Jahresnanzbericht
|
2024
Pierer Industrie AG, Wels Beilage I
Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2024
Beilage I/1
Anhang- 31.12.2023
Nr. TEUR
31.12.2024
TEUR
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024
Vermögenswerte:
Langfristige Vermögenswerte:
Firmenwert
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
Latente Steueransprüche
Sonstige langfristige Vermögenswerte
22
23
24
25
26
27
207.854
23.960
837.523
67.246
821.418
351.166
36.258
173.250
27.052
9.117
90.182
302.960
2.020.287
927.699
Pierer Industrie AG,
Wels
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Steuererstattungsansprüche
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
28
29
30
1.075.270
214.461
460.493
98.502
184.933
36.458
4.045
7
3.700
0
314.029
58.044
2.042.470
407.472
4.062.757
1.335.171
31
32
Beilage I/2
Langfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer
Latente Steuerschulden
Andere langfristige Schulden
34
35
26
36
1.446.468
270.798
66.041
35.704
171.841
17.938
20.282
1.885
1.704.632
326.325
33
33
33
33
34
36
37
36
Anhang- 31.12.2023
Nr. TEUR
31.12.2024
TEUR
Pierer Industrie AG,
Wels
Eigenkapital und Schulden:
Eigenkapital:
Grundkapital
Ewige Anleihe
Sonstige Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Nicht beherrschende Anteile
1.000
1.000
27.700
27.700
511.923
415.476
540.623
444.176
620.744
47.222
1.161.367
491.398
Kurzfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rückstellungen
Steuerschulden
Andere kurzfristige Schulden
203.607
356.268
765.427
101.490
26.129
4.563
5.289
3.130
196.306
51.997
1.196.758
517.448
4.062.757
1.335.171
Beilage I/3
Anhang-
Nr.
10
angepasst
2023
2024
TEUR
TEUR
937.361
886.669
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis 31.12.2024
11
12
13
14
15
16
17
18
18
18
17
9
Pierer Industrie AG,
Wels
Umsatzerlöse
Herstellungskosten der zur Erzielung der
Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
Bruttoergebnis vom Umsatz
Vertriebsaufwendungen
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Verwaltungsaufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Erträge
Ergebnis aus at-Equity Beteiligungen
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis
Ergebnis vor Steuern
Ertragsteuern
Ergebnis des Geschäftsjahres aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
Ergebnis des Geschäftsjahres
davon Eigentümer des Mutterunternehmens
davon Nicht beherrschende Gesellschafter
-725.158
-717.882
212.203
168.787
-37.545
-35.662
-37.366
-40.017
-96.044
-81.338
-10.005
-69.301
17.159
9.975
-1.059
-11.428
47.343
-58.984
3.707
4.801
-27.520
-29.997
-1.344
9.025
22.186
-75.155
-9.159
-7.341
13.027
-82.496
76.922
-935.730
89.949
-1.018.226
41.841
-318.389
48.108
-699.837
Beilage I/4
Anhang- 2023
Nr. TEUR
2024
TEUR
Bewertung von Cashflow-Hedges
33
Steuereffekt
-10.565 -12.308
2.416 2.760
-16.336 -4.702
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1.1.2024 bis 31.12.2024
89.949 -1.018.226
-8.187 4.846
Pierer Industrie AG,
Wels
Ergebnis des Geschäftsjahres
Posten, die in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert wurden oder anschließend
umgegliedert werden können
Währungsumrechnungen
33
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust
umgegliedert werden
Neubewertung der Nettoschuld aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
33
Steuereffekt
-1.909
628
501
-152
-1.408
476
-17.744
-4.226
72.205
-1.022.452
33.503
-321.604
38.702
-700.848
Sonstiges Ergebnis nach Steuern
Gesamtergebnis
davon Eigentümer des Mutterunternehmens
davon Nicht beherrschende Gesellschafter
Beilage I/5
Konzern-Kapitalflussrechnung
für das Geschäftsjahr 1.1.2024 bis 31.12.2024
Anhang-
2023
2024
Nr.
TEUR
TEUR
Betriebstätigkeit
Ergebnis des Geschäftsjahres
89.949
-1.018.226
+ (-)
Zinsaufwendungen / Zinserträge
18
87.083
111.936
+
Steueraufwendungen
19
25.047
-205.644
+
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und
immaterielle Vermögenswerte
22, 23, 24
229.237
933.100
(-) +
Gewinne (Verluste) aus der Equity-Konsolidierung
17
-1.279
24.894
+ (-)
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Erträge)
VI
6.548
141.589
+
Zinseinzahlungen
11.638
19.479
-
Zinsauszahlungen
-92.948
-133.046
-
Steuerzahlungen
-16.802
-24.365
+
Erhaltene Dividenden
943
599
Brutto Cash-flow
339.416
-149.684
- (+)
Erhöhung (Verminderung) von Vorräten
-225.986
-18.223
- (+)
Erhöhung (Verminderung) von Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, Vorauszahlungen, sonstigen kurz-
und langfristigen Vermögenswerten
-119.046
-9.465
+ (-)
Erhöhung (Verminderung) von Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Vorauszahlungen und
anderen kurz- und langfristigen Schulden
-32.673
-262.210
Erhöhung (Verminderung) des Nettoumlaufvermögens
-377.705
-289.898
Cash-flow aus Betriebstätigkeit -38.289 -439.582
Pierer Industrie AG,
Wels
Beilage I/6
Anhang-
2023
2024
Nr.
TEUR
TEUR
Investitionstätigkeit
-
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen
23, 24
-396.596
-322.870
-
Auszahlungen für den Erwerb von als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien
-3.464
0
-
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
25, 27
0
-72.230
+
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen
Vermögenswerten und Sachanlagen
23, 24
14.197
3.766
+
Einzahlungen aus dem Verkauf von als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien
6.500 0
+
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
25, 27
194
0
-
Abspaltung von Tochterunternehmen
-3.581
0
-
Erwerb von Tochterunternehmen
9
-1.606
-39.409
-
Abgang von Tochterunternehmen
9
0
-49.809
-
Auszahlungen aus sonstigen Vermögenswerten
-2.275
-8.576
Cash-flow aus Investitionstätigkeit
-386.631
-489.128
Free Cash-flow -424.920 -928.710
Finanzierungstätigkeit
-
Dividendenzahlungen an Dritte
-69.644
-6.889
-
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
33
-12.144
-7.173
+
Einzahlungen von Eigenkapital in vollkonsolidierte Gesellschaften
von nicht beherrschenden Gesellschaftern
2.556 0
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten
VI
551.517
129.090
+
Aufnahme Anleihe
VI
0
0
-
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
VI
-57.241
-95.662
-
Tilgung Leasingverbindlichkeiten
VI, 44
-32.084
-31.031
+
Aufnahme sonstiger kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten
VI
11.024
685.573
Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit
393.984
673.908
Gesamt Cash-flow
-30.936
-254.802
+
Anfangsbestand der liquiden Mittel im Konzern
352.030
314.029
+
Veränderung durch Fremdwährungseffekte
-7.065
-1.183
Endbestand der liquiden Mittel im Konzern
32
314.029
58.044
Pierer Industrie AG,
Wels
33
9
36
0
0
-1.593
0
0
-1.593
-4.796
-6.389
0
0
-366
0
0
-366
-6.872
-7.238
0
0
0
0
0
0
172.004
172.004
0
0
-36.803
0
0
-36.803
-26.088
-62.891
Beilage I/7
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Ewige
Rücklagen
Ausgleichs-
Anteile
Konzern-
Anleihe
einschließlich
Rücklage
posten
nicht be-
eigen-
Grund-
(Perpetual
Konzern-
nach
Währungs-
herrschender
kapital
Anhang-
kapital
Bond)
bilanzgewinn
IFRS 9
umrechnung
Gesamt
Gesellschafter
Gesamt
Nr.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Stand am 1. Jänner 2024
1.000
27.700
534.421
-21.336
-1.163
540.623
620.744
1.161.367
Änderung der Bilanzierung von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (NCI Put-Optionen)
4
0
0
3.250
0
0
3.250
-3.250
0
Stand am 1. Jänner 2024 (angepasst)
1.000
27.700
537.671
-21.336
-1.163
543.873
617.494
1.161.367
Ergebnis des Geschäftsjahres
0
0
-318.389
0
0
-318.389
-699.837
-1.018.226
Sonstiges Ergebnis
33
0
0
153
-5.328
1.960
-3.215
-1.011
-4.226
Gesamtergebnis
0
0
-318.236
-5.328
1.960
-321.604
-700.848
-1.022.452
27
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Ewige
Rücklagen
Ausgleichs-
Anteile
Konzern-
Anleihe
einschließlich
Rücklage
posten
nicht be-
eigen-
Grund-
(Perpetual
Konzern-
nach
Währungs-
herrschender
kapital
Anhang-
kapital
Bond)
bilanzgewinn
IFRS 9
umrechnung
Gesamt
Gesellschafter
Gesamt
Nr.
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Stand am 1. Jänner 2023
1.000
27.700
552.611
-17.936
2.996
566.372
634.648
1.201.020
Ergebnis des Geschäftsjahres
0
0
41.841
0
0
41.841
48.108
89.949
Sonstiges Ergebnis
33
0
0
-894
-3.285
-4.159
-8.338
-9.406
-17.744
Gesamtergebnis
0
0
40.947
-3.285
-4.159
33.503
38.702
72.205
33
36
0
0
0
0
0
0
2.556
2.556
0
0
0
-115
0
-115
-194
-309
0
0
-35.640
0
0
-35.640
558
-35.082
0
0
115
0
0
115
9
124
1.000
27.700
534.421
-21.336
-1.163
540.623
620.744
1.161.367
Pierer Industrie AG,
Wels
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte
Kauf / Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen
Konsolidierungskreisveränderungen
Optionen auf nicht beherrschende Anteile
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und
Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert
worden sind
Gesellschafterzuschuss
Sonstiges
Stand am 31. Dezember 2024
0
-45
-45
-76
-121
0
0
255.208
0
0
255.208
0
255.208
0
0
5.506
0
0
5.506
-3.596
1.910
1.000
27.700
441.387
-26.709
797
444.176
47.222
491.398
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte
Kauf / Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen
Konsolidierungskreisveränderungen
Optionen auf nicht beherrschende Anteile
Kapitalerhöhung von nicht beherrschenden Gesellschaftern ohne
Änderung der Anteilsverhältnisse
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und
Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert
worden sind
Veränderungen aus Umgründungsmaßnahmen
Sonstiges
Stand am 31. Dezember 2023
0
0
-21.593
0
0
-21.593
-48.051
-69.644
0
0
-1.120
0
0
-1.120
-6.024
-7.144
0
0
0
0
0
0
61
61
0
0
-899
0
0
-899
-1.521
-2.420
Beilage I/8
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
I. Allgemeine Angaben ................................................................................................... 10
1. Angaben zum Unternehmen ................................................................................................................ 10
2. Informationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und
Insolvenzverfahren wesentlicher Tochterunternehmen ............................................................................... 10
3. Grundsätze der Rechnungslegung...................................................................................................... 13
4. Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................................................... 13
5. Neu angewendete Standards und Interpretationen ............................................................................ 14
6. Zukünftig anzuwendende Standards und Interpretationen .................................................................. 14
7. Schätzungen und Ermessensentscheidungen .................................................................................... 15
II. Konsolidierungskreis ................................................................................................... 17
8. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ........................................................................................ 17
9. Veränderungen im Konsolidierungskreis ............................................................................................. 18
III. Segmentberichterstattung ........................................................................................ 25
IV. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung ....................................... 27
10. Umsatzerlöse .................................................................................................................................. 27
11. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ........................... 28
12. Vertriebsaufwendungen .................................................................................................................. 29
13. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ................................................................................ 29
14. Verwaltungsaufwendungen ............................................................................................................. 30
15. Sonstige betriebliche Aufwendungen .............................................................................................. 30
16. Sonstige betriebliche Erträge .......................................................................................................... 30
17. Ergebnis aus At-Equity Beteiligungen ............................................................................................ 31
18. Finanz- und Beteiligungsergebnis ................................................................................................... 31
19. Ertragsteuern .................................................................................................................................. 31
20. Aufwendungen für den Abschlussprüfer ......................................................................................... 32
21. Mitarbeiter ....................................................................................................................................... 33
V. Erläuterungen zur Konzernbilanz ................................................................................ 33
22. Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36 ............................................................................ 33
23. Immaterielle Vermögenswerte ........................................................................................................ 35
24. Sachanlagen ................................................................................................................................... 38
25. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen ..................................................................... 39
26. Latente Steueransprüche ................................................................................................................ 41
27. Sonstige langfristige Vermögenswerte ............................................................................................44
28. Vorräte ............................................................................................................................................ 44
29. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ............................................................................... 45
30. Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte ............................................................... 45
31. Zur Veräusserung gehaltene langfristige Vermögenswerte ............................................................ 46
32. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ............................................................................... 46
33. Konzerneigenkapital ....................................................................................................................... 46
34. Finanzverbindlichkeiten ................................................................................................................... 49
35. Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer ............................................................................ 51
36. Andere kurz- und langfristige Schulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 53
Beilage I/9
37. Rückstellungen ................................................................................................................................ 54
VI. Angaben zur Kapitalflussrechnung .......................................................................... 55
VII. Risikobericht ............................................................................................................ 56
38. Finanzielle Risiken ........................................................................................................................... 56
VIII. Finanzinstrumente und Kapitalmanagement ............................................................ 63
39. Grundlagen ...................................................................................................................................... 63
40. Einstufung und beizulegende Zeitwerte ........................................................................................... 65
41. Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ......................................... 71
42. Hedging ........................................................................................................................................... 73
43. Kapitalmanagement ......................................................................................................................... 74
IX. Leasingverhältnisse ................................................................................................. 75
44. Leasingverhältnisse als Leasingnehmer (IFRS 16) ......................................................................... 75
45. Leasingverhältnisse als Leasinggeber (IFRS 16) ............................................................................ 77
X. Erläuterungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ................................. 77
46. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ....................................... 77
47. Organe der Pierer Industrie AG ....................................................................................................... 81
48. Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge ............................................................................................... 81
XI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ........................................................................ 81
XII. Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel) ............................................................ 83
XIII. Freigabe des Konzernabschlusses .......................................................................... 89
Beilage I/10
KONZERNANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
I.
ALLGEMEINE ANGABEN
1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Pierer Industrie AG, Sitz in 4600 Wels, Edisonstrasse 1, Österreich, ist das Mutterunternehmen der Pierer
Industrie-Gruppe (die „Gruppe“ bzw. der „Konzern“). Die Pierer Industrie AG ist im Firmenbuch beim Landes-
als Handelsgericht Wels, Österreich, unter der Nummer FN 290677 t eingetragen.
Die Gesellschaft steht mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels (oberstes Konzernmutterunternehmen),
und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss ein-
bezogen. Dieser Konzernabschluss wird beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Nummer
FN 134766 k hinterlegt und stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis dar.
Die beiden wesentlichen Unternehmensbereiche und Segmente des Konzerns war bis zur Endkonsolidierung
(Details siehe Punkt 9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“) die PIERER Mobility AG und ist weiterhin
die Pankl AG:
•
Die PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft der KTM AG einschließlich ihrer Tochtergesellschaf-
ten, einem führenden Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das
Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna, GASGAS und MV Agusta unter einem Dach. Zum Premium-
Markensortiment zählen auch die Hochleistungskomponenten der Marke WP und die speziellen KTM X-
BOW Hochleistungssportwagen. Husqvarna und GASGAS Elektrofahrräder sowie Fahrräder der Marke
Felt komplettieren das Zweiradsortiment von PIERER Mobility. Das Fahrradgeschäft wird von der Toch-
tergesellschaft Pierer New Mobility GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften durchgeführt.
•
Die Pankl AG ist im automotiven High-Tech Komponentenbereich tätig. Die Gruppe entwickelt, erzeugt,
wartet und vertreibt mechanische Systeme im Hochtechnologiebereich für dynamische Komponenten in
den weltweiten Nischenmärkten der Rennsport-, Luxusautomobil- und Luftfahrtindustrie. Als Automobilzu-
lieferer bietet die Pankl-Gruppe zudem auch effektive Lösungen im Bereich Pumpen und Motorkompo-
nenten sowie Leichtbau-Verbundbremsscheiben. Als führender Automobilzulieferer trägt die Pankl AG mit
ihren Produkten wesentlich zur Reduktion des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen im Automo-
bilbereich bei.
Darüber hinaus hält die Pierer Industrie-Gruppe unter anderem auch Beteiligungen an Unternehmen aus dem
Elektronikbereich. Die vollständige Beteiligungsliste sowie die entsprechenden Beteiligungshöhen an den je-
weiligen Gesellschaften können dem Kapitel XII „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ entnommen
werden.
2. INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM RESTRUKTURIERUNGSVER-
FAHREN DER PIERER INDUSTRIE AG UND INSOLVENZVERFAHREN WESENTLI-
CHER TOCHTERUNTERNEHMEN
Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO)
Die Pierer Industrie AG befand sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in einem europäischen Restruk-
turierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO), welches mit Datum von 25. November 2024
eröffnet wurde. Der Grund für die Eröffnung des Restrukturierungsverfahrens, lag in der drohenden Fälligstel-
lung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten durch die jeweiligen Gläubiger. Mangels ausreichender
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Liquidität zur sofortigen Tilgung dieser Finanzverbindlichkeiten hat das Management ein Restrukturierungs-
verfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO) beantragt, um die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden,
Vereinbarungen mit den betroffenen Gläubigern zu treffen und die Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die be-
troffenen Finanzverbindlichkeiten sind Anleihen mit einem noch fälligen Nennbetrag von € 115 Mio. und
Schuldscheindarlehen mit noch fälligen Nennbeträgen in Höhe von € 132,5 Mio. Auf Basis der ursprünglichen
Vereinbarungen mit den Gläubigern waren wesentliche Teile dieser Finanzverbindlichkeiten zum Bilanzstich-
tag 31. Dezember 2024 in mehr als einem Jahr fällig (i.e. Rückzahlung ab dem Jahr 2026 und danach).
Mit 20. Februar 2025 wurde der durch den Vorstand vorgelegte Restrukturierungsplan von den betroffenen
Gläubigern angenommen. Der Restrukturierungsplan sieht eine vollständige Rückzahlung der betroffenen Fi-
nanzverbindlichkeiten vor. Dementsprechend sind Finanzverbindlichkeiten in Höhe von € 170 Mio. bis längs-
tens 31. Dezember 2026 und Finanzverbindlichkeiten in Höhe von € 77,5 Mio. bis längstens 31. Dezember
2027 zu tilgen. Die Zahlung laufender Zinsen ist von dieser Verschiebung nicht betroffen. Im Zuge des Rest-
rukturierungsverfahrens wurde mit den Gläubigern zudem vereinbart, dass die vertraglichen Rechtsfolgen
sämtlicher Brüche von Covenants bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 nicht zur Anwendung kommen.
Der beschlossene Restrukturierungsplan sieht zur Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigen Zahlungs-
fähigkeit der Pierer Industrie AG die Beschaffung von Finanzmitteln durch eine Vielzahl an Maßnahmen vor.
Zu den Maßnahmen in Bezug auf die Sicherstellung, der mittel- und langfristigen Zahlungsfähigkeit zählen
insbesondere die Verwendung erwarteter Zahlungsmittelzuflüsse aus einem Genussrecht und die Veräuße-
rung von Anteilen an verbundenen Unternehmen für die erforderlichen Tilgungen. Zur Sicherstellung der kurz-
fristigen Zahlungsfähigkeit wurde der Gesellschaft von ihrer Muttergesellschaft, der Pierer Konzerngesell-
schaft mbH, ein Kreditrahmen in Höhe von € 20 Mio. eingeräumt.
Annahme zur Unternehmensfortführung
Der Vorstand geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Umsetzung der im Restruktu-
rierungsplan vorgesehenen Maßnahmen, zeitgerecht und in dem geplanten Ausmaß erfolgen kann, wenn-
gleich die Umsetzung dieser Maßnahmen mit Unsicherheiten behaftet ist. Insbesondere in Bezug auf die Um-
setzung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unterneh-
men, ist die Gesellschaft von Umständen abhängig, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dazu gehören unter
anderem makroökonomische und geopolitische Faktoren, Entwicklung von ökonomischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen in der Automobilindustrie, sowie das Vorhandensein von passenden Investoren. Im
Falle von wesentlichen Abweichungen zu den im Restrukturierungsplan vom Management erwarteten Zah-
lungsmittelzuflüssen, ist die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ihre Vermögenswerte zu realisieren
und ihre Schulden zu begleichen.
Die genannten Umstände stellen aus Sicht des Managements sowohl zum Bilanzstichtag als auch zum Zeit-
punkt der Aufstellung des Jahresabschlusses eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Annahme der
Unternehmensfortführung dar, wenngleich das Management mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der
Fortführung des Unternehmens ausgeht.
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM
Forschungs & Entwicklungs GmbH
Die KTM AG, samt ihrer Tochterunternehmen stellt den wesentlichen Teilbereich der PIERER Mobility-Gruppe
dar. Per 29. November 2024 hat der Vorstand der KTM AG nach Prüfung der Alternativen den Antrag auf
Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG
(Aktenzeichen 17 S 56/24b) und ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH (Aktenzeichen 17 S
59/24v) und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH (Aktenzeichen 17 S 62/24k) beim Landesgericht Ried im
Innkreis, Österreich, eingereicht. Ziel des Verfahrens war es, einen Sanierungsplan mit den Gläubigern zu
vereinbaren und die Gruppe nach Genehmigung dieses Plans fortzuführen. Ermöglicht werden sollte dies
unter anderem durch eine Redimensionierung der Gruppe zur nachhaltigen Sicherung ihres Fortbestands.
Den Gläubigern dieser drei genannten Gesellschaften wurde schließlich eine Sanierungsquote von 30% als
Kassaquote, zahlbar bis 23. Mai 2025, angeboten. Auf die Sanierungsbemühungen der KTM AG hatte die
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PIERER Mobility AG wesentlichen Einfluss, da aufgrund der wirtschaftlichen und organisatorischen Verflech-
tungen der Gesellschaften eine gemeinsame Vorgehensweise erforderlich war. Im von PIERER Mobility AG
geleiteten Prozess zur Suche von neuen Investoren konnte die Pierer Industrie AG mangels ausreichender
finanzieller Mittel nicht teilnehmen.
Oben angeführter Sanierungsplan wurde schließlich am 25. Februar 2025 von den Gläubigern mehrheitlich
angenommen. Es wurden keine Rechtsmittel seitens der Gläubiger eingelegt, weshalb die Festlegung der 30
%-igen Sanierungsquote rechtlich nicht mehr angefochten werden kann.
Die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden am 23. Mai 2025
durch Hinterlegung der 30%-igen Kassaquote vom 22. Mai 2025 im Umfang von TEUR 525.000 durch die
gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans formal abgeschlossen. Dies wurde durch die Kapitalzufuhr des
bisherigen Co-Investors Bajaj Auto Ltd. auf Ebene der PIERER Mobility AG und der KTM AG sichergestellt.
Insolvenzverfahren weiterer Konzerngesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe
Die Geschäftsführung der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH hat am 13. Dezember 2024 einen Antrag auf
ein Konkursverfahren beim Landesgericht Wels (Aktenzeichen 20 S 140/24z) gestellt. Hieraus resultieren für
die PIERER Mobility-Gruppe keine zusätzlichen wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit diesem Kon-
zernabschluss sowie der Berichterstattung im Konzernlagebericht. Die daraus resultierenden Risiken werden
gemeinsam mit den Risiken aus den Sanierungsverfahren der KTM AG, der KTM Components GmbH und der
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH beschrieben. Mit Eröffnung des Konkursverfahrens verlor die KTM
AG die Kontrolle über die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH, die daher endkonsolidiert wurde.
Aufgrund der Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe (weitere Ausführungen siehe Punkt 9. „Verän-
derungen im Konsolidierungskreis“) ergeben sich aufgrund der oben beschriebenen Sanierungs- und Insol-
venzverfahren auf Ebene der PIERER Mobility-Gruppe Auswirkungen auf den Bewertungsansatz der nach
der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen.
Auswirkung des Restrukturierungs- und Sanierungsverfahrens auf die Wertansätze von Vermögens-
werten und Schulden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024
Auf Basis der von der Geschäftsführung getroffenen Einschätzungen geht mit dem Restrukturierungsverfahren
und den Sanierungsverfahren in der Gruppe grundsätzlich keine Änderung der angewandten Rechnungsle-
gungsgrundsätze und der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einher (siehe obenstehende Erläuterun-
gen zur Annahme zur Unternehmensfortführung). Dennoch ergeben sich durch die mit den Verfahren einher-
gehenden Umstände und den sich daraus ergebenden Bilanzierungserfordernissen wesentliche Auswirkun-
gen auf den Konzernabschluss. Insbesondere der Verlust der Beherrschung an der PIERER Mobility AG führte
zu einer wesentlichen Änderung der im Konzernabschluss dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage.
Weiters wurden aufgrund des zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 aufrechten Restrukturierungsverfahrens
die langfristigen Finanzverbindlichkeiten, die dem Verfahren unterliegen, als kurzfristig dargestellt. Bei der
Bewertung der Vermögensgegenstände und dem Ansatz von Schulden wurden die im Jahr 2024 eröffneten
Verfahren und deren Folgewirkungen auf Basis der aktuellen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Bilanzaufstel-
lung berücksichtigt, wenngleich die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans und der Sanierungs-
pläne Ereignisse nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die zum 31. Dezember 2024 bestehenden erhöhten Unsicherheiten in Bezug auf die Planungsannahmen
wurden unter Bedachtnahme auf die Umstände des jeweiligen Teilbereichs durch Anwendung von Sicher-
heitsabschlägen insbesondere bei der Bewertung von Vorräten und nicht-finanziellen Vermögenswerten be-
rücksichtigt. Soweit sich aus den Verfahren spezifische Bilanzierungsmaßnahmen ergeben haben, sind diese
an den entsprechenden Stellen im Konzernabschluss und -lagebericht erläutert.
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3. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
Der Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 wurde in Übereinstimmung mit den
vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting
Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee
(IFRIC), soweit sie in der Europäischen Union angewendet werden, erstellt. Dabei wurden auch die zusätzli-
chen Anforderungen des § 245a Abs1 UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) erfüllt.
Der Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Rech-
nungslegungsvorschriften zugrunde. Diese sind mit Ausnahme neu angewandter Standards und untenstehend
beschriebener Anpassung der Bilanzierung hinsichtlich geschriebener Put-Optionen auf nicht beherrschende
Anteile ident mit jenen des Geschäftsjahres 2023 und wurden von allen einbezogenen Unternehmen ange-
wendet. Die einbezogenen Unternehmen haben, mit Ausnahme der Pankl Japan Inc., ihre Jahresabschlüsse
zum Konzernbilanzstichtag 31.12. aufgestellt. Der Bilanzstichtag der Pankl Japan Inc. ist der 30.09.
Der Konzernabschluss wird in der funktionalen Währung der Muttergesellschaft, dem Euro, aufgestellt. Alle
Beträge sind, soweit auf Abweichungen nicht gesondert hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (TEUR) gerundet,
wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.
Sämtliche kurzfristige Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich innerhalb eines Zeitraumes von
zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag bzw. eines Geschäftszyklus realisiert oder erfüllt. Alle anderen Ver-
mögenswerte und Schulden werden grundsätzlich außerhalb dieses Zeitraumes realisiert oder erfüllt.
4. ÄNDERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Im vorliegenden Konzernabschluss kam es mit Ausnahme der neu angewandten Standards und der Anpas-
sung der geschriebenen Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile zu keiner weiteren Änderung der Bi-
lanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Im Geschäftsjahr 2024 hat die Gruppe die Bilanzierung von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (NCI
Put-Optionen) angepasst. Die Anpassung erfolgte aufgrund des unter Punkt 9 „Veränderungen im Konsoli-
dierungskreis“ beschriebenen unterjährigen Erwerbs der MV Agusta Motor S.p.A., da die bisher vorhandene
NCI Put-Option und die in ihrem Zusammenhang angesetzte Optionsverbindlichkeit von untergeordneter Be-
deutung war. Um eine bessere und genauere Darstellung von NCI Put-Optionen im Konzernabschluss sicher-
zustellen, wurde die Bilanzierung wie folgt angepasst.
Bisher wurde eine finanzielle Verbindlichkeit für die kündbaren nicht beherrschenden Anteile angesetzt und
weiterhin die nicht beherrschenden Anteile im Eigenkapital ausgewiesen. Die angepasste Darstellung folgt der
sogenannten Methode der Teilgewinnrealisierung, wonach die Put Optionen der Minderheitsgesellschafter
unterjährig als Eigenkapitalgeber des Konzerns betrachtet und daher bei der Gewinnverwendung entspre-
chend mitberücksichtigt werden. Zu jedem Stichtag werden die entsprechenden nicht beherrschenden Anteile
erfolgsneutral gegen die Kaufpreisverbindlichkeit und das Eigenkapital ausgebucht. Die nicht beherrschenden
Anteile im Eigenkapital werden innerhalb des Eigenkapitals von dem Posten „nicht beherrschende Anteile“ in
den Posten „Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn“ umgegliedert.
Zum 31. Dezember 2023 führt dies zu einer Umgliederung in Höhe von TEUR 3.250 (zum 31. Dezember 2022:
TEUR 5.296). Da sich die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf diesen Punkt beschränkt,
ist die Gruppe der Ansicht, dass die Aufnahme einer dritten Spalte in der Bilanz keinen zusätzlichen Informa-
tionsnutzen für den Abschluss darstellt.
Aufgrund der Endkonsolidierung der PIERER Mobility AG sind die Verbindlichkeiten aus den gegenständlichen
Put-Optionen zum 31. Dezember 2024 nicht mehr in der Konzernbilanz enthalten.
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Die Änderung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2023 1.1.2023 1.1.2023 (angepasst) (nicht (angepasst) (nicht angepasst) angepasst) Grundkapital 1.000 1.000 1.000 1.000 Ewige Anleihe 27.700 27.700 27.700 27.700 Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn 511.923 515.173 537.672 532.376 Den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbares 540.623 543.873 566.372 561.076 Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile 620.744 617.494 634.648 639.944 Eigenkapital Gesamt 1.161.367 1.161.367 1.201.020 1.201.020
5. NEU ANGEWENDETE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die erstmalig verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die auch
bereits von der EU-Kommission zum 31. Dezember 2024 übernommen wurden:
Alle geänderten Standards und Interpretationen sind für die Pierer Industrie-Gruppe nicht relevant bzw. haben
keinen wesentlichen Einfluss.
6. ZUKÜNFTIG ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die bereits von der EU-Kommission übernommenen Änderungen von Standards
und Interpretationen, welche jedoch zum Bilanzstichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und auch
nicht vorzeitig angewendet wurden:
Veröffentlicht durch Erstmalige Anwendung Neue oder geänderte Standards und Interpretationen das IASB 1. Jänner 2025Änderungen an IAS 21 – Auswirkungen von Wechsel- 15. August 2023kursänderungen - Fehlende Umtauschbarkeit
Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, welche aber im Ge-
schäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. von der EU-Kommission noch nicht über-
nommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen:
Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch das IASB 1. Jänner 2024Änderung an IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig und langfristige Schulden (ein-schließlich Verschiebung des Zeitpunkts des In- 31. Oktober 2022krafttretens sowie langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants) Änderungen zu IFRS 16 Leasing – Leasingverbind- 22. September 2022lichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 – Lieferantenfinan- zierungsvereinbarungen (Supplier Finance Arrange- 25. Mai 2023 ments)
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Von den zukünftig anzuwendenden Standards bzw. Interpretationen werden keine wesentlichen materiellen
Änderungen von bilanzierten Vermögenswerten, Schulden oder sonstigen Angaben im Konzernabschluss er-
wartet. Eine Ausnahme stellt lediglich die Erstanwendung von IFRS 18 dar. Von der Gruppe werden hier ak-
tuell die möglichen Auswirkungen des neuen Standards, insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Gewinn-
und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen Angabepflichten für management perfor-
mance measures bewertet. Die Gruppe prüft auch die Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Informationen
in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden.
7. SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getrof-
fen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbind-
lichkeiten am Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr beeinflus-
sen. Bei der Vornahme von Schätzungen berücksichtigt der Vorstand Erfahrungswerte und aktuelle Progno-
sen. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen, wenn sich ange-
nommene Parameter entgegen der Erwartung entwickeln. Bei Bekanntwerden neuer Gegebenheiten werden
diese entsprechend berücksichtigt und bisherige Annahmen angepasst.
•
Insbesondere werden Annahmen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen
Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer getroffen. Zum Bilanzstichtag waren Firmenwerte
in Höhe von TEUR 23.960 (Vorjahr: TEUR 207.854) sowie Markenwerte in Höhe von TEUR 39.951 (Vor-
jahr: TEUR 240.929) angesetzt. Weiterführende Informationen zu den Werthaltigkeitstests sind den Erläu-
terungen unter Punkt 22. „Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“ zu entnehmen.
•
Latente Steueransprüche auf nicht verfallbare steuerliche Verlustvorträge werden unter der Annahme an-
gesetzt, dass in den nächsten fünf Jahren ausreichend steuerliches Einkommen zur Verwertung der steu-
erlichen Verlustvorträge erwirtschaftet wird. Bei Unsicherheiten in den Annahmen werden entsprechende
Wertberichtigungen gebildet. Zum 31. Dezember 2024 wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge
in Höhe von TEUR 7.955 (Vorjahr: TEUR 26.974) aktiviert. Weitere Details zu den latenten Steuern sind
den Erläuterungen unter Punkt 26. „Latente Steueransprüche“ zu entnehmen.
•
Daneben bestehen Schätzungsunsicherheiten beim Ansatz und der Bewertung von Verpflichtungen für
Leistungen an Arbeitnehmer. Es werden Annahmen zu den folgenden Faktoren getroffen: Erwartungs-
werte, demografische Annahmen wie das Pensionsalter von Frauen/Männern und Mitarbeiterfluktuation
sowie finanzielle Annahmen wie Rechnungszinssatz und künftige Lohn- und Gehaltstrends. Zum Bilanz-
stichtag waren Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 35.704 (Vorjahr: TEUR
66.041) angesetzt. Weiterführende Informationen sind den Erläuterungen unter dem Punkt 35. „Verpflich-
tungen für Leistungen an Arbeitnehmer“ zu entnehmen.
Neue oder geänderte Standards Anwendungszeitpunkt IASB Veröffentlicht und Interpretationen durch das IASB Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 1.1.2026 30.5.2024 Finanzinstrumente: Angaben - Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 1.1.2027 9.4.2024 IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Re- 1.1.2027 9.5.2024 chenschaftspflicht: Angaben Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 1.1.2027 18.12.2024 Finanzinstrumente: Angaben Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen
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•
Bei Leasingverhältnissen werden Einschätzungen über die Laufzeit und Zinssätze getroffen. Weitere An-
gaben dazu sind unter Punkt 24. „Sachanlagen“ sowie unter Punkt 44. „Leasingverhältnisse als Leasing-
nehmer“ zu finden.
•
Bei der Bewertung von Vorräten werden Einschätzungen hinsichtlich künftiger Absatzmöglichkeiten bzw.
der Wahrscheinlichkeit, mit den vorhandenen Vorräten im Produktionsprozess Verwendung zu finden, ge-
troffen. Weitere Informationen sind unter Punkt 28. „Vorräte“ zu finden.
•
Das Genussrecht ist gemäß IFRS 9 als Fremdkapitalinstrument einzustufen und zum beizulegenden Zeit-
wert über die Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) zu bewerten. Dabei bestehen Schätzungsunsicherhei-
ten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, der auf Basis eines DCF-Verfahrens ermittelt wird.
Weitere Informationen sind unter Punkt 27. „Sonstige langfristige Vermögenswerte“ zu finden.
Folgende Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden in der
Pierer Industrie-Gruppe getroffen:
• Entwicklungskosten:
Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode ak-
tiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf Annahmen des Managements zur Einschätzung
des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens der getätigten Aufwendungen und der technischen Machbarkeit
des entwickelten Produktes oder Verfahrens sowie dessen Marktgängigkeit.
• Konsolidierung
Bei der Festlegung, ob Beherrschung gemäß IFRS 10 vorliegt, übt das Management Ermessensentschei-
dungen bei der Bestimmung der relevanten Aktivitäten der Tochterunternehmen sowie der Festlegung, ob
der Konzern aufgrund bestehender Rechte an den Tochterunternehmen über die Fähigkeit verfügt, die
maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken aus. Dazu zählt insbesondere auch die Beurteilung, ob die Rechte
aufgrund etwaiger Barrieren als "substantiell" einzustufen sind. Weitere Informationen siehe auch Punkt 9.
„Veränderungen im Konsolidierungskreis“.
Auswirkungen von klimabezogenen Aspekten auf die Rechnungslegung
Umweltgerechtes Handeln und nachhaltiges Wirtschaften stehen im Mittelpunkt der Unternehmensstrategie.
In diesem Zusammenhang berücksichtigt die Gruppe den Klimawandel bei der Entwicklung neuer Produkte
und investiert weiterhin in Lösungen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort. Aktuelle Entwicklungen und
Maßnahmen bezüglich Klimawandel und Nachhaltigkeit führen nicht zu grundlegend geänderten Annahmen
und Schätzungen in der Rechnungslegung. Dies steht auch im Einklang mit der Einschätzung des Vorstands,
dass der Klimawandel voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Beurteilung der Unterneh-
mensfortführung im Rahmen der Abschlusserstellung hat. Der Vorstand schätzt die potenziellen Auswirkungen
klimabedingter Chancen und Risiken auf den Konzernabschluss nach IFRS wie folgt ein:
• Nutzungsdauer von Vermögenswerten: Die Gruppe hat evaluiert, inwiefern die Nutzungsdauern von Sach-
anlagen aufgrund von klimabezogenen Risiken beeinflusst sein könnten. Eine Beurteilung erfolgte insbe-
sondere dahingehend, ob auf Basis bestehender und angekündigter gesetzlicher und regulatorischer Vor-
gaben das Verschmutzungspotential einzelner Industrieanlagen (beispielsweise durch Überschreitung
von Emissionsgrenzwerten) für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen ein Risiko darstellt. Eine Beein-
flussung von Nutzungsdauern durch externe oder interne Verpflichtungen konnte dabei nicht abgeleitet
werden.
• Wertminderungen von Vermögenswerten: Den kurz- und mittelfristigen Finanzplanungen und damit den
Werthaltigkeitstests liegt die nachhaltig ausgerichtete Strategie der Gruppe zugrunde. In den kurz- und
mittelfristigen Finanzplanungen der einzelnen CGUs werden Annahmen zu klimabedingten Faktoren bei
Investitionsprogrammen
(CAPEX),
Technologien
und
Produktionsverfahren
zum
Erreichen
der
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konzerninternen Klimaziele sowie beim darauf basierenden ökologisch nachhaltigen Produktmix sachge-
recht berücksichtigt.
• Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten: Im Geschäftsjahr 2024 sind in der Gruppe keine Verpflich-
tungen aus Klimaschutzgesetzen und/oder Klimaregulatorien entstanden, die den Ansatz einer Rückstel-
lung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten. Es bestehen keine Verpflichtungen
zur Rekultivierung bestehender Grundstücke.
II.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
8. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND -METHODEN
In den Konzernabschluss der Pierer Industrie AG werden alle wesentlichen Tochterunternehmen im Wege der
Vollkonsolidierung einbezogen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Die Ab-
schlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherr-
schung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Betrag für die nicht beherr-
schenden Anteile wird - sofern nicht anders angegeben - mit dem anteiligen Reinvermögen am erworbenen
Unternehmen ohne Firmenwertkomponente erfasst.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind in der Bilanzposition „Nach der Equity-Methode bilanzierte
Finanzanlagen“ ausgewiesen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen
maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz-
und Geschäftspolitik hat. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach
dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der nach
der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss oder
die gemeinschaftliche Führung endet.
Die Berichtswährung der Pierer Industrie-Gruppe ist der Euro. Die Tochterunternehmen sowie die nach der
Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen stellen die Jahresabschlüsse in ihrer funktionalen Währung auf.
Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltene Vermögenswerte und Schulden mit dem
Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem durchschnitt-
lichen Devisenkurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Folgende für die Pierer Industrie-Gruppe wesentlichen
Kurse wurden für die Währungsumrechnung in die Berichtswährung herangezogen:
Stichtagskurs Durchschnittskurs 31.12.2024 31.12.2023 2024 2023 US-Dollar 1,0389 1,1050 1,0808 1,0829 Britisches Pfund 0,8292 0,8691 0,8450 0,8688 Schweizer Franken 0,9412 0,9260 0,9534 0,9717 Japanischer Yen 163,0600 156,3300 164,0558 153,1758 Südafrikanischer Rand 19,6188 20,3477 19,8325 20,0410 Mexikanischer Peso 21,5504 18,7231 20,0134 19,0658 Australischer Dollar 1,6772 1,6263 1,6438 1,6347 Kanadischer Dollar 1,4948 1,4642 1,4835 1,4620 Chinesischer Renminbi 7,5833 7,8509 7,7733 7,6839 Rumänischer Leu 4,9743 4,9756 4,9753 4,9514 Brasilianischer Real 6,4253 5,3618 5,8907 5,3940
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9. VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS
Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der Pierer Industrie
AG stehen, sind in den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 einbezogen. Die Anzahl der
Unternehmen im Konsolidierungskreis hat sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt:
Vollkonsolidierte Gesellschaften At Equity Gesellschaften Stand zum 31.12.2023 114 11 Konsolidierungskreiszugänge 6 4 Konsolidierungskreisabgänge -3 -1 Abgänge durch Verschmelzung -8 0Endkonsolidierung PIERER Mobility-Gruppe -80-5 Stand zum 31.12.2024 29 9 davon ausländische Unternehmen 21 2
Die Pierer Industrie AG, als Mutterunternehmen der Pierer Industrie-Gruppe, wurde in dieser Aufstellung nicht
berücksichtigt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie deren Erstkonsolidierungs-
zeitpunkte sind im Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ angeführt.
ÄNDERUNGEN VOLLKONSOLIDIERTER GESELLSCHAFTEN
• Aufgegebener Geschäftsbereich - Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe
Wesentliche Tochterunternehmen des Teilbereichs "PIERER Mobility" befanden sich zum 31.12.2024 in ei-
nem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (siehe dazu Punkt 2). Aufgrund der Ausgestaltung der PIERER
Mobility AG als Holding- und Finanzierungsgesellschaft für das Motorcycle und Bicycle-Geschäft und den da-
raus entstandenen wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen, verfolgte die PIERER Mobility-Gruppe ein
gemeinsames Sanierungskonzept. Das Management der PIERER Mobility AG, sowie das Management von
Pierer New Mobility GmbH, KTM AG sowie ausgewählter Tochtergesellschaften haben in diesem Zuge Fort-
bestehensprognosen für die jeweiligen Gesellschaften bzw. (Teil-)Konzerne erstellt. Eine wesentliche Bedin-
gung für den Fortbestand der PIERER Mobility AG war neben der Zufuhr von frischem Kapital auch die erfolg-
reiche Sanierung und der Fortbestand der Einzelunternehmen der Gruppe, insbesondere der KTM AG, der
KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH als auch der Vertriebstöchter.
Aufgrund des laufenden Reorganisationsverfahrens der Pierer Industrie AG und der zum Zeitpunkt der Insol-
venzeröffnung fehlenden finanziellen Mittel der Pierer Industrie AG hat das Management beurteilt, ob durch
die Eröffnung der Sanierungsverfahren innerhalb der PIERER Mobility-Gruppe finanzielle Barrieren entstan-
den sind, die die Pierer Industrie AG an der Ausübung ihrer Rechte hindern. Entsprechend der gegebenen
Umstände stellte das Management der Pierer Industrie AG fest, dass die Gesellschaft mangels finanzieller
Mittel nicht in der Lage ist an der Sanierung der PIERER Mobility-Gruppe teilzunehmen und erwartete somit,
dass die Beherrschung an der PIERER Mobility AG nicht aufrechterhalten werden kann. Dementsprechend
war die Pierer Industrie AG nicht mehr in die maßgeblichen Tätigkeiten der PIERER Mobility-Gruppe (insb.
den Sanierungsbemühungen, Investorensuche, etc.) involviert und wurde von dieser auch bei der Investoren-
suche nicht mehr berücksichtigt. Dies gilt sinngemäß auch für die für den Konzernabschluss der Pierer Indust-
rie AG nicht wesentliche Zwischenholding Pierer Bajaj AG, die ausschließlich als gemeinsame Holdinggesell-
schaft für die Anteile an der PIERER Mobility AG von Pierer Industrie AG und der Bajaj-Gruppe dient und
neben Halten und Verwalten der Anteile an der PIERER Mobility AG keine Tätigkeiten ausführt. Soweit in
diesem Konzernabschluss vom Verlust der Beherrschung an der PIERER Mobility AG gesprochen wird, be-
zieht sich dies somit ebenfalls auf die Pierer Bajaj AG.
Die nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Umstände, wie die Einräumung einer Call-Option über sämtliche
unmittelbar und mittelbar gehaltenen Anteile an der PIERER Mobility AG an den neuen Investor sowie die
Beilage I/19
gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans der KTM AG bestätigen aus Sicht des Managements die zum
Bilanzstichtag getroffene Einschätzung, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung der Sanierungsverfahren innerhalb
der PIERER Mobility-Gruppe keine Beherrschung mehr an dieser vorlag.
Die PIERER Mobility-Gruppe wird daher aufgrund des Verlusts der Beherrschung zum 29. November 2024
nicht mehr in den Konzernabschluss der Pierer Industrie AG einbezogen, sondern unter als assoziiertes Un-
ternehmen dargestellt. Die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden der PIERER Mobility-Gruppe stellen
sich zum Zeitpunkt der Endkonsolidierung wie folgt dar:
in TEUR Sachanlagen -364.891Firmenwert -4.875Immaterielle Vermögenswerte -482.112Latente Steueransprüche -203.206Sonstige langfristige Vermögenswerte -59.181Langfristige Vermögenswerte -1.114.265Vorräte -715.426Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -392.606Forderungen und sonstige Vermögenswerte -186.956Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -49.809Kurzfristige Vermögenswerte -1.344.797Vermögenswerte -2.459.062Finanzverbindlichkeiten 132.979 Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 32.028 Latente Steuerschulden 103.016 Andere langfristige Schulden 96.447 Langfristige Schulden 364.470 Finanzverbindlichkeiten 1.660.924 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 414.753 Rückstellungen 64.075 Andere kurzfristige Schulden 150.223 Kurzfristige Schulden 2.289.975 Schulden 2.654.445 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter -122.036Abgegangene Nettovermögenswerte 73.347 Zugang At-Equity Anteile PIERER Mobility AG (Fair-Value) 122.685 Recycling von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses 3.185 Endkonsolidierungserfolg 199.217
Der Fair-Value der Anteile an der PIERER Mobility AG wurde mit dem Börsenkurs der Gesellschaft per 29.
November 2024 ermittelt, welcher 9,00 CHF je Aktie an der SIX Swiss Exchange betrug (umgerechnet 9, 67
Euro je Aktie). Aufgrund der Notierung der Aktien der PIERER Mobility AG an einem aktiven Markt, handelt es
sich um einen Fair-Value der Stufe 1. Das Endkonsolidierungsergebnis ist im Ergebnis aus dem aufgegebenen
Geschäftsbereich in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
Beilage I/20
Die Konzern-Kapitalflussrechnung beinhaltet sowohl die Cashflows aus dem fortgeführten als auch aus dem
aufgegebenen Geschäftsbereich. Die den aufgegebenen Geschäftsbereich betreffenden Cash-flows setzen
sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Cash-flow aus Betriebstätigkeit -110.851-511.184Cash-flow aus Investitionstätigkeit -302.140-395.151Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit 398.662650.359-14.329-255.976
Die abgegangenen Zahlungsmittel der PIERER Mobility-Gruppe in Höhe von TEUR 49.809 sind in der Kapi-
talflussrechnung im Cash-flow aus Investitionstätigkeit im Posten Abgang von Tochterunternehmen enthalten.
Das Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich setzt sich wie folgt zusammen:
2023 TEUR 2024 (angepasst) Umsatzerlöse 2.659.374 1.790.421 Aufwendungen -2.502.410 -3.075.141Entkonsolidierungsgewinn 0 199.217 Sonstige Erträge 3.736 17.703 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 160.700 -1.067.800Finanzergebnis -67.890-80.915Ertragssteuern -15.888212.985 Ergebnis nach Steuern 76.922 -935.730davon Eigentümer des Mutterunternehmens 30.305 -251.738davon Nicht beherrschende Gesellschafter 46.617 -683.992
Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2024 beinhalten neben den laufenden Aufwendungen Sondereffekte im
Zusammenhang mit den Sanierungsverfahren und Restrukturierungen innerhalb der PIERER Mobility-Gruppe.
Diese betreffen u.a. Abschreibungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 152.420, Rückstellungen für mögliche
Schadensersatz- und Leistungsansprüche in Höhe von TEUR 31. 424 und Wertminderungen von langfristigen
Vermögenswerten in Höhe von TEUR 483. 518 (weitere Informationen siehe auch Punkt 22. „Firmenwert
und Werthaltigkeitstest nach IAS 36“) und TEUR 147.311 im Zusammenhang mit der Einstufung der MV
Agusta Motor S.p.A. und deren Tochterunternehmen als Veräußerungsgruppe gem. IFRS 5.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Geschäftsjahr 2024 größtenteils die erfolgswirksame Aufwer-
tung der unterjährig bislang At Equity-gehaltenen Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A. in Höhe von TEUR
16.339.
Die Ertragssteuern beinhalten die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 206.
588.
Auf Ebene der PIERER Mobility-Gruppe wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert, welche im
Jahr 2025 mit dem Sanierungsgewinn unter der Voraussetzung der rechtskräftigen Bestätigung des Sanie-
rungsplans durch das Insolvenzgericht verrechnet werden. Nach § 23a Abs. 2 KStG ist bei Vorliegen von
Sanierungsgewinnen, die durch Erfüllung der Sanierungsplanquote nach Abschluss eines Sanierungsplanes
entstanden sind, die Körperschaftssteuer insoweit nicht festzusetzen, als sie den der Sanierungsplanquote
entsprechenden Betrag übersteigt. Von einer Festsetzung der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Steuer
(=Differenzbetrag) ist in jenem Ausmaß Abstand zu nehmen, welches sich durch Anwendung des dem Forde-
rungsnachlass entsprechenden Prozentsatzes (100 % abzüglich Sanierungsplanquote) auf diesen Differenz-
betrag ergibt (Nichtfestsetzungsbetrag).
Beilage I/21
• Unterjährige Zu- und Abgänge von Tochterunternehmen
Im Geschäftsjahr 2024 erlangte der Konzern Beherrschung an den im folgenden beschriebenen Tochterun-
ternehmen. Da diese dem Teilkonzern PIERER Mobility AG angehören, wurde die Beherrschung per 29. No-
vember 2024 wieder verloren und die Gesellschaften somit endkonsolidiert.
MV Agusta Motor S.p.A.
Der Vorstand der PIERER Mobility-Gruppe hat bereits bei erstmaliger Unternehmensbeteiligung die strategi-
sche Entscheidung getroffen, die der Gruppe im Rahmen des Kooperationsvertrages mit der MV Agusta Motor
S.p.A. eingeräumte Call-Option bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 auszuüben und im Frühjahr 2026
weitere 25,0% an der MV Agusta Motor S.p.A. zu erwerben. Im Februar 2024 haben beide Parteien vereinbart,
dass diese Call-Option sofort ausgeübt werden kann, wodurch sich der Anteil der PIERER Mobility-Gruppe an
der bisher At Equity gehaltenen MV Agusta Motor S.p.A. auf 50,1% erhöht. Die Vereinbarung wurde im März
2024 vollzogen, womit MV Agusta Motor S.p.A. zum 1. März 2024 ein vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
der Gruppe wurde.
Die MV Agusta Motor S.p.A. hält 100% der Anteile an ihren Tochtergesellschaften Centro Stile MV Agusta
S.r.l., Borgo Maggiore, San Marino, und MV Agusta USA LLC, Pennsylvania, Vereinigte Staaten. Diese Toch-
tergesellschaften wurden ebenfalls im Rahmen der Erstkonsolidierung durch die Gruppe einbezogen. Darüber
hinaus hält die MV Agusta Motor S.p.A. 100% der Anteile an der MV AGUSTA Operations GmbH, Köln,
Deutschland, die sich seit Februar 2024 in Liquidation befindet. Aufgrund der daraus resultierenden Einschrän-
kungen der Beherrschung und der Unwesentlichkeit der Gesellschaft wurde diese nicht in den Konsolidie-
rungskreis der Gruppe einbezogen.
Bis zum 29. Februar 2024 wurde der Anteil an der MV Agusta Motor S.p.A. in der Gruppe nach der Equity-
Methode bilanziert, da der gehaltene Anteil nur 25,1% betrug. Unmittelbar vor Erlangung der Beherrschung
sind diese bisherigen Anteile mit ihrem beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten. Daraus resultiert ein Ertrag
von TEUR 16.339. Zugleich erfolgte eine erfolgswirksame Erfassung anlässlich der Erfüllung bestehender
Geschäftsbeziehungen (pre-existing relationship) aufgrund von Bewertungsvorgängen (TEUR 4.177) sowie
über darauf basierende erfasste latente Steuererträgen (TEUR 961). Die erfolgswirksamen Effekte sind im
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten.
Der vereinbarte Kaufpreis betrug TEUR 45.000 (davon TEUR 35.000 in bar und TEUR 10.000 in Aktien der
PIERER Mobility AG) zuzüglich TEUR 70 Devisentransaktionssteuer und einer Kaufpreisnachzahlung von
mindestens TEUR 5.000. Die nachträgliche Kaufpreiszahlung war abhängig von der Entwicklung des Unter-
nehmenswertes des erworbenen Unternehmens anhand eines EBITDA-Multiples auf Basis des Jahresab-
schlusses für das Geschäftsjahr 2026. Bei der Kaufpreisermittlung wurde diese Earn-Out-Verbindlichkeit auf-
grund der damals gültigen Planungen mit einem Betrag von TEUR 4.242 berücksichtigt.
Die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen beinhalteten Put-Optionen für die verbleibenden nicht beherr-
schenden Anteile, bei denen die Gruppe Stillhalter ist. Der Wert war abhängig von der zukünftigen Entwicklung
der MV Agusta Motor S.p.A., insbesondere der Entwicklung des Unternehmenswertes des erworbenen Unter-
nehmens anhand eines EBITDA-Multiples. Die Gruppe bilanzierte dieses Andienungsrecht der Minderheits-
gesellschafter nach der Teilgewinnrealisierungsmethode, wonach den Minderheitsgesellschaftern ein Anteil
am Ergebnis zugewiesen und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Gleichzeitig wurden die ent-
sprechenden nicht beherrschenden Anteile zu jedem Bilanzstichtag erfolgsneutral gegen die Kaufpreisver-
bindlichkeit und das Eigenkapital ausgebucht. Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung belief sich die entspre-
chende finanzielle Verbindlichkeit aus dieser Put-Option nach zugrunde gelegter Planung auf TEUR 50.711.
Die Transaktion wurde nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 unter Anwendung der Full-Goodwill-Methode
bilanziert.
Beilage I/22
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der MV Agusta Motor S.p.A.
und ihrer Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (zum 1. März
2024) stellen sich wie folgt dar:
TEUR Langfristige Vermögenswerte 88.094 Kurzfristige Vermögenswerte 33.511 Davon Forderungen gegenüber konsolidierten Tochterunternehmen 1.341 Langfristige Verbindlichkeiten 13.279 Kurzfristige Verbindlichkeiten 44.700 Davon Verbindlichkeiten gegenüber konsolidierten Tochterunternehmen 25.405 Nettovermögen 63.626 Fair Value der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile 27.575 Erfüllung bestehender Geschäftsbeziehungen (pre-existing relationship) 12.311 Zahlungsmittel 35.070 Eigenkapitalinstrumente 10.000 Kaufpreisverbindlichkeit 4.242 Übertragene Gegenleistung 89.198 Nicht beherrschende Anteile 50.711 Nettovermögen -63.626Firmenwert 76.283 Gezahlte Gegenleistung -45.070Zugegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 707 Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb -44.363
Der oben ausgewiesene Firmenwert (Full-Goodwill-Methode) in Höhe von TEUR 76.283 resultiert aus dem
Ertragspotenzial des Unternehmens, das nach IFRS nicht auf einzeln aktivierbare Posten zu verteilen ist. Der
Firmenwert wurde der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „KTM“ zugeordnet worden.
Mit der Vollkonsolidierung hat die Gruppe auch die Marke „MV Agusta“ zur Gänze erworben. Der beizulegende
Zeitwert der Marke belief sich auf TEUR 37.982. Weiterhin hat die Gruppe bereits bestehende Beziehungen
(pre-existing relationships) zur MV Agusta Motor S.p.A. berücksichtigt, was zu einem Aufwand in Höhe von
TEUR 4.177 aufgrund der Neubewertung dieser bereits bestehenden Beziehungen sowie zu einer Ausbu-
chung eines immateriellen Vermögenswertes in Höhe von TEUR 20.166 führte. Der entstandene Aufwand ist
im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten (siehe oben).
Im Rahmen der Akquisition wurden Zeitwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
TEUR 1.947 und sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Höhe von TEUR 14.741 übernommen. Die
voraussichtlich uneinbringlichen Forderungen werden als unwesentlich angesehen. Die MV Agusta Motor
S.p.A. und ihre Tochterunternehmen trugen seit Vollkonsolidierung mit TEUR 1.999 zum Umsatz des aufge-
gebenen Geschäftsbereichs und mit TEUR 7.748 zum Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs (vor
Konsolidierungseffekten) bei. Hätte der Erwerb bereits zum 1. Januar 2024 stattgefunden, wäre der Beitrag
zum Umsatz unverändert geblieben und der Beitrag zum Ergebnis beliefe sich auf TEUR 8.634. Der unverän-
derte Effekt auf den Umsatz ist darauf zurückzuführen, dass die MV Agusta S.p.A. vor der Vollkonsolidierung
ausschließlich Umsätze mit Tochtergesellschaften der Gruppe erzielt hat.
Beilage I/23
Veräußerung der MV Agusta Motor S.p.A.
Wie oben beschrieben wurden die Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, sowie die Anteile
an den sonstigen MV Agusta-Gesellschaften der KTM-Gruppe im Zuge des Verlustes der Beherrschung an
der Konzernmuttergesellschaft PIERER Mobility AG zum per 30. November 2025 endkonsolidiert.
Auf Ebene des Teilkonzerns PIERER Mobility AG waren die Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A. jedoch
bereits zum Endkonsolidierungszeitpunkt Gegenstand laufender Verhandlungen über ihre Veräußerung. Die
Veräußerung galt zu diesem Zeitpunkt als hochwahrscheinlich. So gab die PIERER Mobility AG am 31. Jänner
2025 bekannt, dass eine entsprechende Vereinbarung mit dem bisherigen Minderheitengesellschafter der MV
Agusta Motor S.p.A., der Art of Mobility S.A., getroffen werden konnte und das Closing für das erste Halbjahr
2025 geplant ist. Die Verkaufsvereinbarung umfasst sämtliche Tochtergesellschaften der MV Agusta Motor
S.p.A.
Aus diesem Grund waren die Vermögenswerte und Schulden der MV Agusta Motor S.p.A. samt ihrer Tochter-
gesellschaften im Zeitpunkt der Endkonsolidierung der PIERER Mobility AG Gruppe als Veräußerungsgruppe
gem. IFRS 5 zu klassifizieren. Entsprechend hat die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert abzüglich Ver-
äußerungskosten für die Veräußerungsgruppe ermittelt. Die sich daraus ergebenden Wertminderungen auf
den Firmenwert in Höhe von TEUR 76.283 sowie auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 32.581 und immaterielle
Vermögenswerte in Höhe von TEUR 38.447 wurden folglich den laufenden Aufwendungen aus dem aufgege-
benen Geschäftsbereich zugeordnet (siehe dazu oben).
FELT Bicycles GmbH
PIERER New Mobility hat mit Kaufvertrag vom 1. Juli 2024 50,1% der Anteile an der FELT Bicycles GmbH
von der Pierer 2 Radbeteiligungs GmbH – einem nahestehenden Unternehmen – erworben. Die FELT Bicycles
GmbH und deren 100%ige Beteiligung an der FELT Bicycles North America Inc. mit Sitz in Kalifornien, USA,
wurde bisher von der PIERER New Mobility GmbH mit einem Anteil von 19,9% nach der Equity-Methode
gehalten. Der Kaufpreis betrug TEUR 1.904 und wurde per Banküberweisung gezahlt.
Die Transaktion wurde nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 unter Anwendung der Partial-Goodwill-Me-
thode bilanziert.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der FELT Bicycles GmbH
und ihrer Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (zum 1. Juli
2024) stellen sich wie folgt dar:
TEUR Langfristige Vermögenswerte 3.700 Kurzfristige Vermögenswerte 20.887 Langfristige Verbindlichkeiten 29 Kurzfristige Verbindlichkeiten 21.088 Nettovermögen 3.471 Fair Value der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile 643 Zahlungsmittel 1.904 Übertragene Gegenleistung 2.547 Nicht beherrschende Anteile 1.041 Nettovermögen -3.471 Firmenwert 117 Gezahlte Gegenleistung -1.904 Zugegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 43 Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln aus dem Erwerb -1.861
Beilage I/24
Der oben ausgewiesene Firmenwert (Partial-Goodwill-Methode) in Höhe von TEUR 117 resultiert aus dem
Ertragspotenzial des Unternehmens, das nach IFRS nicht auf einzeln aktivierbare Posten zu verteilen ist. Der
Firmenwert war zur Gänze der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „PNM“ zugeordnet.
Mit der Vollkonsolidierung hat die PIERER Mobility Gruppe auch die Marke „FELT“ vollständig erworben. Der
beizulegende Zeitwert der Marke belief sich auf TEUR 3.700.
Im Rahmen der Akquisition wurden Zeitwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
TEUR 2 und sonstige Forderungen und Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.463 übernommen. Die voraus-
sichtlich uneinbringlichen Forderungen werden als unwesentlich angesehen. Die FELT Bicycles GmbH und
ihr Tochterunternehmen trugen seit Vollkonsolidierung mit TEUR 7.820 zum Umsatz des aufgegebenen Ge-
schäftsbereichs und mit TEUR 1.164 zum Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs (vor Konsolidie-
rungseffekten) bei. Hätte der Erwerb bereits zum 1. Jänner 2024 stattgefunden, wäre der Beitrag zum Umsatz
unverändert geblieben und der Beitrag zum Ergebnis beliefe sich auf TEUR 835. Der unveränderte Effekt auf
den Umsatz ist darauf zurückzuführen, dass die FELT Bicycles GmbH und ihr Tochterunternehmen ihre ope-
rative Tätigkeit erst nach der Vollkonsolidierung aufnahmen.
Darüber hinaus hat die FELT Bicycles GmbH zum 1. September 2024 100 % der Anteile an der unmittelbar
zuvor neu gegründeten FELT Bicycles Espana S.L.U, Barcelona, Spanien, erworben. Hieraus entstanden
keine wesentlichen Effekte aus die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Sonstige Konsolidierungskreisveränderungen
Im Zuge der strategischen Entscheidung zur Restrukturierung und Neuausrichtung der PIERER New Mobility
GmbH wurden die Vertriebstöchter der Fahrrad-Division, die PIERER New Mobility Suisse GmbH, die PIERER
New Mobility Espana S.L., die PIERER New Mobility France SAS, die PIERER New Mobility Italia S.r.l. und
PIERER New Mobility Benelux SA im ersten Halbjahr 2024 mit den KTM-Vertriebstöchtern in den jeweiligen
Ländern verschmolzen. Ebenso wurde die PIERER New Mobility Scandinavia AB, Örebro, Schweden mit 25.
Juli 2024 mit einer der KTM-Vertriebstöchter verschmolzen.
Zudem wurde im Geschäftsjahr 2024 die Pierer Green Energy GmbH auf die KTM Immobilien GmbH und die
PB Invest GmbH auf die KTM Components GmbH verschmolzen.
Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 26. September 2024 hat die Pierer Industrie AG 100% der Anteile an der
P Immobilienverwaltung GmbH an die Pierer Konzerngesellschaft mbH verkauft (siehe auch Punkt 46. „Ge-
schäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen). Es ergaben sich im Rahmen der End-
konsolidierungen keine wesentlichen Effekte.
ÄNDERUNGEN AT-EQUITY EINBEZOGENER GESELLSCHAFTEN
Beim Zugang der PIERER Mobility AG handelt es sich um ein assoziiertes Unternehmen mit insgesamt 80
Konzerngesellschaften. Darüber hinaus kam es unterjährig noch zu den nachführenden Änderungen At-Equity
einbezogener Gesellschaften.
Mit Vertrag vom 4. Oktober 2024 wurden von der KTM AG 49,0% der Anteile an der PIERER IMMOREAL
GmbH, Wels, Österreich von der Pierer Konzerngesellschaft mbH erworben. Der Kaufpreis belief sich auf
TEUR 10.879. Zugleich wurden Finanzforderungen gegen die PIERER IMMOREAL GmbH im Umfang von
TEUR 24.689 von der PIERER Industrie AG abgelöst. Die Gruppe übte aufgrund der faktischen Gegebenhei-
ten maßgeblichen Einfluss aus, daher wurde die Gesellschaft nach der Equity-Methode über die PIERER
Mobility-Gruppe in den Konzernabschluss einbezogen. Aufgrund der zeitlichen Nähe und unwesentlicher Be-
wegungen in der Zwischenzeit wird im Konzernabschluss der 1. Oktober 2024 als Zugangsdatum der Beteili-
gung herangezogen. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, die dem aufgegebenen Geschäftsbereich
zuzuordnen ist.
Beilage I/25
Die Pierer Industrie AG hat mit 15. Mai 2024 die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (100% Anteil) gegründet.
50% Anteile an der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH wurden mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 27. Mai
2024 an die Mark Mateschitz Beteiligungs GmbH verkauft. Weiters wurden der PiMa Beteiligungsverwaltung
GmbH im Geschäftsjahr 2024 Gesellschafterzuschüsse in Höhe von TEUR 60.500 gewährt. Bei der PiMa
Beteiligungsverwaltung GmbH handelt es sich um ein Unternehmen des fortgeführten Geschäftsbereichs.
III.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
In der Pierer Industrie AG erfolgt die Steuerung der Geschäftstätigkeit auf Basis der beiden Unternehmensbe-
reiche „PIERER Mobility-Gruppe“ (bis zur Endkonsolidierung am 29. November 2024) und „Pankl AG-Gruppe“.
Die einzelnen Unternehmensgruppen werden separat geführt und an die Pierer Industrie AG gemäß den IFRS
Rechnungslegungsvorschriften berichtet. Der für den Segmentbericht relevante Hauptentscheidungsträger ist
der Gesamtvorstand der Pierer Industrie AG. Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß den internen Be-
richten mit den Segmenten PIERER Mobility-Gruppe, Pankl AG-Gruppe sowie Sonstige.
PIERER Mobility-Gruppe (aufgegebener Geschäftsbereich):
Unter den Marken „KTM“, „Husqvarna Motorcycles“ und „GASGAS“ sowie Komponenten der Marke „WP“ be-
treibt die PIERER Mobility-Gruppe die Entwicklung, Erzeugung und den Vertrieb von Motorrädern. Mit den
Marken „Husqvarna E-Bicycles“, „GASGAS Bicycles“ und „FELT Bicycles“ liegt der Fokus auf der Entwicklung,
Herstellung und dem Handel mit E-Bicycles und Fahrrädern. Die PIERER Mobility-Gruppe umfasste bis zur
Endkonsolidierung insgesamt 80 in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften in Österreich, den
USA, Japan, Südafrika, Mexiko, Indien, Australien und Neuseeland sowie in verschiedenen anderen Ländern
in Europa und Asien. Darüber hinaus hält die PIERER Mobility-Gruppe Beteiligungen an Assemblierungsge-
sellschaften auf den Philippinen und in China.
Pankl AG-Gruppe:
Die Pankl-Gruppe entwickelt, erzeugt, wartet und vertreibt mechanische Systeme im Hochtechnologiebereich
für dynamische Komponenten in den weltweiten Nischenmärkten der Rennsport-, Luxusautomobil- und Luft-
fahrtindustrie. Zudem bietet die Pankl-Gruppe als Automobilzulieferer effektive Lösungen im Bereich Pumpen
und Motorkomponenten sowie Leichtbau-Verbundbremsscheiben. Die Pankl-Gruppe umfasst zum 31. Dezem-
ber 2024 insgesamt 25 in den Konzernabschluss einbezogene Gesellschaften in Österreich, Deutschland,
Rumänien, Slowakei, den USA, China, Japan, Brasilien, Kanada und Großbritannien.
Sonstige:
Im Bereich „Sonstige“ werden die Pierer Industrie AG, die Abatec-Gruppe und die Pierer Bajaj AG dargestellt.
Keines der Segmente weist eine Abhängigkeit von externen Kunden im Sinn des IFRS 8.34 auf. Lieferungen
und Leistungen zwischen den Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die Segmentsteuerungs-
größe EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Die In-
vestitionen betreffen Anlagenzugänge aus dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Vermögensge-
genständen (ohne Leasingzugänge gemäß IFRS 16). Das nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnis ist
gemäß der Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im EBIT enthalten. Das Working Capital
Employed entspricht der Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag. Die Nettoverschuldung entspricht der
Summe der kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) abzüglich
der Zahlungsmittel zum Stichtag.
Die Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2024 und 2023 teilen sich auf die beschriebenen Segmente
wie folgt auf:
Beilage I/26
1)
exklusive IFRS 16 (Leasing); die Leasingzugänge betrugen in 2024 TEUR 64.735 (Vorjahr: TEUR 46.840).
2)
Wertminderungen auf Konsolidierungsebene der Gruppe betreffen ausschließlich den aufgegebenen Geschäftsbereich
3)
In den dargestellten Wertminderungen sind die Wertminderungen auf die Veräußerungsgruppe MV Agusta Motor S.p.A. in
Höhe von TEUR 147.311 enthalten.
2)
PIERER 2024 Mobility PANKL Gruppe AG Konsolidie- TEUR (aufgegeben) Gruppe Sonstige rung GESAMT Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse 1.790.857 890.034 74.879 -78.680 2.677.090 innerhalb der Segmente) Umsatzerlöse extern 1.790.421 834.797 51.872 0 2.677.090 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -1.148.566 -34.223 -22.923 78.928 -1.126.784 1) Investitionen220.797 63.253 4.856 0 288.906 Abschreibungen -690.605 -115.712 -2.612 -124.171 -933.100 3) -508.512 -50.918 -7 -126.699davon Wertminderungen-686.136 Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die -13.466 0 3 -11.431 -24.894 nach der Equity-Methode bilanziert werden Bilanzsumme 0 827.736 1.070.920 -563.485 1.335.171 Eigenkapital 0 251.368 719.277 -479.247 491.398 Working Capital Employed 0 194.380 17.080 13 211.473 Nettoverschuldung 0 -323.320 -320.493 74.791 -569.022 PIERER 2023 Mobility Gruppe PANKL AG Konsolidie- TEUR (aufgegeben) Gruppe Sonstige rung GESAMT Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse 2.661.210 936.192 123.473 -124.140 3.596.735 innerhalb der Segmente) Umsatzerlöse extern 2.659.374 856.168 81.193 0 3.596.735 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 160.024 30.506 16.066 1.447 208.043 1) Investitionen283.958 60.733 15.058 0 359.749 Abschreibungen -163.504 -65.180 -7.050 6.497 -229.237 Anteil am Ergebnis von Unternehmen, die 2.338 0 2 -1.061 1.279 nach der Equity-Methode bilanziert werden Bilanzsumme 2.952.915 879.556 2.583.398 -2.353.112 4.062.757 Eigenkapital 909.273 306.091 2.185.092 -2.239.089 1.161.367 Working Capital Employed 531.078 197.477 41.205 576 770.336 Nettoverschuldung -775.926 -314.478 -322.058 76.416 -1.336.046
Beilage I/27
Die Gesamt-Umsatzerlöse sowie das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) können auf die Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt übergeleitet werden:
2023 TEUR 2024 (angepasst) Gesamtumsatz gemäß Segmentbericht 3.596.735 2.677.090 abzüglich Segment PIERER Mobility-Gruppe (aufgegeben) -2.661.210 -1.790.857 abzüglich Konsolidierungseffekte 1.836 436 Umsatzerlöse gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (fortgeführt) 937.361 886.669 2023 TEUR 2024 (angepasst) Gesamt-EBIT gemäß Segmentbericht 208.043 -1.126.784 abzüglich EBIT-Segment PIERER Mobility-Gruppe (aufgegeben) -160.024 1.148.566 abzüglich Endkonsolidierungserfolg PIERER Mobility-Gruppe 0 -199.217 abzüglich Wertminderungen betreffend aufgegebenen Geschäftsbereich auf 0 122.856 Konzernebene abzüglich Konsolidierungseffekte -676 -4.405 EBIT gemäß Gewinn- und Verlustrechnung (fortgeführt) 47.343 -58.984
INFORMATIONEN ÜBER GEOGRAFISCHE GEBIETE:
Das langfristige Vermögen (ohne Steueransprüche und Finanzinstrumente), gegliedert nach geografischen
Gebieten, stellt sich wie folgt dar:
Langfristige Vermögenswerte TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Österreich 1.416.017 316.869 Europa (ohne Österreich) 342.792 250.489 Nordamerika inkl. Mexiko 112.638 25.523 Sonstige 31.606 22.741 SUMME 1.903.053 615.622
Die Gliederung der Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten kann Punkt 10. „Umsatzerlöse“ entnommen
werden.
IV.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
10. UMSATZERLÖSE
Umsatzerlöse werden grundsätzlich nach dem Gefahrenübergang gemäß Geschäftsbedingungen (Incoterms)
bzw. nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung abzüglich Skonti, Kundenboni und Rabatte erfasst.
Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Dienstleistungen werden, sofern sie über mehrere Berichtszeiträume im
Rahmen einer einzigen Vereinbarung erbracht werden nach dem Fertigstellungsgrad erfasst.
Beilage I/28
Die Aufteilung nach geografischen Bereichen der Außenumsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden. Die Um-
satzerlöse (Drittumsätze) nach geografischen Regionen für den fortgeführten sowie für den aufgegebenen
Geschäftsbereich setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2023 2024 Österreich 195.630 134.756 davon fortgeführter Geschäftsbereich 89.921 57.840 davon aufgegebener Geschäftsbereich 105.709 76.916 Europa (ohne Österreich) 1.980.170 1.498.504 davon fortgeführter Geschäftsbereich 639.910 601.341 davon aufgegebener Geschäftsbereich 1.340.260 897.163 Nordamerika 926.105 687.916 davon fortgeführter Geschäftsbereich 150.083 168.066 davon aufgegebener Geschäftsbereich 776.022 519.850 Sonstige 494.830 355.915 davon fortgeführter Geschäftsbereich 57.447 59.422 davon aufgegebener Geschäftsbereich 437.383 296.493 GESAMT 3.596.735 2.677.090 davon fortgeführter Geschäftsbereich 937.361 886.669 davon aufgegebener Geschäftsbereich 2.659.374 1.790.421
11. HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE
ERBRACHTEN LEISTUNGEN
Die Herstellungskosten des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
2024
2023 TEUR (angepasst) Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 379.703 386.079 Personalaufwand 221.610 219.262 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle 54.272 50.532 Vermögenswerte Sonstige betriebliche Aufwendungen 69.573 62.009 725.158 717.882
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Fremdleistungen (u.a. Leasingmitarbei-
ter, Reparaturen, Instandhaltung, Reinigung), Leasing-, Miet- und Pachtkosten, Beratungskosten sowie Ver-
sicherungs- und Energiekosten.
Beilage I/29
12. VERTRIEBSAUFWENDUNGEN
Die Vertriebs- und Rennsportaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich
wie folgt zusammen:
2023 TEUR 2024 (angepasst) Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 3.421 3.028 Personalaufwand 18.714 19.077 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und -1.459 983 immaterielle Vermögenswerte Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.869 12.574 37.545 35.662
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Verpackungs-, Fracht- und Transport-
kosten sowie Fremdleistungen und Reisekosten.
13. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen
sich wie folgt zusammen:
2023 TEUR 2024 (angepasst) Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 4.269 4.750 Personalaufwand 24.567 25.588 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 5.004 5.138 Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.360 8.317 Fördergelder und sonstige betriebliche Erträge -3.834 -3.776 37.366 40.017
Die in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen dargestellten Aufwandsarten umfassen Forschungs-
sowie nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten. Der Personalaufwand ohne Effekte aus den aktivierten
Entwicklungskosten beträgt TEUR 29.528 (Vorjahr: TEUR 29.136). Insgesamt betrugen die Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen (vor aktivierten Entwicklungskosten) TEUR 43.793 (Vorjahr: TEUR 41.308) und
somit 4,9% (Vorjahr: 4,4%) vom Umsatz.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Fremdleistungen, Kosten für Werkzeuge
und Vorrichtungen, Patent- und Lizenzkosten sowie Miet- und Leasingkosten.
Beilage I/30
14. VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN
Die Verwaltungsaufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie folgt zu-
sammen:
2023 TEUR 2024 (angepasst) Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 3.299 3.671 Personalaufwand 48.266 44.437 Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 8.618 8.922 Sonstige betriebliche Aufwendungen 35.861 24.308 96.044 81.338
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere Kosten für die Wirtschaftsprüfung, Bera-
tungskosten bzw. Kosten für Steuer- und Rechtsberatung, Fremdleistungen, Versicherungen sowie IT- und
Energiekosten.
15. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzen sich wie
folgt zusammen:
2023 TEUR 2024 (angepasst) Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen 0 54.768 Übrige sonstige Aufwendungen 10.005 14.533 10.005 69.301
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen betreffen im Wesentlichen die erfasste Wert-
minderung gem. IAS 36 für die CGU „SHW“ in Höhe von TEUR 50.918 (Vorjahr: TEUR 0).
Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten Einmaleffekte im Projekt-/Produktbereich in Höhe von TEUR
1.284 (Vorjahr: TEUR 5.964). Ferner sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auch Aufwendungen
aus Kursdifferenzen sowie Einzelwertberichtigungen auf Kundenforderungen enthalten. Im Vorjahr bestand
dieser Posten im Wesentlichen aus Bankspesen.
16. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Sonstige betriebliche Erträge werden realisiert, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus dem zugrunde liegenden
Vertrag wahrscheinlich ist und es eine verlässliche Bestimmung der Erträge gibt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns belaufen sich auf ins-
gesamt TEUR 9.975 (Vorjahr: TEUR 17.159) und setzen sich wie folgt zusammen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten sind insbesondere Einmaleffekte im Zusammenhang mit Versi-
cherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 497 (Vorjahr: TEUR 4.830). Zudem sind in den sonstigen be-
trieblichen Erträgen auch Förderungen und Zuschüsse in Höhe von TEUR 6.171 (Vorjahr: TEUR 4.373) ent-
halten, welche zum größten Teil aus der Forschungsprämie in österreichischen Gesellschaften resultieren.
Ferner sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen insbesondere Erträge aus Kursdifferenzen sowie Auflö-
sungen von Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.
Beilage I/31
17. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BETEILIGUNGEN
Der Gewinn-/Verlustanteil von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wird
in der Gewinn- und Verlustrechnung als gesonderter Posten im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit ausge-
wiesen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Beteiligungen, die als wesentliche Lieferanten oder Kun-
den in die operative Geschäftstätigkeit der Pierer Industrie-Gruppe eingebunden sind. Das Ergebnis von nach
der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
2024
2023 TEUR (angepasst) PIERER Mobility-Gruppe 0 -10.374 JETFLY Airline GmbH -323 -240 Sonstige -736 -814 -1.059 -11.428
18. FINANZ- UND BETEILIGUNGSERGEBNIS
Das Finanz- und Beteiligungsergebnis des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns setzt sich wie folgt
zusammen:
2024
2023 TEUR (angepasst) Zinserträge 3.707 4.801 Zinsaufwendungen -27.520 -29.997 Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis -1.344 9.025 -25.157 -16.171
Das sonstige Finanz- und Beteiligungsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
2024
2023 TEUR (angepasst) Fremdwährungsbewertung Bankguthaben -1.127 935 Bewertung Genussrecht 0 9.865 Wertminderung von langfristigen finanziellen Vermögenswerten -100 -1.350 Verluste aus sonstigen Beteiligungen -3.672 -1.033 Erträge aus sonstigen Beteiligungen 3.555 608 -1.344 9.025
Für weitere Informationen zum Genussrecht verweisen wir auf Punkt 27. „Sonstige langfristige Vermögens-
werte“.
19. ERTRAGSTEUERN
Die Ertragsteueraufwände und -erträge des fortgeführten Geschäftsbereichs des Konzerns teilen sich wie folgt
in laufende und latente Steuern auf:
2024
2023 TEUR (angepasst) Laufende Steuer -8.453 -6.578 Latente Steuern -706 -763 -9.159 -7.341
Beilage I/32
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen
und Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die österreichischen Gesellschaften der Pankl AG-
Gruppe unterliegen einem Körperschaftsteuersatz von 23% (Vorjahr: 24%). Die Berechnung ausländischer
Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen oder verabschiedeten Gesetzen und Verord-
nungen. Die angewandten Ertragssteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 16% bis 34%.
Eine Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steueraufwand des Geschäftsjahres (Anwendung des
Konzernsteuersatzes in Höhe von 23% auf das Ergebnis vor Steuern) und dem tatsächlich ausgewiesenen
Steueraufwand kann für den fortgeführten Geschäftsbereich des Konzerns wie folgt dargestellt werden:
2024
2023 TEUR (angepasst) Ergebnis vor Ertragsteuern 22.186 -75.155 Erwarteter Steueraufwand / -ertrag -5.325 17.286 Nicht temporäre Differenzen und sonstige steuerliche Hinzurechnungen 1.266 174.400 Ansatz / Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen -3.452 -181.170 Steuern aus Vorperioden -593 534 Effekte ausländischer Steuersätze -107 372 Ergebnis aus Equity-Beteiligungen -255 -2.629 Wertberichtigungen auf Firmenwerte 0 -12.595 Steuersatzänderungen 24 0 Sonstiges -717 -3.539 In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Steueraufwand -9.159 -7.341
Bei den Überleitungspositionen betreffend nicht temporären Differenzen und sonstigen Hinzurechnungen han-
delt es sich um einen Steuerertrag in der Überleitungsrechnung. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Teil-
wertsiebentel (ETR-Effekt, da im IFRS EBT kein Aufwand aus der Beteiligungsabschreibung enthalten ist,
steuerlichen jedoch schon).
Der Überleitungspositionen betreffend des Nichtansatzes bzw. Wertberichtigungen handelt es sich im We-
sentlichen um Effekte aus laufenden steuerlichen Verlusten und offenen Teilwertsiebentel, auf die mangels
Werthaltigkeit keine latenten Steuern angesetzt wurden. Die zu Grunde liegenden Bemessungsgrundlagen
betreffen im Wesentlichen österreichische Gesellschaften.
In der Überleitungsrechnung erfolgt zutreffender Weise eine Bruttodarstellung zwischen permanenten Effekten
und laufenden Verlusten / Siebenteln, damit eine Überleitung zu den Bestandsgrößen ohne latenten Steuern
möglich ist.
Die sonstigen Auswirkungen beinhalten insbesondere Wertberichtigungen auf den Ansatz steuerlicher Förde-
rungen in der Slowakei.
Der fortgeführte Geschäftsbereich des Konzerns ist in keiner Jurisdiktion tätig, die als Niedrigsteuerland im
Sinne der Mindestbesteuerung gilt. Alle Tochterunternehmen und Geschäftseinheiten des Konzerns befinden
sich in Ländern, die Steuersätze oberhalb der Mindestbesteuerungsgrenze haben. Der Konzern verfolgt eine
streng regelkonforme Geschäftspraxis und orientiert sich an den höchsten Governance-Standards. Die Unter-
nehmensführung überwacht kontinuierlich steuerliche Entwicklungen und passt die Geschäftsstrategie ent-
sprechend an, um stets den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen.
20. AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Die auf die Berichtsperiode entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirt-
schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft setzen sich für den Geschäftsbereich wie folgt zusammen:
Beilage I/33
TEUR 2023 2024 Jahresabschlussprüfung aller Einzelgesellschaften sowie 1.069 1.080 Konzernabschlussprüfung Sonstige Leistungen und andere Beratungsleistungen 263 437 1.332 1.517
21. MITARBEITER
Der Mitarbeiterstand wird jeweils inklusive Leiharbeiter und externen Dienstnehmern dargestellt:
Stand am 1.1.2024 11.040 Veränderungen im Geschäftsjahr -947 Konsolidierungskreisabgang PIERER Mobility-Gruppe -5.584 Stand am 31.12.2024 4.509
Zum 31.12.2024 waren 1.983 Angestellte (Vorjahr: 5.480) und 2.526 Arbeiter (Vorjahr: 5.560) beschäftigt. Zum
31.12.2024 sind 2.695 Mitarbeiter (Vorjahr: 7.023) in Österreich und 1.814 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.017) im Aus-
land beschäftigt. Durchschnittlich beschäftigte die Gruppe 10.698 Mitarbeiter (Vorjahr: 11.237), davon 5.510
Angestellte (Vorjahr: 5.480) und 5.188 Arbeiter (Vorjahr: 5.757).
Der Personalaufwand des fortgeführten Geschäftsbereichs im Geschäftsjahr 2024, ohne Effekte aus der Ak-
tivierung von Entwicklungskosten, beträgt TEUR 312.304 (Vorjahr: TEUR 317.726).
V.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
22. FIRMENWERT UND WERTHALTIGKEITSTEST NACH IAS 36
Firmenwerte werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten von
einer Wertminderung gemäß IAS 36 werden Firmenwerte stets auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Dabei ermittelt
der Konzern den erzielbaren Betrag grundsätzlich auf Basis des Nutzungswertes, welcher den Barwert der
zukünftigen geschätzten Cash-Flows vor Steuern darstellt.
Für das Geschäftsjahr 2024 ergab der durchgeführte Werthaltigkeitstest einen Bedarf für Wertminderungen
bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“, „PIERER New Mobility“, „SHW“ und „Sonstige“ (im
Vorjahr: kein Wertminderungsbedarf). Für die CGU „PANKL RACING“ wurde analog Vorjahr kein Wertminde-
rungsbedarf identifiziert. Die beiden CGUs „KTM“ und „PIERER New Mobility“ betreffen den aufgegebenen
Geschäftsbereich aufgrund der Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe (siehe auch Punkt 9. „Verän-
derungen im Konsolidierungskreis“).
Das betriebsnotwendige Vermögen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird dabei mit ihrem Nut-
zungswert verglichen und auf den niedrigeren Nutzungswert abgeschrieben, soweit nicht ein höherer beizule-
gender Zeitwert abzüglich Verkaufskosten vorliegt. Der Nutzungswert wird unter Anwendung der Discounted-
Cashflow-Methode unter Annahme eines Vorsteuer-WACC von 9,5% (2023: 11,1%) für „KTM“, 11,2% (2023:
11,4%) für „PANKL RACING“ und 11,2% (2023: 13,6%) für „SHW“ ermittelt. Für die „PIERER New Mobility“
ist aufgrund des negativen erzielbaren Betrags keine Ermittlung des Vorsteuer-WACCs möglich. In der Nach-
Steuer-Berechnung wurde ein WACC von 8,1% (2023: 8,6%) herangezogen.
Die Prognose der Zahlungsströme basiert auf den vom Management freigegebenen Finanzbudgets bzw. Vor-
schaurechnungen unter Berücksichtigung der mittelfristigen Strategieziele. Die Mittelfristplanung umfasst ei-
nen detaillierteren Planungshorizont von fünf Jahren und basiert auf internen Annahmen über die zukünftigen
Beilage I/34
Absatz-, Preis- und Kostenentwicklungen, die zukünftige Erschließung neuer Märkte sowie die Zusammen-
setzung des Produktmixes.
Daran anschließend wurde bei der CGU „KTM“ eine Grobplanungsphase von drei Jahren hinzugezogen, da
zum Ende der Detailplanungsphase aufgrund des Sanierungsverfahrens in der KTM-Gruppe von keinem ein-
geschwungenen Zustand ausgegangen werden kann. Dabei wurde eine konservative Umsatzentwicklung un-
ter den letzten Perioden der Detailplanungsphase angenommen und die EBIT-Marge der letzten Detailpla-
nungsperiode gleich-bleibend fortgeführt. Die Abschreibungen und das investierte Kapital wurden aneinander
angeglichen. Anschließend wurde der Zahlungsstrom der letzten Grobplanungsperiode herangezogen, um die
geschätzten Zahlungsströme jenseits dieser Periode durch Extrapolation zu ermitteln, wobei eine konstante
Weiterentwicklung unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1 % und der Unternehmensfortführung ange-
nommen wird. Die getroffenen Annahmen beruhen im Wesentlichen auf den langjährigen Erfahrungswerten,
der historischen Entwicklung sowie der Einschätzung des Managements. Die Plausibilität der Annahmen
wurde darüber hinaus im Zuge des Sanierungsverfahrens von externen Dritten hinsichtlich ihrer Plausibilität
analysiert und beurteilt, wobei die Ergebnisse hieraus wiederum in die Geschäftsplanung mit eingeflossen
sind.
Da der so ermittelte Wertminderungsaufwand beläuft sich für die CGU „KTM“ im aktuellen Geschäftsjahr auf
TEUR 459.213 (Vorjahr: TEUR 0). und für die CGU „PIERER New Mobility“ auf TEUR 24.305. Dieser ist zu-
nächst dem Firmenwert der CGU „KTM“ und der CGU „PIERER New Mobility“ zuzuordnen, sodass dieser
vollständig wertgemindert wurde. Der übersteigende Betrag wurde pro rata auf die Buchwerte der im Scope
von IAS 36 befindlichen Vermögenswerte aufgeteilt. Die Wertminderungen der beiden CGUs sind im Ergebnis
des aufgegebenen Geschäftsbereichs enthalten.
Für die CGU „SHW“ wurde im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung per 31.12.2024 ein Abwertungsbedarf in
Höhe von € 50,9 Mio. identifiziert. Demzufolge wurde der Firmenwert der „SHW“ in Höhe von TEUR 50.918
vollständig abgewertet. Die Abwertung betrifft den fortgeführten Geschäftsbereich und ist in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Bei sonst gleichbleibenden Bedingungen hätte eine Erhöhung des Vorsteuer WACC für die CGU „PANKL
RACING“ auf 12,9% (Vorjahr: 12,3%) oder die Verringerung der künftig geplanten EBITs um 15,1% (Vorjahr:
13,1%) zur Folge, dass der Buchwert der CGU dem erzielbaren Betrag entspricht.
Die Aufgliederung der Firmenwerte auf die jeweiligen CGUs stellt sich wie folgt dar:
TEUR 2023 2024 Buchwert am 31.12. 207.854 23.960 KTM 108.046 0 PANKL RACING 23.960 23.960 SHW 50.918 0 PIERER New Mobility 17.786 0 Übrige 7.144 0
Beilage I/35
Der festgestellte Wertminderungsaufwand für die CGU „KTM“ des Geschäftsjahres 2024 wurde wie folgt ver-
teilt:
TEUR Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 459.213 Firmenwert 107.680 Pro rata verteilter Wertminderungsaufwand 351.533 Sachanlagen 141.850 Grundstücke 15.402 Gebäude 65.725 Maschinen 34.469 Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.674 Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 7.579 Immaterielle Vermögenswerte 209.683 Entwicklungskosten 136.340 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie 6.325 daraus abgeleitete Lizenzen Geleistete Anzahlungen 13.150 Markenrechte 53.868
Der festgestellte Wertminderungsaufwand für die CGU „PIERER New Mobility“ des Geschäftsjahres 2024
wurde wie folgt verteilt:
TEUR Ermittelter Wertminderungsbedarf nach IAS 36 24.305 Firmenwert 17.906 Pro rata verteilter Wertminderungsaufwand 6.399 Sachanlagen 2.344 Gebäude 446 Maschinen 1.326 Betriebs- und Geschäftsausstattung 572 Immaterielle Vermögenswerte 4.055 Markenrechte 3.700 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie 355 daraus abgeleitete Lizenzen
Der in den beiden CGUs „KTM“ und „PIERER New Mobility“ Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR
483.518 ist im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten. Weitere Informationen siehe Punkt
9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“.
23. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte werden analog dem Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten aktiviert und abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen
erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauern
von zwei bis zehn Jahren.
Beilage I/36
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes in
eine Forschungs-, Entwicklungs- und Modellpflegephase. In der Forschungs- und Modellpflegephase angefal-
lene Kosten werden sofort ergebniswirksam erfasst. Die planmäßige Abschreibung (5 Jahre) von aktivierten
Entwicklungskosten, die eindeutig Projekten zugeordnet werden können, erfolgt mit dem Beginn der Serien-
produktion.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 128.423 (Vorjahr: TEUR 161.935) ak-
tiviert sowie insgesamt TEUR 182.458 (Vorjahr: TEUR 70.623) abgeschrieben. Zum 31.12.2024 sind Entwick-
lungskosten mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 20.378 (Vorjahr: TEUR 525.969) in den immateriellen
Vermögenswerten enthalten. Im Zuge der Endkonsolidierung der PIERER Mobility AG wurden aktivierte Ent-
wicklungskosten mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 346.813 ausgebucht.
Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 sowie im
Geschäftsjahr 2023 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:
TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutz- Kundenstamm, Geleistete Summe rechte und ähnliche Rechte und Markenwerte, Anzahlungen Vorteile sowie daraus Entwicklungs- abgeleitete Lizenzen kosten Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2024 100.254 936.150 34.483 1.070.887 Zugänge 6.550 128.423 18.210 153.183 Abgänge -18.820 -166.083 -17 -184.920 Konsolidierungskreisänderungen -89.062 -831.964 -42.029 -963.055 Währungsumrechnung 98 16 0 114 Umbuchungen 10.462 0 -10.462 0 Stand am 31.12.2024 9.482 66.542 185 76.209 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2024 70.322 163.042 0 233.364 Zugänge 18.064 87.031 8 105.103 Wertminderungen 3.431 231.889 13.168 248.488 Abgänge -15.378 -38.777 -263 -54.418 Konsolidierungskreisänderungen -78.226 -436.984 -8.424 -523.634 Währungsumrechnung 46 12 2 60 Umbuchungen 4.491 0 -4.491 0 Stand am 31.12.2024 2.750 6.213 0 8.963 Buchwert: Stand am 31.12.2024 6.732 60.329 185 67.246 Stand am 31.12.2023 29.932 773.108 34.483 837.523
Beilage I/37
TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutz- Kundenstamm, Geleistete Summe rechte und ähnliche Rechte und Markenwerte, Anzahlungen Vorteile sowie daraus Entwicklungs- abgeleitete Lizenzen kosten Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2023 88.738 839.299 15.572 943.609 Zugänge 10.170 163.235 22.516 195.921 Abgänge -1.982 -66.385 -146 -68.513 Konsolidierungskreisänderungen -17 0 0 -17 Währungsumrechnung -114 1 0 -113 Umbuchungen 3.459 0 -3.459 0 Stand am 31.12.2023 100.254 936.150 34.483 1.070.887 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2023 56.893 150.175 0 207.068 Zugänge 15.408 72.323 0 87.731 Abgänge -1.895 -59.462 0 -61.357 Konsolidierungskreisänderungen -10 0 0 -10 Währungsumrechnung -74 6 0 -68 Umbuchungen 0 0 0 0 Stand am 31.12.2023 70.322 163.042 0 233.364 Buchwert: Stand am 31.12.2023 29.932 773.108 34.483 837.523 Stand am 31.12.2022 31.845 689.124 15.572 736.541
Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich Wertminderungsaufwendungen in Höhe von TEUR 248.488. Mit
TEUR 213.738 entfällt der wesentlichste Anteil auf Wertminderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
des IAS 36 betreffend der beiden CGUs „KTM“ und PIERER New Mobility“ (Geschäftsjahr 2023: kein Wert-
minderungsbedarf festgestellt). Im Wesentlichen betraf dies Entwicklungskosten: Im Geschäftsjahr 2024
wurde den Entwicklungskosten nicht nutzungsbereiter Vermögenswerte eine Wertminderung nach IAS 36 von
TEUR 46.923 zugewiesen. In Summe belief sich die Wertminderung nach IAS 36 innerhalb der Entwicklungs-
kosten auf TEUR 136.340 (Vorjahr: TEUR 0). Sämtliche Wertminderungen betreffen den aufgegebenen Ge-
schäftsbereich und sind im Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs entsprechend enthalten.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, wie die im Rahmen der ursprünglichen Kauf-
preisallokation angesetzten Marke „SHW“ in Höhe von TEUR 39.951, werden nicht planmäßig abgeschrieben,
sondern einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen. Der Vorstand geht von einer unbestimmten
Nutzungsdauer der Marke aus, da die Rechte in den relevanten Absatzmärkten keinen zeitlichen, rechtlichen
oder vertraglichen Einschränkungen unterliegen und aufgrund der nachhaltigen Bekanntheit der Marken auch
keine wirtschaftliche Entwertung vorliegt. Die im Vorjahr bilanzierten Markenwerte aus der PIERER Mobility-
Gruppe (u.a. KTM, GASGAS, MV Agusta) sind im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen abgeschrieben wor-
den (siehe Ausführungen unter Punkt 22.) oder im Rahmen der Endkonsolidierung der PIERER Mobility-
Gruppe abgegangen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 ist ausschließlich die Marke „SHW“ bilanziert.
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten wurden in der Kapitalflussrechnung um TEUR 45.857
(Vorjahr: TEUR 33.401) hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.
Beilage I/38
24. SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Er-
mittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrunde-
legung folgender Nutzungsdauern:
Jahre Nutzungsdauer Gebäude 10 - 50 Technische Anlagen und Maschinen 2 - 25 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 14
Für die ab dem 1.1.2019 unter den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte (IFRS 16) liegt die Nut-
zungsdauer zwischen 2 und 15 Jahren.
Die Aufgliederung der Sachanlagen und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 sowie im Geschäftsjahr
2023 werden in den folgenden Tabellen dargestellt:
TEUR Grund- Gebäude Technische Betriebs- und Geleistete Summe stücke Anlagen und Geschäfts- Anzahlungen Maschinen Ausstattung und Anlagen in Bau Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2024 60.752 494.308 625.627 250.224 45.984 1.476.895 Zugänge 2.138 48.733 36.714 27.609 85.264 200.458 Abgänge -460 -39.601 -117.482 -27.017 -13.885 -198.445 Konsolidierungskreisänderungen -46.762 -347.583 -302.318 -195.210 -16.673 -908.546 Währungsumrechnung 614 3.487 2.832 1.862 482 9.277 Umbuchungen 531 5.056 50.433 2.970 -58.990 0 Stand am 31.12.2024 16.813 164.400 295.806 60.438 42.182 579.639 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2024 1.019 146.466 361.122 146.871 -1 655.477 Zugänge 247 34.403 75.123 40.543 1 150.317 Wertminderungen 15.441 79.664 50.244 15.229 11.261 171.839 Abgänge -26 -35.923 -111.733 -24.399 -3.653 -175.734 Konsolidierungskreisänderungen -16.681 -174.961 -237.593 -150.741 2.139 -577.837 Währungsumrechnung 0 1.185 2.033 1.196 -3 4.411 Umbuchungen 0 409 10.614 -1.279 -9.744 0 Stand am 31.12.2024 0 51.243 149.810 27.420 0 228.473 Buchwert: Stand am 31.12.2024 16.813 113.157 145.996 33.018 42.182 351.166 Stand am 31.12.2023 59.733 347.842 264.505 103.353 45.985 821.418
Beilage I/39
TEUR Grund- Gebäude Technische Betriebs- und Geleistete Summe stücke Anlagen und Geschäfts- Anzahlungen Maschinen ausstattung und Anlagen in Bau Anschaffungs- und Herstellungskosten: Stand am 1.1.2023 96.924 564.950 543.227 225.163 63.243 1.493.507 Zugänge 4.335 42.205 73.767 47.622 42.739 210.668 Abgänge 0 -2.381 -11.061 -23.317 -1035 -37.794 Konsolidierungskreisänderungen -40.026 -112.906 -183 -997 -27.185 -181.297 Währungsumrechnung -481 -3.307 -2.704 -1.423 -274 -8.189 Umbuchungen 0 5.747 22.581 3.176 -31.504 0 Stand am 31.12.2023 60.752 494.308 625.627 250.224 45.984 1.476.895 Kumulierte Abschreibungen: Stand am 1.1.2023 1.874 130.955 302.585 131.409 -1 566.822 Zugänge 393 30.903 70.689 38.312 0 140.297 Abgänge 0 52 -10.357 -21.575 0 -31.880 Konsolidierungskreisänderungen -1.247 -14.460 -18 -405 0 -16.130 Währungsumrechnung -1 -989 -1.767 -875 0 -3.632 Umbuchungen 0 5 -10 5 0 0 Stand am 31.12.2023 1.019 146.466 361.122 146.871 -1 655.477 Buchwert: Stand am 31.12.2023 59.733 347.842 264.505 103.353 45.985 821.418 Stand am 31.12.2022 95.050 433.995 240.642 93.754 63.244 926.685
Aus der Anwendung des IAS 36 ergab sich im Geschäftsjahr 2024 ein Wertminderungsaufwand, der in Höhe
von TEUR 144.194 auf die Sachanlagen pro rata verteilt wurde (Geschäftsjahr 2023: kein Wertminderungs-
bedarf festgestellt). Die Wertminderungen sind im Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs enthalten.
In den Zugängen zu Sachanlagen sind Investitionen in Höhe von TEUR 64.735 (Vorjahr: TEUR 46.840) als
Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten, welche zum Bilanzstichtag nicht zahlungswirksam waren. Für
weitere Details verweisen wir auf Punkt 44. „Leasingverhältnisse als Leasingnehmer“. Die Zugänge bei den
sonstigen Sachanlagen wurden in der Konzern-Kapitalflussrechnung um TEUR -11.893 (Vorjahr: TEUR 3.446)
hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.
Zum Bilanzstichtag sind Sachanlagen in Höhe von TEUR 66.830 (Vorjahr: TEUR 286.328) durch grundbü-
cherlich eingetragene sowie hinterlegte Pfandbestellungsurkunden vor allem für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten besichert. Für den Kauf von Sachanlagen bestehen künftige Zahlungsverpflichtungen in Höhe
von TEUR 42.575 (Vorjahr: TEUR 35.961).
25. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN
Die Veränderungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen wurden unter Punkt 9. „Verände-
rungen im Konsolidierungskreis“ erörtert. Die zum Bilanzstichtag nach der Equity-Methode bilanzierten Finanz-
anlagen werden nachfolgend beschrieben.
Beilage I/40
Die PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft von KTM AG, einem führenden Motorradhersteller Euro-
pas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna, GAS-
GAS und MV Agusta unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die Hochleistungskom-
ponenten der Marke WP und die speziellen KTM X-BOW Hochleistungssportwagen. Husqvarna und GASGAS
Elektrofahrräder sowie Fahrräder der Marke Felt komplettieren das Zweiradsortiment von PIERER Mobility.
Folgende zusammengefasste Finanzinformationen der PIERER Mobility-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024:
TEUR 2024 Kurzfristige Vermögenswerte 1.241.662 Langfristige Vermögenswerte 947.510 Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.326.273 Langfristige Verbindlcihkeiten 196.077 Umsatzerlöse 1.879.021 Ergebnis nach Steuern -1.079.907 Sonstiges Ergebnis -1.669 Gesamtergebnis -1.081.576
Die Aktien der PIERER Mobility AG notieren an der Schweizer Börse (Primärlisting) und Wiener Börse und
somit einem aktiver Markt iSd IFRS 13. Der Börsenkurs zum 31.12.2024 betrug 9,00 CHF. Daraus ergibt sich
ein beizulegender Zeitwert (Level 1) von TEUR 122.685 zum Bilanzstichtag.
