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Graphics
Jahres
finanz
bericht
20
ťţ
Graphics
Jahresfinanzbericht zum 31. Dezember 2020
INHALTSVERZEICHNIS
Unternehmen
Investor Relations ť
Corporate Governance Bericht ŧ
Konzernabschluss
Konzernlagebericht
Ťũ
Konzernbilanz 2ū
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
ťŬ
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 3ţ
Konzern-Cashflow-Statement 3Ť
Konzernanhang 3ť
Bestätigungsvermerk 1ŤŬ
Erklärung der gesetzlichen Vertreter 12Ũ
Bericht des Aufsichtsrates 12ũ
Jahresabschluss
Lagebericht 13ť
Bilanz 14ŧ
Gewinn- und Verlustrechnung 14ũ
Entwicklung des Anlagevermögens 14Ū
Anhang zum Jahresabschluss 14ū
Bestätigungsvermerk 16ū
Erklärung der gesetzlichen Vertreter 17ŧ
1
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Die Aktien der Wiener Privatbank SE notieren seit 9. Jänner 2007 im Standard Market Auction der
Wiener Börse. Das Erstlisting erfolgte bereits 1992 als Kapital & Wert Vermögensverwaltung AG. Das
Grundkapital der Wiener Privatbank belief sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 11,36 Mio. und war
in 5.004.645 Stück Aktien geteilt. Daraus ergab sich zum Bilanzstichtag ein unverändert anteiliger
Betrag am Grundkapital von EUR 2,27 je Aktie.
Der Wiener Leitindex ATX hat das turbulente und maßgeblich von der Corona-Krise geprägte Jahr
2020 mit einem Minus von knapp 12,8 Prozent beendet. Somit konnte der ATX die im Februar und
März erlittenen Kursverluste zwar nicht gänzlich aufholen, jedoch das Minus deutlich eingrenzen. Der
deutsche DAX verbuchte im Jahr 2020 trotz des zwischenzeitlichen Corona-Crashs sogar noch ein
Plus von 3,5 Prozent.
Die Wiener Privatbank-Aktie startete mit einem Kurs von EUR 7,10 in das Jahr 2020. Der Jahres-
Schlusskurs kam bei EUR 5,30 zu liegen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts
notierte die Wiener Privatbank-Aktie bei EUR 5,30 (31.03.2021).
Angaben in EUR
Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Wiener Privatbank ein IFRS-Ergebnis je Aktie (unverwässert) von
EUR -1,58 (2019: EUR 0,51). Als Zeichen des klaren Bekenntnisses zur Bank sowie der langfristigen
Orientierung der Kernaktionäre wurde im Jahr 2020 auf Dividendenzahlungen für das Geschäftsjahr
2019 verzichtet, um die Gewinne in das künftige Wachstum der Bank zu reinvestieren. 2020 wird der
Hauptversammlung keine Dividende vorgeschlagen.
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Die Wiener Privatbank verfügt über eine stabile Aktionärsgruppe. Mit einem Anteil von 16,04 % war
die K5 Beteiligungs GmbH weiterhin Hauptaktionär der Wiener Privatbank.
Die K5 Beteiligungs GmbH geht mit der Kerbler Holding GmbH (Anteil 15,80 %), Günter Kerbler
(Anteil 7,71 %), MMag. Dr. Helmut Hardt (Anteil 4,95 %), der ELMU Beteiligungsverwaltung GmbH
(Anteil 1,43 %) und der Toem GmbH (Anteil 4,27 %) iSv § 133 Z 7 BörseG 2018 gemeinsam vor.
Zusammen hielten diese Aktionäre einen 50,20 %igen Anteil an der Wiener Privatbank.
Weitere Großaktionäre waren Mag. Johann Kowar (Stiftung und Beteiligungsgesellschaften) mit einer
Beteiligung von 9,91 %, die Aventure Capital AG mit 8,64 % sowie die Arca Investments, a.s. mit
9,90 %.
Der Rest der Aktien befand sich mit einem Anteil von 21,35 % in Streubesitz.
Siehe dazu auch weitere Erläuterungen im Konzernlagebericht 2020, Kapitel „Aktien der Gesellschaft
und Stellung der Aktionäre“.
Michael Müller
Parkring 12, 1010 Wien
T +43 1 534 31-235, F -710
michael.mueller@wienerprivatbank.com
08.06.2021
ordentliche Hauptversammlung
16.09.2021
Ergebnisse 1. Halbjahr 2020
27.04.2022
Ergebnisse Geschäftsjahr 2020
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Der Österreichische Corporate Governance Kodex bietet österreichischen Aktiengesellschaften einen
Ordnungsrahmen für die verantwortungsvolle Leitung und Überwachung von Unternehmen. Dieser
enthält international übliche Standards für gute Unternehmensführung, aber auch die in diesem
Zusammenhang wesentlichen Regelungen des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechts.
Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung
ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Unternehmen. Mit dem Kodex soll ein hohes Maß an
Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens bewirkt werden. Der für das Geschäftsjahr 2020
gültige Österreichische Corporate Governance Kodex wurde im Jänner 2020 veröffentlicht und ist auf
der Website des Arbeitskreises für Corporate Governance unter www.corporate-governance.at abrufbar.
Die Wiener Privatbank SE bekannte sich auch im Geschäftsjahr 2020 zum Österreichischen Corporate
Governance Kodex und betrachtet den Kodex als Regelwerk für verantwortungsvolle
Unternehmensführung, das ein hohes Maß an Transparenz gegenüber ihren Aktionären gewährleistet.
Vorstandsvorsitzender
Erstbestellung: 01. Jänner 2020
Ende der laufenden Funktionsperiode: 31. Dezember 2024
Verantwortungsbereiche:
x Stabsstellen:
o Human Resources, Organisationsentwicklung & Office Management
o Marketing, PR & Investors Relations
x Bereiche:
o Legal, Compliance* & Capital Markets Execution
o Finanzen & Beteiligungen
o Risikomanagement & Operations
o Core Banking & IT
Gesamtbezug 2020
Fixbezüge (inklusive Sachbezug) 2020: EUR 584.483,39
Variable Bezüge 2020: EUR 0,00
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Mitglied des Vorstandes
Erstbestellung: 1. August 2011
Ende der Funktionsperiode: 26. April 2013
Wiederbestellung: 20. Dezember 2013
Mandatsverlängerung: Beschluss per 06. November 2017
Ende der laufenden Funktionsperiode: 05. November 2022
Verantwortungsbereiche:
x Stabsstellen:
o Immobilienprodukte & Vertrieb
x Bereiche:
o Private Banking: Austria & International, CIS & CEE (CEE ab 14. Oktober 2020)
o Treasury & Capital Market
o Unternehmens- & Projektfinanzierung
Gesamtbezug 2020
Fixbezüge (inklusive Sachbezug) 2020: EUR 353.479,00
Variable Bezüge 2020 (Bonus 2019): EUR 0,00
Mitglied des Vorstandes
Erstbestellung: 1. Jänner 2020
Ende der Funktionsperiode / Mandatsrücklegung: 13. Oktober 2020
Verantwortungsbereiche:
x Bereiche:
o Privat Banking CEE
o WPB Geschäftstätigkeit „Slowakei“
o WPB Geschäftstätigkeit „Tschechien“
Gesamtbezug 2020
Fixbezüge (inklusive Sachbezug) 2020: EUR 267,111,32 (zzgl. einer einmaligen Zahlung über
EUR 77.365,95)
Variable Bezüge 2020: EUR 0,00
Dem Gesamtvorstand unterstellt: Interne Revision, Research und *Compliance (regulatorische
Berichtslinie an den Gesamtvorstand)
Century Casinos, Inc. –
Class
I Director
Matejka & Partner Asset Management
GmbH
- Geschäftsführer
BODEN
-INVEST-
Beteiligungsgesellschaft
m.b.H. - Geschäftsführer
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Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2020 aus vier Mitgliedern.
(geb. 07.11.1963)
19.12.2013
o. HV im Jahr
20
23
ausschuss:
-
-
-&Nomi-
(geb. 24.03.1959)
Wiederbestellung:
19.12.2013
o. HV im Jahr
20
23
-
-
(geb. 07.07.1955)
Wiederbestellung:
19.12.2013
o. HV im Jahr 2023
-&Nomi-
(geb. 06.09.1955)
19.12.2013
o. HV im Jahr 2023
ausschuss:
-
-
-&Nomi-
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Dr. Gottwald Kranebitter
EUR 64.000,00
Mag. Johann Kowar
EUR 34.750,00
Heinz Meidlinger
EUR 28.000,00
Günter Kerbler
EUR 26.500,00
Entsprechend C-Regel 53 des Corporate Governance Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig
anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren
Vorstand steht, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das
Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Unabhängigkeit eines
Aufsichtsratsmitglieds an folgenden, in Anhang 1 des Corporate Governance Kodex empfohlenen,
Leitlinien orientiert:
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder
leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen
sein.
Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft
kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten
oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen,
an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für
die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch
den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder
Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein
Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht
für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die
Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten,
Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds
oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position
befinden.
Die Wiener Privatbank SE ist als Kreditinstitut an die Unabhängigkeitsregelung des § 28a Abs. 5a BWG
gebunden, wobei zwei Aufsichtsratsmitglieder (Herr Dr. Kranebitter und Herr Meidlinger) die
entsprechenden Voraussetzungen gemäß § 28a Abs. 5b BWG erfüllen.
Dr. Gottwald Kranebitter
nein
ja
Heinz Meidlinger
nein
ja
Mag. Johann Kowar
nein
ja
Mag. Günter Kerbler
nein
nein
#) keine Vertretung eines Anteilseigners mit einer Beteiligung von mehr als 10 %
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Die Grundsätze der Vergütung des Vorstandes und der Mitarbeiter sind in der Vergütungspolitik der
Wiener Privatbank SE festgelegt. Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss prüft diese und ist für
ihre Umsetzung verantwortlich. Die Vergütung des Vorstandes, leitender Mitarbeiter und des weiteren
„Risikopersonals“ (jene Mitarbeiter deren Tätigkeit das Gesamtrisikoprofil wesentlich beeinflussen) hat
im Einklang mit diesen Grundsätzen zu stehen. Auf der Ebene der Mitarbeiter berücksichtigt die
Vergütungsverordnung den Proportionalitätsgedanken insofern, als nur für einen bestimmten
Mitarbeiterkreis die strengen Anforderungen gelten.
Da die Wiener Privatbank SE nicht als von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 5 Abs. 4 BWG
anzusehen ist, kann diese aufgrund der durchgeführten Proportionalitätseinstufung als nicht komplexes
Institut erachtet werden und somit alle Grundsätze der ZZ 11 bis 12 lit a der Anlage zu § 39b BWG
neutralisieren.
Es erfolgt somit im Einklang mit dem Risikoprofil, dem Risikoappetit sowie der Strategie der Bank eine
Neutralisierung der Grundsätze der ZZ 11 bis 12 lit a der Anlage zu § 39b BWG für alle Mitarbeiter der
Wiener Privatbank SE.
Zielsetzung des Vergütungssystems ist es, die Vorstandsmitglieder im nationalen und internationalen
Vergleich angemessen zu vergüten. Die Gesamtvergütung besteht aus fixen und variablen
Bestandteilen. Während die fixe Vergütung erfolgsunabhängig gewährt wird, ist die variable Vergütung
an die Erfüllung bestimmter nachvollziehbarer Leistungskriterien geknüpft (erfolgsabhängige
Vergütung).
Variable Vergütungskomponenten dienen der Schaffung eines angemessenen Anreizsystems zur
Erreichung wesentlicher strategischer Ziele und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts
im Sinne der Interessen der Aktionäre. Als wesentliche Gratmesser dienen dabei etwa nachhaltige und
risikoangepasste Leistungen sowie außerordentliche Leistungen, die über die vorgegebenen
Leistungsziele hinausgesehen.
Bei der Festsetzung der fixen Vergütung hingegen werden Parameter wie einschlägige berufliche
Erfahrung oder konkrete Aufgabenstellungen in der Organisationsstruktur, unter Berücksichtigung der
damit verbundenen Verantwortung, berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Vergütungspolitik der Wiener Privatbank SE wurden gemäß § 65a BWG iVm
Art. 431 CRR auf der Unternehmenswebsite der Wiener Privatbank SE unter
https://www.wienerprivatbank.com/ueber-uns/informationen-gemaess-65a-bwg/ veröffentlicht.
Im Geschäftsjahr 2020 bestand für die Organe der Wiener Privatbank SE eine D&O-Versicherung
(Manager-Haftpflichtversicherung) sowie eine Strafrechtsschutz-Versicherung (STRS). Die
Versicherungsprämien werden von der Gesellschaft geleistet.
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Die Vorstände führen die Geschäfte der Gesellschaft gemäß dem Gesetz, der Satzung und der
Geschäftsordnung für den Vorstand. In der Geschäftsordnung sind die Geschäftsverteilung und die
Zusammenarbeit des Vorstandes geregelt. Siehe dazu oben unter Punkt 2.a. die
Verantwortungsbereiche des Vorstandes. Des Weiteren enthält sie die Informations- und
Berichtspflichten des Vorstandes sowie einen Katalog der Maßnahmen, die eine Zustimmung durch den
Aufsichtsrat erfordern. Die Vorstände halten im Regelfall wöchentliche Sitzungen zur gegenseitigen
Information sowie zur Abstimmung und Entscheidungsfindung ab.
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr und zeichnet für
die strategische Leitung der Gesellschaft verantwortlich. Er berät und überwacht den Vorstand bei der
Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat lässt sich vom Vorstand regelmäßig und umfassend über die
wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Wiener Privatbank-Gruppe unterrichten.
Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2020 fünf Sitzungen ab. Neben dem Plenum des Aufsichtsrates
sind folgende Ausschüsse eingerichtet:
ad Prüfungs- und Risikoausschuss:
Der Prüfungs- und Risikoausschuss der Wiener Privatbank SE setzt sich aus denselben Mitgliedern wie
der Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE zusammen. Die Aufgaben dieses Ausschusses sind in zwei
Bereiche aufgeteilt: Werden Themen der Rechnungslegung bzw. des Internen Kontrollsystems (IKS)
behandelt, wird der Prüfungs- und Risikoausschuss funktionell als Prüfungsausschuss tätig. Stehen
Themen der Risikobereitschaft bzw. –strategie zur Diskussion und Beschlussfassung an, wird der
Prüfungs- und Risikoausschuss funktionell als Risikoausschuss tätig. Dazu im Einzelnen:
Der Prüfungs- und Risikoausschuss ist gemäß § 63a Abs. 4 BWG als „Prüfungsausschuss“ für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen
zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit, für die Überwachung der Wirksamkeit des Internen
Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems der Gesellschaft
verantwortlich. Die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung (unter
Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten, die von der
Abschlussprüferaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Z 12 APAG veröffentlicht werden), die Prüfung und
Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im
Hinblick auf die für die Wiener Privatbank SE erbrachten zusätzlichen Leistungen gehören ebenso zu
seinen Tätigkeiten.
Ferner hat der Prüfungsausschuss über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat zu
berichten und darzulegen, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung
beigetragen hat und welche Rolle der Prüfungsausschuss dabei eingenommen hat.
Weiters obliegt ihm die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des
Lageberichtes, des Corporate Governance Berichtes, des Vorschlags für die Gewinnverteilung für das
jeweilige Geschäftsjahr und die Prüfung des Konzernabschlusses und des -lageberichtes sowie die
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Erstattung des Berichtes über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat. Dazu zählt auch die
Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter
Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für die Bestellung des
Abschlussprüfers.
Der Prüfungsausschuss ist ebenso verantwortlich für die Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen
(gemäß der Verordnung (EU) Nr. 537/2014) durch den Abschlussprüfer unter Bedachtnahme auf die
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen.
Die Interne Revision hat ordnungsgemäß über die Prüfungsgebiete und die wesentlichen
Prüfungsfeststellungen quartalsweise dem Prüfungsausschuss Bericht erstattet.
Ebenfalls ist der Prüfungs- und Risikoausschuss gemäß § 39d BWG als „Risikoausschuss“ verantwortlich
für die Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereitschaft und
Risikostrategie der Wiener Privatbank SE, die Überwachung der Umsetzung dieser Risikostrategie im
Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken
(Risikosorgfaltspflichten), der Eigenmittelausstattung und der Liquidität. Weiters obliegt ihm die
Überprüfung, ob die Preisgestaltung der von der Wiener Privatbank SE angebotenen Dienstleistungen
und Produkte das Geschäftsmodell und die Risikostrategie der Wiener Privatbank SE angemessen
berücksichtigt, wobei der Risikoausschuss gegebenenfalls einen Plan mit Abhilfemaßnahmen vorlegen
wird. Des Weiteren überprüft der Risikoausschuss, ob bei den vom internen Vergütungssystem
angebotenen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität und die Wahrscheinlichkeit und der
Zeitpunkt von realisierten Gewinnen berücksichtigt werden.
Der Leiter der Risikomanagementabteilung hat an allen Sitzungen des Risikoausschusses im
Geschäftsjahr 2020 teilgenommen und über Risikoarten und die Risikolage der Wiener Privatbank SE
berichtet. Er hat dabei auf mögliche riskante Entwicklungen hingewiesen, welche sich auf die Wiener
Privatbank SE möglicherweise negativ ausgewirkt hätten.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat unter Anwesenheit des Bankprüfers der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2020 dreimal getagt.
ad BWG Ausschuss und Ausschuss für dringliche Angelegenheiten:
Der BWG Ausschuss und Ausschuss für dringliche Angelegenheiten hielt im Geschäftsjahr 2020 fünf
Sitzungen ab und hatte insbesondere über Geschäfte gemäß § 80 AktG und § 28a BWG (Geschäfte mit
nahestehenden Unternehmen und Personen, Organgeschäfte) sowie über Darlehen, Kredite oder
sonstigen Veranlagungen im Sinne des § 28b BWG (Großkredite) zu entscheiden. Dem BWG Ausschuss
und Ausschuss für dringliche Angelegenheiten obliegt ferner die Genehmigung von etwaigen weiteren
Geschäften und Maßnahmen, für welche das Gesetz oder die Satzung eine Zustimmung des
Aufsichtsrates vorsieht, sofern nicht die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses normiert ist.
Des Weiteren ist er für den Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrates zuständig, durch
die sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem
Tochterunternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten. Dies gilt
auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches
Interesse hat.
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ad Vergütungs- und Nominierungsausschuss:
Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss ist einerseits für Vergütungsthemen und andererseits für
Nominierungsthemen zuständig.
Der Vergütungsausschuss ist gemäß § 39c Abs. 2 BWG für die Vorbereitung von Beschlüssen zum Thema
Vergütung, einschließlich solcher, die sich auf Risiko und Risikomanagement auswirken, verantwortlich.
Er ist ebenso für die Überwachung der Vergütungspolitik, der Vergütungspraktiken und der
vergütungsbezogenen Anreizstrukturen, insbesondere unter Berücksichtigung von Risiken, der
Eigenmittelausstattung, der Liquidität und der langfristigen wirtschaftlichen Interessen (Aktionäre,
Investoren, Mitarbeiter sowie die Volkswirtschaft) zuständig. Ebenso ist dieser mit der Beschlussfassung
über die Bonifikation der Vorstände und der leitenden Angestellten betraut.
Unter die Aufgaben des Nominierungsausschusses gem. § 29 BWG fallen insbesondere die Vorbereitung
der Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder. Weiters
obliegen ihm der Abschluss der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sowie deren
Geschäftsverteilung. Er ist ebenso für die Ermittlung von Bewerbern für die Besetzung freiwerdender
Stellen im Vorstand zuständig. Dafür hat er auch dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge zu
unterbreiten. Des Weiteren hat der Nominierungsausschuss den Aufsichtsrat bei der Erstellung von
Vorschlägen an die Hauptversammlung für die Besetzung von freiwerdenden Stellen im Aufsichtsrat zu
unterstützen.
Der Nominierungsausschuss hat im Rahmen seiner Aufgaben die Ausgewogenheit und
Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung der Organe im Hinblick auf Bewerbungen
zu berücksichtigen, eine Aufgabenbeschreibung mit Bewerberprofil zu erstellen und den mit der Aufgabe
verbundenen Zeitaufwand anzugeben. Auch ist er für die Festlegung und Entwicklung zur Erreichung
einer Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht in der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat
verantwortlich.
Der Nominierungsausschuss ist ferner für die Befreiung der Vorstandsmitglieder vom
Wettbewerbsverbot gemäß § 79 AktG zuständig. Er hat weiters darauf zu achten, dass die
Entscheidungsfindung in den Organen nicht durch eine einzelne Person oder kleine Gruppen dominiert
wird. Er hat im Bedarfsfall neue Beurteilungen in Geschäftsleitung und Aufsichtsrat anzuzeigen und eine
Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsleitung und des
Aufsichtsrates durchzuführen und dem Aufsichtsrat nötigenfalls Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
Der Nominierungsausschuss hat ferner eine regelmäßige Re-Evaluierung der Organe durchzuführen.
Weiters überprüft er den Kurs der Geschäftsleitung bei der Auswahl des höheren Managements und
unterstützt den Aufsichtsrat bei der Erstellung von Empfehlungen an den Vorstand. Der Vergütungs-
und Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2020 dreimal getagt.
Directors’ Dealings, Käufe und Verkäufe von Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates sowie
in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen werden gemäß der Marktmissbrauchsverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 596/2014) gemeldet. Die Wiener Privatbank SE ist ebenso verpflichtet, die
Marktmissbrauchsverordnung einzuhalten und Eigengeschäfte von Führungskräften (gemäß der
Marktmissbrauchsverordnung) zu veröffentlichen (erfolgt über euro adhoc / APA-OTS Originaltext-
Service GmbH).
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Die Wiener Privatbank SE überprüft regelmäßig intern die Einhaltung des Österreichischen Corporate
Governance Kodex und sieht unter Bezugnahme auf C-Regel 62 keinen Handlungsbedarf einer externen
Evaluierung. Für die interne Evaluierung verwendet sie den vom Österreichischen Arbeitskreis für
Corporate Governance herausgegebenen Fragebogen, der eine größtmögliche Einheitlichkeit bei der
Evaluierung sämtlicher C-Regeln sicherstellt. Die Wiener Privatbank SE erachtet auch eine Beurteilung
des Abschlussprüfers über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements (C-Regel 83) als nicht
notwendig, weil sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als Kreditinstitut den strengen bankenspezifischen
regulatorischen Vorgaben hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements unterliegt, welche
sowohl intern als auch extern regelmäßig überwacht und überprüft wird.
Die Wiener Privatbank SE befolgt den Gleichbehandlungsgrundsatz sowohl im Rekrutierungsprozess als
auch in allen Bereichen des Beschäftigungsverhältnisses.
Die Zusammensetzung der Geschlechterstruktur in der Wiener Privatbank SE zeigt bereits, dass der
Förderung von Frauen eine große Bedeutung beigemessen wird. Im Jahr 2020 betrug der Frauenanteil
an der Gesamtbelegschaft 54%, jener der Männer 46%. Das heißt es sind mehr Frauen als Männer in
der Wiener Privatbank SE beschäftigt. Dies spiegelt sich auch in der Recruitingstrategie für 2020 wider.
Von 10 getätigten Aufnahmen in die Bank waren ebenfalls 5 weiblich und 5 männlich.
Darüber hinaus zeigt sich der Frauenanteil auch in der Besetzung der zweiten Führungsebene, wo
überdurchschnittlich viele Frauen Führungspositionen aufweisen (B-2). Bezogen auf die 25 im Punkt 2a.
angeführten Verantwortungsbereichen sind ebenfalls 8 Frauen Leiterinnen von
Verantwortungsbereichen. Von den insgesamt 7 in der Bank vorhandenen Prokuren sind ebenfalls 2 an
Frauen vergeben. Ein weiterer Punkt zur Förderung der Diversität und Vielfältigkeit in der Bank zeigt
sich in der Belegschaftsstruktur dahingehend, dass 11% der Mitarbeiter aus internationalem Umfeld
stammen.
Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und persönlichen
Kompetenz der Mitglieder des Aufsichtsrats auch der Aspekt der Diversität berücksichtigt. So reicht das
Alter der Aufsichtsratsmitglieder am Berichtsstichtag von 57 bis 65 Jahre.
Zum Themenbereich „Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR)“ hat die Wiener
Privatbank SE im Geschäftsjahr 2020 erfolgreich zahlreiche Initiativen gesetzt: Ein umfassendes
Gesundheitsangebot für Mitarbeiter, das von Obstkörben, Sportmöglichkeiten bis hin zu einer
arbeitsmedizinischen & -psychologischen Betreuung reicht, die weitere Ausrollung der Mülltrennung, das
Jobticket der Wiener Linien für alle Mitarbeiter sowie ein innovatives Recycling-Projekt in der IT. Weiters
wurden Maßnahmen für eine gute Unternehmensführung, die vom Ausbau der Informationstransparenz
und der Korruptionsbekämpfung bis hin zu Umfragen zur Kunden-/Mitarbeiterzufriedenheit reichen,
gesetzt.
Ebenso zieht die Wiener Privatbank SE nachhaltige Aspekte in ihre Produktgestaltung und
Dienstleistungen ein. Das Asset Management der Wiener Privatbank SE, welches durch ihr
Tochterunternehmen Matejka & Partner Asset Management GmbH umgesetzt wird, ordnet etwa dem
Themenkomplex Nachhaltigkeit im Management von Fondsprodukten einen hohen Stellenwert zu. Die
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Bank selbst plant künftig bei der Gestaltung und Umsetzung eines nachhaltigen Mezzaninkapitalfonds
mitzuwirken.
Erklärtes Ziel der Wiener Privatbank SE ist, sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene
künftig noch nachhaltiger, CO2-schonender und ressourceneffizienter zu werden. Dafür wurde die
Verantwortung für „Sustainable Finance“ einerseits in der Stelle Product Governance im Hinblick auf
Produktüberwachung und Produkteinführungsprozess sowie andererseits in der Stelle
Risikomanagement im Hinblick auf eine regelmäßige Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken und Ableitung
von geeigneten Maßnahmen je Geschäftsbereich oder für das Unternehmen selbst verankert.
Die Grundsätze der Vergütungspolitik sowie die Maßnahmen zur Förderung von Frauen gelten auch für
die Unternehmen, die im Vollkonsolidierungskreis der Wiener Privatbank SE einbezogenen sind. In den
vollkonsolidierten Tochtergesellschaften bestehen keine Aufsichtsräte.
Wien, am 06.04.2021
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zR 31. Dezember 20ťţ
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Die COVID-19-Pandemie bescherte der Weltwirtschaft 2020 einen dramatischen Einbruch, das globale
BIP ging um 4,2% zurück. Noch stärker als die Weltwirtschaft schrumpfte 2020 der Welthandel.
Grenzschließungen, Transporteinschränkungen und Handelskonflikte führten zu einer Unterbrechung der
globalen Wertschöpfungsketten und ließen den Welthandel um 10,3% einbrechen.
Auch Österreich verzeichnete im Jahr 2020 einen Wirtschaftseinbruch in historischem Ausmaß. Bestimmt
wurde die Konjunkturentwicklung auch bei uns vom COVID-19-Infektionsgeschehen und den damit
verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
Nach einem Rückgang des realen BIP im Ausmaß von 7,1% im Jahr 2020 wird für die Jahre 2021 bis
2023 mit Wachstumsraten von 3,6%, 4,0 % bzw. 2,2% gerechnet. In der zweiten Jahreshälfte 2022
sollte das heimische BIP real wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Die Arbeitslosenquote stieg 2020
auf 10,2% und wird bis 2023 nur geringfügig auf 8,9 % sinken. Ein stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit
wird durch die Kurzarbeitsprogramme verhindert.
Quellen: WKO, OeNB, Statistik Austria
Die sich rasant und weltweit ausbreitende Pandemie bestimmte die Entwicklung der Kapitalmärkte im
vergangenen Jahr. Der Wiener Leitindex ATX hat das turbulente und maßgeblich von der Corona-Krise
geprägte Jahr 2020 mit einem Minus von knapp 12,8 Prozent beendet. Somit konnte der ATX die im
Februar und März erlittenen Kursverluste zwar nicht gänzlich aufholen, jedoch das Minus deutlich
eingrenzen. Der deutsche DAX verbuchte im Jahr 2020 trotz des zwischenzeitlichen Corona-Crashs sogar
noch ein Plus von 3,5 Prozent.
Das Kerngeschäftsfeld Kapitalmarkt legte im Geschäftsjahr 2020 trotz Pandemie-Auswirkungen und
mancher Börseneinbrüche spürbar zu. So konnte das reine Depotvolumen um etwa 45 %, die
verwalteten Vermögen um rund 15 % gesteigert werden. Die Asset-Management-Produkte der Wiener
Privatbank konnten sich im turbulenten Vorjahr gegenüber dem Mitbewerb bzw. im Benchmarkvergleich
durchaus gut behaupten. Mit einem Volumen von EUR 10 Mio konnte die Wiener Privatbank im
September 2020 die bereits vierte Empira Zinshausanleihe 2020-2023 erfolgreich am Markt platzieren.
Das Brokerage-Geschäft entwickelte sich gut und auch das unabhängige Aktien-Research war bei
kapitalmarktaffinen Kunden unverändert stark nachgefragt. Ende 2020 beliefen sich die Assets under
Management im Kernbankgeschäft der Wiener Privatbank auf rund EUR 1,76 Mrd.
Quellen: Bloomberg, EY, VÖIG, Wiener Börse
Die Corona-Krise hat die Werthaltigkeit und Krisensicherheit von Wohnimmobilien einmal mehr unter
Beweis gestellt. Wohnimmobilien sind bei zunehmender Nachfrage im Wert gestiegen. Qualitativ
hochwertige und bedarfsgerechte Wohnungen mit durchdachtem Raumkonzept sowie Freiflächen sind
gefragter denn je.
Weiterhin steigende Preise und ein immer geringeres Angebot kennzeichnen den Markt.
Die Wiener Privatbank konnte auch beim Verkauf ihrer VSW+ Wohnungen und der bekannten Altwiener
Vorsorgewohnungen gute Verkäufe erzielen. Im 1. Quartal 2020 ist es gelungen, das Angebot an Alt-
Wiener Vorsorgewohnungen und VSW+ Wohnungen auf über 80 Wohnungen in Summe aufzustocken.
Diese Anlageform erfreut sich seit Jahren größter Beliebtheit, macht sie doch der niedrige Einstandspreis
pro m2 und das hohe Wertsteigerungspotential zu einem Top-Immobilieninvestment. Das
Gesamtvolumen im Segment Vorsorgewohnungen 2020 belief sich auf knapp EUR 11,2 Mio.
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Infolge der stabilen Preissituation am Immobilienmarkt wurde im Immobilienportfolio kein
Abwertungsbedarf identifiziert.
Als Immobilien One-Stop-Shop bietet die Bank eine integrierte Kombination aus
Veranlagungsmöglichkeiten, Servicedienstleistungen und Finanzierungen rund um Immobilien aus einer
Hand an und eröffnet ganzheitlichen Zugang zu einer der nach wie vor interessanten und stabilsten
Veranlagungsformen im Markt. Damit konnten die Bank insbesondere in krisenbedingt volatilen und
unsicheren Zeiten wie dem ersten Halbjahr 2020 reüssieren. Daneben setzt die Bank auf fundierte
Kapitalmarktkompetenz bestehend aus professioneller Vermögensberatung und-verwaltung mit einem
konzerneigenen Fondsmanagement sowie auf maßgeschneiderte Kapitalmarkt- bzw.
Emittentendienstleistungen. Aktien Brokerage mit globalen Börse-Zugängen runden das Programm ab
und die Bank konnte in diesem Segment ihren Kunden insbesondere in Zeiten bewegter Märkte einen
klaren Mehrwert bieten. Durch die Schärfung der Ausrichtung auf das KMU Segment ist es letztes Jahr
zudem gelungen, nach Erholung der Märkte im zweiten Halbjahr die einzigen zwei Börsegänge ins direct
market plus Segment der Wiener Börse zu begleiten und gleichzeitig das Depotgeschäft der Bank spürbar
zu stärken.
Der Wiener Privatbank gelang es im Krisenjahr 2020 ihre Positionierung als Sachwert- und
Kapitalmarktspezialist weiter auszubauen. Trotz eines von COVID-19 belasteten Jahresergebnisses legte
die Bank im Kerngeschäft deutlich zu und konnte gleichzeitig die Kernkapitalquote weiter steigern.
Die Schärfung der Positionierung im Kapitalmarktgeschäft hatte sichtlich positive Auswirkungen auf das
angestrebte Wachstum der Bank. So konnte das reine Depotvolumen im Berichtsjahr um 45% von EUR
728 Mio. von EUR auf EUR 1.056 Mio. deutlich gesteigert werden und somit erstmals die
„Milliardengrenze“ überschreiten. Dementsprechend konnten auch die gesamten Assets under
Management um 15% von EUR 1.532 Mio. auf EUR 1.755 Mio. zulegen. Die im Vergleich zum
Depotwachstum geringere Ausprägung der Zunahme bei den Assets under Management ist dem
bilanziellen Abbau von Überliquidität geschuldet. Angesichts des zu Jahresbeginn 2020 gefallenen
Zinsniveaus im USD und des anhaltend negativen Zinsumfeldes auch im Euro wurden Veranlagungen bei
Kreditinstituten deutlich reduziert. Gleichzeitig wurden COVID-19 bedingt risikoreduzierende
Maßnahmen bei Bankbuchveranlagungen gesetzt, die sich ebenfalls bilanziell zu Buche geschlagen
haben. Bedingt durch diese Maßnahmen hat sich die Bilanzsumme trotz leicht gestiegener
Kundenforderungen (exkl. Einzelwertberichtigung) im Jahresvergleich von EUR 456 Mio. auf EUR 356
Mio. reduziert.
Die Entwicklung im Kerngeschäft schlägt sich positiv im Ergebnis der Bank nieder: durch das stabile
Kreditgeschäft sowie die Reduzierung von Überliquidität konnte das Nettozinsergebnis auf
Vorjahresniveau gehalten werden. Auf Basis der positiven Entwicklungen im Depot- und
Kapitalmarktgeschäft sowie einer erfreulichen Verkaufsdynamik insbesondere im ersten Halbjahr 2020
bei Vorsorgewohnungen wurde das Nettoprovisionsergebnis um rd. 8 % von EUR 8,8 Mio. auf EUR 9,5
Mio. gesteigert.
Andererseits musste die Bank auch den Entwicklungen der COVID-19 Pandemie Rechnung tragen:
aufgrund der Marktverwerfungen zu Beginn der Krise wurden risikoreduzierende Maßnahmen im
Bankbuch gesetzt, die zu einem negativen Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten iHv EUR - 2,40
Mio. geführt haben. Gleichzeitig wurden im Kreditportfolio aufgrund der COVID-19 bedingten
Marktentwicklungen und den damit in Verbindung stehenden Auswirkungen auf ein bestehendes
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Kreditgeschäft Risikovorsorgen iHv EUR - 9,44 Mio. gebildet. Wie bereits in der Ad-Hoc Meldung vom
21.12.2020 verlautbart, weist die Bank im abgelaufenen Jahr somit gemäß IFRS einen Jahresverlust iHv
EUR – 7,90 Mio. aus.
Wiener Privatbank kann per 31.12.2020 weiterhin auf starke Kapitalkennzahlen verweisen. Bedingt durch
die konsequente Umsetzung bilanzstärkender Maßnahmen wie einer Verbesserung der Sicherheitenlage
für Kreditengagements sowie risikoreduzierender Maßnahmen im Bankbuch konnte die Kernkapitalquote
trotz der unerfreulichen Ergebnisauswirkungen der Pandemie von 17,97 % auf 18,68 % verbessert
werden. Mit dieser Eigenkapitalausstattung liegt die Bank deutlich über den regulatorischen Vorgaben
und ist für weiteres Wachstum gut gerüstet.
Die Ertragskennzahlen der Wiener Privatbank sind aufgrund der durch die dargestellten Einmaleffekte
bedingten Ergebnissituation nicht aussagekräftig und stellen sich wie folgt dar: Die Cost-Income-Ratio
(CIR) betrug 90,12 %, nach 90,09 % im Jahr 2019. Der Return on Equity (ROE) fiel auf – 19,19 %
(2019: 6,34 %). Auch der Return on Assets (ROA) fiel auf -1,95 %, nach 0,64 % im Jahr 2019.
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Im Zentrum der Risikopolitik der Wiener Privatbank steht der Grundsatz eines ausgewogenen
Verhältnisses von Risiko und Rendite. Die Risikosituation im Geschäftsjahr 2020 war geprägt von der
Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden ökonomischen Unsicherheiten, mit denen erhebliche
Herausforderungen in der internen Risiko- und Ertragssteuerung einhergegangen sind. In diesem
Zusammenhang wurde wieder das höchste Augenmerk auf die systematische Überwachung und
Weiterentwicklung der Indikatoren und Verfahren zur Identifikation, Messung und Steuerung der Risiken
gelegt. Der effektive Umgang mit Risiken sowie die frühzeitige Identifikation und Realisierung von
Chancen wird durch eine eigene Risikomanagementabteilung kontrolliert.
Den wesentlichen Risiken tritt die Wiener Privatbank wie in der folgenden Tabelle beschrieben entgegen.
Veränderung von
Bewertungsparametern wie
Wertpapierkurse
Belastung des
Jahresergebnisses durch
Wertveränderungen
Laufendes Monitoring
Klar festgelegte Limits
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Mangelnde Möglichkeiten zur
Beschaffung von Finanzmitteln
zur Begleichung von
Verpflichtungen
Eingeschränkte
Investitionsmöglichkeiten
Belastung der
Liquiditätsposition durch
Abflüsse liquider Mittel
Laufende Liquiditätsüberwachung-
und -steuerung im Treasury
Klar festgelegte Limits
Durchführung von Stress-Tests
Vorhaltung eines Liquiditätspuffers
Diversifizierung der Refinanzierungs
-
quellen
Ausfall von Kreditnehmern bzw.
Gegenparteien
Belastung des
Jahresergebnisses durch
höhere Risikovorsorgen /
Direktabschreibungen
Umfassende Bonitätsprüfung und
regelmäßiges Monitoring der
Kreditnehmer
Klar festgelegte Limits
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
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Abwertung des
Beteiligungsansatzes
Belastung des
Jahresergebnisses durch
höhere Risikovorsorgen /
Direktabschreibungen
Jährliche Budgeterstellung
Laufende
Managementgespräche zur
Beurteilung der wirtschaftlichen
Situation
Klar festgelegte Limits
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Verschlechterung der Bonität
bzw. Zahlungsfähigkeit von
Kunden
Belastung des
Jahresergebnisses durch
höhere Risikovorsorgen /
Marktwertveränderung
Umfassende Bonitätsprüfung und
regelmäßiges Monitoring der
Kreditnehmer
Veränderung der Marktzinsen
Veränderung des Werts
von Finanzinstrumenten
Belastung des
Jahresergebnisses
Geringe Fristentransformation
Klar festgelegte Limits
Durchführung von
Sensitivitätsanalysen in den
Dimensionen Barwertveränderung
und Zinsergebnis
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Fehlerhafte interne Prozesse
Technologieversagen
Katastrophen bzw. externe
Ereignisse
Cyberrisiken
Belastung des
Jahresergebnisses
Laufende Weiterentwicklung des
Internes Kontrollsystems (IKS)
Regelmäßige Risikoanalysen
Laufende Entwicklung und
Überarbeitung von Arbeitsrichtlinien
und -anweisungen
Führung einer Verlustdatenbank
Strategieworkshops und
Schulungsmaßnahmen
Vorhalten eines Notfallplanes
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Konzentrationsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Geschäftsmodell
Belastung des
Jahresergebnisses
Definition von Risikoleitlinien für
Immobilienengagements
Klar festgelegte Limits
Umfassende Bewertung mittels
Immobilienrating
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Schwankung des Ertragsprofils
aufgrund reduzierter laufender
Einnahmen
Belastung des
Jahresergebnisses
Jährliche Budgeterstellung
Laufendes Managementreporting
zur
Beurteilung der wirtschaftlichen
Situation
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Die Wiener Privatbank war zum Bilanzstichtag keinen wesentlichen sonstigen Risiken wie u.a.
Währungsrisiken ausgesetzt. Die rechtlichen Risiken werden durch eine eigene Rechtsabteilung sowie
durch Kooperation mit unabhängigen Rechtsanwälten überwacht und minimiert.
Der Vorstand hat Ende 2020 keine bestandsgefährdenden oder anderen ernsthaften Risiken für die
Wiener Privatbank SE identifiziert. Im Kreditportfolio hat sich ein wesentliches Risiko im Geschäftsjahr
2020 materialisiert und es wurde eine entsprechende Risikovorsorge dazu gebildet. Die Auswirkungen
des Corona Pandemie werden auch im Geschäftsjahr 2021 weiter andauern. Es ist daher weiterhin nicht
auszuschließen, dass erhöhte Anspannungsfaktoren kurz- bis mittelfristig in den wesentlichen
Risikokategorien, wie insbesondere dem Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko sowie Ertrags- und
Geschäftsrisiko auftreten können. Das Ausmaß wird von der weiteren Entwicklung sowie der zeitlichen
Dauer der Pandemie anhängig sein. Von einer spürbaren Entspannung ist voraussichtlich erst bei
Verfügbarkeit von verbesserten Therapie- und Vorsorgemöglichkeiten bezüglich dem Virus, insbesondere
auch im Konnex zu potentiellen Mutationen dazu, auszugehen. Makroökonomische Prognosen zeigen
zum Zeitpunkt der Berichterstellung für das laufende Jahr eine verhalten positive Entwicklung (siehe u.a.
WKO Statistik vom Februar 2021 mit Daten der EU-Kommission). Eine spürbare Besserung der Situation
wird frühestens im Laufe des zweiten Halbjahres erwartet. Nach Rücknahme der staatlichen
Stützungsmaßnahmen ist allerdings ein erhöhtes Insolvenzaufkommen nicht auszuschließen. Im neuen
Geschäftsjahr 2021 werden daher laufende Anstrengungen zur Diversifizierung der Ertragsstrukturen
verstärkt fortgeführt und bestehende Risiken engmaschig überwacht und proaktiv gesteuert.
Auf Grund der hohen Kernkapital- und Liquiditätsquoten ist die Wiener Privatbank für diese Krise jedoch
weiterhin gut gerüstet.
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Nach üblichen Bankenstandards werden Risiken über das Risikomanagement identifiziert, gemessen und
gesteuert. In der Wiener Privatbank SE ist eine klare Trennung zwischen den Marktabteilungen und der
Risikobeurteilung/Risikokontrolle implementiert. Die Grundsätze und Methoden für das Management
betriebswirtschaftlicher Risiken sind in Handbüchern und internen Richtlinien festgelegt. Das
Risikomanagement der Wiener Privatbank SE ist dem Vorstand Marktfolge zugeordnet.
Das Kreditrisiko inklusive dem Beteiligungsrisiko ist das größte Risiko, mit dem die Wiener Privatbank
SE konfrontiert ist. Die Marktfolgeabteilungen beurteilen alle Finanzierungs- und Beteiligungsanträge
(Grundsatz der Doppelvotierung entsprechend den Mindeststandards für das Kreditgeschäft der FMA)
und bestätigen auf Basis der im Einsatz befindlichen Modelle die mindestens jährlich neu zu erstellenden
Bonitätsbeurteilungen. Darüber hinaus werden Engagements mit erhöhtem Risikoprofil identifiziert und
gemeinsam mit der betreuenden Marktabteilung Maßnahmen zur Risikoreduktion vereinbart. Anhand
eines Ampelsystems innerhalb einer Watch Loan List werden diese Engagements laufend überwacht.
Neben dem Kreditrisiko wird in den Hauptrisikoarten zwischen Markt-, Liquiditäts-, Geschäfts- und
operationellen Risiken unterschieden. Die Messung des Markt- und Geschäftsrisikos erfolgt in Form des
Value at Risk. Um die ungünstigen Effekte extremer Marktbewegungen zu simulieren, werden Stress-
Tests durchgeführt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität auch in adversen Szenarien wird
in der Steuerung ein Liquiditätspuffer vorgehalten, welcher regelmäßig angepasst und über Stress-Tests
validiert wird. Dem operationellen Risiko wird über ein umfassendes internes Kontrollsystem (IKS) und
laufende Risikoanalysen begegnet. Das Immobilienrisiko sowie das Konzentrationsrisiko manifestieren
sich hauptsächlich in den genannten Hauptrisikoarten. Es bestehen klare Leitlinien und Limitierungen zur
Begrenzung und Steuerung dieser Risiken. Die zentrale Steuerungsgröße im Zusammenhang mit dem
Risikomanagement ist das ökonomische Eigenkapital. Eine Risikotragfähigkeitsrechnung stellt die
Gesamtrisikoposition in einer ökonomischen Betrachtung dar.
Auch im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist ein internes Kontrollsystem (IKS) im Einsatz. Die
Kontrollen werden durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, die in die Unternehmensprozesse
integriert sind, gewährleistet. Die für die Rechnungslegung und das Controlling zuständige Einheit ist
unabhängig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Markteinheit der Bank. Die Bank verfügt über
Funktionstrennungen bei der Buchungseingabe und der anschließenden Buchungsfreigabe in das zentrale
IT-System. Personen aus den Marktbereichen können keine Buchungsfreigaben tätigen. Somit zählen
das Vier-Augen-Prinzip, Zugriffsbeschränkungen im IT-Bereich und Zahlungsrichtlinien zu den
präventiven Kontrollen. Arbeitsrichtlinien enthalten Regelungen, die einen korrekten Arbeitsablauf
garantieren und sicherstellen, dass betriebliche Vorgänge, die regelmäßig anfallen, einheitlich
abgewickelt werden. Stellenbeschreibungen enthalten genaue Beschreibungen des Aufgabenbereiches
des jeweiligen Mitarbeiters sowie die personelle Zuordnung. Regelmäßig erfolgen Prüfungen der Konten
und deren Bewertungen.
Die internen Kontrollsysteme (IKS) und das Risikomanagement werden von der dem Vorstand
unterstellten Abteilung Interne Revision überprüft.
Hinsichtlich dieses Punkts wird auf den Anhang verwiesen.
Aufgrund der Geschäftstätigkeit als Bank sind Forschung und Entwicklung nicht in einer eigenen F&E-
Abteilung angesiedelt. Es werden daher auch keine eigenen Mittel für Forschung und Entwicklung
aufgewendet oder ausgewiesen.
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Das Grundkapital der Wiener Privatbank betrug zum 31. Dezember 2020 unverändert
EUR 11.360.544,15 und war in 5.004.645 Stückaktien eingeteilt. Der auf die einzelne Aktie entfallende
anteilige Betrag des Grundkapitals belief sich damit unverändert auf EUR 2,27.
Sämtliche Aktien sind in einer veränderbaren Sammelurkunde verbrieft, die bei der Österreichischen
Kontrollbank Aktiengesellschaft, Am Hof 4, 1010 Wien, als Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Eine
Einzelverbriefung der Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Alle zum Bilanzstichtag ausgegebenen
Aktien der Gesellschaft sind zum Handel an der Wiener Börse zugelassen. Die ISIN der Aktien lautet
AT0000741301. Im Geschäftsjahr 2019 waren gemäß IAS 33.30 durchschnittlich 5.004.645 Aktien im
Umlauf. Jede Aktie gewährt das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Kein Aktionär verfügt daher über besondere
Kontrollrechte. Stimmrechtsbeschränkungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Aktionären sind
dem Vorstand nicht bekannt.
Nach Kenntnis des Vorstandes hielten die Kernaktionäre per 31. Dezember 2020 folgende Anteile:
Mit einem Anteil von 16,04 % war die K5 Beteiligungs GmbH weiterhin Hauptaktionär der Wiener
Privatbank. Die K5 Beteiligungs GmbH geht mit der Kerbler Holding GmbH (Anteil 15,80 %), Günter
Kerbler (Anteil 7,71 %), MMag. Dr. Helmut Hardt (Anteil 4,95 %), der ELMU Beteiligungsverwaltung
GmbH (Anteil 1,43 %) und der Toem GmbH (Anteil 4,27 %) iSv § 133 Z 7 BörseG 2018 gemeinsam vor.
Zusammen hielten diese Aktionäre einen 50,20 %igen Anteil an der Wiener Privatbank.
Weitere Großaktionäre waren 2020 Mag. Johann Kowar (Stiftung und Beteiligungsgesellschaften) mit
einer Beteiligung von 9,91 %, die Aventure Capital AG mit 8,64 % sowie die Arca Investments, a.s. mit
9,90 %. Der Rest der Aktien befand sich mit einem Anteil von 21,35 % in Streubesitz.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat wählt
aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter. Sich nicht unmittelbar aus dem
Gesetz ergebende Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats
betreffen § 9 Pkt. 4 der Satzung, wonach für die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats vor
Abschluss der Funktionsperiode eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen auf
der Hauptversammlung erforderlich ist.
Die Verträge mit Mitgliedern des Vorstands sehen Change of Control-Klauseln vor, die das
Vorstandsmitglied zur vorzeitigen Auflösung des Vertrags berechtigt. Teilweise ist die Gesellschaft bei
einem Change of Control-Ereignis nach Maßgabe der Vorstandsverträge und der jeweiligen
Restlaufzeiten im Auflösungsfall verpflichtet, Entschädigungszahlungen zu leisten.
Der Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE bestand während des Geschäftsjahres 2020 aus Dr. Gottwald
Kranebitter (Vorsitzender), Mag. Johann Kowar (Vorsitzender-Stellvertreter), Günter Kerbler und Heinz
Meidlinger.
Mit 1.1.2020 übernahm Christoph Raninger den Vorstandsvorsitz der Bank. Gemeinsam mit dem
langjährigen Vorstandsmitglied Eduard Berger bilden die beiden das Vorstandsteam der Wiener
Privatbank. Juraj Dvořák war von 1.1. bis 13.10.2020 ebenso Vorstandsmitglied und war in der Zeit
insbesondere für den Geschäftsbereich CEE und die Expansion nach Tschechien und die Slowakei
verantwortlich. Angesichts der COVID-19 Pandemie und den damit einhergehenden unsicheren
Marktlagen auch in diesen beiden CEE Ländern wurde entschieden, diese Expansionsstrategie nicht
weiter zu verfolgen und sich strategisch auf den Heimmarkt Österreich sowie auf die bestehenden
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internationalen Aktivitäten zu konzentrieren. Dementsprechend schied Juraj Dvořáks im Oktober 2020
einvernehmlich aus dem Vorstand aus.
Die Bindung von erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unternehmerisch denken und über
hohe Fachexpertise verfügen, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den langfristigen Erfolg. Die Wiener
Privatbank legte daher auch im Geschäftsjahr 2020 Wert darauf, die fachliche Qualifikation ihrer
Mitarbeiter laufend auszubauen. In der Berichtsperiode wurden knapp EUR 40.581 in
Weiterbildungsmaßnahmen investiert. Die Unternehmenskultur fördert die Übernahme von
Verantwortung und sorgt für eine leistungsfreundliche und gerechte Arbeitsumgebung. Auf Basis einer
flachen Hierarchie bietet die Wiener Privatbank ihren Mitarbeitern individuelle Aufstiegsmöglichkeiten
sowie ein erfolgs- und leistungsabhängiges Bonusmodell. Bei der Auswahl neuen Personals setzte die
Wiener Privatbank auch 2020 auf einen mehrstufigen Selektionsprozess, der sicherstellt, dass die hohen
Qualitätsanforderungen in allen Abteilungen erfüllt werden. Die Mitarbeiterzahl blieb im Jahresvergleich
zu 2019 (97 Mitarbeiter) stabil.
Zum Themenbereich „Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR)“ hat die Wiener
Privatbank SE im vergangenen Jahr erfolgreich zahlreiche Initiativen gesetzt: Ein umfassendes
Gesundheitsangebot für Mitarbeiter, das von Obstkörben, Sportmöglichkeiten bis hin zu einer
arbeitsmedizinischen & -psychologischen Betreuung reicht, die weitere Ausrollung der Mülltrennung, das
Jobticket der Wiener Linien für alle Mitarbeiter sowie ein innovatives Recycling-Projekt in der IT.Weiters
wurden Maßnahmen für eine gute Unternehmensführung, die vom Ausbau der Informationstransparenz,
der Korruptionsbekämpfung, einer nachhaltigen Vergütungspolitik bis hin zu Umfragen zur Kunden-
/Mitarbeiterzufriedenheit reichen, gesetzt.
Ebenso zieht die Wiener Privatbank nachhaltige Aspekte in ihre Produktgestaltung und Dienstleistungen
ein. Das Asset Management der Wiener Privatbank SE, welches durch ihr Tochterunternehmen Matejka
& Partner Asset Management GmbH umgesetzt wird, ordnet etwa dem Themenkomplex Nachhaltigkeit
im Management von Fondsprodukten bereits heute einen hohen Stellenwert zu. Die Bank selbst plant
noch 2021 bei der Gestaltung und Umsetzung eines nachhaltigen Mezzaninkapitalfonds mitzuwirken.
Erklärtes Ziel der Wiener Privatbank ist, sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene künftig
noch nachhaltiger, CO2-schonender und ressourceneffizienter zu werden. Dafür wurde die
Verantwortung für „Sustainable Finance“ einerseits in der Stelle Product Governance im Hinblick auf
Produktüberwachung und Produkteinführungsprozess sowie andererseits in der Stelle Risikomanagement
im Hinblick auf eine regelmäßige Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken und Ableitung von geeigneten
Maßnahmen je Geschäftsbereich oder für das Unternehmen selbst verankert.
Der konsolidierte Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2020 wurde erstellt und ist auf
der Website der Wiener Privatbank SE unter https://www.wienerprivatbank.com/ueber-uns/investor-
relations-adhoc/berichte/ abrufbar.
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Auf Basis einer starken Kapitalausstattung ist das erklärte Ziel der Wiener Privatbank, ihre Positionierung
als dynamische Spezialbank mit klarer Fokussierung auf Sachwert- und Kapitalmarktkompetenz weiter
auszubauen.
Im Sachwertebereich liegt der Schwerpunkt im Ausbau traditioneller Stärken, nämlich in der
gemeinsamen Entwicklung neuer Immobilienprojekte mit ausgewählten Partnern sowie dem Vertrieb von
Vorsorgewohnungen als stabile Anlageform. Dabei ist es das Ziel, zusätzliche Akzente in Form neuer und
zeitgemäßer Produktformen zu setzen. Dies nicht nur bei Betonprodukten sondern auch bei
Kapitalmarktprodukten. Diesbezüglich steht das Thema der Nachhaltigkeit künftig stärker im Fokus. So
soll im ersten Halbjahr der erste nachhaltige Mezzaninkapitalfonds für Immobilienentwicklungsprojekte
in Österreich ins Leben gerufen werden und damit die Stärke der Bank in Form integrierter Sachwert-
und Kapitalmarktexpertise erweitert zum Einsatz gebracht werden.
Ebenso im Fokus steht der weitere Ausbau des Kapitalmarktgeschäfts. Durch die bewusste Konzentration
auf das KMU Segment bei Anleihe- und Aktienemissionen soll die Marktposition in diesem Bereich durch
die Generierung neuer Mandate ausgebaut und dadurch gleichzeitig Wachstumsimpulse für das Depot-
bzw. Brokerage Geschäft erzielt werden. Im Veranlagungsbereich ist das Ziel, in Abhängigkeit von der
jeweiligen Marktsituation ein ausgewogenes Anlagespektrum vorzuhalten, um institutionellen Kunden
sowie vermögenden Privatkunden in jeder Marktphase das passende Angebot in Form von Sachwerten
und Kapitalmarktprodukten anbieten zu können. In Summe sollen diese Maßnahmen zu einer
Fortsetzung des Wachstums bei den Assets under Management führen.
Sichtbare und zukunftsorientierte Akzente hat sich die Bank auch im Zusammenhang mit Innovation
vorgenommen. Einerseits sollen im laufenden Geschäftsjahr die Weichen in Richtung eines modernen
Kernbankensystems gestellt werden und andererseits stehen weitere Digitalisierungsinitiativen am
Programm. Dabei hat sich die Bank die Implementierung einer auf die Kundenbedürfnisse einer
Privatbank ausgerichteten APP für mobile Endgeräte sowie neue Prozessdigitalisierungsschritte im Sinne
weiterer Effizienzgewinne im Zusammenhang mit Kundeninteraktion zum Ziel gesetzt. Auch die
Entwicklung und der Einsatz digitaler Veranlagungsprodukte stehen perspektivisch im Blickfeld der Bank.
Wien, am 16. April 2021
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für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 20ťţ
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Anhang
31. Dezember 2020 31. De
zember 2019
in EUR in EUR
AKTIVA
Barreserve 1) 70.298.689 82.499.918
Forderungen an Kreditinstitute 2) 50.100.816 109.264.930
Forderungen an Kunden 3) 80.690.535 88.945.724
Finanzanlagen 4) 89.945.231 113.477.223
Anteile an assoziierten Unternehmen 5) 1.222.606 837.082
Zum Handel bestimmte Immobilien 6) 50.645.995 49.094.107
Immaterielle Vermögenswerte 7) 1.108.161 1.169.708
Sachanlagen 8) 3.714.643 4.523.995
Steueransprüche 9) 2.402.869 67.217
hievon Steuererstattungsansprüche 712.766 67.217
hievon latente Steueransprüche 1.690.103 0
Sonstige Aktiva 10) 5.495.668 6.264.188
Summe Aktiva 355.625.213 456.144.092
PASSIVA
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11) 37.342.511 30.221.966
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 12) 252.902.654 349.592.356
Steuerverpflichtungen 13) 106.604 471.781
hievon tatsächliche Steuerverpflichtungen 106.604 465.100
hievon latente Steuerverpflichtungen 0 6.681
Verbriefte Verbindlichkeiten 14) 16.706.169 19.552.043
Rückstellungen 15) 3.755.272 3.793.822
Sonstige Passiva 16) 6.481.439 7.387.354
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 37.557.108 44.766.440
Nicht beherrschende Anteile 773.456 358.329
Eigenkapital 17) 38.330.564 45.124.769
Summe Passiva 355.625.213 456.144.092
ÏZSiS;LSzRŦŤĴªRiťţťţŏ¸íñŐ
ÏZSiSm8LzmmzRŦŤĴªRiťţťţ
28

