Konzernabschluss der DWS Group GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Zusammengefasster Lagebericht
Über diesen Bericht
[GRI 102-46; 102-49; 102-50; 102-52; 102-55]
Inhalt und Struktur
Unser Bericht vereint die finanziellen und nichtfinanziellen Informationen, die für eine gründliche Beurteilung unserer Leistung notwendig sind. Als in Deutschland börsennotierter Vermögensverwalter orientieren wir uns hierbei in erster Linie an den rechtlichen Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB).
Finanzielle Informationen
Die Darstellung der Informationen und Leistungen des Konzerns entspricht den Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und, soweit anwendbar, des Handelsgesetzbuchs (HGB), der Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie den Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen der European Securities and Markets Authority (ESMA). Bei der Erklärung zur Unternehmensführung orientieren wir uns an den Transparenzanforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
[Integrierte nichtfinanzielle Informationen]
Wir sind verpflichtet, die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung zu erfüllen.
Mit den in diesem Bericht enthaltenen nichtfinanziellen Informationen, die zusammen die integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung bilden, erfüllen wir hiermit diese Anforderung gemäß § 340i Absatz 5 i.V.m. § 315b, § 315c und §§ 289c bis 289e des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Zur Positionierung der DWS als eigenständiger Vermögensverwalter mit ausgeprägtem Nachhaltigkeitsfokus machen wir von der Möglichkeit der Befreiung durch den nichtfinanziellen Bericht der Deutschen Bank gemäß § 315b Absatz 2 HGB keinen Gebrauch.
Hinsichtlich des angewandten Rahmenwerks nach § 289d HGB orientieren sich die Berichtsinhalte an den Nachhaltigkeitsberichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) und berücksichtigt auch die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Informationen im Text, die sich auf bestimmte GRI-Standards beziehen, sind entsprechend mit einem Verweis auf den jeweiligen GRI-Standard gekennzeichnet und im ‚GRI-Index‘ zusammengefasst.
Auf Basis unserer Wesentlichkeitsmatrix 2020 (siehe die ‚Wesentlichkeitsanalyse für 2020‘ im Kapitel ‚Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette’) haben wir 21 wesentliche Themen für die DWS identifiziert, welche die Schwerpunkte der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung bilden und auch die Grenzen dieser Erklärung definieren.
Die verpflichtenden nichtfinanziellen Angaben nach HGB, die zusammen die integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung bilden, sind in der Tabelle ‚Inhalte der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung nach HGB innerhalb des Zusammengefassten Lageberichts‘ angegeben. Die nichtfinanziellen Informationen und die wesentlichen Themen nach HGB finden Sie in den entsprechenden Kapiteln des ‚Zusammengefassten Lageberichts‘.
Zusätzlich zu der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung haben wir einen separaten Bericht veröffentlicht, der unsere klimabezogenen und TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) Ambitionen unter dem Namen DWS Climate Report 2020 – Our Actions towards TCFD beschreibt.
Informationen, die als zusätzliche Informationen bezeichnet werden, sowie Verweise auf DWS- und externe Websites, sind nicht Teil der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung.
Inhalte der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung nach HGB innerhalb des Zusammengefassten Lageberichts
Nichtfinanzielle Inhalte gemäß HGB | Materielles Thema in der Wesentlichkeitsanalyse | Abschnitt in unserem Geschäftsbericht |
Allgemeine Informationen | N/A | Über diesen Bericht Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Wesentlichkeitsanalyse für 2020 |
Beschreibung des Geschäftsmodells | N/A | Über den DWS Konzern |
DWS spezifische Belange | Kundenerfahrung | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Kundenerfahrung |
Unternehmensleistung | Über den DWS Konzern Nachhaltigkeitsstrategie | |
Corporate Governance und Board Governance | Unsere Strategie Nachhaltigkeitsstrategie | |
ESG Produktentwicklung | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Entwicklung von Produkten für unsere Kunden | |
Treuhänderische Pflicht | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Verantwortungsbewusstes Investieren und ESG-Produkte | |
Sustainable Finance und verantwortungsbewusstes Investieren | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Verantwortungsbewusstes Investieren und ESG-Produkte | |
Nachhaltigkeitsstrategie | Unsere Strategie Nachhaltigkeitsstrategie | |
ESG regulatorische Compliance | Compliance und Kontrolle Public Policy und Regulierung | |
Business Continuity | Risikobericht Business Continuity und Krisenmanagement | |
| Steuerpolitik | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Steuerpolitik |
Umweltbelange | Klimawandel | Unsere Strategie Nachhaltigkeitsstrategie Risikobericht Nachhaltigkeitsrisiko Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Entwicklung von Produkten für unsere Kunden |
Arbeitnehmerbelange | Mitarbeiter und Arbeitsplatz | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Mitarbeiter und Arbeitsplatz |
Diversität und Chancengleichheit | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Diversität und Chancengleichheit | |
Mitarbeiterwohlbefinden | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Mitarbeiterwohlbefinden | |
Achtung der Menschenrechte | Menschenrechte | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Verantwortungsbewusstes Investieren und ESG-Produkte |
Sozialbelange | Soziales Engagement | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Soziales Engagement |
Stakeholder-Management | Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Stakeholder Management | |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Anti-financial Crime | Compliance und Kontrolle Anti-Financial Crime – Prävention von Betrug, Bestechung und Korruption |
Compliance und Risikomanagement | Compliance und Kontrolle Compliance und Kontrolle im DWS Konzern Interne Revision Internes Kontrollsystem für den nichtfinanziellen Berichterstattungsprozess | |
Unternehmensethik | Compliance und Kontrolle Unternehmensethik | |
Datenschutz und Schutz der Kundendaten | Compliance und Kontrolle Datenschutz und Schutz der Kundendaten |
Nichtfinanzielle Risiken werden durch spezielle Risikorahmenwerke und -prozesse überwacht. Eine detailliertere Beschreibung unseres Risikomanagements findet sich im ‚Risikobericht‘. Nach Anwendung der Nettomethode zur Ermittlung der berichtspflichtigen Risiken nach HGB bestehen keine Nettorisiken, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen auf die berichteten Aspekte führen oder führen werden. Berichtspflichtige Beziehungen zu den Beträgen des Konzernabschlusses wurden nicht festgestellt.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB
Die vollständige Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB ist in Abschnitt 3 ‚Erklärung zur Unternehmensführung‘ des Geschäftsberichts wiedergegeben, welcher auf der Website https://dws.com/Our-Profile/ir/reports-and-events/annual-report/ als PDF-Dokument veröffentlicht ist.
Der Vergütungsbericht des letzten Geschäftsjahres und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG), das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG sowie der Beschluss gemäß § 113 Absatz 3 AktG über die Vergütung des Aufsichtsrats sind im Kapitel ‚Vergütungsbericht‘ Im Abschnitt ‚Zusammengefasster Lagebericht‘ des Geschäftsberichts, der unter https://dws.com/Our-Profile/ir/reports-and-events/annual-report/ als PDF abrufbar ist, verfügbar.
Daten und Darstellung
[GRI 102-45; 102-46]
Alle Angaben und Berechnungsgrundlagen in diesem Bericht beruhen auf nationalen und internationalen Standards zur Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Daten und Informationen für den Berichtszeitraum wurden von unseren Experten mit repräsentativen Methoden ermittelt. Der Berichtszeitraum ist das Geschäftsjahr 2020 und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Relevante Informationen sind bis zum Redaktionsschluss am 4. März 2021 enthalten.
Der Bericht wird jährlich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wobei die deutsche Version des Berichts das verbindliche und führende Dokument ist.
Unser Konsolidierungskreis umfasst die DWS Group GmbH & Co. KGaA (DWS KGaA) mit Sitz in Frankfurt am Main und alle ihre vollkonsolidierten Tochtergesellschaften und anteilig einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen werden, sofern wesentlich, nach der Equity-Methode in unserem Konzernabschluss bilanziert und sind somit nicht im Konsolidierungskreis enthalten.
Der vorliegende Konzernabschluss wird, sofern nicht anders angegeben, in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, aufgestellt und auf die näheste Million gerundet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Dokument nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln. „N/A" steht für „nicht anwendbar".
Bis auf die Konzern-Kapitalflussrechnung gilt für alle Zahlen- und Wertangaben die Konvention „positive as normal", dies bedeutet, dass alle Zahlen als positiv betrachtet werden. Die „ökonomische Flussrichtung" wird durch die Bezeichnung bestimmt, Zuflüsse wirtschaftlichen Nutzens enthalten Beschriftungen wie Gebühren- und Zinserträge, Abflüsse wirtschaftlichen Nutzens haben Bezeichnungen wie Gebührenaufwand, Vergütungen und Leistungen und Ausgaben.
Interne Kontrollmechanismen gewährleisten die Zuverlässigkeit der in diesem Bericht dargestellten Informationen.
Externe Prüfung und Beurteilung
[GRI 102-56]
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) hat unseren Konzernabschluss und -lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung unseres Konzernabschlusses einschließlich des Anhangs basiert auf den ebenfalls geprüften Jahresabschlüssen unserer Gesellschaften.
Darüber hinaus hat KPMG eine unabhängige Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit für die integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung durchgeführt. Die Inhalte der Abschnitte in [eckigen Klammern] ist nicht Teil der gesetzlichen Prüfung, sondern wurde von KPMG einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen.
Die Berichte des unabhängigen Wirtschaftsprüfers sind im Kapitel ‚Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers‘ zu finden.
Informationen, die als zusätzliche Informationen bezeichnet werden, sowie Verweise auf DWS- und externe Websites, sind nicht Teil der von KPMG geprüften Informationen.
COVID-19
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren für Unternehmen in allen Branchen und Rechtsordnungen erheblich. Darüber hinaus haben der Ausbruch der COVID-19-Pandemie und die von den Regierungen in Ländern weltweit ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie das gesellschaftliche Leben und die Arbeitsweise erheblich beeinflusst.
[Es überrascht nicht, dass „Business Continuity" und „Mitarbeiter und Arbeitsplatz" als wesentliche Themen in unsere Wesentlichkeitsmatrix für 2020 aufgenommen wurde, obwohl sich die Märkte schneller als erwartet erholten, was sicherlich auch auf die Reaktionen der Politik zurückzuführen ist, die ruhig aber bestimmt die schlimmsten Auswirkungen auf die Menschen und die Wirtschaft abgewendet haben.]
Verweise auf COVID-19 innerhalb des Zusammengefassten Lageberichts
Themengebiete | Abschnitt in unserem Geschäftsbericht |
Fortführung der Unternehmenstätigkeit | Unsere Strategie Risiken und Chancen Risiko und Kapital – Übersicht DWS Risikosteuerung und -rahmenwerk Treuhänderisches Risiko Business Continuity und Krisenmanagement |
Umwelt | Unsere Strategie Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Soziales Engagement |
Finanzen | Unsere Strategie Überblick über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage |
Kunden und Produkte | Risikobericht Treuhänderisches Risiko Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Verantwortungsbewusstes Investieren und ESG-Produkte |
Personal und Arbeitsumfeld | Risikobericht Zusammenfassende Risikobewertung Business Continuity und Krisenmanagement Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette Personalstrategie und attraktiver Arbeitgeber |
Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte dem ‚Brief des Vorsitzenden der Geschäftsführung‘, dem ‚Bericht des Aufsichtsrats‘ und dem Kapitel ‚DWS-Aktie‘.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben; sie umfassen auch Aussagen über unsere Annahmen und Erwartungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Annahmen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, wie sie dem Management der DWS KGaA derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind daher nur zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem sie gemacht werden, und wir übernehmen keine Verpflichtung, diese Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Eine Reihe wichtiger Faktoren kann daher dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und andernorts, wo wir einen erheblichen Teil unserer Erträge erzielen und einen erheblichen Teil unserer Vermögenswerte halten, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und die Volatilität der Märkte, die Umsetzung unserer strategischen Initiativen, die Verlässlichkeit unserer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie andere Risiken.
Über den DWS Konzern
[GRI 102-2; 102-4; 102-5; 102-6; 102-7; 102-9; 102-16]
Unternehmensprofil
Wir sind mit einem verwalteten Vermögen (AuM) von 793 Mrd € zum 31. Dezember 2020 einer der führenden Vermögensverwalter. Unsere Zentrale befindet sich in Deutschland, unsere ~3.500 Mitarbeiter sind jedoch global tätig und bieten Kunden weltweit das gesamte Spektrum an klassischen und alternativen Investmentdienstleistungen.
Wir bieten eine vollständig integrierte globale Investmentplattform, die von unserem Chief Investment Office unterstützt wird, welches das übergreifende Rahmenwerk für unsere Anlageentscheidungen bereitstellt. Unser Angebot umfasst alle wichtigen Anlageklassen einschließlich Aktien, Anleihen, Geldmarkt- und Multi-Asset-Lösungen sowie alternativer Investments. Unsere alternativen Anlagen umfassen Immobilien, Infrastruktur, Private Equity, Liquid Real Assets und nachhaltige Investments. Wir bieten auch eine Reihe von passiven Investments an. Darüber hinaus sind unsere Lösungsstrategien an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet, die nicht durch klassische Anlageklassen alleine bedient werden können. Zu diesen Leistungen gehören Versicherungs- und Pensionslösungen, Asset-Liability-Management, Portfoliomanagementlösungen, Beratung zur Vermögensverteilung und Strukturierung.
Unser Produktangebot erreicht über unser globales Vertriebsnetz Länder in den Regionen EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika), Nord- und Südamerika sowie Asien-Pazifik (APAC). Außerdem greifen wir auf die Vertriebsnetze Dritter zu, unter anderem auf das Vertriebsnetz unseres Mehrheitsaktionärs, des Deutsche Bank Konzerns. Wir sind bestrebt, organisch zu wachsen, werden jedoch gleichzeitig weiterhin den Markt beobachten, um Möglichkeiten für Zukäufe für ein gezieltes Wachstum in wichtigen Bereichen zu identifizieren, zum Beispiel zur Ergänzung unserer Produktpalette und Plattformkompetenz. Darüber hinaus werden wir weiterhin eine aktive Rolle in Bezug auf M&A-Aktivitäten einnehmen, um unsere angestrebte Position als führender, europäischer Asset Manager mit globaler Reichweite zu etablieren. Jede Aktivität im Bereich Merger and Acquisitions wird neben der Erfüllung strategischer Ziele und einem geringen Umsetzungsrisiko auch an finanziellen Kriterien wie einer attraktiven Kapitalrendite und Ertragssteigerung gemessen.
Wir betreuen weltweit eine vielfältige Kundenbasis aus Privatanlegern und institutionellen Anlegern und verfügen über eine starke Präsenz in unserem Heimatmarkt Deutschland. Zu unseren Kunden zählen große Institute, Regierungen, Unternehmen, Stiftungen sowie Millionen von Einzelinvestoren. Als regulierter Vermögensverwalter stehen wir unseren Kunden als Treuhänder zur Seite und sind uns der gesellschaftlichen Auswirkungen unseres Handelns bewusst. Verantwortungsvolles Investieren ist seit mehr als zwanzig Jahren wesentlicher Bestandteil unseres Erbes, da es den besten Interessen derer dient, die uns die Verwaltung ihres Vermögens anvertrauen.
Diversifiziertes Geschäft mit globaler Präsenz
Verwaltetes Vermögen (AuM) nach Assetklassen
Verwaltetes Vermögen (AuM) nach Regionen
Verwaltetes Vermögen (AuM) nach Kunden
Europäische Wurzeln mit globaler Ausrichtung
Hinweis: Anlagespezialisten werden als Mitarbeiter definiert, deren Hauptaufgabe zur Leistung der DWS beiträgt; Vertriebsspezialisten werden als Mitarbeiter definiert, die auf kundenorientierte Rollen innerhalb der Vertriebsstruktur ausgerichtet sind (Stand 30. Dezember 2020)
1 EMEA ohne Deutschland
Struktur des DWS Konzerns
Wir sind eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) nach deutschem Recht mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als unser Komplementär. Die Anteile an Tochtergesellschaften des Konzerns werden von der DWS Group GmbH & Co. KGaA (DWS KGaA) direkt oder indirekt gehalten. Zum 31. Dezember 2020 umfasst der DWS Konzern 76 konsolidierte Unternehmen, bestehend aus 50 verbundenen Unternehmen und 26 konsolidierten strukturierten Unternehmen.
Zusammen mit den Gesellschaften, an denen die DWS KGaA eine Mehrheitsbeteiligung hält (der „Konzern“ oder „DWS Konzern“), bietet die DWS KGaA als globaler Vermögensverwalter ein breites Spektrum von Produkten, das klassische aktive und passive Strategien ebenso wie alternative Investments und maßgeschneiderte Lösungen umfasst. Der Konzern ist weltweit tätig und verfügt über eine starke Präsenz in Schlüsselmärkten.
Die nachstehende Abbildung zeigt einen vereinfachten Überblick über die DWS-Konzernstruktur einschließlich der direkten und indirekten Aktionäre und der wesentlichen Tochtergesellschaften.
Zweigniederlassungen von Tochtergesellschaften
Die DWS KGaA hat keine direkten Niederlassungen, sondern hält 24 aktive Niederlassungen über fünf ihrer Tochtergesellschaften. Die nachstehende Tabelle enthält eine Aufgliederung der Zweigniederlassungen nach Tochtergesellschaft zum 31. Dezember 2020.
Anzahl der Zweigniederlassungen nach Region
Name der Tochtergesellschaft | EMEA | Nord- und Südamerika | Asien/Pazifik | |||
DWS Alternatives GmbH | 3 | 0 | 0 | |||
DWS Distributors, Inc. | 0 | 7 | 0 | |||
DWS Grundbesitz GmbH | 5 | 0 | 1 | |||
DWS International GmbH | 6 | 0 | 0 | |||
DWS Investment Management Americas, Inc. | 0 | 2 | 0 | |||
Insgesamt | 14 | 9 | 1 | |||
Der Großteil dieser Niederlassungen ist bereits seit mehreren Jahren operativ. Sie werden als Erweiterung unserer Investmentmanagementaktivitäten an bestimmten Standorten betrachtet, an denen eine lokale Präsenz in Schlüsselmärkten erforderlich ist. Mit den Gründungen der Niederlassungen haben wir vor allem Vertriebsaktivitäten und unterstützende Serviceleistungen integriert.
Zudem wurde eine neue Niederlassung der DWS International GmbH in Stockholm in 2020 eröffnet. Diese übernimmt Geschäftsaktivitäten, die zuvor von der lokalen Niederlassung der Deutsche Bank AG im Auftrag der DWS ausgeführt wurden.
Research und Entwicklung
Unsere Research-Plattform deckt Makroökonomie, Anleihen, Aktien und Alternatives ab. Sie generiert insgesamt mehr als 500 Top-down-Empfehlungen und über 3.000 Bottom-up-Empfehlungen.
Im Zuge der weiteren Entwicklung der Vermögensverwaltungsbranche modernisieren und digitalisieren wir zudem kontinuierlich unsere Plattformen, um das interne Research sowie die Entwicklung unserer Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und zu erweitern. Angesichts der Einführung von MiFID II gehen wir davon aus, dass unser eigenständiges Research an Bedeutung zunehmen wird.
CIO View
Der CIO View ist unsere Unternehmenssicht in Bezug auf makroökonomische Themen, Finanzmarktprognosen, Ausblicke für Anlageklassen, Multi-Asset-Allokationsmodelle und Marktrisiken. Im Rahmen unserer treuhänderischen Verantwortung nutzen unsere Portfoliomanager den CIO View als Grundlage für ihre aktiven Anlageentscheidungen und um unsere Anlageexpertise an Kunden weiterzugeben. Im Jahr 2018 haben wir erstmals Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) in unsere vierteljährliche CIO View-Publikation aufgenommen und dabei die Bedeutung von ESG- und Nachhaltigkeitsthemen für die gesamte Vermögensverwaltungsbranche berücksichtigt.
Unsere Strategie
Die DWS ist einer der führenden Vermögensverwalter mit einem verwalteten Vermögen von 793 Mrd € zum 31. Dezember 2020. Unser Hauptsitz befindet sich in Deutschland, unsere Mitarbeiter sind jedoch global tätig und bieten sowohl institutionellen Kunden als auch Privatkunden weltweit das gesamte Spektrum an klassischen und alternativen Investmentdienstleistungen. Im Jahr 2018 wurde die DWS als Vermögensverwalter an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet, was uns eine eigenständigere operative Tätigkeit ermöglicht als vor dem Börsengang.
Die Vermögensverwaltungsbranche entwickelt sich konstant weiter und ist zunehmend geprägt von einem verschärften Wettbewerb, anhaltendem Margendruck und technologischen Umwälzungen vor dem Hintergrund verstärkter geopolitischer Spannungen und erhöhter Marktvolatilität. Wir sind davon überzeugt, dass unsere breite Palette leistungsstarker Produkte und Anlagelösungen eine gute Basis ist, um das verwaltete Vermögen und die Rentabilität unabhängig vom Marktumfeld zu steigern. Dem entsprechend hat die DWS die folgenden angepassten Ziele für 2024 verkündet:
Wir planen, diese angepassten mittelfristigen Ziele mit den im Folgenden erläuterten Initiativen rund um die Themen Transformation, Wachstum und Führung (Transformation, Growth, Lead) zu unterstützen.
TRANSFORMIEREN: In Transformation investieren, um Effizienzen weiter zu steigern und Wachstum zu generieren
Weitere Steigerung der operativen Effizienz
Um unsere Geschäftsstrategie umsetzen und Shareholder-Value generieren zu können, hat die Kostenkontrolle weiterhin höchste Priorität. Im Geschäftsjahr 2020 behielten wir eine strikte Kostendisziplin bei, sodass wir bis zum Jahresende unser Ziel einer bereinigten Aufwand-Ertrag-Relation von 64,5% erreichen konnten. Hierbei halfen verstärkte Initiativen, mit denen wir unsere Effizienz steigern konnten. Wir haben uns darauf konzentriert, unsere personellen Ressourcen effizienter einzusetzen, indem wir interne Kapazitäten besser aufeinander abstimmten. Ferner haben wir interne Ressourcen aufgebaut, um kompetente Mitarbeiter zu binden und die Anzahl kostenintensiver externer Vertragspartner zu reduzieren. Zusätzlich haben wir die Produktivität durch flexibles Arbeiten erhöht. Unser strategisches Vendorenmanagement hat zu weiteren Einsparungen geführt. Dazu gehört, dass wir unsere Vendorenverträge kontinuierlich überprüfen, neu verhandeln und, soweit möglich, konsolidieren, um sicherzustellen, dass wir marktgerechte Preise für die uns zur Verfügung gestellten Dienstleistungen zahlen. Darüber hinaus überprüfen wir nach wie vor die Nutzung unserer Büroflächen an allen Standorten, um diese zu optimieren. 2021 beabsichtigen wir, unseren Blick auf weitere Standorte, darunter auch auf unseren Hauptsitz in Deutschland, zu richten. Wir investieren auch weiterhin in unsere Geschäftsbereiche und Infrastrukturfunktionen, um sicherzustellen, dass wir unsere angestrebte Aufwand-Ertrag-Relation von 60% bis 2024 erreichen. Unsere Vision für die Zukunft ist es, von unserer bestehenden komplexen IT-Infrastrukturplattform auf eine moderne IT-Infrastruktur zu wechseln, die effizienter, skalierbarer und für das Vermögensverwaltungsgeschäft geeigneter ist. Im Geschäftsjahr 2020 starteten wir mit dem Projekt, eine unternehmenseigene und von uns verwaltete Technologieplattform zu konzipieren und zu implementieren. Mit diesen Maßnahmen beabsichtigen wir, ein eigenständiges Betriebsmodell zu etablieren, das eine nachhaltig niedrige bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation sicherstellt und gleichzeitig den wirtschaftlichen Erfolg und ein agiles Handeln unterstützt.
Wechsel zu einer leistungsorientierteren Unternehmenskultur
Die DWS plant, im ersten Quartal 2021 ein Rahmenwerk mit funktionalen Rollen einzuführen, das bereits von der Geschäftsführung zur Implementierung genehmigt wurde. Dieses Rahmenwerk wird die Art, wie wir als Unternehmen zusammenarbeiten, verändern und optimieren. Mithilfe des Rahmenwerks werden Titel und hierarchisches Denken abgeschafft, um eine klare Leistungskultur zu fördern. Mit dem Beschluss dieser Änderungen hat die Geschäftsführung auf das Feedback der Mitarbeiter reagiert, welches den Wunsch nach einer einfacheren Unternehmensstruktur zeigt, und einen Fortschritt in Richtung Veränderung der Unternehmenskultur gemacht. Das Rahmenwerk wird auf den Kompetenzen jedes Einzelnen beruhen und darauf ausgerichtet sein, unsere Mitarbeiter zu motivieren, Innovation zu fördern, unsere Leistungskultur zu entwickeln und die Umsetzung unserer Gesamtstrategie zu ermöglichen. Diese Initiative ist unseres Erachtens für die Entwicklung unserer Mitarbeiter von grundlegender Bedeutung, da unsere Mitarbeiter die wertvollste Ressource der DWS sind.
WACHSEN: Fokussierung auf gezieltes Wachstum
Unsere Strategie zielt auf Wachstum in bestimmten Produktlinien und Regionen, insbesondere in Asien, ab. Organisches Wachstum hat nach wie vor oberste Priorität für die DWS. 2020 haben wir uns – wie bereits in der Vergangenheit – gezielt auf passive, aktive Multi-Asset- und alternative Anlageklassen konzentriert. Im Rahmen der Optimierung unserer regionalen Strategien planen wir, den Schwerpunkt auf die Entwicklung und Förderung strategischer Partnerschaften zu legen, die ein Treiber für die starke Marktposition der DWS in Deutschland und Europa waren und sind. In Asien setzen wir die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern Nippon Life und Harvest Fund Management fort, um neue Geschäftsmöglichkeiten in der Region zu erschließen. Ferner haben wir unsere strategische Partnerschaft mit der Zurich im fondsgebundenen Privatkundengeschäft in Deutschland um zehn Jahre bis zum Jahr 2032 verlängert. Überdies haben wir damit begonnen, Technologien vermehrt einzusetzen, damit unsere Mitarbeiter die Effizienz mithilfe der operativen Plattform steigern können. Wir beabsichtigen, weiter in unsere digitalen Fähigkeiten zu investieren, um unsere Bereitschaft zu erhöhen, in einer sich rapide entwickelnden Industrie wettbewerbsfähig zu sein. Hierzu zählen Kompetenzen in künstlicher Intelligenz (KI), Automatisierung und Lösungen im Bereich Blockchain, die unsere Anlageprozesse, die Kundenanwendungen sowie die Middle- und Back-Office-Prozesse vervollständigen. Unser Bestreben, in den Bereichen Digitalisierung und Technologie zu wachsen, wird zudem durch unsere anhaltenden strategischen Partnerschaften untermauert. Hierzu zählen Neo Strategic Holding Limited, eine digitale Investmentplattform im Nahen Osten, Skyline AI mit Sitz in Israel, das eigene Technologie aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz zur Bewertung von Immobilienanlagen in den USA für institutionelle Anleger einsetzt, sowie Arabesque AI, ein auf künstliche Intelligenz spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Großbritannien und Arabesque S-Ray, ein Anbieter von ESG-Daten. In 2021 planen wir, diese Arbeiten voranzutreiben, wobei der Fokus verstärkt auf dem Ausbau unserer internationalen Positionierung außerhalb Deutschlands liegen wird.
Führen: Differenzierte Führung über ESG, passive Anlageklassen und hochmargige Strategien hinweg
ESG – zum Kern unseres Handelns machen
Wir beabsichtigen, Nachhaltigkeit zu einem wichtigen strategischen Schwerpunkt unserer treuhänderischen und unternehmerischen Aktivitäten zu machen.Wir gehen davon aus, dass Nachhaltigkeit und nachhaltige Investments in den kommenden Jahren die treibenden Kräfte einer erfolgreichen Vermögensverwaltung sein werden. Die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten ist signifikant gestiegen, und wir sind überzeugt, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Durch COVID-19 wurde die Aufmerksamkeit vermehrt auf Nachhaltigkeit gelenkt, da die Auswirkungen der Pandemie die Notwendigkeit verstärken, unsere Wirtschaft auf einer verantwortungsvolleren und nachhaltigeren Basis zu gestalten. Nachhaltige und verantwortungsvolle Investmentlösungen haben während der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 Zuflüsse in Rekordhöhe und stabile Performance verzeichnet.
Unser Ziel ist es, uns als führenden ESG Vermögensverwalter zu positionieren und Nachhaltigkeit zum Kern all unseres Handelns zu machen. Um unsere Ziele zu erreichen, haben wir eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, die sich auf vier Schwerpunkte stützt: Nachhaltigkeit als höchste Management-Priorität, Integration von ESG in den Investmentprozess, Entwicklung von marktführenden Produkten sowie Einflussnahme zur Förderung bewährter Nachhaltigkeitspraktiken.
Diesbezüglich haben wir 2020 deutliche Fortschritte gemacht. Im August 2020 haben wir die Funktion des Group Sustainability Officer eingeführt, was einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für unsere Nachhaltigkeitsstrategie darstellt. Darüber hinaus haben wir Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen durch die Einführung von „Smart Integration“, das heißt die intelligente Einbeziehung von ESG-Kriterien in den Investmentprozess, verstärkt berücksichtigt, was ein weiterer Schritt bei der Festlegung unserer Klimastrategie ist. Außerdem gründeten wir einen neuen ESG-Beirat, der auf externes Fachwissen von führenden Unternehmen, Wissenschaftlern und öffentlichen Einrichtungen zurückgreift. Im Rahmen unserer fortlaufenden Bemühungen, Nachhaltigkeit zum Kern unseres Handelns zu machen, betrachten wir dies als einen wichtigen nächsten Schritt, unsere Nachhaltigkeitsstrategie weiter auszubauen. Ein weiterer bedeutender Schritt ist unsere Verpflichtung zur Klimaneutralität vor 2050, die wir im November 2020 angekündigt haben (weitere Einzelheiten sind der Nachhaltigkeitsstrategie zu entnehmen).
Förderung von Investmentkompetenzen
Es bleibt eine unserer wesentlichen strategischen Prioritäten, weiterhin kontinuierlich, über alle Anlagestrategien hinweg, eine überdurchschnittliche Investmentperformance zu erreichen, die auf die Bedürfnisse unserer immer anspruchsvolleren Kunden ausgerichtet ist. Externe Einflussfaktoren wie das Streben nach Rendite, die späte Phase des Marktzyklus sowie die Digitalisierung und der Umstieg auf passive Anlageklassen verlangen von uns, unsere Innovationsprozesse weiter zu verbessern und unser Angebot der Kundennachfrage anzupassen. Daher haben wir unsere Investment Division in 2020 vereinheitlicht, die nun alle liquiden und illiquiden Anlagestrategien umfasst. Darüber hinaus haben wir eine einheitliche Funktion für systematische Anlagelösungen (Systematic Investment Solutions) geschaffen, die unsere Kapazitäten in den Bereichen Passiv und Quant in einer einzigen Investmenteinheit vereint. Als nächsten Schritt streben wir nun den Aufbau einer Private-Debt-Plattform an, die unseren Geschäftsbereich für illiquide Anleihen konsolidieren wird.
Überdies haben wir 2020 eine eigenständige Product Division etabliert, die global agiert und den gesamten Produktlebenszyklus verantwortet. Durch die Product Division wird ein agilerer und innovativerer Ansatz in der Produktentwicklung ermöglicht, wobei ein klarer Fokus auf Kundenbedürfnisse, Produktqualität, Produkteinführungszeit und Profitabilität entlang des Produktlebenszyklus beibehalten wird.
[Nachhaltigkeitsstrategie]
Roadmap für Nachhaltigkeit
[GRI 102-16; 102-18; 102-20; 102-31]
Seit über zwanzig Jahren bietet die DWS nachhaltige und verantwortungsvolle Anlagestrategien an. Bereits 2007 begannen wir, ESG-Faktoren in den Investmentprozess zu integrieren. Im Jahr 2008 gehörte die DWS zu einem der ersten Unterzeichner der Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) der Vereinten Nationen. Die Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien in unserer DNA soll uns nicht nur helfen, unser Geschäft zukunftssicher zu machen, sondern auch am globalen Wachstum nachhaltiger und verantwortungsbewusster Investitionen teilzuhaben.
Roadmap zur Klimaneutralität
Die globale Erwärmung ist eines der dringendsten Probleme unserer Zeit, da sie sich auf Biodiversität, soziale Gleichheit, globalen Wohlstand und Unternehmenswert auswirkt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu schaffen, brauchen wir schnelle und effektive Veränderungen nicht nur in den Bereichen Politik und Technologie, sondern auch bei Investitions- und Verbraucherentscheidungen. Als treuhänderischer Verwalter der Vermögen unserer Kunden erfüllt die DWS eine wichtige Aufgabe dahingehend, dass sie alle wesentlichen Aspekte, die sich auf die Kapitalanlagen ihrer Kunden auswirken könnten, berücksichtigt und somit dazu beiträgt, dass sie verantwortungsvollere Anlageentscheidungen treffen können. Denn als Unternehmensbürger müssen wir sicherstellen, dass wir die Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt und die Gesellschaft, in der wir tätig sind, im Blick haben.
Bei der DWS haben wir uns verpflichtet, die Klimaneutralität im Einklang mit dem Pariser Abkommen und weit vor dem offiziell im Abkommen festgelegten Zeitraum zu erreichen. Über Nacht wird uns das nicht gelingen, sondern nur durch einen engen und kontinuierlichen Dialog und Austausch mit Kunden, Regulierungsbehörden und Stakeholdern. Um unser Engagement für Klimaneutralität zu unterstreichen, sind wir im Dezember der Gründungsgruppe der „Net Zero Asset Managers Initiative“ beigetreten. Im Rahmen dieser Initiative verpflichten sich Vermögensverwalter, ihre Anlageportfolios zu dekarbonisieren und ihren Beitrag zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen und zur Begrenzung des Klimawandels auf 1,5°C zu beschleunigen. Im Rahmen der Initiative haben sich alle Unterzeichner verpflichtet,
Dementsprechend beginnen wir mit einem umfassenden Prozess zur Definition unserer Klimastrategie. Zunächst werden wir Methoden zur Messung der Klimaauswirkungen unserer Investmentbereiche Active, Passive und Alternative entwickeln. Im danach folgenden Schritt beabsichtigen wir die Festlegung von Zwischenzielen für bestimmte Investmentbereiche mit einem Schwerpunkt auf das nächste Jahrzehnt, wobei diese im Einklang mit unseren treuhänderischen Pflichten stehen und die zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse zwischen unseren Anlegern und uns selbst Berücksichtigung finden. Gemäß unserer TCFD-Offenlegungen planen wir eine regelmäßige Berichterstattung über unsere Fortschritte hinsichtlich der Erreichung dieser Ziele. In diesem Zusammenhang, haben wir einen separaten DWS Climate Report 2020 auf unserer Webseite veröffentlicht, der als Basis Dokument dienen soll.
Uns stehen drei wichtige Stellschrauben zur Verfügung, mit denen wir diesen Übergang vorantreiben können. Erstens wollen wir aktiv mit unseren Anlegern an den Dekarbonisierungszielen für ihre Portfolios arbeiten. In diesem Zusammenhang werden wir Kapitalanlagen fördern, die mit dem Übergang zur Klimaneutralität vereinbar sind oder diesen unterstützen. Dazu gehört auch die Entwicklung neuer Anlagelösungen. Zweitens wollen wir Klimaziele noch stärker in unserem Engagement verankern. Wir wollen die Unternehmen, in die wir investieren, verstärkt dazu ermutigen, sich zu Netto-Null-Treibhausgas-Reduktionszielen zu verpflichten. In unseren Abstimmungsrichtlinien haben wir bereits unsere Erwartungen an Unternehmen in Bezug auf die Bewertung von Risiken und Auswirkungen hinsichtlich des Klimawandels definiert. Schließlich wollen wir einen Beitrag zur gemeinsamen Entwicklung von Methoden zusammen mit anderen Stakeholdern und Investoreninitiativen leisten, zum Beispiel durch unsere Zusammenarbeit mit der Institutional Investor Group on Climate Change (IIGCC) sowie durch das CDP und die Initiative Climate Action 100+1. Darüber hinaus unterstützen wir die TCFD und sind seit langem Mitglied der Initiative Principles for Responsible Investments (PRI).
In diesem Jahr haben wir bereits die ersten Schritte auf diesem Weg gemacht. Im ersten Halbjahr 2020 haben wir unter der Bezeichnung „Smart Integration“ einen neuen intensiveren Überprüfungsprozess zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken eingeführt. Unter anderem setzen wir unsere unternehmenseigene ESG-Engine zur Beurteilung der Risiken ein, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben.
Wir sind davon überzeugt, dass wir zusammen mit unseren Kunden, den Regulierungsbehörden und den Stakeholdern den Übergang hin zu emissionsarmen und klimasensiblen Technologien und Geschäftsmodellen beschleunigen können.
Nachhaltigkeitsgovernance
Um den richtigen Governance-Rahmen zu schaffen, der uns hilft, unsere strategischen Prioritäten zu erreichen, haben wir neue Verantwortlichkeiten geschaffen und bestehende Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit in unserer gesamten Organisation gestärkt.
Die Gesamtverantwortung für Nachhaltigkeit liegt bei unserem Vorsitzenden der Geschäftsführung, wird aber auch von unserer gesamten Geschäftsführung getragen. Im Jahr 2020 haben wir ein spezielles Group Sustainability Office (GSO) eingerichtet, um alle Nachhaltigkeitsaktivitäten der DWS weltweit zu orchestrieren, die Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe voranzutreiben und die Umsetzung zu beschleunigen. Darüber hinaus haben wir ein neues Group Sustainability Council (GSC) gegründet. Das GSC besteht aus leitenden Vertretern aller Geschäftsbereiche und Funktionen und wird zu bereichsübergreifenden Nachhaltigkeitsthemen konsultiert. Das GSC ist auch für die Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und unserer Nachhaltigkeits-KPIs verantwortlich. Um neue Außenperspektiven und Expertise einzubringen, haben wir ein neues ESG Advisory Board eingerichtet, das aus sechs anerkannten internationalen Nachhaltigkeitsexperten aus verschiedenen Disziplinen besteht, die unseren Vorsitzenden der Geschäftsführung und die gesamte Geschäftsführung aktiv bei der Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie beraten.
In der Investment Division unterstützt unser CIO for Responsible Investments (CIO RI) die Integration von ESG-Faktoren in den Investmentprozess und stellt Rahmenbedingungen und Daten für dedizierte ESG-Strategien bereit, die über die Plattformen Active, Passive und Alternatives operieren. Das CIO RI gliedert sich in die folgenden Verantwortungsbereiche: das Responsible Investment Center, ESG Engine and Solutions, ESG-Integration für Active und unser Corporate Governance Center, das die aktive Beteiligung (die Ausübung von Proxy Voting und Corporate Governance Engagement) für unsere Passive Holdings ermöglicht. Ergänzend zu diesen Aktivitäten haben wir ESG-Investmentexperten, die unsere ESG-Aktivitäten weltweit unterstützen. Dazu gehören ESG-Gatekeeper in jedem größeren Investmentteam der Active-Plattform, leitende ESG-Portfoliomanager sowie unser spezielles Team für nachhaltige Investments innerhalb der Alternatives-Produktlinie (siehe ‚Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette – Verantwortungsbewusstes Investieren und ESG Produkte‘).
In unserer globalen Client Coverage Division haben wir einen Global ESG Client Officer ernannt, der die Aktivitäten um nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Investment bei unseren Kunden leitet. Diese engagierte Rolle soll sicherstellen, dass Nachhaltigkeit stets ein Hauptaugenmerk in unseren strategischen Kundenbeziehungen ist, und eine enge Zusammenarbeit mit dem Group Sustainability Office gewährleisten. Darüber hinaus verfügt unsere Client Coverage Division über mehr als 25 ESG Country Representatives, die regional und entlang der Vertriebs-/Kundenkanäle organisiert sind und unsere regionalen Nachhaltigkeitsbemühungen mit unseren Kunden vorantreiben.
In unserer neuen Produktdivision verfügen wir über engagierte ESG-Anlagespezialisten und ein ESG-Beratungsteam, das ESG-Kenntnisse, Analysen und maßgeschneiderte Anlagelösungen bereitstellt.
Nachhaltigkeitsindikatoren
Im Jahr 2020 hat die DWS Nachhaltigkeitsindikatoren erfolgreich in der Organisation verankert und wichtigen Entscheidungsträgern eine höhere Transparenz geboten, indem Fortschritte bei der Umsetzung unserer Strategie und der Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele dargelegt wurden. Durch die Einrichtung des Group Sustainability Office und zuletzt des Group Sustainability Council werden wir in der Lage sein, eine höhere Transparenz zu schaffen und das Bewusstsein innerhalb der DWS dafür zu schärfen, wie wir unsere KPI-Ziele in Zukunft erreichen werden.
Wir haben bezogen auf unsere angegebenen KPI-Ziele im Jahr 2020 gute Fortschritte erzielt:
Die nachstehende Tabelle ist eine Zusammenfassung unserer Ergebnisse für 2020 gegenüber den kurzfristigen Zielen, die die DWS im nichtfinanziellen Konzernbericht 2019 bekannt gegeben hat.
Im nichtfinanziellen Konzernbericht 2019 bekannt gegebene Nachhaltigkeitsindikatoren und Ergebnisse 2020:
Indikator | Kurzfristige Ziele | Ergebnis 2019 | Ergebnis 2020 | |||
ESG-spezifisches verwaltetes Vermögen | Wachstum unseres ESG-spezifischen Vermögens, durch Zuflüsse in existierende oder neue ESG-Produkte, sowie durch den Transfer von bestehenden Kundenvermögen von Nicht-ESG-Produkten in ESG-Produkte | 69,7bn | 93,6bn | |||
PRI-Rating für Strategie & Steuerung1 | Beibehaltung unseres Ergebnisses von A+ im Jahr 2019 | A+ | A+ | |||
Globale Emissionen – Scope 1, 2 & 32 | Reduzierung der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen sowie Scope-3-Emissionen, über die wir direkte Kontrolle haben wie Geschäftsreisen | 11.982 | 6.822 | |||
Nachhaltigkeitsrating | Erreichen eines CDP-Ratings im Jahr 2020 | N/A | C | |||
Geschlechtervielfalt | Fortschritte auf dem Weg zu unserem Ziel für 2021: Besetzung von 26% der Positionen auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung mit weiblichen Führungskräften sowie 29% auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung | 21,5% - 1. Ebene | 27,0% - 1. Ebene | |||
Engagement mit Unternehmen | Erhöhung der Anzahl von Engagements mit Unternehmen | 250 | 454 | |||
Stimmrechtsvertretung | Erhöhung der Anzahl der Unternehmen, bei denen wir auf den Aktionärsversammlungen abgestimmt haben, für Portfolios mit Sitz in Europa und Asien3 | 1.722 | 1.859 | |||
1 Aufgrund einer Methodenänderung bei den PRI-Ratings werden wir in diesem Bericht keine aktualisierte Ambition offenlegen
2 In t/CO2e. Beinhaltet Scope 3 Emissionen von Immobilien, Flugreisen und Fahrzeugflotten/ Leasingfahrzeugen. Die DWS Eimissionen aus Immobilien für das Jahr 2020 werden anteilig im Durchschnitt der Mitarbeiter aus den Emissionen des DB-Konzerns (Erdgas, flüssige fossile Brennstoffe, erneuerbarer Strom und Netzstrom, Fernwärme, Kühlung und Dampf) ermittelt und beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020. Das vierte Quartal 2019 wird als Proxy für Aktivitäten im vierten Quartal 2020 verwendet. 2020 Emissionen aus Flugreisen und Fahrzeugen basieren auf den DWS Daten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Alle Emissionen für 2019 basieren auf dem Kalenderjahr. Flugreisen entsprechen den tatsächlichen Flugreisen der DWS und die Emissionen der Fahrzeuge basieren auf den tatsächlich gefahrenen Kilometern mit Diesel oder Benzin betriebenen Fahrzeugen. Die am besten geeigneten Emissionsfaktoren wurden für jeden Aktivitätstyp aus international anerkannten Quellen verwendet, z. Bsp. DEFRA (2018 und 2019); GHG Protokoll, eGRID (2018) und IEA (2019), RE-DISS (2018) oder, falls dies relevanter ist, aus länderspezifischen oder vertragsspezifischen Quellen. Die Faktoren beinhalten nach Möglichkeit alle Treibhausgase und das globale Erwärmungspotenzial der Gase gemäß den IPCC AR5 Bewertungen.
3 Ambition angepasst, um die Anzahl der Unternehmen widerzuspiegeln, bei deren Versammlungen wir abstimmen, anstatt die Anzahl der Versammlungen, bei denen wir abstimmen, wie im NFR 2019 angegeben
Wir haben unsere KPI-Ziele bei Bedarf aktualisiert und auch die Liste der von uns in Zukunft nachgehaltenen KPIs erweitert. Die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren und Ziele werden 2021 intern nachgehalten:
Indikator | Ziele | |
ESG-spezifisches verwaltetes Vermögen1 | Wachstum unseres verwalteten Vermögens, durch Zuflüsse in existierende oder neue Produkte, sowie durch den Transfer von bestehenden Kundenvermögen von Nicht-ESG-Produkten in ESG-Produkte | |
ESG-Nettomittelaufkommen1 | Wachstum der ESG-spezifischen Mittelzuflüsse auf dem gleichen oder aber auf einem höheren Niveau als unsere Gesamtziel der Nettomittelzuflüsse von durchschnittlich größer 4% (des zu Beginn der Periode verwalteten Vermögens)2 | |
Betriebsemission: | ||
Energie | Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs um 20% bis 2025 gegenüber 2019 | |
Strom aus erneuerbarer Energie | 100% erneuerbarer Strom beziehen bis 2025, mit dem Zwischenziel von 85% bis 2022 | |
Reisetätigkeiten3 | Reduzierung der durch Reisetätigkeiten entstehenden Emission um 25% bis 2022, gegenüber 2019 | |
Nachhaltigkeitsrating | Verbesserung des CDP-Ratings | |
Geschlechtervielfalt | Erreichung unseres Ziels für 2021: Besetzung von 26% der Positionen auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung mit weiblichen Führungskräften sowie 29% auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung | |
Freiwillige Stunden je Mitarbeiter | Corporate Volunteering-Aktivitäten mit Partnerorganisationen ins Leben rufen und eine breite Beteiligung der DWS-Mitarbeiterschaft anstreben | |
Engagement mit Unternehmen | Erhöhung der Anzahl von Engagements mit Unternehmen | |
Stimmrechtsvertretung | Erhöhung der Anzahl der Unternehmen, bei denen wir auf den Aktionärsversammlungen abstimmen, für Portfolios mit Sitz in Europa, Asien >5% | |
1 Die Klassifizierung des ESG-spezifisch verwalteten Vermögens und ESG-Nettomittelaufkommens folgt im Allgemeinen Branchenstandards und -richtlinien. Durch regionale Organisationen wie das European Sustainable Investment Forum (EuroSIF), das US Forum for Sustainable and Responsible Investment (USSIF) und die UK Sustainable Investment and Finance Association (UKSIF) hat sich die Berichterstattung der Anleger an die Global Sustainable Investment Association (GSIA) zu einem globalen Standard für die Kategorisierung von ESG-Vermögenswerten und -Flüssen entwickelt. Im Jahr 2020 hat die DWS auf eine Einstufung ihrer Anlageprodukte nach Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) für die Produkte hingearbeitet, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, die wir künftig anwenden werden
2 Der BoP-AuM im mittelfristigen Durchschnitt
3 Flug und Bahn
Unternehmensweite Nachhaltigkeitsstrategie
[GRI 102-2; 102-15]
Im letzten Jahr haben wir aufbauend auf unserem Erfahrungsschatz im Bereich der nachhaltigen Investments das Thema Nachhaltigkeit zu einer der obersten strategischen Prioritäten für das gesamte Unternehmen gemacht. Wir wollen führender ESG-Vermögensverwalter und -Vordenker werden, indem wir ESG zum Standard und Kern unseres Handelns als Treuhänder und Unternehmen machen. Wir wollen ESG in den Mittelpunkt all unserer Aktivitäten zu stellen.
Dieses Jahr stellte einen wichtigen Meilenstein in unserer langjährigen Geschichte bei der Bekämpfung des Klimawandels dar. Wir streben danach, eine der treibenden Kräfte für die Umwandlung in eine klimaneutrale Weltwirtschaft zu sein. Im November haben wir uns dem Ziel verschrieben, weit vor dem Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Das bedeutet, dass wir unsere operativen und treuhänderischen Tätigkeiten so umstellen wollen, dass wir im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen klimaneutral werden, um die globale Erwärmung vor 2050 auf deutlich unter 2°C zu senken. Unsere Beteiligung an der „Net Zero Asset Manager Initiative“ unterstreicht unser Engagement in Zusammenhang mit diesem Ziel.
Darüber hinaus streben wir danach, eine Organisation zu gestalten, in der Gleichheit, Vielfalt und Inklusion im Mittelpunkt aller Aktivitäten stehen. Wir werden von unseren Partnern, Beteiligungsunternehmen und selbstverständlich auch von unseren eigenen Unternehmensprozessen verlangen, dass diese nach den höchsten Standards bezogen auf gute Corporate Governance und persönliche Integrität geführt werden.
Wir haben für uns selbst hohe Ziele gesetzt. Um diese Ziele zu erreichen, haben wir 2019 eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet, die sich sowohl auf die treuhänderische als auch die unternehmerische Perspektive erstreckt und sich somit auf das gesamte Geschäftsmodell der DWS auswirkt.
Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ist in vier Prioritäten verankert:
Im Jahr 2020 haben wir bei allen vier Prioritäten erhebliche Fortschritte gemacht:
Nachhaltigkeit als höchste Management-Priorität und verankert in der Unternehmens-DNA: Im September richteten wir ein spezielles Group Sustainability Office (GSO) ein, um unsere mit Nachhaltigkeit verbundenen Aktivitäten in der gesamten Organisation zu steuern. Das GSO berichtet direkt an den CEO in seiner Gesamtverantwortung für die Nachhaltigkeits-Strategie. Im Dezember bildeten wir ein neues Group Sustainability Council (GSC), in dem alle Geschäftsbereiche und Funktionen vertreten sind zur Information, Diskussion sowie Einigung zu unserer Nachhaltigkeitsstrategie und den dazugehörigen Initiativen. Ferner gründeten wir im November einen externen ESG-Beirat, der uns berät und Empfehlungen ausspricht zur langfristigen Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Der ESG-Beirat besteht aus sechs anerkannten internationalen Nachhaltigkeitsexperten verschiedener Disziplinen, die den Vorsitzenden der Geschäftsführung und die Geschäftsführung aktiv beraten und eng mit dem GSO zusammenarbeiten wird. Im Investmentbereich haben wir im Juni das neue Committee for Responsible Investments (CRI) gegründet, das die Investmentplattform hinsichtlich wesentlicher Risiken aus ESG-Faktoren lenkt. Auf Unternehmensebene haben wir weitere Fortschritte bei der Erreichung unserer Ziele für Geschlechtervielfalt in unserem Aufsichtsrat und unseren Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung gemacht. Ferner haben wir eine spezielle Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken verfasst und die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikotaxonomie der DWS abgeschlossen. Darüber hinaus haben wir erste Schritte unternommen, um ESG-Faktoren in das Management unserer Unternehmensliquidität zu integrieren. Im Jahr 2020 wurde die DWS erstmals von ESG-Ratingagenturen wie CDP (siehe oben-genanntes Nachhaltigkeitsrating Ergebnis) bewertet, und aufgrund eines über dem Sub-Sektor Durchschnitt liegendes Ergebnisses in den FTSE4Good aufgenommen.
ESG-Integration und verbesserte ESG-Bewertung und –Berichterstattung: Im Juni haben wir neue Standards im Bereich der ESG-Integration festgelegt. Für Nicht-ESG-Publikumsfonds in Deutschland haben wir mit „Smart Integration“ einen Ansatz eingeführt, mit dem Nachhaltigkeitsrisiken mithilfe einer erweiterten Due-Diligence-Prüfung gesteuert werden. Hierzu setzen wir unter anderem unsere unternehmenseigene ESG-Engine ein, um Risiken in Verbindung mit dem Klimawandel und aus Verstößen gegen internationale Normen zu beurteilen. Stellen wir erhebliche Risiken in unseren Beteiligungsunternehmen fest, unterziehen wir diese Unternehmen einer erweiterten Überprüfung. In den meisten Fällen treten wir gezielt mit den Emittenten in den Dialog, um Änderungen herbeizuführen. Als letztes Mittel können wir Unternehmen, die massiven Risiken in Verbindung mit dem Klimawandel oder aus schwerwiegenden Verstößen gegen internationale Standards ausgesetzt sind, aus dem jeweiligen Anlageuniversum ausschließen. Dieser Prozess wird im Jahr 2021 weiter ausgerollt. Des Weiteren beziehen wir nun das Wasserrisiko in unser Rating für das Klimarisiko ein. Auf der illiquiden Seite hat unser Alternatives-Geschäft einen ähnlichen Ansatz zur ESG-Integration gewählt, indem es potenzielle Investitionen und Portfolio-Assets auf Faktoren im Zusammenhang mit dem Klimawandel und sozialen Normen prüft und dann das Ergebnis dieser Prüfungen in den Entscheidungsprozess des Investitionsausschusses einbezieht. Für unser Immobiliengeschäft haben wir einen Global Real Estate ESG House View für unsere globalen Immobilienanlagen verabschiedet, der die Anforderungen für die Integration von ESG in jeder Phase des Immobilieninvestitionsprozesses festlegt. Die Global Real Estate ESG House View und der Ansatz zur ESG-Integration, der von den anderen alternativen Geschäftsbereichen verfolgt wird, wird im Kapitel ‚Alternative Anlagen‘ ausführlicher behandelt.
Entwicklung von marktführenden Produkten: Wir haben drei neue aktive ESG-Publikumsfonds lanciert, davon zwei der nächsten Generation: DWS Invest ESG Next Generation Infrastructure und DWS Invest Qi Global Equity. Der Fonds DWS Invest ESG Next Generation Infrastructure ist in liquide Infrastruktur und Immobilien investiert, die dazu beitragen, die Welt auf nachhaltige Weise zu vernetzen und technologisch weiterzuentwickeln. Der DWS Invest Qi Global Equity bietet Anlegern eine CO2-reduzierende Portfoliokomponente. Darüber hinaus haben wir zwei neue ESG-ETFs lanciert und 5 Nicht-ESG-Fonds in spezielle ESG-Fonds umgewandelt.
Einflussnahme zur Förderung bewährter Nachhaltigkeitspraktiken im Markt: Im Rahmen unseres Dialogs mit unseren Beteiligungsunternehmen haben wir unseren Fokus auf Maßnahmen zum Klimaschutz verstärkt. In diesem Zusammenhang unterstützten wir zudem die CDP-Initiative für die erweiterte klimabezogene Berichterstattung, in der wissenschaftlich fundierte Klimaziele, sogenannte Science Based Targets (SBT), zur Anwendung kommen. Mehr als 1300 Unternehmen erhielten unsere Engagement-Briefe zu unseren Grundwerten und Erwartungen an gute Unternehmensführung, thematisches Engagement zu Klimarisiken sowie nach kritischen Abstimmungen auf ihren Hauptversammlungen. Wir haben mehr als 440 Einzelgespräche mit Unternehmen zu den vorherrschenden E-, S- und G-Themen geführt. Um unser Engagement für Klimaneutralität weiter zu untermauern, sind wir Gründungsmitglied der „Net Zero Asset Managers Initiative", die darauf abzielt, die Vermögensverwaltungsbranche für das Ziel von Netto-Null-Emissionen zu gewinnen. Im Rahmen unseres Engagements beim Weltwirtschaftsforum (WEF) haben wir ein White Paper über Wasserrisiken veröffentlicht. Das DWS Research House hat diese Arbeit in Zusammenarbeit mit dem WWF, der größten unabhängigen Naturschutzorganisation der Welt, weiterentwickelt, um einen gemeinsamen Forschungsbericht zu verfassen, der die Bedeutung eines klareren Ansatzes für Wasserrisiken und -chancen bei Investitionen unterstreicht. Das White Paper sowie der Forschungsbericht entstanden vor dem Hintergrund des Global Risks Report 2021, den das WEF im Januar 2021 veröffentlicht hat. Darüber hinaus haben wir einen öffentlichen Kommentar an die IFRS Foundation geschickt, in dem wir kohärentere und globale Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung fordern. Des Weiteren wurde im Juni unser CIO for Responsible Investments in den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung berufen. Für die Europäische Kommission sind wir als Berater in Fragen zur Energieeffizienz tätig. Eine umfassende Übersicht über unsere externen Verpflichtungen und Mitgliedschaften ist dem Kapitel ‚Stakeholder-Management‘ zu entnehmen.
Das 2019 gestartete Programm „ESG Regulatory Governance", das sich mit der Einhaltung von ESG-Regularien befasst, setzte seine Arbeit 2020 fort und konzentrierte sich auf die Umsetzung der Anforderungen, die sich aus der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation2) ergeben, die ab dem 10. März 2021 in Kraft tritt. Als Mitglied des BVI3 und der EFAMA4 nimmt die DWS eine aktive Rolle ein, indem sie ihre Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich Sustainable Finance in den politischen und legislativen Prozess einbringt.
Im Jahr 2021 wollen wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie, die alle vier Prioritäten umfasst, weiter ausbauen. Wir wollen Nachhaltigkeit in unseren Unternehmensprozessen weiter verankern, unsere ESG-Bewertungsmodelle weiter verbessern, neue innovative Anlagelösungen entwickeln und unsere Engagement-Aktivitäten intensivieren. Einen besonderen Schwerpunkt werden wir auf die Detaillierung unseres Fahrplans zur Klimaneutralität legen.
Internes Steuerungssystem
Zu Beginn des Jahres 2021 hat das Management des DWS Konzerns seine mittelfristigen Finanzziele im Rahmen einer breiteren Überprüfung der Prioritäten und Initiativen überarbeitet sowie die nächste Phase der Unternehmensentwicklung der DWS seit dem Börsengang im März 2018 präzisiert.
Seit unserem Börsengang konzentrierten wir uns vorrangig auf die bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, um sicherzustellen, dass wir im aktuellen und erwarteten Marktumfeld langfristiges Wachstum und einen maximalen Shareholder-Value generieren können. Daher haben wir unser Ziel für die bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation als das mit der höchsten Priorität zur Effizienzsteigerung innerhalb der ersten Phase unserer Unternehmensentwicklung identifiziert.
Zu Beginn der zweiten Phase werden wir uns auf unsere Ambition konzentrieren, das Unternehmen zu transformieren, zu wachsen und eine führende Marktposition einzunehmen, um mittelfristig ein führender europäischer Asset Manager mit globaler Reichweite zu werden. Um dies zu erreichen, werden wir unsere bestehenden Partnerschaften weiter ausbauen, gezielt in margenstarke Wachstumsbereiche investieren und uns auf Produktinnovationen sowie auf unser starkes Momentum im Passivgeschäft konzentrieren. Eine führende Marktstellung im Bereich ESG sowie im Bereich der hochmargigen Strategien wird ebenfalls zu den Schwerpunkten der zweiten Phase unserer Unternehmensreise gehören.
Aufgrund der Tatsache, dass wir unsere bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation von 60% sowie unser Nettomittelaufkommen von >4% in den Vordergrund stellen, geben wir der Dividendenausschüttungsquote zukünftig weniger Gewicht, da die DWS nun die zweite Phase ihrer Strategie - Transformieren, Wachstum und Führung - antritt und auf profitables Wachstum ausgerichtet ist.
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1 Abhängig von Marktgegebenheiten und €/$ Wechselkurs
2 In % des verwalteten Vermögens zum Jahresbeginn im Durchschnitt
Überblick über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage
Wirtschaftliches Umfeld
Die Weltwirtschaft
Wirtschaftswachstum (in %)1 | 20202 | 2019 | Haupttreiber | |||
Weltwirtschaft | −3,3 | 3,0 | Infolge der COVID-19-Pandemie verzeichneten fast alle wichtigen Länder beispiellose Rückgänge des BIP im Jahr 2020, wobei sich jedoch viele Regionen schneller als erwartet von den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen erholten. Zum Jahresende 2020 wurde in einigen Regionen ein erneuter Anstieg der COVID-19-Fälle beobachtet, so dass in einigen Ländern zum wiederholten Mal Eindämmungsmaßnahmen eingeführt wurden. Weltweit müssen Länder den schwierigen kommenden Monaten bis zur vollständigen Verteilung des Impfstoffs standhalten. | |||
Davon: | ||||||
| −5,1 | 1,6 | Die Industrieländer reagierten auf die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise mit umfassenden fiskal- und geldpolitischen Unterstützungsmaßnahmen. Sie profitierten von den vergleichsweise niedrigen Fremdkapitalkosten. Die Wirtschaftstätigkeit zog nach dem Einbruch in der ersten Jahreshälfte rascher als erwartet wieder an, wobei jedoch eine zweite Infektionswelle die Erholung verlangsamte. | |||
Schwellenländer | −2,1 | 4,0 | Die COVID-19-Krise nahm in den Schwellenländern zu Beginn ziemlich unterschiedliche Ausmaße an und verlangte diesen mit Blick auf die politischen Kapazitäten und die medizinische Infrastruktur viel ab. Daher war der ausgeprägte und länger anhaltende Wachstumsschock in einigen Ländern keine Überraschung. Auf den Einbruch folgte jedoch eine eindrucksvolle Erholung, die in den verschiedenen Regionen unterschiedlich ausfiel. | |||
Eurozone | −6,8 | 1,3 | Nach einem drastischen Rückgang in der ersten Jahreshälfte 2020 zog die Konjunktur in der Eurozone stark an. Haushalte und Unternehmen wurden durch erweiterte fiskalpolitische Maßnahmen und die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die günstige Finanzierungsbedingungen schuf, unterstützt. Anfang des vierten Quartals gewann eine zweite Welle von Corona-Infektionen an Dynamik und erforderte erneute Eindämmungsmaßnahmen. Im Dezember einigten sich die EU und das Vereinigte Königreich schließlich auf ein Handelsabkommen. | |||
Davon: | ||||||
Deutschland | −5,0 | 0,6 | Der Konjunktureinbruch in der ersten Jahreshälfte 2020 war von historischem Ausmaß. Die Aufhebung der meisten Lockdown-Maßnahmen im zweiten Quartal führte allerdings zu einer stärkeren Erholung als erwartet. Im Zuge der massiven fiskalpolitischen Unterstützungsmaßnahmen konnten durch Kurzarbeit der Anstieg der Arbeitslosigkeit eingedämmt und die Einkommen der privaten Haushalte gestärkt werden. Dennoch dämpften die steigenden Corona-Infektionen die wirtschaftliche Dynamik im letzten Quartal 2020 spürbar. | |||
USA | −3,5 | 2,2 | Die US-amerikanische Konjunktur erlebte im zweiten Quartal einen massiven Einbruch, gefolgt von einer stärker als erwartet verlaufender Erholung. Die Arbeitslosenquote stieg auf ein neues Rekordhoch, mit voranschreitender Erholung verbesserte sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt jedoch wieder. Eine starke zweite COVID-19-Welle und verzögerte zusätzliche fiskalpolitische Impulse dämpften die Erholung. Die US-Notenbank (Fed) handelte schnell und offensiv, um die Liquidität an den Geld- und Kreditmärkten zu erhalten. | |||
Japan | −4,9 | 0,3 | Die Wirtschaftstätigkeit erholte sich im dritten Quartal schneller als erwartet. Während einer zweiten Welle von Corona-Infektionen im Sommer rief die Regierung keinen landesweiten Notstand aus und versuchte stattdessen, die Wirtschaftstätigkeit zu fördern. Die Bank of Japan behielt einen akkommodierenden geldpolitischen Kurs bei und berücksichtigte dabei die Nebenwirkungen der Geldpolitik. Da die fiskalpolitischen Impulse beibehalten wurden, war der Druck auf die Bank of Japan bezüglich einer Lockerung der Geldpolitik geringer. | |||
Asien3 | −1,0 | 5,2 | Die Wirtschaft erholte sich nach dem Einbruch der Konjunktur infolge von COVID-19 stärker als erwartet. China, Japan und andere Volkswirtschaften in Nordasien waren relativ erfolgreich bei der Eindämmung des Virus und der (allmählichen) Rückkehr zur Wirtschaftstätigkeit auf Vorpandemieniveau. Durch Zinssenkungen haben die asiatischen Zentralbanken die herkömmlichen Konjunkturmaßnahmen ausgereizt. | |||
Davon: | ||||||
China | 2,3 | 6,0 | Die anhaltende V-förmige Erholung führte 2020 zu einem Wachstum der chinesischen Wirtschaft. Ursächlich dafür waren der robuste Industriesektor und eine unerwartet rasche Erholung der Dienstleistungsbranche, wobei Immobilien- und Transportdienstleistungen überdurchschnittlich gut abschnitten. Dies trug maßgeblich zum globalen Aufschwung bei. | |||
1 Jährliches reales BIP-Wachstum (in % im Vergleich zum Vorjahr). Quellen: Nationale Behörden, sofern nicht anders angegeben.
2 Quellen: Deutsche Bank Research.
3 Einschließlich China, Indien, Indonesien, Republik Korea , ohne Japan.
Die Vermögensverwaltungsbranche
Nach dem durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Abschwung der Aktienmärkte und der Wirtschaft zu Beginn des Berichtsjahres erholte sich die Konjunktur im zweiten Quartal, und die Finanzmärkte konnten wieder positive Nettomittelzuflüsse verzeichnen. Der Fokus verlagerte sich hin zu sicheren Anlagen, und das wachsende Vertrauen der Investoren wirkte sich positiv auf langfristige Anlageklassen aus. Die Nachfrage nach passiven und alternativen Investments hält an, während Investoren weiterhin vorsichtig bleiben.
Firmen überdenken ihre Tätigkeiten inklusive der Nutzung von Büroflächen post-COVID-19 und digitale Möglichkeiten haben weiterhin hohe Priorität in der Industrie.
Angesichts der Tatsache, dass die Märkte und die Anlegerstimmung weiterhin volatil sein können, gehen wir davon aus, dass mehrere wesentliche Trends die Vermögensverwaltungsbranche auch künftig vor Herausforderungen stellen werden:
Der DWS Konzern
Der DWS Konzern ist ein globaler Vermögensverwalter mit einem breiten Spektrum an Investmentdienstleistungen, die von klassischen aktiven und passiven Strategien über alternative und maßgeschneiderte Lösungen reichen. Hierdurch sind wir sehr gut aufgestellt, um die Herausforderungen der Branche zu meistern und Marktchancen zu nutzen. Wir sind bestrebt, der bevorzugte Investmentpartner für unsere weltweiten Kunden zu sein und nachhaltigen Wert für diese zu schaffen, indem wir die Bedürfnisse unserer Anleger rechtzeitig wahrnehmen und entsprechende Lösungen zur Verfügung stellen.
2020 im Überblick
Wesentliche Entwicklungen
Die DWS hat 2020 eine Reihe signifikanter Meilensteine erreicht und hatte aufgrund der unvorhersehbaren Pandemie mit all ihren Auswirkungen eine herausfordernde Zeit zu meistern. Weiterführende Informationen finden Sie in dem ,Zusammengefassten Lagebericht‘ in den Abschnitten ,Unsere Strategie‘, ,Risikobericht‘ und ‚Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette‘.
Unsere finanzielle Stärke
Im Jahr 2020 haben wir uns angesichts des herausfordernden Marktumfelds auf die Umsetzung und Erreichung unserer strategischen Prioritäten konzentriert und konnten während der Zeit des starken Wirtschaftsabschwungs und der ausgeprägten Marktvolatilität unsere finanzielle Widerstandskraft sowie die Stärke unseres diversifizierten Geschäftsmodells unter Beweis stellen. Im Rückblick auf die vergangenen zwölf Monate hat sich die Fokussierung des Managements auf Effizienz- und Kostenmaßnahmen ausgezahlt. Unsere bereinigte Kostenbasis verringerte sich im Jahresvergleich deutlich, und die bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation der DWS für das Gesamtjahr konnte auf 64,5% verbessert werden, sodass wir unsere Zielsetzung von unter 65%, ein Jahr früher erreichten. Zudem konnten wir durch die fortführende Umsetzung wirksamer Maßnahmen und das Vorantreiben unserer Effizienzinitiativen weitere Kosteneinsparungen erzielen. Zwar hat die Pandemie bereits vorübergehend zu Kostensenkungen beigetragen, eine starke Kostendisziplin war aber nach wie vor ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftsstrategie.
Erfolgreiches Krisenmanagement
Angesichts der Pandemie wurde die DWS-Hauptversammlung 2020 auf den 18. November 2020 verschoben und zum ersten Mal in der Geschichte der DWS in virtueller Form abgehalten – mit großem Erfolg. Diese Entscheidung gewährleistete den Schutz der Gesundheit unserer Aktionäre, Mitarbeiter und Dienstleister.
Im Verlauf des Jahres kam es zu einer globalen Eskalation der COVID-19-Pandemie, die aufgrund des erhöhten Transaktionsvolumens, der Marktvolatilität und gefährdeten Informationssicherheit zunehmend zur Herausforderung wurde. Unter Einbeziehung von Führungskräften aus der gesamten Organisation konzentrierten sich die von uns eingeführten Maßnahmen zum Krisenmanagement auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter, auf unsere operative Leistungsfähigkeit und auf den fortlaufenden Dialog mit unseren Kunden. Zudem stellten wir ausreichende Fondsliquidität sicher, um den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden und potenzielle Portfoliorisiken infolge der Krise zu erkennen und anzugehen. Die effiziente Führung und Steuerung dieser Themen ermöglichte es der DWS, auf Herausforderungen zu reagieren und die Interessen aller Anspruchsgruppen zu schützen.
Organisatorische Neuordnung
In operativer Hinsicht haben wir uns im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen der strategischen Initiativen der DWS auf die Umsetzung organisatorischer Veränderungen konzentriert. Um künftigen Herausforderungen begegnen zu können, müssen wir uns weiterhin auf die Effizienz und Effektivität unseres operativen Betriebs konzentrieren.
Im Juni 2020 kündigten wir die Vereinfachung unserer globalen Struktur an, um die Zusammenarbeit zwischen den Einheiten zu verbessern, Silos zu beseitigen, mehr Rechenschaftspflicht zu schaffen, unsere Effizienz und Kundenzentrierung zu verbessern und ein einheitlicheres Modell für das gesamte globale Geschäft einzuführen. Beispielsweise wird die Investmentplattform der DWS als eine globale Organisation mit marktführender Anlageperformance und -expertise in jeder Region tätig sein, in der die DWS aktiv ist. Durch den Übergang zu einem einheitlichen globalen Vertriebsteam gewährleisten wir einen konsistenten Ansatz unserer Kundenbetreuung und tragen gleichzeitig den regionalen Unterschieden Rechnung. Hierfür werden unsere Kundenbetreuungsteams global ausgerichtet, aber dennoch regional angepasst und stärker auf Kundensegmente fokussiert tätig sein. Darüber hinaus haben wir eine neue Produkt-Division etabliert, die Produktlebenszyklus über das ganze Unternehmen hinweg verantwortet. Wir setzen zudem weiterhin die Einbindung unserer Mitarbeiter und den regelmäßigen Austausch mit ihnen fort, um an allen Standorten unsere positive Kultur aufrechtzuerhalten und die Zusammenarbeit zu fördern. Außerdem blicken wir auf bedeutende technologische und betriebliche Umsetzungen zurück, die es ermöglichten, 100% der DWS-Mitarbeiter auf der ganzen Welt erfolgreich mit Hardware und Konnektivität auszustatten und somit effektives Arbeiten von zu Hause aus zu gewährleisten.
Produktinnovation
Produktinnovation blieb für die DWS weiterhin ein entscheidendes Thema, um die anspruchsvollen Anforderungen ihrer breiten Kundenbasis zu erfüllen. So verzeichneten wir dieses Jahr eine erhöhte Nachfrage nach Produkten, die in einem Niedrigzinsumfeld positive absolute Performance generieren können. Dies weckte ein erneutes Interesse an Multi-Asset-Fonds, darunter an der Auflegung des Fonds DWS AL Global Dynamic im vierten Quartal 2020. Produkte im Bereich ESG bleiben ebenfalls ein wesentliches Merkmal unseres Produktportfolios. Dies zeigt sich auch dadurch, dass bei den meisten unserer Produkteinführungen im Geschäftsjahr 2020 der Schwerpunkt auf ESG gelegt wurde, und dass wir robuste Nettomittelzuflüsse in ESG-Fonds der DWS verzeichnen konnten. Damit setzte sich der Trend von 2019 fort.
Erfolge im Bereich ESG und ihre externe Wahrnehmung
ESG bleibt ein entscheidender strategischer Fokus in allen Aspekten unseres Geschäfts, der die Investmentplattform, die Client Coverage Division, unterstützende Infrastrukturfunktionen sowie unsere Unternehmenskultur umfasst. Wir haben weitere Maßnahmen ergriffen, um unsere ESG-Erfahrung zu stärken, und können auf zahlreiche im Berichtsjahr erzielte Erfolge auf diesem Gebiet verweisen.
Darüber hinaus haben wir neue Verantwortlichkeiten geschaffen und bestehende Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit in unserer gesamten Organisation gestärkt, um den richtigen Governance-Rahmen zu schaffen, der uns hilft, unsere strategischen Prioritäten zu erreichen. So haben wir ein Group Sustainability Office (GSO) eingerichtet, das von unserem neu ernannten Group Sustainability Officer geleitet wird, sowie ein neues Group Sustainability Council (GSC), das sich aus hochrangigen Vertretern aller Geschäftsbereiche und Funktionen zusammensetzt und zu bereichsübergreifenden Nachhaltigkeitsthemen konsultiert wird, aber auch für die Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und unserer Nachhaltigkeits-KPIs verantwortlich ist. Zudem ist unser Chief Investment Officer (CIO) für verantwortungsvolle Investments Mitglied im Sustainable Finance Advisory Council der Bundesregierung geworden. Im November 2020 haben wir außerdem einen ESG-Beirat gegründet, der unsere ganzheitliche ESG-Strategie vorantreibt und weiterentwickelt. Das ESG Advisory Board liefert neue Außenperspektiven und Expertise und besteht aus sechs hoch anerkannten, internationalen Nachhaltigkeitsexperten aus verschiedenen Disziplinen, die den CEO und den Vorstand aktiv bei der Beschleunigung der ESG-Strategie beraten werden. Weitere Informationen zu unserem ESG-Beirat finden Sie in unserer Erklärung zur Unternehmensführung.
Anfang 2020 haben wir die „Smart Integration“ der DWS eingeführt, einen Ansatz der erweiterten sorgfältigen Prüfung zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Dieser Prozess wird 2021 weiter ausgerollt und wird uns dabei helfen, einen differenzierteren Ansatz zu entwickeln, der die Nachhaltigkeitsstandards im Asset Management verbessern wird.
Die DWS wurde auch extern für ihren starken ESG-Integrationsansatz sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen von Ratings anerkannt, die eine große Anzahl qualifizierter Teilnehmer aus aller Welt berücksichtigen.
Auch unsere Bemühungen um Nachhaltigkeit wurden anerkannt. So erhielt die DWS bei der jährlichen Beurteilung der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investment – PRI) in der Kategorie „Strategie und Governance“ (Strategy & Governance) das dritte Jahr in Folge die Bewertung A+. Mit dieser Bestnote liegt die DWS über dem Median für alle PRI-Unterzeichner sowie teilnehmenden Vermögensverwalter. Wir werden auch in Zukunft auf unserem Weg zu mehr Nachhaltigkeit weiter voranschreiten. 2020 konnten wir bereits trotz der COVID-19 bedingten Unterbrechungen deutliche Fortschritte in diesem Bereich erzielen.
2020 kennzeichnete zudem einen wichtigen Meilenstein auf unserem Weg zum Klimaschutz: Die DWS verpflichtete sich, klimaneutral zu werden und trat als einer von wenigen europäischen Vermögensverwaltern der globalen Gründungsgruppe der Initiative „Net Zero Asset Manager Initiative" bei. Im Rahmen dieser Initiative verpflichten sich die unterzeichnenden Vermögensverwalter, ihre Anlageportfolios zu dekarbonisieren und ihren Beitrag zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen und zur Begrenzung des Klimawandels auf 1,5°C zu beschleunigen.
Engagement im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Verantwortung der DWS
Mit unserem CSR-Engagement setzen wir uns für die Bekämpfung des Klimawandels und die Beseitigung sozialer Ungleichheiten ein, um einen Beitrag zur Bewältigung von zwei großen Herausforderungen zu leisten, vor denen unsere Gesellschaft heute steht.
Anlässlich der Einführung unseres neuen Corporate Social Responsibility (CSR)-Programms, mit einem vermehrten sozialen Engagement als Kernstück, spendeten wir 1 Mio € an gemeinnützige Organisationen in Ländern auf der ganzen Welt, in denen die DWS aktiv ist und die von der Pandemie besonders betroffen sind. Die Spenden wurden von der DWS als Unternehmen beigesteuert, einschließlich privater Spenden von DWS-Mitarbeitern rund um den Globus. Unser gesellschaftlicher Beitrag und unser Engagement im Kampf gegen die Folgen der Pandemie boten der DWS die Chance, zur Lösung eines globalen Problems beizutragen und gleichzeitig die Mitarbeiter zu mobilisieren, die aufgerufen waren, Vorschläge zu unterbreiten, welche Hilfsorganisationen die DWS unterstützen könnte. Der Großteil unserer Unternehmensspende in Höhe von 1 Mio € wurde an Hilfsorganisationen gespendet, die speziell zur Bekämpfung des Hungers in Indien, Deutschland, Spanien, Italien, den USA und Großbritannien gegründet wurden. Darüber hinaus hilft die DWS bei der Finanzierung von „The Global Health Research Accelerator", einem sozialen Unternehmen, das vom Global Health Network und der Universität Oxford ins Leben gerufen wurde und bei der Einrichtung und Durchführung kritischer Forschungsarbeiten zur Bekämpfung und Vorbeugung von Epidemien und Krankheiten hilft, die verarmte Gemeinschaften in Afrika, Asien und Lateinamerika betreffen.
Leistungsindikatoren der DWS
[GRI 201-1]
Wir zeigten uns im Jahr 2020 gegenüber den durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten beispiellosen Marktturbulenzen widerstandsfähig. Trotz der schwierigen Ausgangsbedingungen blieben die Managementgebühren und sonstige wiederkehrende Erträge im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Dank unseres diversifizierten Geschäfts konnten wir im Gesamtjahr 2020 positive Nettomittelzuflüsse in Höhe von 30 Mrd € generieren. Dies ergibt ein Nettomittelaufkommen von 4% für 2020, das im Einklang mit unserem Ziel von 3 bis 5% steht.
Die Fokussierung unseres Managements auf Effizienz- und Kostenmaßnahmen zahlte sich weiterhin aus, wobei unsere bereinigte Kostenbasis6 im Jahresvergleich deutlich sank, was zu einer bereinigten Aufwand-Ertrag-Relation6 von 64,5% führte, so dass unsere mittelfristige Zielquote von unter 65% bereits erreicht wurde.
Die Erträge insgesamt betrugen 2.237 Mio €, ein Rückgang von 152 Mio € (oder 6%) gegenüber dem Gesamtjahr 2019. Die Managementgebühren blieben im Wesentlichen unverändert, da eine positive Marktentwicklung in 2019 und das Wachstum bei passiven und alternativen Produkten den ungünstigen Effekt des Rückgangs der Aktienmärkte aufgrund der COVID-19-Pandemie und der rückläufigen Managementgebühren-Marge kompensiert haben. Der Provisionsüberschuss aus Performance- und Transaktionsgebühren reduzierte sich signifikant um 115 Mio € (oder 56%), hauptsächlich getrieben durch nicht wiederkehrende Performancegebühren bei alternativen und Multi-Asset-Anlagen, die im Jahr 2019 vereinnahmt wurden. Die sonstigen Erträge betrugen 14 Mio €, ein deutlicher Rückgang um 34 Mio € gegenüber dem Vorjahr. Dies ist vor allem auf die negativen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Garantien für die Garantieprodukte zurückzuführen.
Das bereinigte Ergebnis vor Steuern6 stieg in 2020 um 3% auf 795 Mio € (2019: 774 Mio €), da niedrigere bereinigte Kosten den Rückgang in den Erträgen kompensierten.
Die Geschäftsführung wird entsprechend unserem Ziel einer Dividendenausschüttungsquote von 65 bis 75% eine erhöhte Dividende von 1,81 € pro Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorschlagen (2019: 1,67 €). Die Auszahlung erfolgt nach der Genehmigung durch die Hauptversammlung am 9. Juni 2021.
Das verwaltete Vermögen belief sich auf 793 Mrd €, der höchste Wert seit dem Börsengang der DWS Anfang 2018. Dies entspricht einem Anstieg von 25 Mrd € gegenüber dem 31. Dezember 2019. Der Anstieg war hauptsächlich auf positive Nettomittelzuflüsse in Höhe von 30 Mrd € und eine positive Marktentwicklung in der zweiten Jahreshälfte 2020 zurückzuführen, die 24 Mrd € beitrugen, teilweise ausgeglichen durch ungünstige Wechselkursveränderungen in Höhe von 26 Mrd €.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten, alternativen Finanzkennzahlen (Alternative Performance Measures – APM) folgen nicht den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung (Generally Accepted Accounting Principles – GAAP), sondern dienen der Beurteilung der historischen sowie zukünftigen Ertrags- und Vermögenslage des DWS Konzerns. Hierzu werden beispielsweise das verwaltete Kundenvermögen und das Nettomittelaufkommen betrachtet, die wichtige Kennzahlen zur Beurteilung des Ertragspotenzials und Geschäftswachstums sind. Darüber hinaus erfolgt ein Ausschluss von Einmaleffekten in den Erträgen oder zinsunabhängigen Aufwendungen, um die Ertrags- beziehungsweise Kostenentwicklung über mehrere Perioden hinweg vergleichbar zu machen. Unser Management nutzt diese APM als ergänzende Information, um ein umfassenderes Verständnis über die Entwicklung unseres Geschäfts und die Fähigkeit zur Gewinnerzielung zu erhalten. Diese APM sollten allerdings nicht ergänzend zum Jahresüberschuss oder Gewinn vor Steuern als Kennzahlen zur Messung unserer Profitabilität angesehen werden. Ähnliche APM werden von unseren Mitbewerbern in der Vermögensverwaltungsbranche verwendet. Diese können jedoch anders berechnet und daher nicht direkt mit den von uns verwendeten APM vergleichbar sein, auch wenn die Bezeichnungen dieser APM und Non-GAAP-Kennzahlen dies nahelegen können.
2020 | 2019 | ||||
Verwaltetes Vermögen (AuM) (1) (in Mrd €) | 793 | 767 | |||
Nettomittelaufkommen(2) (in Mrd €) | 30 | 26 | |||
Managementgebührenmarge(3) (in Basispunkten) | 28,3 | 29,6 | |||
Bereinigte Erträge(4) (in Mio €) | 2.237 | 2.389 | |||
Bereinigte Kosten(5) (in Mio €) | 1.442 | 1.615 | |||
Aufwand-Ertrag-Relation (CIR)(6) (in %) | 65,9 | 69,4 | |||
Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation(7) (in %) | 64,5 | 67,6 | |||
Bereinigtes Ergebnis vor Steuern(8) (in Mio €) | 795 | 774 | |||
(1) Das verwaltete Vermögen (Assets under Management – AuM) ist definiert als (a) Vermögenswerte, die für Kunden zu Anlagezwecken gehalten werden, und/oder (b) Kundenvermögen, das von uns auf einer diskretionären oder beratenden Basis verwaltet wird. Das verwaltete Vermögen umfasst sowohl gemeinsame Anlagen (inklusive Investmentfonds und börsen-gehandelte Fonds (ETF)) als auch separate Kundenmandate. Es wird zu jedem Berichtsstichtag auf Basis der lokalen aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Vermögensverwalter zum aktuellen Marktwert bewertet, welcher vom beizulegenden Zeitwert nach IFRS abweichen kann. Messbare Werte sind für die meisten Retail-Produkte täglich verfügbar, werden aber unter Umständen für manche Produkte nur einmal im Monat oder sogar nur einmal im Quartal aktualisiert. Das verwaltete Vermögen berücksichtigt nicht unsere Beteiligung an Harvest (der DWS Konzern hält einen Anteil von 30% an der Harvest Fund Management Co., Ltd.). Allerdings werden Gründungskapital und zugesagtes Kapital, mit dem wir Management-gebühren verdienen, in den AuM berücksichtigt. Jede regionale Unterteilung des verwalteten Vermögens bildet die Region ab, in dem das Produkt verkauft beziehungsweise vertrieben wird (Vertriebssicht), das sich von der Region, in der die Erträge verbucht werden, unterscheiden kann.
(2) Das Nettomittelaufkommen stellt die Vermögenswerte dar, die von Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums erworben oder abgezogen wurden. Die Kennzahl ist einer der wichtigsten Treiber für Veränderungen in den AuM.
(3) Die Managementgebührenmarge errechnet sich aus der Summe der Management- und anderer wiederkehrender Gebühren für einen Zeitraum dividiert durch die durchschnittlichen AuM für denselben Zeitraum. Der Jahresdurchschnitt der AuM wird in der Regel über die AuM am Jahresanfang und am Ende eines jeden Kalendermonats berechnet (beispielsweise 13 Referenzpunkte für ein ganzes Jahr). Für unterjährige Perioden werden die Management- und anderen wiederkehrenden Gebühren entsprechend annualisiert.
(4) Die bereinigten Erträge zeigen den Zinsüberschuss und zinsunabhängige Erträge ohne Einmaleffekte wie Veräußerungsgewinne und sonstige wesentliche Einmaleffekte. Wir verwenden diese Kennzahl, um die Erträge auf fortgeführter Basis darzustellen und somit die Vergleichbarkeit mit anderen Perioden zu verbessern. In den Berichtszeiträumen wurden keine Einmaleffekte in den Erträgen bereinigt.
(5) Die bereinigten Kosten sind eine Aufwandsgröße, die wir zur besseren Unterscheidung zwischen den Gesamtkosten (zinsunabhängige Aufwendungen) und den laufenden Betriebskosten verwenden. Diese sind um Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten, Restrukturierungs- und Abfindungskosten sowie um wesentliche nicht wiederkehrende Kosten, einschließlich operationeller Verluste oder transformationsbedingte Kosten, bereinigt, die eindeutig identifizierbare Einmaleffekte darstellen und deren Wiederholung nicht erwartet wird. Die bereinigten Kosten lassen sich wie folgt auf die gesamten zinsunabhängigen Aufwendungen überleiten:
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Zinsunabhängige Aufwendungen | 1.474 | 1.657 | ||
Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten | 1 | 0 | ||
Restrukturierungsaufwand | −15 | −29 | ||
Abfindungszahlungen | −18 | −14 | ||
Bereinigte Kosten | 1.442 | 1.615 | ||
(6) Die Aufwand-Ertrag-Relation (Cost-Income Ratio – CIR) ist das Verhältnis der zinsunabhängigen Aufwendungen zum Zinsüberschuss und zinsunabhängigen Erträgen.
(7) Die bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation ist das Verhältnis der bereinigten Erträge (siehe Fußnote (4)) zu den bereinigten Kosten (siehe Fußnote (5)).
(8) Das bereinigte Ergebnis vor Steuern wird berechnet, indem das Ergebnis vor Steuern um die Auswirkungen der unter den Fußnoten (4) und (5) erläuterten Erlös- und Kostenanpassungspositionen bereinigt wird.
Ertragslage
Veränderung gegenüber 2019 | ||||||||
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | 2020 | 2019 | in Mio € | in % | ||||
Provisionserträge Managementgebühren | 3.200 | 3.189 | 12 | 0 | ||||
Provisionsaufwand Managementgebühren | 1.067 | 1.053 | 14 | 1 | ||||
Provisionsüberschuss aus Managementgebühren | 2.134 | 2.136 | −3 | −0 | ||||
Provisionserträge Performance- und Transaktionsgebühren | 109 | 213 | −104 | −49 | ||||
Provisionsaufwand Performance- und Transaktionsgebühren | 19 | 8 | 11 | 147 | ||||
Provisionsüberschuss aus Performance- und Transaktionsgebühren | 90 | 205 | −115 | −56 | ||||
Provisionsüberschuss aus Vermögensverwaltung insgesamt | 2.223 | 2.341 | −118 | −5 | ||||
Zinsen und ähnliche Erträge1 | 16 | 31 | −16 | −49 | ||||
Zinsaufwendungen | 21 | 19 | 2 | 11 | ||||
Zinsüberschuss | −5 | 12 | −18 | N/A | ||||
Ergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögens- | −89 | 128 | −217 | N/A | ||||
Ergebnis aus nach der Equitymethode bilanzierten Beteiligungen | 63 | 42 | 21 | 48 | ||||
Kreditrisikovorsorge | 2 | 0 | 2 | N/A | ||||
Sonstige Erträge/Verluste (-)2 | 47 | −134 | 182 | N/A | ||||
Zinsüberschuss und zinsunabhängige Erträge insgesamt | 2.237 | 2.389 | −152 | −6 | ||||
Personalaufwand3 | 732 | 826 | −94 | −11 | ||||
Sachaufwand und sonstiger Aufwand | 742 | 831 | −89 | −11 | ||||
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle | −0 | 0 | −0 | N/A | ||||
Zinsunabhängige Aufwendungen insgesamt | 1.474 | 1.657 | −183 | −11 | ||||
Ergebnis vor Steuern | 762 | 732 | 31 | 4 | ||||
Ertragsteueraufwand | 204 | 219 | −15 | −7 | ||||
Ergebnis nach Steuern | 558 | 512 | 46 | 9 | ||||
Zurechenbar: | ||||||||
Den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss | 2 | 1 | 1 | 177 | ||||
Den DWS-Aktionären | 556 | 511 | 44 | 9 | ||||
1 Zinsen und ähnliche Erträge enthalten für das Jahr 2020 und das Jahr 2019 7 Mio € und 16 Mio €, die nach der Effektivzinsmethode ermittelt wurden.
2 Das Ergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten/Verpflichtungen enthält Bewertungsanpassungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von -48 Mio € (-29 Mio € für 2019) und Bewertungsanpassungen aus Garantiefonds in Höhe von -30 Mio € für 2020 (141 Mio € für 2019). Die sonstigen Erträge beinhalten Bewertungsanpassungen der Verbindlichkeiten aus Garantiefonds in Höhe von 30 Mio € für 2020 (-141 Mio € für 2019). Der Konzern hält keine Anteile an diesen Fonds
3 Darin ist Restrukturierungsaufwand in Höhe von 15 Mio € für 2020 enthalten (29 Mio € für 2019).
Im Geschäftsjahr 2020 verzeichneten wir ein leicht höheres Ergebnis vor Steuern von 762 Mio €, ein Anstieg um 31 Mio € (oder 4%) gegenüber dem Vorjahr. Unser Zinsüberschuss und unsere zinsunabhängigen Erträge waren niedriger als im Vorjahr mit unveränderten Managementgebühren, deutlich niedrigeren Performance- und Transaktionsgebühren sowie erheblich geringeren übrigen Erträgen. Die zinsunabhängigen Aufwendungen waren niedriger als im Vorjahr 2019.
Zinsüberschuss und zinsunabhängige Erträge insgesamt betrugen 2.237 Mio €, ein leichter Rückgang von 152 Mio € (oder 6%) gegenüber dem Vorjahr 2019. Der Provisionsüberschuss aus Performance- und Transaktionsgebühren reduzierte sich signifikant um 115 Mio € (oder 56%), hauptsächlich getrieben durch eine Performancegebühr bei einer alternativen und einer Multi-Asset-Anlage, die im Geschäftsjahr 2019 vereinnahmt wurden, und in 2020 nicht erneut angefallen waren. Die Managementgebühren blieben im Wesentlichen unverändert, da eine positive Marktentwicklung in 2019 und das Wachstum bei passiven und alternativen Produkten den ungünstigen Effekt des Rückgangs der Aktienmärkte aufgrund der COVID-19-Pandemie und der rückläufigen Managementgebühren-Marge kompensiert haben. Die sonstigen Erträge betrugen 14 Mio €, ein deutlicher Rückgang um 34 Mio € gegenüber dem Vorjahr. Dies ist vor allem auf die negativen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Garantien für die Garantieprodukte zurückzuführen.
Die zinsunabhängigen Aufwendungen in Höhe von 1.474 Mio € sind 183 Mio € (oder 11%) niedriger als im Vorjahr 2019. Der Rückgang im Personalaufwand ist hauptsächlich auf eine geringere aktiengebundene Vergütung und eine Verringerung der Gehälter und Restrukturierungsaktivitäten zurückzuführen. Der Sachaufwand verringerte sich aufgrund niedrigerer Aufwendungen für Dienstleistungen des Deutsche Bank-Konzerns und niedrigerer Marketing- und Reisekosten sowie geringere Kosten für Gebäude und Mietverträge und geringere Marktdaten- und Bankdienstleistungen.
Verwaltetes Vermögen (AuM)
Die Entwicklung der AuM für das Jahr 2020 spiegelt sich in der nachfolgenden Tabelle wider:
31.12.2019 | 2020 | 31.12.2020 | ||||||||||
in Mrd € | AuM | Nettomittel- | Währungs- | Markt- | Sonstiges | AuM | ||||||
Produkt: | ||||||||||||
Active Aktien | 96 | 2 | −2 | 3 | −1 | 97 | ||||||
Active Multi-Asset | 58 | −2 | −0 | 1 | 1 | 59 | ||||||
Active SQI1 | 71 | −3 | −0 | 1 | 1 | 69 | ||||||
Active Anleihen | 234 | −7 | −9 | 7 | −6 | 220 | ||||||
Active Geldmarkt | 57 | 20 | −4 | 0 | 3 | 75 | ||||||
Passive | 156 | 17 | −7 | 13 | 0 | 179 | ||||||
Alternatives | 96 | 4 | −3 | −2 | −1 | 94 | ||||||
Insgesamt | 767 | 30 | −26 | 24 | −3 | 793 | ||||||
1 Systematische und quantitative Anlagen
Das verwaltete Vermögen belief sich auf 793 Mrd €, was einem Anstieg von 25 Mrd € gegenüber dem 31. Dezember 2019 entspricht. Der Anstieg ist hauptsächlich auf positive Nettomittelaufkommen in Höhe von 30 Mrd € und eine positive Marktentwicklung von 24 Mrd €, überwiegend in der zweiten Jahreshälfte, zurückzuführen. Dies wurde teilweise durch eine negative Währungsentwicklung in Höhe von 26 Mrd € und sonstige Effekte in Höhe von 3 Mrd € kompensiert.
Die Höhe der AuM ist ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Ertragslage, da der auf die Managementgebühren entfallende Umsatzanteil überwiegend im Verhältnis zu den AuM abgerechnet wird. Bei unveränderter Managementgebührenmarge wird ein Anstieg der durchschnittlichen AuM in der Regel zu einem Anstieg der Erträge, insbesondere der Managementgebühren, führen.
Nettomittelaufkommen
Das Nettomittelaufkommen stellt die Vermögenswerte dar, die von Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums erworben oder abgezogen wurden. Im Gesamtjahr 2020 erwirtschafteten wir ein Nettomittelaufkommen von 30 Mrd €, vorwiegend dank starker Mittelzuflüsse in Liquiditätsprodukte und unserem gezielten Wachstumsbereich der passiven und alternativen Produkte sowie Aktien, teilweise kompensiert durch Nettomittelabflüsse bei den sonstigen aktiven Anlageprodukten.
Währungsentwicklung
Die Währungsentwicklung stellt die Wechselkursentwicklung von Produkten in lokalen Währungen gegenüber dem Euro dar. Die Berechnung erfolgt, indem die Anpassung des Wechselkurses auf die Vermögenswerte auf monatlicher Basis angewandt und berechnet wird.
Marktentwicklung
Die Marktentwicklung stellt in erster Linie die zugrunde liegende Wertentwicklung der Vermögenswerte dar, die auf Markteffekten (Aktienindizes, Zinssätze, Wechselkurse) und der Performance der Fonds beruht. Die Marktentwicklung im Berichtszeitraum führte zu einer Zunahme des verwalteten Vermögens um 24 Mrd €, vor allem bei Anleihe- und passiven Produkten.
Finanz- und Vermögenslage
Liquidität
Die Refinanzierung unserer Geschäftstätigkeit erfolgt grundsätzlich über die durch unser operatives Geschäft generierten Eigenmittel und Barmittel. Um sicherzustellen, dass der Konzern seine Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt und in allen Währungen erfüllen kann, haben wir ein Rahmenwerk zur Steuerung des Liquiditätsrisikos eingeführt, das Stresstests für unsere laufende und prognostizierte Liquiditätsposition beinhaltet. Im Rahmen des jährlichen Strategieplanungsprozesses projizieren wir die Entwicklung der wichtigsten Liquiditäts- und Refinanzierungskennzahlen basierend auf dem zugrunde liegenden Geschäftsplan, um sicherzustellen, dass unser Plan im Einklang mit unserem Risikoappetit steht. Zum 31. Dezember 2020 hielten wir Barreserven, Einlagen bei Kreditinstituten, Staatsanleihen und Geldmarktfonds in Höhe von insgesamt 3.057 Mio € (3.047 Mio € zum 31. Dezember 2019). Zur weiteren Diversifizierung unserer Refinanzierungsmöglichkeiten steht uns eine auf mehrere Währungen lautende revolvierende Kreditlinie in Höhe von 500 Mio € zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2020 wurde die Kreditlinie nicht in Anspruch genommen.
Kapitalmanagement
Wir unterhalten einen zukunftsgerichteten Kapitalplan, um die Entwicklung des Kapitalangebots und -bedarfs sowie die prognostizierte Kapitalausstattung des Konzerns aus rechnungslegungsbezogener, aufsichtsrechtlicher und ökonomischer Perspektive zu bewerten. Die Kapitalplanung ist in den Gesamt-Strategieplanungsprozess des Konzerns eingebettet, um einen integrierten Finanz- und Risikoplanungsansatz sicherzustellen. Die Ergebnisse des Planungsprozesses fließen in die Entscheidungen des Managements ein beziehungsweise ermöglichen Managemententscheidungen, wie etwa die strategische Ausrichtung des Konzerns und die Ausnutzung rentabler Chancen für die Geschäftsentwicklung und Beteiligungsmöglichkeiten.
Investitionen
Der Konzern tätigte im Jahr 2020 keine wesentlichen Investitionsausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Eventualverbindlichkeiten und sonstige Verpflichtungen erhöhten sich von 119 Mio € in 2019 um 9 Mio € auf 128 Mio € zum 31. Dezember 2020, hauptsächlich auf Grund von neuen Verpflichtungen aus Co-Investments.
Nettovermögen
Die nachfolgende Tabelle stellt ausgewählte Positionen unserer Vermögenslage dar:
Veränderung gegenüber 2019 | ||||||||
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | 31.12.2020 | 31.12.2019 | in Mio € | in % | ||||
Aktiva: | ||||||||
Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten | 2.189 | 2.086 | 103 | 5 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 2.954 | 3.419 | −465 | −14 | ||||
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 3.550 | 3.781 | −231 | −6 | ||||
Sonstige Vermögenswerte1 | 1.754 | 1.666 | 88 | 5 | ||||
Summe der Aktiva | 10.448 | 10.952 | −505 | −5 | ||||
Passiva: | ||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen | 702 | 663 | 39 | 6 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten2 | 2.983 | 3.436 | −453 | −13 | ||||
Summe der Verbindlichkeiten | 3.685 | 4.100 | −414 | −10 | ||||
Eigenkapital | 6.762 | 6.852 | −90 | −1 | ||||
Summe der Passiva | 10.448 | 10.952 | −505 | −5 | ||||
1 Summe der zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewertete finanzielle Vermögenswerte, der nach der Equitymethode bilanzierten Beteiligungen, Forderungen aus Krediten, Sachanlagen, Vermögenswerte aus Nutzungsrechten, zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte, sonstigen Aktiva, Steuerforderungen aus laufenden und latenten Steuern
2 Summe der Einlagen, sonstigen kurzfristigen Geldaufnahmen, Leasingverbindlichkeiten, zum Verkauf bestimmte Verbindlichkeiten, sonstigen Passiva, Rückstellungen, Steuerverbindlichkeiten aus laufenden und latenten Steuern und langfristigen Verbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2020 reduzierte sich die Summe der Aktiva um 505 Mio € (oder 5%) im Vergleich zum Jahresende 2019.
Die Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten erhöhten sich um 103 Mio €. Die Erhöhung ist hauptsächlich zurückzuführen auf Nettoverkäufe von Geldmarktfonds und sonstigen Beteiligungen in Höhe von 283 Mio € und sonstige Nettozahlungen in Höhe von 674 Mio €. Diese Entwicklung wird teilweise aufgehoben durch Zahlung der Dividende in Höhe von 334 Mio €, den Kauf von deutschen Bundesländeranleihen in Höhe von 196 Mio € und Nettosteuerzahlung in Höhe von 324 Mio €. Die Reduzierung der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 465 Mio € bezieht sich hauptsächlich auf den Nettoverkauf von Geldmarktfonds und sonstigen Beteiligungen in Höhe von 283 Mio € sowie einen Rückgang bei Garantiefonds und Investmentverträgen in Höhe von 229 Mio €, teilweise aufgehoben durch andere Bewegungen in Höhe von 47 Mio €. Der Rückgang bei dem Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 231 Mio € ist hauptsächlich auf negative Währungskurseffekte durch einen schwächeren USD zurückzuführen. Die sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich um 88 Mio €, was hauptsächlich auf die Erhöhung der zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewerteten finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 196 Mio € auf Grund des Erwerbs von deutschen Bundesländeranleihen, die Erhöhung der nach der Equitymethode bilanzierten Beteiligungen in Höhe von 28 Mio € und einem Rückgang bei den sonstigen Forderungen in Höhe 136 Mio € zurückzuführen ist.