Die Pierer Industrie AG hat mit 15.05.2024 die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (100 % Anteil) mit einem
Stammkapital von EUR 10.000,00 gegründet. 50 % Anteile an der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH wurden
mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 27.05.2024 zum Buchwert von EUR 5.000,00 an die Mark Mateschitz
Beteiligungs GmbH verkauft. Weiters wurden der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH im Geschäftsjahr 2024
Gesellschafterzuschüsse in Höhe von TEUR 60.500 gewährt. Folgende zusammengefasste Finanzinformati-
onen der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH für das Geschäftsjahr 2024:
TEUR 2024 Kurzfristige Vermögenswerte 10.038 Langfristige Vermögenswerte 121.010 Kurzfristige Verbindlichkeiten 10.027 Langfristige Verbindlcihkeiten 0 Umsatzerlöse 13 Ergebnis nach Steuern 11 Sonstiges Ergebnis 0 Gesamtergebnis 0
Die JETFLY Airline GmbH ist ein Bedarfsflugunternehmen, das eine eigene Flugzeugflotte betreibt und indivi-
duelle Privatjet-Charterlösungen anbietet. Die Pierer Industrie AG hält 33,33% an der Gesellschaft. Weitere
nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen sind die vier Händlerbeteiligungen KTM Wien GmbH, KTM
Braumandl GmbH, MX-KTM Kini GmbH und SO Regensburg GmbH, das Schweizer Beratungsunternehmen
schultheiss consulting AG, die LX Media GmbH sowie die mit ihren Beteiligungen im Fahrradhandel tätige RM
2 Radbeteiligungs GmbH (vormals: PIERER 2 Radbeteiligungs GmbH).
Beilage I/41
Die Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt
entwickelt:
TEUR 2023 2024 Beteiligungsbuchwert Stand 1.1. 36.047 36.258 Erwerb von Anteilen 0 75.184 Konsolidierungskreisänderungen (sukzessiver Erwerb) -287 -11.066 Übrige Konsolidierungskreisänderungen 0 102.252 Verkauf von Anteilen 0 -3.753 Anteiliges Jahresergebnis (abzüglich Zwischenergebniseliminierungen) 1.279 -18.611 Wertberichtigung Beteiligungen 0 -7.636 Sonstige Zwischenergebniseliminierungen 1.131 214 Sonstiges Ergebnis -1.045 482 Ausschüttung -943 -599 Sonstiges 76 525 Beteiligungsbuchwert Stand 31.12. 36.258 173.250
Der Erwerb von Anteilen beinhaltet größtenteils den Zugang bzw. Zuschuss an der PiMa Beteiligungsverwal-
tung GmbH in Höhe von TEUR 60.500 (weitere Informationen siehe Punkt 9. „Veränderungen im Konsolidie-
rungskreis“). Der unterjährige sukzessive Erwerb betrifft die MV Agusta Motor S.p.A., weitere Informationen
hierzu siehe Punkt 9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“.
Die übrigen Konsolidierungskreisänderungen beinhalten den Zugang (Fair-Value) der PIERER Mobility AG
(siehe auch Ausführungen unter Punkt 9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis) in Höhe von TEUR
122.685. Zudem sind die At-Equity Beteiligungen der PIERER Mobility-Gruppe aufgrund der Endkonsolidie-
rung der PIERER Mobility-Gruppe enthalten.
26. LATENTE STEUERANSPRÜCHE
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung ihrer zeitnahen Realisierbar-
keit gebildet. Aktive und passive latente Steuerposten werden bei gleicher Steuerhoheit und ähnlicher Fristig-
keit saldiert ausgewiesen. Für die Unterschiede der steuerlichen Basis von vollkonsolidierten oder at-Equity-
bewerteten Anteilen zum entsprechenden konzernalen Eigenkapital werden nur latente Steuern abgegrenzt,
wenn eine Realisierung in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. Der Berechnung liegt der im jeweiligen Land
übliche Ertragssteuersatz zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der Wertdifferenz zu Grunde.
Insgesamt errechnen sich die aktiven und passiven latenten Steuern aus folgenden Bilanzposten:
Beilage I/42
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Aktive latente Steuern: Kurzfristige Vermögenswerte: Vorräte 15.319 4.393 Sonstige 94 175 Langfristige Vermögenswerte: Anlagevermögen 1.343 1.322 Investitionsförderungen 1.200 1.521 Personalverbindlichkeiten 5.194 2.303 Rückstellungen 1.062 281 Verbindlichkeiten 22.482 8.916 46.694 18.911 Saldierung -46.616 -16.593 Verlustvorträge 26.974 6.799 27.052 9.117 Passive latente Steuern: Kurzfristige Vermögenswerte -5.121 -2.864 Langfristige Vermögenswerte -213.142 -31.033 Sonstige -194 -634 -218.457 -34.531 Saldierung 46.616 16.593 -171.841 -17.938
In den aktiven Steuerlatenzen sind in den langfristigen Vermögenswerten Beträge für offene Siebentel aus
steuerlichen Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen gemäß § 12 Abs 3 Z 2 öKStG (österreichisches Kör-
perschaftsteuergesetz) in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 396) enthalten.
Die temporären Unterschiede der passiven latenten Steuern im Posten „Langfristige Vermögenswerte“ resul-
tieren im Wesentlichen aus den steuerlich nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sowie aus quasiper-
manenten Unterschieden durch den Ansatz von Markenwerten. Die deutliche Reduzierung dieses Postens
resultiert aus dem Konsolidierungskreisabgang der PIERER Mobility-Gruppe.
Zum 31. Dezember 2024 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steu-
erlichen Bestimmungen die insbesondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten re-
sultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital der in den
IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit
steuerfrei bleiben bzw. die Umkehrung der Unterschiede vom Konzern gesteuert werden kann. Weiters war
davon auszugehen, dass die Unterschiede zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem Buchwert
der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit steuer-
frei bleiben bzw. die Umkehrung der Unterschiede vom Konzern gesteuert werden kann.
Die latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Beilage I/43
TEUR 2023 2024 Latente Steuern (netto) am 1.1. -144.817 -144.789 1) Veränderung Konsolidierungskreis622 136.263 Erfolgswirksam erfasste latente Steuern -3.612 -764 Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern 2.917 361 Im Eigenkapital erfasste latente Steuern 92 0 Fremdwährung 13 57 Sonstige Veränderungen -4 51 Latente Steuern (netto) am 31.12. -144.789 -8.821
1) Die Veränderung der latenten Steuer aus den Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2024 beinhaltet auch
die laufenden Effekte aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich.
Die in der Pierer Industrie-Gruppe vorhandenen und aktivierten steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt
zusammengefasst werden:
davon nicht verbleibender aktive latente Verlustvortrag TEUR angesetzt Verlustvortrag Steuer 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 Pierer Industrie AG 9.282 -9.282 0 0 Pierer Bajaj AG 112.893 -112.893 0 0 Pankl AG-Gruppe 125.406 -84.952 40.454 7.955 Sonstige 12.210 -12.210 0 0 259.791 -219.337 40.454 7.955 davon nicht Verlustvortrag verbleibender aktive latente TEUR angesetzt Verlustvortrag Steuer 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 PIERER Mobility-Gruppe 183.525 -96.708 86.817 19.968 Pankl AG-Gruppe 99.595 -64.001 35.594 7.006 Sonstige 17.593 -17.593 0 0 300.713 -178.302 122.411 26.974
Für die in der Pankl Racing-Gruppe (Slowakei) als Investitionsanreiz gewährte steuerliche Förderung wurden
in 2024 TEUR 365 (Vorjahr: TEUR 1.200) aktive latente Steuern angesetzt.
Abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste (einschließlich offene Sieb-
telabschreibungen) auf welche keine aktiven latenten Steuern aktiviert wurden, belaufen sich auf TEUR
865.285 (Vorjahr: TEUR 170.631) und haben kein Verfallsdatum. Die Wertberichtigung der Verlustvorträge
und temporären Differenzen wurde in der Höhe vorgenommen, in der eine mittelfristige Realisierung der la-
tenten Steueransprüche aus heutiger Sicht als nicht hinreichend sicher angenommen werden kann. Der steu-
erliche Verlust in Österreich ist unbegrenzt vortragsfähig.
Beilage I/44
27. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen und nicht nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 4.320 876 Forderungen aus Darlehen 78.687 36.849 Genussrechte 0 265.073 Übrige 7.175 162 90.182 302.960
Ende Juni 2024 erhielt die Pierer Industrie-Gruppe einen Gesellschafterzuschuss in Form einer Sacheinlage
eines Genussrechts von der Pierer Konzerngesellschaft mbH (nahestehendes Unternehmen). Das Genuss-
recht ist gemäß IFRS 9 als Fremdkapitalinstrument einzustufen und zum beizulegenden Zeitwert über die
Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) zu bewerten. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte auf
Basis eines DCF-Verfahrens und berücksichtigt die vertraglichen Regelungen des Genussrechts.
Die Forderungen aus Darlehen betreffen Darlehen mit nahestehenden Unternehmen, größtenteils gegenüber
der PIERER IMMOREAL GmbH und QINO Pipe One Ltd. Hierzu siehe Angaben unter Punkt 46. Geschäfts-
beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Die übrigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kautionen und Vorauszahlungen an
Lieferanten.
28. VORRÄTE
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert
(Lower of Cost or Net Realizable Value) am Bilanzstichtag bewertet. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich
aus dem geschätzten Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten des Vertriebs. Die Bewertung der Roh-
, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt auf Basis des Durchschnittspreisverfahrens anhand einer Reichweitenana-
lyse mit Abwertung bei eingeschränkter Verwendbarkeit. Zusätzlich wird auf Einzelfallbasis der wirtschaftliche
Nutzen des vorhandenen Vorratsvermögens überprüft und gegebenenfalls eine zusätzliche Wertberichtigung
aufgrund langer Lagerdauer oder eingeschränkter Absatzmöglichkeiten vorgenommen.
Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Gegenstand in den erforderlichen
Zustand und an den jeweiligen Ort zu bringen. Die Herstellungskosten umfassen die Material- und Fertigungs-
einzelkosten auf Basis einer Normalauslastung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsge-
meinkosten. Verwaltungsgemein- sowie Vertriebskosten sind hingegen nicht Bestandteil der Herstellungskos-
ten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert, da die Vorräte keine qualifizierenden Vermögenswerte gemäß
IAS 23 darstellen.
Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 277.790 95.175 Unfertige Erzeugnisse 103.744 66.241 Fertige Erzeugnisse und Waren 693.736 53.045 1.075.270 214.461 TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Vorratsbestand brutto 1.139.119 229.407 - Wertberichtigungen -63.849 -14.946 Vorratsbestand netto 1.075.270 214.461
Beilage I/45
Der Buchwert der auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert abgewerteten Vorräte beläuft sich auf TEUR
23.330 (Vorjahr: TEUR 135.684).
29. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind um die Einzelwertberichtigun-
gen in Höhe von TEUR 10.589 (Vorjahr: TEUR 10.355) vermindert.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen haben sich wie folgt entwickelt:
TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Stand am 1.1.2023 9.564 Währungsumrechnung -105 Zuführungen Einzelwertberichtigung 3.430 Zuführungen Wertberichtigung für erwartete Verluste 396 Verbrauch -2.023 Auflösungen -907 Stand am 31.12.2023 = 1.1.2024 10.355 Währungsumrechnung 17 Zuführungen Einzelwertberichtigung 0 Zuführungen Wertberichtigung für erwartete Verluste 1.470 Verbrauch -852 Auflösungen -401 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 Konsolidierungskreisänderungen -7.406 Stand am 31.12.2024 3.183
Vertragsvermögenswerte (contract assets) werden in der Pierer Industrie-Gruppe in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesen und lassen sich wie folgt überleiten:
Contract Assets TEUR Stand am 1.1.2024 10.370 Umbuchung zu Kundenforderungen -10.413 Zugang neuer Vertragsvermögenswerte 11.893 Zugang aufgrund geänderter Bewertung des Fertigstellungsgrades 0 Veränderung der Wertberichtigung -31 Währungsdifferenzen 44 Stand am 31.12.2024 11.863
Bei den Vertragsvermögenswerten handelt es sich um Verträge über die Auftragsfertigung von Produkten, bei
welchen der Kunde die Beherrschung über die Güter während der Produktherstellung erlangt.
30. KURZFRISTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Förderungen werden berücksichtigt, sobald Sicherheit besteht, dass diese der Pierer Industrie-Gruppe zuflie-
ßen werden und die Gruppe den gestellten Anforderungen entsprechen kann.
Beilage I/46
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 15.666 0 Wertpapiere 5.428 59 Asset Backed Securities Finanzierungen (ABS) 22.733 0 Forderungen gegenüber Gesellschafter nahen Unternehmen 2.745 2.392 Sonstige 15.737 11.842 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 62.309 14.293 Förderungen 26.288 0 Forderungen gegenüber Finanzämtern 43.629 10.929 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.600 6.070 Anzahlungen auf Vorräte und sonstige Vorauszahlungen 39.387 369 Sonstige 10.720 4.797 Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 122.624 22.165 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 184.933 36.458
31. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Aufgrund der Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe beläuft sich der Buchwert per 31.12.2024 auf
TEUR 0.
Im Vorjahr verpflichtetet sich mit Pressemitteilung vom 5. Dezember 2023 der Vorstand zur getroffenen stra-
tegischen Entscheidung, die bisher gehaltene Marke „FELT“ im Geschäftsjahr 2024 zu veräußern. Die Ver-
tragsverhandlungen dauern noch an. Im Zuge dessen wurde die Marke „FELT“ zum Bilanzstichtag 31.12.2023
mit ihrem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten von TEUR 3.700 bewertet.
32. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Kassenbestände, Bankguthaben, Schecks sowie
maximal drei Monate laufende Festgelder (vom Erwerbszeitpunkt gerechnet). Für weitere Details zur Verän-
derung des Cash-Standes verweisen wir auf die Angaben zur Kapitalflussrechnung im Kapitel VI des Kon-
zernanhanges.
33. KONZERNEIGENKAPITAL
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr 2024 und im Geschäftsjahr 2023 ist in der Beilage
I/7 dargestellt.
Das Grundkapital zum 31.12.2024 beträgt TEUR 1.000 und ist zerlegt in 1.000.000 Stammaktien im Nenn-
wert von je EUR 1,00. Die Aktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den
Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung
beschlossenen Dividende sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Alle
Anteile wurden voll eingezahlt. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Grundkapital entspricht dem Aus-
weis im Einzelabschluss der Pierer Industrie AG.
Im Juli 2015 wurde eine ewige Anleihe (Perpetual Bond) der Pierer Industrie AG in Höhe von TEUR 27.700
(Verzinsung 5,75%) begeben. Die Anleihe wird als Eigenkapital ausgewiesen, da das Kapital der Pierer In-
dustrie AG unbeschränkt zur Verfügung steht und auch kein Kündigungsrecht seitens der Anleihegläubiger
bestand. Im Sinne von IAS 32.20 besteht auch keine faktische Rückzahlungsverpflichtung. Der Perpetual
Beilage I/47
Bond ist als nicht besicherte Teilschuldverschreibung, die nachrangig zu allen gegenwärtigen oder künftigen
nicht besicherten, nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Pierer Industrie-Gruppe ausgestattet. Zinsen
müssen nur ausbezahlt werden, wenn eine Dividende oder eine andere Ausschüttung an die Aktionäre be-
schlossen wird, andere nachrangige Verbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen getilgt werden oder Zin-
sen auf Gesellschafterdarlehen gezahlt werden.
In den Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn sind ungebundene Kapitalrücklagen des Mutterun-
ternehmens in Höhe von TEUR 160.200 (Vorjahr: TEUR 674.886), sowie Gewinnrücklagen, Ergebnisvorträge
und das laufende Ergebnis des Konzerns enthalten.
In der Rücklage nach IFRS 9 ist die Cash-Flow-Hedge-Rücklage enthalten. Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage
umfasst den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Ab-
sicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn
oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanzi-
ellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen Schuld. Die Rücklage für Kosten der Absicherung zeigt
Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist, das sich
auf das Forward-Element des Devisentermingeschäfts bezieht. Diese werden zunächst als sonstiges Ergebnis
erfasst und wie die Gewinne und Verluste in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften bilanziert. Die Entwick-
lung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage und der Rücklage für Kosten der Absicherung wird unter dem Punkt 42.
„Hedging“ erläutert.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsoli-
dierten Tochterunternehmen. Im Folgenden sind die Finanzinformationen der wesentlichen Teilbereiche des
Konzerns, die nicht beherrschende Anteile beinhalten dargestellt. Die Zuordnung der jeweiligen Gesellschaf-
ten zu den Teilbereichen, einschließlich der jeweiligen Anteilshöhe von nicht beherrschenden Gesellschaftern,
ist in Kapitel XII dargestellt. 2024 PIERER Pankl AG- Sonstige Gesamt Mobility- Gruppe Gruppe (bis zur Endkon- TEUR solidierung) Umsatzerlöse 1.790.857 890.034 -3.801 2.677.090 Gewinn -1.045.363 -54.856 81.993 -1.018.226 Sonstiges Ergebnis -1.669 634 -3.191 -4.226 Gesamtergebnis -1.047.032 -54.222 78.801 -1.022.453 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn -683.992 -15.845 0 -699.837 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes -1.043 32 0 -1.011 sonstiges Ergebnis Langfristige Vermögenswerte 0 465.110 462.589 927.699 Kurzfristige Vermögenswerte 0 362.626 44.846 407.472 Langfristige Schulden 0 -349.266 -223.785 -573.051 Kurzfristige Schulden 0 -237.102 -33.620 -270.722 Nettovermögen 0 241.368 250.030 491.398 Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 0 49.889 -2.667 47.222 Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit -511.184 61.999 9.603 -439.582 Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -395.151 -59.915 -34.062 -489.128 Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit 650.359 4.841 18.708 673.908 Gesamt Cash-Flow -255.976 6.925 -5.751 -254.802 Dividenden an nicht beherrschende Anteile -4.796 0 0 -4.796
Beilage I/48
2023 PIERER Pankl AG- Sonstige Gesamt Mobility- Gruppe Gruppe TEUR Umsatzerlöse 2.661.210 936.192 -667 3.596.735 Gewinn 76.413 6.932 6.604 89.949 Sonstiges Ergebnis -13.130 -4.620 6 -17.744 Gesamtergebnis 63.283 2.312 6.610 72.205 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 46.617 1.311 180 48.108 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes -8.250 -1.156 0 -9.406 sonstiges Ergebnis Langfristige Vermögenswerte 1.323.568 515.337 181.382 2.020.287 Kurzfristige Vermögenswerte 1.619.087 364.492 58.891 2.042.470 Langfristige Schulden -1.156.264 -369.038 -179.330 -1.704.632 Kurzfristige Schulden -913.644 -214.681 -68.433 -1.196.758 Nettovermögen 872.747 296.110 -7.490 1.161.367 0 620.744 Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 552.931 67.813 Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit -110.851 85.750 -13.188 -38.289 Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -302.140 -61.621 -22.870 -386.631 Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit 398.662 -14.381 9.703 393.984 Gesamt Cash-Flow -14.329 9.748 -26.355 -30.936 Dividenden an nicht beherrschende Anteile -48.051 0 0 -48.051
Die Auswirkungen der Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen sowie die Veränderung an dem den
Anteilseignern zurechenbaren Eigenkapital während des Geschäftsjahres stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Erworbener (-) bzw. abgegangener (+) Buchwert nicht beherrschender Anteile 6.024 6.872 Erhaltener (+) / gezahlter (-) Kaufpreis an nicht beherrschende Anteilseigner -7.144 -7.238 Im Eigenkapital erfasster Unterschiedsbetrag -1.120 -366
Folgende wesentliche Ereignisse prägten die Veränderungen des Eigenkapitals aufgrund von Anteilsverkäu-
fen bzw. -zukäufen von Tochterunternehmen.
Im laufenden Geschäftsjahr 2024 erwarb die Pierer Bajaj AG 0,73% der Anteile (Vorjahr: 0,36%) an der PIE-
RER Mobility AG (noch vor Endkonsolidierung). Durchgerechnet hält nun die Pierer Industrie AG 37,54% (Vor-
jahr: 37,16%) an der PIERER Mobility-Gruppe (indirekt über die 50,1% Beteiligung an der Pierer Bajaj AG).
Das sonstige Ergebnis nach Steuern entwickelte sich im Konzerneigenkapital wie folgt:
Beilage I/49
TEUR Rücklage Rücklagen Währungs- Anteile Anteile nicht Konzern- nach inklusive umrech- Haupt- beherr- eigen- IFRS 9 Bilanz- nung gesell- schender kapital gewinn schafter Gesellschafter Gesamt 2024 Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 3.064 3.064 2.886 5.950 Absicherung von Zahlungsströmen -3.247 0 -3.247 -4.220 -7.467 Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten 153 153 323 476 Versorgungsplänen -3.247 153 3.064 -30 -1.011 -1.041 2023 Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 -4.159 -4.159 -4.028 -8.187 Absicherung von Zahlungsströmen -3.285 0 0 -3.285 -4.864 -8.149 Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten 0 -894 0 -894 -514 -1.408 Versorgungsplänen -3.285 -894 -4.159 -8.338 -9.406 -17.744
34. FINANZVERBINDLICHKEITEN
TEUR 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2024 Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr Anleihen 115.000 114.353 114.353 0 Schuldscheindarlehen 132.500 132.373 132.373 0 Namensschuldverschreibung 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 253.169 298.169 88.348 209.821 Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm 0 0 0 0 zwischen Konzernunternehmen Verbindlichkeiten aus Factoring Programm zwi- 0 0 0 0 schen Konzernunternehmen Leasingverbindlichkeiten 58.159 58.159 13.487 44.672 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 28.078 24.012 7.707 16.305 Summe Finanzverbindlichkeiten 586.906 627.066 356.268 270.798 TEUR 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2023 Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr Anleihen 115.000 114.157 0 114.157 Schuldscheindarlehen 655.000 653.370 27.500 625.870 Namensschuldverschreibung 110.000 109.630 0 109.630 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 581.272 581.272 87.821 493.451 Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm 19.767 19.767 19.767 0 zwischen Konzernunternehmen Verbindlichkeiten aus Factoring Programm 5.373 5.373 5.373 0 zwischen Konzernunternehmen Leasingverbindlichkeiten 118.409 118.409 30.690 87.719 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 48.097 48.097 32.456 15.641 Summe Finanzverbindlichkeiten 1.652.918 1.650.075 203.607 1.446.468
Beilage I/50
Betreffend der im Restrukturierungsverfahren befindlichen Pierer Industrie AG wurden die Fristigkeiten be-
troffener finanzieller Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Zuge der Eröffnung des Verfahrens auf kurzfristige
Positionen umgegliedert. Wie im Kapitel XI. „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ dargelegt, ergaben sich im
Hinblick auf das per 20. Februar 2025 abgeschlossene ReO-Verfahren nachfolgende Änderungen:
• Die Pierer Industrie AG hat am 22.10.2020 eine 2,50 % Anleihe mit einer Laufzeit von 7,5 Jahren in Höhe
von TEUR 100.000 im Nennwert von EUR 1 000,00 je Stück zum Ausgabepreis von EUR 991,67 je Stück,
begeben. Aufgrund des Risikos der Verletzung eines vertraglichen Covenants und einer damit verbunde-
nen möglichen Fälligstellung wurde die Verbindlichkeit in das Restrukturierungsverfahren einbezogen.
Dadurch bestand zum Bilanzstichtag eine Vollstreckungssperre für die Gläubiger. Entsprechend der mit
den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Verbindlichkeit in Höhe
von TEUR 68.687 bis zum 31.12.2026 und in Höhe von TEUR 31.313 bis zum 31.12.2027 zu tilgen. Siehe
dazu auch die Ausführungen im Punkt 2. „Informationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungs-
verfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren wesentlicher Tochterunternehmen“.
• Die Pierer Industrie AG hat am 08.10.2020 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 160.000 bege-
ben, davon wurden im Jahr 2024 TEUR 27.500 zurückgezahlt. Die restlichen Schuldscheindarlehen wur-
den in Höhe von TEUR 74.000 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und in Höhe von TEUR 58.500 mit einer
Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen. Aufgrund des Risikos der Verletzung eines vertraglichen Covenants
und einer damit verbundenen möglichen Fälligstellung wurde die Verbindlichkeit in das Restrukturierungs-
verfahren einbezogen. Dadurch bestand zum Bilanzstichtag eine Vollstreckungssperre für die Gläubiger.
Entsprechend der mit den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Ver-
bindlichkeit in Höhe von TEUR 91.010 bis zum 31.12.2026 und in Höhe von TEUR 41.490 bis zum
31.12.2027 zu tilgen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Punkt 2. „„Informationen im Zusammenhang
mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren wesentlicher Toch-
terunternehmen“.
• Am 15.02.2021 hat die Pierer Industrie AG eine 2,95 % Anleihe mit einer Laufzeit von 12 Jahren in Höhe
von TEUR 15.000 im Nennwert von EUR 100.000 je Stück zum Ausgabepreis von EUR 100.000 je Stück,
begeben. Aufgrund des Risikos der Verletzung eines vertraglichen Covenants und einer damit verbunde-
nen möglichen Fälligstellung wurde die Verbindlichkeit in das Restrukturierungsverfahren einbezogen.
Dadurch bestand zum Bilanzstichtag eine Vollstreckungssperre für die Gläubiger. Entsprechend der mit
den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Verbindlichkeit in Höhe
von TEUR 10.303 bis zum 31.12.2026 und in Höhe von TEUR 4.697 bis zum 31.12.2027 zu tilgen. Siehe
dazu auch die Ausführungen im Punkt 2. „„Informationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungs-
verfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren wesentlicher Tochterunternehmen“.
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 45.000 besteht seit dem Geschäftsjahr
2024 eine Besicherung durch Verpfändung des 50% Geschäftsanteiles an der PiMa Beteiligungsverwaltung
GmbH an die Raiffeisenlandesbank OÖ.
Die SHW AG schloss 2017 einen Konsortialkreditvertrag mit einem Volumen über € 80,0 Mio. und einer Lauf-
zeit von fünf Jahren mit Verlängerungsoption ab, die 2019 in Anspruch genommen wurde. Der Kreditrahmen
wurde im Juni 2022 um € 20,0 Mio. und im November 2023 um € 30,0 Mio. auf insgesamt € 130,0 Mio. erhöht.
Der Konsortialkredit ist variabel verzinst und wurde zum 31.12.2024 in Höhe von TEUR 86.778 (Vorjahr: TEUR
77.462) in Anspruch genommen. In der Pankl AG-Gruppe wurden sämtliche Covenants im Geschäftsjahr 2024
eingehalten, was auch zukünftig erwartet wird.
Haftungsverhältnisse und sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen
Für Bankgarantierahmen der MOTO ITALIA GmbH, Meran, Italien, gegenüber der Südtiroler Volksbank, Bo-
zen, Italien, an die italienische Finanzverwaltung für Rückzahlungen von Vorsteuerguthaben, hat die Pierer
Industrie AG, Wels, Bürgschaften in Höhe von TEUR 4.812 (Vorjahr: TEUR 4.812) abgegeben.
Für die JETFLY Airline GmbH, Hörsching, wurden von der Pierer Industrie AG, Wels, Patronatserklärungen
Beilage I/51
in Höhe von TEUR 3.483 (Vorjahr: TEUR 5.342) abgegeben.
Die Pierer Industrie AG hat zur teilweisen Bedeckung für einen Avalkredit der Robau Beteiligungsverwaltung
GmbH im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot Rosenbauer International AG eine Garantieerklärung
in Höhe von TEUR 40.000 abgegeben.
35. VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich aus Verpflichtungen für Abfertigungen, Pen-
sionsgelder, Jubiläumsgeldern und Altersteilzeit zusammen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Abfertigungen 29.504 7.027 Pensionsgelder 19.288 19.018 Jubiläumsgelder 14.329 6.456 Altersteilzeit 2.920 3.203 66.041 35.704
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Pierer Industrie-Gruppe zudem verpflichtet, an alle MitarbeiterInnen
in Österreich, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat, bei Kündigung durch den Dienstgeber
oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Die Höhe dieser leistungsorientierten
Verpflichtung ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug
abhängig. Für alle nach dem 31.12.2002 begründeten Arbeitsverhältnisse in Österreich zahlt die Gesellschaft
monatlich 1,53% des Bruttomonatsgehaltes in eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge
auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt
oder als Anspruch weitergegeben werden. Die Gesellschaft ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge ver-
pflichtet, welche in jenem Geschäftsjahr im Aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet wurden (beitrags-
orientierte Verpflichtung). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Beiträge von insgesamt TEUR 1.505 (Vor-
jahr: TEUR 5.047) gezahlt.
Der Konzern hat in Deutschland zwei leistungsorientierte Pensionspläne (defined benefit plan), die im We-
sentlichen einheitliche Bedingungen aufweisen. Sie werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („pro-
jected unit credit method“) unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung von Gehältern und Renten versi-
cherungsmathematisch bewertet.
Die betriebliche Altersversorgung beruht im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Versorgungszu-
sagen. Für die Bemessung der Pensionen ist in der Regel die Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen
maßgeblich. Die Finanzierung der Versorgungszusagen erfolgt durch Bildung von Pensionsrückstellungen,
teilweise wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Soweit es sich hierbei um qualifizierende Ver-
sicherungsverträge handelt, die als Planvermögen zu berücksichtigen sind, wurde eine Saldierung mit den
Pensionsrückstellungen vorgenommen. Soweit es sich um keine qualifizierenden Versicherungsverträge han-
delt, wurden die entsprechenden Aktivwerte unter den langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten
gezeigt.
Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen und Pensionen entwickelte
sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Beilage I/52
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Anwartschaftsbarwert: Stand am 1.1. 46.933 48.854 Dienstzeitaufwand 1.405 894 Zinsaufwand 1.789 1.862 Erfolgte Zahlungen -3.144 -2.640 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (sonstiges Ergebnis) 1.940 958 Konsolidierungskreisänderung 0 -22.605 Sonstiges -69 -1.214 Stand am 31.12. 48.854 26.109 Planvermögen: Stand am 1.1. 60 62 Zinsertrag 3 3 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (sonstiges Ergebnis) -1 -1 Stand am 31.12. 62 64 Nettoschuld (Anwartschaftsbarwert) 48.792 26.045
Zum 31.12.2024 betragen die gewichteten Restlaufzeiten (Duration) der Abfertigungsverpflichtungen 12 Jahre
(Vorjahr: 10 Jahre) und der Pensionsverpflichtungen 14 Jahre (Vorjahr: 14 Jahre).
Der versicherungsmathematische Gewinn/Verlust setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Änderung von Erwartungswerten 616 413 Änderung demografischer Annahmen -18 40 Änderung finanzieller Annahmen 1.416 505 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust 2.014 958
Der Bewertung der Verpflichtung liegen folgende Annahmen zugrunde:
31.12.2023 31.12.2024 Rechnungszinssatz Pensionsgelder 3,60% 3,60% Rechnungszinssatz Abfertigungen 3,51% 3,41% Lohn- / Gehaltstrend 2,00% - 3,50% 2,00% - 2,75%
Der Rechnungszins wurde unter der Berücksichtigung der durchschnittlichen Laufzeiten und durchschnittli-
chen Restlebenserwartung festgesetzt. Der Abzinsungssatz ist die Rendite, die am Abschlussstichtag für erst-
rangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt wird. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezi-
fisch ermittelt und alters-/dienstzeitabhängig berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Bewertungen
liegen länderspezifische Sterbetafeln zu Grunde. Als Pensionseintrittsalter wurde das gesetzliche Pensions-
eintrittsalter je Land gewählt.
Eine Änderung (+/- 0,5%-Punkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn-/Gehaltstrend“ hätte zum
31.12.2024 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:
Parameter Änderung Änderung -0,50% +0,50% Rechnungszinssatz 7,3% -6,0% Lohn- / Gehaltstrend -5,4% 5,1%
Beilage I/53
Eine Änderung (+/- 0,5%-Punkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn-/Gehaltstrend“ hätte zum
31.12.2023 folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:
Parameter Änderung Änderung -0,50% +0,50% Rechnungszinssatz 5,9% -5,1% Lohn- / Gehaltstrend -4,2% 4,8%
Die Verpflichtungen für Ansprüche aus Jubiläumsgeldern und Altersteilzeitverpflichtungen entwickelten
sich wie folgt:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Stand am 1.1. 15.542 17.249 Konsolidierungskreisänderungen 0 -7.847 Dienstzeitaufwand 1.802 1.669 Zinsaufwand 539 657 Erfolgte Zahlungen -783 -1.038 Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (erfolgswirksam) 84 -332 Sonstiges 65 -699 Stand am 31.12. 17.249 9.659
36. ANDERE KURZ- UND LANGFRISTIGE SCHULDEN UND VERBINDLICHKEITEN
AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die anderen langfristigen Schulden setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Kautionen 10.881 0 Optionen auf nicht beherrschende Anteile 5.816 0 Sonstige finanzielle Schulden 1.448 775 Andere langfristige finanzielle Schulden 18.145 775 Andere langfristige nicht finanzielle Schulden 2.137 1.110 Andere langfristige Schulden 20.282 1.885
Die Optionen auf nicht beherrschende Anteile sind zum Bilanzstichtag im Rahmen der Endkonsolidierung der
PIERER Mobility-Gruppe abgegangen. Diese betrafen bis zur Endkonsolidierung zum einen aus der MV
Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, sowie zum anderen die PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv,
Bulgarien. Sie begründen sich auf den geschlossenen Vertragswerken. Im Zuge dessen erfolgt eine erfolgs-
neutrale Umgliederung zwischen Eigenkapital, nicht beherrschenden Anteilen und Finanzverbindlichkeiten,
wie ausführlicher unter Punkt 4 „Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ erläutert.
Beilage I/54
Die anderen kurzfristigen Schulden setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Umsatzboni 54.230 0 Preisnachlässe 6.726 0 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 2.590 0 Sonstige finanzielle Schulden 23.728 21.125 Andere kurzfristige finanzielle Schulden 87.274 21.125 Personalverbindlichkeiten 72.850 15.132 Vorauszahlungen 10.656 5.474 Verbindlichkeiten Finanzämter 13.239 1.117 Sonstige nicht finanzielle Schulden 12.287 9.149 Andere kurzfristige nicht finanzielle Schulden 109.032 30.872 Andere kurzfristige Schulden 196.306 51.997
Der Rückgang der anderen langfristigen und kurzfristigen Schulden ergibt sich im Wesentlichen aus der End-
konsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe zum 30.11.2024. Die sonstige finanziellen Schulden beinhalten
Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen und Factoring.
In den kurzfristigen Personalverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten für nicht konsumierte
Urlaube, Verbindlichkeiten für Mitarbeiterprämien, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskrankenkassen sowie
Verbindlichkeiten aus Löhnen enthalten.
37. RÜCKSTELLUNGEN
Der Konzern bildet Rückstellungen für Garantien und Gewährleistung für bekannte, zu erwartende Einzelfälle.
Die erwarteten Aufwendungen basieren vor allem auf früheren Erfahrungen und werden zum Zeitpunkt des
Verkaufs der Produkte ergebniswirksam gebildet.
Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist mit Unsicherheiten verbunden, wodurch es in der Zukunft zu
einer Anpassung der gebildeten Rückstellungen kommen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsäch-
lichen Aufwendungen für diese Maßnahmen die hierfür gebildeten Rückstellungen in nicht vorhersehbarer
Weise übersteigen oder unterschreiten. Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt ent-
wickelt: TEUR Stand am Wäh- Zuführun- Auflö- Ver- Konsolidie- Stand am 01.01.2024 rungsum- gen sungen brauch rungskreis- 31.12.2024 rechnung änderung Kurzfristige Rückstellun- gen: Rückstellungen für Garantien 22.013 22 17.410 -815 -21.663 -14.905 2.062 und Gewährleistung Rückstellungen für Schadenersatz- und 0 0 31.424 0 0 -31.424 0 Leistungsansprüche Rückstellungen für Prozesse 1.199 0 1.540 -8.347 5.608 0 Sonstige Rückstellungen 2.917 0 14.521 -1.162 -932 -12.843 2.501 26.129 22 64.895 -1.977 -30.942 -53.564 4.563
Beilage I/55
Die Konsolidierungskreisänderungen betreffen größtenteils die abgegangenen Rückstellungen der PIERER
Mobility-Gruppe aufgrund der erfolgten Endkonsolidierung. Demzufolge reduzierten sich auch die Rückstel-
lungen insgesamt von TEUR 26.129 (per 31.12.2023) auf TEUR 4.563 (per 31.12.2024).
VI.
ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Veränderungen der in der Kapitalflussrechnung dargestellten Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der
Bilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte neutralisiert werden. In den sonstigen nicht zahlungswirk-
samen Aufwendungen (Erträge) sind im Wesentlichen Bewertungen von Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten, Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte, noch nicht zahlungswirksame Erträge
aus Förderungen sowie Ergebnisse aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von bisherig gehaltenen
Anteilen. Darüber hinaus sind Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von TEUR
7.570 (Vorjahr: TEUR -3.535) sowie die Dotierung (Auflösung) von Verpflichtungen für Leistungen an Arbeit-
nehmer in Höhe von TEUR -1.691 (Vorjahr: TEUR -3.626) enthalten. Die übrigen Auswirkungen von Konsoli-
dierungskreisänderungen wurden eliminiert und sind im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen.
Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Finanzschulden und den in der Kapi-
talflussrechnung dargestellten Werten kann wie folgt dargestellt werden:
Buchwert
Buch- Zahlungs- Zahlungsunwirksame Veränderung TEUR wert wirksame 31.12.2024 Erwerb Umgliede- Konsolidie- Sonstiges1.1.2024 Verände- rung rung rungskreis- änderungen Kurzfristige 172.917 657.247 0 1.134.211 -1.629.071 7.477 342.781 Finanzschulden Langfristige 1.358.749 61.754 0 -1.134.211 -60.632 466 226.126 Finanzschulden Leasingverbindlich- 30.690 -23.259 0 29.451 -23.544 149 13.487 keiten (kurzfristig) Leasingverbindlich- 87.719 -7.772 58.708 -29.451 -66.499 1967 44.672 keiten (langfristig) Summe 1.650.075 687.970 58.708 0 -1.779.746 10.059 627.066 TEUR Buch- Zahlungs- Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert wert wirksame 31.12.2023 Erwerb Umglied- Konsolidie- Sonstiges 1.1.2023 Verände- erung rung rungskreis- änderungen Kurzfristige 119.927 4.331 0 43.593 -22 5.088 172.917 Finanzschulden Langfristige 1.046.361 501.903 0 -43.593 -146.151 229 1.358.749 Finanzschulden Leasingverbindlich- 23.667 -22.944 0 23.987 5.980 0 30.690 keiten (kurzfristig) Leasingverbindlich- 73.752 -9.140 45.304 -23.987 1.999 -209 87.719 keiten (langfristig) Summe 1.263.707 474.150 45.304 0 -138.194 5.108 1.650.075
Beilage I/56
VII.
RISIKOBERICHT
38. FINANZIELLE RISIKEN
Die Pierer Industrie-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transakti-
onen, Kredit-, Markt-, Währungs- und Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risi-
ken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über Risiken infor-
miert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können.
Die Grundsätze des Finanzrisikomanagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt
und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem Konzern-Treasury. Die Pierer Industrie-Gruppe setzt zur Absiche-
rung der nachfolgend beschriebenen Finanzrisiken derivative Finanzinstrumente ein mit dem Ziel, die Absi-
cherung der operativen Zahlungsströme gegen Schwankungen der Wechselkurse und/oder Zinssätze sicher-
zustellen. Der Sicherungshorizont umfasst in der Regel die aktuell offenen Posten sowie geplante Transakti-
onen in den nächsten 12 bis 18 Monaten. In Ausnahmefällen können in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat
auch längerfristige strategische Sicherungspositionen eingegangen werden.
Im Geschäftsjahr 2024 führten insbesondere der unerwartet starke Anstieg des Working-Capitals und des sich
daraus ergebenen kurzfristigen Finanzierungsbedarf zu einer Liquiditätskrise in der KTM-Gruppe und schließ-
lich zur Eröffnung des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung am 29. November 2024. Die Sanierungs-
pläne der Gesellschaften KTM AG, KTM Forschungs- und Entwicklungs GmbH sowie KTM Components
GmbH wurden schließlich am 25. Februar 2025 von den Gläubigern gerichtlich angenommen. Die erfolgreiche
und planungsgetreue Umsetzung der Fortbestehensprognose ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet und un-
terliegt exogenen und endogenen Faktoren (siehe dazu Punkt 2. „Informationen im Zusammenhang mit dem
Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren wesentlicher Tochterunterneh-
men“).
Die Pierer Industrie AG hat mit Antrag vom 25.11.2024 die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens (GZ
20 RST 2/24m) nach der Restrukturierungsordnung (ReO) als Europäisches Restrukturierungsverfahren (§
44 Abs 1 ReO) durch das Landesgericht Wels beantragt. Eine Restrukturierungsplanrechnung wurde am
27.12.2024 vorgelegt die zeigt, dass die Gesellschaft unter Berücksichtigung einer vorgenommenen Wertbe-
richtigung der Insolvenz KTM im Falle der Unternehmensfortführung nicht rechnerisch überschuldet ist. Auch
im Falle eines vollständigen wirtschaftlichen Verlustes ihres Investments in die PIERER Mobility AG (ein-
schließlich der KTM-Gruppe) ist die Pierer Industrie AG alleine bestandsfähig, weil sie dazu in der Lage ist,
ihre Verbindlichkeiten zur Gänze zu bezahlen.
Mit Tagsatzung vom 20.02.2025 wurde der Restrukturierungsplan positiv bestätigt. Die letzte Zahlung der vom
Restrukturierungsverfahren umfassten Verbindlichkeiten gemäß integriertem Finanzplan der Restrukturie-
rungsplanrechnung wurde bis 31.12.2027 festgelegt. Festzuhalten ist, dass die betroffenen Gläubiger nach
dem Restrukturierungsplan 100% Ihrer Forderungen erhalten (davon Zahlungen von 68,69% bis längstens
31.12.2026 und 31,31% bis längstens 31.12.2027) und vertraglich vereinbarte Zinsen bezahlt werden. Der
Vorstand geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Umsetzung der im Restrukturie-
rungsplan vorgesehenen Maßnahmen, zeitgerecht und in dem geplanten Ausmaß erfolgen kann, wenngleich
die Umsetzung dieser Maßnahmen mit Unsicherheiten behaftet ist. Für weitere Informationen zur Sicherstel-
lung der kurz-, mittel- und langfristigen Zahlungsfähigkeit der Pierer Industrie AG verweisen wir auf Punkt 2.
„Informationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenz-
verfahren wesentlicher Tochterunternehmen“.
• WÄHRUNGSRISIKEN
Als weltweit tätiges Unternehmen ist die Pierer Industrie-Gruppe von weltwirtschaftlichen Rahmendaten wie
der Veränderung von Währungsparitäten oder den Entwicklungen auf den Finanzmärkten beeinflusst. Bis zur
Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe (im Vorjahr rund 25% der Umsätze in US-Dollar erzielt) war
Beilage I/57
insbesondere die Wechselkursentwicklung des US-Dollars, der im Fremdwährungsrisiko das höchste Einzel-
risiko darstellte, für die Umsatz- und Ertragsentwicklung von Bedeutung. Durch die zunehmende Bedeutung
des USD im Einkauf wurde das Fremdwährungsrisiko beim USD wesentlich verringert („natural hedge“). Durch
Währungssicherungsmaßnahmen, insbesondere Hedging-Strategien, konnten diese Währungsverschiebun-
gen weitestgehend zumindest über ein Modelljahr ausgeglichen werden.
Währungsrisiken bestehen für den Konzern weiter, sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer
anderen als der lokalen Währung der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften des
Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung und finanzieren sich weitgehend in lokaler
Währung. Veranlagungen erfolgen überwiegend in der Landeswährung der anlegenden Konzerngesellschaft.
Aus diesen Gründen ergeben sich zumeist natürlich geschlossene Währungspositionen.
Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswir-
kungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf Ergebnis (nach Steuern) und Eigenkapital zei-
gen. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse werden Effekte aus der Änderung des Wechselkurses um +/- 10%
auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital aufgezeigt. Als Basis wurden die
betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen sowie die für das Geschäftsjahr 2025 geplanten Ein-
und Verkäufe in Fremdwährung. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen
das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe
von 23% verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere
Zinssätze, konstant bleiben. Bei der Analyse wurden jene Währungsrisiken von Finanzinstrumenten, die in
einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind, einbezogen.
Es werden Effekte aus der Änderung des Wechselkurses um +/- 10% auf den Gewinn und Verlust, das sons-
tige Ergebnis und das Eigenkapital aufgezeigt. Währungsrisiken aus Euro-Positionen in Tochterunternehmen,
deren funktionale Währung vom Euro abweicht, wurden dem Währungsrisiko der funktionalen Währung des
jeweiligen Tochterunternehmens zugerechnet. Risiken aus Fremdwährungspositionen abseits vom Euro wur-
den auf Konzernebene aggregiert. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen
in die Konzernwährung blieben unberücksichtigt.
Die Pierer Industrie-Gruppe legt der Analyse folgende Annahmen zu Grunde:
• Für die Sensitivität des Gewinnes und Verlustes werden Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten
des Konzerns, sowie künftige Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung berücksichtigt, die nicht in der funk-
tionalen Währung der Konzerngesellschaft bilanziert sind. Ebenfalls werden die offenen Derivate des Cash-
Flow-Hedges herangezogen, deren Grundgeschäft zum Bilanzstichtag bereits realisiert ist (ergebniswirk-
sam).
• Für die Sensitivität des sonstigen Ergebnisses werden offene Derivate des Cash-Flow-Hedges berücksich-
tigt, deren Grundgeschäft zum Bilanzstichtag noch nicht realisiert ist (nicht ergebniswirksam). Die Nominale
der offenen Derivate entspricht dem Exposure.
Erhöhung (+) / Verminderung(-) Aufwertung um 10% Abwertung um 10% TEUR 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -951 -34.520 951 41.920 Veränderung der währungsbezogenen Cash-Flow- 0 6.866 0 -8.392 Hedge-Rücklage Veränderung des Eigenkapitals -951 -27.654 951 33.528
Beilage I/58
•
ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig teilweise variabel verzinst. Das Risiko besteht
demnach im steigenden Zinsaufwand bzw. sinkenden Zinsertrag, die sich aus einer nachteiligen Veränderung
der Marktzinsen ergeben. Die untenstehenden Angaben beziehen sich auf Eigenschaften von Finanzinstru-
menten zum Bilanzstichtag und lassen den Ausgang des Sanierungsverfahrens der betroffenen Gesellschaf-
ten als wertbegründenden Sachverhalt im Geschäftsjahr 2025 außer Acht.
Die Pierer Industrie-Gruppe ist teilweise variabel refinanziert und unterliegt somit dem Risiko von Zinsschwan-
kungen am Markt. Diesem Risiko wird durch regelmäßige Beobachtung des Geld- und Kapitalmarktes sowie
grundlegend durch den Einsatz von Zinsswaps (Fixed Interest Rate Payer Swaps) Rechnung getragen. Im
Rahmen der abgeschlossenen Zinsswaps erhielt das Unternehmen variable Zinsen und zahlte im Gegenzug
fixe Zinsen auf die abgeschlossenen Nominalen.
Zinsänderungsrisiken resultieren somit im Wesentlichen aus originären variabel verzinsten Finanzinstrumen-
ten (Cash-Flow-Risiko). Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen
durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Marktzinsniveaus auf Ergebnis (nach
Steuern) und Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezo-
gen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des
Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 23 % verwendet.
Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, kon-
stant bleiben.
Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Zinssicherungen sind:
• Einfluss des Kreditrisikos der Gegenpartei und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Zinsderi-
vate, der sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Zahlungsströme wi-
derspiegelt, die auf Änderungen der Zinssätze zurückzuführen sind
• Unterschiede bei den Parametern (z.B. Zinsanpassungstermine zwischen den Derivaten und den gesicher-
ten Grundgeschäften)
Für das Zinsrisiko wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Eine Veränderung um 50 Basispunkte hätte
folgende Auswirkungen auf den Gewinn oder Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital:
•
AUSFALLRISIKEN (KREDIT- BZW. BONITÄTSRISIKEN)
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder eine Vertragspartei eines Fi-
nanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht
in der Pierer Industrie-Gruppe insbesondere aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Fäl-
ligkeiten stellen sich wie folgt dar:
Erhöhung (+) / Verminderung (-) Erhöhung um 50 BP Verringerung um 50 BP TEUR 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -712 -3.034 712 3.033 Veränderung der zinsbezogenen Cash-Flow-Hedge- 906 1.113 -906 -1.120 Rücklage Veränderung des Eigenkapitals 194 -1.921 -194 1.913
Beilage I/59
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2023 2024 TEUR Nicht überfällig 399.212 79.645 Überfällig 1-30 Tage 26.196 13.837 Überfällig 31-60 Tage 12.834 2.667 Überfällig 61-90 Tage 3.394 912 Überfällig > 90 Tage 29.211 1.804 Gesamter Bruttobuchwert 470.847 98.865 Wertminderung -10.354 -363 Summe 460.493 98.502
Aufgrund der Kundenstruktur (namhafte Automobilhersteller und Automobilzulieferer) bestehen keine signifi-
kanten Ausfallrisiken hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Ausfallrisiko sonstiger
finanzieller Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen kann als gering eingestuft werden und un-
terliegt einem laufenden Monitoring. Im Hinblick auf das ausgewiesene Genussrecht in Höhe von TEUR
265.073 kann aufgrund vertraglicher Regelungen das Ausfallrisiko ebenfalls als gering eingestuft werden.
Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Buchwerte gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Mit Aus-
nahme der unter Punkt 41. des Konzernanhangs beschriebenen Aufrechnungsvereinbarung, gibt es zusätzlich
keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen.
Die Pankl AG-Gruppe zieht zur Bildung der erforderlichen Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 externe Ratings
für die wichtigsten Kunden, ergänzt um geografische Kriterien, heran. Die daraus resultierenden Ausfallwahr-
scheinlichkeiten liegen bereichsabhängig zwischen 0% und 0,9% (Vorjahr: zwischen 0% und 1,1%).
Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inkl.
Vertragsvermögenswerte) werden im Anhang unter Punkt 29. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“
beschrieben.
Kreditverluste von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und sonstigen finanziellen Vermögens-
werten werden auf Basis durchschnittlicher Ausfallsquoten und des Ratings des Instrumentes ermittelt. Eine
signifikante Änderung des Kreditrisikos wird auf Basis von Rating und Zahlungsverzug bestimmt. Unter Be-
rücksichtigung der Kurzfristigkeit dieser Positionen und angesichts des guten Ratings der Banken geht der
Konzern davon aus, dass es sich bei diesen Beständen um Finanzinstrumente mit niedrigem Ausfallrisiko
handelt und die erwarteten Verluste nicht wesentlich sind.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert ist das Ausfallrisiko auf deren Wiederbeschaf-
fungskosten beschränkt, wobei das Ausfallrisiko als gering eingestuft werden kann, da es sich bei den Ver-
tragspartnern ausschließlich um Banken mit hoher Bonität handelt. Es gibt keine Hinweise auf zusätzliche
Wertminderungserfordernisse für finanzielle Vermögenswerte.
• LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die operativen Einheiten der Pierer Industrie-Gruppe (PIERER Mobility AG, PANKL AG und Abatec) steuern
und überwachen das Liquiditätsrisiko jeweils auf ihrer Ebene bzw. soweit erforderlich auf den darunterliegen-
den Teilbereichen. Die Maßnahmen zur Überwachung und Mitigierung des Liquiditätsrisikos beinhalten unter
anderem die Erstellung kurz- und mittelfristiger Vorschaurechnungen und die Überwachung der Einhaltung
dieser. Um auf ungeplante, wesentliche Abweichungen im Liquiditätsplan reagieren zu können, verfolgt das
Management das Ziel stets angemessene Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien und Barbeständen vor-
zuhalten. Darüber hinaus werden vom Management falls erforderlich kurzfristig Maßnahmen zur Stabilisierung
der Liquiditätssituation eingeleitet. Darüber hinaus erfolgt auch eine Überwachung und Steuerung der lang-
fristigen Liquiditätssituation in dem Rückzahlungen bzw. Refinanzierungen von langfristigen Finanzierungen
Beilage I/60
frühzeitig geplant werden. Weiters können sich auch im Falle der Verletzung von bestehenden Covenants in
Finanzierungsverträgen ungeplante Auswirkungen auf die Liquiditätssituation ergeben. Dazu erfolgt eine lau-
fende Überwachung der Einhaltung der Covenants bzw. die Einleitung frühzeitiger Maßnahmen bei drohenden
Verletzungen. Wie einleitend in diesem Kapital beschrieben, führten die fehlende Liquidität zur Eröffnung des
insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens der KTM AG im Geschäftsjahr 2024. Aufgrund des unerwarteten
Einbruchs der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024 konnte die KTM AG die notwendige Liquidität nicht mehr
durch weitere Fremdmittel vorhalten und gewährleisten.
Auf Ebene der Pierer Industrie AG bestehen Liquiditätsrisiken im Hinblick auf die Erfüllung der laufenden Zah-
lungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Holding- und Finanzierungsfunktion, die in der Regel aus
laufenden Zuflüssen aus der Holdingtätigkeit (zB Konzerndienstleistungen) sowie Zinsen und Beteiligungser-
trägen erfüllt werden. Die Steuerung und Mitigierung erfolgt ebenfalls über die Erstellung und Überwachung
von Vorschaurechnungen. Darüber hinaus erfolgt auch eine Überwachung und Steuerung der langfristigen
Liquiditätssituation in dem Rückzahlungen bzw. Refinanzierungen von langfristigen Finanzierungen frühzeitig
geplant werden. Weiters können sich auch im Falle der Verletzung von bestehenden Covenants in Finanzie-
rungsverträgen ungeplante Auswirkungen auf die Liquditätssituation ergeben. Im Geschäftsjahr 2024 machte
die drohende Verletzung von Covenants die Einleitung eines Restrukturierungsverfahren notwendig um den
Fortbestand des Unternehmen sicherzustellen (siehe dazu Punkt 2).
Wie in diesem Punkt 38. „Finanzielle Risiken“ einleitend erörtert, hat die Pierer Industrie AG mit Antrag vom
25.11.2024 die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens nach der Restrukturierungsordnung (ReO) als
Europäisches Restrukturierungsverfahren durch das Landesgericht Wels beantragt. Die laufende Liquiditäts-
situation wird seitens des Managements laufend überwacht bzw. die kurzfristige Liquiditätsplanung an die
aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Im Rahmen der Überwachung des Liquiditätsrisikos und der Planung der mittelfristigen Liquiditätssituation
stellt der Free Cashflow eine wesentliche Steuerungsgröße innerhalb der Pierer Industrie Gruppe dar. Die
vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten
der finanziellen Schulden sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Dabei beziehen sich die Angaben
zu Zahlungszielen auf die vertraglichen Grundlagen der Kreditvereinbarungen per 31.12.2024 und beachten
folglich nicht die Vereinbarungen aus dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG:
Beilage I/61
TEUR Buchwert Cash-Flows 2025 Cash-Flows 2026 bis 2029 Cash-Flows ab 2030 31.12.2024 Zin- Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung sen varia- fix varia- fix varia- fix bel bel bel Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlich- keiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungs-instru- mente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Marktwert, die bereits Forderungen zugewie- sen sind Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 1.120 0 0 0 0 0 1.120 0 0 0 Marktwert (Cash Flow Hedge) Summe 1.120 0 0 0 0 0 1.120 0 0 0 Nicht zum beizulegen- den Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlich- keiten Zu fortgeführten An- schaffungskosten 1) 568.907Verzinsliche Verbindlich- 5.671 13.472 356.003 3.637 20.107 170.405 392 2.524 43.146 keiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen 101 490 0 0 101 490 0 0 0 0 0 0 und Leistungen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 20.780 0 0 20.780 0 0 0 0 0 0 (kurz- und langfristig) 691.177 5.671 13.472 478.273 3.637 20.107 170.405 392 2.524 43.146 Summe 692.297 5.671 13.472 478.273 3.637 20.107 171.525 392 2.524 43.146 Summe
1) Die in das Restrukturierungsverfahren einbezogenen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 247.500 werden aufgrund der Um-
stände zum Bilanzstichtag als kurzfrisitg dargestellt. Aufgrund der nach dem Bilanzstichtag vereinbarten Zahlungsziele sind TEUR
170.000 im Jahr 2026 und TEUR 77.500 im Jahr 2027 zur Zahlung fällig.
Beilage I/62
TEUR Buchwert Cash-Flows 2024 Cash-Flows 2025 bis 2028 Cash-Flows ab 2029 31.12.2023 Zin- Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung Zinsen Zinsen Tilgung sen varia- fix varia- fix varia- fix bel bel bel Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlich- keiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungs- instrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 419 0 0 419 0 0 0 0 0 0 Marktwert, die bereits Forderungen zugewie- sen sind Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 1.707 0 0 1.707 0 0 0 0 0 0 Marktwert (Cash Flow Hedge) Summe 2.126 0 0 2.126 0 0 0 0 0 0 Nicht zum beizulegen- den Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlich- keiten Zu fortgeführten An- schaffungskosten Verzinsliche Verbindlich- 1.531.666 20.475 39.283 168.912 66.340 84.418 966.912 37.460 18.831 394.960 keiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen 765.427 0 0 765.427 0 0 0 0 0 0 und Leistungen Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 103.293 0 152 85.148 0 102 18.145 0 102 5.078 (kurz- und langfristig) Summe 2.400.386 20.475 39.435 1.019.487 66.340 84.520 985.057 37.460 18.933 400.038 Summe 2.402.512 20.475 39.435 1.021.613 66.340 84.520 985.057 37.460 18.933 400.038
Beilage I/63
VIII.
FINANZINSTRUMENTE UND KAPITALMA-
NAGEMENT
39. GRUNDLAGEN
Die Pierer Industrie-Gruppe hält originäre und derivative Finanzinstrumente. Zu den originären Finanzinstru-
menten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Finanz-
verbindlichkeiten. Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz bzw. aus
dem Konzernanhang. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung von bestehen-
den Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken verwendet. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist im
Konzern entsprechenden Bewilligungs- und Kontrollverfahren unterworfen. Die Bindung an ein Grundgeschäft
ist zwingend erforderlich, Handelsgeschäfte sind nicht zulässig.
Die Erfassung der Käufe und Verkäufe sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zum Erfüllungstag.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN:
Die Kategorisierung wird in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme sowie des zugrunde liegenden
Geschäftsmodelles durchgeführt. Dabei werden folgende Bewertungskategorien durch IFRS 9 abgebildet:
- AC-Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode
- FVOCI-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sons-
tigen Ergebnis erfasst
- FVPL-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgs-
wirksam erfasst
Bei Eigenkapitalinstrumenten (wie z.B. Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen) kann die FVOCI-Option
ausgeübt werden. Das führt dazu, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis er-
fasst werden und die im sonstigen Ergebnis angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nach-
folgend nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können. Sofern diese Option
nicht ausgeübt wird, erfolgt eine Zuordnung in die FVPL-Kategorie, wobei alle Änderungen des beizulegenden
Zeitwertes erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Das bilanzierte Genussrecht ist gemäß IFRS 9 als Fremdkapitalinstrument einzustufen und zum beizulegen-
den Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) zu bewerten. Die Ermittlung des beizulegenden
Zeitwerts erfolgte auf Basis eines DCF-Verfahrens und berücksichtigt die vertraglichen Regelungen des Ge-
nussrechts.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert
und in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsforderungen werden
umgerechnet mit dem Stichtagskurs. Finanzielle Forderungen sind der Kategorie „at amortized cost“ zugeord-
net und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Jener Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Teil des ABS bzw. Factoring Programmes
ist, wird der Kategorie Fair Value through Profit and Loss (FVPL) zugeordnet.
Finanzielle Schulden werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Schulden sind
der Kategorie „at amortized cost“ zugeordnet. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem erhaltenen Betrag und
dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode verteilt und im Finanzergebnis
erfasst. Die im Zusammenhang mit aufgenommen Finanzierungen angefallenen Geldbeschaffungskosten un-
ter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam amortisiert. Verbindlichkeiten werden mit den fortge-
führten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs umge-
rechnet.
Beilage I/64
Sämtliche Finanzinstrumente der Kategorie FVPL werden aufgrund der Kriterien von IFRS 9 (Geschäftsmodell
bzw. SPPI-Test) zwingend ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Von der Ausübung der
Fair Value Option wurde nicht Gebrauch gemacht.
Wertminderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine wesentliche Finanzierungskomponente auf. Daher
wird das vereinfachte Verfahren zur Ermittlung des Expected Credit Loss angewendet, wonach für alle Instru-
mente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Rest-
laufzeit zu erfassen ist. Diese beträgt bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weniger als zwölf
Monate und entspricht daher dem 12-Monats-Verlust. Betragsmäßige Erläuterungen finden sich unter Punkt
38. „Finanzielle Risiken“.
Um den Expected Credit Loss zu bestimmen wurden je nach Geschäftsbereich historische Ausfallsdaten zu
Forderungen erhoben oder externe Ratings für die wichtigsten Kunden eingeholt und nach geografischen
Regionen segmentiert. Weiters werden aktuelle wirtschaftliche Faktoren und Prognosen berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten werden dann vorgenommen, wenn sie als unein-
bringlich oder zum Teil uneinbringlich angesehen werden. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten
finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch oder erheblicher Zahlungsverzug der Kunden. Die Ein-
zelwertberichtigungen setzen sich aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen, von denen keine allein be-
trachtet wesentlich ist. Eine direkte Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nur, wenn die ver-
traglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen (insbesondere
im Insolvenzfall). Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden und kann
diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zu-
rückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung durch Anpassung des Wertberichtigungskontos
rückgängig gemacht.
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden gemäß IFRS 9 angewendet. Nach
IFRS 9 können der Zeitwert einer Option, die Terminkomponente eines Terminkontrakts sowie eventuelle
Fremdwährungs-Basis-Spreads von der Designation eines Finanzinstruments als Sicherungsinstrument aus-
genommen werden und als Kosten der Absicherung bilanziert werden. Dabei werden Wertschwankungen,
dieser wahlweise nicht designierten Komponenten, als Absicherungskosten im sonstigen Ergebnis erfasst und
bei Ergebniswirkung des Grundgeschäftes in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Derzeit bestehen im Pierer Industrie-Konzern derivative Finanzinstrumente aufgrund der Endkonsolidierung
der PIERER Mobility-Gruppe nur noch in Form von Zinsswaps, welche gemäß IFRS 9 zum beizulegenden
Zeitwert bewertet und zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert sind (Cashflow-Hedge). Die Gruppe
sichert das zukünftige variable Zinsrisiko des erwarteten Finanzierungsbedarf durch mehrere gleichartige Zins-
swaps ab. Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sind den gleichen Risiken ausgesetzt. Das Risiko ist somit
eindeutig identifizierbar. Der variable Zins des Grundgeschäfts wird aufgrund unterschiedlicher Designations-
zeitpunkte durch den variablen Zins des Sicherungsgeschäfts nicht zu 100% ausgeglichen. Daraus resultieren
entsprechende Ineffektivitäten. Somit sind auch die künftigen Zahlungszeitpunkte geringfügig zeitversetzt, da-
raus resultieren entsprechende Ineffektivitäten. Ein ineffektiver Anteil wird erfolgswirksam verbucht, sofern
dieser materiell ist. Der effektive Anteil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Er-
gebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten
Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Wenn die Absicherung nicht
mehr den Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument ver-
kauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung pros-
pektiv beendet.
Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, ver-
bleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis
Beilage I/65
– für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nicht finanziellen Postens führt – dieser Betrag in
die Anschaffungskosten des nicht finanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird, in dem
bzw. in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflus-
sen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zu-künftigen Zahlungsströme eintreten, werden die
Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung einge-
stellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
40. EINSTUFUNG UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE
Der Zeitwert eines Finanzinstruments wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf ak-
tiven Märkten ermittelt (Stufe 1). Soweit keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument
verfügbar sind, erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes mittels Bewertungsmethoden, deren wesentliche Para-
meter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Ansonsten erfolgt die Ermittlung des
Zeitwertes auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf
beobachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3). Umgliederungen zwischen den Stufen werden zum Ende der
Berichtsperiode berücksichtigt. Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwischen den Stufen.
Folgende Tabelle zeigt die Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes ver-
wendet wird, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht Zusammenhang zwischen beobachtbare wesentlichen, nicht be- Inputfaktoren obachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Devisentermingeschäfte Die beizulegenden Zeitwerte Nicht anwendbar Nicht anwendbar und Zinsswaps basieren auf den mittels aner- kannter finanzmathematischer Modelle bestimmten Marktwer- ten (abgezinste Cash-Flows). Diese werden regelmäßig verplausibilisiert. Genussrecht Die Ermittlung des beizulegen- Vertragliche Vereinbarun- Die in den vertraglichen Ver- den Zeitwerts berücksichtigt gen zur Bestimmung der einbarungen festgelegten die relevanten vertraglichen erwarteten Zahlungsmittel- Bedingungen zu Modus und Vereinbarungen und erfolgt zuflüsse für den Genuss- Höhe der Ausschüttungen mittels anerkannter finanzma- rechtsinhaber. bzw. Rückzahlungen auf das thematischer Modelle durch Genussrecht, haben eine Abzinsung der erwarteten Zah- wesentliche Auswirkung auf lungsmittelzuflüsse mit einem die Bewertung zum beizule- risikoadäquaten Zinssatz. genden Zeitwert. Wertpapiere Zur Bewertung von Wertpapie- Nicht anwendbar Nicht anwendbar ren wird der aktuelle Börsen- kurs am Bilanzstichtag herangezogen. Forderungen aus Die Bewertung erfolgt auf Nicht anwendbar Nicht anwendbar Lieferungen und Basis von bindenden Kaufan- Leistungen geboten.
Beilage I/66
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobacht- bareInputfaktoren Schuldscheindarlehen, Finanzielle Abgezinste Cash-Flows Risikoaufschlag für eigenes Verbindlichkeiten Bonitätsrisiko
Beilage I/67
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten (aktivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klas-
sen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Vermögenswerten
und finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden
Zeitwert darstellt.
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2024 Buchwert Fair-Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2024 31.12.2024 Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging In- Cost through OCI through OCI through P&L struments (ohne recy- cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewer- tete finanzielle Vermögenswerte Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind (Fair Value -Hedge) - - - - - - - - - - - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cashflow-Hedge) 408 408 - 408 - 408 - - - - 408 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - - - - - - - - - - - Wertpapiere, Genussrechte und sonstige finanzielle Vermögenswerte 265.949 265.949 - - 265.949 265.949 - - - 265.949 - Summe 266.357 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens- werte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 58.044 - - - - - 58.044 - - - - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.502 - - - - - 98.502 - - - - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 48.261 - - - - - 48.261 - - - - Summe 204.807 Gesamt Summe 471.164
Beilage I/68
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2023 Buchwert Fair-Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2023 31.12.2023 Amortised Fair Value Fair Value through Fair Value Hedging In- Cost through OCI OCI (ohne recy- through P&L struments cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermö- genswerte Sonstige kurzfristige Vermö- genswerte - Derivate mit positivem Markt- wert, die bereits Forderungen zugewiesen sind (Fair Value -Hedge) 4.685 4.685 - 4.685 - 4.685 - - - - 4.685 Sonstige kurzfristige Vermö- genswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cashflow-Hedge) 11.660 11.660 - 11.660 - 11.660 - - - - 11.660 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.939 17.939 - - 17.939 17.939 - - - 17.939 - Wertpapiere und sonstige finan- zielle Vermögenswerte 9.689 9.689 5.369 - 4.320 9.689 - - 216 9.473 - Summe 43.973 Nicht zum beizulegenden Zeit- wert bewertete finanzielle Ver- mögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 314.029 - - - - - 314.029 - - - - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 442.554 - - - - - 442.554 - - - - Sonstige finanzielle Vermögens- werte 122.461 - - - - - 122.461 - - - - Summe 879.044 Gesamt Summe 923.017
Beilage I/69
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Schulden (passivseitige Finanzinstrumente), getrennt nach Klassen bzw.
Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von finanziellen Schulden, die nicht zum
beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2024 TEUR Buchwert Fair Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2024 Value Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging 31.12.2024 Cost through OCI through OCI through P&L Instruments (ohne recy- cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewer- tete finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind - - - - - - - - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 1.120 1.120 - 1.120 - 1.120 - - - - 1.120 Derivate mit negativem Marktwert (Cashflow-Hedge) Summe - Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkei- ten Zu fortgeführten Anschaffungskos- ten Verzinsliche Verbindlichkeiten 568.907 565.054 - - 565.054 565.054 568.907 - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 101.490 - - - - - 101.490 - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 20.780 - - - - - 20.780 - - - - Summe 691.177 Gesamt Summe 692.297
Beilage I/70
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2023 TEUR Buchwert Fair Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2023 Value Amortised Fair Value Fair Value Fair Value Hedging 31.12.2023 Cost through OCI through OCI through P&L Instruments (ohne recy- cling) Zum beizulegenden Zeitwert bewer- tete finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind 419 419 - 419 - 419 - - - - 419 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cashflow-Hedge) 1.707 1.707 - 1.707 - 1.707 - - - - 1.707 Summe 2.126 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkei- ten Zu fortgeführten Anschaffungskos- ten Verzinsliche Verbindlichkeiten 1.531.666 1.592.153 - - 1.592.153 1.592.153 1.531.666 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 765.427 - - - - - 765.427 - - - - Optionen auf nicht beherrschende An- teile 5.816 - - - - - 5.816 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 97.477 - - - - - 97.477 - - - - Summe 2.400.386 Gesamt Summe 2.402.512
Beilage I/71
Das Nettoergebnis aus den Finanzinstrumenten nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 enthält Net-
togewinne/-Verluste, Gesamtzinserträge/-Aufwendungen sowie Minderungsverluste und setzt sich wie folgt
zusammen:
2024 aus aus der Folge- aus Wert- aus aus Fremd- Netto- Zinsen bewertung zum berichti- Abgangser- währungs- ergebnis TEUR Fair Value gung gebnis bewertung (Summe) Finanzielle Vermögens- werte - 2.153 0 -1.784 0 935 1.304 Amortised Cost AC) Fair Value through PL (FVPL) - 0 -399 0 -181 0 -580 Eigenkapitalinstrumente Fair Value through PL (FVPL) - 0 9.865 0 0 0 9.865 Fremdkapitalinstrumente Sonstige finanzielle Ver- bindlichkeiten - -27.707 0 -16 0 0 -27.723 Amortised Cost (AC) Summe -25.554 9.466 -1.800 -181 935 -17.134 2023 aus aus der Folge- aus Wert- aus aus Fremd- Netto- Zinsen bewertung zum berichti- Abgangser- währungs- ergebnis TEUR Fair Value gung gebnis bewertung (Summe) Finanzielle Vermögens- werte - 14.398 0 -3.123 0 -3.792 7.483 Amortised Cost AC) Fair Value through PL (FVPL) - 0 833 0 0 0 833 Eigenkapitalinstrumente Fair Value through PL (FVPL) - 0 0 0 0 0 0 Fremdkapitalinstrumente Sonstige finanzielle Ver- bindlichkeiten - -102.969 0 0 0 -1.955 -104.924 Amortised Cost (AC) Summe -88.571 833 -3.123 0 -5.747 -96.608
Die Veränderungen der Wertberichtigung und der Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten (Amortised
Cost; Vorjahr: Kredite und Forderungen) sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der jeweiligen
Gemeinkostenbereiche ausgewiesen. Die restlichen Komponenten des Nettoergebnisses sind in den Finan-
zerträgen bzw. Finanzaufwendungen enthalten.
41. AUFRECHNUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND
VERBINDLICHKEITEN
Der Konzern schließt mit Banken Aufrechnungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Derivaten ab. Grund-
sätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen
Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem
einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. In bestimmten Fällen
- zum Beispiel, wenn ein Kreditereignis wie ein Ausfall eintritt - werden alle ausstehenden Transaktionen unter
der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum
Beilage I/72
Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. Eine Saldierung in der Bilanz wird nicht vorgenommen, da es in der
Regel nicht zu einem Nettoausgleich mehrerer Transaktionen aus derartigen Rahmenverträgen kommt.
Die folgenden Tabellen zeigen tatsächlich aufgerechnete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
sowie nicht aufgerechnete Beträge, die zwar Gegenstand einer Aufrechnungsvereinbarung sind, aber die Auf-
rechnungskriterien nach IFRS nicht erfüllen.
Nettobeträge
TEUR Finanzielle Aufgerechnete Bilanzierte Effekt von Nettobeträge Vermögens- bilanzielle finanzielle Aufrechnungs- werte Beträge Vermögens- rahmenverein- (brutto) (brutto) werte (netto) barungen Finanzielle Vermögenswerte 2024 Sonstige finanzielle Vermögens- werte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind Devisentermingeschäfte 0 0 0 0 0 Zinsswaps 0 0 0 0 0 Summe 0 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte 2023 Sonstige finanzielle Vermögens- werte - Derivate mit positivem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind Devisentermingeschäfte 4.238 0 4.238 -1.630 2.608 Zinsswaps 11.428 0 11.428 0 11.428 Summe 15.666 0 15.666 -1.630 14.036 TEUR Finanzielle Aufgerechnete Bilanzierte Effekt von Schulden bilanzielle finanzielle Aufrechnungs- (brutto) Beträge Schulden rahmenverein- (brutto) (netto) barungen Finanzielle Schulden 2024 Sonstige finanzielle Schulden - De- rivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind Devisentermingeschäfte 0 0 0 0 0 Zinsswaps 0 0 0 0 0 Summe 0 0 0 0 0 Finanzielle Schulden 2023 Sonstige finanzielle Schulden - De- rivate mit negativem Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind Devisentermingeschäfte 2.590 0 2.590 -1.630 960 Zinsswaps 0 0 0 0 0 Summe 2.590 0 2.590 -1.630 960
Beilage I/73
42. HEDGING
Die vom Konzern abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps)
werden zur Absicherung des Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Ziel des Einsatzes
von derivativen Finanzinstrumenten ist es, die Differenziertheit von Cash-flows aus künftigen Transaktionen
auszugleichen. Als Grundlage zur Planung der künftigen Zahlungsflüsse dienen die voraussichtlichen Um-
satzerlöse und Materialeinkäufe in Fremdwährung.
Aufgrund der Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe sind sämtliche derivativen Finanzinstrumente
entsprechend abgegangen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bestehen im Pierer Industrie-Konzern de-
rivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps, welche gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert be-
wertet und zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert sind (Cashflow-Hedge). Weiterführende Informa-
tionen können dem Punkt 39. „Grundlagen“ unter Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen entnommen wer-
den.
Nachfolgende als Sicherungsinstrumente eingesetzte, derivative Finanzinstrumente werden zum
31.12.2024 bzw. 31.12.2023 eingesetzt:
Derzeit bestehen im Konzern derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in der Pankl AG-Gruppe,
welches zum beizulegenden Zeitwert bewertet ist und zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert ist
(Cash-Flow-Hedge). Der Nominalwert der Zinssicherungsderivate beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 76.037
(Vorjahr: TEUR 20.175), der Zeitwert beläuft sich bei TEUR -712 (Vorjahr: TEUR 980). Der Nominalwert der
Devisentermingeschäfte beläuft sich bei TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 310.783).
31.12.2024 Nominalbetrag Marktwerte Exposures Laufzeit Durch- Laufzeit Durch- 1- 5 in 1000 in TEUR in TEUR bis 1 Jahr schnitts- schnitts- Jahre Landeswährung zinssatz zinssatz Zinsswaps 76.037 -712 0 12.941 0,25% 51.096 2,14% (Payer) 31.12.2023 Währung Nominalbetrag Marktwerte jährliche Laufzeit Durch- Laufzeit Durch- in 1000 in TEUR Exposures bis 1 Jahr schnitts- 1- 5 schnitts- Jahre Landeswährung in TEUR kurs kurs Devisentermin- USD 137.000 3.076 131.715 137.000 1,08 0 - geschäfte JPY 6.600.000 -511 -38.510 6.600.000 155,69 0 - CAD 65.000 522 71.074 65.000 1,45 0 - GBP 37.000 -93 101.892 37.000 0,88 0 - CHF 37.000 -1503 35.156 37.000 0,95 0 - CNY 132.000 138 -58.675 132.000 7,89 0 - Nominalbetrag Marktwerte Exposures Laufzeit Durch- Laufzeit Durch- 1- 5 in 1000 in TEUR in TEUR bis 1 Jahr schnitts- schnitts- Jahre Landeswährung zinssatz zinssatz Zinsswaps 184.881 12.408 0 0 0,00% 184.881 -2,71% (Payer)
Beilage I/74
43. KAPITALMANAGEMENT
Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine adäquate Kapitalbasis zu erhalten, damit eine der Risikosi-
tuation des Unternehmens entsprechende Rendite für die Gesellschafter erzielt, die zukünftige Entwicklung
des Unternehmens durch die Aufrechterhaltung einer hohen Bonität und Vertrauensbasis mit allen Stakehol-
dern gefördert und auch für diese Interessensgruppen Nutzen gestiftet werden kann. Wie bereits in Kapitel VII
„Risikobericht“ angeführt, rückte im Zuge der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens der
KTM AG sowie des europäischen Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO) der
Pierer Industrie AG die vollständige Befriedigung der Gläubigerinteressen in den Vordergrund des Kapitalma-
nagements.
Das Management betrachtet als Eigenkapital ausschließlich das buchmäßige Konzerneigenkapital nach IFRS.
Es soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse
operieren können. Zum Bilanzstichtag betrug die Konzerneigenkapitalquote 36,8% (Vorjahr: 28,6%). Die Ver-
änderung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Die Strategie der Pierer Industrie-Gruppe zielt darauf ab, dass die Pierer Industrie AG und die anderen Kon-
zerngesellschaften eine den wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalaus-
stattung haben. Die Steuerung des Kapitalmanagements erfolgt im Wesentlichen anhand der Kennzahlen Ei-
genkapitalquote, Nettoverschuldung, Gearing sowie der dynamischen Verschuldung.
Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Eigenkapital 1.161.367 491.398 Bilanzsumme 4.062.757 1.335.171 Eigenkapitalquote 28,6% 36,8%
Die Nettoverschuldung definiert sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Anleihen, Kre-
diten, Leasingverbindlichkeiten sowie sonstige verzinsliche Schulden) abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente. Die Zielsetzung liegt dabei in der langfristigen Liquiditätssicherung, der effizienten Inan-
spruchnahme von Fremdfinanzierungen sowie der finanziellen Risikobegrenzung bei gleichzeitiger Optimie-
rung der Rendite.
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.446.468 270.798 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 203.607 356.268 1.650.075 627.066 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -314.029 -58.044 Nettoverschuldung 1.336.046 569.022
Die Kennzahlen „Gearing“ (Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital) sowie die Kennzahl „dyna-
mische Verschuldung“ (Verhältnis Nettoverschuldung zum EBITDA) für die Überwachung des Kapitals stel-
len sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Eigenkapital 1.161.367 491.398 Nettoverschuldung 1.336.046 569.022 Gearing 115,0% 115,8%
Beilage I/75
TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Nettoverschuldung 1 336 046 569 022 EBITDA 437 280 61 359 Dynamische Verschuldung 3,1 9,3
IX. LEASINGVERHÄLTNISSE
44. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER (IFRS 16)
Die Pierer Industrie-Gruppe hat für die Nutzung von Grundstücken, Betriebs- und Verwaltungsgebäuden bzw.
Büroräumlichkeiten und Lagerplätzen, Maschinen sowie im Bereich des Fuhrparks Miet- und Leasingverträge
abgeschlossen.
Die Pierer Industrie-Gruppe mietet weiters IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr
und fünf Jahren. Diese Miet- und Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen lie-
gen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat das Wahlrecht nach IFRS 16 in Anspruch
genommen und für diese Miet- und Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlich-
keiten erfasst.
Außerdem wurden Leasingverträge für Werkzeuge abgeschlossen, die in der Regel eine Laufzeit von 3 bis 10
Jahren haben. Diese werden der Anlageklasse „Maschinen“ zugeordnet.
Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten
Maschinen
GESAMT
Maschinen
GESAMT
Grundstücke und Betriebs- und TEUR Gebäude Geschäftsausstattung 2024 Stand zum 1.1. 62.411 28.245 25.344 116.000 - Abschreibungen -27.042 -14.687 -14.126 -55.855 + Zugänge zu 35.234 20.393 9.461 65.088 Nutzungsrechten - Abgänge von -29.106 -25.880 -15.729 -70.715 Nutzungsrechten +/- Währungseffekte, 300 -655 -199 -554 Umgliederungen Buchwert 31.12.2024 41.797 7.416 4.752 53.965 Grundstücke und Betriebs- und TEUR Gebäude Geschäftsausstattung 2023 Stand zum 1.1. 53.737 22.244 19.146 95.127 - Abschreibungen -13.754 -7.369 -9.694 -30.817 + Zugänge zu 24.783 13.908 16.361 55.052 Nutzungsrechten - Abgänge von -1.607 -36 -278 -1.921 Nutzungsrechten +/- Währungseffekte, -748 -502 -191 -1.441 Umgliederungen Buchwert 31.12.2023 62.411 28.245 25.344 116.000
Beilage I/76
Die Abgänge von Nutzungsrechten beinhalten auch die Endkonsolidierung der PIERER Mobility Gruppe im
Geschäftsjahr 2024.
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:
Künftige Mindestlea- Barwert der künftigen TEUR Zinszahlungen singzahlungen Mindestleasingzahlungen 2024 < 1 Jahr 14.326 1.512 12.814 > 1 bis 5 Jahre 35.554 2.451 33.103 > 5 Jahre 11.053 1.532 9.521 GESAMT 60.933 5.495 55.438 Künftige Mindestlea- Barwert der künftigen TEUR Zinszahlungen singzahlungen Mindestleasingzahlungen 2023 < 1 Jahr 33.734 3.031 30.703 > 1 bis 5 Jahre 78.888 5.251 73.637 > 5 Jahre 17.612 3.497 14.115 GESAMT 130.234 11.779 118.455
Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden in der Konzernbilanz unter den Finanzverbind-
lichkeiten, siehe Punkt 34., ausgewiesen.
Die Aufwendungen für kurzfristige Leasingverträge und Vermögenswerte von geringem Wert betreffen vor
allem Miet- und Leasingvereinbarungen für IT-Ausstattung.
2024 – Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 TEUR Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 1.858 Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 25 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 2.312 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenom- 4 men kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten 153 berücksichtigt wurden 2023 - Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 TEUR Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 2.885 Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 310 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 8.556 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenom- 18.240 men kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten 201 berücksichtigt wurden
Beilage I/77
In der Kapitalflussrechnung wurden Nettozahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse in der Höhe von
TEUR 70.255 (Vorjahr: TEUR 61.656) erfasst. Im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeiten wurden Tilgungen
von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 31.031 (Vorjahr: TEUR 32.084) dargestellt. Die restlichen
TEUR 39.224 (Vorjahr: TEUR 29.572) betreffen kurzfristige und geringerwertige Leasingverhältnisse sowie
Zinsaufwendungen von Nutzungsrechten und sind im Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit dargestellt.
Verlängerungsoptionen
Einige Miet- und Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der un-
kündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss
neuer Miet- und Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität
zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptio-
nen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinrei-
chend sicher ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb
seiner Kontrolle liegt, eintritt.
45. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER (IFRS 16)
Im Geschäftsjahr 2024 bestanden keine Leasingverhältnisse als Leasinggeber.
X.
ERLÄUTERUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UN-
TERNEHMEN UND PERSONEN
46. GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSO-
NEN
Nach den Vorschriften des IAS 24 sind Angaben über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und
Personen zu machen.
Die Aktien der Pierer Industrie AG werden zum Stichtag 31. Dezember 2024 zu 100% von der Pierer Konzern-
gesellschaft mbH gehalten. Alleiniger Gesellschafter der Pierer Konzerngesellschaft mbH ist Herr Dipl.-Ing.
Stefan Pierer. Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer übte zudem folgende wesentliche Organfunktionen im Pierer Kon-
zerngesellschaft mbH-Konzern zum 31.12.2024 aus:
•
Vorstandsvorsitzender der Pierer Industrie AG, Wels
•
Vorstandsvorsitzender der Pierer Bajaj AG, Wels
•
Vorstandsmitglied der PIERER Mobility AG, Wels
1)
•
Vorstandsmitglied der KTM AG, Mattighofen
1)
•
Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl AG, Kapfenberg
•
Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
•
Aufsichtsratsmitglied der SHW AG, Aalen, Deutschland
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden im Pierer Industrie-Konzern nach „Ge-
sellschafter nahe Unternehmen“, „Assoziierte Unternehmen“ und „Sonstige Unternehmen und Personen“
gruppiert.
1) Siehe Punkt 9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“ für die Erläuterungen zum Verlust der Beherrschung an der PIERER
Mobility AG
Beilage I/78
Die Pierer Industrie AG steht mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, dem obersten Konzernmutterunterneh-
men, und deren Tochterunternehmen in einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss einbe-
zogen. Sämtliche Unternehmen, die in den Konzernabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH einbezo-
gen und von der Pierer Konzerngesellschaft mbH beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, sind als
nahestehende Unternehmen in der Kategorie „Gesellschafter nahe Unternehmen“ ausgewiesen.
Assoziierte Unternehmen können dem Beteiligungsspiegel (siehe Kapitel XII) entnommen werden und betref-
fen alle nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen.
Als sonstige Unternehmen und Personen werden das Key-Management sowie alle Unternehmen definiert,
welche vom Key-Management beherrscht werden. Als Key-Management definiert die Pierer Industrie AG prin-
zipiell Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates und gegebenenfalls weitere Manager in Schlüsselpositi-
onen, die einen maßgeblichen Einfluss an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen auf den Kon-
zern ausüben können. Zudem werden auch Familienangehörige des Key-Managements und deren Unterneh-
men berücksichtigt.
Die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen stellen sich gemäß der beschriebenen
Gruppierung wie folgt dar:
Gesellschafter nahe Unter- Assoziierte Unternehmen Sonstige nehmen TEUR 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 Forderungen 7 58.966 31.346 68.925 20.218 20.934 Verbindlichkeiten -7.352 -23.873 -11.342 -19.247 -20.777 -30.473 Perpetual Bond -16.610 -14.260 0 0 -11.090 -13.440 Erlöse 1.956 3.675 26.665 128.846 7.671 9.828 Aufwendungen -13.345 -23.652 -93.123 -243.918 -154.334 -223.520 Ausschüttungen -888 -20.786 -47 0 -707 -807
Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgten zu marktüblichen Bedin-
gungen. Wesentliche Geschäftsbeziehungen werden nachfolgend erläutert:
GESELLSCHAFTER NAHE UNTERNEHMEN:
Die Pierer Industrie AG ist seit Veranlagung 2012 Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG
der Beteiligungsgemeinschaft zwischen der Pierer Konzerngesellschaft mbH und der Knünz GmbH. Durch
Umstrukturierungen innerhalb der Unternehmensgruppe im Jahr 2014 haben sich die Beteiligungsverhältnisse
insoweit verändert, als die ausreichende finanzielle Verbindung des Gruppenmitgliedes ab 2014 ausschließ-
lich zum Hauptbeteiligten der Beteiligungsgemeinschaft, der Pierer Konzerngesellschaft mbH, besteht. Die
steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Die zu leistenden
Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied wurde in Form von einer
Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt. Ein steuerlicher Verlust inklusive der beteiligten Tochter-
gesellschaften wird evident gehalten und mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet. Für bei Beendigung
des Vertrages nicht verrechnete Verluste ist eine Ausgleichszahlung vereinbart.
Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH insgesamt Aufwendungen in
Höhe von TEUR 12.944 (Vorjahr: TEUR 16.174). Des Weiteren bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 6.705) und Verbindlich-
keiten in Höhe von TEUR 7.282 (Vorjahr: TEUR 4.890) offen.
Die Pierer Industrie AG hat am 7.7.2015 eine 5,75 % Anleihe in Höhe von TEUR 27.700 ohne feste Laufzeit
mit Kupons beginnend am 9.7.2016 begeben. Die Anleihe wurde von Gesellschafter nahen Privatpersonen
sowie der Pierer Konzerngesellschaft mbH gezeichnet. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte eine Kuponzahlung in
Höhe von TEUR 1.593 (Vorjahr: TEUR 1.593). Der von der Pierer Konzerngesellschaft mbH gezeichnete Wert
Beilage I/79
beträgt TEUR 16.610 (Vorjahr: TEUR 14.260) und die Kuponzahlung an die Pierer Konzerngesellschaft mbH
betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 888 (Vorjahr: TEUR 786).
Im Geschäftsjahr 2024 schüttete die Pierer Industrie AG keine Dividende aus dem vorangegangenen Ge-
schäftsjahr 2023 an die die Pierer Konzerngesellschaft mbH aus (Vorjahr: TEUR 20.000).
Die Pierer Industrie AG hat ihre 100 % Anteile an der P Immobilienverwaltung GmbH mit Kauf- und Abtre-
tungsvertrag vom 26.09.2024 an die Pierer Konzerngesellschaft mbH in Höhe von TEUR 3.391 verkauft.
Mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 10.12.2024 wurden 100 % Anteile an der Funbike GmbH und
100 % Anteile an der bikes&wheels 2 Radhandels GmbH durch die Pierer Konzerngesellschaft mbH in die RM
2 Radbeteiligungs GmbH (vormals PIERER 2 Radbeteiligungs GmbH) eingebracht. Weiters hat die Pierer
Konzerngesellschaft mbH einen Grossmutterzuschuss an die RM 2 Radbeteiligungs GmbH gewährt.
PIERER New Mobility hat mit Kaufvertrag vom 1. Juli 2024 50,1% der Anteile an der FELT Bicycles GmbH
von der Pierer 2 Radbeteiligungs GmbH erworben. Weitere Informationen sind im Punkt 9. „Veränderungen
im Konsolidierungskreis“ erläutert.
Mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 26. Juni 2024 wurde ein Genussrecht an der Pierer Invest
GmbH von der Pierer Konzerngesellschaft in die Pierer Industrie AG eingebracht. Der beizulegende Zeitwert
beläuft sich zum 31.12.2024 bei TEUR 265.073. Weitere Informationen über die Bilanzierung siehe Punkt 37.
„Sonstige langfristige Vermögenswerte“.
ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN:
Die PIERER Mobility AG bildet seit der Veranlagung 2024 mit der KTM AG-Gruppe eine eigene Steuergruppe
gemäß § 9 KStG und ist nicht mehr Mitglied der Steuergruppe der Pierer Konzerngesellschaft mbH im Sinne
des österreichischen Körperschaftssteuergesetzes.
Im Geschäftsjahr 2024 schüttete die PIERER Mobility AG eine Dividende in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr:
TEUR 601) an die Pierer Konzerngesellschaft mbH sowie eine Dividende in Höhe von 36 TEUR (Vorjahr: 144
TEUR) an die Qino JB Ltd. aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr 2023 aus.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wies die Pierer Industrie AG Forderungen gegenüber der PIERER IMMOREAL
GmbH aus langfristigen Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 14.790 (Vorjahr: TEUR 52.200) sowie
Zinserträge in Höhe von TEUR 2.598 (Vorjahr: TEUR 2.531) aus. Weiters entstanden gegenüber der PIERER
IMMOREAL GmbH Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10.738 (Vorjahr: TEUR 11.644) und Aufwendungen
in Höhe von TEUR 6.895 (Vorjahr: TEUR 7.076) insbesondere aus der Vermietung und Verpachtung von
Immobilien an Konzerngesellschaften.
Für Entwicklungs- und Designleistungen sowie Leistungen im Bereich Markenentwicklung der Kiska GmbH
sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 20.166 (Vorjahr: TEUR 19.795) ange-
fallen. Gegenüber der Kiska GmbH bestanden zum 31.12.2024 offene Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR
3.389 (Vorjahr: TEUR 1.573).
Weitere Transaktionen mit assoziierten Unternehmen betreffen größtenteils die nachfolgend erläuterten Ge-
sellschaften mit der jeweils beschriebenen laufenden operativen Geschäftsbeziehung.
Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. wurde im Juni 2016 gemeinsam mit dem Partner Ayala Corp.
gegründet. Die Gesellschaft übernimmt seit Mitte 2017 die CKD (Completely-Knocked-Down) Assemblierung
für KTM-Motorräder auf den Philippinen.
Beilage I/80
Das Joint Venture in China mit dem Partner CF Moto wurde im Geschäftsjahr 2018 unter dem Namen „Zheji-
ang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd.“ gegründet. Seit 2021 werden im chinesischen Hangzhou Mo-
torräder der Mittelklasse produziert.
An Händler (KTM Braumandl GmbH, MX – KTM Kini GmbH, SO Regensburg GmbH, KTM Wien GmbH) er-
folgen fremdübliche Lieferungen von Motorrädern und Ersatzteilen. Die Minderheitenanteile an den Händlern
werden über die Pierer Industrie AG gehalten. Forderungen bzw. Erlöse gegenüber diesen Händlern werden
daher unter den assoziierten Unternehmen ausgewiesen.
Zudem wird die RM 2 Radhandels GmbH (vormals: PIERER 2 Radhandels GmbH) mit Sitz in Wels seit No-
vember 2022 samt Tochterunternehmen at-Equity einbezogen. Die Transaktionen mit diesen Gesellschaften
sind ebenfalls in den assoziierten Unternehmen enthalten.
SONSTIGE NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN:
Seit dem Jahr 2007 besteht eine Kooperation mit der indischen Bajaj-Gruppe. Die Bajaj-Gruppe ist der zweit-
größte Motorradhersteller in Indien mit einem Absatz von rd. 4,3 Mio. Motorrädern und Three-Wheelern im
letzten Geschäftsjahr (Bilanzstichtag 31.3.2024). Den Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet die gemein-
same Entwicklung von Street-Motorrädern im Einstiegssegment, welche in Indien produziert und unter der
Marke KTM von beiden Unternehmen in ihren Stammmärkten vertrieben werden.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der PIERER Mobility AG, Herr Rajiv Bajaj, ist Managing
Director und CEO der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien. Das Aufsichtsratsmitglied der PIERER Mobility AG Herr
Srinivasan Ravikumar ist Director der Bajaj Auto International Holdings B.V., Amsterdam, Niederlande, und
President of Business Development and Assurance der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien. Nach einer Vereinfa-
chung der Beteiligungsstruktur im Geschäftsjahr 2021 hält die Bajaj Auto International Holdings B.V., ein Toch-
terunternehmen der Bajaj Auto Ltd., nunmehr 49,9 % an der Pierer Bajaj AG, welche wiederrum Mehrheitsei-
gentümer an der PIERER Mobility AG ist. Gegenüber der Bajaj Auto Ltd. bestehen zum 31.12.2024 Verbind-
lichkeiten in Höhe von TEUR 5.157 (Vorjahr: TEUR 7.033). Weiters wurden mit der Bajaj Auto Ltd. im Ge-
schäftsjahr 2024 Aufwendungen in Höhe von TEUR 151.015 (Vorjahr: TEUR 218.787) und Erträge in Höhe
von TEUR 5.681 (Vorjahr: TEUR 6.992) erzielt.
Der in der Kategorie „Gesellschafter nahe Unternehmen“ bereits beschriebene Perpetual Bond mit einem Aus-
gabevolumen in Höhe von TEUR 27.700 wurde von Gesellschafter nahen Privatpersonen in Höhe von TEUR
11.090 (Vorjahr: TEUR 13.440) gezeichnet. Die Ausschüttung an nahestehende Personen betrug in 2024
TEUR 707 (Vorjahr: TEUR 807).
Die Pierer Industrie AG hat zum 31.12.2024 gegenüber der QINO Pipe One Ltd., Limassol, Zypern, Darle-
hensforderungen in Höhe von TEUR 18.855 (Vorjahr: TEUR 18.853). Die Pankl AG hat gegenüber der QINO
Pipe One Ltd. per 31.12.2024 Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 15.182 (Vor-
jahr: TEUR 15.180).
Beilage I/81
47. ORGANE DER PIERER INDUSTRIE AG
Als jeweils kollektivvertretungsbefugte Vorstandsmitglieder waren nachstehende Personen bestellt:
Dipl.-Ing. Stefan P i e r e r , CEO
Mag. Friedrich R o i t h n e r , CFO, bis 21.1.2025
Mag. Michaela F r i e p e ß , bis 30.10.2024
Dr. Thorsten H a r t m a n n , bis 29.2.2024
Mag. Johann H a u n s c h m i d , bis 30.10.2024
Mag. Alex P i e r e r , bis 30.10.2024
Mag. Wolfgang P l a s s e r ,
bis 21.1.2025
Mag. Klaus R i n n e r b e r g e r , bis 21.1.2025
Mag. Gottfried N e u m e i s t e r , seit 1.1.2025
Mag. Stephan Z ö c h l i n g , von 1.1.2025 bis 19.5.2025
Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren nachstehende Herren bestellt:
Josef B l a z i c e k , Vorsitzender
Dr. Ernst C h a l u p s k y , Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Robert L a g e r , seit 20.3.2025
Mag. Fritz E c k e r , seit 20.3.2025
Mag. Gerald K i s k a , bis 20.3.2025
Clemens P i e r e r , bis 20.3.2025
48. VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSBEZÜGE
Die Vergütung für den Vorstand 2024 der Pierer Industrie AG beinhaltet Gehälter, Sachleistungen, Prämien
sowie Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse und betrug TEUR 3.331 (Vorjahr: TEUR
5.052).
Für das Geschäftsjahr 2024 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2025) wird eine Vergütung an den Aufsichtsrat
der Pierer Industrie AG von insgesamt TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 40) vorgeschlagen.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Pierer
Industrie AG.
XI.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Ereignisse nach dem 31. Dezember 2024, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden materiell
sind, sind entweder im vorliegenden Abschluss berücksichtigt oder nicht bekannt.
Die Pierer Industrie AG hat am 25. November 2024 ein europäisches Restrukturierungsverfahren nach der
Restrukturierungsordnung (ReO) eingeleitet, siehe Punkt 2. "„Informationen im Zusammenhang mit dem Rest-
rukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren wesentlicher Tochterunternehmen".
Die betroffenen Gläubiger haben den von der Pierer Industrie AG vorgelegten Restrukturierungsplan in der
Restrukturierungsplantagsatzung am 20. Februar 2025 angenommen. Folglich hat das Landesgericht Wels
den Restrukturierungsplan bestätigt. Damit ist das Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsord-
nung (ReO) erfolgreich abgeschlossen. Die vollständige Tilgung der betreffenden Finanzverbindlichkeiten ist
plangemäß in den Jahren 2026 und 2027 vorgesehen. Auch die Zinsen werden vereinbarungsgemäß bedient.
Beilage I/82
Am 17.4.2025 hat die Pierer Industrie AG eine Sicherungszessionsvertrag mit den Gläubigern abgeschlossen
und künftige Forderungen aus der Umsetzung der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen (siehe Punkt 2.
„Informationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenz-
verfahren wesentlicher Tochterunternehmen“) zugunsten der Gläubiger der 2,50% Anleihe in Höhe von TEUR
100.000, des restlichen Schuldscheindarlehens in Höhe von TEUR 132.500 sowie der 2,95% Anleihe in Höhe
von TEUR 15.000 gleichzeitig und gleichrangig abgetreten.
Die KTM AG, eine wesentliche Tochtergesellschaft der Pierer Industrie AG, hat am 29. November 2024 ein
gerichtliches Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Ziel des Verfahrens war es, innerhalb von
90 Tagen mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren. Der zugrundeliegende Sanierungsplan
wurde am 25. Februar 2025 von der erforderlichen Mehrheit der Gläubiger angenommen.
Die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden folglich am 23. Mai
2025 durch Hinterlegung der 30 %-igen Kassaquote erfüllt und durch die gerichtliche Bestätigung des Sanie-
rungsplans formal abgeschlossen. Zur Erfüllung des Sanierungsplans wurde der PIERER Mobility AG und der
KTM AG zusammen von der Bajaj Gruppe zusätzliches Kapital von rd. TEUR 800.000 zur Verfügung gestellt.
Wie unter Punkt 2. „Informationen im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie
AG und Insolvenzverfahren wesentlicher Tochterunternehmen" und Punkt 9. „Veränderungen im Konsolidie-
rungskreis“ erläutert, bestand für die Pierer Industrie AG mangels finanzieller Mittel keine Möglichkeit an der
Sanierung der PIERER Mobility Gruppe (einschließlich der KTM AG) mitzuwirken und damit Einfluss auf die
Steuerung der Sanierungsaktivitäten zu nehmen. Für die Pierer Industrie AG ergab sich daraus zum Bilanz-
stichtag eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Abtretung der Anteile an der PIERER Mobility AG
eine wesentliche Bedingung für den Einstieg von Eigenkapitalinvestoren in die PIERER Mobility AG und damit
deren Sanierung sein wird. Im Zuge der Sanierung der PIERER Mobility Gruppe (einschließlich der KTM-
Gruppe) durch die Bajaj-Gruppe, hat die Pierer Industrie AG am 22. Mai 2025 mit dem bisherigen Partner und
Minderheitsaktionär der Pierer Bajaj AG, der Bajaj Auto International Holdings BV, eine Call-Optionsvereinba-
rung über sämtliche von der Pierer Industrie AG gehaltenen Anteile abgeschlossen. Diese Option ermöglicht
Bajaj Auto International Holdings BV, bis Ende Mai 2026 von der Pierer Industrie AG zu diesem Zeitpunkt
gehaltenen Anteile an der gemeinsamen Holding der PIERER Mobility AG, der PIERER Bajaj AG und somit
mittelbar die gehaltenen Anteile an der PIERER Mobility AG jederzeit zu einem Kaufpreis von rund EUR 50
Millionen zu erwerben.
Am 3. Juni 2025 übte die Bajaj die Option über 26% der Anteile aus wodurch sich die an der PIERER Bajaj
AG gehaltenen Anteile von 50,1% auf 24,1% reduzieren werden. Die Durchführung der Anteilsübertragung
erfolgt im Zeitpunkt der Erfüllung von festgelegten Bedingungen. Das Management geht mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Bedingungen erfüllt werden.
Im Laufe der Sanierung der PIERER Mobility AG (einschließlich der KTM AG) erfolgten im Geschäftsjahr 2025
weitere weitreichende Veränderungen der Leitungs- und Überwachungsstruktur. So wurde die Vorstandschaft
auf zwei Personen reduziert, namentlich Herrn Mag. Gottfried Neumeister und Frau Mag. Verena Schneglber-
ger-Grossmann. Dipl.-Ing. Stefan Pierer schied Sanierungsverfahrens aus dem Vorstand der PIERER Mobility
AG und KTM AG aus. Weiters legten die Aufsichtsratsmitglieder Mag. Stephan Zöchling (Vorsitzender), Rajiv
Bajaj (Stellvertreter des Vorsitzenden) und Mag. Friedrich Roithner ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung ab
Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2025 zurück. In der ordentlichen
Hauptversammlung der PIERER Mobility AG am 23. Juni 2025 wurden Dinesh Thapar (CFO der Bajaj Auto
Limited) sowie die Rechtsanwälte Dr. Ernst Chalupsky und Mag. Ewald Oberhammer in den Aufsichtsrat der
PIERER Mobility AG gewählt.