Graphics
Anhang
1. Jänner 2020 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019 -
31. Dezember 2019
in EUR in EUR
Zinsen und ähnliche Erträge 6.466.297 7.104.860
Zinserträ
g
e nach Effektivzinsmethode 4.855.471 6.409.979
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.379.968 -3.149.990
Zinsüberschuss 21) 4.086.328 3.954.870
Provisionserträge 11.002.439 10.256.319
Provisionsaufwendungen -1.495.407 -1.473.083
Provisionsüberschuss 22) 9.507.032 8.783.236
Ergebnis at-equity bewerteter Unternehmen 23) 67.756 20.231
Handelsergebnis 24) 657.668 635.288
Ertrag aus Immobilienhandel 25) 9.382.164 9.671.778
Aufwand aus Immobilienhandel 26) -6.880.644 -6.815.990
Sonstiger betrieblicher Ertrag 27) 604.457 1.608.873
Sonstiger betrieblicher Aufwand 28) -292.685 -193.633
Verwaltungsaufwand 29) -15.439.817 -16.011.475
Risikovorsorge 30) -9.439.234 -176.170
Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten 31) -2.395.725 2.271.896
Ergebnis vor Steuern -10.142.701 3.748.904
Ertragsteuern 32) 2.245.620 -1.064.758
Periodenergebnis -7.897.081 2.684.146
Nicht beherrschende Anteile am Periodenergebnis 3.439 135.912
Periodenergebnis ohne nicht beherrschende Anteile -7.900.520 2.548.234
Ergebnisder im EigenkapitalerfasstenErtrags- undAufwandsposten
Gesamtergebnisrechnung
1. Jänner 2020 -
31. Dezemer 2020
1. Jänner 2019 -
31. Dezember 2019
Konzernperiodenergebnis -7.897.081 2.684.146
Posten, die zukünftig über die GuV gebucht werden können
Bewertungsergebnis der FV-Umwertung
von FVOCI bewerteter Schuldinstrumente -121.407 151.013
(darauf entfallende Steuereffekte) 30.352 -37.753
Posten, die zukünftig nicht über die GuV gebucht werden können
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 51.540 162.473
(darauf entfallende Steuereffekte) -12.885 -40.618
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -52.400 235.114
Gesamtergebnis -7.949.481 2.919.260
Zuordnung des Gesamtergebnisses
Anteile im Besitz der Eigentümer der Wiener Privatbank -7.952.920 2.783.348
nicht beherrschende Anteile 3.439 135.912
Ergebnis je Aktie
1. Jänner 2020 -
31. Dezemer 2020
1. Jänner 2019 -
31. Dezember 2019
in EUR in EUR
Aktienzahl zum Ultimo 5.004.645 5.004.645
Durchschnittliche Anzahl der umlaufenden Aktien 5.004.645 5.004.645
Periodenergebnis ohne nicht beherrschende Anteile - 7.900.520
2.548.234
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert = unverwässert) 19) - 1,58 0,51
ÏZSiSҹmRui2S;mi8SzS2
ŤĴ ÍSSiťţťţ;mŦŤĴªRiťţťţŏ¸íñŐ
ÏZSiSm8LzmmzRŦŤĴªRiťţťţ
29

Graphics
Gezeichnetes Ka
p
ital- Gewinn- FV IAS 19 Ei
g
enka
p
ital ohne nicht beherrschender Ei
g
enka
p
ital mit
Ka
p
ital rückla
g
en rückla
g
en Umwertun
g
versichun
g
sm. nicht Anteil nicht
Konzern- Gewinne und beherrschenden beherrschendem
An
g
aben in EUR
g
ewinn Verluste Anteil Anteil
Stand zum 1. Jänner 2019 11.360.544 18.308.278 13.631.900 19.560 -86.030 43.234.253 378.417 43.612.670
Periodener
g
ebnis 2019 2.548.234 2.548.234 135.912 2.684.146
Im sonsti
g
en Er
g
ebnis erfasste
Erträ
g
e und Aufwendun
g
en 113.259 121.855 235.114 235.114
Ausschüttun
g
-1.251.161 -1.251.161 -156.000 -1.407.161
Stand zum 31. Dezember 2019 11.360.544 18.308.278 14.928.973 132.820 35.825 44.766.440 358.329 45.124.769
Periodener
g
ebnis 2020 -7.900.520 -7.900.520 3.439 -7.897.081
Im sonsti
g
en Er
g
ebnis erfasste
Erträ
g
e und Aufwendun
g
en -91.056 38.655 -52.400 -52.400
Ausschüttun
g
0 -136.000 -136.000
Veränderun
g
en nicht beherrschender Anteil 743.589 743.589 547.688 1.291.277
Stand zum 31. Dezember 2020 11.360.544 18.308.278 7.772.041 41.764 74.480 37.557.108 773.456 38.330.564
®
®Su;ILzS2mÏZSiS;2SIf;uLm
ŤĴ ÍSSiťţťţ;mŦŤĴªRiťţťţŏ¸íñŐ
ÏZSiSm8LzmmzRŦŤĴªRiťţťţ
30

Graphics
2020
2019
Anhang
in TEUR
in TEUR
Periodenergebnis (vor Fremdanteilen)
-7.897
2.684
Abgangsgewinne(-)/Abgangsverluste(+) aus Finanzanlagen
31)
1.983
-1.647
Abschreibungen(+)/Zuschreibungen(-) auf Finanzanlagen
31)
412
704
Abschreibungen(+)/Zuschreibungen(-) auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
29)
1.201
1.074
Veränderung der Risikovorsorge
30)
9.439
176
Ergebnisanteil der assoziierten Unternehmen
23)
-67
-20
Nicht zahlungswirksame Veränderung der Pensionsrückstellungen/ähnliche Rückstellungen
15)
15
241
Steueraufwand(+)/Steuerertrag(-)
32)
-2.246
1.065
Nettozinsertrag(-)/Nettozinsaufwand(+)
21)
-4.086
-3.955
Sonstige Korrekturen
0
-21
Korregiertes Periodenergebnis
-1.246
301
Zunahme/ Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute
2)
58.953
17.287
Zunahme/ Abnahme der Forderungen an Kunden
3)
-1.268
-18.228
Zunahme/ Abnahme der zum Handel bestimmten Immobilien
6)
-1.552
5.131
Zunahme/ Abnahme der sonstige Aktiva
10)
795
6.293
Zunahme/ Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute
11)
7.213
-3.113
Zunahme/ Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
12)
-96.689
44.334
Zunahme/ Abnahme der verbrieften Verbindlichkeit
14)
-2.695
-910
Zunahme/ Abnahme der Rückstellungen
15)
0
-25
Zunahme/ Abnahme der sonstigen Passiva
16)
-335
64
Erhaltene Zinsen
21)
6.968
6.631
Gezahlte Zinsen
21)
-2.623
-3.046
Steuerzahlungen
13)
-437
-923
Cash-Flow aus der operativen Tätigkeit
-32.916
53.796
Zufluss aus Ausschüttungen assoziierte Unternehmen
125
170
Abfluss aus dem Erwerb von Finanzanlagen
-64.219
-84.739
Abfluss aus dem Erwerb von assoziierten Unternehmen
0
-735
Zufluss aus der Veräußerung von Finanzanlagen
84.554
44.277
Abfluss aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
7) 8)
-615
-687
Zufluss aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
206
152
Cash-Flow aus Investitionstätigkeiten
20.052
-41.561
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
16)
-492
-465
Gezahlte Dividenden
17)
-136
-1.407
Einzahlung Verkauf von Eigentumsanteilen an Tochterunternehmen
1.291
0
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
663
-1.872
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode
82.500
72.137
Cash-Flow aus operativer Geschäftstätigkeit
-32.916
53.796
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
20.052
-41.561
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
663
-1.872
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode
70.299
82.500
Konzern-Cash-Flow-Statement für das Geschäftsjahr
vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020
31

Graphics
32

Graphics
Die Wiener Privatbank SE ist eine börsenotierte Privatbank mit Sitz am Parkring 12, 1010 Wien, und
betreibt als Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 des österreichischen Bankwesengesetzes Bankgeschäfte.
Sie ist unter der Firmenbuchnummer FN 84890 p beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch eingetragen.
Der geographische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt in Österreich.
Die Angebots- und Dienstleistungspalette für private und institutionelle Kunden umfasst die
Kerngeschäftsfelder Private Banking, Finanzierungen, Asset Management (Matejka & Partner), Brokerage,
Research, Capital Markets, Unternehmens & Projektfinanzierung, Immobilienprodukte,
Immobiliendienstleistungen & -projekte.
In diesen Geschäftsfeldern bietet die Wiener Privatbank ihren Kunden maßgeschneiderte Lösungen an.
Die Wiener Privatbank SE hat als Medium für die Offenlegung gemäß Art. 431 ff. CRR das Internet gewählt.
Die Offenlegung ist auf der Website der Wiener Privatbank unter https:
//www.wienerprivatbank.com/ueber-uns/investor-relations/berichte dargestellt.
Der Konzernabschluss der Wiener Privatbank-Gruppe wurde nach den Vorschriften der am
Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International
Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt und erfüllt auch die
Voraussetzungen des § 59a BWG und des § 245a UGB über Konzernabschlüsse nach international
anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.
Im vorliegenden Konzernabschluss wurden bei der Bilanzierung und Bewertung alle zum Zeitpunkt der
Rechnungslegung am 31. Dezember 2020 verabschiedeten und zu diesem Zeitpunkt verpflichtend
anzuwendenden IAS/IFRS berücksichtigt. Die Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung von überarbeiteten
Standards wurde nicht wahrgenommen. Die funktionelle Währung ist der Euro (EUR). Alle Betragsangaben
werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in EUR dargestellt. Bei Summierung von
gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen
rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Die in Klammern angegebenen Zahlen betreffen das
Vorjahr.
Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu aufgrund einer Erstkonsolidierungen zu einer Änderung des
Konsolidierungskreises.
Der Konzernabschluss wurde am 16. April 2021 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat
freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er
den Konzernabschluss billigt.
33

Graphics
Muttergesellschaft ist die Wiener Privatbank SE, Wien. In den Konzernabschluss sind alle Unternehmen,
die unter dem beherrschenden Einfluss der Muttergesellschaft stehen (Tochtergesellschaften), durch
Vollkonsolidierung einbezogen. Es darf von einer Beherrschung ausgegangen werden, wenn die
Beteiligungshöhe der WPB SE gegenüber der Tochtergesellschaft über 50% liegt, wobei es gem. IFRS 10,
auch bei weniger als 50% Beteiligungshöhe zu einer Vollkonsolidierung kommen kann. Hierbei sind die
Einflussmöglichkeiten der Mutter auf die Tochtergesellschaft maßgeblich. Sollte die Wiener Privatbank SE
in der Lage sein die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens sowie die variablen Rückflüsse der
Gesellschaft der Höhe nach zu bestimmen, so ist auch eine Tochtergesellschaft mit weniger als 50%
vollzukonsolidieren. Nicht konsolidiert werden Tochterunternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt unwesentlich sind.
Wesentliche Beteiligungen, auf welche die Wiener Privatbank SE einen maßgeblichen Einfluss ausübt,
ohne diese jedoch zu beherrschen, werden als „assoziierte Unternehmen“ nach der Equity-Methode
einbezogen und in dem Bilanzposten Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. In der Regel
besteht ein maßgeblicher Einfluss bei einem Anteilsbesitz zwischen 20 % und 50 %. Eine Einbeziehung
erfolgt auf Grundlage des zum 31. Dezember 2020 erstellten Jahresabschlusses.
Die übrigen Beteiligungen werden als Fair-Value-Finanzanlagen eingestuft und dementsprechend
bewertet.
Insgesamt 6 (VJ: 6) Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Vollkonsolidierung mit der
Muttergesellschaft zusammengefasst. Nähere Details zum Konsolidierungskreis sind unter Punkt 33
Tochterunternehmen und Beteiligungen dargestellt.
Die Entscheidung ob eine Gesellschaft voll- oder equitykonsolidiert wird, hängt neben der
Beteiligungshöhe auch noch von der Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäfts- sowie die
Finanzgebarung der Tochtergesellschaft ab.
Wenn Beherrschung auf eine Gesellschaft festgestellt wird (durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf
die wirtschaftlichen– oder finanziellen Entscheidungen sowie die Möglichkeit die variablen Rückflüsse zu
beeinflussen), wird diese Gesellschaft als vollkonsolidierte Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss
miteinbezogen.
Für den Fall, dass eine solche Entscheidung nicht eindeutig gefällt werden kann, wird im nächsten Schritt
entsprechend den Prüfschritten des IFRS 10 die Einflussmöglichkeit der Wiener Privatbank SE auf die
Gesellschaft genauer analysiert und untersucht.
Hierzu wird genauer untersucht, ob Verfügungsgewalt über das Unternehmen vorliegt. Verfügungsgewalt
besteht u.a. dann, wenn folgende Rechte gegeben sind: Vertragliche Vereinbarungen mit anderen
Stimmberechtigten über die Ausübung von Stimmrechten; Größe des Stimmrechtsbesitzes des Konzerns
im Verhältnis zur Größe und Verteilung der Stimmrechtsbesitze anderer Investoren sowie potenzielle
Stimmrechte des Konzerns und anderer Stimmberechtigter oder sonstiger Parteien. Können
Entscheidungen der Tochtergesellschaft durch die Wiener Privatbank SE beeinflusst bzw. gesteuert werden
34

Graphics
oder nicht? Unterliegt die Wiener Privatbank SE variablen unbeeinflussbaren Rückflüssen, oder können
hier Entscheidungen durch Einflussnahme abgeändert werden?
Zusätzlich ist auf eine womöglich vorliegende "Principal-Agent" Situation einzugehen bzw. muss
kontrolliert werden ob bei der Gesellschaft eine "de facto control" Beherrschung besteht.
Abschließend findet noch eine Kontrolle im Hinblick auf sonstige wirtschaftliche Verbindungen zwischen
der Gesellschaft und der Wiener Privatbank SE statt. Kontrolliert wird hierbei ob es zwischen den
Gesellschaften über den Rahmen einer normalen Geschäftsbeziehung hinausgehende Verbindungen bzw.
Geschäftstätigkeiten gibt.
Wenn das Ergebnis ergibt, dass keine Beherrschung nach IFRS 10 vorliegt, erfolgt eine Klassifizierung
nach IAS 28 bzw. IFRS 11.
Die Wiener Privatbank SE konnte zweifelsfrei alle Gesellschaften entweder als voll- oder equitykonsolidiert
klassifizieren.
Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an
assoziierten Unternehmen.
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch
keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.
Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach
dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der
nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche
Einfluss endet.
Zum Berichtszeitpunkt gibt es drei Equitygesellschaften, welche als nicht wesentlich bezeichnet werden
können. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um den Wiener Privatbank Immobilienmakler GmbH,
die EXIT One Immobilien GmbH und die Entwicklung KHWP Immo Alpha GmbH.
Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist der Abschlussstichtag des Mutterunternehmens; die
Jahresabschlüsse der im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen sind zum Stichtag
des Konzernabschlusses aufgestellt.
Entsprechend IFRS 3 erfolgt die Erstkonsolidierung bei allen Unternehmenszusammenschlüssen nach der
Erwerbsmethode. Gemäß der Methode werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden mit ihren
beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Bei der Bewertung des nicht beherrschenden
Anteils gewährt IFRS 3 ein Bewertungswahlrecht auf Transaktionsbasis, nach dem der nicht
beherrschende Anteil entweder zum beizulegenden Zeitwert (bisweilen „Full-Goodwill-Methode“ genannt)
oder zum proportionalen Anteil des nicht beherrschenden Anteils am beizulegenden Zeitwert des
Nettovermögens des erworbenen Unternehmens erfolgen kann. Ein Unterschiedsbetrag wird als
Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ausgewiesen. Dieser unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung,
sondern wird einem jährlich durchzuführenden Impairment-Test unterzogen, bei dem die Werthaltigkeit
35

Graphics
des Geschäfts- oder Firmenwertes überprüft wird (Impairment-only-Approach). Ist die Werthaltigkeit
nicht mehr gegeben, wird eine Abschreibung vorgenommen. Andernfalls wird der Wertansatz des
Geschäfts- oder Firmenwertes unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Soweit die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs die beizulegenden Zeitwerte der übernom-
menen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden unterschreiten, ist der Unterschiedsbetrag in der
Periode des Erwerbs ertragswirksam zu vereinnahmen.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, andere Erträge und Aufwendungen aus der
Verrechnung zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Ebenso werden sämtliche
Zwischenergebnisse eliminiert.
Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und
Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen
Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- oder
Verlustrechnung erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum
beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am
identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der
Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen ihre Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am
Tag der Transaktion gültigen Devisenreferenzkurs der EZB. Die Umrechnung von auf Fremdwährung
lautenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie nicht abgewickelten Fremdwährungskassa-
geschäften in Euro erfolgt mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der EZB.
Devisentermingeschäfte werden zu den am Bilanzstichtag für die Restlaufzeit gültigen Terminkursen
bewertet. Aus Währungsänderungen zwischen den zwei Bilanzstichtagen resultierende Fremdwährungs-
gewinne und -verluste werden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.
Keines der in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 einbezogenen Tochterunternehmen hat
einen Abschluss in fremder Währung aufgestellt.
36

