Konzernlagebericht
für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell und Organisation
SNP - The Data Transformation Company
SNP unterstützt Unternehmen weltweit bei der Umsetzung von komplexen Transformationsprojekten und
hilft ihnen, diese sicher und kostensparend durchzuführen. Die Software und Services von SNP
vereinfachen durch Automatisierung die organisatorische oder technische Transformation von
Geschäftsanwendungen und ermöglichen es Unternehmen so, mit dem digitalen Wandel Schritt halten zu
können. Mit der Erfahrung aus einer Vielzahl an Projekten hat SNP den Transformationsansatz
BLUEFIELD™ und die einzigartige Data Transformation Platform CrystalBridge entwickelt. Mit diesen
innovativen Lösungen können IT-Landschaften deutlich schneller und gezielter umstrukturiert, modernisiert
und Daten sicher in neue Systeme oder in Cloud-Umgebungen migriert werden. Dies gewährt Kunden klare
qualitative Vorteile bei gleichzeitig deutlich geringerem Zeit- und Kostenaufwand.
SNP betreut multinationale Unternehmen aller Branchen. SNP wurde 1994 gegründet, ist seit dem Jahr
2000 börsennotiert und seit August 2014 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN
DE0007203705) gelistet. Seit 2017 firmiert das Unternehmen als Europäische Aktiengesellschaft (Societas
Europaea/SE).
Die Herausforderung für moderne Unternehmen: Agilität in der IT
Entscheidend für unternehmerischen Erfolg sind zunehmend agile und veränderungsbereite IT-
Landschaften. Die notwendige Modernisierung veralteter IT-Welten zwingt Unternehmen, in die
Vereinheitlichung heterogener und komplexer IT-Infrastrukturen zu investieren. Veränderung ist eine
permanente Managementaufgabe und Veränderungsfähigkeit ist eine Kernkompetenz erfolgreicher
Unternehmen. Unsere Aufgabe sehen wir darin, eine zur Wertsteigerung beitragende IT-Landschaft zu
schaffen und nachhaltig zu sichern. Im Kern unserer Arbeit steht ein industrieübergreifender
Softwarestandard, der permanente Veränderung zuverlässig begleitet und fördert.
IT-Transformationen und deren Auswirkung auf ERP-Systeme
Aus wirtschaftlicher Sicht gehören Transformationsprojekte zu den kritischsten, komplexesten und
teuersten Projekten, die sich auf die Organisation von Unternehmen und deren Geschäftsprozesse
auswirken. Gleichzeitig sind fast alle Unternehmen in allen Branchen gezwungen, diese Veränderungen
vorzunehmen, um mit dem Trend zur Digitalisierung Schritt halten zu können. Die Veränderung und
Anpassung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen („ERP-Systemen”) stellt dabei die Hauptaktivität
der SNP-Gruppe dar.
Ein ERP-System beschreibt die Verwaltung von Unternehmensressourcen und Geschäftsprozessen in
Unternehmen. Zu den bedeutendsten Anbietern solcher ERP-Systeme zählen SAP, Oracle und Microsoft.
Es sind komplexe Programme, die oft stark an den jeweiligen Verwender angepasst sind; sie verknüpfen
essenzielle und sensible Teile eines Unternehmens miteinander, wie beispielsweise Einkauf, Logistik,
Buchhaltung und Personalverwaltung.
Die Hauptaufgabe bei ERP-Transformationen besteht darin, Daten mitsamt ihrer Historie vollständig und
korrekt in einer neuen IT-Systemumgebung abzubilden, darin zu integrieren oder daraus herauszulösen.
Häufig handelt es sich dabei um geschäftskritische Vorgänge oder hochsensible Daten, etwa aus dem
Bereich der Finanzbuchhaltung oder aus Personalsystemen. Entsprechend könnte ein Verlust dieser Daten
gravierende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Die SNP-Gruppe hat mit ihrem integrierten
Angebot aus Softwareprodukten und softwarebezogenen Beratungsdienstleistungen geeignete Lösungen
geschaffen, die Unternehmen bei der Bewältigung ihrer IT-Transformationen optimal unterstützen.
IT-Landschaften, die sich leicht an technologische Veränderungen anpassen lassen, sind für unsere
Kunden zunehmend entscheidende Erfolgsfaktoren. Unsere Software und Dienstleistungen ermöglichen es
unseren Kunden, ihre veraltete und heterogene IT-Landschaft zu modernisieren und in eine homogenisierte
IT-Landschaft zu überführen.
Auslöser von Business-Transformationen
Zu
den
unternehmensgetriebenen
Transformationen
(Business
Transformations)
zählen
Unternehmensfusionen, Übernahmen, Ausgliederungen, Ausgründungen sowie Unternehmensverkäufe.
Zu den technisch getriebenen Transformationen (IT Transformations) zählen Konsolidierungen,
Zusammenführungen, Datenharmonisierungen sowie Upgrades, wie z. B. SAP S/4HANA. Zudem haben
viele ERP-Landschaften im Laufe der Zeit an Komplexität zugenommen, sodass Ergänzungen oder
Veränderungen von bestehenden ERP-Systemen nicht mehr ausreichen, sondern die ERP-Landschaften
komplett umgestaltet werden müssen.
Der standardisierte Softwareansatz von SNP: schnell, flexibel, effizient und sicher
Im Laufe eines Transformationsprojekts müssen große Datenmengen analysiert und verarbeitet werden.
Die Dauer einer Transformation kann hierbei einen Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens haben.
Kritische Faktoren sind die reibungslose Integration von Altdaten in das neue Layout und eine
Minimalisierung von Ausfallzeiten des Systems während der Transformation. Bei der traditionellen
Herangehensweise bei Datenübertragungen spielen manuelle Prozesse eine wesentliche Rolle, was zu
einem hohen Personalaufwand führt. Wir verwenden eine andere Herangehensweise, die sich auf den
Einsatz von Software stützt und uns erlaubt, wesentliche Schritte des Transformationsprozesses zu
automatisieren und die Altdaten eines Unternehmens beizubehalten. Das Produkt- und Serviceangebot der
SNP-Gruppe hilft Unternehmen, ihre IT-Landschaft an Veränderungen anzupassen – schnell, flexibel sowie
kosten- und zeiteffizient.
SNP BLUEFIELDTM – der Weg nach SAP S/4HANA
Auf Basis der Data Transformation Platform CrystalBridge® hat SNP einen intelligenten und schnellen
Migrationsansatz für den Übergang zu SAP S/4HANA entwickelt: SNP BLUEFIELDTM.
Neben einer langfristigen strategischen Planung hat die Wahl des Migrationsansatzes große Auswirkungen
auf den Erfolg und die Dauer eines Transformationsprojekts. Für die Implementierung von SAP S/4HANA
gibt es zwei klassische Ansätze: Greenfield (Neuimplementierung) und Brownfield (Conversion). Mit
Greenfield nutzen Unternehmen vorkonfigurierte Branchenlösungen für die Migration. Mit Brownfield
verschieben Unternehmen lediglich ihr altes SAP ECC-System nach SAP S/4HANA.
SNP hat mit der BLUEFIELD™-Methode einen Migrationsansatz entwickelt, der das Beste von Greenfield
und Brownfield vereint: Es können sowohl sämtliche Investitionen in Lösungen und Daten integriert und
übernommen werden als auch der Schritt in die Cloud in einem einzigen Go-live realisiert werden.
Unternehmen, die sich für BLUEFIELD™ entscheiden, profitieren von erheblichen Vorteilen in Bezug auf
Qualität, Kosten und Zeit.
Das SNP-Portfolio
Das von der SNP-Gruppe angebotene Portfolio lässt sich in die Unternehmenssegmente „Software“ und
„Service” unterteilen.
Segment Service
Im Segment Service bieten wir schwerpunktmäßig Beratungs- und Schulungsleistungen in Bezug auf
Transformationsprozesse von Unternehmen an. Dazu zählen hauptsächlich unsere Dienstleistungen in IT-
Datentransformationen, die darauf abzielen, ERP-Systeme zu ändern und anzupassen. Dies umfasst alle
Aspekte und Beratungsdienstleistungen, die im Rahmen von IT-Datentransformationen vornehmlich im
SAP-Umfeld grundsätzlich benötigt oder vom Kunden gefordert werden.
Die Projekte werden unter Verwendung der Data Transformation Platform CrystalBridge® und mit dem
Migrationsansatz SNP BLUEFIELDTM umgesetzt. Damit können ERP-Systeme unter Verwendung von
maßgeschneiderter Software geändert und Daten migriert werden. Im Ergebnis verringert sich die
Fehlerquote, während sich die Qualität der Transformation entscheidend verbessert.
Daneben bieten wir komplementäre Beratungs- und Schulungsleistungen in Bezug auf klassische SAP-
Beratung und -Implementierung sowie Hosting, Cloud- und Application Management Services (AMS).
Segment Software
CrystalBridge®: The Data Transformation Platform
Die einzigartige Datentransformationsplattform CrystalBridge® schafft Planungssicherheit und Transparenz
bei hochkomplexen IT- und Geschäftstransformationen. Mit der Plattform und den vordefinierten Business-
Szenarien ist eine End-to-End-Datentransformation möglich. Mit CrystalBridge® können detaillierte
Analysen von SAP-Systemen durchgeführt und die Auswirkungen geplanter Veränderungen gesehen
werden. Darauf basierend und mithilfe des Bluefield™-Ansatzes werden eine passgenaue Roadmap erstellt
und die Daten gezielt migriert. Mit CrystalBridge® können mehrere Transformationsprojekte in einem
einzigen Go-live kombiniert umgesetzt werden, um Projektlaufzeiten, Unterbrechungen des laufenden
Betriebs, Testphasen und die damit einhergehenden Kosten signifikant zu reduzieren.
Durch einen kombinierten Einsatz der hochautomatisierten Module der CrystalBridge® ist nahezu jedes
Vorhaben möglich. Das Periodensystem zeigt die jeweiligen Softwarekomponenten, die für ein Projekt bzw.
Szenario zur Verfügung stehen. Erweitert wird das SNP-eigene Produktportfolio um Partnerkomponenten,
um den Transformationsprozess in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise dem Archivieren von Daten
oder einer Prozessanalyse, zu erweitern bzw. zu ergänzen. CrystalBridge® bietet mit Mission Control einen
geführten Prozess durch Transformationsprojekte, was zusammen mit eingebauten Quality Gates dafür
sorgt, dass höchstmögliche und gleiche Qualität in jedem Projekt erbracht wird – egal ob durch SNP als
Dienstleister oder durch einen der weltweiten Partner oder Kunden.
ANALYSIS
Das CrystalBridge® Modul Analysis mit seinen voll integrierten Analysekomponenten scannt die SAP-
Landschaften und erlaubt einen tiefen system- und organisationsübergreifenden Einblick. Es liefert eine
detaillierte und visualisierte Analyse von Organisationsobjekten, Datenvolumina und deren Nutzung sowie
Konfigurationen und Systemstrukturen. Darauf basierend kann gemeinsam mit dem Kunden eine
maßgeschneiderte Transformationsstrategie entwickelt werden.
SHELL
Mit dem CrystalBridge® Modul Shell wird eine leere Kopie des Quellsystems als initiales Zielsystem
aufgebaut. Anwendungsdaten werden nicht kopiert, es sei denn, der Kunde definiert dies individuell für
bestimmte Daten. Für den Kunden entfallen langwierige Löschprozesse einer spiegelbildlichen
Systemkopie, was den Aufbau des Zielsystems beschleunigt und den Bedarf an Speicherplatz verringert.
TRANSFORMATION
Das CrystalBridge® Modul Transformation steuert die Datenmigration und führt die Migration anhand
vordefinierter Regeln aus. Daten werden passgenau und konsistent aus der Quellumgebung geschnitten
und in das neue Zielsystem transferiert. Die Komponente Downtime-Optimierung (Near-Zero-Downtime-
Methodik) reduziert Ausfallzeiten auf ein Minimum und ermöglicht eine nahezu durchgehende Fortführung
des laufenden Betriebs. Nach der Migration erfolgen automatisierte Tests und Prüfungen der
Datenkonsistenz, was Testzyklen vereinfacht und beschleunigt.
INTERFACE DISCOVERY
Das CrystalBridge® Modul Interface Discovery macht alle Kommunikationswege von, zu und in SAP-
Systemen jederzeit transparent sichtbar. Die Kunden wissen stets, wo welche Zugriffe auf ihre Systeme
stattfinden und können bei Bedarf zielgerichtet eingreifen. Durch CrystalBridge® Interface Discovery
erhalten die Kunden immer die richtigen Antworten zu den zentralen Themen Security, Compliance und zu
anstehenden Änderungen der IT-Architektur. Sie erhöhen die Reaktionsgeschwindigkeit und lösen
Probleme bereits in oder sogar vor der Entstehung.
TEST DATA ORGANIZER
Das CrystalBridge® Modul Test Data Organizer stellt aktuelle, reduzierte und verfremdete Testdaten in
höchster Qualität bereit. Notwendige Tests können früher im Projektverlauf durchgeführt werden, was die
zeitintensiven Testphasen während Änderungsprozessen deutlich verkürzt. Dank SNP-Vorlagen können
Speicheranforderungen bis zu 80% reduziert werden. Durch Verfremdung der Daten werden sensible
personenbezogene Informationen geschützt.
Operational Excellence – Cloud Move for Azure
Das CrystalBridge® Modul Operational Excellence beinhaltet innovative cloudbasierte Lösungen für eine
konsistente und zuverlässige Umsetzung von Geschäftsstrategien auf Partner- und Kundenseite. Die
Komponente Cloud Move for Azure bestimmt die optimale Dimensionierung des Zielsystems und
automatisiert das Deployment in der Azure Cloud.
Die Vorteile der CrystalBridge®:
Standardisiert: Reduzierung des Aufwands und Risikos durch vordefinierte Transformationsregeln.
Sicher:
Geführte Abläufe und automatisierte Tests.
Geprüft:
Präzise:
Effizient:
Vielzahl erfolgreich durchgeführter Datentransformations- und Migrationsprojekte.
Visualisierung und Planung des Projekts entsprechend den individuellen Anforderungen.
Migrationen sind durch Automatisierung und Parallelisierung deutlich schneller umsetzbar.
Termingerecht: Kundenindividueller Go-live zu einem flexiblen Stichtag.
Passgenau:
Cloudfähig:
Gezielte Selektion der zu migrierenden Stamm- und Bewegungsdaten.
Transformation in SNP-Cloud oder Partner-Clouds.
Software- und Lizenzierungsmodelle
Im Segment „Software“ generiert SNP Umsatzerlöse auf Basis von Softwarelizenzen und
Wartungseinkünften. Die Lizenzen werden mehrheitlich als Mietlizenzen und in Einzelfällen als Kauflizenz
angeboten. Die Mietlizenzen können vom Kunden sowohl für eine zeitlich begrenzte Projekt- bzw.
Programmnutzung als auch für den permanenten Gebrauch auf Basis einer Jahresmiete erworben werden.
Im Falle von Kauflizenzen, die für einzelne Szenarien erworben werden können, fallen jährliche
Wartungsgebühren an. Für Kunden, die eine komplexe, länger laufende Umstellung auf S/4HANA planen
und in der Umstellungsphase mit weiteren Datentransformationsprojekten kombinieren bzw. ergänzen
wollen, kann die SNP-Software als Programmlizenz erworben werden.
Die Kalkulation der Lizenzpreise für Kauf- und Mietlizenzen basiert im Allgemeinen auf der Anzahl der SAP-
Benutzer, der Anzahl der betroffenen Systemlandschaften des Kunden sowie der Größe der Datenbank
und im Falle von Programmlizenzen auch auf der Laufzeit und dem Umfang des Programms.
Die Softwarelizenzen sind ausgerichtet an Business-Szenarien, die für die Umsetzung der
Kundenanforderungen notwendig sind. Dazu stellt SNP die notwendigen Module in der Data Transformation
Platform CrystalBridge® bereit, um diese Szenarien optimal und flexibel abzudecken. Die dafür verfügbaren
Lizenzpakete können darüber hinaus auch individuell an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden.
In solchen Fällen wird die Softwarelizenz auf Basis der oben erwähnten Parameter sowie der eingesetzten
Softwaremodule und entsprechender modulspezifischer Parameter errechnet. CrystalBridge® enthält
Komponenten, die sowohl über die Cloud wie auch als On-Premises-Variante bereitgestellt werden.
Kunden haben auch die Möglichkeit, einzelne Softwarekomponenten für den dauerhaften Einsatz in SAP-
Umgebungen für eine spezifische Aufgabenstellung separat zu lizenzieren.
Wettbewerbsstärken
Zu unseren Wettbewerbsstärken zählen wir:
Umfangreiche Erfahrung in IT-Transformationsprojekten
Wir verfügen über eine langjährige Erfolgsgeschichte und Erfahrung in unserem Geschäft: Wir unterstützen
unsere Kunden seit 25 Jahren bei der Umsetzung komplexer IT-Transformationsprojekte. Mehrere tausend
weltweite Transformationsprojekte mit hoher Daten- und Prozesskomplexität wurden termingerecht von uns
geliefert, darunter bedeutende und zeitkritische Fusionen und Übernahmen sowie Carve-out-Projekte
weltweit.
Technischer Vorteil eines standardisierten Softwareansatzes
Transformationsprojekte gehören heute zu den größten Herausforderungen für Unternehmen und deren IT-
Abteilungen. Im Zuge eines IT-Transformationsprojekts müssen große Datenmengen analysiert und
verarbeitet werden; dies führt in der Regel zu hohen Personalkosten, einem intensiven Einsatz von
Managementressourcen und operativen Ausfallzeiten von ERP-Systemen. Mit unserem standardisierten
Softwareansatz stellen wir sicher, dass IT-Transformationsprojekte in einem Ein-Schritt-Verfahren
umgesetzt werden – mit einer signifikant reduzierten Ausfallzeit nahe null sowie einer vollständigen
Sicherung der historischen Altdaten. Für Kunden ergeben sich daraus klare Qualitäts- und Kostenvorteile,
insbesondere die Reduzierung der Ausfallzeiten der produktiven IT-Systeme ist ein ganz entscheidendes
Alleinstellungsmerkmal. Darüber hinaus reduziert unser softwarebasierter Ansatz die Fehlerrate während
eines Transformationsprojekts und ermöglicht darüber hinaus die jederzeitige Wiederherstellung des
Ursprungssystems im Projektverlauf.
Zusammenarbeit mit global führenden IT-Beratungsunternehmen
Wir arbeiten sehr intensiv zusammen mit global agierenden Strategieberatern und Systemintegratoren.
Verschiedene Partner- und Rahmenverträge zeigen die zunehmende Akzeptanz unseres
softwaregestützten Ansatzes zur Bewältigung komplexer digitaler Transformationsprozesse. Angesichts der
zukünftig ansteigenden Zahl an komplexen IT-Transformationsprojekten und des damit einhergehenden
Fachkräftemangels zur Umsetzung der anstehenden Projekte wenden sich vor allem global agierende
Strategieberater und Systemintegratoren zunehmend an IT-Unternehmen mit alternativen technologischen
Ansätzen.
Starke Beratungsbasis
Unsere starke internationale Präsenz und unsere weltweite Beratungskapazität in Europa, den USA,
Südamerika und Asien versetzt uns in die Lage, jederzeit und weltweit anstehende Großprojekte mit den
erforderlichen personellen Ressourcen zu füllen. Dies versetzt uns zudem in die Lage, von einer
kurzfristigen Zunahme an Transformationsprojekten zu profitieren und lieferfähig zu sein. In Bezug auf die
Lieferfähigkeit sind wir einer der führenden Anbieter für technische Systemlandschaftsoptimierungen mit
einem einzigartigen softwarebasierten Lösungsansatz.
Remote-fähiges Geschäftsmodell
Der Fachbegriff remote (englisch: entfernt, fern) bzw. Remote Access beschreibt in der IT einen Zugriff auf
entfernte Computer, Server, Netzwerke, Geräte oder andere IT-Komponenten. Bereits vor der
Coronapandemie und deren weitreichenden Einschränkungen bearbeiteten wir eine Vielzahl unserer
Projekte komplett remote. Im Jahr 2020 waren unsere Berater und Consultants vielfach nicht ein einziges
Mal beim Kunden vor Ort; teilweise wurde sogar der Sales-Prozess am Telefon und über Web-Sessions
verhandelt. Diese Remote-Fähigkeit ist ein unschätzbarer Vorteil unseres Geschäftsmodells – gerade in
solchen Krisenzeiten, die von Kontaktsperren und Heimarbeit geprägt sind.
Forschung und Entwicklung
Neue Produktideen, -ergänzungen und -lösungen werden im Rahmen der Forschungs- und
Entwicklungsstrategie aktiv verfolgt. Durch die Vernetzung des Bereichs Forschung & Entwicklung (F&E)
mit dem Vertrieb ist das Unternehmen in der Lage, Veränderungen am Markt zeitnah zu erkennen und
marktgetriebene und somit auch marktrelevante Produktneuerungen zu entwickeln.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten erreichten im Geschäftsjahr 2020 eine Höhe von 34,4 Mio. € (i.
Vj. 29,0 Mio. €); der entsprechende Anteil an den Umsatzerlösen belief sich auf 24,0% (i. Vj. 20,0%).
Zum 31. Dezember 2020 arbeiteten 157 SNP-Mitarbeiter in der Entwicklung (31. Dezember 2019: 118).
Dies entspricht einem Anteil von 11% an der Gesamtzahl der Mitarbeiter im Konzern (31. Dezember 2019:
9%).
Mitarbeiter
Aus- und Weiterbildung
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für SNP ist die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Die Anforderungen der Software- und IT-Beratungsbranche erfordern ein hohes
Ausbildungsniveau der SNP-Mitarbeiter. Da der Wettbewerb um qualifizierte IT-Fachkräfte insbesondere
im ERP-Umfeld ungebrochen ist, arbeitet die SNP intensiv daran, ihren Ruf als zuverlässiger und fairer
Arbeitgeber aufrechtzuerhalten. Zudem ermöglicht das Unternehmen allen Mitarbeitern die Teilnahme an
umfassenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zu den Programmbestandteilen gehören sowohl
interne als auch externe Schulungsmaßnahmen, bei denen sowohl Fachwissen vermittelt als auch Soft
Skills geschult werden. Daneben fördert SNP verschiedene sportliche und gesundheitsfördernde
Aktivitäten.
Entwicklung der Mitarbeiterzahl
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 31. Dezember 2020 stieg im Vergleich zum Vorjahr
um rund 7% von 1.365 auf 1.463. Der nominale Personalaufwand erhöhte sich infolge der gestiegenen
Personalstärke im Vergleich zum Vorjahr um rund 10% auf 93,5 Mio. € (i. Vj. 84,6 Mio. €). Folglich erhöhte
sich die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz) von 58,3% im Vorjahr auf
65,0%.
Unter den Beschäftigten waren zum 31. Dezember 2020 drei geschäftsführende Direktoren (i. Vj. 4
geschäftsführende Direktoren), 22 Geschäftsführer (i. Vj. 21) sowie 28 Auszubildende, Studenten, Schüler
und Praktikanten (i. Vj. 33). Mitarbeiter in Altersteilzeit wurden im Geschäftsjahr 2020 nicht beschäftigt
(i. Vj. 0). Durchschnittlich waren im Berichtszeitraum ohne den vorgenannten Personenkreis 1.410
Mitarbeiter beschäftigt (i. Vj. 1.230 Mitarbeiter).
Weitere Informationen zum Thema Mitarbeiter sind im „Corporate Social Responsibility Report“
beschrieben, den Sie auf unserer Internetseite finden. https://www.snpgroup.com/de/corporate-governance
Weltweite Mitarbeiterverteilung
2020
2019
absolut
absolut
575
in %
40%
28%
in %
40%
27%
CEU (Zentraleuropa)*
EEMEA
532
372
407
(Osteuropa,
Naher
Osten, Afrika)
Lateinamerika
297
93
20%
6%
259
98
19%
7%
JAPAC
(Asien-Pazifik-Japan)
USA
56
35
4%
2%
73
31
5%
2%
UK
Summe
1.463
100%
1.365
100%
* Im Vorjahr DACH.
Wirtschaftsbericht
Weltwirtschaftliche Lage
Im Bemühen, die weltweite COVID-19-Pandemie einzudämmen, trafen Staaten weltweit zu verschiedenen
Zeitpunkten zwischen Februar und Mai 2020 die bewusste Entscheidung, einen Teil ihrer jeweiligen
Volkswirtschaften stillzulegen. Im zweiten Halbjahr schränkten viele Staaten weltweit das öffentliche Leben
erneut stark ein.
Laut der OECD machen die betroffenen Sektoren in den meisten Volkswirtschaften 30 % bis 40 % der
Gesamtwirtschaft aus. Wenn in einigen Sektoren nur teilweise Stillstände berücksichtigt werden und in allen
Ländern ein ähnliches Ausmaß an Stillständen angenommen wird, läge der direkte Gesamteinfluss auf das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in vielen großen Industrieländern in der Regel zwischen 20 % und 25 %.1
In seinem im Juni 2020 veröffentlichten „World Economic Outlook Update“ warnte der Internationale
Währungsfonds (IWF) vor „einer Krise wie keine andere“ und einem „unsicheren Konjunkturaufschwung“.2
Im Vergleich revidierte er seine Prognosen für das globale Wachstum nach unten und rechnete für das Jahr
2020 mit einem globalen BIP von -4,9 %, fast zwei Prozentpunkte unter der vorherigen Schätzung im April
2020.
In den beiden folgenden Research-Updates ist die Zuversicht für das Jahr 2020 wieder angestiegen: Im
Oktober 2020 zeigten sich die Experten des IWF etwas optimistischer und hoben die Prognose für das
globale BIP auf -4,4 % an. Anlass zu mehr Optimismus gaben die besser als erwartete wirtschaftliche
Entwicklung im zweiten Quartal, hauptsächlich in den entwickelten Volkswirtschaften, sowie die Indikatoren
für eine stärkere Erholung im dritten Quartal. Das Aktivitätsniveau blieb zum damaligen Zeitpunkt allerdings
weiterhin anfällig für Rückschläge.3
Im Januar 2021 passten die Wirtschaftsexperten des IWF ihre Schätzungen für das Jahr 2020 erneut an:
Aufgrund einer stärker als erwarteten Dynamik in der zweiten Jahreshälfte wird für das Jahr 2020 ein
weltweiter BIP-Rückgang von 3,5% geschätzt, 0,9-Prozentpunkte höher als in der vorherigen Prognose.4
Lage des IT-Transformationsmarkts
Stimmungsaufschwung bei IT-Beratern
Am widerstandsfähigsten zeigen sich in der Coronakrise diejenigen Unternehmen, die über die
fortschrittlichsten digitalen Möglichkeiten verfügen. Dies ist eine grundlegende Erfahrung, die schon in der
Krise zu einem spürbaren Umdenken geführt hat. So geben in einer aktuellen Umfrage rund zwei Drittel der
1 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), „Evaluating the initial impact of COVID-
19 containment measures on economic activity“, 10. Juni 2020, (https://www.oecd.org/coronavirus/policy-
responses/evaluating-the-initial-impact-of-covid-19-containment-measures-on-economic-activity-b1f6b68b/).
2 Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook Update, Juni 2020.
3
Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, Oktober 2020.
4 Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook Update, Januar 2021.
europäischen Führungskräfte an, dass sie die digitale Transformation ihrer Unternehmen beschleunigen
wollen.5
Dieser Trend zeigte sich bereits in einer Erhebung des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater:
Der Geschäftsklimaindex für die Consultingbranche ist im Dezember zum vierten Mal in Folge gestiegen.
Seit dem empfindlichen und Corona-bedingten Rückgang des vom Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater (BDU) herausgegebenen Stimmungsbarometers im März 2020 legt der Indexwert für
den Gesamtmarkt von 70,4 im März wieder auf 94,5 im Dezember (September: 91,9 Punkte) zu. Dabei
verzeichnen IT-Berater den größten Stimmungsaufschwung: Der Geschäftsklimawert ist hier von 4,0 im
September auf jetzt 15,0 gestiegen. Treiber sind die durch Corona nochmals gewachsenen Anforderungen
an die Digitalisierung in den Unternehmen sowie die erkennbare Entwicklung, dass sich der
zwischenzeitliche Investitionsstau auflöst.6
Globale M&A-Aktivitäten auf Rekordniveau in der zweiten Jahreshälfte
Der Markt für Merger & Acquisitions, einer der wesentlichen Treiber für IT-Datentransformationen, ist trotz
der durch COVID-19 verursachten sozialen und wirtschaftlichen Störungen unverändert kapitalintensiv:
Gemäß Mergermarket erreichte das Volumen der Fusionen und Übernahmen von ganzen Unternehmen
oder Unternehmensanteilen weltweit im zweiten Halbjahr 2020 einen Rekordwert: Danach bezifferte der
Anbieter von M&A-Daten und -Informationen den Gesamtwert an globalen M&A-Aktivitäten auf 2.192 Mrd.
USD. Im Gegensatz dazu war die M&A-Aktivität im ersten Halbjahr verhalten (971,0 Mrd. USD). Auf
Gesamtjahressicht beläuft sich das weltweite M&A-Volumen auf 3.163 Mrd. USD (-6,6 % gegenüber dem
Vorjahr).7
Cloud Computing = Kerntechnologie der Digitalisierung
Ein weiterer Treiber für IT-Datentransformationen sind cloudgetriebene Transformationen. Nicht zuletzt
durch die Coronapandemie bleibt das Cloud Computing unverändert auf Wachstumskurs: Drei von vier
Unternehmen (76 %) nutzten bereits im Jahr 2019 Rechenleistungen aus der Cloud – im Jahr davor waren
es 73 % und im Jahr 2017 erst 66 %. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr
2020 von Bitkom Research im Auftrag der KPMG AG unter 555 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern in
Deutschland. Weitere 19 % planen oder diskutieren den Cloud-Einsatz. Nur 6 % wollen auch künftig auf die
Cloud verzichten.
Für die meisten Unternehmen bedeutet Cloud Computing mehr, als nur skalierbare Rechenleistungen
abrufen zu können. Mehr als drei Viertel der Cloud-Nutzer (77 %) sehen im Cloud-Einsatz einen großen
Beitrag zur Digitalisierung des Unternehmens insgesamt. Für die Digitalisierung interner Prozesse sagen
5 Accenture-Umfrage: Wirtschaftsführer sehen Aufschwung in Europa optimistisch entgegen, Juli 2020
(https://newsroom.accenture.de/de/news/accenture-umfrage-wirtschaftsführer-sehen-aufschwung-in-europa-
optimistisch-entgegen.htm).
6 BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V.), Pressemeldung Geschäftsklima Consulting –
Dezember 2020 (https://www.bdu.de/news/consultingmarkt-entwickelt-sich-je-nach-unternehmensgroesse-oder-
branchenfokussierung-sehr-uneinheitlich/).
7
Mergermarket – An Acuris Company, Global & Regional M&A Report 2020.
dies 69 % und zwei von fünf (38 %) geben an, dass Cloud Computing einen großen Beitrag für die
Entwicklung neuer Geschäftsmodelle leistet.8
Der Wechsel zu SAP S/4HANA mit „SNP: Selective Transformation to SAP S/4HANA”
Das ERP-Produkt SAP S/4HANA ist einer der wesentlichen Treiber, warum immer mehr Unternehmen mit
Prozessveränderungen und einer Cloud-Strategie ihre digitale Transformation angehen. Hintergrund ist,
dass die Mainstream-Wartung für die Kernanwendungen der SAP Business Suite 7 von der SAP noch bis
Ende 2027 bereitgestellt wird; bis Ende 2030 wird eine optionale Extended Wartung angeboten.9
Zur Steigerung der Implementierungsquote hat SAP das Programm SAP S/4HANA Movement aufgelegt,
um seinen Bestandskunden Software und Services bereitzustellen, die einen Umstieg nach SAP S/4HANA
erleichtern. Als Teil dieses Programms wird es ausgewählten Partnern ermöglicht, ihre Lösungspakete,
sogenannte „SAP-Qualified Partner-Packaged Solutions“, anzubieten. Im Zuge dieser Initiative hat SNP zur
Erleichterung des Wechsels nach SAP S/4HANA standardisierte und konfigurierbare Lösungspakete
entwickelt, die auf der Datentransformationsplattform CrystalBridge® basieren. Das Angebot, das SNP
entwickelt hat, trägt den Namen „SNP: Selective Transformation to SAP S/4HANA”.
Auswirkungen auf die SNP
Im Jahr 2019 setzten die zehn weltweit führenden IT-Beratungsunternehmen – ähnlich wie im Jahr davor –
rund 250 Mrd. USD um. Als weltweit führender Anbieter von Software zur Bewältigung komplexer digitaler
Transformationsprozesse adressiert SNP einen Teil dieses kapital- und personalintensiven IT-
Beratungsmarktes. Die technische Datenmigration stellt für die IT-Beratungsunternehmen einen sehr
anspruchsvollen und zunehmend kritischen Teil eines umfangreichen Beratungsprojekts dar. Anders als
klassische IT-Beratung im ERP-Umfeld setzt SNP dabei auf einen automatisierten Ansatz mithilfe eigens
entwickelter Software.
Wesentliche Ereignisse
MHP und SNP bauen Partnerschaft aus
Im März 2020 haben die Management- und IT-Beratung MHP und SNP ihre langjährige Partnerschaft weiter
ausgebaut. Ziel der intensivierten Partnerschaft ist es, Kunden bei der anstehenden Umstellung auf SAP
S/4HANA zu begleiten und zu unterstützen. MHP bringt die SAP-End-to-End-Geschäftsprozess-Kompetenz
ein, die auf über 20 Jahren Consulting-Erfahrung im Mobility- und Manufacturing-Umfeld basiert, und
unterstützt Unternehmen entlang der gesamten Transformation. Von SNP stammt neben einer
umfassenden SAP-Expertise und dem bewährten Transformationsansatz BLUEFIELD™ die Data
Transformation Platform CrystalBridge®.
Über diese Kompetenzbündelung beider Partner lassen sich sämtliche organisatorischen, prozessualen
und technologischen Aspekte eines Umstiegs auf SAP S/4HANA planen, steuern und kontrollieren. Das
umfasst unter anderem die Analyse der bestehenden Prozess- und Systemlandschaft und die Simulation
unterschiedlicher Transformationsvarianten, die Entwicklung einer Roadmap und das Testen und
Harmonisieren von Daten sowie die eigentliche technologische Migration.
8 Cloud-Monitor 2020 – Eine Studie von Bitkom Research im Auftrag von KPMG,
(https://www.bitkom.org/sites/default/files/2020-06/prasentation_bitkom_kpmg_pk-cloud-monitor.pdf).