Am 17.01.2025 veröffentlichte die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH (die „Bieterin“) eine Angebotsunter-
lage hinsichtlich eines öffentlichen antizipatorischen Pflichtangebots gemäß §§ 22 ff Übernahmegesetz zum
Erwerb aller ausstehenden Aktien der Rosenbauer International AG (ISIN AT0000922554), die sich nicht im
Eigentum der Bieterin, mit dieser gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern oder Aktionären, die auf eine Ein-
lieferung verzichtet haben, befinden, zum Angebotspreis von EUR 35,00 pro Rosenbauer-Aktie (das „Ange-
bot“). Die Angebotsfrist endete am 14.02.2025.
Beilage I/83
Die Robau Beteiligungsverwaltung GmbH („Robau“) hat am 5. März 2025 den Erwerb einer Mehrheitsbeteili-
gung am Rosenbauer Konzern abgeschlossen. Neben der Pierer Industrie AG und der Mark Mateschitz Be-
teiligungs GmbH sind die Raiffeisen Beteiligungsholding GmbH und die Invest Unternehmensbeteiliungs AG
an der Robau beteiligt. Gleichzeitig bleibt die Rosenbauer Beteiligungsverwaltung GmbH (BVG) als Kernakti-
onär dem Unternehmen weiterhin verbunden. Das Konsortium freut sich über den erfolgreichen Abschluss
des Kaufs und blickt positiv in die Zukunft des Feuerwehrausstatters. Für nächste strategische Entscheidun-
gen wird zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die PiMa Beteiligungs GmbH hält
66,67% der Anteile an der Robau Beteiligungsverwaltung GmbH. Die Pierer Industrie AG hält 50% der Anteile
an der PiMa Beteiligungs GmbH.
Am 17.4.2025 hat die Pierer Industrie AG eine Sicherungszessionsvertrag abgeschlossen und die Forderun-
gen der Banken sowie begünstigten Gläubigern betreffend der 2,50% Anleihe in Höhe von TEUR 100.000,
des restlichen Schuldscheindarlehens in Höhe von TEUR 132.500 sowie der 2,95% Anleihe in Höhe von TEUR
15.000 gleichzeitig und gleichrangig zugunsten den Banken sowie begünstigten Gläubiger abgetreten.
XII.
KONZERNUNTERNEHMEN (BETEILIGUNGS-
SPIEGEL)
Der Beteiligungsspiegel enthält alle Gesellschaften, die neben den Mutterunternehmen in den Konzernab-
schluss einbezogen wurden. 31.12.24 31.12.23 Erstkonso- Gesellschaft liederungs- Konsoli- AnteilshöheKonsolidie- Anteilshöhe zeitpunkt die- % rungsart % rungsart Vollkonsolidierte Gesellschaften: Pankl AG, Kapfenberg 31.10.2017 80,00 KVI 80,00 KVI SHW AG, Aalen, Deutschland 31.10.2017 75,83 KVA 74,31 KVA Schwäbische Hüttenwerke Automotive GmbH, 31.10.2017 75,83 KVA 74,31 KVA Aalen, Deutschland SHW do Brasil, Ltda., Sao Paulo, Brasilien 31.10.2017 75,83 KVA 74,31 KVA SHW Brake Systems GmbH, Tuttlingen, 31.10.2017 75,83 KVA 74,31 KVA Deutschland SHW Pumps & Engine Components Inc., Bramp- 31.10.2017 75,83 KVA 74,31 KVA ton/Ontario, Kanada SHW Automotive Pumps (Kunshan) Co. Ltd., 31.10.2017 75,83 KVA 74,31 KVA Kunshan/Shanghai, China SHW Pumps & Engine Components S.R.L.,Ghi- 31.10.2017 75,83 KVA 74,31 KVA roda/Timișoara, Rumänien SHW Bremsen Beteiligungs GmbH, Tuttlingen, 1.1.2020 75,83 KVA 74,31 KVA Deutschland SHW Gießerei GmbH & Co. KG, Tuttlingen, 1.1.2020 75,83 KVA 74,31 KVA Deutschland SHW Brake Systems (Nantong Haimen) Co., 24.5.2022 75,83 KVA 74,31 KVA Ltd., Nantong Haimen, China
Beilage I/84
31.12.24 31.12.23 Erstkonso- Konsoli- Gesellschaft liederungs- Anteilshöhe Konsolidie- Anteilshöhedie- zeitpunkt % rungsart % rungsart SHW Import Export Tra ding (Kunshan) Co., Ltd., 31.3.2023 75,83 KVA - - Kunshan, China SHW Powder Systems GmbH, Aalen, Deutsch- 17.7.2023 75,83 KVA - - land Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg 30.6.2012 80,00 KVI 80,00 KVI Pankl Racing Systems UK Ltd., Bicester, Groß- 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA britannien Pankl Holdings, Inc., Irvine, USA 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA CP-CARRILLO, Inc., Irvine, USA 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA Pankl Aerospace Systems Inc., Cerritos, USA 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA Pankl Immobilienverwaltung GmbH, Kapfenberg 30.6.2012 81,20 KVI 81,20 KVI Pankl Aerospace Systems Europe GmbH, Kap- 30.6.2012 80,00 KVI 80,00 KVI fenberg Pankl Automotive Slovakia s.r.o., Topolcany, 30.6.2012 80,00 KVA 80,00 KVA Slowakei Pankl Japan Inc., Tokyo, Japan 31.12.2017 80,00 KVA 80,00 KVA Pankl-Turbosystems GmbH, Mannheim, 28.9.2012 80,00 KVA 56,00 KVA Deutschland Pankl Cooling Systems (Dalian) Co. Ltd, China 31.12.2017 80,00 KVA 80,00 KVA Krenhof GmbH, Köflach 4.8.2020 80,00 KVI 80,00 KVI P Immobilienverwaltung GmbH, Wels 31.12.2017 - - 100,00 KVI abatec Beteiligungsverwaltungs GmbH, Regau 31.7.2018 100,00 KVI 100,00 KVI abatec GmbH , Regau 31.7.2018 100,00 KVI 100,00 KVI ABATEC Microsysteme GmbH, Hermsdorf, Deutsch- 31.10.2017 100,00 KVA 100,00 KVA land Pierer Green Energy GmbH, Wels 15.11.2022 - - 100,00 KVI PB Invest GmbH, Wels 21.12.2022 - - 100,00 KVI Assoziierte Unternehmen: Pierer Bajaj AG, Wels 50,10 KEI 50,10 KVI PIERER Mobility AG, Wels 37,45 KEI 37,16 KVI KTM AG, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI KTM Immobilien GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI KTM North America, Inc., Murrieta, CA, USA 37,45 KEA 37,16 KVA KTM-Motorsports Inc., Murrieta, CA, USA 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Japan K.K., Tokyo, Japan 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Sportcar GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI KTM Motorcycles S.A. Pty. Ltd., Midrand, Südafrika 37,45 KVA 37,16 KVA
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31.12.24 31.12.23 Erstkonso- Konsoli- Gesellschaft liederungs- Anteilshöhe Konsolidie- Anteilshöhedie- zeitpunkt % rungsart % rungsart KTM Sportmotorcycle Mexico C.V. de S.A., Lerma, 37,45 KEA 37,16 KVA Mexiko KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVA PIERER New Mobility Scandinavia AB, Örebro, - - 37,16 KVA Schweden KTM-Sportmotorcycle India Private Limited, Pune, In- 37,45 KEA 37,16 KVA dien Husqvarna Mobility GmbH (vormals: Husqvarna Mo- 37,45 KEI 37,16 KVI torcycles GmbH), Mattighofen KTM Sportmotorcycle Deutschland GmbH, Ursensol- 37,45 KEA 37,16 KVA len, Deutschland KTM Switzerland Ltd., Frauenfeld, Schweiz 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Sportmotorcycle UK Ltd., Northamptonshire, 37,45 KEA 37,16 KVA Großbritannien KTM-Sportmotorcycle Espana S.L., Terrassa, Spanien 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Sportmotorcycle France SAS, Saint-Priest, 37,45 KEA 37,16 KVA Frankreich KTM Sportmotorcycle Italia S.r.l., Meran, Italien 37,45 KEA 37,16 KVA KTM-Sportmotorcycle Nederland B.V., Malden, Nie- 37,45 KEA 37,16 KVA derlande KTM Sportmotorcycle Scandinavia AB, Örebro, 37,45 KEA 37,16 KVA Schweden KTM Sportmotorcycle Benelux S.A., Gembloux, Bel- 37,45 KEA 37,16 KVA gien KTM Canada Inc., Chambly, Kanada 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Hungária Kft., Budapest, Ungarn 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Central East Europe s.r.o., Bratislava, Slowakei 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Österreich GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI KTM Nordic Oy, Vantaa, Finnland 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Sportmotorcycle d.o.o., Marburg, Slowenien 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Czech Republic s.r.o., Pilsen, Tschechien 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Sportmotorcycle SEA PTE. Ltd., Singapur, Sin- 37,45 KEA 37,16 KVA gapur Husqvarna Mobility North America, Inc. (vormals: Husqvarna Motorcycles North America, 37,45 KEA 37,16 KVA Inc.), Murrieta, CA, USA Husqvarna Motorsports, Inc., Murrieta, CA, USA 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI WP Suspension GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI WP Suspension North America, Inc., Murrieta, CA, 37,45 KEA 37,16 KVA USA
Beilage I/86
31.12.24 31.12.23 Erstkonso- Konsoli- Gesellschaft liederungs- Anteilshöhe Konsolidie- Anteilshöhedie- zeitpunkt % rungsart % rungsart KTM do Brasil Ltda., Sao Paulo, Brasilien 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Components GmbH, Munderfing 37,45 KEI 37,16 KVI 1) Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH, Vöcklabruck°37,54 - 100,00 KVI WP Immobilien GmbH, Munderfing 37,45 KEI 37,16 KVI KTM Beteiligungs GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI KTM Australia Holding Pty Ltd., Prestons, Australia 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Australia Pty Ltd., Prestons, Australien 37,45 KEA 37,16 KVA HQVA Pty Ltd., Prestons, Australien 37,45 KEA 37,16 KVA KTM Motorcycles Distributers NZ Limited Wellington 37,45 KEA 37,16 KVA Central, Neuseeland GASGAS GmbH (vormals: GASGAS Motorcycles 37,45 KEI 37,16 KVI GmbH), Mattighofen GASGAS Motorcycles Espana S.L.U., Terrassa, 37,45 KEA 37,16 KVA Spanien KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI PIERER IMMOREAL NORTH AMERICA LLC., Mur- 37,45 KEA 37,16 KVA rieta, CA, USA KTM (SHANGHAI) MOTO CO., LTD., Shanghai, 37,45 KEA 37,16 KVA China MV Agusta Motor S.P.A., Varese, Italien 18,81 KEA 9,33 KEA Centro Stile MV Agusta S.r.l., Borgo Magiore, Italien 18,81 KEA - - MV Agusta USA LLC, Pennsylvania, USA 18,81 KEA - - MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen 28,12 KEI 37,16 KVI MV Agusta Motorcycles North America Inc., Murrieta, 37,45 KEA 37,16 KVA CA, USA MV Agusta Services S.r.l., Meran, Italien 37,45 KEA 37,16 KVA PIERER Produktion GmbH, Munderfing 37,45 KEI 37,16 KVI KTM Informatics GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen 37,45 KEI 37,16 KVI Cero Design Studio S.L., Barcelona, Spanien 18,78 KEA 18,59 KVA KTM Racing GmbH, Munderfing 37,54 KEI 37,16 KVI KTM-Racing AG, Frauenfeld, Schweiz 37,54 KEA 37,16 KVA KTM Racing North America Inc., Murrieta, CA, USA 37,54 KEA 37,16 KVA PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plowdiw, Bul- 18,77 KEA 18,58 KVA garien PIERER New Mobility GmbH, Munderfing 37,54 KEI 37,16 KVI PIERER New Mobility Deutschland GmbH, Schwein- 37,45 KEA 37,16 KVA furt, Deutschland
Beilage I/87
31.12.24 31.12.23 Erstkonso- Konsoli- Gesellschaft liederungs- Anteilshöhe Konsolidie- Anteilshöhedie- zeitpunkt % rungsart % rungsart PIERER E-Bikes Suisse GmbH, Frauenfeld, Schweiz - - 37,16 KVA PIERER E-Bikes Espana S.L., Terrassa, Spanien - - 37,16 KVA PIERER New Mobility France SAS, Saint-Priest, - - 37,16 KVA Frankreich PIERER New Mobility Italia S.r.l., Meran, Italien - - 37,16 KVA PIERER New Mobility North America, Inc., Murrieta, 37,54 KEA 37,16 KVA CA, USA PIERER New Mobility UK Ltd., Northamptonshire, 37,54 KEA 37,16 KVA Großbritannien PIERER New Mobility Benelux SA, Gembloux, Belgien - - 37,16 KVA PIERER New Mobility Asia Ltd., Taichung City, Tai- 37,54 KEA 37,16 KVA wan PIERER NEW MOBILITY AUSTRALIA PTY LTD, 37,54 KEA 37,16 KVA Prestons, Australien PIERER NEW MOBILITY BULGARIA OOD, Plowdiw, 37,54 KEA 37,16 KVA Bulgarien PIERER New Mobility S.A. Pty. Ltd. Midrand Südafrika 37,54 KEA 37,16 KVA Felt Bicycles GmbH, Munderfing 26,28 KEA - - Felt Bicycles North America Inc., Murrieta, CA, USA 37,54 KEA - - Felt Bicycles Espana S.L.U., Barcelona, Spanien 37,54 KEA - - PIERER E-Commerce GmbH, Munderfing 37,54 KEI 37,16 KVI PIERER E-Commerce North America Inc., 37,54 KEA 36,98 KVA Murrieta, CA, USA KTM Technologies GmbH, Anif 37,54 KEI 37,16 KVI PIERER Innovation GmbH, Wels 37,54 KEI 37,16 KVI DealerCenter Digital GmbH, Neuried/München, 28,33 KEA 28,04 KVA Deutschland Avocodo GmbH, Linz 37,54 KEI 37,16 KVI 2) Platin 1483. GmbH, Schweinfurt, Deutschland 37,54 KEA 37,16 KVA PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH, Wels - 50,00 KEI - - schultheiss consulting AG, Sigriswil, Schweiz - 50,00 KEA 50,00 KEA JETFLY Airline GmbH, Hörsching - 33,33 KEI 33,33 KEI RM 2 Radbeteiligungs GmbH (vormals: PIERER 2 - 26,00 KEI 26,00 KEI Radbeteiligungs GmbH), Wels KTM Wien GmbH, Vösendorf - 26,00 KEI 26,00 KEI SO Regensburg GmbH, Regensburg, Deutschland - 26,00 KEA 26,00 KEA KTM Braumandl GmbH, Wels - 24,00 KEI 24,00 KEI MX - KTM Kini GmbH, Wiesing - 24,00 KEI 24,00 KEI Kiska GmbH, Anif - 18,77 KEI 18,58 KEI 3) PIERER Immoreal GmbH, Wels - 18,40 KEI - -
Beilage I/88
31.12.24 31.12.23 Erstkonso- Konsoli- Gesellschaft liederungs- Anteilshöhe Konsolidie- Anteilshöhedie- zeitpunkt % rungsart % rungsart Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd., - 18,40 KEA 18,21 KEA Hangzhou City, Zhejiang, China KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Binan, La- - 15,02 KEA 14,87 KEA guna, Philippinen LX Media GmbH, Wels - 7,51 KEI 53,50 KVI Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte: MOTO ITALIA GmbH, Meran (BZ), Italien - 100,00 KOA 100,00 KOA WESS Promotion GmbH, Wels - 100,00 KOI 100,00 KOI SensDev GmbH, Burgstädt, Deutschland - 100,00 KOA 100,00 KOA A Round Capital GmbH, Grünwald/ München, - 14,29 - 14,29 - Deutschland PIERER IMMOREAL GmbH, Wels - - - 10,00 - PIERER IMMOREAL DEUTSCHLAND GmbH, Ur- - - - 10,00 - sensollen, Deutschland Westpark Wels GmbH, Wels - - - 17,78 - Workspace Unternehmerzentrum GmbH, Wels - - - 17,78 - AC styria Mobilitätscluster GmbH, Grambach - 4,63 - 4,58 - Naturerlebnis Bürgeralm GmbH & Co KG, Aflenz - - - 1,00 - 1) Gesellschaft befindet sich im Konkursverfahren 2) Gesellschaft befindet sich in Liquidation 3) Kaufvertrag wird im Jänner 2025 rückabgewickelt Legende: KVI Vollkonsolidierung, Inland KVA Vollkonsolidierung, Ausland KEI Einbeziehung at-equity, Inland KEA Einbeziehung at-equity, Ausland KOI Auf Grund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert, Inland KOA Auf Grund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert, Ausland
Beilage I/89
XIII.
FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES
Der Konzernabschluss wird am 30.6.2025 (Vorjahr: 25.4.2024) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichts-
rat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Auf-
sichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.
Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften
aufgestellte Einzelabschluss der Pierer Industrie AG zum 31.12.2024 die Basis für die Dividendenausschüt-
tung. Für das Geschäftsjahr 2024 wird vorgeschlagen, von dem Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 55.588,
einen Betrag von TEUR 50.751 auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von TEUR 4.836 auf neue Rech-
nung vorzutragen.
Wels, am 30. Juni 2025
Der Vorstand der Pierer Industrie AG
Dipl.-Ing. Stefan Pierer Mag. Gottfried Neumeister
Beilage II/1
L-1
KONZERNLAGEBERICHT
INHALTSVERZEICHNIS
1 ENTWICKLUNG DER PIERER INDUSTRIE-GRUPPE ................................................................ 3
1.1 DAS UNTERNEHMEN ........................................................................................................ 3
1.2 RESTRUKTURIERUNGSVERFAHREN ............................................................................. 3
1.3 ENDKONSOLIDIERUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE ........................................... 4
1.4 SONSTIGE VERÄNDERUNGEN BEI BETEILIGUNGEN .................................................. 5
1.5 ABSATZ- UND UMSATZENTWICKLUNG .......................................................................... 6
2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG ................................................. 8
2.1 VOLKSWIRTSCHAFT ......................................................................................................... 8
2.2 PANKL RACING-GRUPPE ................................................................................................. 9
2.3 SHW-GRUPPE ................................................................................................................... 9
3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN ................................................................................ 10
3.1 KONZERNKENNZAHLEN ................................................................................................ 10
3.2 BILANZANALYSE .............................................................................................................. 11
3.3 LIQUIDITÄTSANALYSE .................................................................................................... 12
3.4 INVESTITIONEN ............................................................................................................... 13
4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG ........................................................................................... 14
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN ................................................................................ 15
4.2 EU-Taxonomie: Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-
Verordnung) ...................................................................................................................... 38
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL ................................................................................................ 55
4.4 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT ......................... 71
4.5 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS .................................................... 80
4.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE ............................ 101
4.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER ............................................................ 107
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG ........................................................................ 114
4.9 ANHANG ......................................................................................................................... 121
Beilage II/1
L-2
5 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E) .................................................................................. 129
6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT ......................................................................................... 130
6.1 ALLGEMEINES ZUM RISIKOMANAGEMENTSYSTEM ................................................ 130
6.2 RISIKOMANAGEMENT DER PANKL-GRUPPE ............................................................ 130
6.3 MARKTRISIKEN DER PANKL-GRUPPE ....................................................................... 130
6.4 BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN DER PANKL-GRUPPE ....................................... 133
6.5 IT-RISIKEN ...................................................................................................................... 134
6.6 FINANZIELLE RISIKEN .................................................................................................. 135
6.7 SONSTIGE RISIKEN ...................................................................................................... 138
7 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS § 243a (ABS 2) UGB140
7.1 KONTROLLUMFELD ...................................................................................................... 140
7.2 RISIKOBEURTEILUNG .................................................................................................. 141
7.3 KONTROLLMASSNAHMEN ........................................................................................... 141
7.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG ................................................................... 142
8 AUSBLICK ................................................................................................................................. 143
Beilage II/1
L-3
1 ENTWICKLUNG DER PIERER INDUSTRIE-
GRUPPE
1.1 DAS UNTERNEHMEN
Die Pierer Industrie AG ist die Holdinggesellschaft einer europäischen Fahrzeug-Gruppe mit dem Fokus
auf den automotiven High-Tech Komponentenbereich und das globale Motorradsegment. Zu den
wesentlichen Beteiligungen der Pierer Industrie-Gruppe (die „Gruppe“) zählen die Pankl AG und indirekt
die PIERER Mobility AG.
Die Pankl AG ist eine Holdinggesellschaft, deren Beteiligungen auf die Zulieferung von Automobil-,
Rennsport- und Luftfahrtkomponenten spezialisiert sind. Zu den Kernbeteiligungen der Pankl-Gruppe
zählen die Pankl Racing Systems AG, Muttergesellschaft der Pankl Racing-Gruppe, und die deutsche
SHW AG, Muttergesellschaft der SHW-Gruppe. Die Pankl Racing-Gruppe ist in den Bereichen Racing,
High Performance sowie Aerospace tätig. Die SHW-Gruppe ist in den Bereichen Pumpen und
Motorkomponenten sowie Bremsscheiben tätig.
Die börsennotierte PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft der KTM AG, einem der führenden
Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken
wie KTM, Husqvarna und GASGAS unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die
Hochleistungskomponenten der Marke WP. Fahrräder der Marke Felt komplementieren das
Zweiradsortiment der PIERER Mobility-Gruppe. Die Pierer Industrie AG hält 50,1 % der Anteile an der
Pierer Bajaj AG, die wiederum rund 75 % der Anteile an der PIERER Mobility hält.
Darüber hinaus hält die Pierer Industrie-Gruppe Beteiligungen an Unternehmen aus anderen
Industriezweigen, wie z.B. Elektronik. Eine vollständige Beteiligungsliste kann dem Konzernanhang
entnommen werden.
1.2 RESTRUKTURIERUNGSVERFAHREN
Im Herbst 2024 führte die KTM AG, die über die börsennotierte PIERER Mobility AG gehalten wird,
Gespräche mit ihren Gläubigern und ihrer Kernaktionärin Pierer Bajaj AG zu einer notwendigen
Überbrückungsfinanzierung in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags und prüfte zudem alle
notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen.
Die Pierer Industrie AG ging davon aus, dass bei Umsetzung der auf Ebene der KTM AG in Erwägung
gezogenen Maßnahmen jedenfalls eine vorzeitige Fälligstellung der aushaftenden Kapitalbeträge
folgender Finanzierungen der Pierer Industrie AG drohte:
• Zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassene € 100 Mio. Anleihe
(Laufzeit: 2020 – 2028);
• Schuldscheindarlehen in Höhe von € 132,5 Mio.
(Laufzeiten: 2020 – 2025 und 2020 – 2026); sowie
• privat platzierte Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von € 15 Mio.
(Laufzeit: 2021 – 2033).
Die vorzeitige Fälligstellung dieser Finanzierungen hätte zur Zahlungsunfähigkeit der Pierer Industrie
AG geführt. Daher hat sie am 25. November 2024 ein europäisches Restrukturierungsverfahren nach
der Restrukturierungsordnung (ReO) eingeleitet. Von diesem Verfahren waren nur die Gläubiger oben
genannter Finanzierungen betroffen.
Beilage II/1
L-4
Das Restrukturierungsverfahren war aus Sicht des Managements die richtige Maßnahme, um die
Stabilität der Gruppe abzusichern. Durch das Verfahren sollte eine Insolvenz der Pierer Industrie AG
durch eine Stundung der Finanzverbindlichkeiten vermieden werden.
Am 20. Februar 2025 haben die Gläubiger der oben genannten Finanzierungen den von der Pierer
Industrie AG vorgelegten Restrukturierungsplan mit 100 Prozent Zustimmung angenommen. Folglich
hat das Landesgericht Wels den Restrukturierungsplan rechtskräftig bestätigt und das Verfahren
aufgehoben.
Der angenommene Restrukturierungsplan sieht folgende Eckpunkte vor:
• Alle oben genannten Anleihen und Schuldscheindarlehen werden vollständig getilgt.
• Die Zinsen werden vereinbarungsgemäß bedient.
• Die Tilgung der der oben genannten Finanzierungen erfolgt in zwei Raten:
• 68,69 % bis längstens 31. Dezember 2026 und weitere
• 31,31 % bis längstens 31. Dezember 2027.
Finanzierungsquellen sind Mittelzuflüsse aus der Gesellschafterebene und aus
Beteiligungsveräußerungen.
1.3 ENDKONSOLIDIERUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE
SANIERUNGSVERFAHREN INNERHALB DER PIERER MOBILITY-GRUPPE
Die KTM AG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG und war im H1 2024 für
mehr als 95 % des Umsatzes der PIERER Mobility-Gruppe verantwortlich.
Im November 2024 wurde im Zuge der Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2025 klar, dass die
KTM einen signifikanten zusätzlichen Liquiditätsbedarf abzudecken hatte. Trotz intensiver
Bemühungen, die Situation zusammen mit Gläubigern und Geldgebern außergerichtlich zu lösen,
musste am 29. November ein gerichtliches „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“ über das
Vermögen der KTM AG sowie ihrer Tochtergesellschaften KTM Components GmbH und KTM
Forschungs & Entwicklungs GmbH beantragt werden.
Die Gläubiger nahmen am 25. Februar 2025 die Sanierungspläne der drei Gesellschaften an. Mit den
Gläubigern der KTM AG wurde eine Kassaquote von 30 % vereinbart, welche am 22. Mai 2025 dem
Sanierungsverwalter hinterlegt wurde. Das Gericht hat im Juni 2025 die Sanierungspläne bestätigt.
Nach Eintritt der Rechtskraft sind die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie der beiden
Tochtergesellschaften jeweils beendet.
Die KTM-Gruppe hat mit Vertrag vom 2. September 2024 die PB Invest GmbH, deren einziger
wesentlicher Vermögenswert die 100%ige Beteiligung an der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH war,
übernommen. Am 13. Dezember 2024 hat die Geschäftsführung der Vöcklabrucker Metallgießerei
GmbH einen Antrag auf Konkursverfahren gestellt. Mit dem Konkursverfahren ging der Verlust der
Kontrolle i. S. v. IFRS 10 einher, da die Gesellschaft seither von einem gerichtlich bestellten
Masseverwalter liquidiert wird. Die KTM-Gruppe hat die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH vor diesem
Hintergrund vereinfachend per 1. Dezember 2024 endkonsolidiert, da im Zeitraum zwischen 1. und
13. Dezember 2024 keine wesentlichen Transaktionen oder Veränderungen an der Vermögens-,
Finanz- oder Ertragslage der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH eingetreten sind.
Beilage II/1
L-5
AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICH – ENDKONSOLIDIERUNG DER PIERER MOBILITY-
GRUPPE
Wesentliche Tochterunternehmen des Teilbereichs "PIERER Mobility" befanden sich zum 31. Dezember
2024 in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (siehe dazu Anhangsangabe 2). Aufgrund der
Ausgestaltung der PIERER Mobility AG als Holding- und Finanzierungsgesellschaft für das Motorrad-
und Fahrradgeschäft und den daraus entstandenen wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen,
verfolgte die PIERER Mobility-Gruppe ein gemeinsames Sanierungskonzept. Das Management der
PIERER Mobility AG sowie das Management von Pierer New Mobility GmbH, KTM AG sowie
ausgewählter Tochtergesellschaften haben in diesem Zuge Fortbestehensprognosen für die jeweiligen
Gesellschaften bzw. (Teil-)Konzerne erstellt. Eine wesentliche Bedingung für den Fortbestand der
PIERER Mobility AG war neben der Zufuhr von frischem Kapital auch die erfolgreiche Sanierung und
der Fortbestand von wesentlichen Einzelunternehmen der Gruppe, insbesondere der KTM AG, der KTM
Components GmbH und der KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH sowie der Vertriebstöchter.
Aufgrund des laufenden Reorganisationsverfahrens der Pierer Industrie AG und der zum Zeitpunkt der
Insolvenzeröffnung fehlenden finanziellen Mittel der Pierer Industrie AG hat das Management beurteilt,
ob durch die Eröffnung der Sanierungsverfahren innerhalb der PIERER Mobility-Gruppe finanzielle
Barrieren entstanden sind, die Pierer Industrie AG an der Ausübung ihrer Rechte hindern. Das
Management der Pierer Industrie AG stellte fest, dass die Gesellschaft mangels finanzieller Mittel nicht
in der Lage war, an der Sanierung der PIERER Mobility-Gruppe teilzunehmen und erwartete somit, dass
die Beherrschung an der PIERER Mobility AG nicht aufrechterhalten werden kann. Die Pierer Industrie
AG war nicht mehr in die maßgeblichen Tätigkeiten der PIERER Mobility-Gruppe (insb. den
Sanierungsbemühungen, Investorensuche etc.) involviert und wurde von dieser auch bei der
Investorensuche nicht mehr berücksichtigt.
Die nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Umstände, wie die Einräumung einer Call-Option über
sämtliche unmittelbar und mittelbar gehaltenen Anteile an der PIERER Mobility AG an den neuen
Investor sowie die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans der KTM AG bestätigen aus Sicht des
Managements die zum Bilanzstichtag getroffene Einschätzung, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung der
Sanierungsverfahren innerhalb der PIERER Mobility-Gruppe keine Beherrschung mehr an dieser
vorlag.
Die PIERER Mobility-Gruppe wird daher aufgrund des Verlusts der Beherrschung zum 29. November
2024 nicht mehr in den Konzernabschluss der Pierer Industrie AG einbezogen, sondern als assoziiertes
Unternehmen dargestellt.
1.4 SONSTIGE VERÄNDERUNGEN BEI BETEILIGUNGEN
Die bisherige Beteiligung der KTM AG an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, wurde im März
2024 auf 50,1 % aufgestockt und die Gesellschaft wurde so zu einem vollkonsolidierten
Tochterunternehmen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 fasste der Vorstand der KTM AG den
Beschluss, die gehaltenen Anteile an sämtlichen MV Agusta-Gesellschaften im Geschäftsjahr 2025 zu
veräußern.
Die PIERER Green Energy GmbH wurde von der PIERER Industrie AG, Wels, mit Wirkung zum 1. Juni
2024 erworben. Gleichzeitig wurde die Gesellschaft mit der KTM Immobilien GmbH verschmolzen.
Die PB Invest GmbH wurde von der KTM Components GmbH mit rechtswirksamem Vertrag vom 2.
September 2024 von der PIERER Industrie AG erworben. Die PB Invest GmbH war eine
Holdinggesellschaft, deren einziger wesentlicher Vermögenswert die 100%ige Beteiligung an der
Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH war. Daher wurde die PB Invest GmbH zum Erwerbszeitpunkt mit
der KTM Components GmbH verschmolzen und die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH wurde zu
einem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der KTM-Gruppe. Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
war der 1. September 2024. Am 13. Dezember 2024 hat die Geschäftsführung der Vöcklabrucker
Metallgießerei GmbH einen Antrag auf Konkursverfahren gestellt. Mit dem Konkursverfahren ging der
Verlust der Kontrolle i. S. v. IFRS 10 einher, da die Gesellschaft seither von einem gerichtlich bestellten
Masseverwalter liquidiert wird. Die KTM-Gruppe hat die Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH vor diesem
Beilage II/1
L-6
Hintergrund vereinfachend per 1. Dezember 2024 endkonsolidiert, da im Zeitraum zwischen 1. und
13. Dezember 2024 keine wesentlichen Transaktionen oder Veränderungen an der Vermögens-,
Finanz- oder Ertragslage der Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH eingetreten sind.
Mit Vertrag vom 4. Oktober 2024 wurden 49,0 % der Anteile an der PIERER IMMOREAL GmbH, Wels,
Österreich von der PIERER Mobility AG erworben. Die Gruppe übt aufgrund der faktischen
Gegebenheiten maßgeblichen Einfluss aus, daher wird die Gesellschaft nach der Equity-Methode in
den Konzernabschluss einbezogen. Aufgrund der zeitlichen Nähe und unwesentlicher Bewegungen in
der Zwischenzeit wird im Konzernabschluss der 1. Oktober 2024 als Zugangsdatum der Beteiligung
herangezogen.
Die Pierer Industrie AG hat mit 15. Mai 2024 die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (10 % Anteil)
gegründet. 50 % Anteile an der PiMa Beteiligunsgverwaltung GmbH wurden mit Kauf- und
Abtretungsvertrag vom 27. Mai 2024 an die Mark Mateschitz Beteiligungs GmbH verkauft. Weiters
wurden der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH im Geschäftsjahr 2024 Gesellschafterzuschüsse in
Höhe von € 60,5 Mio. gewährt.
Zu den weiteren Veränderungen bei Beteiligungen verweisen wir auf Anhangsangabe
9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“.
1.5 ABSATZ- UND UMSATZENTWICKLUNG
PANKL-GRUPPE
Der Konzernumsatz der Pankl-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2024 € 890,0 Mio. (-4,9 %). Davon
entfielen auf die Pankl Racing-Gruppe € 377,4 Mio. (42,4 % des Pankl-Gruppenumsatzes) und auf die
SHW-Gruppe € 512,7 Mio. (57,6 % des Gruppenumsatzes).
Größter Absatzmarkt war Europa mit einem Anteil von 74 %, gefolgt von Nordamerika mit 19 % und
sonstigen Märkten mit 7 %. Während im Geschäftsjahr 2024 die Umsätze in Europa um 9,1 % sanken,
konnten in Nordamerika Zuwächse um 12,0 % erzielt werden. Die Umsätze in sonstigen Märkten legten
um 3,7 % zu.
Pankl Racing-Gruppe
Die Umsatzerlöse der Pankl Racing-Gruppe (inklusive Innenumsätze der Pankl-Gruppe) sanken im
Geschäftsjahr 2024 um -7,3 % auf € 379,5 Mio. Die Umsätze (inklusive Innenumsätze der Pankl Racing-
Gruppe) stellten sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt dar:
• Bereich Racing/High Performance: € 333,9 Mio. (Vorjahr: € 371,4 Mio.).
• Bereich Aerospace: € 47,3 Mio. (Vorjahr: € 40,5 Mio.)
SHW-Gruppe
Mit € 518,9 Mio. lag der Umsatz der SHW-Gruppe (inklusive Innenumsätze der Pankl-Gruppe) 2,6 %
unter dem Vorjahr. Die Umsätze der verschiedenen Geschäftsbereiche (inklusive Innenumsätze der
SHW-Gruppe) stellten sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt dar:
• Bereich Pumpen und Motorkomponenten: € 304,6 Mio. (Vorjahr: € 319,8 Mio.).
• Bereich Pulvermetallurgie: € 83,3 Mio. (Vorjahr: € 81,6 Mio.).
• Bereich Bremsscheiben: € 161,4 Mio. (Vorjahr: € 166,8 Mio.).
Beilage II/1
L-7
PIERER MOBILITY-GRUPPE (NICHT FORTGEFÜHRTER GESCHÄFTSBEREICH)
Der Konzernumsatz der PIERER Mobility-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2024 € 1.879,0 Mio.
(-29,4 %). 54 % dieses Umsatzes wurden in Europa erwirtschaftet sowie 29 % in Nordamerika und
Mexiko. Die restlichen 17 % verteilten sich auf sonstige Absatzmärkte.
Motorradgeschäft
Im Geschäftsjahr 2024 verkaufte die Gruppe 292.497 Motorräder (-21,5 %). Diese Zahl inkludiert die
vom Partner Bajaj in Indien und Indonesien verkauften Motorräder der Marken KTM und Husqvarna.
Vom Gesamtabsatz entfielen 212.685 Stück auf die Marke KTM (-22,8 %), 50.977 Stück auf die Marke
Husqvarna (-21,9 %), 18.814 Stück auf die Marke GASGAS (-31,5 %) und 3.748 Stück auf die Marke
MV Agusta (+102,4 %). Zudem setzte die Gruppe 6.273 Motorräder der Marke CFMOTO ab (+150,6 %).
Im Motorrad-Segment der PIERER Mobility-Gruppe konnte ein Umsatz von € 1.803,8 Mio. (Vorjahr:
€ 2.416,4 Mio.) erzielt werden (-25,4 % gegenüber Vorjahr). Das EBITDA betrug € -220,6 Mio. (Vorjahr:
€ 371,0 Mio.) und das EBIT lag bei € -887,1 Mio. (Vorjahr: € 214,4 Mio.). Dies entspricht einer EBITDA-
Marge von -12,2 % (Vorjahr: 15,4 %) und einer EBIT-Marge von -49,2 % (Vorjahr: 8,9 %).
Fahrradgeschäft
Im Geschäftsjahr 2024 verkaufte die Gruppe 106.311 Fahrräder (-31,8 %).
Auf der einen Seite trennte sich die Gruppe Ende des Jahres 2023 von der Marke R Raymon, deren
Anteil am Gesamtabsatz 66,9 % betrug (104.336 Stück). Zudem wurde das Geschäft mit Johansson
Elektrolastenrädern zum 1. Oktober 2024 verkauft. Davon setzte die Gruppe im Jahr 2024 3.639 Stück
ab (Vorjahr: 189 Stück). Auf der anderen Seite steigerten im Geschäftsjahr 2024 die verbliebenen
Kernmarken ihren Absatz: Husqvarna E-Bicycles (+104,1 %), GASGAS (+227,2 %) und Felt (+67,9 %).
Als Konsequenz sank der Absatz von Elektrofahrrädern um lediglich 32,5 % auf 66.880 Stück und der
von Fahrrädern um 30,5 % auf 39.431 Stück.
Im Fahrrad-Segment der PIERER Mobility-Gruppe konnte ein Umsatz in Höhe von € 111,5 Mio. erzielt
werden (Vorjahr: € 240,7 Mio.). Dies bedeutet einen Umsatzrückgang von 53,7 % im Jahresvergleich.
Das EBITDA lag bei € -256,4 Mio. (Vorjahr: € -41,8 Mio.) und das EBIT bei € -291,1 Mio. (Vorjahr: € -47,1
Mio.).
Beilage II/1
L-8
2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND
MARKTENTWICKLUNG
2.1 VOLKSWIRTSCHAFT
Die allgemeine wirtschaftliche Lage ist weiterhin von Unsicherheiten geprägt. Die Auswirkungen des
seit 2022 andauernden russisch-ukrainischen Krieges, die jüngsten Entwicklungen des Krieges im
Nahen Osten und die dort anhaltenden Spannungen sowie die deutlich höheren Inflationsraten haben
neben anderen Faktoren (wie zum Beispiel volatilen Rohstoffpreisen) zu einer Verlangsamung der
Weltwirtschaft geführt. Obwohl das globale Wirtschaftswachstum davon unverändert belastet ist, hat die
Weltwirtschaft als Ganzes eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit gezeigt. Dabei gibt es aber
regional und national erhebliche Unterschiede.
Die neue US-Administration hat im Frühjahr 2025 umfangreiche und signifikante Einfuhrzölle
implementiert, die alle wesentlichen Wirtschaftsregionen weltweit betreffen. Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Berichts ist nicht absehbar, wie viel Bestand diese neuen Zölle haben werden und
welche Gegenmaßnahmen von anderen Wirtschaftsräumen gesetzt werden. Ebenfalls unklar ist, ob es
durch die Zölle zu neuen Handelsallianzen kommen wird. Es ist zu erwarten, dass durch Zölle die Preise
für die Konsumenten steigen und das verfügbare Einkommen der Privathaushalte sinkt.
Weiters haben die USA Bemühungen unternommen, den Krieg in der Ukraine zu beenden. Dies ging
einher mit einem Zurückfahren der Militärhilfen für die Ukraine. Die Europäischen Union hat darauf
geantwortet und will bis zu € 800 Milliarden für die Aufrüstung mobilisieren. Die EU-Defizitgrenzen sollen
zugunsten einer Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten gelockert werden.
Neben diesen zwei Themen bergen insbesondere die Lage im Nahen und Mittleren Osten
(insbesondere in und um Israel bzw. in Zusammenhang mit dem Atomprogramm im Iran und
Unsicherheiten der Transportroute durch den Golf von Aden) sowie die Spannungen zwischen China
und Taiwan Risiken.
In Europa belasten sinkende Konsumausgaben, steigende Energiepreise und Personalkosten sowie
eine zurückhaltende Kreditvergabe die wirtschaftliche Dynamik in zahlreichen Sektoren.
IWF-WACHSTUMSPROGNOSE
1)
2025
2026
Weltwirtschaft
2,8 %
3,0 %
Fortgeschrittene Volkswirtschaften
1,4 %
1,5 %
Eurozone
0,8 %
1,2 %
Deutschland
0,0 %
0,9 %
USA
1,8 %
1,7 %
Schwellen- und Entwicklungsländer
3,7 %
3,9 %
China
4,0 %
4,0 %
Indien
6,2 %
6,3 %
1)
IWF (Internationaler Währungsfonds), World Economic Outlook, April 2025
Beilage II/1
L-9
2.2 PANKL RACING-GRUPPE
Die Automobilzuliefererbranche in Europa befindet sich in einem erheblichen Umbruch. Die
Unsicherheiten des Strukturwandels hin zur Elektromobilität, ein intensiver Wettbewerbsdruck und
sinkende Margen speziell im Zulieferbereich belasten die Branche stark. Die Pankl Racing-Gruppe
profitiert von ihrer Spezialisierung im Hypercar-Bereich und operiert damit in einem Premiumsegment,
in dem der Druck auf die Margen weniger stark ausgeprägt ist. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage nach
spezialisierten Hochleistungsbauteilen vergleichsweise stabil und zeigt sich im Luftfahrtbereich
tendenziell steigend, wodurch in diesem schwierigen Umfeld eine solide Position eingenommen werden
kann. Neben der Positionierung der Pankl Racing-Gruppe wurde selbstverständlich eine klare Strategie
entwickelt um mit – mitunter bereits umgesetzten – Maßnahmen effektiv auf die bestehenden Risiken
zu reagieren. Diese Maßnahmen umfassen eine weitergehende Diversifizierung des bestehenden
Kundenportfolios, um Abhängigkeiten von einzelnen Marktteilnehmern zu reduzieren. Ebenso forciert
die Gruppe einen engeren Austausch mit Kunden und Lieferanten, um potenziellen Risiken frühzeitig
entgegenwirken zu können. Zusätzlich ermöglichen Effizienzsteigerungen in der Produktion sowie die
Gestaltung von schlanken Prozessen, in einem herausfordernden Umfeld, wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Pankl Racing-Gruppe profitiert weiterhin von der kundenseitig breiten Aufstellung. Der allgemeine
Trend von OEMs Hypercars zu entwickeln, ist positiv zu sehen, da in dieser Nische die Pankl Racing-
Gruppe, mit der vorhandenen Motorsporterfahrung profitieren kann. Entwicklungsprojekte, die
Rennsporttechnik auf die Straße bringen sollen, sind in diesem Bereich sehr gefragt.
Insofern ist die Pankl Racing-Gruppe durch eine aktive Planung und konsequente Portfoliopolitik
weiterhin als verlässlicher Zulieferer in der Branche zu sehen. Dennoch beobachtet die Pankl Racing-
Gruppe die wirtschaftliche Lage weiterhin genau, um potenzielle Risiken frühzeitig zu adressieren.
2.3 SHW-GRUPPE
Für die Geschäftsentwicklung der SHW-Gruppe sind die Produktion von sogenannten Light Vehicles
(Fahrzeuge unter sechs Tonnen) sowie die damit verbundene Motoren- und Getriebeproduktion in
Europa, China, Nord- und Südamerika von wesentlicher Bedeutung. Der global agierende Zulieferer
verfügt über umfassende Entwicklungs- und Systemkompetenz und bietet maßgeschneiderte
Antriebslösungen für alle Fahrzeugtypen – von Verbrennungsmotoren über Hybridantriebe bis hin zu
vollelektrischen Lösungen. Als strategischer Partner der OEMs (Original Equipment Manufacturer) kann
das Unternehmen flexibel auf Marktentwicklungen reagieren und liefert zukunftsweisende Technologien.
Die SHW AG setzt auf modernste Fertigungstechnologien und digitale Prozesse, um Effizienz, Qualität
und Flexibilität kontinuierlich steigern zu können. Nach Angaben des Daten- und Informationsdienstes
S&P Global (IHS Markit) sank die Produktion von Fahrzeugen unter sechs Tonnen im Jahr 2024 weltweit
um 1,1 % auf 89,4 Mio. Einheiten.
China erzielte hierbei ein Produktionsvolumen von 30,1 Mio. Einheiten und damit einen Anstieg von
3,8 % im Vergleich zum Vorjahr. In Europa war ein Rückgang um 4,7 % auf rund 17,1 Mio. Einheiten zu
verzeichnen. In Deutschland sank die Produktion von 4,3 Mio. Einheiten auf 4,2 Mio. Einheiten, was
einem Rückgang von 1,2 % entspricht. In Rumänien konnte hingegen ein Wachstum in Höhe von 8,7 %
auf 0,6 Mio. Einheiten erreicht werden. In Nordamerika sank das Produktionsvolumen der Light Vehicles
von 15,7 Mio. Einheiten auf 15,5 Mio. Einheiten (-1,4 %). In Südamerika war hingegen ein Wachstum
von 1,7 % zu verzeichnen, dieses resultierte großteils aus Brasilien (8,0 %).
Die weltweite Produktion von Benzinmotoren sank im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % auf 68,0 Mio.
Einheiten. Die Produktion von Dieselmotoren ging um 11,7 % zurück. Hybrid- und Elektromotoren
verzeichneten hingegen erneut eine Wachstumsrate von 9,5 % auf 11,6 Mio. Einheiten und überholen
damit erstmals die Dieselmotoren in der Produktionszahl um 1,8 Mio. Einheiten. Der Marktanteil stieg
damit im Jahr 2024 auf 13,0 %.
Beilage II/1
L-10
3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
3.1 KONZERNKENNZAHLEN
Ertragskennzahlen (fortgeführter
Geschäftsbereich)
2023
2024
∆
Umsatzerlöse
in m€
937,4
886,7
-5,4 %
Betriebsergebnis vor Abschreibung
(EBITDA)
in m€
113,8
61,4
-46,1 %
EBITDA-Marge
12,1 %
6,9 %
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT)
in m€
47,3
-59,0
-224,6 %
EBIT-Marge
5,1 %
-6,7 %
Ergebnis nach Steuern
in m€
13,0
-82,5
-733,3 %
Bilanzkennzahlen
31.12.2023
31.12.2024
∆
Bilanzsumme
in m€
4.062,8
1.335,2
-67,1 %
Eigenkapital
in m€
1.161,4
491,4
-57,7 %
Eigenkapitalquote
28,6 %
36,8 %
Working Capital Employed
in m€
770,3
211,5
-72,6 %
Nettoverschuldung
in m€
1.336,0
569,0
-57,4 %
Gearing
115,0 %
115,8 %
Investitionen
1)
in m€
359,7
288,9
-19,7 %
Mitarbeiter zum Stichtag
31.12.2023
31.12.2024
∆
Mitarbeiter (inklusive Leiharbeiter)
2)
Anzahl
11.040
4.509
-59,2 %
1)
ohne IFRS 16 Nutzungsrechte
2)
Inkl. 61 ruhende Mitarbeiter in der Pankl-Gruppe.
3.2 ENTWICKLUNG DER ETRAGSLAGE
Der fortgeführte Geschäftsbereich des Konzerns erzielte einen Umsatz von € 886,7 Mio. (Vorjahr:
€ 937,4 Mio.) und ein EBIT von € -59,0 Mio. (Vorjahr: € 47,3 Mio.). Die EBIT-Marge des fortgeführten
Geschäftsbereichs liegt mit -6,7 % zu 5,1 % unter dem Vorjahr. Der Rückgang des EBIT bzw. der EBIT-
Marge ist unter anderem bedingt durch die Firmenwertabschreibung der CGU „SHW“ in Höhe von € 50,9
Mio. sowie der At-Equity Bewertung der PIERER Mobility AG für den Monat Dezember in Höhe von
€
-
10,4 Mio. negativ beeinflusst. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschreibungen (EBITDA)
war auch 2024 positiv und erreichte € 61 Mio. (-46 %). Das Ergebnis nach Steuern beträgt € -82,5 Mio.
(Vorjahr: € 13,0 Mio.).
Aufgrund der Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe Ende November 2024 stellt die Pankl AG
als fortgeführter Geschäftsbereich des Konzerns nunmehr den operativen Hauptbereich der Pierer
Industrie-Gruppe dar, auf deren Entwicklung nachfolgend näher eingegangen wird.
Beilage II/1
L-11
Pankl-Gruppe
Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Pankl-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von € 890,0 Mio. (Vorjahr:
€ 936,2 Mio.) und ein Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) in Höhe von € -34,2 Mio. (Vorjahr:
€ 30,5 Mio.) bei einer EBIT-Marge von -3,8 % (Vorjahr: 3,3 %). Das Ergebnis nach Steuern belief sich
auf € -54,9 Mio. (Vorjahr: € 6,9 Mio.). Wie schon auf Konzernebene der Pierer Industrie AG erläutert,
war das Ergebnis auch auf Pankl AG Ebene durch die Abwertung des Firmenwerts der SHW AG in Höhe
von € 50,9 Mio. negativ beeinflusst.
Die Umsatzerlöse der Pankl Racing-Gruppe sanken im Geschäftsjahr 2024 um -7,3 % auf € 379,5
Mio. (Vorjahr: € 409,5 Mio.). Während der Bereich Racing im Geschäftsjahr 2024 Zuwächse
verzeichnen konnte, war die Umsatzentwicklung im Bereich High Performance rückläufig. Insgesamt
erwirtschaftete der Bereich Racing/High Performance einen Umsatz in Höhe von € 333,9 Mio. nach
€ 371,4 Mio. in 2023. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von € 37,5 Mio. Der Umsatz im Bereich
Aerospace konnte insbesondere im Jahr 2023 bezogenen Aerospace-Werk in Österreich deutlich
gesteigert werden und erhöhte sich von € 40,5 Mio. in 2023 auf € 47,3 Mio. in 2024.
Für die Pankl Racing-Gruppe ergab sich nach Hinzurechnung der Abschreibungen in Höhe von € -30,8
Mio. im Geschäftsjahr 2024 ein EBITDA von € 46,0 Mio. (Vorjahr: € 54,9 Mio.). Dies entspricht einer
EBITDA-Marge von 12,1 % (Vorjahr: 13,4 %). Das EBIT reduzierte sich 2024 auf € 15,1 Mio. (Vorjahr:
€ 24,9 Mio.) und die EBIT-Marge auf 4,0% (Vorjahr: 6,1 %).
Für das Geschäftsjahr 2024 war ein leichter Anstieg des Umsatzes für die SHW-Gruppe erwartet
worden, für die Bereiche Pumpen und Motorkomponenten sowie Pulvermetallurgie ein leichter
Rückgang, und für den Bereich Bremsscheiben ein deutlicher Anstieg. Mit € 518,9 Mio. lag der Umsatz
der SHW-Gruppe 2,6 % unter dem Vorjahr. Im Bereich Pumpen und Motorkomponenten wurde 2024
ein Umsatz in Höhe von € 304,6 Mio. erzielt, dieser lag 4,8 % unter dem Vorjahresumsatz (€ 319,8 Mio.).
Im Bereich Pulvermetallurgie wurde 2024 ein Umsatz in Höhe von € 83,3 Mio. erzielt (davon externer
Umsatz in Höhe von € 52,9 Mio. und interner Umsatz in Höhe von € 30,4 Mio.), dieser lag um 10,2 %
über dem Vorjahresumsatz (€ 81,6 Mio.). Im Bereich Bremsscheiben sank der Umsatz im Geschäftsjahr
2024 um 3,2 % auf € 161,4 Mio. (Vorjahr € 166,8 Mio.).
Das EBITDA belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf € 38,1 Mio. (Vorjahr: € 42,9 Mio.). Die EBITDA-Marge
liegt mit 7,3 % unter dem Vorjahreswert von 8,0 %. Die Abschreibungen unterschritten mit € 31,4 Mio.
das Niveau des Vorjahreszeitraums um € 1,2 Mio. bzw. 3,5 %. Das Betriebsergebnis (EBIT) liegt mit
€ 6,8 Mio. um € 3,6 Mio. unter dem Niveau des Vorjahres. Die EBIT-Marge beträgt entsprechend 1,3 %
gegenüber 1,9 % im Vorjahr.
3.3 BILANZANALYSE
Die Bilanzstruktur der PIERER Industrie-Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:
31. Dezember 2023
31. Dezember 2024
in m€
Anteil
in m€
Anteil
Langfristige Vermögenswerte
2.020,3
49,7 %
927,7
69,5 %
Kurzfristige Vermögenswerte
2.042,5
50,3 %
407,5
30,5 %
Vermögenswerte
4.062,8
100,0 %
1.335,2
100,0 %
Eigenkapital
1.161,4
28,6 %
491,4
36,8 %
Langfristige Schulden
1.704,6
42,0 %
326,3
24,4 %
Kurzfristige Schulden
1.196,8
29,4 %
517,4
38,8 %
Eigenkapital und Schulden
4.062,8
100,0 %
1.335,2
100,0 %
Beilage II/1
L-12
Die Bilanzsumme der Pierer Industrie-Gruppe verringerte sich gegenüber dem Bilanzstichtag des
Vorjahres um 67,1 %. auf € 1.335,2 Mio. Ausschlaggebend für diesen starken Rückgang war die
Endkonsolidierung der PIERER Mobility AG zum 31. Dezember 2024. Die Bilanzsumme des
fortgeführten Geschäftsbereichs erhöhte sich um 19,2%
Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich 2024 um 65,5 %. Bereinigt um die
Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe erhöhten sich jedoch die langfristigen Vermögenswerte
des fortgeführten Geschäftsbereichs um 33,2 %. Die Erhöhung resultiert größtenteils aus einem
Gesellschafterzuschuss in Form einer Sacheinlage eines Genussrechts von der Pierer
Konzerngesellschaft mbH. Das Genussrecht ist gemäß IFRS 9 als Fremdkapitalinstrument einzustufen
und zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, welcher sich zum Bilanzstichtag bei € 265,1 Mio. Beläuft.
Andererseits verringerte die Wertberichtigung des Firmenwertes der CGU “SHW” in Höhe von € 50,9
Mio. die langfristigen Vermögenswerte.
Die Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe verringerte die kurzfristigen Vermögenswerte um
79,3 %. Die Verringerung des fortgeführten Geschäftsbereichs betrug lediglich -3,8 %. Der
Vorratsbestand per 31. Dezember 2024 in Höhe von € 214,5 Mio. beläuft sich auf Vorjahresniveau
(fortgeführte Bereich), die Zahlungsmittel des fortgeführten Bereichs betrugen per 31. Dezember 2024
€ 58,0 Mio., was einem leichten Anstieg von € 3,0 Mio. innerhalb des fortgeführten Geschäftsbereichs
entspricht.
Passivseitig verringerte die Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe die langfristigen Schulden
um 67,8 % bzw. die kurzfristigen Schulden um 76,3 %. Innerhalb des fortgeführten Geschäftsbereichs
verringerten sich die langfristigen Schulden um 40,5 % und die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um
82,8 %. Betreffend der im Restrukturierungsverfahren befindlichen Pierer Industrie AG wurden die
Fristigkeiten betroffener finanzieller Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Zuge der Eröffnung des
Verfahrens auf kurzfristige Positionen umgegliedert, was die Erhöhung der kurzfristigen Schulden im
Wesentlichen aus den Finanzverbindlichkeiten begründet (Effekt € 247,5 Mio.). Dementsprechend
verringerten sich aufgrund der Anpassung der Fristigkeiten die langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Zudem wurden in der Pankl-Gruppe langfristige Bankenfinanzierungen abgebaut.
Das Eigenkapital verringerte sich von € 1.161,4 Mio. (31. Dezember 2023) auf € 491,4 Mio.
(31. Dezember 2024). Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 36,8 % (31. Dezember 2023:
28,6 %). Das deutliche negative Ergebnis nach Steuern war hauptverantwortlich für die absolute
Senkung des Eigenkapitals. Andererseits wirkte sich das erörterte Genussrecht sowie die
Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe positiv auf das Eigenkapital aus. Die Verbesserung der
Eigenkapitalquote ist vor allem durch die deutliche Bilanzkürzung im Rahmen der abgegangenen
Vermögenswerte der PIERER Mobility-Gruppe begründet.
3.4 LIQUIDITÄTSANALYSE
Der Cashflow aus Betriebstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2024 bei € -
-
439,6 Mio. und damit deutlich unter
dem Vorjahreswert von € -38,3 Mio., wofür insbesondere das negative Ergebnis des Geschäftsjahres
ausschlaggebend war. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug € -489,1 Mio. und lag ebenfalls
deutlich unter dem Vorjahreswert von € -386,6 Mio. Die höheren Investitionen reflektieren im
Wesentlichen höheren Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen bzw. Finanzanlagen
(Effekt: € -159,8 Mio.). Der Free Cashflow belief sich folglich auf € -928,7 Mio. (Vorjahr: € -424,9 Mio.).
Nach Berücksichtigung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von € 673,9 Mio. (Vorjahr:
€ 394,0 Mio.) verringerten sich die liquiden Mittel im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um
€ -256,0 Mio. (zzgl. Fremdwährungseffekte von € -1,2 Mio.) auf € 58,0 Mio.
Beilage II/1
L-13
3.5 INVESTITIONEN
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in der Pierer Industrie-Gruppe Investitionen in Höhe von € 288,9
Mio. getätigt (Vorjahr: € 359,7 Mio.). Diese betrafen in Höhe von € 135,7 Mio. (Vorjahr: € 163,8 Mio.)
Sachanlagen und in Höhe von € 153,2 Mio. (Vorjahr: € 195,9 Mio.) immaterielle Vermögenswerte. Die
Investitionen verteilten sich auf die beiden operativen Segmente PIERER Mobility-Gruppe und Pankl -
Gruppe wie folgt:
Im laufenden Geschäftsjahr wurden in der PIERER Mobility-Gruppe Gesamtinvestitionen in Höhe von
€ 272,0 Mio. (Vorjahr: € 316,5 Mio.) inklusive IFRS 16 Leasingzugänge in Höhe von € 39,2 Mio. (Vorjahr:
€ 32,5 Mio.) getätigt. Die Investitionen ohne Leasingprojekte verteilen sich auf Entwicklungsprojekte
(inkl. Werkzeuge), Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände wie folgt:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie gewohnt hohe Investitionen in Serienentwicklungsprojekte
(inkl. Werkzeuge) vorgenommen. Der Anteil an den Investitionen in Entwicklungsprojekte (inkl.
Werkzeuge) zu den Gesamtinvestitionen beträgt 75 % und liegt somit über dem Vorjahresniveau
(Vorjahr: 69 %). Die hohen Investitionen in die Serienproduktentwicklung stellen einen der wesentlichen
Erfolgsfaktoren der PIERER Mobility-Gruppe dar. Auch die Investitionen in die Infrastruktur
(Sachanlagen) lagen mit 15 % leicht unter dem Vorjahresniveau von 20 %. Weitere 10 % (Vorjahr: 11 %)
entfielen auf immaterielle Vermögensgegenstände (IT, Lizenzen). Wesentliche Investitionsprojekte in
2024 sind wie in den Vorjahren vor allem Entwicklungsprojekte und der Kauf von Werkzeugen und
Anlagen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in der Pankl-Gruppe Investitionen
1
in Höhe von € 63,3 Mio.
getätigt (Vorjahr: € 60,7 Mio.). Die Pankl Racing-Gruppe investierte insgesamt € 22,1 Mio. (Vorjahr: €
25,2 Mio.). Davon entfielen € 20,9 Mio. auf Sachanlagen und € 1,2 Mio. auf immaterielle
Vermögenswerte. In der SHW-Gruppe betrugen die Investitionen € 41,1 Mio. (Vorjahr: € 35,6 Mio.).
Davon entfielen € 36,5 Mio. auf Sachanlagen und € 4,6 Mio. auf immaterielle Vermögenswerte.
1
ohne Leasingzugänge (IFRS 16) in Höhe von € 17,1 Mio. (Vorjahr: € 15,7 Mio.)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-14
4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Diese nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts im
Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits-
und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde in
Vorbereitung auf die Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in
Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Es wird gemäß
ESRS 1.136 auf die Angabe von Vergleichsinformationen verzichtet. Zudem umfasst die Erklärung
Informationen und Kennzahlen der Pierer Industrie AG auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung
(EU) 2020/852.
Die wesentlichen Themen der Pierer Industrie-Gruppe werden gemäß NaDiVeG in folgenden Kapiteln
genauer behandelt:
• Umweltinformationen (Umweltbelange): E1 und E5;
• Sozialinformationen (Soziale und Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschrechten): S1, S2
und S4;
• Governance-Informationen (Achtung von Menschrechten, Bekämpfung von Korruption und
Bestechung): G1.
Inhaltsverzeichnis
1.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
UMWELTINFORMATIONEN
1.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852
(TAXONOMIE-VERORDNUNG)
1.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL
1.4 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
SOZIALINFORMATIONEN
1.5 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
1.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
1.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
1.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-15
4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN
Die Pierer Industrie AG ist eine reine Holdinggesellschaft und das Mutterunternehmen der Pierer
Industrie-Gruppe (die “Gruppe”). Sie umfasst die Teilkonzerne PIERER Mobility-Gruppe, Pankl-Gruppe
(beide in weiterer Folge auch als Kernbeteiligungen bezeichnet) und Abatec-Gruppe.
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die Pierer Industrie AG hat die nichtfinanzielle Erklärung 2024 auf konsolidierter Basis erstellt. Der
Konsolidierungskreis für die nichtfinanzielle Erklärung entspricht mit den unten angeführten Ausnahmen
dem des Konzernabschlusses 2024 (siehe Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“
des Konzernanhangs). Die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung fokussieren sich auf die Aktivitäten
der Pierer Industrie-Gruppe. Falls gefordert oder für die Verständlichkeit erforderlich, werden
Informationen bestmöglich über die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette der
Unternehmensgruppe miteinbezogen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse der Pierer Industrie-Gruppe
betrachtete ihre Wertschöpfungskette mit Fokus auf direkte Geschäftspartner. Weitere Informationen
zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, auch hinsichtlich offengelegter Konzepte,
Maßnahmen und Metriken, werden in den jeweiligen Abschnitten zu den Themenstandards dargestellt.
Bei der Zusammenstellung der Informationen insbesondere zur eigenen Geschäftstätigkeit wurde auf
die Vollständigkeit geachtet. Dennoch kann die Vollständigkeit der qualitativen Angaben, vor allem in
Bezug auf zukünftige Entwicklungen und Know-how, nicht garantiert werden.
Die Anwendung der ESRS erfolgte aufgrund der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vorherrschenden
Rechtslage in Österreich freiwillig. Die folgenden Konzerngesellschaften sind nicht oder nur teilweise
umfasst:
• Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH (VMG)
2
: Wegen der Einleitung eines Konkursverfahrens
wurde diese Gesellschaft Ende November 2024 endkonsolidiert. Aufgrund dieser Situation sind
die Daten für die Bereiche Social und Governance in der vorliegenden Erklärung nicht enthalten.
Im Bereich Umwelt wurden auf Basis der verfügbaren Umweltdaten aus 2023 die Berechnungen
für das Jahr 2024 (Jänner bis August) mit Annahmen und Schätzungen erstellt. Für den Zeitraum
September bis November 2024 sind die Umweltdaten im Konzernabschluss der PIERER Mobility-
Gruppe enthalten.
• PIERER IMMOREAL GmbH: diese Gesellschaft war nur kurzzeitig Teil der Gruppe, wurde daher
nicht im Scope der nichtfinanziellen Erklärung berücksichtigt.
Die in Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs genannten
assoziierten Gesellschaften wurden, soweit relevant und wesentlich, in die THG-Bilanz unter E1-6
einbezogen. Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. ist in allen relevanten Scopes enthalten, da
operative Kontrolle vorliegt. Siehe zur PIERER Mobility AG unter BP2 „Information zum aufgegebenen
Geschäftsbereich“.
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Bei der Zusammenstellung der nichtfinanziellen Erklärung achtete die Gruppe auf die Vollständigkeit
und Korrektheit der angegebenen Daten. Nach Möglichkeit nutzte sie Primärdaten zur Berechnung
quantitativer Angaben in Bezug auf die eigenen Geschäftstätigkeiten. Aufgrund der eingeschränkten
Datenverfügbarkeit in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und deren hoher Komplexität
konnte zur Berechnung der Kennzahlen bisher nur eingeschränkt auf Primärdaten zurückgegriffen
werden. Folglich wurden meist Annahmen und Schätzungen getroffen. Von besonders hoher
Ergebnisunsicherheit betroffen sind quantitative Angaben zur vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel Scope 3-THG-Emissionen oder die erwartete Lebensdauer der
Produkte der Gruppe im Vergleich zu Branchendaten. Weitere Informationen zur Berechnung und
2
Mit 1. September 2024 in die PIERER Mobility-Gruppe verschmolzen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-16
Schätzung der Angaben sowie deren Sicherheit finden sich in Verbindung mit den angegebenen Daten
in den Abschnitten zu den Berechnungsgrundsätzen und -Annahmen. Darüber hinaus mussten zum Teil
Hochrechnungen auf Basis von Headcount oder Fertigungszahlen durchgeführt werden. Dies traf
insbesondere auf Kennzahlen der PIERER Mobility-Gruppe bei E1 und E5 zu sowie für Gesellschaften
mit weniger als 50 Mitarbeitern. Aber auch in anderen Bereichen (außer in der Pankl-Gruppe) wurde bei
Unvollständigkeit der Daten auf Hochrechnungen zurückgegriffen. Weitere Informationen zu den
Hochrechnungen finden sich in den Abschnitten zu den Berechnungsgrundsätzen und -Annahmen.
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Die Gruppe berichtet in vorliegender nichtfinanzieller Erklärung erstmalig in Übereinstimmung mit den
ESRS. Daraus ergibt sich eine wesentliche Änderung im Vergleich zur früheren Berichterstattung im
Rahmen eines separaten Nachhaltigkeitsberichts (nichtfinanzieller Bericht gemäß § 267a UGB),
welcher unter Bezugnahme auf die GRI-Standards (Global Reporting Initiative) erfolgte. Diese
Umstellung bedingte mehrere Änderungen hinsichtlich der Prozesse und Methoden der
Berichterstattung sowie in Bezug auf die zu erhebenden Datenpunkte. Aufgrund der eingeschränkten
Vergleichbarkeit der Informationen mit den Angaben in Vorperioden wird in der nichtfinanziellen
Erklärung für das Geschäftsjahr 2024 auf die Angabe von Vorjahresvergleichswerten verzichtet. Bei der
Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurde der Vorgehensweise des Vorjahres
gefolgt. Aufgrund von Neubewertungen oder neuen Erkenntnissen wurden geringfügige Anpassungen
der berichteten Zahlen vorgenommen. Diese werden im Kapitel 4.2. dieses Lageberichts zur „EU-
Taxonomie“ beschrieben.
Allgemeine Information hinsichtlich der offengelegten Kennzahlen und Informationen
Die im vorliegenden Bericht offengelegten Kennzahlen wurden von keiner externen Stelle (mit
Ausnahme der Wirtschaftsprüfung) validiert.
In der PIERER Mobility-Gruppe
Die Verbrauchsdaten der Motorräder, die zur Ermittlung der Scope-3.11-THG-Emissionen
herangezogen wurden, basieren auf mittels World-harmonised Motorcycle Test Cycle (WMTC)
ermittelten Daten. Die Erhebung dieser Werte wird durch den TÜV Rheinland überwacht. Dieser sowie
das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt überprüfen die erhobenen Werte und stellen einen Bericht aus. Für
weitere Informationen siehe E1-6 sowie die Beschreibung der Berechnungsgrundsätze und -Annahmen
in Bezug auf ESRS E1. Die MDR-A Anforderungen nach ESRS 2 wurden nur für wesentliche
Maßnahmen vollständig umgesetzt.
Der gesamte Produktentstehungsprozess in der Motorradherstellung – von der Marktanalyse, der
Produktidee, dem Designstudium, der Konstruktion und Entwicklung, der Zusammenarbeit mit den
Zulieferbetrieben und der Serienbeschaffung von Komponenten, der Teilefertigung und dem
Zusammenbau von Motor und Fahrzeug bis hin zu der Verpackung und dem Versand – wird von einem
integrierten Managementsystem nach ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 erfasst und mit dem KTM-
Prozessmanagementsystem gesteuert. Der Zertifizierungsumfang der ISO 9001:2015 umfasst die
Produktionsstandorte in Mattighofen, Munderfing und Graz, die KTM Forschungs & Entwicklungs
GmbH, KTM Informatics GmbH, die Logistikstandorte in Munderfing und Schalchen als auch die in
Mattighofen und Graz ansässigen Vertriebsgesellschaften. Der Zertifizierungsumfang der ISO
14001:2015 umfasste neben den Unternehmensbereichen an den österreichischen Produktions- und
Logistikstandorten der KTM AG in Munderfing und Mattighofen auch die KTM Components GmbH und
die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH.
In der Pankl-Gruppe
Die Verbrauchs- und Emissionszahlen der hergestellten Komponenten, die zur Ermittlung der Scope-
3.01-THG-Emissionen herangezogen wurden, basieren auf intern berechnete Daten. Für weitere
Informationen siehe E1-6 sowie die Beschreibung der Berechnungsgrundsätze und -annahmen in
Bezug auf ESRS E1. Die MDR-A Anforderungen nach ESRS 2 wurden nur für wesentliche Maßnahmen
vollständig umgesetzt.
Der gesamte Produktentstehungsprozess – von der Produktidee, dem Designprozess, der Konstruktion
und Entwicklung, der Zusammenarbeit mit den Zulieferbetrieben und der Beschaffung von Materialien
und Herstellung der Antriebs-, Fahrwerks-, und Motorkomponenten, Pumpen und Leichtbau- und
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-17
Verbundbremsscheiben und Luftfahrtkomponenten, bis hin zu der Verpackung und dem Versand – wird
von einem integrierten Managementsystem nach ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 erfasst und mit
dem Qualitäts- und Prozessmanagementsystem gesteuert. Der Zertifizierungsumfang der ISO
9001:2015 umfasst die Produktionsstandorte der Pankl Racing Systems AG in Österreich, Slowakei,
Großbritannien, China und am Standort Cerritos in Nordamerika. Bei der SHW AG umfasst der
Zertifizierungsumfang die Standorte in Deutschland, Rumänien und China. Der Zertifizierungsumfang
der ISO 14001:2015 umfasst bei der Pankl Racing Systems AG neben den Standorten in Österreich
auch die Produktionen in der Slowakei, China, und Nordamerika. Bei der SHW AG umfasst der
Zertifizierungsumfang neben den Standorten in Deutschland auch die Produktionen in Brasilien und
Rumänien.
Information zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gruppe und deren Auswirkungen auf die
Nachhaltigkeitsaktivitäten
Die KTM AG stellt eine wesentliche Konzerngesellschaft innerhalb der Unternehmensgruppe dar. Am
29. November 2024 wurden über die KTM AG sowie über zwei ihrer Tochtergesellschaften
Sanierungsverfahren eröffnet. Diese Verfahren wirkten sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Lage der
Avocodo GmbH und der PIERER E-Commerce GmbH aus und führten in der Folge zur
Insolvenzeröffnung über diese beiden Gesellschaften im Jänner 2025. Vor diesem Hintergrund richtete
sich der Fokus der Mitglieder des Vorstands der PIERER Mobility AG – die zugleich auch dem Vorstand
der KTM AG sowie jenem der Pierer Industrie AG angehören – vorrangig auf die Fortführung
insbesondere der KTM-Gruppe.
Im Falle einer Insolvenz der KTM AG hätten bestimmte Finanzierungen der Pierer Industrie AG vorzeitig
fällig gestellt werden können, was zu einer Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft geführt hätte.
Angesichts der drohenden Insolvenz der KTM AG leitete die Pierer Industrie AG daher ein europäisches
Restrukturierungsverfahren gemäß der Restrukturierungsordnung (ReO) ein. Dieses Verfahren konnte
am 20. Februar 2025 erfolgreich abgeschlossen werden.
Information zum aufgegebenen Geschäftsbereich (Discontinued Operations)
Mit 29. November 2024 wurde die PIERER Mobility AG endkonsolidiert (siehe 1.3. „Endkonsolidierung
der PIERER Mobility-Gruppe“ in diesem Konzernlagebericht und Anhangsangabe 9. „Veränderungen
im Konsolidierungskreis“). Die in dieser nichtfinanziellen Erklärung angeführten Konzepte, Maßnahmen
und Ziele sowie die ESRS-Kennzahlen beziehen sich auf den gesamten Konzern inkl. der PIERER
Mobility-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 und darüber hinaus. Die Kennzahlen für die
Energieintensität aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös und THG-Intensität
pro Nettoerlös wurden sowohl für den fortgeführten als auch für den aufgegebenen Geschäftsbereich
(inkl. PIERER Mobility-Gruppe) berechnet. Für die PIERER Mobility-Gruppe wurden die Kennzahlen für
das gesamte Geschäftsjahr einbezogen. Aufgrund des im Monat Dezember eingeschränkten Betriebs,
ging das Management davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen daraus ergeben würden.
Bei der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurde die PIERER Mobility AG als
aufgegebener Geschäftsbereich bei der Berechnung der Umsatz- und OpEx-Kennzahlen nicht
berücksichtigt, eine Anpassung der CapEx-Kennzahl erfolgte nicht.
GOVERNANCE
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die PIERER Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Diese Rechtsform
sieht ein duales System vor, d.h. auf Organebene die Trennung von Geschäftsführung (Vorstand) und
Kontrolle (Aufsichtsrat). Der Vorstand setzte sich zum 31. Dezember 2024 aus Stefan Pierer (CEO),
Friedrich Roithner (CFO), Wolfgang Plasser und Klaus Rinnerberger zusammen; der Aufsichtsrat
umfasste vier Personen. Beide Organe verfügen über keine Vertretung von Arbeitnehmern und anderen
Arbeitskräften. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmäßigen
Abständen und basiert auf einer offenen und transparenten Diskussion.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-18
Der Vorstand der Pierer Industrie AG hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie
es das Unternehmenswohl unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer
sowie das öffentliche Interesse erfordert. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Für gewisse im österreichischen
Aktiengesetz (AktG), in der Satzung und der Geschäftsordnung bestimmte Geschäftsfälle hat der
Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen.
Vorstand und Aufsichtsrat stellten sich per 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
Vorstand
Stefan Pierer ist seit 26. Mai 2012 im Vorstand. Nach dem Abschluss seiner Ausbildung an der
Montanuniversität Leoben (Betriebs- und Energiewirt-schaft) begann Stefan Pierer seine Karriere 1982
bei der HOVAL GmbH in Marchtrenk als Vertriebsassistent und später als Vertriebsleiter für OÖ und
Prokurist. 1987 gründete er die heutige PIERER Mobility-Beteiligungsgruppe, in der er als Aktionär und
Vorstand tätig ist. Seit 1992 ist er Aktionär und Vorstand der KTM AG. Am 23. Jänner 2025 übergab
Stefan Pierer den Vorsitz im Vorstand der PIERER Mobility AG und der KTM AG an Gottfried Neumeister
und begleitet ihn als Co-CEO weiterhin durch den Sanierungsprozess. Weiters hat er seit 2020 die
Funktion des Vorstandes in der Pierer Bajaj AG inne, welche die Mehrheit an der börsenotierten PIERER
Mobility AG hält.
Friedrich Roithner war vom 26. Mai 2012 bis zum 31. Dezember 2024
3
Mitglied des Vorstands. Nach
dem Studium an der Johannes Kepler Universität Linz (Betriebswirtschaftslehre) war Friedrich Roithner
bei einer der Big Four Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien als Revisionsassistent
(Schwerpunkt Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung) tätig. Ab 1992 war Friedrich Roithner bei der
Austria Metall AG tätig, wo er von 2002 bis 2006 Mitglied des Vorstandes war. Er wechselte im Jahr
2007 in die CROSS-Gruppe (heutige PIERER Mobility-Gruppe) und war von 2010 bis 2023 als Mitglied
des Vorstands tätig, von 2015 bis 2023 als CFO.
Friedrich Roithner wechselte am 1. Jänner 2025 vom Vorstand der Pierer Industrie AG in die
Geschäftsführung der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Muttergesellschaft der Pierer Industrie AG.
Wolfgang Plasser war vom 28. Juni 2018 bis zum 31. Dezember 2024
3
Mitglied des Vorstands.
Wolfgang Plasser ist im Jahr 1962 in Oberösterreich geboren und hat das Studium der
Handelswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien absolviert. Wichtige Stationen seiner
Berufslaufbahn sind seine Tätigkeiten bei der KPMG, der Investment Bank Austria, sein Wirken als
Finanzvorstand der Vossen AG sowie bei der Ocean Consulting GmbH. Wolfgang Plasser ist seit 2004
im Vorstand der Pankl Racing Systems AG und ist dort seit 2006 als CEO tätig. Seit Juni 2018 ist er
auch Vorstandsvorsitzender der SHW AG und der Pankl AG.
Klaus Rinnerberger war von 2. Juni 2015 bis zum 31. Dezember 2024
3
Mitglied des Vorstands. Nach
Abschluss seines Jusstudiums in Wien begann Klaus Rinnerberger 1987 seine berufliche Laufbahn als
Auditor und Consultant bei Arthur Andersen & Co. Danach nahm er diverse Führungsfunktionen in der
Automobilindustrie, u.a. als Mitglied des Vorstandes der Magna Automobiltechnik AG sowie der Magna
Steyr AG ein. 2009 wechselte er in den Vorstand der Polytec Holding AG und hatte nach Herauslösung
der Peguform aus der Polytec bis zu deren Verkauf die Rolle des CEO der Peguform Gruppe inne. Seit
2023 ist Klaus Rinnerberger Vorstandsvorsitzender (CEO) der Leoni AG.
Klaus Rinnerberger wechselte am 1. Jänner 2025 vom Vorstand der Pierer Industrie AG in die
Geschäftsführung der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Muttergesellschaft der Pierer Industrie AG.
Aufsichtsrat
Ernst Chalupsky ist seit dem Jahr 2012 Mitglied des Aufsichtsrats, zuletzt als Vorsitzender und seit
März 2025 dessen stellvertretender Vorsitzender. Er ist Rechtsanwalt und Partner der
Rechtsanwaltskanzlei Saxinger (vormals SCWP Schindhelm). Dr. Ernst Chalupsky ist nach Abschluss
seines Studiums an der Johannes Kepler Universität Linz und seiner Ausbildung als
Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten oberösterreichischen Sozietät seit 1982 als
3
Im Firmenbuch erfolgte die Löschung der Funktion mit 21. Jänner 2025.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-19
Rechtsanwalt in Wels tätig. Bis zur Fusion mit Saxinger & Baumann zu SCWP im Jahre 2000 war Dr.
Ernst Chalupsky als Partner in der Sozietät Chalupsky & Gumpoldsberger in Wels tätig. 1996/1997
absolvierte Dr. Ernst Chalupsky an der Universität St. Gallen das Masterstudium „Europäisches und
internationales Wirtschaftsrecht“.
Josef Blazicek ist seit dem Jahr 2012 Mitglied des Aufsichtsrats, zuletzt als dessen stellvertretender
Vorsitzender und seit März 2025 als Vorsitzender. Als Wertpapier- und Kapitalmarktspezialist war er bis
zum Jahr 2000 im Bankensektor tätig. Seit dem Jahr ist Josef Blazicek Gesellschafter in der QINO
Gruppe/Ocean Consulting GmbH. Josef Blazicek übt Aufsichtsratsmandate in verschiedenen
Konzerngesellschaften der Pierer-Gruppe aus.
Gerald Kiska war von 2014 bis März 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach seinem Abschluss an der
Kunstuniversität Linz arbeitete er für verschiedene Designstudios in Deutschland und Österreich, bevor
er 1990 KISKA, eine internationale Marken- und Designagentur, gründete. Mit seiner Vision, Design in
die Geschäftsstrategie zu integrieren, hat Gerald Kiska die Welt des Marken- und Produktdesigns
maßgeblich beeinflusst. Als kreativer und strategischer Partner von Unternehmen in der Mobilitäts-,
Verbrauchertechnologie- und Sportartikelindustrie kreiert und fördert sein Industriedesignstudio Marken
wie KTM, Husqvarna Motorcycles, adidas, HEAD, Elgato, USWE, AKG und LAMY. Auf seine Initiative
hin wurde zudem das renommierte Industrial Design-Programm an der FH Joanneum University of
Applied Sciences in Graz ins Leben gerufen.
Clemens Pierer war von 2015 bis März 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach seinem Studium der
Politikwissenschaften an der Universität Wien absolvierte er eine Diplomausbildung in Fotografie „fotok
Wien“. Seine berufliche Laufbahn begann Clemens Pierer 2012 als selbständiger Fotograf und war mit
seiner Kamera in Wien/Wels bis 2020 on Tour. Seit 2021 fungiert er als Geschäftsführer der Workspace-
Wels GmbH und seit 2022 auch von der Westpark-Wels GmbH. Zudem ist Clemens Pierer Teilhaber
von der Ale-Hops GmbH (seit 2022) und führt seit 2024 die Geschäfte der LiA GmbH.
Zusammensetzung und Diversität
Im Vorstand: Auswahlkriterien für Mitglieder des Vorstands sind die fachliche Qualifikation,
Führungsqualitäten und bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über Unternehmen der Pierer Industrie-
Gruppe und/oder über die Besonderheiten von Beteiligungsunternehmen.
Alter und Geschlecht einer Person spielen bei der Entscheidung über die Besetzung des Vorstands
keine Rolle und führen weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung im
Auswahlverfahren. Zum 31. Dezember 2024 waren die Mitglieder des Vorstands ausschließlich
männlich (Frauenanteil von 0 %) sowie aus den Geburtsjahrgängen 1956 und 1964.
Im Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat wird mit fachlich und persönlich qualifizierten Personen besetzt.
Andere Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats werden nicht berücksichtigt. Im Aufsichtsrat sind keine
Frauen vertreten.
Nachhaltigkeitsaspekte werden in der Gruppe auf Ebene der Kernbeteiligungen (PIERER Mobility-
Gruppe und Pankl-Gruppe) behandelt. Aus diesem Grund treten diese Aspekte auf Ebene des
Aufsichtsrats der Pierer Industrie AG in den Hintergrund.
Die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder (Ernst Chalupsky und Josef Blazicek) steht in keiner
geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Pierer Industrie AG oder deren Vorstand, die einen
materiellen Interessenkonflikt begründet. Die Konzerngesellschaft PIERER Mobility hielt zum
Bilanzstichtag 50 % der Anteile an der Kiska GmbH und war ein wesentlicher Kunde. Herr Clemens
Pierer ist ein Sohn von Stefan Pierer.
Kanäle zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten
Sustainability Steering Committee (SSC): Auf Ebene der Pierer Industrie AG wurde im Geschäftsjahr
2024 ein Sustainability Steering Committee (SSC) eingerichtet. Seine Aufgaben sind die Steuerung und
Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten aus Konzernsicht. Auf Ebene der PIERER Mobility AG und
der Pankl AG wurden jeweils separate SSCs implementiert (siehe GOV-2).
Michaela Friepeß, Nachhaltigkeitsbeauftragte der Pierer Konzerngesellschaft mbH (oberste
Konzernmutterunternehmen der Pierer-Gruppe und direkte Muttergesellschaft der Pierer Industrie AG),
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-20
leitet das SSC der Pierer Industrie AG, das sich zudem aus dem Nachhaltigkeits-Team der Pierer
Industrie AG und den Leitern der SSCs oder Nachhaltigkeits-Teams der Teilkonzerne zusammensetzt.
Das Nachhaltigkeits-Team der Pierer Industrie AG ist zudem Teil der SSCs der Teilkonzerne.
Da die Kernbeteiligungen der Pierer Industrie AG selbst jeweils in einer Konzernstruktur organisiert sind,
haben die Vorstände und Aufsichtsräte dieser Gesellschaften die Verantwortung in ihrem jeweiligen
Teilkonzern für die Konzeption, Umsetzung bzw. Kontrolle der Verpflichtungen im Bereich
Nachhaltigkeit.
Die für diese nichtfinanzielle Erklärung der Pierer Industrie AG notwendigen Berichtsinhalte ergeben
sich weitgehend aus der Konsolidierung der Datenpunkte der Teilkonzerne sowie der Abatec-Gruppe.
Die nichtfinanzielle Erklärung der börsenotierten PIERER Mobility-Gruppe wurde freiwillig extern
geprüft.
Da die Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb der Pierer Industrie-Gruppe auf Ebene der
Kernbeteiligungen umfassend behandelt werden, befasst sich der Aufsichtsrat und der
Prüfungsausschuss der Pierer Industrie AG damit nur im Rahmen der Genehmigung des
Konzernabschlusses und -lageberichts.
Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
Klaus Rinnerberger und Friedrich Roithner legten mit Ende des Geschäftsjahres 2024 ihre
Vorstandsmandate nieder und wechselten in die Geschäftsführung der Pierer Konzerngesellschaft
(Muttergesellschaft der Pierer Industrie AG). Auch Wolfgang Plasser legte sein Vorstandsmandat mit
diesem Datum nieder. Mit 1. Jänner 2025 wurden Gottfried Neumeister (geboren 1977) und Stephan
Zöchling (geboren 1971) in den Vorstand der Pierer Industrie AG gewählt. Stephan Zöchling legte sein
Vorstandsmandat im Mai 2025 zurück. Somit setzt sich der Vorstand nunmehr aus Stephan Pierer
(geboren 1957) und Gottfried Neumeister zusammen. In der außerordentlichen Hauptversammlung am
20. März 2025 wurden Robert Lager und Fritz Ecker neu in den Aufsichtsrat der Pierer Industrie AG
gewählt. Gerhard Kiska und Clemens Pierer schieden aus dem Aufsichtsrat aus.
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Da die Kernbeteiligungen der Pierer Industrie AG selbst jeweils in einer Konzernstruktur organisiert sind,
haben die Vorstände und Aufsichtsräte der Muttergesellschaft der jeweiligen Teilkonzerne die
Verantwortung in ihrem jeweiligen Teilkonzern für die Konzeption, Umsetzung bzw. Kontrolle der
Verpflichtungen im Bereich Nachhaltigkeit. Die für die Pierer Industrie-Gruppe ausgewiesenen
konsolidierten Auswirkungen, Risiken und Chancen haben in Bezug auf die Strategie der Pierer
Industrie AG als Beteiligungsholding daher eine untergeordnete oder nur punktuelle Bedeutung,
weswegen sich weder Vorstand noch Aufsichtsrat damit im Geschäftsjahr 2024 auseinandergesetzt
haben.
In der PIERER Mobility-Gruppe
Die wesentlichen IROs der PIERER Mobility-Gruppe und deren Management werden in den ESG-
Abstimmungen und Fachgesprächen der Bereichsleiter mit den Ausschüssen, Verwaltungs- und
Leitungsorganen besprochen. Weitere Informationen zu den Abstimmungsmeetings finden sich im
Abschnitt GOV-1 „Kanäle zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten“.
Die wesentlichen IROs (siehe SBM-3) fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und in zugehörige
Transaktionsentscheidungen ein. Da beinahe alle identifizierten wesentlichen Themen bereits in der
Vergangenheit relevant waren (siehe zum Beispiel den freiwillig geprüften Nachhaltigkeitsbericht 2023
4
),
werden sie von der PIERER Mobility-Gruppe in der Regel auf operativer Ebene behandelt. Bei
strategischen und relevanten operativen Entscheidungen werden sie in den Gesamtkontext
einbezogen. Im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Strategie
ist auf Abschnitt SBM-1 zu verweisen. Die wesentlichen Risiken und Chancen wurden im Zuge der
Wesentlichkeitsanalyse durch das Risikomanagement identifiziert (siehe IRO-1) und stehen somit in
direktem Zusammenhang mit dem Risikomanagementprozess. Dieser umfasst die Berichterstattung an
4
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-21
den Vorstand der KTM AG und wird durch diesen und den Konzernvorstand der PIERER Mobility AG
überwacht. Ergänzende Angaben zum Prozess finden sich im Lagebericht im Abschnitt 6 Chancen- und
Risikobericht.
Neben den laufend bearbeiteten Nachhaltigkeitsthemen befassten sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane im Geschäftsjahr 2024 intensiver mit Themen rund um den Klimaschutz, insbesondere
im Zuge der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie, und mit Implikationen der Personalstrategie
und der Mitarbeiterzufriedenheit.
Mitglieder des Ausschusses für Compliance, Investor Relations (IR) und Nachhaltigkeit (ESG) des
Aufsichtsrats (siehe GOV-1) waren in die Arbeit des SSC eingebunden. Sie haben sich zudem vom
Vorstand über Projekte sowie den Geschäftsverlauf und die Geschäftsplanung unter Einbezug der
nichtfinanziellen Leistungsindikatoren informieren lassen und den Vorstand auch bei wesentlichen
strategischen Entscheidungen beratend begleitet. Weiters befasste sich der Aufsichtsrat auch mit der
Corporate Governance des Unternehmens sowie dem Compliance Management. Der Aufsichtsrat
beschäftigte sich im Geschäftsjahr 2024 mit regulatorischen Neuerungen und aktuellen rechtlichen
Rahmenbedingungen zum Themenbereich Nachhaltigkeit. Vor der Genehmigung der nichtfinanziellen
Erklärung als Teil des Konzernlageberichts wird diese dem Ausschuss für Compliance, IR und ESG,
dem Prüfungsausschuss und schließlich dem Gesamtaufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt.
In der Pankl-Gruppe
Die Pankl AG ist eine Holdinggesellschaft mit zwei operativ tätigen Gesellschaften – die Pankl Racing
Systems AG und die SHW AG. Das Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt daher weitestgehend auf Ebene
dieser Tochtergesellschaften. Sowohl in der Pankl Racing Systems AG als auch in der SHW AG gibt es
jeweils ein Nachhaltigkeitsteam, welches in regelmäßigen Abstimmungsmeetings den Austausch pflegt
und so das Nachhaltigkeitsmanagement der Pankl AG in sich vereint. Beide Nachhaltigkeitsteams
berichten in regelmäßig stattfindenden Abstimmungsmeetings an den Vorstand. In diesen werden dem
Vorstand sowohl Risiken näher erläutert als auch entsprechende Maßnahmen dargelegt und in weiterer
Folge vom Vorstand freigegeben. Zusätzlich findet quartalsweise ein Abstimmungsmeeting für den
Bereich Umwelt statt, in dem komprimiert die aktuellen Themen in Zusammenarbeit mit den
Fachabteilungen erarbeitet werden. Daran nehmen neben den Vertretern der betroffenen und
verantwortlichen Abteilungen auch Mitglieder des Vorstands teil. Aufgrund der Ausgestaltung der
Aktionärsstruktur und der sich stark deckenden Verteilung der Vorstandsmandate sowohl in den operativ
tätigen Tochtergesellschaften und der Pankl AG selbst, erfolgt das Reporting an den Aufsichtsrat im
Zuge der Jahresberichterstellung und der Feststellung des Jahresabschlusses.
Da die Pankl AG neben der PIERER Mobility AG eine wesentliche Konzernbeteiligung der Pierer
Industrie AG bildet, erfolgt insbesondere im Zuge der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung und der
Kennzahlenerhebung eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der einzelnen SSC dieser
Gesellschaften.
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Bei der variablen Vergütung des Vorstands werden ausschließlich finanzielle Kennzahlen (somit keine
spezifischen nachhaltigkeitsbezogenen Ziele und/oder Auswirkungen) berücksichtigt. Der Aufsichtsrat
erachtet diese Vergütungsregelungen geeignet für den Vorstand der Pierer Industrie AG als
Beteiligungsholding. Der Aufsichtsrat geht von einem ganzheitlichen Ansatz des Vorstands aus, bei dem
nichtfinanzielle Belange immanent für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung sind, welche
den unternehmerischen Bestand und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells gewährleisten.
Die Aufsichtsratsvergütung besteht ausschließlich aus einem Sitzungsgeld für Aufsichtsratssitzungen.
Zur Garantie einer unbefangenen Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat werden
den Aufsichtsratsmitgliedern keine variablen Vergütungen gewährt.
In diesem Sinne werden bei der variablen Vergütung der Vorstände der PIERER Mobility-Gruppe und
der Pankl-Gruppe ebenfalls ausschließlich finanzielle Kennzahlen berücksichtigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-22
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht,
welche in vorliegender nichtfinanzieller Erklärung beschrieben werden.
KERNELEMENTE DER
SORGFALTSPFLICHT
ABSCHNITTE IN DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG
Einbindung der Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich
die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens
befassen
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Einbeziehung betroffener
Interessensträger in alle wichtigen
Schritte der Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich
die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens
befassen
ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 MDR-P: Konzepte für den Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten
ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des
Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S1-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
ESRS S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken
äußern können
ESRS S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern
in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S4-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
ESRS G1-1: Unternehmenskultur und Konzepte für die
Unternehmensführung
ESRS G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Ermittlung und Bewertung
negativer Auswirkungen
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze
zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Maßnahmen zum Umgang mit
negativen Auswirkungen
„Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“-Abschnitte in den
einzelnen Kapiteln zu den themenbezogenen Standards
Nachverfolgung der Wirksamkeit
dieser Bemühungen und
Kommunikation
„Kennzahlen und Ziele“-Abschnitte in den einzelnen Kapiteln zu den
themenbezogenen Standards
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-23
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Risikomanagement und die internen Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind auf Ebene
der Kernbeteiligungen umgesetzt.
In der PIERER Mobility-Gruppe
Das interne Kontrollsystem der PIERER Mobility-Gruppe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die
Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen, die Einhaltung der
maßgeblichen regulatorischen Vorschriften sowie den Schutz der Daten sicherzustellen.
Risiken in Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung werden durch das ESG- & Risk
Management der PIERER Mobility-Gruppe unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der
Finanzberichterstattung erhoben und überwacht. Die identifizierten und als relevant bewerteten Risiken
umfassen die nicht vollständige oder fehlerhafte Erfassung und Darstellung von relevanten
Sachverhalten sowie Fehler in der Nachweissammlung oder fehlerhafte Berechnungen. Die Umsetzung
neuartiger Berichterstattungsstandards erhöht die Komplexität in der Berichterstellung und kann zu
Verzögerungen führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffs von unberechtigten Personen
oder der Datenmanipulation, des Ausfalls von IT-Systemen und des Datenverlusts.
Der Organisationsaufbau der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das
interne Kontrollsystem im Unternehmen. Aufgrund der Vielzahl eingebundener Fachbereiche in die
Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung ist die Bündelung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
im ESG- & Risk Management der Gruppe für die Unterstützung der Fachbereiche sowie für die korrekte
Datenkonsolidierung von Relevanz. Ein umfassendes Änderungsmanagement ermöglicht die
Rückverfolgung von Datenquellen und damit die Verbindung zwischen Rohdaten und berichteten
Informationen. Die regelmäßige Berichterstattung des ESG-Managements an Mitglieder des SSC der
PIERER Mobility-Gruppe sowie die Prüfung und Freigabe der gesamten nichtfinanziellen Erklärung
durch Mitglieder des SSC der PIERER Mobility-Gruppe stellt die Plausibilität und Validität der Daten
sicher. An den SSC-Abstimmungs-Meetings nimmt regelmäßig ein Mitglied des Aufsichtsrats teil. IT-
Risiken werden durch ein stringentes Zugriffsmanagement sowie durch Sicherungskopien begegnet.
Um auf etwaige Verzögerungen vorbereitet zu sein, wurde ein Projektplan erstellt, welcher diese bereits
berücksichtigt und eine umgehende Reaktion der Unternehmensgruppe ermöglicht. Eine detaillierte
Analyse der Anforderungen des Berichtsstandards wurde durchgeführt, um mögliche Problemfelder
frühzeitig zu erkennen und geeignete Vorbereitungsschritte treffen zu können. Zukünftig ist die
Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems der nicht-finanziellen Berichterstattung nach dem
Vorbild des internen Kontrollsystems der finanziellen Berichterstattung geplant.
In der Pankl-Gruppe
Eine vollständige Integration der Analysen des Einflusses des Klimawandels auf die Strategie und das
Geschäftsmodell der Pankl-Gruppe ist derzeit noch nicht gegeben. Das Risikomanagement erfolgt
derzeit in den jeweiligen Fachbereichen. Eine vollumfängliche Risikoanalyse, inklusive der Integration
der Klimarisiken ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant. Ziel ist es, die im Zuge der Erstellung der
Nachhaltigkeitserklärung gewonnenen Erkenntnisse gruppenweit in ein ganzheitliches
Risikomanagement zu integrieren und zu vertiefen. So wird beispielsweise die ergänzend durchgeführte
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse für die Produktionsstandorte der Pankl-Gruppe in Zukunft als
Bestandteil des Risikomanagements betrachtet werden. Eine Zusammenführung mit der
Finanzberichterstattung ist vorgesehen.
In den operativ tätigen Tochtergesellschaften der Pankl AG (Pankl Racing Systems AG und die SHW
AG) wurde jeweils ein Nachhaltigkeitsteam aufgebaut, die im engen Austausch stehen, um dem
Nachhaltigkeitsmanagement der Pankl AG zu berichten und so die Kontrollfunktion zu gewährleisten.
Aufgrund der Vielzahl eingebundener Fachbereiche bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung
ist die Bündelung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Nachhaltigkeitsmanagement für die
Unterstützung der Fachbereiche sowie für die korrekte Datenkonsolidierung von Relevanz.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-24
Die Datenerhebung erfolgt gruppenweit über eine zentrale Softwarelösung, welche mittels integriertem
Audit-Trail die Rückverfolgbarkeit und Validierung der eingemeldeten Rohdaten gewährleistet. Die
Datenmeldung erfolgt durch definierte Fachbereiche, die zudem entsprechende Nachweisdokumente
im System hinterlegen. Auf Basis dieser Informationen sowie des Audit-Trails erfolgt eine inhaltliche
Prüfung durch das Nachhaltigkeitsmanagement. Nach erfolgreicher Plausibilisierung und Freigabe
werden die Daten systemseitig konsolidiert. IT-Risiken, die sich aus der Nutzung der Softwarelösung
ergeben könnten, werden durch technische und organisatorische Maßnahmen adressiert –
insbesondere durch eine kontrollierte Rechtevergabe mit beschränkten Zugriffs- und Änderungsrechten
sowie die regelmäßige Erstellung von Sicherungskopien. Die regelmäßige Berichterstattung des
Nachhaltigkeitsteams an das Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt monatlich, welches in weiterer Folge
regelmäßig an den SSC berichtet. Um die eingebundenen Fachbereiche laufend in den Prozess
einzubinden, findet quartalsweise ein Abstimmungsmeeting für den Bereich Umwelt statt, an dem der
Vorstand der Pankl-Gruppe teilnimmt. Die Prüfung und Freigabe der gesamten nichtfinanziellen
Erklärung erfolgt durch das Nachhaltigkeitsmanagement der Pankl Racing System AG und stellt die
Plausibilität und Validität der Daten sicher.
Eine detaillierte Analyse der Anforderungen des Berichtsstandards wurde auf Ebene der
Kernbeteiligungen durchgeführt, um mögliche Problemfelder frühzeitig zu erkennen und geeignete
Vorbereitungsschritte treffen zu können.
STRATEGIE
Die strategischen Entscheidungen und Maßnahmen werden auf Ebene der Kernbeteiligungen getroffen
und gesteuert.
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
PIERER Mobility-Gruppe
Die PIERER Mobility AG (Wels) ist die Obergesellschaft der PIERER Mobility-Gruppe. Sie gehört zu
den führenden Motorradherstellern Europas mit dem Fokus auf das Premiumsegment. Die Gruppe
gliederte sich bis zur Eröffnung des Sanierungsverfahrens in die strategischen Kernbereiche (i)
„Motorrad“, (ii) „Fahrrad“, (iii) „Design, F&E“, (iv) „Digitale Transformation, IT“ und (v) „Motorsport“.
Zentrale Standorte für die Motorradproduktion befinden sich in Österreich, Italien und Spanien.
Zusätzlich existieren strategische Partnerschaften mit Unternehmen in Indien (Bajaj) und China
(CFMOTO). Die PIERER Mobility-Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2024 5.310
Mitarbeiter, davon 4.805 in Europa und 349 in Nordamerika. Die genaue Verteilung der Mitarbeiter nach
Ländern ist im Abschnitt S1-6 dargestellt.
Pankl-Gruppe
Die Pankl AG ist eine reine Holdinggesellschaft und das Mutterunternehmen der Pankl-Gruppe und
besteht aus der Pankl Racing Systems AG und der SHW AG. Die Hauptproduktgruppen der Pankl AG
umfassen sowohl hochpräzise Einzelkomponenten als auch komplette Systeme in der Automobil- und
Luftfahrtindustrie. Entwickelt und produziert wird für die Märkte Rennsport, Luxusautomobil,
Personenkraftwagen, Luftfahrt, Truck & Off-Highway, Zweirad und Industrieanwendungen. Es kam
weder in Hinblick auf die Hauptproduktgruppen noch auf bedienten Märkten zu einer Veränderung.
Standorte für die Komponentenherstellung befinden sich in Österreich, Deutschland, Slowakei,
Rumänien, Großbritannien, Nordamerika, China und Brasilien. Die Pankl-Gruppe beschäftigte zum
Stichtag 31. Dezember 2024 4.154 Mitarbeiter, davon 3.530 in Europa. Die genaue Verteilung der
Mitarbeiter nach Ländern ist im Abschnitt S1-6 dargestellt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-25
Wertschöpfungskette
Die Wertschöpfungsketten der Teilkonzerne sind global aufgebaut und weit verzweigt. Zentrale
Inputparameter umfassen Rohmaterialien, Materialien, Halbfertigteile und Fertigteile beispielsweise zur
Assemblierung der Motorräder in der PIERER Mobility-Gruppe sowie zur Herstellung der Komponenten
und Assemblierung der Antriebskomponenten in der Pankl-Gruppe. Bei den eingekauften Waren
handelt es sich größtenteils um Produkte aus Stahl, Aluminium, Kunststoffen, Gummi oder Titan. Zur
Verpackung und zum Versand werden häufig Mehrweggestelle oder Kartonagen und vermehrt
Gitterboxen verwendet. Weitere Informationen zu den Stoffströmen finden sich im Abschnitt E5-4.
Aufgrund der Komplexität der vorgelagerten Wertschöpfungsketten der Teilkonzerne ist es nur schwer
möglich die eingekauften Waren bis zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen. Zentrale Prozessschritte in
der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind jedoch der Rohstoffabbau und die Verarbeitung zu Primär-
und Sekundärprodukten sowie Transport und Lagerprozesse. Ferner ist die Wiederaufbereitung von
End-of-Life-Produkten und die Rückführungen in den Kreislauf ein Teil der vor- und der nachgelagerten
Wertschöpfungskette der Produkte.
Ein Großteil des Einkaufvolumens für die Motorradserienproduktion an den österreichischen Standorten
stammt aus Europa (85 %). Als OEM (Original Equipment Manufacturer) arbeitet die PIERER Mobility-
Gruppe eng mit ihren großteils langjährigen Partnern zusammen. Dies gilt als Tier-1 Lieferant auch für
die Pankl-Gruppe.