Graphics
Die in der Folge genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden durchgängig auf alle in
diesem Konzernabschluss genannten Geschäftsjahre angewendet.
Der Zahlungsmittelbestand laut Konzern-Cashflow-Statement setzt sich aus der Barreserve zusammen.
Unter dem Überbegriff „Finanzinstrumente“ werden alle finanzielle Vermögenswerte und finanzielle
Verbindlichkeiten zusammengefasst. Gemäß IAS 32 stellt ein Finanzinstrument im Allgemeinen einen
Vertrag dar, welcher gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und
bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument
führt.
Die erstmalige Erfassung der Finanzinstrumente erfolgt zum Zeitpunkt, an dem das Unternehmen
Vertragspartei des Finanzinstruments wird und somit ist für Käufe/Verkäufe finanzieller Vermögenswerte
der Erfüllungstag maßgeblich. Als Erfüllungstag gilt der Tag, an dem ein finanzieller Vermögenswert
übertragen wird. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten beim erstmaligen Ansatz hängt von ihrer
Eigenschaft sowie vom Zweck und der Absicht des Managements hinsichtlich der Anschaffung ab.
Ein finanzieller Vermögenswert wird bei seiner erstmaligen Erfassung einer Bewertungskategorie
zugeordnet, welcher über die zukünftigen Folgebewertungen entscheidet. Der erstmalige Ansatz erfolgt –
unabhängig von der Zuordnung zu einer Bewertungskategorie - mit dem Transaktionspreis (Fair Value).
Das Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte sieht die Zuordnung in die folgenden drei
Geschäftsmodelle und der damit verbundenen Folgebewertung vor:
x “Hold-to-Collect“ (“Halten“) – Folgebewertung: Amortised Cost, AC
x “Hold-to-Collect-and-Sell“ (“Halten und Verkaufen“) – Folgebewertung: Fair value through other
comprehensive income, FVTOCI
x “Other Business Model“ (“Sonstiges Geschäftsmodell”) – Folgebewertung: Fair value through profit
or loss, FVTPL
Im Rahmen der Klassifizierung sind die vertraglichen Zahlungsströme pro Einzelgeschäft gemäß des SPPI-
Kriteriums („Solely Payments of Principle and Interest“) zu überprüfen. Wird dieses Kriterium erfüllt, so
ist abhängig vom gewählten Geschäftsmodell eine Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten
(AC) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVTOCI) erlaubt. Ist das SPPI-Kriterium nicht
erfüllt, so hat die Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zu erfolgen.
Ausschlaggebend für die Klassifizierung und Bewertung nach IFRS 9 sind folgende Kriterien:
x das Geschäftsmodellkriterium – dieses definiert die Geschäftsmodelle, in welchen die
Vermögenswerte gemanagt werden, sowie
37
Graphics
x das Zahlungsstromkriterium, welches die Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme des
finanziellen Vermögenswertes definiert, welches zusätzlich zum Geschäftsmodell über die
Folgebewertung des Finanzinstruments entscheiden.
Die Festlegung des Geschäftsmodells für finanzielle Vermögenswerte erfolgt auf Portfolio Ebene, da dies
am besten widerspiegelt, wie Gruppen von finanziellen Vermögenswerten gemeinsam gesteuert und
entscheidungsrelevante Informationen berichtet werden, um ein bestimmtes Geschäftsziel zu erreichen.
Als Beurteilungsfaktoren für die ganzheitliche Betrachtung werden alle relevanten und objektiv
verfügbaren Anhaltspunkte herangezogen. Diese umfassen insbesondere die Zielsetzung und Portfolio-
Strategie, Performance-Messung und -Berichte, Risiko-Messung und -Steuerung, Vergütungssysteme des
Managements sowie Häufigkeit, Volumen, Zeitpunkte und Gründe von Verkaufsaktivitäten.
In der Wiener Privatbank wurden folgende Geschäftsmodelle auf Portfolio-Ebene festgelegt:
x Kreditportfolio: Bei Erfüllung des SPPI-Kriteriums erfolgt eine Geschäftsmodellzuordnung unter
„Hold-to-Collect“. Alle anderen Kredite werden dem sonstigen Geschäftsmodell zugeordnet.
x Anleihenportfolio: Bei Privatplatzierungen erfolgt eine Geschäftsmodellzuordnung unter „Hold-to-
Collect“ bei öffentlichen Emissionen erfolgt eine Geschäftsmodellzuordnung unter „Hold-to-
Collect-and-Sell“.
x Barresserve: Es erfolgt eine Geschäftsmodellzuordnung unter „Hold-to-Collect“.
x Forderungen KI: Es erfolgt eine Geschäftsmodellzuordnung unter „Hold-to-Collect“.
x Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Es erfolgt eine Geschäftsmodellzuordnung unter
„Hold-to-Collect“
Zum Zweck der Beurteilung, ob die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes,
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, gilt die
Definition des Kapitalbetrags als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts beim
erstmaligen Ansatz. Zinsen umfassen das Entgelt für den Zeitwert des Geldes, für das Ausfallrisiko, das
mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, und für andere
grundlegende Risiken und Kosten des Kreditgeschäfts (z.B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie
eine Gewinnmarge.
Die Beurteilung erfolgt dabei auf Basis der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen
Vermögenswertes und berücksichtigt dabei auch Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe
der vertraglichen Zahlungsströme ändern.
Im Rahmen der Überprüfung ob die vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswertes
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, werden die
vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Instruments herangezogen. Dabei wird mitüberprüft ob der
Vermögenswert Vertragsbedingungen enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag vertraglicher
Zahlungsströme so verändern können, dass diese Bedingung nicht mehr erfüllt wird.
38
Graphics
Eine genaue Unterteilung bzw. Definition der jeweiligen Finanzinstrumente ist in den nächsten Punkten zu
finden:
Das AC-Geschäftsmodell hat die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme zum Ziel. Die Bewertung
von Finanzinstrumenten die im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehalten werden hat zu fortgeführten
Anschaffungskosten zu erfolgen, sofern diese Instrumente auch das SPPI-Kriterium erfüllen.
Die Wiener Privatbank SE hat die Position Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, nicht
börsenotierte Anleihen und Forderungen aus Lieferungen & Leistungen diesem Geschäftsmodell
zugeordnet (wenn diese das SPPI-Kriterium erfüllen). Zinserträge aus diesen Portfolien werden in der
Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Zinsüberschuss ausgewiesen.
Sofern Direktabschreibungen vorgenommen wurden, haben diese die Forderungen vermindert. Die
Risikovorsorge nach IFRS 9, welche als eigener Posten im Anhang ausgewiesen wird, vermindert ebenfalls
diese Positionen. Abschreibungen und Wertberichtigungen werden unter dem Posten Risikovorsorge
ausgewiesen.
Wenn es zu Vertragsänderungen kommt, beurteilt der Konzern, ob sich die Cashflows des modifizierten
Vermögensgegenstandes wesentlich verändert haben. Wenn die Cashflows wesentlich abweichen, werden
die vertraglichen Rechte auf die Cashflows des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes als verfallen
erachtet. In diesem Fall wird der ursprüngliche finanzielle Vermögenswert ausgebucht und ein neuer
finanzieller Vermögenswert wird zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Fair Value Option:
Unternehmen die einen finanziellen Vermögenswert in die Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet“ oder zur FVTOCI einzuordnen hätten, können diesen beim erstmaligen Ansatz freiwillig – aber
unwiderruflich – als aufwands- oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designieren.
Die Wiener Privatbank SE wendet dieses Wahlrecht nicht an.
Ziel dieses Geschäftsmodells ist sowohl das Verkaufen, als auch das Vereinnahmen von vertraglichen
Zahlungsströmen. Finanzinstrumente die diesem Geschäftsmodell zugeordnet werden, sind erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und im sonstigen Ergebnis (Fair Value Through Other
Comprehensive Income; FVTOCI) zu erfassen, sofern diese Instrumente auch das SPPI-Kriterium erfüllen.
Die Wiener Privatbank SE hat das Portfolio der börsennotierten Anleihen diesem Geschäftsmodell
zugeordnet (wenn diese das SPPI-Kriterium erfüllen).
Die sich aus der Bewertung zum Fair Value ergebenden Wertänderungen werden solange erfolgsneutral
in einem gesonderten Posten des Eigenkapitals (FV-Umwertung) ausgewiesen, bis der jeweilige Vermö-
genswert veräußert ist. Bei Vorliegen von Wertminderungsgründen (Impairment Losses) erfolgt eine
Umbuchung des Impaiments vom OCI in die Gewinn & Verlustrechnung, womit der Bilanzansatz dem Fair
Value entspricht.
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Dieses Geschäftsmodell stellt eine Restkategorie für alle Finanzinstrumente dar, die weder einem HtC
noch einem HtC&S-Geschäftsmodell zugeordnet werden können oder dürfen. Finanzinstrumente dieser
Kategorie sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert über die GuV (Fair Value Through Profit or
Loss; FVTPL) zu bewerten
Auch werden alle Eigenkapitalinstrumente sowie Vermögenswerte, die das SPPI-Kriterium nicht erfüllen,
dieser Position zugeordnet.
OCI-Wahlrecht bei Eigenkapitalinstrumenten:
Beim erstmaligen Ansatz von Eigenkapitalinstrumenten, für die keine Handelsabsicht besteht, kann das
unwiderrufliche Wahlrecht, die Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwerts mit Ausnahme von
Dividenden erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis darzustellen, in Anspruch genommen werden. Die
Wiener Privatbank SE wendet dieses Wahlrecht nicht an.
Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller
Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird
das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Einstufung beurteilt. Derivate sowie
Eigenkapitalinstrumente werden nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
bewertet.
Positive Fair Values werden in der Bilanz als Vermögenswert unter den Sonstigen Aktiva und negative Fair
Values als Verbindlichkeit unter den Sonstigen Passiva dargestellt. Der Erfolg / Aufwand aus Derivaten
wird im „Handelsergebnis“ gezeigt.
Bei Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bzw. erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert (FVTOCI) zu bilanzieren sind, sieht der IFRS 9 die Berechnung eines erwarteten
Kreditverlusts (Expected Credit Loss) vor. Hierfür sind Kreditrisikoparameter (Ausfallswahrscheinlichkeit
- PD, Verlust bei Ausfall - LGD und Kreditbetrag bei Ausfall – EAD) unter Berücksichtigung historischer,
gegenwärtiger und zukunftsorientierter Informationen zu modellieren.
Im Rahmen der Ermittlung der Risikovorsorge sieht IFRS 9 eine Stufenzuordnung von Finanzinstrumenten
in drei Stufen vor. Eine ausführliche Erläuterung dazu erfolgt im Risikobericht ab Seite 78ff.
Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst und in einem Konto für Wertberichtigungen
wiedergegeben. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des
Vermögenswertes hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der
Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat,
wird die Verringerung der Wertberichtigung ebenso im Gewinn oder Verlust erfasst.
In dieser Position (Punkt 14.) werden begebene Anleihen von Tochterunternehmen der Wiener Privatbank
SE ausgewiesen, welche mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden überwiegend mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten
angesetzt. Neben dem Zinsaufwand werden Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und
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Nennbetrag effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsaufwand ausgewiesen. Die Wiener Privatbank hat
in dieser Kategorie Kundeneinlagen, Wertpapieremissionen, die der Refinanzierung dienen, sowie
Verbindlichkeiten aus Lieferungen & Leistungen ausgewiesen.
Die restliche Kategorie der Finanziellen Verbindlichkeiten umfasst entweder Verbindlichkeiten, die zu
Handelszwecken gehalten oder die zum FVTPL designiert werden.
Die Wiener Privatbank SE wendet kein Hedge Accounting an.
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, zu welchem in einem geordneten Geschäftsvorfall unter
Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen
werden könnte (d. h. ein Abgangspreis).
Bei Finanzinstrumenten, welche an einem aktiven Markt notieren, bemisst sich der beizulegende Zeitwert
nach den offiziellen Preisen des Hauptmarktes, zu dem die Gruppe Zugang hat („Mark to Market“). Der
beizulegende Zeitwert einer kurzfristig abrufbaren finanziellen Verbindlichkeit ist nicht geringer als der bei
Fälligkeit zahlbare Betrag unter Abzinsung ab dem ersten Termin, an dem die Zahlung des Betrags
verlangt werden könnte.
Ein Finanzinstrument gilt als an einem aktiven Markt notiert, wenn Preisnotierungen von einem
Preisberechnungs-Service, einem Händler, einem Broker, einer Agentur, die Kurse bestimmt, oder einer
Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise tatsächliche und regelmäßig
auftretende Markttransaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern darstellen. Gibt es für ein
Finanzinstrument in seiner Gesamtheit keine veröffentlichte Preisnotierung an einem aktiven Markt, gibt
es jedoch aktive Märkte für die Bestandteile des Finanzinstruments, wird der beizulegende Zeitwert auf
der Grundlage der Marktpreise für die Bestandteile ermittelt.
Für die Ermittlung des Fair Values für Finanzinstrumente, für welche es keinen aktiven Markt gibt und die
nur mit selbst bestimmten Parameter berechnet werden können, wird auf den Punkt „Berechnung Level
3 Fair Values“ (Punkt 35 der Anhangangaben) verwiesen.
Die Ermittlung der Fair Values erfolgt gemäß den Vorschriften des IFRS 13:
Der beizulegende Zeitwert der Level 1 Instrumente wird anhand von an aktiven Märkten beobachteten
Preisnotierungen ermittelt.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Instrumenten des Levels 2 erfolgt auf der Grundlage von
Bewertungstechniken unter Anwendung von Inputfaktoren, welche an aktiven Märkten beobachtbar sind.
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Level 3 bezieht sich auf Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, deren beizulegender Zeitwert nicht
ausschließlich auf Grundlage beobachtbarer Marktdaten ermittelt wird. Hier wird der beizulegende
Zeitwert von Instrumenten anhand von Bewertungstechniken ermittelt, bei denen vor allem Inputfaktoren
verwendet werden, die nicht an aktiven Märkten beobachtbar sind.
Ein Teil des Geschäftsmodells des Konzerns ist der Erwerb von Wohnhausanlagen und eine im Rahmen
des operativen Geschäftszyklus des Unternehmens beabsichtigte Veräußerung der Immobilien (sowohl
Einzelverwertung als auch Verwertung des gesamten Hauses). Aus diesem Grund erfolgt die Bilanzierung
dieser Immobilien unter dem Vorratsvermögen gemäß IAS 2.
Die Immobilienvorräte werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die
Herstellungs- oder Anschaffungskosten umfassen alle Kosten des Erwerbs und der Be- und Verarbeitung
sowie sonstige Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und Zustand zu
versetzen. Hierzu zählen beispielsweise Notarkosten, Gutachterkosten, usw... Die Bewertung erfolgt gem.
IAS 2 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert
zum jeweiligen Bilanzstichtag. Werthaltigkeitsprüfungen werden mittels Verkehrswertgutachten sowie
mittels eines Vergleichswertverfahrens vorgenommen. Vergleichswerte werden aus einer retrograden
Verkaufspreisberechnung, aus statistischen sowie rechnerischen, um Verkaufspreisnebenkosten
bereinigten Berechnung abgeleitet. Wurden in der Vergangenheit Wertminderungen auf den
Nettoveräußerungswert vorgenommen und sind die Gründe für diese Wertminderung aufgrund geänderter
Verhältnisse entfallen, so wird eine Wertaufholung bis zur Höhe der historischen Anschaffungs- und
Herstellungskosten vorgenommen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die
um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Diese werden auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:
Jahre Prozent
Rechte (Software) 3-5 33 %-20 %
Die Abschreibung wird unter dem Posten Verwaltungsaufwand erfasst.
Gemäß IFRS 3 ist ein Firmenwert jener Betrag, um den die Summe der übertragenen Gegenleistungen
den zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Saldo der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen
Schulden übersteigt. Firmenwerte aus dem Erwerb von Tochterunternehmen werden als immaterielle
Vermögenswerte angesetzt. Firmenwerte aus dem Erwerb von assoziierten Unternehmen hingegen sind
im Buchwert der Anteile an den assoziierten Unternehmen enthalten.
Der Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten
Nutzungsdauer werden jährlich auf Wertminderung überprüft.
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Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um
planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Wert-
minderungen vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der voraus-
sichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen und unter dem Posten Verwaltungsaufwand ausgewiesen.
Folgende Nutzungsdauer wird den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Jahre Prozent
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1-20 100 % - 5 %
Fahrzeuge 3-5 33 % - 20 %
Leasing
Ein Unternehmen muss bei Vertragsabschluss beurteilen, ob ein Leasingverhältnis vorliegt oder nicht. Die
Definition lautet demnach: Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber
vertraglich das Recht zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum
eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.
Dieses Bilanzierungsmodell sieht vor, dass in der Bilanz Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht (right-
of-use-asset, kurz: RoU; in der Bilanz als Sachanlagen erfasst) und Verbindlichkeiten aus
Leasingvereinbarungen darzustellen sind (Ausnahme: die Leasinglaufzeit beträgt 12 Monate oder weniger,
oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert).
Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten am Bereitstellungsdatum bewertet. Das Nutzungsrecht
wird anschließend nach der linearen Methode gemäß IFRS 16 vom Bereitstellungdatum bis zum früheren
Ende der Nutzungsdauer oder dem Ende der Leasingdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Das
Nutzungsrecht wird um etwaige Wertminderungen verringert und um bestimmte Neubewertungen der
Leasingverbindlichkeiten bereinigt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Nutzungsrechte beziehen sich größtenteils auf die Miete von
Geschäftsräumlichkeiten des Konzerns – vor allem den Standort Parkring 12, 1010 Wien. Sonstige
wesentliche Leasingverträge im Sinn von IFRS 16 (KFZ, Kopiergeräte, etc.) gibt es im Wiener Privatbank
Konzern nicht. Des Weiteren nahm die Wiener Privatbank nur die Ausnahme auf Einzelbasis für kurz
laufende Leasingvereinbarung in Anspruch.
Die Wiener Privatbank SE wendet IFRS 16 nicht für immaterielle Vermögensgegenstände an.
Im Posten Sonstige Aktiva werden hauptsächlich Forderungen, die nicht aus dem Bankgeschäft stammen,
ausgewiesen. Das sind im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die mit
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden sowie Forderungen aus Immobilienverkäufen.
Abschreibungen werden im Posten Risikovorsorge ausgewiesen.
In diesen Positionen werden die tatsächlichen sowie latenten Steueransprüche und -verpflichtungen
ausgewiesen.
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Nach den Bestimmungen des § 9 KStG zur Gruppenbesteuerung besteht zum 31. Dezember 2020 eine
Unternehmensgruppe aus der Wiener Privatbank SE als Gruppenträger und 4 Gruppenmitgliedern (ATI
Vermögenstreuhandgesellschaft m.b.H., BODEN-INVEST Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wiener
Stadthäuser Alpha GmbH und Setup Auhofstraße 181 GmbH).
Die Steuerumlage bemisst sich nach der fiktiven positiven oder negativen Steuerbelastung eines jeden
Gruppenmitgliedes entsprechend der „Stand alone“ Betrachtung und wird in einem weiteren Schritt um
den Gruppenvorteil bereinigt. Eine allenfalls bestehende Vorgruppen-Mindestkörperschaftsteuer
vermindert die Steuerumlage um den an den Gruppenträger weiterverrechneten Betrag.
Laufende Steueransprüche und –schulden werden mit jenem Betrag angesetzt, in dessen Höhe eine
Erstattung oder eine Zahlung an / von der Steuerbehörde erwartet wird.
Latente Steuern werden für temporäre Differenzen angesetzt, wenn steuerliche Wertansätze von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und deren Buchwerten auseinanderliegen. Latente Steueran-
sprüche werden für alle steuerlich absetzbaren temporären Unterschiede, wenn es wahrscheinlich ist, dass
in Zukunft ein zu versteuernder Gewinn zur Verrechnung zur Verfügung stehen wird, angesetzt.
Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen
erfasst. Steuerliche Verlustvorträge, die im Steuerplanungszeitraum genutzt werden können, werden in
Höhe des latenten Steueranspruches aktiviert. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden
saldiert, soweit sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Rückstellungen werden entsprechend IAS 37 angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung
gegenüber Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht, es wahrscheinlich ist, dass diese
Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird und eine verlässliche Schätzung der Höhe der
Verpflichtung möglich ist.
Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des
Jahresabschlusses nach bester Schätzung angesetzt werden kann. Unterscheidet sich der auf Basis eines
marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der
Barwert der Verpflichtung angesetzt. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft ob ein
Anpassungsbedarf besteht. Wenn ein Abfluss nicht mehr wahrscheinlich ist, ist die Rückstellung
erfolgswirksam aufzulösen.
Die Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen werden nach den Bestimmungen des IAS 19 nach
dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gebildet. Der Rechnungszinssatz
beträgt 0,7 % (VJ 1,2 %), es wird von einer jährlichen Valorisierung der Gehälter von 2,0 % (VJ 2,5 %)
ausgegangen. Ein Fluktuationsabschlag wird nicht angesetzt. Die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum
Pensionsantrittsalter werden berücksichtigt. Dienstzeitkomponenten, als auch Zinsaufwendungen und
Erträge werden entsprechend der Regelungen des IAS 19 in der GuV, wohingegen
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versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income
– OCI) erfasst werden.
Im Posten Sonstige Passiva werden sonstige Verpflichtungen, die keinem anderen Bilanzposten
zugeordnet werden können, ausgewiesen und mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Leasingverbindlichkeit
Liegt ein Leasingverhältnis vor erfolgt durch den Leasingnehmer die Bewertung der Leasingverbindlichkeit
zum Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch offenen Leasingzahlungen. Dabei werden die
Leasingzahlungen mit dem – dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden - Zinssatz abgezinst, sofern sich
dieser ohne weiteres bestimmen lässt. Ist dies nicht möglich so ist der Grenzfremdkapitalzinssatz des
Leasingnehmers heranzuziehen.
In weiterer Folge wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode mit dem
entsprechenden Zinssatz aufgezinst, um Leasingzahlungen reduziert und neu bewertet, um Anpassungen
oder Modifikationen Rechnung zu tragen.
Das Eigenkapital setzt sich aus eingezahltem Kapital, das ist das dem Unternehmen von den Eigentümern
zur Verfügung gestellte Kapital (gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen), und aus erwirtschaftetem
Kapital (Gewinnrücklagen, Fair-Value Umwertung, IAS 19 Rücklage, Gewinnvortrag und
Jahresüberschuss) zusammen. Unter der Position Fair-Value Umwertung werden die nicht
ergebniswirksam erfassten Bewertungsänderungen des HtC&S-Bestandes ausgewiesen.
Die Wiener Privatbank SE und ihr Tochterunternehmen ATI Vermögenstreuhandgesellschaft m.b.H. bieten
Treuhandgeschäfte und sonstige treuhänderische Leistungen an, bei denen sie im Namen von Kunden
Vermögenswerte halten oder investieren. Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte werden im
Konzernabschluss nicht ausgewiesen, da sie keine Vermögenswerte des Wiener Privatbank-Konzerns sind.
Zinserträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern
zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge werden nach
Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages abgegrenzt.
Dividendenerträge werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch der Gesellschaft auf Zahlung entstanden ist.
Voraussetzung ist, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird
und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.
Der Posten Zinsen und ähnliche Erträge umfasst vor allem Zinserträge aus Forderungen an Kreditinstitute
und Kunden, aus Wertpapieren sowie Beteiligungserträge von nicht konsolidierten Gesellschaften.
Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
umfassen vor allem Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden
sowie Anleihezinsen. Sie werden ebenso periodengerecht abgegrenzt und erfasst.
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In den Fällen, in denen ein zugehöriges Finanzinstrument existiert, werden Provisionen, die integraler
Bestandteil des Effektivzinssatzes dieses Finanzinstruments sind, als Teil des Zinsertrages ausgewiesen.
Unter Provisionsüberschuss sind die Erträge aus dem Dienstleistungsgeschäft und diesem zuzuordnende
Aufwendungen gegenüber Dritten abgegrenzt ausgewiesen. Diese umfassen vor allem Erträge und
Aufwendungen für Dienstleistungen aus dem Zahlungsverkehr, dem Wertpapiergeschäft und dem
Kreditgeschäft (soweit sie nicht in der Effektivverzinsung miteinbezogen werden) sowie aus dem Real
Estate-Bereich, welche direkt von der Wiener Privatbank SE vermittelt wurden.
Die Vereinnahmung von Gebühren und Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum
erbracht werden, erfolgt über die Periode der Leistungserbringung. Darin enthalten sind Provisionen aus
dem Kredit- und Girogeschäft, Haftungsprovisionen und sonstige Verwaltungs- und Depotgebühren.
Gebühren, die mit der vollständigen Erbringung einer bestimmten Dienstleistung oder einem signifikanten
Ereignis (transaktionsbezogene Leistungen) verbunden sind, werden vereinnahmt, wenn die
Dienstleistung vollständig erbracht wurde oder das signifikante Ereignis eingetreten ist. Provisionen aus
der Durchführung von transaktionsbezogenen Leistungen umfassen unter anderem das
Wertpapiergeschäft und das Devisen- und Valutengeschäft.
Aufwendungen, die im direkten und inkrementellen Zusammenhang mit der Generierung von
Provisionseinnahmen stehen, werden im Provisionsaufwand gezeigt. Gebühren- und Provisionserträge
werden auf der Grundlage der in einem rechtskräftigen Vertrag mit einem Kunden festgelegten
Gegenleistung bewertet.
Im Handelsergebnis werden Ergebnisse aus dem Gold- und Devisenhandel erfasst sowie die
Veränderungen des Fair Values von Derivaten.
Unter dieser Position werden die Veräußerungserlöse aus dem zum Verkauf gehaltenen Immobilien sowie
die zwischenzeitlich bis zum Verkauf vereinnahmten Erlöse aus Vermietungen (Erlöse aus der Vermietung
fallen jedoch in den Anwendungsbereich von IFRS 16) ausgewiesen. Die Erlöse aus der Veräußerung von
Immobilien fallen unter die zeitpunktbezogene Erlösrealisierung. Die Realisierung der Umsatzerlöse aus
Liegenschaftsverkäufen erfolgt bei Gefahren und Risikoübergang und entspricht auch den Bestimmungen
hinsichtlich des Kontrollübergangs nach IFRS 15.
Weitere Erlöse, die unter der Position Ertrag aus Immobilienhandel ausgewiesen werden, sind die bis zum
Verkauf der Immobilien, vereinnahmten Erlöse aus Betriebskosten, die auch in den Anwendungsbereich
des IFRS 15 fallen. Bei diesen Erlösen sind die vertraglichen Leistungsverpflichtungen identifizierbar und
die dazugehörige Gegenleistung kann pro Leistungsverpflichtung eindeutig bestimmt werden. Der Wiener
Privatbank Konzern ist primär Ansprechpartner der Kunden für die Leistungserbringung und trägt das in
der Immobilienbranche übliche Vorratsrisiko für die Nutzungsbereitschaft der Immobilie und auch das
Risiko, dass die branchenüblich über einen Aufteilungsschlüssel verteilten Aufwendungen nicht
abgerechnet werden können. Somit wird für die wesentlichen Leistungen davon ausgegangen, dass der
Wiener Privatbank Konzern als Principal fungiert.
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Unter dieser Position werden sämtliche Veränderungen des Bestands an Immobilien, die Aufwendungen
für Material und sonstige bezogenen Herstellungsleistungen, die Aufwendungen aus Vermietungen sowie
sonstige Immobilienaufwendungen (Immobilien-Asset Management) ausgewiesen.
Im Sonstigen betrieblichen Ertrag sind all jene Erträge ausgewiesen, die einer bankfremden
Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind, sowie Erträge die keiner anderen Position zugeordnet werden
können. Die unter dieser Position ausgewiesenen Erlöse aus der Bereitstellung von
Immobiliendienstleistungen und Treuhanddienstleistungen fallen diesbezüglich unter die
zeitraumbezogene Erlösrealisierung.
Im Sonstigen betrieblichen Aufwand werden etwaige Abschreibungen aus dem Impairment von
Firmenwerten gem. IAS 36 gezeigt. Darüber hinaus werden in diesem Posten die Aufwendungen aus
bankfremden Tätigkeiten sowie sonstige betriebliche Aufwendungen die nicht aus Verwaltungstätigkeiten
entstammen ausgewiesen.
Im Verwaltungsaufwand werden – auf die Berichtsperiode abgegrenzt – der Personalaufwand, der
Sachaufwand sowie planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte
ausgewiesen. Im Personalaufwand werden Löhne und Gehälter, Bonuszahlungen, gesetzliche und
freiwillige Sozialaufwendungen, personalabhängige Steuern und Abgaben sowie Aufwendungen für
Abfertigungen und Pensionen erfasst. Im Sachaufwand sind neben dem EDV-Aufwand, dem Raumaufwand
sowie den Aufwendungen für den Bürobetrieb, dem Aufwand für Werbung und Marketing, den Rechts-
und Beratungsaufwendungen noch sonstige Sachaufwendungen enthalten.
Die Position Risikovorsorge enthält Veränderungen der erfassten Wertminderungen bzw.
Risikorückstellungen auf finanzielle Vermögenswerte (zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw.
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet) sowie auf außerbilanzielle Verpflichtungen (iW
Kreditzusagen und Finanzgarantien) basierend auf dem IFRS 9 Wertminderungsmodell der erwarteten
Kreditverluste. Auch realisierte Forderungsausfälle sowie nachträgliche Eingänge ausgebuchter
Forderungen werden hier ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus Modifizierungen von finanziellen
Vermögenswerten, wenn es sich um bonitätsbedingte Modifizierungen handelt, werden ebenfalls in dieser
Position dargestellt.
Hierunter werden die Endkonsolidierungsergebnisse der assoziierten Gesellschaften ausgewiesen.
Diese Position zeigt das Endkonsolidierungsergebnis verbundener Unternehmen.
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Unter dieser Position werden sowohl Bewertungsergebnisse als auch realisierte Gewinne und Verluste aus
Wertpapieren des FVTPL-Portfolios erfasst.
Das Veräußerungsergebnis des FVTOCI Portfolios werden unter dieser Position ausgewiesen.
Laufende und latente Ertragsteuern werden in dieser Position erfasst.
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Für die Erstellung des Konzernabschlusses sind naturgemäß regelmäßige Ermessensbeurteilungen,
Entscheidungen und die Festlegung von Annahmen und Erwartungen über ausgewiesene Buchwerte durch
die Unternehmensleitung notwendig. Anhand dieser Einschätzungen und Beurteilungen kann der Ansatz
und Wert von Vermögenswerten und Schulden am Bilanzstichtag als auch die Höhe von Aufwendungen
und Erträgen während des Geschäftsjahres bedeutend beeinflusst werden.
Aufgrund dieser Entscheidungen bzw. Beurteilungen besteht bei folgenden Punkten die Möglichkeit, dass
sie zu einer Anpassung von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr führen können:
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Immobilienvermögens sowie der Immobilienvorräte der
Wiener Privatbank SE erfolgt mittels Gutachten, welche von unabhängigen Sachverständigen erstellt
werden. Der Nettoveräußerungswert der Immobilienvorräte basiert auf Berechnungen, welche auf den
zukünftigen Verkaufserlös abzüglich der geschätzten noch anfallenden Kosten der Fertigstellung als auch
des Verkaufes basieren. Diese Berechnung wird zu den jeweiligen Stichtagen aktualisiert und angepasst,
wodurch es zu Wertschwankungen der Immobilienvorräte kommen kann (siehe Punkt 6).
Die Höhe der rückgestellten Abfertigungs- und Pensionsansprüche basiert auf geschätzten Beträgen. Diese
Schätzungen basieren auf von Sachverständigen erstellten Gutachten als auch auf Erfahrungswerten der
Vergangenheit. Abfertigungs- und Pensionsansprüche werden mittels Annahmen bezüglich
Pensionsantrittsalter, Fluktuation, zukünftiger Bezugserhöhung und Lebenserwartung errechnet. Weitere
Informationen sind unter Entwicklung der langfristigen Personalrückstellungen ersichtlich (siehe Punkt
15).
Geschäfts- oder Firmenwerte werden unter zukunftsbezogenen Blickwinkeln und Annahmen beurteilt. Zur
Ermittlung der zukünftig erzielbaren Beträge werden im Rahmen des Wertminderungstests mehrere
Annahmen getroffen und zugrunde gelegt. Die zur Berechnung herangezogenen Mittelüberschüsse,
entsprechen der zur Abschlusserstellung aktuellsten Einschätzung (siehe Punkt 7).
Finanzinstrumente, für welche kein aktiver Markt vorhanden ist, werden mittels finanzmathematischer
Bewertungsmethoden bewertet und auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Details hierzu sind unter
Hierarchie der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zu finden (siehe Punkt 35).
Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 erfolgt auf Basis der erwarteten Kreditverluste. Die Berechnung
des Expected Credit Loss, („ECL“) spiegelt ein wahrscheinlichkeitsgewichtetes Ergebnis, den Zeitwert des
Geldes und angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen wider. Eine Darstellung
betreffend Wertberichtigungen und deren Schätzungen ist in Note Punkt VIII Risikomanagement
offengelegt.
Leasing - Mietdauer
Die getroffenen Annahmen werden laufend überprüft und angepasst. Überarbeitungen der Schätzungen
werden prospektiv erfasst.
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Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der daraus resultierenden Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen
Folgen sind die Unsicherheiten in Bezug auf Schätzungen zusätzlich gestiegen.
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Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der vorhergehenden Konzernabschlüsse wurden
unverändert auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020, angewandt.
Folgende IFRS Regelungen, die im Geschäftsjahr 2020 neu anzuwenden sind, wurden vom Konzern
erstmals angewendet. Eine Auswirkung auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ergab sich
jedoch nur, wenn dies in der folgenden Tabelle mit „ja“ gekennzeichnet ist.
Inkrafttreten
Auswirkungen
auf den
Konzern-
abschluss
Regelungen IFRS
Änderungen an IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse
–
Definition des Geschäftsbetriebes
01.01.20
20
nein
Änderung zu I
AS 1 und
IAS 8
Darstellung des Abschlusses und
Rechnungslegungsmethoden
–
Definition
von Wesentlichkeit
01.01.20
20
nein
Änderung
am
Rahmenkonzept zur
Rechnungslegung
01.01.2020
nein
Änderung an IFRS 9, IAS
39 und IFRS 7
Interest Rate Benchmark Reform
–
Phase I
01.01.2020
nein
Änderung IFRS 16
Auf die Coronavirus
-
Pandemie bezogene
Mietkonzessionen
01.06.2020
nein
1
Die Standards und Interpretationen sind für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des
Inkrafttretens beginnen.
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Regelungen IFRS
Noch nicht anzuwenden, außer vorzeitige Anwendung
Inkrafttreten
Auswirkungen
auf den
Konzern-
abschluss
Änderung an IFRS 9,
IAS 39 und IFRS 7
,
IFRS 4 und IFRS 16
Interest Rate Benchmark Reform
–
Phase II
01.01.2021
nein
IFRS 4
Änderungen des IFRS 4
01.01.2021
nein
Änderung IFRS 16
2
Änderungen im Zusammenhang mit COVID-
19 bezogenen Mietkonzessionen
01.04.2021
nein
Änderung IAS 1
Klassifizierung von Schulden als kurzfristig-
oder langfristig
01.01.2022
ja
Änderung IAS 16
Sachanlagen
– Einnahmen vor der
beabsichtigen Nutzung
01.01.2022
nein
Änderung IAS 37
Belastende Verträge
01.01.2022
nein
Änderungen an IFRS 3
Verweis auf das Rahmenkonzept
01.01.2022
nein
Jährliche Verbesserung
an den IFRS
– Zyklus
2018 - 2020
Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16
und IAS 41
01.01.2022
nein
IFRS 17
Versicherungsverträge
01.01.2023
nein
Änderung IAS 8
Änderung in Bezug auf
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
01.01.2023
nein
Änderung IAS 1
Änderungen in Bezug auf die Angabe von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
01.01.2023
ja
2
Diese Änderung ist noch Gegenstand des Endorsement-Verfahrens.
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1.1. Barreserve
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Kassenbestand
42.658
14.575
Guthaben bei Zentralnotenbanken
70.256.558
82.485.962
Risikovorsorge Barreserve
-527
-619
Barreserve
70.298.689
82.499.918
Sämtliche Forderungen gegenüber Zentralnotenbanken wurden dem Geschäftsmodell „Hold-to-Collect“
zugeordnet und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
1.2. Entwicklung Risikovorsorge
1. Jänner 2020 –
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019 –
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Risikovorsorge zum 1. Jänner
-619
-541
Veränderung der Risikovorsorge
92
-78
Risikovorsorge zum 31. Dezember
-527
-619
2.1. Forderungen an Kreditinstitute nach Regionen
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Forderungen an inländische Kreditinstitute
32.326.755
90.536.848
Forderungen an ausländische Kreditinstitute
17.776.804
18.774.893
Risikovorsorge Forderungen Kreditinstitute
-2.743
-46.811
Forderungen an Kreditinstitute
50.100.816
109.264.930
Sämtliche Forderungen gegenüber Kreditinstituten wurden dem Geschäftsmodell „Hold-to-Collect“
zugeordnet und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
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2.2. Entwicklung Risikovorsorge
1. Jänner 2020 –
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019 –
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Risikovorsorge zum 1. Jänner
-46.811
-66.094
Veränderung der Risikovorsorge
44.068
19.283
Risikovorsorge zum 31. Dezember
-2.743
-46.811
2.3. Forderungen an Kreditinstitute nach Fristen
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Täglich fällig
43.797.325
37.828.265
Befristet mit Restlaufzeit
bis 3 Monate
4.246.594
63.099.802
über 3 Monate bis 1 Jahr
1.856.692
8.147.479
über 1 Jahr bis 5 Jahre
0
0
über 5 Jahre
202.948
236.196
Risikovorsorge
-2.743
-46.811
Forderungen an Kreditinstitute
50.100.816
109.264.930
2.4. Forderungen an Kreditinstitute nach Art der
Forderung
31. Dezember 20
20
31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Tagesgelder
41.348.783
34.724.967
Termingelder
6.103.267
71.247.280
Marginkonten / Sicherheiten
2.651.509
3.339.494
Risikovorsorge
-2.743
-46.811
Forderungen an Kreditinstitute
50.100.816
109.264.930
3.1. Forderungen an Kunden nach Regionen
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Forderungen an inländische Kunden
52.876.559
54.414.000
Forderungen an ausländische Kunden
37.584.212
34.778.409
Risikovorsorge
-9.770.237
-246.685
Forderungen an Kunden
80.690.535
88.945.724
54
Graphics
Sämtliche Forderungen an Kunden wurden dem Geschäftsmodell „Hold to Collect“ zugeordnet und werden
somit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
3.2. Entwicklung Risikovorsorge
1. Jänner 2020 –
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019 –
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Risikovorsorge zum 1. Jänner
-246.685
-148.444
Veränderung der Risikovorsorge
-9.523.552
-98.241
Risikovorsorge zum 31. Dezember
-9.770.237
-246.685
3.3. Forderungen an Kunden nach Fristen
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Täglich fällig
10.222.808
205.164
Befristet mit Restlaufzeit
bis 3 Monate
5.281.523
2.887.266
über 3 Monate bis 1 Jahr
18.126.339
5.149.787
über 1 Jahr bis 5 Jahre
56.430.102
80.755.061
über 5 Jahre
400.000
195.132
Risikovorsorge
-9.770.237
-246.685
Forderungen an Kunden
80.690.535
88.945.724
3.4. Forderungen an Kunden nach Art der Forderung
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Kontokorrentkredite
22.816.703
22.150.299
Hypothekarkredite
15.617.466
15.014.973
Immobilienfinanzierung
10.836.769
8.432.744
Lombardkredite
15.259.821
25.679.076
Barmittelkredite
25.930.013
17.915.316
Risikovorsorge
-9.770.237
-246.685
Forderungen an Kunden
80.690.535
88.945.724
55
Graphics
4.1.Finanzanlagen nach Kategorien
31. Dezember 20
20
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Finanzielle Vermögenswerte
–
mandatorily at fair value
through profit or loss
Wertpapiere
9.710.060
16.488.757
Anteile an verbunden Unternehmen
107.453
107.453
Sonstige Beteiligungen
261.693
278.138
Finanzielle Vermögenswerte
–at fair value through
other comprehensive income
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
65.225.808
79.802.045
Schuldtitel öffentliche Stellen
3.626.288
3.541.614
Finanzielle Vermögenswerte – at amortized cost
Anleihen
11.059.238
13.307.010
Risikovorsorge -
45.309
-
47.794
Finanzanlagen
89.945.231
113.477.223
Die für zu FVTOCI bewerteten Schuldinstrumenten berechnete Dotierung der Risikovorsorge beläuft sich
auf EUR 16.969 (VJ EUR 24) (IFRS 7.16A).
4.2.Finanzanlagen nach Fristigkeiten
12/2020
< 1 Jahr
12/2020
>1 Jahr
12/2019
< 1 Jahr
12/2019
>1 Jahr
Angaben in TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
–
mandatorily at fair value through profit
or loss
Wertpapiere
9.710
0
16.489
0
Anteile an verbunden Unternehmen
107
0
107
0
Sonstige Beteiligungen
261
1
274
4
Finanzielle Vermögenswerte
– at fair
value through other comprehensive
income
63.884
4.968
76.725
6.619
Finanzielle Vermögenswerte
– at
amortized cost
1.423
9.636
2.791
10.516
56
Graphics
4.
3.
Aufgliederung der zum Börsehandel
zugelassenen Finanzanlagen
12/2020
börsenotiert
12/2020
nicht
börsenotiert
12/2019
börsenotiert
12/2019
nicht
börsenotiert
Angaben in TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
–
mandatorily at
fair value through profit or loss
3.306
6.774
1.570
14.919
Finanzielle Vermögenswerte
– at fair value
through other comprehensive income
68.852
0
83.344
0
Finanzielle Vermögenswerte
–
at amortized
cost incl. Risikovorsorge
0
11.013
0
13.307
In der Berichtsperiode wurden EUR 22.700 (VJ TEUR 19) vom sonstigen Ergebnis in die G&V umgegliedert.
31. Dezember 2020
31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Anteile an assoziierten Unternehmen
1.222.606
837.082
Anteile an assoziierten Unternehmen
1.222.606
837.082
Die Anteile an assoziierten Unternehmen betreffen die Wiener Privatbank Immobilienmakler GmbH, die
Anteile an der EXIT One Immobilien GmbH und an der Entwicklung KHWP Immo Alpha GmbH, welche als
nicht wesentlich eingestuft wurden.
Die Periodenergebnisse setzen sich auf Einzelebene wie folgt zusammen:
Equity Unternehmen
1. Jänner 2020 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019 -
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Entwicklung KHWP Immo Alpha GmbH
-66.988
0
Wiener Privatbank Immobilien Makler GmbH
101.497
128.769
EXIT One Immobilien GmbH
33.247
- 108.538
Gesamt
67.756
20.231
Zum 31. Dezember 2020 sind keine börsenotierten at-equity Unternehmen in den Konzernabschluss
miteinbezogen. Auch im Vorjahr waren per 31. Dezember 2019 keine börsenotierten at-equity bewerteten
Unternehmen Bestandteil des Konzernabschlusses.
57
Graphics
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Wohnungen
50.645.995
49.094.107
Zum Handel bestimmte Immobilien
50.645.995
49.094.107
Der Nettoveräußerungswert der Vorratsimmobilien betrug zum Stichtag TEUR 67.885 (VJ TEUR 64.591).
Es wurden weder Wertminderungen noch Wertaufholungen vorgenommen.
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Immaterielle Vermögenswerte
1.108.161
1.169.708
Immaterielle Vermögenswerte
1.108.161
1.169.708
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten iHv EUR 412.522 (VJ TEUR 413) den aktivierten Firmenwert
der Matejka & Partner Asset Management GmbH und iHv EUR 695.639 (VJ TEUR 757) diverse Software.
7.1
. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten Entwicklung der Abschreibung Buchwert
Immaterielle
Vermögenswerte
2019
1.1.
2019
Zugang
Konsokreis
Zugänge
Abgänge
31.12.
201
9
1.1.
2019
Zugänge
Abgänge
31.12.
2019
Buchwert
31.12.2019
Angaben in TEUR
Sonstige immat
-
erielle Vermögen
-
swerte
1.669
464
150
0
1.983
1.018
210
2
1.226
757
Geschäfts
-
oder Firmenwerte
681
0
0
0
681
268
0
0
268
413
2.350
464
150
0
2.664
1.286
210
2
1.494
1.170
58
Graphics
Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten Entwicklung der Abschreibung
Buchwert
Immaterielle
Vermögenswerte
2020
1.1.
2020
Zugänge
Abgänge
Abgänge
Konsokreis
31.12.
2020
1.1.
20
20
Zugänge
Abgänge
31.12.
2020
Buchwert
31.12.20
20
Angaben in TEUR
Sonstige immat
-
erielle Vermögens
-
werte
1.983
327
335
0
1.975
1.226
278
224
1.280
696
Geschäfts
-
oder Firmenwerte
681
0
0
0
681
268
0
0
268
413
2.664
327
335
0
2.656
1.494
278
224
1.548
1.108
Bei der Überprüfung auf Wertminderungen des Bilanzansatzes wird der Buchwert mit dem Barwert aller
künftigen cashwirksamen Zahlungsströme, die der Gesellschaft zuzurechnen sind, verglichen (Nutzwert).
Der Barwert wird auf Grundlage eines Discounted-Cash-Flow-Modells ermittelt. Im ersten Schritt werden
die Free Cash Flows der nächsten drei Jahre aufgrund von Planungsrechnungen ermittelt und diskontiert.
Im zweiten Schritt wird auf Basis des Free Cash Flows des letzten Planjahres eine ewige Rente errechnet.
Der Abzinsungssatz setzt sich wie folgt zusammen:
2020
2019
Risikoloser Zinssatz
30 Jahre Nullkupon-Bundesanleihe
(-0,14%)
30 Jahre Nullkupon-Bundesanleihe
(0,84%)
Marktrisikoprämie
8,25 %
9,25 %
Betafaktor
0,107
0,692
Wachstumsrate in der
ewigen Rente
2,00% 2,00%
Zur Ermittlung der stillen Reserven wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, wobei die
Marktrisikoprämie soweit erhöht wurde, dass die stillen Reserven auf Euro 0,00 absinken. Bei einer
Erhöhung der Marktrisikoprämie um rund 38,88% entspricht der anteilige Unternehmenswert dem
Carrying Value zum 31. Dezember 2020.
59
Graphics
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.037.960
1.237.242
Nutzungsrechte Leasing
2.676.683
3.286.753
Sachanlagen
3.714.643
4.523.995
8.1
. Entwicklung der Sachanlagen
Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten Entwicklung der Abschreibung
Buchwert
Sachanlagen
2019
1.1.
2019
Zugänge
Abgänge
Abgänge
Endkonso
31.12.
2019
1.1.
2019
Zugänge
Abgänge
31.12.
2019
Buchwert
31.12.2019
Angaben in TEUR
Sachanlagen
2.377
223
96
0
2.504
1.019
341
92
1.267
1.237
IFRS 16
Vermögenswerte
0
3.811
0
0
3.811
0
524
0
524
3.287
2.377
4.034
96
0
6.315
1.019
865
92
1.791
4.524
Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten Entwicklung der Abschreibung Buchwert
Sachanlagen
20
20
1.1.
2020
Zugänge
Abgänge
Abgänge
Endkonso
31.12.
2020
1.1.
20
20
Zugänge
Abgänge
31.12.
2020
Buchwert
31.12.2020
Angaben in TEUR
Sachanlagen
2.504
288
207
0
2.585
1.267
391
110
1.547
1.038
IFRS 16
Vermögenswerte
3.811
220
298
0
3.734
524
533
0
1.057
2.677
6.315
508
505
0
6.319
1.791
924
110
2.604
3.715
60

Graphics
Aktive und passive latente Steuerabgrenzungen resultieren aus folgenden zeitlich begrenzten
Bewertungs- und Bilanzierungsunterschieden zwischen den Werten des IFRS-Konzernabschlusses und den
entsprechenden steuerlichen Buchwerten.
12/2020
Aktiva
12/2020
Passiva
12/2019
Aktiva
12/2019
Passiva
Angaben in EUR
Barreserve
132
0
155
0
Forderung an Kreditinstitute
686
0
11.703
0
Forderung an Kunden
1.290
0
0
0
Finanzanlagen
0
21.651
0
242.548
Zum Handel bestimmte Immobilien
49.441
0
33.531
0
Sachanlagen
0
669.171
0
821.688
Sonstige Aktiva
0
102.051
0
99.640
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
86.897
0
105.436
0
Rückstellungen
155.889
0
140.509
0
Sonstige Passiva
694.382
0
839.082
0
Steuerliche Verlustvorträge
1.494.259
0
26.779
0
LATENTE STEUERN
2.482.976
792.873
1.157.195
1.163.876
Saldierung
792.873
-792.873
-1.157.195
-1.157.195
LATENTE STEUERN SALDIERT
1.690.103
0
0
6.681
Verbleibende latente Steuern
1.690.103
0
0
6.681
Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der derzeit in Österreich gültige Steuersatz von 25 % zugrunde.
61

Graphics
Die Veränderung der latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
9.1. Latente Steuern
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Aktive latente Steuern zu Beginn der Berichtsperiode
1.157.195
403.183
Barreserve
-23
19
Forderung an Kreditinstitute
-11.017
-4.821
Forderung an Kunden
0
0
Finanzanlagen
0
0
Zum Handel bestimmte Immobilien
15.910
-643
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-18.539
-18.539
Rückstellungen
15.380
30.567
Sonstige Passiva
-144.700
832.656
Steuerliche Verlustvorträge
1.467.480
-85.229
Saldierung
-791.583
-1.157.195
Aktive latente Steuern am Ende der Berichtsperiode
1.690.103
0
Passive latente Steuern zu Beginn der Berichtsperiode
1.163.876
211.827
Forderung an Kunden
-1.290
-13.489
Finanzanlagen
-220.897
118.519
Zum Handel bestimmte Immobilien
0
0
Sachanlagen
-152.517
821.688
Sonstige Aktiva
2.411
25.331
Saldierung
-791.583
-1.157.195
Passive latente Steuern am Ende der Berichtsperiode
0
6.681
Saldierte Steuerabgrenzung
1.690.103
-6.681
Davon ergebniswirksame Veränderungen
1.679.317
-119.666
Davon erfolgsneutrale Veränderungen
17.467
-78.371
Aus Teilwertabschreibungen nach 12 Abs. 3 Z 2 KStG resultieren zum Stichtag offene Siebtelab-
schreibungen in Höhe von EUR 0 (Vorjahr TEUR 13) somit wurde kein latenter Steueranspruch mehr
aktiviert. Der Betrag der Siebtelabschreibung betrug EUR 12.199 (Vorjahr TEUR 12)
Laufzeiten der Steueransprüche bzw. Steuerschuld
12/20
20
bis 12 Monate
12/20
20
über 12 Monate
12/2019
bis 12 Monate
12/2019
über 12 Monate
Angaben in EUR
Latenter Steueranspruch/-schuld
216.081
1.474.022
176.080
- 169.399
Steuerschuld
106.604
0
465.100
0
322.685
1.474.022
641.180
-169.399
62

Graphics
31. Dezember 20
20
31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
629.283
424.535
Forderung aus Immobilienverkauf
350.000
1.383.815
Forderungen gegenüber Equity Gesellschaften
0
177
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
13.443
15.693
Forderungen gegenüber Hausverwaltungen
15.658
32.862
Derivate mit positiven Marktwert
13.635
16.260
Übrige Aktiva
112.809
91.001
Risikovorsorge Sonstige Finanzielle Vermögenswerte
-612
-950
1.134.216
1.963.393
Sonstige Vermögenswerte
Forderung aufgrund einer Verpflichtungserklärung
3.114.492
3.079.466
Provisionsabgrenzungen
248.959
282.592
Forderungen Reparaturfonds
477.767
448.465
Rechnungsabgrenzungsposten
198.131
137.159
Sonstige Vorlagen
322.056
348.684
Übrige Aktiva
47
4.429
4.361.452
4.300.795
-
-
Sonstige Aktiva
5.495.668
6.264.188
Sämtliche Sonstige Aktiva werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Bei der Forderung aufgrund einer Verpflichtungserklärung handelt es sich um Erstattungsansprüche gem.
IAS 19.116
10.1.
Überleitungsrechnung der Forderung aufgrund
einer Verpflichtungserklärung
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Forderung zum 1. Jänner
3.079.466
2.923.281
Erfasst im Gewinn und Verlust
36.954
58.469
Zinsertrag
36.954
58.469
Erfasst im sonstigen Ergebnis
190.982
286.745
Versicherungstechnische Gewinne (-) /Verluste (+)
Erfahrungsbedingten oder
48.674
63.737
finanziellen Annahmen
142.308
223.007
Zahlung Erstattungsanspruch
-192.911
-189.027
Forderung zum 31. Dezember
3.114.492
3.079.466
63