9 https://news.sap.com/germany/2020/02/wartung-s4hana-sap-business-suite-7/#ftn.
Common MS und SNP schließen strategische Partnerschaft
Im März 2020 haben das spanische IT-Unternehmen Common Management Solutions SL und SNP eine
Vereinbarung zur strategischen Zusammenarbeit geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst
drei Jahren. SNP baut mit der Vereinbarung sein Partnernetzwerk weiter aus; Common MS wird zur
Steigerung der Leistungsfähigkeit seiner Produkte und Services bei Projekten künftig SNP-Software
einsetzen.
Common MS gehört zu den wichtigsten SAP-Partnern im Bereich des Gesundheitswesens und wurde von
SAP als wachstumsstärkster Partner beim Verkauf von On-Premises-Lizenzen im Jahr 2019
ausgezeichnet. Mit dem Einsatz der SNP-Software CrystalBridge® kann Common MS
Transformationsprojekte künftig noch schneller und sicherer durchführen. Die leistungsstarken
Softwarelösungen und die ausgezeichnete Reputation von SNP als führender Spezialist für komplexe
Transformationsprojekte und Datenmigrationen im SAP-Umfeld sind dabei sowohl ein Mehrwert für die
Bestandskunden von Common MS als auch zugleich ein bedeutender Vorteil bei der
Neukundengewinnung.
Ordentliche Hauptversammlung 2020
Die ordentliche Hauptversammlung der SNP SE fand am 30. Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung
statt. Die Hauptversammlung stimmte mit einer Ausnahme allen Punkten der Tagesordnung zu. So folgten
die Aktionäre unter anderem dem Vorschlag des Verwaltungsrats zur Ergebnisverwendung und
beschlossen, keine Dividende auszuschütten. Der Beschlussfassung über Ermächtigung zur Ausgabe von
Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines
bedingten Kapitals und Änderung der Satzung wurde nicht zugestimmt. Die Ermächtigung zum Erwerb und
zur Veräußerung eigener Aktien wurde bis zum Juni 2025 verlängert.
SNP schließt Software-Partnervertrag mit All for One Group
Im Juni 2020 hat die SNP SE eine langfristige Partnerschaft mit der All for One Group AG aus Filderstadt
unterzeichnet. All for One unterstützt mehr als 2.500 Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
bei der Unternehmenstransformation und dem Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Ziel der Vereinbarung
ist es, den über 2.500 Kunden der All for One Group einen hochautomatisierten und flexiblen Wechsel zu
SAP S/4HANA zu ermöglichen. Das Unternehmen wird hierfür zukünftig sowohl die SNP-Software
CrystalBridge® als auch den BLUEFIELDTM-Ansatz anwenden. Die Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Kapitalerhöhung
Die SNP SE hat am 15. Juli 2020 eine Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt wurden
610.000 neue Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Preis von 46,00 € je Aktie platziert. Aus
der Kapitalerhöhung ist der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von etwa 28,0 Mio. €
zugeflossen. Durch die Ausgabe der neuen auf den Inhaber lautenden Aktien erhöhte sich die Anzahl der
Aktien auf 7.212.447 und das gezeichnete Kapital auf 7,2 Mio. €.
Zusammenarbeit mit Microsoft
SNP hat im engen Austausch mit Microsoft, dem weltweit größten Softwareunternehmen, die neue Lösung
„Cloud Move for Azure“ entwickelt und im September in die CrystalBridge® integriert. Als neue und
eigenständige Komponente der CrystalBridge® bietet „Cloud Move for Azure“ eine automatisierte
Funktionalität für die Cloud-Dimensionierung und deren Bereitstellung. „Cloud Move for Azure“ vereinfacht
und beschleunigt die Einführung des auf Azure basierenden Zielsystems, sorgt für volle Kostentransparenz
und bildet die Grundlage für anstehende Transformationsprojekte. Der Vorteil für Microsoft liegt darin, dass
sie ihren Kunden einen leichteren Einstieg in die Azure Cloud ermöglichen können. Neben einem
verbesserten Marktzugang und dem Einstieg in komplette SAP-Transformationsprojekte profitiert SNP
maßgeblich von der enormen Reichweite von Microsoft.
SNP-Software erhält Zertifizierung für Integration in SAP S/4HANA
Im September hat die SNP für die Software CrystalBridge Analysis Extractor 20.07 die SAP-Zertifizierung
für die Integration in SAP S/4HANA erhalten. CrystalBridge Analysis ist das Analysemodul der
Datentransformationsplattform
CrystalBridge®,
die
Unternehmen
dabei
hilft,
komplexe
Transformationsprojekte automatisiert, schnell und sicher durchzuführen. CrystalBridge Analysis Extractor
extrahiert Daten aus einem SAP-System, damit sie in die CrystalBridge Cloud geladen werden können. Dort
kann die SAP-Landschaft visualisiert und analysiert sowie das gesamte Transformationsvorhaben simuliert
werden.
FUJITSU und SNP vereinbaren globale Partnerschaft zur Nutzung von SNP-Software
Ebenfalls im September haben die Fujitsu Limited und SNP eine Vereinbarung zur strategischen
Zusammenarbeit und Nutzung der SNP-Software CrystalBridge und des BLUEFIELDTM-Ansatzes bekannt
gegeben. Das Ziel der strategischen Partnerschaft ist es, Fujitsu-Kunden eine automatisierte, flexible und
sichere Transformation ihrer IT-Landschaften und Datenstrukturen nach SAP S/4HANA zu bieten. Die
Vereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit bis Ende 2024 und bedeutet für SNP einen Umsatz im
unteren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Fujitsu ist mit 130.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz
von 35 Mrd. € das führende japanische IT-Unternehmen mit Kunden in über 100 Ländern.
Tod des Unternehmensgründers und personelle Neubesetzungen der Führungsgremien
Am 2. November 2020 verstarb Dr. Andreas Schneider-Neureither im Alter von 56 Jahren. Der
Unternehmensgründer war CEO und Vorsitzender des Verwaltungsrats der Gesellschaft. Mit Wirkung zum
1. Dezember 2020 wurde Michael Eberhardt zum neuen CEO bestellt. Er war bereits seit Juli 2019 als
geschäftsführender Direktor in der Funktion des Chief Operating Officer (COO) tätig; in der neuen Funktion
als CEO übernahm er neben seinen bisherigen Funktionen als COO zusätzlich die Verantwortung für die
Bereiche Strategie, Produktentwicklung und Kommunikation. Neben Michael Eberhardt gehört unverändert
Prof. Dr. Heiner Diefenbach als CFO dem Gremium der geschäftsführenden Direktoren an. Den Vorsitz des
Verwaltungsrats hat seit dem 19. November 2020 Dr. Michael Drill inne.
SNP beabsichtigt Verkauf der polnischen Tochtergesellschaft
Im Dezember hat die SNP bekannt gegeben, 51 % der Anteile an ihrer Tochtergesellschaft SNP Poland an
die All for One Group SE zu veräußern. Für die vollständige Übernahme beabsichtigen beide Parteien
wechselseitige Kauf- bzw. Verkaufsoptionen vorzusehen, die ab Ende 2023 greifen sollen. Die SNP Poland
Sp. z o.o. hat im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 29,4 Mio. € (davon 6,7 Mio. € mit Gesellschaften
der SNP-Gruppe) und ein operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 1,8 Mio. € erwirtschaftet. Zum 31.
Dezember 2020 beschäftigte die Gesellschaft 407 Mitarbeiter. Mit dem Verkauf fokussiert sich die SNP
Schneider-Neureither & Partner SE zukünftig noch stärker auf das Transformationsgeschäft.
Steuerungsgrößen
Damit die SNP SE den Wert des Unternehmens nachhaltig steigern kann, konzentrieren sich die
Anstrengungen darauf, weiter profitabel zu wachsen und die Finanzkraft der SNP-Gruppe kontinuierlich zu
stärken. Ein internes Steuerungssystem mit finanziellen und nichtfinanziellen Steuerungsgrößen stellt
sicher, dass diese strategischen Ziele erreicht werden. Entsprechend dem internen Steuerungssystem
konzentriert sich das Management auf folgende wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen: Konzernumsatz,
Umsätze in den Segmenten Service und Software, Konzern-EBIT und Konzern-EBIT-Marge. Als
nichtfinanzielle Steuerungsgröße wird der Auftragseingang herangezogen.
Gesamtaussage zur Zielerreichung durch die geschäftsführenden Direktoren
Unter den Erwartungen
SNP hat im Geschäftsjahr 2020 die zu Jahresbeginn gesetzten Ziele sowohl für die finanziellen als auch
die nichtfinanziellen Steuerungsgrößen verfehlt. Die negativen wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie
haben im laufenden Geschäftsjahr ihre Spuren hinterlassen. Die Ziele für das Jahr 2020 musste die
Gesellschaft daher im April 2020 anpassen, als das Ausmaß der Eindämmungsstrategie der COVID19-
Pandemie besser abgeschätzt werden konnte.
Obwohl das Unternehmen das erste Quartal 2020 mit einem deutlichen Umsatzanstieg abgeschlossen
hatte, wurde im April 2020 angesichts der zu erwartenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die
Prognose für das Geschäftsjahr 2020 aktualisiert: Das Management ging von einer Verlangsamung des
Wachstums gegenüber dem Vorjahr aus, strebte allerdings unverändert einen Umsatzanstieg gegenüber
dem Vorjahr an. In der aktualisierten Planung wurde ein Konzernumsatz in Höhe von 145 Mio. € bis 170 Mio.
€ prognostiziert (vorher: 175 Mio. € bis 185 Mio. €); mit einem erzielten Konzernumsatz in Höhe von 143,8
Mio. € lag der Wert unterhalb der Planung. Dies gilt ebenfalls für die Umsatzentwicklung in den beiden
Unternehmenssegmenten: Mit 93,9 Mio. € im Servicesegment und 49,9 Mio. € im Softwaresegment lagen
beide Werte entgegen der Erwartung nicht deutlich über dem Niveau des Vorjahrs.
Das operative Ergebnis (EBIT) lag im Geschäftsjahr 2020 bei 0,8 Mio. €, was einer leicht positiven EBIT-
Marge in Höhe von 0,6% entspricht. Die im April angepasste Erwartung einer EBIT-Marge im mittleren
einstelligen Prozentbereich konnte damit nicht erfüllt werden (vorher: 6,5% bis 8,5%). Grund für die
Abweichung sind im Wesentlichen ein Partnervertrag mit einem führenden internationalen IT-Dienstleister,
der wider Erwarten nicht zustande kam, sowie Projektverschiebungen aus dem vierten Quartal 2020 in das
Jahr 2021. Darüber hinaus hat SNP im abgelaufenen Jahr einige mit Einmalkosten verbundene
Maßnahmen wie Restrukturierungen im Personalbereich, vorzeitige Auflösungen von Verträgen oder
Sonderabschreibungen auf Anlagevermögen und Vorräte vorgenommen, die in der Folge zu nachhaltigen
Kosteneinsparungen führen werden. Für anhängige Rechtsvorgänge in den USA sind zudem einmalige
Aufwendungen angefallen bzw. zurückgestellt worden. Die Einmalaufwendungen belaufen sich auf einen
Betrag von 4,1 Mio. €. Bereinigt um die vorgenannten Einmalaufwendungen ergibt sich ein EBIT in Höhe
von 4,9 Mio. und eine EBIT-Marge von 3,4%.
Der Auftragseingang lag im Geschäftsjahr 2020 bei 184,4 Mio. €. Der Vorjahreswert in Höhe von
201,3 Mio. € konnte folglich nicht gesteigert werden, die Erwartungshaltung konnte hier ebenfalls nicht
erfüllt werden. Die positive Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang/Umsatzerlöse) von 1,3 wertet das
Management allerdings als sehr positive Kennziffer für die operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2021.
Auftragsbestand und Auftragseingang
Der Auftragseingang lag zum 31. Dezember 2020 mit 184,4 Mio. € um rund 8% unter dem Vergleichswert
des Vorjahres von 201,3 Mio. €. Dem Segment Software sind 68,7 Mio. € bzw. rund 37% des
Auftragseingangs zuzuordnen (i. Vj. 77,8 Mio. € bzw. 39%). Trotz des rund 12%igen Rückgangs im
Vergleich zum Vorjahr ist die Auftragseingangsentwicklung im Softwaresegment durch die Gewinnung
neuer internationaler Partnerschaften im Jahr 2020 positiv zu werten – dies insbesondere vor dem
Hintergrund, dass der Auftragseingang im Vorjahr einen Einzelauftrag in Höhe von 26,5 Mio. € enthielt.
Einen starken Anstieg verzeichnet der Auftragseingang in Verbindung mit Wartungserlösen: Gegenüber
10,7 Mio. € in 2019 bedeuten 25,3 Mio. € in 2020 eine Steigerung von rund 137%. Dies ist auf die
erfolgreiche Partnerstrategie und die Gewinnung neuer internationaler Partnerschaften zurückzuführen.
Auf das Segment Service entfallen 115,8 Mio. € bzw. rund 63% des Auftragseingangs (i. Vj. 123,5 Mio. €
bzw. rund 61%), dies entspricht einem Rückgang von 6% gegenüber dem Vorjahr. Wesentliche Ursachen
sind die Corona-bedingte Kundenzurückhaltung bei der Beauftragung von IT-Großprojekten sowie zeitliche
Verschiebungen von Projektstarts in spätere Quartale.
Positiv entwickelte sich der Auftragseingang in Verbindung mit anstehenden SAP S/4HANA-Projekten: Hier
ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr von rund 117% auf 60,3 Mio. € zu bilanzieren (i. Vj. 27,8 Mio. €).
Damit machen SAP S/4HANA-Projekte inzwischen rund 33% des gesamten Auftragseingangs der SNP-
Gruppe aus (i. Vj. rund 14%).
Rund 108,0 Mio. € des Auftragseingangs entfallen auf die CEU-Region (Zentraleuropa). Gegenüber dem
Vorjahr entspricht dies einem leichtem Rückgang von rund 6% (i. Vj. 115,3 Mio. €). Der Anteil der CEU-
Region am globalen Auftragseingang liegt damit bei rund 59% (i. Vj. 57%).
Der Auftragsbestand lag zum 31. Dezember 2020 bereinigt um Währungskursveränderungen und endgültig
nicht abgerufene Projektvolumina bei 110,8 Mio. €; verglichen mit dem Vorjahreswert von 92,7 Mio. €
entspricht dies einem Anstieg von rund 20%.
in Mio. €
2020
184,4
110,8
2019
201,3
92,7
Abw. in %
-8%
Auftragseingang
Auftragsbestand
+20%
Ertragslage
Im folgenden Abschnitt über die Ertragslage werden die Ergebnisse der Konzerngruppe auf Basis von IFRS-
Kennzahlen analysiert. Wir gliedern unsere Geschäftstätigkeit nach den folgenden Regionen: CEU
(Zentraleuropa, im Vorjahr DACH), UK (United Kingdom), EEMEA (Osteuropa, Naher Osten, Afrika),
Nordamerika, Lateinamerika und JAPAC (Asien-Pazifik-Japan). Darüber hinaus gliedern wir unsere
Geschäftstätigkeit nach den Segmenten Software und Service.
Umsatzentwicklung
Trotz eines schwierigen Wirtschaftsumfelds infolge der weltweiten Coronakrise liegen die Umsatzerlöse der
SNP-Gruppe im Jahr 2020 nahezu auf dem Niveau des Vorjahres: Mit 143,8 Mio. € wurde der
Konzernumsatz des Vorjahres um 1,4 Mio. € oder nur rund 1% verfehlt. Der Rückgang ist maßgeblich auf
eine zurückhaltende Nachfrage der Kunden vor dem Hintergrund der Coronakrise zurückzuführen. Die
Umsätze im Segment Service verringerten sich um 3,8% auf 93,9 Mio. €. Demgegenüber erhöhten sich die
Softwareumsätze um 4,8% oder 2,3 Mio. € auf 49,9 Mio. €.
Umsatzverteilung nach Regionen
Der leichte Rückgang des Konzernumsatzes ist im Wesentlichen auf die Entwicklung in der CEU-Region
zurückzuführen, auf die rund 55% des Gesamtumsatzes entfallen. Eine rückläufige Umsatzentwicklung
verzeichnete auch die Region JAPAC. Die Verteilung und Entwicklung der externen Umsätze nach
Regionen zeigen die nachfolgende Tabelle:
UMSÄTZE NACH REGIONEN
in Mio. €
CEU1
EEMEA2
Latam3
USA
2020
2019
83,0
21,1
13,4
13,6
7,5
Abw. in %
-6 %
78,4
22,6
15,3
14,6
7,6
+7 %
+14 %
+7 %
UKI4
+1 %
JAPAC5
5,3
6,6
-20 %
1 Zentraleuropa (im Vorjahr DACH)
2 Osteuropa, Naher Osten, Afrika
3 Lateinamerika
4 United Kingdom, Irland
5 Asien-Pazifik-Japan
Umsatzverteilung nach Segmenten
Im Geschäftsjahr 2020 steuerte das Segment Service, das insbesondere Beratungsleistungen beinhaltet,
93,9 Mio. € (i. Vj. 97,6 Mio. €) zu den Umsatzerlösen bei. Dies entspricht einem Rückgang um -3,7 Mio. €
bzw. -3,8 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil am Gesamtumsatz in Höhe von 143,8 Mio. € beläuft sich
auf rund 65 % (i. Vj. 67 %). Der Umsatzrückgang ist überwiegend auf eine Corona-bedingte Zurückhaltung
von Endkunden bei der Vergabe von Neuprojekten sowie auf zeitliche Verschiebungen von Großprojekten
im zweiten Halbjahr des Berichtszeitraums zurückzuführen: während im ersten Halbjahr noch ein
Umsatzwachstum von 5,5 Mio. € oder 12,5 % gegenüber dem Vorjahr erwirtschaftet werden konnte, fiel das
zweite Halbjahr mit einem Umsatzrückgang von -9,2 Mio. € bzw. -17,2 % merklich schwächer aus. Vor allem
das vierte Quartal mit einem Umsatz von 23,1 Mio. € (i. Vj. 29,1 Mio. €) lag deutlich unter dem Vorjahr.
UMSÄTZE IM SEGMENT SERVICE NACH
QUARTALEN
in Mio. €
Q1
2020
25,3
24,4
21,2
23,1
2019
22,5
21,6
24,4
29,1
Abw. in %
+12,3%
+12,7%
-13,2%
-20,6%
Q2
Q3
Q4
Auf das Segment Software (inklusive Wartung und Cloud) entfielen im Berichtszeitraum Umsätze in
Höhe von 49,9 Mio. € (i. Vj. 47,6 Mio. €). Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 2,3
Mio. € bzw. 4,8%. In dieser Entwicklung spiegelt sich die erfolgreiche Umsetzung der Software- und
Partnerstrategie wider, im Zuge derer auch im Jahr 2020 neue internationale Partnerschaften
abgeschlossen wurden.
Innerhalb des Segments Software sind die Lizenz- und Cloud-Erlöse leicht um -0,3 Mio. € bzw. 0,9 % auf
35,3 Mio. € gesunken (i. Vj. 37,0 Mio. €). Die Umsätze im Softwaresupport legten um 2,7 Mio. € bzw. 32,9 %
auf 11,0 Mio. € (i. Vj. 8,2 Mio. €) zu.
Die Software-as-a-Service-Umsätze waren in der Berichtsperiode leicht rückläufig und beliefen sich auf
2,2 Mio. € (i. Vj. 2,3 Mio. €).
Der Umsatz mit den margenstärkeren SNP-Eigenprodukten (inkl. Software-as-a-Service-Umsätze) konnte
um 1,8 Mio. € oder 4,6 % auf 41,9 Mio. € gesteigert werden. Im selben Zeitraum wurden mit Fremdprodukten
Umsatzerlöse in Höhe von 8,0 Mio. € (i. Vj. 7,5 Mio. €) erzielt, was einem leichten Anstieg um 5,9 %
entspricht.
UMSÄTZE IM SEGMENT SOFTWARE NACH
QUARTALEN
in Mio. €
Q1
2020
9,1
2019
6,2
Abw. in %
+45,7%
+16,4%
+2,6%
Q2
9,9
8,5
Q3
16,5
14,4
16,0
16,8
Q4
-14,1%
Ergebnisentwicklung
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 wurde festgestellt, dass
ein Nutzungsrecht aus einem Mietvertrag (gemäß IFRS 16) für eine Immobilie mit einem nahestehenden
Unternehmen in den USA bereits für das Geschäftsjahr 2019 gemäß IAS 8 um 3,6 Mio. € auf null
außerplanmäßig abgewertet werden musste. Die nach dem Tod des Unternehmensgründers und
Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Andreas Schneider-Neureither durchgeführte Überprüfung der US-
Immobilie ergab eine fehlende Nutzbarkeit bereits ab Mietbeginn im Jahre 2019. Für die Vergleichsperiode
2019 ergibt sich ein korrigiertes EBIT von 3,4 Mio. € (ursprünglich 7,0 Mio. €). Die Korrekturen erfolgten
retrospektiv im Einklang mit den Korrekturvorschriften des IAS 8.
Durch die Wertberichtigung des Nutzungsrechts an der US-Immobilie wurde darüber hinaus die erste Stufe
der Covenants für die Schuldscheindarlehen im Jahr 2019 nicht erfüllt. Dies hatte zur Folge, dass für das
Geschäftsjahr 2020 ein um 0,5% erhöhter Zinssatz gezahlt werden muss. Hierfür wurde im Rahmen der
Effektivzinsmethode der Barwert der künftigen Zahlungen für das Schuldscheindarlehen zum 31. Dezember
2019 angepasst. Dies hatte eine ergebniswirksame Auswirkung auf das Finanzergebnis 2019 von 0,2 Mio.
€. Auch diese Korrektur erfolgte im Einklang mit den Regelungen des IAS 8. Die folgenden vergleichenden
Informationen beziehen sich insoweit auf die korrigierten Vorjahreswerte. Details zu Fehlerkorrektur nach
IAS 8 werden im Konzernanhang näher erläutert.
OPERATIVE ERGEBNISENTWICKLUNG
2019
(angepasst)
2019 (wie
berichtet)
2020
9,2
EBITDA (in Mio. €)
EBITDA-Marge
15,1
15,1
6,4 %
10,4 %
10,4 %
EBIT (in Mio. €)
EBIT-Marge
0,8
3,4
7,0
0,6 %
2,4 %
4,8 %
Die SNP erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
(EBITDA) in Höhe von 9,2 Mio. € (i. Vj. 15,1 Mio. €); dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem
Vorjahr von 5,9 Mio. €. Grund hierfür sind im Wesentlichen Investitionen in Strukturen und Personal in
Erwartung eines deutlich dynamischeren Umsatzwachstums, das Corona-bedingt nicht erreicht werden
konnte, sowie zahlreiche Einmalaufwendungen (siehe hierzu die Ausführungen im Abschnitt
„Gesamtaussage zur Zielerreichung durch die geschäftsführenden Direktoren). Die EBITDA-Marge beträgt
dementsprechend 6,4% (i. Vj. 10,4 %). SNP hat im abgelaufenen Jahr einige mit Einmalkosten verbundene
Maßnahmen durchgeführt, wie beispielsweise die vorzeitige Beendigung von Beraterverträgen und
Abfindungszahlungen, die in der Folge zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen werden. Die
Einmalaufwendungen belaufen sich auf einen Betrag von 4,1 Mio. €. Bereinigt um diese Aufwendungen
beläuft sich das EBITDA auf 13,3 Mio. €, die EBITDA-Marge auf 9,2 %.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen und Materialaufwand liegen mit 17,9 Mio. € auf dem Niveau
des Vorjahres (i. Vj. 17,9 Mio. €). Ein verstärkter Einsatz von Fremdsoftware (+0,7 Mio. €) und die
Reduzierung externer Beratungskapazitäten (-0,8 Mio. €) glichen sich weitgehend aus.
Im Einklang mit der konzernweiten Wachstumsstrategie und vor dem Hintergrund der weitgehend stabilen
Auftragslage und guten Projektpipeline wurde im zweiten Halbjahr 2019 und im ersten Quartal 2020 – also
vor Ausbruch der weltweiten Coronapandemie – die Zahl der SNP-Beschäftigten deutlich ausgeweitet (+150
Mitarbeiter). Im Jahresvergleich lag die Mitarbeiteranzahl zum 31. Dezember 2020 bei 1.463 (zum
31. Dezember 2019: 1.365); dies entspricht einem Anstieg von 7,2 % gegenüber dem Jahresende 2019.
Dieser Zuwachs geht im Wesentlichen auf die Bereiche Vertrieb und Entwicklung sowie Administration
zurück. Folglich erhöhte sich im Geschäftsjahr 2020 der Personalaufwand gegenüber dem Vorjahr um 8,8
Mio. € bzw. 10,5% auf 93,5 Mio. € (i. Vj. 84,6 Mio. €). Davon entfielen auf einmalige Abfindungen und
Aufwendungen in der Freistellungsphase im Berichtszeitraum Beträge in Höhe von rund 1,5 Mio. €.
Angesichts eines Konzernumsatzes nahezu auf Vorjahresniveau erhöhte sich die Personalaufwandsquote
(Personalaufwand im Verhältnis zum Umsatz) von 58,3 % im Vorjahr auf 65,0 %.
Ab dem zweiten Quartal 2020 wurden aus Gründen kaufmännischer Vorsicht lediglich punktuell Neu- und
Ersatzeinstellungen vorgenommen. Infolge einer zurückhaltenden Nachfrage der Kunden vor dem
Hintergrund der Coronakrise und einer niedrigen Auslastung im Servicegeschäft wurde zudem in der
zweiten Jahreshälfte die Arbeitszeit für weite Teil der deutschen Belegschaft verringert (Kurzarbeit).
Dem Anstieg in den Personalkosten steht ein deutlicher Rückgang bei den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen gegenüber. Während Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der
unternehmensinternen SAP S/4HANA-Migration sowie weitere interne Sonderprojekte das erste Quartal
2020 noch belasteten, wurde mit Beginn der Coronapandemie ein nachhaltiges Kostenmanagement
aufgesetzt. Zum Jahresende resultieren hieraus sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von
25,9 Mio. € nach 30,5 Mio. € im Vorjahr; dies entspricht einer Reduzierung von rund 15 %. Der Rückgang
ist neben geringeren Reise- und Kfz-Kosten im Zuge der eingeschränkten Reisetätigkeiten durch die
Coronapandemie auf geringere Marketingaufwendungen und sonstige Personalkosten zurückzuführen.
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Mio. € auf 8,4 Mio. € gesunken. Die Reduzierung
ist überwiegend auf eine Korrektur eines Mietnutzungsrechtes gemäß IAS 8 in den Vergleichsinformationen
des Vorjahres zurückzuführen. Danach wurde der Vorjahreswert im Rahmen der Fehlerkorrektur um
3,6 Mio. € auf 11,7 Mio. € erhöht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen im Geschäftsjahr 2020 insbesondere infolge höherer
Währungskursgewinne bei 3,5 Mio. € nach 2,5 Mio. € im Vorjahr.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 0,8 Mio. € unter dem Wert des Vorjahreszeitraums
von 3,4 Mio. €. Die EBIT-Marge liegt demnach bei 0,6 % (i. Vj. 2,4 %). Das eingeführte Kostenmanagement
sowie die Einsparungen im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten demnach die
bereits beschriebenen Wachstumsinvestitionen sowie das fehlende Umsatzwachstum nicht kompensieren.
Die Finanzaufwendungen lagen bei 1,6 Mio. € (i. Vj. 1,8 Mio. €; der Vorjahreswert wurde gemäß IAS 8 um
den Betrag von 0,2 Mio. € erhöht). Gleichzeitig reduzierten sich jedoch auch die Finanzerträge um 0,2 Mio. €
auf 0,0 Mio. €. Daraus ergibt sich ein Finanzergebnis von -1,6 Mio. € nach -1,5 Mio. € im Vorjahr. Vor
Steuern lag das Ergebnis (EBT) damit bei -0,7 Mio. € (i. Vj. 1,9 Mio. €). Bei Steuern vom Einkommen und
Ertrag in Höhe von 1,1 Mio. € (i. Vj. 3,3 Mio. €) ergab sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Periodenergebnis
in Höhe von -1,8 Mio. € (i. Vj. -1,4 Mio. €). Dies entspricht einer Nettomarge von -1,3 % (i. Vj. -1,0 %). Das
Ergebnis pro Aktie belief sich demnach verwässert und unverwässert auf -0,22 € (i. Vj. -0,21 €).
EBIT IM SEGMENT SERVICE
2019
2019 (wie
2020
2,1
(angepasst) berichtet)
EBIT (in Mio. €)
EBIT-Marge
3,1
3,5
2,3 %
3,2 %
3,5 %
EBIT IM SEGMENT SOFTWARE
2019
2019 (wie
2020
(angepasst) berichtet)
EBIT (in Mio. €)
EBIT-Marge
9,7
13,6
13,0
19,4 %
28,5 %
27,4 %
Bestimmte Tätigkeiten wie Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen sowie interne IT-Dienstleistungen sind
Aktivitäten, die auf Konzernebene gesteuert und überwacht werden. Diese werden nicht in den
Segmentergebnissen berücksichtigt.
Vermögens- und Finanzlage
Die Vergleichsinformationen beziehen sich, wie bereits im Abschnitt „Ergebnisentwicklung“ beschrieben,
auf die korrigierten Vorjahreswerte.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 36,2 Mio. € auf 206,7 Mio. € erhöht.
Während die kurzfristigen Vermögenswerte im Vergleich zum Vorjahr um +49,2 Mio. € auf 126,0 Mio. €
angestiegen sind, verminderten sich gleichzeitig die langfristigen Vermögenswerte um -13,1 Mio. € auf
80,7 Mio. €. Der wesentliche Grund für diese Veränderung ist der Ausweis einer Gruppe von
Vermögenswerten als „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ gemäß IFRS 5. Es betrifft eine
Gruppe von Vermögenswerten, die mit der zum Verkauf anstehenden SNP Poland zusammenhängen.
Danach wurden Vermögenswerte in Höhe von 22,7 Mio. €, die zunächst gemäß IAS 1 als langfristige
Vermögenswerte eingestuft wurden, in die kurzfristigen Vermögenswerte umgegliedert. Im Folgenden wird
jeweils mit einer Davon-Zusatzangabe der Effekt aus dieser Umgliederung angegeben.
Die kurzfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 126,0 Mio. €
(31. Dezember 2019: 76,7 Mio. €). Einen wesentlichen Einfluss auf diese Entwicklung hatte der
vorgenannte Ausweis einer Vermögensgruppe als „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ gemäß
IFRS 5 in Höhe von 31,4 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €), die in Höhe von 22,7 Mio. € aus den langfristigen
Vermögenswerten und in Höhe von 8,7 Mio. € aus anderen Positionen des kurzfristigen Vermögens
umgegliedert wurde. Darüber hinaus ergaben sich Zuwächse bei den liquiden Mitteln um 6,8 Mio. € auf 26,0
Mio. € (bereinigt um die Umgliederung Steigerung um 10,3 Mio. €) und bei den sonstigen finanziellen
Vermögenswerten um 19,7 Mio. € auf 20,4 Mio. € durch die kurzfristige Anlage liquider Mittel. Der deutliche
Anstieg der liquiden Mittel und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus
Einzahlungen im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung und der Aufnahme zusätzlicher Darlehen.
Demgegenüber konnten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen
sowie die kurzfristigen Vertragsvermögenswerte um 9,0 Mio. € auf 45,3 Mio. € reduziert werden. Davon
entfielen 4,9 Mio. € aus der Umgliederung in Vermögensgruppen zur Veräußerung gehalten.
Die langfristigen Vermögenswerte verminderten sich um 13,1 Mio. € auf 80,7 Mio. €. Die Veränderung
resultiert überwiegend aus der Reduzierung des Geschäfts- und Firmenwerts (-20,6 Mio. €,
davon -17,5 Mio. € aus der Umgliederung in Vermögensgruppen zur Veräußerung gehalten und -3,1 Mio.
€ währungsbedingt). Darüber hinaus verminderten sich die sonstigen immateriellen Vermögenswerte
(-2,5 Mio. €, davon -1,6 Mio. € aus der Umgliederung in Vermögensgruppen zur Veräußerung gehalten),
die Nutzungsrechte (-0,4 Mio. €, davon -2,9 Mio. € aus der Umgliederung in Vermögensgruppen zur
Veräußerung gehalten) sowie das Sachanlagevermögen (-1,1 Mio. €, davon -0,4 Mio. € aus der
Umgliederung in Vermögensgruppen zur Veräußerung gehalten). Demgegenüber sind die langfristigen
Vertragsvermögenswerte um 10,6 Mio.
€
auf 12,6 Mio.
€
angestiegen. Die langfristigen
Vertragsvermögenswerte resultieren weitgehend aus mit Partnerunternehmen abgeschlossenen Verträgen.
Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich um 1,0 Mio. € auf 6,2 Mio. € (i. Vj.: 5,3 Mio. €)
Finanzlage
Auf der Passivseite erhöhten sich die kurzfristigen Schulden im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um
4,4 Mio. € auf 54,0 Mio. €. Innerhalb der kurzfristigen Schulden reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten analog zu den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und Vertragsvermögenswerten in Summe um -5,9 Mio. € auf 10,8 Mio. € (davon -1,9 Mio. €
aus der Umgliederung in Vermögensgruppen zur Veräußerung gehalten). Demgegenüber resultiert aus
dem erstmaligen Ausweis der Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerten ein Anstieg von 8,8 Mio. €.
Die langfristigen Schulden erhöhten sich im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um 11,0 Mio. € auf
65,0 Mio. €. Der Anstieg ist überwiegend auf ein im Mai 2020 aufgenommenes Darlehen in Höhe von 10
Mio. € zurückzuführen, welches im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2020 von der KfW refinanziert wird
und im Wesentlichen unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen ist.
Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich zum 31. Dezember 2020 um 20,8 Mio. € auf 87,7 Mio. €.
Durch die Ausgabe von 610.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Juli 2020 erhöhte sich das
gezeichnete Kapital auf 7,2 Mio. €. Die Kapitalrücklage stieg infolge der Kapitalerhöhung von 60,0 Mio. €
auf 87,1 Mio. € an. Die Gewinnrücklagen haben sich infolge des negativen Jahresergebnisses
um -1,5 Mio. € auf 4,7 Mio. € vermindert. Der Abzug der eigenen Anteile erhöhte sich im Vergleich zum 31.