Die Teilkonzerne bieten ihren Kunden, Investoren und Interessensträgern Nutzen in folgenden
Bereichen:
• Herstellung und Vertrieb von Premiummotorrädern der Marken KTM, Husqvarna, GASGAS und
MV Agusta
• Herstellung und Vertrieb von Antriebs,- Motor,- und Fahrwerkskomponenten, Bremsscheiben
sowie Luftfahrtkomponenten
• Angebot von Elektrofahrrädern der Marken Husqvarna, GASGAS und Fahrrädern der Marke Felt
• Angebot von IT-Lösungen und Online-Marketing-Produkten
• Metallgussteile (bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über die VMG am 13. Dezember 2024)
• Arbeitsplätze mit hohen Sicherheitsstandards
• Mitarbeiter-Benefits
• Dividenden und Zinsen auf Fremdkapitalfinanzierungen
Den größten Umsatzanteil erwirtschaftete die Gruppe im Jahr 2024 im Motorrad- und Pumpen-Segment,
weshalb der Fokus dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Motorradassemblierung und der
Komponentenfertigung liegt. Die PIERER Mobility-Gruppe vertreibt ihre Produkte und Dienstleistungen
weltweit, unter anderem über ein weltweites Händlernetzwerk. Die größten Absatzmärkte der PIERER
Mobility-Gruppe befinden sich in Europa, Nordamerika (inkl. Mexiko) und Indien/Indonesien (über Bajaj),
die der Pankl-Gruppe in Europa und Nordamerika. Wesentliche Änderungen bei den Absatzmärkten
waren im Geschäftsjahr 2024 nicht beobachtbar. Neben dem Händlernetzwerk arbeitet die PIERER
Mobility-Gruppe mit zahlreichen Vertragswerkstätten zusammen, die fachgerecht Reparaturen und
Instandhaltungen durchführen können und somit die Lebensdauer der Fahrzeuge verlängern können.
Nach dem Lebensende der Produkte ist von deren Demontage bzw. von Metallrecycling auszugehen.
Einzelne Rohstoffe, wie zum Beispiel Metalle können anschließend dem Materialkreislauf
wiederzugeführt werden.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-26
Nachhaltigkeitspositionierung
In der PIERER Mobility-Gruppe
Ein primäres Nachhaltigkeitsziel der Gruppe ist es, zur Dekarbonisierung beizutragen. Hierzu wurde im
Geschäftsjahr 2024 mit der Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie für die eigenen
Geschäftstätigkeiten unter Einbezug der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette begonnen.
Diese umfasst die Unternehmensstandorte in verschiedenen Regionen und Treibhausgasemissionen
aller drei Scopes des Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll). Aufgrund der komplexen, teilweise
auch mehrstufigen, global weitverzweigten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette können aus
geographischer Sicht weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten erwartet werden. Fokus
der Dekarbonisierungsstrategie liegt auf dem Motorradsegment, dem der größte Anteil der THG-
Emissionen zuzurechnen ist. Bereits in der Vergangenheit wurden Maßnahmen zur Emissionsreduktion
der Motorräder umgesetzt. Beispielsweise wurden batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge entwickelt
und auf dem Markt eingeführt. Weiterer Teil des Unternehmenskonzepts war 2024 der Vertrieb von
Elektrofahrrädern und Fahrrädern, welche eine emissionsarme Verkehrstechnologie darstellen.
Dennoch sieht die Gruppe die nächsten Schritte in Richtung Dekarbonisierung sowie die zugehörigen,
gesellschaftlichen Entwicklungen als Herausforderung, weshalb zukünftig weitere Maßnahmen
umgesetzt werden müssen. Zum Teil werden diese in E1-3 beschrieben. Auf weitere
Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wird in den Abschnitten zu SBM-3 in den themenbezogenen
Standards eingegangen.
In der Pankl-Gruppe
Die Pankl-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 eine Dekarbonisierungsstrategie aufgesetzt, welche unter
Einbezug der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette im Geschäftsjahr 2025 weiter
ausgearbeitet wird. Diese umfasst die weltweiten Unternehmensstandorte und
Treibhausgasemissionen aller drei Scopes des Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll). Aufgrund
der komplexen, teilweise auch mehrstufigen, global weitverzweigten vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette können aus geographischer Sicht weitreichende Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeiten erwartet werden. Die Strategie wird in E1-1 beschrieben. Bereits in der
Vergangenheit wurden Maßnahmen zur Emissionsreduzierung umgesetzt. Beispielsweise wurden
verschiedene Energieeffizienzmaßnahmen an den Produktionsstandorten umgesetzt. Die Maßnahmen
werden in E1-3 genauer beschrieben. Auf weitere Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wird in den
Abschnitten zu SBM-3 in den themenbezogenen Standards eingegangen.
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessensträger
Durch die Präsenz der Produkte aus den verschiedenen Unternehmensbereichen hat die Gruppe auf
dem Weltmarkt verschiedene Anspruchsgruppen. Deren Interessen und Haltungen werden möglichst
ausgewogen berücksichtigt. Die Gruppe ist stets bemüht, einen kontinuierlichen Dialog mit ihren
Stakeholdern zu führen.
Die nachhaltigkeitsbezogenen Ergebnisse des Stakeholder-Dialogs werden in den Geschäftsprozessen
und in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe berücksichtigt sowie in Abstimmungs-
Meetings, welche in GOV-1 und GOV-2 beschrieben sind, besprochen. Die Erkenntnisse der
Stakeholder-Einbindung fließen in die Entscheidungen des Managements ein und spielen in ihrem
Handeln eine relevante Rolle. Daraus abgeleitet werden Maßnahmen wie zum Beispiel die langfristige
Erhaltung von Arbeitsplätzen, welche die Rolle und die Bekanntheit der Gruppe als attraktiver und einer
der größten Arbeitergeber der Region unterstreichen; die sukzessive Reduktion der Emissionen
insbesondere in Scope 3 und hier primär in der Nutzungsphase der Motorräder, welche die
Bestrebungen und die gesetzten ersten Schritte hinsichtlich Erarbeitung einer
Dekarbonisierungsstrategie markieren; oder korrekte und transparente Governance der
Geschäftsbeziehungen in den weltweiten Märkten, in denen die Gruppe tätig ist.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-27
WICHTIGSTE
STAKEHOLDER
EINBEZUG
ZWECK
ERGEBNISSE
Mitarbeiter und
deren
Vertretungen
Mitarbeitergespräche,
Schulungen,
Betriebsversammlungen,
Arbeitnehmervertretungen,
Informationsveranstaltungen,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz,
Intranet, PITBOARD
Die Gruppe legt auf die
Interessen ihrer Mitarbeiter
Wert und versucht, diese im
Rahmen der Wirtschaftlichkeit
umzusetzen. Die Einhaltung
von Menschen- und
Arbeitsrechten hat stets
höchste Priorität und wird bei
allen Prozessen
berücksichtigt.
Durch den Einbezug haben die
Mitarbeiter und deren Vertre-
tungen die Möglichkeit sich
über aktuelle Entwicklungen zu
informieren und ihr Wissen
beizutragen. Bei weitreichen-
den Entscheidungen werden
stets Vertreter von Arbeitneh-
mervertretungen miteinbezo-
gen, um die Interessen der
Mitarbeiter bestmöglich
berücksichtigen zu können.
Anwender
(Endnutzer)
Customer Experience
Camps & Adventure Rallies,
Austausch mit Händlern,
Marktforschung, Testrides,
Software/Tools,
Produktdatenblätter,
Websites, Soziale Medien,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz
Durch den Einbezug der An-
wender soll ein besseres Ver-
ständnis zu den Erwartungen
und Anforderungen dieser ge-
wonnen werden. Gleichzeitig
erhalten die Anwender Infor-
mationen über für sie rele-
vante Entwicklungen.
Die Anforderungen und
Rückmeldungen der Kunden
fließen in zukünftige
Produktentwicklungen ein.
Produktqualität und -sicherheit
haben einen hohen
Stellenwert.
Lieferanten
Messen
Online-Tools,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz,
Lieferantenbesuche
Lieferanten bilden eine wich-
tige Säule im täglichen Ge-
schäft der Gruppe. Durch den
regelmäßigen Austausch wer-
den sie unterstützt, und zu-
gleich sichergestellt, dass An-
forderungen der Gruppe um-
gesetzt werden. Darüber hin-
aus bilden Lieferanten die
Schnittstelle zur vorgelager-
ten Wertschöpfungskette.
Durch den Austausch mit den
Lieferanten können langfristige
Geschäftsbeziehungen
aufgebaut werden. Wenn
möglich, wird auf eine lokale
Beschaffungsstrategie
geachtet.
Händler/Kunden
Messen,
Produktvorstellungen,
Software-Lösungen,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz,
Kundenbesuche
Die Händler der PIERER Mo-
bility-Gruppe bilden die
Schnittstelle zu den Endkun-
den. Durch den Austausch
soll sowohl ein Einblick in die
Anforderungen und Heraus-
forderungen der Händler als
auch die der Kunden gewon-
nen werden.
Kunden bilden eine weitere
wichtige Säule im täglichen
Geschäft. Durch den regelmä-
ßigen Austausch wird sicher-
gestellt, dass Anforderungen
umgesetzt werden. Darüber
hinaus bilden Kunden die
Schnittstelle zur nachgelager-
ten Wertschöpfungskette. Ihre
Interessen fließen unter ande-
rem in das Produkt- und Qua-
litätsmanagement und somit
in das Geschäftsmodell der
anderen Teilkonzerne ein.
Aufgrund der besonderen
Position in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette stellen
die Händler eine relevante
Stakeholdergruppe dar. Sie
werden zum Beispiel durch
Software-Lösungen und
Finanzierungsmöglichkeiten
unterstützt.
Durch den Austausch mit den
Kunden können langfristige
Geschäftsbeziehungen
aufgebaut werden. Diese sind
besonders im Designprozess
ausschlaggebend.
Kapitalmarkt
Finanzberichte (halbjährlich,
jährlich),
Hauptversammlung,
ESG-Ratings,
Veranstaltungen und
Roadshows,
persönliche Gespräche,
Der primäre Zweck der
Informationsvermittlung liegt
in der Offenlegung von (kurs-
)relevanten Informationen für
die Kapitalmarktvertreter.
Kapitalmarktvertreter werden
mehrmals jährlich über aktu-
elle Entwicklungen bezüglich
der Gruppe informiert. Das In-
vestor Relations-Team steht
zudem laufend für Fragen und
bei Anliegen zur Verfügung.
Kapitalmarktvertreter haben
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-28
Mitgliedschaft und Mitarbeit
in (inter)nationalen Initiativen
(z.B. CIRA, IR-Club
Schweiz),
Website,
Social Media,
schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz,
Finanzmedien
die Möglichkeit bei themen-
und anlassbezogenen Treffen
ihre Interessen und Erwartun-
gen zu kommunizieren – diese
Inputs fließen u.a. in die Wei-
terentwicklung der Kommuni-
kationsmittel/-kanäle (wie z.B.
Berichte, IR-Präsentationen,
Website) ein. Durch das Be-
reitstellen von Informationen
für ESG-Ratings können sich
die Kapitalmarktvertreter ein
unabhängiges Bild über die
Leistungen der Gruppe ver-
schaffen – gleichzeitig trägt
der aktive Austausch (mit Ra-
tingagenturen, Peers, Bran-
chenvertretern) zu einer Ver-
besserung des Scores bei
(weitere Informationen zu den
Ratings finden sich nach die-
ser Tabelle).
Politik,
Netzwerke und
Verbände
Vertreter des Unternehmens
in Netzwerken und
Verbänden
Die Gruppe ist in
verschiedenen Netzwerken
und Verbänden vertreten, um
den Erfahrungsaustausch mit
anderen Unternehmen und
Organisationen
sicherzustellen. Ziel ist der
gegenseitige Know-how-
Austausch und die Nutzung
von Synergien.
Verband der Europäischen
Motorradhersteller (ACEM,
Stefan Pierer als Vizepräsi-
dent); Präsidentschaft (Stefan
Pierer) bei der Industriellenver-
einigung Oberösterreich; an
den Standorten der PIERER
Mobility-Gruppe ist das Ma-
nagement in regelmäßigem
Austausch zu relevanten loka-
len/regionalen Regierungsver-
tretern und Behörden (Bereit-
stellen von Unternehmensda-
ten, Geschäfts- und Nachhal-
tigkeitsbericht); Teilnahme
beim Verein z.l.ö. – zu-
kunft.lehre.österreich; Koope-
ration mit Hotspot (Lebens-
raum) Innviertel und Innovati-
ons- und Technologietransfer
Salzburg; Teil des Regionalbei-
rates beim Arbeitsmarktservice
(AMS) in Braunau; Koopera-
tion mit Arbeitsmedizinischer
Dienst; Delta Akademie der
Montanuniversität Leoben
(Stefan Pierer als Leitungsbei-
rat); Die ESG-Aktivitäten wer-
den durch die Mitgliedschaft
bei „respACT-austrian busi-
ness council for sustainable
development“ intensiviert.
Gemeinden,
Städte und
Verwaltung
Genehmigungen,
Baumaßnahmen, schriftliche
und mündliche
Geschäftskorrespondenz
Die Zusammenarbeit mit
Gemeinden und Städten
stellen eine Wichtigkeit durch
die Genehmigungsprozesse
verschiedenster Projekte da.
Im Zuge von regelmäßigen
Gesprächen werden Vorhaben
frühzeitig besprochen, um
eventuell notwendige Anpas-
sungen bereits im Planungs-
prozess zu berücksichtigen.
Abstimmungen sind ebenfalls
geeignet, um notwendige Infra-
struktur für das Unternehmen
und Mitarbeiter sicherzustel-
len.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-29
Die Teilkonzerne legen im jeweiligen Code of Conduct (siehe G1-1) Grundsätze zum fairen,
vertrauensvollen und respektvollen Miteinander und zur Einhaltung der Menschenrechte für sich und
ihre Geschäftspartner fest. Der Anwendungsbereich des Code of Conduct umfasst somit auch die vor-
und nachgelagerte Wertschöpfungskette und soll zum Schutz der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette beitragen. Die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette werden indirekt über die Value Chain Risk Analysis berücksichtigt. Ferner können
sie ihre Anliegen über das jeweilige Whistleblower-System oder der Compliance-Meldestelle der
Teilkonzerne melden. Weitere Informationen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden
sich in Abschnitt ESRS S2. Die Verbraucher und Endnutzer bilden eine weitere wichtige
Stakeholdergruppe in der PIERER-Mobility-Gruppe. Ihre Interessen fließen unter anderem in das
Produkt- und Qualitätsmanagement und somit in das Geschäftsmodell dieses Teilkonzerns ein. Es wird
auf die Rechte der Verbraucher und Endnutzer, ihrer Menschenrechte einbezogen, geachtet. Weitere
Informationen zum Umgang mit den Verbrauchern und Endnutzern finden sich im Abschnitt ESRS S4.
ESG-Ratings
ESG-Ratings dienen der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen oder Institutionen,
indem sie deren Exposition gegenüber ESG-Risiken und Auswirkungen auf das soziale und ökologische
Umfeld dieser betrachten
5
. Wie die Teilkonzerne von verschiedenen ESG-Ratingagenturen für ihre
Nachhaltigkeitsleistung bewertet werden, zeigen die Scores in der nachfolgenden Tabelle (Basis der
Bewertung waren Daten des Geschäftsjahres 2023). Weiterführende Informationen zu den ESG-
Ratings der PIERER Mobility-Gruppe finden sich auf der Unternehmenswebsite unter „Nachhaltigkeit“.
RATING
SCORE
UPDATE
EthiFinance
(vormals Gaïa Research)
PIERER Mobility AG
60
31.Oktober 2024
Inrate
PIERER Mobility AG
C+
25. Juni 2024
S&P Global CSA
PIERER Mobility AG
46
18. Dezember 2024
Sustainalytics
PIERER Mobility AG
10,4
23. Mai 2024
EcoVadis
Pankl Racing Systems AG
55
13. Jänner 2025
Pankl Aerospace Systems Europe GmbH
61
20. August 2024
SHW AG
48
13. Jänner 2025
CDP
Pankl Racing Systems AG
B
5. Februar 2025
SHW AG
D
5. Februar 2025
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden 34 IROs als wesentlich identifiziert. Sie werden
in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung genauer beschrieben und konsolidiert berichtet. Zur
leichteren Lesbarkeit werden die IROs detaillierter in den jeweiligen ESRS-Kapiteln dargestellt. Die
identifizierten IROs werden großteils durch die ESRS-Angabepflichten abgedeckt. Individuelle,
unternehmensspezifische Indikatoren wurden ergänzend eingesetzt und tragen zu einem
umfassenderen Bild bei (zu finden in E1, E5, S1, S2, S4, G1). Diese unternehmensspezifischen
Angaben wurden in den Kapiteln zu den themenbezogenen Standards gesondert gekennzeichnet. Es
wurden keine IROs identifiziert, welche ausschließlich mithilfe von unternehmensspezifischen Angaben
dargestellt wurden. Folgende IROs wurden im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als
wesentlich bewertet:
5
Europäische Kommission (2024), ESG rating activities, verfügbar unter: https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/esg-rating-
activities_en#:~:text=Ratings%20on%20environmental%2C%20social%20and,on%20people%20and%20the%20environment
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-30
ESRS
THEMA
IRO #
IRO
BETRIFFT
PRIMÄR
6
OO
VC
UMGANG
E1 Klimawandel
Klimaschutz
01
Ausstoß von
Treibhausgasemissionen
(Scope 1 und 2)
X
Etablierung von Klima-
schutzmaßnahmen
02
Ausstoß von Treibhaus-
gasemissionen (Scope 3)
X
03
Regulatorische
Neuerungen im
Nachhaltigkeitsbereich mit
Fokus auf die Bekämpfung
des Klimawandels
X
Anpassung an den
Klimawandel
04
Transitorische Risiken
durch die Entwicklung hin
zu einer
treibhausgasarmen
Gesellschaft, wie z.B.
sinkende Akzeptanz für
Verbrennungsmotoren
X
X
Energie
05
Verbrauch von
nichterneuerbaren
Energien in der Produktion
X
06
Verbrauch von nichterneu-
erbaren Energien in der
Produktnutzungsphase der
Fahrzeuge (PIERER
Mobility-Gruppe)
X
07
Erzeugung und Nutzung
erneuerbarer Energien an
diversen Standorten
X
08
Abhängigkeit von
zuverlässiger
Energieversorgung für die
Produktions- und
Assemblierungstätigkeiten
X
Multiple Sourcing &
Förderung der
Unabhängigkeit
E5 Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse,
einschließlich
Ressourcennutzung
09
Verbrauch von Primär- und
Sekundärmaterialien in den
Produktionsprozessen
X
10
Risiko von Verzögerungen
in der Lieferkette und
eingeschränkte
Materialverfügbarkeit
X
X
Ressourcenabflüsse
im Zusammenhang
mit Produkten und
Dienstleistungen /
Abfälle
11
Langfristige Bindung von
Ressourcen in Produkten
und nicht vollständig
geschlossener
Ressourcenkreislauf
X
X
Förderung der
Kreislaufwirtschaft
12
Wiederverwendbarkeit
Kreislauf der Metalle
(Pankl-Gruppe)
X
13
Abfallaufkommen
(ungefährlich und
gefährlich) aus
Produktionsprozessen
(Pankl-Gruppe)
X
X
6
OO: Own Operations – eigene Geschäftstätigkeiten; VC: Value Chain – Wertschöpfungskette
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-31
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Sichere
Beschäftigung
14
Durch Umstrukturierungen
kann es zu Unsicherheiten,
Kündigungen und
Unzufriedenheit kommen
X
IROs entstehen aus
aktueller Situation
(siehe SBM-1)
15
Temporäre
Arbeitszeitreduktion
(PIERER Mobility-Gruppe)
X
16
Personalrisiko und
Fachkräftemangel (PIERER
Mobility-Gruppe)
X
Verbesserung der
Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz
und Sicherheit
17
Auftreten schwerer Arbeits-
unfälle in der Produktion
und bei Testfahrten
X
Weiterbildung und
Kompetenz-
entwicklung
18
Sicherung der
Zukunftsperspektiven und
Kompetenzentwicklung von
Mitarbeitern durch
Weiterbildungsangebote
X
Gleichbehandlung
und
Chancengleichheit
für alle
19
Interkulturelle Zusammen-
arbeit und individuelle
Weiterentwicklung
X
20
Geschlechterungleichheiten
in Bezahlung und
Führungspositionen
X
Datenschutz
21
Gefahr des Datenverlusts
oder Datenmissbrauchs
X
Data Security,
Datenschutz
22
Verletzung von
Datenschutzvorschriften
und daraus folgender
Strafzahlungen
X
S2 Arbeitskräfte in
der
Wertschöpfungskette
Arbeitsbedingungen
23
Potenziell schlechte
Arbeitsbedingungen in
bestimmten Branchen der
vorgelagerten
Wertschöpfungskette
X
Vertragliche
Bedingungen mit
direkten
Geschäftspartnern und
Mindestanforderungen
hinsichtlich der ESG-
Leistung insbesondere
an Lieferanten
(PIERER Mobility-
Gruppe)
Sonstige
arbeitsbezogene
Rechte
24
Potenzielles Auftreten von
Zwangsarbeit und Kinderar-
beit in bestimmten Bran-
chen der vorgelagerten
Wertschöpfungskette
X
S4 Verbraucher und Endnutzer
Persönliche
Sicherheit von
Verbrauchern
und/oder Endnutzern
(PIERER Mobility-
Gruppe)
25
Produktmängel können zu
Sicherheitsrisiken führen
X
Forschung und
Entwicklung,
Kundenser-
vicetätigkeiten
26
Finanzielle Risiken
aufgrund von
Produktmängeln
X
27
Innovation neuer
Technologien zum Schutz
der Endnutzer und anderer
Verkehrsteilnehmer
X
X
Kundenzufriedenheit
(PIERER Mobility-
Gruppe)
28
Kundenzufriedenheit,
erhöhte Weiterverkaufs-
und Weiterempfehlungsrate
X
Datenschutz
(PIERER Mobility-
Gruppe)
29
Gefahr des Datenverlusts
oder Datenmissbrauchs
X
X
Data Security,
Datenschutz
30
Risiko der Verletzung von
Datenschutzvorschriften
und daraus resultierenden
Strafzahlungen
X
X
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-32
G1 Unternehmensführung
Unternehmenskultur
31
Förderung einer
verantwortungsbewussten
Unternehmenskultur
X
X
Bewusstseinsbildung,
Transparenz
Management der
Beziehungen zu Lie-
feranten, einschließ-
lich Zahlungsprakti-
ken (PIERER
Mobility-Gruppe)
32
Quotenbasierte Zahlungen
von Lieferanten im Zuge
des Sanierungsverfahrens
X
Endet mit/nach
Abschluss des
Sanierungsverfahrens
bzw. in dessen
Nachgang
Schutz von
Hinweisgebern
(Whistleblowers)
33
Stärkung des Vertrauens
und Sicherheitsgefühls
durch Schutz von
Hinweisgebern
X
X
Bewusstseinsbildung,
Transparenz
Korruption und
Bestechung
34
Risiko von finanziellen
Verlusten durch
Korruptions- und
Bestechungsfälle
X
X
Die identifizierten, wesentlichen IROs fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und das
Geschäftsmodell der Kernbeteiligungen ein. Weitere Informationen zum Umgang mit den wesentlichen
IROs auf Ebene der Verwaltungs- und Leitungsorgane finden sich in den Abschnitten GOV-1 und GOV-
2. Bisher wurden keine wesentlichen Änderungen am Geschäftsmodell aufgrund der IROs umgesetzt.
Der Einfluss wesentlicher Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell der Teilkonzerne wird unter
anderem im Zuge einer Szenarioanalyse (z.B. der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse) durch das
Risikomanagement (der Fachabteilungen) des jeweiligen Teilkonzerns bewertet. Die Analysen
fokussierten sich auf den kurzfristigen Zeithorizont. Bei Risiken und Chancen, welche langfristig
schlagend werden, wurde ergänzend eine Analyse von langfristigen Einflüssen auf das Geschäftsmodell
durchgeführt (in der Pankl-Gruppe partiell). Der jeweilige Einfluss auf das Geschäftsmodell durch die
einzelnen Risiken und Chancen, sowie der Umgang mit diesen und den wesentlichen Auswirkungen
wird den Beschreibungen dieser in den Kapiteln zu den themenbezogenen Standards dargestellt. Für
Informationen zur allgemeinen Unternehmensstrategie und -Resilienz wird auf die Abschnitte BP-2
SBM-1 verwiesen.
Die aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen spiegeln sich im aufgegebenen
Geschäftsbereich v.a. in den Umsätzen des Motorrad-Segments, bei den Betriebsausgaben sowie in
den Investitionsausgaben wider und werden auch im Zuge der Risikobewertung verprobt. In diesem
Zusammenhang ist anzuführen, dass die PIERER Mobility-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 € 27,8 Mio.
in die Forschung und Entwicklung von alternativen Antriebstechnologien investierte, um die
Auswirkungen von IROs 03 und 04 steuern zu können.
Zudem werden (potenzielle) klimabezogene Auswirkungen auf den Konzernabschluss evaluiert. Wie in
Anhangsangabe 7. „Schätzungen und Ermessensentscheidungen“ angegeben, erfolgt u.a. eine
Berücksichtigung klimabezogener Faktoren im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit von
Vermögenswerten.
Änderungen bei der nichtfinanziellen Erklärung
• Die Gruppe erstellte im Geschäftsjahr 2024 erstmalig eine nichtfinanzielle Erklärung nach den
Anforderungen der ESRS. Die Wesentlichkeitsanalyse 2023 orientierte sich bereits an das in den
ESRS vorgegebene Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen IROs. Die vollständige Umsetzung
erfolgte im Geschäftsjahr 2024. Größte Neuerung war die Identifikation der relevanten Inhalte in
einer höheren Detailtiefe der IROs anstelle der bis dahin aggregierten Betrachtung wesentlicher
Themen. Daher ist ein Vergleich der Analysen und ihrer Ergebnisse nur eingeschränkt möglich.
Im Geschäftsjahr 2024 gab es folgende Änderungen bei den wesentlichen Themen und IROs im
Vergleich zum Vorjahr:
• Kreislaufwirtschaft und Ressourcenabfluss als neue wesentliche Themen auf Ebene der PIERER
Mobility-Gruppe,
• Abfall ist auf Ebene der PIERER Mobility-Gruppe kein wesentliches Thema mehr; quantitative
Angaben werden auf Konzernebene konsolidiert berichtet,
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-33
• Verbraucher und Endnutzer ist ein wesentliches Thema auf Ebene der PIERER Mobility-Gruppe,
für die Pankl-Gruppe wird das Thema qualitativ berichtet,
• Erstmalige Identifikation von IROs zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette,
• Neue IROs bezüglich Unternehmensführung aufgrund der detaillierteren Aufgliederung
identifiziert.
Die Wesentlichkeitsanalyse wird jährlich auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die
zugrundeliegende Stakeholder-Einbeziehung (wie zum Beispiel Fokusinterviews) für die Ermittlung der
IROs ist im Geschäftsjahr 2027 geplant. Bedarfsgegeben kann der Rhythmus verkürzt werden.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
Das Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt auf Ebene der Kernbeteiligungen.
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wesentliche Themen
Zur Identifikation der wesentlichen Themen wurde im Jahr 2024 eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse
durchgeführt. Sie gliederte sich in die Inside-Out und die Outside-In Perspektive.
Durchführung in der PIERER Mobility-Gruppe
Die Inside-Out Perspektive betrachtet den Einfluss der PIERER Mobility-Gruppe auf ihr Umfeld und
basierte auf einem Impact Assessment durch das ESG-Management-Team. Die Outside-In Perspektive
beschreibt den Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf die PIERER Mobility-Gruppe. Hierbei lag der
Fokus auf finanziellen Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten, ermittelt und
bewertet vom Risikomanagement-Team. Somit wurden Nachhaltigkeitsrisiken auf die gleiche Weise wie
sonstige Risiken des Unternehmens evaluiert. Der Erhebungsprozess wurde in den
Risikomanagementprozess integriert und speist sich aus dessen Erkenntnissen. Im gesamten Prozess
der Wesentlichkeitsanalyse wurde durch den regelmäßigen Austausch zwischen ESG- und
Risikomanagement sichergestellt, dass wechselseitige Einflüsse berücksichtigt werden konnten.
Durchführung in der Pankl-Gruppe
Die Inside-Out Perspektive betrachtet den Einfluss der Pankl-Gruppe auf ihr Umfeld und basierte auf
einem Impact Assessment durch das Nachhaltigkeitsmanagement. Die Outside-In Perspektive
beschreibt den Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf die Pankl-Gruppe. Hierbei lag der Fokus auf
finanziellen Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten, ermittelt und bewertet
vom Nachhaltigkeitsmanagement. Der Erhebungsprozess wird voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025
in den Risikomanagementprozess integriert.
1. Kontextanalyse der Kernbeteiligungen
2. Identifikation von IROs entlang der Wertschöpfungsketten und Unternehmensbereiche
3. Bewertung der ermittelten IROs in verschiedenen Zeithorizonten
Kontextanalyse und Identifikation von IROs
Im Zuge der Kontextanalyse wurden die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten sowie eigenen
Aktivitäten und Standorte der Gruppe bestmöglich hinsichtlich potenzieller IROs evaluiert. Zudem
erfolgten Analysen der Peer-Gruppen und der Anforderungen sektorspezifischer
Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards. Die Einbindung der Stakeholder (zum Beispiel Mitarbeiter,
Kapitalmarkt, Lieferanten) geschah in Form von Fragebögen, Fokusinterviews und Fachgesprächen.
Die Identifikation der IROs basierte auf der Long List des ESRS 1 AR 16. Ergänzt wurden die Themen
mit den Erkenntnissen der Kontextanalyse. Weiters wurden öffentlich zugängliche Studien und
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-34
Analysen
7
herangezogen, um IROs zu identifizieren und in einem späteren Analyseschritt zu bewerten.
Abgeschlossen wurde dieser Schritt durch eine erste Selektion an Themen und IROs, welche mit den
Kernbeteiligungen in Verbindung stehen.
Bewertung der IROs
Als Nächstes folgte die Bewertung der Wesentlichkeit der einzelnen IROs. Die Bewertung der
Auswirkungen erfolgte hinsichtlich der Kriterien Ausmaß, Umfang, Reversibilität und Wahrscheinlichkeit
auf jeweils einer fünfstufigen Skala, welche mit qualitativen und quantitativen Kenngrößen definiert
wurde. Im Falle positiver IROs entfiel das Kriterium der Reversibilität ersatzlos. Bei tatsächlichen
Auswirkungen oder Auswirkungen mit Bezug auf die Menschenrechte wurde eine Wahrscheinlichkeit
von 100 % angenommen.
Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgte hinsichtlich des Ausmaßes und der Wahrscheinlichkeit
– ebenfalls auf fünfstufigen Skalen – und berücksichtigte sowohl Implikationen der wesentlichen
Auswirkungen sowie von Abhängigkeitssituationen. Die Grundlage für die Bewertung bildete einerseits
das Risikomanagement der PIERER Mobility-Gruppe, welches die Risiken und Chancen mit Hilfe
verschiedener Simulationsmodelle und Verteilungen (z.B. Binomialverteilung, PERT-Verteilung)
bewertet. Andererseits wurden Bewertungen herangezogen, welche das Risikomanagement der
Fachabteilungen an das Nachhaltigkeitsmanagement der Pankl-Gruppe liefert. Nach der
Zusammenführung dieser Bewertungen wurden vom Nachhaltigkeitsmanagement der Pankl-Gruppe
die Risiken und Chancen mit entsprechenden Methoden (z.B. 3F, Delphi-Verfahren) bewertet. Durch
diese teilweise Integration wird sichergestellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken gleichermaßen wie andere
Risiken der Kernbeteiligungen betrachtet werden. Sowohl die Auswirkungen als auch die Risiken und
Chancen wurden für die jeweils anwendbaren Zeithorizonte spezifisch bewertet. Der Zeitraum mit der
höchsten Bewertung war für die nachfolgende Kategorisierung in wesentliche und nicht wesentliche
IROs auf Basis einer Wesentlichkeitsgrenze ausschlaggebend. Für die Kategorisierung als wesentlich
war es ausreichend, wenn das Thema aus der Inside-Out oder der Outside-In Perspektive den
Schwellenwert der Wesentlichkeit überstieg. Die in GOV-5 beschriebenen internen Kontrollen wurden
auch für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse angewandt.
KRITERIUM
ZUGRUNDELIEGENDE FRAGESTELLUNGEN
Auswirkungen
Ausmaß (Scale)
Wie sehr beeinflusst die Auswirkung die Umwelt, betroffene
Personen oder die Gesellschaft unter Berücksichtigung bereits
bestehender Maßnahmen? Geplante Maßnahmen wurden nicht
berücksichtigt.
Umfang (Scope)
Wie groß ist die Tragweite gemessen an geografischen Skalen
oder Anzahl betroffener Personen?
Reversibilität
Wie leicht kann der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt
werden?
Risiken und
Chancen
Ausmaß
Wie groß und schwerwiegend ist das Risiko oder die Chance unter
Berücksichtigung bestehender Maßnahmen?
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Wahrscheinlichkeit
Wie wahrscheinlich ist das Eintreten der Auswirkung, des Risikos
oder der Chance innerhalb eines festgelegten Zeitraums?
7
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention:
https://whc.unesco.org/en/interactive-map/; Aqueduct Water Risk Atlas: https://www.wri.org/data/aqueduct-water-risk-atlas; Swiss Re rds4c:
https://identity.swissre.com/; CICES: cices.eu; FEMA’s international survey on motorcycle emissions: https://www.femamotorcycling.eu/wp-
content/uploads/documents_library/web_results_emissions_survey_fema2021.pdf
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-35
Ergänzungen aufgrund der themenbezogenen Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse
E1- Klimawandel
Die PIERER Mobility-Gruppe trägt als Hersteller von motorbetriebenen Fahrzeugen durch den Ausstoß
von Treibhausgasen zum Klimawandel bei. Ein Großteil der THG-Emissionen entsteht in der
nachgelagerten Wertschöpfungskette – konkret in der Nutzungsphase der Fahrzeuge (Scope 3.11 des
Greenhouse Gas Protocol, GHG-Protocol).
Die Pankl-Gruppe trägt als Produktionsbetrieb von Antrieb,- Motor,- und Fahrwerkskomponenten,
Bremsscheiben sowie Luftfahrtkomponenten, die in motorbetriebenen Fahrzeugen eingebaut werden
durch den Ausstoß von Treibhausgasen zum Klimawandel bei. Ein Großteil der THG-Emissionen
entsteht in der vorgelagerten Wertschöpfungskette - konkret in dem Zukauf von Rohmaterialien für die
Komponentenherstellung (Scope 3.01 des GHG-Protocol). Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der
THG-Emissionen berücksichtigten die Teilkonzerne Treibhausgasbilanzen der Vorjahre und konnten
somit primäre Emissionstreiber identifizieren. Weitere Informationen zur aktuellen THG-Bilanz finden
sich in Abschnitt E1-6. Ferner wurden externe Faktoren, wie der gesellschaftliche und regulatorische
Wandel berücksichtigt. Bei der Ermittlung klimabedingter physischer Risiken stützten sie sich auf die im
Geschäftsjahr 2023 und 2024 durchgeführte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse auf Standortebene.
Zur Analyse der physischen klimabedingten Auswirkungen auf das Unternehmen (chronisch und akut)
wurde eine spezielle Software-Lösung verwendet. Produktionsrelevante Standorte der Gruppe (v.a.
Werke und Lager) wurden auf ihre derzeitige, sowie auf ihre zukünftige Exposition gegenüber
physischen Klimarisiken untersucht. Es wurden die Zeiträume bis 2030 und bis 2060 sowie die
Klimaszenarien SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5 berücksichtigt. Grund für die Auswahl der
Zeithorizonte und Klimaszenarien waren zum einen externe Faktoren, wie zum Beispiel verbindliche
Vorgaben in Regularien oder Verträgen. Zum anderen erlauben diese einen breit gefächerten Blick auf
mögliche Risiken, da jeweils Randpositionen betrachtet werden. Die Klimaszenarien definieren sich wie
nachfolgend
8
:
• SSP1-2.6: Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2070
• SSP2-4.5: keine Veränderung der CO2-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts im Vergleich zur
derzeitigen Emissionsintensität
• SSP5-8.5: Verdopplung der CO
2
-Emissionen bis zum Jahr 2050
Im Zuge der Analyse wurden die potenzielle Exposition und bestehende Abhilfemaßnahmen evaluiert.
Allen ermittelten physischen Klimarisiken wurden Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen zugeordnet.
Die bereits implementierten Abhilfemaßnahmen reduzieren die Auswirkungen der Klimarisiken
erheblich, sodass vorerst kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Klimabedingte Übergangsrisiken und -Chancen wurden in der PIERER Mobility-Gruppe im
Risikomanagementprozess über verschiedene Zeiträume hinweg berücksichtigt. Auf die Betrachtung
von Klimaszenarien wurde hierbei verzichtet, da die Methoden des Risikomanagements bereits einen
differenzierten Blick erlauben. Fokus der Analyse lag auf potenziell betroffenen Geschäftstätigkeiten,
wobei die Analyse im Zuge der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie noch vertieft werden soll.
In der Pankl-Gruppe ist, wie unter GOV-5 angeführt, eine vollständige Implementierung ins
Risikomanagement im Geschäftsjahr 2025 geplant, dennoch erfolgte eine Erhebung der klimabedingte
Übergangsrisiken und -Chancen einerseits im Zuge der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse,
andererseits bei der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie. Erste Ergebnisse dieser
Dekarbonisierungsstrategie für die Pankl-Gruppe finden sich in E1-1, für die PIERER Mobility-Gruppe
werden diese voraussichtlich in der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht
E2 – Umweltverschmutzung
Bei der Bewertung der IROs im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung wurde das
Vorhandensein von Abfallmanagementsystemen berücksichtigt. In der PIERER Mobility-Gruppe wurden
die verwendeten gefährlichen Arbeits- und Betriebsstoffe analysiert und in besorgniserregende und
8
Für weitere Informationen siehe: IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of
the Intergovernmental Panel on Climate Change [Core Writing Team: H. Lee and J. Romero (eds.). IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-
9789291691647.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-36
besonders besorgniserregende Stoffe unterteilt. Für die Pankl-Gruppe erfolgte eine ergänzende
Bewertung auf Basis der Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Stoffe. Dabei wurden sowohl der
Status of Hazard (SoH) als auch SVHC-relevante Eigenschaften systematisch evaluiert. Unter Einbezug
verschiedener Fachbereiche und Stakeholder wurden die Präventivmaßnahmen, welche ein Austreten
der Stoffe verhindern sollen, betrachtet. Fokus der Analyse lag auf den Produktionsstandorten in
Mattighofen und Munderfing sowie Kapfenberg und Bruck an der Mur. Des Weiteren wurden
produzierende Standorte der Teilkonzerne hinsichtlich ihrer Entfernung zu besonders schützenswerten
Umweltgebieten überprüft
9
. Der Standort Tuttlingen wurde aufgrund seiner Wirtschaftstätigkeiten als
Gießereibetrieb einer vertieften Analyse unterzogen. Im Zuge der Bewertung wurden sowohl potenzielle
Auswirkungen auf Wasser- als auch auf Luftqualität analysiert. Die Untersuchungen ergaben, dass der
Standort bereits umfassende Schutzmaßnahmen implementiert hat, um negative Umwelteinwirkungen
zu vermeiden. Bei Standorten, welche sich in der Nähe dieser Gebiete befanden, waren bereits in der
Vergangenheit ergänzende Schutzmaßnahmen implementiert worden. Lokale Gemeinschaften wurden
lediglich am Standort Munderfing in Form von Fokusinterviews konsultiert.
E3 – Wasser- und Meeresressourcen
Die Teilkonzerne führten eine datenbankgestützte Standortanalyse bezüglich möglicher Wasserrisiken
durch. Bei Standorten in Gebieten mit erhöhtem Wasserrisiko wurde deren Wassermanagement unter
Berücksichtigung der Tätigkeiten am Standort analysiert. Dabei handelte es sich um Standorte der
PIERER Mobility-Gruppe in Indien, den USA und auf den Philippinen. Beim Standort in den USA handelt
es sich um einen Bürostandort. Auf den Philippinen werden Assemblierungstätigkeiten durchgeführt.
Beide Tätigkeiten sind nicht wasserintensiv, weshalb Auswirkungen und Risiken als nicht wesentlich
bewertet wurden. Am Standort des strategischen Partners in Indien hat dieser ein umfassendes
Wassermanagement implementiert. In der Pankl-Gruppe wurden die Standorte in den USA und China
aufgrund ihrer Meeresnähe näher analysiert. In beiden Fällen ist der Wasserverbrauch gering und
beschränkt sich auf sanitäre Zwecke sowie den Einsatz von Kühl- und Schmiermittelemulsionen.
Wasserintensive Prozesse sind nicht vorhanden. Auch die Standorte Tuttlingen und Köflach wurden
aufgrund ihrer Nähe zu Fließgewässern einer detaillierten Überprüfung unterzogen. Es bestehen
umfangreiche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, um potenzielle
Umweltauswirkungen zu vermeiden. Aufgrund der geringen wasserbezogenen Relevanz und der
umgesetzten Vorsorgemaßnahmen wurden alle genannten Standorte als nicht wesentlich im Hinblick
auf Risiken eingestuft. Lokale Gemeinschaften wurden lediglich am Standort Munderfing in Form von
Fokusinterviews konsultiert. Es wurden keine wesentlichen IROs im Zusammenhang mit Wasser- und
Meeresressourcen identifiziert.
E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Die Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme der Kernbeteiligungen
basierte auf einer datengestützten Standortanalyse, welche auf mehreren Datenbanken
10
basierte und
die Identifikation von Standorten in der Nähe von besonders schützenswerten Umweltgebieten
bezweckte. Es wurde ein Standort (Varese, Italien) in der Nähe eines besonders schützenswerten
Gebiets identifiziert. Dieser hatte bereits ausreichende Schutzmaßnahmen gegen mögliche
Auswirkungen auf die schützenswerte Umwelt umgesetzt, sodass kurz-, mittel- und langfristig keine
negativen Einflüsse auf das Gebiet erwartet werden. Bei der Pankl-Gruppe konnten keine Standorte
identifiziert werden, die in unmittelbarer Nähe zu ökologisch besonders sensiblen Gebieten liegen.
Sämtliche Produktionsstandorte befinden sich in bereits erschlossenen Industrie- oder
Gewerbegebieten. Aufgrund der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten bestehen keine direkten
Auswirkungen auf Ökosysteme. Ergänzend berücksichtigten die Teilkonzerne Auswirkungen durch die
Gewinnung von Rohstoffen auf die biologische Vielfalt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Die
Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen wurde durch das Risikomanagement seitens der PIERER
Mobility-Gruppe auf Basis der Common International Classification of Ecosystem Services (CICES)
V.5.2
11
in Betracht gezogen. Es wurde eine Abhängigkeit von den Ökosystemdienstleistungen 3.1.1.1
und 6.1.1.1 festgestellt. Eine gravierende Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen, sowohl
kurzfristig als auch langfristig wird jedoch als unwahrscheinlich eingestuft und die Abhängigkeit somit
9
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention:
https://whc.unesco.org/en/interactive-map/;
10
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention:
https://whc.unesco.org/en/interactive-map/;
11
Verfügbar unter: hps://cices.eu/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-37
als nicht wesentlich bewertet. Weitere Risiken und Chancen wurden nicht betrachtet. Lokale
Gemeinschaften wurden durch die Kernbeteiligungen nicht konsultiert.
E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Zur Ermittlung wesentlicher IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
betrachteten die Teilkonzerne ihre verschiedenen Geschäftstätigkeiten und die Ressourcenzu- und -
abflüsse im Vorjahr. Für den Ressourcenzufluss wurden dabei die Herstellung der Fahrzeuge und
Zuflüsse zum Metallguss sowie die Zuflüsse des Rohmaterials als relevant identifiziert. Die Fahrzeuge
und die Komponenten sind auch hinsichtlich des Ressourcenabflusses und der Kreislaufwirtschaft
relevant. Im Geschäftsjahr 2024 beschafften die Teilkonzerne verschiedene Rohstoffe und Materialen,
darunter Stahl, Aluminium, Kunststoff, Titan und Gummi. Eine Analyse der eingesetzten Materialien
nach Gewicht findet sich im Abschnitt E5-4. Lokale Gemeinschaften wurden nicht konsultiert.
G1 – Unternehmensführung
Mit Ausnahme des Managements der Lieferantenbeziehungen in der PIERER Mobility-Gruppe
existieren in der Unternehmensführung der Teilkonzerne keine signifikanten, relevanten Unterschiede
zwischen den Gesellschaften, Standorten oder Geschäftstätigkeiten der jeweiligen Teilkonzerne. Auf
eine Unterscheidung nach Standort, Tätigkeit, Sektor oder Struktur der Transaktion zur Ermittlung der
wesentlichen IROs im Zusammenhang mit der Unternehmensführung wurde demnach verzichtet, da
die möglichen IROs in Bezug auf Governance der Teilkonzerne holistisch von der jeweiligen
Rechtsabteilung betrachtet und definiert werden. Bei der Analyse des Managements der
Lieferantenbeziehungen wurde auf PIERER Mobility-Ebene die wirtschaftliche Lage der jeweiligen
Gesellschaften in Betracht gezogen. IROs wurden spezifisch für die Gesellschaften im
Sanierungsverfahren identifiziert.
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens
abgedeckte Angabepflichten
Für die Sicherstellung einer umfassenden Berichterstattung wurde ein Mapping der ESRS-Datenpunkte
mit den wesentlichen IROs durchgeführt
12
. Datenpunkten, denen keine wesentlichen IROs zugeordnet
werden konnten, wurden hinsichtlich ihrer Relevanz für die Gruppe und für ihre Stakeholder analysiert
und gegebenenfalls ebenfalls berichtet. Eine Übersicht mit den in der vorliegenden nichtfinanziellen
Erklärung thematisierten Angabepflichten findet sich im Anhang zu dieser nichtfinanziellen Erklärung.
Des Weiteren beinhaltet die nichtfinanzielle Erklärung Informationen aufgrund weiterer EU-
Rechtsvorschriften. Die diesbezüglich erstellte Zusammenfassung ist ebenfalls im Anhang der
nichtfinanziellen Erklärung.
12
Dabei wurden die Anforderungen der ID 177 des EFRAG SR TEG Meetings (01.07.2024) bezüglich des Mappings von wesentlichen Themen mit Offenlegungspflichten
berücksichtigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-38
UMWELTINFORMATIONEN
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU)
2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan on
Sustainable Finance) ist die Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine
wesentliche Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund trat Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung
(Taxonomie-VO, Verordnung (EU) 2020/852) in Kraft, die als einheitliches und rechtsverbindliches
Klassifizierungssystem festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig
gelten. Ergänzend dazu hat die Europäische Kommission verschiedene delegierte Verordnungen
erlassen, insbesondere den „Disclosures Delegated Act“ (EU) 2021/2178, den „Environmental
Delegated Act“ (EU) 2023/2486 (Umweltziele 3 bis 6) und den „Climate Delegated Act“ (EU) 2021/2139
iVm (EU) 2023/2485 (Umweltziele 1 bis 2). Die EU-Taxonomie enthält folgende sechs Umweltziele:
1. Klimaschutz;
2. Anpassung an den Klimawandel;
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Bei der Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten wird zwischen Taxonomiefähigkeit und
Taxonomiekonformität unterschieden. Eine Wirtschaftstätigkeit ist taxonomiefähig, wenn sie im Katalog
der Taxonomie-VO erfasst wird und somit potenziell zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele
beitragen kann. Für die Taxonomiekonformität ist die kumulative Prüfung und Erfüllung der drei
folgenden Bedingungen nachzuweisen:
• Die Wirtschaftstätigkeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs
Umweltziele.
• Sie führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der anderen (eines oder mehrerer)
Umweltziele – „Do No Significant Harm“ (DNSH).
• Die Mindeststandards hinsichtlich sozialer Kriterien und Kriterien im Bereich Governance werden
eingehalten – Mindestschutz.
Über die Ergebnisse der Klassifizierung ist unternehmensspezifisch jährlich zu berichten. Dabei sind
definierte Kennzahlen in Bezug auf Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx)
auszuweisen. Da die Vorgaben zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten für die jeweiligen Umweltziele der
Taxonomie-VO sukzessive veröffentlicht wurden, galten in den vorangegangenen Geschäftsjahren
Berichtserleichterungen. Für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt erstmals die Berichterstattung über die
Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität für alle sechs Umweltziele vollumfänglich.
BERICHTERSTATTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
Aufgrund von Art. 8 Z. 1 der VO iVm § 243b bzw. § 267a UGB ist die Pierer Industrie AG dazu verpflich-
tet, die Regulatorik der Taxonomie-VO anzuwenden. Gemäß § 245a Abs. 1 UGB wurde der Konzern-
abschluss der Pierer Industrie AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 nach den IFRS aufgestellt.
Die zur Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge basieren auf den
mittels Vollkonsolidierung berichteten Zahlen. Demzufolge sind Unternehmen, welche nach der Equity-
Methode bilanziert wurden, nicht berücksichtigt. Der Konsolidierungskreis entspricht jenem der Finanz-
berichterstattung (für weitere Informationen siehe Kapitel II. „Konsolidierungskreis“ und XII. „Konzern-
unternehmen (Beteiligungsspiegel)“ des Konzernanhangs). Mit 29. November 2024 wurde die PIERER
Mobility AG endkonsolidiert. Als aufgegebener Geschäftsbereich wurde sie bei der Berechnung der Um-
satz- und OpEx-Kennzahlen der Pierer Industrie-Gruppe nicht berücksichtigt. Die beiden Kennzahlen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-39
des Vorjahres wurden diesbezüglich ebenfalls angepasst, um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewähr-
leisten. Da die Zugänge im Anlagenspiegel sowohl fortgeführte als auch aufgegebene Geschäftsberei-
che umfassen, wurde die PIERER Mobility AG in die Berechnung der CapEx-Kennzahl einbezogen. Bei
den Umsatz- und OpEx-Kennzahlen betreffen folgende Wirtschaftstätigkeiten den aufgegebenen Ge-
schäftsbereich: CCM 3.3., CCM 6.4. (teilweise), CCM 6.5. (teilweise) und CCM 6.6. (teilweise). In den
jeweiligen Abschnitten sind diese Wirtschaftstätigkeiten zwar weiterhin beschrieben, in den Meldebögen
weisen die jeweiligen Zeilen Nullwerte auf.
Der Prozess zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Taxonomie-VO basiert auf der bereits im Ge-
schäftsjahr 2023 angewendeten Bewertungsmethodik. Sie beinhaltet Kriterien für die eindeutige Zuord-
nung der eigenen Wirtschaftsaktivitäten zu den in der Taxonomie-VO gelisteten Wirtschaftstätigkeiten.
Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde die Methodik des Vorjahres für das Geschäftsjahr
2024 fortgeführt. Basierend auf der Bekanntmachung C/2025/1373 der Europäischen Kommission
wurde für das Geschäftsjahr 2024 jedoch eine Anpassung der Methodik hinsichtlich der Wirtschaftstä-
tigkeit CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ vorgenommen. Durch diese
Anpassung wird bei der Prüfung der Taxonomiefähigkeit nicht nur die Umweltrelevanz der Komponen-
ten, sondern auch deren ausschließliche Verwendung in emissionsfreien Fahrzeugen berücksichtigt.
Zweiteres wurde im Vorjahr bei den Konformitätsbedingungen überprüft, weshalb diese Anpassung die
Höhe der taxonomiefähigen Umsätze sowie Investitions- und Betriebsausgaben deutlich beeinflusst.
Die Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen des Vorjahres wurden daher auch diesbezüglich neu be-
rechnet und rückwirkend angepasst, um eine Vorjahresvergleichbarkeit zu gewährleisten.
Für das Geschäftsjahr 2024 wurden erstmals sämtliche Umweltziele auf Taxonomiekonformität über-
prüft. Aufgrund von Investitionen, beispielsweise in den Bereichen Abfallwirtschaft und Gebäudeener-
gieeffizienz, wurden zudem neue, nicht umsatzbezogene Wirtschaftstätigkeiten identifiziert (zum Bei-
spiel CE 2.7. „Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“, CCM 7.5. „Installation,
Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieef-
fizienz von Gebäuden“). Darüber hinaus konnten die unter den Betriebsausgaben ausgewiesenen
Diensträder (nach vollständiger Erbringung der Konformitätsnachweise) erstmals als taxonomiekonform
ausgewiesen werden. Sie fallen unter die Wirtschaftstätigkeit CCM 6.4. „Betrieb von Vorrichtungen zur
persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik“.
Die Bearbeitung der Anforderungen aus der Taxonomie-VO erfolgte primär durch den Bereich ESG-
Management in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Controlling, Accounting und Investor Relations.
Bedarfsbezogen wurden weitere Bereiche involviert (zum Beispiel das Immobilienmanagement, das
Qualitätsmanagement und die Rechtsabteilung). Die Feststellung der Taxonomiefähigkeit und
-konformität erfolgte in folgenden Prozessschritten:
1. Abgrenzung der einzubeziehenden Unternehmen
1. Analyse umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
2. Analyse nicht umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
3. Zuordnung der Aktivitäten zu den Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomiefähigkeit)
4. Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag
5. Nachweiserbringung des DNSH-Kriteriums
6. Einhaltung der sozialen Mindestschutzkriterien
7. Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen
8. Konsolidierung
9. Berichterstattung inklusive Meldebögen
Regulatorische Entwicklungen und Klarstellungen zur Auslegung seitens der EU können in Zukunft zu
Anpassungsbedarf und entsprechenden Erläuterungen bei der Berichterstattung gemäß Taxonomie-VO
führen. Bei etwaigen Änderungen in der Bewertungsmethodik werden im Sinne der Vergleichbarkeit
auch die Vergleichszahlen der Vorperiode neu berechnet.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-40
WIRTSCHAFTSAKTIVITÄTEN
Die Analyse der Wirtschaftsaktivitäten unterteilte sich in die Betrachtung der umsatzbezogenen und der
nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten, wobei fortgeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche
der Pierer Industrie-Gruppe berücksichtigt wurden.
• Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten generieren einen Umsatz für das Unternehmen, und
umfassen das gesamte Produktportfolio sowie die damit verbundenen Investitionen und Kosten.
• Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich auf Investitionen und Kosten, die
nicht mit dem Geschäftsmodell und den Umsätzen in Verbindung stehen, jedoch im Rahmen der
unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.
Im Falle der Pierer Industrie-Gruppe wurden folgende Wirtschaftsaktivitäten analysiert:
Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Das Geschäft der Gruppe umfasst die Entwicklung, Herstellung/Assemblierung und den Vertrieb von
zwei- und vierrädrigen Kraftfahrzeugen. Alle Aktivitäten, die damit in direkter Verbindung stehen, wurden
dem Umweltziel „Klimaschutz“ und in weiterer Folge der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von
CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ zugeordnet. Damit erfolgte die Klassifizierung der zwei- und
vierrädrigen Kraftfahrzeuge als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit. Ausgenommen von der
Zuordnung zu der Wirtschaftstätigkeit sind Fahrzeuge, die durch Partner der Gruppe assembliert oder
extern bezogen werden und als Handelsware identifiziert wurden. Die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3.
„Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ wird ausschließlich dem im Geschäftsjahr 2024
aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet.
Ein weiterer Geschäftsbereich umfasst die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Komponenten
für Kraftfahrzeuge. Ausschließlich Komponenten, welche zu einer Verbesserung der Umweltleistung
führen sowie Teil von emissionsfreien Fahrzeugen sind, wurden dem Umweltziel „Klimaschutz“ und der
Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ zugeordnet
und als taxonomiefähig klassifiziert. Alle weiteren Automobil- und Mobilitätskomponenten wurden als
nicht taxonomiefähig ausgewiesen. Darüber hinaus entwickelt, produziert und vertreibt die Gruppe
Antriebssysteme und Komponenten für die Luftfahrtindustrie. Die entsprechenden Aktivitäten wurden
dem Umweltziel „Klimaschutz“ und in weiterer Folge der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.21. „Herstellung von
Luftfahrzeugen“ zugeordnet und als taxonomiefähig klassifiziert.
Produkte, welche nicht direkt einer Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten, wurden als nicht
taxonomiefähig klassifiziert. Darunter fiel beispielsweise der Verkauf von Produkten, die extern bezogen
und als Handelsware klassifiziert werden (z.B. Fahrräder, PG&A-Artikel). Darüber hinaus umfasst die
Geschäftstätigkeit Leistungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie digitale
Transformation, die größtenteils für interne Zwecke in Anspruch genommen werden. Leistungen an
Dritte in diesen Bereichen konnten keiner Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden und wurden demnach
als nicht taxonomiefähig ausgewiesen.
Für das Geschäftsjahr 2024 wurden somit folgende wesentliche umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
für die fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche der Pierer Industrie-Gruppe in Verbindung
mit der Taxonomie-VO analysiert:
CODE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT
BESCHREIBUNG
CCM
1)
3.3.
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
Assemblierung und Verkauf von
Kraftfahrzeugen
CCM 3.18.
Herstellung von Automobil- und
Mobilitätskomponenten
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von
Komponenten für Kraftfahrzeuge
CCM 3.21.
Herstellung von Luftfahrzeugen
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von
Antriebssystemen und Komponenten für
Luftfahrzeuge und Triebwerke
1)
CCM: Climate change mitigation (Klimaschutz)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-41
Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Die Analyse der nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten basiert im ersten Schritt auf Gesprächen
mit den Fachabteilungen. Im Rahmen der weiteren Analyse wurde die eindeutige Zuordenbarkeit der
Kosten zur jeweiligen Wirtschaftsaktivität geprüft, um eine Doppelzählung in der Berechnung
auszuschließen.
Für das Geschäftsjahr 2024 wurden folgende wesentliche nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
für die fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche der Pierer Industrie-Gruppe in Verbindung
mit der Taxonomie-VO analysiert:
CODE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEIT
BESCHREIBUNG
CE
1)
2.7.
2)
Sortierung und stoffliche Verwertung nicht
gefährlicher Abfälle
Karopackmaschine
CCM 6.4.
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen
Mobilität, Radverkehrslogistik
Diensträder (Fahrrad-Leasing)
CCM 6.5.
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwa-
gen und leichten Nutzfahrzeugen
Dienstfahrzeuge (Pkw)
CCM 6.6.
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Lastkraftwagen (Lkw)
CCM 6.13.
2)
Infrastruktur für persönliche Mobilität,
Radverkehrslogistik
Fahrradständer, Ladestationen für Pool-
Elektrofahrräder
CCM 7.3.
2)
Installation, Wartung und Reparatur von
energieeffizienten Geräten
Umrüstung auf LED-Beleuchtung
CCM 7.4.
Installation, Wartung und Reparatur von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
(und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
E-Ladeinfrastruktur für Dienstfahrzeuge
CCM 7.5.
2)
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten
für die Messung, Regelung und Steuerung der
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Smart Meter, Energiemanagement, Computer-
Aided Facility Management (CAFM)
CCM 7.6.
Installation, Wartung und Reparatur von
Technologien für erneuerbare Energien
Photovoltaikanlagen, Energiering zur
Erhöhung der Eigenquote aus der
Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen
CCM 7.7.
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Kauf, Miete und Leasing von Gebäuden
1)
CE: Transition to a circular economy (Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft)
2)
Im Berichtsjahr 2024 als neue Wirtschaftstätigkeiten identifiziert.
Im Vorjahr wurde das CAFM dem Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“
(Wirtschaftstätigkeit CE 4.1. „Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen“) zugewiesen.
Aufgrund einer Neubewertung (für weitere Informationen siehe Abschnitt E1-3) erfolgte die Zuordnung
des CAFM im Geschäftsjahr 2024 zum Umweltziel „Klimaschutz“ (Wirtschaftstätigkeit
CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung
der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“).
KONFORMITÄTSBEDINGUNGEN
Wesentlicher Beitrag
Um die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
„Klimaschutz“ zu prüfen, erfolgte für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien“ eine Klassifizierung der Kraftfahrzeuge nach den Antriebstechnologien
Verbrennungsmotor und batterieelektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Fahrzeuge im Motorradsegment
(Fahrzeuge der Klasse L) leisten ausschließlich mit einer CO
2
-Abgasemission von 0 g CO
2
e/km einen
wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels. Personenkraftfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse
M1) dürfen bis 31. Dezember 2025 höchstens eine CO
2
-Emission von 50 g CO
2
/km ausstoßen, um die
Anforderungen zu erfüllen. Anhand dieser Bewertungskriterien trifft es ausschließlich auf die
batterieelektrisch betriebenen Motorräder der Pierer Industrie-Gruppe zu.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-42
Da für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“
bereits bei der Bestimmung der Taxonomiefähigkeit überprüft wurde, ob es sich bei den Zielfahrzeugen
um emissionsfreie Fahrzeuge handelt, erfüllen die der Wirtschaftstätigkeit zugeordneten Komponenten
die technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“. Für
die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.21. „Herstellung von Luftfahrzeugen“ wurden die Zielfahrzeuge auf
Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
„Klimaschutz“ überprüft, wobei festgestellt wurde, dass diese die Kriterien nicht erfüllen.
Die nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten für das Umweltziel „Klimaschutz“ erfüllen die jeweili-
gen technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel. Ausnahmen stel-
len die Dienstfahrzeuge und Lastkraftwagen des Fuhrparks (Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5. „Beförde-
rung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ und CCM 6.6. „Güterbeförde-
rung im Straßenverkehr“) sowie die gesamten Aktivitäten aus der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.7. „Erwerb
von und Eigentum an Gebäuden“ dar. Ein taxonomiekonformer Anteil konnte für diese drei Wirtschaftstä-
tigkeiten nicht ausgewiesen werden, da entweder die entsprechenden Nachweise fehlten oder die
Anforderungen an einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel nicht erfüllt werden konnten.
Die Karopackmaschine schreddert Kartonagenabfälle und bereitet diese zur Wiederverwendung als
Füllmaterial für den Versand auf. Dadurch können die bisher verwendeten, zugekauften Füllmaterialien
zu einem Großteil ersetzt werden (siehe Abschnitt E5-2). Die Maschine wurde der Wirtschaftstätigkeit
CE 2.7. „Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“ zugeordnet und erfüllt die
Anforderungen für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“.
Gemäß der Bekanntmachung C/2023/267 der Europäischen Kommission können Anforderungen aus
den technischen Bewertungskriterien entfallen bzw. als erfüllt betrachtet werden, wenn die
Wirtschaftstätigkeit nicht in den Anwendungsbereich der formulierten Anforderungen fällt. Nach
eingehender Prüfung der Karopackmaschine (zum Beispiel Analyse der Tätigkeit und Kapazität) wurde
festgestellt, dass die Maschine nicht in den Anwendungsbereich der Schlussfolgerungen zu den besten
verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallbehandlung (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147) fällt.
Nichtsdestotrotz wurde anhand des innerbetrieblichen Abfallwirtschaftskonzepts und -managements
eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung nachgewiesen.
Do No Significant Harm (DNSH)
Das DNSH-Kriterium wurde für alle Wirtschaftstätigkeiten, welche die technischen Bewertungskriterien
für einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel erfüllten, geprüft.
Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“
haben die Teilkonzerne für die Standorte der Gruppe Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen
durchgeführt. Im Zuge der Analysen wurden die Klimaauswirkungen auf die für die Wirtschaftstätigkeiten
relevanten Standorte untersucht. Zunächst wurden die physischen Klimaauswirkungen hinsichtlich ihres
potenziellen Einflusses auf die Wirtschaftstätigkeiten überprüft und anschließend mittels
Klimaprojektionen aktuelle und zukünftige Klimarisiken an den ausgewählten Standorten identifiziert.
Abschließend wurden Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeiten und Abhilfemaßnahmen zugeordnet.
Für weitere Informationen wird auf den Abschnitt IRO-1 verwiesen. Um eine Beeinträchtigung der
weiteren Umweltziele ausschließen zu können, wurden die entsprechenden Anforderungen analysiert
und bei Bedarf Informationen und Nachweise erbracht. Sind keine Nachweise erforderlich oder fällt die
Wirtschaftstätigkeit nicht in den Anwendungsbereich der formulierten Anforderungen des DNSH-
Kriteriums, ist die Anforderung als erfüllt zu betrachten.
Die Prüfung des DNSH-Kriteriums ergab, dass die Aktivitäten aus den folgenden Wirtschaftstätigkeiten
die Anforderungen der Taxonomie-VO erfüllten und kein weiteres Umweltziel erheblich negativ
beeinflusst wurde:
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-43
• CE 2.7. „Sortierung und stoffliche Verwertung nicht gefährlicher Abfälle“13
• CCM 6.4. „Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik“
• CCM 6.13. „Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik“
14
• CCM 7.3. „Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten“
• CCM 7.4. „Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in
Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)“
• CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und
Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“
• CCM 7.6. „Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“
Die Gruppe konnte die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung des DNSH-Kriteriums für die
Wirtschaftstätigkeiten CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ und
CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ nicht vollständig erbringen. Daher
wurde für diese Wirtschaftstätigkeiten keine Taxonomiekonformität erreicht.
Mindestschutz
Abschließend ist sicherzustellen, dass Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für
multinationale Unternehmen, den UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-
Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta stehen. Dies wird durch den
jeweiligen Code of Conduct der Teilkonzerne gewährleistet, welcher die Rahmenbedingungen für ihr
wirtschaftliches Handeln regelt und die Grundlage jeglicher Zusammenarbeit innerhalb und mit externen
Partnern der Gruppe bildet.
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht setzt sich die Gruppe zudem mit relevanten Risiken
auseinander, wie zum Beispiel in Bezug auf die Menschenrechte (einschließlich Kinder- und
Zwangsarbeit, Arbeits- und Verbraucherrechte), auf Bestechung, Bestechungsaufforderung und
Erpressung, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb. Diese Bemühungen erstrecken sich über alle
Unternehmensstandorte und die Lieferketten, um potenzielle Auswirkungen auf diese Bereiche zu
identifizieren und zu adressieren. Weitere Informationen zur Sorgfaltspflicht der Gruppe sind im
Abschnitt GOV-4 verfügbar.
BERECHNUNG DER KENNZAHLEN
In die Berechnung der Kennzahlen gemäß Taxonomie-VO wurden alle vollkonsolidierten Gesellschaften
einbezogen. Doppelzählungen wurden vermieden, da die Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit
entweder direkt oder auf Basis einer geeigneten Aufschlüsselung erfolgte. Die ausgewiesenen Werte
für das Geschäftsjahr 2023 entsprechen den rückwirkend angepassten Ergebnissen, die auf Basis der
geänderten Bewertungsmethodik für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. „Herstellung von Automobil-
und Mobilitätskomponenten“ neu berechnet wurden. Da die PIERER Mobility AG als aufgegebener
Geschäftsbereich nicht in den Umsatz- und OpEx-Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2024
berücksichtigt wurde, wurden die Vorjahreswerte beider Kennzahlen zur besseren Vergleichbarkeit
diesbezüglich ebenfalls angepasst. Die Zugänge im Anlagenspiegel umfassen sowohl fortgeführte als
auch aufgegebene Geschäftsbereiche, weshalb diese Anpassung nicht die CapEx-Kennzahl betrifft. Bei
den Umsatz- und OpEx-Kennzahlen betreffen folgende Wirtschaftstätigkeiten den aufgegebenen
Geschäftsbereich: CCM 3.3., CCM 6.4. (teilweise), CCM 6.5. (teilweise) und CCM 6.6. (teilweise). In
den jeweiligen Abschnitten sind diese Wirtschaftstätigkeiten zwar weiterhin beschrieben, in den
Meldebögen weisen die jeweiligen Zeilen Nullwerte auf.
13
Verweis auf Bekanntmachung C/2023/267 der Europäischen Kommission: Anforderungen des DNSH-Kriteriums für das Umweltziel „Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung“ werden als erfüllt betrachtet, da die Aktivität nicht in den Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1147 fällt und es
sich bei der Maschine um keine Kunststoffrecyclinganlage handelt.
14
Verweis auf Bekanntmachung C/2023/267 der Europäischen Kommission: Anforderungen des DNSH-Kriteriums für die Umweltziele „Übergang zu einer
Kreislaufwirtschaft“ und „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ werden als erfüllt betrachtet, da bei den Aktivitäten keine wesentlichen Bau- und
Abbruchabfälle sowie Lärm-, Staub-, oder Schadstoffemissionen entstehen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-44
Umsatz-Kennzahl
Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw.
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen des
Geschäftsjahres. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dieser Position
ausgewiesenen Beträge stellen die Basis für die Umsatzerlöse (Nenner) dar.
Die Gesamtumsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 aus fortgeführten sowie aufgegebenen Geschäfts-
bereichen (bis 29. November 2024) der Pierer Industrie-Gruppe betragen € 2.677,09 Mio. (2023: €
937,4 Mio.). Die darin enthaltenen Umsatzerlöse aus den fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von
€ 886,7 Mio. (2023: € 937,4 Mio.) (siehe Kapitel 3.1 „Konzernkennzahlen“ im Konzernlagebericht 2024)
bilden gemäß Taxonomie-VO den Nenner der Umsatz-Kennzahl der Gruppe. Durch eine Detailanalyse
der Umsatzerlöse erfolgte die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeiten. Die jeweils zugeordneten Anteile bilden den Zähler der Umsatzerlöse der
taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2024. Zur besseren Verständlichkeit der
Wirtschaftstätigkeiten der gesamten Pierer Industrie-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 beinhalten die
nachfolgenden qualitativen Erläuterungen die fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche. Bei
der Berechnung der Umsatz-Kennzahl wurden jedoch lediglich die fortgeführten Geschäftsbereiche
berücksichtigt.
Zwei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge wurden unabhängig von ihrer Antriebstechnologie der
Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ zugeordnet und als
taxonomiefähig ausgewiesen. Fahrzeuge, die durch Partner der Gruppe assembliert oder extern
bezogen werden, wurden von der Zuordnung ausgeschlossen. Die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3.
„Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ betrifft vollständig den aufgegebenen
Geschäftsbereich. Umsatzerlöse aus der Herstellung von Komponenten, die zu einer Verbesserung der
Umweltleistung emissionsfreier Fahrzeuge führen, wurden der Wirtschaftstätigkeit
CCM „3.18. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ zugeordnet und als
taxonomiefähig klassifiziert. Die angepasste Bewertungsmethodik hinsichtlich der Wirtschaftstätigkeit
CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ beeinflusst die Höhe der
taxonomiefähigen Umsatzerlöse deutlich. Alle Umsätze aus der Herstellung von
Luftfahrzeugkomponenten wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.21. „Herstellung von Luftfahrzeugen“
zugeordnet und als taxonomiefähig ausgewiesen. In der Berechnung des taxonomiefähigen Umsatzes
nicht berücksichtigt wurden alle weiteren Wirtschaftsaktivitäten, welche keiner in der Taxonomie-VO
aufgeführten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten und daher als nicht taxonomiefähig
bewertet wurden. Eine Taxonomiekonformität für die Wirtschaftstätigkeiten CCM 3.3. „Herstellung von
CO
2
-armen Verkehrstechnologien", CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und
Mobilitätskomponenten“ und CCM 3.21. „Herstellung von Luftfahrzeugen“ konnte in weiterer Folge nicht
festgestellt werden, da die Konformitätsbedingungen nicht vollumfänglich erfüllt wurden.
Im Geschäftsjahr 2024 gab es bei den fortgeführten Geschäftsbereichen der Pierer Industrie-Gruppe im
Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzrückgang von rund 5 %. Der Anteil der taxonomiefähigen Umsätze
am Gesamtumsatz der fortgeführten Geschäftsbereiche der Gruppe stieg im Vergleich zum Vorjahr an
(2024: 8,42 %, 2023: 4,31 %
15
).
15
Angepasster Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2023; Vergleichswert 2023 vor der Anpassung der Methodik für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. und inklusive des
im Geschäftsjahr 2024 aufgegebenen Geschäftsbereiches: 69,61 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-45
CapEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme CapEx gibt den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx)
an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem
Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Investitionsausgaben (Nenner) die Zugänge an
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen
und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Außerdem enthält der Nenner auch Zugänge zu
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen
resultieren (Anwendung von IFRS [IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16] oder nationalen Rechnungsle-
gungsmethoden, falls IFRS nicht angewendet werden). Zugänge zum Goodwill sind nicht in die
Berechnung miteinzubeziehen.
INVESTITIONSAUSGABEN (m€)
2023
1)
2024
2)
IAS 16 Sachanlagen
154,2
245,2
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
177,1
200,2
IFRS 16 Leasingverhältniss
45,1
68,1
Gesamt
376,4
513,5
1)
Die Werte für „IAS 16 Sachanlagen“ und „IFRS 16 Leasingverhältnisse“ des Geschäftsjahres 2023 wurden im
Berichtsjahr 2024 aufgrund einer korrigierten Zuordnung in der Tabelle angepasst. Die Anpassungen führten zu
keiner Änderung der Gesamtsumme der Investitionsausgaben im Geschäftsjahr 2023.
2)
Für die Berechnung der Investitionsausgaben für den aufgegebenen Geschäftsbereich (per 29. November 2025)
wurden die Werte per 31. Dezember aus Vereinfachungsgründen auf 11 Monate aliquotiert.
Da die Zugänge im Anlagenspiegel auch den aufgegebenen Geschäftsbereich berücksichtigen, werden
in der CapEx-Kennzahl sowohl fortgeführte als auch aufgegebene Geschäftsbereiche inkludiert. Den
Nenner der CapEx-Kennzahl der Pierer Industrie-Gruppe bilden für das Geschäftsjahr 2024 somit die
Zugänge zu den materiellen und immateriellen Vermögenswerten sowie die Zugänge aus aktivierten
Nutzungsrechten an den vorher genannten Vermögenswerten in Höhe von € 513,5 Mio. (2023: € 376,4
Mio.) (siehe Zugänge, Konsolidierungskreisänderungen und Umbuchungen in den Anhangsangaben
23. „Immaterielle Vermögenswerte“ und 24. „Sachanlagen“
16
). Darin enthalten sind Zugänge aus
Unternehmenszusammenschlüssen, welche im Geschäftsjahr 2024 € 193,9 Mio. betrugen (2023: € 0,1
Mio.) (für Details zu den Entwicklungen im Konsolidierungskreis siehe Anhangsangabe
9. „Veränderungen im Konsolidierungskreis“). Nicht enthalten sind Zugänge aus Anzahlungen an
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von € 103,5 Mio. (2023: € 65,3 Mio.)
Diesbezügliche Umbuchungen aus dem Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten in
Höhe von € 59,0 Mio. (2023: € 32,9 Mio.) bzw. € 10,5 Mio. (2023: € 3,7 Mio.) wurden hingegen bei der
Berechnung berücksichtigt.
Zur Berechnung des Zählers wurde eine Detailanalyse der Investitionsausgaben des Nenners
durchgeführt, wobei im ersten Schritt die Bestimmung der Taxonomiefähigkeit durch die Zuordnung der
Investitionsausgaben zu den Wirtschaftstätigkeiten erfolgte. Im zweiten Schritt wurden die
taxonomiefähigen Investitionsausgaben auf Taxonomiekonformität überprüft. Dabei finden sich im
Zähler Investitionsausgaben für Wirtschaftsaktivitäten, welche entweder mit einer taxonomiefähigen
bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit verbunden sind oder einen Erwerb von Produkten und
Leistungen aus einer taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit darstellen.
Investitionen, die keiner Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten (zum Beispiel unbebaute
Grundstücke und Krabbelstube), wurden als nicht taxonomiefähig ausgewiesen.
16
Die Beträge aus den Umbuchungen und Konsolidierungskreisänderungen, die in den Anhangsangaben 23. „Immaterielle Vermögenswerte“ und 24. „Sachanlagen“
ausgewiesen sind, lassen sich nicht direkt auf den Nenner der CapEx-Kennzahl überleiten. Beispielsweise wurden im Sinne der Taxonomie-Verordnung als zur
Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aus den Umbuchungen sowie Abgänge aus den Konsolidierungskreisänderungen nicht im Nenner der CapEx-
Kennzahl berücksichtigt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-46
Investitionen verbunden mit den Wirtschaftstätigkeiten CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien“, CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ und
CCM 3.21. „Herstellung von Luftfahrzeugen“ umfassen alle Tätigkeiten, die in Verbindung mit der
jeweiligen umsatzgenerierenden Aktivität stehen. Hierzu zählen beispielsweise Produktionsanlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung, aktivierte Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeuge.
Als nicht taxonomiefähig wurden alle weiteren Investitionen klassifiziert, welche direkt einer nicht
taxonomiefähigen umsatzbezogenen Aktivität zugeordnet wurden. Investitionen verbunden mit
Fahrrädern wurden wie im Vorjahr als taxonomiefähig identifiziert, da bei eigener Produktion die
Ausweisung als taxonomiefähiger Umsatz möglich wäre. Aufgrund der unvollständigen Erfüllung der
Konformitätsbedingungen konnten für die Investitionsausgaben verbunden mit den
Wirtschaftstätigkeiten CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“,
CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten“ und CCM 3.21. „Herstellung von
Luftfahrzeugen“ keine taxonomiekonformen Anteile ausgewiesen werden.
Ebenso konnte für die Investitionen in den Bereichen Beförderung mit Kraftfahrzeugen
(Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5. „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen“ sowie CCM 6.6. „Güterbeförderung im Straßenverkehr“) und CCM 7.7. „Erwerb von
und Eigentum an Gebäuden“ keine Taxonomiekonformität ausgewiesen werden, da die
Konformitätsbedingungen nicht vollumfänglich erfüllt wurden.
Alle Aktivitäten aus den folgenden Wirtschaftstätigkeiten leisten einen wesentlichen Beitrag zum
Umweltziel „Klimaschutz“ und wurden nach erfolgreicher Prüfung der Konformitätsbedingungen als
taxonomiekonform ausgewiesen:
• Investitionsausgaben für Photovoltaikanlagen und in Verbindung mit der Errichtung eines
konzerneigenen Energierings zur Erhöhung der Eigenquote aus der Stromerzeugung durch
Photovoltaikanlagen wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.6. „Installation, Wartung und
Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“ zugerechnet.
• Für Investitionen in Systeme zur effizienteren Energienutzung in Gebäuden erfolgte die Zuteilung
zur Wirtschaftstätigkeit CCM 7.5. „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die
Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“.
• Die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und die direkt damit verbundenen Kosten
(z.B. Grabungsarbeiten) wurden der Wirtschaftstätigkeit CCM 7.4. „Installation, Wartung und
Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden
gehörenden Parkplätzen)“ zugeordnet.
• Investitionen für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung wurden der Wirtschaftstätigkeit
CCM 7.3. „Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten“ zugerechnet.
• Kosten für die Bereitstellung neuer Fahrradständer sowie die Umrüstung der Ladestationen für
Pool-Elektrofahrräder zur Förderung einer umweltfreundlichen Mitarbeitermobilität wurden der
Wirtschaftstätigkeit CCM 6.13. „Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik“
zugeteilt.
Die Karopackmaschine, welche der Wirtschaftstätigkeit CE 2.7.„Sortierung und stoffliche Verwertung
nicht gefährlicher Abfälle“ zugeordnet wurde, stellt einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel
„Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ dar. Investitionsausgaben für die Karopackmaschine wurden als
taxonomiekonform ausgewiesen, da die Konformitätsbedingungen erfüllt wurden.
Der Vergleich der Geschäftsjahre 2023 und 2024 zeigt eine Steigerung der Investitionen des Nenners
gemäß Taxonomie-VO, die vor allem auf Zugänge aus Konsolidierungskreisänderungen zurückzuführen
ist. Bei Betrachtung der Anteile der taxonomiefähigen Investitionsausgaben an den
Investitionsausgaben des Nenners ist im Vergleich zum Vorjahr sowohl der Anteil des nicht
taxonomiekonformen CapEx (2024: 87,83 %, 2023: 76,98 %
17
) als auch der Anteil des
taxonomiekonformen CapEx (2024: 0,82 %, 2023: 0,24 %) gestiegen.
17
Angepasster Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2023; Vergleichswert 2023 vor der Anpassung der Methodik für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18.: 84,02 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-47
OpEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme OpEx gibt den Anteil der Betriebsausgaben (OpEx) im
Sinne der Taxonomie-VO an, der entweder mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw.
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Betriebsausgaben (Nenner) die direkten, nicht aktivierten
Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhält-
nisse (Short-Term-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Ausgaben für die
laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder Dritte, die notwendig sind, um
die fortlaufende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten (zum Beispiel Kosten
für Reinigung).
BETRIEBSAUSGABEN (m€)
2023
1)
2024
2)
Forschung und Entwicklung (nicht aktivierte Kosten)
1,0
0,9
Kurzfristiges Leasing
28,2
34,0
Wartung und Reparatur
61,2
58,2
Sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der
täglichen Wartung von Vermögenswerten des
Sachanlagevermögens
4,4
4,9
Gesamt fortgeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche
94,8
98,0
Davon fortgeführte Geschäftsbereiche
45,1
47,7
Davon aufgegebener Geschäftsbereich
49,7
50,3
1)
Beträge wurden derart gerundet, dass die Gesamtsumme der Summen der Zeilen entspricht.
2)
Für die Berechnung der Betriebsausgaben für den aufgegebenen Geschäftsbereich (per 29. November 2025)
wurden die Werte per 31. Dezember aus Vereinfachungsgründen auf 11 Monate aliquotiert.
Für die Berechnung des Nenners der OpEx-Kennzahl der Gruppe wurden nicht aktivierte Kosten für
Forschung und Entwicklung, Betriebsausgaben für kurzfristige Miete und kurzfristiges Leasing,
Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie sämtliche Kosten der Reinigung als andere direkte
Ausgaben in Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des
Sachanlagevermögens einbezogen. Die gesamten Betriebsausgaben des Geschäftsjahres 2024 aus
fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen der Pierer Industrie-Gruppe belaufen sich auf
€ 98,0 Mio. (2023: € 94,8 Mio.). Die darin enthaltenen Betriebsausgaben aus den fortgeführten
Geschäftsbereichen in Höhe von € 47,7 Mio. (2023: € 45,1 Mio.) bilden gemäß Taxonomie-VO den
Nenner der OpEx-Kennzahl der Gruppe.
Zur besseren Verständlichkeit der Wirtschaftstätigkeiten der gesamten Pierer Industrie-Gruppe im
Geschäftsjahr 2024 beinhalten die nachfolgenden qualitativen Erläuterungen die fortgeführten und
aufgegebenen Geschäftsbereiche. Bei der Berechnung der OpEx-Kennzahl wurden jedoch lediglich die
fortgeführten Geschäftsbereiche berücksichtigt.
Der Zähler ergab sich aus der Analyse der Ausgaben der für den Nenner genannten Konten und deren
Zuordnung zu den Wirtschaftstätigkeiten, wodurch zuerst die Taxonomiefähigkeit bestimmt wurde. Die
taxonomiefähigen Betriebsausgaben wurden danach auf Taxonomiekonformität überprüft. Dabei wurde
die gleiche Bewertungsmethodik und -logik wie bei den Investitionsausgaben angewandt. Eine
Ausnahme stellen lediglich die Betriebsausgaben verbunden mit der Herstellung von Komponenten mit
Umweltrelevanz für emissionsfreie Fahrzeuge dar. Da es sich bei den Investitionen, die in Verbindung
mit der umsatzbezogenen Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. „Herstellung von Automobil- und
Mobilitätskomponenten“ als taxonomiefähig ausgewiesen werden, vorrangig um Forschungs- und
Entwicklungskosten für ein neues Projekt handelt, finden sich hierzu noch keine entsprechenden
Betriebsausgaben im OpEx wieder. Es wird erwartet, dass in Zukunft durch dieses Projekt ergänzende
Umsätze generiert werden können und somit auch entsprechende Betriebsausgaben anfallen werden.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-48
Kosten, welche die fortlaufende Funktionsfähigkeit des Unternehmens gewährleisten, wurden den
umsatzbezogenen Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet (CCM 3.3. „Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien“ betrifft vollständig den aufgegebenen Geschäftsbereich und
CCM 3.21. „Herstellung von Luftfahrzeugen“). Weiters wurden Kosten für das kurzfristige Leasing im
Bereich der Beförderung mit Kraftfahrzeugen (Wirtschaftstätigkeiten CCM 6.5. „Beförderung mit
Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ und CCM 6.6. „Güterbeförderung im
Straßenverkehr“) sowie Kosten verbunden mit der Instandhaltung der zugehörigen Fahrzeuge als
taxonomiefähig klassifiziert. Für keine der Wirtschaftstätigkeiten konnte eine Taxonomiekonformität
festgestellt werden, da entweder die entsprechenden Nachweise fehlten oder der wesentliche Beitrag
zu einem Umweltziel nicht erfüllt wurde.
Kosten aus dem Erwerb von Diensträdern für Mitarbeiter (Fahrrad-Leasing), die bilanziell als Vermö-
genswerte von geringem Wert einzustufen sind, wurden als Betriebskosten ausgewiesen und der Wirt-
schaftstätigkeit CCM 6.4. „Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik“
zugerechnet. Mit dieser Wirtschaftstätigkeit leistete die Gruppe einen wesentlichen Beitrag zum Um-
weltziel „Klimaschutz“. Im Geschäftsjahr 2024 konnten für die Diensträder alle Nachweise zur Erfüllung
der Konformitätsbedingungen erbracht werden, was eine Änderung im Vorjahresvergleich darstellt.
Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 gab es im Berichtsjahr 2024 keine wesentlichen betraglichen
Änderungen. Bei Betrachtung der Anteile der taxonomiefähigen Betriebsausgaben an den gesamten
Betriebsausgaben der fortgeführten Geschäftsbereiche der Pierer Industrie-Gruppe ist im Vergleich zum
Vorjahr sowohl der Anteil des nicht taxonomiekonformen OpEx (2024: 4,43 %, 2023: 4,03 %
18
) als auch
der Anteil des taxonomiekonformen OpEx (2024: 1,77 %, 2023: 0,00 %) leicht gestiegen.
18 Angepasster Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2023; Vergleichswert 2023 vor der Anpassung der Methodik für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. und inklusive des
im Geschäftsjahr 2024 aufgegebenen Geschäftsbereiches: 91,81 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-49
EU-TAXONOMIE: MELDEBÖGEN GEMÄSS DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2023/2486
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI UMSATZ
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ("Keine
erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
Umsatz (3)
Umsatzanteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer
(A.1) oder taxonomiefähiger
(A.2) Umsatz, Jahr 2023 (18)
2)
Kategorie ermögli-chende
Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit
(20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
0,0
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
-
-
-
-
-
-
-
0,00%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
0,0
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
-
-
-
-
-
-
-
0,00%
E
Davon Übergangstätigkeiten
0,0
0,00%
0,00%
-
-
-
-
-
-
-
0,00%
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
CCM 3.3.
0,0
0,00%
-
-
-
-
-
-
0,00%
Herstellung von Automobil- und
Mobilitätskomponenten
CCM 3.18.
22,6
2,55%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
0,00%
Herstellung von Luftfahrzeugen
CCM 3.21.
52,0
5,87%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
4,31%
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
taxonomie-konforme Tätigkeiten) (A.2)
74,6
8,42%
8,42%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
4,31%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
74,6
8,42%
8,42%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
4,31%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
812,0
91,58%
Gesamt
886,7
100,00%
1)
Rundungsdifferenzen wurden im Meldebogen nicht ausgeglichen.
2)
Die Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2023 wurden rückwirkend angepasst. Die Umsatzerlöse des im
Geschäftsjahr 2024 aufgegebenen Geschäftsbereiches wurden zur besseren Vergleichbarkeit exkludiert und die
Werte für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. wurden aufgrund einer neuen Methodik angepasst
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-50
MELDEBOGEN FÜR DIE CAPEX (Teil 1)
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ("Keine
erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
CapEx (3)
CapEx-Anteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer
(A.1) oder taxonomiefähiger
(A.2) CapEx, Jahr 2023 (18)
Kategorie ermöglichende
Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit
(20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Sortierung und stoffliche Verwer-
tung nicht gefährlicher Abfälle
CE 2.7.
0,2
0,04%
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
-
Infrastruktur für persönliche
Mobilität, Radverkehrslogistik
CCM 6.13.
0,1
0,01%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
-
E
Installation, Wartung und Reparatur
von energieeffizienten Geräten
CCM 7.3.
0,1
0,01%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
-
E
Installation, Wartung und Reparatur
von Ladestationen für Elektrofahr-
zeuge in Gebäuden (und auf zu
Gebäuden gehörenden
Parkplätzen)
CCM 7.4.
0,1
0,02%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
0,01%
E
Installation, Wartung und Reparatur
von Geräten für die Messung, Re-
gelung und Steuerung der
Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden
CCM 7.5.
0,1
0,02%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
-
E
Installation, Wartung und Reparatur
von Technologien für erneuerbare
Energien
CCM 7.6.
3,7
0,71%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
0,23%
E
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
4,2
0,82%
0,77%
0,00%
0,00%
0,00%
0,04%
0,00%
J
J
J
J
J
J
J
0,24%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
4,0
0,77%
0,77%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
J
J
J
J
J
J
J
0,24%
E
Davon Übergangstätigkeiten
0
0,00%
0,00%
-
-
-
-
-
-
-
0,00%
T
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-51
MELDEBOGEN FÜR DIE CAPEX (Teil 2)
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ("Keine
erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
CapEx (3)
CapEx-Anteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer
(A.1) oder taxonomiefähiger
(A.2) CapEx, Jahr 2023 (18)
Kategorie ermöglichende
Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit
(20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
CCM 3.3.
360,8
70,26%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
61,87%
Herstellung von Automobil- und
Mobilitätskomponenten
CCM 3.18.
6,0
1,17%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
0,00%
3)
Herstellung von Luftfahrzeugen
CCM 3.21.
0,8
0,15%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
1,76%
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5.
8,8
1,72%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
3,08%
Güterbeförderung im
Straßenverkehr
CCM 6.6.
1,6
0,31%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
0,82%
Erwerb von und Eigentum an
Gebäuden
CCM 7.7.
73,0
14,21%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
9,43%
Bereitstellung von datenge-
steuerten IT-/OT-Lösungen
CE 4.1.
0,0
0,00%
-
-
-
-
-
-
0,03%
2)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
451,0
87,83%
87,83%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
76,98%
3)
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
455,2
88,64%
88,60%
0,00%
0,00%
0,00%
0,04%
0,00%
77,22%
3)
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
58,3
11,36%
Gesamt
513,5
100,00%
1)
Rundungsdifferenzen wurden im Meldebogen nicht ausgeglichen.
2)
Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Computer-Aided Facility Management (CAFM) unter der Wirtschaftstätigkeit CE
4.1. als nicht taxonomiekonforme Tätigkeit (A.2) ausgewiesen. Aufgrund einer Neubewertung erfolgte für das
Geschäftsjahr 2024 die Zuordnung des CAFM zur Wirtschaftstätigkeit CCM 7.5. und die Ausweisung als
taxonomiekonforme Tätigkeit (A.1).
3)
Angepasster Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund einer Methodenanpassung hinsichtlich der
Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-52
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI OPEX (Teil 1)
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ("Keine
erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
OpEx (3)
OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer
(A.1) oder taxonomiefähiger
(A.2) OpEx, Jahr 2023 (18)
2)
Kategorie ermöglichende
Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit
(20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Betrieb von Vorrichtungen zur
persönlichen Mobilität,
Radverkehrslogistik
CCM 6.4.
0,8
1,77%
J
N
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
J
J
J
J
J
J
J
-
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
0,8
1,77%
1,77%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
J
J
J
J
J
J
J
0,00%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
0,0
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
-
-
-
-
-
-
-
0,00%
E
Davon Übergangstätigkeiten
0,0
0,00%
0,00%
-
-
-
-
-
-
-
0,00%
T
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-53
MELDEBOGEN FÜR DIE KPI OPEX (Teil 2)
1)
Geschäftsjahr 2024
Jahr
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ("Keine
erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1)
Code (2)
OpEx (3)
OpEx-Anteil, Jahr 2024 (4)
Klimaschutz (5)
Anpassung an den
Klimawandel (6)
Wasser (7)
Umweltverschmutzung (8)
Kreislaufwirtschaft (9)
Biologische Vielfalt (10)
Klimaschutz (11)
Anpassung an den
Klimawandel (12)
Wasser (13)
Umweltverschmutzung (14)
Kreislaufwirtschaft (15)
Biologische Vielfalt (16)
Mindestschutz (17)
Anteil taxonomiekonformer
(A.1) oder taxonomiefähiger
(A.2) OpEx, Jahr 2023 (18)
2)
Kategorie ermöglichende
Tätigkeit (19)
Kategorie Übergangstätigkeit
(20)
in m€
%
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
J/N
%
E
T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
EL;
N/EL
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
CCM 3.3.
0,0
0,00%
-
-
-
-
-
-
0,00%
Herstellung von Automobil- und
Mobilitätskomponenten
CCM 3.18.
0,0
0,00%
-
-
-
-
-
-
0,00%
Herstellung von Luftfahrzeugen
CCM 3.21.
1,1
2,35%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
3,28%
Betrieb von Vorrichtungen zur
persönlichen Mobilität,
Radverkehrslogistik
CCM 6.4.
0,0
0,00%
-
-
-
-
-
-
0,19%
3)
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen
CCM 6.5.
1,0
2,06%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
0,56%
Güterbeförderung im
Straßenverkehr
CCM 6.6.
0,0
0,01%
EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
N/EL
0,01%
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
2,1
4,43%
4,43%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
4,03%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten
(A.1 + A.2)
3,0
6,19%
6,19%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
4,03%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten
44,7
93,81%
Gesamt
47,7
100,00%
1)
Rundungsdifferenzen wurden im Meldebogen nicht ausgeglichen.
2)
Die Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2023 wurden rückwirkend angepasst. Die Betriebsausgaben des im
Geschäftsjahr 2024 aufgegebenen Geschäftsbereiches wurden zur besseren Vergleichbarkeit exkludiert und die
Werte für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.18. wurden aufgrund einer neuen Methodik angepasst.
3)
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Diensträder (Fahrrad-Leasing) aus der Wirtschaftstätigkeit CCM 6.4. als nicht
taxonomiekonform ausgewiesen (A.2). Da alle Nachweise zur Erfüllung der Konformitätsbedingungen erbracht
wurden, erfolgte für das Geschäftsjahr 2024 erstmals die Ausweisung als taxonomiekonforme Tätigkeit (A.1).
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-54
UMSATZANTEIL/
GESAMTUMSATZ
CAPEX-ANTEIL/
GESAMT-CAPEX
OPEX-ANTEIL/
GESAMT-OPEX
in %
Taxonomie-
konform je
Ziel
Taxonomie-
fähig je Ziel
Taxonomie-
konform je Ziel
Taxonomie-
fähig je Ziel
Taxonomie-
konform je
Ziel
Taxonomie-
fähig je Ziel
CCM
0,00 %
8,42 %
0,77 %
88,60 %
1,77 %
6,19 %
Werte
CCA
-
-
-
-
-
-
WTR
-
-
-
-
-
-
CE
-
-
0,04 %
0,04 %
-
-
PPC
-
-
-
-
-
-
BIO
-
-
-
-
-
-
EU-TAXONOMIE: MELDEBOGEN GEMÄSS DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2022/1214
Durch den delegierten Rechtsakt zu Atom und Erdgas, welcher die EU-Taxonomie-VO erweitert hat,
wird nur die erste Tabelle aus dem Anhang 7 berichtet. Nach derzeitiger Interpretation der Rechtslage
müssen die weiteren Meldebögen nicht befüllt und veröffentlicht werden, wenn im Meldebogen 1 alles
mit "Nein" beantwortet ist.
MELDEBOGEN 1 TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE UND FOSSILES GAS
Zeile
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus
Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten
verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche
Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen
gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-
Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder
hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die
Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-55
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL
STRATEGIE
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
In der PIERER Mobility-Gruppe
In der PIERER Mobility-Gruppe befindet sich derzeit ein Übergangsplan für den Klimaschutz in Arbeit.
Ziel ist es, den Übergangsplan im Geschäftsjahr 2025 zu finalisieren und in der nächsten
Nachhaltigkeitserklärung offenzulegen.
In der Pankl-Gruppe
Im Geschäftsjahr 2024 wurde in der Pankl-Gruppe ein Klimaschutzplan konzipiert, der sich an den
Pariser Klimazielen orientiert und im Jahr 2025 weiter ausgearbeitet und finalisiert wird, um diese auch
in den Bilanzkennzahlen ausweisen zu können. Durch diesen Plan soll gewährleistet sein, dass die
Pankl-Gruppe ihren Beitrag dazu leistet, die globale Erderwärmung zu begrenzen. Der Klimaschutzplan
wird ein integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftsstrategie und wird auch entsprechend
Niederschlag in der Finanzplanung der Pankl-Gruppe finden. Er wird in die kurz-, mittel- und langfristige
Unternehmensplanung eingebettet und jährlich überwacht und angepasst. Die THG-
Emissionsreduktionsziele der Pankl-Gruppe sind wie folgt geplant:
• Scope 1 und 2: Reduktion der CO
2
-Emissionen jeweils um 80 % bis 2030 (gegenüber dem
Referenzjahr 2022) und Erreichung der Netto-Null-Emissionen bis 2040, indem vermeidbare
Emissionen eliminiert werden, während unvermeidbare Emissionen durch Carbon-Offset-
Zertifikate kompensiert werden.
• Scope 3: Reduktion der Emissionen entlang der Wertschöpfungskette um 20 % bis 2030 und in
weiterer Folge eine Reduktion von 60 % bis 2040.
Die Pankl-Gruppe hat folgende zentrale Hebel zur Dekarbonisierung identifiziert, die sich im finalen
Klimaschutzplan wiederfinden werden, um die THG-Emissionsreduktionsziele in der eigenen
Wertschöpfungskette und darüber hinaus zu erreichen.
1. Technologische Innovationen und strukturelle Veränderungen
• Prozessumstellungen: Die schrittweise Erhöhung des Anteils an Biokokskohle im Gießereibetrieb
am Standort Tuttlingen (Deutschland) ist ein zentraler Hebel der Dekarbonisierung. Erste Tests
für den Einsatz der Biokokskohle starten im Geschäftsjahr 2025, mit dem Ziel, den Anteil auf über
50 % bis 2030 zu steigern. Langfristig (2031-2033) wird die Umstellung auf Elektroschmelzöfen
erfolgen.
• Erneuerbare Energiequellen: Fossil basierte Gasheizungen werden sukzessive durch
energieeffiziente Wärmepumpen ersetzt. Zusätzlich erfolgt die Einführung von Biogas (5 % bis
2026, 15 % bis 2029) in die reguläre Gasversorgung der deutschen Standorte.
• Mobilitätswende: Ab 2025 werden dieselbetriebene Dienstfahrzeuge schrittweise mit HVO100
betrieben. Eine vollständige Umstellung erfolgt bis 2030. Benzinbetriebene Fahrzeuge sollen
analog ab 2030 durch E-Fuels betrieben werden.
2. Anpassung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios
• Ziel ist es, vermehrt CO
2
-arme Materialien einzusetzen und Lieferketten zu implementieren, um
den Scope-3-Emissionsfußabdruck zu reduzieren.
3. Dekarbonisierung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
• Logistik: Fokus auf alternative Treibstoffe durch den Einsatz von SAF (Sustainable Aviation Fuel)
und HVO100.
• Dienstreisen: Verpflichtende Nutzung der Bahn auf Kurzstrecken; Bevorzugung von Flugtickets
mit höherem SAF-Anteil.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-56
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
THEMA
IRO
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
ZEITHORIZONT
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Klimaschutz
01
Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2)
An den Unternehmensstandorten entstehen
Treibhausgasemissionen, welche zum Klimawandel beitragen.
Negativ
(OO)
X
X
X
02
Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 3)
In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der
Teilkonzerne entstehen Treibhausgasemissionen, welche zum
Klimawandel beitragen. Der überwiegende Anteil der
Emissionen wird dabei in der Nutzungsphase der Fahrzeuge
(Scope 3.11) und Rohmaterialbeschaffung (3.01) ausgestoßen.
Negativ
(VC)
X
X
X
03
Regulatorische Neuerungen im Nachhaltigkeitsbereich mit
Fokus auf die Bekämpfung des Klimawandels
Bereits veröffentlichte oder noch in Entwicklung befindliche
sowie zukünftige regulatorische Neuerungen können eine
Anpassung des Geschäftsmodells der Teilkonzerne erfordern
und stellen ein klimabezogenes Übergangsrisiko dar.
Risiko,
Negativ
(OO)
Anpassung
an den
Klimawandel
04
Transitorische Risiken durch die Entwicklung hin zu einer
treibhausgasarmen Gesellschaft, wie z.B. sinkende
Akzeptanz für Verbrennungsmotoren
Gesellschaftliche Entwicklungen aufgrund des Klimawandels
und eines wachsenden Umweltbewusstseins können eine
Anpassung des Geschäftsmodells der Teilkonzerne erfordern
und stellen ein klimabezogenes Übergangsrisiko dar.
Risiko
(OO,
VC)
Energie
05
Verbrauch von (nicht)erneuerbaren Energien in der
Produktion
An den Standorten werden (nicht)erneuerbare Energien
verbraucht.
Negativ
(OO)
X
X
X
06
Verbrauch von nichterneuerbaren Energien in der
Produktnutzungsphase der Fahrzeuge
Der Betrieb der Verbrennungsmotoren findet überwiegend mit
fossilen Brennstoffen statt.
Negativ
(VC)
X
X
X
07
Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
An diversen Unternehmensstandorten wurden
Photovoltaikanlagen und zugehörige Infrastruktur (in der
PIERER Mobility-Gruppe insbesondere in Mattighofen und
Munderfing, in der Pankl-Gruppe insbesondere in Kapfenberg,
Bruck an der Mur und in China) zur Erzeugung und Nutzung
erneuerbarer Energie installiert.
Positiv
(OO)
X
X
X
08
Abhängigkeit von zuverlässiger Energieversorgung für die
Produktions- und Assemblierungstätigkeiten
Durch den Ausfall der Energieversorgung kann es zu
Einschränkungen in den Produktions- und
Assemblierungsprozessen kommen.
Risiko
(OO)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-57
In der PIERER Mobility-Gruppe
Die Analyse des Einflusses des Klimawandels auf die Strategie und das Geschäftsmodell der PIERER
Mobility-Gruppe wurde in das Risikomanagement der Gruppe integriert. Im Prozess wurden zwei
wesentliche Übergangsrisiken identifiziert, welche Einfluss auf das Geschäftsmodell der Gruppe haben
können (siehe IRO 03 und IRO 04). Dabei wurden Analyseprozesse, wie in ESRS 2 SBM-3 und IRO-1
beschrieben, angewandt. Ergänzend wurde eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse für die
Produktionsstandorte der Gruppe durchgeführt, die physische Klimarisiken hinsichtlich dreier
Klimaszenarien über zwei Zeiträume hinweg bewertete. Fokus der Analyse lag auf den produzierenden
Geschäftsaktivitäten. Weitere Informationen finden sich in IRO-1 – Ergänzungen aufgrund der
themenbezogenen Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse – E1-Klimawandel. Die Analyse
betrachtete verschiedene physische Klimarisiken, welche Einfluss auf die Standorte der PIERER
Mobility-Gruppe oder deren Geschäftstätigkeit haben könnten (z.B. Hitzewellen, Flusshochwasser). In
einem weiteren Analyseschritt wurden die potentiellen Auswirkungen der physischen Klimarisiken auf
die PIERER Mobility-Gruppe sowie bereits bestehende Abhilfemaßnahmen miteinbezogen. Diese
reduzieren die potentiellen Auswirkungen der physischen Klimarisiken erheblich, sodass vorerst kein
weiterer Handlungsbedarf besteht und kein wesentliches Risiko identifiziert wurde.