Graphics
10.
2. Sonstige Aktiva nach Fristen 31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Täglich fällig
671.169
478.100
Befristet mit Restlaufzeit
bis 3 Monate
1.031.328
1.979.930
über 3 Monate bis 1 Jahr
675.655
677.949
über 1 Jahr bis 5 Jahre
773.491
788.144
über 5 Jahre
2.344.026
2.340.065
Sonstige Aktiva
5.495.668
6.264.188
11.1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
nach Region
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kreditinstituten
37.342.511
30.221.966
Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Kreditinstituten
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
37.342.511
30.221.966
Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet.
1
1.2
.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
nach Fristen
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Täglich fällig
6.064.677
0
Befristet mit Restlaufzeit
bis 3 Monate
11.974.254
104.834
über 3 Monate bis 1 Jahr
2.020.187
4.992.438
über 1 Jahr bis 5 Jahre
10.612.573
11.730.493
über 5 Jahre
6.670.821
13.394.202
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
37.342.511
30.221.966
Als Sicherheiten wurde ein Betrag von EUR 202.948 (VJ TEUR 236) ausgewiesen. Die Fristigkeit beläuft
sich dabei auf über 5 Jahre.
64

Graphics
12.1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
nach Regionen
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Kunden
74.386.060
98.089.940
Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Kunden
178.516.593
251.502.416
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
252.902.654
349.592.356
Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
12.2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
nach Fristen
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Täglich fällig
212.228.264
299.894.921
Befristet mit Restlaufzeit
bis 3 Monate
11.042.474
33.445.504
über 3 Monate bis 1 Jahr
21.918.687
13.519.353
über 1 Jahr bis 5 Jahre
7.713.229
2.732.578
über 5 Jahre
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
252.902.654
349.592.356
12.
3
.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
nach der Art der Verbindlichkeit
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Lorokonten
212.228.264
299.894.921
Einlagenkonten
40.674.390
49.697.435
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
252.902.654
349.592.356
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Tatsächliche Steuern
106.604
465.100
Latente Steuern
0
6.681
Steuerverpflichtungen
106.604
471.781
Entwicklung der Steuerverpflichtungen: Bezüglich der Entwicklung der latenten Steuern siehe Punkt 9.1.
65

Graphics
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Anleihen
16.706.169
19.552.043
Verbriefte Verbindlichkeiten
16.706.169
19.552.043
Bei den Anleihen handelt es sich um begebene nachrangige Anleihen der Wiener Stadthäuser One GmbH
und Wiener Stadthäuser Alpha GmbH, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
1
4.
1.
Verb
riefte Verbindlichkeiten
nach Fristen
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Täglich fällig
0
0
Befristet mit Restlaufzeit
bis 3 Monate
0
0
über 3 Monate bis 1 Jahr
946.169
1.097.043
über 1 Jahr bis 5 Jahre
10.855.000
9.680.000
über 5 Jahre
4.905.000
8.775.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
16.706.169
19.552.043
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Langfristige Personalrückstellungen
3.751.701
3.788.604
Risikovorsorge für gegebene Garantien
2.154
5.219
Risikovorsorge Off Balance Kreditzusagen
1.416
0
Rückstellungen
3.755.272
3.793.822
Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr über ein Jahr.
15.1.
Entwicklung der Abfertigungsrückstellung
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Abfertigungsrückstellung zum 1. Jänner
659.137
786.340
Erfasst im Gewinn und Verlust
68.975
87.178
Dienstzeitaufwand
61.758
72.204
Zinsaufwand
7.247
14.974
66

Graphics
Die expected DBO für 2021 beträgt rund TEUR 580.
Erfasst im sonstigen Ergebnis
-51.540
-162.473
Versicherungstechnische Gewinne (-) /Verluste (+)
Erfahrungsbedingten oder
-53.584
-220.303
finanziellen Annahmen
2.043
57.830
Abfertigungszahlungen
-39.363
-51.907
Abfertigungsrückstellung zum 31. Dezember
637.210
659.137
15.2.
Entwicklung der Pensionsrückstellung
1. Jänner 2020 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Pensionsrückstellung zum 1. Jänner
3.079.466
2.923.281
Erfasst im Gewinn und Verlust
36.954
58.469
Zinsaufwand
36.954
58.469
Erfasst im sonstigen Ergebnis
190.982
286.745
Versicherungstechnische Gewinne (-) /Verluste (+)
Erfahrungsbedingten oder
48.674
63.737
finanziellen Annahmen
142.308
223.007
Pensionszahlungen
-192.911
-189.027
Pensionsrückstellung zum 31. Dezember
3.114.491
3.079.466
15.
3. Sensitivitätsanalyse
Abfertigungsrückstellung
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Veränderung der Abfertigungsrückstellung bei einer Veränderung von:
Zinssatz +1 %
-72.811
-79.900
Zinssatz – 1%
87.843
97.051
Bezugssteigerung +1 %
82.164
91.130
Bezugssteigerung – 1%
-69.894
-76.991
15.
4. Sensitivitätsanalyse
Pensionsrückstellung
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Veränderung der Pensionsrückstellung bei einer Veränderung von:
Zinssatz +1 %
-274.393
-274.660
Zinssatz – 1%
319.503
320.426
Bezugssteigerung +1 %
311.867
314.434
Bezugssteigerung – 1%
-273.662
-275.187
67

Graphics
Die versicherungsmathematischen Gewinne betragen im laufenden Jahr EUR 190.982 (VJ TEUR 287).
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
546.912
473.909
Verbindlichkeiten Immobilienbereich
858.660
777.440
Leasingverbindlichkeiten
2.769.405
3.346.014
Verbindlichkeiten aus
Beratungsaufwand und Aufwand für
Wirtschaftsprüfung
155.282
128.011
Aufsichtsratvergütung
153.250
195.250
Verbindlichkeiten aus Provisionen
142.491
134.602
Derivate mit negativen Marktwert
8.123
10.315
4.634.122
5.065.541
Nicht konsumierte Urlaube, Tantiemen
und Sonderzahlungen
293.239
1.212.399
Verbindlichkeiten aus Steuern, soziale Sicherheit
717.854
401.667
Kulanzen, Garantien und ungewisse Verbindlichkeiten
334.876
117.813
Rechnungsabgrenzungsposten
160.351
116.440
Veröffentlichung
49.080
51.000
Valutaausgleich
197.616
354.070
Übrige Passiva
94.302
68.425
1.847.317
2.321.813
Sonstige Passiva
6.481.439
7.387.354
16.1. Sonstige Passiva nach Fristen
31. Dezember 2020 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Täglich fällig
811.130
866.104
Befristet mit Restlaufzeit
bis 3 Monate
1.209.122
968.689
über 3 Monate bis 1 Jahr
1.351.143
1.742.855
über 1 Jahr bis 5 Jahre
2.394.271
2.669.088
über 5 Jahre
715.773
1.140.618
Sonstige Passiva
6.481.439
7.387.354
68