Dezember 2019 aufgrund des Rückkaufs von 19.820 eigenen Aktien im Berichtszeitraum auf -2,7 Mio. €
(zum 31. Dezember 2019: -1,5 Mio. €). Aus der Erhöhung des Eigenkapitals bei gleichzeitigem Anstieg der
Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 folgt eine Verbesserung der Eigenkapitalquote von 39,2 % auf
42,4 %.
Dividendenvorschlag
Die ordentliche Hauptversammlung der SNP SE fand am 30. Juni 2020 als virtuelle Hauptversammlung
statt. Die Aktionäre folgten dem Vorschlag des Verwaltungsrats zur Gewinnverwendung und beschlossen
die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,00 € je Aktie. Im Vorjahr betrug die Dividende ebenfalls
0,00 € je Aktie.
Management der Finanz-, Liquiditäts- und Kapitalstruktur
Die SNP SE verfügt über ein zentrales Finanzmanagement für die globale Liquiditätssteuerung. Im Rahmen
dieses Finanzmanagements werden gleichzeitig auch Zins- und Währungsveränderungen und deren
Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analysiert sowie etwaige Sicherungsmaßnahmen
vorgenommen. Wichtigstes Ziel des Finanzmanagements ist es, eine Konzernmindestliquidität
sicherzustellen, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die liquiden Mittel werden konzernweit
überwacht. Mit dem vorhandenen hohen Bestand an liquiden Mitteln sichert SNP die Flexibilität und
Unabhängigkeit. Über weitere geschäftsübliche Kreditlinien kann SNP im Bedarfsfall zusätzliche
Liquiditätspotenziale nutzen.
In den vergangenen Jahren wurden die Zahlungsmittel primär für die operativen Geschäftsaktivitäten, den
aus dem Wachstum resultierenden Investitionsbedarf und den Erwerb von Unternehmen eingesetzt. SNP
geht davon aus, dass der Liquiditätsbestand in Verbindung mit Finanzreserven in Form verschiedener
ungenutzter Kreditlinien zur Deckung des operativen Finanzierungsbedarfs im Jahr 2021 ausreicht und –
zusammen mit den erwarteten Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit – Schuldentilgungen und unsere
geplanten kurz- und mittelfristigen Investitionen abdeckt.
Beim Management der Kapitalstruktur ist das vorrangige Ziel die Erhaltung eines starken Finanzprofils. In
diesem Zusammenhang liegt der Schwerpunkt auf einer hohen Eigenkapitalquote, um das Vertrauen von
Investoren, Kreditgebern und Kunden zu stärken. SNP konzentriert sich damit auf eine Kapitalstruktur, die
es ermöglicht, den künftigen potenziellen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die
Kapitalmärkte zu decken. Dadurch ist ein hohes Maß an Unabhängigkeit, Sicherheit und finanzieller
Flexibilität gewährleistet.
SNP hat im Februar 2017 Schuldscheindarlehen im Volumen von insgesamt 40 Mio. € aufgenommen. Das
Volumen verteilt sich auf fixe und variable Tranchen in Laufzeiten von drei bis sieben Jahren. Von den
Schuldscheindarlehen sind 5 Mio. € nach 3 Jahren, 26 Mio. € nach 5 Jahren und 9 Mio. € nach 7 Jahren
zurückzuzahlen. Die durchschnittliche Verzinsung beläuft sich zum Zeitpunkt der Begebung der
Schuldscheindarlehen auf 1,41% p.a. Die Schuldscheindarlehen enthalten geschäftsübliche Financial
Covenants, die im Geschäftsjahr 2020 eingehalten wurden. Darüber hinaus geht die Gesellschaft davon
aus, die vereinbarten Financial Covenants auch zukünftig einzuhalten.
Im März 2020 wurde die erste Tranche der Schuldscheindarlehen über 5 Mio. € zurückgezahlt. Diese wurde
mit der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3,0 Mio. € und teilweise über kurzfristige Darlehen im
Rahmen eines Kreditrahmenvertrags über 5,0 Mio. € refinanziert. Darüber hinaus wurde im Mai 2020 ein
zinsvergünstigtes Betriebsmitteldarlehen der öffentlichen Hand mit einem Volumen von 10,0 Mio. €
aufgenommen. Die Laufzeit des festverzinslichen Tilgungsdarlehens beträgt circa 5 Jahre. Es wurden
branchenübliche Covenants vereinbart, an welche Kündigungsmöglichkeiten geknüpft sind.
Im Juli 2020 ist der SNP über eine Kapitalerhöhung ein Bruttoemissionserlös in Höhe von etwa 28,0 Mio. €
zugeflossen. Insgesamt wurden 610.000 neue Aktien im Rahmen einen Privatplatzierung zu einem Preis
von 46,00 € je Aktie platziert.
Ausgewählte Kennzahlen zur Finanzlage
Mio. €
2020
29,4
2019
19,2
Finanzmittelbestand am
31. Dezember
Veränderung
Finanzmittelbestand
+10,3
-20,8
Mittelzufluss aus
operativer
Geschäftstätigkeit
+2,0
-23,2
+32,2
-5,1
-8,2
-7,3
Mittelabfluss aus
Investitionstätigkeit
Mittelzufluss aus
Finanzierungstätigkeit
Auswirkungen von
Wechselkursänderungen
auf Barmittel und
Bankguthaben
-0,8
-0,3
Entwicklung des Cashflows und der Liquiditätslage
Im Geschäftsjahr 2020 konnte SNP einen positiven operativen Cashflow in Höhe von 2,0 Mio. € (i.
Vj. -5,1 Mio. €) erwirtschaften, womit sich der Wert im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbesserte. Zu dieser
Entwicklung trugen, ausgehend von einem Periodenergebnis vor Abschreibungen in Höhe von 6,5 Mio. €,
insbesondere ein verbessertes Working-Capital-Management bei: Einem Anstieg der Verbindlichkeiten um
6,8 Mio. € stehen im Berichtszeitraum ein Anstieg von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Vertragsvermögenswerte sowie sonstigen kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerte um insgesamt
9,8 Mio. € gegenüber. Im Vorjahreszeitraum wurde der operative Cashflow noch mit einem Mittelabfluss
von -24,7 Mio. € aus der Veränderung des Umlaufvermögens belastet. Der Anstieg der langfristigen
Vermögenswerte resultiert dabei überwiegend aus zusätzlich abgeschlossenen Partnerverträgen. Die
übrigen zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen trugen -1,6 Mio. € zum operativen Cashflow bei.
Hintergrund sind im Wesentlichen latente Steuererträge.
Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -23,2 Mio. € (i. Vj. -8,2 Mio. €) liegt im
Wesentlichen an der kurzfristigen Geldanlage von liquiden Mitteln (-20,0 Mio. €). Daneben schlagen
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 2,2 Mio. €,
Kaufpreisraten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben aus den Vorjahren mit 1,0 Mio. € sowie
Auszahlungen für Investitionen in Beteiligungen mit 0,2 Mio. € zu Buche.
Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein Mittelzufluss in Höhe von 32,2 Mio. € (i. Vj. Mittelabfluss:
7,3 Mio. €). Der Mittelzufluss resultiert aus Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung im Juli 2020 in Höhe von
27,4 Mio. € sowie aus Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen in Höhe von 17,0 Mio. €. Dem
gegenüber stehen Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen
in Höhe von 5,9 Mio. €, Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 5,2 Mio. €
sowie Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile in Höhe von 1,2 Mio. €.
Die Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Barmittel und Bankguthaben haben einen Effekt
von -0,8 Mio. €.
Der Gesamtcashflow summierte sich im Berichtszeitraum auf +10,3 Mio. €. Unter Berücksichtigung der
dargestellten Veränderungen erhöhte sich der Bestand an liquiden Mitteln zum 31. Dezember 2020 auf
29,4 Mio. €. Unter Beachtung weiterer 20,0 Mio. € aus einer kurzfristiger Geldanlage ergibt sich ein Bestand
von 49,4 Mio. € zum 31. Dezember 2020.
Insgesamt ist die SNP-Gruppe damit finanziell weiterhin sehr solide aufgestellt.
Risiko- und Chancenbericht
Risikomanagement
Die SNP-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die
untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Risiken bezeichnen die Möglichkeit des
Auftretens von Ereignissen mit ungünstiger Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage von SNP. Um Risiken
frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und konsequent zu handhaben, setzt SNP wirksame Steuerungs- und
Kontrollsysteme ein. Diese wurden zu einem konzernweit einheitlichen Risikomanagementsystem
zusammengefasst, das nachfolgend dargestellt wird. Das Risikomanagementsystem der SNP besteht im
Wesentlichen aus drei Komponenten: der Risikomanagement-Richtlinie, einer standardisierten Methode zur
Risikoerhebung und -behandlung und aus den verantwortlichen Stellen innerhalb der Organisation, die mit
der Umsetzung des Risikomanagements betraut sind. Alle Risiken werden systematisch identifiziert,
bewertet und kontrolliert. Hierzu wurden Regeln zur Bewertung und Aggregation der Risiken festgelegt. In
der Regel stehen den Risiken angemessene Chancen gegenüber. Die Chancen werden jedoch im
Risikomanagementsystem nicht erfasst.
Im Vorgriff auf die Neufassung des IDW-Prüfungsstandards (IDW PS 340 n.F.) wurde die Risikoaggregation
erstmalig mit der Hilfe einer mathematischen Simulation durchgeführt und in der Risikobewertung eine
Szenarioanalyse angewandt. Zusätzlich wurde hierüber die Risikotragfähigkeit verifiziert.
Die Risikomanagement-Richtlinie sieht dabei einen Risikomanagement-Prozess vor, wie in der Abbildung
„Kreislauf des Risikomanagements“ dargestellt.
KREISLAUF DES RISIKOMANAGEMENTS
Risikostrategie
Risikosteuerung /
Internes
Kontrollsystem
Risikoidentifikation /
Frühwarnsystem
Risikoreporting
Risikoanalyse
Risikoaggregation
(Gesamtanalyse)
Risikobewertung der
Einzelrisiken
Die primäre Identifikation von Risiken wird von den Risikoverantwortlichen je Bereich in den
Landesgesellschaften sowie den Risikoverantwortlichen für länderübergreifende Querschnittsfunktionen
durchgeführt. Hier wird auch eine begleitende Erstbewertung der Risiken durchgeführt. Es findet ein Review
und eine Analyse der Einzelrisiken an einer zentralen Stelle statt, um mögliche Tendenzen und
Wechselwirkungen feststellen zu können. In der Risikoanalyse wird auch die angemessene Repräsentation
von Compliance-Aspekten geprüft. Die Einzelanalyse der Risiken dient im Wesentlichen deren
Quantifizierung; von Bedeutung sind dabei die beiden Aspekte der Eintrittswahrscheinlichkeit und der
möglichen Auswirkung auf die Geschäftstätigkeiten der SNP. Dabei liegt die mögliche
Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen 0 und 100% (100% beschreibt einmal im Jahr; 50% alle zwei Jahre).
Die Schadenshöhe wird in Euro und, wenn möglich, in einer Szenario-Verteilung angegeben. Aus den
beiden Kenngrößen wird für jedes Risiko das Schadenspotenzial ermittelt, wodurch es als „geringes Risiko“,
„mittleres Risiko“ oder „hohes Risiko“ klassifiziert werden kann. In den nachfolgenden Tabellen wird die
Klassifizierung von Risiken, getrennt nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit, dargestellt.
DIMENSIONEN DER RISIKOBEURTEILUNG
Klassifikation nach
Schadenspotenzial
Gering
Mittel
Hoch
Schadenshöhe in Euro*
Eintrittswahrscheinlichkeit**
≤ 1.000.000
>1.000.000 – 2.500.000
> 2.500.000
≤ 30 %
> 30 %
> 60 %
* Die Schadenshöhe ergibt sich aus einem Durchschnitt innerhalb der Szenario-Verteilung in Euro.
** 0 – 100 % (100 % = einmal im Jahr, 50 % alle zwei Jahre).
Hieraus ergibt sich nachfolgende Risikomatrix für die Bewertung der Risiken als hohes, mittleres oder
geringes Risiko:
RISIKOMATRIX
Eine Gesamtanalyse der Risikolage wird in der Risikoaggregation mithilfe einer mathematischen Simulation
durchgeführt. Das Ergebnis dieser Risikoaggregation wird dann der Risikotragfähigkeit gegenübergestellt.
Die Risikotragfähigkeit wird auf Grundlage des Eigenkapitals und der Liquidität bestimmt. Für das Jahr 2020
wurden die aggregierten Werte für die Risikotragfähigkeit auf maximal 50 % des Eigenkapitals und 50 %
der Liquidität festgelegt.
Zusätzlich werden sämtliche Risiken entsprechenden Risikobereichen zugeordnet. Aus der aggregierten
Übersicht wird das Risiko-Reporting abgeleitet, in dem eine Betrachtung der Lage zu jedem der einzelnen
Bereiche vorgenommen wird. Im Berichtszeitraum wurden für das Jahr 2020 zwölf Bereiche gewählt, die im
Risikobericht näher erläutert werden. Für jeden Bereich – oder auch für einzelne Risiken – werden
Maßnahmen ergriffen, welche in angemessener Relation zum potenziell eintretenden Schaden stehen
sollen. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Risikoverantwortlichen zuständig. Über die
Steuerungsmaßnahmen wird die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen, Verminderungsstrategien und des
internen Kontrollsystems der SNP überwacht und sichergestellt.
Risikomanagementsysteme (Bericht und Erläuterungen gemäß § 315 Absatz 2 Nr. 1 HGB)
SNP strebt ein nachhaltiges Wachstum und eine stetige Steigerung des Unternehmenswerts an. Diese
Strategie spiegelt sich in der Risikopolitik wider. Die Grundlage des Risikomanagements umfasst die
Überwachung und Bewertung der finanziellen, konjunkturellen und marktbedingten Risiken.
Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung ist bei SNP ein
"Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken" gemäß § 91 Abs. 2 AktG
installiert.
Das Risikofrüherkennungssystem gewährleistet, dass der SNP-Konzern sich jeweils zeitnah an
Veränderungen seines Umfelds anpassen kann. Die ständige Weiterentwicklung des
Risikomanagementsystems ist eine wichtige Voraussetzung für die Möglichkeit der zeitnahen Reaktion auf
sich ändernde Rahmenbedingungen, die direkt oder indirekt einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der SNP SE haben können.
Risikomanagementsystem im Hinblick auf wesentliche und bestandsgefährdende Risiken
Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf wesentliche und bestandsgefährdende Risiken ist in das
wertorientierte Führungs- und Planungssystem der SNP-Gruppe integriert und ein wichtiger Bestandteil des
gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in allen relevanten rechtlichen
Einheiten, Geschäftsfeldern und Zentralfunktionen. Es zielt darauf ab, wesentliche und
bestandsgefährdende Risiken systematisch zu identifizieren, zu beurteilen, zu kontrollieren und zu
dokumentieren. Der Verwaltungsrat gibt Leitlinien für das Risikomanagement vor; diese Leitlinien dienen
als Grundlage für die Risikosteuerung durch den Risikomanagementbeauftragten. Der
Risikomanagementbeauftragte stellt sicher, dass die Fachabteilungen initiativ und zeitnah Risiken
identifizieren, diese sowohl quantitativ als auch qualitativ bewerten und geeignete Maßnahmen zur
Risikovermeidung bzw. -kompensation entwickeln. Anhand einer systematischen Risikoinventur werden die
Risiken von den jeweiligen Verantwortlichen mindestens einmal im Geschäftsjahr überarbeitet und neu
eingeschätzt. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine
konzerninterne Berichterstattungspflicht. Jedes Risiko wird dazu einer Risikogruppe zugeordnet. Bei der
Meldung und Neueinschätzung der Risiken müssen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß
den Vorgaben einer Richtlinie angegeben werden. Aufgabe der Verantwortlichen ist es, in Abhängigkeit von
der Beurteilung der Risiken Maßnahmen zu entwickeln und gegebenenfalls einzuleiten, die dazu geeignet
sind, Risiken zu vermeiden, zu reduzieren oder sich gegen diese abzusichern. Im Rahmen unterjähriger
Prozesse werden die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen überwacht.
Geschäftsführende Direktoren und Verwaltungsrat werden regelmäßig über die wesentlichen identifizierten
Risiken informiert.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess hat
zum Ziel, die Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung
sicherzustellen. Aufgrund seiner inhärenten Grenzen kann das interne Kontrollsystem für die
Finanzberichterstattung unter Umständen nicht alle potenziell irreführenden Aussagen verhindern oder
aufdecken.
Durch das Konzernrechnungswesen wird regelmäßig geprüft, ob konzerneinheitliche Bilanzierungs- und
Bewertungsvorgaben fortlaufend aktualisiert und eingehalten werden; konzerninterne Transaktionen
vollständig erfasst und sachgerecht eliminiert werden; bilanzierungsrelevante und offenlegungspflichtige
Sachverhalte aus getroffenen Vereinbarungen erkannt und entsprechend abgebildet werden; Prozesse
existieren, die die Vollständigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten; Prozesse zur
Funktionstrennung und zum Vier-Augen-Prinzip im Rahmen der Abschlusserstellung bestehen und
Autorisierungs- und Zugriffsregelungen bei relevanten IT-Rechnungslegungssystemen vorhanden sind.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess kann jedoch keine
absolute Sicherheit dafür bieten, dass wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden
werden.
SNP ist der Überzeugung, dass die Effektivität des rechnungslegungsrelevanten Kontrollsystems des
Konzerns zum 31. Dezember 2020 gewährleistet war.
Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Die Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems obliegt dem Verwaltungsrat. Der
Abschlussprüfer prüft das in das Risikomanagementsystem integrierte Risikofrüherkennungssystem auf
seine grundsätzliche Eignung, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkennen zu können; zudem
berichtet er dem Verwaltungsrat über eventuell festgestellte Schwächen des internen Kontrollsystems.
RISIKEN
Im Berichtszeitraum sind im Vergleich zum Vorjahr neue Einzelrisiken aufgetreten, die einzeln und in der
Summe als nicht bestandsgefährdend anzusehen sind. Auf diese Risiken wird im Folgenden insbesondere
unter „ökonomische und politische Risiken“ als auch rechtliche Risiken eingegangen. Im Hinblick auf die
stärkere Fokussierung auf das Wachstumsfeld im Bereich Partnervertrieb hat SNP die im Vorjahr
eingeleiteten Maßnahmen zur größeren Standardisierung und zum Ausbau des Wissensmanagements
ausgeweitet. Dies gilt gleichermaßen für Maßnahmen zum Schutz seiner geistigen Eigentumsrechte, die
sich aus dieser Fokussierung ergeben. Darüber hinaus hat SNP zahlreiche Maßnahmen auf der Liquiditäts-
und Kostenseite getroffen, die den negativen Folgen der Coronakrise auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere
Finanz- und Ertragslage und unsere Cashflows entgegenwirken.
Ökonomische und politische Risiken
Die Unsicherheit in der globalen Wirtschaft und den Finanzmärkten, gesellschaftliche und politische
Instabilität, beispielsweise verursacht durch innerstaatliche Konflikte, Terroranschläge, Bürgerunruhen,
Krieg, internationale Konflikte, Pandemien, Handelskonflikte mit China oder den Brexit, könnten unsere
Geschäftstätigkeit beeinträchtigen oder sich negativ auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und
Ertragslage sowie unsere Cashflows auswirken.
Derzeit stufen wir die wirtschaftlichen Auswirkungen von politischen Risiken in Ländern, in denen wir unsere
Tätigkeit ausüben bzw. in denen wir über Standorte verfügen, für unser Geschäft als vernachlässigbar ein.
Dagegen sehen wir unverändert zum Vorjahr valide ökonomische Risiken infolge des Coronavirus (COVID-
19) für die globale Wirtschaft, in deren Folge unsere Kunden geplante IT-Projekte verschieben oder
absagen könnten mit den entsprechend negativen Folgen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz-
und Ertragslage sowie unsere Cashflows. Derzeit ist nicht verlässlich abzusehen, wie lange die Coronakrise
weiter andauern wird und welches Ausmaß die Folgen auf unsere Geschäftstätigkeit haben werden.
Allerdings zeigt sich die Auftragseingangsseite zum Zeitpunkt der Berichterstellung stabil.
Etwaige Reise- und Mobilitätsbeschränkungen sowie krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern könnten
zusätzliche Auswirkungen auf unsere Finanz- und Ertragslage sowie unsere Cashflows haben. Allerdings
hat die Coronakrise gezeigt, dass das in der Vergangenheit sehr reiseintensive Geschäftsmodell der SNP-
Gruppe auch unter Reise- und Mobilitätsbeschränkungen sowie ohne direkten Kundenkontakt sehr gut
funktioniert, da Service- und Beratungsdienstleistungen digitalisiert und somit standortunabhängig
angeboten und umgesetzt werden können.
Die Kunden von SNP sind überwiegend Großunternehmen und weltweit operierende Konzerne. Die
konjunkturellen Zyklen haben Einfluss auf das Geschäfts- und Investitionsverhalten dieser Konzerne,
deshalb kann der geschäftliche Erfolg von der weltweiten Konjunktur- und Wirtschaftsentwicklung
beeinflusst werden. Kostensenkungsmaßnahmen und Investitionsstopps für IT-Projekte auf Kundenseite
können zu Projektverschiebungen und/oder -stornierungen führen. SNP versucht dieses Marktrisiko durch
regionale Diversifizierung zu mindern.
Der Diversifizierungseffekt greift bei einer weltweiten Krise allerdings nur beschränkt. Die
Unternehmensführung versucht deshalb, diesen Risiken ferner durch Marktbeobachtung zu begegnen, um
gegebenenfalls durch zeitnahe Anpassung der Unternehmens- und Kostenstruktur auf gravierende
Veränderungen reagieren zu können.
Darüber hinaus unterliegt SNP im Jahresverlauf den für die IT-Branche typischen Zyklen. Dazu gehört ein
in der Regel signifikant nachfragestarkes viertes Quartal. Aufgrund der Coronakrise zeigte sich für das Jahr
2020 ein untypischer Verlauf, wonach die erzielten Umsätze im zweiten Halbjahr und vor allem im vierten
Quartal deutlich unter Vorjahr und den Erwartungen lagen. Der Umsatzrückgang ist überwiegend auf eine
Corona-bedingte Zurückhaltung von Endkunden bei der Vergabe von Neuprojekten sowie auf zeitliche
Verschiebungen von Großprojekten zurückzuführen. Der daraus resultierende negative Ergebniseffekt
konnte durch den verringerten Einsatz von freien Mitarbeitern abgemildert werden.
Weil die Kapazitäten im Unternehmen, insbesondere im Bereich Service, zu großen Teilen ganzjährig auf
die erwarteten Nachfragespitzen ausgerichtet werden, besteht hier ein erhöhtes Risiko, wenn es zu
kurzfristigen Änderungen im Investitionsverhalten kommt. SNP versucht diese Risiken durch den Einsatz
freier Mitarbeiter zu vermindern. Im Berichtsjahr wurden für den Einsatz von Fremddienstleistern in
Projekten 10,7 Mio. € (i. Vj. 11,2 Mio. €) aufgewendet. Ebenso versucht SNP die Risiken und ihre negativen
Auswirkungen durch einen laufenden Ausbau des Anteils von Wartungserlösen und wiederkehrenden
Umsätzen und damit besser planbaren Umsätzen zu mindern. Die Wartungserlöse haben sich so im Jahr
2020 um 2,7 Mio. € oder rund 33 % auf 10,9 Mio. € erhöht (i. Vj. 8,2 Mio. €).
Ebenso wenig kann im Bereich Software ausgeschlossen werden, dass fest eingeplante Softwareverkäufe
kurzfristig nicht realisiert werden können bzw. Kaufentscheidungen der Kunden verschoben werden
müssen und dies Einfluss auf die Zielerreichung der Gesellschaft hat. SNP versucht dieses Risiko durch
eine stärkere Diversifizierung der Softwareprodukte, Stärkung der Lizenzmodelle mit wiederkehrenden
Umsätzen und stärkere Vermarktung aller Softwareprodukte zu vermindern. Der Umsatz mit SNP-
Eigenprodukten belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 41,9 Mio. € (i. Vj. 40,0 Mio. €).
SNP stuft die ökonomischen und politischen Risiken für die Segmente Service und Software mit einer
mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit als mittleres Risiko ein.
Risiken der technologischen Entwicklung
SNP bietet mit dem Portfolio an Produkten und Dienstleistungen spezifische Lösungsansätze für die
Datentransformation von ERP-Landschaften und konzentriert sich damit auf eine Marktnische. Es besteht
die Möglichkeit, dass ein anderer Anbieter bessere oder kostengünstigere Lösungsansätze anbietet und
SNP dadurch Marktanteile verliert oder ganz vom Markt verdrängt wird. SNP begegnet diesem Risiko durch
die Entwicklung neuer Produkte sowie die laufende Weiterentwicklung und Verbesserung der bestehenden
Produkte. Der Anteil der Forschungs- und Entwicklungskosten gemessen am Umsatz lag in 2020 bei 24,0%
(i. Vj. 20,3%). Aufgrund der Komplexität der SNP-Produkte und -Prozesse konnte bislang ein
Innovationsvorsprung erreicht und die generelle Möglichkeit der Nachahmung eingeschränkt werden.
Die Ertragslage von SNP hängt wesentlich davon ab, dass es gelingt, die eigenen Produkte erfolgreich an
Änderungen der Märkte anzupassen und eine schnelle Amortisation bei neuen Produkten und
Serviceleistungen zu erzielen. Umsätze und Erträge können negativ beeinflusst werden, wenn sich
Technologien als nicht funktionsfähig erweisen, nicht die erwartete Marktakzeptanz finden oder nicht
rechtzeitig am Markt eingeführt werden.
Durch die Vernetzung des Vertriebs und des Bereichs Service mit dem Bereich Forschung & Entwicklung
(F&E) war das Unternehmen bislang in der Lage, Veränderungen am Markt zeitnah zu erkennen und
marktgetriebene und somit auch marktrelevante Produktneuerungen zu entwickeln.
SNP stuft die technologischen Risiken für die Segmente Service und Software mit einer mittleren
Eintrittswahrscheinlichkeit als mittleres Risiko ein.
Operative Risiken
Die Umsetzung von Projekten im ERP-Transformationsmarkt ist häufig mit einem beträchtlichen Einsatz
von Ressourcen seitens der Kunden verbunden und unterliegt einer Vielzahl von Risiken, die mitunter
außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen unter anderem Ressourcenmangel,
Systemverfügbarkeit und Reorganisation in bestehenden Projekten. Der Einsatz unserer Produkte und
unsere Beratungsleistungen rund um die ERP-Systeme der Kunden betreffen sehr sensible Bereiche.
Fehler in den Produkten oder im Rahmen von Transformationsprojekten können große Schäden wie
zeitweisen Produktionsausfall hervorrufen. Solche Fehler können beispielsweise durch unzureichende
Qualifikation der Mitarbeiter, Unachtsamkeit oder unzureichende Absprachen mit dem Kunden verursacht
werden. Um Projektrisiken zu minimieren, wählt die SNP-Gruppe mit ihren Kunden den Ansatz des
modularen Aufbaus und gliedert Projekte in abgeschlossene Teilprojekte. Darüber hinaus werden in den
Projekten zahlreiche Testläufe eingeplant, um möglichen Fehlern vorzubeugen. SNP achtet zudem auf
hohe Qualität seiner Arbeit durch regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, eine Qualitätskontrolle in den
Projekten sowie den Einsatz der Mitarbeiter entsprechend ihren Kenntnissen.
Verbleibende Risiken durch übliche Haftungsszenarien werden über den Abschluss von Versicherungen
gemindert.
SNP stuft die operativen Risiken für die Segmente Service und Software mit einer mittleren
Eintrittswahrscheinlichkeit als mittleres Risiko ein.
Risiken aus der Abhängigkeit von der SAP SE
Der Erfolg der SNP-Produkte und Beratungsleistungen ist derzeit noch in hohem Maße an die Akzeptanz
und Marktdurchdringung der betriebswirtschaftlichen ERP-Standardsoftware der SAP SE gebunden. Es
besteht das Risiko, dass die Lösungen der SAP SE durch Wettbewerbsprodukte verdrängt werden.
Die Gefahr eines kurzfristigen Wegbrechens der Marktgrundlage wird jedoch als gering eingeschätzt.
Aufgrund des hohen Zeit- und Kostenaufwands, der mit einer Neuinstallation betriebswirtschaftlicher
Standardsoftware verbunden ist, geht die Unternehmensführung davon aus, bei Veränderungen im Markt
ausreichend Zeit für eine Neuausrichtung des eigenen Angebots zur Verfügung zu haben.
Die SNP-Gruppe entwickelt ihr Produktportfolio stetig fort und richtet es immer mehr auf Lösungen für den
gesamten ERP-Markt aus. So erschließt sich das Unternehmen weiteres Umsatzpotenzial und verringert
gleichzeitig Abhängigkeiten von der SAP SE.
SNP stuft die Risiken aus der Abhängigkeit von der SAP SE für die Segmente Service und Software mit
einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als mittleres Risiko ein.
Wachstumsrisiken
Die SNP SE ist weiterhin auf organisches und anorganisches Wachstum ausgerichtet. Akquisitionen von
Unternehmen können zu einem erheblichen Anstieg des SNP-Unternehmenswerts führen. Es besteht
jedoch das Risiko, dass ein akquiriertes Unternehmen nicht erfolgreich in die SNP-Gruppe integriert werden
kann.
Außerdem könnten sich erworbene Unternehmen bzw. Geschäftsbereiche nach der Integration nicht
gemäß den gesetzten Erwartungen entwickeln. Insofern könnten Abschreibungen auf solche
Vermögenswerte das Ergebnis belasten. Ebenso besteht das Risiko, dass bestimmte Märkte oder Branchen
anders als angenommen nur ein begrenztes Wachstumspotenzial bieten. SNP sichert sich zur
Verminderung dieses Risikos in der Regel durch die Vereinbarung variabler Kaufpreisbestandteile bzw.
Kaufpreiseinbehalte ab, die an zukünftige Kennzahlen gekoppelt sind. Zudem erwirbt SNP aus Gründen
der Liquiditätsschonung und Risikosicherung zumeist im ersten Schritt nicht die kompletten Anteile an den
Unternehmen.
SNP stuft die Wachstumsrisiken für die Segmente Service und Software mit einer mittleren
Eintrittswahrscheinlichkeit als mittleres Risiko ein.
Personalrisiken
Die SNP-Mitarbeiter und ihre Fähigkeiten sind für den Erfolg des Unternehmens von grundlegender
Bedeutung. Der Verlust wichtiger Mitarbeiter in strategischen Positionen ist daher ein bedeutender
Risikofaktor. Des Weiteren ist der Wettbewerb um qualifizierte IT-Fachkräfte ungebrochen und könnte zu
Engpässen führen.
Um dieses Risiko zu mindern, ist SNP bestrebt, ein motivierendes Arbeitsumfeld zu bieten, das es den
bestehenden Mitarbeitern ermöglicht, sich zu entwickeln und ihr volles Potenzial auszuschöpfen.
Dazu gehört das Angebot individueller Weiterbildungsmaßnahmen und attraktiver Bonusprogramme sowie
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Darüber hinaus versucht das Unternehmen stetig, geeignete Mitarbeiter
zu identifizieren, einzustellen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Mit Hochschulmarketing-
Programmen und regelmäßigen Mitarbeitergesprächen und -veranstaltungen wurden weitere Maßnahmen
ergriffen.
Darüber hinaus bildet SNP regelmäßig Nachwuchskräfte im Rahmen von gezielt zugeschnittenen
Ausbildungsprogrammen aus. Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte SNP 42 Studenten und Trainees (i. Vj.
48).
Nicht zuletzt durch Gesundheitsgefahren wie das Coronavirus bestehen Risiken für die Einsatzfähigkeit der
Mitarbeiter. SNP ergreift situationsabhängig entsprechende Gegenmaßnahmen wie den Einsatz von
mobilem Arbeiten sowie eine Vielzahl weiterer dezidierter Schutzmaßnahmen.
Insgesamt ist die Absicherung gegen Personalrisiken jedoch nur begrenzt möglich. SNP stuft die
Personalrisiken für die Segmente Service und Software mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit als
geringes Risiko ein.
Versicherungsrisiken
SNP hat mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken mit entsprechenden Versicherungen abgesichert. Es
könnten jedoch weitere Haftungsverpflichtungen oder Schäden entstehen, die zum jetzigen Zeitpunkt
unbekannt sind oder für die ein Versicherungsschutz wirtschaftlich in einem unangemessenen Verhältnis
stünde. Der Umfang des Versicherungsschutzes wird laufend unter Berücksichtigung von jeweiligen
Eintrittswahrscheinlichkeiten geprüft und bei Bedarf angepasst.
SNP stuft die Versicherungsrisiken für die Segmente Service und Software mit einer geringen
Eintrittswahrscheinlichkeit als geringes Risiko ein.
Rechtliche Risiken
Rechtliche Risiken betreffen im Wesentlichen Sachverhalte des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des
Gewerbe- und Markenrechts, des Vertragsrechts, des Produkthaftungsrechts, des Datenschutzgesetzes,
des Kapitalmarktrechts sowie Fälle von Änderungen relevanter bestehender Gesetze und deren
Interpretationen. Die Verletzung einer bestehenden Vorschrift kann dabei durch Unkenntnis oder
Fahrlässigkeit erfolgen. Zur Minimierung der meisten dieser Risiken involviert SNP externe Dienstleister
sowie Experten und schließt Versicherungen ab. Im Jahr 2017 ist SNP darüber hinaus dazu übergegangen,
eine interne Rechtsabteilung mit eigenen Rechtsexperten aufzubauen. Rechtliche Auseinandersetzungen
könnten selbst bei einer positiv beurteilten Rechtsposition von SNP zu hohen Kosten und Imageschäden
führen.
Im Rahmen der Prüfung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 wurde festgestellt, dass
die Nutzbarkeit einer als Nutzungsrecht bilanzierten Immobilie in den USA bereits ab Mietbeginn im Jahr
2019 nicht vorlag. Im Zusammenhang mit der Fehlerkorrektur prüft SNP mögliche Ersatzansprüche,
insbesondere hinsichtlich der vorab geleisteten Mietzahlungen. Eine valide Abschätzung der finanziellen
Auswirkung etwaiger Ersatzansprüche ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses
nicht möglich.
SNP sieht sich im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Klagen und Gerichtsverfahren
konfrontiert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 beziehen sich die anhängigen Rechtsstreitigkeiten im
Wesentlichen auf Verfahren mit aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern.
Bei den arbeitsrechtlichen Verfahren handelt es sich vorwiegend um Beendigungsstreitigkeiten. SNP prüft
diese Fälle sehr genau und führt die Verfahren unter Beachtung von Compliance-Vorgaben sowie unter
Berücksichtigung des Prozessrisikos. Rechtsfolge können Rechtsverteidigungskosten und möglicherweise
Schadenersatzansprüche sein.