In der Pankl-Gruppe
Eine vollständige Integration der Analysen des Einflusses des Klimawandels auf die Strategie und das
Geschäftsmodell der Pankl-Gruppe ist derzeit noch nicht gegeben. Das Risikomanagement erfolgt
derzeit in den jeweiligen Fachbereichen. Eine vollumfängliche Risikoanalyse, inklusive der Integration
der Klimarisiken ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant. Ziel ist es, die im Zuge der Erstellung der
nichtfinanziellen Erklärung gewonnenen Erkenntnisse gruppenweit in ein ganzheitliches
Risikomanagement zu integrieren und zu vertiefen. So wird beispielsweise die ergänzend durchgeführte
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse für die Produktionsstandorte der Pankl-Gruppe in Zukunft als
Bestandteil des Risikomanagements betrachtet werden. In dieser Analyse wurden physische
Klimarisiken hinsichtlich dreier Klimaszenarien über zwei Zeiträume hinweg analysiert. Die
Klimarisikoanalyse der Pankl-Gruppe zeigt, dass der Produktionsstandort in Köflach besonders anfällig
für Hochwasser aufgrund zunehmender Starkregenereignisse ist. Weitere Informationen finden sich in
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und Richtlinie
Die Umweltpolitik einerseits (PIERER Mobility-Gruppe, Abatec-Gruppe) und die Umwelt- und
Nachhaltigkeitspolitik und Richtlinie andererseits (Pankl-Gruppe) bilden den Rahmen für
umweltgerechtes Handeln im jeweiligen Teilkonzern. Sie werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert
und auf den Unternehmenswebseiten veröffentlicht, wo sie für interne und externe Stakeholder jederzeit
abrufbar sind
19
. Die Umweltpolitik wurde im Rahmen des nach ISO 14001:2015 zertifizierten
Umweltmanagementsystems erstellt und gilt jeweils in der PIERER Mobility-Gruppe für definierte
Unternehmen an den Standorten Mattighofen, Munderfing und Schalchen bzw. für die gesamte Abatec-
und Pankl-Gruppe. Die Verantwortung auf oberster Ebene liegt beim zuständigen Vorstand der KTM AG
bzw. Pankl-Gruppe sowie der Geschäftsführung der Abatec-Gruppe. Die Umweltpolitik beschreibt
Themen wie Ressourcenmanagement, das Bekenntnis zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften (Umwelt-
, Arbeitsschutz- und klimarelevante Gesetze, Verordnungen, Regularien und behördliche Auflagen), die
Einbeziehung ökologischer Kriterien in der Beschaffung und den Umgang mit Treibhausgasemissionen
über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und Richtlinie der
Pankl-Gruppe fokussiert sich auf die eigenen Geschäftstätigkeiten der Gruppe und hat indirekten
Einfluss auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, beispielsweise durch die Reduktion von
Scope-3-THG-Emissionen. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)
19
Verfügbar unter: hps://www.pierermobility.com/nachhalgkeit/publikaonen; hps://pankl.com/nachhalgkeit/downloads/, hps://www.abatec.at/downloads/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-58
Die VMG produzierte Aluminiumgussteile in Premiumqualität. Die Qualitäts- und Umweltpolitik der VMG
umfasste den Umgang des Unternehmens mit umwelt- und klimarelevanten Sachverhalten sowie die
Einhaltung hoher Qualitätsansprüche und die Erfüllung von Kundenerwartungen. Das
Umweltmanagement der VMG wurde nach ISO 14001:2015 zertifiziert und von einer beauftragten
Person betreut. Auf oberster Ebene zeigt sich die Geschäftsführung der VMG verantwortlich. Die Politik
war auf der Unternehmenswebsite abrufbar. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)
Umweltbericht
Der im Intranet zugängliche Umweltbericht umfasst die Unternehmensstandorte der KTM AG im
Geltungsbereich der ISO 14001:2015 und wird regelmäßig aktualisiert. Der Bericht beschreibt die
Umweltleistung der zertifizierten Gesellschaften beispielsweise hinsichtlich Stoff- und Materialströmen,
dem Energiemanagement und Emissionen in die Umwelt. Ziele, Maßnahmen und Handlungsgrundsätze
zur Verbesserung der Umweltleistung werden festgelegt. Auf oberster Ebene ist der zuständige
Vorstand der KTM AG für den internen Umweltbericht verantwortlich. Erstellt wird der Bericht durch das
Qualitätsmanagement der PIERER Mobility-Gruppe. (IRO 01, 03, 05, 08)
Code of Conduct
Die Teilkonzerne haben jeweils einen Code of Conduct, welche die Grundlage für eine
verantwortungsbewusste und ethische Unternehmenskultur bilden. Sie gelten für alle Mitarbeiter,
Führungskräfte und Organmitglieder sowie für Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden und Berater
(gemeinsam als „Geschäftspartner“ bezeichnet). Zudem sind sie die Basis für die
Geschäftsbeziehungen mit allen Geschäftspartnern (insbesondere Lieferanten) und integraler
Vertragsbestandteil. Sie beschreiben unter anderem den grundlegenden Umgang in dem jeweiligen
Teilkonzern mit Nachhaltigkeit, Umwelt-, Klima-, und Tierschutz. Weitere Informationen zum Code of
Conduct (wie zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich und relevanten
Verantwortlichkeiten) finden sich in Abschnitt G1-1. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Eine Quantifizierung der erzielten und erwarteten Reduktion der Treibhausgasemissionen durch die
ergriffenen Maßnahmen war im Geschäftsjahr 2024 nicht möglich. Die Pankl-Gruppe plant für 2025 bei
Großprojekten eine Quantifizierung, um eine fundierte Einschätzung zur möglichen Reduzierung geben
zu können. Im Zuge der Erarbeitung des Übergangsplans der PIERER Mobility-Gruppe für den
Klimawandel wird diese erarbeitet und folglich voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Dem
Management der wesentlichen IROs im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Anpassung an
den Klimawandel wurden finanzielle, personelle, organisationale und materielle Ressourcen
zugewiesen, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
Maßnahmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung
Im Zuge der steigenden Treibhausgasemissionen in der Erdatmosphäre und des voranschreitenden
Klimawandels ist sich die PIERER Mobility-Gruppe ihrer Verantwortung bewusst, zur Dekarbonisierung
beizutragen. Dabei setzt die Gruppe auf Technologieoffenheit und forscht zur treibhausgasarmen
Entwicklung bestehender und neuer Systeme. (IRO 01, 02, 03, 04, 05, 06)
• „LiONESS“: In Kooperation mit verschiedenen Forschungspartnern arbeitet KTM an energie-
effizienten und sicheren Weiterentwicklungen von Batterien für Fahrzeuge der Klasse L. Das von
der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) geförderte Projekt „LiONESS“ zielt
darauf ab, neue Simulations- und Messmethoden zu entwickeln. Ausgehend von einer
multidisziplinären Bewertung ermöglichen sie die Optimierung dieser Batteriesysteme unter
Berücksichtigung von Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Dazu gehören unter anderem die
Verbesserung der Energiedichte, der thermischen Stabilität und der Recyclingfähigkeit der
Batterien. Ebenfalls werden Potentiale zur Zweitnutzung der Batterien betrachtet. KTM ist für das
Produktmanagement und die Überführung der erzielten Entwicklungen und Methoden in das
Unternehmen verantwortlich. Ebenso sollen die im Rahmen des Projektes konzipierten
Nachhaltigkeitsanforderungen in die allgemeinen Produktanforderungen integriert werden. Das
Projekt startete im März 2024 und soll im Jänner 2027 abgeschlossen werden.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-59
• „EMotion“: Das vierjährige Forschungsprojekt „EMotion“ fand seinen Abschluss im ersten
Quartal 2024. Das Projekt zielte auf die Entwicklung energieeffizienter, elektrischer L-Kategorie-
Fahrzeuge ab. Es wurden zwei Prototypen (4 kW und 8 kW) entwickelt, die in verschiedenen
Bereichen wie Leichtbau, Effizienz des Antriebsstrang und benutzerorientiertes HMI (Human
Machine Interface) Fortschritte zeigten. In der finalen Projektphase stand der Feldversuch der
Fahrzeuge unter realen Bedingungen im Vordergrund. Die Tests an den Fahrzeugen zeigten eine
Reduktion des Energieverbrauchs in der Nutzung durch Eco-Coaching Ansätze, wie zum Beispiel
Rekuperationsstrategien. Das erarbeite Know-how und alle gewonnenen Erkenntnisse werden für
die weitere Entwicklungsarbeit an Serienfahrzeugen und bei verschiedenen Arbeitsprozessen
eingesetzt.
• H
2
Genset-Testbetrieb: Die PIERER Mobility-Gruppe erprobte im Geschäftsjahr 2024 die
Nutzung von mobilen Stromerzeugern, die mit Wasserstoff betrieben werden. Ein möglicher
Anwendungsbereich ist auf Offroad-Strecken. Dort ist eine ausreichende Stromversorgung zum
Laden von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nicht immer gewährleistet. Durch die mobile
Wasserstoff-Brennstoffzelle kann Strom aus Wasserstoff gewonnen und somit die Abhängigkeit
von lokaler Infrastruktur reduziert werden. Im Test wurde grüner Wasserstoff verwendet, sodass
ein klimaneutraler Betrieb des Stromerzeugers möglich war. Es gelang zu zeigen, dass die
Ladung mehrerer Fahrzeuge gleichzeitig durch diesen möglich ist. Besonders positiv ist neben
der Emissionsfreiheit die im Vergleich zu Dieselaggregaten geringe Lärmbelästigung durch die
Wasserstoff-Brennstoffzelle. Zukünftig könnte der H2Genset-Stromerzeuger bei Testfahrten und
Rennen zum Einsatz kommen.
• „LENS“: KTM ist aktiver Partner des im Rahmen des „Horizon Europe“ Forschungs- und Innova-
tionprogramms geförderten Forschungsprojektes LENS. Das dreijährige Forschungsprojekt (Sep-
tember 2022 – August 2025) unterstützt Behörden, Städte und den Gesetzgeber bei der Ausar-
beitung geeigneter Maßnahmen, um die Lärm- und Luftemissionen von Fahrzeugen der L-Kate-
gorie zu verringern. Es werden Interventionen und Best Practices zur Bekämpfung der Lärm- und
Schadstoffemissionen von Leichtfahrzeugen entwickelt und gefördert. Darüber hinaus werden
Vorschläge für Vorschriften zur Leistungsverbesserung künftiger Fahrzeuge ausgearbeitet, ein-
schließlich der Emissionskontrolle unter realen Fahrbedingungen und der regulatorischen Durch-
setzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Manipulationssicherheit. Der Beitrag von KTM im
abgelaufenen Berichtsjahr umfasste die Bereitstellung von Testmotorrädern und vorhandener Ex-
pertise, sowie die Unterstützung der Projektpartner bei der Ausarbeitung der Ergebnisberichte.
• Austauschbare Batteriesysteme: Die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH engagiert sich
als Teil der PIERER Mobility-Gruppe weiterhin als Gründungsmitglied im Swappable Batteries
Motorcycle Consortium (SBMC). Ziel des Konsortiums ist es, den Einsatz von Elektro-
Leichtfahrzeugen der L-Kategorie durch austauschbare Batterien zu erleichtern und die
Entwicklung und den Einsatz von Ladeinfrastruktur dafür voranzutreiben. Durch gemeinsame
Batteriespezifikationen wird die Einführung austauschbarer Batteriestationen erleichtert. Dies wird
als Schlüssel für die Entwicklung der Niederspannungs-Elektromobilität angesehen. Während
sich die Aktivitäten im Jahr 2023 hauptsächlich auf den Bau und die Validierung von
Funktionsprototypen konzentrierten, umfassten die Aktivitäten 2024 den Transfer der
Entwicklungsergebnisse in Standardisierungsaktivitäten auf CEN und ISO-Ebene. Ein weiterer
Fokus lag auf der Vorbereitung von Feldversuchen in Zusammenarbeit mit Batterieherstellern und
Betreibern von Batteriewechselstationen. Die Forschungsabteilung von KTM ist auch Partner im
von der EU im Rahmen des „Horizon Europe“ geförderten Projektes „Stan4SWAP“. Im Zuge
dessen soll bis November 2025 eine Standardisierungs-Roadmap für Batteriewechselsysteme
bei L-Kategorie-Fahrzeugen erstellt werden.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-60
Batterieelektrisch betriebene Motorräder
Die PIERER Mobility-Gruppe betreibt seit längerer Zeit Forschung zu alternativen Antriebstechnologien,
wie zum Beispiel batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Die Gruppe vertreibt diese unter ihren
Kernmarken KTM, Husqvarna und GASGAS. Hierbei untergliedern sich die Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten in die Bereiche High Volt (> 60 Volt) und Low Volt (< 60 Volt). Im Geschäftsjahr
2024 angefallene Entwicklungskosten für die batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge wurden der
Wirtschaftstätigkeit „3.3 Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien“ nach EU-Taxonomie-
Verordnung zugeordnet und als taxonomiefähig ausgewiesen (IRO 02, 03, 04)
• KTM FREERIDE E: Im Niedervoltbereich wurde im Geschäftsjahr 2024 die vollständig
überarbeitete 2025 KTM FREERIDE E präsentiert, welche ab dem Geschäftsjahr 2025 zum
Verkauf angeboten wird. Der neu entwickelte Lithium-Ionen-Akku verfügt über eine Kapazität von
5,5 kWh und kann leicht getauscht werden. Eine vollständige Batterieladung ist bei einer
herkömmlichen Haushaltsstromversorgung in etwa acht Stunden möglich und erlaubt eine
Enduro-Fahrzeit von bis zu drei Stunden. Ab dem Modelljahr 2026 soll eine vollständige Ladung
mittels 3,3kW Charger innerhalb von zwei Stunden möglich sein. Die Lebensdauer der Lithium-
Ionen-Batterien beträgt mehr als 1.000 Ladezyklen bevor sie auf 80 % SoH (State-of-Health)
sinkt. Die KTM Freeride E verfügt über eine Straßenzulassung und darf mit der
Führerscheinklasse A1 gefahren werden.
• GASGAS TXE (in Entwicklung): In Zukunft liegt ein Fokus der Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten auf der Weiterentwicklung des Modells GASGAS TXE, welches bereits
bei der TrailGP in Rennsituationen zum Einsatz kommt. Besonders im Vergleich mit anderen
Elektromotorrädern ist, dass dieses Modell mit Getriebe, Gängen, einer mechanischen Kupplung
sowie einer Schwungmasse entwickelt wird. Es wird erwartet, dass die GASGAS TXE mittelfristig
zum Produktportfolio der Gruppe hinzugefügt werden kann.
• KTM E9 (in Entwicklung): Die in Entwicklung befindliche KTM E9 stellt eine Synergie aus Elekt-
rofahrrad und e-Motocross dar und soll somit eine neue Zielgruppe ansprechen. Im Geschäftsjahr
2024 wurde ein erster Prototyp des Fahrzeugs gebaut und sowohl im Feld als auch auf dem Prüf-
stand getestet. Im Jahr 2025 soll die Entwicklung zur Serienreife gebracht werden und anschlie-
ßend in die Produktion übergehen. Die KTM E9 wird als emissions- und geräuscharmes Offroad-
Fahrzeug zur Verfügung stehen, für das keine Fahrerlaubnis benötigt wird.
Aktivitäten bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
Die Umsetzung der EU5+ Emissionsnorm für die Offroad- und Straßenmotorräder der Gruppe wurde
abgeschlossen. Alle ab dem Geschäftsjahr 2025 in Europa neu zugelassenen Fahrzeuge erfüllen die
EU5+ Anforderungen. Die Maßnahme hat direkten Einfluss auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette.
(IRO 02, 03, 06)
Maßnahmen aus dem Bereich Immobilienmanagement
Um die Klima- und Umweltauswirkungen an ihren Standorten zu reduzieren, setzen die
Kernbeteiligungen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer
Energien. Fokus der Aktivitäten in der PIERER Mobility-Gruppe liegt auf den Standorten in Mattighofen,
Munderfing und Schalchen, in der Pankl-Gruppe in Bruck an der Mur, in Haimen sowie Kunshan (China)
und in Köflach und Deutschland, wobei aber auch an anderen Standorten Maßnahmen gesetzt werden.
(IRO 01, 02, 03, 05, 07, 08)
• Smart Meter, Energiemanagement & CAFM: Die PIERER Mobility-Gruppe verfügt an den
österreichischen Produktionsstandorten und an ausgewählten weiteren Standorten über ein
Smart Meter-Netzwerk, das laufend weiter ausgebaut werden soll. Die Smart Meter zeichnen
detaillierte Energie- und Verbrauchsdaten auf. Diese werden an eine
Energiemanagementsoftware übertragen und sollen zu einem effizienteren Energieeinsatz
betragen. Das im Geschäftsjahr 2024 neu implementierte Computer-Aided Facility Management
(CAFM) unterstützt diesen Prozess. Durch die Einführung des CAFM ist ein effizienteres Facility
Management möglich. In Kombination verbessern die Maßnahmen die Datenverfügbarkeit und
bilden die Grundlage für Effizienz- und Energiesparmaßnahmen, welche zukünftig zu einer
Reduktion der THG-Emissionen in den Scopes 1 und 2 führen sollen. Die Investitionen wurden
als taxonomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“ ausgewiesen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-61
• Erneuerbare Energie aus Photovoltaik: Im Geschäftsjahr 2024 wurden am Standort
Munderfing Photovoltaik-Module auf den Dachflächen des KTM-Motorsportgebäudes (ca. 375
kWp) und eines Logistikzentrums (ca. 3.705 kWp) in Betrieb genommen. Der daraus gewonnene
elektrische Strom wird über den konzerneigenen Energiering an die angebundenen
Betriebsgebäude der Gruppe verteilt, was im Geschäftsjahr 2024 zu einer hohen
Eigenverbrauchsquote von 77 % führte. Die Investitionen wurden als taxonomiekonform
identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“ ausgewiesen.
• Umrüstung auf LED-Leuchten: Die sukzessive Installation von LED-Leuchten steigert die
Energieeffizienz der Gruppe. Im Geschäftsjahr 2024 wurden an den Standorten in Mattighofen,
Munderfing, Schalchen und Anif neue LED-Leuchten eingebaut. Gleichzeitig werden intelligente
Beleuchtungskonzepte installiert, die eine nutzungsspezifische Beleuchtung ermöglichen. Diese
Maßnahmen sollen den Energieverbrauch für die Beleuchtung laufend reduzieren und tragen zur
Kosteneffizienz bei.
• Fahrrad- und E-Ladeinfrastruktur: Zur Förderung einer umweltfreundlicheren Mitarbeitermobili-
tät wurden im Geschäftsjahr 2024 120 Fahrrad- und 12 Scooter-Stellplätze am Standort Mattigh-
ofen geschaffen. Außerdem wurde die Ladeinfrastruktur für die Pool-Elektrofahrräder und die bat-
terieelektrisch betriebenen Dienstfahrzeuge verbessert. Diese Maßnahmen können sich reduzie-
rend auf die Scope 3-THG-Emissionen der Gruppe auswirken. Die Investitionen wurden als
taxonomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“ ausgewiesen.
• Gewinn von erneuerbarer Energie aus Photovoltaik: In Bruck an der Mur und Haimen/China
wurde 2024 die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Module auf den Dachflächen mit einer Leistung
von 100 kWp und 850 kWp abgeschlossen. Der erzeugte Strom aus erneuerbaren Quellen wird
in China durch das Unternehmen eingekauft und vollständig für den Eigenbedarf genutzt.
Dadurch erhöht sich der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch. Dies wird künftig zu
einer Reduktion der Treibhausgasemissionen in Scope 1 und 2 beitragen. (IRO 06, 07)
• Zeitschaltfunktionen: Durch die Einführung von Zeitschaltfunktionen und Absenkbetrieb im
Geschäftsjahr 2024 kann die Pankl-Gruppe die Lüftungsanlagen in Bruck an der Mur
bedarfsgerecht steuern. Insbesondere durch auf Wochenenden und Schichtarbeit abgestimmte
Steuerungszeiten besteht erhebliches Einsparpotenzial. Bei den Lüftungsanlagen LÜ2 (mit einem
Verbrauch von ca. 10.000 kWh pro Monat) und LÜ4 (ca. 5.000 kWh pro Monat) wurden bereits
messbare Einsparungen erzielt. (IRO 01, 05)
• Energiemonitoring: In Kunshan, China, wird mittels Energiemonitoring bereits 80 % des
Stromverbrauchs erfasst. Auch am Standort Bad Schussenried, Deutschland, wurden 2024
Energiezähler ergänzt und eine Energiemanagement-Software integriert. Anhand präziser
Energie- und Verbrauchsdatenanalyse durch Smart-Meter ist ein effizienterer Energieeinsatz
möglich. Diese Maßnahmen, welche laufend verfolgt werden, verbessern die Verfügbarkeit von
Energiedaten erheblich und schaffen die Grundlage für gezielte Effizienz- und
Energiesparprojekte. Langfristig sollen sie zu einer deutlichen Reduktion der
Treibhausgasemissionen in Scope 1 und 2 beitragen. (IRO 01, 05)
• Hochwasserschutz: Aufgrund eines identifizierten Hochwasserrisikos am Standort der Pankl-
Gruppe in Köflach wurde im Jahr 2024 ein Hochwasserschutz beim nahegelegenen Bach
errichtet. Die Fertigstellung erfolgt in Q1 2025. (IRO 03, 04)
Weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Effizienzsteigerungen sind eine zentrale Methode zur Reduktion des Ressourceneinsatzes und der
THG-Emissionen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende Maßnahmen implementiert (IRO 01, 02, 03,
05, 08):
• Adaptive Control and Monitoring (ACM)-Suite: Um in der Motorenproduktion Energie, Zeit und
Ressourcen sparen zu können, implementierte die PIERER Mobility-Gruppe im Geschäftsjahr
2024 die ACM-Suite von Siemens. Das System erkennt die Auslastung verknüpfter Maschinen
und optimiert deren Vorschubgeschwindigkeit. Dadurch ist eine Reduktion der Bearbeitungszeit je
Bauteil um ca. 10 % möglich. Eingesetzt wird die Technologie an Fräsmaschinen zur Fertigung
der Motorengehäuse, Zylinderköpfe und Zylinder. Neben Effizienzsteigerungen und der
Verringerung des Energieverbrauchs je Stück, ermöglicht das Software-Paket auch die
Überwachung der verwendeten Werkzeuge.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-62
• Kalttest der Motoren: Durch die Einführung von Kalttests bei der Motorenprüfung in der PIERER
Mobility-Gruppe können der Treibstoffverbrauch, Wartungsaufwände, Geräuschemissionen und
Zykluszeiten im Vergleich zum Warmtest reduziert werden. Bei der neuen Testmethode werden
die Motoren nicht mehr mit Treibstoff betrieben. Der Motor wird lediglich mit dem Asynchronmotor
durchgedreht und anschließend werden die Gänge bei der Starterprüfung durchgeschalten. Die
Fehlererkennung ist mit jener der Warmmethode vergleichbar, sodass die Produktqualität
weiterhin gesichert werden kann. Derzeit werden ausgewählte Motormodelle mit dem Kalttest
überprüft. Ob weitere Modelle umgestellt werden, wird im Geschäftsjahr 2025 entschieden.
• Druckluftreduzierung: Am Standort der Pankl-Gruppe in Bruck an der Mur wurde für die neu
erworbene Kugelstrahlanlage eine Druckluftleitung mit einem 2000-Liter-Speicher installiert. Der
Speicher ermöglicht eine effiziente Versorgung der Anlage mit Druckluft, indem Druckspitzen
abgefangen und die Last auf das Druckluftsystem gleichmäßiger verteilt werden. Dies reduziert
Energieverluste und erhöht die Betriebseffizienz. (IRO 01, 05)
• VFD-Luftkompressor: In Kunshan, China wurde ein VFD-Luftkompressor installiert, der den
Energieverbrauch um 20 % reduziert. Ein VFD-Luftkompressor (Variable Frequency Drive, also
frequenzgeregelter Antrieb) bietet zahlreiche Vorteile. Durch seinen Einsatz werden die
Energieeffizienz und Flexibilität in industriellen Anwendungen gesteigert. Der reduzierte
Energieverbrauch wird künftig zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen in Scope 1 und 2
beitragen. (IRO 01, 05)
Maßnahmen im Bereich des Aluminiumgusses am Standort Vöcklabruck
• Treibhausgasarm produziertes Aluminium: Für den Aluminiumguss am PIERER Mobility
Standort in Vöcklabruck wurde ausschließlich Aluminium verwendet, das mit Einsatz von Energie
aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde.
• Effizienzsteigerungen: Zur Emissionsreduktion bei der Herstellung von Gießkernen wurden im
Geschäftsjahr 2024 alternative Materialien untersucht. Ergänzend wurden die
Maschinenparameter angepasst, was eine Reduktion der verbrauchten Chemikalien und
Emissionen ermöglichte. Zudem konnte im Bereich Aluminiumguss flexibel auf Veränderungen
der Auftragslage und Auslastung reagiert werden. Bei geringerer Auslastung wurden Maschinen
abgeschaltet, was mit einer Reduktion des Energieverbrauchs einherging. (IRO 01, 03)
Sonstige Maßnahmen
• Zertifizierungen: Im Jahr 2024 wurde der Standort der Pankl-Gruppe Kunshan, China nach ISO
50001 im Bereich Energiemanagement auditiert und ist damit der fünfte Standort der Gruppe mit
diesem Zertifikat. Die Einführung des Energiemanagementsystems unterstreicht das
Engagement für eine nachhaltige Optimierung des Energieverbrauchs. (IRO 03, 04)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-63
KENNZAHLEN UND ZIELE
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Mit der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie entwickelt die PIERER Mobility-Gruppe Ziele im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Gemeinsam mit der
Strategie werden die Ziele voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Die Überwachung der
Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch
die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur
Überwachung der Wirksamkeit.
Die Pankl-Gruppe orientiert sich bei ihrem Klimaschutzplan an den Pariser Klimazielen, die globale
Erderwärmung auf maximal 1,5 °C zu begrenzen. Die THG-Emissionsreduktionsziele der Pankl-Gruppe
setzen sich wie folgt zusammen:
• Scope 1 und 2: Reduktion der CO
2
-Emissionen um 80 % bis 2030 (gegenüber dem Referenzjahr
2022) und Erreichung der Netto-Null-Emissionen bis 2040, wo vermeidbare Emissionen eliminiert
werden, während unvermeidbare Emissionen durch Carbon-Offset-Zertifikate kompensiert
werden. (IRO 01)
• Scope 3: Reduktion der CO
2
-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette um 20 % bis 2030
und 60 % bis 2040. (IRO 02)
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
ESRS E1-5 37-38
ENERGIEVERBRAUCH UND ENERGIEMIX
EINHEIT
2024
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen
MWh
74.683,80
(2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen
MWh
19.160,14
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas
MWh
81.832,64
(4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen
MWh
1.311,00
(5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen
MWh
17.730,98
(6) Gesamtverbrauch fossiler Energie (Summe der Zeilen 1-5)
MWh
194.718,56
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch
54,96 %
(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen
MWh
5.311,79
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch
1,50 %
(8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich
Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen
Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen
usw.)
MWh
799,59
(9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltender Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen
MWh
144.247,82
(10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es
sich nicht um Brennstoffe handelt
MWh
9.215,21
(11) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (Summe der Zeilen 8-
10)
MWh
154.262,62
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch
43,54 %
Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11)
MWh
354.292,97
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-64
Erzeugung von Energie (ESRS E1-5, 39)
ENERGIEQUELLE
EINHEIT
2024
Erneuerbare Quellen (Photovoltaik)
MWh
5.013,28
Nicht erneuerbare Quellen
MWh
0,00
In der PIERER Mobility-Gruppe
Die durchschnittlichen CO
2
-Emissionen der berichteten Motorradfahrzeugflotte in Höhe von 325.907
Stück betrugen im Geschäftsjahr 2024 96,12 g/km
20
(interne Berechnung PIERER Mobility AG).
Erstmalig wurden auch nicht zulassungsfähige Modelle inkludiert, weshalb ein Anstieg des
durchschnittlichen Verbrauchs im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten ist. Unter Ausschluss der nicht
zulassungsfähigen Modelle ergab sich ein durchschnittlicher Ausstoß von 79,01 g/km (2023: 80,11
g/km). Somit reduzierte sich der CO
2
-Ausstoß der zulassungsfähigen Modelle um 2,77 % im Vergleich
zum Basisjahr 2016 (2023: 1,42 %). Ein Vergleich der gesamten Flotte inklusive der nicht
zulassungsfähigen Modelle ist nicht möglich, da die nicht zulassungsfähigen Modelle nicht für das
Basisjahr erfasst wurden. Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch der zulassungsfähigen Modelle ist
im Vergleich zu 2023 um 0,05 l/100km gesunken und lag im Geschäftsjahr 2024 bei 3,37 l/100km
21
. Der
durchschnittliche Flottenverbrauch aller Modelle lag bei 4,13 l/100km. Der Flottenverbrauch der
zulassungsfähigen Modelle konnte im Vergleich zum Basisjahr 2016 um 3,63 % reduziert werden (2016:
3,5l/100km).
Anteil Zweiräder ohne Verbrennungsmotor und Investitionen in F&E für alternative
Antriebstechnologien (unternehmensspezifische Kennzahlen)
Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 75.852 Stück (Vorjahr: 116.410) E-Motorräder,
Elektrofahrräder und e-Scooter verkauft. Der Anteil aller verkauften Zweiräder ohne Verbrennungsmotor
betrug 33,9 %
22
.
FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E)
EINHEIT
2024
Anzahl Mitarbeiter in der F&E
Personen
1.173
Anteil Mitarbeiter in der F&E
22,1 %
F&E Investitionen (gerundet, Entwicklungskosten inkl. Werkzeuge)
m€
175
davon Investitionen in alternative Antriebstechnologien
m€
27,8
F&E-Aufwendungen vom Umsatz
12,5 %
Die Energieintensität aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös aus
Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren belief sich in der Pierer Industrie-Gruppe im Geschäftsjahr 2024
im fortgeführten Geschäftsbereich auf 0,31 MWh/k€, inklusive des aufgegebenen Geschäftsbereichs
auf 0,13 MWh/k€.
20
Seit 01/2016 müssen alle L-Kategorie Fahrzeuge in der EU nach dem neuen Typprüfzyklus WMTC zugelassen werden. Dies betrifft alle zwei-, drei- oder vierrädrigen
Fahrzeuge gemäß Artikel 4 und Anhang I (Enduro-Krafträder (L3e-AxE(x=1, 2 oder3))), Trail-Krafträder (L3-AxT(x= 1, 2 oder 3)))und schwere Gelände-Quads (L7e-B))
der EU-Verordnung 2013/168/EU, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden. Der Flottenwert setzt sich auf Basis der homologierten
Prüfwerte lt. WMTC zusammen.
21
Der Verbrauch setzt sich auf Basis von homologierten Prüfwerten lt. WMTC zusammen.
22
Im Geschäftsjahr 2023 waren Electric-Balance-Bikes in der Aufstellung inkludiert. Aufgrund einer systemseitigen Prozessanpassung wurden diese in der Aufstellung
2024 nicht ausgewiesen. Der Wert für 2024 enthält Elektromotorräder, Elektrofahrräder, e-Scooter und Non-E-Fahrräder.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-65
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
ESRS E1-6 48-52
SCOPE-1-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
EINHEIT
2024
Scope-1-THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
52.721,94
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten
Emissionshandelssystemen
0,05 %
SCOPE-2-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
46.142,35
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
13.332,18
SIGNIFIKANTE SCOPE-3-TREIBHAUSGASEMISSIONEN
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Bruttoemissionen
t CO
2
e
1.906.510,96
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen
t CO
2
e
584.357,23
2 Investitionsgüter
t CO
2
e
Nicht wesentlich
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie
(nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
t CO
2
e
Nicht wesentlich
4 vorgelagerter Transport und Vertrieb
t CO
2
e
Nicht wesentlich
5 Abfallaufkommen in Betrieben
t CO
2
e
Nicht wesentlich
6 Geschäftsreisen
t CO
2
e
Nicht wesentlich
7 Pendelnde Arbeitnehmer
t CO
2
e
Nicht wesentlich
8 vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
t CO
2
e
Nicht relevant
9 nachgelagerter Transport
t CO
2
e
Nicht relevant
10 Verarbeitung verkaufter Produkte
t CO
2
e
Nicht relevant
11 Verwendung verkaufter Produkte
t CO
2
e
1.322.153,73
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
t CO
2
e
Nicht wesentlich
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
t CO
2
e
Nicht relevant
14 Franchise
t CO
2
e
Nicht relevant
15 Investitionen
t CO
2
e
Nicht wesentlich
THG-EMISSIONEN INSGESAMT
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen)
t CO
2
e
2.005.375,25
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen)
t CO
2
e
1.972.565,08
ESRS E1-6 54
THG-INTENSITÄT PRO NETTOERLÖS
EINHEIT
2024
THG-Gesamtemission (standortbezogen) pro Nettoerlös
fortgeführter Geschäftsbereich
inkl. aufgegebener Geschäftsbereich
t CO
2
e / k€
t CO
2
e / k€
0,38
0,75
THG-Gesamtemission (marktbezogen) pro Nettoerlös
fortgeführter Geschäftsbereich
inkl. aufgegebener Geschäftsbereich
t CO
2
e / k€
t CO
2
e / k€
0,35
0,74
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-66
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von
Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
ESRS E1-7 56 – 64
Im Berichtsjahr 2024 wurde der Erdgasverbrauch an den deutschen Standorten der SHW AG, einer
Tochtergesellschaft der Pankl-Gruppe, durch TÜV zertifizierte Offsets ausgeglichen. Die Stilllegung
erfolgte nach geprüfter Verifizierung der gelieferten Mengen durch den Energieversorger und wurde
über ein anerkanntes CO2- Register durchgeführt. Diese Offsets dienen der Kompensation und sind
nicht Teil der direkten Emissionsreduktionsziele. Für die Jahre 2023 und 2024 wurde vertraglich
zwischen der SHW AG und dem Energieversorger vereinbart, dass ein CO₂-Minderungsrecht die
zertifizierte Einsparung einer Tonne CO₂-Äquivalent verbrieft.
Die Auswahl und Qualitätssicherung der eingesetzten Zertifikate obliegt ausschließlich dem
Energieversorger. Eine unmittelbare Einflussnahme der Pankl-Gruppe auf die Auswahl der Projekte
bzw. die Qualität der eingesetzten Emissionsminderungszertifikate besteht nicht. Die Zertifikate wurden
außerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens generiert.
Insgesamt wurden so 4.907,9 Tonnen CO₂-Äquivalent ausgeglichen. Dies entspricht 100 % der Scope-
1-Emissionen aus Erdgasnutzung an den genannten Standorten. Diese Maßnahme ist Bestandteil des
ausgearbeiteten Übergangsplans gemäß ESRS E1-4 und unterstützt die Umsetzung der
Dekarbonisierungsstrategie der Pankl-Gruppe im Rahmen des angestrebten Netto-Null-Ziels.
THG-ENTNAHMEAKTIVITÄT
EINHEIT
2024
Gesamtentnahme von Treibhausgasen aus eigenen Tätigkeiten
t CO
2
e
0
Gesamtentnahme von Treibhausgasen in der vor und nachgelagerten
Wertschöpfungskette
t CO
2
e
4.907,90
Umkehrungen
t CO
2
e
0
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Grundsätze und Annahmen zu E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
DATENPUNKT, ANGABE
BESCHREIBUNG
Energieverbrauch und
Energiemix der Pierer In-
dustrie-Gruppe
(E1-5 37 a-c, 38 a-e, 39)
PIERER Mobility-Gruppe: Aufgrund der Komplexität der Unternehmensstruk-
tur wurde ein bimodaler Ansatz zur Berechnung der Energieverbräuche genutzt.
Verbräuche und Aktivitäten an den Standorten der relevantesten Tochterunter-
nehmen (Auswahlkriterien: Personalstand > 49 zum Stichtag 31.12.2024 oder
produzierendes Unternehmen) wurden direkt erfasst. Verbräuche und Aktivitä-
ten an den Standorten aller weiteren Töchter wurden mittels Hochrechnungen
auf Basis der erhobenen Daten der intern vergleichbaren Unternehmen errech-
net. Waren die verfügbaren Verbrauchs- und Aktivitätsdaten unvollständig, wur-
den diese ebenfalls mittels Hochrechnungen ermittelt. Energieverbräuche
assoziierter Unternehmen und von Investments wurden nicht in der Berechnung
berücksichtigt.
Je nach Standort basierten die erhobenen Daten auf Rechnungen oder Zähler-
ständen sowie internen Auswertungen. Bei den Hochrechnungen wurde darauf
geachtet, vergleichbare Unternehmen als Basis zu verwenden. Verbräuche der
VMG sowie jene am Standort in Graz, wurden anhand von Vorjahreszahlen ge-
schätzt. Wobei jene der VMG aufgrund von Konsolidierungsänderungen nur für
drei Monate in die Bilanz der PIERER Mobility-Gruppe einbezogen wurden. Für
die restliche Zeit von acht Monaten wurden die geschätzten Verbräuche der
VMG in die Bilanz der Pierer Industrie-Gruppe einbezogen.
Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe: Verbräuche und Aktivitäten an den
jeweiligen Standorten wurden direkt erfasst. Je nach Standort basierten die
erhobenen Daten auf Rechnungen oder Zählerständen.
Energiebedarf der
Produkte
(unternehmensspezifische
Die Berechnung für CO
2
-Emissionen und Verbräuchen der verkauften
Fahrzeugflotte basiert auf den Vorgaben und Annahmen des World-harmonised
Motorcycle Test Cycle (WMTC). Diese Methode wurde gewählt, weil damit ein
weltweit harmonisierter Ansatz vorliegt. Zuvor basierten die Berechnungen auf
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-67
Angabe der PIERER
Mobility-Gruppe)
den Vorgaben und Annahmen des New European Driving Cycle (NEDC) bzw.
der Selbstverpflichtung der ACEM (European Association of Motorcycle
Manufacturers). Mit der Einführung des WMTC-Prüfzyklus und der Abgasnorm
Euro 4 zum 1. Jänner 2016 wurde das Berichtjahr 2016 als Basisjahr gewählt.
Zum besseren Verständnis wird der Fahrzeugverbrauch nicht in Joule, sondern
wie üblich in l/100km angegeben. Erstmalig wurden im Geschäftsjahr 2024
auch nicht zulassungsfähige Modelle in der Berechnung berücksichtigt.
Energieintensität der
Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren
(E1-5 40)
Zur Ermittlung der Energieintensität pro Nettoerlös in Zusammenhang mit Tätig-
keiten in klimaintensiven Sektoren wurde der Klassifikation der ESRS gefolgt.
Demnach sind die Sektoren in den Abschnitten A bis H und in Abschnitt L der
Verordnung (EU) 2022/1288 als klimaintensiv zu bewerten. Bei Betrachtung
dieser Abschnitte und Analyse der umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten der
Gruppe wird erkennbar, dass diese externen Umsätze in den Sektoren der Ab-
schnitte C (verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren), G (Handel; In-
standhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) und L (Grundstücks- und
Wohnungswesen) erwirtschaftet. Entsprechende Geschäftsbereiche wurden in
der Auswertung berücksichtigt. Inkludiert wurden hierbei auch Tätigkeiten, wel-
che in Verbindung mit der Herstellung oder dem Handel stehen, wie zum Bei-
spiel Verbräuche im Bereich Forschung und Entwicklung. Als nicht klimaintensiv
wurden somit lediglich zwei Tochtergesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe
(Avocodo GmbH, PIERER Innovation GmbH) klassifiziert. Bei der Berechnung
wurden alle Tochtergesellschaften der Pankl-Gruppe und die Abatec-Gruppe
unter Berücksichtigung der sektoralen Klimaintensität vollständig einbezogen.
Aufgrund einer abweichenden Segmentdefinition in der Finanzberichterstattung
ist eine direkte Überleitung nicht möglich. Die Nettoumsatzerlöse finden sich in
Kapitel III. „Segmentberichterstattung“ des Konzernanhangs.
Grundsätze und Annahmen E1-6 THG-Bruttoemissionen
DATENPUNKT, ANGABE
BESCHREIBUNG
THG-Bruttoemissionen,
allgemeine Angaben
Grundlage zur Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) der
Teilkonzerne waren die Vorgaben des GHG-Protokolls. Es wurde auf die
Verwendung von Emissionsfaktoren geachtet, welche die klimawirksamen
Treibhausgase CO
2
, CH
4
, N
2
O, HFKW, PFC, SF
6
und NF
3
, zusammengefasst
als CO
2
e, berücksichtigen. Weitere Informationen zu den verwendeten
Emissionsfaktoren finden sich in direkter Verbindung mit den Scopes. Die
Berechnung erfolgte in den Teilkonzernen und beruht auf folgender
Vorgehensweise:
In der PIERER Mobility-Gruppe wurde aufgrund der Komplexität der
Unternehmensstruktur analog zum Energiebedarf (E1-37 a-c, 38a-e, 39) ein
bimodaler Ansatz zur Berechnung der THG-Emissionen genutzt. THG-
Emissionen assoziierter Unternehmen wurden in der Bilanz berücksichtigt,
wobei nach Unternehmen mit und ohne operative Kontrolle unter
Berücksichtigung der Position der Unternehmen in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette unterschieden wurde.
Verbräuche und Aktivitäten an den Standorten der Pankl-Gruppe wurden direkt
erfasst. Bei Waren, wo die verfügbaren Verbrauchs- und Aktivitätsdaten
unvollständig waren, wurden die Vorjahreswerte herangezogen oder
Schätzungen berechnet. Die THG-Emissionen wurden mittels der zuletzt
öffentlich verfügbaren Emissionsfaktoren berechnet.
Verbräuche und Aktivitäten an den Standorten der Abatec-Gruppe wurden
direkt erfasst. Bei Waren, wo die verfügbaren Verbrauchs- und Aktivitätsdaten
unvollständig waren, wurde mittels Hochrechnungen errechnet.
Investments (<20 % Beteiligung) ohne operative Kontrolle, welche kein Teil der
Wertschöpfungskette der Gruppe sind, wurden als nicht wesentlich für die THG-
Bilanz bewertet und somit nicht berücksichtigt.
Datengenauigkeit und Ergebnissicherheit: Aufgrund der Verwendung von
Hochrechnungen, Sektordurchschnittsdaten sowie von Emissionsfaktoren
unterliegt die THG-Bilanz einer Ungenauigkeit. Die getroffenen Annahmen
werden in nachfolgenden Abschnitten detaillierter beschrieben.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-68
Scope-1-Treibhaus-
gasemissionen (E1-6
48a-b, 50a-b)
Die Scope-1-THG-Emissionen umfassen Emissionen, welche direkt durch die
Teilkonzerne emittiert werden (Verbrennungsprozesse). Hierzu zählen Emissio-
nen aus lokalen Heizungsanlagen, Erdgasnutzung in Prozessen, den Prüfstän-
den, von Kühlmitteln und durch den Fuhrpark der Gruppe. Für die Berechnung
der THG-Emissionen wurden Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums für
Energiesicherheit und Net Zero (Department for Energy Security and Net Zero
(DESNZ)) verwendet. In der Scope-1-Bilanz der Gruppe wurden auch Emissio-
nen, welche regulierten Emissionshandelssystemen unterliegen berücksichtigt.
Hierbei handelt es sich lediglich um 0,05 % der gesamten Scope-1-THG-Emissi-
onen. Für diese Emissionen wurde der im Emissionshandelssystem hinterlegte
Emissionsfaktor verwendet. Flüchtige Emissionen wurden auf Basis von Um-
satzschätzungen ermittelt, gestützt auf die gemeldeten Daten der jeweiligen Ge-
sellschaften. Biogene Emissionen der PIERER Mobility-Gruppe wurden durch
die Wahl der Emissionsfaktoren berücksichtigt oder gesondert berechnet (z.B.
Pellets). Letztere beliefen sich auf 12,03 tCO
2
e. Für die Pankl-Gruppe konnten
die biogenen Emissionen auf Basis des Kraftstoffverbrauchs ermittelt und ausge-
wiesen werden; sie belaufen sich auf 42,4 t CO₂e. In der Abatec-Gruppe wurden
die THG-Emissionen des Scope 2 auf Basis der Beschäftigtenanzahl hochge-
rechnet.
Scope-2-
Treibhausgasemissionen
(E1-6 49a-b, 50 a-b)
PIERER Mobility-Gruppe: Die THG-Emissionen des Scope 2 wurden sowohl
mittels der marktbasierten als auch der standortbasierten Methode ermittelt. Zu
den Emissionsquellen zählen die Stromverbräuche der PIERER Mobility-
Gruppe. Es wurde nach Möglichkeit auf die Nutzung marktspezifischer Emissi-
onsfaktoren für die marktbasierte Methode geachtet. An den österreichischen
Standorten von PIERER Mobility wurde zum Teil vertraglich festgehalten, dass
es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen handelt. Teils ist die Herkunft der
Elektrizität nicht vertraglich geregelt, jedoch weist der Stromanbieter im Nach-
gang den bezogenen Strom als erneuerbar aus. Dementsprechend wurden die
marktbasierten Emissionsfaktoren angepasst. Für die weiteren Standorte sind
keine marktbasierten Emissionsfaktoren verfügbar, weshalb die Emissionsfakto-
ren der standortbasierten Methode übernommen wurden. Es wurden für 23 %
der verbrauchten Energie (in kWh) bei der marktbasierten Methode standortba-
sierte Emissionsfaktoren verwendet. Für die standortbasierte Methode wurde auf
DESNZ-Emissionsfaktoren und Faktoren der Datenbank für Industriedesign und
technische Materialien (Industrial Design & Engineering MATerials database (I-
DEMAT)) zurückgegriffen. Die Datenbank weist den Anteil an biogenen Emissio-
nen nicht getrennt aus, weshalb diese nicht gesondert berichtet werden können.
Pankl-Gruppe: Die THG-Emissionen des Scope 2 wurden sowohl mittels der
marktbasierten als auch der standortbasierten Methode ermittelt. Zu den Emissi-
onsquellen zählen Fernwärme- und Stromverbräuche. Es wurde vermehrt auf
die Nutzung marktspezifischer Emissionsfaktoren für die marktbasierte Methode
geachtet. Einige Standorte in Österreich und Deutschland beziehen Strom aus
erneuerbaren Quellen, was vertraglich geregelt ist. Sofern ein Lieferantenspezifi-
scher Emissionsfaktor vorliegt, wurde dieser herangezogen. Für die weiteren
Standorte sind keine marktbasierten Emissionsfaktoren verfügbar, weshalb die
Emissionsfaktoren der standortbasierten Methode übernommen wurden. Es wur-
den für 19,54 % der verbrauchten Energie (in kWh) die standortbasierte Emissi-
onsfaktoren verwendet. Für die standortbasierte Methode wurde auf DESNZ-
Emissionsfaktoren und Faktoren der Datenbank von IPCC AR6 (IPCC, siehe un-
ter https://www.ipcc.ch/report/sixth-assessment-report-cycle/) zurückgegriffen.
Die Datenbank weist den Anteil an biogenen Emissionen nicht getrennt aus,
weshalb diese nicht gesondert berichtet werden können.
In der Abatec-Gruppe wurden die Emissionen auf Basis der
Beschäftigtenanzahl hochgerechnet.
Scope-3-
Treibhausgasemissionen
(E1-6 51)
Die Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen basiert auf Aktivitätsdaten der
Teilkonzerne und damit verbundener Emissionen in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette.
Es wurden keine konkreten Emissionsdaten (0 %) der Lieferanten der PIERER
Mobility-Gruppe zur Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen verwendet.
Biogene Emissionen werden berichtet. Nach einer Schätzung der THG-
Emissionen je Sub-Scope wurde eine Wesentlichkeitsgrenze von 5 % der
gesamten Scope-3-THG-Emissionen eingezogen. Es wurden somit nur Sub-
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-69
23
Die verwendeten Emissionsfaktoren finden sich unter: https://carbonsaver.org/tools/carbon_factors_database.php
Scopes, welche mehr als 5 % der Scope-3-THG-Emissionen ausmachen,
berichtet und in die Gesamtbilanz eingezogen.
In der Pankl-Gruppe wurden lediglich <1 % Primärdaten der Lieferanten zur
Berechnung der Transportemissionen in Scope 3.4 und Geschäftsreisen in
Scope 3.6 verwendet. Die Erhebung in den Gesellschaften ohne Primärdaten
erfolgte über ERP-Auszüge. Es wurden Emissionsfaktoren von DESNZ
herangezogen.
In der Abatec-Gruppe wurden für die berichteten Sub-Kategorien die
Emissionen auf Basis der Beschäftigtenanzahl hochgerechnet. Die Datenbank
weist den Anteil an biogenen Emissionen nicht getrennt aus, weshalb diese nicht
gesondert berichtet werden können. Darüber hinaus wurde die Relevanz der
Sub-Scopes für einzelne Gesellschaften berücksichtigt und diese ggf. für
Teilbereiche als nicht relevant identifiziert.
3.1 Erworbene Waren
und Dienstleistungen
PIERER Mobility-Gruppe: Zur Ermittlung der THG-Emission in Verbindung mit
eingekauften Waren und Dienstleistungen wurde methodisch zwischen dem Se-
rieneinkauf für die Motorradproduktion und dem Nicht-Serieneinkauf unterschie-
den. Zusätzlich wurden Warenströme von Produkten, die zu Handelszwecken
bezogen werden mittels stückzahlenbasierter Hochrechnungen erfasst. Die
THG-Emission des Serieneinkaufs wurden basierend auf Warengruppen mit
DESNZ- und IDEMAT-Emissionsfaktoren und Faktoren des deutschen Bundes-
amts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berechnet (Durchschnittsdaten-
Methode). Aufgrund komplexer Berechnungen liegen die Informationen nach
Warengruppen der KTM-Gruppe zum Zeitpunkt der Berichtsveröffentlichung
noch nicht vor. Aus diesem Grund wurden zur Berechnung entsprechender THG-
Emissionen Vorjahresdaten verwendet und anhand der produzierten Stückzah-
len angepasst. Zur Berechnung der Emissionen des Nicht-Serieneinkaufs wurde
der Ausgaben-basierte Ansatz mittels Emissionsfaktoren des britischen Ministeri-
ums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Department for
Environment Food & Rural Affairs (DEFRA))
23
gewählt.
Pankl-Gruppe: Zur Ermittlung der THG-Emission in Verbindung mit
eingekauften Waren und Dienstleistungen wurden die eingekauften Materialien
aus den ERP-Systemen oder Rechnungen der Gesellschaften ausgewertet und
basierend auf Warengruppen durch die Mengenangaben summiert und mit der
Durchschnittsdaten-Methode mit DESNZ-Emissionsfaktoren und des deutschen
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berechnet.
3.2 Investitionsgüter
Scope 3.2 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 5 %
der gesamten Scope 3-THG-Emissionen.
3.3 Tätigkeiten im
Zusammenhang mit
Brennstoffen und
Energie (nicht in Scope 1
oder 2 enthalten)
Scope 3.3 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 5 %
der gesamten Scope 3-THG-Emissionen.
3.4 vorgelagerter
Transport und Vertrieb
Scope 3.4 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 5 %
der gesamten Scope 3-THG-Emissionen.
3.5 Abfallaufkommen in
Betrieben
Scope 3.5 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 5 %
der gesamten Scope-3-THG-Emissionen.
3.6 Geschäftsreisen
Scope 3.6 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter 5 %
der gesamten Scope-3-THG-Emissionen.
3.7 Pendelnde
Arbeitnehmer
Die geschätzten THG-Emissionen lagen unter 5 % der gesamten Scope-3-THG-
Emissionen. Scope 3.7 wurde demnach als nicht wesentlich bewertet.
3.8 vorgelagerte ge-
leaste Wirtschaftsgüter
THG-Emissionen aus dem Betrieb von geleasten Wirtschaftsgütern wurden in
der PIERER Mobility-Gruppe bereits in Scope 1 und 2 berücksichtigt. Bei der
Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe handelt sich um eine unwesentliche Katego-
rie. Folglich werden keine THG-Emissionen in diesem Sub-Scope ausgewiesen.
3.9 nachgelagerter
Transport
Nachgelagert finden in der Gruppe keine relevanten Transporte der Produkte
statt. Entstehende Emissionen sind der Produktnutzungsphase (Scope 3.11)
zuzuordnen oder werden bereits in Scope 3.4 berichtet.
3.10 Verarbeitung
verkaufter Produkte
Es findet keine relevante Weiterverarbeitung der verkauften Produkte der
Gruppe statt. Entsprechend dem GHG-Protokoll werden keine Emissionen in
dieser Kategorie berichtet.
3.11 Verwendung
verkaufter Produkte
Es wurden Emissionen der verkauften Produkte (Motorräder, Elektrofahrräder
und Pkw) der PIERER Mobility-Gruppe berechnet. Für Erstere erfolgte die
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-70
Grundsätze und Annahmen zu E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur
Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
DATENPUNKT, ANGABE
BESCHREIBUNG
ESRS E1-7 56 – 61
Durch die Einbeziehung des Erdgasverbrauches bei der Pankl-Gruppe in die
Treibhausbilanz wurden die Werte im Zuge dessen berechnet. Der Erdgasver-
brauch wurde teilweise durch TÜV zertifizierte Offsets ausgeglichen. Die
Stilllegung erfolgte nach TÜV-geprüfter Verifizierung der gelieferten Mengen
durch den Energieversorger und wurde über ein anerkanntes CO
2
-Register
durchgeführt. Diese Offsets dienen der bilanziellen Kompensation und sind nicht
Teil der direkten Emissionsreduktionsziele. Es ist vertraglich geregelt, dass ein
CO₂-Minderungsrecht die zertifizierte Einsparung einer Tonne CO₂-Äquivalent
verbrieft. Die Auswahl und Qualitätssicherung der eingesetzten Zertifikate obliegt
ausschließlich dem Energieversorger. Eine unmittelbare Einflussnahme der
Pankl-Gruppe auf die Auswahl der Projekte bzw. die Qualität der eingesetzten
Emissionsminderungszertifikate besteht nicht. Die Zertifikate wurden außerhalb
der Wertschöpfungskette des Unternehmens generiert. In der THG-Bilanz wurde
der Erdgasverbrauch mitaufgenommen und durch die Anwendung des
Emissionsfaktor von DBEIS wurde die Gesamtmenge der CO
2
-Zertifikate ermit-
telt.
direkte Erfassung des Energiebedarfs in l/100km bzw. kWh/100km mittels des
WMTC-Zyklus. Es wurden DESNZ-Emissionsfaktoren verwendet und auf die
Erfassung von Well-to-Wheel-Emissionen geachtet. THG-Emissionen von
Elektrofahrrädern und PKW wurden anhand der Durchschnittsdaten-Methode
mit Emissionsfaktoren von Mobitool (v 3.0) berechnet. Zur Berechnung der THG-
Emissionen in der Produktnutzungsphase wurden zum Teil Annahmen
hinsichtlich der Lebensfahrleistung der Fahrzeuge getroffen. Für nicht-
homologierte Fahrzeuge wurden darüber hinaus Annahmen hinsichtlich des
Verbrauchs in l/100km bzw. kWh/100km getroffen.
In den anderen Teilkonzernen handelt es sich um eine unwesentliche Kategorie.
Folglich wurden dort keine THG-Emissionen in diesem Sub-Scope ausgewiesen.
3.12 Behandlung von
Produkten am Ende der
Lebensdauer
Scope 3.12 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen unter
5 % der gesamten Scope-3-THG-Emissionen.
3.13 Nachgelagerte
geleaste
Wirtschaftsgüter
Das Angebot von Leasinggütern durch die Gruppe stellt keinen wesentlichen
Geschäftszweig dar. Daraus resultierende Einnahmen sind im Vergleich zum
Gesamtumsatz gering, weshalb Scope 3.13 als nicht wesentlich bewertet und
somit daraus entstehende THG-Emissionen nicht ausgewiesen werden.
3.14 Franchise
Die Gruppe hat kein Franchising. Folglich werden keine THG-Emissionen in
diesem Sub-Scope ausgewiesen.
3.15 Investitionen
THG-Emissionen assoziierter Unternehmen (siehe BP-1) lagen unter 5 % der
gesamten Scope-3-THG-Emissionen, folglich wurde Scope 3.15 als nicht
wesentlich bewertet.
Treibhausgasintensität
der Produkte (E1-6 54)
Zur Ermittlung der THG-Intensität pro Nettoerlös wurden die THG-
Gesamtemissionen (standort- und marktbasiert) unter Berücksichtigung aller
Geschäftszweige als Nenner genutzt. Der Zähler setzt sich zusammen aus den
gesamten Nettoumsatzerlösen wie in Kapitel III. „Segmentberichterstattung“ des
Konzernanhangs angegeben.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-71
4.4 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
THEMA
IRO
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
ZEITHORIZONT
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Ressourcen-
zuflüsse,
einschließlich
Ressourcennutzung
09
Verbrauch von Primär- und Sekundärmaterialien in
den Produktionsprozessen
Zur Herstellung der Produkte der Gruppe sind Primär-
und Sekundärmaterialien notwendig, wie z.B. Aluminium,
Stahl, Kunststoffe und Titan.
Negativ
(VC)
X
X
X
10
Risiko von Verzögerungen in der Lieferkette und
eingeschränkte Materialverfügbarkeit
Verzögerungen in der Lieferkette und eingeschränkte
Materialverfügbarkeit können den Produktionsprozess
verzögern.
Risiko
(VC,
OO)
Ressourcen-
abflüsse im
Zusammenhang mit
Produkten und
Dienstleistungen
11
Langfristige Bindung von Ressourcen in Produkten
und nicht vollständig geschlossener
Ressourcenkreislauf
Wertvolle Ressourcen und Rohstoffe sind langfristig in
den Produkten der Gruppe gebunden. Nach Ende des
Produktlebenszyklus kann nicht garantiert werden, dass
alle Rohstoffe vollständig in den Kreislauf zurückgeführt
werden.
Negativ
(OO,
VC)
X
X
12
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit
Produkten und Dienstleistungen,
Wiederverwendbarkeit Kreislauf der Metalle
Rohstoffe werden über externe Dienstleister in den
Kreislauf zurückgeführt.
Positiv
(VC)
Abfälle
13
Abfallaufkommen (ungefährlich und gefährlich) aus
Produktionsprozessen
Durch die Verwendung wertvoller Ressourcen fallen
Abfälle in den Produktionsprozessen an.
Negativ
(OO,
VC)
x
x
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Code of Conduct
Der Code of Conduct der Teilkonzerne bilden die Grundlage für eine verantwortungsbewusste und
ethische Unternehmenskultur und sind für alle Mitarbeiter, Führungskräfte, Organmitglieder und
Geschäftspartner verbindlich. Sie beschreiben unter anderem den grundlegenden Umgang in der
jeweiligen Gruppe mit Konfliktmineralien, Chemikalien und Schadstoffen. Weitere Informationen zum
Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit, Anwendungsbereich und relevanten
Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt G1-1. (IRO 09, 10, 11)
Umweltpolitik und interner Umweltbericht
Die im Rahmen der ISO 14001-Zertifizierung erstellte Umweltpolitik und der dazugehörige interne
Umweltbericht in der PIERER Mobility-Gruppe beschreiben die Überwachung von Stoffströmen und den
Umgang mit Ressourcen. Weitere Informationen (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeiten,
wesentlichen Inhalten, Anwendungsbereichen und relevante Verantwortlichkeiten) finden sich im
Abschnitt E1-2. Gleiches gilt für die Qualitäts- und Umweltpolitik der konzerninternen Aluminiumgießerei
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-72
VMG, für die Umweltpolitik der Abatec-Gruppe sowie für die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und
dazugehörige Richtlinie der Pankl-Gruppe. (IRO 09, 11, 12, 13)
Bisher gehen die Konzepte der Teilkonzerne nicht konkret auf die Abkehr der Nutzung von
Primärrohstoffen, einschließlich der Zunahme der Nutzung sekundärer (recycelter) Ressourcen ein.
Richtlinie zur verantwortungsbewussten Beschaffung von Rohstoffen im Bereich
Aluminiumguss
Die Konzerngesellschaft VMG lehnte die Verwendung von Materialien ab, die rechtswidrig oder ethisch
verwerflich unter unzumutbaren Bedingungen erzeugt wurden und hatte dies in ihrer Richtlinie zur
verantwortungsbewussten Beschaffung von Rohstoffen festgelegt. Ebenso verzichtete sie auf die
Nutzung von Rohstoffen mit Konfliktmineralien, die von Embargos oder Einfuhrbeschränkungen
betroffen sind. Die intern zugängliche Richtlinie wurde auf Ebene der Geschäftsführung der VMG
verantwortet. (IRO 09)
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Die Schonung natürlicher Ressourcen ist ein vielseitiger Prozess und kann aus verschiedenen
Perspektiven betrachtet werden: dem Produktdesign, dem Einsatz von Materialien und aus
Prozesssicht. Die entsprechende Materialauswahl für die Komponenten der Pankl-Gruppe verlängert
die Produktnutzung. Das entsprechende Design der Motor- und Fahrräder der PIERER Mobility-Gruppe
fördert deren Reparaturfähigkeit und Wiederverwendbarkeit. Der Tausch oder die Wartung einzelner
Komponenten kann die Produktnutzung verlängern. Die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der
Produkte bieten den Kunden und Werkstätten Informationen über einzuhaltende Service-Intervalle.
Zusätzlich erhalten die Vertragswerkstätten regelmäßige Schulungen, um die notwendigen Arbeiten
fachgerecht durchführen zu können. Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt S4
Kennzahlen und Ziele. Durch die Verwendung alternativer Rohstoffe (wie zum Beispiel
Sekundärkunststoffe) kann die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Nutzung von Sekundärrohstoffen
Die Gruppe ist bestrebt, Klima- und Umweltauswirkungen ihrer Produkte bereits beim Design und für
den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. So entstehen langlebigere, leicht zu reparierende
Produkte, die am Ende ihrer Nutzung in möglichst wiederverwendbare oder recyclebare Teile und
Materialien zerlegt werden können. (IRO 09, 10, 11, 12, 13)
• Verwendung von Recycling-Kunststoffen: Um den Recyclinganteil der Produkte der PIERER
Mobility-Gruppe zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, wurden im Geschäftsjahr 2024
die verbauten Kunststoffbauteile analysiert und in drei Anforderungsklassen unterteilt. Ziel war es,
Bauteile zu identifizieren, die aus am Markt verfügbaren Recyclingkunststoffen hergestellt werden
können, ohne die mechanischen und optischen Eigenschaften dieser Bauteile zu beeinträchtigen.
Bisher konnten Prototypenbauteile eines Kunststoff-Rahmenschutzes aus ökologisch und
ökonomisch vorteilhaften, recycelten Kunststoffen gefertigt werden. Diese Prototypen werden am
Prüfstand und im Fahrversuch Tests unterzogen.
• Closed-Loop Recycling Kunststoffe: Das Projekt „Closed-Loop Recycling Kunststoffe“ ist als
Weiterentwicklung der allgemeinen Analyse zur Verwendung von Recyclingkunststoffen zu ver-
stehen und wurde ebenfalls im Geschäftsjahr 2024 auf Ebene der PIERER Mobility-Gruppe ge-
startet. Die bereits erstellte Untergliederung der in den Serienprodukten verbauten Kunststoffbau-
teile in Anforderungsklassen dient auch beim Closed-Loop Recycling als Grundlage. Ziel ist es,
geeignete Bauteile zu identifizieren, welche relevante Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel
Materialtyp, Farbe, Kombinierbarkeit mit anderen Materialien und Demontierbarkeit.
Es wurden hausintern verfügbare Materialquellen identifiziert, die für die Rückführung in den
Kreislauf geeignet sind und in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. In Zusammenarbeit
mit externen Partnern konnten die identifizierten Kunststoffabfälle in einem Recycling-Prozess zu
Kunststoff-Compound für die erneute Verwendung in der Bauteilfertigung verarbeitet werden. Im
nächsten Schritt wurde das Kunststoff-Compound zu neuen Bauteilen verarbeitet. Die Bauteile
befinden sich in der Material- und Bauteilprüfung im Labor und im Fahrversuch. Das Projekt soll
primär Erkenntnisse zur technischen Umsetzbarkeit des Closed-Loop Verfahrens liefern
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-73
Ressourcenschonung in den Produktions- und Entwicklungsprozessen
Zur Entwicklung und Herstellung von Motorradkomponenten und bei der Assemblierung werden
Ressourcen, wie zum Beispiel Energie und Metalle, verbraucht. Die Gruppe setzt laufend Maßnahmen,
um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.
• Karopackmaschine: Nach dem Probebetrieb der Karopackmaschine im Jahr 2023 wurde diese
im Geschäftsjahr 2024 in die laufenden Prozesse der PIERER Mobility-Gruppe integriert. Die
Maschine am Standort in Mattighofen schreddert Kartonagenabfälle und bereitet diese zur
Wiederverwendung als Füllmaterial für den Versand auf. Dadurch können die gewöhnlich
verwendeten, zugekauften Füllmaterialien zu einem Großteil ersetzt werden. Die Investitionen
wurden als taxonomiekonform identifiziert und entsprechend im Kapitel „EU-Taxonomie“
ausgewiesen. (IRO 09, 10, 11)
• Förderung von Systemsimulationen: Der F&E-Bereich der PIERER Mobility-Gruppe erarbeitet
verschiedene Simulationsmethoden, die einen Beitrag zur Ressourcenschonung und Reduktion
von Treibhausgasemissionen im Entwicklungsprozess leisten können. Durch die
computergestützte Bauteilabsicherung, die Funktionsüberprüfung und Optimierungen im
Entwicklungsprozess werden zukünftig weniger physische Prototypen benötigt. Das führt zu einer
Reduktion des Material- und Energieverbrauchs. Auch in der Produktion kann durch das virtuell
optimierte Motorrad und dessen Komponenten der Ressourcenverbrauch reduziert werden.
Schließlich ermöglichen Simulationen Langzeitbetrachtungen für die Entwicklung langlebigerer
Produkte, wodurch der Bedarf an Ersatzteilen und Neuproduktionen verringert werden kann. Im
Rahmen eines Entwicklungsprojekts befindet sich ein umfassender virtueller Prototyp (Digital
Twin) in Entwicklung. Dieser kann den Ressourcenverbrauch weiter minimieren, indem
Simulationen besser vernetzt und weiter mit Tests und physischen Prototypen synchronisiert
werden. Aufgrund der Komplexität des Digital Twins ist dessen Einsatz erst in einigen Jahren
(mittel- bis langfristiger Zeithorizont) zu erwarten. (IRO 09, 11)
• Verpackungsmanagement: Die Optimierung der Materialflüsse in der PIERER Mobility-Gruppe,
sowohl zu der als auch von der Produktion in Mattighofen und Munderfing, stellt einen zentralen
Aspekt effizienter Ver- und Entsorgungsprozesse dar. In diesem Zusammenhang nimmt die Lo-
gistikplanung eine entscheidende Rolle ein, wobei dem Verpackungsmanagement eine beson-
dere Bedeutung zukommt. Ziel ist es, Verpackungen und Ladungsträger so zu gestalten und zu
optimieren, dass die Prozesse entlang der Wertschöpfungskette reibungsloser und effizienter ab-
laufen. In diesem Zusammenhang ist der verstärkte Einsatz von Mehrwegladungsträgern und -
verpackungen ein vielversprechender Ansatz. Operativ werden vor allem Mehrwegverpackungen
für nahegelegene Lieferanten forciert. Es werden Verpackungsversuche durchgeführt, um Ver-
schwendungen zu identifizieren und universelle Verpackungslösungen für eine Vielzahl von Arti-
keln zu entwickeln. Weiters wird die Verpackungsvorschrift für Lieferpartner überarbeitet und soll
als unterstützender Leitfaden bei der Konzeptionierung von Verpackungen für Zukaufteile dienen.
Auch am Produktionsstandort in Vöcklabruck konnte durch den Einsatz von Mehrweg-Gebinden
die Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen gefördert werden. Ausgewählte zugelieferte Produkte
wurden in Mehrweg-Gebinden angeliefert. Die Alugussteile wurden intern, und auch wenn sie den
Standort verließen, in Mehrweg-Gebinden (Gitterboxen und Aufsetzrahmen-Boxen auf Euro-
Paletten) transportiert. (IRO 09, 10, 11)
• Forschung & Entwicklung: Die Forschungs- und Entwicklungsstrategie der Pankl-Gruppe
konzentriert sich auf Ressourceneffizienz und Leichtbau und verbindet so wirtschaftliche Ziele mit
ökologischer Verantwortung. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die gezielte Schulung der
Konstrukteure im effizienten Materialeinsatz sowie in der Sicherstellung von Demontierbarkeit
und Recyclingfähigkeit. Mithilfe innovativer Technologien wie der Topologie-Optimierung wird der
Materialverbrauch von Werkstoffen wie Aluminium, Stahl oder Titan reduziert. Diese Maßnahmen
tragen neben der Ressourcenschonung auch zu langfristigen CO₂-Einsparungen im
Fahrzeugbetrieb bei. Die Materialauswahl erfolgt in enger Abstimmung mit Partnern und wird
durch Validierungen optimiert, um höchste Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Bei dieser
Maßnahme handelt es sich um eine laufende Maßnahme um den Kundenanforderungen und der
Produktsicherheit sowie der Materialeffizienz jederzeit gerecht zu werden. (IRO 09, 11)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-74
• Verpackungsmanagement: Die Optimierung der Materialflüsse in der Pankl-Gruppe, sowohl zu
der als auch von der Produktion stellt einen zentralen Aspekt effizienter Ver- und
Entsorgungsprozesse dar. In diesem Zusammenhang ist der Einsatz von Mehrwegverpackungen
schon seit Jahren ein vielversprechender Ansatz in der gesamten Pankl-Gruppe. In Köflach
wurde 2024 eine Umstellung auf leichtere VCI-Verpackungen vorgenommen und dadurch eine
Einsparung an Verpackungsmaterialien und dem daraus resultierenden Abfällen erzielt. (IRO 13)
• Chemikalienverbrauch: In der Pankl-Gruppe wurde eine Reduktion von Chemikalien und der
Verbrauch an Gesenk Schmiermitteln durch Lenkung im zentralen Fertigungsplan und Vorgabe
von Konzentration am Standort in Köflach für 2024 erzielt. (IRO 12, 13)
• Projekt HADES: Im Jahr 2024 hat Pankl Racing das unternehmensweite Einkaufsprojekt HADES
ins Leben gerufen, um den Beschaffungsprozess effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Im
Rahmen dieses Projekts wird ein umfassendes Handbuch erstellt, das alle Anforderungen über-
sichtlich darstellt und klare Richtlinien für den Einkauf definiert, einschließlich spezifischer Vorga-
ben für die Beschaffung bei verschiedenen Lieferanten. Zudem werden mögliche Lieferantenpor-
tale evaluiert, um sicherzustellen, dass die definierten Anforderungen abgedeckt sind. Angestrebt
wird eine Rücklaufquote von 80 % der produktrelevanten Lieferanten. Ein zentrales Dokumentati-
onssystem zur effizienten Erfassung und Verwaltung aller angeforderten Dokumente wird etab-
liert. Darüber hinaus wird eine Lösung zur Sicherstellung der Compliance-Anforderungen in der
Lieferkette umgesetzt, um gesetzliche und regulatorische Vorgaben einzuhalten. (IRO 10, 11, 12)
• Maßnahmen zur Energieeinsparung werden im Abschnitt E1-3 genauer beschrieben.
Maßnahmen zum Umgang mit dem Risiko verzögerter Lieferungen oder der eingeschränkten
Materialverfügbarkeit
Um das Beschaffungsrisiko zu senken, haben die Kernbeteiligungen für bestimmte Warengruppen den
Einsatz von „Second Sources“ in ihrer Einkaufsstrategie definiert. Ziel ist die Diversifikation der
Lieferkette. Zudem wird die Einkaufsstrategie in der PIERER Mobility-Gruppe durch mehrere
Warengruppenstrategien ergänzt, welche in den Geschäftsjahr 2024 und 2025 weiterentwickelt werden
sollen. Eine weitere Maßnahme von PIERER Mobility umfasst die Risikobewertung der Tier-1
Lieferanten, deren Ergebnis wiederum in die Warengruppenstrategien einfließt. Zur Minimierung von
Risiken in der Lieferkette setzt außerdem die Pankl-Gruppe auf ein mehrstufiges Risikomanagement.
Eine zentrale Maßnahme ist der Einsatz eines digitalen Monitoring-Tools, das die Tier-1 Lieferanten
laufend analysiert und potenzielle Störungen oder Engpässe frühzeitig identifiziert. Dieses Tool erweitert
die bestehende interne Risikomatrix um eine fundierte externe Perspektive auf die Risikosituation
einzelner Lieferanten. (IRO 10)
KENNZAHLEN UND ZIELE
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft definiert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in
Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt
jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-75
E5-4 Ressourcenzuflüsse
Unternehmensspezifische Angabe – eingesetzte Materialien nach Gewicht
MATERIAL
EINHEIT
2024
Stahl
t
137.670,3
Aluminium
t
25.920,7
Bausand
t
13.564,5
Bentonit
t
7.536,6
Sauerstoff
t
5.957,7
Kartonagen
t
5.570,4
Stickstoff
t
5.518,5
Kunststoff
t
4.169,6
Kalkstein
t
3.027,9
Siliziumkarbid
t
3.008,1
Gummi
t
1.999,1
Elektronik
t
916,7
Schlichtewasser
t
889,2
Elektrodengrafit-Ranco
t
414,0
Ferro-Silizium
t
412,0
Harze und Härter
t
402,4
Kupfer
t
383,5
Titan
t
367,7
Carbon
24
t
348,2
Akkumulatoren
25
t
264,7
Holz
t
243,2
Ferro-Mangan
t
219,9
Schmieröl
t
196,4
Textil
t
134,3
Inoculin
t
121,4
Argon
t
111,8
Nickel
t
77,2
Lack
t
75,2
Ferro-Molybdän
t
73,5
Ferro-Chrom
t
56,0
Mineralöl
t
45,8
Elastomere
t
17,1
Salzsäure
t
13,2
Natriumhydroxid
t
8,8
Acetylen
t
1,4
Bronze
t
0,5
Natriumchlorid
t
0,5
Magnesium
t
0,3
Gesamt
t
219.738,2
24
Die Zahl repräsentiert lediglich das Gewicht der Carbonkomponenten an Fahrrädern.
25
Die angegebene Zahl repräsentiert lediglich das Gewicht der Akkumulatoren der Elektrofahrräder. Akkumulatoren der Motoren sind in der Materialgruppe Elektronik
angeführt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-76
ESRS E5-4, 31a-c
EINHEIT
2024
Gesamtgewicht verwendeter Produkte und Materialien
t
219.738,2
Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig beschafft wurden
am Gesamtgewicht
0,00 %
Gewicht verwendeter wiederverwendeter oder recycelter
sekundärer Komponenten, Produkte oder Materialien
t
6.301,5
Anteil verwendeter wiederverwendeter oder recycelte sekundäre
Komponenten, Produkte oder Materialien
28,7 %
E5-5 Ressourcenabflüsse / Abfälle
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde ESRS E5-5 Abfälle in einer der Kernbeteiligungen als
wesentlich identifiziert und entsprechend bewertet. Aus Gründen der Transparenz und zur Darstellung
gruppenweiter Entwicklungen werden daher auch Maßnahmen und Kennzahlen der PIERER Mobility-
Gruppe sowie Kennzahlen der Abatec-Gruppe offengelegt, obwohl für diese keine eigene
Wesentlichkeit im Sinne der ESRS-Anforderungen vorliegt.
In der PIERER Mobility-Gruppe
Kernaktivität der PIERER Mobility-Gruppe ist die Assemblierung von zwei- und vierrädrigen
Kraftfahrzeugen. Beide Verkehrsmittel verfügen über eine mehrjährige Haltbarkeit bei normaler Nutzung
und sind reparierbar und können demontiert werden. Somit kann ein Großteil der verwendeten
Materialien in den Kreislauf zurückgeführt werden. Sowohl bei den Motorrädern als auch bei den Pkw
wird auf eine Leichtbauweise geachtet. Weiters finden sich (Elektro-)Fahrräder und IT-Lösungen im
Produktportfolio der Gruppe.
In der Pankl-Gruppe
Kernaktivität der Pankl-Gruppe ist die Herstellung von Metallerzeugnissen. Die Produkte sind in
Antriebs-, Motor,- Fahrwerks,- und Luftfahrtkomponenten sowie Bremsscheiben zu kategorisieren. Die
Produkte verfügen über eine mehrjährige Lebensdauer bei normaler Nutzung und können demontiert
werden. Somit kann ein Großteil der verwendeten Materialien in den Kreislauf zurückgeführt werden.
Bei Antriebs-, Motor- und Fahrwerkskomponenten wird auf eine Leichtbauweise geachtet.
ESRS E5-5 36a-c
Die erwartete Lebens- und Nutzungsdauer der Fahrzeuge der PIERER Mobility-Gruppe ist von der
Nutzungsart und den Instandhaltungstätigkeiten der Kunden abhängig und kann somit stark variieren.
Bei Straßenmotorrädern erwartet die Gruppe eine Lebensfahrleistung von ca. 70.000 Kilometern, bei
Offroad-Motorrädern von ca. 10.000 Kilometern. Bei den Elektrofahrrädern wird eine Lebensfahrleistung
von 10.000 – 12.000 Kilometern erwartet. Ähnliche Werte sind in auch im Branchenvergleich
beobachtbar. Die Branchenvergleichswerte basieren auf Schätzungen und Onlinerecherchen und
unterliegen somit einer großen Unsicherheit. Die erwartete Lebensfahrleistung der Pkw der Gruppe
beträgt ca. 14.000 Kilometer. Ein Branchenvergleich ist hier nicht möglich, da kaum vergleichbare
Produkte (Supersportwagen mit Straßenzulassung) auf dem Markt verfügbar sind. Die Fahrzeuge der
Gruppe können gut repariert werden. Ersatzteile sind verfügbar. Hierzu trägt auch das geschulte
Händler- und Werkstattnetzwerk der Gruppe bei. Weitere Informationen zu diesem finden sich im
Abschnitt S4-4 und den zugehörigen Kennzahlen und Zielen. In etwa 91,8 % der Produkte und ihrer
Verpackungen (nicht berücksichtigt sind Mehrwegverpackungen) sind recycelbar.
Die Lebensdauer der Produkte der Pankl-Gruppe hängt maßgeblich von der Nutzungsart der
Endkunden ab. Bei Antriebs-, Motor- und Fahrwerkskomponenten wird eine durchschnittliche
Lebensfahrleistung von 80.000 bis 120.000 km angenommen. Dabei variieren die Werte je nach
Fahrzeugtyp:
• Standard-Serienfahrzeuge: 120.000 – 150.000 km
• High-Performance-Fahrzeuge: 60.000 – 80.000 km
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-77
Racing-Komponenten werden speziell für die extremen Belastungen und Leistungsanforderungen im
Motorsport entwickelt. Aufgrund der hohen mechanischen und thermischen Beanspruchungen haben
diese Bauteile eine kurze Lebensdauer. Dies liegt daran, dass sie auf maximale Effizienz und Leistung
bei geringem Gewicht optimiert sind, wodurch die Materialermüdung beschleunigt wird.
Serienprodukte wie Motorkomponenten, Antriebssysteme, Pumpen und Bremsscheiben werden gezielt
für eine lange Lebensdauer entwickelt. Die Produktion richtet sich strikt nach den spezifischen
Anforderungen der Kunden. Dadurch können die Lebensdauern je nach Produkt und Einsatzbereich
variieren – von der gesamten Nutzungsdauer des Fahrzeugs bis hin zu bestimmten Kilometer- oder
Flugstundenbegrenzungen. Sie sind so konzipiert, dass sie die Nutzungsdauer unter normalen
Betriebsbedingungen überdauern. Dies wird durch umfassende Materialtests und strenge
Qualitätskontrollen sichergestellt.
Luftfahrtkomponenten werden für eine durchschnittliche Lebensdauer von rund 8.000 Flugstunden
konzipiert. Die Wartung erfolgt "on condition", d. h., der Zustand jedes einzelnen Bauteils wird individuell
überprüft. Vorgeschriebene Wartungsintervalle betragen dabei 500 Flugstunden, nach denen eine
Zustandsbewertung erfolgt, um die weitere Nutzung oder den Austausch zu bestimmen.
Die Vergleichswerte basieren auf Expertenbefragungen und Branchenvergleiche. Besonders aufgrund
des hohen Einflusses der Nutzungsart kann die Haltbarkeit der Komponenten stark variieren. In etwa
95,23 % der Produkte und ihrer Verpackungen (nicht berücksichtigt sind Mehrwegverpackungen) sind
recycelbar.
ESRS E5-5 37 a-d
EINHEIT
2024
Abfälle gesamt
t
58.250,1
Abfälle zur Verwertung gesamt
t
46.262,5
davon Vorbereitung zur Wiederverwertung
t
24.091,6
nicht gefährliche Abfälle
t
46.260,6
gefährliche Abfälle
t
2,0
davon Recycling
t
17.533,5
nicht gefährliche Abfälle
t
17.533,5
gefährliche Abfälle
t
0,0
davon andere Entsorgungsverfahren
t
4.637,5
nicht gefährliche Abfälle
t
4.635,5
gefährliche Abfälle
t
2,0
Abfälle zur Beseitigung gesamt
t
11.803,5
davon Verbrennung
t
774,6
nicht gefährliche Abfälle
t
7.985,9
gefährliche Abfälle
t
3.817,5
davon Deponierung
t
8.410,0
nicht gefährliche Abfälle
t
5.940,2
gefährliche Abfälle
t
3.817,5
davon andere Entsorgungsverfahren
t
2.618,9
nicht gefährliche Abfälle
t
1.665,2
gefährliche Abfälle
t
953,7
Radioaktive Abfälle
t
0,0
Nicht recycelte Abfälle
t
15.493,1
Anteil nicht recycelte Abfälle (an Abfallmenge gesamt)
26,6 %
Gefährliche Abfälle gesamt
t
3.819,5
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-78
ESRS E5-5 38 a-b
In der Pankl-Gruppe entfällt ein wesentlicher Anteil auf nicht-gefährliche metallische Abfälle wie Stahl-,
Aluminium- und Gussreste, die im Rahmen der Zerspanung und Gießereiprozesse anfallen. Diese ent-
halten wertvolle Sekundärrohstoffe und werden der stofflichen Verwertung zugeführt. Zusätzlich fallen
nichtmetallische mineralische Abfälle wie Gießereialtsand, Ofenschlacke und Kernbruch an. Diese ent-
halten Quarzsand, Keramikbestandteile und mineralische Bindemittel und werden – je nach Verunreini-
gung – recycelt oder entsorgt. Im Bereich der Verpackung und Logistik entstehen Abfälle aus Holz,
Kunststoffen, Papier und Karton. Diese Materialien werden getrennt erfasst und überwiegend stofflich
oder energetisch verwertet. Gefährliche Abfälle wie Altöl, Lösungsmittel, Lackreste und ölhaltige Be-
triebsmittel enthalten unter anderem chemische Rückstände. Diese werden gesetzeskonform über spe-
zialisierte Entsorger behandelt. Biomassehaltige Abfälle (z. B. Grünabfälle, Kantinenreste) sind men-
genmäßig nachrangig, werden jedoch separat erfasst und verwertet. Seltene Erden und kritische Roh-
stoffe sind im allgemeinen Fertigungsprozess des Unternehmens nur in sehr geringem Umfang enthal-
ten, beispielsweise in Form von Legierungsbestandteilen in Metallschrotten oder elektronischen Klein-
geräten. Diese werden bei der Entsorgung von Elektroschrott separat behandelt und extern aufbereitet.
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABEPFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
Unternehmensspezifische Angabe – eingesetzte
Materialien nach Gewicht
PIERER Mobility-Gruppe: Zur Ermittlung der einge-
setzten Materialien für die Motorradserienproduktion
an den Standorten in Mattighofen, Munderfing und
Schalchen führt die Gruppe jährlich eine Stoffstrom-
analyse durch. Aufgrund von deren Komplexität sind
die Daten erst unterjährig im Folgejahr verfügbar. Die
berichteten Stoffströme wurden aus diesem Grund
auf Basis der produzierten Stückzahlen hochgerech-
net. Zusätzlich wurden Stoffströme von Motorrädern,
welche an anderen Standorten produziert wurden
oder extern bezogen wurden und der von der Gruppe
angebotenen Supersportwagen (X-BOW) auf Stück-
zahlenbasis hochgerechnet. Addiert wurden Stoff-
ströme im Zusammenhang mit den unterstützenden
Unternehmensprozessen sowie durch den Handel mit
Fahrrädern (stückzahlenbasierte Hochrechnung). Der
Nichtserieneinkauf wurde in diesem Zusammenhang
als nicht wesentlich bewertet und somit nicht in der
Zusammenstellung berücksichtigt.
Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe: Die Ermittlung
der eingesetzten Materialien erfolgt auf Basis der im
ERP-System erfassten Einkäufe. Die eingekauften
Materialien werden analysiert und den jeweiligen
Materialgruppen zugeordnet, wobei die Mengen
entsprechend angegeben werden.
E5-4
30
Beschreibung der
Ressourcenzuflüsse
Für die Methode zur Erfassung des Gesamtgewichts
verwendeter Produkte und Materialien der Teilkon-
zerne wird auf die unternehmensspezifische Angabe
„eingesetzte Materialien nach Gewicht“ verwiesen.
Primärdaten der vorgelagerten Wertschöpfungskette
konnten aufgrund der Komplexität der Wertschöp-
fungskette nicht inkludiert werden. Es wurde versucht
mittels der Value Chain Risk Analysis ein umfassen-
deres Bild der Wertschöpfungskette zu erhalten. Dies
konnte jedoch noch nicht final abgeschlossen wer-
den.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-79
Es konnte kein Anteil biologischer Materialien, die
nachhaltig beschafft wurden, ausgewiesen werden.
Für die Klassifikation als nachhaltig, muss ein Roh-
stoff nach einem anerkannten Zertifizierungssystem
zertifiziert worden sein. Aufgrund der Aggregation der
Ressourcenzuflüsse auf Warengruppenebene ist
diese detaillierte Auswertung und folglich Ausweisung
des Anteils nachhaltig beschaffter, biologischer
Materialien nicht möglich.
Der berichtete Wert an wiederverwendeten oder re-
cycelten Komponenten repräsentiert den Anteil von
Sekundäraluminium und Sekundärstahl. Zur Berech-
nung wurde der deutsche Aluminium- beziehungs-
weise Stahlmix verwendet. Der berichtete Anteil
unterliegt somit einer hohen Ergebnisunsicherheit.
E5-5
36a
Erwartete Haltbarkeit
Die erwartete Haltbarkeit der vertriebenen Fahrzeuge
der PIERER Mobility-Gruppe wurde anhand von
Testdaten (z.B. Lebensdauer der Motoren) sowie
Auswertungen aus dem Kundendienst geschätzt. Die
Angaben zur Wertschöpfungskette basieren auf
Schätzungen und Online-Recherchen und unterliegen
somit einer hohen Ergebnisunsicherheit. Für die Pkw
wurde kein Vergleichswert angegeben, da es kaum
vergleichbare Produkte (Supersportwagen mit
Straßenzulassung) auf dem Markt gibt. Für die IT-Lö-
sungen wurde die Angabe als nicht relevant bewertet.
Die Angaben der Haltbarkeit bezieht sich bei der
Pankl-Gruppe auf die mögliche Kilometerleistung der
Bauteile von Antriebs-, Motor,-Fahrwerkskomponen-
ten und bei Luftfahrtkomponenten auf Flugstunden.
Die erwartete Haltbarkeit der Elektroniklösungen der
Abatec-Gruppe orientiert sich nach Kundenanforde-
rungen. Für Produkte, die im Automotive-Umfeld ein-
gesetzt werden, werden detaillierte Lebensdauerbe-
trachtungen auf Bauteilebene durchgeführt und mit
entsprechenden Validierungsprüfungen bestätigt.
E5-5
36b
Reparierbarkeit
Die vertriebenen Fahrzeuge der PIERER Mobility-
Gruppe können gut repariert werden. Ersatzteile sind
verfügbar. Bei der Pankl-Gruppe kann durch die fest
verbauten Komponenten keine Reparierbarkeit an-
gegeben werden. Von Produkten der Abatec-Gruppe
ist eine Reparierbarkeit grundsätzlich gegeben.
E5-5
36c
Recyclebarer Anteil
in Produkten und
Verpackungen
Die Materialien Stahl, Aluminium, Kunststoff, Elektro-
nik (nur in der PIERER Mobility-Gruppe) und Papier,
Bronze, Ferro-Chrom, Ferro-Mangan, Ferro-Molyb-
dän, Ferro-Silizium, Holz, Inoculin, Kupfer, Nickel, Ti-
tan und Magnesium (nur in der Pankl-Gruppe) wur-
den als recyclebar klassifiziert und die Anteile an den
Produkten und Verpackungen entsprechend ausge-
wiesen.
E5-5
38 a-b
Abfallströme
Die Abfallströme ergeben sich einerseits aus den Ab-
fallcodes der jeweiligen Länder und werden Pankl-
Gruppenweit konsolidiert. Andererseits wurden die
Daten in den anderen Teilkonzernen einerseits auf
Daten der Entsorgungsunternehmen, andererseits
anhand der Fertigungs-/Mitarbeiterzahlen hochge-
rechnet – zudem wurde hier auch schon bei den ein-
gesetzten Materialien auf Stoffstromanalysen zurück-
gegriffen. Bei der Abatec-Gruppe wurde auf die Daten
der Entsorgungsunternehmen zurückgegriffen. Beim
Gewicht der wiederverwendeten bzw. recycelten
Komponente wurde der deutsche Durchschnitt der
Sekundäranteile in Stahl (42 %) und Alu (72 %) sowie
den Stahl- und Alu-Stoffströmen herangezogen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-80
SOZIALINFORMATIONEN
4.5 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Arbeitskräften des Unternehmens
THEMA
IRO
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
ZEITHORIZONT
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Sichere
Beschäftigung
14
Durch Umstrukturierungen kam und kommt es zu
Unsicherheiten, Kündigungen und Unzufriedenheit
Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen kommt es
zu Kündigungen, Unsicherheiten, und Unzufriedenheit bei
den eigenen Arbeitskräften. Die negative Auswirkung
entsteht aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation der
Gruppe. (individueller Vorfall)
Negativ
(OO)
X
X
15
Temporäre Arbeitszeitreduktion
26
Im Zuge von Kostenreduktionen wurde in der PIERER
Mobility-Gruppe eine Arbeitszeit- und Entgeltreduktion
vereinbart, welche negative Auswirkungen auf die
Mitarbeiter haben kann. (individueller Vorfall)
Negativ
(OO)
X
16
Personalrisiko und Fachkräftemangel
Durch starke Mitarbeiterfluktuation kann es zu einem
Abfluss von Wissen und langfristig zu einem
Fachkräftemangel kommen.
Risiko
(OO)
Gesundheitsschutz
und Sicherheit
17
Auftreten schwerer Arbeitsunfälle in der Produktion
und bei Testfahrten
Schwere Arbeitsunfälle, insbesondere bei Mitarbeitern in
der Produktion oder bei Testfahrern, können nicht immer
vermieden werden. (individueller Vorfall)
Negativ
(OO)
X
X
X
Schulung und
Kompetenz-
entwicklung
18
Sicherung der Zukunftsperspektiven und
Kompetenzentwicklung von Mitarbeitern durch
Weiterbildungsangebote
Durch Weiterbildungsangebote sichert die Gruppe die
Zukunftsperspektiven der Mitarbeiter und trägt zu ihrer
Kompetenzentwicklung bei.
Positiv
(OO)
X
X
X
Gleichbehandlung
und
Chancengleichheit
für alle
19
Interkulturelle Zusammenarbeit und individuelle
Weiterentwicklung
Die Gruppe bringt Personen aus vielen unterschiedlichen
Nationalitäten und Altersgruppen zusammen, wodurch
neue Impulse geschaffen werden und die Mitarbeiter
voneinander lernen können.
Positiv
(OO)
X
X
X
20
Geschlechterungleichheiten in Bezahlung und
Führungspositionen
In der Gruppe überwiegt der Anteil männlicher
Beschäftigter sowohl in der Gesamtbelegschaft als auch
bei den Führungskräften. Der Gender-Pay-Gap beträgt
25,2 %
27
. (systemisch)
Negativ
(OO)
X
X
X
Datenschutz
21
Gefahr des Datenverlusts oder Datenmissbrauchs
Ein potentieller Verlust oder Missbrauch von
personenbezogenen Daten greift in die Rechte der
betroffenen Personen ein. (systemisch)
Negativ
(OO)
X
X
X
26
Es wurden keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele in Bezug auf die temporäre Arbeitszeit- und Entgeltreduktion festgelegt, da es sich um eine zeitlich begrenzte
Auswirkung handelt.
27
Weitere Informationen zum Gender-Pay-Gap inklusive der Berechnungsweise finden sich in S1-16.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-81
22
Verletzung von Datenschutzvorschriften und daraus
folgender Strafzahlungen
Eine Verletzung von Datenschutzvorschriften kann zu
hohen Strafzahlungen führen.
Risiko
(OO)
Bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und bei der Berichterstattung
im Zuge der „ESRS 2 Allgemeine Angaben“ wurden die Arbeitskräfte der Gruppe berücksichtigt. Im
Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe IRO-1) wurden die potenziell betroffenen eigenen
Arbeitskräfte identifiziert, wobei die Tätigkeiten, das Arbeitsumfeld und die Merkmale der Arbeitskräfte
berücksichtigt wurden. Bei der Analyse wurden unter anderem Gespräche mit Experten des
Personalmanagements und mit Arbeitnehmervertretern geführt, um ein besseres Verständnis der
potenziellen Auswirkungen zu gewinnen. Es ergaben sich keine negativen Auswirkungen auf die
eigenen Arbeitskräfte aufgrund von Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf
die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten, da in der
PIERER Mobility-Gruppe bisher noch keine Übergangspläne finalisiert wurden. In der Pankl-Gruppe
wurden bisher die eigenen Arbeitskräfte in den Übergangspläne nicht berücksichtigt (siehe auch
Abschnitt E1-1). Die Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31.12.2024 insgesamt 9.758 Personen. Bis
Ende des Geschäftsjahres 2024 wurden alle bis auf vier in der PIERER-Mobility-Gruppe tätigen
Leiharbeitskräfte abgebaut, sodass insbesondere IRO 14 auch auf diese Beschäftigtengruppe zutrifft.
Weitere Informationen zu den Arbeitskräften finden sich im Abschnitt „S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer
des Unternehmens“.
Information zu der aktuellen, wirtschaftlichen Situation
Bei der PIERER Mobility-Gruppe ist aufgrund des im November 2024 eingeleiteten
Sanierungsverfahrens ihrer Kernbeteiligung KTM AG (und zweier Tochtergesellschaften) eine
Spezialsituation entstanden. Innerhalb von 90 Tagen (bis Ende Februar 2025) war mit den Gläubigern
einen Sanierungsplan zu vereinbaren. Durch eine Redimensionierung der PIERER Mobility-Gruppe soll
der Bestand der Gruppe gesichert werden. Im Zuge der Umstrukturierungen kam es zu einer Reduktion
des Produktionsvolumens und des Personalstandes, woraus sich Unsicherheiten und
Unzufriedenheiten in der eigenen Belegschaft ergeben können.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens
Die Teilkonzerne haben nachfolgende Konzepte in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit ihren
Arbeitskräften festgelegt. Die Gruppe achtet die Menschenrechte und setzt sich für faire
Arbeitsbedingungen ein. Die Mitarbeiter können sich jederzeit an ihre Führungskräfte, den Betriebsrat,
die Betriebsärzte, den Arbeitspsychologen, die Personal- oder die Rechtsabteilung, die
Sicherheitsfachkräfte richten oder über das Hinweisgeber-System/Compliance-Anlaufstelle
kommunizieren.
Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie
Die PIERER Mobility-Gruppe strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter durch
geeignete Maßnahmen und Prozesse bestmöglich vor Gesundheits- oder Verletzungsgefahren
geschützt sind. Die Richtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst die wichtigsten Grundsätze
und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Zudem wurden zahlreiche
Sicherheitstrainings und -schulungen etabliert, um das Sicherheitsniveau hochzuhalten und
Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie ist auf der
Website der Gruppe zugänglich
28
. Für die zielgerichtete Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und
Gesundheitsförderung der Mitarbeiter der KTM-Gruppe ist das Health & Safety Team verantwortlich. Es
wird von Sicherheitsfachkräften sowie arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen
Fachdienstleistern unterstützt. Auf oberster Ebene sind die Vorstände oder die Geschäftsführung für die
Umsetzung der Richtlinie verantwortlich.
Der Arbeitsschutz am Produktionsstandort in Vöcklabruck (Aluminiumguss) basierte auf dem Prinzip
Vermeidung/Minimierung der Gefahr vor der Umsetzung von technischen, organisatorischen und
28
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-82
personenbezogenen Maßnahmen und wurde durch die interne Arbeitsschutzrichtlinie der VMG
beschrieben. Die Richtlinie beschrieb die Vermeidung von Gefahren, den Umgang mit Chemikalien und
die Organisation des Arbeitsschutzes. Für diese interne Richtlinie war die Geschäftsführung von VMG
verantwortlich. (IRO 16, 17)
Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und Nachhaltigkeitsrichtlinie
Die Pankl AG bekennt sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitspolitik zu fairen, sicheren und
gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen. Die Achtung der Menschenrechte sowie die Schaffung
flexibler und gerechter Arbeitsbedingungen gelten als Selbstverständlichkeit. Zur Stärkung der
Qualifikation und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden setzt das Unternehmen auf kontinuierliche Aus-
und Weiterbildung. Die Pankl-Gruppe strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter
durch geeignete Maßnahmen und Prozesse bestmöglich vor Gesundheits- oder Verletzungsrisiken
geschützt sind. Die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik und Richtlinie umfassen die wichtigsten
Grundsätze zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Zudem wurden
zahlreiche Anweisungen, Sicherheitstrainings und -schulungen etabliert, um das Sicherheitsniveau
hochzuhalten und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die Politik und Richtlinie sind auf der Website der Pankl-
Gruppe zugänglich. Für die gezielte Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung
der Mitarbeiter sind die Sicherheitsfachkräfte oder EHS-Teams an den jeweiligen Standorten bzw.
standortübergreifend verantwortlich. Es wird von arbeitsmedizinischen Fachdienstleistern unterstützt.
Für deren Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die
Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 17, 18, 19, 20)
Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie
Die jeweilige Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie regelt, wie Diversität innerhalb der
Teilkonzerne gelebt und gefördert werden soll und wie den verschiedenen Formen der Diskriminierung
und Belästigung vorgebeugt wird. Dabei beschränkt sich die Richtlinie nicht auf die Arbeitsplätze der
Mitarbeiter, sondern berücksichtigt explizit auch arbeitsbedingte Settings sowie Online-Situationen. Sie
gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Organmitglieder weltweit. Die Richtlinie definiert relevante
Begriffe und unterstützt die Mitarbeiter bei der Identifikation von unangemessenen Verhaltensweisen.
Als mögliche Gründe für Diskriminierung werden Nationalität, Hautfarbe, ethnische oder nationale
Abstammung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit, Alter, Weltanschauung,
Kultur, Gesundheitszustand oder andere Aspekte, die durch lokale Gesetze geregelt sind, genannt.
Sollte es zu Verstößen gegen die Richtlinie kommen, werden Meldeoptionen aufgezeigt, wie zum
Beispiel die interne Compliance-Anlaufstelle oder die Hinweisgebersysteme. Dabei sind die
Teilkonzerne stets bestrebt, eine lückenlose Vertraulichkeit zu gewährleisten. Keinem Arbeitnehmer
sollen Nachteile entstehen, wenn er im guten Glauben einen Verstoß im Sinne der jeweiligen Richtlinie
meldet. Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinien der Teilkonzerne sind auf den
Unternehmenswebseiten abrufbar
29
. Für die Umsetzung der Richtlinie sind die zuständigen
Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 16, 19, 20)
Richtlinien
30
zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems
Die Richtlinien für Hinweisgeber dienen der Prozessstrukturierung und schützen den Hinweisgeber bei
der Meldung im Rahmen des Hinweisgebersystems. In der Richtlinie sind der Meldeprozess sowie
Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die Richtlinien werden von den
Rechtsabteilungen der Kernbeteiligungen erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für deren Umsetzung sind
die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich.
(IRO 14, 16, 21, 22)
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die PIERER Mobility-Gruppe und die Abatec-Gruppe haben jeweils eine Erklärung zu moderner
Sklaverei und Menschenhandel
31
, diese fassen das Vorgehen zur Verhinderung von moderner Sklaverei
und Menschenhandel innerhalb dieser Teilkonzerne zusammen. Als Begleitdokument des jeweiligen
Code of Conduct gilt Erklärung auch für Geschäftspartner und soll somit auch in der
Wertschöpfungskette wirken. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung der Menschenrechte. Weitere
29
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
30
Hinweis: Die Richtlinie der PIERER Mobility-Gruppe ist ein internes Dokument, das Hinweisgeber-System ist auch für externe Melder zugänglich. Die Richtlinie der
Pankl-Gruppe ist über das Whistleblower-Tool abrufbar. Weitere Informationen finden sich im Abschnitt G1-1, G1-3 und unter: https://pierermobility.integrityline.com/
und https://pankl.integrityline.com/
31
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen; https://pankl.com/nachhaltigkeit/downloads/; https://www.abatec.at/downloads/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-83
Informationen zu diesen Richtlinien (wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeit und relevanten
Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt S2-1. (IRO 14, 16)
Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte
Die Pankl-Gruppe hat eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, die auf der Website
32
der Gruppe
zugänglich ist. Sie unterstreicht das Engagement des Unternehmens für die Einhaltung aller relevanten
Gesetze und Leitlinien, insbesondere im Bereich der Menschenrechte. Die Grundsatzerklärung wird von
den Rechtsabteilungen der beiden operativ tätigen Unternehmen – Pankl Racing Systems AG und SHW
AG – gemeinsam erstellt und bei Bedarf entsprechend aktualisiert. Für deren Umsetzung sind die
zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO
14)
Code of Conduct
Der Code of Conduct der Teilkonzerne bildet jeweils die Grundlage für eine verantwortungsbewusste
und ethische Unternehmenskultur, die für alle Mitarbeiter, Führungskräfte, Organmitglieder sowie
externe Vertragspartner verbindlich ist. Er beschreibt unter anderem Grundsätze in Bezug auf
Menschenrechte, Diversität, faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit,
Zwangs- und Pflichtarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Die Teilkonzerne verpflichten sich und
ihre Geschäftspartner zur Einhaltung der jeweils gültigen nationalen und internationalen Gesetze,
Verordnungen und Regularien sowie den OECD-Leitsätzen und der ILO-Kernarbeitsnormen. Weitere
Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen Verfügbarkeit und relevanten
Verantwortlichkeiten) finden sich im Abschnitt G1-1. (IRO 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22)
Datenschutzmanagement-System
Die PIERER Mobility-Gruppe hat eine umfassende Datenschutzstrategie entwickelt, um den Schutz
personenbezogener Daten sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern. Die im Intranet zugängliche
Strategie umfasst viele verschiedene Aspekte des Datenschutzes, die anhand spezifischer Guidelines
genauer erläutert werden. Die Datenschutzstrategie erstreckt sich bestmöglich auch auf die vor- und
nachgelagerte Wertschöpfungskette und alle relevanten geografischen Regionen. Sie wird vom
Datenschutz-Team der Gruppe betreut. Teil der Strategie ist die interne Datenschutzrichtlinie für
Mitarbeiter, welche sämtliche Datenverarbeitungstätigkeiten der Gruppe insbesondere in Bezug auf alle
personenbezogenen Daten der aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter, Führungskräfte und
Organmitglieder regelt. Auch der Code of Conduct (siehe oben und in Abschnitt G1-1 bezüglich
Verfügbarkeiten, Verantwortlichkeiten und Anwendungsbereich) geht auf die Datenschutzvorschriften
ein. Die Ausrichtung an der strengen europäischen Datenschutzgrundverordnung und anderen
relevanten nationalen und internationalen Standards stellt sicher, dass die Gruppe den gesetzlichen
Anforderungen entspricht. Regelmäßige Schulungen, Aktualisierungen und Übermittlung der Richtlinien
gewährleisten, dass sowohl interne als auch externe Interessengruppen die Datenschutzanforderungen
verstehen und einhalten. (IRO 21, 22)
Informationssicherheitsrahmenrichtlinie
Die interne Informationssicherheitsrahmenrichtlinie der PIERER Mobility-Gruppe wurde im
Geschäftsjahr 2024 umfassend überarbeitet und orientiert sich an den Anforderungen der ISO 27001.