Zum 31. Dezember 2020 ging die Summe der Verbindlichkeiten um 414 Mio € (oder 10%) gegenüber dem Jahresende 2019 zurück. Der Rückgang insgesamt war hauptsächlich durch die Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Garantiefonds und Investmentverträgen in Höhe von 249 Mio € sowie eine Reduzierung in den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 212 Mio € zurückzuführen. Dieser Rückgang wurde durch eine Erhöhung der negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 48 Mio € teilweise ausgeglichen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2020 auf insgesamt 6.762 Mio € gegenüber 6.852 Mio € zum 31. Dezember 2019. Der Rückgang um 90 Mio € ist vor allem auf die Dividendenzahlung in Höhe von 334 Mio €, den negativen Effekt aus Wechselkursveränderungen auf Kapital in anderen Währungen als dem Euro in Höhe von minus 305 Mio € und den Jahresüberschuss nach Steuern für das Jahr 2020 in Höhe von 558 Mio €zurückzuführen.
Aufsichtsrechtliches Eigenkapital
Unser hartes Kernkapital (Vollumsetzung) gemäß CRR/CRD IV per 31. Dezember 2020 erhöhte sich 2020 um 186 Mio € auf 3.014 Mio €. Die Erhöhung des CET1 ist hauptsächlich auf die Erfassung von Gewinnen nach Abzug der Dividendenzahlung für das Jahr 2019 zurückzuführen, sowie auf zwei Änderungen in den Kapitalanforderungen:
Die Erhöhung des CET1 wurde teilweise durch Wechselkursschwankungen ausgeglichen. Die risikogewichteten Aktiva (RWA) gemäß CRR/CRD IV beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 10.309 Mio € – ein Anstieg um 1.122 Mio € im Vergleich zu 9.187 Mio € zum Ende des Jahres 2019. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf Garantien für unsere Altersvorsorgeprodukte zurückzuführen. Die harte Kernkapitalquote gemäß CRR/CRD IV betrug zum 31. Dezember 2020 29,2%, verglichen mit 30,8% zum Jahresende 2019 (wie in nachfolgender Tabelle aufgeführt). Wir erfüllen damit die aufsichtsrechtlichen Gesamtkapitalanforderungen.
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Regulatorisches Kapital: | ||||
Hartes Kernkapital (CET1) | 3.014 | 2.828 | ||
Kernkapital (CET1 + AT1) | 3.014 | 2.828 | ||
Tier-2-Kapital | 0 | 0 | ||
Regulatorisches Kapital insgesamt | 3.014 | 2.828 | ||
Risikogewichtete Aktiva: | ||||
Kreditrisiko | 6.394 | 5.108 | ||
Kreditrisikobezogene Bewertungsanpassung (CVA) | 0 | 0 | ||
Marktrisiko | 3.915 | 4.080 | ||
Operationelles Risiko1 | 0 | 0 | ||
Risikogewichtete Aktiva insgesamt | 10.309 | 9.187 | ||
Gesamtkapitalquote (in %)2 | 29,2 | 30,8 | ||
Harte Kernkapitalquote (in %)2 | 29,2 | 30,8 | ||
1 Da für den Konzern die Vorschriften für CRR-Wertpapierfirmen gelten, müssen die risikogewichteten Aktiva für operationelle Risiken nicht ausgewiesen werden.
2 Der Konzern hat aktuell nur hartes Kernkapital.
Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitung des Eigenkapitals nach IFRS zum Aufsichtsrechtlichen Eigenkapital:
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
DWS-Aktionären zurechenbares Eigenkapital nach IFRS, aufsichtsrechtlicher Konsolidierungskreis | 6.708 | 6.717 | ||
Eliminierung des Jahresüberschusses, nach Anrechnung der Zwischengewinne | −502 | −454 | ||
Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte (abzüglich der damit verbundenen latenten Steuer- | −3.157 | −3.405 | ||
Aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge | 0 | −3 | ||
Vorsichtige Bewertung | −24 | −16 | ||
Leistungsorientierte Vorsorgeplanvermögen | −11 | −12 | ||
Sonstige aufsichtsrechtliche Anpassungen | 0 | 0 | ||
Aufsichtsrechtliches Kapital | 3.014 | 2.828 | ||
Erläuterungen zum Jahresabschluss der DWS Group GmbH & Co. KGaA nach HGB
Für das Geschäftsjahr 2020 nutzten wir die Option, einen zusammengefassten Lagebericht gemäß § 315 Absatz 5 in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB zu veröffentlichen. In Ergänzung zur Berichterstattung über den Konzern enthält dieses Kapitel Angaben zum Ergebnis der DWS Group GmbH & Co. KGaA (DWS KGaA).
Im Gegensatz zum Konzernabschluss wird der Einzelabschluss der DWS KGaA nicht gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards – IFRS), sondern nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Gesellschafts- und rechtliche Struktur der DWS KGaA
Die DWS KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), bei der die persönlich haftende Gesellschafterin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht ist. Eine KGaA ist eine hybride Rechtsform im deutschen Gesellschaftsrecht, die die Elemente einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG) vereint. Wie bei einer Aktiengesellschaft wird das Grundkapital einer KGaA von ihren Aktionären gehalten. Wie bei einer Kommanditgesellschaft werden die Geschäfte der KGaA von einer persönlich haftenden Gesellschafterin geführt, die gegenüber Dritten uneingeschränkt haftet. Die persönlich haftende Gesellschafterin der DWS KGaA, die DWS Management GmbH, ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der DB Beteiligungs-Holding GmbH, die sich wiederum im hundertprozentigen Eigentum der Deutsche Bank AG befindet.
Die DWS KGaA ist seit dem 23. März 2018 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Es bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit den Tochtergesellschaften DWS Beteiligungs GmbH, DWS International GmbH und DWS Real Estate GmbH.
Operative Aktivitäten der DWS KGaA
Die DWS KGaA wurde errichtet, um als Muttergesellschaft für das separierte Asset Management-Geschäft der Deutschen Bank zu fungieren. Geschäftszweck der Gesellschaft ist das Halten von Beteiligungen an sowie die Geschäftsführung und Unterstützung einer Gruppe von Finanzdienstleistern. Die Gesellschaft übt dabei die Funktion einer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank beaufsichtigten Finanzholding-Gesellschaft aus und wurde gemäß § 10a Absatz 2 Satz 2 KWG zum übergeordneten Unternehmen des DWS Konzerns bestimmt. Die Gesellschaft selbst ist nicht im operativen Vermögensverwaltungsgeschäft aktiv. Sie hält vielmehr eine große Anzahl der wesentlichen Beteiligungen.
Ertragslage der DWS KGaA
Veränderung gegenüber 2019 | ||||||||
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | 2020 | 2019 | in Mio € | in % | ||||
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 582 | 605 | −23 | −4 | ||||
Erträge aus Beteiligungen | 33 | 70 | −37 | −53 | ||||
Abschreibungen auf Finanzanlagen | 21 | 107 | −86 | −81 | ||||
Sonstige Erträge | 13 | 6 | 7 | 130 | ||||
Personalaufwand | 20 | 16 | 4 | 25 | ||||
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 56 | 57 | −0 | −1 | ||||
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | −0 | 0 | −0 | N/A | ||||
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1 | 0 | 0 | 103 | ||||
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 142 | 136 | 6 | 4 | ||||
Jahresüberschuss | 388 | 365 | 23 | 6 | ||||
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 63 | 32 | 31 | 98 | ||||
Bilanzgewinn | 450 | 397 | 54 | 13 | ||||
Die Erträge der DWS KGaA stammen im Wesentlichen aus Gewinnabführungsverträgen sowie aus Beteiligungen. Unsere Ertragslage hängt daher in hohem Maße von der Entwicklung unserer Tochtergesellschaften ab.
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit deutschen Tochtergesellschaften sanken in 2020 leicht um 23 Mio € auf 582 Mio €, was auf geringere Erträge aus Gewinnabführungsverträgen der DWS Beteiligungs GmbH zurückzuführen ist, die teilweise durch höhere Erträge aus Gewinnabführungsverträgen der DWS Real Estate GmbH und der DWS International GmbH ausgeglichen wurden.
Die Erträge aus Beteiligungen betrugen in 2020 33 Mio € und enthielten hauptsächlich Dividenden der DWS Investments Singapore Limited. In 2019 enthielten die Erträge aus Beteiligungen außerdem Dividenden der DWS Group Services UK Limited und der DWS Alternatives Global Limited.
Die Wertminderungen auf Finanzanlagen betrugen 21 Mio € gegenüber 107 Mio € im Vorjahr und betrafen hauptsächlich unser Investment in DWS Investments Japan Limited (Wertminderung in Höhe von 20 Mio €). Diese Wertminderung war durch eine ungünstige Entwicklung der Managementgebühren auf lokaler Landesebene bedingt.
Der Personalaufwand stieg um 4 Mio € auf 20 Mio €, was vor allem auf eine höhere durchschnittliche Anzahl von Mitarbeitern zurückzuführen ist.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die hauptsächlich Aufwendungen vom Deutsche Bank Konzern einschließlich Aufwendungen von der DWS Management GmbH reflektieren, blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Ertragsteueraufwand in Höhe von 142 Mio € enthält laufende Steueraufwendungen in Höhe von 163 Mio € abzüglich eines latenten Steuerertrags in Höhe von 22 Mio €. Der Ertragsteueraufwand erhöhte sich um 6 Mio €, was vor allem auf geringere Dividendenausschüttungen im Jahr 2020, die zu 95% steuerbefreit sind, zurückzuführen ist.
Der Jahresüberschuss stieg im Berichtsjahr um 23 Mio € auf 388 Mio €.
Vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns
Der Bilanzgewinn belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 450 Mio €. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden der ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn für die Zahlung einer Dividende von 1,81 € je Aktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanz- und Vermögenslage der DWS KGaA
Die nachfolgende Tabelle stellt ausgewählte Positionen unserer Vermögenslage dar:
Veränderung gegenüber 2019 | ||||||||
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | 31.12.2020 | 31.12.2019 | in Mio € | in % | ||||
Aktiva: | ||||||||
Sachanlagen - Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 0 | 0 | N/A | ||||
Finanzanlagen - Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.452 | 7.540 | −88 | −1 | ||||
Finanzanlagen - Beteiligungen | 14 | 14 | −1 | −5 | ||||
Finanzanlagen - Wertpapiere des Anlagevermögens | 7 | 1 | 6 | N/A | ||||
Anlagevermögen insgesamt | 7.472 | 7.555 | −83 | −1 | ||||
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 862 | 813 | 49 | 6 | ||||
Sonstige Vermögensgegenstände | 1 | 51 | −50 | −99 | ||||
Wertpapiere | 11 | 51 | −40 | −79 | ||||
Guthaben bei Kreditinstituten | 200 | 33 | 167 | N/A | ||||
Umlaufvermögen insgesamt | 1.074 | 948 | 126 | 13 | ||||
Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0 | 0 | N/A | ||||
Aktive latente Steuern | 78 | 56 | 22 | 38 | ||||
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 6 | 6 | −0 | −4 | ||||
Summe der Aktiva | 8.630 | 8.566 | 64 | 1 | ||||
Passiva: | ||||||||
Gezeichnetes Kapital | 200 | 200 | 0 | 0 | ||||
Kapitalrücklage | 7.458 | 7.458 | 0 | 0 | ||||
Gewinnrücklagen | 20 | 20 | 0 | 0 | ||||
Bilanzgewinn | 450 | 397 | 54 | 13 | ||||
Eigenkapital insgesamt | 8.128 | 8.074 | 54 | 1 | ||||
Steuerrückstellungen | 43 | 57 | −14 | −24 | ||||
Sonstige Rückstellungen | 41 | 22 | 18 | 83 | ||||
Rückstellungen insgesamt | 83 | 79 | 5 | 6 | ||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 1 | −1 | −84 | ||||
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 409 | 404 | 5 | 1 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | 10 | 8 | 2 | 27 | ||||
Verbindlichkeiten insgesamt | 419 | 413 | 6 | 2 | ||||
Summe der Passiva | 8.630 | 8.566 | 64 | 1 | ||||
Entwicklung der Aktiva
Zum 31. Dezember 2020 erhöhte sich die Summe der Aktiva um 64 Mio € im Vergleich zum Jahresende 2019.
Die Finanzanlagen sanken um 83 Mio €, hauptsächlich aufgrund von Kapitalrückführungen der WEPLA Beteiligungs GmbH und der DWS Alternatives France sowie der vorstehend genannten Wertminderungen in Höhe von 21 Mio €, während Kapitalabrufe für Fondsinvestitionen zu einer Erhöhung der Wertpapiere des Anlagevermögens um 6 Mio € führten und sich damit gegenläufig auswirkten.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen um 49 Mio € auf 862 Mio €, hauptsächlich aufgrund eines an die DWS Beteiligungs GmbH ausgereichten Darlehen, teilweise kompensiert durch geringere Forderungen aus Gewinnabführungs-verträgen mit deutschen Tochtergesellschaften.
Durch den Verkauf von Geldmarktfonds verringerte sich der Wertpapierbestand um 40 Mio €.
Die Guthaben bei Kreditinstituten stiegen um 167 Mio €. Dieser Anstieg ist vor allem auf erhaltene Zahlungen aus Gewinnabführungen für 2019 und Erträgen aus Beteiligungen in Höhe von 686 Mio € zurückzuführen, die teilweise von der Dividendenzahlung in Höhe von 334 Mio € und Nettosteuerzahlungen in Höhe von 163 Mio € ausgeglichen wurden.
Eigenkapital
Das Eigenkapital der DWS KGaA betrug zum 31. Dezember 2020 8.128 Mio € und setzte sich aus dem gezeichnetem Kapital von 200 Mio €, Rücklagen von 7.478 Mio € und einem Bilanzgewinn von 450 Mio € zusammen. Die Zunahme des Eigenkapitals um 54 Mio € gegenüber dem 31. Dezember 2019 ist auf den Jahresüberschuss des laufenden Berichtsjahres zurückzuführen, der teilweise durch die gezahlte Dividende ausgeglichen wurde.
Entwicklungen der Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Der Anstieg der Rückstellungen um 5 Mio € auf 83 Mio € zum 31. Dezember 2020 ist auf um 18 Mio € höhere sonstige Rückstellungen und um 14 Mio € geringere Steuerrückstellungen zurückzuführen. Sonstige Rückstellungen stiegen vor allem aufgrund höherer Rückstellungen im Zusammenhang mit von Gesellschaften des Deutsche Bank Konzerns inklusive der DWS Management GmbH bezogenen Leistungen. Der Rückgang der Steuerrückstellungen ist auf Steuerzahlungen für das laufende und frühere Jahre in Höhe von 177 Mio € zurückzuführen, die durch einen laufenden Steueraufwand in Höhe von 163 Mio € teilweise ausgeglichen wurden.
Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 419 Mio € und waren damit gegenüber dem Jahresende 2019 im Wesentlichen unverändert.
Liquidität
Die Funktion Capital and Liquidity Management hat die Aufgabe, die Gesamtliquidität und Refinanzierungsposition der DWS KGaA zu steuern. Die Refinanzierung unserer Geschäftstätigkeit erfolgt grundsätzlich über die durch unser operatives Geschäft generierten Eigenmittel und Barmittel. Um sicherzustellen, dass die DWS KGaA ihre Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt und in allen Währungen erfüllen kann, haben wir einen fundierten Prozess zur Liquiditätsplanung und -überwachung eingeführt.
Da die DWS KGaA eine Holdinggesellschaft ist, können künftige Mittelzu- und -abflüsse zuverlässig prognostiziert werden. Mittelzuflüsse werden im Allgemeinen durch Erträge aus Gewinnabführungsverträgen und Beteiligungen sowie im Rahmen der internen Zwischenfinanzierung des DWS Konzerns generiert. Die Mittelabflüsse umfassen vor allem die Dividendenzahlung an die DWS-Aktionäre, Unternehmenserwerbe, betriebliche Aufwendungen und Steuerzahlungen für die deutsche Organschaft.
Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses projizieren wir die Entwicklung der wichtigsten Liquiditäts- und Refinanzierungs-kennzahlen basierend auf dem zugrunde liegenden Geschäftsplan, um sicherzustellen, dass unser Plan im Einklang mit unserem Risikoappetit steht. Zum 31. Dezember 2020 hielten wir Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 200 Mio € (33 Mio € zum 31. Dezember 2019) sowie Geldmarktfonds in Höhe von 11 Mio € (51 Mio € zum 31. Dezember 2019). Zur weiteren Diversifizierung unserer Refinanzierungsmöglichkeiten haben wir eine auf mehrere Währungen lautende revolvierende Kreditlinie in Höhe von 500 Mio €. Zum 31. Dezember 2020 wurde die Kreditlinie nicht in Anspruch genommen.
Risiken und Chancen der DWS KGaA
Das Geschäftsergebnis der DWS KGaA unterliegt größtenteils denselben Risiken und Chancen wie das Ergebnis des DWS Konzerns, das im Konzernabschluss ausgewiesen wird.
Die DWS KGaA ist größtenteils den Risiken ihrer Beteiligungen und Tochtergesellschaften unterworfen, und zwar entsprechend der prozentualen Höhe des gehaltenen Anteils. Die DWS KGaA ist in das konzernweite Risikomanagementsystem und interne Kontrollsystem integriert. Weitere Informationen sind dem ‚Risikobericht‘ und dem Abschnitt ‚Risiken und Chancen‘ in diesem Bericht zu entnehmen.
Ausblick für die DWS KGaA
Der Ausblick der DWS KGaA für die künftige Geschäftsentwicklung basiert grundsätzlich auf denselben Faktoren wie der Ausblick des DWS Konzerns, der im ‚Prognosebericht‘ dieses Berichts dargestellt ist.
Schlusserklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 312 Aktiengesetz (AktG)
Aufgrund der Integration der DWS KGaA und ihrer Tochtergesellschaften in den Deutsche Bank Konzern ist die Geschäftsführung der DWS KGaA verpflichtet, einen Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG aufzustellen.
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und sonstigen Maßnahmen nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte oder der Maßnahmen bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass andere Maßnahmen getroffen wurden oder nicht getroffen wurden, nicht benachteiligt worden.
Angaben nach §§ 289a und 315a HGB und erläuternder Bericht
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals einschließlich des genehmigten und des bedingten Kapitals
Für Informationen bezüglich des gezeichneten Kapitals des Konzerns verweisen wir auf die Anhangangabe 22 ‚Eigenkapital‘ im Konzernanhang.
Beschränkung im Hinblick auf die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien
In den Fällen des § 136 Aktiengesetz ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Soweit die DWS KGaA zum 31. Dezember 2020 eigene Aktien in ihrem Bestand hielt, konnten daraus gemäß § 71b Aktiengesetz keine Rechte ausgeübt werden.
Entsprechend § 285 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz ist die Gesellschafterin des persönlich haftenden Gesellschafters, die DB Beteiligungs-Holding GmbH, nicht berechtigt, bei bestimmten Beschlussfassungen ihr Stimmrecht auszuüben, zum Beispiel bei der Wahl oder Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats, Entlastungsbeschlüssen, der Wahl des Abschlussprüfers oder Bestellung von Sonderprüfern.
Sonstige Beschränkungen in Bezug auf die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien sind uns nicht bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz muss jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, uns und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hierüber informieren. Der niedrigste Schwellenwert für diese Anzeigepflicht beträgt 3%.
Die DWS KGaA ist ein Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main und der Geschäftsanschrift Mainzer Landstraße 11–17, 60329 Frankfurt am Main. Die DWS KGaA ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 111128 eingetragen. Das Unternehmen ist eine in Deutschland gegründete Kommanditgesellschaft auf Aktien nach deutschem Recht.
Die DB Beteiligungs-Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 87504 eingetragen und größter Einzelaktionär der DWS KGaA. Zum 20. April 2018 hielt die DB Beteiligungs-Holding GmbH 158.981.872 Anteile oder 79,49% der DWS KGaA-Aktien. Uns sind mit Stand zum 31. Dezember 2020 keine Änderungen bekannt.
Die DB Beteiligungs-Holding GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Bank AG, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat und im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 30000 eingetragen ist. Die Deutsche Bank AG ist wirtschaftlich Berechtigter der von der DB Beteiligungs-Holding GmbH gehaltenen Anteile.
Die verbleibenden Aktien sind im Besitz von Anlegern außerhalb des Deutsche Bank Konzerns.
Der DWS KGaA sind ansonsten keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die 10% der Stimmrechte erreichen oder überschreiten.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.
Bestimmungen über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung
Gemäß § 7 der Satzung der DWS KGaA obliegt die Führung der Geschäfte der DWS KGaA der persönlich haftenden Gesellschafterin, der DWS Management GmbH, in eigener Verantwortung. Gemäß § 6 Absatz 1 und Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags der persönlich haftenden Gesellschafterin verfügt diese über mindestens zwei Geschäftsführer, die durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der DWS Management GmbH bestellt und abberufen werden. Den Geschäftsführern obliegt die Führung der Geschäfte der DWS Management GmbH und – im Hinblick auf die Funktion der DWS Management GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der DWS KGaA – der Geschäfte der DWS KGaA. Zur leichteren Bezugnahme werden die Geschäftsführer zusammen als die „Geschäftsführung“ bezeichnet. Sie vertreten die DWS Management GmbH und die DWS KGaA auch gegenüber Dritten. Entscheidungen der Geschäftsführung werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen, der Satzung der DWS KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafterin, dem Gesellschaftsvertrag der DWS Management GmbH sowie der Geschäftsordnung der Geschäftsführung und, vorbehaltlich der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Beschränkungen, den Weisungen der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin getroffen. Bei bestimmten wesentlichen Entscheidungen im Hinblick auf das Geschäft der DWS KGaA benötigt die persönlich haftende Gesellschafterin die vorherige Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses der DWS KGaA (siehe Abschnitt 3 des Geschäftsberichts – Überblick über die Governance-Gremien der DWS). Die Geschäftsführung hat einen Vorsitzenden, der von der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Geschäftsführung ernannt wird.
Gemäß Kreditwesengesetz (KWG) muss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank vor der Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsführung nachgewiesen werden, dass diese zuverlässig sind, in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den Geschäften der Gesellschaft sowie Leitungserfahrung haben und für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben hinreichend zeitlich verfügbar sind (§ 24 Absatz 3a Nr. 1 KWG).
Gemäß § 2d Absatz 2 des Kreditwesengesetz (KWG) kann die BaFin die Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung verlangen und ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen, wenn die entsprechenden Mitglieder nicht zuverlässig sind, nicht über die zur Führung der Gesellschaft erforderliche fachliche Eignung, Kompetenz und Erfahrung verfügen oder der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht ausreichend Zeit widmen. Ferner kann die BaFin die Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsführung verlangen und ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen, wenn die entsprechenden Mitglieder vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Bestimmung des KWG, gegen die zur Durchführung des KWG erlassenen Verordnungen oder gegen Anordnungen der BaFin verstoßen haben und trotz Verwarnung durch die BaFin dieses Verhalten fortsetzen.
Bestimmungen über die Änderung der Satzung
Jede Änderung der Satzung der DWS KGaA bedarf gemäß § 179 Aktiengesetz eines Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß der Satzung der DWS KGaA mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreibt (§ 25 Absatz 1). Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin, soweit sie Angelegenheiten betreffen, für die bei einer Kommanditgesellschaft das Einverständnis der persönlich haftenden Gesellschafter erforderlich ist. Dazu gehören auch Beschlüsse über die Änderung der Satzung. Bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin, wird diese auf der Hauptversammlung erklären, ob sie den Beschlüssen zustimmt oder sie ablehnt (§ 25 Absatz 3). Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat ermächtigt (§ 25 Absatz 4).
Satzungsänderungen werden erst wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen worden sind (§ 181 Absatz 3 Aktiengesetz).
Befugnis der persönlich haftenden Gesellschafterin, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Am 7. März 2018 beschloss eine außerordentliche Hauptversammlung der DWS KGaA die Schaffung von zwei genehmigten Kapitalien in einer Gesamthöhe von 100 Mio €:
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Januar 2023 einmalig oder mehrmalig durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt 40 Mio € zu erhöhen („genehmigtes Kapital 2018/I“). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist außerdem ermächtigt, Bezugsrechte auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen durchgeführt wird, um Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu kaufen. Schließlich ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt – bis zu einem Teilbetrag des genehmigten Kapitals von bis zu 20 Mio € – das Bezugsrecht vollständig auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Feststellung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die insgesamt seit der Ermächtigung gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – wenn der Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Beschlüsse der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/I und zum Ausschluss des Bezugsrechts bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die neuen Aktien können auch von durch die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 der Satzung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zudem ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Januar 2023 einmalig oder mehrmalig durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geldeinlagen um bis zu insgesamt 60 Mio € zu erhöhen („genehmigtes Kapital 2018/II“). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Beschlüsse der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018/II und zum Ausschluss des Bezugsrechts bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die neuen Aktien können auch von durch die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 der Satzung.
Die Hauptversammlung am 5. Juni 2019 erteilte die Ermächtigung zur Schaffung von bedingtem Kapital in Höhe eines Gesamtbetrags von bis zu 20 Mio €. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, bis zum 31. Mai 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit einer festen Laufzeit von längstens 20 Jahren oder mit unbegrenzter Laufzeit zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte sowie den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (gegebenenfalls mit Wandlungspflicht) auf neue Aktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Options- und Wandelschuldverschreibungen darf insgesamt 600 Mio € nicht übersteigen. Options- beziehungsweise Wandlungsrechte dürfen nur auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu nominal 20 Mio € ausgegeben werden. Das Grundkapital wird zu diesem Zweck um bis zu 20 Mio € bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 der Satzung.
Durch Beschluss der Hauptversammlung wurde die persönlich haftende Gesellschafterin am 5. Juni 2019 ermächtigt, bis zum 31. Mai 2024 eigene Aktien bis zu 5% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die Ermächtigung gibt bestimmte Schwellenwerte vor, indem eine Mindest- bzw. Höchstgegenleistung für den Erwerb einer eigenen Aktie festgelegt wird. Der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über die Börse den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der DWS-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10% über- beziehungsweise unterschreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf er den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der DWS-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 20% über- beziehungsweise unterschreiten. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden.
Ferner ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, eine Veräußerung der erworbenen Aktien über die Börse beziehungsweise durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist auch ermächtigt, aufgrund der Ermächtigung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworbene Aktien als Belegschaftsaktien an Mitarbeiter und Pensionäre des DWS Konzerns auszugeben oder zur Bedienung von Optionsrechten beziehungsweise Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die für Mitarbeiter oder Organmitglieder des DWS Konzerns begründet wurden.
Darüber hinaus ist die persönlich haftende Gesellschafterin unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ermächtigt, solche eigenen Aktien an Dritte gegen Barzahlung zu veräußern, wenn der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Von dieser Ermächtigung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn sichergestellt ist, dass die Zahl der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 10% des vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt. Auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist weiterhin ermächtigt, im Rahmen der vorstehend beschriebenen Ermächtigungen oder einer vorangegangenen Ermächtigung erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Ferner wurde die persönlich haftende Gesellschafterin durch Beschluss der Hauptversammlung am 5. Juni 2019 nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, den Aktienerwerb durch die beschlossenen Ermächtigungen auch unter Einsatz von Derivaten durchzuführen. Der Erwerb der Aktien kann neben der vorstehend beschriebenen Art und Weise auch durch den Einsatz von Put- oder Call-Optionen oder Termingeschäften durchgeführt werden. Die DWS KGaA kann auf physische Belieferung gerichtete Put-Optionen an Dritte verkaufen und Call-Optionen von Dritten kaufen, wenn durch die Optionsbedingungen sichergestellt ist, dass diese Optionen nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der Optionen muss so gewählt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Option spätestens am 31. Mai 2024 erfolgt.
Die Ermächtigung sieht bestimmte Schwellenwerte für solche Transaktionen vor. Der bei Ausübung der Put-Optionen beziehungsweise bei Fälligkeit des Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der DWS-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor Abschluss des betreffenden Geschäfts nicht um mehr als 10% überschreiten und 10% dieses Mittelwerts nicht unterschreiten, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen Optionsprämie. Eine Ausübung der Call-Optionen darf nur erfolgen, wenn der zu zahlende Kaufpreis den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der DWS-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor Erwerb der Aktien nicht um mehr als 10% überschreitet und 10% dieses Mittelwerts nicht unterschreitet.
Die genehmigten Kapitalia, das bedingte Kapital und die Ermächtigungen zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien wurden bislang nicht ausgenutzt.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, wurden nicht getroffen.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots
Scheidet ein Mitglied der Geschäftsführung im Rahmen eines Kontrollerwerbs aus dem DWS Konzern aus, ist dieses Mitglied nicht zum Erhalt einer einmaligen Entschädigungszahlung berechtigt. Informationen zum Vergütungssystem sind in dem Vergütungsbericht der Geschäftsführung enthalten.
Prognosebericht
Die Weltwirtschaft
Aussichten für die Weltwirtschaft
Wirtschaftswachstum (in %)1 | 20212 | 2020 | Haupttreiber | |||
Weltwirtschaft | Im Jahr 2021 werden der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie und die Fortschritte bei den Impfungen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der weltweiten Konjunktur haben. Seit Anfang 2021 ist es in einer Reihe von Ländern zu einem Wiederaufflammen der Pandemie gekommen. Hochwirksame und allgemein verfügbare Impfstoffe könnten die wirtschaftliche Erholung beschleunigen, wie die nach oben korrigierten Wachstumserwartungen zeigen. Das Tempo dieser Erholung wird von Land zu Land in Abhängigkeit von dem Zugang zu Impfstoffen und der verfügbaren staatlichen Unterstützung stark variieren. | |||||
BIP | 6,3 | −3,3 | ||||
Inflation | 2,9 | 2,7 | ||||
Davon: | ||||||
Industrieländer | Die Zentralbanken der Industrieländer bieten mit ihrer lockeren Geldpolitik eine anhaltend starke Unterstützung. Das Erreichen der Herdenimmunität wird in den Industrieländern nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet. Zusätzliche fiskalpolitische Maßnahmen sollten dabei helfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Anfang des Jahres 2021 wieder eingeführten COVID-19-Maßnahmen auf die Haushalte und Unternehmen möglichst gering zu halten. Für die Industrieländer wird erwartet, dass sie von einem robusten Welthandel profitieren. | |||||
BIP | 5,0 | −5,1 | ||||
Inflation | 1,6 | 0,7 | ||||
Schwellenländer | In Schwellenländern dürften Impfstoffe im Laufe des Jahres 2021 in stärkerem Umfang verfügbar werden. Besonders profitieren dürften die Volkswirtschaften mit einer geringen Wirtschaftstätigkeit und einer relativ hohen Abhängigkeit von der Binnennachfrage, wie das in den meisten lateinamerikanischen Ländern der Fall ist. Eine allmähliche Erholung der Reisebranche sollte die wirtschaftliche Erholung zusätzlich unterstützen, insbesondere in Asien. Der globale Konjunkturaufschwung wird ein wichtiger Faktor für die Wechselkursentwicklung in den Schwellenländern sein. | |||||
BIP | 7,1 | −2,1 | ||||
Inflation | 3,7 | 3,9 | ||||
Eurozone | Der Beginn der Impfkampagnen in den Ländern der Eurozone im Jahr 2021 sollte die Erholung der wirtschaftlichen Aktivitäten unterstützen, die dank der erwarteten Erholung des globalen Produktionszyklus bis Ende 2021 auf das Niveau vor der COVID-19-Pandemie zurückkehren dürften. Die Fortsetzung der temporären Konjunkturmaßnahmen in Europa hängt zum Teil vom Tempo der wirtschaftlichen Erholung ab, da die Auszahlung der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU erst für die zweite Jahreshälfte 2021 erwartet wird und die Europäische Zentralbank (EZB) ihren geldpolitischen Kurs erst zum Ende des dritten Quartals 2021, sechs Monate vor dem geplanten Auslaufen der Nettokäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP), überprüfen wird. | |||||
BIP | 5,6 | −6,8 | ||||
Inflation | 1,0 | 0,2 | ||||
Davon: | ||||||
Deutschland | Nach einem erwartungsgemäß schwachen ersten Quartal 2021 infolge der erneuten COVID-19-Maßnahmen ist anzunehmen, dass das BIP-Wachstum in Deutschland im weiteren Jahresverlauf kräftig anziehen wird. Das Produktionsniveau vor dem Ausbruch der Pandemie dürfte in der zweiten Jahreshälfte 2021 wieder erreicht werden. Die Exporte dürften dabei der wichtigste Motor bleiben, vor allem dank der Erholung des Welthandels und der nachlassenden Unsicherheit bezüglich der Handelspolitik. Im Jahr 2021 wird Deutschland vor einem politischen Wendepunkt stehen, da nicht nur Bundestagswahlen stattfinden, sondern im Jahresverlauf auch mehrere Landtagswahlen. | |||||
BIP | 4,0 | −5,0 | ||||
Inflation | 1,3 | 0,4 | ||||
USA | Die neue Regierung unter Präsident Biden wird im Jahr 2021 wahrscheinlich eine weitere Tranche fiskalpolitischer Unterstützung auf den Weg bringen. Zudem wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres ein gemeinsames Gesetz für eine Infrastruktur- und Steuerreform verabschiedet werden. Das reale BIP in den USA dürfte in der zweiten Jahreshälfte 2021 auf das Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie zurückkehren und bis Ende des Jahres 2021 wieder den Wachstumspfad einschlagen, der vor der Pandemie vorherrschte. Erheblich nach oben korrigierte Wachstumserwartungen und ein deutlich verbesserter Arbeitsmarkt werden voraussichtlich dazu führen, dass die quantitativen Lockerungen der US-Notenbank (Fed) zum Ende des Jahres 2021 auslaufen werden. | |||||
BIP | 5,9 | −3,5 | ||||
Inflation | 2,4 | 1,2 | ||||
Japan | Japan dürfte angesichts der begrenzten Menge an COVID-19-Impfstoffen in etwa zum Ende des ersten Halbjahres 2021 die Herdenimmunität erreichen. Die Inflation könnte durch staatliche Maßnahmen beeinflusst werden und weiter niedrig bleiben. Die Regierung und die Bank of Japan (BoJ) haben sich weiter hinsichtlich einer koordinierenden Politik verständigt, die im Jahr 2021 möglicherweise ausgebaut wird. | |||||
BIP | 1,5 | −4,9 | ||||
Inflation | 0,2 | − | ||||
Asien3 | Positive Meldungen zu den COVID-19-Impfstoffen haben die Wachstumsperspektiven der asiatischen Volkswirtschaften verbessert. China und Südkorea könnten vor dem vierten Quartal 2021 Herdenimmunität und somit eine vollständige Normalisierung der Wirtschaftstätigkeit erreichen. Die meisten Schwellenländer Asiens werden voraussichtlich ein oder zwei Quartale später nachziehen. Die Zentralbanken werden nicht so sehr wegen ihrer Zinspolitik im Fokus stehen, sondern wegen ihrer Fähigkeit, Staatsanleihen zu stützen und sich gegen den Aufwertungsdruck bei den asiatischen Währungen zu stemmen. | |||||
BIP | 8,8 | −1,0 | ||||
Inflation | 2,3 | 3,1 | ||||
Davon: | ||||||
China | Die positive konjunkturelle Dynamik dürfte sich im ersten Halbjahr 2021, unterstützt durch eine stärkere außenwirtschaftliche Nachfrage, fortsetzen. Dies wird den Weg für den Ausstieg aus der bisherigen Fiskal- und Geldpolitik bis zum Ende der zweiten Jahreshälfte bereiten. Die politischen Zielsetzungen der People’s Bank of China (PBOC) für das Jahr 2021 haben sich auf Themen eher struktureller Art verlagert. Die Verknappung von Immobilienkrediten dürfte ein starkes politisches Signal sein. Die Kreditaufnahme vonseiten lokaler Regierungen wird wahrscheinlich beschränkt sein, was Infrastrukturinvestitionen bremsen dürfte. | |||||
BIP | 10,0 | 2,3 | ||||
Inflation | 1,5 | 2,5 | ||||
1 Jährliches reales BIP-Wachstum (in % im Vergleich zum Vorjahr). Quellen: Nationale Behörden, sofern nicht anders angegeben.
2 Quellen: Deutsche Bank Research.
3 Einschließlich China, Indien, Indonesien und Republik Korea, ohne Japan
Es gibt eine Reihe von Risiken für unseren globalen Wirtschaftsausblick. Erstens könnten die anhaltenden Herausforderungen im Zusammenhang mit COVID-19 und mögliche weitere Lockdowns im Jahr 2021 die konjunkturelle Dynamik erheblich dämpfen. Außerdem könnten die zunehmenden Belastungen durch die Staatsverschuldung die Wirtschaft der Eurozone insgesamt beeinträchtigen. Zweitens könnten Handelsspannungen, einschließlich der bevorstehenden Handelsverhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union, den globalen Wirtschaftsausblick trüben. Darüber hinaus könnten die zunehmenden geopolitischen Spannungen, insbesondere im Nahen Osten, zu weiteren Unsicherheiten führen.
Die Vermögensverwaltungsbranche
2020 war aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 und der weltweiten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie ein außergewöhnliches Jahr für die Vermögensverwaltungsbranche. Trotz des Einbruchs der Märkte zu Beginn des Jahres sorgte das rechtzeitige Eingreifen der Zentralbanken und Regierungen dafür, dass sich die Märkte erholten und das Vertrauen der Anleger weitgehend zurückkehrte. Für Vermögensverwalter hat die Pandemie eine Reihe von zentralen Themen hervorgebracht, die die Branche auch in Zukunft nachhaltig prägen werden: die Einführung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG), der erneute Fokus auf Technologien und ein stärkeres Interesse an privaten Marktanlagen. ESG-Investitionen haben in den letzten Jahren bereits an Popularität gewonnen. Angetrieben von Anlegern, die ihr Portfolio- und Klimarisiko reduzieren und gleichzeitig einen Nutzen jenseits der Investitionsrendite anstreben, wurde das Thema ESG in der Pandemie noch weiter in den Vordergrund gerückt. Die verstärkte Nutzung bestehender und neuer Technologien ermöglichte es den Vermögensverwaltern, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, da das Arbeiten von zu Hause zur Norm wurde, während sich Anleger auf der Suche nach höheren Renditen und Diversifizierung zunehmend den privaten Märkten zuwandten - ein Trend, der sich voraussichtlich fortsetzen wird, da die Regierungen die Wirtschaft wieder aufbauen und Unternehmen nach der Pandemie Zugang zu Kapital suchen.
Die Branche sieht sich auch mit einer Reihe von anhaltenden Herausforderungen konfrontiert, darunter der Margendruck, der zum Teil durch die Umstellung auf passives Investieren verursacht wird. Auch das langsamere Anwachsen des verwalteten Vermögens veranlasst Vermögensverwalter dazu, ihre Geschäftsmodelle und Kostenstrukturen zu überprüfen, was die Branchenkonsolidierung voraussichtlich weiter vorantreiben wird. Dennoch bleiben die langfristigen Treiber des Branchenwachstums bestehen: der zunehmende Wohlstand in den sich entwickelnden Volkswirtschaften, die niedrigen Zinsen, die dazu führen, dass nicht verwaltete Vermögenswerte wie Bargeld und Einlagenkonten in verwaltete Portfolios umgeschichtet werden, und der Bedarf an Finanzlösungen einschließlich der Altersvorsorge.
Trotz des kurzfristigen Branchen- und wirtschaftlichen Gegenwinds ist die DWS davon überzeugt, dass die Vermögensverwaltungsbranche längerfristig weiter wachsen wird und Vermögensverwalter, die in der Lage sind, eine breites Spektrum an aktiven, passiven, öffentlichen und alternativen Anlagen anzubieten, von den Chancen am Markt profitieren können.
Der DWS Konzern
Wir beurteilen die Aktienmärkte vorsichtig optimistisch, möchten unser Geschäft dennoch gegen die Aussicht auf anhaltende Volatilität und potenzielle Herausforderungen des Marktes absichern. Bislang stand unser Ziel einer bereinigten Aufwand-Ertrag-Relation im Vordergrund, um sicherzustellen, dass wir in der Lage sind, unabhängig vom Marktumfeld, in dem wir tätig sind, den größtmöglichen Shareholder Value zu generieren. In Zukunft werden Wachstum und Effizienz unseren Shareholder Value vorantreiben, sodass wir unsere mittelfristigen Ziele weiterentwickelt haben: Bis 2024 streben wir eine bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation von 60% und ein Nettomittelaufkommen7 von >4% an.
Angesichts des aktuellen Wirtschaftsklimas und der Trends, die wir im Jahr 2020 beobachtet haben, erwarten wir für 2021 ein weiterhin herausforderndes Ertragsumfeld mit anhaltendem Margendruck bei einem gleichzeitig niedrigen Zinsumfeld.
Diese Effekte werden sich voraussichtlich auf die gesamte Vermögensverwaltungsbranche und auch auf die DWS auswirken. Die bereinigten Erträge für das Gesamtjahr 2021 werden voraussichtlich leicht höher ausfallen als im Jahr 2020. Darüber hinaus erwarten wir, dass das verwaltete Vermögen Ende 2021 leicht höher sein wird als Ende 2020, angetrieben von Nettomittelzuflüssen. Für 2021 erwarten wir anhaltende Nettomittelzuflüsse in unseren angestrebten Wachstumsbereichen der passiven und alternativen Anlagen, die durch strategische Partnerschaften sowie Produktinnovationen, einschließlich weiterer ESG-Angebote, weiter verstärkt werden. Bezüglich der Managementgebühren gehen wir davon aus, dass sie im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert bleiben.
Im Jahr 2021 erwarten wir einen leichten Anstieg unserer normalisierten Performance- und Transaktionsgebühren der gesamten bereinigten Erträge. Die sonstigen Erträge werden in 2021 voraussichtlich deutlich höher ausfallen. Im Jahr 2020 wurden die sonstigen Erträge hauptsächlich durch die ungünstige Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Garantien negativ beeinflusst. Dies wird für 2021 nicht in demselben Ausmaß erwartet.
Wir liegen weiterhin auf Kurs bezüglich unserer Kosten-Effizienzinitiativen, was uns ebenfalls dabei geholfen hat, unser mittelfristiges Ziel einer bereinigten Aufwand-Ertrag-Relation von unter 65% bereits im Jahr 2020, und damit ein Jahr früher, zu erreichen. Wir erwarten außerdem einen Vorteil aus unseren Effizienzinitiativen im Jahr 2021, die unsere Investitionen in Wachstum und die Plattformtransformation teilweise kompensieren werden. Unsere bereinigte Kostenbasis wird im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich leicht höher ausfallen. Wir erwarten zudem ein im Wesentlichen unverändertes bereinigtes Ergebnis vor Steuern für 2021.
Trotz des bestehenden strukturellen Drucks wird erwartet, dass die AuM in der globalen Vermögensverwaltungsbranche mittelfristig zunehmen werden. Dies wird durch Nettomittelzuflüsse in passive Strategien, alternative Anlagen und eine starke Nachfrage nach ESG und thematischen Geldanlagen getrieben, da der Bedarf der Kunden an kostengünstigen, transparenten und ergebnisorientierten Produkten steigt. Aufgrund unseres vielfältigen Anlage- und Lösungsangebots ist die DWS gut positioniert, um Marktanteile zu gewinnen. Dies wird durch unsere große Vertriebsreichweite, unsere globale Präsenz und unsere digitalen Fähigkeiten unterstützt. Unser diversifiziertes Geschäftsmodell unterstützt unsere Ambitionen hinsichtlich unserer Nettomittelzuflüsse trotz der ungünstigen Branchentrends, die seit Beginn 2020 herrschen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass weitergehende Herausforderungen der Branche, wie steigende Regulierungskosten und eine hohe Wettbewerbsdynamik, bestehen bleiben.
Angesichts dieser Herausforderungen sowie der anhaltenden globalen Pandemie konzentrieren wir uns als Unternehmen weiterhin auf innovative Produkte und Dienstleistungen, mit denen wir uns differenzieren und Kunden in einem spätzyklischen Marktumfeld am besten bedienen können. Gleichzeitigt behalten wir einen disziplinierten Kostenansatz bei.
Risiken und Chancen
[GRI 102-15]
Die Risiken und Chancen, deren Eintreten wir über einen Zeitraum von einem Jahr für wahrscheinlich halten, sind in unserem Prognosebericht berücksichtigt. Der folgende Abschnitt konzentriert sich auf bestimmte zukünftige Trends oder Ereignisse, die gegenüber den im Prognosebericht reflektierten Erwartungen Verschlechterungen oder Verbesserungen darstellen könnten.
Risiken
Sollten sich die gesamtwirtschaftliche Lage, die Marktbedingungen und die Wachstumsperspektiven gegenüber den Erwartungen in unserem Prognosebericht verschlechtern, könnte sich dies nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse oder strategischen Pläne auswirken.
Die rasante Ausbreitung der COVID-19-Pandemie, welche das Wirtschaftsgeschehen ernsthaft gestört hat, hat zu einem starken Rückgang des globalen BIP-Wachstums geführt. Jedoch hat die Konjunktur im zweiten Quartal des Jahres wieder angezogen. Bei der Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen wurden Fortschritte erzielt, und einige Länder haben bereits mit der Impfung ihrer Bevölkerung begonnen. Die Märkte haben dieses optimistische Szenario bereits eingepreist. Daher wird entscheidend sein, ob die Erwartungen hinsichtlich der Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe und deren schneller Einführung erfüllt werden. Falls sich die Erwartungen nicht erfüllen sollten, könnte dies negative Auswirkungen auf das globale Wachstum und die globalen Finanzmärkte haben. Trotz der gegenwärtig von uns eingesetzten Richtlinien bezüglich Business Continuity und Krisenmanagement könnten Reisebeschränkungen oder potenzielle Auswirkungen auf das Personal unseren Geschäftsbetrieb stören. Ferner könnte ein weiterer möglicher Konjunkturrückgang unsere Erträge, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten negativ beeinflussen.
Die COVID-19-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Weltwirtschaft könnten unsere Fähigkeit beeinträchtigen, unsere finanziellen Ziele zu erreichen. Derzeit ist es für uns noch zu früh, vorherzusagen, welche langfristigen Auswirkungen die Pandemie auf unser Unternehmen und unsere finanziellen Ziele haben könnte. Dennoch könnten wir erheblich negativ von einer langwierigen lokalen, regionalen oder globalen Wirtschaftsabschwächung betroffen sein.
Weiterhin könnten die erhöhten politischen Unsicherheiten weltweit, protektionistische und handelsbeschränkende Maßnahmen sowie die andauernden Verhandlungen bezüglich der Übergangszeit, die der Entscheidung des Vereinigten Königreichs folgen, aus der Europäischen Union auszutreten, nicht vorhersehbare Folgen für die Wirtschaft, die Marktvolatilität und das Anlegervertrauen haben. Das wiederum könnte zu einem rückläufigen Geschäft führen und unsere Erträge und Gewinne sowie die Umsetzung unserer strategischen Pläne nachteilig beeinflussen.
Brexit
Mit unserem Sitz in Frankfurt und Geschäftstätigkeiten in ganz Europa, sind wir gut positioniert, um unsere aktuellen geschäftlichen und operativen Tätigkeiten fortsetzen zu können, obwohl kein umfassender Brexit Deal für den Finanzdienstleistungsbereich geschlossen werden konnte. Die DWS hat ein Projekt zur Vorbereitung des Brexit mit der Planungsannahme eines „No-Deal“ durchgeführt und war daher gut vorbereitet auf das letztendliche Resultat. Wir bedienen unsere Kunden weiterhin in ganz Europa und zwar aus der am besten geeigneten rechtlichen Einheit und Jurisdiktion heraus. Infolge des Brexit haben einige unserer Gegenparteien in Großbritannien ihren MiFID-Pass verloren, und Handelsplattformen, Börsen und Clearingstellen mit Sitz in Großbritannien wurden zu Handelsplätzen in einem Drittland außerhalb der EU (und umgekehrt). Um dem entgegen zu wirken, haben in Großbritannien ansässige Broker EU-Gesellschaften gegründet oder den Tätigkeitsbereich bestehender EU-Gesellschaften ausgeweitet, um sicherzustellen, dass die Kunden in der Europäischen Union weiterhin bedient werden können. Dies hat operative Änderungen und die Überarbeitung bestimmter Handelsdokumente erfordert. Für diesen Fall hatten wir bereits Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass wir Geschäfte auch künftig im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen tätigen und Verpflichtungen des Kunden erfüllen können, indem wir aktiv mit unseren wichtigsten Gegenparteien, Plattformen und Handelsplätzen zusammenarbeiten. Das in diesem Abschnitt beschriebene Risiko könnte unsere mittelfristigen Ziele bezüglich Nettomittelzuflüssen und der bereinigten Aufwand-Ertrag-Relation negativ beeinflussen.
Wirtschaftsumfeld
Unvorteilhafte Marktbedingungen, ein Anstieg der Volatilität sowie eine zurückhaltende Stimmung unter Anlegern und Kunden könnten unsere Erträge und Gewinne sowie die rechtzeitige Erreichung unserer strategischen Ziele erheblich beeinträchtigen. Zu Beginn des Jahres 2020 wurde das globale Wachstum durch die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit ins Gegenteil verkehrt. Positive Aussichten infolge der schnellen Einführung von COVID-19-Impfstoffen spiegeln sich bereits in den Wachstumszahlen wider. Sollten die Erwartungen nicht erfüllt werden, könnte dies die konjunkturelle Erholung abschwächen. Darüber hinaus können sich Änderungen des Zinsumfelds auf unsere Fixed-Income-Strategien sowie auf den Marktwert von Garantien in Produkten, die wir verkauft haben, auswirken. Diese Änderungen des Marktwerts der Garantien werden in den Sonstigen Erträgen erfasst. Diese Risiken könnten unsere mittelfristigen Ziele bezüglich Nettomittelzuflüssen und bereinigten Aufwand-Ertrag-Relation negativ beeinflussen.
Digitalisierung
Die Digitalisierung bietet Markteintrittsmöglichkeiten für neue Wettbewerber, und wir erwarten, dass unsere Geschäftsbereiche einen erhöhten Bedarf an Investitionen in digitale Produkt- und Prozessressourcen haben werden, um das Risiko eines potenziellen Verlusts von Marktanteilen zu verringern. Dieses Risiko könnte unsere mittelfristigen Ziele bezüglich Nettomittelzuflüssen negativ beeinflussen.
Darüber hinaus können mit zunehmender Digitalisierung Cyberangriffe zu Technologieversagen, Sicherheitsverstößen, unerlaubtem Zugriff auf, Verlust oder Zerstörung von Daten oder einem Ausfall von Diensten führen. Jedes dieser Ereignisse könnte uns in Rechtsstreitigkeiten verwickeln oder finanzielle Verluste, Störungen unserer Geschäftstätigkeit, eine Haftung gegenüber unseren Kunden, staatliche Eingriffe oder eine Schädigung unseres Rufs zur Folge haben.
Strafverfahren
Schuldeingeständnisse oder Verurteilungen in Strafverfahren durch Mitglieder der Deutschen Bank Gruppe (einschließlich DWS) und/oder deren Mitarbeiter können Folgen haben, die sich nachteilig auf unser Geschäft auswirken, einschließlich Reputationsschäden, Geldstrafen oder Bußgelder, Prozesskosten und Verlust von Lizenzen oder unserer Fähigkeit, in einer oder mehreren Zuständigkeitsbereichen tätig zu sein oder mit einer oder mehreren Arten von Produkten zu handeln. Aufgrund bestimmter früherer strafrechtlicher Verurteilungen der Deutschen Bank wurden Deutsche Bank und ihre verbundenen Unternehmen beispielsweise für zehn Jahre von der Inanspruchnahme der allgemeinen Ausnahmeregelung für qualifizierte professionelle Vermögensverwalter (Qualified Professional Asset Manager – QPAM) von den Regeln für verbotene Transaktionen gemäß dem US Employee Retirement Income Security Act disqualifiziert. Bei der Erbringung von diskretionären Anlageverwaltungsdienstleistungen für bestimmte US-Pensionspläne hat sich die DWS in den USA auf diese Befreiung berufen. Am 29. Dezember 2017 gewährte das US-Arbeitsministerium (Department of Labor – DOL) der Deutsche Bank AG und bestimmten mit ihr verbundenen Vermögensverwaltungsgesellschaften (jetzt DWS) eine individuelle QPAM-Ausnahme, die am 17. April 2021 ausläuft. Als Reaktion auf den Antrag auf Verlängerung der bestehenden Befreiung hat das DOL einen Vorschlag zur Gewährung einer weiteren dreijährigen Befreiung veröffentlicht. Der Verlust des QPAM-Status könnte sich jedoch erheblich nachteilig auf die Geschäftsergebnisse und den Ruf von DWS in den Vereinigten Staaten auswirken.
Regulatorik
Die als Reaktion auf die Schwächen in der Finanzbranche eingeführten oder vorgeschlagenen regulatorischen Reformen und die erweiterten aufsichtsrechtlichen Überprüfungen werden für uns zu Kosten für die Einhaltung von Vorschriften führen und können erhebliche Unsicherheiten nach sich ziehen. Ferner könnten sie nachteilige Folgen für unsere Geschäftspläne und die Realisierung unserer strategischen Pläne haben. Diese Änderungen, die uns unter anderem auch höhere Kapitalanforderungen auferlegen, können erhebliche Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell, die Finanzlage und die Betriebsergebnisse sowie auf das Wettbewerbsumfeld im Allgemeinen haben. Darüber hinaus können potenzielle Untersuchungen von Regulierungsbehörden negative Auswirkungen auf unsere finanzielle Leistungsfähigkeit haben. Das in diesem Abschnitt beschriebene Risiko könnte unsere mittelfristigen Ziele bezüglich Nettomittelzuflüssen und der bereinigten Aufwand-Ertrag-Relation negativ beeinflussen.
Die Aufsichtsbehörden und Zentralbanken haben sich zum Ziel gesetzt, die Robustheit finanzieller Referenzgrößen, insbesondere der Referenzzinssätze, zu verbessern. Folglich ist geplant, die ständige Verfügbarkeit unter anderem der London Interbank Offered Rate (LIBOR) und der Euro Overnight Index Average Rate (EONIA, und zusammen IBORs) bis spätestens Ende 2021 einzustellen – wobei der genaue Marktübergang bis dahin erwartet wird. Es wird erwartet, dass diese Reformen dazu führen werden, dass sich zumindest einige Zins-Benchmarks anders als derzeit entwickeln oder verschwinden werden, was sich auf unsere gegenwärtigen und zukünftigen Produkte und Dienstleistungen auswirken könnte. Die Einstellung dieser IBORs und der mögliche Übergang zu „risikofreien Zinssätzen“ (RFRs) stellen für uns eine Vielzahl von Risiken dar. Je nachdem, wie sich diese Angelegenheiten und die damit verbundenen Risiken entwickeln und wie angemessen die Branche, der Markt, die Aufsichtsbehörden und wir darauf reagieren, könnten die Reform und die Einstellung der IBORs sowie der Übergang zu den RFRs negative Auswirkungen auf unser Geschäft, die Betriebsergebnisse, die Kapitalanforderungen und die Rentabilität haben.
Wenn wir unsere Strategie nicht erfolgreich umsetzen können, was auch von den zuvor genannten Faktoren abhängig ist, können wir unsere finanziellen Ziele möglicherweise nicht erreichen oder müssen gar Verluste, eine geringere Rentabilität oder eine Erosion unserer Kapitalbasis und unserer finanziellen Situation in Kauf nehmen. Die operativen Ergebnisse und der Aktienkurs können erheblich und nachteilig beeinflusst werden.
Obwohl wir umfassende Risikomanagementrichtlinien, -verfahren und -methoden eingeführt haben, unter anderem in Bezug auf nichtfinanzielle, Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken, können diese unsere Risikopositionen möglicherweise nicht im Hinblick auf alle wirtschaftlichen Marktbedingungen oder alle Risikoarten, einschließlich Risiken, die wir nicht erkennen oder antizipieren, vollumfänglich mindern.
Weitere Details zu Methoden und Ansätzen zum Risikomanagement befinden sich im Risikobericht.
Chancen
Veränderte Marktbedingungen und Anlegerbedürfnisse haben dem DWS Konzern und der Vermögensverwaltungsbranche signifikante Chancen eröffnet. Zukünftiger Vermögenszuwachs wird voraussichtlich durch den raschen Anstieg des Privatvermögens in Entwicklungsländern sowie durch Pensionsfonds, Staatsfonds, beitragsorientierte Pensionspläne und Versicherungsunternehmen getrieben.
Unsere Strategie ist geprägt von mehreren wichtigen Entwicklungen in der Vermögensverwaltungsbranche, die alle direkt und indirekt zu diesem erwarteten Wachstum beitragen:
Unsere Strategie beinhaltet den Einsatz von Kapital, um sowohl organisches als auch anorganisches Wachstum zu erzielen. Unser mittelfristiger Geschäftsplan sieht eine Erhöhung unserer Seed und Co-Investments vor, um organisch zu wachsen und gleichzeitig unsere Aktivitäten weiterhin an den Interessen der Kunden auszurichten.Außerdem sind wir der Auffassung, dass sich die Konsolidierung in der Vermögensverwaltungsbranche fortsetzen wird. Wir beabsichtigen, Wachstumskapital im Bereich Fusionen und Akquisitionen (englisch M&A) sorgfältig einzusetzen. Dementsprechend werden wir Konsolidierungsmöglichkeiten in der Branche evaluieren, die unsere Marktposition in wesentlichen Wachstumsbereichen verbessern, und/oder uns Zugang zu weiteren Vertriebskanälen ermöglichen. Jede M&A-Aktivität wird neben der Erfüllung strategischer Ziele die Generierung von Shareholder Value in den Vordergrund stellen und an finanziellen Kriterien wie einer attraktiven Kapitalrendite und Ertragssteigerung gemessen. Abhängig von der jeweils angestrebten M&A-Möglichkeit, kann sich dies auf unsere mittelfristigen Ziele bezüglich Nettomittelzuflüssen und/oder der bereinigten Aufwand-Ertrag-Relation auswirken.
Gesamtbewertung
Wir sind der Ansicht, dass die DWS gut aufgestellt ist, um die Herausforderungen der Branche anzugehen und Chancen in der Vermögensverwaltungsbranche zu ergreifen. Wie oben dargestellt, haben sich uns und der Vermögensverwaltungsbranche durch veränderte Marktbedingungen und Anlegerbedürfnisse beträchtliche Chancen eröffnet. Dennoch müssen Risiken kontinuierlich überwacht und Stresstest-Szenarien durchgeführt werden.
Risikobericht
Übersicht über das Risikomanagement
Veröffentlichungen gemäß IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ und IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“
Der nachstehende Risikobericht enthält qualitative und quantitative Angaben zu Kredit-, Markt- und sonstigen Risiken auf Basis des International Financial Reporting Standard 7 (IFRS 7) „Finanzinstrumente: Angaben“, Veröffentlichungen zum Kapital entsprechend dem International Accounting Standard 1 (IAS 1) „Darstellung des Abschlusses“. Die Informationen, die zum Konzernabschluss gehören und über Referenzierungen in diesen einbezogen werden, sind in diesem Risikobericht durch eine seitliche Klammer gekennzeichnet.
Risiken der DWS
Wir sind aufgrund unserer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Zu diesen Risiken gehören das nichtfinanzielle Risiko, Marktrisiko, Kreditrisiko, strategische Risiko und Liquiditätsrisiko. Das Unternehmensrisikoprofil wird durch verschiedene externe und interne Faktoren beeinflusst, darunter das treuhänderische Risiko. Als Vermögensverwalter haben unsere treuhänderischen Pflichten oberste Priorität, um sicherzustellen, dass die Interessen unserer Kunden an erster Stelle stehen. Dies erreichen wir durch die Risikosteuerung der Anlageportfolios im Auftrag unserer Kunden, die auch dazu dient, regulatorische Anforderungen und vertragliche Verpflichtungen einzuhalten.
Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiko in unsere Risikomanagementprozesse stellte in den letzten Jahren und insbesondere in 2019 und 2020 einen Schwerpunkt dar. Seine Bedeutung wurde unter anderem durch die Veröffentlichung der Änderungen des EU-Rechtsrahmens sowie durch Veröffentlichungen und Empfehlungen national zuständiger Behörden (wie das im Dezember 2019 veröffentliche BaFin-Merkblatt) unterstrichen. Da das Nachhaltigkeitsrisikomanagement ein grundlegender Pfeiler der ESG-Integration ist, wurden unsere Risikosteuerungsprozesse aktualisiert, um sicherzustellen, dass die vorgegebenen Leitlinien ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmens-DNA sind.
In diesem Zusammenhang bestehen zwei zentrale Grundsätze, die wir bei der Risikosteuerung beachten: Jeder Mitarbeiter muss Risiken steuern und sicherstellen, dass wir im besten Interesse unserer Kunden und unseres Geschäfts handeln. Außerdem besteht eine strikte Aufgabentrennung, die es uns ermöglicht, ein Kontrollumfeld zu gestalten, mit dem unser Geschäft, unsere Kunden und unsere Aktionäre geschützt werden.
Risiko und Kapital – Übersicht
Wichtige Risikokennzahlen
Wir sind zur Einhaltung der für CRR-Wertpapierfirmen geltenden Kapitalanforderungen gemäß Artikel 95 und 98 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung, CRR) verpflichtet. Weitere Einzelheiten finden Sie in diesem Bericht unter ,Überblick über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage – Finanz- und Vermögenslage‘.
Darüber hinaus steuern wir unser Kapital so, dass die Höhe des aufsichtsrechtlichen Kapitals eingehalten wird, die in der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) und der CRR festgelegt ist und von der BaFin als zuständiger Behörde vorgeschrieben wird, um die risikogewichteten Aktiva (RWA) für Kreditrisiken und Marktrisiken, jedoch nicht für operationelle Risiken abzudecken. Wir führen außerdem eine interne Bewertung der Kapitaladäquanz gemäß CRD IV durch.
Die DWS ist dazu verpflichtet, in einigen Ländern für bestimmte regulierte Tochtergesellschaften Kapital vorzuhalten. Einige dieser Gesellschaften unterliegen besonderen regulatorischen Anforderungen für die interne Bewertung der Kapitaladäquanz. Beispielsweise führen die DWS USA Corporation und ihre Tochtergesellschaften zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen an den Betrieb einer „Intermediate Holding Company“ in den Vereinigten Staaten von Amerika einen entsprechenden umfassenden Kapitaladäquanzprozess (Comprehensive Capital Analysis and Review – CCAR) durch.
Die harte Kernkapitalquote (CET 1) und die RWA-Metriken sind Bestandteil unseres ganzheitlichen Risikomanagements über alle Risikoarten. Die Interne Kapitaladäquanzquote (Internal Capital Adequacy Ratio – ICA), der ökonomische Kapitalbedarf und die Netto-Liquiditätsposition unter Stress (Stressed Net Liquidity Position – SNLP) sind DWS-spezifische Risikometriken in Ergänzung zu den genannten regulatorischen Metriken.
Harte Kernkapitalquote | ||
31. Dezember 2020 | 29,2% | |
31. Dezember 2019 | 30,8% | |
Risikogewichtete Aktiva | ||
31. Dezember 2020 | 10.309 Mio € | |
31. Dezember 2019 | 9.187 Mio € | |
Netto-Liquiditätsposition unter Stress | ||
31. Dezember 2020 | 2.077 Mio € | |
31. Dezember 2019 | 2.018 Mio € | |
Zum 31. Dezember 2020 belief sich unser hartes Kernkapital auf 3.014 Mio € und lag damit um 187 Mio € oder 6,6% über dem harten Kernkapital zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 2.828 Mio €.
Eine grundlegende Überprüfung des Aufsichtsregimes für EU-Investmentfirmen wurde Ende 2019 mit der Veröffentlichung einer neuen Verordnung für Investmentfirmen und einer neuen Richtlinie für Investmentfirmen abgeschlossen. Beide werden im Juni 2021, 18 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens, gelten. Ziel der neuen EU-Regelung für Wertpapierfirmen ist es, Regeln einzuführen, die an das Risikoprofil und das Geschäftsmodell von Investmentfirmen angepasst sind. Die DWS ist verpflichtet, die Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen auf Basis des neuen Regimes ab dem Geschäftsjahr 2021 jährlich offenzulegen.
Zusammenfassende Risikobewertung
Zu den wesentlichen Unternehmensrisikokategorien zählen:1) finanzielle Risiken wie das mit unseren Co-Investments, Seed Investments und Garantieprodukten verbundene Marktrisiko sowie das Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und strategische Risiko, und 2) nichtfinanzielle Risiken (NFRs), die das Reputationsrisiko und das operationelle Risiko (mit den wichtigen Unterkategorien Compliance-, Informationssicherheits-, Technologie-, Transaktionsabwicklungs-, Vendoren- und Modellrisiko) beinhalten. Die Identifizierung, Bewertung und Minderung der wichtigsten Risiken erfolgt über einen internen Steuerungsprozess und die Verwendung von Risikomanagementinstrumenten und -verfahren. Wir haben einen klar definierten Risikoappetit, und unser Ansatz zur Identifizierung und Folgenabschätzung soll sicherstellen, dass wir die Auswirkungen dieser Risiken auf unsere Finanzergebnisse, langfristigen strategischen Ziele und unsere Reputation mindern. Der Abschnitt ‚DWS Risikosteuerung und -rahmenwerk‘ enthält detaillierte Informationen über die Steuerung unserer wesentlichen Risiken.
Externe Faktoren außerhalb unseres Einflussbereichs können erhebliche Auswirkungen haben. Das anhaltend hohe Niveau weltweiter politischer Unsicherheit, Protektionismus und erhöhte Spannungen im Hinblick auf Handels- und Zollverhandlungen haben unvorhersehbare Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, die Märkte und das Anlegervertrauen. Diese Unsicherheit könnte zu rückläufiger Geschäftstätigkeit führen und unsere Umsatzerlöse und Gewinne sowie die Umsetzung unserer strategischen Pläne beeinträchtigen.
Wir haben uns darauf konzentriert, die Auswirkungen des Brexit auf unser Geschäft und unsere betrieblichen Abläufe abzumildern. Potenzielle Änderungen im regulatorischen Umfeld können jedoch zu erhöhten Compliance-Anforderungen und zusätzlichen Betriebskosten für uns führen. Zu den weiteren Risiken, die sich insbesondere kurz- bis mittelfristig erheblich nachteilig auf unsere Geschäfts- und Finanzlage auswirken könnten, gehören (i) erhöhte Unsicherheit und Volatilität auf den Finanz-, Immobilien- und Infrastrukturmärkten des Vereinigten Königreichs und der EU (ii) Wechselkursschwankungen zwischen Pfund Sterling, Euro und anderen Währungen; (iii) erhöhte Illiquidität von Anlagen, die im Vereinigten Königreich oder in der EU ansässig oder notiert sind; (iv) die Bereitschaft von Finanzkontrahenten, Transaktionen abzuschließen, oder der Preis, zu dem sie bereit sind, Transaktionen durchzuführen.
Zusätzlich zu diesen geopolitischen Risiken entwickelte sich COVID-19 im Jahr 2020 zu einer globalen Pandemie, die aufgrund höherer Transaktionsvolumina Marktvolatilität und zunehmender Bedrohung der Informationssicherheit zu Herausforderungen führte. Wir riefen Krisenmanagement-Maßnahmen ins Leben, an denen Führungskräfte aus dem gesamten Unternehmen beteiligt waren und die sich auf alle Facetten unseres Geschäfts konzentrierten: von Fondsliquidität über die Ermittlung potenzieller Portfoliorisiken infolge der Krise bis hin zur Gewährleistung der anhaltenden Stabilität unserer Betriebsabläufe und Technologieplattform sowie den Schutz unserer Mitarbeiter. Auf dem Höhepunkt der Krise arbeitete die überwiegende Mehrheit unserer Mitarbeiter weltweit über gesicherte Remote-Zugänge von zu Hause aus, sodass wir den Interessen unserer Kunden weiterhin nahtlos nachkommen konnten. Das Geschäft als solches erwies sich als widerstandsfähig und die Hauptfaktoren für unser Risikoprofil haben sich in Bezug auf Themen und die inhärente Risikoexposition nicht geändert. Mit einer Ausnahme waren alle unsere Portfolios in der Lage, Rücknahmen für Kunden zu ermöglichen, wenn Anleger ihre Portfolios in Richtung Sicherheit neu positionieren wollten. Die Ausnahme betraf einen offenen Fonds mit illiquiden Vermögenswerten, der Maßnahmen einführte um den Rücknahmefluss steuern zu können.
Die Bewertung der potenziellen Auswirkungen dieser Risiken ist in unserem Stresstest integriert, der unsere Risikotragfähigkeit für den Fall des Eintritts dieser Ereignisse bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung zeigen, dass wir derzeit ausreichend Kapital vorhalten, um die Auswirkungen dieser Risiken im Zusammenspiel mit den verfügbaren Risikominderungsmaßnahmen zu tragen, falls sie in Übereinstimmung mit den Testparametern eintreten.
Risikoprofil
Der Hauptrisikotreiber unseres Geschäfts ist das nichtfinanzielle Risiko. Wir sind jedoch auch anderen Risikoarten ausgesetzt, da der Markt, die Zahlungsströme und die Wechselkurse unsere Unternehmensaktivitäten beeinflussen. Besonders erwähnenswert war im Jahr 2020 der Garantiezeitwert, der empfindlich auf Bewegungen der langfristigen Zinssätze reagiert. Folglich führte der Rückgang der langfristigen Zinssätze im Laufe des Jahres 2020 zu einem Anstieg der Deckungslücke um 48 Mio €, von 108 Mio € zum 31. Dezember 2019 auf 156 Mio € zum 31. Dezember 2020.
DWS Risikosteuerung und -rahmenwerk
Grundsätze des Risikomanagements und der Risikosteuerung
Die Vielfalt unseres Geschäftsmodells erfordert es, Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu modellieren, zu messen, zu aggregieren, zu mindern und zu überwachen. Es ist unser zentrales Ziel, unsere Widerstandsfähigkeit zu stärken, indem wir einen ganzheitlichen Ansatz für die Steuerung von Risiken und Erträgen auf allen Ebenen der Organisation sowie das effektive Management unseres Risiko-, Kapital- und Reputationsprofils einsetzen. Bei unseren Geschäftsaktivitäten gehen wir Risiken bewusst ein. Die folgenden Prinzipien stützen dabei unser Risikomanagement-Rahmenwerk:
Risiken und Kapital werden mithilfe eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Mess- und Überwachungsprozessen gesteuert, die eng an unseren Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind.
Integration des Klimarisikos in unser bestehendes Risikomanagement-Rahmenwerk
Unser allgemeines Risiko- und Kontroll-Rahmenwerk legt die vollständige Überwachung der verschiedenen Risikotypen innerhalb unserer Organisation fest. Die drei Hauptrisiken umfassen: nichtfinanzielle Risiken (operationelle Risiken und Reputationsrisiken), finanzielle Risiken sowie Anlagerisiken, welchen Investoren von Produkten, die von DWS hergestellt und verwaltet werden, ausgesetzt sind.
Darüber hinaus unterstreichen die jüngsten regulatorischen Entwicklungen, insbesondere seit dem Ausbruch von COVID-19, deutlich die Notwendigkeit, das Klimarisiko in die Geschäftspraktiken zu integrieren. Wir bei DWS sind uns bewusst, dass Nachhaltigkeitsrisikofaktoren – einschließlich Klimarisikofaktoren – eintreten können und alle drei der oben genannten Risikoarten beeinflussen können. Daher integrieren wir Nachhaltigkeitsrisikofaktoren in unser bestehendes Rahmenwerk für die Risikomessung und das Risikomanagement, so dass wir Fragen des Klimawandels in unseren Unternehmens- und Portfoliorisikobewertungen berücksichtigen können.
Neben diesen quantitativen und von der treuhänderischen Natur unserer Plattform beeinflussten Nachhaltigkeitsrisikobewertungen, sind wir dabei, ein Programm einzuführen, das Klimarisiken (in Kombination mit anderen Nachhaltigkeitsaspekten) in unser (nichtfinanzielles) Risiko- und Kontrollrahmenwerk einbettet, um die Belastbarkeit unserer Plattform in Bezug auf Klimawandel und Transitionsfaktoren zu steuern.
Risikosteuerung und Ausschussstruktur der DWS
Die Aktivitäten und die Geschäftstätigkeit des Konzerns auf der ganzen Welt werden von den jeweils zuständigen Behörden in den Ländern, in denen wir unser Geschäft betreiben, reguliert und überwacht.
Mehrere Managementebenen stellen eine durchgängige Risikosteuerung sicher:
Governance-Struktur des Risikomanagements des DWS Konzerns
Die nachstehenden funktionalen Ausschüsse sind von zentraler Bedeutung für das Risikomanagement:
Der Chief Risk Officer (CRO) hat die konzernweite Verantwortung für das Management aller nichtfinanziellen, finanziellen und treuhänderischen Risiken sowie für die umfassende Risikokontrolle und laufende Weiterentwicklung der Methoden der Risikomessung. Darüber hinaus ist der Chief Risk Officer für die zusammenfassende Beobachtung, Analyse und Berichterstattung von Risiken verantwortlich. Der CRO trägt direkte Managementverantwortung für die verschiedenen Risikomanagementfunktionen, die den folgenden Auftrag haben:
Risiken und Kapital werden von uns mithilfe eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Mess- und Überwachungsprozessen gesteuert, die eng an den zugrunde liegenden Geschäftsaktivitäten und dem damit verbundenen Risikoprofil ausgerichtet sind. Um dies zu erreichen, greift der Konzern bei definierten Risikoleistungen für eine Reihe von Risikoarten auf den Deutsche Bank Konzern zurück, insbesondere im Hinblick auf Risikogrundsätze und Governance-Rahmenwerke, Kapitalmodelle einschließlich Stresstests sowie zur Unterstützung bei Eigenkapitalanforderungen und nichtfinanziellen Risiken, vor allem, wenn Fachkenntnisse erforderlich sind (etwa bei Cyberrisiken).
Das Vertragsverhältnis zum Deutsche Bank Konzern wurde insbesondere durch ein Relationship Agreement und einen Rahmendienstleistungsvertrag geregelt. Die Abstimmung basiert auf den folgenden übergeordneten Grundsätzen:
Das Kontrollmodell des Konzerns wurde so konzipiert, dass das Erfordernis einer Abstimmung auf unsere Geschäftstätigkeit ausbalanciert wird und gleichzeitig die Unabhängigkeit und die starken Beziehungen zu den wichtigsten Kontrollfunktionen des Deutsche Bank Konzerns aufrechterhalten werden.
Risikoappetit und Risikokapazität
Der Risikoappetit drückt das Gesamtrisikoniveau aus, zu dessen Übernahme wir im Rahmen unserer Risikokapazität bereit sind, um unsere geschäftlichen Ziele zu erreichen. Er wird über eine Reihe von Mindestwerten für quantitative Kennzahlen und qualitative Aussagen definiert. Risikokapazität ist definiert als das maximale Risikoniveau, das wir in Anbetracht unserer Kapital- und Liquiditätsbasis, unserer Risikomanagement- und Steuerungsfähigkeiten, unserer regulatorischen Schwellenwerte und unserer Verpflichtungen gegenüber Stakeholdern eingehen können.
Der Risikoappetit ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsplanungsprozesse. Er liegt unserem Risikoplan und unserer Risikostrategie zugrunde, die darauf abzielen, die angemessene Ausrichtung unserer Risiko-, Kapital- und Performanceziele sicherzustellen und dabei gleichzeitig Risikokapazität-Beschränkungen nichtfinanzieller und finanzieller Risiken zu berücksichtigen.
Die Geschäftsführung überprüft und genehmigt jährlich oder – bei unerwarteten Änderungen des Risikoumfelds – auch in kürzeren Abständen unseren Risikoappetit, um sicherzustellen, dass er der Strategie, der Geschäftstätigkeit, den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und den Anforderungen von Stakeholdern entspricht.
Um den Risikoappetit näher zu bestimmen, haben wir auf Konzernebene unterschiedliche zukunftsgerichtete Indikatoren und Schwellenwerte festgelegt und Eskalationsmechanismen zur Ergreifung erforderlicher Maßnahmen definiert. Wir wählen Risikokennzahlen, die die wesentlichen Risiken, denen wir ausgesetzt sind, und die Finanzlage insgesamt reflektieren. Zudem verbinden wir unser Governance-Rahmenwerk für das Risikomanagement mit dem Rahmenwerk für den Risikoappetit.
Berichte über das Risikoprofil im Vergleich zum Risikoappetit und zur Risikostrategie werden regelmäßig dem RCC, der Geschäftsführung und dem Prüfungs- und Risikoausschuss präsentiert. Für den Fall, dass unser festgelegter Risikoappetit überschritten wird, wenden wir eine vorab definierte Eskalations-Governance-Matrix an. Damit stellen wir sicher, dass die Überschreitungen den zuständigen Ausschüssen gemeldet werden. Änderungen am Risikoappetit müssen von der Geschäftsführung genehmigt werden.
Risiko- und Kapitalplan
Wir führen jährlich einen integrierten strategischen Planungsprozess durch, der die Entwicklung unserer zukünftigen strategischen Ausrichtung für die Geschäftsbereiche artikuliert. Der strategische Planungsprozess zielt darauf ab, eine ganzheitliche Perspektive auf Kapital, Liquidität und Risiko unter Berücksichtigung von Risiko- und Renditegesichtspunkten zu entwickeln. Dieser Prozess übersetzt unsere langfristigen strategischen Ziele in messbare kurz- und mittelfristige Finanzziele und ermöglicht eine unterjährige Überprüfung der Zielerreichung und deren Management. Risikospezifische Portfoliostrategien ergänzen diesen Rahmen und erlauben eine weiterführende Umsetzung der Risikostrategie auf Portfolioebene, die Besonderheiten der Risikoart sowie Risikokonzentrationen berücksichtigt.
Stresstests
Wir führen regelmäßig Stresstests durch, um die Auswirkungen eines erheblichen Konjunkturabschwungs oder anderer Schocks auf unser Kapitalprofil und unsere Finanzlage zu bewerten. Diese Tests ergänzen klassische Risikokennzahlen und nutzen das Stresstestverfahren des Deutsche Bank Konzerns mit Erweiterungen, die auf unser Risikoprofil zugeschnitten sind. Alle wesentlichen Risikoarten, die mit Kapital unterlegt sind, sind in den Stresstests enthalten. Der Zeithorizont für unsere internen Stresstests beträgt in der Regel ein Jahr, kann aber auch auf mehrere Jahre erweitert werden, falls die Vorgaben des Szenarios dies erfordern.
Risikomessung und -steuerung
Die angemessene Messung aller Risiken ist eine der Grundvoraussetzungen für eine solide Risikosteuerung. Alle Risiken werden quantitativ oder qualitativ anhand von bewährten und genehmigten Methoden gemessen. Alle Messansätze müssen der Art und Materialität des gemessenen Risikos angemessen sein und eine ausreichende Transparenz einschließlich Korrelationen bieten.
Die quantitative Analyse ermöglicht eine Messung der möglichen Auswirkungen (Umfang und Wahrscheinlichkeit) und wird durch bewährte qualitative Messungen ergänzt, um eine umfassende Abdeckung aller Risiken auf Grundlage eines risikoorientierten Ansatzes zu gewährleisten. Wir steuern alle wesentlichen Risiken aus den Bereichen nichtfinanzielle Risiken, Markt-, Kredit- und strategische Risiken durch spezifische Risikomanagementprozesse. Modellierungs- und Messansätze zur Quantifizierung von Risiken und des Kapitalbedarfs sind über alle bedeutenden Risikoklassen hinweg implementiert. Das Reputationsrisiko ist implizit durch unser Rahmenwerk für ökonomisches Kapital abgedeckt, insbesondere innerhalb des operationellen und strategischen Risikos.
Etablierte Teams in Finance, Capital and Liquidity Management und Risk übernehmen die Verantwortung für die Messung, Analyse von und Berichterstattung über Risiken. Dabei stellen sie die erforderliche Qualität und Integrität der risikorelevanten Daten sicher.
Wir überwachen alle eingegangenen Risiken vor dem Hintergrund des Risikoappetits und unter Berücksichtigung von Risiken und Chancen auf der Ebene des Konzerns, der zugrunde liegenden Risikoart und auf Portfolioebene.
Das monatliche Risk and Capital Profile (RCP) dient der Berichterstattung über das Risikoprofil an das RCC und wird anschließend als Basis für die regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung und den Prüfungs- und Risikoausschuss verwendet. Das RCP wird durch andere Standard- und Ad-hoc-Lageberichte von Risk, Capital and Liquidity Management und Finance ergänzt, die dem RCC und/oder gegebenenfalls seinen Unterausschüssen vorgelegt werden.
Wir greifen zur Unterstützung der internen und externen Berichterstattung auf eine Vielzahl von Datenquellen zurück. Die Risikoinfrastruktur berücksichtigt die Berichterstattung auf der Ebene der jeweiligen Konzerngesellschaften und Geschäftsbereiche und bildet die Grundlage für die regelmäßige und Ad-hoc-Berichterstattung zu Risikopositionen, Kapitaladäquanz und Limitinanspruchnahmen an die zuständigen Funktionen.
Modellrisiko
Das Modellrisiko-Management (Model Risk Management – MoRM) ist eine Kernkomponente des DWS Risikorahmenwerks. Wir setzen Modelle für Anlage-, Portfoliomanagement-, Risikosteuerungs-, Bewertungs-, Kapitalplanungs- und andere Zwecke ein. Das MoRM Rahmenwerk stellt sicher, dass die Interessen unserer Kunden und Stakeholder geschützt und regulatorische Anforderungen erfüllt werden.
Modelle, die vom Konzern verwendet werden und unter das Modellrisiko-Rahmenwerk fallen, umfassen Modelle für sowohl treuhänderische als auch nicht-treuhänderischen Zwecke. Sie sind entweder intern entwickelt oder können über Drittanbieter bezogen werden. Die Modelle fallen im Allgemeinen in die folgenden Kategorien:
Der Modellrisikoappetit folgt den qualitativen Standards des Konzerns und sorgt dafür, dass die Steuerung der Modellrisiken in eine solide Risikokultur eingebunden wird und Risiken in angemessener Weise gemindert werden.
Modellrisikosteuerung
Modellrisiko-Governance hat die folgenden Ziele:
Im Rahmen der Unterstützung bei der Modellentwicklung und der Bereitstellung von Beratungsleistungen für die derzeit bei dem Konzern eingesetzten Risiko- und Kapitalmodelle erfolgt eine Interaktion mit dem Deutsche Bank Konzern, die auch Änderungen im Zusammenhang mit neuen Vorschriften und/oder Änderungen der Geschäftsstrategie umfasst.
Nichtfinanzielles Risiko
Das nichtfinanzielle Risiko umfasst das operationelle Risiko und das Reputationsrisiko.
Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen und Systemen, durch menschliches Versagen oder infolge externer Ereignisse, einschließlich des Rechtsrisikos, eintreten. Diese Definition umfasst keine Geschäfts- und Reputationsrisiken.
Das Reputationsrisiko ist das Risiko möglicher Schäden an der Marke und am Ruf der DWS und das damit verbundene Risiko beziehungsweise die Auswirkung auf unsere Erträge, unser Kapital oder unsere Liquidität, welches durch Assoziation, Tätigkeit oder Untätigkeit entsteht, wenn diese von Stakeholdern als unangemessen, unmoralisch oder nicht mit unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) vereinbar wahrgenommen werden könnten.
Hauptursachen von nichtfinanziellen Risiken
Nichtfinanzielle Risiken sind unserem Geschäft inhärent. Wir haben effektive interne Risikosteuerungs- und Kontrollprozesse und den Einsatz von Risikosteuerungs-Instrumenten und –Konzepten verankert. Unser integrierter Ansatz ermöglicht eine fundierte Identifizierung, Bewertung, Minderung und Überwachung (Risikomanagement-Lebenszyklus) der wichtigsten nichtfinanziellen Risiken wie Compliance-, Rechts-, Treuhand-, System-, Verarbeitungs- und externe Einflussrisiken. Ein Versagen in Bezug auf nichtfinanzielle Schlüsselrisiken könnte dennoch erhebliche finanzielle, regulatorische oder Reputationsauswirkungen haben.
Die wichtigsten nichtfinanziellen Risiken sind in Anbetracht unseres Geschäftsprofils die folgenden:
Steuerung nichtfinanzieller Risiken
Die Steuerung nichtfinanzieller Risiken folgt dem Konzept der drei Verteidigungslinien (Three Lines of Defense – 3LoD) mit dem Ziel, den Konzern, unsere Kunden und Aktionäre vor dem Risiko wesentlicher finanzieller, regulatorischer oder Reputationsschäden zu schützen. Das Konzept soll sicherstellen, dass alle unsere nichtfinanziellen Risiken identifiziert und abgedeckt werden, die Verantwortlichkeiten für die Steuerung nichtfinanzieller Risiken klar zugeordnet sind und Risiken im besten und langfristigen Interesse unseres Geschäfts und unserer Stakeholder aufgenommen und gesteuert werden. Das 3LoD-Konzept und seine Grundsätze gelten auf allen Ebenen der Organisation.
Nichtfinanzielles Risiko 1. LoD Governance-Standard: Als Risikoeigentümer haben die 1. LoD Geschäftsbereiche die volle Verantwortung für die Identifizierung, Bewertung und das Management von nichtfinanziellen Risiken, die von ihrer Organisation ausgehen oder denen ihre Organisation ausgesetzt ist, und für deren Management gegenüber dem definierten Risikoappetit. Risikoeigentümer sind diejenigen Rollen im Konzern, die Risiko generieren, egal ob finanzieller oder nichtfinanzieller Art. Die Leiter der Geschäftsbereiche müssen die angemessenen organisatorischen Strukturen festlegen, um das nichtfinanzielle Risikoprofil ihrer Organisationseinheit zu identifizieren, Standards für die Steuerung und Kontrolle von Risiken in ihrer Organisation implementieren, Geschäftsentscheidungen zur Minderung beziehungsweise Akzeptanz von nichtfinanziellen Risiken innerhalb des Risikoappetits treffen und Kontrollen der Risikoeigentümer (das heißt Level 1-Kontrollen) festlegen und weiterentwickeln. Für die 1. LoD ist ein Control Office eingerichtet. Dieses konzentriert sich auf eine konsolidierte Sicht des Risikoprofils und ist der erste Ansprechpartner für Fragen zum Management nichtfinanzieller Risiken.
Nichtfinanzielles Risiko 2. LoD Governance-Standard: Als Risikotyp-Controller definieren die 2. LoD-Kontrollfunktionen qualitativ und quantitativ den Risikoappetit für den spezifischen nichtfinanziellen Risikotyp, den sie überwachen und berichten über das Profil des Risikotyps gegenüber dem Risikoappetit. Als Experten für ihre Risikotypart beraten sie die 1. LoD als unabhängige Funktion, wie sie das Risiko identifizieren, bewerten und steuern und wie sie das Rahmenwerk für die Risikotypart implementieren können. Die 2. LoD Kontrollfunktionen verfügen über ein Vetorecht für Risikoentscheidungen, um Verstöße gegen den Risikoappetit zu verhindern.
Risk legt als 2. LoD Kontrollfunktion für alle nichtfinanziellen Risiken das übergreifende Rahmenwerk für die Steuerung operationeller Risiken (Operational Risk Framework - ORMF) fest und pflegt, überwacht und hinterfragt – als unabhängige 2. LoD – seine Umsetzung und überwacht Gesamtrisiko-Levels gegenüber dem Risikoappetit.
Die dritte Verteidigungslinie (3LoD) ist die Konzernrevision. Sie ist dafür verantwortlich, die Wirksamkeit der Interaktion zwischen den Geschäftsbereichen und den Kontrollfunktionen in Bezug auf die Steuerung nichtfinanzieller Risiken unabhängig und objektiv zu bestätigen.
Darüber hinaus ist Risk für die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung eines Ansatzes zur Ermittlung eines ausreichenden Kapitalbedarfs für operationelle Risiken zur Empfehlung an die Geschäftsführung verantwortlich. Um diese Anforderung zu erfüllen, ist Risk für die Berechnung und Allokation des Kapitalbedarfs für operationelle Risiken und die Planung der erwarteten Verluste verantwortlich. Die Ermöglichung der jährlichen Planung des operationellen Risikokapitals und des monatlichen Überprüfungsprozesses fällt ebenfalls in den Verantwortungsbereich von Risk.
Zur Steuerung unserer nichtfinanziellen Risiken definiert das ORMF miteinander verbundene Instrumente und Verfahren, die auf das Rahmenwerk des Deutsche Bank Konzerns abgestimmt sind. Das ORMF wurde entwickelt, um einen umfassenden Ansatz für das Management der wichtigsten nichtfinanziellen Risiken über den gesamten Lebenszyklus der Risikosteuerung hinweg bereitzustellen. Dieser Ansatz ermöglicht es uns, unser nichtfinanzielles Risikoprofil vor dem Hintergrund unseres Risikoappetits zu bestimmen, nichtfinanzielle Risikobereiche und –konzentrationen systematisch zu identifizieren und risikomindernde Maßnahmen und Prioritäten zu definieren. Unser Ansatz zur Identifizierung und Folgenabschätzung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass wir die Auswirkungen dieser Risiken auf unsere Finanzergebnisse, langfristigen strategischen Ziele und unsere Reputation mindern. Schlüsselkonzepte und –prozesse für die Steuerung unserer nichtfinanziellen Risiken sind die Verlustdatensammlung, Lesson-Learned-Analysen sowie Risiko- und Kontrollbewertungen.
Die wichtigsten Risiken, die wir zu mindern versuchen, gelten als unsere Toprisiken und werden regelmäßig analysiert und gemeldet. Die Toprisiken werden hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Konzern im Falle ihres Auftretens bewertet. Die Berichterstattung ermöglicht eine in die Zukunft gerichtete Sicht auf die Auswirkungen geplanter Maßnahmen und Kontrollverbesserungen. Sie umfasst auch neue Risiken und Themen, die das Potenzial besitzen, sich in Zukunft zu Toprisiken zu entwickeln.
Spezifischer Produktlebenszyklus-Prozess
Wir haben ein Produktlebenszyklus-Rahmenwerk eingeführt, um sicherzustellen, dass Systeme, Prozesse und Kontrollen für die Gestaltung, Genehmigung, Vermarktung und laufende Verwaltung von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg verfügbar sind. Wir haben dieses Rahmenwerk zur Steuerung der Risiken aus der Einführung und Änderung von Produkten und Dienstleistungen aufgestellt. Damit soll gewährleistet werden, dass sie ihre Eignung für den Einsatzzweck aufrechterhalten und mit den Bedürfnissen, Charakteristika und Zielen des jeweiligen Zielmarktes während ihrer Laufzeit im Einklang stehen. Das Rahmenwerk wird konsistent in allen Geschäftsbereichen und Regionen angewendet.
Spezifischer Steuerungsprozess für Reputationsrisiken
Wir streben danach sicherzustellen, dass das Reputationsrisiko mit unserer Geschäftsstrategie und dem Gesamtrisikoprofil übereinstimmt. Das Reputationsrisiko kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden und hängt unter anderem von unvorhersehbaren Änderungen in der Wahrnehmung von Praktiken durch verschiedene Stakeholder wie Öffentlichkeit, Kunden, Aktionäre und Aufsichtsbehörden ab. In Übereinstimmung mit unserer treuhänderischen Verantwortung bemühen wir uns, das Reputationsrisiko gegen das wirtschaftliche Interesse unserer Kunden und des Unternehmens abzuwägen. Wir versuchen, unnötige Reputationsrisiken zu vermeiden, die den Risikoappetit übersteigen, wie z.B. Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften, einschließlich Sanktionen und Embargos. Ein spezifisches DWS Schlüsselverfahrensdokument zum Reputationsrisiko (DWS Reputational Risk Key Operating Document) legt den Prozess einschließlich der Rollen und Verantwortlichkeiten fest, um unsere Mitarbeiter bei der Identifizierung, Bewertung und Verwaltung des Reputationsrisikos zu unterstützen.
Finanzielles Risiko
Marktrisiko
Das Marktrisiko ist allgemein definiert als die Möglichkeit der Veränderung der Marktwerte von Finanzinstrumenten aufgrund von Marktpreisänderungen. Wir sind einem nicht-handelsbezogenen Marktrisiko ausgesetzt. Das nicht-handelsbezogene Marktrisiko ergibt sich aus Marktbewegungen bei unseren Investments und aus außerbilanziellen Posten und beeinflusst primär die wichtigsten Anlagerisikoarten wie Risiken im Zusammenhang mit Co-Investments, Seed Investments und Garantieprodukten, das strukturelle Währungsrisiko sowie das Risiko aus Pensionsverpflichtungen und sonstige Aktienvergütungsrisiken. Zu den Hauptursachen unseres Marktrisikos zählen Änderungen von Zinssätzen, Kreditspreads, Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Aktienkursen. Unsere Marktrisikoexponierung kann zudem durch allgemeine Marktbewegungen im Zusammenhang mit dem konjunkturellen Umfeld und/oder soziopolitischen Ereignissen beeinflusst werden, wie dies nachstehend beschrieben ist.
Das Hauptziel bei der Steuerung unseres Marktrisikos besteht darin, sicherzustellen, dass sich unsere Risikoexponierung innerhalb des genehmigten Risikoappetits entsprechend der definierten Strategie bewegt.
Risikoidentifizierung
Seiner Definition entsprechend wird das Marktrisiko als Risiko aus dem von dem Konzern eingesetzten Risikokapital, etwa über Co-Investments oder Seed-Kapital in Fonds und/oder für den Fall, dass ein finanzieller Anspruch gegen uns in das Produkt eingebettet ist (wie bei Garantieprodukten), identifiziert.
Seed Investments: Seed Kapital wird eingesetzt, um durch die Bereitstellung von Liquidität marktfähige Erfolge für neue Produkte zu erzielen, die von uns eingeführt wurden. Wir führen ein Programm zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken durch, um die Ergebnisvolatilität des Portfolios aus Seed Investments zu minimieren. Seed Investments sind typischerweise kurzfristig angelegt (bis zu drei Jahre, häufig kürzer), und Risikopositionen werden zur Minimierung des Marktrisikos weitgehend mit einem Tracking Error von 6% auf den Nominalbetrag abgesichert.
Co-Investments: Wir halten direkte Co-Investments, primär in Fonds, die in eine Vielzahl von alternativen Anlageklassen investieren, darunter Immobilien, Infrastruktur, Private Equity und nachhaltige Investments. Die Investments werden so vorgenommen, dass ein Gleichlauf der Interessen von Fondsanlegern und dem Konzern gewährleistet ist, und werden in der Regel bis zur Fälligkeit gehalten.
Strategische Investments: Strategische Investments verfolgen typischerweise das Hauptziel, den Unternehmenswert zu steigern, indem sie einen Zugang etwa zu spezifischen Märkten, Produkten oder Börsen ermöglichen. Ein strategisches Investment dient daher einem breiteren strategischen Geschäftsziel als der Erzielung einer Rendite mit dem Investment selbst.
Garantieprodukte: Wir verwalten garantierte Pensionskonten („Riester-Produkte“) und garantierte Fonds, bei denen wir die Rückzahlung des vollen oder teilweisen Nominalbetrages bei Endfälligkeit garantieren. Garantierte Riester-Pensionskonten sind freiwillige private Rentenpläne in Deutschland, die staatlich subventioniert werden.
Die Portfolios aus garantierten Produkten werden mittels Strategien und Techniken der dynamischen Portfolioabsicherung (Constant Proportion Portfolio Insurance – CPPI) verwaltet. Diese Strategien und Techniken verwenden in Abhängigkeit des Marktniveaus einen regelbasierten Exposure-Verteilungsmechanismus in Vermögenswerte mit gutem Rating und riskantere Vermögenswerte. Durch den Zuteilungsmechanismus zwischen beiden Komponenten wird das Risiko des Kursrückgangs begrenzt. Garantieprodukte können in eine breite Palette von Aktien- und festverzinslichen Wertpapieren sowie in andere in der Produktdokumentation beschriebene Instrumente investieren.
Das Risiko für den Konzern als Garantin tritt ein, falls der Nettoinventarwert zu dem jeweiligen Garantiedatum niedriger als der garantierte Betrag ist. Dieses Risiko wird regelmäßig im Rahmen von verschiedenen Stressszenarien sowie Kundenbeitrags- und Terminierungssimulationen überwacht. Das Management wird in regelmäßigen Abständen über die Risikoposition aus diesen Produkten informiert.
Risiko aus Pensionsverpflichtungen und Aktienvergütungsrisiko: Wir sind bei einer Reihe spezifischer leistungsorientierter Pensionspläne für frühere und aktuelle Mitarbeiter Marktrisiken ausgesetzt. Durch Investitionen und fortlaufende Planbeiträge wird sichergestellt, dass die geplanten Pensionszahlungen nach Maßgabe der Pensionspläne durchgeführt werden können. Marktrisiken können infolge eines potenziellen Rückgangs des Marktwerts der Aktiva oder einer Zunahme der Passiva der jeweiligen Pensionspläne entstehen.
Strukturelle Währungsrisiken: Strukturelle Währungsrisiken entstehen im Zusammenhang mit unseren Tochtergesellschaften in einer anderen funktionalen Währung als dem Euro, primär dem US-Dollar und dem britischen Pfund. Wir führen eine laufende Überwachung unserer strukturellen Währungsrisiken durch und nehmen unter Umständen eine Absicherung der Risikopositionen vor, was hauptsächlich dazu dient, die Kapitalquoten auf Konzernebene und die internen Kapitaladäquanzquoten zu stabilisieren.
Devisen: Investments – und auf sie bezogene Derivate (die in der Bilanz als freistehende Derivate ausgewiesen werden) – können auf andere Währungen als den Euro, die funktionale Währung des Konzerns, lauten. Sie werden zu dem Schlusskurs am Periodenende umgerechnet und können Auslöser von Schwankungen (nach oben oder nach unten) des ausgewiesenen Werts der Investments sein. Wechselkursgewinne und -verluste aus der Umrechnung und Abrechnung dieser Positionen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Ergebnis aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten finanziellen Vermögenswerten/Verpflichtungen ausgewiesen.
Risikomessung
Risiken werden durch eine Abschätzung der potentiellen Verluste der jeweiligen Risikoart quantifiziert. Hierzu werden üblicherweise die Position, ihre potentielle Marktwertveränderung und ihre Kovarianz mit anderen relevanten Aktiva und Passiva bestimmt. So werden beispielsweise Co-Investment-Positionen anhand ihrer Kosten in denen sich die Barkosten des Investments bei seiner Initiierung oder seinem Erwerb durch uns widerspiegeln, und anhand des aktuellen Buchwertes gemessen. Das Maß, in dem der Buchwert die Kosten übersteigt (oder umgekehrt), ist ein Anzeichen für die relative Wertentwicklung des Investments.
Es ist häufig der Fall, dass Co-Investments – insbesondere in Fonds – nicht vollständig bei Auflegung in Barmitteln abgerufen werden. Vielmehr werden Zusagen abgegeben, die anschließend während des Anlagezeitraums des entsprechenden Fonds abgerufen werden. In diesem Zeitraum werden auch die nicht geleisteten Elemente der Zusagen nachverfolgt, um sicherzustellen, dass das gesamte potenzielle Risiko für das Unternehmen überwacht wird.
Konzernspezifische Kapitalmodelle werden eingesetzt, um die Kapitalbindung des Co-Investment-Portfolios zu berechnen.
Risikominderung
Falls notwendig werden Genehmigungen vorbehaltlich von Bedingungen erteilt, potenzielles Risiko für den Konzern und seine Stakeholder zu mindern. Zu solchen Bedingungen können unter anderem eine Begrenzung von Konzentrationen in risikoreichen Sektoren und/oder Regionen gehören.
Ein Bereich, in dem Positionsabsicherung als Risikominderungstechnik regelmäßig Anwendung findet, ist unser Seed-Kapital-Portfolio. Die Risikopositionen werden hier aktiv mit einer zulässigen Toleranz von 6% abgesichert.
Risikoberichterstattung und -überwachung
Es besteht eine Limitstruktur für Investments des Konzerns, die regelmäßig überwacht wird, um sicherzustellen, dass das Portfolio sich innerhalb von Risikotoleranzniveaus bewegt.
Das Co-Investment-Portfolio wird zudem halbjährlichen Überprüfungen auf der Ebene des zugrunde liegenden Fonds unterzogen, um zu gewährleisten, dass das Risikoprofil eingehalten wird und etwaige auftretende Risiken erforderlichenfalls eskaliert werden.
Wenn dies erforderlich ist, findet eine Ad-hoc-Überwachung und/oder -Überprüfung des Bestands an finanziellen Risiken statt. Für neue Co-Investment- und Seed-Kapital-Anträge existiert beispielsweise eine klar definierte Matrix der Genehmigungsbefugnisse, die von dem Umfang des enthaltenen Risikos abhängig ist. Alle Anträge werden von dem Capital Investment Committee (CIC) geprüft und an die erforderliche Stelle eskaliert.
Hauptursachen und Sensitivitäten von Marktrisiken
Wie vorstehend erläutert, wird unser Marktrisiko durch das von uns eingesetzte Risikokapital, etwa über Co-Investments oder Seed Kapital in Portfolios und/oder für den Fall, dass ein finanzieller Anspruch gegen uns in das Produkt eingebettet ist (wie bei Garantieprodukten), bestimmt.
Die nachstehende Tabelle enthält die wichtigsten Bilanzpositionen, die Marktrisiken ausgesetzt sind. Es handelt sich dabei um Auszüge aus der Bilanz, die der Veranschaulichung dienen, weshalb nicht beabsichtigt ist, dass die einzelnen Elemente zusammen die angegebenen Zwischensummen ergeben.
Marktrisikospezifische quantitative Angaben
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Aktiva: | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 2.954 | 3.419 | ||
Handelsaktiva | 1.297 | 1.422 | ||
Davon: | ||||
Seed Investments | 203 | 117 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte | 1.131 | 1.452 | ||
Davon: | ||||
Co-Investments | 389 | 403 | ||
Seed Investments | 46 | 62 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte Investmentverträge | 526 | 544 | ||
Positive Marktwerte aus derivative Finanzinstrumenten (inkl. Absicherung für Risikopositionen des Seed Kapitals) | 0 | 2 | ||
Nach der Equitymethode bilanzierte Beteiligungen (hauptsächlich Strategische Investitionen) | 304 | 276 | ||
Passiva: | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen | 702 | 663 | ||
Davon: | ||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 158 | 110 | ||
Sonstige Finanzpassiva1 | 2.318 | 2.689 | ||
Davon: | ||||
Personalbezogene Verbindlichkeiten (inkl. Pensionsverpflichtungen und aktienbasierte Vergütungspläne) | 361 | 410 | ||
Kumulierte sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung, nach Steuern (inkl. Anpassungen aus der Währungsumrechnung) | 23 | 327 | ||
1 Diese Position beinhaltet keine Leasingverbindlichkeiten. Die Vergleichsperiode wurde entsprechend angepasst.
Seed Kapital
Seed Kapital wird typischerweise in unseren Portfolios mit traditionellen Anlageklassen eingesetzt, die liquider sind als die Portfolios, in denen wir Co-Investments tätigen, und die somit – neben den im nachstehenden Abschnitt zu Co-Investments beschriebenen Faktoren – stärker der täglichen Volatilität durch Marktpreisschwankungen ausgesetzt sind.