Graphics
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in der Eigenkapitalentwicklung als Bestandteil des
Konzernabschlusses dargestellt.
17.1. Zusammensetzung Eigenkapital
31. Dezember 20
20
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Grundkapital
11.360.544
11.360.544
Kapitalrücklagen
18.308.278
18.308.278
Gewinnrücklagen (inklusive Bilanzgewinn)
7.772.041
14.928.973
Im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen
FV Umwertung
41.764
132.820
versicherungsmathematische Gewinne/Verluste gemäß
IAS 19
74.480
35.825
Nicht beherrschende Anteile
773.456
358.329
Eigenkapital
38.330.564
45.124.769
17.2. Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 11.361 (VJ TEUR 11.361). Dieses ist in 5.004.645
Stückaktien im Nennbetrag von je EUR 2,27 zerlegt.
1
7.3. Genehmigtes Kapital
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Oktober 2020 wurden folgende Ermächtigungen erteilt
bzw. Beschlussfassungen getroffen (nach Widerruf der vorherigen Ermächtigungen und
Beschlussfassungen)
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, bis zum 30.
September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 5.680.272 durch Ausgabe von bis zu
2.502.322 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs von 100 % des anteiligen
Betrages des Grundkapitals in einer oder in mehreren Tranchen gegen Bareinlage zu erhöhen und den
Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital sowie aus diesem Tagesordnungspunkt ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand wird gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der
Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen,
mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft verbunden ist,
auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das
Wandlungsverfahren der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das
Umtausch- oder Wandlungsverhältnis festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen.
69
Graphics
Die Ausgabebedingungen können zusätzlich oder anstelle eines Bezugs- oder Umtauschrechts auch eine
Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen. Die Begebung von
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen darf höchstens in jenem Umfang erfolgen, der eine
Befriedigung geltend gemachter Umtausch- oder Bezugsrechte und, im Fall einer in den
Ausgabebedingungen festgelegten Wandlungspflicht, die Erfüllung der entsprechenden
Wandlungspflichten aus der bedingten Kapitalerhöhung gewährleistet. Der Preis der Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen ist unter Berücksichtigung anerkannter finanzmathematischer Methoden
in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln.
Die Hauptversammlung beschließt die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG
um bis zu Nominale EUR 5.680.272 durch Ausgabe von bis zu 2.502.322 Stück neuen, auf Inhaber
lautenden Stammaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen,
zu der der Vorstand in dieser Hauptversammlung ermächtigt wurde. Weiters wird der Vorstand
ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit
Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, insbesondere die Einzelheiten der Ausgabe und des
Wandlungsverfahrens der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie
das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis. Weiters wird der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
Ausgabebetrag und Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe finanzmathematischer Methoden sowie des
Aktienkurses der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Im Fall einer in
den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht dient das
bedingte Kapital auch zur Erfüllung dieser Wandlungspflicht. Beschlussfassung über die sich aus diesem
Tagesordnungspunkt ergebende Satzungsänderung.
17.
4.
Überleitungsrechnung der im Umlauf
befindlichen Aktien
31. Dezember 20
20
31. Dezember 201
9
Angaben in Stück
im Umlauf befindliche Aktien am 1. Jänner
5.004.645
5.004.645
im Umlauf befindliche Aktien am 31. Dezember
5.004.645
5.004.645
Anzahl Aktien am 31. Dezember
5.004.645
5.004.645
Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungs- und Managementoptionsprogramme. Es wird der
Hauptversammlung eine Dividende von EUR 0,00 pro Aktie vorgeschlagen. Für das Geschäftsjahr 2019
wurde keine Dividende ausgeschüttet.
70
Graphics
17.
5. Entwicklung der Fair-Value-Umwertung
17.
5.1
erfolgsneutrale Fair
-Value-
Bewertung (mit Recycling)
FV
Umwertung
Latente Steuern
Angaben in EUR
FV Umwertung zum 01. Jänner 2020
132.820
44.273
Unrealisierte Gewinne/ Verluste der Periode
-113.756
-37.919
In die GuV umgegliederte Gewinne/ Verluste
22.700
7.567
FV Umwertung (mit Recycling) zum 31. Dezember
2020
41.764
13.921
17.
5.2
erfolgsneutrale Fair
-Value-
Bewertung (mit Recycling)
FV
Umwertung
Latente Steuern
Angaben in EUR
FV Umwertung zum 01.Jänner 2019
19.560
6.520
Unrealisierte Gewinne/ Verluste der Periode
94.551
31.517
In die GuV umgegliederte Gewinne/ Verluste
18.709
6.236
FV Umwertung (mit Recycling) zum 3
1. Dezember
2019
132.820
44.273
Da keine OCI-Option für Eigenkapitalinstrumente gezogen wurde unterbleibt eine Darstellung der
Entwicklung der FV-Umwertung ohne Recycling.
Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis und dementsprechende Kapitalquoten beizubehalten um
eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen:
Eigenmittelstruktur
Angaben in TEUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Gezeichnetes Kapital (Grundkapital)
11.212
11.212
Kapitalrücklagen
15.729
15.729
Sonstige anrechenbare Rücklagen
9.505
13.122
Einbehaltene Gewinne Vorjahre
199
172
Fonds für allgemeine Bankrisiken
1.000
1.685
(-) Abzugsposten vom CET 1 Kapital
-696
-760
CET 1 – Kapital
36.949
41.160
Eingezahlte Kapitalinstrumente
0
0
(-) Abzugsposten vom Tier I Kapital
0
0
TIER I – Kapital
36.949
41.160
71
Graphics
Allgemeine Risikovorsorge KSA Banken
0
290
Ergänzende Eigenmittel TIER II
36.949
41.450
Eigenmittel gesamt
(nach Abzugsposten)
36.949
41.450
Gesamtrisikobetrag
197.833
229.641
Harte Kernkapitalquote
18,68 %
17,92 %
Kernkapitalquote
18,68 %
17,92 %
Gesamtkapitalquote
18,68 %
18,05 %
*Die Matejka & Partner Asset Management GmbH wird als österreichische Wertpapierfirma und
Finanzinstitut iSd CRR unter Anwendung von Artikel 19 Abs 1 CRR aus dem Konsolidierungskreis
ausgenommen. Die Eigenmitteldarstellung erfolgt auf Solo-Ebene (UGB) und daher ist keine
Vergleichbarkeit zum Konzernabschluss gegeben.
Seit 1. Jänner 2014 erfolgt die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel sowie der Kapitalquoten
nach der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und der
Kapitaladäquanzrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD IV) zur Umsetzung von Basel 3 in der
Europäischen Union. Des Weiteren unterliegen CRR und CRD IV Übergangsbestimmungen für die
österreichische Umsetzung, die in der CRR-Begleitverordnung vom 11. Dezember 2013 geregelt sind.
Das Kapital wird ebenso vom Risikomanagement überwacht. Es wird eine Kapitalstrategie erstellt und
vom Vorstand genehmigt. Das Kapitalmanagement des Konzerns erfolgt auf Basis der Eigenmittel gemäß
CRR und im Sinne des ökonomischen Kapitalsteuerungsansatzes des ICAAP. Im Rahmen des ICAAP wird
die Risikotragfähigkeit sichergestellt sowie der effiziente Einsatz der Risikodeckungsmaße verfolgt.
Die Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 CRR wurden im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, jederzeit
eingehalten.
Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 (1) 19 BWG beträgt -2,01 % (VJ 0,59 %).
1. Jänner 2020
–
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
–
31. Dezember 2019
Aktienanzahl per 31. Dezember
5.004.645
5.004.645
Durchschnittliche Anzahl der umlaufenden Aktien
5.004.645
5.004.645
Jahresergebnis ohne nicht beherrschende Anteile in EUR
- 7.900.520
2.548.234
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert)
-1,58
0,51
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert)
-1,58
0,51
Aufgrund von Unwesentlichkeit wird auf die Detailangabe der nicht beherrschenden Anteile verzichtet.
72
Graphics
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Zinsen und ähnliche Erträge aus
Kredit- und Geldmarktgeschäften
4.649.197
5.190.948
Negativzinsen
53.931
44.486
verzinslichen Wertpapieren
1.508.887
1.511.349
Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren
229.315
326.585
Sonstige Beteiligungen
24.967
31.492
Zwischensumme Zinsen und ähnliche Erträge
6.466.297
7.104.860
Zinsen und ähnliche Aufwendungen für
Einlagen von Kreditinstituten / Finanzierungen
-682.341
-791.757
Einlagen von Kunden
-286.616
-830.059
Negativzinsen
-295.073
-283.728
Anleihezinsen
-1.002.983
-1.111.788
Leasingverbindlichkeit
-112.955
-132.658
0
Zwischensumme Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-2.379.968
-3.149.990
Zinsüberschuss
4.086.328
3.954.870
Zinsertrag/-aufwand unter Verwendung der EIR-Methode gegliedert nach den Bewertungskategorien
(IFRS 7.20 b):
21.1 Zinserträge und
-aufwendungen nach der EIR-
Methode berechnet
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode
Forderungen Kreditinstitute
334.610
1.666.722
Forderungen Kunden – Kredite
3.011.974
3.231.908
Finanzielle Vermögenswerte - AC
536.654
635.192
Finanzielle Vermögenswerte - FVTOCI
972.233
876.157
Zinsaufwendungen
finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden
-
1.085.242
-
1.893.853
Summe
3.770.230
4.516.126
73
Graphics
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Vertrieb Finanzprodukte
2.087.066
2.475.919
Real Estate
487.063
352.179
Wertpapier-, Depot- und Kreditgeschäft
6.932.903
5.955.138
Provisionsüberschuss
9.507.032
8.783.236
In den Provisionserträgen sind Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber Dritten
iHv. EUR 1.480.506,87 (Vorjahr: TEUR 1.445) aus der Depotverwaltung enthalten.
22.1 Aufgliederung der Erträge nach Art der Dienstleistung auf Grundlage von
IFRS 15
1. Jänner 2020 -
31. Dezember 2020
Angaben in EUR
Art der Dienstleis
tung
aus dem Zahlungsverkehr
1.309.484
aus dem Kreditgeschäft
und sonstigen Dienstleistungen
28.626
aus dem Wertpapiergeschäft
8.441.107
aus dem Devisen
- und Edelmetallgeschäft
620.748
aus dem Real Estate Bereich
602.473
Provisionsertrag Gesamt
11.002.439
Provisionsaufwand
-1.495.
407
Provisionsüberschuss
Gesamt 9.507.
032
22.
2 Aufgliederung der Erträge nach Art der Dienstleistung auf Grundlage von
IFRS 15
1. Jänner 2019 -
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Art der Dienstleis
tung
aus dem Zahlungsverkehr
1.459.762
aus dem Kreditgeschäft
und sonstigen Dienstleistungen
36.805
aus dem Wertpapiergeschäft
7.670.419
aus dem Devisen
- und Edelmetallgeschäft
658.703
aus dem Real Estate Bereich
430.629
Provisionsertrag Gesamt
10.256.319
Provisionsaufwand
-
1.473.083
Provisionsüberschuss
Gesamt
8.783.236
74
Graphics
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Ergebnis at-equity bewerteter Unternehmen
67.756
20.231
Ergebnis at-equity bewerterter Unternehmen
67.756
28.231
Das Ergebnis at-equtiy bewerteter Unternehmen beinhaltet einerseits die positiven Ergebnisse der Wiener
Privatbank Immobilienmakler GmbH iHv. EUR 101.497 und der EXIT One Immobilien GmbH iHv.
EUR 33.247,32 (VJ TEUR – 109). Andererseits verringert der zugerechneten anteiligen Verlust iHv
EUR -66.988,20 (VJ TEUR 0) den At-equity-Anteil der Entwicklung KHWP Immo Alpha GmbH.
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Ergebnis aus Devisen- und Edelmetallgeschäften
670.535
614.264
Ergebnis aus Bewertung von Derivaten
-12.867
21.024
Handelsergebnis
657.668
635.288
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Veräußerungserlös aus zum Verkauf gehaltenen Immobilien
(IFRS 15)
8.060.456
8.012.497
Vermietungserlöse (IFRS 16)
568.998
687.753
Betriebskostenerträge
und sonstige Immobilienerträge
(IFRS 15)
752.710
971.528
Ertrag aus Immobilienhandel
9.382.164
9.671.778
Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse erfasst, sobald der Kunde die Beherrschung über die Immobilie
erlangt. Dies erfolgt in der Regel mit der Übergabe an den Kunden.
Den Erlösen aus verkauften Immobilienvorräten in Höhe von EUR 8.060.456 (VJ TEUR 8.012) stehen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der verkauften Immobilienvorräte von EUR
-5.557.279 (VJ TEUR -5.237) gegenüber.
75
Graphics
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Veränderungen des Bestands an Immobilien
-5.557.279
-5.237.334
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
-
124.423
-
274.735
Aufwendungen
aus Vermietungen (inklusive
Betriebskostenaufwendungen)
-
873.003
-
998.193
Sonstige Immobilienaufwendungen
-
325.939
-
305.728
Aufwand aus Immobilienhandel
-
6.880.644
-
6.815.990
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Sonstiger betrieblicher Ertrag
- Umsatzerlöse aus Treuhandschaft/Verwaltung (IFRS 15)
419.420
631.594
- Sonstige
185.037
977.279
Sonstiger betrieblicher Ertrag
604.457
1.608.873
Die Wiener Privatbank SE selbst betreibt kein Treuhandgeschäft; die Erträge des Tochterunternehmens
ATI Vermögenstreuhandgesellschaft m.b.H. wird in dieser Position ausgewiesen
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Sonstiger betrieblicher Aufwand
- Aufwendungen aus Schadensfällen
-169.513
0
- Aufwendungen aus Treuhandschaft und Verwaltung
-88.230
-76.880
- Aufwendungen aus Garantien und Kulanzen
-34.942
-116.753
Sonstiger betrieblicher Aufwand
-292.685
-193.633
76
Graphics
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
-7.179.076
-7.257.318
Gesetzliche Sozialabgaben
-1.700.938
-1.753.071
Aufwendungen für Abfertigungen
-299.451
-896.599
Aufwendungen für Altersversorgung
-177.319
-112.591
Sonstiger Personalaufwand
-84.366
-170.284
Zwischensumme Personalaufwand
-9.441.149
-10.189.863
Andere Verwaltungsaufwendungen
EDV-Kosten
-2.409.877
-2.249.922
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten
-529.688
-539.628
Nicht abzugsfähige Vorsteuern
-456.272
-372.815
Gebühren und Einlagensicherungsbeiträge
-310.400
-274.232
Werbekosten, Marketing
-161.686
-271.791
Bürokosten
-185.075
-230.011
Aufsichtsratvergütung
-161.225
-203.676
Betriebliche Versicherungen
-182.534
-179.429
Mieten inklusive Betriebskosten
-90.232
-92.016
Nachrichtenaufwand
-80.628
-83.669
KFZ-Kosten
-64.747
-51.872
Sonstige Aufwendungen
-164.872
-198.468
Zwischensumme andere Verwaltungsaufwendungen
-4.797.236
-4.747.528
Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf Sachanlagen und GWGs
-390.656
-340.561
auf Nutzungsrechte Leasing
-532.849
-524.010
auf immaterielle Vermögenswerte
-277.927
-209.512
Zwischensumme Abschreibungen und
Wertberichtigungen
-1.201.432
-
1.074.084
Verwaltungsaufwand
-15.439.817
-16.011.475
Die Position Löhne und Gehälter sowie Gesetzliche Sozialabgaben beinhaltet u.a. die Auflösung von
Rückstellungen aus dem Personalbereich (Bonifikation 2019, Urlaubs- und Überstundenrückstellungen
2020) iHv. EUR 390.239, auf welche aufgrund der COVID-Pandemie verzichtet bzw. abgebaut wurden.
77
Graphics
Die in den sonstigen Verwaltungsaufwendungen enthaltenen, auf das Geschäftsjahr entfallenden
Aufwendungen, für den Abschlussprüfer betreffen:
2
9.1 Sonstigen Verwaltungsaufwendungen
1. Jänner 2020
–
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
–
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Aufwendungen für die Prüfung des Einzel
- und
Konzernabschlusses
-122.
640
-123
.000
Aufwendungen für sonstige Beratungsleistungen
-46.010
-13.523
Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen
0
0
Gesamt
-168.650
-136.523
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Wertberichtigungen von zu AC bewerteten Forderungen an Kunden, Kreditinstituten und Barreserve
Dotierung
-9.538.658
-98.319
Auflösung
59.266
19.283
Wertberichtigungen von zu AC bewerteten Finanzanlagen
Dotierung
0
-17.172
Auflösung
2.485
0
Wertberichtigungen zu AC bewerteter sonstiger Aktiva
Dotierung
-31.370
-66.173
Auflösung
66.173
192
Abschreibungen Kundenforderungen sonstige Aktiva
Abschreibung
-5.385
-25.044
Wertberichtigungen von zu FVTOCI bewerteten
Schuldinstrumenten
Auflösung
6.605
1.502
Risikovorsorge für gegebene
Garantien und
Kreditzusagen
Dotierung
-1.416
0
Auflösung
3.064
9.562
Gesamt
-9.439.234
-176.170
Die Dotierung der Wertberichtigung von zu AC bewerteten Forderungen an Kunden beinhaltet die
Einzelwertberichtigung eines Kunden iHv. EUR -9.538.658.
78
Graphics
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Ergebnis FVTPL mandatorily
Bewertung
-412.110
703.850
Veräußerungs-/Liqudiationsergebnis
-1.916.825
1.167.377
Ergebnis FVTOCI
Veräußerungs-/ Liquidationsergebnis
-66.790
479.392
Ergebnis aus Endkonsolidierung
Ergebnis aus Endkonsolidierung
0
-78.723
Gesamt
-2.395.725
2.271.896
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Laufender Steuerertrag/-aufwand
536.321
-945.092
Steuerertrag/-aufwand aus Vorperioden
29.981
0
Latenter Steuerertrag/-aufwand
1.679.317
-119.666
,
Gesamt
2.245.620
-1.064.758
Der laufende Steuerertrag ergibt sich u.a. aus der Beantragung einer COVID-19-Rücklage sowie der
Inanspruchnahme der Möglichkeit eines Verlustrücktrages in das Jahr 2019.
Die Differenz zwischen der rechnerischen Ertragssteuerbelastung (Ergebnis vor Steuern multipliziert mit
dem nationalen Steuersatz von 25 %) und der tatsächlichen Ertragssteuerbelastung des jeweiligen
Geschäftsjahres gemäß Gewinn- und Verlustrechnung ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:
32
.1. Effektivsteuer
1. Jänner 2020
–
31. Dezember 2020
.1. Jänner 2019
–
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern
-10.142.701
3.748.904
Ertragssteueraufwand zum Steuersatz von 25 %
2.535.675
-964.360
Steuerbefreite Beteiligungserträge und permanente
Differenzen aus Equity-Anteilen
79.622
87.946
Differenzen aus Endkonsolidierung
0
-33.396
Auswirkung von Steuern aus Vorperioden
-29.981
0
Differenzen aus der Veränderung von Anteilen an
Tochterunternehmen
-
211.631
0
79
Graphics
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
-177.995
-188.826
Sonstiges
-1.538
6.744
Effektivsteuer
2.245.620
-1.064.758
Es werden keine bisher nicht angesetztentemporärenDifferenzen berücksichtigt.
Zum Stichtag bestanden steuerliche Verlustvorträge iHv EUR 5.977.037 (VJ TEUR 107), hierauf werden
EUR 1.494.259 (VJ TEUR 27) latente Steuern gebildet.
Darstellung der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen:
Name der Gesellschaft
Sitz
Kapitalanteil
in %
Konsolidier
-
ungsart
1
ATI Vermögenstreuhandgesellschaft m.b.H.
Wien
100,00 %
V
SETUP Auhofstraße 181 GmbH
Wien
100,00 %
V
BODEN-INVEST Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Wien
100,00 %
V
Wiener Stadthäuser Alpha GmbH
Wien
100,00 %
V
Wiener Stadthäuser One Immobilien GmbH
Wien
80,00 %
V
Matejka & Partner Asset Management GmbH
Wien
80,00 %
V
EXIT One Immobilien GmbH
Wien
50,00 %
E
Entwicklung KHWP Immobilien Alpha GmbH
Wien
50,00 %
E
Wiener Privatbank Immobilienmakler GmbH
Wien
50,00 %
E
1
V –Vollkonsolidiert, E – Equity Konsolidiert, N – nicht konsolidiert
Im Geschäftsjahr ergaben sich folgende Änderungen in der Konzernstruktur:
Mittels Kauf- und Abtretungsvertrag vom 11. August 2020 wurde 50% der Anteile an der Entwicklung
KHWP Immo Alpha GmbH (FN 534454m – vormals BBBVR Acht GmbH) gekauft.
Mittels Kauf- und Abtretungsvertrag vom 23. Oktober 2020 wurden 20% der Anteile an der Wiener
Stadthäuser One Immobilien GmbH (
FN 196927z) veräußert.
Die WIENER PRIVATBANK Bauträger GmbH in Liquidation ist für die Vermittlung eines möglichst getreuen
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unwesentlich und wurde deshalb nicht mehr in die
Konsolidierung einbezogen.
Nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden die BODEN-INVEST Beteiligungs- GmbH & Co. KG,
BODEN-INVEST Beteiligungs- GmbH & Co. „Victor“ KG, BODEN-INVEST GmbH & Co. „Kapital & Wert
Sachwerte-Fonds“ KG und Real-Wert Immobilienmanagement GmbH & Co. „Städtefonds eins“ KG. Diese
80
Graphics
sind Vermögensveranlagungsgesellschaften, bei denen einbezogene Konzerngesellschaften die Komple-
mentärstellung innehaben, die wesentlichen Vermögenswerte und Schulden jedoch wirtschaftlich den
nicht zum Konzern gehörenden Kommanditisten zuzurechnen sind. Da die Kommanditisten über die
überwiegende Stimmenmehrheit verfügen, sind diese Gesellschaften nicht in den Konsolidierungskreis
einzubeziehen.
An den nachfolgend angeführten Unternehmen besteht per 31. Dezember 2020 ein Anteilsbesitz von
mindestens 20 % aller Anteile:
Name und Sitz
des Unternehmens
Anteil
in %
Kons.
Art
1
Eigenkapital
EUR
(Vorjahr)
Anteiliges
Eigenkapital
EUR
(Vorjahr)
Jahresüberschuss/
fehlbetrag
EUR
(Vorjahr)
ATI
Vermögenstreuhand
gesellschaft m.b.H.,
Wien
100
V
687.650
(771.
180)
687.650
(771.
180)
116.4
70
(249.
086)
SETUP Auhofstraße
181
GmbH, Wien
100
V
729.9
20
(1.023.
624)
729.9
20
(1.023.
624)
291.295
(96.1
30)
Wiener Stadthäuser
Alpha GmbH, Wien
100
V
2.772.58
1
(2.541.54
9)
2.772.
581
(2.541.
549)
231.032
(463.854)
BODEN
-INVEST
Beteiligungs
-
gesellschaft mbH
100
V
73.717
(59.456)
73.717
(59.546)
14.261
(16.539)
WIENER
PRIVATBANK
Bauträger i.L.
GmbH, Wien
100
N
141.028
(183.627)
141.028
(183.627)
-
42.549
(-
38.544)
Wiener Stadthäuser
One Immobilien
GmbH, Wien
80 V
2.506.925
(2.470.
820)
2.005.540
(2.347.
279)
36.105
(96.
732)
Matejka & Partner
Asset Management
GmbH, Wien
80 V
703.094
(959.807)
562.475
(767.84
6)
423.287
(679.
560)
Wiener Privatbank
Immobilienmakler
GmbH, Wien
50 A
273.90
9
(320.
915)
136.954
(160.
458)
202.993
(257.
537)
EXIT One
Immobilien GmbH,
Wien
50 A
1.414.051
(
1.347.557)
707.026
(
673.778)
66.49
5
(-
217.076)
1 Konsolidierungsart: V = Vollkonsolidierung, A = at equity N = nicht konsolidiert
81
Graphics
Entwicklung KHWP
Immo Alpha GmbH,
Wien
50 A
749.024
(0)
374.512
(0)
-
133.976
(0)
Bei dieser Angabe handelt es sich ausschließlich um UGB-Werte da eine IFRS-Bilanzierung auf
Einzelgesellschaftsebene nicht erfolgt.
IFRS 9 unterscheidet zur Klassifizierung folgende Bewertungskategorien:
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertetet werden – AC
Finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden – FVTPL mandatorily
Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert
wurden – FVTPL designated
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (inkl.
OCI-Option für Eigenkapitalinstrumente) – FVTOCI
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
per 31. Dezember 2019
Finanzielle
Vermögenswerte/
Verbindlichkeiten zu
fortgeführten
Anschaffungskosten
FVTOCI
FVTPL mandatorily
Gesamt
Angaben in TEUR
AKTIVA
Barreserve
82.500 82.500
Forderungen an
Kreditinstitute
109.265 109.265
Forderungen an
Kunden 88.946 88.946
Finanzanlagen
13.259 83.344 16.874 113.477
Sonstige Aktiva
1.947 16 1.963
Finanzielle Vermögens-
werte gesamt
295.917 83.344 16.891 396.152
82
Graphics
In der Berichtsperiode kam es zu keinen Klassifizierungsänderungen einzelner Geschäfte.
IFRS 7.25 folgend, sind die beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) des Finanzvermögens und der
Finanzverbindlichkeiten nach Bewertungskategorien angegeben. Bei den unter sonstige Aktiva
ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich überwiegend um kurzfristige Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Immobilienverkäufen und aufgrund der Geringfügigkeit
auch Derivate, wobei der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
PASSIVA
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
30.222 30.222
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
349.592 349.592
Sonstige Passiva
7.158 10 7.168
Verbriefte
Verbindlichkeiten
19.552 19.552
Finanzielle Verbind
-
lichkeiten gesamt
406.524 0 10 406.534
per 31. Dezember 2020
Finanzielle
Vermögenswerte/
Verbindlichkeiten zu
fortgeführten
Anschaffungskosten
FVTOCI
FVTPL mandatorily
Gesamt
Angaben in TEUR
AKTIVA
Barreserve
70.299 70.299
Forderungen an
Kreditinstitute
50.101 50.101
Forderungen an Kunden
80.691 80.691
Finanzanlagen
11.014 68.852 10.079 89.945
Sonstige Aktiva
1.121 14 1.134
Finanzielle Vermögens-
werte gesamt
213.226 68.852 10.093 292.170
PASSIVA
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
37.343 37.343
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
252.903 252.903
Sonstige Passiva
6.473 8 6.481
Verbriefte
Verbindlichkeiten
16.706 16.706
Finanzielle Verbind
-
lichkeiten gesamt
313.425 0 8 313.433
83
Graphics
F
inanzielle Vermögenswerte, die zu
fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden
31.12.2020
31.12.2019
Marktwert
Buchwert
Marktwert
Buchwert
Angaben in TEUR
Barreserve
70.299
70.299
82.501
82.500
Forderungen an Kreditinstitute
50.105
50.101
109.652
109.265
Forderungen an Kunden
80.912
80.691
88.908
88.946
Anleihen
Nicht börsenotiert
12.085
11.014
14.777
13.259
Sonstige Aktiva
1.121
1.121
1.964
1.947
Gesamt
214.522
213.226
297.802
295.917
Finanzielle Vermögenswerte
–
mandatorily at fair value through
profit or loss
31.12.2020
31.12.2019
Marktwert
Buchwert
Marktwert
Buchwert
Angaben in TEUR
Forderungen an Kunden
0
0
0
0
Wertpapiere
Börsenotiert
3.306
3.306
1.570
1.570
Nicht börsenotiert
6.404
6.404
14.919
14.919
Anteile an Tochterunternehmen
107
107
107
107
Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
262
262
278
278
Sonstige Aktiva (Derivate)
14
14
16
16
Gesamt
10.093
10.093
16.891
16.891
Finanzielle Vermögenswerte
–
FVTOCI
31.12.2020
31.12.2019
Marktwert
Buchwert
Marktwert
Buchwert
Angaben in TEUR
Wertpapiere
Börsenotiert
68.852
68.852
83.344
83.344
Gesamt
68.852
68.852
83.344
83.344
Finanzielle Verbindlichkeiten, die
erfolgswirksam zum beizulegen
-
den Zeitwert bewertet werden
31.12.2020
31.12.2019
Marktwert
Buchwert
Marktwert
Buchwert
Angaben in TEUR
Sonstige Passiva (Derivate)
8
8
10
10
Gesamt
8
8
10
10
84
Graphics
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu
fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden
31.12.2020
31.12.2019
Marktwert
Buchwert
Marktwert
Buchwert
Angaben in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
38.338
37.
343
31.499
30.222
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
252.982
252.903
349.269
349.592
Sonstige Passiva
6.473
6.473
7.158
7.158
Verbriefte Verbindlichkeiten
16.706
16.706
21.350
19.552
Gesamt
316.126
313.425
409.276
406.524
Nettogewinne bzw.
-verluste
aus Finanzinstrumenten der Kategorie
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
HTC
-4.209.707
5.276.456
FVtPL
-2.074.652
2.229.304
FVTOCI
912.048
1.355.549
finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden
-
1.085.242
-1.893.
853
Die in der Tabelle angeführten beizulegenden Zeitwerte ergeben sich, entsprechend der Klasse, aus den
Börsenkursen oder werden auf Grundlage anerkannter Bewertungsmethoden errechnet. Details hierzu
sind im Punkt 35 zu finden. Für genauere Informationen bezüglich der Sensitivitätsanalyse als auch zur
Liquiditätsanalyse darf auf den Risikobericht und die Value at Risk Berechnung verwiesen werden. (gem.
IFRS 7.41)
Im Berichtszeitraum fanden keinerlei Reklassifizierungen statt, somit entfallen die Anhangsangaben
gemäß IFRS 7.12 B-D.
Die Fair Values von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden drei
Kategorien der IFRS-Fair Value-Hierachie zugeordnet. Dazu werden drei Levels von Bewertungsmethoden
definiert:
Level 1: Preisnotierung für identische Vermögenswerte oder Schulden auf einem aktiven Markt
Level 2: Inputs, die für Vermögenswerte oder Schulden entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
und nicht unter Level 1 fallen
Level 3: Inputs für Vermögenswerte oder Schulden, die keine am Markt beobachtbaren Daten darstellen
85
Graphics
Bei der Berechnung handelt sich um einen einkommensbasierten Ansatz (Discounted Cash Flow Verfahren,
das die zukünftigen Cashflows berücksichtigt, die ein Marktteilnehmer erwartet). Der
Diskontierungszinssatz wird dabei mittels additivem Verfahren aus einem risikolosen Zinssatz sowie
diversen Risikofaktoren (Länderrisiko, Bonitätsrisiko, Liquiditätsrisiko) ermittelt. Prinzipiell erfolgt die
Ermittlung des Discounted Cash Flow soweit möglich aus dem Informationssystem Bloomberg. Dabei wird
aus dem System der Present Value der Anleihe zum jeweiligen Stichtag unter Heranziehung der von
Bloomberg verwendeten Zinskurve berechnet. Für Anleihen, die nicht im Bloombergsystem vorhanden
sind, erfolgt die Berechnung des Diskontierungszinssatzes unter Heranziehung des jeweils geeigneten
Referenzindex plus zusätzlichen Auf- oder Abschlägen im Hinblick auf das Länderrisiko des Landes, in dem
der Emittent ansässig ist, plus einen eventuell fälligen Liquiditätsaufschlag abgestimmt auf die
Handelbarkeit der jeweiligen Anleihe, der zwischen 0,5% und 1,0% betragen kann, dieser
Liquiditätsaufschlag kommt allerdings nur zum Tragen, wenn die Anleihe in geregelten Märkten oder in
Interbankenhandelssystemen verkauft wird.
Die zur Berechnung der jeweiligen Abzinsung herangezogenen Indices sind in nachstehender Tabelle
angeführt:
Rating
Name
Ticker
1
EUR Composite AA XX Year
BVCSECXX Index
2+
EUR Composite AA XX Year
BVCSECXX Index
2 stabil
IG Corporate Industrial A XX Year
IGEEIAXX Index
2-
IG Corporate Industrial A XX Year
IGEEIAXX Index
3+
IG Corporate Industrial BBB- BBB BBB+ XX Year
IGEEIB Index
3 stabil
IG Corporate Industrial BBB- BBB BBB+ XX Year
IGEEIB Index
3-
Bloomberg Barclays EUR High Yield
LP02TREU Index + Spread Differenz
4+
Bloomberg Barclays EUR High Yield
LP02TREU Index +0,5 % +Spread Differenz
4 stabil
Bloomberg Barclays EUR High Yield
LP02TREU Index + 1 % + Spread Differenz
4-
Bloomberg Barclays EUR High Yield
LP02TREU Index +1,5 % + Spread Differenz
5
Bloomberg Barclays EUR High Yield
LP02TREU Index +2 % + Spread Differenz
Die erste Spalte gibt das jeweilige interne Bonitätsrating des Wertpapieres wieder. Spalte zwei enthält
den Namen des jeweils zur Anwendung kommenden Index, Spalte drei den Bloomberg Ticker. XX steht
dabei jeweils für die Laufzeit des Papieres (bei Anleihen mit Bonität von 3- und schlechter werden aufgrund
der diskretionären Verfügbarkeit des Index die Laufzeiten wie folgt zusammengefasst: LP02TREU Index
+ Spread Differenz der GTATSXXY Govt für die Laufzeiten 1-3 Jahre, 3-5 Jahre und 5-9 Jahre; Laufzeit
mindestens 10 Jahre: LP02TREU Index + Spread GTATS10Y Govt).
Für Anleihen, deren Bonität unter 3- liegt (entspricht Anleihen mit Bonität < Investment Grade) wird der
Bloomberg Barclays High Yield Index verwendet. Für Bonitäten unter 3- wird für jedes Notch ein Aufschlag
von 0,5 % zum jeweils für die Laufzeit gültigen Zinssatz sowie ein entsprechender Laufzeitenspread
hinzugezählt.
Entsprechend der zuvor beschriebenen Berechnungslogik ergibt sich ein Level 3 Fair Value für die
Wertpapiere der Kategorie Hold-to-Collect von EUR 12.085.338 (VJ TEUR 14.777) und für die verbrieften
Verbindlichkeiten der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten EUR 18.333.464 (VJ TEUR 21.350)
86
Graphics
Bei einer Veränderung der verwendeten Inputparameter im Rahmen der Sensitivitätsanalyse ergibt sich
für die Wertpapiere der Kategorie Hold-to-Collect mit fixer Verzinsung ein Fair Value (ausgehend von
einem Ausgangswert von EUR 12.085.338 (VJ TEUR 14.777) von:
Sensitivitätsanalyse (Aktiv)
2020
Veränderung
des FV
2019
Veränderung
des FV
Fair Value bei einem
3 Stufen Upgrade
12.304.398
219.061
15.103.070
325.656
3 Stufen Downgrade
11.663.908
-421.429
13.956.349
-821.065
Risikoloser Zinssatz +2 %
12.678.079
592.741
13.945.371
-832.043
Risikoloser Zinssatz – 2%
11.535.705
-549.631
15.656.864
879.450
Liquiabschlag +1 %
12.376.053
290.716
14.351.993
-425.421
Liquiabschlag – 1%
11.805.391
-279.946
15.222.917
445.502
Für die verbrieften Verbindlichkeiten der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten mit einer
variablen Verzinsung verändert sich der Fair Value (ausgehend von einem Ausgangswert von EUR
18.333.464 (VJ TEUR 21.350)) folgendermaßen:
Sensitivitätsanalyse (Passiv)
2020
Veränderung
des FV
2019
Veränderung
des FV
Fair Value bei einem
3 Stufen Upgrade
19.044.075
710.610
22.406.783
1.056.671
3 Stufen Downgrade
17.024.252
-1.309.212
18.881.497
-2.468.615
Risikoloser Zinssatz +2 %
19.916.886
1.583.422
19.241.119
-2.108.993
Risikoloser Zinssatz – 2%
16.913.481
-1.419.983
23.495.939
2.145.827
Liquiabschlag +1 %
19.103.376
769.912
20.363.696
-986.417
Liquiabschlag – 1%
17.604.360
-729.104
22.392.492
1.042.380
Variable Verzinsung minimal
17.026.005
-1.307.460
19.450.412
-1.809.700
Variable Verzinsung maximal
19.640.924
1.307.460
22.986.100
1.635.987
Die folgenden Tabellen zeigen die Zuordnung der bilanzierten Finanzinstrumente zu den Level-
Kategorien der Fair Value-Hierachie:
31.12.201
9
Angaben in TEUR
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Summe
Aktiva
Barreserve
82.501
82.501
Forderungen an Kreditinstitute
109.652
109.652
Forderungen an Kunden
88.908
88.908
Finanzanlagen
84.913
14.919
13.693
113.525
Sonstige Aktiva
16
1.964
1.981
87
Graphics
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
31.499
31.499
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
349.269
349.269
Sonstige Passiva
10
7.158
7.168
Verbriefte Verbindlichkeiten
21.350
21.350
31.12.20
20
Angaben in TEUR
Fair Value
Level 1
Level 2
Level 3
Summe
Aktiva
Barreserve
70.299
70.299
Forderungen an Kreditinstitute
50.105
50.105
Forderungen an Kunden
80.912
80.912
Finanzanlagen
72.158
6.404
11.059
89.621
Sonstige Aktiva
14
1.135
1.148
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
38.338
38.338
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
252.982
252.982
Sonstige Passiva
8
6.473
6.481
Verbriefte Verbindlichkeiten
18.333
18.333
Während des Geschäftsjahres 2020 haben keine Transfers von Vermögenswerten innerhalb der einzelnen
Levels stattgefunden.
In der Wiener Privatbank SE sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates (namentlich
ersichtlich unter Punkt VIII) als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen definiert. Als
nahestehende Personen gelten auch die nahen Familienangehörigen dieser Personen.
Als nahestehende Unternehmen wurden beherrschte jedoch nicht konsolidierte Unternehmen sowie
assoziierte Unternehmen, die mittels Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden,
definiert. Darüber hinaus gelten Unternehmen als nahestehend, die von einem Mitglied des Managements
in Schlüsselpositionen oder von einer ihm nahestehenden Person beherrscht werden oder an dessen
gemeinschaftlicher Führung sich dieser Personenkreis beteiligt.
Bilanzpositionen und außerbilanzielle Positionen mit als nahestehend identifizierten Unternehmen und
Personen sind im Nachfolgenden dargestellt:
88
Graphics
Aktiva
31. Dezember 20
20
31. Dezember 201
9
Angaben in TEUR
Anteile an Unternehmen
- verbundene Unternehmen
107
107
- At-equity bewertete Unternehmen
1.223
946
Forderungen gegenüber Kunden
- At-equity bewertete Unternehmen
7.282
5.030
- Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
183
125
- andere nahestehende Unternehmen und Personen
9.633
12.493
Sonstige Aktiva
- verbundene Unternehmen
0
98
Summe AKTIVA
18.428
18.800
Passiva
31. Dezember 20
20
31. Dezember 2019
Angaben in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
- At-equity bewertete Unternehmen
326
355
- verbundene Unternehmen
183
185
- Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
355
1.772
- andere nahestehende Unternehmen und Personen
2.240
27.903
Summe PASSIVA
3.104
30.215
Außerbilanzielle Positionen
31. Dezember 20
20
31. Dezember 2019
Angaben in TEUR
Gegebene Kreditzusagen, finanzielle Garantien
- At-equity bewertete Unternehmen
0
995
- verbundene Unternehmen
3.078
5.148
- Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
17
75
- andere nahestehende Unternehmen und Personen
200
2.700
Erhaltene Sicherheiten
- At-equity bewertete Unternehmen
1.377
995
- Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
140
278
- andere nahestehende Unternehmen und Personen
18.290
21.747
Alle aushaftenden Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind kurzfristig fällig. Es musste
keine Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen oder zweifelhafte Forderung gebildet werden.
89
Graphics
Es wurden Organkredite inklusive Rahmen und Garantien iHv EUR 12.756.500 (VJ TEUR 21.376) gewährt.
Davon betrugen die gewährten Kredite an die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Unternehmen 2020
EUR 530.000,00 (VJ TEUR 530) und bei Unternehmen in denen Aufsichtsratsmitglieder tätig sind, beliefen
sich diese Kredite auf EUR 12.226.500,00 (VJ TEUR 20.846). Bezüglich der Mitgliedern des Aufsichtsrates
nahestehenden Personen belaufen sich die Kredite zum 31. Dezember 2020 auf EUR 0,00 (VJ TEUR 0)
31.12.20
20
Angaben
in EUR
Erträge /Aufwendungen gegegenüber nahestehenden
Personen und Unternehmen
Mitglieder des
Managements in
Schlüsselpositionen
andere
nahestehende
Unternehmen und
Personen
At-
equity bewertete
Unternehmen
Erträge
Zinserträge
3.156
234.774
174.308
Ergebnis At-Equity bewerteter Unternehmen
67.756
Provisionserträge
20.181
58.451
508
Sonstige Erträge
1.604
33.750
Aufwendungen
Aufwand aus Immobilienhandel
-31.031
Bei den Sonstigen Erträgen gegen At-equity bewertete Unternehmen handelt es sich um Verrechnungen
für Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Rechnungswesen sowie für Geschäftsführerentgelte.
31.12.201
9
Angaben in EUR
Erträge /Aufwendungen gegegenüber nahestehenden
Personen und Unternehmen
Mitglieder des
Managements in
Schlüsselpositionen
andere
nahestehende
Unternehmen und
Personen
At-
equity bewertete
Unternehmen
Erträge
Zinserträge
4.051
350.453
145.236
Ergebnis At-Equity bewerteter Unternehmen
128.769
Provisionserträge
12.522
59.892
200
Sonstige Erträge
14.520
75.321
Aufwendungen
Aufwand aus Immobilienhandel
-55.053
90
Graphics
Bezüge des Vorstands
1. Jänner 2020
–
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
–
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Kurzfristige fällige Leistungen
1.205.074
824.888
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
144.529
152.705
Gesamt
1.349.603
977.593
Die Position kurzfristige fällige Leistungen beinhalten Gehälter, Sachbezüge und Bonusrückstellungen die
kurzfristig fällig werden.
Unter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Zahlungen an Pensionskassen und die
Mitarbeitervorsorgekasse, Abfertigungen, Urlaubsabfindungen sowie Dotierungen für
Abfertigungsrückstellungen ausgewiesen.
Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungs- und Managementoptionsprogramme bzw. sonstige langfristig
fällige Leistungen.
Die Aufsichtsratsvergütung für die Mitglieder des Aussichtsrates der Wiener Privatbank SE belief sich im
Geschäftsjahr 2020 auf EUR 153.250 (VJ TEUR 195).
Nachrangige Aktiva / Passiva
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Forderungen an Kunden
13.229.500
4.855.000
Finanzanlagen
10.800.000
11.320.000
Nachrangige Aktiva
24.029.500
16.175.000
Anleihen
16.706.169
19.552.043
Nachrangige Passiva
16.706.169
19.552.043
Der Gesamtbetrag der im Berichtsjahr geleisteten Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
betragen EUR 1.002.983 (VJ TEUR 1.097).
Die Aktiva, die auf fremde Währung lauten, betragen EUR 110.394.746,99 (VJ TEUR 189.477) und die
Passiva, die auf fremde Währung lauten, betragen EUR 110.817.012,61 (VJ TEUR 189.542).
Derivative Finanzinstrumente
31. Dezember 20
20 31. Dezember 201
9
Angaben in EUR
Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte
Devisentermingeschäfte
Nominalbeträge Restlaufzeit < 1 Jahr
2.730.000
2.730.000
91
Graphics
Eventualverbindlichkeiten
31. Dezember 20
20
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Garantien und Haftungen
7.025.537
10.031.116
Kreditrisiko (nicht in Anspruch genommene Kredite)
9.647.178
11.667.379
Bürgschaften
100.000
100.000
Gesamt
16.772.714
21.798.495
Die Wiener Privatbank SE hat eine Bürgschaft für die Wiener Stadthäuser One Immobilien GmbH iHv. EUR
100.000 (VJ TEUR 100) übernommen. Außerdem beinhalten die Position Garantien eine Kapital- und
Zinsgarantie iHv. EUR 2.020.000 (VJ TEUR 4.120) für die Wiener Stadthäuser One Immobilien GmbH.
Treuhandvermögen
31. Dezember 20
20
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Forderungen an Kreditinstitute
10.208
135.723
Treuhandbeteiligungen
22.795.023
24.749.502
Treuhandaktiva
22.805.231
24.885.224
Einlage von Treugebern
22.725.237
24.733.764
Sonstige Treuhandverbindlichkeiten
79.994
151.460
Treuhandpassiva
22.805.231
24.885.224
Die Aufstellung beinhaltet das Treuhandvermögen der ATI Vermögenstreuhandges.m.b.H.
Die Treuhandbeteiligungen betreffen vor allem Finanzierungsfonds, Aktien, Genussrechte aus
Einbringungen, Kommanditeinlagen sowie atypisch stille Beteiligungen.
In der Erfolgsrechnung werden die Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten im Zinsüberschuss,
die Aufwände für geringwertige Vermögenswerte im Sachaufwand dargestellt
Realisierte Ergebnisse in der Erfolgsrechnung
1. Jänner 2020 –
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019 –
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Zinsaufwendungen
-112.955
-132.658
Aufwände für geringwertige Vermögenswerte
-11.516
-15.903
Gesamt
-124.471
-148.561
Aufwände für kurzfristige Leasingverhältnisse fielen im Geschäftsjahr 2020 keine (VJ TEUR 0) an.
92
Graphics
Leasingverbindlichkeiten nach Fristen
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
bis 3 Monate
126.250
119.348
über 3 Monate bis 1 Jahr
385.587
364.822
über 1 Jahr bis 5 Jahre
2.119.073
2.128.583
über 5 Jahre
138.495
733.261
Leasingverbindlichkeiten
2.769.405
3.346.014
In der Wiener Privatbank-Gruppe waren im Geschäftsjahr im Jahresdurchschnitt folgende Personal-
kapazitäten im Einsatz:
Mitarbeiterkapazität *)
1. Jänner 20
20 -
31. Dezember 2020
1. Jänner 201
9-
31. Dezember 2019
Arbeiter
0
0
Angestellte
97
97
Gesamtkapazität
97
97
*) durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer in der Gruppe (Vollkonsolidierungskreis) während des Geschäftsjahres
Die in den Konzernabschluss at-equity einbezogenen Unternehmen beschäftigen 8 (VJ 7) Mitarbeiter.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, lagen
nicht vor.
93
Graphics
Die Segmentberichterstattung erfolgt im Wiener Privatbank Konzern gemäß den Ausweis- und
Berechnungsregeln des IFRS 8. Diesem Ansatz entsprechend, werden Segmentinformationen auf Basis
interner Managementberichterstattung erstellt, die dem Vorstand (CODM) regelmäßig berichtet wird und
zur Beurteilung der Ertragskraft der einzelnen Segmente sowie zur Ressourcenallokation herangezogen
wird.
Die Managementberichterstattung erfolgt im Wesentlichen durch Vorlage der UGB Abschlüsse, wobei auf
Einzelgesellschaftsebene der Wiener Privatbank SE zusätzlich eine Segmentberichterstattung nach
folgenden Sparten erfolgt:
Private Banking / Kreditgeschäft / Vertrieb / Real Estate / Brokerage / Treasury / Capital Markets /
Beteiligungen.
Bei dieser Berichterstattung erfolgt eine Verteilung des UGB Ergebnisses auf oben genannte Sparten.
Die Gliederung der Segmentberichterstattung erfolgt im IFRS Abschluss in komprimierter Form.
Der Segmentbericht besteht aus den drei Hauptsegmenten, in denen die Einzelgesellschaften des Wiener
Privatbank Konzerns wie folgt zusammengefasst dargestellt werden:
Bank (Wiener Privatbank SE (komprimierte Darstellung) + Matejka & Partner Asset Management
GmbH)
Real Estate (alle Tochterunternehmen mit einem immobiliennahen Geschäftszweck)
Treuhand und Verwaltung (ATI Vermögenstreuhandgesellschaft m.b.H.)
Die Veränderungen aufgrund von IFRS-Anpassungs- und Konsolidierungsbuchungen werden in der
jeweiligen Spalte dargestellt.
Da der Konzern seine Geschäftstätigkeit ausschließlich in Wien entfaltet und somit keine regionale
Steuerung erfolgt, entfällt die geografische Gliederung der Segmente.
94
Graphics
Segmentberichterstattung zum 31.12.2019
Bank
Real Estate
Produkte und
Dienstleistunge
n
Treuhand und
Verwaltung
Überleitung
IFRS
Überleitung
Konsolidierung
Summe
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
Zinsen und ähnliche
Erträge 8.
305
159
32
-
16
-1.
375
7.
105
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen -
1.121
-1.
840
0
-22
5
36
-3.
150
Zinsüberschuss 7.
184
-
1.681
32
-2
41
-1.
338
3.
955
Provisionserträge
11.003
0
0
0
-746
10.256
Provisionsaufwendungen
- 1.642
0
0
0
169
-1.473
Provisionsüberschuss 9.
360
0
0
0
-
577
8.
783
Ergebnis at-equity bewerteter
Unternehmen
125
0
0
0
-
105
2
0
Ergebnis aus
Handelsgeschäften 63
5
0
0
0
0
636
Ertrag aus Immobilienhandel
0
9.542
140
0
-10
9.672
Aufwand aus
Immobilienhandel - 2
53
-6.
434
-
130
18
-1
8
-6.
816
Sonstiger betrieblicher
Ertrag
1.266
3
633
0
-
293
1.60
9
Sonstiger betrieblicher
Aufwand -
117
0
-
77
0
0
-
194
Verwaltungsaufwand
- 15.870
- 672
- 226
-89
846
- 16.011
Risikovorsorge
- 1.078
-68
0
993
-23
-176
Ergebnis aus finanziellen
Vermögenswerten
1.427
0
-
24
359
510
2.272
Ergebnis vor Steuern 2.
680
690
347
1.039
-
1.008
3.
749
Ertragsteuern
- 574
-34
-82
- 379
3
-1.065
Periodenergebnis
2.
106
657
266
661
-
1.005
2.
684
Segmentvermögen 406.
416
53.
531
964
5.
686
-10.
452
456.
144
Davon Beteiligungen an
at-equity einbezogenen
Unternehmen
803
0
0
0
34
837
Segmentverbindlichkeiten 363.
439
47.
495
133
1.
678
-1.
726
411.0
19
Segmentinvestitionen
675
0
0
0
0
675
Abschreibung (inkl.
Impairment)
-5
50
0
0
0
0
-5
50
95
Graphics
Segmentberichterstattung zum 31.12.2020
Bank
Real Estate
Produkte und
Dienstleistunge
n
Treuhand und
Verwaltung
Überleitung
IFRS
Überleitung
Konsolidierung
Summe
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
Zinsen und ähnliche
Erträge
7.625
1
25
-
265
-
920
6.466
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen -
588
-
1.713
0
-
102
24
-
2380
Zinsüberschuss
7.037
-
1.712
25
-
367
-
896
4.086
Provisionserträge
11.629
0
0
0
-626
11.002
Provisionsaufwendungen
-1.539
0
0
0
44
-1.495
Provisionsüberschuss
10.089
0
0
0
-
582
9.507
Ergebnis at-equity bewerteter
Unternehmen
100
0
0
0
-
32
68
Ergebnis aus
Handelsgeschäften
651
0
0
7
0
658
Ertrag aus Immobilienhandel
0
9.382
0
0
0
9.382
Aufwand aus
Immobilienhandel -
262
-
6.555
0
-
64
0
-6.88
1
Sonstiger betrieblicher
Ertrag
2.086
305
419
-
677
-
1.529
604
Sonstiger betrieblicher
Aufwand -
204
0
-
88
0
0
-
293
Verwaltungsaufwand
-15.786
-767
-187
20
1.280
-15.440
Risikovorsorge
-8.216
29
0
-1.253
0
-9.439
Ergebnis aus finanziellen
Vermögenswerten -
1.988
0
-
4
-
527
123
-
2.396
Ergebnis vor Steuern -
6.493
682
165
-
2.861
-
1.636
-
10.143
Ertragsteuern
1.901
-124
-34
501
2
2.246
Periodenergebnis
-
4.593
558
131
-
2.360
-
1.634
-
7.897
Segmentvermögen
309.879
53.549
888
3.389
-
12.080
355.625
Davon Beteiligungen an
at-equity einbezogenen
Unternehmen
1.245
0
0
0
-
23
1.223
Segmentverbindlichkeiten
272.174
47.539
127
1.787
-
4.332
317.295
Segmentinvestitionen
411
0
0
0
0
411
Abschreibung (inkl.
Impairment)
-
669
0
0
0
0
-
669
96
Graphics
Bei der Überleitung IFRS Zinsen und ähnliche Erträge handelt es ich um die Amortisation nach der
Effektivzinsmethode der festverzinslichen finanziellen Vermögenswerte.
Bei der Überleitung IFRS Zinsen und ähnliche Aufwendungen handelt es ich um Zinsanpassung nach der
Effektivzinsmethode der Verbindlichkeiten Kreditinstitute sowie um Zinsaufwendungen der
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16).
Bei der Überleitung Konsolidierung handelt es sich um die Eliminierung der phasengleichen
Dividendenausschüttung (2020 EUR 0,88 Mio. und 2019 EUR 1,30 Mio.) sowie um die Aufwands- und
Ertragskonsolidierung der verrechneten Zinsen an die Tochtergesellschaften. Der Gegenposten findet sich
in den Zinsen und ähnliche Aufwendungen wieder.
In diesem Posten werden im Rahmen der Überleitung Konsolidierung die konzerninternen
Provisionserträge eliminiert. Die Ausgleichsposten befinden sich im Posten Provisionsaufwendungen sowie
unter den Verwaltungsaufwendungen.
Durch die Überleitung Konsolidierung werden die Konzerndienstleistungen der Wiener Privatbank SE
gegenüber ihren Tochtergesellschaften korrigiert.
Die Rückbuchung der Entnahme des Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie des Verkaufsergebnisses des
20% Anteils an der Wiener Stadthäuser One GmbH wird auch in dieser Position abgebildet.
Bei der Überleitung Konsolidierung handelt es sich um die Gegenposition der Aufwands- und
Ertragskonsolidierung der Provisionserträge sowie des Sonstigen betrieblichen Ertrages. Außerdem
wurden Auflösungen von Personalrückstellungen von den Sonstigen betrieblichen Ertrag umgegliedert.
Die Auflösung des in den Vorjahren gebildeten Bewertungsspielraumes gemäß § 57 Abs 1 BWG iHv
EUR 1.290.000 wurde in der Überleitung IFRS rückgebucht.
Bei der Überleitung IFRS handelt es sich einerseits um Aufwertungsbuchungen zum Fair Value und
andererseits um Anpassungen der IFRS Buchwerte beim Verkauf der jeweiligen Wertpapiere.
Bei der Überleitung Konsolidierung handelt es sich um die auf Konzernebene stattfindende
Anpassungsbuchung der zu stornierenden ausschüttungsbedingten UGB Teilwertabschreibung.
97
Graphics
Die betrieblichen Risiken der Wiener Privatbank haben sich im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der
erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und dem damit
einhergehenden wirtschaftlichen Abschwung und signifikanten branchenübergreifenden Ertragseinbruch
in einzelnen Risikokategorien akzentuiert. Die Konjunktur im Euro-Raum hat sich im letzten Jahr deutlich
negativ entwickelt. In diesem Umfeld entwickelte sich auch die österreichische Wirtschaft negativ. Es
bestehen in Analogie dazu weiterhin erhöhte Anspannungsfaktoren in den Risikokategorien, wie
insbesondere dem Marktrisiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Kreditrisiko und dem Ertrags- und
Geschäftsrisiko.
Die Auswirkungen des Coronavirus auf das Risiko- und Ertragsprofil der Bank werden somit auch im neuen
Geschäftsjahr 2021 spürbar bleiben. Die weitere Schwere und zeitliche Dauer dieser Krise wird wesentlich