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der PIERER Mobility-Gruppe sowie für verbundene Einheiten und
Dritte, die mit entsprechenden Informationssystemen arbeiten, wie auch für alle an die Netzwerke der
PIERER Mobility AG angeschlossenen Systeme (z.B.: Mobil- und Netzwerkgeräte). Die Richtlinie dient
als Rahmenwerk zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Gruppe. Informationssicherheit
ist ein wesentlicher Teil des Datenschutzes. Neben der Beschreibung der Security Governance enthält
die Richtlinie Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Security, wie zum Beispiel die Verhinderung von
Datenlecks, ein Identitäts- und Zugriffsmanagement, ein Informationsrisikomanagement sowie die
Entwicklung sicherer Software. Für die Umsetzung dieser Richtlinie zeigt sich das IT Security & Risk
Management Team verantwortlich. Spezifiziert wird die im Intranet veröffentlichte
Informationssicherheitsrahmenrichtlinie durch weitere Dokumente, wie zum Beispiel die Leitlinie zur
Datenklassifikation, die Richtlinie zur Sicherheitsgovernance oder das IT-Notfallhandbuch. (IRO 21, 22)
32
Verfügbar unter: https://pankl.com/nachhaltigkeit/downloads
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-84
Die internen Informationssicherheitsrichtlinien der Pankl Racing Systems AG und SHW AG schützen
Informationen durch Gewährleistung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität und orientiert sich
an den Anforderungen der ISO 27001. Die Richtlinien gelten für alle Mitarbeiter der Pankl-Gruppe sowie
für verbundene Einheiten und Dritte, die mit entsprechenden Informationssystemen arbeiten, wie auch
für alle an die Netzwerke angeschlossenen Systeme (z.B.: Mobil- und Netzwerkgeräte). Die Richtlinien
dienen als Rahmenwerk zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Gruppe.
Informationssicherheit ist ein wesentlicher Teil des Datenschutzes. Sie stellen sicher, dass gesetzliche
und vertragliche Anforderungen erfüllt werden und Risiken minimiert werden. Datenschutz wird durch
den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten und die Prinzipien der
Datenminimierung sowie regelmäßige Löschung nach Zweckerreichung gewahrt. Sicherheit und
Bewusstsein werden durch gezielte Maßnahmen gestärkt, um ein hohes Sicherheitsniveau zu
gewährleisten. Für die Umsetzung dieser Richtlinien zeigt sich die Abteilung Informationssicherheit und
letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich und ist im Intranet für die Mitarbeiter
zugänglich. (IRO 21, 22)
Politik Informationssicherheit und Datenschutz
Die Informationssicherheits- und Datenschutzpolitik gilt intern sowie extern für die gesamte Pankl-
Gruppe und gilt für alle Mitarbeiter. Informationen werden vor unbefugtem Zugriff, Verlust und
Manipulation geschützt. Die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben wird sichergestellt.
Sicherheitsrisiken werden erkannt und minimiert, während das Bewusstsein für Sicherheitsmaßnahmen
gefördert wird. Der verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten und deren
sparsame Verwendung stehen ebenfalls im Fokus. Für die Umsetzung dieser Richtlinie zeigt sich die
Abteilung Informationssicherheit und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich.
(IRO 21, 22)
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
In der PIERER Mobility-Gruppe werden 73,6 % der Gesamtbelegschaft (Headcount) durch die Betriebs-
räte der KTM AG, KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH und KTM Components GmbH vertreten. In
der Pankl-Gruppe sind rund 76 % der gesamten Belegschaft durch Betriebsräte vertreten. Sie werden
bei personalbezogenen, weitreichenden Entwicklungen in den Entscheidungsprozess einbezogen. Die
Mitarbeiter können sich jederzeit mit ihren Anliegen an die Betriebsräte wenden und von diesen beraten
und vertreten lassen. An den Standorten der Pankl-Gruppe, an denen keine Betriebsräte vorhanden
sind, übernimmt die Personalabteilung und HR-Businesspartner die Funktion der Anlaufstelle für die
Mitarbeiter. Zudem können die Mitarbeiter jederzeit ihre Anliegen an ihre Führungskräfte die Betriebs-
ärzte, die Personal- oder die Rechtsabteilung und die Sicherheitsfachkräfte richten oder über das Hin-
weisgeber-System kommunizieren. Ergänzend finden im Angestelltenbereich
33
jährlich „Performance
Talks“ (Mitarbeitergespräche) statt, welchem dem strukturierten Austausch zwischen Mitarbeitern und
Führungskräften dienen. Die Performance Talks (Mitarbeitergespräche) werden durch die Personalab-
teilung koordiniert. Weitere Informationen zu den Performance Talks (Mitarbeitergespräche) finden sich
in Abschnitt S1-13. 91,4 % der Arbeitnehmer der Teilkonzerne werden durch Tarifverträge abgedeckt
oder verfügen über Verträge mit tarifvertragsähnlichen Bedingungen. Diese regeln die Rechte und
Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.
Die Avocodo GmbH (eine Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG) führte im Jänner 2024 in
Zusammenarbeit mit dem ASZ (dem Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Zentrum in Linz
GmbH) eine anonyme Online-Mitarbeiterbefragung unter ihren festangestellten Mitarbeitern durch
(Rücklaufquote: 69,4 %). Evaluiert wurden Arbeitsbedingungen, psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
sowie eine allgemeine Mitarbeiterumfrage. Die Auswertung zeigte, dass die Avocodo bei 25 von 26
Fragen bessere Bewertungen als der Branchendurchschnitt erzielen konnte. Die Umfrageergebnisse
wurden der Geschäftsführung der Avocodo GmbH präsentiert. Als Themenbereich mit
Verbesserungspotentialen wurde die interne Kommunikation identifiziert. Zur Ermittlung gemeinsamer
Werte fand im Sommer 2024 ein Kick-off-Workshop unter dem Motto “NextGen Avocodo” statt
33
In der PIERER Mobility-Gruppe gibt es die Performance Talks für Mitarbeiter im Angestelltenbereich in Österreich.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-85
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die
Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Die Gruppe ist bemüht negative Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeiter zu vermeiden.
Entsprechende Maßnahmen werden im Abschnitt ESRS S1-4 beschrieben. Darüber hinaus können die
Arbeitskräfte Bedenken jederzeit zum Beispiel an ihre Führungskräfte, den Betriebsrat, die
Betriebsärzte, die Personal- oder die Rechtsabteilung, die Sicherheitsfachkräfte und die HR-
Businesspartner richten oder über die Hinweisgeber-Systeme kommunizieren. Informationen zu diesen
Meldemöglichkeiten, wie zum Beispiel die Richtlinien zum Hinweisgeber-System oder die konkreten
Kontaktadressen wurden im Intranet veröffentlicht. Auf die Hinweisgeber-Systeme wurde spezifisch in
einer Mitarbeiterinformation (Intranetpost, Pitboard-Beitrag, Pankl Formula, Aushänge) sowie im E-
Learning Compliance & Code of Conduct hingewiesen, was zur internen Bekanntheit der Systeme
beitragen soll. Außerdem werden die Codes of Conduct, welche auf die Hinweisgeber-Systeme
verweisen, allen Mitarbeitern bei Vertragsunterzeichnung übermittelt, sowie bei Änderungen der Inhalte
der Codes of Conduct auf diesen hingewiesen. Der Schutz der Hinweisgeber ist fest in den
Unternehmensprinzipien der Teilkonzerne verankert. Die Beschwerden werden je nach Art der Meldung
und des Meldekanals priorisiert bearbeitet und nachverfolgt. Die Rechtsabteilung überwacht die
eingehenden Meldungen an die Hinweisgeber-Systeme, wodurch die Wirksamkeit der Systeme
sichergestellt werden kann. Weitere Informationen zum jeweiligen Hinweisgeber-System inklusiver des
Nachverfolgungsprozesses durch die Rechtsabteilungen oder bei Bedarf durch externe Experten finden
sich in den Abschnitten G1-1 und G1-3. Mitarbeiter am Produktionsstandort Vöcklabruck konnten
Hinweise zudem über einen Briefkasten (anonym) einbringen.
Im Zuge des Sanierungsverfahrens in der PIERER Mobility-Gruppe kam es zu negativen Auswirkungen
auf die eigenen Arbeitskräfte der Gruppe. Die Prozesse wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich
und den Betriebsräten begleitet, welche die Arbeitskräfte unterstützten, und die negativen Auswirkungen
verminderten. Auf die Vermeidung von Härtefällen wurde geachtet.
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die
Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken
und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz, Schulungs- und Weiterbildungsangebote und Diversität und Chancengleichheit
wurden durch die Personalabteilungen der Teilkonzerne ermittelt und umgesetzt. Die internen Fachex-
perten berücksichtigen bei der Maßnahmenidentifikation sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Anfor-
derungen und Hinweise der Fachabteilungen. Maßnahmen zum Datenschutz werden durch die Rechts-
abteilungen/Compliance-Anlaufstelle identifiziert und betreut, wohingegen die IT die Maßnahmen zur
Datensicherheit verantwortet. Die verantwortlichen Abteilungen sind ferner für die Überwachung der
Wirksamkeit der Maßnahmen zuständig. Dies geschieht beispielsweise in Form von Wissensüberprü-
fungen zum Abschluss von Schulungen oder im Falle der Cybersecurity Maßnahmen durch die Auswer-
tung der Fake-Phishing-Mails. Nach Absolvierung von systemtechnisch angelegten Schulungen haben
die Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Training hinsichtlich der Inhalte und Methoden sowie der Praxis-
relevanz zu bewerten. Dies dient der Überwachung der Wirksamkeit der Trainings. Eine hohe Bewer-
tung der Praxisrelevanz deutet auf eine gute Anwendbarkeit der Trainings im Arbeitsalltag der Arbeits-
kräfte hin. Weiters dienen die jährlich stattfindenden Performance Talks (Mitarbeitergespräche) als
Feedbackmöglichkeit. Dem Management der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und per-
sonale Ressourcen zugeordnet, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden
konnten.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-86
Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen & Mitarbeiterzufriedenheit
Die Gruppe sieht sich den Mitarbeitern gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Dabei wird ein
Fokus auf faire und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen gelegt. Die Maßnahmen werden durch
die Personalabteilungen der Teilkonzerne gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können
sich mit Verbesserungsvorschlägen stets an die jeweilige Personalabteilung wenden. (IRO 14, 16)
• Kultur: Um die Umstrukturierungen im Unternehmen bestmöglich zu begleiten, setzt die PIERER
Mobility-Gruppe auf eine widerstandsfähige Kultur. Interne Experten für Organisationsentwicklung
arbeiten eng mit Teams und Führungskräften zusammen, um Lösungen für Herausforderungen in
Bezug auf Struktur, Team- und Wissensmanagement zu erarbeiten. Das umfasst insbesondere
die Reflexionsarbeit zu Aufgaben und Abläufen in den Teams, Moderation von Workshops wie
z.B. Prozessanalysen und die aktive Förderung des Austausches im Team und über das Team
hinaus mit seinen Schnittstellen. Basierend auf aktuellen Modellen und Interventionen werden
Workshopsettings erarbeitet, die den größtmöglichen Erfolg erzielen. Diese werden laufend in
den aktuellen Umstrukturierungsprozessen eingesetzt.
• Ausweitung des neuen Vergütungsmodells: Die PIERER Mobility-Gruppe hat im
Geschäftsjahr 2023 ein Pilotprojekt für eine Überstundenpauschale eingeführt und 2024 weiter
ausgerollt. Die Pauschale schafft Transparenz über die Vergütung von Überstunden und führt zu
einer quartalsweisen Auszahlung. Erbrachte Überstunden werden täglich erfasst und
anschließend vierteljährlich vergütet. Dies stellt sicher, dass Mitarbeiter fair und angemessen für
ihre zusätzlich erbrachte Leistung entschädigt werden.
• Erhöhung Verpflegungszuschuss: In verschiedenen Bereichen der KTM AG sowie der KTM
Components GmbH wird aufgrund einer Vereinbarung zwischen Betriebsrat und betrieblicher
Vertretung pro aktivem Arbeitstag ein Verpflegungszuschuss gewährt. Dieser wurde im August
2024 von € 2,00 auf € 2,50 erhöht. Ziel dabei ist die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber und
die damit verbundene Mitarbeiterbindung und Wertschätzung.
• Im Zuge des Sanierungsverfahrens der KTM AG kam es zu negativen Auswirkungen auf die
eigenen Arbeitskräfte in der PIERER Mobility-Gruppe. Die Prozesse wurden von der
Arbeiterkammer Oberösterreich und den Betriebsräten begleitet, welche die Arbeitskräfte
unterstützten. Auf die Vermeidung von Härtefällen wurde geachtet. Diese sowie die weiteren in
diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmen sollen zur Verminderung der negativen
Auswirkungen beitragen.
• Feedback-Mechanismus: Eine offene Tür-Politik wird in der gesamten Pankl-Gruppe aktiv
praktiziert, um Anliegen frühzeitig zu klären. In Kalifornien führte die Personalabteilung 2024 ein
internes Führungskräftetraining basierend auf den Dale Carnegie-Prinzipien durch (Standort
Kalifornien) und wird bis 2025 angeboten. Regelmäßige Abstimmungsmeetings,
Verbesserungsvorschläge sowie Mitarbeiterumfragen wurden durchgeführt.
• Verbesserung der Essenszulage: An den Standorten der Pankl-Gruppe in Kalifornien und
China wurde die bisherige Essenszulage durch ein wöchentliches On-Site-Catering in 2024
ersetzt. Die frühere Zulage wurde nur von etwa 25 % der Belegschaft in Anspruch genommen,
während das neue Catering-Angebot von deutlich mehr Mitarbeitenden genutzt wird.
• Krankenversicherung: In China wird seit 2020 eine zusätzliche Krankenversicherung für
langjährige Mitarbeiter in der Pankl-Gruppe bereitgestellt und regelmäßige Gesundheitschecks
für alle Mitarbeiter. Team-Building-Aktivitäten wurden durchgeführt, um Stress abzubauen und
das körperliche sowie geistige Wohlbefinden zu fördern.
• Digitalisierung: 2024 lag der Fokus in Österreich auf die datenschutzkonforme Einbindung von
KI innerhalb einiger Personalprozesse. Im Bereich der internen HR-Kommunikation wurde ein
„Virtueller HR-Assistent“ ausgerollt, um interne Anfragen zu spezifischen Regelungen oder
Dokumenten einfach beantworten zu können. Dieser bündelt alle aktuellen Richtlinien und
Informationen der Pankl-Gruppe und kann diese in Sekundenschnelle abrufen und verständlich
wiedergeben.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-87
Maßnahmen zur Förderung von Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz (IRO 16, 17)
Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, eine hohe Arbeitssicherheitsleistung an allen Standorten und in
allen Geschäftsbereichen zu erreichen.
Essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist die regelmäßige Überprüfung von
Arbeitsplätzen und Prozessen hinsichtlich ihrer Sicherheit, welche auch der Überwachung und
Nachverfolgung von Maßnahmen dient. Bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt.
Neben den regelmäßig stattfindenden Untersuchungen finden fallbezogene Analysen von Unfällen und
Beinaheunfällen statt, um weiterhin die Sicherheit an den Arbeitsplätzen gewährleisten zu können.
Die Pankl-Gruppe setzt zudem gezielt weitere Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und
Arbeitssicherheit um. Zur Unterstützung der psychischen Gesundheit stehen den Mitarbeitenden
verschiedene Mental Health-Angebote wie vertrauliche Beratungsgespräche, Workshops und
Programme zur Stressbewältigung zur Verfügung. Ergänzend gibt es Kampagne zur richtigen Nutzung
persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die durch Schulungen und Informationsmaterialien begleitet wird.
Die Einhaltung der PSA-Vorgaben wird regelmäßig durch Sicherheitsvertrauenspersonen überprüft.
Darüber hinaus wird seit 2022 quartalsweise der „Safety Walk & Talk“ durchgeführt, bei den
Führungskräften gemeinsam mit Sicherheitsfachkräften Arbeitsbereiche begehen, um Themen wie
PSA, Ergonomie, Ordnung sowie psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu adressieren. Bei
festgestelltem Bedarf unterstützt die Pankl-Gruppe die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel.
Ergänzend zu den standardisierten Maßnahmen zur Mitarbeitersicherheit und -gesundheit (diese sind
in den veröffentlichten Richtlinien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Teilkonzerne
zusammengefasst, siehe Abschnitt S1-1), wurden nachfolgende Maßnahmen in den Kernbeteiligungen
im Geschäftsjahr 2024 umgesetzt:
• Health-and-Safety-Software: Im Geschäftsjahr 2024 wurde in der PIERER Mobility-Gruppe die
Implementierung der Health-and-Safety-Software (umfasst die Module: Arbeitssicherheit,
Ereignis-/Unfallmanagement, Gefahrstoffmanagement) fortgeführt und die zugehörigen Prozesse
wurden schrittweise in den Regelbetrieb überführt. Dieses Managementsystem dient zur
Digitalisierung der Dokumentation von Aktivitäten im Bereich des betrieblichen
Gesundheitsschutzes und der Mitarbeitersicherheit. Dadurch soll eine systematische
Verbesserung und zentrale Steuerung gewährleistet und der personelle Ressourcenaufwand
reduziert werden. Die Projektleitung liegt beim Human Resources Project Management Office.
Der Roll-out an den österreichischen Standorten in Mattighofen, Munderfing, Schalchen und Anif
ist für das Geschäftsjahr 2025 geplant.
• Verbesserung der Ergonomie: In der PIERER Mobility-Gruppe werden laufend Maßnahmen
und Projekte zur Verbesserung der Ergonomie der Arbeitsplätze umgesetzt. Im Geschäftsjahr
2024 konnten beispielsweise die Überarbeitung von Gabelfertigungsprozessen im Komponen-
tenwerk oder Verbesserung von Logistikprozessen im Motorenwerk abgeschlossen werden.
• Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung: Die Avocodo GmbH (Softwareentwick-
lung) ist seit 2013 mit dem Gütesiegel für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) der Öster-
reichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ausgezeichnet. Die vierte Rezertifizierung für den Zeitraum
2025 – 2027 erfolgte im Geschäftsjahr 2024, was das kontinuierliche Engagement der Avocodo
für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter unterstreicht.
• Health Months: Im Berichtsjahr 2024 entwickelte die Avocodo GmbH ein neues Konzept, um
ausgewählte Gesundheitsthemen (z.B. Psyche, Ernährung, Bewegung) monatsweise in den
Fokus zu rücken. Diese sogenannten “Health Months” dienten dazu, die körperliche und mentale
Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, das Bewusstsein für dieses wichtige Thema zu schärfen
und die Gemeinschaft innerhalb des Arbeitsumfeldes und darüber hinaus zu stärken.
• Schulungen und Trainings: Die stete Weiterentwicklung und Adaption relevanter Schulungen
zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an betriebliche Erfordernisse ist ein
wichtiger Baustein in der PIERER Mobility-Gruppe. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende
Trainings an betriebliche Erfordernisse angepasst und durchgeführt:
• Neu konzipierte Hochvoltschulungen wurden im Geschäftsjahr 2024 in einen zentralen
Schulungsprozess übergeführt und sollen zur Umsetzung von Sicherheitsstandards bei der
Tätigkeit mit Elektrofahrzeugen beitragen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-88
• Das Pilotprojekt “Ergonomie-Workshop für Bildschirmarbeitsplätze” konnte erfolgreich
durchgeführt werden und wird ab 2025 in das Regelprogramm aufgenommen. Damit konnte eine
weitere Maßnahme initiiert werden, um Muskel- und Skeletterkrankungen präventiv
entgegenzuwirken.
• Ein spezielles Führungskräfte-Training für Teilbereiche der Gruppe (vorrangig in der Produktion
und in den Werkstätten) ist in der Konzeptionsphase und soll 2025 umgesetzt werden. Ziel ist es,
Bewusstsein für Verantwortung zu schaffen.
• Unterweisung Gefahrgut: im Geschäftsjahr 2024 wurde ein neuer Online-Kurs zu den Grundlagen
des Gefahrenguttransports und den geltenden Vorschriften implementiert. Lernziele sind der
Umgang mit gefährlichen Gütern und die Verbesserung der Arbeitssicherheit. Die jährliche
Teilnahme an diesem Onlinekurs ist für alle Mitarbeiter verpflichtend, die direkt oder indirekt an
der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Durch die Digitalisierung des Trainings können
die Inhalte nicht nur in mehreren Sprachen bereitgestellt werden, sondern auch zeit- und
ortsunabhängig absolviert werden.
• „Lehre statt Leere“ zur Unterstützung der Lehrlinge während der Lehrzeit
Die PIERER Mobility AG legt Wert darauf, bereits während der Lehre einen aktiven Beitrag für die
psychische Gesundheit der Lehrlinge zu leisten. Seit November 2024 wird Lehrlingen und
Ausbildnern an den österreichischen Standorten erstmalig die Konsultation eines Lehrlings-
Coachings angeboten. Einmal pro Woche stehen externe, geschulte Berater bei allgemeinen
Schwierigkeiten oder Problemen mit der Selbstorganisation zur Verfügung. Ziel ist es, dass die
Lehrlinge die Herausforderungen einer anspruchsvollen Ausbildung und des Heranwachsens gut
meistern. Das Programm wird vollumfänglich durch das Bundesministerium für Arbeit und
Wirtschaft und dessen ausführende Partner gefördert.
• Erste-Hilfe- und CPR-Training: Rund 40 % der Mitarbeiter der Pankl-Gruppe am Standort in
Kalifornien ließen sich 2024 freiwillig in CPR & Erster Hilfe zertifizieren. Die Zertifizierung ist zwei
Jahre gültig.
• Programm zur Prävention von Arbeitsplatzgewalt (WVPP): In Kalifornien wurden 2024,
gemäß den Vorgaben der Cal/OSHA (California Division of Occupational Safety and Health)
Maßnahmen eingeführt und umgesetzt, um potenzielle Gewaltrisiken am Arbeitsplatz zu
erkennen und zu verhindern.
• AUVA-Gütesiegel: Das AUVA-Gütesiegel zeichnet Unternehmen für herausragende
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus. Voraussetzung sind ein systematisches
Sicherheitsmanagement, regelmäßige Schulungen und präventive Gesundheitsmaßnahmen. Die
österreichischen Standorte der Pankl-Gruppe unterzogen sich 2024 einem externen AUVA-Audit,
bei dem alle relevanten Aspekte geprüft wurden.
• Safety Coach for Girls: Dieser unterstützt weibliche Lehrlinge in der Pankl-Gruppe in Österreich
in Sicherheits- und Gesundheitsfragen. Als vertrauliche Anlaufstelle wird eng mit Vorgesetzten,
Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmedizin und Betriebsrat zusammengearbeitet. Durch direkte
Kommunikation wird Sicherheitsbewusstsein, identifiziert Verbesserungen und ermöglicht
rasches Handeln gefördert. Workshops und die Zusammenarbeit mit der AUVA sichern hohe
Standards.
• „Safety on Job“ Face-to-Face-Unterweisung: Die persönliche Unterweisung vor Ort ist ge-
setzlich vorgeschrieben und fester Bestandteil der Arbeitssicherheit in der Pankl-Gruppe. Im Jahr
2024 wurde dieser Prozess überarbeitet und weiter optimiert. Die Unterweisung fördert die
Sicherheit am Arbeitsplatz durch direkte Kommunikation zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern.
Sie kombiniert digitale Lerneinheiten im E-Learning-Portal mit persönlicher Unterweisung vor Ort,
um sicherheitsrelevante Themen individuell an das Arbeitsumfeld anzupassen.
• Maschinenaudits: 2024 wurde am Pankl-Standort in Aalen ein tägliches Maschinenaudit
eingeführt. Etwa 25 Beschäftigte aus verschiedenen Abteilungen führen nach einem
automatisierten Auswahlverfahren Audits an unterschiedlichen Anlagen durch. Dabei stehen
Arbeitsschutz, Umweltschutz und Qualität im Fokus. Die Ergebnisse werden dokumentiert,
erkannte Mängel mit entsprechenden Maßnahmen versehen und zur Umsetzung an die
zuständigen Abteilungen weitergeleitet.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-89
Schulungs- & Weiterbildungsangebote
Die Gruppe verfolgt den Ansatz, durch Weiterbildungsangebote interne Karrierewege und lebenslanges
Lernen zu fördern. Die Maßnahmen werden durch das Team der KTM_academy/Pankl Academy
gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder
Verbesserungsvorschlägen stets an die Teams wenden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende neue
Angebote in den Kernbeteiligungen implementiert (IRO 16, 18):
• Kompetenzorientierung: In den Jahren 2023 und 2024 beschäftigte sich ein intradisziplinäres
Projektteam der KTM über einen Zeitraum von 12 Monaten mit dem Thema „Kompetenzen“ und
folgenden Fragestellungen: „Welche Fähigkeiten und Kompetenzen sind rollenübergreifend im
Unternehmen erforderlich“ und „Wie zeigen sich diese Fähigkeiten im Verhalten“. Es wurden
Interviews geführt, aktuelle Stellenausschreibungen analysiert und eine Benchmark-Analyse
durchgeführt. Als Ergebnis konnten 14 Kompetenzen identifiziert werden, die im Rahmen des
jährlichen Mitarbeitergesprächs zur Definition von persönlichen Zielen herangezogen werden.
• Leading through Change – Führungskräfte in unsicheren Zeiten stärken: In der sich ständig
verändernden Geschäftswelt ist die Fähigkeit, Veränderungen effektiv zu führen, von
entscheidender Bedeutung. Die KTM_academy bietet dazu eine dreiteilige Webinar-Reihe unter
dem Titel “Leading through Change” an, welche freiwillig und zeitunabhängig von den
Führungskräften absolviert werden kann. Ziel ist es, Führungskräfte zu stärken und ihnen
Werkzeuge für die Führung in Krisen- und Veränderungszeiten an die Hand zu geben.
• ProjectNET – Netzwerk für Projektleiter: Im Juni 2024 organisierte die KTM_academy erstmals
eine Netzwerkveranstaltung für Projektleiter. Primäres Ziel dieser Veranstaltung waren der
gegenseitige Austausch zu praktischen Fragestellungen und der Aufbau eines interdisziplinären,
unternehmensinternen Netzwerks. Gemeinsam wurden aktuelle Themen gesammelt und das
Spannungsfeld zwischen agiler und klassischer Welt aus der Praxis thematisiert. Danach folgte
die Ausarbeitung in Kleingruppen, wie die PMOs die Projektleiter bei dieser Aufgabe unterstützen
können. Insgesamt nahmen 39 Projektleiter aus verschiedenen Unternehmensbereichen teil.
• eCademy: Mit der Einführung eines neuen E-Learning-Tools 2023 setzt die Pankl-Gruppe auf
digitales Lernen. Das E-Learning-Tool wurde 2024 weiter an den Standorten in Köflach, der
Slowakei und Deutschland ausgerollt. Weitere Standorte folgen 2025. Die eCademy bietet
wichtige Online-Schulungen zu Sicherheits- und Qualitätsthemen, die regelmäßig zu absolvieren
sind. Die Mitarbeiter können flexibel und ortsunabhängig lernen, was Kosteneffizienz und eine
einfache Nachverfolgbarkeit des Fortschritts ermöglicht. Interaktive Inhalte und Quiz fördern
einen nachhaltigen Lernprozess, der bei Audits und Zertifizierungen gefragt wird.
• Führungskräfteweiterentwicklung: Das Führungskräfteprogramm SLP (Strategic Leadership
Program) wurde 2024 fortgesetzt und durch das International Leadership Program (ILP) ergänzt.
15 Führungskräfte aus internationalen Standorten verbrachten eine Woche gemeinsam unter
dem Motto „Together we lead“, um Leadership-Kompetenzen zu erwerben und diese in ihrer
Arbeit anzuwenden. Die Personalabteilung am Standort in Kalifornien startete ein internes
Führungskräftetraining für Direktoren, um die in der Dale Carnegie-Schulung 2023 erlernten
Prinzipien langfristig anzuwenden. Das Programm läuft bis 2025 weiter.
• Einführung eines Schulungsbewertungssystems: Eine Bewertung der Schulungseffekte und
kontinuierliche Optimierung der Schulungsmethoden basierend auf den Ergebnissen, um die
Wirksamkeit zu gewährleisten wurde 2024 in China eingeführt.
• Pankl Academy Schulungskatalog: Der Pankl Academy Schulungskatalog 2024/2025 wurde in
Österreich in der sechsten Auflage veröffentlicht und umfasst neben bewährten auch neuen
Schulungen, insbesondere zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Digitalisierung. Dies zeigt das
Engagement der Pankl-Gruppe, ihren Mitarbeitern relevante Weiterbildungsmöglichkeiten zu
bieten und sich den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt anzupassen.
• Förderung der Lehrlinge in der PIERER Mobility-Gruppe
o Auslandspraktika: Lehrlinge haben bereits während ihrer Ausbildungszeit die
Möglichkeit, Berufserfahrung im Ausland zu sammeln. So werden ihnen ab dem zweiten
Lehrjahr mehrwöchige Auslandspraktika sowohl innerhalb der Gruppe als auch bei
anderen Unternehmen angeboten. Im Geschäftsjahr 2024 begannen sieben Lehrlinge ein
Auslandspraktikum. Durch die Auslandspraktika sollen neben der Erweiterung von
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-90
fachlichen Kenntnissen auch die Englischkenntnisse verbessert und der interkulturelle
Wissensaustausch zwischen den Lehrlingen gefördert werden.
o „Lehrlings-Hackathon“ und „Austrian Skills“: Um den Lehrlingen stets neue Impulse
in der Ausbildung zu geben, engagiert sich die Gruppe in regionalen und überregionalen
Wettbewerben. Beim „Lehrlings-Hackathon“ nahmen drei Lehrlinge der Gruppe teil und
beschäftigten sich mit dem Thema App-Programmierung. Sie belegten den 2. Platz in der
Gesamtwertung und siegten in der Kategorie „Community Award“. Eine weitere
Möglichkeit, ihr Können bundesweit unter Beweis zu stellen, bekommen die Lehrlinge
voraussichtlich im November 2025 im Rahmen der Berufsmeisterschaften „Austrian Skills“
in der Sparte „Motorradtechnik“. Die Konzerntochter KTM AG beteiligt sich auch an der
Konzeption und Ausgestaltung des Wettbewerbs und legt dabei großen Wert auf das
Thema Compliance.
• Förderung der Lehrlinge in der Pankl-Gruppe
In Kalifornien
o Internationale Praktikumsmöglichkeiten: In Kalifornien startete 2023 die Zusam-
menarbeit mit CIEE (Council on International Education Exchange) zur Förderung in-
ternationaler Praktika, um technische Fähigkeiten, Prozessverbesserungen und inter-
kulturelles Wissen zu erweitern. Dies wurde im Q2 2024 beendet.
o Stufenweise Ausbildungsprogramme für Zerspanungstechniker: Am Standort in
Kalifornien werden Auszubildende seit 2024 von einer lokalen Fachhochschule für
Fertigungstechnik rekrutiert. Das Trainingsprogramm wurde individuell angepasst, um die
Fähigkeiten der Lehrlinge mit der Pankl Aerospace Systems Skill- & Kompetenz-Matrix in
Einklang zu bringen und wird fortan weiterlaufen.
In Österreich und Deutschland
o Seit 2024 wurde eine eigene Sicherheitsvertrauensperson (SVP) für
Sicherheitsbelange der Lehrlinge eingeführt. Das Thema „Sicherheit am Arbeitsplatz“ wird
von einer für alle Lehrlinge zuständigen Ansprechperson verwaltet.
o Im Rahmen der Förderung von Lehrlingen organisiert die Pankl-Gruppe
Auslandspraktika. Diese Praktika ermöglichen den Lehrlingen, ihre Fähigkeiten und
Erfahrungen in den deutschen Produktionsstandorten der SHW AG zu erweitern und
internationale Berufserfahrungen zu sammeln.
o Tage der offenen Lehrwerkstatt 2024 mit über 200 Besuchern: Jugendliche und ihre
Eltern konnten das Unternehmen kennenlernen, Lehrberufe ausprobieren und sich mit
dem Recruiting-Team sowie Ausbildern und Lehrlingen austauschen.
o Projekt Poly: Gemeinsam mit Schülern der Polytechnischen Schule Kapfenberg wurde
2024 ein Miniatur-F1-Auto erstellt, inklusive eines leuchtenden Podestes. Die Lehrlinge
konnten ihre Fähigkeiten und ihr Wissen anwenden und den Schülern die
Vorgehensweise erklären.
Maßnahmen zur Förderung von Diversität & Chancengleichheit
Die Gruppe legt besonderen Wert darauf, dass alle Mitarbeiter fair und respektvoll behandelt werden.
Soziale Gerechtigkeit soll gefördert werden, während Diskriminierung und Ungleichheit bekämpft und
vermieden werden sollen. Die Maßnahmen werden durch die Personalabteilung gesteuert, nachverfolgt
und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder Verbesserungsvorschlägen stets an die
Personalabteilung wenden. (IRO 16, 19, 20)
• Überarbeitung der Führungsstruktur: Ab Frühjahr 2024 wurde die in der PIERER Mobility-
Gruppe adaptiert. Ziel der Umstrukturierung war eine Verschlankung der Organisation mit fla-
cheren, klar definierten Hierarchien, um die Effizienz zu steigern und für künftige Herausforde-
rungen effizienter aufgestellt zu sein. Auch die Sicherstellung von Fairness, Transparenz und
Vergleichbarkeit im Unternehmen standen im Mittelpunkt der Umstrukturierung. Die Führungs-
ebenen wurden anhand quantitativer und qualitativer Kriterien neu definiert.
• Job Architecture: Nach der Datensammlung, -aufbereitung und -validierung im Jahr 2023, hat
die PIERER Mobility-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 mit der Umsetzung der Job Architecture
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-91
gestartet. Dabei handelt es sich um eine Kategorisierung der Arbeitsplätze in 16 Job-Familien
und 12 Hierarchieebenen. Das ermöglicht die Vergleichbarkeit von Positionen mit bran-
chenverwandten Unternehmen und erleichtert die Standardisierung von internen Prozessen. Die
Job Architecture soll zum Beispiel in den Bereichen strategische Personalplanung, Karrie-
reentwicklung und Vergütung zu einer besseren und objektiveren Vergleichbarkeit führen und
somit den Fairnessgrad erhöhen.
• Angebote für internationale Mitarbeiter: Welcome to Austria: Seit 2024 bietet die PIERER
Mobility-Gruppe für neue Mitarbeiter aus dem Ausland die Online-Kursreihe „Welcome to Austria“
an. In drei E-Learning-Einheiten wird Wissenswertes zur gesetzlichen Orientierung und zur
Integration in Österreich vermittelt. Ziel ist es, den neuen Mitarbeitern das Ankommen in
Österreich zu erleichtern und bereits vorab vor ihrem ersten Arbeitstag viele offene Fragen zu
beantworten. Im Geschäftsjahr 2024 absolvierten 66 Mitarbeiter einen der Kurse.
• Girls' Day: Um künftigen Arbeitnehmerinnen neue Berufsfelder näherbringen zu können, be-
teiligte sich die PIERER Mobility-Gruppe auch im Geschäftsjahr 2024 am EUREGIO Girls’ Day.
Im April 2024 konnten 15 junge Frauen Einblicke in die Metall- und Kfz-Technik gewinnen und
praktische Erfahrungen in ausgewählten technischen Prozessschritten sammeln.
• Sommerferienbetreuung: Seit vier Jahren bietet die PIERER Mobility-Gruppe in Kooperation mit
den Kinderfreunden und der Volksschule Schalchen eine kostenlose Kinderbetreuung in den
Sommerferien an. Im Geschäftsjahr 2024 nahmen in Summe 50 Kinder am Ferienprogramm teil,
das auch Einblicke in die Lehrwerkstatt und die KTM Motohall bot. Das Angebot soll Eltern die
Berufstätigkeit während der Sommerferien erleichtern und richtet sich primär an Mitarbeiter an
den Standorten Mattighofen, Munderfing und Schalchen.
• Familienfreundliches Unternehmen: Die Pankl Racing Systems AG erhielt 2023 den
Landespreis „Familienfreundlichster Arbeitgeber in der Steiermark ab 101 Mitarbeitenden” der
Anfang 2024 entgegengenommen wurde. Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Kindergartenfixplätze
in der Stadtgemeinde Kapfenberg als Pankl Racing-Arbeitnehmer, Homeoffice, Flexible
Arbeitszeiteinteilung oder individuelle Karenzmodelle sind nur einige Maßnahmen, die für eine
familienfreundliche Unternehmenspolitik stehen.
• HeyCare: An allen deutschen Standorten der SHW AG wird seit 2024 der Zugang zur Plattform
„HeyCare“ ermöglicht, um Mitarbeiter dabei zu unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durch flexible Kinderbetreuung und eine bessere Work-Life-Balance zu schaffen.
• Gleiche Bezahlung: Das Gehaltsdashboard am Pankl-Standort Kalifornien stellt seit 2022 sicher,
dass alle Mitarbeiter – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder anderen
geschützten Merkmalen – gleiches Gehalt für gleiche Arbeit erhalten. 2024 wurde es um externe
Marktdaten und Leistungskennzahlen ergänzt.
• Grow & Shine: 2024 wurden vor allem weibliche Mitarbeiter in der Pankl-Gruppe ermutigt, sich
für Aus- und Weiterbildungen anzumelden, die das Thema der Chancengleichheit und Female
Empowerment thematisieren. Im Oktober 2024 fand das „Grow and Shine“-Event statt, bei dem
Pankl mit zehn Kolleginnen vertreten war.
Maßnahmen zum Datenschutz
In der PIERER Mobility-Gruppe:
Mit dem obligatorisch, jährlich zu absolvierenden E-Learning „Data Privacy“ werden alle teilnehmenden
Mitarbeiter der PIERER Mobility-Gruppe über die Datenschutzanforderungen informiert. Das E-Learning
wurde im Jahr 2024 vollständig überarbeitet, um allen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht
zu werden. Die Teilnahme wird jährlich ausgewertet, um gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu ergreifen.
Neben dem verpflichtenden E-Learning bietet die PIERER Mobility-Gruppe bei Bedarf zusätzliche
Fortbildungen an, um spezifische Anforderungen und Szenarien, die über die Inhalte des „Data Privacy“-
E-Learnings hinausgehen, abzudecken. Die Schulungen werden durch Audits und Risikobewertungen
ergänzt.
In der Pankl-Gruppe:
Die Pankl-Gruppe setzt in verschiedenen Unternehmensbereichen konsequent Maßnahmen zur
Datenminimierung um und arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen im Bewerbermanagement. Durch
regelmäßige Mitarbeiterschulungen gewährleistet die Pankl-Gruppe, dass die in internen Prozessen
definierten Maßnahmen im Arbeitsalltag effektiv umgesetzt werden und allen Mitarbeitenden die
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-92
Bedeutung des Datenschutzes bewusst ist. Diese Kombination aus gezielten Maßnahmen und
Prozessen trägt wesentlich zur Vermeidung von „Data-Breaches“ bei und stärkt das Vertrauen der
Mitarbeiter sowie der Geschäftspartner in die Pankl-Gruppe.
• Datenklassifizierung: Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung von Daten in E-Mails
und M365-Dokumenten am Standort in Kalifornien wurde 2024 durchgeführt. Je nach
Klassifizierung können Verschlüsselung, Warnhinweise oder IT-Benachrichtigungen ausgelöst
werden. Dies dient der Sicherheit, Vermeidung von Datenlecks und Einhaltung von
Datenschutzbestimmungen.
• Training zur Handhabung von „Controlled Unclassified Information“ (CUI) gemäß US-
Verteidigungsministerium: Schulung zu den 11 Vorschriften für Zugriff, Kennzeichnung, Schutz
und Vernichtung von CUI sowie für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Mitarbeiter müssen
mindestens 70 % im Abschlusstest erreichen.
• PII Protect: Eine Plattform zur Schulung und Überprüfung von personenbezogenen Daten (PII)
wurde am Standort in Kalifornien eingeführt. Mitarbeiter müssen einen ESS-Score von 630
halten. Zusätzlich zu den jährlichen Schulungen werden wöchentlich Mikro-Trainingsvideos
bereitgestellt.
• Datenschutzmanagementsystem: Die Pankl-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 ein neues
Datenschutzmanagementsystem implementiert. Das Managementsystem dient unter anderem
zur Erfüllung der geltenden Datenschutzanforderungen sowie zur Dokumentation der in der
Pankl-Gruppe stattfindenden Datenverarbeitungen. Um Mitarbeitern ein effizientes Arbeiten zu
ermöglichen und interne Prozesse optimiert zu gestalten, wurde im Zuge der Systemeinführung
ein besonderes Augenmerk auf die Benutzerfreundlichkeit des Systems gelegt.
Die Datenschutzmaßnahmen der Kernbeteiligungen wurden präventiv ergriffen, um hohe Standards im
Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen. Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen
Personen wesentlich in ihrem Recht auf Datenschutz geschädigt wurden. Die Einführung des
verpflichtenden E-Learnings sowie die regelmäßige Anpassung der Richtlinien dienen daher der
proaktiven Verhinderung derartiger Fälle. (IRO 21, 22)
Maßnahmen im Bereich Cybersecurity
Die Gruppe begegnet IT- und Cyberrisiken durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der
Sicherheitsmaßnahmen, den Einsatz aktueller Technologien und ein mehrstufiges Sicherheitskonzept.
(IRO 21, 22)
• Informationssicherheitsrichtlinien: Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Informationssicher-
heitsrichtlinien der PIERER Mobility-Gruppe grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Die
Richtlinien werden derzeit auf die einzelnen Unternehmensbereiche ausgerollt. In einem
nächsten Schritt sollen Schulungen zur Informationssicherheitsrahmenrichtlinie stattfinden. Diese
werden in bestehende IT-Security-Awareness-Schulungen integriert.
• Security Operation Center (SOC): Im Geschäftsjahr 2024 begann die PIERER Mobility-Gruppe
mit einer Überarbeitung des SOC, die voraussichtlich im Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen sein
wird. Ein SOC dient der Vereinheitlichung und Koordination von Technologien und Prozessen für
die Cybersicherheit. Mit dem Anbieterwechsel und der Ausweitung des Anwendungsbereichs
kann die Cybersecurity der Gruppe verbessert werden.
• Anti-Phishing: Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter der PIERER Mobility-Gruppe wurden im
Geschäftsjahr 2024 IT-Security-Awareness Schulungen durchgeführt und relevante Informationen
im Intranet veröffentlicht. Zur Bewusstseinsbildung simulierte das IT-Security-Team Phishing-E-
Mails als praxisnahe Übung für Mitarbeiter. In den E-Mail-Postfächern wurde im Geschäftsjahr
2024 ein Phish-Alert-Button freigeschaltet, sodass verdächtige E-Mails in einem Regelprozess
analysiert und bei Bedarf gelöscht werden können.
• TISAX Zertifizierung: Im August 2024 wurden die PIERER Mobility-Standorte Thalheim und die
Hauptverwaltung der IT am Standort in Mattighofen gemäß den Anforderungen von TISAX-2
(Trusted Information Security Assessment Exchange) rezertifiziert. Die Zertifizierung gilt für drei
Jahre und zeigt die hohen IT-Sicherheitsstandards in der Gruppe.
Zudem wurden im Geschäftsjahr 2024 die Pankl-Standorte in Kapfenberg, Bruck und der
Slowakei gemäß den Anforderungen von TISAX (Trusted Information Security Assessment
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-93
Exchange) zertifiziert. Die Zertifizierung gilt für drei Jahre und zeigt die hohen IT-
Sicherheitsstandards in der Gruppe und behandelt damit Awareness und Behandlung von
Vertraulichkeits-, Verfügbarkeits-, und Integritätsrisiken der Standorte. In Kunshan, China wurde
TISAX ebenfalls erfolgreich rezertifiziert.
• NIS2-Richtlinie: Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-
Vorgabe zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie erweitert die bestehenden Anforderungen an
Risikomanagement, Vorfallsmeldung und den Schutz kritischer Infrastrukturen. Bis Juni 2025 soll
sichergestellt werden, dass alle erforderlichen Maßnahmen identifiziert und gesetzeskonform
umgesetzt werden.
• Awareness: Zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeiter hat die Pankl-Gruppe im
Geschäftsjahr 2024 IT-Security-Awareness-Schulungen durchgeführt. Zur Wirksamkeitsprüfung
wurde ein System für automatisierte, individuell zugeschnittene Phishing-Übungen implementiert.
Ab 2025 haben Mitarbeiter zudem die Möglichkeit, verdächtige E-Mails per Mausklick an das
Security-Team zur Überprüfung zu melden.
• Security Operation Center (SOC): Das SOC-Team der Pankl-Gruppe wird seit 2024 durch eine
automatisierte Penetration-Test-Lösung bei der Schwachstellenanalyse unterstützt. Zudem wurde
ein Darknet-Monitoring eingeführt, um potenzielle Bedrohungen durch Leaks oder unautorisierte
Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich wurden interne Lösungen zur Analyse und Abwehr
von Cyberangriffen etabliert.
• Penetration Testing: Das SOC-Team der Pankl-Gruppe in Österreich oder externe Firmen an
anderen Standorten führen regelmäßig umfassende Penetrationstests durch, um Schwachstellen
und deren Ausnutzbarkeit zu identifizieren. Ergänzend dazu wurden externe Penetrationstests
durch unabhängige Partner durchgeführt, um die Ergebnisse der internen Tests zu validieren.
Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr 2024 ein Prozess zur kontinuierlichen Überwachung der
physischen Sicherheit eingeführt.
• Disaster Recovery: Im Q4 2024 fand eine Notfallübung zur Wiederherstellung des MES-
Systems am Pankl-Standort in Tuttlingen statt. Solche Übungen werden jährlich durchgeführt, um
den Disaster Recovery Plan zu testen und wertvolle Erkenntnisse für den Ernstfall zu gewinnen.
Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Backup-Integrität, indem einzelne
Verzeichnisse, Dateien und komplette Server wiederhergestellt werden.
KENNZAHLEN UND ZIELE
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften der
Gruppe definiert. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die
wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Beispiele hinsichtlich der
Überwachung der Maßnahmen sind in Abschnitt S1-4 zu finden. Es gibt jedoch noch kein
übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
Zum 31.12.2024 beschäftigte die Pierer Industrie-Gruppe 9.758 Arbeitnehmer, davon 8.512 in Europa
und 566 in Nordamerika. Die korrespondierende Zahl im Konzernabschluss 2024 findet sich in der
Anhangsangabe 21. „Mitarbeiter“. Im Geschäftsjahr verließen insgesamt 1.594 Arbeitnehmer die
Gruppe. Daraus resultiert eine Fluktuation von 16 %. Grund dafür ist zum Teil die Arbeitnehmerreduktion
im Zuge des Sanierungsverfahrens der KTM AG. Weitere Informationen zum Verfahren finden sich in
Abschnitt SBM-2 im Kapitel zu ESRS 2 sowie im Abschnitt zu SBM-3 in diesem themenbezogenen
Standard.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-94
ESRS S1-6, 50 a
GESCHLECHT
ZAHL DER ARBEITNEHMER
(PERSONEN)
Männlich
7.302
Weiblich
2.456
Divers
0
Keine Angaben
0
Gesamtzahl der Arbeitnehmer
9.758
ESRS S1-6, 50 a
LAND
ANZAL MITARBEITER
(PERSONEN)
Österreich
5.862
Deutschland
1.805
USA
566
Slowakei
294
Italien
277
China
240
Sonstige
714
Somit sind 60,1 % der gesamten Belegschaft in Österreich beschäftigt.
ESRS S1-6, 50 b
2024
WEIBLICH
MÄNNLICH
DIVERS
NICHT
ANGEGEBEN
INSGESAMT
Zahl der Arbeitnehmer (Personen)
2.456
7.302
0
0
9.758
Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen (Personen)
2.428
7.092
0
0
9.520
Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen (Personen)
28
210
0
0
238
Zahl der Abrufkräfte (Personen)
0
0
0
n/a
0
S1-9 Diversitätskennzahlen
ESRS S1-9, 64a
GESCHLECHT
ZAHL DER ARBEITNEHMER IN
FÜHRUNGSPOSITIONEN
(PERSONEN)
ANTEIL DER ARBEITNEHMER IN
FÜHRUNGSPOSITIONEN
Männlich
287
85,9 %
Weiblich
47
14,1 %
Divers
0
0,0 %
Nicht angegeben
0
0,0 %
Gesamt
334
ESRS S1-9, 64b
ALTERSGRUPPEN
ANZAHL DER ARBEITNEHMER
(PERSONEN)
ANTEIL DER ARBEITNEHMER
< 30 Jahren
2.362
24,2 %
30 – 50 Jahre
5.435
55,7 %
> 50 Jahre
1.961
20,1 %
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-95
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
ESRS S1-13, 83a
GESCHLECHT
ARBEITNEHMER MIT REGEL-
MÄSSIGER LAUFBAHNBEUR-
TEILUNG (PERSONEN)
ANTEIL DER ARBEITNEHMER
(GESAMT) MIT REGELMÄSSIGER
LAUFBAHNBEURTEILUNG
Männlich
3.606
49,4 %
Weiblich
1.378
56,1 %
Divers
0
0,0 %
Nicht angegeben
0
0,0 %
Gesamt
4.984
51,1 %
ESRS S1-13, 83b
GESCHLECHT
DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL
SCHULUNGSSTUNDEN PRO JAHR
(STUNDEN)
Männlich
21,3
Weiblich
21,0
Divers
0,0
Nicht angegeben
0,0
Gesamt
21,1
Unternehmensspezifische Angabe: zu Datenschutz geschulte Personen
SCHULUNGSWEISE
ANZAHL ZU DATENSCHUTZ
GESCHULTE ARBEITNEHMER
(PERSONEN)
ANTEIL ZU DATENSCHUTZ
GESCHULTE ARBEITNEHMER
Zu Datenschutz Geschulte
6.467
66,3 %
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 73,7 % der Arbeitnehmer in der PIERER Mobility-Gruppe und
78,4 % in der Pankl-Gruppe von einem Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt.
Das entspricht allen Arbeitnehmern an den österreichischen Standorten (exkl. Avocodo GmbH und
PIERER Innovation GmbH) der PIERER Mobility-Gruppe und allen österreichischen, deutschen und
rumänischen Arbeitnehmern in der Pankl-Gruppe.
ESRS S1-14, 88b-d
DATENPUNKT
EINHEIT
ARBEITNEHMER
(ANZAHL)
FREMDARBEITSKRÄFTE
(ANZAHL)
Todesfälle infolge arbeitsbedingter
Verletzungen
Anzahl
0
0
Todesfälle infolge arbeitsbedingter
Erkrankungen
Anzahl
0
0
Meldepflichtige arbeitsbedingte
Erkrankungen
Anzahl
0
0
Meldepflichtige arbeitsbedingte
Arbeitsunfälle
Anzahl
120
0
Quote meldepflichtiger
Arbeitsunfälle
Meldepfl. Unfälle
/ 1.000.000
Arbeitsstunden
6,2
0
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-96
ESRS S1-14, 88e
ARBEITSBEDINGTE AUSFALL-
TAGE NACH GRÜNDEN
ANZAHL DER AUSFALLTAGE
(ARBEITNEHMER)
ANZAHL DER AUSFALLTAGE
(FREMDARBEITSKRÄFTE)
Grund 1: arbeitsbedingte Verletzungen
infolge von Arbeitsunfällen
3.255
n/a
Grund 2: Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen
0
n/a
Grund 3: arbeitsbedingte Erkrankungen
0
n/a
Grund 4: Todesfälle infolge
arbeitsbedingter Erkrankungen
0
n/a
Gesamt
3.255
7
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
ESRS S1-16, 97a-b
VERGÜTUNGSKENNZAHL
2024
Gender-Pay-Gap exkl. PIERER Mobility-Gruppe international
25,2 %
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten
Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller
Arbeitnehmer exklusive PIERER Mobility-Gruppe international
25,9 : 1
Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap), definiert als der Unterschied zwischen
dem durchschnittlichen Lohnniveau von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern, ausgedrückt als
Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnniveaus der männlichen Arbeitnehmer beträgt 25,2 %. Zu
einem Großteil ist dieses durch Positionen innerhalb der Gruppe sowie Teilzeitregelungen erklärbar.
Außerhalb Österreichs lagen in einer der Kernbeteiligungen nicht alle Daten vollständig vor, sodass
teilweise Annahmen hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Gehaltsverteilungen je Funktionsbereich
getroffen werden mussten. Demzufolge ergab sich im Berichtsjahr 2024 bei den nicht-österreichischen
Mitarbeiter der PIERER Mobility-Gruppe ein Gender-Pay-Gap in Höhe von -5,7 %.
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median
der jährlichen Gesamtvergütung der Arbeitnehmer, (ohne der am höchsten bezahlten Einzelperson)
betrug 25,9:1.
Wie auch beim Gender-Pay-Gap lagen in der PIERER Mobility-Gruppe bei den nicht-österreichischen
Gesellschaften nicht alle Daten vor, weshalb teilweise erneut Schätzungen hinsichtlich der
Gehaltsverteilungen getroffen werden mussten. Der Unterschied beim Verhältnis der höchstbezahlten
Person zu allen nicht-österreichischen Arbeitnehmer war in diesem Fall jedoch unwesentlich. Es wird
daran gearbeitet, den Gender-Pay-Gap und das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung für die
nicht-österreichischen Gesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe (< 30 % der Gesamtzahl der
Arbeitnehmer) analog zur Vorgehensweise bei den österreichischen Gesellschaften zu berechnen, um
zukünftig eine Gesamtzahl für den Konzern zu berichten.
Detailliertere Beschreibungen der Berechnungsmethoden der Teilkonzerne finden sich in 3.
Berechnungsgrundsätze und -Annahmen dieses Themenstandards.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-97
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit
Menschenrechten
ESRS S1-17, 102-104
DATENPUNKT
EINHEIT
2024
Gesamtanzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung,
einschließlich Belästigung
Anzahl
5
Zahl der Beschwerden, die über Kanäle und ggf. nationale Kontaktstellen für
multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden (exklusive der
gemeldeten Fälle von Diskriminierung und Belästigung)
Anzahl
17
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und
Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfällen
und Beschwerden aufgrund von Diskriminierung
€
0
Anzahl der schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschenrechte
Anzahl
0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und
Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit den schwerwiegenden Fällen
in Bezug auf Menschenrechte
€
0
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABEPFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -
ANNAHMEN
Allgemeine Information zu den quantitativen Datenpunkten
bezüglich der Arbeitnehmer der Pierer Industrie-Gruppe
Die Auswertungen erfolgten, falls nicht anders
angegeben, aus den ERP-Systemen der
Teilkonzerne. Die Daten der Teilkonzerne wurden
manuell konsolidiert. Weitere Informationen
hierzu finden sich in den folgenden Zeilen. Mit
Ausnahme der Fluktuationsquote basieren alle
Angaben und Berechnungen auf Daten des
Stichtags 31.12.2024. Der Headcount beinhaltet
sechs externe Arbeitskräfte in der PIERER
Mobility-Gruppe, davon sind vier
Leiharbeitskräfte und zwei Stiftungslehrlinge.
S1-6
50a
Arbeitnehmer nach
Geschlecht und
Land
Bisher hat kein Arbeitnehmer sein Geschlecht als
„divers“ angegeben. Diese Auswahlmöglichkeit
besteht global. Das Geschlecht wurde bei allen
Arbeitnehmern erfasst.
S1-6
50b
Arbeitnehmer nach
Vertragsart
Befristete Dienstverträge wurden mit freien
Dienstnehmern, Praktikanten, Ferialmitarbeitern
und Leiharbeitern abgeschlossen. Alle weiteren
Arbeitnehmer verfügten über dauerhafte
Dienstverträge. Die Gruppe beschäftigt keine
Abrufkräfte (definiert als Arbeitnehmer ohne ein
garantiertes Minimum an Arbeitsstunden).
S1-6
50c
Mitarbeiter-
fluktuation
Die Definition der Fluktuation schließt natürliche
Fluktuation mit ein. Austritte aufgrund des
Auslaufens befristeter Dienstverträge wurden
nicht berücksichtigt. Die Quote der
Mitarbeiterfluktuation wurde auf Basis der
durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl im
Geschäftsjahr 2024 berechnet.
S1-9
66a
Geschlechter-
verteilung in
Führungsebenen
Die verwendete Definition von Führungskräften
umfasst Vorstände (exkl. Vorstände der Pierer
Industrie AG), Geschäftsführer, Bereichsleiter
und Teilbereichsleiter.
S1-9
66b
Verteilung der
Arbeitnehmer nach
Altersgruppen
Siehe allgemeine Informationen zu den
quantitativen Datenpunkten bezüglich der
Arbeitnehmer der Gruppe.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-98
S1-13
83a
Arbeitnehmer mit
regelmäßiger
Laufbahn-
beurteilung
Die Performance Talks (Mitarbeitergespräche)
werden im ERP-System/mittels
Personalentwicklungssoftware erfasst. Sie sind
für Arbeitnehmer im Angestelltenbereich in
Österreich jährlich durchzuführen. Zusätzlich
findet regelmäßig ein Feedback-Gespräch mit
den Lehrlingen statt. Die Zahl repräsentiert die
Summe der durchgeführten Gespräche und
Feedback-Gespräch mit Lehrlingen.
S1-13
83b
Schulungsstunden
pro Arbeitnehmer
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten
Schulungen erfolgt online durch das
KTM_academy Team oder durch E-Learning-
Systeme der Teilkonzerne. Zur Berechnung der
durchschnittlichen Schulungsstunden pro
Arbeitnehmer nach Geschlecht wurde die
Gesamtzahl der Schulungsstunden je Geschlecht
aufsummiert und durch den
geschlechtsspezifischen Headcount geteilt.
Die Schulungsstunden der Mitarbeiter in der
Pierer Industrie AG wurden anhand der
Rechnungen in der Buchhaltung und der darauf
angegebenen Stunden erfasst.
Unternehmensspezifische
Angabe
Schulungszahlen
zu Datenschutz
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten
Schulungen zu Datenschutz erfolgt online durch
E-Learning-Systeme der Teilkonzerne. Das
System sendet Einladungen an die im ERP-
System erfassten Mitarbeiter.
S1-14
88a
Management für
Gesundheit und
Sicherheit
Die Kernbeteiligungen haben jeweils ein
Managementsystem für Gesundheit und
Arbeitssicherheit an den österreichischen (exkl.
Avocodo GmbH und PIERER Innovation GmbH)
und deutschen Standorten. Alle Arbeitnehmer an
den inkludierten Standorten sind von diesem
Managementsystem abgedeckt. In der Abatec-
Gruppe erfolgt die Verwaltung/Erfassung der
Daten durch die Sicherheitsfachkraft.
S1-14
88b, d, e
Kennzahlen der Ar-
beitssicherheit
Die Erfassung der Kennzahlen in der PIERER
Mobility-Gruppe erfolgt mit Hilfe eines dezidierten
Tools für die österreichischen Gesellschaften
(exkl. Avocodo GmbH und PIERER Innovation
GmbH), welches zur Erhebung und Auswertung
der Unfallzahlen genutzt wird. Die Daten für die
ausgeschlossenen sowie die internationalen Ge-
sellschaften wurden basierend auf dem
Headcount hochgerechnet und die Gesamtzahl
berichtet. Zukünftig wird daran gearbeitet, die
Kennzahlen zu S1-14 für die nicht-österreichi-
schen Gesellschaften (<30 % der Gesamtanzahl
der Arbeitnehmer) zu erheben. Zukünftig wird da-
ran gearbeitet, die Kennzahlen zu S1-14 für die
Gesellschaften, welche nicht vom Tool abgedeckt
wurden (<30 % der Gesamtanzahl der Arbeitneh-
mer) zu erheben. Aktuell ist dazu noch eine
Schätzung enthalten. Die Zahlen für Fremdar-
beitskräfte wurden nicht hochgerechnet, da diese
im Geschäftsjahr fast vollständig abgebaut wur-
den.
Die Erfassung der Kennzahlen der Pankl-Gruppe
erfolgt über das Intranet. Die Daten für die inter-
nationalen Gesellschaften wurden angefragt und
die Gesamtzahl berichtet. In der Abatec-Gruppe
erfolgt die Erfassung manuell durch die Sicher-
heitsfachkraft.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-99
S1-14
88c
Quote
meldepflichtiger
Arbeitsunfälle
Die Erfassung der Kennzahlen in der PIERER
Mobility-Gruppe erfolgt mit Hilfe eines dezidierten
Tools für die österreichischen Gesellschaften
(exkl. Avocodo GmbH und PIERER Innovation
GmbH), welches zur Erhebung und Auswertung
der Unfallzahlen genutzt wird. Die Erfassung der
Kennzahlen der Pankl-Gruppe erfolgt über das
Intranet. Die Daten für die internationalen
Gesellschaften wurden angefragt und die
Gesamtzahl berichtet.
In der Abatec-Gruppe erfolgt die Erfassung
manuell durch die Sicherheitsfachkraft.
Für die Berechnung der Quote der
meldepflichtigen Arbeitsunfälle wurde die Anzahl
der meldepflichtigen Arbeitsunfälle durch die
Gesamtzahl der von den Arbeitskräften
geleisteten Arbeitsstunden geteilt und mit
1.000.000 multipliziert.
Die Anzahl an Arbeitsstunden für die Quote
meldepflichtiger Arbeitsunfälle wurde mittels
ERP-System bzw. manuell erfasst.
S1-16
97a
Gender-Pay-Gap
Die Erfassung der geschlechtsspezifischen Ge-
samtgehälter und -löhne (unter Berücksichtigung
aller Ein- und Austritte) sowie Arbeitsstunden der
österreichischen Gesellschaften (exkl. KTM Mo-
tohall GmbH und DealerCenter Digital GmbH; be-
trifft 0,4 % der gesamten Arbeitskräfte) erfolgte
mittels des ERP-Systems. Für alle weiteren Län-
der (außer KTM Sportmotorcycle India Private Li-
mited; betrifft 0,5 % der gesamten Arbeitskräfte)
wurden Löhne und Gehälter je Funktionsbereich
ebenfalls mittels des ERP-Systems ausgewertet
und unter der Annahme, dass Frauen und Män-
ner gleich entlohnt werden, je Geschlecht be-
rechnet. Die Annahme basierte auf einer Auswer-
tung in den Vorjahren, welche eine vergleichbare
Entlohnung je Geschlecht und Funktionsbereich
zeigte. Berücksichtigt wurden Bruttogehälter und
-löhne (inkl. Prämien, Zulagen, etc.) sowie Sach-
bezüge. Darüber hinaus konnte bei den nicht-ös-
terreichischen Standorten zur Berechnung des
Gender Pay Gaps lediglich die jeweils durch-
schnittliche nationale Normalarbeitszeit (unter
Berücksichtigung von Teilzeitregelungen) ver-
wendet werden. Das geschlechtsspezifische Ver-
dienstgefälle wurde als Prozentsatz des durch-
schnittlichen Lohnniveaus der männlichen Arbeit-
nehmer berechnet.
Zur Ermittlung des Gender Pay Gaps der Pankl-
Gruppe wurden die Gehälter inkl. aller Sonder-
zahlungen sowie die tatsächlich geleisteten Ar-
beitsstunden (IST-Stunden) sämtlicher männli-
cher und weiblicher Dienstnehmer mit aktivem
Dienstverhältnis zum Stichtag 31.12.2024 für das
gesamte Kalenderjahr 2024 ausgewertet. Der
Gender Pay Gap wurde auf Basis der folgenden
Formel berechnet: (Durchschnittlicher Bruttostun-
denverdienst Männer – Durchschnittlicher Brutto-
stundenverdienst Frauen) / Durchschnittlicher
Bruttostundenverdienst Männer. Für die österrei-
chischen Standorte erfolgte die Auswertung der
Rohdaten direkt über die Lohnverrechnungssoft-
ware Sage DPW. Für die Standorte außerhalb
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-100
Österreichs wurden die Auszüge der standortspe-
zifischen ERP-Systeme der Gehälter und IST
Stunden herangezogen.
Die Datengrundlage für die Berechnung (Ge-
samtvergütung/IST-Stunden) aller Dienstnehmer
in der Abatec-Gruppe wurde aus dem Abrech-
nungssystem BMD zum Stichtag 31. Dezember
2024 entnommen.
In der Pierer Industrie AG erfolgte die Auswer-
tung für die Berechnung der Gesamtvergütung
(inkl. Prämien) – aller Mitarbeiter mit aktivem
Dienstverhältnis zum 31.12.2024 – mittels BMD
NTCS und Excel-Tabellen.
S1-16
97b
Verdienstgefälle
zwischen allen Ar-
beitnehmern und
der am höchsten
bezahlten Person
Die Auswertung der Löhne und Gehälter österrei-
chischer Gesellschaften (unter Berücksichtigung
aller Ein- und Austritte) erfolgte mit Hilfe des
ERP-Systems der Gruppe (ausgenommen KTM
Motohall GmbH, DealerCenter Digital GmbH; be-
trifft 0,4 % der gesamten Arbeitskräfte). Bei der
Berechnung der Gesamtvergütung wurden Brut-
togehälter und -löhne (inkl. Prämien, Zulagen,
etc.) sowie Sachbezüge berücksichtigt und der
Median der jährlichen Gesamtvergütung der Ar-
beitnehmer berechnet. Dieser Wert wurde ins
Verhältnis zur Gesamtvergütung der höchst be-
zahlten Person gesetzt. Für die weiteren Stand-
orte außerhalb von Österreich wurde der Median
je Land vom Durchschnittseinkommen je Funkti-
onsbereich berechnet und je Headcount gewich-
tet. Dieser Wert wurde ins Verhältnis zur Vergü-
tung der höchstbezahlten Person (diese wird in
Österreich vergütet) gesetzt.
Zur Ermittlung des Verdienstgefälles innerhalb
der Pankl-Gruppe wurden alle Mitarbeiter mit ak-
tivem Dienstverhältnis zum Stichtag 31. Dezem-
ber 2024 berücksichtigt, wobei sich die Analyse
auf das gesamte Kalenderjahr 2024 bezieht. Für
die österreichischen Standorte erfolgte die Da-
tenauswertung der Gehälter inklusive sämtlicher
Sonderzahlungen direkt über die Lohnverrech-
nungssoftware Sage DPW. An den internationa-
len Standorten wurden die entsprechenden Da-
ten zu den Gehältern inklusive Sonderzahlungen
aus den standortspezifischen ERP-Systemen
entnommen. Die individuellen Jahresgesamtver-
gütungen der gesamten Pankl-Gruppe wurden
aggregiert und daraus der Medianwert gebildet.
Dieser Wert wurde ins Verhältnis zur Gesamtver-
gütung der höchst bezahlten Person gesetzt. Die
Erfassung der Daten inkl. Zulagen und Sachbe-
züge erfolgt in der Abatec-Gruppe und für die An-
gestellten in der Pierer Industrie AG im Abrech-
nungssystem BMD.
S1-17
103 a - d,
104 a, b
Diskriminierungs-
fälle und schwer-
wiegende Vorfälle
in Bezug auf Men-
schenrechte
Die Überwachung der Meldesysteme in Bezug
auf Diskriminierung und die Überwachung der
schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschen-
rechte erfolgt durch die Rechtsabteilun-
gen/Compliance-Anlaufstelle. Als Gründe für die
fünf genannten Diskriminierungsvorfälle wurde
dreimal Diskriminierung aufgrund der ethnischen
Herkunft der Person und zweimal Belästigung
angegeben.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-101
4.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
THEMA
IRO
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
ZEITHORIZONT
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Arbeits-
bedingungen
23
Potenziell schlechte Arbeitsbedingungen in
bestimmten Branchen der vorgelagerten
Wertschöpfungskette
Es kann zu Arbeitsschutzmängel, Diskriminierung/
Ungleichheit und/oder unangemessener Entlohnung in
bestimmten Branchen (v.a. Textil- und Elektro- und
Elektronikbranche) der vorgelagerten
Wertschöpfungskette kommen. (systemisch)
Negativ
(VC)
X
X
X
Sonstige
arbeitsbezogene
Rechte
24
Potenzielles Auftreten von Zwangsarbeit und
Kinderarbeit in bestimmten Branchen der
vorgelagerten Wertschöpfungskette
Es kann zu Zwangsarbeit und/oder Kinderarbeit in
bestimmten Branchen (v.a. Textil- und Elektro- und
Elektronikbranche) der vorgelagerten
Wertschöpfungskette kommen. (systemisch)
Negativ
(VC)
X
X
X
Bei den identifizierten negativen Auswirkungen handelt es sich um Auswirkungen, welche potenziell in
der vorgelagerten Wertschöpfungskette der Gruppe auftreten können. Sie wurden im Zuge einer Value
Chain Risk Analysis durch die Teilkonzerne identifiziert (weitere Informationen finden sich im Abschnitt
S2-4).
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel fasst das Vorgehen der Teilkonzerne zur
Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der Unternehmensgruppe
zusammen und soll auch für ihre Wertschöpfungskette gelten. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung
der Menschenrechte, welche zum Beispiel durch die Codes of Conduct geschützt werden sollen.
Ergänzend haben die Teilkonzerne eine Nachhaltigkeitsbewertung für ihre Lieferanten etabliert und
stellen Nachhaltigkeitsanforderungen an die Vertragspartner. Als Begleitdokument des Code of Conduct
(siehe Abschnitt G1-1) ist die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenrechte für alle
Vertragspartner verbindlich und auf der Website der Teilkonzerne veröffentlicht
34
. Die Erklärungen
werden regelmäßig von den Rechtsabteilungen bzw. der Compliance-Stelle der Teilkonzerne überprüft
und bei Bedarf aktualisiert, um den hohen Standards zu entsprechen. Die Umsetzung der Erklärung
wird durch die Fachbereiche, die zuständigen Führungskräfte und letztlich die Geschäftsführung
sichergestellt. (IRO 23, 24)
34
Online verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen, https://pankl.com/nachhaltigkeit/downloads/, https://www.abatec.at/downloads/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-102
Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte
Um eine möglichst ganzheitliche Wahrung der Rechte der Einzelnen gewährleisten zu können, hat die
Pankl-Gruppe ergänzend eine Grundsatzerklärung veröffentlicht, die wie die Hinweisgeber Richtlinie auf
der Unternehmenswebsite der Pankl-Gruppe zugänglich ist. Sie unterstreicht das Engagement des
Unternehmens für die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Leitlinien, insbesondere im Bereich der
Menschenrechte. Für deren Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand
oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO 23, 24)
Richtlinien
35
zum Hinweisgeber-System
Die Kernbeteiligungen haben ein globales Hinweisgeber-System (siehe Abschnitt G1-1 für
Informationen zu den Inhalten der internen Richtlinie, deren Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten
und Verfügbarkeiten) eingerichtet, das für Mitarbeiter und Dritte zugänglich ist. Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette können sich jederzeit an die Hinweisgebersysteme wenden.
Zur besseren Überwachung der Nachhaltigkeit in der vorgelagerten Lieferkette nutzte die PIERER
Mobility-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 die Plattform SupplierAssurance. Der dort hinterlegte
Selbstauskunftsfragenbogen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Lieferanten inkludiert Fragen zum
Umgang mit Menschenrechten und Arbeitsbedingungen. (IRO 24)
Codes of Conduct
Die Codes of Conduct sind die zentralen Dokumente zur Regelung von Verhaltensweisen in den
Teilkonzernen der Gruppe und ihrer Geschäftspartner – inklusive der Lieferanten der
Unternehmensgruppe – und verbietet jegliche Form der Kinder- oder Zwangsarbeit. Sie beschreiben
unter anderem Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte, Respekt, Integrität, Gesundheitsschutz und
Arbeitssicherheit. Die Teilkonzerne verpflichten sich und ihre Geschäftspartner zur Einhaltung der
jeweils gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Regularien sowie der ILO-
Kernarbeitsnormen (insbesondere ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung,
ILO 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der
Kinderarbeit, ILO 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und ILO 105 über die Abschaffung der
Zwangsarbeit). Weitere Informationen zu den Codes of Conduct (wie zum Beispiel dessen
Verfügbarkeit, Anwendungsbereich, Verantwortlichkeiten und Bezüge zu internationalen Standards und
Richtlinien) finden sich in Abschnitt G1-1. (IRO 23, 24)
Sollte es trotz der Präventionsmaßnahmen zu Verstößen gegen den jeweiligen Code of Conduct oder
die jeweilige Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel kommen, werden seitens der
Teilkonzerne angemessene Maßnahmen eingeleitet. Zentrales Ziel ist, Verstöße zu beheben und zu
verhindern sowie die Nachhaltigkeitsperformance der Geschäftspartner aktiv und wirksam zu
verbessern. In schwerwiegenden Fällen oder bei Verweigerung der Maßnahmen behalten sich die
Teilkonzerne vor, die laufende Geschäftsbeziehung zu beenden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine
Fälle der Nichteinhaltung der Codes of Conduct in der vor- und nachgelagerten Lieferkette gemeldet.
Weitere Maßnahmen in Bezug auf die Rechte und Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften in der vor-
und nachgelagerte Wertschöpfungskette finden sich in Abschnitt S2-3.
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug
auf Auswirkungen
Die Gruppe verfügt derzeit über kein Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen. Die potenziellen Auswirkungen in der
Wertschöpfungskette wurden mittels der Value Chain Risk Analysis ermittelt (für weitere Informationen
siehe S2-4), welche als indirekter Einbezug der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette angesehen
werden. Darüber hinaus können sich die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette jederzeit an die
etablierten Hinweisgeber-Systeme (siehe G1-1) wenden. Alle eingehenden Hinweise werden individuell
geprüft und bei Bedarf Folgemaßnahmen abgeleitet.
35
Hinweis: Die Richtlinie der PIERER Mobility-Gruppe ist ein internes Dokument. Die Richtlinie der Pankl-Gruppe für Dritte ist über das Whistleblower-Tool abrufbar:
https://pankl.integrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-103
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Meldemöglichkeiten für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie weitere Maßnahmen zur
Förderung der Umsetzung der Codes of Conduct werden im Detail im Abschnitt G1-1 beschrieben. Die
Meldemöglichkeiten sind für Mitarbeiter und Dritte, inklusive Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
zugänglich. Die Nachverfolgung vorgebrachter und gemeldeter Probleme wird ebenfalls im Abschnitt
G1-1 detailliert beschrieben und wird von den Rechtsabteilungen bzw. der Compliance-Stelle der
Teilkonzerne koordiniert. Die in G1-1 beschriebenen Richtlinien zum Hinweisgeber-System definieren
Regelungen zum Schutz der Hinweisgeber. Es gibt derzeit keine Verfahren, mit welchen die
Verfügbarkeit der Verfahren am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gefördert wird.
Bisher wurden die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nicht explizit in die Implementierung der
Meldekanäle einbezogen.
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
• Value Chain Risk Analysis: Zur frühzeitigen Erkennung von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken in
der Wertschöpfungskette analysieren die Teilkonzerne ihre Wertschöpfungsketten.
Diese Analyse wurde im Berichtsjahr 2024 in der PIERER Mobility-Gruppe umfassend überar-
beitet und weiterentwickelt. Neben dem abstrakten Risiko, das auf öffentlich zugänglichen Indizes
und Studien zu Branchen- und Länderrisiken basiert, wird nun auch ein konkretes Risiko
berücksichtigt. Letzteres setzt sich aus stakeholderspezifischen Indikatoren zusammen und
erlaubt ein differenzierteres Bild auf die Risiken in der Wertschöpfungskette. Zusätzlich erfolgte
eine Ausweitung des Analyseumfangs. Neben der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden
nun auch die eigenen Geschäftsbereiche und die nachgelagerte Wertschöpfungskette
bestmöglich berücksichtigt. Der Fokus der Analyse liegt auf den direkten vor- und nachgelagerten
Geschäftspartnern der PIERER Mobility-Gruppe. (IRO 21, 22)
• Seitens der Pankl-Gruppe wurde diese Analyse im Berichtsjahr 2024 erarbeitet. Neben dem
abstrakten Risiko, das ebenfalls auf öffentlich zugänglichen Indizes und Studien zu Brachen- und
Länderrisiken basiert, finden auch konkrete Risiken Berücksichtigung, welche über das Einkauf-
bzw. Verkaufsvolumen je Land und in weiterer Folge über die länderspezifischen Risiken in
diesen erhoben wurde. Diese Analyse erfolgte in einem Risikomanagementtool, mit welchem
Tier-1 Lieferanten und Kunden sowie der eigene Geschäftsbereich analysiert werden. Auch in der
Länderrisikoanalyse liegt der Fokus der Analysen auf den direkten vor- und nachgelagerten
Geschäftspartnern der Kernbeteiligungen. (IRO 23, 24)
• Schulung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Im Geschäftsjahr
2024 wurde in der PIERER Mobility-Gruppe eine neue Schulung zur CSDDD mit ihren
Anwendungsbereichen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen erarbeitet, um die
betroffenen Mitarbeiter im Einkauf und dem Qualitätsmanagement auf den Umgang mit der
Richtlinie vorzubereiten. Die CSDDD beschreibt die Sorgfaltspflichten von Organisationen in der
vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Zusätzlich werden im Rahmen der Schulung die
bereits ergriffenen Maßnahmen der Gruppe erläutert und mit der CSDDD verknüpft. Die Schulung
wird durch ein Quiz abgeschlossen, welches die Lernerfolge überprüft. (IRO 23, 24)
Die Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und Verbesserung ihrer
Bemühungen damit sie ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte gerecht wird. Ihre
Teilkonzerne nehmen Meldungen, welche über die Hinweisgebersysteme/Compliance-Anlaufstelle
eingehen, ernst und verfolgen diese nach. Bisher sind keine Meldungen von Verstößen eingegangen,
welche zu rechtlich relevanten Compliance-Fällen geführt haben. Die Maßnahmen werden durch interne
Experten im Einkauf, der Rechtsabteilung/Compliance-Anlaufstelle und im Qualitätsmanagement
identifiziert und betreut. Sollte es trotz der beschriebenen Maßnahmen zu Verletzungen der Codes of
Conduct oder anderer relevanter, vereinbarter Compliance-Richtlinien kommen, behalten sich die
Teilkonzerne vor geeignete Maßnahmen durchzusetzen. Diese werden in S2-1 beschrieben. Die Codes
of Conduct bilden die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln der Teilkonzerne und ihrer
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-104
Geschäftspartner und tragen so zur Vermeidung von negativen Auswirkungen der Tätigkeiten der
Gruppe auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bei.
Dem Management der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen
zugeordnet, sodass die oben angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
KENNZAHLEN UND ZIELE
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Bisher haben die Teilkonzerne keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gesetzt. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte
und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen
Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
Unternehmensspezifische Angaben
• Einkauf: Bei den identifizieren Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
handelte es sich um potenzielle, negative Auswirkungen, welche im Zuge der Value Chain Risk
Analysis identifiziert wurden. Die Analyse der PIERER Mobility-Gruppe berücksichtigt
bestmöglich die Wahrscheinlichkeit mangelhafter Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette, welche in der Textil- und Elektro- und Elektronikbranche am größten war.
Des Weiteren war das identifizierte Risiko für Kinderarbeit in der Textilbranche am größten. Die
Analyse zeigte weiter, dass das Risiko für mangelhafte Arbeitsbedingungen sowie Kinder- und
Zwangsarbeit ist in europäischen Ländern geringer ist als in anderen Weltregionen. Ein Großteil
des gesamten Einkaufsvolumens der Bauteile für die Motorrad-Serienproduktion an den
europäischen Standorten stammt aus Europa. Das Einkaufsvolumen für die Serienproduktion
(siehe auch nachstehende Grafiken) belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf ca. € 803 Mio. –
geografische Aufteilung: 26 % aus Österreich, 61 % aus Österreich/
Deutschland/Italien und 85 % aus Europa. Das Einkaufsvolumen von indirektem Material und
Dienstleistungen für die Werke in Österreich betrug im Geschäftsjahr 2024 ca. € 207 Mio. Der
überwiegende Teil wurde innerhalb Österreichs beschafft: 62 % innerhalb Österreichs, 81 %
innerhalb Österreich/Deutschland/Italien und 97 % innerhalb Europas. Durch den hohen Anteil
am Serieneinkauf aus Europa kann dieses Risiko somit verringert werden. (IRO 23, 24)
Das Einkaufsvolumen bei der Pankl-Gruppe betrug 2024 ca. € 400 Mio. für die Standorte in
Österreich und Deutschland. Dieser Wert umfasst die globale Lieferkette. Die Hälfte des Ein-
kaufsvolumen von Österreich stammt aus Österreich. Insgesamt werden ungefähr 80 % innerhalb
Europas bezogen. Seitens der Pankl-Gruppe berücksichtigte die Analyse die Wahrscheinlichkeit
mangelhafter Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, bezogen auf die
Herkunftsländer der Primärmaterialien und den Tier-1 Lieferanten. Durch den hohen Anteil am
Einkaufsvolumen aus Europa kann das Risiko der mangelhaften Arbeitsbedingungen sowie
Kinder- und Zwangsarbeit verringert eingestuft werden. (IRO 23, 24)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-105
Einkaufsvolumen je Kontinent (Serieneinkauf) in der PIERER Mobility-Gruppe
Europa 85 %, Asien 12 %, Nordamerika 2 %
Einkaufsvolumen in Europa
(Serieneinkauf) in der PIERER Mobility-Gruppe
Die Ermittlung lieferantenspezifischer Risiken mittels der Value Chain Risk Analysis ermöglicht den
Kernbeteiligungen der Gruppe die Einstufung ihrer Lieferanten nach deren ESG-Leistung in Relation
zum Beschaffungsvolumen: Lieferanten mit unbedeutendem, geringem, mittlerem, hohem oder sehr
hohem Risiko. Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich in der PIERER Mobility-Gruppe folgende Verteilung:
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-106
Gesamtrisiken in der vorgelagerten Lieferkette
(nach Anteil Beschaffungsvolumen) (IRO 21, 22)
Gemeldete Fälle der Nichteinhaltung der Codes of Conduct in den vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungsketten (ESRS S2-4 §36)
DATENPUNKT
2024
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in den vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungsketten
0
Anzahl der gemeldeten Fälle der Nichteinhaltung des Code of Conduct in den vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungsketten, die zu compliance-relevanten Fällen geführt haben
0
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABEPFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -
ANNAHMEN
Geographische Verteilung des Einkaufsvolumens
(unternehmensspezifische Angabe)
Die Auswertung erfolgt mittels des ERP-
Systems der Kernbeteiligungen. Bei der
PIERER Mobility-Gruppe wird unterschieden
in Serieneinkauf, Nichtserieneinkauf und
Einkauf für das Fahrradsegment der Gruppe.
Bei der Pankl-Gruppe wird der Gesamteinkauf
von Österreich und Deutschland angegeben.
Bewertung des ESG-Risikos der Lieferanten
(unternehmensspezifische Angabe)
Basis für die Kategorisierung der Lieferanten
in den Kernbeteiligungen der Gruppe ist die
Value Chain Risk Analysis unter Berücksichti-
gung des abstrakten und konkreten Risikos.
Die Analysen erfolgen im
Excel/Risikomanagementtool.
ESRS S2-4
36
Gemeldete Fälle
der Nichteinhaltung
der Codes of
Conduct
Ausgewertet wurden Fälle, welche über die
Hinweisgebersysteme/das Meldekanal der
Teilkonzerne eingegangen sind. Dieses wird
durch die Rechtsabteilungen/Compliance-An-
laufstelle überwacht. Die Rechtsabteilun-
gen/Compliance-Anlaufstelle dienen auch als
Kontakt für die nationale Kontaktstelle im Zu-
sammenhang mit den OECD-Leitsätzen. Im
Geschäftsjahr 2024 wurden keine Beschwer-
den über die Kontaktstellen an die Teilkon-
zerne weitergegeben.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-107
4.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
STRATEGIE
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
THEMA
IRO
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
ZEITHORIZONT
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Persönliche
Sicherheit von
Verbrauchern
und/oder
Endnutzern
25
Produktmängel können zu Sicherheitsrisiken führen
Produktmängel an den Mobilitätsprodukten der PIERER
Mobility-Gruppe können zu Verkehrsunfällen und
Verletzungen der Nutzer und anderer Verkehrsteilnehmer
führen. (systemisch)
Negativ
(VC)
X
X
X
26
Finanzielle Risiken aufgrund von Produktmängeln
Produktmängel erhöhen das Klagerisiko. Darüber hinaus
können Schadenersatzzahlungen, Kosten in
Zusammenhang mit Rückrufaktionen und
Reputationsschäden sowie weitere finanzielle Schäden
entstehen.
Risiko
(OO,
VC)
27
Innovation neuer Technologien zum Schutz der
Endnutzer und anderer Verkehrsteilnehmer
Die Gruppe forscht kontinuierlich an neuen Technologien,
um den Sicherheitsstandard ihrer Mobilitätsprodukte zu
erhöhen. Dies kann sich positiv auf die Endnutzer und
andere Verkehrsteilnehmer auswirken, indem die
Verkehrssicherheit erhöht wird.
Positiv
(OO,
VC)
X
X
X
Kundenzufrieden-
heit
28
Kundenzufriedenheit, erhöhte Weiterverkaufs- und
Weiterempfehlungsrate
Eine hohe Kundenzufriedenheit erhöht die
Weiterverkaufts- und Weiterempfehlungsrate.
Chance
(VC)
Datenschutz
29
Gefahr des Datenverlusts oder Datenmissbrauchs
Durch potentiellen Datenverlust und Datenmissbrauch
kann es zur Verletzung der Rechte von Betroffenen
kommen. (systemisch)
Negativ
(OO,
VC)
X
X
X
30
Risiko der Verletzung von Datenschutzvorschriften
und daraus resultierenden Strafzahlungen
Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können hohe
Strafzahlungen nach sich ziehen.
Risiko
(OO,
VC)
Bei der Ermittlung der wesentlichen IROs in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer lag der Fokus der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf den Motorradnutzern, da diese die mit Abstand größte
Kundengruppe der PIERER Mobility als einer der Kernbeteiligungen darstellen. Die weiteren
Geschäftsbereiche der PIERER Mobility-Gruppe wurden in den Analysen ebenfalls berücksichtigt,
beispielsweise können IRO 28, 29 und 30 alle Verbraucher und Endnutzer der PIERER Mobility-Gruppe
betreffen. Identifiziert wurden die potenziell betroffenen Verbraucher und Endnutzer auf Basis einer
Kontextanalyse, die unter anderem eine Analyse der Wertschöpfungsketten und Geschäftsbereiche
beinhaltete. Die Analyse wird ausführlicher in Abschnitt IRO-1 beschrieben.
Durch die zunehmende Konnektivität der Motorräder erhöht sich das Risiko eines Datenverlustes oder
Datenmissbrauchs, welches das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten
inkludiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird nicht beeinflusst. Aufgrund rechtlicher Vorgaben
haben nicht alle Personen Zugang zu den Produkten der PIERER Mobility-Gruppe (z.B. erforderliche
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-108
Lenkberechtigungen für Fahrzeuge der Klasse L). Um die sichere Nutzung der Motorräder der
Unternehmensgruppe zu ermöglichen, veröffentlicht die PIERER Mobility Bedienungsanleitungen für
jedes Motorradmodell in mehreren Sprachen. Die Bedienungsanleitungen beinhalten Servicepläne und
Informationen zur korrekten Nutzung der Motorräder.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer in einer der
Kernbeteiligungen als wesentlich identifiziert und entsprechend bewertet. Aus Gründen der Transparenz
und zur Darstellung gruppenweiter Entwicklungen werden daher auch Maßnahmen und Kennzahlen
der Pankl-Gruppe offengelegt, obwohl für diese keine eigene Wesentlichkeit im Sinne der ESRS-
Anforderungen vorliegt.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Qualitätspolitik
Die Qualitätspolitik der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Grundlage des Qualitätsmanagements auf
Ebene der KTM AG und bekräftigt den Fokus auf die vom Unternehmen festgelegten vier Säulen:
Innovation, Globalisierung, Marken und Menschen. Besonderer Fokus wird auf die Aus- und
Weiterbildung der Mitarbeiter gelegt. Die Qualitätspolitik wird regelmäßig aktualisiert und gilt für die
Unternehmen im Geltungsbereich der ISO 9001 an den Standorten Mattighofen, Munderfing, Schalchen
und Graz. Weitere Informationen zur Qualitätspolitik (z.B. zu deren Verfügbarkeit oder
Verantwortlichkeiten) finden sich in Abschnitt E1-2. Detailliertere Informationen (Verfügbarkeiten,
Inhalte, Anwendungsbereich und Verantwortlichkeiten) zur Qualitäts- und Umweltpolitik der
Aluminiumgießerei am Standort Vöcklabruck finden sich im Abschnitt E1-2. Die Qualitätspolitik der
Gesellschaften in der Pankl-Gruppe: Pankl Racing Systems AG ist im Unternehmensleitbild verankert
und öffentlich auf der Unternehmenswebseite zugänglich. Die Pankl Aerospace Systems Europe GmbH,
ein Unternehmen der Pankl Racing Systems AG, verfügt über eine eigenständige Qualitätspolitik,
welche auf die spezifischen Anforderungen der Luftfahrtbranche ausgerichtet ist. Bei der SHW AG ist
die Qualitätspolitik in den jeweils geltenden Managementhandbüchern verankert und somit in die
unternehmensinternen Steuerungs- und Dokumentationssysteme integriert. In allen Fällen liegt die
Verantwortung für die Umsetzung des Konzepts bei der obersten Führungsebene des Unternehmens.
(IRO 25, 26, 28)
Code of Conduct
Der jeweilige Code of Conduct ist das zentrale Dokument zur Regelung von Verhaltensweisen der
Teilkonzerne und ihrer Geschäftspartner. Sie beschreiben unter anderem Grundsätze in Bezug auf
Menschenrechte, Respekt und Integrität. Insbesondere finden die „OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen zur verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln Anwendung“ sowie die ILO-
Kernarbeitsnormen Anwendung. Die Teilkonzerne und ihre Geschäftspartner billigen keine Verletzung
von Menschenrechten. Weitere Informationen zum Code of Conduct (wie zum Beispiel zu dessen
Verfügbarkeit, Anwendungsbereich und relevanten Verantwortlichkeiten) finden sich in Abschnitt G1-1.
(IRO 25, 26, 27, 28, 29, 30)
Den Teilkonzernen sind keine Fälle der Nichteinhaltung des jeweiligen Code of Conduct und somit der
darin angeführten internationalen Standards in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
bekannt. Verfahren zur Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer finden sich in G1-1 sowie den
SBM-3- Abschnitten dieses Themenstandards und des ESRS 2.
Cybersecurity Policy
Die Cybersecurity Policy beschreibt das Cybersecurity Management System (CSMS) der PIERER
Mobility-Gruppe und legt Verantwortlichkeiten fest. Besonderer Fokus wird dabei auf die Identifikation
und Bewertung von Risiken gelegt. Das CSMS verfolgt das Ziel, alle Serienfahrzeuge der PIERER
Mobility-Gruppe über ihren gesamten Lebenszyklus vor Cyber-Security-Risiken zu schützen (siehe
dazu auch S4-4). Auf der obersten Ebene zeigen sich die Vorstände der PIERER Mobility-Gruppe für
die im Intranet zugängliche Policy verantwortlich. (IRO 29, 30)
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-109
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer in Bezug auf
Auswirkungen
Die Ansichten der Verbraucher und Endnutzer werden in Unternehmensentscheidungen miteinbezogen.
Beispielsweise ist der Kundenservice der PIERER Mobility-Gruppe im Austausch mit den Händlern und
Werkstätten, welche in direktem Kontakt mit den Verbrauchern und Endnutzern (v.a. Motorradfahren
und Fahrradfahrer) stehen. Zusätzlich organisiert die PIERER Mobility-Gruppe jährlich Veranstaltungen
wie Trainings (Straße, Offroad, Rennstrecken) oder Tourenfahrten, wodurch der direkte Kontakt zu den
Motorradfahrern hergestellt werden kann. Darüber hinaus besteht der Austausch mit den Verbrauchern
und Endnutzern über Newsletter und soziale Medien. Alle Verbraucher und Endnutzer können jederzeit
ihre Anliegen an das Hinweisgebersystem der PIERER Mobility-Gruppe richten (weitere Informationen
zur Verfügbarkeit des Systems, dessen Anwendungsbereich und Verantwortlichkeiten finden sich in G1-
1). Die Sichtweisen und Anforderungen der Verbraucher und Endnutzer werden in den Produktspezifika
berücksichtigt.
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die
Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Meldemöglichkeiten für die Verbraucher und Endnutzer sowie weitere Maßnahmen zur Förderung der
Umsetzung des Code of Conduct sind im Abschnitt G1-1 detailliert beschrieben. Der Code of Conduct
ist auf der Website der PIERER Mobility-Gruppe veröffentlicht und somit für die Verbraucher und
Endnutzer jederzeit zugänglich. Das Hinweisgebersystem, welches in G1-1 ebenfalls beschrieben wird,
ist für alle Interessierten zugänglich. Ergänzend wurde auf den Websites der Kernmarken von PIERER
Mobility eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung von potenziellen Cybersicherheitslücken eingerichtet. Die
Meldemöglichkeiten stehen Mitarbeitern und Dritten, inklusive Verbraucher und Endnutzer offen. Es gibt
derzeit keine Verfahren, mit denen die Verfügbarkeit der Verfahren für die Verbraucher und Endnutzer
gefördert wird. Ebenso wurden bisher die Verbraucher und Endnutzer nicht explizit in den
Implementierungsprozess der Meldekanäle einbezogen. Maßnahmen zur Reduktion negativer
Auswirkungen und zur Förderung positiver Auswirkungen finden sich in Abschnitt S4-4.
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die
Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Verbrauchern und
Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die PIERER Mobility-Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und
Verbesserung ihrer Bemühungen ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte nachzukommen.
Dazu gehört auch die Herstellung sicherer Produkte. Die Maßnahmen wurden auf Basis der
langjährigen Erfahrung der Unternehmensgruppe im Bereich der Mobilität sowie durch die Analyse
rechtlicher Anforderungen identifiziert und erarbeitet. Durch die laufenden Forschung- und
Entwicklungstätigkeiten können Eigenschaften der Motorräder verbessert werden, sodass negative
Auswirkungen auf die Verbraucher und Endnutzer verringert werden und positive Auswirkungen erwirkt
werden können. Im Geschäftsjahr wurden der PIERER Mobility-Gruppe keine Fälle der Nichteinhaltung
des Code of Conduct und somit der Verletzung von Menschenrechten in der nachgelagerten
Wertschöpfungskette gemeldet. Für das Management der wesentlichen IROs wurden materielle,
finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder
umgesetzt werden konnten.
Qualitätsmanagement
Die PIERER Mobility-Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, besonders sichere und hochqualitative Produkte
herzustellen. Eine hohe Qualität ermöglicht eine zuverlässige und sichere Produktnutzung. Diese wird
durch ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem an relevanten Standorten (z.
B. Produktion, Logistik sowie Forschung und Entwicklung) der KTM-Gruppe sichergestellt. Die
nachfolgend dargestellten Maßnahmen fokussieren sich auf die Produktionsstandorte von PIERER
Mobility in Österreich und Spanien. (IRO 25, 26, 28)
• Laufende Maßnahmen des Qualitätsmanagements: Zur Sicherung einer hohen Produkt-
qualität und der frühzeitigen Erkennung von Nichtkonformitäten setzt das Qualitätsmanagement
eine Reihe von Maßnahmen um: regelmäßige interne System-, Prozess- und Produktaudits,
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-110
fertigungsbegleitende Prüfungen, die Durchführung von FMEAs (Fehlermöglichkeits- und
Einflussanalysen) sowie die Erstellung von Produktionslenkungsplänen. Werden Abweichungen
in den Produkt-, Prozess- und Systemaudits festgestellt, erfolgt die unmittelbare Meldung an den
entsprechenden Fachbereich. Ursachenanalysen und Korrekturmaßnahmen werden durch
diesen durchgeführt bzw. umgesetzt und bei Bedarf in Folgeaudits neu bewertet. Überdies
verantwortet das Qualitätsmanagement die Dokumentenlenkung, das Prozess- und Wis-
sensmanagement und die Koordination von Qualitätssteuerkreisen, die ebenfalls zur kontinu-
ierlichen Verbesserung der Produktqualität beitragen.
• Assemblierungsprozess & End-of-Line-Test: Jede Fahrzeugkomponente wird nach einem
Prüfplan durch erfahrene und geschulte Mitarbeiter überprüft. Im Zuge der Fahrzeugassemb-
lierung werden 100 % aller Motorräder einem End-of-Line-Test unterzogen (Prüfstandlauf). Dieser
Prozessschritt ist systemtechnisch abgesichert, sodass kein Fahrzeug ohne Freigabe die
Produktion verlassen kann. Wird ein Fehler im Assemblierungsprozess entdeckt, wird er vom
Nachmontagepersonal im ERP-System erfasst und anschließend korrigiert. Die Daten werden
täglich ausgewertet und den relevanten Mitarbeitern sowie dem Management zur Verfügung
gestellt. Wird eine systematische Nicht-Einhaltung der Produktkonformität festgestellt, werden
fallspezifisch Ursachenanalysen durchgeführt.
• Lieferantenmanagement: Neben der Überwachung der eigenen Fertigungsprozesse ist auch
die Qualitätssicherung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette relevant. Diese wird laufend
durch ein systematisches Lieferantenmanagement inklusive Lieferantenbewertungen und -audits
gefördert. Ergänzend führt die Gruppe Wareneingangsprüfungen durch, um mögliche
Abweichungen frühzeitig erkennen zu können. Bei Abweichungen wird ein Maßnahmenplan
erarbeitet und umgesetzt, welcher auch der Maßnahmennachverfolgung dient.
Verbesserung der Kundenzufriedenheit durch den Kundendienst
Die Kundenansprüche haben sich in den letzten Jahren aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung
stark verändert. Um den Erwartungen weiterhin gerecht zu werden, wurden im Geschäftsjahr 2024 die
Kundendienstaktivitäten für alle Marken der PIERER Mobility-Gruppe weiter ausgebaut. Die
Wirksamkeit der Maßnahmen des Kundendienstes und des Qualitätsmanagements werden unter
anderem durch die Erfassung der Garantieanträge überwacht. (IRO 25, 26, 28)
• Verlängerte Herstellergarantie: Die Verlängerung der 24-monatigen Herstellergarantie für
ausgewählte Straßenmodelle (LC8c-Modelle sowie LC8 Street- und Travel-Modelle) um weitere
12 oder 24 Monate aus dem Jahr 2023 wurde auch im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt, um das
Vertrauen in die Produktzuverlässigkeit und das Image der Premiummarken zu stärken. Kunden
müssen dazu lediglich einen Servicetermin bei einer Vertragswerkstatt wahrnehmen. Weitere
Informationen hierzu finden die Verbraucher und Endnutzer auf den Marken-Webseiten der
PIERER Mobility-Gruppe
36
. Diese Maßnahme kann Abhilfe bei negativen Auswirkungen auf die
Verbraucher und Endnutzer schaffen.
• Interne Task Force für Kundenzufriedenheit: Im Geschäftsjahr 2024 wurde in der PIERER
Mobility eine bereichsübergreifende Task Force zum Thema Kundenzufriedenheit eingerichtet
37
.
Führungskräfte aus Forschung und Entwicklung, Qualitätsmanagement und Kundendienst
arbeiten proaktiv an Initiativen, die sich positiv auf die Kundenzufriedenheit auswirken. Es werden
technische und strukturelle Herausforderungen identifiziert, analysiert und Lösungsansätze
erarbeitet.
• Schulungen für Zweiradtechniker: Die Verbesserungsmaßnahmen des Vorjahres betreffend
Zugang zur KTM-Servicewelt wurden im Geschäftsjahr 2024 fortgeführt. Gezielt wurden neue
Händler und Techniker im effizienten und korrekten Umgang mit den Produkten, Technologien,
Systemen und Prozessen geschult (weitere Informationen zu den Schulungen finden sich im
Abschnitt Kennzahlen und Ziele dieses Themenstandards). Das Schulungsangebot wird jährlich
überarbeitet und hinsichtlich aktueller Modelle aktualisiert. Im Laufe des Jahres 2024 wurden
darüber hinaus mehrere Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt, insbesondere:
• Erweiterung des Schulungskonzepts um Produkt- und Verkaufsschulungen
• Verbesserte Lösung zur Zuordnung der Schulungsunterlagen zu den relevanten Zielgruppen
36
Beispielsweise: https://www.ktm.com/de-at/service/warranty.html, https://www.husqvarna-motorcycles.com/de-at/service/extended-warranty.html
37
Es wurde bisher kein Enddatum für die Taskforce definiert. Diese soll vorerst auf unbestimmte Zeit fortbestehen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-111
• Einführung eines Frühwarnsystems für die abteilungsübergreifende Projektüberwachung zur
rechtzeitigen Lieferung von Schulungsmaterialien
• Überarbeitung des SAP-Schulungsberichts zur besseren Darstellung von marktspezifischen
Anforderungen
• Werkstatt-Evaluierungen: Als wichtiges Steuerungsinstrument zur Sicherstellung der
Werkstattqualität des Fachhandels und damit der Servicezufriedenheit der Kunden wurden die
Werkstattevaluierungen für Hauptabsatzmärkte in Europa auch im Geschäftsjahr 2024
fortgesetzt. Diese laufenden Evaluierungen konzentrieren sich auf die Servicezufriedenheit der
Kunden und umfassen vier Bereiche, die alle erfüllt werden müssen. Sechs verschiedene
Kennzahlen zur Servicequalität, Umsetzung von Marktaktionen und Kundenbindung dienen der
quantifizierbaren Bewertung der Werkstattperformance. Sie sind ein wichtiges
Steuerungsinstrument, um Trends frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls reagieren zu
können.
Forschung und Entwicklung für mehr Produktsicherheit
Der Forschungs- und Entwicklungsbereich der PIERER Mobility-Gruppe arbeitet an Lösungen zur
Steigerung der Produkt- und Fahrsicherheit, welche nach Abschluss der F&E-Tätigkeiten in den
Motorrädern der PIERER Mobility-Gruppe verbaut werden können und somit den Verbrauchern und
Endnutzern zur Verfügung stehen. Zum Teil sind auch Nachrüstungen bereits verkaufter Modelle
möglich. (IRO 27, 28)
• Unfallvermeidung durch Funkkontakt: Im Rahmen der Mitgliedschaft im CMC (Connected
Motorcycle Consortium) arbeitete die Forschungs- und Entwicklungsabteilung weiterhin mit
anderen Motorrad- und Pkw-Herstellern an der Analyse von Unfallszenarien und deren
Vermeidung mithilfe von Funkkommunikation. Die nächste Fahrzeuggeneration ist für die
Nachrüstung der Funktechnologie vorbereitet. Fokus der Forschungstätigkeiten im Geschäftsjahr
2024 waren die Ermittlung von Reaktionszeiten und die Ableitung notwendiger Warnzeiten.
