshinter-
grund, inklusive spezifischer Entwick-
lungsgespräche. Identifikation indivi-
dueller Karrierepotenziale und Förde-
rung marginalisierter Talente.
Laufend Spezialisiertes Unterstützungssystem
für Lehrlinge mit besonderen körperli-
chen oder kognitiven Beeinträchtigun-
gen (z.B. Autismus-Spektrum).
Laufend Nach längerfristigen gesundheitlichen
Ausfällen bietet Pankl allen Mitarbei-
tenden in Kooperation mit der Arbeits-
medizin eine begleitete Rückkehr an
den Arbeitsplatz an.
Laufend Ganzjährige Kommunikationskam-
pagne mit monatlich wechselnden
Schwerpunkten wie Einsamkeit („Ge-
meinsam statt einsam“) oder saisona-
len Belastungen („Novemberblues“).
Sichtbare Aufstiegschancen (z.B.
Entwicklung zum Teamleiter-Stell-
vertreter) und Vorbildwirkung in-
nerhalb der Belegschaft.
Etablierung einer inklusiven Ausbil-
dungskultur und Sicherung der
langfristigen Beschäftigungsfähig-
keit benachteiligter Jugendlicher.
Erhalt der Arbeitskraft und Vermei-
dung von dauerhafter Erwerbsun-
fähigkeit.
Entstigmatisierung von psychi-
schen Belastungen und Förderung
eines inklusiven Arbeitsklimas.
Kalifor-
nien
Gleiche Bezahlung Umgesetzt
Das Gehaltsdashboard stellt seit
2022 sicher, dass alle Mitarbeiter –
unabhängig von Geschlecht, ethni-
scher Zugehörigkeit oder anderen ge-
schützten Merkmalen – gleiches Ge-
halt für gleiche Arbeit erhalten. 2024
wurde es um externe Marktdaten und
Leistungskennzahlen ergänzt und
2025 weiter eingesetzt.
Gleichberechtigung in Bezahlung
schaffen.
Ladies Lunch Jährlich
(einmal)
Beim „Ladies Lunch“ geht es darum,
Frauen sichtbarer zu machen und
sich über etwaige Themen auszutau-
schen.
Frauen im Industrieumfeld zu stär-
ken.
Kulturelle und reli-
giöse Praktiken
Laufend In Kalifornien werden verschiedene
kulturelle und religiöse Praktiken am
Arbeitsplatz anerkannt und berück-
sichtigt, darunter die Bereitstellung
von
Zeit
und
Räumlichkeiten
für
Förderung von Diversität und Ak-
zeptanz.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-71
Schulung zum
Programm zur
Prävention von
Gewalt am Arbeits-
platz (WVPP)
Gebete sowie die Gewährung von
Freizeit für religiöse Feiertage.
Jährlich Um das Bewusstsein für die Risiken
von Gewalt am Arbeitsplatz zu schär-
fen, sicherzustellen, dass die Mitar-
beiter die Meldeverfahren verstehen,
und ihre Sicherheit in risikoreicheren
oder an vorderster Front stehenden
Funktionen zu unterstützen.
Verbessertes Bewusstsein für Si-
cherheitsprotokolle, verringertes
Unfallrisiko und erhöhter Schutz
für Mitarbeiter, die möglicherweise
stärker Gefahren am Arbeitsplatz
ausgesetzt sind.
Deutsch-
land
Schonarbeits-
plätze
Geplant Für 2026 ist eine Aufarbeitung und
Anpassung der aktuellen Schonar-
beitsplätze zur Sicherung der Arbeits-
fähigkeit von gesundheitlich einge-
schränkten Mitarbeitern geplant.
Erhöhung der Quote von einge-
schränkten Mitarbeitern.
Maßnahmen zum Datenschutz
Die Pankl-Gruppe setzt in verschiedenen Unternehmensbereichen konsequent Maßnahmen zur Daten-
minimierung um und arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen im Bewerbermanagement. Durch jährli-
che Mitarbeiterschulungen gewährleistet die Gruppe, dass die in internen Prozessen definierten Maß-
nahmen im Arbeitsalltag effektiv umgesetzt werden und allen Mitarbeitenden die Bedeutung des Daten-
schutzes bewusst ist. Diese Kombination aus gezielten Maßnahmen und Prozessen trägt wesentlich
zur Vermeidung von „Data-Breaches“ bei und stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter sowie der Geschäfts-
partner in die Gruppe.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden im Bereich Datenschutz keine spezifischen Maßnahmen umgesetzt. Der
Schwerpunkt lag auf der kontinuierlichen Verbesserung und Überarbeitung der bestehenden Daten-
schutzdokumentation.
Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen Personen wesentlich in ihrem Recht auf Datenschutz ge-
schädigt wurden. Die Einführung des verpflichtenden E-Learnings sowie die regelmäßige Anpassung
der Richtlinien dienen daher der proaktiven Verhinderung derartiger Fälle. (IRO 18)
KENNZAHLEN UND ZIELE
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften der
Gruppe definiert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die
wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Beispiele hinsichtlich der
Überwachung der Maßnahmen sind in Abschnitt S1-4 zu finden. Es gibt jedoch noch kein übergeordne-
tes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Zum 31.12.2025 beschäftigte die Pierer Industrie-Gruppe 4.193 Arbeitnehmer, davon 3.627 in Europa
und 251 in Nordamerika. Die korrespondierende Zahl im Konzernabschluss 2025 findet sich in der An-
hangsangabe 21. „Mitarbeiter“. Im Geschäftsjahr verließen insgesamt 630 Arbeitnehmer die Gruppe.
Daraus resultiert eine Fluktuation von 15 %. Grund dafür ist zum Teil die Arbeitnehmerreduktion im Zuge
der derzeitigen wirtschaftlichen Lage innerhalb der Automobil- und Luftfahrtsektoren. Weitere Informa-
tionen zum Verfahren finden sich in Abschnitt SBM-2 im Kapitel zu ESRS 2 sowie im Abschnitt zu SBM-
3 in diesem themenbezogenen Standard.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-72
ESRS S1-6, 50 a
GESCHLECHT
Zahl der Arbeitnehmer (Personen)
Jahr
2025
2024
Männlich
3.129
7.302
Weiblich
1.064
2.456
Divers
0
0
Keine Angaben
0
0
Gesamtzahl der Arbeitnehmer
19
4.193
9.758
ESRS S1-6, 50 a
LAND
Anzahl Mitarbeiter (Personen)
Jahr
2025
2024
Österreich
1.710
5.862
Deutschland
1.598
1.805
USA
251
566
China
217
240
Slowakei
206
294
Italien
20
0
277
Sonstige
211
714
Somit sind 41 % (Vorjahr: 60,1 %) der gesamten Belegschaft in Österreich beschäftigt. Sonstige bein-
halten Kanada, Rumänien, Großbritannien und Brasilien.
ESRS S1-6, 50 b
2025
Weiblich Männlich
Divers
Nicht angegeben
Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer (Personen)
1.064 3.129
0
0
4.193
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personen)
965 3.066 0 0 4.031
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personen)
48 114
0
0
162
Zahl der Abrufkräfte (Personen)
0 0
0
0
0
ESRS S1-6, 50 b
2024
Weiblich Männlich
Divers
Nicht angegeben
Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer (Personen)
2.456 7.302
0
0
9.758
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personen)
2.428 7.092 0 0 9.520
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personen)
28
210
0
0
238
Zahl der Abrufkräfte (Personen)
0
0
0
0
0
19
Exkl. Vorstände Pierer Industrie AG und Pankl-Gruppe.
20
Die Kennzahl für 2024 bezieht sich auf Mitarbeiter des aufgegebenen Geschäftsbereichs. 2025 waren in der Gruppe keine Personen in diesem Land beschäftigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-73
S1-9 Diversitätskennzahlen
ESRS S1-9, 64a
ESRS S1-9, 64b
ALTERSGRUPPEN
Anzahl der Arbeit-
nehmer (Personen)
Anteil der Arbeit-
nehmer
Anzahl der Arbeit-
nehmer (Personen)
Anteil der Arbeit-
nehmer
Jahr
2025
2024
< 30 Jahren
942
22,5 %
2.362
24,2 %
30 – 50 Jahre
2.171
51,8 %
5.435
55,7 %
> 50 Jahre
1.080
25,8 %
1.961
20,1 %
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
ESRS S1-13, 83a
GESCHLECHT
Durchschnittliche Anzahl Schulungsstunden pro
Jahr (Stunden)
Jahr
2025
2024
Männlich
7,1
21,3
Weiblich
6,9
21,0
Divers
0,0
0,0
Nicht angegeben
0,0
0,0
Gesamt
7,0
21,1
Unternehmensspezifische Angabe: zu Datenschutz geschulte Personen
Anzahl zu Da-
tenschutz ge-
Anteil zu Daten-
Anzahl zu Daten-
Anteil zu Daten-
SCHULUNGSWEISE
schulte
schutz geschulte
schutz geschulte
schutz geschulte
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
(Personen)
(Personen)
Jahr
2025
2024
Zu Datenschutz Geschulte
3.467
82,6 %
6.467
66,3 %
GESCHLECHT
Zahl der Arbeitneh-
mer in Führungsposi-
tionen (Personen)
Anteil der Arbeit-
nehmer in Füh-
rungspositionen
Zahl der Arbeitneh-
mer in Führungspo-
sitionen (Personen)
Anteil der Arbeitneh-
mer in Führungspo-
sitionen
Jahr
2025
2024
Männlich
221
85,7 %
287
85,9 %
Weiblich
37
14,3 %
47
14,1 %
Divers
0
0,0 %
0
0,0 %
Nicht angegeben
0
0,0 %
0
0,0 %
Gesamt
258
334
Arbeitnehmer mit
Anteil der Arbeit-
Arbeitnehmer mit
Anteil der Arbeit-
regelmäßiger Lauf-
nehmer (gesamt)
regelmäßiger Lauf-
nehmer (gesamt)
bahnbeurteilung
mit regelmäßiger
bahnbeurteilung
mit regelmäßiger
GESCHLECHT
(Personen)
Laufbahnbeurtei-
(Personen)
Laufbahnbeurtei-
lung
lung
Jahr
2025
2024
Männlich
3.078
74,1 %
3.606
49,4 %
Weiblich
1.076
25,9 %
1.378
56,1 %
Divers
0
0,0 %
0
0,0 %
Nicht angegeben
0
0,0 %
0
0,0 %
Gesamt
4.154
4.984
51,1 %
ESRS S1-13, 83b
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-74
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 92,2 % in der Pankl-Gruppe von einem Managementsystem
für Gesundheit und Sicherheit oder einem daran angelehnten System abgedeckt. Das entspricht allen
Arbeitnehmern an den österreichischen Standorten, deutschen und rumänischen Arbeitnehmern in der
Pankl-Gruppe.
ESRS S1-14, 88b-d
DATENPUNKT EINHEIT
ARBEITNEHMER
(ANZAHL)
FREMDARBEITSKRÄFTE
(ANZAHL)
Jahr
2025
2024
2025
2024
Todesfälle infolge arbeitsbeding-
ter Verletzungen
Anzahl
0
0
0
0
Todesfälle infolge arbeitsbeding-
ter Erkrankungen
Anzahl
0
0
0
0
Meldepflichtige arbeitsbedingte
Erkrankungen
Anzahl
0
0
0
0
Meldepflichtige arbeitsbedingte
Arbeitsunfälle
Anzahl
98
120
0
0
Quote meldepflichtiger Arbeits-
unfälle
Meldepfl. Unfälle /
1.000.000 Arbeits-
stunden
12,8
6,2
0
0
ESRS S1-14, 88e
Arbeitsbedingte Ausfall-
tage nach Gründen
Anzahl der
Ausfalltage 2025
(Arbeitnehmer) (Fremdarbeits-
kräfte)
Anzahl der
Ausfalltage 2024
(Arbeitnehmer) (Fremdarbeits-
kräfte)
Grund 1: arbeitsbedingte Verletzun-
gen infolge von Arbeitsunfällen
1.486
n/a
3.255
n/a
Grund 2: Todesfälle infolge von
Arbeitsunfällen
0
n/a
0
n/a
Grund 3: arbeitsbedingte Erkran-
kungen
0
n/a
0
n/a
Grund 4: Todesfälle infolge ar-
beitsbedingter Erkrankungen
0
n/a
0
n/a
Gesamt
1.486
0
3.255
7
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
ESRS S1-16, 97a-b
VERGÜTUNGSKENNZAHL
2025
2024
Gender-Pay-Gap
30,2 %
25,2 %
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Ein-
zelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer 12,9 : 1 25,9 : 1
Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap), definiert als der Unterschied zwischen
dem durchschnittlichen Lohnniveau von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern, ausgedrückt als
Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnniveaus der männlichen Arbeitnehmer beträgt 30,2 %. Zu ei-
nem Großteil ist dieses durch Positionen innerhalb der Gruppe sowie Teilzeitregelungen erklärbar.
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlte Einzelperson zum Median
der jährlichen Gesamtvergütung der Arbeitnehmer, (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) be-
trug 12,9:1.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-75
In den Vorjahreszahlen sind auch die Vergütungskennzahlen des aufgegebenen Geschäftsbereichs ent-
halten (Bajaj Mobility-Gruppe). Die daraus resultierenden Abweichungen stellen daher keinen strukturel-
len Anstieg oder Rückgang dar.
Detailliertere Beschreibungen der Berechnungsmethoden der Teilkonzerne finden sich in 3. Berech-
nungsgrundsätze und -Annahmen dieses Themenstandards.
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
ESRS S1-17, 102-104
DATENPUNKT
EINHEIT
2025
2024
Gesamtanzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskri-
minierung, einschließlich Belästigung
Anzahl
8
5
Zahl der Beschwerden, die über Kanäle und ggf. nationale Kontakt-
stellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wur-
den (exklusive der gemeldeten Fälle von Diskriminierung und Beläs-
tigung)
Anzahl
12
17
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und Schadens-
ersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfäl-
len und Beschwerden aufgrund von Diskriminierung (gerundet)
€
30.000
0
Anzahl der schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschenrechte
Anzahl
0
0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und Schadens-
ersatzzahlungen im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Fäl-
len in Bezug auf Menschenrechte
€
0
0
Im Berichtsjahr 2025 wurden insgesamt acht Fälle von Diskriminierung gemeldet, die vom Unternehmen
geprüft wurden. Einer dieser Fälle ist derzeit noch nicht abgeschlossen. In einem Fall führte die Prüfung
zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von ungefähr 30.000 €. Der ausgewiesene Geldbetrag wurde
mit den entsprechenden Angaben im Jahresabschluss der Pankl Racing Systems AG abgeglichen (der
Betrag wurde als Mitarbeiteraufwand erfasst).
Kennzahlen und Ziele bezüglich des Hinweisgeber-Systems (unternehmensspezifische Angabe)
Im Jahr 2025 wurden 20 Fälle über die Hinweisgeber-Systeme/Compliance-Stelle gemeldet, davon wa-
ren 12 nicht compliance-relevant.
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS ANGABE-
PFLICHT PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAH-
MEN
Allgemeine Information zu den quantitativen Datenpunkten be-
züglich der Arbeitnehmer der Pierer Industrie-Gruppe
S1-6 50a Arbeitnehmer nach
Geschlecht und
Land
S1-6 50b Arbeitnehmer nach
Vertragsart
Die Auswertungen erfolgten, falls nicht anders an-
gegeben, aus den ERP-Systemen der Teilkon-
zerne. Die Daten der Teilkonzerne wurden manu-
ell konsolidiert. Weitere Informationen hierzu fin-
den sich in den folgenden Zeilen. Mit Ausnahme
der Fluktuationsquote basieren alle Angaben und
Berechnungen auf Daten des Stichtags
31.12.2025.
Bisher hat kein Arbeitnehmer sein Geschlecht als
„divers“ angegeben. Diese Auswahlmöglichkeit
besteht global. Das Geschlecht wurde bei allen Ar-
beitnehmern erfasst.
Befristete Dienstverträge wurden mit freien
Dienstnehmern (darunter auch Geschäftsführer),
Praktikanten, Ferialmitarbeitern und Leiharbeitern
abgeschlossen. Alle weiteren Arbeitnehmer
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-76
verfügten über dauerhafte Dienstverträge. Die
Gruppe beschäftigt keine Abrufkräfte (definiert als
Arbeitnehmer ohne ein garantiertes Minimum an
Arbeitsstunden).
S1-6
50c
Mitarbeiterfluktua-
tion
Die Definition der Fluktuation schließt natürliche
Fluktuation mit ein. Austritte aufgrund des Auslau-
fens befristeter Dienstverträge wurden nicht be-
rücksichtigt. Die Quote der Mitarbeiterfluktuation
wurde auf Basis der durchschnittlichen Arbeitneh-
merzahl im Geschäftsjahr 2025 berechnet.
S1-9
66a
Geschlechtervertei-
lung in Führungs-
ebenen
Die verwendete Definition von Führungskräften
umfasst Vorstände (exkl. Vorstände der Pierer In-
dustrie AG), Geschäftsführer, Bereichsleiter und
Teilbereichsleiter.
S1-9
66b
Verteilung der Ar-
beitnehmer nach
Altersgruppen
Siehe allgemeine Informationen zu den quantitati-
ven Datenpunkten bezüglich der Arbeitnehmer der
Gruppe.
S1-13
83a
Arbeitnehmer mit
regelmäßiger Lauf-
bahnbeurteilung
Die Mitarbeitergespräche werden im ERP-Sys-
tem/mittels Personalentwicklungssoftware erfasst.
Sie sind für Arbeitnehmer im Angestelltenbereich
in Österreich jährlich durchzuführen. Zusätzlich
findet regelmäßig ein Feedback-Gespräch mit den
Lehrlingen statt. Die Zahl repräsentiert die Summe
der durchgeführten Gespräche und Feedback-Ge-
spräch mit Lehrlingen.
S1-13
83b
Schulungsstunden
pro Arbeitnehmer
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten
Schulungen erfolgt online durch E-Learning-Sys-
teme der Teilkonzerne. Zur Berechnung der durch-
schnittlichen Schulungsstunden pro Arbeitnehmer
nach Geschlecht wurde die Gesamtzahl der Schu-
lungsstunden je Geschlecht aufsummiert und
durch den geschlechtsspezifischen Headcount
geteilt.
Die Schulungsstunden der Mitarbeiter in der Pie-
rer Industrie AG wurden anhand der Rechnungen
in der Buchhaltung und der darauf angegebenen
Stunden erfasst.
Unternehmensspezifische
Angabe
Schulungszahlen
zu Datenschutz
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten
Schulungen zu Datenschutz erfolgt online durch
E-Learning-Systeme der Teilkonzerne. Das Sys-
tem sendet Einladungen an die im ERP-System
erfassten Mitarbeiter.
S1-14
88a
Management für
Gesundheit und Si-
cherheit
Die Pankl-Gruppe verfügt über ein Management-
system für Gesundheit und Arbeitssicherheit an
den österreichischen und deutschen Standorten.
Alle Arbeitnehmer an den inkludierten Standorten
sind von diesem Managementsystem abgedeckt.
In der Abatec-Gruppe erfolgt die Verwaltung/Er-
fassung der Daten durch die Sicherheitsfachkraft.
S1-14
88b, d, e
Kennzahlen der Ar-
beitssicherheit
Die Erfassung der Kennzahlen der Pankl-Gruppe
erfolgt über das Intranet. Die Daten für die interna-
tionalen Gesellschaften wurden angefragt und die
Gesamtzahl berichtet. In der Abatec-Gruppe er-
folgt die Erfassung manuell durch die Sicherheits-
fachkraft.
S1-14
88c
Quote meldepflich-
tiger Arbeitsunfälle
Die Erfassung der Kennzahlen der Pankl-Gruppe
erfolgt über das Intranet. Die Daten für die interna-
tionalen Gesellschaften wurden angefragt und die
Gesamtzahl berichtet.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-77
In der Abatec-Gruppe erfolgt die Erfassung manu-
ell durch die Sicherheitsfachkraft.
Für die Berechnung der Quote der meldepflichti-
gen Arbeitsunfälle wurde die Anzahl der melde-
pflichtigen Arbeitsunfälle durch die Gesamtzahl
der von den Arbeitskräften geleisteten Arbeits-
stunden geteilt und mit 1.000.000 multipliziert.
Die Anzahl an Arbeitsstunden für die Quote mel-
depflichtiger Arbeitsunfälle wurde mittels ERP-
System bzw. manuell erfasst.
S1-16
97a
Gender-Pay-Gap
Zur Ermittlung des Gender Pay Gaps der Pankl-
Gruppe wurden die Gehälter inkl. aller Sonderzah-
lungen sowie die tatsächlich geleisteten Arbeits-
stunden (IST-Stunden) sämtlicher männlicher und
weiblicher Dienstnehmer mit aktivem Dienstver-
hältnis zum Stichtag 31.12.2025 für das gesamte
Geschäftsjahr 2025 ausgewertet. Der Gender Pay
Gap wurde auf Basis der folgenden Formel be-
rechnet: (Durchschnittlicher Bruttostundenver-
dienst Männer – Durchschnittlicher Bruttostunden-
verdienst Frauen) / Durchschnittlicher Bruttostun-
denverdienst Männer. Für die österreichischen
Standorte erfolgte die Auswertung der Rohdaten
direkt über die Lohnverrechnungssoftware Sage
DPW. Für die Standorte außerhalb Österreichs
wurden die Auszüge der standortspezifischen
ERP-Systeme der Gehälter und IST Stunden her-
angezogen.
Die Datengrundlage für die Berechnung (Gesamt-
vergütung/IST-Stunden) aller Dienstnehmer in der
Abatec-Gruppe wurde aus dem Abrechnungssys-
tem BMD zum Stichtag 31. Dezember 2025 ent-
nommen.
In der Pierer Industrie AG erfolgte die Auswertung
für die Berechnung der Gesamtvergütung (inkl.
Prämien) – aller Mitarbeiter mit aktivem Dienstver-
hältnis zum 31.12.2025 – mittels BMD NTCS und
Excel-Tabellen.
S1-16
97b
Verdienstgefälle
zwischen allen Ar-
beitnehmern und
der am höchsten
bezahlten Person
Zur Ermittlung des Verdienstgefälles innerhalb der
Pankl-Gruppe wurden alle Mitarbeiter mit aktivem
Dienstverhältnis zum Stichtag 31. Dezember 2025
berücksichtigt, wobei sich die Analyse auf das ge-
samte Geschäftsjahr 2025 bezieht. Für die öster-
reichischen Standorte erfolgte die Datenauswer-
tung der Gehälter inklusive sämtlicher Sonderzah-
lungen direkt über die Lohnverrechnungssoftware
Sage DPW. An den internationalen Standorten
wurden die entsprechenden Daten zu den Gehäl-
tern inklusive Sonderzahlungen aus den standort-
spezifischen ERP-Systemen entnommen. Die in-
dividuellen Jahresgesamtvergütungen der gesam-
ten Pankl-Gruppe wurden aggregiert und daraus
der Medianwert gebildet. Dieser Wert wurde ins
Verhältnis zur Gesamtvergütung der höchst be-
zahlten Person gesetzt. Die Erfassung der Daten
inkl. Zulagen und Sachbezüge erfolgt in der
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-78
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
S1-17 103 a - d,
104 a, b
Diskriminierungs-
fälle und schwer-
wiegende Vorfälle
in Bezug auf Men-
schenrechte
Abatec-Gruppe und für die Angestellten in der Pie-
rer Industrie AG im Abrechnungssystem BMD.
Die Überwachung der Meldesysteme in Bezug auf
Diskriminierung und die Überwachung der
schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschen-
rechte erfolgt durch die Rechtsabteilungen/Com-
pliance-Stelle. Alle acht gemeldeten Diskriminie-
rungsfälle fallen unter Diskriminierung und Beläs-
tigung.
4.7 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
ZEIT-
HORIZONT
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
19 Potenziell schlechte Arbeitsbedingungen in bestimmten Bran-
chen der vorgelagerten Wertschöpfungskette
In bestimmten Branchen der vorgelagerten Wertschöpfungskette
können systemische Risiken wie Arbeitsschutzmängel, Diskriminie-
rung, ungleiche Behandlung, unangemessene Entlohnung sowie
Kinder- und Zwangsarbeit auftreten. (systemisch)
Potenzielle X X
negative
Auswirkung
(VC)
Bei den identifizierten negativen Auswirkungen handelt es sich um Auswirkungen, welche potenziell in
der vorgelagerten Wertschöpfungskette der Gruppe auftreten können. Sie wurden im Zuge einer Value
Chain Risk Analysis durch die Kernbeteiligung identifiziert (weitere Informationen finden sich im Ab-
schnitt S2-4). Die betroffenen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette umfassen insbesondere Be-
schäftigte von externen Zulieferern, vor allem Rohstofflieferanten, der ersten (Tier 1) und zweiten Ebene
(Tier-2), sowie Kunden in nachgelagerten Stufen.
Geografische Gebiete mit potenziell erhöhten Risiken für Kinder- oder Zwangsarbeit liegen insbeson-
dere in Ländern mit bekannten menschenrechtlichen Herausforderungen in der Rohstoffgewinnung
und/oder Fertigungsindustrie. Im Rahmen der Risikoanalyse der vorgelagerten Wertschöpfungskette
wurde nur ein Land nicht auf Ebene der direkten Lieferanten (Tier-1), sondern in der tieferen vorgela-
gerten Lieferkette als potenzielles Hochrisikoland identifiziert.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Die Gruppe billigt keine Verletzungen von Menschenrechten, einschließlich Kinderarbeit, und setzt sich
für faire Arbeitsbedingungen ein. Die Einhaltung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette bilden
die Grundlage und sind auch der Beweis für eine langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Um
potenziell menschenrechtliche Risiken sowie deren negative Auswirkungen frühzeitig erkennen zu
Arbeitsbedingungen,
Arbeitsbezogene
Rechte
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-79
können, setzt die Gruppe auf entsprechende Abhilfemaßnahmen darunter z.B. die Codes of Conduct
und diverse Richtlinien. Zudem nutzt sie eine umfassende Value Chain Risk Analysis, welche Risikoin-
dikatoren untersucht und demzufolge auch ESG-Risiken aufzeigt. (IRO 19)
Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte
Um eine möglichst ganzheitliche Wahrung der Rechte der Einzelnen gewährleisten zu können, hat die
Pankl-Gruppe eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, die auf der Unternehmenswebsite der Pankl-
Gruppe zugänglich ist. Sie unterstreicht das Engagement des Unternehmens für die Einhaltung aller
relevanten Gesetze und Leitlinien, insbesondere im Bereich der Menschenrechte. Für deren Umsetzung
sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwort-
lich. (IRO 19)
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel fasst das Vorgehen der Abatec-Gruppe zur
Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der Unternehmensgruppe zu-
sammen und soll auch für ihre Wertschöpfungskette gelten. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung der
Menschenrechte, darunter auch Kinderarbeit, welche zum Beispiel durch den Code of Conduct ge-
schützt werden sollen. Als Begleitdokument des Code of Conduct (siehe Abschnitt G1-1) ist die Erklä-
rung zu moderner Sklaverei und Menschenrechte für alle Vertragspartner verbindlich und auf der Web-
site der Abatec-Gruppeveröffentlicht
21
. Die Erklärung wird von der Compliance Officer des Teilkonzerns
überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die Umsetzung der Erklärung wird durch die Fachbereiche, die
zuständigen Führungskräfte und letztlich die Geschäftsführung sichergestellt. (IRO 19)
Richtlinie
22
zum Hinweisgeber-System
Die Kernbeteiligung hat ein globales Hinweisgeber-System (siehe Abschnitt G1-1 für Informationen zu
den Inhalten der internen Richtlinie, deren Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten und Verfügbar-
keiten) eingerichtet, das für Mitarbeiter und Dritte zugänglich ist. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs-
kette können sich jederzeit an die Hinweisgebersysteme wenden. (IRO 19)
Codes of Conduct
Die Codes of Conduct sind die zentralen Dokumente zur Regelung von Verhaltensweisen in den Teil-
konzernen der Gruppe und ihrer Geschäftspartner – inklusive der Lieferanten der Unternehmensgruppe
– und verbieten jegliche Form der Kinder- oder Zwangsarbeit. Sie beschreiben unter anderem Grunds-
ätze in Bezug auf Menschenrechte, Respekt, Integrität, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Die
Teilkonzerne verpflichten sich und ihre Geschäftspartner zur Einhaltung der jeweils gültigen nationalen
und internationalen Gesetze, Verordnungen und Regularien sowie der ILO-Kernarbeitsnormen. Weitere
Informationen wie zum Beispiel dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten und
Bezüge zu internationalen Standards und Richtlinien finden sich in Abschnitt G1-1. (IRO 19)
Sollte es trotz der Präventionsmaßnahmen zu Verstößen gegen den jeweiligen Code of Conduct oder
die Richtlinien kommen, werden seitens der Teilkonzerne angemessene Maßnahmen eingeleitet. Zent-
rales Ziel ist, Verstöße zu beheben und zu verhindern sowie die Nachhaltigkeitsperformance der Ge-
schäftspartner aktiv und wirksam zu verbessern. In schwerwiegenden Fällen oder bei Verweigerung der
Maßnahmen behalten sich die Teilkonzerne vor, die laufende Geschäftsbeziehung zu beenden. Im Ge-
schäftsjahr 2025 wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der Codes of Conduct in der vor- und nachge-
lagerten Lieferkette gemeldet. Weitere Maßnahmen in Bezug auf die Rechte und Arbeitsbedingungen
von Arbeitskräften in der vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette finden sich in Abschnitt S2-3.
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug
auf Auswirkungen
Die Gruppe verfügt derzeit über kein Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöp-
fungskette in Bezug auf Auswirkungen. Die potenziellen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette wur-
den durch die Kernbeteiligung mittels der Value Chain Risk Analysis ermittelt (für weitere Informationen
siehe S2-4), welche als indirekter Einbezug der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette angesehen
werden. Darüber hinaus können sich die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette jederzeit an die
21
Verfügbar unter: https://pankl.com/nachhaltigkeit/downloads/,https://www.shw.de/de/downloads/nachhaltigkeit/ , https://www.abatec.at/downloads/
22
https://pankl.integrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-80
etablierten Hinweisgeber-Systeme (siehe G1-1) wenden. Alle eingehenden Hinweise werden individuell
geprüft und bei Bedarf Folgemaßnahmen abgeleitet.
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeits-
kräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Meldemöglichkeiten für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie weitere Maßnahmen zur
Förderung der Umsetzung der Codes of Conduct werden im Detail im Abschnitt G1-1 beschrieben. Die
Meldemöglichkeiten sind für Mitarbeiter und Dritte, inklusive Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
zugänglich. Die Nachverfolgung vorgebrachter und gemeldeter Probleme wird ebenfalls im Abschnitt
G1-1 detailliert beschrieben und wird von den Rechtsabteilungen bzw. der Compliance-Stelle der Teil-
konzerne koordiniert. Die in G1-1 beschriebenen Richtlinien zum Hinweisgeber-System definieren Re-
gelungen zum Schutz der Hinweisgeber. Es gibt derzeit keine Verfahren, mit welchen die Verfügbarkeit
der Verfahren am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gefördert wird. Bisher wur-
den die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nicht explizit in die Implementierung der Meldekanäle
einbezogen.
Die Codes of Conduct bilden die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln der Teilkonzerne
und ihrer Geschäftspartner und tragen so zur Vermeidung von negativen Auswirkungen der Tätigkeiten
der Gruppe auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bei. Sie dienen als Grundlage für rechtlich
einwandfreies Verhalten und schützen somit Menschrechte, darunter Kinder- und Arbeitsrechte. Weitere
Ausführungen zum Umgang mit den Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
finden sich in S2-1 sowie G1-1 und G1-2, da soziale und ökologische Auswirkungen gleichermaßen
betrachtet werden. (IRO 19)
Die Teilkonzerne nehmen Meldungen, welche über die Hinweisgebersysteme/Compliance-Stelle einge-
hen, ernst und verfolgen diese nach. Es sind Meldungen von Verstößen eingegangen, welche zu recht-
lich relevanten Compliance-Fällen geführt haben. Einmeldungen werden durch interne Experten im Ein-
kauf, der Rechtsabteilung/Compliance-Stelle sowie im Qualitätsmanagement identifiziert und betreut.
Sollte es zu Verletzungen der Codes of Conduct oder anderer relevanter, vereinbarter Compliance-
Richtlinien kommen, haben die Teilkonzerne, entsprechende Maßnahmen gesetzt. (IRO 19)
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeits-
kräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken
und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und Verbesserung ihrer Bemü-
hungen damit sie ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte gerecht wird. Zur frühzeitigen von
möglichen länder- und branchenspezifische Nachhaltigkeitsrisiken in der Wertschöpfungskette werden
diese durch die Teilkonzerne untersucht. Seitens der Pankl-Gruppe werden sämtliche Geschäftspartner
entlang der Wertschöpfungskette in einem Risikomanagementtool analysiert und deren Risikostatus
laufend evaluiert. Zusätzlich wurde die in 2024 erarbeitete Value Chain Risk Analysis im Berichtsjahr
2025 entsprechend aktualisiert. Diese Analyse zielt auf die Ermittlung lieferantenspezifischer Risiken
ab, in welcher die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette bezogen auf das eigenkaufte Rohma-
terial und deren Herkunftsländer mit öffentlich zugänglichen Indizes und Studien, welche in 2025 erwei-
tert wurden, berechnet wird. Zudem werden die Tier-1 Lieferanten basierend auf dem Einkaufsvolumen
auf die gleiche Art und Weise analysiert. Diese Risikobetrachtung wird in die ESG-Risikoanalyse über-
nommen und dient der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als Indikatoren. (IRO19)
Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Dennoch werden mögliche negative Auswirkungen mit
den bereits implementierten Prozessen durch die Codes of Conduct und die eingerichteten Hinweisge-
bersysteme/Compliance-Stelle kontinuierlich nachverfolgt und die gesetzten Maßnahmen gegebenen-
falls angepasst.
Dem Management der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen
zugeordnet, sodass die oben angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-81
KENNZAHLEN UND ZIELE
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Bisher haben die Teilkonzerne keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeits-
kräften in der Wertschöpfungskette gesetzt. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maß-
nahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche.
Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
Unternehmensspezifische Angaben
Das Einkaufsvolumen bei der Pankl-Gruppe betrug 2025 rund € 400 Mio. für die Standorte in Österreich
und Deutschland. Dieser Wert umfasst die globale Lieferkette. Knapp die Hälfte des Rohmaterialein-
kaufs an den österreichischen Pankl-Standorten stammt von österreichischen Lieferanten. Die einge-
kauften Güter der SHW Deutschland werden zu 75 % von deutschen Lieferanten bezogen. Insgesamt
werden ungefähr 80 % von europäischen Lieferanten bezogen. Seitens der Pankl-Gruppe berücksich-
tigte die Analyse die Wahrscheinlichkeit mangelhafter Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Wert-
schöpfungskette, bezogen auf die Herkunftsländer der Primärmaterialien und den Tier-1 Lieferanten.
Durch den hohen Anteil am Einkaufsvolumen aus Europa kann das Risiko der mangelhaften Arbeitsbe-
dingungen sowie Kinder- und Zwangsarbeit verringert eingestuft werden. (IRO 19)
Gemeldete Fälle der Nichteinhaltung der Codes of Conduct in den vor- und nachgelagerten Wert-
schöpfungsketten (ESRS S2-4)
DATENPUNKT
2025
2024
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in den vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungsketten
0
0
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in den vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungsketten, die zu compliance-relevanten Fällen geführt haben
0
0
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS ANGABE-
PFLICHT PARAGRAF
DATENPUNKT, AN-
GABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -AN-
NAHMEN
Geographische Verteilung des Einkaufsvolumens
(unternehmensspezifische Angabe)
ESRS S2-4 36 Gemeldete Fälle
der Nichteinhaltung
der Codes of
Conduct
Die Auswertung erfolgt mittels des ERP-Sys-
tems der Kernbeteiligungen. Bei der Pankl-
Gruppe wird der Gesamteinkauf von Österreich
und Deutschland angegeben.
Ausgewertet wurden Fälle, welche über die
Hinweisgebersysteme/das Meldekanal der Teil-
konzerne eingegangen sind. Dieses wird durch
die Rechtsabteilungen/Compliance-Stelle über-
wacht. Die Rechtsabteilungen/Compliance-
Stelle dienen auch als Kontakt für die nationale
Kontaktstelle im Zusammenhang mit den
OECD-Leitsätzen. Im Geschäftsjahr 2025 wur-
den keine Beschwerden über die Kontaktstellen
an die Teilkonzerne weitergegeben.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-82
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
ZEIT-
HORIZONT
THEMA IRO
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
20 Förderung einer verantwortungsbewussten Unternehmenskul-
tur Förderung einer verantwortungsbewussten Unternehmens-
kultur (inkl. Whistleblowing, IT-Sicherheit und Cybersecurity)
Die Gruppe fördert gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden und exter-
nen Geschäftspartnern eine verantwortungsbewusste Unterneh-
menskultur mit Fokus auf Innovation, Qualität, Teamarbeit und
Transparenz. Dies stärkt Engagement und nachhaltige Wertschöp-
fung. Ein etabliertes Whistleblowing-System sowie hohe IT-Sicher-
heitsstandards sichern zudem Integrität, Datenschutz und regelkon-
formes Handeln.
21 Langfristige Partnerschaften mit Lieferanten
Durch den Aufbau langfristiger Beziehungen zu Lieferanten kann die
Gruppe faire Zahlungspraktiken fördern, stabile Lieferketten sichern
und hochwertige Zulieferqualität gewährleisten.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
(OO, VC)
Potenzielle
positive
Auswirkung
(OO, VC)
X X X
X X
22 Risiko von Korruptions- und Bestechungsvorfällen und die da-
mit verbundenen Vorkommnisse zur Vermeidung und Aufde-
ckung
Die Gruppe erkennt Korruption und Bestechung als potenzielle Risi-
ken in Geschäft und Verwaltung. Um Vorfälle zu vermeiden und früh-
zeitig aufzudecken, setzt das Unternehmen auf verbindliche Verhal-
tensrichtlinien, Schulungen, interne Kontrollen und ein vertrauliches
Whistleblowing-System. So werden rechtliche, finanzielle und repu-
tative Risiken minimiert und Integrität sowie Vertrauen in die Unter-
nehmensführung gestärkt.
Potenzielles
Risiko
(OO, VC)
X X X
Die Ausführungen zur Unternehmensführung in Bezug auf das Fachwissen und die Rolle der Verwal-
tungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane finden sich in ESRS 2 GOV-1.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
G1-1 Konzepte in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
Code of Conduct (Verhaltenskodex)
Die Teilkonzerne haben jeweils einen Code of Conduct, welche die Grundlage für eine verantwortungs-
bewusste und ethische Unternehmenskultur bilden. Sie gelten für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und
Organmitglieder sowie für Geschäftspartner. Der Code of Conduct umfasst jeweils detaillierte Richtlinien
zur Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutz, fairen Arbeitsbedingungen und ethischem Ge-
schäftsgebaren. Gleichzeitig verpflichten sie zur strikten Einhaltung internationaler Standards wie den
OECD-Leitsätzen, ILO-Konventionen und Übereinkommen gegen Kinder- und Zwangsarbeit (insbeson-
dere ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, ILO 182 über das Verbot
-2
Korruption
und
Bestechung
Management der Beziehun
-
gen zu Lieferanten, ein
-
schließlich
Zahlungspraktiken
Unternehmenskultur
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-83
und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, ILO 29 über
Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit). Die Codes of Conduct
sind auf den Webseiten der Teilkonzerne
23
permanent abrufbar (von der Pankl-Gruppe in sieben Spra-
chen), wodurch dieser für alle relevanten Interessensgruppen transparent und leicht zugänglich ist.
Um Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen den Code of Conduct effektiv ermitteln und unter-
suchen zu können, wurde von den Teilkonzernen ein System von internen und externen Meldekanälen
etabliert, darunter ein anonymes Hinweisgeber-System jeweils auf Ebene der Pankl-Gruppe. Dies er-
möglicht es den Mitarbeitern und Dritten, Verstöße sicher, vertraulich und, wenn gewollt, anonym zu
melden. In der Abatec-Gruppe können Hinweise von Mitarbeitern sowie externen Personen jederzeit an
die für Compliance-Fragen zuständige Anlaufstelle (compliance@abatec.at) gerichtet werden, Mitarbei-
ter können sich auch an ihre unmittelbare Führungskraft wenden. Der Schutz der Hinweisgeber ist fest
in den Unternehmensprinzipien verankert und Sanktionen gegen Hinweisgeber, die in gutem Glauben
handeln, sind ausgeschlossen. Dabei achten die Teilkonzerne auf die Einhaltung nationaler und inter-
nationaler Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung (z.B. UNCAC, OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen). Siehe auch weitere Erläuterungen unter Abschnitt S1-2 bzw. S1-3.
Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter – unabhängig von ihrer Position oder Aufgabe – die ethischen
Standards des Unternehmens verstehen und in ihrem Arbeitsalltag umsetzen, hat die Pankl-Gruppe ein
jährlich, verpflichtend zu absolvierendes E-Learning-Programm zum Code of Conduct eingeführt. Das
E-Learning wird kontinuierlich aktualisiert. Im Rahmen des E-Learnings werden konkrete Beispiele zu
Korruption und Bestechung behandelt, um den Mitarbeitern praxisnahe Szenarien näherzubringen und
das Verständnis für mögliche Risiken zu fördern. Zudem wurde eine Richtlinie erstellt, die klare Verhal-
tensrichtlinien und Handlungsempfehlungen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung enthält
(siehe Richtlinie zur Vorteils- und Geschenkannahme, G1-1). Direkt im E-Learning werden die Kontakt-
daten der Rechtsabteilung angegeben, sodass Mitarbeiter bei spezifischen Rückfragen oder Unsicher-
heiten individuelle Beratung durch die Rechtsabteilung erhalten können. Auch in der Abatec-Gruppe
wird jährlich ein verpflichtendes E-Learning zum Code of Conduct für alle Mitarbeiter abgehalten.
Die Gruppe hält sich strikt an nationale und internationale Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung und
hat in den Codes of Conduct der Teilkonzerne eine klare Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und
Bestechung festgelegt. Diese Politik wird durch Schulungen aller Mitarbeiter der Abatec-Gruppe sowie
der Führungskräfte der Pankl-Gruppe, unterstützt. Bestimmte Funktionen, insbesondere leitende Posi-
tionen mit direktem Kontakt zu externen Partnern, sind aufgrund ihrer Entscheidungsbefugnisse beson-
ders dem Korruptionsrisiko ausgesetzt. Korruption kann in kleinen, zunächst unscheinbaren Handlun-
gen beginnen, weshalb grundsätzlich jede Funktion innerhalb der Gruppe potenziell gefährdet ist. Das
unterstreicht die Notwendigkeit der gruppenweit durchgeführten Sensibilisierungen.
Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Compliance-Richtlinien werden unverzüglich interne Untersuchun-
gen eingeleitet, die unabhängig durch die Rechtsabteilungen und der Compliance-Stelle der Teilkon-
zerne durchgeführt und bei Bedarf durch externe Experten unterstützt werden. Sobald eine Meldung
eingeht, wird diese geprüft und einer ersten Bewertung durch die Rechtsabteilungen und der Compli-
ance-Stelle unterzogen. Einzelfallbezogen werden spezifische Schritte eingeleitet. Zunächst werden re-
levante Informationen gesammelt und Gespräche mit den betroffenen Personen geführt. Bei Bedarf
finden Besprechungen mit Vorgesetzten, der Personalabteilung und/oder externen Experten statt. Diese
Gespräche dienen dazu, den Sachverhalt umfassend zu klären und die notwendigen Maßnahmen zu
planen.
Anschließend werden geeignete Maßnahmen ergriffen, die von Abmahnungen bis hin zu arbeitsrechtli-
chen Maßnahmen reichen können. Jede Maßnahme wird sorgfältig mit den entsprechenden internen
Stellen abgestimmt und konsequent umgesetzt. Aus den Meldungen können zudem weitere Schritte
abgeleitet werden, wie beispielsweise die Erstellung neuer Guidelines durch die Rechtsabteilungen und
die Compliance-Stelle zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Führungskräfte sind darüber hinaus verpflich-
tet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen zu vermeiden und sichere Arbeitsmethoden
zu gewährleisten. Der jeweilige Code of Conduct wird regelmäßig von den zuständigen Rechtsabteilun-
gen und der Compliance-Stelle überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den hohen Standards zu
23
Verfügbar unter: https://pankl.com/nachhaltigkeit/downloads/; https://www.shw.de/de/downloads/nachhaltigkeit/ https://www.abatec.at/downloads/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-84
entsprechen. Die Umsetzung des Verhaltenskodex wird in der jeweiligen Unternehmensgruppe durch
die Fachbereiche, die zuständigen Führungskräfte und letztlich die Geschäftsführung sichergestellt.
(IRO 20, 21, 22)
Richtlinie zum Umgang mit Einladungen und Geschenkannahme
Die Pankl-Gruppe verfügt über eine intern verfügbare Richtlinie zum richtigen Umgang mit Einladungen
sowie zur Vorteils- und Geschenkannahme. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wurden klare und
strenge Regeln für das Aussprechen und Annehmen von Einladungen durch die Arbeitskräfte der Kern-
beteiligung festgelegt. Ziel ist es, Bestechung, Korruption und andere strafbare Handlungen zu vermei-
den. Geschäftspartner sind ebenfalls verpflichtet, Entscheidungen ausschließlich auf sachlicher Basis
zu treffen, wie es im Code of Conduct festgelegt ist. Die Richtlinie wird von den Rechtsabteilungen der
Kernbeteiligung erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für die Förderung der Umsetzung sind die Fachbe-
reiche oder die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung ver-
antwortlich. Bei der Pankl-Gruppe wird diese über das eLearning System an die beteiligte Personen-
gruppen zugewiesen und ist für alle Mitarbeiter im Intranet zugänglich. (IRO 20, 21, 22)
Richtlinien zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems
Die Richtlinien für Hinweisgeber
24
dienen der Prozessstrukturierung und schützen den Hinweisgeber
bei der Meldung im Rahmen des Hinweisgeber-Systems. In den Richtlinien sind der Meldeprozess so-
wie Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die Richtlinien werden von der
Rechtsabteilung der Kernbeteiligung erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Diese gelten für die Teilkon-
zerne der Kernbeteiligung und sind im Intranet wie auf der Webseite zugänglich. Für deren Umsetzung
sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwort-
lich. (IRO 20, 22)
Informationssicherheitsrahmenrichtlinie
Die internen Informationssicherheitsrichtlinien der Pankl Racing Systems AG und SHW AG schützen
Informationen durch Gewährleistung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität und orientiert sich
an den Anforderungen der ISO 27001. Sie gelten für alle Mitarbeiter der Pankl-Gruppe sowie für ver-
bundene Einheiten und Dritte, die mit entsprechenden Informationssystemen arbeiten, wie auch für alle
an die Netzwerke angeschlossenen Systeme (z.B.: Mobil- und Netzwerkgeräte). Die Richtlinien dienen
als Rahmenwerk zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Gruppe. Informationssicherheit
ist ein wesentlicher Teil des Datenschutzes. Sie stellen sicher, dass gesetzliche und vertragliche Anfor-
derungen erfüllt werden und Risiken minimiert werden. Datenschutz wird durch den verantwortungsvol-
len Umgang mit personenbezogenen Daten und die Prinzipien der Datenminimierung sowie regelmä-
ßige Löschung nach Zweckerreichung gewahrt. Sicherheit und Bewusstsein werden durch gezielte
Maßnahmen gestärkt, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Für die Umsetzung dieser
Richtlinien zeigt sich die Abteilung Informationssicherheit und letztlich der Vorstand oder die Geschäfts-
führung verantwortlich und ist im Intranet für die Mitarbeiter zugänglich. (IRO 20)
Weitere Informationen zur Begründung, Entwicklung und Förderung der internen Unternehmenskultur
finden sich im Abschnitt S1-4, Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufrieden-
heit sowie im Abschnitt S1-4, Schulungs- und Weiterbildungsangebote.
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Die Pankl-Gruppe hat in ihren Tochtergesellschaften gültige Standardeinkaufsbedingungen definiert,
welche die wesentlichen Aspekte der Beschaffung, einschließlich Zahlungsmodalitäten und Qualitätsan-
forderungen, regeln. Dabei erfolgt keine Differenzierung nach Unternehmensgröße der Lieferanten. Zu-
sätzlich können bei Bedarf individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten abgeschlossen werden. Zur Be-
wertung und Überwachung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsleistung innerhalb der Liefer-
kette nutzt die Pankl-Gruppe eine Value Chain Risk Analysis, deren Methodik im Abschnitt S2-4 detail-
lierter erläutert wird. Soziale und ökologische Kriterien fließen bereits in die Lieferantenauswahl ein,
wobei auch die Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit in der Entscheidungs-findung eine wichtige Rolle
spielen. Die Einkäufer werden regelmäßig zu diesen Themen geschult. Zu-dem wird eine standardisierte
Selbstauskunft eingesetzt, in der Lieferanten zu relevanten Nachhaltigkeitsaspekten befragt werden.
24
Die Richtlinie der Pankl-Gruppe ist über das Whistleblower-Tool abrufbar unter https://pankl.integrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-85
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Aktualisierung des Code of Conduct und verbundene Richtlinien: Der Code of Conduct inklusive
der Inhalte zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung und verbundene Richtlinien wurden in den
Jahren 2023 (für die Pankl-Gruppe) und 2024 (für die Abatec-Gruppe) aktualisiert und überarbeitet, dies
ist bei Pankl-Gruppe für 2026 geplant. Der Code of Conduct ist verpflichtend von allen Mitarbeitern und
Geschäftspartnern einzuhalten. Das E-Learning “Code of Conduct“ sollte von allen Mitarbeitern der
Pankl-Gruppe jährlich absolviert werden und unterstützt die Mitarbeiter in dessen Umsetzung. In der
Abatec-Gruppe ist die Online-Schulung Teil des Onboarding-Prozesses bzw. ist diese bei Wiedereintrit-
ten nach der Karenz zu absolvieren.
Es ist geplant, das E-Learning für den Code of Conduct und das zugehörige E-Learning für die Pankl-
Gruppe im Jahr 2026 zu überarbeiten und zu aktualisieren, um weiterhin den aktuellen Anforderungen
zu entsprechen. Die Aktualisierung der Guidelines, Richtlinien und weiterer Online-Schulungen wird in
Zukunft ebenfalls fortgeführt, um auf Veränderungen im Umfeld der jeweiligen Teilkonzerne reagieren
zu können.
EIGENE ARBEITSKRÄFTE (INKL. FÜHRUNGSKRÄFTE)
Pankl-Gruppe
Abatec-Gruppe
Pierer Industrie-
Gruppe gesamt
Abdeckung durch Schulung
Insgesamt
3.902 (VJ: 4.154)
280 (VJ: 267)
4.193 (VJ: 9.757)
Geschulte Personen insgesamt
25
2.720 (VJ: 2.675)
46 (VJ: 267)
2.766 (VJ: 6.472)
Anteil
69,7 % (VJ: 64,4 %)
16,4 % (VJ: 100 %)
66,0 % (VJ: 66,3 %)
Schulungsmethode und Dauer
Computerbasierte Schulungen
Ca. 30 Min.
Ca. 30 Min.
Häufigkeit
Wie häufig sind die Schulungen
Beim Neu- bzw.
erforderlich?
Jährlich
Wiedereintritt
Behandelte Themen
Definition von Compliance
x
x
Code of Conduct und Unternehmenskultur
x
x
x
Menschenrechte, Respekt und Integrität,
Diversität, faire Arbeitsbedingungen und
Nachhaltigkeit
x
x
x
Fairer Wettbewerb und Kartellverbot
x
x
x
Interessenskonflikte, Umgang mit Unter-
nehmenseigentum und Geschäftsgeheim-
nissen, Datenschutz
x
x
x
Korruption und Bestechung, Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung, Exportkon-
trolle
x
x
x
Einfluss des Code of Conduct auf Ge-
schäftsbeziehungen
26
x
Folgen der Nichteinhaltung von Compli-
ance-Vorschriften
23
x
Korruption und Bestechung können bereits im Kleinen beginnen, weswegen die Teilkonzerne einen prä-
ventiven Ansatz verfolgen: Potenziell können alle Mitarbeiter in der Gruppe mit entsprechenden Risiken
in Berührung kommen, unabhängig von Funktion oder Bereich. Aus diesem Grund richtet sich das E-
Learning an alle systemseitig angebundenen Mitarbeitenden der Gruppe. Die Zahlen zu den Führungs-
kräften umfassen nicht die Vorstände der Gruppe. Die Vorstände der Teilkonzerne werden unterjährig
zu allen genannten Punkten geschult.
Maßnahmen zur Förderung des Hinweisgeber-Systems: In der Pankl-Gruppe ist es seit Einführung
des Meldesystems möglich, dass interne und externe Hinweisgeber über das System melden können.
Dies ist über die Unternehmenswebseite
27
zugänglich. Die Überwachung und Auswertung der
25
In den Vorjahreszahlen sind auch die Schulungs- und Mitarbeiterzahlen des aufgegebenen Geschäftsbereichs enthalten.
26
Behandeltes Thema im aufgegebenen Geschäftsbereich.
27
https://pankl.integrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-86
gemeldeten Fälle erfolgt durch die Rechtsabteilungen direkt im System (in der Abatec-Gruppe ist für die
Compliance-Stelle die Abteilung Human Ressources verantwortlich), um eine effiziente Kontrolle und
schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Nachverfolgung von Meldungen und
zur Veröffentlichung der zugehörigen Richtlinien finden sich in Abschnitt G1-1. Diese Maßnahmen sind
Teil der kontinuierlichen Bemühungen, die Prävention von Korruption und Bestechung weiter zu verbes-
sern und die Unternehmenspolitik noch wirksamer zu gestalten. Rückmeldungen der Mitarbeiter, die
über die Meldekanäle eingehen, geben Einblicke in das Vertrauen in die Unternehmenskultur und die
ethische Geschäftsführung. Diese Einmeldungen werden durch die Rechtsabteilung/Compliance-Stelle
erfasst, geprüft und bei regelmäßigen Managementmeetings den Vorständen/Geschäftsführern vorge-
legt.
MAßNAHMEN IM BEREICH CYBERSECURITY
Die Gruppe begegnet IT- und Cyberrisiken durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheits-
maßnahmen, den Einsatz aktueller Technologien und ein mehrstufiges Sicherheitskonzept. Nachste-
hende Maßnahmen wurden 2025 in der Kernbeteiligung umgesetzt. (IRO 20)
Standort Maßnahme Status Beschreibung und Ziel der Maß-
nahme
Erwartetes Ergebnis
Österreich Aufbau Informati-
onssicherheit
(ISEC) Risiko-
übersicht mit
neuem Tool „Hit-
guard“ über „Pilot
PASE“
TISAX Zertifizie-
rung inkl. inter-
nem Audit
In Umset-
zung
In Umset-
zung
Fortlaufende Abhaltung zentraler und loka-
ler ISEC-Steuerkreise mit Geschäftsfüh-
rung und Qualitätsmanagement zur Opti-
mierung
Die TISAX-Zertifizierung wurde in den ver-
gangenen Jahren an ausgewählten Stand-
orten erfolgreich durchgeführt. Weitere
Standorte befinden sich derzeit in der Vor-
bereitung auf interne Audits und Zertifizie-
rungsrunden. Der Abschluss der Zertifizie-
rungen für alle Standorte wird voraussicht-
lich Ende des zweiten Quartals 2027 erfol-
gen.
Risikominimierung
TISAX-Zertifizierung an al-
len relevanten Standorten
erhalten
Planspiele In Umset-
zung
NIS2-Richtlinie In Umset-
zung
Durchführung Planspiele und Workshops
inkl. Maßnahmenableitung zum Thema
BCM/Gebäudeschutz im Umfang der
TISAX Zertifizierung wurden durchgeführt.
Die NIS2-Richtlinie (Network and Informa-
tion Security Directive 2) ist eine EU-Vor-
gabe zur Stärkung der Cybersicherheit.
Sie erweitert die bestehenden Anforderun-
gen an Risikomanagement, Vorfallsmel-
dung und den Schutz kritischer Infrastruk-
turen. In einem Projekt wurde dafür bis
Juni 2025 sichergestellt, dass alle erfor-
derlichen Maßnahmen identifiziert und ge-
setzeskonform umgesetzt werden können.
Maßnahmen identifizieren
und ausarbeiten
NIS2- Richtlinie gesetzes-
konform umsetzen
Automatische
Analyse von ein-
gemeldeten E-
Mails
in Umset-
zung
Die Analyse von Phishing wird erleichtert,
wodurch die Reaktions- und Rückmel-
dungszeiten verkürzt werden. Das Projekt
wurde in Q2 2025 gestartet und soll bis Q2
2026 abgeschlossen sein.
Lösung ist eingeführt und
übergeben
Darknet und Peri-
meter Monitoring
Laufend Überwachung des Darknets auf Zugangs-
und sensible Informationen sowie des IT-
Perimeters auf Konfigurationsänderungen
und Sicherheitslücken. Umsetzung begon-
nen in Q1 2025.
Sicherheitslücken schlie-
ßen
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-87
SMB Share Moni-
toring
Desaster Ma-
nagement
Umgesetzt Überwachung von Freigaben auf Konfigu-
rationsfehler. Die Maßnahme wurde in Q4
2025 abgeschlossen.
Umgesetzt Test der Wiederanlauffähigkeit nach einem
Zusammenbruch durch eine Naturkata-
strophe oder eines Angriffes und Erweite-
rung der Notfallpläne. Das Projekt lief zwi-
schen ersten und vierten Quartal 2025.
Sicherheitslücken schlie-
ßen
Sicherheitslücken schlie-
ßen
Evaluierung End-
point Protection
Software
Umgesetzt Prüfen von alternativen Lösungen zur Ab-
sicherung der Endpoints und Server. Die
Maßnahme lief zwischen dritten und vier-
ten Quartal 2025.
Sicherheitslücken schlie-
ßen
KENNZAHLEN UND ZIELE
Zur Bewertung der Leistung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche interne Richt-
linien und Vorgaben haben die Teilkonzerne spezifische Parameter definiert. Diese ermöglichen eine
Überwachung der Fortschritte, insbesondere in den Bereichen Unternehmenskultur, Schutz von Hin-
weisgebern sowie Prävention von Korruption und Bestechung.
Die festgelegten Kennzahlen der Teilkonzerne stehen in direktem Zusammenhang mit den Codes of
Conduct und den zugehörigen Richtlinien und sollen eine verantwortungsbewusste Unternehmenskul-
tur, den Schutz von Hinweisgebern sowie die Prävention von Korruption und Bestechung gewährleisten.
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Verstöße gegen Korruptions- und/oder Bestechungsvorschriften
oder andere Compliance-Fälle festgestellt, die rechtliche Verfahren nach sich gezogen hätten. Es gab
keine Fälle, die disziplinären Folgen oder gar eine Entlassung nach sich gezogen haben. Es mussten
keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen beendet oder nicht verlängert werden.
Auch wurden keine öffentlichen Gerichtsverfahren wegen Korruption oder Bestechung eingeleitet oder
abgeschlossen.
ESRS G1-4, 24-25
DATENPUNKT
EINHEIT
2025
2024
Anzahl der Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen Korrupti-
ons- und Bestechungsvorschriften
Anzahl
0
0
Höhe der Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions-
und Bestechungsvorschriften
€
0
0
Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption und Beste-
chung
Anzahl
0
0
Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Kor-
ruption und Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden
Anzahl
0
0
Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspart-
nern, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption
und Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden
Anzahl
0
0
Diese Abwesenheit von Verstößen spiegelt die Wirksamkeit der präventiven Maßnahmen wider, die
durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme unterstützt werden. Insbesondere das
jährlich verpflichtend zu absolvierende E-Learning zu den Codes of Conduct stellt sicher, dass alle Mit-
arbeiter die Unternehmensrichtlinien kennen und anwenden können. Im Berichtszeitraum absolvierten
66,0 % der Mitarbeiter diese Online-Schulungen erfolgreich. (IRO 20, 22)
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS ANGABE-
PFLICHT PARAGRAF DATENPUNKT, ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -
ANNAHMEN
G1-3 21 Informationen zur Schulung zu
Korruption und Bestechung
Die Überwachung der erfolgreich absol-
vierten Schulungen zur Prävention von
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-88
Korruption und Bestechung erfolgt online
durch die E-Learning-Systeme. Diese
senden Einladungen an alle, am System
angebundenen Mitarbeiter (exkl. Pierer
Industrie AG,). Die Ausrollung des E-
Learning-Systems in der Pankl-Gruppe
wurde 2025 ausgeweitet.
G1-4
24a
Rechtliche Schritte in Folge von
Verstößen gegen Korruptions-
und Bestechungsvorschriften
Die Überwachung von rechtlichen Schrit-
ten in Folge von Verstößen gegen Kor-
ruptions-
und
Bestechungsvorschriften
erfolgt durch die Rechtsabteilun-
gen/Compliance-Stelle der Teilkonzerne.
G1-4
25a
Bestätigte Fälle von Korruption
und Bestechung
Die Überwachung von Korruptions- und
Bestechungsvorfällen erfolgt durch die
Rechtsabteilungen/Compliance-Stelle
der Teilkonzerne.
G1-4
/
Kennzahlen und Ziele bezüglich
des Hinweisgebersystems
Die Überwachung der Hinweisgeber-Sys-
teme erfolgt durch die Rechtsabteilungen
der Kernbeteiligungen. Die Systeme sind
für interne und externe Stakeholder zu-
gänglich.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
4.9 ANHANG
ESRS-INDEX (ESRS 2 IRO-2)
ANGABEPFLICHTEN
Abschnitt
Auslassung/Erklärung
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
BP-1
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
BP-2
Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2 BP-2
sowie in den Kapiteln in den Themen-
standards.
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
GOV-1
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Auf-
GOV-2
sichtsorgane des Unternehmens befassen
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
GOV-3
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
GOV-4
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
GOV-5
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
SBM-1
Phase-In für Absatz 40b und c.
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
SBM-2
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ge-
SBM-3
Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2
schäftsmodell
SBM-3 sowie in den Kapiteln in den
Themenstandards.
Phase-In für Absatz 48e.
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risi-
IRO-1
ken und Chancen
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflich-
IRO-2
ten
ESRS E1 - Klimawandel
ESRS 2 GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
ESRS 2 GOV-3
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
E1-1
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ge-
schäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
E1 ESRS 2 SBM-3
Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2 SBM-
3 sowie im Themenstandard.
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Aus-
ESRS 2 IRO-1
wirkungen, Risiken und Chancen
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-2
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
E1-3
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-4
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-2
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
E1-4
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
E1-5
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtreduktionen
E1-6
E1-7
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über
E1-7
CO
2
-Zertifikate
E1-8
Interne CO
2
-Bepreisung
Nicht relevant, kein internes CO
2
-Pricing
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzi-
elle klimabezogene Chancen
Phase-In / Anwendung der Möglichkeit
zur schrittweisen Einführung nach
ESRS 1 Anlage C
L-89
KONZERNLAGEBERICHT 2025
ANGABEPFLICHTEN
Abschnitt
Auslassung/Erklärung
ESRS E2 - Umweltverschmutzung
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
ESRS 2 IRO-1
und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
E2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
E2-1
E2-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
E2-2
E2-3
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
E2-3
E2-4
Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
E2-4
E2-5
Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
nicht wesentlich
E2-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Um-
weltverschmutzung
Phase-In / Anwendung der Möglichkeit
zur schrittweisen Einführung nach ESRS
1 Anlage C
ESRS E3 – Wasser- und Meeresress
ourcen
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
ESRS 2 IRO-1
ESRS 2 IRO-1
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
ESRS 2 IRO-1
und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1
E5-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-2
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-3
E5-4
Ressourcenzuflüsse
E5-4
E5-5
Ressourcenabflüsse
E5-5
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Phase-In / Anwendung der Möglichkeit
zur schrittweisen Einführung nach ESRS
1 Anlage C
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ge-
schäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S1 ESRS 2 SBM-3
Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2
SBM-3 sowie im Themenstandard.
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
S1-1
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern
S1-2
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unter-
nehmens Bedenken äußern können
S1-3
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unter-
S1-4
nehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chan-
cen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit der Maß-
nahmen
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
S1-5
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
S1-6
L-90
KONZERNLAGEBERICHT 2025
ANGABEPFLICHTEN
Abschnitt
Auslassung/Erklärung
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Phase-In / Anwendung der Möglichkeit
zur schrittweisen Einführung nach ESRS
1 Anlage C
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
S1-2
S1-9
Diversitätskennzahlen
S1-9
S1-10
Angemessene Entlohnung
nicht wesentlich
S1-11
Soziale Absicherung
nicht wesentlich
S1-12
Menschen mit Behinderung
nicht wesentlich
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
S1-13
S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
S1-14
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
S1-15
nicht wesentlich
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
S1-16
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrech-
S1-17
ten
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ge-
schäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S2 ESRS 2 SBM-3
Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2 SBM-
3 sowie im Themenstandard.
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
S2-1
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkun-
gen
S2-2
S2-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wert-
S2-3
schöpfungskette Bedenken äußern können
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesent-
S2-4
licher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die
Wirksamkeit der Maßnahmen
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
S2-5
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS G1 Unternehmensführung
ESRS 2 GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 GOV-1
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
ESRS 2 IRO-1
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
G1-1
G1-2
Management der Beziehung zu Lieferanten
G1-2
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
G1-3
G1-4
Korruptions- und Bestechungsfälle
G1-4
G1-5
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
nicht wesentlich
G1-6
Zahlungspraktiken
G1-6
nicht wesentlich
L-91
KONZERNLAGEBERICHT 2025
LISTE DER DATENPUNKTE IN GENERELLEN UND THEMENBEZOGENEN STANDARDS, DIE SICH AUS ANDEREN EU-RECHTSVORSCHRIFTEN ERGE-
BEN (ESRS 2 ANLAGE B)
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
Wesentlich
Sfdr-Referenz
Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klima-gesetz
Abschnitt
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt
Ja
Indikator Nr. 13 in
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS 2 GOV-1
in den Leitungs- und Kontrollorga-
Anhang 1 Tabelle 1
2020/1816 der Kommission (5), An-
nen Absatz 21 Buchstabe d
hang II
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Lei-
Ja
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS 2 GOV-1
tungsorganmitglieder, die unabhän-
2020/1816 der Kommission, Anhang
gig sind, Absatz 21 Buchstabe e
II
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorg-
Ja
Indikator Nr. 10 in
ESRS 2 GOV-4
faltspflicht
Anhang 1 Tabelle 3
Absatz 30
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Akti-
Ja
Indikator Nr. 4 Ta-
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS 2 SBM-1
vitäten im Zusammenhang mit fossi-
belle 1 in Anhang 1
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
len Brennstoffen Absatz 40 Buch-
2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1:
II
stabe d Ziffer i
Qualitative Angaben zu Umweltrisiken,
und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu so-
zialen Risiken
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Akti-
vitäten im Zusammenhang mit fossi-
len Brennstoffen Absatz 40 Buch-
stabe d Ziffer ii
Ja
Indikator Nr. 9 in An-
hang 1 Tabelle 2
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
II
ESRS 2 SBM-1
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tä-
Ja
Indikator Nr. 14 in
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS 2 SBM-1
tigkeiten im Zusammenhang mit um-
Anhang 1 Tabelle 1
2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1
strittenen Waffen Absatz 40 Buch-
Delegierte Verordnung (EU)
stabe d Ziffer iii
2020/1816, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Akti-
Ja
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS 2 SBM-1
vitäten im Zusammenhang mit dem
2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Dele-
Anbau und der Produktion von Ta-
gierte Verordnung (EU) 2020/1816,
bak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv
Anhang II
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Ver-
Ja
Verordnung (EU)
ESRS E1-1
wirklichung der Klimaneutralität bis
2021/1119, Artikel
2050 Absatz 14
2 Absatz 1
ESRS E1-1 Unternehmen, die von
Ja
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS E1-1
den Paris- abgestimmten Referenz-
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buch-
werten ausgenommen sind Absatz
2022/2453 der Kommission, Meldebogen
staben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
16 Buchstabe g
1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel:
L-92
KONZERNLAGEBERICHT 2025
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Sfdr-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klima-gesetz Abschnitt
Kreditqualität der Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
ESRS E1-4 THG-Emissionsredukti-
onsziele
Absatz 34
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus
fossilen Brennstoffen aufgeschlüs-
selt nach Quellen (nur klimainten-
sive Sektoren) Absatz 38
ESRS E1-5 Energieverbrauch und
Energiemix Absatz 37
ESRS E1-5 Energieintensität im Zu-
sammenhang mit Tätigkeiten in kli-
maintensiven Sektoren Absätze 40
bis 43
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen
der Kategorien Scope 1, 2 und 3 so-
wie THG-Gesamtemissionen Absatz
44
ESRS E1-6 Intensität der THG-Brut-
toemissionen Absätze 53 bis 55
Ja Indikator Nr. 4 in An-
hang 1 Tabelle 2
Ja Indikator Nr. 5 in An-
hang 1 Tabelle 1 und
Indikator Nr. 5 in An-
hang 1 Tabelle 2
Ja Indikator Nr. 5 in An-
hang 1 Tabelle 1
Ja Indikator Nr. 6 in An-
hang 1 Tabelle 1
Ja Indikatoren Nr. 1 und
2 in Anhang 1 Ta-
belle 1
Ja Indikator Nr. 3 Ta-
belle 1 in Anhang 1
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen
3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel: An-
gleichungskennzahlen
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen
1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel: Kre-
ditqualität der Risikopositionen nach Sek-
toren, Emissionen und Restlaufzeit
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen
3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel: An-
gleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 6
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel
6 und Artikel 8 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-4
ESRS E1-5
ESRS E1-5
ESRS E1-5
ESRS E1-6
ESRS E1-6
ESRS E1-7 Entnahme von Treib-
hausgasen und CO
2
-Zertifikate Ab-
satz 56
Ja Verordnung (EU)
2021/1119, Artikel
2 Absatz 1
ESRS E1-7
ESRS E1-9 Risikoposition des Refe-
renzwert-Portfolios gegenüber kli-
mabezogenen physischen Risiken
Absatz 66
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der
Geldbeträge nach akutem und chro-
Ja / Phase-In,
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage
C
Ja / Phase-In,
Anwendung der
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Anhang II Delegierte Ver-
ordnung (EU) 2020/1816,
Anhang II
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der
Geldbeträge nach akutem und chro-
Ja / Phase-In, An-
wendung der
L-93
KONZERNLAGEBERICHT 2025
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Sfdr-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klima-gesetz Abschnitt
nischem physischem Risiko Absatz
66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an
dem sich erhebliche Vermögens-
werte mit wesentlichem physischem
Risiko befinden Absatz 66 Buch-
stabe c
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des
Buchwerts seiner Immobilien nach
Energieeffizienzklassen Absatz 67
Buchstabe c
ESRS E1-9 Grad der Exposition des
Portfolios gegenüber klimabezoge-
nen Chancen Absatz 69
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang
II der
E-PRTR-Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und -ver-
bringungsregister) aufgeführten
Schadstoffs, der in Luft, Wasser und
Boden emittiert wird, Absatz 28
ESRS E3-1 Wasser- und Meeres-
ressourcen Absatz 9
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Ab-
satz 13
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage
C
Ja / Phase-In,
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage
C
Ja / Phase-In,
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage
C
Ja Indikator Nr. 8 in An-
hang 1 Tabelle 1 In-
dikator Nr. 2 in An-
hang 1 Tabelle 2 In-
dikator Nr. 1 in An-
hang 1 Tabelle 2 In-
dikator Nr. 3 in An-
hang 1 Tabelle 2
Nein Indikator Nr. 7 in An-
hang 1 Tabelle 2
Nein Indikator Nr. 8 in An-
hang 1 Tabelle 2
2022/2453 der Kommission, Absätze 46
und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch –
Physisches Risiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Risikopositionen mit
physischem Risiko
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Absatz 34;
Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangs-
risiko im Zusammenhang mit dem Klima-
wandel: Durch Immobilien besicherte Dar-
lehen – Energieeffizienz der Sicherheiten
nischem physischem Risiko Absatz
66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an
dem sich erhebliche Vermögenswerte
mit wesentlichem physischem Risiko
befinden Absatz 66 Buchstabe c
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des
Buchwerts seiner Immobilien nach
Energieeffizienzklassen Absatz 67
Buchstabe c
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 der Kommission, Anhang
II
Möglichkeit zur
schrittweisen Ein-
führung nach
ESRS 1 Anlage C
Ja / Phase-In, An-
wendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen Ein-
führung nach
ESRS 1 Anlage C
ESRS E2-4
Menge jedes in
Anhang II der
E-PRTR-Verord-
nung (Europäi-
sches Schad-
stofffreisetzungs-
und -verbrin-
gungsregister)
aufgeführten
Schadstoffs, der
in Luft, Wasser
und Boden emit-
tiert wird, Absatz
28
ESRS E3-1 Was-
ser- und Meeres-
ressourcen Ab-
satz 9
ESRS E3-1 Spe-
zielles Konzept
Absatz 13
L-94
KONZERNLAGEBERICHT 2025
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
Wesentlich
Sfdr-Referenz
Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klima-gesetz
Abschnitt
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane
Nein
Indikator Nr. 12 in
ESRS E3-1 Nach-
und Meere Absatz 14
Anhang 1 Tabelle 2
haltige Ozeane
und Meere Absatz
14
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zu-
Nein
Indikator Nr. 6,2 in
ESRS E3-4 Ge-
rückgewonnenen und wiederver-
Anhang 1 Tabelle 2
samtmenge des
wendeten Wassers Absatz 28 Buch-
zurückgewonne-
stabe c
nen und wieder-
verwendeten
Wassers Absatz
28 Buchstabe c
ESRS E3-4 Gesamtwasserver-
brauch in m
3
je Nettoerlös aus eige-
Nein
Indikator Nr. 6,1 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch
in m
3
je Nettoerlös aus eigenen Tätig-
Nein
Indikator Nr. 6,1
in Anhang 1 Ta-
nen Tätigkeiten Absatz 29
keiten Absatz 29
belle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Nein
Indikator Nr. 7 in An-
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Nein
Indikator Nr. 7 in
Buchstabe a Ziffer i
hang 1 Tabelle 1
Buchstabe a Ziffer i
Anhang 1 Tabelle
1
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Nein
Indikator Nr. 10 in
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Nein
Indikator Nr. 10 in
Buchstabe b
Anhang 1 Tabelle 2
Buchstabe b
Anhang 1 Tabelle
2
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Nein
Indikator Nr. 14 in
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Nein
Indikator Nr. 14 in
Buchstabe c
Anhang 1 Tabelle 2
Buchstabe c
Anhang 1 Tabelle
2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren
Nein
Indikator Nr. 11 in
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren
Nein
Indikator Nr. 11 in
oder Konzepte im Bereich Landnut-
Anhang 1
oder Konzepte im Bereich Landnut-
Anhang 1
zung und Landwirtschaft Absatz 24
Tabelle 2
zung und Landwirtschaft Absatz 24
Tabelle 2
Buchstabe b
Buchstabe b
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren
Nein
Indikator Nr. 12 in
oder Konzepte im Bereich Oze-
Anhang 1 Tabelle 2
ane/Meere Absatz 24 Buchstabe c
ESRS E4-2 Konzepte für die Be-
Nein
Indikator Nr. 15 in
kämpfung der Entwaldung Absatz
Anhang 1 Tabelle 2
24 Buchstabe d
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle
Ja
Indikator Nr. 13 in
ESRS E5-5
Absatz 37 Buchstabe d
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von
Ja
Indikator Nr. 13 in
ESRS 2 SBM3
Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f
Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kin-
Ja
Indikator Nr. 12 in
ESRS 2 SBM3
derarbeit Absatz 14 Buchstabe g
Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Be-
Ja
Indikator Nr. 9 in An-
ESRS S1-1
reich der Menschenrechtspolitik Ab-
hang I Tabelle 3 und
satz 20
Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 1
L-95
KONZERNLAGEBERICHT 2025
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
Wesentlich
Sfdr-Referenz
Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klima-gesetz
Abschnitt
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorg-
Ja
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS S1-1
faltsprüfung in Bezug auf Fragen,
2020/1816 der Kommission, Anhang
die in den grundlegenden Konven-
II
tionen 1 bis 8 der Internationalen Ar-
beitsorganisation behandelt werden
Absatz 21
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnah-
Ja
Indikator Nr. 11 in
ESRS S1-1
men zur Bekämpfung des Men-
Anhang I Tabelle 3
schenhandels Absatz 22
ESRS S1-1 Konzept oder Manage-
Ja
Indikator Nr. 1 in An-
ESRS S1-1
mentsystem für die Verhütung von
hang I Tabelle 3
Arbeitsunfällen Absatz 23
ESRS S1-3 Bearbeitung von Be-
Ja
Indikator Nr. 5 in An-
ESRS S1-3
schwerden Absatz 32 Buchstabe c
hang I Tabelle 3
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle
Ja
Indikator Nr. 2 in An-
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS S1-14
und Zahl und Quote der Arbeitsun-
hang I Tabelle 3
2020/1816 der Kommission, Anhang
fälle Absatz 88 Buchstaben b und c
II
ESRS S1-14 Anzahl der durch Ver-
Ja
Indikator Nr. 3 in An-
ESRS S1-14
letzungen, Unfälle, Todesfälle oder
hang I Tabelle 3
Krankheiten bedingten Ausfalltage
Absatz 88 Buchstabe e
ESRS S1-16 Unbereinigtes ge-
Ja
Indikator Nr. 12 in
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS S1-16
schlechtsspezifisches Verdienstge-
Anhang I Tabelle 1
2020/1816 der Kommission, Anhang
fälle Absatz 97 Buchstabe a
II
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung
Ja
Indikator Nr. 8 in An-
ESRS S1-16
von Mitgliedern der Leitungsorgane
hang I Tabelle 3
Absatz 97 Buchstabe b
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminie-
Ja
Indikator Nr. 7 in An-
ESRS S1-17
rung Absatz 103 Buchstabe a
hang I Tabelle 3
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der
Ja
Indikator Nr. 10 in
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS S1-17
Leitprinzipien der Vereinten Natio-
Anhang I Tabelle 1
2020/1816, Anhang II Delegierte Ver-
nen für Wirtschaft und Menschen-
und
ordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12
rechte und der OECD-Leitlinien Ab-
Indikator Nr. 14 in
Absatz 1
satz 104 Buchstabe a
Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Ri-
Ja
Indikatoren Nr. 12
ESRS 2 SBM3 –
siko von Kinderarbeit oder Zwangs-
und 13 in
S2
arbeit in der Wertschöpfungskette
Anhang I Tabelle 3
Absatz 11 Buchstabe b
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Be-
Ja
Indikator Nr. 9 in An-
ESRS S2-1
reich der Menschenrechtspolitik Ab-
hang 1
satz 17
Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
L-96
KONZERNLAGEBERICHT 2025
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
Wesentlich
Sfdr-Referenz
Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klima-gesetz
Abschnitt
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S2-1 Konzepte im Zusam-
Ja
Indikatoren Nr. 11
ESRS S2-1
menhang mit Arbeitskräften in der
und 4 in Anhang 1
Wertschöpfungskette Absatz 18
Tabelle 3
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leit-
Ja
Indikator Nr. 10
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS S2-1
prinzipien der Vereinten Nationen für
in Anhang 1 Tabelle
2020/1816, Anhang II Delegierte Ver-
Wirtschaft und Menschenrechte und
1
ordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12
der OECD-Leitlinien Absatz 19
Absatz 1
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorg-
Ja
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS S2-1
faltsprüfung in Bezug auf Fragen,
2020/1816 der Kommission, Anhang
die in den grundlegenden Konven-
II
tionen 1 bis 8 der Internationalen Ar-
beitsorganisation behandelt werden,
Absatz 19
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle
Ja
Indikator Nr. 14
ESRS S2-4
im Zusammenhang mit Menschen-
in Anhang 1 Tabelle
rechten innerhalb der vor- und nach-
3
gelagerten Wertschöpfungskette Ab-
satz 3
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Be-
Nein
Indikator Nr. 9 in An-
reich der Menschenrechte Absatz 16
hang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leit-
Nein
Indikator Nr. 10
Delegierte Verordnung (EU)
prinzipien der Vereinten Nationen für
in Anhang 1 Tabelle
2020/1816, Anhang II Delegierte Ver-
Wirtschaft und Menschenrechte, der
1
ordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12
Prinzipien der IAO oder der OECD-
Absatz 1
Leitlinien Absatz 17
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle
Nein
im Zusammenhang mit Menschen-
rechten Absatz 36
ESRS S4-1 Konzepte im Zusam-
Nein
menhang mit Verbrauchern und
Endnutzern Absatz 16
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leit-
Nein
Indikator Nr. 10
Delegierte Verordnung (EU)
prinzipien der Vereinten Nationen für
in Anhang 1 Tabelle
2020/1816, Anhang II Delegierte Ver-
Wirtschaft und Menschenrechte und
1
ordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12
der OECD-Leitlinien Absatz 17
Absatz 1
L-97
KONZERNLAGEBERICHT 2025
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt
Wesentlich
Sfdr-Referenz
Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-Referenz
EU-Klima-gesetz
Abschnitt
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle
Nein
Indikator Nr. 14
im Zusammenhang mit Menschen-
in Anhang 1 Tabelle
rechten Absatz 35
3
ESRS G1-1 Übereinkommen der
Ja
Indikator Nr. 15
ESRS G1-1
Vereinten Nationen gegen Korrup-
in Anhang 1 Tabelle
tion Absatz 10 Buchstabe b
3
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisge-
Ja
Indikator Nr. 6
ESRS G1-1
bern (Whistleblowers) Absatz 10
in Anhang 1 Tabelle
Buchstabe d
3
ESRS G1-4 Geldstrafen für Ver-
Ja
Indikator Nr. 17
Delegierte Verordnung (EU)
ESRS G1-4
stöße gegen Korruptions- und Be-
in Anhang 1 Tabelle
2020/1816 der Kommission, Anhang
stechungsvorschriften Absatz 24
3
II
Buchstabe a
ESRS G1-4 Standards zur Bekämp-
Ja
Indikator Nr. 16
ESRS G1-4
fung von Korruption und Bestechung
in Anhang 1 Tabelle
Absatz 24 Buchstabe b
3
L-98
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-99
5 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E)
Fortgeführter Geschäftsbereich:
Für die fortschreitende Transformation der Antriebstechnologien hat die SHW-Gruppe ihre Entwick-
lungsaktivitäten konsequent weiter ausgebaut und an die sich verändernden Anforderungen der Auto-
mobil- und Nutzfahrzeugindustrie angepasst. Die zunehmende Vielfalt im Bereich der Antriebssysteme
– von weiterentwickelten Verbrennungsmotoren über Mild- und Plug-in-Hybridantriebe bis hin zu batte-
rieelektrischen Fahrzeugen – erfordert neue Lösungen in den Bereichen Pumpen, Thermomanagement
und Sintertechnologie.