von der Entwicklung der Pandemie beeinflusst. Von einer spürbaren Entspannung ist voraussichtlich erst
bei Verfügbarkeit von verbesserten Therapie- und Vorsorgemöglichkeiten bezüglich dem Virus,
insbesondere auch im Konnex zu potentiellen Mutationen dazu, auszugehen. Makroökonomische
Prognosen zeigen zum Zeitpunkt der Berichtserstellung für das laufende Jahr eine verhalten positive
Entwicklung (siehe u.a. WKO Statistik vom Februar 2021 mit Daten der EU-Kommission). Wir gehen
derzeit davon aus, dass eine spürbare Besserung der Situation frühestens im Laufe des zweiten Halbjahres
eintreten kann. Nach Rücknahme der staatlichen Stützungsmaßnahmen ist allerdings ein erhöhtes
Insolvenzaufkommen nicht auszuschließen. Im neuen Geschäftsjahr 2021 werden daher laufende
Anstrengungen zur Diversifizierung unserer Ertragsstrukturen verstärkt fortgeführt und bestehende
Risiken engmaschig überwacht und proaktiv gesteuert.
Auf Grund der hohen Kernkapital- und Liquiditätsquoten ist die Wiener Privatbank für diese Krise jedoch
weiterhin gut gerüstet. Die Wiener Privatbank hat frühzeitig Maßnahmen gesetzt, um auf alle damit
verbundenen Risiken aber auch auf die mit einer nachfolgenden Wirtschaftserholung verbundenen
Chancen bestmöglich vorbereitet zu sein und diese zielgerichtet nutzen zu können.
Die Kernfunktion einer jeden Bank ist die bewusste und selektive Übernahme von Risiken und deren
professionelle Steuerung. Der Konzern, welcher im Wesentlichen aus der Wiener Privatbank SE besteht,
verfolgt mit seiner Unternehmenspolitik die Zielsetzung, die sich aus dem Bankbetrieb ergebenden Risiken
frühzeitig zu erkennen und durch eine systematische Überwachung und wirksame Risikosteuerung zu
begrenzen.
Basierend auf den gesetzlichen Vorgaben obliegt die zentrale Verantwortung für die Einrichtung und
Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen
Risikomanagementsystems dem Vorstand der Wiener Privatbank.
Der Konzern arbeitet laufend an der Verbesserung der Identifikation, Messung und Überwachung der
Risiken. Der Vorstand entscheidet über die Risikopolitik und genehmigt die Grundsätze des
Risikomanagements, die Festlegung von Limiten für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur
Überwachung der Risiken. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch eine
Risikomanagementabteilung unterstützt. Diverse Kontrolleinrichtungen unterstehen in der
Organisationsstruktur dem Vorstand und sind diesem berichtspflichtig. Berichtsinhalte, Berichtswege und
98
Graphics
Berichtsfrequenzen sind klar definiert und festgelegt. Darüber hinaus werden seitens der internen Revision
die Angemessenheit und Wirksamkeit der Risikokontrollsysteme überprüft.
Die Risikosteuerung erfolgt nach regulatorischen Vorgaben für die Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG.
Um das Risiko adäquat und verlässlich darzustellen, beziehen sich die quantitativen Angaben auf die
regulatorische Risikosteuerung der Kreditinstitutsgruppe, jedoch auf konsolidierter Ebene soweit nicht
anders angegeben.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Die bedeutendsten Risiken, welchen der Konzern ausgesetzt ist, sind:
Liquiditätsrisiko
Marktrisiko (inkl. Zinsänderungsrisiko und Währungsrisiko)
Kreditrisiko (inkl. Beteiligungsrisiko und Bonitätsrisiko)
Operationelles Risiko (inkl. Rechtsrisiko)
Geschäftsrisiko
Reputationsrisiko
Das Immobilienrisiko sowie das Konzentrationsrisiko sowie etwaige Nachhaltigkeitsrisiken manifestieren
sich hauptsächlich in den genannten Hauptrisikoarten.
Liquiditätsrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die
Finanzmittel zu beschaffen, die zur Begleichung der eingegangenen Verpflichtungen notwendig sind.
Liquiditätsrisiken können auch dadurch entstehen, dass ein finanzieller Vermögenswert nicht jederzeit
innerhalb kurzer Zeit zu seinem beizulegenden Zeitwert verkauft werden kann.
Der Konzern finanziert das operative Geschäft aus dem laufenden Cashflow. Ein übergreifendes Cash-
Management im Konzern-Treasury gewährleistet dessen Liquiditätsüberwachung und
-steuerung. Zur Abdeckung kurzfristiger Liquiditätsabflüsse hält die Wiener Privatbank SE neben der
gesetzlichen Mindestreserve eine laufende Liquiditätsreserve. Diese wird über Stresstests regelmäßig
überprüft und angepasst. Die gesetzlichen Anforderungen/Vorgaben hinsichtlich der LCR sind stets
eingehalten worden.
Die Liquiditätssteuerung der Wiener Privatbank SE erfolgt unter bankwirtschaftlichen Gesichtspunkten
unter der besonderen Berücksichtigung der jederzeitigen Fähigkeit, allen Zahlungsverpflichtungen
nachkommen zu können. Die strategische Steuerung der Liquiditätsposition erfolgt durch das Asset
Liability Committee (ALCo) der Wiener Privatbank SE.
Die in der Arbeitsrichtlinie zum Liquiditätsmanagement definierten Rahmenbedingungen sowie die
Vorgaben und Limits der Liquiditätsrisikostrategie werden vom Risikomanagement auf Einhaltung
überwacht (wöchentlich/bzw. seit Ausbruch der COVID-19 Pandemie täglich betreffend kurzfristige
99
Graphics
Liquiditätssituation, monatlich betreffend mittelfristiger Liquiditätsplanung, vierteljährlich betreffend
Bilanzstruktur; monatlich betreffend gesetzlich erforderliche Liquidität gem. LCR, wöchentlich betreffend
Einhaltung Limits der Großkredit-Vorschriften bei Bankenveranlagungen, vierteljährlich betreffend
belastete Vermögenswerte (Verpfändungen)).
Fristigkeitsstruktur der Verbindlichkeiten (auf Basis Buchwerte):
31. Dezember 2020
Buc hwert
Gesamt -
betrag
3 Monate
oder weniger
3-12 Monate 1-5 Jahre
me hr a ls 5
Jahre
in TEUR
Nicht derivative
finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlic hkeiten
gegenüber
Kredit insituten
37.343 (40.679) (16.502) (2.857) (12.921)
(8.399)
Verbindlic hkeiten
gegenüber Kunden
252.903 (253.030) (223.316) (21.972) (7.742)
-
Steuerverpflichtungen 107 (107) - (107) - -
Verbriefte
Verbindlic hkeiten
16.706 (19.195) - (946) (9.497)
(8.752)
Sonstige Passiva 6.481 (6.481) (2.020) (1.351) (2.394) (716)
313.540 (319.492) 241.838 (27.233) (32.554)
(17.867)
Derivative finanzielle
Verbindlichkeiten
Devisentermingeschäfte 6 (6) - (6) - -
Zugesagte finanzielle
Garantien
Garant ien
16.773 (16.773) (16.773) - - -
16.779 (16.779) (16.773) (6) - -
vertragliche Zahlungsströme
31. Dezember 2019
Buc hwert
Gesamt-
betrag
3 Monate
oder weniger
3-12 Monate 1-5 Jahre
me hr a ls 5
Jahre
in TEUR
Nicht derivative
finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinsituten
30.222 (32.662) 12.527 (428) (13.615)
(6.092)
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
349.592 (349.811) 333.476 (13.593) (2.742)
-
Steuerverpflichtungen 1.637 (1.637) - (1.637) - -
Verbriefte
Verbindlichkeiten
19.552 (22.920) - (1.097) (12.415)
(9.408)
Sonstige Passiva 7.387 (7.387) 1.615 (1.743) (2.844) (966)
408.390 (414.417) 347.618 (18.498) (31.616)
(16.466)
Derivative finanzielle
Verbindlichkeiten
Devisentermingeschäfte 10 (10) - (10) - -
Zugesagte finanzielle
Garantien
Garant ien
21.798 (21.798) (21.798) - - -
21.808 (21.808) (21.798) (10) - -
vertragliche Zahlungsströme
100
Graphics
Es wurden im Geschäftsjahr 2020 verstärkt Anstrengungen in Richtung fristenkongruenter Refinanzierung
der Aktivseite unternommen. Mit dem Ziel bestehende Tagesgelder durch Laufzeiten gebundene
Termingelder zu ersetzen bzw. diese im Sinne einer weiteren Diversifizierung der Refinanzierungsquellen
zu ergänzen wurde eine Festgeldinitiative über eigene Kanäle sowie über die Expansion in den deutschen
Markt auf Basis einer externen Plattform erfolgreich umgesetzt.
Das Marktrisiko (auch Marktpreisrisiko oder Marktpreisänderungsrisiko) ist das Risiko, das sich aus
Veränderungen von Marktwerten direkt über die Kursstellung aus Angebot und Nachfrage oder indirekt
über sonstige Marktdaten wie Wechselkurse oder Zinssätze ergibt.
Der Konzern geht Marktpreisrisiken nur innerhalb klar festgelegter Limits einerseits im Rahmen seiner
Gesamtbankrisikostrategie sowie präzisiert in der Veranlagungsstrategie ein. Marktrisiken, denen die
Wiener Privatbank SE ausgesetzt ist, werden in monatlichen Stress-Tests im Rahmen der ICAAP-Analyse
sowie wöchentlich mittels Value at Risk Berechnungen überwacht. Darüber hinaus werden die
Auswirkungen auf das Eigenkapital ebenfalls monatlich im Rahmen der ICAAP-Analyse überprüft. Bei der
Wahl der in der Folge beschriebenen Risikomessmethode wurde darauf Bedacht genommen, neben
Normalszenarien auch Stressszenarien abzudecken. Soweit aufgrund der vorhandenen Marktdaten
möglich, wird für alle Positionen in Aktien und Investmentfonds mit verfügbaren Tagesdaten ein 10-Tages
Value at Risk mit Konfidenzintervall 95 % und 99,90 % berechnet. Dies betrifft die Positionen in Aktien,
Anleihen und Investmentfonds des Bankbuches. Dabei wird die Monte-Carlo-Simulation als VaR
Quantifizierungsmethode angewendet. Im ICAAP werden die berechneten 95 % (Going Concern/ GC) bzw.
99,90 % (Liquidationssicht/ LS) VaR Werte (10 Tage) auf 255 Tage GC bzw. 64 Tage LS hochskaliert.
Marktrisiko im Bank- und Handelsbuch
In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 wurde kein großes Handelsbuch gemäß CRR geführt. Für das
kleine Handelsbuch wird die Ausnahmeregelung des Artikel 94 CRR in Anspruch genommen und erfolgt
die Steuerung und Überwachung etwaiger Handelsbuchpositionen daher gemeinsam mit dem Titeln des
Bankbuches.
In der Nostroveranlagung werden nur Instrumente eingesetzt, deren Abbildbarkeit in den Systemen der
Wiener Privatbank SE gewährleistet ist. Es soll sichergestellt sein, dass Eigengeschäfte in neuen Produkten
und Märkten erfolgen, wenn Risiken eindeutig identifizierbar sind und gesteuert werden können. Die
strategische Steuerung des Bankbuches erfolgt durch das Asset Liability Committee (ALCo) der Wiener
Privatbank SE. Jede Eigenveranlagung im Bankbuch wird mittels Antrag durch die Stelle Treasury
beantragt und anschließend dem Kreditgremium zur Genehmigung vorgelegt. Die Risikomessung und
Kontrolle der Positionen erfolgt laufend durch das Risikomanagement.
Das Ergebnis der Value at Risk Berechnung per Ende Dezember 2020 (Berechnung aus Kalenderwoche
52) ergab folgendes IST-Risiko für das Bankbuch:
101
Graphics
In EUR:
VaR 99,90 %, Behaltedauer 10 Tage EUR 778.713
(EUR 1.286.828 per 31.Dezember 2019)
VaR 95 %, Behaltedauer 10 Tage EUR 305.090
(EUR 488.509 per 31.Dezember 2019)
VaR 99,90 %, hochskaliert auf 64 Tage EUR 1.970.005
(EUR 3.255.466 per 31.Dezember 2019)
VaR 95 %, hochskaliert auf 255 Tage EUR 1.540.629
(EUR 2.466.850 per 31.Dezember 2019)
In USD:
VaR 99,90 %, Behaltedauer 10 Tage USD 177.362
(USD 129.014 per 31.Dezember 2019)
VaR 95 %, Behaltedauer 10 Tage USD 63.701
(USD 45.161 per 31.Dezember 2019)
VaR 99,90 %, hochskaliert auf 64 Tage USD 448.694
(USD 326.382 per 31.Dezember 2019)
VaR 95 %, hochskaliert auf 255 Tage USD 321.674
(USD 228.052 per 31.Dezember 2019)
Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung, ob die eingesetzten Instrumente zulässig sind und korrekt
abgebildet werden. Bei Limitüberschreitungen erfolgt eine umgehende Eskalation. Es wurde ein
standardisiertes Berichtswesen installiert, welches im Falle einer Limitüberschreitung die
Maßnahmensetzung, Umsetzung und Überwachung der Maßnahmensetzung gewährleistet.
Im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich aufgrund der durch die COVID-19 Pandemie verursachten
makroökonomischen Verwerfungen und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die
allgemeinen Geschäftsaussichten von Unternehmen die Volatilität an den Finanzmärkten erheblich.
Krisenbedingt allokierten Investoren vermehrt in Anlageklassen mit niedrigem Risikoprofil, wodurch
insbesondere an den Aktienmärkten Verkaufsdruck entstand und Eigenkapitaltitel, ausgenommen
selektiver Branchen, pauschal deutlich an Wert verloren.
In der Wiener Privatbank wurden zu Krisenanfang die direkten und indirekten Positionen in Aktientitel
proaktiv deutlich reduziert, wodurch sich der signifikante Anstieg der Volatilität an den Märkten im Value
at Risk (Aktienpreisrisiko) nur abgeschwächt manifestiert hat und das Verlustpotenzial maßgeblich
verringert wurde.
102
Graphics
Zinsänderungsrisiken entstehen grundsätzlich nur im Banken- und Kreditbuch durch Veränderung von
Marktzinsen. Dieses Risiko entsteht, wenn die Laufzeiten bzw. die Zinsanpassungszeitpunkte von Aktiva
und Passiva nicht übereinstimmen. Das Zinsänderungsrisiko im Konzern ist durch eine geringe
Fristentransformation niedrig und wird regelmäßig im Rahmen der Gesamtbanksteuerung überwacht und
bewertet.
Neukredite und Prolongationen werden überwiegend auf Basis des 6-Monats-Euribors vergeben.
Fixzinsvereinbarungen stellen bei Ausleihungen einen geringen Anteil dar. Bei Veranlagungen im
Bankbuch in Form von Anleihen werden auch längerfristige Zinsbindungen eingegangen. Die Passivseite
besteht zu einem überwiegenden Teil aus Sichteinlagen, wofür die gesetzlichen Fristen für
Zinssatzänderungen angewendet werden. Eine Ausnahme bildet das Produkt „Festgeld“. Hier kann es auch
zu längerfristigen Zinsbindungen kommen.
Das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch wird gemäß EBA Guideline 2018/02 ermittelt. Die Quantifizierung
erfolgt dabei durch die Simulation von sowohl Änderungen des Barwertes der verzinslichen Aktiv- und
Passivpositionen als auch der Änderungen des Nettozinsertrages der Bank in unterschiedlichen Szenarien,
die nach EU-weit einheitlich vorgegebenen Parametern währungsspezifisch berechnet werden.
Die Messung des Zinsrisikos erfolgt monatlich. Stärkere Schwankungen der Zinsrisiken werden regelmäßig
im Rahmen der Gesamtbanksteuerung besprochen und analysiert. Die strategische Steuerung der
Zinsbindungen erfolgt durch das Asset Liability Committee (ALCo) der Wiener Privatbank SE. Ziel ist es,
auch bei Auf- und Abwärtsschocks bzw. Änderungen der Laufzeitstruktur der Zinssätze diese Risiken
angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung dafür zu halten. Das barwertige Zinsänderungsrisiko
per 31. Dezember 2020 beträgt TEUR 1.492 (31. Dezember 2019: TEUR 1.679). Dieser Wert wurde unter
Anwendung eines Zinsschockszenarios mit einer positiven Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve in
den Währungen EUR, USD und GBP im aufsichtlich vorgeschriebenen Ausmaß (d.h. 200bp für EUR und
USD sowie 250bp für GBP) ermittelt. Etwaige positive Barwertänderungen in einer Währung wurden gem.
EBA GL 2018/02 für die Berechnung der gesamten Barwertänderung nur mit 50% gewichtet.
Das Wechselkursrisiko besteht aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes oder künftigen
Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursschwankungen. Es besteht weitgehend
Währungskongruenz zwischen der Aktiv- und der Passivseite. Laufzeitinkongruenzen bestehen bei den
Fremdwährungen des Konzerns im Wesentlichen nur im USD, wobei täglich fällige Kundeneinlagen in
HQLA und bei bonitätsstarken Banken mit einer Laufzeit bis maximal 12 Monate veranlagt werden. Der
Konzern ist derzeit somit keinen wesentlichen Währungsrisiken ausgesetzt.
Kreditrisiko entsteht einerseits aus dem traditionellen Kreditgeschäft (Verluste durch den Ausfall eines
Kreditnehmers oder notwendige Bevorsorgung von Kreditengagements durch die Bonitätsver-
schlechterung von Kreditnehmern) sowie andererseits aus dem Handel mit Marktrisikoinstrumenten
(Ausfallsrisiko auf Seiten der Kontrahenten). Länderrisiken werden implizit in der Kalkulation des
Kreditrisikos mitberücksichtigt.
103
Graphics
Die Wiener Privatbank SE ist bemüht, ihr Kreditrisiko so gering wie möglich zu halten. Dies wird durch
eine umfassende Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer, die Hereinnahme von Sicherheiten und
Vereinbarung von Berichtspflichten erreicht. Als Besicherung für an Kunden ausgereichte Kredite werden
neben abstrakten Garantien in der Regel Immobiliensicherheiten und/oder finanzielle Sicherheiten
hereingenommen. Veranlagungen bei Kreditinstituten und in Instrumenten des Kapitalmarktes erfolgen
in der Regel unbesichert. Die Genehmigung von Kreditanträgen und laufende Überwachung der
Kreditengagements erfolgt durch das Kreditgremium der Wiener Privatbank SE.
Mit Erkennen der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in Verbindung mit den nachfolgenden Lock
Downs wurden in der Wiener Privatbank zusätzliche Monitoring Prozesse für das Kreditportfolio
implementiert. Es erfolgte eine Analyse auf Einzelengagementebene in den beiden Dimensionen
kurzfristige Markt- und Brancheneffekte und mittelfristige Sekundärrundeneffekte. Die Beurteilung
basierte auf einer Kombination von Informationen aus Kundengesprächen und Einzelanalysen sowie
öffentlich zugänglichen Quellen. Sämtliche Kredite werden seitdem anhand eines Ampelsystems laufend
beurteilt.
Gleichzeitig wurden Initiativen gestartet, für Kundenengagements mit identifizierten nachteiligen
Auswirkungen der Pandemie, Mitigationsstrategien auf Einzelfallebene zu entwickeln und entsprechende
Maßnahmen umzusetzen. Bei den Maßnahmen handelt es sich entweder um Zahlungsmoratorien im
Einklang mit EBA-Leitlinien oder um sonstige individuelle Vereinbarungen. Dazu gehörten unter anderem
(Teil-)Tilgungen und die Hereinnahme zusätzlicher Sicherheiten.
Per 31. Dezember 2020 bestanden
x insgesamt drei nicht abgelaufene finanzielle Vermögenswerte, für die Covid-19-bedingte
Maßnahmen gewährt wurden, mit einem Volumen in Höhe von rd. EUR 6 Mio.
x keine finanziellen Vermögenswerte, deren Bedingungen neu verhandelt wurden, da sie
anderenfalls überfällig oder wertgemindert gewesen wären.
Aufgrund der COVID-19 bedingten Marktentwicklungen und den damit in Verbindung stehenden
Auswirkungen auf die Bonität eines Kreditnehmers wurden Risikovorsorgen iHv EUR 9,5 Mio gebildet.
Zum 31. Dezember 2020 betrug die Summe der bei Kreditinstituten (inkl. OeNB) veranlagten Gelder der
Wiener Privatbank SE insgesamt EUR 120.360.117 (per 31. Dezember 2019: EUR 191.797.703). Solche
Eigenveranlagungen werden nur bei Kreditinstituten mit guter Bonität / bzw. bei der OeNB durchgeführt.
Das Kreditportfolio gegenüber Kunden exkl. wertgeminderter Forderungen setzt sich zusammen aus:
Einmalbarkredite:
2020: EUR 58.111.021
2019: EUR 66.294.554
104
Graphics
Kontokorrentkredite inklusive interner Rahmen und Überziehungen:
2020: EUR 22.811.137
2019: EUR 22.897.856
Kreditkonzentrationen:
2020: Die höchste aushaftende Einzelkreditsumme beträgt per 31. Dezember 2020 EUR 8.500.000.
Weiters bestanden insgesamt 24 Einzelkredite mit einer Kreditsumme größer EUR 1.000.000.
2019: Die höchste aushaftende Einzelkreditsumme beträgt per 31. Dezember 2019 EUR 8.500.000.
Weiters bestanden insgesamt 27 Einzelkredite mit einer Kreditsumme größer EUR 1.000.000.
Das Kreditportfolio ist insbesondere im Immobilienbereich akzentuiert, wodurch es in dieser Branche zu
einer Risikokonzentration kommt. Zur Begrenzung und Überwachung dieser Risiken wurde ein
umfassendes Limitsystem auf Teilkreditportfolioebene (z.B. Bauträger- und
Immobilienprojektfinanzierungen, sonstige Immobilienfinanzierungen, …) sowie auf Beteiligungsebene
hinsichtlich Immobilienrisiken definiert. Zusätzlich erfolgt eine eigenständige Quantifizierung der
Immobilienkonzentration im Kredit- und Beteiligungsportfolio und besteht dazu ein Risikolimit.
Risikomanagement überwacht die Einhaltung der Limits auf monatlicher Basis. In Ergänzung dazu erfolgt
ein laufendes Monitoring des Immobilienmarktes und der Immobilienprojekte im Beteiligungsportfolio.
Wiedervorlagen mit einer tourlichen Beurteilung des jeweiligen Engagements erfolgen mindestens
jährlich. Zum 31.12.2020 umfasste die Risikokategorie „Immobilien“ Engagements im Ausmaß von
insgesamt EUR 59,3 Mio. Das größte Einzelengagement dieser Kategorie beträgt EUR 5 mio.
Gesamtkreditobligo exkl. wertberichtigte und außerbilanzmäßige Geschäfte:
Gesamtkreditobligo gegenüber Kunden per 31.12.2020
Einmalbarkredite
Rating
Kontokorrent
Rating
Gesamt
Rating
Blanko
Rating
0
1
0
1
0
1
0
1
7.901.194
2
8.744.384
2
16.645.578
2
9.257.900
2
50.128.070
3
13.718.293
3
63.852.663
3
25.485.900
3
81.757
4
0
4
81.757
4
81.757
4
0
5
257.711
5
257.711
5
257.711
5
0
6
0
6
0
6
0
6
0
keines
90.749
keines
90.749
keines
90.749
keines
58.111.021
22.811.137
80.922.158
35.174.017
105
Graphics
Gesamtkreditobligo gegenüber Kunden per 31.12.2019
Einmalbarkredite
Rating
Kontokorrent
Rating
Gesamt
Rating
Blanko
Rating
0
1
0
1
0
1
0
1
11.254.431
2
10.063.259
2
21.317.690
2
9.110.843
2
54.915.123
3
12.813.451
3
67.728.574
3
44.068.539
3
125.000
4
297
4
125.297
4
125.297
4
0
5
892
5
892
5
892
5
0
6
0
6
0
6
0
6
0
keines
19.958
keines
19.958
keines
19.958
keines
66.294.554
22.897.856
89.192.410
53.325.529
Die in der Übersicht berücksichtigten materiellen Sicherheiten umfassen verpfändete Einlagen,
Wertpapiere und hypothekarische Sicherheiten (angesetzt mit dem internen Belehnwert). Darüber hinaus
werden mit Kreditnehmern in der Regel noch weitere nicht materielle Sicherheiten (wie beispielsweise
abstrakte Garantien, Bürgschaften, Zessionen, Einverleibungsfähige Pfandbestellungsurkunden,
Rangordnungen, etc.) vereinbart, die in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt wurden.
Definition der intern angewandten Bonitätsstufen:
Bonitätsstufe 1 – einwandfreie Bonität
geringes Ausfallsrisiko
Bonitätsstufe 2 – gute Bonität
Vermögen > Verbindlichkeiten, Rückzahlungsfähigkeit einwandfrei gegeben, Eigenkapitalverhältnisse
und Ertragslage solide
Bonitätsstufe 3 – durchschnittliche Bonität
Verbindlichkeiten geringfügig höher als Vermögen, Rückzahlungsfähigkeit gegeben,
Eigenkapitalverhältnisse und Ertragslage mäßig
Bonitätsstufe 4 – mangelhafte Bonität
Verbindlichkeiten deutlich höher als Vermögen, Rückzahlungsfähigkeit gefährdet,
Eigenkapitalverhältnisse und Ertragslage unzureichend
Bonitätsstufe 5 – unzureichende Bonität
Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, Einzelwertberichtigungen sowie alle Kreditnehmer, welche den
Basel III-Ausfallskriterien entsprechen
Bonitätsstufe 6 – unzureichende Bonität
uneinbringlicher Ausfall
106
Graphics
Freiwillig gewährte Stundungen sowie Moratorien ändern die vertraglichen Cashflows und werden deshalb
als vertragliche Modifikation im Sinne des IFRS 9 behandelt. Nur wenn sich die Bedingungen wesentlich
von den ursprünglichen Bedingungen unterscheiden, müssen die ursprünglichen finanziellen
Vermögenswerte ausgebucht und als neues Finanzinstrument eingebucht werden.
Im Wiener Privatbank Konzern wurden bei drei nicht abgelaufenen finanziellen Vermögenswerten
Stundungen gewährt. Bei keinem dieser Vermögenswerte waren die geänderten Bedingungen wesentlich
– es erfolgte keine Ausbuchung des ursprünglichen Kredits. Der Modifikationsverlust belief sich auf EUR
8.856,93 und hat somit keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis. Der Bruttobuchwert vor
Modifikation betrug EUR 6.107.508,52.
Für Rückstellungen auf Portfolioebene wird eine Berechnung der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
angewandt, welche den Anforderungen nach IFRS 9 entspricht.
Stufenzuordnung:
Im Rahmen der Ermittlung der Risikovorsorge sieht IFRS 9 eine Stufenzuordnung von Finanzinstrumenten
in drei Stufen vor, welche künftig die Höhe der zu erfassenden Verluste bestimmen. Zum Zeitpunkt der
Ersterfassung des Finanzinstruments erfolgt in der Regel die Zuordnung in Stufe 1. Die Risikovorsorge
entspricht hier der Höhe der im folgenden Jahr erwarteten Verluste (12-Monats-Expected Credit Loss).
Erfolgt eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos so erfolgt der Transfer in die Stufe 2
(Details zur
Bestimmung der Signifikanz siehe weiter unten). Hier entspricht die Höhe der Risikovorsorge der über die
gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments erwarteten Verluste (Lifetime Expected Credit Loss). Ein
Rücktransfer aus der Stufe 2 in die Stufe 1 erfolgt unter der Maßgabe, dass die ursprünglichen
Transferkriterien zum jeweils folgenden Bewertungsstichtag nicht mehr gegeben sind. Bei Eintritt eines
objektiven Hinweises auf eine Wertminderung („Ausfall“ – Details zur Bestimmung eines Ausfalls siehe
weiter unten) erfolgt der Transfer in Stufe 3. Für Engagements in der Stufe 3 werden Risikovorsorgen auf
individueller Basis mittels DCF Methode berechnet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine
wesentliche Finanzierungskomponente ist eine Risikovorsorge über die gesamte Restlaufzeit des
Finanzinstruments (Lifetime Expected Credit Loss) zu bilden. Für Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente sowie
für Leasingforderungen besteht ein Wahlrecht zur Anwendung eines vereinfachten Ansatzes zur Erfassung
einer Risikovorsorge über die gesamte Restlaufzeit. Die Wiener Privatbank SE weist in der Regel keine
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen
Finanzierungskomponente aus und hat beschlossen – wenn dieser Fall doch eintreten sollte - dieses
Wahlrecht anzuwenden.
Wahlrecht für Finanzinstrumente mit niedrigem Ausfallsrisiko:
Ein Unternehmen kann festlegen, dass das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht
signifikant gestiegen ist, wenn der Vermögenswert am Abschlussstichtag ein geringes Kreditrisiko („low
credit risk“) aufweist. Die Wiener Privatbank SE hat beschlossen diese Methode nicht anzuwenden.
Signifikanter Anstieg des Kreditrisikos:
107
Graphics
Für die Bestimmung ob sich das Kreditrisiko bei einem Finanzinstrument seit dem erstmaligen Ansatz
signifikant erhöht hat, berücksichtigt die Wiener Privatbank SE angemessene und belastbare
Informationen die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind und auf eine
signifikante Erhöhung des Kreditrisikos hindeuten.
Eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos wird in der Wiener Privatbank SE über quantitative sowie
über qualitative Kriterien festgestellt. Für die quantitative Bewertung einer signifikanten Erhöhung erfolgt
ein Vergleich der aktuellen und der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeiten über die gesamte Restlaufzeit
und wird eine numerische Signifikanzschwelle von 50% gesetzt; d.h. erhöht sich die
Ausfallswahrscheinlichkeit bei einem Finanzinstrument mehr als 50%, erfolgt aufgrund eines signifikanten
Anstiegs des Kreditrisikos eine unmittelbare Zuordnung zur Stufe 2. Unterstützend zu den quantitativen
Transferkriterien finden auch qualitative Kriterien in der Wiener Privatbank SE Anwendung. Als qualitativer
Faktor wird ergänzend zu einer eventuellen Bonitätsveränderung definiert, dass eine signifikante
Erhöhung des Kreditrisikos bei einer Überfälligkeit von 30 Tagen vorliegt. Dabei wird jedoch zwischen
bonitätsinduzierten Überfälligkeiten und administrativen Fehlern unterschieden – bei Letzteren wird der
qualitative Faktor nicht gesetzt.
Maßnahmen im Sinne von Erleichterungen für die Kreditnehmer, die im Einklang mit den EBA COVID-19
Leitlinien gesetzt wurden, haben keine automatische Verschiebung von Stufe 1 in Stufe 2 verursacht. Die
Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos erfolgte aufgrund des geringen
Portfolioumfanges immer auf individueller Basis unter Berücksichtigung der oben definierten Kriterien.
Definition des Ausfallbegriffs:
Die Bezugsgröße für die Bestimmung einer Wertminderung stellt in der Wiener Privatbank SE die
aufsichtsrechtliche Vorgabe eines Schuldnerausfalls gemäß Art. 178 CRR dar und kommt in dieser Form
für alle relevanten Vermögensklassen einheitlich zur Anwendung. Hinweise, ob ein finanzieller
Vermögenswert wertgemindert ist, umfassen insbesondere den wesentlichen Zahlungsverzug, die
Fälligstellung oder bonitätsbezogene Restrukturierung, die Erfassung einer erheblichen
Kreditrisikoanpassung sowie die Insolvenz oder Überschuldung.
Inputparameter zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste:
Die Inputparameter zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste sind im Wesentlichen die
laufzeitadäquaten Werte:
Ö Probability of Default (PD)
Ö Loss Given Default (LGD)
Ö Exposure at Default (EAD)
Die Herleitung der 12-Monats-PD je Ratingklasse erfolgt über ein Mappingverfahren zu den Ratingklassen
des KSV und erfolgt in weiterer Folge mittels öffentlich zugänglicher externer Daten von Standard & Poors
(S&P) die Berechnung und Konvertierung von Ein-Jahres Migrationsmatrizen in Mehr-Jahres
Migrationsmatrizen anhand des Homogene-Zeitdiskrete-Markovketten-Verfahrens (HDTMC) mittels
Matrixmultiplikation. Im nächsten Schritt werden mittels einfacher linearer Interpolation über eine stetige
Funktion zu den diskreten Jahresscheiben des Default Vektors der ganzjährigen Mehr-Jahres
Migrationsmatrizen die Ausfallswahrscheinlichkeiten auf Monatsbasis berechnet. Das Ergebnis daraus sind
Through-the-Cycle (TTC) PD-Kurven auf Monatsbasis, welche die mittlere Entwicklung der PDs über einen
Wirtschaftszyklus beschreiben. Für die weitere Verwendung in IFRS 9 erfolgt eine Transformation dieser
108
Graphics
TTC PD Kurven auf eine Point-in-Time (PIT) Betrachtung, welche vergangene und aktuelle ökonomische
Einflussfaktoren sowie zukunftsgewandte Informationen (Forward-Looking-Information, kurz FLI)
berücksichtigt. Dazu erfolgt eine Skalierung der TTC PD Kurven anhand eines Expertenverfahrens. Dabei
werden adäquate Makrovariablen identifiziert, welche einen potentiellen Effekt auf die Ausfallsrate im
Portfolio haben. Es erfolgt eine Bestimmung der Wirkungsrichtung dieser Variablen. Anschließend werden
die aktuellen/ bzw. prognostizierten Werte der Makrovariablen mit deren historischen Durchschnitt (z.B.
10 Jahre) verglichen. Auf Basis vordefinierter Signifikanzschwellen werden diese Werte eingestuft um den
relativen Einfluss auf die Ausfallsrate identifizieren zu können. Anhand dieser Schätzer erfolgt eine
Anpassung der ersten 36 Monate der TTC Kurven auf eine Point-in-Time (PIT) Betrachtung. Im
Zusammenhang mit COVID-19 wurden keine Änderungen an der FLI Methodik vorgenommen. Die aus
heutiger Sicht absehbaren Auswirkungen der Pandemie werden über die definierten Makrovariablen
angemessen erfasst und führen zu einem entsprechenden Aufschlag auf die verwendeten PD-Kurven.
Mangels verfügbarer empirischer Daten kommt in der Wiener Privatbank SE kein Lifetime LGD und somit
auch keine FLI Anpassung zur Anwendung. Stattdessen wird auf Basis einer Experteneinschätzung
(„expert judge“) ein über die Zeit konstanter LGD angenommen.
Der EAD wird anhand des Bruttobuchwertes unter Berücksichtigung der künftigen vertraglichen
Amortisation des jeweiligen finanziellen Vermögenswertes approximiert, wobei außerbilanzielle Geschäfte
anhand eines über Erfahrungswerte („expert judge“) hergeleiteten Gewichtungsfaktors (CCF)
miteinbezogen werden. Diese Erfahrungswerte beruhen im Wesentlichen auf historischen Beobachtungen
innerhalb der letzten 3 bis 5 Jahre im Hinblick auf den Abruf von ausgestellten Garantien und dem
durchschnittlichen Ausnützungsverhalten bei verbrieften sowie internen Kontokorrentrahmen. Wiederum
erfolgt mangels empirischer Daten keine FLI Anpassung des EAD.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden die wesentlichen Treiber des berechneten ECL (Stage 1 und
Stage 2) untersucht. Dabei zeigt sich, dass der FLI Effekt und der EIR Effekt jeweils einen nur
unwesentlichen Einfluss auf den ECL der Wiener Privatbank ausüben.
Dies ist betreffend FLI einerseits darauf zurückzuführen, dass für LGD und EAD keine FLI Anpassungen
erfolgen und FLI Effekte daher allein aus PD-Anpassungen stammen. Andererseits gehen die FLI
Anpassungen der PD Schätzungen aufgrund der hohen Kreditqualität der Aktiva der Wiener Privatbank
von einer sehr niedrigen Basis aus, sodass sich der Gesamteffekt dieser Anpassungen nur unwesentlich
auf den berechneten ECL auswirkt.
Der EIR Effekt wird ebenfalls als unwesentlich eingestuft, da sich aufgrund der überwiegend sehr kurzen
Fristigkeit der Aktiva nur ein geringer Diskontierungseffekt ergibt.
Zum 31.12.2020 wirken sich Staging-Effekte (Differenz zwischen 12-Monats-ECL und Lifetime-ECL der in
Stage 2 befindlichen Instrumente) nur in sehr geringem Umfang auf den ECL aus. Dies zum einen aufgrund
des geringen Bestandes an Stage 2 Vermögenswerten und zum anderen aufgrund der überwiegend kurzen
Restlaufzeit der betroffenen Instrumente von weniger als 12 Monaten.
Folgende Sensitivitätsanalyse ermöglicht eine Einschätzung des Ausmaßes der erwarteten ECL-Änderung
infolge einer Erhöhung des Risikogehaltes in den bestehenden Kredit-, Banken- und Fixed-Income-
Portfolios, die zu einer Staging-Änderung der betroffenen Positionen führen würde:
109
Graphics
Erwartete ECL-Änderung bei Transfer von Stage 1 zu Stage 2
Portfolio
ECL Änderung bei Transfer
von 10% des Portfolios
Forderungen an Kunden
13.973
Forderungen an Kreditinstitute
0
Finanzanlagen
8.091
Zwischen LGD bzw. PD und ECL besteht jeweils ein annähernd linear proportionaler Zusammenhang. Eine
Erhöhung der durchschnittlichen Portfolio LGD oder Portfolio PD der Stage 1 und Stage 2 zugeordneten
Vermögenswerte um 10% führt folglich jeweils zu einem ECL Anstieg um rund EUR 30.505.
Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Bruttobuchwerte sowie der korrespondierenden
Risikovorsorgen in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 nach IFRS 9 Ausfallsstufen (Details zur Einordnung
in die Stufen 1 bis 3 siehe weiter oben) aufgeteilt nach Asset-Klassen:
Forderungen an Kunden:
Bruttobuchwertänderung –
Kredite und Forderungen an Kunden
Bruttobuchwert
Stage 1 Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2020
82.853.751
6.338.659
0
0
89.192.410
Transfer von Stage 1 zu Stage 2
-
7.227
7.227
0
0
0
Transfer von Stage 2 zu Stage 1
150.917
-
150.917
0
0
0
Transfer von Stage 1/2 zu Stage 3
-
9.796.368
0
9.796.368
0
0
Ausreichung neuer finanzieller Vermögenswerte
25.244.496
5.924
0
0
25.250.419
Rückzahlung
-17.789.453
-
6.192.604
0
0
-23.982.057
Summe zum 31.12.2020
80.656.114
8.289
9.796.368
0
90.460.772
Bruttobuchwertänderung –
Kredite und Forderungen an Kunden
Bruttobuchwert
Stage 1 Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2019
70.779.587
185.123
0
0
70.964.710
Transfer von Stage 1 zu Stage 2
-
6.388.102
6.388.102
0
0
0
Transfer von Stage 2 zu
Stage 1
165.478
-
165.478
0
0
0
Ausreichung neuer finanzieller Vermögenswerte
53.183.826
0
0
0
53.183.826
Rückzahlung
-34.887.038
-
69.088
0
0
-34.956.126
Summe zum 31.12.2019
82.853.751
6.338.659
0
0
89.192.410
110
Graphics
Risikovorsorgenänderung –
Kredite und Forderungen an Kunden
Risikovorsorge
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2020
241.428
5.258
0
0
246.685
Transfer von Stage 1 zu Stage 2
-2
2
0
0
0
Transfer von Stage 2 zu Stage 1
549
-
549
0
0
0
Transfer von Stage
1/2 zu Stage 3 -
2.515
0
2.515
0
0
Nettoänderung der Risikovorsorge
-
32.322
248
9.536.142
0
9.504.069
Ausreichung neuer finanzieller Vermögenswerte
43.393
17
0
0
43.409
Rückzahlung
-
19.217
-
4.710
0
0
-
23.927
Summe zum 31.12.2020
231.312
267
9.538.658
0
9.770.237
Risikovorsorgenänderung –
Kredite und Forderungen an Kunden
Risikovorsorge
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2019
146.738
1.706
0
0
148.444
Transfer von Stage 1 zu Stage 2
-5.259
5.259
0
0
0
Transfer von Stage 2 zu Stage 1
86
-86
0
0
0
Nettoänderung der Risikovorsorge
3.353
-1.614
0
0
1.739
Ausreichung neuer finanzieller Vermögenswerte
145.815
0
0
0
145.815
Rückzahlung
-49.306
-7
0
0
-49.313
Summe zum 31.12.2019
241.428
5.258
0
0
246.685
Sonstige AC bewertetet Vermögenswerte:
Bruttobuchwertänderung –
Sonstige
AC bewertete Vermögenswerte
Bruttobuchwert
Stage 1 Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.20
20
206.378.102
689.268
0
0
207.067.370
Ausreichung neuer finanzieller
Vermögenswerte
122.274.563
896.193
0
0
123.170.756
Rückzahlung
-197.239.885
-
689.268
0
0
-
197.929.153
Summe zum 31.12.20
20
131.412.780
896.193
0
0
132.308.973
Bruttobuchwertänderung –
Sonstige
AC bewertete Vermögenswerte
Bruttobuchwert
Stage 1 Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2019
207.910.757
8.289.905
0
0
216.200.661
Ausreichung neuer finanzieller
Vermögenswerte
196.451.378
0
0
0
196.451.378
Rückzahlung
-197.984.033
-
7.600.636
0
0
-
205.584.669
Summe zum 31.12.2019
206.378.102
689.268
0
0
207.067.370
Risikovorsorgenänderung – Sonstige
AC bewertete Vermögenswerte
Risikovorsorge
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per
01.01.2020
96.095
950
0
0
97.045
Nettoänderung der Risikovorsorge
-
1.629
0
0
0
-
1.629
Ausreichung neuer finanzieller
Vermögenswerte
10.488
612
0
0
11.100
Rückzahlung
-
56.374
-
950
0
0
-
57.324
Summe zum 31.12.2020
48.579
612
0
0
49.191
111
Graphics
Risikovorsorgenänderung – Sonstige
AC bewertete Vermögenswerte
Risikovorsorge
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per
01.01.2019
97.258
1.142
0
0
98.399
Nettoänderung der Risikovorsorge
870
0
0
0
870
Ausreichung neuer finanzieller Vermögenswerte
72.355
0
0
0
72.355
Rückzahlung
-
75.258
-
192
0
0
-
75.450
Summe zum 31.12.201
9
96.095
950
0
0
97.045
Zu FVTOCI bewertete Vermögenswerte:
Bruttobuchwertänderung –
zu FVTOCI Vermögenswerte
Bruttobuchwert
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2020
81.353.934
2.013.299
0
0
83.367.233
Erwerb neuer finanzieller Vermögenswerte
62.480.869
0
0
0
62.480.869
Rückzahlung
-74.716.890
-2.013.299
0
0
-76.730.189
Nettomarktwertänderungen
-
248.847
0
0
0
-
248.847
Summe zum 31.12.2020
68.869.065
0
0
0
68.869.065
Bruttobuchwertänderung –
zu FVTOCI Vermögenswerte
Bruttobuchwert
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2019
48.043.093
1.008.896
0
0
49.051.989
Transfer von Stage 1 zu Stage 2
-
1.545.755
1.545.755
0
0
0
Erwerb neuer finanzieller Vermögenswerte
76.299.411
0
0
0
76.299.411
Rückzahlung
-41.992.889
0
0
0
-41.992.889
Nettomarktwertänderungen
550.074
-
541.352
0
0
8.722
Summe zum 31.12.2019
81.353.934
2.013.299
0
0
83.367.233
Risikovorsorgenänderung –
zu FVTOCI Vermögenswerte
Risikovorsorge
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2020
18.133
5.440
0
0
23.574
Nettoänderung der Risikovorsorge
-
5.321
0
0
0
-
5.321
Erwerb neuer finanzieller Vermögenswerte
4.213
0
0
0
4.213
Rückzahlung
-
56
-
5.440
0
0
-
5.496
Summe zum 31.12.2020
16.969
0
0
0
16.969
Risikovorsorgenänderung –
zu FVTOCI Vermögenswerte
Risikovorsorge
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2019
21.351
3.725
0
0
25.076
Transfer von Stage 1 zu Stage 2
-
5.309
5.309
0
0
0
Nettoänderung der Risikovorsorge
-
553
-
3.594
0
0
-
4.147
Erwerb neuer finanzieller
Vermögenswerte
7.895
0
0
0
7.895
Rückzahlung
-
5.251
0
0
0
-
5.251
Summe zum 31.12.2019
18.133
5.440
0
0
23.574
112
Graphics
Garantien und Bürgschaften:
Bruttobuchwertänderung –
Garantien und Bürgschaften
Bruttobuchwert
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand
per 01.01.2020
10.042.366
13.750
0
0
10.056.116
Transfer von Stage 2 zu Stage 1
3.750
-
3.750
0
0
0
Ausreichung neuer finanzieller Vermögenswerte
16.250
0
0
0
16.250
Rückzahlung
-2.936.
830
-
10.000
0
0
-2.946.
830
Summe zum 31.12.2020
7.125.
536
0
0
0
7.125.
536
Bruttobuchwertänderung –
Garantien und Bürgschaften
Bruttobuchwert
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2019
22.656.525
25.000
0
0
22.681.525
Transfer von Stage 1 zu Stage 2
-
13.750
13.750
0
0
0
Transfer von Stage 2 zu Stage
1
3.750
-
3.750
0
0
0
Ausreichung neuer finanzieller Vermögenswerte
232.500
0
0
0
232.500
Rückzahlung
-12.836.660
-
21.250
0
0
-12.857.910
Summe zum 31.12.2019
10.042.366
13.750
0
0
10.056.116
Risikovorsorgenänderung –
Garantien und Bürgschaften
Risikovorsorge
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2020
5.216
3
0
0
5.219
Transfer von Stage 2 zu Stage 1
1
-1
0
0
0
Nettoänderung der Risikovorsorge
-
2.903
-2
0
0
-
2.905
Ausreichung neuer finanzieller Vermögenswerte
6
0
0
0
6
Rückzahlung
-
165
0
0
0
-
165
Summe zum 31.12.2020
2.154
0
0
0
2.154
Risikovorsorgenänderung –
Garantien und Bürgschaften
Risikovorsorge
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Stand per 01.01.2019
13.672
1.108
0
0
14.780
Transfer von Stage 1 zu Stage 2
-3
3
0
0
0
Transfer von Stage 2 zu Stage 1
2
-2
0
0
0
Nettoänderung der Risikovorsorge
-
1.764
-4
0
0
-
1.768
Ausreichung neuer finanzieller Vermögenswerte
27
0
0
0
27
Rückzahlung
-
6.718
-
1.103
0
0
-
7.821
Summe zum 31.12.2019
5.216
3
0
0
5.219
Das Bonitätsrisiko manifestiert sich in einer Verschlechterung der Bonität und definiert sich als Gefahr der
Verringerung der Zahlungsfähigkeit von Kunden bzw. des Marktwertes eines Finanzinstrumentes. Für
große Teile der Forderungen auf der Aktivseite wie das gesamte Kreditportfolio sowie sämtliche
113
Graphics
Fremdkaptalinstrumente des Bankbuches stellt das Bonitätsrisiko einen Risikofaktor dar und wird daher
auch in der Berechnung der allgemeinen Kreditrisikoanpassung nach IFRS 9 berücksichtigt.
Migrationen bestehender Kreditnehmer in schlechtere Ratingstufen erfolgten im Geschäftsjahr 2020 nur
in geringem Ausmaß, sind bei Andauern der Krise, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen
Klippeneffekten bei Auslaufen der staatlichen Stützungsmaßnahmen, jedoch nicht auszuschließen, derzeit
aufgrund der bestehenden Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf und der weiteren politischen
Maßnahmen aber nicht hinreichend genau bestimmbar.
Wesentliche Wertschwankungen nicht ausgefallener Instrumente resultierend aus dem Bonitätsrisiko sind
im Geschäftsjahr daher nicht aufgetreten.
Das Beteiligungsrisiko zeigt sich über Dividendenausfälle, (Teil-)wertabschreibungen,
Veräußerungsverluste oder Verminderungen der stillen Reserven sowie über Haftungsrisiken und/ oder
Verlustübernahmen. Darüber hinaus können in Beteiligungen Liquiditätserfordernisse, die zu einem
Finanzierungsbedarf führen, erwachsen.
Die Risiken in Beteiligungen werden mittels laufender Abweichungsanalysen und quartalsweiser
Managementgesprächen mit den Geschäftsführern der Gesellschaften beobachtet, um bei allfälligen
Abweichungen zeitgerecht Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten zu können. Weiters werden die
Risiken in Beteiligungen im Rahmen der laufenden Kreditüberwachung und im Rahmen der
Gesamtbankrisikosteuerung mitberücksichtigt.
Wesentliche Wertschwankungen resultierend aus dem Beteiligungsrisiko sind im Geschäftsjahr nicht
aufgetreten.
Der Konzern hat langjährige und umfassende Erfahrung im Immobiliengeschäft. Deshalb liegt der
Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Konzerns und auch die strategische Ausrichtung auf
Transaktionen mit „Nähe“ zum Thema „Immobilien“, wie die Führung von Hypothekarkrediten, Umsetzung
und Finanzierung von Immobilienprojekten, Beteiligungen an Immobilienprojektgesellschaften,
Erbringung von Immobiliendienstleistungen und die Entwicklung und der Vertrieb von „immobiliennahen
Veranlagungsprodukten“ wie zum Beispiel Vorsorgewohnungen oder Immobilienanleihen. Damit geht die
Wiener Privatbank SE bewusst ein Klumpenrisiko ein, welches bei der ICAAP-Berechnung
(Gesamtbankrisikosteuerung) eigenständig quantifiziert und limitiert wird. Um diesem Risiko angemessen
Rechnung zu tragen wurden ein standardisiertes Immobilienprojektrating sowie ein
Beteiligungscontrolling implementiert.
Es ist geplant in den kommenden Geschäftsjahren weiterhin das bestehende umfassende Know-How im
Immobiliengeschäft für Ertragschancen in den oben genannten Geschäftsbereichen zu nutzen.
114
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Zu den operationellen Risiken zählen gem. CRR Artikel 4 Nr. 52 jene Verluste, die durch menschliches
Versagen, fehlerhafter interner Prozesse, Technologieversagen, Katastrophen oder durch externe
Ereignisse entstehen. Rechtsrisiken sind in diesem Definitionsumfang explizit mit umfasst.
Im Zuge des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung der Kapitaladäquanz (ICAAP) wurden die
operationellen Risiken mittels Basisindikatoransatzes berücksichtigt. Die im Risikohandbuch geregelte,
tourliche Evaluierung der operationellen Risiken sowie deren Bewertung und die Sensibilisierung der
Mitarbeiter finden im „Workshop Risikoanalyse“ statt. Liegt die Bewertung einzelner Risiken über der
definierten Risikotoleranzschwelle, werden Risiko-reduzierende Maßnahmen definiert und umgesetzt.
Zur Risikobegrenzung der operationellen Risiken des Konzerns werden folgende Maßnahmen gesetzt:
Entwicklung und Überarbeitung der Arbeitsrichtlinien/Arbeitsanweisungen/sonstigen Dokumenten
Führung einer Verlustdatenbank
Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter
Weiterentwicklung des IKS
Kontrollstruktur und Risiko-Kontrollmatrizen zur Dokumentation der Kontrollstruktur
IKS Berichterstattung
Monitoring der laufenden Projekte
Strategieworkshops
Whistle Blowing Prozess
Systematische Erfassung und Analyse von Kundenbeschwerden und von Gerichtsverfahren
Durchführung von Risikoanalysen
Bankinterner Workshop zur Bewertung operationeller Risiken, von Nachhaltigkeits- und
Reputationsrisiken
Um die operationellen Risiken besser managen zu können, wird eine Verlustdatenbank geführt, in der
Schadensfälle ab EUR 100,00 vom Risikomanagement aufgelistet und dokumentiert werden. Alle
Kundenbeschwerden werden ebenfalls zentral gesammelt und zeitnah behandelt.
Das operationelle Risiko der Wiener Privatbank SE wurde wie folgt berechnet:
Betriebsertrag 2018
2
EUR 15.767.825
Betriebsertrag 2019
3
EUR 17.588.562
Betriebsertrag 2020
4
EUR 14.954.757
Ö durchschnittlicher Betriebsertrag in Höhe von EUR 16.103.715
2
gem. CRR Art. 316 Abs 1 lit. b sublit. ii dürfen außerordentliche oder unregelmäßige Erträge aus dem Indikator herausgerechnet
werden. Das Betriebsergebnis laut G&V beträgt rund EUR 18,7 Mio. - abzüglich ao. Erträge von rund EUR 2,9 Mio. ergibt das einen
anzusetzenden Betriebsertrag in Höhe von EUR 15,8 Mio.
3
gem. CRR Art. 316 Abs 1 lit. b sublit. ii dürfen außerordentliche oder unregelmäßige Erträge aus dem Indikator herausgerechnet
werden. Das Betriebsergebnis laut G&V beträgt rund EUR 18,2 Mio. - abzüglich ao. Erträge von rund EUR 0,6 Mio. ergibt das einen
anzusetzenden Betriebsertrag in Höhe von EUR 17,6 Mio.
4
Es wurden keine außerordentlichen oder unregelmäßigen Erträge erfasst und daher sind keine Anpassungen gemäß Artikel 316
Absatz 1 der CRR vorgenommen.
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davon 15% ergibt das Eigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko von EUR 2.415.557 (per
31.12.2019 EUR 2.700.915).
Im Geschäftsjahr 2020 wurden COVID-19 bedingt keine wesentlichen neuen operationellen Risiken
identifiziert, noch haben sich derartige Risiken materialisiert. Es wurden rechtzeitig entsprechende
operative Vorkehrungen im Sinne eines effektiven Notfallplanes getroffen, sodass die Wiener Privatbank
für derartige Szenarien organisatorisch und technisch ausreichend vorbereitet war und ist. Somit erfolgte
der mit dem Lock Down verbundene abrupte Wechsel ins Homeoffice der Belegschaft problemlos und
wurde von einem Krisenteam erfolgreich begleitet. In der internen Verlustdatenbank besteht keine
Häufung von Schadensfällen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie.
Das Ertrags- bzw. Geschäftsrisiko umfasst Schwankungen im Ertragsprofil, welche sich aus reduzierten
laufenden Einnahmen ergeben und dadurch das erwartete Niveau an Profitabilität zum Beispiel aufgrund
einer nicht adäquaten Diversifizierung der Ertragsstrukturen oder einer Veränderung der eigenen
Marktposition bzw. der Marktstruktur nicht erreicht werden kann und deckt damit auch negative Effekte
aus dem makroökonomischen Umfeld ab.
Es erfolgt ein laufendes Monitoring der Geschäftsentwicklung anhand von standardisierten
Berichtsvorlagen und -linien. Die Quantifizierung des Ertrags- bzw. Geschäftsrisikos in der
Gesamtbankrisikosteuerung erfolgt über einen historischen Value at Risk (VaR) Ansatz.
Das Geschäftsmodell einer Privatbank basiert auf dem Vertrauen ihrer Kunden und dem Ansehen in der
Öffentlichkeit. Die Reputation der Bank ist daher von hoher Bedeutung für den künftigen Geschäftserfolg.
Das Reputationsrisiko wird definiert als die Gefahr eines potentiellen Schadens für die Marke und
Reputation bei gleichzeitiger negativer Auswirkung auf die Erträge, das Kapital oder die Liquidität.
Die Identifikation und Beurteilung von Reputationsrisiken erfolgt regelmäßig im Zuge von qualitativen
Risikoinventuren. In Folge dessen werden für Risiken, die über der definierten Risikotoleranzschwelle
liegen, Risiko-reduzierende Maßnahmen umgesetzt.
116
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Im Geschäftsjahr und bis zur Erstellung des Konzernabschlusses waren folgende Personen als Vorstände
tätig:
Mag. Christoph Raninger, PHD
Eduard Berger
Ing. Juraj Dvorák (bis 13. Oktober 2020)
Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
Dr. Gottwald Kranebitter (Vorsitzender)
Mag. Johann Kowar (Vorsitzender-Stellvertreter)
Günter Kerbler
Heinz Meidlinger
Wien, am 16. April 2021
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Die Vorstände der Wiener Privatbank SE haben den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner
2020 bis 31. Dezember 2020 sowie vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 in Übereinstimmung mit
den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und von der Europäischen
Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Konzernlagebericht
wurde in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften erstellt und
steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht enthalten alle erforderlichen Angaben, insbesondere
sind Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres und sonstige für die künftige
Entwicklung des Konzerns wesentliche Umstände zutreffend erläutert.
Wien, am 16. April 2021
118
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Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Wiener Privatbank SE,
Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum
31. Dezember 2020, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des