Weitere wesentliche rechtliche Risiken aus Klagen und Ansprüchen Dritter bestanden zum
31. Dezember 2020 nicht. Für offene Arbeitsrechtsstreitigkeiten wurden die erwarteten Belastungen in den
Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.
SNP stuft die rechtlichen Risiken für die Segmente Service und Software mit einer mittleren
Eintrittswahrscheinlichkeit als mittleres Risiko ein.
Vertriebsrisiken
Die SNP-Softwareprodukte werden in der Vermarktung neben dem SNP-Eigenvertrieb über Partner wie
zum Beispiel Systemintegratoren und Berater vertrieben. Der Erfolg der Vermarktung durch Eigenvertrieb
oder über diese Partner ist insbesondere durch spezifische Marktbedingungen wie die Verfügbarkeit
konkurrierender Wettbewerbsprodukte, die generelle Nachfrage nach Standardsoftwareprodukten für
Transformationsprojekte und den weiteren Produkten sowie die eigene Produktpositionierung im Markt
bestimmt.
Der Vertrieb über Dritte beinhaltet zudem generell das Risiko, dass die betreffenden Produkte nicht mit dem
von SNP erwarteten Engagement verkauft werden. Es besteht auch das Risiko, dass Distributoren
Partnerschaften gegen den Wunsch von SNP beenden. Dies könnte zu mittelfristigen
Substitutionsproblemen und zu einem deutlich erhöhten Vertriebsaufwand führen. SNP versucht dieses
Risiko neben einem starken Eigenvertrieb durch eine sorgfältige Auswahl strategischer Partner und durch
umfangreiche Partner-Enablement-Aktionen zu reduzieren. Weiterhin müssen strategische Partner einen
Qualifizierungsprozess durchlaufen.
Zum 31. Dezember 2020 lag die Quote der Vertriebsmitarbeiter bei 9% der Gesamtbelegschaft
(31. Dezember 2019: 7%).
SNP stuft die Vertriebsrisiken für die Segmente Service und Software mit einer mittleren
Eintrittswahrscheinlichkeit als geringes Risiko ein.
Risiko der Abhängigkeit von einzelnen Kunden und Branchen
Eine hohe Abhängigkeit von einzelnen Kunden und Branchen kann beim Wegfall von Aufträgen wegen
fehlender Ausgleichsmöglichkeiten zu einer erheblichen Ergebnisbelastung führen. Die Abhängigkeit von
einzelnen Kunden und Branchen schätzt das Management für die Segmente Service und Software als
relativ gering ein.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie bereits im Vorjahr mit keinem Kunden Umsätze erzielt, die 10% der
gesamten Umsatzerlöse übersteigen.
Durch eine stetig wachsende, sehr loyale Kundenbasis mit vielen namhaften Großunternehmen hat sich die
SNP SE darüber hinaus branchenunabhängig aufgestellt. Wir stufen das Risiko der Abhängigkeit von
einzelnen Branchen in den Segmenten Service und Software mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit
als mittleres Risiko ein.
IT-Risiken
SNP betreibt eigene IT-Systeme und arbeitet im Rahmen der Erbringung seiner Geschäftstätigkeit auf den
IT-Systemen seiner Kunden. Ein Ausfall dieser IT-Systeme oder der Verlust und Diebstahl von Daten oder
IP, verursacht durch beispielsweise Malware, virtuelle Angriffe oder Zerstörung, können erhebliche negative
Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und unsere Cashflows haben.
SNP sichert sich gegen IT-Risiken in vielfältiger Weise ab. Hierzu gehören unter anderem die systematische
Ausrichtung unserer Sicherheitsmechanismen an den einschlägigen IT-Sicherheitsstandards sowie
zahlreiche technische Sicherheitsvorkehrungen oder Sicherheitsschulungen für unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Zudem wurde das Informationssicherheitsmanagementsystem der SNP an deren
Hauptstandorten im Jahr 2020 vom TÜV Süd-ISO-27001 zertifiziert und nach TISAX durchlaufen. Allerdings
können wir den Eintritt von IT-Risiken nicht ausschließen. Wir stufen IT-Risiken in den Segmenten Service
und Software jedoch mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit als geringes Risiko ein.
Finanzwirtschaftliche Risiken
-
Kreditrisiko (Ausfallrisiko)
Ein Kreditrisiko entsteht, wenn ein Kunde oder die Gegenpartei eines Finanzinstruments nicht den
vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. SNP arbeitet stetig an der Verbesserung des
Forderungsmanagements und beobachtet intensiv die Bonität seiner Großkunden. Um das Ausfallrisiko zu
verringern, werden für einzelne Projekte, abhängig von der jeweiligen Bedeutung, Anzahlungen angefordert
und Meilensteine fakturiert. Kreditrisiken bestehen dann in der Regel nur über die Restforderung.
SNP stuft das Kreditrisiko für die Segmente Service und Software mit einer mittleren
Eintrittswahrscheinlichkeit als gering ein.
-
Liquiditätsrisiko / Zinsänderungsrisiko
SNP verfügt über hohe liquide Mittel, welche täglich verfügbar oder ausschließlich als Festgeld, Tagesgeld
oder in ähnlich konservativen Produkten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr angelegt werden. Das den
Geldanlagen unterliegende Zinsänderungsrisiko ist somit zu vernachlässigen. Bei einer niedrigen
Verzinsung oder einer Negativverzinsung der genannten Anlageformen ist SNP bei gleichzeitig höher
liegender Preisinflation (Teuerungsrate) dem Risiko des Kaufkraftverlusts der gehaltenen Finanzmittel
ausgesetzt. Das Risiko des Ausfalls von Geschäftspartnern, bei denen SNP Einlagen tätigt oder mit denen
derivative Finanzkontrakte abgeschlossen werden, wird durch regelmäßige Bonitätsprüfungen der
betreffenden Institute minimiert.
SNP finanziert sich über Eigen- und Fremdmittel. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 beläuft
sich auf 42,4 % (i. Vj. 39,2 %), der Anteil verzinslicher Fremdmittel zur Bilanzsumme auf 24,8 % (i. Vj.
23,5 %). Die verzinslichen Fremdmittel resultieren überwiegend aus Schuldscheindarlehen mit einem
Gesamtnominalwert von 35,0 Mio. € und unterschiedlichen Laufzeiten bis 2022 und 2024.
Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 25 Mio. € enthalten neben einem Basiszinssatz
einen variablen Zinssatzanteil in Höhe des 6-Monats-Euribor. Liegt der 6-Monats-Euribor unterhalb 0%, so
ist der variable Zinssatz bei 0 % fixiert. Steigt der 6-Monats-Euribor über 0 %, so unterliegt SNP einem
Zinsänderungsrisiko. SNP beobachtet intensiv die Marktzinsentwicklung, die Möglichkeiten und
Kostenentwicklung von Absicherungsmaßnahmen und nimmt bei Bedarf entsprechende
Sicherungsmaßnahmen vor. Zum Bilanzstichtag bestehen zwei Zinssicherungsgeschäfte zur Absicherung
von Zinsrisiken.
Die Schuldscheinverträge enthalten verpflichtend einzuhaltende, branchenübliche Finanzrelationen auf
Basis der Konzern-Jahresabschlusszahlen in zwei Stufen. Wird die erste Stufe der Finanzrelationen
gebrochen, so hat der Bruch eine Erhöhung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte im folgenden
Geschäftsjahr zur Folge. Wird die zweite Stufe der Finanzrelationen gebrochen, so besteht eine vertragliche
Kündigungsmöglichkeit der Schuldscheingeber. SNP unterliegt insoweit einem Zinsänderungsrisiko wie
auch dem Risiko einer Kündigung und dem damit verbundenen Liquiditätsrisiko. SNP beobachtet und
prognostiziert die Finanzrelationen regelmäßig, um bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Vor dem Hintergrund eines hohen Bestandes an liquiden Mitteln (26,0 Mio. € zum 31. Dezember 2020, nach
Umgliederung von liquiden Mitteln in Höhe von 3,4 Mio. € in Vermögen von Veräußerungsgruppen; i. Vj.
19,1 Mio. €), weiteren kurzfristig angelegten Geldern in Höhe von 20,0 Mio. € (i. Vj. 0,0 Mio. €) und einer
soliden Finanzierungsstruktur stuft das Management für die Segmente Service und Software das
Liquiditätsrisiko mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als geringes Risiko ein.
-
Währungsrisiko
Die funktionale Währung des Konzerns und die Darstellungswährung des Konzernabschlusses ist der Euro.
Aus der zunehmenden Internationalisierung des Konzerns außerhalb der Eurozone folgt, dass mit den
operativen Geschäften und Finanztransaktionen in Fremdwährungen Wechselkursschwankungen
verbunden sind. Die operativen Geschäfte und Finanztransaktionen sind in unsere
Konzernberichtswährung, den Euro, umzurechnen. Wechselkursrisiken, die durch Aufträge und
Kreditvergaben an Tochtergesellschaften außerhalb des Euroraums entstehen, beziehen sich dabei im
Wesentlichen auf die absolute Höhe der in Euro berichteten Kennzahlen. Durch den Eintritt von
Währungsrisiken können erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage
und die Cashflows auftreten. Hierzu prüft SNP den bedarfsgerechten Einsatz derivativer Finanzinstrumente
zur Abwendung potenzieller Fremdwährungsrisiken. Zum 31. Dezember 2020 waren keine Finanzderivate
zur Absicherung von Währungsrisiken im Einsatz.
SNP stuft das Währungsrisiko für die Segmente Service und Software mit einer mittleren
Eintrittswahrscheinlichkeit als mittleres Risiko ein.
-
Abschreibungsrisiko auf den Geschäfts- und Firmenwert
Die Bilanzposition Geschäfts- und Firmenwert beläuft sich zum 31. Dezember 2020 nach Umgliederung von
17,5 Mio. € in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte auf 33,6 Mio. € (i. Vj. 54,2 Mio. €). Der
Geschäfts- und Firmenwert resultiert aus verschiedenen Unternehmenszusammenschlüssen der
Vergangenheit und wird beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die
Anschaffungskosten bemessen sich dabei aus den Überschüssen der Anschaffungskosten der
Unternehmenszusammenschlüsse über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der
erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Der Geschäfts- und
Firmenwert wird mindestens einmal jährlich auf Wertminderung getestet. Darüber hinaus erfolgen
Wertminderungstests, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass er
wertgemindert sein könnte. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, wird der
Geschäfts- und Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, jenen
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die aus den Synergien des Konzerns
Nutzen ziehen sollen. Die Wertminderung wird durch Ermittlung des erzielbaren Betrags der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit, auf die sich der Geschäfts- und Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt
der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein
Wertminderungsaufwand erfasst. Der Geschäfts- und Firmenwert wurde zum Zweck des
Werthaltigkeitstests zum überwiegenden Teil dem Segment Service zugeordnet.
Es besteht die Gefahr, dass im Falle negativer Entwicklungen der erzielbare Betrag des Segments Service
unter dem Buchwert liegt. Daraus resultierende Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert
könnten das Ergebnis erheblich belasten.
SNP stuft das Risiko eines Wertminderungsbedarfs des Geschäfts- und Firmenwerts für das Segment
Service in der Annahme eines plankonformen Geschäftsverlaufs mit einer geringen
Eintrittswahrscheinlichkeit als geringes Risiko ein.
CHANCEN
Als eines der weltweit führenden Unternehmen für softwarebasierte IT-Datentransformationen wollen wir
unsere Wachstumsstrategie nachhaltig und profitabel umsetzen und weiter vorantreiben. Im Fokus steht
hierbei der Ausbau unserer Marktpräsenz und die Steigerung des Unternehmenswerts. Das übergeordnete
Ziel der SNP-Gruppe ist es, zum globalen Standard für softwarebasierte Datentransformation zu werden.
Zur Erreichung dieses Ziels stehen für uns folgende strategische Chancen im Fokus:
Chancen durch erhöhtes Nutzenversprechen für unsere Kunden
Wir beabsichtigen, unser Wert- und Nutzenversprechen für die Kunden zu erhöhen. Dazu adressieren wir
IT-Herausforderungen auf strategischer Ebene und berücksichtigen dabei IT-, Compliance- und
Risikoaspekte unserer Kunden gleichermaßen. Auf diese Weise können wir unseren Kunden
maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Sicherheit, Compliance und Governance bieten und so den
potenziellen Nutzen und Mehrwert steigern, den die Nutzung unserer Technologie und unserer Lösungen
bieten kann. Zudem beabsichtigen wir, neue Produkte und Lösungen für die Planung und Durchführung
von IT-Transformationsprojekten weiterzuentwickeln und zu verbessern, wodurch unsere Kunden die
Transparenz und Kontrolle ihrer IT-Landschaften weiter erhöhen, die Agilität ihrer IT-Landschaften deutlich
verbessern und operative Ausfallzeiten signifikant minimieren können.
Chancen durch Steigerung der Softwarelizenzerlöse
Unser Softwareportfolio ist der technologische Kern unseres Geschäftsmodells. Wir konzentrieren uns auf
die Steigerung der Softwarelizenz- und Wartungserlöse, da sie in der Softwarebranche einen wesentlichen
Erfolgsfaktor und eine Schlüsselkennziffer darstellen. Durch technologische Neu- und Weiterentwicklungen
erhöhen wir zum einen den Nutzen für den Kunden, zum anderen eröffnen wir uns zusätzliche
Einnahmemöglichkeiten. Mit Blick auf unsere Segmentberichterstattung lässt sich im Segment Software
eine deutlich höhere EBIT-Marge erzielen als im Segment Service.
Zu diesem Zweck erweitern wir unser Softwareportfolio kontinuierlich und richten es permanent an den
Absatzchancen in unseren Märkten aus. Wir beabsichtigen, den Nutzen und die Einzigartigkeit unserer
Produkte auf strategischer Ebene unter gleichzeitiger Berücksichtigung von IT-, Compliance- und
Risikoaspekten zu steigern, um über ein wertorientiertes Preismodell unsere Lizenz- und
Wartungsgebühren mittel- bis langfristig zu steigern.
Chancen durch Internationalisierung
Unser Ziel ist es, mit unserem Software- und Serviceportfolio einen globalen Standard für IT-
Datentransformationen
zu
setzen.
Durch
unsere
zuvorderst
anorganisch
umgesetzte
Internationalisierungsstrategie haben wir uns in den vergangenen Jahren Zugang zu internationalen
Märkten verschafft. Inzwischen sind wir zum Nutzen unserer Kunden nunmehr auf nahezu allen relevanten
globalen Märkten präsent – Anfang des Jahres 2020 eröffneten wir ein Büro in Japan, um auch in dieser
Region das wachsende Marktpotenzial zu adressieren.
Wir beabsichtigen, unsere internationale Marktposition nachhaltig zu stärken und unseren Umsatz zu
steigern, insbesondere in den USA und Asien. Daher planen wir, unsere Investitionen an diesen Standorten
zu erhöhen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung und Schulung von Mitarbeitern sowie zur
Steigerung der Skaleneffekte in Marketing und Vertrieb. Darüber hinaus haben wir auf jede Region
zugeschnittene Geschäftspläne entwickelt, um zum einen gezielter auf die Bedürfnisse von Kunden und
Partnern in den jeweiligen Ländern eingehen zu können und zum anderen den Umsatz in den jeweiligen
Regionen nachhaltig zu steigern.
Chancen durch Weiterentwicklung unserer Partnerstrategie
In den vergangenen Jahren haben wir unsere Software stetig verbessert, den Automatisierungsgrad in
Transformationsprojekten gesteigert und zugleich deren Anwendung deutlich vereinfacht. Auf dieser Basis
wollen wir den Einsatz unseres Softwareansatzes über strategische Partnerschaften entscheidend
vorantreiben. Entsprechend haben wir eine Partnerstrategie entwickelt, um IT-Beratungsunternehmen,
Systemhäuser und Hyperscaler vom Nutzen unserer Software zu überzeugen und darauf aufbauend
innovative Konzepte für deren Kunden zu entwickeln. So wollen wir mit und über Dritte unsere
Alleinstellungsmerkmale großflächig in den Markt transportieren, Wachstumspotenziale nutzen und unsere
Software- und Lizenzeinnahmen signifikant skalieren und steigern.
In einem ersten Schritt haben wir in den vergangenen beiden Jahren ein weltweit agierendes
Partnermanagement aufgebaut sowie ein tragfähiges Partnermodell etabliert, um zentrale Themen wie
Beratung, Ausbildung, Support und Partner-Marketing strukturiert und standardisiert anbieten zu können.
Es ist uns gelungen, Partnerverträge mit global führenden IT-Beratungshäusern zu schließen und unsere
Partnerbeziehungen massiv auszubauen.
In einem zweiten Schritt richtet sich der Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung der Partnerstrategie.
Neben der Bewertung und Konsolidierung des Partnernetzwerkes beinhaltet dies die Unterstützung der
Partner in Sales- und Presales-Phasen sowie bei der erfolgreichen Steuerung und Umsetzung der Projekte.
Mit Hyperscalern konzentrieren wir uns zudem auf die Entwicklung gemeinsamer innovativer Go-to-Market-
Strategien sowie weitestgehend automatisierter Implementierungsmodelle. Daneben stellt die intensive
Zusammenarbeit mit der SAP einen wesentlichen Treiber für den Ausbau unseres Geschäfts dar. Hier
entwickeln wir für den Kunden technisch ergänzende Lösungen, um die Umstellung auf SAP S/4HANA und
den Wechsel in die Cloud zu beschleunigen.
Chancen durch Akquisitionen
Weitere Markt- und Absatzchancen ergeben sich für SNP durch zusätzliche Akquisitionen zur Ergänzung
der strategischen Produkt- und Lösungsangebote, zur Erschließung neuer Absatzmärkte, zur Gewinnung
von technischem Know-how sowie zur Erweiterung der Kapazitäten. SNP hat in der Vergangenheit
mehrfach erfolgreich Unternehmen übernommen, die heute zu einer Verbesserung der Marktdurchdringung
beitragen. Die gezielte Marktsondierung nach möglichen Zielunternehmen – schwerpunktmäßig für den
Bereich Software – ist eine unternehmensstrategische Zielstellung.
Chancen durch innovativen Migrationsansatz für SAP S/4HANA- und Cloud-
Transformationsprojekte
In den nächsten Jahren müssen viele SAP-Kunden auf die neue Softwaregeneration SAP S/4HANA
umsteigen. Zur Steigerung der Implementierungsquote hat SAP das Programm SAP S/4HANA Movement
aufgelegt, um seinen Bestandskunden Software und Services bereitzustellen, die einen Umstieg nach SAP
S/4HANA erleichtern. Als Teil dieses Programms wird es ausgewählten Partnern ermöglicht, ihre
Lösungspakete, sogenannte „SAP-Qualified Partner-Packaged Solutions“, anzubieten. Im Zuge dieser
Initiative hat SNP zur Erleichterung des Wechsels nach SAP S/4HANA standardisierte und konfigurierbare
Lösungspakete entwickelt, die auf der Datentransformationsplattform CrystalBridge® basieren. Das
Angebot, das SNP entwickelt hat, trägt den Namen „SNP: Selective Transformation to SAP S/4HANA”.
Mit der Weiterentwicklung des auf SNP-Software basierenden Transformationsansatzes SNP
BLUEFIELD™ bietet SNP ihren Kunden zudem einen flexiblen und alternativen SAP S/4HANA-
Migrationsansatz – im Vergleich zu herkömmlichen Brownfield- und Greenfield-Ansätzen. Ebenso und
anbieterunabhängig ist der Ansatz von SNP BLUEFIELD™ geeignet, um Unternehmen und ihre IT-Systeme
in die Cloud zu transformieren.
Chancen durch Nearshore-Ansatz
Zur weiteren Kostenoptimierung und gleichzeitigen Steigerung der Projektprofitabilität verfolgen wir
zunehmend eine globale Nearshore-Strategie, vornehmlich im Bereich der Rekrutierung der
Beratungskapazitäten. Als wesentlicher Teil der Integrationsstrategie der in den vergangenen Jahren
akquirierten Unternehmen trägt dies gerade in personalintensiveren Projekten zu einem Ausgleich von
Personalmangel sowie zur Abfederung von Auftragsspitzen bei. Mit Blick auf unsere
Segmentberichterstattung lässt sich damit im Segment Service eine Steigerung der EBIT-Marge erzielen.
Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation
Insgesamt sind die Risiken begrenzt und kalkulierbar. Auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen
bestehen nach Einschätzung der geschäftsführenden Direktoren gegenwärtig und in absehbarer Zukunft
keine wesentlichen Einzelrisiken, deren Eintreten den Bestand des Konzerns oder eines wesentlichen
Konzernunternehmens voraussichtlich gefährden würde.
Aufgrund der aktuellen Geschäftsgrundlage und der soliden Finanzierungsstruktur sieht die
Unternehmensführung auch in der Gesamtsumme der einzelnen Risiken den Fortbestand der SNP-Gruppe
nicht gefährdet.
Den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken sind während des Geschäftsjahres 2020 nicht
eingetreten.
Die Chancen, die sich uns bieten, wollen wir gezielt nutzen und damit das weitere Wachstum der SNP
vorantreiben.
Prognosebericht
Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung
Das globale Wachstum, das von den Wirtschaftsexperten des Internationalen Währungsfonds (IWF) für das
Jahr 2020 auf -3,5 % geschätzt wird, soll bis 2021 auf 5,5 % steigen und bis 2022 um weitere 4,2 % zulegen.
Damit hat der Internationale Währungsfonds (IWF) trotz der Coronakrise seine Prognose für das Wachstum
der Weltwirtschaft angehoben. Grund für den Optimismus sind die positive Wirkung der anlaufenden
Impfkampagnen sowie die massiven Interventionen der weltweit maßgeblichen Zentralbanken und
Regierungen der führenden Wirtschaftsnationen.
Die Coronapandemie hat sich in den Wintermonaten nochmals global deutlich zugespitzt, vor allem in
Nordamerika, Brasilien, Südafrika und in Europa. Viele Länder haben daher einen Lockdown oder erneut
verschiedene wirtschaftsbelastende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verhängt, um die Pandemie
einzudämmen. Der IWF geht bei seinem Zahlenwerk davon aus, dass die Menschen in den Industriestaaten
und in einigen Schwellenländern bis Jahresmitte 2021 breiten Zugang zu Coronaimpfungen haben werden.
Die Kosten der Pandemie für die Weltwirtschaft für die Jahre 2020 bis 2025 werden auf 22 Billionen US-
Dollar geschätzt.10 Das entspricht etwa der Wirtschaftsleistung der USA eines Jahres.
10 Internationaler Währungsfonds (IWF), Transcript of the World Economic Outlook Update Press Briefing, Januar
2021.
Wirtschaftliche Entwicklung – BIP-Wachstum gegenüber Vorjahr11
In %
Weltweit
Industrieländer
Schwellen-
Entwicklungsländer
2020
-3,5
-4,9
-2,4
2021 p
5,5
4,3
2022 p
4,2
3,1
und
6,3
5,0
Europa
Eurozone
Deutschland
UK
-7,2
-5,4
-10,0
-2,8
4,2
3,5
4,5
4,0
3,6
3,1
5,0
3,9
Schwellen-
Entwicklungsländer
Europa
und
Nord-
und
Lateinamerika
USA
Lateinamerika
Karibik
-3,4
-7.4
5,1
4,1
2,5
2,9
und
Asien-Pazifik
China
Japan
2,3
-5,1
8,1
3,1
5,6
2,4
Schwellen-
und
Entwicklungsländer
Asien
p = Prognose
Voraussichtliche Entwicklung des IT-Transformationsmarktes
Markt für Cloud-Lösungen = Wachstumsmarkt
Cloud Computing ist eines der Topthemen, wenn es um IT-Entwicklung und grundlegende Veränderungen
in der Branche geht. Cloud Computing wirkt sich auf sämtliche Arten von Geschäftsprozessen aus und kann
dynamischen und komplexen Anforderungen auf Kunden- und Unternehmensseite gerecht werden. Eine
Studie von Synergy Research zeigt, dass sich der europäische Cloud-Markt seit Anfang 2017 verdreifacht
und im dritten Quartal 2020 ein Volumen von 5,9 Mrd. € erreicht hat. Von diesem Wachstum profitiert haben
vor allem die Hyperscaler: AWS, Microsoft und Google. Sie teilen mittlerweile zwei Drittel des europäischen
Marktes unter sich auf.12
11 Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook Update, Januar 2021.
12 synergy research group, Januar 2021, (https://www.srgresearch.com/articles/european-cloud-providers-struggle-
reverse-market-share-losses).
Multi-Cloud- und Hybrid-Cloud-Lösungen werden immer beliebter und mehr Unternehmen werden sich in
Zukunft nicht nur auf eine Cloud-Lösung festlegen wollen. Nach Angaben von Finaria stiegen die
Einnahmen aus öffentlichen Clouds während der COVID-19-Krise im Jahresvergleich um 25 % und
erreichten im Jahr 2020 den Wert von 271,9 Mrd. USD. Der zunehmende Trend wird sich in diesem Jahr
fortsetzen und die Einnahmen im Jahresvergleich um weitere 25 % steigern auf 338 Mrd. USD. 13
SAP-Kunden planen höhere Investitionen in 2021
Nach wie vor stellt auch die Umstellung auf SAP S/4HANA für viele Unternehmen eine Herausforderung
und gleichzeitig ein Großprojekt für die nächsten Jahre dar. In der Coronakrise haben viele Unternehmen
wegen der wirtschaftlichen Unsicherheit ihre SAP-Projekte aufgeschoben – doch mittlerweile herrscht
wieder mehr Zuversicht. Der DSAG-Investitionsreport hat ergeben, dass das Budget für allgemeine
Investitionen in die IT in diesem Jahr bei 39% (2020: 46%) der befragten Unternehmen in Deutschland,
Österreich und der Schweiz (DACH) steigt, bei etwas weniger als einem Drittel davon um 10 bis 20 %. 37 %
erwarten eine gleichbleibende Quote. Weiter aufwärts geht es mit der Quote der Investitionen in ERP-
Lösungen. S/4HANA ist dabei weiter auf dem Vormarsch. 44% planen hohe und mittlere Investitionen in
S/4HANA On-Premises. Der Wert für S/4HANA On-Premises ist mit 44 % im Vergleich zum Vorjahr auf
gleichem Niveau. Die S/4HANA Cloud hingegen ist erst für 12% ein Thema für hohe und mittlere
Investitionen (2020: 8 %).14
Zunahme an M&A-Aktivitäten
Ein anhaltend positiver Trend für das weltweite M&A-Geschehen ist auch für 2021 zu erwarten, da einerseits
viel freie Liquidität bei Unternehmen vorhanden ist, die solide aufgestellt sind, gut durch die
Coronapandemie kommen und sich durch Zukäufe fehlende Skills aneignen oder die Internationalisierung
vorantreiben möchten. Andererseits zwingen die Folgen der Pandemie viele Unternehmer zur
Konsolidierung bzw. zum Verkauf. Insbesondere Digital- und Tech-Assets sind sehr gefragt und werden
entsprechend hoch bewertet, daneben rückt das Thema Nachhaltigkeit immer stärker in den Fokus.15
Auswirkungen auf die SNP
Obwohl unsere Ergebnisse für das Jahr 2020 unter unseren Erwartungen lagen, konnten wir unsere
wachstumsorientierte Software- und Partnerstrategie erfolgreich weiterentwickeln. Die steigende Zahl an
neu geschlossenen Partnerverträgen belegt die zunehmende Akzeptanz unseres softwaregestützten
Ansatzes zur Bewältigung komplexer digitaler Transformationsprozesse. Ziel ist es, die qualitative
Weiterentwicklung der Partnerstrategie entscheidend voranzutreiben. Dies beinhaltet u. a. weitere Kunden,
Partner und auch Hyperscaler von unserem Softwareansatz zu überzeugen, gemeinsame Vertriebs- und
go-to-Market-Modelle zu entwickeln und so unseren Marktanteil zu steigern. Im Ergebnis wollen wir den
Gesamtumsatz sowie den Anteil unserer Softwareumsätze im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern.
13 Finaria, Januar 2021, (https://www.finaria.it/pr/public-cloud-revenues-to-hit-338b-in-2021-a-25-jump-in-a-year/).
14 DSAG-Investitionsreport 2021, (https://www.dsag.de/pressreleases/dsag-investitionsreport-2021-mit-steigenden-it-
investitionen-der-krise-trotzen).
15 Mergermarket – An Acuris Company, Global & Regional M&A Report 2020.
Ziele und Ausblick
Aufgrund der Erfolge in der Umsetzung der Software- und Partnerstrategie und der im Berichtsjahr weiter
gesteigerten Reputation im Markt geht das Management sowohl für das Segment Service als auch für das
Segment Software von einem Umsatzanstieg im laufenden Geschäftsjahr aus. Dabei sollen insbesondere
der zunehmende Anteil der Softwarelizenzerlöse am Gesamtumsatz und die damit verbundenen
Skaleneffekte mittel- bis langfristig für steigende operative Margen sorgen.
Die Entwicklung der SNP-Gruppe ist weitgehend unabhängig von marktüblichen Konjunkturschwankungen
der Gesamtwirtschaft, da SNP durch die Positionierung als spezialisierter Anbieter für ERP-
Transformationen von konjunkturellen Abschwüngen grundsätzlich weniger betroffen ist. Dies ist auf die
Tatsache zurückzuführen, dass Unternehmen Anpassungen ihrer IT-Landschaften auch in konjunkturell
schwächeren Phasen vornehmen müssen, um wettbewerbsfähig bleiben zu können. Allerdings kann es in
Abhängigkeit von den weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie zu Änderungen
des in diesem Bericht beschriebenen Ausblicks für 2021 kommen, insbesondere im Falle anhaltender
wirtschaftlicher Einschränkungen über die Jahresmitte hinaus.
Wie in den Vorjahren ist davon auszugehen, dass sich auch im aktuellen Geschäftsjahr die Umsätze nicht
gleichmäßig über die Quartale verteilen werden und mit einem stärkeren zweiten Halbjahr zu rechnen ist.
Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet die Gesellschaft auf Basis einer weltweit steigenden
Investitionsbereitschaft ein Umsatzwachstum auf 160 Mio. € bis 180 Mio. €. Die Umsätze in den beiden
Segmenten Service und Software werden jeweils deutlich über dem Vorjahr liegen. Die
Wachstumsaussichten werden gestützt von einer unverändert starken Auftragseingangssituation sowie
einer weiter an Marktakzeptanz gewinnenden Software- und Partnerstrategie. Für die EBIT-Marge wird in
Abhängigkeit vom Verlauf der weltweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ein Wert
von 5% bis 8% und damit ein EBIT deutlich über dem Vorjahr angestrebt. Der Auftragseingang wird im
Jahr 2021 weiter steigen und deutlich über dem Vorjahr erwartet.
In der Prognose sind aufgrund von Unsicherheitsfaktoren keine M&A-Aktivitäten für das laufende
Geschäftsjahr berücksichtigt.
Darüber hinaus hält die SNP-Gruppe an dem übergeordneten mittelfristigen Ziel der strukturellen
Profitabilitätssteigerung unverändert fest.
Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung
Grundsätzlich gehen wir für das Geschäftsjahr 2021 von einer positiven Geschäftsentwicklung aus. Wir sind
überzeugt, dass die SNP auf einem guten Weg ist und ihren dynamischen Wachstumskurs weiterhin
fortsetzen wird. Allerdings kann es in Abhängigkeit von den weiteren wirtschaftlichen Entwicklungen im
Zusammenhang mit der weltweiten COVID-19-Pandemie zu Änderungen des in diesem Bericht
beschriebenen Ausblicks für 2021 kommen.
Sonstige Angaben
Übernahmerechtliche Angaben
Im Folgenden sind die nach Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO, § 22 Abs. 6 SEAG i.V.m. § 289 a, § 315 a Abs.
1 HGB geforderten Angaben zum 31. Dezember 2020 dargestellt. Tatbestände der §§ 289 a Abs. 1, 315 a
Abs. 1 HGB, die bei der SNP Schneider-Neureither & Partner SE nicht erfüllt sind, werden nicht erwähnt.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 289 a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 315 a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
HGB)
Zum 31. Dezember 2020 beträgt das Grundkapital der SNP Schneider-Neureither & Partner SE
7.212.447,00 € und ist eingeteilt in 7.212.447 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von
nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 €. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Zum 31. Dezember 2020 hält die Gesellschaft einen Bestand an eigenen Aktien in
Höhe von 75.702 Stück.
Direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10% am Kapital (§ 289 a Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 315
a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HGB)
Zurechnung aus der Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither: 17,97 % der
Gesamtstimmrechte (dies entspricht 1.295.764 Stimmrechten; gemäß Mitteilung vom 9. November 2020).
0,02 % der Stimmrechte sind Frau Tatiana Schneider-Neureither gemäß § 33 WpHG direkt zuzurechnen.
17,95 % der Stimmrechte sind Frau Tatiana Schneider-Neureither gemäß § 34 WpHG indirekt zuzurechnen.
Zu den weiteren Personen der Erbengemeinschaft zählen Tristan Neureither, Neil Neureither, Ellie
Schneider-Neureither sowie Eric Schneider-Neureither. Die Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas
Schneider-Neureither hält davon 3 % oder mehr Stimmrechtsanteile an der SNP Schneider-Neureither &
Partner SE über die von ihr gemeinsam kontrollierten Unternehmen Schneider-Neureither GmbH, SN
Verwaltungs GmbH & Co. KG, SN Holding GmbH und SN Assets GmbH.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der
geschäftsführenden Direktoren und über die Änderung der Satzung (§ 289 a Abs. 1 S. 1 Nr. 6, § 315
a Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HGB)
Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von geschäftsführenden Direktoren wird auf die
anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften des § 40 SEAG verwiesen. Darüber hinaus bestimmt § 12 Abs.
1 der Satzung der SNP SE, dass der Verwaltungsrat einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren
bestellt. Geschäftsführende Direktoren können durch Beschluss des Verwaltungsrats mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen werden. Geschäftsführende Direktoren, die Mitglieder des
Verwaltungsrats sind, können gemäß § 12 Abs. 5 der Satzung der SNP SE nur aus wichtigem Grund im
Sinne von § 84 Abs. 3 AktG oder im Fall der Beendigung des Anstellungsvertrags abberufen werden. Die
Vorschriften zur Änderung der Satzung sind gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO in den §§ 133, 179 AktG
geregelt. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung
betreffen (§ 8 Abs. 3 der Satzung der SNP SE).
Befugnisse des Verwaltungsrats, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 289 a Abs. 1 S. 1 Nr.