Im Bereich Pumpen und Motorkomponenten konzentriert sich die SHW-Gruppe verstärkt auf
elektrisch angetriebene Öl- und Wasserpumpen sowie auf modulare Thermomanagementsysteme für
elektrische und hybride Antriebsstränge. Diese Systeme gewährleisten eine bedarfsgerechte und dreh-
zahlunabhängige Regelung und tragen damit wesentlich zur Effizienzsteigerung des gesamten An-
triebsstrangs bei. Thermomanagementmodule umfassen – neben elektrischen Pumpen – Filterele-
mente, Wärmetauscher und Sensorik und übernehmen zentrale Kühl- und Schmierfunktionen für elekt-
rische Achsen und Batteriesysteme. Alle elektrischen Pumpen und Module sind diagnosefähig und ent-
sprechen den aktuellen Automotive-Anforderungen hinsichtlich Software- und Hardwareentwicklung so-
wie Cybersecurity.
Parallel dazu wurde das bestehende Produktportfolio weiterentwickelt, um den gestiegenen Anforde-
rungen an moderne Verbrennungs- und hybridisierte Antriebssysteme gerecht zu werden.
Im Bereich Pulvermetallurgie stehen weiterhin leistungsfähige, hochfeste und verschleißarme Kompo-
nenten im Fokus. Der Geschäftsbereich arbeitet an der Optimierung der lokalen Oberflächenverdich-
tung für Zahnräder und Funktionsbauteile sowie an neuen, maßgeschneiderten Werkstoffen für Anwen-
dungen in elektrifizierten Antriebssträngen. Innovativen Formgebungsverfahren kommt hierbei eine zu-
nehmende Bedeutung zu.
Der Bereich Bremsscheiben profitiert vom Trend zu Leichtbau- und emissionsoptimierten Fahrwerks-
komponenten. Die SHW-Gruppe verfügt über langjährige Expertise in der Verbundbremsscheibe, bei
der der Bremsreibring von einem Aluminiumtopf getrennt wird, was eine deutliche Reduktion der unge-
federten und rotierenden Massen ermöglicht. Dies verbessert nicht nur die Fahrdynamik, sondern redu-
ziert auch Kraftstoffverbrauch bzw. erhöht die Reichweite von Elektrofahrzeugen.
Der Schwerpunkt der Entwicklungsaktivitäten liegt auf kosteneffizienteren Leichtbaukonzepten so-
wie auf der Reduktion von Bremsen-Feinstaubemissionen. Hartstoffbeschichtungen auf Reibflächen
bieten dabei das Potenzial, Emissionen künftig signifikant zu reduzieren. Darüber hinaus werden im
Rahmen von Vorentwicklungs- und Grundlagenprojekten technische Lösungen für zukünftige Anforde-
rungen an Bremsscheiben erforscht – insbesondere im Hinblick auf Elektrifizierungstrends und neue
regulatorische Vorgaben.
Die SHW-Gruppe sichert ihr technologisches Know-how in den Bereichen Pumpen, Bremsscheiben,
Legierungen und Sintermetallteile durch zahlreiche gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Pa-
tente, Gebrauchsmuster und Marken. Diese Schutzrechte sind überwiegend in Europa, Nordamerika
und Asien registriert. Teilweise werden Schutzrechte gemeinsam mit Kunden gehalten, stehen jedoch
beiden Parteien uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung.
Aufgegebener Geschäftsbereich:
Technologieführerschaft ist für die Pankl Racing-Gruppe in den Bereichen Rennsport, High Perfor-
mance Automotive und Luftfahrt von zentraler Bedeutung. Dementsprechend behält Forschung und
Entwicklung einen hohen Stellenwert. Die F&E Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf
€ 25,0 Mio. (Vorjahr: € 27,4 Mio.).
Die Entwicklungsaktivitäten konzentrierten sich auf die Weiterentwicklung effizienter und ressourcen-
schonender Fertigungs- und Prozessabläufe. Dabei wurden neue Umformmechanismen, optimierte Be-
schichtungs- und Schweißtechnologien sowie eine erweiterte Inline Prozessüberwachung eingesetzt.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-100
Zudem wurden Entwicklungsprozesse zunehmend durch KI gestützte Automatisierungen und datenba-
sierte Modelle unterstützt.
Im Bereich der Werkstofftechnik lag der Fokus auf Titanlegierungen für Hochleistungsanwendungen
sowie auf hitzebeständigen Aluminiumlegierungen. Die Arbeiten erfolgten in enger Kooperation mit For-
schungs- und Industriepartnern. Parallel dazu wurden Produktentwicklungen für zukünftige Motorsport-
reglements, additiv gefertigte Komponenten sowie Projekte in den Bereichen Mikro Gasturbinen, elekt-
rische Turbolader und Brennstoffzellentechnologien vorangetrieben.
In der Luftfahrt wurden Entwicklungsprogramme mit internationalen Kunden fortgeführt, darunter Bau-
teile für Helikopter-, Triebwerks- und UAV Anwendungen. Der Bereich Qualität widmete sich der Vali-
dierung neuer Produkte und Prozesse sowie der weiteren Digitalisierung qualitätsrelevanter Abläufe.
Der konzernweite Wissensaufbau wurde durch Kooperationen, technische Schulungen und gemein-
same Fachveranstaltungen unterstützt und trug zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der technologi-
schen Kompetenz der Gruppe bei.
6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
6.1 ALLGEMEINES ZUM RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Der Hauptzweck des Risikomanagements der Pierer Industrie-Gruppe besteht in der Sicherung und
Stärkung des Unternehmens durch eine rechtzeitige, vollständige und transparente Einschätzung der
finanziellen, operativen und strategischen Chancen und Risiken.
Der Vorstand übernimmt dabei gemeinsam mit dem Management der wesentlichen Konzerngesell-
schaften umfangreiche Steuerungs- und Controlling-Aufgaben im Rahmen eines internen, alle wesent-
lichen Standorte umfassenden, integrierten Kontrollsystems. Das rechtzeitige Erkennen, Evaluieren und
Reagieren auf strategische und operative Risiken ist ein wesentlicher Bestandteil der Führungstätigkeit
dieser Einheiten und leistet einen wesentlichen Wertbeitrag für die Gruppe. Grundlagen dafür sind ein
einheitliches und konzernweites, auf Monatsbasis aufgebautes Berichtswesen und eine laufende Über-
wachung der operativen und strategischen Pläne.
Die Verantwortung und Bewertung der konzernweiten Risiken erfolgt in den Risikomanagement-Abtei-
lungen der operativen Teilkonzerne. Demnach wird nachfolgend auch auf das Risikomanagement der
Pankl AG sowie der Abatec GmbH eingegangen.
6.2 RISIKOMANAGEMENT
Die Pierer Industrie-Gruppe ist mit ihren beiden vollkonsolidierten Unternehmensgruppen
(Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe) einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese umfassen insbeson-
dere makroökonomische, markt- und branchenspezifische Risiken sowie IT-, operative und finanzielle
Risiken. Die Unternehmensleitung wird regelmäßig über potenzielle Risiken informiert, die einen we-
sentlichen Einfluss auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, und leitet
frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung, -vermeidung oder -absicherung ein.
Der Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozess wird durch ein etabliertes internes Kontrollsys-
tem unterstützt, das grundlegende Kontrollprinzipien wie Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prin-
zip berücksichtigt. Interne sowie externe Prüfungen tragen zur laufenden Überprüfung und Weiterent-
wicklung der bestehenden Prozesse bei und unterstützen die Angemessenheit und Wirksamkeit des
Risikomanagementsystems.
Das wirtschaftliche Umfeld, insbesondere die anhaltende Unsicherheit in Europa und der eskalierste
militärische Konflikt im Nahen Osten, stellen weiterhin eine Herausforderung für die Geschäftsentwick-
lung dar. Steigende Kosten und eine verhaltene Nachfrage beeinflussen die wirtschaftliche Tätigkeit
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-101
der Gruppe. Durch eine vorausschauende Steuerung, eine flexible strategische Ausrichtung sowie die
kontinuierliche Optimierung interner Prozesse wird angestrebt, Risiken frühzeitig zu adressieren und
gleichzeitig die Grundlage für die Nutzung künftiger Geschäftschancen zu schaffen.
6.3 MARKTRISIKEN
KONJUNKTURELLES RISIKO
Fortgeführter Geschäftsbereich:
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für Gruppe relevanten Märkten waren im Geschäfts-
jahr weiterhin herausfordernd. Wichtige europäische Absatzmärkte befanden sich in einer Stagna-
tions- bzw. Rezessionsphase, was die mittel- und langfristige Planbarkeit deutlich erschwerte. Stei-
gende Energie- und Personalkosten sowie volatile Rohstoffpreise führten zu einer erhöhten Kostenbe-
lastung und beeinträchtigten die Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich nahm die Zahl der Insolvenzen ent-
lang der Lieferkette zu, wodurch Störungen in den Beschaffungs- und Produktionsprozessen nicht aus-
geschlossen werden konnten. Trotz notwendiger Preisanpassungen können Verzögerungen oder
Rückgänge bei Kundenaufträgen nicht ausgeschlossen werden. Die Unternehmensgruppe reagiert da-
rauf mit verstärkten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostenkontrolle.
Die SHW-Gruppe ist in ihren Geschäftsbereichen stark von der weltweiten Fahrzeug-, Motoren- und
Getriebeproduktion abhängig. Der strukturelle Wandel in der Automobilindustrie – geprägt durch Elekt-
rifizierung und Digitalisierung – bestimmt Nachfrage, Entwicklungsrichtung und Geschwindigkeit des
Produktportfolios. Rezessionstendenzen und ein zurückhaltendes Konsumverhalten können sich ne-
gativ auf die Fahrzeugproduktion und somit auf die Absatzchancen aller Geschäftsbereiche auswirken.
Die Transformation der Branche setzt die Zulieferindustrie weiterhin unter erheblichen Wettbe-
werbs- und Preisdruck.
Militärischen Budgets wurden durch die veränderte weltpolitische Situation in den letzten Jahren teils
massiv erhöht und Beschaffungsprogramme befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Umset-
zung. Da die Anforderungen bei militärischen Plattformen meist sehr spezifisch und häufig spezielle
Entwicklungen dazu erforderlich sind, kann die Umsetzungszeit erheblich länger sein. Dies führt zu
Verzögerungen in der Kommunikation von Beschaffungsvorhaben in der Zulieferindustrie.
Zur Risikoreduktion setzt die SHW-Gruppe auf eine diversifizierte Kundenstruktur und eine breit aufge-
stellte Produktpalette. Besonders positiv wirken sich die Aktivitäten im Bereich unabhängiger Ersatz-
teile (IAM) aus, in denen insbesondere das Geschäft mit zweiteiligen Leichtbau-Bremsscheiben weite-
res Wachstumspotenzial zeigt. Entwicklungsprojekte im Bereich High-Performance- und Hyper-
car-Technologien bleiben stark nachgefragt und unterstützen die Positionierung der SHW-Gruppe als
innovativer Zulieferer.
Der Bereich Pumpen und Motorkomponenten sowie der Geschäftsbereich Pulvermetallurgie sind in grö-
ßerem Umfang von der Fahrzeug-, Motoren- und Getriebeproduktion ihrer Kunden in Europa, China,
Nord- und Südamerika sowie deren Exporttätigkeit abhängig. Die Umsetzungsgeschwindigkeit und
Schwerpunkte der Kunden beim Thema Elektromobilität haben Einfluss auf die Nachfrage und Entwick-
lungsschwerpunkte des Produktportfolios.
Der Bereich Bremsscheiben wird nahezu vollständig von der Fahrzeugproduktion seiner Kunden in Eu-
ropa beeinflusst. Die Tochtergesellschaft im chinesischen Haimen wird zukünftig ein Angebot für den
asiatischen Markt bereitstellen.
Das internationale Feuerwehrgeschäft ist ein Konjunkturnachläufer und reagiert typischerweise mit ei-
ner Verzögerung von 12-24 Monaten auf wirtschaftliche Schwächephasen. Dies ist darauf zurückzufüh-
ren, dass die Kunden überwiegend dem öffentlichen Sektor angehören, ihre Beschaffungen langfristig
planen und mit ihren Investitionen auch antizyklische Impulse setzen. Aufträge werden nur in seltenen
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-102
Ausnahmefällen storniert. Bei der Beurteilung orientiert sich Rosenbauer an den Annahmen führender
Institutionen zur wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Länder und Vertriebsregionen. Darüber hin-
aus führen Elementarereignisse und Naturkatastrophen verstärkt zu Investitionen in Feuerwehrtechnik
und bieten zusätzliche Absatzchancen in der Feuerwehrausstattung. Rosenbauer analysiert regelmäßig
die Branchenrisiken und nutzt Chancen durch rasches Reagieren auf Marktveränderungen.
Die Entwicklungen im Nahostkonflikt werden von der Abatec-Gruppe laufend beobachtet und mögliche
Auswirkungen auf ihre Märkte und Lieferketten analysiert. Derzeit bestehen erhöhte Risiken in Form
von steigenden Transport- und Energiekosten sowie potenzielle Verzögerungen in der Beschaffung.
Lieferengpässe können insbesondere bei einer weiteren Eskalation nicht ausgeschlossen werden.
Aufgegebener Geschäftsbereich:
Im Bereich der Elektromobilität ergeben sich für die Pankl Racing-Gruppe sowohl Chancen als auch
Risiken. Die steigende Nachfrage nach größerer Reichweite erhöht den Bedarf an Leichtbaukompo-
nenten, insbesondere im Fahrwerksbereich, wodurch neue Absatzmöglichkeiten entstehen. Gleichzei-
tig bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs des Ausstiegs aus dem Verbrennungs-
motor. Dies eröffnet zwar weiterhin Potenzial für klassische Motorkomponenten, birgt aber das Risiko,
dass Entwicklungsaktivitäten im Bereich der E-Mobilität nur verzögert oder in geringerem Umfang
marktfähig werden.
Der Luftfahrtmarkt zeigte insbesondere im Segment der Verkehrsflugzeuge eine anhaltend starke
Nachfrage. Sie ist sowohl durch den Ersatz älterer Flugzeugtypen als auch durch steigende Beförde-
rungskapazitäten getrieben. Im Helikoptersegment ist in nahezu allen Bereichen eine solide Auftrags-
situation erkennbar, sowohl im Offshore- als auch im Single-Engine-Bereich. Militärische Programme
profitierten von erhöhten Verteidigungsbudgets, stehen jedoch aufgrund komplexer Plattformanforde-
rungen häufig vor verlängerten Umsetzungs- und Entscheidungszyklen, was zu Verzögerungen in der
Zulieferkette führen kann.
WETTBEWERB UND PREISDRUCK
Fortgeführter Geschäftsbereich:
Wichtige europäische Märkte befinden sich in einer Stagnations- bzw. Rezessionsphase, was die wirt-
schaftlichen Rahmenbedingungen erheblich erschwert. Besonders die stark gestiegenen Energie- und
Personalkosten belasten die Industrie und wirken sich auf die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen
aus. Zusätzlich führen volatile Rohstoffpreise sowie eine Zunahme von Insolvenzen entlang der Liefer-
kette zu erhöhten Risiken und Unsicherheiten. Diese Faktoren verschärfen die Wettbewerbssituation
zusätzlich und beeinträchtigen die Margenentwicklung der Branche.
Der Wettbewerbs- und Preisdruck in der Zulieferindustrie blieb auch im Geschäftsjahr hoch. Die Trans-
formation der Automobilindustrie – geprägt durch Elektrifizierung, Digitalisierung sowie den Rückgang
klassischer Verbrennungstechnologien – führt weiterhin zu strukturellen Veränderungen in den relevan-
ten Märkten. Diese Entwicklungen erfordern eine klare technologische Ausrichtung und steigern die
Anforderungen an Innovation, Effizienz und Kostenstruktur.
Trotz des intensiven Wettbewerbsumfelds kann die Gruppe ihre Kundenstruktur als stabil einschätzen.
Zwar kann Preisdruck entstehen, wenn bedeutende Kunden aufgrund ihrer Marktposition verstärkt Ver-
handlungsspielräume nutzen, was sich unmittelbar auf die Margen auswirken kann. Nach heutigem
Kenntnisstand ist jedoch weder ein vollständiger noch ein teilweiser Wegfall eines Hauptkunden zu er-
warten. Grundlage dafür sind die überwiegend langfristigen Auftragsvereinbarungen sowie die langjäh-
rigen, verlässlichen Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus beliefert die Gruppe ihre wichtigsten Kun-
den mit einer breiten Palette an Produkten für verschiedene Motoren-, Getriebe- und Fahrzeugtypen,
was die Abhängigkeit von einzelnen Anwendungen reduziert, und die Kundenbindung stärkt.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-103
Die SHW-Gruppe erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit zwei Kunden Umsätze, die mehr als 10
% des Umsatzes ausmachten. Der Umsatzanteil, der auf den größten SHW-Kunden entfiel - analog
zum Vorjahr - auf 40 %, was durch die Fokussierung der SHW auf antriebsunabhängige Bremsscheiben
zu erklären ist, die im restriktiven Markt letztes Jahr überproportional in den hochklassigen und margen-
trächtigen Autos des größten Kunden verbaut wurden. Um diese Risiken zu verringern, ist SHW be-
strebt, für eine kundenseitig ausgewogenere Umsatzverteilung zu sorgen. Diesbezüglich stehen der
Gewinn neuer Kunden und Erweiterungen im Produktportfolio in allen Geschäftsbereichen im strategi-
schen Fokus.
Der größte Wettbewerbs- und Preisdruck herrscht bei Rosenbauer bei Kommunalfahrzeugen. Die zu-
nehmende Zentralisierung des Beschaffungswesens bietet zusätzliche Chancen durch fairen Wettbe-
werb und transparentere Prozesse. Gleichzeitig besteht das Risiko, durch die Bündelung der Beschaf-
fungsvolumina Großaufträge zu verlieren. Die Gesellschaft analysiert und überwacht kontinuierlich die
Markt- und Absatzentwicklung in den einzelnen Ländern und Vertriebsregionen. Zur Abfederung des
Preisdrucks setzt Rosenbauer auf die Entwicklung von modularen und skalierbaren Produkten sowie
den Ausbau des Serviceangebots. Dies schafft zusätzlichen Kundennutzen und ermöglicht eine klare
Differenzierung des Wettbewerbs.
Aufgegebener Geschäftsbereich:
Die Pankl Racing-Gruppe profitiert weiterhin von der kundenseitig breiten Aufstellung. Der allgemeine
Trend von OEMs Hypercars zu entwickeln, ist positiv zu sehen, da in dieser Nische Pankl mit der Mo-
torsporterfahrung profitieren kann. Entwicklungsprojekte, die Rennsporttechnik auf die Straße bringen
sollen, sind in diesem Bereich sehr gefragt.
Mit den Aktivitäten im Independent Aftermarket (IAM) und dem damit verbundenen Verkauf von Brems-
scheiben unter der Eigenmarke „SHW Performance“ an internationale Großhändler, konnte SHW dieses
Standbein ausbauen.
ABSATZRISIKO
Die Gruppe ist aufgrund ihres internationalen Tätigkeitsfelds einem anspruchsvollen makroökonomi-
schen und branchenspezifischen Umfeld ausgesetzt, das die Nachfrageentwicklung beeinflussen kann.
Konjunkturelle Unsicherheiten, geopolitische Entwicklungen, regulatorische Rahmenbedingungen so-
wie Kosten- und Preisvolatilitäten wirken dämpfend auf die Absatzmärkte und reduzieren die Prognose-
sicherheit. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen in einzelnen Branchen.
Zur aktiven Risikosteuerung setzt die Gruppe weiterhin auf eine breit diversifizierte Kundenbasis, auf
eine enge Abstimmung mit Kunden und Lieferanten sowie auf Effizienzsteigerungen in den Produkti-
onsprozessen. Zudem wird der wachsende Bedarf im europäischen Defense-Bereich als strategische
Möglichkeit zur weiteren Stabilisierung der Absatzstruktur bewertet.
6.4 BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN
VERÄNDERUNGEN AM BESCHAFFUNGSMARKT
Die Gruppe ist auf die termingerechte Anlieferung von Rohstoffen und von für die Produktion notwendi-
gen Komponenten seitens seiner Lieferanten angewiesen. Verspätete Lieferungen können den Ge-
schäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen. Vor dem Hintergrund einer deutlich gestiegenen Zahl von Un-
ternehmensinsolvenzen – laut Angaben des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) auf
dem höchsten Stand seit rund 20 Jahren – haben sich die Ausfallrisiken innerhalb der Lieferkette spür-
bar erhöht. Die Gruppe hält zu der Mehrzahl ihrer Lieferanten langjährige Geschäftsbeziehungen. Mög-
lichen Risiken aus verspäteter Lieferung oder dem Ausfall von Schlüssellieferanten, insbesondere durch
den
Transformationsprozess
im
Rahmen
des
Branchenwandels,
begegnet
die
Gruppe
mit
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-104
regelmäßigen Vor-Ort-Reviews. Ergänzend werden Workshops zur systematischen Risikoanalyse
durchgeführt. Parallel wird zukünftig ein strukturiertes Lieferanten-Risikomanagement aufgebaut und
implementiert, um finanzielle und operative Risiken frühzeitig zu identifizieren und rechtzeitig geeignete
Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Für wesentliche Einkaufsteile verfolgt die Gruppe zudem wei-
terhin den Aufbau und die Qualifizierung von Alternativlieferanten zur weiteren Absicherung der Liefer-
fähigkeit.
Zur Herstellung von Pumpen und Motorkomponenten, Sinterteilen sowie Bremsscheiben bezieht die
SHW-Gruppe u.a. Eisenschrott, Rohaluminium, Aluminium- und Stahlpulver sowie Koks von Rohstoff-
lieferanten. Eisen-, Aluminium- und Kokspreise unterliegen erfahrungsgemäß starken Preisschwankun-
gen. Die SHW-Gruppe hat in den vergangenen Jahren Vereinbarungen mit den von ihm belieferten
Automobilherstellern dahingehend getroffen, dass die Verkaufspreise der Produkte monatlich, quartals-
weise oder halbjährlich an die kurz- und mittelfristigen Schwankungen der Rohstoffpreise für Rohalumi-
nium, Aluminiumpulver, Stahlpulver und Eisenschrott sowie Energie angepasst werden. In diesen Fällen
werden zusätzlich zu den vereinbarten Verkaufspreisen durch die SHW-Gruppe sogenannte Material-
teuerungszuschläge von den belieferten Automobilherstellern erhoben. Die Pankl Racing-Gruppe (auf-
gegebener Geschäftsbereich) benötigt für die Herstellung einzelner Komponenten qualitativ hochwer-
tige (Roh-) Materialien wie Edelstahl-, Titan- und Aluminiumlegierungen, welche sie Großteils aus dem
Ausland bezieht. Daraus resultierend besteht ein Risiko in der Lieferkette. Die weltweite Konjunktur,
geopolitische Konflikte und die weltpolitische Lage haben Einfluss auf den Beschaffungsmarkt und auf
die Verfügbarkeit von Rohstoffen.
Eine vorausschauende und präzise Planung des Rohstoffbedarfs bleibt entscheidend, um die zuverläs-
sige Belieferung der Kunden in der Automobil- und Luftfahrtindustrie sicherzustellen. Gleichzeitig be-
steht das Risiko, dass mögliche Insolvenzen von Zulieferern künftig zu zusätzlichen Engpässen in der
Lieferkette führen. Solche Entwicklungen könnten die Verfügbarkeit wesentlicher Materialien beein-
trächtigen und die termingerechte Umsetzung geplanter Projekte verzögern. Diese Faktoren erschwe-
ren die mittel- und langfristige Planbarkeit und bringen das Risiko von Produktions- und Auslieferungs-
verzögerungen sowie negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der
Gruppe mit sich.
Der Beschaffungsmarkt stellt grundsätzlich hinsichtlich Menge, Qualität, Preis und Lieferzeiten ein rele-
vantes Risiko auch im Elektronikbereich dar. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch Ab-
schluss langfristiger Abnahmeverträgen sowie der laufenden Überwachung der Qualität des bereitge-
stellten Materials. Durch die internationale Materialversorgung der Grundmaterialien von elektrischen
Bauelementen und der möglichen Unterbrechung der internationalen Logistikketten ist auch mit Liefer-
schwierigkeiten und -verzögerungen zu rechnen. Transportkosten können sich zukünftig erhöhen. Die
Abatec-Gruppe wirkt mit langfristig platzierten Aufträgen sowie Rahmenvereinbarungen der Marktver-
knappung entgegen.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG, RENNSPORT
Forschung und Entwicklung ist aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gruppe ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Risiken entstehen vor allem dann, wenn geplante Entwicklungsziele nicht erreicht werden oder neue
Produkte am Markt nicht ausreichend nachgefragt werden. Um diese Risiken zu verringern, beobachtet
die Pankl-Gruppe laufend die Markt- und Technologieentwicklung und stimmt neue Projekte eng mit den
Kunden ab. So wird sichergestellt, dass die Entwicklungen sowohl den technischen Anforderungen als
auch den Erwartungen der Kunden entsprechen.
Die SHW-Gruppe ist Risiken im Zusammenhang mit Produktneuanläufen und Projekten bei Planung,
Kalkulation, Ausführung und Abwicklung ausgesetzt. Dabei besteht die Gefahr, dass es zu Verzögerun-
gen, unerwarteten technischen Problemen, unterschätzten Komplexitätsgraden, Kapazitäts- oder Lie-
ferengpässen,
Qualitätsproblemen
oder
erhöhten Anlaufkosten
kommt
bzw.
die
budgetierten
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-105
Produktionskosten nicht eingehalten werden. Auch können zeitliche Verschiebungen bei Abnahme- und
Abrechnungszeitpunkten auftreten. Um diese Risiken unter Kontrolle zu halten, erfolgt in der Anlauf-
phase eine enge Abstimmung und Koordination zwischen den betroffenen SHW-Abteilungen (insbeson-
dere Produktion, Einkauf, Vertrieb, Qualitätssicherung und Entwicklung) und den entsprechenden Ab-
teilungen auf Kunden- und Lieferantenseite. Durch professionelles Projektmanagement, Projektmeilen-
steine, Überprüfungsstufen für die jeweiligen Projektphasen und umfangreiche Maßnahmen im Quali-
tätsmanagement sowie eine entsprechende Gestaltung von Verträgen lassen sich diese Risiken zwar
begrenzen, jedoch nicht gänzlich ausschließen.
Die Pankl Racing-Gruppe (aufgegebener Geschäftsbereich) unterliegt im Rennsport-Markt stark den
Änderungen des Reglements in den jeweiligen Rennserien. Diese laufenden Änderungen im Regle-
ment führen zu hohen Entwicklungs- und Testaktivitäten für die einzelnen Rennteams. Es besteht das
Risiko, dass diesen Herausforderungen nicht ausreichend entsprochen werden kann, aber auch die
Chance für die Pankl Racing-Gruppe, die Marktanteile weiter zu steigern sowie die führende Marktpo-
sition durch Innovationen noch weiter zu festigen. Durch die Verschiebung von Testtagen oder Sai-
sonstarts kann die Saisonalität des Umsatzes in einzelnen Rennklassen beeinflusst werden.
PRODUKTHAFTUNGSRISIKO
Die von der Gruppe hergestellten Bauteile könnten trotz umfangreicher Qualitätskontrollen mit Mängeln
behaftet sein. Fehlerhafte Produkte können zudem Schäden bei den Endkunden der Automobilherstel-
ler verursachen, was wiederum Schadenersatz- und Produkthaftungsansprüche auch dieser Endkun-
den nach sich ziehen könnte. In derartigen Fällen wären unter Umständen sogar von der Pankl-Gruppe
oder von dessen Kunden sogenannte Rückrufaktionen durchzuführen. Zur Vermeidung und Verringe-
rung dieser Risiken bestehen entsprechende Qualitätssicherungssysteme. Gegen Schadenersatzan-
sprüche aufgrund fehlerhafter Produkte ist die Gruppe im marktüblichen Umfang – unter Berücksichti-
gung von entsprechenden Selbstbehalten – versichert. Die Risikolage des Produkthaftungsrisikos hat
sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert.
6.5 IT-RISIKEN
Die zunehmenden Bedrohungen für die Informationssicherheit von Unternehmen bergen auch für die
Gruppe Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Informationssysteme und Netzwerke sowie hinsichtlich
der Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten. Ein Ausfall oder die Beschädigung der
Informationssysteme kann Störungen in der gesamten Wertschöpfungskette nach sich ziehen und des-
halb auch negative Kosteneffekte verursachen.
Die heutigen Bedrohungsszenarien im Bereich Cybersecurity verlangen weitreichende Maßnahmen bei
der Planung, der Implementierung und im Betrieb von Unternehmensnetzwerken. Die SHW-Gruppe hat
im Rahmen der Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) Verantwortlichkei-
ten und Rollen festgelegt, IT-Risiken identifiziert und entsprechende risikominimierende Maßnahmen
ergriffen. Die IT arbeitet laufend daran, Sicherheitskonzepte zu verfeinern und auszurollen. Schwer-
punkte sind derzeit die Segmentierung des Netzwerkes, der sichere Zugriff auf Produktionsmaschinen
und weitere Maßnahmen zum besseren Schutz des Fernzugriffs. Die Maßnahmen zum Schutz vor
Ransomware werden laufend verbessert und erweitert. Eine Schlüsselrolle beim Thema Cybersecurity
spielt das Verhalten der Anwender. Durch regelmäßige Schulungs- und Awarenessmaßnahmen und
ein Meldesystem für Sicherheitsvorfälle wird das Risiko eines erfolgreichen Angriffs minimiert.
Die wichtigen IT-Systeme befinden sich in Rechenzentren entweder an den Standorten der SHW-
Gruppe oder bei einem externen Hosting-Dienstleister. Diese sind gegen unbefugtes Betreten geschützt
und verfügen über Sicherheitskomponenten, wie Brandmeldeanlagen. Die Unternehmensdaten werden
über regelmäßige Backups und Schutz vor Verschlüsselung oder Löschung durch Ransomware gegen
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-106
einen Datenverlust geschützt. Darüber hinaus verfügt die SHW-Gruppe über ein Notfallkonzept, wel-
ches die Funktionsfähigkeit der Logistik temporär auch ohne IT-Anbindung gewährleisten kann.
Die SHW-Gruppe investiert laufend in neue Sicherheitssoftware zum Schutz der IT-Systeme vor unbe-
rechtigten externen Zugriffen. Intern wird der Zugriff von Mitarbeitern auf vertrauliche Unternehmensda-
ten durch skalierbare Zugriffsrechte sichergestellt.
Die zunehmende Bedrohung der Informationssicherheit bergen auch für die Pankl Racing-Gruppe (auf-
gegebener Geschäftsbereich) Risiken hinsichtlich der Sicherheit von Informationssystemen und Netz-
werken sowie die Vertraulichkeit von Daten. Laufende Weiterentwicklungen der IT-Sicherheitsmaßnah-
men und der Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien sollen diese Risiken abfangen. Mithilfe
eines mehrstufigen technischen Konzepts unter Verwendung aktueller Sicherheitsfeatures wie eines
Intrusion Prevention Systems werden Cyber-Angriffe abgewehrt. Zusätzlich werden verhaltensbasie-
rende Security-Lösungen eingesetzt, um sicherheitstechnische Ausfälligkeiten zu erkennen. Vorkomm-
nisse werden mit einem Incident Response-Prozess erkannt und behandelt. Parallel werden regelmä-
ßige externe und interne Schwachstellenanalysen durchgeführt und mit einem etablierten Patch- und
Updatemanagement-System entgegnet. Regelmäßige externe und interne Sicherheitsaudits werden
über Maßnahmen im Risikomanagement dokumentiert, bewertet, priorisiert und danach einer Lösung
zugeführt.
Für alle Nutzer der lT-Systeme wird das erforderliche Wissen und das Bewusstsein durch regelmäßige
globale IT-Security-Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen sichergestellt. Der hohe Qualitäts-
anspruch, den Pankl Racing bei ihren Produkten hat, gilt auch im Bereich Datensicherheit und Daten-
schutz.
6.6 FINANZIELLE RISIKEN
Die Pierer Industrie-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten
Transaktionen, Kredit-, Markt-, Währungs- und Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist
es, diese Risiken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig
über Risiken informiert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können. Die
Grundsätze des Finanzrisikomanagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt
und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem Konzern-Treasury.
Die Pierer Industrie AG hat mit Antrag vom 25. November 2024 die Einleitung eines Restrukturierungs-
verfahrens (GZ20 RST 2/24m) nach der Restrukturierungsordnung (ReO) als Europäisches Restruktu-
rierungsverfahren (§44 Abs 1 ReO) durch das Landesgericht Wels beantragt. Mit Tagsatzung vom 20.
Februar 2025 wurde der Restrukturierungsplan positiv bestätig und das ReO-Verfahren abgeschlossen.
Die letzte Zahlung der Restrukturierungsmaßnahmen gemäß integriertem Finanzplan der Restrukturie-
rungsplanrechnung wurde bis 31. Dezember 2027 festgelegt. Festzuhalten ist, dass die betroffenen
Gläubiger nach dem Restrukturierungsplan 100 % Ihrer Forderungen erhalten (davon Zahlungen von
68,69 % bis längstens 31. Dezember 2026 und 31,31 % bis längstens 31. Dezember 2027) und vertrag-
lich vereinbarte Zinsen bezahlt werden. Der Vorstand geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon
aus, dass die Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen, zeitgerecht und in
dem geplanten Ausmaß erfolgen kann. Insbesondere in Bezug auf die plangemäße Beschaffung von
Investorengeldern in wesentlichem Umfang sowie der Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorge-
sehenen Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, ist die Gesellschaft von Umständen
abhängig, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Der beschlossene Restrukturierungsplan sieht zur Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigen
Zahlungsfähigkeit der Pierer Industrie AG die Beschaffung von zusätzlichen Finanzmitteln vor, die über
die aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse hinausgehen. Das Ma-
nagement plant dies durch eine Vielzahl an Maßnahmen sicherzustellen. Zu den Maßnahmen in Bezug
auf die Sicherstellung der mittel- und langfristigen Zahlungsfähigkeit zählen insbesondere erwartete
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-107
Zahlungsmittelzuflüsse aus einem Genussrecht und die Veräußerung von Anteilen an verbundenen Un-
ternehmen. Zur Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit wurde der Gesellschaft von ihrer Mut-
tergesellschaft, der Pierer Konzerngesellschaft mbH, ein Kreditrahmen in Höhe von € 20 Mio. einge-
räumt.
Der Vorstand und Aufsichtstrat werden über die planmäßige Umsetzung der im Restrukturierungsplan
vorgesehenen Maßnahmen der Pierer Industrie AG regelmäßig informiert.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiken bestehen für den Konzern, sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer
anderen als der lokalen Währung der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften
des Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung und finanzieren sich weitgehend
in lokaler Währung (Euro, US-Dollar, britisches Pfund, Japanischer Yen, brasilianischer Real, chinesi-
scher Renminbi, kanadischer Dollar, rumänischer Leu). Allfällige Wechselkursschwankungen können
sich mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen.
Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die
Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf das Ergebnis (nach Steuern) und
das Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen.
Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des
Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in der Höhe von 23 % ver-
wendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere die
Zinssätze, konstant bleiben. Bei der Analyse wurden jene Währungsrisiken von Finanzinstrumenten,
die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind,
einbezogen. Währungsrisiken aus Euro-Positionen in Tochterunternehmen, deren funktionale Währung
vom Euro abweicht, wurden dem Währungsrisiko der funktionalen Währung des jeweiligen Tochterun-
ternehmens zugerechnet. Risiken aus Fremdwährungspositionen abseits vom Euro wurden auf Kon-
zernebene aggregiert. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die
Konzernwährung blieben unberücksichtigt.
ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig vor allem variabel verzinst. Das Risiko
besteht demnach in steigenden Aufwandszinsen bzw. sinkenden Ertragszinsen, die sich aus einer nach-
teiligen Veränderung der Marktzinsen ergeben.
Zinsänderungsrisiken resultieren somit im Wesentlichen aus originären variabel verzinsten Finanzin-
strumenten (Cash-Flow-Risiko). Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensi-
tivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsni-
veaus auf das Ergebnis (nach Steuern) und das Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen
Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag
im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Kon-
zernsteuersatz in der Höhe von 23 % verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle
anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.
AUSFALLSRISIKEN (KREDIT- BZW: BONITÄTSKRITERIEN)
Das Ausfallrisiko bei Forderungen gegenüber Kunden kann zum Abschlussstichtag als gering einge-
schätzt werden, da die Bonität neuer und bestehender Kunden laufend geprüft wird. Das Ausfallrisiko
bei den anderen auf der Aktivseite dargestellten Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen,
da es sich bei den Vertragspartnern um Schuldner bester Bonität handelt. In internen Richtlinien werden
die Ausfallrisiken festgelegt und kontrolliert.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-108
Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar, da
keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen.
Die Pankl-Gruppe zieht zur Bildung der erforderlichen Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 externe Ra-
tings für die wichtigsten Kunden, ergänzt um geografische Kriterien, heran. Die daraus resultierenden
Ausfallwahrscheinlichkeiten liegen bereichsabhängig zwischen 0 % und 0,8 % (Vorjahr: zwischen 0 %
und 0,9 %).
Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(inkl. Vertragsvermögenswerte) werden im Anhang unter Punkt 29. „Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen“ beschrieben.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken der Pierer Industrie-Gruppe liegen in erster Linie darin, dass die Einzahlungen aus
Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Planannahmen liegen. Diesem Ri-
siko begegnete die Pierer Industrie-Gruppe durch Vorhaltung einer Liquiditätsreserve in Form von un-
genützten Kreditlinien und bei Bedarf in Form von Barbeständen bei Banken von hoher Bonität. Wie in
Punkt 1.2 „Restrukturierungsverfahren“ einleitend erörtert hat die Pierer Industrie AG mit Antrag vom
25. November 2024 die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens nach der Restrukturierungsord-
nung (ReO) als Europäisches Restrukturierungsverfahren durch das Landesgericht Wels beantragt. Die
laufende Liquiditätssituation wird seitens des Managements laufend überwacht bzw. die kurzfristige Li-
quiditätsplanung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.
6.7 SONSTIGE RISIKEN
INFORMATIONSSICHERHEIT
Die Gruppe sieht es als wesentliche Verpflichtung an, die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität sowie
die Rechtssicherheit von Informationen sicherzustellen und zu wahren. Zu diesem Zweck werden grup-
penweit Informationssicherheits-Managementsysteme sowie Datenschutz-Managementsysteme betrie-
ben, mit dem Ziel, unternehmensrelevante Risiken im Bereich der Informationssicherheit und des Da-
tenschutzes systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern.
Darüber hinaus wird sowohl gegenüber Kunden und Lieferanten als auch gegenüber den jeweiligen
Organen und der Geschäftsführung der beteiligten Gesellschaften die Ordnungsmäßigkeit sowie die
Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Umgang mit Informationen dokumentiert und nachgewiesen. Iden-
tifizierte Risiken werden innerhalb definierter Risikoakzeptanzgrenzen minimiert. Der Schutz personen-
bezogener Daten erfolgt dabei unter Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie der je-
weils geltenden nationalen Datenschutzbestimmungen.
RECHTLICHE RISIKEN
Die Gruppe ist aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit einer Vielzahl länderspezifischer recht-
licher Risiken ausgesetzt. Dazu zählen insbesondere mögliche Änderungen nationaler gesetzlicher
Rahmenbedingungen, Lizenz- und Genehmigungsvorschriften, steuerlicher Bestimmungen sowie han-
delsbezogener Restriktionen. Darüber hinaus können Eingriffe in Preis-, Einkommens- und Devisenre-
gelungen sowie politische, soziale und wirtschaftliche Instabilitäten in einzelnen Absatzmärkten die ope-
rative Geschäftstätigkeit beeinträchtigen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
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Ergänzend wirken makroökonomische Einflussfaktoren wie Inflation und Zinsschwankungen auf Kos-
tenstrukturen, Nachfrageverhalten und Finanzierungsbedingungen und stellen weitere wesentliche Ri-
sikotreiber dar. Zudem führen zunehmend verschärfte regulatorische Anforderungen und Compli-
ance-Vorgaben zu einem erhöhten administrativen und organisatorischen Aufwand. Verzögerungen bei
der Umsetzung neuer gesetzlicher Vorschriften oder nachträgliche Änderungen bestehender Regelun-
gen können zusätzliche Unsicherheiten verursachen, operative Kosten erhöhen und die langfristige
Planbarkeit beeinträchtigen.
STEUERLICHE RISIKEN
Steuerliche Risiken können sich für die Gruppe insbesondere aus Änderungen der rechtlichen oder
steuerlichen Konzern- und Gesellschaftsstruktur sowie aus offenen Veranlagungszeiträumen ergeben.
Im Rahmen von Betriebsprüfungen kann es aufgrund unterschiedlicher Interpretationen steuerlicher
Sachverhalte zu Steuernachforderungen durch die Finanzbehörden kommen.
Darüber hinaus besteht das Risiko zusätzlicher Steuerbelastungen infolge von Änderungen steuerlicher
Gesetzeslagen oder der Rechtsprechung. Abhängig von der Ergebnissituation und der zukünftigen Er-
gebnisentwicklung können sich zudem Risiken im Hinblick auf die Werthaltigkeit aktivierter latenter
Steuern ergeben.
COMPLIANCE-RISIKEN
Die Gruppeverfügt über organisatorische Strukturen und Prozesse, die das rechtmäßige Verhalten der
Konzerngesellschaften sowie ihrer Mitarbeitenden unterstützen und eine angemessene Reaktion auf
mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen externe und interne Regelwerke ermöglichen. Ziel ist es,
Haftungs-, Straf-, Bußgeld- und Reputationsrisiken sowie sonstige finanzielle Nachteile zu vermeiden,
die infolge von Fehlverhalten oder Rechtsverstößen entstehen können.
Die finanziellen Auswirkungen von Compliance-Fällen sind im Einzelfall schwer abschätzbar und kön-
nen je nach Art und Umfang des Verstoßes innerhalb einer erheblichen Bandbreite liegen. Trotz klar
definierter Richtlinien, mehrstufiger Prüf- und Kontrollmechanismen sowie verpflichtender Schulungs-
maßnahmen lassen sich Risiken aus rechtswidrigen Handlungen Einzelner nicht vollständig ausschlie-
ßen. Verdachtsfälle werden systematisch geprüft; bei behördlichen Ermittlungen kooperieren die Grup-
pen mit den zuständigen Stellen. Nachgewiesenes Fehlverhalten führt zu entsprechenden Konsequen-
zen sowie gegebenenfalls zu organisatorischen Anpassungen. Ergänzend stehen Hinweisgebersys-
teme (anonym)/Compliance-Stelle zur Verfügung, über die potenzielle Regelverstöße gemeldet werden
können.
UMWELTRISIKEN
Die Gruppe unterliegt einer Vielzahl umweltrechtlicher Vorschriften, die unter anderem Emissionsgrenz-
werte sowie Anforderungen an die Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen und Gefahr-
stoffen regeln. Darüber hinaus sehen sich die Standorte zunehmend mit ökologischen Anforderungen
von Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden konfrontiert, die teilweise über gesetzliche Vorgaben
hinausgehen. Die Einhaltung dieser Vorschriften sowie der erteilten behördlichen Genehmigungen ver-
ursacht laufende Betriebskosten und erfordert kontinuierliche Investitionen.
Eine Nichteinhaltung umweltrechtlicher Anforderungen kann zivil-, straf- oder öffentlich-rechtliche Kon-
sequenzen nach sich ziehen, insbesondere Geldstrafen, Schadenersatzansprüche oder im Extremfall
eine vorübergehende bzw. dauerhafte Einschränkung des Geschäftsbetriebs. Darüber hinaus besteht
das Risiko, bei Nichterfüllung kundenseitiger Umweltanforderungen bei strategisch bedeutenden Pro-
jekten nicht berücksichtigt zu werden. Die Teilkonzerne sind daher bestrebt, ökologische Anforderungen
und eigene Umweltziele mit den wirtschaftlichen Zielsetzungen in Einklang zu bringen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-110
Naturereignisse und Umwelteinflüsse stellen weitere Risiken dar, deren vollständiger Ausschluss nicht
möglich ist. Um mögliche Beeinträchtigungen von Produktionsabläufen zu begrenzen, setzen die Teil-
konzerne auf geeignete Notfall- und Vorsorgemaßnahmen sowie auf einen angemessenen Versiche-
rungsschutz.
PERSONELLE RISIKEN
Der Verlust von Schlüsselkräften stellt insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein we-
sentliches Risiko für die nachhaltige Unternehmensentwicklung dar. Die Gruppe begegnet diesem Ri-
siko durch ein vorausschauendes Personalmanagement, eine strukturierte Personalplanung sowie
durch kontinuierliche Maßnahmen zur Personal- und Führungskräfteentwicklung, um Know-how-Ver-
lusten frühzeitig entgegenzuwirken.
Dem Risiko des Fachkräftemangels wird unter anderem durch gezielte Nachwuchsgewinnung, Ausbil-
dungsprogramme sowie standortbezogene Rekrutierungsmaßnahmen begegnet. Ziel ist es, qualifi-
zierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig an die Unternehmen zu binden. Ergänzend werden
digitale und klassische Weiterbildungsangebote eingesetzt, um die fachlichen Qualifikationen der Mit-
arbeitenden kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Zur systematischen Steuerung personalbezogener Risiken nutzen die Gruppen geeignete Steuerungs-
instrumente, wie personalwirtschaftliche Kennzahlensysteme und regelmäßige Mitarbeiterbefragungen.
Diese Maßnahmen schaffen Transparenz über relevante Personalentwicklungen und ermöglichen es,
frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren sowie die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung nachhaltig
zu stärken.
7 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KON-
TROLLSYSTEMS § 243A (ABS 2) UGB
Das interne Kontrollsystem der Pierer Industrie-Gruppe hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und
Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen ge-
setzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der be-
trieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Mal-
versationen sicherzustellen. In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden in-
ternational anerkannte Rahmenwerke für Interne Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework) berücksich-
tigt. Das System umfasst:
•
Konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung
•
Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme
•
Systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen
•
Prozessunabhängige Kontrollen
•
Management von Risiken der Bilanzerstellung
Die Gruppe setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen Kontroll-
systems. Dazu erfolgt regelmäßig eine Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess- und Da-
tenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Die wesentlichen Merkmale des internen
Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind:
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-111
7.1 KONTROLLUMFELD
Die Organisationsstruktur der Pierer Industrie-Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das
interne Kontrollsystem im Unternehmen. Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-) Rechnungs-
wesen bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den unterschiedlichen Füh-
rungs- und Hierarchieebenen des Konzerns. Dies betrifft einerseits die Konzernzentrale in Wels sowie
die österreichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften.
Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen
Gesellschafts- und Standortstrukturen wird durch die Zentralisierung von wesentlichen Unternehmens-
funktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen Standorten begegnet. Die
Wahrnehmung und Steuerung der nationalen Geschäftstätigkeiten obliegt dem jeweiligen lokalen Ma-
nagement und wird vom operativen Vorstand sowie vom Konzernvorstand überwacht.
In der Ablauforganisation setzt die Gruppe auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an Bi-
lanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein star-
kes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards werden hinsichtlich ihrer Aus-
wirkung auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und die
Rechnungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger, in
enger Abstimmung der zuständigen Verantwortungsbereiche angepasst. Die Berichterstattung mit den
zugehörigen Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwachung der Einhaltung
der rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des jeweils
zuständigen Bereichsmanagements.
7.2 RISIKOBEURTEILUNG
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement
erhoben und überwacht sowie im Risikomanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf
jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung
von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnun-
gen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko, unrichtigen Ausweis
sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unbe-
rechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen
das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies
trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Sozialkapital,
Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräte. Teil-
weise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um
das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
7.3 KONTROLLMASSNAHMEN
Die Gruppe hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert. Wesentli-
ches Element ist dabei, neben prozessunabhängigen externen Kontrollmechanismen, das Prinzip der
Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstel-
lung wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaß-
nahmen implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess ange-
wandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese
entdeckt und korrigiert werden. Die Gruppe sucht stets nach technisch-automatisierten Lösungen, um
so bestehende Kontrollmechanismen zu verbessern bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt ei-
nerseits auf ganzheitlichen, den Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-112
detaillierten Anwendungsautomatismen wie beispielsweise bei der Abschlusserstellung sowie in der lau-
fenden Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer
einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichter-
stattung.
In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte Kon-
trollen integriert, die unter anderem die falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die voll-
ständige Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Geschäftsvorfälle entspre-
chend den Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der Konsolidierung un-
terstützen sollen. Im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der Rechnungslegung
sowie den ständig steigenden technischen Möglichkeiten führt die Gruppe regelmäßig IT-gestützte Ana-
lysen der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige aufgetretene Kontrollschwächen
zu erkennen und anschließend zu beseitigen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems
dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigun-
gen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte Prüfungen statt, wie z.B. die
automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.
7.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG
Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-) Rechnungslegungs-
prozess ist klar geregelt und liegt bei den verantwortlichen Führungskräften und Prozessverantwortli-
chen. In die Beurteilung der Wirksamkeit fließen neben den Ergebnissen aus der unternehmensinternen
Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z.B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder
von externen IT-Security Audits, sowie des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses ein. Schwächen
im Kontrollsystem werden unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkung auf die Rechnungsle-
gungsprozesse behoben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung ge-
stellt werden, wurde im Konzern auch ein umfangreiches internes Berichtswesen implementiert, das je
nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und verteilt wird. Ziel ist es,
über die verfolgte Standardisierung in der internen Berichterstattung Abweichungsanalysen zu verein-
fachen, Risiken im Berichtsprozess zu erkennen und strategische Entscheidungen zu ermöglichen.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten
Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse,
sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von Li-
mits, insbesondere in Bezug auf das finanzielle Volumen bezogen gestaffelte Freigabeerfordernisse bis
hin zur obersten Vorstandsebene, und Handlungsabläufe zur Begrenzung finanzieller Risiken, z.B. die
Analyse der finanziellen Stabilität von Lieferanten, sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips
bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.
Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf präzisen Informationen über die Prozesse für die
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmens-
prozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in komprimierter
Berichtsform an das Management übermittelt werden, von ihm analysiert, bewertet und kommentiert
werden.
Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems in der Rechnungslegung unterrichtet. Bei wesentlichen Veränderungen der Wirksam-
keit des internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an den Vorstand und ge-
gebenenfalls an den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung der Wirk-
samkeit.
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8 AUSBLICK
Die Pierer Industrie AG ist eine europäische Industriegruppe mit dem strategischen Fokus auf Automo-
tive, Aerospace und Elektronik.
Nach erfolgreichem Abschluss des Restrukturierungsverfahrens nach der Restrukturierungsordnung
(ReO) im Februar 2025 hat die Pierer Industrie AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 konsequent an
der Erfüllung des ReO-Plans gearbeitet. Bereits im März 2026 gab der Vorstand der Pierer Industrie AG
bekannt, dass der im Restrukturierungsverfahren (ReO) bestätigte Zahlungsplan der Pierer Industrie
AG, welcher eine Tilgung der aushaftenden Anleihen und Schuldscheindarlehen bis spätestens
31.12.2026 bzw. 31.12.2027 vorsieht, schon zur Gänze vorzeitig im zweiten Halbjahr 2026 in Höhe von
€ 247,5 Mio. getilgt werden soll. Diese Rückführung wird die bilanzielle Finanzstruktur maßgeblich stär-
ken.
Aktuell befindet sich die Pierer Industrie AG über ihre Tochtergesellschaft Pankl AG in der Finalisierung
des Teilverkaufes der Pankl Racing Systems AG. Im März 2026 wurde der Einstieg eines österreichi-
schen Konsortiums bei der Pankl Racing Systems AG bekannt gegeben. Die steirische KNILL Gruppe
übernimmt dabei ein Drittel der Anteile, die Raiffeisen-Landesbank Steiermark und die Invest AG über-
nehmen jeweils ein Sechstel an der Pankl Racing Systems AG. Der Verkauf steht unter der aufschie-
benden Bedingung der Zustimmung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.
Nach Abschluss der Transaktion wird die Pankl AG, welche zu 80% im Eigentum der Pierer Industrie
AG steht, weiterhin ein Drittel der Anteile an der Pankl Racing Systems AG halten. Die Pankl Racing
Systems AG wurde deshalb im Pierer Industrie AG Abschluss 2025 bereits als aufgegebener Bereich
dargestellt.
Generell rechnet der Vorstand der Pierer Industrie AG aufgrund der zu erwarteten gesamtwirtschaftli-
chen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen und unter Abwägung der Risiko- und Chancen-
potenziale mit einem leichten Wachstum des Umsatzes und des EBITDA für das Geschäftsjahr 2026.
Für den europäischen Automobilzulieferbereich rechnet der Vorstand mit einer weiteren Fortsetzung der
Konsolidierungsentwicklungen in den kommenden Jahren. Für 2026 wird bei der deutschen SHW-
Gruppe ein leichter Anstieg des Umsatzes sowie ein moderater Anstieg der EBITDA-Marge erwartet.
Zudem rechnet die SHW für das Geschäftsjahr 2026 mit einem positiven Free Cashflow.
Der Elektronikbereich der Gruppe (Abatec) zeigt einen steigenden Trend, der auf eine stabilisierende
gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie eine zunehmende Nachfrage in den relevanten Absatzmärk-
ten hindeutet. Vor diesem Hintergrund wird für das Geschäftsjahr 2026 mit einer Umsatzsteigerung ge-
rechnet. Die strategische Positionierung als Nischenanbieter für High Tech Elektroniklösungen in In-
dustrie und Automotive Anwendungen wird konsequent weiterverfolgt. Dabei ist es das Ziel, eine nach-
haltige Produktqualität sowie eine effiziente Serienproduktion sicherzustellen.
Die künftig als assoziiertes Unternehmen (At-Equity) gehaltene Pankl Racing Systems AG verfolgt wei-
terhin das Ziel, ihre Geschäftstätigkeit strategisch noch breiter aufzustellen. In diesem Zusammenhang
wird die gezielte Positionierung als verlässlicher Partner im Defense-Geschäft konsequent vorangetrie-
ben und als ergänzender Baustein der langfristigen Wachstums- und Diversifizierungsstrategie gese-
hen. Vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung, der breiten Aufstellung der Pankl Racing-
Gruppe sowie der konsequenten strategischen Weiterentwicklung geht das Unternehmen davon aus,
auch im Geschäftsjahr 2026 gut gerüstet zu sein und die sich bietenden Marktchancen weiterhin gezielt
nutzen zu können. Mit dem geplanten Einstieg des neuen Gesellschafterkonsortiums wird eine Stärkung
der Gesellschafterstruktur angestrebt. Die Maßnahme soll die Grundlage für eine langfristig stabile Ka-
pitalbasis schaffen und die strategische Weiterentwicklung der Pankl Racing Systems AG im High Per-
formance Segment unterstützen.
Über die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH wird eine At-Equity Beteiligung am Feuerwehrausstatter
Rosenbauer International AG gehalten. Aus heutiger Sicht verfügt Rosenbauer über sehr gute Voraus-
setzungen für eine solide Geschäftsentwicklung im Jahr 2026. Die Feuerwehrbranche ist überwiegend
von öffentlichen Auftraggebern geprägt und folgt konjunkturellen Entwicklungen, erfahrungsgemäß mit
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
10278824
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
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Pierer Industrie AG,
Wels,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. De-
zember 2025 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnis-
rechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrech-
nung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. De-
zember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Stan-
dards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzu-
wenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften
und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-
rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsver-
merks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesell-
schaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
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Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der
Unternehmensfortführung
Im November 2024 hat die Gesellschaft die Eröffnung eines europäischen Restrukturierungsver-
fahrens nach der Restrukturierungsordnung (ReO) beantragt. Der Grund dafür lag in der Eröff-
nung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung eines wesentlichen Tochterunternehmens
der Pierer Industrie AG, wodurch außerordentliche Kündigungsrechte wirksam wurden. Daraus
resultierte eine sofortige, nicht geplante Fälligkeit von langfristigen Schulden mit einem Gesamt-
nennbetrag von 247,5 Mio. EUR durch die Gläubiger.
Mit 20. Februar 2025 wurde der vom Vorstand vorgelegte Restrukturierungsplan durch die be-
troffenen Gläubiger angenommen. Der Restrukturierungsplan zielt darauf ab, die vom Restruktu-
rierungsverfahren umfassten Schulden in angemessener Zeit vollständig zu bedienen und den
Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Demgemäß sind Schulden in Höhe von 170 Mio.
EUR bis längstens 31. Dezember 2026 und Schulden in Höhe von 77,5 Mio. EUR bis längstens
31. Dezember 2027 zu bedienen. Die Zahlung laufender Zinsen ist von dieser Vereinbarung nicht
betroffen.
Die Fähigkeit des Unternehmens, die betroffenen Schulden entsprechend dem Restrukturie-
rungsplan zu tilgen, ist wesentlich von der Umsetzung der im Restrukturierungsplan geführten
Maßnahmen zur Aufbringung der notwendigen Liquidität abhängig. Die Maßnahmen beinhalten
neben der weiteren kurzfristigen Bereitstellung von liquiden Mitteln zur Absicherung des opera-
tiven Geschäftsbetriebs insbesondere auch Liquiditätszuflüsse aus der planmäßigen Veräuße-
rung von Beteiligung bzw. der Rückführung von gewährten Darlehen oder aus Genussrechten.
Die plangemäße Veräußerung von Beteiligungen innerhalb des im Restrukturierungsplan festge-
legten Zeitraums ist unter anderem von Umständen abhängig, die außerhalb der Kontrolle des
Unternehmens liegen und damit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind.
Wie in diesem Zusammenhang im Konzernanhang, in den Abschnitten „Restrukturierungsver-
fahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO)“ sowie „Annahme zur Unternehmensfortfüh-
rung“ angeführt wird, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsi-
cherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann.
Unser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht eingeschränkt.
U
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Die Angemessenheit der Annahme der Unternehmensfortführung durch das Management haben
wir unter Einbeziehung von Spezialisten wie folgt beurteilt:
x Zur Beurteilung der Angemessenheit der für den Restrukturierungsplan zugrunde gelegten
Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die
Annahmen zur Ermittlung der geplanten Zahlungsmittelzu- und abflüsse in Gesprächen mit
den zuständigen leitenden Personen im Unternehmen erörtert. Die der Bewertung zugrunde
gelegten Planungsdaten haben wir mit dem aktuellen Bericht des Managements zur finanziel-
len Lage abgestimmt.
kpmg
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Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
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x Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit des Restrukturierungplans hat das
Management einen unabhängigen Experten beauftragt, bei der Erstellung des Restrukturie-
rungsplans zu unterstützen bzw. diesen einer kritischen Durchsicht zu unterziehen. Für den
vom Management hinzugezogenen Experten haben wir die Kompetenz, Fähigkeit und
Objektivität beurteilt, ein Verständnis von dessen Tätigkeit erlangt sowie die Eignung der
Tätigkeit der Experten als Prüfungsnachweis für unsere aussagebezogenen Prüfungshandlun-
gen gewürdigt. Folglich haben wir die in den Berichten der Experten dargestellten Analysen
und Ergebnisse zur Angemessenheit der Planungsrechnungen bei unseren Schlussfolgerun-
gen berücksichtigt.
x Wir haben die Vertragsdokumente zu den Finanzierungsvereinbarungen sowie die für diese
im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarungen kritisch gewürdigt und festge-
stellt, ob die vertraglichen Fälligkeiten im Restrukturierungsplan angemessen berücksichtigt
wurden.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht-
gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Ge-
schäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksich-
tigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmens-
fortführung“ beschriebenen Sachverhalt, haben wir unten beschriebene Sachverhalte bestimmt,
die als besonders wichtige Prüfungssachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk zu
kommunizieren sind.
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Werthaltigkeit der Firmenwerte und Marken der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Pankl
Racing“ un
d „SHW“
Das Risiko für den Abschluss
Im Konzernabschluss der Pierer Industrie AG sind Firmenwerte in Höhe von 0,0 Mio. EUR
(Vorjahr: 24,0 Mio. EUR) sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer
in Höhe von 31,3 Mio. EUR (Vorjahr: 40,0 Mio. EUR) ausgewiesen. Der im Vorjahr ausgewiesene
Firmenwert betreffend der CGU „Pankl Racing“ in Höhe von 24,0 Mio. EUR wurde per 31. De-
zember 2025 umgegliedert und wird nunmehr im Bilanzposten „Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte“ ausgewiesen.
Die Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind
zum überwiegenden Teil den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, „Pankl Racing“ und
„SHW“ und zugeordnet. Die Pierer Industrie AG überprüft daher mindestens einmal jährlich und
bei Vorliegen von Anhaltspunkten die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Pankl Racing“ und
„SHW“ auf Wertminderung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam es zu einer wesentlichen Wert-
berichtigung der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von
8,6 Mio. EUR.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
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U
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Pankl Racing“ und
„SHW“ unter Einbindung unserer Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:
x Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen haben wir
uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft, die Annahmen über Wachstums-
raten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen leitenden Personen im
Unternehmen erörtert und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den
aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der vom Vorstand freigegebe-
nen Mittelfristplanung abgeglichen.
x Die Planungstreue haben wir bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Pankl Racing“,
und „SHW“ durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich ein-
getretenen Werten beurteilt.
x Wir haben die Methodik der durchgeführten Wertminderungstests nachvollzogen und
beurteilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapital-
kostensätze herangezogenen Annahmen haben wir mit markt- und branchenspezifischen
Richtwerten abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas über-
prüft.
x Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen zum Firmenwert und zur Marke
im Konzernabschluss sachgerecht sind.
Klassifizierung der Pankl Racing Gruppe als zur Veräußerung gehalten nach IFRS 5 bzw.
Darstellung als
aufgegebener Geschäftsbereich
Das Risiko für den Abschluss
Die Voraussetzungen für eine Klassifizierung der „Pankl Racing Gruppe“ als zur Veräußerung
gehalten bzw. Darstellung als „aufgegebener Geschäftsbereich“ wurden Ende Dezember 2025
erfüllt.
Die Beurteilung der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten bzw. Darstellung als „aufgege-
bener Geschäftsbereich“ erfordert Annahmen des Managements, die eine wesentliche Auswir-
kung auf die Darstellung des Konzernabschlusses haben. Darüber hinaus erfordert die Ermittlung
des beizulegenden Zeitwerts zum Zeitpunkt des Übergangs Annahmen und Schätzungen des
Managements. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass nicht angemessene Annah-
men und Schätzungen und falsche Abgrenzungen von Ergebnissen eine wesentliche Auswirkung
auf den Konzernabschluss haben können.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
x Wir haben die vom Management dokumentierten Entscheidungen und Planungen zur Ver-
äußerung des Tochterunternehmens eingeholt und beurteilt, ob die in IFRS 5 festgelegten
Kriterien für die Klassifizierung als „aufgegebener Geschäftsbereich“ zum Bilanzstichtag er-
füllt waren.
x Wir haben den vom Vorstand bei Klassifizierung der Pankl Racing Gruppe als zur Veräußerung
gehalten nach IFRS 5 durchgeführten Vergleich, dass der Buchwert den Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten nicht übersteigt, erhaltene Analyse analysiert.
kpmg
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x Wir haben die Darstellung als zur Veräußerung gehalten nach IFRS 5 bzw. des „aufgegebenen
Geschäftsbereichs“ in der Konzernbilanz, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der
Gesamtergebnisrechnung sowie in der Konzern-Kapitalflussrechnung gewürdigt.
x Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen der Pankl Racing Gruppe als zur
Veräußerung gehalten nach IFRS 5 bzw. zum aufgegebenen Geschäftsbereich im Konzernab-
schluss sachgerecht sind.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für
den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU
anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Dar-
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Kon-
zern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische
Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hin-
reichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
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Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus do-
losen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammen-
wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrol-
len, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der
Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Anga-
ben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertre-
ter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit be-
steht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließ-
lich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereig-
nisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete
Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche inner-
halb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Kon-
zernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der
für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die
wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
kpmg
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Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
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• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten berufli-
chen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise an-
genommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig
– auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte
Schutzmaßnahmen auswirken.
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge-
tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Ab-
schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachver-
halte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts
aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem
Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse über-
steigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwort-
lichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonsti-
gen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erschei-
nen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Kon-
zernlageberichts durchgeführt.
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Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderun-
gen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Ein-
klang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des ge-
wonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
kpmg
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Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
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Ergänzung
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung ver-
weisen wir auf Abschnitt 6.6 „Finanzielle Risiken“ im Lagebericht, der die Analyse der Lage der
Gruppe beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt 8. „Ausblick“ im Lagebericht, der auf
die voraussichtliche Entwicklung der Gruppe eingeht.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Juni 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am
2. Dezember 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am
31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 30. September 2008 Abschluss-
prüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph
Karer.
Linz
24. April 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die
Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk
darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich
ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernla-
gebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
kpmg
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Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
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Zusicherungsvermerk über die
unabhängige Prüfung der
nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß §
267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der
im Konzern
lagebericht
im Abschnitt 4
enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 267a UGB (im Folgenden „nichtfinanzielle
Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2025 der
Pierer Industrie AG,
Wels
(im Folgenden auch kurz „Pierer Industrie“ oder „Gesellschaft“ genannt),
durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind
uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass
die im
Konzernl
agebericht
im Abschnitt
4 e
nthaltene
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
der Gesellschaft
(im Folgenden
„nichtfinanzielle Berichterstattung“)
nicht in allen wesentlichen Belangen in Überein-
stimmung mit
• den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a
UGB),
• den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-
VO), und
• den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“), sowie
• der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu
berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung
in der Angabe IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen“.
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
kpmg
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Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
10284230 3
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen sowie des
für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised))
durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten
Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger
umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortung des
Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weitergehend
beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen
Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den
Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an,
einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen,
professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende
Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im „Jahresfinanzbericht 2025“, ausgenommen der
nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich nicht auf
diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang
mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Berichterstattung haben wir die
Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu
würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur nichtfinanziellen
Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen
aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
kpmg
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Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung einschließlich
der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden
Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
• die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen
im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser
Auswirkungen, Risiken und Chancen,
• die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen des
Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), einschließlich der
Übereinstimmung mit den ESRS,
• die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit der EU-
Taxonomie-VO, sowie
• die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen
Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung, die frei
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und
die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur
nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen
Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese
zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der
Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Das
tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie
angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet,
unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt
werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend
Unsicherheiten.
Verantwortung des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu
erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Verfahren zur
doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet werden muss, und
der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Bericht mit begrenzter Sicherheit
zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus
dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen
einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser
nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern
beeinflussen.
kpmg
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Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
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Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung eines
Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu
identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende
Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben;
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der
nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher
sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen
zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätzlichen
Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiterführenden
Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflicht-
gemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinanziellen
Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die
nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:
• Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der
nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind.
• Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten
Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
• Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Einklang
mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a
UGB), sowie den ESRS stehen.
• Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu
ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
• Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Dar-
stellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
• Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entsprechenden
Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht ab.
kpmg
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
10284230 6
• Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und
zukunftsgerichteter Informationen.
• Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur sachgerechten Anwendung und Umsetzung der De-
minimis-Schwelle der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 sowie der Identifikation wesentlicher
taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden
Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine
freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber
geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die von der Kammer der
Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen
für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können online auf der Internetseite der Kammer
der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter
https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung
aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht
im Abschnitt 4 enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur in vollständiger und
ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im
Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter
Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist
Mag. Christoph Karer.
Linz
24. April 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig.
.
4600 Wels , Edisonstraße 1
JAHRES-
ABSCHLUSS
2025
Pierer Industrie AG
.
zum 31. Dezember 2025Pierer Industrie AG
Bilanz
€
31.12.2025
€
31.12.2024
Passiva
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
übernommenes Grundkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
einbezahltes Grundkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklagen
1. nicht gebundene 160.529.312,67 160.200.101,95
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen 100.000,00 100.000,00
IV. Bilanzverlust/-gewinn -11.803.010,33 55.587.618,78
davon Gewinnvortrag 4.937.618,78 26.415.102,20
149.826.302,34 216.887.720,73
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 501.200,00 924.900,00
2. sonstige Rückstellungen 2.030.299,31 1.429.067,76
2.531.499,31 2.353.967,76
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen und Schuldscheindarlehen 274.784.725,70 275.200.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 169.592.475,70 247.500.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 105.192.250,00 27.700.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45.000.000,00 45.005.644,85
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 5.644,85
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 45.000.000,00 45.000.000,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 514.056,62 159.869,26
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 514.056,62 159.869,26
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 12.490.899,60 9.831.589,52
davon aus Lieferungen und Leistungen 1.089,36 2.031.356,59
davon sonstige 12.489.810,24 7.800.232,93
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 8.490.899,60 9.831.589,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.000.000,00 0,00
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 180.000,00 214.703,70
davon aus Lieferungen und Leistungen 180.000,00 214.703,70
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 180.000,00 214.703,70
6. sonstige Verbindlichkeiten 4.645.195,15 5.781.235,05
davon aus Steuern 9.114,48 13.379,75
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 33.895,93 59.606,24
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.645.195,15 5.781.235,05
337.614.877,07 336.193.042,38
€
31.12.2025
€
31.12.2024
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 57.743,82 1.937,29
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.179.797,48 838.844,53
2. Anlagen in Bau 37.757,93 62.485,00
1.217.555,41 901.329,53
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 208.199.214,24 258.950.514,24
2. Beteiligungen 67.723.510,35 61.539.634,51
3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 112.964.661,74 112.348.452,70
388.887.386,33 432.838.601,45
390.162.685,56 433.741.868,27
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 989.260,18 215.900,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 70.513.330,25 90.033.687,24
davon aus Lieferungen und Leistungen 57.046,82 308.752,57
davon sonstige 70.456.283,43 89.724.934,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.433.646,57 14.790.419,35
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 1.219.870,72 1.461.556,59
davon aus Lieferungen und Leistungen 0,00 36,00
davon sonstige 1.219.870,72 1.461.520,59
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 20.815.428,41 21.944.723,79
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.041.216,00 15.181.605,25
93.537.889,56 113.655.867,62
II. Guthaben bei Kreditinstituten 5.816.981,16 7.025.804,53
99.354.870,72 120.681.672,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten
455.122,44 798.463,45
D. Aktive latente Steuern
0,00 212.727,00
.
zum 31. Dezember 2025Pierer Industrie AG
Bilanz
€
31.12.2025
€
31.12.2024
Passiva
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 183.422.627,07 263.493.042,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 154.192.250,00 72.700.000,00
Summe Passiva 489.972.678,72 555.434.730,87
€
31.12.2025
€
31.12.2024
Aktiva
Summe Aktiva 489.972.678,72 555.434.730,87
.
1.1.2025 bis 31.12.2025Pierer Industrie AG
Gewinn- und Verlustrechnung
€
2025
€
2024
1. Umsatzerlöse 9.497.679,85 16.254.720,01
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit
Ausnahme der Finanzanlagen 81,38 0,00
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 20.000,00 929.300,00
c) übrige 99.660,48 113.675,07
119.741,86 1.042.975,07
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.244.337,75 5.677.057,48
4. Personalaufwand
a) Gehälter 4.927.247,40 5.109.839,68
b) soziale Aufwendungen 570.318,02 866.050,70
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -95.913,06 102.112,76
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge 642.317,87 714.522,50
5.497.565,42 5.975.890,38
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
151.927,14 121.827,20
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen
fallen 2.940,44 2.890,27
b) übrige 5.068.869,59 6.842.799,13
5.071.810,03 6.845.689,40
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) -4.348.218,63 -1.322.769,38
8. Erträge aus Beteiligungen 0,00 65.172,00
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.213.777,95 6.035.163,46
davon aus verbundenen Unternehmen 2.681.675,32 5.194.188,83
10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des
Umlaufvermögens 0,00 2.487.805,44
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen 435.534,88 578.866.390,38
davon Abschreibungen auf Fi nanzanl agen 334.334,88 578.866.390,38
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 101.200,00 574.512.238,77
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14.954.426,55 16.736.683,92
.
1.1.2025 bis 31.12.2025Pierer Industrie AG
Gewinn- und Verlustrechnung
€
2025
€
2024
davon betreffend verbundene Unternehmen 995.527,49 3.774.661,76
13. Zwischensumme aus Z 8 bis 12 (Finanzergebnis) -12.176.183,48 -587.014.933,40
14. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 13) -16.524.402,11 -588.337.702,78
15. Steuern vom Einkommen 216.227,00 -262.636,00
davon latente Steuern 212.727,00 -212.727,00
davon weiterverrechnet vom Gruppenträger 3.500,00 -60.461,30
16. Ergebnis nach Steuern -16.740.629,11 -588.075.066,78
17. Jahresfehlbetrag -16.740.629,11 -588.075.066,78
18. Auflösung von Kapitalrücklagen 0,00 617.247.583,36
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.937.618,78 26.415.102,20
20. Bilanzverlust/-gewinn -11.803.010,33 55.587.618,78
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB)
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm,
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den
gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der
Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Für weitere Erläuterungen
zur Fortführungsannahme, verweisen wir auf das Kapitel "Restrukturierungsverfahren nach der
Restrukturierungsordnung (ReO)".
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit
gesetzlich geboten - berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB und hat
einen Konzernabschluss, der beim Landesgericht Wels unter der Nummer FN 290677t hinterlegt wird,
aufzustellen.
Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG (§ 115 GmbHG) und gehört als verbundenes
Unternehmen gem. § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der Pierer Konzerngesellschaft mbH.
Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO)
Die Pierer Industrie AG befand sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in einem europäischen
Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO), welches mit Datum vom 25.11.2024
eröffnet wurde. Der Grund für die Eröffnung des Restrukturierungsverfahrens lag in der drohenden
Fälligstellung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten durch die jeweiligen Gläubiger. Mangels
ausreichender Liquidität zur sofortigen Tilgung dieser Finanzverbindlichkeiten hat das Management ein
Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO) beantragt, um die
Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, Vereinbarungen mit den betroffenen Gläubigern zu treffen und die
Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die betroffenen Finanzverbindlichkeiten sind Anleihen mit einem noch
fälligen Nennbetrag von EUR 115 Mio. und Schuldscheindarlehen mit noch fälligen Nennbeträgen in Höhe
von EUR 132,5 Mio. Auf Basis der ursprünglichen Vereinbarungen mit den Gläubigern waren wesentliche
Teile dieser Finanzverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in mehr als einem Jahr fällig
(i.e. Rückzahlung ab dem Jahr 2026 und danach).
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Mit 20. Februar 2025 haben die Gläubiger dem vorgelegten Restrukturierungsplan zugestimmt, welcher
folglich vom Landesgericht Wels bestätigt wurde. Im Zuge des Restrukturierungsverfahrens wurde mit den
Gläubigern zudem vereinbart, dass die vertraglichen Rechtsfolgen aller übriger Brüche von Covenants bis
zum Stichtag 31. Dezember 2024 nicht zur Anwendung kommen. Die Pierer Industrie AG hat somit das
Restrukturierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die vollständige Tilgung der genannten
Finanzverbindlichkeiten ist plangemäß für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen. Die Zinszahlungen werden
vertragsgemäß geleistet.
Mit Vereinbarung vom 17. April 2025 wurde zur Absicherung der Ansprüche der Banken sowie der
sonstigen Gläubiger betreffend der 2,5 % Anleihe (TEUR 100.000), des verbleibenden
Schuldscheindarlehens (TEUR 132.500) sowie der 2,95 % Anleihe (TEUR 15.000) eine
Sicherungszessionsvereinbarung über bestehende Ansprüche gegenüber der Pankl AG, Pierer Invest
GmbH und der QINO PIPE ONE Ltd abgeschlossen.
Der beschlossene Restrukturierungsplan sieht zur Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigen
Zahlungsfähigkeit der Pierer Industrie AG die Beschaffung von Finanzmitteln durch eine Vielzahl an
Maßnahmen vor. Zu den Maßnahmen in Bezug auf die Sicherstellung, der mittel- und langfristigen
Zahlungsfähigkeit zählen insbesondere die Verwendung erwarteter Zahlungsmittelzuflüsse aus einem
Genussrecht und die Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen für die erforderlichen
Tilgungen. Zur Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit wurde der Gesellschaft von ihrer
Muttergesellschaft, der Pierer Konzerngesellschaft mbH, ein Kreditrahmen in Höhe von € 20 Mio.
eingeräumt. Dieser wurde per 31.12.2025 in Höhe von € 9,0 Mio. ausgenutzt.
Annahme zur Unternehmensfortführung
Die Erfüllung des Restrukturierungsplans lief im Geschäftsjahr 2025 nach Plan. Der Vorstand geht mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Umsetzung der im Restrukturierungsplan
vorgesehen Maßnahmen zeitgerecht und in dem geplanten Ausmaß erfolgen kann. Insbesondere durch
Unterzeichnung des Vertrages über den Verkauf von zwei Drittel der Anteile an der Pankl Racing Systems
AG Gruppe, Kapfenberg, an ein österreichisches Konsortium Anfang März konnte ein wesentlicher Schritt
zur Aufstellung der notwendigen finanziellen Mittel erzielt werden. Auch wenn der Verkauf noch unter
aufschiebenden Bedingungen der Zustimmung durch die zuständige Behörde steht, geht der Vorstand
davon aus, diese auch zeitgerecht erhalten zu können.
Stefan Pierer, Alleinaktionär der Pierer Konzerngesellschaft mbH (diese hält 100 % der Anteile an der
Pierer Industrie AG), hat im Juli 2025 50,1 % der Anteile an der LEONI AG an die LUXSHARE-Gruppe
verkauft. Die verbleibenden 49,9 % der Anteile wurden im Geschäftsjahr in die Pierer Konzerngesellschaft
mbH eingebracht. In den kommenden Wochen soll es vereinbarungsgemäß zu einer weiteren Übertragung
von Anteilen kommen. Hieraus werden aus Sicht der Pierer Industrie AG auch erste Rückflüsse aus dem
Genussrecht erwartet.
Trotz der obenstehenden positiven Entwicklungen ist man bei der weiteren Umsetzung der geplanten
Veräußerung von Anteilen bzw. auch bei den Rückflüssen aus dem Genussrecht immer auch von
Umständen abhängig, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen. Dazu gehören neben
makroökonomischen und geopolitischen Faktoren und dem Vorhandensein von passenden Investoren auch
die zeitgerechte Freigabe von kartellrechtlichen Genehmigungen. Im Falle von wesentlichen Abweichungen
zu den im Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere der noch offenen erforderlichen
kartellrechtlichen Genehmigung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Pankl Racing Gruppe bzw. dem
nicht zeitgerechten Zufluss aus dem Genussrecht, könnte das Unternehmen möglicherweise dennoch nicht
in der Lage sein, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seine Vermögenswerte zu realisieren
bzw. seine Schulden zu begleichen, wodurch sich eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die
Unternehmensfortführung ergibt.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Anlagevermögen
Immaterielles Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Software 3
Sachanlagen
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um
die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu
einem Wert von EUR 1 000,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 10
Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen
– soweit diese notwendig sind, um dauernden Wertminderungen Rechnung zu tragen – angesetzt. Für
Finanzanlagen, die dem Unternehmen über Umgründungsvorgänge zugehen, werden die
Anschaffungskosten gemäß § 202 (2) UGB in Höhe des fortgeführten Buchwertes bzw. des beizulegenden
Wertes angesetzt. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen, Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens, werden im Anlassfall auf ihre
Werthaltigkeit untersucht. Auslöser einer anlassbezogenen Überprüfung ist insbesondere eine statische
Unterdeckung bei der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital sowie
ein wesentlich gesunkenen Marktwert zum Bilanzstichtag. Zum 31. Dezember 2025 lag bei den
wesentlichen Anteilen an verbundenen Unternehmen ein Anlassfall für eine Werthaltigkeitsprüfung vor.
Anlassbezogene Bewertungen von börsegehandelten Eigenkapitaltitel bzw. Eigenkapitaltitel an reinen
Holdinggesellschaften von börsennotierten Unternehmen erfolgen grundsätzlich auf Basis von
durchschnittlichen Aktienkursen. Soweit verbindliche Kaufangebote für die entsprechenden Finanzanlagen
vorliegen, dienen diese als Bewertungsgrundlage. Für übrige Eigenkapitalinstrumente, wie insbesondere
das Genussrecht, wird die Bewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im
Wesentlichen von künftigen Umsatz- und Margenerwartungen und von abgeleiteten Diskontierungssätzen
abhängig sind, durchgeführt.
Für Anteile die kurz vor dem Bilanzstichtag erworben wurden, bildet der Kaufpreis die Grundlage für die
angeführte Werthaltigkeitsprüfung. Bei der Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2025 ergab sich ein
Abwertungserfordernis für Beteiligungen.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenbriefkurs
zum Bilanzstichtag bewertet.
Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne
Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 23 % gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen
Die Abfertigungsrückstellung wurde nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines
Rechnungszinssatzes von 4,13 % (Vorjahr: 3,41 %) ermittelt. Der Rechnungszinssatz wurde unter
Berücksichtigung des 11jährigen Konzerndurchschnittszinssatzes ermittelt. Das gesetzliche
Pensionsantrittsalter wurde berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten
mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung
aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen wurden mit dem Anschaffungskurs oder dem niedrigeren Devisengeldkurs zum
Bilanzstichtag bewertet.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Anschaffungskurs oder dem höheren Devisenbriefkurs
zum Bilanzstichtag bewertet.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des
vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der
Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen kumuliert Buchwert
1.1.2025
31.12.2025
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
1.1.2025
31.12.2025
Abschreibungen
Zuschreibungen
Abgänge
1.1.2025
31.12.2025
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Software 27.970,00 1.300,00 26.032,71 13.485,69 19.609,72 1.937,29
77.652,50 19.610,00 19.908,68 0,00 57.743,82
67.992,50
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 964.620,83 479.836,81 125.776,30 138.441,45 4.502,53 838.844,53
1.439.512,70 4.944,94 259.715,22 0,00 1.179.797,48
0,00
Anlagen in Bau 62.485,00 43.265,43 0,00 0,00 0,00 62.485,00
37.757,93 0,00 0,00 0,00 37.757,93
-67.992,50
1.027.105,83 523.102,24 125.776,30 138.441,45 4.502,53 901.329,53
1.477.270,63 4.944,94 259.715,22 0,00 1.217.555,41
-67.992,50
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 833.462.753,01 0,00 574.512.238,77 0,00 568.588.484,98 258.950.514,24
214.122.968,03 619.339.784,98 5.923.753,79 0,00 208.199.214,24
0,00
Beteiligungen 65.893.786,12 6.518.210,72 4.354.151,61 334.334,88 0,00 61.539.634,51
72.411.996,84 0,00 4.688.486,49 0,00 67.723.510,35
0,00
Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens 112.348.452,70 616.209,04 0,00 0,00 0,00 112.348.452,70
112.964.661,74 0,00 0,00 0,00 112.964.661,74
0,00
1.011.704.991,8
3 7.134.419,76 578.866.390,38 334.334,88 568.588.484,98 432.838.601,45
399.499.626,61 619.339.784,98 10.612.240,28 0,00 388.887.386,33
0,00
Summe Anlagenspiegel 1.012.760.067,6
6 7.658.822,00 579.018.199,39 486.262,02 568.612.597,23 433.741.868,27
401.054.549,74 619.364.339,92 10.891.864,18 0,00 390.162.685,56
0,00
Die Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr 2025 insbesondere durch folgende Transaktionen
verändert:
Die Pierer Industrie AG hat am 24.02.2025 der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH einen
Gesellschafterzuschuss in Höhe von EUR 5.974.000,00 gewährt. Mit Notariatsakt vom 11.7.2025 wurde die
PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH auf die Robau Beteilungsverwaltung GmbH verschmolzen. Die Pierer
Industrie AG hat im Verhältnis ihrer Beteiligung durch Anteilsauskehrung 33,33% Anteile an der Robau
Beteiligungsverwaltung GmbH erhalten.
Im GJ 2025 hat die Pierer Industrie AG ihrer Beteiligung JETFLY Airline GmbH Gesellschafterzuschüsse in
Höhe von EUR°215.000,00 gewährt.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Die Pierer Konzerngesellschaft mbH hat einen Urgrossmutterzuschuss an die Funbike GmbH und an die
bikes&wheels 2 Radhandels GmbH gewährt. In der Pierer Industrie AG führte dies zu einem Zugang in
Höhe von EUR 329.210,72. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in
Höhe von EUR 329.210,72 vorgenommen. Die Pierer Industrie AG hält an der RM 2 Radbeteiligungs
GmbH unverändert 26 % Anteile.
Mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 26.06.2024 wurde ein Genussrecht an der Pierer Invest
GmbH in Höhe von EUR 100.876.889,32 von der Pierer Konzerngesellschaft in die Pierer Industrie AG
eingebracht, das unter dem Posten "Wertrechte des Anlagevermögens" ausgewiesen ist. Gemäß § 202
Abs. 2 UGB wurde für den erstmaligen Ansatz der Buchwert des Genussrechtes aus dem Jahresabschluss
der Pierer Konzerngesellschaft mbH zum 31.12.2023, fortgeführt. Gemäß Genussrechtsvereinbarung wurde
der Pierer Invest GmbH im GJ 2025 ein Zuschuss in Höhe von EUR 616.209,04 gewährt. Die Pierer
Industrie AG hält an der Pierer Invest GmbH keine Anteile. Für die Folgebewertung des Genussrechtes
kommt das gemilderte Niederstwertprinzip zur Anwendung. Sofern vom Unternehmen Anhaltspunkte für
einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert identifiziert werden, erfolgt die Überprüfung der
Werthaltigkeit auf Basis eines ertragswertorientierten Bewertungsverfahrens unter Berücksichtigung
vertraglich zugesicherter Zahlungsströme.
Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft unverändert 297.748 Stück (4,63 %) Aktien an der SHW AG mit
Sitz in Aalen, Deutschland.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen in Höhe von
EUR 334.334,88 (Vorjahr: EUR 4.354.151,61) vorgenommen.
Mit Wirkung zum Closing-Datum 18.11.2025 wurden 50,1 % Anteile an der Bajaj Auto International
Holdings AG (vormals Pierer Bajaj AG) mit einem Buchwert von MEUR 50,8 zu einem vereinbarten
Kaufpreis von MEUR 50,7 an die Bajaj Auto International Holding B.V. verkauft. Die in diesem
Zusammenhang entstandene Forderung wurde in weiterer Folge mittels
Forderungsaufrechnungsvereinbarung gegenüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH verrechnet. Die
Pierer Industrie AG hält zum Stichtag 31.12.2025 keine Anteile mehr.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen von Anteilen an verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 574.512.238,77) vorgenommen. Die Abschreibung im
Vorjahr betraf im Wesentlichen mit EUR 568.588.484,98 die Anteile an der Bajaj Auto International
Holdings AG (vormals: Pierer Bajaj AG) sowie mit EUR 5.888.754,79 die Anteile an der abatec
Beteiligungsverwaltung GmbH.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 70.513.330,25 (Vorjahr:
EUR 90.033.687,24) betreffen Forderungen aus Finanzierungsforderungen und sonstige Verrechnungen in
Höhe von EUR 73.804.552,38 (Vorjahr: EUR 92.666.214,14) sowie sonstige Positionen in Höhe von
EUR -3.291.222,13 (Vorjahr: EUR-2.632.526,48).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von
EUR 1.219.870,72 (Vorjahr: EUR 1.461.556,59) betreffen Forderungen aus Finanzierungsforderungen und
sonstige Verrechnungen in Höhe von EUR 1.219.870,72 (Vorjahr: EUR 1.461.520,59) sowie Forderungen
aus Lieferungen und sonstige Leistungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 36,00).
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 20.815.428,41 (Vorjahr:
EUR 21.944.723,79) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Finanzierungsforderungen in Höhe von
EUR 19.853.400,05 (Vorjahr: EUR 18.855.274,30), Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von
EUR 954.845,99 (Vorjahr: EUR 3.074.220,88).
Aktive latente Steuern
Die im Vorjahr gebildete aktive latente Steuer in Höhe von EUR 212.727,00 wurde im Geschäftsjahr 2025
aufgelöst.
Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Erträge
Im Posten sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind Erträge in Höhe von EUR 3.258,37
(Vorjahr: EUR 14.227,21) sowie Aufwendungen in Höhe von EUR -128.137,77 (Vorjahr: EUR -177.748,07)
enthalten, die durch die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
resultieren, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Grundkapital
Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf:
Aktiengattung
Betrag des
Grundkapitals Nennbeträge
Stückzahl der
Aktien
EUR EUR
Namensaktien 1.000.000,00 1,00 1.000.000,00
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 160.529.312,67 (Vorjahr: EUR 160.200.101,95) betrifft zur Gänze
eine nicht gebundene Kapitalrücklage.
Die Veränderung der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 329.210,72 resultiert aus der Gewährung von
Urgroßmutterzuschüssen der Pierer Konzerngesellschaft an die Funbike GmbH sowie bikes&wheels 2
Radhandels GmbH.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:
Stand
1.1.2025 Verwendung Auflösung Zuweisung
Stand
31.12.2025
EUR EUR EUR EUR EUR
Rückstellungen für
Abfertigungen:
Rückstellung
Abfertigungen 924.900,00 535.000,00 0,00 111.300,00 501.200,00
Sonstige Rückstellungen:
Rückstellung für
Sonstiges 352.328,76 196.164,38 0,00 1.215.684,93 1.371.849,31
Rückstellung nicht
konsumierte Urlaube 277.200,00 277.200,00 0,00 117.800,00 117.800,00
Rückstellung für
Invalidenausgleichstaxe 3.504,00 3.504,00 0,00 3.200,00 3.200,00
Rückstellung Rechts- u.
Beratungsaufwand 30.000,00 30.000,00 0,00 80.000,00 80.000,00
Rückstellung
Wirtschaftsprüfung-
Prüfung 11.860,00 11.860,00 0,00 162.800,00 162.800,00
Rückstellung
Steuerberatung 50.475,00 50.475,00 0,00 22.800,00 22.800,00
Rückstellung
Nachhaltigkeitsprüfung 22.500,00 22.500,00 0,00 75.000,00 75.000,00
Rückstellung
Unternehmensberatung 0,00 0,00 0,00 26.000,00 26.000,00
Rückstellung
Wirtschaftsprüfung-
Beratung 0,00 0,00 0,00 56.750,00 56.750,00
Rückstellung Prämien 678.700,00 658.700,00 20.000,00 105.000,00 105.000,00
Rückstellung Gutstunden 2.500,00 2.500,00 0,00 9.100,00 9.100,00
1.429.067,76 1.252.903,38 20.000,00 1.874.134,93 2.030.299,31
Summe Rückstellungen 2.353.967,76 1.787.903,38 20.000,00 1.985.434,93 2.531.499,31
Die Zuweisung der Rückstellung für Sonstiges in Höhe von EUR 1.215.684,93 betrifft überwiegend eine
Abgeltung eines Haftungsentgelts im Zusammenhang mit einer vertraglich vereinbarten Absicherung aus
dem Übernahmeangebot der Rosenbauer International AG in der Robau Beteiligungsverwaltung GmbH
gegenüber einem übrigen Gesellschafter der Robau Beteiligungsverwaltung GmbH.
Verbindlichkeiten
Die Pierer Industrie AG hat am 07.07.2015 eine 5,75 % Anleihe ohne feste Laufzeit mit Kupons, beginnend
am 09.07.2016, in Höhe von EUR 27.700.000,00, im Nennwert von EUR 10.000,00 je Stück zum
Ausgabepreis von EUR 10.000,00 je Stück, begeben.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Die Pierer Industrie AG hat am 22.10.2020 eine 2,50 % Anleihe mit einer Laufzeit von 7,5 Jahren in Höhe
von EUR 100.000.000,00, im Nennwert von EUR 1.000,00 je Stück zum Ausgabepreis von EUR 991,67 je
Stück, begeben. Die Verbindlichkeit war im Vorjahr zum Bilanzstichtag aufgrund des Bruchs von Financial
Covenants fällig und wurde im Jahresabschluss als kurzfristig ausgewiesen. Aufgrund der Einbeziehung in
das zum Bilanzstichtag laufende Restrukturierungsverfahren galt jedoch eine Vollstreckungssperre.
Entsprechend der mit den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die
Verbindlichkeit in Höhe von EUR 68.686.868,69 bis zum 31.12.2026 und in Höhe von EUR 31.313.131,31
bis zum 31.12.2027 zu tilgen.
Die Pierer Industrie AG hat am 08.10.2020 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 160.000.000,00
begeben, davon wurden im Jahr 2024 EUR 27.500.000,00 zurückgezahlt. Die restlichen
Schuldscheindarlehen wurden in Höhe von EUR 74.000.000,00 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und in Höhe
von EUR 58.500.000,00 mit einer Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen. Die Verbindlichkeit war im Vorjahr
zum Bilanzstichtag aufgrund des Bruchs von Financial Covenants fällig und wurde im Jahresabschluss als
kurzfristig ausgewiesen. Aufgrund der Einbeziehung in das zum Bilanzstichtag laufende
Restrukturierungsverfahren galt jedoch eine Vollstreckungssperre. Entsprechend der mit den Gläubigern im
Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Verbindlichkeit in Höhe von
EUR 91.010.101,01 bis zum 31.12.2026 und in Höhe von EUR 41.489.898,99 bis zum 31.12.2027 zu
tilgen.
Am 15.02.2021 hat die Pierer Industrie AG eine 2,95 % Anleihe mit einer Laufzeit von 12 Jahren in Höhe
von EUR 15.000.000,00, im Nennwert von EUR 100.000,00 je Stück zum Ausgabepreis von
EUR 100.000,00 je Stück, begeben. Die Verbindlichkeit war im Vorjahr zum Bilanzstichtag aufgrund des
Bruchs von Financial Covenants fällig und wurde im Jahresabschluss als kurzfristig ausgewiesen. Aufgrund
der Einbeziehung in das zum Bilanzstichtag laufende Restrukturierungsverfahren galt jedoch eine
Vollstreckungssperre. Entsprechend der mit den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen
Vereinbarung ist die Verbindlichkeit in Höhe von EUR 10.303.030,30 bis zum 31.12.2026 und in Höhe von
EUR 4.696.969,70 bis zum 31.12.2027 zu tilgen.
Mit Vereinbarung vom 17. April 2025 wurde zur Absicherung der Ansprüche der Banken sowie der
sonstigen Gläubiger betreffend der 2,5 % Anleihe (TEUR 100.000), des verbleibenden
Schuldscheindarlehens (TEUR 132.500) sowie der 2,95 % Anleihe (TEUR 15.000) eine
Sicherungszessionsvereinbarung über bestehende Ansprüche gegenüber der Pankl AG, Pierer Invest
GmbH und der QINO PIPE ONE Ltd abgeschlossen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 12.490.899,60 (Vorjahr:
EUR 9.831.589,52) betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und sonstigen Leistungen in Höhe von
EUR 1.089,36 (Vorjahr: EUR 2.031.356,59) sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsdarlehen und
sonstige Verrechnungen in Höhe von EUR 12.489.810,24 (Vorjahr: EUR 7.800.232,93), davon unverzinste
Finanzierungsdarlehen in Höhe von EUR 4.000.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Die sonstigen Verrechnungen
betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Forderungseinlösungen in Höhe EUR 4.303.191,64
(Vorjahr: EUR 4.297.546,79) und Verbindlichkeiten aus umsatzsteuerlichen Organschaftsverhältnissen in
Höhe von EUR 738.057,11 (Vorjahr: EUR 2.972.386,53) sowie Nachschüsse im Zusammenhang mit dem
Genussrecht in Höhe von EUR 2.084.114,64 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 180.000,00 (Vorjahr: EUR 214.703,70) gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen zur Gänze Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
sonstige Leistungen.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 45.000.000,00 besteht eine Besicherung
durch Verpfändung des 33,33 % Geschäftsanteiles an der Robau Beteiligungsverwaltung GmbH an die
Raiffeisenlandesbank OÖ.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 4.645.195,15 (Vorjahr: EUR 5.781.235,05) betreffen im
Wesentlichen Zinsen aus den begebenen Anleihen und Schuldscheindarlehen in Höhe von
EUR 4.397.828,24 (Vorjahr: EUR 3.879.576,02) sowie Nachschüsse im Zusammenhang mit dem
Genussrecht in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.467.905,60).
Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
EUR 27.700.000,00 (Vorjahr: EUR 27.700.000,00).
Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Aufwendungen
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 4.645.195,15 (Vorjahr:
EUR 4.133.029,45) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse und sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen
Die Haftungsverhältnisse betreffen in Höhe von EUR 4.812.066,48 (Vorjahr: EUR 4.812.066,48)
verbundene Unternehmen und in Höhe von EUR 3.326.625,12 (Vorjahr: EUR 43.483.809,84) Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Sie gliedern sich wie folgt auf:
Für Bankgarantierahmen der MOTO ITALIA GmbH, Meran, Italien, gegenüber der Südtiroler Volksbank,
Bozen, Italien, an die italienische Finanzverwaltung für Rückzahlungen von Vorsteuerguthaben, hat die
Pierer Industrie AG, Wels, Bürgschaften in Höhe von EUR 4.812.066,48 (Vorjahr: EUR 4.812.066,48)
abgegeben.
Für die JETFLY Airline GmbH, Hörsching, wurden von der Pierer Industrie AG, Wels, Patronatserklärungen
in Höhe von EUR 3.326.625,12 (Vorjahr: EUR 3.483.809,84) abgegeben.
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Zusammensetzung:
des folgenden
Geschäftsjahres
2025
des folgenden
Geschäftsjahres
2024
der folgenden
fünf
Geschäftsjahre
2025
der folgenden
fünf
Geschäftsjahre
2024
EUR
EUR EUR EUR
Verpflichtungen aus
Leasingverträgen 115.861,36 167.140,62 256.860,95 360.358,26
Verpflichtungen aus Mietverträgen 1.571.357,57 1.306.466,85 7.856.787,85 6.532.334,25
1.687.218,93 1.473.607,47 8.113.648,80 6.892.692,51
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen bzw. haben sich wie folgt entwickelt (Angaben in TEUR):
2025 2024
EUR EUR
Umsatzerlöse
Erlöse Inland 9.435.986,54 15.170.093,33
Erlöse EU 61.693,33 1.084.626,68
Skonti -0,02 0,00
9.497.679,85 16.254.720,01
Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Managementerlöse sowie Verrechnungen von
Dienstleistungen.
Zusammensetzung der Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen:
2025 2024
EUR EUR
Abfertigungsaufwand (Angestellte) 246.071,47 116.992,81
MVK-Beiträge 81.715,47 93.219,95
Dotierung Abfertigungen -423.700,00 -108.100,00
-95.913,06 102.112,76
Die Aufwendungen für Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2025 31.12.2024
EUR EUR
Vorstandsmitglieder 160.156,25 151.882,91
Andere Arbeitnehmer 167.630,69 58.329,85
327.786,94 210.212,76
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Betreffend der auf das Geschäftsjahr 2025 entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird von
der Befreiungsbestimmung gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB Gebrauch gemacht.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für
konzerninterne Dienstleistungen, Aufwendungen für Vorstandstätigkeiten, Steuerberatungsaufwand, Rechts-
und Beratungsaufwand sowie Aufwendungen für Bankspesen, -provisionen und Depotgebühren. Des
Weiteren für KFZ-, Reise- und Fahrtaufwendungen, Aufwendungen für Werbung, Mietaufwendungen und
Aufsichtsratsvergütungen.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 65.172,00) betreffen Dividendenerträge
aus Beteiligungen und sonstigen Wertpapieren in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 65.172,00).
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von EUR 3.213.777,95 (Vorjahr: EUR 6.035.163,46)
betreffen im Wesentlichen Zinsen aus Darlehen.
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens
Die Erträge in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2.487.805,44) resultieren im Wesentlichen aus dem
Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 1.622.803,85)
sowie einer Zuschreibung zu Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 857.277,62).
Aufwendungen aus Finanzanlagen
Die Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von EUR 435.534,88 (Vorjahr: EUR 578.866.390,38)
beinhalten Aufwendungen aus dem Abgang der 50,1% Anteile an der Bajaj Auto International Holdings AG
(vormals Pierer Bajaj AG) in Höhe von EUR 101.200,00 (Vorjahr: EUR 0,00), außerplanmäßige
Abschreibungen auf Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 574.512.238,77) sowie Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von EUR 334.334,88 (Vorjahr:
EUR 4.354.151,61).
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 14.954.426,55 (Vorjahr: EUR 16.736.683,92)
betreffen im Wesentlichen Zinsen aus Anleihen, Schuldscheindarlehen, Bankkrediten und sonstigen
Darlehen, Haftungsentgelte, sowie die Wertberichtigung von Darlehensforderungen gegenüber
Beteiligungen in Höhe von EUR 124.380,25 (Vorjahr: EUR 2.837.774,19).
Steuern vom Einkommen
Seit der Veranlagung 2014 ist die Gesellschaft Gruppenmitglied der Gruppe der Pierer Konzerngesellschaft
mbH iSd § 9 KStG.
Die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Die zu
leistenden Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied wurde in
Form von einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt.
Die Pierer Industrie AG ermittelt ihr steuerliches Einkommen und dieses wird an die Pierer
Konzerngesellschaft mbH weitergeleitet. Wird dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied ein positives
Einkommen zugerechnet, so beträgt die positive Steuerumlage 23 % des zugerechneten positiven
Einkommens. Im Falle der Zurechnung von Verlusten muss das Gruppenmitglied eine Mindest-
körperschaftssteuer an den Gruppenträger abführen. Nicht verrechenbare Verluste werden für das
Gruppenmitglied zur Verrechnung mit seinen positiven Ergebnissen in der Zukunft evident gehalten.
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Steuern vom Einkommen betreffen in Höhe von EUR 3.500,00
(Vorjahr: EUR -60.461,30) die Steuerumlage an den Gruppenträger (23 %).
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Mit dem am 31.12.2023 in Österreich in Kraft getretenen Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“) wurden
die OECD-Mustervorschriften sowie entsprechende EU-Richtlinien zur Gewährleistung einer globalen
Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) im österreichischen Recht umgesetzt. Das
MinBestG ist für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, anzuwenden. Da die Gesellschaft dem
Konsolidierungskreis der Pierer Konzerngesellschaft mbH Wels angehört, der die maßgeblichen
Umsatzschwellen gemäß MinBestG überschreitet, unterliegt die Gesellschaft seit dem 1.1.2024 den
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Im laufenden Geschäftsjahr wurde kein Steueraufwand nach dem MinBestG bzw. vergleichbaren
ausländischen Steuergesetzen erfasst. Nach derzeitigem Stand der Kenntnisse wird auch für Folgejahre
nicht mit einer wesentlichen Steuermehrbelastung resultierend aus dem MinBestG bzw. vergleichbaren
ausländischen Steuergesetzen gerechnet
Sonstige Angaben
Umsatzsteuerorganschaft
Seit 1.10.2018 bildet die Pierer Industrie AG, Wels, die Organschaft im umsatzsteuerlichen Sinn mit den
Gruppenmitgliedern.
Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder):
Pierer Industrie AG, Wels (Gruppenträger)
Pankl AG, Kapfenberg
Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
Pankl Immobilienverwaltung GmbH, Kapfenberg
Pankl Aerospace Systems Europe GmbH, Kapfenberg
Krenhof GmbH, Köflach
Folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder) sind per 30.06.2025 aus der Unternehmensgruppe
ausgeschieden:
Bajaj Mobility AG (vorm. PIERER Mobility AG), Wels
PIERER New Mobility GmbH (vorm. PIERER E-Bikes GmbH), Munderfing
NXT Technologies GmbH (vorm. KTM Technologies GmbH), Anif
FELT Bicycles GmbH, Munderfing
Nimble Innovation GmbH (vorm. PIERER Innovation GmbH), Wels
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Bilanzverlust in Höhe von EUR -11.803.010,33 auf neue Rechnung vorzutragen.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag kam es zu einer wesentlichen Veränderung der Konzernstruktur der Pankl AG. Mit
12.3.2026 hat die Gesellschaft zwei Drittel ihrer Anteile an der Pankl Racing Systems AG an externe
Investoren veräußert. Der Verkauf steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die
zuständigen Behörden.
Mit Geschäftsanteilsübertragung vom 15.01.2026 hat die Pierer Industrie AG ihre 26 % Anteile an der SO
Regensburg GmbH mit Sitz in Regensburg veräußert.
Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 24.03.2026 hat die Pierer Industrie AG ihre 24 % Anteile an der KTM
Braumandl GmbH mit Sitz in Thalheim bei Wels verkauft.
Die anhaltenden geopolitischen Spannungen im Nahen Osten stellen ein Ereignis nach dem Bilanzstichtag
dar, mögliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden laufend beobachtet, sind
jedoch derzeit nicht verlässlich quantifizierbar.
Unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt
Gemäß § 238 Abs.1 Z 7 und 8 UGB wird wie folgt berichtet:
Name des Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH, FN 134766k
Sitz des Mutterunternehmens: Wels, Österreich
Ort der Offenlegung: Landesgericht Wels
Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsräte tätig:
Blazicek Josef Vorsitzender
Dr. Chalupsky Ernst Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Robert Lager Mitglied (seit 20.03.2025)
Mag. Fritz Ecker Mitglied (seit 20.03.2025)
Mag. Alex Pierer Mitglied (seit 30.06.2025)
Mag. Kiska Gerald Mitglied (bis 20.03.2025)
Pierer Clemens Mitglied (bis 20.03.2025)
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen von EUR 65.000,00 (Vorjahr: EUR 40.000,00) bezahlt.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstände tätig:
Mag. Sisic Zedin, CFO (seit 01.07.2025)
Mag. Roithner Friedrich (seit 01.07.2025))
Mag. Friepeß Michaela (seit 01.07.2025)
DI Pierer Stefan, CEO (bis 01.10.2025)
Stephan Zöchling (von 01.01.2025 bis 19.05.2025)
Mag. Gottfried Neumeister (bis 31.07.2025)
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Beteiligungen
Firm
enname Firmensitz Eigenkapital
Anteil
in % Letztes Ergebnis
Bilanzstichtag
Pankl AG 8605 Kapfenberg 177.579.092,44 80,0 -43.067.366,42 31.12.2025
Robau Beteiligungsverwaltung
GmbH 4600 Wels 201.726.740,82 33,33 207.369,25 31.12.2025
MOTO Italia S.R.L. 39012 Merano, Italien 72.462,28 100,0 19.294,54 31.12.2024
SHW AG
73433 Aalen,
Deutschland 156.113.000,00 4,6 -2.480.000,00 31.12.2025
WESS Promotion GmbH (in
Liquidation) 4600 Wels 0,12 100,0 254.761,86 31.12.2025
abatec Beteiligungsverwaltungs
GmbH 4844 Regau 10.709.180,74 100,0 165.438,37 31.12.2025
JETFLY Airline GmbH 4063 Hörsching 314.071,70 33,3 -539.469,54 31.12.2025
SO Regensburg GmbH
93073 Neutraubling,
Regensburg 101.623,24 26,0 -11.448,33 31.12.2023
MX-KTM KINI GmbH 6210 Wiesing 926.380,90 24,0 136.240,58 31.12.2024
KTM Braumandl GmbH
4600 Thalheim bei
Wels 437.323,51 24,0 25.157,89 31.12.2024
KTM Wien GmbH 2331 Vösendorf 748.522,71 26,0 214.950,15 31.12.2024
schultheiss consulting ag 3655 Sigriswil, Schweiz
CHF
-225.810,21 50,0
CHF
-242.856,11 30.6.2025
RM 2 Radbeteiligungs GmbH 4600 Wels -9.135.178,14 26,0 -1.934.406,85 31.12.2025
A Round Capital GmbH
82031 Grünwald,
Deutschland -2.273.434,17 14,3 -88.124,60 31.12.2024
.
zum 31.12.2025Pierer Industrie AG
ANLAGENSPIEGEL
€€€€€€€€€€€€
Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand
1.1.2025
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2025
Stand
1.1.2025
Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge Stand
31.12.2025
Stand
1.1.2025
Stand
31.12.2025
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software
27.970,00 1.300,00 19.610,00 67.992,50 77.652,50 26.032,71 13.485,69 0,00 19.609,72 19.908,68 1.937,29 57.743,82
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 964.620,83 479.836,81 4.944,94 0,00 1.439.512,70 125.776,30 138.441,45 0,00 4.502,53 259.715,22 838.844,53 1.179.797,48
2. Anlagen in Bau 62.485,00 43.265,43 0,00 -67.992,50 37.757,93 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.485,00 37.757,93
1.027.105,83 523.102,24 4.944,94 -67.992,50 1.477.270,63 125.776,30 138.441,45 0,00 4.502,53 259.715,22 901.329,53 1.217.555,41
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 833.462.753,01 0,00 619.339.784,98 0,00 214.122.968,03 574.512.238,77 0,00 0,00 568.588.484,98 5.923.753,79 258.950.514,24 208.199.214,24
2. Beteiligungen 65.893.786,12 6.518.210,72 0,00 0,00 72.411.996,84 4.354.151,61 334.334,88 0,00 0,00 4.688.486,49 61.539.634,51 67.723.510,35
3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 112.348.452,70 616.209,04 0,00 0,00 112.964.661,74 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 112.348.452,70 112.964.661,74
1.011.704.991,83 7.134.419,76
619.339.784,98
0,00
399.499.626,61 578.866.390,38
334.334,88 0,00
568.588.484,98
10.612.240,28
432.838.601,45 388.887.386,33
SUMME ANLAGENSPIEGEL 1.012.760.067,66 7.658.822,00
619.364.339,92
0,00
401.054.549,74 579.018.199,39
486.262,02 0,00
568.612.597,23
10.891.864,18
433.741.868,27 390.162.685,56
.
Lagebericht
Pierer Industrie AG
Lagebericht zum Jahresabschluss
der Pierer Industrie AG, Wels
per 31.12.2025
Das Geschäftsjahr für den Einzelabschluss der Pierer Industrie AG umfasst den Zeitraum vom 1.1.2025 bis
31.12.2025. Da diese Gesellschaft eine reine Holdinggesellschaft ist, beinhaltet der Lagebericht neben der
Informationen des Einzelabschlusses auf Basis UGB (Teil 1) auch die Information der Konzernbeteiligungen
auf Basis IFRS (Teil 2)
A. Das Unternehmen
Die Pierer Industrie AG ist die Holdinggesellschaft einer europäischen Fahrzeug-Gruppe mit dem Fokus auf
den automotiven High-Tech Komponentenbereich. Zu den wesentlichen Beteiligungen der Pierer
Industrie-Gruppe (die „Gruppe“) zählt die Pankl AG.
Die Pankl AG ist eine Holdinggesellschaft, deren Beteiligungen auf die Zulieferung von Automobil- und
Luftfahrtkomponenten spezialisiert sind. Zu den Kernbeteiligungen der Pankl-Gruppe zählen die Pankl
Racing Systems AG, Muttergesellschaft der Pankl Racing-Gruppe, und die deutsche SHW AG,
Muttergesellschaft der SHW-Gruppe. Die Pankl Racing-Gruppe ist in den Bereichen Racing, High
Performance sowie Aerospace tätig. Die SHW-Gruppe ist in den Bereichen Pumpen und
Motorkomponenten sowie Bremsscheiben tätig.
Darüber hinaus hält die Pierer Industrie-Gruppe Beteiligungen an Unternehmen aus anderen
Industriezweigen, wie z.B. Elektronik.
Da die Pierer Industrie AG im Wesentlichen die Aufgaben einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft
erfüllt, wird im Lagebericht auch auf die Entwicklungen des Geschäftsjahres 2025 ihrer
Tochtergesellschaften sowie des Konzerns insgesamt eingegangen.
B. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens
Die Pierer Industrie AG hält zum 31.12.2025 unverändert 100 % Anteile an der WESS Promotion GmbH (in
Liquidation), Wels, an der abatec Beteiligungsverwaltung GmbH, Regau, sowie an der MOTO ITALIA
GmbH, Meran, Italien. Ebenfalls unverändert hält die Pierer Industrie AG 50 % Anteile an der schultheiss
consulting ag, Sigriswil, Schweiz, 26 % an der RM 2 Radbeteiligungs GmbH (vormals PIERER 2
Radbeteiligungs GmbH), Wels, und 33,33 % an der JETFLY Airline GmbH, Hörsching.
Weiters hält die Gesellschaft zum Stichtag unverändert 80 % Anteile an der Pankl AG, Kapfenberg, die
wiederum 89 % Anteile an der SHW AG, Aalen, Deutschland, und 100 % Anteile an der Pankl Racing
Systems AG, Kapfenberg, hält.
Beilage II
.
Lagebericht
Pierer Industrie AG
Zum Bilanzstichtag hält die Pierer Industrie AG direkt an der SHW AG 4,63 % Anteile.
Die KTM-Händlerbeteiligung MX–KTM Kini GmbH, Wiesing, wird unverändert mit 24 % Anteile sowie die
KTM-Händlerbeteiligung KTM Wien GmbH, Wien, wird unverändert mit 26 % Anteile gehalten.
Die Pierer Industrie AG hat im GJ 2025 die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (100 % Anteile) auf die
Robau Beteiligungsverwaltung GmbH verschmolzen und hat im Verhältnis ihrer Beteiligung durch
Anteilsauskehrung 33,33 % Anteile an der Robau Beteiligungsverwaltung GmbH erhalten. Die Pierer
Industrie AG ist Teil eines Konsortiums der Robau Beteiligungsverwaltung GmbH, die an der
börsennotierten Rosenbauer International AG die Mehrheit halten. Zum Bilanzstichtag hält das Konsortium
insgesamt direkt und indirekt 55,12 % der Anteile an der Rosenbauer International AG.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden 50,1 % Anteile an der Pierer Bajaj AG an die Bajaj Auto International
Holding B.V. verkauft.
Im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2026 wurde die KTM-Händlerbeteiligungen KTM Braumandl GmbH (24
%) mit Sitz in Thalheim bei Wels sowie SO Regensburg GmbH (26 %), mit Sitz in Regensburg verkauft.
Restrukturierungsverfahren und Going Concern
Im Zusammenhang mit den Aussagen zum Reorganisationsverfahren und dem Fortbestand des
Unternehmens verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang im Abschnitt "Restrukturierungsverfahren
nach der Restrukturierungsordnung (REO) - Annahmen zur Unternehmensfortführung ".
C. Ertrags- und Vermögenslage
Vermögenslage
31.12.2025 31.12.2024 +/-
TEUR TEUR TEUR %
kurzfristiges Umlaufvermögen 85.335 91.721 -6.386 -7,0
kurzfristiges Fremdkapital 185.453 264.922 -79.469 -30,0
Working Capital (Netto-Umlaufvermögen) -100.118 -173.201 73.083 -42,2
Anlagevermögen 390.163 433.742 -43.579 -10,1
langfristiges Umlaufvermögen 14.475 29.972 -15.497 -51,7
langfristiges Fremdkapital 154.693 73.625 81.069 110,1
Reinvermögen (Eigenkapital) 149.826 216.888 -67.061 -30,9
.
Lagebericht
Pierer Industrie AG
Bilanzanalyse
Die Bilanzsumme zum 31.12.2025 hat sich im Wesentlichen aufgrund der Erhöhung der Sachanlagen und
insbesondere durch Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung, sowie durch die Verringerung
bei den Finanzanlagen verändert.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen verringerten sich im Geschäftsjahr 2025 um EUR 50,8 Mio., die
Veränderung ist insbesondere auf den Verkauf von 50,1 % Anteile der Pierer Bajaj AG zurückzuführen.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich um EUR 19,5 Mio. verringert. Die
Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Tilgung von Darlehen in Höhe von EUR 15,5 Mio. sowie
Umgliederungen von Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen unter den Bilanzposten sonstige
Forderungen und Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 4 Mio. .
Die Verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr 2025 um EUR 1,4 Mio. erhöht. Die Veränderung betrifft
im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der
Einlösung von Finanzierungsdarlehen der PIERER IMMOREAL GmbH durch die Pierer
Konzerngesellschaft mbH. Die Pierer Industrie AG hat im Geschäftsjahr vorzeitig EUR 0,4 Mio.
Verbindlichkeiten von Anleihe- und Schuldscheindarlehen zurückgeführt.
Eigenmittelquote gemäß § 23 URG:
Eigenkapital x 100
Gesamtkapital
= 30,6 %
Die Eigenmittelquote zum Stichtag beträgt 30,6% (Vorjahr: 39,1%) und befindet sich somit weiterhin auf
einem hohen Niveau.
.
Lagebericht
Pierer Industrie AG
Ertragslage
2025 2024 +/-
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 9.498 16.255 -6.757 -41,6
Betriebsleistung 9.498 16.255 -6.757 -41,6
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Leistungen -3.244 -5.677 2.433 42,9
Rohertrag I 6.253 10.578 -4.324 -40,9
Personalaufwand -5.498 -5.976 478 8,0
Rohertrag II 756 4.602 -3.846 -83,6
sonstige betriebliche Erträge 120 1.043 -923 -88,5
sonstige betriebliche Aufwendungen -5.072 -6.846 1.774 25,9
Aufwendungen aus Finanzanlagen -101 0 -101 k. A.
Finanzerträge 3.214 8.588 -5.374 -62,6
Abschreibungen -152 -122 -30 -24,7
Abschreibungen aus Finanzanlagen -334 -578.866 578.532 99,9
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -14.954 -16.737 1.782 10,7
Ergebnis vor Steuern (EBT) -16.524 -588.338 571.813 -97,2
Steuern vom Einkommen -216 263 -479 k. A.
Jahresfehlbetrag -16.741 -588.075 571.334 -97,2
Veränderung von Rücklagen 0 617.248 -617.248 -100,0
Jahresverlust/-gewinn -16.741 29.173 -45.913 k. A.
Ergebnisanalyse
Die Pierer Industrie AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von EUR -16,7 Mio.
(Vorjahr: EUR -588,1 Mio.) erwirtschaftet. Das Betriebsergebnis beläuft sich auf EUR -4,3 Mio. (Vorjahr:
EUR -1,3 Mio.). Das Betriebsergebnis wurde insbesondere durch den Rückgang der Umsatzerlöse negativ
beeinflusst. Das Finanzergebnis beträgt im laufenden Geschäftsjahr EUR -12,2 Mio. (Vorjahr:
EUR -587,0 Mio.). Das Finanzergebnis des Geschäftsjahres 2025 wird maßgeblich durch Zins- und ähnliche
Aufwendungen von EUR 15,0 Mio., Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. sowie
Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen in Höhe von EUR 0,1 Mio. negativ beeinflusst. Positiv wirkten
sich Zinserträge in Höhe von EUR 3,2 Mio. aus.
.
Lagebericht
Pierer Industrie AG
Finanzlage
Die liquiden Mittel sind per 31.12.2025 um EUR 1,2 Mio. auf EUR 5,8 Mio. gesunken. Der Cash-Flow aus
der laufenden Geschäftstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr von EUR -1,9 Mio. auf EUR -13,4 Mio.
gesunken. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit betrug im Berichtsjahr EUR 8,6 Mio. (Vorjahr:
EUR -22,3 Mio.). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Verringerung von
Finanzierungsforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 12,7 Mio.
zurückzuführen. Demgegenüber standen Investitionen in Sachanlagen in Höhe von EUR 0,5 Mio. sowie in
Finanzanlagen in Höhe von EUR 0,5 Mio.
Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf EUR 3,5 Mio. (Vorjahr:
EUR 21,8 Mio.). Wesentliche zahlungswirksame Effekte resultierten aus der im Geschäftsjahr
vorgenommenen vorzeitigen Tilgung von Anleihen und von Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt
EUR 0,4 Mio. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Finanzierungen gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 4,0 Mio. aus.
D. Mitarbeiter
In der Gesellschaft sind 20 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 25).
L-1
KONZERNLAGEBERICHT
INHALTSVERZEICHNIS
1 ENTWICKLUNG DER PIERER INDUSTRIE-GRUPPE ................................................................ 3
1.1 DAS UNTERNEHMEN ........................................................................................................ 3
1.2 RESTRUKTURIERUNGSVERFAHREN ............................................................................. 3
1.3 SANIERUNGSVERFAHREN UND ABGANG DER BAJAJ MOBILITY-GRUPPE .............. 4
1.4 AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICH – PANKL RACING SYSTEMS AG ................ 4
1.5 ROBAU BETEILIGUNGSVERWALTUNG GMBH ............................................................... 4
1.6 VERÄNDERUNGEN IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT ............................................ 5
2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG ................................................. 5
2.1 VOLKSWIRTSCHAFT ......................................................................................................... 5
2.2 AUTOMOTIVE-BEREICH ................................................................................................... 7
2.3 SONSTIGE BEREICHE ...................................................................................................... 8
3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN .................................................................................. 9
3.1 KONZERNKENNZAHLEN .................................................................................................. 9
3.2 ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE ............................................................................. 9
3.3 BILANZANALYSE .............................................................................................................. 11
3.4 LIQUIDITÄTSANALYSE .................................................................................................... 12
3.5 INVESTITIONEN ............................................................................................................... 12
4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG ........................................................................................... 13
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN ................................................................................ 14
UMWELTINFORMATIONEN ....................................................................................................... 32
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852
(TAXONOMIE-VERORDNUNG) ....................................................................................... 32
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL ................................................................................................ 39
4.4 ESRS E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG ......................................................................... 51
4.5 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT ......................... 54
SOZIALINFORMATIONEN .......................................................................................................... 61
4.6 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS .................................................... 61
4.7 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE .............................. 78
GOVERNANCE-INFORMATIONEN ........................................................................................... 82
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG ......................................................................... 82
4.9 ANHANG ........................................................................................................................... 89
L-2
5 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E) .................................................................................... 99
6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT ......................................................................................... 100
6.1 ALLGEMEINES ZUM RISIKOMANAGEMENTSYSTEM ................................................ 100
6.2 RISIKOMANAGEMENT .................................................................................................. 100
6.3 MARKTRISIKEN ............................................................................................................. 101
6.4 BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN ............................................................................. 103
6.5 IT-RISIKEN ...................................................................................................................... 105
6.6 FINANZIELLE RISIKEN .................................................................................................. 106
6.7 SONSTIGE RISIKEN ...................................................................................................... 108
7 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS § 243a (ABS 2) UGB 110
7.1 KONTROLLUMFELD ....................................................................................................... 111
7.2 RISIKOBEURTEILUNG ................................................................................................... 111
7.3 KONTROLLMASSNAHMEN ............................................................................................ 111
7.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG .................................................................... 112
8 AUS BLICK .................................................................................................................................. 113
L-3
1 ENTWICKLUNG DER PIERER INDUSTRIE-
GRUPPE
1.1 DAS UNTERNEHMEN
Die Pierer Industrie AG ist die Holdinggesellschaft einer europäischen Industriegruppe mit Unterneh-
mensfokus auf Automotive, Aerospace und Elektronik. Die wesentliche Beteiligung der Pierer Industrie-
Gruppe (die „Gruppe“) ist die Pankl AG.
Die Pankl AG ist eine Holdinggesellschaft, deren Beteiligungen auf die Zulieferung von Automobil-,
Rennsport- und Luftfahrtkomponenten spezialisiert sind. Zu den Kernbeteiligungen der Pankl-Gruppe
zählen die deutsche SHW AG, Muttergesellschaft der SHW-Gruppe und die Pankl Racing Systems AG,
Muttergesellschaft der Pankl Racing-Gruppe. Die SHW-Gruppe ist in den Bereichen Pumpen und Mo-
torkomponenten sowie Bremsscheiben tätig. Die Pankl Racing-Gruppe ist in den Bereichen Racing,
High Performance sowie Aerospace tätig. Die Pankl Racing Systems AG befindet sich aktuell in einem
Verkaufsprozess und ist als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. Am 12. März 2026 gab die
Gruppe den Einstieg eines österreichischen Konsortiums bei der Pankl Racing Systems AG und den
Verkauf von zwei Drittel bekannt. Nach der Transaktion hält die Pierer Industrie AG unverändert 80 %
an der Pankl AG, welche nach der Transaktion ein Drittel (vorher: 100 %) an der Pankl Racing Systems
AG hält.
Darüber hinaus hält die Pierer Industrie-Gruppe Beteiligungen an Unternehmen aus anderen Industrie-
zweigen, wie z.B. Elektronik über die ABATEC GmbH (100 %) sowie Feuerwehrtechnik, Brand- und
Katastrophenschutz über die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH (33,33 %), welche rund 55 % an
Rosenbauer International AG hält. Eine vollständige Beteiligungsliste kann dem Konzernanhang ent-
nommen werden.
1.2 RESTRUKTURIERUNGSVERFAHREN
Wie im Kapitel 1.2 des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2024 beschrieben, hat die Pierer In-
dustrie AG am 25. November 2024 ein europäisches Restrukturierungsverfahren nach der Restruktu-
rierungsordnung (ReO) eingeleitet. Davon betroffen waren ausschließlich Gläubiger bestimmter Finan-
zinstrumente.
Nach Annahme des von der Pierer Industrie AG vorgelegten Restrukturierungsplans durch die betroffe-
nen Gläubiger und seine Bestätigung durch das zuständige Landesgericht war das Restrukturierungs-
verfahren am 20. Februar 2025 erfolgreich abgeschlossen. Am 17. April 2025 hat die Pierer Industrie
AG einen Sicherungszessionsvertrag mit den Gläubigern abgeschlossen und künftige Forderungen aus
der Umsetzung der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Gläubiger
gleichzeitig und gleichrangig abgetreten.
Die vollständige Tilgung der betreffenden Finanzverbindlichkeiten ist gemäß ReO-Plan in den Jahren
2026 und 2027 vorgesehen. Auch die Zinsen werden vereinbarungsgemäß bedient. Finanzierungsquel-
len sind Mittelzuflüsse aus der Gesellschafterebene und aus Beteiligungsveräußerungen. Wie eingangs
erläutert, wurde im März 2026 der geplante Verkauf von zwei Drittel der Pankl Racing Systems AG in
einer Ad hoc Mitteilung bekanntgegeben. Die Pierer Industrie AG beabsichtigt nun, die oben genannten
Anleihen und Schuldscheindarlehen zur Gänze vorzeitig im 2. Halbjahr 2026 zu tilgen.
Für weitere Informationen wird auf den Konzernanhang des Geschäftsjahres 2025 unter Punkt 2. „In-
formationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insol-
venzverfahren wesentlicher Tochterunternehmen“ verwiesen.
L-4
1.3 SANIERUNGSVERFAHREN UND ABGANG DER BAJAJ MOBILITY-GRUPPE
Wie im Konzernabschluss und -lagebericht der Pierer Industrie AG zum 31. Dezember 2024 beschrie-
ben, hat die KTM AG sowie zwei ihrer Tochtergesellschaften, die KTM Components GmbH und die KTM
Forschungs & Entwicklungs GmbH, am 29. November 2024 ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit
Eigenverwaltung beantragt.
Diese Verfahren wurden im Juni 2025 insolvenzrechtlich abgeschlossen. Zur Erfüllung des Sanierungs-
plans stellte die Bajaj Auto International Holdings BV zusätzliches Kapital in Höhe von insgesamt rund
€ 800 Mio. zur Verfügung.
Mangels ausreichender finanzieller Mittel bestand für die Pierer Industrie AG keine Möglichkeit, an der
Sanierung der Bajaj Mobility-Gruppe (vormals: PIERER Mobility-Gruppe) entscheidend mitzuwirken und
Einfluss auf die Steuerung der Sanierungsaktivitäten zu nehmen. Für die Pierer Industrie AG ergab sich
daraus zum 31. Dezember 2024 eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Abtretung von Antei-
len an der börsennotierten Bajaj Mobility AG eine wesentliche Bedingung für den Einstieg von Eigenka-
pitalinvestoren in die Bajaj Mobility AG und damit deren Sanierung sein wird. Im Zuge der Sanierung
der Bajaj Mobility-Gruppe (einschließlich der KTM-Gruppe) hat die Pierer Industrie AG am 22. Mai 2025
mit dem bisherigen Partner und Minderheitsaktionär der Bajaj Auto International Holdings AG (vormals:
Pierer Bajaj AG), der Bajaj Auto International Holdings BV, eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlos-
sen. Diese gewährte Bajaj Auto International Holdings BV das Recht, bis Ende Mai 2026 von der Pierer
Industrie AG zu diesem Zeitpunkt gehaltene Anteile an der Bajaj Auto International Holdings AG, die mit
rund 75 % an der Bajaj Mobility AG beteiligt ist, jederzeit zu erwerben. Der Kaufpreis für das gesamte
Aktienpaket wurde mit rund € 50 Mio. festgelegt.
Im November 2025 übte die Bajaj Auto International Holdings B.V. die Call-Option vollständig aus. Die
von der Pierer Industrie AG gehaltenen Aktien an der Bajaj Auto International Holdings AG wurden am
18. November 2025 an die Bajaj Auto International Holdings B.V. übertragen. Damit ist die Bajaj Auto
International Holdings B.V. nunmehr Alleinaktionärin der Bajaj Auto International Holdings B.V. und folg-
lich Mehrheitseigentümer der Tochtergesellschaft Bajaj Mobility AG, welche nicht mehr Teil des Pierer
Industrie-Gruppe ist.
Bilanziell wurde im Vorjahr (Ende November 2024) die Bajaj Mobility-Gruppe aufgrund des eingeleiteten
Sanierungsverfahrens und dem Verlust der Beherrschung im Konzernabschluss der Pierer Industrie AG
endkonsolidiert. Ab diesem Zeitpunkt wurde aufgrund des noch bestehenden maßgeblichen Einflusses
die Gesellschaft „At-Equity“ bilanziert. Mit Optionsvereinbarung am 22. Mai 2025 und bis zum Abgang
der Anteile an die Bajaj Auto International Holdings B.V. im November 2025 wurde die Bajaj Mobility-
Gruppe als „zur Veräußerung gehalten“ gemäß IFRS 5 bilanziert.
1.4 AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICH – PANKL RACING SYSTEMS AG
Zum 31. Dezember 2025 wurde die Pankl Racing-Gruppe im Hinblick auf einen geplanten Anteilsverkauf
als „zur Veräußerung gehalten“ und als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 eingestuft. Am
12. März 2026 gab die Gruppe schließlich den Einstieg eines österreichischen Konsortiums bei der
Pankl Racing Systems AG bekannt. Die steirische KNILL Gruppe, die Raiffeisen-Landesbank Steier-
mark und die Invest AG übernehmen zwei Drittel der Anteile von der Pankl AG an der Pankl Racing
Systems AG. Die Pankl AG soll mit einem Drittel weiterhin Anteilseigner bleiben. Der Verkauf steht unter
der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die zuständigen Behörden.
1.5 ROBAU BETEILIGUNGSVERWALTUNG GMBH
Darüber hinaus ist die Pierer Industrie AG Teil eines Konsortiums, das seit März 2025 die Mehrheit der
Anteile an der börsennotierten Rosenbauer International AG hält. Die Beteiligung erfolgt über die Robau
Beteiligungsverwaltung GmbH (auch „Robau“), die im Geschäftsjahr 2025 in den Konsolidierungskreis
(„At-Equity“) der Gruppe einbezogen wurde. Das Vermögen der im Vorjahr gegründeten PiMa
L-5
Beteiligungsverwaltung GmbH wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Juli 2025 im Wege der Ge-
samtrechtsnachfolge auf die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH übertragen (Down-stream Ver-
schmelzung). =XP%LODQ]VWLFKWDJKlOWGDV.RQVRUWLXPLQVJHVDPWGLUHNWXQGLQGLUHNWௗGHU$QWHLOH
an der Rosenbauer International AG. Die Pierer Industrie AG ist an der Robau Beteiligungsverwaltung
*PE+GLUHNWPLWௗEHWHLOLJW
Als Teil dieses Konsortiums ist der Gruppe über die Robau ein strategischer Einstieg bei der Rosen-
bauer International AG, dem führenden Hersteller für Feuerwehrtechnik im abwehrenden Brand- und
Katastrophenschutz, gelungen. Die dafür gegründete Robau hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung die
Mehrheit von rund 55 % an der Rosenbauer International AG im März 2025 übernommen.
1.6 VERÄNDERUNGEN IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
VORSTAND
Stephan Zöchling war von 1. Jänner 2025 bis 19. Mai 2025 Mitglied des Vorstands und Mag. Gottfried
Neumeister von 1. Jänner 2025 bis 31. Juli 2025. DI Stefan Pierer schied mit 1. Oktober 2025 aus dem
Vorstand aus. Mag. Friedrich Roithner, Mag. Zedin Sisic und Mag. Michaela Friepeß wurden mit 1. Juli
2025 als neue Mitglieder in den Vorstand bestellt.
Somit besteht der Vorstand der Pierer Industrie AG aus Mag. Friedrich Roithner (CEO), Mag. Zedin Sisic
(CFO) und Mag. Michaela Friepeß.
AUFSICHTSRAT
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. März 2025 wurden Dr. Robert Lager und Mag.
Fritz Ecker als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Sie folgten den ausgeschiedenen Mag. Ge-
rald Kiska und Clemens Pierer. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Juni 2025 wurde Mag.
Alex Pierer als weiteres Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Somit besteht der Aufsichtsrat aus Josef Blazicek (Vorsitzender), Dr. Ernst Chalupsky
(Stv. Vorsitzender), Dr. Robert Lager, Mag. Fritz Ecker und Mag. Alex Pierer.
2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENT-
WICKLUNG
2.1 VOLKSWIRTSCHAFT
Das globale wirtschaftliche Umfeld ist weiterhin von außergewöhnlich hoher Unsicherheit geprägt. Ne-
ben anhaltenden geopolitischen Spannungen – insbesondere dem russisch-ukrainischen Krieg – stellt
der seit Ende Februar 2026 eskalierte militärische Konflikt im Nahen Osten einen zusätzlichen Belas-
tungsfaktor dar. Dieser wirkt sich über gestiegene Energie- und Rohstoffpreise, erhöhte Inflationserwar-
tungen sowie eine zeitweise Verschärfung der Finanzierungsbedingungen negativ auf das weltwirt-
schaftliche Umfeld aus. Gleichzeitig beeinträchtigen handelspolitische Unsicherheiten und strukturelle
Anpassungsprozesse im internationalen Handel weiterhin Investitionsentscheidungen.
Trotz dieser Risiken zeigt sich die Weltwirtschaft insgesamt widerstandsfähig. Für das Jahr 2026 wird
ein Wachstum der globalen Wirtschaftsleistung XPௗprognostiziert. Damit verlangsamt sich der
Aufschwung gegenüber den Vorjahren leicht, bleibt jedoch stabil und über die früheren Rezessionssze-
narien. Tragende Faktoren sind weiterhin die gestiegenen Konsumausgaben in größeren Volkswirt-
schaften, eine nach wie vor expansive Fiskalpolitik einiger Länder sowie hohe Investitionen in techno-
logieintensive Bereiche wie KI, digitale Infrastruktur und Automatisierung.
L-6
,Q GHQ IRUWJHVFKULWWHQHQ 9RONVZLUWVFKDIWHQ EOHLEW GLH :DFKVWXPVG\QDPLN PRGHUDW ௗ 'LH 86$
ௗSURILWLHUHQZHLWHUKLQYRQILVNDOLVFKHQ,PSXOVHQXQGHLQHUKRKHQ,QYHVWLWLRQVWlWLJNHLWLP7HFKQR
logiesektor. Gleichzeitig belasten erhöhte Energiepreise und restriktivere Finanzierungs-bedingungen
7HLOHGHUSULYDWHQ1DFKIUDJH,QGHU(XUR]RQHௗZLHDXFKLQ'HXWVFKODQGௗEOHLEWGLH(UKR
lung gedämpft. Hier wirken wachstumsbremsend insbesondere die weiterhin hohe Energieabhängigkeit
sowie strukturelle Schwächen in der Verarbeitungsindustrie.
Die Schwellen- und Entwicklungsländer bleiben auch 2026 die wichtigsten Wachstumstreiber der Welt-
ZLUWVFKDIWௗZHQQJOHLFKGHU.RQIOLNWLP1DKHQ2VWHQGLHVH/lQGHUJUXSSHEHUSURSRUWLRQDOEHODV
tet. China (4,4 %) verzeichnet trotz staatlicher Stützungsmaßnahmen und einer Stabilisierung der Ex-
porte eine leichte Abschwächung, dabei bleiben die strukturellen Herausforderungen, insbesondere im
Immobiliensektor und aufgrund demografischer Entwicklungen, fortbestehen,QGLHQௗEHKDXSWHW
seine Rolle als dynamischste große Volkswirtschaft, was von einer starken Binnenkonjunktur und hohen
öffentlichen Investitionen getragen wird.
Das wirtschaftliche Umfeld bleibt demnach von erheblichen Risiken geprägt. Der IWF hebt insbeson-
dere folgende Unsicherheiten hervor: eine mögliche Ausweitung oder Verlängerung des Konflikts im
Nahen Osten mit weitreichenden Auswirkungen auf die Energiepreise und Lieferketten, eine mögliche
Korrektur überzogener Gewinnerwartungen im Zusammenhang mit Investitionen in KI sowie erneute
handelspolitische Spannungen. Gleichzeitig bestehen Potenziale für einen Aufschwung, sofern es ge-
lingt, die geopolitischen Spannungen zu entschärfen und Produktivitätsgewinne aus neuen Technolo-
gien rascher in nachhaltiges Wachstum zu überführen.
IWF-WACHSTUMSPROGNOSE für 2026
1)
2026/04 2026/01
Weltwirtschaft 3,1 % 3,3 %
Fortgeschrittene Volkswirtschaften 1,8 % 1,8 %
Eurozone 1,1 % 1,3 %
Deutschland 0,8 % 1,1 %
USA 2,3 % 2,4 %
Schwellen- und Entwicklungsländer 3,9 % 4,2 %
China 4,4 % 4,5 %
Indien 6,5 % 6,4 %
1) IWF (Internationaler Währungsfonds), World Economic Outlook: https://www.imf.org/en/publica-
tions/weo/issues/2026/04/14/world-economic-outlook-april-2026?cid=ca-com-homepage-sm26-WEOEA2026001
und https://www.imf.org/en/publications/weo/issues/2026/01/19/world-economic-outlook-update-january-2026
L-7
2.2 AUTOMOTIVE-BEREICH
FAHRZEUG- UND MOTORENPRODUKTION
Die europäische Automobilzuliefererbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel hin
zur Elektromobilität, der mit erheblichem Investitionsbedarf verbunden ist. Gleichzeitig sieht sich die
Branche einem intensiver werdenden Wettbewerbsumfeld gegenüber, das zunehmend durch asiatische
Produzenten geprägt ist, die mit hohen Skaleneffekten, aggressiven Preisstrategien und einer starken
Integration entlang der Wertschöpfungskette auftreten. Dieser verschärfte Konkurrenzkampf erhöht den
Margendruck weiter und erfordert von europäischen Zulieferern eine klare technologische Differenzie-
rung, hohe Innovationsgeschwindigkeit sowie eine konsequente Fokussierung auf hochwertige, spezi-
alisierte Produkte, um die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.
Wesentlich für die Geschäftsentwicklung der SHW-Gruppe ist die Produktion von sogenannten Light
Vehicles (Fahrzeuge kleiner sechs Tonnen) sowie die damit verbundene Produktion von Motoren und
Getrieben in Europa, China, Nord- und Südamerika. Im Jahr 2025 ist die Produktion von Fahrzeugen
kleiner sechs Tonnen nach Angaben des Daten- und Informationsdienstes S&P Global weltweit um 3,7
% von 89,6 Mio. im Vorjahr auf 92,9 Mio. Stück gestiegen.
China erzielte hierbei ein Produktionsvolumen von 33,1 Mio. Einheiten und damit einen Anstieg von
10,2 % im Vergleich zum Vorjahr. In Europa war ein Rückgang um 1,2 % auf rund 17,0 Mio. Einheiten
zu verzeichnen. In Deutschland stieg die Produktion von 4,2 Mio. Einheiten auf 4,3 Mio. Einheiten, was
einem Zuwachs von 0,8 % entspricht. In Rumänien war ein Rückgang in Höhe von 2,6 % auf 0,5 Mio.
Einheiten zu verzeichnen. In Nordamerika sank das Produktionsvolumen von Light Vehicles von 15,4
Mio. Einheiten auf 15,3 Mio. Einheiten (-1,0 %). In Südamerika war hingegen ein Wachstum von 1,8 %
zu verzeichnen, dieses resultierte großteils aus Brasilien (3,0 %).
Die Produktion von Benzinmotoren stieg weltweit im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % auf 68,7 Mio.
Einheiten. Die Produktion von Dieselmotoren wies einen Rückgang von 4,5 % auf. Hybrid- und Elektro-
motoren erreichten hingegen erneut eine Wachstumsrate von 28,5 % auf 14,8 Mio. Damit erhöht sich
der Marktanteil von 12,8 % auf 15,9 % im Jahr 2025.
AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICH – PANKL RACING
Durch die klare strategische Ausrichtung auf das Hypercar-Segment sowie auf spezialisierte Hochleis-
tungsbauteile, insbesondere für die Luftfahrt, ist die Pankl-Racing-Gruppe (aufgegebener Geschäfts-
bereich) überwiegend in Premium- und Nischenmärkten tätig. In diesen Segmenten erweist sich die
Nachfrage als stabil, während der Margendruck im Branchenvergleich geringer ausfällt, sodass Pankl
30,1
17, 2
15 , 4
3,0
33,1
17, 0
15 , 3
3,0
China Europa Nordamerika Südamerika
2024
2025
LIGHT VEHI CLE PRODUKTION NACH REGIONEN (IN MIO. EINHEITEN)
Quelle: S& P Global – Februar 2026
L-8
Racing auch in einem insgesamt herausfordernden Umfeld eine robuste Markt- und Wettbewerbsposi-
tion aufrechterhalten kann. Im Berichtsjahr 2025 lag ein Schwerpunkt auf dem Sanierungsverfahren der
KTM AG, einem der wichtigsten Kunden der Pankl Racing-Gruppe. Das Verfahren wurde erfolgreich
abgeschlossen, sodass KTM weiterhin als verlässlicher Geschäftspartner gilt. Die Entwicklungen beim
Kunden werden dennoch aufmerksam verfolgt und bestehende Maßnahmen konsequent fortgeführt.
Aktuell bestehen keine akuten Risiken, gleichwohl bleibt eine vorsichtige Einschätzung möglicher
Schwankungen im Auftragsvolumen Teil des laufenden Monitorings. Die breite Kundenbasis der Pankl
Racing-Gruppe reduziert etwaige Abhängigkeiten und trägt dazu bei, potenzielle Risiken wirksam zu
begrenzen.
2.3 SONSTIGE BEREICHE
ELKTRONIKBEREICH:
In der deutschen Elektroindustrie belief sich im Gesamtjahr 2025 (lt. Statistik des ZVEI) der aggregierte
Umsatz auf den Wert von 225,1 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 2,3 % gegenüber dem
Vorjahr. Im Jahr 2025 sind die Auftragseingänge mit einem Plus von 6,0 % deutlich gegenüber dem
Vorjahr gestiegen. Dennoch ist der preisbereinigte Produktionswert ist um 0,3 % gesunken.
Demnach zeigt der aktuelle Auftragsstand der Abatec-Gruppe einen steigenden Trend, was auf eine
Erholung im Wirtschaftssektor hindeutet, und auf eine allgemein stärkere Nachfrage zurückzuführen ist.
Infolgedessen rechnet Abatec für das Geschäftsjahr 2026 mit einer weiteren Steigerung des Umsatzes.
An der strategischen Positionierung als Nischenanbieter für High-Tech-Elektroniklösungen in Industrie
und Automotive Anwendungen wird beständig weitergearbeitet. Mit Fertigungsprozessen am aktuellen
Stand der Technik, qualifiziertem Personal und der Ausrichtung nach dem NULL-Fehler-Prinzip, wird
Abatec den hohen Qualitätsanforderungen der Kunden gerecht. Ziel ist die Qualitätsführerschaft in Be-
zug auf Produktqualität und effizienter Serienproduktion.
FEUERWEHRTECHNIK:
Trotz einer anhaltend schwachen Konjunktur mit geringem Wirtschaftswachstum in Österreich, Deutsch-
land und der Eurozone entwickelte sich die Nachfrage nach Feuerwehrtechnik im Berichtsjahr insge-
samt positiv. Der Bedarf an leistungsfähiger Katastrophen- und Brandschutzausrüstung blieb infolge
steigender Extremwetterrisiken sowie des Erneuerungsbedarfs bestehender Fahrzeugflotten hoch. An-
gesichts knapper öffentlicher Budgets war ein zunehmender Trend zu Sammelausschreibungen sowie
zu einer höheren Standardisierung von Fahrzeugflotten zu beobachten. Der Auftragseingang in Europa
lag mit 740,3 Mio. Euro etwas unter Vorjahr (745,3 Mio. Euro). In der Region Middle East & Afrika war
die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stabil. Saudi-Arabien war das wichtigste Impulsgeberland. Mit
einem BIP-Zuwachs von 4,3 % wirkten staatliche Investitionsprogramme, strukturelle Reformen sowie
die fortschreitende Diversifizierung der Wirtschaft außerhalb des Ölsektors unterstützend auf das ge-
samtwirtschaftliche Umfeld. Die dynamische Entwicklung in der Area Asia-Pazifik Region setze sich
2025 fort, unterstützend von einer robusten Binnenkonjunktur, einer anhaltend hohen Konsum- und In-
vestitionsnachfrage sowie einer insgesamt stabilen Exportleistung, die sich trotz globaler Unsicherhei-
ten und handelspolitischer Spannungen als widerstandsfähig erwies. In hochentwickelten Märkten wie
Hongkong und Singapur fokussiert sich Rosenbauer auf Speziallösungen sowie auf Schutzausrüstung.
In Australien liegt der Schwertpunkt auf dem Flughafensegment. In der Area Americas (Nord- und Süd-
amerika sowie Karibik) zeigte sich der nordamerikanische Feuerwehrmarkt in 2025 mit einem Marktvo-
lumen von rund 4.500 Fahrzeugen pro Jahr stabil. Die USA sich weiterhin der wichtigste Einzelmarkt für
Feuerwehrfahrzeuge und vereinten rund ein Viertel des weltweiten Marktvolumens auf sich. Der Auf-
tragseingang in der Area Americas lag mit 466,9 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau von 529,6 Mio.
Euro.
L-9
3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
3.1 KONZERNKENNZAHLEN
ERTRAGSKENNZAHLEN
(fortgeführter Geschäftsbereich)
2024 2025
¨
Umsatzerlöse in € Mio. 564,3 530,2 -6,1%
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) in € Mio. 26,8 1,9 -93,0%
EBITDA-Marge in % 4,8% 0,4%
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) in € Mio. -74,1 -82,3 -11,0%
EBIT-Marge in % -13,1% -15,5%
Ergebnis nach Steuern in € Mio. -88,8 -68,6 22,7%
BILANZKENNZAHLEN 31.12.2024 31.12.2025
¨
Bilanzsumme in € Mio. 1.335,2 1.156,0 -13,4%
Eigenkapital in € Mio. 491,4 360,3 -26,7%
Eigenkapitalquote in % 36,8% 31,2%
Working Capital Employed in € Mio. 211,5 89,3 -57,8%
Nettoverschuldung in € Mio. 569,0 446,0 -21,6%
Gearing in % 115,8% 123,8%
Investitionen
1)
in € Mio. 288,9 39,8 -86,2%
MITARBEITER 31.12.2024 31.12.2025
¨
Mitarbeiter (inklusive Leiharbeiter) Anzahl 4.509 4.194 -7,0%
1)
Working Capital Employed = Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2)
Nettoverschuldung = Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig, langfristig) – Zahlungsmittel
3)
*HDULQJ 1HWWRYHUVFKXOGXQJௗௗ(LJHQNDSLWDO
4)
Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten laut Anlagespiegel; ohne Leasingzugänge (IFRS 16) in Höhe von € 12,7 Mio. (Vorjahr: € 64,7 Mio.)
5)
Mitarbeiterstand zum Stichtag (inklusive Leiharbeiter)
6)
Kennzahlen betreffen in 2025 nur den fortgeführten Geschäftsbereich; Kennzahlen 2025 inkl. dem aufgegebenen Geschäftsbereich: Working Capital Employed
€ 209,4 Mio. (Vorjahr: € 211,5 Mio.), Nettoverschuldung € 563,9 Mio. (Vorjahr: € 569,0 Mio.), Gearing 156,5% (Vorjahr: 115,8%)
3.2 ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE
Der fortgeführte Geschäftsbereich des Konzerns erzielte einen Umsatz von € 530,2 Mio. (Vorjahr:
€ 564,3 Mio.) und ein EBIT von € -82,3 Mio. (Vorjahr: € -74,1 Mio.). Die EBIT-Marge des fortgeführten
Geschäftsbereichs liegt mit -15,5 % zu -13,1 % unter dem Vorjahr. Das Ergebnis der betrieblichen Tä-
tigkeit vor Abschreibungen (EBITDA) war auch 2025 positiv und erreichte € 1,9 Mio. (-93 %). Das Er-
gebnis nach Steuern beträgt € -68,6 Mio. (Vorjahr: € -88,8 Mio.).
Das operative Ergebnis war insbesondere durch das At-Equity-Ergebnis (bis zur Umgliederung als zur
Veräußerung gehalten Ende Mai 2025) der Bajaj Mobility-Gruppe in Höhe von € -52,2 Mio. sowie der
Abwertung dieser Beteiligung auf den Fair-Value um € -5,8 Mio. negativ beeinflusst. Zudem wurden die
Vermögenswerte der CGU „SHW“ in Höhe von € 45,4 Mio. (Vorjahr: € 50,9 Mio.) wertberichtigt. Bereinigt
um diese Effekte ergäbe sich ein positives EBIT für 2025 von € 21,2 Mio. und ein EBITDA von € 59,9
Mio.
L-10
Pankl-Gruppe
Die Pankl-Gruppe erzielte Gesamt-Umsatzerlöse (fortgeführt und aufgegeben) in Höhe von € 836,1 Mio.
(-6,1 %) und ein EBIT in Höhe von € -26,7 Mio. Euro (Vorjahr: € -34,2 Mio.). Das EBIT beinhaltet Wert-
berichtigungen an der CGU „SHW“ in Höhe von € 45,4 Mio. (Vorjahr: € 50,9 Mio.). Das EBITDA beläuft
sich im Geschäftsjahr 2025 bei € 84,3 Mio. (+3,4 %).
SHW-Gruppe (im Konzern fortgeführter Geschäftsbereich):
Für das Geschäftsjahr 2025 war ein leichter Anstieg des Umsatzes für die SHW-Gruppe erwartet wor-
den, für die Geschäftsbereiche Pumpen und Motorkomponenten ein moderater Rückgang sowie für die
Pulvermetallurgie ein leichter Rückgang des Umsatzes, hingegen für den Geschäftsbereich Brems-
scheiben ein moderater Anstieg des Umsatzes. Mit € 483,2 Mio. lag der Umsatz der SHW-Gruppe mit
6,9 % unter dem Vorjahr. Der Geschäftsbereich Pumpen und Motorkomponenten erzielte 2025 einen
Umsatz in Höhe von € 290,0 Mio. und lag damit 4,8 % unter dem Vorjahr. Auch der Geschäftsbereich
Pulvermetallurgie lag mit einem Umsatz von € 43,3 Mio. 14,5 % unter dem Vorjahr. Im Geschäftsbereich
Bremsscheiben reduzierte sich der Umsatz um 7,1 % auf € 150,0 Mio.