Ausstehend ist weiterhin eine Einigung bezüglich des Funkstandards. Sobald vorhanden, können
Motorräder der Gruppe mit der neuen Technologie ausgerüstet werden, wodurch die Sicherheit
der Endnutzer erhöht wird. (IRO 27, 28)
• Akustische Warnmeldungen: Das Projekt zu akustisch perfekt wahrnehmbaren
Warnmeldungen für alle Altersgruppen in Zusammenarbeit mit der Universität Dresden konnte im
Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen werden. Die optischen Warnmeldungen auf dem Dashboard
werden zukünftig durch leichter wahrnehmbare, akustische Meldungen ergänzt. Mit der
zunehmenden Verbreitung von Headsets erwartet die Gruppe einen wachsenden Nutzerkreis und
somit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Umsetzung bei ausgewählten
Serienfahrzeugen ist mit der neuen Elektronikgeneration geplant. (IRO 27, 28)
• SOS-Signal: Nach Unfällen kann eine schnelle und effiziente Hilfe entscheidend sein. Um das
Auffinden von Verunglückten zu erleichtern, entwickelt die Gruppe im Geschäftsjahr 2024
akustische und optische SOS-Signale, die nach Unfällen automatisch ausgelöst werden. Damit
werden Passanten und Rettungsorganisationen aufmerksam gemacht und schneller zur
Unfallstelle geleitet. Gleichzeitig kann das Risiko von Folgeunfällen reduziert werden. (IRO 27,
28)
• Der Aspekt der Produktsicherheit hat ebenso für Produkte der Pankl-Gruppe und insbesondere
für auf der öffentlichen Straße zugelassene Serienfahrzeuge eine enorme Bedeutung. In diesem
Sinne wird bereits in der Anfragephase eine Risikoanalyse durchgeführt. Für dort erkannte
Risiken werden risikoreduzierende Maßnahmen abgeleitet, welche in das Entwicklungs- und
Validierungsangebot und somit anschließend in den Produktentstehungsprozess einfließen. Im
Zuge des Produktentstehungsprozesses werden darüber hinaus produktspezifische
Konstruktions-FMEAs (Fehlermöglichkeits- und Einfluss-Analysen) durchgeführt, um potenzielle
Fehler systematisch zu identifizieren und durch konkrete Maßnahmen wie z.B. Kon-
zeptänderungen, weiterführende Berechnungen oder Validierungsschritte zu verhindern. Be-
rechnungen und Simulation sind zusätzliche Schritte, welche das Risiko eines Produktausfalls
durch Verifikation der Belastbarkeit oder der Lebensdauer reduzieren. Als finale Absicherung
werden Erprobungen auf Komponenten, System oder Fahrzeugebene umgesetzt, um möglichst
viele Einflussfaktoren der Endkundennutzung abdecken zu können. Lessons Learned Workshops
im Zuge des Projektabschlusses runden das Sicherheitspaket ab und dienen als Basis für
Optimierung des Prozesses zur Maximierung der Produktsicherheit.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-112
IT- Sicherheit der Produkte
Neben den in Abschnitt S1-4 beschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Cybersecurity der Systeme
der PIERER Mobility-Gruppe, fokussiert sich diese auch auf die IT-Security der Motorräder. (IRO 28,
29, 30)
Nach dem geltenden europäischen Recht muss die Sicherheit der IT-Systeme in Fahrzeugen erhöht
und ein strengerer Cybersecurity-Schutz gewährleistet werden. Eine Regelung, die für eine
Typgenehmigung den Nachweis der Cybersecurity für den gesamten Produktlebenszyklus einfordert,
ist derzeit nur für vierrädrige Fahrzeuge in Kraft. Die RED DA (Radio Equipment Directive der
Europäischen Union) sieht ab August 2025 die entsprechenden Komponenten auch in motorisierten
Zweirädern (Motorräder, Elektrofahrräder) vor. Zusätzliche Regularien hinsichtlich Cybersecurity –
Cyber Resilience Act (CRA), UNECE R155 – werden ab 2027 für motorisierte Zweiräder
umsetzungspflichtig.
• Cybersecurity Management System (CSMS): Wie bereits in der Cybersecurity Policy
festgelegt, implementiert die PIERER Mobility ein CSMS nach ISO/SAE 21434, um die
gesetzlichen Anforderungen bei Inkrafttreten zu erfüllen. Das CSMS wird vom Vehicle Security
Team betreut, welches eng mit Verantwortlichen aus der Forschung und Entwicklung
zusammenarbeitet. Das System soll bis 2027 vollständig aufgebaut werden und sicherstellen,
dass neu entwickelte Komponenten den EU-Anforderungen entsprechen. Für das Management
der Anforderungen mit den bestehenden und neuen Lieferanten wurde eine einheitliche
Cybersecurity-Schnittstelle geschaffen, die sukzessive ausgerollt wird.
• Vulnerabilitätsmanagement: Die PIERER Mobility-Gruppe ist stets bemüht die besten
verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Dennoch können Schwachstellen in
Produkten, Dienstleistungen oder Systemen nicht ausgeschlossen werden. Um potenzielle IT-
Risiken frühzeitig zu erkennen, hat die Gruppe ein Vulnerabilitätsmanagementsystem
implementiert. Dieses regelt laufend die Überwachung externer Entwicklungen und steuert den
Umgang mit Warnmeldungen, die über verschiedene Kommunikationskanäle eingehen können,
wie zum Beispiel über ein spezifisches Tool zur Risikoidentifikation oder durch Meldungen aus
der Forschung und Entwicklung.
Produktsicherheit und Qualität in der Pankl-Gruppe
Die Pankl-Gruppe legt höchsten Wert auf Produktsicherheit und Qualität, insbesondere aufgrund der
hochkarätigen Anforderungen in der Automobil- und Luftfahrtindustrie. Um diesen Anforderungen
gerecht zu werden, ist ein integriertes Managementsystem mit hohem Reifegrad etabliert, welches
sowohl branchenspezifische Normanforderungen als auch einschlägige Kunden- und
Behördenanforderungen abdeckt und überwacht. Zentrale Maßnahmen zur Sicherstellung der
Produktsicherheit sind allen voran das außerordentliche Aus- und Weiterbildungsprogramm der
Mitarbeiter im Betrieb sowie die regelmäßige Durchführung von Audits und Requalifikationsprüfungen.
Pankl betreibt modernste Prüfstände, an denen Komponenten unter realitätsnahen Bedingungen
getestet und validiert werden. Darüber hinaus finden fertigungsbegleitende Prüf- und Messmethoden
nach höchsten Standards und eine laufende statistische Prozesskontrolle Anwendung, um die
Konformität und Zuverlässigkeit der Produkte und Herstellprozesse zu gewährleisten. Die
Organisationen der Pankl-Gruppe sind nach einschlägigen Managementsystemstandards zertifiziert –
darunter ISO 9001, IATF 16949, AS/EN 9100, ISO14001 und viele weitere branchenspezifische
Normen. Insgesamt bestehen aktuell rund 65 Zertifizierungen, deren Einhaltung und Wirksamkeit
regelmäßig durch Kunden, Behörden, Zertifizierungsgesellschaften sowie interne Stellen überprüft wird.
Ziel der Pankl-Gruppe ist es, durch ein wirksames Qualitätsmanagement und eine professionelle
Qualitätssicherung das Vertrauen von Kunden und Endnutzern zu stärken und Produktsicherheit auf
höchstem Niveau zu garantieren.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-113
KENNZAHLEN UND ZIELE
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen
Die Kernbeteiligungen haben hat bisher keine Ziele in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern festgelegt. Die Überwachung der
Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch
die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur
Überwachung der Wirksamkeit.
Unternehmensspezifische Angaben
• Rückrufe: Im Geschäftsjahr 2024 gab es in der PIERER Mobility-Gruppe keine Produktrückrufe
aufgrund von Mängeln. Weiterführende Informationen zu den Rückrufen (auch aus den
Vorjahren) finden sich auf den Produkt-Websites
38
. Als zusätzliches Sicherheitsfeature kann sich
jeder KTM, Husqvarna und GASGAS Motorradbesitzer auf der entsprechende Produkt-Webseite
unter „Service und Safety Check“
39
informieren, ob sein Fahrzeug von einem Rückruf oder einer
Sicherheitswarnung betroffen ist. (IRO 25, 26, 28)
• Schulungen für Zweirad-Mechaniker: Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Vergleich zum Vorjahr
ein Rückgang an Präsenzschulungen und ein entsprechender Anstieg der Online-Schulungen
erwartet und beobachtet. Insgesamt fanden 73 (-12 %) teilweise parallele Präsenzschulungen an
insgesamt 176 (-25 %) Schulungstagen statt. Zusätzlich wurden 27 neue Kurse in die Online-
Lernplattform aufgenommen. 496 (-11 %) Teilnehmer aus 39 Ländern konnten in Präsenz
geschult werden. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 806 neue Techniker auf Bronze-Niveau in das
Händlernetzwerk aufgenommen, was bedeutet, dass 97,8 % (+19 %) der Händler nun einen
Techniker auf diesem Niveau in ihrer Werkstatt beschäftigen. Die Anzahl der abgeschlossenen
Online-Schulungen betrug 71.408 (+31 %) mit 5.478 Teilnehmern von 2.007 Händlern.
• Im Berichtsjahr 2024 wurden 330 Reklamationen in der Pankl Racing Systems AG registriert.
Bezogen auf die gesamte Anzahl ausgelieferter Produkte entspricht dies einer
Reklamationsquote von 0,00339 %. Diese äußerst geringe Quote ist auf die konsequente
Umsetzung der unternehmensweit verankerten Sicherheits- und Qualitätspolitik wie in S4-1
beschrieben zurückzuführen.
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABEPFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT,
ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -
ANNAHMEN
Rückrufe
(unternehmensspezifische Angabe)
Die Rückrufe und Sicherheitswarnungen werden
vom Kundendienst der PIERER Mobility-Gruppe
koordiniert.
Schulungen für Zweirad-Mechaniker
(unternehmensspezifische Angabe)
Die Schulungen für Zweirad-Mechaniker in der
PIERER Mobility-Gruppe werden von der unter-
nehmensinternen Händlertrainingsabteilung ko-
ordiniert und überwacht. Die Auswertung erfolgt
im ERP-System von PIERER Mobility unter Be-
rücksichtigung der absolvierten Schulungen.
Reklamationen
(unternehmensspezifische Angabe)
Die Erfassung und Nachverfolgung von Rekla-
mationen erfolgt dezentral an den jeweiligen
Standorten der Pankl-Gruppe. Die konsolidierte
Auswertung dieser Reklamationen wird im Rah-
men des Managementreviews zentral zusam-
mengeführt.
38
Motorräder: https://www.ktm.com/de-at/service/Safety.html, https://www.husqvarna-motorcycles.com/de-at/service/safety-information.html,
https://www.gasgas.com/en-int/service/safety-information.html; E-Fahrräder: https://www.husqvarna-bicycles.com/de-at/support/safety-information.html,
https://www.gasgas.com/bicycles/de-at/support/safety-information.html
39
Siehe als Beispiel: https://www.gasgas.com/de-de/service/service-and-safety-check.html
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-114
GOVERNANCE-INFORMATIONEN
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
THEMA
IRO
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN, RISIKEN ODER CHANCEN
ZEITHORIZONT
KURZFRISTIG
MITTELFRISTIG
LANGFRISTIG
Unternehmenskul-
tur
31
Förderung einer verantwortungsbewussten
Unternehmenskultur in Zusammenarbeit mit eigenen
Arbeitskräften und externen Geschäftspartnern entlang
der Wertschöpfungskette.
Positiv
(OO,
VC)
X
X
X
Management der
Beziehungen zu
Lieferanten, ein-
schließlich Zah-
lungspraktiken
32
Quotenbasierte Zahlungen von Lieferanten im Zuge
des Sanierungsverfahrens
40
Aufgrund des Sanierungsverfahrens der KTM AG, KTM
Components GmbH und KTM Forschungs & Entwicklungs
GmbH kann es auf Ebene der PIERER Mobility-Gruppe
zu quotenbasierten Zahlungen kommen.
Negativ
(VC)
X
X
Schutz von
Hinweisgebern
(Whistleblowers)
33
Stärkung des Vertrauens und Sicherheitsgefühls
durch Schutz von Hinweisgebern
Durch die Ermöglichung von mehreren, zum Teil
anonymen Meldemöglichkeiten und zur Förderung der
Nutzung dieser stärken die Teilkonzerne das Vertrauen
und Sicherheitsgefühl der Hinweisgeber.
Positiv
(OO,
VC)
X
X
X
Korruption und
Bestechung
34
Risiko von finanziellen Verlusten durch Korruptions-
und Bestechungsfälle
Verletzungen von Anti-Korruption- und Bestechungsvor-
schriften können zu finanziellen Verlusten führen.
Risiko
(OO,
VC)
X
X
X
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN
G1-1 Konzepte in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur
Code of Conduct (Verhaltenskodex)
Die Teilkonzerne haben jeweils einen Code of Conduct, welche die Grundlage für eine
verantwortungsbewusste und ethische Unternehmenskultur bilden. Sie gelten für alle Mitarbeiter,
Führungskräfte und Organmitglieder sowie für Geschäftspartner. Der Code of Conduct umfasst jeweils
detaillierte Richtlinien zur Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutz, fairen Arbeitsbedingungen
und ethischem Geschäftsgebaren. Gleichzeitig verpflichten sie zur strikten Einhaltung internationaler
Standards wie den OECD-Leitsätzen, ILO-Konventionen und Übereinkommen gegen Kinder- und
Zwangsarbeit. Die Codes of Conduct sind auf den Webseiten der Teilkonzerne
41
permanent abrufbar
(von der Pankl-Gruppe in sieben Sprachen), wodurch dieser für alle relevanten Interessensgruppen
transparent und leicht zugänglich ist.
Um Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen den Code of Conduct effektiv ermitteln und
untersuchen zu können, wurde von den Teilkonzernen ein System von internen und externen
Meldekanälen etabliert, darunter ein anonymes Hinweisgeber-System jeweils auf Ebene der PIERER
Mobility-Gruppe und Pankl-Gruppe. Dies ermöglicht es den Mitarbeitern und Dritten, Verstöße sicher,
vertraulich und, wenn gewollt, anonym zu melden. In der Abatec-Gruppe können Hinweise von
Mitarbeitern sowie externen Personen jederzeit an die für Compliance-Fragen zuständige Anlaufstelle
(compliance@abatec.at) gerichtet werden, Mitarbeiter können sich auch an ihre unmittelbare
40
Es wurden keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele in Bezug auf die quotenbasierte Zahlung von Lieferanten im Zuge des Sanierungsverfahrens festgelegt, da es sich
um eine zeitlich begrenzte Auswirkung handelt.
41
Verfügbar unter: https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen; https://pankl.com/nachhaltigkeit/downloads/; https://www.abatec.at/downloads/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-115
Führungskraft wenden. Der Schutz der Hinweisgeber ist fest in den Unternehmensprinzipien verankert
und Sanktionen gegen Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, sind ausgeschlossen. Dabei
achten die Teilkonzerne auf die Einhaltung nationaler und internationaler Bestimmungen zur
Korruptionsbekämpfung (z.B. UNCAC, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen). Siehe auch
weitere Erläuterungen unter Abschnitt S1-3.
Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter – unabhängig von ihrer Position oder Aufgabe – die ethischen
Standards des Unternehmens verstehen und in ihrem Arbeitsalltag umsetzen, haben die PIERER
Mobility-Gruppe und die Pankl-Gruppe ein jährlich, verpflichtend zu absolvierendes E-Learning-
Programm zum Code of Conduct eingeführt. Das E-Learning wird kontinuierlich aktualisiert. Im Rahmen
des E-Learnings werden konkrete Beispiele zu Korruption und Bestechung behandelt, um den
Mitarbeitern praxisnahe Szenarien näherzubringen und das Verständnis für mögliche Risiken zu
fördern. Zudem wurde eine Richtlinie erstellt, die klare Verhaltensrichtlinien und
Handlungsempfehlungen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung enthält (siehe Richtlinie zur
Vorteils- und Geschenkannahme, G1-1). Direkt im E-Learning werden die Kontaktdaten der
Rechtsabteilung angegeben, sodass Mitarbeiter bei spezifischen Rückfragen oder Unsicherheiten
individuelle Beratung durch die Rechtsabteilung erhalten können. Auch in der Abatec-Gruppe wird
jährlich ein verpflichtendes E-Learning zum Code of Conduct für alle Mitarbeiter abgehalten.
Die Gruppe hält sich strikt an nationale und internationale Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung und
hat in den Codes of Conduct der Teilkonzerne eine klare Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und
Bestechung festgelegt. Diese Politik wird durch Schulungen aller Mitarbeiter der PIERER Mobility-
Gruppe und der Abatec-Gruppe sowie der Führungskräfte der Pankl-Gruppe, unterstützt. Bestimmte
Funktionen, insbesondere leitende Positionen mit direktem Kontakt zu externen Partnern, sind aufgrund
ihrer Entscheidungsbefugnisse besonders dem Korruptionsrisiko ausgesetzt. Korruption kann in
kleinen, zunächst unscheinbaren Handlungen beginnen, weshalb grundsätzlich jede Funktion innerhalb
der Gruppe potenziell gefährdet ist. Das unterstreicht die Notwendigkeit der gruppenweit durchgeführten
Sensibilisierungen.
Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Compliance-Richtlinien werden unverzüglich interne
Untersuchungen eingeleitet, die unabhängig durch die Rechtsabteilungen und der Compliance-
Anlaufstelle der Teilkonzerne durchgeführt und bei Bedarf durch externe Experten unterstützt werden.
Sobald eine Meldung eingeht, wird diese geprüft und einer ersten Bewertung durch die
Rechtsabteilungen und der Compliance-Anlaufstelle unterzogen. Einzelfallbezogen werden spezifische
Schritte eingeleitet. Zunächst werden relevante Informationen gesammelt und Gespräche mit den
betroffenen Personen geführt. Bei Bedarf finden Besprechungen mit Vorgesetzten, der
Personalabteilung und/oder externen Experten statt. Diese Gespräche dienen dazu, den Sachverhalt
umfassend zu klären und die notwendigen Maßnahmen zu planen.
Anschließend werden geeignete Maßnahmen ergriffen, die von Abmahnungen bis hin zu
arbeitsrechtlichen Maßnahmen reichen können. Jede Maßnahme wird sorgfältig mit den
entsprechenden internen Stellen abgestimmt und konsequent umgesetzt. Aus den Meldungen können
zudem weitere Schritte abgeleitet werden, wie beispielsweise die Erstellung neuer Guidelines durch die
Rechtsabteilungen und die Compliance-Anlaufstelle zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Führungskräfte
sind darüber hinaus verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen zu vermeiden
und sichere Arbeitsmethoden zu gewährleisten. Der jeweilige Code of Conduct wird regelmäßig von den
zuständigen Rechtsabteilungen und der Compliance-Anlaufstelle überprüft und bei Bedarf aktualisiert,
um den hohen Standards zu entsprechen. Die Umsetzung des Verhaltenskodex wird in der jeweiligen
Unternehmensgruppe durch die Fachbereiche, die zuständigen Führungskräfte und letztlich die
Geschäftsführung sichergestellt.
Grundsätzlich gilt der Code of Conduct der PIERER Mobility-Gruppe für alle ihre Konzerngesellschaften.
Aufgrund der unterjährigen Eingliederung in die Unternehmensstruktur (unter der KTM Components
GmbH) im Geschäftsjahr 2024 hatte auch der VMG-eigene Code of Conduct Gültigkeit. Dieser diente
als Leitfaden mit eindeutigen Grundsätzen und Prinzipien zur Regelung der ethischen
Geschäftspraktiken der VMG, ihrer Beschäftigten und aller Geschäftspartner. Der Kodex beschrieb
Regelungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, den Arbeitsschutz, die
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-116
Unternehmensethik und den Umweltschutz. Er war auf der Website der VMG abrufbar und wurde von
der Geschäftsführung der VMG verantwortet. (IRO 29, 31, 32)
Richtlinie zum Umgang mit Einladungen und Geschenkannahme
Die PIERER Mobility-Gruppe und Pankl-Gruppe verfügen jeweils über eine intern verfügbare Richtlinie
zum richtigen Umgang mit Einladungen sowie zur Vorteils- und Geschenkannahme. Um
Interessenkonflikte zu vermeiden, wurden klare und strenge Regeln für das Aussprechen und
Annehmen von Einladungen durch die Arbeitskräfte der Kernbeteiligungen festgelegt. Ziel ist es,
Bestechung, Korruption und andere strafbare Handlungen zu vermeiden. Geschäftspartner sind
ebenfalls verpflichtet, Entscheidungen ausschließlich auf sachlicher Basis zu treffen, wie es im Code of
Conduct festgelegt ist. Die Richtlinien werden von den Rechtsabteilungen der Kernbeteiligungen erstellt
und bei Bedarf aktualisiert. Für die Förderung der Umsetzung sind die Fachbereiche oder die
zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. Bei
der Pankl-Gruppe wird diese über das eLearning System an die beteiligte Personengruppen
zugewiesen und ist für alle Mitarbeiter im Intranet zugänglich. (IRO 34)
Richtlinien
42
zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems
Die Richtlinien für Hinweisgeber dienen der Prozessstrukturierung und schützen den Hinweisgeber bei
der Meldung im Rahmen des Hinweisgebersystems. In den Richtlinien sind der Meldeprozess sowie
Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrieben. Die Richtlinien werden von der
Rechtsabteilung der jeweiligen Kernbeteiligung erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Für deren Umsetzung
sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung
verantwortlich. (IRO 31, 32, 34)
Weitere Informationen zur Begründung, Entwicklung und Förderung der internen Unternehmenskultur
finden sich im Abschnitt S1-4, Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen & Mitarbeiterzufriedenheit
sowie im Abschnitt S1-4, Schulungs- und Weiterbildungsangebote.
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Die PIERER Mobility-Gruppe hat Standardeinkaufsbedingungen festgelegt, welche die Beschaffung
und Zahlung inklusive verbundener Bedingungen wie zum Beispiel Qualität regeln. Dabei unterscheidet
die Gruppe nicht nach Größe der Lieferanten. Ergänzend können spezifische Vereinbarungen mit den
Lieferanten getroffen werden. Das Lieferantenmanagement erfolgt über ein Tool. Zur Überwachung der
sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsleistung in der Lieferkette dient der PIERER Mobility-Gruppe
die Value Chain Risk Analysis, welche im Abschnitt S2-4 genauer beschrieben wird. Ein Teil der
Erfassung des konkreten Risikos erfolgte über eine Selbstauskunft der Lieferanten in einer dezidierten
Software-Lösung. Die ökologische und soziale Nachhaltigkeitsbewertung der Lieferanten fließt in die
Lieferantenauswahl ein, zum Beispiel im Zuge der Lieferantenbewertung oder der
Warengruppenstrategie der PIERER Mobility-Gruppe.
Die Pankl-Gruppe hat in ihren Tochtergesellschaften gültige Standardeinkaufsbedingungen definiert,
welche die wesentlichen Aspekte der Beschaffung, einschließlich Zahlungsmodalitäten und
Qualitätsanforderungen, regeln. Dabei erfolgt keine Differenzierung nach Unternehmensgröße der
Lieferanten. Zusätzlich können bei Bedarf individuelle Vereinbarungen mit Lieferanten abgeschlossen
werden. Zur Bewertung und Überwachung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsleistung
innerhalb der Lieferkette nutzt die Pankl-Gruppe eine Value Chain Risk Analysis, deren Methodik im
Abschnitt S2-4 detaillierter erläutert wird. Ein Bestandteil ist eine standardisierte Selbstauskunft, in der
die Lieferanten zu relevanten Nachhaltigkeitsaspekten – befragt werden.
42
Hinweis: Die Richtlinie der PIERER Mobility-Gruppe ist ein internes Dokument, das Hinweisgeber-System ist auch für externe Melder zugänglich. Die Richtlinie der
Pankl-Gruppe ist über das Whistleblower-Tool abrufbar. Weitere Informationen finden sich unter: https://pierermobility.integrityline.com/ und
https://pankl.integrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-117
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
• Aktualisierung des Code of Conduct und verbundene Richtlinie: Der Code of Conduct
inklusive der Inhalte zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung und verbundene Richtlinien
wurden in den Jahren 2023 (für die Pankl-Gruppe) und 2024 (für die PIERER Mobility-Gruppe
und Abatec-Gruppe) aktualisiert und überarbeitet. Der Code of Conduct ist verpflichtend von allen
Mitarbeitern und Geschäftspartnern einzuhalten. Das E-Learning “Code of Conduct“ muss von
allen Mitarbeitern jährlich absolviert werden und unterstützt die Mitarbeiter in dessen Umsetzung.
Es ist geplant, das E-Learning für die PIERER Mobility-Gruppe im Jahr 2025 sowie den Code of
Conduct und das zugehörige E-Learning für die Pankl-Gruppe im Jahr 2025/2026 zu
überarbeiten und zu aktualisieren, um weiterhin den aktuellen Anforderungen zu entsprechen.
Die Aktualisierung der Guidelines, Richtlinien und weiterer Online-Schulungen wird in Zukunft
ebenfalls fortgeführt, um auf Veränderungen im Umfeld der jeweiligen Teilkonzerne reagieren zu
können.
EIGENE ARBEITSKRÄFTE (INKL FÜHRUNGSKRÄFTE)
PIERER MOBILITY-
GRUPPE
PANKL-GRUPPE
ABATEC-GRUPPE
Abdeckung durch Schulung
Insgesamt
5.310
4.154
267
Geschulte Personen insgesamt
3.530
2.675
267
Anteil
66,5 %
64,4 %
100 %
Schulungsmethode und Dauer
Computerbasierte Schulungen
Ca. 1h
Ca. 30 Min.
Ca. 30 Min.
Häufigkeit
Wie häufig sind die Schulungen
erforderlich?
Jährlich
Jährlich
Jährlich
Behandelte Themen
Definition von Compliance
x
x
Code of Conduct und Unternehmenskultur
x
x
x
Menschenrechte, Respekt und Integrität,
Diversität, faire Arbeitsbedingungen und
Nachhaltigkeit
x
x
x
Fairer Wettbewerb und Kartellverbot
x
x
x
Interessenskonflikte, Umgang mit
Unternehmenseigentum und
Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz
x
x
x
Korruption und Bestechung, Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung,
Exportkontrolle
x
x
x
Einfluss des Code of Conduct auf
Geschäftsbeziehungen
x
Folgen der Nichteinhaltung von
Compliance-Vorschriften
x
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-118
Korruption und Bestechung können bereits im Kleinen beginnen, weswegen die Teilkonzerne einen
präventiven Ansatz verfolgen: Potenziell können alle Mitarbeiter in der Gruppe mit entsprechenden
Risiken in Berührung kommen, unabhängig von Funktion oder Bereich. Aus diesem Grund richtet sich
das E-Learning an alle systemseitig angebundenen Mitarbeitenden der Gruppe. Die Zahlen zu den
Führungskräften umfassen auch die Vorstände der Pierer Industrie-Gruppe. Darüber hinaus werden
Vorstände und Aufsichtsräte unterjährig zu allen genannten Punkten geschult.
• Maßnahmen zur Förderung des Hinweisgeber-Systems: Um die Nutzung des Hinweisgeber-
Systems weiter zu fördern, wurde für die PIERER Mobility-Gruppe im Jahr 2024 ein zusätzlicher
Meldekanal43 eingerichtet, der es auch externen Geschäftspartnern und Dritten ermöglicht,
(anonym) Meldungen abzugeben. Dieser wurde über den Code of Conduct44 öffentlich
zugänglich gemacht. In der Pankl-Gruppe ist es bereits seit Einführung des Meldesystems
möglich, dass interne und externe Hinweisgeber über das System melden können. Dies ist über
die Unternehmenswebseite45 zugänglich. Die Überwachung und Auswertung der gemeldeten
Fälle erfolgt durch die Rechtsabteilungen direkt im System (in der Abatec-Gruppe ist für die
Compliance-Anlaufstelle die Abteilung Human Ressources verantwortlich), um eine effiziente
Kontrolle und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Nachverfolgung
von Meldungen und zur Veröffentlichung der zugehörigen Richtlinien finden sich in Abschnitt G1-
1. Diese Maßnahmen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen, die Prävention von Korruption
und Bestechung weiter zu verbessern und die Unternehmenspolitik noch wirksamer zu gestalten.
Rückmeldungen der Mitarbeiter, die über die Meldekanäle eingehen, geben Einblicke in das
Vertrauen in die Unternehmenskultur und die ethische Geschäftsführung.
KENNZAHLEN UND ZIELE
Zur Bewertung der Leistung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche interne
Richtlinien und Vorgaben haben die Teilkonzerne spezifische Parameter definiert. Diese ermöglichen
eine Überwachung der Fortschritte, insbesondere in den Bereichen Unternehmenskultur, Schutz von
Hinweisgebern sowie Prävention von Korruption und Bestechung.
Die festgelegten Kennzahlen der Teilkonzerne sowie die Ziele der PIERER Mobility-Gruppe stehen in
direktem Zusammenhang mit den Codes of Conduct und den zugehörigen Richtlinien und sollen eine
verantwortungsbewusste Unternehmenskultur, den Schutz von Hinweisgebern sowie die Prävention
von Korruption und Bestechung gewährleisten. Konkret wurden eine Steigerung der Absolventenzahl
des E-Learnings Code of Conduct und Compliance sowie die Überarbeitung des Trainings als Ziele in
der PIERER Mobility-Gruppe festgelegt. Die anderen Teilkonzerne (Pankl-Gruppe und Abatec-Gruppe)
haben keine Zielsetzungen definiert.
Regelmäßige Audits und Evaluierungen tragen zur Sicherstellung der Einhaltung von Compliance-
Richtlinien bei. Diese Validierungen erhöhen die Glaubwürdigkeit und Datenverlässlichkeit, die zur
Bewertung der Zielerreichung, betrifft nur die PIERER Mobility-Gruppe, herangezogen werden.
43
https://pierermobility.integrityline.com/
44
https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/publikationen
45
https://pankl.integrityline.com/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-119
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Verstöße gegen Korruptions- und/oder Bestechungsvorschriften
oder andere Compliance-Fälle festgestellt, die rechtliche Verfahren nach sich gezogen hätten. Es gab
keine Fälle, die disziplinären Folgen oder gar eine Entlassung nach sich gezogen haben. Es mussten
keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen beendet oder nicht verlängert werden.
Auch wurden keine öffentlichen Gerichtsverfahren wegen Korruption oder Bestechung eingeleitet oder
abgeschlossen.
ESRS G1-4, 24-25
DATENPUNKT
EINHEIT
2024
Anzahl der Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
Anzahl
0
Höhe der Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
€
0
Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption und Bestechung
Anzahl
0
Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption und
Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden
Anzahl
0
Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartnern, die
aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung
beendet oder nicht verlängert wurden
Anzahl
0
Diese Abwesenheit von Verstößen spiegelt die Wirksamkeit der präventiven Maßnahmen wider, die
durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme unterstützt werden. Insbesondere das
jährlich verpflichtend zu absolvierende E-Learning zu den Codes of Conduct stellt sicher, dass alle
Mitarbeiter die Unternehmensrichtlinien kennen und anwenden können. Im Berichtszeitraum
absolvierten 66,3 % der Mitarbeiter diese Online-Schulungen erfolgreich.
Ziel der PIERER Mobility-Gruppe ist es, die Absolventenzahl der Schulungsteilnehmer im Geschäftsjahr
2025 zu steigern. Eine zusätzliche Zielsetzung ist die umfangreiche Überarbeitung des E-Learnings
Compliance und Code of Conduct im Geschäftsjahr 2025, um dieses praxisnaher und noch
verständlicher für alle Mitarbeiter der Gruppe zu gestalten. (IRO 31, 33, 34)
Kennzahlen und Ziele bezüglich des Hinweisgeber-Systems (unternehmensspezifische Angabe)
Im Jahr 2024 wurden 31 Fälle über die Hinweisgeber-Systeme/Compliance-Anlaufstelle gemeldet,
davon waren 31 nicht compliance-relevant. Durch die Ausweitung des Systems auch an Dritte in der
PIERER Mobility-Gruppe soll in Zukunft eine bessere Integrität gelebt werden. Eine zunehmende
Nutzung deutet auf eine gute Akzeptanz des Systems und ein Vertrauen der Hinweisgebern hin.
G1-6 – Zahlungspraktiken
Die PIERER Mobility-Gruppe hat Standardzahlungsbedingungen in ihren Einkaufsbedingungen
46
festgelegt. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt demnach die Rechnungsbegleichung innerhalb
von 90 Tagen ab dem Eingang der Rechnung auf das hinterlegte Bankkonto. Ergänzend können
spezifische Vereinbarungen mit den Lieferanten getroffen werden. Zahlungen wurden in der Regel
fristgerecht (unter Berücksichtigung von Skonto) getätigt. Vereinzelt kam es im Geschäftsjahr 2024 zu
Zahlungsaufschiebungen, wo Rechnungen nach Fälligkeit bezahlt wurden. Durchschnittlich wurden bis
zur Eröffnung des Sanierungsverfahren der KTM AG 86 Tage zur Begleichung von Rechnungen
benötigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Gerichtsverfahren gegen die Gruppe aufgrund von
Zahlungsverzug eröffnet.
46
Verfügbar unter: https://ktmgroup.com/einkauf/
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-120
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -ANNAHMEN
ESRS
ANGABEPFLICHT
PARAGRAF
DATENPUNKT, ANGABE
BERECHNUNGSGRUNDSÄTZE UND -
ANNAHMEN
G1-3
21
Informationen zur Schulung zu
Korruption und Bestechung
Die Überwachung der erfolgreich
absolvierten Schulungen zur Prävention
von Korruption und Bestechung erfolgt
online durch die E-Learning-Systeme.
Diese senden Einladungen an alle, am
System angebundenen Mitarbeiter (exkl.
Pierer Industrie AG, DealCenter Digital
GmbH). Die Ausrollung des E-Learning-
Systems in der Pankl-Gruppe wird 2025
weiter ausgeweitet.
G1-4
24a
Rechtliche Schritte in Folge von
Verstößen gegen Korruptions-
und Bestechungsvorschriften
Die Überwachung von rechtlichen Schrit-
ten in Folge von Verstößen gegen Kor-
ruptions- und Bestechungsvorschriften
erfolgt durch die Rechtsabteilun-
gen/Compliance-Anlaufstelle der Teil-
konzerne.
G1-4
25a
Bestätigte Fälle von Korruption
und Bestechung
Die Überwachung von Korruptions- und
Bestechungsvorfällen erfolgt durch die
Rechtsabteilungen/Compliance-
Anlaufstelle der Teilkonzerne.
G1-4
/
Kennzahlen und Ziele bezüglich
des Hinweisgebersystems
Die Überwachung der Hinweisgeber-
Systeme erfolgt durch die Rechtsabtei-
lungen der Kernbeteiligungen. Die Sys-
teme sind für interne und externe Sta-
keholder zugänglich.
G1-6
33a
Zahlungszeiträume
Die Berechnung der durchschnittlichen
Zeit in Tagen zur Begleichung von Rech-
nungen wurde ausschließlich für den
Zeitraum bis zum 31.10.2024 der KTM
AG (einer Tochtergesellschaft der PIE-
RER Mobility AG) durchgeführt. Grund
für die Wahl des Zeitraums ist die Eröff-
nung des Sanierungsverfahrens im No-
vember 2024. Zur Berechnung wurde
der durchschnittliche Verbindlichkeits-
stand aus Lieferungen und Leistungen
mit 365 Tagen multipliziert und anschlie-
ßend durch die Aufwendungen für den
Materialzukauf inkl. USt dividiert.
G1-6
33b
Standardzahlungsbedingungen
Die Standardzahlungsbedingungen sind
in den Einkaufsbedingungen der PIE-
RER Mobility-Gruppe definiert. Aufgrund
der im November 2024 eröffneten Sanie-
rungsverfahren der KTM AG und zwei ih-
rer Tochtergesellschaften ist eine Aus-
wertung des Prozentsatzes der Zahlun-
gen, bei denen die Standardbedingun-
gen angewandt werden, aktuell nicht
möglich. Außerdem werden häufig mit
den Lieferanten individuelle Zahlungs-
ziele vereinbart, wodurch die Aussage-
kraft der Zahl gemindert werden würde.
G1-6
33c
Gerichtsverfahren aufgrund von
Zahlungsverzug
Die Überwachung von rechtlichen Schrit-
ten in Folge von Zahlungsverzug wird
durch die Rechtsabteilungen/
Compliance-Anlaufstelle der Teil-
konzerne überwacht.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-121
4.9 ANHANG
ESRS-INDEX (ESRS 2 IRO-2)
ANGABEPFLICHTEN
KAPITEL
AUSLASSUNG,
ERKLÄRUNG
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
Nachhaltigkeitserklärung
BP-1
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
BP-2
Die Angaben finden
sich im Kapitel
ESRS 2 BP-2 sowie
in den Kapiteln in
den
Themenstandards.
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
GOV-1
GOV-2
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des
Unternehmens befassen
GOV-2
GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
GOV-3
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
GOV-4
GOV-5
Risikomanagement und interne Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
GOV-5
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
SBM-1
Phase-In für Absatz
40b und c.
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
SBM-2
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
SBM-3
Die Angaben finden
sich im Kapitel
ESRS 2 SBM-3
sowie in den
Kapiteln in den
Themenstandards.
Phase-In für Absatz
48e.
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des
Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
IRO-2
ESRS E1 - Klimawandel
ESRS 2 GOV-3
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
ESRS 2 GOV-3
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
E1-1
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
E1 ESRS 2 SBM-3
Die Angaben
finden sich im
Kapitel ESRS 2
SBM-3 sowie im
Themenstandard.
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
ESRS 2 IRO-1
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel
E1-2
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimakonzepten
E1-3
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel
E1-4
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
E1-5
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtreduktionen
E1-6
E1-7
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur
Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-
Zertifikate
E1-7
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer
Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle
klimabezogene Chancen
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage C
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-122
ANGABEPFLICHTEN
KAPITEL
AUSLASSUNG,
ERKLÄRUNG
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 IRO-1
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
E5-1
E5-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-2
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
E5-3
E5-4
Ressourcenzuflüsse
E5-4
E5-5
Ressourcenabflüsse
E5-5
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage C
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S1 ESRS 2 SBM-3
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens
S1-1
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des
Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern
S1-2
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken
äußern können
S1-3
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und
Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit der
Maßnahmen
S1-4
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher
negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
S1-5
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
S1-6
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage C
S1-9
Diversitätskennzahlen
S1-9
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
S1-13
S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
S1-14
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
S1-15
S1-16
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und
Gesamtvergütung)
S1-16
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen
im Zusammenhang mit Menschenrechten
S1-17
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-123
ANGABEPFLICHTEN
KAPITEL
AUSLASSUNG,
ERKLÄRUNG
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S2 ESRS 2 SBM-3
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
S2-1
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
S2-2
S2-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bedenken äußern können
S2-3
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen
im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen
S2-4
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher
negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
S2-5
ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
ESRS 2 SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S4 ESRS 2 SBM-3
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern
S4-1
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und
Endnutzern
S4-2
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken
äußern können
S4-3
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf die Verbraucher und Endnutzer und
Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit der
Maßnahmen
S4-4
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher
negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
S4-5
ESRS G1 Unternehmensführung
ESRS 2 GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 GOV-1
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 IRO-1
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die
Unternehmensführung
G1-1
G1-2
Management der Beziehung zu Lieferanten
G1-2
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung
G1-3
G1-4
Korruptions- und Bestechungsfälle
G1-4
G1-6
Zahlungspraktiken
G1-6
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-124
LISTE DER DATENPUNKTE IN GENERELLEN UND THEMENBEZOGENEN STANDARDS, DIE
SICH AUS ANDEREN EU-RECHTSVORSCHRIFTEN ERGEBEN (ESRS 2 ANLAGE B)
ANGABEPFLICHT
UND ZUGEHÖRIGER
DATENPUNKT
WESENT-
LICH
SFDR-
REFERENZ
SÄULE-3-
REFERENZ
BENCHMARK-
VERORDNUNGS-
REFERENZ
EU-
KLIMA-
GESETZ
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in
den Leitungs- und
Kontrollorganen
Absatz 21 Buchstabe d
Ja
Indikator Nr.
13 in Anhang
1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission (5),
Anhang II
ESRS 2 GOV-1
Prozentsatz der
Leitungsorganmitglieder,
die unabhängig sind,
Absatz 21 Buchstabe e
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS 2 GOV-4
Erklärung zur
Sorgfaltspflicht
Absatz 30
Ja
Indikator Nr.
10 in Anhang
1 Tabelle 3
ESRS 2 SBM-1 Beteili-
gung an Aktivitäten im
Zusammenhang mit
fossilen Brennstoffen
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer i
Ja
Indikator Nr. 4
Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durchfüh-
rungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission
(6), Tabelle 1: Qualitative An-
gaben zu Umweltrisiken, und
Tabelle 2: Qualitative Anga-
ben zu sozialen Risiken
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteili-
gung an Aktivitäten im
Zusammenhang mit
fossilen Brennstoffen
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer ii
Ja
Indikator Nr. 9
in Anhang 1
Tabelle 2
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteili-
gung an Tätigkeiten im
Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer iii
Ja
Indikator Nr.
14 in Anhang
1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 (7),
Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteili-
gung an Aktivitäten im
Zusammenhang mit dem
Anbau und der
Produktion von Tabak
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer iv
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel
12 Absatz 1 Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
ESRS E1-1
Übergangsplan zur
Verwirklichung der
Klimaneutralität bis 2050
Absatz 14
Ja
Verordnung
(EU)
2021/1119,
Artikel 2
Absatz 1
ESRS E1-1 Unterneh-
men, die von den Paris-
abgestimmten Referenz-
werten ausgenommen
sind Absatz 16
Buchstabe g
Ja
Artikel 449a Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durchfüh-
rungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusam-
menhang mit dem Klimawan-
del: Kreditqualität der Risi-
kopositionen nach Sektoren,
Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel
12 Absatz 1 Buchstaben
d bis g und Artikel 12
Absatz 2
ESRS E1-4 THG-Emissi-
onsreduktionsziele
Absatz 34
Ja
Indikator Nr. 4
in Anhang 1
Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durchfüh-
rungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusam-
menhang mit dem Klimawan-
del: Angleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel 6
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-125
ANGABEPFLICHT
UND ZUGEHÖRIGER
DATENPUNKT
WESENT-
LICH
SFDR-
REFERENZ
SÄULE-3-
REFERENZ
BENCHMARK-
VERORDNUNGS-
REFERENZ
EU-
KLIMA-
GESETZ
ESRS E1-5
Energieverbrauch und
Energiemix Absatz 37
Ja
Indikator Nr. 5
in Anhang 1
Tabelle 1
ESRS E1-5 Energiein-
tensität im Zusammen-
hang mit Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren
Absätze 40 bis 43
Ja
Indikator Nr. 6
in Anhang 1
Tabelle 1
ESRS E1-6 THG-Brutto-
emissionen der Katego-
rien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-
Gesamtemissionen
Absatz 44
Ja
Indikatoren
Nr. 1 und 2 in
Anhang 1
Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durchfüh-
rungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusam-
menhang mit dem Klimawan-
del: Kreditqualität der Risi-
kopositionen nach Sektoren,
Emissionen und Restlaufzeit
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel 5
Absatz 1, Artikel 6 und
Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-6 Intensität der
THG-Bruttoemissionen
Absätze 53 bis 55
Ja
Indikator Nr. 3
Tabelle 1 in
Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der Kom-
mission, Meldebogen 3:
Anlagebuch – Übergangs-
risiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel: An-
gleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel 8
Absatz 1
ESRS E1-7 Entnahme
von Treibhausgasen und
CO
2
-Zertifikate
Absatz 56
Ja
Verordnung
(EU)
2021/1119,
Artikel 2
Absatz 1
ESRS E1-9 Risikoposi-
tion des Referenzwert-
Portfolios gegenüber
klimabezogenen
physischen Risiken
Absatz 66
Ja /
Phase-In
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Anhang
II Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816,
Anhang II
ESRS E1-9 Aufschlüsse-
lung der Geldbeträge
nach akutem und chroni-
schem physischem Ri-
siko Absatz 66 Buch-
stabe a ESRS E1-9 Ort,
an dem sich erhebliche
Vermögenswerte mit we-
sentlichem physischem
Risiko befinden Absatz
66 Buchstabe c
Ja /
Phase-In
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Absätze 46 und
47; Meldebogen 5:
Anlagebuch – Physisches
Risiko im Zusammenhang
mit dem Klimawandel:
Risikopositionen mit
physischem Risiko
ESRS E1-9 Aufschlüsse-
lungen des Buchwerts
seiner Immobilien nach
Energieeffizienzklassen
Absatz 67 Buchstabe c
Ja /
Phase-In
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013; Durchfüh-
rungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Absatz 34;
Meldebogen 2: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im Zusam-
menhang mit dem Klimawan-
del: Durch Immobilien besi-
cherte Darlehen – Energieef-
fizienz der Sicherheiten
ESRS E1-9 Grad der Ex-
position des Portfolios
gegenüber klimabezoge-
nen Chancen Absatz 69
Ja /
Phase-In
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 der
Kommission, Anhang II
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-126
ANGABEPFLICHT
UND ZUGEHÖRIGER
DATENPUNKT
WESENT-
LICH
SFDR-
REFERENZ
SÄULE-3-
REFERENZ
BENCHMARK-
VERORDNUNGS-
REFERENZ
EU-
KLIMA-
GESETZ
ESRS E2-4 Menge jedes
in Anhang II der
E-PRTR-Verordnung
(Europäisches Schad-
stofffreisetzungs- und -
verbringungsregister)
aufgeführten Schad-
stoffs, der in Luft, Wasser
und Boden emittiert wird,
Absatz 28
Nein
Indikator Nr. 8 in
Anhang 1 Tabelle
1 Indikator Nr. 2 in
Anhang 1 Tabelle
2 Indikator Nr. 1 in
Anhang 1 Tabelle
2 Indikator Nr. 3 in
Anhang 1 Tabelle
2
ESRS E3-1 Wasser- und
Meeresressourcen
Absatz 9
Nein
Indikator Nr. 7 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-1 Spezielles
Konzept Absatz 13
Nein
Indikator Nr. 8 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-1 Nachhaltige
Ozeane und Meere
Absatz 14
Nein
Indikator Nr. 12 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamt-
menge des zurückge-
wonnenen und wieder-
verwendeten Wassers
Absatz 28 Buchstabe c
Nein
Indikator Nr. 6,2 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamt-
wasserverbrauch in m
3
je
Nettoerlös aus eigenen
Tätigkeiten Absatz 29
Nein
Indikator
Nr. 6,1 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe a
Ziffer i
Nein
Indikator Nr. 7 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe b
Nein
Indikator Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe c
Nein
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige
Verfahren oder Konzepte
im Bereich Landnutzung
und Landwirtschaft
Absatz 24 Buchstabe b
Nein
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige
Verfahren oder Konzepte
im Bereich
Ozeane/Meere
Absatz 24 Buchstabe c
Nein
Indikator
Nr. 12 in Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Konzepte für
die Bekämpfung der
Entwaldung Absatz 24
Buchstabe d
Nein
Indikator
Nr. 15 in Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E5-5 Nicht
recycelte Abfälle
Absatz 37 Buchstabe d
Ja
Indikator Nr. 13 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E5-5 Gefährliche
und radioaktive Abfälle
Absatz 39
Ja
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Zwangsarbeit
Absatz 14 Buchstabe f
Ja
Indikator Nr. 13 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Kinderarbeit
Absatz 14 Buchstabe g
Ja
Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 Verpflich-
tungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik
Absatz 20
Ja
Indikator Nr. 9 in
Anhang I Tabelle 3
und
Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 1
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-127
ANGABEPFLICHT
UND ZUGEHÖRIGER
DATENPUNKT
WESENT-
LICH
SFDR-
REFERENZ
SÄULE-3-
REFERENZ
BENCHMARK-
VERORDNUNGS-
REFERENZ
EU-
KLIMA-
GESETZ
ESRS S1-1 Vorschriften
zur Sorgfaltsprüfung in
Bezug auf Fragen, die in
den grundlegenden Kon-
ventionen 1 bis 8 der In-
ternationalen Arbeitsor-
ganisation behandelt
werden, Absatz 21
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS S1-1 Verfahren
und Maßnahmen zur
Bekämpfung des
Menschenhandels
Absatz 22
Ja
Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 Konzept oder
Managementsystem für
die Verhütung von
Arbeitsunfällen Absatz 23
Ja
Indikator Nr. 1 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-3 Bearbeitung
von Beschwerden
Absatz 32 Buchstabe c
Ja
Indikator Nr. 5 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-14 Zahl der
Todesfälle und Zahl und
Quote der Arbeitsunfälle
Absatz 88 Buchstaben b
und c
Ja
Indikator Nr. 2 in
Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS S1-14 Anzahl der
durch Verletzungen,
Unfälle, Todesfälle oder
Krankheiten bedingten
Ausfalltage Absatz 88
Buchstabe e
Ja
Indikator Nr. 3 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-16 Unbereinig-
tes geschlechtsspezifi-
sches Verdienstgefälle
Absatz 97 Buchstabe a
Ja
Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS S1-16 Überhöhte
Vergütung von
Mitgliedern der
Leitungsorgane
Absatz 97 Buchstabe b
Ja
Indikator Nr. 8 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 Fälle von
Diskriminierung Ab-
satz 103 Buchstabe a
Ja
Indikator Nr. 7 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 Nichtein-
haltung der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien Absatz
104 Buchstabe a
Ja
Indikator Nr. 10 in
Anhang I Tabelle 1
und
Indikator Nr. 14 in
Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang
II Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS 2 SBM3 – S2
Erhebliches Risiko von
Kinderarbeit oder
Zwangsarbeit in der
Wertschöpfungskette
Absatz 11 Buchstabe b
Ja
Indikatoren Nr. 12
und 13 in
Anhang I Tabelle 3
ESRS S2-1 Verpflich-
tungen im Bereich der
Menschenrechtspolitik
Absatz 17
Ja
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S2-1 Konzepte im
Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
Absatz 18
Ja
Indikatoren Nr. 11
und 4 in Anhang 1
Tabelle 3
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-128
ANGABEPFLICHT
UND
ZUGEHÖRIGER
DATENPUNKT
WESENT-
LICH
SFDR-
REFERENZ
SÄULE-3-
REFERENZ
BENCHMARK-
VERORDNUNGS-
REFERENZ
EU-KLIMA-
GESETZ
ESRS S2-1 Nichteinhaltung
der Leitprinzipien der Ver-
einten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte
und der OECD-Leitlinien
Absatz 19
Ja
Indikator Nr. 10
in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang
II Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S2-1 Vorschriften zur
Sorgfaltsprüfung in Bezug
auf Fragen, die in den
grundlegenden Kon-
ventionen 1 bis 8 der In-
ternationalen Arbeitsor-
ganisation behandelt
werden, Absatz 19
Ja
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS S2-4 Probleme und
Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten inner-
halb der vor- und nachgela-
gerten Wertschöpfungskette
Absatz 3
Ja
Indikator Nr. 14
in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S3-1 Verpflichtungen
im Bereich der
Menschenrechte
Absatz 16
Nein
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle
3 und Indikator Nr.
11 in Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S3-1 Nichteinhaltung
der Leitprinzipien der Ver-
einten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte,
der Prinzipien der IAO oder
der OECD-Leitlinien Absatz
17
Nein
Indikator Nr. 10
in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang
II Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S3-4 Probleme und
Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten
Absatz 36
Nein
Indikator Nr. 14
in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S4-1 Konzepte im
Zusammenhang mit
Verbrauchern und
Endnutzern Absatz 16
Ja
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle
3 und Indikator Nr.
11 in Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S4-1 Nichteinhaltung
der Leitprinzipien der Ver-
einten Nationen für Wirt-
schaft und Menschenrechte
und der OECD-Leitlinien
Absatz 17
Ja
Indikator Nr. 10
in Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang
II Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S4-4 Probleme und
Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten
Absatz 35
Ja
Indikator Nr. 14
in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-1 Übereinkom-
men der Vereinten Nationen
gegen Korruption
Absatz 10 Buchstabe b
Ja
Indikator Nr. 15
in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-1 Schutz von
Hinweisgebern (Whist-
leblowers) Absatz 10
Buchstabe d
Ja
Indikator Nr. 6
in Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-4 Geldstrafen für
Verstöße gegen
Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
Absatz 24 Buchstabe a
Ja
Indikator Nr. 17
in Anhang 1
Tabelle 3
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
ESRS G1-4 Standards zur
Bekämpfung von Korruption
und Bestechung Absatz 24
Buchstabe b
Ja
Indikator Nr. 16
in Anhang 1
Tabelle 3
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-129
5 FORSCHUNG & ENTWICKLUNG (F&E)
Technologieführerschaft ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren der Pankl-Gruppe. Durchschnittlich
waren im Jahr 2024 298 Mitarbeiter (Vorjahr: 324 Mitarbeiter) mit F&E-Tätigkeiten beschäftigt. Dies
entspricht 7,2 % (Vorjahr: 13,6 %) der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Die Gesamtaufwendungen für
die intensiven F&E-Tätigkeiten (vor Aktivierung von Entwicklungsleistungen) beliefen sich im
Geschäftsjahr 2024 auf € 45,0 Mio. (Vorjahr: € 42,6 Mio.). Das entspricht 5,1 % vom externen Umsatz
der Pankl-Gruppe (Vorjahr: 4,6 %).
Neue und verbesserte Materialien, die zu einem effizienteren Betrieb der Bauteile führen, sind für eine
erfolgreiche Weiterentwicklung der Pankl Racing-Gruppe essenziell. Im Jahr 2024 wurde das Center of
Competence für Werkstofftechnik und Oberflächentechnologie weiter aufgebaut und etabliert. Neue
Prozesse wurden verankert, Abläufe optimiert, konzernweite Synergien gehoben und
konzernübergreifende Potentiale bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie der
Montanuniversität Leoben oder der TU Wien, genutzt. In Summe gelang eine deutliche Steigerung
sowohl der Anzahl als auch der Qualität und Detailtiefe der produktionsbezogenen Analysen.
In der Produktentwicklung ist im Bereich Rennsport- und High Performance weiterhin der Leichtbau ein
dominierendes Thema. Durch die in diesem Jahr erreichte Charakterisierung von Lattice-Strukturen mit
einem Titan-Werkstoff kann die Pankl-Gruppe ihren Kunden ein erweitertes Portfolio diverser
Leichtbaupotentiale bieten. In Zusammenarbeit der Bereiche Drivetrain und additive Fertigung konnte
das Produktportfolio erweitert werden, da neue Produktgruppen mit Zellstruktur angeboten werden
können. Der Konstruktionsabteilung Pleuel- und Kolben-Kurbelwelle entwickelte für den Einsatz in der
Formel 1 einen neuen Pleuellagerdeckel mit Vorteilen hinsichtlich der Lagerfunktionen und Toleranzen.
Zum größten Erfolg im Bereich Engine gehört insbesondere die Inbetriebnahme eines Versuchsmotors,
der sowohl in Hinblick auf den Verbrauch als auch bei der Leistung mehr Effizienz erzielt. Dieses neue
Verbrennungsverfahren wurde auch zum Patent angemeldet.
Für die fortschreitende Elektrifizierung des Antriebsstrangs der Automobilhersteller hat die SHW-Gruppe
frühzeitig die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Produktion neuer Produkte und Systeme
geschaffen. Durch den steigenden Anteil von Hybrid- und Elektrofahrzeugen werden im Bereich
Pumpen und Motorkomponenten sowie im Bereich Pulvermetallurgie zukünftig verstärkt E-Pumpen und
komplexe Module zur Kühlung und Schmierung von Elektromotoren, elektrischen Achsen, Batterie- und
Leistungselektronik sowie hochfeste Sinter-Zahnräder benötigt. Daher wurden
Entwicklungskompetenzen und das erforderliche Fachwissen in Bezug auf Software, Hardware und
Elektronik erweitert und neue Funktionen aufgebaut. Des Weiteren wurde in den vergangenen Jahren
in einen neuen Versuchsbau für elektrische Anwendungen investiert. Auch in der Produktion wurden
neue Standards und Prozesse für die Fertigung von elektrischen Produkten implementiert.
Der Bereich Bremsscheiben profitiert vom Trend zu leichteren Fahrzeugteilen. Mit der Leichtbau-
Verbundbremsscheibe hat SHW ein innovatives Produkt im Portfolio, das Gewichtsreduzierung mit
gleichzeitiger Verbesserung der Bremsperformance verbindet. Mit der weiteren Automatisierung des
Produktionsprozesses, weitergehenden Entwicklungsaktivitäten bei Verbundbremsscheiben sowie
einer Portfoliobereinigung strebt die Unternehmensgruppe eine Senkung der Herstellungskosten an.
Die Einführung der Euro7-Norm – sie umfasst auch Emissionsgrenzwerte für Bremsen und Reifen –
eröffnet der SHW-Gruppe neue Wachstumschancen. Durch die Entwicklung einer „Low Emission Brake“
kann das Portfolio erweitert und dazu beitragen werden, die Umweltbelastung zu reduzieren.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-130
6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
6.1 ALLGEMEINES ZUM RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Der Hauptzweck des Risikomanagements der Pierer Industrie-Gruppe besteht in der Sicherung und
Stärkung des Unternehmens durch eine rechtzeitige, vollständige und transparente Einschätzung der
finanziellen, operativen und strategischen Chancen und Risiken.
Der Vorstand übernimmt dabei gemeinsam mit dem Management der wesentlichen
Konzerngesellschaften umfangreiche Steuerungs- und Controlling-Aufgaben im Rahmen eines
internen, alle wesentlichen Standorte umfassenden, integrierten Kontrollsystems. Das rechtzeitige
Erkennen, Evaluieren und Reagieren auf strategische und operative Risiken ist ein wesentlicher
Bestandteil der Führungstätigkeit dieser Einheiten und leistet einen wesentlichen Wertbeitrag für die
Gruppe. Grundlagen dafür sind ein einheitliches und konzernweites, auf Monatsbasis aufgebautes
Berichtswesen und eine laufende Überwachung der operativen und strategischen Pläne.
Die Verantwortung und Bewertung der konzernweiten Risiken erfolgt in den Risikomanagement-
Abteilungen der operativen Teilkonzerne. Folglich wird nachfolgend auf das Risikomanagement der
Pankl AG eingegangen.
6.2 RISIKOMANAGEMENT DER PANKL-GRUPPE
Als international agierender Konzern sieht sich die Pankl-Gruppe einer Vielzahl makroökonomischer
Risiken ausgesetzt. Dazu zählen Markt- und branchenspezifische Risiken sowie IT- und finanzielle
Risiken. Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig über potenzielle Risiken informiert, die einen
wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben können. Das Management ergreift frühzeitig
Maßnahmen zur Risikominimierung, -vermeidung und -absicherung.
Der Rechnungslegungsprozess wird durch ein etabliertes internes Kontrollsystem abgesichert, das
grundlegende Prinzipien wie Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip beinhaltet. Interne und
externe Prüfungen gewährleisten eine kontinuierliche Verbesserung und Optimierung der bestehenden
Prozesse.
Die wirtschaftliche Unsicherheit in Europa hat dazu geführt, dass die Pankl-Gruppe im vergangenen
Jahr kein Wachstum verzeichnen konnte. Insbesondere steigende Kosten und eine schwächere
Nachfrage stellten Herausforderungen dar. Das Unternehmen hat jedoch Maßnahmen ergriffen, um sich
an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und potenzielle Risiken frühzeitig abzufedern. Durch
eine vorausschauende Steuerung, eine flexible Unternehmensstrategie und kontinuierliche Optimierung
der internen Prozesse stellt Pankl sicher, dass künftige Wachstumschancen genutzt werden können.
6.3 MARKTRISIKEN DER PANKL-GRUPPE
KONJUNKTURELLES RISIKO
Der europäische Markt befindet sich derzeit in einer Rezession, was die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen erheblich erschwert. Besonders die stark gestiegenen Energie- und
Personalkosten belasten die Industrie und wirken sich auf die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen
aus. Zusätzlich führen volatile Rohstoffpreise sowie eine Zunahme von Insolvenzen entlang der
Lieferkette zu erhöhten Risiken und Unsicherheiten. Diese Faktoren beeinträchtigen die mittel- und
langfristige Planbarkeit erheblich. Trotz notwendiger Preisanpassungen seitens der Pankl-Gruppe
können Verzögerungen und Rückgänge bei Aufträgen nicht ausgeschlossen werden. Das Unternehmen
setzt daher verstärkt auf Effizienzsteigerung und Kostenkontrolle, um sich an die herausfordernden
Marktbedingungen anzupassen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-131
Die Marktentwicklung der Elektromobilität stellt für die Pankl Racing-Gruppe sowohl Chancen als auch
Risiken dar. Einerseits führt die steigende Nachfrage nach einer größeren Reichweite von E-Autos zu
einer erhöhten Nachfrage nach Leichtbaukomponenten – insbesondere im Fahrwerksbereich – was
neue Absatzmärkte für die Pankl-Gruppe erschließt. Andererseits bestehen derzeit Unsicherheiten
darüber, ob und wann der vollständige Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor tatsächlich erfolgen wird.
Diese Unsicherheiten bieten der Pankl Racing-Gruppe eine Chance, da die Nachfrage nach
Verbrennungsmotoren und den dazugehörigen Kernkomponenten weiterhin bestehen könnte.
Allerdings bleibt auch das Risiko bestehen, dass Forschungsaktivitäten im Bereich Elektromobilität nicht
den gewünschten Erfolg bringen, falls sich der Übergang zur E-Mobilität langsamer vollzieht als
erwartet. Trotz dieser Risiken setzt Pankl weiterhin verstärkt auf die Entwicklung und Optimierung von
Motorkomponenten, um sich Marktanteile sowohl im Bereich innovativer Motorenkonzepte als auch im
Sportwagenbereich zu sichern und von der noch bestehenden Nachfrage zu profitieren.
Der Luftfahrtmarkt befindet sich im Sektor der Verkehrsflugzeuge in einer Phase starker Nachfrage, die
primär durch den Ersatz veralteter Typen und sekundär durch die steigende Nachfrage nach
Beförderungskapazitäten geprägt ist. In den nächsten Jahrzehnten müssen die weltweit fliegenden
kommerziellen Flotten mit Flugzeugen ausgerüstet werden, die mit nachhaltigen Treibstoffen betrieben
werden können.
Im Sektor Hubschrauber ist in nahezu allen Segmenten eine gute Auftragslage der großen westlichen
Hersteller zu sehen. Sowohl im Offshore Bereich, der mit großen und speziell dafür konzipierten Twin-
Engines betrieben wird, als auch im Single-Engine Sektor sind stabile, wenn auch kleinere,
Wachstumsraten zu sehen.
Militärischen Budgets wurden durch die veränderte weltpolitische Situation in den letzten Jahren teils
massiv erhöht und Beschaffungsprogramme befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung.
Da die Anforderungen bei militärischen Plattformen meist sehr spezifisch und häufig spezielle
Entwicklungen dazu erforderlich sind, kann die Umsetzungszeit erheblich länger sein. Dies führt zu
Verzögerungen in der Kommunikation von Beschaffungsvorhaben in der Zulieferindustrie.
Die geschäftliche Entwicklung der SHW-Gruppe ist stark von der weltweiten konjunkturellen
Entwicklung abhängig. Darüber hinaus könnten durch politische und gesellschaftliche Veränderungen
Risiken entstehen. Globale Herausforderungen wie der anhaltende Krieg in der Ukraine und
wirtschaftspolitische Unsicherheiten belasteten die Weltwirtschaft. Die deutsche Wirtschaft schrumpfte
2024 das zweite Jahr in Folge und fiel erneut in eine Rezession. Hohe Energiekosten und zunehmende
Konkurrenz auf Exportmärkten verhinderten eine Erholung.
Als Zulieferer für die Automobilindustrie hängt die geschäftliche Entwicklung der SHW-Gruppe
wesentlich vom tiefgreifenden Wandel in der Automobilindustrie ab. Dieser Transformationsprozess wird
durch die Trends Elektrifizierung und Digitalisierung bestimmt.
Der Bereich Pumpen und Motorkomponenten sowie der Bereich Pulvermetallurgie sind in größerem
Umfang von der Fahrzeug-, Motoren- und Getriebeproduktion ihrer Kunden in Europa, China, Nord- und
Südamerika sowie deren Exporttätigkeit abhängig. Die Umsetzungsgeschwindigkeit und Schwerpunkte
der Kunden beim Thema Elektromobilität haben Einfluss auf die Nachfrage und
Entwicklungsschwerpunkte des Produktportfolios.
Der Bereich Bremsscheiben wird nahezu vollständig von der Fahrzeugproduktion seiner Kunden in
Europa beeinflusst. Die Tochtergesellschaft im chinesischen Haimen wird zukünftig ein Angebot für den
asiatischen Markt bereitstellen. Die anhaltende Rezession könnten sich negativ auf das Kaufverhalten
der Konsumenten auswirken und dementsprechend die Wachstumsperspektiven aller
Geschäftsbereiche beeinträchtigen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-132
WETTBEWERB UND PREISDRUCK
Der Konsolidierungsdruck auf die Zulieferindustrie aufgrund der Transformation der Automobilindustrie
ist gleichbleibend hoch. Der künftige Erfolg der Pankl -Gruppe hängt vor allem von der Fähigkeit ab, die
richtigen Entwicklungsschwerpunkte zu setzen und frühzeitig neue und verbesserte CO2-relevante
Produkte für sämtliche Antriebstechnologien zu entwickeln und zügig sowie in hoher Qualität auf den
Markt zu bringen.
Die Transformation im Automotive-Sektor geht hin zu immer leistungsstärkeren und gleichzeitig
verbrauchs- und schadstoffärmeren Motoren sowie zu alternativen Antriebstechnologien wie Hybrid-
und Elektrofahrzeugen. Hieraus erwachsen weiterhin kurz- und mittelfristig strukturelle Veränderungen
des Marktes für Verbrennungsmotoren in Europa, China, Nord- und Südamerika. Es wird weiterhin von
einem weltweiten Wachstum der Hybrid- und Elektrofahrzeuge ausgegangen. Allerdings dürfte sich
dieses Wachstum verzögern, da die eingeschränkte Reichweite und die fehlende Ladeinfrastruktur die
zügige Etablierung der Elektromobilität erschweren.
Preisdruck kann insbesondere auch aufgrund der Abhängigkeit von wichtigen Kunden entstehen, die in
der Lage sind, ihre Verhandlungsmacht auszuspielen. Dies kann zu erheblichem Druck auf die Margen
führen. Nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse, basierend auf den vorhandenen, überwiegend
langlaufenden Aufträgen und den langjährigen Kundenbeziehungen, ist sowohl der vollständige Verlust
als auch der teilweise Verlust von einem der Hauptkunden in den nächsten Jahren eher
unwahrscheinlich, zumal die Pankl-Gruppe für ihre Hauptkunden eine Vielzahl unterschiedlichster
Produkte für verschiedenste Motor-, Getriebe- und Fahrzeugtypen liefert.
Die Pankl Racing-Gruppe profitiert weiterhin von der kundenseitig breiten Aufstellung. Der allgemeine
Trend von OEMs Hypercars zu entwickeln, ist positiv zu sehen, da in dieser Nische Pankl mit der
Motorsporterfahrung profitieren kann. Entwicklungsprojekte, die Rennsporttechnik auf die Straße
bringen sollen, sind in diesem Bereich sehr gefragt.
Die SHW-Gruppe erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit zwei Kunden Umsätze, die mehr als 10 %
des Umsatzes ausmachten. Der Umsatzanteil, der auf den größten SHW-Kunden entfiel, fiel minimal
von 42 % auf 40 %, was durch die Fokussierung der SHW auf antriebsunabhängige Bremsscheiben zu
erklären ist, die im restriktiven Markt letztes Jahr überproportional in den hochklassigen und
margenträchtigen Autos des größten Kunden verbaut wurden. Um diese Risiken zu verringern, ist SHW
bestrebt, für eine kundenseitig ausgewogenere Umsatzverteilung zu sorgen. Diesbezüglich stehen der
Gewinn neuer Kunden und Erweiterungen im Produkt-portfolio in allen Geschäftsbereichen im
strategischen Fokus.
Mit den Aktivitäten im Independent Aftermarket (IAM) und dem damit verbundenen Verkauf von
Bremsscheiben unter der Eigenmarke „SHW Performance“ an internationale Großhändler, konnte SHW
dieses Standbein ausbauen. Vor allem mit dem Portfolio an zweiteiligen (Leichtbau-)Bremsscheiben
sieht SHW weiteres zukünftiges Wachstumspotential und konnte bereits im dritten Geschäftsjahr nach
Einführung den Umsatz diesbezüglich signifikant steigern.
ABSATZRISIKO
Die Pankl-Gruppe ist Risiken im Zusammenhang mit nicht vorhersehbaren Rückgängen bzw.
Erhöhungen der Lieferabrufe, im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten Mengenkorridoren,
ausgesetzt. Um im Bedarfsfall flexibel auf derartige Abrufverhalten reagieren zu können, nutzt die Pankl
AG im Rahmen des Kapazitätsmanagements die Möglichkeit zur Beschäftigung von Leih- und
Zeitarbeitnehmern. Schwankende Lieferabrufe können zu signifikanten Problemen in der gesamten
Lieferkette und erheblichen Mehrbelastungen führen. Die damit verbundenen sowie durch eine aktuell
hohe Inflationsrate herbeigeführten außerordentlichen Kostenbelastungen gibt der Konzern
bestmöglich weiter.
Die Pankl-Gruppe treibt die Internationalisierung seiner Geschäftsaktivitäten voran. Durch die nun
schon mehrjährig erfolgte Internationalisierung konnte bei der Pankl AG Know-how in diesen Bereichen
aufgebaut werden. Potenzielle Projektrisiken, die sich aus Neuanläufen von Kundenprojekten und
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-133
Einführungen der Produkte auf neuen Märkten ergeben können, wie beispielsweise bei der Etablierung
des Geschäftsbereichs Bremsscheiben im asiatischen Markt, werden entsprechend überprüft. So
besteht die Gefahr, bei der Neuvergabe von Folgeprojekten in diesen Regionen nicht oder nur
unzureichend zum Zuge zu kommen. Auch können die Anlaufkosten sowohl in zeitlicher Hinsicht als
auch der Höhe nach von den budgetierten Zahlen abweichen. Weitere Risiken können aus
länderspezifischen Besonderheiten resultieren.
Akquisitionen, Neugründungen und mögliche Kooperationen sind ein wichtiger Bestandteil der
Wachstumsstrategie, um Marktpositionen zu verbessern oder bestehende Geschäfte zu ergänzen bzw.
in neue Geschäftsfelder vorzudringen. Potenzielle Akquisitionsobjekte bzw. Kooperationen werden mit
standardisierten Prozessen bewertet. Die mit einer Akquisition, Neugründung bzw. Kooperation
verfolgten Zielsetzungen, Synergiepotenziale und Kosteneinsparungen könnten gegebenenfalls nicht
im geplanten Maße erreicht werden. Die Integration von Technologien, Produkten, Prozessen und
Mitarbeitern birgt Risiken. Der Integrationsprozess könnte sich als schwieriger bzw. zeitlich aufwändiger
und kostenintensiver erweisen als angenommen.
6.4 BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN DER PANKL-GRUPPE
VERÄNDERUNGEN AM BESCHAFFUNGSMARKT
Die Pankl Racing-Gruppe benötigt für die Herstellung einzelner Komponenten qualitativ hochwertige
(Roh-) Materialien wie Edelstahl-, Titan- und Aluminiumlegierungen, welche sie Großteils aus dem
Ausland bezieht. Daraus resultierend besteht ein Risiko in der Lieferkette. Die weltweite Konjunktur,
geopolitische Konflikte und die weltpolitische Lage haben Einfluss auf den Beschaffungsmarkt und auf
die Verfügbarkeit von Rohstoffen.
Eine präzise Planung des Rohstoffbedarfs bleibt unerlässlich, um als zuverlässiger Zulieferer in der
Automobil- und Luftfahrtindustrie weiterhin einen guten Ruf zu wahren. Die direkten Auswirkungen des
Ukraine-Kriegs auf die Lieferketten wurden weitestgehend überwunden, jedoch machen sich nun neue
Herausforderungen bemerkbar. Insbesondere die steigenden Energie- und Personalkosten belasten die
Lieferketten und erhöhen die Materialkosten. Zudem könnten mögliche Insolvenzen von Zulieferern in
der Zukunft zu neuen Versorgungsengpässen führen. Diese Faktoren erschweren die mittel- und
langfristige Planbarkeit und bringen das Risiko von Produktions- und Auslieferungsverzögerungen
sowie negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Betriebsergebnis der Pankl-Gruppe
mit sich.
Die SHW-Gruppe ist ebenfalls auf die termingerechte Anlieferung von Rohstoffen und von für die
Produktion notwendigen Komponenten seitens seiner Lieferanten angewiesen. Verspätete Lieferungen
können den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen. Die SHW-Gruppe hält zu der Mehrzahl ihrer
Lieferanten langjährige Geschäftsbeziehungen. Möglichen Risiken aus verspäteter Lieferung oder dem
Ausfall von Schlüssellieferanten, insbesondere durch den Transformationsprozess im Rahmen des
Branchenwandels, begegnet die SHW-Gruppe mit regelmäßigen Vor-Ort-Reviews. Parallel dazu
unterhält die SHW-Gruppe für wesentliche Einkaufsteile weltweit enge Kontakte und
Geschäftsbeziehungen zu Alternativ-Lieferanten.
Zur Herstellung von Pumpen und Motorkomponenten, Sinter-Teilen sowie Bremsscheiben bezieht SHW
unter anderem Eisenschrott, Rohaluminium, Aluminium- und Stahlpulver sowie Koks von
Rohstofflieferanten. Eisen-, Aluminium- und Kokspreise unterliegen erfahrungsgemäß starken
Preisschwankungen. Die SHW-Gruppe hat in den vergangenen Jahren Vereinbarungen mit den von
ihm belieferten Automobilherstellern dahingehend getroffen, dass die Verkaufspreise der Produkte
monatlich, quartalsweise oder halbjährlich an die kurz- und mittelfristigen Schwankungen der
Rohstoffpreise für Rohaluminium, Aluminiumpulver, Stahlpulver und Eisenschrott sowie Energie
angepasst werden. In diesen Fällen werden zusätzlich zu den vereinbarten Verkaufspreisen durch die
SHW-Gruppe sogenannte Materialteuerungszuschläge von den belieferten Automobilherstellern
erhoben.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-134
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG, RENNSPORT
Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Pankl-Gruppe ist der Bereich Forschung und Entwicklung ein sehr
wichtiger. Das Risiko in diesem Bereich besteht in der Nichterreichung der Entwicklungsziele bzw. am
mangelnden Bedarf der Ergebnisse am Markt. Die Pankl-Gruppe begegnet diesen Risiken mit laufender
Marktbeobachtung und einer laufenden engen Abstimmung der Entwicklungsaktivitäten mit den
Kunden.
Die Pankl Racing-Gruppe unterliegt im Rennsport-Markt stark den Änderungen des Reglements in den
jeweiligen Rennserien. Diese laufenden Änderungen im Reglement führen zu hohen Entwicklungs- und
Testaktivitäten für die einzelnen Rennteams. Es besteht das Risiko, dass diesen Herausforderungen
nicht ausreichend entsprochen werden kann, aber auch die Chance für die Pankl Racing-Gruppe, die
Marktanteile weiter zu steigern sowie die führende Marktposition durch Innovationen noch weiter zu
festigen. Durch die Verschiebung von Testtagen oder Saisonstarts kann die Saisonalität des Umsatzes
in einzelnen Rennklassen beeinflusst werden.
Die SHW-Gruppe ist Risiken im Zusammenhang mit Produktneuanläufen und Projekten bei Planung,
Kalkulation, Ausführung und Abwicklung ausgesetzt. Dabei besteht die Gefahr, dass es zu
Verzögerungen, unerwarteten technischen Problemen, unterschätzten Komplexitätsgraden, Kapazitäts-
oder Lieferengpässen, Qualitätsproblemen oder erhöhten Anlaufkosten kommt bzw. die budgetierten
Produktionskosten nicht eingehalten werden. Auch können zeitliche Verschiebungen bei Abnahme- und
Abrechnungszeitpunkten auftreten. Um diese Risiken unter Kontrolle zu halten, erfolgt in der
Anlaufphase eine enge Abstimmung und Koordination zwischen den betroffenen Abteilungen
(insbesondere Produktion, Einkauf, Vertrieb, Qualitätssicherung und Entwicklung) und den
entsprechenden Abteilungen auf Kunden- und Lieferantenseite. Durch professionelles
Projektmanagement, Projektmeilensteine, Überprüfungsstufen für die jeweiligen Projektphasen und
umfangreiche Maßnahmen im Qualitätsmanagement sowie eine entsprechende Gestaltung von
Verträgen lassen sich diese Risiken zwar begrenzen, jedoch nicht gänzlich ausschließen.
PRODUKTHAFTUNGSRISIKO
Die von der Pankl-Gruppe hergestellten Bauteile könnten trotz umfangreicher Qualitätskontrollen mit
Mängeln behaftet sein. Fehlerhafte Produkte können zudem Schäden bei den Endkunden der
Automobilhersteller verursachen, was wiederum Schadenersatz- und Produkthaftungsansprüche auch
dieser Endkunden nach sich ziehen könnte. In derartigen Fällen wären unter Umständen sogar von der
Pankl-Gruppe oder von dessen Kunden sogenannte Rückrufaktionen durchzuführen. Zur Vermeidung
und Verringerung dieser Risiken bestehen entsprechende Qualitätssicherungssysteme. Gegen
Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Produkte ist die Pankl-Gruppe im marktüblichen
Umfang – unter Berücksichtigung von entsprechenden Selbstbehalten – versichert. Die Risikolage des
Produkthaftungsrisikos hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert.
6.5 IT-RISIKEN
Die zunehmende Bedrohung der Informationssicherheit bergen auch für die Pankl Racing-Gruppe Ri-
siken hinsichtlich der Sicherheit von Informationssystemen und Netzwerken sowie die Vertraulichkeit
von Daten. Laufende Weiterentwicklungen der IT-Sicherheitsmaßnahmen und der Einsatz von mo-
dernsten IT-Sicherheitstechnologien sollen diese Risiken abfangen. Mithilfe eines mehrstufigen techni-
schen Konzepts unter Verwendung aktueller Sicherheitsfeatures wie eines Intrusion Prevention Sys-
tems werden Cyber-Angriffe abgewehrt. Zusätzlich werden verhaltensbasierende Security-Lösungen
eingesetzt, um sicherheitstechnische Ausfälligkeiten zu erkennen. Vorkommnisse werden mit einem In-
cident Response-Prozess erkannt und behandelt. Parallel werden regelmäßige externe und interne
Schwachstellenanalysen durchgeführt und mit einem etablierten Patch- und Updatemanagement-Sys-
tem entgegnet. Regelmäßige externe und interne Sicherheitsaudits werden über Maßnahmen im Risi-
komanagement dokumentiert, bewertet, priorisiert und danach einer Lösung zugeführt.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-135
Für alle Nutzer der lT-Systeme wird das erforderliche Wissen und das Bewusstsein durch regelmäßige
globale IT-Security-Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen sichergestellt. Der hohe
Qualitätsanspruch, den die Pankl Racing-Gruppe bei ihren Produkten hat, gilt auch im Bereich
Datensicherheit und Datenschutz.
Die zunehmenden Bedrohungen für die Informationssicherheit von Unternehmen bergen auch für die
SHW-Gruppe Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Informationssysteme und Netzwerke sowie
hinsichtlich der Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten. Ein Ausfall oder eine
Beschädigung von Informationssystemen kann Störungen in der gesamten Wertschöpfungskette nach
sich ziehen und deshalb auch negative Kosteneffekte verursachen.
Die heutigen Bedrohungsszenarien im Bereich Cyber Security verlangen weitreichende Maßnahmen
bei der Planung, der Implementierung und im Betrieb von Unternehmensnetz-werken. Die SHW-Gruppe
hat im Rahmen der Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) Verantwort-
lichkeiten und Rollen festgelegt, IT-Risiken identifiziert und entsprechende risikominimierende Maßnah-
men ergriffen. Die IT arbeitet laufend daran, Sicherheitskonzepte zu verfeinern und auszurollen.
Schwerpunkte sind derzeit die Segmentierung des Netzwerkes, der sichere Zugriff auf Produktionsma-
schinen und weitere Maßnahmen zum besseren Schutz des Fernzugriffs. Die Maßnahmen zum Schutz
vor Ransomware werden laufend verbessert und erweitert. Eine Schlüsselrolle beim Thema Cyber
Security spielt das Verhalten der Anwender. Durch regelmäßige Schulungs- und Awareness-Maßnah-
men und ein Meldesystem für Sicherheitsvor-fälle wird das Risiko eines erfolgreichen Angriffs minimiert.
Die wichtigen IT-Systeme befinden sich in Rechenzentren entweder an den Standorten der SHW-
Gruppe oder bei einem externen Hosting-Dienstleister. Diese sind gegen unbefugtes Betreten geschützt
und verfügen über Sicherheitskomponenten, wie Brandmeldeanlagen. Die Unternehmensdaten werden
über regelmäßige Backups und Schutz vor Verschlüsselung oder Löschung durch Ransomware gegen
einen Datenverlust geschützt. Darüber hinaus verfügt die SHW-Gruppe über ein Notfallkonzept,
welches die Funktionsfähigkeit der Logistik temporär auch ohne IT-Anbindung gewährleisten kann.
SHW investiert laufend in neue Sicherheitssoftware zum Schutz der IT-Systeme vor unberechtigten
externen Zugriffen. Intern wird der Zugriff von Mitarbeitern auf vertrauliche Unternehmensdaten durch
skalierbare Zugriffsrechte sichergestellt.
6.6 FINANZIELLE RISIKEN
Die Pierer Industrie-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten
Transaktionen, Kredit-, Markt-, Währungs- und Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist
es, diese Risiken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig
über Risiken informiert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können.
Die Grundsätze des Finanzrisikomanagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand
festgelegt und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem Konzern-Treasury. Die Pierer Industrie-Gruppe
setzt zur Absicherung der nachfolgend beschriebenen Finanzrisiken derivative Finanzinstrumente ein
mit dem Ziel, die Absicherung der operativen Zahlungsströme gegen Schwankungen der Wechselkurse
und/oder Zinssätze sicherzustellen. Der Sicherungshorizont umfasst in der Regel die aktuell offenen
Posten sowie geplante Transaktionen in den nächsten 12 bis 18 Monaten. In Ausnahmefällen können
in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat auch längerfristige strategische Sicherungspositionen eingegangen
werden.
Im Geschäftsjahr 2024 führten insbesondere die Liquiditätsrisiken und schließlich die fehlende Liquidität
der KTM AG zur Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens. Damit wurden die Ziele des
Finanzrisikomanagements der PIERER Mobility-Gruppe, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die
finanzielle Flexibilität sicherzustellen, verfehlt. Die Sanierungspläne der Gesellschaften KTM AG, KTM
Forschungs- und Entwicklungs GmbH sowie KTM Components GmbH wurden schließlich am 25.
Februar 2025 von den Gläubigern gerichtlich angenommen. Der entstehende Sanierungsgewinn von
70 % der angemeldeten Gläubiger-Forderungen kann durch die PIERER Mobility-Gruppe erst mit
rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans durch das Insolvenzgericht und seiner darin
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-136
enthaltenen Voraussetzungen realisiert werden; erst dies stellt aufgrund der nationalen
insolvenzrechtlichen Vorschriften den wertbegründenden Rechtsakt dar. Die schuldbefreiende Wirkung
des Sanierungsplans ist indes erst im Geschäftsjahr 2025 bilanziell zu erfassen. Die erfolgreiche und
planungsgetreue Umsetzung der Fortbestehensprognose ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet und
unterliegt exogenen und endogenen Faktoren.
Die Pierer Industrie AG hat mit Antrag vom 25.11.2024 die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens
(GZ20 RST 2/24m) nach der Restrukturierungsordnung (ReO) als Europäisches Restrukturierungsver-
fahren (§44 Abs 1 ReO) durch das Landesgericht Wels beantragt. Eine Restrukturierungsplanrechnung
wurde am 27.12.2024 vorgelegt die zeigt, dass die Gesellschaft unter Berücksichtigung einer vorge-
nommenen Wertberichtigung der Insolvenz KTM im Falle der Unternehmensfortführung nicht rechne-
risch überschuldet ist. Auch im Falle einer gänzlichen Wertberichtigung ihrer mittelbaren Beteiligung an
der KTM ist die Pierer Industrie AG alleine bestandsfähig, weil sie auch im Falle einer solchen Wertbe-
richtigung dazu in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zur Gänze zu bezahlen.
Mit Tagsatzung vom 20.02.2025 wurde der Restrukturierungsplan positiv bestätigt. Die letzte Zahlung
der Restrukturierungsmaßnahmen gemäß integriertem Finanzplan der Restrukturierungsplanrechnung
wurde bis 31.12.2027 festgelegt. Festzuhalten ist, dass die betroffenen Gläubiger nach dem Restruktu-
rierungsplan 100% Ihrer Forderungen erhalten (davon Zahlungen von 68,69% bis längstens 31.12.2026
und 31,31% bis längstens 31.12.2027) und vertraglich vereinbarte Zinsen bezahlt werden. Der Vorstand
geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Umsetzung der im Restrukturierungs-
plan vorgesehenen Maßnahmen, zeitgerecht und in dem geplanten Ausmaß erfolgen kann, wenngleich
die Umsetzung dieser Maßnahmen mit Unsicherheiten behaftet ist. Insbesondere in Bezug auf die plan-
gemäße Beschaffung von Investorengeldern in wesentlichem Umfang sowie der Umsetzung der im
Restrukturierungsplan vorgesehenen Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, ist die
Gesellschaft von Umständen abhängig, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dazu gehören unter ande-
rem makroökonomische und geopolitische Faktoren, Entwicklung von ökonomischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen in der Automobilindustrie, sowie das Vorhandensein von passenden Investoren.
Der beschlossene Restrukturierungsplan sieht zur Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigen
Zahlungsfähigkeit der Pierer Industrie AG die Beschaffung von zusätzlichen Finanzmitteln vor, die über
die aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse hinausgehen. Das
Management plant dies durch eine Vielzahl an Maßnahmen sicherzustellen. Zu den Maßnahmen in
Bezug auf die Sicherstellug der mittel- und langfristigen Zahlungsfähigkeit zählen insbesondere
erwartete Zahlungsmittelzuflüsse aus einem Genussrecht und die Veräußerung von Anteilen an
verbundenen Unternehmen. Zur Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit wurde der
Gesellschaft von ihrer Muttergesellschaft, der Pierer Konzerngesellschaft mbH, ein Kreditrahmen in
Höhe von € 20 Mio. eingeräumt.
Die genannten Umstände stellen aus Sicht des Managements sowohl zum Bilanzstichtag als auch zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die
Annahme der Unternehmensfortführung dar, wenngleich das Management mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit von der Fortführung des Unternehmens ausgeht.
Dieser Konzernabschluss wird unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung
aufgestellt und im Einklang damit auch der Konzernlagebericht. Der Vorstand und Aufsichtstrat werden
über die planmäßige Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen der Pierer
Industrie AG regelmäßig informiert.
WÄHRUNGSRISIKEN
Währungsrisiken bestehen für den Konzern, sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer
anderen als der lokalen Währung der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften
des Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung und finanzieren sich weitgehend
in lokaler Währung (Euro, US-Dollar, britisches Pfund, Japanischer Yen, brasilianischer Real,
chinesischer Renminbi, kanadischer Dollar, rumänischer Leu). Allfällige Wechselkursschwankungen
können sich mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-137
Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die
Auswirkungen von hypothetischen Änderungen der Wechselkurse auf das Ergebnis (nach Steuern) und
das Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen.
Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des
Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in der Höhe von 23 %
verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere die
Zinssätze, konstant bleiben. Bei der Analyse wurden jene Währungsrisiken von Finanzinstrumenten, die
in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind,
einbezogen. Währungsrisiken aus Euro-Positionen in Tochterunternehmen, deren funktionale Währung
vom Euro abweicht, wurden dem Währungsrisiko der funktionalen Währung des jeweiligen
Tochterunternehmens zugerechnet. Risiken aus Fremdwährungspositionen abseits vom Euro wurden
auf Konzernebene aggregiert. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen
in die Konzernwährung blieben unberücksichtigt.
Eine Aufwertung (Abwertung) des Euro – nach den oben genannten Annahmen – um 10 % gegenüber
allen anderen Währungen zum Bilanzstichtag hätte eine Verminderung (Erhöhung) des Ergebnisses
(nach Steuern) und des Eigenkapitals um TEUR -951 bzw. TEUR +951 (Vorjahr: TEUR -1.218 bzw.
TEUR +1.218) ergeben. Die Sensitivität des Eigenkapitals wurde dabei ausschließlich von der
Sensitivität des Ergebnisses (nach Steuern) beeinflusst.
ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig vor allem variabel verzinst. Das Risiko
besteht demnach in steigenden Aufwandszinsen bzw. sinkenden Ertragszinsen, die sich aus einer
nachteiligen Veränderung der Marktzinsen ergeben.
Zinsänderungsrisiken resultieren somit im Wesentlichen aus originären variabel verzinsten
Finanzinstrumenten (Cashflow-Risiko). Für die Zinsänderungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden
Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des
Marktzinsniveaus auf das Ergebnis (nach Steuern) und das Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die
betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am
Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz
wurde der Konzernsteuersatz in der Höhe von 23 % verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse
unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.
Eine Erhöhung (Verminderung) des Marktzinsniveaus – nach den oben genannten Annahmen – um 50
Basispunkte zum Bilanzstichtag hätte eine Verminderung (Erhöhung) des Eigenkapitals um TEUR -146
bzw. TEUR +146 (TEUR -173 bzw. TEUR +173) ergeben. Die Sensitivität des Eigenkapitals wurde dabei
ausschließlich von der Sensitivität des Ergebnisses (nach Steuern) beeinflusst.
AUSFALLSRISIKEN (KREDIT- BZW: BONITÄTSKRITERIEN)
Das Ausfallrisiko bei Forderungen gegenüber Kunden kann zum Abschlussstichtag als gering
eingeschätzt werden, da die Bonität neuer und bestehender Kunden laufend geprüft wird. Das
Ausfallrisiko bei den anderen auf der Aktivseite dargestellten Finanzinstrumenten ist ebenfalls als gering
anzusehen, da es sich bei den Vertragspartnern um Schuldner bester Bonität handelt. In internen
Richtlinien werden die Ausfallrisiken festgelegt und kontrolliert.
Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar, da
keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen.
Die Pankl-Gruppe zieht zur Bildung der erforderlichen Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 externe
Ratings für die wichtigsten Kunden, ergänzt um geografische Kriterien, heran. Die daraus resultierenden
Ausfallwahrscheinlichkeiten liegen bereichsabhängig zwischen 0 % und 0,9 % (Vorjahr: zwischen 0 %
und 1,1 %).
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-138
Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(inkl. Vertragsvermögenswerte) werden in Anhangsangabe 29. „Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen“ beschrieben.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisiken der Pierer Industrie-Gruppe liegen in erster Linie darin, dass die Einzahlungen aus
Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nachfrage unter den Planannahmen liegen. Diesem
Risiko begegnete die Pierer Industrie-Gruppe durch Vorhaltung einer Liquiditätsreserve in Form von
ungenützten Kreditlinien und bei Bedarf in Form von Barbeständen bei Banken von hoher Bonität. Wie
in Punkt 1.2 „Restrukturierungsverfahren“ einleitend erörtert hat die Pierer Industrie AG mit Antrag vom
25. November 2024 die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens nach der
Restrukturierungsordnung (ReO) als Europäisches Restrukturierungsverfahren durch das
Landesgericht Wels beantragt. Die laufende Liquiditätssituation wird seitens des Managements laufend
überwacht bzw. die kurzfristige Liquiditätsplanung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Wie in Punkt 1.3 „Endkonsolidierung der PIERER Mobility-Gruppe“ beschrieben, führten insbesondere
die Liquiditätsrisiken und schließlich die fehlende Liquidität zur Eröffnung des insolvenzrechtlichen
Sanierungsverfahrens der KTM AG im Geschäftsjahr 2024. Aufgrund der langanhaltenden Phase
erzielter Umsatzerlöse unter erwarteten Niveaus konnte die KTM AG die notwendige Liquidität nicht
mehr durch weitere Fremdmittel vorhalten und gewährleisten.
6.7 SONSTIGE RISIKEN
INFORMATIONSSICHERHEIT
Pankl sieht es als Pflicht, die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Rechtssicherheit von Informa-
tionen sicherzustellen und zu wahren. Dafür wird in der Pankl-Gruppe ein Informationssicherheits-Ma-
nagementsystem und ein Datenschutz-Managementsystem mit dem Ziel betrieben, unternehmensrele-
vante Risiken im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz zu erkennen und zu steuern.
Darüber hinaus werden, sowohl für Kunden und Lieferanten als auch für den Vorstand sowie für die
jeweilige Geschäftsführung beteiligter Gesellschaften der Nachweis der Ordnungsmäßigkeit und
Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Umgang und Einsatz von Informationen erbracht und dokumentiert.
Risiken werden dabei identifiziert und bis zu einem definierten Risikoakzeptanzbereich minimiert.
Außerdem wird der Schutz von personenbezogenen Daten unter Einhaltung der EU-
Datenschutzgrundverordnung sowie nationaler Datenschutzbestimmungen sichergestellt.
RECHTLICHE RISIKEN
Da die Pankl-Gruppe ihre Produkte in einer Vielzahl von Ländern vertreibt, ist sie dem Risiko von Ver-
änderungen nationaler Vorschriften, Lizenzbedingungen, Steuern, Handelsbeschränkungen, Preisen,
Einkommen und Devisenbeschränkungen, ferner dem Risiko politischer, sozialer und ökonomischer In-
stabilität sowie dem Risiko von Inflation und Zinsschwankungen ausgesetzt. Um dem Risiko entgegen-
zuwirken, werden die jeweiligen länderspezifischen Regelungen vor dem Markteintritt eingehend über-
prüft und laufend weiterhin überwacht, um bei Änderungen rechtzeitig handeln zu können.
Zusätzlich stellen auch die neuen regulatorischen Anforderungen, die zunehmend an Unternehmen
gestellt werden, ein Risiko dar. Die kontinuierlich steigenden Vorschriften und Compliance-Vorgaben
erfordern einen erheblichen Mehraufwand in der Unternehmensführung. Oftmals treten Unsicherheiten
auf, da Umsetzungen von Vorschriften verzögert erfolgen oder bestehende Regelungen im Nachhinein
wieder geändert werden sollen. Dies führt nicht nur zu höheren operativen Kosten, sondern kann auch
zusätzliche administrative Belastungen mit sich bringen, welche die Effizienz beeinträchtigen und die
langfristige Planbarkeit erschweren.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-139
STEUERLICHE RISIKEN
Steuerliche Risiken können sich aus Änderungen der rechtlichen oder steuerlichen Struktur der Pankl-
Gruppe sowie aus offenen Veranlagungszeiträumen ergeben. Bei Betriebsprüfungen kann es durch die
unterschiedliche Bewertung von Sachverhalten zu Nachforderungen seitens der Steuerbehörden
kommen. Zudem besteht grundsätzlich das Risiko, dass sich durch Veränderungen von Steuergesetzen
oder der Rechtsprechung zusätzliche Steuerbelastungen ergeben können. Ferner können sich, in
Abhängigkeit von Ergebnissituation und -entwicklung, Risiken in Bezug auf die Werthaltigkeit aktiver
latenter Steuern ergeben.
COMPLIANCE- RISIKEN
Die Compliance-Organisation der Pankl-Gruppe soll das rechtmäßige Verhalten der
Konzernunternehmen und ihrer Mitarbeiter sicherstellen sowie eine angemessene Reaktion auf
mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen externe und interne Regeln gewährleisten. Sie dient der
Verhinderung von Haftungs-, Straf-, Bußgeld- und Reputationsrisiken sowie anderer finanzieller
Nachteile und Einbußen, die der Pankl-Gruppe infolge von Fehlverhalten oder Rechtsverletzung
entstehen können. Die finanziellen Auswirkungen von Compliance-Fällen sind schwer einzuschätzen.
Je nach Fall und Umständen ist von einer erheblichen Bandbreite auszugehen. Risiken aus
rechtswidrigen Handlungen Einzelner sind trotz umfangreicher konzerninterner Richtlinien und
mehrstufiger Prüfungs- und Kontrollmechanismen nicht vollkommen auszuschließen. Verdachtsfälle
werden aktiv untersucht. Bei eventuellen Ermittlungsverfahren kooperiert die Pankl-Gruppe mit den
zuständigen Behörden. Nachgewiesenes Fehlverhalten führt zu Konsequenzen für die jeweils
Beteiligten sowie zu einer Anpassung der Organisation. Zusätzlich verfügt die Pankl-Gruppe über ein
Whistleblowing-System, über das Bedenken zu Fehlverhalten gemeldet werden können.
UMWELTRISIKEN
Neben umweltrechtlichen Vorschriften, die unter anderem Emissionsgrenzwerte und Standards für die
Behandlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen und Gefahrenstoffen festlegen, werden die
Standorte der Pankl-Gruppe zunehmend mit Forderungen ihrer Geschäftspartner, Lieferanten und
Kunden konfrontiert, die oftmals über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Die Einhaltung dieser
umweltrechtlichen Vorschriften und die Einhaltung von Auflagen im Rahmen der für den Betrieb
erforderlichen Genehmigungen verursachen Betriebskosten und erfordern fortlaufende Investitionen.
Die Nichteinhaltung umweltrechtlicher Vorschriften kann zivil-, straf- oder öffentlich-rechtliche
Konsequenzen, insbesondere Geldstrafen und Schadenersatzansprüche wegen Sachbeschädigung
bzw. Körperverletzung oder eine vorübergehende bzw. dauerhafte Betriebsstilllegung, nach sich ziehen.
Des Weiteren besteht das Risiko, bei Nichteinhaltung der Umweltforderungen, seitens der Kunden für
strategisch wichtige Projekte nicht berücksichtigt zu werden. Die Pankl-Gruppe ist deshalb stets
bestrebt, die umweltrechtlichen Forderungen und damit einhergehend die eigenen Umweltziele mit den
wirtschaftlichen Zielen in Einklang zu bringen.
Obwohl eine 100%ige Risikoausschließung bei Naturgewalten nicht möglich ist, versuchen die
Unternehmen der Pankl-Gruppe das Risiko, dass Produktionsabläufe beeinträchtigt werden können,
durch geeignete Notfallpläne und Versicherungen zu minimieren.
PERSONELLE RISIKEN
Insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann der Verlust von Schlüsselkräften ein erhebliches
Risiko für das Unternehmen darstellen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, setzt die Pankl-Gruppe
auf ein effizientes Personalmanagement sowie die kontinuierliche Weiterführung von Personalentwick-
lungsprogrammen, um den Verlust von Führungskräften und Fachkräften zu minimieren. Das Risiko des
Fachkräftemangels wird durch ein umfassendes Lehrlingsausbildungsprogramm in einer eigenen Lehr-
werkstätte minimiert. Ziel ist die Rekrutierung von Mitarbeitern aus der Region und eine langfristige
Bindung an das Unternehmen.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
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7 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN
KONTROLLSYSTEMS § 243A (ABS 2) UGB
Das interne Kontrollsystem der PIERER Industrie-Gruppe hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und
Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen
gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
betrieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und
Malversationen sicherzustellen. In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden
international anerkannte Rahmenwerke für Interne Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework)
berücksichtigt. Das System umfasst:
• Konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung
• Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme
• Systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen
• Prozessunabhängige Kontrollen
• Management von Risiken der Bilanzerstellung
Die Gruppe setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen
Kontrollsystems. Dazu erfolgt regelmäßig eine Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess-
und Datenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Die wesentlichen Merkmale des
internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind:
7.1 KONTROLLUMFELD
Die Organisationsstruktur der PIERER Industrie-Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das
interne Kontrollsystem im Unternehmen. Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-)
Rechnungswesen bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den
unterschiedlichen Führungs- und Hierarchieebenen des Konzerns. Dies betrifft einerseits die
Konzernzentrale in Wels sowie die österreichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften.
Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen
Gesellschafts- und Standortstrukturen wird durch die Zentralisierung von wesentlichen
Unternehmensfunktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen Standorten
begegnet. Die Wahrnehmung und Steuerung der nationalen Geschäftstätigkeiten obliegt dem jeweiligen
lokalen Management und wird vom operativen Vorstand sowie vom Konzernvorstand überwacht.
In der Ablauforganisation setzt die Gruppe auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein
starkes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards werden hinsichtlich ihrer
Auswirkung auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und
die Rechnungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger,
in enger Abstimmung der zuständigen Verantwortungsbereiche angepasst. Die Berichterstattung mit
den zugehörigen Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwachung der
Einhaltung der rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des
jeweils zuständigen Bereichsmanagements.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-141
7.2 RISIKOBEURTEILUNG
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement
erhoben und überwacht sowie im Risikomanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf
jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung
von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte
Berechnungen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko,
unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines
Datenzugriffes von unberechtigten Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und
Datenverlust.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen
das immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies
trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Sozialkapital,
Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräte.
Teilweise werden externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt,
um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
7.3 KONTROLLMASSNAHMEN
Die Gruppe hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert.
Wesentliches Element ist dabei, neben prozessunabhängigen externen Kontrollmechanismen, das
Prinzip der Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen
Bilanzerstellung wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und
Kontrollmaßnahmen implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden
Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der
Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Die Gruppe sucht stets
nach technisch-automatisierten Lösungen, um so bestehende Kontrollmechanismen zu verbessern
bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt einerseits auf ganzheitlichen, den
Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf detaillierten
Anwendungsautomatismen wie beispielsweise bei der Abschlusserstellung sowie in der laufenden
Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer
einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und
Berichterstattung.
In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte
Kontrollen integriert, die unter anderem die falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die
vollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Geschäftsvorfälle
entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der
Konsolidierung unterstützen sollen. Im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der
Rechnungslegung sowie den ständig steigenden technischen Möglichkeiten führt die Gruppe
regelmäßig IT-gestützte Analysen der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige
aufgetretene Kontrollschwächen zu erkennen und anschließend zu beseitigen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems
dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-
Berechtigungen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte Prüfungen statt,
wie z.B. die automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-142
7.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG
Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-)
Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei den verantwortlichen Führungskräften und
Prozessverantwortlichen. In die Beurteilung der Wirksamkeit fließen neben den Ergebnissen aus der
unternehmensinternen Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z. B. im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung oder von externen IT-Security Audits, sowie des Aufsichtsrats und des
Prüfungsausschusses ein. Schwächen im Kontrollsystem werden unter Berücksichtigung ihrer
möglichen Auswirkung auf die Rechnungslegungsprozesse behoben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung ge-
stellt werden, wurde im Konzern auch ein umfangreiches Internes Berichtswesen implementiert, das je
nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und verteilt wird. Ziel ist es,
über die verfolgte Standardisierung in der internen Berichterstattung Abweichungsanalysen zu verein-
fachen, Risiken im Berichtsprozess zu erkennen und strategische Entscheidungen zu ermöglichen.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten
Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse,
sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von
Limits, insbesondere in Bezug auf das finanzielle Volumen bezogen gestaffelte Freigabeerfordernisse
bis hin zur obersten Vorstandsebene, und Handlungsabläufe zur Begrenzung finanzieller Risiken, z.B.
die Analyse der finanziellen Stabilität von Lieferanten, sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips
bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.
Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf präzisen Informationen über die Prozesse für die
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte
Unternehmensprozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in
komprimierter Berichtsform an das Management übermittelt werden, von ihm analysiert, bewertet und
kommentiert werden.
Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems in der Rechnungslegung unterrichtet. Bei wesentlichen Veränderungen der
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an den Vorstand
und gegebenenfalls an den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung
der Wirksamkeit.