7, § 315 a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 HGB)
Genehmigtes Kapital 2019
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. Juni 2024 um bis zu
insgesamt 2.691.223 € gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Bei Bareinlagen können die neuen
Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 S. 1 AktG
mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares
Bezugsrecht).
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
(1.) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;
(2.) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben,
der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG) und die
Anzahl der ausgegebenen Aktien 10 Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder –
falls dieser Wert niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht überschreitet (Zehn-
Prozent-Grenze);
c) bei Sachkapitalerhöhungen, insbesondere zum Zweck des unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von
Unternehmen, Betrieben oder Beteiligungen an Unternehmen oder gewerblichen Schutzrechten, Lizenzen,
Patenten oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Vermögensgegenständen;
d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften
ausgegebenen Optionsscheine, Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechte ein Bezugsrecht
auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw.
Wandlungsrechts zusteht bzw. zustehen würde.
Das genehmigte Kapital 2019 hatte eine ursprüngliche Höhe von bis zu 3.301.223 € und wurde im
Geschäftsjahr 2020 teilweise ausgenutzt.
Bedingtes Kapital 2015
Die Hauptversammlung hat am 21. Mai 2015 zugestimmt, das Grundkapital um bis zu 1.869.030,00 €,
eingeteilt in bis zu 1.869.030 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital
2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von
Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus gegen Bareinlage
ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des
Verwaltungsrats durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Mai 2015 bis zum 20. Mai 2020 ausgegeben
oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur
Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, oder, soweit die Gesellschaft ein
Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft
zu gewähren, soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien der Gesellschaft zur
Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend
bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die
neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der
Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung
festzusetzen.
Die SNP SE hatte von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Aktienrückkauf
Die Gesellschaft wurde von der Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025
eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals
– oder falls dieser Wert niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu erwerben. Damit wurde die von der
Hauptversammlung am 12. Mai 2016 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit einer
Laufzeit bis zum 11. Mai 2021 vorzeitig aufgehoben. Auf deren Grundlage hatte der Verwaltungsrat im
August 2019 ein mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm beginnend am 1. September 2019 mit einer
Laufzeit bis längstens zum 11. Mai 2021 beschlossen; bis zum 31. Dezember 2020 wurden 53.820 Aktien
über die Börse zurückgekauft.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels
infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen (§ 289 a Abs. 1 S. 1
Nr. 8, § 315 a Abs. 1 S. 1 Nr. 8 HGB)
Die wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen der SNP SE mit ihren Kreditgebern beinhalten die üblichen
Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control); diese haben für den Fall eines
Kontrollwechsels das Recht zur Kündigung und vorzeitigen Fälligstellung der Rückzahlung. Vergleichbare
Kündigungsrechte für den Fall eines Kontrollwechsels finden sich vereinzelt auch in Verträgen mit Partnern
bzw. Kunden.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht erläutert Struktur und Höhe der Vergütung der geschäftsführenden Direktoren sowie
des Verwaltungsrats und ist integraler Bestandteil des geprüften Konzernlageberichts.
Geschäftsführende Direktoren
Die Vergütung der geschäftsführenden Direktoren, die vom Verwaltungsrat festgesetzt wird, setzt sich aus
erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile
bestehen aus Fixum, Nebenleistungen, Pensionszusagen sowie betrieblicher Altersvorsorge. Die
erfolgsbezogenen Komponenten beruhen auf der Geschäftsentwicklung des Unternehmens.
Das Fixum wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich
erhalten die geschäftsführenden Direktoren Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im
Wesentlichen aus Versicherungsprämien sowie der privaten Dienstwagennutzung bestehen. Als
Vergütungsbestandteil stehen diese Nebenleistungen allen geschäftsführenden Direktoren in gleicher
Weise zu.
Die einjährige variable Vergütung bemisst sich am wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft, und zwar auf
der Basis des erreichten operativen Ergebnisses (EBIT). Der Bonus hat ein sogenanntes Cap, ist also
gedeckelt. Ergibt sich aus der Zielerreichung eine Bonusberechnung unterhalb einer bestimmten
Untergrenze, führt dies zu einem vollständigen Verlust des variablen Bonus für das Geschäftsjahr.
Im Hinblick auf eine angestrebte Nachhaltigkeit der Unternehmensentwicklung haben variable
Vergütungsbestandteile der geschäftsführenden Direktoren grundsätzlich eine mehrjährige
Bemessungsgrundlage. In den Verträgen der geschäftsführenden Direktoren wird diesem Anspruch
grundsätzlich durch ein Long-Term-Incentive (LTI) entsprochen. Dieses bemisst sich am durchschnittlichen
Umsatz- und EBIT-Wachstum sowie dem Free Cashflow und der Marktkapitalisierung.
Am 19. April 2021 stellte der Verwaltungsrat die einjährige variable Vergütung der geschäftsführenden
Direktoren für das Geschäftsjahr 2020 fest.
Vergütung der geschäftsführenden Direktoren im Geschäftsjahr 2020
Die den geschäftsführenden Direktoren im Geschäftsjahr 2020 gewährte Gesamtvergütung beläuft sich auf
insgesamt 2,0 Mio. € (i. Vj. 1,4 Mio. €). Einzelheiten der Vergütung der geschäftsführenden Direktoren im
Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr ergeben sich in individualisierter Form aus den nachfolgenden
Tabellen:
Vergütung der geschäftsführenden Direktoren (Zuwendungsbetrachtung)
Dr. Andreas Schneider-Neureither
2019
2020
2020
2020
Maximum
413
in T€
Ausgangswert
Ausgangswert
Minimum
Festvergütung
295
10
413
6
413
6
Nebenleistungen
Summe
6
305
265
175
-
419
151
321
225
697
18
419
-
419
Einjährige variable Vergütung
Mehrjährige variable Vergütung
Entschädigungszahlung
Summe
303
-
1.283
225
225
225
18
662
440
19
1.811
18
Versorgungsaufwand
Gesamtsumme
764
1.134
2.248
Michael Eberhardt
2019
2020
2020
2020
Maximum
300
in €
Ausgangswert
Ausgangswert
Minimum
Festvergütung
150
16
300
35
300
35
335
43
-
Nebenleistungen
Summe
35
166
150
80
335
150
320
-
335
Einjährige variable Vergütung
Mehrjährige variable Vergütung
Entschädigungszahlung
Summe
300
1.280
-
-
-
230
2
470
2
43
2
1.580
2
Versorgungsaufwand
Gesamtsumme
398
807
380
1.917
Prof Dr. Heiner Diefenbach
2019
2020
2020
2020
Maximum
250
in T€
Ausgangswert
Ausgangswert
Minimum
Festvergütung
-
-
-
-
-
-
-
-
-
250
28
250
Nebenleistungen
Summe
28
28
278
50
278
278
Einjährige variable Vergütung
Mehrjährige variable Vergütung
Entschädigungszahlung
Summe
-
100
200
-
-
800
-
-
-
250
2
900
Versorgungsaufwand
Gesamtsumme
2
2
530
280
1.180
Frank Hohenadel
2019
2020
2020
Minimum
200
76
2020
Maximum
200
in €
Ausgangswert
Ausgangswert
Festvergütung
100
12
112
50
28
-
200
76
Nebenleistungen
Summe
76
276
25
276
25
276
Einjährige variable Vergütung
Mehrjährige variable Vergütung
Entschädigungszahlung
Summe
25
145
230
400
2
145
230
400
2
145
230
78
2
400
Versorgungsaufwand
Gesamtsumme
2
192
678
678
678
Vergütung der geschäftsführenden Direktoren (Zuflussbetrachtung)
Dr. Andreas
Schneider-
Neureither*
Prof. Dr.
Heiner
Diefenbach
Michael
Eberhardt
Frank
Hohenadel
Dr. Uwe
Schwellbach
in T€
2020
413
6
2019
295
10
2020
2019
150
16
2020
2019
2020
2019
100
12
2020
2019
200
40
Festvergütung
Nebenleistungen
Summe
300
34
250
28
-
-
-
200
69
-
-
-
419
305
334
166
278
269
112
240
Einjährige
Vergütung
variable
235
-
-
-
107
-
-
-
-
-
-
-
50
-
-
-
71
-
-
-
Mehrjährige
Vergütung
variable
Entschädigungszahlung
Sonderbonus
18
-
-
-
-
-
-
--
-
-
-
-
210
-
-
200
200
19
-
-
-
-
-
-
119
119
2
Summe
253
18
107
2
-
50
2
281
-
Versorgungsaufwand
Gesamtsumme
2
2
-
2
690
524
443
168
280
-
321
114
281
361
* Dr. Andreas Schneider-Neureither ist am 2. November 2020 verstorben. Im Geschäftsjahr 2020 sind ihm Gehaltszahlungen für 11
Monate zugeflossen. Für die Erbengemeinschaft greift eine Gehaltsfortzahlung für sechs Monate, davon ist im Dezember 2020 ein
Vorschuss in Höhe von 18 T€ geflossen.
** Zur Nachvollziehbarkeit der Gesamtvergütung für das Jahr 2019 muss beachtet werden, dass Henry Göttler mit Wirkung zum 16.
März 2018 als geschäftsführender Direktor abberufen wurde. Danach wurde er zu den gleichen Konditionen bis zum 31. Dezember
2019 weiterbeschäftigt. Aufgrund seines vorzeitigen Ausscheidens zum 31. Dezember 2018 erhielt er die Grundvergütung bis zum 31.
Dezember 2019 als Abfindung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 194 T€ im Januar 2019.
Zusätzlich zu den allgemeinen Versicherungsleistungen und Pensionskassenzusagen hat die Gesellschaft
zugunsten der geschäftsführenden Direktoren eine Directors-and-Officers(D&O)-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen. Die jährliche Versicherungsprämie in Höhe von 8 T€ umfasst auch die D&O-Versicherung
der Verwaltungsratsmitglieder und leitenden Angestellten.
Die D&O-Versicherung der SNP Transformations Inc. gewährt Schutz für die leitenden Angestellten in den
USA; die jährliche Versicherungsprämie beträgt 11 T€. Diese bietet ebenfalls anteilig Schutz für den CEO
der SNP SE, der in Personalunion Chairman of the Board der SNP Transformations Inc. ist.
Der Gesamtbetrag der genannten D&O-Versicherung beläuft sich auf eine jährliche Versicherungsprämie
von 3 T€. Eine auf den Tätigkeitszeitraum anteilige Versicherungsprämie pro Person ist in der Tabelle
enthalten.
Der Ausweis der Vergütung der geschäftsführenden Direktoren in individualisierter Form erfolgt für das
Geschäftsjahr 2020 erneut auf Grundlage der im Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen
einheitlichen Mustertabellen. Wesentliches Merkmal dieser Mustertabellen ist der getrennte Ausweis der
gewährten Zuwendungen (Zuwendungsbetrachtung) und des tatsächlich erfolgten Zuflusses
(Zuflussbetrachtung). Bei den Zuwendungen werden zudem die Zielwerte (Auszahlung bei 100%
Zielerreichung) sowie die erreichbaren Minimal- und Maximalwerte angegeben.
Transaktionen und Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Geschäfte mit nahestehenden Personen des Konzerns werden im Konzernanhang gesondert
dargestellt.
Grundzüge des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat
Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats orientiert sich an der Verantwortung und dem
Tätigkeitsumfang der jeweiligen Mitglieder. Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 31. Mai
2017 wurde die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder von der Hauptversammlung bewilligt. Jedes
Verwaltungsratsmitglied erhielt im Geschäftsjahr 2020 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 20 T€.
Der Vorsitzende erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 30 T€, sein Stellvertreter eine feste
jährliche Vergütung in Höhe von 25 T€. Zudem erhielt jedes Verwaltungsratsmitglied – neben dem Ersatz
nachgewiesener erforderlicher Auslagen – für jede Sitzung des Gremiums 1 T€ Sitzungsgeld. Sofern ein
Mitglied des Verwaltungsrats zugleich geschäftsführender Direktor ist, ruht gemäß Satzung seine
Vergütung als Mitglied des Verwaltungsrats; dies umfasst sowohl die feste jährliche Vergütung als auch das
Sitzungsgeld.
Die Gesellschaft bezieht die Mitglieder des Verwaltungsrats hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung in die
Deckung einer von ihr abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein. Die
Deckungssumme beläuft sich auf 6.000 T€ in jedem einzelnen Versicherungsfall und für alle
Versicherungsfälle einer Periode; ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart.
Vergütung des Verwaltungsrats im Geschäftsjahr 2020
Die den Mitgliedern des Verwaltungsrats im Geschäftsjahr 2020 gewährte Gesamtvergütung beläuft sich
auf insgesamt 141 T€ (i. Vj. 173 T€). Es bestanden keine Darlehensforderungen gegenüber Mitgliedern des
Verwaltungsrats. Die nachfolgende Tabelle stellt die individuellen Bezüge der Mitglieder des
Verwaltungsrats dar.
Geschäftsjahr 2020
in T€
Festbetrag
Sitzungsgeld
Sonstige
Auslagen
D&O-
Gesamtvergütung
Versicherung
Dr. Michael Drill
Gerhard A. Burkhardt
Rainer Zinow
24
21
20
20
9
11
10
11
11
2
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
1
35
31
31
Dr. Karl Benedikt Biesinger
Dr. Klaus Kleinfeld
Summe
31
11
94
45
141
Geschäftsjahr 2019
in T€
Festbetrag
Sitzungsgeld
Sonstige
D&O-
Gesamtvergütung
Auslagen1
Versicherung
Dr. Klaus Kleinfeld
Dr. Michael Drill
Gerhard A. Burkhardt
Rainer Zinow
14
22
20
20
11
87
4
5
58
1
0
0
0
0
0
1
76
28
5
1
26
5
1
26
Dr. Karl Benedikt Biesinger
Summe
4
1
16
23
62
173
1 Erstattung von Reisekosten.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die SNP SE hat als börsennotierte Gesellschaft nach § 315 d i. V. m. § 289 f HGB eine Erklärung zur
Unternehmensführung entweder in ihren Lagebericht aufzunehmen oder auf der Webseite der Gesellschaft
öffentlich zugänglich zu machen. Die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat der SNP SE
haben die Erklärung zur Unternehmensführung am 8 April 2021 abgegeben und auf der Webseite der SNP
unter https://www.snpgroup.com/de/corporate-governance veröffentlicht.
Nichtfinanzielle Konzernerklärung
Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht gemäß §§ 289 b, 315 b HGB kann als Teil des
Nachhaltigkeitsberichts auf der Internetseite der SNP SE unter der Adresse www.snpgroup.com (unter
Investor Relations – Corporate Governance – Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht) abgerufen
werden. Er ist nicht Bestandteil des Konzernlageberichts.
Heidelberg, den 19. April 2021
Geschäftsführende Direktoren
Michael Eberhardt
Prof. Dr. Heiner Diefenbach
78
KONZERNABSCHLUSS
79
KONZERNBILANZ
zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
31.12.2019
(angepasst)1
31.12.2019
(wie berichtet)
inT€
Anhang
31.12.2020
KurzfristigeVermögenswerte
14.
15.
16.
17.
18.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Vertragsvermögenswerte
Vorräte
19.
33.
20.
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte
Steuererstattungsansprüche
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
LangfristigeVermögenswerte
Geschäfts- und Firmenwert
10.
21.
22.
23.
15.
24.
16.
17.
19.
33.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Nutzungsrechte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Vertragsvermögenswerte
1 Weiterführende Informationen zu
den angepassten Vorjahreszahlen
finden sich im Anhang im Kapitel
„Fehlerkorrekturen“.
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte
Latente Steuern
Der nachfolgende Anhang
ist ein integraler Bestandteil
des Konzernabschlusses.
AN DIE AKTIONÄRE
KONZERNLAGEBERICHT
KONZERNABSCHLUSS
EINZELABSCHLUSS
80
PASSIVA
31.12.2019
(angepasst)1
31.12.2019
(wie berichtet)
inT€
Anhang
31.12.2020
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten
25.
17.
33.
26.
28.
29.
20.
Steuerschulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
Rückstellungen
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
Langfristige Schulden
Vertragsverbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
Rückstellungen für Pensionen
Sonstige Rückstellungen
Latente Steuern
17.
26.
28.
32.
29.
33.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
34.
36.
36.
1 Weiterführende Informationen zu
den angepassten Vorjahreszahlen
finden sich im Anhang im Kapitel
„Fehlerkorrekturen“.
Gewinnrücklagen
-4.489
-1.509
-4.467
-1.509
Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals
Eigene Anteile
-8.380
-2.713
-229
35.
37.
Aktionären zustehendes Kapital
Nicht beherrschende Anteile
Der nachfolgende Anhang
ist ein integraler Bestandteil
des Konzernabschlusses.
81
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
2019
(angepasst)1
2019
(wie berichtet)
inT€
Anhang
2020
Umsatzerlöse
Service
10.
10.
Software
Aktivierte Eigenleistung
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
40.
41.
42.
43.
44.
-17.929
-84.606
-30.495
-42
-17.929
-84.606
-30.495
-42
-17.888
-93.457
-25.914
-293
Personalaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Wertminderungen auf Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Sonstige Steuern
-376
-376
-574
EBITDA
Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
und Nutzungsrechte
-11.688
-8.133
-8.385
EBIT
Sonstige finanzielle Erträge
Sonstige finanzielle Aufwendungen
-1.751
-1.548
-3.319
-1.420
-1.577
-1.374
-3.371
-1.622
-1.576
-736
Finanzerfolg
EBT
Steuern vom Einkommen und Ertrag
33.
-1.102
Periodenergebnis
-1.838
Davon:
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteilsinhaber
-61
-61
-318
Ergebnisanteil der Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE
-1.359
-1.520
1 Weiterführende Informationen zu
den angepassten Vorjahreszahlen
finden sich im Anhang im Kapitel
„Fehlerkorrekturen“.
Ergebnis je Aktie (in €)
- Unverwässert
12.
12.
-0,21
-0,21
-0,22
-0,22
- Verwässert
Gewichtete durchschnittliche Aktienzahl
- Unverwässert
Der nachfolgende Anhang
ist ein integraler Bestandteil
des Konzernabschlusses.
6.572.767
6.572.767
6.572.767
6.572.767
6.810.391
6.810.391
- Verwässert
AN DIE AKTIONÄRE
KONZERNLAGEBERICHT
KONZERNABSCHLUSS
EINZELABSCHLUSS
82
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
2019
(angepasst)1
2019
(wie berichtet)
inT€
2020
Periodenergebnis
-1.838
-1.420
Posten, die möglicherweise zukünftig in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung
umgegliedert werden
Unterschiede aus der Währungsumrechnung
-3.979
Latente Steuern auf Unterschiede aus der Währungsumrechnung
-3.979
1 Weiterführende Informationen zu
den angepassten Vorjahreszahlen
finden sich im Anhang im Kapitel
„Fehlerkorrekturen“.
Posten, die nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen
-64
-742
-742
Latente Steuern auf die Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen
-598
-598
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen
Gesamtergebnis
-3.888
-5.726
-315
Der nachfolgende Anhang
ist ein integraler Bestandteil
des Konzernabschlusses.
-1.412
-58
-58
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteilsinhaber
Ergebnisanteil der Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE am Gesamtergebnis
-5.411
-1.354
83
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
2019
2019
(angepasst)1
(wie berichtet)
inT€
2020
-1.838
-62
Periodenergebnis
-1.420
Abschreibungen
Veränderung Rückstellungen für Pensionen
Übrige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen
-1.572
Veränderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte,
sonstige kurzfristige Vermögenswerte, sonstige langfristige Vermögenswerte
-24.673
-24.673
-9.763
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten,
sonstige Rückstellungen, Steuerschulden, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
-5.089
-2.194
-1.671
-5.089
-2.194
-1.671
-1.424
-696
Cashflow aus betrieblicherTätigkeit (1)
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte
Auszahlungen für Investitionen in At-Equity-Beteiligungen
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögen und Sachanlagevermögens
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (2)
-20.000
-200
-25
-25
-4.558
-8.160
-4.558
-8.160
-956
-23.166
-1.204
-5.938
-5.245
-771
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung
Auszahlungen für den Kauf eigener Anteile
-1.094
-1.094
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen
Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten
Auszahlungen für die Tilgung von Leasing-Verbindlichkeiten
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (3)
-148
-148
-6.315
-7.315
-273
-6.315
-7.315
-273
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Barmittel und Bankguthaben (4)
ZahlungswirksameVeränderung des Finanzmittelbestandes (1) + (2) + (3) + (4)
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres
1 Weiterführende Informationen zu
den angepassten Vorjahreszahlen
finden sich im Anhang im Kapitel
„Fehlerkorrekturen“.
-20.837
-20.837
Finanzmittelbestand zum 31. Dezember
Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes:
Liquide Mittel
2019
2019
2020
Der nachfolgende Anhang
ist ein integraler Bestandteil
des Konzernabschlusses.
Finanzmittelbestand zum 31. Dezember
AN DIE AKTIONÄRE
KONZERNLAGEBERICHT
KONZERNABSCHLUSS
EINZELABSCHLUSS
84
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020
Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals
Sonstige
Neubewertung
leistungs-
orientierter
umrechnung Verpflichtungen
Bestandteile
des Eigen-
kapitals
Aktionären
der SNP SE
zustehendes
Kapital
Nicht
beherrschende
Anteile
Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
Währungs-
Eigene
Anteile
Gesamtes
Eigenkapital
inT€
Summe
Stand zum 01.01.2019
Kauf eigener Anteile
Gesamtergebnis
davon Hyperinflation
-4.013
-482
-4.495
-415
-1.094
-1.094
-1.094
-598
-58
-190
Stand zum 31.12.2019
(wie berichtet)
Fehlerkorrektur1
-3.387
-1.080
-1.080
-4.467
-1.509
-3.677
-22
-22
-3.699
-3.699
Stand zum 31.12.2019
(angepasst)
-3.409
-4.489
-1.509
-1.204
-1.204
Kapitalerhöhung
Kauf eigener Anteile
Aktienoptionsprogramm
Gesamtergebnis
-1.204
-1.520
-3.982
-91
-3.891
-445
-5.411
-315
-229
-5.726
davon Hyperinflation
Stand zum 31.12.2020
-7.391
-989
-8.380
-2.713
1 Weiterführende Informationen zu den angepassten Vorjahreszahlen finden sich im
Anhang im Kapitel „Fehlerkorrekturen“
Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020
1. Wirtschaftliche Grundlagen
Die
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
ist im Wege einer Umwandlung aus der Schnei-
der-Neureither & Partner AG hervorgegangen. Die Umwandlung in eine
SE
wurde im Han-
delsregister am 6. Dezember 2017 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist
Heidelberg/Deutsch
-
HRB 729172 eingetragen.
Die Aktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE werden am Prime Standard an der
Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE0007203705 gehan-
delt. Die SNP-Aktie war vom 23. März 2020 bis zum 22. März 2021 Teil des SDAX. Nach der
turnusmäßigen Indexüberprüfung hatte die SNP-Aktie das Kriterium der Marktkapitalisierung
knapp verfehlt.
Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE (im Folgenden auch SNP genannt) ist eine soft-
warebezogene Unternehmensberatungsgesellschaft, die sich auf die Erbringung von Dienst-
leistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung spezialisiert hat, wobei eigene Softwareent-
wicklungen insbesondere auf dem Gebiet des digitalen Transformationsmanagements einge-
setzt werden. SNP unterstützt Unternehmen dabei, ihre Geschäftsmodelle anzupassen und
die Chancen des digitalen Wandels mit eigens entwickelten Lösungen erfolgreich zu nutzen.
Unsere Software und Services vereinfachen es, betriebswirtschaftliche oder technische Ände-
rungen in den Geschäftsanwendungen umzusetzen, und ermöglichen es Kunden, diesen Pro-
zess zu automatisieren.
Mit dem einzigartigen BLUEFIELDTM-Ansatz und der weltweit führenden Data Transformation
Platform CrystalBridge® hat das Unternehmen die Grundlage geschaffen, einen Industriestan-
dard für die automatisierte Datentransformation zu setzen. SNP ist auf die automatische Ana-
lyse, Implementierung und Verfolgung von Änderungen in IT-Systemen spezialisiert. Dieser
Ansatz verbessert die Qualität erheblich und reduziert gleichzeitig Kosten, Risiken und Zeit-
aufwand für die Durchführung komplexer Transformationsprojekte unter Einhaltung höchster
Compliance- und Sicherheitsstandards.
Der Konzernabschluss der SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, für das Ge-
schäftsjahr zum 31. Dezember 2020 wurde am 19. April 2021 durch Beschluss des Verwal-
tungsrats zur Veröffentlichung freigegeben.
2. Allgemeine Angaben
Der Konzernabschluss der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und ihrer
Tochterunternehmen wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, gemäß § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt.
Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) neu erlassenen
IFRS, die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des
International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC bzw. IFRS IC) und des
Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie von der EU übernommen wurden. Zugleich
erfüllt der Konzernabschluss die handelsrechtlichen Anforderungen nach § 315e Abs. 1 HGB.
1
Der Konzernabschluss wurde in Euro (€), der funktionalen Währung des Mutterunternehmens,
aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in den Erläuterungen zum
Konzernabschluss in Tausend € (T€) angegeben. Aufgrund von Rundungen können sich im
vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben
geringfügige Abweichungen ergeben.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die SNP
Schneider-Neureither & Partner SE macht von dem Wahlrecht einer separaten Darstellung
von Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Gesamtergebnisrechnung Gebrauch.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, mit folgenden Ausnahmen:
•
•
•
Leistungsorientierten Pensionsplänen – Planvermögen wird zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
Anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich – die in bar zu erfüllende
Vergütungspläne werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente – die
Bewertung der gewährten Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung erfolgt
zum beizulegenden Zeitwert
•
•
Derivative Finanzinstrumente – Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert
Bedingte Gegenleistung bei einem Unternehmenszusammenschluss – Bewertung
erfolgt zum beizulegenden Zeitwert
•
Veräußerungsgruppen
Veräußerungskosten bewertet.
–
werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich
3. Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften
Die folgenden in Kraft getretenen Standards und Interpretationen des International Accounting
Standards Board (IASB) wurden von der Europäischen Union (EU) übernommen und bei der
Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 berücksichtigt:
•
Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung – Änderungen der Verweise auf das
Rahmenkonzept in IFRS-Standards
•
•
•
•
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – Definition von „wesentlich“
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 – Reform der Referenzzinssätze (Phase 1)
Änderungen an IFRS 3 – Definition von "Geschäftsbetrieb"
Änderungen an IFRS 16 – COVID-19-bezogene Mietkonzessionen
Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergaben sich durch die Anwendung der neuen oder
geänderten Standards sowie Interpretationen nur im Rahmen der Änderungen an IFRS 16.
Der Konzern hat COVID-19-bezogene Mietkonzessionen – Änderungen an IFRS 16, die am
28. Mai 2020 veröffentlicht wurden, frühzeitig angewendet. Die Änderung umfasst einen
freiwilligen praktischen Behelf für Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasingnehmer
ist – das heißt für Leasingverhältnisse, für die der Konzern den praktischen Behelf anwenden
kann, muss er nicht beurteilen, ob qualifizierende Mietkonzessionen, die eine unmittelbare
Folge der Coronapandemie sind, eine Änderung eines Leasingverhältnisses darstellen. Der
Konzern hat die Änderungen rückwirkend angewandt. Die Änderung hat keinen Einfluss auf
die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2020. Vergleiche hierzu Angaben in Kapitel 23.
2
4. Neue, noch nicht in Kraft getretene Rechnungslegungsvorschriften
Die (für den Konzern relevanten) Standards und Interpretationen, die herausgegeben wurden,
aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses noch nicht in Kraft getreten
sind, sind nachstehend aufgeführt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards, sofern
zutreffend, im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden.
•
•
•
Änderungen an IFRS 4 – Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der
Anwendung von IFRS 9 1
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 – Reform der
Referenzzinssätze (Phase 2) 1
Änderungen an IFRS 16 – COVID-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem
30. Juni 2021 2, 6
•
•
Änderungen an IAS 16 – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung 3, 6
Änderungen an IAS 37 – Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines
Vertrages 3, 6
•
•
•
•
•
Änderungen an IFRS 3 – Verweis auf das Rahmenkonzept 3, 6
Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2018 – 2020) 3, 6
IFRS 17 – Versicherungsverträge 4, 6
Änderungen an IAS 1 – Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 4,6
Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 – Angabe von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4, 6
•
•
Änderungen an IAS
8
–
Definition von rechnungslegungsbezogenen
Schätzungen 4,6
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 – Veräußerung oder Einbringung von
Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen
oder Joint Venture 5, 6
1 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2021 beginnen.
2 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. April 2021 beginnen.
3 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2022 beginnen.
4 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2023 beginnen.
5 Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben.
6 Ein EU-Endorsement steht noch aus.
Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE prüft, welche Auswirkungen die aufgelisteten
Standards, Änderungen und Interpretationen zukünftig auf den Konzernabschluss haben
werden. Es wird derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens-
und Ertragslage des Konzerns ausgegangen.
5. Fehlerkorrekturen
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 wurde
festgestellt, dass ein Nutzungsrecht aus einem Mietvertrag (gemäß IFRS 16) für eine
Immobilie mit einem nahestehenden Unternehmen in den USA bereits für das Geschäftsjahr
2019 gemäß IAS 8 um 3.773 T€ auf null außerplanmäßig abgewertet werden musste. Die nach
dem Tod des Unternehmensgründers und Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Andreas
Schneider-Neureither durchgeführte Überprüfung der US-Immobilie ergab eine fehlende
Nutzbarkeit bereits ab Mietbeginn im Jahre 2019. Für die Vergleichsperiode 2019 ergibt sich
ein korrigiertes EBIT von 3.447 T€ (ursprünglich 7.002 T€). Die Korrekturen erfolgten im
Einklang mit den Korrekturvorschriften des IAS 8.
3
Darüber hinaus wurden, durch die Wertberichtigung des Nutzungsrechts an der US-Immobilie,
die erste Stufe der Covenants für die Schuldscheindarlehen in 2019 nicht erfüllt. Dies hatte zur
Folge, dass für das Geschäftsjahr 2020 ein um 0,5% erhöhter Zinssatz gezahlt werden muss.
Hierfür wurde im Rahmen der Effektivzinsmethode der Barwert der künftigen Zahlungen für
das Schuldscheindarlehen zum 31. Dezember 2019 angepasst. Dies hatte eine
ergebniswirksame Auswirkung auf das Finanzergebnis 2019 von 174 T€. Auch diese Korrektur
erfolgte im Einklang mit den Regelungen des IAS 8.
Durch die außerplanmäßige Abschreibung des Nutzungsrechts wurden passive latente
Steuern in Höhe von 960 T€ ergebniswirksam aufgelöst. Im gleichen Zuge wurden bisher
angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge um 960 T€ wertgemindert, da die
Werthaltigkeit durch die Auflösung der passiven latenten Steuern entfallen ist.
Durch einen Formelfehler wurden im Vorjahr in der Notesangabe zu den laufenden
Steueraufwendungen zwei Zeilen vertauscht. Die Darstellung der Angabe wurde im Rahmen
der Fehlerkorrektur angepasst.
Die ergebniswirksamen Korrekturen für das Geschäftsjahr 2019 belaufen sich auf 3.667 T€
nach Steuern. In Höhe dieses Betrages war das Ergebnis zu hoch. Das korrigierte Ergebnis
nach Steuer beläuft sich auf -1.420 T€ (ursprünglich 2.257 T€).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die betroffenen Positionen der Konzernbilanz und der Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung sowie die im Einzelnen vorgenommenen Anpassungen.
Entsprechend wird in den Anhangangaben zu den jeweiligen Positionen neben dem Vorjahr
wie berichtet auch das Vorjahr angepasst dargestellt.
Auswirkungen durch Korrekturen
31.12.2019
31.12.2019
in T€
wie zuvor be-
richtet
Anpassungen
angepasst
Vermögenswerte
Nutzungsrechte
Latente Steuern
Schulden
21.428
-3.577
17.851
5.207
52
5.259
Kurzfristige finanzielle Verbindlich-
keiten
13.277
49.309
70.602
9.922
-305
479
12.972
49.788
66.903
6.245
Langfristige finanzielle Verbindlich-
keiten
Eigenkapital
-3.699
-3.677
Davon Gewinnrücklagen
4
Davon sonstige Bestandteile des
Eigenkapitals
-4.467
-22
-4.489
2019
wie zuvor be-
richtet
2019
angepasst
in T€
Anpassungen
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Abschreibungen und Wertminde-
rungen auf immaterielle Vermö-
genswerte, Sachanlagen und Nut-
zungsrechte
-8.133
-3.555
-11.688
EBIT
7.002
-1.577
5.628
-3.371
2.257
-3.555
-174
3.447
-1.751
1.899
Sonstige finanzielle Aufwendungen
EBT
-3.729
52
Steuern vom Einkommen und Er-
trag
-3.319
-1.420
Periodenergebnis
-3.677
Weiterhin erfolgte eine rückwirkende Anpassung in der Segmentberichterstattung 2019.
Infolge eines Rechenfehlers wurde im Geschäftsjahr 2019 das Segmentergebnis des Bereichs
Service um 504 T€ zu hoch und im Gegenzug das Segmentergebnis des Bereichs Software
um 504 T€ zu niedrig ausgewiesen. Dieser Fehler hatte keine Auswirkung auf das gesamte
Segmentergebnis. Der Fehler wurde durch die rückwirkende Anpassung aller betroffenen
Segmentposten des Vorjahres korrigiert. Das angepasst Segmentergebnis in 2019 resultiert
aus der Fehlerkorrektur des Nutzungsrechts an der US-Immobilie. Siehe Kapitel 13.
Segmentberichterstattung.
5
6. Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der SNP Schneider-Neureither & Partner SE,
Spey
-
sellschaften, bei denen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE unmittelbar und mittelbar
die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.
Name der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
Anteilsbesitz
in %
100
SNP Deutschland GmbH
SNP Applications DACH GmbH
SNP GmbH
Heidelberg, Deutschland
Heidelberg, Deutschland
Heidelberg, Deutschland
Heidelberg, Deutschland
100
100
100
Innoplexia GmbH
ERST European Retail Systems Technology GmbH Hamburg, Deutschland
100
Hartung Consult GmbH
Berlin, Deutschland
100
SNP Austria GmbH
SNP (Schweiz) AG
SNP Resources AG
Harlex Consulting Ltd.
Pasching, Österreich
Steinhausen, Schweiz
Steinhausen, Schweiz
London, Großbritannien
Suchy Las, Polen
100
100
100
100
100
100
100
100
SNP Poland Sp. z o.o.
SNP Digital Hub Eastern Europe sp. z o.o.2
SNP Transformations, Inc.
ADP Consultores S.R.L.