Das EBITDA der SHW-Gruppe lag im Geschäftsjahr 2025 um 22,1 % deutlich über dem Vorjahr. Die
EBITDA-Marge betrug 9,6 % und lag damit ebenfalls deutlich über dem Vorjahr mit 7,3 %. Die Abschrei-
bungen lagen mit € 33,7 Mio. um € 2,4 Mio. bzw. 7,6% über dem Niveau des Vorjahres. Das Betriebs-
ergebnis (EBIT) liegt mit € 12,8 Mio. um € 6,0 Mio. deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Die EBIT-
Marge beträgt 2,7 % gegenüber 1,3 % im Vorjahr.
Pankl Racing-Gruppe (im Konzern aufgegebener Geschäftsbereich):
Die Umsatzerlöse der Pankl Racing-Gruppe sanken im Geschäftsjahr 2025 um -5,8 % auf € 357,6 Mio.
(Vorjahr: € 379,5 Mio.). Vor dem Hintergrund des Sanierungsverfahrens der KTM AG und dem damit
einhergehenden Produktionsstopp, verringerte sich der Umsatz des Bereichs Racing/High Performance
im Geschäftsjahr 2025 von € 333,9 Mion auf € 302,9 Mio. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von
€ 31,0 Mio. Der Umsatz im Bereich Aerospace konnte nach € 47,3 Mio. im Jahr 2024 weiter auf e € 56,0
Mio. gesteigert werden.
Für die Pankl Racing-Gruppe ergab sich nach Hinzurechnung der Abschreibungen in Höhe von € -29,1
Mio. im Geschäftsjahr 2025 ein EBITDA von € 37,4 Mio. (Vorjahr: € 46,0 Mio.). Dies entspricht einer
EBITDA-Marge von 10,5 % (Vorjahr: 12,1 %). Das EBIT reduzierte sich 2025 auf € 8,3 Mio. (Vorjahr: €
15,1 Mio.) und die EBIT-Marge auf 2,3 % (Vorjahr: 4,0%).
Sonstige
Der im Geschäftsjahr 2025 verzeichnete Umsatzrückgang der Abatec-Gruppe YRQ¼ௗௗ0LRLP9RU
MDKUDXI¼ௗௗ0LRLVWLP:HVHQWOLFKHQDXIHLQHVHLW(QGHGHV*HVFKlIWVMDKUHVUFNOlXILJH$XI
tragslage zurückzuführen. Die Umsatzentwicklung war dabei insbesondere durch eine schwächere
Nachfrage in den Bereichen Maschinenbau und Automotive geprägt, die sich dämpfend auf das Um-
satzniveau auswirkte und zur insgesamt rückläufigen Erlösentwicklung beitrug. Demgegenüber entwi-
ckelten sich die Umsätze im Elektronikbereich im Verlauf des Geschäftsjahres 2025 weitgehend stabil.
Diese Stabilität wurde teilweise durch Abrufe eines größeren Kunden gestützt, sodass der Bereich der
Sensorik für Elektromobilität im Vergleich zum Vorjahr einen zunehmenden Anteil am Konzernumsatz
ausmachte und den rückläufigen Umsatz in anderen Geschäftsbereichen teilweise kompensieren
konnte. Trotz des gesunkenen Umsatzvolumens spiegeln sich die veränderte Umsatzstruktur sowie die
eingeleiteten Effizienz- und Kostenmaßnahmen positiv in der Ergebnisentwicklung wider. Insgesamt
konnte das operative Ergebnis deutlich verbessert werden und unterstreicht die operative Trendwende
trotz des weiterhin herausfordernden Marktumfelds.
Die sehr gute Ertragsentwicklung der Rosenbauer International AG (Tochterunternehmen der Robau
Beteiligungsverwaltung GmbH) wirkte sich auch positiv auf das EBIT der Pierer Industrie-Gruppe aus.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde erstmalig ein „At-Equity“-Ergebnis von € 7,9 Mio. an der Robau erfasst.
L-11
3.3 BILANZANALYSE
Die Bilanzstruktur der Pierer Industrie-Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:
2024 2025
Mio. € in %
Mio. € in %
Langfristige Vermögenswerte 927,7 69,5% 587,9 50,9%
Kurzfristige Vermögenswerte 407,
5
30,5% 213,3 18,5%
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0,0 0,0% 354,8 30,7%
Vermögenswerte 1.335,2 100,0% 1.156,0 100,0%
Eigenkapital 491,4 36,8% 360,3 31,2%
Langfristige Schulden 326,
3
24,4% 277,2 24,0%
Kurzfristige Schulden 517,4 38,8% 317,3 27,4%
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräuße-
rung gehaltenen Vermögenswerten
0,0
0,0% 201,2 17,4%
Eigenkapital und Schulden 1.335,2 100,0% 1.156,0 100,0%
Die Bilanzsumme der Pierer Industrie-Gruppe verringerte sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vor-
jahres um 13,4 %. auf € 1.156,0 Mio.
Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich 2025 um 36,7 % auf € 588,1 Mio. Die Differenz
resultiert hauptsächlich aus der Wertberichtung der Vermögenswerte der CGU „SHW“ in Höhe von €
45,4 Mio. sowie aus der Umgliederung „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ in Höhe von €
171,0 Mio.
Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte war im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Abbau der Vorräte
um € 114,6 Mio. (davon € -108,3 Mio. aufgrund des Ausweises der Pankl Racing-Gruppe „als zur Ver-
äußerung gehalten“) und ein Abbau der liquiden Mittel um € -38,6 Mio. zu verzeichnen, davon sind € -
22,6 Mio. auf den aufgegebenen Geschäftsbereich zurückzuführen. Zudem reduzierten sich die Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen um € -48,1 Mio., wobei € -45,0 Mio. den aufgegebenen Ge-
schäftsbereich betreffen. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte verzeichnen einen Anstieg
in Höhe von € 7,1 Mio. (€ 9,2 Mio. aus aufgegebenem Geschäftsbereich).
Insgesamt reduzierten sich die kurzfristigen Vermögenswerte auf € 213,4 Mio. (Vorjahr: € 407,5 Mio.),
wobei € 185,2 Mio. auf die Umgliederung der Pankl Racing-Gruppe zurückzuführen sind.
Bei den langfristigen Schulden war im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Rückgang um € -49,0 Mio. bzw.
-15,0% auf € 277,4 Mio. zu verzeichnen. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der Umgliede-
rung der Pankl Racing-Gruppe als „zur Veräußerung gehalten“.
Die kurzfristigen Schulden verringerten sich 2025 um € -200,1 Mio. bzw. 38,7 % auf € 317,3 Mio. Der
Großteil der Veränderung ist auf die Umgliederung der Pankl Racing-Gruppe, die Finanzverbindlichkei-
ten im kurzfristigen Bereich und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen.
Diese verringerten sich in Höhe von € -40,5 Mio. (davon entfielen € -33,3 Mio. auf den aufgegebenen
Geschäftsbereich). Die sonstigen Verbindlichkeiten und Steuerschulden reduzierten sich in Summe auf
€ 34,2 Mio., dies ist im Wesentlichen auf die Umgliederung der Veräußerungsgruppe zurückzuführen.
Die Rückstellungen verzeichneten einen Anstieg von € 4,6 Mio. auf € 8,0 Mio. (€ 0,7 Mio. aus aufgege-
benem Geschäftsbereich).
Das Eigenkapital verringerte sich von € 491,4 Mio. (31. Dezember 2024) auf € 360,3 Mio. (31. Dezem-
ber 2025). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 31,2 % (Vorjahr: 36,8 %). Hauptverantwort-
lich für die absolute Senkung des Eigenkapitals war das negative Periodenergebnis in Höhe von € -69,5
Mio. (Vorjahr: € -88,8 Mio.).
L-12
3.4 LIQUIDITÄTSANALYSE
Der Cashflow aus Betriebstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2025 bei € 57,9 Mio. und damit deutlich über
dem Vorjahreswert von € -439,6 Mio., wofür insbesondere die Steigerung des Ergebnisses sowie die
Verminderung des Nettovermögens des Geschäftsjahres ausschlaggebend war. Der Cashflow aus In-
vestitionstätigkeit betrug € -44,2 Mio. und lag ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert von € -489,1
Mio. Der Free Cashflow belief sich folglich auf € 13,7 Mio. (Vorjahr: € -928,7 Mio.).
Nach Berücksichtigung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von € -26,0 Mio. (Vorjahr:
€ 673,9 Mio.) verringerten sich die liquiden Mittel im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um
€ -16,0 Mio. (zzgl. Fremdwährungseffekte von € -3,7 Mio.) auf € 42,0 Mio., wobei 22,6 Mio. den aufge-
gebenen und € 19,4 Mio. den fortgeführten Bereich betreffen.
3.5 INVESTITIONEN
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in der Pierer Industrie-Gruppe Investitionen in Höhe von € 39,8
Mio. getätigt (Vorjahr: € 288,9 Mio.). Diese betrafen in Höhe von € 36,4 Mio. (Vorjahr: € 135,7 Mio.)
Sachanlagen und in Höhe von € 3,3 Mio. (Vorjahr: € 153,2 Mio.) immaterielle Vermögenswerte. Die
Investitionen betreffen im Wesentlichen die Pankl-Gruppe:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in der Pankl-Gruppe Investitionen
1
in Höhe von € 38,7 Mio.
getätigt (Vorjahr: € 63,3 Mio.). In der SHW-Gruppe betrugen die Investitionen € 25,0 Mio. (Vorjahr: €
41,1 Mio.). Davon entfielen € 22,5 Mio. auf Sachanlagen und € 2,4 Mio. auf immaterielle Vermögens-
werte. Die Pankl Racing-Gruppe (aufgegebener Geschäftsbereich) investierte insgesamt € 13,8 Mio.
(Vorjahr: € 22,1 Mio.). Davon entfielen € 13,1 Mio. auf Sachanlagen und € 0,7 Mio. auf immaterielle
Vermögenswerte.
1
ohne Leasingzugänge (IFRS 16) in Höhe von € 11,4 Mio. (Vorjahr: € 17,1 Mio.)
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-13
4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Diese Nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts im Konzernab-
schluss in Übereinstimmung mit den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversi-
tätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) und gemäß den European Sustainability Reporting Standards
(ESRS) erstellt. Die Anwendung der ESRS erfolgte aufgrund der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung
vorherrschenden Rechtslage in Österreich freiwillig. Demnach unterliegt die vorliegende Nichtfinanzielle
Erklärung einer freiwilligen externen Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Zudem enthält die Erklärung
Informationen und Kennzahlen der Pierer Industrie AG auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung
(EU) 2020/852.
Die wesentlichen Themen der Pierer Industrie-Gruppe werden gemäß NaDiVeG in folgenden Kapiteln
genauer behandelt:
x Umweltinformationen (Umweltbelange): E1, E2 und E5;
x Sozialinformationen (Soziale und Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschrechten): S1
und S2;
x Governance-Informationen (Achtung von Menschrechten, Bekämpfung von Korruption
und Bestechung): G1.
Inhaltsverzeichnis
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
UMWELTINFORMATIONEN
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852 (TA-
XONOMIE-VERORDNUNG)
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL
4.4 ESRS E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG
4.5 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
SOZIALINFORMATIONEN
4.6 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
4.7 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
4.9 ANHANG
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-14
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
Die Pierer Industrie AG ist eine reine Holdinggesellschaft und das Mutterunternehmen der Pierer Indust-
rie-Gruppe (die “Gruppe”). Sie umfasst die Teilkonzerne Pankl-Gruppe (in weiterer Folge auch als Kern-
beteiligung bezeichnet) und Abatec-Gruppe.
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die Pierer Industrie AG hat die Nichtfinanzielle Erklärung 2025 auf konsolidierter Basis erstellt. Der Kon-
solidierungskreis für diese Erklärung entspricht dem des Konzernabschlusses 2025 (siehe Kapitel
XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs). Die Inhalte der Nichtfinanziel-
len Erklärung fokussieren sich auf die Aktivitäten der Pierer Industrie-Gruppe. Falls gefordert oder für
die Verständlichkeit erforderlich, werden Informationen entlang der vor- und nachgelagerte Wertschöp-
fungskette der Unternehmensgruppe ergänzt. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse der Pierer Industrie-
Gruppe betrachtete ihre Wertschöpfungskette mit Fokus auf direkte Geschäftspartner. Weitere Informa-
tionen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, auch hinsichtlich offengelegter Konzepte,
Maßnahmen und Metriken, werden in den jeweiligen Abschnitten zu den Themenstandards (E1, E2, E5,
S1, S2 und G1) dargestellt. Die Nichtfinanzielle Erklärung der Gruppe enthält vorausschauende Infor-
mationen, die aufgrund ihres Charakters mit Unsicherheiten sowie bekannten und unbekannten Risiken
verbunden sind. Da sie von künftigen, auch außerhalb der Kontrolle der Gruppe liegenden Ereignissen
abhängen, können die tatsächlichen Ergebnisse rückblickend betrachtet von den zukunftsgerichteten
Aussagen mit Wesentlichen Abweichungen einhergehen.
Die im Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs genannten asso-
ziierten Gesellschaften wurden, soweit relevant und wesentlich, in die THG-Bilanz unter E1-6 einbezo-
gen. Für die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (verschmolzen in die Robau Beteiligungsverwaltung
GmbH) sind für den Zeitraum März bis Juli 2025 die Emissionen für Scope 3 Kategorie 3.15 in der CO
2
-
Bilanz anteilig enthalten.
Die in dieser Nichtfinanziellen Erklärung angeführten Maßnahmen beziehen sich auf die Teilkonzerne
der Kernbeteiligung, welche 2025 den wesentlichen Unternehmensbereich der Gruppe bilden. Die Aba-
tec-Gruppe findet neben den quantitativen Datenpunkten primär bei den Konzepten (Management der
IROs) in dem jeweiligen Themenstandard Berücksichtigung. Mit Ausnahme von ESRS E2, da dieser
Themenstandard im Wesentlichen auf die SHW-Gruppe infolge ihrer Geschäftstätigkeit zutrifft.
Die Gruppe hat von der Möglichkeit, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-
how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, nicht Gebrauch gemacht.
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Bei der Zusammenstellung der Nichtfinanziellen Erklärung achtete die Gruppe auf die Vollständigkeit
und Korrektheit der angegebenen Daten. Nach Möglichkeit nutzte sie Primärdaten zur Berechnung
quantitativer Angaben in Bezug auf die eigenen Geschäftstätigkeiten. Aufgrund der eingeschränkten
Datenverfügbarkeit in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und deren hoher Komplexität
konnte zur Berechnung der Kennzahlen bisher nur eingeschränkt auf Primärdaten zurückgegriffen wer-
den. Folglich wurden teils Annahmen getroffen wie bei Scope 3-THG-Emissionen. Darüber hinaus
mussten zum Teil Annahmen oder Hochrechnungen auf Basis von Headcount durchgeführt werden.
Dies trifft auf Kennzahlen für die Pierer Industrie AG, da diese Gesellschaft weniger als 50 Mitarbeiter
hat (E1, E5, Scope 1, 2 und 3 außer Sub-Scope 3.6) sowie auf die Abatec-Gruppe (E5, Sub-Scopes
3.4, 3.7, 3.9, 3.10 und 3.12). Demnach unterliegen die hier berichteten indirekten Emissionskennzahlen
einem hohen Maß an Schätzunsicherheit. Weitere Informationen zur Berechnung der Angaben sowie
deren Sicherheit finden sich in Verbindung mit den angegebenen Daten in den Abschnitten zu den Be-
rechnungsgrundsätzen und -Annahmen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-15
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
In der vorliegenden Erklärung sind erstmalig Vorjahreswerte zu den ESRS-Kennzahlen angegeben. Die
Vorjahreswerte enthalten auch die Werte des aufgegebenen Geschäftsbereichs (Bajaj Mobility-
Gruppe/vormals PIERER Mobility-Gruppe, im nachfolgenden „Bajaj Mobility-Gruppe“). Ein Vergleich mit
den Kennzahlen des Vorjahres ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
Aufgrund von Anpassungen der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2024 (siehe Anhangsangabe III.
„Segmentberichterstattung“) sind angepasste Werte auch für die Energieintensität aus Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös (ESRS E1-6 48-52) und die THG-Intensität pro Nettoerlös
(ESRS E1-6 54) ausgewiesen.
Bei der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurden infolge der Verabschiedung des
delegierten Rechtsakts zur Vereinfachung der Berichterstattung der EU-Taxonomie-Verordnung (EU)
2026/73 Vereinfachungen angewendet. Die Anwendung des Wesentlichkeitskonzepts hinsichtlich der
De-minimis-Schwelle ist im Kapitel 4.2. dieses Lageberichts zur „EU-Taxonomie“ beschrieben.
Allgemeine Information hinsichtlich der offengelegten Kennzahlen und Informationen
Die im vorliegenden Bericht offengelegten Kennzahlen wurden von keiner externen Stelle (mit Aus-
nahme der Wirtschaftsprüfung) validiert.
Die Verbrauchs- und Emissionszahlen der hergestellten Komponenten, die zur Ermittlung der Scope-
3.01-THG-Emissionen herangezogen wurden, basieren auf intern berechnete Daten. Für weitere Infor-
mationen siehe E1-6 sowie die Beschreibung der Berechnungsgrundsätze und -annahmen in Bezug
auf ESRS E1. Die MDR-A Anforderungen nach ESRS 2 wurden nur für wesentliche Maßnahmen voll-
ständig umgesetzt.
Der gesamte Produktentstehungsprozess – von der Produktidee, dem Designprozess, der Konstruktion
und Entwicklung, der Zusammenarbeit mit den Zulieferbetrieben und der Beschaffung von Materialien
und Herstellung der Antriebs-, Fahrwerks-, und Motorkomponenten, Pumpen und Leichtbau- und Ver-
bundbremsscheiben und Luftfahrtkomponenten, bis hin zu der Verpackung und dem Versand – wird von
einem integrierten Managementsystem nach ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 erfasst und mit dem
Qualitäts- und Prozessmanagementsystem gesteuert. Der Zertifizierungsumfang der ISO 9001:2015
umfasst die Produktionsstandorte der Pankl Racing Systems AG in Österreich, Slowakei, Großbritan-
nien, China und am Standort Cerritos in Nordamerika. Bei der SHW AG umfasst der Zertifizierungsum-
fang die Standorte in Deutschland, Rumänien und China. Der Zertifizierungsumfang der ISO
14001:2015 umfasst bei der Pankl Racing Systems AG neben den Standorten in Österreich auch die
Produktionen in der Slowakei, China, und Nordamerika. Bei der SHW AG umfasst der Zertifizierungs-
umfang neben den Standorten in Deutschland auch die Produktionen in Brasilien und Rumänien. Die
SHW AG verfügt über eine ISO-50001-Zertifizierung, die einen regelmäßigen standortübergreifenden
Austausch im Rahmen des Energiemanagementsystems vorsieht.
Information zum aufgegebenen Geschäftsbereich
Mit 31.12.2025 wurde die Pankl Racing Systems AG als „zur Veräußerung gehalten“ gemäß IFRS 5
ausgewiesen (siehe „Kapitel “1.4 in diesem Konzernlagebericht und Anhangsangabe 9. „Veränderungen
im Konsolidierungskreis“) und soll im Geschäftsjahr 2026 als assoziiertes Unternehmen gehalten wer-
den. Die in dieser Nichtfinanziellen Erklärung angeführten Konzepte, Maßnahmen und Ziele sowie die
ESRS-Kennzahlen beziehen sich auf den gesamten Konzern inkl. der Pankl Racing Systems AG für
das Geschäftsjahr 2025 und darüber hinaus. Die Kennzahlen für die Energieintensität aus Tätigkeiten
in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös und THG-Intensität pro Nettoerlös wurden sowohl für
den fortgeführten als auch für den aufgegebenen Geschäftsbereich (inkl. Pankl Racing Systems AG)
berechnet.
Im Rahmen der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie wurde die Pankl Racing Systems AG als
aufgegebener Geschäftsbereich bei der Berechnung der Umsatz- und OpEx-Kennzahlen nicht berück-
sichtigt, eine Anpassung der CapEx-Kennzahl erfolgte nicht.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-16
GOVERNANCE
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (inkl. GOV1 G1)
Die PIERER Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Diese Rechtsform
sieht ein duales System vor, d.h. auf Organebene die Trennung von Geschäftsführung (Vorstand) und
Kontrolle (Aufsichtsrat). Der Vorstand hatte drei Mitglieder (Vorjahr: vier) und setzte sich zum 31. De-
zember 2025 aus Friedrich Roithner (CEO), Zedin Sisic (CFO) und Michaela Friepeß (Mitglied des Vor-
stands) zusammen; der Aufsichtsrat umfasste fünf Personen (Vorjahr: vier). Beide Organe verfügen
über keine Vertretung von Arbeitnehmern und anderen Arbeitskräften. Die Zusammenarbeit zwischen
Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmäßigen Abständen und basiert auf einer offenen und trans-
parenten Diskussion.
Der Vorstand der Pierer Industrie AG hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie
es das Unternehmenswohl unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer
sowie das öffentliche Interesse erfordert. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Für gewisse im österreichischen Aktienge-
setz (AktG), in der Satzung und der Geschäftsordnung bestimmte Geschäftsfälle hat der Vorstand die
Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen.
Vorstand und Aufsichtsrat stellten sich per 31. Dezember 2025 wie folgt dar:
Vorstand
Friedrich Roithner ist seit 1. Juli 2025 im Vorstand und seit 1. Oktober 2025 CEO. Nach dem Studium
an der Johannes Kepler Universität Linz (Betriebswirtschaftslehre) war Friedrich Roithner bei einer der
Big Four Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien als Revisionsassistent (Schwerpunkt
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung) tätig. Von 1992 bis 2006 war Friedrich Roithner bei der Austria
Metall AG tätig, von 2002 als Mitglied des Vorstands. Er wechselte im Jahr 2007 in die CROSS-Gruppe
(heutige Bajaj Mobility-Gruppe) und war von 2010 bis 2023 als Mitglied des Vorstands tätig, von 2015
bis 2023 als CFO sowie von 2023 – 2025 in der Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats.
Zedin Sisic ist seit 1. Juli 2025 Mitglied des Vorstands und CFO. Nach seiner Ausbildung an der HTL
für Elektrotechnik in Wels absolvierte Zedin Sisic das Studium der Wirtschaftswissenschaften an der
Johannes Kepler Universität Linz. Seine berufliche Karriere startete er im Bereich Controlling bei einem
international tätigen börsenotierten Unternehmen in Linz. Im August 2013 wechselte er ins Beteiligungs-
controlling der Pierer-Gruppe, wo er seit 2016 das Konzernrechnungswesen leitet.
Michaela Friepeß ist seit 1. Juli 2025 Mitglied des Vorstands. Nach dem Studium der Handelswissen-
schaften begann sie ihre berufliche Karriere 1998 als Financial Analyst sowie im Bereich Business De-
velopment bei der GE Capital Bank in Wien und in Paris. In 2003 wechselte Michaela Friepeß in die
Pierer-Gruppe, wo sie neben ihrer Funktion als Mitglied des Vorstands der Pierer Industrie AG (2015
bis 2024) Aufsichtsratsmandate in verschiedenen Konzerngesellschaften ausübte. Michaela Friepeß
verfügt über umfassende Praxiserfahrung und Spezialisierung im Bereich Kapitalmarkt, Corporate
Governance, Compliance und Nachhaltigkeit. Sie ist Vorstandsmitglied der Bajaj Auto International Hol-
dings AG (vormals Pierer Bajaj AG) und darüber hinaus als Prokuristin der Pierer Konzerngesellschaft
mbH tätig.
Stefan Pierer legte sein Vorstandsmandat mit Oktober 2025 nieder. Gottfried Neumeister trat mit Juli
2025 und Stephan Zöchling mit Mai 2025 als Mitglied des Vorstands zurück.
Aufsichtsrat
Josef Blazicek ist seit dem Jahr 2012 Mitglied des Aufsichtsrats, zuletzt als dessen stellvertretender
Vorsitzender und seit März 2025 als Vorsitzender. Als Wertpapier- und Kapitalmarktspezialist war er bis
zum Jahr 2000 im Bankensektor tätig. Seit dem Jahr ist Josef Blazicek Gesellschafter in der QINO
Gruppe/Ocean Consulting GmbH. Josef Blazicek übt Aufsichtsratsmandate auch in anderen Konzern-
gesellschaften der Pierer-Gruppe aus und ist zudem Vorsitzender des Aufsichtsrats der All for One
Group SE.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-17
Ernst Chalupsky ist seit dem Jahr 2012 Mitglied des Aufsichtsrats, zuletzt als Vorsitzender und seit
März 2025 dessen stellvertretender Vorsitzender. Er ist Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwalts-
kanzlei Saxinger. Dr. Ernst Chalupsky ist nach Abschluss seines Studiums an der Johannes Kepler
Universität Linz und seiner Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten oberösterrei-
chischen Sozietät seit 1982 als Rechtsanwalt in Wels tätig. Bis zur Fusion mit Saxinger & Baumann zu
SCWP im Jahre 2000 war Ernst Chalupsky als Partner in der Sozietät Chalupsky & Gumpoldsberger in
Wels tätig. 1996/1997 absolvierte Ernst Chalupsky an der Universität St. Gallen das Masterstudium
„Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht“.
Fritz Ecker ist seit 20. März 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Er ist Rechtsanwalt und seit 2019 Partner
der Rechtsanwaltskanzlei Oberhammer Rechtsanwälte. Fritz Ecker ist nach Abschluss seines Studiums
an der Universität Salzburg und seit seiner Ausbildung als Rechtsanwaltsanwärter in einer renommier-
ten österreichischen Wirtschaftskanzlei seit 2014 als Rechtsanwalt tätig. Neben seiner Funktion als In-
solvenzverwalter ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der Cleen Energy AG und hat den Vorsitz im
Beirat der MKW Holding GmbH inne.
Robert Lager ist seit 20. März 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Er ist seit 2009 Managing Partner bei
Actum in Linz und verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Consulting-Erfahrung, davon über 15 Jahre
mit dem Fokus auf Restrukturierung und Turnaround sowie Corporate Finance mittelständischer Unter-
nehmen. Dr. Robert Lager startete nach Abschluss seines Studiums an der Johannes Kepler Universität
Linz seine berufliche Karriere bei der KPMG Financial Advisory Services in Linz bevor er 2007 als Senior
Manager zu CONFIDUM in St. Gallen wechselte. Robert Lager übt Aufsichtsmandate bei der Cleen
Energy AG, der MIBAG Beteiligungs GmbH und der Alpenländische Garantie – Gesellschaft m.b.H. aus.
Alex Pierer ist seit 30. Juni 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach dem Studium der Wirtschaftswissen-
schaften an der Johannes Kepler Universität in Linz begann er seine berufliche Karriere als Geschäfts-
führer der Pierer Konzerngesellschaft mbH in Wels. Seit 2018 ist Alex Pierer ebenfalls Geschäftsführer
der Nimble Innovation GmbH (vormals PIERER Innovation GmbH) - Ein Unternehmen, das auf die Ent-
wicklung von digitalen Lösungen spezialisiert ist. Bei der Kiska GmbH hatte Herr Pierer die Funktion
des Geschäftsführers von 2021 bis 2024 inne. Darüber hinaus übte er von 2018 bis 2025 Vorstands-
mandate in verschiedenen Konzerngesellschaften der Pierer-Gruppe aus und war zudem Mitglied des
Aufsichtsrats in der Pankl Racing Systems AG (von 2022 bis 2025). Gerald Kiska und Clemens Pierer
waren bis März 2025 Mitglied des Aufsichtsrats.
Zusammensetzung und Diversität
Im Vorstand: Auswahlkriterien für Mitglieder des Vorstands sind die fachliche Qualifikation, Führungs-
qualitäten und bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über Unternehmen der Pierer Industrie-Gruppe
und/oder über die Besonderheiten von Beteiligungsunternehmen.
Der Fokus der Vorstandsmitglieder richtete sich im Berichtsjahr vorrangig auf die Umsetzung des am
20. Februar 2025 angenommenen Restrukturierungsplans, welcher im Zuge des im November 2024
eingeleiteten Restrukturierungsverfahrens nach der Restrukturierungsordnung (ReO) festgelegt wurde.
Die Mitglieder des Vorstands konnten ihr nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen daher nur punktuell
erweitern. Definierte Schulungsmaßnahmen gibt es für Vorstandsmitglieder derzeit noch nicht.
Alter und Geschlecht einer Person spielen bei der Entscheidung über die Besetzung des Vorstands
keine Rolle und führen weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung im Auswahlverfah-
ren. Zum 31. Dezember 2025 setzte sich der Vorstand aus zwei männlichen Mitgliedern (Geburtsjahr-
gänge 1963 und 1987) und einem weiblichen Mitglied (Geburtsjahrgang 1972) zusammen. Der Frauen-
anteil betrug demnach rund 33 % (im Verhältnis 1:2). Alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands
sind österreichische Staatsangehörige.
Im Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat wird mit fachlich und persönlich qualifizierten Personen besetzt. An-
dere Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats werden nicht berücksichtigt. Im Aufsichtsrat sind keine
Frauen vertreten.
Nachhaltigkeitsaspekte werden in der Gruppe auf Ebene der Kernbeteiligung (Pankl-Gruppe) behan-
delt. Aus diesem Grund treten diese Aspekte auf Ebene des Aufsichtsrats der Pierer Industrie AG in den
Hintergrund. Definierte Schulungsmaßnahmen gibt es für Aufsichtsratsmitglieder derzeit noch nicht.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-18
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind alle unabhängig (100 %) und stehen in keiner geschäftlichen oder
persönlichen Beziehung zur Pierer Industrie AG oder deren Vorstand, die einen materiellen Interessen-
konflikt begründet.
Kanäle zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten
Sustainability Steering Committee (SSC): Auf Ebene der Pierer Industrie AG wurde das im Ge-
schäftsjahr 2024 eingerichtete Sustainability Steering Committee (SSC) aufgrund von Veränderungen
in der Beteiligungsstruktur neu aufgestellt. Seine Aufgaben sind neben der Steuerung und Koordination
der Nachhaltigkeitsaktivitäten aus Konzernsicht sowie die Steuerung und Erfüllung der Reportingpflich-
ten gemäß den geltenden und stets wachsenden Herausforderungen in der Regulatorik. Auf Ebene der
Pankl AG besteht ein separates SSC (siehe GOV-2).
Michaela Friepeß, Nachhaltigkeitsbeauftragte der Pierer Konzerngesellschaft mbH (oberste Konzern-
mutterunternehmen der Pierer-Gruppe und direkte Muttergesellschaft der Pierer Industrie AG), leitet das
SSC der Pierer Industrie AG, das sich zudem aus der Nachhaltigkeitsverantwortlichen der Pierer Indust-
rie AG und dem Leiter des SSC sowie Nachhaltigkeits-Teams der Teilkonzerne zusammensetzt. Die
Nachhaltigkeitsverantwortliche der Pierer Industrie AG ist zudem Mitglied im SSC der Kernbeteiligung.
Da die Kernbeteiligung der Pierer Industrie AG selbst in einer Konzernstruktur organisiert ist, haben die
Vorstände und Aufsichtsräte dieser Gesellschaften die Verantwortung in ihrem jeweiligen Teilkonzern
für die Konzeption, Umsetzung bzw. Kontrollen und Governance zur Überwachung, Verwaltung und
Beaufsichtigung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in den Teilkonzernen der Kernbeteiligung setzen sich
aus Mitgliedern mit den für Nachhaltigkeit relevanten Fachkenntnissen zusammen und verfügen über
Expertise in Bereichen wie Umweltmanagement, Risikosteuerung und technologische Entwicklung. Da-
bei stellen die Organe sicher, dass notwendiges Fachwissen intern vorhanden oder extern zugänglich
ist, und sie sind aktiv in die Festlegung, Überwachung und Überprüfung der Unternehmensstrategie,
der Ziele und Maßnahmen zu wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, Risiken und Chancen einge-
bunden. Definierte Schulungsmaßnahmen gibt es derzeit nur für Vorstandsmitglieder der Teilkonzerne.
Die für diese Nichtfinanzielle Erklärung der Pierer Industrie AG notwendigen Berichtsinhalte ergeben
sich weitgehend aus der Konsolidierung der Datenpunkte der Pankl-Gruppe sowie der Abatec-Gruppe.
Wie die nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften in den Datenpunkten berücksichtigt wer-
den, findet sich in BP-1.
Da die Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb der Pierer Industrie-Gruppe auf Ebene der Kernbeteiligung
umfassend behandelt werden, befasst sich der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss der Pierer In-
dustrie AG damit nur im Rahmen der Genehmigung des Konzernabschlusses und -lageberichts.
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Lei-
tungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Da die Kernbeteiligung der Pierer Industrie AG selbst in einer Konzernstruktur organisiert sind, haben
die Vorstände und Aufsichtsräte der Muttergesellschaft der jeweiligen Teilkonzerne die Verantwortung
in ihrem jeweiligen Teilkonzern für die Konzeption, Umsetzung bzw. Kontrolle der Verpflichtungen im
Bereich Nachhaltigkeit. Die für die Pierer Industrie-Gruppe ausgewiesenen konsolidierten Auswirkun-
gen, Risiken und Chancen haben in Bezug auf die Strategie der Pierer Industrie AG als Beteiligungs-
holding daher eine untergeordnete oder nur punktuelle Bedeutung, weswegen sich weder Vorstand
noch Aufsichtsrat damit im Geschäftsjahr 2025 auseinandergesetzt haben. Vor diesem Hintergrund wur-
den diese im Berichtsjahr auch nicht vertieft bei der Überwachung der Strategie, Entscheidungen über
wichtige Transaktionen oder der Risikomanagementverfahren berücksichtigt.
Das Reporting an den Aufsichtsrat der Pierer Industrie AG passiert im Zuge der Jahresberichterstellung
und der Feststellung des Jahres-/Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Die Kenntnis-
nahme zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse für das Berichtsjahr 2025 erfolgte auf Konzern-
ebene im Rahmen einer Prüfungsausschusssitzung.
Die Pankl AG ist eine Holdinggesellschaft mit zwei operativ tätigen Gesellschaften – die Pankl Racing
Systems AG und die SHW AG. Das Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt daher weitestgehend auf Ebene
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-19
dieser Tochtergesellschaften. Sowohl in der Pankl Racing Systems AG als auch in der SHW AG gibt es
jeweils ein Nachhaltigkeitsteam, welches in regelmäßigen Abstimmungsmeetings den Austausch pflegt
und so das Nachhaltigkeitsmanagement der Pankl AG in sich vereint. Beide Nachhaltigkeitsteams be-
richten in regelmäßig stattfindenden Abstimmungsmeetings an die jeweiligen Vorstände. In diesen wer-
den dem Vorstand sowohl Risiken näher erläutert als auch entsprechende Maßnahmen dargelegt und
in weiterer Folge vom Vorstand freigegeben. Zusätzlich findet in der Pankl Racing Systems AG quar-
talsweise ein Abstimmungsmeeting für den Bereich Umwelt statt, in dem komprimiert die aktuellen The-
men in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen erarbeitet werden. Daran nehmen neben den Vertre-
tern der betroffenen und verantwortlichen Abteilungen auch Mitglieder des Vorstands teil. ESG-Risiken
sind in das bestehende Risikomanagement und die internen Kontrollprozesse integriert.
Aufgrund der Ausgestaltung der Aktionärsstruktur und der sich stark deckenden Verteilung der Vor-
standsmandate sowohl in den operativ tätigen Tochtergesellschaften und der Pankl AG selbst, erfolgt
das Reporting an den Aufsichtsrat im Zuge der Jahresberichterstellung und der Feststellung des Jah-
resabschlusses.
Da die Pankl AG eine wesentliche Konzernbeteiligung der Pierer Industrie AG bildet, erfolgt insbeson-
dere im Zuge der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung und der Kennzahlenerhebung eine enge
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der einzelnen SSC dieser Gesellschaften. Zudem werden
die SSC-Mitglieder (Verantwortliche aus den relevanten Fachabteilungen) der Abatec-Gruppe in diese
Steuerungsprozesse regelmäßig eingebunden.
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (inkl.
GOV-3 E1)
Bei der variablen Vergütung des Vorstands werden ausschließlich finanzielle Kennzahlen (somit weder
spezifische nachhaltigkeitsbezogene Ziele und/oder Auswirkungen noch klimabezogene Erwägungen
zu CO
2
-Emissionen) berücksichtigt. Der Aufsichtsrat erachtet diese Vergütungsregelungen geeignet für
den Vorstand der Pierer Industrie AG als Beteiligungsholding. Der Aufsichtsrat geht von einem ganz-
heitlichen Ansatz des Vorstands aus, bei dem nichtfinanzielle Belange immanent für eine langfristig er-
folgreiche Unternehmensführung sind, welche den unternehmerischen Bestand und die Zukunftsfähig-
keit des Geschäftsmodells gewährleisten.
Die Aufsichtsratsvergütung besteht ausschließlich aus einem Sitzungsgeld für Aufsichtsratssitzungen.
Zur Garantie einer unbefangenen Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat werden
den Aufsichtsratsmitgliedern keine variablen Vergütungen gewährt.
In diesem Sinne werden bei der variablen Vergütung der Vorstände der Pankl-Gruppe / Geschäftsführer
der Abatec-Gruppe ebenfalls ausschließlich finanzielle Kennzahlen berücksichtigt.
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht,
welche in vorliegender nichtfinanzieller Erklärung beschrieben werden.
KERNELEMENTE DER
SORGFALTSPFLICHT ABSCHNITTE IN DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Einbindung der Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie und Ge-
schäftsmodell
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich
die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befas-
sen
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Einbeziehung betroffener Interes-
sensträger in alle wichtigen Schritte
der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich
die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befas-
sen
ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 MDR-P: Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltig-
keitsaspekten
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-20
ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unterneh-
mens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S1-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Ka-
näle über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
ESRS S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöp-
fungskette in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Ka-
näle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern
können
ESRS G1-1: Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensfüh-
rung
ESRS G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Ermittlung und Bewertung negati-
ver Auswirkungen
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswir-
kungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Ma-
nagement wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Maßnahmen zum Umgang mit ne-
gativen Auswirkungen
„Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“-Abschnitte in den
einzelnen Kapiteln zu den themenbezogenen Standards
Nachverfolgung der Wirksamkeit
dieser Bemühungen und Kommuni-
kation
„Kennzahlen und Ziele“-Abschnitte in den einzelnen Kapiteln zu den the-
menbezogenen Standards
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Risikomanagement und die internen Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind auf Ebene
der Kernbeteiligung umgesetzt.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde sukzessive die Ausrollung eines einheitlichen und in sich geschlossenem
Risikomanagement vorangetrieben. Im ersten Schritt wurden hierfür sowohl Risiken und Auswirkungen
als auch Chancen gesammelt, welche mit den jeweiligen Fachbereichen adaptiert, ergänzt und bewertet
wurden. Dadurch erfolgte auch die Integration der Risiken aus der nichtfinanziellen Berichterstattung,
da auch mit dem ESG-Management eine entsprechende Bewertung der Risiken vorgenommen wurde.
Die sich daraus ableitbaren Ergebnisse flossen direkt in die Wesentlichkeitsbeurteilung ein.
In den operativ tätigen Tochtergesellschaften der Pankl AG (Pankl Racing Systems AG und die SHW
AG) wurde jeweils ein Nachhaltigkeitsteam aufgebaut, die im engen Austausch stehen und gemeinsam
das Nachhaltigkeitsmanagement der Pankl AG bilden umso die Kontrollfunktion zu gewährleisten. Auf-
grund der Vielzahl eingebundener Fachbereiche bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung ist
die Bündelung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Nachhaltigkeitsmanagement für die Un-
terstützung der Fachbereiche sowie für die korrekte Datenkonsolidierung von Relevanz.
Die Pankl-Gruppe hat die wesentlichen Risiken der ESG-Datenerhebung klar identifiziert. Dazu zählen
die fehlerhafte Übermittlung der Daten von ausländischen Standorten, verspätete Dateneingabe, ge-
schätzte Werte, fehlende Daten von Lieferanten, fehlende Nachweisdokumente sowie mögliche Ver-
ständnisprobleme bezüglich der Anforderungen für die CSRD-Berichterstattung.
Zur Minderung dieser Risiken kommt gruppenweit eine zentrale Softwarelösung zum Einsatz, welche
die Verantwortlichkeiten der Datenverantwortlichen klar regelt, den Prüf- und Freigabe-Prozess durch
autorisierte Verantwortliche (Mitglieder des Nachhaltigkeitsmanagements) vorgibt und mittels integrier-
tem Audit-Trail lückenlos dokumentiert. Die Datenmeldung erfolgt durch definierte Fachbereiche, die
zudem entsprechende Nachweisdokumente im System hinterlegen. Auf Basis dieser Informationen so-
wie des Audit-Trails erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch das Nachhaltigkeitsmanagement. Bei Unklar-
heiten oder Abweichungen wird mit den Datenerfassern Rücksprache gehalten, bevor eine abschlie-
ßende Freigabe im System vorgenommen werden kann. Ein Vier-Augen-Prinzip stellt zusätzlich die
Rückverfolgbarkeit der eingemeldeten Rohdaten sicher. Parallel dazu wird von der Softwarelösung
zwecks Plausibilitätsprüfung auch ein Jahresvergleich durchgeführt. Die gewonnenen Ergebnisse
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-21
fließen anschließend in die relevanten Entscheidungs- und Berichtsprozesse ein, indem sie die Grund-
lage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden, die strategische Planung unterstützen und zur Ab-
leitung von Maßnahmen zur Verbesserung der ESG-Leistung genutzt werden. Nach der systemseitigen
Konsolidierung werden die ESG-Daten dem Management-Board präsentiert, sodass die Nachvollzieh-
barkeit, Transparenz und Governance im gesamten Erfassungs- und Freigabeprozess gewährleistet ist.
STRATEGIE
Die strategischen Entscheidungen und Maßnahmen werden auf Ebene der Kernbeteiligung getroffen
und gesteuert.
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Die Pankl AG ist eine reine Holdinggesellschaft und das Mutterunternehmen der Pankl-Gruppe, die aus
der Pankl Racing Systems AG und der SHW AG besteht. Die Hauptproduktgruppen der Pankl AG um-
fassen sowohl hochpräzise Einzelkomponenten als auch komplette Systeme in der Automobil- und Luft-
fahrtindustrie. Entwickelt und produziert wird für die Märkte Rennsport, Luxusautomobil, Personenkraft-
wagen, Luftfahrt, Truck & Off-Highway, Zweirad und Industrieanwendungen. Es kam weder in Hinblick
auf die Hauptproduktgruppen noch auf bedienten Märkten zu einer Veränderung. Standorte für die Kom-
ponentenherstellung befinden sich in Österreich, Deutschland, Slowakei, Rumänien, Großbritannien,
Nordamerika, China und Brasilien. Die Pankl-Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2025
4.193 Mitarbeiter, davon 3.573 in Europa. Die genaue Verteilung der Mitarbeiter nach Ländern ist im
Abschnitt S1-6 dargestellt.
Wertschöpfungskette
Die Wertschöpfungsketten der Teilkonzerne sind global aufgebaut und weit verzweigt. Zentrale Input-
parameter umfassen Rohmaterialien, Materialien, Halbfertigteile und Fertigteile beispielsweise zur Her-
stellung der Komponenten und Assemblierung der Antriebskomponenten in der Pankl-Gruppe sowie zur
Herstellung von elektronischen Baugruppen in der Abatec-Gruppe. Bei den eingekauften Waren handelt
es sich größtenteils um Produkte aus Stahl, Aluminium, Titan oder Elektronik (Leiterplatten und elektro-
nische Bauteile). Zur Verpackung und zum Versand werden häufig Mehrweggestelle oder Kartonagen
und vermehrt Gitterboxen verwendet. Weitere Informationen zu den Stoffströmen finden sich im Ab-
schnitt E5-4. Aufgrund der Komplexität der vorgelagerten Wertschöpfungsketten der Teilkonzerne ist es
nur schwer möglich die eingekauften Waren bis zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen. Zentrale Pro-
zessschritte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind jedoch der Rohstoffabbau und die Verar-
beitung zu Primär- und Sekundärprodukten sowie Transport und Lagerprozesse. Ferner ist die Wieder-
aufbereitung von End-of-Life-Produkten und die Rückführungen in den Kreislauf ein Teil der vor- und
der nachgelagerten Wertschöpfungskette der Produkte.
Ein Großteil des Einkaufvolumens für die Produktion an den österreichischen und deutschen Standorten
stammt aus Europa (85 %). Als Tier-1 Lieferant arbeitet die Pankl-Gruppe eng mit ihren großteils lang-
jährigen Partnern zusammen.
Die Teilkonzerne bieten ihren Kunden, Investoren/Anlegern und Interessensträgern Nutzen in folgenden
Bereichen:
x Herstellung und Vertrieb von Antriebs-, Motor-, und Fahrwerkskomponenten, Bremsschei-
ben sowie Luftfahrtkomponenten
x Herstellung von elektronischen Baugruppen
x Arbeitsplätze mit hohen Sicherheitsstandards
x Mitarbeiter-Benefits
x Dividenden und Zinsen auf Fremdkapitalfinanzierungen
Den größten Umsatzanteil erwirtschaftete die Pankl-Gruppe im Jahr 2025 im Bereich Pumpe, in der
Abatec-Gruppe war es der Bereich Biomasse-Heizungssteuerungen. Da die Geschäftstätigkeit der
Pankl-Gruppe auf der Fertigung von Komponenten basiert, spiegelt sich dies entsprechend in der Nach-
haltigkeitsberichterstattung des Konzerns wider. Die Geschäftstätigkeit der Abatec-Gruppe besteht in
der Fertigung von Elektronikbaugruppen. Die größten Absatzmärkte der Pankl-Gruppe befinden sich in
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-22
Europa und Nordamerika, die der Abatec-Gruppe in Deutschland und Österreich. Wesentliche Änderun-
gen waren dabei im Geschäftsjahr 2025 nicht beobachtbar. Nach dem Lebensende der Produkte ist von
deren Demontage bzw. von Metallrecycling/Recycling auszugehen. Einzelne Rohstoffe, wie zum Bei-
spiel Metalle können anschließend dem Materialkreislauf wiederzugeführt werden.
Strategische Positionierung
Durch die klare strategische Ausrichtung auf den Hypercar-Bereich sowie auf spezialisierte Hochleis-
tungsbauteile, insbesondere für die Luftfahrt, ist die Pankl-Racing-Gruppe überwiegend in Premium-
und Nischenmärkten tätig. Pankl Racing ist in der Lage, auch in einem insgesamt herausfordernden
Umfeld in der Automobilzuliefererbranche eine robuste Markt- und Wettbewerbsposition aufrechtzuer-
halten. Zudem ist Technologieführerschaft für die Pankl Racing-Gruppe in den Bereichen Rennsport,
High Performance Automotive und Luftfahrt von zentraler Bedeutung. Die Entwicklungsaktivitäten kon-
zentrierten sich auf die Weiterentwicklung effizienter und ressourcenschonender Fertigungs- und Pro-
zessabläufe.
Für die fortschreitende Transformation der Antriebstechnologien hat die SHW-Gruppe ihre Entwick-
lungsaktivitäten konsequent weiter ausgebaut und an die sich verändernden Anforderungen der Auto-
mobil- und Nutzfahrzeugindustrie angepasst. Die zunehmende Vielfalt im Bereich der Antriebssysteme
– von weiterentwickelten Verbrennungsmotoren über Mild- und Plug-in-Hybridantriebe bis hin zu batte-
rieelektrischen Fahrzeugen – erfordert neue Lösungen in den Bereichen Pumpen, Thermomanagement
und Sintertechnologie.
An der strategischen Positionierung als Nischenanbieter für High-Tech-Elektroniklösungen in Industrie
und Automotive Anwendungen arbeitet die Abatec-Gruppe beständig weiter. Mit Fertigungsprozessen
am aktuellen Stand der Technik, qualifiziertem Personal und der Ausrichtung nach dem NULL-Fehler-
Prinzip, wird sie den hohen Qualitätsanforderungen der Kunden – in Bezug auf Produktqualität und
effizienter Serienproduktion – gerecht.
Nachhaltigkeitspositionierung
Die Gruppe hat keine übergeordneten Nachhaltigkeitsziele auf Konzernebene definiert. Auf Ebene der
Kernbeteiligung hat die die Pankl-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 eine Dekarbonisierungsstrategie auf-
gesetzt, welche unter Einbezug der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette im Geschäftsjahr
2025 weiter ausgearbeitet und im Jahr 2025 um die Bilanzkennzahlen ergänzt wurde. Die Strategie und
die abgeleiteten Maßnahmen werden im laufenden Jahr weiter detailliert. Diese umfasst die weltweiten
Unternehmensstandorte und Treibhausgasemissionen aller drei Scopes des Greenhouse Gas Protocol
(GHG-Protokoll). Aufgrund der komplexen, teilweise auch mehrstufigen, global weitver-zweigten vor-
und nachgelagerten Wertschöpfungskette können aus geographischer Sicht weitreichende Auswirkun-
gen auf die Geschäftstätigkeiten erwartet werden. Die Strategie wird in E1-1 beschrieben. Bereits in der
Vergangenheit wurden Maßnahmen zur Emissionsreduzierung umgesetzt. Beispielsweise wurden ver-
schiedene Energieeffizienzmaßnahmen an den Produktionsstandorten umgesetzt. Die Maß-nahmen
werden in E1-3 genauer beschrieben. Auf weitere Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wird in den Ab-
schnitten zu SBM-3 in den themenbezogenen Standards eingegangen.
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessensträger
Durch die Präsenz der Produkte aus den verschiedenen Unternehmensbereichen hat die Gruppe auf
dem Weltmarkt verschiedene Anspruchsgruppen. Deren Interessen und Haltungen werden möglichst
ausgewogen berücksichtigt. Die Gruppe ist stets bemüht, einen kontinuierlichen Dialog mit ihren Stake-
holdern zu führen.
Die nachhaltigkeitsbezogenen Ergebnisse des Stakeholder-Dialogs werden in den Geschäftsprozessen
und in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe berücksichtigt sowie in Abstimmungs-Mee-
tings, welche in GOV-1 und GOV-2 beschrieben sind, besprochen. Die Erkenntnisse der Stakeholder-
Einbindung fließen in die Entscheidungen des Managements ein und dienen als Orientierungsstütze in
ihrem Handeln. Daraus abgeleitet werden Maßnahmen wie zum Beispiel die langfristige Erhaltung von
Arbeitsplätzen, welche die Rolle und die Bekanntheit der Gruppe als attraktiver und einer der größten
Arbeitergeber der Region unterstreichen; die sukzessive Reduktion der Emissionen insbesondere in
Scope 3 welche die weiteren Schritte hinsichtlich Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-23
markieren; oder korrekte und transparente Governance der Geschäftsbeziehungen in den weltweiten
Märkten, in denen die Gruppe tätig ist.
WICHTIGSTE
STAKEHOLDER EINBEZUG ZWECK
BEISPIELE FÜR ERGEBNISSE
UND DARÜBER HINAUS
Mitarbeiter und de-
ren Vertretungen
Mitarbeitergespräche, Schulun-
gen, Betriebsversammlungen,
Arbeitnehmervertretungen, Infor-
mationsveranstaltungen, schrift-
liche und mündliche Geschäfts-
korrespondenz, Intranet, Social
Media
Die Gruppe legt auf die Interes-
sen ihrer Mitarbeiter Wert und
versucht, diese im Rahmen der
Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
Die Einhaltung von Menschen-
und Arbeitsrechten hat stets
höchste Priorität und wird bei
allen Prozessen berücksichtigt.
Durch den Einbezug haben die
Mitarbeiter und deren Vertre-
tungen die Möglichkeit sich
über aktuelle Entwicklungen zu
informieren und ihr Wissen bei-
zutragen. Bei weitreichen
den
Entscheidungen werden stets
Vertreter von Arbeitnehmerver-
tretungen der Teilkonzerne mit-
einbezo
gen, um die Interessen
der Mitarbeiter bestmöglich be-
rücksichtigen zu können.
Die Teilkonzerne der Gruppe als si-
cherer Arbeitgeber. Vergütung: Tarif-
verhandlungen, Geschlechterun-
gleichheiten in Bezahlung, Arbeitssi-
cherheit, Schulungen und Kompeten-
zentwicklung: z.B. Betriebskantine,
Ganzheitliches Gesundheitsmanage-
ment (Pankl Health), Mitarbeiterzu-
friedenheitsumfragen, Evaluierung
von psychischen Belastungen am Ar-
beitsplatz, Inhouse-Arbeitspsycholo-
gie, Gesundheitsecke, Sportange-
bote, Schulungskatalog, Arbeitssi-
cherheit und Prävention (Pankl Pro-
tected), Lehrlingsförderung, Innerbe-
trieblicher Deutschunterricht, Resili-
enz Learning Journey, Teambuilding-
Workshops,
Onboarding-Buddy-Pro-
gramm, Mitarbeitergespräche und
Feedback Mechanismen, Personal-
entwicklung, Betriebsrat, Schulungen
in den Bereichen: Compliance, Ge-
sundheitsschutz, IT-
Sicherheit und
Datenschutz, Nachhaltigkeit
Lieferanten Messen, Online-Tools, schriftli-
che und mündliche Geschäfts-
korrespondenz, Lieferantenbe-
suche
Lieferanten bilden eine wich-
tige Säule im täglichen Ge-
schäft der Gruppe. Durch den
regelmäßigen Austausch kön-
nen langfristige Geschäftsbe-
ziehungen aufgebaut wer
den,
zugleich werden sie unter-
stützt, wie auch dabei sicherge-
stellt, dass An
forderungen der
Gruppe umgesetzt werden.
Darüber hinaus bilden sie die
Schnittstelle zur vorgelagerten
Wertschöpfungskette. Wenn
möglich, wird auf eine lokale
Beschaffungsstrategie geach-
tet.
Energie- und Rohstoffversorgung
(Verfügbarkeit und Lieferzeit), Ener-
giekostenpreisentwicklung, Rohstoff-
preisentwicklung, Optimierung im
Umgang mit Ressourcen und Reduk-
tion der Emissionen, Dekarbonisie-
rung, ESG-Regulatorik, Nachhaltig-
keitsstrategie, Verantw
ortung in der
Lieferkette, Lieferketten Selbstaus-
kunft, CO
2
-Fußabdruck, Recycling
und Kreislaufwirtschaft, Umweltaus-
wirkungen, Carbon Border Adjust-
ment Mechanism (CBAM), Einhal-
tung von Arbeits- und Menschen-
rechten: Grundsatzerklärung und
Code of Conduct, Risikomanage-
ment, Recyclingcontent, Rechtskon-
formität (LkSG, EUdR, CSRD), Che-
mikalienrecht REACH, Abfallwirt-
schaft, Qualität, Photovoltaik, Ener-
giemonitoring, Ladesäulen, Beleuch-
tungskonzepte, externe Auditoren,
AUVA
Kunden Messen, Produktvorstellungen,
schriftliche und mündliche Ge-
schäftskorrespondenz, Kunden-
besuche
Kunden bilden eine weitere
wichtige Säule im täglichen Ge-
schäft. Durch den Austausch
mit ihnen können langfristige
Geschäftsbeziehungen aufge-
baut werden. Diese sind be-
sonders im Designprozess
ausschlaggebend. Zudem wird
sichergestellt, dass Anforde-
rungen
umgesetzt werden.
Darüber hinaus bilden sie die
Schnittstelle zur nachgelager-
ten Wertschöpfungskette. Ihre
Interessen fließen u.a. in das
Produkt- und Qua-
F&E, Innovationen, neue Produkte,
Kundenbeziehung, Risikomanage-
ment, neue Märkte, Nachhaltigkeits-
strategie, REACH, Rechtskonformi-
tät (LkSG, EUdR, CSRD, CBAM), Ar-
beits-
und Menschenrechte
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-24
litätsmanagement und somit in
das Geschäftsmodell der Teil-
konzerne ein.
Kapitalmarkt
(Haupteigentümer,
Investoren, Anleger,
Banken)
Finanzberichte (halbjährlich,
jährlich), ESG-Ratings, persönli-
che Gespräche, Mitgliedschaft
und Mitarbeit in nationalen Initia-
tiven (z.B. CIRA), Website,
schriftliche und mündliche Ge-
schäftskorrespondenz,
Der primäre Zweck der Infor-
mationsvermittlung liegt in der
Offenlegung von relevanten In-
formationen für die Kapital-
marktvertreter. Beim regelmä-
ßigen Austausch wird u.a. über
aktuelle Entwicklungen in der
Gruppe und die Marktlage dis-
kutiert. Diese Inputs fl
ießen
u.a. in die Weiterentwicklung
der Kommunikationsmittel/-ka-
näle (wie z.B. Berichte, Unter-
nehmens-
präsentationen) ein.
Durch das Bereitstellen von In-
formationen aus ESG-
Ratings
können sie sich ein unabhängi-
ges Bild über die Leistungen
der Kernbeteiligung verschaf-
fen – gleichzeitig trägt der ak-
tive Austausch (z.B. mit Ratin-
gagenturen, Peers, Branchen-
vertretern) zu einer Verbesse-
rung des Scores bei.
Dekarbonisierung, Organisations-
struktur, Geschäftsmodell, Marktent-
wicklung, Investitionen, Transforma-
tion, Nachhaltigkeitsstrategie, Daten-
schutz, Rechtskonformität (LkSG,
EUdR, CSRD, Taxonomie-VO
CBAM) und weitere EU-Compliance-
sowie andere gesetzlichen Vorgaben
Politik, Netzwerke
und Verbände
Vertreter des Unternehmens in
Netzwerken und Verbänden
Die Gruppe ist in verschiede-
nen Netzwerken und Verbän-
den vertreten, um den Erfah-
rungs-
austausch mit anderen
Unternehmen und Organisatio-
nen sicherzustellen. Ziel ist der
gegenseitige Know-how-Aus-
tausch und die Nutzung von
Synergien.
Z.B. Vertretung durch den Vor-
stand der Kernbeteiligung in
der Industriellen Vereinigung,
Austrian Society for Metallurgy
and Materials (ASMET) sowie
im Leitungsbeirat der DELTA
Academy der Montanuniversi-
tät, Tourismusverband Hoch-
steiermark, AC Styria.
Dekarbonisierungsstrategie (z.B.
Übergangsplan), Emissionsreduk-
tion, Strompreisregelung für Indust-
riebetriebe
Gemeinden, Städte
und Verwaltung
Genehmigungen, Baumaßnah-
men, schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz
Die Zusammenarbeit mit Ge-
meinden und Städten stellen
eine Wichtigkeit durch die Ge-
nehmigungsprozesse ver-
schiedenster Projekte dar. Im
Zuge von regelmäßigen Ge-
sprächen werden Vorhaben
frühzeitig besprochen, um
eventuell notwendige Anpas-
sungen bereits im Planungs-
prozess zu berücksichtigen.
Abstimmungen sind ebenfalls
geeignet, um notwendige Infra-
struktur für das Unternehmen
und Mitarbeiter sicherzustellen.
An den steirischen Standorten Bruck
an der Mur, Kapfenberg und Köflach
können dadurch Projekte ohne rele-
vante Verzögerungen umgesetzt
werden.
Pankl trägt umgekehrt zur Weiterent-
wicklung bei. Ähnliches gilt für die
6WDQGRUWH LQ 7RSROþDQ\ 0DQQKHLP
Leicester und Kalifornien.
Regelmässige Abstimmungen zu Er-
weiterungen der Standorte Köflach
Nachweis ‘Entwässerungsprojekt
Kapfenberg. Mitwirkung bei Projekt
“Klimaneutrale Stadt”.
In Bezug auf S1 SBM-1: Wie oberhalb in der Tabelle beschrieben, können die Mitarbeiter ihre Interes-
sen, Erwartungen und Standpunkte über verschiedene Kommunikationswege in den Teilkonzernen der
Gruppe anbringen. Durch einen offenen Dialog soll die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert und das Be-
wusstsein für interne Abläufe (darunter auch Richtlinien) und Prozesse gefördert werden. Zudem wird
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-25
die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten auf allen Unternehmensebenen verankert – siehe
hierzu nähere Ausführungen ebenfalls in der Tabelle oberhalb. Weitere Informationen zu den Arbeits-
kräften des Unternehmens finden sich in ESRS S1.
In Bezug auf S2 SBM-2: Die Teilkonzerne legen im jeweiligen Code of Conduct (siehe G1-1) Grundsätze
zum fairen, vertrauensvollen und respektvollen Miteinander und zur Einhaltung der Menschenrechte für
sich und ihre Geschäftspartner fest. Der Anwendungsbereich des Code of Conduct umfasst somit auch
die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette und soll zum Schutz der Arbeitskräfte in der Wert-
schöpfungskette beitragen. Die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs-
kette werden indirekt über die Value Chain Risk Analysis berücksichtigt. Ferner können sie ihre Anliegen
über das jeweilige Whistleblower-System oder der Compliance-Meldestelle der Teilkonzerne melden.
Weitere Informationen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden sich in ESRS S2.
ESG-Ratings
ESG-Ratings dienen der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen oder Institutionen,
indem sie deren Exposition gegenüber ESG-Risiken und Auswirkungen auf das soziale und ökologische
Umfeld dieser betrachten
2
. Wie die Teilkonzerne der Kernbeteiligung von verschiedenen ESG-Ratinga-
genturen für ihre Nachhaltigkeitsleistung bewertet werden, zeigen die Scores in der nachfolgenden Ta-
belle (Basis der Bewertung waren Daten des Geschäftsjahres 2023).
RATING Score Update
EcoVadis Pankl Racing Systems AG 55 13. Jänner 2025
Pankl Aerospace Systems Europe GmbH 61 20. August 2024
SHW AG 48 13. Jänner 2025
CDP Pankl Racing Systems AG B 5. Februar 2025
SHW AG D 5. Februar 2025
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden 22 IROs als wesentlich identifiziert. Sie werden
in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung genauer beschrieben und konsolidiert berichtet. Zur
leichteren Lesbarkeit werden die IROs detaillierter in den jeweiligen ESRS-Themenstandards darge-
stellt. Die identifizierten IROs werden großteils durch die ESRS-Angabepflichten abgedeckt. Individu-
elle, unternehmensspezifische Indikatoren wurden ergänzend eingesetzt und tragen zu einem umfas-
senderen Bild bei (zu finden in E5, S1, S2, G1). Diese unternehmensspezifischen Angaben wurden in
den Kapiteln zu den themenbezogenen Standards gesondert gekennzeichnet. Es wurden keine IROs
identifiziert, welche ausschließlich mithilfe von unternehmensspezifischen Angaben dargestellt wurden.
Folgende IROs wurden im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bewertet:
ESRS
THEMA
IRO#
IRO
BETRIFFT
PRIMÄR
3
IRO-TYP &
ZEIT-
HORIZONT
4
UMGANG
OO VC
E1 Klimawandel
Anpassung
an den Kli-
mawandel
01 Extremwetterbedingte
Infrastrukturrisiken
X
R pot l Physisches Risiko;
Etablierung von Infra-
strukturprojekten
Klimaschutz 02 Negative Auswirkungen
durch THG-Emissionen
aus eigenen Geschäfts-
tätigkeiten
X X nA pot m Etablierung von Klima-
schutzmaßnahmen in
den eigenen
2
Europäische Kommission (2025), ESG rating activities, verfügbar unter: https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/esg-rating-activities_en
3
OO – Own Operations (eigene Geschäftstätigkeiten), VC – Value Chain (Wertschöpfungskette); IRO-Typ – Eigenschaft und Status (Wesentlichkeit
der Auswirkungen, finanzielle Wesentlichkeit): nA – negative Auswirkung, pA – positive Auswirkung, R – Risiko; Eintrittswahrscheinlichkeit: pot –
potenziell, tat – tatsächlich; Zeithorizont: kurzfristig „k“ / mittelfristig „m“ / langfristig „l“
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-26
03 Negative Auswirkungen
durch THG-Emissionen
entlang der Wertschöp-
fungskette
X nA pot m/l Aktivitäten sowie ent-
lang der Lieferkette
04 Finanzielles Risiko
durch steigende CO
2
-
Preise im Zuge von re-
g
ulatorischen Vor
g
aben
X X R
pot k/
m
Einfließen von Maß-
nahmen in die Lang-
zeitbudgetplanung
Energie 05 Energieverbrauch von
fossilen Energien
X nA tat l Reduzierung Energie-
verbrauch und Ausbau
erneuerbarer Energien
06 Erzeugung und Nutzung
erneuerbarer Energien
X pA tat l
07 Abhängigkeit von zuver-
lässiger Energieversor-
gung für die Produkti-
onstätigkeiten
X R pot k/
m
Übergangsrisiko;
Multiple Sourcing &
Förderung der Unab-
hängigkeit durch er-
neuerbare Energiever-
sor
g
un
g
E2 Umwelt-ver-
schmutzung
Luft-, Was-
ser- und
Boden-
veschmut-
zung
08 Beitrag zur Luftver-
schmutzung durch emis-
sionsintensive Tätigkei-
ten im Gießereibetrieb
X nA pot k/
m
Ausstoß unterhalb der
Grenzwerte und Ver-
minderung
E5 Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Ressourcen-
zuflüsse, ein-
schließlich
Ressourcen-
nutzung
09 Verbrauch von Primär-
und Sekundärmateria-
lien in den Produktions-
prozessen
X X nA tat k/
m
Rückführung Metalle
in den Kreislauf
10 Risiko von Verzögerun-
gen in der Lieferkette
und eingeschränkte Ma-
terialverfügbarkeit
X X R pot k/
m
Materialunabhängig-
keit und Lieferanten-
diversität
Ressourcen-
abflüsse im
Zusammen-
hang mit
Produkten
und Dienst-
leistungen /
Abfälle
11 Langfristige Bindung von
Ressourcen in Produk-
ten mit begrenzter Rück-
führung in den Kreislauf
X X nA pot k/
m
Förderung der Kreis-
laufwirtschaft
12 Entwicklung langlebiger
Produkte
X X pA tat l
13 Abfallaufkommen (unge-
fährlich und gefährlich)
aus Produktionsprozes-
sen
X X nA tat k/
m
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Sichere Be-
schäftigung
14 Positive Auswirkung (auf
Tarifverhandlungen)
durch Kollektivvertrags-
wechsel an den österrei-
chischen Standorten
X pA tat k/
m
Verbesserung der Ar-
beitsbedingungen
(KV-Wechsel in Öster-
reich, Sicherheitsmaß-
nahmen ableiten und
Unfälle vermeiden,
Schulungen anbieten,
faire Gehälter – berei-
nigter GPG geringer)
Gesundheits-
schutz und
Sicherheit
15 Auftreten von Arbeitsun-
fällen
X nA pot k/
m
Weiterbil-
dung und
Kompetenz-
entwicklung
16 Sicherung der Zukunfts-
perspektiven und Kom-
petenzentwicklung von
Mitarbeitern durch Wei-
terbildungsangebote
X pA tat m/l
Gleichbe-
handlung
und Chan-
cengleichheit
für alle
17 Geschlechterungleich-
heiten (in Bezahlung)
und Führungspositionen
X nA pot k/
m
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-27
Datenschutz 18 Gefahr des Datenver-
lusts oder Datenmiss-
brauchs
X nA pot k/
m/l
Data Security, Daten-
schutz
S2 Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Arbeitsbedin-
gungen, Ar-
beitsbezo-
gene Rechte
19 Potenziell schlechte Ar-
beitsbedingungen und
Verletzung sonstiger ar-
beitsbezogener Rechte
in bestimmten Branchen
der vorgelagerten Wert-
schöpfungskette
X nA
pot
k/
m/l
Vertragliche Bedingun-
gen mit direkten Ge-
schäftspartnern und
Mindestanforderungen
hinsichtlich der ESG-
Leistung insbesondere
an Lieferanten
G1 Unternehmensführung
Unterneh-
menskultur
20 Förderung einer verant-
wortungsbewussten Un-
ternehmenskultur (inkl.
Whistleblowing, IT-Si-
cherheit und IT-Security)
X X pA tat k/
m/l
Bewusstseinsbildung,
Transparenz
Management
der Bezie-
hungen zu
Lieferanten,
einschließ-
lich Zah-
lungsprakti-
ken
21 Langfristige Partner-
schaften mit Lieferanten
X X pA pot m/l Lieferantenbeziehun-
gen und langfristige
Verträge, Sicherheit
Korruption
und Beste-
chung
– Ver-
meidung und
Aufdeckung
einschließ-
lich Schulung
& Vorkomm-
nisse
22 Risiko von Korruptions-
und Bestechungsvorfäl-
len und die damit ver-
bundenen Vorkomm-
nisse zur Vermeidung
und Aufdeckung
X X R pot k/
m/l
Die identifizierten, wesentlichen IROs fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und das Geschäfts-
modell der Kernbeteiligung ein. Weitere Informationen zum Umgang mit den wesentlichen IROs auf
Ebene der Verwaltungs- und Leitungsorgane finden sich in den Abschnitten GOV-1 und GOV-2. Bisher
wurden keine wesentlichen Änderungen am Geschäftsmodell aufgrund der IROs umgesetzt. Der Ein-
fluss wesentlicher Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell der Teilkonzerne wird unter anderem
im Zuge einer Szenarioanalyse (z.B. der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse) durch das Risikoma-
nagement (der Fachabteilungen) der jeweiligen Tochtergesellschaft der Kernbeteiligung bewertet. Die
Analysen fokussierten sich auf den kurzfristigen Zeithorizont. Bei Risiken und Chancen, welche langfris-
tig schlagend werden, wurde in der Pankl-Gruppe ergänzend eine Analyse (partiell) von langfristigen
Einflüssen auf das Geschäftsmodell durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen der durchgeführten
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse lässt die Bewertung der implementierten Maßnahmen insgesamt
auf eine ausreichende Widerstandsfähigkeit der Teilkonzerne schließen, um identifizierten klimabeding-
ten Risiken zu begegnen und deren potenzielle Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit zu begrenzen.
Darüber hinaus wird die Resilienz des Geschäftsmodells durch bestehende Versicherungsdeckungen
sowie durch organisatorische Vorsorgemaßnahmen (z.B. Notfallpläne) unterstützt. Gleichzeitig ist zu
berücksichtigen, dass insbesondere extreme Naturereignisse und langfristige strukturelle Veränderun-
gen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Kernbeteiligung verfolgt daher einen konti-
nuierlichen Verbesserungsansatz, um die Fähigkeit zur Anpassung an sich verändernde Umwelt- und
Marktbedingungen weiter zu stärken. Dies umfasst auch die schrittweise Integration von Nachhaltig-
keitsaspekten in strategische Entscheidungsprozesse sowie die Weiterentwicklung von Szenarioanaly-
sen mit erweitertem Zeithorizont. Der jeweilige Einfluss auf das Geschäftsmodell durch die einzelnen
Risiken und Chancen, sowie der Umgang mit diesen und den wesentlichen Auswirkungen wird den
Beschreibungen dieser in den Kapiteln zu den themenbezogenen Standards dargestellt. Für Informati-
onen zur allgemeinen Unternehmensstrategie und -Resilienz wird auf die Abschnitte in BP-2 SBM-1
verwiesen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-28
Im Geschäftsjahr 2025 ergaben sich keine wesentlichen, finanziellen Effekte wesentlicher Risiken und
Chancen auf Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme der Gruppe.
Zudem werden (potenzielle) klimabezogene Auswirkungen auf den Konzernabschluss evaluiert. Wie in
Anhangsangabe 7. „Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ angegeben, erfolgt u.a. eine Berück-
sichtigung klimabezogener Faktoren im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswer-
ten.
Änderungen bei den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vorjahresvergleich
Im Geschäftsjahr 2025 gab es folgende wesentliche Änderungen bei den wesentlichen Themen und
IROs im Vergleich zum Vorjahr:
x Luftverschmutzung als neues wesentliche Thema
x Neue Risiken im Umweltbereich zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klima-
schutz identifiziert,
x Positive Auswirkungen zu Arbeitsbedingungen und Management der Lieferantenbeziehun-
gen identifiziert,
x Verbraucher und Endnutzer ist kein wesentliches Thema mehr (es war auf Ebene des auf-
gegebenen Geschäftsbereichs (Bajaj Mobility-Gruppe) wesentlich
x Die IROs, welche zu Arbeitsbedingungen – sichere Beschäftigung aus der Sondersitua-
tion im aufgegebenen Geschäftsbereich entstanden sind, sind keine wesentlichen The-
men mehr.
Die Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die zu-
grundeliegende Stakeholder-Einbeziehung (wie zum Beispiel Fokusinterviews) für die Ermittlung der
IROs ist im Geschäftsjahr 2027 geplant. Bedarfsgegeben kann der Rhythmus verkürzt werden.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt auf Ebene der Kernbeteiligung.
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Kontextanalyse & Identifikation von IROs
Im Zuge der Kontextanalyse wird im ersten Schritt ein allgemeiner Überblick auf Ebene der Kernbetei-
ligung der Gruppe geschaffen. Dies beinhaltet sowohl die bestmögliche Evaluierung der vor- und nach-
gelagerten Wertschöpfungsketten sowie ein Screening der eigenen Aktivitäten und Unternehmens-
standorte hinsichtlich potenzieller IROs. Zudem erfolgen Analysen der Peer-Gruppen und der Anforde-
rungen sektorspezifischer Branchenstandards sowie eine Standortanalyse, bei der auf die ESRS Stan-
dards E2, E3 und E4 eingegangen wird. Auch die Stakeholder-Einbindung ist ein wesentlicher Bestand-
teil der Kontextanalyse. Diese wird allerdings nur alle zwei Jahre forciert und fand zuletzt 2024 in Form
von Fragebögen, Fokusinterviews und Fachgesprächen statt (zum Beispiel Mitarbeiter, Betriebsrat, Ge-
meinden, Lieferanten). Im Geschäftsjahr 2025 wurden die Vorjahresdaten auf Aktualität und Vollstän-
digkeit von internen Experten geprüft. Für die Plausibilisierung wurden öffentlich zugängliche Studien
und Analysen
4
herangezogen. Abgeschlossen wurde die Kontextanalyse durch eine erste Selektion an
Themen und IROs, welche mit der Kernbeteiligung in Verbindung stehen.
Zur Identifikation der wesentlichen Themen wurde im Jahr 2025 ein Update der doppelten Wesentlich-
keitsanalyse durchgeführt. Der Prozess orientierte sich an der im Vorjahr angewandten Vorgehensweise
und gliederte sich in die Inside-out- sowie die Outside-in-Perspektive. Die Zusammenführung von In-
side-Out- und Outside-In-Perspektive stellte sicher, dass Wechselwirkungen zwischen physischen, re-
gulatorischen und reputativen Faktoren berücksichtigt werden. Seit dem Geschäftsjahr 2025 ist der Pro-
zess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in derselben Softwarelösung implementiert, in der auch die
4
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Aqueduct Water Risk Atlas: https://www.wri.org/data/aqueduct-water-risk-atlas; Swiss Re rds4c: https://iden-
tity.swissre.com/;
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-29
übrigen Kennzahlen für die Berichterstattung erfasst werden. Für die Identifikation der IROs wurde der
IRO-Assistent (KI-Hilfe) eingesetzt, der auf der Long List des ESRS 1 AR 16 basiert. Dieser hilft, IROs
zu generieren und bietet erste Anhaltspunkte für potenziell relevante IROs, welche für die Kernbeteili-
gung unter Berücksichtigung ihrer Standorte und Geschäftsaktivitäten in Betracht gezogen werden. Die
IROs, die sich aus der Longlist als relevant herauskristallisiert haben, wurden in die im Geschäftsjahr
2025 durchgeführte ESG-Risikoanalyse überführt.
Bewertung der IROs
Die ESG-Risikoanalyse bildet die Basis für die Bewertung der wesentlichen Themen. Im Zuge dieser
Analyse wurden sowohl Auswirkungen und auch Risiken erfasst. Diese gesammelten Themen wurden
durch das ESG-Management in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen hinsichtlich Ein-
trittswahrscheinlichkeit, Zeithorizont, Schweregrad der Auswirkungen und der bereits durchgeführten
Maßnahmen von einer Brutto-Risikobeurteilung auf ein Nettorisiko bewertet. Hierbei wurden, wenn
möglich, qualitative und quantitative Kenngrößen definiert oder bestehende Kennzahlen herangezogen,
um Szenarien entsprechend abbilden zu können. Die Bewertung erfolgte anhand standardisierter Ska-
len von 1 bis 5 für den Schweregrad der Auswirkungen sowie für finanzielle Risiken und Chancen. Die
Eintrittswahrscheinlichkeit wurde auf einer Skala von 0,2 bis 1,0 bewertet, was einer Abstufung von
„sehr unwahrscheinlich“ bis „sehr wahrscheinlich“ entspricht. Zur quantitativen Bewertung wurden, so-
weit verfügbar, interne Kennzahlen (z.B. Emissionsdaten, Kostenentwicklungen, Schadenshöhen) so-
wie externe Referenzwerte herangezogen. Qualitative Bewertungen wurden insbesondere bei schwer
quantifizierbaren Themen angewendet und anhand definierter Bewertungskriterien systematisiert.
Die Ermittlung der Wesentlichkeit erfolgte auf Basis eines Schwellenwerts von 0,5. Ein IRO wurde als
wesentlich eingestuft, sobald entweder aus der Inside-Out-Perspektive (Auswirkungen) oder der Outs-
ide-In-Perspektive (finanzielle Risiken und Chancen) ein aggregierter Bewertungswert von mindestens
50 % erreicht oder überschritten wurde.
Im Falle positiver IROs entfiel das Kriterium der Reversibilität ersatzlos. Bei tatsächlichen Auswirkungen
oder Auswirkungen mit Bezug auf die Menschenrechte wurde eine Wahrscheinlichkeit von 100 % an-
genommen. Für die Kategorisierung als wesentlich war es ausreichend, wenn das Thema aus der In-
side-Out- oder der Outside-In-Perspektive den Schwellenwert der Wesentlichkeit überstieg. Chancen
wurden Großteils mittels Softwarelösung oder im Zuge der ESG-Risikoanalyse erhoben und entspre-
chend bewertet.