Die Risiken werden jedoch gemindert durch: (i) die typischerweise kurze Haltedauer (3 bis 12 Monate) und (ii) die Absicherung von Risikopositionen, die von uns durchgeführt wird, um das Nettorisiko auf einen festgelegten Tracking-Error-Schwellenwert zu begrenzen. Dieser letzte Faktor macht die Erstellung einer Sensitivität für dieses Portfolio überflüssig. Die entsprechenden gegenläufigen Positionen werden als freistehende Derivate klassifiziert und in der Bilanz als positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten ausgewiesen.
Co-Investments
Das wichtigste mit unserem Co-Investment-Portfolio8verbundene Risiko sind die Auswirkungen eines Ereignisses auf den Wert der zugrunde liegenden Vermögenswerte in den einzelnen Portfolios, die dazu führen können, dass eine Wertminderung oder sogar vollständige Abschreibung des Werts des Co-Investments in dem Portfolio selbst erforderlich ist. Solche Ereignisse können marktbezogen oder idiosynkratisch sein. Wichtige Ereignisse umfassen:
Starke Bewertungsrückgänge der Co-Investments haben unmittelbare Auswirkungen auf unser Ergebnis durch den Rückgang des Bilanzwertes. Zudem wird der Gebührenertrag aus dem zugrunde liegenden Fonds negativ beeinflusst. Weiterhin können potenzielle Herausforderungen bei einer tatsächlichen oder künftigen Kapitalbeschaffung und/oder dem Risiko von Reputationsschäden/Rechtsstreitigkeiten auftreten.
Sensitivität
Annahmen: Der Immobiliensektor lieferte den größten Ergebnisbeitrag zu unserem Co-Investment-Portfolio, weshalb sich die Sensitivitätsanalyse auf dieses Marktsegment konzentriert. In der Analyse werden pauschale prozentuale Wertminderungen auf die Bestandteile unseres Immobilienfonds-Portfolios angewendet. Es wurden zwei Marktstress-Niveaus (20% und 40%) angenommen, wobei letzteres der maximalen Wertminderung entspricht, die in der globalen Finanzkrise auf bestimmten Immobilienmärkten verzeichnet wurde. Die Anwendung eines pauschalen Marktstresses gilt als ausgesprochen konservativer Ansatz, da die verschiedenen Teilsektoren und Teilregionen des Immobilienmarkts in unterschiedlichem Maße auf bestimmte Marktbewegungen reagieren. Darüber hinaus wurde angenommen, dass sich eine Veränderung des Werts der zugrunde liegenden Vermögenswerte in gleichem Umfang und unmittelbar auf den Wert unseres Co-Investments auswirkt (in Anbetracht des typischen Diversifizierungsgrads erneut eine konservative Annahme).
Die andere wesentliche Annahme bezieht sich auf die Verschuldung auf Fondsebene. Die Höhe der Verschuldung variiert je nach Fonds und hängt vom Risikoprofil der einzelnen Fonds ab. Seit der globalen Finanzkrise haben sich die Verschuldungsgrade verringert, da Investoren nachhaltige Leistungen verlangen.
Methodik
Die Fonds, an denen der Konzern als Co-Investor beteiligt ist, werden mindestens jährlich von externen Prüfern auf Basis einer Fundamentaldatenanalyse der zugrunde liegenden Vermögenswerte und ihrer jeweiligen Wertentwicklung gegenüber dem Zeitpunkt des Erwerbs durch den Fonds bewertet. Finance nutzt diese externen Bewertungen als Grundlage für die eigene Bewertung, wobei die externen Zahlen erforderlichenfalls angepasst werden, um die Struktur unseres Investments und Informationen über Hinweise auf mögliche Wertminderung zu berücksichtigen. Bei den Sensitivitäten wurde ein prozentualer Stressfaktor auf die interne Bewertung angewendet, indem erforderlichenfalls die Verschuldung auf Fondsebene berücksichtigt wurde, um zu einer Schätzung der Auswirkungen auf unser Ergebnis zu gelangen.
Sensitivität der Co-Investments gegenüber möglichen Schwankungen des Immobilienwerts
Geschätzte netto GuV-Auswirkungen
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Wertminderung von Immobilienwerten: | ||||
20% | –52 | –53 | ||
40% | –104 | –107 | ||
Werterhöhung von Immobilienwerten: | ||||
20% | 52 | 53 | ||
40% | 104 | 107 | ||
Garantieprodukte
Da Garantieprodukte in eine breite Palette von Aktien- und festverzinslichen Wertpapieren anlegen, haben Marktbewegungen einen unmittelbaren Einfluss auf einen möglichen Fehlbetrag, den die DWS abdecken muss.
Der jeweilige garantierte Fehlbetrag wird regelmäßig überwacht und als negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten ausgewiesen. Es wird eine Rückstellung gebildet, die auf die langfristige Fälligkeit der zugrunde liegenden Garantien abgestimmt ist.
Der Garantiefehlbetrag ist insbesondere gegenüber Veränderungen der Zinskurven bei langfristigen Anleihen anfällig und kann zudem Wertschwankungen im Zusammenhang mit den folgenden Faktoren unterliegen:
Sensitivität
Annahmen: Für die in der nachstehenden Tabelle dargestellte Sensitivität ist der Haupteinflussfaktor, auf den Stressbedingungen angewendet werden, der langfristige Zinssatz (25-Jahre Euro Swap Zinssatz). Dieser ist der wichtigste der verschiedenen (vorstehend beschriebenen) Faktoren, die den Garantiefehlbetrag beeinflussen können.
Es wird angenommen, dass alle anderen Faktoren mit Einfluss auf den Fehlbetrag unverändert bleiben.
Methodik
Der Fehlbetrag wird mittels einer Monte-Carlo-Simulation unter Anwendung stochastischer Zinssätze und Aktienkurse für eine CPPI-Strategie berechnet. Durch den CPPI-Mechanismus wird ein individuelles Rebalancing der Aufteilung des Portfolios für jedes einzelne Kundenkonto vorgenommen. Das Modell ermöglicht die Simulation der zukünftigen Beiträge, Stornierungsraten und Verwaltungs-/Vertriebs-/Depotgebühren. Bei der derzeitigen Implementierung werden die Risiken auf Basis einer repräsentativen Stichprobe der Konten und einer Skalierung des Stichprobenrisikos auf die Populationsgröße berechnet.
Sensitivität des Garantiefehlbetrags gegenüber möglicher Änderungen langfristiger Zinssätze
Geschätzte netto GuV-Auswirkungen
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Verringerung der langfristigen Zinssätze: | ||||
50 Basispunkte | –20 | –14 | ||
100 Basispunkte | –46 | –34 | ||
200 Basispunkte | 0 | 0 | ||
Erhöhung der langfristigen Zinssätze: | ||||
50 Basispunkte | 15 | 10 | ||
100 Basispunkte | 27 | 18 | ||
200 Basispunkte | 0 | 0 | ||
Die Sensitivität des Garantiefehlbetrags gegenüber Änderungen langfristiger Zinssätze verläuft nicht linear. Ein Rückgang der langfristigen Zinssätze hat wesentlich stärkere Auswirkungen auf den zugrunde liegenden Wert des garantierten Fonds als ein Anstieg in vergleichbarer Größenordnung. Der resultierende Fehlbetrag wird in der Bilanz als Derivat unter negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten ausgewiesen. Änderungen der geschätzten GuV-Auswirkungen zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2019 sind in erster Linie auf Veränderungen des Zinsniveaus zurückzuführen.
Wir überwachen und mindern das Zinsänderungsrisiko in Übereinstimmung mit unserem Risikomanagementprozess, sofern dies angemessen ist. Zu den in Betracht gezogenen Instrumenten gehören langlaufende Anleihen, langlaufende Zinsswaps oder Swaptions. Der Konzern geht bei Bedarf entsprechende Anleiheengagements oder Swap-Vereinbarungen ein, um eine ausgewogene Risikoposition in Übereinstimmung mit unserer Risikobereitschaft und unseren strategischen Zielen zu erhalten.
Risiko aus Pensionsverpflichtungen und Aktienvergütungsrisiko
Wichtigster Risikofaktor für Pensionsverpflichtungen sind potenzielle Marktbewegungen, die den Wert der von dem Portfolio gehaltenen Anlagen reduzieren und/oder den Wert der entsprechenden Verbindlichkeiten erhöhen. Zu den wichtigsten Risikofaktoren gehören Zinssätze, Inflationsraten, Kreditspreads und Aktienkurse. Das Gesamtrisiko nimmt im Laufe der Zeit zu, da die Planbeiträge mit zunehmender Laufzeit der Pläne sinken (keine neuen Beitritte). Dieser Effekt wird durch Veränderungen des Langlebigkeitsprofils der Rentnerpopulation verstärkt beziehungsweise ausgeglichen.
Die aktienbasierte Vergütung ist unmittelbar mit dem Kurs der DWS-Aktie und unserem Ergebnis verknüpft und stellt somit ein „Right Way Risk“ dar, weil die Verbindlichkeiten nur steigen, wenn sich der Aktienkurs und das relevante Ergebnis positiv entwickeln.
Weitere Einzelheiten zu den mit Leistungen an Arbeitnehmer verbundenen Risiken können der Anhangangabe 23 ‚Leistungen an Arbeitnehmer‘ entnommen werden, die eine ausführliche Sensitivitätsanalyse enthält.
Strukturelles Währungsrisiko
Das strukturelle Währungsrisiko ergibt sich aus Bewegungen der funktionalen Währungen unserer Tochtergesellschaften, die eine andere Berichtswährung als den Euro haben, gegenüber unserer Berichtswährung, dem Euro. Die wichtigsten Währungen, gegenüber denen strukturelle Währungsrisiken bestehen, sind der US-Dollar und das britische Pfund. Eine Abwertung einer dieser Währungen gegenüber dem Euro führt zu einem höheren strukturellen Währungsrisiko und damit verbundenen Kapitalanforderungen.
Sensitivität
Annahmen: Die Analyse legt eine Spanne prozentualer Veränderungen des Wechselkurses von US-Dollar und Euro und des Wechselkurses von britischem Pfund zum Euro zugrunde und zeigt die jeweiligen Auswirkungen auf unsere Bilanz.
Methodik
Eine einfache Berechnung, in der eine Veränderung des Wechselkurses von US-Dollar und Euro beziehungsweise britischem Pfund und Euro um 10% und 20% (nach oben und nach unten) auf das Gesamtexposure in der Bilanz gegenüber der jeweiligen Währung angewendet wird.
Sensitivität des strukturellen Währungsrisikos gegenüber möglichen spezifischen Wechselkursänderungen
Geschätzte Auswirkungen auf die Bilanz
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
USD mindert sich relativ zum EUR um: | ||||
10% | –271 | –288 | ||
20% | –497 | –528 | ||
GBP mindert sich relativ zum EUR um: | ||||
10% | –40 | –40 | ||
20% | –74 | –73 | ||
USD erhöht sich relativ zum EUR um: | ||||
10% | 331 | 352 | ||
20% | 746 | 792 | ||
GBP erhöht sich relativ zum EUR um: | ||||
10% | 49 | 49 | ||
20% | 111 | 109 | ||
Die Änderungen der Wechselkurse der zugrunde liegenden funktionalen Währungen, die zu den in der vorstehenden Tabelle dargestellten Auswirkungen führen, werden in der Bilanz des DWS Konzerns unter sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung als Neubewertung von Kapital und Gewinnrücklagen ausgewiesen und als Anpassungen aus der Währungsumrechnung verbucht.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko entsteht bei Transaktionen, aus denen sich tatsächliche, eventuelle oder künftige Ansprüche gegenüber einem Geschäftspartner, Kreditnehmer oder Schuldner (im Folgenden zusammen als „Geschäftspartner“ bezeichnet) ergeben.
Als Vermögensverwalter üben wir keine Geschäfte aus, die mit erheblichen Kreditrisiken verbunden sind. Bei dem Konzern resultiert das Kreditrisiko primär aus den Positionen an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die bei externen Bank- und Finanzinstituten platziert werden, typischerweise als Tagesgeld, unter bestimmten Umständen jedoch auch für längere Zeiträume. Die Geschäftspartner werden durch die Beobachtung von Marktparametern, den Einsatz von unabhängigen Rating-Agenturen und eigene Analysen überwacht. Das damit verbundene Kreditrisiko gegenüber diesen Drittinstituten wird aggregiert und die Auslastung durch die Festlegung geeigneter Limite gesteuert.
Für neue Einlagenengagements existiert eine klar definierte Matrix der Genehmigungsbefugnisse, die von dem Umfang des enthaltenen Risikos abhängig ist.
Um das Kontrahentenrisiko unserer Unternehmensliquidität weiter zu diversifizieren, wurden zusätzliche Optionen in Anspruch genommen, darunter eine Anlage in Staatsanleihen der USA und Geldmarktfonds (MMF). Durch den Kauf von deutschen Länderanleihen haben wir zudem unser Kreditrisiko weiter diversifiziert. Das Laufzeiten-Profil dieser Anleihen wirkt sich risikominimierend auf das Zinsrisiko der Garantieprodukte aus. Diese Anlagen sind Bestandteil unserer Marktrisikopositionen.
Hauptursachen von Kreditrisiken
Wichtigster Einflussfaktor für unser Kreditrisiko ist die Bonität der Drittinstitute, bei denen Tagesgelder und Termingelder (bis zu einem Jahr) platziert werden.
Tages-/ Termingeld nach Rating des Instituts
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
S&P A1 | 731 | 618 | ||
S&P A2 | 1.256 | 1.157 | ||
Sonstiges | 202 | 311 | ||
Tages-/ Termingeld und Konzentration
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Kasse und sonstige Bankbankguthaben | 2.189 | 2.086 | ||
Maximale Konzentration (%) - Grenze 35%1 | 19% | 24% | ||
1 Die Berechnung der Liquiditätskonzentration beinhaltet unter anderem 867 Mio € (2019: 961 Mio €), die in US- und europäischen Staatsanleihen und Geldmarktfonds gehalten werden
Modell erwarteter Kreditausfälle
Der Konzern hat die Anforderung des IRFS 9 umgesetzt, eine Wertberichtigung für die erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses – ECL) aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und aus außerbilanziellen Verpflichtungen zu erfassen.
IFRS 9 führt einen dreistufigen Ansatz für die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten ein:
Bei der Berechnung der ECL werden unter anderem interne und externe Ratings der Gegenparteien, die vor der Einführung des IFRS 9 gebildete Risikovorsorge im Kreditgeschäft und die überfälligen Transaktionen berücksichtigt.
Zum 31. Dezember 2020 umfassten die finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 2.189 Mio € mit Stufe 1-ECL vor Steuern von 0,1 Mio € (31. Dezember 2019: 2.086 Mio € mit Stufe 1-ECL vor Steuern von 0,1 Mio €), sonstige finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 827 Mio € mit Stufe 1-ECL vor Steuern von 0,6 Mio € und Stufe 2-ECL vor Steuern von 0,6 Mio € (31. Dezember 2019: 1.331 Mio € mit Stufe 1-ECL vor Steuern von 0,7 Mio € und Stufe 2-ECL vor Steuern von 0,6 Mio €) sowie Forderungen aus Krediten zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 4 Mio € mit ECL vor Steuern von 0 Mio € (31. Dezember 2019: 3 Mio € mit ECL vor Steuern von 0 Mio €). Die außerbilanziellen Verpflichtungen in Höhe von 128 Mio € entsprechen Stufe 1-ECL vor Steuern von 0,3 Mio € (31. Dezember 2019: 119 Mio € mit Stufe 1-ECL vor Steuern von 1,1 Mio €).
Strategisches Risiko
Strategisches Risiko ist das Risiko eines Fehlbetrags bei den betrieblichen Erträgen aufgrund von Ertragsentwicklungen, die niedriger sind als erwartet und nicht durch Kostenreduzierungen kompensiert werden können. Ein strategisches Risiko kann sich auch aus einem Rückgang unseres verwalteten Vermögens aufgrund von Wertänderungen bei Vermögenswerten, unserer Fähigkeit, verwaltetes Vermögen zu gewinnen und zu halten und eine wettbewerbsfähige Anlageperformance aufrechtzuerhalten, beziehungsweise Änderungen der Wettbewerbslandschaft oder der regulatorischen Rahmenbedingungen ergeben. Es könnte zudem aus einer unzureichenden Strategieumsetzung und/oder dem Fehlen effektiver Gegenmaßnahmen zu wesentlichen negativen Planabweichungen entstehen.
Der Strategie- und Kapitalplan wird jährlich von der Geschäftsführung genehmigt. Unterjährig wird die Umsetzung der Geschäftsstrategie regelmäßig überwacht, um den Fortschritt bei der Erreichung der strategischen Ziele zu beurteilen und sicherzustellen, dass wir die Ziele erreichen können.
Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiko ist das Risiko, das aus unserem potenziellen Unvermögen entsteht, alle Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen, oder Zahlungsverpflichtungen nur zu überhöhten Kosten nachkommen zu können. Das Ziel des Rahmenwerks zur Steuerung des Liquiditätsrisikos des Konzerns ist es sicherzustellen, dass wir unsere Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt erfüllen und die Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken im Rahmen unseres Risikoappetits steuern zu können. Das Rahmenwerk betrachtet relevante und wichtige Einflussfaktoren des Liquiditätsrisikos, egal ob sie bilanziell oder außerbilanziell auftreten, sowie die erwarteten zukünftigen Cashflows.
Capital & Liquidity Management hat die Aufgabe, die Gesamtliquidität und Refinanzierungsposition sowie das Liquiditätsrisikoprofil des Konzerns zu steuern. Risk prüft die Anwendung des Rahmenwerkes für das Liquiditätsrisiko und die Einhaltung des von der Geschäftsführung genehmigten Risikoappetits.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken proaktiv, indem er
Der Konzern nutzt Stresstests und Szenarioanalysen, um den Einfluss von unerwarteten und schwerwiegenden Stressereignissen auf die Liquiditätsposition des Unternehmens zu untersuchen. Er modelliert seinen Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Zu- und Abflüsse, um die nach Stressbedingungen verfügbare Liquidität zu bestimmen.
Dem definierten Liquiditätsrisikoappetit entsprechend streben wir an, auf globaler Ebene jederzeit verfügbare Liquidität in Höhe von 600 Mio € vorzuhalten. Zum 31. Dezember 2020 lag die verfügbare Liquidität sowohl innerhalb des 8-Wochen-Stresshorizonts als auch nach einem 12-Monats-Stresshorizont deutlich oberhalb des Schwellenwerts.
Das Liquiditätsrisiko stellt aufgrund unserer Barmittel generierenden Geschäftstätigkeit und des konservativen Refinanzierungsprofils unserer Bilanz für den Konzern keinen besonderen Problembereich dar. Die Refinanzierung der Geschäftstätigkeit erfolgt grundsätzlich über die durch unser operatives Geschäft generierten Eigenmittel und Barmittel. Wir nehmen jedoch unter Umständen Fremdmittel auf, um einen spezifischen Refinanzierungsbedarf zu decken, der sich etwa im Rahmen des Wachstums unseres Geschäfts ergibt.
Im Rahmen des jährlichen Strategieplanungsprozesses projizieren wir die Entwicklung der wichtigsten Liquiditäts- und Refinanzierungskennzahlen basierend auf dem zugrunde liegenden Geschäftsplan, um sicherzustellen, dass der Plan im Einklang mit dem Risikoappetit steht. Hierzu kann die Aufstellung eines Refinanzierungsplans zur spezifischen Bewertung von künftigem Refinanzierungsbedarf und künftigen Refinanzierungsquellen zählen, um unter anderem geplante Seed und Co-Investments zu ermöglichen, ohne die jeweiligen Limite zu überschreiten.
Zur Diversifizierung unserer Refinanzierung und unseres Zugangs zu Liquidität haben wir eine auf mehrere Währungen lautende revolvierende Kreditlinie in Höhe von 500 Mio € für allgemeine Unternehmenszwecke eingerichtet, die zum 31. Dezember 2020 nicht in Anspruch genommen wurde.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten eine Analyse unserer undiskontierten vertraglichen Cashflows finanzieller Verpflichtungen, basierend auf der frühesten rechtlich durchsetzbaren Kündigungsmöglichkeit zum 31. Dezember 2020. Die Positionen sind im Vergleich zum 31. Dezember 2019 weitgehend stabil.
Fälligkeitsanalyse der frühestmöglichen undiskontierten vertraglichen Cashflows finanzieller Verpflichtungen
31.12.2020 | ||||||||||||
in Mio € | Täglich fällig | Bis 3 Monate | Mehr als 3 Monate | Mehr als 1 Jahr | Mehr als 5 Jahre | Insgesamt | ||||||
Handelspassiva | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 | ||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 158 | 0 | 0 | 0 | 0 | 158 | ||||||
Investmentverträge | 0 | 0 | 526 | 0 | 0 | 526 | ||||||
Sonstige kurzfriste Geldaufnahmen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | ||||||
Langfristige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | ||||||
Leasingverbindlichkeiten | 1 | 4 | 14 | 62 | 72 | 153 | ||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.314 | 0 | 1 | 0 | 0 | 2.316 | ||||||
Außerbilanzielle Verpflichtungen | 128 | 0 | 0 | 0 | 0 | 128 | ||||||
Summe | 2.620 | 4 | 542 | 62 | 72 | 3.300 | ||||||
31.12.2019 | ||||||||||||
in Mio € | Täglich fällig | Bis 3 Monate | Mehr als 3 Monate | Mehr als 1 Jahr | Mehr als 5 Jahre | Insgesamt | ||||||
Handelspassiva | 9 | 0 | 0 | 0 | 0 | 9 | ||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 110 | 0 | 0 | 0 | 0 | 110 | ||||||
Investmentverträge | 0 | 0 | 544 | 0 | 0 | 544 | ||||||
Sonstige kurzfriste Geldaufnahmen | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | ||||||
Langfristige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Leasingverbindlichkeiten | 0 | 4 | 16 | 64 | 80 | 164 | ||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.505 | 0 | 3 | 0 | 0 | 2.508 | ||||||
Außerbilanzielle Verpflichtungen | 110 | 0 | 9 | 0 | 0 | 119 | ||||||
Summe | 2.736 | 4 | 573 | 64 | 80 | 3.457 | ||||||
Von den Verpflichtungen in Höhe von 3.300 Mio € zum 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019 3.457 Mio €) entfallen 1.970 Mio € (31. Dezember 2019 2.166 Mio €) auf konsolidierte Fonds und Verbindlichkeiten aus Handelsgeschäften und Wertpapierabwicklung. Dieser Betrag setzt sich aus 526 Mio € Investmentverträgen (31. Dezember 2019 544 Mio €) und 1.444 Mio € Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (31. Dezember 2019 1.622 Mio €) zusammen, die mit gegenläufigen Vermögenswerten oder Forderungen mit identischer Laufzeit verknüpft sind. Mit den verbleibenden 1.330 Mio € (31. Dezember 2019 1.291 Mio €) werden Verbindlichkeiten aus dem operativen Geschäft und eine Rückstellung für einen Fehlbetrag bei Garantiefonds abgedeckt. Diese Positionen werden überwacht und in unserem Rahmenwerk für das Liquiditätsrisiko berücksichtigt. Die obige Tabelle zeigt die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten. Forderungen aus der operativen Geschäftstätigkeit werden hierin nicht berücksichtigt.
Risikodiversifizierung und -konzentration
Risikokonzentrationen
Risikokonzentrationen beschreiben eine Häufung gleicher oder ähnlicher Risikotreiber innerhalb spezifischer Risikoarten (Intra-Risikokonzentrationen in operationellen, Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und sonstigen Risiken). Diese können im Zusammenhang mit Gegenparteien oder innerhalb von Geschäftsbereichen, Regionen/Ländern, Branchen und Produkten sowie darüber hinaus auftreten. Die Steuerung von Konzentrationen ist Bestandteil der Steuerung der einzelnen Risikoarten (zum Beispiel der Steuerung von operationellen, Kredit-, Markt- oder Liquiditätsrisiken) und wird laufend überwacht, wobei das Hauptziel darin besteht, Risikokonzentrationen zu vermeiden. Dies wird durch die Festlegung von Limiten auf verschiedenen Ebenen und/oder die Steuerung entsprechend der Risikoart unterstützt.
Diversifikationseffekt aus verschiedenen Risikoarten
Bei diesem Ansatz werden im Rahmen der Kapitaladäquanzprüfung die Diversifizierungseffekte zwischen operationellen, Kredit-, Markt- und strategischen Risiken quantifiziert. Solange die Korrelationen zwischen diesen Risikoarten unter dem Wert 1,0 liegen, ergibt sich ein positiver Diversifikationseffekt. Mit der Berechnung der Effekte der Diversifizierung nach Risikoarten wird sichergestellt, dass die Kapitalwerte der einzelnen Risikoarten auf ökonomisch sinnvolle Weise aggregiert werden.
Treuhänderisches Risiko
Während sich die Steuerung von nichtfinanziellen, Markt-, Kredit-, strategischen und Liquiditätsrisiken auf das Risikomanagement für das Unternehmen konzentriert, umfasst die Steuerung des treuhänderischen Risikos die Verwaltung von Anlageportfolios unter Einhaltung unserer treuhänderischen und regulatorischen Pflichten.
Das Risikorahmenwerk für Investmentfonds, in dem regulatorische, kundenspezifische und interne Anforderungen erfasst sind, ist im Kontrollrahmenwerk des Unternehmens verankert.
Risiko aus der Treuhandanlage bei traditionellen Anlageklassen
Steuerung des Marktrisikos
Im Rahmen des Prozesses für die Steuerung des Marktrisikos werden die Marktrisiken der Anlageportfolios identifiziert, gemessen, überwacht und gemeldet. Dabei werden sowohl die spezifischen Risiken der einzelnen Positionen als auch das Gesamtrisiko des Portfolios berücksichtigt – mit dem Ziel, das Vermögen und die Interessen von Anlegern zu schützen.
Identifikation und Messung des Risikos: Die Risikoidentifikation erfolgt sowohl auf quantitativer als auch auf qualitativer Basis. Die wichtigsten quantitativen Kennzahlen beruhen auf Änderungen von Kreditspreads, Aktienkursen, impliziten Volatilitäten, Rohstoffpreisen, Wechselkursen, Zinssätzen und Inflationsraten.
Überwachung und Eskalation des Risikos: Der Konzern überwacht Marktrisiken weltweit mithilfe spezieller Eskalationsverfahren. Es werden angemessene Schwellenwerte definiert, und die Ausschöpfung der Kapazität innerhalb der Limite wird an das Portfoliomanagement gemeldet. Bei Anzeichen für eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Limitüberschreitung werden sofortige Eskalations- und Risikominderungsmaßnahmen eingeleitet.
Steuerung des Liquiditätsrisikos
Liquiditätsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer potenziellen Unfähigkeit ergibt, Rücknahmeanträge von Anlegern zu erfüllen oder solche Rücknahmen nur zu erheblichen Kosten für Anleger, die eine Rückgabe verlangen, oder für verbleibende Anleger abzuwickeln. Das Rahmenwerk zur Steuerung des Liquiditätsrisikos umfasst Verfahren zur Identifizierung, Messung, Überwachung, Bewertung, Steuerung und Meldung des Liquiditätsrisikos über den gesamten Lebenszyklus eines Portfolios. Diese Verfahren werden von verschiedenen Front-Office- und Kontrollfunktionen des Konzerns (Anlagerichtlinien, Risk, Legal und Compliance) ausgeführt sowie durch Richtlinien, Weisungen und Aufsichtsgremien (Ausschüsse und regionale/globale Leitungsgremien) festgelegt.
Identifizierung und Bewertung: Im Rahmen des Prozesses zur Identifizierung und Bewertung des Liquiditätsrisikos des Anlagebestands werden zahlreiche Liquiditätsrisikotreiber berücksichtigt. Dabei werden unter anderem die Strategie des Portfolios, die Liquidität von Vermögenswerten des Portfolios und der Liquiditätsbedarf anhand verschiedener Szenarien, wie etwa Rücknahmeanträge von Anlegern und Nachschussforderungen/Anforderungen von Sicherheiten, einbezogen. Die Messung des Liquiditätsrisikos jedes Portfolios erfolgt mehrdimensional, zum Beispiel unter Hinzunahme der Zeit für die Liquidation der Portfoliobestände, der damit verbundenen Kosten und der Auswirkungen, die eine Liquidation auf die künftige Liquiditätszusammensetzung des Portfolios haben würde.
Die Liquidität der Vermögenswerte innerhalb des Portfolios wird unter Berücksichtigung von vermögens- und marktspezifischen Faktoren, wie etwa des Status der Wertpapiernotierung, der Handelsplattform und des Abwicklungszeitraums, sowie durch regelmäßig beobachtbare Marktdaten, zum Beispiel Kurse und beobachtbare Geschäfte, bestimmt. Der Liquiditätsbedarf wird anhand einer historischen Mittelabflusskalkulation (Redemption-at-Risk-Ansatz, sofern anwendbar) oder anderenfalls mittels Default-Szenarien geschätzt. Darüber hinaus werden Liquiditätsstresstests durchgeführt, um die Auswirkungen von Stressbedingungen auf das Liquiditätsrisiko des Portfolios zu simulieren, zum Beispiel abnehmende Markttiefe, steigende Liquidationskosten und/oder atypische Rücknahmeanträge.
Kennzahlen werden berechnet und gegebenenfalls mindestens einmal wöchentlich mit den durch das unternehmensweite System Aladdin zur Verfügung gestellten Handels- und Marktdaten aktualisiert. Ergänzt wird das System durch zusätzliche Handels- und Bewertungskontrolldaten des Konzerns. Die Kennzahlen stehen den Kontroll- und Front-Office-Funktionen in Berichten und über einen direkten Systemzugang zur Verfügung.
Für eine effiziente Kommunikation wird jedem Portfolio ein Liquidity Score auf Grundlage eines nach Liquiditätskennzahlen gewichteten Aggregationsschemas zugewiesen, das durch eine qualitative Beurteilung von Risikomanagern ergänzt wird. Des Weiteren wird das Liquiditätsrisiko jedes Portfolios im Rahmen einer jährlichen formellen Risikobewertung im Hinblick auf die Anlagestrategie und die Rücknahmeverpflichtungen überprüft.
Überwachung und Minderung: Risk überwacht die Inanspruchnahme von Liquiditätslimiten einmal wöchentlich/monatlich. Die Limitstruktur besteht aus regulatorischen/internen Limiten und Warnschwellen. Eskalationskanäle und Notfallpläne sind im Governance-Rahmenwerk für Liquiditätsrisiken klar definiert. Limitüberschreitungen bei wöchentlich überwachten Statistiken werden unmittelbar eskaliert, während andere im Rahmen der monatlichen Überprüfung des Portfoliorisikos und der Portfolio-Performance mit dem Portfoliomanagement erörtert werden.
Als Reaktion auf die durch COVID-19 bedingten Marktturbulenzen haben wir ausgewählte Aspekte und Komponenten unserer Prozesse zur Identifizierung, Bewertung, Überwachung und Minderung des Liquiditätsrisikos angepasst. Zwischen Februar und März 2020 wurden Änderungen an Modellmethoden und Modellparametern vorgenommen, um den Stressmarktbedingungen Rechnung zu tragen. Für ausgewählte Fonds wurde Swing Pricing angewendet, um das Liquiditätsrisiko unter diesen außergewöhnlichen Marktbedingungen zu steuern. Darüber hinaus wurde die Überwachung des Liquiditätsrisikos im ersten Halbjahr 2020 intensiviert. Der Umfang der Liquiditätssteuerungsinstrumente, der den Fonds laut Regulierung zur Verfügung steht, wurde im Laufe des Jahres erweitert.
Risiko aus der Treuhandanlage bei alternativen Anlageklassen
Während bei klassischen Anlagen Marktpreise täglich zur Verfügung stehen, sind alternative Anlagen in den meisten Fällen wesentlich weniger liquide oder sind Preise für diese nicht unmittelbar feststellbar. In diesen Fällen finden regelmäßige Bewertungen statt, wodurch die Illiquidität alternativer Anlagen widergespiegelt wird. Mess- und Kontrollprozesse werden auf monatlicher oder vierteljährlicher statt auf täglicher Basis durchgeführt.
Steuerung von Anlagerisiken
Die Methodik für die Risikosteuerung bei Alternatives beinhaltet die Nutzung unserer Expertise im Erwerbs-/Veräußerungsprozess für Anlagen, in entsprechenden Fällen eine Kreditanalyse, regelmäßige Stresstests und gegebenenfalls die Berechnung und Überwachung der Verschuldung.
Wir haben einen angemessenen Katalog von Kriterien definiert, die bei der Messung von Risiken einzuhalten sind. Dieser Katalog ist bei den verschiedenen Unteranlageklassen von Alternatives, das heißt Immobilien, Infrastruktur, Schuldtitel, Private Equity, Dachfonds und besicherte Kreditforderungen (Collateralized Loan Obligations – CLOs), unterschiedlich. Es werden Warnschwellen festgelegt, und deren Inanspruchnahme wird regelmäßig an das Management gemeldet.
Identifizierung von Risiken bei Alternatives
Die Risikomanagementfunktion ist für die Identifizierung der wesentlichen Risiken der Portfolios verantwortlich, definiert als das Risiko sinkender Marktwerte der Positionen in den Portfolios. Dieses Risiko wird als wesentlich angesehen, wenn es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem signifikanten Verlust für den Anleger führen würde. Aufgrund von sich ändernden Marktbedingungen und Volatilitäten sowie Handelsaktivitäten verändert sich das Marktrisiko eines bestimmten Portfolios im Laufe der Zeit. Zu den zu berücksichtigenden Risiken und den klassischen Marktrisiken sowie den spezifischen Risiken von Vermögenswerten aus dem Alternatives-Bereich zählen:
Für die maßgeblichen Kriterien werden interne Warnschwellen auf der Ebene des einzelnen Vermögenswerts (oder Kontrakts) und auf der Ebene des Gesamtportfolios implementiert. Werte in der Nähe der Warnschwelle des Portfolios werden regelmäßig besprochen und an das entsprechende Alternatives Investment Committee oder die Geschäftsführung der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft gemeldet, wohingegen einzelne Vermögenswerte separat überwacht werden. Eine Überwachung von einzelnen Vermögenswerten kann durch das Erreichen von internen Warnschwellen oder durch einen Verstoß gegen vertraglich festgelegte Limite ausgelöst werden. Wenn dieser Fall eintritt, wird der Vermögenswert in eine gemeinsam von Portfoliomanagement und Risikomanagement beaufsichtigte Beobachtungsliste aufgenommen, was eine regelmäßige Überwachung und Entscheidung über Korrekturmaßnahmen im Hinblick auf die Posten auf der Beobachtungsliste auslöst. Verschlechtern sich Investments weiter, werden Experten für die Abwicklung oder andere Stressszenarien hinzugezogen.
Steuerung des Liquiditätsrisikos
Liquiditätsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer potenziellen Unfähigkeit ergibt, Rücknahmeanträge von Anlegern oder andere Liquiditätsanforderungen innerhalb des erforderlichen Zeitraums (Liquidationszeitraum) zu erfüllen. Das Liquiditätsrisiko entsteht aufgrund erwarteter oder unerwarteter Rücknahmeanträge von Anlegern oder anderer Zahlungsverpflichtungen (wie etwa im Rahmen der Abwicklung von Devisentermingeschäften oder von Nachschussforderungen), die aus aktuellen Barmittelpositionen oder durch den Verkauf von Vermögenswerten zur Generierung von Barmitteln bedient werden müssen. Daher werden im Rahmenwerk zur Steuerung des Liquiditätsrisikos beide Faktoren berücksichtigt – das spezifische Liquidationsrisiko der einzelnen Anlagen und die Fähigkeit des Portfolios insgesamt zur Generierung von Liquidität. Innerhalb der Produktpalette von Alternatives erfordern offene und geschlossene Fonds eine unterschiedliche Art der Steuerung des Liquiditätsrisikos.
Identifizierung und Bewertung: Bei der Messung des Liquiditätsrisikos wird der mögliche Liquiditätsbedarf mit der Liquidität von Vermögenswerten verglichen und diese Gegenüberstellung in einem Liquiditätsprofil zusammengefasst, in dem die verfügbare Liquidität nach Laufzeitenbändern aggregiert wird, wobei die für die Liquidation der Vermögenswerte erforderliche Zeit berücksichtigt wird. Darüber hinaus definiert Risk gegebenenfalls weitere interne Limite.
Minderung und Überwachung: Das Liquiditätsrisiko betrifft in erster Linie offene Fonds und wird durch entsprechende Regelungen innerhalb der Fonds gemindert. Die Inanspruchnahme der Limite wird von uns regelmäßig überwacht. Es werden angemessene Schwellenwerte definiert, und die Ausschöpfung der Kapazität innerhalb der Limite wird an die maßgeblichen Managementebenen gemeldet. Bei Anzeichen für eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Limitüberschreitung werden sofortige Eskalations- und Risikominderungsmaßnahmen eingeleitet.
Kontrahentenrisiko
Das Kontrahentenrisiko bezieht sich auf die potenziellen Verluste, die entstehen, wenn ein Kontrahent seine Verpflichtungen aus einer Transaktion nicht erfüllen kann (oder nicht erfüllt). Im Kontext des Konzerns sind Kontrahenten typischerweise Dritte mit direktem Marktzugang (Broker) oder Derivate-Gegenparteien.
Kontrahentenrisiken werden anhand von Marktsignalen (zum Beispiel Kreditspreads, Swapsätze, Ratings, Investment-Grade-Rating) sowie durch die regelmäßige Überprüfung der Kontrahentenlimite von genehmigten Gegenparteien identifiziert. Jede Gegenpartei muss ein Rating besitzen und jedes Rating muss regelmäßig überprüft werden. Durch die Überwachung und Eskalation von Limitüberschreitungen wird eine angemessene Aufsicht sichergestellt. Darüber hinaus enthalten International Swaps and Derivatives Association (ISDA)-Vereinbarungen oder ähnliche Vereinbarungen typischerweise Auslöser bei einer Herabstufung von Gegenparteien, die die Stellung von Sicherheiten oder die Kündigung vorschreiben, um unsere Kunden zu schützen.
Nachhaltigkeitsrisiko
Seit einigen Jahren beobachtet der DWS Konzern die gestiegene Aufmerksamkeit für das Thema der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikosteuerungsprozesse von Finanzinstituten. Besonders im Fokus stehen unter anderem die Veröffentlichungen von Änderungen des EU-Rechtsrahmens sowie die Veröffentlichungen und Empfehlungen national zuständiger Behörden (wie das Merkblatt der BaFin vom Dezember 2019).
Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin hat im Dezember 2019 ein unverbindliches Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht, in dem sie die Erwartungen der Aufsicht an die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Identifizierung, Bewertung, Überwachung und Steuerung aller (wesentlichen) Risiken darlegt. Im Rahmen des ESG Regulatory Governance Programms (siehe auch ‚Compliance und Kontrolle - ESG Regulatorische Compliance’) wurde eine gründliche Analyse des Merkblatts durchgeführt, um die Auswirkungen auf die DWS zu verstehen und eine solide Grundlage für die Entwicklung von Unternehmensanforderungen zu schaffen. Durch eine Auswirkungsanalyse wurden unter Beteiligung verschiedener Einheiten und Projektarbeitsgruppen spezifische Ambitionen für die Umsetzung in Bezug auf jede einzelne Anforderung des Merkblatts definiert. Die Integration identifizierter Anpassungen wurde im Jahr 2020 begonnen und wird im Jahr 2021 im Rahmen des ESG Regulatory Governance Programms weitergeführt.
Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren
Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert eines Investments haben kann. Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“ (aus dem englischen Environment, Social, Governance), ESG, unterteilt und können entweder makroökonomischer Natur sein oder direkt mit dem Handeln der DWS oder eines Unternehmens, in das einer unserer Fonds investiert, zusammenhängen.
Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung beziehen sich unter anderem auf folgende Themen:
Als Teil der Umweltfaktoren berücksichtigen wir insbesondere die folgenden Aspekte im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
Aus unserer Sicht können Nachhaltigkeitsrisiken und die zugrunde liegenden Nachhaltigkeitsfaktoren nicht einfach als eine zusätzliche Risikoart gesehen werden, die neben den bestehenden Risikoarten gesteuert und überwacht werden muss. Grund hierfür ist, dass Nachhaltigkeitsfaktoren Auswirkungen auf mehrere der bereits bekannten Risikoarten haben. Genauer gesagt, können sich Nachhaltigkeitsrisiken auf jede der etablierten Risikoarten auswirken (siehe auch die vorherigen Abschnitte für weitere Details):
Die folgenden Risiken werden vor dem Hintergrund unseres Geschäftsmodells als materiell betrachtet:
Marktrisiko verwalteter Investmentvermögen: Das Portfolio eines vom DWS Konzern verwalteten Fonds könnte Aktien von Unternehmen beinhalten, die auf nicht-nachhaltige Weise Geschäfte tätigen oder erheblichen Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt sein könnten. Eine abrupte Veränderung der Markteinschätzung oder das Eintreten von durch den Klimawandel bedingten Ereignissen könnte zu einer Abwertung dieser Aktien und damit letztendlich zu Verlusten für Anleger eines Fonds führen.
Strategisches Risiko: Nach den Änderungen der EU-Verordnungen in Bezug auf den EU-Aktionsplan könnte das vom DWS Konzern entwickelte und verwaltete Produktportfolio unter Umständen nicht mehr den Kundenerwartungen an ein vielfältiges und angemessenes Angebot nachhaltiger Anlageprodukte genügen. Die Rücknahmeanträge und die geringe Anzahl von Zeichnungsanträgen, die wir in diesem Zusammenhang erhalten könnten, könnten uns einem strategischen Nachhaltigkeitsrisiko aussetzen.
Reputationsrisiko: Die vom DWS Konzern entwickelten und mit einem spezifischen Nachhaltigkeitslabel gekennzeichneten Produkte (wie „ESG“ oder „SDG“) könnten sich möglicherweise lediglich als vermeintlich nachhaltig herausstellen. Neben den potenziellen regulatorischen Strafzahlungen, die aufgrund dieses Sachverhalts fällig würden, könnten ESG-bewusste Anleger ihr Geld aus Produkten mit ESG-Label oder sogar anderen vom DWS Konzern verwalteten Produkten abziehen.
Wir betrachten alle der oben genannten Nachhaltigkeitsrisiken als relevant für die Integration in unser Risikomanagement- und Kontrollrahmenwerk. Daher integrieren wir weiterhin Prozesse in Bezug auf diese Risikoarten in unser bestehendes Risikomanagement, sodass wir Themen wie den Klimawandel in unseren Bewertungen des Unternehmens- und Portfoliorisikos berücksichtigen können.
2020 haben wir eine dedizierte Definition der Nachhaltigkeitsrisiken entwickelt, die unserem Geschäftsmodell und den mit unseren Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken entspricht. Dieser Prozess beinhaltete auch eine szenariobasierte Ermittlung der Risikogruppen, die von Nachhaltigkeitsfaktoren materiell betroffen sind. Die Definition der Nachhaltigkeitsrisiken und ihre Integration in die Risikotaxonomie, relevante Nachhaltigkeitsfaktoren sowie die Risiko- und Kontrollstruktur sind in unserer neu etablierten Nachhaltigkeitsrisikorichtlinie definiert und dokumentiert.
Weiterhin wurde 2020 ein spezielles Umsetzungsprogramm für die Integration der Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in die als materiell identifizierten Risikoarten gestartet, welches in 2021 fortgeführt wird.
Integration des Nachhaltigkeitsrisikos in das Unternehmensrisikomanagement
Nachhaltigkeitsrisiken oder genauer ausgedrückt Nachhaltigkeitsfaktoren werden bereits im Rahmen der Bewertungsprozesse des Reputationsrisikos berücksichtigt. So wurden bei der übergreifenden Risikobewertung bei der Neuentwicklung von Produkten durch den DWS Konzern vorwiegend Faktoren aus den Bereichen Soziales und Umwelt sowie sektorspezifische Faktoren betrachtet.
Im Verlauf der Analyse der betroffenen Risikoarten, die die Basis für unsere Definition des Nachhaltigkeitsrisikos bildet, wurden einige zusätzliche finanzielle und nichtfinanzielle Risikoarten auf Unternehmensebene identifiziert, die durch Nachhaltigkeitsfaktoren beeinflusst werden. Neben den Reputationsrisiken, die bereits einige der Faktoren widerspiegeln, gehören hierzu nichtfinanzielle Risiken, strategische Risiken sowie Markt- und Kontrahentenrisiken.
2020 wurde eine Auswirkungsanalyse in Bezug auf ein breites Spektrum von Risikoarten durchgeführt, in der die Relevanz von Nachhaltigkeitsfaktoren für die einzelnen Risikoarten festgestellt wurde. Im Nachgang dieser Analyse wurden Anpassungen an den damit verbundenen Kontrollprozessen und Governance-Strukturen angestoßen, deren Umsetzung in 2021 fortgeführt wird. Die Standards und Prozesse zur Steuerung von Reputationsrisiken wurden weiterentwickelt, um die gestiegene Aufmerksamkeit für und Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren widerzuspiegeln. Weiterhin haben wir ein Konzept für die Bewertung von strategischen Risiken mit Bezug zu Nachhaltigkeitsfaktoren entwickelt, das unter anderem veränderte Kundenpräferenzen hin zu nachhaltigeren Produkten berücksichtigen kann.
2021 werden wir die Auswirkungsanalyse auf weitere Risikoarten ausweiten und identifizierte Anpassungen umsetzen. Eine Szenarioanalyse in Bezug auf strategische Risiken wird durchgeführt werden und die Entwicklung von Prozessen zur Identifizierung und Steuerung von Reputations- und operationellen Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren wird fortgesetzt.
Schließlich, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des BaFin Merkblatts zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken, werden wir das Risikorahmenwerk mit Risikoinventar, Risikostrategie und Risikoappetit anpassen, um die sich ständig weiterentwickelnde Geschäftsstrategie und den sich entfaltenden Effekt von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Organisation widerzuspiegeln.
Integration des Nachhaltigkeitsrisikos in die treuhänderischen Anlagerisiken
Es wurde festgestellt, dass das Nachhaltigkeitsrisiko und die Nachhaltigkeitsfaktoren einen potenziell signifikanten Effekt auf die Risikoprofile der Portfolios hat, sowohl für traditionelle liquide als auch alternative illiquide Anlageklassen.
Aus der Vielzahl der identifizierten Nachhaltigkeitsfaktoren, die Auswirkungen auf die jeweiligen Werte der in einem verwalteten Portfolio enthaltenen Vermögenswerte oder Anlagen haben könnten, ergibt sich die Schlussfolgerung, dass eine umfassende Messung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken eine breite Palette von Risikoindikatoren und -maßen erforderlich macht.
Für diesen Zweck werden zukünftig verschiedene Ratings auf Ebene der Emittenten, inklusive dem Klimatransitionsrisiko-Rating und einem Rating in Bezug auf international anerkannte Normen (siehe auch ‚Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöfpfungskette - Responsible Investing (verantwortungsbewusstes Investieren) und ESG Produkte’), genutzt, um das Nachhaltigkeitsrisikoprofil eines Fonds zu bewerten. 2020 haben wir eine Methode entwickelt, um das Nachhaltigkeitsrisikoprofil für liquide Portfolios basierend auf einer Auswahl von aussagekräftigen und relevanten ESG Signalen zu ermitteln. Diese ESG Signale, die die Basis der Risikoeinschätzung auf Portfolioebene bilden, umfassen unter anderem:
Unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der in einem Portfolio gehaltenen Positionen werden diese ESG Signale gemäß der in 2020 entwickelten Methodik auf Portfolioebene aggregiert, um dedizierte Indikatoren zu erhalten, die die verschiedenen Aspekte des Nachhaltigkeitsrisikos auf Portfolioebene abdecken. 2021 werden wir eine gezielte Steuerung für eine breite Palette von uns verwalteter Fonds ausrollen, um eine unabhängige Risikosteuerung des Nachhaltigkeitsrisikos auf Portfolioebene zu etablieren. Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung von ESG Signalen für illiquide Anlageklassen wird das Konzept im Jahr 2021 auch auf Immobilienfonds und andere alternative Anlageklassen ausgerollt.
Neben diesen ratingbasierten Indikatoren können auch Stressszenarien und Stresstests verwendet werden, um das Risiko und die Sensitivität eines Portfolios gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren zu bewerten. Die zugrunde liegenden Annahmen können durch Kombinationen aus makroökonomischen (z. B. Transitionsrisiken oder physische Klimafaktoren) sowie unternehmensspezifischen Faktoren (z. B. Einhaltung der UN Global Compact Normen) beeinflusst werden. Diese Stresstests können in die von unserer Investment Risk Funktion bereits etablierten Rahmenwerke für Stresstests integriert werden. Es ist dementsprechend geplant, physische und transitorische Klimaszenarien in 2021 in das Stresstestprogramm für Marktrisiken zu integrieren.
Business Continuity und Krisenmanagement
Business Continuity Management (BCM) Programm
Wir erachten den Schutz unserer Mitarbeiter und die Sicherstellung der Fortführung der wesentlichen Konzerngeschäfte und funktionen als unsere Pflicht, um so unser Geschäft zu schützen, Risiken zu mindern, Kundenservice sicherzustellen und sowohl stabile Finanzmärkte als auch das Kundenvertrauen aufrechtzuerhalten. Wir haben ein BCM entwickelt und eingeführt, das kontinuierlich getestet und gepflegt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Ziele erreicht werden.
Das BCM-Programm umfasst zentrale Verfahren für den Standortwechsel der Geschäftsaktivitäten und die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs als Reaktion auf verschiedene Formen von Störungen. Dabei werden eine ganze Reihe von Szenarien berücksichtigt, z.B. Nichtverfügbarkeit von Mitarbeitern, der fehlende Zugang zu unseren Räumlichkeiten, der Ausfall von Dienstleistern und Störungen bzw. Ausfälle der IT- Anwendungen. Diese Verfahren stellen dem verantwortlichen Personal Informationen zur Verfügung, eine Störung des Geschäftsbetriebes einschätzen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:
Alle Unternehmensbereiche und die dazugehörenden Infrastruktureinheiten, haben spezifische Business Continuity Pläne (BCPs) zur Sicherstellung unserer Dienstleistungen etabliert. Diese BCPs basieren auf vorgegebenen Strategien, Rollen und Verantwortlichkeiten, die sicherstellen, dass geschäftskritische Prozesse und IT Systeme im vorgegebenen Zeitrahmen wiederhergestellt werden können. BCPs werden jährlich oder bei Änderungen überarbeitet und getestet.
Zur Unterstützung unseres BCM-Programms haben wir Notfallpläne zum Schutz und zur Wiederherstellung von Anwendungen, Daten und technischer Infrastruktur, um diese nach einem Ausfall wieder zeitnah herzustellen.
Rollen & Verantwortlichkeiten
Unser BCM-Programm verfügt über definierte Rollen und Verantwortlichkeiten, die in unseren Unternehmensstandards dokumentiert sind. Damit wird ein gruppenweit einheitlicher Ansatz im Hinblick auf die Schaffung von Resilienz (Ausfallsicherheit) im gesamten Konzern gefördert und es werden unternehmensweite Prozesse im Bereich Business Continuity geschaffen. Die Umsetzung des BCM-Programms obliegt einer zentralen Business Continuity Management-Einheit, die die Maßnahmen mit im BCM ausgebildeten und in jedem Geschäfts- und Infrastrukturbereich angesiedelten Mitarbeitern koordiniert. Die regionalen Business Continuity-Teams stellen allen Bereichen bei der Entwicklung, Implementierung, Prüfung und Aufrechterhaltung effektiver BCPs und Wiederherstellungsprozesse Fachwissen und Beratung zur Verfügung. In ähnlicher Weise werden die technischen Standards für die Notfallwiederherstellung regional von unserer Technologieabteilung umgesetzt.
Der Vorstand behält die Gesamtverantwortung für die Festlegung, die Überwachung und die effektive Umsetzung der Business-Continuity-Standards und hat die Verantwortung für das Risiko der Unterbrechung von Geschäftsprozessen an den globalen Chief Operating Officer (COO) delegiert. Die Einhaltung der Unternehmensstandards wird regional von einem regionalen Business Continuity Council überwacht, das vierteljährlich an das globale Business Continuity Council berichtet. Regelmäßig – mindestens einmal jährlich – wird an die Geschäftsführung berichtet.
Krisenmanagement und Umsetzung
Unser COO stellt sicher, dass wir über ein klar definiertes und dokumentiertes Krisenmanagementverfahren für die Bewertung, die Eskalation und das Management von Betriebsstörungen, die uns in unseren Möglichkeiten zur Fortführung unserer wesentlichen Geschäftsaktivitäten beeinträchtigen können, verfügen. Dazu gehört ein Krisenmelde- und Eskalationsverfahren, das regelmäßig getestet wird. Darüber hinaus sind die BCPs darauf ausgelegt, bei verschiedenen Formen von Betriebsstörungen eingesetzt zu werden. Je nach Art der Betriebsstörung kommen alle oder nur ein Teil unserer Pläne zum Einsatz.
Business Continuity Recovery-Maßnahmen
Wir verfügen über ein umfassendes Wiederherstellungsprogramm, um die Folgen eines Ereignisses oder einer Krise zu bewältigen. Wir können auf eine Reihe individueller Wiederherstellungsmaßnahmen zurückgreifen, die die schnellstmögliche Wiederaufnahme von Tätigkeiten in Kerngeschäfts- und Supportfunktionen unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:
Alternative Standorte
Wir verfügen über dedizierte Notfall-Lokationen, welche in kürzester Zeit aktiviert werden können. In diesen werden speziell konfigurierte Notfall-Arbeitsplätze vorgehalten, so dass die Mitarbeiter/innen jederzeit ihre Arbeit dort aufnehmen können. Zusätzlich haben wir weitere Notfall-Arbeitsplätze in angemieteten Notfall-Lokationen etablierter Dienstleister. Alle Notfall- Standorte sind von primären Geschäftsstandorten räumlich getrennt, um zu vermeiden, dass beide Standorte zeitgleich vom gleichen Ereignis betroffen sind.
Work-from-home (Fernzugriff / Remote Access)
Sofern erlaubt, können Mitarbeiter mittels Fernzugriff über eine gesicherte Leitung von zu Hause arbeiten und ihr Telefon entweder auf das Festnetz oder Mobiltelefon umleiten.
Wechselseitige Vereinbarungen
Einige Bereiche haben Vereinbarungen mit anderen Bereichen über die Zuteilung einer erforderlichen Anzahl von Notfall-Arbeitsplätzen oder die Möglichkeit der Arbeitsverlagerung. Die aufnehmende Geschäftseinheit stellt die erforderliche Infrastruktur, Hardware oder Personal zur Verfügung. Lokationen mit wechselseitigen Vereinbarungen sind geographisch voneinander getrennt, um zu verhindern, dass beide Standorte vom selben Vorfall betroffen sind.
IT Disaster Recovery (DR)
IT Disaster Recovery berücksichtigt mögliche Störungsszenarien wie den Verlust des Rechenzentrums oder den Ausfall bestimmter IT-Assets und/oder Anwendungen zur Unterstützung kritischer Geschäftsabläufe. Um diesen Szenarien zu begegnen, gibt es vertrauliche DR-Pläne, um die Wiederherstellung und Fortführung des Betriebs von DR-Umgebungen an geografisch getrennten Standorten zu gewährleisten. Alle DR-Pläne werden regelmäßig geprüft und getestet und umfassen die Bewertung der Wiederherstellungszeit (RTO), der Wiederherstellungspunkte (RPO) sowie die technische und geschäftliche Validierung, um sicherzustellen, dass die DR-Umgebungen auf dem erforderlichen Niveau funktionieren.
Displacement Strategy
Einige Geschäftsprozesse können von einer Lokation zur anderen transferiert werden. Mittelfristig können Mitarbeiter auch zu nicht betroffenen Lokation verlegt werden.
Lieferanten
Lieferanten sind vertraglich verpflichtet, Fähigkeiten zur Geschäftsfortführung bereitzustellen, um sicherzustellen, dass die Leistungen, die der DWS zur Verfügung gestellt werden, trotz Störungen beim Lieferanten weiter gewährleistet werden können. Sie sind auch verpflichtet, ihre Prozesse an die Geschäftsfortführungsprozesse der DWS anzupassen. Ein robustes Management des Lieferantenrisikos wurde eingeführt, um die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen.
Pandemieplanung
Wir haben einen risikobasierten Ansatz für die Pandemieplanung und benutzen die Definition der Pandemiephasen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Leitlinie.
COVID-19
Die DWS steuert aktiv die möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen und verfolgt die Entwicklung der Situation in allen Regionen genau, um ihre Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Wir kommunizieren regelmäßig mit unseren Mitarbeitern weltweit, damit diese alle notwendigen Informationen über die sich schnell entwickelnde neuartige Coronavirus-Situation erhalten, einschließlich Vorsorge-, Gesundheits- und Hygienemaßnahmen.
Die DWS ermutigt ihre Mitarbeiter, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dies umfasst insbesondere verstärkte Hygienemaßnahmen entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die DWS hat Reisen auf absolut kritische Geschäftsreisen beschränkt. Diese Geschäftsreisen müssen vor Buchung von der DWS Geschäftsführung genehmigt werden. Reisebeschränkungen werden ständig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Audio- und Videokonferenzen werden genutzt, wo immer möglich. Mitarbeiter, die aus betroffenen Gebieten zurückkehren, oder die Haushaltsmitglieder haben, die von dort zurückkehren, werden gebeten, sich unmittelbar nach ihrer Rückkehr für einen Zeitraum von 14 Tagen selbst in Quarantäne zu begeben.
Die proaktiven Vorkehrungen, die wir getroffen haben, haben keinen Einfluss auf unseren Betrieb und die gesamte Kundenbetreuung bleibt davon unberührt. Alle Bereiche unseres Geschäfts sind, wie oben beschrieben, in vollem Umfang funktionsfähig. Wir waren und sind gegen jede Auswirkung, die COVID-19 auf die Erbringung unserer Dienstleistungen haben kann, vollumfänglich vorbereitet und ausgerüstet. Die DWS hat weltweit geteilte Teams implementiert, die zwischen getrennten Geschäftsstandorten oder zu Hause wechseln. Wir waren und sind in der Lage, Work-from-home für alle unsere Mitarbeiter gleichzeitig bereit zu stellen – einschließlich Portfoliomanagement.
Wir werden unseren risikobasierten Ansatz beibehalten und dabei die Empfehlungen der WHO und der nationalen Gesundheitsministerien nutzen, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu erhalten und sicherzustellen, dass alle Bereiche unseres Unternehmens voll funktionsfähig bleiben.
Kundenzugriff auf Fonds und Wertpapiere
Sollte der normale Zugriffkanal zu Fonds, Wertpapieren und/oder Anlagekonten von einer signifikanten Störung betroffen sein, werden wir unsere Kunden auf www.dws.com schnellstmöglich über die entsprechenden DWS Kontakte informieren.
Audit
Unser Business Continuity Programm unterliegt der regelmäßigen Prüfung von internen und externen Auditoren und Regulatoren.
Regulatorische Verpflichtungen
Sollte es unterschiedliche Anforderungen zwischen den Business Continuity Richtlinien und dem Standard zur Wiederherstellung nach technischen Ausfällen auf der einen Seite und lokalen regulatorischen Anforderungen auf der anderen Seite geben, gilt die jeweils striktere Anforderung.
Compliance und Kontrolle
[Compliance und Kontrolle im DWS Konzern]
Als globaler Asset Manager ermöglicht uns eine effektive Compliance-Kultur, unsere Pflichten gegenüber unseren Kunden und deren Vermögen zu erfüllen. Dazu gehören Risikomanagementprozesse wie Risikoidentifikation, Risikomanagement und -bewertung, Risikoüberwachung und -minderung, Rechenschaftspflicht sowie eine klare Verantwortung über die drei Verteidigungslinien der DWS hinweg, aber daneben auch eine Kultur, in der wir Verhaltensstandards festgelegen, kommunizieren und vorleben und deren Befolgung wir von unseren Mitarbeitern erwarten. Unser Verhaltenskodex steht dabei im Mittelpunkt unseres Tuns. Dieser soll sicherstellen, dass wir uns ethisch verhalten – integer und in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren der DWS und der Deutschen Bank sowie den Gesetzen und Vorschriften, die für uns weltweit gelten. All dem liegt ein einfaches, aber grundlegendes Prinzip zugrunde, dass wir tun sollten, was richtig und angemessen ist. Es reicht nicht aus nur das zu tun, was erlaubt ist.
Zusätzlich zu unseren Integritätsstandards zeigt unser Risikomanagement-Rahmenwerk, wie wichtig eine effektive Compliance-Organisation ist, um unsere regulatorischen, Reputations- und operativen Geschäftsinteressen zu schützen. Compliance ist in das Risikomanagement-Rahmenwerk eingebettet. Dabei hat es die Aufgabe das Risikoprofil der DWS mit Hinblick auf den vereinbarten Risikoappetit sowie die Wirksamkeit von Level-1-Kontrollen, die eine Risikominderung gewährleisten, zu überwachen und zu bewerten. Obwohl wir einen Risikomanagementprozess eingeführt haben und unsere verschiedenen Kontrollen, Verfahren, Systeme und Richtlinien regelmäßig überprüfen, sind wir uns bewusst, dass die Nichteinhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften sowie ein unangemessener Kontrollrahmen die DWS wesentlichen finanziellen, regulatorischen und/oder Reputationsrisiken aussetzen könnte.
Mit der Transformation der ehemaligen Chief Control Organisation und der Integration in die jeweiligen DWS-Divisionen wurde die DWS Compliance Organisation in 2020 in das Chief Operating Office integriert. Der COO trägt die Verantwortung für Operations, das Divisional Control Office, das Chief Administrative Office, das Plattform Transformation Team AFC & Compliance und Legal sowie die regionale Verantwortung für die USA.
[Unternehmensethik]
[GRI 102-17]
Wir wenden einen Verhaltenskodex, der Anforderungen an das Verhalten vorgibt, von denen wir erwarten, dass sie alle unsere Mitarbeiter einhalten, an. Wir befolgen einen Verhaltenskodex, der unsere Werte und Überzeugungen, sowie unsere Anforderungen an das Verhalten der Mitarbeiter darlegt. Wir verlangen von allen unseren Mitarbeitern, dass sie sich an diese Normen halten. Die Grundlage ist ein globales Rahmenwerk des DB Konzerns für Verhaltensrisiken, das so konzipiert wurde, dass unangemessenes Verhalten und dessen negative Auswirkungen, insbesondere auf unsere Kunden, unser Unternehmen oder die Integrität der Finanzmärkte infolge von Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Anforderungen – wie unser Verhaltenskodex – vermieden wird. Dieses globale Rahmenwerk definiert die Grundsätze für die Steuerung und Überwachung des persönlichen Verhaltensrisikos, sodass gegebenenfalls auftretende Sachverhalte zeitnah identifiziert, gemeldet, eskaliert und beseitigt werden können.
Seit dem Börsengang im März 2018 hat die DWS außerdem eigene Werte und eine eigene Unternehmenskultur formuliert, um die DWS für die Zukunft zu positionieren. Die Geschäftsführung der DWS hat dazu vier Werte identifiziert, die die Unternehmenskultur der DWS als führender Vermögensverwalter prägen werden. Kultur und Integrität sind wichtige Eckpfeiler für eine gute Corporate Governance und unseren Erfolg in der Zukunft. Alle Kompetenzen in der Vermögensverwaltung müssen durch eine starke und konsistente Investmentperformance untermauert sein. In Bezug auf das Risikomanagement von persönlichem Verhalten stehen unsere Mitarbeiter im Mittelpunkt dessen was wir tun, um partnerschaftliche Zusammenarbeit, Vertrauen und integres Verhalten zu gewährleisten. Neben der geschäftlichen Reputation ist unsere Marke einer der wichtigsten Vermögenswerte, den unser Unternehmen besitzt. Unsere Marke steht für Identität. Sie hebt das Unternehmen und seine Produkte von den Wettbewerbern ab, beeinflusst den Wert unseres Unternehmens und macht es für zukünftige Mitarbeiter attraktiv. Für zusätzliche Informationen über die Zusammensetzung, Auswahl und Steuerung unserer Gremien verweisen wir auf unsere ‚Erklärung zur Unternehmensführung’ in diesem Bericht.
Das in 2019 initiierte Programm zur Stärkung und Steuerung der eigenen Unternehmenskultur, wurde in 2020 fortgesetzt. Teil des Kultur und Verhaltens-Programmes sind 7 Initiativen, die darauf ausgerichtet sind die DWS Unternehmenskultur zu prägen. Als Ganzes stellen diese Initiativen den DWS Kulturplan dar. Die Kultur- und Verhaltensinitiativen konzentrieren sich auf die Mitarbeiter, denn umso besser die Mitarbeiter das Risiko bezogen auf ihre Funktion, ihre Produkte und ihren Geschäftsbereich verstehen umso besser können sie dieses bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen und die Verhaltensstandards beachten. In 2020 wurden 5 der 7 imitierten Initiativen umgesetzt, 2 Initiativen werden in 2021 weitergeführt.
Umgang mit Interessenkonflikten
Interessenkonflikte treten in allen Aktivitäten des Bank- und Investmentgeschäfts auf. Werden Interessenkonflikte nicht erkannt oder nicht angemessen gesteuert, kann dies unangemessene oder nachteilige Folgen für Kunden, die DWS und unsere Mitarbeiter haben. Jeder Teil des DWS Konzerns muss das Rahmenwerk für Interessenkonflikte implementieren, das auf der Richtlinie des DWS Konzerns für den Umgang mit Interessenkonflikten aufbaut, um tatsächliche und potenzielle Konflikte zu identifizieren und diese für alle Beteiligten fair und sachgerecht zu steuern. Bei der DWS werden sämtliche Interessenkonflikte durch den jeweiligen Chief Operating Officer in der ersten Verteidigungslinie identifiziert und verwaltet, während die Compliance-Funktion als zweite Verteidigungslinie den Prozess überwacht. Zu den abgedeckten Themen gehören Mitarbeitergeschäfte, Nebentätigkeiten (Outside Business Interests – OBIs), Deal Logging oder Konflikte aus familiären und engen persönlichen Beziehungen.
Ein unabhängiges, für den gesamten DB Konzern zuständiges Business Selection and Conflicts Office (BSCO) ist für die Identifizierung und Steuerung transaktionsbezogener Konflikte verantwortlich. Das BSCO hat den Auftrag, geschäftliche Transaktionen zu genehmigen oder abzulehnen und berichtet dem Vorstand jährlich über Interessenkonflikte.
In 2020 wurden verschiedene Verbesserungen am Governance Prozess zur Identifizierung und Management von Interessenkonflikten vorgenommen insbesondere am Council für Interessenskonflikte. Ein unabhängiger Compliance Review hat die Prozesse rund um Interessenskonflikte in 2019 geprüft und ohne signifikanten Feststellung, entsprechend der internen Audit Risikobewertung, abgeschlossen.
Wettbewerbswidriges Verhalten
[GRI 206-1]
Die Folgen von wettbewerbswidrigem Verhalten könnten schwerwiegend und weitreichend sein. Unser kartellrechtliches Compliance-Programm definiert die Mindestanforderungen an das Verhalten unserer Mitarbeiter und beinhaltet ein umfassendes Schulungs- und Kontrollrahmenwerk für die Identifizierung und Überwachung von Kartellrisiken, um Verstöße gegen Kartellrecht zu verhindern oder abzumildern.
Nach unserem Kenntnisstand wurden im Berichtszeitraum keine Rechtverfahren im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen Kartell- oder Monopolgesetze gegen die DWS, bei denen das Unternehmen als Beteiligter identifiziert wurde, anhängig oder beendet. Soweit der DWS bekannt, waren im Berichtszeitraum keine Rechtsverfahren gegen die DWS im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen Kartell- oder Monopolgesetze, bei denen das Unternehmen als Beteiligter identifiziert war, anhängig oder wurden beendet.
In 2020, wurden weitere Maßnahmen getroffen, um das DWS-spezifische kartellrechtliche Rahmenwerk, das Definitionen, Kontrollen und Governance beinhaltet, im Zuge verschiedener Workshops mit dem zentralen DB Wettbewerbs-Team kontinuierlich zu verbessern.
Marketing und Kennzeichnung
Unsere Reputation basiert auf dem Vertrauen, das uns von Kunden, Aktionären, Regulierungsbehörden, Mitarbeitern und der allgemeinen Öffentlichkeit entgegengebracht wird. Einzelne Ereignisse können dieses Vertrauen untergraben und sich negativ auf unsere Reputation und somit auf unsere Marke auswirken, deshalb ist es sehr wichtig, diese zu schützen.
Unsere Governance-Struktur, einschließlich operativer Leitlinien, definierte Richtlinien und unserer Unternehmenswerte biete einen strukturierten Rahmen für alle Mitarbeiter, um unsere Marke und unsere Reputation zu schützen. Diese Struktur ermöglicht eine enge Verzahnung im gesamten Unternehmen, um sicherzustellen, dass das Rahmenwerk eingehalten und vollständig umgesetzt wird. Unsere Werte und unser methodischer Geschäftsprozess fließen ebenfalls in das Marketing und die Kennzeichnung unserer Produkte ein.
Sämtliche Marketingmaßnahmen sind auf die Anforderungen der Anleger zuzuschneiden. Sie müssen gerecht und ausgewogen sein und so konzipiert werden, dass eine angemessene Offenlegung von Risiken sichergestellt ist. Diese Materialien unterliegen komplexen regulatorischen Anforderungen, die je nach DWS-Gesellschaft, Produkt, Zielgruppe, Ort, an dem das Angebot oder der Verkauf erfolgt, und anderen Kriterien variieren. Unsere Mitarbeiter halten sich nicht nur an diese Anforderungen, sondern präsentieren nach pflichtgemäßem Ermessen Produkte und Marketinginhalte offen und transparent.
Im Rahmen des Marketing-Überprüfungsprozesses ist gefordert, dass alle Marketing- und Produktmaterialien sowie weitere Unterlagen von Compliance oder den jeweiligen Gatekeepern des Geschäftsbereichs geprüft und genehmigt werden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen befolgt werden. Die Aufzeichnungen aller genehmigten Materialien werden von Compliance, dem Geschäftsbereich oder im Rahmen der Compliance-Prüfsysteme aufbewahrt. Nur geprüftes und genehmigtes Material darf veröffentlicht oder extern an Kunden verteilt werden.
Wir befolgen ein klares Regelwerk, darunter unseren Verhaltenskodex, und befassen uns mit gesetzestreuem Verhalten, Bekämpfung von Korruption, Interessenkonflikten und Informations- und Datenschutz, um die Interessen unserer Kunden sowie unsere Marke und unsere Reputation zu schützen. Wir befolgen außerdem die Standards des DB Konzerns zu Geschenken und Einladungen, unsere globale Richtlinie über Marketingmaterialien und in einigen Regionen zusätzliche Marketingrichtlinien, die anhand lokaler Anforderungen definiert wurden.
[Anti-Financial Crime – Prävention von Betrug, Bestechung und Korruption]
[GRI 102-25, 205-2]
Wir sind überzeugt: Der Kampf gegen Finanzkriminalität ist ein entscheidendes Element, um die Stabilität und Integrität des internationalen Finanzsystems sicherzustellen. Werden Risiken im Zusammenhang mit Finanzkriminalität nicht identifiziert und gesteuert, könnte dies für die DWS und ihre Mitarbeiter eine strafrechtliche und/oder aufsichtsrechtliche Haftung, zivilrechtliche Klagen, finanzielle Verluste und einen Reputationsverlust zur Folge haben. Die Gesamtverantwortung für die Steuerung und Minderung von Risiken aus der Finanzkriminalität innerhalb der Gruppe liegt bei der Geschäftsführung. Sie hat Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen an die Anti-Financial Crime (AFC) und Compliance Funktion delegiert. Diese globale Funktion stimmt sie sich eng mit der AFC und Compliance Funktion des DB Konzerns ab.
Das Ziel der AFC Funktion ist die Verhinderung des Missbrauchs durch kriminelle Aktivitäten und von strafbaren Handlungen (im Weiteren als Finanzkriminalität bezeichnet) sowie die Verwicklung in ebensolche. AFC ist eine Kontrollfunktion der sogenannten zweiten Verteidigungslinie und als solche für die Steuerung und Minderung der Risiken aus der Finanzkriminalität zuständig, die ihr im Rahmen der Steuerung nichtfinanzieller Risiken zugewiesen wurden. Diese bestehen in der Unterbindung von Geldwäsche, der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, der Einhaltung von Sanktionen und Embargos sowie der Prävention von sonstigen strafbaren Handlungen (im Wesentlichen Betrug, Bestechung und Korruption). Die AFC Funktion erarbeitet und implementiert Richtlinien, Verfahren und Prozesse, die den Rahmen für das Management und die Steuerung dieser Risiken bilden, und überwacht deren Entwicklung durch nachgelagerte Kontrollen in anderen Geschäftsbereichen. Die AFC Funktion beaufsichtigt nicht nur das globale Kontrollkonzept, das sich auf die Bekämpfung von kriminellen Aktivitäten bezieht (inklusive Kontrollaktivitäten, für die andere Geschäftsbereiche verantwortlich sind), sondern führt auch eigene Kontrollaktivitäten durch, um zum einen Finanzkriminalität zu identifizieren und möglichst bereits im Vorfeld zu verhindern, und um zum anderen mögliche Überwachungs- und Kontrollschwächen zu identifizieren. Des Weiteren erbringt die AFC Funktion spezifische Schulungen für unsere Mitarbeiter sowie für die von uns beauftragten Business Development Consultants, um sicherzustellen, dass die betreffenden Mitarbeiter und Personen über die erforderliche Fachkompetenz und Qualifikation verfügen, so dass die Erreichung der Ziele der AFC Funktion maßgeblich und gruppenweit unterstützt werden.
Jeder Mitarbeiter ist für die Vorbeugung, Aufdeckung und Meldung von internen und externen Betrugsversuchen bzw. -vorfällen sowie von Bestechungsvorfällen und anderen Formen von Korruption im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten verantwortlich. Wir verlangen von allen Mitarbeitern, sich jederzeit in Übereinstimmung mit den höchsten Integritätsstandards zu verhalten und die vorgesehenen Verfahren einzuhalten, wenn sie meinen, dass etwas nicht richtig sei. Eine Speak-up-Kultur ist unverzichtbar für eine positive Compliance-Kultur, in der alle Beteiligten nicht nur unsere Richtlinien einhalten, sondern auch alle geltenden Gesetze und Vorschriften in allen Rechtsordnungen beachten und gleichzeitig ein sicheres Umfeld schaffen, in dem Mitarbeiter Probleme ansprechen können.9 Unsere Richtlinie zur Verhinderung von Betrug gilt für alle Mitarbeiter in einem unbefristeten und befristeten Beschäftigungsverhältnis und erläutert, wie bekannt gewordene oder vermutete betrügerische Vorfälle sowie jegliches unangemessenes Verhalten unverzüglich über unser Hinweisgebersystem, das die Vertraulichkeit der Hinweisgeber sicherstellt, eskaliert werden müssen. Im Einklang mit unserem Verhaltens- und Ethikkodex, unseren Werten und Überzeugungen sowie nationalem und internationalem Recht verfolgen wir einen Null-Toleranz-Ansatz in Bezug auf Bestechung und Korruption. Die Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption legt die Mindestanforderungen für das von allen Mitarbeitern und Dritten erwartete Verhalten sowie für die zu implementierenden Sicherungsmaßnahmen fest. Jegliche Verstöße gegen unsere Richtlinien zur Verhinderung von Betrug sowie von Bestechung und Korruption führt zu nachhaltigen Konsequenzen für die entsprechenden Mitarbeiter.
Im Jahr 2020 haben wir sowie externe Prüfer und Aufsichtsbehörden erneut keine wesentlichen regulatorischen und/oder gesetzlichen Verstöße in Verbindung mit der Bekämpfung von Betrug, Bestechung und Korruption festgestellt oder gemeldet.
[Datenschutz und Schutz der Kundendaten]
[GRI 418-1]
Die Einführung neuer Technologien, einschließlich Lösungen in den Bereichen Robotik, Public Cloud, Blockchain und Big Data-Analyse, löst in Verbindung mit der rasant wachsenden Anzahl an Anbietern von Finanztechnologie eine neue Welle von Innovationen für die Finanzdienstleistungsbranche aus. Für Vermögensverwalter sind diese neuen Technologien nicht nur mit Chancen, sondern auch mit neuen Risiken verbunden. In der Vergangenheit war die Vermögensverwaltungsbranche aufgrund der Art ihrer Geschäftsaktivitäten und der Konzentration von Betrügern auf den Zahlungsverkehr nicht das Hauptziel für Cyber-Angriffe. Dieser Trend könnte sich nun mehr in Richtung Kundendaten und geistiges Eigentum (zum Beispiel Anlagestrategien) verlagern. Vermögensverwalter stellen in dieser Hinsicht ein potenzielles Ziel für Cyber-Kriminalität dar.
Bei der Marktbeobachtung arbeiten wir mit Regulierungsbehörden und Marktteilnehmern zusammen, um uns hinsichtlich der neuesten Entwicklungen im Hinblick auf Informationssicherheit und Informationsaustausch auf dem Laufenden zu halten. Unterstützt werden wir dabei zentral vom Chief Security Officer (CSO) des DB Konzerns. Da der proaktive Austausch relevanter Indikatoren für eine Bedrohung und weiterer Informationen das Risiko für alle Beteiligten reduziert, arbeiten wir ferner mit Regierungsbehörden und anderen Organisationen zusammen. Unser Ziel ist es, Kundendaten zu schützen und wesentliche Datenverluste, die unsere Kunden während der Nutzung unserer Dienste betreffen könnten, zu vermeiden.
Datenschutz
Das Thema Datenschutz hat weiterhin hohe Priorität für die DWS, insbesondere seit Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018.
Brexit
Wir haben sichergestellt, dass die DSGVO-Compliance je nach Ausgang der Brexit-Verhandlungen gegeben sein wird.
Die EU und das Vereinigte Königreich haben am 24. Dezember 2020 ein Abkommen („Deal") erzielt, das bis zur Ratifizierung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getreten ist und bis zum 28. Februar 2021 gilt. Das Abkommen sieht vor, dass für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nach seinem Inkrafttreten - also bis spätestens 30. Juni 2021 (Übergangszeitraum) - und unter der Bedingung, dass das derzeitige Datenschutzregime des Vereinigten Königreichs bestehen bleibt, alle Datenströme personenbezogener Daten zwischen Betroffenen, die der DSGVO unterliegen, und Organisationen im Vereinigten Königreich nicht als Übermittlung in ein Drittland betrachtet werden. Es ist möglich, dass der regulatorische Datenschutzrahmen des Vereinigten Königreichs bis dahin als „angemessen" betrachtet wird, eine solche Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission würde weiterhin den freien Datenverkehr ermöglichen.
Für den Fall, dass kein Angemessenheitsbeschluss gefasst wird, erfordert eine solche Übermittlung angemessene Garantien sowie durchsetzbare Rechte der betroffenen Personen und wirksame Rechtsbehelfe für die betroffenen Personen gemäß Artikel 46 DSGVO. Zu den möglichen alternativen Mechanismen gehören die EU-Standardvertragsklauseln, die nach wie vor die flexibelste und am wenigsten zeitaufwändige Lösung darstellen. Dies gilt auch für Datenverarbeitungsverhältnisse zwischen DWS Gesellschaften in der Europäischen Union und UK, zumal die Abteilung Konzerndatenschutz der DB im vorigen Jahr dringend empfahl, angesichts eines drohenden No-Deal-Brexit Standardvertragsklauseln zu vereinbaren.
Die jüngste Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Facebook Ireland Ltd. v. Maximillian Schrems vom 16. Juli 2020 („Schrems II") hat jedoch gezeigt, dass es möglicherweise nicht ausreicht, sich allein auf diese vertraglichen Instrumente zu verlassen. Sowohl der EuGH als auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) betonen, dass die Gültigkeit von Standardvertragsklauseln von der Verwendung ergänzender Maßnahmen - wie etwa datenschutzfreundlicher Technologien - als zusätzlicher Schutz vor unbefugtem Datenzugriff abhängen wird. Zu diesem Zweck wird ein flexibler, risikobasierter Ansatz empfohlen. In Kürze wird die Abteilung Konzerndatenschutz hier weitere Hinweise auch für DWS geben.
Governance
Für unseren Datenschutz nutzen wir die Expertise und die Ressourcen des DB Konzerns. Die Abteilung Konzerndatenschutz des DB Konzerns ist eine spezialisierte und unabhängige Kontrollfunktion, die die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten überwacht. Das Konzerndatenschutz-Team berichtet direkt an den Vorstand und wird von lokalen Datenschutzbeauftragten in den Ländern, in denen wir geschäftlich tätig sind, unterstützt. Dieser Aufbau gewährleistet direkte und indirekte Berichtslinien sowie einen regelmäßigen Austausch zu Datenschutzthemen innerhalb unserer zentralen und dezentralen Organisation. Mit Blick auf die erhöhten Kontrollanforderungen zur Einhaltung der DSGVO wird die Abteilung Konzerndatenschutz personell erweitert, um sicherzustellen, dass uns ausreichende Kapazitäten zur Überwachung, Prüfung und Bewertung des Datenschutzes bei der DWS zur Verfügung stehen.
Weiterbildung und Schulungen zu DSGVO
Alle unsere Mitarbeiter haben eine spezielle DSGVO -Schulung für das Tagesgeschäft absolviert. Im Jahr 2020 wurde ein aktualisierter Pflichtkurs zu Datenschutz und Privatsphäre für unsere Mitarbeiter an allen Standorten ausgerollt. Es wurden verschiedene Berichts- und Eskalationsprozesse durch die Geschäftsbereiche an die Abteilung Konzerndatenschutz implementiert, um sicherzustellen, dass potenzielle Datenschutzverletzungen zeitnah bewertet und behandelt werden können. Dieser Ansatz wurde auch in einem globalen Datenschutzverfahren festgelegt, das als Teil des DSGVO-Programms eingeführt wurde.
Datenschutzverstöße
Im Jahr 2020 gab es keine Datenschutzverstöße von systemischer Relevanz.
Verantwortlichkeit für Informationssicherheit
Unser COO ist das Mitglied der Geschäftsführung, das für die Informationssicherheit, die von dem Chief Information Security Officer (CISO) gemanagt wird, zuständig ist. Der CISO ist die verantwortliche Führungskraft für Informationssicherheit und wurde mit der Aufgabe betraut, die Cybersicherheit zu stärken und die vom CSO des DB Konzerns festgelegte strategische Ausrichtung zu verfolgen.
Als unser Hauptverantwortlicher für Sicherheitsfragen entwickelt und fördert der CISO die Umsetzung und Inbetriebnahme der Sicherheitsstrategie und stellt sicher, dass unsere Daten angemessen geschützt sind. Das Cybersicherheitsprogramm der DWS orientiert sich an einem proaktiven risikobasierten Ansatz, mit dem die Kontrollstandards zur Berücksichtigung der Veränderungen in der „Gefahrenlandschaft“, die Entwicklung des Geschäftsmodells und die Übernahme innovativer Technologien und Prozesslösungen kontinuierlich verbessert werden. Zur Unterstützung dieses Ansatzes richten wir unser System für das Management der Informationssicherheit an den jüngsten vom DB Konzern definierten Informationssicherheitsrichtlinien aus. Unser Rahmenwerk für Informationssicherheit wird unter dem übergeordneten Rahmenwerk des DB Konzerns gesteuert, das durch die im Jahr 2018 erneuerte Zertifizierung nach ISO 27001 (bis zum Jahr 2021) validiert wurde. Wir haben ein mehrstufiges Lieferantenmanagementprogramm, um das Risiko einer Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit unserer Informationen durch externe Lieferanten zu kompensieren. Dieses Programm wird nach den Grundsätzen des Drittrisikomanagements auf Ebene des DB Konzerns geregelt und durch das spezielle DWS Lieferantenmanagementteam überwacht.
Sensibilisierung der Mitarbeiter und Schulungen zur Informationssicherheit
Alle unsere Mitarbeiter werden im Rahmen ihrer Einstellung und regelmäßig während ihrer Beschäftigungsdauer zu Informationssicherheitsrisiken und -kontrollen geschult. Die Pflichtschulungen beinhalten mehrere Bedrohungsszenarien, bei denen Mitarbeiter gefragt sind, die beste Vorgehensweise zu finden, um sicherzustellen, dass Informationen geschützt sind. Die Schulungen werden kontinuierlich verändert, individuell zugeschnitten und angepasst, um den neuesten Marktentwicklungen und spezifischen Stellenprofilen Rechnung zu tragen und damit zu gewährleisten, dass Mitarbeiter auf potenzielle Cyber-Bedrohungen vorbereitet sind.
Neben den Pflichtveranstaltungen nutzen wir die Sensibilisierungsmaßnahmen des DB Konzerns im Einklang mit der Strategie zur Stärkung der menschlichen Firewall. Wie bereits im Vorjahr setzten wir die Einführung der über mehrere Kanäle laufenden Sensibilisierungskampagne für alle unsere Mitarbeiter weltweit fort. Diese deckte eine Reihe von Informations- und Sicherheitsthemen ab, unter anderem die Initiative „Informationssicherheitsmonat 2020“. Außerdem haben wir 2020 die Kampagne „Time to be aware – the target is you“ fortgesetzt, damit unsere Mitarbeiter gängige und doch signifikante Sicherheitsbedrohungen erkennen, sich ihrer Verantwortung bewusst sind und wissen, wie sie uns bei der Abwehr solcher Bedrohungen unterstützen können.
Im Rahmen dieser Strategie haben wir im Jahr 2020 keine relevanten Datenverluste verzeichnet.
[Public Policy und Regulierung]
Reformen der EU und der internationalen Regulierung stellen uns und unsere Kunden vor wachsende Herausforderungen. Die Nichteinhaltung der für uns geltenden Gesetze und Vorschriften wirkt sich nachteilig auf unsere Reputation aus, könnten Geldbußen oder Strafen nach sich ziehen und wesentliche negative Folgen auf unsere Ertragslage haben. Die Einhaltung aller relevanten Regeln und Vorschriften steht bei der DWS an erster Stelle. Unser Ziel ist es, neue Rechtsvorschriften und Änderungen bestehender Rechtsvorschriften frühzeitig zu identifizieren und die relevanten Parteien innerhalb der DWS zu informieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die erforderlichen Änderungen rechtzeitig umgesetzt werden können, um Richtlinien, Verfahren, Systeme und Kontrollen bei Bedarf zu ändern oder zu aktualisieren beziehungsweise neue einzuführen.
Da das Risiko einer Änderung von Regeln und Vorschriften unserem täglichen Geschäft inhärent ist, haben wir ein ganzheitliches Rahmenwerk entwickelt, um neue oder geänderte Vorschriften zu identifizieren und umzusetzen. Wir verfolgen dabei einen systematischen Ansatz, der signifikante regulatorische Änderungen priorisiert und eine klare Verantwortungen für die Identifizierung, Folgenabschätzung und Umsetzung von regulatorischen Änderungen zuweist, um diese angemessen zu adressieren.
Dieses Rahmenwerk legt fest, wie wir das Risiko aus regulatorischen Änderungen steuern und unterstützt uns dabei, unser Profil in der regulatorischen Interaktion im Allgemeinen zu schärfen, sodass wir einen konstruktiven Dialog mit regulatorischen Interessengruppen führen. Es gewährleistet zudem die strategische Entscheidungsfindung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Umsetzung der wichtigsten Initiativen. Zudem trägt es dazu bei, dass unser Senior Management zeitnah über Entwicklungen und Diskussionen des öffentlichen Regulierungsprozess informiert wird.
In 2020 hat Compliance gemeinsam mit Plattform Transformation, AFC und anderen Funktionen den Prozess betreffend des Regulatory Change Forum, nun Local Regulatory Adherence Foren genannt, weiter verbessert, um die Informationsverteilung in die gesamte Organisation zu strukturieren. Dazu gehört auch eine verbesserte Transparenz bei der Umsetzung und Projektüberwachung durch eine Dokumentation der Gespräche und Diskussionen, sowie gefundenen Lösungsstrategien.
Die Strategie für die Umsetzung regulatorischer Änderungsprojekte hängt von den Auswirkungen der jeweiligen regulatorischen Veränderungen und der betreffenden Rechtsvorschrift ab. Bei wichtigen regulatorischen Änderungen wie das Merkblatt der BaFin zu Nachhaltigkeitsrisiken oder SRD II werden zentral geleitete DWS-Teams zur Umsetzung des Änderungsmanagements gebildet, um die genauen Folgen für die einzelnen Geschäftsbereiche abzuschätzen.
Compliance führt monatliche Local Regulatory Adherence Foren durch, in denen Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen Mitarbeiter über Updates zu Kernthemen, die ihre Jurisdiktion betreffen und extraterritoriale Auswirkungen haben können, informieren. Mit diesem Prozess soll eine fundierte strategische Entscheidungsfindung sichergestellt und ein Aufsichts- und Kontrollmechanismus für die Umsetzung von Vorschriften bereitgestellt werden. Compliance stellt monatliche Zusammenfassungen über regulatorische Kerninitiativen bereit.
ESG Regulatorische Compliance
[GRI 419-1]
EU Action Plan on Sustainable Finance und BaFin-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission den EU Action Plan on Sustainable Finance10 verabschiedet, der das Ziel hat, Investitionen in kohlenstoffarme und ressourceneffiziente Technologien zu unterstützen und eine längerfristige Perspektive zu fördern. Wir glauben, dass der EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen spielen wird. Als Mitglied des BVI11 und der EFAMA12 bringt die DWS ihre Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich Sustainable Finance aktiv in den politischen und legislativen Prozess ein.
Das 2019 gestartete Programm „ESG Regulatory Governance" setzte 2020 seine Arbeit fort und konzentrierte sich auf die Umsetzung der Anforderungen aus der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation13), die ab dem 10. März 2021 in Kraft tritt. Nach SFDR müssen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Transparenz bei der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und bei der Berücksichtigung wesentlicher negativer Auswirkungen in ihren Prozessen schaffen. Darüber hinaus müssen Finanzmarktteilnehmer zusätzliche nachhaltigkeitsbezogene Informationen in Bezug auf Finanzprodukte veröffentlichen. Die DWS hat im Jahr 2020 an der Aktualisierung der vorvertraglichen Dokumente und der periodischen Berichte sowie an den Webseitenangaben auf Produkt- und Rechtsträgerebene gearbeitet. Die Vorgaben des Regulatory Technical Standard (RTS) stehen derzeit noch aus und seine Umsetzung wird einer der Schwerpunkte des Programms im kommenden Jahr sein.
Das Programm analysierte auch die Anforderungen der Taxonomie-Verordnung14 und die geplanten Änderungen in MiFID II15, OGAW16 und AIFMD17. Die Taxonomie-Verordnung führt Kriterien ein, um zu bestimmen, ob eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig zu qualifizieren ist. Finanzmarktteilnehmer werden beschreiben müssen, wie und in welchem Umfang die dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten erfolgen. Im Laufe des Jahres 2021 ist geplant, sich auf die Entwicklung der detaillierten Geschäftsanforderungen und deren Umsetzung zu konzentrieren.
Im Dezember 2019 hat die BaFin18 einen Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken19 veröffentlicht. Dieser Leitfaden dient als unverbindliches Kompendium für die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen. Er wurde im Rahmen des Programms „ESG Regulatory Governance" analysiert und eine Folgenabschätzung durchgeführt. Wir planen, im Jahr 2021 weiter an der Umsetzung des BaFin-Leitfadens zu arbeiten.
[Interne Revision]
Die Interne Revision der DWS erbringt eine unabhängige und objektive Bewertung der Angemessenheit der Ausgestaltung sowie der operativen Wirksamkeit und Effizienz des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems. Der Aufgabenbereich der Interne Revision ist so konzipiert, dass sie als unabhängiger, proaktiver Berater des Senior Managements des DWS Konzerns kritisch hinterfragt und vorausschauend agiert. Die Interne Revision ist befugt, direkt mit dem / der Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie mit dem / der Vorsitzenden des Prüfungs- und Risikoausschusses des Aufsichtsrats in Kontakt zu treten.
Die Tätigkeit der Internen Revision basiert auf einem umfassenden und risikoorientierten Prüfungsplan. Der Prüfungsplan deckt die Aktivitäten und Prozesse des Konzerns, unabhängig davon, ob diese ausgelagert sind oder nicht, grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab oder ad-hoc, wenn dies als notwendig erachtet wird. Der Dreijahres-Prüfungszyklus darf nicht auf einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren erweitert werden.
Über jede Prüfung wird von der Internen Revision ein schriftlicher Bericht angefertigt und grundsätzlich dem verantwortlichen Senior Management vorgelegt. Die Berichte beinhalten den Prüfungsgegenstand, dessen Beurteilung, Prüfungsfeststellungen sowie Maßnahmen bzw. Empfehlungen zur Mängelbeseitigung.
Internes Kontrollsystem für den Rechnungslegungsprozess und den Prozess für die integrierte nichtfinanzielle Berichterstattung
Allgemein
Das Management ist verantwortlich für die Einrichtung und Anwendung eines angemessenen internen Kontrollsystems zur Unterstützung des Prozesses der Konzernrechnungslegung. Das Kontrollsystem umfasst die Grundsätze, Prozesse und Maßnahmen zur Sicherung der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Aufstellung des Konzernabschlusses für externe Berichtszwecke nach den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Darüber hinaus ist ein internes Kontrollsystem für die integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung und insbesondere für die Berichterstattung von Leistungskennzahlen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie erforderlich.
Internes Kontrollsystem für den Rechnungslegungsprozess
Ziele des internen Kontrollsystems
Zur Minderung des Risikos aus der Rechnungslegung wurde das interne Kontrollsystem eingeführt, das eine hinreichende, jedoch keine absolute Sicherheit darüber bietet, dass die Abschlüsse frei von wesentlichen Falschdarstellungen sind. Zur Unterstützung dessen hat der Konzern die nachstehenden Ziele festgelegt:
Das interne Kontrollsystem deckt sowohl den Rechnungslegungsprozess der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften als auch den Konsolidierungsprozess selbst ab. Dies stellt sicher, dass der Konzernabschluss in seiner Gesamtheit nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften und Bestimmungen aufgestellt wird.
Das interne Kontrollsystem und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung sind integraler Bestandteil des allgemeinen Kontrollumfelds der DWS.
Organisation des internen Kontrollsystems
Die Organisationsstruktur des Konzerns ermöglicht den Betrieb des internen Kontrollsystems mit einer klaren Aufteilung von Rollen und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung des Rechnungslegungsprozesses und der Aufstellung von Konzernabschlüssen. Für den Betrieb des internen Kontrollsystems sind in erster Linie Mitarbeiter im Chief Financial Office (CFO) zuständig.
Das CFO ist für die periodische Aufstellung der Abschlüsse verantwortlich und dient als unabhängige Kontrollfunktion. Die beiden wesentlichen Kontrollfunktionen im CFO, die zum internen Kontrollsystem beitragen, sind der Group Controller und Finance Control Oversight (FCO).
Der Group Controller ist für die Abschlüsse des Konzerns und seiner konsolidierten Tochtergesellschaften verantwortlich.Die Controller-Funktion legt den Zeitplan für die Berichterstattung fest, führt Konsolidierungsmaßnahmen durch, überwacht und validiert das Periodenergebnis, führt Korrekturprozesse durch und stellt den Konzernabschluss auf. Darüber hinaus stellen die für Produkte und Regionen zuständigen Finanzteams durch Validierungs- und Kontrollmaßnahmen sicher, dass die Finanzdaten den Qualitätsanforderungen entsprechen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen, den Infrastrukturfunktionen und dem Management der Gesellschaft.
FCO ist für die Umsetzung des Rahmenwerks zur Kontrolle der Rechnungslegung verantwortlich, das der Minimierung des Risikos aus der Rechnungslegung dient. Des Weiteren koordiniert FCO die Bewertung und Prüfung von Risiko- und Kontrollfragen und bewertet und überwacht fortlaufend die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems.
Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung
Der Konzern führt eine große Zahl an Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegungs- und Konsolidierungsprozesse aus. Einige der wichtigsten Kontrollen, die diese Prozesse unterstützen, umfassen die folgenden:
Prüfung und Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems
Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird regelmäßig überwacht. Dies beinhaltet die Überwachung durch die unabhängige FCO Funktion innerhalb des CFO im Rahmen der allgemeinen Rechnungslegungsprozesse sowie der Rahmenwerke für nichtfinanzielle Risiken und Kontrollen des Konzerns. Diese Überwachung umfasst regelmäßige Foren, die mit Kontrollvertretern besetzt sind, wesentliche Kontrolltestverfahren für die zentrale Bewertung der operativen Wirksamkeit des Kontrollumfelds und die regelmäßige Berichterstattung der Kennzahlen des Kontrollumfeldes an das Senior Management.
Diese Prozesse werden durch die Interne Revision unterstützt, die die Wirksamkeit des Aufbaus und der Durchführung des internen Kontrollsystems im Rahmen regelmäßiger oder eigens zu diesem Zweck durchgeführter risikoorientierter Prüfungen bewertet.
Zudem sind der Prüfungs- und Risikoausschuss sowie die Geschäftsführung für die Beaufsichtigung und Governance des Rechnungslegungsprozesses zuständig. Dies beinhaltet auch die Freigabe der Konzernabschlüsse des Konzerns.
[Internes Kontrollsystem für den nichtfinanziellen Berichterstattungsprozess]
Um die genaue Berichterstattung wesentlicher nichtfinanzieller Informationen zu unterstützen, hat der Konzern ein internes Kontrollsystem für die integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung getrennt vom internen Kontrollsystem für die Rechnungslegung in 2020 entwickelt. Ziel des internen Kontrollsystems für die integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung ist es, eine korrekte Berichterstattung von Leistungskennzahlen zur Nachhaltigkeit, die intern ermittelt werden und in diesem Bericht im Kapitel ,Unsere Strategie - Nachhaltigkeitsstrategie‘ veröffentlicht sind, zu gewährleisten.
Das Financial Planning & Analysis-Team im CFO ist für das interne Kontrollsystem verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören die Bereitstellung der Daten für das verwaltete Vermögen und Mittelaufkommen sowohl für die interne als auch externe ESG Berichterstattung sowie die Berichterstattung von Leistungskennzahlen in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen dieser Kennzahlen. Das Team wird von anderen CFO Funktionen einschließlich des FCO unterstützt, der den Aufbau des Kontrollsystems überprüft. Die Verantwortung der Leistungskennzahlen ist in den folgenden Funktionen angesiedelt:
Die Überwachung der Leistungskennzahlen zur Nachhaltigkeit wird durch Foren auf Senior Management-Ebene sichergestellt, die die Leistungskennzahlen vor dem Hintergrund der Geschäftsentwicklung und Erreichung strategischer Ziele überprüfen und untersuchen.
Das interne Kontrollsystem umfasst Schlüsselkontrollen, die aufgebaut sind, um die Richtigkeit der Leistungskennzahlen zur Nachhaltigkeit sicherzustellen. Diese Schlüsselkontrollen unterscheiden sich in Abhängigkeit von der Leistungskennzahl, spiegeln jedoch die folgenden Grundprinzipien wider:
Im Jahr 2021 wird das interne Kontrollsystem durch die zusätzliche Überwachung seitens des Nachhaltigkeitsrats (Group Sustainability Council – GSC) und die anhaltende Einbindung des Group Sustainability Office in die ESG-Governance, -Kontrollen und -Prozesse weiter verstärkt.
[Verantwortung rund um unsere treuhänderische Wertschöpfungskette]
Wesentlichkeitsanalyse für 2020
[GRI 102-15; 102-29; 102-31; 102-44; 102-46; 102-47]
Als deutscher börsennotierter Vermögensverwalter orientiert sich unsere Wesentlichkeitsanalyse in erster Linie an den gesetzlichen Anforderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB). Nach der Veröffentlichung unseres nichtfinanziellen Berichts im Jahr 2019 haben wir erneut einen umfassenden Ansatz gewählt, um den Umfang für unsere integrierte nichtfinanzielle Konzernerklärung für 2020 besser zu definieren. Wir haben weiterhin die Meinungen unserer internen Stakeholder berücksichtigt und darüber hinaus unseren Prozess der Wesentlichkeitsanalyse bereichert, indem wir den Kreis der Befragten auf ein breiteres Publikum im Unternehmen ausgeweitet haben.
Zusätzlich haben wir externe Quellen ausgewertet und das Spektrum der ESG-Themen erweitert, die von Berufsverbänden und Nichtregierungsorganisationen diskutiert werden, sowie die Aktivitäten unserer Wettbewerber analysiert. Nach Abschluss dieser Recherchen haben wir zunächst Fachexperten im gesamten Unternehmen hinzugezogen, um die vorgeschlagenen Themen zu bestätigen. Die Experten einigten sich auf 27 Themen, die in eine Umfrage einfließen sollten, die in einem zweiten Schritt vorbereitet und an die DWS-Mitarbeiter verschickt wurde. Diese wurden so ausgewählt, dass sie eine bereichsübergreifende Perspektive der DWS repräsentieren, einschließlich der Ansichten interner und externer Stakeholder. Die Teilnehmer der Umfrage wurden gebeten, die geschäftliche Relevanz der 27 Themen für die DWS und den möglichen Einfluss der DWS auf diese Themen zu bewerten. Bei der Bewertung wurde auch darum gebeten, zwischen möglichen positiven oder negativen Einflüssen der DWS auf ein Thema zu unterscheiden. Die Ergebnisse zeigten, dass 21 der 27 vorgeschlagenen Themen für 2020 wesentlich sind, wobei 8 Themen im Vergleich zum Vorjahr 2019 als erstmalige wesentliche Themen ausgewählt wurden. Die Ergebnisse zeigten auch eine zunehmende Bedeutung von Mitarbeiter- und Governance-Themen im Vergleich zu den Umfrageergebnissen aus dem Vorjahr 2019 vermutlich aufgrund der Entwicklungen in 2020. Nachdem wir die wesentlichen Themen identifiziert hatten, haben wir die wesentlichen Themen auf die HGB Belange oder zusätzliche Belange abgebildet. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden in verschiedenen Sitzungen vorgestellt und vom Group Controller und dem CFO des Konzerns zur Kenntnis genommen.