KONZERNLAGEBERICHT 2024
L-143
8 AUSBLICK
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen rechnet die Pankl Racing-Gruppe 2025 mit einer stabilen
Umsatzentwicklung, positiven Ergebnissen und Cashflows. Bei Investitionen aber auch generell bei
Ausgaben soll besonders vorsichtig und zurückhaltend agiert werden. Die Erwartungen für das
Rennsportgeschäft sind sehr erfreulich, getrieben durch Reglementänderungen, neue
Motorenhersteller und ein zusätzliches Formel-1-Team. Die positive Entwicklung des Geschäfts mit
hochwertigen High-Performance-Komponenten für Luxusautomobile und des Aerospace-Geschäfts soll
2025 fortgesetzt werden.
Der Vorstand der SHW-Gruppe rechnet für das Geschäftsjahr 2025 mit einem leichten
Umsatzwachstum und einem deutlichen EBITDA-Anstieg. Folglich soll auch die EBITDA-Marge
zulegen. Im Bereich Pumpen und Motorkomponenten wird voraussichtlich ein moderater
Umsatzrückgang zu verzeichnen sein, während eine leichte Steigerung des EBITDA und der EBITDA-
Marge erwartet werden. Im Bereich Pulvermetallurgie wird ein leichter Umsatzanstieg prognostiziert,
jedoch zugleich ein leichter Rückgang des EBITDA und der EBITDA-Marge. Im Bereich Bremsscheiben
hingegen wird ein moderates Umsatzwachstum sowie ein deutlicher Anstieg des EBITDA und der
EBITDA-Marge erwartet.
Wels, am 30. Juni 2025
Der Vorstand der Pierer Industrie AG
Dipl.-Ing. Stefan Pierer Mag. Gottfried Neumeister
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
30. Juni 2025
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Pierer Industrie AG,
Wels,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. De-
zember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrech-
nung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für
das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. De-
zember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften
und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-
rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum
Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesell-
schaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der
Unternehmensfortführung
Im November 2024 hat die Gesellschaft die Eröffnung eines europäischen Restrukturierungsver-
fahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO) beantragt. Der Grund dafür lag in einer mögli-
chen Fälligstellung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit einem Gesamtnennbetrag von
247,5 Mio. EUR durch die Gläubiger.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
30. Juni 2025
Mit 20. Februar 2025 wurde der vom Vorstand vorgelegte Restrukturierungsplan durch die
betroffenen Gläubiger angenommen. Der Restrukturierungsplan zielt darauf ab, die vom Re-
strukturierungsverfahren umfassten Schulden in angemessener Zeit vollständig zu bedienen und
den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Demgemäß sind Schulden in Höhe von
170 Mio. EUR bis längstens 31. Dezember 2026 und Schulden in Höhe von 77,5 Mio. EUR bis
längstens 31. Dezember 2027 zu bedienen. Die Zahlung laufender Zinsen ist von dieser
Vereinbarung nicht betroffen.
Die Fähigkeit des Unternehmens, die betroffenen Schulden entsprechend dem Restrukturie-
rungsplan zu tilgen, ist wesentlich von der Umsetzung der im Restrukturierungsplan angeführten
Maßnahmen zur Aufbringung der notwendigen Liquidität abhängig. Die Maßnahmen beinhalten
neben der Bereitstellung eines Gesellschafterdarlehens durch die Pierer Konzerngesellschaft
mbH unter anderem auch Liquiditätszuflüsse aus der plangemäßen Veräußerung von Beteiligun-
gen sowie aus einem Genussrecht. Die planmäßige Umsetzung der Restrukturierungsmaßnah-
men innerhalb des im Restrukturierungsplan festgelegten Zeitraums ist unter anderem von Um-
ständen abhängig, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und damit mit erheb-
lichen Unsicherheiten behaftet sind.
Wie in diesem Zusammenhang im Konzernanhang im Abschnitt „Informationen im Zusammen-
hang mit dem Restrukturierungsverfahren der Pierer Industrie AG und Insolvenzverfahren we-
sentlicher Tochterunternehmen“ ausgeführt, zeigen diese Ereignisse oder Gegebenheiten, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann.
Der Vorstand kam bei seiner Evaluierung zu dem Schluss, dass die Annahme der Unternehmens-
fortführung als überwiegend wahrscheinlich anzusehen ist.
Unser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht eingeschränkt.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Die Angemessenheit der Annahme der Unternehmensfortführung durch das Management haben
wir unter Einbeziehung von Spezialisten wie folgt beurteilt:
• Zur Beurteilung der Angemessenheit der für den Restrukturierungsplan zugrunde gelegten
internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und
die Annahmen zur Ermittlung der geplanten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse in Gesprächen
mit den zuständigen leitenden Personen im Unternehmen erörtert. Die der Bewertung zu-
grunde gelegten Planungsdaten haben wir mit dem aktuellen Bericht des Managements zur
finanziellen Lage sowie den Berichten der Experten abgestimmt.
• Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit des Restrukturierungsplans hat das
Management einen unabhängigen Experten beauftragt, bei der Erstellung des Restrukturie-
rungsplans zu unterstützen bzw. diesen einer kritischen Durchsicht zu unterziehen. Für den
vom Management hinzugezogenen Experten haben wir die Kompetenz, Fähigkeit und Objek-
tivität beurteilt, ein Verständnis von dessen Tätigkeit erlangt, sowie die Eignung der Tätigkeit
der Experten als Prüfungsnachweis für unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen ge-
würdigt. Folglich haben wir die in den Berichten der Experten dargestellten Analysen und
Ergebnisse zur Angemessenheit der Planungsrechnungen bei unseren Schlussfolgerungen
berücksichtigt.
• Wir haben die Vertragsdokumente zu den Finanzierungsvereinbarungen sowie die für diese
im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarungen kritisch gewürdigt und festge-
stellt, ob die vertraglichen Fälligkeiten im Restrukturierungsplan angemessen berücksichtigt
wurden.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
30. Juni 2025
• Wir haben die Durchführbarkeit der geplanten Beteiligungsverkäufe sowie die Wahrschein-
lichkeit eines Einstiegs eines Investors auf Basis des aktuellen, vom Management dokumen-
tierten Stands, der aktuellen Umsetzung sowie den vom Management erarbeiteten Hand-
lungsalternativen beurteilt.
• Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen im Konzernanhang betreffend die
wesentlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung ange-
messen sind.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht-
gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Ge-
schäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksich-
tigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmens-
fortführung“ beschriebenen Sachverhalte, haben wir unten beschriebene Sachverhalte be-
stimmt, die als besonders wichtige Prüfungssachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk zu
kommunizieren sind.
Werthaltigkeit der Firmenwerte und Marken der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Pankl
Racing“ un
d „SHW“
Siehe Konzernanhang Abschnitt 22 Firmenwert und Werthaltigkeitstest nach IAS 36.
Das Risiko für den Abschluss
Im Konzernabschluss der Pierer Industrie AG sind Firmenwerte in Höhe von 24,0 Mio. EUR (Vor-
jahr 207,9 Mio. EUR) sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer in
Höhe von 40,0 Mio. EUR (Vorjahr 216,5 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Firmenwerte und imma-
teriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind zum überwiegenden Teil den
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, „Pankl Racing“ und „SHW“ zugeordnet. Die Vorjahres-
werte beinhalten auch noch Werte der „KTM“ und „PIERER New Mobility“. Die Pierer Industrie
AG überprüft daher mindestens einmal jährlich und bei Vorliegen von Anhaltspunkten die
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Pankl Racing“ und „SHW“ auf Wertminderung. Im
abgelaufenen Geschäftsjahr kam es zu einer wesentlichen Wertberichtigung der Firmenwerte
sowie der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von
50,9 Mio. EUR.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Pankl Racing“ und
„SHW“ unter Einbindung unserer Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:
• Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen haben wir
uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft, die Annahmen über Wachstums-
raten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen leitenden Personen im
Unternehmen erörtert und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den ak-
tuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der vom Vorstand freigegebenen
Mittelfristplanung abgeglichen.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
30. Juni 2025
• Die Planungstreue haben wir bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Pankl Racing“,
und „SHW“ durch Vergleich der in den Vorjahren erfolgten Planungen mit den tatsächlich
eingetretenen Werten beurteilt.
• Wir haben die Methodik der durchgeführten Wertminderungstests nachvollzogen und beur-
teilt, ob sie den entsprechenden Standards entsprechen. Die zur Festlegung der Kapitalkos-
tensätze herangezogenen Annahmen haben wir mit markt- und branchenspezifischen Richt-
werten abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
• Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen zum Firmenwert und zur Marke
im Konzernabschluss sachgerecht sind.
Verlust der Beherrschung und Endkonsolidierung der PIERER Mobility AG
Siehe Konzernanhang Abschnitt 9 Veränderungen im Konsolidierungskreis.
Das Risiko für den Abschluss
Am 22. November 2024 wurde von der Gesellschaft ein europäisches Restrukturierungsverfah-
ren nach der Restrukturierungsordnung (ReO) eingeleitet mit dem Ziel den Fortbestand und die
Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.
Am 29. November 2024 wurde ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung über die KTM AG
und zwei weiteren wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns eröffnet. Die folgenden
Sanierungsbemühungen dieser Tochtergesellschaften bestanden insbesondere in der Aufrecht-
erhaltung des Geschäftsbetriebs und der Kapitalbeschaffung und wurden durch die PIERER
Mobility AG geleitet.
Aufgrund des laufenden Restrukturierungsverfahrens und mangels ausreichend finanzieller
Mittel war es für die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ausgeschlossen,
der PIERER Mobility AG ausreichend frisches Kapital zur Sanierung der KTM AG zuzuführen und
somit die Beherrschung aufrechtzuerhalten. Infolgedessen hat die Gesellschaft beurteilt, dass
sie aufgrund der bestehenden finanziellen Barrieren i.S.d. IFRS 10.B23 an der Ausübung ihrer
Rechte an der PIERER Mobility AG dauerhaft gehindert ist und die Rechte somit nicht mehr als
substanziell einzustufen sind. Daraufhin wurde die Beteiligung an der PIERER Mobility AG ein-
schließlich ihrer Tochtergesellschaften zum 30. November 2024 von einer Tochtergesellschaft in
ein assoziiertes Unternehmen umklassifiziert.
Zur Bilanzierung des Verlusts der Beherrschung hat die Gesellschaft zum Endkonsolidierungszeit-
punkt sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des PIERER Mobility AG Teilkonzerns
ausgebucht und den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kapitalanteil zum Börsenkurs (beizulegen-
der Zeitwert Stufe 1 gem. IFRS 13) als assoziiertes Unternehmen angesetzt. In der Gesamter-
gebnisrechnung des Konzerns wird die PIERER Mobility AG als aufgegebener Geschäftsbereich
gem. IFRS 5 ausgewiesen. Aus der Endkonsolidierung ergab sich ein Gewinn in Höhe von
199,2 Mio. EUR und wurde im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst.
Die Beurteilung des Verlusts der Beherrschung und des Endkonsolidierungszeitpunkts erfordert
Annahmen des Managements, die eine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung des Kon-
zernabschlusses haben. Darüber hinaus erfordert die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
des Anteils zum Endkonsolidierungszeitpunkt Annahmen und Schätzungen des Managements,
wie zum Beispiel die Festlegung der Bewertungsmethode. Für den Konzernabschluss besteht
damit das Risiko, dass nicht angemessene Annahmen und Schätzungen eine wesentliche Aus-
wirkung auf den Konzernabschluss haben können.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
30. Juni 2025
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Endkonsolidierung unter Einbeziehung unserer
Spezialisten für internationale Rechnungslegung wie folgt beurteilt:
• Wir haben die vom Management vorgenommene Beurteilung des Verlusts der Beherrschung
über die PIERER Mobility AG gewürdigt und beurteilt, ob die Vorgehensweise im Einklang mit
den einschlägigen Rechnungslegungsstandards steht.
• Die Annahmen des Managements zu den finanziellen Barrieren gem. IFRS 10.B23 haben wir
mittels Einsicht in die Dokumentation der Gesellschaft zum Restrukturierungsverfahren sowie
der Dokumentation der PIERER Mobility AG und KTM AG zum Sanierungsverfahren der KTM
AG gewürdigt und festgestellt, ob diese angemessen sind.
• Wir haben beurteilt ob sich aus den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag im Zusammenhang
mit dem Abschluss des Restrukturierungsverfahrens der Gesellschaft bzw. dem Abschluss
des Sanierungsverfahrens der KTM AG Auswirkungen auf die vom Unternehmen vorgenom-
mene Würdigung des Verlusts der Beherrschung ergeben.
• Die inhaltliche und rechnerische Richtigkeit der vom Unternehmen aufgestellten Endkonsoli-
dierungsbilanz der PIERER Mobility AG zum 30. November 2024 haben wir mittels Überlei-
tung des zum 31. Dezember 2024 aufgestellten Konzernabschlusses der PIERER Mobility AG
nachvollzogen.
• Wir haben die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes der Anteile zum Endkonsolidie-
rungszeitpunkt gewürdigt und beurteilt, ob sie den Bewertungsvorschriften nach IFRS 13
entspricht. Den für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts herangezogenen Börsenkurs
haben wir mit dem publizierten Börsenkurs zum 30. November 2024 abgestimmt.
• Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen zur Endkonsolidierung der PIERER
Mobility AG im Konzernabschluss sachgerecht sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzern-
abschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Jahresfinanzbericht wird
uns voraussichtlich erst nach Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informatio-
nen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlich-
keit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unse-
ren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch darge-
stellt erscheinen.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
30. Juni 2025
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhal-
te im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – an-
zugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätig-
keit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern
zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alter-
native dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern-
abschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Gan-
zes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinrei-
chende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über-
einstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Ab-
schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine we-
sentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-
gen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus do-
losen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammen-
wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
30. Juni 2025
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontroll-
system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemes-
sen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontroll-
systems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende An-
gaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertre-
ter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
erreicht wird.
• Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete
Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche inner-
halb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Kon-
zernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der
für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die
wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf-
lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise an-
genommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig
– damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge-
tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzern-
abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssach-
verhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei
denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach-
verhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet
wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
30. Juni 2025
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwort-
lichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese son-
stigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch darge-
stellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderun-
gen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Ein-
klang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des ge-
wonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Ergänzung
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung ver-
weisen wir auf Abschnitt 6.6 „Finanzielle Risiken“ im Lagebericht, der die Analyse der Lage der
Gruppe beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt 8. „Ausblick“ im Lagebericht, der auf
die voraussichtliche Entwicklung der Gruppe eingeht.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am
2. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. De-
zember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 30. September 2008 Abschluss-
prüfer der Gesellschaft.
2
2
Das Unternehmen erfüllte im Geschäftsjahr 2020 erstmals die Definition als „Unternehmen von öffentlichem
Interesse“ iSd 189a UGB.
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die
Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in
der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den
deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fas-
sungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Alexander
Gall.
Linz
30. Juni 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Alexander Gall
Wirtschaftsprüfer
kpmg
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
30. Juni 2025
Zusicherungsvermerk über die unabhängige
Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
gemäß § 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der
im Konzern
lagebericht
im
Abschnitt 4
enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 267a UGB (im
Folgenden „nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2024 der
Pierer Industrie AG,
Wels
(im Folgenden auch kurz „Pierer Industrie“ oder „Gesellschaft“ genannt),
durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nach-
weise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass
die im Konzern
lagebericht im Abschnitt 4
e
nthaltene
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
der
Gesellschaft
(im Folgenden
„nichtfinanzielle Berichterstattung“)
nicht in allen wesentlichen
Belangen in Übereinstimmung mit
• den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes
(267a UGB),
• den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-
Taxonomie-VO), und
• den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“), sowie
• der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS
zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen
Darstellung in der Angabe „4.1 ESRS 2 – ALLGEMEINE ANGABEN MANAGEMENT DER
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetz-
lichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prü-
fungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engage-
ments (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten
Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur
Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine
geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwor-
tung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung“ unseres Zusicherungsvermerks weiter-
gehend beschrieben.
kpmg
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
30
.
Juni 2025
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrecht-
lichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen
den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanage-
mentsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer
Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer
Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammen-
fassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Sachverhalte
Wir weisen darauf hin, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung des Konzerns für das am
31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr weder von uns noch von einem anderen Prüfer
geprüft wurde. Unsere zusammenfassende Beurteilung ist in diesem Zusammenhang nicht
modifiziert.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im „Jahresfinanzbericht 2024“, ausgenommen der
nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich
nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Bericht-
erstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie
vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmig-
keiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter
Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls
wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine
wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
kpmg
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
30
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Juni 2025
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung ein-
schließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse ge-
mäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit um-
fasst
• die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken un
d
C
hancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesent-
lichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
• die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen
des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) einschließlich der
Übereinstimmung mit den ESRS,
• die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit
der EU-Taxonomie-VO, sowie
• die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetz-
lichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichter-
stattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Über-
einstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden
zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu
einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet,
diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereig-
nisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesell-
schaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete
Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter ver-
pflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unter-
schiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unter-
liegen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortung des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber
zu erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Ver-
fahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet
werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen
Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen
Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung ent-
hält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und wer-
den als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
kpmg
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
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Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung
eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellun-
gen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt
,
s
ei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zu-
sammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns
abzugeben;
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der
nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrschein-
licher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolos
e
H
andlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshand-
lungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätz-
lichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiter-
führenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres
Auftrags.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von
pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nichtfinan-
ziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die
nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:
• Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der
nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind.
• Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten
Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
• Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung i
m
Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesse-
rungsgesetzes (§ 267a UGB), sowie den ESRS stehen.
• Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen z
u
a
usgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
• Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Dar-
stellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
• Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den entspre-
chenden Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht ab.
kpmg
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2024
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig.
• Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen
und zukunftsgerichteter Informationen.
• Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifikation taxonomiefähiger und taxo-
nomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinan-
ziellen Berichterstattung.
Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich
um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit
dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten
die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen
„Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese
können online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirt-
schaftsprüfer:innen eingesehen werden (derzeit unter
https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und
Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern-
lagebericht im Abschnitt 4 enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur
in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht
ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine
Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter
Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschafts-
prüfer ist Herr Mag. Alexander Gall.
Linz
30. Juni 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qual
ifiziert elektronisch signiert:
Mag. Alexander Gall
Wirtschaftsprüfer
Pierer Industrie AG, Wels Beilage I
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2024
.
zum 31. Dezember 2024Pierer Industrie AG
Bilanz
€
31.12.2024
€
31.12.2023
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 1.937,29 5.811,46
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 838.844,53 23.067,23
2. Anlagen in Bau 62.485,00 13.500,00
901.329,53 36.567,23
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 258.950.514,24 831.320.766,22
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 20.252.644,01
3. Beteiligungen 61.539.634,51 3.479.059,76
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 112.348.452,70 10.003.657,78
432.838.601,45 865.056.127,77
433.741.868,27 865.098.506,46
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 215.900,00 2.000,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 90.033.687,24 117.001.374,45
davon aus Lieferungen und Leistungen 308.752,57 3.615.928,84
davon sonstige 89.724.934,67 113.385.445,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 14.790.419,35 104.306.920,38
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 1.461.556,59 1.324.326,60
davon aus Lieferungen und Leistungen 36,00 0,00
davon sonstige 1.461.520,59 1.324.326,60
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 21.944.723,79 28.175.983,31
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.181.605,25 18.440.000,00
113.655.867,62 146.503.684,36
II. Wertpapiere und Anteile
1. sonstige Wertpapiere und Anteile 0,00 4.000.665,53
III. Guthaben bei Kreditinstituten 7.025.804,53 9.480.138,28
120.681.672,15 159.984.488,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten
798.463,45 1.246.876,75
€
31.12.2024
€
31.12.2023
Passiva
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
übernommenes Grundkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
einbezahltes Grundkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklagen
1. nicht gebundene 160.200.101,95 674.886.069,63
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen 100.000,00 100.000,00
IV. Bilanzgewinn 55.587.618,78 26.415.102,20
davon Gewinnvortrag 26.415.102,20 42.488.623,01
216.887.720,73 702.401.171,83
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 924.900,00 1.051.300,00
2. sonstige Rückstellungen 1.429.067,76 3.302.814,00
2.353.967,76 4.354.114,00
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen und Schuldscheindarlehen 275.200.000,00 302.700.000,00
davon mit einer Restlaufz eit von bis zu einem Jahr 247.500.000,00 27.500.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 27.700.000,00 275.200.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45.005.644,85 0,00
davon mit einer Restlaufz eit von bis zu einem Jahr 5.644,85 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 45.000.000,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 159.869,26 288.538,72
davon mit einer Restlaufz eit von bis zu einem Jahr 159.869,26 288.538,72
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.831.589,52 10.961.057,83
davon aus Lieferungen und Leistungen 2.031.356,59 182.764,63
davon sonstige 7.800.232,93 10.778.293,20
davon mit einer Restlaufz eit von bis zu einem Jahr 9.831.589,52 10.961.057,83
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 214.703,70 23.730,95
davon aus Lieferungen und Leistungen 214.703,70 23.730,95
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 214.703,70 23.730,95
6. sonstige Verbindlichkeiten 5.781.235,05 5.601.258,05
davon aus Steuern 13.379,75 20.750,51
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 59.606,24 59.815,92
davon mit einer Restlaufz eit von bis zu einem Jahr 5.781.235,05 5.424.258,05
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 177.000,00
336.193.042,38 319.574.585,55
davon mit einer Restlaufz eit von bis zu einem Jahr 263.493.042,38 44.197.585,55
.
zum 31. Dezember 2024Pierer Industrie AG
Bilanz
€
31.12.2024
€
31.12.2023
Aktiva
D. Aktive latente Steuern
212.727,00 0,00
Summe Aktiva 555.434.730,87 1.026.329.871,38
€
31.12.2024
€
31.12.2023
Passiva
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 72.700.000,00 275.377.000,00
Summe Passiva 555.434.730,87 1.026.329.871,38
.
1.1.2024 bis 31.12.2024Pierer Industrie AG
Gewinn- und Verlustrechnung
€
2024
€
2023
1. Umsatzerlöse 16.254.720,01 24.409.203,40
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 929.300,00 17.000,00
b) übrige 113.675,07 160.864,66
1.042.975,07 177.864,66
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.677.057,48 6.527.277,40
4. Personalaufwand
a) Gehälter 5.109.839,68 6.080.908,94
b) soziale Aufwendungen 866.050,70 1.333.112,95
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 102.112,76 522.856,77
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge 714.522,50 766.852,84
5.975.890,38 7.414.021,89
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
121.827,20 36.101,88
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen
fallen 2.890,27 2.584,87
b) übrige 6.842.799,13 2.968.166,11
6.845.689,40 2.970.750,98
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) -1.322.769,38 7.638.915,91
8. Erträge aus Beteiligungen 65.172,00 2.636.126,80
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.035.163,46 6.312.055,47
davon aus verbundenen Unternehmen 5.194.188,83 4.762.024,09
10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 2.487.805,44 1.155.932,68
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen 578.866.390,38 0,00
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen 578.866.390,38 0,00
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 574.512.238,77 0,00
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 16.736.683,92 12.018.969,80
davon betreffend verbundene Unternehmen 3.774.661,76 790.839,70
13. Zwischensumme aus Z 8 bis 12 (Finanzergebnis) -587.014.933,40 -1.914.854,85
14. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 13) -588.337.702,78 5.724.061,06
15. Steuern vom Einkommen -262.636,00 1.063.506,63
.
1.1.2024 bis 31.12.2024Pierer Industrie AG
Gewinn- und Verlustrechnung
€
2024
€
2023
davon latente Steuern -212.727,00 0,00
davon weiterverrechnet vom Gruppenträger -60.461,30 1.063.506,63
16. Ergebnis nach Steuern -588.075.066,78 4.660.554,43
17. Jahresfehlbetrag/-überschuss -588.075.066,78 4.660.554,43
18. Auflösung von Kapitalrücklagen 617.247.583,36 0,00
19. Sonderposten Reinvermögensveränderung durch
Abspaltung 0,00 -20.734.075,24
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 26.415.102,20 42.488.623,01
21. Bilanzgewinn 55.587.618,78 26.415.102,20
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den
gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der
Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Für weitere Erläuterungen zur
Fortführungsannahme, verweisen wir auf das Kapitel "Restrukturierungsverfahren nach der
Restrukturierungsordnung (ReO)".
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich
geboten - berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB und hat
einen Konzernabschluss, der beim Landesgericht Wels unter der Nummer FN 290677t hinterlegt wird,
aufzustellen.
Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG (§ 115 GmbHG) und gehört als verbundenes
Unternehmen gem. § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der Pierer Konzerngesellschaft mbH.
Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO)
Die Pierer Industrie AG befand sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in einem europäischen
Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO), welches mit Datum von 25.11.2024
eröffnet wurde. Der Grund für die Eröffnung des Restrukturierungsverfahrens, lag in der drohenden
Fälligstellung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten durch die jeweiligen Gläubiger. Mangels
ausreichender Liquidität zur sofortigen Tilgung dieser Finanzverbindlichkeiten hat das Management ein
Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO) beantragt, um die
Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, Vereinbarungen mit den betroffenen Gläubigern zu treffen und die
Bestandsfähigkeit sicherzustellen. Die betroffenen Finanzverbindlichkeiten sind Anleihen mit einem noch
fälligen Nennbetrag von EUR 115 Mio. und Schuldscheindarlehen mit noch fälligen Nennbeträgen in Höhe
von EUR 132,5 Mio. Auf Basis der ursprünglichen Vereinbarungen mit den Gläubigern waren wesentliche
Teile dieser Finanzverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in mehr als einem Jahr fällig (i.e.
Rückzahlung ab dem Jahr 2026 und danach).
Mit 20. Februar 2025 wurde der durch den Vorstand vorgelegte Restrukturierungsplan von den betroffenen
Gläubigern angenommen. Der Restrukturierungsplan sieht eine vollständige Rückzahlung der betroffenen
Finanzverbindlichkeiten vor. Dementsprechend sind Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 170 Mio. bis
längstens 31. Dezember 2026 und Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 77,5 Mio. bis längstens
31.12.2027 zu tilgen. Die Zahlung laufender Zinsen ist von dieser Verschiebung nicht betroffen. Im Zuge des
Restrukturierungsverfahrens wurde mit den Gläubigern zudem vereinbart, dass die vertraglichen
Rechtsfolgen aller übriger Brüche von Covenants bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 nicht zur Anwendung
kommen.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Der beschlossenen Restrukturierungsplan sieht zur Sicherstellung der kurz-, mittel- und langfristigen
Zahlungsfähigkeit der Pierer Industrie AG die Beschaffung von zusätzlichen Finanzmitteln vor, die über die
aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse hinausgehen. Das Management
plant dies durch eine Vielzahl an Maßnahmen sicherzustellen. Zu den Maßnahmen in Bezug auf die
Sicherstellug der mittel- und langfristigen Zahlungsfähigkeit zählen insbesondere erwartete
Zahlungsmittelzuflüsse aus einem Genussrecht. Zur Sicherstellung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit
wurde der Gesellschaft von ihrer Muttergesellschaft, der Pierer Konzerngesellschaft mbH, ein Kreditrahmen
in Höhe von EUR 20 Mio. eingeräumt.
Der Vorstand geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Umsetzung der im
Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen, zeitgerecht und in dem geplanten Ausmaß erfolgen kann,
wenngleich die Umsetzung dieser Maßnahmen mit Unsicherheiten behaftet ist. Insbesondere in Bezug auf
die Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Veräußerung von Anteilen an verbundenen
Unternehmen, ist die Gesellschaft von Umständen abhängig, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dazu
gehören unter anderem makroökonomische und geopolitische Faktoren, Entwicklung von ökonomischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen in der Automobilindustrie, sowie das Vorhandensein von passenden
Investoren. Im Falle von wesentlichen Abweichungen zu den im Restrukturierungsplan vorgesehenen
Zahlungsmittelzuflüssen, ist die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des
gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ihre Vermögenswerte zu realisieren und ihre Schulden zu begleichen.
Die genannten Umstände stellen aus Sicht des Managements sowohl zum Bilanzstichtag als auch zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Annahme
der Unternehmensfortführung dar, wenngleich das Management mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von
der Fortführung des Unternehmens ausgeht.
Anlagevermögen
Immaterielles Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Software 3
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Sachanlagen
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um
die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu
einem Wert von EUR 1 000,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 10
Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen
– soweit diese notwendig sind, um dauernden Wertminderungen Rechnung zu tragen – angesetzt. Für
Finanzanlagen, die dem Unternehmen über Umgründungsvorgänge zugehen, werden die
Anschaffungskosten gemäß § 202 (2) UGB in Höhe des fortgeführten Buchwertes bzw. des beizulegenden
Wertes angesetzt. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen, Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens, werden im Anlassfall auf ihre Werthaltigkeit
untersucht. Auslöser einer anlassbezogenen Überprüfung ist insbesondere eine statische Unterdeckung bei
der Gegenüberstellung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital sowie ein wesentlich
gesunkenen Marktwert zum Bilanzstichtag. Zum 31. Dezember 2024 lag bei den wesentlichen Anteilen an
verbundenen Unternehmen ein Anlassfall für eine Werthaltigkeitsprüfung vor. Anlassbezogene Bewertungen
von börsegehandelten Eigenkapitaltitel bzw. Eigenkapitaltitel an reinen Holdinggesellschaften von
börsennotierten Unternehmen erfolgen grundsätzlich auf Basis von durchschnittlichen Aktienkursen. Soweit
verbindliche Kaufangebote für die entsprechenden Finanzanlagen vorliegen, dienen diese als
Bewertungsgrundlage. Für übrige Eigenkapitalinstrumente wird die Bewertung auf Basis von diskontierten
Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von künftigen Umsatz- und Margenerwartungen und von
abgeleiteten Diskontierungssätzen abhängig sind, durchgeführt.
Für Anteile die kurz vor dem Bilanzstichtag erworben wurden, bildet der Kaufpreis die Grundlage für die
angeführte Werthaltigkeitsprüfung. Bei der Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2024 ergab sich ein
Abwertungserfordernis für Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Fremdwährungsforderungen wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem niedrigeren Devisenbriefkurs
zum Bilanzstichtag bewertet.
Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne
Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 23 % gebildet.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Rückstellungen
Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen
Die Abfertigungsrückstellung wurde nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines
Rechnungszinssatzes von 3,41 % (Vorjahr: 3,51 %) und unter Berücksichtigung von einer durchschnittlichen
Bezugserhöhung von 2,75 % (Vorjahr: 3,5 %) ermittelt. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter wurde
berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten
mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung
aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen wurden mit dem Anschaffungskurs oder dem niedrigeren Devisengeldkurs zum
Bilanzstichtag bewertet.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Anschaffungskurs oder dem höheren Devisenbriefkurs
zum Bilanzstichtag bewertet.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des
vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung
nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen kumuliert Buchwert
1.1.2024
31.12.2024
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
1.1.2024
31.12.2024
Abschreibungen
Zuschreibungen
Abgänge
Umbuchungen
1.1.2024
31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Software 27 970,00 0,00 22 158,54 3 874,17 0,00 5 811,46
27 970,00 0,00 26 032,71 0,00 0,00 1 937,29
0,00
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48 583,60 964 955,93 25 516,37 117 953,03 17 693,10 23 067,23
964 620,83 48 918,70 125 776,30 0,00 0,00 838 844,53
0,00
Anlagen in Bau 13 500,00 48 985,00 0,00 0,00 0,00 13 500,00
62 485,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62 485,00
0,00
62 083,60 1 013 940,93 25 516,37 117 953,03 17 693,10 36 567,23
1 027 105,83 48 918,70 125 776,30 0,00 0,00 901 329,53
0,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 832 178 043,84 5 517 985,20 857 277,62 574 512 238,77 0,00 831 320 766,22
833 462 753,01 4 233 276,03 574 512 238,77 857 277,62 0,00 258 950 514,24
0,00
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen 20 252 644,01 1 032 589,88 0,00 0,00 0,00 20 252 644,01
0,00 21 285 233,89 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00
Beteiligungen 3 479 059,76 62 419 726,36 0,00 4 354 151,61 0,00 3 479 059,76
65 893 786,12 5 000,00 4 354 151,61 0,00 0,00 61 539 634,51
0,00
Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens 10 003 657,78 102 344 794,92 0,00 0,00 0,00 10 003 657,78
112 348 452,70 0,00 0,00 0,00 0,00 112 348 452,70
0,00
865 913 405,39 171 315 096,36 857 277,62 578 866 390,38 0,00 865 056 127,77
1 011 704 991,8
3 25 523 509,92 578 866 390,38 857 277,62 0,00 432 838 601,45
0,00
Summe Anlagenspiegel 866 003 458,99 172 329 037,29 904 952,53 578 988 217,58 17 693,10 865 098 506,46
1 012 760 067,6
6 25 572 428,62 579 018 199,39 857 277,62 0,00 433 741 868,27
0,00
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Die Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr 2024 insbesondere durch folgende Transaktionen verändert:
Die Pierer Industrie AG hat ihre 100 % Anteile an der P Immobilienverwaltung GmbH (Buchwert
EUR 3 390 054,53) mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 26.09.2024 an die Pierer Konzerngesellschaft mbH
in Höhe von EUR 3 391 000,00 verkauft.
Gemäß Vereinbarung vom 19.12.2024 wurde der abatec Beteiligungsverwaltung GmbH ein
Gesellschafterzuschuss durch Umwandlung eines bestehenden Gesellschafterdarlehens in Höhe von
EUR 5 277 985,20 gewährt. Zum Stichtag 31.12.2024 wurde eine außerplanmäßige Abschreibung der
Beteiligung in Höhe von EUR 5 888 754,79 vorgenommen.
Mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 10.12.2024 wurden 100 % Anteile an der Funbike GmbH und
100 % Anteile an der bikes&wheels 2 Radhandels GmbH durch die Pierer Konzerngesellschaft mbH in die
RM 2 Radbeteiligungs GmbH eingebracht. Weiters hat die Pierer Konzerngesellschaft mbH einen
Grossmutterzuschuss an die RM 2 Radbeteiligungs GmbH gewährt. In der Pierer Industrie AG führte dies zu
einem Zugang in Höhe von EUR 1 684 726,36. Die Pierer Industrie AG hält an der RM 2 Radbeteiligungs
GmbH (vormals PIERER 2 Radbeteiligungs GmbH) unverändert 26 % Anteile. Zum Bilanzstichtag
31.12.2024 wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 3 004 201,61 vorgenommen.
Die Pierer Industrie AG hat mit 15.05.2024 die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (100 % Anteil) mit einem
Stammkapital von EUR 10 000,00 gegründet. 50 % Anteile an der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH
wurden mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 27.05.2024 zum Buchwert von EUR 5 000,00 an die Mark
Mateschitz Beteiligungs GmbH verkauft. Weiters wurden der PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH im GJ
2024 Gesellschafterzuschüsse in Höhe von EUR 60 500 000,00 gewährt.
Mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 26.06.2024 wurde ein Genussrecht an der Pierer Invest
GmbH in Höhe von EUR 100 876 889,32 von der Pierer Konzerngesellschaft in die Pierer Industrie AG
eingebracht. Gemäß § 202 Abs. 2 UGB wurde für den erstmaligen Ansatz der Buchwert des Genussrechtes
aus dem Jahresabschluss der Pierer Konzerngesellschaft mbH zum 31.12.2023, fortgeführt. Gemäß
Genussrechtsvereinbarung wurde der Pierer Invest GmbH im GJ 2024 ein Zuschuss in Höhe von
EUR 1 467 905,60 gewährt. Die Pierer Industrie AG hält an der Pierer Invest GmbH keine Anteile. Für die
Folgebewertung des Genussrechtes kommt das gemilderte Niederstwertprinzip zur Anwendung. Sofern vom
Unternehmen Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert identifiziert werden,
erfolgt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Basis eines ertragswertorientierten Bewertungsverfahrens
unter Berücksichtigung vertraglich zugesicherter Zahlungsströme.
Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft unverändert 297.748 Stück (4,63 %) Aktien an der SHW AG mit Sitz
in Aalen, Deutschland.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen in Höhe von
EUR 4 354 151,61 (Vorjahr: EUR 0,00) vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft unverändert 50,1 % Anteile an der Pierer Bajaj AG, Wels.Für die
Anteile an der Pierer Bajaj AG hat die Gesellschaft zum Bilanzstichtag einen Anhaltspunkt für einen
wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert festgestellt. Folglich wurde der Beteiligungsansatz an der Pierer
Bajaj AG zum 31.12.2024 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen und eine außerplanmäßige Abschreibung
in Höhe von EUR 568 588 485,00 erfasst. Die Pierer Bajaj AG fungiert ausschließlich als Holdinggesellschaft
von Pierer Industrie AG (50,1% der Anteile) und Bajaj Auto International BV (49,9% der Anteile), die die
Anteile der börsennotierten PIERER Mobility AG hält. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes der Pierer
Bajaj AG wird daher, wie im Kapitel Ereignisse nach dem Bilanzstichtag näher beschrieben, aus der nach
dem Verkaufsstichtag geschlossenen Verkaufsvereinbarung in Höhe von rd. EUR 4,00 pro Aktie abgeleitet.
Daraus ergibt sich ein beizulegender Wert für die Pierer Bajaj AG von EUR 50 751 300,00.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen von Anteilen an verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 574 512 238,77 (Vorjahr: EUR 0,00) vorgenommen.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 90 033 687,24 (Vorjahr:
EUR 117 001 374,45) betreffen Forderungen aus Finanzierungsforderungen und sonstige Verrechnungen in
Höhe von EUR 92 666 214,14 (Vorjahr: EUR 111 612 016,04) sowie sonstige Positionen in Höhe von
EUR -2 632 526,48 (Vorjahr: EUR 5 389 358,41).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von
EUR 1 461 556,59 (Vorjahr: EUR 1 324 326,60) betreffen Forderungen aus Finanzierungsforderungen und
sonstige Verrechnungen in Höhe von EUR 1 461 520,59 (Vorjahr: EUR 1 324 326,60) sowie Forderungen
aus Lieferungen und sonstige Leistungen in Höhe von EUR 36,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 21 944 723,79 (Vorjahr:
EUR 28 175 983,31) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Finanzierungsforderungen in Höhe von
EUR 18 855 274,30 (Vorjahr: EUR 18 853 402,03), Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von
EUR 3 074 220,88 (Vorjahr: EUR 9 315 373,78).
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für Differenzen zwischen dem steuerlichen und
unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
31.12.2024 31.12.2023
EUR
EUR
Abfertigungsrückstellung 924 900,00 0,00
Daraus resultierende latente Steuern (23 %) 212 727,00 0,00
Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Erträge
Im Posten sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind Erträge in Höhe von EUR 14 227,21
(Vorjahr: EUR 0,00) sowie Aufwendungen in Höhe von EUR -177 748,07 (Vorjahr: EUR -316 335,41)
enthalten, die durch die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
resultieren, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Grundkapital
Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf:
Aktiengattung
Betrag des
Grundkapitals Nennbeträge
Stückzahl der
Aktien
EUR EUR
Namensaktien 1 000 000,00 1,00 1.000.000
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 160 200 101,95 (Vorjahr: EUR 674 886 069,63) betrifft zur Gänze eine
nicht gebundene Kapitalrücklage.
Die Veränderung der Kapitalrücklage in Höhe von EUR -514 685 967,68 resultiert im Wesentlichen aus der
Auflösung der nicht gebundenen Kapitalrücklage in Höhe von EUR 617 247 583,36 zur Abdeckung des
Jahresfehlbetrages. Die übrigen Veränderungen resultieren aus der Einbringung der Funbike GmbH und der
bikes&wheels 2 Radhandels GmbH durch die Pierer Konzerngesellschaft mbH in die RM 2 Radbeteiligungs
GmbH, aus einem Großmutterzuschuss der Pierer Konzerngesellschaft mbH an die RM 2 Radbeteiligungs
GmbH und aus der Einbringung des Genussrechts an der Pierer Invest GmbH die im Abschnitt
Anlagevermögen beschrieben ist.
Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:
Stand
1.1.2024 Verwendung Auflösung Zuweisung
Stand
31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
Rückstellungen für
Abfertigungen:
Rückstellung
Abfertigungen 1 051 300,00 117 000,00 18 300,00 8 900,00 924 900,00
sonstige
Rückstellungen:
Rückstellung für Sonstiges 40 000,00 40 000,00 0,00 352 328,76 352 328,76
Rückstellung nicht
konsumierte Urlaube 308 000,00 308 000,00 0,00 277 200,00 277 200,00
Rückstellung für
Invalidenausgleichstaxe 2 044,00 2 044,00 0,00 3 504,00 3 504,00
Rückstellung Rechts-,
Prüfungs-, und
Beratungsaufwand 256 570,00 256 570,00 0,00 114 835,00 114 835,00
Rückstellung Prämien 2 403 100,00 1 492 100,00 911 000,00 678 700,00 678 700,00
Rückstellung Gutstunden 293 100,00 293 100,00 0,00 2 500,00 2 500,00
3 302 814,00 2 391 814,00 911 000,00 1 429 067,76 1 429 067,76
Summe Rückstellungen 4 354 114,00 2 508 814,00 929 300,00 1 437 967,76 2 353 967,76
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Verbindlichkeiten
Die Pierer Industrie AG hat am 07.07.2015 eine 5,75 % Anleihe ohne feste Laufzeit mit Kupons, beginnend
am 09.07.2016, in Höhe von EUR 27 700 000,00, im Nennwert von EUR 10 000,00 je Stück zum
Ausgabepreis von EUR 10 000,00 je Stück, begeben.
Die Pierer Industrie AG hat am 22.10.2020 eine 2,50 % Anleihe mit einer Laufzeit von 7,5 Jahren in Höhe von
EUR 100 000 000,00, im Nennwert von EUR 1 000,00 je Stück zum Ausgabepreis von EUR 991,67 je Stück,
begeben. Die Verbindlichkeit war zum Bilanzstichtag aufgrund des Bruchs von Financial Covenants fällig
und wird im Jahresabschluss als kurzfristig ausgewiesen. Aufgrund der Einbeziehung in das zum
Bilanzstichtag laufende Restrukturierungsverfahren galt jedoch eine Vollstreckungssperre. Entsprechend der
mit den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Verbindlichkeit in Höhe
von EUR 68 686 868,69 bis zum 31.12.2026 und in Höhe von EUR 31 313 131,31 bis zum 31.12.2027 zu
tilgen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Kapitel "Restrukturierungsverfahren nach der
Restrukturierungsordnung (ReO)".
Die Pierer Industrie AG hat am 08.10.2020 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 160 000 000,00
begeben, davon wurden im Jahr 2024 EUR 27 500 000,00 zurückgezahlt. Die restlichen
Schuldscheindarlehen wurden in Höhe von EUR 74 000 000,00 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und in Höhe
von EUR 58 500 000,00 mit einer Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen. Die Verbindlichkeit war zum
Bilanzstichtag aufgrund des Bruchs von Financial Covenants fällig und wird im Jahresabschluss als
kurzfristig ausgewiesen. Aufgrund der Einbeziehung in das zum Bilanzstichtag laufende
Restrukturierungsverfahren galt jedoch eine Vollstreckungssperre. Entsprechend der mit den Gläubigern im
Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Verbindlichkeit in Höhe von EUR 91 010 101,01
bis zum 31.12.2026 und in Höhe von EUR 41 489 898,99 bis zum 31.12.2027 zu tilgen. Siehe dazu auch die
Ausführungen im Kapitel "Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO)".
Am 15.02.2021 hat die Pierer Industrie AG eine 2,95 % Anleihe mit einer Laufzeit von 12 Jahren in Höhe von
EUR 15 000 000,00, im Nennwert von EUR 100 000,00 je Stück zum Ausgabepreis von EUR 100 000,00 je
Stück, begeben. Die Verbindlichkeit war zum Bilanzstichtag aufgrund des Bruchs von Financial Covenants
fällig und wird im Jahresabschluss als kurzfristig ausgewiesen. Aufgrund der Einbeziehung in das zum
Bilanzstichtag laufende Restrukturierungsverfahren galt jedoch eine Vollstreckungssperre. Entsprechend der
mit den Gläubigern im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarung ist die Verbindlichkeit in Höhe
von EUR 10 303 030,30 bis zum 31.12.2026 und in Höhe von EUR 4 696 969,70 bis zum 31.12.2027 zu
tilgen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Kapitel "Restrukturierungsverfahren nach der
Restrukturierungsordnung (ReO)".
Am 17.4.2025 hat die Pierer Industrie AG eine Sicherungszessionsvertrag abgeschlossen und die
Forderungen der Banken sowie begünstigten Gläubigern betreffend der 2,50% Anleihe in Höhe von
EUR 100 000 000,00, des restlichen Schuldscheindarlehens in Höhe von EUR 132 500 000,00 sowie der
2,95% Anleihe in Höhe von EUR 15 000 000,00 gleichzeitig und gleichrangig zugunsten den Banken sowie
begünstigten Gläubiger abgetreten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 9 831 589,52 (Vorjahr:
EUR 10 961 057,83) betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und sonstigen Leistungen in Höhe von
EUR 2 031 356,59 (Vorjahr: EUR 182 764,63) sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsdarlehen und
sonstige Verrechnungen in Höhe von EUR 7 800 232,93 (Vorjahr: EUR 10 778 293,20). Die sonstigen
Verrechnungen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Forderungseinlösungen in Höhe
EUR 4 297 546,79 (Vorjahr: EUR 0,00) und Verbindlichkeiten aus umsatzsteuerlichen Organschafts-
verhältnissen in Höhe von EUR 2 972 386,53 (Vorjahr: EUR 10 281 836,80).
Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 214 703,70 (Vorjahr: EUR 23 730,95) gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen zur Gänze Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
sonstige Leistungen.
Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 45 000 000,00 besteht seit dem GJ 2024
.
Anhang
Pierer Industrie AG
eine Besicherung durch Verpfändung des 50 % Geschäftsanteiles an der PiMa Beteiligungsverwaltung
GmbH an die Raiffeisenlandesbank OÖ.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5 781 235,05 (Vorjahr: EUR 5 601 258,05) betreffen im
Wesentlichen Zinsen aus den begebenen Anleihen und Schuldscheindarlehen in Höhe von
EUR 3 879 576,02 (Vorjahr: EUR 4 404 968,76) sowie Nachschüsse im Zusammenhang mit dem
Genussrecht in Höhe von EUR 1 467 905,60 (Vorjahr: EUR 0,00) und Earn-Out Verpflichtungen in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 705 219,52).
Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 27 700 000,00
(Vorjahr: EUR 42 700 000,00).
Nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksame Aufwendungen
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 4 133 029,45 (Vorjahr:
EUR 4 586 288,54) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse und sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen
Die Haftungsverhältnisse betreffen in Höhe von EUR 4 812 066,48 (Vorjahr: EUR 4 812 066,48) verbundene
Unternehmen und in Höhe von EUR 43 483 809,84 (Vorjahr: EUR 5 341 628,58) Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht. Sie gliedern sich wie folgt auf:
Für Bankgarantierahmen der MOTO ITALIA GmbH, Meran, Italien, gegenüber der Südtiroler Volksbank,
Bozen, Italien, an die italienische Finanzverwaltung für Rückzahlungen von Vorsteuerguthaben, hat die Pierer
Industrie AG, Wels, Bürgschaften in Höhe von EUR 4 812 066,48 (Vorjahr: EUR 4 812 066,48) abgegeben.
Für die JETFLY Airline GmbH, Hörsching, wurden von der Pierer Industrie AG, Wels, Patronatserklärungen
in Höhe von EUR 3 483 809,84 (Vorjahr: EUR 5 341 628,58) abgegeben.
Die Pierer Industrie AG hat zur teilweisen Bedeckung für einen Avalkredit der Robau Beteiligungsverwaltung
GmbH im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot Rosenbauer International AG eine
Garantieerklärung in Höhe von EUR 40 000 000,00 abgegeben.
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Zusammensetzung:
des folgenden
Geschäftsjahres
2024
des folgenden
Geschäftsjahres
2023
der folgenden
fünf
Geschäftsjahre
2024
der folgenden
fünf
Geschäftsjahre
2023
EUR
EUR EUR EUR
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 96 790,88 93 007,85 360 358,26 251 420,88
Verpflichtungen aus Mietverträgen 100 776,00 85 772,78 503 880,00 425 612,78
197 566,88 178 780,63 864 238,26 677 033,66
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen bzw. haben sich wie folgt entwickelt (Angaben in TEUR):
2024 2023
TEUR TEUR
Umsatzerlöse
Erlöse Inland 15 170 24 409
Erlöse EU 1 085 0
16 255 24 409
Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Managementerlöse sowie Verrechnungen von
Dienstleistungen.
Zusammensetzung der Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen:
2024 2023
EUR EUR
Abfertigungsaufwand (Angestellte) 116 992,81 0,00
Dotierung Abfertigungen -108 100,00 416 700,00
MVK-Beiträge 93 219,95 106 156,77
102 112,76 522 856,77
Die Aufwendungen für Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR
Vorstandsmitglieder 151 882,91 60 993,54
Andere Arbeitnehmer 58 329,85 45 163,23
210 212,76 106 156,77
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Betreffend der auf das Geschäftsjahr 2024 entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird von der
Befreiungsbestimmung gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB Gebrauch gemacht.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für
konzerninterne Dienstleistungen, Aufwendungen für Vorstandstätigkeiten, Steuerberatungsaufwand, Rechts-
und Beratungsaufwand sowie Aufwendungen für Bankspesen, -provisionen und Depotgebühren. Des
Weiteren für KFZ-, Reise- und Fahrtaufwendungen, Aufwendungen für Werbung, Mietaufwendungen und
Aufsichtsratsvergütungen.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 65 172,00 (Vorjahr: EUR 2 636 126,80) betreffen
Dividendenerträge aus Beteiligungen und sonstigen Wertpapieren in Höhe von EUR 65 172,00 (Vorjahr:
EUR 131 126,80) sowie aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2 505 000,00).
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von EUR 6 035 163,46 (Vorjahr: EUR 6 312 055,47) betreffen
im Wesentlichen Zinsen aus Darlehen.
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens
Die Erträge in Höhe von EUR 2 487 805,44 (Vorjahr: EUR 1 155 932,68) resultieren im Wesentlichen aus
dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von EUR 1 622 803,85 (Vorjahr: EUR 0,00)
sowie einer Zuschreibung zu Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 857 277,62 (Vorjahr:
EUR 0,00) .
Aufwendungen aus Finanzanlagen
Die Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von EUR 578 866 390,38 (Vorjahr: EUR 0,00) beinhalten
außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von
EUR 574 512 238,77 (Vorjahr: EUR 0,00) sowie Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von
EUR 4 354 151,61 (Vorjahr: EUR 0,00).
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 16 736 683,92 (Vorjahr: EUR 12 018 969,80)
betreffen im Wesentlichen Zinsen aus Anleihen, Schuldscheindarlehen, Bankkrediten und sonstigen
Darlehen, Haftungsentgelte, sowie die Wertberichtigung von Darlehensforderungen gegenüber Beteiligungen
in Höhe von EUR EUR 2 837 774,19 (Vorjahr: EUR 0,00).
Steuern vom Einkommen
Seit der Veranlagung 2014 ist die Gesellschaft Gruppenmitglied der Gruppe der Pierer Konzerngesellschaft
mbH iSd § 9 KStG.
Die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Die zu
leistenden Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied wurde in
Form von einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt.
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Steuern vom Einkommen betreffen in Höhe von EUR -60 461,30
(Vorjahr: EUR 1 063 506,63) die Steuerumlage an den Gruppenträger 23 % (Vorjahr: 24 %).
Mit dem am 31.12.2023 in Österreich in Kraft getretenen Mindestbesteuerungsgesetz („MinBestG“) wurden
die OECD-Mustervorschriften sowie entsprechende EU-Richtlinien zur Gewährleistung einer globalen
Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar Two“) im österreichischen Recht umgesetzt. Das
MinBestG ist für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, anzuwenden. Da die Gesellschaft dem
Konsolidierungskreis der Pierer Konzerngesellschaft mbH Wels angehört, der die maßgeblichen
Umsatzschwellen gemäß MinBestG überschreitet, unterliegt die Gesellschaft seit dem 1.1.2024 den
entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Im laufenden Geschäftsjahr wurde kein Steueraufwand nach dem MinBestG bzw. vergleichbaren
ausländischen Steuergesetzen erfasst. Nach derzeitigem Stand der Kenntnisse wird auch für Folgejahre
nicht mit einer wesentlichen Steuermehrbelastung resultierend aus dem MinBestG bzw. vergleichbaren
.
Anhang
Pierer Industrie AG
ausländischen Steuergesetzen gerechnet.
Sonderposten Reinvermögensveränderung durch Abspaltung
Der Sonderposten Reinvermögensveränderung durch Abspaltung in Höhe von EUR 20 734 075,24 betraf im
Vorjahr die Abspaltung der 90 % Tochtergesellschaft PIERER IMMOREAL GmbH von der Pierer Industrie
AG in die Pierer Konzerngesellschaft mbH.
Sonstige Angaben
Umsatzsteuerorganschaft
Seit 1.10.2018 bildet die Pierer Industrie AG, Wels, die Organschaft im umsatzsteuerlichen Sinn mit den
Gruppenmitgliedern.
Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder):
Pierer Industrie AG, Wels (Gruppenträger)
PIERER Mobility AG, Wels
PIERER New Mobility GmbH (vorm. PIERER E-Bikes GmbH), Munderfing
KTM Technologies GmbH, Anif
PIERER Innovation GmbH, Wels
Pankl AG, Kapfenberg
Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
Pankl Immobilienverwaltung GmbH, Kapfenberg
Pankl Aerospace Systems Europe GmbH, Kapfenberg
Krenhof GmbH, Köflach
FELT Bicycles GmbH, Munderfing
Folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder) sind im November 2024 aus der Unternehmensgruppe
ausgeschieden:
KMT AG, Mattighofen
KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen
KTM Österreich GmbH, Mattighofen
KTM Sportcar GmbH, Mattighofen
KTM Immobilien GmbH, Mattighofen
KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen
KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen
Husqvarna Motorcycles GmbH, Mattighofen
KTM Components GmbH, Munderfing
WP Immobilien GmbH, Munderfing
WP Suspension GmbH, Mattighofen
.
Anhang
Pierer Industrie AG
GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen
KTM Racing GmbH, Munderfing
CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen
MV Agusta Motorcycles GmbH, Mattighofen
PIERER Produktion GmbH, Munderfing
KTM Informatics GmbH, Mattighofen
Vöcklabrucker Metallgießerei GmbH, Vöcklabruck
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen von dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 55 587 618,78 einen Betrag von
EUR 50 751 300,00 auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von EUR 4 836 318,78 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Pierer Industrie AG hat am 25. November 2024 ein europäisches Restrukturierungsverfahren nach der
Restrukturierungsordnung (ReO) eingeleitet, siehe Kapitel "Restrukturierungsverfahren nach der
Restrukturierungsordnung (ReO)". Die betroffenen Gläubiger haben den von der Pierer Industrie AG
vorgelegten Restrukturierungsplan in der Restrukturierungsplantagsatzung am 20. Februar 2025
angenommen. Folglich hat das Landesgericht Wels den Restrukturierungsplan bestätigt. Damit ist das
Restrukturierungsverfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO) erfolgreich abgeschlossen. Die
vollständige Tilgung der betreffenden Finanzverbindlichkeiten ist plangemäß in den Jahren 2026 und 2027
vorgesehen. Auch die Zinsen werden vereinbarungsgemäß bedient.
Die KTM AG, eine wesentliche Tochtergesellschaft der Pierer Industrie AG, hat am 29. November 2024 ein
gerichtliches Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Ziel des Verfahrens war es, innerhalb von
90 Tagen mit den Gläubigern einen Sanierungsplan zu vereinbaren. Der zugrundeliegende Sanierungsplan
wurde am 25. Februar 2025 von der erforderlichen Mehrheit der Gläubiger angenommen. Der erfolgreiche
Abschluss des Sanierungsverfahrens wurde insbesondere an die aufschiebende Bedingung geknüpft, bis
spätestens den 23. Mai 2025 die angebotene Kassaquote in Höhe von EUR 525 Mio. treuhänderisch zu
hinterlegen.
Die Sanierungsverfahren der KTM AG sowie ihrer beiden Tochtergesellschaften wurden folglich am 23. Mai
2025 durch Hinterlegung der 30 %-igen Kassaquote erfüllt und durch die gerichtliche Bestätigung des
Sanierungsplans formal abgeschlossen.
Aufgrund zum Bilanzstichtag fehlender finanzieller Mittel und des daraus resultierenden
Restrukturierungsverfahrens der Pierer Industrie AG, war die Gesellschaft nicht in der Lage an der Sanierung
der KTM AG zu partizipieren. Die Investorensuche und die folgliche Beschaffung der für die Sanierung der
KTM AG erfoderlichen finanziellen Mittel erfolgte somit ausschließlich durch PIERER Mobility AG. Für die
Pierer Industrie AG ergab sich daraus zum Bilanzstichtag eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die
Abtretung der zum Bilanzstichtag gehaltenen 50,1% der Anteile an der Holdinggesellschaft der PIERER
Mobility AG, der Pierer Bajaj AG, eine wesentliche Bedingung für den Einstieg von Eigenkapitalinvestoren in
die PIERER Mobility AG und damit die Sanierung der KTM AG sein wird.
Im Zuge der Sanierung der KTM AG durch die Bajaj-Gruppe, hat die Pierer Industrie AG sodann mit dem
bisherigen Partner und Minderheitsaktionär der Pierer Bajaj AG, der Bajaj Auto International Holdings BV,
eine Call-Optionsvereinbarung über sämtliche von der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG gehaltenen
Anteile abgeschlossen. Diese Option ermöglicht Bajaj Auto International Holdings BV, bis Ende Mai 2026 die
von der Pierer Industrie AG gehaltenen Anteile von 50,1 % an der PIERER Bajaj AG jederzeit zu einem
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Kaufpreis von rd. EUR 50 Millionen zu erwerben. Das Unternehmen stuft die nach dem Bilanzstichtag
erfolgte Festlegung des Verkaufspreises von rd. EUR 50 Millionen im Sinne von AFRAC 24.15 als
bezulegender Wert ein, da aufgrund der obengenannten Umstände bereits zum Bilanzstichtag ein Verkauf in
naher Zukunft angenommen werden musste.
Unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt
Gemäß § 238 Abs.1 Z 7 und 8 UGB wird wie folgt berichtet:
Name des Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH, FN 134766k
Sitz des Mutterunternehmens: Wels, Österreich
Ort der Offenlegung: Landesgericht Wels
Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsräte tätig:
Blazicek Josef Vorsitzender
Dr. Chalupsky Ernst Stellvertreter des Vorsitzenden
Dr. Robert Lager Mitglied (seit 20.03.2025)
Mag. Fritz Ecker Mitglied (seit 20.03.2025)
Mag. Kiska Gerald Mitglied (bis 20.03.2025)
Pierer Clemens Mitglied (bis 20.03.2025)
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen von EUR 40 000,00 (Vorjahr: EUR 40 000,00) bezahlt.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstände tätig:
DI Pierer Stefan, CEO
Mag. Roithner Friedrich, CFO (bis 21.01.2025)
Mag. Friepeß Michaela (bis 30.10.2024)
Mag. Rinnerberger Klaus (bis 21.01.2025)
Mag. Haunschmid Johann (bis 30.10.2024)
Mag. Pierer Alex (bis 30.10.2024)
Mag. Plasser Wolfgang (bis 21.01.2025)
Dr. Hartmann Thorsten (bis 29.02.2024)
Stephan Zöchling (von 01.01.2025 bis 19.05.2025)
Mag. Gottfried Neumeister (seit 01.01.2025)
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes beliefen sich auf TEUR 2 908 (Vorjahr: TEUR 3 888),
davon wurden für Tätigkeiten der Vorstände innerhalb des Konzerns TEUR 809 (Vorjahr: TEUR 613)
weiterverrechnet. Für Tätigkeiten der Vorstände aus dem Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2024 TEUR 102
(Vorjahr: TEUR 250) nachverrechnet, davon wurden TEUR 400 (Vorjahr: TEUR 250) innerhalb des Konzerns
weiterverrechnet.
.
Anhang
Pierer Industrie AG
Beteiligungen
Firm
enname
Firmensitz Eigenkapital
Anteil
in % Letztes Ergebnis
Bilanzstichtag
Pankl AG 8605 Kapfenberg 220 646 458,86 80,0 -12 093 218,16 31.12.2024
MOTO Italia S.R.L. 39012 Merano, Italien 91 758,00 100,0 521,00 31.12.2023
Pierer Bajaj AG 4600 Wels 419 191 418,76 50,1 -1 005 957 254,11 31.12.2024
SHW AG
73433 Aalen,
Deutschland 158 593 000,00 4,6 -9 084 000,00 31.12.2024
WESS Promotion GmbH 4600 Wels -254 761,74 100,0 -322 483,35 31.12.2024
abatec Beteiligungsverwaltungs
GmbH 4844 Regau 10 543 742,37 100,0 -95 739,27 31.12.2024
JETFLY Airline GmbH 4063 Hörsching 208 541,24 33,3 -720 857,49 31.12.2024
SO Regensburg GmbH
93073 Neutraubling,
Regensburg 101 623,24 26,0 -11 448,33 31.12.2023
MX-KTM KINI GmbH 6210 Wiesing 790 140,32 24,0 179 222,99 31.12.2023
KTM Braumandl GmbH
4600 Thalheim bei
Wels 472 165,62 24,0 129 591,13 31.12.2023
KTM Wien GmbH 2331 Vösendorf 673 572,56 26,0 244 924,98 31.12.2023
schultheiss consulting ag
3655 Sigriswil,
Schweiz
CHF
17 045,90 50,0
CHF
-43 290,16 30.6.2024
PiMa Beteiligungsverwaltung
GmbH 4600 Wels 121 020 884,27 50,0 10 884,27 31.12.2024
RM 2 Radbeteiligungs GmbH
(vorm. PIERER 2 Radbeteiligungs
GmbH) 4600 Wels 10 179 416,42 26,0 -959 792,74 31.12.2024
A Round Capital GmbH
82031 Grünwald,
Deutschland -2 185 309,57 14,3 -751 892,96 31.12.2023
.
zum 31.12.2024Pierer Industrie AG
ANLAGENSPIEGEL
€€€€€€€€€€€€€
Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand
1.1.2024
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2024
Stand
1.1.2024
Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2024
Stand
1.1.2024
Stand
31.12.2024
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software
27.970,00 0,00 0,00 0,00 27.970,00 22.158,54 3.874,17 0,00 0,00 0,00 26.032,71 5.811,46 1.937,29
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.583,60 964.955,93 48.918,70 0,00 964.620,83 25.516,37 117.953,03 0,00 17.693,10 0,00 125.776,30 23.067,23 838.844,53
2. Anlagen in Bau 13.500,00 48.985,00 0,00 0,00 62.485,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.500,00 62.485,00
62.083,60 1.013.940,93 48.918,70 0,00 1.027.105,83 25.516,37 117.953,03 0,00 17.693,10 0,00 125.776,30 36.567,23 901.329,53
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
832.178.043,84
5.517.985,20 4.233.276,03 0,00
833.462.753,01
857.277,62
574.512.238,77
857.277,62 0,00 0,00
574.512.238,77 831.320.766,22 258.950.514,24
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 20.252.644,01 1.032.589,88 21.285.233,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.252.644,01 0,00
3. Beteiligungen 3.479.059,76 62.419.726,36 5.000,00 0,00 65.893.786,12 0,00 4.354.151,61 0,00 0,00 0,00 4.354.151,61 3.479.059,76 61.539.634,51
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 10.003.657,78
102.344.794,92
0,00 0,00
112.348.452,70
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.003.657,78
112.348.452,70
865.913.405,39 171.315.096,36
25.523.509,92 0,00
1.011.704.991,83
857.277,62
578.866.390,38
857.277,62 0,00 0,00
578.866.390,38 865.056.127,77 432.838.601,45
SUMME ANLAGENSPIEGEL
866.003.458,99 172.329.037,29
25.572.428,62 0,00
1.012.760.067,66
904.952,53
578.988.217,58
857.277,62 17.693,10 0,00
579.018.199,39 865.098.506,46 433.741.868,27
.
Lagebericht
Pierer Industrie AG
Lagebericht zum Jahresabschluss
der Pierer Industrie AG, Wels
per 31.12.2024
Das Geschäftsjahr für den Einzelabschluss der Pierer Industrie AG umfasst den Zeitraum vom 1.1.2024 bis
31.12.2024.
A. Das Unternehmen
Die Pierer Industrie AG ist die Holdinggesellschaft einer europäischen Fahrzeug-Gruppe mit dem Fokus auf
den automotiven High-Tech Komponentenbereich und das globale Motorradsegment. Zu den wesentlichen
Beteiligungen der Pierer Industrie-Gruppe (die „Gruppe“) zählen die Pankl AG und indirekt die PIERER
Mobility AG.
Die Pankl AG ist eine Holdinggesellschaft, deren Beteiligungen auf die Zulieferung von Automobil- und
Luftfahrtkomponenten spezialisiert sind. Zu den Kernbeteiligungen der Pankl-Gruppe zählen die Pankl
Racing Systems AG, Muttergesellschaft der Pankl Racing-Gruppe, und die deutsche SHW AG,
Muttergesellschaft der SHW-Gruppe. Die Pankl Racing-Gruppe ist in den Bereichen Racing, High
Performance sowie Aerospace tätig. Die SHW-Gruppe ist in den Bereichen Pumpen und Motorkomponenten
sowie Bremsscheiben tätig.
Die börsennotierte PIERER Mobility AG ist die Holdinggesellschaft der KTM AG, einem der führenden
Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie
KTM, Husqvarna und GASGAS unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment zählen auch die
Hochleistungskomponenten der Marke WP. Fahrräder der Marke Felt komplementieren das
Zweiradsortiment der PIERER Mobility-Gruppe. Die Pierer Industrie AG hält 50,1 % der Anteile an der Pierer
Bajaj AG, die wiederum 74,94 % der Anteile an der PIERER Mobility hält.
Darüber hinaus hält die Pierer Industrie-Gruppe Beteiligungen an Unternehmen aus anderen
Industriezweigen, wie z.B. Elektronik.
Da die Pierer Industrie AG im Wesentlichen die Aufgaben einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft
erfüllt, wird im Lagebericht auch auf die Entwicklungen des Geschäftsjahres 2024 ihrer
Tochtergesellschaften sowie des Konzerns insgesamt eingegangen.
B. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens
Die Pierer Industrie AG hält zum 31.12.2024 unverändert 100 % Anteile an der WESS Promotion GmbH,
Wels, an der abatec Beteiligungsverwaltung GmbH, Regau, sowie an der MOTO ITALIA GmbH, Meran,
Italien. Ebenfalls unverändert hält die Pierer Industrie AG 50 % Anteile an der schultheiss consulting ag,
Sigriswil, Schweiz, 26 % an der RM 2 Radbeteiligungs GmbH (vormals PIERER 2 Radbeteiligungs GmbH),
Wels, 26 % an der SO Regensburg GmbH, Neutraubling, Deutschland, und 33,33 % an der JETFLY Airline
GmbH, Hörsching.
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.
Lagebericht
Pierer Industrie AG
Weiters hält die Gesellschaft zum Stichtag unverändert 80 % Anteile an der Pankl AG, Kapfenberg, die
wiederum 89 % Anteile an der SHW AG, Aalen, Deutschland, und 100 % Anteile an der Pankl Racing
Systems AG, Kapfenberg, hält.
Zum Bilanzstichtag hält die Pierer Industrie AG direkt an der SHW AG 4,63 % Anteile.
An der Pierer Bajaj AG, Wels, hält die Gesellschaft unverändert 50,1 % Anteile, die Pierer Bajaj AG hält
wiederum 74,94 % an der PIERER Mobility AG, Wels.
Die KTM-Händlerbeteiligungen KTM Braumandl GmbH, Wels und MX–KTM Kini GmbH, Wiesing, werden
unverändert mit 24 % Anteile gehalten und die KTM-Händlerbeteiligung KTM Wien GmbH, Wien, wird
unverändert mit 26 % Anteile gehalten.
Die Pierer Industrie AG hat im GJ 2024 die PiMa Beteiligungsverwaltung GmbH (100 % Anteile) gegründet
und weiters 50 % Anteile wieder verkauft.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden die 100 % Anteile an der P Immobilienverwaltung GmbH, Wels, an der Pierer
Green Energy GmbH, Wels, sowie an der PB Invest GmbH, Wels, verkauft.
Restrukturierungsverfahren
Die Pierer Industrie AG hat mit Antrag vom 25.11.2024 die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens (GZ
20 RST 2/24m) nach der Restrukturierungsordnung (ReO) als Europäisches Restrukturierungsverfahren (§
44 Abs 1 ReO) durch das Landesgericht Wels beantragt.
Eine Restrukturierungsplanrechnung wurde am 27.12.2024 vorgelegt die zeigt, dass die Gesellschaft unter
Berücksichtigung einer vorgenommenen Wertberichtigung der Insolvenz KTM im Falle der Unternehmens-
fortführung nicht rechnerisch überschuldet ist. Auch im Falle einer gänzlichen Wertberichtigung ihrer
mittelbaren Beteiligung an der KTM ist die Pierer Industrie AG alleine bestandsfähig, weil sie auch im Falle
einer solchen Wertberichtigung dazu in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zur Gänze zu bezahlen.
Mit Tagsatzung vom 20.02.2025 wurde der Restrukturierungsplan positiv bestätigt.
Die letzte Zahlung der Restrukturierungsmaßnahmen gemäß integriertem Finanzplan der
Restrukturierungsplanrechnung wurde bis 31.12.2027 festgelegt.
Festzuhalten ist, dass die betroffenen Gläubiger nach dem Restrukturierungsplan 100% Ihrer Forderungen
erhalten (davon Zahlungen von 68,69% bis längstens 31.12.2026 und 31,31% bis längstens 31.12.2027) und
vertraglich vereinbarte Zinsen bezahlt werden.
Der Vorstand geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Umsetzung der im
Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen, zeitgerecht und in dem geplanten Ausmaß erfolgen kann,
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Lagebericht
Pierer Industrie AG
wenngleich die Umsetzung dieser Maßnahmen mit Unsicherheiten behaftet ist. Insbesondere in Bezug auf
die plangemäße Beschaffung von Investorengeldern in wesentlichem Umfang sowie der Umsetzung der im
Restrukturierungsplan vorgesehenen Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, ist die
Gesellschaft von Umständen abhängig, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dazu gehören unter anderem
makroökonomische und geopolitische Faktoren, Entwicklung von ökonomischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen in der Automobilindustrie, sowie das Vorhandensein von passenden Investoren.
Die genannten Umstände stellen aus Sicht des Managements sowohl zum Bilanzstichtag als auch zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Annahme
der Unternehmensfortführung dar, wenngleich das Management mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von
der Fortführung des Unternehmens ausgeht.
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG
Volkswirtschaft
Die allgemeine wirtschaftliche Lage ist weiterhin von Unsicherheiten geprägt. Die Auswirkungen des seit
2022 andauernden russisch-ukrainischen Krieges, die jüngsten Entwicklungen des Krieges im Nahen Osten
und die dort anhaltenden Spannungen sowie die deutlich höheren Inflationsraten haben neben anderen
Faktoren (wie zum Beispiel volatilen Rohstoffpreisen) zu einer Verlangsamung der Weltwirtschaft geführt.
Obwohl das globale Wirtschaftswachstum davon unverändert belastet ist, hat die Weltwirtschaft als Ganzes
eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit gezeigt. Dabei gibt es aber regional und national erhebliche
Unterschiede.
Die neue US-Administration hat im Frühjahr 2025 umfangreiche und signifikante Einfuhrzölle implementiert,
die alle wesentlichen Wirtschaftsregionen weltweit betreffen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist
nicht absehbar, wie viel Bestand diese neuen Zölle haben werden und welche Gegenmaßnahmen von
anderen Wirtschaftsräumen gesetzt werden. Ebenfalls unklar ist, ob es durch die Zölle zu neuen
Handelsallianzen kommen wird. Es ist zu erwarten, dass durch Zölle die Preise für die Konsumenten steigen
und das verfügbare Einkommen der Privathaushalte sinkt.
Weiters haben die USA Bemühungen unternommen, den Krieg in der Ukraine zu beenden. Dies ging einher
mit einem Zurückfahren der Militärhilfen für die Ukraine. Die Europäischen Union hat darauf geantwortet und
will bis zu EUR 800 Milliarden für die Aufrüstung mobilisieren. Die EU-Defizitgrenzen sollen zugunsten einer
Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten gelockert werden.
Neben diesen zwei Themen bergen insbesondere die Lage im Nahen und Mittleren Osten (insbesondere in
und um Israel bzw. in Zusammenhang mit dem Atomprogramm im Iran und Unsicherheiten der
Transportroute durch den Golf von Aden) sowie die Spannungen zwischen China und Taiwan Risiken.
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Lagebericht
Pierer Industrie AG
In Europa belasten sinkende Konsumausgaben, steigende Energiepreise und Personalkosten sowie eine
zurückhaltende Kreditvergabe die wirtschaftliche Dynamik in zahlreichen Sektoren.
IWF-WACHSTUMSPROGNOSE
1)
2025 2026
Weltwirtschaft 2,8 % 3,0 %
Fortgeschrittene Volkswirtschaften 1,4 % 1,5 %
Eurozone 0,8 % 1,2 %
Deutschland 0,0 % 0,9 %
USA 1,8% 1,7%
Schwellen- und Entwicklungsländer 3,7 % 3,9 %
China 4,0% 4,0%
Indien 6,2% 6,3%
IWF (Internationaler Währungsfonds), World Economic Outlook, April 2025
PANKL RACING-GRUPPE
Die Automobilzuliefererbranche in Europa befindet sich in einem erheblichen Umbruch. Die Unsicherheiten
des Strukturwandels hin zur Elektromobilität, ein intensiver Wettbewerbsdruck und sinkende Margen speziell
im Zulieferbereich belasten die Branche stark. Die Pankl Racing-Gruppe profitiert von ihrer Spezialisierung
im Hypercar-Bereich und operiert damit in einem Premiumsegment, in dem der Druck auf die Margen
weniger stark ausgeprägt ist. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage nach spezialisierten Hochleistungsbauteilen
vergleichsweise stabil und zeigt sich im Luftfahrtbereich tendenziell steigend, wodurch in diesem schwierigen
Umfeld eine solide Position eingenommen werden kann. Neben der Positionierung der Pankl Racing-Gruppe
wurde selbstverständlich eine klare Strategie entwickelt um mit – mitunter bereits umgesetzten –
Maßnahmen effektiv auf die bestehenden Risiken zu reagieren. Diese Maßnahmen umfassen eine
weitergehende Diversifizierung des bestehenden Kundenportfolios, um Abhängigkeiten von einzelnen
Marktteilnehmern zu reduzieren. Ebenso forciert die Gruppe einen engeren Austausch mit Kunden und
Lieferanten, um potenziellen Risiken frühzeitig entgegenwirken zu können. Zusätzlich ermöglichen
Effizienzsteigerungen in der Produktion sowie die Gestaltung von schlanken Prozessen, in einem
herausfordernden Umfeld, wettbewerbsfähig zu bleiben. Dennoch beobachtet die Pankl Racing-Gruppe die
wirtschaftliche Lage weiterhin genau, um potenzielle Risiken frühzeitig zu adressieren.
SHW-GRUPPE
Wesentlich für die Geschäftsentwicklung der SHW-Gruppe ist die Produktion von sogenannten Light
Vehicles (Fahrzeuge unter sechs Tonnen) sowie die damit verbundene Motoren- und Getriebeproduktion in
Europa, China, Nord- und Südamerika. Nach Angaben des Daten- und Informationsdienstes S&P Global
(IHS Markit) sank die Produktion von Fahrzeugen unter sechs Tonnen im Jahr 2024 weltweit um 1,1 % auf
89,4 Mio. Einheiten.
China erzielte hierbei ein Produktionsvolumen von 30,1 Mio. Einheiten und damit einen Anstieg von 3,8 % im
Vergleich zum Vorjahr. In Europa war ein Rückgang um 4,7 % auf rund 17,1 Mio. Einheiten zu verzeichnen.
In Deutschland sank die Produktion von 4,3 Mio. Einheiten auf 4,2 Mio. Einheiten, was einem Rückgang von
1,2 % entspricht. In Rumänien konnte hingegen ein Wachstum in Höhe von 8,7 % auf 0,6 Mio. Einheiten
erreicht werden. In Nordamerika sank das Produktionsvolumen von Light Vehicles von ebenfalls von 15,7
Mio. Einheiten auf 15,5 Mio. Einheiten (-1,4 %). In Südamerika war hingegen ein Wachstum von 1,7 % zu
verzeichnen, dieses resultierte großteils aus Brasilien (8,0 %).
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Lagebericht
Pierer Industrie AG
Die weltweite Produktion von Benzinmotoren sank im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % auf 68,0 Mio.
Einheiten. Die Produktion von Dieselmotoren ging um 11,7 % zurück. Hybrid- und Elektromotoren
verzeichneten hingegen erneut eine Wachstumsrate von 9,5 % auf 11,6 Mio. Einheiten und überholen damit
erstmals die Dieselmotoren in der Produktionszahl um 1,8 Mio. Einheiten. Der Marktanteil stieg damit im Jahr
2024 auf 13,0 %.
C. Ertrags- und Vermögenslage
Vermögenslage
31.12.2024 31.12.2023 +/-
TEUR TEUR TEUR %
kurzfristiges Umlaufvermögen 91 721 38 484 53 236 138,3
kurzfristiges Fremdkapital 264 922 47 500 217 422 457,7
Working Capital (Netto-Umlaufvermögen) -173 201 -9 016 -164 185 >999,9
Anlagevermögen 433 742 865 099 -431 357 -49,9
langfristiges Umlaufvermögen 29 972 122 747 -92 775 -75,6
langfristiges Fremdkapital 73 625 276 428 -202 803 -73,4
Reinvermögen (Eigenkapital) 216 888 702 401 -485 513 -69,1
Bilanzanalyse
Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 hat sich im Wesentlichen aufgrund der Erhöhung der Sachanlagen und
insbesondere durch Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung, sowie durch die Verringerung
bei den Finanzanlagen verändert.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen verringerten sich im Geschäftsjahr 2024 um EUR 572,3 Mio., dies
insbesondere durch außerplanmäßige Abschreibungen.
Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen verringerten sich um EUR 20,3 Mio. aufgrund der Tilgung
des nachrangigen Darlehens an die PIERER IMMOREAL GmbH.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich um EUR 27,0 Mio. verringert. Die
Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Tilgung von Darlehen an Gesellschaften der Pierer Industrie
AG-Gruppe.
Die Verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr 2024 um EUR 16,6 Mio. erhöht. Die Veränderung betrifft
im Wesentlichen die Erhöhung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten um EUR 45,0 Mio., die mittelbar im
Zusammenhang mit dem Erwerb der Rosenbauer International AG steht, sowie die Rückführung eines
Schuldscheindarlehens in Höhe von EUR 27,5 Mio.
.
Lagebericht
Pierer Industrie AG
Eigenmittelquotegemäß§23URG:
Eigenkapital x 100
Gesamtkapital
=
39,1 %
Die Eigenmittelquote zum Stichtag beträgt 39,1% (Vorjahr: 68,4%) und befindet sich somit weiterhin auf
einem hohen Niveau.
Ertragslage
2024 2023 +/-
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 16 255 24 409 -8 154 -33,4
Betriebsleistung 16 255 24 409 -8 154 -33,4
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Leistungen -5 677 -6 527 850 13,0
Rohertrag I 10 578 17 882 -7 304 -40,9
Personalaufwand -5 976 -7 414 1 438 19,4
Rohertrag II 4 602 10 468 -5 866 -56,0
sonstige betriebliche Erträge 1 043 178 865 486,4
sonstige betriebliche Aufwendungen -6 846 -2 971 -3 875 -130,4
Finanzerträge 8 588 10 104 -1 516 -15,0
Abschreibungen -122 -36 -86 -237,4
Abschreibungen aus Finanzanlagen -578 866 0 -578 866 k. A.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -16 737 -12 019 -4 718 -39,3
Ergebnis vor Steuern (EBT) -588 338 5 724 -594 062 k. A.
Steuern vom Einkommen 263 -1 064 1 326 k. A.
Jahresfehlbetrag/-überschuss -588 075 4 661 -592 736 k. A.
Veränderung von Rücklagen 617 248 0 617 248 k. A.
Sonderposten Reinvermögensveränderung durch
Abspaltung 0 -20 734 20 734 -100,0
Jahresgewinn/-verlust 29 173 -16 074 45 246 k. A.
Ergebnisanalyse
Die Pierer Industrie AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von EUR -588,1 Mio.
(Vorjahr: EUR 4,7 Mio. Jahresüberschuss) erwirtschaftet. Das Betriebsergebnis beläuft sich auf
EUR -1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 7,6 Mio.). Das Betriebsergebnis wurde vor allem aufgrund des Anstieges der
sonstigen betrieblichen Aufwendungen negativ beeinflusst. Das Finanzergebnis beträgt im laufenden
Geschäftsjahr EUR -587,0 Mio. (Vorjahr: EUR -1,9 Mio.). Das Finanzergebnis des laufenden
Geschäftsjahres wurde vor allem aufgrund des Anstiegs der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe
.
Lagebericht
Pierer Industrie AG
von EUR 4,7 Mio., durch Abschreibungen auf Beteiligungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von
EUR 574,5 Mio., durch Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von EUR 4,4 Mio., sowie Rückgang von
Dividendenerträgen negativ beeinflusst.
Finanzlage
Die liquiden Mittel sind per 31.12.2024 um EUR 2,5 Mio. auf EUR 7,0 Mio. gesunken. Der Cash-Flow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr von EUR 27,2 Mio. auf EUR -1,9 Mio. gesunken.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt EUR -22,3 Mio. (Vorjahr: EUR -19,7 Mio.) und ist im
Wesentlichen auf die Veränderung der Finanzanlagen sowie sonstige Finanzinvestitionen in Höhe von
EUR -68,6 Mio., Finanzanlagenabgänge in Höhe von EUR 25,5 Mio. sowie Reduktion von Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 21,9 Mio. zurückzuführen. Der Cash-Flow aus den
Finanzierungsaktivitäten beträgt EUR 21,8 Mio. (Vorjahr: EUR -19,8 Mio.) Die Veränderung betrifft im
Wesentlichen die Tilgung einer Anleihe in Höhe von EUR -27,5 Mio., eine aufgenommene Finanzierung in
Höhe von EUR 45 Mio. sowie Forderungseinlösungen der Pierer Konzerngesellschaft mbH im
Zusammenhang mit Kontokorrentrahmen bei Banken in Höhe von EUR 4,3 Mio. .
D. NICHT - FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS § 243a (ABS 2) UGB
Das interne Kontrollsystem der Pierer Industrie AG hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und
Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen
gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
betrieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und
Malversationen sicherzustellen. In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden
international anerkannte Rahmenwerke für Interne Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework) berücksichtigt.
Das System umfasst:
Konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung
Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme
Systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen
Prozessunabhängige Kontrollen
Management von Risiken der Bilanzerstellung
Die Gesellschaft setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen
Kontrollsystems. Dazu erfolgt regelmäßig eine Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess- und
Datenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Die wesentlichen Merkmale des internen
Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind:
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Lagebericht
Pierer Industrie AG
KONTROLLUMFELD
Die Organisationsstruktur der Pierer Industrie AG bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das interne
Kontrollsystem im Unternehmen. Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-) Rechnungswesen
bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den unterschiedlichen Führungs- und
Hierarchieebenen des Konzerns. Dies betrifft einerseits die Konzernzentrale in Wels sowie die
österreichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften.
Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen
Gesellschafts- und Standortstrukturen wird durch die Zentralisierung von wesentlichen
Unternehmensfunktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen Standorten
begegnet. Die Wahrnehmung und Steuerung der nationalen Geschäftstätigkeiten obliegt dem jeweiligen
lokalen Management und wird vom operativen Vorstand sowie vom Konzernvorstand überwacht.
In der Ablauforganisation setzt die Gruppe auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontierungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein starkes
Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards werden hinsichtlich ihrer Auswirkung
auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und die
Rechnungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger, in enger
Abstimmung der zuständigen Verantwortungsbereiche angepasst. Die Berichterstattung mit den zugehörigen
Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwachung der Einhaltung der
rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen
Bereichsmanagements.
RISIKOBEURTEILUNG
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement
erhoben und überwacht sowie im Risikomanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf jene
Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von
bilanzierungsrelevanten Sachverhalten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnungen.
Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko, unrichtigen Ausweis sowie
verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unberechtigten
Personen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das
immanente Risiko besteht, dass die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft
insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses zu: Sozialkapital, Ausgang
von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräte. Teilweise werden
externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer
Fehleinschätzung zu minimieren.
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Lagebericht
Pierer Industrie AG
KONTROLLMASSNAHMEN
Die Pierer Industrie AG hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert.
Wesentliches Element ist dabei, neben prozessunabhängigen externen Kontrollmechanismen, das Prinzip
der Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und richtigen Bilanzerstellung
wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen
implementiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um
sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und
korrigiert werden. Die Gruppe sucht stets nach technisch-automatisierten Lösungen, um so bestehende
Kontrollmechanismen zu verbessern bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt einerseits auf
ganzheitlichen, den Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf detaillierten
Anwendungsautomatismen wie beispielsweise bei der Abschlusserstellung sowie in der laufenden
Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer einheitlichen
Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichterstattung.
In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte Kontrollen
integriert, die unter anderem die falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die vollständige
Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Geschäftsvorfälle entsprechend den
Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der Konsolidierung unterstützen sollen. Im
Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der Rechnungslegung sowie den ständig
steigenden technischen Möglichkeiten führt die Gruppe regelmäßig IT-gestützte Analysen der Wirksamkeit
der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige aufgetretene Kontrollschwächen zu erkennen und
anschließend zu beseitigen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar.
So wird die Trennung von sensiblen Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen
unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte Prüfungen statt, wie z.B. die
automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.
KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG
Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-)
Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei den verantwortlichen Führungskräften und
Prozessverantwortlichen. In die Beurteilung der Wirksamkeit fließen neben den Ergebnissen aus der
unternehmensinternen Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z. B. im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung oder von externen IT-Security Audits, sowie des Aufsichtsrats und des
Prüfungsausschusses ein. Schwächen im Kontrollsystem werden unter Berücksichtigung ihrer möglichen
Auswirkung auf die Rechnungslegungsprozesse behoben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung gestellt
werden, wurde im Konzern auch ein umfangreiches Internes Berichtswesen implementiert, das je nach
Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und verteilt wird. Ziel ist es, über die
verfolgte Standardisierung in der internen Berichterstattung Abweichungsanalysen zu vereinfachen, Risiken
im Berichtsprozess zu erkennen und strategische Entscheidungen zu ermöglichen.
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Lagebericht
Pierer Industrie AG
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien
über den Umgang mit wesentlichen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse, sowie die laufende
Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von Limits, insbesondere in Bezug
auf das finanzielle Volumen bezogen gestaffelte Freigabeerfordernisse bis hin zur obersten Vorstandsebene,
und Handlungsabläufe zur Begrenzung finanzieller Risiken, z.B. die Analyse der finanziellen Stabilität von
Lieferanten, sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.
Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf präzisen Informationen über die Prozesse für die
Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und schließt auch deren vorgelagerte
Unternehmensprozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in
komprimierter Berichtsform an das Management übermittelt werden, von ihm analysiert, bewertet und
kommentiert werden.
Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems in der Rechnungslegung unterrichtet. Bei wesentlichen Veränderungen der Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an den Vorstand und gegebenenfalls an
den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit.
RISIKOBERICHT
Der Hauptzweck des Risikomanagements der Pierer Industrie AG sowie PIERER Industrie-Gruppe besteht in
der Sicherung und Stärkung des Unternehmens durch eine rechtzeitige, vollständige und transparente
Einschätzung der finanziellen, operativen und strategischen Chancen und Risiken.
Der Vorstand übernimmt dabei gemeinsam mit dem Management der wesentlichen Konzerngesellschaften
umfangreiche Steuerungs- und Controlling-Aufgaben im Rahmen eines internen, alle wesentlichen Standorte
umfassenden, integrierten Kontrollsystems. Das rechtzeitige Erkennen, Evaluieren und Reagieren auf
strategische und operative Risiken ist ein wesentlicher Bestandteil der Führungstätigkeit dieser Einheiten und
leistet einen wesentlichen Wertbeitrag für die Gruppe. Grundlagen dafür sind ein einheitliches und
konzernweites, auf Monatsbasis aufgebautes Berichtswesen und eine laufende Überwachung der operativen
und strategischen Pläne.
Die Verantwortung und Bewertung der konzernweiten Risiken erfolgt in den Risikomanagement-Abteilungen
des operativen Teilkonzern der Pankl AG.
Der Vorstand und Aufsichtsrat werden über die planmäßige Umsetzung der im Restrukturierungsplan
vorgesehenen Maßnahmen der Pierer Industrie AG regelmäßig informiert.
Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
In der Position Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Abschlussstichtag keine Fremdwährungsvaluten oder
Schecks enthalten. Fremdwährungskredite sind derzeit keine aushaftend. Ausfallsrisiken für den
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Lagebericht
Pierer Industrie AG
Bankguthabenbestand schalten wir aus, indem wir unsere Mittel nur bei Banken bester Bonität veranlagen
und unseren Zahlungsverkehr nur über solche abwickeln.
Forderungen:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden laufend überwacht. Für Lieferungen und
Leistungen innerhalb der Gesellschaften der PIERER Gruppe bestehen laufend Gegenverrechnungen mit
Gruppen- Verbindlichkeiten. Daher sind diese Forderungen nicht gesondert abgesichert.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen notieren ausschließlich in Euro, daher ist kein
Währungsrisiko gegeben, größere Beträge in Fremdwährung würden mittels Devisentermingeschäft
abgesichert werden. In GJ 2024 waren keine Absicherungen erforderlich.
Liquiditätsrisiko:
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, sich jederzeit Finanzmittel beschaffen zu können, um
eingegangene Verbindlichkeiten zu begleichen. Das Unternehmen begegnet diesem Risiko mit einem
wöchentlichen Liquiditätsstatus.
Zinsänderungsrisiko:
Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten,
anderen Bilanzposten und/oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Marktzinssätzen ergibt. Ein
Zinsänderungsrisiko besteht hinsichtlich der Finanzierungsvereinbarungen mit den Kreditinstituten. Aufgrund
der aktuell abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen besteht ein geringes Zinsänderungsrisiko im
Zusammenhang mit einer Anpassung der Marktzinssätze, da die wesentlichen Finanzierungen mit einem
Fixzinssatz bis Ende der Laufzeit vereinbart wurde.
VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT
Die zukünftige Entwicklung der Pierer Industrie AG ist von der planmäßigen Umsetzung der im
Restrukturierungsplan vorgesehenen Maßnahmen abhängig.
Die Planung des Managements zeigt ein positives Eigenkapital auch in den Folgejahren des
Planungszeitraums, obwohl das Ergebnis am Ende der Planungsperiode weiterhin negativ bleibt. Der
langfristige Fortbestand der Pierer Industrie AG hängt von der Fähigkeit ab, Dividenden zu vereinnahmen
oder Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen zu erzielen.
Die weitere Entwicklung der Pierer Industrie AG ist sehr stark abhängig von der Entwicklung der Pankl
Racing-Gruppe sowie SHW-Gruppe.
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen rechnet die Pankl Racing-Gruppe 2025 mit einer stabilen
Umsatzentwicklung, positiven Ergebnissen und Cashflows. Bei Investitionen aber auch generell bei
Ausgaben soll besonders vorsichtig und zurückhaltend agiert werden. Die Erwartungen für das
Rennsportgeschäft sind sehr erfreulich, getrieben durch Reglementänderungen, neue Motorenhersteller und
ein zusätzliches Formel-1-Team. Die positive Entwicklung des Geschäfts mit hochwertigen
High-Performance-Komponenten für Luxusautomobile und des Aerospace-Geschäfts soll 2025 fortgesetzt
werden.
Der Vorstand der SHW-Gruppe rechnet für das Geschäftsjahr 2025 mit einem leichten Umsatzwachstum
und einem deutlichen EBITDA-Anstieg. Folglich soll auch die EBITDA-Marge zulegen. Im Bereich Pumpen
und Motorkomponenten wird voraussichtlich ein moderater Umsatzrückgang zu verzeichnen sein, während
kpmg
P
Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
13. Juni 2025
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Pierer Industrie AG,
Wels,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024
sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unab-
hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vor-
schriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesell-
schaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang
mit der Unternehmensfortführung
Im November 2024 hat die Gesellschaft die Eröffnung eines europäischen Restrukturierungs-
verfahren nach der Restrukturierungsordnung (ReO) beantragt. Der Grund dafür lag in einer
möglichen Fälligstellung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit einem Gesamtnennbetrag
von 247,5 Mio. EUR durch die Gläubiger.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
13. Juni 2025
Mit 20. Februar 2025 wurde der vom Vorstand vorgelegte Restrukturierungsplan durch die betrof-
fenen Gläubiger angenommen. Der Restrukturierungsplan zielt darauf ab, die vom Restrukturie-
rungsverfahren umfassten Schulden in angemessener Zeit vollständig zu bedienen und den Fort-
bestand des Unternehmens zu sichern. Demgemäß sind Schulden in Höhe von 170 Mio. EUR
bis längstens 31. Dezember 2026 und Schulden in Höhe von 77,5 Mio. EUR bis längstens 31. De-
zember 2027 zu bedienen. Die Zahlung laufender Zinsen ist von dieser Vereinbarung nicht
betroffen.
Die Fähigkeit des Unternehmens, die betroffenen Schulden entsprechend dem Restrukturie-
rungsplan zu tilgen, ist wesentlich von der Umsetzung der im Restrukturierungsplan angeführten
Maßnahmen zur Aufbringung der notwendigen Liquidität abhängig. Die Maßnahmen beinhalten
neben der Bereitstellung eines Gesellschafterdarlehens durch die Pierer Konzerngesellschaft
mbH unter anderem auch Liquiditätszuflüsse aus der plangemäßen Veräußerung von Be-
teiligungen bzw. der Rückführung von gewährten Darlehen. Die plangemäße Veräußerung von
Beteiligungen innerhalb des im Restrukturierungsplan festgelegten Zeitraums ist unter anderem
von Umständen abhängig, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und damit mit
erheblichen Unsicherheiten behaftet sind.
Wie in diesem Zusammenhang im Anhang im Abschnitt „Restrukturierungsverfahren nach der
Restrukturierungsordnung (ReO)“ ausgeführt, zeigen diese Ereignisse oder Gegebenheiten, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann.
Unser Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht eingeschränkt.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Die Angemessenheit der Annahme der Unternehmensfortführung durch das Management haben
wir unter Einbeziehung von Spezialisten wie folgt beurteilt:
x Zur Beurteilung der Angemessenheit der für den Restrukturierungsplan zugrunde gelegten
internen Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft und
die Annahmen zur Ermittlung der geplanten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse in Gesprächen
mit den zuständigen leitenden Personen im Unternehmen erörtert. Die der Bewertung
zugrunde gelegten Planungsdaten haben wir mit dem aktuellen Bericht des Managements
zur finanziellen Lage sowie den Berichten der Experten abgestimmt.
x Zur Sicherstellung der Qualität und Angemessenheit des Restrukturierungsplans hat das
Management einen unabhängigen Experten beauftragt, bei der Erstellung des Restrukturie-
rungsplans zu unterstützen bzw. diesen einer kritischen Durchsicht zu unterziehen. Für den
vom Management hinzugezogenen Experten haben wir die Kompetenz, Fähigkeit und
Objektivität beurteilt, ein Verständnis von dessen Tätigkeit erlangt, sowie die Eignung der
Tätigkeit der Experten als Prüfungsnachweis für unsere aussagebezogenen Prüfungshand-
lungen gewürdigt. Folglich haben wir die in den Berichten der Experten dargestellten
Analysen und Ergebnisse zur Angemessenheit der Planungsrechnungen bei unseren
Schlussfolgerungen berücksichtigt.
x Wir haben die Vertragsdokumente zu den Finanzierungsvereinbarungen sowie die für diese
im Restrukturierungsverfahren getroffenen Vereinbarungen kritisch gewürdigt und festge-
stellt, ob die vertraglichen Fälligkeiten im Restrukturierungsplan angemessen berücksichtigt
wurden.
kpmg
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x Wir haben die Durchführbarkeit der geplanten Beteiligungsverkäufe sowie die Wahrschein-
lichkeit eines Einstiegs eines Investors auf Basis des aktuellen, vom Management dokumen-
tierten Stands, der Umsetzung sowie den vom Management erarbeiteten Handlungs-
alternativen beurteilt.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtge-
mäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäfts-
jahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresab-
schlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir
geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmens-
fortführung“ beschriebenen Sachverhalte, haben wir unten beschriebene Sachverhalte be-
stimmt, die als besonders wichtige Prüfungssachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk zu
kommunizieren sind.
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Siehe Anhang Kapiteln Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen der Bilanz – An-
lagevermögen und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile (258,9 Mio. EUR) an verbundenen Unternehmen stellen einen Großteil des ausge-
wiesenen Vermögens (555,4 Mio. EUR) im Jahresabschluss der Pierer Industrie AG zum 31. De-
zember 2024 dar.
Für sämtliche bedeutsamen Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt Pierer Industrie AG,
ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen. Liegen solche
Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbe-
wertung durchgeführt und der Buchwert der Anteile gegebenenfalls auf den niedrigeren bei-
zulegenden Wert abgeschrieben.
Zum 31. Dezember 2024 hat Pierer Industrie AG Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen
beizulegenden Wert von Anteilen an verbundenen Unternehmen identifiziert. Infolge der er-
mittelten beizulegenden Werte hat Pierer Industrie AG eine außerplanmäßige Abschreibung von
Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 574,5 Mio. EUR erfasst.
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes von Anteilen an verbundenen Unternehmen erfordert
Annahmen und Schätzungen, die auf Basis der Gesamtumstände die Beurteilung umfasst, ob
der beizulegende Wert aus Verkaufstransaktionen bis zum Aufstellungszeitpunkt abzuleiten ist,
oder aus den nachhaltig erzielbaren Zahlungsstömen, die Annahmen über die Parameter wie
beispielsweise die Auswahl der Bewertungsmethode, Schätzung der künftigen Einzahlungsüber-
schüsse sowie die Festlegung des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes umfassen. Für den
Jahresabschluss besteht damit das Risiko, dass nicht angemessene Annahmen und Schätzun-
gen eine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Wert und damit den Wertansatz der
Anteile an verbundenen Unternehmen in der Bilanz und das Finanzergebnis in der Gewinn- und
Verlustrechnung haben können.
kpmg
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13. Juni 2025
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen unter Einbeziehung
unserer Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:
x Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen
wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungs-
ansatzes durch das anteilige Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nach-
vollzogen.
x Wir haben die vom Management festgelegte Methodik der durchgeführten Wertminde-
rungstests nachvollzogen und beurteilt, ob diese im Hinblick auf die zum Bilanzstichtag
vorliegenden Umstände des jeweiligen Tochterunternehmens nach geltenden Standards zur
Unternehmensbewertung angemessen ist und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften
steht.
x Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen Planungen haben wir
uns ein Verständnis über den Planungsprozess verschafft, die Annahmen über Wachstums-
raten und operative Ergebnisse in Gesprächen mit den zuständigen leitenden Personen im
Unternehmen erörtert und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den
aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen sowie der vom Vorstand freigege-
benen Mittelfristplanung abgeglichen.
x Für die wesentlichen Planungsannahmen haben wir einen Vergleich der in den Vorjahren
erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten durchgeführt und analysiert
ob historische Abweichungen durch das Management bei den Planungsannahmen angemes-
sen berücksichtigt wurden.
x Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen haben mit markt- und
branchenspezifischen Richtwerten abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit des Berech-
nungsschemas überprüft.
x Soweit sich die Bewertungsmethode auf bereits geschlossene vertragliche Verkaufsver-
einbarungen bezieht, haben wir zudem anhand der Durchsicht der Vertragsunterlagen ge-
würdigt, ob die vom Unternehmen gewählte Bewertungsmethode mit den gesetzlichen Vor-
schriften im Einklang steht. Den herangezogenen Bewertungspreis haben wir mit den zu-
grundeliegenden Verträgen abgestimmt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahres-
abschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Jahresfinanzbericht wird uns
voraussichtlich erst nach Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informa-
tionen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlich-
keit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unse-
ren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch darge-
stellt erscheinen.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
13. Juni 2025
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor-
schriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Ge-
sellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realis-
tische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-
schlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hin-
reichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angese-
hen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-
gen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus do-
losen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammen-
wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
13. Juni 2025
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontroll-
system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemes-
sen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontroll-
systems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende An-
gaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertre-
ter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer-
fen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit be-
steht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundla-
ge der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die
wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
• Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten berufli-
chen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise an-
genommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig –
damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
• Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge-
tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresab-
schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachver-
halte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts
aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem
Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse über-
steigen würden.
kpmg
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13. Juni 2025
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf
zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden recht-
lichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lage-
berichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen auf-
gestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Ergänzung
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verwei-
sen wir auf Abschnitt „A. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens“ im Lagebericht, der
die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt Re-
strukturierungsverfahren im Lagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesell-
schaft eingeht.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt und am
11. Juni 2024 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. De-
zember 2024 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 30. September 2008 Abschluss-
prüfer der Gesellschaft.
2
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zu-
sätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
2
Das Unternehmen erfüllte im Geschäftsjahr 2020 erstmals die Definition als „Unternehmen von öffentlichem
Interesse“ iSd 189a UGB.
kpmg
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Pierer Industrie AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die
Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der
von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den
deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind
die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Alexander
Gall.
Linz
13. Juni 2025
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Alexander Gall
Wirtschaftsprüfer
ALLGEMEINE UNTERNEHMENSDATEN
Berichtendes Unternehmen: PIERER Industrie AG
Sitz des Unternehmens: Österreich
Rechtsform des Unternehmens: Aktiengesellschaft
Land in dem das Unternehmen als juristische Person eingetragen ist: Österreich
Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Hauptsitz der Geschäftstätigkeit: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Name des Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH
Name des obersten Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH
Geschäftstätigkeit: Die Pierer Industrie AG ist die Holdinggesellschaft einer europäischen Fahrzeug-
Gruppe mit dem Fokus auf den automotiven High-Tech Komponentenbereich und das globale
Motorradsegment.
KONTAKT
Mag. Hans Lang und Mag.
a
Melinda Busáné Bellér
Investor Relations | Compliance | Sustainability
E-Mail: info@piererindustrie.at
Website: www.piererindustrie.at
HAFTUNGSHINWEIS
Der vorliegende Bericht
•
wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Richtigkeit der Daten überprüft. Dennoch
kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Summierung von gerundeten Beträgen
und Prozentangaben geringfügige Rechendifferenzen sowie Satz- und Druckfehler auftreten
können. Personenbezogene Begriffe wie „Mitarbeiter“ oder „Arbeitnehmer“ werden aus
Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet.
•
enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund
unterschiedlicher Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Weder die
Pierer Industrie AG noch eine andere Person übernehmen eine Haftung für solche
zukunftsbezogenen Aussagen. Die Pierer Industrie AG wird diese zukunftsbezogenen
Aussagen weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter
Annahmen oder Erwartungen aktualisieren.
•
enthält Ergebnisse der Berichtsperiode und Vergleichswerte, die weder geprüft noch einer
prüferischen Durchsicht unterzogen wurden.
•
stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere der Pierer Industrie AG zu kaufen
oder zu verkaufen.
IMPRESSUM
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Pierer Industrie
AG Edisonstraße 1, 4600 Wels, Österreich
FN 290677 t / Landes- und Handelsgericht Wels
Cover: KTM Archiv, PANKL Archiv
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