Wesentliche Themen
Mit dem Geschäftsjahr 2025 wurde die sukzessive Implementierung des Erhebungsprozesses sowie
die Ausrollung eines Risikomanagements auf Ebene der Kernbeteiligung vorangetrieben und umge-
setzt. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden durch das Nachhaltigkeitsmanagement der
Teilkonzerne validiert und im Sustainability Steering Committee (SSC) besprochen. Die in GOV-5 be-
schriebenen Kontrollverfahren – insbesondere Plausibilitätsprüfungen und Abstimmungen mit den
Fachabteilungen – wurden auch für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse angewandt.
Ergänzungen aufgrund der themenbezogenen Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse
E1- Klimawandel
Die Kernbeteiligung trägt als Produktionsbetrieb von Antrieb,- Motor,- und Fahrwerkskomponenten,
Bremsscheiben sowie Luftfahrtkomponenten, die in motorbetriebenen Fahrzeugen eingebaut werden
durch den Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel bei. Ein Großteil der THG-Emissionen ent-
steht in der vorgelagerten Wertschöpfungskette - konkret in dem Zukauf von Rohmaterialien für die
Komponentenherstellung (Scope 3.01 des GHG-Protocol). Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der
THG-Emissionen berücksichtigten die Teilkonzerne Treibhausgasbilanzen der Vorjahre und konnten so-
mit primäre Emissionstreiber identifizieren. Weitere Informationen zur aktuellen THG-Bilanz finden sich
in Abschnitt E1-6. Ferner wurden externe Faktoren, wie der gesellschaftliche und regulatorische Wandel
berücksichtigt. Bei der Ermittlung klimabedingter physischer Risiken stützten sie sich auf die im Ge-
schäftsjahr 2025 aktualisierte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse auf Standortebene. Zur Analyse
der physischen klimabedingten Auswirkungen auf das Unternehmen (chronisch und akut) wurde eine
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-30
spezielle Software-Lösung verwendet. Produktionsrelevante Standorte der Gruppe (v.a. Produktionen)
wurden auf ihre derzeitige, sowie auf ihre zukünftige Exposition gegenüber physischen Klimarisiken
untersucht. Es wurden die Zeiträume bis 2030 und bis 2060 sowie die Klimaszenarien SSP1-2.6, SSP2-
4.5 und SSP5-8.5 berücksichtigt. Grund für die Auswahl der Zeithorizonte und Klimaszenarien waren
zum einen externe Faktoren, wie zum Beispiel verbindliche Vorgaben in Regularien oder Verträgen.
Zum anderen erlauben diese einen breit gefächerten Blick auf mögliche Risiken, da jeweils Randpositi-
onen betrachtet werden. Die Klimaszenarien definieren sich wie nachfolgend
5
:
x SSP1-2.6: Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2070
x SSP2-4.5: keine Veränderung der CO
2
-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts im Ver-
gleich zur derzeitigen Emissionsintensität
x SSP5-8.5: Verdopplung der CO
2
-Emissionen bis zum Jahr 2050
Im Zuge der Analyse wurden die potenzielle Exposition und bestehende Abhilfemaßnahmen evaluiert.
Den ermittelten physischen Klimarisiken wurden großenteils Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen zu-
geordnet. Die bereits implementierten Abhilfemaßnahmen reduzieren die Auswirkungen der Klimarisi-
ken erheblich, sodass vorerst kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
In der Pankl-Gruppe ist, wie unter GOV-5 angeführt, eine Implementierung ins Risikomanagement vor-
genommen worden, dennoch erfolgte eine Erhebung der klimabedingte Übergangsrisiken und -Chan-
cen einerseits im Zuge der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse, andererseits bei der Erarbeitung der
Dekarbonisierungsstrategie. Weitere Informationen über die Dekarbonisierungsstrategie für die Pankl-
Gruppe finden sich in E1-1.
E2 – Umweltverschmutzung
Bei der Bewertung der IROs im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung wurden die Auswirkun-
gen unabhängig vom Vorhandensein von Abfallmanagementsystemen berücksichtigt. In der Pankl-
Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2024 eine ergänzende Bewertung der eigesetzten gefährlichen Arbeits-
und Betriebsstoffe auf Basis der Sicherheitsdatenblätter durchgeführt. Diese Vorgehensweise setzte
sich im Wesentlichen auch im Geschäftsjahr 2025 fort. Dabei wurden sowohl der Status of Hazard (SoH)
als auch SVHC-relevante Eigenschaften systematisch evaluiert. Unter Einbezug verschiedener Fach-
bereiche und Stakeholder wurden die Präventivmaßnahmen, welche ein Austreten der Stoffe verhindern
sollen, betrachtet. Fokus der Analyse lag auf den Produktionsstandorten in Kapfenberg und Bruck an
der Mur. Des Weiteren wurden produzierende Standorte in mechanische Fertigungen, Schmiedebe-
triebe oder Gießereibetriebe kategorisiert, um deren Einhaltung von Nicht-treibhausrelevanten Schad-
stoffen zu bewerten. Mechanische Fertigungen wurden für diese Analyse als unwesentlich betrachtet.
Der Gießerei-Standort Tuttlingen sowie die Schmiede-Standorte Köflach und Kapfenberg wurden auf-
grund ihrer Wirtschaftstätigkeiten einer vertieften Analyse unterzogen. Im Zuge der Bewertung wurden
sowohl potenzielle Auswirkungen auf Wasser- als auch auf Luftqualität analysiert. Die Einhaltung der
gesetzlichen Emissionsgrenzwerten, Zertifizierungsumfang sowie betroffene Schutzgebiete wurden
hierbei berücksichtigt. Die Untersuchungen ergaben, dass alle Standorte bereits umfassende Schutz-
maßnahmen implementiert haben, um negative Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Lokale Gemein-
schaften wurden nicht konsultiert.
E3 – Wasser- und Meeresressourcen
Die Teilkonzerne führten eine datenbankgestützte Standortanalyse bezüglich möglicher Wasserrisiken
durch. Bei Standorten in Gebieten mit erhöhtem Wasserrisiko wurde deren Wassermanagement unter
Berücksichtigung der Tätigkeiten am Standort analysiert. In der Kernbeteiligung wurden die Standorte
in den USA und China aufgrund ihrer Meeresnähe näher analysiert. In beiden Fällen ist der Wasserver-
brauch gering und beschränkt sich auf sanitäre Zwecke sowie den Einsatz von Kühl- und Schmiermit-
telemulsionen. Wasserintensive Prozesse sind nicht vorhanden. Auch die Standorte Tuttlingen und Köf-
lach wurden aufgrund ihrer Nähe zu Fließgewässern einer detaillierten Überprüfung unterzogen. Es
bestehen umfangreiche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, um potenzielle Umwelt-
auswirkungen zu vermeiden. Aufgrund der geringen wasserbezogenen Relevanz und der umgesetzten
5
Für weitere Informationen siehe: IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of
the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team: H. Lee and J. Romero (eds.). IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-
9789291691647.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-31
Vorsorgemaßnahmen wurden alle genannten Standorte als nicht wesentlich im Hinblick auf Risiken ein-
gestuft. Lokale Gemeinschaften wurden nicht konsultiert. Es wurden keine wesentlichen IROs im Zu-
sammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen identifiziert.
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Die Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme der Kernbeteiligung ba-
sierte auf einer datengestützten Standortanalyse, welche auf mehreren Datenbanken
6
basierte und die
Identifikation von Standorten in der Nähe von besonders schützenswerten Umweltgebieten bezweckte.
Es wurden zwei Standorte (Tuttlingen und 7RSROþDQ\) identifiziert, die in unmittelbarer Nähe zu ökolo-
gisch besonders sensiblen Gebieten liegen. Diese Standorte wurden einer genaueren Analyse unterzo-
gen. Sämtliche Produktionsstandorte befinden sich in bereits erschlossenen Industrie- oder Gewerbe-
gebieten. Aufgrund der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten bestehen keine direkten Auswirkungen auf
Ökosysteme. Ergänzend berücksichtigten die Teilkonzerne Auswirkungen durch die Gewinnung von
Rohstoffen auf die biologische Vielfalt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Weitere Risiken und
Chancen wurden nicht betrachtet. Lokale Gemeinschaften wurden nicht konsultiert.
E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Zur Ermittlung wesentlicher IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
betrachteten die Teilkonzerne ihre verschiedenen Geschäftstätigkeiten und die Ressourcenzu- und -
abflüsse im Vorjahr. Für den Ressourcenzufluss wurden dabei die Zuflüsse zum Metallguss sowie die
Zuflüsse des Rohmaterials als relevant identifiziert. Die Komponenten sind auch hinsichtlich des Res-
sourcenabflusses und der Kreislaufwirtschaft relevant. Die Identifikation und Bewertung der IROs er-
folgte auf Basis einer Erhebung der Materialströme entlang der Wertschöpfungskette für den berechne-
ten Corporate Carbon Footprint. Dabei wurden interne Datenquellen, insbesondere Einkaufs- und Ab-
falldaten, herangezogen und ausgewertet. Zur Unterstützung der Analyse wurde eine ESG-Softwarelö-
sung eingesetzt, die eine Aggregation der relevanten Daten ermöglicht. Als Instrumente wurden neben
der ESG-Software die ERP-Systeme als Datenquelle genutzt. Annahmen wurden keine getroffen, da
sich die Quantifizierung auf reale Daten bezieht. Im Geschäftsjahr 2025 beschafften die Teilkonzerne
verschiedene Rohstoffe und Materialen, darunter Stahl, Aluminium, Kunststoff und Titan. Eine Analyse
der eingesetzten Materialien nach Gewicht findet sich im Abschnitt E5-4. Lokale Gemeinschaften wur-
den nicht konsultiert.
G1 – Unternehmensführung
In der Unternehmensführung der Teilkonzerne existieren keine signifikanten, relevanten Unterschiede
zwischen den Gesellschaften, Standorten oder Geschäftstätigkeiten der jeweiligen Teilkonzerne. Auf
eine Unterscheidung nach Standort, Tätigkeit, Sektor oder Struktur der Transaktion zur Ermittlung der
wesentlichen IROs im Zusammenhang mit der Unternehmensführung wurde demnach verzichtet, da
die möglichen IROs in Bezug auf Governance der Teilkonzerne holistisch von der jeweiligen Rechtsab-
teilung/Compliance-Stelle betrachtet und definiert werden.
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abge-
deckte Angabepflichten
Für die Sicherstellung einer vollständigen Berichterstattung wurde der Umfang der einzubeziehenden
Angabepflichten samt Datenpunkte im Tool, das für das ESG-Datenmanagement verwendet wird, be-
stimmt. Auf Grundlage der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden zunächst nicht
wesentliche Datenpunkte sowie auch freiwillige Datenpunkte eliminiert. In einem nächsten Schritt wur-
den die wesentlichen Datenpunkte im Hinblick auf Relevanz für die Gruppe und ihre Stakeholder beur-
teilt und die Anwendung von Phase-Ins evaluiert. Ergänzt wurde um einzelne unternehmensspezifische
Angaben. Datenpunkte zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen wurden anhand der wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen beurteilt und in der Berichterstattung diesen zugeordnet. Eine Über-
sicht zu den relevanten Angabepflichten (ESRS-Index) sowie zu den Informationen aufgrund weiterer
EU-Rechtsvorschriften findet sich jeweils im Anhang dieser Nichtfinanziellen Erklärung.
6
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-32
UMWELTINFORMATIONEN
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU)
2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan on
Sustainable Finance) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine wesentli-
che Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund trat Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-
VO, Verordnung (EU) 2020/852) in Kraft, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungs-
system festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig gelten. Ergänzend
dazu hat die Europäische Kommission verschiedene delegierte Verordnungen erlassen, insbesondere
den „Climate Delegated Act“ (EU) 2021/2139 iVm (EU) 2023/2485 (Umweltziele 1 bis 2), den „Disclo-
sures Delegated Act“ (EU) 2021/2178 und den „Environmental Delegated Act“ (EU) 2023/2486 (Um-
weltziele 3 bis 6) Die EU-Taxonomie enthält folgende sechs Umweltziele:
1. Klimaschutz;
2. Anpassung an den Klimawandel;
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Bei der Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten wird zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekon-
formität unterschieden. Eine Wirtschaftstätigkeit ist taxonomiefähig, wenn sie im Katalog der Taxono-
mie-VO erfasst wird und somit potenziell zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele beitragen
kann. Für die Taxonomiekonformität ist die kumulative Prüfung und Erfüllung der drei folgenden Bedin-
gungen nachzuweisen:
x Die Wirtschaftstätigkeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Um-
weltziele.
x Sie führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der anderen (eines oder mehrerer) Umwelt-
ziele – „Do No Significant Harm“ (DNSH).
x Die Mindeststandards hinsichtlich sozialer Kriterien und Kriterien werden eingehalten – Mindest-
schutz.
Über die Ergebnisse der Klassifizierung ist jährlich zu berichten. Dabei sind definierte Kennzahlen in
Bezug auf Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) auszuweisen.
Omnibus-Initiative der EU-Kommission 2025
Am 28. Jänner 2026 trat der von der Europäischen Kommission verabschiedete delegierte Rechtsakt
zur Vereinfachung der Taxonomie-VO (EU) 2026/73 in Kraft und erlaubt somit die erstmalige Anwen-
dung der De-minimis-Schwelle für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025. Demnach können
Wirtschaftstätigkeiten, welche kumuliert die 10 %-Schwelle des KPI-Nenners nicht überschreiten, als
unwesentlich deklariert werden. Für diese Wirtschaftstätigkeiten ist keine Bewertung der Taxonomiefä-
higkeit oder Taxonomiekonformität erforderlich. Es erfolgte auch eine Anpassung der delegierten Ver-
ordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der Taxonomie-VO (EU). Hierdurch kommt es zu Reduktionen im
Umfang der Meldebögen sowie unter bestimmten Voraussetzungen zu Erleichterungen in der Bewer-
tung von umfassten Wirtschaftsaktivitäten. Die Offenlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO
(EU) in Verbindung mit (EU) 2021/2178 erfolgt zum 31. Dezember 2025 in dieser Fassung. Da nach wie
vor Unsicherheiten in der rechtlichen Auslegung von Teilen der Bestimmungen bestehen, werden, so-
weit dies als zweckmäßig erachtet wird, die Rechtsauslegungen der EU-Kommission, welche sie in
ihren Bekanntmachungen im Amtsblatt kundgemacht hat, herangezogen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-33
BERICHTERSTATTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
Aufgrund von Art. 8 Z. 1 der VO iVm § 267a UGB ist die Pierer Industrie AG dazu verpflichtet, die
Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 245a Abs. 1 UGB wurde der Konzernabschluss
der Pierer Industrie AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 nach den IFRS aufgestellt. Die zur Be-
rechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge basieren auf den mittels Voll-
konsolidierung berichteten Zahlen. Demzufolge sind Unternehmen, welche nach der Equity-Methode
bilanziert wurden, nicht berücksichtigt. Der Konsolidierungskreis entspricht jenem der Finanz-berichter-
stattung (für weitere Informationen siehe Kapitel II. „Konsolidierungskreis“ und XII. „Konzern-unterneh-
men (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs).
Mit 31. Dezember 2025 wird die Pankl Racing Systems AG als zur Veräußerung gehaltene Gesellschaft
geführt. Als solche wurde sie bei der Berechnung der Umsatz- und OpEx-Kennzahlen der Pierer Indust-
rie-Gruppe nicht berücksichtigt. Die beiden Kennzahlen des Vorjahres wurden diesbezüglich ebenfalls
angepasst. Da die Zugänge im Anlagenspiegel sowohl fortgeführte als auch aufgegebene Geschäfts-
bereiche umfassen, wurde die Pankl Racing Systems AG in die Berechnung der CapEx-Kennzahl ein-
bezogen.
Der Prozess zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Taxonomie-VO basiert im Wesentlichen auf der
bisher angewendeten Bewertungsmethodik. Sie beinhaltet Kriterien für die eindeutige Zuordnung der
eigenen Wirtschaftsaktivitäten zu den in der Taxonomie-VO gelisteten Wirtschaftstätigkeiten. Für das
Geschäftsjahr 2025 wird für alle drei KPIs die neu geschaffene Möglichkeit zur Anwendung eines We-
sentlichkeitskonzepts genutzt. Dieses Konzept erlaubt die Einführung einer De-minimis-Schwelle von
10 %, bis zu derer bestimmte taxonomierelevante Angaben als nicht wesentlich eingestuft werden kön-
nen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Unter- bzw. Überschreitung dieser Schwelle ist jeweils der
Nenner des betreffenden KPI, wobei jede gemäß Taxonomie-VO zu berichtende Kennzahl separat zu
bewerten ist. Zur Ermittlung der Wesentlichkeit werden sämtliche Wirtschaftstätigkeiten, die einem KPI
zuzuordnen wären, kumuliert betrachtet und anschließend der De-minimis-Schwelle gegenübergestellt.
Die Bearbeitung der Anforderungen aus der Taxonomie-VO erfolgte primär durch die Abteilungen Con-
trolling und Accounting in Zusammenarbeit mit Investor Relations. Bedarfsbezogen wurden weitere Be-
reiche involviert (zum Beispiel das Immobilienmanagement, das Qualitätsmanagement und die Rechts-
abteilung). Die Feststellung der Taxonomiefähigkeit und -konformität erfolgte in folgenden Prozess-
schritten:
1. Abgrenzung der einzubeziehenden Unternehmen
2. Analyse umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
3. Analyse nicht umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
4. Zuordnung der finanziell wesentlichen Aktivitäten zu den Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomiefä-
higkeit)
5. Gegenüberstellung des ermittelten Nenners und der De-minimis-Schwelle
6. Bei Nicht-Übersteigen der Schwelle kann eine Wirtschaftstätigkeit als unwesentlich beurteilt
werden
7. Übersteigt der Nenner die Schwelle werden die folgenden Prozessschritte eingehalten
8. Prüfung der Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag
9. Nachweiserbringung des DNSH-Kriteriums
10. Prüfung der Einhaltung der sozialen Mindestschutzkriterien
11. Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen
12. Konsolidierung
13. Berichterstattung inklusive Meldebögen
Regulatorische Entwicklungen und Klarstellungen zur Auslegung seitens der EU können in Zukunft zu
Anpassungsbedarf und entsprechenden Erläuterungen bei der Berichterstattung gemäß Taxonomie-VO
führen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-34
WIRTSCHAFTSAKTIVITÄTEN
Die Analyse der Wirtschaftsaktivitäten unterteilte sich in die Betrachtung der umsatzbezogenen und der
nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten.
x Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten generieren einen Umsatz für das Unternehmen, und um-
fassen das gesamte Produktportfolio sowie die damit verbundenen Investitionen und Kosten.
x Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich auf Investitionen und Kosten, die
nicht mit dem Geschäftsmodell und den Umsätzen in Verbindung stehen, jedoch im Rahmen der
unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.
Im Falle der Pierer Industrie-Gruppe wurden folgende Wirtschaftsaktivitäten analysiert:
Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Das Geschäftsmodell der Gruppe umfasst die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Kompo-
nenten für Kraftfahrzeuge. Ausschließlich Komponenten, welche zu einer Verbesserung der Umweltleis-
tung führen sowie Teil von emissionsfreien Fahrzeugen sind, wurden dem Umweltziel „Klimaschutz“ und
der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ zugeord-
net. Aufgrund des Nicht-Übersteigens der 10%-Schwelle wurde die Tätigkeit als nicht finanziell wesent-
liche bzw. nicht bewertete nicht wesentliche Tätigkeit deklariert.
CODE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT
nicht bewertet/nicht wesentlich BESCHREIBUNG
CCM
1)
3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskompo-
nenten
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von
Komponenten für Kraftfahrzeuge
1)
CCM: Climate change mitigation (Klimaschutz)
Im aufgegebenen Geschäftsbereich entwickelt, produziert und vertreibt die Pankl Racing Systems AG
Antriebssysteme und Komponenten für die Luftfahrtindustrie. Die entsprechenden Aktivitäten wurden in
dem Umweltziel „Klimaschutz“ und in weiterer Folge der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.21. „Herstellung von
Luftfahrzeugen“ zugeordnet. Die Umsatzerlöse für diese Wirtschaftstätigkeit wurden nicht mehr in den
Umsatz-KPI einbezogen, da es sich um einen aufgegebenen Geschäftsbereich handelt.
Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Die Analyse der nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten basiert im ersten Schritt auf Gesprächen
mit den Fachabteilungen. In einem weiteren Schritt wurde die eindeutige Zuordenbarkeit der Kosten
zur jeweiligen Wirtschaftsaktivität geprüft, um eine Doppelzählung in der Berechnung auszuschließen.
Im Zuge der Analyse ergaben sich für das Geschäftsjahr 2025 folgende taxonomierelevante nicht um-
satzbezogene Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung mit der Taxonomie-VO:
CODE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT
nicht bewertet/nicht wesentlich BESCHREIBUNG
CCM 6.4. Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobi-
lität, Radverkehrslogistik
Diensträder (Fahrrad-Leasing)
CCM 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwa-
gen und leichten Nutzfahrzeugen
Dienstfahrzeuge (Pkw)
CCM 6.6. Güterbeförderung im Straßenverkehr Lastkraftwagen (Lkw)
CCM 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Techno-
logien für erneuerbare Energien
Photovoltaikanlagen, Energiering zur Erhö-
hung der Eigenquote aus der Stromerzeugung
durch Photovoltaikanlagen
CODE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT BESCHREIBUNG
CCM 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Kauf, Miete und Leasing von Gebäuden
Im aufgegebenen Geschäftsbereich Pankl Racing Systems AG liegen für den CapEx-KPI die Wirt-
schaftstätigkeiten CCM 3.21, CCM 6.5., CCM 7.6 und CCM 7.7 vor, die in der Taxonomie-Berichterstat-
tung im CapEx inkludiert sind. In den OpEx-KPI wurden die Tätigkeiten CCM 3.21, CCM 6.4 und CCM
6.5. des aufgegebenen Geschäftsbereichs nicht aufgenommen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-35
KONFORMITÄTSBEDINGUNGEN
Wesentlicher Beitrag
Für die Aktivitäten aus der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.7. konnte die Erfüllung der Anforderungen der
technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag nicht nachgewiesen werden. Eine
Überprüfung des wesentlichen Beitrags für weitere Tätigkeiten ist aufgrund der Nutzung der 10%-We-
sentlichkeitsschwelle für alle drei KPIs nicht erforderlich.
Do No Significant Harm (DNSH)
Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“
wurde für Standorte der Gruppe eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt. Im Zuge der
Analysen wurden die Klimaauswirkungen auf die für die Wirtschaftstätigkeiten relevanten Standorte un-
tersucht. Für weitere Informationen wird auf IRO-1 verwiesen.
Eine weitere konkrete Überprüfung der Anforderungen des DNSH-Kriteriums für die Wirtschaftstätigkei-
ten wurde nicht vorgenommen, weil für die Tätigkeit CCM 7.7 bereits die Anforderungen der Kriterien
für einen wesentlichen Beitrag nicht erfüllt waren und aufgrund der Nutzung der 10%-Wesentlichkeits-
schwelle für alle drei KPIs eine Überprüfung für diese nicht erforderlich war.
Mindestschutz
Abschließend ist sicherzustellen, dass Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für
multinationale Unternehmen, den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernar-
beitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta stehen. Da bei keiner als finanziell wesent-
lich identifizierten Wirtschaftstätigkeit die kumulative Erfüllung der Konformitätskriterien des wesentli-
chen Beitrags und des DNSH-Kriteriums vorlag, wurde auf eine gesonderte Prüfung des Mindestschut-
zes verzichtet.
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht setzt sich die Gruppe dennoch mit relevanten Risi-
ken auseinander, wie zum Beispiel in Bezug auf die Menschenrechte (einschließlich Kinder- und
Zwangsarbeit und Arbeitsrechte), auf Bestechung, Bestechungsaufforderung und Erpressung. Weitere
Informationen zur Sorgfaltspflicht der Gruppe sind in GOV-4 verfügbar.
BERECHNUNG DER KENNZAHLEN
In die Berechnung der Kennzahlen gemäß Taxonomie-VO wurden alle vollkonsolidierten Gesellschaften
einbezogen. Doppelzählungen wurden vermieden, da die Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit ent-
weder direkt oder auf Basis einer geeigneten Aufschlüsselung erfolgte. Da die Pankl Racing Systems
AG als aufgegebener Geschäftsbereich nicht in den Umsatz- und OpEx-Kennzahlen für das Geschäfts-
jahr 2025 berücksichtigt wurde, wurden die Vorjahreswerte beider Kennzahlen angepasst. Die Zugänge
im Anlagenspiegel umfassen sowohl fortgeführte als auch aufgegebene Geschäftsbereiche, weshalb
diese Anpassung nicht die CapEx-Kennzahl betrifft.
Umsatz-Kennzahl
Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw. ta-
xonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen des Ge-
schäftsjahres. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dieser Position ausgewiesenen
Beträge stellen die Basis für die Umsatzerlöse (Nenner) dar.
Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2025 aus fortgeführten sowie aufgegebenen Geschäfts-
bereichen der Pierer Industrie-Gruppe betragen € 884,9 Mio. (2024: € 2.677,1 Mio.). Die darin enthal-
tenen Umsatzerlöse aus den fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von € 530,2 Mio. (2024: € 886,7
Mio; 2024 angepasst: 564,3 Mio.) (siehe III. „Segmentberichterstattung“ im Konzernanhang 2025) bil-
den gemäß Taxonomie-VO den Nenner der Umsatz-Kennzahl der Gruppe. Durch eine Detailanalyse
der Umsatzerlöse erfolgte die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den nicht bewerteten/nicht we-
sentlichen Wirtschaftstätigkeiten. Die jeweils zugeordneten Anteile bilden den Zähler der Umsatzerlöse
der Wirtschaftstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2025. Bei der Berechnung der Umsatz-Kennzahl wur-
den lediglich die fortgeführten Geschäftsbereiche berücksichtigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-36
Umsatzerlöse aus der Herstellung von Komponenten, die zu einer Verbesserung der Umweltleistung
emissionsfreier Fahrzeuge führen, wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM „3.18. Herstellung von Automo-
bil- und Mobilitätskomponenten“ zugeordnet. In der Berechnung des taxonomiefähigen Umsatzes nicht
berücksichtigt wurden alle weiteren Wirtschaftsaktivitäten, welche keiner in der Taxonomie-VO aufge-
führten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten und daher als nicht taxonomiefähig bewertet
wurden. Im Geschäftsjahr 2025 gab es bei den fortgeführten Geschäftsbereichen der Pierer Industrie-
Gruppe im Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzrückgang von rund 6 %. Der taxonomierelevante Anteil
fällt unter die De-minimis-Schwelle (fähig 2024: 8,42 %; angepasster Wert 3,5 %). Infolge dieser An-
wendungsmöglichkeit unterbleibt der Ausweis eines taxonomiekonformen Anteils (2024: 0 %).
CapEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme CapEx gibt den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx)
an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem
Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstä-
tigkeiten verbunden ist.
Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Investitionsausgaben (Nenner) die Zugänge an Sachan-
lagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen und
ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Außerdem enthält der Nenner auch Zugänge zu Sach-
anlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren
(Anwendung von IFRS [IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16] oder nationalen Rechnungslegungsmethoden, falls
IFRS nicht angewendet werden). Zugänge zum Goodwill sind nicht in die Berechnung miteinzubezie-
hen.
INVESTITIONSAUSGABEN (m€) 2024
2025
IAS 16 Sachanlagen 245,2 45,9
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte 200,2
3,3
IFRS 16 Leasingverhältnisse 68,1
12,8
Gesamt (Nenner) 513,5
62,1
Da die Zugänge im Anlagenspiegel auch den aufgegebenen Geschäftsbereich berücksichtigen, werden
in der CapEx-Kennzahl sowohl fortgeführte als auch aufgegebene Geschäftsbereiche inkludiert. Den
Nenner der CapEx-Kennzahl der Pierer Industrie-Gruppe bilden für das Geschäftsjahr 2025 somit die
Zugänge zu den materiellen und immateriellen Vermögenswerten sowie die Zugänge aus aktivierten
Nutzungsrechten an den vorher genannten Vermögenswerten in Höhe von € 62,1 Mio. (2024: 513,5
Mio.) (siehe Zugänge, Konsolidierungskreisänderungen und Umbuchungen in den Anhangsangaben
23. „Immaterielle Vermögenswerte“ und 24. „Sachanlagen“). Darin enthalten waren im Geschäftsjahr
2024 Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen, welche € 193,9 Mio. betrugen (für Details zu
den Entwicklungen im Konsolidierungskreis siehe Anhangsangabe 9. „Veränderungen im Konsolidie-
rungskreis“). Nicht enthalten sind Zugänge aus Anzahlungen an Sachanlagen und Anlagen in Bau sowie
immateriellen Vermögenswerten in Höhe von € 23,2 Mio. (2024: € 103,5 Mio.). Diesbezügliche Umbu-
chungen aus dem Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 32,6 Mio.
(2024: € 59,0 Mio.) bzw. € 0,1 Mio. (2024: € 10,5 Mio.) wurden hingegen bei der Berechnung berück-
sichtigt.
Der Vergleich der Geschäftsjahre 2024 und 2025 zeigt einen Rückgang der Investitionen des Nenners
gemäß Taxonomie-VO, welcher im Wesentlichen auf Konsolidierungskreisänderungen zurückzuführen
ist. Der Anteil des taxonomiefähigen CapEx an den Investitionsausgaben des Nenners betrug 13,3 %,
der nicht bewerte nicht wesentliche Anteil 4,4% (fähig 2024: 87,8 %). Ein taxonomiekonformer Anteil
konnte nicht ausgewiesen werden (2024: 0,8 %).
OpEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme OpEx gibt den Anteil der Betriebsausgaben (OpEx) im
Sinne der Taxonomie-VO an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten oder mit dem Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw. ta-
xonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-37
Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Betriebsausgaben (Nenner) die direkten, nicht aktivierten
Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhält-
nisse (Short-Term-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Ausgaben für die
laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder Dritte, die notwendig sind, um
die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten (zum Beispiel Kosten
für Reinigung).
BETRIEBSAUSGABEN (m€) 2024
1)
2025
Forschung und Entwicklung (nicht aktivierte Kosten) 0,9 0,4
Kurzfristiges Leasing 2,3
1,9
Wartung und Reparatur 33,6
22,2
Sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täg-
lichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens
0
Gesamt fortgeführte Geschäftsbereiche (Nenner) 36,8
24,4
1)
Für die Berechnung der Betriebsausgaben wurden die Werte aufgrund der Änderungen im Konsolidierungskreis angepasst.
Für die Berechnung des Nenners der OpEx-Kennzahl der Gruppe wurden nicht aktivierte Kosten für
Forschung und Entwicklung, Betriebsausgaben für kurzfristige Miete und kurzfristiges Leasing, War-
tungs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie sämtliche Kosten der Reinigung als andere direkte
Ausgaben in Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermö-
gens einbezogen. Die gesamten Betriebsausgaben des fortgeführten Geschäftsbereichs der Pierer In-
dustrie-Gruppe belaufen sich im Geschäftsjahr 2025 auf € 24,4 Mio. (2024 fortgeführt: € 47,7 Mio., 2024
angepasst: € 36,8 Mio.) und bilden gemäß Taxonomie-VO den Nenner der OpEx-Kennzahl der Gruppe.
Die kumulierten Betriebsausgaben (aus finanziell nicht wesentlich definierten Aktivitäten) betrugen im
Geschäftsjahr 2025 € 1,4 Mio., entspricht 5,6 % der gesamten Betriebsausgaben. Im Vergleich zum
Geschäftsjahr 2024 gab es im Berichtsjahr 2025 – unter Berücksichtigung der angepassten Werte in-
folge der Änderungen im Konsolidierungskreis – keine wesentlichen betraglichen Änderungen. Der ta-
xonomierelevante Anteil fällt unter die De-minimis-Schwelle (fähig 2024: 4,4 %; angepasster Wert: 0,7
%). Infolge dieser Anwendungsmöglichkeit wurde kein taxonomiekonformer Anteil ausgewiesen (2024:
1,7 %; angepasster Wert 1,1 %).
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-38
EU-TAXONOMIE: MELDEBOGEN GEMÄSS DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2026/73
Geschäftsjahr 2025
MELDEBOGEN: ÜBERSICHT
KPI
(1)
Insgesamt
(2)
Anteil taxo-
nomiefähi-
ger Tätigkei-
ten (3)
Taxonomie-
konforme Tä-
tigkeiten
(4)
Anteil taxo-
nomiekon-
former Tä-
tigkeiten (5)
Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätig-
keiten nach Umweltzielen
Anteil der
ermög-
lichenden
Tätigkeiten
(12)
Anteil der
Übergangs-
tätigkeiten
(13)
Nicht bewer-
tete nicht
wesentliche
Tätigkeiten
(14)
Taxonomie-
konforme Tä-
tigkeiten im vo-
rangegange-
nen Geschäfts-
jahr (2024) (15)
Anteil taxono-
miekonformer
Tätigkeiten im
vorangegange-
nen Geschäfts-
jahr (2024) (16)
Klimaschutz (6)
Anpassung an
den Klimawandel
(7)
Wasser (8)
Kreislauf-
wirtschaft (9)
Umweltver-
schmutzung (10)
Biologische
Vielfalt (11)
in m€ % in m€ % % % % % % % % % % in m€ %
Umsatz 530,2 - - 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - 1,1 0,0 0,0
CapEx 62,1 13,3 - 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - 4,4 4,2 0,8
OpEx 24,4 - - 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - 5,6 0,4 1,1
Geschäftsjahr 2025
MELDEBOGEN CAPEX
Wirtschaftstätigkeiten
(1)
Code
(2)
Taxonomie-
fähiger KPI
(Anteil der
taxonomiefä-
higen
CapEx)
(3)
Taxono-
miekonfor-
mer KPI
(Geldwert
der CapEx)
(4)
Taxonomie-
konformer
KPI (Anteil
der taxono-
miekonfor-
men CapEx)
(5)
Aufschlüsselung der taxonomiekonformen
Tätigkeiten nach Umweltzielen
Ermög-
lichende
Tätigkeit
(12)
Über-
gangs-
tätigkeit
(13)
Taxonomie-
konformer
Anteil der
taxonomie-
fähigen Tä-
tigkeiten
(14)
Klimaschutz (6)
Anpassung an
den Klimawandel (7)
Wasser (8)
Kreislauf-
wirtschaft (9)
Umweltver-
schmutzung (10)
Biologische
Vielfalt (11)
% in m€ % % % % % % %
(
G
g
f. E
)
(
G
g
f. T
)
%
Erwerb von und Ei
g
entum an Gebäuden
CCM 7.7.
13,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - 0,0
Summe der Konformität nach Ziel
0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
KPI-Gesamtwert (CapEx)
13,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - - 0,0
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-39
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL
STRATEGIE
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
Die Gruppe hat keinen übergeordneten Übergangsplan auf Konzernebene definiert. Im Geschäftsjahr
2024 hat die Pankl Gruppe einen Klimaschutz und Übergangsplan erarbeitet, der sich an den Zielen
des Pariser Klimaabkommens orientiert. Der noch in Endabstimmung befindliche Übergangsplan wurde
im Jahr 2025 um relevante Bilanzkennzahlen ergänzt und in dieser Version auf Vorstandsebene geneh-
migt. Ziel des Plans ist es, sicherzustellen, dass die Pankl Gruppe einen angemessenen Beitrag zur
Begrenzung der globalen Erderwärmung leistet. Der Klimaschutz und Übergangsplan ist integraler Be-
standteil der Unternehmensstrategie und wird als dynamischer Steuerungsrahmen verstanden und suk-
zessive weiterentwickelt. Für einen Teil der identifizierten Maßnahmen liegen zum Berichtszeitpunkt
noch keine vollständigen wirtschaftlichen Bewertungen vor. Entsprechend sind nicht alle Maß-nahmen
bereits mit konkreten Investitions- oder Betriebskosten unterlegt oder verbindlich in der Budget-planung
berücksichtigt. Die Präzisierung der Emissionswirkungen, die Validierung der Einsparpotenziale sowie
die detaillierten Kosten und Budgetierung der Maßnahmen erfolgen im Rahmen der weiteren Aus-ge-
staltung des Übergangsplans.
Der Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen sowie die Zielerreichung werden auf Gruppenebene
kontinuierlich überwacht, regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst. Bestimmte Maßnahmen wur-
den in die kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensplanung eingebettet und weiterhin jährlich über-
wacht und angepasst. Die THG-Emissionsreduktionsziele der Pankl-Gruppe sind wie folgt geplant:
x Scope 1 und 2: Reduktion der CO
2
-Emissionen jeweils um 80 % bis 2030 (gegenüber dem
Referenzjahr 2022 von 70.043 tCO
2
e) und Erreichung der bilanziellen Klimaneutralität bis
2040, indem vermeidbare Emissionen eliminiert werden, während unvermeidbare Emissionen
durch Carbon-Offset-Zertifikate kompensiert werden.
x Scope 3: Reduktion der Emissionen entlang der Wertschöpfungskette um 20 % bis 2030 und
in weiterer Folge eine Reduktion von 60 % bis 2040.
Die Zielsetzung basiert auf der vollständigen Abdeckung von Scope 1 und 2 sowie Scope 3-Emissionen
und umfasst kurz-, mittel- und langfristige Zeiträume. Die Ambitionshöhe wurde anhand von SBTi-
Benchmarks der Peer-Group sowie zusätzlicher Kundenanforderungen (insbesondere CO΍-Neutralität
bis 2040) festgelegt. Methodisch wurde ein nicht-linearer Reduktionspfad auf Basis des SBTi-Templates
entwickelt, der eine Reduktion der Scope 1- und 2-Emissionen um 80 % bis 2030 sowie die bilanzielle
Klimaneutralität bis 2040 vorsieht, wobei verbleibende Emissionen berücksichtigt werden.
Bisher gebundene Emissionen wurden nicht quantitativ bewertet. Eine qualitative Betrachtung zeigt,
dass im Unternehmen insbesondere Gebäude (Stahl, Beton) sowie Produktionsanlagen und Maschinen
(Stahl, Aluminium) die größten potenziellen Beiträge zu den gebundenen Treibhausgasemissionen dar-
stellen. Die weiteren Vermögenswerte haben eine geringere, zu vernachlässigende Bedeutung. Diese
Betrachtung ist eine Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen.
Die Pankl-Gruppe hat folgende zentrale Hebel zur Dekarbonisierung identifiziert, die sich im finalen
Klimaschutzplan wiederfinden werden, um die THG-Emissionsreduktionsziele in der eigenen Wert-
schöpfungskette und darüber hinaus zu erreichen.
1. Technologische Innovationen und strukturelle Veränderungen
x Prozessumstellungen: Die schrittweise Substitution fossiler Kokskohle durch Biokokskohle im
Gießereibetrieb am Standort Tuttlingen (Deutschland) stellt einen wesentlichen Hebel zur Re-
duktion der Scope 1- Emissionen dar. Erste Tests zum Einsatz von Biokokskohle waren für das
Geschäftsjahr 2025 vorgesehen, konnten jedoch aus technischen Gründen bislang nicht um-
gesetzt werden. Ziel ist es, den Anteil der Biokokskohle im Schmelzprozess sukzessive zu er-
höhen und bis 2030 auf über 50 % zu steigern, vorbehaltlich einer erfolgreichen technischen
Erprobung und stabiler Verfügbarkeit. Langfristig ist für den Zeitraum 2032–2035 die Umstel-
lung des Gießereibetriebs auf Elektroschmelzöfen vorgesehen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-40
x Erneuerbare Energiequellen: Fossil basierte Heizsysteme werden sukzessive durch energieef-
fiziente Wärmepumpen ersetzt. Darüber hinaus wird für gasbasierte Heizsysteme an deutschen
Standorten die schrittweise Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiege-
setzes zur Nutzung steigender Anteile erneuerbarer Gase berücksichtigt. Ab 2029 ist hierfür ein
Anteil von mindestens 15 % erneuerbarer Energieträger vorgesehen, der in der Regel über
entsprechende Lieferverträge oder bilanzielle Nachweise eingehalten wird.
x Mobilitätswende: Seit 2025 werden dieselbetriebene Dienstfahrzeuge schrittweise auf den Be-
trieb mit HVO100 umgestellt, sofern dies technisch zulässig ist. Im Geschäftsjahr 2025 wurden
bereits rund 2 % des gesamten Dieselverbrauchs durch HVO100 ersetzt. Ziel ist eine weitge-
hende Umstellung bis 2030. Für benzinbetriebene Dienstfahrzeuge wird ab 2030 der verstärkte
Einsatz emissionsärmerer Alternativen, einschließlich synthetischer Kraftstoffe (E Fuels), ange-
strebt, abhängig von deren Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit
2. Anpassung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios
x Ziel ist es, den Scope 3 Emissionsfußabdruck durch den verstärkten Einsatz CO΍ armer Mate-
rialien sowie die schrittweise Implementierung emissionsärmerer Lieferketten zu reduzieren.
Die Materialien sollen schrittweise in ausgewählten Produkt- und Lieferketten eingesetzt wer-
den, um Erfahrungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit zu sammeln. Auf
dieser Basis ist vorgesehen, den Anteil CO΍ armer Materialien bis 2030 kontinuierlich weiter
auszubauen, abhängig von Marktverfügbarkeit, technischen Anforderungen und der Lieferan-
tenentwicklung.
3. Dekarbonisierung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
x Logistik: Fokus auf alternative Treibstoffe durch den Einsatz von SAF (Sustainable Aviation
Fuel) und HVO100.
x Dienstreisen: Verpflichtende Nutzung der Bahn auf Kurzstrecken; Bevorzugung von Flugtickets
mit höherem SAF-Anteil.
Neue Technologien sind ein wesentlicher Bestandteil der Strategie zur Unterstützung des Dekarboni-
sierungspfads. Dazu zählen insbesondere die verbesserte Nutzung von Wärmerückgewinnung, der Ein-
satz industrieller Wärmepumpen, die Identifikation und Umsetzung von Elektrifizierungspotenzialen so-
wie die perspektivische Nutzung von Wasserstoff, sofern technisch, wirtschaftlich und regulatorisch ge-
eignet. Die Anwendung dieser Technologien erfolgt schrittweise und orientiert sich an standortspezifi-
schen Gegebenheiten sowie an der technologischen Reife.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ZEIT-
HORIZONT
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
Anpassung
an den Klimawandel
01 Risiko von Infrastrukturunterbrechungen und Gebäudeschä-
den durch extreme Wetterbedingungen
Extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen,
Hitzewellen, oder Dürre können die Infrastruktur- oder Gebäude-
schäden der Pankl AG beeinträchtigen. Diese Ereignisse können
im schlimmsten Fall zu Produktionsunterbrechungen, Lieferketten-
störungen sowie erhöhten Energie- und Kühlkosten führen. Darüber
hinaus können sie die Termintreue gegenüber Kunden gefährden
und damit wirtschaftliche Verluste und Reputationsschäden nach
sich ziehen.
Potenzielles
Risiko
(OO)
X
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-41
Klimaschutz
02 Negative Auswirkungen durch THG-Emissionen aus eigenen
Geschäftstätigkeiten
An den Unternehmensstandorten entstehen Treibhausgasemissio-
nen, welche zum Klimawandel beitragen. Scope
-
1-Emissionen ent-
stehen durch direkte Verbrennung fossiler Brennstoffe an den
6WDQGRUWHQGHU*UXSSH]ௗ%LQgIHQ6FKPLHGHQ+HL]XQJHQRGHU
entlang des Fuhrparks. Scope
-
2-Emissionen resultieren aus der
Nutzung von zugekauftem Strom, Wärme oder Dampf für Produkti-
onsprozesse.
Potenzielle
negative
Auswirkung
(OO, VC)
X
03 Negative Auswirkungen durch THG-Emissionen entlang der
Wertschöpfungskette
In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der Gruppe
entstehen Treibhausgasemissionen vorwiegend durch den Materi-
aleinkauf (3.01). Diese Scope
-
3
-
Emissionen tragen wesentlich zu
den indirekten Klimawirkungen des Unternehmens bei.
Potenzielle
negative
Auswirkung
(VC)
X X
04 Finanzielles Risiko durch steigende CO
2
-Preise im Zuge von
regulatorischen Vorgaben
Bereits veröffentlichte oder noch in Entwicklung befindliche sowie
zukünftige regulatorische Neuerungen können eine Anpassung des
Geschäftsmodells der Teilkonzerne erfordern und stellen ein klima-
bezogenes Übergangsrisiko dar. Die Abhängigkeit von kohlenstoff-
intensiven Prozessen kann die Betriebskosten deutlich erhöhen
und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Standorte beeinflus-
sen.
Potenzielles
Risiko
(OO, VC)
X X
Energie
05 Energieverbrauch von fossilen Energien
An den Produktionsstandorten werden nicht erneuerbare Energien
eingesetzt, die teilweise zwingend für die Produktionsprozesse be-
nötigt werden.
Tatsächliche
negative
Auswirkung
(OO)
X
06 Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
Die Gruppe erweitert den Einsatz erneuerbarer Energien, um den
Energiebedarf nachhaltiger zu decken und den CO
΍
-Fußabdruck zu
reduzieren. An diversen Unternehmensstandorten (Köflach, China)
wurden Photovoltaikanlagen und zugehörige Infrastruktur zur Er-
zeugung und Nutzung erneuerbarer Energie installiert.
Tatsächliche
negative
Auswirkung
(OO)
X
07 Abhängigkeit von zuverlässiger Energieversorgung für die
Produktionstätigkeiten
Die Produktionsprozesse der Gruppe sind auf eine zuverlässige
Energieversorgung angewiesen, da Unterbrechungen Fertigung
und Produktqualität direkt beeinträchtigen können.
Potenzielles
Risiko
(OO)
X X
Eine vollständige Integration der Analysen des Einflusses des Klimawandels auf die Strategie und das
Geschäftsmodell der Pankl-Gruppe ist derzeit noch nicht gegeben, wurde im Geschäftsjahr 2025 aber
vorangetrieben und erweitert. Das Risikomanagement ist seit dem Geschäftsjahr 2025 neu überarbeitet
und vereinheitlicht. Mit einigen Fachbereichen wurden bereits die ersten Risk Assessments abgehalten.
Dieser Prozess wird laufend weiter forciert, und soll schlussendlich zu einem in sich geschlossenen
Risikomanagement führen, in welchem die bereits auf Fachbereichsebene bestehenden Systeme inte-
griert werden sollen. Ziel ist es, die im Zuge der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung gewonnenen
Erkenntnisse gruppenweit in ein ganzheitliches Risikomanagement zu integrieren und zu vertiefen. So
wird beispielsweise die ergänzend durchgeführte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse für die Produk-
tionsstandorte der Pankl-Gruppe in Zukunft als Bestandteil des Risikomanagements betrachtet werden.
In dieser Analyse wurden physische Klimarisiken hinsichtlich dreier Klimaszenarien über zwei Zeiträume
hinweg analysiert. Die Klimarisikoanalyse der Pankl-Gruppe zeigt, dass die Produktionsstandorte in
Bruck an der Mur, Köflach, Sao Paulo, 7RSROþDQ\, Kalifornien und drei chinesischen Standorten beson-
ders anfällig für Hochwasser aufgrund zunehmender Starkregenereignisse sind. Ein Standort in
Kalifornien und einer in China müssen sich zudem auf Hitzewellen und Dürre einstellen. Weitere Infor-
mationen finden sich in E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-42
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Kli-
mawandel
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und Richtlinie
Die Umweltpolitik einerseits (Abatec-Gruppe) und die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik sowie Richtli-
nie andererseits (Pankl-Gruppe) bilden den Rahmen für umweltgerechtes Handeln im jeweiligen Teil-
konzern. Sie werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf den Unternehmenswebseiten ver-
öffentlicht, wo sie für interne und externe Stakeholder jederzeit abrufbar sind
7
. Die jeweilige Umweltpo-
litik wurde im Rahmen des nach ISO 14001:2015 zertifizierten Umweltmanagementsystems erstellt und
gilt für die gesamte Abatec- und Pankl-Gruppe. Die Verantwortung auf oberster Ebene liegt beim zu-
ständigen Vorstand der Pankl-Gruppe sowie der Geschäftsführung der Abatec-Gruppe. Die Umweltpo-
litik beschreibt Themen wie Ressourcenmanagement, das Bekenntnis zur Einhaltung rechtlicher Vor-
schriften (Umwelt-, Arbeitsschutz- und klimarelevante Gesetze, Verordnungen, Regularien und behörd-
liche Auflagen), die Einbeziehung ökologischer Kriterien in der Beschaffung und den Umgang mit Treib-
hausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik
und Richtlinie der Pankl-Gruppe fokussiert sich auf die eigenen Geschäftstätigkeiten der Gruppe und
hat indirekten Einfluss auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, beispielsweise durch die
Reduktion von Scope-3-THG-Emissionen. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07)
Code of Conduct (CoC)
Die Teilkonzerne haben jeweils einen CoC, welche unter anderem den grundlegenden Umgang mit
Nachhaltigkeit, Umwelt-, Klima-, und Tierschutz beschreiben. Weitere Informationen zum CoC finden
sich in Abschnitt G1-1. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07)
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Eine vollständige Quantifizierung der durch die ergriffenen Maßnahmen erzielten sowie der erwarteten
künftigen Reduktion der Treibhausgasemissionen war im Geschäftsjahr 2025 noch nicht möglich. Die
weitere Quantifizierung und Validierung der Emissionswirkungen wird im Geschäftsjahr 2026 schritt-
weise vorangetrieben. Dem Management der wesentlichen IROs im Zusammenhang mit dem Klima-
wandel und der Anpassung an den Klimawandel wurden finanzielle, personelle, organisationale und
materielle Ressourcen zugewiesen, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt wer-
den konnten. Im Geschäftsjahr 2025 wurde die langfristige Finanzplanung gemeinsam mit dem Vorstand
erörtert und die Maßnahmen der Klimastrategie in das Budget der Finanzabteilungen bei der Pankl
Racing Systems AG integriert.
Maßnahmen
Um die Klima- und Umweltauswirkungen an ihren Standorten zu reduzieren, setzt die Kernbeteiligung
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Fokus der
Aktivitäten liegt 2025 auf den Standorten in Kapfenberg, Köflach, 7RSROþDQ\ (Slowakei) und Kunshan
(China). (IRO 01, 02, 03, 05, 07)
Auditberichte zu ISO 14001 und ISO 50001: Im Rahmen der Konzepte zum Klimaschutz sowie zur
Anpassung an den Klimawandel wird die Wirksamkeit der umwelt- und energiebezogenen Managemen-
tansätze regelmäßig durch interne und externe Audits nach ISO 14001:2015 (Umweltmanagementsys-
tem) weltweit und ISO 50001:2015 (Energiemanagementsystem) an den deutschen Standorten der
SHW bewertet. Die Auditberichte dienen als zentrales Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhal-
tung regulatorischer Anforderungen sowie zur Identifikation von Risiken, Maßnahmen und Verbesse-
rungspotenzialen in Bezug auf Treibhausgasemissionen und Energieeffizienz. Erkannte Abweichungen
werden dokumentiert und über festgelegte Prozesse in kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen
überführt. Für deren Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder
die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07)
7
Verfügbar unter: ŚƩƉƐƉĂŶŬůĐŽŵĚĞĚŽǁŶůŽĂĚƐŶĂĐŚŚĂůƟŐŬĞŝƚ, ŚƩƉƐǁǁǁƐŚǁĚĞĚĞĚŽǁŶůŽĂĚƐŶĂĐŚŚĂůƟŐŬĞŝƚ, ŚƩƉƐǁǁǁĂďĂƚĞĐĂƚĚŽǁŶůŽĂĚƐ
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-43
Standort Maßnahme Status Ziel Erwartetes
Ergebnis
Eingesetzte
Ressourcen
Köflach,
Kunshan
Gewinn von er-
neuerbarer
Energie aus
Photovoltaik
Umgesetzt,
einmalige
Maßnahme
Reduktion der
Treibhausgasemis-
sionen durch den
verstärkten Einsatz
von erneuerbarem
Eigenstrom und
Verringerung des
externen Strombe-
zugs.Installation
und Inbetriebnahme
in Köflach im Okto-
ber 2025 und in
Kunshan im August
2025.
Erzeugung von rund
35.000 kWh erneuerba-
rem Strom in Köflach und
bis zu 150.000 kWh in
Kunshan pro Jahr, Re-
duktion des externen
Energiebezugs am
Standort Köflach. Sen-
kung der Energiekosten
sowie Verringerung der
Scope-2-Treibhaus-
gasemissionen.
Umsetzung erfolgte
als einmalige Capex-
Investition
in Köflach
von ungefähr 30.000€
7RSROþDQ\ Abschaltung
von Transfor-
matoren zur
Reduktion von
Last- und Leer-
laufverlusten
Umgesetzt,
einmalige
Maßnahme
mit anschlie-
ßend dauer-
haft Wirksa-
mer jährlicher
Einsparung
Reduzierung des
Stromverbrauchs
und der damit ver-
bundenen Treib-
hausgasemissio-
nen durch Optimie-
rung der Transfor-
matorennutzung.
Ziel ist die Verbes-
serung der Energie-
effizienz von elektri-
scher Infrastruktur
und die Verringe-
rung der Betriebs-
kosten.
Durch die Abschaltung
von zwei Transformato-
ren mit einer Nennleis-
tung von jeweils 1.600
kVA wird eine jährliche
Stromeinsparung von
insgesamt 266.304 kWh
erwartet. Auf Basis eines
angenommenen Strom-
preises von 0,16 €/kWh
ergibt sich ein jährliches
Einsparungspotenzial
von rund 42.608 €.
Zusätzlich ist von einer
Reduktion indirekter
CO΍-Emissionen sowie
einer Verbesserung der
betrieblichen Energieeffi-
zienz auszugehen. Wei-
tere Einsparungspoten-
ziale (z.B. durch Wir-
kungsgradverbesserun-
gen) wurden in dieser
Berechnung nicht be-
rücksichtigt.
Interne technische
Fachkräfte (Elektro-
technik / Instandhal-
tung)
Bestehende elektri-
sche Infrastruktur und
Daten zu Last- und
Leerlaufverlusten
Kapfen-
berg,
To-
SROþDQ\
Ausweitung
und Einführung
des Energie-
monitorings
Umgesetzt,
einmalige
Maßnahme
Einführung der
Messebene 1 in der
Pankl Academy so-
wie in der Slowakei.
Verbesserte Ener-
gieeffizienz, mögli-
che Reduzierung
des Energiever-
brauchs und der da-
mit verbundenen
Kosten, bessere Da-
tengrundlage für Kli-
maschutzmaßnah-
men.
Erhöhung der Transpa-
renz und Kontrolle über
den Energieverbrauch,
Identifikation von Ein-
sparpotenzialen und
Förderung effizienter
Energienutzung.
Einmalige Capex-In-
vestition von
10.000 € für techni-
sche Anpassungen.
Externer Aufwand
durch Konfiguration
und Implementierung
in die bestehenden
Systeme
Umweltfreund-
licher Kühl-
schmierstoff
Laufend Einführung eines
umweltfreundliche-
ren Kühlschmier-
stoffs zur Reduktion
von Umweltbelas-
tung, Verbesserung
der Arbeitsbedingun-
gen und Senkung
des Wartungsauf-
wands.
Der bisherige Kühl-
schmierstoff wurde er-
folgreich durch „Aqua-
slide“ ersetzt. Der Ein-
satz in der Produktion
(nach positivem Test-
lauf) konnte im Lehr-
lingsbetrieb in Kapfen-
berg und in der Slowakei
erreicht werden sowie
eine höhere Mitarbeiter-
zufriedenheit und
Neuer Kühlschmier-
stoff, interner Aufwand
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-44
sauberere Maschinen
sichergestellt werden.
Langfristig ist ein Rollout
auf weitere Standorte
vorgesehen.
To-
SROþDQ\
Umrüstung der
Beleuchtung
im Parkplatz-
bereich auf
LED-Technik
Umgesetzt,
einmalige
Maßnahme,
bereits abge-
schlossen,
Einsparung
fortlaufend
Reduzierung des
Stromverbrauchs,
Senkung der Ener-
giekosten, Verringe-
rung der CO΍-Emis-
sionen durch effizi-
entere Beleuchtung
Jährliche Einsparung
von 4.905 kWh, dadurch
kommt es zu einer deut-
lichen Senkung der Be-
triebskosten und einer
Reduzierung der Treib-
hausgasemissionen in
Scope 2
Einmaliger CapEx von
3.350 € in LED Lam-
pen und Austausch-
material, i
nterne und
externe technische
Fachkräfte für Installa-
tion
Tuttlingen Umstellung auf
Elektrostapler
Umgesetzt Die bestehenden
Dieselstapler wur-
den teilweise auf
Elektrostapler umge-
stellt.
Reduzierung in Scope 1
der Mobilen Verbren-
nung
Der OpEx beträgt rund
8.100 € / Monat für
fünf Jahre.
KENNZAHLEN UND ZIELE
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klima-
wandel
Die Pankl-Gruppe orientiert sich bei ihrem Klimaschutzplan an den Pariser Klimazielen, die globale Er-
derwärmung auf maximal 1,5 °C zu begrenzen. Die definierten Klimaziele beziehen sich auf ein Klimas-
zenario, das mit dieser Begrenzung der globalen Erwärmung in Einklang steht. Auf dieser Grundlage
wird derzeit kein eigenständiger sektorspezifischer Dekarbonisierungspfad angewendet; stattdessen er-
folgt die Zielableitung unter Berücksichtigung anerkannter, sektorübergreifender Referenzpfade. Die
Berücksichtigung des 1,5 °C Szenarios stellt sicher, dass die Dekarbonisierungsmaßnahmen sowohl
mit den langfristigen Erwartungen der Regulatorik als auch mit anerkannten Klimapfaden in Einklang
stehen. Hierbei wurden die Szenarien SSP1-2.6, SSP2-4.5, und SSP5-8.5 herangezogen. Die Ziele
sind an die strategischen Vorgaben des Unternehmens gekoppelt, die Transformation hin zu Energie-
und ressourceneffizienten Produktionsprozessen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Er-
füllung regulatorischer Anforderungen europäischer Klimapfade. Durch die Klimaziele stellt das Unter-
nehmen sicher, dass die Transformation sowohl regulatorisch konform (u.a. EU-Klimaziele
2030/2040/2050) als auch wirtschaftlich zukunftsorientiert erfolgt.
Die Ziele bilden die Grundlage für strategische Investitionsentscheidungen, Risikobewertungen und die
Priorisierung von Transformationsmaßnahmen in allen Geschäftsbereichen. Im Rahmen der Erstellung
wurden der Vorstand, das SSC, die Umweltmanager der Standorte sowie die Unternehmenseigentümer
durch einen strukturierten, regelmäßigen Austausch eingebunden und kontinuierlich wie in GOV-2 be-
schrieben informiert. Darüber hinaus wurden relevante externe Interessenträger über die Ziele infor-
miert, insbesondere Kunden und deren Anforderungen an die Pankl-Gruppe als Lieferant, Städte und
Gemeinden sowie Finanzinstitute mit regulatorischen und nachhaltigkeitsbezogenen Finanzierungsvor-
gaben.
Der Bezugswert wurde auf Basis der tatsächlichen Emissionsbilanz des Jahres 2022 festgelegt. Eine
Ableitung über einen mehrjährigen Durchschnitt war nicht erforderlich, da die Emissions- und Produkti-
onsdaten keine atypischen Schwankungen oder Sondereffekte aufwiesen.
Die THG-Emissionsreduktionsziele der Pankl-Gruppe setzen sich wie folgt zusammen:
x Scope 1 und 2: Reduktion der CO
2
-Emissionen um 80 % bis 2030 (gegenüber dem Refe-
renzjahr 2022 von 70.043 tCO
2
e) und Erreichung der bilanziellen Klimaneutralität bis 2040,
wo vermeidbare Emissionen eliminiert werden, während unvermeidbare Emissionen durch
Carbon-Offset-Zertifikate kompensiert werden. (IRO 02)
x Scope 3: Reduktion der CO
2
-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette um 20 % bis
2030 und 60 % bis 2040. (IRO 03)
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-45
Zur Überwachung der Zielerreichung werden jährlich Emissionsbilanzen erstellt, die die tatsächlichen
Emissionswerte mit dem jeweiligen Zielpfad vergleichen. Das Unternehmen führt regelmäßige Abwei-
chungsanalysen durch und aktualisiert bei Bedarf Maßnahmenpläne und Prioritäten, um sicherzustel-
len, dass der Zielpfad eingehalten wird und langfristige Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
ESRS E1-5 37-38
ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX EINHEIT 2025 2024
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen MWh 55.772,99 74.683,80
(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen MWh 5.448,11 19.160,14
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas MWh 41.463,83 81.832,64
(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen MWh 0 1.311,00
(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität,
Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen
MWh 6.449,92 17.730,98
(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1-5) MWh 109.134,85 194.718,56
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch 46,30 % 54,96 %
(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen MWh 1.044,19 5.311,79
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesam-
tenergieverbrauch
0,44 % 1,50 %
(8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, ein-
schließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle
biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuer-
baren Quellen usw.)
MWh 319,47 799,59
(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltender Elektrizität,
Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen
MWh 125.195,82 144.247,82
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der
es sich nicht um Brennstoffe handelt
MWh 0 9.215,21
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zei-
len 8-10)
MWh 125.515,29 154.262,62
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch 53,25 % 43,54 %
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) MWh 235.694,33 354.292,97
Erzeugung von Energie ESRS E1-5, 39
ENERGIEQUELLE EINHEIT 2025 2024
Erneuerbare Quellen (Photovoltaik) MWh 3.643,92 5.013,28
Nicht erneuerbare Quellen MWh 0,00 0,00
In den Vorjahreszahlen sind auch die Energieverbräuche des aufgegebenen Geschäftsbereichs enthal-
ten (Bajaj Mobility-Gruppe). Die daraus resultierenden Abweichungen stellen daher keinen strukturellen
An-stieg oder Rückgang dar.
Die Energieintensität aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös belief sich in der
Pierer Industrie-Gruppe im Geschäftsjahr 2025 im fortgeführten Geschäftsbereich auf 0,31 MWh/k€
(Vorjahr: 0,31 MWh/k€, Vorjahr angepasst: 0,37 MWh/k€), inklusive des aufgegebenen Geschäftsbe-
reichs auf 0,27MWh/k€ (Vorjahr: 0,13 MWh/k€, Vorjahr angepasst: 0,13 MWh/k€).
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissi-
onen
ESRS E1-6 48-52
SCOPE-1-TREIBHAUSGASEMISSIONEN EINHEIT 2025 2024
Scope-1-THG-Bruttoemissionen t CO
2
e 30.378,31 52.721,94
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regu-
lierten Emissionshandelssystemen
8
0,00 % 0,05 %
8
tĞƌƚĂƵƐϮϬϮϰƌĞƉƌćƐĞŶƟĞƌƚĚĞŶĂƵĨŐĞŐĞďĞŶĞŶ'ĞƐĐŚćŌƐďĞƌĞŝĐŚ;ĂũĂũDŽďŝůŝƚLJ'ͿϮϬϮϱŬŽŶŶƚĞŶŬĞŝŶĞd,'-ŵŝƐƐŝŽŶĞŶĚŝĞƐĞƌ<ĂƚĞŐŽƌŝĞnjƵŐĞŽƌĚŶĞƚǁĞƌĚĞŶ
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-46
SCOPE-2-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen t CO
2
e 35.034,42 46.142,35
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen t CO
2
e 4.280,25 13.332,18
SIGNIFIKANTE SCOPE-3-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Bruttoemissionen t CO
2
e 509.845,60 1.906.510,96
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen t CO
2
e 197.870,65 584.357,23
2 Investitionsgüter t CO
2
e 11.492,12 Nicht wesentlich
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und
Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
t CO
2
e
11.570,30
Nicht wesentlich
4 vorgelagerter Transport und Vertrieb t CO
2
e Nicht wesentlich Nicht wesentlich
5 Abfallaufkommen in Betrieben t CO
2
e Nicht wesentlich Nicht wesentlich
6 Geschäftsreisen t CO
2
e Nicht wesentlich Nicht wesentlich
7 Pendelnde Arbeitnehmer t CO
2
e Nicht wesentlich Nicht wesentlich
8 vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter t CO
2
e Nicht relevant Nicht relevant
9 nachgelagerter Transport t CO
2
e Nicht wesentlich Nicht relevant
10 Verarbeitung verkaufter Produkte t CO
2
e Nicht wesentlich Nicht relevant
11 Verwendung verkaufter Produkte t CO
2
e Nicht relevant 1.322.153,73
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer t CO
2
e Nicht wesentlich Nicht wesentlich
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter t CO
2
e Nicht wesentlich Nicht relevant
14 Franchise t CO
2
e Nicht relevant Nicht relevant
15 Investitionen t CO
2
e 288.912,53 Nicht wesentlich
THG-EMISSIONEN INSGESAMT
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) t CO
2
e 575.258,33 2.005.375,25
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) t CO
2
e 544.504,15 1.972.565,08
Biogene Emissionen konnten für die Gruppe auf Basis des Kraftstoffverbrauchs in Scope 1 ermittelt und
ausgewiesen werden. Im Berichtsjahr belaufen sich diese auf 35,92 t CO
2
e. Für die biogenen Emissio-
nen in Scope 2 ergeben sich aus der Fernwärme 508,22 t CO
2
e. Für Scope 3 werden biogene Emissi-
onen derzeit nicht separat ausgewiesen, da diese als unwesentlich erachtet werden.
Infolge der Veränderungen in der Beteiligungsstruktur der Gruppe im Geschäftsjahr 2025 (aufgegebener
Geschäftsbereich: Bajaj Mobility-Gruppe; als assoziiertes Unternehmen hinzugekommen: Robau Betei-
ligungsverwaltung GmbH) ergeben sich bei den Kategorien der Scope-3-Emissionen ebenfalls Ände-
rungen. Demnach sind für die Gruppe die Kategorien 3.2 – Investitionsgüter, 3.3 – Tätigkeiten in Zu-
sammenhang mit Brennstoffen und Energie und 3.15 – Investitionen wesentlich, während 3.11 – Ver-
wendung verkaufter Produkte als relevante Kategorie zählt (Vorjahr: als wesentlich im aufgegebenen
Geschäfts-bereich). Darüber hinaus wurden die Kategorien 3.9 – nachgelagerter Transport, 3.10 Verar-
beitung verkaufter Produkte und 3.13 – Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter als nicht wesentlich
(Vorjahr: als nicht relevant im aufgegebenen Geschäftsbereich) bewertet.
In den Vorjahreszahlen sind auch die Treibhausgasemissionen des aufgegebenen Geschäftsbereichs
enthalten (Bajaj Mobility-Gruppe). Die daraus resultierenden Abweichungen stellen daher keinen struk-
turellen Anstieg oder Rückgang dar.
ESRS E1-6 54
THG-INTENSITÄT PRO NETTOERLÖS EINHEIT 2025 2024
THG-Gesamtemission (standortbezogen) pro Nettoerlös
fortgeführter Geschäftsbereich
angepasst
inkl. aufgegebener Geschäftsbereich
angepasst
t CO
2
e / k€
t CO
2
e / k€
t CO
2
e / k€
t CO
2
e / k€
1,09
0,65
0,38
0,60
0,73
0,75
THG-Gesamtemission (marktbezogen) pro Nettoerlös
fortgeführter Geschäftsbereich
angepasst
inkl. aufgegebener Geschäftsbereich
angepasst
t CO
2
e / k€
t CO
2
e / k€
t CO
2
e / k€
t CO
2
e / k€
1,03
0,62
0,35
0,55
0,71
0,74
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-47
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhaus-
gasen, finanziert über CO
2
-Zertifikate
ESRS E1-7 56 – 64
Seit 2023 wird der Erdgasverbrauch an den deutschen Standorten der SHW AG, einer Tochtergesell-
schaft der Pankl-Gruppe, durch TÜV-zertifizierte CO
2
-Offsets ausgeglichen. Grundlage hierfür ist eine
vertragliche Nebenabrede zum Erdgaslieferungsvertrag, wonach die Erdgaslieferung nachträglich in
„klimaneutrales Gas“ umgewandelt wird. Gegenstand ist die Lieferung von CO
2
-Minderungsrechten zur
Kompensation der aus der Erdgasnutzung entstehenden Emissionen, wobei ein CO
2
-Minderungsrecht
die zertifizierte Einsparung einer Tonne CO
2
-Äquivalent verbrieft. Die Stilllegung der CO
2
-Minderungs-
rechte erfolgt nach Verifizierung der Absatzmengen durch den Energieversorger in einem akkreditierten
CO
2
-Register. Die korrekte Beschaffung und Entwertung der Zertifikate wird durch den TÜV geprüft und
zertifiziert. Diese Offsets dienen ausschließlich der Kompensation und sind nicht Teil der direkten Emis-
sionsreduktionsziele.
Die Auswahl und Qualitätssicherung der eingesetzten Zertifikate obliegt dem Energieversorger. Eine
unmittelbare Einflussnahme der Pankl-Gruppe auf die Auswahl der Projekte bzw. die Qualität der ein-
gesetzten Emissionsminderungszertifikate besteht nicht. Die Zertifikate werden außerhalb der Wert-
schöpfungskette des Unternehmens generiert. Soweit vom Energieversorger bereitgestellt, handelt es
sich bei den eingesetzten Zertifikaten ausschließlich um Emissionsreduktionsprojekte; CO
2
-Entnahme-
projekte sind nicht enthalten. Entsprechend entfallen Anteile aus biogenen oder technologischen Sen-
ken.
Die Zertifikate basieren auf TÜV-zertifizierten Qualitätsstandards, eine weitergehende Aufschlüsselung
nach einzelnen Standards liegt der Pankl-Gruppe nicht vor. Informationen zur geografischen Verteilung
der Projekte, insbesondere zum Anteil innerhalb der Europäischen Union, sowie zum Anteil von Zertifi-
katen mit entsprechender Anpassung gemäß dem Übereinkommen von Paris (Artikel 6), liegen der
Pankl-Gruppe nicht vor, da diese in der Verantwortung des Energieversorgers liegen. Insgesamt wurden
so 4.889,83 Tonnen CO
2
-Äquivalent ausgeglichen. Dies entspricht 100 % der Scope-1-Emissionen aus
Erdgasnutzung an den genannten Standorten. Diese Maßnahme ist Bestandteil des ausgearbeiteten
Übergangsplans gemäß ESRS E1-4 und unterstützt die Umsetzung der Dekarbonisierungsstrategie der
Pankl-Gruppe im Rahmen des angestrebten Netto-Null-Ziels.
THG-ENTNAHMEAKTIVITÄT
EINHEIT 2025 2024
Gesamtentnahme von Treibhausgasen aus eigenen Tätigkeiten t CO
2
e
0 0
Gesamtentnahme von Treibhausgasen in der vor und nachgelager-
ten Wertschöpfungskette
t CO
2
e
4.889,83
4.907,90
Umkehrungen t CO
2
e
0 0
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Grundsätze und Annahmen zu E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
DATENPUNKT, ANGABE BESCHREIBUNG
Energieverbrauch und
Energiemix der Pierer In-
dustrie-Gruppe
(E1-5 37 a-c, 38 a-e, 39)
Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe: Verbräuche und Aktivitäten an den jeweili-
gen Standorten wurden direkt erfasst. Je nach Standort basierten die erhobenen
Daten auf Rechnungen und/oder Zählerständen.
Energieintensität der Tä-
tigkeiten in klimaintensi-
ven Sektoren (E1-5 40)
Zur Ermittlung der Energieintensität pro Nettoerlös in Zusammenhang mit Tätig-
keiten in klimaintensiven Sektoren wurde der Klassifikation der ESRS gefolgt.
Demnach sind die Sektoren in den Abschnitten A bis H und in Abschnitt L der
Verordnung (EU) 2022/1288 als klimaintensiv zu bewerten. Bei Betrachtung die-
ser Abschnitte und Analyse der umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten der
Gruppe wird erkennbar, dass diese externen Umsätze in den Sektoren der Ab-
schnitte C (verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren), und L (Grund-
stücks- und Wohnungswesen) erwirtschaftet. Entsprechende Geschäftsbereiche
wurden in der Auswertung berücksichtigt. Bei der Berechnung wurden alle
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-48
Tochtergesellschaften der Pankl-Gruppe und die Abatec-Gruppe unter Berück-
sichtigung der sektoralen Klimaintensität vollständig einbezogen. Aufgrund einer
abweichenden Segmentdefinition in der Finanzberichterstattung ist eine direkte
Überleitung nicht möglich. Die Nettoumsatzerlöse finden sich in Kapitel III. „Seg-
mentberichterstattung“ des Konzernanhangs.
Grundsätze und Annahmen E1-6 THG-Bruttoemissionen
DATENPUNKT, ANGABE BESCHREIBUNG
THG-Bruttoemissionen,
allgemeine Angaben
Grundlage zur Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) der
Teilkonzerne waren die Vorgaben des GHG-Protokolls. Es wurde auf die Verwen-
dung von Emissionsfaktoren geachtet, welche die klimawirksamen Treibhausgase
CO
2
, CH
4
, N
2
O, HFKW, PFC, SF
6
und NF
3
, zusammengefasst als CO
2
e, berück-
sichtigen. Weitere Informationen zu den verwendeten Emissionsfaktoren finden
sich in direkter Verbindung mit den Scopes. Die Berechnung erfolgte in den Teil-
konzernen und beruht auf folgender Vorgehensweise:
Verbräuche und Aktivitäten an den Standorten der Pankl-Gruppe wurden direkt
erfasst. Bei Waren, wo die verfügbaren Verbrauchs- und Aktivitätsdaten unvoll-
ständig waren, wurden die Vorjahreswerte herangezogen oder Schätzungen be-
rechnet. Die THG-Emissionen wurden mittels der zuletzt öffentlich verfügbaren
Emissionsfaktoren berechnet.
Verbräuche und Aktivitäten an den Standorten der Abatec-Gruppe wurden direkt
erfasst. Bei Waren, wo die verfügbaren Verbrauchs- und Aktivitätsdaten unvoll-
ständig (Verwertung des Abfalls) oder ungenau (Ressourcenzufluss) waren,
wurde mittels Hochrechnungen errechnet.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftigten-
anzahl hochgerechnet.
Investments ohne operative Kontrolle, welche kein Teil der Wertschöpfungskette
der Gruppe sind, wurden als nicht wesentlich für die THG-Bilanz bewertet und
somit nicht berücksichtigt (darunter die
schultheiss consulting AG, RM 2 Radbe-
teiligungs GmbH, KTM Wien GmbH, SO Regensburg GmbH, KTM Braumandl
GmbH und
MX - KTM Kini GmbH).
Datengenauigkeit und Ergebnissicherheit: Aufgrund der Verwendung von
Hochrechnungen sowie von Emissionsfaktoren unterliegt die THG-Bilanz einer
Ungenauigkeit. Die getroffenen Annahmen werden in nachfolgenden Abschnitten
detaillierter beschrieben.
Scope-1-Treibhaus-
gasemissionen (E1-6
48a-b, 50a-b)
Die Scope-1-THG-Emissionen umfassen Emissionen, welche direkt durch die
Teilkonzerne emittiert werden (Verbrennungsprozesse). Hierzu zählen Emissio-
nen aus lokalen Heizungsanlagen, Erdgasnutzung in Prozessen, den Prüfstän-
den, von Kühlmitteln und durch den Fuhrpark der Gruppe. Für die Berechnung
der THG-Emissionen wurden Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums für
Energiesicherheit und Net Zero (Department for Energy Security and Net Zero
(DESNZ)) verwendet. Flüchtige Emissionen wurden auf Basis von Umsatzschät-
zungen ermittelt, gestützt auf die gemeldeten Daten der jeweiligen Gesellschaf-
ten. Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftig-
tenanzahl hochgerechnet.
Scope-2-Treibhaus-
gasemissionen (E1-6
49a-b, 50 a-b)
Pankl-Gruppe: Die THG-Emissionen des Scope 2 wurden sowohl mittels der
marktbasierten als auch der standortbasierten Methode ermittelt. Zu den Emissi-
onsquellen zählen Fernwärme- und Stromverbräuche. Es wurde vermehrt auf die
Nutzung marktspezifischer Emissionsfaktoren für die marktbasierte Methode ge-
achtet. Einige Standorte in Österreich und Deutschland beziehen Strom aus er-
neuerbaren Quellen, was vertraglich geregelt ist. Sofern ein Lieferantenspezifi-
scher Emissionsfaktor vorliegt, wurde dieser herangezogen. Für die weiteren
Standorte sind keine marktbasierten Emissionsfaktoren verfügbar, weshalb die
Emissionsfaktoren der standortbasierten Methode übernommen wurden. Es wur-
den für 38,39 % der verbrauchten Energie die standortbasierte Emissionsfaktoren
verwendet. Für die standortbasierte Methode wurde auf DESNZ-Emissionsfakto-
ren zurückgegriffen. Die Datenbank weist den Anteil an biogenen Emissionen
nicht getrennt aus, weshalb diese nicht gesondert berichtet werden können.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-49
In der Abatec-Gruppe wurden die Emissionen für Fernwärme und Stromver-
brauch sowohl mittels der marktbasierten als auch der standortbasierten Methode
ermittelt.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftigten-
anzahl hochgerechnet.
Scope-3-Treibhaus-
gasemissionen (E1-6 51)
Die Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen basiert auf Aktivitätsdaten der
Teilkonzerne und damit verbundener Emissionen in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette.
In der Pankl-Gruppe wurden lediglich <1 % Primärdaten der Lieferanten zur Be-
rechnung der Transportemissionen in Scope 3.4 und Geschäftsreisen in Scope
3.6 verwendet. Die Erhebung in den Gesellschaften ohne Primärdaten erfolgte
über ERP-Auszüge. Es wurden Emissionsfaktoren vom Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA), DESNZ, Industrial Ecology and Sustainability Rese-
arch Institutes (Exiobase), Global Logistics Emissions Council (GLEC), Umwelt-
bundesamt (UBA) und Mobitool herangezogen.
In der Abatec-Gruppe wurden für die berichteten Sub-Kategorien die Emissionen
auf Basis der Beschäftigtenanzahl teilweise hochgerechnet (darunter für 3.4, 3.7,
3.9, 3.10 und 3.12). Die Berechnung der Sub-Kategorien 3.1, 3.2, 3.3, 3.5 und 3.6
erfolgte auf Basis von Primärdaten bzw. teils mittels Hochrechnungen von Daten.