Suchy Las, Polen
Jersey City, NJ, USA
Buenos Aires, Argentinien
Santiago de Chile, Chile
Bogotá, Kolumbien
ADP Consultores Limitada
ADP Consultores S.A.S.
100
100
SNP Schneider-Neureither & Partner ZA (Pty) Lim-
ited
Johannesburg, Südafrika
100
Shanghai SNP Data Technology Co., Ltd. (vormals
Hartung Informational System Co., Ltd.)
Qingdao SNP Data Technology Co., Ltd.
SNP Transformations SEA Pte. Ltd.
SNP Transformations Malaysia Sdn. Bhd.
SNP Australia Pty Ltd.
Shanghai, China
100
Qingdao, China
100
81
81
100
100
Singapur, Singapur
Kuala Lumpur, Malaysia
Sydney, Australien
Tokio, Japan
SNP Japan Co.,Ltd.1
1 Die SNP Japan Co.,Ltd. wurde im Februar 2020 gegründet.
2 Die SNP Digital Hub Eastern Europe sp. z o.o. wurde im Juli 2020 gegründet.
Die Harlex Management Ltd. wurde in 2020 als nicht mehr wesentlich entkonsolidiert.
Für folgende im Konzernabschluss enthaltene Unternehmen wird von der Befreiungsvorschrift von
§ 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht:
•
•
•
•
•
•
SNP Deutschland GmbH, Heidelberg
SNP Applications DACH GmbH, Heidelberg
SNP GmbH, Heidelberg
Hartung Consult GmbH, Berlin
Innoplexia GmbH, Heidelberg
ERST European Retail Systems Technology GmbH, Hamburg
6
7. Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss basiert
auf
den
nach
konzerneinheitlichen
Rechnungslegungsmethoden erstellten Jahresabschlüssen der SNP Schneider-Neureither &
Partner SE und der einbezogenen Tochterunternehmen. Tochtergesellschaften werden ab
dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt,
voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung
durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Zum Zeitpunkt des Erwerbs
erfolgt eine Verrechnung der übertragenen Gegenleistung einschließlich der nicht
beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen mit dem Saldo aus erworbenen
identifizierbaren Vermögenswerten und übernommenen Schulden. Ein verbleibender positiver
Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Ein nach nochmaliger
Überprüfung verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird als Gewinn erfasst.
Das Geschäftsjahr der SNP Schneider-Neureither
Tochtergesellschaften endet jeweils am 31. Dezember.
&
Partner SE und ihrer
Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und
Erträge, Gewinne und Verluste sowie Zahlungsströme aus konzerninternen Transaktionen
werden in voller Höhe eliminiert. Konzerninterne Verluste werden auf die gleiche Weise
eliminiert wie konzerninterne Gewinne, jedoch nur, falls es keinen Hinweis auf eine
Wertminderung gibt.
Anteile nicht kontrollierender Gesellschafter sind die Teile des Periodenergebnisses, des
sonstigen Gesamtergebnisses und des Reinvermögens, die auf Anteile entfallen, die weder
unmittelbar noch mittelbar der SNP SE zugeordnet werden. Anteile nicht kontrollierender
Gesellschafter am Ergebnis und Eigenkapital werden in der Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung,
der
Konzern-Gesamtergebnisrechnung,
der
Konzern-
Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernbilanz jeweils gesondert ausgewiesen.
Änderungen der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen,
die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen
bilanziert.
Assoziierte Unternehmen
Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-
Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der
Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz
zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils
des Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit dem
assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des
Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten
Wertminderungstest unterzogen.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des
assoziierten Unternehmens. Unmittelbar am Eigenkapital des assoziierten Unternehmens
ausgewiesene Änderungen werden vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und soweit
erforderlich in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne
7
und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen
werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen eliminiert.
Der Anteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens wird in der Gewinn-
und-Verlust-Rechnung dargestellt. Hierbei handelt es sich um das den Anteilseignern des
assoziierten Unternehmens zurechenbare Ergebnis und somit um das Ergebnis nach Steuern
und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss an den Tochterunternehmen des assoziierten
Unternehmens.
Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag
aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich werden die Anpassungen an
konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen
Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen zu erfassen.
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der
Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten
Unternehmen und dem Buchwert als Wertminderungsaufwand im Ergebnis aus nach der
Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen erfolgswirksam erfasst.
8. Währungsumrechnung und Hyperinflation
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens und
Darstellungswährung, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine
eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen
Posten
werden
unter
Verwendung
dieser
funktionalen
Währung
bewertet.
Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen
Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Zum
Bilanzstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung zum
Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im
Periodenergebnis erfasst.
Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochterunternehmen in
die Darstellungswährung der SNP Schneider-Neureither & Partner SE zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum gewichteten Durchschnittskurs des
jeweiligen Berichtsmonats umgerechnet. Die bei der Umrechnung entstehenden
Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals unter „Sonstige
Bestandteile des Eigenkapitals“ erfasst.
Wir wenden die Rechnungslegung für Hochinflationsländer, IAS 29, für unsere
Tochtergesellschaft in Argentinien an, indem wir die auf dem Konzept historischer
Anschaffungs- und Herstellungskosten basierenden Abschlüsse dieser Tochtergesellschaft für
die aktuelle Periode unter Berücksichtigung der Veränderung der allgemeinen Kaufkraft der
lokalen Währung auf Basis der relevanten Preisindizes zum Berichtsstichtag anpassen. Hierfür
wird der Konsumentenpreisindex IPC (Índice de precios al consumidor) verwendet. Der zum
Abschlussstichtag angewandte Wert des Indexes betrug 385,8826 (31. Dezember 2019:
283,4442 / 31. Dezember 2018: 184,2552). Der angepasste Abschluss unserer
Tochtergesellschaft in Argentinien wird zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Anpassungen
erstrecken sich auf sämtliche Abschlussposten, die noch nicht in der am Abschlussstichtag
geltenden Maßeinheit ausgedrückt sind. Die größten Auswirkungen aus dieser
Bilanzierungsmethode stellen sich wie folgt dar:
8
•
•
Umsatzerlöse: Rückgang um 2,6 Mio. € (i. Vj. 2,3 Mio. €)
Aufwendungen und sonstige Erträge und Steuern: Gewinnerhöhung um 2,8 Mio. €
(i. Vj. 2,5 Mio. €)
•
•
•
EBIT: Gewinnerhöhung um 0,1 Mio. € (i. Vj. 0,2 Mio. €)
Geschäfts- oder Firmenwert: Erhöhung um 0,2 Mio. € (i. Vj. 2,0 Mio. € )
Eigenkapital: Reduzierung der sonstigen Rücklagen um 0,6 Mio. € (i. Vj. Anstieg um
2,5 Mio. €)
•
Gewinn oder Verlust aus der Nettofinanzposition: Verlust in Höhe von 0,1 Mio. € (i. Vj.
0,3 Mio. €)
Nachfolgende Tabelle zeigt die Gesellschaften, die eine andere funktionale Währung als den
Euro haben. Zusätzlich werden die verwendeten Kurse im Verhältnis zum Euro angegeben:
9
Wäh-
rung
Gesellschaft
Land
Stichtagskurse
Durchschnittkurse
2020
2019
2020
2019
SNP (Schweiz) AG
Schweiz
Schweiz
CHF
1,0802
1,0854
1,0854
0,8508
0,8508
4,2568
*
1,07031
1,11267
1,11267
0,87731
0,87731
4,29753
*
SNP Resources AG
Harlex Management Ltd.
Harlex Consulting Ltd.
SNP Poland Sp. z o.o.
CHF
GBP
GBP
PLN
PLN
USD
ZAR
CNY
CNY
SGD
MYR
AUD
JPY
1,0802
0,89903
0,89903
4,5597
1,07031
0,88921
0,88921
4,44318
4,44318
1,14128
United King-
dom
United King-
dom
Polen
SNP Digital Hub Eastern Eu-
rope sp. z o.o.*
Polen
4,5597
SNP Transformations, Inc.
USA
1,2271
1,1234
1,1196
16,17309
7,73388
7,73388
1,52721
4,63716
1,6106
*
SNP Schneider-Neureither &
Partner ZA (Pty) Limited
Südafrika
China
18,0219
8,0225
15,7773 18,76848
Hartung Informational System
Co., Ltd.
7,8205
7,8205
1,5111
4,5953
1,5995
7,87084
7,87084
1,57357
4,79349
1,65539
Qingdao SNP Data Technol-
ogy Co., Ltd.
China
8,0225
SNP Transformations SEA
Pte. Ltd.
Singapur
Malaysia
Australien
Japan
1,6218
SNP Transformations Malay-
sia Sdn. Bhd.
4,9340
SNP Australia Pty Ltd.
SNP Japan Co.,Ltd*
1,5896
126,49
* 121,77545
67,0397 **
832,3500
ADP Consultores S.R.L.**
ADP Consultores Limitada
ADP Consultores S.A.S.
Argentinien
Chile
ARS
CLP
COP
103,30175
870,66
**
902,893 786,86006
Kolumbien
4.212,021 3.681,5390 4.224,718 3.669,9201
* Die SNP Japan Co.,Ltd und die SNP Digital Hub Eastern Europe sp. z o.o. wurden 2020
gegründet. Für diese Gesellschaften sind die Vorjahreswerte nicht relevant.
** Der Durchschnittskurs des Argentinischen Pesos im Verhältnis zum Euro findet hier durch
die Beachtung des IAS 29 keine Anwendung.
10
9. Verwendung von Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Einschätzungen und Annahmen der
geschäftsführenden Direktoren, die sich auf die ausgewiesene Höhe des Vermögens, der
Verbindlichkeiten, der Erträge und Aufwendungen im Konzernabschluss und den Ausweis der
Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die tatsächlichen Ergebnisse
können von diesen Schätzungen abweichen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende
wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko
besteht, dass eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und
Schulden notwendig sein könnte, werden nachstehend erläutert.
Erhöhte Schätzungsunsicherheiten bestehen zudem aufgrund der aktuell sehr dynamischen
Entwicklung der Coronapandemie. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Coronapandemie
wurden von SNP im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020
insbesondere bei der Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung für Geschäfts- oder
Firmenwerte und für immaterielle Vermögenswerte sowie bei der Ermittlung der
Wertminderungen für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Vertragsvermögenswerten eingeschätzt. SNP geht davon aus, dass die
hierbei getroffenen beziehungsweise unterstellten abschlussrelevanten Schätzungen und
Annahmen die Lage zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses angemessen
widerspiegeln.
Umsatzrealisierung
Die Messung des Leistungsfortschritts bei kundenindividuellen Projekten basiert auf der
inputbasierten Cost-to-Cost-Methode. Im Rahmen dieser Methode müssen unter anderem die
voraussichtlichen Gesamtkosten und hieraus abgeleitet der Fertigstellungsgrad sowie die
voraussichtlichen Umsatzerlöse abgeschätzt werden. Die zugrunde gelegten Annahmen und
Schätzungen, die mit der Bestimmung des Fertigstellungsgrades einhergehen, haben Einfluss
auf die Höhe sowie die zeitliche Verteilung der realisierten Umsätze und damit sind sie mit
Unsicherheiten verbunden. Sofern keine hinreichenden Informationen verfügbar sind, wird der
Erlös nur in Höhe der angefallenen Kosten realisiert.
Bei der Bilanzierung unserer Mehrkomponentenverträge müssen wir folgende Faktoren
bestimmen:
–
–
–
Welche Verträge mit einem bestimmten Kunden als ein Gesamtvertrag zu bilanzieren
sind.
Welche Leistungsverpflichtungen eines Gesamtvertrags einzeln abgrenzbar und daher
separat zu bilanzieren sind.
Wie das Gesamtentgelt für einen Gesamtvertrag auf seine Leistungsverpflichtungen
zu verteilen ist.
Die Bestimmung, ob unterschiedliche Verträge mit demselben Kunden als ein Gesamtvertrag
zu bilanzieren sind, ist mit erheblichen Ermessensausübungen verbunden, da wir beurteilen
müssen, ob die Verträge gemeinsam ausgehandelt wurden oder auf andere Weise
miteinander verknüpft sind. Die zeitliche Verteilung sowie die Höhe der realisierten Umsätze
können unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob zwei Verträge separat oder als
Gesamtvertrag bilanziert werden.
11
Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
SNP berücksichtigt Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
durch Erfassen von Erlösschmälerungen sowie von Wertberichtigungen auf zweifelhafte
Forderungen nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell nach IFRS 9. Dabei werden die
erwarteten Kreditverluste über eine Wertminderungsmatrix berücksichtigt. Zusätzlich werden
bei Bedarf Einzelwertberichtigungen erfasst. Die Beurteilung der Einbringlichkeit einer
Forderung ist mit Ermessensausübungen verbunden und erfordert Annahmen über
Forderungsausfälle, die sich erheblich ändern können. Ermessensausübungen sind
erforderlich, wenn wir die verfügbaren Informationen über die finanzielle Situation eines
bestimmten Kunden beurteilen, um festzustellen, ob ein Forderungsausfall wahrscheinlich ist,
die Höhe eines solchen Forderungsausfalls verlässlich geschätzt werden kann und somit eine
Wertberichtigung für den betreffenden Kunden notwendig ist. Auch die Ermittlung der
erwarteten Kreditverluste für die restlichen Forderungen auf Basis der Vergangenheit ist mit
Ermessensausübungen verbunden, da die Vergangenheit möglicherweise nicht repräsentativ
für die künftige Entwicklung ist. Änderungen unserer Schätzungen in Bezug auf die
Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen könnten wesentliche Auswirkungen auf unsere
ausgewiesenen Vermögenswerte und Aufwendungen haben. Überdies könnte unser
Konzernergebnis nachteilig beeinflusst werden, wenn die tatsächlichen Forderungsausfälle
wesentlich höher sind als von uns angenommen.
Leasingverhältnisse
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt das Management
sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von
Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Mit
Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen versehene Zeiträume werden nur dann in die
Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer
Kündigungsoption hinreichend sicher ist.
Im Zusammenhang mit dem Leasing von Büroräumen gelten bei der Bestimmung der Laufzeit
der Leasingverhältnisse nachfolgende Überlegungen:
–
Kommen im Falle der Ausübung einer Kündigungsoption bzw. Nichtausübung einer
Verlängerungsoption wesentliche ökonomische Nachteile auf den Konzern zu, gilt es
in der Regel als hinreichend sicher, dass der Konzern den Vertrag nicht kündigen bzw.
dass er ihn verlängern wird.
–
–
Sofern Mietereinbauten vorgenommen wurden, die einen wesentlichen Restwert
haben, gilt es in der Regel als hinreichend sicher, dass der Konzern den Vertrag
verlängern bzw. nicht kündigen wird.
Darüber hinaus werden sonstige Faktoren, wie zum Beispiel historische
Leasinglaufzeiten sowie Kosten und Betriebsunterbrechungen, die auf den Konzern
zukommen, wenn ein Leasingvermögenswert ersetzt werden muss, in Betracht
gezogen.
Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein
wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das/die die
bisherige Beurteilung beeinflussen kann – sofern dies in der Kontrolle des Leasingnehmers
liegt.
Bilanzierung von Ertragsteuern
Aufgrund unserer international ausgerichteten Geschäftstätigkeit unterliegen wir den sich
ändernden Steuergesetzen der jeweiligen Rechtsordnungen. Unsere gewöhnliche
Geschäftstätigkeit umfasst zudem Transaktionen, bei denen die letztendlichen steuerlichen
12
Folgen aufgrund unterschiedlicher Auslegungen von Steuergesetzen ungewiss sind. Darüber
hinaus sind die von uns gezahlten Ertragsteuern grundsätzlich Gegenstand von laufenden
Betriebsprüfungen in- und ausländischer Steuerbehörden. Daher sind Ermessensausübungen
für die Bestimmung unserer weltweiten Ertragsteuerschulden erforderlich. Wir schätzen die
Entwicklung der ungewissen Steuerfestsetzungen auf der Basis der derzeitigen Steuergesetze
und unserer Auslegungen. Änderungen dieser Annahmen, die diesen Schätzungen zugrunde
liegen, und Ergebnisse, die von diesen Annahmen abweichen, könnten erhebliche
Anpassungen des Buchwertes unserer Ertragsteuerschulden zur Folge haben. Die
Beurteilung,
ob
ein
latenter
Steueranspruch
wertgemindert
ist,
erfordert
Ermessensausübungen des Managements, da wir zukünftiges zu versteuerndes Einkommen
schätzen müssen, um zu bestimmen, ob die Nutzung des latenten Steueranspruchs
wahrscheinlich ist. Bei der Beurteilung unserer Fähigkeit, unsere latenten Steueransprüche zu
nutzen, berücksichtigen wir sämtliche verfügbaren Informationen, einschließlich des in der
Vergangenheit erzielten zu versteuernden Einkommens und des prognostizierten zu
versteuernden Einkommens in den Perioden, in denen sich die latenten Steueransprüche
voraussichtlich realisieren. Unsere Beurteilung des zukünftigen zu versteuernden
Einkommens basiert auf Annahmen über die zukünftigen Marktbedingungen und die
zukünftigen Gewinne der SNP. Änderungen dieser Annahmen sowie Ergebnisse, die von
diesen Annahmen abweichen, könnten erhebliche Anpassungen des Buchwertes unserer
latenten Steueransprüche zur Folge haben.
Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen
Im
Rahmen
der
Bilanzierung
von
Unternehmenszusammenschlüssen
sind
Ermessensausübungen bei der Beurteilung erforderlich, ob ein immaterieller Vermögenswert
identifizierbar ist und separat vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt werden sollte.
Darüber hinaus ist die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren
erworbenen Aktiva und übernommenen Passiva zum Erwerbszeitpunkt mit erheblichen
Ermessensausübungen des Managements verbunden. Die erforderlichen Bewertungen
basieren auf den zum Erwerbszeitpunkt verfügbaren Informationen sowie auf den nach
Ansicht des Managements angemessenen Erwartungen und Annahmen. Diese
Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen können unsere Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage unter anderem aus folgenden Gründen wesentlich beeinflussen:
–
–
–
Die beizulegenden Zeitwerte, die den planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten
zugewiesen werden, beeinflussen die Höhe der planmäßigen Abschreibungen, die in
den Perioden nach der Akquisition im Betriebsergebnis erfasst werden.
Spätere nachteilige Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte der
Vermögenswerte könnten zu zusätzlichen Aufwendungen aufgrund von
Wertminderungen führen.
Spätere Veränderungen der geschätzten beizulegenden Zeitwerte von
Verbindlichkeiten und Rückstellungen könnten zu zusätzlichen Aufwendungen (bei
einer Erhöhung der geschätzten beizulegenden Zeitwerte) oder zusätzlichen Erträgen
(bei einer Verringerung der geschätzten beizulegenden Zeitwerte) führen.
13
Folgebilanzierung vom Geschäfts- oder Firmenwert und von sonstigen immateriellen
Vermögenswerten
Ermessensausübungen sind erforderlich:
–
–
bei der Bestimmung der Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes, da wir
hier den Zeitraum schätzen, in dem der immaterielle Vermögenswert uns
voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen bringt;
bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode, da gemäß IFRS Vermögenswerte
linear abzuschreiben sind, es sei denn, wir können den Verbrauch des zukünftigen
wirtschaftlichen Nutzens durch SNP verlässlich bestimmen.
Sowohl der Abschreibungszeitraum als auch die Abschreibungsmethode haben Auswirkungen
auf die in den einzelnen Perioden erfassten Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen.
Die Beurteilung von Wertminderungen unserer Geschäfts- oder Firmenwerte und
immateriellen Vermögenswerte ist in hohem Maße abhängig von Annahmen des
Managements über zukünftige Cashflows und wirtschaftliche Risiken, die mit erheblichen
Ermessensausübungen und Annahmen hinsichtlich künftiger Entwicklungen verbunden sind.
Sie können durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, zum Beispiel durch:
–
–
–
Änderungen der Geschäftsstrategie
interne Prognosen
Schätzungen unserer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted
Average Cost of Capital, WACC)
Änderungen der Annahmen, die unseren Beurteilungen von Wertminderungen unserer
Geschäfts- oder Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte zugrunde liegen, könnten
erhebliche Anpassungen des Buchwertes unserer erfassten Geschäfts- oder Firmenwerte und
immateriellen Vermögenswerte sowie der Höhe der erfolgswirksam erfassten
Wertminderungsaufwendungen zur Folge haben.
Zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppen
Zur Veräußerung gehaltene Gruppen von Vermögenswerten und die mit diesen
Vermögenswerten direkt in Verbindung stehenden Schulden (Veräußerungsgruppen) werden
zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich
Veräußerungskosten kann auf Schätzungen und Annahmen des Managements basieren, die
mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind.
14
10. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit der Dokumentation werden in der Bilanz
und Gewinn-und-Verlust-Rechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang
gesondert ausgewiesen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die liquiden Mittel enthalten kurzfristige, hochliquide Anlagen, die innerhalb von drei Monaten
oder weniger zu flüssigen Mitteln umgewandelt werden können und dabei nur unwesentlichen
Wertschwankungsrisiken unterliegen.
Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem
finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer
finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt.
Bei SNP werden Finanzinstrumente in den Bilanzpositionen Zahungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten und finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz
angesetzt, wenn SNP bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle
Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den
finanziellen Vermögenswerten nicht weiter fortbestehen. Beispielsweise erfolgt die
Ausbuchung von Forderungen, wenn ihre Uneinbringlichkeit endgültig feststeht. Finanzielle
Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen,
aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt
zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten, soweit es sich
nicht um erfolgswirksam zum beizuldenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente handelt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne bedeutsame Finanzierungskomponente
werden zum Transaktionspreis im Sinn des IFRS 15 angesetzt.
Finanzielle Vermögenswerte
IFRS 9 enthält drei Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: „zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet“, „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet“ sowie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“. Die Zuordnung
und Bewertung finanzieller Vermögenswerte zu den Bewertungskategorien erfolgt zunächst
auf Basis der vertraglichen Zahlungsströme. Finanzielle Vermögenswerte, deren
Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in
Abhängigkeit des Geschäftsmodells klassifiziert.
Die Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“
hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. SNP bewertet finanzielle
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden
Bedingungen erfüllt sind:
•
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten,
dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der
vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
15
•
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten
Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf
den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in
Folgeperioden erfolgswirksam unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind
auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden zudem erfolgswirksam
erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Finanzielle Vermögenswerte, die „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“
werden, umfassen ausschließlich zur Absicherung von Zinsrisiken abgeschlossene derivative
Finanzinstrumente mit einem positiven beizulegenden Zeitwert, welche nicht als
Sicherungsinstrumente in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting)
einbezogen sind.
Finanzielle Vermögenswerte, die „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet“
werden, umfassen sämtliche Vermögenswerte, deren vertragliche Bestimmungen zu
festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und
Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, sofern diese Vermögenswerte
nicht nur mit der Absicht gehalten werden, die über ihre jeweilige Laufzeit erwarteten
vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, sondern auch Zahlungsströme aus ihrer
Veräußerung zu generieren. In diese Kategorie fallen zum Beispiel festverzinsliche
Schuldverschreibungen Der Konzern hält im Berichtsjahr und im Vorjahr keinerlei
Vermögenswerte, die dieser Kategorie entsprechen.
Wertminderungen für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Vertragsvermögenswerte
Zur Ermittlung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte wird das vereinfachte Wertminderungsmodell von IFRS 9
angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste für die gesamte Laufzeit unter
Verwendung einer Wertminderungsmatrix ermittelt. Für Zwecke der Wertminderungsmatrix
haben wir unsere Landesgesellschaften in verschiedene Risikoklassen eingeteilt,
hauptsächlich basierend auf verfügbaren Informationen der Länderrisikoeinstufung ihres
Herkunftslandes. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerten beurteilen wir dann anhand der historischen Ausfallrisiken sowie
verfügbarer Informationen über die Länderrisikoeinstufung. Auf Grundlage unserer Analysen,
unter anderem auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der anhaltenden
Coronapandemie, stellen historische Ausfallquoten in diesem Zusammenhang in der Regel
eine angemessene Annäherung an zukünftig zu erwartende Ausfallrisiken dar. Ausstehende
Forderungen werden kontinuierlich lokal überwacht, um festzustellen, ob objektive Hinweise
vorliegen, dass unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerte in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Anhaltspunkte, dass
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wertgemindert
sind, beinhalten unter anderem Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des
Kunden oder die Nichteinhaltung eines Zahlungsplans. Treffen diese Punkte zu, wird die
Wertminderung entsprechend angepasst, indem wir diese Forderungen als ausgefallen
betrachten (Risikoklasse 6) und eine Wertberichtigung von 100% bilden. In unserer Konzern-
Gewinn-und-Verlust-Rechnung sind Aufwendungen aus erwarteten Kreditverlusten aus der
Anwendung der Wertminderungsmatrix sowie von in ihrer Bonität beeinträchtigten Kunden
separat in der Position Wertminderungen auf Forderungen und Vertragsvermögenswerte
enthalten. Außenstände werden teilweise oder komplett abgeschrieben, wenn wir annehmen,
16
dass die Realisierung als unwahrscheinlich angesehen werden kann. Dies kann
beispielsweise der Fall sein, wenn das Insolvenzverfahren für den Kunden abgeschlossen ist
oder sämtliche Möglichkeiten zum Eintreiben der Forderungen erschöpft sind.
Für Bankguthaben, Schuldtitel sowie Darlehen und andere finanzielle Forderungen, die nicht
als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, wenden wir die allgemeinen
Wertminderungsregelungen von IFRS 9 an. Wir legen finanzielle Mittel ausschließlich bei
renommierten Finanzinstituten an, um die Ausfallrisiken zu minimieren. Wir gehen hier
aufgrund historischer Ausfalldaten von keinem wesentlichen zu erwartenden Kreditrisiko aus.
Die Wertberichtigungen für sonstige finanzielle Vermögenswerte wurden aufgrund der
geringen Anzahl an Einzelpositionen auf Basis des individuellen Kreditrisikos abgeleitet.
Finanzielle Verbindlichkeiten
IFRS 9 enthält zwei Bewertungskategorien für finanzielle Verbindlichkeiten: “zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet” und “erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet”.
Finanzielle Verbindlichkeiten – mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente und bedingter
Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben – werden von SNP erfolgswirksam zu
fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Gewinne und Verluste werden zudem erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten
ausgebucht oder modifiziert werden.
Bei SNP werden zum Beispiel Schuldscheindarlehen, die in der Bilanzposition „Finanzielle
Verbindlichkeiten“ ausgewiesen werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Im Mai 2020 wurde ein zinsvergünstigtes Betriebsmitteldarlehen der öffentlichen Hand mit
einem Volumen von 10.000 T€ aufgenommen. Die Laufzeit des festverzinslichen
Tilgungsdarlehens beträgt ca. 5 Jahre. Es wurden branchenübliche Covenants vereinbart, an
welche Kündigungsmöglichkeiten geknüpft sind.
Das zinsvergünstigte Betriebsmitteldarlehen wird im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden
Zeitwert passiviert und in der Folgebewertung mit fortgeführten Anschaffungskosten nach der
Effektivzinsmethode bilanziert. Die Differenz zwischen der erhaltenen Zahlung und dem im
Zugangszeitpunkt nach marktgerechter Verzinsung ermittelten beizulegenden Zeitwert des
Darlehens ist ein Vorteil, der wie eine Zuwendung der öffentlichen Hand behandelt wird. Die
Zuwendung wird in der Bilanz als passiver Abgrenzungsposten unter den sonstigen
nichtfinanziellen Verbindlichkeiten erfasst und über die Darlehenslaufzeit nach der
Effektivzinsmethode erfolgswirksam aufgelöst. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die
Auflösung als Kürzung des Zinsaufwands (Nettomethode) dargestellt. Zum Bilanzstichtag
weist der passive Abgrenzungsposten eine Höhe von 389 T€ (i. Vj. 0 T€) auf.
Die an diese Zuwendung der öffentlichen Hand geknüpften Bedingungen wurden vollständig
erfüllt, etwaige sonstige Unsicherheiten bestehen nicht.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“
werden, umfassen bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben und zur
Absicherung von Zinsrisiken abgeschlossene derivative Finanzinstrumente mit einem
negativen beizulegenden Zeitwert, welche nicht als Sicherungsinstrumente in eine bilanzielle
Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) einbezogen sind.
17
Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten werden mit dem erwarteten Betrag passiviert.
Nachträgliche Anpassungen von bedingten Kaufpreiszahlungen werden mit dem erwarteten
Betrag passiviert. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit basiert
dabei auf der aktuellen Einschätzung zur Entwicklung der die bedingte Kaufpreiszahlung
determinierenden Erfolgskennzahlen der betreffenden Geschäftseinheiten.
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Schulden
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt
werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis bestimmt.
Ein Finanzinstrument gilt als an einem aktiven Markt notiert, wenn notierte Preise an einer
Börse, von einem Händler, Broker, einer Branchengruppe, einem Preisberechnungsservice
oder einer Aufsichtsbehörde leicht und regelmäßig erhältlich sind und diese Preise aktuelle
und regelmäßig auftretende Markttransaktionen wie unter unabhängigen Dritten darstellen.
Der beizulegende Zeitwert wird durch einen zwischen einem vertragswilligen Käufer und
einem vertragswilligen Verkäufer in einer Transaktion zu marktüblichen Bedingungen
vereinbarten Preis bestimmt. Der beizulegende Zeitwert dieser Finanzinstrumente weist den
höchsten Grad an Verlässlichkeit (Stufe 1) auf.
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die an keinem aktiven Markt gehandelt
werden (zum Beispiel Over-the-Counter-Derivate), wird unter Anwendung von
Bewertungsmethoden ermittelt. Bei der Anwendung dieser Bewertungsmethoden wird der
Einsatz von am Markt beobachtbaren Inputfaktoren maximiert, gleichzeitig wird auf die
Verwendung unternehmensspezifischer Schätzungen weitestgehend verzichtet. Wenn alle
wesentlichen Inputfaktoren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines
Finanzinstruments am Markt beobachtbar sind, erfüllt die Bewertung dieses Finanzinstruments
hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit die Kriterien der Stufe 2.
Handelt es sich bei einem oder mehreren wesentlichen Inputfaktoren nicht um beobachtbare
Marktdaten, gehört das Finanzinstrument der niedrigsten Verlässlichkeitsstufe hinsichtlich der
Folgebewertung an (Stufe 3).
Zu den angewandten Bewertungstechniken zur Bestimmung von Zeitwerten von
Finanzinstrumenten gehören:
•
•
•
Notierte Marktpreise oder Händlerpreise für ähnliche Finanzinstrumente
Discounted-Cashflow-Verfahren
Optionspreismodelle
Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und
kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht wegen der kurzfristigen Fälligkeiten dieser
Instrumente ihrem beizulegenden Zeitwert.
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und
Nettoveräußerungswert bewertet.
Zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppen
Zur Veräußerung gehaltene Gruppen von Vermögenswerten (Veräußerungsgruppen) werden
nach IFRS 5 bewertet und als „Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ kurzfristig
ausgewiesen. Veräußerungsgruppen werden dann als zur Veräußerung gehaltene
18
Vermögenswerte
klassifiziert,
wenn
ihr
Buchwert
überwiegend
durch
ein
Veräußerungsgeschäft und nicht durch die fortgesetzte Nutzung realisiert wird und eine
Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Die Veräußerung muss erwartungsgemäß innerhalb
eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung für eine Erfassung als abgeschlossener
Verkauf in Betracht kommen. Schulden, die zusammen mit diesen Vermögenswerten in einer
Transaktion abgegeben werden sollen, sind Bestand einer Veräußerungsgruppe und werden
als „Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“
ebenfalls kurzfristig ausgewiesen. Die Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert
aus ihrem Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.
Vermögenswerte, die Teil einer Veräußerungsgruppe sind, werden nicht mehr planmäßig
abgeschrieben. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, die den Verbindlichkeiten einer
Veräußerungsgruppe zuzuordnen sind, werden weiterhin erfasst. Wertminderungen werden
für eine Veräußerungsgruppe erfasst, sofern der beizulegende Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des
beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung
rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist jedoch auf den zuvor angesetzten kumulierten
Wertminderungsaufwand
begrenzt.
Ergebnisse
aus
der
Bewertung
einer
Veräußerungsgruppe werden bis zur endgültigen Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten
Geschäftsbereichen ausgewiesen.
Geschäfts- und Firmenwert
Geschäfts- und Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei
erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der
Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns
an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte,
Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der
Geschäfts-
und
Firmenwert
zu
Anschaffungskosten
abzüglich
kumulierter
Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- und Firmenwerte werden mindestens
einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen
der Umstände darauf hindeuten, dass sie wertgemindert sein könnten.
Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder
Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom
Übernahmetag jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet
werden, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen. Dies gilt
unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten
bereits zugewiesen worden sind. Jede Einheit, zu der der Geschäfts- oder Firmenwert
zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der
Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.
Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittel-
generierenden Einheit, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt
der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein
Wertminderungsaufwand erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 33.605 T€ (i. Vj. 54.194 T€) wurde zum Zweck
des Werthaltigkeitstests zum größten Teil dem Segment Service zugeordnet. Der Geschäfts-
oder Firmenwert, der im Geschäftsjahr 2020 erworbenen EPROCURE-Gruppe wurde
vollständig dem Segment Service zugeordnet. Der Geschäfts- oder Firmenwert teilt sich auf
die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten folgendermaßen auf:
19
in T€
2020
48.016
2019
51.113
Service
Software
3.081
3.081
Umbuchung zu Veräu-
ßerungsgruppe
-17.492
0
Gesamt
33.605
54.194
Die Segmente stellen jeweils die kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit im Konzern dar,
für die der Geschäfts- oder Firmenwert im Rahmen der internen Steuerung überwacht wird.
Der Werthaltigkeitstest basiert auf dem Nutzungswert, der durch Abzinsung der im Rahmen
der Weiterführung der jeweiligen Einheiten entstehenden geplanten Cashflows ermittelt wird.
Die Cashflow-Planung erfolgt auf Basis der aktuellen operativen Ergebnisse sowie einer
Unternehmensplanung über einen Zeitraum von drei Jahren. Cashflows der nachfolgenden
Jahre werden mit einer konstanten Wachstumsrate von 1,0% (i. Vj. 1,0%) fortgeschrieben.
Diese Cashflow-Prognosen werden mittels eines Abzinsungssatzes von 9,6% (i. Vj. 10,9%)
vor Steuern auf den Nutzungswert abgezinst. Bei der Unternehmensplanung werden sowohl
aktuelle Erkenntnisse als auch historische Entwicklungen berücksichtigt. Insbesondere
wurden in den Planzahlen für das Jahr 2021 weiterhin negative Auswirkungen infolge der
Coronapandemie berücksichtigt, die jedoch nicht über das Jahr 2021 hinaus gesehen werden.
Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr ergab sich ein Wertminderungsbedarf.
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde
wie im Vorjahr eine Minderung der geplanten Segmentumsatzerlöse um 10%, eine Erhöhung
der gewichteten Kapitalkosten vor Steuern um 1,0 Prozentpunkte oder eine Reduzierung der
EBIT-Marge um 1,0 Prozentpunkte vorgenommen. Auch auf dieser Grundlage resultiert kein
Abwertungsbedarf für den Goodwill.
Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der jeweiligen Einheit zugrunde gelegten
Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
•
•
•
EBIT-Marge
Abzinsungssatz
Wachstumsrate
Die EBIT-Margen werden auf der Grundlage erwarteter durchschnittlicher Werte unter
Verwertung von Erkenntnissen der letzten drei vorangegangenen Geschäftsjahre berechnet.
Weiterhin werden bei der Berechnung Working-Capital-Effekte berücksichtigt.
Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar,
darunter das des Zinseffekts und der spezifischen Risiken der Vermögenswerte. Die
Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns
und seines Geschäftssegments, für das der Impairment-Test durchgeführt wird, und basiert
auf seinen gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC). Der gewichtete
durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC) wurde auf der Grundlage des Capital Asset
Pricing Model (CAPM) abgeleitet. Hierbei wurden Daten eines Finanzdienstleisters verwertet,
u.a. zur Ableitung des Beta-Faktors im Rahmen einer Peer-Group-Analyse
(Vergleichsunternehmen derselben Branche) zur Berücksichtigung des segmentspezifischen
Risikos. Weitere Parameter bilden die Marktrisikoprämie sowie der Basiszinssatz. Die
20
durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das
Eigenkapital.
Den Wachstumsraten liegen branchenbezogene Erwartungswerte zugrunde.
Wir sind der Ansicht, dass keine realistische Änderung der wesentlichen Annahmen dazu führt,
dass der Buchwert unserer beiden Segmente Service und Software seinen erzielbaren Betrag
übersteigt.
Im Berichtsjahr 2020 ergaben sich in Bezug auf die Position Geschäfts- und Firmenwert
negative Währungsumrechnungseffekte gemäß IAS 21 in Höhe von -3.397 T€ (i. Vj. -1.526
T€). Zusätzlich ergab sich ein positiver Effekt aus der Anwendung von IAS 29 von 245 T€ (i.
Vj. 1.987 T€).
Immaterielle Vermögenswerte
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu
Anschaffungskosten bewertet. Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst, soweit sie
nicht als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines qualifizierten Vermögenswerts
zu aktivieren sind.
Nach
erstmaligem
Ansatz
werden
immaterielle
Vermögenswerte
mit
ihren
Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich jeder kumulierten Abschreibung und aller
kumulierten Wertminderungsaufwendungen.
Für die immateriellen Vermögenswerte ist festzustellen, ob sie eine begrenzte oder
unbegrenzte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter
Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf
eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass
der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und
die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer
begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat
sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete
Abschreibungsverlauf
des
Vermögenswerts
geändert,
wird
ein
anderer
Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige
Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis zehn Jahren zugrunde.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer liegen nicht vor.
Forschungs- und Entwicklungskosten
Gemäß IAS 38 sind Forschungskosten als Aufwand zu erfassen, während Entwicklungskosten
bei Vorliegen von weiteren Kriterien zu aktivieren sind. Ist es bei einem internen Projekt nicht
eindeutig möglich, die Forschungsphase von der Entwicklungsphase abzugrenzen, sind die
mit diesem Projekt verbundenen Ausgaben insgesamt als Forschungskosten zu behandeln.
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von
34.439 T€ (i. Vj. 29.485 T€ , i. Vj. angepasst 28.950 T€) als Aufwand erfasst, da eine eindeutige
Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungsphase nicht möglich war. Dies entspricht
einem Anteil von 24,0% der Umsatzerlöse (i. Vj. 20,3%, i. Vj. angepassst 20,0%).
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Softwarekosten und extern vergebene Entwicklungsleistungen
in Höhe von 266 T€ (i. Vj. 529 T€) sowie Eigenleistungen in Höhe von 119 T€ (i. Vj. 939 T€),
21
die im Wesentlichen für den Abschluss interner Softwareprojekte notwendig waren, als
geleistete Anzahlungen aktiviert.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, angesetzt. Fremdkapitalkosten werden
als Aufwand erfasst, soweit sie nicht als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines
qualifizierten Vermögenswerts zu aktivieren sind. Das Sachanlagevermögen umfasst im
Wesentlichen Büroeinrichtungen, Fahrzeuge und PCs und wird linear über die wirtschaftliche
Nutzungsdauer von ein bis zwanzig Jahren abgeschrieben.
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein
Vermögenswert gemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, nimmt der Konzern
eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts
oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus
beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.
Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der
Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag
abgeschrieben.
Leasing
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (des
Leasinggegenstands) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt.
Der Konzern bilanziert als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der
Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und
Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die
Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
•
•
Feste Leasingzahlungen, abzüglich zu erhaltende Anreizzahlungen.
Variable Leasingzahlungen, die auf einem Index oder Kurs basieren, anfänglich mit
dem Index oder Kurs zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses bemessen.
Erwartete Zahlungen durch den Leasingnehmer aufgrund von Restwertgarantien.
Ausübungspreise von Kaufoptionen, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist,
diese auszuüben; und
•
•
•
Strafzahlungen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen, sofern der
Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend die Ausübung des Kündigungsrechts
zugrunde liegt.
Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der zu Beginn
des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit
dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Wenn dieser Zinssatz nicht ohne
Weiteres bestimmt werden kann, verwendet der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz, d.
h. den Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen
müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem
vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter
vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.
Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes geht der Konzern wie folgt vor: Da der
Konzern keine kürzlich aufgenommenen Finanzierungen mit Drittparteien als Ausgangspunkt
verwenden kann, zieht der Konzern einen risikofreien Zinssatz heran und passt diesen an das
22
Kreditrisiko des Leasingnehmers an. Weitere Anpassungen betreffen darüber hinaus solche
für die Laufzeit des Leasingverhältnisses, das länderspezifische Risiko und die Währung des
Leasingvertrags.
Leasingverbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz unter den finanziellen Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die
Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) und durch
Reduzierung des Buchwerts um die geleistete Leasingzahlungen.
Der Konzern nimmt für die folgenden Fälle eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und
eine entsprechende Anpassung des korrespondierenden Nutzungsrechts vor:
•
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses hat sich geändert oder es gibt ein wesentliches
Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände, die zu einer Änderung der
Beurteilung hinsichtlich der Ausübung einer Kaufoption führt. In diesem Fall wird die
Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem
aktualisierten Zinssatz neu bewertet.
•
Die Leasingzahlungen ändern sich aufgrund von Index- oder Kursänderungen oder
durch eine Änderung der erwarteten zu leistenden Zahlung aufgrund einer
Restwertgarantie. In diesen Fällen wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der
angepassten Leasingzahlungen mit einem unveränderten Diskontierungszinssatz neu
bewertet (es sei denn, die Änderung der Leasingzahlungen ist auf eine Änderung eines
variablen Zinssatzes zurückzuführen, dann ist ein aktualisierter Diskontierungszinssatz
zu verwenden).
Anpassungen an der Leasingverbindlichkeit und dem Nutzungsrecht werden zudem
vorgenommen, wenn sich Änderungen an der vertraglichen Grundlage ergeben
(Vertragsmodifikationen).
Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt
zusammensetzen:
•
•
Leasingverbindlichkeit.
Bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhalterner
Leasinganreize.
•
•
Anfängliche direkte Kosten; und
Rückbauverpflichtungen.
Die Folgebewertung von Nutzungsrechten erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich
kumulierter Abschreibungen und Wertberichtigungen. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte
wird linear über den Zeitraum des Vertagsverhältnisses vorgenommen. Die
Abschreibungsdauer entspricht jedoch dann der Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes,
wenn diese kürzer ist als die Leasinglaufzeit oder davon ausgegangen wird, dass das
Eigentum am Leasinggegenstand am Ende der Nutzungsdauer auf den Leasingnehmer
übergeht (zum Beispiel durch die Ausübung einer Kaufoption).
Nutzungsrechte werden in der Konzernbilanz als separater Posten ausgewiesen.
Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (zwölf
Monate oder weniger) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die
23
Zahlungungen linear über die Leasinglaufzeit als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-
Rechnung erfasst. Des Weiteren werden die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse
über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Bei Verträgen, die neben
Leasingkomponenten auch Nichtleasingkomponenten enthalten, wird – außer bei Immobilien-
Leasingverhältnissen – von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Trennung dieser
Komponenten zu verzichten.
Der Konzern hat COVID-19-bedingte Mietkonzessionen – Änderungen an IFRS 16
angewandt. Der Konzern wendet die Vereinfachungsregelungen des praktischen Behelfs an
und muss dementsprechend nicht beurteilen, ob zulässige Mietzugeständnisse als
unmittelbare Folge der Coronapandemie eine Änderung des Leasingverhältnisses darstellen.
Die Gruppe wendet den praktischen Behelf für Verträge mit ähnlichen Merkmalen und unter
vergleichbaren Umständen einheitlich an. Für Mietkonzessionen im Rahmen von
Leasingverhältnissen, für die der Konzern den praktischen Behelf nicht anwendet, oder auf die
der praktische Behelf nicht anwendbar ist, schätzt der Konzern ein, ob eine Änderung eines
Leasingverhältnisses vorliegt. Für detailliertere Informationen dahin gehend siehe Punkt 23
„Leasingverhältnisse“.
Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Immobilien, enthält Verlängerungs- und
Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen bieten dem Konzern eine größtmögliche
betriebliche Flexibilität. Die Bestimmung der Vertragslaufzeiten unterliegt daher wesentlichen
Annahmen und Schätzungen. Für detailliertere Informationen dahin gehend siehe Punkt 9
„Verwendung von Schätzungen“.
Der Konzern schließt keine wesentlichen Verträge als Leasinggeber ab.
Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten
Siehe Ausführungen unter Finanzinstrumente.
Rückstellungen für Pensionen
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ gebildet. Bei
diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen
Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern
bei Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf
versicherungsmathematischen
Gutachten
unter
Berücksichtigung
biometrischer
Rechnungsgrundlagen. Bei den in der Bilanz erfassten Beträgen sind die durch
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Bestandsveränderungen und
Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung
enthalten. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral
verrechnet. IAS 19 (2011) wurde erstmalig 2013 angewendet. Der Aufwand aus der Dotierung
der Pensionsrückstellungen in Höhe des laufenden Dienstzeitaufwandes wird unter den
Personalkosten ausgewiesen, während der darin enthaltene Zinsanteil im Finanzergebnis
ausgewiesen wird.
Bei beitragsorientierten Altersversorgungssystemen (Defined Contribution Plans) werden die
Beiträge unmittelbar als Aufwand verrechnet. Da über die Beitragszahlungen hinaus keine
weiteren Verpflichtungen bestehen, ergibt sich insoweit kein Rückstellungsbedarf.
Sonstige Rückstellungen
24
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder
faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von
Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und
eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Aufwand zur Bildung
der Rückstellung wird in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach Abzug einer etwaigen höchst
wahrscheinlichen Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden
Rückstellungen abgezinst. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte
Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.
Anteilsbasierte Vergütungsprogramme
Anteilsbasierte Vergütungsprogramme werden im Einklang mit IFRS 2 bilanziert. Bei dem im
Konzern mit Wirkung zum 1. Januar 2019 ausgegebenen Long-Term-Incentive-Programm
(LTI) für geschäftsführende Direktoren sowie dem virtuellen Aktienprogramm, das im
Geschäftsjahr 2019 für bezugsberechtigte Führungskräfte aufgesetzt wurde, handelt es sich
um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich („cash-settled share-based payment
transaction“). Die resultierenden Aufwendungen respektive Schulden zur Abgeltung dieser
Leistungen werden über den erwarteten Erdienungszeitraum erfasst. Dieser Betrag wird zu
jedem Bilanzstichtag neu bemessen und mittels eines Optionspreismodells bewertet.
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Der entstandene
Aufwand wird in den Personalaufwendungen ausgewiesen, die Schuld als
mitarbeiterbezogene Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten.
Im Geschäftsjahr 2020 legte die SNP SE einen Aktienoptionsplan mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente für bestimmte Mitarbeiter auf. Diese werden zu dem beizulegenden
Zeitwert des Eigenkapitalinstruments am Tag der Gewährung bewertet. Weitere Informationen
über die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der anteilsbasierten Vergütungen mit
Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sind unter Punkt 31. dargestellt. Der bei Gewährung
der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ermittelte
beizulegende Zeitwert wird linear über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit als Aufwand mit
korrespondierender Erhöhung der Kapitalrücklage gebucht und beruht auf den Erwartungen
des Konzerns hinsichtlich der Eigenkapitalinstrumente, die voraussichtlich unverfallbar
werden. Zu jedem Abschlussstichtag hat der Konzern seine Schätzungen bezüglich der
Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die unverfallbar werden, zu überprüfen. Die
Auswirkungen der Änderungen der ursprünglichen Schätzungen sind, sofern vorhanden,
erfolgswirksam zu erfassen. Die Erfassung erfolgt derart, dass der Gesamtaufwand die
Schätzungsänderung reflektiert und zu einer entsprechenden Anpassung der Kapitalrücklage
führt.
Eigene Anteile
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf,
Verkauf, die Ausgabe oder Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.
Bei einem Verkauf der eigenen Anteile in Höhe des Weiterveräußerungserlöses wird zunächst
in Höhe der früheren Anschaffungskosten gegen den Abzugsposten im Eigenkapital gebucht.
Ein über diese Anschaffungskosten hinausgehender Erlös ist in die Kapitalrücklage
einzustellen.
Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE hat bis zum 21. Februar 2013 insgesamt 7.294
Stück eigene Aktien zurückgekauft. Nach Zuteilung der Berichtigungsaktien (Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln von der Hauptversammlung am 16. Mai 2013 beschlossen) betrug
der gehaltene Aktienbestand im Jahre 2018 21.882 Aktien. Im Geschäftsjahr 2019 wurden
weitere 34.000 Stück eigene Aktien zurückgekauft. Bis zum 31. Dezember 2020 wurden
weitere 19.820 Aktien erworben. Der aktuelle gehaltene Aktienbestand beträgt 75.702 Aktien.
25
Die Anschaffungskosten in Höhe von 2.712.658,81 € sind nach IAS 32.33 als Negativposten
im Eigenkapital ausgewiesen.
Steuern
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode
und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung
von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der
Berechnung der laufenden Ertragsteuern werden die jeweiligen länderspezifischen
steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften zugrunde gelegt.
Sonstige Steuern, wie Verkehrsteuern oder Steuern auf Vermögen und Kapital, werden als
operative Aufwendungen gesondert ausgewiesen.
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 „Ertragsteuern“ auf alle temporären Differenzen
zwischen den Buchwerten in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen der
Vermögenswerte und Schulden (Liability Method) sowie für steuerliche Verlustvorträge
gebildet. Aktive latente Steuern für Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede sowie für
angesammelte und vortragsfähige steuerliche Verlustvorträge haben wir nur insoweit
angesetzt, als mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass
diese Unterschiede in der Zukunft zur Realisierung des entsprechenden Vorteils in absehbarer
Zeit führen. Als absehbare Zeit werden grundsätzlich die nächsten vier Geschäftsjahre
betrachtet. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird nicht vorgenommen.
Latente Steueransprüche und -schulden werden in der Konzernbilanz als langfristige
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Auf thesaurierte Gewinne von Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen werden
keine passiven latenten Steuern abgegrenzt, da das direkte Mutterunternehmen den Zeitpunkt
der Umkehrung der temporären Differenzen in Höhe von 1.322 T€ (i. Vj. 2.799 T€)
beeinflussen bzw. steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass die Umkehrung nicht in naher
Zukunft erfolgt. Für alle abzugsfähigen Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und
assoziierten Unternehmen werden latente Steueransprüche nur in dem Umfang gebildet, in
dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit
umkehren werden und steuerpflichtige Ergebnisse zur Inanspruchnahme zur Verfügung
stehen werden.
Wertberichtigungen auf den Buchwert der aktiven latenten Steuern werden dann
vorgenommen, wenn eine Realisierung der erwarteten Vorteile aus den latenten Steuern nicht
wahrscheinlich ist und dem Konzern aufgrund fehlender Verrechnungsmöglichkeiten kein
Nutzen zufließen wird. Der Ansatz von latenten Steueransprüchen erfolgt auf der Basis der
Planungsrechnung der jeweiligen Gesellschaften. Diese Planungsrechnungen werden jährlich
überarbeitet und bedürfen einer Vielzahl von Einschätzungen. Diese Einschätzungen können
sich aufgrund von Veränderungen des Markt- und Wettbewerbsumfelds, der Kundenstruktur
und der allgemeinen Wirtschaftslage ändern. Aufgrund der regelmäßigen Neubeurteilung kann
der Ansatz der latenten Steueransprüche erheblichen Schwankungen unterliegen.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren
Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird,
erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die
zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.
26
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden,
werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn
ein einklagbarer Anspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steueransprüche
und latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben
Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche
Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
Umsatzrealisierung
Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt nach dem fünfstufigen Erlösrealisierungsmodell des
IFRS 15, welches folgende Schritte umfasst:
•
•
•
•
•
Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen
Bestimmung des Transaktionspreises
Aufteilung des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen
Umsatzrealisierung bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung
SNP erzielt Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Dienstleistungen
und Produkte auf den Kunden übergeht, d. h., wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die
übertragenen Dienstleistungen und Produkte zu bestimmen, und im Wesentlichen den
verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dafür ist, dass ein Vertrag mit
durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der
Gegenleistung wahrscheinlich ist.
Unsere Umsätze resultieren aus folgenden typischen Leistungsverpflichtungen:
Service
•
•
•
Beratungsleistungen
Rechenzentrumsleistungen
Schulungs- und sonstige Serviceleistungen
Software
•
•
Cloud
Lizenzen
o Lizenzen aus Eigenentwicklungen
o Lizenzen aus Handelsgeschäften (Reselling)
Wartung
Software as a Service (SaaS)
•
•
Beratungserlöse beziehen sich im Wesentlichen auf die Installation der Softwareprodukte, die
Durchführung von Transformationsprojekten, Projekten im Zusammenhang mit dem SAP
Solution Manager sowie klassische IT-Beratung.
Cloud-Erlöse ergeben sich aus der Nutzungsüberlassung von IT-Infrastruktur als
Dienstleistung,
welche
im
Allgemeinen
Speicherplatz,
Rechenleistung
und
Anwendungssoftware umfasst.
Die Softwarelizenzerlöse ergeben sich aus den Lizenzgebühren, die wir aus dem Verkauf oder
der Lizenzierung von Software an Kunden zur Nutzung auf deren eigener Hardware erzielen.
27
Die Wartungserlöse beinhalten im Wesentlichen standardisierte Supportleistungen. Diese
bestehen aus nicht spezifizierten künftigen Softwareupdates, -upgrades und -erweiterungen
sowie aus technischen Produktsupportleistungen für On-Premise-Software.
Unter Software as a Service verstehen wir ein Lizenz- und Vertriebsmodell, mit dem
Softwareanwendungen über das Internet, d.h. als Service, angeboten werden. Die
entsprechenden Umsätze weisen wir im Segment Software als Software-as-a-Service-
Umsätze aus.
Die unterschiedlichen Produkte und Dienstleistungen, deren Lieferung beziehungsweise
Leistung im Rahmen unserer Kundenverträge zugesagt wird, erfassen wir als separate
Leistungsverpflichtungen, soweit sie eigenständig abgrenzbar sind.
Produkte und Dienstleistungen, die nicht eigenständig abgrenzbar sind, werden als eine
zusammengefasste Leistungsverpflichtung erfasst.
Die Bestimmung des Transaktionspreises erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen.
Diese bestehen hauptsächlich aus einem Festpreis. Variable Entgelte und wesentliche
Finanzierungskomponenten werden normalerweise nicht vertraglich mit den Kunden
vereinbart.
Der
Transaktionspreis
für
einen
Kundenvertrag
wird
auf
die
einzelnen
Leistungsverpflichtungen im Verhältnis ihrer jeweiligen Einzelveräußerungspreise aufgteteilt.
Die Einzelveräußerungspreise entsprechen den Preisen, zu denen die Lieferungen und
Leistungen regelmäßig auch einzeln von uns angeboten werden. Wenn
unternehmensspezifische Standardpreise und Veräußerungspreise von Dritten aufgrund
fehlender Einzeltransaktionen oder fehlender einheitlicher Preisgestaltung nicht festgestellt
werden können, wird der Einzelveräußerungspreis anhand des Expected-Cost-plus-a-Margin-
Ansatzes in angemessener Höhe geschätzt.
Der Teil des Transaktionspreises, der einer einzeln abgrenzbaren Leistungsverpflichtung
zugeordnet wurde, wird als Umsatzerlös erfasst, wenn die entsprechende
Leistungsverpflichtung durch Übertragung des zugesagten Gutes oder der zugesagten
Dienstleistung erfüllt wurde. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt zeitpunkt- oder
zeitraumbezogen entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt an den Kunden. Diese
liegt vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
•
•
Dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu, und er nutzt
gleichzeitig die Leistung, während diese erbracht wird;
durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt oder verbessert,
und der Kunde erlangt die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert, während
dieser erstellt oder verbessert wird; oder
•
durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt, der keine
alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist, und das
Unternehmen hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten
Leistungen.
Umsätze im Servicegeschäft werden zeitraumbezogen realisiert. Die Gewinnrealisierung
erfolgt entsprechend dem Fertigstellungsgrad nach der inputbasierten Cost-to-Cost-Methode.
Dieser wird ermittelt als Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragsstunden zu den
am Stichtag geschätzten gesamten Auftragsstunden. Ein erwarteter Verlust wird sofort
28
aufwandswirksam erfasst. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den vertraglichen
Bedingungen.
Umsätze im Cloud-Geschäft und aus Wartungsverträgen werden linear über einen bestimmten
Zeitraum entsprechend der Nutzenerbringung realisiert.
Lizenzerlöse werden grundsätzlich zeitpunktbezogen realisiert. Projektbezogene Lizenzen
werden über die Projektlaufzeit entsprechend ihrer Nutzung zeitraumbezogen realisiert.
Nach Ansicht des Managements spiegeln die gewählten Methoden den Verlauf der
Nutzenerbringung an den Kunden am besten wider.
Auf Basis von vertraglich bestimmten Meilensteinen werden zeitnah zur Nutzenerbringung
Rechnungen an den Kunden gestellt und Abschlagszahlungen vereinnahmt. Die
Zahlungsbedingungen variieren nach Region, sehen aber in der Regel ein Zahlungsziel von
30 bis 90 Tagen vor.
Aufwandserfassung
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise ihrer
Verursachung ergebniswirksam erfasst.
Finanzergebnis
Unter dem Finanzertrag werden neben Zinserträgen aus gewährten Darlehen sowie
Ansprüchen aus Finanzierungsleasing auch sonstige Erträge ausgewiesen, die direkt mit der
Finanzierung oder der Anlage in finanziellen Vermögenswerten zusammenhängen. Ebenfalls
unter dem Finanzertrag werden laufende Zinserträge aus derivativen Zinsinstrumenten sowie
Gewinne aus deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Unter dem Finanzaufwand werden neben dem Zinsaufwand aus Darlehen und aus
Leasingverbindlichkeiten auch sonstige Aufwendungen ausgewiesen, die direkt mit der
Finanzierung oder der Anlage in finanziellen Vermögenswerten zusammenhängen, soweit
nicht eine Erfassung im Eigenkapital vorgeschrieben ist. Zinsaufwendungen werden nach der
Effektivzinsmethode in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Fremdkapitalkosten
werden nicht aktiviert. Ebenfalls unter dem Finanzaufwand werden laufende
Zinsaufwendungen aus derivativen Zinsinstrumenten sowie Verluste aus deren Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
29
11. Akquisitionen / Unternehmenserwerbe
Akquisition der EPROCURE-Gruppe
Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen eines Asset-Deals der gesamte laufende
Geschäftsbetrieb in Form sämtlicher Kundenverträge und Mitarbeiter der EPROCURE.AR
S.R.L., Argentinien, durch die ADP Consultores S.R.L. sowie der Sociedad de Servicios de
Consultoría Informática EPROCURE Limitada, Chile, durch die ADP Consultores Limitada
übernommen. EPROCURE ist auf die Beratung im SAP Spendmanagment spezialisiert. Durch
die Übernahme kann SNP das Portfolio der eigenen Beratungsleistungen in der Region
Lateinamerika weiter ausbauen.
Der Erwerb fand mit Wirkung 1. Juli 2020 statt; zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Einbeziehung
des Geschäftsbetriebs in den Konzernabschluss 2020. Die Erstkonsolidierung erfolgt gemäß
IFRS 3 („Unternehmenszusammenschlüsse“) nach der Erwerbsmethode.
Der aus der Akquisition resultierende Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 53 T€ umfasst
den Wert erwarteter Synergien. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Akquisition wird dem
Segment „Service“ zugeordnet.
Die Differenz in Höhe von 2 T€ zwischen dem Firmenwert in Höhe von 53 T€ zum
Erwerbszeitpunkt und in Höhe von 55 T€ zum Bilanzierungsstichtag resultiert aus
Umrechnungsdifferenzen gemäß IAS 21.
Übertragene Gegenleistung
Nachfolgend sind die zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte jeder
Hauptgruppe von Gegenleistungen zusammengefasst:
in T€
Zahlungsmittel
100
48
Verbindlichkeiten (fixe Kaufpreisrate)
Bedingte Gegenleistungen
464
612
Gesamte übertragene Gegenleistung
Die ersten beiden Kaufpreisraten wurden im August 2020 und Oktober 2020 aus den liquiden
Mitteln bezahlt.
Mit dem Untenehmenszusammenschluss verbundene Kosten
Bei dem Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von
15 T€ für Rechts- und Beratungsgebühren angefallen. Diese Kosten sind in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Mit der Übernahme wurden zum Erwerbszeitpunkt auf der Vermögensseite Kundenverträge in
Höhe von 1.528 T€ übernommen. Im Rahmen der Übernahme von 25 Mitarbeitern wurden im
Zeitpunkt der Übernahme zudem Urlaubsrückstellungen in Höhe von 31 T€ übernommen. Im
Zuge der Kaufpreisallokation wurden immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von
590 T€ identifiziert.
30
Die EPROCURE-Gruppe hat seit dem Erwerbszeitpunkt 878 T€ zu den Umsatzerlösen des
Konzerns und 254 T€ zum Konzernergebnis aus fortzuführender Geschäftstätigkeit vor
Steuern beigetragen. Hätte der Unternehmenszusammenschluss zu Jahresbeginn
stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse aus fortzuführender Geschäftstatigkeit auf
1.317 T€ und das Konzernergebnis aus fortzuführender Geschäftstägigkeit vor Steuern auf
201 T€ belaufen.
Geschäfts- oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde infolge des Erwerbs wie folgt erfasst:
in T€
Übertragene Gegenleistung
612
-559
53
Beizulegender Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt
Von der übertragenen Gegenleistung in Höhe von 612 T€ wurden die ersten beiden
Kaufpreisanteile von jeweils 50 T€ im 2. bzw. 3. Quartal 2020 bezahlt und stellen somit den
Zahlungsmittelabfluss in Höhe von 100 T€ dar. Ein weiterer Kaufpreisanteil in Höhe von 50 T€
wird im 1. Quartal 2021 beglichen und wurde als kurzfristige sonstige Verbindlichkeit
ausgewiesen.
Die Höhe der bedingten Gegenleistung bestimmt sich nach vertraglich vereinbarten
Kennzahlen der Jahre 2020 bis 2022. Sie ist jeweils im März des folgenden Jahres fällig und
in den kurzfristigen und langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zum
Erwerbszeitpunkt hat der Konzern für die bedingte Gegenleistung einen Betrag von 464 T€
berücksichtigt, was ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt entspricht. Das
maximale Zahlungsrisiko beträgt rund 2.000 T€. Zum Bilanzierungsstichtag hat sich der
beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung auf 474 T€ erhöht.
Es wurden keine Eigenkapitalinstrumente für den Erwerb der Anteile ausgegeben.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 53 T€ umfasst den Wert erwarteter Synergien
aus dem Unternehmenserwerb. Von dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert ist
voraussichtlich nichts für Steuerzwecke abzugsfähig.
31
12. Ergebnis je Aktie
2019
2019
2020
(angepasst) (wie berichtet)
Den Aktionären der SNP SE zustehendes Er-
gebnis in T€
-1.520
-1.359
2.318
Gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl
(unverwässert)
Stück
Stück
6.810.391
6.810.391
6.572.767
6.572.767
6.572.767
6.572.767
Gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl
(verwässert)
€ /
Stück
€ /
unverwässertes Ergebnis je Aktie
verwässertes Ergebnis je Aktie
-0,22
-0,22
-0,21
-0,21
0,35
0,35
Stück
32
13. Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung wurde nach IFRS 8 aufgestellt. Basierend auf der internen
Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns werden einzelne Konzernabschlussdaten
untergliedert nach Geschäftsbereichen dargestellt.
in T€
Service
Software
Gesamt
Segmentaußenumsätze
2020
93.913
97.610
97.610
49.868
47.575
47.575
143.781
145.185
145.185
2019 (angepasst)
2019 (wie berichtet)
Segmentergebnis (EBIT)
2020
2.135
2,3%
9.686
11.821
8,2%
Marge
19,4%
2019 (angepasst)
Marge
3.115
3,2%
13.563
28,5%
16.678
11,5%
2019 (wie berichtet)
Marge
3.447
3,5%
13.028
27,4%
16.475
11,3%
Abschreibungen im Segmentergebnis enthal-
ten*
2020
5.024
5.067
5.239
2.440
1.760
1.791
7.464
6.827
7.030
2019 (angepasst)
2019 (wie berichtet)
* darin enthalten Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 234 T€ (i. Vj. 145 T€) und Wertminderun-
gen auf Nutzungsrechte in Höhe von 408 T€ (i. Vj. 0 T€)
Überleitungsrechnung
2019
(wie berich-
tet)
2019
(angepasst)
in T€
2020
Ergebnis
Summe berichtspflichtige Segmente
Nicht segmentbezogene Aufwendungen
davon Abschreibungen
EBIT
11.821
-10.981
-920
16.678
-13.231
-4.861
3.447
16.475
-9.473
-1.103
7.002
840
Finanzergebnis
Ergebnis vor Steuern (EBT)
-1.576
-736
-1.548
1.899
-1.374
5.628
Infolge eines Rechenfehlers wurde im Geschäftsjahr 2019 das Segmentergebnis des Bereichs
Service um 504 T€ zu hoch und im Gegenzug das Segmentergebnis des Bereichs Software
um 504 T€ zu niedrig ausgewiesen. Dieser Fehler hatte keine Auswirkung auf das gesamte
Segmentergebnis. Der Fehler wurde durch die rückwirkende Anpassung aller betroffenen
Segmentposten des Vorjahres korrigiert. Das angepasst Segmentergebnis in 2019 resultiert
aus der Fehlerkorrektur des Nutzungsrechts an der US-Immobilie.
33
Berichterstattung nach Regionen
Regionen
(Außen)umsatz
Langfristige Vermögenswerte
Investitionen
2019 2019 (wie
in T€
2020
78.402
22.622
15.290
5.347
2019
2020 (angepasst) berichtet)
2020
1.394
206
2019
CEU (i. Vj. DACH)
82.985
21.059
13.415
6.587
33.930
22.365
11.626
3.941
30.949
24.658
12.476
4.352
30.949
24.658
12.476
4.352
3.090
223
75
EEMEA (Osteuropa,
Naher Osten, Afrika)
Lateinamerika
860
JAPAC (Asien-Pazi-
fik-Japan)
56
136
USA
UK
14.567
7.553
13.609
7.530
4.987
6.450
6.114
6.897
9.691
6.897
240
0
342
0
Umbuchung zu Ver-
äußerungsgruppe
0
0
-22.365
0
0
0
0
Gesamt
143.781
145.185
60.934
85.447
89.024
2.756
3.866
Die Segmentierung in operative Teilbereiche erfolgt entsprechend der internen Organisations-
und Berichtsstruktur nach Geschäftsbereichen.
Das Segment Software beinhaltet die Leistungsverpflichtungen Softwarelizenzierung,
Wartung und Cloud-Lösungen. Wesentlich sind die Entwicklung und Vermarktung der selbst
entwickelten Data Transformation Platform CrystalBridge® mit ihren Softwaremodul-
Kombinationen. Zusätzlich werden hier auch die Verkäufe von Fremdsoftware dargestellt. SNP
weist zudem auch Umsätze mit Software as a Service (SaaS) aus; diese belaufen sich in der
Berichtsperiode auf 2.249 T€ (i. Vj. 2.324 T€). Von den gesamten Umsatzerlösen des
Segments Software wurden 28.305 T€ (i. Vj. 26.023 T€) zeitraumbezogen und 21.564 T€ (i.
Vj. 21.804 T€) zeitpunktbezogen realisiert.
Im Segment Service bieten wir schwerpunktmäßig Beratungs- und Schulungsleistungen in
Bezug auf Transformationsprozesse von Unternehmen an. Dazu zählen hauptsächlich unsere
Dienstleistungen in IT-Datentransformationen, die darauf abzielen, ERP-Systeme zu ändern
und anzupassen. Dies umfasst alle Aspekte und Beratungsdienstleistungen, die im Rahmen
von IT-Datentransformationen, vornehmlich im SAP-Umfeld, grundsätzlich benötigt oder vom
Kunden gefordert werden. Daneben bieten wir komplementäre Beratungs- und
Schulungsleistungen in Bezug auf klassische SAP-Beratung und -Implementierung sowie
Hosting-, Cloud- und Application Management Services (AMS). Die im Segment Service
erzielten Umsatzerlöse werden ausschließlich zeitraumbezogen realisiert.
Die Segmentdaten werden aus den Daten des Controllings ermittelt und basieren auf IFRS-
Werten. Zur internen Steuerung des Unternehmens wird die Kennzahl EBIT verwendet.
34
Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten werden anhand der marktüblichen Kondi-
tionen unter fremden Dritten ermittelt. Segmenterträge, Segmentaufwendungen und Segmen-
tergebnis umfassen Transfers zwischen Geschäftssegmenten. Diese Transfers werden bei
der Konsolidierung eliminiert.
Bestimmte Tätigkeiten wie Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen sowie interne IT-Dienst-
leistungen werden ausschließlich auf Konzernebene gesteuert und überwacht. Diese werden
in der Überleitung als sonstige Kosten ausgewiesen.