Für ein ausführlichere Darstellung verweisen wir auf die ‚Übersicht Inhalt der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung nach HGB innerhalb des Zusammengefassten Lageberichts‘ in dem Kapitel ‚Über diesen Bericht‘.
Im Jahr 2019 haben wir auch unseren Einfluss auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen analysiert. Die ausgewählten SDGs, auf die die DWS den größten Einfluss haben könnte, waren SDG 8, „Decent Work and Economic Growth"; SDG 10, „Reduced Inequalities" und SDG 13, „Climate Action". Dementsprechend haben wir unsere wesentlichen Themen für 2020 diesen drei Top-SDGs zugeordnet.
Wir streben eine nachhaltige Wertschöpfung an, indem wir einen langfristigen Ansatz verfolgen und Unternehmens- und Board-Governance wurde in der Wesentlichkeitsbewertung als wesentlich identifiziert, da sie die Grundlage für unsere Aktivitäten in Bezug auf finanzielle und nichtfinanzielle wesentliche Themen darstellt. Im Rahmen unserer Corporate Engagements und Proxy Votings sprechen wir Corporate-Governance-Themen mit unseren Beteiligungsunternehmen an. In ähnlicher Weise wollen wir eine gute Corporate Governance bei der DWS sicherstellen, um Verantwortlichkeit, Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu allen Stakeholdern zu gewährleisten. Unsere Geschäftsaktivitäten werden mit dem Ziel gesteuert, nachhaltigen Wert zu schaffen, indem wir ESG in den Mittelpunkt stellen.
Zusätzliche Informationen und eine Beschreibung der Corporate Governance hinsichtlich Struktur von Regeln, Praktiken und Prozessen, die zur Leitung und Führung des Konzerns eingesetzt werden, finden Sie im Abschnitt 3 ‚Erklärung zur Unternehmensführung' des Geschäftsberichts. Für zusätzliche Informationen zum Vergütungssystem für unsere Führungskräfte verweisen wir auf das Kapitel ‚Vergütungsbericht‘.
Unternehmensleistung umfasst die finanzielle und nichtfinanzielle Leistung, welche die allgemeine Verfassung und Wertschöpfung unseres Unternehmens aus seinen primären Geschäftsaktivitäten über einen bestimmten Zeitraum reflektieren. Sie zeigen somit die Ergebnisse unserer Managementansätze. Einen Überblick über unser Geschäft finden Sie unter ‚Über den DWS Konzern‘ und unser Nachhaltigkeits-KPI entnehmen Sie bitte dem Kapitel ‚Nachhaltigkeitsstrategie‘. Zusätzliche Informationen zu unserer Leistung finden Sie im ‚Überblick über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage‘ dargestellt.
Stakeholder Management
[GRI 102-12; 102-13; 102-21; 102-40; 102-42; 102-43; 102-44; 102-46]
Unsere Wertschöpfungskette umfasst verschiedene Interessengruppen, darunter Kunden, Anleger, Mitarbeiter, Aktionäre und Lieferanten, Aufsichtsbehörden, Öffentlichkeit, Medien, Vertreter der Zivilgesellschaft sowie öffentliche und Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Unsere Interessengruppen vertreten unterschiedliche Anliegen, die auch miteinander in Konflikt stehen können. Wir versuchen, solche Interessenkonflikte angemessen auszubalancieren. Wir sind offen für konstruktive Kritik und Dialoge, die aus unserer Sicht zur Verbesserung unseres Nachhaltigkeitsansatzes unverzichtbar sind.
Wir halten einen solchen konstruktiven Dialog für wesentlich, um die Erwartungen und Bedenken unserer Interessengruppen nachzuvollziehen. Der Dialog hilft uns nicht nur, die positiven und negativen Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten umfassender zu verstehen, sondern fördert auch die Akzeptanz für unser Handeln, da wir uns bemühen, Vertrauen und Partnerschaften zu stärken und unsere Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Wir sind davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern entscheidend ist, um ein gemeinsames Verständnis und einen kooperativen Ansatz für gemeinsame globale Herausforderungen zu schaffen.
Für alle von uns identifizierten Interessengruppen existieren zuständige Ansprechpartner innerhalb des DWS Konzerns. Jede Verpflichtung oder Mitgliedschaft wird von der verantwortlichen Person beurteilt, die entscheidet, ob eine solche Verpflichtung wichtig und erstrebenswert ist.
Für eine Übersicht unserer Mitgliedschaften und ähnliche Verpflichtungen siehe Anhang – Stakeholder Management Tabelle.
Sustainable Finance, ESG Produkte und verantwortungsvolles Investieren
Entwicklung von Produkten für unsere Kunden
[GRI 102-11]
Unsere Ertragslage hängt insbesondere von der Fähigkeit ab, neue attraktive Investmentprodukte und -dienstleistungen zu entwickeln, auf den Markt zu bringen und erfolgreich zu verwalten. Die Entwicklung und Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen erfordern kontinuierliche Innovationen von unserer Seite aus und könnten mit einem beträchtlichen Zeit- und Ressourcenaufwand sowie mit laufenden Supportleistungen und Investitionen verbunden sein. Wenn unsere Produkte für unsere Kunden oder den Zielmarkt ungeeignet oder nicht angemessen sind, könnten wir potenziellen Haftungsansprüchen ausgesetzt sein.
Unsere Produkte und Investmentlösungen wurden so konzipiert, dass die derzeitigen und zukünftigen Kundenbedürfnisse erfüllt werden. Wir wollen sicherstellen, dass ein Produkt so gestaltet ist, dass seine Produktmerkmale (Ertragserwartungen, Liquidität, Diversifikation oder Vorteile aus Sicherungsgeschäften) für unsere Kunden einen Mehrwert erbringen. Wir wollen transparente, leicht zugängliche Produkte entwickeln, die für den Einzelnen nützlich sind, der Welt insgesamt aber nicht schaden.
ESG-Daten bilden den Eckpfeiler unserer ESG-Analyse. Unsere ESG Engine ermöglicht das automatisierte und maßgeschneiderte Screening für alle Arten von Kunden. Wie im Kapitel „Nachhaltiges Investieren und ESG Produkte" beschrieben, stehen die von der ESG Engine bereitgestellten Informationen all unseren Portfoliomanagern und Analysten zur Verfügung. Die Integration und Einbindung qualitativer Nachhaltigkeitsparameter neben herkömmlichen Finanzdaten in Analysen und das Fondsmanagement ist ein zentraler Pfeiler unseres ESG Produktdesigns. Dedizierte ESG-Fonds, die den aktuellen Regulierungen entsprechen, beispielsweise denen der neuen Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR20), der EU-Taxonomie-Verordnung21 oder der lokalen Behörden, ermöglichen es unseren Kunden, die immer strengeren Standards zu erfüllen, die ihr eigenes Produktangebot erfüllen muss. Darüber hinaus ermöglicht es uns die Gestaltung unserer Produktpalette im Einklang mit und im Vorgriff auf aktuelle und zukünftige regulatorische Entwicklungen, die Kundennachfrage zu bedienen und auf einen gesellschaftlichen Wandel zu reagieren, der durch veränderte Werte der Investoren, insbesondere in Bezug auf Klimawandel und ESG, getrieben wird.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine stringente und klare Einstufung unserer Produkte sehr wichtig, da mit der neuen Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) zahlreiche Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auf Ebene des Unternehmens, der Dienstleistung und des Produkts eingeführt wurden. Ziel dieser Verordnung ist es, die Transparenz bei der Nachhaltigkeit an den Finanzmärkten auf standardisierte Weise zu verbessern und somit Greenwashing zu unterbinden und die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die meisten der neuen Offenlegungspflichten finden ab dem 10. März 2021 Anwendung.
Auf Grundlage der endgültigen Vorschriften zum Stand 31.12.2020 wurde eine erste Produktklassifizierung abgeschlossen, welche überprüft wird, sobald die genauen ESG-Vorschriften abschließend veröffentlicht sind. Wie wir diese Klassifizierung vornehmen, ist nachfolgend im Detail erklärt:
Unser Kategorisierungsrahmen für Retail-Produkte im Bereich liquider Geldanlagen in der Region EMEA ist dem unten stehenden Diagramm zu entnehmen.
Ratingbedingte Ausschlüsse basieren auf der ESG-Datenbank/der Entscheidung des Responsible Investment Committee, Emittenten mit den schlechtesten Ratings im ESG-Rating-Schema auszuschließen
Die ESG-Integration, die durch die Einführung des DWS „Smart Integration"-Ansatzes erweitert wurde, ist eine Antwort für unsere aktiv verwalteten liquiden Fonds in EMEA auf die regulatorischen Anforderungen gemäß Art. 6 der Offenlegungsverordnung (auch als „Basic" bezeichnet). Art. 6 verlangt von der DWS, offenzulegen, wie ESG-Risiken im Investmentprozess berücksichtigt werden. Die Anwendung von ESG und Smart Integration ermöglicht es uns, Nachhaltigkeitsrisikofaktoren auf bewährte und transparente Weise zu berücksichtigen, obwohl unsere traditionellen Produkte keine dedizierte ESG-Strategie verfolgen.
Neben den traditionellen Produkten, die mit Art.6 SFDR konform sind, werden nachhaltige Produkte nochmals in zwei Unterkategorien aufgeteilt. Zum einen müssen nachhaltige Produkte ebenfalls die Anforderungen des Art.6 erfüllen. Es muss also offengelegt werden, wie ESG-Kriterien im Anlageprozess berücksichtigt werden. Die Offenlegungspflichten für nachhaltige Produkte gehen jedoch darüber hinaus: Produkte, die einen dezidierten ESG-Ansatz erfüllen, müssen Art.8 SFDR (auch „Light Green" genannt) erfüllen, d.h. die DWS muss den ESG-Ansatz, den die Strategie erfüllt, offenlegen. Alle dedizierten ESG-Produkte der DWS folgen unseren ESG-Standards (MESGS), die im Kapitel ‚Verantwortliches Investieren und ESG-Produkte‘ näher dargestellt sind. Dabei werden ESG-Risiken nicht nur berücksichtigt, sondern der Fondsmanager reagiert darauf auch innerhalb des Investmentprozesses, z.B. durch die Anwendung von Ausschlüssen. Nachhaltige Produkte, die einen Impact-Charakter haben (z.B. durch Unterstützung der UN Sustainable Development Goals), müssen Art.9 SFDR-konform sein (auch „Dark Green" genannt), d.h. es muss offengelegt werden, wie der Impact erreicht wird. Obwohl dies von der Regulierung nicht gefordert wird, verfolgt jedes der „Dark Green"-Produkte der DWS (Art.9 SFDR) auch einen dezidierten ESG-Ansatz (Art.8 SFDR), da die DWS einen dezidierten ESG-Ansatz als Grundlage für eine wirkungsbezogene Anlagelösung betrachtet. Zusammenfassend lassen sich unsere nachhaltigen Produkte in zwei Kategorien unterteilen (Dedizierte ESG-Strategien und Impact-Strategien mit dediziertem ESG-Ansatz), wie die folgende Abbildung zeigt.
Der Smart Integration Ansatz tritt für alle deutschen, aktiv gemanagten Publikumsfonds am 1. Juli 2020 in Kraft, SICAV-Teilfonds folgen zum 01.02.2021. Quellen: DWS International GmbH; Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, Juni 2020; Verordnung (EU) 2019/2088 über die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, November 2019
Die DWS zielt auf die Erfüllung der Offenlegungspflichten nach Art.6 SFDR, indem sie in der Anlagepolitik erläutert, wie ESG-Risiken im Anlageprozess berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden für dezidierte ESG-Strategien bzw. Impact-Strategien mit dezidiertem ESG-Ansatz auch unsere ESG-Standards (MESGS) bzw. wie eine Wirkung durch die Strategie erzielt wird, in der Anlagepolitik dargelegt.
Rahmenwerk für die ESG Produktstrategie
Wir verfolgen eine regionale Kunden- und Produktstrategie, um unsere Strategien und Maßnahmen bei der Kundenbetreuung und innerhalb der Investmentplattform in den Regionen EMEA und APAC abzustimmen. Im Zuge der Formulierung einer Produktstrategie ist es von wesentlicher Bedeutung, die globalen Trends proaktiv zu berücksichtigen und eine geeignete Produktpalette so zu positionieren, dass unsere Kunden von diesen globalen Trends profitieren können. Dabei kann es sich um generelle ESG-Aspekte, Technologie (wie die Digitalisierung, Automation oder Robotik), ökologische Aspekte (wie den Klimawandel, erneuerbare Energien oder die Kreislaufwirtschaft) oder demografische Veränderungen (beispielsweise im Gesundheitssektor) handeln. Im Jahr 2020 haben wir an verschiedenen Produktinitiativen gearbeitet. Wir haben zum Beispiel thematische Aktienstrategien erfolgreich eingeführt und positioniert und neue Produkte lanciert, die sich auf Klimatechnologie, die Reduzierung von CO2-Emissionen, die Infrastruktur der nächsten Generation oder globale und asiatische ESG-Aktien konzentrieren. Unser Team für passive Produkte hat zwei neue ESG-ETFs erfolgreich positioniert und arbeitet derzeit an einer sehr viel größeren Zahl für 2021.
ESG ist ein wichtiger Bestandteil der Wertschöpfungskette unserer Produktstrategie. Das effiziente Lebenszyklusmanagement des ESG-Produktangebots berücksichtigt die folgenden Bedürfnisse und Anforderungen: (a) Festlegung von Strategien für Vorreiterfonds und deren Ausrichtung auf unser Wertversprechen, (b) Zuschnitt spezieller Fonds auf die entsprechende Kundenbasis, die Größe der Anlageklasse, die erwarteten Kapitalströme und die regulatorischen Rahmenbedingungen, (c) Entwicklung individueller Produktlösungen, um spezifische Investmentbedürfnisse und -werte in enger Zusammenarbeit mit strategischen Vertriebspartnern und Kunden zu bedienen, (d) Schaffung maßgeschneiderter Investmentlösungen auf der Grundlage spezifischer Kundenanforderungen und -bedürfnisse.
Die aktuelle ESG-Produktstrategie wurde von dem Team aus Spezialisten für globale ESG-Anlagen und -Lösungen in enger Abstimmung mit dem ESG CIO, der Client Coverage Division und der Investment Division entwickelt und umfasst die folgenden vier Elemente:
(1) „Spiegelung“ unserer Vorzeigefonds/Kernfähigkeiten auf ESG-Ebene
(2) Umwandlung von Fonds in ESG-Fonds
(3) Innovation und „ESG der nächsten Generation“
(4) Maßgeschneiderte Lösungen
Neue Produktzulassung und systematische Produktüberprüfung
Ein strukturierter Produkt-Governance-Prozess sowie ein NPA-Prozess und ein systematischer Produktprüfungsprozess (Systematic Product Review – SPR) sind die Basis, um sicherzustellen, dass wir den Kunden unsere Produkte und Dienstleistungen mit Überzeugung anbieten können. Wir haben dieses Rahmenwerk zur Steuerung der Risiken aus der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen, Änderungen von Produkten und Dienstleistungen während ihres Lebenszyklus und dem Prozess für die systematische Prüfung dieser Produkte und Dienstleistungen aufgestellt. Außerdem soll gewährleistet werden, dass sie während ihrer Laufzeit ihre Eignung für den Einsatzzweck aufrechterhalten und mit den Bedürfnissen, Charakteristika und Zielen des jeweiligen Zielmarktes im Einklang stehen. Die entsprechenden Prozesse, die auf alle regionalen Bereiche anwendbar sind, erstrecken sich auf verschiedene Stadien der Produktlebenszyklusprüfung, wobei sich der NPA-Prozess auf die Zeit vor der Einführung und der SPR-Prozess auf regelmäßige Prüfungen nach der Einführung beziehen.
Die Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf ESG-Risiken von dezidierten ESG Produkten wird von unserem neuen globalen Team aus Spezialisten für ESG-Anlagen innerhalb der Product Division freigezeichnet. Dieses dedizierte Team wurde 2020 im Zuge der Zusammenführung aller produktbezogenen Ressourcen der DWS in eine neu eingeführten Produktdivisioneingerichtet, während die ESG-Anlagespezialisten zuvor Teil des gesamten Teams der traditionellen Anlagespezialisten waren. Wenngleich nachhaltiges Investieren zur Norm im Bereich Active, Passive und Alternative wird, werden bestimmte Anlageklassen eher mit ESG in Verbindung gebracht als andere. Im Jahr 2020, wie auch in vorherigen Jahren, wurden ESG-Daten beispielsweise häufiger für Aktien als für festverzinsliche Wertpapiere genutzt. Zu den neu aufgelegten Fonds gehörten der „DWS Invest ESG Next Generation Infrastructure“ und der „DWS Invest Qi ESG Global Equity“ (der in 2021 in „DWS Invest Qi Global Climate Action“ umbenannt wird).
Produktdesign und ESG-Chancen
Wir sind der Ansicht, dass unsere Investmentplattform gut aufgestellt ist, um Marktentwicklungen Rechnung zu tragen. Wie im Abschnitt „Rahmenwerk für die Produktstrategie“ erläutert, werden globale Branchentrends von den verschiedenen regionalen Kunden- und Produktstrategieteams sorgfältig analysiert. Dadurch erhalten unsere Produktfunktionen umfassende Kenntnisse, wie unsere Produktangebote am besten positioniert werden können.
Infolge des demografischen Wandels über die letzten Jahre sind die Baby-Boom-Generation und die Millennials eine zunehmend wichtige Kundengruppe für uns. Angesichts der Tatsache, dass sich die Baby-Boom-Generation dem Renteneintrittsalter nähert, stellen wir eine steigende Nachfrage nach ausgefeilteren Vorsorgelösungen fest, was zu einem Wachstum in den ergebnisorientierten Produkten wie Multi-Asset-Lösungen geführt hat. Wir wollen innovative Lösungen bereitstellen, die diesen Vorsorgebedürfnissen Rechnung tragen, und nutzen unsere Expertise in der individuellen Gestaltung von Rentenprodukten zur Entwicklung von Vorsorgelösungen der nächsten Generation.
Um den individuellen Investmentbedarf der Millennial-Generation zu decken, haben wir unsere digitalen Lösungen weiterentwickelt. Wir haben unsere Palette an Themenfonds erweitert, um neue Wachstumschancen in Verbindung mit dieser jüngeren Investorengruppe zu erschließen (beispielsweise durch den Launch des DWS ESG Next Generation Infrastructure). Diese Strategie investiert in liquide Infrastruktur und Immobilien, die dazu beitragen, die Welt zu verbinden und weiterzuentwickeln und gleichzeitig wegweisende Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.
Neue Wachstumschancen im Bereich ESG könnten auch im Zusammenhang mit thematischen oder klimabezogenen Strategien entstehen.
Das Potential thematischer ESG Strategien wird nachfolgend anhand des Investierens in das Feld „Blue Economy“ näher dargestellt:
Die Strategie des Blue-Economy-Fonds23 der DWS, die wir seit 2020 entwickeln und in 2021 weiter finalisieren werden, hat das Ziel, durch die Wiederherstellung, den Schutz und die Erhaltung vielfältiger, fruchtbarer und widerstandsfähiger aquatischer Ökosysteme, durch Beiträge zur Erreichung von SDG 1424 (Sustainable Development Goal; Ziel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung) und durch die Anwendung der Blue Economy Finance Principles25 (Blue-Economy-Finanzierungsgrundsätze der Vereinten Nationen) einen sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert zu erzielen.
Der Fonds wird in „ESG-Vorreiter“ investieren (bewertet anhand unserer ESG Engine), die einen Beitrag zur Erhaltung und/oder nachhaltigen Nutzung der Ozeane und marinen Ökosysteme leisten. Da ein Transformationsansatz verfolgt wird, geht die Strategie jedoch über ein klassisches Stewardship-Modell hinaus. Wir haben das Ziel, mit einer fokussierten Engagementstrategie, die sich noch in der Entwicklungsphase befindet, die Transformation ausgewählter Branchen und Unternehmen voranzutreiben, die gerade die ersten Schritte auf ihrem Weg an die Spitze gemacht haben.
Für den nötigen wissenschaftlichen Hintergrund zu der Frage, wie der Wandel in den Branchen gemäß den Blue Economy Finance Principles im Rahmen der UNEP FI (United Nations Environment Programme Finance Initiative; Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen), den SDGs und anderen einschlägigen Rahmenwerken vollzogen werden kann, strebt der DWS Konzern eine Produktpartnerschaft mit einer NGO an, einem wichtigen Vordenker und einer treibenden Kraft hinter der Entwicklung der Blue Economy Finance Principles.
Die Anwendung der SDGs, der Blue Economy Finance Principles, wirtschaftlichen Aktivitäten sowie bestimmten Investitionsanforderungen könnte eine Orientierungshilfe bezüglich der Branchen/Sektoren, in die investiert werden kann, geben. Beispiele hierfür könnten inkludieren:
Vor der Auflegung, die für März 2021 geplant ist, wird im Zusammenhang mit den laufenden Vertriebsinitiativen eine Reihe von Informationen und Marketingmaterialien ausgearbeitet, in denen die Strategie und Wirkung des Blue-Economy-Fonds erläutert werden.
Wie bereits erwähnt, ist ein weiterer interessanter Bereich für neue und innovative Produktentwicklungen klimabezogene Investments: Der Klimawandel ist ein aktuelles und allgegenwärtiges Thema auf der ganzen Welt. Die Welt verändert sich und damit auch die Investoren und Unternehmen. Im Einklang mit dem gesellschaftlichen Wandel hin zu einem umwelt- und insbesondere klimafreundlicheren Verhalten sieht die DWS klimabezogene Aspekte im Kern ihrer ESG-Produktstrategie.
In 2020 hat unser ESG-Engine-Team einen neuen Wasser-Risiko- und Chancen-Score (Water Risk and Opportunity Rating, WROS) als Teil der Erweiterung unseres Klima- und Transitions-Risikoratings (Climate and Transition Risk Rating, CTRR) eingeführt. Damit können wir nicht nur zusätzliche Impact-bezogene Strategien, die neue Investitionslösungen für die Zukunft aufzeigen, einführen. Es ermöglicht uns auch, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel (in Bezug auf Kohlenstoffrisiken und -chancen sowie Wasserrisiken und -chancen) direkt im Anlageprozess unserer Produkte zu berücksichtigen. Eine kurze Beschreibung des neuen Anlagesignals finden Sie im Kapitel ‚Nachhaltiges Investieren und ESG-Produkte‘.
Auch unsere aktuelle und geplante Produktpalette spiegelt die Bedeutung des Themas „Klima" für unsere Produktstrategie wider. Neben dem etablierten Produkt „DWS Invest ESG Climate Tech", das in Unternehmen investiert, die sich an den Klimawandel anpassen oder dessen Folgen versuchen abzumildern, hat die DWS den neuen Fonds „DWS Qi Global Equity" (wird 2021 in „DWS Qi Global Climate Action" umbenannt) aufgelegt, wie im Unterkapitel ‚Neue Produktzulassung und systematische Produktprüfung‘ erläutert. Im Vergleich zum breiten Markt zielt die Strategie darauf ab, die Kohlenstoffintensität zu reduzieren und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit des Portfolios gegenüber Klimaübergangsrisiken zu verbessern. Die Dekarbonisierung wird durch die Auswahl kohlenstoffärmerer Titel in den jeweiligen Sektoren erreicht, anstatt durch eine systematische Untergewichtung kohlenstoffintensiver Sektoren. Dies zielt darauf ab, eine breite Diversifizierung über alle Sektoren zu gewährleisten und gleichzeitig die Kohlenstoffemissionen zu reduzieren. Für die Zukunft sieht die DWS zusätzliches klimabezogenes Anlagepotenzial, z. B. im Bereich von Net-Zero-Strategien oder maßgeschneiderten Lösungen für institutionelle Kunden.
Verantwortungsbewusstes Investieren und ESG-Produkte
Treuhänderische Pflicht
Die Vermögensverwaltungsbranche spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Gesellschaft: Hierzu gehört es auch, das Finanzsystem nachhaltiger zu machen. Im Jahr 2020 hat sich das Thema ESG stark weiterentwickelt und ist mehr als nur Teil des Zeitgeists geworden. Für Vermögensverwalter bedeutet dies die Einbeziehung von ESG-Themen sowie von Fragen der langfristigen Nachhaltigkeit wie das CTRR in die Anlagestrategie, Risikosteuerung, Aufteilung des Portfolios, Governance und Investment Stewardship-Aktivitäten (siehe ‚Risikobericht‘ für weitere Informationen). Finanzaufsichtsbehörden auf der ganzen Welt konzentrieren sich immer stärker auf die Fähigkeiten von Finanzinstituten, Vorkehrungen zu treffen, und Handlungen im Umgang mit dem Klimawandel und sonstigen wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken zu definieren und ausreichende Informationen gegenüber Anlegern und Kunden offenzulegen.
Am 18. November 2020 hat die DWS die zweite Hauptversammlung (HV) der DWS Group GmbH & Co. KGaA ausgerichtet und unser Vorsitzender der Geschäftsführung unterstich das Ziel, Nachhaltigkeit nicht nur zum Kern-Bestandteil des treuhänderischen Handelns der DWS26 zu machen sondern auch die Einführung und Umsetzung einer ESG Strategie, die Nachhaltigkeit als Teil unserer Firmen-DNA macht. Dies beinhaltet unsere Selbstverpflichtung, in unseren Handlungen – im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen – klimaneutral zu werden und zwar vor der offiziell gesetzten Zeitschiene, die in dem Abkommen herausgestellt wurde. Wir tun dies nicht nur, weil unsere Kunden, für die wir als Treuhänder tätig sind, dies von uns erwarten sondern auch weil wir davon überzeugt sind, dass dies zu besseren risiko-adjustierten Renditen führt. Wir werden unsere ESG-Integrationsmaßnahmen in allen Teilen unseres Investmentprozesses weiter stärken und zur Vorbereitung auf die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen intensiv analysieren. ESG zum Mittelpunkt unseres treuhänderischen Handelns zu machen, geht über unsere eigenen Anlageentscheidungen hinaus; das tun wir auch durch die Intensivierung des aktiven Aktionärstums bei unseren Beständen und durch die Ausweitung der Stimmrechtsausübung (Proxy Voting) und unserer aktiven Einflussnahme, um Änderungen zum Vorteil unserer Anlagen und Kunden voranzutreiben.
Um unsere Treuhänderpflichten wahrzunehmen, greift die DWS nach wie vor auf das CIO Office for Responsible Investments zurück. Die Pflichten und Aufgaben des Teams bestehen aus der Erarbeitung von Strukturen, Prozessen und Daten, mit denen ESG-Faktoren über aktive, passive und alternative Investments hinweg in die Investment Division integriert werden. Es sensibilisiert und informiert Analysten und Portfoliomanager und ist zudem dafür verantwortlich, Möglichkeiten zur aktiven Einflussnahme zu eröffnen, um unsere Investment Stewardship-Rolle wahrzunehmen. Es ist unser Ziel, ESG-Themen immer stärker in unsere gesamten aktiven und alternativen Investmentplattformen zu integrieren und die Anzahl der speziellen ESG-Investmentfondsstrategien, die unserem ESG-Investmentstandard entsprechen, zu erhöhen. Für unseren Passive-Bereich haben wir im Rahmen einer zweiten Umfrage in Zusammenarbeit mit CREATE-Research27 belegen können, dass Investment Stewardship ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist zum Beispiel durch die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten, indem Portfolios in klimarelevante Investitionen ausgerichtet werden.
Um ihre Bestände an Wertpapieren mit schlechtem ESG-Rating im Rahmen von aktiv gemanagten Strategien zu steuern, hat die DWS ihren angekündigten Prozess mit der Bezeichnung „smarte Integration“ eingeführt, der von einem Committee for Responsible Investments unterstützt wird. Im Jahr 2020 haben wir diesen Ansatz formalisiert, um unsere Nachhaltigkeitsrisiken zu steuern und um eine erweiterte Due-Diligence-Prüfung bei schlecht bewerteten Unternehmensemittenten und öffentlichen Emittenten durchzuführen.
Richtlinien
Ferner unterliegen wir verschiedenen internen Richtlinien, wie unseren öffentlich einsehbaren überarbeiteten „Richtlinien für verantwortungsvolles Investieren28“ („Responsible Investment Statement“), unserer „Richtlinie zu umstrittenen konventionellen Waffen29“ („Policy on Controversial Conventional Weapons“) und unserer aktualisierten „Richtlinie zur ESG-Integration für das aktive Investmentmanagement30“ („ESG Integration Policy for Active Investment Management“) sowie unserer „Richtlinie über aktive Einflussnahme31“ („Engagement Policy“). Extern befolgen wir durch die Unterzeichnung einer Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel über den Deutsche Bank Konzern32 den britischen Modern Slavery Act. Unsere Verpflichtungen und Leitlinien mit der höchsten Relevanz veröffentlichen wir auf unserer Website dws.com. Unsere Richtlinien und Verfahren werden im Einklang mit unserem Prüfzyklus regelmäßig überprüft. Die Fondsprospekte für unsere Xtrackers-Plattform wurden im 1. Halbjahr 2020 wirksam und schließen seitdem Hersteller von umstrittenen konventionellen Waffen, die anhand unserer Richtlinie identifiziert wurden, aus. Die DWS hat ferner durch eine Intensivierung der aktiven Einflussnahme auf verschiedene Unternehmen des Rüstungssektors, die nachweislich an der Herstellung oder dem Verkauf von Atomwaffen oder Waffen mit angereichertem Uran beteiligt sind, reagiert. Dieser Schritt erfolgte im Vorfeld des Atomwaffenverbotsvertrags, der voraussichtlich im Januar 2021 in Kraft tritt.
Verpflichtungen
Zu unseren Leitprinzipien gehören internationale Standards wie der Global Compact der Vereinten Nationen, die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen, das Osloer Übereinkommen über Streumunition und die Coalition for Environmentally Responsible Economies (CERES). In der Zukunft wird die DWS auf ihr öffentlich angekündigtes Ziel hinarbeiten, bei ihren Tätigkeiten klimaneutral gemäß dem Pariser Klimaabkommen zu werden und dies bereits deutlich vor der in dem Abkommen vorgesehenen offiziellen Frist zu erreichen. Darüber hinaus engagiert sich die DWS über die Initiative „Net Zero Asset Managers“. Diese Initiative wird von sechs an der Gründung beteiligten Investorennetzen global verwaltet: Asia Investor Group on Climate Change (AIGCC), CDP, Ceres, Investor Group on Climate Change (IGCC), Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC) und Principles for Responsible Investment (PRI). Die Initiative wird außerdem von The Investor Agenda unterstützt, bei der alle Investorennetze Gründungspartner sind. Die DWS hat bereits ein Projekt zur Umsetzung der Konsequenzen unter anderem für die Investment Division in 2021 und darüber hinaus eingerichtet.
Die DWS trägt weiterhin ihrer Verantwortung als einer der ersten Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) in 2008 Rechnung. Wir sind der Ansicht, dass unsere Expertise und unsere langjährige Erfahrung in nachhaltigen Investments uns wertvolle Erkenntnisse liefern, die uns dabei helfen, das Vermögen unserer Kunden langfristig zu schützen und zu vermehren. Das CIO Office for Responsible Investments orientiert sich an den sechs PRI-Prinzipien und will zu jedem dieser Prinzipien seinen Beitrag leisten. Neben den im Abschnitt ‚Verantwortungsbewusstsein in unserer fiduziären Wertschöpfungskette - Unsere Interessengruppen‘ genannten Sachverhalten misst die DWS der Zusammenarbeit mit der PRI eine besondere Bedeutung bei. Beispiele hierfür sind:
Der Bereich Sustainable Investments (SI) der DWS hat in 2019 die Operating Principles for Impact Management33 unterzeichnet. Durch seine Mitgliedschaft bekennt sich die DWS dazu, dass der Bereich SI bei seinem Angebot an nachhaltigen Investmentfonds alle acht Prinzipien berücksichtigen wird. Im November 2020 legte der DWS-Bereich SI der IFC die entsprechende Offenlegungserklärung vor.
Der Bereich Real Estate innerhalb von Alternatives arbeitet weiter darauf hin, bei seinem Portfolio von Bürogebäuden die jeweilige Reduzierung der CO2-Emissionen beziehungsweise Wasserverbrauch bis 2030 zu erreichen. Ferner setzt die DWS ihre Unterstützung des CEO Climate Letter an die europäischen Staats- und Regierungschefs fort. Die DWS gehört zu den wenigen Vermögensverwaltern, die seit 2009 Unterzeichner eines ähnlichen Schreibens von Investoren an Regierungen sind, in dem stärkere Maßnahmen gegen den Klimawandel verlangt werden.
Governance bezogen auf verantwortungsbewusstes Investieren
Das CIO for Responsible Investments betreut die Investmentplattform für liquide (Aktiv und Passiv verwaltete liquide Wertpapiere inklusive notierte Liquid Real Assets) und illiquide (direkte Immobilieninvestments, Infrastruktur oder Sustainable Investment Funds) Vermögenswerte. Die Arbeit ist in fünf Verantwortungsbereiche gegliedert: ESG Thematic Research, Responsible Investment Center, ESG Engine and Solutions-Team, Corporate Governance Center und ESG-Integration für den Bereich Active. Das gesamte CIO Office for Responsible Investments begleitet unsere ESG-Integrationsaktivitäten, unsere Investmentlösungen und unser Produktangebot im ESG-Bereich. Das Corporate Governance Center ermöglicht zudem aktives Aktionärstum (Stimmrechtsausübung und Governance-Engagement). Zur Ergänzung dieser Aktivitäten haben wir zudem auf den Bereich ESG spezialisierte Investmentexperten in die gesamte DWS integriert, die unsere ESG-Aktivitäten unterstützen. Hierzu zählen ESG-Gatekeeper in jedem wesentlichen Investmentteam der aktiven Investmentplattform, erfahrene ESG-Portfoliomanager sowie unser spezialisiertes Sustainable Investments-Team innerhalb des Produktbereichs Alternatives. Im Bereich Alternatives tätigen wir zudem Immobilienanlagen in als umweltfreundlich zertifizierten Gebäuden oder nachhaltigkeitsbezogener Infrastruktur. Im Jahr 2020 wurde das CIO for Responsible Investments der DWS in den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung berufen. Darüber hinaus ist das CIO for Responsible Investments Mitglied des Group Sustainability Council der DWS, dessen erste Sitzung am 16. Dezember 2020 stattfand. Ferner sitzt die Funktion dem Committee for Responsible Investments vor. Schließlich ist das CIO for Responsible Investments Mitglied im „Ausschuss Nachhaltigkeit“ des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI).Von der Ankündigung des ESG Advisory Board der DWS im Dezember 2020 erwartet sich die Investment Division weitere Optionen der Zusammenarbeit und eine Outside-In-Perspektive sowie eine Beschleunigung der ESG-Strategie, verantwortungsbewusstem Investieren und nachhaltiger Finanzierung.
Das gesamte CIO Office for Responsible Investments dient als Anlaufstelle für alle investmentbezogenen Fragen, die von Investoren (in Bezug auf das ESG-Investment auf der HV der DWS) (einschließlich der Deutschen Bank), Kunden oder anderen Stakeholdern wie NROs oder (potenziellen) externen Partnern stammen.
ESG Thematic Research
ESG Thematic Research ist Teil des DWS Research Institute und berichtet an den Head of the Research House – der seinerseits direkt an den Head of Investment Division berichtet. Das DWS Research Institute ist verantwortlich für die Durchführung von Research Arbeiten zu Themen, die Auswirkungen auf Anlagen im nächsten Jahrzehnt und darüber hinaus haben werden. Das Team ist ein zentraler Kanal für die Übermittlung aller Research Arbeiten, die in den Investmentteams außerhalb des CIO Office durchgeführt werden. Das ESG Thematic Research-Team unterhält weiterhin enge Kontakte zum CIO Office for Responsible Investments. Im Mittelpunkt der Research-Aktivität des Bereichs standen Research-Publikationen und die Vertretung der DWS in Branchen-Workshops, Präsentationen, Summits und Webinaren. Im Jahr 2020 hat das Team erfolgreich die auf BrightTALK gehosteten DWS ESG Talks eingeführt. Dieses Online-Format ermöglichte es auch, die mit COVID-19 verbundenen Einschränkungen zu beachten. Das Team hat zudem mit dem CIO Office34 zu ESG-Themen publiziert.
Publikationen
Branchen-Workshops und Initiativen
Summits und Webinare
Das Team hat die Webinar-Reihe „DWS ESG Talks“ auf BrightTALK eingeführt und sich an einer Reihe von externen Summits und Podcasts beteiligt. Beispiele hierfür sind:
Responsible Investment Center
Das Responsible Investment Center spielte eine Schlüsselrolle in der Entwicklung von ESG-Governance-Strukturen für das neu gegründete Komitee für Nachhaltiges Investieren und nahm die Rolle als Sachverständiger für den Prozess für ESG-bezogenes Reputationsrisiko und die obligatorische Freigabefunktion im Rahmen des Genehmigungsprozesses für neue Produkte wahr. Die Funktion erstellt zudem die Pflichtberichterstattung für den Geschäftsbericht der DWS sowie gemäß den UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren und informiert interne und externe Interessengruppen über unsere ESG-Aktivitäten. Die Funktion steht über unsere Communications-Abteilung mit NROs sowie mit anderen Externen im Dialog und koordiniert interne ESG-bezogene Richtlinien sowie globale Mitgliedschaften und Projekte innerhalb der DWS. Der Bereich zum Beispiel hat einen Beitrag zu den Branchenkonsultationen des BVI zu den geplanten Anforderungen, die durch das EU-Ecolabel auferlegt werden, geleistet. Zusammen mit dem CIO for Responsible Investments ist das Responsible Investment Center außerdem für die Taxonomie zur Kennzeichnung von Produkten und Strategien der DWS als ESG und zur Klassifizierung des zugrunde liegenden Ansatzes verantwortlich. Im Laufe des Jahres 2020 hat der Bereich an den regulatorischen Anforderungen, die sich aus der SFDR ergeben, mitgearbeitet. Im Jahr 2020 hat das Responsible Investment Center an mehreren Kunden-Events und Austäuschen mit Aufsichtsbehörden teilgenommen und ist in mehreren Fällen als Sachverständiger bei den Bewertungen des ESG-Reputationsrisikos der DWS aufgetreten, sofern erforderlich durch DWS interne Ablaufprozesse (siehe ‚Risikobericht – Nichtfinanzielles Risiko‘). Gemeinsam mit dem Leiter des Nichtfinanziellen Risikomanagements wurde an weiteren möglichen Anhaltspunkten (auch bezüglich ESG und Reputationsrisiken) mit Hilfe von ESG Engine Datenverfügbarkeit gearbeitet.
Zusammen mit dem CIO for Responsible Investments hat das Responsible Investment Center durch die Einführung eines Prozesses unter dem Namen „smarte Integration“, unterstützt durch das Committee for Responsible Investments (CRI), wichtige Veränderungen an der Investmentplattform vorangetrieben. Die zugrunde liegenden Prozesse sind beispielsweise das Fungieren als Hauptansprechpartner für die Managementteams der Anlagerichtlinien, die Führung von Protokollen und Aufbewahrung von Dokumenten sowie die Erstellung von Engagement-Schreiben, die sich aus den Analysen des Ausschusses ergeben.
ESG Engine and Solutions
ESG Engine and Solutions hat bedeutende Initiativen zur Verbesserung unserer unternehmenseigenen ESG-Datenbank vorangetrieben und war dabei für die ESG-Methodik, -Algorithmen und -Daten verantwortlich. Im Jahr 2020 wurde der Einsatz von externen ESG-Datenvendoren auf fünf Anbieter optimiert: ISS-ESG, MSCI ESG, Morningstar Sustainalytics, S&P TruCost und Arabesque S-Ray. Diese stellen Daten bereit, um ESG-Analysen im Rahmen des Investmentprozesses zu ermöglichen. Die strukturierten ESG-Informationen werden in unser Portfoliomanagement-Tool Aladdin eingebettet und stehen allen liquiden Assetklassen zur Verfügung, um die ESG-Integration für unsere Portfolios zu unterstützen und um spezifische ESG-Strategien zu verwalten. Bei bestimmten Arten von Anlageklassen arbeiten wir an der Überwindung bekannter Herausforderungen37, um zum Beispiel durch das Onboarding von Arabesque S-Ray oder durch Zweitmeinung bei Green Bonds Lücken zu schließen. Wir haben ferner den Einsatz von Nachhaltigkeitsindikatoren, der durch die SFDR vorgeschrieben wird, vorbereitet und haben ESG-Daten integriert, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen an die Nachhaltigkeitsfaktoren anzunähern.
Im Jahr 2020 haben wir unsere ESG-basierten KPIs (EKPIs) erweitert und implementiert, die wir auf der Website der DWS für dezidierte ESG-Strategien für Privatanleger veröffentlichen. Darüber hinaus haben wir eine Methodik entwickelt, in der Risiken und Chancen im Hinblick auf Wasser berücksichtigt werden, und seit November 2020 ist dieser neue Score Bestandteil unserer ESG-Investmentstandards (MESGS). Das wurde umgesetzt indem Chancen und Risiken durch Wasser als weiterer Pfeiler in unseren Climate and Transition Risk Wert aufgenommen wurde. Dies wird in den Abschnitten ‚Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel‘ bzw. ‚Menschenrechts- und Normbeurteilung im Investmentprozess‘ näher erläutert. Das ESG Engine und Solutions Team hat einen Gesamt-Score für die Kohlenstoffintensität entwickelt, in dem auch vermiedene Emissionen approximiert werden und Zahlen zum CO2-Fußabdruck für die Verwendung in der Kundenberichterstattung und Produktentwicklung aggregiert verwendet werden können.
Die ESG Engine ist einerseits der Baustein für unsere Active-Analysten und Portfoliomanager zur Integration finanziell relevanter ESG-Informationen in ihre Anlageentscheidungen, bildet gleichzeitig aber auch die Grundlage für spezielle ESG-Strategien auf Basis unserer ESG-Investmentstandards (siehe Abschnitt ‚ESG-Leistung unserer Produkte‘), für passiv verwaltete Strategien und für Liquid Real Assets (LRA).
Corporate Governance Center
Das Corporate Governance Center hat mit dem Ziel, die globalen Entwicklungen im Bereich Corporate Governance mitzugestalten, aktiv in verschiedenen Arbeitsgruppen und Brancheninitiativen mitgearbeitet und hat dabei die besten Interessen unserer Kunden vertreten (nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt ‚Unsere Interessengruppen‘).
In Deutschland haben wir uns an der Konsultation zu den Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex und der Umsetzung der SRD II in deutsches Recht (ARUG II) beteiligt. Als Mitglied der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V. (DVFA) setzen wir uns weiterhin für die Etablierung der DVFA Scorecard on Corporate Governance als Maß der Governance-Qualität deutscher Unternehmen ein. Wir haben an der Entwicklung der DVFA Stewardship-Leitlinien für Deutschland mitgewirkt, die auch deutschen Vermögensverwaltern eine Orientierung bei der Umsetzung des Stewardship bieten. In seiner Eigenschaft als aktives Mitglied der DVFA Kommission Governance & Stewardship hat ein Mitglied des Corporate Governance Centers außerdem Gespräche mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Thema „Collaborative Engagement“ angeregt. Diese Gespräche wurden durch einen regelmäßigen Austausch mit Vertretern der PRI zu den mit diesem Thema verbundenen regulatorischen Hürden ergänzt. Darüber hinaus organisierte die DVFA Kommission im Februar 2020 eine Expertengesprächsrunde zur Erörterung der DVFA Stewardship-Leitlinien, die von Praktikern, Asset-Verantwortlichen, Wirtschaftsprüfern und akademischen Experten positiv aufgenommen wurden. Ferner hielt die DVFA Kommission Governance & Stewardship eine hybride Konferenz zum Thema „Purpose, Sustainability und Stewardship“ ab, die in weiten Teilen von einem Mitglied des Corporate Governance Center der DWS organisiert wurde.
Außerdem haben wir uns an Diskussionen innerhalb des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) über die Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Deutschland, der jährlichen Überprüfung der Richtlinien für die Analyse der Tagesordnungen von Hauptversammlungen deutscher Unternehmen und weiteren Konsultationen, d. h. den Konsultationen der Europäischen Kommission zur Nachhaltigen Unternehmensführung, der Sustainable Finance-Strategie der Europäischen Kommission und der Konsultation der Deutschen Börse/Stoxx zu den Kriterien für die Aufnahme in DAX-Indizes, beteiligt.
Im Jahr 2020 gestattete es die Bundesregierung börsennotierten Unternehmen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten und Fragen von Aktionären und die Teilnahme an Versammlungen, die Vorlage von Beschlussvorschlägen und den Widerspruch gegen Anträge durch diese einzuschränken. Als verantwortungsbewusster Investor erkannte die DWS die Notwendigkeit einer solchen Notfallgesetzgebung an, wir brachten jedoch bereits frühzeitig in Positionspapieren der DVFA und des BVI unsere Bedenken bezüglich der Möglichkeit, diese Maßnahmen auf das Gesamtjahr 2021 auszudehnen, zum Ausdruck. Zudem entwickelten und präsentierten wir Vorschläge dazu, wie die Defizite in der Zukunft überwunden werden könnten, und regten andere Fachverbände zu Diskussionen an. Im dritten Quartal führte der Druck der Vorstände von 60 börsennotierten Unternehmen zu einer Verlängerung der vorstehend beschriebenen Maßnahmen. Wir haben in Zusammenarbeit mit der DVFA Kommission begonnen, aktiv auf die Gesetzgeber im Bundestag und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einzuwirken, damit sie Änderungen an den Vorschriften vornehmen, durch die wenigstens ein Teil der Aktionärsrechte wiederhergestellt wird. Dieser Prozess läuft weiter.
Als Mitglied der European Fund and Asset Management Association (EFAMA) haben wir uns aktiv an den Diskussionen über die Entwicklung einer neuen EU-Verordnung zur nachhaltigen Finanzierung mitgewirkt, indem wir mit unseren Erfahrungen im Umgang mit Portfoliounternehmen in Punkto verantwortungsbewusstes Investieren und Engagement beigetragen haben. Darüber hinaus beteiligen wir uns vor dem Hintergrund der überarbeiteten Berichtspflichten im Rahmen des britischen Stewardship Code an Arbeitsgruppen des Verbands der britischen Investmentfondsbranche, der Investment Association (IA), und geben regelmäßiges Feedback an die britische Aufsichtsbehörde Financial Reporting Council (FRC). Die Einreichung für den Stewardship Code ist bis zum 31. März 2021 an die FRC fällig. Im Nachgang zum Empfang der Einreichung wird die FRC prüfen und den Tier-Status an jeden Bewerber allokieren. Wir konnten bereits einen Antwortentwurf an die FRC mit erstem Feedback zu den Stewardship Leitlinien aus Investorensicht geben. Ein Mitglied unseres Corporate Governance Center wurde ebenfalls zum Mitglied des Stewardship Komitees der „The Investment Association“ (IA) berufen. Das Stewardship Committee ist ein hochrangiger Ausschuss der IA, der direkt an das Board der IA berichtet. Wir betrachten dies als Gelegenheit, die Sichtbarkeit und Präsenz der DWS in der spezifisch britischen Diskussion über die Zukunft des Stewardship, die regulatorischen Entwicklungen in diesem Bereich und die Auswirkungen auf uns als Vermögensverwaltungsbranche zu erhöhen.Wir unterstützen die Bemühungen des FRC, weitere Transparenz dem Thema Stewardship global einzuräumen in vollem Umfang und glauben, der Stewardship Code wird von beträchtlichem Wert für unsere aktuellen und potenziellen Kunden sein.
Auf globaler Ebene haben wir unsere aktive Mitarbeit am Ceres Investor Network on Climate Risk and Sustainability fortgesetzt. Darüber hinaus haben wir begonnen, am Ceres Investor Water Hub teilzunehmen, einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel, durch die Bewertung von wasserbezogenen Risiken und Chancen Investitionsentscheidungen in Bezug auf Wasser einen höheren Stellenwert einzuräumen.
Außerdem nehmen wir als Mitglied des International Corporate Governance Network (ICGN) an den Konsultationen zu den Änderungen an den Global Governance Principles (GGPs) teil, die darauf abzielen, wirksame Corporate Governance-Standards bei allen globalen Unternehmen zu fördern.
Das Corporate Governance Center teilte weiterhin wichtige Erkenntnisse zur Bedeutung von Investment Stewardship und zu verschiedenen anderen Themen mit unseren Kunden, darunter die Erwartungen von Investoren im Hinblick auf die Vergütung von Führungskräften nach der Umsetzung der SRD II. Außerdem haben wir als Redner und Panel-Mitglieder an verschiedenen Konferenzen teilgenommen und einen Podcast zur Bedeutung der Governance für nachhaltiges Investieren aufgenommen, unter anderem im Rahmen von BrightTALK-Sessions. In diesem Kontext und vor dem Hintergrund der globalen Auswirkungen von COVID-19 sowie der Verknüpfungen von menschlicher und wirtschaftlicher Gesundheit hat ein Mitglied des Corporate Governance Center die Notwendigkeit für Investoren dargestellt, nicht den Fokus zu verlieren sondern Klima Stewardship auf höhere Ebenen in den Diskussionen mit Firmen zu tragen. Insbesondere um zu verhindern, dass die nächste globale Krise durch Klimawandel hervorgerufen wird (zusätzliche Details können der Investment Insight auf unserer Website entnommen werden „Taking Climate Stewardship to the next level“).
ESG-Integration im Bereich Aktive Investments
Die DWS ist überzeugt, dass die Integration von ESG als Kern-Bestandteil unseres treuhänderischen Handelns eine stärkere Einbettung von ESG im Investmentprozess nach sich zieht. Es ist wichtig, dass unsere Kunden ihre Anlagen nicht nur mit ihren persönlichen Werten in Einklang bringen, ihre risikoadjustierten Portfolioerträge verbessern oder ihre Anlagen breiter streuen, sondern auch einen positiven ökologischen oder gesellschaftlichen Beitrag leisten können. Unser Umgang mit ESG-Themen richtet sich nach unserer Richtlinie für verantwortungsvolles Investieren. Finanziell wesentliche ESG-Themen und globale Trends fließen in die Anlageentscheidungen im Rahmen unserer Investmentprozesse für alle Assetklassen im Bereich Active. Darüber hinaus fördern wir das Wachstum dezidierter ESG-Produkte und -Lösungen. Aus unserer Sicht trägt die Einbeziehung von ökologischen, sozialen und Corporate Governance-Faktoren in den Investmentprozess zu einem besseren Verständnis der Geschäftstätigkeit und des Umfelds von Emittenten bei. Sie ermöglicht es uns, Risiken und Chancen zu identifizieren, die eine konventionelle Finanzanalyse übersehen oder nicht systematisch adressieren würde – mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf den langfristigen Anlageerfolg. Daher wollen wir die Integration von ESG in allen relevanten Schritten des unten beschriebenen Investmentprozesses im Bereich Aktive Investments verstärken.
Wir betrachten die ESG-Integration als Ergänzung zur klassischen Fundamentalanalyse, die die Qualität unserer Anlageentscheidungen verbessert und Möglichkeiten für höhere risikoadjustierte Renditen bietet. Die DWS hat ihr Bekenntnis zur ESG-Integration durch eine Aufstockung der Ressourcen im Laufe des Jahres 2020 unterstrichen. Das Team hat außerdem Beiträge zu Konsultationen und Diskussionen bei der Schmalenbach-Gesellschaft, dem BVI sowie EFFAS geleistet.
Es ist unser Ziel, den Umfang der ESG-Integration in unsere gesamte Investmentplattform kontinuierlich zu erweitern sowie unsere ESG Engine und die Methoden für die umfassende Analyse von ESG-Informationen regelmäßig zu aktualisieren. Die ESG-Methodik wird vom ESG Methodology Panel (EMP) festgelegt, an dem Vertreter der verschiedenen Assetklassen und Research-Vertreter teilnehmen. Die Methodik wird laufend verbessert und die ESG Engine wird regelmäßig von den EMP-Teilnehmern aus den jeweiligen Fachbereichen überprüft.
Anfang 2020 liefen Initiativen und Maßnahmen der DWS, um die Investment Division auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten, die sich aus der SFDR ergeben. Im Jahr 2020 haben wir unsere ESG-Integration im aktiven Investmentprozess mit den folgenden Verbesserungen intensiviert:
Smart Integration: Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken durch unser Committee for Responsible Investments
Das strategische Ziel, das hinter der ESG-Smart Integration der DWS steht, ist die wirksame Identifizierung und Steuerung von Risiken aus ESG-Faktoren. Im Dezember 2019 genehmigte die Geschäftsführung der DWS einen Vorschlag für einen erweiterten Anlageprozess mit der Bezeichnung „Smart Integration of ESG“. Die DWS hat sich bewusst gegen die Implementierung von sektorbasierten Top-down-Ausschlüssen entschieden und eine erweiterte Due-Diligence-Prüfung eingeführt, die angewendet wird, wenn Hinweise dahingehend bestehen, dass Emittenten einem übermäßigen Klimatransitionsrisiko ausgesetzt sind oder schwerwiegende und bestätigte Verstöße gegen internationale Normen vorliegen. Am 1. Juli 2020 formalisierte die DWS diesen Ansatz mit dem Wirksamwerden von Fondsprospekten von in Deutschland domizilierten Publikumsfonds. Dieser Ansatz untersagt Investments in diesen Unternehmen und staatlichen Emittenten in betroffenen Publikumsfonds, es sei denn, das Committee for Responsible Investments (CRI) führt eine Due-Diligence-Prüfung durch und hebt die Anlagebeschränkungen unter der Bedingung auf, dass Maßnahmen wie eine intensivierte aktive Einflussnahme ergriffen werden oder schränkt weitere Investments in diese Emittenten ein. Dieser Due-Diligence-Prozess kann auch zu einem potenziellen Ausschluss aus dem Anlageuniversum führen, wenn Nachweise für gravierende Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen oder Emittenten nicht auf eine aktive Einflussnahme reagieren. Seit Q4 2020 konzentriert sich das Committee auf Risiken und Chancen im Hinblick auf Wasser (als Teil des Klimatransitionsrisikos) und schwere Klima- und Transitionsrisiken für Anlagen in Staatsanleihen. Neu aufgelegte Publikumsfonds mit Domizil in Luxemburg werden die neuen Smart Integration-Regelungen nach und nach in ihre jeweiligen Fondsprospekte aufnehmen. Zum 31. Dezember 2020 unterlagen 52 in Deutschland domizilierte Publikumsfonds mit einem verwalteten Vermögen von 60 Mrd € dem neuen Smart Integration-Ansatz. Wir erwarten, dass sich die Anzahl und das abgedeckte verwaltete Vermögen im 1. Halbjahr 2021 mehr als verdoppeln werden.
Emittenten, die während des Prozesses eine Sonderfreigabe für weitere Investitionen bekommen, sollten einer aktiven Einflussnahme unterzogen werden. Mit „F“ bewertete Unternehmen (aufgrund eines Klimatransitionsrisikos oder einer Verletzung von Normen), die von Portfoliomanagern für die Investition ausgewählt werden, müssen dem Committee zwecks Genehmigung vorgelegt werden. Das CIO Office for Responsible Investments führt den Vorsitz in diesem Committee, in dem Mitglieder des CIO Office for Responsible Investments sowie der Bereiche Equity Research, Micro Research, Investment Risk Management, Compliance und der Group Sustainability Officer vertreten sind. Das CRI prüft vorhandene Bestände auf Basis festgelegter Kriterien und fordert auch die verantwortlichen Analysten dazu auf, eine Begründung für das Investment auf Grundlage einer integrierten Analyse der finanziellen und nichtfinanzielle Risiken und Chancen einschließlich der finanziellen Materialität vorzulegen. Auf Basis der Informationen in der internen ESG Engine, externer Research-Leistungen und der Einschätzungen der Analysten empfiehlt das CRI die Beschränkungen für neue Investments, hebt das Investmentverbot auf oder verlangt eine vollständige Veräußerung der vorhandenen Bestände.
Corporate Governance: ein wichtiger Schritt unseres ESG-Integrationsprozesses
Unser Bekenntnis hinsichtlich einer guten Corporate Governance ist ein fester Bestandteil des Investmentprozesses und geht über unsere treuhänderische Pflicht der Stimmrechtsausübung als wichtiges Mittel für die Eingrenzung unserer Investments hinaus. Wir betrachten ein aktives Aktionärstum als wichtigen Hebel zur Förderung besserer (vor dem Hintergrund unseres ESG-Verständnisses) Richtlinien und Praktiken unserer Beteiligungsunternehmen und somit zur Erzielung einer erstklassigen langfristigen Performance. Es ist unsere Überzeugung, dass eine gute Corporate Governance auf lange Sicht einen wesentlichen Beitrag zu höheren relativen Renditen bei Aktien- und Anleiheninvestments leistet.
Wir stehen weiterhin in engem Kontakt zu unseren Beteiligungsunternehmen auf der ganzen Welt und verfolgen dabei einen Ansatz, der darauf abzielt ist, die Governance-Praxis und -Strukturen dieser Unternehmen zu verbessern und Governance-Themen erfolgreich zu adressieren. Im Mittelpunkt unseres Abstimmungsprozesses steht eine sich ständig weiterentwickelnde Palette von klar formulierten Erwartungen an eine gute Corporate Governance und ESG-Integration, die in der Richtlinie über aktive Einflussnahme sowie in den Grundsätzen für Corporate Governance und Stimmrechtsausübung (Proxy Voting) der DWS erläutert sind.
Unsere zentralen Erwartungen an Corporate Governance werden in dieser Richtlinie ausführlich beschrieben und lassen sich in die fünf auf unserer Website beschriebenen Hauptkategorien unterteilen.38
Aktive Einflussnahme und Stimmrechtsausübung
Im Jahr 2020 setzten wir unsere Bemühungen für ein aktives Aktionärstum fort und sprachen mit Mitgliedern des Vorstands und des Managements unserer Beteiligungsunternehmen speziell über Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance.
Unsere Investmentexperten standen weiterhin in regelmäßigem Dialog mit dem Senior Management unserer Beteiligungsunternehmen, in dessen Rahmen neben Fundamentaldaten, Strategie und Aussichten des Unternehmens auch ESG-Themen erörtert werden. Unsere aktive Einflussnahme ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Richtlinie zur ESG-Integration für das aktive Investmentmanagement, unserer Richtlinie über aktive Einflussnahme sowie unserer Grundsätze für Corporate Governance und Stimmrechtsausübung (Proxy Voting). Sie basieren auf dem Ziel, das Verhalten eines Beteiligungsunternehmens zu verbessern. Das kann in Bezug auf Faktoren der Bereiche Umwelt, Soziales und/oder Governance sowie auf Themen wie Strategie, Finanzkraft, Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen sowie Offenlegungen, Kultur und Vergütung erfolgen. Im Rahmen unseres Ansatzes zur ESG-Integration erfolgt die aktive Einflussnahme durch unsere Investmentexperten in Zusammenarbeit zwischen unserem Corporate Governance Center und mit dem ESG-Integrationsteam. Bei einem thematischen Engagement, das sich an mehrere Unternehmen gleichzeitig richtet, erfolgt der Dialog durch das Corporate Governance Center und den Head of ESG Integration; infolgedessen wird die aktive Investmentplattform in diesem Fall entsprechend informiert. Wir glauben, dass der Umgang mit ESG die Grundlage für ein adäquates Management von Umwelt- und Sozialfragen ist. Unsere speziellen Governance-Engagements beruhten auf einer sorgfältigen Analyse der Unabhängigkeit und Zusammensetzung der Organe, der Vergütungspraxis für Führungskräfte, der Transparenz bezüglich der Vorgehensweisen, der Transparenz hinsichtlich der Abschlussprüfer (beispielsweise Auswahl, Rotation und Bestellung), der faire Umgang mit Aktionärsrechten sowie der Berichtsmethoden. In Fällen, in denen wir eine Diskrepanz zwischen unseren Erwartungen an ESG Standards und der diesbezüglichen Einstellung des Unternehmens feststellen, leiten wir unter Umständen einen direkten Dialog mit den Unternehmensvertretern ein. Führt unser anfänglicher Dialog zu unbefriedigenden Ergebnissen, ergreifen wir möglicherweise zusätzliche Maßnahmen (beispielsweise Schreiben an den Aufsichtsrat, Redebeitrag auf Hauptversammlungen oder ähnliches). Außerdem übersenden wir jährlich ein Engagement-Schreiben an unsere Portfoliounternehmen, in dem wir unsere zentralen Governance-Werte erläutern. Als Nächstes folgt das Ersuchen um direkte Gespräche mit Führungskräften oder dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Abschließend erfolgt eine entsprechende Stimmrechtsausübung, entgegen den Anträgen des Managements und im Einklang mit unseren Richtlinien über die Stimmrechtsausübung.
Unsere Richtlinien zur Stimmrechtsausübung legen unsere Philosophie bezüglich aktiver Einflussnahme und unsere Sichtweisen auf Corporate Governance und nachhaltige Geschäftspraktiken, die langfristige Wertgenerierung unterstützen, dar. Wie in den vergangenen Jahren haben wir unsere Grundsätze für Corporate Governance und Stimmrechtsausübung überarbeitet, um sicherzustellen, dass unsere Erwartungshaltung robust gegenüber Marktstandards bleibt und Entwicklungen in 2020 wiederspiegelt. Um diese Entwicklungen in den Grundsätzen im Laufe von 2020 sowie unsere Erwartungshaltung aus der vergangenen Abstimmungsperiode in Punkto Governance zu reflektieren hat das Corporate Governance Center im Namen der DWS Investment GmbH einen pre-season Engagement-Brief an mehr als 1,300 Portfoliounternehmen auf unserer Fokusliste gesendet. Unser pre-Season Engagement-Brief stellt einen wichtigen ersten Schritt rund um Aktivitäten der aktiven Einflussnahme im Laufe des Jahres dar, indem wir auf Schlüsselbereiche eingehen und Unternehmen auf unserer Fokusliste zu einem Dialog einladen.
Im Jahr 2020 hatten wir 454 Engagement Dialoge mit 353 Unternehmen was einem Anstieg um mehr als 82% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Vor dem Hintergrund der Einschränkungen in Bezug auf öffentliche Versammlungen im Kontext von COVID-19 fanden viele der diesjährigen Hauptversammlungen online statt ohne physische Teilnahme der Aktionäre. Auf Basis unserer Verpflichtung, gute Corporate Governance zu fördern im Rahmen mit unserem Ansatz zum aktiven Aktionärstum haben wir unsere Fragen an die Verwaltungsorgane von 24 Portfoliounternehmen in schriftlicher Form gesendet und diese auch auf unserer Website veröffentlicht (für zusätzliche Details verweisen wir auf die Corporate Governance Sektion auf unserer Website). Gegen Ende des Jahres haben wir auch individuelle post-Season Briefe an mehr als 390 unserer Portfoliounternehmen gesendet, bei denen wir Gesprächsbedarf zu einzelnen Agenda Punkten sahen und gegen die Managementempfehlungen uns aussprachen. Die Zusammenstellung der Führungsgremien und deren Transparenz sowie Vorstandsvergütung waren dabei unsere am meisten diskutierten Governance-Themen während dieser Engagements.
Eins der Themenfelder, welches wir in 2020 priorisiert haben, war der Klimawandel und die Risiken, die sich daraus ableiten. Unternehmen und Investoren (als Aktionäre oder Darlehensgeber) haben eine Schlüsselrolle dabei, die Notwendigkeit der Emissionsreduktion zu thematisieren und mit dem gemeinsamen Ziel mit den Auswirkungen globaler Erwärmung umzugehen. Diese Veränderungen haben sich bisher bereits insbesondere auf den Energiesektor ausgewirkt und weitere stärkere Effekte werden erwartet da der anhaltende Anstieg von Treibhausgasemissionen zu weiteren Veränderungen des Klimas führt. Wir haben unsere Prüfung von Firmen, die erheblichen Klimatransitionsrisiken ausgesetzt sind oder schwerwiegend international anerkannte ESG Standards verletzen (zum Beispiel den Global Compact der Vereinten Nationen, die Kernprinzipien der International Labor Organisation oder den OECD Richtlinien für Multinationale Konzerne) erhöht. Wir haben unsere Portfoliounternehmen im Energiesektor überprüft und haben mehrere übliche E, S, und G Themen entdeckt, welche Reputationsrisiken auslösen oder auslösen können, die materielle Auswirkungen haben können, wenn sie nicht angemessen angegangen werden:
Als Ergebnis unserer Analyse haben thematische Engagement-Brief an 53 Firmen gesendet, welche Risiken in den oben genannten Bereichen ausgesetzt sind und um die Firmen im Zuge dessen um spezifische und ambitionierte Handlungen zu bitten. Zugleich wurden die Firmen zu einem Dialog eingeladen.
Mitwirken in der Herstellung umstrittener Waffen, insbesondere Nuklearwaffen oder angereichertes Uran zählten auch in 2020 zu Herausforderungen. Der anstehende Vertrag zum Verbot von Nuklearwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons – TPNW) wird diese umstrittene Geschäftsaktivität erschweren. Das Ziel ist es, einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Verbot von Nuklearwaffen auszuhandeln bis hin zur vollständigen Abschaffung dieser Waffen. Um unsere Sorgen, dass einige unserer Portfoliounternehmen in diesen Bereichen involviert sein könnten (die im schlimmsten Fall nicht mit den Verträgen oder rechtlichen Verboten zu umstrittenen Waffen in Einklang sind), haben wir 6 Unternehmen aus der Luftfahrtbranche bzw. Rüstungsindustrie einen Engagement Brief gesendet mit unseren Erwartungshaltungen über deren derzeitige Einbindung, deren zukünftiger Strategie sowie mögliche notwendige Schritte um Veränderungen aus dem TPNW nach dem 22. Januar 2021 abzuleiten.
Im Jahr 2020 stimmten wir für unsere in Europa und Asien domizilierten Portfolios auf insgesamt 2.370 Versammlungen in 59 Notierungsmärkten ab, was einem Anstieg um 16% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Abstimmungsverhalten in unseren Aktienbeständen richtet sich nach unserer Fokusliste für die Stimmrechtsausübung, die unsere wichtigsten Bestände in Bezug auf Vermögenswerte und maßgebliche ESG-Ratings enthält. Durch diese Versammlungen waren rund 86% unseres in Europa und Asien verwalteten Aktienvermögens vertreten. Es ist unser Ziel, die Anzahl der Versammlungen, auf denen wir jährlich abstimmen, schrittweise zu erhöhen, ohne dabei die Qualität der Analyse zu vernachlässigen. Die Ergebnisse der Stimmrechtsausübung und unseres Engagements werden jährlich auf unserer Website39 vorgestellt. Bei den US-amerikanischen Investmentfonds streben wir an, die Stimmrechte für sämtliche Aktienbestände auszuüben. Im Jahr 2020 stimmten wir insgesamt auf 9,355 Versammlungen in 61 Notierungsmärkten ab.
In einem von Ceres für die Vollmachtsabstimmung der Abstimmungsperiode 2020 in den USA veröffentlichten Bericht rangiert die DWS Investment Management Americas Inc. bei der Zustimmung zu klimabezogenen Aktionärsanträgen mit 88% unter den Top Zehn der Vermögensverwalter.40
| | 31.12.2020 | | 31.12.2019 | | % Veränderung |
Stimmrechtsabgabe | 11.725 | 11.509 | 2% | |||
Für Vermögenswerte mit Sitz in Europa und Asien (Anzahl abgestimmter Versammlungen) | 2.370 | 2.043 | 16% | |||
Anzahl abgestimmte Firmen | 1.859 | 1.722 | 8% | |||
Für Vermögenswerte mit Sitz in USA (Anzahl abgestimmter Versammlungen) | 9.355 | 9.466 | -1% | |||
Anzahl abgestimmte Firmen | 6.720 | 6.928 | -3% | |||
Globale Teilnahme an Hauptversammlungen/eingereichte Fragen an Unternehmensleitungen für virtuelle Meetings | 24 | 19 | 26% | |||
Engagements mit Firmen | 454 | 250 | 82% | |||
Für Vermögenswerte mit Sitz in Europa und Japan | 394 | 207 | 90% | |||
Für Vermögenswerte mit Sitz in USA | 60 | 43 | 40% | |||
| | | | | | |
Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel
[GRI 201-2]
Der Kampf gegen den Klimawandel war nach wie vor eines der wichtigsten ESG-Themen. Die DWS unterstreicht ihr Bekenntnis durch ihr öffentlich kommuniziertes Netto-Null-Ziel und ist sich der Verantwortung als Finanzmarktteilnehmer und der Konsequenzen ihrer Anlageentscheidungen bewusst. Für die Zukunft müssen dennoch sowohl das Bewusstsein als auch unsere Ziele noch stärker in die Investmentprozesse integriert werden, was die Bedeutung von Daten rund um den Klimawandel umso bedeutsamer macht. Die DWS veröffentlicht bereits seit Oktober 2007 Berichte über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Anlagetätigkeit. In 2020 haben wir unsere Betrachtungen auf weitere Facetten des Klimawandels erweitert. Wie in der Vergangenheit, ist der Klimawandel weiterhin ein Schlüsselthema für unsere aktive Einflussnahme und Stimmrechtsausübung. Die DWS machte deutliche Fortschritte durch die Anwendung eines Ratings für Klimatransitionsrisiken und -chancen (Climate and Transition Risk Rating – CTRR) in Bezug auf Staatsanleihen. Diese wesentliche Kennzahl ist seit dem vierten Quartal 2020 Teil unseres Research- und Investmentprozesses und wurde im November 2020 ein Teil der ESG-Investmentstandards, die auf unsere speziellen ESG-Strategien für Privatanleger angewandt werden.
Im Vergleich zu den bedeutenderen Umweltkennziffern wie etwa den CO2-bezogenen, sind Kennzahlen zu Wasser weniger bekannt und komplizierter. Wasser ist jedoch von großer Bedeutung. Aktuell werden 25% des weltweiten Wirtschaftswachstums in Ländern mit chronischem Wassermangel generiert; bis 2050 werden es schätzungsweise 45% sein. Die Wasserreserven, insbesondere an Süßwasser, machen rund 2,5% des gesamten Wasserhaushalts aus, und weniger als 1% steht für die Versorgung der Lebewesen und Ökosysteme an Land zur Verfügung. Zu allem Übel werden die Probleme bei der Wasserversorgung und -qualität durch die Umweltverschmutzung, das Verschwinden natürlicher Feuchtgebiete und die zunehmende Wahrscheinlichkeit von Dürren in Kombination mit starken Klimaveränderungen noch verschärft. Im Jahr 2020 haben wir unseren bereits bestehenden CTRR-Scorewert auf Staatsanleihen angewandt und seit November 2020 die Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser auf Emittenten Ebene eingebunden. Die daraus resultierenden Scorewerte der Risiken und Chancen reichen von „A“ („Vorreiter – sehr gutes Wasserrisikomanagement mit Beitrag zum SDG 6“) bis „F“ („Nachzügler mit hohem Wasserrisiko“). Die Ratings zu Risiken und Chancen im Zusammenhang mit CO2 sowie die Ratings zu Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser werden im Rating für Klimatransitionsrisiken und -chancen (Climate Transition Rating – CTRR) der DWS zusammengefasst. Eine dritte Säule, das physische Klimarisiko, soll 2021 hinzukommen, sofern entsprechende Daten verfügbar sind.
Wir werden unser CTRR im Jahr 2021 stärker in unseren internen Prozessen verankern. Im Rahmen der Entwicklung von Kennzahlen zum CTRR und zum Wasserrisiko erarbeiten wir auch Verbesserungs- und Reduzierungsziele für wichtige Bereiche des Investmentportfolios der DWS. Im Dezember 2020 veröffentlichte die DWS ein Forschungspapier zu Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser, um Anleger über die Auswirkungen auf die Anlagetätigkeit zu informieren.41
Eine weitere wichtige Entwicklung ist die formale Genehmigung und Einbindung der gesamten Kohlenstoffintensität auf Emittenten Ebene in unsere ESG Engine-Analysen, sodass unsere Investmentexperten Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen sowie die eingesparten Emissionen im Zusammenhang mit ihrer Asset-Allokation berücksichtigen können.
Belege für die Klimaschutzmaßnahmen der Investment Division
Innerhalb unserer Investments analysieren wir die von den Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen zu den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und wie sich diese in der Vorstandsvergütung widerspiegeln auf Basis von ESG Engine Daten, Analyse durch unsere Proxy Voting Dienstleister und –Berater für einzelne Hauptversammlungen sowie unsere eigenen Analysen und Unternehmensdialoge. Ein weiterer Schwerpunkt ist die zunehmende Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen. Das hat zu verschiedenen Diskussionen mit Portfoliounternehmen geführt, zur Zusammenarbeit von Arbeitsgruppen, zu neuen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene und zu Forderungen vonseiten der Aktionäre, dass Unternehmen sich diesem Thema stärker widmen sollen.
Wir haben unsere aktive Unterstützung an der Initiative Climate Action 100+ mit Engagements bei einem der weltweit größten Treibhausgasemittenten zur Senkung der Emissionen, zur Stärkung klimabezogener Finanzangaben und zur Verbesserung der Governance bezogen auf Risiken aus dem Klimawandel fortgesetzt. In den vergangenen drei Jahren hat das Unternehmen Verbesserungen in der Governance von ESG-Aspekten erzielt. Das Unternehmen verbesserte zudem seine Transparenz in Bezug auf die Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte und befolgte in dem Kontext außerdem die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Die Gesellschaft hat sich ehrgeizige Ziele für Scope 1, Scope 2 und Scope 3 gesetzt und klare und transparente Pläne für den Ausstieg aus Anlagen in der Kohlenutzung festgelegt. Die Umsetzung dieser Themen wird durch einen Ausschuss auf Ebene der Geschäftsführung gelenkt, und auch die Geschäftsführung verfügt über hinreichende Expertise zum Thema Klimaschutz, was eine Forderung der DWS in der letzten Hauptversammlung war. In der Zukunft werden wir unseren konstruktiven Dialog mit dem Unternehmen fortführen.
Weitere Beispiele für aktive Einflussnahme bei Firmen, politische Interessenvertretung und Sensibilisierung von Interessengruppen
Unser ESG CIO View und Marktausblick
Wir haben bereits 2018 globale ESG-Trends in den DWS CIO View, unsere strategische Hausmeinung, die unsere Anlageentscheidungen unterstützt, integriert. Unser CIO View besteht aus einem konsistenten, transparenten und reproduzierbaren Entscheidungsprozess, um eine einheitliche Hausmeinung zu makroökonomischen Themen, unseren Prognosen für die Finanzmärkte, unseren Ausblicken für einzelne Anlageklassen oder unseren Ansichten zu Marktrisiken zu gewährleisten. Indem wir ESG-Kriterien einbeziehen, wollen wir Anlagerisiken reduzieren, uns Geschäftsfelder mit wachsender Nachfrage erschließen und unsere zentrale Rolle im Anlageprozess nutzen, um einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Wir erachten diesen Schritt als wichtige Ergänzung unserer Investment-Wertschöpfungskette und als einen Weg, ESG-Auswirkungen in unsere Asset-Allokation und den Portfolioaufbau einfließen zu lassen. Die Integration von ESG-Themen in unseren CIO View wird kontinuierlich um relevante ESG-Trends erweitert.
Im Geschäftsjahr 2020 konzentrierte sich die DWS auf Nachhaltigkeitsrisiken aus der Verletzung internationaler Normen und auf Veröffentlichungen im zweiten und dritten Quartal zur Bündelung von CTRR-, Norm- und SDG-Ratings mit Auswirkungen auf die Sektorallokation. Die Erkenntnisse werden über unsere vierteljährliche CIO View-Publikation auf unserer Website kommuniziert42.
Research und Strategie beim Portfolioaufbau
Innerhalb unserer Investmentteams sind Research- und Portfoliomanagementkapazitäten voll integriert. Analysten führen in ihrem Fachgebiet hauseigenes Research innerhalb des globalen Netzwerks durch und tragen so zu einer breiten globalen Abdeckung von Aktien, Unternehmensanleihen und anderen Finanzinstrumenten bei. In der aktiven Aktienplattform teilen Analysten regelmäßig ihr Wissen und ihre Erkenntnisse auf globaler Ebene. Diese aktuellen Informationen tragen dazu bei, globale Sektorthemen und Trends zu identifizieren und die Auswirkungen solcher Trends für die Beurteilung einzelner Aktien zu ermitteln.
Wir betrachten die ESG-Integration als einen Investmentansatz, der ESG-Informationen in fundamentale Finanzanalysen einbindet, um das künftig antizipierte Risiko-Rendite-Profil eines Wertpapiers besser einschätzen zu können. Alle Investmentexperten innerhalb des Bereichs Active sind an die Richtlinie zur ESG-Integration für das aktive Investmentmanagement und die Richtlinie über aktive Einflussnahme für die jeweiligen Rechtseinheiten gebunden. In 2020 hat sich der generelle Research-Prozess weiter verbessert, um ESG-Faktoren noch stärker in finanzielle Überlegungen einzubeziehen. Die DWS hat die ESG-Integrationsrichtlinie für Mitarbeiter der aktiven Investmentplattform so verschärft, dass alle Research-Analysten in den Bereichen Aktien und Anleihen ESG-Aspekte in ihre Ergebnisschätzungen, Bewertungsmodelle und Anlageempfehlungen detaillierter einfließen lassen sollen.
Dieser Prozess wurde bereits in 2019 in die jeweiligen internen Analyseberichte aus dem Aktien- und Anleihen Research, in denen ESG-Faktoren integriert sind, eingebettet. In 2020 haben wir unser Equity Research Handbook um eine ESG-Integration ergänzt. Darin werden auch Leitlinien, die Hauptquellen für ESG-Daten, Schlüsselfaktoren, die im Research-Prozess zu beachten sind, sowie Informationen über die aktive Einflussnahme und Stimmrechtsausübung beschrieben. Das Ziel für die Investmentexperten ist es, etwaige Unstimmigkeiten zwischen finanziell relevanten ESG-Themen und der Unternehmensstrategie nachzuvollziehen, um diese Chancen und Risiken steuern zu können. Wenn ein neuer Emittent der Research Plattform hinzugefügt wird, hebt unser Credit Research Handbuch die ESG-Analyse als Teil des Initiierungsberichts hervor. Außerdem unterstreicht das Handbuch nach wie vor die Wichtigkeit der ESG Analyse nach der, dass Unternehmensanleihen mit schlechtem ESG-Gesamtrating durch einen höheren Kreditspread überkompensiert werden sollten, und aktive Einflussnahme zur Verbesserung des Firmen-ESG Profils durchzuführen.
Alle Aktienbestände der DWS fallen in den Anwendungsbereich der Grundsätze für Corporate Governance und Stimmrechtsausübung (Proxy Voting), und unsere Fokusliste unterscheidet nicht zwischen Beständen in speziellen ESG-Strategien und Nicht-ESG-Fonds.
Die Ergebnisse dieses hauseigenen Researchs werden über Aladdin verteilt, und beide Prozesse werden vom Head of Equity bzw. Co-Head of Micro Research (Fixed Income) gesteuert.
Menschenrechte und Normenbeurteilung im Investmentprozess
[GRI 412-3]
Die DWS steht vollumfänglich zu unseren Verantwortlichkeiten in Bezug auf Menschenrechte und hat während 2020 daran gearbeitet, das Bewusstsein der Implikationen durch Normbewertungen im Investment und Sektor-Allokationsprozess zu erhöhen Im April 2020 wurde diese „soziale“ Komponente Teil unseres DWS ESG CIO View43. Das Deutsche Bank Statement on Human Trafficking and Modern Slavery stellt für die jeweiligen Rechtseinheiten eine Richtlinie dar, die uns leitet. Des Weiteren verlangen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen von Unternehmen unmissverständlich, in Situationen, in denen die nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Menschenrechten nicht ausreichend sind, nach dem höheren internationalen Standard zu handeln. Bei der Beurteilung von Kontroversen in der ESG Engine als Teil unseres Investmentprozesses werden internationale Normen angewendet. Die Leitprinzipien sind dabei im Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) kodifiziert. Weitere wichtige Normen werden von der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – ILO) oder in den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen definiert. Unsere Prüfungen der Normeneinhaltung basierend auf unserer ESG Engine betreffen
In Bezug auf ESG-Daten zur Normeneinhaltung, einschließlich der Einhaltung von Menschenrechten, hat die DWS durch das Onboarding von Arabesque S-Ray eine verbesserte Abdeckung erzielen können.
Im Laufe des Jahres 2020 hat das Committee for Responsible Investments Emittenten analysiert, erörtert und einbezogen, die beim Norm Rating, bei dem insbesondere Menschenrechte berücksichtigt werden, mit „F“ bewertet wurden. Wir haben zum Beispiel besonders schwerwiegende Fälle bei über dem Branchendurchschnitt liegenden Sterblichkeitsraten oder hinsichtlich Themen wie Gesundheit und Sicherheit oder Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte trotz Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 bewertet. Konnte eine problematische Unternehmensethik wesentlich verbessert werden, beschloss der Ausschuss, auf bestimmte Beschränkungen unter der Bedingung einer genauen Überwachung zu verzichten. Als Ergebnis unserer ausführlichen Analysen im Committee for Responsible Investments hat sich die DWS mit einem Online-Händler zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerrechten und wachsenden Kontroversen um Menschenrechte ausgetauscht. Darüber hinaus haben wir (teilweise) staatliche Öl-, Gas- und Bergbauunternehmen in Nord- und Südamerika und in Schwellenländern unter den Gesichtspunkten der Gesundheit am Arbeitsplatz und Arbeitssicherheit intensiv analysiert und erörtert.
Wir legen nach wie vor großen Wert auf die Normeneinhaltung von Emittenten und konzentrieren uns dabei insbesondere auf Umweltthemen, Klimawandel und Menschenrechte, nicht nur in unserem Committee for Responsible Investments, sondern auch bei unseren allgemeinen Research Prozessen in Form von Unternehmensengagements und Due Diligence-Prüfungen.
ESG-Integration und -Qualitätsmanagement
Außerhalb unserer Fonds und Strategien, die unserem Ansatz der intelligenten Einbeziehung von ESG („Smart Integration of ESG“) unterliegen, ist die DWS bestrebt, Artikel 6 der SFDR zu entsprechen. Das bedeutet, dass die DWS bei ihren Anlageentscheidungen neben den Finanzdaten auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Dies gilt für den gesamten Investmentprozess, sowohl bei der Fundamentalanalyse von Anlagen als auch beim Entscheidungsprozess. ESG-Kriterien werden bei der Fundamentalanalyse im Rahmen der internen Unternehmens-, Länder- und Sektor Analyse bewertet und bei jedem weiteren Investment-Research berücksichtigt. Dazu gehört die Identifikation von globalen Nachhaltigkeitstrends sowie finanziell relevanten ESG-Themen und -Herausforderungen. Darüber hinaus unterliegen Risiken aus den möglichen Folgen des Klimawandels oder den Folgen aus der Verletzung international anerkannter Leitlinien einer besonderen Prüfung. Zu den international anerkannten Leitlinien gehören vor allem die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die ILO-Kernarbeitsnormen oder die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Werden Investitionen nach einer ESG-integrierten Fundamentalanalyse vorgenommen, werden diese Investitionen auch weiterhin unter ESG-Gesichtspunkten überwacht und wird der Dialog mit Unternehmen hinsichtlich einer besseren Corporate Governance und einer stärkeren Berücksichtigung von ESG-Kriterien gesucht (beispielsweise über die Beteiligung als Anteilseigner an dem Unternehmen bzw. über die Ausübung von Stimm- und anderen Rechten als Anteilseigner). Eine Voraussetzung für die ESG-Integration ist unserer Ansicht nach die breite Verfügbarkeit und Abdeckung von ESG-Daten. Dies ermöglicht unseren Investmentexperten, alle wesentlichen Faktoren zu identifizieren sowie Risiken und Chancen aus diesen Nachhaltigkeitsmerkmalen effektiver zu ermitteln (und zu steuern). Die DWS bezeichnet nur Strategien als ESG-Integration, wenn sie erstens als aktiv verwaltet gelten und zweitens eine Abdeckung von ESG-Daten (das gesamte SynRating) von mehr als 90% des Portfolios aufweisen. Zum 31. Dezember 2020 konnten wir ein insgesamt verwaltetes Vermögen von 396 Mrd € innerhalb Active als ESG-integriert mit einer Abdeckung von ESG-Daten von mehr als 90% klassifizieren. In dieser Kennzahl zu verwaltetem Vermögen, welches unter den ESG-Integrationsansatz fällt, sind unsere dedizierten ESG-Fonds nicht enthalten. Unsere Portfoliomanager verfügen in Aladdin über eine Visibilität der Emittenten-Ratings in Echtzeit (vor und nach Transaktionen) und ihrer gesamten Portfolios. Die ESG-Qualität des Portfolios kann regelmäßig im Rahmen von Performance- und Risikobewertungssitzungen geprüft werden. In regelmäßigen ESG-Gatekeeper-Sitzungen wird über den internen neuesten Stand bezüglich der aktiven Einflussnahme berichtet, es werden Aktualisierungen der Richtlinien und Prozesse zur ESG-Integration/zum ESG-Engagement bereitgestellt sowie regulatorische Entwicklungen und ESG-Ratingänderungen von Emittenten kommuniziert. Der vierteljährlich stattfindende CIO Day thematisiert ebenfalls globale ESG-Trends.
ESG-Transparenz gegenüber unseren Kunden
Im Jahr 2020 haben wir die Transparenz gegenüber unseren Kunden in Bezug auf die ESG-Qualität der Fonds, die sie bewerten oder in die sie investieren, erhöht. Das Ziel ist es, die ESG-Qualität eines Fonds und dessen Kohlenstoffintensität stärker hervorzuheben. Das Rahmenwerk bietet nachvollziehbare, gut definierte und transparente Kennziffern für verschiedene ESG-Eigenschaften. In der Vergangenheit haben institutionelle Kunden maßgeschneiderte Kundenberichte zur ESG-Qualität ihrer jeweiligen Portfolios erhalten. Diese Berichte über ESG-basierte Leistungskennzahlen (EKPIs) sind auf Anfrage in englischer und deutscher Sprache für alle anderen speziellen ESG-Publikumsfonds der DWS erhältlich und werden von einem internen ESG Reporting Panel kontinuierlich weiterentwickelt.
In Deutschland war unser Kundenbetreuungsteam zusammen mit unserem DWS ESG-Anlageberatungsteam in der Lage, verschiedene bestehende institutionelle Kundenmandate in ESG-Versionen umzuwandeln, entweder durch eine maßgeschneiderte Klimastrategie, eine individuelle Negativliste, eine Negativliste eines ESG-Ratinganbieters oder die Verwendung von SynRatings (das heißt Best-in-Class-Ratings) der DWS.Dies führte zu weiterem Wachstum in der Kategorie „Institutionelle Fonds basierend auf kundenspezifischen Ausschlüssen für institutionelle Kunden“ (siehe Abschnitt ‚Dezidierte ESG Produkte und Produkte mit ESG Integration‘).
Im Jahresverlauf 2020 legten wir bei unseren Gesprächen und Workshops mit institutionellen Kunden bewusst einen Schwerpunkt auf die Dekarbonisierung. In unserem Heimatmarkt Deutschland haben die Relationship Manager für Institutionelle Kunden innerhalb der Client Coverage Division mehr als 60 Workshops, Umfragen oder Einführungen von ESG Bausteinen mit mehr als 50 Firmenkunden, Versicherungskunden oder Pensionskassen und Non-Profit Organisationen durch. Unter anderem führte dies zu Nettomittelzuflüssen in bestehenden Kundenbeziehungen oder Umstellung bestehender Mandate in Investments mit ESG Ausgestaltungen. Diese Kundenevents fanden mit dem ESG Advisory Team in unserer Produktdivision oder Vertretern unseres CIO Office für Nachhaltiges Investieren. Wir führten diverse Gespräche über Strategien für kohlenstoffarme Investitionen mit institutionellen Kunden in Deutschland. Unter anderem führte dies zu einer Umstellung eines europäischen Mandates für Investment Grade Unternehmensanleihen in eine kohlenstoffarme Anlagestrategie.
Anforderungen der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR)
Neben den Produktklassifizierungen und entsprechenden Offenlegungen auf Produktebene sind Finanzmarktteilnehmer gemäß der EU SFDR auch gehalten, eine Erläuterung dazu abzugeben, ob die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor berücksichtigt werden (Verordnung über Offenlegungspflichten). Die DWS beabsichtigt, solche Erklärungen für Gesellschaften abzugeben, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Dabei werden wir auf bestehende Richtlinien und Prozesse Bezug nehmen und so weit wie möglich auf bestehende Daten und neue Dateneingaben von Drittanbietern zurückgreifen. Wir beabsichtigen, zusätzliche Schulungen anzubieten, um Investmentexperten darauf vorzubereiten, die wichtigsten nachhaltigen Auswirkungen bei ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Entwicklung dezidierter ESG-Produkte
Wir sind der Ansicht, dass die Expertise und umfangreiche Erfahrung der DWS in nachhaltigen Investments uns wertvolle Erkenntnisse liefern, die uns dabei helfen, das Vermögen unserer Kunden langfristig zu schützen und zu vermehren. Die wachsende Bedeutung von ESG wird durch die regulatorischen Entwicklungen, unabhängige wissenschaftliche Forschung und unsere eigene Erfahrung bestätigt. Sie zeigt, dass die Einbeziehung von ESG-Faktoren in den Investmentprozess Potenzial zur Verbesserung der Performance und Reduzierung des Risikos besitzt. Aufgrund der Verbesserungen unserer ESG Engine und unserer organisatorischen Aufstellung sind wir davon überzeugt in einer besseren Position als im letzten Jahr zu sein, um Kunden maßgeschneiderte ESG-Lösungen auf Basis ihrer eigenen ESG-Kriterien anbieten zu können. Dies liegt unter anderem an Verbesserungen von ESG-Daten in unserer ESG-Datenbank, zum Beispiel bezüglich des Klimatransitionsrisikos für Staaten und der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser.
Unser Rahmenwerk für dezidierte ESG-Fonds beruht auf den folgenden Säulen:
Im Jahr 2020 hat die DWS auf ihrem bestehenden MESGS-Rahmenwerk für ESG-Publikumsfonds der Marke DWS aufgebaut und es durch die Weiterentwicklung der ESG Engine und Datenverfügbarkeit um ausgewählte Kriterien erweitert.
Die Anwendungslogik unserer ESG-Investmentstandards (dargestellt für Anlagen in Kapitalgesellschaften) wird in der nachstehenden Grafik dargestellt. Die Buchstabenbewertung geht von A (kein Mitwirken in einem kontroversen Sektor oder Bezug zu umstrittenen Waffengeschäften oder keine Anzeichen für die Verletzung internationaler Normen; der Emittent kann als ESG Vorreiter bezeichnet werden) bis hin zu F (Mitwirken in mindestens einem kontroversen Sektor oder umstrittenen Waffengeschäften; der Emittent ist mit schweren und bestätigten Verletzungen internationaler Normen konfrontiert oder ist ein ESG Nachzügler). Dementsprechend erhalten unsere Privatanleger durch die Publikumsfondsprospekte und die Vertriebsdokumentation ausreichende Angaben dazu, wie die ESG-Performance eines Emittenten beurteilt wird. Unsere sektorbasierten Prüfungen und die Analyse von Umwelt- und Klimarisiken sind auf die Erhaltung der Flora und Fauna, den Schutz von Bodenschätzen, der Atmosphäre und der Küstengewässer, die Begrenzung der Bodenverarmung und des Klimawandels sowie die Vermeidung von Eingriffen in die Ökosysteme und von Verlusten von Biodiversität ausgerichtet. Im vergangenen Jahr haben wir das ESG-Anlagemodell dahingehend erweitert, dass Ratings für das CTRR nun Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser beinhalten. Außerdem haben wir beschlossen, strengere Regeln für Erlöse aus kohlebezogenen Aktivitäten festzulegen und haben die Schwelle von 25% auf 15% gesenkt. Diese neue Schwelle findet ab dem 1. Januar 2021 auf unsere dezidierten ESG-Strategien für Privatanleger Anwendung. Für das Jahr 2021 müssen Fondsprospekte zusätzliche Einzelheiten enthalten, um der EU SFDR zu genügen.
Dezidierte ESG-Produkte und Produkte mit einem ESG-Integrationsansatz
Ende 2020 wiesen wir ein nach spezifischen ESG-Kriterien und nachhaltig verwaltetes Vermögen von 75,6 Mrd € sowie Immobilienanlagen in als umweltfreundlich zertifizierten Gebäuden in Höhe von 16,6 Mrd € und Infrastrukturanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien in Höhe von 889 Mio € aus. Insgesamt verwalteten wir zum 31. Dezember 2020 ein Volumen von 793 Mrd €. Um der Struktur unserer Vermögensbasis Rechnung zu tragen, definieren wir das verwaltete Vermögen (AuM) als (a) Vermögenswerte, die für Kunden zu Anlagezwecken gehalten werden, und/oder (b) Kundenvermögen, das wir auf einer diskretionären oder beratenden Basis verwalten. Im Bereich der alternativen Investments kann es sich dabei entweder um zugesagtes oder um investiertes Kapital mit Provisionserträgen handeln.
Wir folgen grundsätzlich allgemeinen Standards der Vermögensverwaltungsbranche in der Klassifizierung unseres nach ESG-Kriterien verwalteten Vermögens. Die Investorenberichterstattung an die Global Sustainable Investment Alliance (GSIA) über deren regionale Mitgliedsorganisationen wie das European Sustainable Investment Forum (EuroSIF), das US Forum for Sustainable and Responsible Investment (USSIF) und die UK Sustainable Investment and Finance Association (UKSIF) ist weltweit zum Standard geworden, um nach ESG-Kriterien verwaltetes Vermögen einzuordnen. Wir folgen dieser Methodik. Im Berichtsjahr hat die DWS auf eine Einstufung ihrer Anlageprodukte nach Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9 der SFDR hingearbeitet, sofern diese Produkte in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | % Veränderung | |||
Aktive Investments mit dezidiertem ESG Ansatz | 58.017 | 40.686 | 43% | |||
Portfolios basierend auf spezifischen Ausschlüssen festgelegt durch institutionelle Kunden | 32.660 | 24.662 | 32% | |||
Verwaltete Portfolios für Retail- oder institutionelle Kunden auf Basis von einheitlich definierten Investment Standards oder kundenspezifischen Ableitungen | 20.129 | 13.090 | 54% | |||
Besondere ESG Produkte mit Nachhaltigkeitsthemen | 1.270 | 591 | 115% | |||
Von Drittparteien initiierte Publikumsfonds, die einen externen ESG Ansatz anwenden | 3.958 | 2.343 | 69% | |||
Passive Investments mit dezidiertem ESG Ansatz | 17.550 | 10.869 | 61% | |||
Börsengehandelte Produkte (ETFs) | 8.345 | 2.452 | 240% | |||
Passiv verwaltete Mandate für institutionelle Kunden | 9.205 | 8.417 | 9% | |||
Gesamtes verwaltetes Vermögen mit dediziertem ESG Ansatz (aktiv und passiv) | 75.567 | 51.555 | 47% | |||
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | % Veränderung | |||
Nachhaltige / Impact / Alternative Investments | 589 | 715 | -18% | |||
Private Equity- oder Debt-Fonds mit Fokus auf nachhaltigen Anlagen / Impact Investing, einschließlich öffentlich-privater Mischfinanzierungskonzepte mit ökologischer oder sozialer Ausrichtung | 589 | 715 | -18% | |||
ESG in Immobilien | 16.553 | 16.527 | 0% | |||
Als umweltfreundlich zertifizierte Gebäude (Energy Star, LEED oder BREEAM) | 16.553 | 16.527 | 0% | |||
ESG in Infrastrukturinvestitionen | 889 | 862 | 3% | |||
Erneuerbare-Energien-Anlagen, sowohl Eigen- als auch Fremdkapital-Investments, einschließlich Solarenergie, Windenergie und Müllverbrennungsanlagen | 889 | 862 | 3% | |||
Summe dezidierte nach Nachhaltigkeitskriterien verwaltetes Vermögen innerhalb Impact, Immobilien- und Infrastrukturinvestitionen | 18.031 | 18.104 | 0% | |||
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | % Veränderung | |||
ESG Integration im Bereich Aktive Investments | 395.998 | 392.698 | 1% | |||
ESG Integration im Bereich Alternative Investments | 63.178 | 58.317 | 8% | |||
ESG Integration innerhalb von Liquid Real Assets | 19.100 | 20.897 | -9% | |||
ESG Integration innerhalb direkter Immobilieninvestitionen | 33.367 | 26.988 | 24% | |||
ESG Integration innerhalb von Infrastrukturinvestitionen | 10.711 | 10.432 | 3% | |||
Summe Portfolien mit ESG Integrationsansatz | 459.176 | 451.015 | 2% | |||
Active
Im Jahr 2020 verwalteten die Portfoliomanagement-Teams von Active ein nach spezifischen ESG-Kriterien verwaltetes Vermögen in Höhe von 58,0 Mrd € und ein Gesamtvermögen von 520,2 Mrd €. Bei unserem aktiven Investmentmanagement unterscheiden wir nun zwischen den folgenden Kategorien. Diese umfassen keine aktiv verwalteten Strategien im Bereich Liquid Real Assets44.
Passive
Unsere Portfoliomanagement-Teams von Passive verwalteten ein nach ESG-Kriterien verwaltetes Vermögen in Höhe von 17,5 Mrd € und ein Gesamtvermögen von 178,8 Mrd €. Das Team implementiert mit Unterstützung durch das Corporate Governance Center die Stimmrechtsausübung (Proxy Voting) für geeignete ETFs und nutzt die ESG Engine für die Umsetzung von Investmententscheidungen. Zur Entwicklung passiv verwalteter Lösungen im institutionellen Bereich können wir 2020 auf vorhandene oder individuell angepasste ESG-Indizes zurückgreifen, wobei wir eng mit Indexanbietern zusammenarbeiten. Auch können wir unsere unternehmenseigene ESG Engine nutzen, um einen Standard-Marktindex zu filtern.
Unsere Betreuungsteams für institutionelle Kunden in Deutschland konnten ebenfalls mehrere bestehende passiv verwaltete Produkte und Mandate für institutionelle Kunden in ESG-Produkte umwandeln. Bei den neuen Investmentansätzen erfolgt vorwiegend ein Screening anhand von Ausschlüssen laut kundenspezifischen Negativlisten.
Im Jahr 2020 hat die Strukturierungsteams für Passive-Produkte die bestehende Struktur der Plattform für Exchange Traded Commodities (ETC) dergestalt verbessert, dass nach Maßgabe, dass aufgelegte Teilfonds lediglich Goldbarren aus dem Jahr 2012 halten sollen, die den Anforderungen der Leitlinien der London Bullion Market Association (LBMA) zur Verantwortlichen Beschaffung entsprechen.45
Im Bereich Passive Investments unterscheiden wir zwischen den folgenden Kategorien:
Nachhaltigkeitsfonds und deren Beitrag zu den SDGs
[GRI 203-2]
Sustainable Investments (SI) ist ein Spezialbereich innerhalb des Geschäftsbereichs Alternatives, der Investmentinitiativen verantwortet, die positive und stabile finanzielle Erträge mit messbaren wirtschaftlichen, sozialen und/oder ökologischen Ergebnissen kombinieren (Triple Bottom Line). Das SI-Team mit mehr als 20 Jahren Erfahrung entwickelt Lösungen für institutionelle und private Anleger, Entwicklungsbanken und Regierungen, deren gemeinsamer Nenner soziale und umweltbezogene Anlageziele und attraktive Rendite sind.
2020 fungierte SI als Investmentmanager und Berater von sechs Nachhaltigkeits- und Impact-Fonds mit einem kombinierten Volumen von 589 Mio €. Dies entspricht einem Rückgang von 17.5% gegenüber dem Volumen von 715 Mio € in 2019. Dieser Rückgang ist unter anderem auf die Schließung von GMF III zurückzuführen. Die Mandate von SI decken die Branchen Energie (saubere Energie, Energiespeicherung, Energienutzung) und Umwelt (Ernährung/Landwirtschaft, Abfall, Wasser) ab.
Fonds | Leitbild / Information | Veränderung zum Vorjahr | ||
Africa Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF) | Nahrungsversorgung und Armutsbekämpfung durch nachhaltige Investitionen entlang der gesamten landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette in Afrika verbessern | |||
SDGs | 1, 2, 8, 9, 13, 14, 15 | |||
European Energy Efficiency Fund (eeef) | Energieeffizienz und erneuerbare Energien im öffentlichen Sektor in Europa | |||
SDGs | 11, 13 | |||
Global Microfinance Funds III (GMF III) | Vor- und nachrangige Fremdfinanzierungen für Mikrofinanzinstitute und Banken in den Entwicklungsländern, um den Zugang zu erstklassigen Finanzdienstleistungen zu verbessern | |||
SDGs | 1, 2, 3, 4, 5, 8 | |||
China Renewable Energy Fund (CREF) | Ziel des Fonds ist die Erzielung von Anlageerträgen sowie der Ausgleich der CO2-Emissionen von Investoren in ihren globalen Lieferketten | |||
SDGs | 7, 13 | |||
Clean Energy and Environment Fund (CEEF) | Der Fonds beabsichtigt, das Wachstum von privaten Unternehmen zu finanzieren, die sich auf die Entwicklung von sauberer Energie und sauberen Technologien in China konzentrieren | |||
SDGs | 7, 13 | |||
Microcredit Development Fund (DB MDF) | SeVor- und nachrangige Fremdfinanzierungen für Mikrofinanzinstitute und Banken in den Entwicklungsländern, um den Zugang zu erstklassigen Finanzdienstleistungen zu verbessern | |||
SDGs | 1, 2, 3, 4, 5, 8 | |||
Wir überwachen und melden für jeden SI-Investmentfonds die sozialen und/oder ökologischen Leistungen der jeweiligen Portfoliounternehmen. Die Indikatoren sind sektorspezifisch und werden über fondsspezifische Überwachungstools erfasst. Für unsere auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Mikrofinanzierung ausgerichteten Investmentfonds nutzen wir greenstem™, unser eigenentwickeltes Tool zur Wirkungsüberwachung.