Es wurden Emissionsfaktoren analog zur Pankl-Gruppe herangezogen.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen für die berichteten Sub-Ka-
tegorien auf Basis der Beschäftigtenanzahl hochgerechnet (außer bei 3.6).
3.1 Erworbene Waren
und Dienstleistungen
Pankl-Gruppe: Zur Ermittlung der THG-Emission in Verbindung mit eingekauften
Waren und Dienstleistungen wurden die eingekauften Materialien aus den ERP-
Systemen oder Rechnungen der Gesellschaften ausgewertet und basierend auf
Warengruppen durch die Mengenangaben summiert und mit der Durchschnitts-
daten-Methode mit BAFA und DESNZ-Emissionsfaktoren berechnet.
Abatec-Gruppe: Zur Ermittlung der THG-Emission in Verbindung mit eingekauf-
ten Waren und Dienstleistungen wurden die eingekauften Materialien ab Mai 2025
aus dem neuen ERP-System oder Rechnungen ausgewertet und basierend auf
den Warengruppen durch die Mengenangaben summiert. Zur Ermittlung der Men-
gen in den Monaten vor der Systemumstellung wurde der Monatsdurchschnitt von
Mai-Dez herangezogen und hochgerechnet. Zudem ist es systemtechnisch aktu-
ell möglich, Gewichte nur bis zu 0,1g zu erfassen. Da sich u.a. Widerstände für
die SMT-Bestückung jedoch im mg Bereich bewegen, wurde ein Gewichtsanteil
von 10 % vom Gesamtgewicht der Warengruppe Elektronik entfernt. Verwendet
wurden die Emissionsfaktoren von BAFA und DEFRA.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftigten-
anzahl hochgerechnet.
Bei den als nicht wesentlich bewerteten Sub-Scopes liegen die Emissionen, be-
zogen auf die Gesamt-Scope-3-THG-Emissionen, unter der Wesentlichkeits-
schwelle.
3.2 Investitionsgüter Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe: Die Euro-Werte werden aus den Anlagen-
zugängen im ERP-System erfasst. Anschließend erfolgt eine kontenbezogene Zu-
ordnung, bei der jedem Konto die entsprechenden Emissionsfaktoren von Indust-
rial Ecology and Sustainability Research Institutes (Exiobase) auf Euro-Basis zu-
gewiesen werden. Diese Kategorie ist die einzige innerhalb der THG-Bilanz, die
auf der finanzbasierten Durchschnittsmethodik beruht.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftig-
tenanzahl hochgerechnet.
3.3 Tätigkeiten im Zu-
sammenhang mit Brenn-
stoffen und Energie
(nicht in Scope 1 oder 2
enthalten)
Pankl-Gruppe: Die Erhebung erfolgt automatisiert in der eingesetzten Soft-ware-
lösung mittels einer integrierten KI-Komponente. Grundlage der Berech-nung sind
die in Scope 1 und Scope 2 erfassten kWh-Werte, die unter Berück-sichtigung
hinterlegter Vorkettenemissionsfaktoren weiterverarbeitet werden.
Abatec-Gruppe: Grundlage der Berechnung sind die in Scope 1 und Scope 2
erfassten MWh-Werte, die mit den Emissionsfaktoren vom Umweltbundesamt
ausgewiesen werden.
Für die Pierer Industrie AG wurden die Emissionen auf Basis der Beschäftig-
tenanzahl hochgerechnet.
3.4 vorgelagerter Trans-
port und Vertrieb
Scope 3.4 wurde als nicht wesentlich bewertet.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-50
Grundsätze und Annahmen zu E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Ver-
ringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
DATENPUNKT, ANGABE BESCHREIBUNG
ESRS E1-7 56 – 61
Durch die Einbeziehung des Erdgasverbrauches bei der Pankl-Gruppe in die
Treibhausbilanz wurden die Werte im Zuge dessen berechnet. Der Erdgasver-
brauch wurde teilweise durch TÜV zertifizierte Offsets ausgeglichen und sind nicht
in der THG-Bilanz berücksichtigt. Die Stilllegung erfolgte nach TÜV-geprüfter Ve-
rifizierung der gelieferten Mengen durch den Energieversorger und wurde über
ein anerkanntes CO
2
-Register durchgeführt. Diese Offsets dienen der bilanziellen
Kompensation und sind nicht Teil der direkten Emissionsreduktionsziele. Es ist
vertraglich geregelt, dass ein CO
2
-Minderungsrecht die zertifizierte Einsparung ei-
ner Tonne CO
2
-Äquivalent verbrieft. Die Auswahl und Qualitätssicherung der ein-
gesetzten Zertifikate obliegt ausschließlich dem Energieversorger. Eine unmittel-
bare Einflussnahme der Pankl-Gruppe auf die Auswahl der Projekte bzw. die Qua-
lität der eingesetzten Emissionsminderungszertifikate besteht nicht. Die Zertifikate
wurden außerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens generiert. In der
THG-Bilanz wurde der Erdgasverbrauch mitaufgenommen und durch die Anwen-
dung des Emissionsfaktor von DBEIS wurde die Gesamtmenge der CO
2
-Zertifi-
kate ermittelt. Die Gesamtmenge betrug 2025 4.889,83 t CO
2
e, die gelöscht wur-
den.
3.5 Abfallaufkommen in
Betrieben
Scope 3.5 wurde als nicht wesentlich bewertet.
3.6 Geschäftsreisen Scope 3.6 wurde als nicht wesentlich bewertet.
3.7 Pendelnde Arbeit-
nehmer
Scope 3.7 wurde als nicht wesentlich bewertet.
3.8 vorgelagerte ge-
leaste Wirtschaftsgüter
Scope 3.8 wurde als nicht relevant bewertet. Folglich werden keine THG-Emissi-
onen in diesem Sub-Scope ausgewiesen.
3.9 nachgelagerter
Transport
Scope 3.9 wurde als nicht wesentlich bewertet.
3.10 Verarbeitung ver-
kaufter Produkte
Scope 3.10 wurde als nicht wesentlich bewertet.
3.11 Verwendung ver-
kaufter Produkte
Scope 3.11 wurde als nicht relevant bewertet. 2024 handelte es sich um eine we-
sentliche Kategorie des aufgegebenen Geschäftsbereichs (Bajaj Mobility-
Gruppe).
3.12 Behandlung von
Produkten am Ende der
Lebensdauer
Scope 3.12 wurde als nicht wesentlich bewertet.
3.13 Nachgelagerte ge-
leaste Wirtschaftsgüter
Das Angebot von Leasinggütern durch die Gruppe stellt keinen wesentlichen Ge-
schäftszweig dar. Daraus resultierende Einnahmen sind im Vergleich zum Gesam-
tumsatz gering, weshalb Scope 3.13 als nicht wesentlich bewertet und somit dar-
aus entstehende THG-Emissionen nicht ausgewiesen werden.
3.14 Franchise Die Gruppe hat kein Franchising, weshalb 3.14 als nicht relevant bewertet wurde.
Folglich werden keine THG-Emissionen in diesem Sub-Scope ausgewiesen.
3.15 Investitionen
Zur Ermittlung der THG-Emissionen assoziierter Unternehmen sind die Emissi-
onen anteilig ausgewiesen. In die Berechnung wurden die nach ESRS E1-6 be-
richteten THG-Bruttoemissionen der Rosenbauer International AG (an welcher die
Gruppe Anteile über die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH hält) einbezogen.
Darüber hinaus wurden die Emissionen aus dem Jahreskerosin-verbrauch der
JETFLY Airline GmbH einbezogen – die Berechnung erfolgte mit dem Emissions-
faktor von DEFRA.
Treibhausgasintensität
der Produkte (E1-6 54)
Zur Ermittlung der THG-Intensität pro Nettoerlös wurden die THG-Gesamtemissi-
onen (standort- und marktbasiert) unter Berücksichtigung aller Geschäftszweige
als Nenner genutzt und für den fortgeführten sowie aufgegebenen Geschäftsbe-
reich wie auch mit dem angepassten Nettoerlös für das Geschäftsjahr 2024 sepa-
rat ausgewiesen. Der jeweilige Zähler setzt sich zusammen aus den gesamten
Nettoumsatzerlösen wie in Kapitel III. „Segmentberichterstattung“ des Konzern-
anhangs angegeben.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-51
4.4 ESRS E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Umweltverschmutzung
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ZEIT-
HORIZONT
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
Luft-, Wasser-
und Bodenver-
schmutzung
08 Beitrag zur Luftverschmutzung durch emissionsintensive Tä-
tigkeiten im Gießereibetrieb
Der Gießereiprozess in Tuttlingen kann schädliche Emissionen frei-
setzen, die zur Luftverschmutzung beitragen und die Gesundheit
von Mitarbeitenden sowie Anwohnern gefährden.
Potenzielle
negative
Auswirkung
(VC)
X X
Im Bereich der Umweltverschmutzung tritt in der Pierer Industrie-Gruppe innerhalb der SHW AG beson-
ders die Gießerei der SHW Brake Systems GmbH am Standort Tuttlingen hervor. Dabei handelt es sich
um eine IE-Anlage, die aufgrund der hohen Umweltrelevanz nach der EU-Industrieemissionsrichtlinie
(IE-RL 2010/75/EU) einem besonderen Genehmigungs- und Überwachungsprozess unterliegt. Der we-
sentliche Anteil der Emissionen von Luftschadstoffen fällt beim Betrieb der Schmelz- und Gießanlagen
und der nachfolgenden Prozesse an. Aufgrund dieser Tatsache liegt der Fokus der folgenden Ausfüh-
rungen auf diesem Geschäftsbereich.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik, Zertifizierungen
Die umweltbezogenen Ambitionen der SHW AG als technologisch ausgerichteter Metallguss- und Kom-
ponentenhersteller beruhen auf die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik sowie Richtlinie der Kernbeteili-
gung. Die Zertifizierungen zum Umwelt- und Energiemanagementsystem dienen als zentrales Kontrol-
linstrument zur Überwachung der Einhaltung regulatorischer Anforderungen sowie zur Identifikation von
Risiken, Maßnahmen und Verbesserungspotenzialen in Bezug auf Luftemissionen. Weitere Informatio-
nen (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeiten, wesentlichen Inhalten, Anwendungsbereichen und re-
levante Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt E1-2 und E1-3. (IRO 08)
Code of Conduct (CoC)
Die Codes of Conduct der Teilkonzerne beschreiben unter anderem den grundlegenden Umgang in
der jeweiligen Gruppe mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Weitere Informationen zum CoC finden
sich im Abschnitt G1-1. (IRO 08)
Die SHW AG verfolgt dabei folgendem Ansatz:
x Systematische Verankerung von Umweltaspekten, insbesondere in den energie- und
wärmeintensiven Schmelz- und Warmhalteprozessen von Flüssigeisen. Herausforderung
und Schwerpunkt sind Emissionen aus der Gießerei.
x Innerhalb des Managementsystems für Energie und Umwelt werden systematisch KPIs
für Energie, Emissionen und Abfälle erfasst, ausgewertet sowie Maßnahmen eingeleitet,
wenn sich KPIs nicht im Zielkorridor befinden. steuert. Das Kontrollsystem stützt sich auf
standardisierte KPIs und auf regelmäßige Messungen der Emissionen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-52
x Gefahrstoffe unterliegen einem Freigabeprozess und werden in Verzeichnissen geführt.
Regelmäßige Bewertung der Umweltauswirkungen entlang zentraler Produktions-
schritte. Die Bewertung wird dabei durch relevante Gremien und Arbeitsgruppen wie
bspw. dem Energieteam und im Jour Fixé für Arbeitssicherheit und Umwelt vorgenommen
und bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet.
x Jährliche Berichterstattung gegenüber der Genehmigungsbehörde (Berichtspflicht
nach § 51 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG) über Schadstoffemissionen, Ein-
haltung von Genehmigungsanforderungen und zur Einhaltung des Stands der Technik.
Damit stellt die SHW AG sicher, dass Umweltanforderungen nicht nur regulatorisch erfüllt werden, son-
dern aktiv zur Optimierung betrieblicher Abläufe beitragen.
Meldepflichten bei Umweltverstößen – Bei Nichteinhalten von Genehmigungsanforderungen erfolgt
eine unverzügliche Meldung an die Genehmigungsbehörde. sowie die direkte Kommunikation mit der
Behörde zu deren Behebung.
E2-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Zur Minimierung der Umweltverschmutzung setzt die SHW AG gezielte technische und organisatorische
Maßnahmen ein, die den Mindestanforderungen für solche Einrichtungen entsprechen. Sie tragen dazu
bei, die Emissionen und dabei insbesondere die Luftemissionen innerhalb der behördlich genehmigten
Grenzwerte zu halten. Zentrale Maßnahmen, die durch Schulungen, systematische Freigabeprozesse
für Gefahrstoffe und regelmäßige Audits unterstützt werden, sind bzw. befinden sich in Planung (IRO
08):
x Modernisierung von Schmelz- und Prozessanlagen, um energieeffizientere und emissi-
onsärmere Gießereiprozesse zu ermöglichen. Dies folgt dem Prinzip geschlossener Stoff-
kreisläufe, wie es auch in der stahlverarbeitenden Industrie als Best Practice etabliert ist.
Über genehmigungsrechtliche Anforderungen hinaus, werden die Entstaubungsanlagen
zweimal jährlich durch den Anlagenhersteller inspiziert.
x Reduktion luftgetragener Emissionen durch Filter-, Absaug- und Abluftreinigungssys-
teme, insbesondere bei Schmelz- und Formprozessen. Dabei orientiert sich die SHW AG
an den vorgegebenen Grenzwerten aus der TA Luft
9
und dem aktuellen Stand der Technik.
x Transparente und strukturierte Datenerfassung, basierend auf Erfahrungen aus der
ESRS- Vorbereitung anderer Industrieunternehmen derselben Branche, wo die Datenver-
fügbarkeit für Emissionen eine zentrale Herausforderung darstellt.
Bezogen auf das Geschäftsjahr 2025 erfolgte die Umsetzung folgender Maßnahmen: Modernisierung
der Kompressoren und Druckluftanlage, Erneuerung einer Abluftreinigungsanlage (Austausch Filterge-
häuse an Emissionsquelle E5: Ersatz der Stahlblechgehäuse durch Edelstahlgehäuse). Zudem wurden
Dieselstapler durch elektrische Gabelstapler ausgetauscht – diese werden mit klimaneutralem Strom
geladen. Mittelfristig ist es geplant, weitere Stapler zu ersetzen.
Emissionsmessungen
Entsprechend den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen werden von einer zugelassenen ak-
kreditierten Messstelle Emissionsmessungen bei SHW an allen relevanten Emissionsquellen alle drei
Jahre durchgeführt, zuletzt 2025. Darüber hinaus erfolgen durch die Genehmigungsbehörde regelmä-
ßige Vor-Ort-Besichtigungen (nach aktueller Risikoeinstufung alle zwei Jahre), um die Einhaltung von
Genehmigungsanforderungen zu überprüfen. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung war im Mai 2025. Bei die-
ser Besichtigung wurden keine relevanten Abweichungen festgestellt.
Bei den Emissionsmessungen 2025 wurden Emissionsgrenzwerte mit Ausnahme von zwei Emissions-
quellen nicht eingehalten, bei denen die Grenzwerte für Volumenstrom leicht überschritten waren. Diese
Erhöhung führt die anerkannte Messstelle auf eine erhöhte Messunsicherheit aufgrund ungünstiger
Strömungsverhältnisse zurück, die jedoch innerhalb der Messtoleranz liegen. An allen Emissionsquellen
wurden alle weiteren Grenzwerte (Staub, Stickoxide und Schwefeloxide) sicher eingehalten. Dadurch
sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Im Berichtsjahr 2025 gab es keine weiteren Störfälle
9
dĞĐŚŶŝƐĐŚĞŶůĞŝƚƵŶŐnjƵƌZĞŝŶŚĂůƚƵŶŐĚĞƌ>ƵŌ- ƵŶĚĞƐ-/ŵŵŝƐƐŝŽŶƐƐĐŚƵƚnjŐĞƐĞƚnjŝŶĞƵƚƐĐŚůĂŶĚ
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-53
und/oder Verstöße im Zusammenhang mit Luftverschmutzung. Aus diesem Grund wurden auch keine
gesonderten Betriebs- und Investitionsausgaben aufgrund von Umweltstörfällen oder Vorfällen getätigt.
Damit erfüllt die SHW AG die Mindestanforderungen an Transparenz und Kontrolle im Bereich Umwelt-
verschmutzung.
KENNZAHLEN UND ZIELE
E2-3 Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Die SHW AG orientiert sich bei den Kennzahlen zur Reduktion umweltrelevanter Emissionen an gelten-
den Anforderungen wie beispielsweise der TA Luft und Branchenstandards. Aktuell sind darüber hinaus
keine konkreten quantifizierten Ziele im Sinne des ESRS E2 festgelegt. Bestrebungen der SHW AG
umfassen:
x Senkung der luftgetragenen Emissionen (z.B. Staub, Kohlenwasserstoffe, weitere
Schadstoffgruppen aus Schmelz- und Gießprozessen) durch energieeffizientere Anlagen
und verbesserte Abluftführung.
x Rückgang des Einsatzes gefährlicher und besonders besorgniserregender Stoffe
x Erhöhung des Anteils geschlossener Kreisläufe und Wiederverwendung von Pro-
zessmaterialien, damit verbundene kreislaufwirtschaftliche Ansätze.
x Einhaltung aller relevanten Emissionsgrenzwerte, um den aktuell gültigen regulatori-
schen Rahmen und dem Stand der Technik gerecht zu werden.
Diese Vorgaben werden jährlich überprüft und angepasst.
E2-4 Luftverschmutzung
Die SHW AG überwacht und berichtet gemäß ESRS E2 systematisch über luftrelevante Emissionen,
die im Produktionsprozess entstehen. Der Standard definiert Luftverschmutzung als jede Emission, die
nachweislich ökologische oder gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Für die SHW AG sind ins-
besondere folgende Emissionsarten relevant:
Luftemissionen aus Schmelz- und Gießanlagen, thermischen Prozessen, Gussputzerei, Kernmache-
rei und Sandaufbereitung. Die SHW AG erfasst diese Emissionen kontinuierlich und setzt technische
Systeme zur Schadstoffminderung ein – analog zu Emissionskontrollprozessen in der stahlproduzieren-
den Industrie.
LUFTEMISSIONEN
EINHEIT 2025 2024
Stickstoffoxide (NO
x
) t 6,368 12,697
spezifische Emissionswerte
10
NO
x
in kg/t 0,087 0,142
Schwefeloxide (SO
x
) t 15,551 15,239
spezifische Emissionswerte SO
x
in kg/t 0,213 0,171
Staub t 0,6 1,167
spezifische Emissionswerte Staub in kg/t 0,008 0,013
Kohlenstoffmonoxid (CO) t 9.865,130 10.650,097
spezifische Emissionswerte CO in kg/t 135,224 119,447
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Zur Ermittlung der Jahresfrachten für 2025 sind die Mittelwerte der gemessenen Konzentrationen je
Parameter mit dem gemessenen Volumenstrom der jeweiligen Emissionsquelle multipliziert und mit den
Jahresbetriebsstunden multipliziert. Für 2024 wurden die Messwerte aus 2022 herangezogen und mit
den Betriebsstunden von 2024 multipliziert. In den Genehmigungen sind Grenzwerte für die maximale
Konzentration je Parameter und ein maximaler Volumenstrom pro Emissionsquelle festgelegt. Bei den
Grenzwerten zu Staub wurde seitens SHW gegenüber der Behörde eine Selbstbeschränkung einer
maximalen Konzentration von 5 mg/m³ für alle relevanten Emissionsquellen getroffen (die Vorgabe der
TA Luft 2010 liegt bei max. 10 mg/m³).
ϭϬ ĞƌĞĐŚŶĞƚĂƵĨϳϮϵϱϰƚŐĞŐŽƐƐĞŶĞƐ&ůƺƐƐŝŐĞŝƐĞŶŝŶϮϬϮϱ
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-54
4.5 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ZEIT-
HORIZONT
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
Ressourcenzuflüsse, einschließ-
lich
Ressourcennutzung
09 Verbrauch von Primär- und Sekundärmaterialien in den Pro-
duktionsprozessen
Zur Herstellung der Produkte der Gruppe werden Primär- und Se-
kundärmaterialien wie Aluminium, Stahl, Kunststoffe und Titan ein-
gesetzt. Besonders energieintensive und schwer recycelbare Werk-
stoffe erhöhen Ressourcenverbrauch, Energieeinsatz und Emissio-
nen.
Tatsächliche
negative
Auswirkung
(OO, VC)
X X
10 Risiko von Verzögerungen in der Lieferkette und einge-
schränkte Materialverfügbarkeit
Verzögerungen in der Lieferkette und die zunehmende Knappheit
wichtiger Rohstoffe, insbesondere solcher, die das Geschäftsmodell
der Pankl- Gruppe stützen, können den Produktionsprozess erheb-
lich beeinträchtigen.
Potenzielles
Risiko
(OO, VC)
X X
Ressourcenabflüsse im Zu-
sammenhang mit Produkten
und Dienstleistungen
11 Langfristige Bindung von Ressourcen in Produkten mit be-
grenzter Rückführung in den Kreislauf
Wertvolle Ressourcen und Rohstoffe sind langfristig in den Produk-
ten der Gruppe gebunden. Nach Ende des Produktlebenszyklus
kann nicht garantiert werden, dass alle Rohstoffe vollständig in den
Kreislauf zurückgeführt werden.
Potenzielle
negative
Auswirkung
(OO, VC)
X X
12 Entwicklung langlebiger Produkte
Die Gruppe entwickelt langlebige Produkte, die durch verlängerte
Lebenszyklen den Bedarf an Neubestellungen reduzieren, Res-
sourcen schonen und die Ressourceneffizienz entlang der Wert-
schöpfungskette steigern.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
(OO, VC)
X
Abfälle
13 Abfallaufkommen (ungefährlich und gefährlich) aus Produkti-
onsprozessen
In den Produktionsprozessen der Gruppe entstehen Abfälle, sowohl
ungefährlich als auch gefährlich. Dies kann zusätzliche Umweltbe-
lastungen und Aufwände für die Entsorgung verursachen.
Tatsächliche
negative
Auswirkung
(OO, VC)
X X
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Code of Conduct (CoC)
Die Codes of Conduct der Teilkonzerne beschreiben unter anderem den grundlegenden Umgang in der
jeweiligen Gruppe mit Konfliktmineralien, Chemikalien und Schadstoffen. Weitere Informationen zum
CoC finden sich im Abschnitt G1-1. (IRO 09, 10, 11)
Umweltpolitik und Zertifizierungen
Die im Rahmen der ISO 14001-Zertifizierung erstellte Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und dazuge-
hörige Richtlinie der Pankl-Gruppe beschreiben die Überwachung von Stoffströmen und den Umgang
mit Ressourcen. Weitere Informationen (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeiten, wesentlichen
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-55
Inhalten, Anwendungsbereichen und relevante Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt E1-2. Glei-
ches gilt für die Umweltpolitik der Abatec-Gruppe. (IRO 09, 11, 12, 13)
Bisher gehen die Konzepte der Teilkonzerne nicht konkret auf die Abkehr der Nutzung von Primärroh-
stoffen, einschließlich der Zunahme der Nutzung sekundärer (recycelter) Ressourcen ein.
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislauf-
wirtschaft
Die Schonung natürlicher Ressourcen ist ein vielseitiger Prozess und kann aus verschiedenen Perspek-
tiven betrachtet werden: dem Produktdesign und dem Einsatz von Materialien und aus Prozesssicht.
Die entsprechende Materialauswahl für die Komponenten der Pankl-Gruppe verlängert die Produktnut-
zung. Durch die Verwendung alternativer Rohstoffe (wie zum Beispiel Sekundärkunststoffe) kann die
Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Nutzung von Sekundärrohstoffen
Die Gruppe ist bestrebt, Klima- und Umweltauswirkungen ihrer Produkte bereits beim Design und für
den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. So entstehen langlebigere, leicht zu reparierende Pro-
dukte, die am Ende ihrer Nutzung in möglichst wiederverwendbare oder recyclebare Teile und Materia-
lien zerlegt werden können. (IRO 09, 10, 11, 12, 13)
Ressourcenschonung in den Produktions- und Entwicklungsprozessen
Die Gruppe setzt laufend Maßnahmen, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Folgende Maß-
nahmen wurden ohne erhebliche CapEx oder OpEx Aufwände durchgeführt.
Standort Maßnahme Status Ziel Erwartetes Ergebnis
Aalen Optimierung
der Instand-
haltungsstrate-
gie
Laufend
Ressourcenschonung und Um-
weltschutz:
Durch die Abdichtung von Lecka-
gen und effizientere Wartung soll
der Verbrauch von Primärrohstof-
fen (Öle, KSS) minimiert und das
Aufkommen gefährlicher Abfälle
dauerhaft gesenkt werden.
Kosteneffizienz und Wirtschaft-
lichkeit:
Die signifikante Reduktion des
Teileausschusses um 27 % zielt
auf eine Senkung der Herstell-
kosten ab. Durch die Vermeidung
von Materialverschwendung und
geringere Entsorgungskosten
wird die Wettbewerbsfähigkeit
der Sinterteil-Produktion ge-
stärkt.
Wissensmanagement und Pro-
zessstabilität:
Mit der Implementierung der Wis-
sensdatenbank wird das Ziel ver-
folgt, implizites Expertenwissen
in explizites Unternehmenswis-
sen umzuwandeln. Dadurch soll
die Fehlerquote bei komplexen
Prozessen nachhaltig gesenkt
und die Reaktionszeit bei Störun-
gen verkürzt werden (Minimie-
rung von Stillstandzeiten).
Qualitätssicherung:
Das Ziel des kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses ist eine
Null-Fehler-Strategie, um die
Kundenzufriedenheit durch eine
Durch die Optimierung der Instandhal-
tungsstrategie – insbesondere durch
effizientere Wartungszyklen, gezielte
Anlagenreparaturen und die konse-
quente Abdichtung von Leckagen –
konnte das Aufkommen gefährlicher
Abfälle im Vergleich zum Vorjahr signi-
fikant reduziert werden. Die Mengen an
Kühlschmierstoffen (KSS) sanken um
11 %, während bei Altölen eine Reduk-
tion von 4 % erzielt wurde. Durch konti-
nuierliche Optimierungsmaßnahmen
konnte der Produktionsausschuss der
Sintertechnik signifikant reduziert wer-
den (-27 % gegenüber dem Vorjahr).
Die Einführung einer spezialisierten
Wissensdatenbank diente hierbei als
zentrales Instrument, um Fehlerquellen
systematisch zu analysieren und prä-
ventive Maßnahmen im Fertigungspro-
zess nachhaltig zu verankern.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-56
gleichbleibend hohe Präzision
der Sinterteile sicherzustellen.
Es wird angestrebt, dass die be-
reits erreichten Einsparungen bei
Abfällen und Ausschuss durch
fortlaufende Datenanalysen und
Mitarbeiter-Feedback zukünftig
noch weiter zu steigern.
Kapfenberg HADES Laufend 2024 startete Pankl Racing das
unternehmensweite Einkaufspro-
jekt HADES zur effizienteren und
nachhaltigeren Gestaltung des
Beschaffungsprozesses. In ei-
nem umfassenden Handbuch
sind alle Anforderungen gebün-
delt und klare Einkaufsrichtlinien
definiert. Zudem wurde ein Nach-
haltigkeits-Selbstauskunftsbo-
gen entwickelt, der nun jährlich
bei den Top-15-Lieferanten abge-
fragt wird, da diese über den
Großteil des produktrelevanten
Einkaufsvolumens ausmachen.
Der Fragebogen wurde 2025
erstmalig ausgerollt. Die daraus
gewonnenen Erkenntnisse
schaffen mehr Transparenz über
die Lieferkette und unterstützen
bei der Berechnung von Emissio-
nen sowie der Ableitung strategi-
scher Klimaschutz- und Nachhal-
tigkeitsmaßnahmen.
Mehr Transparenz über die Lieferkette
und somit eine Entscheidungsmöglich-
keit für zukünftige Einkäufe. Langfristig
sollen die Scope-3-Emissionen durch
diese Maßnahme verringert werden.
Kunshan Abfallreduzie-
rung
Laufend Reduzierung von Produktions-
ausschuss und damit von Abfall
durch Analyse der Ausschussur-
sachen und zur Bekämpfung die-
ser Ursachen.
Weniger Ausschuss und geringere
Kosten
Maßnahmen zur Energieeinsparung werden im Abschnitt E1-3 genauer beschrieben.
Maßnahmen zum Umgang mit dem Risiko verzögerter Lieferungen oder der eingeschränkten
Materialverfügbarkeit
Um das Beschaffungsrisiko zu senken, hat die Kernbeteiligung für bestimmte Warengruppen das Ziel
der Diversifikation innerhalb der Lieferkette in die Einkaufsstrategie schon seit vielen Jahren integriert.
Zudem setzt die Kernbeteiligung auf ein mehrstufiges Risikomanagement, um die Risiken in der Liefer-
kette zu minimieren. Eine zentrale Maßnahme ist der Einsatz eines digitalen Monitoring-Tools, das die
Tier-1 Lieferanten laufend analysiert und potenzielle Störungen oder Engpässe frühzeitig identifiziert.
Dieses Tool erweitert die bestehende interne Risikomatrix um eine fundierte externe Perspektive auf die
Risikosituation einzelner Lieferanten. (IRO 10)
KENNZAHLEN UND ZIELE
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Aufgrund der Schwere bei der Datenerhebung entlang der Wertschöpfungskette wurden bisher keine
Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft defi-
niert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen
IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeord-
netes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-57
E5-4 Ressourcenzuflüsse
Unternehmensspezifische Angabe – eingesetzte Materialien nach Gewicht
MATERIAL EINHEIT
2025 2024
Akkumulatoren
11
t
2,4
264,7
Acetylen t
0,6
1,4
Aluminium t
8.766,2
25.920,7
Argon t
98,7
111,8
Bausand t
11.672,0
13.564,5
Bentonit t
6.721,8
7.536,6
Bronze t
0,0
0,5
Carbon
12
t
0,0
348,2
Elastomere t
18,8
17,1
Elektrodengrafit-Ranco t
360,0
414,0
Elektronik t
326,4
916,7
Ferro-Chrom t
39,9
56,0
Ferro-Mangan t
191,9
219,9
Ferro-Molybdän t
58,0
73,5
Ferro-Silizium t
443,4
412,0
Gummi t
2,3
1.999,1
Harze und Härter t
352,5
402,4
Holz t
177,5
243,2
Inoculin t
104,0
121,4
Kalkstein t
2.716,4
3.027,9
Kartonagen t
269,2
5.570,4
Kunststoff t
537,2
4.169,6
Kupfer t
92,6
383,5
Lack t
77,0
75,2
Magnesium t
0,3
0,3
Mineralöl t
28,8
45,8
Natriumchlorid t
0,0
0,5
Natriumhydroxid t
9,9
8,8
Nickel t
9,0
77,2
Salzsäure t
18,7
13,2
Sauerstoff t
5.207,0
5.957,7
Schlichtewasser t
753,6
889,2
Schmieröl t
111,0
196,4
Siliziumkarbid t
1.280,3
3.008,1
Sonstiges
13
t 792,3 n/a
Stahl t
82.860,5
137.670,3
Stickstoff t
4.809,0
5.518,5
Textil t
0,1
134,3
Titan t
164,2
367,7
Gesamt t 129.073,6 219.738,2
11
Die angegebene Menge für 2024 repräsentiert lediglich das Gewicht der Akkumulatoren der Elektrofahrräder des aufgegebenen Geschäftsbereichs. Akkumulatoren
der Motoren sind in der Materialgruppe Elektronik angeführt. Die Menge für 2025 repräsentiert ausschließlich die Abatec-Gruppe.
12
Die Menge für 2024 repräsentiert lediglich das Gewicht der Carbonkomponenten an Fahrrädern des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
13
Unter Sonstiges sind Materialzuflüsse der SHW-Gruppe sowie Abatec-Gruppe zusammengefasst und beinhaltet: Propan und Wasserstoff sowie div. Baugruppen,
Beistellmaterial, Drucksorten, Etiketten, Maschinenersatzteile, Montageteile", Verbrauchsmaterial bzw. Verguss- und Lötmaterial.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-58
ESRS E5-4, 31a-c
EINHEIT 2025 2024
Gesamtgewicht verwendeter Produkte und Materialien t 129.073,6 219.738,2
Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig beschafft wurden am
Gesamtgewicht
n/a
n/a
Gewicht verwendeter wiederverwendeter oder recycelter sekundä-
rer Komponenten, Produkte oder Materialien
t
41.113,1
63.014,8
Anteil verwendeter wiederverwendeter oder recycelte sekundäre
Komponenten, Produkte oder Materialien
31,9 %
28,7 %
E5-5 Ressourcenabflüsse / Abfälle
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde ESRS E5-5 Abfälle in der Kernbeteiligung auch 2025 als
wesentlich identifiziert und entsprechend bewertet. Aus Gründen der Transparenz und zur Darstellung
gruppenweiter Entwicklungen werden daher auch die Kennzahlen der Abatec-Gruppe offengelegt, ob-
wohl für diese keine eigene Wesentlichkeit im Sinne der ESRS-Anforderungen vorliegt.
Die Kernaktivität der Pankl-Gruppe ist die Herstellung von Metallerzeugnissen. Die Produkte sind in
Antriebs-, Motor,- Fahrwerks,- und Luftfahrtkomponenten sowie Bremsscheiben zu kategorisieren. Die
Produkte verfügen über eine mehrjährige Lebensdauer bei normaler Nutzung und können demontiert
werden. Somit kann ein Großteil der verwendeten Materialien in den Kreislauf zurückgeführt werden.
Bei Antriebs-, Motor- und Fahrwerkskomponenten wird auf eine Leichtbauweise geachtet.
ESRS E5-5 36a-c
Die Lebensdauer der Produkte der Pankl-Gruppe hängt maßgeblich von der Nutzungsart der Endkun-
den ab. Bei Antriebs-, Motor- und Fahrwerkskomponenten wird eine durchschnittliche Lebensfahrleis-
tung von 80.000 bis 120.000 km angenommen. Dabei variieren die Werte je nach Fahrzeugtyp:
x Standard-Serienfahrzeuge: 120.000 – 150.000 km
x High-Performance-Fahrzeuge: 60.000 – 80.000 km
Racing-Komponenten werden speziell für die extremen Belastungen und Leistungsanforderungen im
Motorsport entwickelt. Aufgrund der hohen mechanischen und thermischen Beanspruchungen haben
diese Bauteile eine kurze Lebensdauer. Dies liegt daran, dass sie auf maximale Effizienz und Leistung
bei geringem Gewicht optimiert sind, wodurch die Materialermüdung beschleunigt wird.
Serienprodukte wie Motorkomponenten, Antriebssysteme, Pumpen und Bremsscheiben werden gezielt
für eine lange Lebensdauer entwickelt. Die Produktion richtet sich strikt nach den spezifischen Anforde-
rungen der Kunden. Dadurch können die Lebensdauern je nach Produkt und Einsatzbereich variieren
– von der gesamten Nutzungsdauer des Fahrzeugs bis hin zu bestimmten Kilometer- oder Flugstun-
denbegrenzungen. Sie sind so konzipiert, dass sie die Nutzungsdauer unter normalen Betriebsbedin-
gungen überdauern. Dies wird durch umfassende Materialtests und strenge Qualitätskontrollen sicher-
gestellt.
Luftfahrtkomponenten werden für eine durchschnittliche Lebensdauer von rund 8.000 Flugstunden kon-
zipiert. Die Wartung erfolgt "on condition", d.h., der Zustand jedes einzelnen Bauteils wird individuell
überprüft. Vorgeschriebene Wartungsintervalle betragen dabei 500 Flugstunden, nach denen eine Zu-
standsbewertung erfolgt, um die weitere Nutzung oder den Austausch zu bestimmen. Die Vergleichs-
werte basieren auf Expertenbefragungen und Branchenvergleiche. Besonders aufgrund des hohen Ein-
flusses der Nutzungsart kann die Haltbarkeit der Komponenten stark variieren. In etwa 72,32 % der
Produkte und ihrer Verpackungen (nicht berücksichtigt sind Mehrwegverpackungen) sind recycelbar.
ESRS E5-5 37 a-d
EINHEIT
2025 2024
Abfälle gesamt t
47.181,0 58.250,1
Abfälle zur Verwertung gesamt t
38.725,0
46.262,5
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-59
davon Vorbereitung zur Wiederverwertung t
1.014,6
24.091,6
nicht gefährliche Abfälle t
1.001,4
46.260,6
gefährliche Abfälle t
13,2
2,0
davon Recycling t
17.595,2
17.533,5
nicht gefährliche Abfälle t
17.161,0
17.533,5
gefährliche Abfälle t
434,2
0,0
davon andere Entsorgungsverfahren t
20.115,2
4.637,5
nicht gefährliche Abfälle t
19.081,7
4.635,5
gefährliche Abfälle t
1.033,4
2,0
Abfälle zur Beseitigung gesamt t
8.456,0
11.803,5
davon Verbrennung t
684,2
774,6
nicht gefährliche Abfälle t
57,8
7.985,9
gefährliche Abfälle t
626,4
3.817,5
davon Deponierung t
7.214,6
8.410,0
nicht gefährliche Abfälle t
6.846,2
5.940,2
gefährliche Abfälle t
368,3
3.817,5
davon andere Entsorgungsverfahren t
557,3
2.618,9
nicht gefährliche Abfälle t
19,4
1.665,2
gefährliche Abfälle t
537,8
953,7
Radioaktive Abfälle t 0 0,0
Nicht recycelte Abfälle t
28.571,2
15.493,1
Anteil nicht recycelte Abfälle (an Abfallmenge gesamt)
60,6 %
26,6 %
Gefährliche Abfälle gesamt t
3.013,4 3.819,5
ESRS E5-5 38 a-b
In der Pankl-Gruppe entfällt ein wesentlicher Anteil auf nicht-gefährliche metallische Abfälle wie Stahl-,
Aluminium- und Gussreste, die im Rahmen der Zerspanung und Gießereiprozesse anfallen. Diese ent-
halten wertvolle Sekundärrohstoffe und werden der stofflichen Verwertung zugeführt. Zusätzlich fallen
nichtmetallische mineralische Abfälle wie Gießereialtsand, Ofenschlacke und Kernbruch an. Diese ent-
halten Quarzsand, Keramikbestandteile und mineralische Bindemittel und werden – je nach Verunreini-
gung – recycelt oder entsorgt. Im Bereich der Verpackung und Logistik entstehen Abfälle aus Holz,
Kunststoffen, Papier und Karton. Diese Materialien werden getrennt erfasst und überwiegend stofflich
oder energetisch verwertet. Gefährliche Abfälle wie Altöl, Lösungsmittel, Lackreste und ölhaltige Be-
triebsmittel enthalten unter anderem chemische Rückstände. Diese werden gesetzeskonform über spe-
zialisierte Entsorger behandelt. Biomassehaltige Abfälle (z.B. Grünabfälle, Kantinenreste) sind mengen-
mäßig nachrangig, werden jedoch separat erfasst und verwertet. Seltene Erden und kritische Rohstoffe
sind im allgemeinen Fertigungsprozess des Unternehmens nur in sehr geringem Umfang enthalten,
beispielsweise in Form von Legierungsbestandteilen in Metallschrotten oder elektronischen Kleingerä-
ten. Diese werden bei der Entsorgung von Elektroschrott separat behandelt und extern aufbereitet.
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS ANGABE-
PFLICHT PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Unternehmensspezifische Angabe – eingesetzte Materi-
alien nach Gewicht
Die Ermittlung der eingesetzten Materialien erfolgt in
den Teilkonzernen auf Basis der im ERP-System er-
fassten Einkäufe. Die eingekauften Materialien werden
analysiert und den jeweiligen Materialgruppen zuge-
ordnet, wobei die Mengen entsprechend angegeben
werden.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-60
E5-4 30 Beschreibung der
Ressourcenzuflüsse
Für die Methode zur Erfassung des Gesamtgewichts
verwendeter Produkte und Materialien der Teilkon-
zerne wird auf die unternehmensspezifische Angabe
„eingesetzte Materialien nach Gewicht“ verwiesen.
Primärdaten der vorgelagerten Wertschöpfungskette
konnten aufgrund der Komplexität der Wertschöp-
fungskette nicht inkludiert werden. Es wurde versucht
mittels der Value Chain Risk Analysis ein umfassende-
res Bild der Wertschöpfungskette zu erhalten.
Der Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig be-
schafft wurden, wurde als nicht wesentlich eingestuft.
Für die Klassifikation als nachhaltig, muss ein Rohstoff
nach einem anerkannten Zertifizierungssystem zertifi-
ziert worden sein. Aufgrund der Aggregation der Res-
sourcenzuflüsse auf Warengruppenebene ist diese de-
taillierte Auswertung und folglich Ausweisung des An-
teils nachhaltig beschaffter, biologischer Materialien
nicht möglich. Die Ermittlung der in der Pankl-Gruppe
eingesetzten Materialien erfolgt auf Basis der im ERP-
System systematisch erfassten Beschaffungsdaten.
Die eingekauften Materialien werden im Rahmen einer
Auswertung analysiert, nach definierten Materialgrup-
pen klassifiziert und mengenmäßig erfasst.
Beim Gewicht der wiederverwendeten bzw. recycelten
Komponente wurde der deutsche Durchschnitt der Se-
kundäranteile in Stahl (42 %) und Alu (72 %) sowie den
Stahl- und Alu-Stoffströmen herangezogen.
Der berichtete Wert an wiederverwendeten oder recy-
celten Komponenten repräsentiert den Anteil von Se-
kundäraluminium. Zur Berechnung wurde der deut-
sche Aluminiummix
verwendet. Der berichtete Anteil
unterliegt somit einer hohen Ergebnisunsicherheit.
E5-5 36a Erwartete Haltbarkeit Die Angaben der Haltbarkeit bezieht sich bei der
Pankl-Gruppe auf die mögliche Kilometerleistung der
Bauteile von Antriebs-, Motor,-Fahrwerkskomponenten
und bei Luftfahrtkomponenten auf Flugstunden.
Die erwartete Haltbarkeit der Elektroniklösungen der
Abatec-Gruppe orientiert sich nach Kundenanforde-
rungen. Für Produkte, die im Automotive-Umfeld ein-
gesetzt werden, werden detaillierte Lebensdauerbe-
trachtungen auf Bauteilebene durchgeführt und mit
entsprechenden Validierungsprüfungen bestätigt.
E5-5 36b Reparierbarkeit Bei der Pankl-Gruppe kann durch die fest verbauten
Komponenten keine Reparierbarkeit angegeben wer-
den. Von Produkten der Abatec-Gruppe ist eine Repa-
rierbarkeit grundsätzlich gegeben.
E5-5 36c Recyclebarer Anteil
in Produkten und
Verpackungen
Die Materialien Stahl, Aluminium, Papier, Bronze,
Ferro-Chrom, Ferro-Mangan, Ferro-Molybdän, Ferro-
Silizium, Holz, Inoculin, Kupfer, Nickel, Titan und Mag-
nesium wurden als recyclebar klassifiziert und die An-
teile an den Produkten und Verpackungen entspre-
chend ausgewiesen.
E5-5 38 a-b Abfallströme Die Abfallströme ergeben sich aus den Abfallcodes der
jeweiligen Länder und werden Pankl-Gruppenweit
konsolidiert. Bei der Abatec-Gruppe wurde auf die Da-
ten der Entsorgungsunternehmen zurückgegriffen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-61
SOZIALINFORMATIONEN
4.6 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Arbeitskräften des Unternehmens
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ZEIT-
HORIZONT
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
Sichere Beschäfti-
gung
14 Positive Auswirkung (auf Tarifverhandlungen) durch Kollektiv-
vertragswechsel an den österreichischen Standorten
Die Gruppe unterstützt aktiv Tarifverhandlungen und strebt eine
hohe Abdeckung der Mitarbeitenden durch Kollektivverträge an, um
faire Arbeitsbedingungen, Zufriedenheit und Motivation zu fördern.
In Österreich erfolgt 2025/2026 die Umstellung vom Kollektivvertrag
des Metallgewerbes auf jenen der Metallindustrie, womit eine stär-
kere Ausrichtung an industriellen Standards erfolgt.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
(OO)
X X
Gesundheits-
schutz und
Sicherheit
15 Auftreten von Arbeitsunfällen
Das Auftreten von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Todesfäl-
len in der Produktion kann direkte negative Auswirkungen auf Mitar-
beitende, Produktionsprozesse und das Unternehmensimage ha-
ben. (systemisch)
Potenzielle
negative
Auswirkung
(OO)
X X
Gleichbehandlung
und Chancengleich-
heit für alle
16 Geschlechterungleichheiten in Bezahlung und Führungspositi-
onen
In der Gruppe überwiegt der Anteil männlicher Beschäftigter sowohl
in der Gesamtbelegschaft als auch bei den Führungskräften. Der
Gender-Pay-Gap beträgt 30,19 %
14
. (systemisch)
Potenzielle
negative
Auswirkung
(OO)
X X
Schulung und
Kompetenz-ent-
wicklung
17 Zukunftsperspektiven und Kompetenzaufbau durch Weiterbil-
dung und Wissensmanagement
Die Gruppe bietet ihren Mitarbeitenden umfangreiche Weiterbil-
dungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, um Kompetenzen, Be-
schäftigungsfähigkeit und Zukunftsperspektiven zu fördern. (syste-
misch)
Tatsächliche
positive
Auswirkung
(OO)
X X
Daten-
schutz
18 Gefahr des Datenverlusts oder Datenmissbrauchs
Ein potenzieller Verlust oder Missbrauch von personenbezogenen
Daten für alle Mitarbeiter der Gruppe greift in die Rechte der be-
troffenen Personen ein. (systemisch)
Potenzielle
negative
Auswirkung
(OO)
X X X
Bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und bei der Berichterstattung
im Zuge der „ESRS 2 Allgemeine Angaben“ wurden die eigenen Arbeitskräfte (inkl. Leiharbeiter) der
Gruppe berücksichtigt. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe IRO-1) wurden die po-
tenziell betroffenen eigenen Arbeitskräfte identifiziert, wobei die Tätigkeiten, das Arbeitsumfeld und die
Merkmale der Arbeitskräfte berücksichtigt wurden. Bei der Analyse wurden unter anderem Gespräche
mit Experten des Personalmanagements geführt, um ein besseres Verständnis der potenziellen Auswir-
kungen zu gewinnen. In der Pankl-Gruppe wurden bisher die eigenen Arbeitskräfte im Übergangsplan,
wie unter E1-1 dargestellt, nicht berücksichtigt. Es kam zu keinen negativen Auswirkungen auf die
14
Weitere Informationen zum Gender-Pay-Gap inklusive der Berechnungsweise finden sich in S1-16.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-62
Arbeitskräfte aufgrund von Übergangsplänen. Die Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember
2025 insgesamt 4.193 Personen. Weitere Informationen zu den Arbeitskräften finden sich im Abschnitt
„S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens“.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens
Die Gruppe strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter durch geeignete Maßnah-
men und Prozesse bestmöglich vor Gesundheits- oder Verletzungsgefahren geschützt sind. Die Teil-
konzerne haben dafür nachfolgende Konzepte in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit ihren Ar-
beitskräften festgelegt. Die Gruppe achtet die Menschenrechte, darunter auch Arbeitnehmerrechte, Dis-
kriminierung, einschließlich Belästigung und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein. Zudem fördert
die Gruppe mit gezielten Maßnahmen die Diversität und Chancengleichheit ihrer Beschäftigten. Die
Mitarbeiter können sich jederzeit an ihre Führungskräfte, den Betriebsrat, die Betriebsärzte, den Arbeits-
psychologen, die Personal- oder die Rechtsabteilung, die Sicherheitsfachkräfte richten oder über das
Hinweisgeber-System/Compliance-Stelle kommunizieren.
Zudem wurden in der Pankl- und Abatec-Gruppe zahlreiche Sicherheitstrainings und -schulungen etab-
liert, um das Sicherheitsniveau hochzuhalten und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik, Nachhaltigkeitsrichtlinie
Die Pankl-Gruppe bekennt sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitspolitik zu fairen, sicheren und gesund-
heitsgerechten Arbeitsbedingungen. Die Achtung der Menschenrechte sowie die Schaffung flexibler und
gerechter Arbeitsbedingungen gelten als Selbstverständlichkeit. Zur Stärkung der Qualifikation und Wei-
terentwicklung der Mitarbeitenden setzt das Unternehmen auf kontinuierliche Aus- und Weiterbildung.
Die Pankl-Gruppe strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter durch geeignete
Maßnahmen und Prozesse bestmöglich vor Gesundheits- oder Verletzungsrisiken geschützt sind. Die
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und Richtlinie umfassen die wichtigsten Grundsätze zur Arbeitssi-
cherheit und zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Zudem wurden zahlreiche Anweisungen, Si-
cherheitstrainings und -schulungen etabliert, um das Sicherheitsniveau hochzuhalten und Arbeitsunfälle
zu vermeiden. Die Politik und Richtlinie sind auf der Website der Pankl-Gruppe zugänglich. Für die
gezielte Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter sind die Si-
cherheitsfachkräfte oder EHS-Teams an den jeweiligen Standorten bzw. standortübergreifend verant-
wortlich. Es wird von arbeitsmedizinischen Fachdienstleistern unterstützt. Für deren Umsetzung sind
die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich.
(IRO 14, 15, 16, 17)
Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie
Die Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Abatec-Gruppe umfasst die wichtigsten Grunds-
ätze und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Die Arbeitssicherheits- und Mitar-
beitergesundheitsrichtlinie ist auf der Unternehmenswebsite zugänglich
15
. Für die zielgerichtete Weiter-
entwicklung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter der Gruppe zeichnen sich
der Ausschuss (für Arbeitssicherheit) sowie die HR-Abteilung (Förderung der Gesundheit) verantwort-
lich. Es wird von Sicherheitsfachkräften sowie arbeitsmedizinischen Fachdienstleistern unterstützt. Auf
oberster Ebene ist die Geschäftsführung für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. (IRO 15)
Richtlinie
16
zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems
Die Richtlinie für Hinweisgeber dient der Prozessstrukturierung und schützt den Hinweisgeber bei der
Meldung im Rahmen des Hinweisgebersystems. Diese gelten für die Teilbereiche in der Kernbeteiligung
und sind intern wie extern auf der Webseite zugänglich. In der Richtlinie sind der Meldeprozess sowie
Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die Richtlinie wird von den Rechts-
abteilungen der Kernbeteiligung erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für deren Umsetzung sind die
15
Verfügbar unter: https://www.abatec.at/downloads/
16
Hinweis: Die Richtlinie der Pankl-Gruppe ist über das Whistleblower-Tool abrufbar. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt G1-1, G1-3 und unter: https://pankl.in-
tegrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-63
zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO
14, 15, 16, 17, 18)
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die Abatec-Gruppe hat eine Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
17
, diese fasst das
Vorgehen zur Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel zusammen. Als Begleitdo-
kument des jeweiligen Code of Conduct gilt die Erklärung auch für Geschäftspartner und soll somit auch
in der Wertschöpfungskette wirken. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung der Menschenrechte. Für
deren Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand / die Geschäftsführung
verantwortlich. Weitere Informationen zu diesen Richtlinien (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeit
und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt S2-1. (IRO 15, 16)
Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte
Die Pankl-Gruppe hat eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, die auf der Website
18
der Gruppe zugäng-
lich ist. Sie unterstreicht das Engagement des Unternehmens für die Einhaltung aller relevanten Ge-
setze und Leitlinien, insbesondere im Bereich der Menschenrechte. Die Grundsatzerklärung wird von
den Rechtsabteilungen der beiden operativ tätigen Unternehmen – Pankl Racing Systems AG und SHW
AG – gemeinsam erstellt und bei Bedarf entsprechend aktualisiert. Für deren Umsetzung sind die zu-
ständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 14,
16, 17)
Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie
Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie regelt, wie Diversität innerhalb der Abatec-Gruppe ge-
lebt und gefördert werden soll und wie den verschiedenen Formen der Diskriminierung und Belästigung
vorgebeugt wird. Dabei beschränkt sich die Richtlinie nicht auf die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, sondern
berücksichtigt explizit auch arbeitsbedingte Settings sowie Online-Situationen. Sie gilt für alle Mitarbeiter
und Führungskräfte an allen Abatec-Standorten. Sie definiert relevante Begriffe, nennt mögliche Gründe
für Diskriminierung und unterstützt die Mitarbeiter bei der Identifikation von unangemessenen Verhal-
tensweisen. Sollte es zu Verstößen gegen die Richtlinie kommen, werden Meldeoptionen aufgezeigt,
wie zum Beispiel die Compliance-Anlaufstelle. Dabei ist der Teilkonzern stets bestrebt, eine lückenlose
Vertraulichkeit zu gewährleisten. Keinem Arbeitnehmer sollen Nachteile entstehen, wenn er im guten
Glauben einen Verstoß im Sinne der Richtlinie meldet. Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie
ist auf der Unternehmenswebsite abrufbar. Für die Umsetzung dieser sind die zuständigen Führungs-
kräfte und letztlich die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 15, 16)
Code of Conduct (CoC)
Der CoC der Teilkonzerne beschreibt unter anderem Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte, Diver-
sität, faire Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, einschließlich Belästigung, Gesundheitsschutz und Ar-
beitssicherheit, Zwangs- und Pflichtarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Weitere Informationen
zum CoC finden sich im Abschnitt G1-1. (IRO 14, 16, 17, 18)
Politik für Informationssicherheit und Datenschutz
Die Informationssicherheits- und Datenschutzpolitik gilt intern sowie extern für die gesamte Pankl-
Gruppe und für alle Mitarbeiter und ist im Intranet zu finden. Informationen werden vor unbefugtem
Zugriff, Verlust und Manipulation geschützt. Die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben wird
sichergestellt. Sicherheitsrisiken werden erkannt und minimiert, während das Bewusstsein für Sicher-
heitsmaßnahmen gefördert wird. Der verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten
und deren sparsame Verwendung stehen ebenfalls im Fokus. Für die Umsetzung dieser Richtlinie zeigt
sich die Abteilung Informationssicherheit und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verant-
wortlich. (IRO 18)
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeit-
nehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
In der Pankl-Gruppe sind rund 80 % der gesamten Belegschaft durch Betriebsräte vertreten. In der
Abatec-Gruppe trifft es auf rund 90 % der Mitarbeiter zu. Sie werden bei personalbezogenen,
17
Verfügbar unter: https://pankl.com/de/downloads/nachhaltigkeit/ ; https://www.shw.de/de/downloads/nachhaltigkeit/, https://www.abatec.at/downloads/
18
Verfügbar unter: https://pankl.com/de/downloads/nachhaltigkeit/, https://www.shw.de/de/downloads/nachhaltigkeit/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-64
weitreichenden Entwicklungen in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die Mitarbeiter können sich
jederzeit mit ihren Anliegen an die Betriebsräte wenden und von diesen beraten und vertreten lassen.
An den Standorten der Pankl-Gruppe und der Abatec-Gruppe, an denen keine Betriebsräte vorhanden
sind, übernimmt die Personalabteilung und HR-Businesspartner die Funktion der Anlaufstelle für die
Mitarbeiter. Zudem können die Mitarbeiter jederzeit ihre Anliegen an ihre Führungskräfte, die Betriebs-
ärzte, die Personal- oder die Rechtsabteilung, die Sicherheitsfachkräfte und die HR-Businesspartner
richten oder über das Hinweisgeber-System/die Compliance-Stelle kommunizieren. Ergänzend finden
im Angestelltenbereich jährlich Mitarbeitergespräche statt, welchem dem strukturierten Austausch zwi-
schen Mitarbeitern und Führungskräften dienen. Die Mitarbeitergespräche werden durch die Personal-
abteilung koordiniert. Weitere Informationen zu den Mitarbeitergespräche finden sich im Abschnitt S1-
13. 80,6 % der Arbeitnehmer der Teilkonzerne werden durch Tarifverträge abgedeckt oder verfügen über
Verträge mit tarifvertragsähnlichen Bedingungen (S1-8). Diese regeln die Rechte und Pflichten der Ar-
beitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Für deren Umsetzung sind der Vor-
stand / die Geschäftsführung verantwortlich.
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeits-
kräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Die Gruppe ist bemüht negative Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeiter zu vermeiden. Entspre-
chende Maßnahmen werden im Abschnitt ESRS S1-4 beschrieben. Darüber hinaus haben die Arbeits-
kräfte die Möglichkeit, ihre Bedenken jederzeit über die unter S1-2 beschriebenen Kanäle richten zu
können. Informationen zu diesen Meldemöglichkeiten, wie zum Beispiel die Richtlinien zum Hinweisge-
ber-System oder die konkreten Kontaktadressen sind im Intranet veröffentlicht. Auf die Hinweisgeber-
Systeme/Compliance-Stelle wird spezifisch in einer Mitarbeiterinformation (Intranet, Pankl Formula,
Aushänge) sowie im E-Learning Compliance & Code of Conduct hingewiesen, was zur internen Be-
kanntheit der Systeme beitragen soll. Außerdem werden die Codes of Conduct, welche auf die Hinweis-
geber-Systeme/Compliance-Stelle verweisen, allen Mitarbeitern bei Vertragsunterzeichnung übermittelt
bzw. ist dies Teil des On-Boarding Prozesses, sowie bei Änderungen der Inhalte der Codes of Conduct
auf diese hingewiesen. Der Schutz der Hinweisgeber ist fest in den Unternehmensprinzipien der Kern-
beteiligung verankert. Die Beschwerden werden je nach Art der Meldung und des Meldekanals priorisiert
bearbeitet und nachverfolgt. Die Rechtsabteilung überwacht die eingehenden Meldungen an die Hin-
weisgeber-Systeme, wodurch die Wirksamkeit der Systeme sichergestellt werden kann. Weitere Infor-
mationen zum Hinweisgeber-System inklusiver des Nachverfolgungsprozesses durch die Rechtsabtei-
lungen oder bei Bedarf durch externe Experten finden sich in den Abschnitten G1-1 und G1-3. Mitarbei-
ter der Abatec-Gruppe können Hinweise über E-Mail bei der Compliance-Stelle einbringen.
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeits-
kräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unterneh-
mens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz, Schulungs- und Weiterbildungsangebote sowie Diversität und Chancengleichheit
wurden durch die Personalabteilungen der Teilkonzerne ermittelt und umgesetzt. Die internen Fachex-
perten berücksichtigen bei der Maßnahmenidentifikation sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Anfor-
derungen und Hinweise der Fachabteilungen. Maßnahmen zum Datenschutz werden durch die Rechts-
abteilungen/Compliance-Stelle identifiziert und betreut, wohingegen die IT die Maßnahmen zur Daten-
sicherheit verantwortet. Die verantwortlichen Abteilungen sind ferner für die Überwachung der Wirksam-
keit der Maßnahmen zuständig. Dies geschieht beispielsweise in Form von Wissensüberprüfungen zum
Abschluss von Schulungen oder im Falle der Cybersecurity Maßnahmen durch die Auswertung der
Fake-Phishing-Mails. Nach Absolvierung von systemtechnisch angelegten Schulungen haben die Ar-
beitnehmer die Möglichkeit, das Training hinsichtlich der Inhalte und Methoden sowie der Praxisrelevanz
zu bewerten. Dies dient der Überwachung der Wirksamkeit der Trainings. Eine hohe Bewertung der
Praxisrelevanz deutet auf eine gute Anwendbarkeit der Trainings im Arbeitsalltag der Arbeitskräfte hin.
Weiters dienen die jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche als Feedbackmöglichkeit. Dem Ma-
nagement der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen zugeordnet,
sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-65
Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit
Die Gruppe sieht sich den Mitarbeitern gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Dabei wird ein
Fokus auf faire und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen gelegt. Die Maßnahmen werden durch
die Personalabteilungen der Teilkonzerne gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können
sich mit Verbesserungsvorschlägen stets an die jeweilige Personalabteilung wenden. (IRO 14, 16, 17)
Stand-
ort
Maßnahme Status Beschreibung und Ziel der Maß-
nahme
Erwartetes Ergebnis
Öster-
reich
Mentale Stärke &
Teamentwicklung
(Resilienz Journey)
Laufend Durchführung der „Resilienz Learning Jour-
ney“ und Teambuilding-Workshops bei
Strukturänderungen (z B. „Manfred & Pran-
ger“).
Stärkung der psychischen Widerstandskraft
und Verbesserung der Teamdynamik.
Höhere Belastbarkeit und stabi-
lere Teams nach Veränderungen.
Integrierte Nachhal-
tigkeitsstrategie bei
Pankl
Abge-
schlos-
sen
Im Projekt „Enabling Transformation“, unter-
stützt durch den Mobilitätscluster ACstyria,
hat Pankl gemeinsam mit externen Experten
und der internen Nachhaltigkeitsabteilung
die teils bestehende Nachhaltigkeitsstrate-
gie analysiert.
Die bestehende Dekarbonisierungsstrategie
wurde als solide bewertet. Für die Bereiche
Social und Governance wurden Maßnah-
menpotenziale identifiziert, die 2026 in Zu-
sammenarbeit mit den Fachbereichen um-
gesetzt werden. Zusätzlich erhielt die Abtei-
lung Unterstützung für eine datenbasierte
Steuerung der Nachhaltigkeitsleistung.
Integrierte ESG-Strategie und
Umsetzung gezielter Maßnah-
men in den Bereichen Social und
Governance.
Maßnahmen zur Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, eine hohe Arbeitssicherheitsleistung an allen Standorten und in
allen Geschäftsbereichen zu erreichen.
Essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist die regelmäßige Überprüfung von Ar-
beitsplätzen und Prozessen hinsichtlich ihrer Sicherheit. Dazu werden systematische Arbeitsplatzbege-
hungen durchgeführt, bei denen potenzielle Gefährdungen identifiziert, dokumentiert und entspre-
chende Maßnahmen zur Verbesserung festgelegt sowie deren Umsetzung nachverfolgt werden.
Neben den regelmäßig stattfindenden Überprüfungen erfolgen fallbezogene Analysen von Arbeitsunfäl-
len und Beinaheunfällen, um weiterhin die Sicherheit an den Arbeitsplätzen gewährleisten zu können.
Die Pankl-Gruppe setzt zudem gezielt weitere Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Arbeits-
sicherheit um. Zur Unterstützung der psychischen Gesundheit stehen den Mitarbeitenden verschiedene
Mental Health-Angebote wie vertrauliche Beratungsgespräche, Workshops und Programme zur Stress-
bewältigung zur Verfügung. Ergänzend gibt es Kampagne zur richtigen Nutzung persönlicher Schutz-
ausrüstung (PSA), die durch Schulungen und Informationsmaterialien begleitet wird. Die Einhaltung der
PSA-Vorgaben wird regelmäßig durch Sicherheitsvertrauenspersonen überprüft.
Zudem werden jährliche verpflichtende Unterweisungen für alle Beschäftigten bereitgestellt, die über E-
Learning-Programme durchgeführt werden und zentrale Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
vermitteln. Darüber hinaus umfasst das betriebliche Gesundheitsmanagement Maßnahmen zur ergo-
nomischen Optimierung von Arbeitsplätzen sowie spezifische Präventionsprogramme wie einen Haut-
schutzpflegeplan zur Vermeidung arbeitsbedingter Hauterkrankungen.
Der „Safety Walk & Talk“ wird quartalsweise durchgeführt, dabei begehen Führungskräfte gemeinsam
mit Sicherheitsfachkräften Arbeitsbereiche, um Themen wie PSA, Ergonomie, Ordnung sowie psychi-
sche Belastungen am Arbeitsplatz zu adressieren. Ergänzend finden Begehungen im Rahmen des Ar-
beitsschutzausschusses (ASA) statt, um den Austausch zwischen den relevanten Arbeitsschutzakteu-
ren zu gewährleisten und kontinuierliche Verbesserungen anzustoßen. Bei festgestelltem Bedarf
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-66
werden daraus abgeleitete Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt und geeigneter Arbeitsmittel bereit-
gestellt.
Außerdem verfügt die Pankl-Gruppe über strukturierte Konzepte zur Notfallvorsorge und Gefahrenab-
wehr. Dazu gehören ein umfassendes Notfallmanagementkonzept, regelmäßige Evakuierungsübungen
sowie etablierte Ersthelfer- und Brandschutzhelferkonzepte. Darüber hinaus werden Sicherheitsbeauf-
tragte benannt und entsprechend geschult, um als Multiplikatoren für Arbeitssicherheit in den jeweiligen
Bereichen zu wirken.
Am Standort Bad Schussenried liegt ein Auditbericht gemäß ISO 45001 vor, der im Rahmen der erfolg-
reichen Zertifizierung des Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erstellt
wurde. Der Standard definiert Anforderungen an ein systematisches Arbeitsschutzmanagement und
zielt darauf ab, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Gesundheitsrisiken zu reduzieren.
Der Bericht bestätigt die Einhaltung der relevanten Anforderungen sowie die wirksame Umsetzung ent-
sprechender Maßnahmen vor Ort. (IRO 15)
Ergänzend zu den standardisierten Maßnahmen zur Mitarbeitersicherheit und -gesundheit (diese sind
in den veröffentlichten Richtlinien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Teilkonzerne zusammenge-
fasst, siehe Abschnitt S1-1), wurden nachfolgende Maßnahmen in der Kernbeteiligung im Geschäftsjahr
2025 umgesetzt (IRO 15):
Standort Maßnahme Status Beschreibung und Ziel der Maß-
nahme
Erwartetes Ergebnis
Österreich Arbeitssicherheit
und Prävention
(Pankl Protected)
Laufend Durchführung regelmäßiger Arbeitssi-
cherheitsschulungen mit Fokus auf proak-
tive Prävention.
Minimierung von Unfallrisiken und Schutz
der körperlichen Integrität.
Reduzierung von Arbeitsunfäl-
len und Stärkung der Sicher-
heitskultur.
Aufkleber „Kinder-
und Jugendbe-
schäftigungsgesetz
KJBG“ für Arbeits-
geräte / gefährliche
Stoffe
Laufend
Aktuali-
sierung
bei Neu-
anschaf-
fungen
und Si-
cherheits-
überprü-
fungen
Kennzeichnung relevanter Arbeitsmittel
durch eigene „Pankl- Aufkleber“ mit Hin-
weisen auf die Bestimmungen des KJBG.
Sie sind direkt auf betroffenen Maschinen
und Geräten sowie in Bereichen, wo ge-
fährliche Stoffe verwendet werden, ange-
bracht und weisen auf altersbezogene
Nutzungsbeschränkungen sowie beson-
dere Schutzvorschriften hin.
Sicherstellung der rechtskonformen Be-
schäftigung von Lehrlingen und jugendli-
chen Mitarbeitenden gemäß den gesetzli-
chen Vorgaben. Erhöhung der Transpa-
renz hinsichtlich zulässiger Tätigkeiten
sowie Sensibilisierung von Ausbildern
und Jugendlichen im täglichen Arbeitsab-
lauf.
Nachhaltige Reduktion von
Fehlanwendungen durch klare
visuelle Kennzeichnung.
Erhöhung der Rechtssicher-
heit für das Unternehmen.
Stärkung des Sicherheitsbe-
wusstseins bei Lehrlingen und
Führungskräften.
Beitrag zur Prävention arbeits-
bedingter Unfälle.
Ganzheitliches Ge-
sundheitsmanage-
ment (Pankl
Health)
Laufend
Maßnahmenbündel zur Förderung der
physischen und psychischen Gesundheit
(Inhouse-Arbeitspsychologie, Gesund-
heitsecke, Sportangebote, kulinarische
Schwerpunkte inkl. Pankl-Kochbuch).
Förderung der langfristigen
Gesundheit, Steigerung der
Resilienz und Prävention von
Krankheiten. Höhere Mitarbei-
terzufriedenheit und gestärk-
tes Immunsystem, insbeson-
dere in Infektphasen.
Verfilmung von Un-
terweisungen mit
Lehrlingen
Laufend
Produktion praxisnaher Schulungsvideos
unter Einbindung von Lehrlingen zur Visu-
alisierung sicherheitsrelevanter Arbeits-
abläufe und Verhaltensweisen. Sie ergän-
zen bestehende Sicherheitsunterweisun-
gen und stehen digital dauerhaft zur Ver-
fügung.
Modernisierung und Standardisierung der
Sicherheitsunterweisungen durch
Erhöhung der Aufnahme- und
Erinnerungsquote bei sicher-
heitsrelevanten Inhalten.
Stärkung der Identifikation der
Lehrlinge mit den Sicherheits-
zielen des Unternehmens.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-67
audiovisuelle Unterstützung. Verbesse-
rung der Verständlichkeit und Nachhaltig-
keit der vermittelten Inhalte durch reali-
tätsnahe Darstellung.
Langfristige Reduktion sicher-
heitsrelevanter Vorfälle durch
verbesserte Wissensvermitt-
lung.
Impulsvortrag
„Grundlagen der
Arbeitssicherheit“
für Lehrlinge
Umge-
setzt
Strukturierter Impulsvortrag zu den
Grundlagen der Arbeitssicherheit für
Lehrlinge, ergänzend zu den gesetzlich
vorgeschriebenen Unterweisungen.
Frühzeitige und umfassende Sensibilisie-
rung der Lehrlinge für sicherheitsrele-
vante Themen über die verpflichtenden
Unterweisungen hinaus. Vermittlung ei-
nes ganzheitlichen Verständnisses für
Verantwortung, Eigenverantwortung und
Präventionskultur.
Nachhaltige Verankerung ei-
nes ausgeprägten Sicher-
heitsbewusstseins bereits zu
Beginn der Ausbildung.
Erhöhung der aktiven Mitwir-
kung an Sicherheitsmaßnah-
men.
Positive Beeinflussung der Si-
cherheitskultur im Unterneh-
men.
Reduktion von Unfallzahlen im
Lehrlingsbereich.
Deutsch-
land
Standortbezogene
Gesundheitspro-
gramme
Laufend Sicherheit am Arbeitsplatz und das Wohl-
befinden der Beschäftigten am Arbeits-
platz zu verbessern und zu fördern.
Gesundheitskompetenz der
Beschäftigten.
BGF-Infoblatt Laufend Es dient zur Information und Aufklärung
und enthält Eigenübungen im Bereich von
mentalem und physischem Training
Gesundheitskompetenz der
Beschäftigten.
Köflach Monitoring Atemluft
Schweißarbeits-
plätze im Werk-
zeugbau (Werk 1)
Laufend Vermeidung von Gesundheitsrisiken bei
der Luftversorgung der Schweißer
Saubere Atemluftzufuhr
Mehrere MAK- und
Schadstoffmessun-
gen an Arbeitsplät-
zen durch
AUVA/ÖSBS
Im An-
lassfall
Einmalig,
bei Ände-
rungen
von Ein-
satzstof-
fen oder
Anlagen
wiederho-
lend
MAK- und Schadstoffmessungen an Ar-
beitsplätzen werden durch externe Exper-
ten durchgeführt
Schutz vor Gesundheitsgefah-
ren
Überprüfung nach
VEMF (VO über
elektromagneti-
sche Felder) an
der Alu-Presse Kst.
200
Im An-
lassfall
Schutz vor Gesundheitsgefah-
ren
Reduktion des Ein-
satzes von Spray-
dosen (v.a. Brem-
senreiniger) durch
Reglementierung
der Ausgabe
Laufend
Reduktion des Einsatzes von gesund-
heitsschädlichen Stoffen (z.B. Aceton),
Jährliche Verringerung.
2025 sank der Spraydosen-
verbrauch um ca. 17,5 %
Messung der Be-
leuchtungsstärke
(Lux) gem.
ÖNORM EN-
12464-1 (Werk 2)
Umge-
setzt
Einmalig
Einhaltung der normgerechten Helligkeit
am Arbeitsplatz.
Eingehalten
Bewertung/Evalu-
ierung von Neuan-
lagen bzw. Anla-
genänderungen
durch das
Im An-
lassfall
Feststellung von erforderlichen Maßnah-
men (Umwelt, Arbeitssicherheit) vor Inbe-
triebnahme/Anlieferung neuer Anlagen
Sicherstellung der Rechtssi-
cherheit
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-68
Präventivteam
(Werk 1 / Werk 2)
Bewertung/Frei-
gabe neuer Ar-
beitsstoffe (auch
Testartikel) vor
erstmaliger Ver-
wendung durch
das Präventivteam
Laufend Evaluierung potenzieller Gefahren für
Umwelt und Mitarbeiter, Lenkung dieser
Stoffe im Gefahrstoffkataster
Bestmögliche Senkung eines
Gesundheits- bzw. Umweltrisi-
kos
Evakuierungsü-
bungen Werk 1 /
Werk 2
Laufend
Die vollständige Evakuierung wird mit die-
ser Notfallsimulation der Arbeitnehmer
und Schulung der Disziplin bei Notfällen
angestrebt.
100%iges Einfinden an den
Sammelplätzen
Brandschutzübung
/ Umgang mit Feu-
erlöschern
Laufend Das Erlernen des richtigen Umgangs mit
den verschiedenen Typen von Feuerlö-
schern wird angestrebt.
Die Mitarbeiter müssen in der
Lage sein, Kleinbrände selbst-
ständig und rasch zu löschen.
Deutsch-
land
Einführung eines
betrieblichen Fit-
ness- und Gesund-
heitsprogramms
(Wellpass)
Laufend Förderung der körperlichen und psychi-
schen Gesundheit der Mitarbeitenden
durch Zugang zu Sport-, Fitness- und Ent-
spannungsangeboten.
Reduzierung krankheitsbe-
dingter Ausfallzeiten, Verbes-
serung der Mitarbeiterzufrie-
denheit, Stärkung der Ge-
sundheitskompetenz der Be-
legschaft.
Durchführung re-
gelmäßiger Sicher-
heitsunterweisun-
gen gemäß § 12
ArbSchGe
Laufend Sicherstellung, dass alle Mitarbeitenden
jährlich über betriebliche Gefährdungen,
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
informiert und geschult werden = Arbeits-
platzbezogene Sicherheitsunterweisun-
gen durch direkte Vorgesetzte.
Erhöhung des Sicherheitsbe-
wusstseins, Minimierung von
Arbeitsunfällen.
Systematische Ge-
fährdungsbeurtei-
lungen inkl. Über-
prüfung und Aktua-
lisierung durch die
direkten Vorge-
setzten
Laufend,
Aktuali-
sierung
mindes-
tens jähr-
lich oder
bei Ände-
rungen
Ermittlung und Bewertung von Gesund-
heits- und Unfallrisiken sowie Ableitung
geeigneter Schutzmaßnahmen gemäß
ArbSchG, GefStoffV und BetrSichV
Verbesserte Risikotranspa-
renz, Kontinuierliche Optimie-
rung des Arbeitsschutzes.
Schulungs- und Weiterbildungsangebote
Die Gruppe verfolgt den Ansatz, durch Weiterbildungsangebote interne Karrierewege und lebenslanges
Lernen zu fördern. Die Maßnahmen werden durch das Team der Pankl Academy gesteuert, nachverfolgt
und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder Verbesserungsvorschlägen stets an die Teams
wenden. Im Geschäftsjahr 2025 wurden folgende neue Angebote in der Kernbeteiligung implementiert
(IRO 17):
Stand-
ort
Maßnahme Sta-
tus
Beschreibung und Ziel der
Maßnahme
Erwartetes Ergebnis
Öster-
reich
Strategische
Personalentwick-
lung
Lau-
fend
Umfassender Schulungskatalog
und gezieltes Onboarding für
neue Führungskräfte. Dediziertes
Schulungsbudget von ca.
400.000 € für das Jahr 2025.
Fachliche Qualifizierung und Si-
cherstellung einer hohen Füh-
rungsqualität.
Steigerung der fachlichen Exzellenz, höhere
Produktqualität und erfolgreiche Begleitung in-
terner Umstrukturierungen.
Umfassende
Lehrlingsförde-
rung (Lehrlings-
college & Sport)
Lau-
fend
2025 wurde die Pankl Academy
in Kapfenberg eröffnet, inkl. Um-
siedlung der Absolventen in die
neu errichtete Lehrlingswerkstatt.
So starteten insg. 37 Lehrlinge
ihre Ausbildung und profitieren
neben der modernen Werkstatt
auch von eigenen Klassenräu-
men für den Theorieunterricht.
Hohe Identifikation mit dem Unternehmen und
gesteigerte soziale Kompetenz.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-69
Ganzheitliche Ausbildung abseits
fachlicher Themen (Finanzcheck,
Präsentation, Teambuilding,
Sportevents).
Förderung der persönlichen
Reife und Vorbereitung der Nach-
wuchskräfte auf alle Lebensas-
pekte.
Tage der offenen
Lehrwerkstatt
Jähr-
lich
Mit über 250 Besuchern wurde
2025 der Tag der offenen Lehr-
werkstatt veranstaltet. Jugendli-
che und ihre Eltern konnten das
Unternehmen kennenlernen,
Lehrberufe ausprobieren und
sich mit dem Recruiting-Team so-
wie Ausbildern und Lehrlingen
austauschen.
Bessere Lehrlingszufriedenheit
Sprachlicher
Förderunterricht
in Deutsch
Lau-
fend
Innerbetrieblicher Deutschunter-
richt (Ziel: B1) für Mitarbeitende
mit nicht-deutscher Mutterspra-
che, auch zur Unterstützung von
Staatsbürgerschaftsanträgen.
Abbau von Bildungsbarrieren und
Förderung der Integration.
Bessere Aufstiegschancen und erfolgreiche ge-
sellschaftliche Integration.
eCademy Lau-
fend
Ausrollung des E-Learning-Tools
an weitere Standorte: Slowakei
und Deutschland. Der Standort in
England folgt 2026. Die eCademy
bietet Online-Schulungen zu Si-
cherheits- und Qualitätsthemen,
die regelmäßig zu absolvieren
sind.
Kosteneffiziente und nachvollziehbare Durch-
führung bei jährlichen Schulungen, Fortschritt-
messung sowie Förderung des Lernprozesses
(= Nachweiserbringung bei Audits und Zertifi-
zierungen).