Konzerneigenkapitals und dem Konzern-Cash-Flow-Statement für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum
31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforde-
rungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen
Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht-
gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berück-
sichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
Das Risiko für den Abschluss
Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz nach Abzug der Risikovorsorgen mit einem
Betrag in Höhe von TEUR 80.691 ausgewiesen.
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Der Vorstand beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehens-
weise für die Ermittlung der Risikovorsorgen unter Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden" im Konzernanhang.
Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und somit
Einzelwertberichtigungen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die
vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.
Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforde-
rungen basiert auf einer Analyse der erwarteten und szenariogewichteten, zukünftigen Rück-
flüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des
jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des
Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst.
Bei allen anderen Kreditforderungen wird für den erwarteten Kreditverlust ("expected credit loss",
"ECL") eine Portfoliowertberichtigung gebildet. Dabei wird der 12-Monats-ECL (Stufe 1) verwen-
det. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit
(Stufe 2) berechnet. Bei der Ermittlung des ECL sind Schätzungen und Annahmen erforderlich.
Diese umfassen ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwarts-
bezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass die Ermittlung der Wertberichtigungen in bedeutendem Ausmaß auf An-
nahmen und Schätzungen basiert, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzungs-
unsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Risikovorsorge ergeben. Für den Abschluss ergibt sich
daraus das Risiko einer möglichen Falschaussage hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Kredit-
risikovorsorgen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche
Prüfungshandlungen durchgeführt:
— Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Risiko-
vorsorgebildung von Kundenkrediten analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse
geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen
angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die
Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung beurteilt sowie
in Stichproben auf deren Effektivität überprüft.
— Wir haben auf Basis einer Stichprobe an Krediten untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle
bestehen. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risikoorientiert.
— Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Krediten wurden die von der Bank getroffenen
Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit und Konsistenz von Zeitpunkt und Höhe der ange-
nommenen Rückflüsse untersucht.
— Bei allen anderen Kreditforderungen haben wir die Methodendokumentation der Bank auf
Konsistenz mit den Vorgaben des IFRS 9 analysiert. Weiters haben wir auf Basis bankinterner
Validierungen die Modelle und die darin verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob
diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Dabei wurden insbeson-
dere die Angemessenheit der verwendeten Modelle und Parameter sowie die mathe-
matischen Funktionsweisen beurteilt. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von
zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung im
Rahmen der Stufenzuordnung und Parameterschätzung überprüft.
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— Die rechnerische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben nachvollzogen. Bei
diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Financial Risk Management-Spezialisten
eingebunden.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzern-
abschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns
voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informa-
tionen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlich-
keit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder
unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch
dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Auf-
stellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Dar-
stellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den
Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische
Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses des Konzerns.
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Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
— Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar-
stellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
— Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontroll-
system, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems der Gesellschaft abzugeben.
— Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
— Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im
Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
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— Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
erreicht wird.
— Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der
Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum
Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und
Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser
Prüfungsurteil.
— Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die
wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
— Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf-
lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise
angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern ein-
schlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
— Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss aus-
getauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs-
vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein
Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil ver-
nünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vor-
teile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforde-
rungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in
Einklang mit dem Konzernabschluss.
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Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am
3. Juni 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am
31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 21. Oktober 2020 wurden wir von der Hauptversammlung für das am 31. Dezember 2021
endende Geschäftsjahr gewählt und am 22. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschluss-
prüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 30. September 2006 Abschluss-
prüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter
Reiffenstuhl.
Wien, 16. April 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur
in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf
den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende
Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
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Die unterzeichnenden Mitglieder des Vorstandes bestätigen gemäß § 82 Abs. 4 Z 3 BörseG als
gesetzliche Vertreter der Wiener Privatbank SE,
a) dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten vermittelt;
b) dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der
Gesamtheit der in der Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so darstellt, dass ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass er die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen sie ausgesetzt sind, beschreibt.
Wien, am 16. April 2021
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Das Geschäftsjahr 2020 war aufgrund der COVID-19 Pandemie durch außergewöhnlich schwierige
Rahmenbedingungen geprägt. Trotz erfreulicher Entwicklungen im Kerngeschäft der Bank durch
Zuwächse bei den Assets under Management musste das Institut jedoch den pandemiebedingten
Marktverwerfungen auch Tribut zollen. So geriet der osteuropäische Kooperationspartner und Aktionär
Arca Investments, a.s. COVID-19 bedingt in Schieflage. Ebenso wurden im Kreditportfolio aufgrund der
COVID-bedingten Marktentwicklungen und den damit in Verbindung stehenden Auswirkungen
Risikovorsorgen auf ein bestehendes Kreditgeschäft gebildet. Folge dessen musste die Bank trotz
Zunahmen im Zins- und Provisionsergebnis einen Verlust für das Geschäftsjahr verbuchen, welcher
jedoch aufgrund der guten Kapitalausstattung der Bank nicht bestandsgefährdend ist.
Aufgrund dieser Entwicklungen hat sich die Wiener Privatbank SE dazu entschlossen, die auf Basis der
Kooperation mit der Arca Investments, a.s. angestrebte Expansionsstrategie insbesondere in die Slowakei
und nach Tschechien nicht weiterzuverfolgen, sondern sich strategisch auf den Heimmarkt Österreich
sowie auf die bestehenden internationalen Aktivitäten zu konzentrieren und sich dabei verstärkt als
Sachwert- und Kapitalmarktspezialist zu positionieren.
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2020 kam es zu Veränderungen im Management der Wiener Privatbank
SE.
Mit 01.01.2020 übernahm Mag. Christoph Raninger, PhD, den Vorstandsvorsitz der Gesellschaft. Neben
dem bestehenden Vorstandsmitglied, Herrn Eduard Berger, wechselte Herr Ing. Juraj Dvorák per
01.01.2020 vom Aufsichtsrat in den Vorstand der Bank und übernahm dort die Verantwortung für den
Geschäftsbereich CEE. Angesichts der Entwicklungen rund um die Arca Investments, a.s. und dem damit
verbundenen Abgehen von der Expansionsstrategie in die Länder Slowakei und Tschechien, schied dieser
einvernehmlich mit 13.10.2021 aus der Wiener Privatbank SE aus.
Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2020 fünf Sitzungen ab. Außerdem beriet sich der Vorstand der
Wiener Privatbank SE mit dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen bei Bedarf durch Telefonkonferenzen
außerhalb von Sitzungen regelmäßig und ausführlich.
Eingeflossen in die Tätigkeiten des Aufsichtsrates sind weiters auch die Ergebnisse und wesentlichen
Inhalte der folgenden Ausschüsse:
Die Aufgaben des Prüfungs- und Risikoausschusses der Wiener Privatbank SE sind in zwei Bereiche
aufgeteilt: Werden Themen der Rechnungslegung bzw. des Internen Kontrollsystems (IKS) behandelt,
wird der Prüfungs- und Risikoausschuss funktionell als Prüfungsausschuss tätig. Stehen Themen der
Risikobereitschaft bzw. –strategie zur Diskussion und Beschlussfassung an, wird der Prüfungs- und
Risikoausschuss funktionell als Risikoausschuss tätig. Dazu im Einzelnen:
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Der Prüfungs- und Risikoausschuss ist gemäß § 63a Abs. 4 BWG als „Prüfungsausschuss“ für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen
zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit, für die Überwachung der Wirksamkeit des Internen
Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems sowie des Risikomanagementsystems der Gesellschaft
verantwortlich. Die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung (unter
Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten, die von der
Abschlussprüferaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Z 12 APAG veröffentlicht werden), die Prüfung und
Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im
Hinblick auf die für die Wiener Privatbank SE erbrachten zusätzlichen Leistungen, gehören ebenso zu
seinen Tätigkeiten. Ferner hat der Prüfungsausschuss über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den
Aufsichtsrat zu berichten und darzulegen, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der
Finanzberichterstattung beigetragen hat und welche Rolle der Prüfungsausschuss dabei eingenommen
hat.
Weiters obliegt ihm die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des
Lageberichtes, des konsolidierten Corporate Governance Berichtes, des Vorschlages für die
Gewinnverteilung für das jeweilige Geschäftsjahr und die Prüfung des Konzernabschlusses und des -
lageberichtes sowie die Erstattung des Berichtes über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat. Dazu
zählt auch die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers)
unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für die Bestellung des
Abschlussprüfers.
Der Prüfungsausschuss ist ebenso verantwortlich für die Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen
(gemäß der Verordnung (EU) Nr. 537/2014) durch den Abschlussprüfer unter Bedachtnahme auf die
Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen.
Die Interne Revision hat ordnungsgemäß über die Prüfungsgebiete und die wesentlichen
Prüfungsfeststellungen quartalsweise dem Prüfungsausschuss Bericht erstattet.
Ebenfalls ist der Prüfungs- und Risikoausschuss gemäß § 39d BWG als „Risikoausschuss“
verantwortlich für die Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen
Risikobereitschaft und Risikostrategie der Wiener Privatbank SE, die Überwachung der Umsetzung dieser
Risikostrategie im Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken
(Risikosorgfaltspflichten), der Eigenmittelausstattung und der Liquidität. Weiters obliegt ihm die
Überprüfung, ob die Preisgestaltung der von der Wiener Privatbank SE angebotenen Dienstleistungen und
Produkte das Geschäftsmodell und die Risikostrategie der Wiener Privatbank SE angemessen
berücksichtigt, wobei der Risikoausschuss gegebenenfalls einen Plan mit Abhilfemaßnahmen vorlegen
wird. Des Weiteren überprüft der Risikoausschuss, ob bei den vom internen Vergütungssystem
angebotenen Anreizen das Risiko, das Kapital, die Liquidität und die Wahrscheinlichkeit und der Zeitpunkt
von realisierten Gewinnen berücksichtigt werden.
Der Leiter der Risikomanagementabteilung hat an allen Sitzungen des Risikoausschusses im
Geschäftsjahr 2020 teilgenommen und über Risikoarten und die Risikolage der Wiener Privatbank SE
berichtet. Er hat dabei auf mögliche riskante Entwicklungen hingewiesen, welche sich auf die Wiener
Privatbank SE möglicherweise negativ ausgewirkt hätten.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat unter Anwesenheit des Bankprüfers der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2020 dreimal getagt.
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Der BWG Ausschuss und Ausschuss für dringliche Angelegenheiten hielt im Geschäftsjahr 2020
fünf Sitzungen ab und hatte insbesondere über Geschäfte gemäß § 80 AktG und § 28 BWG (Geschäfte
mit nahestehenden Unternehmen und Personen, Organgeschäfte) sowie über Darlehen, Kredite oder
sonstige Veranlagungen im Sinne des § 28 BWG (Großkredite)zu entscheiden. Dem BWG Ausschuss und
Ausschuss für dringliche Angelegenheiten obliegt ferner die Genehmigung von etwaigen weiteren
Geschäften und Maßnahmen, für welche das Gesetz oder die Satzung eine Zustimmung des
Aufsichtsrates vorsieht, sofern nicht die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses normiert ist. Des
Weiteren ist er für den Abschluss von Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrates zuständig, durch die
sich diese außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschaft oder einem
Tochterunternehmen zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten. Dies gilt
auch für Verträge mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches
Interesse hat.
Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss ist einerseits für Vergütungsthemen und andererseits
für Nominierungsthemen zuständig.
Der Vergütungsausschuss ist gemäß § 39c Abs. 2 BWG für die Vorbereitung von Beschlüssen zum
Thema Vergütung, einschließlich solcher, die sich auf Risiko und Risikomanagement auswirken,
verantwortlich. Er ist ebenso für die Überwachung der Vergütungspolitik, der Vergütungspraktiken und
der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen, insbesondere unter Berücksichtigung von Risiken, der
Eigenmittelausstattung, der Liquidität und der langfristigen wirtschaftlichen Interessen (Aktionäre,
Investoren, Mitarbeiter sowie die Volkswirtschaft) zuständig. Ebenso ist dieser mit der Beschlussfassung
über die Bonifikation der Vorstände und der leitenden Angestellten betraut.
Unter die Aufgaben des Nominierungsausschusses gem. § 29 BWG fallen insbesondere die
Vorbereitung der Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder.
Weiters obliegen ihm der Abschluss der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sowie deren
Geschäftsverteilung. Er ist ebenso für die Ermittlung von Bewerbern für die Besetzung freiwerdender
Stellen im Vorstand zuständig. Dafür hat der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat entsprechende
Vorschläge zu unterbreiten. Des Weiteren hat der Nominierungsausschuss den Aufsichtsrat bei der
Erstellung von Vorschlägen an die Hauptversammlung für die Besetzung der freiwerdenden Stellen im
Aufsichtsrat zu unterstützen.
Der Nominierungsausschuss hat im Rahmen seiner Aufgaben die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit
der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung der Organe im Hinblick auf Bewerbungen zu berücksichtigen,
eine Aufgabenbeschreibung mit Bewerberprofil zu erstellen und den mit der Aufgabe verbundenen
Zeitaufwand anzugeben. Auch ist er für die Festlegung und Entwicklung zur Erreichung einer Zielquote für
das unterrepräsentierte Geschlecht im Vorstand und im Aufsichtsrat verantwortlich.
Der Nominierungsausschuss ist ferner für die Befreiung der Vorstandsmitglieder vom Wettbewerbsverbot
gemäß § 79 AktG zuständig. Er hat weiters darauf zu achten, dass die Entscheidungsfindung in den
Organen nicht durch eine einzelne Person oder kleine Gruppen dominiert wird. Er hat im Bedarfsfall neue
Beurteilungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates anzuzeigen und eine Bewertung der Struktur,
Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstandes und des Aufsichtsrates durchzuführen und dem
Aufsichtsrat nötigenfalls Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
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Der Nominierungsausschuss hat ferner eine regelmäßige Re-Evaluierung der Organe durchzuführen.
Weiters überprüft er den Kurs des Vorstandes bei der Auswahl des höheren Managements und unterstützt
den Aufsichtsrat bei der Erstellung von Empfehlungen an den Vorstand. Der Vergütungs- und
Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2020 dreimal getagt.
Die Wiener Privatbank SE bekannte sich auch im Geschäftsjahr 2020 zum Österreichischen Corporate
Governance Kodex und betrachtet den Kodex als Regelwerk für verantwortungsvolle
Unternehmensführung, das ein hohes Maß an Transparenz gegenüber ihren Aktionären gewährleistet.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 und der Lagebericht der
Wiener Privatbank SE sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020
wurden durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die
Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der
Abschlussprüfer hat daher bestätigt, dass der Jahresabschluss der Wiener Privatbank SE den gesetzlichen
Vorschriften entspricht und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen
Vorschriften.
Weiters wurde der vom Vorstand in Anwendung von § 245a UGB und § 59a BWG nach den Vorschriften
der am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden, vom International Accounting Standards Board
(IASB) herausgegebenen, International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU
anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Wiener Privatbank SE
für das Geschäftsjahr 2020 von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Prüfberichte des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat
vorgelegt. Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat den Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht
einschließlich des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des konsolidierten Corporate Governance
Berichtes und den Konzernabschluss 2020 samt dem Konzernlagebericht geprüft und die Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat vorbereitet. Der Prüfungs- und Risikoausschuss (funktionell als
Prüfungsausschuss) des Aufsichtsrats ist sich seiner Verpflichtung, einen Bericht gemäß § 92 AktG zu
verfassen bewusst und hat sich mit dieser Berichterstattungspflicht auseinandergesetzt. Von einer
Berichterstattung an den Aufsichtsrat wurde jedoch wegen der Personengleichheit Abstand genommen.
Der Aufsichtsrat hat alle Unterlagen geprüft und hat sich in seiner Sitzung vom 29. April 2021 mit dem
Jahresabschluss und dem Konzernabschluss 2020 einverstanden erklärt und den Jahresabschluss 2020
gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des
Vorstandes an.
Der Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE schlägt nach Abstimmung mit dem Prüfungs- und
Risikoausschuss für das Geschäftsjahr 2022 die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, als Abschlussprüfer (Bankprüfer) vor.
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Wien, am 29. April 2021
Für den Aufsichtsrat
Der Vorsitzende
Dr. Gottwald Kranebitter
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www.wienerprivatbank.com
W
Wiener Privatbank SE
Parkring 12, 1010 Wien
T
T
+43 1 534 31 – 0
F
+43 1 534 31 – 710
office@wienerprivatbank.com
DVR
0812102
UID
ATU59070249
FN
84890p, H
HG
Wien
BIC
WIPBATWW
JAHRESABSCHLUSS DER WIENER PRIVATBANK SE
für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 20ťţ
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Die COVID-19-Pandemie bescherte der Weltwirtschaft 2020 einen dramatischen Einbruch, das globale
BIP ging um 4,2% zurück. Noch stärker als die Weltwirtschaft schrumpfte 2020 der Welthandel.
Grenzschließungen, Transporteinschränkungen und Handelskonflikte führten zu einer Unterbrechung der
globalen Wertschöpfungsketten und ließen den Welthandel um 10,3% einbrechen.
Auch Österreich verzeichnete im Jahr 2020 einen Wirtschaftseinbruch in historischem Ausmaß. Bestimmt
wurde die Konjunkturentwicklung auch bei uns vom COVID-19-Infektionsgeschehen und den damit
verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
Nach einem Rückgang des realen BIP im Ausmaß von 7,1% im Jahr 2020 wird für die Jahre 2021 bis
2023 mit Wachstumsraten von 3,6%, 4,0 % bzw. 2,2% gerechnet. In der zweiten Jahreshälfte 2022
sollte das heimische BIP real wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Die Arbeitslosenquote stieg 2020
auf 10,2% und wird bis 2023 nur geringfügig auf 8,9 % sinken. Ein stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit
wird durch die Kurzarbeitsprogramme verhindert.
Quellen: WKO, OeNB, Statistik Austria
Die sich rasant und weltweit ausbreitende Pandemie bestimmte die Entwicklung der Kapitalmärkte im
vergangenen Jahr. Der Wiener Leitindex ATX hat das turbulente und maßgeblich von der Corona-Krise
geprägte Jahr 2020 mit einem Minus von knapp 12,8 Prozent beendet. Somit konnte der ATX die im
Februar und März erlittenen Kursverluste zwar nicht gänzlich aufholen, jedoch das Minus deutlich
eingrenzen. Der deutsche DAX verbuchte im Jahr 2020 trotz des zwischenzeitlichen Corona-Crashs sogar
noch ein Plus von 3,5 Prozent.
Das Kerngeschäftsfeld Kapitalmarkt legte im Geschäftsjahr 2020 trotz Pandemie-Auswirkungen und
mancher Börseneinbrüche spürbar zu. So konnte das reine Depotvolumen um etwa 45 %, die
verwalteten Vermögen um rund 15 % gesteigert werden. Die Asset-Management-Produkte der Wiener
Privatbank konnten sich im turbulenten Vorjahr gegenüber dem Mitbewerb bzw. im Benchmarkvergleich
durchaus gut behaupten. Mit einem Volumen von EUR 10 Mio konnte die Wiener Privatbank im
September 2020 die bereits vierte Empira Zinshausanleihe 2020-2023 erfolgreich am Markt platzieren.
Das Brokerage-Geschäft entwickelte sich gut und auch das unabhängige Aktien-Research war bei
kapitalmarktaffinen Kunden unverändert stark nachgefragt. Ende 2020 beliefen sich die Assets under
Management im Kernbankgeschäft der Wiener Privatbank auf rund EUR 1,76 Mrd.
Quellen: Bloomberg, EY, VÖIG, Wiener Börse
Die Corona-Krise hat die Werthaltigkeit und Krisensicherheit von Wohnimmobilien einmal mehr unter
Beweis gestellt. Wohnimmobilien sind bei zunehmender Nachfrage im Wert gestiegen. Qualitativ
hochwertige und bedarfsgerechte Wohnungen mit durchdachtem Raumkonzept sowie Freiflächen sind
gefragter denn je.
Weiterhin steigende Preise und ein immer geringeres Angebot kennzeichnen den Markt. Die Wiener
Privatbank konnte beim Verkauf ihrer VSW+ Wohnungen und der bekannten Altwiener
Vorsorgewohnungen gute Verkäufe erzielen. Im 1. Quartal 2020 ist es gelungen, das Angebot an Alt-
Wiener Vorsorgewohnungen und VSW+ Wohnungen auf über 80 Wohnungen in Summe aufzustocken.
Diese Anlageform erfreut sich seit Jahren größter Beliebtheit, macht sie doch der niedrige Einstandspreis
pro m2 und das hohe Wertsteigerungspotential zu einem Top-Immobilieninvestment. Das
Gesamtvolumen im Segment Vorsorgewohnungen 2020 belief sich auf knapp EUR 11,2 Mio.
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Als Immobilien One-Stop-Shop bietet die Bank eine integrierte Kombination aus
Veranlagungsmöglichkeiten, Servicedienstleistungen und Finanzierungen rund um Immobilien aus einer
Hand an und eröffnet ganzheitlichen Zugang zu einer der nach wie vor interessanten und stabilsten
Veranlagungsformen im Markt. Damit konnten die Bank insbesondere in krisenbedingt volatilen und
unsicheren Zeiten wie dem ersten Halbjahr 2020 reüssieren. Daneben setzt die Bank auf fundierte
Kapitalmarktkompetenz bestehend aus professioneller Vermögensberatung und-verwaltung mit einem
konzerneigenen Fondsmanagement sowie auf maßgeschneiderte Kapitalmarkt- bzw.
Emittentendienstleistungen. Aktien Brokerage mit globalen Börse-Zugängen runden das Programm ab
und die Bank konnte in diesem Segment ihren Kunden insbesondere in Zeiten bewegter Märkte einen
klaren Mehrwert bieten. Durch die Schärfung der Ausrichtung auf das KMU Segment ist es letztes Jahr
zudem gelungen, nach Erholung der Märkte im zweiten Halbjahr die einzigen zwei Börsegänge ins direct
market plus Segment der Wiener Börse zu begleiten und gleichzeitig das Depotgeschäft der Bank spürbar
zu stärken.
Der Wiener Privatbank gelang es im Krisenjahr 2020 ihre Positionierung als Sachwert- und
Kapitalmarktspezialist weiter auszubauen. Trotz eines von COVID-19 belasteten Jahresergebnisses legte
die Bank im Kerngeschäft deutlich zu und konnte gleichzeitig die Kernkapitalquote weiter steigern.
Die Schärfung der Positionierung im Kapitalmarktgeschäft hatte sichtlich positive Auswirkungen auf das
angestrebte Wachstum der Bank. So konnte das reine Depotvolumen im Berichtsjahr um 45% von EUR
728 Mio. von EUR auf EUR 1.056 Mio. deutlich gesteigert werden und somit erstmals die
„Milliardengrenze“ überschreiten. Dementsprechend konnten auch die gesamten Assets under
Management um 15% von EUR 1.532 Mio. auf EUR 1.755 Mio. zulegen. Die im Vergleich zum
Depotwachstum geringere Ausprägung der Zunahme bei den Assets under Management ist dem
bilanziellen Abbau von Überliquidität geschuldet. Angesichts des zu Jahresbeginn 2020 gefallenen
Zinsniveaus im USD und des anhaltend negativen Zinsumfeldes auch im Euro wurden Veranlagungen bei
Kreditinstituten deutlich reduziert. Gleichzeitig wurden COVID-19 bedingt risikoreduzierende
Maßnahmen bei Bankbuchveranlagungen gesetzt, die sich ebenfalls bilanziell zu Buche geschlagen
haben. Bedingt durch diese Maßnahmen hat sich die Bilanzsumme trotz leicht gestiegener
Kundenforderungen (exkl. Einzelwertberichtigung) im Jahresvergleich von EUR 406 Mio. auf EUR 309
Mio. reduziert.
Die Entwicklung im Kerngeschäft schlägt sich positiv im Ergebnis der Bank nieder: durch das stabile
Kreditgeschäft sowie die Reduzierung von Überliquidität konnte das Nettozinsergebnis um rd. 10% von
EUR 5,1 Mio. auf EUR 5,7 Mio. verbessert werden. Auf Basis der positiven Entwicklungen im Depot- und
Kapitalmarktgeschäft sowie einer erfreulichen Verkaufsdynamik insbesondere im ersten Halbjahr 2020
bei Vorsorgewohnungen wurde das Nettoprovisionsergebnis um rd. 15% von EUR 7,4 Mio. auf EUR 8,4
Mio. gesteigert.
Andererseits musste die Bank auch den Entwicklungen der COVID-19 Pandemie Rechnung tragen:
aufgrund der Marktverwerfungen zu Beginn der Krise wurden risikoreduzierende Maßnahmen im
Bankbuch gesetzt, die zu einem negativen Finanzanlageergebnis iHv EUR 1,2 Mio. geführt haben.
Gleichzeitig wurden im Kreditportfolio aufgrund der COVID-19 bedingten Marktentwicklungen und den
damit in Verbindung stehenden Auswirkungen auf ein bestehendes Kreditgeschäft Risikovorsorgen iHv
EUR - 9,5 Mio. gebildet. Wie bereits in der Ad-Hoc Meldung vom 21.12.2020 verlautbart, konnte die
Bank im abgelaufenen Jahr somit nach UGB keinen Gewinn erwirtschaften.
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Wiener Privatbank kann per 31.12.2020 weiterhin auf starke Kapitalkennzahlen verweisen. Bedingt durch
die konsequente Umsetzung bilanzstärkender Maßnahmen wie einer Verbesserung der Sicherheitenlage
für Kreditengagements sowie risikoreduzierender Maßnahmen im Bankbuch konnte die Kernkapitalquote
trotz der unerfreulichen Ergebnisauswirkungen der Pandemie von 17,97 % auf 18,68 % verbessert
werden. Mit dieser Eigenkapitalausstattung liegt die Bank deutlich über den regulatorischen Vorgaben
und ist für weiteres Wachstum gut gerüstet.
Die Ertragskennzahlen der Wiener Privatbank sind aufgrund der durch die dargestellten Einmaleffekte
bedingten Ergebnissituation nicht aussagekräftig und entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:
Die Cost-Income-Ratio (CIR) betrug 99,45 %, nach 81,19 % im Jahr 2019. Der Return on Equity (ROE)
fiel auf - 12,54 % (2019: 3,27 % %). Auch der Return on Assets (ROA) fiel auf – 1,40 %, nach 0,37 %
im Jahr 2019.
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Im Zentrum der Risikopolitik der Wiener Privatbank steht der Grundsatz eines ausgewogenen
Verhältnisses von Risiko und Rendite. Die Risikosituation im Geschäftsjahr 2020 war geprägt von der
Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden ökonomischen Unsicherheiten, mit denen erhebliche
Herausforderungen in der internen Risiko- und Ertragssteuerung einhergegangen sind. In diesem
Zusammenhang wurde wieder das höchste Augenmerk auf die systematische Überwachung und
Weiterentwicklung der Indikatoren und Verfahren zur Identifikation, Messung und Steuerung der Risiken
gelegt. Der effektive Umgang mit Risiken sowie die frühzeitige Identifikation und Realisierung von
Chancen wird durch eine eigene Risikomanagementabteilung kontrolliert.
Den wesentlichen Risiken tritt die Wiener Privatbank wie in der folgenden Tabelle beschrieben entgegen.
Veränderung von
Bewertungsparametern wie
Wertpapierkurse
Belastung des
Jahresergebnisses durch
Wertveränderungen
Laufendes Monitoring
Klar festgelegte Limits
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Mangelnde Möglichkeiten zur
Beschaffung von Finanzmitteln
zur Begleichung von
Verpflichtungen
Eingeschränkte
Investitionsmöglichkeiten
Belastung der
Liquiditätsposition durch
Abflüsse liquider Mittel
Laufende Liquiditätsüberwachung-
und -steuerung im Treasury
Klar festgelegte Limits
Durchführung von Stress-Tests
Vorhaltung eines Liquiditätspuffers
Diversifizierung der Refinanzierungs
-
quellen
Ausfall von Kreditnehmern bzw.
Gegenparteien
Belastung des
Jahresergebnisses durch
höhere Risikovorsorgen /
Direktabschreibungen
Umfassende Bonitätsprüfung und
regelmäßiges Monitoring der
Kreditnehmer
Klar festgelegte Limits
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
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Abwertung des
Beteiligungsansatzes
Belastung des
Jahresergebnisses durch
höhere Risikovorsorgen /
Direktabschreibungen
Jährliche Budgeterstellung
Laufende
Managementgespräche zur
Beurteilung der wirtschaftlichen
Situation
Klar festgelegte Limits
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Verschlechterung der Bonität
bzw. Zahlungsfähigkeit von
Kunden
Belastung des
Jahresergebnisses durch
höhere Risikovorsorgen /
Marktwertveränderung
Umfassende Bonitätsprüfung und
regelmäßiges Monitoring der
Kreditnehmer
Veränderung der Marktzinsen
Veränderung des Werts
von Finanzinstrumenten
Belastung des
Jahresergebnisses
Geringe Fristentransformation
Klar festgelegte Limits
Durchführung von
Sensitivitätsanalysen in den
Dimensionen Barwertveränderung
und Zinsergebnis
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Fehlerhafte interne Prozesse
Technologieversagen
Katastrophen bzw. externe
Ereignisse
Cyberrisiken
Belastung des
Jahresergebnisses
Laufende Weiterentwicklung des
Internes Kontrollsystems (IKS)
Regelmäßige Risikoanalysen
Laufende Entwicklung und
Überarbeitung von Arbeitsrichtlinien
und -anweisungen
Führung einer Verlustdatenbank
Strategieworkshops und
Schulungsmaßnahmen
Vorhalten eines Notfallplanes
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Konzentrationsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Geschäftsmodell
Belastung des
Jahresergebnisses
Definition von Risikoleitlinien für
Immobilienengagements
Klar festgelegte Limits
Umfassende Bewertung mittels
Immobilienrating
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Schwankung des Ertragsprofils
aufgrund reduzierter laufender
Einnahmen
Belastung des
Jahresergebnisses
Jährliche Budgeterstellung
Laufendes Managementreporting
zur
Beurteilung der wirtschaftlichen
Situation
Regelmäßige Überwachung und
Bewertung im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung
Die Wiener Privatbank war zum Bilanzstichtag keinen wesentlichen sonstigen Risiken wie u.a.
Währungsrisiken ausgesetzt. Die rechtlichen Risiken werden durch eine eigene Rechtsabteilung sowie
durch Kooperation mit unabhängigen Rechtsanwälten überwacht und minimiert.
Der Vorstand hat Ende 2020 keine bestandsgefährdenden oder anderen ernsthaften Risiken für die
Wiener Privatbank SE identifiziert. Im Kreditportfolio hat sich ein wesentliches Risiko im Geschäftsjahr
2020 materialisiert und es wurde eine entsprechende Risikovorsorge dazu gebildet. Die Auswirkungen
des Corona Pandemie werden auch im Geschäftsjahr 2021 weiter andauern. Es ist daher weiterhin nicht
auszuschließen, dass erhöhte Anspannungsfaktoren kurz- bis mittelfristig in den wesentlichen
Risikokategorien, wie insbesondere dem Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko sowie Ertrags- und
Geschäftsrisiko auftreten können. Das Ausmaß wird von der weiteren Entwicklung sowie der zeitlichen
Dauer der Pandemie anhängig sein. Von einer spürbaren Entspannung ist voraussichtlich erst bei
Verfügbarkeit von verbesserten Therapie- und Vorsorgemöglichkeiten bezüglich dem Virus, insbesondere
auch im Konnex zu potentiellen Mutationen dazu, auszugehen. Makroökonomische Prognosen zeigen
zum Zeitpunkt der Berichterstellung für das laufende Jahr eine verhalten positive Entwicklung (siehe u.a.
WKO Statistik vom Februar 2021 mit Daten der EU-Kommission). Eine spürbare Besserung der Situation
wird frühestens im Laufe des zweiten Halbjahres erwartet. Nach Rücknahme der staatlichen
Stützungsmaßnahmen ist allerdings ein erhöhtes Insolvenzaufkommen nicht auszuschließen. Im neuen
Geschäftsjahr 2021 werden daher laufende Anstrengungen zur Diversifizierung der Ertragsstrukturen
verstärkt fortgeführt und bestehende Risiken engmaschig überwacht und proaktiv gesteuert.
Auf Grund der hohen Kernkapital- und Liquiditätsquoten ist die Wiener Privatbank für diese Krise jedoch
weiterhin gut gerüstet.
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Nach üblichen Bankenstandards werden Risiken über das Risikomanagement identifiziert, gemessen und
gesteuert. In der Wiener Privatbank SE ist eine klare Trennung zwischen den Marktabteilungen und der
Risikobeurteilung/Risikokontrolle implementiert. Die Grundsätze und Methoden für das Management
betriebswirtschaftlicher Risiken sind in Handbüchern und internen Richtlinien festgelegt. Das
Risikomanagement der Wiener Privatbank SE ist dem Vorstand Marktfolge zugeordnet.
Das Kreditrisiko inklusive dem Beteiligungsrisiko ist das größte Risiko, mit dem die Wiener Privatbank
SE konfrontiert ist. Die Marktfolgeabteilungen beurteilen alle Finanzierungs- und Beteiligungsanträge
(Grundsatz der Doppelvotierung entsprechend den Mindeststandards für das Kreditgeschäft der FMA)
und bestätigen auf Basis der im Einsatz befindlichen Modelle die mindestens jährlich neu zu erstellenden
Bonitätsbeurteilungen. Darüber hinaus werden Engagements mit erhöhtem Risikoprofil identifiziert und
gemeinsam mit der betreuenden Marktabteilung Maßnahmen zur Risikoreduktion vereinbart. Anhand
eines Ampelsystems innerhalb einer Watch Loan List werden diese Engagements laufend überwacht.
Neben dem Kreditrisiko wird in den Hauptrisikoarten zwischen Markt-, Liquiditäts-, Geschäfts- und
operationellen Risiken unterschieden. Die Messung des Markt- und Geschäftsrisikos erfolgt in Form des
Value at Risk. Um die ungünstigen Effekte extremer Marktbewegungen zu simulieren, werden Stress-
Tests durchgeführt. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität auch in adversen Szenarien wird
in der Steuerung ein Liquiditätspuffer vorgehalten, welcher regelmäßig angepasst und über Stress-Tests
validiert wird. Dem operationellen Risiko wird über ein umfassendes internes Kontrollsystem (IKS) und
laufende Risikoanalysen begegnet. Das Immobilienrisiko sowie das Konzentrationsrisiko manifestieren
sich hauptsächlich in den genannten Hauptrisikoarten. Es bestehen klare Leitlinien und Limitierungen zur
Begrenzung und Steuerung dieser Risiken. Die zentrale Steuerungsgröße im Zusammenhang mit dem
Risikomanagement ist das ökonomische Eigenkapital. Eine Risikotragfähigkeitsrechnung stellt die
Gesamtrisikoposition in einer ökonomischen Betrachtung dar.
Auch im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist ein internes Kontrollsystem (IKS) im Einsatz. Die
Kontrollen werden durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, die in die Unternehmensprozesse
integriert sind, gewährleistet. Die für die Rechnungslegung und das Controlling zuständige Einheit ist
unabhängig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Markteinheit der Bank. Die Bank verfügt über
Funktionstrennungen bei der Buchungseingabe und der anschließenden Buchungsfreigabe in das zentrale
IT-System. Personen aus den Marktbereichen können keine Buchungsfreigaben tätigen. Somit zählen
das Vier-Augen-Prinzip, Zugriffsbeschränkungen im IT-Bereich und Zahlungsrichtlinien zu den
präventiven Kontrollen. Arbeitsrichtlinien enthalten Regelungen, die einen korrekten Arbeitsablauf
garantieren und sicherstellen, dass betriebliche Vorgänge, die regelmäßig anfallen, einheitlich
abgewickelt werden. Stellenbeschreibungen enthalten genaue Beschreibungen des Aufgabenbereiches
des jeweiligen Mitarbeiters sowie die personelle Zuordnung. Regelmäßig erfolgen Prüfungen der Konten
und deren Bewertungen.
Die internen Kontrollsysteme (IKS) und das Risikomanagement werden von der dem Vorstand
unterstellten Abteilung Interne Revision überprüft.
Hinsichtlich dieses Punkts wird auf den Anhang verwiesen.
Aufgrund der Geschäftstätigkeit als Bank sind Forschung und Entwicklung nicht in einer eigenen F&E-
Abteilung angesiedelt. Es werden daher auch keine eigenen Mittel für Forschung und Entwicklung
aufgewendet oder ausgewiesen.
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Das Grundkapital der Wiener Privatbank betrug zum 31. Dezember 2020 unverändert
EUR 11.360.544,15 und war in 5.004.645 Stückaktien eingeteilt. Der auf die einzelne Aktie entfallende
anteilige Betrag des Grundkapitals belief sich damit unverändert auf EUR 2,27.
Sämtliche Aktien sind in einer veränderbaren Sammelurkunde verbrieft, die bei der Österreichischen
Kontrollbank Aktiengesellschaft, Am Hof 4, 1010 Wien, als Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Eine
Einzelverbriefung der Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Alle zum Bilanzstichtag ausgegebenen
Aktien der Gesellschaft sind zum Handel an der Wiener Börse zugelassen. Die ISIN der Aktien lautet
AT0000741301. Im Geschäftsjahr 2019 waren gemäß IAS 33.30 durchschnittlich 5.004.645 Aktien im
Umlauf. Jede Aktie gewährt das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Kein Aktionär verfügt daher über besondere
Kontrollrechte. Stimmrechtsbeschränkungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Aktionären sind
dem Vorstand nicht bekannt.
Nach Kenntnis des Vorstandes hielten die Kernaktionäre per 31. Dezember 2020 folgende Anteile:
Mit einem Anteil von 16,04 % war die K5 Beteiligungs GmbH weiterhin Hauptaktionär der Wiener
Privatbank. Die K5 Beteiligungs GmbH geht mit der Kerbler Holding GmbH (Anteil 15,80 %), Günter
Kerbler (Anteil 7,71 %), MMag. Dr. Helmut Hardt (Anteil 4,95 %), der ELMU Beteiligungsverwaltung
GmbH (Anteil 1,43 %) und der Toem GmbH (Anteil 4,27 %) iSv § 133 Z 7 BörseG 2018 gemeinsam vor.
Zusammen hielten diese Aktionäre einen 50,20 %igen Anteil an der Wiener Privatbank.
Weitere Großaktionäre waren 2020 Mag. Johann Kowar (Stiftung und Beteiligungsgesellschaften) mit
einer Beteiligung von 9,91 %, die Aventure Capital AG mit 8,64 % sowie die Arca Investments, a.s. mit
9,90 %. Der Rest der Aktien befand sich mit einem Anteil von 21,35 % in Streubesitz.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat wählt
aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter. Sich nicht unmittelbar aus dem
Gesetz ergebende Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats
betreffen § 9 Pkt. 4 der Satzung, wonach für die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats vor
Abschluss der Funktionsperiode eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen auf
der Hauptversammlung erforderlich ist.
Die Verträge mit Mitgliedern des Vorstands sehen Change of Control-Klauseln vor, die das
Vorstandsmitglied zur vorzeitigen Auflösung des Vertrags berechtigt. Teilweise ist die Gesellschaft bei
einem Change of Control-Ereignis nach Maßgabe der Vorstandsverträge und der jeweiligen
Restlaufzeiten im Auflösungsfall verpflichtet, Entschädigungszahlungen zu leisten.
Der Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE bestand während des Geschäftsjahres 2020 aus Dr. Gottwald
Kranebitter (Vorsitzender), Mag. Johann Kowar (Vorsitzender-Stellvertreter), Günter Kerbler und Heinz
Meidlinger.
Mit 1.1.2020 übernahm Christoph Raninger den Vorstandsvorsitz der Bank. Gemeinsam mit dem
langjährigen Vorstandsmitglied Eduard Berger bilden die beiden das Vorstandsteam der Wiener
Privatbank. Juraj Dvořák war von 1.1. bis 13.10.2020 ebenso Vorstandsmitglied und war in der Zeit
insbesondere für den Geschäftsbereich CEE und die Expansion nach Tschechien und die Slowakei
verantwortlich. Angesichts der COVID-19 Pandemie und den damit einhergehenden unsicheren
Marktlagen auch in diesen beiden CEE Ländern wurde entschieden, diese Expansionsstrategie nicht
weiter zu verfolgen und sich strategisch auf den Heimmarkt Österreich sowie auf die bestehenden
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internationalen Aktivitäten zu konzentrieren. Dementsprechend schied Juraj Dvořáks im Oktober 2020
einvernehmlich aus dem Vorstand aus.
Die Bindung von erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unternehmerisch denken und über
hohe Fachexpertise verfügen, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den langfristigen Erfolg. Die Wiener
Privatbank legte daher auch im Geschäftsjahr 2020 Wert darauf, die fachliche Qualifikation ihrer
Mitarbeiter laufend auszubauen. In der Berichtsperiode wurden knapp EUR 40.581,06 in
Weiterbildungsmaßnahmen investiert. Die Unternehmenskultur fördert die Übernahme von
Verantwortung und sorgt für eine leistungsfreundliche und gerechte Arbeitsumgebung. Auf Basis einer
flachen Hierarchie bietet die Wiener Privatbank ihren Mitarbeitern individuelle Aufstiegsmöglichkeiten
sowie ein erfolgs- und leistungsabhängiges Bonusmodell. Bei der Auswahl neuen Personals setzte die
Wiener Privatbank auch 2020auf einen mehrstufigen Selektionsprozess, der sicherstellt, dass die hohen
Qualitätsanforderungen in allen Abteilungen erfüllt werden. Die Mitarbeiterzahl sank im Jahresvergleich
zu 2019 (2019: 84 Mitarbeiter): Im Zeitraum Jänner bis Dezember 2020 wurden 81 Mitarbeiter
beschäftigt.
Zum Themenbereich „Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR)“ hat die Wiener
Privatbank SE im vergangenen Jahr erfolgreich zahlreiche Initiativen gesetzt: Ein umfassendes
Gesundheitsangebot für Mitarbeiter, das von Obstkörben, Sportmöglichkeiten bis hin zu einer
arbeitsmedizinischen & -psychologischen Betreuung reicht, die weitere Ausrollung der Mülltrennung, das
Jobticket der Wiener Linien für alle Mitarbeiter sowie ein innovatives Recycling-Projekt in der IT.Weiters
wurden Maßnahmen für eine gute Unternehmensführung, die vom Ausbau der Informationstransparenz,
der Korruptionsbekämpfung, einer nachhaltigen Vergütungspolitik bis hin zu Umfragen zur Kunden-
/Mitarbeiterzufriedenheit reichen, gesetzt.
Ebenso zieht die Wiener Privatbank nachhaltige Aspekte in ihre Produktgestaltung und Dienstleistungen
ein. Das Asset Management der Wiener Privatbank SE, welches durch ihr Tochterunternehmen Matejka
& Partner Asset Management GmbH umgesetzt wird, ordnet etwa dem Themenkomplex Nachhaltigkeit
im Management von Fondsprodukten bereits heute einen hohen Stellenwert zu. Die Bank selbst plant
noch 2021 bei der Gestaltung und Umsetzung eines nachhaltigen Mezzaninkapitalfonds mitzuwirken.
Erklärtes Ziel der Wiener Privatbank ist, sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene künftig
noch nachhaltiger, CO2-schonender und ressourceneffizienter zu werden. Dafür wurde die
Verantwortung für „Sustainable Finance“ einerseits in der Stelle Product Governance im Hinblick auf
Produktüberwachung und Produkteinführungsprozess sowie andererseits in der Stelle Risikomanagement
im Hinblick auf eine regelmäßige Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken und Ableitung von geeigneten
Maßnahmen je Geschäftsbereich oder für das Unternehmen selbst verankert.
Der konsolidierte Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2020 wurde erstellt und ist auf
der Website der Wiener Privatbank SE unter https://www.wienerprivatbank.com/ueber-uns/investor-
relations-adhoc/berichte/ abrufbar.
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Auf Basis einer starken Kapitalausstattung ist das erklärte Ziel der Wiener Privatbank, ihre Positionierung
als dynamische Spezialbank mit klarer Fokussierung auf Sachwert- und Kapitalmarktkompetenz weiter
auszubauen.
Im Sachwertebereich liegt der Schwerpunkt im Ausbau traditioneller Stärken, nämlich in der
gemeinsamen Entwicklung neuer Immobilienprojekte mit ausgewählten Partnern sowie dem Vertrieb von
Vorsorgewohnungen als stabile Anlageform. Dabei ist es das Ziel, zusätzliche Akzente in Form neuer und
zeitgemäßer Produktformen zu setzen. Dies nicht nur bei Betonprodukten sondern auch bei
Kapitalmarktprodukten. Diesbezüglich steht das Thema der Nachhaltigkeit künftig stärker im Fokus. So
soll im ersten Halbjahr der erste nachhaltige Mezzaninkapitalfonds für Immobilienentwicklungsprojekte
in Österreich ins Leben gerufen werden und damit die Stärke der Bank in Form integrierter Sachwert-
und Kapitalmarktexpertise erweitert zum Einsatz gebracht werden.
Ebenso im Fokus steht der weitere Ausbau des Kapitalmarktgeschäfts. Durch die bewusste Konzentration
auf das KMU Segment bei Anleihe- und Aktienemissionen soll die Marktposition in diesem Bereich durch
die Generierung neuer Mandate ausgebaut und dadurch gleichzeitig Wachstumsimpulse für das Depot-
bzw. Brokerage Geschäft erzielt werden. Im Veranlagungsbereich ist das Ziel, in Abhängigkeit von der
jeweiligen Marktsituation ein ausgewogenes Anlagespektrum vorzuhalten, um institutionellen Kunden
sowie vermögenden Privatkunden in jeder Marktphase das passende Angebot in Form von Sachwerten
und Kapitalmarktprodukten anbieten zu können. In Summe sollen diese Maßnahmen zu einer
Fortsetzung des Wachstums bei den Assets under Management führen.
Sichtbare und zukunftsorientierte Akzente hat sich die Bank auch im Zusammenhang mit Innovation
vorgenommen. Einerseits sollen im laufenden Geschäftsjahr die Weichen in Richtung eines modernen
Kernbankensystems gestellt werden und andererseits stehen weitere Digitalisierungsinitiativen am
Programm. Dabei hat sich die Bank die Implementierung einer auf die Kundenbedürfnisse einer
Privatbank ausgerichteten APP für mobile Endgeräte sowie neue Prozessdigitalisierungsschritte im Sinne
weiterer Effizienzgewinne im Zusammenhang mit Kundeninteraktion zum Ziel gesetzt. Auch die
Entwicklung und der Einsatz digitaler Veranlagungsprodukte stehen perspektivisch im Blickfeld der Bank.
Wien, am 16. April 2021
142
Graphics
BILANZ
GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG
für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner bis 31. Dezember 20ťţ
143
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Iu;
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR TEUR TEUR
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken
und Postgiroämtern 70.298.914,43 82.500
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die
zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank
zugelassen sind
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche 5.535.955,32 3.525
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 43.138.717,43 37.021
b) sonstige Forderungen 7.081.182,87 50.219.900,30 72.316 109.337
4. Forderungen an Kunden 94.927.519,13 100.955
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere
a) von öffentlichen Emittenten 61.367.425,38 74.166
b) von anderen Emittenten 1.025.873,52 62.393.298,90 4.475 78.641
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8.509.072,08 14.491
7. Beteiligungen 1.246.430,18 804
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.883.534,27 7.433
9. Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens 695.638,81 757
10. Sachanlagen 973.051,54 1.151
11. Sonstige Vermögensgegenstände 5.324.949,72 5.460
12. Rechnungsabgrenzungsposten 169.703,94 108
13. Aktive latente Steuern 1.550.460,00 374
308.728.428,62 405.536
Posten unter der Bilanz
1. Auslandsaktiva 131.783.382,97 146.368
144
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ê
êmm;
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
aa) täglich fällig 6.064.677,15 0 0
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist 4.000.000,00 10.064.677,15 3.999 3.999
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
sonstige Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 214.359.879,45 301.053
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist 40.674.389,76 255.034.269,21 49.697 350.750
3. Sonstige Verbindlichkeiten 963.877,42 1.205
4. Rechnungsabgrenzungsposten 391.969,03 408
5. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Abfertigungen 637.209,56 709
b) Rückstellungen für Pensionen 2.693.808,99 2.680
c) Steuerrückstellungen 0,00 465
d) sonstige 940.991,71 4.272.010,26 1.617 5.471
6. Fonds für allgemeine Bankrisiken 1.000.000,00 1.685
7. Gezeichnetes Kapital
Nennbetrag 11.360.544,15 11.361
8. Kapitalrücklagen
gebundene 18.361.464,49 18.361
9. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen 7.080.000,00 8.800
10. Haftrücklage gemäß § 57 Abs 5 BWG 0,00 3.297
11. Bilanzgewinn 199.616,91 199
308.728.428,62 405.536
Posten unter der Bilanz
1. Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der
Bestellung von Sicherheiten 7.125.536,31 10.131
2. Kreditrisiken 9.647.177,92 11.667
3. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 36.949.229,25 41.450
4. Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Gesamtrisikobetrag) 197.832.919,28 229.641
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1
lit a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 18,7% 17,9%
lit b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 18,7% 17,9%
lit c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 18,7% 17,9%
5. Auslandspassiva 178.516.593,32 251.502
145
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2020 2019
EUR EUR TEUR TEUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge 6.254.275,56 6.263
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren 1.773.931,53 1.416
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -587.633,53 -1.121
I. NETTOZINSERTRAG 5.666.642,03 5.142
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten
und nicht festverzinslichen Wertpapieren 229.314,92 327
b) Erträge aus Beteiligungen 100.000,00 125
c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 880.000,00 1.209.314,92 1.329 1.781
4. Provisionserträge 9.984.903,97 8.988
5. Provisionsaufwendungen -1.580.582,24 -1.637
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften -1.180.639,56 2.635
7. Sonstige betriebliche Erträge 817.683,81 1.264
II. BETRIEBSERTRÄGE 14.917.322,93 18.173
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -6.976.497,80 -6.702
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene
soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige
Abgaben und Pflichtbeiträge -1.668.562,37 -1.636
cc) sonstiger Sozialaufwand -82.028,59 -167
dd) Aufwendungen für Altersversorgung
und Unterstützung -171.560,47 -107
ee)) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen
an betrieblicheVorsorgekassen -239.882,44 -726
-9.138.531,67 -9.338
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen
(Sachaufwand) -4.426.144,95 -13.564.676,62 -4.420 -13.758
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9
und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände -636.926,08 -525
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -633.977,45 -472
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN -14.835.580,15 -14.755
IV. BETRIEBSERGEBNIS 81.742,78 3.418
11. Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen
zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für
Kreditrisiken -9.538.657,59 -1.079
12. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf
Forderungen und aus Rückstellungen für Eventual-
verbindlichkeiten und für Kreditrisiken 1.322.992,16 2
13. Wertberichtigungen auf/und Veräußerungsverluste
aus/ Wertpapiere/n, die wie Finanzanlagen
bewertet sind, sowie auf/aus/Beteiligungen
und Anteile/n an verbundenen Unternehmen -200.136,74 -613
14.
Erträge aus Wertberichtigungen auf/und Veräußerungs-
gewinne aus/Wertpapiere/n, die wie Finanzanlagen
bewertet werden, sowie auf/aus/Beteiligungen
und Anteile/n an verbundenen Unternehmen 586.403,92 40
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT -7.747.655,47 1.768
15. Außerordentliche Erträge 685.000,00 0
darunter: Entnahmen aus dem Fonds für 685.000,00 0
für allgemeine Bankrisiken
16. Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.046.844,07 -341
VI.
JAHRESÜBERSCHUSS / JAHRESFEHLBETRAG -5.015.811,40 1.427
17. Rücklagenbewegung 5.016.591,22 -1.400
darunter: Auflösung der Haftrücklage 3.296.591,22 0
VII. JAHRESGEWINN/JAHRESVERLUST 779,82 27
18. Gewinnvortrag 198.837,09 172
V
III. BILANZGEWINN 199.616,91 199
146
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Posten des Anla
g
evermö
g
ens Stand Unterschiedsbetra
g
Um
g
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g
Zu
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g
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g
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g
e Stand Stand Um
g
liederun
g
Jahres- Zuschreibun
g
Ab
g
än
g
e Gesamt Stand Stand
1.1.2020 Währun
g
sumrechnun
g
31.12.2020 1.1.2020 abschreibun
g
31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und
ähnliche Wert
p
a
p
iere 3.525.105,00 0,00 1.929.380,58 1.097.895,00 1.007.800,00 5.544.580,58 5.265,00 16.480,00 28.332,50 0,00 5.265,00 44.812,50 5.499.768,08 3.519.840,00
2. Forderun
g
en Kreditinstiute 1.303.770,09 - 90.270,44 0,00 22.475,70 1.191.023,94 170.157,23 0,00 38.922,24 0,00 0,00 209.079,47 981.944,47 1.133.612,86
3. Forderun
g
an Kunden 12.320.000,00 0,00 0,00 1.300.000,00 1.820.000,00 11.800.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.800.000,00 12.320.000,00
4. Schuldverschreibun
g
en und andere fest-
verzinslichen Wert
p
a
p
iere 4.475.990,58 0,00 - 1.929.380,58 0,00 1.545.050,00 1.001.560,00 51.930,00 - 16.480,00 0,00 0,00 35.450,00 0,00 1.001.560,00 4.424.060,58
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche WP 2.999.999,71 0,00 0,00 0,00 0,00 2.999.999,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.999.999,71 2.999.999,71
6. Beteili
g
un
g
en 803.802,16 0,00 0,00 442.768,02 140,00 1.246.430,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.246.430,18 803.802,16
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 21.595.030,53 0,00 0,00 0,00 426.002,44 21.169.028,09 14.162.243,82 0,00 123.250,00 0,00 0,00 14.285.493,82 6.883.534,27 7.432.786,71
8. Immaterielles Anla
g
evermö
g
en
a. Lizenzen und Software 1.957.224,39 0,00 0,00 240.926,22 227.509,60 1.970.641,01 1.221.206,95 0,00 277.926,95 0,00 224.131,70 1.275.002,20 695.638,81 736.017,44
b.
g
eleistete Anzahlun
g
en 21.168,00 0,00 0,00 85.850,00 107.018,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21.168,00
1.978.392,39 0,00 0,00 326.776,22 334.527,60 1.970.641,01 1.221.206,95 0,00 277.926,95 0,00 224.131,70 1.275.002,20 695.638,81 757.185,44
9. Sachanla
g
en
a. Betriebs- und Geschäftsausstattun
g
2.365.769,24 0,00 0,00 170.422,54 94.485,10 2.441.706,68 1.214.493,47 0,00 342.709,51 0,00 88.547,84 1.468.655,14 973.051,54 1.151.275,77
b.
g
erin
g
werti
g
e Vermö
g
ens
g
e
g
enstände 0,00 0,00 0,00 16.289,60 16.289,60 0,00 0,00 0,00 16.289,60 0,00 16.289,60 0,00 0,00 0,00
c.
g
eleistete Anzahlun
g
en 0,00 0,00 0,00 90.567,20 90.567,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.365.769,24 0,00 0,00 277.279,34 201.341,90 2.441.706,68 1.214.493,47 0,00 358.999,11 0,00 104.837,44 1.468.655,14 973.051,54 1.151.275,77
48.367.859,99 - 90.270,44 0,00 3.444.718,58 5.357.337,64 46.364.970,49 16.825.296,47 0,00 827.430,80 0,00 369.684,14 17.283.043,13 29.081.927,36 31.542.563,52
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Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibung Buchwerte
147
Graphics
148
Graphics
Die Wiener Privatbank SE hat ihren Geschäftsschwerpunkt in Österreich. Die Hauptgeschäftsfelder sind
Private Banking, Asset Management (Matejka & Partner), Brokerage, Research, Capital Markets,
Unternehmens & Projektfinanzierung, Immobilienprodukte, Immobiliendienstleistungen & -projekte.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des UGB unter Beachtung
der für Kreditinstitute relevanten Regelungen des Bankwesengesetzes aufgestellt.
Die Bank gehört der Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH (ESA) an.
Die Gesellschaft erstellt den Konzernabschluss nach IFRS für den größten Kreis von Unternehmen.
Die Wiener Privatbank SE hat als Medium für die Offenlegung gemäß Art. 431 ff. CRR das Internet
gewählt. Die Offenlegung ist auf der Website der Wiener Privatbank unter https:
//www.wienerprivatbank.com/ueber-uns/investor-relations/berichte dargestellt und begründet.
Der Konzernabschluss der Wiener Privatbank SE ist beim Handelsgericht Wien unter der
Firmenbuchnummer 84890p hinterlegt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie
unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Gesellschaft ist ein Kreditinstitut. Dementsprechend werden die Bestimmungen über die
Rechnungslegung von Kreditinstituten gemäß § 43 ff Bankwesengesetz (BWG) in geltender Fassung
angewendet. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß den in der
Anlage II zu § 43 BWG enthaltenen Formblättern. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der
Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen
Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine
Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der
Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. Insbesondere wurden nur die am
Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden
Verluste berücksichtigt.
Die bisherige Form der Darstellung wurde grundsätzlich bei der Erstellung des vorliegenden
Jahresabschlusses beibehalten.
Die auf Fremdwährungen lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zu den von
der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Devisen-Richtkursen des Bilanzstichtages
umgerechnet. Termingeschäfte sind mit dem Terminkurs angesetzt.
Die Forderungen werden grundsätzlich mit dem Nennwert bewertet. Die Wiener Privatbank SE wendet
die IFRS 9-Wertberichtigungslogik an - jedoch nicht auf das gesamte Forderungsportfolio, sondern nur
auf die Bilanzposition Forderungen Kunden (excl. Anleihen). IFRS 9 sieht dabei die Berechnung eines
erwarteten Kreditverlusts (Expected Credit Loss) vor. Hierfür sind Kreditrisikoparameter
(Ausfallswahrscheinlichkeit, Verlust bei Ausfall und Kreditbetrag bei Ausfall) unter Berücksichtigung
historischer, gegenwärtiger und zukunftsorientierter Informationen zu modellieren.
149
Graphics
Die Ermittlung der Wertminderung kann auf Einzelbasis oder auf Portfoliobasis erfolgen, wobei die
Einzelbetrachtung vorzuziehen ist.
In Stage 3 ist die Einzelbetrachtung bei signifikanten Vermögenswerten (szenariogewichtetes DCF
Verfahren) vorgesehen. Bei nicht signifikanten Vermögenswerten bzw. Vermögenswerten, die keiner
Gruppe zugeordnet werden können, ist auch die Portfoliobetrachtung gemäß IFRS 9 sachgerecht.
Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere werden wie Anlagevermögen bewertet. Es
erfolgt eine Wertaufholung gemäß § 208 (1) UGB. Das Wahlrecht des § 56 Abs 2 und Abs 3 BWG
(Verteilung des Agios bzw. Disagios über die Laufzeit) wurde nicht in Anspruch genommen.
Wertpapiere des sonstigen Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten
beziehungsweise bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Zuschreibungen werden bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. bei einer
Wertaufholung vorgenommen.
Diese werden nur angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden.
Die Bewertung der Immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen (lineare Abschreibungsmethode und Nutzungsdauer 4 bis 10 Jahre).
Gemäß den steuerlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle
Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Anhaltende Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Es
wird eine Nutzungsdauer von 1 bis 10 Jahren zugrunde gelegt.
Gemäß den steuerlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle
Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Anhaltende Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungswerten bis EUR 800,00 werden im Jahr
des Zuganges voll abgeschrieben.
Derivate werden zu Sicherungszwecken abgeschlossen. Die Eigenmittelunterlegung erfolgt grund-
sätzlich nach der Marktbewertungsmethode.
Devisentermingeschäfte werden mit dem Devisenmittelkurs bewertet.
Im Falle des Vorliegens eines negativen Marktwertes bei einem freistehenden Derivat wird in voller
Höhe eine Rückstellung gebildet.
150
Graphics
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag, unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der
Vorsicht, angesetzt.
Die Rückstellung für Abfertigungen wird für die kollektivvertraglichen Ansprüche sowie für 2 Mitarbeiter
welche sich in Abfertigung „Alt“ befinden gebildet. Die Berechnung erfolgte nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß den Richtlinien der „International Accounting Standards – IAS
19“.
Der Rechnungszinssatz beträgt 0,70 % (31. Dezember 2019: 1,20 %), es wird von einer jährlichen
Valorisierung der Gehälter von 2 % (31. Dezember 2019: 2,50 %) ausgegangen. Ein
Fluktuationsabschlag wurde nicht angesetzt. Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des
Pensionsantrittsalters wurden unter der Verwendung der Übergangsregelung vom Herbst 2004
berücksichtigt. Der Zinsenanteil der Rückstellungszuführung wird innerhalb des Personalaufwandes
ausgewiesen.
Eine Rückstellung für Pensionen aktiver Mitarbeiter wurde nicht gebildet. Es wurden Verträge mit der
VBV Pensionskassen AG abgeschlossen.
Zusätzlich wurden Pensionsverpflichtungen gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied
übernommen. Als biometrische Rechnungsgrundlagen dienten die Tafeln AVÖ 2018-P ANG.
Unternehmensrechtlich wurde mit einem Zinssatz in Höhe von 2,30% p.a. gerechnet. Die Anwartschaft
auf Witwenpension wurde mittels Kollektivmethode berücksichtigt.
Für die Pensionszahlungen des ehemaligen Vorstandsmitglieds wurden Valorisierungen in Höhe von 2%
p.a. berücksichtigt.
Durch den eher niedrigen Ergebniseffekt, der sich durch die geänderte Sterbetafel (als Änderung der
biometrischen Rechnungsgrundlagen) ergeben hat, wurde auf Aufteilung des Unterschiedsbetrages
gleichmäßig auf einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu verteilen, verzichtet.
Die übrigen Rückstellungen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag
erfasst und abgezinst.
Die latenten Steuern werden gemäß den geänderten gesetzlichen Bestimmungen ab 1. Jänner 2016
erfasst. Der zum 1. Jänner 2016 bestehende Saldo an aktiven latenten Steuern wurde zur Gänze
aktiviert (das Übergangswahlrecht der Verteilung auf maximal 5 Jahre wurde nicht in Anspruch
genommen).
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne
Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftssteuersatz von 25% gebildet. Dabei werden latente
Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für die österreichische Körperschaftsteuer.
151
Graphics
Die nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten gliedern sich wie folgt:
Angaben in EUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
mehr als fünf Jahre
0,00
0,00
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
977.915,41
1.068.185,86
mehr als drei Monate bis ein Jahr
1.856.691,62
8.147.478,64
bis drei Monate
4.246.575,84
63.099.801,84
7.081.182,87
72.315.466,34
Die nicht täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gliedern sich wie folgt:
Angaben in EUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
mehr als fünf Jahre
0,00
0,00
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
0,00
0,00
mehr als drei Monate bis ein Jahr
0,00
0,00
bis drei Monate
4.000.000,00
0,00
4.000.000,00
0,00
Die nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kunden gliedern sich wie folgt:
Angaben in EUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
mehr als fünf Jahre
489.033,01
193.217,97
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
69.052.255,30
91.250.977,09
mehr als drei Monate bis ein Jahr
19.531.338,39
6.458.175,55
bis drei Monate
5.272.383,45
2.845.661,72
94.345.010,15
100.955.083,32
Die nicht täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gliedern sich wie folgt:
Angaben in EUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
mehr als fünf Jahre
0,00
0,00
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
7.713.229,41
2.732.577,90
mehr als drei Monate bis ein Jahr
21.918.686,66
13.519.353,15
bis drei Monate
11.042.473,69
33.445.504,26
40.674.389,76
49.697.435,31
Aufgliederung der zum Börsehandel zugelassenen Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen:
Angaben in EUR
börsenotiert
(Vorjahr)
nicht börsenotiert
(Vorjahr)
Anlagevermögen
Schuldtitel öffentlicher Stellen 5.499.
768,08
(3.519.840,00)
0,00
(0,00)
152
Graphics
Forderungen Kreditinstitute
0,00
(0,00)
981.944,
47
(1.133.612,86)
Forderungen Kunden
0,00
(0,00)
11.800.000,
00
(12.320.000,00)
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
1.001.560,
00
(4.424.060,58)
0,00
(0,00)
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
0,00
(0,00)
2.999.999,71
(2.999.999,71)
Angaben in EUR
börsenotiert
(Vorjahr)
nicht börsenotiert
(Vorjahr)
Umlaufvermögen
Forderungen Kunden
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
61.161.812,
40
(73.848.517,39)
0,00
(0,00)
Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
3.299.
970,57
(1.534.941,54)
2.209.101,80
(9.956.356,62)
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und des höheren Marktwertes der
Wertpapiere des Umlaufvermögens welche zum Börsehandel zugelassen sind beträgt EUR 5.682,40 (VJ
TEUR 491).
Von den unter den Aktivposten "Beteiligungen" sowie "Anteile an verbundenen Unternehmen"
ausgewiesenen Positionen sind EUR 0,00 (VJ TEUR 0) börsenotiert und EUR 8.129.964,45 (VJ
TEUR 8.237) nicht börsenotiert.
Aufgliederung der in den Aktivposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere"
enthaltenen Wertpapieren nach folgenden Unterscheidungskriterien:
Angaben in EUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Bewertung gem § 56 (1) BWG
(Anlagevermögen)
2.999.999,71
2.999.999,71
Sonstige (Umlaufvermögen)
5.509.072,37
11.491.298,16
8.509.072,08
14.491.297,87
Die Zuordnung zum Anlagevermögen erfolgte, da diese Wertpapiere längerfristige Finanzanlagen sind
und dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Das Kreditinstitut führt ein kleines Handelsbuch.
Der Betrag der Forderungen aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldverschreibungen, welche im
nächsten Jahr fällig wird, beläuft sich auf EUR 65.073.664,90 (VJ TEUR 78.081).
153
Graphics
Der Stand der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden beträgt EUR 9.538.657,59 (VJ
TEUR 0), die der Portfoliowertberichtigungen EUR 236.738,97 (VJ TEUR 247). Der Stand der
Wertberichtigung nach § 57 Abs 1 BWG beläuft sich auf EUR 0,00 (VJ TEUR 1.290).
Im Geschäftsjahr ergaben sich folgende Änderungen:
Mittels Kauf- und Abtretungsvertrag vom 11. August 2020 wurde 50% der Anteile an der Entwicklung
KHWP Immo Alpha GmbH (FN 534454m – vormals BBBVR Acht GmbH) gekauft.
Mittels Kauf- und Abtretungsvertrag vom 23. Oktober 2020 wurden 15% der Anteile an der Wiener
Stadthäuser One Immobilien GmbH (
FN 196927z) veräußert.
Die Angaben zum Eigenkapital sowie des Jahresüberschusses/-fehlbetrages beziehen sich auf den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 soweit nicht anders vermerkt.
An den nachfolgend angeführten Unternehmen besteht per 31. Dezember 2020 ein direkter
Anteilsbesitz von mindestens 20 % aller Anteile:
Name und Sitz
des Unternehmens
Anteil
in %
Kons.
Art
1
Eigenkapital
EUR
(Vorjahr)
Anteiliges
Eigenkapital
EUR
(Vorjahr)
Jahresüberschuss/
fehlbetrag
EUR
(Vorjahr)
ATI
Vermögenstreuhand
gesellschaft m.b.H.,
Wien
100
V
687.650,00
(771.180,3
2)
687.650,00
(771.180,3
2)
116.469,68
(249.086,
02)
SETUP Auhofstraße
181 GmbH, Wien
100
V
729.919,64
(1.023.624,
20)
729.919,64
(1.023.624,
20)
291.295,44
(
96.129,69)
Wiener Stadthäuser
Alpha GmbH, Wien
90 V
2.772.580,64
(2.541.
548,50)
2.495.322,
58
(2.287.
393,65)
231.032,14
(463.854,
07)
Wiener Stadthäuser
One Immobilien
GmbH, Wien
80 V
2.506.925,46
(2.470.820,
46)
2.005.540,
37
(2.347.
279,44)
36.105,00
(96.731,
84)
Matejka
& Partner
Asset Management
GmbH, Wien
80 V
703.094,
25
(959.807,
09)
562.
475,40
(767.
845,68)
423.287,16
(679.
560,41)
1 Konsolidierungsart: V = Vollkonsolidierung, A = at equity N = nicht konsolidiert
154
Graphics
WIENER
PRIVATBANK
Bauträger
i.L.
GmbH,
Wien
80 N
141.
028,05
(183.
626,56)
112.
822,44
(146.
901,25)
-42.
548,51
(-38.
544,40)
Wiener Privatbank
Immobilienmakler
GmbH, Wien
50 A
273.908,51
(320.915,
41)
136.954,
26
(160.457,
71)
202.993,10
(257.537,
35)
EXIT One
Immobilien GmbH,
Wien
50 A
1.414.051,26
(1.347.5
56,62)
707.025,
63
(673.
778,31)
66.494,64
(-217.
076,30)
Entwicklung KHWP
Immo Alpha GmbH,
Wien
50 A
749.023,61
(
0)
374.511,
81
(
0)
-
133.976,39
(
0)
Es wurden keine Gewinn-/Verlustabführungsverträge geschlossen. Es gibt im Wiener Privatbank SE
Konzern keine wechselseitigen Beteiligungen.
31. Dezember 2020 31. Dezember 2019
Angaben in EUR
verbundene
Unternehmen
Beteiligungs
-
unternehmen
verbundene
Unternehmen
Beteiligungs-
unternehmen
AKTIVA
Forderungen an Kunden
1.942.000,00
7.282.000,00
414.000,00
5.030.000,00
Sonstige Vermögensgegenstände
1.195.091,17
100.000,00
1.537.691,09
125.177,23
PASSIVA
Verbindlichkeiten an Kunden
2.616.654,78
326.027,20
1.555.252,33
355.056,73
Sonstige Verbindlichkeiten
0,00
0,00
0,00
0,00
Vermögensgegenstände nachrangiger Art
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Forderungen an Kunden
24.029.500,00
16.175.000,00
Gesamt
24.029.500,00
16.175.000,00
155
Graphics
Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf Anlage 1 verwiesen.
Angaben in EUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Rechte und Lizenzen
695.638,81
757.185,44
Gesamt
695.638,81
757.185,44
Die künftigen Miet- und Leasingverpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Sachanlagen prognostizieren wir aus heutiger Sicht für 2021 mit ca. TEUR 692 (VJ TEUR 714) und für
2021 bis 2024 insgesamt mit ca. TEUR 2.770 (VJ TEUR 2.856).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt und setzen
sich wie folgt zusammen:
Angaben in EUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Forderungen an verbundene Unternehmen
1.195.091,17
1.537.691,09
Sonstige
4.129.858,55
3.921.865,20
Gesamt
5.324.949,72
5.459.556,29
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen iHv EUR 880.000,00 (VJ TEUR 1.454)
betreffen die Gewinnübernahmen, die Gruppenumlage (Körperschaftsteuer) iHv EUR 128.565,82 (VJ
TEUR 86) und diverse Konzernverrechnungen iHv EUR 186.525,35 (VJ TEUR 123). Die sonstigen
Forderungen setzten sich aus Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht iHv EUR 100.000,00 (VJ TEUR 125), EUR 18.150,00 (VJ TEUR 30) aus
geleisteten Anzahlungen, EUR 56.590,00 (VJ TEUR 58) aus Kautionszahlungen und Forderungen
gegenüber dem Personal iHv EUR 322.055,57 (VJ TEUR 349) zusammen. Die Forderungen aus
Lieferung und Leistung belaufen sich auf EUR 677.495,48 (VJ TEUR 681), die Forderung aufgrund einer
übernommenen Verpflichtungserklärung auf EUR 2.693.808,99 (VJ TEUR 2.680). Die Forderung
gegenüber dem Finanzamt beläuft sich auf EUR 261.711,21 (VJ Verbindlichkeit TEUR 183).
Forderungen iHv EUR 4.928.106,85 (VJ TEUR 5.023) sind erst nach dem Stichtag zahlungswirksam.
156
Graphics
Die Fristigkeiten der sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
täglich fällig
2.484.089,51
2.588.191,22
bis drei Monate
50.172,24
50.253,45
mehr als drei Monate bis ein Jahr
150.444,67
150.402,97
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
773.490,58
788.144,39
mehr als fünf Jahre
1.866.752,72
1.882.564,26
5.324.949,72
5.459.556,29
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem
steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Angaben in EUR
Stille Reserven Kundenforderungen
0,00
23.045,73
Wertberichtigung nach § 57 Abs 1 BWG
0,00
1.290.000,00
Offene Siebentelabschreibung
0,00
8.142,59
KFZ
25.500,00
16.500,00
Langfristige Personalrückstellungen
192.667,86
147.323,40
Langfristige Rückstellungen
6.635,20
9.741,39
Betrag Gesamtdifferenzen
224.803,06
1.494.753,11
Daraus resultierende latente Steuern per
31.12. (25%)
56.200,77
373.688,28
Aktivierung Verlustvortrag
1.494.259,23
0,00
Gesamt
1.550.460,00
373.688,28
Es bestanden per 31. Dezember 2020 sowie im Vorjahr keine Treuhandforderungen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 11.361 (VJ TEUR 11.361). Dieses ist in 5.004.645
Stückaktien im Nennbetrag von je EUR 2,27 zerlegt.
Die Wiener Privatbank SE betreibt zurzeit keinen Handel mit eigenen Aktien.
157
Graphics
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Oktober 2020 wurden folgende Ermächtigungen erteilt
bzw. Beschlussfassungen getroffen (nach Widerruf der vorherigen Ermächtigungen und
Beschlussfassungen)
Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, bis zum 30.
September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 5.680.272 durch Ausgabe von bis
zu 2.502.322 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs von 100 % des
anteiligen Betrages des Grundkapitals in einer oder in mehreren Tranchen gegen Bareinlage zu erhöhen
und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen (genehmigtes Kapital). Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von
Aktien aus dem genehmigten Kapital sowie aus diesem Tagesordnungspunkt ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand wird gemäß § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der
Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf den Erwerb von Aktien
der Gesellschaft verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle weiteren
Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren der Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis
festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Ausgabebedingungen können
zusätzlich oder anstelle eines Bezugs- oder Umtauschrechts auch eine Wandlungspflicht zum Ende der
Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen. Die Begebung von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen darf höchstens in jenem Umfang erfolgen, der eine Befriedigung geltend
gemachter Umtausch- oder Bezugsrechte und, im Fall einer in den Ausgabebedingungen festgelegten
Wandlungspflicht, die Erfüllung der entsprechenden Wandlungspflichten aus der bedingten
Kapitalerhöhung gewährleistet. Der Preis der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ist
unter Berücksichtigung anerkannter finanzmathematischer Methoden in einem anerkannten
Preisfindungsverfahren zu ermitteln.
Die Hauptversammlung beschließt die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1
AktG um bis zu Nominale EUR 5.680.272 durch Ausgabe von bis zu 2.502.322 Stück neuen, auf Inhaber
lautenden Stammaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, zu der der Vorstand in dieser Hauptversammlung ermächtigt wurde.
Weiters wird der Vorstand ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und
ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen, insbesondere die Einzelheiten der
Ausgabe und des Wandlungsverfahrens der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den
Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis. Weiters wird der Aufsichtsrat
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe der Aktien aus dem bedingten Kapital
ergeben, zu beschließen. Ausgabebetrag und Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe
finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses der Gesellschaft in einem anerkannten
Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Im Fall einer in den Ausgabebedingungen von
Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht dient das bedingte Kapital auch zur
Erfüllung dieser Wandlungspflicht. Beschlussfassung über die sich aus diesem Tagesordnungspunkt
ergebende Satzungsänderung.
158
Graphics
Der Stand der Kapitalrücklagen betrug zum 31. Dezember 2020 EUR 18.361.464,49 (VJ
TEUR 18.361).
Der Stand der Gewinnrücklagen beläuft sich im Berichtsjahr auf EUR 7.080.000,00 (VJ TEUR
8.800). Im Geschäftsjahr wurde zur Verlustabdeckung von den Gewinnrücklagen ein Betrag von
EUR 1.000.000,00 aufgelöst.
Der Stand der Haftrücklage betrug zum 31. Dezember 2020 EUR 0,00 (VJ TEUR 3.297). Im
Geschäftsjahr wurde zur Verlustabdeckung von der Haftrücklage ein Betrag von
EUR 3.296.591,22 aufgelöst.
Die Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 (1) 19 BWG beträgt -1,62% (VJ 0,35 %).
Es wird der Hauptversammlung keine Dividende vorgeschlagen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde keine
Dividende ausgeschüttet.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten folgende Rückstellungen mit erheblichem Umfang:
Angaben in EUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Ungewisse Verbindlichkeiten
329.315,99
117.813,00
Personalrückstellung
271.971,72
1.003.335,83
Aufsichtsratvergütung
153.250,00
195.250,00
Rechts-, Prüfungs- und sonstige Beratungskosten
59.474,00
68.000,00
Geschäftsbericht/Veröffentlichung
49.080,00
51.000,00
Bonifikationen
0,00
140.000,00
Sonstige
77.900,00
41.300,00
Gesamt
940.991,71
1.616.698,83
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind überwiegend abgegrenzte Aufwendungen aus Provisionen von
EUR 78.568,86 (VJ TEUR 65), diverse Verrechnungskonten iHv EUR 99.908,62 (VJ TEUR 66) und offene
Lieferverbindlichkeiten iHv EUR 293.045,46 (VJ TEUR 149) enthalten. Die übrigen sonstigen
Verbindlichkeiten betreffen abgegrenzte Sachaufwendungen und Kautionen iHv EUR 124.893,80 (VJ
TEUR 218) und Verbindlichkeiten aus dem Valutaausgleich iHv EUR
197.615,80 (VJ TEUR 354). Die
Verbindlichkeit aus sozialer Sicherheit belaufen sich auf EUR 169.844,88 (VJ TEUR 170).
Verbindlichkeiten iHv EUR 766.261,62 (VJ TEUR 851) sind nach dem Stichtag zahlungswirksam.
159
Graphics
Die Fristigkeiten der sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Angaben in EUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
bis ein Jahr
963.877,42
1.204.896,69
Gesamt
963.877,42
1.204.896,69
Gesamtvolumen noch nicht abgewickelter derivativer Finanzprodukte per 31. Dezember 2020:
Bankbuch, in EUR
Nominalbeträge Restlaufzeit
< 1 Jahr
(Vorjahr)
Devisentermingeschäft
2.730.000,
00
(2.730.000,00)
Devisentermingeschäfte in der Währungen USD, die mit Kunden abgeschlossen werden, werden
eins-zu-eins mit gegenläufigen Geschäften geschlossen. Das Unternehmen designiert in diesen
Fällen eine Sicherungsbeziehung im Sinne der AFRAC-Stellungnahme 15 – Derivate und
Sicherungsinstrumente. Aufgrund des Critical Term Matches geht das Unternehmen von einer
100%-igen Effektivität aus. Zum Jahresende 2020 betragen die Marktwerte der
Sicherungsgeschäfte TEUR -6 und die der gesicherten Grundgeschäfte TEUR -13. Alle Geschäfte
sind 2021 fällig.
Die Aktiva, die auf fremde Währung lauten, betragen EUR 110.394.746,99 (VJ TEUR 189.477) und die
Passiva, die auf fremde Währung lauten, betragen EUR 110.817.012,61 (VJ TEUR 189.542).
Es bestanden per 31. Dezember 2020 sowie im Vorjahr keine Treuhandverbindlichkeiten.
In den Eventualverbindlichkeiten sind Garantien und Haftungen iHv EUR 7.125.536,31 (VJ
TEUR 10.131) enthalten. Zum 31. Dezember 2020 besteht ein Kreditrisiko iHv EUR 9.647.177,92 (VJ
TEUR 11.667). Es handelt sich dabei um noch nicht in Anspruch genommene Kredite.
160
Graphics
Eigenmittelstruktur
Angaben in TEUR
31. Dezember 2020
31. Dezember 2019
Gezeichnetes Kapital (Grundkapital)
11.212
11.212
Kapitalrücklagen
15.729
15.729
Sonstige anrechenbare Rücklagen
9.505
13.122
Einbehaltene Gewinne Vorjahre
199
172
Fonds für allgemeine Bankrisiken
1.000
1.685
(-) Abzugsposten vom CET 1 Kapital
-696
-760
CET 1 – Kapital
36.949
41.160
Eingezahlte Kapitalinstrumente
0
0
(-) Abzugsposten vom Tier I Kapital
0
0
TIER I – Kapital
36.949
41.160
Allgemeine Risikovorsorge KSA Banken
0
290
Ergänzende Eigenmittel TIER II
36.949
41.450
Eigenmittel gesamt
(nach Abzugsposten)
36.949
41.450
Gesamtrisikobetrag
197.833
229.641
Harte Kernkapitalquote
18,68 %
17,92 %
Kernkapitalquote
18,68 %
17,92 %
Gesamtkapitalquote
18,68 %
18,05 %
* Die Matejka & Partner Asset Management GmbH wird als österreichische Wertpapierfirma und
Finanzinstitut iSd CRR unter Anwendung von Artikel 19 Abs 1 CRR aus dem Konsolidierungskreis
ausgenommen. Die Eigenmitteldarstellung erfolgt auf Solo-Ebene.
161
Graphics
Eine Aufgliederung der Erträge nach geographischen Märkten gemäß § 64 Abs 1 Z 9 BWG kann
aufgrund der Unwesentlichkeit der Unterscheidungsmerkmale unterlassen werden.
Angaben in EUR
1. Jänner 2020
-
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
-
31. Dezember 2019
für Forderungen an Kreditinstitute
401.352,36
1.755.931,53
für Forderungen an Kunden
4.078.991,67
3.091.189,05
Festverzinsliche Wertpapiere
1.773.931,53
1.415.828,94
Gesamt
6.254.275,56
6.262.949,52
Angaben in EUR
1. Jänner 2020
-
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
-
31. Dezember 2019
für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstitute
-5.944,27
-7.122,96
Negativzinsen gegenüber Kreditinstitute
-295.073,29
-283.728,21
für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
-286.615,97
-830.058,88
Gesamt
-587.633,53
-1.120.910,05
Die Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen setzen sich aus Erträge aus Aktien und nicht
festverzinslichen Wertpapieren iHv EUR 229.314,92 (VJ TEUR 327), aus Beteiligungserträgen iHv EUR
100.000,00 (VJ TEUR 125) und der phasengleichen Dividendenausschüttung der Tochterunternehmen
iHv EUR 880.000,00 (VJ TEUR 1.329) zusammen.
Angaben in EUR
1. Jänner 2020
-
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
-
31. Dezember 2019
aus dem Zahlungsverkehr
1.312.536,15
1.463.702,80
aus dem Wertpapiergeschäft
6.637.548,93
5.479.514,45
aus dem Devisen- und Edelmetallgeschäft
620.748,46
658.702,92
aus dem Real Estate Bereich
1.084.099,18
921.652,27
aus sonstigen Dienstleistungen
329.971,25
464.686,78
Gesamt
9.984.903,97
8.988.259,22
In den Provisionserträgen sind Erträge für Verwaltungs- und Agenturdienstleistungen gegenüber
Dritten iHv EUR 1.480.506,87 (VJ TEUR 1.445) aus der Depotverwaltung enthalten.
162
Graphics
Angaben in EUR
1. Jänner 2020
-
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
-
31. Dezember 2019
aus dem Zahlungsverkehr
-75.374,07
-89.790,49
aus dem Wertpapiergeschäft
-967.237,09
-956.733,60
aus dem Devisen- und Edelmetallgeschäft
-160.933,17
-259.492,09
aus dem Real Estate Bereich
-376.931,44
-330.987,46
aus sonstigen Dienstleistungen
-106,47
-224,84
Gesamt
-1.580.582,24
-1.637.228,48
Angaben in EUR
1. Jänner 2020
-
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
-
31. Dezember 2019
aus dem Wertpapiergeschäft
-1.831.734,93
1.999.822,31
aus dem Devisen- und Edelmetallgeschäft
651.095,37
635.728,94
Gesamt
-1.180.639,56
2.635.551,25
Angaben in EUR
1. Jänner 2020
-
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
-
31. Dezember 2019
Weiterverrechnete Kosten
395.225,70
438.896,79
Auflösung Rückstellungen
367.910,14
40.038,09
Sonstige
54.547,97
785.420,61
Gesamt
817.683,81
1.264.355,49
Die Position Auflösung von Rückstellungen beinhaltet vorwiegend Positionen aus der Auflösung von
Personalrückstellungen (Urlaub, Überstunden und Bonifikation) iHv EUR 355.238,53.
163
Graphics
Angaben in EUR
1. Jänner 2020
-
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
-
31. Dezember 2019
Gehälter
-6.976.497,80
-6.701.855,98
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschrie
-
bene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-1.668.562,37
-1.636.258,50
Abfertigung
-239.882,44
-725.401,05
Aufwendungen für Altersvorsorge und
Unterstützung
-171.560,47
-106.966,48
Sonstiger Sozialaufwand
-82.028,59
-167.077,91
Gesamt
-9.138.531,67
-9.337.559,92
Die Bezüge der Vorstände einschließlich Sachbezüge haben 2020 insgesamt EUR 1.282.439,66 (VJ
TEUR 825) betragen. Im Einzelnen setzen sich diese wie folgt zusammen:
Mag. Christoph Raninger, PhD:
Gesamtbezüge 2020: EUR 584.483,39 inklusive Sachbezüge
Eduard Berger:
Gesamtbezüge 2020: EUR 353.479,00 inklusive Sachbezüge
Ing. Juraj Dvorak
Gesamtbezüge 2020: EUR 344.477,27 inklusive Sachbezüge
In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind
Auszahlungen für Abfertigungen iHv EUR 112.332,36 (VJ TEUR 52) enthalten.
Der Aufwand für Abfertigungen inklusive der Rückstellungsdotation betrug für aktive Mitglieder des
Vorstandes und leitende Mitarbeiter EUR 67.496,72 (VJ Ertrag TEUR 572) und der Aufwand für andere
Arbeitnehmer EUR 86.371,80 (VJ TEUR 150).
Es bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungs- und Managementoptionsprogramme.
164
Graphics
Angaben in EUR
1. Jänner 2020
-
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
-
31. Dezember 2019
EDV-Kosten
-2.310.975,05
-2.155.229,54
Mieten inkl. Betriebskosten
-635.431,44
-629.067,37
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten
-358.074,21
-320.250,97
Nicht abzugsfähige Vorsteuer
-331.131,44
-298.380,25
Werbekosten, Marketing
-145.039,11
-252.087,71
Bürokosten
-157.616,79
-216.933,21
Aufsichtsratsvergütung/-aufwand
-161.225,22
-203.676,13
Nachrichtenaufwand
-67.668,50
-70.156,45
Weiterverrechneter Aufwand
-69.439,70
-69.695,79
KFZ-Kosten
-55.595,77
-42.073,43
Übrige
-133.947,72
-162.829,33
Gesamt
-4.426.144,95
-4.420.380,18
Für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurden 2020 EUR 153.250,00 (VJ TEUR 195) dotiert. In
den übrigen Verwaltungskosten sind Fortbildungskosten iHv EUR 39.830,45 (VJ TEUR 58) und
Reisespesen iHv EUR 7.183,37 (VJ TEUR 56) enthalten.
Angaben in EUR
1. Jänner 2020
-
31. Dezember 2020
1. Jänner 2019
-
31. Dezember 2019
Gebühren und Beiträge inkl.
Einlagensicherung
-238.461,18
-176.781,23
Drohende Verluste / Schadensfälle
-204.454,79
-116.753,05
Versicherungsleistungen
-175.974,23
-171.704,67
Übrige
-15.087,25
-7.253,45
Gesamt
-633.977,45
-472.492,40
Betreffend die Angabe hinsichtlich der Aufwendungen, die den Abschlussprüfer betreffen, wird auf den
Konzernbericht verwiesen.
Es wurden im Geschäftsjahr 2020 dem Fond für Bankrisiken EUR 685.00,00 (VJ TEUR 0) als
außerordentlicher Ertrag entnommen.
165
Graphics
Nach den Bestimmungen des § 9 KStG zur Gruppenbesteuerung besteht zum 31. Dezember 2020 eine
Unternehmensgruppe aus der Wiener Privatbank SE als Gruppenträger und 4 Gruppenmitgliedern (ATI
Vermögenstreuhandgesellschaft m.b.H., BODEN-INVEST Beteiligungs-gesellschaft m.b.H., Setup
Auhofstraße 181 GmbH und der Wiener Stadthäuser Alpha GmbH).
Es wurde mit 01. Dezember 2016 ein neuer Gruppen- und –Steuerumlagevertrag mit den
Gruppenmitgliedern geschlossen. Vom Gruppenträger werde an die Mitglieder die von diesen
verursachten Körperschaftssteuerbeträge mittels Steuerumlagen belastet bzw. (im Verlustfall)
gutgeschrieben.
Der Steuerertrag für das Geschäftsjahr 2020 beträgt EUR 870.072,35 (VJ Aufwand TEUR - 711), davon
resultieren aus der positiven Steuerumlage EUR 127.325,02 (VJ TEUR 116).
Es wurden Organkredite iHv EUR 12.756.500,00 (VJ TEUR 21.376) gewährt. Davon betrugen die
gewährten Kredite an die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Unternehmen 2020 EUR 530.000,00
(VJ TEUR 530) und bei Unternehmen in denen Aufsichtsratsmitglieder tätig sind, beliefen sich diese
Kredite auf EUR 12.226.500,00 (VJ TEUR 20.846). Die Verzinsung, sonstige Bedingungen (Laufzeit und
Besicherung) und die Rückzahlung wurden vom Aufsichtsrat genehmigt und sind fremdüblich.
Es wurden weder Vorschüsse gewährt noch wurden Haftungen zugunsten der Mitglieder des Vorstandes
bzw. Aufsichtsrates übernommen.
Geschäfte mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen fanden im Geschäftsjahr nur zu
fremdüblichen Konditionen statt.
Im Zeitraum Jänner bis Dezember 2020 waren in der Wiener Privatbank SE durchschnittlich 81
Angestellte (VJ 84) beschäftigt. Arbeiter wurden keine beschäftigt.
Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr nicht im Leasinggeschäft tätig.
Soweit Risiken bestehen wurden diese in der Bilanz berücksichtigt und im Anhang angeführt.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, lagen
nicht vor.
166
Graphics
Vorstände im Geschäftsjahr:
Mag. Christoph Raninger, PhD
Eduard Berger
Ing. Juraj Dvorák (bis 13. Oktober 2020)
Die Vorstände sind berechtigt, die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder einem
Prokuristen zu vertreten.
Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr aus folgenden Personen zusammen:
Dr. Gottwald Kranebitter (Vorsitzender)
Mag. Johann Kowar (Vorsitzender-Stellvertreter)
Günter Kerbler
Heinz Meidlinger
Gesamtprokuristen der Gesellschaft sind:
Mag. (FH) Alexandra Balik
Dr. Georg Aichelburg-Rumerskirch (bis 31. August 2020)
Thomas Eschelmüller
Thomas Jung (bis 13. Jänner 2021)
Mag. Gernot Purgstaller (ab 28. Februar 2020)
Berthold Maier (ab 28. Februar 2020)
Mag. Mario Lang (ab 12. Mai 2020)
Dr. Albert Fuhrmann (ab 12. Mai 2020)
Mag. Gabriele Schiemer (ab 13. Jänner 2021)
Wien, am 16. April 2021
167
Graphics
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Wiener Privatbank SE,
Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020
sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unab-
hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und
berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Überein-
stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht-
gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden
Das Risiko für den Abschluss
Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz nach Abzug der Risikovorsorgen mit einem
Betrag in Höhe von TEUR 82.858 ausgewiesen.
Der Vorstand beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehens-
weise für die Ermittlung der Risikovorsorgen unter Kapitel "Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden" im Anhang.
168
Graphics
Die Bank überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und somit
Einzelwertberichtigungen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die
vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können.
Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforde-
rungen basiert auf einer Analyse der erwarteten und szenariogewichteten, zukünftigen Rück-
flüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des
jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des
Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst.
Bei allen anderen Kreditforderungen wird für den erwarteten Kreditverlust ("expected credit loss",
"ECL") eine Portfoliowertberichtigung gebildet. Dabei wird der 12-Monats-ECL (Stufe 1) verwen-
det. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit
(Stufe 2) berechnet. Bei der Ermittlung des ECL sind Schätzungen und Annahmen erforderlich.
Diese umfassen ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwarts-
bezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass die Ermittlung der Wertberichtigungen in bedeutendem Ausmaß auf An-
nahmen und Schätzungen basiert, aus denen sich Ermessensspielräume und Schätzungs-
unsicherheiten in Bezug auf die Höhe der Risikovorsorge ergeben. Für den Abschluss ergibt sich
daraus das Risiko einer möglichen Falschaussage hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Kredit-
risikovorsorgen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche
Prüfungshandlungen durchgeführt:
— Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Risikovor-
sorgebildung von Kundenkrediten analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeig-
net sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen ange-
messen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Schlüssel-
kontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung beurteilt sowie in Stich-
proben auf deren Effektivität überprüft.
— Wir haben auf Basis einer Stichprobe an Krediten untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle
bestehen. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte risikoorientiert.
— Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Krediten wurden die von der Bank getroffenen
Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit und Konsistenz von Zeitpunkt und Höhe der ange-
nommenen Rückflüsse untersucht.
— Bei allen anderen Kreditforderungen haben wir die Methodendokumentation der Bank auf
Konsistenz mit den Vorgaben des IFRS 9 analysiert. Weiters haben wir auf Basis bankinterner
Validierungen die Modelle und die darin verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob
diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Dabei wurden ins-
besondere die Angemessenheit der verwendeten Modelle und Parameter sowie die mathe-
matischen Funktionsweisen beurteilt. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von
zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung im
Rahmen der Stufenzuordnung und Parameterschätzung überprüft.
— Die rechnerische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben nachvollzogen. Bei
diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Financial Risk Management-Spezialisten
eingebunden.
169
Graphics
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den
Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns
voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen,
und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob
die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren
bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt
erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und
bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die
Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realis-
tische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Nutzern beeinflussen.
170
Graphics
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
— Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar-
stellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
— Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kon-
trollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems der Gesellschaft abzugeben.
— Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
— Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange-
messen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach-
weise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft
von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
— Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäfts-
vorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht
wird.
— Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die
wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
— Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf-
lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise
angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern ein-
schlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
— Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge-
tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
171
Graphics
Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs-
sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es
sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht
in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet
wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf
zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden recht-
lichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
172
Graphics
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am
3. Juni 2019 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am
31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 21. Oktober 2020 wurden wir für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr zum
Abschlussprüfer gewählt und am 22. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung
beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 30. September 2006 Abschluss-
prüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Walter
Reiffenstuhl.
Wien, 16. April 2021
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in
der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den
deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind
die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
173
Graphics
Die unterzeichnenden Mitglieder des Vorstandes bestätigen gemäß § 82 Abs. 4 Z 3 BörseG als
gesetzliche Vertreter der Wiener Privatbank SE,
a) dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Jahresabschluss ihres Wissens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten vermittelt;
b) dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des
Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage entsteht, und dass er die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen sie
ausgesetzt sind, beschreibt.
Wien, am  April 202
174
Graphics
Impressum
Wiener Privatbank SE
Parkring 12, 1010 Wien
T +43 1 534 31-0
F +43 1 534 31-710
office@wienerprivatbank.com
www.wienerprivatbank.com
BLZ 19440
Handelsgericht Wien
FN 84890 p