Über unsere vierteljährliche Berichterstattung haben unsere Portfoliomanager die Möglichkeit, den Impact ihres Fonds, das heißt Beiträge zu Umwelt und/oder Soziales, zu überwachen. Basierend auf Berechnungen für den European Energy Efficiency Fund (EEEF) bis 31. Dezember 2020 finanzierte der Fonds in der Europäischen Union 18 Projekte, die Einsparungen von insgesamt 556,476 Tonnen CO2-äquivalenten Emissionen und 1,462,647 MWh Primärenergie erzielten47 (Stand: viertes Quartal 2020)48. Über das Anlageportfolio hinweg steuert SI 8 Projekte zur technischen Unterstützung für Gemeinden und Behörden in der EU.
Von der Strategie ausgewählte Investitionen werden direkt bzw. indirekt Haushalte im landwirtschaftlichen Sektor unterstützen, indem sie verbesserten Zugang zu Input, Finanzierung, Technologie, Märkten und zur Entwicklung von Fähigkeiten sowie zu Innovationen und zur Transformation in Herstellungsverfahren gewähren. Des Weiteren tragen sie zu einer Verringerung der Armut und Armutsanfälligkeit, erhöhten Lebensmittelsicherheit, Einkünften und zur Resilienz sowie zu fairen Beschäftigungsverhältnissen bei.
Als individuelles Mandat betreut die DWS den China Clean Energy Fund, einen auf China fokussierten Fonds, der Projekte im Bereich erneuerbare Energien für Lieferanten eines bedeutenden Unternehmens der Unterhaltungselektronik fördert. Die DWS wurde beauftragt, bis 2022 beinahe 300 Mio US-$ zu investieren, um Erneuerbare Energien-Projekte über insgesamt 1 Gigawatt in China zu konzipieren. Der Fonds ist Teil der Zusage des Firmenkunden, den Strom für die Produktion seiner Erzeugnisse bei 44 Lieferanten in 16 Ländern zu 100% aus sauberen Energien zu gewinnen.49Die DWS hat sich im Auftrag ihres China Clean Energy Fund (CEEF) mit 23 Mio US-$ an der Soutech Technology Development Group Co. Ltd. beteiligt. Dabei handelt es sich um ein Entsorgungsunternehmen, das mehr als 20 Jahre lang Geräte an die Vereinten Nationen geliefert und Leistungen für die Vereinten Nationen erbracht hat und nunmehr seine Expertise und Erfahrung in China einbringen möchte.
Der Clean Energy & Environment Fund der DWS – ein von der DWS beratener fokussierter Private Equity-Fonds – hat sich an der International Environment Group Limited (IEG) beteiligt. Dies ist ein weiteres Beispiel für unser global integriertes ESG-Wertangebot, das wir unseren Kunden anbieten, angefangen von der Konzipierung strategischer Produkte bis hin zur Ausführung und Wertschöpfung.
Alternatives
Im Jahr 2020 waren die Portfoliomanagement-Teams von Alternatives für 18,0 Mrd € an ESG-AuM (bestehend aus 589 Mio € in nachhaltigen Investmentfonds sowie einzelnen Immobilien- und Infrastrukturanlagen) von insgesamt 93,5 Mrd € AuM in Alternatives verantwortlich. Innerhalb von Alternatives verwaltete die DWS 63,2 Mrd € an ESG-integrierten AuM, davon 19,1 Mrd € in liquiden Wertpapieren, die vom LRA-Geschäft verwaltet wurden, 33,4 Mrd € in Immobilienanlagen ohne Green-Label-Gebäude und 10,7 Mrd € in Infrastrukturanlagen ohne nachhaltigkeitsorientierte Investitionen in erneuerbare Energien.
Alternatives nutzt in vielen Fällen dieselben Prozesse wie Active und unterliegt denselben Anforderungen aus Richtlinien auf Konzernebene wie Active. Insbesondere finden auf Alternatives die bestehenden Betriebsverfahren (Key Operating Procedures – KOPs) der DWS im Hinblick auf Reputationsrisiken sowie die Sanktions- und Embargorichtlinie Anwendung und müssen alle von Alternatives neu eingeführten Produkte ebenfalls den Genehmigungsprozess für neue Produkte durchlaufen, der als Voraussetzung für die Produkteinführung eine Freigabe durch das Responsible Investment Center vorschreibt. Neben unseren nachhaltigen Investmentfonds strebt Alternatives die Einhaltung von Artikel 6 der SFDR an und wird weiterhin unsere Bemühungen um eine ESG-Integration unterstützen, sowohl um die laufende Konformität mit der SFDR zu fördern als auch um unserer treuhänderischen Pflicht zur Minderung von Risiken und Maximierung von Renditen für unsere Anleger nachzukommen.
ESG-Integration im Bereich Alternative Investments
Innerhalb von Alternatives ist ESG primär über eine investmentbezogene Due-Diligence-Prüfung und ein aktives Portfoliomanagement in den Investmentprozess integriert. Die Integration von ESG-Faktoren in den Investmentprozess ermöglicht es uns, Risiken und Chancen zu identifizieren, die eine konventionelle Analyse übersehen oder nicht systematisch adressieren würde – mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf den langfristigen Anlageerfolg. Das „Smart Integration"-Programm der DWS gilt nicht für Alternatives, mit Ausnahme der in Europa domizilierten Investmentfonds, die vom LRA-Geschäft verwaltet werden. Die inhärenten Unterschiede zwischen den liquiden und illiquiden Anlageklassen erfordern, dass der Ansatz zur ESG-Integration für Alternatives spezifisch auf die jeweiligen Anlageklassen von Alternatives zugeschnitten wird, wie in den folgenden Abschnitten beschrieben.
ESG bei Immobilienanlagen
Unser Immobilienbereich sieht ESG weiterhin als integralen Bestandteil des Anlageentscheidungsprozesses an. Herzstück unseres Ansatzes ist das Ziel, risikoadjustierte Erträge zu erhalten und zu maximieren, Umweltrisiken zu verringern, die Effizienz von Vermögenswerten zu erhöhen und Mietern hochwertige Objekte anzubieten. In 2020 haben wir die regionalen Maßnahmenpläne für Nachhaltigkeit aus dem Jahr 2019 umgesetzt und den globalen Real Estate ESG House View 2020 eingeführt. Der Real Estate ESG House View 2020 baut auf dem bestehenden Rahmenwerk für das ESG-Programm auf und umfasst das folgende fünfstufige ESG-Programm für unsere von Europa und Nord- und Südamerika aus verwalteten Immobilienanlagen:
Im Jahr 2020 haben wir Energie- und Kohlenstoffdaten für 9,7 Millionen Quadratmeter des globalen Portfolios gesammelt. Wir haben energie- und wasserbezogene Projekte in 50 Immobilien in den USA umgesetzt, was einer Nettoinvestition von 4,3 Mio € im Jahr 2020 entspricht. Zusätzlich zu unserem Energieeffizienzprogramm haben wir auch Projekte und Bewertungen begonnen, um andere ESG-Themen zu adressieren, die für Immobilien wichtig sind, einschließlich intelligenter Gebäude, Gesundheit und Wohlbefinden sowie Klimaresilienz gemäß dem Real Estate ESG House View.
Ende 2020 verwalteten wir 16,6 Mrd € AuM in Immobilien mit Green-Label-Auszeichnungen. Diese grünen Labels umfassen unter anderem Leadership in Energy and Environmental Design (LEED), Building Research Establishment Environmental Assessment Methodology (BREEAM) und ENERGY STAR, ein von der US-Regierung unterstütztes Rating für Energieeffizienz.
Wir haben uns bei unserem Immobilienportfolio zu den folgenden Zielen und Messwerten verpflichtet:
Die vorgenannten Ziele sind Intensitätskennzahlen. Sie werden anhand der Emissionen oder des Verbrauchs je Büroetage berechnet und als prozentuale Veränderung gegenüber dem Basisjahr 2017 ausgewiesen. Im Jahr 2019 begannen wir mit der Messung und Berichterstattung in Bezug auf unser CO2-Reduzierungsziel für europäische Büroimmobilien und legten ein vorläufiges CO2-Reduzierungsziel, das auf der Reduzierung der Energieintensität basiert, für unser Büroimmobilien-Portfolio in den USA fest.
Bei der Umsetzung der Energie- und Kohlenstoffreduzierungsziele für unsere Büroportfolios wurden bereits große Fortschritte erzielt. Wir haben bereits eine 10-prozentige Reduktion des Energieverbrauchs und eine 16-prozentige Reduktion der Kohlenstoffintensität in unserem europäischen Büroportfolio53 und eine 13-prozentige Reduktion der Energieintensität und eine 13-prozentige Reduktion der Kohlenstoffintensität in unserem US-Büroportfolio erreicht54.Für 2021 planen wir, die Messung und Berichterstattung in Bezug auf die bestehenden Ziele im gesamten globalen Geschäft fortzusetzen und die Dekarbonisierungsstrategien in den USA weiter zu sondieren.
Um unseren Anlegern Transparenz zu bieten, berichten wir an die Global Real Estate Sustainability Benchmark (GRESB), die eine unabhängige Bewertung von Portfolios und Fonds anhand eines Peer-Review-Ansatzes und eines Scorings auf Basis verschiedener ESG-Kennzahlen bereitstellt. Neben unserer Beteiligung an der GRESB haben wir einen Sitz im Real Estate Benchmarking Committee inne, um die kontinuierliche Weiterentwicklung der Abfrage zu fördern. Im Jahr 2020 erstellten wir Berichte über 15 unserer Portfolios (mit einem verwalteten Vermögen von 36,0 Mrd € – von 55,6 Mrd € an globalem verwalteten Vermögen von DWS Direct Real Estate in 2019, was 64,7% des gesamten weltweit verwalteten Immobilienvermögens im Berichtzeitraum 2020 zum 31. Dezember 2019 entspricht), und 14 der 15 Portfolios erhielten eine Green Star-Auszeichnung im Wege der GRESB-Bewertung.
Als Ergebnis unserer Bemühungen bei der Datenerfassung, der konsequenten Risikoprüfung und der Überwachung der ESG-Datenqualität integriert das Direct Real Estate-Geschäft der DWS ESG-Informationen über ein globales Portfolio mit AuM von 33,4 Mrd. € (ohne Green Label-Gebäude).
ESG bei Infrastrukturanlagen
[GRI 203-1]
ESG-Aspekte werden in allen Phasen des Investitionslebenszyklus für Kapitalbeteiligungen in den Investitionsrahmen des Infrastrukturgeschäfts einbezogen, von der anfänglichen Prüfung und Due-Diligence-Prüfung bis hin zur Vermögensverwaltung und zum Ausstieg. Während der Haltefrist überwachen wir die ESG-Eigenschaften der Investments mithilfe von Quartalsberichten zu verschiedenen sektorspezifische55 Leistungskennzahlen (KPIs), Diskussionen auf Sitzungen des Managements und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Geschäftsplänen. In unserer Due-Diligence-Prüfung werden auch – sofern erforderlich – Governance-Themen wie Betrug, Bestechung, Sanktionen und Compliance berücksichtigt. Erkenntnisse aus der Due-Diligence-Phase fließen in das Papier des Investment Committee ein und werden diesem zur Erörterung vorgelegt.
Der Bereich Infrastructure legt zudem großen Wert auf die Berichterstattung und erstellt einen jährlichen Sustainable and Responsible Investment (SRI)-Bericht für Anleger von zwei unserer Infrastrukturfonds. Dieser Bericht geht auf Themen wie Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Sicherheit, gemeinnützige Arbeit, arbeitsrechtliche und Diversitätsfragen, Transparenz, Kommunikation und Governance sowie Umweltfragen auf Ebene der den Fonds zugrunde liegenden Investments ein.Der Bereich Infrastructure ist auch für die Verwaltung eines Portfolios im Volumen von 889 Mio €56in nachhaltigskeitsorientierten Anlagen im Bereich erneuerbare Energien und Energiewende zuständig, sowohl in Schuldtiteln als auch in Aktien. Dieses umfasst die Sektoren Solarenergie, Windkraft und Energieerzeugung aus Abfall/Müll.
Um Einblick in die laufende ESG-Performance unserer Fonds und Vermögenswerte im Vergleich zu Wettbewerbern zu erhalten, nehmen wir sowohl auf der Ebene von Fonds als auch von Vermögenswerten an der GRESB-Bewertung von Infrastrukturanlagen teil. Wir sind Mitglied der GRESB und sitzen im Infrastructure Benchmarking Committee, um die Weiterentwicklung der Branchenstandards im Hinblick auf ESG-Themen zu fördern. Wir berichten auch an PRI und haben im Jahr 2020 ein A-Rating für das Modul Infrastruktur erreicht.
Auch 2020 übten wir unsere Tätigkeiten im Einklang mit dem Environmental and Social Management System (ESMS) aus, das 2019 entwickelt und umgesetzt wurde, um unseren Due-Diligence-Prozess und die Überwachung von Vermögenswerten weiter zu stärken und zu standardisieren. Das ESMS gilt für alle potenziellen Investitionen in Infrastrukturaktien und aktuelle Portfolioinvestitionen in Infrastrukturaktien. Mit dem ESMS werden ESG-Richtlinien und -Verfahren auf allen Ebenen des Geschäftsbereichs Infrastructure der DWS dokumentiert und die Integration von ESG-Überlegungen in Due-Diligence- und Vermögensverwaltungsprozesse genauer beschrieben. Das ESMS verpflichtet zudem Portfoliounternehmen dazu, die regelmäßige Berichterstattung an DWS Infrastructure und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften im ESG-Bereich sicherzustellen.
Durch diese regelmäßige Berichterstattung und den regelmäßigen Dialog möchte DWS Infrastructure dazu beitragen, die ESG-Kennzahlen und -Performance ihrer Portfoliounternehmen zu verbessern, um die Nachhaltigkeitseigenschaften der Unternehmen zu verbessern und Mehrwert zu schaffen.
Der Geschäftsbereich Infrastructure Debt hat in Zusammenarbeit mit DWS Research eine maßgeschneiderte, proprietäre ESG-Scoring-Methode entwickelt, die auf private Infrastruktur-Kreditinvestitionen anwendbar ist und ab 2021 für neue Investitionen eingeführt wird, um den gesamten Investitionsprozess und die laufende Überwachung von ESG-Risiken für private Infrastruktur-Kreditinvestitionen zu unterstützen. Diese Methodik wird die ESG-Due-Diligence leiten, die das Investmentteam für jeden Vermögenswert durchführt, und jedem potenziellen Investment ein ESG-Rating zuweisen, das auf einer vordefinierten Reihe von ESG-KPIs basiert, die das Team von den Kreditnehmern/Sponsoren erhält. Eine Zusammenfassung des ESG-Ratings wird in alle Memos des Investitionskomitees aufgenommen, um Teil des Investitionsentscheidungsprozesses zu sein. Diese anfänglichen ESG-Bewertungen werden jedes Jahr auf der Grundlage der von den Kreditnehmern regelmäßig gemeldeten ESG-KPIs.
Als Ergebnis unserer Verpflichtungen, Richtlinien, Verfahren und der Überwachung der ESG-Datenqualität integriert der Geschäftsbereich Infrastructure Equity der DWS ESG über 10,7 Mrd € AuM in Private-Equity-Infrastrukturinvestitionen ohne nachhaltigkeitsthematische Anlagen.
ESG bei Private Equity
Im Geschäftsjahr 2019 führte der Bereich einen Standardprozess ein, um potenzielle Investitionen aus einer ESG-Perspektive zu betrachten:
Screening: Für Anlagemöglichkeiten relevante ESG-Kennzahlen werden zunächst bewertet, bevor sie im Rahmen des Due Diligence-Prozesses weiter geprüft werden. Zu den gescreenten Risikoarten zählen Governance-Fragen, wie potenzielle Betrugs- oder Reputationsrisiken, soziale Konflikte mit der Belegschaft oder lokalen Gemeinschaften, Umweltrisiken, Fragen der Gesundheit am Arbeitsplatz und Arbeitssicherheit sowie die Unfallhistorie.
Due Diligence: Während der Due-Diligence-Prüfung spezifischer Anlagemöglichkeiten prüft das Investmentteam die ESG-Richtlinie und das ESG-Rahmenwerk der Gegenpartei einer potenziellen Transaktion und beurteilt, in welchem Umfang die Investition und der Vermögensverwalter bei dieser Transaktion die von den UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investment – PRI) definierten Grundsätze einhalten. Außerdem prüft der Bereich die für die Branchen, in die er investiert, relevantesten Risiken und KPIs. Anlagemöglichkeiten werden häufig mit den ESG-Vorreitern innerhalb der Anlageklasse der Gesellschaft und innerhalb vergleichbarer Alternativen in der Branche verglichen. Die Ergebnisse werden im Anschluss in dem Memorandum an das Investment Committee festgehalten, das dem Gremium als Referenz für die Bewertung der Transaktion dient. Das Team wird seinen ESG-Ansatz in Bezug auf Überwachung und Engagement bei Bedarf weiter verfeinern.
Kundenerfahrung
Unsere treuhänderische Pflicht definiert wie wir unser tägliches Geschäft betreiben: im besten Interesse unserer Kunden. Daher streben wir danach, Kundenorientierung als Leitprinzip in unserer gesamten Organisation durchweg zu verankern. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich Kundenzufriedenheit am besten in unserem täglichen Handeln und in den langfristigen Beziehungen zu unseren Kunden widerspiegelt. Unser Anspruch ist ein hohes Qualitätsniveau in der Interaktion mit Kunden und Beratern sowie die kontinuierliche Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungen.
Unsere Organisationsstruktur spiegelt diese Verpflichtung gegenüber unseren Kunden wider. Im Jahr 2020 haben wir nach Veränderungen in unserem Vorstand, mit denen eine einheitliche, globale Verantwortung für unsere Vetriebteams eingeführt wurde, diese Verpflichtung in der Struktur unserer Client Coverage Division weiter reflektiert. Wir agieren global abgestimmt, aber regional angepasst. Dies ermöglicht es uns, Kunden und Märkte lokal, aber dennoch global konsistent zu betreuen. Unsere Client Coverage Division gliedert sich dabei in vier Regionen: APAC, Amerika, EMEA (ohne Deutschland & Österreich) sowie Deutschland & Österreich. Die globale Koordination wird durch vier übergreifende Funktionen gewährleistet, die auf unterschiedliche Kundensegmente ausgerichtet sind: Institutional & Consultants, Wholesale & Digital, Insurance und Private & Real Assets sowie Passive Sales. Alle Leiter der jeweiligen Regionen und übergreifenden Segmente unterstehen dem Global Head der Client Coverage Division.
Um der enormen Bedeutung von ESG Rechnung zu tragen, haben wir in der Client Coverage Division eine dedizierte, globale ESG Rolle eingerichtet: den ESG Client Officer. Damit wollen wir sicherstellen, dass dieses Thema den entsprechenden Fokus in unseren strategischen Kundenbeziehungen innehat. Der ESG Client Officer bildet die Schnittstelle zwischen unseren Kunden, unserem Global Sustainability Office und unseren Kundenbetreuern. Unterstützt und weiterentwickelt wird die Client Coverage Division durch den Client Coverage Global COO, sowie einem dedizierten Client Coverage COO für die Region Amerika.
Eine enge Zusammenarbeit mit der Produkt- und Investment-Division sowie mit der gesamten Organisation wird gewährleistet, denn die Client Coverage Division sieht sich immer als Fürsprecher unserer Kunden, um für deren Anforderungen und Bedürfnisse die passenden Lösungen zu finden.
Besonders während der COVID-19-Pandemie hat sich die DWS darauf konzentriert, in engem Kontakt mit unseren Kunden zu stehen, um der vertrauenswürdige Berater zu sein, der in unsicheren Zeiten Orientierung gibt. In den ersten Wochen der Pandemie konnten wir die Teilnehmerzahl unserer Markt-Update Telefonate in Deutschland in nur 10 Tagen verdoppeln und erreichten rund 4.500 Teilnehmer. Zudem haben wir im Jahr 2020 die Zahl von 50.000 Follower auf dem Social-Media-Netzwerk LinkedIn erreicht. Dies sind nur zwei Beispiele, die verdeutlichen, wie wir durch konsequente Kommunikationsmaßnahmen während der Krise den Kontakt und die Interaktion mit unseren Kunden steigern konnten.
Unser Ansatz zur Beurteilung des Kundenerlebnisses basiert auf drei Säulen: dem Beschwerdemanagement, Befragungen zur Kundenzufriedenheit und externen Bewertungen.
Behandlung von Kundenbeschwerden
Die erste Säule bei der Beurteilung der Zufriedenheit unserer Kunden ist die Behandlung von Kundenbeschwerden: Die DWS verpflichtet sich zu einem fairen, effektiven und zeitnahen Umgang mit Beschwerden. Das Beschwerderegister liefert wertvolle Erkenntnisse darüber, wie wir aus Sicht unserer Kunden unsere Arbeit verrichten. Ein robuster und konsistenter Prozess für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden und die Berichterstattung darüber tragen dazu bei, die Kundenzufriedenheit zu verbessern, indem schlechte Kundenerfahrungen identifiziert und behoben werden, aus ihnen gelernt wird und dadurch die Reduzierung von Fehlern und zurechenbaren Kosten, die Erhöhung der Risikotransparenz und Managementinformationen unterstützt werden. Im Ergebnis bietet ein kundenorientiertes Beschwerdemanagement die Möglichkeit, strapazierte Kundenbeziehungen wieder aufzubauen und zu verbessern.
Wir halten uns an den Verhaltenskodex der Deutschen Bank, der ein Regelwerk für den Umgang mit Beschwerden enthält, um einen einheitlichen Ansatz für das Beschwerdemanagement sowie die Überwachung gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu ermöglichen. Alle Beschwerden müssen fair, objektiv und unverzüglich behandelt werden. Ein Kunde kann eine Beschwerde entweder direkt oder über einen autorisierten Dritten einreichen. Jede Beschwerde gegen ein Unternehmen der DWS Gruppe muss als solche identifiziert, und alle relevanten Informationen müssen nachverfolgt und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen über Aufzeichnungspflichten der Deutschen Bank, die von der DWS übernommen wurden.
Informationen über unseren Beschwerdeprozess und die Kontaktdaten werden den Kunden über das Starterpaket der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) zur Verfügung gestellt und auch auf unseren externen Websites veröffentlicht. Neue Beschwerden werden auf wiederkehrende Probleme geprüft und im Beschwerdeverzeichnis erfasst, um einen Überblick über die Art der Beschwerden (gegliedert nach der konzernweiten Taxonomie für nichtfinanzielle Risiken), die Wesentlichkeit/Schweregrad und die Zeit bis zur Erledigung zu erhalten. Diese Berichtskennziffern werden der Geschäftsleitung der DWS und des DB-Konzerns sowie DWS und DB Group Compliance zur Kenntnis gegeben. Das Beschwerdeverzeichnis und die Aufsichtskontrollen werden regelmäßig von Compliance, Group Audit und unserem externen Wirtschaftsprüfer überprüft.
Die Anzahl der Beschwerden ist im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Es wurden zwei Ursachen identifiziert: Zum einen wurden jährliche Steuerbescheinigungen verspätet und teilweise fehlerhaft verschickt, zum anderen traten in Luxemburg strengere Know-Your-Client (KYC)-Anforderungen hinsichtlich des Legitimationsnachweises von Kontoinhabern in Kraft. Entsprechende Maßnahmen wurden ergriffen, um den internen Arbeitsprozess für 2021 zu verbessern.
Befragungen zur Kundenzufriedenheit
Die zweite Säule bei der Beurteilung unserer Kundenzufriedenheit sind Umfragen zur Kundenzufriedenheit. Diese werden an mehreren Stellen in unseren verschiedenen Geschäftsbereichen durchgeführt.
Das Servicecenter für unsere Digitale Investment Plattform (DIP) befindet sich in Deutschland und betreut unsere Kunden mit dem Serviceangebot DWS Direkt. Dies ermöglicht unseren deutschen Kunden und Beratern einen persönlichen Zugang zur Anlageplattform per Telefon oder E-Mail. Dieses Angebot ist in den Regionen APAC und Amerika zurzeit nicht verfügbar. Seit 2008 beauftragen wir einen externen Dienstleister mit der Durchführung von Kundenzufriedenheitsumfragen (für B2C), um unsere Servicequalität und Kundenerfahrung zu verbessern. Die jährliche Umfrage zur Kundenzufriedenheit unter unseren Kunden konzentriert sich auf die wahrgenommene Servicequalität, die Professionalität und die Transparenz der Serviceprozesse, um sicherzustellen, dass das Kundenfeedback in unsere Qualitätssicherungs- und Optimierungsmaßnahmen einfließt.
Kunden und Berater können ihre Zufriedenheit zu Themen wie Freundlichkeit der Mitarbeiter, Fachkompetenz, Verständlichkeit und Lösungsorientierung sowie zu vertriebsspezifischen Fragen bewerten. Die Ergebnisse werden von unserem Qualitätsmanagement- und Schulungsteam des Service-Centers an relevante interne Stakeholder kommuniziert, d. h. an die Geschäftsleitung, die Mitarbeiter des Service-Centers und den Betriebsrat. Auf Basis der jeweiligen Rückmeldungen werden Verbesserungsmaßnahmen formuliert und in Mitarbeiterschulungen, internen Informationsquellen, Kundenkorrespondenz sowie kunden- und beratungsbezogene Prozesse eingearbeitet. Bei der Zufriedenheit der Berater mit den „empfohlenen Lösungen", der „Fachkompetenz" und der „Freundlichkeit" konnten wir hervorragende Werte erzielen. Darüber hinaus gaben Berater an, dass sie unseren Telefonservice mit hoher Wahrscheinlichkeit an Kollegen weiterempfehlen würden, was wir als Beleg für die Kundentreue ansehen.
Zusätzlich baten wir Distributoren (B2B) in Deutschland um ihr Feedback zu ihren Erfahrungen mit unserem regionalen Service-Center. Dabei wurden zwei Möglichkeiten angeboten - entweder konnten Kunden nach einem Gespräch mit unserem Callcenter in der Leitung bleiben, um eine sogenannte „Telefonumfrage" durchzuführen, oder sie erhielten eine E-Mail mit einem entsprechenden Link zum Fragebogen („E-Mail-Umfrage"). Im Vergleich zu 2019 konnten wir uns in 2020 in den Bereichen „Lösungsangebot" und „Expertise" verbessern. 72% aller Teilnehmer waren „sehr zufrieden" oder „zufrieden" mit den zusätzlichen Informationen, die während der COVID-19-Pandemie bereitgestellt wurden.
Für unser US-amerikanisches Versicherungs- und institutionelles Geschäft führen wir jährlich eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit durch, die sich auf die Anlageperformance und andere Verbesserungsbereiche wie Relationship Management, Innovation und Gesamtzufriedenheit konzentriert.
Externe Bewertungen
Die dritte Säule der Beurteilung unserer Kundenerfahrungen sind externe Bewertungen. Dies ermöglicht uns insbesondere eine 360-Grad-Sicht auf unsere Vertriebspartner-Dienstleistungen zu erhalten.
In der Region Amerika beauftragen wir jährlich eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung einer vollständigen Überprüfung unserer betrieblichen Kontrollen, deren Ergebnisse in einem sogenannten SOC-1-Bericht festgehalten werden. Diese Ergebnisse werden mit Kunden geteilt, um ihnen einen Überblick über unseren Service zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass wir unseren Kunden in allen Aspekten eine zufriedenstellende Dienstleistung bieten.
In Deutschland wird unser institutionelles Geschäft von TELOS bewertet, einer repräsentativen Umfrage für institutionelle Investoren, die - neben anderen Themen - die Kundenzufriedenheit und Kundenloyalität, die Qualität des Produktangebotes, den Service und das Reporting beurteilt. Dabei werden die Vermögensverwalter nicht nur im Vergleich zu ihrer individuellen Vergleichsgruppe, sondern auch innerhalb der Branche insgesamt bewertet. In den Kategorien „Kundenzufriedenheit insgesamt“, „Kundentreue“ und einer neu etablierten Kategorie zum Thema Nachhaltigkeit und ESG schnitt die DWS bereits 2019 überdurchschnittlich gut ab.
Im Jahr 2020 erreichte die DWS erneut überdurchschnittliche Werte in den Kategorien „Kundentreue“, „Gesamtzufriedenheit“ und „Kundenberatung“, sowie bei der Frage, ob Kunden die DWS wieder als Vermögensverwalter wählen würden. Ebenso befindet sich die DWS im Jahr 2020 in Bezug auf ESG in der Spitzengruppe unter den großen Vermögensverwaltern.
Insgesamt haben sich die Ergebnisse aus den externen Bewertungen und den Umfragen zur Kundenzufriedenheit im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 nicht wesentlich verändert. Basierend auf diesen Entwicklungen im vergangenen Jahr sehen wir uns bestärkt darin, die Kundenzufriedenheit in unserem gesamten Geschäft konstant zu halten und darauf aufbauend weiter zu verbessern.
Unser Einfluss auf den Klimawandel
[GRI 201-2; 305-5]
Als treuhänderischer Verwalter der Vermögen unserer Kunden obliegt der DWS die Verpflichtung, alle wesentlichen Aspekte, die sich auf die Kapitalanlagen der Kunden auswirken könnten, zu berücksichtigen. Als Unternehmensbürger müssen wir sicherstellen, dass wir die Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt und die Gesellschaft, in der wir tätig sind, im Blick haben. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, haben wir uns weiter der Ausgestaltung und Umsetzung von Prozessen in der gesamten DWS gewidmet und die Offenlegung zu diesen Themen ausgeweitet, um die Transparenz für unsere Kunden, Aktionäre und Aufsichtsbehörden zu verbessern. Daher haben wir unsere von der Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) empfohlene klimabezogene Berichterstattung fortgeführt und einen DWS Climate Report 2020 auf unserer Webseite veröffentlicht, dem nähere Informationen zu den Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und unseren TCFD Angaben zu entnehmen sind.
Um jedoch die Empfehlungen des FSB zur Offenlegung der TCFD in unseren Standard-Finanzberichten zu berücksichtigen, verweisen wir für entsprechende Informationen auf die nachstehende Auflistung der Offenlegungsschwerpunkte in diesem Geschäftsbericht:
Offenlegungsschwerpunkte | Empfohlene Offenlegung | Abschnitt in diesem Dokument | ||
Governance | 1a) Erläuterung, wie die Geschäftsführung klimabezogene Risiken und Chancen kontrolliert | Erklärung zur Unternehmensführung – Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin (Geschäftsführung) | ||
b) Erläuterung der Rolle des Managements bei der Beurteilung und Steuerung klimabezogener Risiken und Chancen | Zusammengefasster Lagebericht – Nachhaltigkeitsstrategie | |||
Strategie | a) Erläuterung der kurz-, mittel- und langfristigen klimabezogenen Risiken und Chancen, die die DWS identifiziert hat | Risikobericht – Nachhaltigkeitsrisiko | ||
b) Erläuterung der Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen auf die Geschäftsfelder, Strategie und Finanzplanung der DWS | Risikobericht – Nachhaltigkeitsrisiko | |||
c) Erläuterung der potenziellen Auswirkungen verschiedener Szenarien, einschließlich eines 2-Grad-Szenarios, auf die Geschäftsfelder, Strategie und Finanzplanung der DWS | Risikobericht – Nachhaltigkeitsrisiko in der | |||
Risikomanagement | a) Erläuterung des DWS-Prozesses zur Identifizierung und Bewertung klimabezogener Risiken | Risikobericht – Nachhaltigkeitsrisiko | ||
b) Erläuterung der DWS-Prozesse zur Steuerung klimabezogener Risiken | Risikobericht – Nachhaltigkeitsrisiko | |||
c) Erläuterung, wie Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung klimabezogener Risiken in das allgemeine Risikomanagement der DWS eingebunden sind | Risikobericht – Nachhaltigkeitsrisiko | |||
Kennzahlen und Zielsetzungen | a) Erläuterung der von der DWS gemäß ihrer Strategie und ihrem Risikomanagementprozess eingesetzten Kennzahlen zur Bewertung klimabezogener Risiken und Chancen | Risikobericht – Nachhaltigkeitsrisiko | ||
b) Erläuterung der Scope 1-, Scope 2- und gegebenenfalls Scope 3-Treibhausgasemissionen und der damit verbundenen Risiken | Zusammengefasster Lagebericht – Nachhaltigkeitsstrategie | |||
c) Erläuterung der von der DWS verwendeten Zielsetzungen zur Steuerung klimabezogener Risiken und Chancen und Entwicklung im Vergleich zu den Zielsetzungen | Zusammengefasster Lagebericht – Nachhaltigkeitsstrategie | |||
Die DWS hat das Ziel, in Zukunft eine treibende Kraft für die Umwandlung in eine klimaneutrale Weltwirtschaft zu sein – durch die Zusammenarbeit mit ihren Kunden und die Nutzung ihrer globalen Anlageexpertise, um Entscheidungen für nachhaltige Anlagen und einen nachhaltigen Einsatz des Kapitals voranzubringen. Als Teil dieses Ziels werden wir künftig einen separaten TCFD Bericht veröffentlichen (siehe ‚Zusammengefasster Lagebericht – Nachhaltigkeitsstrategie‘).
Personalstrategie und attraktiver Arbeitgeber
Mitarbeiter und Arbeitsplatz
Personalstrategie und Effektivität der Mitarbeiter
2020 war in vielerlei Hinsicht ein Jahr wie kein anderes. Die DWS konnte trotz COVID-19-Pandemie an ihre gute Entwicklung anknüpfen. Dies war möglich, weil wir die kritische Bedeutung und Belastbarkeit unserer Belegschaft anerkennen und wissen, dass der Erfolg des Unternehmens von dem Engagement, den Ideen und dem Einsatz unserer Beschäftigten abhängt. Trotz der mit mobiler Arbeit verbundenen Herausforderungen schaffen wir weiterhin ein Arbeitsumfeld, in dem Mitarbeiter innovativ und in Teams zusammenarbeiten und zum langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg beitragen können.
Zu den Schwerpunktbereichen im Berichtsjahr gehörten:
Rahmenwerk mit funktionalen Rollen
In einem der umfangreichsten Personalprojekte in der Geschichte unseres Unternehmens schafft die DWS Unternehmenstitel ab und transformiert ihre Organisation durch die Einführung eines neuen Rahmenwerks mit funktionalen Rollen. Dadurch soll ein Umfeld entstehen, in dem Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrung mehr zählen als Hierarchie. Diese neue Struktur wird künftig ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein nachhaltiges Personalmanagement in allen Unternehmensbereichen sein.
Das neue Rahmenwerk ist so gestaltet, dass Rollen an die Bedürfnisse unserer Kunden und die Erfordernisse unserer Organisation bestmöglich angepasst werden. Es schafft die Voraussetzung, um uns zu einem agilen, global wettbewerbsfähigen Vermögensverwalter zu wandeln, der die besten Mitarbeiter gewinnt, bindet und weiterentwickelt. Es ist darauf ausgerichtet, unsere Beschäftigten zu motivieren, Innovation zu fördern, hierarchische Grenzen zu überwinden, Entscheidungen zu beschleunigen und attraktive Karrierewege für alle anzubieten.
Außerdem wird uns das Rahmenwerk mit funktionalen Rollen dabei unterstützen, die Komplexität zu verringern, Barrieren abzubauen und ein moderneres Arbeitsumfeld zu schaffen, das Leistungspotenziale in allen Unternehmensbereichen freisetzt. Grundlage hierfür ist eine Arbeitsumgebung, die von Zusammenarbeit und flachen Hierarchien basierend auf funktionalen Rollen, Fähigkeiten und Kompetenzen geprägt ist. Dies wird auch die Unterteilung in Fach- und Führungskräfte erleichtern.
Das neue Rahmenwerk gibt Mitarbeitern nicht nur besseren Einblick in die beruflichen Möglichkeiten und Karrierewege, die ihnen offen stehen, sondern wird auch den Dialog mit Vorgesetzten stärker einbinden. Als eine der markantesten Veränderungen können rollenbasierte Karriereschritte zukünftig – parallel zur persönlichen Weiterentwicklung – unterjährig statt nur in einem jährlichen Zyklus stattfinden. Zusätzlich werden „Rollenfamilien“ definiert. Innerhalb jeder „Familie“ werden den Mitarbeitern Karrierepfade aufgezeigt, die ganz nach oben bis in hochrangige Positionen führen. Jede Rolle ist mit eigenen Erwartungen und einer Rollenbeschreibung verknüpft, in der die benötigten Fähigkeiten hervorgehoben werden, um eine Rolle erfolgreich auszufüllen.
Mit dem Wegfall der an Unternehmenstiteln sichtbaren Beförderungen wird eine neue Initiative zur Anerkennung und Würdigung von individuellen Leistungen und beruflichem Aufstieg ins Leben gerufen, an der Vertreter aus den Unternehmensbereichen aller Regionen, Hierarchieebenen und mit den unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen mitwirken.
Zertifizierung nach Human Capital Reporting Standards
Für die DWS ist ein effektives Management und die Entwicklung des Humankapitals ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg. Zudem ist dies ein grundlegender Bestandteil des Engagements der DWS für die ESG-Säulen Soziales und Governance und unserer Bemühungen, die globale Gemeinschaft bei der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, darunter „Menschenwürdige Arbeit“ (Ziel 8) und „Weniger Ungleichheiten“ (Ziel 10), zu unterstützen. Um den Wert unseres Humankapitals zu realisieren, hält die DWS es für wichtig, unsere Leistung in diesem Bereich transparent zu messen und darüber zu berichten.
Dies deckt sich mit den zunehmenden ESG-bezogenen Offenlegungspflichten, wie dem Ende 2018 von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) veröffentlichtem Standard ISO 30414, „Human Resources Management – Guidelines for internal and external human capital reporting“. Im August 2020 nahm die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC das Humankapital ausdrücklich in ihre überarbeiteten Offenlegungsstandards auf. Um unser Bekenntnis zu den ESG-Grundsätzen, den hohen Stellenwert, den das Humankapital für uns hat, und unsere nachhaltige Unternehmensführung zu bekräftigen, wurden die Offenlegungen zum Humankapital an diese Best-Practice-Standards angeglichen.
Die DWS wurde Anfang 2021 nach der Norm ISO 30414 für das Human Capital Reporting 2019 zertifiziert und möchte in diesem sich entwickelnden Bereich der Offenlegung eine Vorreiterrolle übernehmen. Dies ist besonders wichtig, da eine verbesserte Offenlegung zum Humankapital die Investmentanalyse, das Engagement und Verantwortungsbewusstsein der Beteiligungsunternehmen, das Verständnis der Kunden und ganz allgemein die Qualität der Unternehmensführung verbessern kann.
Attraktivität als Arbeitgeber
Kulturstrategie
Trotz der weltweiten Pandemie, die bisherige Arbeitsweisen auf den Prüfstand gestellt hat, war die DWS dank ihrer kollektiven Belastbarkeit und positiven „Anpackmentalität“ auch 2020 erfolgreich. Dies spiegelte sich eindrücklich in der diesjährigen DWS-Mitarbeiterbefragung wider, die ein hohes Mitarbeiterengagement ergab. 69% (2019: 63%) unserer Mitarbeiter haben in fast 9.000 Freitextkommentaren ihre Gedanken mit uns geteilt. Außerdem war bei 53 von 55 Trendfragen eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Besonders freut uns, dass wir bei den Auswertungen für die Verbundenheit mit dem Unternehmen (Commitment) und die Möglichkeiten, sich einbringen zu können (Enablement), jetzt gleichauf mit globalen Hochleistungsunternehmen oder sogar darüber liegen.
Der Wert für Commitment stieg von 66% (2019) auf 74% (2020). Wie wir den Kommentaren entnehmen können, sind unsere Beschäftigten stolz, für die DWS zu arbeiten, würden das Unternehmen Angehörigen und Freunden weiterempfehlen und sind so motiviert, dass sie mehr leisten und die Erwartungen übertreffen.
Auch der Wert für Enablement erreichte ein Rekordhoch von 77% (2019: 69%). Ein deutlich größerer Teil der Belegschaft findet, dass die Arbeitsbedingungen ein produktiveres Arbeiten ermöglichen und Barrieren – die sie bisher beeinträchtigt hatten – abgebaut wurden.
Dass den Rückmeldungen der Mitarbeiter konkrete Taten folgten, hat auch das Vertrauen und die Zuversicht in das Senior Management gestärkt: 78% (2019: 71%) hielten die Vorgesetzen in Bereichen wie Anerkennung von Leistung, Weiterentwicklung, Ethik, Integrität und konsistentes Verhalten für fähig und effektiv.
COVID-19 war ein Katalysator für neue Arbeitsweisen, um Feedback zu geben und zu empfangen, die eigene Meinung frei zu äußern, einander mehr Wertschätzung zukommen zu lassen und effiziente Teambesprechungen zu ermöglichen. Vorgesetzte und Mitarbeiter kamen öfter ins Gespräch, kümmerten sich umeinander und waren aufmerksam. Auf diese Weise wurden Werte mit Leistung verknüpft und wesentliche Schwachstellen aus Vorjahren, wie Planabweichungen und die Geschwindigkeit der Entscheidungsfindung, beseitigt.
Zusammenarbeit mit dem GLT und OpCo
Um den Entscheidungsprozess und die Umsetzung von Entscheidungen weiter zu stärken, wird die Geschäftsführung jetzt um zwei weitere Gremien ergänzt. Das neu gebildete Global Leadership Team (GLT) ist dafür verantwortlich, Wachstumschancen zu erörtern, in die Unternehmensstrategie einzubinden und diese ganzheitlich zu überprüfen. Außerdem sorgt das Team für eine wirksame Umsetzung in der gesamten Organisation.
Das Anfang 2019 gegründete Global Operating Council (OpCo) setzt die Entscheidungen und Prioritäten der Geschäftsführung und des GLT unternehmensweit auf operativer Ebene gemeinschaftlich um. Während die Geschäftsführung die oberste Entscheidungsinstanz bleibt, werden diese Entscheidungen vom GLT und Global OpCo vorbereitet und umgesetzt.
Trends in der Belegschaft
Auf unserem Weg als eigenständiger, börsennotierter Vermögensverwalter haben wir in den folgenden Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt:
Schulung unserer Mitarbeiter
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde bei der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter und Förderung ihrer Karriere stärker auf digitale Lernlösungen gesetzt. Sie ergänzten das 2017 eingeführte digitale Angebot, das ein breites Spektrum an Lernmaterialien, Videos, Podcasts und eLearning-Kursen umfasst. Die klassischen Präsenzschulungen wurden in den virtuellen Raum verlegt, um eine Teilnahme zu ermöglichen.
ESG-bezogene Schulungen bildeten ebenfalls einen wichtigen Schwerpunkt. Das Angebot wurde auf die unterschiedlichen geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten und beinhaltet vielfältige Lösungen (einschließlich Sensibilisierungssitzungen), die intern durchgeführt werden, aber auch auf bestehende Online-Schulungen zurückgreifen, bis hin zur Zertifizierung. 2020 absolvierten 60 DWS-Mitarbeiter die Prüfung zum „Certified ESG Analyst“ (CESGA); 2018/19 waren bereits 175 Mitarbeiter zertifiziert worden.
Das allgemeine Ziel dieses Lehrgangs lautet, die Bedeutung von ESG-Themen in den Anlageprozessen zu verdeutlichen und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die Auswirkungen auf Risiko und Rendite aus verschiedenen Blickwinkeln kennen. Weitere Inhalte sind die Systematisierung verschiedener ESG-Investmentansätze und -strategien, die Markttreiber für die weitere ESG-Integration, verantwortungsbewusstes Investieren in verschiedenen Anlageklassen, die Einbeziehung von ESG-Kriterien in die Bewertungsmodelle und die verschiedenen ESG-Berichtsstandards.
Hochschulabsolventen
Die Einstellung von Hochschulabsolventen als Führungsnachwuchs ist uns weiterhin ein wichtiges Anliegen. Sie leisten einen Beitrag zu unserer Agenda des Wandels und der Nachhaltigkeit und bilden unsere künftigen Kunden und die Vielfalt unserer Organisation ab. Im Jahr 2020 haben wir 23 Hochschulabsolventen eingestellt (2019: 29).
Im Berichtsjahr führten wir zwei separate Orientierungs- und Schulungsprogramme durch: ein Programm für den Technologiezweig der DWS und, wie in den Vorjahren, ein Programm für andere Hochschulabsolventen. Da eine Präsenzschulung in London pandemiebedingt nicht möglich war, wurde der Intensiv-Lehrgang über die Vermögensverwaltungsbranche durch einen virtuellen Kurs mit zeitlich überschaubaren Modulen ersetzt, um den unterschiedlichen Lernpräferenzen und Zeitzonen der Teilnehmer Rechnung zu tragen.
Außerdem wurde ein neues Gruppenprojekt eingeführt. Die Hochschulabsolventen erarbeiteten in virtuellen Teams innovative Lösungsvorschläge für eines von drei UN-Nachhaltigkeitszielen, die die DWS gemäß der ESG-Strategie ausgewählt hatte. Die endgültigen Empfehlungen wurden Mitgliedern der Geschäftsführung und des GLT vorgestellt. Elemente daraus werden zur weiteren Berücksichtigung und Umsetzung aufgegriffen.
Berufsausbildung und duales Studium sind weiterhin ein wichtiger Bestandteil unserer Nachwuchsstrategie und bieten besonders in Deutschland eine Chance, junge Talente für unser Unternehmen zu gewinnen. Im Jahr 2020 haben wir zwei Auszubildende eingestellt (2019: 4). Damit haben wir insgesamt 13 Auszubildende/dual Studierende (im Zeitraum 2017 bis 2020).
Führungskräfteentwicklung
Das Leadership Capability Model definiert, was wir von unseren Führungskräften erwarten und welche Kompetenzen erforderlich sind, um Mitarbeiter im digitalen Zeitalter im Einklang mit unserer Strategie und Unternehmenskultur zu führen.
Aufgrund des Pandemiegeschehens wurden die Themen, die sich mit der Führung von Online-Teams befassen, vorgezogen. Führungskräfte der DWS konnten sich in diesen Bereichen durch eine Kombination aus digitalen und virtuellen Angeboten, die gemeinsam mit der Deutschen Bank entwickelt wurden, weiterbilden. Außerdem bot das für Nachwuchsförderung und Entwicklung zuständige Team der DWS individuelle virtuelle Schulungen an, die sich unter anderem mit der Förderung einer „Speak-up“-Kultur, in der Probleme und Konflikte offen angesprochen werden können, sowie Tipps und Tools für die mobile Arbeit befassten.
Ein wichtiger Fokus für das Unternehmen sind weiterhin Mitarbeiter, die erstmals eine Führungsfunktion übernehmen. Wir unterstützten sie dabei, in ihre neue Rolle hineinzuwachsen (bzw. halfen neu eingestellten externen Mitarbeitern, sich an unsere Führungsphilosophie zu gewöhnen). Zu diesem Zweck wurde der Leitfaden „Welcome to Leadership“ 2020 offiziell bei der DWS eingeführt.
Außerdem absolvierten 519 Führungskräfte (ungefähr 59%) aus allen Unternehmensbereichen den Kurs „Doing what is right, not just what is allowed“, in dem es darum ging, ethische Entscheidungen zu treffen und auf mögliche Fallen und Grauzonen zu achten, die leicht übersehen werden, wenn man kein gutes Urteilsvermögen einsetzt und nicht angemessen handelt. Mit der Wichtigkeit von Feedback befassten sich die DWS Learning Insights zu sinnvollen Gesprächen und aussagekräftigem Feedback, die sich an Führungskräfte und Mitarbeiter richteten.
Außerdem begannen wir mit der Durchführung eines Transition Coaching für hochrangige Führungskräfte, die in breitere oder komplexere Führungspositionen wechseln, sowie für externe Manager, die in das Unternehmen eintreten. Interne Personalcoaches boten für einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten ihre Unterstützung an und stellten geeignete Leadership-Tools zur Verfügung, damit sich neue Führungskräfte schnell mit unserem Unternehmen vertraut machen konnten.
Talentförderung
Die Talentförderprogramme der Deutschen Bank, von denen die DWS bisher profitiert hat, wurden verschoben. 2020 ging die DWS bei der Unterstützung der beruflichen Weiterentwicklung individueller vor, mit gezielten Maßnahmen und sogenannten „Stretch Assignments“ (Arbeitsaufgaben mit anspruchsvollen Herausforderungen) für Angestellte in Schlüsselpositionen, die bei den jährlichen Mitarbeiterbeurteilungen identifiziert wurden.
Gleich zu Beginn der COVID-19-Pandemie wurden kritische Rollen und die jeweiligen Nachfolge-Pipelines ermittelt. Später verlagerte sich der Schwerpunkt auf Mitarbeiter mit Führungsqualitäten und/oder Potenzial als „Change Enabler“, die Veränderungen vorantreiben, sowie unsere weiblichen Anwärter für breitere/komplexere Positionen.
Darüber hinaus identifizierte die Geschäftsführung wichtige Eigenschaften und Kompetenzen von Nachwuchskräften, die wir mit der Einführung eines eigenen Talentprogramms fördern und ausbauen wollen.
Außerdem halten Mitglieder der Geschäftsführung und hochrangige Führungskräfte auch weiterhin regelmäßige DWS Executive Talks ab, um unseren Talentpool kennenzulernen und Themen zu erörtern, die für die DWS und ihre Mitarbeiter wichtig sind. Diese Veranstaltungen werden sehr geschätzt und sind inzwischen ein fester Bestandteil unserer Talententwicklung.
Vergütungsstrategie
[GRI 102-35]
Das Vergütungssystem spielt eine entscheidende Rolle für die Umsetzung der strategischen Ziele der DWS. Die Vergütungsphilosophie der DWS berücksichtigt regulatorische Anforderungen und beruht auf den Prinzipien „leistungsabhängige Vergütung“, „gleiche und faire Bezahlung“, „Ausrichtung der Vergütung an den Interessen der Aktionäre und Anleger der DWS“ und „bessere Ausrichtung auf die Marktbeispiele von Vermögensverwaltern“. All dies soll eine nachhaltige Leistung für einen globalen Multi-Asset-Vermögensverwalter befördern.
Im Zeitraum 2019/2020 haben sich unser Vergütungsrahmenwerk und die zugehörige Governance-Struktur wie folgt weiterentwickelt:
Diversität und Chancengleichheit
[GRI 405-1]
Als ein global tätiges Unternehmen ist die DWS einer von Inklusion geprägten Unternehmenskultur verpflichtet, die die Vielfalt unserer Mitarbeiter, Kunden und Gemeinschaften respektiert und als Chance begreift. Diversität und Inklusion sind wichtige Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur. Daher möchten wir als permanenten Schwerpunkt
Wir möchten die am besten geeigneten Mitarbeiter gewinnen, fördern und binden – unabhängig vom kulturellen Hintergrund, von der Nationalität, von der Rasse, von der ethnischen Zugehörigkeit, vom Geschlecht, von der sexuellen Orientierung, von den körperlichen Fähigkeiten, von Überzeugungen, vom Werdegang und von Erfahrungen. Mit dem Ziel der Vielfalt und Inklusion vor Augen, und um sich angemessen auf die Chancen und Herausforderungen vorzubereiten, die sich aus dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und der Zukunft der Arbeit ergeben, verfolgt die DWS einen weltweit einheitlichen und zugleich multidimensionalen Ansatz. Darüber hinaus sind wir bestrebt, Mitarbeitern in Voll- und Teilzeit Chancengleichheit zu gewähren. Im Berichtsjahr lag der Prozentsatz der Mitarbeiter in Teilzeit weltweit bei 8,8% (2019: 11,8%).
Im Jahr 2020 hat die DWS weiter daran gearbeitet, die Grundprinzipien Vielfalt und Inklusion in unsere Geschäfts- und Personalprozesse zu integrieren. Dabei lagen unsere Schwerpunkte auf den folgenden Themen:
Kontinuierliche Förderung der Geschlechtervielfalt
Mit einem Frauenanteil von 33,3% im Aufsichtsrat zum Jahresende (2019: 36%) erfüllte die DWS die gesetzliche Vorgabe zur Geschlechterquote von 30% für börsennotierte und mitbestimmungspflichtige deutsche Unternehmen.
Zum Ende des Jahres 2020 waren 27% der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung der DWS weiblich (2019: 21,5%). Auf der zweiten Ebene unterhalb der Geschäftsführung betrug der Anteil 28,2% (2019: 26,8%). Nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen in Deutschland hat sich die DWS für diese beiden Ebenen für den 31. Dezember 2021 die Ziele von 26% beziehungsweise 29% gesetzt.
Wir streben einen höheren Frauenanteil bei der DWS an. Daher beobachten wir dieses Thema weiter und berichten unsere Fortschritte regelmäßig an die Geschäftsführung. Wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen eingeführt, darunter Talentförderungsprogramme, Managerschulungen, Best Practices für personenbezogene Entscheidungen, interne Überwachungsmechanismen sowie maßgebliche Unterstützung an der Basis für mitarbeitergetriebene Initiativen. Spezifische Maßnahmen zur Förderung der Diversität in Entscheidungsgremien, einschließlich Komitees von Stimmrechtsvertretern, Vorständen von Gesellschaften und anderer Kontrollorgane, unterstützen unseren anhaltenden Erfolg. Die DWS richtete konzernweite Gespräche zur Geschlechtervielfalt im Vereinigten Königreich und in Deutschland aus, an denen alle Unternehmensebenen teilnahmen, um Feedback und Empfehlungen zur Umsetzung von Verbesserungen einzuholen. Wir sind davon überzeugt, dass eine verbesserte Geschlechterbalance in Führungspositionen einen wesentlichen Beitrag zum zukünftigen Erfolg der DWS leisten wird.
In Großbritannien hat die Deutsche Bank in Übereinstimmung mit einem im April 2017 in Großbritannien in Kraft getretenen Gesetz ihren dritten „Gender and Ethnicity Pay Gap Report“ veröffentlicht. Alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sind laut dem Gesetz verpflichtet, in diesem jährlichen Bericht geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede offenzulegen. Die Daten zur DWS waren hierin inbegriffen. Unser Unternehmen wird im Bericht für 2021 erstmals Daten zu ethnischen Zugehörigkeiten offenlegen.
Das in Deutschland im Januar 2018 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz erlaubt es Mitarbeitern, bestimmte zusammengefasste Informationen über die Vergütung von Kollegen des anderen Geschlechts in vergleichbaren Positionen anzufordern. Als breit aufgestelltes, global agierendes Unternehmen strebt die DWS an, die weiteren Fortschritte zu überwachen und zu berichten.
Im Dezember wurde die DWS in die Shortlist für die Gender Diversity Awards 2020 von Citywire (in der Kategorie „Am stärksten in der Geschlechterdiversität verbessert“) aufgenommen, mit denen die Fortschritte von Fondsmanagementgesellschaften in puncto Geschlechtervielfalt gewürdigt werden.
Schaffung eines von Inklusion geprägten Arbeitsumfelds
Im Jahr 2020 wurden in den USA Employee Inclusion Networks (EINs) gegründet. Sie sind von zentraler Bedeutung für unsere Maßnahmen im Bereich Vielfalt und Inklusion. EINs verbinden Kollegen mit unterschiedlichem Hintergrund und Erfahrungsschatz sowie aus verschiedenen Bereichen, um die Inklusion in unserer täglichen Interaktion zu fördern. Es handelt sich um freiwillige, von Mitarbeitern verwaltete Gruppen, die sich dem gemeinsamen Ziel verschrieben haben, das Arbeitsumfeld für jeden von uns zu verbessern. Durch die Weitergabe von Informationen, die Weiterbildung und den Austausch mit unseren Gemeinschaften tragen EINs zur Geschäftsentwicklung sowie zur Einstellung, Bindung und fachlichen Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter bei. Die Gruppen stehen allen Mitarbeitern offen. Die Alliierten, die sich nicht mit einer bestimmten Gruppe identifizieren, sind willkommen. Unsere EINs unterstützen die Weiterentwicklung der folgenden Gemeinschaften: Menschen mit Behinderungen, Generationen, LSBTQI, asiatische, hispanoamerikanische und schwarze Bevölkerungsgruppen, Veteranen und Frauen. Jedem EIN ist ein Executive Sponsor aus dem Americas Leadership Council zugewiesen, um die Maßnahmen zu begleiten und für eine Unterstützung durch die obere Führungsebene zu sorgen.
Unsere EINs führen eine Vielzahl von Veranstaltungen, Mentoring-Programmen, Schulungs- und Weiterbildungsaktivitäten sowie Gespräche zu relevanten Themen durch und stellen den Kontakt zu unseren Gemeinschaften her. Zusätzlich arbeiten unsere EINs auch eng mit der People Engagement Group zusammen, um die Umsetzung von Mentoring-Angeboten zur Förderung der Inklusion sicherzustellen. Das weltweite Interesse an den EINs wächst stetig, und es werden weitere Angebote in verschiedenen Regionen in Erwägung gezogen.
Die DWS hat darüber hinaus weltweit eine Reihe wichtiger externer Partnerschaften aufgebaut. Diese helfen uns nicht nur dabei, unsere interne Strategie weiterzuentwickeln, sondern ermöglichen uns auch, uns zu bewährten Praktiken auszutauschen und die Gemeinschaften an unseren Standorten positiv zu beeinflussen. Wir sind überzeugt, dass dies unsere Beziehungen zu Kunden, Partnern und der Gesellschaft stärken wird.
Mitarbeiterwohlbefinden
[GRI 403-6]
Das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter ist der DWS ein besonderes Anliegen, weshalb sie im Jahr 2020 eine Wellbeing Taskforce eingerichtet hat. Eine der obersten Prioritäten bestand darin, Orientierung während der COVID-19-Pandemie zu bieten, um bei der Steuerung der Organisation zu helfen und die Mitarbeiter zu unterstützen.
Arbeit im Homeoffice
Im zweiten Quartal 2020 führte die DWS eine globale Studie zur Arbeitsweise der Zukunft durch, um mehr über die folgenden Themen zu erfahren: Arbeitsgewohnheiten vor COVID-19, Mitarbeiterproduktivität während COVID-19 und Präferenzen für die Arbeit nach COVID-19. 2.802 Mitarbeiter nahmen an der Studie teil, was einer Antwortquote von 67% entspricht.
Die Ergebnisse haben gezeigt, dass Bedenken – wie technologische Abhängigkeiten – unbegründet waren, und viele Mitarbeiter gaben als Präferenz an, in der Zukunft 2–3 Tage pro Woche von zu Hause aus arbeiten zu wollen. Dies zog sich durch alle Geschäftsbereiche, Regionen, Hierarchieebenen und sonstigen demografischen Faktoren der Studie (z. B. Geschlecht, Betriebszugehörigkeit, Voll-/Teilzeit).
Die Studie hat außerdem ergeben, dass 92% der Mitarbeiter der Meinung sind, dass sie ihre Aufgaben aus dem Homeoffice uneingeschränkt wahrnehmen können.
Vierteljährliche Befragung zur Feedbackkultur
Darüber hinaus wurden an alle Mitarbeiter weltweit vierteljährliche Befragungen zur Feedbackkultur mit fünf Schwerpunktbereichen verteilt: Bereitstellung von Feedback, Ansprechen von Themen, Ausdruck von Wertschätzung, Ermöglichung effizienter Teambesprechungen und Verständnis davon, wie gut sich Mitarbeiter im Zuge der COVID-19-Pandemie unterstützt gefühlt haben.
Die Ergebnisse bestätigen die Erkenntnisse der Mitarbeiterbefragung (People Survey) 2020, in der die Vorgehensweise des Unternehmens in der Pandemie sehr positiv beurteilt wurde. Die auf COVID-19 bezogene Frage „Ich fühle mich von meinem Vorgesetzten bei der Anpassung an die veränderte Umgebung und die Herausforderungen durch COVID-19 unterstützt“ wurde zu 90% positiv beantwortet.
In den fast 1.000 eingegangenen Freitextkommentaren schätzten viele der Befragten insbesondere, dass die Vorgesetzten in Bezug auf Arbeitszeiten flexibler und entgegenkommender geworden seien, häufiger kommunizierten und mehr Vertrauen in ihre Kollegen zeigten.
Eine Frage der Studie zur Ermöglichung effizienter Teambesprechungen erzielte in den vergangenen drei Monaten ebenfalls einen Scorewert von 80%. Die Ergebnisse zeigen, dass die Tatsache, dass so viele Mitarbeiter der DWS aus dem Homeoffice arbeiten, nicht unsere Fähigkeit eingeschränkt hat, als Team offene Gespräche in beide Richtungen zu führen, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Sichtweisen anderer zu nutzen, um Probleme zu lösen, und die gemeinsamen Ziele eines Teams zu erreichen.
Anhaltende Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern in der COVID-19-Pandemie
Die DWS arbeitet mit einem globalen Beratungsunternehmen für die Weiterbildung von Führungskräften zusammen, das über Expertise in der Entwicklung gesunder, leistungsfähiger Organisationen verfügt, um effektive Lernveranstaltungen zum Mitarbeiterwohlbefinden und zur Führung virtueller Teams durchzuführen, die in den kommenden Monaten von kleineren Gesprächskreisen begleitet werden. Die ersten drei „Pilot“-Sessions fanden im Dezember 2020 statt, die restlichen laufen bis März 2021.
Zu diesen Veranstaltungen werden mehr als 400 Führungskräfte eingeladen, um ihnen Wissen, Werkzeuge und Tipps zur Führung eines Remote-Teams an die Hand zu geben und das Wohlbefinden innerhalb der Organisation zu fördern. Dort wird Führungskräften Raum gegeben, um ihre eigenen Erfahrungen zu reflektieren, sich mit anderen auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen und voneinander zu lernen. Sie bieten außerdem die Gelegenheit, ein unternehmensweites Unterstützungsnetzwerk aufzubauen, das über die Sitzungen selbst hinausreicht.
Zusätzlich wurden Führungskräfte und Mitarbeiter durch die folgenden Maßnahmen weiter unterstützt:
Soziales Engagement
[GRI 413-1]
Mit unserem CSR-Engagement wollen wir als globaler Vermögensverwalter Verantwortung übernehmen und setzen uns mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen auseinander. Dabei konzentrieren wir uns auf die Bereiche, die wir für unsere ESG-Ziele identifiziert haben, um als Unternehmen die größtmögliche Wirkung – nach innen und nach außen – erzielen zu können. Im Fokus unseres CSR-Engagements stehen daher die folgenden Ziele, für die wir uns einsetzen: Die Bekämpfung des Klimawandels und soziale Gerechtigkeit (Abbau von Ungleichheiten).
Bei der Vergabe von Spenden folgen wir internen Richtlinien. Die Bewilligung von Spenden erfolgt durch den Head of CSR bzw. den Global Head of Communications & Marketing in Abstimmung mit dem DWS Vorstand.
Unser soziales Engagement während der COVID-19-Pandemie
Erstmals seit unserem Börsengang - und damit als unabhängiger Vermögensverwalter - haben wir im Jahr 2020 ein DWS-eigenes Hilfsprogramm ins Leben gerufen, um der Gemeinschaft etwas zurückzugeben und den Bedürftigsten zu helfen.
COVID-19 zeigte signifikante Auswirkungen auf die globale Ernährungssituation. Von daher wurde der Großteil unserer Unternehmensspende in Höhe von rund 1 Mio € auf Wohltätigkeitsorganisationen aufgeteilt, die sich der Bekämpfung von Hunger verschrieben haben und dazu beitragen, Tausende von bedürftigen Menschen in Indien, Deutschland, Spanien, den USA und Großbritannien zu ernähren. Zu diesen Wohltätigkeitsorganisationen gehören Acción Contra el Hambre (Aktion gegen den Hunger, Spanien), The Akshaya Patra Foundation (in Indien), Feeding Britain, Feeding America, sowie die deutschen Tafeln in Frankfurt, Berlin und Köln. Eine weitere Großspende in Deutschland ging an die Kinderhilfsorganisation „Die Arche".
Darüber hinaus werden unsere Spenden nicht nur für die unmittelbare Unterstützung der am stärksten gefährdeten Menschen während der Pandemie verwendet, sondern auch zur Finanzierung längerfristiger Lösungen, damit Hunger in Zukunft besser bekämpft oder gar vermieden werden kann. So wurden unsere Spenden beispielsweise für den Bau einer Bäckerei in einem Flüchtlingslager in Syrien sowie für die hygienische Versorgung von Kindern und ihren Familien in einem weiteren Flüchtlingslager in Syrien verwendet. Ebenso haben wir zur Anschaffung eines Lebensmittelbusseszur Versorgung einkommensschwacher Familien in London beigetragen und ein Kühlfahrzeug, das die Sammlung und Lieferung von frischen und gesunden Lebensmitteln an schutzbedürftige Personen in Frankfurt ermöglicht, finanziert. In Berlin wurde mit unserer Spende die Anschaffung einer Kühlzelle für die örtliche Tafel ermöglicht.
Die DWS hat weiterhin die Finanzierung von Forschungsarbeiten des „Global Health Research Accelerator" unterstützt, einem sozialen Unternehmen, das vom Global Health Network und der Universität Oxford ins Leben gerufen wurde, um Forschungsarbeiten zur Bekämpfung und Prävention von Epidemien und Krankheiten in verarmten Gemeinden in Afrika, Asien und Lateinamerika durchzuführen.
Um unser gemeinschaftliches Engagement als Unternehmen zu unterstreichen, haben wir auch unsere Mitarbeiter dazu angeregt, an diese Organisationen zu spenden.
Schutz der Meere
Neben unserem sozialen Engagement liegt unser Augenmerk auf ökologischen Themen und wir wollen aktiv zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen. Deshalb unterstützen wir bereits im zweiten Jahr die Meeresschutzorganisation Healthy Seas, die 2013 gegründet wurde und es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Weltmeere von sogenannten „Geisternetzen“ zu befreien und so das Leben unzähliger Meeresbewohner zu retten. Von Geisternetzen spricht man, wenn von Fischerbooten zurückgelassene oder verlorene Netze die Lebensräume im Meer schädigen und „weiterfischen", da sie für viele Lebewesen nahezu unsichtbar sein können. Durch Bergungsmissionen mit freiwilligen Tauchern und durch die Zusammenarbeit mit Interessenvertretern aus dem Fischerei-Sektor zur Vermeidung von Meeresmüll sammelt Healthy Seas die alten Netze ein und stellt sicher, dass diese recycelt und so einer alternativen Nutzung zugeführt werden.
Die Fischerei-Industrie spielt eine wichtige Rolle bei der CO2-Reduzierung und damit im Kampf gegen den Klimawandel. Die Aktivitäten von Healthy Seas sind direkt auf den Schutz der Ozeane, Kreislaufwirtschaft, Aufklärung zu Verschmutzung mit Plastik sowie Verhinderung von Verlust der Artenvielfalt ausgerichtet – allesamt Faktoren, die einen positiven Einfluss auf den Klimawandel haben.
Ein Blick in die Zukunft
Diese umfangreiche Unterstützung verschiedener Wohltätigkeitsorganisationen bildet den Anfang unseres gesellschaftlichen Engagements als eigenständiger Vermögensverwalter. Wir werden dieses weiter ausbauen und auch unseren Mitarbeitern Möglichkeiten bieten, sich über Corporate Volunteering aktiv einzubringen. Dabei werden wir uns auf die von den Vereinigten Nationen (UN) verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele fokussieren, um dem für uns so wichtigen Fokus auf ESG aus holistischer Unternehmenssicht das notwendige Gewicht zu verleihen.
Steuerpolitik
[GRI 207-1]
Die steuerlichen Grundsätze der DWS sind Bestandteil der Steuerprinzipien und Steuerstrategie der Deutschen Bank57. Diese Steuergrundsätze sind Teil eines Kontrollrahmens, der für alle unsere Geschäftseinheiten gilt und vom Vorstand der Deutschen Bank genehmigt wurde. Die Grundsätze ermöglichen es uns, unsere Steuerangelegenheiten so zu handhaben, dass sichergestellt ist, dass die steuerlichen Konsequenzen unserer Geschäftstätigkeit auf ihre wirtschaftlichen, regulatorischen und kommerziellen Auswirkungen angemessen abgestimmt sind. Dabei ist die potenzielle Sichtweise der betreffenden Finanzbehörden ausreichend zu berücksichtigen. Unsere Steuergrundsätze tragen auch dazu bei, dass wir proaktiv, transparent, zuvorkommend und zeitgerecht mit den Steuerbehörden zusammenarbeiten. Wir wollen gute Arbeitsbeziehungen mit den Steuerbehörden pflegen.
Ein Schwerpunkt im Jahr 2020 war die EU-Richtlinie über die Offenlegung von Steuerdaten, bekannt als DAC6, die die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Meldepflichten für Steuerzahler und Intermediäre in Bezug auf grenzüberschreitende Vereinbarungen mit bestimmten Steuermerkmalen einzuführen. Die Meldepflichten für Deutschland gelten ab dem 1. Juli 2020 (einschließlich eines Rückwirkungszeitraums bis zum 25. Juni 2018); die meisten anderen Mitgliedsstaaten haben eine sechsmonatige Aufschubregelung implementiert, die eingeführt wurde, um die durch COVID-19 verursachten Beeinträchtigungen abzumildern. Die DWS hat ihre Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf die DAC6-Meldepflichten evaluiert und Prozesse eingeführt, wobei sie, soweit verfügbar, administrative Leitlinien berücksichtigt hat, um die kontinuierliche Einhaltung zu gewährleisten.
Risikomanagement und Governance
Die Steuerung und Kontrolle sowie die Berichterstattung über Steuerrisiken folgt dem Modell der „Drei Verteidigungslinien“.
Die erste Verteidigungslinie (1LoD) sind unsere Geschäftsbereiche, durch deren Tätigkeiten Steuerrisiken entstehen können. Die Geschäftsbereiche sind dafür verantwortlich, Steuerrisiken innerhalb der definierten Steuerrisikobereitschaft und in der angemessenen Granularität eigenständig zu managen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass in den Geschäftsbereichen die nötige Organisation, Governance und Struktur vorhanden ist, um die Steuerrisiken, die dort entstehen oder denen sie ausgesetzt sind, zu ermitteln, zu kontrollieren und zu bewerten.
Die zweite Verteidigungslinie (2LoD) bildet die Steuerabteilung. Diese stellt einen soliden Rahmen für das Steuerrisikomanagement bereit und stellt sicher, dass die DWS in Bezug auf eigene steuerliche Angelegenheiten stets eine fundierte Auffassung vertritt. Die Steuerabteilung, die von den Geschäftsbereichen unabhängig ist, definiert die Steuerrisikobereitschaft und legt Standards für das Management und die Kontrolle des Steuerrisikos fest. Darüber hinaus überwacht und hinterfragt sie unabhängig die Geschäftsbereiche im Hinblick auf das Eingehen und Managen von Steuerrisiken.
Die dritte Verteidigungslinie (3LoD) ist unsere Konzernrevision. Sie ist dafür verantwortlich, die Wirksamkeit der Interaktion zwischen den Geschäftsbereichen und der Steuerabteilung in Bezug auf das Steuerrisikomanagement unabhängig und objektiv zu bestätigen.
Verhinderung von Verstößen
Wir verfügen über Kontrollmechanismen und weitere Governance-Instrumente, die sicherstellen, dass wir bei allen wesentlichen Themen die geltenden Steuergesetze einhalten, korrekte Steuererklärungen einreichen und den fälligen Steuerbetrag zahlen.
Steuerhinterziehung ist illegal und verstößt gegen unsere Kultur, Werte und Überzeugungen. Unsere Richtlinien verbieten es strengstens, Steuerhinterziehung zu unterstützen oder zu begünstigen. Wir befürworten die Einführung belastbarer gesetzlicher Vorschriften zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, einschließlich Steuerhinterziehung. Zudem unterstützen wir keine Maßnahmen, die darauf abzielen, die steuerliche Erfassung von Finanzkontoinformationen nach geltendem Recht, wie dem Common Reporting Standard (CRS) und dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), zu untergraben. Mit diesen Anforderungen soll auch verhindert werden, dass die DWS – vorsätzlich oder fahrlässig – Straftaten begeht oder ermöglicht.
Vergütungsbericht
Vergütung der Geschäftsführung
Governance der Vergütung
Die DWS Management GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin der DWS KGaA. Als solche obliegt ihr die Geschäftsführung dieser Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin legt die Vergütungsstrategie für die Geschäftsführung der DWS Management GmbH fest. Ferner bestimmt sie die Höhe und Struktur der Vergütung. Die variable Vergütung jedes Mitglieds der Geschäftsführung wird von der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin auf Grundlage eines Vorschlags des Gemeinsamen Ausschusses der DWS KGaA bestimmt. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zurzeit aus zwei von der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin entsandten Mitgliedern (zwei Mitglieder des Konzernvorstands der Deutschen Bank) und zwei externen, von den Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat entsandten Mitgliedern.
Mitglieder der Geschäftsführung mit Zuständigkeit für die Investment, Coverage und Product Group haben zusätzlich zu ihrem Anstellungsvertrag mit der DWS Management GmbH einen weiteren Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft innerhalb des Konzerns. Die Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist für die Vergütungspolitik und individuelle Vergütung nur im Hinblick auf die Anstellung bei der DWS Management GmbH zuständig. Dementsprechend umfasst der Vergütungsbericht der Geschäftsführung ausschließlich die Vergütungspolitik und das Vergütungssystem für die Mitglieder der Geschäftsführung in ihrer Verantwortung als Mitglieder der Geschäftsführung der DWS Management GmbH. Gleichwohl zeigt die Darstellung der Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsführung aus Gründen der Transparenz sowohl die von der DWS Management GmbH als auch die von im Konzernabschluss konsolidierten Tochtergesellschaften des Konzerns erhaltene Vergütung.
Vergütungssystem
Die Geschäftsführung der DWS Management GmbH ist für die Steuerung und Kontrolle des gesamten DWS Konzerns und dessen langfristigen Erfolg verantwortlich. Es bedarf daher eines angemessenen Vergütungssystems, das die nachhaltige unternehmerische Entwicklung im Einklang mit den Aktionärsinteressen fördert. Hierbei werden auch die Ergebnisse und Erfolge innerhalb des Wettbewerbsumfeldes berücksichtigt.
Bei der Strukturierung des Vergütungssystems und der Ermittlung der individuellen Vergütung werden verschiedene Faktoren beachtet:
Strategie des DWS Konzerns: Die Strategie des Konzerns bildet die Grundlage für die Festlegung der Ziele. Der Erreichungsgrad dieser Ziele bestimmt die Höhe der Vergütung.
Nachhaltigkeit:Langfristige Ziele und Leistungsparameter sowie eine in aufgeschobener Form gewährte variable Vergütung garantieren eine nachhaltige Arbeit am weiteren Erfolg und der Geschäftsentwicklung.
Shareholder Value:Klar definierte Finanzkennzahlen, die direkt am Ergebnis des DWS Konzerns ausgerichtet sind, stellen die Grundlage für die festgelegte Vergütung dar. Damit gewährleisten sie eine enge Ausrichtung der Interessen der Geschäftsführung an denen der Aktionäre.
Compliance:Die Struktur des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vergütung entsprechen den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.
Motivation:Ehrgeizige und motivierende individuelle Ziele sowie eine angemessene Berücksichtigung der Zuständigkeiten und Pflichten des Einzelnen und der Geschäftsführung als Ganzem fördern ein erfolgreiches und dynamisches Umfeld.
Branchenvergleich und Wettbewerbsfähigkeit:Bei der Ausgestaltung der Vergütungsstruktur wird ein Vergütungspaket angeboten, das die Entwicklungen bei Mitbewerbern reflektiert und daher wettbewerbsfähig ist. Mitbewerber sind insbesondere internationale Vermögensverwalter, die hinsichtlich des verwalteten Vermögens und der Anzahl der Mitarbeiter vergleichbar sind sowie aufgrund der Marktkapitalisierung vergleichbare börsennotierte Gesellschaften in Deutschland.
Gemäß den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung (InstVV) wurden die Mitglieder der Geschäftsführung als Risikoträger (sogenannte Material Risk Takers) des Deutsche Bank Konzerns (InstVV MRTs) sowie aufgrund ihrer Verantwortlichkeiten in den Verwaltungsgesellschaften des DWS Konzerns als Material Risk Takers gemäß der EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und der EU-Richtlinie betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren V (OGAW V) (AIFMD/OGAW V MRTs) identifiziert. Die in dieser Verordnung beziehungsweise diesen Richtlinien genannten Vergütungsvorgaben wurden bei der Beschlussfassung über die Struktur und Bemessung der Vergütung berücksichtigt.
Vergütungsstruktur
Das Vergütungssystem besteht aus erfolgsunabhängigen (fixen) und erfolgsabhängigen (variablen) Komponenten.
Erfolgsunabhängige Komponente
Die fixe Vergütung umfasst das Grundgehalt, Beiträge zur Altersversorgung sowie sonstige Zusatzleistungen.
Das Grundgehalt berücksichtigt sowohl den Verantwortungsbereich als auch die jeweiligen Marktgegebenheiten. Es beträgt 2.400.000 € pro Jahr für den Vorsitzenden der Geschäftsführung und zwischen 950.000 € und 1.250.000 € pro Jahr für die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung. Die Auszahlung erfolgt in zwölf gleichen Monatsraten.
Darüber hinaus stehen allen Mitgliedern der Geschäftsführung sonstige Leistungen zu. Diese umfassen Beiträge zu Versicherungen, die Teilnahme an medizinischen Vorsorgeuntersuchungen und – für in Deutschland ansässige Mitglieder der Geschäftsführung – eine Firmenwagenoption auf Basis der Firmenwagenrichtlinie des Deutsche Bank Konzerns. Die Verfügbarkeit und individuelle Inanspruchnahme dieser sonstigen Leistungen kann je nach Standort und persönlicher Situation variieren.
Zusätzlich erhalten die Mitglieder der Geschäftsführung einen jährlichen Beitrag zu einem beitragsorientierten Pensionsplan. Pro ganzem Geschäftsjahr und bei Vollzeitbeschäftigung wird ein Betrag von 90.000 € in den Pensionsplan eingezahlt (jährlicher Beitrag). Der jährliche Beitrag wird in ausgewählte Investmentfonds investiert. Außerdem wird ein zusätzlicher Risikobeitrag von 10.000 € pro Jahr bereitgestellt, um vorzeitige Rentenfälle abzudecken. Die Marktwerte der Investitionen bilden zusammen das Versorgungskapital, das im Versorgungsfall (Altersgrenze, Invalidität oder Tod) zur Verfügung steht. Mitglieder der Geschäftsführung außerhalb Deutschlands erhalten statt der Versorgungszusage eine Versorgungszulage von bis zu 90.000 € je Geschäftsjahr.
Erfolgsabhängige Komponente
Die gesamte variable Vergütung wird erfolgsabhängig gewährt.
Die variable erfolgsabhängige Vergütung ist an vorab definierte und vereinbarte quantitative und qualitative Ziele geknüpft. Mit der Festlegung der Ziele durch die Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin zu Beginn eines Geschäftsjahres, startet der jährliche Zielvereinbarungsprozess. Am Jahresende wird mittels einer Bewertung der Finanzkennziffern und/oder anderer Bewertungskriterien der Erreichungsgrad für jedes Ziel bestimmt.
Die folgenden Erfolgsparameter spielen eine entscheidende Rolle bei der Messung des Erfolgs:
Die erfolgsabhängige Vergütung umfasst die folgenden zwei Bestandteile:
Short-Term Award (STA)
Die Leistungskriterien, die dem STA zugrunde liegen, bestehen aus gemeinschaftlichen und individuellen Zielen. Diese können sowohl kurzfristige auf das Jahr bezogene Ziele sein als auch Zwischenziele langfristig ausgerichteter Ziele.
Gemeinschaftliche Ziele
Aufgrund regulatorischer Vorgaben ist bei der Ermittlung der variablen Vergütung auch der Gesamterfolg des Deutsche Bank Konzerns zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind die gemeinschaftlichen Ziele an der Strategie und dem Erfolg des Deutsche Bank Konzerns ausgerichtet. Im Einklang mit dieser Strategie dienen vier Erfolgskennzahlen, die wichtige Gradmesser für das Kapital-, Risiko-, Kosten- und Ertragsprofil der Deutschen Bank darstellen, als Bezugsgrößen für die Deutsche Bank-Gruppenkomponente des STA:
Die vier vorgenannten Ziele werden gleich gewichtet und fließen zu 25% in die Zielgröße für die Deutsche Bank-Gruppenkomponente des STA ein. Die Deutsche Bank-Gruppenkomponente hat einen Anteil von 10% an der gesamten variablen Vergütung.
Individuelle Ziele
Darüber hinaus honoriert der STA die Erreichung individueller Ziele. Diese werden von der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin im Rahmen des jährlichen Zielvereinbarungsprozesses für das jeweilige Geschäftsjahr beschlossen. Sie sollen zur Umsetzung der Gesamtstrategie des DWS Konzerns beitragen und im Einklang mit dem Verantwortungsbereich der einzelnen Mitglieder der Geschäftsführung stehen. Für alle individuellen Ziele werden entsprechende Bewertungskriterien festgelegt, auf deren Basis der Gemeinsame Ausschuss Vergütungsvorschläge erarbeitet und die Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin den jeweiligen Grad der Zielerreichung final beschließen kann.
Seit dem Geschäftsjahr 2019 ist die Balanced Scorecard in das Vergütungssystem der individuellen Komponente des STA integriert, indem der Zielerreichungsgrad für einen Teil der individuellen Komponente des STA unter Berücksichtigung der Ergebnisse spezifischer Leistungsindikatoren bestimmt wird. Die Balanced Scorecard ermöglicht es, strategische Ziele durch deren Übersetzung in messbare Ziele zu operationalisieren. Gleichzeitig schafft sie einen Überblick über die Prioritäten im gesamten DWS Konzern. Die Balanced Scorecard enthält Finanzkennzahlen sowie (nichtfinanzielle) Erfolgskennzahlen. Zur Verknüpfung der Balanced Scorecard mit der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung hat die Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen, dass der die Erfolgskennzahlen umfassende Teil der individuellen Komponente des STA mit einem Anteil von 60% in die Leistungsbemessung der Mitglieder der Geschäftsführung einfließt.
Die Summe der individuellen Ziele und der Balanced Scorecard beträgt 50% der Zielgröße der gesamten variablen Vergütung.
Long-Term Award (LTA)
Der LTA besteht aus der DWS-Gruppenkomponente, die an die Erreichung langfristiger gemeinschaftlicher Ziele geknüpft ist. Im Einklang mit der Strategie des Konzerns dienen vier ausgewählte Erfolgskennzahlen, die wichtige Gradmesser für den Erfolg, die Kapazität zur Cashflow-Generierung sowie das Wachstum des Geschäfts und der Marke der DWS darstellen, als Bezugsgrößen für die DWS-Gruppenkomponente im Geschäftsjahr 2020:
Detaillierte Ausführungen zu den Leistungskennzahlen und den Erfolgen im Bereich ESG sind zum einen im Kapitel ‚Überblick über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage – Leistungsindikatoren der DWS‘ sowie im Kapitel ‚Überblick über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage - 2020 im Überblick‘ dargestellt.
Jedes der vier vorgenannten Ziele wird zu einem festen Prozentsatz der Zielgröße für die DWS-Gruppenkomponente gewichtet. Diese Zielgröße beläuft sich auf 40% der gesamten variablen Vergütung.
Maximale Gesamtvergütung
Die Gesamtvergütung eines Mitglieds der Geschäftsführung unterliegt zusätzlichen Obergrenzen. Die variable Vergütung wird aufgrund regulatorischer Vorgaben auf 200% der fixen Vergütung begrenzt. Darüber hinaus hat die Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2020 eine Obergrenze in Höhe von 9,85 Mio € (Cap) festgesetzt.
Nachfolgend werden die Zuordnung der Ziele zu den einzelnen Komponenten und die Gewichtung dargestellt.
Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit
Gemäß InstVV, der anwendbaren Vergütungsvorgabe in der AIFMD/OGAW V und im Einklang mit den Richtlinien des Deutsche Bank Konzerns für Mitarbeiter, die der Regulierung durch die InstVV unterliegen, müssen mindestens 60% der gesamten variablen Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsführung in aufgeschobener Form gewährt werden. Dieser aufgeschobene Teil muss mindestens zur Hälfte aus aktienbasierten Vergütungselementen bestehen, während der noch verbleibende andere Teil als aufgeschobene Barvergütung gewährt werden kann. Beide Vergütungselemente sind über einen mehrjährigen Zurückbehaltungszeitraum zu strecken, an den sich für die aktienbasierten Vergütungselemente noch Haltefristen anschließen. In dem Zeitraum bis zur Auszahlung können diese aufgeschoben gewährten Vergütungsbestandteile verfallen. Von der nicht aufgeschoben gewährten Vergütung muss ebenfalls mindestens die Hälfte aus aktienbasierten Vergütungselementen bestehen, und nur der verbleibende Teil darf direkt in bar ausgezahlt werden. In Summe betrachtet, dürfen also nur maximal 20% der gesamten variablen Vergütung sofort bar ausgezahlt werden, während mindestens 80% zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden.
Überblick über Vergütungsinstrumente
Art der Vergütung | Beschreibung | Zurückbehaltungs- | Haltefrist | Anteil | ||||
Barvergütung | Sofort fällige Barkomponente | N/A | N/A | 50% der sofort fälligen | ||||
DWS Equity Upfront Award | Sofort fällige aktienbasierte Komponente (bar vergütet): Der Wert des EUA hängt von der Kursentwicklung der DWS-Aktie ab | N/A | 12 Monate | 50% der sofort fälligen | ||||
DWS Restricted Incentive Award | Nicht-aktienbasierte Komponente (aufgeschobene Barvergütung) | Unverfallbarkeit pro rata über fünf Jahre | N/A | 50% der aufgeschobenen | ||||
DWS Restricted Equity Award | Aufgeschobene aktienbasierte Komponente (bar vergütet): Der Wert des REA hängt während des Zurückbehaltungszeitraums und der Haltefrist von der Kursentwicklung der DWS-Aktie ab | Unverfallbarkeit pro rata über fünf Jahre | 12 Monate | 50% der aufgeschobenen | ||||
Sowohl die DWS Restricted Equity Awards als auch die DWS Restricted Incentive Awards werden über einen Zeitraum von fünf Jahren in jährlichen Tranchen unverfallbar. Die Tranchen des DWS Restricted Equity Awards unterliegen nach Fälligkeit noch einer zusätzlichen Haltefrist von einem Jahr. Während der Zurückbehaltungs- und Haltefrist hängt der Wert der DWS Restricted Equity Awards von der Kursentwicklung der DWS-Aktie und damit von der nachhaltigen Wertentwicklung des DWS Konzerns ab. Für die DWS Restricted Incentive Awards und die DWS Restricted Equity Awards gelten während der Zurückbehaltungs- und Halterfrist besondere Verfallbedingungen.
Im Zusammenhang mit dem Börsengang wurde eine einmalige Vergütung in Form des DWS Performance Share Unit-Award (PSU-Award) im Rahmen des DWS Equity Plan gewährt. Dieser Phantomaktienplan gewährt das Recht, unter bestimmten Bedingungen eine Barzahlung zu erhalten, die an den Wert der DWS-Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft ist. Die Vergütung und Anzahl der Einheiten sind abhängig von der Erreichung vorab festgelegter Ziele (durchschnittliches Nettomittelaufkommen und bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation). Die Awards werden über einen festgelegten Zeitraum in gleichen Tranchen unverfallbar, und jede Tranche unterliegt nach Fälligkeit einer zusätzlichen Haltefrist von einem Jahr.
Verfallbedingungen / Rückforderungsmöglichkeiten
Durch die aufgeschoben gewährten beziehungsweise über mehrere Jahre gestreckten Vergütungskomponenten (Restricted Incentive Awards und Restricted Equity Awards) wird eine langfristige Anreizwirkung erreicht, da diese bis zur jeweiligen Unverfallbarkeit beziehungsweise zum Ende der Haltefristen bestimmten Verfallbedingungen unterliegen. Anwartschaften können ganz oder teilweise verfallen, zum Beispiel bei individuellem Fehlverhalten (unter anderem bei Verstoß gegen Regularien) oder einer außerordentlichen Kündigung sowie bei einem negativen Ergebnis des Konzerns oder individuellen negativen Erfolgsbeiträgen. Darüber hinaus entfallen die Vergütungskomponenten vollständig, wenn Mindestvorgaben zur Kernkapitalquote oder zur Kapitaladäquanzquote des DWS Konzerns in festgelegten Zeiträumen nicht eingehalten wurden.
Zusätzlich gelten für die Vergütungsbestandteile aufgrund des InstVV MRT-Status der Mitglieder der Geschäftsführung die Leistungsbedingungen58 des Deutsche Bank Konzerns. Gemäß der InstVV sind weiterhin mit den InstVV MRTs sogenannte „Clawback-Regelungen“ zu vereinbaren. Im Gegensatz zu den Verfallbedingungen ermöglicht es eine solche Rückforderungsklausel der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin, bereits gezahlte variable Vergütungsbestandteile aufgrund spezifischer negativer Erfolgsbeiträge eines Mitglieds der Geschäftsführung zurückzufordern. Die Clawback-Regelungen sind in den Anstellungsverträgen der Mitglieder der Geschäftsführung vereinbart.
Sonstige Leistungen für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens
Wird die Bestellung eines Mitglieds der Geschäftsführung auf Veranlassung der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin vorzeitig beendet, ohne dass ein wichtiger Grund zur Abberufung oder zur Kündigung des Anstellungsvertrages vorliegt, besteht grundsätzlich Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Zur Ermittlung der Abfindungshöhe sind die Umstände der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages sowie die Dauer der bisherigen Tätigkeit in der Geschäftsführung zu berücksichtigen. Die Abfindung beträgt in der Regel zwei Jahresvergütungen und ist auf die Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages beschränkt. Für die Berechnung der Abfindung werden die Jahresvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch die voraussichtliche Jahresvergütung für das laufende Geschäftsjahr zugrunde gelegt. Die Festsetzung und die Gewährung der Abfindung erfolgen im Einklang mit den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, insbesondere den Bestimmungen der InstVV.
Sonstiges
Der Deutsche Bank Konzern hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für die Mitglieder der Geschäftsführung abgeschlossen.
Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020
Vergütung nach Maßgabe des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Im Folgenden werden die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben für den und im Namen des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2020 gemäß den Anforderungen von Nummer 4.2.5 Absatz 3 DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 dargelegt. Diese umfasst die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und des Versorgungsaufwands sowie bei den variablen Vergütungselementen ergänzt um die erreichbare Minimal-, Ziel- und Maximalvergütung. Die in den weiteren Anstellungsverträgen gewährten Zuwendungen werden jeweils in den Fußnoten der Mitglieder der Geschäftsführung dargestellt. Darüber hinaus wird der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus fixer und variabler Vergütung (unterteilt in Barvergütung sowie DWS Equity Upfront Awards und DWS Restricted Incentive Awards) mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren dargestellt. Der Zufluss aus weiteren Anstellungsverträgen wird jeweils in den Fußnoten der Mitglieder der Geschäftsführung dargestellt; dieser bezieht sich auf den Zeitraum, in welchem der Betroffene Mitglied der Geschäftsführung war.
Im Rahmen der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ergriffen wurden, haben sich die Mitglieder des Global Management Committee des Deutsche Bank Konzerns, dem Herr Dr. Wöhrmann angehört, bereit erklärt, auf einen Betrag in Höhe eines Monatsgrundgehalts zu verzichten. Dieser Verzicht führt bei Herrn Dr. Wöhrmann dazu, dass die vergütungssystemseitig erreichbare Maximalvergütung in Höhe von 7.200.000 € aus regulatorischen Gründen im Jahr 2020 tatsächlich nicht erreichbar ist. Die tatsächlich erreichbare Maximalvergütung liegt daher für ihn für das Geschäftsjahr 2020 bei 6.600.000 €.
Die nachstehende Tabelle zeigt die gewährten Zuwendungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 gemäß DCGK 2017:
Dr. Asoka Wöhrmann1 | ||||||||||||
2020 | 2019 | |||||||||||
in € | Festsetzung | Ziel | Min | Max | Festsetzung | Ziel | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 2.200.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | ||||||
Nebenleistungen | 6.364 | 6.364 | 6.364 | 6.364 | 9.237 | 9.237 | ||||||
Summe | 2.206.364 | 2.406.364 | 2.406.364 | 2.406.364 | 2.409.237 | 2.409.237 | ||||||
Variable Vergütung | 3.831.768 | 3.600.000 | 0 | 4.800.000 | 4.122.000 | 3.600.000 | ||||||
davon: | ||||||||||||
Bar | 574.765 | 720.000 | 0 | 960.000 | 618.300 | 720.000 | ||||||
DWS Equity Upfront Award | 574.765 | 720.000 | 0 | 960.000 | 618.300 | 720.000 | ||||||
DWS Restricted Incentive Award | 1.341.119 | 1.080.000 | 0 | 1.440.000 | 1.442.700 | 1.080.000 | ||||||
DWS Restricted Equity Award | 1.341.119 | 1.080.000 | 0 | 1.440.000 | 1.442.700 | 1.080.000 | ||||||
Summe | 3.831.768 | 3.600.000 | 0 | 4.800.000 | 4.122.000 | 3.600.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 104.072 | 104.072 | 104.072 | 104.072 | 100.510 | 100.510 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 6.142.204 | 6.110.436 | 2.510.436 | 7.310.436 | 6.631.747 | 6.109.747 | ||||||
Gesamtvergütung² | 6.031.768 | 6.000.000 | 2.400.000 | 7.200.000 | 6.522.000 | 6.000.000 | ||||||
1 Herrn Dr. Wöhrmann wurde in 2019 im Rahmen des DWS Equity Plan (PSU-Award) für die Erreichung von Zielen in Zusammenhang mit dem Börsengang – wie in diesem Kapitel unter ‚Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit‘ beschrieben – eine zusätzliche, einmalige Vergütung in Höhe von 1.000.000 € gewährt.
2 Ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.
Manfred Bauer1 | ||||||||||||
2020 | 2019 | |||||||||||
in € | Festsetzung | Ziel | Min | Max | Festsetzung | Ziel | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 190.000 | 190.000 | 190.000 | 190.000 | 0 | 0 | ||||||
Nebenleistungen | 1.200 | 1.200 | 1.200 | 1.200 | 0 | 0 | ||||||
Summe | 191.200 | 191.200 | 191.200 | 191.200 | 0 | 0 | ||||||
Variable Vergütung | 102.438 | 100.000 | 0 | 150.000 | 0 | 0 | ||||||
davon: | 0 | 0 | ||||||||||
Bar | 20.488 | 20.000 | 0 | 30.000 | 0 | 0 | ||||||
DWS Equity Upfront Award | 20.488 | 20.000 | 0 | 30.000 | 0 | 0 | ||||||
DWS Restricted Incentive Award | 30.731 | 30.000 | 0 | 45.000 | 0 | 0 | ||||||
DWS Restricted Equity Award | 30.731 | 30.000 | 0 | 45.000 | 0 | 0 | ||||||
Summe | 102.438 | 100.000 | 0 | 150.000 | 0 | 0 | ||||||
Versorgungsaufwand | 21.269 | 21.269 | 21.269 | 21.269 | 0 | 0 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 314.907 | 312.469 | 212.469 | 362.469 | 0 | 0 | ||||||
Gesamtvergütung² | 292.438 | 290.000 | 190.000 | 340.000 | 0 | 0 | ||||||
1 Mitglied seit 1. Juli 2020. Die obige Darstellung umfasst die durch die DWS Management GmbH im Rahmen des Anstellungsvertrages (anteilige Arbeitszeit von 40%) gewährten Zuwendungen. In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Bauer eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von€ 467.919.
2 Ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.
Mark Cullen1 | ||||||||||||
2020 | 2019 | |||||||||||
in € | Festsetzung | Ziel | Min | Max | Festsetzung | Ziel | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 1.250.000 | 1.250.000 | 1.250.000 | 1.250.000 | 1.250.000 | 1.250.000 | ||||||
Nebenleistungen | 97.187 | 97.187 | 97.187 | 97.187 | 93.239 | 93.239 | ||||||
Summe | 1.347.187 | 1.347.187 | 1.347.187 | 1.347.187 | 1.343.239 | 1.343.239 | ||||||
Variable Vergütung | 1.688.539 | 1.550.000 | 0 | 2.325.000 | 1.767.000 | 1.550.000 | ||||||
davon: | ||||||||||||
Bar | 337.707 | 310.000 | 0 | 465.000 | 353.400 | 310.000 | ||||||
DWS Equity Upfront Award | 337.708 | 310.000 | 0 | 465.000 | 353.400 | 310.000 | ||||||
DWS Restricted Incentive Award | 506.562 | 465.000 | 0 | 697.500 | 530.100 | 465.000 | ||||||
DWS Restricted Equity Award | 506.562 | 465.000 | 0 | 697.500 | 530.100 | 465.000 | ||||||
Summe | 1.688.539 | 1.550.000 | 0 | 2.325.000 | 1.767.000 | 1.550.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 3.035.726 | 2.897.187 | 1.347.187 | 3.672.187 | 3.110.239 | 2.893.239 | ||||||
Gesamtvergütung² | 2.938.539 | 2.800.000 | 1.250.000 | 3.575.000 | 3.017.000 | 2.800.000 | ||||||
1 Herrn Cullen wurde in 2019 im Rahmen des DWS Equity Plan (PSU-Award) für die Erreichung von Zielen in Zusammenhang mit dem Börsengang – wie in diesem Kapitel unter ‚Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit‘ beschrieben – eine zusätzliche, einmalige Vergütung in Höhe von 1.000.000 € gewährt.
2 Ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.
Dirk Görgen1 | ||||||||||||
2020 | 2019 | |||||||||||
in € | Festsetzung | Ziel | Min | Max | Festsetzung | Ziel | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 430.000 | 430.000 | 430.000 | 430.000 | 380.000 | 380.000 | ||||||
Nebenleistungen | 1 | 1 | 1 | 1 | 48 | 48 | ||||||
Summe | 430.001 | 430.001 | 430.001 | 430.001 | 380.048 | 380.048 | ||||||
Variable Vergütung | 358.489 | 340.000 | 0 | 520.000 | 257.000 | 200.000 | ||||||
davon: | ||||||||||||
Bar | 71.697 | 68.000 | 0 | 104.000 | 51.400 | 40.000 | ||||||
DWS Equity Upfront Award | 71.698 | 68.000 | 0 | 104.000 | 51.400 | 40.000 | ||||||
DWS Restricted Incentive Award | 107.547 | 102.000 | 0 | 156.000 | 77.100 | 60.000 | ||||||
DWS Restricted Equity Award | 107.547 | 102.000 | 0 | 156.000 | 77.100 | 60.000 | ||||||
Summe | 358.489 | 340.000 | 0 | 520.000 | 257.000 | 200.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 42.734 | 42.734 | 42.734 | 42.734 | 40.204 | 40.204 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 831.224 | 812.735 | 472.735 | 992.735 | 677.252 | 620.252 | ||||||
Gesamtvergütung² | 788.489 | 770.000 | 430.000 | 950.000 | 637.000 | 580.000 | ||||||
1 Die obige Darstellung umfasst die durch die DWS Management GmbH im Rahmen des Anstellungsvertrages (anteilige Arbeitszeit von 40%) gewährten Zuwendungen. In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Görgen eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von 1.221.145 € (2019: 1.011.260 €). Herrn Görgen wurde in 2019 im Rahmen des DWS Equity Plan (PSU-Award) für die Erreichung von Zielen in Zusammenhang mit dem Börsengang – wie in diesem Kapitel unter ‚Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit‘ beschrieben – eine zusätzliche, einmalige Vergütung in Höhe von 1.000.000 € gewährt.
2 Ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.
Stefan Kreuzkamp1 | ||||||||||||
2020 | 2019 | |||||||||||
in € | Festsetzung | Ziel | Min | Max | Festsetzung | Ziel | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 500.000 | 500.000 | 500.000 | 500.000 | 500.000 | 500.000 | ||||||
Nebenleistungen | 4 | 4 | 4 | 4 | 2.675 | 2.675 | ||||||
Summe | 500.004 | 500.004 | 500.004 | 500.004 | 502.675 | 502.675 | ||||||
Variable Vergütung | 647.066 | 700.000 | 0 | 1.100.000 | 752.500 | 700.000 | ||||||
davon: | ||||||||||||
Bar | 129.413 | 140.000 | 0 | 220.000 | 150.500 | 140.000 | ||||||
DWS Equity Upfront Award | 129.413 | 140.000 | 0 | 220.000 | 150.500 | 140.000 | ||||||
DWS Restricted Incentive Award | 194.120 | 210.000 | 0 | 330.000 | 225.750 | 210.000 | ||||||
DWS Restricted Equity Award | 194.120 | 210.000 | 0 | 330.000 | 225.750 | 210.000 | ||||||
Summe | 647.066 | 700.000 | 0 | 1.100.000 | 752.500 | 700.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 42.378 | 42.378 | 42.378 | 42.378 | 40.204 | 40.204 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 1.189.448 | 1.242.382 | 542.382 | 1.642.382 | 1.295.379 | 1.242.879 | ||||||
Gesamtvergütung² | 1.147.066 | 1.200.000 | 500.000 | 1.600.000 | 1.252.500 | 1.200.000 | ||||||
1 Die obige Darstellung umfasst die durch die DWS Management GmbH im Rahmen des Anstellungsvertrages (anteilige Arbeitszeit von 40%) gewährten Zuwendungen. In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Kreuzkamp eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von 1.691.128 € (2019: 1.886.173 €). Herrn Kreuzkamp wurde in 2019 im Rahmen des DWS Equity Plan (PSU-Award) für die Erreichung von Zielen in Zusammenhang mit dem Börsengang – wie in diesem Kapitel unter ‚Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit‘ beschrieben – eine zusätzliche, einmalige Vergütung in Höhe von 1.000.000 € gewährt.