Führungskräfte-
weiterentwick-
lung (Strategic
Leadership–Pro-
gram - SLP)
Umge-
setzt
Das SLP-Programm SLP lief von
2024 bis 2025. 15 internationale
Führungskräfte stärkten während
einer gemeinsam verbrachten
Woche unter dem Motto „Toge-
ther we lead“ ihre Leadership-
Kompetenzen und arbeiteten an
deren praktischen Umsetzung.
Bessere Aufstiegschancen und erfolgreiche ge-
sellschaftliche Integration.
Pankl Academy
Schulungskata-
log
Jähr-
lich
Der Schulungskatalog 2024/2025
wurde in Österreich in der sechs-
ten Auflage veröffentlicht und um-
fasst neben bewährten auch
neue Kursangebote, insbeson-
dere zu Künstlicher Intelligenz
(KI) und Digitalisierung.
Kompetenzsteigerung von Mitarbeitern; Flexibi-
lität zur stetigen Anpassung in einer modernen
und herausfordernden Arbeitswelt.
Kalifor-
nien
Internes Füh-
rungskräftetrai-
ning
Umge-
setzt
Die Personalabteilung am Stand-
ort in Kalifornien startete ein inter-
nes Führungskräftetraining für
Vorgesetzte, um die in der Dale
Carnegie-Schulung 2023 erlern-
ten Prinzipien langfristig anzu-
wenden. Das Programm wurde
2025 abgeschlossen.
Erlernte Prinzipien langfristig anzuwenden.
Dalian Training & Ent-
wicklung
Lau-
fend
Induktionstraining (HR, QA, Sa-
fety), Vorbereitende Schulungen
nach Aufgabenbereich, On-the-
job Training intern und extern
Förderung von Kompetenzen, Sicherheit,
Teamwork
Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Chancengleichheit
Die Gruppe legt besonderen Wert darauf, dass alle Mitarbeiter fair und respektvoll behandelt werden.
Soziale Gerechtigkeit soll gefördert werden, während Diskriminierung und Ungleichheit bekämpft und
vermieden werden sollen. Die Maßnahmen werden durch die Personalabteilung gesteuert, nachverfolgt
und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder Verbesserungsvorschlägen stets an die Per-
sonalabteilung wenden. (IRO 16, 17)
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-70
Stand-
ort
Maßnahme Status Beschreibung und Ziel der
Maßnahme
Erwartetes Ergebnis
Öster-
reich
Inklusions-Projekt
mit „Jugend am
Werk“
Umgesetzt Dieses Projekt fokussiert sich auf die
gezielte Einbindung von Menschen
mit Behinderung im Bereich der La-
gerlogistik. Ein zentrales Element ist
das konstante Feedback zwischen
der Teamleitung und den Jugendli-
chen.
Identifikation spezifischer Barrie-
ren und die nachhaltige Förderung
einer inklusiven Arbeitsumgebung
sowie die Definition von Tätigkeits-
feldern, die optimal von den Ju-
gendlichen ausgeführt werden
können.
Female Lea-
dership Programm
Laufend Initiative zur gezielten Förderung und
Qualifizierung weiblicher Führungs-
kräfte im Unternehmen durch Mento-
ring und spezifische Schulungen.
Erhöhung der Geschlechterdiversität
auf Führungsebene und Abbau struk-
tureller Benachteiligungen.
Förderung der Chancengleichheit
und eine messbare Steigerung des
Frauenanteils in Managementposi-
tionen.
Kooperation mit
dem Zentrum für
Ausbildungsma-
nagement (ZAM)
In Umset-
zung
In enger Zusammenarbeit mit dem
Ausbilder-Team der Zerspanungs-
technik-Lehre bietet die Gruppe eine
intensive Betreuung für Erwachsene
während einer 28-monatigen Fach-
kräfteausbildung an.
Gezielte Unterstützung einer margi-
nalisierten Gruppe beim Einstieg in
technische Berufe (zweiter Bildungs-
weg).
Erfolgreicher Lehrabschluss und
die langfristige Integration als
Facharbeitern in den primären Ar-
beitsmarkt.
Individuelle und in-
tegrative Talentför-
derung
Umgesetzt Programm zum regelmäßigen Aus-
tausch zwischen Vorgesetzten und
Mitarbeitenden mit Migrationshinter-
grund, inklusive spezifischer Entwick-
lungsgespräche. Identifikation indivi-
dueller Karrierepotenziale und Förde-
rung marginalisierter Talente.
Sichtbare Aufstiegschancen (z.B.
Entwicklung zum Teamleiter-Stell-
vertreter) und Vorbildwirkung in-
nerhalb der Belegschaft.
Förderprogramm
für Lehrlinge mit
besonderen kogni-
tiven Beeinträchti-
gungen
Laufend Spezialisiertes Unterstützungssystem
für Lehrlinge mit besonderen körperli-
chen oder kognitiven Beeinträchtigun-
gen (z.B. Autismus-Spektrum).
Etablierung einer inklusiven Ausbil-
dungskultur und Sicherung der
langfristigen Beschäftigungsfähig-
keit benachteiligter Jugendlicher.
Strukturierte Wie-
dereingliederungs-
Teilzeit
Laufend Nach längerfristigen gesundheitlichen
Ausfällen bietet Pankl allen Mitarbei-
tenden in Kooperation mit der Arbeits-
medizin eine begleitete Rückkehr an
den Arbeitsplatz an.
Erhalt der Arbeitskraft und Vermei-
dung von dauerhafter Erwerbsun-
fähigkeit.
Fokus-Kommuni-
kation „Psychische
Gesundheit“
Laufend Ganzjährige Kommunikationskam-
pagne mit monatlich wechselnden
Schwerpunkten wie Einsamkeit („Ge-
meinsam statt einsam“) oder saisona-
len Belastungen („Novemberblues“).
Entstigmatisierung von psychi-
schen Belastungen und Förderung
eines inklusiven Arbeitsklimas.
Kalifor-
nien
Gleiche Bezahlung Umgesetzt Das Gehaltsdashboard stellt seit
2022 sicher, dass alle Mitarbeiter –
unabhängig von Geschlecht, ethni-
scher Zugehörigkeit oder anderen ge-
schützten Merkmalen – gleiches Ge-
halt für gleiche Arbeit erhalten. 2024
wurde es um externe Marktdaten und
Leistungskennzahlen ergänzt und
2025 weiter eingesetzt.
Gleichberechtigung in Bezahlung
schaffen.
Ladies Lunch Jährlich
(einmal)
Beim „Ladies Lunch“ geht es darum,
Frauen sichtbarer zu machen und
sich über etwaige Themen auszutau-
schen.
Frauen im Industrieumfeld zu stär-
ken.
Kulturelle und reli-
giöse Praktiken
Laufend In Kalifornien werden verschiedene
kulturelle und religiöse Praktiken am
Arbeitsplatz anerkannt und berück-
sichtigt, darunter die Bereitstellung
von Zeit und Räumlichkeiten für
Förderung von Diversität und Ak-
zeptanz.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-71
Gebete sowie die Gewährung von
Freizeit für religiöse Feiertage.
Schulung zum
Programm zur
Prävention von
Gewalt am Arbeits-
platz (WVPP)
Jährlich Um das Bewusstsein für die Risiken
von Gewalt am Arbeitsplatz zu schär-
fen, sicherzustellen, dass die Mitar-
beiter die Meldeverfahren verstehen,
und ihre Sicherheit in risikoreicheren
oder an vorderster Front stehenden
Funktionen zu unterstützen.
Verbessertes Bewusstsein für Si-
cherheitsprotokolle, verringertes
Unfallrisiko und erhöhter Schutz
für Mitarbeiter, die möglicherweise
stärker Gefahren am Arbeitsplatz
ausgesetzt sind.
Deutsch-
land
Schonarbeits-
plätze
Geplant Für 2026 ist eine Aufarbeitung und
Anpassung der aktuellen Schonar-
beitsplätze zur Sicherung der Arbeits-
fähigkeit von gesundheitlich einge-
schränkten Mitarbeitern geplant.
Erhöhung der Quote von einge-
schränkten Mitarbeitern.
Maßnahmen zum Datenschutz
Die Pankl-Gruppe setzt in verschiedenen Unternehmensbereichen konsequent Maßnahmen zur Daten-
minimierung um und arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen im Bewerbermanagement. Durch jährli-
che Mitarbeiterschulungen gewährleistet die Gruppe, dass die in internen Prozessen definierten Maß-
nahmen im Arbeitsalltag effektiv umgesetzt werden und allen Mitarbeitenden die Bedeutung des Daten-
schutzes bewusst ist. Diese Kombination aus gezielten Maßnahmen und Prozessen trägt wesentlich
zur Vermeidung von „Data-Breaches“ bei und stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter sowie der Geschäfts-
partner in die Gruppe.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden im Bereich Datenschutz keine spezifischen Maßnahmen umgesetzt. Der
Schwerpunkt lag auf der kontinuierlichen Verbesserung und Überarbeitung der bestehenden Daten-
schutzdokumentation.
Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen Personen wesentlich in ihrem Recht auf Datenschutz ge-
schädigt wurden. Die Einführung des verpflichtenden E-Learnings sowie die regelmäßige Anpassung
der Richtlinien dienen daher der proaktiven Verhinderung derartiger Fälle. (IRO 18)
KENNZAHLEN UND ZIELE
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften der
Gruppe definiert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die
wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Beispiele hinsichtlich der
Überwachung der Maßnahmen sind in Abschnitt S1-4 zu finden. Es gibt jedoch noch kein übergeordne-
tes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Zum 31.12.2025 beschäftigte die Pierer Industrie-Gruppe 4.193 Arbeitnehmer, davon 3.627 in Europa
und 251 in Nordamerika. Die korrespondierende Zahl im Konzernabschluss 2025 findet sich in der An-
hangsangabe 21. „Mitarbeiter“. Im Geschäftsjahr verließen insgesamt 630 Arbeitnehmer die Gruppe.
Daraus resultiert eine Fluktuation von 15 %. Grund dafür ist zum Teil die Arbeitnehmerreduktion im Zuge
der derzeitigen wirtschaftlichen Lage innerhalb der Automobil- und Luftfahrtsektoren. Weitere Informa-
tionen zum Verfahren finden sich in Abschnitt SBM-2 im Kapitel zu ESRS 2 sowie im Abschnitt zu SBM-
3 in diesem themenbezogenen Standard.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-72
ESRS S1-6, 50 a
GESCHLECHT Zahl der Arbeitnehmer (Personen)
Jahr 2025 2024
Männlich 3.129 7.302
Weiblich 1.064 2.456
Divers 0 0
Keine Angaben 0 0
Gesamtzahl der Arbeitnehmer
19
4.193 9.758
ESRS S1-6, 50 a
LAND Anzahl Mitarbeiter (Personen)
Jahr 2025 2024
Österreich 1.710 5.862
Deutschland 1.598 1.805
USA 251 566
China 217 240
Slowakei 206 294
Italien
20
0 277
Sonstige 211 714
Somit sind 41 % (Vorjahr: 60,1 %) der gesamten Belegschaft in Österreich beschäftigt. Sonstige bein-
halten Kanada, Rumänien, Großbritannien und Brasilien.
ESRS S1-6, 50 b
2025
Weiblich Männlich Divers Nicht angegeben Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer (Personen)
1.064 3.129 0 0 4.193
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personen)
965 3.066 0 0 4.031
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personen)
48 114 0 0 162
Zahl der Abrufkräfte (Personen)
0 0 0 0 0
ESRS S1-6, 50 b
2024
Weiblich Männlich Divers Nicht angegeben Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer (Personen)
2.456 7.302 0 0 9.758
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personen)
2.428 7.092 0 0 9.520
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personen)
28 210 0 0 238
Zahl der Abrufkräfte (Personen)
0 0 0 0 0
19
Exkl. Vorstände Pierer Industrie AG und Pankl-Gruppe.
20
Die Kennzahl für 2024 bezieht sich auf Mitarbeiter des aufgegebenen Geschäftsbereichs. 2025 waren in der Gruppe keine Personen in diesem Land beschäftigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-73
S1-9 Diversitätskennzahlen
ESRS S1-9, 64a
GESCHLECHT
Zahl der Arbeitneh-
mer in Führungsposi-
tionen (Personen)
Anteil der Arbeit-
nehmer in Füh-
rungspositionen
Zahl der Arbeitneh-
mer in Führungspo-
sitionen (Personen)
Anteil der Arbeitneh-
mer in Führungspo-
sitionen
Jahr 2025 2024
Männlich 221 85,7 % 287 85,9 %
Weiblich 37 14,3 % 47 14,1 %
Divers 0 0,0 % 0 0,0 %
Nicht angegeben 0 0,0 % 0 0,0 %
Gesamt 258 334
ESRS S1-9, 64b
ALTERSGRUPPEN
Anzahl der Arbeit-
nehmer (Personen)
Anteil der Arbeit-
nehmer
Anzahl der Arbeit-
nehmer (Personen)
Anteil der Arbeit-
nehmer
Jahr 2025 2024
< 30 Jahren 942 22,5 % 2.362 24,2 %
30 – 50 Jahre 2.171 51,8 % 5.435 55,7 %
> 50 Jahre 1.080 25,8 % 1.961 20,1 %
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
ESRS S1-13, 83a
GESCHLECHT
Arbeitnehmer mit
regelmäßiger Lauf-
bahnbeurteilung
(Personen)
Anteil der Arbeit-
nehmer (gesamt)
mit regelmäßiger
Laufbahnbeurtei-
lung
Arbeitnehmer mit
regelmäßiger Lauf-
bahnbeurteilung
(Personen)
Anteil der Arbeit-
nehmer (gesamt)
mit regelmäßiger
Laufbahnbeurtei-
lung
Jahr 2025 2024
Männlich 3.078 74,1 % 3.606 49,4 %
Weiblich 1.076 25,9 % 1.378 56,1 %
Divers 0 0,0 % 0 0,0 %
Nicht angegeben 0 0,0 % 0 0,0 %
Gesamt 4.154 4.984 51,1 %
ESRS S1-13, 83b
GESCHLECHT
Durchschnittliche Anzahl Schulungsstunden pro
Jahr (Stunden)
Jahr 2025 2024
Männlich 7,1 21,3
Weiblich 6,9 21,0
Divers 0,0 0,0
Nicht angegeben 0,0 0,0
Gesamt 7,0 21,1
Unternehmensspezifische Angabe: zu Datenschutz geschulte Personen
SCHULUNGSWEISE
Anzahl zu Da-
tenschutz ge-
schulte
Arbeitnehmer
(Personen)
Anteil zu Daten-
schutz geschulte
Arbeitnehmer
Anzahl zu Daten-
schutz geschulte
Arbeitnehmer
(Personen)
Anteil zu Daten-
schutz geschulte
Arbeitnehmer
Jahr 2025 2024
Zu Datenschutz Geschulte 3.467 82,6 % 6.467 66,3 %
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-74
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 92,2 % in der Pankl-Gruppe von einem Managementsystem
für Gesundheit und Sicherheit oder einem daran angelehnten System abgedeckt. Das entspricht allen
Arbeitnehmern an den österreichischen Standorten, deutschen und rumänischen Arbeitnehmern in der
Pankl-Gruppe.
ESRS S1-14, 88b-d
DATENPUNKT EINHEIT
ARBEITNEHMER
(ANZAHL)
FREMDARBEITSKRÄFTE
(ANZAHL)
Jahr
2025 2024
2025 2024
Todesfälle infolge arbeitsbeding-
ter Verletzungen Anzahl
0 0 0 0
Todesfälle infolge arbeitsbeding-
ter Erkrankungen Anzahl
0 0 0 0
Meldepflichtige arbeitsbedingte
Erkrankungen Anzahl
0 0 0 0
Meldepflichtige arbeitsbedingte
Arbeitsunfälle Anzahl
98 120 0 0
Quote meldepflichtiger Arbeits-
unfälle
Meldepfl. Unfälle /
1.000.000 Arbeits-
stunden
12,8 6,2 0 0
ESRS S1-14, 88e
Arbeitsbedingte Ausfall-
tage nach Gründen
Anzahl der
Ausfalltage 2025
Anzahl der
Ausfalltage 2024
(Arbeitnehmer)
(Fremdarbeits-
kräfte)
(Arbeitnehmer) (Fremdarbeits-
kräfte)
Grund 1: arbeitsbedingte Verletzun-
gen infolge von Arbeitsunfällen
1.486 n/a
3.255 n/a
Grund 2: Todesfälle infolge von
Arbeitsunfällen 0 n/a
0 n/a
Grund 3: arbeitsbedingte Erkran-
kungen 0 n/a
0 n/a
Grund 4: Todesfälle infolge ar-
beitsbedingter Erkrankungen 0 n/a
0 n/a
Gesamt 1.486 0 3.255 7
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
ESRS S1-16, 97a-b
VERGÜTUNGSKENNZAHL 2025 2024
Gender-Pay-Gap 30,2 % 25,2 %
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Ein-
zelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer
12,9 : 1
25,9 : 1
Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap), definiert als der Unterschied zwischen
dem durchschnittlichen Lohnniveau von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern, ausgedrückt als
Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnniveaus der männlichen Arbeitnehmer beträgt 30,2 %. Zu ei-
nem Großteil ist dieses durch Positionen innerhalb der Gruppe sowie Teilzeitregelungen erklärbar.
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlte Einzelperson zum Median
der jährlichen Gesamtvergütung der Arbeitnehmer, (ohne die am höchsten bezahlte Einzelperson) be-
trug 12,9:1.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-75
In den Vorjahreszahlen sind auch die Vergütungskennzahlen des aufgegebenen Geschäftsbereichs ent-
halten (Bajaj Mobility-Gruppe). Die daraus resultierenden Abweichungen stellen daher keinen strukturel-
len Anstieg oder Rückgang dar.
Detailliertere Beschreibungen der Berechnungsmethoden der Teilkonzerne finden sich in 3. Berech-
nungsgrundsätze und -Annahmen dieses Themenstandards.
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
ESRS S1-17, 102-104
DATENPUNKT EINHEIT 2025 2024
Gesamtanzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskri-
minierung, einschließlich Belästigung Anzahl
8 5
Zahl der Beschwerden, die über Kanäle und ggf. nationale Kontakt-
stellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wur-
den (exklusive der gemeldeten Fälle von Diskriminierung und Beläs-
tigung) Anzahl
12 17
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und Schadens-
ersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfäl-
len und Beschwerden aufgrund von Diskriminierung (gerundet) €
30.000 0
Anzahl der schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschenrechte Anzahl 0 0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und Schadens-
ersatzzahlungen im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Fäl-
len in Bezug auf Menschenrechte €
0 0
Im Berichtsjahr 2025 wurden insgesamt acht Fälle von Diskriminierung gemeldet, die vom Unternehmen
geprüft wurden. Einer dieser Fälle ist derzeit noch nicht abgeschlossen. In einem Fall führte die Prüfung
zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von ungefähr 30.000 €. Der ausgewiesene Geldbetrag wurde
mit den entsprechenden Angaben im Jahresabschluss der Pankl Racing Systems AG abgeglichen (der
Betrag wurde als Mitarbeiteraufwand erfasst).
Kennzahlen und Ziele bezüglich des Hinweisgeber-Systems (unternehmensspezifische Angabe)
Im Jahr 2025 wurden 20 Fälle über die Hinweisgeber-Systeme/Compliance-Stelle gemeldet, davon wa-
ren 12 nicht compliance-relevant.
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS ANGABE-
PFLICHT PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAH-
MEN
Allgemeine Information zu den quantitativen Datenpunkten be-
züglich der Arbeitnehmer der Pierer Industrie-Gruppe
Die Auswertungen erfolgten, falls nicht anders an-
gegeben, aus den ERP-Systemen der Teilkon-
zerne. Die Daten der Teilkonzerne wurden manu-
ell konsolidiert. Weitere Informationen hierzu fin-
den sich in den folgenden Zeilen. Mit Ausnahme
der Fluktuationsquote basieren alle Angaben und
Berechnungen auf Daten des Stichtags
31.12.2025.
S1-6 50a Arbeitnehmer nach
Geschlecht und
Land
Bisher hat kein Arbeitnehmer sein Geschlecht als
„divers“ angegeben. Diese Auswahlmöglichkeit
besteht global. Das Geschlecht wurde bei allen Ar-
beitnehmern erfasst.
S1-6 50b Arbeitnehmer nach
Vertragsart
Befristete Dienstverträge wurden mit freien
Dienstnehmern (darunter auch Geschäftsführer),
Praktikanten, Ferialmitarbeitern und Leiharbeitern
abgeschlossen. Alle weiteren Arbeitnehmer
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-76
verfügten über dauerhafte Dienstverträge. Die
Gruppe beschäftigt keine Abrufkräfte (definiert als
Arbeitnehmer ohne ein garantiertes Minimum an
Arbeitsstunden).
S1-6 50c Mitarbeiterfluktua-
tion
Die Definition der Fluktuation schließt natürliche
Fluktuation mit ein. Austritte aufgrund des Auslau-
fens befristeter Dienstverträge wurden nicht be-
rücksichtigt. Die Quote der Mitarbeiterfluktuation
wurde auf Basis der durchschnittlichen Arbeitneh-
merzahl im Geschäftsjahr 2025 berechnet.
S1-9 66a Geschlechtervertei-
lung in Führungs-
ebenen
Die verwendete Definition von Führungskräften
umfasst Vorstände (exkl. Vorstände der Pierer In-
dustrie AG), Geschäftsführer, Bereichsleiter und
Teilbereichsleiter.
S1-9 66b Verteilung der Ar-
beitnehmer nach
Altersgruppen
Siehe allgemeine Informationen zu den quantitati-
ven Datenpunkten bezüglich der Arbeitnehmer der
Gruppe.
S1-13 83a Arbeitnehmer mit
regelmäßiger Lauf-
bahnbeurteilung
Die Mitarbeitergespräche werden im ERP-Sys-
tem/mittels Personalentwicklungssoftware erfasst.
Sie sind für Arbeitnehmer im Angestelltenbereich
in Österreich jährlich durchzuführen. Zusätzlich
findet regelmäßig ein Feedback-Gespräch mit den
Lehrlingen statt. Die Zahl repräsentiert die Summe
der durchgeführten Gespräche und Feedback-Ge-
spräch mit Lehrlingen.
S1-13 83b Schulungsstunden
pro Arbeitnehmer
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten
Schulungen erfolgt online durch E-Learning-Sys-
teme der Teilkonzerne. Zur Berechnung der durch-
schnittlichen Schulungsstunden pro Arbeitnehmer
nach Geschlecht wurde die Gesamtzahl der Schu-
lungsstunden je Geschlecht aufsummiert und
durch den geschlechtsspezifischen Headcount
geteilt.
Die Schulungsstunden der Mitarbeiter in der Pie-
rer Industrie AG wurden anhand der Rechnungen
in der Buchhaltung und der darauf angegebenen
Stunden erfasst.
Unternehmensspezifische
Angabe
Schulungszahlen
zu Datenschutz
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten
Schulungen zu Datenschutz erfolgt online durch
E-Learning-Systeme der Teilkonzerne. Das Sys-
tem sendet Einladungen an die im ERP-System
erfassten Mitarbeiter.
S1-14 88a Management für
Gesundheit und Si-
cherheit
Die Pankl-Gruppe verfügt über ein Management-
system für Gesundheit und Arbeitssicherheit an
den österreichischen und deutschen Standorten.
Alle Arbeitnehmer an den inkludierten Standorten
sind von diesem Managementsystem abgedeckt.
In der Abatec-Gruppe erfolgt die Verwaltung/Er-
fassung der Daten durch die Sicherheitsfachkraft.
S1-14 88b, d, e Kennzahlen der Ar-
beitssicherheit
Die Erfassung der Kennzahlen der Pankl-Gruppe
erfolgt über das Intranet. Die Daten für die interna-
tionalen Gesellschaften wurden angefragt und die
Gesamtzahl berichtet. In der Abatec-Gruppe er-
folgt die Erfassung manuell durch die Sicherheits-
fachkraft.
S1-14 88c
Quote meldepflich-
tiger Arbeitsunfälle
Die Erfassung der Kennzahlen der Pankl-Gruppe
erfolgt über das Intranet. Die Daten für die interna-
tionalen Gesellschaften wurden angefragt und die
Gesamtzahl berichtet.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-77
In der Abatec-Gruppe erfolgt die Erfassung manu-
ell durch die Sicherheitsfachkraft.
Für die Berechnung der Quote der meldepflichti-
gen Arbeitsunfälle wurde die Anzahl der melde-
pflichtigen Arbeitsunfälle durch die Gesamtzahl
der von den Arbeitskräften geleisteten Arbeits-
stunden geteilt und mit 1.000.000 multipliziert.
Die Anzahl an Arbeitsstunden für die Quote mel-
depflichtiger Arbeitsunfälle wurde mittels ERP-
System bzw. manuell erfasst.
S1-16 97a Gender-Pay-Gap
Zur Ermittlung des Gender Pay Gaps der Pankl-
Gruppe wurden die Gehälter inkl. aller Sonderzah-
lungen sowie die tatsächlich geleisteten Arbeits-
stunden (IST-Stunden) sämtlicher männlicher und
weiblicher Dienstnehmer mit aktivem Dienstver-
hältnis zum Stichtag 31.12.2025 für das gesamte
Geschäftsjahr 2025 ausgewertet. Der Gender Pay
Gap wurde auf Basis der folgenden Formel be-
rechnet: (Durchschnittlicher Bruttostundenver-
dienst Männer – Durchschnittlicher Bruttostunden-
verdienst Frauen) / Durchschnittlicher Bruttostun-
denverdienst Männer. Für die österreichischen
Standorte erfolgte die Auswertung der Rohdaten
direkt über die Lohnverrechnungssoftware Sage
DPW. Für die Standorte außerhalb Österreichs
wurden die Auszüge der standortspezifischen
ERP-Systeme der Gehälter und IST Stunden her-
angezogen.
Die Datengrundlage für die Berechnung (Gesamt-
vergütung/IST-Stunden) aller Dienstnehmer in der
Abatec-Gruppe wurde aus dem Abrechnungssys-
tem BMD zum Stichtag 31. Dezember 2025 ent-
nommen.
In der Pierer Industrie AG erfolgte die Auswertung
für die Berechnung der Gesamtvergütung (inkl.
Prämien) – aller Mitarbeiter mit aktivem Dienstver-
hältnis zum 31.12.2025 – mittels BMD NTCS und
Excel-Tabellen.
S1-16 97b
Verdienstgefälle
zwischen allen Ar-
beitnehmern und
der am höchsten
bezahlten Person
Zur Ermittlung des Verdienstgefälles innerhalb der
Pankl-Gruppe wurden alle Mitarbeiter mit aktivem
Dienstverhältnis zum Stichtag 31. Dezember 2025
berücksichtigt, wobei sich die Analyse auf das ge-
samte Geschäftsjahr 2025 bezieht. Für die öster-
reichischen Standorte erfolgte die Datenauswer-
tung der Gehälter inklusive sämtlicher Sonderzah-
lungen direkt über die Lohnverrechnungssoftware
Sage DPW. An den internationalen Standorten
wurden die entsprechenden Daten zu den Gehäl-
tern inklusive Sonderzahlungen aus den standort-
spezifischen ERP-Systemen entnommen. Die in-
dividuellen Jahresgesamtvergütungen der gesam-
ten Pankl-Gruppe wurden aggregiert und daraus
der Medianwert gebildet. Dieser Wert wurde ins
Verhältnis zur Gesamtvergütung der höchst be-
zahlten Person gesetzt. Die Erfassung der Daten
inkl. Zulagen und Sachbezüge erfolgt in der
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-78
Abatec-Gruppe und für die Angestellten in der Pie-
rer Industrie AG im Abrechnungssystem BMD.
S1-17 103 a - d,
104 a, b
Diskriminierungs-
fälle und schwer-
wiegende Vorfälle
in Bezug auf Men-
schenrechte
Die Überwachung der Meldesysteme in Bezug auf
Diskriminierung und die Überwachung der
schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschen-
rechte erfolgt durch die Rechtsabteilungen/Com-
pliance-Stelle. Alle acht gemeldeten Diskriminie-
rungsfälle fallen unter Diskriminierung und Beläs-
tigung.
4.7 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ZEIT-
HORIZONT
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
Arbeitsbedingungen,
Arbeitsbezogene
Rechte
19 Potenziell schlechte Arbeitsbedingungen in bestimmten Bran-
chen der vorgelagerten Wertschöpfungskette
In bestimmten Branchen der vorgelagerten Wertschöpfungskette
können systemische Risiken wie Arbeitsschutzmängel, Diskriminie-
rung, ungleiche Behandlung, unangemessene Entlohnung sowie
Kinder- und Zwangsarbeit auftreten. (systemisch)
Potenzielle
negative
Auswirkung
(VC)
X X
Bei den identifizierten negativen Auswirkungen handelt es sich um Auswirkungen, welche potenziell in
der vorgelagerten Wertschöpfungskette der Gruppe auftreten können. Sie wurden im Zuge einer Value
Chain Risk Analysis durch die Kernbeteiligung identifiziert (weitere Informationen finden sich im Ab-
schnitt S2-4). Die betroffenen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette umfassen insbesondere Be-
schäftigte von externen Zulieferern, vor allem Rohstofflieferanten, der ersten (Tier 1) und zweiten Ebene
(Tier-2), sowie Kunden in nachgelagerten Stufen.
Geografische Gebiete mit potenziell erhöhten Risiken für Kinder- oder Zwangsarbeit liegen insbeson-
dere in Ländern mit bekannten menschenrechtlichen Herausforderungen in der Rohstoffgewinnung
und/oder Fertigungsindustrie. Im Rahmen der Risikoanalyse der vorgelagerten Wertschöpfungskette
wurde nur ein Land nicht auf Ebene der direkten Lieferanten (Tier-1), sondern in der tieferen vorgela-
gerten Lieferkette als potenzielles Hochrisikoland identifiziert.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Die Gruppe billigt keine Verletzungen von Menschenrechten, einschließlich Kinderarbeit, und setzt sich
für faire Arbeitsbedingungen ein. Die Einhaltung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette bilden
die Grundlage und sind auch der Beweis für eine langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Um
potenziell menschenrechtliche Risiken sowie deren negative Auswirkungen frühzeitig erkennen zu
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-79
können, setzt die Gruppe auf entsprechende Abhilfemaßnahmen darunter z.B. die Codes of Conduct
und diverse Richtlinien. Zudem nutzt sie eine umfassende Value Chain Risk Analysis, welche Risikoin-
dikatoren untersucht und demzufolge auch ESG-Risiken aufzeigt. (IRO 19)
Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte
Um eine möglichst ganzheitliche Wahrung der Rechte der Einzelnen gewährleisten zu können, hat die
Pankl-Gruppe eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, die auf der Unternehmenswebsite der Pankl-
Gruppe zugänglich ist. Sie unterstreicht das Engagement des Unternehmens für die Einhaltung aller
relevanten Gesetze und Leitlinien, insbesondere im Bereich der Menschenrechte. Für deren Umsetzung
sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwort-
lich. (IRO 19)
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel fasst das Vorgehen der Abatec-Gruppe zur
Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der Unternehmensgruppe zu-
sammen und soll auch für ihre Wertschöpfungskette gelten. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung der
Menschenrechte, darunter auch Kinderarbeit, welche zum Beispiel durch den Code of Conduct ge-
schützt werden sollen. Als Begleitdokument des Code of Conduct (siehe Abschnitt G1-1) ist die Erklä-
rung zu moderner Sklaverei und Menschenrechte für alle Vertragspartner verbindlich und auf der Web-
site der Abatec-Gruppeveröffentlicht
21
. Die Erklärung wird von der Compliance Officer des Teilkonzerns
überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die Umsetzung der Erklärung wird durch die Fachbereiche, die
zuständigen Führungskräfte und letztlich die Geschäftsführung sichergestellt. (IRO 19)
Richtlinie
22
zum Hinweisgeber-System
Die Kernbeteiligung hat ein globales Hinweisgeber-System (siehe Abschnitt G1-1 für Informationen zu
den Inhalten der internen Richtlinie, deren Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten und Verfügbar-
keiten) eingerichtet, das für Mitarbeiter und Dritte zugänglich ist. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs-
kette können sich jederzeit an die Hinweisgebersysteme wenden. (IRO 19)
Codes of Conduct
Die Codes of Conduct sind die zentralen Dokumente zur Regelung von Verhaltensweisen in den Teil-
konzernen der Gruppe und ihrer Geschäftspartner – inklusive der Lieferanten der Unternehmensgruppe
– und verbieten jegliche Form der Kinder- oder Zwangsarbeit. Sie beschreiben unter anderem Grunds-
ätze in Bezug auf Menschenrechte, Respekt, Integrität, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Die
Teilkonzerne verpflichten sich und ihre Geschäftspartner zur Einhaltung der jeweils gültigen nationalen
und internationalen Gesetze, Verordnungen und Regularien sowie der ILO-Kernarbeitsnormen. Weitere
Informationen wie zum Beispiel dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten und
Bezüge zu internationalen Standards und Richtlinien finden sich in Abschnitt G1-1. (IRO 19)
Sollte es trotz der Präventionsmaßnahmen zu Verstößen gegen den jeweiligen Code of Conduct oder
die Richtlinien kommen, werden seitens der Teilkonzerne angemessene Maßnahmen eingeleitet. Zent-
rales Ziel ist, Verstöße zu beheben und zu verhindern sowie die Nachhaltigkeitsperformance der Ge-
schäftspartner aktiv und wirksam zu verbessern. In schwerwiegenden Fällen oder bei Verweigerung der
Maßnahmen behalten sich die Teilkonzerne vor, die laufende Geschäftsbeziehung zu beenden. Im Ge-
schäftsjahr 2025 wurden keine Fälle der Nichteinhaltung der Codes of Conduct in der vor- und nachge-
lagerten Lieferkette gemeldet. Weitere Maßnahmen in Bezug auf die Rechte und Arbeitsbedingungen
von Arbeitskräften in der vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette finden sich in Abschnitt S2-3.
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug
auf Auswirkungen
Die Gruppe verfügt derzeit über kein Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöp-
fungskette in Bezug auf Auswirkungen. Die potenziellen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette wur-
den durch die Kernbeteiligung mittels der Value Chain Risk Analysis ermittelt (für weitere Informationen
siehe S2-4), welche als indirekter Einbezug der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette angesehen
werden. Darüber hinaus können sich die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette jederzeit an die
21
Verfügbar unter: https://pankl.com/nachhaltigkeit/downloads/,https://www.shw.de/de/downloads/nachhaltigkeit/ , https://www.abatec.at/downloads/
22
https://pankl.integrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-80
etablierten Hinweisgeber-Systeme (siehe G1-1) wenden. Alle eingehenden Hinweise werden individuell
geprüft und bei Bedarf Folgemaßnahmen abgeleitet.
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeits-
kräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Meldemöglichkeiten für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie weitere Maßnahmen zur
Förderung der Umsetzung der Codes of Conduct werden im Detail im Abschnitt G1-1 beschrieben. Die
Meldemöglichkeiten sind für Mitarbeiter und Dritte, inklusive Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
zugänglich. Die Nachverfolgung vorgebrachter und gemeldeter Probleme wird ebenfalls im Abschnitt
G1-1 detailliert beschrieben und wird von den Rechtsabteilungen bzw. der Compliance-Stelle der Teil-
konzerne koordiniert. Die in G1-1 beschriebenen Richtlinien zum Hinweisgeber-System definieren Re-
gelungen zum Schutz der Hinweisgeber. Es gibt derzeit keine Verfahren, mit welchen die Verfügbarkeit
der Verfahren am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gefördert wird. Bisher wur-
den die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nicht explizit in die Implementierung der Meldekanäle
einbezogen.
Die Codes of Conduct bilden die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln der Teilkonzerne
und ihrer Geschäftspartner und tragen so zur Vermeidung von negativen Auswirkungen der Tätigkeiten
der Gruppe auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bei. Sie dienen als Grundlage für rechtlich
einwandfreies Verhalten und schützen somit Menschrechte, darunter Kinder- und Arbeitsrechte. Weitere
Ausführungen zum Umgang mit den Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
finden sich in S2-1 sowie G1-1 und G1-2, da soziale und ökologische Auswirkungen gleichermaßen
betrachtet werden. (IRO 19)
Die Teilkonzerne nehmen Meldungen, welche über die Hinweisgebersysteme/Compliance-Stelle einge-
hen, ernst und verfolgen diese nach. Es sind Meldungen von Verstößen eingegangen, welche zu recht-
lich relevanten Compliance-Fällen geführt haben. Einmeldungen werden durch interne Experten im Ein-
kauf, der Rechtsabteilung/Compliance-Stelle sowie im Qualitätsmanagement identifiziert und betreut.
Sollte es zu Verletzungen der Codes of Conduct oder anderer relevanter, vereinbarter Compliance-
Richtlinien kommen, haben die Teilkonzerne, entsprechende Maßnahmen gesetzt. (IRO 19)
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeits-
kräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken
und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und Verbesserung ihrer Bemü-
hungen damit sie ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte gerecht wird. Zur frühzeitigen von
möglichen länder- und branchenspezifische Nachhaltigkeitsrisiken in der Wertschöpfungskette werden
diese durch die Teilkonzerne untersucht. Seitens der Pankl-Gruppe werden sämtliche Geschäftspartner
entlang der Wertschöpfungskette in einem Risikomanagementtool analysiert und deren Risikostatus
laufend evaluiert. Zusätzlich wurde die in 2024 erarbeitete Value Chain Risk Analysis im Berichtsjahr
2025 entsprechend aktualisiert. Diese Analyse zielt auf die Ermittlung lieferantenspezifischer Risiken
ab, in welcher die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette bezogen auf das eigenkaufte Rohma-
terial und deren Herkunftsländer mit öffentlich zugänglichen Indizes und Studien, welche in 2025 erwei-
tert wurden, berechnet wird. Zudem werden die Tier-1 Lieferanten basierend auf dem Einkaufsvolumen
auf die gleiche Art und Weise analysiert. Diese Risikobetrachtung wird in die ESG-Risikoanalyse über-
nommen und dient der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als Indikatoren. (IRO19)
Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Dennoch werden mögliche negative Auswirkungen mit
den bereits implementierten Prozessen durch die Codes of Conduct und die eingerichteten Hinweisge-
bersysteme/Compliance-Stelle kontinuierlich nachverfolgt und die gesetzten Maßnahmen gegebenen-
falls angepasst.
Dem Management der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen
zugeordnet, sodass die oben angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-81
KENNZAHLEN UND ZIELE
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Bisher haben die Teilkonzerne keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeits-
kräften in der Wertschöpfungskette gesetzt. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maß-
nahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche.
Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
Unternehmensspezifische Angaben
Das Einkaufsvolumen bei der Pankl-Gruppe betrug 2025 rund € 400 Mio. für die Standorte in Österreich
und Deutschland. Dieser Wert umfasst die globale Lieferkette. Knapp die Hälfte des Rohmaterialein-
kaufs an den österreichischen Pankl-Standorten stammt von österreichischen Lieferanten. Die einge-
kauften Güter der SHW Deutschland werden zu 75 % von deutschen Lieferanten bezogen. Insgesamt
werden ungefähr 80 % von europäischen Lieferanten bezogen. Seitens der Pankl-Gruppe berücksich-
tigte die Analyse die Wahrscheinlichkeit mangelhafter Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Wert-
schöpfungskette, bezogen auf die Herkunftsländer der Primärmaterialien und den Tier-1 Lieferanten.
Durch den hohen Anteil am Einkaufsvolumen aus Europa kann das Risiko der mangelhaften Arbeitsbe-
dingungen sowie Kinder- und Zwangsarbeit verringert eingestuft werden. (IRO 19)
Gemeldete Fälle der Nichteinhaltung der Codes of Conduct in den vor- und nachgelagerten Wert-
schöpfungsketten (ESRS S2-4)
DATENPUNKT 2025 2024
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in den vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungsketten 0
0
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in den vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungsketten, die zu compliance-relevanten Fällen geführt haben
0
0
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS ANGABE-
PFLICHT PARAGRAF
DATENPUNKT, AN-
GABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -AN-
NAHMEN
Geographische Verteilung des Einkaufsvolumens
(unternehmensspezifische Angabe)
Die Auswertung erfolgt mittels des ERP-Sys-
tems der Kernbeteiligungen. Bei der Pankl-
Gruppe wird der Gesamteinkauf von Österreich
und Deutschland angegeben.
ESRS S2-4 36 Gemeldete Fälle
der Nichteinhaltung
der Codes of
Conduct
Ausgewertet wurden Fälle, welche über die
Hinweisgebersysteme/das Meldekanal der Teil-
konzerne eingegangen sind. Dieses wird durch
die Rechtsabteilungen/Compliance-Stelle über-
wacht. Die Rechtsabteilungen/Compliance-
Stelle dienen auch als Kontakt für die nationale
Kontaktstelle im Zu
sammenhang mit den
OECD-Leitsätzen. Im Geschäftsjahr 2025 wur-
den keine Beschwerden über die Kontaktstellen
an die Teilkonzerne weitergegeben.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-82
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
THEMA IRO WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
ZEIT-
HORIZONT
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
Unternehmenskultur
20 Förderung einer verantwortungsbewussten Unternehmenskul-
tur Förderung einer verantwortungsbewussten Unternehmens-
kultur (inkl. Whistleblowing, IT-Sicherheit und Cybersecurity)
Die Gruppe fördert gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden und exter-
nen Geschäftspartnern eine verantwortungsbewusste Unterneh-
menskultur mit Fokus auf Innovation, Qualität, Teamarbeit und
Transparenz. Dies stärkt Engagement und nachhaltige Wertschöp-
fung. Ein etabliertes Whistleblowing-System sowie hohe IT-Sicher-
heitsstandards sichern zudem Integrität, Datenschutz und regelkon-
formes Handeln.
Tatsächliche
positive
Auswirkung
(OO, VC)
X X X
Management der Beziehun-
gen zu Lieferanten, ein-
schließlich Zahlungspraktiken
21 Langfristige Partnerschaften mit Lieferanten
Durch den Aufbau langfristiger Beziehungen zu Lieferanten kann die
Gruppe faire Zahlungspraktiken fördern, stabile Lieferketten sichern
und hochwertige Zulieferqualität gewährleisten.
Potenzielle
positive
Auswirkung
(OO, VC)
X X
-2
Korruption und
Bestechung
22 Risiko von Korruptions- und Bestechungsvorfällen und die da-
mit verbundenen Vorkommnisse zur Vermeidung und Aufde-
ckung
Die Gruppe erkennt Korruption und Bestechung als potenzielle Risi-
ken in Geschäft und Verwaltung. Um Vorfälle zu vermeiden und früh-
zeitig aufzudecken, setzt das Unternehmen auf verbindliche Verhal-
tensrichtlinien, Schulungen, interne Kontrollen und ein vertr
auliches
Whistleblowing-System. So werden rechtliche, finanzielle und repu-
tative Risiken minimiert und Integrität sowie Vertrauen in die Unter-
nehmensführung gestärkt.
Potenzielles
Risiko
(OO, VC)
X X X
Die Ausführungen zur Unternehmensführung in Bezug auf das Fachwissen und die Rolle der Verwal-
tungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane finden sich in ESRS 2 GOV-1.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
G1-1 Konzepte in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
Code of Conduct (Verhaltenskodex)
Die Teilkonzerne haben jeweils einen Code of Conduct, welche die Grundlage für eine verantwortungs-
bewusste und ethische Unternehmenskultur bilden. Sie gelten für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und
Organmitglieder sowie für Geschäftspartner. Der Code of Conduct umfasst jeweils detaillierte Richtlinien
zur Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutz, fairen Arbeitsbedingungen und ethischem Ge-
schäftsgebaren. Gleichzeitig verpflichten sie zur strikten Einhaltung internationaler Standards wie den
OECD-Leitsätzen, ILO-Konventionen und Übereinkommen gegen Kinder- und Zwangsarbeit (insbeson-
dere ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, ILO 182 über das Verbot
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-83
und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, ILO 29 über
Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit). Die Codes of Conduct
sind auf den Webseiten der Teilkonzerne
23
permanent abrufbar (von der Pankl-Gruppe in sieben Spra-
chen), wodurch dieser für alle relevanten Interessensgruppen transparent und leicht zugänglich ist.
Um Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen den Code of Conduct effektiv ermitteln und unter-
suchen zu können, wurde von den Teilkonzernen ein System von internen und externen Meldekanälen
etabliert, darunter ein anonymes Hinweisgeber-System jeweils auf Ebene der Pankl-Gruppe. Dies er-
möglicht es den Mitarbeitern und Dritten, Verstöße sicher, vertraulich und, wenn gewollt, anonym zu
melden. In der Abatec-Gruppe können Hinweise von Mitarbeitern sowie externen Personen jederzeit an
die für Compliance-Fragen zuständige Anlaufstelle (compliance@abatec.at) gerichtet werden, Mitarbei-
ter können sich auch an ihre unmittelbare Führungskraft wenden. Der Schutz der Hinweisgeber ist fest
in den Unternehmensprinzipien verankert und Sanktionen gegen Hinweisgeber, die in gutem Glauben
handeln, sind ausgeschlossen. Dabei achten die Teilkonzerne auf die Einhaltung nationaler und inter-
nationaler Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung (z.B. UNCAC, OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen). Siehe auch weitere Erläuterungen unter Abschnitt S1-2 bzw. S1-3.
Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter – unabhängig von ihrer Position oder Aufgabe – die ethischen
Standards des Unternehmens verstehen und in ihrem Arbeitsalltag umsetzen, hat die Pankl-Gruppe ein
jährlich, verpflichtend zu absolvierendes E-Learning-Programm zum Code of Conduct eingeführt. Das
E-Learning wird kontinuierlich aktualisiert. Im Rahmen des E-Learnings werden konkrete Beispiele zu
Korruption und Bestechung behandelt, um den Mitarbeitern praxisnahe Szenarien näherzubringen und
das Verständnis für mögliche Risiken zu fördern. Zudem wurde eine Richtlinie erstellt, die klare Verhal-
tensrichtlinien und Handlungsempfehlungen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung enthält
(siehe Richtlinie zur Vorteils- und Geschenkannahme, G1-1). Direkt im E-Learning werden die Kontakt-
daten der Rechtsabteilung angegeben, sodass Mitarbeiter bei spezifischen Rückfragen oder Unsicher-
heiten individuelle Beratung durch die Rechtsabteilung erhalten können. Auch in der Abatec-Gruppe
wird jährlich ein verpflichtendes E-Learning zum Code of Conduct für alle Mitarbeiter abgehalten.
Die Gruppe hält sich strikt an nationale und internationale Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung und
hat in den Codes of Conduct der Teilkonzerne eine klare Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und
Bestechung festgelegt. Diese Politik wird durch Schulungen aller Mitarbeiter der Abatec-Gruppe sowie
der Führungskräfte der Pankl-Gruppe, unterstützt. Bestimmte Funktionen, insbesondere leitende Posi-
tionen mit direktem Kontakt zu externen Partnern, sind aufgrund ihrer Entscheidungsbefugnisse beson-
ders dem Korruptionsrisiko ausgesetzt. Korruption kann in kleinen, zunächst unscheinbaren Handlun-
gen beginnen, weshalb grundsätzlich jede Funktion innerhalb der Gruppe potenziell gefährdet ist. Das
unterstreicht die Notwendigkeit der gruppenweit durchgeführten Sensibilisierungen.
Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Compliance-Richtlinien werden unverzüglich interne Untersuchun-
gen eingeleitet, die unabhängig durch die Rechtsabteilungen und der Compliance-Stelle der Teilkon-
zerne durchgeführt und bei Bedarf durch externe Experten unterstützt werden. Sobald eine Meldung
eingeht, wird diese geprüft und einer ersten Bewertung durch die Rechtsabteilungen und der Compli-
ance-Stelle unterzogen. Einzelfallbezogen werden spezifische Schritte eingeleitet. Zunächst werden re-
levante Informationen gesammelt und Gespräche mit den betroffenen Personen geführt. Bei Bedarf
finden Besprechungen mit Vorgesetzten, der Personalabteilung und/oder externen Experten statt. Diese
Gespräche dienen dazu, den Sachverhalt umfassend zu klären und die notwendigen Maßnahmen zu
planen.
Anschließend werden geeignete Maßnahmen ergriffen, die von Abmahnungen bis hin zu arbeitsrechtli-
chen Maßnahmen reichen können. Jede Maßnahme wird sorgfältig mit den entsprechenden internen
Stellen abgestimmt und konsequent umgesetzt. Aus den Meldungen können zudem weitere Schritte
abgeleitet werden, wie beispielsweise die Erstellung neuer Guidelines durch die Rechtsabteilungen und
die Compliance-Stelle zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Führungskräfte sind darüber hinaus verpflich-
tet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen zu vermeiden und sichere Arbeitsmethoden
zu gewährleisten. Der jeweilige Code of Conduct wird regelmäßig von den zuständigen Rechtsabteilun-
gen und der Compliance-Stelle überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den hohen Standards zu
23
Verfügbar unter: https://pankl.com/nachhaltigkeit/downloads/; https://www.shw.de/de/downloads/nachhaltigkeit/ https://www.abatec.at/downloads/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-84
entsprechen. Die Umsetzung des Verhaltenskodex wird in der jeweiligen Unternehmensgruppe durch
die Fachbereiche, die zuständigen Führungskräfte und letztlich die Geschäftsführung sichergestellt.
(IRO 20, 21, 22)
Richtlinie zum Umgang mit Einladungen und Geschenkannahme
Die Pankl-Gruppe verfügt über eine intern verfügbare Richtlinie zum richtigen Umgang mit Einladungen
sowie zur Vorteils- und Geschenkannahme. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wurden klare und
strenge Regeln für das Aussprechen und Annehmen von Einladungen durch die Arbeitskräfte der Kern-
beteiligung festgelegt. Ziel ist es, Bestechung, Korruption und andere strafbare Handlungen zu vermei-
den. Geschäftspartner sind ebenfalls verpflichtet, Entscheidungen ausschließlich auf sachlicher Basis
zu treffen, wie es im Code of Conduct festgelegt ist. Die Richtlinie wird von den Rechtsabteilungen der
Kernbeteiligung erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für die Förderung der Umsetzung sind die Fachbe-
reiche oder die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung ver-
antwortlich. Bei der Pankl-Gruppe wird diese über das eLearning System an die beteiligte Personen-
gruppen zugewiesen und ist für alle Mitarbeiter im Intranet zugänglich. (IRO 20, 21, 22)
Richtlinien zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems
Die Richtlinien für Hinweisgeber
24
dienen der Prozessstrukturierung und schützen den Hinweisgeber
bei der Meldung im Rahmen des Hinweisgeber-Systems. In den Richtlinien sind der Meldeprozess so-
wie Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die Richtlinien werden von der
Rechtsabteilung der Kernbeteiligung erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Diese gelten für die Teilkon-
zerne der Kernbeteiligung und sind im Intranet wie auf der Webseite zugänglich. Für deren Umsetzung
sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwort-
lich. (IRO 20, 22)
Informationssicherheitsrahmenrichtlinie
Die internen Informationssicherheitsrichtlinien der Pankl Racing Systems AG und SHW AG schützen
Informationen durch Gewährleistung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität und orientiert sich
an den Anforderungen der ISO 27001. Sie gelten für alle Mitarbeiter der Pankl-Gruppe sowie für ver-
bundene Einheiten und Dritte, die mit entsprechenden Informationssystemen arbeiten, wie auch für alle
an die Netzwerke angeschlossenen Systeme (z.B.: Mobil- und Netzwerkgeräte). Die Richtlinien dienen
als Rahmenwerk zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Gruppe. Informationssicherheit
ist ein wesentlicher Teil des Datenschutzes. Sie stellen sicher, dass gesetzliche und vertragliche Anfor-
derungen erfüllt werden und Risiken minimiert werden. Datenschutz wird durch den verantwortungsvol-
len Umgang mit personenbezogenen Daten und die Prinzipien der Datenminimierung sowie regelmä-
ßige Löschung nach Zweckerreichung gewahrt. Sicherheit und Bewusstsein werden durch gezielte
Maßnahmen gestärkt, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Für die Umsetzung dieser
Richtlinien zeigt sich die Abteilung Informationssicherheit und letztlich der Vorstand oder die Geschäfts-
führung verantwortlich und ist im Intranet für die Mitarbeiter zugänglich. (IRO 20)
Weitere Informationen zur Begründung, Entwicklung und Förderung der internen Unternehmenskultur
finden sich im Abschnitt S1-4, Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufrieden-
heit sowie im Abschnitt S1-4, Schulungs- und Weiterbildungsangebote.
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Die Pankl-Gruppe hat in ihren Tochtergesellschaften gültige Standardeinkaufsbedingungen definiert,
welche die wesentlichen Aspekte der Beschaffung, einschließlich Zahlungsmodalitäten und Qualitätsan-
forderungen, regeln. Dabei erfolgt keine Differenzierung nach Unternehmensgröße der Lieferanten. Zu-
sätzlich können bei Bedarf individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten abgeschlossen werden. Zur Be-
wertung und Überwachung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsleistung innerhalb der Liefer-
kette nutzt die Pankl-Gruppe eine Value Chain Risk Analysis, deren Methodik im Abschnitt S2-4 detail-
lierter erläutert wird. Soziale und ökologische Kriterien fließen bereits in die Lieferantenauswahl ein,
wobei auch die Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit in der Entscheidungs-findung eine wichtige Rolle
spielen. Die Einkäufer werden regelmäßig zu diesen Themen geschult. Zu-dem wird eine standardisierte
Selbstauskunft eingesetzt, in der Lieferanten zu relevanten Nachhaltigkeitsaspekten befragt werden.
24
Die Richtlinie der Pankl-Gruppe ist über das Whistleblower-Tool abrufbar unter https://pankl.integrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-85
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Aktualisierung des Code of Conduct und verbundene Richtlinien: Der Code of Conduct inklusive
der Inhalte zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung und verbundene Richtlinien wurden in den
Jahren 2023 (für die Pankl-Gruppe) und 2024 (für die Abatec-Gruppe) aktualisiert und überarbeitet, dies
ist bei Pankl-Gruppe für 2026 geplant. Der Code of Conduct ist verpflichtend von allen Mitarbeitern und
Geschäftspartnern einzuhalten. Das E-Learning “Code of Conduct“ sollte von allen Mitarbeitern der
Pankl-Gruppe jährlich absolviert werden und unterstützt die Mitarbeiter in dessen Umsetzung. In der
Abatec-Gruppe ist die Online-Schulung Teil des Onboarding-Prozesses bzw. ist diese bei Wiedereintrit-
ten nach der Karenz zu absolvieren.
Es ist geplant, das E-Learning für den Code of Conduct und das zugehörige E-Learning für die Pankl-
Gruppe im Jahr 2026 zu überarbeiten und zu aktualisieren, um weiterhin den aktuellen Anforderungen
zu entsprechen. Die Aktualisierung der Guidelines, Richtlinien und weiterer Online-Schulungen wird in
Zukunft ebenfalls fortgeführt, um auf Veränderungen im Umfeld der jeweiligen Teilkonzerne reagieren
zu können.
Korruption und Bestechung können bereits im Kleinen beginnen, weswegen die Teilkonzerne einen prä-
ventiven Ansatz verfolgen: Potenziell können alle Mitarbeiter in der Gruppe mit entsprechenden Risiken
in Berührung kommen, unabhängig von Funktion oder Bereich. Aus diesem Grund richtet sich das E-
Learning an alle systemseitig angebundenen Mitarbeitenden der Gruppe. Die Zahlen zu den Führungs-
kräften umfassen nicht die Vorstände der Gruppe. Die Vorstände der Teilkonzerne werden unterjährig
zu allen genannten Punkten geschult.
Maßnahmen zur Förderung des Hinweisgeber-Systems: In der Pankl-Gruppe ist es seit Einführung
des Meldesystems möglich, dass interne und externe Hinweisgeber über das System melden können.
Dies ist über die Unternehmenswebseite
27
zugänglich. Die Überwachung und Auswertung der
25
In den Vorjahreszahlen sind auch die Schulungs- und Mitarbeiterzahlen des aufgegebenen Geschäftsbereichs enthalten.
26
Behandeltes Thema im aufgegebenen Geschäftsbereich.
27
https://pankl.integrityline.com/
EIGENE ARBEITSKRÄFTE (INKL. FÜHRUNGSKRÄFTE)
Pankl-Gruppe Abatec-Gruppe
Pierer Industrie-
Gruppe gesamt
Abdeckung durch Schulung
Insgesamt 3.902 (VJ: 4.154) 280 (VJ: 267) 4.193 (VJ: 9.757)
Geschulte Personen insgesamt
25
2.720 (VJ: 2.675) 46 (VJ: 267) 2.766 (VJ: 6.472)
Anteil 69,7 % (VJ: 64,4 %) 16,4 % (VJ: 100 %) 66,0 % (VJ: 66,3 %)
Schulungsmethode und Dauer
Computerbasierte Schulungen Ca. 30 Min. Ca. 30 Min.
Häufigkeit
Wie häufig sind die Schulungen
erforderlich? Jährlich
Beim Neu- bzw.
Wiedereintritt
Behandelte Themen
Definition von Compliance x x
Code of Conduct und Unternehmenskultur x x x
Menschenrechte, Respekt und Integrität,
Diversität, faire Arbeitsbedingungen und
Nachhaltigkeit x x x
Fairer Wettbewerb und Kartellverbot x x x
Interessenskonflikte, Umgang mit Unter-
nehmenseigentum und Geschäftsgeheim-
nissen, Datenschutz x x x
Korruption und Bestechung, Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung, Exportkon-
trolle x x
x
Einfluss des Code of Conduct auf Ge-
schäftsbeziehungen
26
x
Folgen der Nichteinhaltung von Compli-
ance-Vorschriften
23
x
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-86
gemeldeten Fälle erfolgt durch die Rechtsabteilungen direkt im System (in der Abatec-Gruppe ist für die
Compliance-Stelle die Abteilung Human Ressources verantwortlich), um eine effiziente Kontrolle und
schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Nachverfolgung von Meldungen und
zur Veröffentlichung der zugehörigen Richtlinien finden sich in Abschnitt G1-1. Diese Maßnahmen sind
Teil der kontinuierlichen Bemühungen, die Prävention von Korruption und Bestechung weiter zu verbes-
sern und die Unternehmenspolitik noch wirksamer zu gestalten. Rückmeldungen der Mitarbeiter, die
über die Meldekanäle eingehen, geben Einblicke in das Vertrauen in die Unternehmenskultur und die
ethische Geschäftsführung. Diese Einmeldungen werden durch die Rechtsabteilung/Compliance-Stelle
erfasst, geprüft und bei regelmäßigen Managementmeetings den Vorständen/Geschäftsführern vorge-
legt.
MAßNAHMEN IM BEREICH CYBERSECURITY
Die Gruppe begegnet IT- und Cyberrisiken durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheits-
maßnahmen, den Einsatz aktueller Technologien und ein mehrstufiges Sicherheitskonzept. Nachste-
hende Maßnahmen wurden 2025 in der Kernbeteiligung umgesetzt. (IRO 20)
Standort Maßnahme Status
Beschreibung und Ziel der Maß-
nahme
Erwartetes Ergebnis
Österreich Aufbau Informati-
onssicherheit
(ISEC) Risiko-
übersicht mit
neuem Tool „Hit-
guard“ über „Pilot
PASE“
In Umset-
zung
Fortlaufende Abhaltung zentraler und loka-
ler ISEC-Steuerkreise mit Geschäftsfüh-
rung und Qualitätsmanagement zur Opti-
mierung
Risikominimierung
TISAX Zertifizie-
rung inkl. inter-
nem Audit
In Umset-
zung
Die TISAX-Zertifizierung wurde in den ver-
gangenen Jahren an ausgewählten Stand-
orten erfolgreich durchgeführt. Weitere
Standorte befinden sich derzeit in der Vor-
bereitung auf interne Audits und Zertifizie-
rungsrunden. Der Abschluss der Zertifizie-
rungen für alle Standorte wird voraussicht-
lich Ende des zweiten Quartals 2027 erfol-
gen.
TISAX-Zertifizierung an al-
len relevanten Standorten
erhalten
Planspiele In Umset-
zung
Durchführung Planspiele und Workshops
inkl. Maßnahmenableitung zum Thema
BCM/Gebäudeschutz im Umfang der
TISAX Zertifizierung wurden durchgeführt.
Maßnahmen identifizieren
und ausarbeiten
NIS2-Richtlinie In Umset-
zung
Die NIS2-Richtlinie (Network and Informa-
tion Security Directive 2) ist eine EU-Vor-
gabe zur Stärkung der Cybersicherheit.
Sie erweitert die bestehenden Anforderun-
gen an Risikomanagement, Vorfallsmel-
dung und den Schutz kritischer Infrastruk-
turen. In einem Projekt wurde dafür bis
Juni 2025 sichergestellt, dass alle erfor-
derlichen Maßnahmen identifiziert und ge-
setzeskonform umgesetzt werden können.
NIS2- Richtlinie gesetzes-
konform umsetzen
Automatische
Analyse von ein-
gemeldeten E-
Mails
in Umset-
zung
Die Analyse von Phishing wird erleichtert,
wodurch die Reaktions- und Rückmel-
dungszeiten verkürzt werden. Das Projekt
wurde in Q2 2025 gestartet und soll bis Q2
2026 abgeschlossen sein.
Lösung ist eingeführt und
übergeben
Darknet und Peri-
meter Monitoring
Laufend Überwachung des Darknets auf Zugangs-
und sensible Informationen sowie des IT-
Perimeters auf Konfigurationsänderungen
und Sicherheitslücken. Umsetzung begon-
nen in Q1 2025.
Sicherheitslücken schlie-
ßen
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-87
SMB Share Moni-
toring
Umgesetzt Überwachung von Freigaben auf Konfigu-
rationsfehler. Die Maßnahme wurde in Q4
2025 abgeschlossen.
Sicherheitslücken schlie-
ßen
Desaster Ma-
nagement
Umgesetzt Test der Wiederanlauffähigkeit nach einem
Zusammenbruch durch eine Naturkata-
strophe oder eines Angriffes und Erweite-
rung der Notfallpläne. Das Projekt lief zwi-
schen ersten und vierten Quartal 2025.
Sicherheitslücken schlie-
ßen
Evaluierung End-
point Protection
Software
Umgesetzt Prüfen von alternativen Lösungen zur Ab-
sicherung der Endpoints und Server. Die
Maßnahme lief zwischen dritten und vier-
ten Quartal 2025.
Sicherheitslücken schlie-
ßen
KENNZAHLEN UND ZIELE
Zur Bewertung der Leistung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche interne Richt-
linien und Vorgaben haben die Teilkonzerne spezifische Parameter definiert. Diese ermöglichen eine
Überwachung der Fortschritte, insbesondere in den Bereichen Unternehmenskultur, Schutz von Hin-
weisgebern sowie Prävention von Korruption und Bestechung.
Die festgelegten Kennzahlen der Teilkonzerne stehen in direktem Zusammenhang mit den Codes of
Conduct und den zugehörigen Richtlinien und sollen eine verantwortungsbewusste Unternehmenskul-
tur, den Schutz von Hinweisgebern sowie die Prävention von Korruption und Bestechung gewährleisten.
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Verstöße gegen Korruptions- und/oder Bestechungsvorschriften
oder andere Compliance-Fälle festgestellt, die rechtliche Verfahren nach sich gezogen hätten. Es gab
keine Fälle, die disziplinären Folgen oder gar eine Entlassung nach sich gezogen haben. Es mussten
keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen beendet oder nicht verlängert werden.
Auch wurden keine öffentlichen Gerichtsverfahren wegen Korruption oder Bestechung eingeleitet oder
abgeschlossen.
ESRS G1-4, 24-25
DATENPUNKT EINHEIT 2025 2024
Anzahl der Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen Korrupti-
ons- und Bestechungsvorschriften Anzahl
0
0
Höhe der Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions-
und Bestechungsvorschriften €
0
0
Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption und Beste-
chung Anzahl
0
0
Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Kor-
ruption und Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden Anzahl
0
0
Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspart-
nern, die aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption
und Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden Anzahl
0 0
Diese Abwesenheit von Verstößen spiegelt die Wirksamkeit der präventiven Maßnahmen wider, die
durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme unterstützt werden. Insbesondere das
jährlich verpflichtend zu absolvierende E-Learning zu den Codes of Conduct stellt sicher, dass alle Mit-
arbeiter die Unternehmensrichtlinien kennen und anwenden können. Im Berichtszeitraum absolvierten
66,0 % der Mitarbeiter diese Online-Schulungen erfolgreich. (IRO 20, 22)
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS ANGABE-
PFLICHT PARAGRAF DATENPUNKT, ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -
ANNAHMEN
G1-3 21 Informationen zur Schulung zu
Korruption und Bestechung
Die Überwachung der erfolgreich absol-
vierten Schulungen zur Prävention von
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-88
Korruption und Bestechung erfolgt online
durch die E-Learning-Systeme. Diese
senden Einladungen an alle, am System
angebundenen Mitarbeiter (exkl. Pierer
Industrie AG,). Die Ausrollung des E-
Learning-Systems in der Pankl-Gruppe
wurde 2025 ausgeweitet.
G1-4 24a Rechtliche Schritte in Folge von
Verstößen gegen Korruptions-
und Bestechungsvorschriften
Die Überwachung von rechtlichen Schrit-
ten in Folge von Verstößen gegen Kor-
ruptions-
und Bestechungsvorschriften
erfolgt durch die Rechtsabteilun-
gen/Compliance-Stelle der Teilkonzerne.
G1-4 25a Bestätigte Fälle von Korruption
und Bestechung
Die Überwachung von Korruptions- und
Bestechungsvorfällen erfolgt durch die
Rechtsabteilungen/Compliance-Stelle
der Teilkonzerne.
G1-4 / Kennzahlen und Ziele bezüglich
des Hinweisgebersystems
Die Überwachung der Hinweisgeber-Sys-
teme erfolgt durch die Rechtsabteilungen
der Kernbeteiligungen. Die Systeme sind
für interne und externe Stakeholder zu-
gänglich.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-89
4.9 ANHANG
ESRS-INDEX (ESRS 2 IRO-2)
ANGABEPFLICHTEN Abschnitt Auslassun
g
/Erklärun
g
ESRS 2 – All
g
emeine An
g
aben
BP-1 All
g
emeine Grundla
g
en für die Erstellun
g
der Nachhalti
g
keitserklärun
g
BP-1
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen BP-2 Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2 BP-2
sowie in den Kapiteln in den Themen-
standards.
GOV-1 Die Rolle der Verwaltun
g
s-, Leitun
g
s- und Aufsichtsor
g
ane GOV-1
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Auf-
sichtsor
g
ane des Unternehmens befassen
GOV-2
GOV-3 Einbeziehun
g
der nachhalti
g
keitsbezo
g
enen Leistun
g
in Anreizs
y
steme GOV-3
GOV-4 Erklärun
g
zur Sor
g
faltspflicht GOV-4
GOV-5 Risikomana
g
ement und interne Kontrollen der Nachhalti
g
keitsberichterstattun
g
GOV-5
SBM-1 Strate
g
ie, Geschäftsmodell und Wertschöpfun
g
skette SBM-1 Phase-In für Absatz 40b und c.
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträ
g
er SBM-2
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ge-
schäftsmodell
SBM-3 Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2
SBM-3 sowie in den Kapiteln in den
Themenstandards.
Phase-In für Absatz 48e.
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risi-
ken und Chancen
IRO-1
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflich-
ten
IRO-2
ESRS E1 - Klimawandel
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehun
g
der nachhalti
g
keitsbezo
g
enen Leistun
g
in Anreizs
y
steme ESRS 2 GOV-3
E1-1 Über
g
an
g
splan für den Klimaschutz E1-1
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ge-
schäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
E1 ESRS 2 SBM-3
Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2 SBM-
3 sowie im Themenstandard.
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Aus-
wirkun
g
en, Risiken und Chancen
ESRS 2 IRO-1
E1-2 Konzepte im Zusammenhan
g
mit dem Klimaschutz und der Anpassun
g
an den Klimawandel E1-2
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhan
g
mit den Klimakonzepten E1-3
E1-4 Ziele im Zusammenhan
g
mit dem Klimaschutz und der Anpassun
g
an den Klimawandel E1-4
E1-2 Konzepte im Zusammenhan
g
mit dem Klimaschutz und der Anpassun
g
an den Klimawandel E1-2
E1-4 Ziele im Zusammenhan
g
mit dem Klimaschutz und der Anpassun
g
an den Klimawandel E1-4
E1-5 Ener
g
ieverbrauch und Ener
g
iemix E1-5
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kate
g
orien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtreduktionen E1-6
E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über
CO
2
-Zertifikate
E1-7
E1-8 Interne CO
2
-Bepreisun
g
Nicht relevant, kein internes CO
2
-Pricin
g
E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzi-
elle klimabezogene Chancen
Phase-In / Anwendung der Möglichkeit
zur schrittweisen Einführung nach
ESRS 1 Anlage C
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-90
ANGABEPFLICHTEN Abschnitt Auslassun
g
/Erklärun
g
ESRS E2 - Umweltverschmutzun
g
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhan
g
mit Umweltverschmutzun
g
ESRS 2 IRO-1
E2-1 Konzepte im Zusammenhan
g
mit Umweltverschmutzun
g
E2-1
E2-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhan
g
mit Umweltverschmutzun
g
E2-2
E2-3 Ziele im Zusammenhan
g
mit Umweltverschmutzun
g
E2-3
E2-4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzun
g
E2-4
E2-5 Besor
g
niserre
g
ende Stoffe und besonders besor
g
niserre
g
ende Stoffe nicht wesentlich
E2-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Um-
weltverschmutzung
Phase-In / Anwendung der Möglichkeit
zur schrittweisen Einführung nach ESRS
1 Anla
g
e C
ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhan
g
mit Wasser- und Meeresressourcen
ESRS 2 IRO-1
ESRS E4 – Biolo
g
ische Vielfalt und Ökos
y
steme
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhan
g
mit biolo
g
ischer Vielfalt und Ökos
y
stemen
ESRS 2 IRO-1
ESRS E5 – Ressourcennutzun
g
und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhan
g
mit Ressourcennutzun
g
und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 IRO-1
E5-1 Konzepte im Zusammenhan
g
mit Ressourcennutzun
g
und Kreislaufwirtschaft E5-1
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhan
g
mit Ressourcennutzun
g
und Kreislaufwirtschaft E5-2
E5-3 Ziele im Zusammenhan
g
mit Ressourcennutzun
g
und Kreislaufwirtschaft E5-3
E5-4 Ressourcenzuflüsse E5-4
E5-5 Ressourcenabflüsse E5-5
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Phase-In / Anwendung der Möglichkeit
zur schrittweisen Einführung nach ESRS
1 Anla
g
e C
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträ
g
er ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ge-
schäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S1 ESRS 2 SBM-3
Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2
SBM-3 sowie im Themenstandard.
S1-1 Konzepte im Zusammenhan
g
mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-1
S1-2 Verfahren zur Einbeziehun
g
der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern S1-2
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unter-
nehmens Bedenken äußern können
S1-3
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unter-
nehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chan-
cen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit der Maß-
nahmen
S1-4
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkun
g
en und dem Um
g
an
g
mit wesentlichen Risiken und Chancen
S1-5
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens S1-6
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-91
ANGABEPFLICHTEN Abschnitt Auslassun
g
/Erklärun
g
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Phase-In / Anwendung der Möglichkeit
zur schrittweisen Einführung nach ESRS
1 Anlage C
S1-8 Tarifvertra
g
liche Abdeckun
g
und sozialer Dialo
g
S1-2
S1-9 Diversitätskennzahlen S1-9
S1-10 An
g
emessene Entlohnun
g
nicht wesentlich
S1-11 Soziale Absicherun
g
nicht wesentlich
S1-12 Menschen mit Behinderun
g
nicht wesentlich
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildun
g
und Kompetenzentwicklun
g
S1-13
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit S1-14
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben S1-15 nicht wesentlich
S1-16 Ver
g
ütun
g
skennzahlen
(
Verdienstunterschiede und Gesamtver
g
ütun
g)
S1-16
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrech-
ten
S1-17
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfun
g
skette
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträ
g
er ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Ge-
schäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S2 ESRS 2 SBM-3
Siehe Angaben im Kapitel ESRS 2 SBM-
3 sowie im Themenstandard.
S2-1 Konzepte im Zusammenhan
g
mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfun
g
skette S2-1
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkun-
g
en
S2-2
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wert-
schöpfun
g
skette Bedenken äußern können
S2-3
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesent-
licher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die
Wirksamkeit der Maßnahmen
S2-4
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkun
g
en und dem Um
g
an
g
mit wesentlichen Risiken und Chancen
S2-5
ESRS G1 Unternehmensführun
g
ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltun
g
s-, Leitun
g
s- und Aufsichtsor
g
ane ESRS 2 GOV-1
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
ESRS 2 IRO-1
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführun
g
G1-1
G1-2 Mana
g
ement der Beziehun
g
zu Lieferanten G1-2
G1-3 Verhinderun
g
und Aufdeckun
g
von Korruption und Bestechun
g
G1-3
G1-4 Korruptions- und Bestechun
g
sfälle G1-4
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobb
y
täti
g
keiten nicht wesentlich
G1-6 Zahlun
g
spraktiken G1-6 nicht wesentlich
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-92
LISTE DER DATENPUNKTE IN GENERELLEN UND THEMENBEZOGENEN STANDARDS, DIE SICH AUS ANDEREN EU-RECHTSVORSCHRIFTEN ERGE-
BEN (ESRS 2 ANLAGE B)
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Sfdr-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klima-gesetz
Abschnitt
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt
in den Leitungs- und Kontrollorga-
nen Absatz 21 Buchstabe d
Ja Indikator Nr. 13 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission (5), An-
hang II
ESRS 2 GOV-1
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Lei-
tungsorganmitglieder, die unabhän-
gig sind, Absatz 21 Buchstabe e
Ja Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
II
ESRS 2 GOV-1
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorg-
faltspflicht
Absatz 30
Ja Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 3
ESRS 2 GOV-4
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Akti-
vitäten im Zusammenhang mit fossi-
len Brennstoffen Absatz 40 Buch-
stabe d Ziffer i
Ja Indikator Nr. 4 Ta-
belle 1 in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1:
Qualitative Angaben zu Umweltrisiken,
und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu so-
zialen Risiken
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
II
ESRS 2 SBM-1
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Akti-
vitäten im Zusammenhang mit fossi-
len Brennstoffen Absatz 40 Buch-
stabe d Ziffer ii
Ja Indikator Nr. 9 in An-
hang 1 Tabelle 2
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
II
ESRS 2 SBM-1
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tä-
tigkeiten im Zusammenhang mit um-
strittenen Waffen Absatz 40 Buch-
stabe d Ziffer iii
Ja Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
ESRS 2 SBM-1
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Akti-
vitäten im Zusammenhang mit dem
Anbau und der Produktion von Ta-
bak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv
Ja
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Dele-
gierte Verordnung (EU) 2020/1816,
Anhang II
ESRS 2 SBM-1
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Ver-
wirklichung der Klimaneutralität bis
2050 Absatz 14
Ja
Verordnung (EU)
2021/1119, Artikel
2 Absatz 1
ESRS E1-1
ESRS E1-1 Unternehmen, die von
den Paris- abgestimmten Referenz-
werten ausgenommen sind Absatz
16 Buchstabe g
Ja
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen
1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel:
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buch-
staben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
ESRS E1-1
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-93
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Sfdr-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klima-gesetz
Abschnitt
Kreditqualität der Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
ESRS E1-4 THG-Emissionsredukti-
onsziele
Absatz 34
Ja Indikator Nr. 4 in An-
hang 1 Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen
3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel: An-
gleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 6
ESRS E1-4
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus
fossilen Brennstoffen aufgeschlüs-
selt nach Quellen (nur klimainten-
sive Sektoren) Absatz 38
Ja Indikator Nr. 5 in An-
hang 1 Tabelle 1 und
Indikator Nr. 5 in An-
hang 1 Tabelle 2
ESRS E1-5
ESRS E1-5 Energieverbrauch und
Energiemix Absatz 37
Ja Indikator Nr. 5 in An-
hang 1 Tabelle 1
ESRS E1-5
ESRS E1-5 Energieintensität im Zu-
sammenhang mit Tätigkeiten in kli-
maintensiven Sektoren Absätze 40
bis 43
Ja Indikator Nr. 6 in An-
hang 1 Tabelle 1
ESRS E1-5
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen
der Kategorien Scope 1, 2 und 3 so-
wie THG-Gesamtemissionen Absatz
44
Ja Indikatoren Nr. 1 und
2 in Anhang 1 Ta-
belle 1
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen
1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel: Kre-
ditqualität der Risikopositionen nach Sek-
toren, Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel
6 und Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-6
ESRS E1-6 Intensität der THG-Brut-
toemissionen Absätze 53 bis 55
Ja Indikator Nr. 3 Ta-
belle 1 in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Meldebogen
3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zu-
sammenhang mit dem Klimawandel: An-
gleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-6
ESRS E1-7 Entnahme von Treib-
hausgasen und CO
2
-Zertifikate Ab-
satz 56
Ja Verordnung (EU)
2021/1119, Artikel
2 Absatz 1
ESRS E1-7
ESRS E1-9 Risikoposition des Refe-
renzwert-Portfolios gegenüber kli-
mabezogenen physischen Risiken
Absatz 66
Ja / Phase-In,
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage
C
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818, Anhang II Delegierte Ver-
ordnung (EU) 2020/1816,
Anhang II
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der
Geldbeträge nach akutem und chro-
Ja / Phase-In,
Anwendung der
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der
Geldbeträge nach akutem und chro-
Ja / Phase-In, An-
wendung der
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-94
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Sfdr-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klima-gesetz
Abschnitt
nischem physischem Risiko Absatz
66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an
dem sich erhebliche Vermögens-
werte mit wesentlichem physischem
Risiko befinden Absatz 66 Buch-
stabe c
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage
C
2022/2453 der Kommission, Absätze 46
und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch –
Physisches Risiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: Risikopositionen mit
physischem Risiko
nischem physischem Risiko Absatz
66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an
dem sich erhebliche Vermögenswerte
mit wesentlichem physischem Risiko
befinden Absatz 66 Buchstabe c
Möglichkeit zur
schrittweisen Ein-
führung nach
ESRS 1 Anlage C
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des
Buchwerts seiner Immobilien nach
Energieeffizienzklassen Absatz 67
Buchstabe c
Ja / Phase-In,
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage
C
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr.
575/2013; Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission, Absatz 34;
Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangs-
risiko im Zusammenhang mit dem Klima-
wandel: Durch Immobilien besicherte Dar-
lehen – Energieeffizienz der Sicherheiten
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des
Buchwerts seiner Immobilien nach
Energieeffizienzklassen Absatz 67
Buchstabe c
Ja / Phase-In, An-
wendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen Ein-
führung nach
ESRS 1 Anlage C
ESRS E1-9 Grad der Exposition des
Portfolios gegenüber klimabezoge-
nen Chancen Absatz 69
Ja / Phase-In,
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage
C
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1818 der Kommission, Anhang
II
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang
II der
E-PRTR-Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und -ver-
bringungsregister) aufgeführten
Schadstoffs, der in Luft, Wasser und
Boden emittiert wird, Absatz 28
Ja Indikator Nr. 8 in An-
hang 1 Tabelle 1 In-
dikator Nr. 2 in An-
hang 1 Tabelle 2 In-
dikator Nr. 1 in An-
hang 1 Tabelle 2 In-
dikator Nr. 3 in An-
hang 1 Tabelle 2
ESRS E2-4
Menge jedes in
Anhang II der
E-PRTR-Verord-
nung (Europäi-
sches Schad-
stofffreisetzungs-
und -verbrin-
gungsregister)
aufgeführten
Schadstoffs, der
in Luft, Wasser
und Boden emit-
tiert wird, Absatz
28
ESRS E3-1 Wasser- und Meeres-
ressourcen Absatz 9
Nein Indikator Nr. 7 in An-
hang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Was-
ser- und Meeres-
ressourcen Ab-
satz 9
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Ab-
satz 13
Nein Indikator Nr. 8 in An-
hang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Spe-
zielles Konzept
Absatz 13
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-95
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Sfdr-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klima-gesetz
Abschnitt
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane
und Meere Absatz 14
Nein Indikator Nr. 12 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Nach-
haltige Ozeane
und Meere Absatz
14
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zu-
rückgewonnenen und wiederver-
wendeten Wassers Absatz 28 Buch-
stabe c
Nein Indikator Nr. 6,2 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 Ge-
samtmenge des
zurückgewonne-
nen und wieder-
verwendeten
Wassers Absatz
28 Buchstabe c
ESRS E3-4 Gesamtwasserver-
brauch in m
3
je Nettoerlös aus eige-
nen Tätigkeiten Absatz 29
Nein Indikator Nr. 6,1 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch
in m
3
je Nettoerlös aus eigenen Tätig-
keiten Absatz 29
Nein Indikator Nr. 6,1
in Anhang 1 Ta-
belle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Buchstabe a Ziffer i
Nein Indikator Nr. 7 in An-
hang 1 Tabelle 1
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Buchstabe a Ziffer i
Nein Indikator Nr. 7 in
Anhang 1 Tabelle
1
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Buchstabe b
Nein Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Buchstabe b
Nein Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle
2
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Buchstabe c
Nein Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16
Buchstabe c
Nein Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle
2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren
oder Konzepte im Bereich Landnut-
zung und Landwirtschaft Absatz 24
Buchstabe b
Nein Indikator Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren
oder Konzepte im Bereich Landnut-
zung und Landwirtschaft Absatz 24
Buchstabe b
Nein Indikator Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren
oder Konzepte im Bereich Oze-
ane/Meere Absatz 24 Buchstabe c
Nein Indikator Nr. 12 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Konzepte für die Be-
kämpfung der Entwaldung Absatz
24 Buchstabe d
Nein Indikator Nr. 15 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle
Absatz 37 Buchstabe d
Ja Indikator Nr. 13 in
Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von
Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f
Ja Indikator Nr. 13 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM3
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kin-
derarbeit Absatz 14 Buchstabe g
Ja Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM3
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Be-
reich der Menschenrechtspolitik Ab-
satz 20
Ja Indikator Nr. 9 in An-
hang I Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 1
ESRS S1-1
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-96
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Sfdr-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klima-gesetz
Abschnitt
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorg-
faltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konven-
tionen 1 bis 8 der Internationalen Ar-
beitsorganisation behandelt werden
Absatz 21
Ja Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
II
ESRS S1-1
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnah-
men zur Bekämpfung des Men-
schenhandels Absatz 22
Ja Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1
ESRS S1-1 Konzept oder Manage-
mentsystem für die Verhütung von
Arbeitsunfällen Absatz 23
Ja Indikator Nr. 1 in An-
hang I Tabelle 3
ESRS S1-1
ESRS S1-3 Bearbeitung von Be-
schwerden Absatz 32 Buchstabe c
Ja Indikator Nr. 5 in An-
hang I Tabelle 3
ESRS S1-3
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle
und Zahl und Quote der Arbeitsun-
fälle Absatz 88 Buchstaben b und c
Ja Indikator Nr. 2 in An-
hang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
II
ESRS S1-14
ESRS S1-14 Anzahl der durch Ver-
letzungen, Unfälle, Todesfälle oder
Krankheiten bedingten Ausfalltage
Absatz 88 Buchstabe e
Ja Indikator Nr. 3 in An-
hang I Tabelle 3
ESRS S1-14
ESRS S1-16 Unbereinigtes ge-
schlechtsspezifisches Verdienstge-
fälle Absatz 97 Buchstabe a
Ja Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
II
ESRS S1-16
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung
von Mitgliedern der Leitungsorgane
Absatz 97 Buchstabe b
Ja Indikator Nr. 8 in An-
hang I Tabelle 3
ESRS S1-16
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminie-
rung Absatz 103 Buchstabe a
Ja Indikator Nr. 7 in An-
hang I Tabelle 3
ESRS S1-17
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der Vereinten Natio-
nen für Wirtschaft und Menschen-
rechte und der OECD-Leitlinien Ab-
satz 104 Buchstabe a
Ja Indikator Nr. 10 in
Anhang I Tabelle 1
und
Indikator Nr. 14 in
Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II Delegierte Ver-
ordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S1-17
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Ri-
siko von Kinderarbeit oder Zwangs-
arbeit in der Wertschöpfungskette
Absatz 11 Buchstabe b
Ja Indikatoren Nr. 12
und 13 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM3 –
S2
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Be-
reich der Menschenrechtspolitik Ab-
satz 17
Ja Indikator Nr. 9 in An-
hang 1
Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
ESRS S2-1
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-97
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Sfdr-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klima-gesetz
Abschnitt
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S2-1 Konzepte im Zusam-
menhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette Absatz 18
Ja Indikatoren Nr. 11
und 4 in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S2-1
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leit-
prinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien Absatz 19
Ja Indikator Nr. 10
in Anhang 1 Tabelle
1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II Delegierte Ver-
ordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S2-1
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorg-
faltsprüfung in Bezug auf Fragen,
die in den grundlegenden Konven-
tionen 1 bis 8 der Internationalen Ar-
beitsorganisation behandelt werden,
Absatz 19
Ja Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
II
ESRS S2-1
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle
im Zusammenhang mit Menschen-
rechten innerhalb der vor- und nach-
gelagerten Wertschöpfungskette Ab-
satz 3
Ja Indikator Nr. 14
in Anhang 1 Tabelle
3
ESRS S2-4
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Be-
reich der Menschenrechte Absatz 16
Nein Indikator Nr. 9 in An-
hang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leit-
prinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte, der
Prinzipien der IAO oder der OECD-
Leitlinien Absatz 17
Nein Indikator Nr. 10
in Anhang 1 Tabelle
1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II Delegierte Ver-
ordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle
im Zusammenhang mit Menschen-
rechten Absatz 36
Nein
ESRS S4-1 Konzepte im Zusam-
menhang mit Verbrauchern und
Endnutzern Absatz 16
Nein
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leit-
prinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und
der OECD-Leitlinien Absatz 17
Nein Indikator Nr. 10
in Anhang 1 Tabelle
1
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II Delegierte Ver-
ordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-98
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Sfdr-Referenz Säule-3-Referenz Benchmark-Verordnungs-Referenz EU-Klima-gesetz
Abschnitt
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle
im Zusammenhang mit Menschen-
rechten Absatz 35
Nein Indikator Nr. 14
in Anhang 1 Tabelle
3
ESRS G1-1 Übereinkommen der
Vereinten Nationen gegen Korrup-
tion Absatz 10 Buchstabe b
Ja Indikator Nr. 15
in Anhang 1 Tabelle
3
ESRS G1-1
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisge-
bern (Whistleblowers) Absatz 10
Buchstabe d
Ja Indikator Nr. 6
in Anhang 1 Tabelle
3
ESRS G1-1
ESRS G1-4 Geldstrafen für Ver-
stöße gegen Korruptions- und Be-
stechungsvorschriften Absatz 24
Buchstabe a
Ja Indikator Nr. 17
in Anhang 1 Tabelle
3
Delegierte Verordnung (EU)
2020/1816 der Kommission, Anhang
II
ESRS G1-4
ESRS G1-4 Standards zur Bekämp-
fung von Korruption und Bestechung
Absatz 24 Buchstabe b
Ja Indikator Nr. 16
in Anhang 1 Tabelle
3
ESRS G1-4
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-99
5 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E)
Fortgeführter Geschäftsbereich:
Für die fortschreitende Transformation der Antriebstechnologien hat die SHW-Gruppe ihre Entwick-
lungsaktivitäten konsequent weiter ausgebaut und an die sich verändernden Anforderungen der Auto-
mobil- und Nutzfahrzeugindustrie angepasst. Die zunehmende Vielfalt im Bereich der Antriebssysteme
– von weiterentwickelten Verbrennungsmotoren über Mild- und Plug-in-Hybridantriebe bis hin zu batte-
rieelektrischen Fahrzeugen – erfordert neue Lösungen in den Bereichen Pumpen, Thermomanagement
und Sintertechnologie.
Im Bereich Pumpen und Motorkomponenten konzentriert sich die SHW-Gruppe verstärkt auf
elektrisch angetriebene Öl- und Wasserpumpen sowie auf modulare Thermomanagementsysteme für
elektrische und hybride Antriebsstränge. Diese Systeme gewährleisten eine bedarfsgerechte und dreh-
zahlunabhängige Regelung und tragen damit wesentlich zur Effizienzsteigerung des gesamten An-
triebsstrangs bei. Thermomanagementmodule umfassen – neben elektrischen Pumpen – Filterele-
mente, Wärmetauscher und Sensorik und übernehmen zentrale Kühl- und Schmierfunktionen für elekt-
rische Achsen und Batteriesysteme. Alle elektrischen Pumpen und Module sind diagnosefähig und ent-
sprechen den aktuellen Automotive-Anforderungen hinsichtlich Software- und Hardwareentwicklung so-
wie Cybersecurity.
Parallel dazu wurde das bestehende Produktportfolio weiterentwickelt, um den gestiegenen Anforde-
rungen an moderne Verbrennungs- und hybridisierte Antriebssysteme gerecht zu werden.
Im Bereich Pulvermetallurgie stehen weiterhin leistungsfähige, hochfeste und verschleißarme Kompo-
nenten im Fokus. Der Geschäftsbereich arbeitet an der Optimierung der lokalen Oberflächenverdich-
tung für Zahnräder und Funktionsbauteile sowie an neuen, maßgeschneiderten Werkstoffen für Anwen-
dungen in elektrifizierten Antriebssträngen. Innovativen Formgebungsverfahren kommt hierbei eine zu-
nehmende Bedeutung zu.
Der Bereich Bremsscheiben profitiert vom Trend zu Leichtbau- und emissionsoptimierten Fahrwerks-
komponenten. Die SHW-Gruppe verfügt über langjährige Expertise in der Verbundbremsscheibe, bei
der der Bremsreibring von einem Aluminiumtopf getrennt wird, was eine deutliche Reduktion der unge-
federten und rotierenden Massen ermöglicht. Dies verbessert nicht nur die Fahrdynamik, sondern redu-
ziert auch Kraftstoffverbrauch bzw. erhöht die Reichweite von Elektrofahrzeugen.
Der Schwerpunkt der Entwicklungsaktivitäten liegt auf kosteneffizienteren Leichtbaukonzepten so-
wie auf der Reduktion von Bremsen-Feinstaubemissionen. Hartstoffbeschichtungen auf Reibflächen
bieten dabei das Potenzial, Emissionen künftig signifikant zu reduzieren. Darüber hinaus werden im
Rahmen von Vorentwicklungs- und Grundlagenprojekten technische Lösungen für zukünftige Anforde-
rungen an Bremsscheiben erforscht – insbesondere im Hinblick auf Elektrifizierungstrends und neue
regulatorische Vorgaben.
Die SHW-Gruppe sichert ihr technologisches Know-how in den Bereichen Pumpen, Bremsscheiben,
Legierungen und Sintermetallteile durch zahlreiche gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Pa-
tente, Gebrauchsmuster und Marken. Diese Schutzrechte sind überwiegend in Europa, Nordamerika
und Asien registriert. Teilweise werden Schutzrechte gemeinsam mit Kunden gehalten, stehen jedoch
beiden Parteien uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung.
Aufgegebener Geschäftsbereich:
Technologieführerschaft ist für die Pankl Racing-Gruppe in den Bereichen Rennsport, High Perfor-
mance Automotive und Luftfahrt von zentraler Bedeutung. Dementsprechend behält Forschung und
Entwicklung einen hohen Stellenwert. Die F&E Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf
€ 25,0 Mio. (Vorjahr: € 27,4 Mio.).
Die Entwicklungsaktivitäten konzentrierten sich auf die Weiterentwicklung effizienter und ressourcen-
schonender Fertigungs- und Prozessabläufe. Dabei wurden neue Umformmechanismen, optimierte Be-
schichtungs- und Schweißtechnologien sowie eine erweiterte Inline Prozessüberwachung eingesetzt.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-100
Zudem wurden Entwicklungsprozesse zunehmend durch KI gestützte Automatisierungen und datenba-
sierte Modelle unterstützt.
Im Bereich der Werkstofftechnik lag der Fokus auf Titanlegierungen für Hochleistungsanwendungen
sowie auf hitzebeständigen Aluminiumlegierungen. Die Arbeiten erfolgten in enger Kooperation mit For-
schungs- und Industriepartnern. Parallel dazu wurden Produktentwicklungen für zukünftige Motorsport-
reglements, additiv gefertigte Komponenten sowie Projekte in den Bereichen Mikro Gasturbinen, elekt-
rische Turbolader und Brennstoffzellentechnologien vorangetrieben.
In der Luftfahrt wurden Entwicklungsprogramme mit internationalen Kunden fortgeführt, darunter Bau-
teile für Helikopter-, Triebwerks- und UAV Anwendungen. Der Bereich Qualität widmete sich der Vali-
dierung neuer Produkte und Prozesse sowie der weiteren Digitalisierung qualitätsrelevanter Abläufe.
Der konzernweite Wissensaufbau wurde durch Kooperationen, technische Schulungen und gemein-
same Fachveranstaltungen unterstützt und trug zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der technologi-
schen Kompetenz der Gruppe bei.
6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
6.1 ALLGEMEINES ZUM RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Der Hauptzweck des Risikomanagements der Pierer Industrie-Gruppe besteht in der Sicherung und
Stärkung des Unternehmens durch eine rechtzeitige, vollständige und transparente Einschätzung der
finanziellen, operativen und strategischen Chancen und Risiken.
Der Vorstand übernimmt dabei gemeinsam mit dem Management der wesentlichen Konzerngesell-
schaften umfangreiche Steuerungs- und Controlling-Aufgaben im Rahmen eines internen, alle wesent-
lichen Standorte umfassenden, integrierten Kontrollsystems. Das rechtzeitige Erkennen, Evaluieren und
Reagieren auf strategische und operative Risiken ist ein wesentlicher Bestandteil der Führungstätigkeit
dieser Einheiten und leistet einen wesentlichen Wertbeitrag für die Gruppe. Grundlagen dafür sind ein
einheitliches und konzernweites, auf Monatsbasis aufgebautes Berichtswesen und eine laufende Über-
wachung der operativen und strategischen Pläne.
Die Verantwortung und Bewertung der konzernweiten Risiken erfolgt in den Risikomanagement-Abtei-
lungen der operativen Teilkonzerne. Demnach wird nachfolgend auch auf das Risikomanagement der
Pankl AG sowie der Abatec GmbH eingegangen.
6.2 RISIKOMANAGEMENT
Die Pierer Industrie-Gruppe ist mit ihren beiden vollkonsolidierten Unternehmensgruppen
(Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe) einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese umfassen insbeson-
dere makroökonomische, markt- und branchenspezifische Risiken sowie IT-, operative und finanzielle
Risiken. Die Unternehmensleitung wird regelmäßig über potenzielle Risiken informiert, die einen we-
sentlichen Einfluss auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, und leitet
frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung, -vermeidung oder -absicherung ein.
Der Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozess wird durch ein etabliertes internes Kontrollsys-
tem unterstützt, das grundlegende Kontrollprinzipien wie Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prin-
zip berücksichtigt. Interne sowie externe Prüfungen tragen zur laufenden Überprüfung und Weiterent-
wicklung der bestehenden Prozesse bei und unterstützen die Angemessenheit und Wirksamkeit des
Risikomanagementsystems.
Das wirtschaftliche Umfeld, insbesondere die anhaltende Unsicherheit in Europa und der eskalierste
militärische Konflikt im Nahen Osten, stellen weiterhin eine Herausforderung für die Geschäftsentwick-
lung dar. Steigende Kosten und eine verhaltene Nachfrage beeinflussen die wirtschaftliche Tätigkeit
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-101
der Gruppe. Durch eine vorausschauende Steuerung, eine flexible strategische Ausrichtung sowie die
kontinuierliche Optimierung interner Prozesse wird angestrebt, Risiken frühzeitig zu adressieren und
gleichzeitig die Grundlage für die Nutzung künftiger Geschäftschancen zu schaffen.
6.3 MARKTRISIKEN
KONJUNKTURELLES RISIKO
Fortgeführter Geschäftsbereich:
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für Gruppe relevanten Märkten waren im Geschäfts-
jahr weiterhin herausfordernd. Wichtige europäische Absatzmärkte befanden sich in einer Stagna-
tions- bzw. Rezessionsphase, was die mittel- und langfristige Planbarkeit deutlich erschwerte. Stei-
gende Energie- und Personalkosten sowie volatile Rohstoffpreise führten zu einer erhöhten Kostenbe-
lastung und beeinträchtigten die Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich nahm die Zahl der Insolvenzen ent-
lang der Lieferkette zu, wodurch Störungen in den Beschaffungs- und Produktionsprozessen nicht aus-
geschlossen werden konnten. Trotz notwendiger Preisanpassungen können Verzögerungen oder
Rückgänge bei Kundenaufträgen nicht ausgeschlossen werden. Die Unternehmensgruppe reagiert da-
rauf mit verstärkten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostenkontrolle.
Die SHW-Gruppe ist in ihren Geschäftsbereichen stark von der weltweiten Fahrzeug-, Motoren- und
Getriebeproduktion abhängig. Der strukturelle Wandel in der Automobilindustrie – geprägt durch Elekt-
rifizierung und Digitalisierung – bestimmt Nachfrage, Entwicklungsrichtung und Geschwindigkeit des
Produktportfolios. Rezessionstendenzen und ein zurückhaltendes Konsumverhalten können sich ne-
gativ auf die Fahrzeugproduktion und somit auf die Absatzchancen aller Geschäftsbereiche auswirken.
Die Transformation der Branche setzt die Zulieferindustrie weiterhin unter erheblichen Wettbe-
werbs- und Preisdruck.
Militärischen Budgets wurden durch die veränderte weltpolitische Situation in den letzten Jahren teils
massiv erhöht und Beschaffungsprogramme befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Umset-
zung. Da die Anforderungen bei militärischen Plattformen meist sehr spezifisch und häufig spezielle
Entwicklungen dazu erforderlich sind, kann die Umsetzungszeit erheblich länger sein. Dies führt zu
Verzögerungen in der Kommunikation von Beschaffungsvorhaben in der Zulieferindustrie.
Zur Risikoreduktion setzt die SHW-Gruppe auf eine diversifizierte Kundenstruktur und eine breit aufge-
stellte Produktpalette. Besonders positiv wirken sich die Aktivitäten im Bereich unabhängiger Ersatz-
teile (IAM) aus, in denen insbesondere das Geschäft mit zweiteiligen Leichtbau-Bremsscheiben weite-
res Wachstumspotenzial zeigt. Entwicklungsprojekte im Bereich High-Performance- und Hyper-
car-Technologien bleiben stark nachgefragt und unterstützen die Positionierung der SHW-Gruppe als
innovativer Zulieferer.
Der Bereich Pumpen und Motorkomponenten sowie der Geschäftsbereich Pulvermetallurgie sind in grö-
ßerem Umfang von der Fahrzeug-, Motoren- und Getriebeproduktion ihrer Kunden in Europa, China,
Nord- und Südamerika sowie deren Exporttätigkeit abhängig. Die Umsetzungsgeschwindigkeit und
Schwerpunkte der Kunden beim Thema Elektromobilität haben Einfluss auf die Nachfrage und Entwick-
lungsschwerpunkte des Produktportfolios.
Der Bereich Bremsscheiben wird nahezu vollständig von der Fahrzeugproduktion seiner Kunden in Eu-
ropa beeinflusst. Die Tochtergesellschaft im chinesischen Haimen wird zukünftig ein Angebot für den
asiatischen Markt bereitstellen.
Das internationale Feuerwehrgeschäft ist ein Konjunkturnachläufer und reagiert typischerweise mit ei-
ner Verzögerung von 12-24 Monaten auf wirtschaftliche Schwächephasen. Dies ist darauf zurückzufüh-
ren, dass die Kunden überwiegend dem öffentlichen Sektor angehören, ihre Beschaffungen langfristig
planen und mit ihren Investitionen auch antizyklische Impulse setzen. Aufträge werden nur in seltenen
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-102
Ausnahmefällen storniert. Bei der Beurteilung orientiert sich
Rosenbauer
an den Annahmen führender
Institutionen zur wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Länder und Vertriebsregionen. Darüber hin-
aus führen Elementarereignisse und Naturkatastrophen verstärkt zu Investitionen in Feuerwehrtechnik
und bieten zusätzliche Absatzchancen in der Feuerwehrausstattung. Rosenbauer analysiert regelmäßig
die Branchenrisiken und nutzt Chancen durch rasches Reagieren auf Marktveränderungen.
Die Entwicklungen im Nahostkonflikt werden von der
Abatec-Gruppe
laufend beobachtet und mögliche
Auswirkungen auf ihre Märkte und Lieferketten analysiert. Derzeit bestehen erhöhte Risiken in Form
von steigenden Transport- und Energiekosten sowie potenzielle Verzögerungen in der Beschaffung.
Lieferengpässe können insbesondere bei einer weiteren Eskalation nicht ausgeschlossen werden.
Aufgegebener Geschäftsbereich:
Im Bereich der Elektromobilität ergeben sich für die Pankl Racing-Gruppe sowohl Chancen als auch
Risiken. Die steigende Nachfrage nach größerer Reichweite erhöht den Bedarf an Leichtbaukompo-
nenten, insbesondere im Fahrwerksbereich, wodurch neue Absatzmöglichkeiten entstehen. Gleichzei-
tig bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs des Ausstiegs aus dem Verbrennungs-
motor. Dies eröffnet zwar weiterhin Potenzial für klassische Motorkomponenten, birgt aber das Risiko,
dass Entwicklungsaktivitäten im Bereich der E-Mobilität nur verzögert oder in geringerem Umfang
marktfähig werden.
Der Luftfahrtmarkt zeigte insbesondere im Segment der Verkehrsflugzeuge eine anhaltend starke
Nachfrage. Sie ist sowohl durch den Ersatz älterer Flugzeugtypen als auch durch steigende Beförde-
rungskapazitäten getrieben. Im Helikoptersegment ist in nahezu allen Bereichen eine solide Auftrags-
situation erkennbar, sowohl im Offshore- als auch im Single-Engine-Bereich. Militärische Programme
profitierten von erhöhten Verteidigungsbudgets, stehen jedoch aufgrund komplexer Plattformanforde-
rungen häufig vor verlängerten Umsetzungs- und Entscheidungszyklen, was zu Verzögerungen in der
Zulieferkette führen kann.
WETTBEWERB UND PREISDRUCK
Fortgeführter Geschäftsbereich:
Wichtige europäische Märkte befinden sich in einer Stagnations- bzw. Rezessionsphase, was die wirt-
schaftlichen Rahmenbedingungen erheblich erschwert. Besonders die stark gestiegenen Energie- und
Personalkosten belasten die Industrie und wirken sich auf die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen
aus. Zusätzlich führen volatile Rohstoffpreise sowie eine Zunahme von Insolvenzen entlang der Liefer-
kette zu erhöhten Risiken und Unsicherheiten. Diese Faktoren verschärfen die Wettbewerbssituation
zusätzlich und beeinträchtigen die Margenentwicklung der Branche.
Der Wettbewerbs- und Preisdruck in der Zulieferindustrie blieb auch im Geschäftsjahr hoch. Die Trans-
formation der Automobilindustrie – geprägt durch Elektrifizierung, Digitalisierung sowie den Rückgang
klassischer Verbrennungstechnologien – führt weiterhin zu strukturellen Veränderungen in den relevan-
ten Märkten. Diese Entwicklungen erfordern eine klare technologische Ausrichtung und steigern die
Anforderungen an Innovation, Effizienz und Kostenstruktur.
Trotz des intensiven Wettbewerbsumfelds kann die Gruppe ihre Kundenstruktur als stabil einschätzen.
Zwar kann Preisdruck entstehen, wenn bedeutende Kunden aufgrund ihrer Marktposition verstärkt Ver-
handlungsspielräume nutzen, was sich unmittelbar auf die Margen auswirken kann. Nach heutigem
Kenntnisstand ist jedoch weder ein vollständiger noch ein teilweiser Wegfall eines Hauptkunden zu er-
warten. Grundlage dafür sind die überwiegend langfristigen Auftragsvereinbarungen sowie die langjäh-
rigen, verlässlichen Geschäftsbeziehungen. Darüber hinaus beliefert die Gruppe ihre wichtigsten Kun-
den mit einer breiten Palette an Produkten für verschiedene Motoren-, Getriebe- und Fahrzeugtypen,
was die Abhängigkeit von einzelnen Anwendungen reduziert, und die Kundenbindung stärkt.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-103
Die
SHW-Gruppe
erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit zwei Kunden Umsätze, die mehr als 10
% des Umsatzes ausmachten. Der Umsatzanteil, der auf den größten SHW-Kunden entfiel - analog
zum Vorjahr - auf 40 %, was durch die Fokussierung der SHW auf antriebsunabhängige Bremsscheiben
zu erklären ist, die im restriktiven Markt letztes Jahr überproportional in den hochklassigen und margen-
trächtigen Autos des größten Kunden verbaut wurden. Um diese Risiken zu verringern, ist SHW be-
strebt, für eine kundenseitig ausgewogenere Umsatzverteilung zu sorgen. Diesbezüglich stehen der
Gewinn neuer Kunden und Erweiterungen im Produktportfolio in allen Geschäftsbereichen im strategi-
schen Fokus.
Der größte Wettbewerbs- und Preisdruck herrscht bei Rosenbauer bei Kommunalfahrzeugen. Die zu-
nehmende Zentralisierung des Beschaffungswesens bietet zusätzliche Chancen durch fairen Wettbe-
werb und transparentere Prozesse. Gleichzeitig besteht das Risiko, durch die Bündelung der Beschaf-
fungsvolumina Großaufträge zu verlieren. Die Gesellschaft analysiert und überwacht kontinuierlich die
Markt- und Absatzentwicklung in den einzelnen Ländern und Vertriebsregionen. Zur Abfederung des
Preisdrucks setzt Rosenbauer auf die Entwicklung von modularen und skalierbaren Produkten sowie
den Ausbau des Serviceangebots. Dies schafft zusätzlichen Kundennutzen und ermöglicht eine klare
Differenzierung des Wettbewerbs.
Aufgegebener Geschäftsbereich:
Die Pankl Racing-Gruppe profitiert weiterhin von der kundenseitig breiten Aufstellung. Der allgemeine
Trend von OEMs Hypercars zu entwickeln, ist positiv zu sehen, da in dieser Nische Pankl mit der Mo-
torsporterfahrung profitieren kann. Entwicklungsprojekte, die Rennsporttechnik auf die Straße bringen
sollen, sind in diesem Bereich sehr gefragt.
Mit den Aktivitäten im Independent Aftermarket (IAM) und dem damit verbundenen Verkauf von Brems-
scheiben unter der Eigenmarke „SHW Performance“ an internationale Großhändler, konnte SHW dieses
Standbein ausbauen.
ABSATZRISIKO
Die Gruppe ist aufgrund ihres internationalen Tätigkeitsfelds einem anspruchsvollen makroökonomi-
schen und branchenspezifischen Umfeld ausgesetzt, das die Nachfrageentwicklung beeinflussen kann.
Konjunkturelle Unsicherheiten, geopolitische Entwicklungen, regulatorische Rahmenbedingungen so-
wie Kosten- und Preisvolatilitäten wirken dämpfend auf die Absatzmärkte und reduzieren die Prognose-
sicherheit. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen in einzelnen Branchen.
Zur aktiven Risikosteuerung setzt die Gruppe weiterhin auf eine breit diversifizierte Kundenbasis, auf
eine enge Abstimmung mit Kunden und Lieferanten sowie auf Effizienzsteigerungen in den Produkti-
onsprozessen. Zudem wird der wachsende Bedarf im europäischen Defense-Bereich als strategische
Möglichkeit zur weiteren Stabilisierung der Absatzstruktur bewertet.
6.4 BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN
VERÄNDERUNGEN AM BESCHAFFUNGSMARKT
Die Gruppe ist auf die termingerechte Anlieferung von Rohstoffen und von für die Produktion notwendi-
gen Komponenten seitens seiner Lieferanten angewiesen. Verspätete Lieferungen können den Ge-
schäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen. Vor dem Hintergrund einer deutlich gestiegenen Zahl von Un-
ternehmensinsolvenzen – laut Angaben des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) auf
dem höchsten Stand seit rund 20 Jahren – haben sich die Ausfallrisiken innerhalb der Lieferkette spür-
bar erhöht. Die Gruppe hält zu der Mehrzahl ihrer Lieferanten langjährige Geschäftsbeziehungen. Mög-
lichen Risiken aus verspäteter Lieferung oder dem Ausfall von Schlüssellieferanten, insbesondere durch
den Transformationsprozess im Rahmen des Branchenwandels, begegnet die Gruppe mit
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-104
regelmäßigen Vor-Ort-Reviews. Ergänzend werden Workshops zur systematischen Risikoanalyse
durchgeführt. Parallel wird zukünftig ein strukturiertes Lieferanten-Risikomanagement aufgebaut und
implementiert, um finanzielle und operative Risiken frühzeitig zu identifizieren und rechtzeitig geeignete
Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Für wesentliche Einkaufsteile verfolgt die Gruppe zudem wei-
terhin den Aufbau und die Qualifizierung von Alternativlieferanten zur weiteren Absicherung der Liefer-
fähigkeit.
Zur Herstellung von Pumpen und Motorkomponenten, Sinterteilen sowie Bremsscheiben bezieht die
SHW-Gruppe u.a. Eisenschrott, Rohaluminium, Aluminium- und Stahlpulver sowie Koks von Rohstoff-
lieferanten. Eisen-, Aluminium- und Kokspreise unterliegen erfahrungsgemäß starken Preisschwankun-
gen. Die SHW-Gruppe hat in den vergangenen Jahren Vereinbarungen mit den von ihm belieferten
Automobilherstellern dahingehend getroffen, dass die Verkaufspreise der Produkte monatlich, quartals-
weise oder halbjährlich an die kurz- und mittelfristigen Schwankungen der Rohstoffpreise für Rohalumi-
nium, Aluminiumpulver, Stahlpulver und Eisenschrott sowie Energie angepasst werden. In diesen Fällen
werden zusätzlich zu den vereinbarten Verkaufspreisen durch die SHW-Gruppe sogenannte Material-
teuerungszuschläge von den belieferten Automobilherstellern erhoben. Die Pankl Racing-Gruppe (auf-
gegebener Geschäftsbereich) benötigt für die Herstellung einzelner Komponenten qualitativ hochwer-
tige (Roh-) Materialien wie Edelstahl-, Titan- und Aluminiumlegierungen, welche sie Großteils aus dem
Ausland bezieht. Daraus resultierend besteht ein Risiko in der Lieferkette. Die weltweite Konjunktur,
geopolitische Konflikte und die weltpolitische Lage haben Einfluss auf den Beschaffungsmarkt und auf
die Verfügbarkeit von Rohstoffen.
Eine vorausschauende und präzise Planung des Rohstoffbedarfs bleibt entscheidend, um die zuverläs-
sige Belieferung der Kunden in der Automobil- und Luftfahrtindustrie sicherzustellen. Gleichzeitig be-
steht das Risiko, dass mögliche Insolvenzen von Zulieferern künftig zu zusätzlichen Engpässen in der
Lieferkette führen. Solche Entwicklungen könnten die Verfügbarkeit wesentlicher Materialien beein-
trächtigen und die termingerechte Umsetzung geplanter Projekte verzögern. Diese Faktoren erschwe-
ren die mittel- und langfristige Planbarkeit und bringen das Risiko von Produktions- und Auslieferungs-
verzögerungen sowie negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der
Gruppe mit sich.
Der Beschaffungsmarkt stellt grundsätzlich hinsichtlich Menge, Qualität, Preis und Lieferzeiten ein rele-
vantes Risiko auch im Elektronikbereich dar. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch Ab-
schluss langfristiger Abnahmeverträgen sowie der laufenden Überwachung der Qualität des bereitge-
stellten Materials. Durch die internationale Materialversorgung der Grundmaterialien von elektrischen
Bauelementen und der möglichen Unterbrechung der internationalen Logistikketten ist auch mit Liefer-
schwierigkeiten und -verzögerungen zu rechnen. Transportkosten können sich zukünftig erhöhen. Die
Abatec-Gruppe wirkt mit langfristig platzierten Aufträgen sowie Rahmenvereinbarungen der Marktver-
knappung entgegen.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG, RENNSPORT
Forschung und Entwicklung ist aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gruppe ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Risiken entstehen vor allem dann, wenn geplante Entwicklungsziele nicht erreicht werden oder neue
Produkte am Markt nicht ausreichend nachgefragt werden. Um diese Risiken zu verringern, beobachtet
die Pankl-Gruppe laufend die Markt- und Technologieentwicklung und stimmt neue Projekte eng mit den
Kunden ab. So wird sichergestellt, dass die Entwicklungen sowohl den technischen Anforderungen als
auch den Erwartungen der Kunden entsprechen.
Die SHW-Gruppe ist Risiken im Zusammenhang mit Produktneuanläufen und Projekten bei Planung,
Kalkulation, Ausführung und Abwicklung ausgesetzt. Dabei besteht die Gefahr, dass es zu Verzögerun-
gen, unerwarteten technischen Problemen, unterschätzten Komplexitätsgraden, Kapazitäts- oder Lie-
ferengpässen, Qualitätsproblemen oder erhöhten Anlaufkosten kommt bzw. die budgetierten
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-105
Produktionskosten nicht eingehalten werden. Auch können zeitliche Verschiebungen bei Abnahme- und
Abrechnungszeitpunkten auftreten. Um diese Risiken unter Kontrolle zu halten, erfolgt in der Anlauf-
phase eine enge Abstimmung und Koordination zwischen den betroffenen SHW-Abteilungen (insbeson-
dere Produktion, Einkauf, Vertrieb, Qualitätssicherung und Entwicklung) und den entsprechenden Ab-
teilungen auf Kunden- und Lieferantenseite. Durch professionelles Projektmanagement, Projektmeilen-
steine, Überprüfungsstufen für die jeweiligen Projektphasen und umfangreiche Maßnahmen im Quali-
tätsmanagement sowie eine entsprechende Gestaltung von Verträgen lassen sich diese Risiken zwar
begrenzen, jedoch nicht gänzlich ausschließen.
Die Pankl Racing-Gruppe (aufgegebener Geschäftsbereich) unterliegt im Rennsport-Markt stark den
Änderungen des Reglements in den jeweiligen Rennserien. Diese laufenden Änderungen im Regle-
ment führen zu hohen Entwicklungs- und Testaktivitäten für die einzelnen Rennteams. Es besteht das
Risiko, dass diesen Herausforderungen nicht ausreichend entsprochen werden kann, aber auch die
Chance für die Pankl Racing-Gruppe, die Marktanteile weiter zu steigern sowie die führende Marktpo-
sition durch Innovationen noch weiter zu festigen. Durch die Verschiebung von Testtagen oder Sai-
sonstarts kann die Saisonalität des Umsatzes in einzelnen Rennklassen beeinflusst werden.
PRODUKTHAFTUNGSRISIKO
Die von der Gruppe hergestellten Bauteile könnten trotz umfangreicher Qualitätskontrollen mit Mängeln
behaftet sein. Fehlerhafte Produkte können zudem Schäden bei den Endkunden der Automobilherstel-
ler verursachen, was wiederum Schadenersatz- und Produkthaftungsansprüche auch dieser Endkun-
den nach sich ziehen könnte. In derartigen Fällen wären unter Umständen sogar von der Pankl-Gruppe
oder von dessen Kunden sogenannte Rückrufaktionen durchzuführen. Zur Vermeidung und Verringe-
rung dieser Risiken bestehen entsprechende Qualitätssicherungssysteme. Gegen Schadenersatzan-
sprüche aufgrund fehlerhafter Produkte ist die Gruppe im marktüblichen Umfang – unter Berücksichti-
gung von entsprechenden Selbstbehalten – versichert. Die Risikolage des Produkthaftungsrisikos hat
sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert.
6.5 IT-RISIKEN
Die zunehmenden Bedrohungen für die Informationssicherheit von Unternehmen bergen auch für die
Gruppe Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Informationssysteme und Netzwerke sowie hinsichtlich
der Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten. Ein Ausfall oder die Beschädigung der
Informationssysteme kann Störungen in der gesamten Wertschöpfungskette nach sich ziehen und des-
halb auch negative Kosteneffekte verursachen.
Die heutigen Bedrohungsszenarien im Bereich Cybersecurity verlangen weitreichende Maßnahmen bei
der Planung, der Implementierung und im Betrieb von Unternehmensnetzwerken. Die SHW-Gruppe hat
im Rahmen der Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) Verantwortlichkei-
ten und Rollen festgelegt, IT-Risiken identifiziert und entsprechende risikominimierende Maßnahmen
ergriffen. Die IT arbeitet laufend daran, Sicherheitskonzepte zu verfeinern und auszurollen. Schwer-
punkte sind derzeit die Segmentierung des Netzwerkes, der sichere Zugriff auf Produktionsmaschinen
und weitere Maßnahmen zum besseren Schutz des Fernzugriffs. Die Maßnahmen zum Schutz vor
Ransomware werden laufend verbessert und erweitert. Eine Schlüsselrolle beim Thema Cybersecurity
spielt das Verhalten der Anwender. Durch regelmäßige Schulungs- und Awarenessmaßnahmen und
ein Meldesystem für Sicherheitsvorfälle wird das Risiko eines erfolgreichen Angriffs minimiert.
Die wichtigen IT-Systeme befinden sich in Rechenzentren entweder an den Standorten der SHW-
Gruppe oder bei einem externen Hosting-Dienstleister. Diese sind gegen unbefugtes Betreten geschützt
und verfügen über Sicherheitskomponenten, wie Brandmeldeanlagen. Die Unternehmensdaten werden
über regelmäßige Backups und Schutz vor Verschlüsselung oder Löschung durch Ransomware gegen
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-106
einen Datenverlust geschützt. Darüber hinaus verfügt die SHW-Gruppe über ein Notfallkonzept, wel-
ches die Funktionsfähigkeit der Logistik temporär auch ohne IT-Anbindung gewährleisten kann.
Die SHW-Gruppe investiert laufend in neue Sicherheitssoftware zum Schutz der IT-Systeme vor unbe-
rechtigten externen Zugriffen. Intern wird der Zugriff von Mitarbeitern auf vertrauliche Unternehmensda-
ten durch skalierbare Zugriffsrechte sichergestellt.
Die zunehmende Bedrohung der Informationssicherheit bergen auch für die Pankl Racing-Gruppe (auf-
gegebener Geschäftsbereich) Risiken hinsichtlich der Sicherheit von Informationssystemen und Netz-
werken sowie die Vertraulichkeit von Daten. Laufende Weiterentwicklungen der IT-Sicherheitsmaßnah-
men und der Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien sollen diese Risiken abfangen. Mithilfe
eines mehrstufigen technischen Konzepts unter Verwendung aktueller Sicherheitsfeatures wie eines
Intrusion Prevention Systems werden Cyber-Angriffe abgewehrt. Zusätzlich werden verhaltensbasie-
rende Security-Lösungen eingesetzt, um sicherheitstechnische Ausfälligkeiten zu erkennen. Vorkomm-
nisse werden mit einem Incident Response-Prozess erkannt und behandelt. Parallel werden regelmä-
ßige externe und interne Schwachstellenanalysen durchgeführt und mit einem etablierten Patch- und
Updatemanagement-System entgegnet. Regelmäßige externe und interne Sicherheitsaudits werden
über Maßnahmen im Risikomanagement dokumentiert, bewertet, priorisiert und danach einer Lösung
zugeführt.
Für alle Nutzer der lT-Systeme wird das erforderliche Wissen und das Bewusstsein durch regelmäßige
globale IT-Security-Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen sichergestellt. Der hohe Qualitäts-
anspruch, den Pankl Racing bei ihren Produkten hat, gilt auch im Bereich Datensicherheit und Daten-
schutz.
6.6 FINANZIELLE RISIKEN
Die Pierer Industrie-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten
Transaktionen, Kredit-, Markt-, Währungs- und Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist
es, diese Risiken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig
über Risiken informiert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können. Die
Grundsätze des Finanzrisikomanagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt
und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem Konzern-Treasury.
Die Pierer Industrie AG hat mit Antrag vom 25. November 2024 die Einleitung eines Restrukturierungs-
verfahrens (GZ20 RST 2/24m) nach der Restrukturierungsordnung (ReO) als Europäisches Restruktu-
rierungsverfahren (§44 Abs 1 ReO) durch das Landesgericht Wels beantragt. Mit Tagsatzung vom 20.
Februar 2025 wurde der Restrukturierungsplan positiv bestätig und das ReO-Verfahren abgeschlossen.
Die letzte Zahlung der Restrukturierungsmaßnahmen gemäß integriertem Finanzplan der Restrukturie-
rungsplanrechnung wurde bis 31. Dezember 2027 festgelegt. Festzuhalten ist, dass die betroffenen
Gläubiger nach dem Restrukturierungsplan 100 % Ihrer Forderungen erhalten (davon Zahlungen von
68,69 % bis längstens 31. Dezember 2026 und 31,31 % bis längstens 31. Dezember 2027) und vertrag-
lich vereinbarte Zinsen bezahlt werden. Der Vorstand geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon
aus, dass die Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen, zeitgerecht und in
dem geplanten Ausmaß erfolgen kann. Insbesondere in Bezug auf die plangemäße Beschaffung von
Investorengeldern in wesentlichem Umfang sowie der Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorge-
sehenen Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, ist die Gesellschaft von Umständen
abhängig, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Der beschlossene Restrukturierungsplan sieht zur Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigen
Zahlungsfähigkeit der Pierer Industrie AG die Beschaffung von zusätzlichen Finanzmitteln vor, die über
die aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse hinausgehen. Das Ma-
nagement plant dies durch eine Vielzahl an Maßnahmen sicherzustellen. Zu den Maßnahmen in Bezug
auf die Sicherstellung der mittel- und langfristigen Zahlungsfähigkeit zählen insbesondere erwartete
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-107
Zahlungsmittelzuflüsse aus einem Genussrecht und die Veräußerung von Anteilen an verbundenen Un-
ternehmen. Zur Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit wurde der Gesellschaft von ihrer Mut-
tergesellschaft, der Pierer Konzerngesellschaft mbH, ein Kreditrahmen in Höhe von € 20 Mio. einge-
räumt.
Der Vorstand und Aufsichtstrat werden über die planmäßige Umsetzung der im Restrukturierungsplan
vorgesehenen Maßnahmen der Pierer Industrie AG regelmäßig informiert.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiken bestehen für den Konzern, sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer
anderen als der lokalen Währung der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften
des Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung und finanzieren sich weitgehend
in lokaler Währung (Euro, US-Dollar, britisches Pfund, Japanischer Yen, brasilianischer Real, chinesi-
scher Renminbi, kanadischer Dollar, rumänischer Leu). Allfällige Wechselkursschwankungen können
sich mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen.
Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die
Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf das Ergebnis (nach Steuern) und
das Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen.
Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des
Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in der Höhe von 23 % ver-
wendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere die
Zinssätze, konstant bleiben. Bei der Analyse wurden jene Währungsrisiken von Finanzinstrumenten,
die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind,
einbezogen. Währungsrisiken aus Euro-Positionen in Tochterunternehmen, deren funktionale Währung
vom Euro abweicht, wurden dem Währungsrisiko der funktionalen Währung des jeweiligen Tochterun-
ternehmens zugerechnet. Risiken aus Fremdwährungspositionen abseits vom Euro wurden auf Kon-
zernebene aggregiert. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die
Konzernwährung blieben unberücksichtigt.
ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig vor allem variabel verzinst. Das Risiko
besteht demnach in steigenden Aufwandszinsen bzw. sinkenden Ertragszinsen, die sich aus einer nach-
teiligen Veränderung der Marktzinsen ergeben.
Zinsänderungsrisiken resultieren somit im Wesentlichen aus originären variabel verzinsten Finanzin-
strumenten (Cash-Flow-Risiko). Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensi-
tivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsni-
veaus auf das Ergebnis (nach Steuern) und das Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen
Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag
im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Kon-
zernsteuersatz in der Höhe von 23 % verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle
anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.
AUSFALLSRISIKEN (KREDIT- BZW: BONITÄTSKRITERIEN)
Das Ausfallrisiko bei Forderungen gegenüber Kunden kann zum Abschlussstichtag als gering einge-
schätzt werden, da die Bonität neuer und bestehender Kunden laufend geprüft wird. Das Ausfallrisiko
bei den anderen auf der Aktivseite dargestellten Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering anzusehen,
da es sich bei den Vertragspartnern um Schuldner bester Bonität handelt. In internen Richtlinien werden
die Ausfallrisiken festgelegt und kontrolliert.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-108
Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar, da
keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen.
Die Pankl-Gruppe zieht zur Bildung der erforderlichen Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 externe Ra-
tings für die wichtigsten Kunden, ergänzt um geografische Kriterien, heran. Die daraus resultierenden
Ausfallwahrscheinlichkeiten liegen bereichsabhängig zwischen 0 % und 0,8 % (Vorjahr: zwischen 0 %
und 0,9 %).
Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(inkl. Vertragsvermögenswerte) werden im Anhang unter Punkt 29. „Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen“ beschrieben.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken der Pierer Industrie-Gruppe liegen in erster Linie darin, dass die Einzahlungen aus
Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Planannahmen liegen. Diesem Ri-
siko begegnete die Pierer Industrie-Gruppe durch Vorhaltung einer Liquiditätsreserve in Form von un-
genützten Kreditlinien und bei Bedarf in Form von Barbeständen bei Banken von hoher Bonität. Wie in
Punkt 1.2 „Restrukturierungsverfahren“ einleitend erörtert hat die Pierer Industrie AG mit Antrag vom
25. November 2024 die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens nach der Restrukturierungsord-
nung (ReO) als Europäisches Restrukturierungsverfahren durch das Landesgericht Wels beantragt. Die
laufende Liquiditätssituation wird seitens des Managements laufend überwacht bzw. die kurzfristige Li-
quiditätsplanung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.
6.7 SONSTIGE RISIKEN
INFORMATIONSSICHERHEIT
Die Gruppe sieht es als wesentliche Verpflichtung an, die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität sowie
die Rechtssicherheit von Informationen sicherzustellen und zu wahren. Zu diesem Zweck werden grup-
penweit Informationssicherheits-Managementsysteme sowie Datenschutz-Managementsysteme betrie-
ben, mit dem Ziel, unternehmensrelevante Risiken im Bereich der Informationssicherheit und des Da-
tenschutzes systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern.
Darüber hinaus wird sowohl gegenüber Kunden und Lieferanten als auch gegenüber den jeweiligen
Organen und der Geschäftsführung der beteiligten Gesellschaften die Ordnungsmäßigkeit sowie die
Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Umgang mit Informationen dokumentiert und nachgewiesen. Iden-
tifizierte Risiken werden innerhalb definierter Risikoakzeptanzgrenzen minimiert. Der Schutz personen-
bezogener Daten erfolgt dabei unter Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie der je-
weils geltenden nationalen Datenschutzbestimmungen.
RECHTLICHE RISIKEN
Die Gruppe ist aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit einer Vielzahl länderspezifischer recht-
licher Risiken ausgesetzt. Dazu zählen insbesondere mögliche Änderungen nationaler gesetzlicher
Rahmenbedingungen, Lizenz- und Genehmigungsvorschriften, steuerlicher Bestimmungen sowie han-
delsbezogener Restriktionen. Darüber hinaus können Eingriffe in Preis-, Einkommens- und Devisenre-
gelungen sowie politische, soziale und wirtschaftliche Instabilitäten in einzelnen Absatzmärkten die ope-
rative Geschäftstätigkeit beeinträchtigen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-109
Ergänzend wirken makroökonomische Einflussfaktoren wie Inflation und Zinsschwankungen auf Kos-
tenstrukturen, Nachfrageverhalten und Finanzierungsbedingungen und stellen weitere wesentliche Ri-
sikotreiber dar. Zudem führen zunehmend verschärfte regulatorische Anforderungen und Compli-
ance-Vorgaben zu einem erhöhten administrativen und organisatorischen Aufwand. Verzögerungen bei
der Umsetzung neuer gesetzlicher Vorschriften oder nachträgliche Änderungen bestehender Regelun-
gen können zusätzliche Unsicherheiten verursachen, operative Kosten erhöhen und die langfristige
Planbarkeit beeinträchtigen.
STEUERLICHE RISIKEN
Steuerliche Risiken können sich für die Gruppe insbesondere aus Änderungen der rechtlichen oder
steuerlichen Konzern- und Gesellschaftsstruktur sowie aus offenen Veranlagungszeiträumen ergeben.
Im Rahmen von Betriebsprüfungen kann es aufgrund unterschiedlicher Interpretationen steuerlicher
Sachverhalte zu Steuernachforderungen durch die Finanzbehörden kommen.
Darüber hinaus besteht das Risiko zusätzlicher Steuerbelastungen infolge von Änderungen steuerlicher
Gesetzeslagen oder der Rechtsprechung. Abhängig von der Ergebnissituation und der zukünftigen Er-
gebnisentwicklung können sich zudem Risiken im Hinblick auf die Werthaltigkeit aktivierter latenter
Steuern ergeben.
COMPLIANCE-RISIKEN
Die Gruppeverfügt über organisatorische Strukturen und Prozesse, die das rechtmäßige Verhalten der
Konzerngesellschaften sowie ihrer Mitarbeitenden unterstützen und eine angemessene Reaktion auf
mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen externe und interne Regelwerke ermöglichen. Ziel ist es,
Haftungs-, Straf-, Bußgeld- und Reputationsrisiken sowie sonstige finanzielle Nachteile zu vermeiden,
die infolge von Fehlverhalten oder Rechtsverstößen entstehen können.
Die finanziellen Auswirkungen von Compliance-Fällen sind im Einzelfall schwer abschätzbar und kön-
nen je nach Art und Umfang des Verstoßes innerhalb einer erheblichen Bandbreite liegen. Trotz klar
definierter Richtlinien, mehrstufiger Prüf- und Kontrollmechanismen sowie verpflichtender Schulungs-
maßnahmen lassen sich Risiken aus rechtswidrigen Handlungen Einzelner nicht vollständig ausschlie-
ßen. Verdachtsfälle werden systematisch geprüft; bei behördlichen Ermittlungen kooperieren die Grup-
pen mit den zuständigen Stellen. Nachgewiesenes Fehlverhalten führt zu entsprechenden Konsequen-
zen sowie gegebenenfalls zu organisatorischen Anpassungen. Ergänzend stehen Hinweisgebersys-
teme (anonym)/Compliance-Stelle zur Verfügung, über die potenzielle Regelverstöße gemeldet werden
können.
UMWELTRISIKEN
Die Gruppe unterliegt einer Vielzahl umweltrechtlicher Vorschriften, die unter anderem Emissionsgrenz-
werte sowie Anforderungen an die Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen und Gefahr-
stoffen regeln. Darüber hinaus sehen sich die Standorte zunehmend mit ökologischen Anforderungen
von Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden konfrontiert, die teilweise über gesetzliche Vorgaben
hinausgehen. Die Einhaltung dieser Vorschriften sowie der erteilten behördlichen Genehmigungen ver-
ursacht laufende Betriebskosten und erfordert kontinuierliche Investitionen.
Eine Nichteinhaltung umweltrechtlicher Anforderungen kann zivil-, straf- oder öffentlich-rechtliche Kon-
sequenzen nach sich ziehen, insbesondere Geldstrafen, Schadenersatzansprüche oder im Extremfall
eine vorübergehende bzw. dauerhafte Einschränkung des Geschäftsbetriebs. Darüber hinaus besteht
das Risiko, bei Nichterfüllung kundenseitiger Umweltanforderungen bei strategisch bedeutenden Pro-
jekten nicht berücksichtigt zu werden. Die Teilkonzerne sind daher bestrebt, ökologische Anforderungen
und eigene Umweltziele mit den wirtschaftlichen Zielsetzungen in Einklang zu bringen.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-110
Naturereignisse und Umwelteinflüsse stellen weitere Risiken dar, deren vollständiger Ausschluss nicht
möglich ist. Um mögliche Beeinträchtigungen von Produktionsabläufen zu begrenzen, setzen die Teil-
konzerne auf geeignete Notfall- und Vorsorgemaßnahmen sowie auf einen angemessenen Versiche-
rungsschutz.
PERSONELLE RISIKEN
Der Verlust von Schlüsselkräften stellt insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein we-
sentliches Risiko für die nachhaltige Unternehmensentwicklung dar. Die Gruppe begegnet diesem Ri-
siko durch ein vorausschauendes Personalmanagement, eine strukturierte Personalplanung sowie
durch kontinuierliche Maßnahmen zur Personal- und Führungskräfteentwicklung, um Know-how-Ver-
lusten frühzeitig entgegenzuwirken.
Dem Risiko des Fachkräftemangels wird unter anderem durch gezielte Nachwuchsgewinnung, Ausbil-
dungsprogramme sowie standortbezogene Rekrutierungsmaßnahmen begegnet. Ziel ist es, qualifi-
zierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig an die Unternehmen zu binden. Ergänzend werden
digitale und klassische Weiterbildungsangebote eingesetzt, um die fachlichen Qualifikationen der Mit-
arbeitenden kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Zur systematischen Steuerung personalbezogener Risiken nutzen die Gruppen geeignete Steuerungs-
instrumente, wie personalwirtschaftliche Kennzahlensysteme und regelmäßige Mitarbeiterbefragungen.
Diese Maßnahmen schaffen Transparenz über relevante Personalentwicklungen und ermöglichen es,
frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren sowie die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung nachhaltig
zu stärken.
7 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KON-
TROLLSYSTEMS § 243A (ABS 2) UGB
Das interne Kontrollsystem der Pierer Industrie-Gruppe hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und
Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen ge-
setzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der be-
trieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Mal-
versationen sicherzustellen. In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden in-
ternational anerkannte Rahmenwerke für Interne Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework) berücksich-
tigt. Das System umfasst:
x Konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung
x Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme
x Systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen
x Prozessunabhängige Kontrollen
x Management von Risiken der Bilanzerstellung
Die Gruppe setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen Kontroll-
systems. Dazu erfolgt regelmäßig eine Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess- und Da-
tenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Die wesentlichen Merkmale des internen
Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind:
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-111
7.1 KONTROLLUMFELD
Die Organisationsstruktur der Pierer Industrie-Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das
interne Kontrollsystem im Unternehmen. Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-) Rechnungs-
wesen bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den unterschiedlichen Füh-
rungs- und Hierarchieebenen des Konzerns. Dies betrifft einerseits die Konzernzentrale in Wels sowie
die österreichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften.
Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen
Gesellschafts- und Standortstrukturen wird durch die Zentralisierung von wesentlichen Unternehmens-
funktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen Standorten begegnet. Die
Wahrnehmung und Steuerung der nationalen Geschäftstätigkeiten obliegt dem jeweiligen lokalen Ma-
nagement und wird vom operativen Vorstand sowie vom Konzernvorstand überwacht.
In der Ablauforganisation setzt die Gruppe auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an Bi-
lanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein star-
kes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards werden hinsichtlich ihrer Aus-
wirkung auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und die
Rechnungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger, in
enger Abstimmung der zuständigen Verantwortungsbereiche angepasst. Die Berichterstattung mit den
zugehörigen Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwachung der Einhaltung
der rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des jeweils
zuständigen Bereichsmanagements.
7.2 RISIKOBEURTEILUNG
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement
erhoben und überwacht sowie im Risikomanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf
jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung
von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnun-
gen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko, unrichtigen Ausweis
sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unbe-
rechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen
das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies
trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Sozialkapital,
Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräte. Teil-
weise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um
das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
7.3 KONTROLLMASSNAHMEN
Die Gruppe hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert. Wesentli-
ches Element ist dabei, neben prozessunabhängigen externen Kontrollmechanismen, das Prinzip der
Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstel-
lung wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaß-
nahmen implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess ange-
wandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese
entdeckt und korrigiert werden. Die Gruppe sucht stets nach technisch-automatisierten Lösungen, um
so bestehende Kontrollmechanismen zu verbessern bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt ei-
nerseits auf ganzheitlichen, den Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-112
detaillierten Anwendungsautomatismen wie beispielsweise bei der Abschlusserstellung sowie in der lau-
fenden Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer
einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichter-
stattung.
In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte Kon-
trollen integriert, die unter anderem die falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die voll-
ständige Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Geschäftsvorfälle entspre-
chend den Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der Konsolidierung un-
terstützen sollen. Im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der Rechnungslegung
sowie den ständig steigenden technischen Möglichkeiten führt die Gruppe regelmäßig IT-gestützte Ana-
lysen der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige aufgetretene Kontrollschwächen
zu erkennen und anschließend zu beseitigen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems
dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigun-
gen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte Prüfungen statt, wie z.B. die
automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.
7.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG
Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-) Rechnungslegungs-
prozess ist klar geregelt und liegt bei den verantwortlichen Führungskräften und Prozessverantwortli-
chen. In die Beurteilung der Wirksamkeit fließen neben den Ergebnissen aus der unternehmensinternen
Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z.B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder
von externen IT-Security Audits, sowie des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses ein. Schwächen
im Kontrollsystem werden unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkung auf die Rechnungsle-
gungsprozesse behoben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung ge-
stellt werden, wurde im Konzern auch ein umfangreiches internes Berichtswesen implementiert, das je
nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und verteilt wird. Ziel ist es,
über die verfolgte Standardisierung in der internen Berichterstattung Abweichungsanalysen zu verein-
fachen, Risiken im Berichtsprozess zu erkennen und strategische Entscheidungen zu ermöglichen.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten
Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse,
sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von Li-
mits, insbesondere in Bezug auf das finanzielle Volumen bezogen gestaffelte Freigabeerfordernisse bis
hin zur obersten Vorstandsebene, und Handlungsabläufe zur Begrenzung finanzieller Risiken, z.B. die
Analyse der finanziellen Stabilität von Lieferanten, sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips
bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.
Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf präzisen Informationen über die Prozesse für die
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmens-
prozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in komprimierter
Berichtsform an das Management übermittelt werden, von ihm analysiert, bewertet und kommentiert
werden.
Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems in der Rechnungslegung unterrichtet. Bei wesentlichen Veränderungen der Wirksam-
keit des internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an den Vorstand und ge-
gebenenfalls an den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung der Wirk-
samkeit.
KONZERNLAGEBERICHT 2025
L-113
8 AUSBLICK
Die Pierer Industrie AG ist eine europäische Industriegruppe mit dem strategischen Fokus auf Automo-
tive, Aerospace und Elektronik.
Nach erfolgreichem Abschluss des Restrukturierungsverfahrens nach der Restrukturierungsordnung
(ReO) im Februar 2025 hat die Pierer Industrie AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 konsequent an
der Erfüllung des ReO-Plans gearbeitet. Bereits im März 2026 gab der Vorstand der Pierer Industrie AG
bekannt, dass der im Restrukturierungsverfahren (ReO) bestätigte Zahlungsplan der Pierer Industrie
AG, welcher eine Tilgung der aushaftenden Anleihen und Schuldscheindarlehen bis spätestens
31.12.2026 bzw. 31.12.2027 vorsieht, schon zur Gänze vorzeitig im zweiten Halbjahr 2026 in Höhe von
€ 247,5 Mio. getilgt werden soll. Diese Rückführung wird die bilanzielle Finanzstruktur maßgeblich stär-
ken.
Aktuell befindet sich die Pierer Industrie AG über ihre Tochtergesellschaft Pankl AG in der Finalisierung
des Teilverkaufes der Pankl Racing Systems AG. Im März 2026 wurde der Einstieg eines österreichi-
schen Konsortiums bei der Pankl Racing Systems AG bekannt gegeben. Die steirische KNILL Gruppe
übernimmt dabei ein Drittel der Anteile, die Raiffeisen-Landesbank Steiermark und die Invest AG über-
nehmen jeweils ein Sechstel an der Pankl Racing Systems AG. Der Verkauf steht unter der aufschie-
benden Bedingung der Zustimmung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.
Nach Abschluss der Transaktion wird die Pankl AG, welche zu 80% im Eigentum der Pierer Industrie
AG steht, weiterhin ein Drittel der Anteile an der Pankl Racing Systems AG halten. Die Pankl Racing
Systems AG wurde deshalb im Pierer Industrie AG Abschluss 2025 bereits als aufgegebener Bereich
dargestellt.
Generell rechnet der Vorstand der Pierer Industrie AG aufgrund der zu erwarteten gesamtwirtschaftli-
chen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen und unter Abwägung der Risiko- und Chancen-
potenziale mit einem leichten Wachstum des Umsatzes und des EBITDA für das Geschäftsjahr 2026.
Für den europäischen Automobilzulieferbereich rechnet der Vorstand mit einer weiteren Fortsetzung der
Konsolidierungsentwicklungen in den kommenden Jahren. Für 2026 wird bei der deutschen SHW-
Gruppe ein leichter Anstieg des Umsatzes sowie ein moderater Anstieg der EBITDA-Marge erwartet.
Zudem rechnet die SHW für das Geschäftsjahr 2026 mit einem positiven Free Cashflow.
Der Elektronikbereich der Gruppe (Abatec) zeigt einen steigenden Trend, der auf eine stabilisierende
gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie eine zunehmende Nachfrage in den relevanten Absatzmärk-
ten hindeutet. Vor diesem Hintergrund wird für das Geschäftsjahr 2026 mit einer Umsatzsteigerung ge-
rechnet. Die strategische Positionierung als Nischenanbieter für High Tech Elektroniklösungen in In-
dustrie und Automotive Anwendungen wird konsequent weiterverfolgt. Dabei ist es das Ziel, eine nach-
haltige Produktqualität sowie eine effiziente Serienproduktion sicherzustellen.
Die künftig als assoziiertes Unternehmen (At-Equity) gehaltene Pankl Racing Systems AG verfolgt wei-
terhin das Ziel, ihre Geschäftstätigkeit strategisch noch breiter aufzustellen. In diesem Zusammenhang
wird die gezielte Positionierung als verlässlicher Partner im Defense-Geschäft konsequent vorangetrie-
ben und als ergänzender Baustein der langfristigen Wachstums- und Diversifizierungsstrategie gese-
hen. Vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung, der breiten Aufstellung der Pankl Racing-
Gruppe sowie der konsequenten strategischen Weiterentwicklung geht das Unternehmen davon aus,
auch im Geschäftsjahr 2026 gut gerüstet zu sein und die sich bietenden Marktchancen weiterhin gezielt
nutzen zu können. Mit dem geplanten Einstieg des neuen Gesellschafterkonsortiums wird eine Stärkung
der Gesellschafterstruktur angestrebt. Die Maßnahme soll die Grundlage für eine langfristig stabile Ka-
pitalbasis schaffen und die strategische Weiterentwicklung der Pankl Racing Systems AG im High Per-
formance Segment unterstützen.
Über die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH wird eine At-Equity Beteiligung am Feuerwehrausstatter
Rosenbauer International AG gehalten. Aus heutiger Sicht verfügt Rosenbauer über sehr gute Voraus-
setzungen für eine solide Geschäftsentwicklung im Jahr 2026. Die Feuerwehrbranche ist überwiegend
von öffentlichen Auftraggebern geprägt und folgt konjunkturellen Entwicklungen, erfahrungsgemäß mit
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
10279341
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
P
Pierer Industrie AG,
Wels,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschrif-
ten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unab-
hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vor-
schriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesell-
schaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung
Im November 2024 hat die Gesellschaft die Eröffnung eines europäischen Restrukturierungs-
verfahrens nach der Restrukturierungsordnung (ReO) beantragt. Der Grund dafür lag in der
Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung eines wesentlichen Tochterunterneh-
mens der Pierer Industrie AG, wodurch außerordentliche Kündigungsrechte wirksam wurden.
Daraus resultierte eine sofortige, nicht geplante Fälligkeit von langfristigen Schulden mit einem
Gesamtnennbetrag von 247,5 Mio. EUR durch die Gläubiger.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
10279341
Mit 20. Februar 2025 wurde der vom Vorstand vorgelegte Restrukturierungsplan durch die
betroffenen Gläubiger angenommen. Der Restrukturierungsplan zielt darauf ab, die vom Re-
strukturierungsverfahren umfassten Schulden in angemessener Zeit vollständig zu bedienen und
den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Demgemäß sind Schulden in Höhe von 170 Mio.
EUR bis längstens 31. Dezember 2026 und Schulden in Höhe von 77,5 Mio. EUR bis längstens
31. Dezember 2027 zu bedienen. Die Zahlung laufender Zinsen ist von dieser Vereinbarung nicht
betroffen.
Die Fähigkeit des Unternehmens, die betroffenen Schulden entsprechend dem Restrukturie-
rungsplan zu tilgen, ist wesentlich von der Umsetzung der im Restrukturierungsplan angeführten
Maßnahmen zur Aufbringung der notwendigen Liquidität abhängig. Die Maßnahmen beinhalten
neben der weiteren kurzfristigen Bereitstellung von liquiden Mitteln zur Absicherung des
operativen Geschäftsbetriebs insbesondere auch Liquiditätszuflüsse aus der planmäßigen Ver-
äußerung von Beteiligungen bzw. der Rückführung von gewährten Darlehen und aus Genuss-
rechten. Die plangemäße Veräußerung von Beteiligungen innerhalb des im Restrukturierungs-
plan festgelegten Zeitraums ist unter anderem von Umständen abhängig, die außerhalb der
Kontrolle des Unternehmens liegen und damit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind.
Wie in diesem Zusammenhang im Anhang in den Abschnitten „Restrukturierungsverfahren nach
der Restrukturierungsordnung (ReO)“ sowie „Annahme zur Unternehmensfortführung“ ange-
führt wird, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit be-
steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen kann.
Unser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht eingeschränkt.
U
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Die Angemessenheit der Annahme zur Unternehmensfortführung durch das Management haben
wir unter Einbeziehung von Spezialisten wie folgt beurteilt:
x Zur Beurteilung der Angemessenheit der für den Restrukturierungsplan zugrunde gelegten
Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und die
Annahmen zur Ermittlung der geplanten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse in Gesprächen mit
den zuständigen leitenden Personen im Unternehmen erörtert. Die der Bewertung zugrunde
gelegten Planungsdaten haben wir mit dem aktuellen Bericht des Managements zur
finanziellen Lage abgestimmt.
x Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit des Restrukturierungplans hat das
Management einen unabhängigen Experten beauftragt, bei der Erstellung des Restruktu-
rierungsplans zu unterstützen bzw. diesen einer kritischen Durchsicht zu unterziehen. Für
den vom Management hinzugezogenen Experten haben wir die Kompetenz, Fähigkeit und
Objektivität beurteilt, ein Verständnis von dessen Tätigkeit erlangt, sowie die Eignung der
Tätigkeit der Experten als Prüfungsnachweis für unsere aussagebezogenen Prüfungshand-
lungen gewürdigt. Folglich haben wir die in den Berichten der Experten dargestellten
Analysen und Ergebnisse zur Angemessenheit der Planungsrechnungen bei unseren
Schlussfolgerungen berücksichtigt.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
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x Wir haben die Vertragsdokumente zu den Finanzierungsvereinbarungen sowie die für diese
im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarungen kritisch gewürdigt und festge-
stellt, ob die vertraglichen Fälligkeiten im Restrukturierungsplan angemessen berücksichtigt
wurden.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht-
gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Ge-
schäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmens-
fortführung“ beschriebenen Sachverhalt, haben wir unten beschriebene Sachverhalte bestimmt,
die als besonders wichtige Prüfungssachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk zu
kommunizieren sind.
W
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Siehe im Anhang die Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen der Bilanz
– Anlagevermögen und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 208,2 Mio. EUR (Vorjahr: 258,9 Mio. EUR)
stellen einen Großteil des ausgewiesenen Vermögens (499,0 Mio. EUR, Vorjahr: 555,4 Mio. EUR)
im Jahresabschluss der Pierer Industrie AG zum 31. Dezember 2025 dar.
Für sämtliche bedeutsamen Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt die Pierer Industrie
AG, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen. Liegen
solche Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unterneh-
mensbewertung durchgeführt und der Buchwert der Anteile gegebenenfalls auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Zum 31. Dezember 2025 hat die Pierer Industrie AG keine Anhaltspunkte für einen wesentlich
gesunkenen beizulegenden Wert von Anteilen an verbundenen Unternehmen identifiziert. Je-
doch ist es infolge der Ausübung der Verkaufsoption durch die Bajaj-Gruppe zu einem Abgang
der Anteile an der Bajaj Mobility GmbH zum Buchwert von 50,7 Mio. EUR gekommen.
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes von Anteilen an verbundenen Unternehmen erfordert
Annahmen und Schätzungen, die auf Basis der Gesamtumstände die Beurteilung umfassen, ob
der beizulegende Wert aus Verkaufstransaktionen bis zum Aufstellungszeitpunkt abzuleiten ist,
oder aus den nachhaltig erzielbaren Zahlungsströmen, die Annahmen über die Parameter wie die
Auswahl der Bewertungsmethode, die Schätzung der künftigen Einzahlungsüberschüsse sowie
die Festlegung des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes umfassen. Für den Jahresab-
schluss besteht damit das Risiko, dass nicht angemessene Annahmen und Schätzungen eine
wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Wert und damit den Wertansatz der Anteile an
verbundenen Unternehmen in der Bilanz und das Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrech-
nung haben können.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
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U
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:
x Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen
wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungs-
ansatzes durch das anteilige Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nach-
vollzogen.
x Wir haben die vom Management festgelegte Methodik der durchgeführten Wertminde-
rungstests nachvollzogen und beurteilt, ob diese im Hinblick auf die zum Bilanzstichtag
vorliegenden Umstände des jeweiligen Tochterunternehmens nach geltenden Standards zur
Unternehmensbewertung angemessen ist und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften
steht.
x Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen haben wir
uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft, die Annahmen über Wachstums-
raten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen leitenden Personen im
Unternehmen erörtert und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den
aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der vom Vorstand freigege-
benen Mittelfristplanung abgeglichen.
x Für die wesentlichen Planungsannahmen haben wir einen Vergleich der in den Vorjahren
erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten durchgeführt und analysiert,
ob historische Abweichungen vom Management bei den Planungsannahmen angemessen
berücksichtigt wurden.
x Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben wir mit markt-
und branchenspezifischen Richtwerten abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit des
Berechnungsschemas überprüft.
x Soweit sich die Bewertungsmethode auf bereits geschlossene vertragliche Verkaufsverein-
barungen bezieht, haben wir zudem anhand der Durchsicht der Vertragsunterlagen ge-
würdigt, ob die vom Unternehmen gewählte Bewertungsmethode mit den gesetzlichen
Vorschriften im Einklang steht. Den herangezogenen Bewertungspreis haben wir mit den
zugrundeliegenden Verträgen abgestimmt.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
10279341
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für
den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor-
schriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die
Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realis-
tische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der geprüfte Abschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
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Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kon-
trollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemes-
sen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen
der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dar-
gestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende An-
gaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-
treter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf-
werfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen An-
gaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließ-
lich der Angaben sowie ob der Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Er-
eignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die
wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf-
lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise
angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig
– auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte
Schutzmaßnahmen auswirken.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
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• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss aus-
getauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Ab-
schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachver-
halte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts
aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem
Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse
übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf
zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden recht-
lichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
U
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Ergänzung
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung
verweisen wir auf Abschnitt „B. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens“ im Lagebericht,
der die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt. Weiters verweisen wir auf den Abschnitt
Restrukturierungsverfahren und Going Concern im Lagebericht, der auf die voraussichtliche
Entwicklung der Gesellschaft eingeht.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
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Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Juni 2025 als Abschlussprüfer gewählt und am
2. Dezember 2025 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am
31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 30. September 2008 Abschluss-
prüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zu-
sätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph
Karer.
Linz
24. April 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christoph Karer
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die
Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk
darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich
ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht.
Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
ERKLÄRUNG DES VORSTANDS
GEMÄß § 124 ABS. 1 Z 3 BÖRSEGESETZ
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den
Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der
Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern
ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der
Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt,
dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der
Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen
ausgesetzt ist.
Wels, im April 2026
Der Vorstand der Pierer Industrie AG
Mag. Friedrich Roithner, CEO Mag. Zedin Sisic, CFO
Mag. Michaela Friepeß
ALLGEMEINE UNTERNEHMENSDATEN
B
erichtendes Unternehmen: Pierer Industrie AG
Sitz des Unternehmens: Österreich
Rechtsform des Unternehmens: Aktiengesellschaft
Land in dem das Unternehmen als juristische Person eingetragen ist: Österreich
Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Hauptsitz der Geschäftstätigkeit: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Name des Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH
Name des obersten Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH
Geschäftstätigkeit: Die Pierer Industrie AG ist die Holdinggesellschaft einer europäischen
Industriegruppe mit Unternehmensfokus auf Automotive, Aerospace und Elektronik.
KONTAKT
Mag.
a
Melinda Busáné Bellér
Investor Relations | Group Sustainability
E-Mail: industrie@pierer.com
Website: www.piererindustrie.at
HAFTUNGSHINWEIS
D
er vorliegende Bericht
• wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Richtigkeit der Daten überprüft. Dennoch
kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Summierung von gerundeten Beträgen und
Prozentangaben geringfügige Rechendifferenzen sowie Satz- und Druckfehler auftreten
können. Personenbezogene Begriffe wie „Mitarbeiter“ oder „Arbeitnehmer“ werden aus
Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet.
• enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund
unterschiedlicher Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Weder die
P
ierer Industrie AG noch eine andere Person übernehmen eine Haftung für solche
zukunftsbezogenen Aussagen. Die Pierer Industrie AG wird diese zukunftsbezogenen
Aussagen weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter
Annahmen oder Erwartungen aktualisieren.
• enthält Ergebnisse der Berichtsperiode und Vergleichswerte, die weder geprüft noch einer
prüferischen Durchsicht unterzogen wurden.
• stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere der Pierer Industrie AG zu kaufen oder
zu verkaufen.
IMPRESSUM
E
igentümer, Herausgeber und Verleger: Pierer Industrie AG
Edisonstraße 1, 4600 Wels, Österreich
FN 290677 t / Landes- und Handelsgericht Wels
Cover: Archiv / Abatec, LEONI, Pankl, Rosenbauer, SHW
529900YBFN87N63PFT672024-12-31529900YBFN87N63PFT672025-12-31529900YBFN87N63PFT672024-01-012024-12-31529900YBFN87N63PFT672025-01-012025-12-31529900YBFN87N63PFT672023-12-31529900YBFN87N63PFT672024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900YBFN87N63PFT672025-01-012025-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900YBFN87N63PFT672025-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900YBFN87N63PFT672024-12-31PIE:PerpetualBondsMember529900YBFN87N63PFT672025-01-012025-12-31PIE:PerpetualBondsMember529900YBFN87N63PFT672025-12-31PIE:PerpetualBondsMember529900YBFN87N63PFT672024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900YBFN87N63PFT672025-01-012025-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900YBFN87N63PFT672025-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900YBFN87N63PFT672024-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900YBFN87N63PFT672025-01-012025-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900YBFN87N63PFT672025-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900YBFN87N63PFT672024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900YBFN87N63PFT672025-01-012025-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900YBFN87N63PFT672025-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900YBFN87N63PFT672024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900YBFN87N63PFT672025-01-012025-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900YBFN87N63PFT672025-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900YBFN87N63PFT672024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900YBFN87N63PFT672025-01-012025-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900YBFN87N63PFT672025-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberifrs-full:OpeningBalanceAfterAdjustmentCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672024-01-012024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31PIE:PerpetualBondsMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31PIE:PerpetualBondsMemberifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31PIE:PerpetualBondsMemberifrs-full:OpeningBalanceAfterAdjustmentCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672024-01-012024-12-31PIE:PerpetualBondsMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberifrs-full:OpeningBalanceAfterAdjustmentCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672024-01-012024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMemberifrs-full:OpeningBalanceAfterAdjustmentCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672024-01-012024-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberifrs-full:OpeningBalanceAfterAdjustmentCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900YBFN87N63PFT672023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMemberifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyRequiredByIFRSsCumulativeEffectAtDateOfInitialApplicationMember529900YBFN87N63PFT672023-12-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