2 Ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.
Claire Peel1 | ||||||||||||
2020 | 2019 | |||||||||||
in € | Festsetzung | Ziel | Min | Max | Festsetzung | Ziel | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 1.075.000 | 1.075.000 | 1.075.000 | 1.075.000 | 950.000 | 950.000 | ||||||
Nebenleistungen | 112.538 | 112.538 | 112.538 | 112.538 | 92.874 | 92.874 | ||||||
Summe | 1.187.538 | 1.187.538 | 1.187.538 | 1.187.538 | 1.042.874 | 1.042.874 | ||||||
Variable Vergütung | 737.347 | 650.000 | 0 | 1.000.000 | 675.000 | 500.000 | ||||||
davon: | ||||||||||||
Bar | 147.469 | 130.000 | 0 | 200.000 | 135.000 | 100.000 | ||||||
DWS Equity Upfront Award | 147.470 | 130.000 | 0 | 200.000 | 135.000 | 100.000 | ||||||
DWS Restricted Incentive Award | 221.204 | 195.000 | 0 | 300.000 | 202.500 | 150.000 | ||||||
DWS Restricted Equity Award | 221.204 | 195.000 | 0 | 300.000 | 202.500 | 150.000 | ||||||
Summe | 737.347 | 650.000 | 0 | 1.000.000 | 675.000 | 500.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 1.924.885 | 1.837.538 | 1.187.538 | 2.187.538 | 1.717.874 | 1.542.874 | ||||||
Gesamtvergütung² | 1.812.347 | 1.725.000 | 1.075.000 | 2.075.000 | 1.625.000 | 1.450.000 | ||||||
1 Frau Peel wurde in 2019 im Rahmen des DWS Equity Plan (PSU-Award) für die Erreichung von Zielen in Zusammenhang mit dem Börsengang – wie in diesem Kapitel unter ‚Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit‘ beschrieben – eine zusätzliche, einmalige Vergütung in Höhe von 1.000.000 € gewährt.
2 Ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.
Pierre Cherki1 | ||||||||||||
2020 | 2019 | |||||||||||
in € | Festsetzung | Ziel | Min | Max | Festsetzung | Ziel | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 250.000 | 250.000 | 250.000 | 250.000 | 500.000 | 500.000 | ||||||
Nebenleistungen | 121.609 | 121.609 | 121.609 | 121.609 | 75.632 | 75.632 | ||||||
Summe | 371.609 | 371.609 | 371.609 | 371.609 | 575.632 | 575.632 | ||||||
Variable Vergütung | 344.351 | 350.000 | 0 | 550.000 | 747.511 | 700.000 | ||||||
davon: | ||||||||||||
Bar | 68.870 | 70.000 | 0 | 110.000 | 149.502 | 140.000 | ||||||
DWS Equity Upfront Award | 68.871 | 70.000 | 0 | 110.000 | 149.502 | 140.000 | ||||||
DWS Restricted Incentive Award | 103.305 | 105.000 | 0 | 165.000 | 224.253 | 210.000 | ||||||
DWS Restricted Equity Award | 103.305 | 105.000 | 0 | 165.000 | 224.253 | 210.000 | ||||||
Summe | 344.351 | 350.000 | 0 | 550.000 | 747.511 | 700.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 715.960 | 721.609 | 371.609 | 921.609 | 1.323.143 | 1.275.632 | ||||||
Gesamtvergütung² | 594.351 | 600.000 | 250.000 | 800.000 | 1.247.511 | 1.200.000 | ||||||
1 Mitglied bis zum 9. Juni 2020 / Ende des Anstellungsvertrages zum 30. Juni 2020. Die obige Darstellung umfasst die durch die DWS Management GmbH im Rahmen des Anstellungsvertrages (anteilige Arbeitszeit von 40%) gewährten Zuwendungen. Der Betrag der variablen Vergütung beinhaltet eine vertraglich vereinbarte Ausgleichszahlung für ermittelte Wertminderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen im Verhältnis EUR / USD. In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Cherki eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von 391.659 € (für die Umrechnung von EUR in USD wird der Jahresschlusskurs von 1,2232 herangezogen) (2019: 1.822.442 € unter Heranziehung des Jahresschlusskurs in 2019 von 1,1219). Herrn Cherki wurde in 2019 im Rahmen des DWS Equity Plan (PSU-Award) für die Erreichung von Zielen in Zusammenhang mit dem Börsengang – wie in diesem Kapitel unter ‚Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit‘ beschrieben – eine zusätzliche, einmalige Vergütung in Höhe von 1.000.000 € gewährt.
2 Ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.
Robert Kendall1 | ||||||||||||
2020 | 2019 | |||||||||||
in € | Festsetzung | Ziel | Min | Max | Festsetzung | Ziel | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 200.000 | 200.000 | 200.000 | 200.000 | 400.000 | 400.000 | ||||||
Nebenleistungen | 102.712 | 102.712 | 102.712 | 102.712 | 76.976 | 76.976 | ||||||
Summe | 302.712 | 302.712 | 302.712 | 302.712 | 476.976 | 476.976 | ||||||
Variable Vergütung | 245.965 | 250.000 | 0 | 350.000 | 520.175 | 500.000 | ||||||
davon: | ||||||||||||
Bar | 49.192 | 50.000 | 0 | 70.000 | 104.035 | 100.000 | ||||||
DWS Equity Upfront Award | 49.193 | 50.000 | 0 | 70.000 | 104.035 | 100.000 | ||||||
DWS Restricted Incentive Award | 73.790 | 75.000 | 0 | 105.000 | 156.053 | 150.000 | ||||||
DWS Restricted Equity Award | 73.790 | 75.000 | 0 | 105.000 | 156.053 | 150.000 | ||||||
Summe | 245.965 | 250.000 | 0 | 350.000 | 520.175 | 500.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 548.677 | 552.712 | 302.712 | 652.712 | 997.151 | 976.976 | ||||||
Gesamtvergütung² | 445.965 | 450.000 | 200.000 | 550.000 | 920.175 | 900.000 | ||||||
1 Mitglied bis zum 9. Juni 2020 / Ende des Anstellungsvertrages zum 30. Juni 2020. Die obige Darstellung umfasst die durch die DWS Management GmbH im Rahmen des Anstellungsvertrages (anteilige Arbeitszeit von 40%) gewährten Zuwendungen. Der Betrag der variablen Vergütung beinhaltet eine vertraglich vereinbarte Ausgleichszahlung für ermittelte Wertminderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen im Verhältnis EUR / USD. In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Kendall eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von 468.249 € (für die Umrechnung von EUR in USD wird der Jahresschlusskurs von 1,2232 herangezogen) (2019: 1.340.100 € unter Heranziehung des Jahresschlusskurs in 2019 von 1,1219). Herrn Kendall wurde in 2019 im Rahmen des DWS Equity Plan (PSU-Award) für die Erreichung von Zielen in Zusammenhang mit dem Börsengang – wie in diesem Kapitel unter ‚Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit‘ beschrieben – eine zusätzliche, einmalige Vergütung in Höhe von 1.000.000 € gewährt.
2 Ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.
Nikolaus von Tippelskirch1 | ||||||||||||
2020 | 2019 | |||||||||||
in € | Festsetzung | Ziel | Min | Max | Festsetzung | Ziel | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 950.000 | 950.000 | 950.000 | 950.000 | 950.000 | 950.000 | ||||||
Nebenleistungen | 3.401 | 3.401 | 3.401 | 3.401 | 11.956 | 11.956 | ||||||
Summe | 953.401 | 953.401 | 953.401 | 953.401 | 961.956 | 961.956 | ||||||
Variable Vergütung | 487.190 | 500.000 | 0 | 800.000 | 540.000 | 500.000 | ||||||
davon: | ||||||||||||
Bar | 97.438 | 100.000 | 0 | 160.000 | 108.000 | 100.000 | ||||||
DWS Equity Upfront Award | 97.438 | 100.000 | 0 | 160.000 | 108.000 | 100.000 | ||||||
DWS Restricted Incentive Award | 146.157 | 150.000 | 0 | 240.000 | 162.000 | 150.000 | ||||||
DWS Restricted Equity Award | 146.157 | 150.000 | 0 | 240.000 | 162.000 | 150.000 | ||||||
Summe | 487.190 | 500.000 | 0 | 800.000 | 540.000 | 500.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 102.651 | 102.651 | 102.651 | 102.651 | 100.510 | 100.510 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 1.543.242 | 1.556.052 | 1.056.052 | 1.856.052 | 1.602.466 | 1.562.466 | ||||||
Gesamtvergütung² | 1.437.190 | 1.450.000 | 950.000 | 1.750.000 | 1.490.000 | 1.450.000 | ||||||
1 Mitglied bis zum 9. Juni 2020 / Ende des Anstellungsvertrages zum 31. Dezember 2020. Herrn von Tippelskirch wurde in 2019 im Rahmen des DWS Equity Plan (PSU-Award) für die Erreichung von Zielen in Zusammenhang mit dem Börsengang – wie in diesem Kapitel unter ‚Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit‘ beschrieben – eine zusätzliche, einmalige Vergütung in Höhe von 1.000.000 € gewährt.
2 Ohne Nebenleistungen und Versorgungsaufwand.
Zusammenfassend wurden den Mitgliedern der Geschäftsführung im Rahmen der Anstellungsverträge mit der DWS Management GmbH Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand in Höhe von 16.246.273 € gewährt (2019: 17.355.251 €). Im Rahmen der weiteren Anstellungsverträge mit Tochtergesellschaften innerhalb des DWS Konzerns wurden den Mitgliedern der Geschäftsführung Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand in Höhe von 4.240.100 € gewährt (2019: 6.059.975 €). In 2019 wurde den Mitgliedern der Geschäftsführung für die Erreichung von Zielen im Zusammenhang mit dem Börsengang außerdem die in diesem Kapitel unter ‚Langfristige Anreizwirkung und Nachhaltigkeit‘ beschriebene einmalige Vergütung im Rahmen des DWS Equity Plan (PSU-Award) in Höhe von insgesamt 8.000.000 € gewährt.
Die nachstehenden Tabellen zeigen den Zufluss in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 gemäß DCGK 2017:
Dr. Asoka Wöhrmann1 | Manfred Bauer2 | Mark Cullen | ||||||||||
in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 2.200.000 | 2.400.000 | 190.000 | 0 | 1.250.000 | 1.250.000 | ||||||
Nebenleistungen | 6.364 | 9.237 | 1.200 | 0 | 97.187 | 93.239 | ||||||
Summe | 2.206.364 | 2.409.237 | 191.200 | 0 | 1.347.187 | 1.343.239 | ||||||
Variable Vergütung | 790.990 | 618.300 | 20.488 | 0 | 378.318 | 353.400 | ||||||
davon: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
2020 Barvergütung | 574.765 | 618.300 | 20.488 | 0 | 337.707 | 353.400 | ||||||
2019 DWS Equity Upfront Award für 2018 | 180.945 | 0 | 0 | 0 | 33.985 | 0 | ||||||
2019 DWS Restricted Incentive Award für 2018 | 35.280 | 0 | 0 | 0 | 6.626 | 0 | ||||||
Summe | 790.990 | 618.300 | 20.488 | 0 | 378.318 | 353.400 | ||||||
Versorgungsaufwand | 104.072 | 100.510 | 21.269 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 3.101.426 | 3.128.047 | 232.957 | 0 | 1.725.505 | 1.696.639 | ||||||
1 Im Jahr 2020 hat Herr Dr. Wöhrmann in seiner Funktion als Vorsitzender der Geschäftsführung vor dem Hintergrund der beginnenden Pandemie auf die Auszahlung eines monatlichen Grundgehalts verzichtet.
2 Mitglied seit 1. Juli 2020. Die obige Darstellung umfasst die Zuflüsse aus dem Anstellungsvertrag mit der DWS Management GmbH (anteilige Arbeitszeit von 40%). In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Bauer eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von 348.705 €.
Dirk Görgen3 | Stefan Kreuzkamp4 | Claire Peel | ||||||||||
in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 430.000 | 380.000 | 500.000 | 500.000 | 1.075.000 | 950.000 | ||||||
Nebenleistungen | 1 | 48 | 4 | 2.675 | 112.538 | 92.874 | ||||||
Summe | 430.001 | 380.048 | 500.004 | 502.675 | 1.187.538 | 1.042.874 | ||||||
Variable Vergütung | 76.937 | 51.400 | 312.819 | 150.500 | 316.779 | 135.000 | ||||||
davon: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
2020 Barvergütung | 71.697 | 51.400 | 129.413 | 150.500 | 147.469 | 135.000 | ||||||
2019 DWS Equity Upfront Award für 2018 | 4.385 | 0 | 153.481 | 0 | 141.685 | 0 | ||||||
2019 DWS Restricted Incentive Award für 2018 | 855 | 0 | 29.925 | 0 | 27.625 | 0 | ||||||
Summe | 76.937 | 51.400 | 312.819 | 150.500 | 316.779 | 135.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 42.734 | 40.204 | 42.378 | 40.204 | 0 | 0 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 549.672 | 471.652 | 855.201 | 693.379 | 1.504.317 | 1.177.874 | ||||||
3 Die obige Darstellung umfasst die Zuflüsse aus dem Anstellungsvertrag mit der DWS Management GmbH (anteilige Arbeitszeit von 40%). In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Görgen eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von 819.318 € (2019: 708.788 €).
4 Die obige Darstellung umfasst die Zuflüsse aus dem Anstellungsvertrag mit der DWS Management GmbH (anteilige Arbeitszeit von 40%). In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Kreuzkamp eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von 1.291.079 € (2019: 1.027.213 €).
Pierre Cherki5 | Robert Kendall6 | Nikolaus von Tippelskirch7 | ||||||||||
in € | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||||||
Festvergütung (Grundgehalt) | 250.000 | 500.000 | 200.000 | 400.000 | 950.000 | 950.000 | ||||||
Nebenleistungen | 121.609 | 75.632 | 102.712 | 76.976 | 3.401 | 11.956 | ||||||
Summe | 371.609 | 575.632 | 302.712 | 476.976 | 953.401 | 961.956 | ||||||
Variable Vergütung | 252.275 | 149.502 | 172.535 | 104.035 | 228.442 | 108.000 | ||||||
davon: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
2020 Barvergütung | 68.870 | 149.502 | 49.192 | 104.035 | 97.438 | 108.000 | ||||||
2019 DWS Equity Upfront Award für 2018 | 153.480 | 0 | 103.218 | 0 | 109.629 | 0 | ||||||
2019 DWS Restricted Incentive Award für 2018 | 29.925 | 0 | 20.125 | 0 | 21.375 | 0 | ||||||
Summe | 252.275 | 149.502 | 172.535 | 104.035 | 228.442 | 108.000 | ||||||
Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 102.651 | 100.510 | ||||||
Gesamtvergütung (DCGK) | 623.884 | 725.134 | 475.247 | 581.011 | 1.284.494 | 1.170.466 | ||||||
5 Mitglied bis zum 9. Juni 2020 / Ende des Anstellungsvertrages zum 30. Juni 2020. Die obige Darstellung umfasst die Zuflüsse aus dem Anstellungsvertrag mit der DWS Management GmbH (anteilige Arbeitszeit von 40%). Der Betrag der variablen Vergütung beinhaltet eine vertraglich vereinbarte Ausgleichszahlung für ermittelte Wertminderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen im Verhältnis EUR / USD. In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Cherki eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von 731.671 € (für die Umrechnung von EUR in USD wird der Jahresschlusskurs von 1,2232 herangezogen) (2019: 1.037.645 € unter Heranziehung des Jahresschlusskurs in 2019 von 1,1219).
6 Mitglied bis zum 9. Juni 2020 / Ende des Anstellungsvertrages zum 30. Juni 2020. Die obige Darstellung umfasst die Zuflüsse aus dem Anstellungsvertrag mit der DWS Management GmbH (anteilige Arbeitszeit von 40%). Der Betrag der variablen Vergütung beinhaltet eine vertraglich vereinbarte Ausgleichszahlung für ermittelte Wertminderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen im Verhältnis EUR / USD. In seinem zweiten Anstellungsvertrag mit einer Tochtergesellschaft des DWS Konzerns (anteilige Arbeitszeit von 60%) erhielt Herr Kendall eine Gesamtvergütung (DCGK) in Höhe von 707.711 € (für die Umrechnung von EUR in USD wird der Jahresschlusskurs von 1,2232 herangezogen) (2019: 808.573 € unter Heranziehung des Jahresschlusskurs in 2019 von 1,1219).
7 Mitglied bis zum 9. Juni 2020 / Ende des Anstellungsvertrages zum 31. Dezember 2020.
In Bezug auf die in aufgeschobener Form gewährten und im Berichtsjahr zugeflossenen Vergütungsbestandteile vergangener Jahre, wurden die jeweiligen Leistungsbedingungen des DWS Konzerns und des Deutsche Bank Konzerns erfüllt.
Zusammenfassend erhielten die Mitglieder der Geschäftsführung im Rahmen der Anstellungsverträge mit der DWS Management GmbH Zuflüsse in Höhe von 10.352.704 € (2019: 9.644.202 €). Im Rahmen der weiteren Anstellungsverträge mit Tochtergesellschaften innerhalb des DWS Konzerns erhielten die Mitglieder der Geschäftsführung Zuflüsse in Höhe von 3.898.482 € (2019: 3.582.219 €).
Sonstige Leistungen aus Anlass des vorzeitigen Ausscheidens
Im Jahr 2020 verließen drei Mitglieder der Geschäftsführung die Gesellschaft. Pierre Cherki, Robert Kendall und Nikolaus von Tippelskirch schieden mit Wirkung zum Ablauf des 9. Juni 2020 aus. Die entsprechenden Anstellungsverträge von Pierre Cherki und Robert Kendall wurden durch eine einvernehmliche Vereinbarung zum 30. Juni 2020 beendet, der Anstellungsvertrag von Nikolaus von Tippelskirch wurde durch eine einvernehmliche Vereinbarung zum 31. Dezember 2020 beendet. Auf Basis der Aufhebungsverträge mit der DWS Management GmbH wurden Beendigungsleistungen in Höhe von 1.800.299 € vereinbart.
Vergütung nach Maßgabe der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 17 (DRS 17)
Unter Berücksichtigung der Anforderungen des DRS 17 betrug die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 17.146.126 € (2019: 27.063.572 €). Davon entfielen 4.990.577 € (2019: 14.239.191 €) auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile.
Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Geschäftsführung ab 1. Januar 2021
Vor dem Hintergrund geänderter regulatorischer Anforderungen durch das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und der neuen Fassung des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK 2020) wurde das Vergütungssystem der Mitglieder der Geschäftsführung im vergangenen Geschäftsjahr überprüft und weiterentwickelt. Die Änderungen sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 für alle Mitglieder der Geschäftsführung in Kraft treten und der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt werden. Eine ausführliche Erläuterung zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems wird mit der Einberufung der Hauptversammlung 2021 veröffentlicht.
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung der DWS KGaA geregelt. Jegliche Änderungen der Satzung bedürfen eines Beschlusses der Hauptversammlung der DWS KGaA.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung („Aufsichtsratsvergütung“). Die jährliche Grundvergütung beträgt für jedes Mitglied 85.000 €, für den Aufsichtsratsvorsitzenden das Zweifache und für den Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden das Eineinhalbfache dieses Betrages.
Für Mitgliedschaft und Vorsitz in den Ausschüssen des Aufsichtsrats werden zusätzlich feste jährliche Vergütungen wie folgt gezahlt:
in € | Vorsitzender / | Mitglied | ||
Prüfungs- und Risikoausschuss | 40.000 | 20.000 | ||
Nominierungsausschuss | 20.000 | 15.000 | ||
Vergütungskontrollausschuss | 20.000 | 15.000 | ||
Die Aufsichtsratsvergütung wird jeweils innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres ausgezahlt.
Bei unterjährigen Wechseln im Aufsichtsrat erfolgt die Vergütung für das Geschäftsjahr zeitanteilig, und zwar mit Aufrundung/Abrundung auf volle Monate.
Die derzeitige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde in 2018 vor dem Börsengang der DWS KGaA mit Unterstützung eines unabhängigen externen Vergütungsberaters festgelegt. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung der Aufgaben, des Tätigkeitsbereichs und des Zeitaufwands der Mitglieder des Aufsichtsrats festgesetzt und basiert auf einem horizontalen Vergleich mit einer Peer Group. Die Peer Group setzt sich aus ausgewählten deutschen börsennotierten Unternehmen mit vergleichbarer Größe, Marktkapitalisierung und Struktur zusammen.
Die Aufsichtsratsvergütung soll regelmäßig mit Hilfe unabhängiger externer Experten überprüft werden. Sollten die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin oder der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang Anlass für Anpassungen sehen, legen sie der Hauptversammlung ein überarbeitetes Vergütungssystem sowie einen Vorschlag für die entsprechende Änderung der Satzung der DWS KGaA vor. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, einschließlich des zugrunde liegenden Vergütungssystems, wird der Hauptversammlung in jedem Fall alle vier Jahre zur Billigung vorgelegt. Bei Vorliegen eines potentiellen Interessenkonflikts einzelner Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglieder in Bezug auf das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wird ein solcher Konflikt in Übereinstimmung mit den bestehenden Richtlinien und Verfahren behandelt.
Die Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung als reine Festvergütung ohne leistungsbezogene Elemente stärkt die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und bildet ein sinnvolles Gegengewicht zum strategisch ausgerichteten Vergütungssystem für die Geschäftsführer, das sowohl fixe als auch variable Bestandteile enthält. Die Aufsichtsratsvergütung trägt damit zur Implementierung der Unternehmensstrategie der DWS KGaA bei und fördert deren langfristige Entwicklung.
Die DWS KGaA erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung ihres Amts entstehenden Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Außerdem werden für jedes Mitglied des Aufsichtsrats etwaige nach ausländischen Gesetzen für die Aufsichtsratstätigkeit entstehende Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen bezahlt. Schließlich werden dem Aufsichtsratsvorsitzenden in angemessenem Umfang Reisekosten für durch seine Funktion veranlasste Repräsentationsaufgaben erstattet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der DWS KGaA von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt einbezogen, soweit eine solche besteht. Für das Geschäftsjahr 2020 bestand eine durch den Deutsche Bank Konzern abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Die individuelle Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 setzt sich wie folgt zusammen (ohne Umsatzsteuer):
Name | Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 in € | Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 in € | ||
Karl von Rohr1 | − | − | ||
Ute Wolf | 167.500 | 167.500 | ||
Stephan Accorsini | 105.000 | 105.000 | ||
Annabelle Bexiga | 100.000 | 55.833 | ||
Aldo Cardoso | 120.000 | 120.000 | ||
Minoru Kimura2 | − | − | ||
Bernd Leukert1 | − | − | ||
Angela Meurer | 85.000 | 85.000 | ||
Richard I. Morris, Jr. | 120.000 | 103.333 | ||
Hiroshi Ozeki2 | − | − | ||
Erwin Stengele | 100.000 | 100.000 | ||
Margret Suckale | 120.000 | 120.000 | ||
Said Zanjani | 100.000 | 100.000 | ||
1 Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, die dem Deutsche Bank Konzern angehören, haben im Einklang mit den Richtlinien und Verfahren des Deutsche Bank Konzerns auf ihre Aufsichtsratsvergütung verzichtet.
2 Zwei weitere unabhängige Aktionärsvertreter haben im Einklang mit den für sie geltenden Richtlinien und Verfahren auf ihre Aufsichtsratsvergütung verzichtet.
Nach dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat zahlt die DWS KGaA dessen Mitgliedern keine weiteren Leistungen.
Vergütung der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
Die Vergütung der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses ist in der Satzung der DWS KGaA geregelt. Die feste jährliche Vergütung der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses beträgt 20.000 €, die des Vorsitzenden 40.000 €.
Die Vergütung wird jeweils innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres ausgezahlt.
Bei unterjährigen Wechseln im Gemeinsamen Ausschuss erfolgt die Vergütung für das Geschäftsjahr zeitanteilig, und zwar mit Aufrundung/Abrundung auf volle Monate.
Die DWS KGaA erstattet den Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses die durch die Ausübung ihres Amts entstehenden Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Außerdem werden für jedes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses etwaige nach ausländischen Gesetzen für die Ausschusstätigkeit entstehende Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen bezahlt. Schließlich werden dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses in angemessenem Umfang Reisekosten für durch seine Funktion veranlasste Repräsentationsaufgaben erstattet.
Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses werden in eine im Interesse der DWS KGaA von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt einbezogen, soweit eine solche besteht. Für das Geschäftsjahr 2020 bestand eine durch den Deutsche Bank Konzern abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses.
Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses für das Geschäftsjahr 2020 setzt sich wie folgt zusammen (ohne gesetzliche Umsatzsteuer).
Name | Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 in € | Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 in € | ||
Karl von Rohr1 | − | − | ||
Minoru Kimura2 | − | − | ||
James von Moltke1 | − | − | ||
Ute Wolf | 20.000 | 20.000 | ||
Hiroshi Ozeki2 | − | − | ||
1 Die von der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin entsendeten Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses, die dem Deutsche Bank Konzern angehören, haben im Einklang mit den Richtlinien und Verfahren des Deutsche Bank Konzerns auf ihre Vergütung verzichtet.
2 Zwei weitere von den Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat aus ihrer Mitte entsendete Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses haben im Einklang mit den für sie geltenden Richtlinien und Verfahren auf ihre Vergütung verzichtet.
Konzernabschluss
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
in Mio € | Anhang | 2020 | 2019 | |||
Provisionserträge Managementgebühren | ||||||
Provisionsaufwand Managementgebühren | ||||||
Provisionsüberschuss aus Managementgebühren | 6 | |||||
Provisionserträge Performance- und Transaktionsgebühren | ||||||
Provisionsaufwand Performance- und Transaktionsgebühren | ||||||
Provisionsüberschuss aus Performance- und Transaktionsgebühren | 6 | |||||
Provisionsüberschuss aus Vermögensverwaltung insgesamt | 6 | |||||
Zinsen und ähnliche Erträge1 | ||||||
Zinsaufwendungen | ||||||
Zinsüberschuss | − | |||||
Ergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten/Verpflichtungen2 | − | |||||
Ergebnis aus nach der Equitymethode bilanzierten Beteiligungen | 14 | |||||
Kreditrisikovorsorge | ||||||
Sonstige Erträge/Verluste (-)2 | − | |||||
Zinsüberschuss und zinsunabhängige Erträge insgesamt | ||||||
Personalaufwand3 | 8,23 | |||||
Sachaufwand und sonstiger Aufwand | 7,17 | |||||
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 15 | |||||
Zinsunabhängige Aufwendungen insgesamt | ||||||
Ergebnis vor Steuern | ||||||
Ertragsteueraufwand | 24 | |||||
Ergebnis nach Steuern | ||||||
Zurechenbar: | ||||||
Den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss | ||||||
Den DWS-Aktionären | ||||||
1 Zinsen und ähnliche Erträge enthalten für das Jahr 2020 und das Jahr 2019
2 Das Ergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten/Verpflichtungen enthält Bewertungsanpassungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von -
3 Darin ist Restrukturierungsaufwand in Höhe von
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
In der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigter Gewinn/Verlust (–), nach Steuern | ||||
Sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen: | ||||
Sachverhalte, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden | ||||
Neubewertungsgewinne/-verluste (–) in Bezug auf leistungsdefinierte Versorgungszusagen, vor Steuern | − | |||
Ertragsteueraufwand/-ertrag (–) auf Sachverhalte, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden, insgesamt | − | |||
Sachverhalte, die in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden oder werden können | ||||
Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung | ||||
Unrealisierte Gewinne/Verluste (–) der Periode, vor Steuern | ||||
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinne (–)/Verluste, vor Steuern | ||||
Nach der Equitymethode bilanzierte Beteiligungen | ||||
Gewinne/Verluste (–) der Periode, vor Steuern | − | |||
Anpassungen aus der Währungsumrechnung | ||||
Unrealisierte Gewinne/Verluste (–) der Periode, vor Steuern | − | |||
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinne (–)/Verluste, vor Steuern | ||||
Ertragsteueraufwand/-ertrag (–) auf Sachverhalte, die in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden oder werden können, insgesamt | ||||
Sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen, nach Steuern | − | |||
Gesamtergebnis, nach Steuern | ||||
Zurechenbar: | ||||
Den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss | ||||
Den DWS-Aktionären | ||||
Ergebnis je Stammaktie
Anhang | 2020 | 2019 | ||||
Ergebnis je Stammaktie: | ||||||
Unverwässert | 9 | |||||
Verwässert | 9 | |||||
Anzahl der Stammaktien (in Mio) | 22 | |||||
Konzernbilanz
in Mio € | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
AKTIVA | ||||||
Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten | 13 | |||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 10,12 | |||||
Handelsaktiva | ||||||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte Investmentverträge | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 10,12 | |||||
Zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewertete finanzielle Vermögenswerte | 11,12 | |||||
Nach der Equitymethode bilanzierte Beteiligungen | 14 | |||||
Forderungen aus Krediten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 13 | |||||
Sachanlagen | 16 | |||||
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | 17 | |||||
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 15 | |||||
Zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte | 18 | |||||
Sonstige Aktiva | 13,19 | |||||
Steuerforderungen aus laufenden Steuern | 24 | |||||
Steuerforderungen aus latenten Steuern | 24 | |||||
Summe der Aktiva | ||||||
PASSIVA | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen | 10,12 | |||||
Handelspassiva | ||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Investmentverträge | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt | 10,12 | |||||
Sonstige kurzfristige Geldaufnahmen | 13 | |||||
Leasingverbindlichkeiten | 17 | |||||
Zum Verkauf bestimmte Verbindlichkeiten | 18 | |||||
Sonstige Passiva | 13,19 | |||||
Rückstellungen | 20 | |||||
Steuerverbindlichkeiten aus laufenden Steuern | 24 | |||||
Steuerverbindlichkeiten aus latenten Steuern | 24 | |||||
Langfristige Verbindlichkeiten | 13 | 0 | 0 | |||
Summe der Verbindlichkeiten | ||||||
Stammaktien, ohne Nennwert, rechnerischer Nominalwert 1,00 € | 22 | |||||
Kapitalrücklage | ||||||
Gewinnrücklagen | ||||||
Kumulierte sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung, nach Steuern | ||||||
Den DWS-Aktionären zurechenbares Eigenkapital | ||||||
Anteile ohne beherrschenden Einfluss | ||||||
Eigenkapital insgesamt | ||||||
Summe der Passiva | ||||||
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Den DWS-Aktionären zurechenbares Eigenkapital | Anteile | Eigenkapital | ||||||||||||||||||||
Kumulierte sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen, nach Steuern1 | ohne | insgesamt | ||||||||||||||||||||
Unrealisierte Gewinne/ | schenden | |||||||||||||||||||||
in Mio € | Stamm- | Kapital- | Aktien- | Gewinn- | Aus zum | Nach der | Anpassung | Insgesamt | Insgesamt | |||||||||||||
Bestand zum 1. Januar 2019 | ||||||||||||||||||||||
Gesamtergebnis, nach Steuern | − | |||||||||||||||||||||
Neubewertungsgewinne/ | − | − | − | − | ||||||||||||||||||
Gezahlte Bardividende | ||||||||||||||||||||||
Nettoveränderung der aktien- | ||||||||||||||||||||||
Sonstige | ||||||||||||||||||||||
Bestand zum 31. Dezember 2019 | ||||||||||||||||||||||
Bestand zum 1. Januar 2020 | ||||||||||||||||||||||
Gesamtergebnis, nach Steuern | − | − | − | |||||||||||||||||||
Neubewertungsgewinne/ | ||||||||||||||||||||||
Gezahlte Bardividende | ||||||||||||||||||||||
Nettoveränderung der aktien- | − | − | − | − | ||||||||||||||||||
Sonstige | ||||||||||||||||||||||
Bestand zum 31. Dezember 2020 | ||||||||||||||||||||||
1 Ohne Neubewertungsgewinne/-verluste in Bezug auf leistungsdefinierte Versorgungszusagen, nach Steuern.
Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung wird in Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit mit Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns gegliedert. In der nachstehenden Konzern-Kapitalflussrechnung wird der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit anhand der indirekten Methode ermittelt.
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
Die operative Geschäftstätigkeitumfasst im Wesentlichen Cashflows aus Provisionen von Kunden sowie aus Personalaufwand, Sachaufwand und sonstigem Aufwand. Darüber hinaus beinhaltet die operative Geschäftstätigkeit Cashflows aus sonstigen operativen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für eigene Rechnung, die von der Investitions- und Finanzierungstätigkeit ausgeschlossen sind. Ebenfalls werden Cashflows in Zusammenhang zu Handelsaktiva und –passiva sowie derivativen Finanzinstrumenten netto, in einer Position unter der operativen Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Cashflows aus Steuern, Zinsen und erhaltenen Dividenden werden in die operative Geschäftstätigkeit einbezogen. Cashflows aus gezahlten Dividenden werden hingegen der Finanzierungstätigkeit zugeordnet, da diese in Zusammenhang zu dem Eigenkapital stehen.
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Die Investitionstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen Cashflows aus dem Kauf, dem Verkauf und der Fälligkeiten von nicht als Handelsbestand klassifizierten finanziellen Vermögenswerten, über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewerteten finanziellen Vermögenswerten, Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Die nicht als Handelsbestand klassifizierten finanziellen Vermögenswerte bestehen hauptsächlich aus Staatsanleihen, Investitionen in Geldmarktfonds und Aktivitäten in Co- und Seed Investments. Die über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewerteten finanziellen Vermögenswerte beinhalten Staatsanleihen. Zudem fallen Cashflows bezogen auf Beteiligungen, die nach der Equitymethode bilanziert werden, unter die Investitionstätigkeit.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Zu der Finanzierungstätigkeit zählen Cashflows aus Transaktionen im Zusammenhang mit Eigenkapital und anderen Krediten, einschließlich langfristiger Finanzverbindlichkeiten und sonstiger kurzfristiger Geldaufnahmen. Der Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten wird ebenfalls der Finanzierungstätigkeit zugeordnet, während der Zinsanteil der Leasingverbindlichkeiten in den gezahlten Zinsen in der operativen Geschäftstätigkeit enthalten ist.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenteumfassen Barreserven und täglich fällige Sichteinlagen bei Kreditinstituten.
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit: | ||||
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (–) | ||||
Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit: | ||||
Restrukturierungsaufwand | ||||
Ergebnis aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten aus der Investitionstätigkeit | − | − | ||
Latente Steuern, netto | − | − | ||
Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen (–) | ||||
Anteilige Verluste/Gewinne (–) aus nach der Equitymethode bilanzierten Beteiligungen | − | − | ||
Andere nicht zahlungswirksame Bewegungen | − | |||
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (–), bereinigt um nicht liquiditätswirksamen Aufwand/Ertrag und | ||||
Anpassungen aufgrund einer Nettoveränderung der operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: | ||||
Verzinsliche Termineinlagen bei Kreditinstituten | − | |||
Sonstige Aktiva | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen und Investmentverträge | − | |||
Sonstige Passiva | − | − | ||
Handelsaktiva und -passiva, positive und negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten, netto1 | − | |||
Sonstige, netto | − | − | ||
Nettocashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | ||||
davon: Nettocashflow aus operativer Geschäftstätigkeit von Garantiefonds | − | − | ||
Cashflow aus Investitionstätigkeit: | ||||
Erlöse aus Verkauf von: | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte2 | ||||
Sachanlagen | ||||
Abgang von immateriellen Vermögenswerten | ||||
Erwerb von: | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte3 | − | − | ||
Zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewerteten finanziellen Vermögenswerten | − | |||
Nach der Equitymethode bilanzierten Beteiligungen | − | |||
Sachanlagen | − | − | ||
Zugang von immateriellen Vermögenswerten | − | − | ||
Erhaltene Dividenden von nach der Equitymethode bilanzierte Beteiligungen | ||||
Forderungen aus Krediten zu fortgeführten Anschaffungskosten an Dritte | − | − | ||
Nettocashflow aus Investitionstätigkeit | − | |||
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit: | ||||
Gezahlte Bardividende an DWS-Aktionäre | − | − | ||
Rückzahlung von sonstigen Geldaufnahmen | − | − | ||
Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten (Principal) | − | − | ||
Nettoveränderung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss | ||||
Nettocashflow aus Finanzierungstätigkeit | − | − | ||
Nettoeffekt aus Wechselkursänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | − | − | ||
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | − | |||
Anfangsbestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | − | |||
Endbestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||
1 Der Posten umfasst hauptsächlich Handelsaktiva aus den konsolidierten Garantiefonds.
2 Die Inflows resultieren hauptsächlich aus der Fälligkeit von Staatsanleihen, dem Verkauf von Geldmarktfonds und Seed Investments.
3 Die Outflows resultieren vor allem aus Anlagen in Staatsanleihen, Geldmarktfonds und Seed Investments.
4 ie Outflows von
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Zusätzliche Cash Flow Informationen: | ||||
Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit beinhaltet | ||||
Gezahlte/erhaltene (–) Ertragsteuern, netto | ||||
Gezahlte Zinsen | ||||
Erhaltene Zinsen | ||||
Erhaltene Dividenden | ||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten | ||||
Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten (ohne Termineinlagen)1 | ||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente insgesamt | ||||
1 Die Bilanzposition Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von
Konzernanhang
01 – Grundlagen der Aufstellung
Die
Die
Zusammen mit den Gesellschaften, an denen die DWS KGaA eine Mehrheitsbeteiligung hält, bietet die DWS KGaA als
Das Management geht von der begründeten Erwartung aus, dass die DWS KGaA und der Konzern über ausreichende Mittel verfügen, um den Geschäftsbetrieb auf absehbare Zeit fortzuführen. Dementsprechend wurde der Konzernabschluss des Konzerns nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt.
02 – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze und Schätzungen
Grundlage der Darstellung
Der beigefügte Konzernabschluss der DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 111128) zum 31. Dezember 2020 wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRSs) und den zugehörigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie unter Beachtung der Vorschriften des § 315a HGB aufgestellt und am 5. März 2021 von den gesetzlichen Vertretern genehmigt.
Der Konzernabschluss beinhaltet die DWS Group GmbH & Co. KGaA und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der „Konzern“/der „DWS Konzern“) und ist – sofern nicht anders angegeben – in Euro, der Darstellungswährung des Konzerns, angegeben. Alle Angaben wurden auf die näheste Million gerundet. Aufgrund von Rundungen können sich in diesem Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. „N/A“ bedeutet nicht anwendbar.
Der Konzernabschluss steht im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und durch die Europäische Union (EU) in europäisches Recht übernommen wurden. Die Anwendung der IFRS durch den Konzern führt zu keinen Unterschieden zwischen den von der EU übernommenen IFRS und den vom IASB veröffentlichten IFRS.
Angaben nach IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ zu Art und Umfang von Risiken aus Finanzinstrumenten sind im Abschnitt ‘Risikobericht‘ im zusammengefassten Lagebericht enthalten und sind ein wesentlicher Bestandteil des Konzernabschlusses. Diese geprüften Teile sind im Risikobericht durch seitliche Klammern gekennzeichnet.
Grundsätze der Konsolidierung und wesentliche Rechnungslegungseinschätzungen
Bei der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses werden die Grundlagen der Konsolidierung gemäß IFRS 10 angewendet.
Die Finanzinformationen im Konzernabschluss beinhalten Daten der Muttergesellschaft, DWS Group GmbH & Co. KGaA, zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, unter Einbeziehung bestimmter strukturierter Unternehmen, dargestellt als eine wirtschaftliche Einheit. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden am selben Abschlussstichtag, das heißt zum 31. Dezember 2020, wie der Abschluss der DWS Group GmbH & Co. KGaA aufgestellt.
Darüber hinaus trifft das Management Ermessensentscheidungen und nimmt Einschätzungen vor, die sich auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden auswirken und den Ausweis von Aktiva und Passiva, Erträgen und Aufwendungen des Konzerns beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen.
Die Einschätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft und Änderungen von Einschätzungen prospektiv erfasst.
Die folgenden Rechnungslegungsgrundsätze sind wichtig für die Darstellung der von dem Konzern ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie von Eventualverbindlichkeiten am Abschlussstichtag. Sie setzen wesentliche Einschätzungen des Managements des Konzerns voraus, die auf äußerst subjektiven und komplexen Beurteilungen sowie Annahmen beruhen und häufig aus dem Erfordernis resultieren, die Auswirkungen von Sachverhalten einzuschätzen, die mit Unsicherheiten behaftet sind und unter dem Vorbehalt von Änderungen stehen. Das Management stützt seine Einschätzungen und Annahmen gegebenenfalls auf Erfahrungswerte und andere den Umständen entsprechend als sinnvoll erachtete Faktoren. Trotzdem kann die Unsicherheit dieser Einschätzungen und Annahmen in der Zukunft zu wesentlichen Anpassungen der Buchwerte der betroffenen finanziellen Vermögenswerte oder Verpflichtungen führen. Das Management kann daher nicht gewährleisten, dass die tatsächlichen Ergebnisse mit den ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen übereinstimmen. Solche wesentlichen Einschätzungen können sich von Zeit zu Zeit ändern oder Einschätzungen beinhalten, bei denen in der betreffenden Rechnungslegungsperiode vernünftigerweise auch andere Einschätzungen des Managements möglich gewesen wären. Die nachstehend aufgeführten Rechnungslegungsgrundsätze, deren Anwendung in erheblichem Umfang auf Einschätzungen des Managements basiert, wurden als wesentlich für die Bestimmung von Beträgen im Konzernabschluss identifiziert:
Tochtergesellschaften
Tochtergesellschaften des Konzerns sind die von ihm direkt oder indirekt beherrschten Einheiten. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er aus seiner Verbindung mit dem Unternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und die Möglichkeit besitzt, diese Rückflüsse mittels seiner Verfügungsgewalt zu beeinflussen.
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Unternehmen konsolidiert werden soll, beurteilt der Konzern eine Reihe von Kontrollfaktoren:
Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen es gibt Anzeichen, dass ein anderer Investor über die praktische Möglichkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen.
Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden. Ähnlich beurteilt der Konzern das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen er nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten und der Höhe der Erträge hat.
Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem der Konzern einen beherrschenden Einfluss erlangt. Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem keine Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme mehr besteht.
Der Konzern überprüft mindestens zu jedem Quartalsabschluss die Angemessenheit zuvor getroffener Konsolidierungs-entscheidungen. Entsprechend erfordern diejenigen Strukturveränderungen, die zu einer Veränderung eines oder mehrerer Kontrollfaktoren führen, eine Neubewertung, wenn sie eintreten. Dazu gehören Änderungen der Entscheidungsrechte, Änderungen vertraglicher Vereinbarungen, Änderungen der Finanzierungs-, Eigentums- oder Kapitalstrukturen sowie Änderungen nach einem auslösenden Ereignis, das in den ursprünglichen Vertragsvereinbarungen vorweggenommen wurde.
Alle konzerninternen Transaktionen, Salden und nicht realisierten Gewinne aus Transaktionen zwischen Gesellschaften des Konzerns werden eliminiert.
Im Rahmen der Konsolidierung kommen konzernweit einheitliche Rechnungslegungsmethoden zur Anwendung. An Dritte ausgegebene Anteile an Tochtergesellschaften werden als Anteile ohne beherrschenden Einfluss behandelt. Der den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbare Gewinn oder Verlust wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gesondert ausgewiesen.
Zu dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, a) werden die Vermögenswerte (einschließlich eines zuzuordnenden Geschäfts- oder Firmenwerts) und Verpflichtungen des Tochterunternehmens zu deren Buchwerten ausgebucht, b) wird der Buchwert aller Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunter-nehmen ausgebucht, c) werden der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung sowie eventuelle Ausschüttungen der Anteile des Tochterunternehmens erfasst, d) werden die Anteile, die am ehemaligen Tochterunternehmen behalten werden, zum beizulegenden Zeitwert erfasst und e) wird jede daraus resultierende Differenz als ein Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In früheren Perioden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasste Beträge, die im Zusammenhang mit dieser Tochtergesellschaft stehen, werden in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder, falls durch andere IFRS vorgeschrieben, direkt in die Gewinnrücklagen umgebucht.
Assoziierte Unternehmen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, aber keinen beherrschenden Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen besitzt. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn der Konzern zwischen 20% und 50% der Stimmrechte hält. Bei der Beurteilung, ob der Konzern die Möglichkeit besitzt, einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben, werden die Existenz sowie der Effekt potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder wandelbar sind, berücksichtigt. Weitere Faktoren, die zur Beurteilung eines maßgeblichen Einflusses herangezogen werden, sind beispielsweise die Vertretung in Leitungs- und Aufsichtsgremien (bei deutschen Aktiengesellschaften im Aufsichtsrat) des Beteiligungsunternehmens sowie wesentliche Geschäftsvorfälle mit dem Beteiligungsunternehmen. Liegen solche Faktoren vor, könnte die Anwendung der Equitymethode auch dann erforderlich sein, wenn der Anteil des Konzerns weniger als 20% der Stimmrechte umfasst.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equitymethode bilanziert. Der Anteil des Konzerns an den Ergebnissen assoziierter Unternehmen wird entsprechend den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns angepasst. Der Anteil des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten des assoziierten Unternehmens, die aus konzerninternen Verkäufen resultieren, wird bei der Konsolidierung eliminiert.
Wenn der Konzern zuvor einen Eigenkapitalanteil (zum Beispiel einen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswert) gehalten hat und nun maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann, wird der zuvor gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und ein daraus gegebenenfalls resultierender Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In früheren Perioden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasste Beträge, die im Zusammenhang mit dem Eigenkapitalanteil stehen, werden zum Erwerbszeitpunkt in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, wie dies erforderlich wäre, wenn der Konzern den zuvor gehaltenen Eigenkapitalanteil veräußert hätte.
Nach der Equitymethode werden die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt (inklusive direkt zurechenbarer Transaktionskosten, die beim Erwerb des assoziierten Unternehmens entstehen) und nachfolgend um den Anteil des Konzerns an dem nach der Akquisition anfallenden Gewinn (oder Verlust) oder an sonstigen Reinvermögensänderungen des betreffenden assoziierten oder gemeinschaftlich geführten Unternehmens erhöht (oder vermindert). Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei der Akquisition eines assoziierten oder gemeinschaftlich geführten Unternehmens entsteht, ist im Buchwert des Anteils (abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen) enthalten. Daher erfolgt keine separate Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung. Stattdessen wird der nach der Equitymethode bilanzierte Anteil an jedem Bilanzstichtag insgesamt auf eine etwaige Wertminderung hin überprüft.
Wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt, indem der erzielbare Betrag der Beteiligung, der dem jeweils höheren Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten entspricht, mit deren Bilanzwert verglichen wird. Ein in Vorperioden erfasster Wertminderungsaufwand wird nur rückgängig gemacht, wenn sich die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der Beteiligung zugrunde liegenden Annahmen seit der letzten Erfassung eines Wertminderungsaufwands geändert haben. In diesem Fall wird der Bilanzwert des Anteils auf seinen höheren erzielbaren Betrag zugeschrieben.
Wenn der Konzern den maßgeblichen Einfluss auf ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen verliert, wird ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung des nach der Equitymethode bilanzierten Anteils erfasst, der der Differenz zwischen der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert des zurückbehaltenen Anteils und den Veräußerungserlösen und dem Buchwert des Anteils zu diesem Zeitpunkt entspricht. In früheren Perioden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapital-veränderungen erfasste Beträge, die im Zusammenhang mit dem assoziierten Unternehmen stehen, werden auf gleicher Grundlage bilanziert, als hätte das Beteiligungsunternehmen die entsprechenden Vermögenswerte und Verpflichtungen direkt veräußert.
Wesentliche Rechnungslegungseinschätzungen – Da die Beurteilung, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, wesentliche Einschätzungen des Managements erfordern kann und sich die Einschätzungen von Wertminderungen im Zeitablauf in Abhängigkeit von zukünftigen Ereignissen, deren Eintritt unsicher ist, ändern können, werden diese als wesentlich erachtet.
Anpassungen aus der Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, aufgestellt. Eine Reihe von Gesellschaften des Konzerns verwendet eine andere funktionale Währung, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds entspricht, in dem die Gesellschaft tätig ist.
Eine Gesellschaft bilanziert Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste in Fremdwährung in ihrer jeweiligen funktionalen Währung und legt die am Tag der bilanziellen Erfassung geltenden Wechselkurse zugrunde.
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf eine andere als die funktionale Währung der jeweiligen Einzelgesellschaft lauten, werden mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Wechselkursgewinne und -verluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten/ Verpflichtungen ausgewiesen, um die Umrechnungsbeträge den erfassten Beträgen aus den zugehörigen währungsspezifischen Transaktionen (Derivate), die diese monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ökonomisch absichern, anzugleichen.
Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungskosten bewertet werden, werden zum historischen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus nicht monetären Posten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden erfolgswirksam erfasst. Umrechnungsdifferenzen aus nicht monetären Posten, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind (Eigenkapitaltitel), werden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst. Bei der Veräußerung eines solchen Vermögenswerts werden die Umrechnungsdifferenzen in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung übertragen und sind Bestandteil des dort ausgewiesenen Gesamtgewinns oder Gesamtverlusts aus der Veräußerung des Vermögenswerts.
Zum Zweck der Umrechnung in die Berichtswährung werden Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital ausländischer Geschäftsbetriebe zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die Ertrags- und Aufwandsposten werden zu den bei Abschluss der Transaktion geltenden Wechselkursen oder zu Durchschnittskursen, sofern diese annähernd einer Umrechnung zu Transaktionskursen entsprechen, in Euro umgerechnet. Wechselkursdifferenzen infolge der Umrechnung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst. Wechselkursdifferenzen, die Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bei ausländischen Tochtergesellschaften zuzurechnen sind, werden unter den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss ausgewiesen.
Im Eigenkapital ausgewiesene Anpassungen aus der Währungsumrechnung resultieren aus Tochtergesellschaften, die eine abweichende funktionale Währung im Vergleich zur Muttergesellschaft haben.
Zusammensetzung des Konzerns
Die Zusammensetzung des Konzerns und seiner voraussichtlich zukünftigen Ertragsströme haben sich gegenüber der Berichtsperiode zum 31. Dezember 2019 nicht wesentlich verändert.
Die Zusammensetzung der strukturierten Einheiten kann Anhangangabe 26 ‚Informationen zu Tochtergesellschaften und Anteilsbesitz‘ entnommen werden.
Provisionsüberschuss aus Vermögensverwaltung
Im Konzern findet IFRS 15 insbesondere auf die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Provisionsüberschuss aus Vermögensverwaltung ausgewiesenen Gebühren und Entgelte Anwendung. Die Erträge stammen aus Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Vermögensverwaltung) des Konzerns und fallen somit in den Anwendungsbereich des IFRS 15.
Der Konzern wendet bei der Bestimmung der Erlösvereinnahmung das Fünf-Stufen-Modell nach IFRS 15 an. Nachdem im ersten Schritt festgestellt wurde, dass ein Vertrag mit einem Kunden vorliegt, wird im zweiten Schritt die Leistungsverpflichtung – oder eine Reihe abgrenzbarer Leistungsverpflichtungen – gegenüber dem Kunden identifiziert. Der Konzern muss prüfen, ob die Dienstleistung eigenständig abgegrenzt werden kann und im Vertragskontext tatsächlich eigenständig abgrenzbar ist. Eine zugesagte Dienstleistung ist dann eigenständig abgrenzbar, wenn der Kunde aus der Dienstleistung entweder gesondert oder zusammen mit anderen, für ihn jederzeit verfügbaren Ressourcen einen Nutzen ziehen kann und die Zusage, die Dienstleistung auf den Kunden zu übertragen, von anderen Zusagen aus dem Vertrag trennbar ist. Der erfasste Ertrag entspricht dem vertraglich vereinbarten Transaktionspreis für die im Vertrag festgelegte Leistungsverpflichtung. Der Ertrag wird erst dann erfolgswirksam erfasst, wenn die identifizierte Leistungsverpflichtung erfüllt ist.
Management- und Performancegebühren
Der Konzern ist ein weltweiter Vermögensverwalter, der seinen Kunden klassische aktive und passive Strategien sowie alternative und maßgeschneiderte Lösungen anbietet. Der Konzern erzielt Managementgebühren und erfolgsabhängige Erträge (sogenannte Performancegebühren) aus unterschiedlichen Produkten mit unterschiedlicher Gebührenstruktur für Fonds und andere Treuhändertätigkeiten, die in einer getrennten Verwahrung oder Vermögensverwaltung für Privatpersonen, Fonds, Pensionsfonds und weitere Kunden resultieren.
Managementgebühren werden als Prozentsatz des verwalteten Vermögens angesetzt und monatlich oder quartalsweise vereinnahmt. Sonstige wiederkehrende Gebühren beinhalten laufende Gebühren für Produkte, die nicht in einem Anlageklassenmix erfasst sind, wie zum Beispiel Depotgebühren von Kundendepots. Performancegebühren werden primär aus dem Fondsmanagement erzielt. Sie basieren auf der Wertentwicklung des Fonds im Verhältnis zu einer Vergleichs- oder Zielrendite oder der realisierten Wertsteigerung der Anlagen des Fonds. Variable, auf bestimmte Vertragsbedingungen bezogene Performanceerträge und Gebühren aus transaktionsbezogenen Verträgen sind weitere Bestandteile der Performance- und Transaktionsgebühren.
Die Konditionen für die Management- und Performancegebühren werden im Vermögensverwaltungsvertrag festgelegt. Vermögensverwaltungsdienstleistungen, bei denen Management- und Performancegebühren anfallen, stellen eine einzige Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 dar und werden bei der Ertragsvereinnahmung als Gesamtheit betrachtet. Management- und Performancegebühren sind als variable Gegenleistung einzustufen, sodass der Konzern an jedem Abschlussstichtag den Betrag der Gebühren schätzt, die das Unternehmen im Austausch für die Übertragung der zugesagten Dienstleistungen auf den Kunden voraussichtlich erhalten wird. Bei der Schätzung dieses Betrags werden die folgenden begrenzenden Faktoren berücksichtigt:
Managementgebühren und Performancegebühren werden erfasst, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Umkehrung des kumulierten Betrags des Transaktionspreises nicht eintreten würde. Der Konzern aktualisiert seine Schätzung des Transaktionspreises für die Management- und Performancegebühr zu jedem Stichtag. Der Nutzen aus den Vermögensverwaltungsdienstleistungen fließt dem Kunden zu, der diese Leistung gleichzeitig über die Zeit nutzt. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse im Zeitablauf. Er berücksichtigt dabei den Fortschritt bis zur vollständigen Leistungserbringung, unter Berücksichtigung eventueller Unsicherheiten. Hierbei wird geprüft, ob es hoch wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Umkehrung des kumulierten Betrags der erfassten Umsätze eintreten wird oder nicht. Für die Managementgebühren und sonstige wiederkehrende Gebühren ist dies das Ende der monatlichen oder vierteljährlichen Leistungsperiode. Für die Performancegebühr und die Gebühren aus Wertpapierleihgeschäften ist dies der Zeitpunkt, an dem alle Unsicherheiten auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen über den erfolgsabhängigen Charakter der Gebührenkomponente vollständig beseitigt sind.
Vermögensverwaltungsgebühren werden häufig als sogenanntes All-in-Honorar strukturiert, sodass sie die Vergütung beispielsweise für fondsbezogene Dienstleistungen wie Verwaltungsdienstleistungen und Fondsprüfungsleistungen beinhalten. Der Konzern bleibt der Hauptverpflichtete, diese Dienstleistungen zu erbringen. In diesem Fall werden die Erträge und Aufwendungen brutto als Provisions- und Dienstleistungsertrag bzw. allgemeiner Verwaltungsaufwand ausgewiesen.
Aufwendungen für Geschäfte, deren Erlös provisionsabhängig ist und für die Erträge als Provisionserträge in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, werden als Aufwendungen auf Nettobasis erfasst. Der Provisionsüberschuss aus Managementgebühren besteht beispielsweise aus Brutto-Managementgebühren und anderen damit verbundenen Gebühren, einschließlich Verwaltungsgebühren, nach Abzug gezahlter Vertriebsprovisionen. Die Gesamthöhe der Managementgebühren ist von den jeweiligen Kunden und Produkten abhängig. Nachfolgend werden alle Aufwendungen aus Transaktionen, die als direkte und zusätzliche Kosten bei der Generierung von Provisionserträgen anfallen, im Provisionsüberschuss aus Vermögensverwaltung in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen.
Erträge und Aufwendungen aus dem Vertrieb von Fondsanteilen
Erträge und Aufwendungen aus dem Vertrieb von Fondsanteilen ergeben sich aus dem erstmaligen Ausgabeaufschlag und der laufenden Vertriebsvergütung. Die damit verbundenen Erträge und Aufwendungen werden brutto als Provisions- und Dienstleistungsertrag bzw. Provisions- und Dienstleistungsaufwand ausgewiesen. In bestimmten Vertriebsvereinbarungen besitzt der Konzern jedoch nicht die vertragliche Verpflichtung, die erstmalige Vertriebsleistung an den Endinvestor zu erbringen. Stattdessen schließt ein Drittanbieter direkt eine vertragliche Vereinbarung mit dem Endinvestor über die Erbringung dieser Vertriebsleistung ab. In diesem Fall weist der Konzern keine Erträge und auch keine damit verbundenen Aufwendungen in den Positionen Provisions- und Dienstleistungserträge bzw. Provisions- und Dienstleistungsaufwand aus.
Die Bruttoerträge und -aufwendungen aus Management- und Performancegebühren sind Anhangangabe 6 ‚Provisions-überschuss aus Vermögensverwaltung‘ im Konzernabschluss des Konzerns zu entnehmen. Dies beinhaltet auch Erträge und zugehörige Aufwendungen, bei denen der Konzern vertraglicher Eigentümer der Leistungsverpflichtung (Prinzipal) in Bezug auf die Leistung ist, aus der sich der Ertrag und entsprechende Aufwand ergeben. Umgekehrt werden keine Sachverhalte berücksichtigt, bei denen der Konzern nicht der vertragliche Eigentümer der Leistungsverpflichtung (Agent) ist.
Wesentliche Rechnungslegungseinschätzungen – Bei den Performancegebühren kann eine große Anzahl und ein breites Spektrum möglicher Ergebnisse auftreten und, obwohl der Konzern ähnliche Verträge abgeschlossen hat, ist diese Erfahrung bei der Bestimmung der zukünftigen Wertentwicklung des Fonds von geringem Vorhersagewert. Da dies wesentliche Einschätzungen des Managements erfordern kann, betrachtet der Konzern dies als wesentliche Rechnungslegungseinschätzungen.
Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen, Finanzinstrumente
In IAS 32 ist ein Finanzinstrument definiert als ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt, das heißt als ein Vertrag, der vertragliche Rechte auf den Bezug oder Verpflichtungen zur Zahlung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten beinhaltet.
Derivate sind finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, deren Wertentwicklung an einen Basiswert gekoppelt ist, bei denen keine oder eine nur geringe Anfangsauszahlung erforderlich ist und die zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden. Der Konzern wendet nicht die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen an.
Finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen werden im Abschluss gemäß den Bestimmungen des IFRS 9 angesetzt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Klassifizierung und Bewertung nach IFRS 9
IFRS 9 regelt den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Gemäß IFRS 9 sind finanzielle Vermögenswerte sowohl auf Grundlage des Geschäftsmodells zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte als auch auf Grundlage der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte zu klassifizieren. Die Bilanzierung und Bewertung finanzieller Verpflichtungen ist unter IFRS 9 im Vergleich zu IAS 39 unverändert geblieben.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verpflichtungen werden in der Konzernbilanz des Konzerns angesetzt, wenn die vertraglichen Bestimmungen zu dem Finanzinstrument für den Konzern als Vertragspartei gelten. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert erlischt oder die vertraglichen Rechte an dem Vermögenswert übertragen werden. Finanzielle Verpflichtungen werden ausgebucht, wenn die im Vertrag genannte Verpflichtung erfüllt oder aufgehoben ist beziehungsweise ausläuft.
Finanzielle Vermögenswerte
Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (Schuldtitel oder Eigenkapitalinstrumente) werden im Abschluss verschiedenen Bewertungskategorien zugeordnet, die ihre bilanzielle Behandlung und Folgebewertung bestimmen. Ihre Klassifizierung erfolgt in eine der folgenden drei Kategorien:
Geschäftsmodell
Nach IFRS 9 sind drei Geschäftsmodelle für finanzielle Vermögenswerte definiert:
Bei „Hold-to-Collect"-Instrumenten besteht das primäre Ziel darin, den Nominalwert der Forderung und etwaige Zinszahlungen für diese Instrumente zu vereinnahmen, sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Für Instrumente, bei denen das primäre Ziel sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch der Verkauf der finanziellen Vermögenswerte ist, wendet der Konzern das Geschäftsmodell „hold to collect and sell" an; die zugeordneten Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, Fremdwährungsneubewertungen und Wertminderungsverluste oder -aufholungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die übrigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird die im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Die verbleibenden Vermögenswerte des Konzerns nach IFRS 9 umfassen hauptsächlich konsolidierte Fonds nach IFRS 10, Co-Investments und Seed Investments sowie Instrumente zur weiteren Diversifizierung unserer Liquiditäts- und Finanzierungskapazitäten, diese Vermögenswerte werden als „sonstiges Geschäftsmodell" betrachtet und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen (SPPI)
Wird ein finanzieller Vermögenswert entweder in einem „hold to collect“ oder einem „hold to collect and sell“-Geschäftsmodell gehalten, ist zur Bestimmung der Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz eine Beurteilung erforderlich, ob es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Vertragliche Zahlungsströme, die ausschließlich SPPI auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, stehen im Einklang mit einer elementaren Kreditvereinbarung. Zinsen sind die Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes und das Kreditrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist. Die Zinsen können auch Entgelte für andere grundlegende Kreditrisiken (beispielsweise Liquiditätsrisiko) sowie Kosten (beispielsweise Verwaltungskosten) in Verbindung mit dem Halten des finanziellen Vermögenswerts über einen bestimmten Zeitraum sowie eine Gewinnmarge entsprechend einer elementaren Kreditvereinbarung beinhalten.
Finanzielle Verpflichtungen
Mit Ausnahme der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verpflichtungen werden finanzielle Verpflichtungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Finanzielle Verpflichtungen umfassen emittierte langfristige und kurzfristige Schuldtitel, die beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, der dem erhaltenen Gegenwert abzüglich der entstandenen Transaktionskosten entspricht.
Bestimmte finanzielle Verpflichtungen werden unter Anwendung der Fair-Value-Option als zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Eine solche Klassifizierung ist nur dann zulässig, wenn durch die finanziellen Verpflichtungen und deren Klassifizierung mit der Fair-Value-Option Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder signifikant verringert werden.
Die Unterscheidung zwischen Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten erfolgt mittels einer Analyse des wirtschaftlichen Gehalts oder der vertraglichen Vereinbarungen.
Eine finanzielle Verpflichtung ist ein Schuldinstrument, wenn sie eine vertragliche Verpflichtung enthält,
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein nicht rückzahlbares Finanzinstrument mit einer ermessensabhängigen Rendite, das einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller finanziellen Verpflichtungen begründet und das nicht als Schuldinstrument eingestuft ist.
Wertminderung
Die Regelungen zur Wertminderung in IFRS 9 finden auf alle finanziellen Vermögenswerte und außerbilanziellen Verpflichtungen Anwendung.
Die Bestimmung der Wertminderung und der Risikovorsorge beruht auf einem Modell erwarteter Kreditausfälle, bei dem Rückstellungen beim erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswerts auf Basis der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Erwartungen potenzieller Kreditausfälle gebildet werden.
IFRS 9 führt einen dreistufigen Ansatz für die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten ein, die zum Zeitpunkt der Entstehung oder des Erwerbs als „nicht notleidend“ klassifiziert sind. Die Regelungen zur Wertminderung in IFRS 9 finden auf alle finanziellen Vermögenswerte Anwendung, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum beizulegenden Zeitwert in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen bewertet, aber nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und klassifiziert werden. Das Modell erwarteter Kreditausfälle gilt für den DWS Konzern in begrenztem Umfang. Der Ansatz lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Preis, der am Bewertungsstichtag in einer Transaktion zwischen unabhängigen Marktteilnehmern beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielt oder bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlt werden würde. Der beizulegende Zeitwert von in aktiven Märkten notierten Finanzinstrumenten wird auf Grundlage der Preisnotierungen ermittelt, sofern diese im Rahmen von regelmäßigen und aktuellen Transaktionen verwendete Preise darstellen.
Wesentliche Rechnungslegungseinschätzungen – Der Konzern verwendet Bewertungsverfahren für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, sofern keine in aktiven Märkten notierten Preise verfügbar sind. Folglich basieren in Bewertungsverfahren verwendete Eingangsparameter, wenn möglich, auf beobachtbaren Daten, die von Preisen relevanter, in aktiven Märkten gehandelter Finanzinstrumente abgeleitet werden. Die Anwendung dieser Verfahren erfordert Annahmen und Einschätzungen seitens des Managements, deren Umfang von der Preistransparenz in Bezug auf das Finanzinstrument und dessen Markt sowie von der Komplexität des Instruments abhängt.
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sind Einschätzungen des Managements erforderlich. Die Bereiche, in denen Einschätzungen des Managements in signifikantem Umfang erforderlich sind, werden identifiziert, dokumentiert und im Rahmen von Bewertungskontrollen und des monatlichen Berichtszyklus an das Senior Management gemeldet. Die für die Modellvalidierung und Bewertungskontrolle verantwortlichen Spezialistenteams befassen sich vor allem mit Subjektivitäts- und Einschätzungsfragen.
Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten mit Preisnotierungen in einem aktiven Markt sind in der Regel nur in geringem Umfang Einschätzungen des Managements erforderlich. In ähnlicher Weise bedarf es nur weniger subjektiver Bewertungen beziehungsweise Einschätzungen für Finanzinstrumente, die mit branchenüblichen Modellen bewertet werden und deren sämtliche Eingangsparameter in aktiven Märkten notiert sind.
Sind darüber hinaus keine Marktdaten vorhanden, werden die Parameter durch Untersuchung anderer relevanter Informationsquellen wie historischer Daten, Fundamentalanalyse der wirtschaftlichen Eckdaten der Transaktion und Informationen aus vergleichbaren Transaktionen bestimmt. Dazu werden angemessene Anpassungen vorgenommen, um das tatsächlich zu bewertende Finanzinstrument sowie die aktuellen Marktbedingungen abzubilden. Führen unterschiedliche Bewertungsverfahren zu einer Bandbreite von verschiedenen potenziellen beizulegenden Zeitwerten für ein Finanzinstrument, muss das Management entscheiden, welcher dieser Schätzwerte innerhalb der Bandbreite den beizulegenden Zeitwert am besten abbildet. Ferner können manche Bewertungsanpassungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Einschätzungen des Managements erfordern.
Nach IFRS müssen die zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten finanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen unterteilt nach den für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren der Bewertungsmethode offengelegt werden. Insbesondere ist zwischen solchen zu unterscheiden, die anhand von notierten Preisen in einem aktiven Markt (Level 1), Bewertungsverfahren, die auf beobachtbaren Parametern basieren (Level 2), sowie Bewertungsverfahren, die wesentliche nicht beobachtbare Parameter verwenden (Level 3), bestimmt werden. Bei der Festlegung der Kategorie, der bestimmte Finanzinstrumente zuzuordnen sind, ist eine Beurteilung des Managements erforderlich. Eine Beurteilung wird insbesondere dann vorgenommen, wenn die Bewertung anhand verschiedener Parameter erfolgt, von denen einige beobachtbar und andere nicht beobachtbar sind. Ferner kann sich die Klassifizierung eines Finanzinstruments im Laufe der Zeit ändern, um Änderungen der Marktliquidität und damit der Preistransparenz zu berücksichtigen.
Der Konzern stellt eine Sensitivitätsanalyse bereit, die die Auswirkung der Verwendung einer für möglich gehaltenen Alternative für die nicht beobachtbaren Parameter auf die in Level 3 der Bemessungshierarchie (Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts) enthaltenen Finanzinstrumente darstellt. Bei der Bestimmung der für möglich gehaltenen Alternativen sind signifikante Einschätzungen des Managements erforderlich.
Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert entsteht beim Erwerb von Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen und stellt den Betrag dar, um den die Summe aus den Anschaffungskosten einer Akquisition und von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss des erworbenen Unternehmens den Anteil des Konzerns an dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens zum Erwerbszeitpunkt übersteigt.
Für die Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts werden die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte, der Verbindlichkeiten sowie der Eventualverbindlichkeiten auf Basis von am Markt beobachtbaren Preisen bestimmt oder als Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows ermittelt. Die Abzinsung erfolgt entweder mit Marktzinsen oder beruht auf risikofreien Zinssätzen und risikobereinigten erwarteten zukünftigen Cashflows. Im Rahmen jedes Unternehmenszusammenschlusses können die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt oder zum beizulegenden Zeitwert des anteiligen identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet werden.
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften wird aktiviert und jährlich auf seine Werthaltigkeit hin überprüft. Die Überprüfung erfolgt öfter, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich der Wert des Geschäfts- oder Firmenwerts vermindert haben könnte.
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert wurde und ein operativer Bereich veräußert wird, ist der mit diesem veräußerten operativen Bereich verbundene Geschäfts- oder Firmenwert bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung im Buchwert des operativen Bereichs enthalten.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt ausgewiesen, wenn sie separierbar sind oder auf vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Ansprüchen beruhen und ihr beizulegender Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden auf Basis ihrer erwarteten Nutzungsdauer linear über Zeiträume von einem Jahr bis zu 20 Jahren abgeschrieben. Diese Vermögenswerte werden mindestens jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft, wobei auch die Angemessenheit ihrer Nutzungsdauer bestätigt wird.
Bestimmte immaterielle Vermögenswerte haben eine unbegrenzte Nutzungsdauer. Sie werden nicht abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Überprüfung erfolgt öfter, wenn Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen darauf hindeuten, dass eine Wertminderung vorliegen könnte.
Aufwendungen für zur eigenen Nutzung erworbene oder selbst erstellte Software werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, und sich die Aufwendungen verlässlich bestimmen lassen. Aktivierte Aufwendungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts, die entweder einen Zeitraum von drei, fünf oder zehn Jahren umfasst, abgeschrieben. Die aktivierungsfähigen Kosten für selbst erstellte Software umfassen externe direkt zurechenbare Kosten für Material und Dienstleistungen sowie Personal- und Personalnebenkosten für Mitarbeiter, die unmittelbar mit der Erstellung von selbst genutzter Software befasst sind. Gemeinkosten und alle während der Forschung oder nach Fertigstellung der Software anfallenden Ausgaben werden im Zeitpunkt des Anfalls aufwandswirksam erfasst. Aktivierte Kosten für Software werden entweder jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft, solange die Software noch in Entwicklung ist, oder wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Software vorliegen, sobald sie genutzt wird.
Wesentliche Rechnungslegungseinschätzungen – Die Bestimmung des erzielbaren Betrags im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung nichtfinanzieller Vermögenswerte erfordert Schätzungen auf Basis von Börsenkursen, Preisen vergleichbarer Geschäfte, Barwert- oder sonstigen Bewertungsverfahren oder einer Kombination hieraus, die Einschätzungen und Annahmen des Managements erforderlich machen. Da die Einschätzungen und Annahmen von den bilanzierten Werten erheblich abweichen können, betrachtet der Konzern derartige Einschätzungen als wesentlich.
Rückstellungen
Rückstellungen werden angesetzt, wenn der Konzern aufgrund früherer Ereignisse gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und sich die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzen lässt.
Die Höhe der Rückstellung entspricht der bestmöglichen Schätzung des Betrags, der notwendig wäre, um die gegenwärtige Verpflichtung zum Bilanzstichtag zu begleichen. Bei dieser Schätzung werden die mit der Verpflichtung verbundenen Risiken und Unsicherheiten berücksichtigt.
Bei einer wesentlichen Auswirkung des Zinseffekts werden Rückstellungen diskontiert und zum Barwert der zur Begleichung der Verpflichtung erwarteten Ausgaben angesetzt. Dabei wird ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet, der die aktuellen Markteinschätzungen im Hinblick auf den Zinseffekt und die für die Verpflichtung spezifischen Risiken widerspiegelt. Der Anstieg der Rückstellungen aufgrund des Zeitablaufs wird als Zinsaufwand erfasst.
Sofern erwartet wird, dass die zur Erfüllung der zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer dritten Partei erstattet werden (zum Beispiel, weil für die Verpflichtung ein Versicherungsvertrag besteht), wird ein Vermögenswert dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass eine Erstattung gezahlt werden wird.
Wesentliche Rechnungslegungseinschätzungen – Die Verwendung von Schätzwerten ist bei der Ermittlung des Rückstellungsbedarfs für potenzielle Verluste aus Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtlichen Verfahren wichtig. Der Konzern bemisst potenzielle Verluste aus Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtlichen Verfahren und bildet, soweit sie wahrscheinlich und schätzbar sind, Rückstellungen nach Maßgabe von IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“. Die Bezifferung von Rückstellungen erfordert umfangreiche Einschätzungen. Die endgültigen Verbindlichkeiten des Konzerns können hiervon letztlich wesentlich abweichen.
Eventualverbindlichkeiten in Bezug auf rechtliche Verfahren unterliegen zahlreichen Unwägbarkeiten, und das Ergebnis der einzelnen Verfahren kann nicht mit Gewissheit vorhergesagt werden. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und die Bezifferung von Eventualverbindlichkeiten erfordern erhebliche Einschätzungen, von denen die endgültige Verbindlichkeit des Konzerns letztlich wesentlich abweichen kann. Die bilanzierten Gesamtverbindlichkeiten des Konzerns bezüglich Gerichts-, Schieds- und aufsichtsrechtlicher Verfahren werden auf Basis der Einzelfälle festgelegt und stellen eine Einschätzung der wahrscheinlichen Verluste unter Berücksichtigung des Fortgangs der einzelnen Verfahren, der Erfahrungen des Konzerns und Dritter in vergleichbaren Fällen sowie der Gutachten und Stellungnahmen von Rechtsberatern dar. Den Ausgang der Rechtsstreitigkeiten des Konzerns zu prognostizieren, ist naturgemäß schwierig, insbesondere in Fällen, in denen die Anspruchsteller erhebliche oder unbezifferte Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ertragsteuern
Im Konzernabschluss werden laufende und latente Steuern auf Grundlage der Steuergesetze der jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen berücksichtigt. Laufende und latente Steuern werden ergebniswirksam erfasst. Soweit sie sich auf Geschäftsvorfälle beziehen, die direkt im Eigenkapital oder in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen berücksichtigt werden, sind die zugehörigen laufenden und latenten Steuern ebenfalls direkt im Eigenkapital oder in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen zu erfassen.
Aktive und passive latente Steuern werden für zukünftige Steuereffekte gebildet, die aus temporären Differenzen zwischen dem Bilanzansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und deren Steuerwert resultieren oder sich aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen und Steuergutschriften ergeben. Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, mit denen diese steuerlichen Verlustvorträge, Steuergutschriften oder steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können.
Aktive und passive latente Steuern werden mit den Steuersätzen bewertet, die voraussichtlich in der Berichtsperiode gelten, in der der entsprechende Vermögenswert realisiert oder die entsprechende Verbindlichkeit erfüllt wird. Dabei erfolgt die Bewertung auf Basis der Steuersätze beziehungsweise Steuergesetze, die am Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.
Laufende Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden saldiert, wenn (1) sie dieselbe steuerpflichtige Einheit oder Steuergruppe betreffen, (2) ein einklagbares Recht zur Aufrechnung gegenüber der Steuerbehörde besteht und (3) ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten besteht und es sich bei den aktiven und passiven latenten Steuern um Ertragsteuern handelt, die von derselben Steuerbehörde gegenüber derselben steuerpflichtigen Einheit oder Organschaft erhoben werden.
Latente Steuerverbindlichkeiten werden für zu versteuernde temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochtergesellschaften, Niederlassungen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen gebildet, es sei denn, der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz wird durch den Konzern gesteuert und es ist wahrscheinlich, dass sich die Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird. Latente Steuerforderungen auf steuerlich abzugsfähige temporäre Differenzen in Verbindung mit solchen Investitionen werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die Differenzen in absehbarer Zukunft auflösen und zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis erzielt wird, mit dem diese steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können.
Latente Steuern im Zusammenhang mit der Neubewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert, die in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen ausgewiesen werden, werden ebenfalls direkt in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen bilanziert und erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt, auf den sich die latente Steuer bezieht, in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst wird.
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden in der Konzernbilanz als Bestandteil des Eigenkapitals, aber getrennt von dem den DWS-Aktionären zurechenbaren Eigenkapital ausgewiesen. Das den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbare Konzernergebnis wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen. Veränderungen in der Beteiligungsquote an Tochtergesellschaften ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen zwischen Eigenkapitalgebern behandelt und erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals in der Kapitalrücklage erfasst.
Leasingverhältnisse
Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Verträge beziehen sich vorwiegend auf Bürogebäude und andere Leasingverträge für Fahrzeuge.
Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts.
Nutzungsrechte
Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls jährlich auf Wertminderung überprüft.
Leasingverbindlichkeiten
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird.
Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, dass bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst.
Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt
Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Wesentliche Rechnungslegungseinschätzungen – Die Bestimmung der Vermögenswerte aus Nutzungsrechten erfordert eine Schätzung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatzes. Kann dieser Zinssatz nicht leicht bestimmt werden, muss der Leasingnehmer seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde legen, was Einschätzungen und Annahmen des Managements erforderlich macht. Da diese Einschätzungen und Annahmen erheblich die bilanzierten Werte beeinflussen können, betrachtet der Konzern derartige Einschätzungen und Annahmen als wesentlich.
Leistungen an Arbeitnehmer
Aktienbasierte Vergütungspläne
Der Konzern nimmt im Wesentlichen an zwei aktienbasierten Vergütungsplänen teil, welche im Folgenden beschrieben werden:
Aktienbasierte DWS-Pläne (mit Barausgleich)
Der Konzern gewährte aktienbasierte Vergütungen im Rahmen des DWS Equity Plan. Dieser Plan stellt ein bedingtes Recht auf eine Barzahlung dar, indem er sich auf den Wert der DWS-Aktien während eines bestimmten Zeitraums bezieht.
Im September 2018 wurden ausgewählten Mitarbeitern innerhalb des Konzerns Auszeichnungen im Zusammenhang mit dem IPO gewährt. Beide Vergütungen (DWS-Aktienplan und DWS-Stock Appreciation Rights (SAR) Plan) werden als aktienbasierte Pläne mit Barausgleich betrachtet.
Alle Mitarbeiter, die im Rahmen des DWS-Aktienplans Vergütungen erhalten, unterliegen Leistungsbedingungen und Verfallsbestimmungen, die für jede Tranche erfüllt sein müssen, damit sie abgerechnet werden können. Falls diese Leistungsbedingung nicht erfüllt wird, verfällt die Tranche.
Mitarbeiter, denen Prämien des DWS-SAR-Plans angeboten werden, unterliegen ebenfalls spezifischen Leistungs- und Verfallsbestimmungen, wie sie im Rahmen des SAR-Plans gelten.
Der Vergütungsaufwand wird linear über den Zeitraum erfasst, in dem die Mitarbeiter Leistungen erbringen, auf die sich die Prämien beziehen, oder über den Zeitraum der Tranchen für die in Tranchen ausgegebenen Prämien. Die Schätzungen der erwarteten Verwirkungen werden im Falle tatsächlicher Verwirkungen oder bei Änderungen der Erwartungen periodisch angepasst. Der Zeitpunkt der Aufwandserfassung bei Zuschüssen, die aufgrund von Vorruhestandsregelungen eine nominale, aber nicht substanzielle Dienstzeit beinhalten, wird beschleunigt, indem die Amortisationsdauer der Aufwendungen vom Zeitpunkt der Gewährung bis zu dem Zeitpunkt verkürzt wird, an dem der Mitarbeiter die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuschüsse erfüllt, und nicht bis zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit. Bei Zuteilungen, die in Tranchen geliefert werden, wird jede Tranche als eine separate Zuteilung betrachtet und separat amortisiert.
Die wichtigsten Vorgaben für den Marktwert der Prämien sind der Marktwert am Berichtsdatum, diskontiert für alle Dividenden, die über die Haltezeiträume der Prämie vorausgegangen sind, und die Anpassung für die erwartete und tatsächliche Höhe der Unverfallbarkeit, einschließlich der Schätzung der Anzahl der berechtigten Mitarbeiter, die die Gruppe verlassen, und der Anzahl der Mitarbeiter, die für eine Frühpensionierung in Frage kommen.
Die eingegangenen Verbindlichkeiten werden am Ende jeder Berichtsperiode bis zur Erfüllung neu bewertet, wobei Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden.
DB Equity Plan (mit Aktienausgleich)
Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiter des Konzerns weiterhin am DB Equity Plan gemäß den für die Deutsche Bank-Gruppe festgelegten Regeln teil, soweit diese anwendbar sind.
Aktienbasierte Vergütungen, bei denen die Deutsche Bank AG als Muttergesellschaft Mitarbeitern des Konzerns Stammaktien der Deutsche Bank AG überträgt, werden im Konzernabschluss des Konzerns als Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Eigenkapital dargestellt, da die Verpflichtung des Ausgleichs bei der Deutsche Bank AG liegt.
Der wirtschaftliche Gehalt der aktienbasierten Vergütungsprogramme der Deutschen Bank besteht darin, dass die Deutsche Bank AG dem Konzern eine Kapitaleinlage zur Verfügung stellt und der Konzern entsprechend eine aktienbasierte Vergütung an seine Mitarbeiter im Gegenzug für deren erbrachte Arbeit leistet. Die Kosten der Vergütung, die sich auf Aktienzuteilungen der Muttergesellschaft an Mitarbeiter des Konzerns beziehen, werden im Konzernabschluss als Personalaufwand mit einem entsprechenden Zugang im Eigenkapital erfasst. Dieser Personalaufwand basiert auf dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung der Zuteilungen (einschließlich Anpassungen für voraussichtlich verfallende Ansprüche) und wird über die erforderliche Dienstzeit bis zur Unverfallbarkeit des Anspruchs erfasst.
Bei aktienbasierten Vergütungen entspricht der beizulegende Zeitwert dem Börsenkurs der zugrunde liegenden Aktien, vermindert um den Barwert der erwarteten Dividenden der Deutsche Bank AG, die nicht an den Mitarbeiter weitergereicht werden, sowie gegebenenfalls bereinigt um den Effekt etwaiger Beschränkungen, die nach Eintritt der Unverfallbarkeit des Anspruchs bestehen. Wird eine Vergütung so modifiziert, dass ihr beizulegender Zeitwert unmittelbar nach der Modifizierung ihren beizulegenden Zeitwert direkt vor der Modifizierung übersteigt, wird eine Neubewertung vorgenommen und der daraus resultierende Anstieg des beizulegenden Zeitwerts als zusätzlicher Personalaufwand im Konzernabschluss des Konzerns ausgewiesen.
Der Personalaufwand wird linear über den Zeitraum erfasst, in dem der Mitarbeiter die Dienste erbringt, die mit dieser Vergütung abgegolten werden. Bei Vergütungen, die in Tranchen abgegolten werden, erfolgt die Verteilung über die Laufzeit der jeweiligen Tranche. Einschätzungen hinsichtlich voraussichtlich verfallender Ansprüche werden regelmäßig angepasst und berücksichtigen sowohl tatsächlich verfallene Ansprüche als auch sich verändernde Erwartungen. Aufwendungen für Vergütungen, die dem Begünstigten einen vorgezogenen Ruhestand erlauben und deswegen eine nominale, aber nicht substanzielle Dienstzeitregelung vorsehen, werden nicht über den Zeitraum vom Tag der Gewährung bis zur Unverfallbarkeit erfasst, sondern über den kürzeren Zeitraum, bis der Mitarbeiter die Anspruchsvoraussetzungen für die Vergütung erfüllt. Bei Vergütungen, die in Tranchen abgegolten werden, wird jede Tranche als separate Vergütung angesehen und gesondert amortisiert.
Falls Kompensationsvereinbarungen bestehen, die eine Entschädigung der Deutsche Bank AG für im Zusammenhang mit dem Kauf der erforderlichen Aktien entstandenen Kosten vorsehen, setzt der Konzern diese als Verbindlichkeit an. Sie werden nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung („Accrual Basis“) über die entsprechende Dienstzeit beziehungsweise den entsprechenden Erdienungszeitraum erfasst.
Aus der Perspektive des Konzerns ist die Kompensation Bestandteil der Ermittlung des im Rahmen der aktienbasierten Vergütungstransaktion erhaltenen Nettokapitals. Da der Konzern eine Kapitalzuführung im Rahmen der Bilanzierung der aktienbasierten Vergütungen erfasst, wird die Erstattung an die DB Group Services Ltd. (als Verwalter des konzernweiten Vergütungsplanprozesses des Deutsche Bank Konzerns) als Anpassung dieser Kapitalzuführung angesetzt. Der Konzern setzt daher eine Verbindlichkeit aus der Kompensation mit einer entsprechenden Belastung im Eigenkapital an.
Diese Verbindlichkeit wird zum Ende jedes Geschäftsjahres bis zu ihrer Begleichung neu bewertet; etwaige Gewinne und Verluste werden im Eigenkapital erfasst.
Pensionszusagen
Der Konzern bietet eine Reihe von Pensionszusagen an. Zusätzlich zu beitragsorientierten Plänen gibt es Pläne, die als leistungsorientierte Pläne bilanziert werden. Das Vermögen sämtlicher beitragsorientierter Pläne des Konzerns wird von unabhängig verwalteten Fonds gehalten. Die Höhe der Beiträge ist in der Regel vom Gehalt abhängig. Die Beiträge werden im Allgemeinen im Jahr der Beitragszahlung auf Grundlage der erbrachten Arbeitsleistung des Mitarbeiters als Aufwand erfasst.
Um den Barwert der Pensionsverpflichtung und den damit verbundenen Dienstzeitaufwand zu ermitteln, werden sämtliche leistungsorientierten Pensionspläne nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) bewertet. Die Bewertung im Rahmen dieses Verfahrens beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen, in die Annahmen über demografische Entwicklungen, Gehaltssteigerungen sowie Zinssätze und Inflationsraten einfließen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst und in der Periode des Anfalls im Eigenkapital ausgewiesen. Die Mehrheit der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns ist unternehmensextern finanziert („funded“).
Sonstige Versorgungszusagen
Darüber hinaus unterhält der Konzern intern finanzierte Gesundheitsfürsorgepläne für einige derzeit tätige und pensionierte Mitarbeiter, vornehmlich in den USA. Im Rahmen dieser Zusagen wird den Mitarbeitern im Ruhestand ein bestimmter Prozentsatz der erstattungsfähigen medizinischen und zahnmedizinischen Aufwendungen unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts gewährt. Der Deutsche Bank Konzern finanziert diese Pläne bei Fälligkeit der Leistungen in bar und stellt diese Beträge dem Konzern wieder in Rechnung. Analog zu den leistungsorientierten Pensionszusagen werden diese Pläne gemäß der Methode der laufenden Einmalprämien bewertet. Der Konzern zahlt nur für die Teilnahme an diesen Plänen.
Weitere Informationen zu den Pensions- und sonstigen Versorgungszusagen sind in Anhangangabe 23 ‚Leistungen an Arbeitnehmer‘ enthalten.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fallen an, wenn der Konzern beschlossen hat, das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters vor dem regulären Eintritt in den Ruhestand zu beenden, oder ein Arbeitnehmer im Austausch für diese Leistungen freiwillig das Angebot annimmt, vorzeitig auszuscheiden. Solche Leistungen sind dann als Verbindlichkeit und im Aufwand zu erfassen, wenn der Konzern einen detaillierten formalen Plan besitzt und keine realistische Möglichkeit hat, sich der Verpflichtung zu entziehen. Im Falle eines freiwilligen vorzeitigen Ausscheidens werden die Leistungen auf Basis der Anzahl von Mitarbeitern, die das Angebot voraussichtlich annehmen werden, bewertet. Leistungen, die mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag fällig sind, werden zu ihrem Barwert angesetzt. Der Zinssatz wird auf Basis der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen abgeleitet.
Anpassungen bei Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen
Basieren auf früheren Erfahrungen haben sich für den Berichtszeitraum insbesondere die folgenden Anpassungen ergeben:
Anpassung der Schätzung der Dienstzeit (Service Period) für bestimmte Vergütungen
Aufgrund jüngster Entwicklungen und historischer Erfahrungen hat der Konzern im zweiten Quartal seine Schätzung der Dienstzeit (Service Period) für bestimmte Vergütungen, die den Mitarbeitern gewährt werden, geändert, um den Vergütungsaufwand über die jeweiligen Sperrfristen zu verbuchen, in denen die entsprechenden Leistungen der Mitarbeiter erbracht werden. Infolge der Schätzungsänderung hat der Konzern die Nettoverpflichtung des Dienstzeitaufwand um 21Mio € verringert.
Anpassung der Schätzung finanzieller Annahmen, die für die Pensionsverpflichtungen des Konzerns gelten
Die Annahmen für den verwendeten Diskontsatzes und die Inflationsrate in der Eurozone sind wichtige Faktoren für die Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Im Laufe des Jahres 2020 wurde eine Überprüfung der Methodik zur Festlegung dieser Annahmen durchgeführt und verschiedene Verfeinerungen wurden im Laufe des Jahres umgesetzt. Der kombinierte Effekt dieser Verfeinerungen, der sich in den sonstigen erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen widerspiegelt, ist eine Verringerung der gesamten Pensionsverpflichtungen in der Eurozone des Konzerns zum 31. Dezember 2020 um rund 21 Mio € im Vergleich zu dem zum 31. Dezember 2019 gewählten Ansatz.
Kapitalflussrechnung
Der Konzern ordnet Cashflows den Kategorien operative Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit oder Finanzierungstätigkeit auf Basis des Geschäftsmodells zu („Managementansatz“). Für den Konzern besteht die primäre Geschäftstätigkeit darin, eine Produktpalette von traditionellen und alternativen Anlagemöglichkeiten für institutionelle und private Kunden weltweit anzubieten, mit dem Ziel, uns als führenden ESG Vermögensverwalter zu positionieren.
Die in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Beträge stimmen nur bedingt mit den von einer Berichtsperiode zur nächsten zu beobachtenden Bilanzveränderungen überein, da sie nicht zahlungswirksame Sachverhalte wie etwa Wechselkursänderungen oder Veränderungen des Konsolidierungskreises nicht berücksichtigen.
Die Bewegungen der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert im operativen Cashflow ausgewiesenen Bilanzposten sind auf Veränderungen zurückzuführen, die den Buchwert beeinflussen, das heißt sowohl auf Marktbewegungen als auch auf Einzahlungen und Auszahlungen.
Nicht überschussberechtigte Investmentverträge
Diese Verträge beinhalten weder ein signifikantes Versicherungsrisiko noch eine ermessensabhängige Überschussbeteiligung und fallen daher nicht unter die Anforderungen von IFRS 4. Investmentverträge werden analog zu anderen finanziellen Verpflichtungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bewertet und ausgewiesen.
Alle Investmentverträge des Konzerns sind fondsgebunden. Diese Verträge werden bewertet, indem aktuelle Fondspreise mit den Stückzahlen, die dem Vertragspartner zum Stichtag zugeordnet sind, multipliziert werden.
Vermögenswerte, die aus diesen Investmentverträgen entstehen, werden ebenso wie die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Investmentverträgen zum beizulegenden Zeitwert mit Wertveränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet.
03 – Erstmals angewandte und neue Rechnungslegungsvorschriften
Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Die im vorliegenden Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Methoden denen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019.
Der Konzern hat die Änderungen in IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und die Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ mit Wirkung zum 1. Januar 2020 übernommen. Sie wurden angewandt, haben jedoch keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
Zum 1. Januar 2020 setzte der Konzern Änderungen zu IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ um. Die Änderungen stellen eine Klarstellung zur Bestimmung, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde, dar. Die geänderte Definition eines Geschäftsbetriebs stellt heraus, dass die Schaffung von Leistungen („Outputs“) eines Geschäftsbetriebs sich auf Waren und Dienstleistungen konzentriert, die für Kunden erbracht werden. Die vorherige Definition konzentrierte sich auf die Rendite in Form von Dividenden, reduzierten Kosten und sonstigem wirtschaftlichem Nutzen für Anteilseigner und Andere. Die Unterscheidung zwischen einem Geschäftsbetrieb und einer Gruppe von Vermögenswerten ist wesentlich, da der Käufer nur bei Kauf eines Geschäftsbetriebs Geschäfts- oder Firmenwerte ansetzt. Die Umsetzung der Änderungen hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“
Zum 1. Januar 2020 setzte der Konzern Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungs-methoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ um. Die Änderungen gleichen die Definition von „wesentlich“ in den Standards an und stellen bestimmte Aspekte der Definition klar. Die neue Definition besagt, dass „Informationen dann wesentlich sind, wenn das Weglassen, die falsche Angabe oder die Verschleierung von Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, um Entscheidungen zu beeinflussen, die die primären Nutzer von Abschlüssen für allgemeine Zwecke auf der Grundlage dieser Abschlüsse treffen, die finanzielle Informationen über eine bestimmte berichtende Einheit liefern“. Die Änderungen stellen klar, dass die Wesentlichkeit von der Art oder dem Umfang der Informationen abhängt. Ein Unternehmen muss prüfen, ob die Informationen, entweder einzeln oder in Verbindung mit anderen Informationen, wesentlich im Kontext der Abschlüsse sind. Eine falsche Angabe von Informationen ist wesentlich, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie die Entscheidungen der primären Nutzer beeinflussen.
IFRS 16 „Leasingverhältnisse"
Am 1. Juni 2020 setzte der Konzern die Änderungen zu IFRS 16 „Leasingverhältnisse" um, die COVID-19-bezogene Mietkonzessionen einschließen, um Leasingnehmern eine Ausnahme von der Beurteilung zu gewähren, ob eine COVID-19-bezogene Mietkonzession eine Änderung des Leasingvertrags darstellt. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Neue Rechnungslegungsvorschriften
Die nachfolgenden Rechnungslegungsvorschriften waren zum 31. Dezember 2020 noch nicht in Kraft getreten und kamen daher im Jahr 2020 nicht zur Anwendung.
Zinssatz-Benchmark-Reform (Änderungen zu IFRS 9 „Finanzinstrumente", IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben" und IFRS 16 „Leasingverhältnisse")
Im August 2020 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 9, „Finanzinstrumente", IAS 39, „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7, „Finanzinstrumente: Angaben" und IFRS 16, „Leasingverhältnisse" als Phase 2 ihres Projekts heraus, die sich mit den möglichen Auswirkungen der Reform der Interbank Offered Rate (IBOR) auf die Finanzberichterstattung befassen. Die Änderungen in Phase 2 befassen sich mit Fragen der Ersetzung, daher befassen sie sich mit Fragen, die sich auf die Finanzberichterstattung auswirken könnten, wenn ein bestehender Zinssatz-Benchmark tatsächlich ersetzt wird. Dazu gehören die Änderung von finanziellen Vermögenswerten, Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten sowie spezifische Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die Änderungen führen ein praktisches Hilfsmittel für die durch die Reform erforderlichen Änderungen ein (Änderungen, die als direkte Folge der IBOR-Reform erforderlich sind und auf einer wirtschaftlich gleichwertigen Grundlage vorgenommen werden). Diesen Änderungen wird durch die Aktualisierung des Effektivzinssatzes Rechnung getragen. Alle anderen Änderungen werden unter Anwendung der aktuellen IFRS-Anforderungen verbucht. Ein ähnliches praktisches Hilfsmittel wird für die Bilanzierung von Leasingnehmern unter Anwendung von IFRS 16 eingeführt.
Die Änderungen erfordern auch zusätzliche Angaben, die es den Adressaten ermöglichen, die Art und das Ausmaß der Risiken zu verstehen, die sich aus der IBOR-Reform ergeben und denen das Unternehmen ausgesetzt ist, sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen mit diesen Risiken umgeht und den Fortschritt des Unternehmens beim Übergang von IBOR zu alternativen Referenzzinssätzen und die Art und Weise, wie das Unternehmen mit diesem Übergang umgeht. Die Änderungen treten für die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnenden Geschäftsjahre in Kraft, wobei eine frühzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse"
Im Mai 2020 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse". Die Änderungen aktualisieren einen veralteten Verweis in IFRS 3, ohne dessen Anforderungen wesentlich zu ändern. Die Änderungen treten für Jahresperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Diese Änderungen müssen noch von der EU übernommen werden.
IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“
Im Mai 2020 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 37, „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen", um klarzustellen, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, berücksichtigt. Die Änderungen legen fest, dass die „Kosten für die Erfüllung" eines Vertrags die „Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen", umfassen. Bei den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskräfte, Materialien) oder um eine Zuordnung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuordnung der Abschreibungskosten für einen Posten der Sachanlagen und Ausrüstung, die bei der Vertragserfüllung verwendet werden). Die Änderungen treten für Jahresperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Diese Änderungen müssen noch von der EU übernommen werden.
IAS 16 „Sachanlagen”
Im Mai 2020 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 16 „Sachanlagen". Die Änderungen verbieten es, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage jeglichen Erlös aus dem Verkauf von Gegenständen abzuziehen, die hergestellt wurden, während der Vermögenswert an den Standort und in den Zustand gebracht wurde, der erforderlich ist, damit er in der vom Management beabsichtigten Weise betrieben werden kann. Stattdessen verbucht ein Unternehmen die Erlöse aus dem Verkauf solcher Gegenstände und die Kosten für die Herstellung dieser Gegenstände im Gewinn oder Verlust. Die Änderungen treten für Jahresperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Diese Änderungen müssen noch von der EU übernommen werden.
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses")
Im Januar 2020 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz-oder langfristig“. Sie stellen klar, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basiert, die zum Bilanzstichtag vorliegen. Die Klassifizierung hängt somit nicht von den Erwartungen ab, ob ein Unternehmen von seinem Recht Gebrauch macht, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben. Die Änderungen stellen auch klar, dass sich die Erfüllung einer Schuld auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei bezieht. Die Änderungen treten für die Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Umsetzung der Änderungen wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Die Vorschriften bedürfen noch der Übernahme durch die EU in europäisches Recht.
Verbesserungen der IFRS 2018-2020-Zyklen
Im Mai 2020 veröffentlichte das IASB Änderungen an mehreren IFRS-Standards, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt des IASB für die Zyklen 2018-2020 ergaben. Dies umfasst Änderungen, die zu Änderungen der Rechnungslegung für Darstellungs-, Ansatz- oder Bewertungszwecke führen, sowie terminologische oder redaktionelle Änderungen in Bezug auf IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards", IFRS 9 „Finanzinstrumente", IFRS 16 „Leasingverhältnisse" und IAS 41 „Landwirtschaft". Die Änderungen an IFRS 9 stellen klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit auszubuchen ist, den „10 Prozent"-Test in Paragraph B3.3.6 von IFRS 9 anwendet. Ein Unternehmen bezieht nur die zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlten oder erhaltenen Gebühren ein, einschließlich der Gebühren, die entweder vom Unternehmen oder vom Kreditgeber im Namen des jeweils anderen gezahlt oder erhalten werden. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Änderungen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Diese Änderungen müssen noch von der EU übernommen werden.
04 – Unternehmenserwerbe und Veräußerungen
Unternehmenszusammenschlüsse
In der Berichtsperiode unternahm der Konzern keine Akquisitionen, die als Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert wurden.
Unternehmenserwerbe
In der Berichtsperiode unternahm der Konzern keine materiellen Akquisitionen.
Veräußerungen
In der Berichtsperiode veräußerte der Konzern keine Tochtergesellschaften oder Geschäftsbetriebe. Für nähere Informationen verweisen wir auf die Anhangangabe 18 ‚Zum Verkauf bestimmte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen‘.
05 – Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung des Konzerns erfolgt nach dem Managementansatz, der die Darstellung der Segmente auf Basis der internen Managementberichterstattung des Unternehmens verlangt, welche regelmäßig von dem Hauptentscheidungsträger überprüft wird.
Der Begriff „Hauptentscheidungsträger“ bezeichnet eine Funktion, nicht unbedingt eine Führungskraft in einer bestimmten Rolle. Obwohl ein Unternehmen nicht mehr als einen Hauptentscheidungsträger haben kann, kann es sich bei diesem um eine Gruppe von Personen handeln. In der Regel verfügt ein Geschäftssegment über einen Segmentmanager, der direkt dem Hauptentscheidungsträger gegenüber verantwortlich ist und regelmäßigen Kontakt zu diesem hält, um operative Aktivitäten, Finanzergebnisse, Prognosen oder Pläne für das Segment zu erörtern. Der Begriff „Segmentmanager“ bezeichnet ebenfalls eine Funktion, nicht unbedingt eine einzelne Führungskraft in einer bestimmten Rolle.
Der Konzern betreibt – basierend auf diesem Managementansatz – ein einziges Geschäftssegment für Berichterstattungs- und Überwachungszwecke.
Als Hauptentscheidungsträger ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Überprüfung und Überwachung der Ergebnisse des Konzerns sowie für strategische Entscheidungen in Bezug auf die Allokation der Vermögenswerte und Ressourcen. Der Segmentmanager ist die Geschäftsführung.
Die operative Tätigkeit des Konzerns wird durch eine global integrierte Investmentgruppe über einheitliche Kundensegmente, Vertriebskanäle und Anlageklassen gesteuert. Der zentral gesteuerte Vertrieb betreut alle Geschäftseinheiten/Produkte und verhandelt Preise mit Kunden. Zudem nutzt der Konzern weitgehend gemeinsame Infrastruktur- und Supportleistungen (beispielsweise Marketing, Produktstrategie, Produktentwicklung und Finanzen).
Die Geschäftsführung ist für die Steuerung und Kontrolle des gesamten Konzerns verantwortlich, was unter anderem die Strategie, Planung, wichtige Personalentscheidungen, die Organisation, das Risikomanagement und Compliance umfasst.
Im Anschluss legt die Geschäftsführung die Strategie für den Konzern und seine einzelnen Bestandteile, darunter den zentral gesteuerten Vertrieb und die weitgehend gemeinsamen Infrastruktur- und Supportleistungen, fest. Obwohl die Erträge nach den verschiedenen Anlageklassen - das heißt klassische (Active und Passive) und alternative Produkte - überwacht werden, werden alle anderen direkten und verrechneten Kosten sowie Aktiva und Passiva, aber auch Mitarbeiter auf Basis von Vollzeitkräften und Kapitalquoten auf einer aggregierten Basis analysiert und überprüft.
Die folgende Tabelle zeigt den Zinsüberschuss und die zinsunabhängigen Erträge insgesamt nach geografischen Regionen – basierend auf dem Managementansatz des Konzerns:
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Deutschland | 989 | 1.045 | ||
Europa (ohne Deutschland), Mittlerer Osten und Afrika | 631 | 725 | ||
Nord- und Südamerika | 483 | 504 | ||
Asien/Pazifik | 134 | 115 | ||
Zinsüberschuss und zinsunabhängige Erträge insgesamt | 2.237 | 2.389 | ||
Anhang zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
06 – Provisionsüberschuss aus Vermögensverwaltung
Die Managementgebühren werden auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis vorwiegend als ein Prozentsatz des verwalteten Vermögens vereinnahmt, sobald die Dienstleistung erbracht ist. Diese Gebühren beziehen sich im Wesentlichen auf erhaltene Brutto-Fondsverwaltungsgebühren, die Bruttoaufwendungen beziehen sich hauptsächlich auf gezahlte Vertriebsprovisionen.
Performancegebühren werden hauptsächlich auf Basis der Performance des Fonds im Verhältnis zu einer Benchmark/Zielrendite oder der realisierten Wertsteigerung der Anlagen des Fonds vereinnahmt. Variable, auf bestimmte Vertragsbedingungen bezogene Performanceerträge und Gebühren aus transaktionsbezogenen Verträgen (wie zum Beispiel Immobilientransaktionen aus alternativen Fonds) sind weitere Bestandteile der Performance- und Transaktionsgebühren.
Nachfolgend ist die Verteilung des Provisionsüberschusses aus Vermögensverwaltung nach Art der Provision sowie nach unseren Produkten dargestellt:
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Managementgebühren: | ||||
Provisionserträge Managementgebühren | 3.200 | 3.189 | ||
Provisionsaufwand Managementgebühren | 1.067 | 1.053 | ||
Provisionsüberschuss aus Managementgebühren | 2.134 | 2.136 | ||
davon: | ||||
Active Aktien | 658 | 676 | ||
Active Multi-Asset | 187 | 182 | ||
Active SQI1 | 187 | 183 | ||
Active Anleihen | 288 | 290 | ||
Active Geldmarkt | 30 | 25 | ||
Passive | 300 | 287 | ||
Alternatives | 464 | 475 | ||
Sonstige2 | 20 | 17 | ||
Performance- und Transaktionsgebühren: | ||||
Provisionserträge Performance- und Transaktionsgebühren | 109 | 213 | ||
Provisionsaufwand Performance- und Transaktionsgebühren | 19 | 8 | ||
Provisionsüberschuss aus Performance- und Transaktionsgebühren | 90 | 205 | ||
davon: | ||||
Alternatives | 56 | 94 | ||
Active und sonstige | 34 | 110 | ||
Provisionsüberschuss aus Vermögensverwaltung insgesamt | 2.223 | 2.341 | ||
1 SQI steht für systematische und quantitative Investments.
2 Sonstige wiederkehrende Gebühren beinhalten laufende Gebühren für Produkte, die nicht in dem Produktklassenmix erfasst sind, wie zum Beispiel Depotgebühren von Kundendepots.
Zum 31. Dezember 2020 bestanden noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von über einem Jahr in Höhe von 66 Mio € aus alternativen Fonds in einem Zeitband von sieben Jahren (2022 bis 2028). Der Rückgang der noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen im Vergleich zum 31. Dezember 2019 (75 Mio € in einem Zeitband von sieben Jahren von 2021 bis 2027) war hauptsächlich auf eine Umstellung eines Fondsmodells zurückzuführen. Dies wirkte sich ebenfalls auf den Zeitpunkt aus, wann das Fondsvermögen veräußert wird und damit auch, wann die Performancegebühren anfallen.
Die Aufteilung des Provisionsertrages aus Vermögensverwaltung nach Regionen stellt sich wie folgt dar:
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Provisionsertrag aus Vermögensverwaltung: | ||||
Deutschland | 1.410 | 1.364 | ||
Europa (ohne Deutschland), Mittlerer Osten und Afrika | 1.239 | 1.361 | ||
Nord- und Südamerika | 608 | 621 | ||
Asien/Pazifik | 53 | 56 | ||
Provisionsertrag aus Vermögensverwaltung insgesamt | 3.309 | 3.401 | ||
Provisionsaufwand aus Vermögensverwaltung | 1.086 | 1.060 | ||
Provisionsüberschuss aus Vermögensverwaltung | 2.223 | 2.341 | ||
07 – Sachaufwand und sonstiger Aufwand
in Mio € | 2020 | 20191 | ||
Elektronische Datenverarbeitung | 115 | 121 | ||
Beratungsleistungen | 55 | 43 | ||
Marktdaten & Marktforschungsdienstleistungen | 67 | 81 | ||
Mieten und Aufwendungen für Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 51 | 64 | ||
Bankdienstleistungen und ausgelagerte Tätigkeiten | 203 | 216 | ||
Marketingaufwendungen | 21 | 28 | ||
Aufwendungen für Reisen | 7 | 24 | ||
Aufwendungen vom Deutsche Bank Konzern2 | 149 | 173 | ||
Sonstige Aufwendungen | 74 | 82 | ||
Sachaufwand und sonstiger Aufwand insgesamt | 742 | 831 | ||
1 Die Vorjahreszahlen wurden angepasst, um die Änderung von a) Telekommunikationskosten von Marktdaten- und Marktforschungsdienstleistungen zu Elektronische Datenverarbeitung (2 Mio €), b) Gebäude- und Versicherungsprämien sowie Kosten für die Instandhaltung von Kraftfahrzeugen von Mieten und Aufwendungen für Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung zu Sonstigen Aufwendungen (2 Mio €) und c) sonstigen ausgelagerten Dienstleistungen von Beratungsleistungen zu Bankdienstleistungen und ausgelagerten Tätigkeiten (4 Mio €) zu berücksichtigen.
2 Im Geschäftsjahr 2020 entfallen davon 106 Mio € auf Entgelte für vom Deutsche Bank Konzern bezogene Infrastrukturdienstleistungen (2019: 129 Mio €) und 43 Mio € auf DWS-Funktionen in Deutsche Bank Gesellschaften (2019: 44 Mio €). Die Vorjahreszahlen wurden um 6 Mio € von DWS-Funktionen in Deutsche Bank Gesellschaften zu Entgelte für vom Deutsche Bank Konzern bezogene Infrastrukturdienstleistungen angepasst.
08 – Restrukturierung
Der Konzern hat ihm Rahmen unseres Kosteneffizienzplans Maßnahmen definiert und umgesetzt, die darauf abzielen, den Konzern zu einer schlankeren und agileren Organisation zu entwickeln.
Der Restrukturierungsaufwand beinhaltet sowohl Abfindungszahlungen und Aufwand zur beschleunigten Amortisation von noch nicht amortisierten aufgeschobenen Vergütungskomponenten aufgrund der Verkürzung der zukünftigen Restdienstzeiten als auch Aufwendungen für vorzeitige Kündigungen von Immobilienmietverträgen.
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Restrukturierungsaufwand - Personalaufwand | 15 | 29 | ||
davon: | ||||
Abfindungsleistungen | 8 | 23 | ||
Beschleunigte Amortisation aufgeschobener Vergütung | 7 | 6 | ||
Sozialversicherung | 0 | 0 | ||
Restrukturierungsaufwand - Sachaufwand | 0 | 0 | ||
Restrukturierungsaufwand insgesamt | 15 | 29 | ||
09 – Ergebnis je Stammaktie
Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie wird mittels Division des den DWS-Aktionären zurechenbaren Konzernergebnisses durch die durchschnittliche Anzahl der im Berichtsjahr ausstehenden Stammaktien ermittelt. Die durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Stammaktien ist als durchschnittliche Anzahl der begebenen Stammaktien definiert.
Dem verwässerten Ergebnis je Stammaktie liegt die Annahme der Wandlung ausstehender Wertpapiere in Stammaktien oder die Ausübung sonstiger Verträge zur Ausgabe von Stammaktien zugrunde. Der Konzern weist zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 keinen Verwässerungseffekt je Stammaktie aus.
Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Stammaktie
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | 2020 | 2019 | ||
Den DWS-Aktionären zurechenbares Konzernergebnis - Zähler zur Berechnung des Ergebnisses je Stammaktie (unverwässert) | 556 | 511 | ||
Den DWS-Aktionären zurechenbares Konzernergebnis nach angenommener Wandlung- Zähler zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Stammaktie | 556 | 511 | ||
Anzahl der Stammaktien (in Mio) | 200 | 200 | ||
Gewichteter Durchschnitt der ausstehenden Aktien - Nenner für die Berechnung des Ergebnisses je Stammaktie (unverwässert) (in Mio) | 200 | 200 | ||
Bereinigter gewichteter Durchschnitt der ausstehenden Aktien nach angenommener Wandlung - Nenner für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Stammaktie (in Mio) | 200 | 200 | ||
Ergebnis je Stammaktie
2020 | 2019 | |||
Ergebnis je Stammaktie (unverwässert) | 2,78€ | 2,56€ | ||
Ergebnis je Stammaktie (verwässert) | 2,78€ | 2,56€ | ||
Anhang zur Konzernbilanz
10 – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Als zu Handelszwecken gehalten klassifizierte finanzielle Vermögenswerte: | ||||
Handelsaktiva | 1.297 | 1.422 | ||
davon: | ||||
Gehalten von konsolidierten Garantiefonds | 1.094 | 1.305 | ||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 0 | 2 | ||
Als zu Handelszwecken gehalten klassifizierte finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 1.297 | 1.423 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte | 1.131 | 1.452 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte Investmentverträge | 526 | 544 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 1.657 | 1.996 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 2.954 | 3.419 | ||
Als zu Handelszwecken gehalten klassifizierte finanzielle Verpflichtungen: | ||||
Handelspassiva | 18 | 9 | ||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 158 | 110 | ||
Als zu Handelszwecken gehalten klassifizierte finanzielle Verpflichtungen insgesamt | 176 | 119 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen: | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Investmentverträge | 526 | 544 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen insgesamt | 526 | 544 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt | 702 | 663 | ||
Der Konzern weist insbesondere die Vermögenswerte aus konsolidierten Garantiefonds (ohne Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten) als Handelsaktiva aus. Die Vermögenswerte der Garantiefonds sind das Eigentum der Investoren, und der Konzern konsolidiert diese gemäß IFRS 10, obwohl er selbst kein Investor ist. Der Konzern weist die entsprechenden Verbindlichkeiten (inklusive Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten) als zum beizulegenden Zeitwert gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten aus (siehe Anhangangabe 12 ‚Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente‘). Die Vermögenswerte aus konsolidierten Garantiefonds gingen um 211 Mio € zurück, vorwiegend durch Auflösung eines Fonds mit einem Volumen von 157 Mio €, Marktwertverluste in Höhe von 30 Mio € und Verkäufe in Höhe von 25 Mio €. Diesem Rückgang stand ein Anstieg von Seed Investments in Höhe von 86 Mio € gegenüber.
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nicht als Handelsbestand klassifizierten finanziellen Vermögenswerte beinhalten Co-Investments und Seed Investments. Außerdem sind darin in Geldmarktfonds investierte Zahlungsmittel der Gesellschaft sowie hauptsächlich für regulatorische Zwecke gehaltene Staatsanleihen enthalten. Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nicht als Handelsbestand klassifizierten finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich um 321 Mio €. Ursächlich hierfür waren insbesondere der Rückgang in Geldmarktfonds investierter Zahlungsmittel der Gesellschaft (266 Mio € zum 31. Dezember 2020, 518 Mio € zum 31. Dezember 2019) und der Rückgang von Staatsanleihen (404 Mio € zum 31. Dezember 2020, 443 Mio € zum 31. Dezember 2019).
Den Vermögenswerten aus Investmentverträgen stehen entsprechende erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verpflichtungen (526 Mio € zum 31. Dezember 2020, 544 Mio € zum 31. Dezember 2019) gegenüber. Der Rückgang ist vorwiegend auf Rückzahlungen in Höhe von 24 Mio € zurückzuführen, bei einer positiven Wertentwicklung der betreffenden Investmentfonds von 6 Mio €. Beide Effekte wirken sich sowohl auf die Vermögenswerte als auch auf die Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen aus.
Die negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten beinhalten hauptsächlich die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts für garantierte Verträge, die nicht als Finanzgarantien qualifizieren (155 Mio € zum 31. Dezember 2020 und 108 Mio € zum 31. Dezember 2019).
Weitere Einzelheiten zu den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten/Verpflichtungen, einschließlich einer Aufgliederung in Klassen, sind Anhangangabe 12 ‚Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente‘ zu entnehmen. Alle Klassen werden im Konzernabschluss zum beizulegenden Zeitwert/implizierten beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.
11 – Zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewertete finanzielle Vermögenswerte
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewertete finanzielle Vermögenswerte: | ||||
Schuldtitel: | ||||
Deutsche Bundesländeranleihen | 198 | 0 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 198 | 0 | ||
Im Laufe des zweiten Quartals 2020 hat der Konzern langlaufende deutsche Bundesländeranleihen in Höhe von 196 Mio € erworben, um das aus den garantierten Produkten resultierende Zinsrisiko zu managen. Der Buchwert zum 31. Dezember 2020 betrug 198 Mio €. Die fortgeführten Anschaffungskosten betrugen zum 31. Dezember 2020 195 Mio €.
12 – Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Überblick
Der Konzern klassifiziert seine zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen in die folgenden Kategorien:
Eine angemessene Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen zum beizulegenden Zeitwert wird zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes oder bei Umgliederung in die Bilanz vorgenommen.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente werden am Handelstag – das heißt, an dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts beziehungsweise zur Ausgabe oder zum Rückkauf der finanziellen Verpflichtung verpflichtet – erfasst beziehungsweise ausgebucht.
Verbindlichkeiten aus garantierten und anderen konsolidierten Fonds werden in der Bilanz in den Sonstigen Passiva ausgewiesen. Die Bewertung der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Sonstigen Passiva erfolgt anhand des beizulegenden Zeitwerts der entsprechenden Aktiva. Der Konzern erfasst diese Passiva mit ihrem implizierten beizulegenden Zeitwert.
Bemessungshierarchie
Die zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente wurden den drei Kategorien gemäß der IFRS-Bemessungshierarchie (Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts) zugeordnet.
Level1 – mittels notierter Preise in aktiven Märkten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert direkt von Preisen in aktiven, liquiden Märkten abgeleitet werden kann und bei denen das im Markt beobachtbare Finanzinstrument repräsentativ für das im Bestand des Konzerns zu bewertende Instrument ist.
Hierzu zählen Staatsanleihen, Eigenkapitalinstrumente und derivative Finanzinstrumente, die an aktiven und liquiden Börsen gehandelt werden.
Level2 – mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert aus gleichartigen, an aktiven Märkten gehandelten Finanzinstrumenten oder mittels Bewertungsverfahren ermittelt werden kann, deren sämtliche Inputfaktoren jedoch beobachtbar sind.
Diese Finanzinstrumente umfassen insbesondere Handelsaktiva in Garantiefonds und ihre entsprechenden Verbindlichkeiten aus garantierten und anderen konsolidierten Fonds, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Investmentverträge und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen sowie Seed Investments und deutsche Bundesländeranleihen.
Level3 – mittels Bewertungsverfahren auf Basis nicht direkt beobachtbarer Marktdaten bewertete Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert nicht direkt aus am Markt beobachtbaren Daten ermittelt werden kann und die ein anderes Bewertungsverfahren benötigen. Die Finanzinstrumente dieser Kategorie weisen eine Wertkomponente auf, die nicht beobachtbar ist und einen wesentlichen Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert hat.
Diese umfassen hauptsächlich Co-Investments.
Die folgende Tabelle zeigt die beizulegenden Zeitwerte für jede Klasse von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verpflichtungen, einschließlich ihrer Kategorie in der Bemessungshierarchie. Sie enthält keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verpflichtungen, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wenn der Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Der Buchwert der Beteiligungen in der Tabelle entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.
31.12.2020 | ||||||||
Beizulegender Zeitwert | ||||||||
in Mio € | In aktiven | Auf Marktdaten | Nicht auf | Insgesamt | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: | ||||||||
Handelsaktiva: | ||||||||
Schuldtitel | 30 | 99 | 0 | 129 | ||||
Investmentfonds | 0 | 1.080 | 0 | 1.080 | ||||
Eigenkapitaltitel | 88 | 0 | 0 | 88 | ||||
Handelsaktiva insgesamt | 118 | 1.179 | 0 | 1.297 | ||||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte | ||||||||
Schuldtitel | 404 | 0 | 15 | 418 | ||||
Investmentfonds | 9 | 303 | 394 | 706 | ||||
Eigenkapitaltitel | 0 | 0 | 7 | 7 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte | 413 | 303 | 415 | 1.131 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte | ||||||||
Investmentfonds | 0 | 526 | 0 | 526 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewertete finanzielle Vermögenswerte: | ||||||||
Schuldtitel | 0 | 198 | 0 | 198 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 531 | 2.206 | 415 | 3.152 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: | ||||||||
Handelspassiva: | ||||||||
Schuldtitel | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Investmentfonds | 18 | 0 | 0 | 18 | ||||
Eigenkapitaltitel | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Handelspassiva insgesamt | 18 | 0 | 0 | 18 | ||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 1 | 2 | 155 | 158 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Investmentverträge | 0 | 526 | 0 | 526 | ||||
Verbindlichkeiten aus garantierten und anderen konsolidierten Fonds | 0 | 1.170 | 0 | 1.170 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt | 19 | 1.698 | 155 | 1.872 | ||||
31.12.2019 | ||||||||
Beizulegender Zeitwert | ||||||||
in Mio € | In aktiven | Auf Marktdaten | Nicht auf | Insgesamt | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: | ||||||||
Handelsaktiva: | ||||||||
Schuldtitel | 8 | 58 | 0 | 67 | ||||
Investmentfonds | 0 | 1.251 | 0 | 1.252 | ||||
Eigenkapitaltitel | 103 | 0 | 0 | 103 | ||||
Handelsaktiva insgesamt | 112 | 1.310 | 0 | 1.422 | ||||
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 0 | 2 | 0 | 2 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte finanzielle Vermögenswerte: | ||||||||
Schuldtitel | 443 | 0 | 16 | 459 | ||||
Investmentfonds | 2 | 580 | 403 | 984 | ||||
Eigenkapitaltitel | 0 | 0 | 8 | 8 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte | 446 | 580 | 427 | 1.452 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte | ||||||||
Investmentfonds | 0 | 544 | 0 | 544 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewertete finanzielle Vermögenswerte: | ||||||||
Schuldtitel | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 557 | 2.435 | 427 | 3.419 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: | ||||||||
Handelspassiva: | ||||||||
Schuldtitel | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Eigenkapitaltitel | 9 | 0 | 0 | 9 | ||||
Handelspassiva insgesamt | 9 | 0 | 0 | 9 | ||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 1 | 2 | 108 | 110 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Investmentverträge | 0 | 544 | 0 | 544 | ||||
Verbindlichkeiten aus garantierten und anderen konsolidierten Fonds | 0 | 1.356 | 0 | 1.356 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt | 10 | 1.901 | 108 | 2.019 | ||||
Bewertungsmethoden und -kontrollen
Die Bewertungsmethoden und -kontrollen des Konzerns sind im Folgenden dargestellt. Alle Bewertungen erfolgen auf regelmäßiger Basis.
In aktiven Märkten notierte Preise – Der beizulegende Zeitwert von in aktiven Märkten notierten Finanzinstrumenten wird auf Grundlage von Preisnotierungen ermittelt, soweit diese im Rahmen von regelmäßigen und aktuellen Transaktionen verwendete Preise darstellen.
Bewertungsverfahren bei Nutzung von beobachtbaren Marktdaten – Der Konzern verwendet Bewertungsverfahren für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, sofern keine in aktiven Märkten notierten Preise verfügbar sind. Zu den für die Bewertung von Finanzinstrumenten verwendeten Verfahren gehören Modellierungstechniken, die Verwendung indikativer Preisangaben ähnlicher Instrumente, Preisangaben aus weniger aktuellen und weniger häufigen Transaktionen sowie Kursgebote von Brokern.
Für einige Finanzinstrumente liegt statt eines Preises eine Kursnotierung oder ein sonstiger notierter Parameter vor. In solchen Fällen wird für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Börsenkurs oder der Parameter als Eingangsgröße in einem Bewertungsmodell verwendet. Für einige Finanzinstrumente werden branchenübliche Modellierungstechniken wie Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahren und gängige Optionspreismodelle verwendet. Diese Modelle sind abhängig von geschätzten zukünftigen Zahlungsströmen, Diskontierungsfaktoren und der Volatilität.
Häufig müssen in Bewertungsmodellen mehrere Inputfaktoren verwendet werden. Soweit möglich, basieren diese auf beobachtbaren Daten oder werden aus den Preisen relevanter, in aktiven Märkten gehandelter Finanzinstrumente abgeleitet. Sind für die Inputfaktoren keine beobachtbaren Daten verfügbar, werden andere Marktinformationen berücksichtigt. Beispielsweise werden Inputfaktoren durch indikative Kursgebote von Brokern und Konsenspreisangaben gestützt, sofern diese Informationen zur Verfügung stehen.
Bewertungsverfahren bei Nutzung nicht beobachtbarer Marktdaten – Sind keine beobachtbaren Informationen verfügbar, basieren die Inputfaktoren auf anderen relevanten Informationsquellen wie Preisen für ähnliche Transaktionen, historischen Daten, wirtschaftlichen Fundamentaldaten sowie Researchinformationen, die entsprechend angepasst werden, um die Ausgestaltung des tatsächlich zu bewertenden Finanzinstruments und die derzeitigen Marktbedingungen zu berücksichtigen.
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren und Bewertungsanpassungen werden regelmäßig überprüft. Werden zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte Informationen Dritter herangezogen, zum Beispiel Kursgebote von Brokern oder indikative Preisangaben, beurteilt das Bewertungsteam die von den Dritten erhaltenen Nachweise, um die Schlussfolgerung zu unterstützen, dass diese Bewertungen den IFRS Anforderungen entsprechen, einschließlich der Ebene in der Bemessungshierarchie, in die die Bewertungen einzuordnen sind.
Validierung und Kontrolle– Der Konzern verfügt über ein etabliertes Rahmenwerk zur Kontrolle von Bewertungen, welches die internen Kontrollstandards, -methoden und -verfahren für den Bewertungsprozess regelt. Das Principal Valuation Control Council (PVCC) ist ein wichtiges Forum für den Konzern, um die Ergebnisse der Vollständigkeitskontrolle zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Vermögenswerte und Verpflichtungen zum beizulegenden Zeitwert dem entsprechenden Bewertungskontrollprozess unterzogen wurden. Darüber hinaus sorgt das PVCC für die Überprüfung und Angemessenheit verschiedener Detailaspekte der Kontrollen wie die Klassifizierung gemäß der unabhängigen Preisüberprüfung, Prüfschwellen und Marktdatenzulassungen.
Der Deutsche Bank Konzern verfügt über ein unabhängiges Bewertungsteam im Bereich Finance, das die Aufgabe hat, das Rahmenwerk für Bewertungskontrollen zu regeln und weiterzuentwickeln sowie die entsprechenden Prozesse zu steuern, die die Bewertung von Finanzinstrumenten in allen Leveln der Bemessungshierarchie abdecken. Dieses Spezialistenteam ist unter anderem damit betraut, Prozesse für unabhängige Bewertungskontrollen für alle Geschäftsbereiche und den Konzern durchzuführen. Zudem befasst sich das Team mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Bewertungskontrollmethoden und -verfahren sowie der Ausarbeitung und Steuerung des formellen Rahmenwerks der Richtlinien für Bewertungskontrollen. Ein Hauptaugenmerk legt das unabhängige Bewertungsteam auf solche Bewertungen, bei denen im Rahmen der Bewertungsprozesse Einschätzungen des Managements vorgenommen werden einschließlich der oben erwähnten regelmäßigen Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertungsanpassungen. Für den Konzern überwacht das PVCC die Bewertungskontrollprozesse, die von dem Spezialistenteam des Deutsche Bank Konzerns für den Konzern durchgeführt werden.
Die Ergebnisse des Bewertungskontrollprozesses werden im Rahmen des monatlichen Berichtszyklus zusammengestellt und analysiert. Abweichungen, die vordefinierte und genehmigte Toleranzgrenzen überschreiten, werden sowohl innerhalb des Bereichs Finance des Konzerns als auch unter den Führungskräften der jeweiligen Geschäftsbereiche eskaliert, um diese zu überprüfen beziehungsweise zu klären und gegebenenfalls Anpassungen zu veranlassen. Dieser Prozess ist Gegenstand des sogenannten Valuation Control Report und wird durch das PVCC überprüft.
Für Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert anhand von Bewertungsmodellen ermittelt wird, werden die im Rahmen des Modells verwendeten Annahmen und Techniken durch ein unabhängiges, für die Modellvalidierung zuständiges Spezialistenteam des Deutschen Bank Konzern validiert.
Bewertungsverfahren
Nachstehend erfolgt eine Erläuterung der Bewertungsverfahren, die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten eingesetzt werden, die vom Konzern gehandelt werden.
Handelsaktiva und Verbindlichkeiten aus garantierten und anderen konsolidierten Fonds
Garantiefonds – diese Vermögenswerte werden in den Handelsaktiva ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt analog zur Bewertung durch die konsolidierten Garantiefonds und beinhaltet, soweit notwendig, Anpassungen gemäß IFRS. Die Verbindlichkeiten sind in den Verbindlichkeiten aus garantierten und anderen konsolidierten Fonds enthalten, und die Bewertung des implizierten beizulegenden Zeitwerts basiert auf der Bewertung der entsprechenden Aktiva.
Derivate
Der Konzern verwaltet garantierte Pensionskonten, die eine vollumfängliche oder anteilige Garantie des Nominalbetrags bei Fälligkeit vorsehen. Diese Garantie wird nicht als Finanzgarantie definiert, sondern als Derivat. Alle Konten werden in einer Kombination aus ausgewählten Staatsanleihenfonds mit fester Laufzeit sowie ausgewählten Aktien- und ausgewogenen Zielfonds investiert, abhängig vom jeweiligen Konto, dem Garantieniveau und der Laufzeit des Kontos. Die Bewertung des Kontos hängt daher von der Bewertung der zugrunde liegenden Zielfonds ab. Der beizulegende Zeitwert eines möglichen Fehlbetrags des Kontos wird mittels eines Optionspreismodells berechnet, das Monte-Carlo-Simulationen inklusive verhaltensbedingter Risikofaktoren des Kunden enthält.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte
Sofern es keine in jüngster Zeit durchgeführten Transaktionen gibt, kann der beizulegende Zeitwert auf Basis des letzten Marktpreises, bereinigt um alle seither erfolgten Risiko- und Informationsänderungen, ermittelt werden. Werden auf einem aktiven Markt vergleichbare Instrumente notiert, wird der beizulegende Zeitwert durch Anpassung des Vergleichswerts um die jeweiligen Differenzen in den Risikoprofilen dieser Instrumente bestimmt. Sind keine vergleichbaren Werte verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert anhand komplexerer Modellierungstechniken bestimmt. Diese Techniken umfassen DCF-Modelle, die die aktuellen Marktkonditionen für Kredit-, Zins-, Liquiditäts- und sonstige Risiken berücksichtigen. Bei Modellierungstechniken für Eigenkapitaltitel und Investmentfonds können auch Ertragsmultiplikatoren eingesetzt werden.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Vermögenswerte aus Investmentverträgen sowie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen
Es handelt sich dabei um Vermögenswerte, die unter den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden und denen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen, die vom Konzern gehalten werden, gegenüberstehen. Der Konzern ist vertraglich verpflichtet, diese Vermögenswerte zu nutzen, um seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Aus diesem Grund wird der beizulegende Zeitwert für Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen anhand des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Vermögenswerte basierend auf dem veröffentlichten Fondspreis bestimmt.
Zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung bewertete finanzielle Vermögenswerte
Die Bewertung der Schuldtitel basiert auf beobachteten Marktpreisen sowie Quotierungen von Brokern.
Reklassifizierungen
Reklassifizierungen zwischen Level 1 und 2 finden statt, wenn Änderungen in den Inputfaktoren vorliegen, die für die Kategorisierung innerhalb der Bemessungshierarchie relevant sind.
Wo anwendbar, wird angenommen, dass Reklassifizierungen zwischen den Leveln 1, 2 und 3 zum Jahresanfang stattgefunden haben.
Es gab keine Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 im Jahr 2020 sowie im Jahr 2019.
Level 3 Reklassifizierungen
Im Jahr 2020 gab es Reklassifizierungen in die Level 3 Bemessungshierarchie in Höhe von 1 Mio € (0 Mio € im Jahr 2019).
Analyse der Finanzinstrumente mit einem beizulegenden Zeitwert, der mithilfe von Bewertungsverfahren ermittelt wurde, denen wesentliche nicht beobachtbare Parameter zugrunde lagen (Level 3)
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen, die diesem Level der Bemessungshierarchie zugeordnet werden, werden auf Basis eines oder mehrerer nicht am Markt beobachtbarer Parameter bewertet.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte finanzielle Vermögenswerte enthalten nicht an einer Börse notierte Eigenkapitaltitel, für die es keine angemessenen Vergleichsinstrumente gibt und die der Markt als illiquide ansieht.
Überleitung der Finanzinstrumente in Level 3
31.12.2020 | ||||||||||||||||||
in Mio € | Bestand | Verände- | Gewinne/ | Käufe | Verkäufe | Abwick- | Umwid- | Umwid- | Bestand | |||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle | ||||||||||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte finanzielle Vermögenswerte: | 0 | |||||||||||||||||
Schuldtitel | 16 | 0 | −1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 15 | |||||||||
Investmentfonds | 403 | −1 | −28 | 35 | 16 | 0 | 1 | 0 | 394 | |||||||||
Eigenkapitaltitel | 8 | 1 | −4 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 7 | |||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte | 427 | 0 | −321 | 36 | 16 | 0 | 3 | −1 | 415 | |||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle | 427 | 0 | −32 | 36 | 16 | 0 | 1 | 0 | 415 | |||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle | ||||||||||||||||||
Negative Marktwerte aus derivativen | 108 | 0 | 47 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 155 | |||||||||
Sonstige zum Zeitwert bewertete | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle | 108 | 0 | 47 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 155 | |||||||||
1 Die Gewinne/ Verluste (-) insgesamt in Höhe von minus 32 Mio € beinhalten Verluste aus Währungsänderungen in Höhe von minus 20 Mio €
31.12.2019 | ||||||||||||||||||
in Mio € | Bestand | Verände- | Gewinne/ | Käufe | Verkäufe | Abwick- | Umwid- | Umwid- | Bestand | |||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle | ||||||||||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte finanzielle Vermögenswerte: | ||||||||||||||||||
Schuldtitel | 0 | 0 | −0 | 16 | 0 | 0 | 0 | 0 | 16 | |||||||||
Investmentfonds | 332 | −11 | 24 | 78 | 20 | 0 | 0 | 0 | 403 | |||||||||
Eigenkapitaltitel | 5 | 0 | −1 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8 | |||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte | 337 | −11 | 221 | 98 | 20 | 0 | 0 | 0 | 427 | |||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle | 337 | −11 | 22 | 98 | 20 | 0 | 0 | 0 | 427 | |||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle | ||||||||||||||||||
Negative Marktwerte aus derivativen | 79 | 0 | 29 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 108 | |||||||||
Sonstige zum Zeitwert bewertete | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Zum Zeitwert bewertete finanzielle | 79 | 0 | 29 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 108 | |||||||||
1 Die Gewinne/ Verluste (-) insgesamt in Höhe von 22 Mio € beinhalten Gewinne aus Währungsänderungen in Höhe von 15 Mio €
Sensitivitätsanalyse von nicht beobachtbaren Parametern
Der Wert eines Level 3 Finanzinstruments ist abhängig von nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die aus einer Bandbreite von für möglich gehaltenen Alternativen ausgewählt werden. Für die nicht beobachtbaren Inputfaktoren werden angemessene Werte ausgewählt, die den herrschenden Marktgegebenheiten entsprechen. Hätte der Konzern am 31. Dezember 2020 zur Bewertung der betreffenden Finanzinstrumente Parameterwerte zugrunde gelegt, die am äußeren Ende der Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen lagen, hätte sich der ausgewiesene beizulegende Zeitwert um bis zu 15 Mio € erhöht beziehungsweise um bis zu 50 Mio € verringert. Zum 31. Dezember 2019 wäre der beizulegende Zeitwert um bis zu 2 Mio € gestiegen beziehungsweise um bis zu 35 Mio € gesunken.
Die Veränderungen der Beträge in der Sensitivitätsanalyse vom 31. Dezember 2019 bis zum 31. Dezember 2020 zeigen einen Anstieg in den negativen Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts um 15 Mio € durch Marktbewegungen sowie auf Grund von Anpassungen der Stornierungsrate.
Die Sensitivitätsberechnung orientiert sich an dem Ansatz, der zur Bewertung der Bewertungsunsicherheit für vorsichtige Bewertungszwecke verwendet wird. Die vorsichtige Bewertung ist ein Mechanismus zur Quantifizierung der Bewertungsunsicherheit und zur Beurteilung eines Ausstiegspreises mit einer 90%igen Sicherheit. Gemäß der EU-Verordnung würden die zusätzlichen Bewertungsanpassungen (AVAs) als Abzug vom Kernkapital (Tier 1) angewandt.
Die möglichen Auswirkungen der relativen Bewertungsunsicherheit des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, deren Bewertung von nicht beobachtbaren Parametern abhängt, sind für den Konzern begrenzt.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||||
in Mio € | Positive Änderung | Negative Änderung | Positive Änderung | Negative Änderung | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handels- | ||||||||
Schuldtitel | 1 | 1 | 0 | 0 | ||||
Investmentfonds | 0 | 35 | 1 | 33 | ||||
Eigenkapitaltitel | 1 | 2 | 0 | 1 | ||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten: | ||||||||
Sonstige Derivate | 13 | 13 | 1 | 1 | ||||
Insgesamt | 15 | 50 | 2 | 35 | ||||
Quantitative Informationen zur Sensitivität wesentlicher nicht beobachtbarer Parameter
Die unten aufgeführten Spannen zeigen den jeweils höchsten und niedrigsten Wert, der für die Bewertung der Engagements in Level 3 verwendet wird.
Zum 31. Dezember 2020 (beziehungsweise zum 31. Dezember 2019) basierte der beizulegende Zeitwert der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nicht als Handelsbestand klassifizierten finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 „Finanzinstrumente“ auf dem Nettovermögenswert des zugrunde liegenden Vermögenswerts.
Für sonstige Derivate war die Spanne der Stornierungsrate im Wesentlichen durch verschiedene Vertriebswege und Produktarten bedingt. Die Methode zur Bestimmung der für die Bewertung zu verwendenden Stornoraten wurde verfeinert, um sich abzeichnende Trends besser zu berücksichtigen. Dadurch ergab sich zum 31. Dezember 2020 ein positiver Ergebniseffekt in Höhe von 21 Mio €.
Finanzinstrumente der Level 3 sowie quantitative Informationen zu nicht beobachtbaren Inputfaktoren
31.12.2020 | ||||||||||||
Beizulegender Zeitwert | ||||||||||||
in Mio € | Vermögens- | Verbind- | Bewertungs- | Signifikante nicht beobachtbare Parameter (Level 3) | Spanne | |||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente – Handelsbestand, zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte: | ||||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handels- | 415 | 0 | ||||||||||
Schuldtitel | 15 | 0 | Intex Modell | Bonitätsaufschlag | 1% | 8% | ||||||
Erlösquote | 75% | 75% | ||||||||||
Ausfallrate | 1% | 1% | ||||||||||
Rate der vorzeitigen Tilgungen | 15% | 25% | ||||||||||
Investmentfonds | 389 | 0 | Marktansatz | Kurs-/Nettoinventarwert | 100% | 100% | ||||||
5 | 0 | Intex Modell | Bonitätsaufschlag | 9% | 11% | |||||||
Erlösquote | 75% | 75% | ||||||||||
Ausfallrate | 1% | 1% | ||||||||||
Rate der vorzeitigen Tilgungen | 15% | 15% | ||||||||||
Eigenkapitaltitel | 7 | 0 | Marktansatz | Kurs-/Nettoinventarwert | 100% | 100% | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene nicht | 415 | 0 | ||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente - Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten: | ||||||||||||
Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten: | ||||||||||||
Sonstige Derivate | 0 | 155 | Optionspreis- | Stornierungsrate | 1% | 15% | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene derivative | 0 | 155 | ||||||||||
| ||||||||||||
Beizulegender Zeitwert | ||||||||||||
in Mio € | Vermögens- | Verbind- | Bewertungs- | Signifikante nicht beobachtbare Parameter (Level 3) | Spanne | |||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente – Handelsbestand, zur Veräußerung verfügbare | ||||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handels- | 427 | 0 | ||||||||||
Schuldtitel | 16 | 0 | Intex Modell | Bonitätsaufschlag | 1% | 8% | ||||||
Erlösquote | 60% | 60% | ||||||||||
Ausfallrate | 3% | 3% | ||||||||||
Rate der vorzeitigen Tilgungen | 24% | 24% | ||||||||||
Investmentfonds | 398 | 0 | Marktansatz | Kurs-/Nettoinventarwert | 100% | 100% | ||||||
5 | 0 | Intex Modell | Bonitätsaufschlag | 13% | 13% | |||||||
Erlösquote | 60% | 60% | ||||||||||
Ausfallrate | 1% | 1% | ||||||||||
Rate der vorzeitigen Tilgungen | 24% | 24% | ||||||||||
Eigenkapitaltitel | 8 | 0 | Marktansatz | Kurs-/Nettoinventarwert | 100% | 100% | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene nicht | 427 | 0 | ||||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene Finanzinstrumente - Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten: | ||||||||||||
Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten: | ||||||||||||
Sonstige Derivate | 0 | 108 | Optionspreis- | Stornierungsrate | 0% | 15% | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesene derivative | 0 | 108 | ||||||||||
Nicht realisiertes Ergebnis aus zum Abschlussstichtag gehaltenen oder ausgegebenen Finanzinstrumenten der Level 3
Die nicht realisierten Gewinne oder Verluste aus Finanzinstrumenten des Level 3 basieren nicht ausschließlich auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Zahlreiche Inputfaktoren, die zur Bewertung der Finanzinstrumente in dieser Kategorie herangezogen werden, sind beobachtbar. Somit basieren die Gewinne oder Verluste teilweise auf Veränderungen dieser beobachtbaren Parameter im Laufe der Berichtsperiode.
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte: | ||||
Schuldtitel | 0 | −0 | ||
Investmentfonds | −8 | 16 | ||
Eigenkapitaltitel | −4 | −1 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht zu Handelszwecken klassifizierte | −12 | 15 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt | −12 | 15 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen: | ||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | −47 | −29 | ||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verpflichtungen insgesamt | −47 | −29 | ||
Insgesamt | −59 | −14 | ||
13 – Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden
Der Konzern klassifiziert seine nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verpflichtungen nach den folgenden Kategorien: Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten, Forderungen aus Krediten, zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte, sonstige Finanzaktiva, sonstige kurzfristige Fremdkapitalaufnahmen, zum Verkauf bestimmte Verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen. Eine angemessene Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verpflichtungen, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, wird zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes oder bei Umgliederung in die Bilanz vorgenommen.
Die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten des Konzerns, die nicht zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz angesetzt werden, und deren jeweilige Kategorisierung in die Bemessungshierarchie nach IFRS entsprechen den in Anhangangabe 12 ‚Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente‘ beschriebenen Bewertungsverfahren.
Der beizulegende Zeitwert der zum Verkauf bestimmten Vermögenswerte und der zum Verkauf bestimmten Schulden liegt leicht über dem Buchwert. Der beizulegende Zeitwert und die jeweilige Kategorisierung in der Bemessungshierarchie wurden nicht gesondert angegeben, da sie für den Konzern nicht wesentlich sind. Der Konzern hat den beizulegenden Zeitwert und die jeweilige Kategorisierung in der Bemessungshierarchie der übrigen nicht zum beilzulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verpflichtungen nicht angegeben, da ihre Buchwerte einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellen.
Buchwerte der in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente1
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
Finanzaktiva: | |||||
Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten | 2.189 | 2.086 | |||
Forderungen aus Krediten | 4 | 3 | |||
Zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte | 0 | 8 | |||
Sonstige Finanzaktiva | 827 | 1.020 | |||
Finanzpassiva: | 0 | ||||
Sonstige kurzfristige Geldaufnahmen | 72 | 83 | |||
Zum Verkauf bestimmte Verbindlichkeiten | 0 | 2 | |||
Sonstige Finanzpassiva | 1.147 | 1.333 | |||
Langfristige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | |||
1 Die Tabelle wurde gegenüber dem Vorjahr geändert, da der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt
14 – Nach der Equitymethode bilanzierte Beteiligungen
Anteile an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen werden nach der Equitymethode bilanziert.
Der Konzern hält Anteile an sechs assoziierten Unternehmen (2019: sechs) und keine an gemeinschaftlich geführten Unternehmen (2019: keine). Ein assoziiertes Unternehmen wird basierend auf seinem Jahresüberschuss und seiner Bilanzsumme als für den DWS Konzern wesentlich angesehen.
Wesentliche Beteiligungen
Beteiligung | Hauptgeschäftssitz | Art der Beziehung | Anteil | |||
Harvest Fund Management Co., Ltd. | Shanghai, China | Strategic Investment | 30% | |||
Der maßgebliche Einfluss bestimmt sich nach IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ aus dem an der Beteiligung gehaltenen Prozentsatz sowie der Vertretung im Verwaltungsrat.
Die Finanzinformationen für das Jahr 2020 basieren auf ungeprüften IFRS Abschlüssen der Harvest Fund Management Co., Ltd., während die Finanzahlen für das Jahr 2019 an die geprüften IFRS Abschlüsse der Harvest Fund Management Co., Ltd. angepasst wurden.
Zusammengefasste Finanzinformationen zu Harvest Fund Management Co., Ltd.
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Umsatz | 823 | 606 | ||
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) | 226 | 146 | ||
Sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung | −2 | 2 | ||
Gesamtergebnis | 224 | 148 | ||
in Mio € | 31.12. 2020 | 31.12. 2019 | ||
Kurzfristige Vermögenswerte | 1.072 | 883 | ||
Langfristige Vermögenswerte | 731 | 720 | ||
Summe der Aktiva | 1.803 | 1.603 | ||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 643 | 652 | ||
Langfristige Verbindlichkeiten | 262 | 165 | ||
Summe der Verbindlichkeiten | 905 | 817 | ||
Minderheitenanteile | 23 | 21 | ||
Nettovermögen der Anteilseigner, nach der Equitymethode bilanziert | 875 | 765 | ||
Überleitung des Gesamtnettovermögens auf den Buchwert innerhalb des Konzerns
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | 31.12. 2020 | 31.12. 2019 | ||
Nettovermögen der Anteilseigner, nach der Equitymethode bilanziert | 875 | 765 | ||
Anteil des Konzerns am Eigenkapital der Beteiligung | 30% | 30% | ||
Anteil des Konzerns am Nettovermögen | 262 | 230 | ||
Geschäfts - oder Firmenwert | 16 | 17 | ||
Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 14 | ||
Sonstige Anpassungen | −2 | 0 | ||
Buchwert | 290 | 261 | ||
Ergebnis der nach der Equitymethode bilanzierten Beteiligungen
Das Ergebnis aus nach der Equitymethode bilanzierten Beteiligungen des Konzerns beläuft sich für das Jahr 2020 auf insgesamt 63 Mio € (2019: 42 Mio €). In den Jahren 2020 und 2019 gab es keinen Wertberichtigungsaufwand.
Der Anteil am Ergebnis der Harvest Fund Management Co., Ltd. belief sich im Jahr 2020 auf 63 Mio € (2019: 42 Mio €).
Dividendenerträge aus Beteiligungen werden nach dem Eingang der Erlöse von dem Beteiligungsunternehmen erfasst. Im Berichtsjahr erhielt der Konzern von der Harvest Fund Management Co., Ltd. eine Bardividende in Höhe von 21 Mio € (2019: 21 Mio €). Zusätzlich hat der Konzern eine genehmigte außerordentliche Dividendenforderung in Höhe von 6 Mio € ausgewiesen. Die Dividendenzahlung wurde von der Harvest Fund Management Co., Ltd. erklärt und von den Aktionären genehmigt. Die Gesellschaft hat diese Dividendenzahlung als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Zusammengefasste Finanzinformationen zu den einzeln betrachtet unwesentlichen Anteilen des Konzerns an assoziierten Unternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen
in Mio € | 31.12. 2020 |
| ||
Summe der Beteiligungsbuchwerte der einzeln betrachtet unwesentlichen Beteiligungen | 14 | 15 | ||
Summe der Anteile des Konzerns am Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | −0 | −0 | ||
Summe der Anteile des Konzerns am Gewinn oder Verlust aus nicht fortzuführenden Geschäftsbereichen | 0 | 0 | ||
Summe der Anteile des Konzerns an sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen | −1 | 0 | ||
Summe der Anteile des Konzerns am Gesamtergebnis | −1 | −0 | ||
15 – Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert
Veränderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts
Die Veränderungen des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie die Bruttowerte und kumulierten Wertminderungsaufwendungen des Geschäfts- oder Firmenwerts stellen sich für die Berichtsperioden zum 31. Dezember 2020 beziehungsweise 31. Dezember 2019 wie folgt dar.
in Mio € | ||
Bestand zum 1. Januar 2019 | 2.843 | |
Abgänge | 0 | |
Wechselkursveränderungen | 38 | |
Bestand zum 31. Dezember 2019 | 2.881 | |
Bruttobetrag des Geschäfts- oder Firmenwerts | 2.881 | |
Kumulierte Wertminderungen | 0 | |
Bestand zum 1. Januar 2020 | 2.881 | |
Abgänge | 0 | |
Wechselkursveränderungen | −142 | |
Bestand zum 31. Dezember 2020 | 2.739 | |
Bruttobetrag des Geschäfts- oder Firmenwerts | 2.739 | |
Kumulierte Wertminderungen | 0 | |
Die Veränderungen zum 31. Dezember 2020 entfielen auf Wechselkursveränderungen in Höhe von minus 142 Mio € (zum 31. Dezember 2019: 38 Mio €) und einen Verkauf in Höhe von 0,4 Mio € zum 31. Dezember 2020 (0 Mio € zum 31. Dezember 2019). Dieser Verkauf bezieht sich auf eine Vereinbarung über den Verkauf des Hedge-Fonds-OGAW-Geschäfts im Rahmen eines am 13. Juni 2019 unterzeichneten Vertrags über den Verkauf von Vermögenswerten an einen externen Verkäufer, der am 11. Januar 2020 abgeschlossen wurde (siehe Anhangangabe 18 ‚Zum Verkauf bestimmte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungen‘).
Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Der Geschäfts- oder Firmenwert sowie die immateriellen Vermögenswerte werden auf Basis der Zahlungsmittel generierenden Einheit (ZGE) auf Werthaltigkeit überprüft. Der Konzern verfügt über eine ZGE zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der immateriellen Vermögenswerte, da der Konzern für Steuerungs- und Berichtszwecke als ein einziges Geschäftssegment für die Vermögensverwaltung geführt wird.
Zum Zweck der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE zugeordnet. In den Jahren 2020 und 2019 hat der Konzern keinen Geschäfts- oder Firmenwert im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird im vierten Quartal jedes Geschäftsjahres auf seine Werthaltigkeit überprüft, indem der erzielbare Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes mit dem Buchwert verglichen wird. Darüber hinaus wird im Einklang mit IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ der Geschäfts- oder Firmenwert durch den Konzern anlassbezogen auf Werthaltigkeit überprüft. Der erzielbare Betrag entspricht dem jeweils höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert des Konzerns abzüglich der Kosten der Veräußerung und des Nutzungswerts.
Die in den Jahren 2020 beziehungsweise 2019 durchgeführte jährliche Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts führte zu keinem Wertminderungsaufwand auf den Geschäfts- oder Firmenwert des Konzerns, da der erzielbare Betrag der ZGE höher war als der jeweilige Buchwert.
Eine Überprüfung der Strategie des Konzerns, politische oder weltweite Risiken für die Vermögensverwaltungsbranche, wie eine Rückkehr der europäischen Staatsschuldenkrise, Unsicherheiten bei der Umsetzung bereits beschlossener Regulierungsvorschriften sowie ein künftiger Rückgang des BIP-Wachstums, können Performance-Prognosen negativ beeinflussen. Dies könnte in der Zukunft zu einer Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert führen.
Buchwert
Der Buchwert der ZGE wird auf der Grundlage des Eigenkapitals des Konzerns ermittelt.
Erzielbarer Betrag
Der Konzern ermittelt den erzielbaren Betrag auf der Grundlage des Nutzungswerts und verwendet dazu ein Discounted-Cashflow-(DCF)-Modell. Dieses spiegelt die Besonderheiten des Vermögensverwaltungsgeschäfts und dessen aufsichtsrechtliches Umfeld wider. Mithilfe des Modells wird der Barwert der geschätzten zukünftigen Ergebnisse berechnet, die nach Erfüllung der entsprechenden regulatorischen Kapitalanforderungen an die Aktionäre ausgeschüttet werden können.
Das Discounted-Cashflow-Modell verwendet auf ihren Barwert abgezinste Ergebnisprognosen auf der Basis von Fünfjahres-Strategieplänen. Die Schätzung zukünftiger Ergebnisse erfordert die Beurteilung und Berücksichtigung der vergangenen und aktuellen Performance sowie der erwarteten Kapitalbindungsanforderungen beziehungsweise der Kapitaleinlagen im Einklang mit dem Geschäftsplan, den Markterwartungen sowie wirtschaftlichen, rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen.
Die Ergebnisprognosen über den ursprünglichen Fünfjahreszeitraum hinaus werden, sofern erforderlich, auf ein nachhaltiges Ergebnisniveau angepasst. Im Falle der Unternehmensfortführung wird angenommen, dass der Cashflow zum Eigenkapital um eine konstante langfristige Wachstumsrate in Höhe von bis zu 3,1% in 2020 und 1,3% in 2019 steigt oder sich dieser annähert. Dieser basiert auf der Einnahmenprognose sowie der Erwartung für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und der Inflation und wird im Endwert erfasst. Die langfristige Wachstumsrate wurde für 2019 um 1,5% gesenkt. Damit ist sie vergleichsweise niedrig gegenüber den Einschätzungen von Analysten und entspricht einem konservativen Ansatz.
Wesentliche Annahmen und Sensitivitäten
Wesentliche Annahmen: Der auf Grundlage des Discounted-Cashflow-Modells ermittelte Wert einer ZGE reagiert sensitiv auf die Schätzung der zukünftigen Ergebnisse, auf den Diskontierungszinssatz (Eigenkapitalkosten) und die langfristige Wachstumsrate. Die angewandten Diskontierungszinssätze wurden auf Basis des Capital Asset Pricing-Modells ermittelt und beinhalten einen risikolosen Zinssatz, eine Marktrisikoprämie und einen Faktor für das systematische Marktrisiko (Betafaktor). Die Werte für den risikolosen Zinssatz, die Marktrisikoprämie und die Betafaktoren werden mithilfe externer Informationsquellen festgelegt. ZGE-spezifische Betafaktoren basieren auf den Daten einer entsprechenden Gruppe von Vergleichsunternehmen. Schwankungen der vorgenannten Komponenten könnten sich auf die Diskontierungszinssätze auswirken. Der Konzern wendet in 2020 einen Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 9,8% und in 2019 einen Diskontierungszinssatz (nach Steuern) von 9,6% an.
Das Management hat die den wesentlichen Annahmen zugrunde liegenden Werte anhand einer Kombination aus internen und externen Analysen bestimmt. Schätzungen bezogen auf Effizienzsteigerungen und das Kostensenkungsprogramm beruhen auf den bislang erzielten Fortschritten sowie den geplanten Projekten und Initiativen.
Die wesentlichen Annahmen des Managements sind wie folgt:
Unsicherheiten bezogen auf wesentliche Annahmen und potenzielle Ereignisse/Umstände, die negative Auswirkungen haben könnten:
Sensitivitäten: Um die Belastbarkeit der Nutzungswerte zu testen, werden die für das DCF-Modell herangezogenen wesentlichen Annahmen, wie beispielsweise der Diskontierungssatz und die Ergebnisprognosen, einer Sensitivitätsprüfung unterzogen. Das Management ist der Ansicht, dass keine realistischen Änderungen der wesentlichen Annahmen zu einer Wertminderung führen können.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Veränderungen der sonstigen immateriellen Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte | Selbst | Sonstige | ||||||||||||||||
Nicht abzuschreibende | Abzuschreibende | Abzu- | ||||||||||||||||
in Mio € | Rechte aus | Sonstige | Nicht abzu- | Kunden- | Vertrags- | Software und | Abzu- | Software | ||||||||||
Anschaffungs-/ | ||||||||||||||||||
Bestand zum 1. Januar 2019 | 1.010 | 0 | 1.010 | 111 | 20 | 88 | 220 | 200 | 1.430 | |||||||||
Zugänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 23 | 23 | |||||||||
Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Wechselkursänderungen | 20 | 0 | 20 | 2 | 0 | 0 | 2 | 4 | 26 | |||||||||
Bestand zum 31. Dezember 2019 | 1.030 | 0 | 1.031 | 114 | 20 | 88 | 222 | 226 | 1.479 | |||||||||
Zugänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 24 | 24 | |||||||||
Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 | |||||||||
Wechselkursänderungen | −85 | −0 | −85 | −9 | 0 | 1 | −9 | −5 | −99 | |||||||||
Bestand zum 31. Dezember 2020 | 945 | 0 | 945 | 104 | 20 | 89 | 213 | 242 | 1.401 | |||||||||
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen: | ||||||||||||||||||
Bestand zum 1. Januar 2019 | 255 | 0 | 255 | 108 | 20 | 88 | 216 | 53 | 524 | |||||||||
Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 3 | 40 | 44 | |||||||||
Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 3 | |||||||||
Wechselkursänderungen | 5 | 0 | 5 | 2 | 0 | 0 | 2 | 1 | 8 | |||||||||
Bestand zum 31. Dezember 2019 | 260 | 0 | 260 | 113 | 20 | 88 | 222 | 97 | 579 | |||||||||
Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 43 | 43 | |||||||||
Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | |||||||||
Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | |||||||||
Wechselkursänderungen | −22 | −0 | −22 | −9 | 0 | 1 | −9 | −3 | −33 | |||||||||
Bestand zum 31. Dezember 2020 | 239 | 0 | 239 | 104 | 20 | 89 | 213 | 137 | 590 | |||||||||
Buchwert: | ||||||||||||||||||
zum 1. Januar 2019 | 755 | 0 | 755 | 3 | 0 | 0 | 4 | 147 | 906 | |||||||||
zum 31. Dezember 2019 | 770 | 0 | 771 | 0 | 0 | 0 | 0 | 129 | 900 | |||||||||
zum 31. Dezember 2020 | 706 | 0 | 706 | 0 | 0 | 0 | 0 | 105 | 811 | |||||||||
Zum 31. Dezember 2020 wurde ein Wertminderungsaufwand für selbst entwickelte Software in Höhe von 1 Mio € (31. Dezember 2019: Wertminderungsaufwand in Höhe von 3 Mio €) im Sachaufwand und sonstigen Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Wertminderungsaufwand ist hauptsächlich auf die Stilllegung und Desinvestition von Anwendungen zurückzuführen, die der Konzern nicht mehr nutzt.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden jährlich auf Indikatoren für eine Wertminderung überprüft. Liegen Indikatoren vor, wird weiter geprüft, ob der Buchwert wertgemindert sein könnte.
Abzuschreibende immaterielle Vermögenswerte
Im Jahr 2020 verminderten sich die abzuschreibenden immateriellen Vermögenswerte per Saldo um 24 Mio €. Dieser Rückgang größtenteils auf selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 43 Mio € werden im Sachaufwand und sonstigen Aufwand in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung dargestellt.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Regel linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
Nutzungsdauer der sonstigen abzuschreibenden immateriellen Vermögenswerte nach Anlageklassen
Nutzungsdauer in Jahren | ||
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte: | ||
Software | bis zu 10 | |
Erworbene immaterielle Vermögenswerte: | ||
Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte | bis zu 20 | |
Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte | bis zu 8 | |
Sonstige | bis zu 80 | |
Nicht abzuschreibende immaterielle Vermögenswerte
Innerhalb dieser Anlageklasse erfasst der Konzern bestimmte vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte, bei denen von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen werden kann.
Diese Anlageklasse umfasst die unten angegebenen Vermögensverwaltungsverträge im Publikumsfondsgeschäft. Aufgrund der Besonderheiten dieser immateriellen Vermögenswerte sind Marktpreise in der Regel nicht verfügbar. Daher bewertet der Konzern solche Vermögenswerte anhand des Ertragswertverfahrens auf Grundlage einer DCF-Methode nach Steuern.
Der Konzern überprüft die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes, der nicht abgeschrieben wird, in jeder Berichtsperiode, um festzustellen, ob Ereignisse und Umstände weiterhin eine unbegrenzte Nutzungsdauer für diese Vermögenswerte unterstützen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Änderung der Einschätzung der Nutzungsdauer von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer als Änderung einer buchhalterischen Schätzung gemäß IAS 8 „Rechnungslegungsgrundmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" verbucht.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich im vierten Quartal oder häufiger auf Wertminderung überprüft, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert wertgemindert sein könnte. Liegen Indikatoren vor, wird weiter geprüft, ob der Buchwert wertgemindert sein könnte.
Vermögensverwaltungsverträge im Publikumsfondsgeschäft – Dieser Vermögenswert mit einem Bilanzwert von 706 Mio € bezieht sich auf das Publikumsfondsgeschäft des Konzerns in den USA. Er umfasst Vermögensverwaltungsverträge im Publikumsfondsgeschäft, die dem DWS Konzern das ausschließliche Recht einräumen, eine Vielzahl von Investmentfonds für einen bestimmten Zeitraum zu verwalten. Da diese Verträge bereits häufig verlängert wurden und die dafür anfallenden Kosten minimal sind, wird in absehbarer Zukunft nicht mit einer Begrenzung der Vertragsdauer gerechnet. Deshalb dürften die Rechte für die Verwaltung der zugrunde liegenden Vermögenswerte für einen unbegrenzten Zeitraum Zahlungsströme generieren. Der immaterielle Vermögenswert wurde zum Zeitpunkt der Übernahme der Zurich Scudder Investments, Inc. im Geschäftsjahr 2002 von unabhängiger Seite zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der erzielbare Betrag des Vermögenswerts entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und wurde anhand der Residualwertmethode ermittelt und ist im Vergleich zum Buchwert im Wesentlichen unverändert. Das Bewertungsverfahren entspricht Level 3 der Bemessungshierarchie. Die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung zugrunde gelegten wesentlichen Annahmen umfassen den Asset-Mix, die Prognose des Nettomittelaufkommens, die effektive Gebührenrate sowie den Diskontierungssatz und die langfristige Wachstumsrate. Die verwendeten Diskontierungsfaktoren (Eigenkapitalkosten) betrugen 10,3% (2020) und 9,8% (2019). Die langfristige Wachstumsrate für das Jahr 2020 liegt im Vorjahresvergleich unverändert bei 4,1%. Die Überprüfung der Werthaltigkeit in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 führte weder zu einer Wertminderung noch zu einer Wertaufholung.
16 – Sachanlagen
in Mio € | Immobilien | Betriebs- und Geschäftsaus- | Mieterein- | Anlagen im Bau | Insgesamt | |||||
Anschaffungskosten: | ||||||||||
Bestand zum 1. Januar 2019 | 0 | 17 | 49 | 0 | 66 | |||||
Zugänge | 8 | 0 | 0 | 26 | 35 | |||||
Abgänge | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 | |||||
Umklassifizierung | −8 | 0 | 27 | −27 | −8 | |||||
Wechselkursänderungen | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | |||||
Bestand zum 31. Dezember 2019 | 0 | 17 | 74 | 0 | 92 | |||||
Bestand zum 1. Januar 2020 | 0 | 17 | 74 | 0 | 92 | |||||
Zugänge | 0 | 2 | 8 | 0 | 10 | |||||
Abgänge | 0 | 1 | 3 | 0 | 4 | |||||
Umklassifizierung | 0 | 3 | −3 | −0 | 0 | |||||
Wechselkursänderungen | 0 | −0 | −6 | −0 | −6 | |||||
Bestand zum 31. Dezember 2020 | 0 | 20 | 70 | 0 | 91 | |||||
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen: | ||||||||||
Bestand zum 1. Januar 2019 | 0 | 14 | 48 | 0 | 61 | |||||
Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 0 | 1 | 1 | 0 | 3 | |||||
Abgänge | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 | |||||
Umklassifizierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Wechselkursänderungen | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | |||||
Bestand zum 31. Dezember 2019 | 0 | 15 | 48 | 0 | 63 | |||||
Bestand zum 1. Januar 2020 | 0 | 15 | 48 | 0 | 63 | |||||
Abschreibungen für das Geschäftsjahr | 0 | 2 | 3 | 0 | 5 | |||||
Abgänge | 0 | 1 | 1 | 0 | 2 | |||||
Umklassifizierung | 0 | 0 | −0 | 0 | 0 | |||||
Wechselkursänderungen | 0 | −0 | −4 | 0 | −4 | |||||
Bestand zum 31. Dezember 2020 | 0 | 15 | 46 | 0 | 62 | |||||
Buchwert: | ||||||||||
zum 31. Dezember 2019 | 0 | 2 | 26 | 0 | 28 | |||||
zum 31. Dezember 2020 | 0 | 5 | 24 | 0 | 29 | |||||
Die Kategorie Immobilien beinhaltet ein Gebäude in Deutschland, das im Jahr 2019 nach Ausübung eines Andienungsrechts durch fremde Investoren gegenüber dem Konzern aktiviert wurde. Dieses Gebäude wurde im gleichen Jahr in zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte umklassifiziert (siehe Anhangangabe 18 ‚Zum Verkauf bestimmte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen‘).
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vorwiegend IT- und Betriebsausstattung in den Geschäftsräumen.
Mietereinbauten umfassen insbesondere Zubehör sowie die Kosten für die Durchführung struktureller Verbesserungen in und an gemieteten Gebäuden.
Anlagen im Bau schließen alle aktivierbaren Aufwendungen ein, die bei der Erstellung eines Vermögenswerts entstehen. Diese werden nach Abschluss der Erstellung in die jeweilige Anlageklasse übertragen.
Der Konzern verfügt nicht über Sachanlagen, die Beschränkungen von Verfügungsrechten unterliegen oder als Sicherheiten für Schulden verpfändet wurden. Zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 bestehen keine Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen.
Alle Gruppen von Sachanlagen werden zunächst zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen. Abschreibungen werden linear vorgenommen, um die Kosten über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts abzuschreiben. Zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 gab es keine Wertminderungen bei den Sachanlagen.
Nutzungsdauer der Sachanlagen nach Anlageklasse
Nutzungsdauer in Jahren | ||
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7 bis 10 Jahre | |
Einbauten in gemieteten Räumen | der kürzere der folgenden Zeiträume: 10 Jahre oder die verbleibende Mietdauer | |
Die Buchwerte von Sachanlagen werden auf Wertminderungen hin überprüft, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Liegen entsprechende Indikatoren vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Die Wertminderungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
17 – Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse als Leasingnehmer
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten
in Mio € | Immobilien | Sonstige | Vermögenswerte aus | |||
Anschaffungskosten: | ||||||
Bestand zum 1. Januar 2019 | 118 | 0 | 119 | |||
Zugänge | 83 | 0 | 83 | |||
Abgänge | 56 | 0 | 56 | |||
Wechselkursänderungen | 3 | 0 | 3 | |||
Bestand zum 31. Dezember 2019 | 148 | 1 | 149 | |||
Bestand zum 1. Januar 2020 | 148 | 1 | 149 | |||
Zugänge | 15 | 0 | 15 | |||
Abgänge | 6 | 0 | 6 | |||
Wechselkursänderungen | −7 | 0 | −7 | |||
Bestand zum 31. Dezember 2020 | 150 | 1 | 150 | |||
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen: | ||||||
Bestand zum 1. Januar 2019 | 0 | 0 | 0 | |||
Abschreibung | 23 | 0 | 23 | |||
Abgänge | 4 | 0 | 4 | |||
Wertminderungen | 0 | 0 | 0 | |||
Wechselkursänderungen | −0 | 0 | −0 | |||
Bestand zum 31. Dezember 2019 | 19 | 0 | 19 | |||
Bestand zum 1. Januar 2020 | 19 | 0 | 19 | |||
Abschreibung | 18 | 0 | 18 | |||
Abgänge | 3 | 0 | 3 | |||
Wertminderungen | 1 | 0 | 1 | |||
Wechselkursänderungen | −1 | 0 | −1 | |||
Bestand zum 31. Dezember 2020 | 34 | 0 | 35 | |||
Buchwert: | ||||||
Bestand zum 31. Dezember 2019 | 130 | 0 | 130 | |||
Bestand zum 31. Dezember 2020 | 115 | 0 | 115 | |||
Die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten des Konzerns umfassen hauptsächlich Gebäude, die langfristig gemietet werden. Einige der abgeschlossenen Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, mit denen die Verträge für mehrere Perioden verlängert werden können, sowie Preisanpassungs- und Ausstiegsklauseln, die den Marktkonditionen für Geschäftsliegen-schaften entsprechen. Aus diesen Leasingverhältnissen ergeben sich keine Restriktionen für zukünftige Dividendenzahlungen, Fremdkapitalaufnahmen oder den Abschluss weiterer Leasingverträge durch den Konzern sowie keine Restwertgarantien.
Vermögenswerte aus Nutzungsrechten werden linear bis zum Ende der Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Vermögenswerte aus Nutzungsrechten werden am Ende jeder Berichtsperiode auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung geprüft.
Im Jahr 2020 wurden zwei Standorte in Großbritannien und Deutschland stillgelegt. Aufgrund nationaler Schließungen und regionaler Arbeits-/Reisebeschränkungen waren diese Büros im Laufe des Jahres nicht voll ausgelastet. Es wird erwartet, dass dies für die Dauer der Mietverträge für diese Räumlichkeiten bis ins Jahr 2021 andauern wird. Der Konzern hat daher eine Wertminderung in Höhe von 1 Mio € auf die entsprechenden Vermögenswerte aus Nutzungsrechten für diese Standorte im Jahr 2020 erfasst. Im Jahr 2019 gab es keine Wertminderung auf Vermögenswerte aus Nutzungsrechten.
Die Zu- und Abgänge im Laufe des Jahres spiegeln vorwiegend die Veränderungen bei Gebäuden in Asien-Pazifik sowie in Amerika wider und stehen im Einklang mit der Standortstrategie des Konzerns.
Erfolgswirksam erfasste Beträge
Leasingverträge nach IFRS 16
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten | 2 | 5 | ||
Erträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten, die in den sonstigen Erträgen ausgewiesen sind. | 0 | 0 | ||
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverträgen | 0 | 3 | ||
Der Konzern hat für das Jahr 2020 keine Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (3 Mio € für das Jahr 2019) unter Zugrundelegung der Anwendungsfreistellungen im Sachaufwand und sonstigen Aufwand erfasst. Diese Verträge sind zum 31. Dezember 2019 ausgelaufen und wurden nicht verlängert. Der Konzern hat keine geringwertigen Vermögenswerte, bei denen die Freistellung nach IFRS 16 angewandt werden kann.
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge
Die Mittelabflüsse für Leasingverhältnisse beliefen sich auf insgesamt 18 Mio € für 2020 (35 Mio € für 2019) und stellten hauptsächlich Investitionsausgaben für die Miete von Immobilien dar. Von der Gesamtsumme entfallen Zahlungen in Höhe von 16 Mio € (27 Mio € für 2019) auf den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten und Zahlungen in Höhe von 2 Mio € (5 Mio € für 2019) auf den Zinsanteil. Zusätzlich wurden keine Zahlungen (3 Mio € für 2019) für Leasingverhältnisse geleistet, die nicht in der Bilanz dargestellt sind (kurzfristige Leasingverhältnisse).
Verlängerungsoptionen und noch nicht begonnene, aber eingegangene Leasingverhältnisse
Die meisten Immobilienleasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die von dem Konzern durch vorherige schriftliche Mitteilung an den Vermieter vor dem Ende des Leasingvertrags ausgeübt werden können. Diese Kündigungsfrist reicht von 18 Monaten bis zu 90 Tagen vor dem Ende der unkündbaren Vertragsdauer. In bestimmten, seltenen Fällen verlängern sich Mietverträge automatisch, wenn nicht vorher eine schriftliche Mitteilung erfolgt.
Wo dies praktisch durchführbar ist, wird der Konzern versuchen, Verlängerungsoptionen in ihre Leasingverträge aufzunehmen, um die betriebliche Flexibilität zu erhöhen.
Alle Optionen können von dem Konzern und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. Bei Vertragsbeginn prüft der Konzern, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen mit angemessener Sicherheit möglich ist. Wenn dies der Fall ist, werden diese bei der Erstbewertung der damit verbundenen Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt.
Folgende künftige Mittelabflüsse für Leasingverhältnisse, die dem Konzern als Leasingnehmer möglicherweise entstehen, sind insgesamt nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt.
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthaltene zukünftige Zahlungsausgänge: | ||||
Bis zu einem Jahr | 0 | 1 | ||
Über einem Jahr bis zu fünf Jahren | 10 | 12 | ||
Über fünf Jahre | 123 | 150 | ||
Nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthaltene zukünftige Zahlungsausgänge insgesamt | 134 | 163 | ||
Leasingverhältnisse als Leasinggeber
Finanzierungsleasing
Der Konzern erfasst Finanzierungsleasingverhältnisse unter Forderungen aus Krediten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zum 31. Dezember 2020 gibt es einen Vertrag in den USA mit einer Nettoinvestition in Höhe von 2,6 Mio € (0 Mio € zum 31. Dezember 2019). Der Konzern hat im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 Mieteinnahmen in Höhe von 0 Mio € (11 Mio € für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019) im Sachaufwand und sonstigen Aufwand erfasst. Die Mieteinnahmen für das Jahr 2019 betreffen einen anderen Vertrag in den USA, der zum 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde.
18 – Zum Verkauf bestimmte langfristige Vermögenswerte
und Veräußerungsgruppen
Der Konzern hatte eine Vereinbarung über den Verkauf ihres Hedge-Fonds-OGAW-Geschäfts im Rahmen eines am 13. Juni 2019 unterzeichneten Vertrags über den Verkauf von Vermögenswerten an einen externen Käufer getroffen. Das Geschäft im Rahmen der Transaktion bezieht sich auf zwei in Luxemburg ansässige SICAV-Vehikel (DB Platinum und DB Platinum IV) mit sechs Hedgefonds-OGAW-Teilfonds und rund 2 Mrd € an AuM. Nach Abschluss des Verkaufs dieses Geschäfts ist die Verwaltungsgesellschaft (DWS Investment S.A.) nicht mehr für die Verwaltung der SICAVs DB Platinum und DB Platinum IV zuständig, führt aber alle anderen Aktivitäten weiter aus. Die Transaktion hat die behördliche Genehmigung am 19. November 2019 erhalten und wurde am 11. Januar 2020 abgeschlossen. Die Bewertung des Unternehmens führte nicht zum Ausweis eines Verlustes.
Der Konzern schloss einen Vertrag über den Verkauf eines Gebäudes in Deutschland ab, das in einem konsolidierten Fonds enthalten ist. Am 3. Januar 2020 wurde dem neuen Eigentümer ein Aktionärsbeschluss vorgelegt, dessen Unterzeichnung am 6. Februar 2020 wirksam wird. Die Transaktion wurde am 27. März 2020 abgeschlossen. Die Bewertung der Immobilie führte nicht zum Ausweis eines Verlustes.
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Sachanlagen | 0 | 8 | ||
Zum Verkauf bestimmte Vermögenswerte insgesamt | 0 | 8 | ||
Langfristige Verbindlichkeiten | 0 | 2 | ||
Zum Verkauf bestimmte Verbindlichkeiten insgesamt | 0 | 2 | ||
19 – Sonstige Aktiva und Passiva
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Sonstige Aktiva: | ||||
Sonstige finanzielle Aktiva | ||||
Forderungen aus Handelsgeschäften und Wertpapierabwicklung | 239 | 307 | ||
Forderungen aus Provisionen/Gebühren | 195 | 217 | ||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 393 | 497 | ||
Sonstige finanzielle Aktiva insgesamt | 827 | 1.020 | ||
Sonstige nichtfinanzielle Aktiva | ||||
Sonstige Steuerforderungen | 11 | 11 | ||
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | 49 | 48 | ||
Sonstige nichtfinanzielle Aktiva insgesamt | 59 | 59 | ||
Sonstige Aktiva insgesamt | 887 | 1.079 | ||
Sonstige Passiva: | ||||
Sonstige finanzielle Passiva | ||||
Verbindlichkeiten aus Handelsgeschäften und Wertpapierabwicklung | 271 | 266 | ||
Verbindlichkeiten aus Provisionen/Gebühren | 138 | 179 | ||
Verbindlichkeiten aus Leistungsbezogene Zahlungen | 233 | 258 | ||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 505 | 631 | ||
Verbindlichkeiten aus garantierten und anderen konsolidierten Fonds1 | 1.170 | 1.356 | ||
Sonstige finanzielle Passiva insgesamt | 2.318 | 2.689 | ||
Sonstige nichtfinanzielle Passiva | ||||
Sonstige Steuerverbindlichkeiten | 23 | 13 | ||
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | 157 | 171 | ||
Sonstige nichtfinanzielle Passiva insgesamt | 180 | 184 | ||
Sonstige Passiva insgesamt | 2.498 | 2.874 | ||
1 Verbindlichkeiten aus garantierten und anderen konsolidierten Fonds werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und mit ihrem implizierten beizulegenden Zeitwert ausgewiesen (siehe Anhangangabe 12 ‚Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente)‘.
Zum 31. Dezember 2020 belief sich der Saldo der Forderungen aus Provisionserträgen des Konzerns auf 196 Mio € (217 Mio € per 31. Dezember 2019). Zum 31. Dezember 2020 belief sich der Saldo der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Provisionserträgen des Konzerns auf 138 Mio € (179 Mio € per 31. Dezember 2019). Zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 entsprechend hat der Konzern keine vertraglichen Verbindlichkeiten, die aus der Verpflichtung des Konzerns zur Erbringung künftiger Dienstleistungen für einen Kunden entstehen, für die er eine Gegenleistung vom Kunden vor Erbringung der Dienstleistungen erhalten hat. Die Salden von Forderungen und Verbindlichkeiten variieren nur geringfügig von Periode zu Periode. Dies verdeutlicht den Umstand, dass sie in erster Linie wiederkehrende Dienstleistungsverträge mit einem Dienstleistungszeitraum von bis zu einem Jahr betreffen. Hierzu zählen beispielsweise monatliche oder vierteljährliche Vermögensverwaltungsdienstleistungen. Kundenzahlungen als Gegenleistung für erbrachte Dienstleistungen sind im Allgemeinen Gegenstand der Erfüllung durch den Konzern in einem bestimmten Dienstleistungszeitraum, sodass das Recht des Konzerns auf Zahlung am Ende des Dienstleistungszeitraums entsteht, wenn er seinen Erfüllungsverpflichtungen vollumfänglich nachgekommen ist.
20 – Rückstellungen
Veränderungen nach Art der Rückstellung
in Mio € | Operationelle | Zivilprozesse | Personal- | Sonstige | Insgesamt | |||||
Bestand zum 1. Januar 2019 | 7 | 5 | 2 | 28 | 42 | |||||
Zuführungen zu Rückstellungen | 2 | 1 | 33 | 5 | 40 | |||||
Verwendungen von Rückstellungen | 1 | 3 | 20 | 22 | 46 | |||||
Auflösungen von Rückstellungen | 4 | 2 | 10 | 4 | 20 | |||||
Effekte aus Wechselkursveränderungen/Auflösung des | 0 | 0 | −2 | 0 | −1 | |||||
Bestand zum 31. Dezember 2019 | 4 | 1 | 3 | 6 | 15 | |||||
Zuführungen zu Rückstellungen | 8 | 0 | 8 | 6 | 22 | |||||
Verwendungen von Rückstellungen | 3 | 1 | 11 | 5 | 19 | |||||
Auflösungen von Rückstellungen | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | |||||
Effekte aus Wechselkursveränderungen/Auflösung des | 0 | −0 | −0 | −0 | −0 | |||||
Bestand zum 31. Dezember 2020 | 9 | 0 | 1 | 7 | 17 | |||||
Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen wird abgezinst, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Die vom Konzern gebildeten Rückstellungen sind kurzfristiger Natur mit einer erwarteten Inanspruchnahme innerhalb des nächsten Jahres.
Rückstellungsarten
Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen und Systemen, durch menschliches Versagen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die für die Zwecke dieser Ermittlung verwandte Definition von operationellen Rückstellungen unterscheidet sich von der des Risikomanagements, da hier keine Verlustrisiken aus Zivilprozessen und aufsichtsbehördlichen Verfahren berücksichtigt werden. Im Risikomanagement ist das Rechtsrisiko ein Bestandteil des operationellen Risikos, da Zahlungen an Kunden, Gegenparteien und Aufsichtsbehörden in Zivilprozessen oder aufsichtsbehördlichen Verfahren Verlustereignisse wegen operationeller Defizite begründen. Geschäfts- und Reputationsrisiken sind jedoch ausgeschlossen.
Rückstellungen für Zivilprozesse resultieren aus gegenwärtigen oder möglichen Forderungen und Verfahren wegen behaupteter Nichteinhaltung von vertraglichen oder sonstigen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Pflichten, welche zu Ansprüchen von Kunden, Gegenparteien oder anderen Parteien in Zivilprozessen geführt haben oder führen könnten.
Restrukturierungsrückstellungen entstehen aus Restrukturierungsaktivitäten. Zur Verbesserung seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit beabsichtigt der Konzern in den kommenden Jahren, Kosten, Redundanzen und Komplexität zu verringern. Zu Einzelheiten siehe Anhangangabe 8 ‚Restrukturierung‘.
Sonstige Rückstellungen umfassen verschiedene andere Rückstellungen, die aufgrund unterschiedlicher Umstände entstehen, einschließlich Rückstellungen für aufsichtsbehördliche Verfahren. Im Dezember 2019 wurde die Rückstellung für das Recht zur Übernahme eines geschlossenen Fonds in Höhe von 19 Mio € teilweise verwendet und der Restbetrag wurde aufgelöst.
Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Der Konzern bildet nur dann Rückstellungen für den potenziellen Eintritt von Verlusten, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung, die aus einem Ereignis in der Vergangenheit resultiert, wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt und verlässlich geschätzt werden kann. In den Fällen, in denen eine solche Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann, wird keine Rückstellung gebildet, und die Verpflichtung gilt als Eventualverbindlichkeit. Eventualverbindlichkeiten umfassen ebenfalls eventuelle Verpflichtungen, bei denen die Möglichkeit eines künftigen Mittelabflusses nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich ist. In den Fällen, in denen eine Rückstellung im Hinblick auf eine spezifische Forderung gebildet wurde, wird keine Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Bei Rechtsverfahren, die auf mehr als einer Forderung beruhen, können jedoch für einige Forderungen Rückstellungen gebildet und für andere Forderungen wiederum Eventualverbindlichkeiten (beziehungsweise weder eine Rückstellung noch eine Eventualverbindlichkeit) ausgewiesen werden.
Das rechtliche und regulatorische Umfeld, in dem sich der Konzern bewegt, birgt erhebliche Risiken für Zivilprozesse und aufsichtsbehördliche Verfahren. Als Folge davon kann der Konzern in Gerichts-, Schiedsgerichts- und aufsichtsbehördliche Verfahren und Untersuchungen verwickelt sein. Um zu bestimmen, für welchen Anspruch die Möglichkeit eines Verlusts wahrscheinlich oder zwar eher unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen ist, und um den möglichen Verlust zu schätzen, berücksichtigt der Konzern eine Vielzahl von Faktoren. Diese umfassen unter anderem die Art des Anspruchs und des zugrunde liegenden Sachverhalts, den Stand und Hergang der einzelnen Verfahren, Entscheidungen von Gerichten und Schiedsstellen, die Erfahrung des Konzerns und Dritter in vergleichbaren Fällen (soweit sie dem Konzern bekannt sind), vorausgehende Vergleichsgespräche, Vergleiche Dritter in ähnlichen Fällen (soweit sie dem Konzern bekannt sind), verfügbare Freistellungen sowie die Gutachten und Einschätzungen von Rechtsberatern und anderen Experten.
Die Rückstellungen des Konzerns für Zivilprozesse zum 31. Dezember 2020 sind in obiger Tabelle aufgeführt. Für bestimmte Fälle, bei denen der Konzern einen Mittelabfluss für wahrscheinlich hält, wurden keine Rückstellungen berücksichtigt, da der Konzern die Höhe des potenziellen Mittelabflusses nicht zuverlässig einschätzen konnte.
Für die Verfahren des Konzerns, bei denen eine verlässliche Schätzung möglich ist, schätzt der Konzern derzeit, dass sich zum 31. Dezember 2020 keine wesentlichen Eventualverbindlichkeiten für Gerichts- und Schiedsverfahren oder aufsichtsrechtlichen Untersuchungen ergaben, in die der Konzern involviert ist und deren Eintritt nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich ist.
Der geschätzte mögliche Verlust sowie die gebildeten Rückstellungen basieren auf derzeit verfügbaren Informationen und sind Gegenstand von erheblichen Beurteilungsspielräumen und einer Vielzahl von Annahmen, Variablen sowie bekannten und unbekannten Unsicherheiten. Diese Unsicherheiten können Ungenauigkeiten oder die Unvollständigkeit der dem Konzern zur Verfügung stehenden Informationen, insbesondere in frühen Verfahrensstadien, umfassen. Ferner können sich Annahmen des Konzerns zu künftigen Entscheidungen von Gerichten und anderen Schiedsstellen sowie zu den wahrscheinlichen Maßnahmen und Positionen von Aufsichtsbehörden oder Prozessgegnern später als unrichtig herausstellen. Außerdem eignen sich Schätzungen möglicher Verluste aus diesen Verfahren häufig nicht für die Anwendung statistischer oder anderer quantitativer Analyseverfahren, die vielfach bei Beurteilungen und Schätzungen verwendet werden, und unterliegen noch größeren Unsicherheiten als andere Gebiete, auf denen der Konzern Beurteilungen und Schätzungen vornehmen muss. Der geschätzte mögliche Verlust sowie die gebildeten Rückstellungen können erheblich niedriger als der anfänglich von den Aufsichtsbehörden oder Prozessgegnern geforderte Betrag sein beziehungsweise unterhalb des potenziellen maximalen Verlusts im Falle eines für den Konzern nachteiligen finalen Gerichtsentscheids liegen, und tun dies in vielen Fällen auch. In bestimmten Regionen, in denen der Konzern tätig ist, muss die jeweilige Gegenpartei nicht verpflichtet sein, den von ihr eingeklagten Betrag anzugeben, beziehungsweise unterliegt der Forderungsbetrag, auch wenn er anzugeben ist, unter Umständen nicht den allgemeinen Anforderungen an das Vorbringen des behaupteten Sachverhalts oder der Rechtsansprüche.
Die Verfahren, für die der Konzern annimmt, dass ein zukünftiger Verlust nicht bloß unwahrscheinlich ist, ändern sich von Zeit zu Zeit. Dasselbe gilt für die Verfahren, für die eine verlässliche Schätzung vorgenommen werden kann, und für den geschätzten möglichen Verlust aus diesen Verfahren. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich als erheblich höher oder niedriger als der für diese Verfahren ursprünglich geschätzte mögliche Verlust erweisen. Zusätzlich können Verluste aus Verfahren erwachsen, bei denen der Konzern die Möglichkeit eines Verlusts für unwahrscheinlich gehalten hat. Insbesondere stellt der geschätzte Gesamtbetrag möglicher Verluste nicht das maximale Verlustpotenzial des Konzerns aus diesen Verfahren dar.
Der Konzern kann sich in gerichtlichen und aufsichtsbehördlichen Verfahren oder Untersuchungen vergleichen, bevor ein Endurteil ergangen ist oder über die Haftung endgültig entschieden wurde. Er kann dies tun, um Kosten, Verwaltungsaufwand oder negative Geschäftsauswirkungen, aufsichtsrechtliche Folgen oder Folgen für die Reputation aus einer Fortsetzung des Bestreitens einer Haftung zu vermeiden, auch wenn der Konzern der Auffassung ist, dass begründete Einwände gegen die Haftung bestehen. Dies kann auch geschehen, wenn die möglichen Folgen einer negativen Entscheidung in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten eines Vergleichs stehen. Aus ähnlichen Gründen kann der Konzern Gegenparteien für deren Verluste auch dann entschädigen, wenn er nicht der Auffassung ist, dazu rechtlich verpflichtet zu sein.
Laufende Einzelverfahren
Aufgrund der Art unserer Geschäftstätigkeit ist der Konzern in Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren und aufsichtsbehördliche Untersuchungen involviert. Derzeit wird jedoch nicht erwartet, dass diese einen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage des Konzerns haben werden.
21 – Vertragliche Verpflichtungen und Zusagen
Vertragliche Verpflichtungen resultieren aus Kaufverpflichtungen, die im Wesentlichen künftige Zahlungen für Technologie- und Asset Management-Dienstleistungen beinhalten.
Zu den Zusagen gehören Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten. Der Konzern hält zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 keine Eventualforderungen. Eventualverbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen unwiderrufliche Zusagen an Fonds, bei denen der Konzern als Investor fungiert.
Die folgende Tabelle zeigt die vertraglichen Verpflichtungen und Zusagen nach Laufzeitbändern:
31.12.2020 | ||||||||||
Zahlungsfälligkeit nach Periode | ||||||||||
in Mio € | < 1 Jahr | 1 bis 3 Jahre | 3 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Insgesamt | |||||
Kaufverpflichtungen | 33 | 53 | 210 | 21 | 317 | |||||
Eventualverbindlichkeiten | 128 | 0 | 0 | 0 | 128 | |||||
31.12.2019 | ||||||||||
Zahlungsfälligkeit nach Periode | ||||||||||
in Mio € | < 1 Jahr | 1 bis 3 Jahre | 3 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Insgesamt | |||||
Kaufverpflichtungen | 23 | 48 | 67 | 45 | 182 | |||||
Eventualverbindlichkeiten | 119 | 0 | 0 | 0 | 119 | |||||
Die Kaufverpflichtungen steigen im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 135 Mio €. Ursächlich hierfür war vor allem die Neuverhandlung und Vertragsverlängerung eines Vertrages zur Nutzung einer Plattform für Asset Management-Dienstleistungen. Dabei konnte durch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ein erheblicher Preisnachlass ausgehandelt werden.
Die Eventualverbindlichkeit stiegen in 2020 um 9 Mio € auf 128 Mio €, was auf unwiderrufliche Zusagen an Co-Investments zurückzuführen ist.
22 – Eigenkapital
Stammaktien
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft besteht aus nennwertlosen Namensaktien. Zum 31. Dezember 2020 belief sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft auf 200 Mio € und ist in bis zu 200.000.000 Inhaber-Stammaktien eingeteilt. Nach deutschem Recht entspricht jede Aktie einem gleich hohen Anteil am gezeichneten Kapital. Demnach beträgt der rechnerische Nominalwert jeder Aktie 1,00 €, der sich mittels Division des gezeichneten Gesamtkapitals durch die Anzahl der Aktien ergibt.
Anzahl der Aktien | ||
Stammaktien zum 31. Dezember 2019 | 200.000.000 | |
Änderungen | - | |
Stammaktien zum 31. Dezember 2020 | 200.000.000 | |
Alle ausgegebenen Stammaktien sind voll eingezahlt.
Genehmigtes Kapital
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Januar 2023 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals insgesamt um bis zu 40 Mio € zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018/I“). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zudem ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Januar 2023 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals insgesamt um bis zu 60 Mio € zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018/II“). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 der Satzung.
Genehmigtes Kapital | Allgemeine Beschreibung | Befristet bis | ||
40.000.000 € | Genehmigtes Kapital 2018 / I | 31. Januar 2023 | ||
60.000.000 € | Genehmigtes Kapital 2018 / II | 31. Januar 2023 | ||
Bedingtes Kapital
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, bis zum 31. Mai 2024 einmalig oder mehrmals Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit einer festen Laufzeit von längstens 20 Jahren oder mit unbegrenzter Laufzeit zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte sowie den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (gegebenenfalls mit Wandlungspflicht) auf neue Aktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Options- und Wandelschuldverschreibungen darf insgesamt 600 Mio € nicht übersteigen. Options- beziehungsweise Wandlungsrechte dürfen nur auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu nominal 20 Mio € ausgegeben werden. Das Grundkapital wird zu diesem Zweck durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu 20 Mio € bedingt erhöht. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 der Satzung.
Genehmigtes Kapital | Allgemeine Beschreibung | Befristet bis | ||
20.000.000 € | Bedingtes Kapital 2019 / I | 31. Mai 2024 | ||
Dividendenzahlungen
Die folgende Tabelle enthält die vorgeschlagene Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020:
2020 | 2019 | |||
Bardividende (in Mio €) | 362 | 334 | ||
Bardividende je Stammaktie (in €) | 1,81 | 1,67 | ||
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat des Konzerns werden bei der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 eine Dividendenzahlung von 1,81 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 empfehlen.
Zusätzliche Anhangangaben
23 – Leistungen an Arbeitnehmer
Aktienbasierte Vergütungspläne
Im Konzern gibt es zwei Kategorien von aktienbasierten Vergütungsplänen, die im Folgenden beschrieben werden: Aktienbasierte Pläne der DWS (mit Barausgleich) und der DB Equity Plan (mit Aktienlieferung).
Aktienbasierte Pläne der DWS (mit Barausgleich)
Der Konzern gewährt aktienbasierte Vergütung maßgeblich unter dem DWS Equity Plan. Dieser gewährt das Recht, unter bestimmten Bedingungen eine Barzahlung zu erhalten, die an den Wert der DWS-Aktie während eines bestimmten Zeitraums geknüpft ist.
Im September 2018 wurde allen Konzern-Mitarbeitern im Rahmen des DWS Stock Appreciation Rights (SAR) Plan eine einmalige Vergütung im Zusammenhang mit dem Börsengang gewährt. Einer begrenzten Anzahl an höheren Führungskräften des Konzerns wurde im selben Zusammenhang stattdessen eine einmalige Vergütung in Form des „Performance Share Unit-Award“ (PSU-Award) im Rahmen des DWS Equity Plan gewährt. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden einmalige Vergütungen im Zusammenhang mit dem Börsengang im Rahmen des DWS Equity Plan im Januar 2019 gewährt.
Der DWS SAR Plan gewährt ein Recht, unter bestimmten Bedingungen eine Barzahlung zu erhalten, die dem Wertzuwachs beziehungsweise Wertgewinn einer bestimmten Anzahl an virtuellen DWS-Aktien über einen festgelegten Zeitraum entspricht. Diese Vergütungskomponente verleiht keinen Anspruch auf Erhalt von DWS-Aktien, Stimmrechten oder damit verbundenen Dividenden.
Der DWS Equity Plan ist ein Phantomaktienplan, der ein Recht gewährt, unter bestimmten Bedingungen eine Barzahlung zu erhalten, die an den Wert der DWS-Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft ist.
Die Teilnehmer an einem aktienbasierten Vergütungsplan besitzen keinen Anspruch auf Ausschüttung von Dividenden während des Anwartschaftszeitraums der Vergütung.
Die aktienbasierten Vergütungen, die nach den Regeln eines aktienbasierten Vergütungsplans begeben werden, können ganz oder teilweise verfallen, wenn der Anspruchsberechtigte sein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der relevanten Anwartschaftsfrist (bzw. Zuteilungsfrist bei sofort gewährten Anrechten) auf eigenen Wunsch beendet. In bestimmten Fällen, wie der betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder beim Eintritt in den Ruhestand, bleibt die Anwartschaft in der Regel bestehen.
In der folgenden Tabelle werden die grundsätzlichen Merkmale der aktienbasierten Vergütungspläne dargestellt.
Jahre der Gewährung | Art des Vergütungsplans | Anwartschaftsfrist | Anspruchsberechtigung | |||
2019-2020 | Jährliche Vergütungskomponente | 1/3: 12 Monate2 | Jährlich gewährte leistungsbasierte Vergütung für ausgewählte Mitarbeiter | |||
Jährliche Vergütungskomponente | 1/5: 12 Monate2 | Mitglieder der Geschäftsführung | ||||
Jährliche Vergütungskomponente - unmittelbar zugeteilt | Entfällt | Mitarbeiter, die einer Vergütungsregulierung unterliegen | ||||
Bleibeprämie/Akquisitionsprämie | Individuelle Festlegung | Ausgewählte Mitarbeiter zur Gewinnung und Bindung der besten Mitarbeitertalente | ||||
Performance Share Unit (PSU)-Award (einmalige IPO-bezogene | 1/3: März 20222 | Mitglieder der Geschäftsführung | ||||
2018 | Bleibeprämie/ | Individuelle Festlegung | Ausgewählte Mitarbeiter zur Gewinnung und Bindung der besten Mitarbeitertalente | |||
Performance Share Unit (PSU)-Award (einmalige IPO-bezogene | 1/3: März 20222 | Ausgewählte höhere Führungskräfte | ||||
2018 | SAR Award (einmalige IPO-bezogene | Für non-MRTs: | alle DWS-Mitarbeiter3 | |||
Für MRTs: | ||||||
1Die Vergütung und Anzahl der Einheiten sind abhängig von der Erreichung vorab festgelegter Ziele (durchschnittliches Nettomittelaufkommen (NNA) 2019–2020 und bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation für das Geschäftsjahr 2020), die im Dezember 2020 gemessen wurden
2Nach dem Eintritt der Unverfallbarkeit in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Regulierungsstatus gilt eine Wartefrist von sechs Monaten (Risikoträger nach AIFMD/OGAW) oder eine Wartefrist von zwölf Monaten (Risikoträger im Sinne der InstitutsVergV)
3Sofern nicht der Mitarbeiter eine leistungsabhängige Zuteilung in Form der Performance Share Units (PSU)-Award erhalten hat
4Im Jahr 2020 wurden Nicht-MRTs zwei vorzeitige Ausübungsfenster angeboten, die zu einer vorgezogenen Unverfallbarkeit und Ausübung bei Annahme führten. Für ausstehende Awards gilt eine 4-jährige Ausübungsfrist nach der Unverfallbarkeit / Haltefrist.
In der folgenden Tabelle sind die Bewegungen der Aktienanrechte dargestellt:
DWS Equity Plan | DWS SAR Plan | |||||||||||
2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |||||||||
Aktien (in Tausend) | Anzahl von Anrechten | Anzahl von Anrechten | Anzahl von Anrechten | Durchschnittlicher Ausübungspreis | Anzahl von Anrechten | Durchschnittlicher Ausübungspreis | ||||||
Ausstehend zu Jahresbeginn | 2.035 | 1.248 | 2.061 | 24,65 € | 2.192 | 24,65 € | ||||||
Neu gewährt | 804 | 1.003 | 0 | 0,00 € | 0 | 0,00 € | ||||||
Zugeteilt oder ausgeübt | −368 | −186 | −759 | 31,95 € | 0 | 0,00 € | ||||||
Verfallen | −54 | −42 | −78 | 24,65 € | −110 | 24,65 € | ||||||
Ausgelaufen | 0 | 0 | 0 | 0,00 € | 0 | 0,00 € | ||||||
Andere Veränderungen1 | 5 | 11 | 15 | 24,65 € | −21 | 24,65 € | ||||||
Ausstehend zum Jahresende | 2.422 | 2.035 | 1.239 | 24,65 € | 2.061 | 24,65 € | ||||||
Davon ausübbar | 0 | 0 | 0 | 0,00 € | 0 | 0,00 € | ||||||
1 Der Vergleichswert für das Vorjahr 2019 für den DWS SAR Plan wurde aufgrund von aktuellen Informationen angepasst.
Die folgende Tabelle enthält die wesentlichen Informationen zu den gewährten, zugeteilten und verbleibenden Aktienanrechten.
2020 | 2019 | |||||||||||
Gewichteter beizulegender Zeitwert pro gewährtem Anrecht im Jahr | Gewichteter Aktienpreis bei Zuteilung/ Ausübung | Gewichtete Restlaufzeit in Jahren | Gewichteter beizulegender Zeitwert pro gewährtem Anrecht im Jahr | Gewichteter Aktienpreis bei Zuteilung/ Ausübung | Gewichtete Restlaufzeit in Jahren | |||||||
DWS Equity Plan | 29,07 € | 34,88 € | 2 | 20,97 € | 26,33 € | 3 | ||||||
DWS SAR Plan | 0 | 31,95 € | 5 | 0 | 0 | 6 | ||||||
Zum 31. Dezember 2020 betrug das Vergabevolumen ausstehender aktienbasierter Vergütungskomponenten ungefähr 83 Mio € (zum 31. Dezember 2019: 59 Mio €)
Der Zeitwert der Vergütungskomponenten des DWS SAR Plans wurde mit der Black-Scholes Formel ermittelt. Die eingegangenen Verpflichtungen werden bis zur Auszahlung zum Ende einer jeden Berichtsperiode neu bewertet. Die wesentlichen Eingangsdaten sind der Marktwert zum Bewertungsstichtag, welcher um entgangene Dividenden während der Halteperiode der Vergütung diskontiert wird, und die Anpassung für erwartete und tatsächliche Anwartschaften, die eine Schätzung für die Anzahl berechtigter Mitarbeiter, welche den DB Konzern verlassen und für Vorruhestand berechtigt sind, beinhaltet. Folgende Parameter wurden für die Ermittlung des Zeitwerts der Vergütungskomponenten des DWS SAR Plans zum Tag der Gewährung und des Bewertungsstichtags berücksichtigt:
Bewertungsstichtag | Bewertungsstichtag | |||
SAR | SAR | |||
Anzahl (in Tausenden) | 1.239 | 2.061 | ||
Beizulegender Zeitwert (gewichteter Durchschnitt) | 10,68 € | 8,19 € | ||
Aktienkurs | 34,80 € | 31,70 € | ||
Ausübungspreis | 24,65 € | 24,65 € | ||
Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt) in % | 33 | 34 | ||
Erwartete Lebensdauer (gewichteter Durchschnitt) in Jahren | 5 | 6 | ||
Erwartete Dividende (% des Nettoeinkommens) | 65 | 65 | ||
Mit Blick auf den kurzen Zeitraum seit dem Börsengang des Konzerns wird die erwartete Volatilität des DWS Aktienkurses von der beobachteten Volatilität einer Vergleichsgruppe im zurückliegenden 5-Jahreszeitraum abgeleitet.
Während des Jahres 2020 wurde den berechtigten Mitarbeitern von der DWS angeboten, ihre SAR Anrechte im Rahmen von zwei bestimmten vorgezogenen Ausübungszeitfenstern vorzeitig auszuüben. Die SAR Anrechte, die nicht ausgeübt wurden, unterliegen weiterhin den Bedingungen des DWS SAR Plans, einschließlich deren Verfallsbestimmungen.
Der PSU-Award beinhaltet zusätzlich Leistungsbedingungen, die den nominalen Betrag bestimmen, der für diese Vergü-tungskomponente am Ende unverfallbar werden kann. Diese Leistungsbedingungen sind mit der Konzernstrategie verknüpft, insbesondere hinsichtlich der Ziele zum Nettomittelneuzufluss und der bereinigten Aufwand-Ertrags-Relation. Basierend auf der Überprüfung der Leistungsbedingungen nach dem Abschluss der Geschäftsjahres 2020 wurde bestätigt, dass 100% der ursprünglich in Aussicht gestellten Einheiten weiterhin den Bestimmungen bis zum Ablauf der Unverfallbarkeit unterliegen.
DB Equity Plan (mit Aktienlieferung)
Konzernmitarbeiter nehmen weiterhin am DB Equity Plan nach den vom Deutsche Bank Konzern vorgegebenen Bedingungen teil.
Der Deutsche Bank Konzern gewährte aktienbasierte Vergütungen im Rahmen des DB Equity Plan. Dieser gewährt das Recht, unter bestimmten Bedingungen Stammaktien der Deutsche Bank AG nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums zu erhalten. Die Teilnehmer am DB Equity Plan besitzen während des Anwartschaftszeitraums keinen Anspruch auf die Ausschüttung von Dividenden.
Die Aktienrechte, die nach den Planregeln des DB Equity Plan begeben werden, können ganz oder teilweise verfallen, wenn der Teilnehmer sein Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch vor Ablauf des relevanten Anwartschaftszeitraums (bzw. Zuteilungsfrist bei sofort gewährten Anrechten) beendet. Die Zuteilung erfolgt regulär bei betriebsbedingtem Ausscheiden oder beim Eintritt in den Ruhestand.
In Ländern, in denen rechtliche oder sonstige Einschränkungen die Begebung von Aktien verhindern, wurde eine Planvariante des Equity Plans mit Barausgleich angewandt.
In der folgenden Tabelle werden die grundsätzlichen Merkmale dieser aktienbasierten Vergütungspläne des Deutsche Bank Konzerns dargestellt.
Jahre der Gewährung | Deutsche Bank Equity Plan | Anwartschaftsfrist | Anspruchsberechtigung | |||
2019-2020 | Jährliche Vergütungskomponente | 1/4: 12 Monate1 | Jährlich gewährte leistungsbasierte Vergütung | |||
Jährliche Vergütungskomponente | 1/3: 12 Monate1 | Jährlich gewährte leistungsbasierte Vergütung | ||||
Jährliche Vergütungskomponente | 1/5: 12 Monate1 | Senior Management | ||||
Bleibeprämie/ | Individuelle Festlegung | Ausgewählte Mitarbeiter zur Gewinnung und Bindung | ||||
Jährliche Vergütungskomponente | Entfällt3 | Mitarbeiter, die der Regulierung durch die | ||||
2017-2018 | Jährliche Vergütungskomponente | 1/4: 12 Monate1 | Jährlich gewährte leistungsbasierte Vergütung für | |||
Zuteilung als Einmaltranche | Senior Leadership Cadre | |||||
Bleibeprämie/ | Individuelle Festlegung | Ausgewählte Mitarbeiter zur Gewinnung und Bindung | ||||
Key Retention Plan (KRP) 4 | 1/2: 50 Monate3 | Material Risk Takers (MRTs) | ||||
Zuteilung als Einmaltranche | Non-Material Risk Takers (non-MRTs) | |||||
2016 | Key Position Award (KPA)5 | Zuteilung als Einmaltranche | Jährlich gewährte Bleibeprämie für | |||
1 Für InstVV-regulierte Mitarbeiter (und Senior Management) gilt eine weitere Wartefrist von zwölf Monaten (bzw. sechs Monate für Zuteilungen aus 2017 -2018).
2 Für das Zuteilungsjahr 2019 wurden die Bereiche als CIB bezeichnet, für das Zuteilungsjahr 2020 wird CIB in CB/IB/CRU aufgeteilt.
3 Die Lieferung von Aktien erfolgt nach einer weiteren Wartefrist von zwölf Monaten.
4 Unter diesem Plan im Januar 2017 vergebene aktienbasierte Awards sind von dem Erreichen eines Aktienkurses abhängig und wurden verwirkt, als diese Bedingung nicht erfüllt wurde
5 Ein vordefinierter Anteil der individuellen KPA unterlag einer zusätzlichen Aktienkursbedingung und wurde verwirkt, als diese Bedingung nicht erfüllt wurde.
Darüber hinaus nimmt der Konzern an einem vom Deutsche Bank Konzern angebotenen breit angelegten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil, das die Bezeichnung Global Share Purchase Plan (GSPP) trägt. Hierfür gelten dieselben Regelungen wie für den Deutsche Bank Konzern. Mitarbeitern in bestimmten Ländern wird die Möglichkeit gegeben, Deutsche Bank-Aktien in monatlichen Raten über eine einjährige Ansparphase zu erwerben. Nach der Ansparphase werden Gratisaktien im Verhältnis 1:1 der angesparten Aktien bis zu maximal zehn Stück unter der Voraussetzung gewährt, dass der Mitarbeiter ein weiteres Jahr im Deutsche Bank-Konzern verbleibt. Dieser Plan wird in 9 Ländern von etwa 508 Konzernmitarbeitern im zwölften Zyklus, welcher im November 2020 begann, in Anspruch genommen.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aktien-Einheiten, einschließlich der Zuteilungen im Rahmen der Cash-Plan-Variante des DB Equity Plan:
2020 | 2019 | |||
Aktien (in Tausend) | Anzahl von Anrechten | Anzahl von Anrechten | ||
Ausstehend zu Jahresbeginn | 9.231 | 11.376 | ||
Neu gewährt | 6 | 407 | ||
Zugeteilt oder ausgeübt | −2.106 | −2.635 | ||
Verfallen | −5.216 | −239 | ||
Ausgelaufen | 0 | 0 | ||
Andere Veränderungen | 1 | 322 | ||
Ausstehend zum Jahresende | 1.916 | 9.231 | ||
Davon ausübbar | 0 | 0 | ||
Der DB Equity Plan enthält Anrechte nach dem Key Position Award und dem Key Retention Plan mit jeweils einer Aktienpreishürde. Die Aktienpreishürden für beide Pläne wurden im Jahr 2020 geprüft und in beiden Fällen wurde sie nicht überschritten. In der Konsequenz verfielen ungefähr 5,2 Millionen Aktienanrechte. In Übereinstimmung mit IFRS 2 wurde die Nichtzuteilung aufgrund des Verfehlens einer marktbezogenen Bedingung nicht durch die Auflösung des erfassten Aufwands storniert.
Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Informationen zu den gewährten, aufgelösten und verbleibenden Anrechten im jeweiligen Jahr.
2020 | 2019 | |||||||||||
Gewichteter beizulegender Zeitwert pro gewährtem Anrecht im Jahr | Gewichteter Aktienpreis bei Zuteilung/ Ausübung | Gewichtete Restlaufzeit in Jahren | Gewichteter beizulegender Zeitwert pro gewährtem Anrecht im Jahr | Gewichteter Aktienpreis bei Zuteilung/ Ausübung | Gewichtete Restlaufzeit in Jahren | |||||||
DB Equity Plan | 8,10 € | 7,83 € | 2 | 6,83 € | 7,65 € | 2 | ||||||
Zum 31. Dezember 2020 belief sich das gewährte Volumen der ausstehenden aktienbasierten Vergütungen auf rund 21 Mio € (31. Dezember 2019: 96 Mio €).
Im März 2020 wurden zusätzlich infolge der Erdienung von in früheren Jahren gewährten Vergütungen im Rahmen des DB Equity Plan circa 0,2 Millionen Aktien an Planteilnehmer ausgegeben.
Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Charakterisierung der Pläne
Der Konzern nimmt im Namen seiner Mitarbeiter an einer Reihe von Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses teil. Diese Pläne werden entweder direkt vom Konzern oder von anderen Unternehmen des Deutsche Bank Konzerns finanziert. Dabei handelt es sich sowohl um beitragsorientierte als auch um leistungsorientierte Pläne. Die Bilanzierung dieser Pläne erfolgt anhand der Art und wirtschaftlichen Substanz des jeweiligen Plans. Die Höhe der Anwartschaft der Planteilnehmer basiert bei den leistungsorientierten Plänen grundsätzlich auf der Vergütung der Mitarbeiter und ihrer Dienstzeit. Beiträge für beitragsorientierte Pläne basieren in der Regel auf einem Prozentsatz der Mitarbeitervergütung. Die weiteren Ausführungen in dieser Anhangangabe beziehen sich vorwiegend auf die leistungsorientierten Konzernpläne.
Die leistungsorientierten Pläne werden anhand ihrer geografischen Verteilung beschrieben, die die Unterschiede bezogen auf die Art und die Risiken der Leistungen sowie hinsichtlich des jeweiligen regulatorischen Umfelds berücksichtigt. Insbesondere können sich lokale regulatorische Anforderungen stark voneinander unterscheiden und bestimmen zu einem gewissen Grad die Planausgestaltung und -finanzierung. Relevant ist auch die Unterteilung nach Status der Planteilnehmer, die eine grobe Einschätzung hinsichtlich der Fälligkeiten der Verpflichtungen des Konzerns gibt.
31.12.2020 | ||||||||
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Insgesamt | ||||
Pensionsverpflichtungen bezüglich | ||||||||
Aktive Planteilnehmer | 247 | 29 | 4 | 280 | ||||
Teilnehmer mit unverfallbarer Anwartschaft | 134 | 3 | 0 | 137 | ||||
Leistungsempfänger | 100 | 2 | 0 | 102 | ||||
Pensionsverpflichtung insgesamt | 481 | 34 | 4 | 519 | ||||
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 415 | 36 | 1 | 452 | ||||
Ausfinanzierungsquote (in %) | 86 | 106 | 25 | 87 | ||||
31.12.2019 | ||||||||
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Insgesamt | ||||
Pensionsverpflichtungen bezüglich | ||||||||
Aktive Planteilnehmer | 247 | 26 | 5 | 278 | ||||
Teilnehmer mit unverfallbarer Anwartschaft | 119 | 3 | 0 | 122 | ||||
Leistungsempfänger | 87 | 3 | 0 | 90 | ||||
Pensionsverpflichtung insgesamt | 453 | 32 | 5 | 490 | ||||
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 369 | 33 | 1 | 403 | ||||
Ausfinanzierungsquote (in %) | 81 | 103 | 20 | 82 | ||||
Die größte Verpflichtung leistungsorientierter Pensionspläne des Konzerns besteht in Deutschland. In den anderen Ländern entfallen die größten Verpflichtungen auf die Schweiz und Luxemburg. In Deutschland werden Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel auf kollektiver Basis mit Betriebsräten vereinbart. Die wichtigsten Pensionspläne des Konzerns werden durch Treuhänder, Vermögensverwalter oder vergleichbare Instanzen überwacht.
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können im Rahmen der Gesamtvergütung für die Mitarbeiter eine wichtige Rolle spielen. Der Konzern folgt dabei dem Ansatz, der sich durch eine für die Mitarbeiter im jeweiligen Marktumfeld attraktive sowie eine auf lange Sicht nachhaltige Plangestaltung auszeichnet. Zugleich versucht der Konzern das aus derartigen Zusagen erwachsene Risiko zu begrenzen. Aus diesem Grund ging der Konzern in den letzten Jahren in vielen Ländern auf beitragsorientierte Pläne über.
In der Vergangenheit basierten die Pensionspläne üblicherweise auf dem zum Zeitpunkt des Renteneintritts erreichten Endgehalt. Diese Arten von Leistungen stellen nach wie vor noch einen wesentlichen Teil der Pensionsverpflichtungen gegenüber Teilnehmern mit unverfallbarer Anwartschaft oder Leistungsempfängern dar. Derzeit sind die wichtigsten leistungsorientierten Pensionspläne für aktive Mitarbeiter in Deutschland, der Schweiz und Luxemburg Kapitalkontenpläne, bei denen der Konzern jährlich einen auf das laufende Gehalt des Mitarbeiters bezogenen Jahresbetrag auf individuelle Mitarbeiterkonten gutschreibt. Je nach den Planregeln wird der Saldo des Versorgungskontos mit einem festen Zinssatz verzinst oder das Konto partizipiert an der Marktentwicklung bestimmter zugrunde liegender Anlageformen, um das damit verbundene Investitionsrisiko zu vermindern. Teilweise ist, wie insbesondere in Deutschland, eine garantierte Leistung in den Planregeln vorgesehen, beispielsweise eine Zahlung mindestens in Höhe der geleisteten Beiträge. Nach Renteneintritt können die Planbegünstigten in der Regel wählen, ob das erreichte Kapital als Einmalbetrag auszuzahlen ist oder in eine Rentenleistung umgewandelt werden soll. Die Umrechnung in eine Rente erfolgt häufig zum Zeitpunkt des Renteneintritts mit den dann gültigen Marktkonditionen und Annahmen zur Sterbewahrscheinlichkeit.
Die nachstehenden Beträge der erwarteten Versorgungsleistungen aus leistungsorientierten Plänen des Konzerns beruhen auf zurückliegenden und angenommenen zukünftigen Dienstzeiten und beinhalten sowohl Auszahlungen aus den Pensionsvermögen für ausfinanzierte Pläne als auch direkte Auszahlungen des Konzerns bei nicht ausfinanzierten Plänen.
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | Deutschland | EMEA (ohne Deutschland und Großbritannien) | Asien/Pazifik | Insgesamt | ||||
Erfolgte Leistungszahlungen 2020 | 8 | 1 | 1 | 10 | ||||
Erwartete Leistungszahlungen 2021 | 11 | 2 | 0 | 13 | ||||
Erwartete Leistungszahlungen 2022 | 11 | 2 | 0 | 13 | ||||
Erwartete Leistungszahlungen 2023 | 12 | 2 | 0 | 14 | ||||
Erwartete Leistungszahlungen 2024 | 12 | 2 | 0 | 14 | ||||
Erwartete Leistungszahlungen 2025 | 13 | 2 | 0 | 15 | ||||
Erwartete Leistungszahlungen 2026-2030 | 88 | 9 | 4 | 101 | ||||
Gewichteter Durchschnitt der Duration der Leistungsverpflichtung (in Jahren) | 14 | 15 | 8 | 14 | ||||
Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber
Vor allem in Großbritannien und in den USA partizipieren einige Mitarbeiter an leistungsorientierten Plänen, die von anderen Unternehmen des Deutsche Bank-Konzerns unterhalten werden, wie Altersversorgungspläne in Großbritannien und Pläne für medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den USA. Grundsätzlich liegt das mit dem Plan verbundene Risiko beim Trägerunternehmen des Plans, während die arbeitgebenden Unternehmen des Konzerns lediglich verpflichtet sind, die Kosten zu tragen, die den jeweiligen Mitarbeitern innerhalb des Trägerunternehmens entstehen.
In Deutschland ist der Konzern neben anderen Finanzinstituten Mitgliedsunternehmen des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (BVV), der in Ergänzung zu den Konzernzusagen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Altersversorgungsleistungen an berechtigte Mitarbeiter in Deutschland leistet. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten regelmäßig Beiträge an den BVV. Die Tarife des BVV sehen feste Rentenzahlungen mit Überschussbeteiligungen vor. Für den BVV gilt die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers in Deutschland in Bezug auf die Leistungen zugunsten der eigenen Mitarbeiter. Ein Anstieg der Leistungen kann auch durch zusätzliche Verpflichtungen gegenüber den Ruheständlern, Anpassungen zum Ausgleich der Inflation vorzunehmen, entstehen. Der BVV-Plan ist ein leistungsorientierter gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber. Wie in der Branche üblich, behandelt der Konzern ihn in der Rechnungslegung als beitragsorientierten Plan, da die verfügbaren Informationen nicht ausreichen, um die auf die gegenwärtigen und ehemaligen Mitarbeiter des Konzern bezogenen Vermögenswerte und Schulden zu identifizieren. Das liegt in der Tatsache begründet, dass der BVV sein Planvermögen weder den Begünstigten noch den Mitgliedsunternehmen vollständig zuordnet. Basierend auf den jüngsten Angaben des BVV liegt derzeit kein Defizit vor, welches sich auf die Höhe der zukünftigen Beiträge des Konzerns auswirken könnte. Außerdem werden etwaige in Zukunft auftretende Planüberschüsse an die Planteilnehmer ausgeschüttet, sodass dadurch die Konzernbeiträge nicht reduziert werden können.
Steuerung und Risiko
Die Pensionspläne des Konzerns werden vom Risk & Control Committee (RCC) beaufsichtigt. Dabei handelt es sich um ein Gremium des Konzerns, welches die Geschäftsführung im November 2019 beauftragt hat, die Pensionen und die damit verbundenen Risiken global zu überwachen. Der Ausschuss tagt monatlich, berichtet direkt an die Geschäftsführung und wird durch eine Pensions Working Group unterstützt, das im vierten Quartal 2019 eingerichtet wurde. Das RCC wurde mit der Überwachung der Richtlinien für Ausfinanzierung, Portfoliostruktur, Bestimmung der versicherungsmathematischer Annahmen und dem Risikomanagement beauftragt. In diesem Zusammenhang beinhaltet der Begriff „Risikomanagement“ die Steuerung und die Kontrolle von Risiken, die dem Konzern aus Marktentwicklungen (zum Beispiel Zinssätze, Kreditausfallrisiko, Inflation), Kapitalanlagen, regulatorischen oder rechtlichen Anforderungen erwachsen können, sowie die Überwachung demografischer Veränderungen (zum Beispiel Langlebigkeit). Bei der Ausübung dieser Überwachung baut der Konzern auf den von dem Deutsche Bank Konzern etablierten Pensionsaufsicht und operativen Kontrollmechanismen auf, insbesondere während und nach Akquisitionen oder bei Veränderungen im externen Umfeld (zum Beispiel rechtlicher oder steuerlicher Art) werden Themen wie die grundsätzliche Planausgestaltung oder potenzielle Plananpassungen erörtert. Im Rahmen des Grades der jeweiligen Ausfinanzierung der Pensionspläne reduziert die Vermögensanlage die aus den Verpflichtungen resultierenden Risiken, führt jedoch zu Investitionsrisiken.
In den für den Konzern wichtigsten Ländern bezieht sich das Risiko aus den Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf potenzielle Veränderungen in Kreditausfallrisiken, Zinssätzen, Inflation und Langlebigkeit, wenngleich deren Auswirkungen durch die Anlagestrategie teilweise vermindert werden.
Der Konzern ist bestrebt den durch Marktbewegungen verursachten Einfluss der Pensionspläne auf seine Finanzlage zu minimieren, jedoch unter Berücksichtigung weiterer Zielgrößen im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dem regulatorischen Eigenkapital sowie Einschränkungen durch lokale Finanzierungs- oder Rechnungslegungsvorschriften. Der Deutsche Bank Konzern misst regelmäßig das Pensionsrisiko anhand von für diesen Zweck entwickelten spezifischen Kennzahlen. Dieser Prozess wird durch den Deutsche Bank Konzern durchgeführt und berücksichtigt Risikopositionen des Konzerns.
Finanzierung
In 2019 hat der DWS Konzern die Ausfinanzierungsgrundsätze des Deutsche Bank Konzerns überprüft und überarbeitete Ausfinanzierungsgrundsätze für den DWS Konzern eingeführt. Verschiedene externe Vermögenstreuhandstrukturen werden unterhalten, um die die Mehrheit der Pensionsverpflichtungen des Konzerns auszufinanzieren. Die Ausfinanzierungsgrundsätze des Konzerns zielen - insbesondere zur Erfüllung lokaler gesetzlicher Anforderungen - auf eine Deckung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung durch das Planvermögen in einem Rahmen von 80% bis 100% ab. Des Weiteren entschied der Konzern, dass bestimmte Pläne nicht extern ausfinanziert werden. Dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft, beispielsweise, wenn sich lokale Vorschriften oder Praktiken verändern. Verpflichtungen für nicht extern ausfinanzierte Pläne werden von dem Konzern bei Bedarf in der Bilanz abgegrenzt.
Für die meisten der extern ausfinanzierten leistungsorientierten Pläne bestehen lokale Mindestdotierungsanforderungen. Zusätzlich kann der Konzern anhand der eigenen Ausfinanzierungsgrundsätze über zusätzliche Planbeiträge entscheiden. In den meisten Ländern erwartet der Konzern einen wirtschaftlichen Nutzen aus eventuellen Überdeckungen von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen, üblicherweise in Form reduzierter künftiger Beträge, zu erhalten. Ausgehend von der nahezu vollständigen Ausfinanzierung und der übernommenen Investitionsstrategie für die wichtigsten ausfinanzierten leistungsorientierten Pläne des Konzerns, erwartet der Konzern im Falle etwaiger Mindestdotierungsanforderungen kurzfristig keine wesentlichen die Liquidität belastenden Unterdeckungen. Mit Bezug auf die Finanzierungsgrundsätze erörtert der Konzern jährlich, inwieweit die aus dem Unternehmensvermögen gezahlten Pensionsleistungen durch den Treuhänder erstattet werden sollen oder auch nicht, was indirekt einer entsprechenden Zuführung zum Planvermögen entspricht.
Versicherungsmathematische Methoden und Annahmen
Bewertungsstichtag für alle Pläne ist der 31. Dezember. Sämtliche Pläne werden durch unabhängige, qualifizierte Aktuare gemäß der Methode der laufenden Einmalprämien bewertet. Der Konzern hat die Richtlinie des Deutsche Bank Konzerns, die den lokalen Aktuaren Vorgaben hinsichtlich der Bestimmung versicherungsmathematischer Annahmen an die Hand gibt, um deren Konsistenz global sicherzustellen, geprüft und hält diese Annahmen für angemessen.
Die folgende Darstellung der wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen zur Bestimmung der leistungsorientierten Verpflichtungen zum 31. Dezember erfolgt in Form gewichteter Durchschnitte.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||||||||
Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | |||||||
Diskontierungszinssatz (in %) | 0,66 | 0,28 | 1,38 | 1,02 | 0,54 | 0,91 | ||||||
Inflationsrate (in %) | 1,25 | 1,05 | 1,60 | 1,35 | 1,14 | 1,60 | ||||||
Nominale Gehaltssteigerungsrate (in %) | 1,75 | 1,50 | 3,66 | 1,85 | 1,58 | 3,63 | ||||||
Nominale Pensionssteigerungsrate (in %) | 1,15 | 0,43 | N/A | 1,25 | 0,47 | N/A | ||||||
Zugrunde gelegte Lebenserwartung im Alter | ||||||||||||
für zum Bewertungsstichtag 65-jährige Männer | 21,2 | 21,7 | N/A | 21,1 | 21,6 | N/A | ||||||
für zum Bewertungsstichtag 65-jährige Frauen | 23,5 | 23,8 | N/A | 23,4 | 23,7 | N/A | ||||||
für zum Bewertungsstichtag 45-jährige Männer | 22,5 | 23,4 | N/A | 22,4 | 23,3 | N/A | ||||||
für zum Bewertungsstichtag 45-jährige Frauen | 24,6 | 25,4 | N/A | 24,5 | 25,3 | N/A | ||||||
Angewendete Sterbetafeln | modifizierte | Länder- | N/A | modifizierte | Länder- | N/A | ||||||
In 2019 hat der Konzern die Rundungsgrundsätze geändert, so dass für alle entscheidenden finanzmathematischen Annahmen die abgeleitete Jahresrate auf die nähesten 0,01% auf- oder abgerundet werden.
Für die bedeutendsten Pläne des Konzerns in den Schlüsselländern wird der Diskontierungszinssatz zum Bewertungsstichtag über eine Zinsstrukturkurve qualitativ hochwertiger Unternehmensanleihen – abgeleitet von umfangreichen durch renommierte externe Index- oder Datenanbieter beziehungsweise Ratingagenturen veröffentlichte Anleiheinformationen – ermittelt, der den Zeitpunkt zukünftiger Leistungen sowie deren Höhe und Währung für jeden Plan berücksichtigt.
Die Annahmen zur Inflationsrate in der Eurozone werden mit Bezug auf am Kapitalmarkt gehandelte Inflationsprodukte bestimmt. Maßgeblich sind die Inflationsswapsätze in den betreffenden Märkten zum jeweiligen Bewertungsstichtag. In anderen Ländern liegt der Bezug für deren Preissteigerungsannahmen üblicherweise auf den Inflationsprognosen von Consensus Economics Inc.
Die Annahmen für den verwendeten Diskontsatzes und die Inflationsrate in der Eurozone sind wichtige Faktoren für die Pensionsverpflichtungen des Konzerns. Im Laufe des Jahres 2020 wurde eine Überprüfung der Methodik zur Festlegung dieser Annahmen durchgeführt und verschiedene Verfeinerungen wurden im Laufe des Jahres umgesetzt. Der kombinierte Effekt dieser Verfeinerungen, der sich in den sonstigen erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen widerspiegelt, ist eine Verringerung der gesamten Pensionsverpflichtungen in der Eurozone des Konzerns zum 31. Dezember 2020 um rund 21 Mio € im Vergleich zu dem zum 31. Dezember 2019 gewählten Ansatz.
Die Annahmen zur zukünftigen Gehalts- und Pensionssteigerung werden für jeden Plan getrennt, falls sachgerecht, von der angenommenen Inflationsrate abgeleitet und spiegeln sowohl Vergütungsstruktur oder -grundsätze des Konzerns im jeweiligen Markt als auch lokale gesetzliche Anforderungen oder planspezifische Regelungen wider.
Neben anderen Annahmen können die Annahmen zur Sterbewahrscheinlichkeit für die Bewertung der Verpflichtungen des Konzerns aus ihren leistungsorientierten Plänen von Bedeutung sein. Diese Annahmen wurden im Einklang mit den derzeitigen Best Practices in den jeweiligen Ländern festgelegt. Wenn möglich, wurden potenzielle zukünftige Steigerungen der Lebenserwartung in die Annahmen mit einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern entschieden Deutsche Bank spezifische Sterblichkeitsannahmen zur Bestimmung der Pensionsverpflichtung für die leistungsdefinierten Pläne in Deutschland zu verwenden. Vor diesem Hintergrund hat die Bank die Sterblichkeitserwartungen der bisher verwendeten „Richttafeln Heubeck 2018G“ auf die Deutsche Bank spezifischen Sterblichkeitserwartungen für Mitarbeiter und Pensionäre, welche auf einer aktuariellen Berechnung für die Deutsche Bank Population basieren, angepasst. Diese Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen resultierte zum 31. Dezember 2019 in einem versicherungsmathematischen Verlust von 2,7 Mio € vor Steuern und wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in der Zeile Neubewertungsgewinne/-verluste (-) in Bezug auf leistungsdefinierte Versorgungszusagen, vor Steuern, ausgewiesen.
Überleitung von Verpflichtungen und Vermögenswerten – Auswirkungen auf den Konzernabschluss
2020 | ||||||||
in Mio € | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Insgesamt | ||||
Veränderungen im Barwert der Pensionsverpflichtung: | ||||||||
Verpflichtung am Jahresanfang | 453 | 32 | 5 | 490 | ||||
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Pensionsaufwendungen | ||||||||
Laufender Dienstzeitaufwand | 13 | 2 | 1 | 16 | ||||
Zinsaufwand | 5 | 0 | 0 | 5 | ||||
Nachträglich zu verrechnender Dienstzeitaufwand und aus Planabgeltungen | 1 | 0 | 0 | 1 | ||||
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Pensionsaufwendungen | ||||||||
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aufgrund der Veränderung | 22 | 1 | 0 | 23 | ||||
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aufgrund der Veränderung | −6 | 0 | 0 | −6 | ||||
Erfahrungsbedingter versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust | −2 | −1 | 0 | −3 | ||||
Kapitalfluss und andere Veränderungen | ||||||||
Zuführungen der Planteilnehmer | 0 | 1 | 0 | 1 | ||||
Leistungszahlungen | −8 | −1 | −1 | −10 | ||||
Zahlungen aufgrund von Planabgeltungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Akquisitionen/Veräußerungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Wechselkursänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Sonstige1 | 3 | 0 | 0 | 3 | ||||
Verpflichtung am Jahresende | 481 | 34 | 5 | 520 | ||||
davon: | ||||||||
intern finanziert | 0 | 1 | 3 | 4 | ||||
extern finanziert | 481 | 33 | 2 | 516 | ||||
Veränderungen im beizulegenden Zeitwert des Planvermögens: | ||||||||
Planvermögen am Jahresanfang | 369 | 33 | 1 | 403 | ||||
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Pensionsaufwendungen | ||||||||
Zinsertrag | 4 | 0 | 0 | 4 | ||||
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Pensionsaufwendungen | ||||||||
Ertrag aus Planvermögen abzüglich des in der Gewinn- und Verlustrechnung | 23 | 2 | 0 | 25 | ||||
Kapitalfluss und andere Veränderungen | ||||||||
Zuführungen der Planteilnehmer | 0 | 1 | 0 | 1 | ||||
Zuführungen des Arbeitgebers | 24 | 1 | 0 | 25 | ||||
Leistungszahlungen2 | −8 | −1 | 0 | −9 | ||||
Zahlungen aufgrund von Planabgeltungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Akquisitionen/Veräußerungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Wechselkursänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Sonstige1 | 3 | 0 | 0 | 3 | ||||
Kosten der Planadministration | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Planvermögen am Jahresende | 415 | 36 | 1 | 452 | ||||
Finanzierungsstatus am Jahresende | −66 | 2 | −4 | −68 | ||||
Veränderungen in der Begrenzung des Ansatzes von Vermögenswerten: | ||||||||
Saldo am Jahresanfang | 0 | −2 | 0 | −2 | ||||
Zinsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Veränderungen im Begrenzungswert | 0 | −1 | 0 | −1 | ||||
Wechselkursänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Saldo am Jahresende | 0 | −3 | 0 | −3 | ||||
Nettovermögenswert/-schuld | −66 | −1 | −4 | −713 | ||||
1 Übertragungen zwischen Tochtergesellschaften
2 Nur für extern finanzierte Pensionspläne
3 Davon 1 Mio € in sonstigen Vermögensgegenständen und 72 Mio € in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst
2019 | ||||||||
in Mio € | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Insgesamt | ||||
Veränderungen im Barwert der Pensionsverpflichtung: | ||||||||
Verpflichtung am Jahresanfang | 397 | 27 | 5 | 429 | ||||
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Pensionsaufwendungen | ||||||||
Laufender Dienstzeitaufwand | 13 | 1 | 1 | 15 | ||||
Zinsaufwand | 6 | 0 | 0 | 6 | ||||
Nachträglich zu verrechnender Dienstzeitaufwand und aus | 1 | 0 | 0 | 1 | ||||
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Pensionsaufwendungen | ||||||||
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aufgrund der Veränderung | 36 | 2 | 0 | 38 | ||||
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aufgrund der Veränderung | 3 | 0 | 0 | 3 | ||||
Erfahrungsbedingter versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust | 1 | 0 | 0 | 1 | ||||
Kapitalfluss und andere Veränderungen | ||||||||
Zuführungen der Planteilnehmer | 0 | 1 | 0 | 1 | ||||
Leistungszahlungen | −7 | 0 | −1 | −8 | ||||
Zahlungen aufgrund von Planabgeltungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Akquisitionen/Veräußerungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Wechselkursänderungen | 0 | 1 | 0 | 1 | ||||
Sonstige1 | 3 | 0 | 0 | 3 | ||||
Verpflichtung am Jahresende | 453 | 32 | 5 | 490 | ||||
davon: | ||||||||
intern finanziert | 0 | 1 | 4 | 5 | ||||
extern finanziert | 453 | 31 | 1 | 485 | ||||
Veränderungen im beizulegenden Zeitwert des Planvermögens: | ||||||||
Planvermögen am Jahresanfang | 331 | 25 | 1 | 357 | ||||
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Pensionsaufwendungen | ||||||||
Zinsertrag | 5 | 0 | 0 | 5 | ||||
In der Gesamtergebnisrechnung erfasste Pensionsaufwendungen | ||||||||
Ertrag aus Planvermögen abzüglich des in der Gewinn- und Verlustrechnung | 0 | 2 | 0 | 2 | ||||
Kapitalfluss und andere Veränderungen | ||||||||
Zuführungen der Planteilnehmer | 0 | 1 | 0 | 1 | ||||
Zuführungen des Arbeitgebers | 36 | 5 | 0 | 41 | ||||
Leistungszahlungen2 | −7 | −1 | 0 | −8 | ||||
Zahlungen aufgrund von Planabgeltungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Akquisitionen/Veräußerungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Wechselkursveränderungen | 0 | 1 | 0 | 1 | ||||
Sonstige1 | 4 | 0 | 0 | 4 | ||||
Kosten der Planadministration | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Planvermögen am Jahresende | 369 | 33 | 1 | 403 | ||||
Finanzierungsstatus am Jahresende | −84 | 1 | −4 | −87 | ||||
Veränderungen in der Begrenzung des Ansatzes von Vermögenswerten: | ||||||||
Saldo am Jahresanfang | 0 | −1 | 0 | −1 | ||||
Zinsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Veränderungen im Begrenzungswert | 0 | −1 | 0 | −1 | ||||
Wechselkursänderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Saldo am Jahresende | 0 | −2 | 0 | −2 | ||||
Nettovermögenswert/-schuld | −84 | −1 | −4 | −893 | ||||
1 Übertragungen zwischen Tochtergesellschaften
2 Nur für extern finanzierte Pensionspläne
3 Davon 2 Mio € in sonstigen Vermögensgegenständen und 91 Mio € in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst
Anlagestrategie
Der Konzern nimmt an der Gesamtanlagestrategie des Deutsche Bank Konzerns teil. Das Anlageziel ist einen Schutz gegen nachteilige Auswirkungen auf wichtige Finanzkennzahlen zu bieten, die aus Veränderungen des Finanzierungsstatus ihrer leistungsorientierten Pensionspläne resultieren. Dabei liegt der primäre Fokus auf der Absicherung des IFRS-Finanzierungsstatus. Zudem werden die Auswirkungen der Pläne auf andere Kennzahlen wie aufsichtsrechtliches Eigenkapital und lokale Gewinn- und Verlustrechnungen berücksichtigt. In 2019 ist der Konzern zu einer IFRS-gesteuerten Anlagestrategie zurückgekehrt. Die Investmentmanager steuern das Planvermögen anhand der Anlagemandate oder -richtlinien, die mit den Treuhändern der Pensionspläne und den Anlageausschüssen vereinbart wurden.
Zur Erreichung des primären Ziels, den Finanzierungsstatus nach IFRS in den wichtigsten leistungsorientierten Pensionsplänen abzusichern, wird ein verpflichtungsorientiertes Anlagekonzept angewendet. Risiken aus Inkongruenzen zwischen den Schwankungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Planvermögens aufgrund von Kapitalmarktbewegungen werden durch entsprechende Absicherungsgeschäfte minimiert. Dies wird durch eine gut passende Anlagestrategie im Planvermögen in Bezug auf Marktrisikofaktoren hinsichtlich Zinsniveau, Kreditspreads und Inflation erreicht. Dabei sollte das Planvermögen im Wesentlichen das Risikoprofil und die Währung der Verpflichtung widerspiegeln.
In den Fällen, in denen das gewünschte Absicherungsniveau für diese Risiken durch physische Instrumente (zum Beispiel Unternehmens- und Staatsanleihen) nicht erreicht werden kann, werden Derivate eingesetzt. Derivative Overlays beinhalten vorwiegend Zins-, Inflations- und Kreditausfallswaps. Es werden aber auch andere Instrumente wie Zinsterminkontrakte und Optionen eingesetzt. In der Praxis ist die Umsetzung einer vollständigen Absicherung nicht möglich aufgrund einer unzureichenden Markttiefe für Unternehmensanleihen mit extrem langen Laufzeiten wie auch aufgrund von Liquiditäts- und Kostenaspekten. Daher beinhaltet das Planvermögen auch andere Anlageklassen, wie Aktien, Immobilien, Hochzinsanleihen oder Anleihen aus Schwellenländern, um eine langfristige Wertsteigerung und einen Nutzen aus der Risikostreuung zu erzielen.
Vermögensverteilung in verschiedene Anlageklassen
Die folgende Tabelle stellt die Aufteilung des Portfolios der ausfinanzierten leistungsorientierten Pensionspläne des Konzerns nach wesentlichen Anlageklassen dar. Die Allokation des Planvermögens beinhaltet sowohl physische Wertpapiere in den einzeln verwalteten Portfolios als auch die zugrunde liegenden Fondsstrukturen von Mischfonds (sogenannte Commingled Funds), in die das Planvermögen investiert wird.
Die Vermögenswerte umfassen notierte (das heißt Level 1 im Einklang mit IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ – der beizulegende Zeitwert kann direkt von Preisen abgeleitet werden, die in aktiven und liquiden Märkten notiert sind) und sonstige (das heißt Level 2 und Level 3 gemäß IFRS 13) Vermögensanlagen.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||||||||||||
in Mio € | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Insgesamt | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Insgesamt | ||||||||
Liquide Mittel | 12 | 1 | 1 | 14 | 11 | 1 | 1 | 13 | ||||||||
Aktien1 | 38 | 1 | 0 | 39 | 35 | 1 | 0 | 36 | ||||||||
Hochrangige Anleihen2 | ||||||||||||||||
Staatsanleihen | 95 | 5 | 0 | 100 | 81 | 5 | 0 | 86 | ||||||||
Unternehmensanleihen | 173 | 8 | 0 | 181 | 155 | 8 | 0 | 163 | ||||||||
Nachrangige Anleihen | ||||||||||||||||
Staatsanleihen | 4 | 1 | 0 | 5 | 5 | 0 | 0 | 5 | ||||||||
Unternehmensanleihen | 10 | 0 | 0 | 10 | 11 | 0 | 0 | 11 | ||||||||
Strukturierte Produkte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Alternative Anlagen | ||||||||||||||||
Immobilien | 17 | 4 | 0 | 21 | 13 | 3 | 0 | 16 | ||||||||
Rohstoffe | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Beteiligungen | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 1 | ||||||||
Andere3 | 58 | 15 | 0 | 73 | 62 | 14 | 0 | 76 | ||||||||
Derivate (Marktwert) auf | ||||||||||||||||
Zinsänderung | 1 | 0 | 0 | 1 | −9 | 0 | 0 | −9 | ||||||||
Kreditausfallrisiko | 5 | 0 | 0 | 5 | 4 | 0 | 0 | 4 | ||||||||
Inflationsänderung | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | ||||||||
Wechselkursänderung | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Andere | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 415 | 36 | 1 | 452 | 369 | 33 | 1 | 403 | ||||||||
1 Die Verteilung des Aktienportfolios erfolgt weitestgehend anhand typischer Indizes in den jeweiligen Märkten, zum Beispiel ist der MSCI All Countries World Index der Maßstab für das Aktienportfolio in den britischen Pensionsplänen
2 Hochrangig bedeutet BBB und darüber. Die durchschnittliche Bewertung der im Planvermögen des Konzerns gehaltenen Anleihen ist ungefähr A
3 Unter anderem enthält diese Position Mischfonds, deren Komponenten sich nicht auf die anderen Anlagekategorien aufteilen lassen.
Die folgende Tabelle weist nur die Vermögensanlagen des ausfinanzierten Planvermögens von leistungsorientierten Konzernplänen aus, die in aktiven Märkten notiert sind, das heißt Level 1 gemäß IFRS 13.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||||||||||||
in Mio € | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Insgesamt | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Insgesamt | ||||||||
Liquide Mittel | 9 | 1 | 0 | 10 | 11 | 1 | 0 | 12 | ||||||||
Aktien1 | 32 | 1 | 0 | 33 | 30 | 1 | 0 | 31 | ||||||||
Hochrangige Anleihen2 | ||||||||||||||||
Staatsanleihen | 38 | 3 | 0 | 41 | 37 | 2 | 0 | 39 | ||||||||
Unternehmensanleihen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Nachrangige Anleihen | ||||||||||||||||
Staatsanleihen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Unternehmensanleihen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Strukturierte Produkte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Alternative Anlagen | ||||||||||||||||
Immobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Rohstoffe | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Andere | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Derivate (Marktwert) auf | ||||||||||||||||
Zinsänderung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Inflationsänderung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Beizulegender Zeitwert des | 79 | 5 | 0 | 84 | 78 | 4 | 0 | 82 | ||||||||
1 Die Verteilung des Aktienportfolios erfolgt weitestgehend anhand typischer Indizes in den jeweiligen Märkten, zum Beispiel ist der MSCI All Countries World Index der Maßstab für das Aktienportfolio in den britischen Pensionsplänen
2 Hochrangig bedeutet BBB und darüber. Die durchschnittliche Bewertung der im Planvermögen des Konzerns gehaltenen Anleihen ist ungefähr A
Die folgenden Tabellen zeigen die Aufteilung der notierten und sonstigen Vermögensanlagen der leistungsorientierten Pensionspläne nach wichtigen geografischen Regionen, in denen sie investiert sind.
31.12.2020 | ||||||||||||||
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | Deutschland | Großbritannien | Vereinigte | Andere | Weitere | Entwicklungs- | Insgesamt | |||||||
Liquide Mittel | 0 | 0 | 4 | 9 | 1 | 1 | 15 | |||||||
Aktien | 9 | 1 | 10 | 8 | 10 | 1 | 39 | |||||||
Hochrangige Staatsanleihen | 33 | 0 | 2 | 36 | 8 | 21 | 100 | |||||||
Nachrangige Staatsanleihen | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 4 | 5 | |||||||
Hochrangige Unternehmensanleihen | 14 | 8 | 61 | 86 | 11 | 0 | 180 | |||||||
Nachrangige Unternehmensanleihen | 0 | 0 | 0 | 10 | 0 | 0 | 10 | |||||||
Strukturierte Produkte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Zwischensumme | 56 | 9 | 77 | 149 | 31 | 27 | 349 | |||||||
Anteil (in %) | 16 | 3 | 22 | 42 | 9 | 8 | 100 | |||||||
Weitere Anlagekategorien | 103 | |||||||||||||
Beizulegender Zeitwert des | 452 | |||||||||||||
31.12.2019 | ||||||||||||||
in Mio € (sofern nicht anders angegeben) | Deutschland | Großbritannien | Vereinigte | Andere | Weitere | Entwicklungs- | Insgesamt | |||||||
Liquide Mittel | 0 | 0 | 2 | 9 | 1 | 1 | 13 | |||||||
Aktien | 7 | 1 | 10 | 8 | 8 | 2 | 36 | |||||||
Hochrangige Staatsanleihen | 26 | 0 | 4 | 28 | 9 | 19 | 86 | |||||||
Nachrangige Staatsanleihen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 | 5 | |||||||
Hochrangige Unternehmensanleihen | 14 | 11 | 52 | 79 | 7 | 0 | 163 | |||||||
Nachrangige Unternehmensanleihen | 0 | 0 | 0 | 11 | 0 | 0 | 11 | |||||||
Strukturierte Produkte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Zwischensumme | 47 | 12 | 68 | 135 | 25 | 27 | 314 | |||||||
Anteil (in %) | 0 | 4 | 22 | 43 | 8 | 9 | 100 | |||||||
Weitere Anlagekategorien | 89 | |||||||||||||
Beizulegender Zeitwert des | 403 | |||||||||||||
Zum 31. Dezember 2020 sind im Planvermögen Derivate mit einem positive Marktwert von 6 Mio € (31. Dezember 2019: negativer Marktwert von 9 Mio €) enthalten. Im Planvermögen gibt es weder materielle Beträge vom Konzern emittierten Wertpapieren noch sonstige Forderungen gegen den Konzern. Es sind keine vom Konzern genutzten Immobilienwerte enthalten.
Zusätzlich bewertet der Konzern einen Rückstellungsbedarf für ungewisse Ertragsteuerpositionen und berücksichtigt dies im Wertansatz des Planvermögens, wobei die endgültigen Verbindlichkeiten hiervon letztlich erheblich abweichen können.
Wichtige Risikosensitivitäten
Die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen des Konzerns sind sensitiv in Bezug auf Veränderungen der Bedingungen auf den Kapitalmärkten und der versicherungsmathematischen Annahmen. Die Sensitivitäten hinsichtlich der Veränderungen am Kapitalmarkt und der bedeutendsten Annahmen werden in der folgenden Tabelle dargestellt. Jeder Marktrisikofaktor beziehungsweise jede Annahme wird dabei jeweils isoliert verändert. Die Sensitivitäten der leistungsorientierten Verpflichtungen werden anhand von geometrischen Extrapolationsmethoden, die auf der Planduration für die jeweilige Annahme basieren, näherungsweise ermittelt. Die Duration ist ein Risikomaß für die grundsätzliche Sensitivität der Verpflichtungen hinsichtlich der Veränderung einer zugrunde liegenden Annahme und gibt einen angemessenen Näherungswert für kleine bis moderate Veränderungen solcher Annahmen an.
Beispielsweise wird die Duration des Zinssatzes von der Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung bezogen auf abweichende Zinsannahmen abgeleitet, die die lokalen Aktuare für die jeweiligen Pläne ermitteln. Die sich daraus ergebende Duration wird zur Schätzung des aus der Verpflichtung resultierenden Neubewertungsverlusts oder -gewinns bei verändertem Zinssatz genutzt. Für die anderen Annahmen wird ein ähnlicher Ansatz verfolgt, um die jeweiligen Sensitivitäten abzuleiten.
Für leistungsorientierte Pensionspläne wirken sich Veränderungen der Bedingungen auf den Kapitalmärkten über die versicherungsmathematischen Annahmen – hauptsächlich bezogen auf Zinssatz und Inflationsrate – auf die Planverpflichtungen sowie auf das Planvermögen aus. Wenn der Konzern das verpflichtungsorientierte Anlagekonzept nutzt, reduziert sich das Gesamtrisiko zu diesen Veränderungen. Um das Verständnis für das Gesamtrisikoprofil des Konzerns bezogen auf wichtige Kapitalmarktbewegungen zu erhöhen, werden deshalb die Nettoveränderungen von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen und Planvermögen infolge von damit verbundenen Marktrisikofaktoren oder den zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen dargestellt. Bei Annahmen ohne Einfluss auf das Planvermögen wird nur die Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtungen gezeigt.
Die vermögensbezogenen Sensitivitäten werden durch die Funktion Market Risk Management des Deutsche Bank Konzerns für die größten Pläne, welche für den Konzern angewendet werden, durch Nutzung risikosensitiver Faktoren bestimmt. Diese Sensitivitätsberechnungen basieren auf Daten von den Investmentmanagern der Pläne und werden linear extrapoliert, um die ungefähre Veränderung des Marktwerts des Planvermögens im Falle der Veränderung des zugrunde liegenden Risikofaktors zu zeigen.
Die Sensitivitäten stellen in Bezug auf Kapitalmarktbewegungen und wesentliche versicherungsmathematische Annahmen plausible Veränderungen über die Zeit dar. Der Konzern ist nicht in der Position, Einschätzungen zur Wahrscheinlichkeit dieser Veränderungen auf dem Kapitalmarkt oder in den Annahmen anzugeben. Während diese Sensitivitäten die Gesamtveränderung auf den Finanzierungsstatus verdeutlichen, können sich das Ausmaß der Auswirkungen und die Bandbreite für möglich gehaltener alternativer Annahmen zwischen verschiedenen Plänen unterscheiden, was im Gesamtergebnis enthalten ist. Obwohl das Planvermögen wie auch die Verpflichtungen bezogen auf ähnliche Risikofaktoren sensitiv sind, können sich tatsächliche Veränderungen des Planvermögens und der Verpflichtungen durch eine unzureichende Korrelation zwischen Marktrisikofaktoren und versicherungsmathematischen Annahmen nicht vollständig ausgleichen. Durch nicht lineare Effekte, die Veränderungen der Kapitalmarktbedingungen und wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf den gesamten Finanzierungsstatus haben können, ist bei der Extrapolation dieser Sensitivitäten Vorsicht geboten. Etwaige Maßnahmen des Managements zur Minderung der mit den leistungsorientierten Pensionsplänen verbundenen Risiken sind in diesen Sensitivitätszahlen nicht enthalten.
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||||||||
in Mio € | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | Deutschland | EMEA (ohne | Asien/Pazifik | ||||||
Zinssatz (–50 bp): | ||||||||||||
Anstieg (–) in der Leistungsverpflichtung | −33 | −3 | 0 | −34 | −2 | 0 | ||||||
Zinssatz (+50 bp): | ||||||||||||
Verringerung (+) in der Leistungsverpflichtung | 31 | 2 | 0 | 31 | 2 | 0 | ||||||
Inflationsrate (–50 bp):1 | ||||||||||||
Verringerung (+) in der Leistungsverpflichtung | 5 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | ||||||
Inflationsrate (+50 bp):1 | ||||||||||||
Anstieg (–) in der Leistungsverpflichtung | −5 | 0 | 0 | −4 | 0 | 0 | ||||||
Gehaltssteigerungsrate (–50 bp): | ||||||||||||
Verringerung (+) in der Leistungsverpflichtung | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Gehaltssteigerungsrate (+50 bp): | ||||||||||||
Anstieg (–) in der Leistungsverpflichtung | −1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
Anstieg der Lebenserwartung um 10%:2 | ||||||||||||
Anstieg (–) in der Leistungsverpflichtung | −6 | 0 | 0 | −6 | 0 | 0 | ||||||
1 Umfasst zugleich die Sensitivität hinsichtlich Rentensteigerungen, soweit diese an die Inflationsrate gekoppelt sind
2 Dies entspricht geschätzt in etwa dem Anstieg der Lebenserwartung um circa 1 Jahr
Erwarteter Kapitalfluss
Die nachstehende Tabelle enthält die erwarteten Cashflows für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2020, einschließlich der Beiträge an die externen Pensionsfonds des Konzerns für extern ausfinanzierte Pläne, Direktzahlungen an Begünstigte in Bezug auf nicht ausfinanzierte Pläne sowie Beiträge an beitragsorientierte Pensionspläne.
2021 | ||
in Mio € | Insgesamt | |
Erwartete Zuführungen | ||
zum gruppeninternen leistungsdefinierten Planvermögen | 15 | |
zum leistungsdefinierten Planvermögen anderer Unternehmen des Deutsche Bank Konzerns | 1 | |
zum BVV | 4 | |
zu anderen beitragsdefinierten Pläne | 17 | |
Erwartete Leistungszahlungen für intern finanzierte Versorgungspläne | 0 | |
Erwartete Zahlungen für Pensionspläne | 37 | |
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
Die folgende Tabelle ist eine Aufstellung spezifischer Aufwandspositionen gemäß den Anforderungen nach IAS 19 beziehungsweise IFRS 2.
in Mio € | 2020 | 2019 | |||
Aufwendungen für leistungsdefinierte Pläne: | |||||
Dienstzeitaufwand | 17 | 16 | |||
Nettozinsaufwand (+)/-ertrag (–) | 1 | 1 | |||
Aufwendungen für leistungsdefinierter Pläne insgesamt | 18 | 17 | |||
Aufwendungen für beitragsdefinierte Pläne: | |||||
Beiträge an den BVV | 3 | 4 | |||
Beiträge an beitragsdefinierte Pläne | 17 | 17 | |||
Aufwendungen für beitragsdefinierter Pläne insgesamt | 20 | 21 | |||
Pensionsaufwendungen insgesamt | 38 | 38 | |||
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung | 13 | 14 | |||
Aufwand für in Aktien zu begebene aktienbasierte Vergütung | 11 | 16 | |||
Aufwand für in bar auszuzahlende aktienbasierte Vergütung | 30 | 43 | |||
Aufwand für aufgeschobene Barvergütungen | 29 | 42 | |||
Aufwand für Abfindungszahlungen | 9 | 12 | |||
24 – Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand lag im Jahr 2020 bei 204 Mio € (2019: 219 Mio €). Die effektive Steuerquote in Höhe von 26,8% (2019: 30,0%) wurde im Wesentlichen durch steuerfreie Erträge aus mit der Equitymethode bilanzierten Beteiligungen und durch Steuern für frühere Jahre beeinflusst, wobei nicht abzugsfähige Aufwendungen zum Teil gegenläufig wirkten.
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Laufender Steueraufwand/-ertrag (–): | ||||
Steueraufwand/-ertrag (–) für das laufende Jahr | 231 | 230 | ||
Periodenfremder laufender Steueraufwand/-ertrag (–) | −9 | 14 | ||
Laufender Steueraufwand/-ertrag (–) insgesamt | 222 | 244 | ||
Latenter Steueraufwand/-ertrag (–): | ||||
Effekt aus der Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen, noch nicht | −17 | −9 | ||
Effekt aus Änderungen der Steuergesetzgebung und/oder des Steuersatzes | 2 | −3 | ||
Periodenfremder latenter Steueraufwand/-ertrag (–) | −3 | −13 | ||
Latenter Steueraufwand/-ertrag (–) insgesamt | −18 | −25 | ||
Ertragsteueraufwand/-ertrag (–) insgesamt | 204 | 219 | ||
Der laufende Steueraufwand ist aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste im Geschäftsjahr 2020 um 3 Mio € vermindert.
Der latente Steuerertrag ist aufgrund von Aufwendungen aus der Wertberichtigung latenter Steuerforderungen sowie aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und abzugsfähiger temporärer Differenzen im Geschäftsjahr 2020 per Saldo um einen Betrag in Höhe von 4 Mio € vermindert. In 2019 führten diese Effekte zu einer Reduzierung des latenten Steuerertrags um 6 Mio €.
Unterschied zwischen der Anwendung des deutschen Ertragsteuersatzes und tatsächlich ausgewiesenem Steueraufwand/-ertrag (–)
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Erwarteter Steueraufwand/-ertrag (–) bei einem Ertragsteuersatz von 31,9% (31,9% für 2019) | 243 | 234 | ||
Steuersatzdifferenzen auf ausländische Ergebnisse | −31 | −26 | ||
Steuerbefreite Einnahmen | 0 | −4 | ||
Steuereffekt aus mit der Equitymethode konsolidierten Beteiligungen | −11 | −8 | ||
Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 6 | 6 | ||
Änderungen des Ansatzes und der Bewertung aktiver latenter Steuern1 | 1 | 6 | ||
Effekt aus Änderungen der Steuergesetzgebung und/oder des Steuersatzes | 2 | −3 | ||
Effekt aus aktienbasierter Vergütung | 0 | 6 | ||
Sonstige1 | −6 | 8 | ||
Ausgewiesener Steueraufwand/-ertrag (–) | 204 | 219 | ||
1 Der auf Vorperioden entfallende laufende und latente Steueraufwand/-ertrag (–) wird überwiegend in den Positionen „Änderungen des Ansatzes und der Bewertung aktiver latenter Steuern“ und „Sonstige“ ausgewiesen.
Der in Deutschland maßgebliche Ertragsteuersatz, der für die Berechnung latenter Steuerforderungen und -verbindlichkeiten angewandt wurde, setzt sich aus der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer zusammen und betrug 31,9% im Geschäftsjahr 2020 und 2019.
Im Eigenkapital (Sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen/Kapitalrücklagen) erfasste Ertragsteuern
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste in Bezug auf leistungsdefinierte Versorgungszusagen | −3 | 14 | ||
Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert über die sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung | ||||
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode | −1 | 0 | ||
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste | 0 | 0 | ||
Sonstige Veränderungen im Eigenkapital: | ||||
Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode | 0 | 0 | ||
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste | 0 | 0 | ||
Steueraufwand (–)/-ertrag auf Gewinne/Verluste aus sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen | −4 | 14 | ||
Ertragsteuern, die darüber hinaus dem Eigenkapital belastet (–) beziehungsweise gutgeschrieben wurden | 0 | 2 | ||
Wesentliche Komponenten der latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Latente Steuerforderungen: | ||||
Noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge | 0 | 3 | ||
Abzugsfähige temporäre Differenzen: | ||||
Leistungen an Arbeitnehmer, inklusive aktienbasierte Vergütung | 103 | 104 | ||
Handelsaktiva/-passiva | 78 | 50 | ||
Leasingverhältnisse | 35 | 37 | ||
Immaterielle Vermögensgegenstände | 6 | 6 | ||
Zinsaufwand | 2 | 4 | ||
Sonstige Aktiva | 12 | 7 | ||
Latente Steuerforderungen insgesamt, vor bilanzieller Saldierung | 236 | 211 | ||
Latente Steuerverbindlichkeiten: | ||||
Zu versteuernde temporäre Differenzen: | ||||
Leistungen an Arbeitnehmer, inklusive aktienbasierte Vergütung | 6 | 5 | ||
Handelsaktiva/-passiva | 65 | 59 | ||
Leasingverhältnisse | 32 | 35 | ||
Immaterielle Vermögensgegenstände | 181 | 195 | ||
OCI zum beizulegenden Zeitwert (IFRS 9) | 1 | 0 | ||
Sonstige Aktiva | 14 | 13 | ||
Latente Steuerverbindlichkeiten insgesamt, vor bilanzieller Saldierung | 299 | 307 | ||
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten, nach bilanzieller Saldierung
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Latente Steuerforderungen | 142 | 124 | ||
Latente Steuerverbindlichkeiten | 205 | 220 | ||
Latente Steuerverbindlichkeiten, rechnerischer Saldo | 63 | 96 | ||
Die Änderung der Differenz zwischen latenten Steuerforderungen und latenten Steuerverbindlichkeiten entspricht nicht dem latenten Steueraufwand/-ertrag (–). Die Gründe hierfür sind latente Steuern, die direkt dem Eigenkapital belastet bzw. gutgeschrieben werden und Effekte durch Wechselkursänderungen auf Steuerforderungen und -verbindlichkeiten, die in anderen Währungen notiert sind als dem Euro.
Posten, für die keine latenten Steuerforderungen ausgewiesen wurden1
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Unverfallbar | −179 | −172 | ||
Verfall in der folgenden Periode | 0 | −1 | ||
Verfall nach der folgenden Periode | −22 | −14 | ||
Noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge | −201 | −187 | ||
1 Die Beträge in der Tabelle beziehen sich hinsichtlich der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste auf Körperschaftsteuern.
Latente Steuerforderungen wurden für diese Posten nicht erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse verfügbar sein werden, mit denen die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, noch nicht genutzten Steuergutschriften und abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können.
Zum 31. Dezember 2020 hat der DWS Konzern für Gesellschaften, die einen Verlust in der laufenden Periode oder in der Vorperiode erlitten haben, latente Steuerforderungen in Höhe von 7 Mio € (2019: 7 Mio €) ausgewiesen, die die latenten Steuerverbindlichkeiten übersteigen. Grundlage für die Bildung latenter Steuern ist die Einschätzung des Managements, gemäß der es wahrscheinlich ist, dass die jeweiligen Gesellschaften zu versteuernde Ergebnisse erzielen werden, mit denen noch nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen verrechnet werden können. In der Regel verwendet das Management für die Bestimmung der auszuweisenden Beträge von latenten Steuerforderungen Informationen zu historischer Profitabilität und gegebenenfalls Informationen über prognostizierte operative Ergebnisse auf Basis genehmigter Geschäftspläne, einschließlich einer Aufstellung über Vortragsperioden, Steuerplanungsmöglichkeiten sowie sonstiger maßgeblicher Überlegungen.
Die Konzernobergesellschaft hat zum 31. Dezember 2020 keine latenten Steuerverbindlichkeiten für temporäre Differenzen in Höhe von 111 Mio € (2019: 121 Mio €) im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Niederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen.
25 – Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Als nahestehende Unternehmen und Personen gelten Unternehmen oder Personen, die die andere Partei mittelbar oder unmittelbar kontrollieren oder maßgeblichen Einfluss auf ihre finanziellen oder operativen Entscheidungen ausüben können. Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des Konzerns gehören:
Geschäfte mit nahestehenden Personen
Nahestehende Personen sind Personen in Schlüsselpositionen, die direkt oder indirekt für die Planung, Leitung und Kontrolle der Aktivitäten des DWS Konzerns zuständig und verantwortlich sind, sowie deren nahe Familienangehörige. Der DWS Konzern betrachtet die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats als Personen in Schlüsselpositionen.
Zum 31. Dezember 2020 beinhalteten die Geschäfte mit nahestehenden Personen Kredite und Zusagen in Höhe von 6 Mio € und Einlagen in Höhe von 2 Mio €. Zum 31. Dezember 2019 beinhalteten die Geschäfte mit Personen in Schlüsselpositionen Kredite und Zusagen in Höhe von 6 Mio € und auf Einlagen in Höhe von 3 Mio €.
Die folgende Tabelle zeigt die von der DWS KGaA an Personen in Schlüsselpositionen gezahlte Vergütung.
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Kurzfristig fällige Leistungen | 14 | 15 | ||
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 0 | ||
Andere langfristig fällige Leistungen | 3 | 6 | ||
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 3 | 0 | ||
Aktienbasierte Vergütungen | 10 | 13 | ||
Personalaufwand für Personen in Schlüsselpositionen insgesamt | 30 | 34 | ||
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
Transaktionen zwischen der DWS KGaA und ihren Tochtergesellschaften erfüllen die Definition von Geschäften mit nahestehenden Unternehmen. Diese Transaktionen werden jedoch nicht als Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen ausgewiesen, sofern sie im Rahmen der Konsolidierung eliminiert werden. Transaktionen zwischen dem DWS Konzern und dem DB Konzern inklusive seiner assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie deren jeweiligen Tochtergesellschaften gelten ebenfalls als Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen.
Die Transaktionen mit der Deutsche Bank AG und anderen DB Konzerngesellschaften werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt:
2020 | ||||||||
in Mio € | Zinsüberschuss und | Zinsunabhängige | Vermögens- | Verbindlichkeiten | ||||
DB AG 1 | –242 | 94 | 634 | 301 | ||||
Andere DB Konzerngesellschaften | –43 | 100 | 90 | 107 | ||||
2019 | ||||||||
in Mio € | Zinsüberschuss und | Zinsunabhängige | Vermögens- | Verbindlichkeiten | ||||
DB AG 2 | –102 | 129 | 776 | 403 | ||||
Andere DB Konzerngesellschaften 2 | –183 | 86 | 116 | 116 | ||||
1 Die Deutsche Postbank AG und die DB PFK AG sind in die DB AG in 2020 verschmolzen.
2 Die Salden für 2019 wurden angepasst um unter DB AG Transaktionen mit Niederlassungen der DB AG auszuweisen, diese waren zuvor unter anderen DB Konzerngesellschaften ausgewiesen.
Die Abnahme der Vermögensgegenstände mit nahestehenden Unternehmen beruht im Wesentlichen auf sinkenden Einlagen bei Kreditinstituten und sonstigen Forderungen. Die sinkenden Einlagen bei der DB AG resultieren hauptsächlich aus Cash Management-Initiativen und dem Ausgleich von Verbindlichkeiten.
Am 23. November 2020 zahlte die DWS KGaA eine Dividende in Höhe von 265 Mio € an die DB Beteiligungs-Holding GmbH, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Bank AG ist, für das Geschäftsjahr 2019. Am 10. Juni 2019 zahlte die DWS KGaA eine Dividende in Höhe von 218 Mio € an die DB Beteiligungs-Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2018.
Der DWS Konzern hat zum 31. Dezember 2020 beziehungsweise 31. Dezember 2019 keine Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen des DB Konzerns.
Geschäfte im Rahmen von Pensionsplänen
Bestimmte Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden nach IFRS als nahestehende Unternehmen und Personen erachtet. Der Konzern unterhält Geschäftsbeziehungen zu Pensionsplänen, für die er Finanzdienstleistungen, einschließlich Investmentmanagement-Dienstleistungen, erbringt. Pensionspläne des Konzerns können Aktien oder andere Wertpapiere der DB AG und anderer nahestehender Unternehmen halten oder mit diesen handeln.
in € | 31.12.2020 |
| ||
Sonstige Aktiva | 1 | 0 | ||
Aus dem Planvermögen gezahlte Gebühren an konzerninterne Vermögensverwaltungen | 1 | 1 | ||
Marktwert von Derivaten mit konzerninternen Kontrahenten | 6 | −9 | ||
Nominalbetrag der Derivate mit konzerninternen Kontrahenten | 568 | 358 | ||
26 – Informationen zu Tochtergesellschaften und Anteilsbesitz
Zusammensetzung des Konzerns
Die Anteile an Tochtergesellschaften des Konzerns werden von der DWS Group GmbH & Co. KGaA direkt oder indirekt gehalten.
Der Konzern besteht aus 76 konsolidierten Unternehmen, davon sind 50 verbundene Unternehmen und 26 konsolidierte strukturierte Unternehmen.
An 46 der vom Konzern beherrschten Unternehmen hält der Konzern direkt oder indirekt eine 100-prozentige Kapitalbeteiligung. 30 der konsolidierten Unternehmen werden auch von Dritten gehalten (Anteile ohne beherrschenden Einfluss). Zum 31. Dezember 2020 waren die Anteile ohne beherrschenden Einfluss weder für sich betrachtet noch in ihrer Gesamtheit von wesentlicher Bedeutung für den Konzern.
Anteilsbesitz
Die folgenden Tabellen zeigen den Anteilsbesitz des DWS Konzerns gemäß § 313 Absatz 2 HGB.
Verbundene Unternehmen
Lfd. Nr. | Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Fußnote | Anteil am Kapital | ||||
1 | DWS Group GmbH & Co. KGaA | Frankfurt | ||||||
2 | DB Commodity Services LLC | Wilmington | 100,0 | |||||
3 | DB Immobilienfonds 5 Wieland KG | Frankfurt | 93,6 | |||||
4 | DB Vita S.A. | Luxemburg | 75,0 | |||||
5 | DBRE Global Real Estate Management IA, Ltd. (in voluntary liquidation) | Georgetown | 100,0 | |||||
6 | DBRE Global Real Estate Management IB, Ltd. | Georgetown | 100,0 | |||||
7 | DBX Advisors LLC | Wilmington | 100,0 | |||||
8 | DBX Strategic Advisors LLC | Wilmington | 100,0 | |||||
9 | Deutsche Alternative Asset Management (UK) Limited | London | 100,0 | |||||
10 | Deutsche Capital Partners China Limited | Georgetown | 100,0 | |||||
11 | Deutsche Cayman Ltd. | Georgetown | 100,0 | |||||
12 | Deutsche Grundbesitz Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. | Eschborn | 100,0 | |||||
13 | Deutsche Grundbesitz-Anlagegesellschaft mit beschränkter Haftung | Frankfurt | 99,8 | |||||
14 | DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft mbH | Frankfurt | 100,0 | |||||
15 | DWS Alternatives France | Paris | 100,0 | |||||
16 | DWS Alternatives Global Limited | London | 100,0 | |||||
17 | DWS Alternatives GmbH | Frankfurt | 100,0 | |||||
18 | DWS Asset Management (Korea) Company Limited | Seoul | 100,0 | |||||
19 | DWS Beteiligungs GmbH | Frankfurt | 98,9 | |||||
20 | DWS CH AG | Zürich | 100,0 | |||||
21 | DWS Distributors, Inc. | Wilmington | 100,0 | |||||
22 | DWS Far Eastern Investments Limited | Taipeh | 60,0 | |||||
23 | DWS Group Services UK Limited | London | 100,0 | |||||
24 | DWS Grundbesitz GmbH | Frankfurt | 99,9 | |||||
25 | DWS International GmbH | Frankfurt | 100,0 | |||||
26 | DWS Investment GmbH | Frankfurt | 100,0 | |||||
27 | DWS Investment Management Americas, Inc. | Wilmington | 100,0 | |||||
28 | DWS Investment S.A. | Luxemburg | 100,0 | |||||
29 | DWS Investments Australia Limited | Sydney | 100,0 | |||||
30 | DWS Investments Hong Kong Limited | Hongkong | 100,0 | |||||
31 | DWS Investments Japan Limited | Tokio | 100,0 | |||||
32 | DWS Investments Shanghai Limited | Schanghai | 100,0 | |||||
33 | DWS Investments Singapore Limited | Singapur | 100,0 | |||||
34 | DWS Investments UK Limited | London | 100,0 | |||||
35 | DWS Real Estate GmbH | Frankfurt | 89,9 | |||||
36 | DWS Service Company | Wilmington | 100,0 | |||||
37 | DWS Trust Company | Concord | 100,0 | |||||
38 | DWS USA Corporation | Wilmington | 100,0 | |||||
39 | Elizabethan Holdings Limited | Georgetown | 100,0 | |||||
40 | Elizabethan Management Limited | Georgetown | 100,0 | |||||
41 | European Value Added I (Alternate G.P.) LLP | London | 100,0 | |||||
42 | Leonardo III Initial GP Limited | London | 100,0 | |||||
43 | RoPro U.S. Holding, Inc. | Wilmington | 100,0 | |||||
44 | RREEF America L.L.C. | Wilmington | 100,0 | |||||
45 | RREEF European Value Added I (G.P.) Limited | London | 100,0 | |||||
46 | RREEF Fund Holding Co. | Georgetown | 100,0 | |||||
47 | RREEF Management L.L.C. | Wilmington | 100,0 | |||||
48 | Treuinvest Service GmbH | Frankfurt | 100,0 | |||||
49 | WEPLA Beteiligungsgesellschaft mbH | Frankfurt | 100,0 | |||||
50 | Whale Holdings S.à r.l., en liquidation volontaire | Luxemburg | 100,0 | |||||
Konsolidierte strukturierte Gesellschaften
Lfd. Nr. | Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Fußnote | Anteil am Kapital | ||||
51 | DB Immobilienfonds 2 KG i.L. | Frankfurt | 74,0 | |||||
52 | DB Immobilienfonds 4 KG i.L. | Frankfurt | 0,2 | |||||
53 | DB Impact Investment (GP) Limited | London | 100,0 | |||||
54 | db PBC | Luxemburg | 1 | |||||
55 | DB PWM | Luxemburg | 1 | |||||
56 | DBRE Global Real Estate Management US IB, L.L.C. | Wilmington | 100,0 | |||||
57 | DBX ETF Trust | Wilmington | 1 | |||||
58 | DWS Access S.A. | Luxemburg | 1 | |||||
59 | DWS FlexPension | Luxemburg | 1 | |||||
60 | DWS Garant | Luxemburg | 1 | |||||
61 | DWS Invest | Luxemburg | 1 | |||||
62 | DWS Invest (IE) ICAV | Dublin | ||||||
63 | DWS World Protect 90 | Luxemburg | ||||||
64 | DWS Zeitwert Protect | Luxemburg | ||||||
65 | Dynamic Infrastructure Securities Fund LP | Wilmington | ||||||
66 | G.O. IB-US Management, L.L.C. | Wilmington | 100,0 | |||||
67 | PEIF II SLP Feeder, L.P. | Edinburgh | 0,7 | |||||
68 | PEIF III SLP Feeder GP, S.à r.l. | Senningerberg | ||||||
69 | PEIF III SLP Feeder, SCSp | Senningerberg | 2 | 54,0 | ||||
70 | PES Carry and Employee Co-Investment Feeder SCSp | Luxemburg | 2 | 1,3 | ||||
71 | PES Carry and Employee Co-Investment GP S.à r.l. | Luxemburg | ||||||
72 | Property Debt Fund S.C.Sp. SICAV-RAIF | Luxemburg | ||||||
73 | RREEF DCH, L.L.C. | Wilmington | 100,0 | |||||
74 | Vermögensfondmandat Flexible (80% teilgeschützt) | Luxemburg | ||||||
75 | Xtrackers (IE) Public Limited Company | Dublin | 1 | |||||
76 | Xtrackers ETC Public Limited Company | Dublin | ||||||
Nach der Equitymethode bilanzierte Beteiligungen
Lfd. Nr. | Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Fußnote | Anteil am Kapital | ||||
77 | Arabesque AI Ltd | London | 24,9 | |||||
78 | Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft | Bonn | 25,1 | |||||
79 | G.O. IB-SIV Feeder, L.L.C. | Wilmington | 15,7 | |||||
80 | Harvest Fund Management Co., Ltd. | Schanghai | 30,0 | |||||
81 | Neo Strategic Holding Limited | Abu Dhabi | 15,0 | |||||
82 | P.F.A.B. Passage Frankfurter Allee Betriebsgesellschaft mbH | Berlin | 22,2 | |||||
Andere Unternehmen, an denen mehr als 20% der Kapitalanteile gehalten werden
Lfd. Nr. | Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Fußnote | Anteil am Kapital | ||||
83 | Asia Core Real Estate Fund SCA SICAV-RAIF | Luxemburg | 3 | 30,0 | ||||
84 | DB Fund (Mauritius) Limited | Ebène CyberCity | 5 | 100,0 | ||||
85 | DB Real Estate Global Opportunities IB (Offshore), L.P. | Camana Bay | 3 | 34,3 | ||||
86 | Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH | Frankfurt | 4 | 22,0 | ||||
Andere Unternehmen mit Stellung als unbeschränkt haftender Gesellschafter gemäß § 313
Absatz 2 Nummer 6 HGB
Lfd. Nr. | Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Fußnote | Anteil am Kapital | ||||
87 | DEBEKO Immobilien GmbH & Co Grundbesitz OHG | Eschborn | 2 | 0,1 | ||||
88 | RREEF European Value Added Fund I L.P. | London | 2 | 0,0 | ||||
Fußnoten:
1 Von dieser Gesellschaft wurden nur spezifische Aktiva und darauf bezogene Passiva (Silos) konsolidiert.
2 Stellung als unbeschränkt haftender Gesellschafter gemäß § 313 Absatz 2 Nummer 6 HGB.
3 Nach IFRS als nicht nach der Equitymethode zu bilanzierende strukturierte Gesellschaft klassifiziert (siehe auch Anhangangabe 27 ‚Strukturierte Einheiten’).
4 Kein maßgeblicher Einfluss; zum beizulegenden Zeitwert bewerteter, nicht als Handelsbestand klassifizierter finanzieller Vermögenswert.
5 Strukturierte Gesellschaft in Liquidation
Erhebliche Beschränkungen bezüglich des Zugangs zu oder der Nutzung von Vermögenswerten des Konzerns
Gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen sowie Schutzrechte nicht beherrschender Anteile können den Konzern in seiner Fähigkeit beschränken, Zugang zu den Vermögenswerten zu erhalten und diese an oder von anderen Unternehmen ungehindert innerhalb des Konzerns zu transferieren und Schulden des Konzerns zu begleichen.
Beschränkungen im Hinblick auf die Nutzbarkeit von Vermögenswerten innerhalb des Konzerns:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |||||||
in Mio € | Aktiva | Verfügungs- | Aktiva | Verfügungs- | ||||
Verzinsliche Einlagen bei Kreditinstituten | 1.963 | 47 | 1.901 | 62 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 2.954 | 1.845 | 3.419 | 1.984 | ||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 198 | 0 | 0 | 0 | ||||
Forderungen aus Krediten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 4 | 0 | 3 | 0 | ||||
Sonstige | 5.329 | 7 | 5.629 | 38 | ||||
Insgesamt | 10.448 | 1.899 | 10.952 | 2.084 | ||||
Die obige Tabelle enthält keine Angaben zu Vermögenswerten, die zwar auf Ebene des Konzerns gewissen Nutzungsein-schränkungen unterliegen, bei denen sich jedoch auf Ebene einzelner Gesellschaften keine konkreten Beschränkungen identifizieren lassen. Regulatorische Anforderungen sowie Anforderungen der Zentralbanken oder gesellschaftsrechtliche Bestimmungen können in bestimmten Ländern die Möglichkeit des Konzerns einschränken, Vermögenswerte an oder von andere(n) Unternehmen innerhalb des Konzerns zu transferieren. So hat etwa das US Federal Reserve Board im Rahmen der US-Regulierung YY bestimmte Auflagen für die Geschäftstätigkeit des DWS Konzerns in den USA, die unter der DWS USA Corporation (DWS IHC) zusammengefasst sind, festgelegt. Dazu gehören Beschränkungen im Hinblick auf Kapital-ausschüttungen, die aus einem Verstoß der DWS IHC gegen geltende regulatorische Anforderungen resultieren könnten. Beschränkungen, welche die Deutsche Bank IHC (DB IHC) betreffen, können sich ebenfalls auf die DWS IHC auswirken.
27 – Strukturierte Einheiten
Art, Zweck und Umfang der Anteile des Konzerns an strukturierten Einheiten
Zur Durchführung seiner Geschäftsaktivitäten nutzt der Konzern unter anderem so genannte strukturierte Einheiten, die einem bestimmten Geschäftszweck dienen. Strukturierte Einheiten sind Einheiten, die derart ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Stimmrechte sich nur auf administrative Aufgaben beziehen und die relevanten Aktivitäten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden.
Eine strukturierte Einheit verfügt häufig über einige oder alle der folgenden Merkmale:
Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ist der Konzern für die Bildung und Steuerung verschiedener Einheiten verantwortlich, mit denen im Auftrag seiner Kunden Portfolios von Vermögenswerten gesteuert werden sollen. Diese Einheiten werden als strukturierte Einheiten klassifiziert. Sie können als Kapital- oder Personengesellschaften sowie als Treuhandvermögen (Trusts) gegründet werden. Strukturierte Einheiten finanzieren den Erwerb von Vermögenswerten üblicherweise durch die Emission von Schuld- oder Eigenkapitaltiteln, die durch von ihnen gehaltene Vermögenswerte besichert werden und/oder an diese gekoppelt sind.
Garantiefonds
Der Konzern verwaltet Garantiefonds, die eine Garantie über den gesamten Nominalbetrag oder eines Teils davon zu einem bestimmten, im jeweiligen Garantievertrag angegebenen Datum gewähren (Garantiedatum). Diese Fonds werden von dem Konzern gemäß IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ aufgrund der bestehenden Beherrschung (da der Konzern der Vermögensverwalter ist), wegen des Risikos variabler Erträge (insbesondere aus der Garantie) und aufgrund der Möglichkeit, diese Beherrschung zur Beeinflussung dieser Erträge einzusetzen, konsolidiert. Der Konzern hält keine Anteile an diesen Fonds.Da Anleger ihre Fondsanteile täglich zurückgeben können und im Gegenzug den Marktwert ihrer Anteile erhalten, gelten die Anteile der Anleger nicht als Eigenkapital, sodass der Konzern eine zum implizierten beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeit bilanziert. Die von der konsolidierten strukturierten Einheit gehaltenen Vermögenswerte werden in der Bilanz als Handelsaktiva klassifiziert.
Der Konzern ist dem Risiko eines Rückgangs des Werts des zugrunde liegenden Fonds oder des Vertragswerts unter den garantierten Betrag zum jeweiligen Garantiedatum ausgesetzt. Die Portfolios aus garantierten Produkten werden mittels Strategien und Techniken der dynamischen Portfolioabsicherung (Constant Proportion Portfolio Insurance – CPPI) verwaltet. Diese Strategien und Techniken verwenden in Abhängigkeit des Marktniveaus einen regelbasierten Exposure-Verteilungs-mechanismus in Vermögenswerte mit gutem Rating und riskantere Vermögenswerte. Das Risiko für den Konzern als Garantiegeber resultiert aus der Verpflichtung, die Fonds zu entschädigen, falls die Marktwerte solcher Produkte zum jeweiligen Garantiedatum geringer sind als die garantierten Niveaus (siehe Abschnitt ‚Risikobericht – Finanzielles Risiko‘ in diesem Bericht).
Seed Investments
Seed Investments werden eingesetzt, um marktfähige Erfolgsaussichten für neue Produkte zu schaffen, welche durch den Konzern eingeführt wurden. Das Ziel von Seed Investments ist die Bildung der notwendigen Finanzierung für einen neuen Fonds. Bei zunehmender Größe des Fonds und/oder infolge von Anlagen durch Kunden in den Fonds werden die Seed Investments nach und nach zurückgenommen. Zu den Seed Produkten gehören in der Regel Anteile von Investmentfonds, börsengehandelte Fonds (ETFs) oder Kapitalanteile an anderen Formen von Mischvehikeln. Die zugrunde liegende Risikoposition beinhaltet verschiedene Formen von Vermögenswerten (normalerweise Renten- oder Aktienwerte in aktiven Primär- und Sekundär-märkten). Die Laufzeit des eingesetzten Seed Kapitals beträgt in der Regel bis zu drei Jahren. Der Konzern konsolidiert diese strukturierten Einheiten normalerweise bei deren Bildung, da er die Fähigkeit hat, etwaige variable Rückflüsse mittels seiner Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Der Konzern entkonsolidiert diese Fonds, wenn er die Verfügungsgewalt verliert, mit der er etwaige variable Rückflüsse, denen er durch sein Engagement in der Einheit ausgesetzt ist, steuern kann (siehe Anhangangabe 2 ‚Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze und -einschätzungen‘).
Der Konzern führt ein Programm zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken durch, um die Ergebnisvolatilität des Portfolios aus Seed Investments zu minimieren (siehe Abschnitt ‚Risikoreport – Finanzielles Risiko‘ in diesem Bericht).
Co-Investments
Der Konzern hält direkte Co-Investments an strukturierten Einheiten, welche in verschiedene Anlageklassen investieren, unter anderem in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Rohstoffe und andere alternative Anlageklassen wie Immobilien-, Infrastruktur-, Private Equity- und Hedgefonds. Die Anlagen sollen eine Angleichung an die Interessen des Managements der jeweiligen Fonds sicherstellen. Das Kapital aus Co-Investments unterliegt Schwankungen des Investmentmarkts. Die Vielfalt des Anlageportfolios hinsichtlich der Anlageformen (Immobilien, Infrastruktur und Private Equity) und Regionen sowie die Langfristigkeit der Anlagen (in den meisten Fällen fünf bis zehn Jahre) bietet eine Portfoliodiversifizierung gegen einen wesentlichen negativen beizulegen-den Zeitwert (siehe Abschnitt ‚Risikobericht – Finanzielles Risiko‘ in diesem Bericht).
Konsolidierte strukturierte Einheiten
Wie in der Anhangangabe 2 ‚Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze und -einschätzungen‘ dargestellt, werden strukturierte Einheiten konsolidiert, wenn die Beziehung zwischen dem Konzern und den strukturierten Einheiten zeigt, dass diese von dem Konzern beherrscht werden. Zentrales Kriterium, ob der Konzern die Kontrolle über eine strukturierte Einheit hält, ist die Beurteilung, ob der Konzern seine Beherrschung in Bezug auf den verwalteten Fonds als Prinzipal und nicht als Agent ausübt. Der Fondsmanager hat in der Regel die Verfügungsgewalt über Investmentmanagement- und andere Vereinbarungen. Bei der Beurteilung, ob der Konzern Agent oder Prinzipal ist, wird eine Reihe von Faktoren berücksichtigt, darunter der Umfang der Entscheidungsprozesse, die von den Anlegern und anderen gehaltenen Rechte sowie ihr Engagement bezogen auf variable Rückflüsse, einschließlich der Vergütungen. Der Konzern konsolidiert keine Fonds, wenn er sich als Agent versteht oder wenn ein anderer Drittinvestor in der Lage ist, die Aktivitäten des Fonds zu leiten. Die Größe und Risiken entsprechen dem Nettovermögenswert der konsolidierten strukturierten Einheiten.
Der Konzern hat die folgenden konsolidierten strukturierten Einheiten.
in Mio € | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
Aktiva: | ||||
Garantiefonds | 1.110 | 1.354 | ||
Seed Investments | 232 | 146 | ||
Co-Investments | 2 | 2 | ||
Aktiva insgesamt | 1.344 | 1.502 | ||
Verbindlichkeiten: | ||||
Garantiefonds | 1.109 | 1.345 | ||
Seed Investments | 65 | 19 | ||
Co-Investments | 1 | 0 | ||
Verbindlichkeiten insgesamt | 1.175 | 1.364 | ||
Den DWS-Aktionären zurechenbarer Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-): | ||||
Garantiefonds | –2 | 0 | ||
Seed Investments | 6 | 7 | ||
Co-Investments | 0 | 0 | ||
Den DWS-Aktionären zurechenbarer Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-), insgesamt | 5 | 7 | ||
Nicht konsolidierte strukturierte Einheiten
Hierbei handelt es sich um strukturierte Einheiten, die nicht konsolidiert werden, da der Konzern sie nicht durch Stimmrechte, Verträge, Finanzierungsvereinbarungen oder andere Mittel beherrscht.
Beteiligungen an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten
Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten beziehen sich auf vertragliche Beteiligungen, die dem Konzern variablen Rückflüssen aussetzen, welche vom Erfolg der strukturierten Einheit abhängen. Beispiele für Beteiligungen an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten sind Fremd- oder Eigenkapitalbeteiligungen (Seed Kapital oder Co-Investments), Forderungen aus Vermögensverwaltungsgebühren (ausgewiesen in den sonstigen Aktiva) und bestimmte derivative Instrumente, bei denen der Konzern variable Rückflüsse der strukturierten Einheiten erzielt.
Nachfolgend werden die Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten beschrieben:
Verbriefungsvehikel
Der Konzern hat ein Vehikel für strukturierte Anleihen mit dem vorrangigen Ziel gegründet, durch Anlagen in US-Schuldtitel von Infrastrukturunternehmen Anlageerträge zu erzielen. Vermögenswerte aus der Verbriefung von Fremdkapital werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte klassifiziert.
Fonds
Der Konzern bildet und verwaltet verschiedene strukturierte Einheiten, um unterschiedlichen Kundenanforderungen in Bezug auf Anlagen in spezifischen Vermögenswerten Rechnung zu tragen. Diese Vermögenswerte, zu denen Seed Investments und Co-Investments gehören, werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte klassifiziert, da die Beurteilung des Geschäftsmodells des Konzerns gemäß IFRS 9 „Finanzinstru-mente“ eine Einstufung in die Kategorie „sonstiges Geschäftsmodell“ ergab.
Institutionelle Mandate, die als Fonds strukturiert sind (zum Beispiel Spezialfonds), wurden als strukturierte Einheiten behandelt.
Der Konzern konsolidiert keine Fonds, wenn der Konzern sich als Agent versteht oder wenn ein anderer Drittinvestor in der Lage ist, die Aktivitäten des Fonds zu leiten.
Erträge aus dem Engagement in strukturierten Einheiten
Der Konzern erzielt für seine fondsbezogenen Investmentmanagement-Dienstleistungen Einnahmen aus Managementgebühren und gelegentlich erfolgsabhängige Vergütungen. Der überwiegende Teil des Provisionsüberschusses aus Vermögensverwaltungsaktivitäten sowie der Großteil des Ergebnisses aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten/Verpflichtungen betreffen strukturierte Einheiten.
Maximales Verlustrisiko aus nicht konsolidierten strukturierten Einheiten
Das maximale Verlustrisiko bestimmt sich aus der Art der Beteiligung an den nicht konsolidierten strukturierten Einheiten. Das maximale Verlustrisiko für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Vermögenswerte, Kredite und sonstige Aktiva besteht in ihrem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Buchwert. Gemäß IFRS 12 „Angaben zu Anteilen und anderen Unternehmen“, entsprechend der Auslegung der darin enthaltenen Vorschriften durch den Konzern, bestimmt sich das maximale Verlustrisiko von Derivaten durch ihren Nominalbetrag, der zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 5.877 Mio € betrug (31. Dezember 2019: 6.664 Mio €). Diese Beträge oder ihre Veränderung stellen nicht das wirtschaftliche Risiko dar, da der Konzern weder Effekte aus Sicherheiten oder wirtschaftlichen Absicherungen noch die Wahrscheinlichkeit solcher Verluste, die entstanden sein können, berücksichtigt. Außerbilanzielle Verpflichtungen (nicht finanzierte Verpflichtungen gegenüber Fonds) werden mit ihrem ausstehenden zugesagten Betrag zum Berichtsstichtag berücksichtigt. Das gesamte maximale Verlustrisiko wird durch Addition der Bilanzsumme, der Summe der außerbilanziellen Risikopositionen und der Nominalbeträge der Derivate berechnet.
Die folgende Tabelle zeigt nach Art der strukturierten Einheit die Buchwerte der im Konzernabschluss ausgewiesenen Beteiligungen des Konzerns und das maximale Verlustrisiko. Der Rückgang in der Position zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr bezieht sich hauptsächlich auf den Rückgang bei den Geldmarktfonds.
Buchwerte und maximales Verlustrisiko in Bezug auf die Beteiligungen des Konzerns
31.12.2020 | ||||||
in Mio € | Verbriefungen | Fonds | Insgesamt | |||
Aktiva: | ||||||
Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | |||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte | 19 | 676 | 696 | |||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte Investmentverträge | 0 | 526 | 526 | |||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 19 | 1.202 | 1.222 | |||
Sonstige Aktiva | 0 | 157 | 157 | |||
Summe der Aktiva | 19 | 1.359 | 1.378 | |||
Verbindlichkeiten: | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 0 | 1 | 1 | |||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verbindlichkeiten insgesamt | 0 | 1 | 1 | |||
Summe der Verbindlichkeiten | 0 | 1 | 1 | |||
Nominalwert derivativer Finanzinstrumenten | 0 | 5.877 | 5.877 | |||
Außerbilanzielle Risikopositionen | 0 | 128 | 128 | |||
Höchstmögliches Ausfallrisiko | 19 | 7.364 | 7.383 | |||
31.12.2019 | ||||||
in Mio € | Verbriefungen | Fonds | Insgesamt | |||
Aktiva: | ||||||
Barreserven und Einlagen bei Kreditinstituten | 0 | 14 | 14 | |||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte finanzielle Vermögenswerte | 24 | 922 | 946 | |||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete, nicht als Handelsbestand klassifizierte Investmentverträge | 0 | 544 | 544 | |||
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 24 | 1.466 | 1.490 | |||
Sonstige Aktiva | 0 | 238 | 238 | |||
Summe der Aktiva | 24 | 1.718 | 1.742 | |||
Verbindlichkeiten: | ||||||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||||
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 0 | 1 | 1 | |||
Zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verbindlichkeiten insgesamt | 0 | 1 | 1 | |||
Summe der Verbindlichkeiten | 0 | 1 | 1 | |||
Nominalwert derivativer Finanzinstrumenten | 0 | 6.664 | 6.664 | |||
Außerbilanzielle Risikopositionen | 0 | 119 | 119 | |||
Höchstmögliches Ausfallrisiko | 24 | 8.500 | 8.525 | |||
Finanzielle Unterstützung
In den Jahren 2020 beziehungsweise 2019 erbrachte der Konzern zugunsten der nicht konsolidierten strukturierten Einheiten keine außervertraglichen Unterstützungsleistungen.
Gesponserte nicht konsolidierte strukturierte Einheiten, an denen der Konzern zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 keine Beteiligung hält
Der Konzern wird als Sponsor einer strukturierten Einheit angesehen, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit in Bezug auf eine strukturierte Einheit, an der er keine Beteiligung hält, dem Risiko von Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt ist. Im Laufe des Jahres hat der Konzern keine der nicht konsolidierten strukturierten Einheiten gesponsert.
28 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem 31. Dezember 2020 sind keine berichtspflichtigen Ereignisse von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns eingetreten.
29 – Ergänzende Informationen
Personalaufwand
in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Personalaufwand: | ||||
Löhne und Gehälter | 608 | 687 | ||
Soziale Abgaben | 108 | 110 | ||
davon: für Altersvorsorge | 37 | 37 | ||
Personalaufwand insgesamt | 716 | 797 | ||
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zum 31. Dezember 2020 waren 3.321 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (arbeitswirksam) beschäftigt (31. Dezember 2019: 3.361). Teilzeitkräfte sind in diesen Zahlen anteilig enthalten.
Die durchschnittliche Anzahl der im Jahr 2020 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (arbeitswirksam) betrug insgesamt 3.327 (2019: 3.437). Im Ausland waren im Durchschnitt 1.733 (2019: 1.825) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Bezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung auf 17.146.126 € (2019: 27.063.572 €), davon entfielen 4.990.577 € (2019: 14.239.191 €) auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsführung betrugen zum 31. Dezember 2020 564.987 € (2019: 488.005 €).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten satzungsgemäß eine feste jährliche Vergütung. Die Jahresgrundvergütung beläuft sich für jedes Aufsichtsratsmitglied auf 85.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Für Mitgliedschaft und Vorsitz in den Ausschüssen des Aufsichtsrats werden zusätzliche feste jährliche Vergütungen gezahlt. Die ermittelte Vergütung ist dem jeweiligen Aufsichtsratsmitglied innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres auszuzahlen. Bei unterjährigen Wechseln im Aufsichtsrat erfolgt die Vergütung für das Geschäftsjahr zeitanteilig, und zwar mit Aufrundung/Abrundung auf volle Monate. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2020 eine Gesamtvergütung von 1.017.500 € (ohne Umsatzsteuer; 2019: 956.666 €), die im ersten Quartal 2021 ausgezahlt wird. Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, die dem Deutsche Bank Konzern angehören, sowie zwei weitere unabhängige Aktionärsvertreter haben im Einklang mit den jeweiligen Richtlinien und Verfahren auf ihre Aufsichtsratsvergütung verzichtet.
Wesentliche Prüfungshonorare und -leistungen
Vom Konzernabschlussprüfer berechnete Honorare nach Kategorien
Gebührenkategorie in Mio € | 2020 | 2019 | ||
Prüfungsgebühren | 4 | 4 | ||
davon an die KPMG AG | 2 | 2 | ||
Prüfungsbezogene Gebühren | 1 | 1 | ||
davon an die KPMG AG | 0 | 1 | ||
Steuerbezogene Gebühren | 2 | 1 | ||
davon an die KPMG AG | 1 | 1 | ||
Alle anderen Gebühren | 0 | 0 | ||
davon an die KPMG AG | 0 | 0 | ||
Gesamtkosten | 7 | 6 | ||
Die Prüfungshonorare beinhalten Honorare für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der DWS KGaA und verschiedene Jahresabschlussprüfungen, die bei Tochterunternehmen durchgeführt wurden. Die Honorare für prüfungsnahe Dienstleistungen enthalten Honorare für gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geforderte andere Bestätigungsleistungen und Honorare für freiwillige Bestätigungsleistungen, wie freiwillige Prüfungen für interne Managementzwecke und die Erteilung von Prüfbescheinigungen. Die Honorare für Steuerberatung enthalten Honorare für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Überprüfung von Steuererklärungen sowie für Steuerberatungsleistungen zur Beurteilung und Einhaltung steuerlicher Regelungen.
Bestätigungen
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt, sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts des Konzerns.
Der Konzernabschluss für das Jahr 2020 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, die vom International Accounting Standards Board (IASB), London, veröffentlicht und von der Europäischen Union übernommen wurden. Die Anwendung der IFRS durch den Konzern führt zu keinen Unterschieden zwischen den IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben wurden, und den IFRS, wie sie von der EU übernommen wurden.
Der Konzern hat wirksame interne Kontroll- und Steuerungssysteme eingerichtet, um die Übereinstimmung des zusammengefassten Lageberichts und des Konzernabschlusses mit den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften sowie die Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensberichterstattung zu gewährleisten.
Das eingerichtete Risikomanagementsystem ist so konzipiert, dass die gesetzlichen Vertreter wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und gegebenenfalls geeignete Abwehrmaßnahmen ergreifen können. Die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wird kontinuierlich konzernweit durch unsere interne Revision geprüft.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns und der DWS Group GmbH & Co. KGaA so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns und der DWS Group GmbH & Co. KGaA.
Frankfurt am Main, 5. März 2021
Dr. Asoka Wöhrmann
Claire Peel
Manfred Bauer
Mark Cullen
Dirk Görgen
Stefan Kreuzkamp
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte https://www.climateaction100.org/
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
European Fund and Asset Management Association
ETFGI, Dezember 2020.
Weitere Information finden Sie im Abschnitt ‚Finanzielle Leistungsindikatoren‘
In % des verwalteten Vermögens mittelfristig im Durchschnitt
Umfasst strategische Investments, falls die inhärenten Risiken mit denen von Co-Investments vergleichbar, jedoch angesichts der Bedeutung des Investments für den Konzern verstärkt sind. Das größte strategische Investment ist eine Beteiligung an Harvest Fund Management Co., Ltd in China. Siehe Nach der Equitymethode bilanzierte Beteiligungen in der vorstehenden Tabelle.
Raising Concerns (including Whistleblowing) Policy – DB Group
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, COM(2018) 97 final, März 2018
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
European Fund and Asset Management Association
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019
Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020
Konsultationspapier zum Entwurf eines Ratschlags an die EK gemäß Artikel 8 der Taxonomieverodnung, vom 5. November 2020 bis 4. Dezember 2021
Consultation on Draft Amendment to Directive 2010/43/EU, 8. Juni 2020 – 6. Juli 2020
Consultation on Draft Amendment to Delegated Regulation (EU) No 231/2013, 8. Juni 2020 – 6. Juli 2020
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 20. Dezember 2019
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019.
Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020.
Bitte beachten Sie, dass im Nachhaltigkeitsbericht 2019 18 ESG-Spiegelstrategien ausgewisen wurden. Die Diskrepanz zur hier ausgewiesenen Zahl lässt sich auf eine Änderung unseres Rahmenwerks zur Kategorisierung von ESG-Spiegelstrategien zurückführen.
„Blue Economy“ steht für Wirtschaftszweige, die direkt oder indirekt mit Salz- oder Süßwasser im Zusammenhang stehen. Der Begriff umfasst insbesondere Unternehmen, die einen Mehrwert für die zukünftigen Generationen schaffen, indem sie vielfältige, fruchtbare und widerstandsfähige marine Ökosysteme oder die Verfügbarkeit von sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen wiederherstellen, schützen oder erhalten. Bei Blue Economy-Anlageprodukten liegt der Schwerpunkt auf Unternehmen, die beispielsweise der Versauerung und Verschmutzung der Ozeane entgegenwirken, die marinen Ressourcen und Ökosysteme erhalten und nachhaltig nutzen oder nachhaltige Fischerei betreiben.
Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen.
1. Schützend; 2. Regelkonform; 3. Risikobewusst; 4. Systemisch; 5. Inklusiv; 6. Kooperativ; 7. Transparent; 8. Zielgerichtet; 9. Wirkungsvoll; 10. Vorbeugend; 11. Diversifiziert; 12. Lösungsorientiert; 13. Partnerschaftlich; 14. Wissenschaftsgetrieben.
Die Rede unseres Vorsitzenden der Geschäftsführung kann für zusätzliche Informationen unter folgendem Link abgerufen werden: https://download.dws.com/download?elib-assetguid=05507313a50e41a2b0dace3b58357ce8&publishLocationGuid=eacbc9cf4b8e4d2189eb69cd09e2ff4f&wt_eid=2158773270700125389&wt_t=1606721726824
Wir stellen fest, dass die Möglichkeiten zur Integration von ESG in passive Investments aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit auf Stewardship (Stimmrechtsausübung (Proxy Voting) und aktives Aktionärstum) begrenzt ist. Zusätzliche Informationen zu unserer Umfrage sind dem folgenden Link zu entnehmen: https://www.dws.com/Our-Profile/media/media-releases/two-thirds-of-pension-funds-to-increase-climate-linked-passive-investment-finds-dws-sponsored-survey/
Zusätzliche Informationen sind zu finden unter: https://www.dws.com/solutions/esg/ri-statement/
Zusätzliche Informationen sind zu finden unter: https://download.dws.com/download?elib-assetguid=f2b448fc74804f9e80f7aa7270941f9c&wt_eid=2153659162904223588&wt_t=1578586610374
Zusätzliche Informationen sind zu finden unter: https://download.dws.com/download?elib-assetguid=b36c72ce86da43b38b905d3e2bba2260&wt_eid=2153659162904223588&wt_t=1578586443988
Zusätzliche Informationen sind zu finden unter: https://download.dws.com/download?elib-assetguid=2321711c2ec24a80b523c62580fa31c3&wt_eid=2153659162904223588&wt_t=1578586481374
Zusätzliche Informationen sind zu finden unter: https://download.dws.com/download?elib-assetguid=b21ba75548f54dbf929419ccfd31122d&publishLocationGuid=075836e4f99347b2a2de1939c5912cbf&wt_eid=2153659162904223588&wt_t=1578586547245
Zusätzliche Informationen sind zu finden unter: https://www.impactprinciples.org/
Beispiele hierfür sind:https://www.dws.com/en-gb/insights/cio-view/charts-of-the-week/cotw-2020/chart-of-the-week-20200925/; https://www.dws.com/en-gb/insights/cio-view/charts-of-the-week/cotw-2020/chart-of-the-week-20201002/
Weitere Einzelheiten: https://www.youtube.com/watch?v=noS1BfV2KVE&feature=youtu.be
Weitere Einzelheiten: https://www.youtube.com/watch?v=peA1cXQa9eI
Wie erwartet, ist die Verfügbarkeit von ESG-Daten für US-amerikanische Kommunalanleihen, hochverzinsliche Anleihen, Small-Cap-Emittenten oder Emittenten aus Schwellenländern heterogener, was zu einer geringeren Abdeckung für Portfolios führt, die diese Strategien verfolgen.
Zusätzliche Informationen: https://www.dws.com/solutions/esg/corporate-governance/
Zusätzliche Einzelheiten sind unserem Engagement Report 2019 zu entnehmen: https://download.dws.com/download?elib-assetguid=30dee87d3d7f46a29821ca2b3e6fcefb
Für zusätzliche Informationen kann der Link zu dem Report hier gefunden werden: https://www.ceres.org/news-center/blog/new-power-comes-new-responsibility-how-asset-managers-can-improve-their-voting:
Zusätzliche Informationen unter: (https://www.dws.com/insights/global-research-institute/a-transformational-framework-for-water-risk/).
Weitere Einzelheiten sind den Publikationen unseres CIO View auf unserer Website zu entnehmen: https://www.dws.com/insights/cio-view/cio-view-quarterly/
Für zusätzliche Informationen der Link auf unserer Homepage: https://www.dws.com/insights/cio-view/cio-view-quarterly/q1-2020/normative-judgments/
Wir definieren Liquid Real Assets (LRA) als Anlagestil in unserem Alternatives-Geschäft, bei dem – anders als bei den meisten Vehikeln in Alternatives – tägliche Nettovermögenswerte und Liquiditätsstati veröffentlicht werden. Einige LRA-Portfolios sind Publikumsfonds gemäß dem US-amerikanischen Investment Company Act von 1940 oder entsprechen den Vorgaben der OGAW-Richtlinie. Der Bereich Liquid Real Assets umfasst ein Gesamtvolumen von 21,3 Mrd €.
Ziel der Leitlinien ist die Bekämpfung von systematischen bzw. verbreiteten Menschenrechtsverletzungen, die Konfliktvermeidung sowie die Einhaltung hoher Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zusätzliche Informationen sind hier zu entnehmen: http://www.lbma.org.uk/responsible-sourcing
Zusätzliche Informationen zur Bewertungsmethodik finden Sie im EEEF-Bericht für Q4 2020 https://www.eeef.eu/tl_files/downloads/Quarterly_Reports/2020/EEEF-Quarterly-Report-2020-Q4.pdf
Projekte in den Bereichen Energieeffizienz und sauberer Stadtverkehr.
Zusätzliche Informationen zur Bewertungsmethodik finden Sie im EEEF-Jahresbericht: https://www.eeef.lu/tl_files/downloads/Quarterly_Reports/EEEF-Quarterly-Report-2019-Q2.pdf
Für zusätzliche Informationen: https://www.apple.com/newsroom/2019/09/apple-launched-china-clean-energy-fund-invests-in-three-wind-farms/
Kohlenstoffintensität gemessen in Kilogramm CO2-Äquivalent-Emissionen pro m².
Bitte beachten Sie, dass das aktuelle US-amerikanische Ziel zur Reduzierung der CO2-Emissionen ausschließlich auf Bemühungen zur Reduzierung der Energieintensität durch Energieeffizienzprogrammierung basiert. Dieses Ziel beinhaltet die Annahme, dass die Emissionsfaktoren konstant bleiben
Zahl zum 30. Juni 2020. Die endgültige Zahl für die Reduzierung der Wasserintensität zum Jahresende 2020 wird am 31. März 2021 verfügbar sein
Zahlen zum 31. Dezember 2019. Die endgültigen Zahlen zur Reduzierung der Energie- und Kohlenstoffintensität zum Jahresende 2020 werden im Mai 2021 verfügbar sein.
Zahl zum 30. Juni 2020. Die endgültigen Zahlen zur Reduzierung der Energie- und Kohlenstoffintensität zum Jahresende 2020 werden am 31. März 2021 verfügbar sein.
Beispiele hierfür sind etwa Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Abfallerzeugung und abgeschlossene Projekte.
Die Bewertungen von 426 Mio € der Aktienanlagen innerhalb des Pan-European Infrastructure Fund II und des Pan-European Infrastructure Fund III sind per 30. September 2020. Aktienanlagen werden jedes Quartal neu bewertet. Die Zahlen zum Jahresende 2020 werden im Rahmen der Berichterstattung für das vierte Quartal 2020 an die Anleger am 30. März 2021 und 30. April 2021 für die beiden Fonds zur Verfügung gestellt. Die Beträge für Fremdkapitalinvestitionen sind in der Regel festgelegt und ändern sich nicht, es sei denn, die Schulden werden zurückgezahlt.
Für weitergehende Informationen siehe https://www.db.com/ir/de/steuerstrategie.htm
Nähere Informationen zu den Leistungsbedingungen des Deutsche Bank Konzerns sind im Geschäftsbericht der Deutschen Bank einzusehen.