35
Erläuterungen zur Konzernbilanz
14. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die liquiden Mittel betreffen wie im Vorjahr Guthaben bei Kreditinstituten sowie den
Kassenbestand. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht in etwa ihrem
beizulegenden Zeitwert. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen liquiden Mittel am
Ende der Berichtsperiode können wie unten dargestellt auf die entsprechenden Posten in der
Konzernbilanz übergeleitet werden:
in T€
2020
2019
Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand
29.401
4
19.125
12
Umbuchung in Veräußerungsgruppe
Summe
-3.444
25.961
0
19.137
15. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
in T€
2020
2019
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Gesamt
20.000
Gesamt
Festgeldanlage
20.000
383
0
0
0
0
Ausleihungen und sons-
tige finanzielle Forderun-
gen
101
484
703
277
980
Derivate
Mietkautionen
0
0
4
525
4
525
0
0
0
592
0
592
Umbuchung zu Veräuße-
rungsgruppe
0
-38
-38
0
0
0
Gesamt
20.383
592 20.975
703
869
1.572
Ausleihungen und sonstige finanzielle Forderungen bestehen aus Darlehen an Mitarbeiter und
Dritte, Schecks mit einer Fälligkeit von über drei Monaten, debitorischen Kreditoren sowie
anderen Forderungen. Wertberichtigungen für sonstige finanzielle Vermögenswerte wurden
keine gebildet.
36
16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
in T€
2020
2019
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Gesamt
Gesamt
Bruttobuchwert Forderun-
gen aus Lieferungen und
Leistungen
30.721
-327
0
0
30.721
-327
33.473
-155
137 33.610
Wertberichtigungen auf For-
derungen aus Lieferungen
und Leistungen
0
0
-155
0
Umbuchung zu Veräuße-
rungsgruppe
-4.794
0
-4.794
0
Gesamt
25.600
0
25.600
33.318
137 33.455
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
17. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte und
Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen:
2020
2019
in T€
in T€
Vertragsvermögenswerte
Stand 1. Januar
22.953
4.881
9.417
-7
18.073
Laufende Veränderung
Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte
Umbuchung zur Veräußerungsgruppe
-1
0
-88
Stand 31. Dezember
32.275
22.953
2020
in T€
6.440
2019
in T€
4.585
Vertragsverbindlichkeiten
Stand 1. Januar
-6.174
8.054
-8
-4.555
6.410
0
Im Berichtsjahr erfasste Umsatzerlöse
Zugänge
Umbuchung zur Veräußerungsgruppe
Stand 31. Dezember
8.312
6.440
Die Veränderungen der Vertragssalden im Geschäftsjahr 2020 sind im Wesentlichen das
Resultat der laufenden Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Veränderungen von
37
Projektfortschritt und Abrechnungen. In Höhe von 6.174 T€ (i. Vj. 4.555 T€) wurden in der
aktuellen Berichtsperiode Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden realisiert, die zu Beginn
der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Wir gehen davon aus, dass über
95% (i. Vj. 95%) der am 31. Dezember 2020 erfassten Vertragsverbindlichkeiten in der
nächsten Berichtsperiode als Umsatzerlöse erfasst werden.
Den zum 31. Dezember 2020 nicht oder nicht vollständig erfüllten Leistungsverpflichtungen ist
insgesamt ein Transaktionspreis von 110.800 T€ (i. Vj. 92.700 T€) zugeordnet. Das
Management geht davon aus, dass hiervon 80 - 90% (i. Vj. 80 - 90%) im Geschäftsjahr 2021
und der Rest in den Folgeperioden als Erlös erfasst wird.
18. Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich um Softwarelizenzen, die mit Weiterveräußerungsabsicht
erworben wurden. Während der aktuellen Berichtsperiode wurden Vorräte in Höhe von
1.444 T€ (i. Vj. 740 T€) aufwandswirksam erfasst.
Die Vorräte in Höhe von 10 T€ wurden komplett in die Veräußerungsgruppe umgebucht.
19. Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte
in T€
2020
2019
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Gesamt
1.816
Gesamt
1.296
Aktive Rechnungsabgrenzungs-
posten
1.669
147
1.236
60
Forderungen aus Steuererstat-
tungen
Übrige sonstige Vermögens-
827
453
0
0
827
453
568
330
0
0
568
330
werte
Umbuchung zu Veräußerungs-
gruppe
-95
0
-95
0
0
0
Gesamt
2.854
147
3.001
2.134
60
2.194
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen im Wesentlichen geleistete
Vorauszahlungen im Rahmen von Miet-, Support- und Lizenzverträgen.
38
20. Vermögenswerte und Schulden der als zur Veräußerung gehalten klassifizierten
Veräußerungsgruppe
Im vierten Quartal wurde von SNP bekannt gegeben, dass sie beabsichtigt, das SAP-Dienst-
leistungsgeschäft in Polen an die All for One Group SE zu veräußern. Die Filderstadter Con-
sulting- und IT-Gruppe soll die Mehrheit an der SNP Poland Sp. z o.o. übernehmen. Die Ver-
äußerung wird voraussichtlich bis zum 3. Quartal 2021 abgeschlossen sein. Für die vollstän-
dige Übernahme beabsichtigen beide Parteien wechselseitige Kauf- bzw. Verkaufsoptionen
vorzusehen, die ab Ende 2023 greifen sollen. Der Verkauf steht im Einklang mit der langfristi-
gen Strategie der SNP, ihre Aktivitäten auf das SAP-Transformationsgeschäft zu konzentrie-
ren.
Die Vermögenswerte und Schulden der im operativen Segment Service erfassten SNP Poland
Sp. z o.o. werden infolgedessen seit dem 31. Oktober 2020 als eine zur Veräußerung gehal-
tene Veräußerungsgruppe dargestellt und in den zur Veräußerung gehaltenen Vermögens-
werten sowie Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswer-
ten ausgewiesen.
Die Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden der SNP Poland Sp. z o.o. die als zur
Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, setzten sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zu-
sammen:
T€
Kurzfristige Vermögenswerte
-8.430
Liquide Mittel
-3.444
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Forderungen
Vertragsvermögenswerte
Vorräte
-4.794
-88
-10
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte
-94
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
-22.968
-17.492
-1.659
-429
Nutzungsrechte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Aktive latente Steuern
-3.009
-38
-341
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
31.398
39
Kurzfristige Schulden
6.616
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten
1.877
8
Steuerschulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
114
803
3.814
Langfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
Passive latente Steuern
2.203
1.909
294
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung
gehaltenen Vermögenswerten
-8.819
22.579
Nettovermögen der Veräußerungsgruppe
Weder zum Zeitpunkt der Einstufung als zur Veräußerung gehalten noch zum 31. Dezember
2020 wurden für die Veräußerungsgruppe SNP Poland Sp. z o.o. Wertminderungen erfasst.
Im sonstigen Bestandteil des Eigenkapitals sind in den Währungsumrechnungen kumulierte
Aufwendungen in Höhe von 1.842 T€ (i. Vj. 195 T€) enthalten.
40
21. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte haben sich folgendermaßen entwickelt:
Konzessionen, ge-
werbliche Schutz-
rechte und ähnliche
Rechte und Werte
sowie Lizenzen an
solchen Rechten
und Werten
Geleistete An-
Aktivierte
Entwick-
lungs-
zahlungen auf
immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Geschäfts- und
Firmenwert
in T€
kosten
Gesamt
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2019
Zugänge
53.733
14.294
54
430
0
0
1.617
0
68.457
1.671
-163
0
0
Abgänge
-163
-10
0
Währungsdifferenzen
461
0
0
451
Stand 31. Dezember 2019 /
1. Januar 2020
54.194
14.175
430
1.617
70.416
Zugänge
0
559
0
137
696
Zugänge aus Unternehmenser-
werb
53
583
-28
0
0
0
0
0
636
-28
Abgänge
0
0
0
-1.500
0
Umbuchungen
Währungsdifferenzen
1.500
-610
0
-3.386
-3.996
Umbuchung zu Veräußerungs-
gruppe
-17.256
-3.549
0
0
-20.805
Stand 31. Dezember 2020
33.605
12.630
430
254
46.919
Kumulierte Abschreibungen
und Wertminderungen
Stand 1. Januar 2019
Abschreibungen
Abgänge
0
0
0
0
6.667
1.736
-163
-45
77
61
0
0
0
0
0
6.744
1.797
-163
-45
Währungsdifferenzen
0
Stand 31. Dezember 2019 /
1. Januar 2020
0
0
0
0
8.195
1.792
28
138
62
0
0
0
0
0
8.333
1.854
28
Abschreibungen
Abgänge
Währungsdifferenzen
-384
0
-384
Umbuchung zu Veräußerungs-
gruppe
0
-1.939
0
0
-1.939
Stand 31. Dezember 2020
0
7.692
200
0
7.892
Bilanzwert 31. Dezember
2019
54.194
33.605
5.980
4.938
292
230
1.617
254
62.083
39.027
Bilanzwert 31. Dezember
2020
41
In den geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind Kosten für die
Erstellung einer Software für den internen Gebrauch enthalten. Diese Kosten werden bei
Fertigstellung der Software in die Lizenzen umgebucht. Mit der Fertigstellung ist in 2021 zu
rechnen.
Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor.
42
22. Sachanlagen
Die Sachanlagen haben sich folgendermaßen entwickelt.
Grundstücke,
grundstücksgleiche
Rechte und Bauten
auf fremden
Andere Anlagen, Geleistete Anzah-
Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
lungen und Anla-
gen im Bau
in T€
Grundstücken
Gesamt
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
Stand 1. Januar 2019
Zugänge
892
245
0
8.693
1.950
-722
0
0
0
0
0
9.585
2.195
-722
Abgänge
Währungsdifferenzen
Stand 31. Dezember 2019
48
84
132
1.185
10.005
11.190
Stand 1. Januar 2020
Zugänge
1.185
78
10.005
1.239
-223
0
124
0
11.190
1.441
-624
Abgänge
-401
-46
Währungsdifferenzen
-190
0
-236
Umbuchung zu Veräuße-
rungsgruppe
-78
-889
0
-967
Stand 31. Dezember 2020
738
9.942
124
10.804
Kumulierte Abschreibungen
und Wertminderungen
Stand 1. Januar 2019
Abschreibungen
183
118
145
0
4.094
1.685
0
0
0
0
0
0
0
4.277
1.803
145
Wertminderungen
Abgänge
-640
56
-640
92
Währungsdifferenzen
Stand 31. Dezember 2019
36
482
5.195
5.677
Stand 1. Januar 2020
Abschreibungen
Wertminderungen
Abgänge
482
135
148
-401
-5
5.195
1.616
86
0
0
0
0
0
5.677
1.751
234
-193
-87
-594
-92
Währungsdifferenzen
Umbuchung zu Veräuße-
rungsgruppe
-15
-553
0
-568
Stand 31. Dezember 2020
344
6.064
0
6.408
Bilanzwert 31. Dezember
2019
703
394
4.810
3.878
0
5.513
4.396
Bilanzwert 31. Dezember
2020
124
43
Bei den Wertminderungen handelt es sich um aktivierte Mieteinbauten und
Sachanlagevermögen, die aufgrund der Aufgabe des Standorts nicht mehr werthaltig waren.
Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor.
23. Leasingverhältnisse
Der Konzern mietet Büroräume sowie Vermögenswerte der Kategorie „Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung“. Hierzu zählen vor allem Fahrzeuge. Büroräume werden
an allen Standorten, an denen SNP tätig ist, angemietet. Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um Büroflächen und angemietete Parkplätze. Die Laufzeiten betragen zwischen
ein und zehn Jahre. Die Leasingvertragskonditionen werden indiviuell ausgehandelt und
beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen.
Nutzungsrechte
Für die bilanzierten Nutzungsrechte ergab sich folgende Darstellung zum 31. Dezember 2020:
Grundstücke, grund-
stücksgleiche Rechte Andere Anlagen, Be-
und Bauten auf frem- triebs- und Geschäfts-
in T€
den Grundstücken
ausstattung
Gesamt
Stand 1. Januar 2019
Abschreibungen
Zugänge
17.444
-3.433
5.040
-37
1.308
-955
2.034
-37
18.752
-4.388
7.074
-74
Neubewertungen
Abgänge
0
-6
-6
Währungsdifferenzen
41
29
70
Stand 31. Dezember 2019
(wie berichtet)
19.055
2.373
21.428
Wertminderungen
-3.773
218
0
0
0
-3.773
218
Korrektur Abschreibungen
Währungsdifferenzen
-22
-22
Stand 31. Dezember 2019
(angepasst)
15.478
2.373
17.851
Stand 1. Januar 2020
Abschreibungen
Wertminderungen
Zugänge
15.478
-2.985
-393
8.120
-2.362
-37
2.373
-1.185
-15
17.851
-4.170
-408
9.735
-2.031
-37
1.615
331
0
Neubewertungen
Modifikation
Abgänge
0
-1
-1
Währungsdifferenzen
-377
-54
-431
Umbuchung zu Veräuße-
rungsgruppe
-2.232
-765
-2.997
Stand 31. Dezember 2020
15.212
2.299
17.511
44
Für das Geschäftsjahr 2019 wurde im Rahmen einer Fehlerkorrektur das Nutzungsrecht aus
einem Mietvertrag für eine Immobilie in den USA zu 100% um 3.577 T€ wertgemindert. Die
nach dem Tod des Unternehmensgründers und Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Andreas
Schneider-Neureither durchgeführte Überprüfung der US-Immobilie ergab eine fehlende
Nutzbarkeit bereits ab Mietbeginn im Jahre 2019.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde entschieden, die beiden Bürostandorte in Heidelberg
zusammenzulegen. Der Mietvertrag für den aufgegebenen Standort läuft noch bis in das Jahr
2024. Wir gehen davon aus, dass wir die frei gewordenen Büroflächen ab Mitte 2022
untervermieten können. Im Rahmen der Aufgabe des Bürostandorts wurde das Nutzungsrecht
an der Immobilie wertgemindert. Es wird mit einem erzielbaren Betrag von 785 T€ gerechnet.
Dadurch ergab sich eine erfolgswirksame Wertminderung von 393 T€.
Leasingverbindlichkeiten
Für Informationen zu den Leasingverbindlichkeiten siehe Punkt 26, die Ausführungen zum
Liquiditätsrisiko unter Punkt 38 sowie die Darstellung der Entwicklung der
Finanzverbindlichkeiten in Punkt 45.
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge
Für das Geschäftsjahr 2020 ergab sich folgende Darstellung in der Gewinn- und
Verlustrechnung:
2019
2019
(angepasst)
in T€
2020
(wie berich-
tet)
Abschreibungen auf Nutzungsrechte
Wertminderungen auf Nutzungsrechte
4.170
408
-179
593
31
4.164
3.778
0
4.388
0
Erträge aus dem Erlass von Leasingzah-
lungen
Zinsaufwendungen aus Leasingverbind-
lichkeiten
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasing-
verhältnissen
0
695
514
695
514
Aufwendungen aus Leasingverhältnissen
über geringwertige Vermögenswerte
56
62
62
Summe
5.079
9.213
5.659
Zum 31. Dezember 2020 bestanden im Konzern keine kurzfristigen Leasingverträge.
Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen für das Geschäftsjahr 2020
betrug 4.973 T€ (i. Vj. 6.891 T€).
45
Zum 31. Dezember 2020 wurden mögliche zukünftige Mittelabflüsse i. H. v. 749 T€ (i. Vj. 1.266
T€) (undiskontiert) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend
sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert werden.
Als Reaktion auf die Auswirkungen der Coronapandemie in 2020 verhandelte der Konzern mit
seinen Vermietern in Deutschland, Argentinien und Polen Mietkonzessionen für angemietete
Büroräume. Der Konzern wendet den praktischen Behelf für COVID-19-bedingte
Mietkonzessionen an. Der im Berichtszeitraum erfolgswirksam erfasste Betrag, der die
Änderungen der Leasingzahlungen im Zusammenhang mit Mietzugeständnissen
widerspiegelt, für die der Konzern den praktischen Behelf für COVID-19-bedingte
Mietkonzessionen angewandt hat, beläuft sich auf 179 T€ (i. Vj. 0 T€).
Für weitere Informationen zu den Leasingverhältnissen siehe Kapitel 10 bzgl. der wesentlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Kapitel 9 bzgl. der Verwendung von
Schätzungen.
24. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Im Geschäftsjahr 2012 wurde eine Beteiligung in Höhe von 24% des Stammkapitals an der
Composite Design Transformation GmbH aus Walldorf erworben. Gegenstand des
Unternehmens ist die IT-Beratung. Im Geschäftsjahr 2012 wurde der Beteiligungsansatz auf
1,00 € abgeschrieben. Auf Basis der aktuellen Informationen ergeben sich keine Änderungen
in Bezug auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Beteiligung.
Mit dem Erwerb der Hartung Consult GmbH im Januar 2016 hat die SNP SE 40,02% der
Anteile an der Polygon Solutions GmbH aus Lünen erworben. Gegenstand des Unternehmens
ist die IT-Beratung. Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Beteiligungsansatz auf 1,00 €
abgeschrieben, da das Management von keinen nachhaltig positiven Ergebnisbeiträgen in der
Zukunft ausgeht und kein entsprechender Veräußerungspreis erzielt werden kann. Im Oktober
2020 wurden die Anteile an der Polygon Solutions GmbH für 4,4 T€ verkauft. Der
Verkaufserlös wurde ertragswirksam im Finanzergebnis ausgewiesen.
Zum 19. Juli 2019 wurde die Bluefield Foundation GmbH gegründet. SNP hält 100% der
Anteile. Aufgrund der Satzung der Gesellschaft besteht keine Beherrschung im Sinne des
IFRS 10 über die Gesellschaft. Es besteht aber maßgeblicher Einfluss durch Mitglieder des
Managementteams. Das Gründungskapital der Foundation beträgt 25 T€.
Im März 2020 wurde eine Beteiligung in Höhe von 22% des Stammkapitals an der OORCCA
GmbH aus Heidelberg von einer nahestehenden Person erworben. Gegenstand des
Unternehmens ist eine Softwarelösung für zeitbasierte Leistungserfassung, -auswertung und
-abrechnung und Projektmanagement. Auf Basis der aktuellen Informationen ergeben sich
keine Änderungen in Bezug auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Beteiligung. Für weitere
Informationen zu Transaktionen mit nahestehenden Personen siehe Kapitel 47.
Darüber hinausgehende Risiken sind mit den Beteiligungen nicht verbunden. Die
Beteiligungen sind aus Sicht des Konzerns als insgesamt unwesentlich einzustufen.
46
25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten setzen
sich wie folgt zusammen:
in T€
2020
2019
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Ge-
samt
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Ge-
samt
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
6.490
0
6.490
10.239
0 10.239
Umbuchung zu Veräußerungs-
gruppe
-1.877
0
-1.877
0
0
0
Gesamt
4.613
0
4.613
10.239
0 10.239
26. Finanzielle Verbindlichkeiten
in T€
2020
2019 (angepasst)
2019 (wie berichtet)
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Ge-
samt
Gesamt
Gesamt
Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten
7.228 44.025
1.904 386
4.146 16.930
51.253
2.290
21.076
5
5.171 35.308 40.479
2.791 2.791
5.010 14.387 19.397
5.476 34.829 40.305
2.791 2.791
5.010 14.387 19.397
Kaufpreisverpflichtungen
Leasingverpflichtungen
0
0
Derivative Finanzinstru-
mente
0
283
5
61
0
0
0
0
93
0
0
93
0
0
0
0
0
93
0
0
93
0
Sonstige finanzielle Ver-
bindlichkeiten
344
Umbuchung zu Veräuße-
rungsgruppe
-803
-1.909
-2.712
Gesamt
12.758 59.498
72.256
12.972 49.788 62.760
13.277 49.309 62.586
Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE hat sich im Februar 2017 mit Investoren über die
Aufnahme von Schuldscheindarlehen im Volumen von insgesamt 40,0 Mio. € geeinigt. Das
Volumen verteilt sich auf fixe und variabel verzinsliche Tranchen in Laufzeiten von drei bis
sieben Jahren. Die durchschnittliche Verzinsung beläuft sich zum Zeitpunkt der Begebung der
Schuldscheindarlehen auf 1,41% p.a. Im März 2020 wurde die erste Tranche der
Schuldscheindarlehen über 5.000 T€ zurückgezahlt. Diese wurde mit der Aufnahme eines
Darlehens in Höhe von 2.000 T€ und teilweise über kurzfristige Darlehen im Rahmen eines
Kreditrahmenvertrags über 5.000 T€ refinanziert. Durch die Fehlerkorrektur im Geschäftsjahr
2019 wurde auch die erste Stufe der vereinbarten Covenants nicht eingehalten. Dadurch ergab
sich für das Geschäftsjahr 2020 ein erhöhter Zinsaufwand von 0,5%. Dadurch veränderten
sich die fortgeführten Anschaffungskosten der Schuldscheindarlehen schon zum
31. Dezember 2019.
Die Schuldscheindarlehen wurden in der Bilanz abzüglich der Vermittlungsprovision und
zuzüglich abgegrenzter Zinsen mit einem Wert von 39,6 Mio. € angesetzt. Zum
31. Dezember 2020 beträgt der Bilanzwert 35,3 Mio. € (i. Vj. 40,1 Mio. €, i. Vj. angepasst 40,3
Mio. €).
47
Das Darlehen über 2.000 T€ hat eine Laufzeit von 2 Jahren und wird vierteljährlich getilgt. Die
Verzinsung orientiert sich am 3-Monats-Euribor zuzüglich einer Kreditmarge. Um das Risiko
von steigenden Geldmarktzinsen abzusichern, wurde ein Payer Swap (Zinsswap) und Floor
abgeschlossen.
SNP hat darüber hinaus im Mai 2020 ein Darlehen in Höhe von 10.000 T€ aufgenommen, das
von der KfW aus dem Programm KfW-Unternehmerkredit (37) im Rahmen des KfW-
Sonderprogramms 2020 (im Rahmen der Sondermaßnahmen „Corona-Hilfe für
Unternehmen“, unterstützt durch das Maßnahmenpaket der Bundesregierung anlässlich der
Coronapandemie) refinanziert wird. Das Darlehen wird ab September 2021 bis zum Juni 2025
vierteljährlich in gleichen Raten von je 625 T€ getilgt.
Im März 2020 erhielt die SNP (Schweiz) AG einen COVID-19-Kredit gemäß Art. 3 der COVID-
19-Solidarbürgschaftsverordnung in Höhe von 500 TCHF und einer Laufzeit von 5 Jahren. Der
Kredit darf ausschließlich zur Sicherung laufender Liquiditätsbedürfnisse verwendet werden.
Die Verzinsung liegt bei 0%. Der Kreditnehmer hat das Recht, diese Kreditvereinbarung
jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Die
Kaufpreisverpflichtungen
bestehen
hauptsächlich
aus
zukünftigen
Zahlungsverpflichtungen im Rahmen von Unternehmenserwerben aus 2017 und 2020.
Sicherheiten für finanzielle Verbindlichkeiten werden nicht gestellt. Stattdessen werden bran-
chenübliche Covenants vereinbart, an welche Kündigungsmöglichkeiten geknüpft sind. Die
den Covenants zugrunde liegenden Finanzkennzahlen konnten in 2020 allesamt erfüllt wer-
den.
27. Eventualforderungen / Eventualverbindlichkeiten
Neben den in der Bilanz aufgeführten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Forderungen bestehen zum Bilanzstichtag Eventualforderungen.
Für ein anhängiges Rechtsverfahren besteht ein Versicherungsschutz. Zum Bilanzstichtag
wird davon ausgegangen, dass die Versicherung im Schadensfall wahrscheinlich zumindest
einen Teil des Schadens regulieren wird. Dies ist jedoch noch nicht so gut wie sicher. Die Höhe
des Zuflusses wird sich voraussichtlich auf die Hälfte des Schadens belaufen.
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 wurde
festgestellt, dass die Nutzbarkeit einer als Nutzungsrecht bilanzierten Immobilie in den USA
bereits ab Mietbeginn im Jahre 2019 nicht vorlag. Im Zusammenhang mit der Fehlerkorrektur
prüft SNP mögliche Ersatzansprüche, insbesondere hinsichtlich der vorab geleisteten
Mietzahlungen. Eine valide Abschätzung der finanziellen Auswirkung etwaiger
Ersatzansprüche ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses nicht
möglich.
Neben den in der Bilanz aufgeführten Rückstellungen bestehen Eventualverbindlichkeiten in
Höhe von 4.727 T€.
Auf Grundlage einer bedingten Kaufpreisklausel besteht eine Eventualschuld mit einer
Obergrenze von 3.260 T€ im Zusammenhang mit dem Erwerb der südamerikanischen
Adepcon-Gruppe im Jahre 2017. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme zur Zahlung
48
des bedingten Kaufpreises wird unter Berücksichtigung der Entwicklung in 2020 sowie der
Planung für die Folgejahre als sehr gering eingeschätzt.
Des Weiteren bestehen Eventualverbindlichkeiten mit einer Obergrenze in Höhe von 1.467 T€
im Zusammenhang mit dem Ewerb der EPROCURE-Gruppe. Die Wahrscheinlichkeit der
Inanspruchnahme zur Zahlung des bedingten Kaufpreises wird unter Berücksichtigung der
Entwicklung in 2020 sowie der Planung für die Folgejahre als gering eingeschätzt.
28. Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
in T€
2020
2019
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Kurz-
fristig
Lang-
fristig
Gesamt
Gesamt
Mitarbeiterbezogene
Verbindlichkeiten
17.250
3.215
143
0
17.250
3.215
389
14.504
2.441
0
0
14.504
2.441
0
Sonstige Steuern
Zuschüsse
0
246
0
0
0
0
Sonstige nichtfinanzielle
Verbindlichkeiten
Umbuchung zu Veräuße-
rungsgruppe
1.431
1.431
-3.814
1.727
1.727
-3.814
0
0
0
0
Gesamt
18.225
246 18.471
18.672
0
18.672
Die mitarbeiterbezogenen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend Urlaubs- und
Bonusverpflichtungen sowie Verpflichtungen für mitarbeiterbezogene soziale Abgaben.
29. Sonstige Rückstellungen
Im Geschäftsjahr 2020 haben sich die sonstigen Rückstellungen wie folgt entwickelt:
Stand
Stand
Umgliede-
rung
in T€
01.01.2020
Verbrauch Auflösung
Zuführung
31.12.2020
Archivierungskosten
Prozesskosten
26
89
0
0
0
0
0
26
0
0
0
0
-603
-603
951
1.040
Mitarbeiterbezogene
Rückstellungen
603
0
58
58
Gesamt
718
0
1.009
1.124
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der
Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Verpflichtung zuverlässig
geschätzt werden kann.
Die Rückstellungen für Prozesskosten resultieren aus zum 31. Dezember 2020 anhängigen
Rechtsstreitigkeiten. Siehe hierzu auch Kapitel 48.
49
Bei den mitarbeiterbezogenen Rückstellungen wurden die Rückstellungen aus dem LTI- und
virtuellen Aktienprogramm aus dem Vorjahr in die nichtfinanziellen Verbindlichkeiten
umgegliedert. Bei der Zuführung handelt es sich um Rückstellungen für Freistellung und
Abfindungszahlungen.
Der Konzern erwartet, dass die Kosten für den überwiegenden Teil der sonstigen
Rückstellungen innerhalb des nächsten Geschäftsjahres anfallen werden.
30. Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich
Im Jahre 2019 wurde mit insgesamt 24 Mitarbeitern als Teil ihrer variablen Vergütung eine
Vereinbarung über virtuelle Aktien geschlossen. Auf der Grundlage eines festgelegten
Basispreises ergaben sich insgesamt 17.329 virtuelle Aktien. Den Mitarbeitern wird der
Gegenwert jeweils der Hälfte der Aktien in 2020 und 2021 ausgezahlt. Der Gegenwert
berechnet sich aus der Anzahl der Aktien multipliziert mit dem Jahresschlusskurs 2019 für die
Auszahlung in 2020 und multipliziert mit dem Jahresschlusskurs 2020 von 60,50 € für die
Auszahlung in 2021. Die Ansprüche aus diesem Programm werden über die Zeit erdient. Im
Jahre 2020 reduzierte sich die Anzahl der berechtigten Mitarbeiter auf 21. Insgesamt wurden
über beide Jahre 16.358 virtuelle Aktien gewährt. Das Programm für die virtuellen Aktien ist
zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen.
Für die Gewährung der virtuellen Aktien wurden im Geschäftsjahr 2020 in Summe 269 T€ (i.
Vj. 611 T€) im Personalaufwand erfasst. Für die Auszahlung in 2021 wurde eine
mitarbeiterbezogene Verbindlichkeit in Höhe von 466 T€ (i. Vj. 414 T€) gebildet.
Im Jahre 2019 hat der Verwaltungsrat mit den geschäftsführenden Direktoren ein Long-Term-
Incentive-Programm (LTI-Programm) 2019 – 2020 abgeschlossen. Ein Teilziel des LTI-
Programms mit einer Gewichtung von 25% ist an die Aktienkursentwicklung gekoppelt. Der
Auszahlungsanspruch ermittelte sich danach wie folgt:
Übersteigt der Aktienkurs auf Basis des gewichteten Durchschnittswerts der letzten 30
Handelstage (Xetra) des Jahres 2020 den Ausgangswert zu Beginn des Jahres 2019 um 50%,
so sind 100% Zielerreichung des Teilziels erreicht. Die tatsächliche Kursveränderung wird zu
der Kursveränderung auf Basis einer 100%-Zielerreichung ins Verhältnis gesetzt und ergibt so
den tatsächlichen Zielerreichungsgrad. Der gewichtete Schlusskurs betrug 54,45 €. Die
Ansprüche aus diesem Programm wurden über die Zeit erdient. Das Programm für die
virtuellen Aktien ist zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen.
In Summe wurden 2020 für das an die Aktienkursentwicklung gekoppelte Teilziel des LTI-
Programms 2019 – 2020 anteilig 1.008 T€ (i. Vj. 300 T€) im Personalaufwand erfasst. Zum
31. Dezember 2020 belief sich die in diesem Zusammenhang gebildete mitarbeiterbezogene
Verbindlichkeit auf 1.308 T€.
31. SNP-Aktienoptionsplan 2020
Im April 2020 hat SNP einen Aktienoptionsplan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
für bestimmte Mitarbeiter der Gesellschaft aufgelegt. Die Hauptversammlung hat mit
Beschluss vom 12. Mai 2016 den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, Aktien der
Gesellschaft zurückzukaufen und Aktien, die auf der Grundlage desselben
Hauptversammlungsbeschlusses erworben wurden, unter anderem im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms entsprechend den dort festgelegten Bedingungen zu
verwenden. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat auf Grundlage dieser Ermächtigung
50
beschlossen, einen Aktienoptionsplan 2020 im Umfang von maximal 60.000 Optionsrechten
einzuführen. Bei Ausübung wird eine Aktienoption in eine Stammaktie der Gesellschaft
getauscht. Für die Ausgabe der Optionen ist von den Mitarbeitern ein Entgelt in Höhe von 50
€ zu entrichten. Die Optionen haben weder ein Dividenden- noch ein Stimmrecht. Die Optionen
können jederzeit ab dem Zeitpunkt der Ausübbarkeit bis zu ihrem Verfall ausgeübt werden,
wenn der durchschnittliche Schlusskurs der Aktie im Xetra in den letzten vier Wochen vor
Ausübung über 60,66 € liegt. Die Laufzeit des Plans beträgt 9 Jahre, wobei davon in den ersten
4 Jahren im Rahmen der Wartezeit keine Ausübung möglich ist. Im Rahmen des Plans wurden
bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt 30.950 Optionen mit einem gewichteten
durchschnittlichen Ausübungspreis von 60,66 € ausgegeben. Die Summe der geschätzten
Marktwerte der zu diesem Zeitpunkt gewährten Optionen beträgt 825 T€. Der Marktwert der
Optionen wurde mittels Binominalmodell ermittelt.
Beizulegende Zeitwerte und Annahmen am Jahresende 2020
Fair Value der Option zum Ausgabezeitpunkt
26,64
Optionspreismodell
Risikofreier Zinssatz
Erwartete Volatilität
Erwartete Laufzeit
Binomialmodell
-0,62%
48,40%
6,5 Jahre
8,5 Jahre
Restlaufzeit zum 31.12.2020
Die verwendete erwartete Laufzeit wurde auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung des
Managements unter Berücksichtigung von Nichtübertragbarkeit, Ausübungsbeschränkungen
und Verhaltensüberlegungen ermittelt.
Der Konzern erfasst im Geschäftsjahr 2020 einen Personalaufwand von 137 T€ im
Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch
Eigenkapitalinstrumente.
32. Rückstellungen für Pensionen
Die Pensionsrückstellungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
•
•
•
•
•
Abfertigungsrückstellungen der SNP Austria GmbH, die für Mitarbeiter aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen in Österreich zu bilden sind
Zusagen an Hinterbliebene eines ehemaligen geschäftsführenden Direktors der SNP
SE
Zusagen an den im Jahre 2011 ausgeschiedenen Finanzvorstand der
Muttergesellschaft
Pensionsrückstellungen aus einem Unternehmenserwerb aus dem Jahre 2015 bei der
SNP SE und SNP Deutschland GmbH
Pensionsrückstellungen bei der SNP (Schweiz) AG
Laufende Pensionszahlungen fallen zurzeit nur bei der SNP Deutschland GmbH an.
Bei der SNP SE und bei der SNP (Schweiz) AG gibt es Rückdeckungsversicherungen, die
zugunsten der bezugsberechtigten Personen verpfändet sind.
51
Aus den leistungsorientierten Plänen für Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses waren folgende Beträge im Konzernabschluss enthalten:
in T€
2020
5.014
2019
4.925
Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
Nettobilanzansatz aus leistungsorientierten Plänen
2.185
2.034
2.829
2.891
Die Kosten für leistungsorientierte Pläne setzen sich wie folgt zusammen:
in T€
2020
2019
Laufender Dienstzeitaufwand
Nettozinsaufwand *
219
20
147
32
In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung er-
fasste Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne
239
179
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste
Verlust aus Planvermögen (ohne Zinserträge)
-163
2
733
4
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste
Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen
-161
78
737
916
Kosten für leistungsorientierte Pläne
* Der Ausweis in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgt unter „Sonstige finanzielle Aufwendungen“.
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der DBO detalliert dargestellt:
in T€
2020
4.925
2019
3.448
DBO zu Beginn des Geschäftsjahres
Laufender Dienstzeitaufwand
Zinsaufwand
219
28
147
49
Neubewertung
Versicherungsmathematische Gewinne (-) /
Verluste aufgrund der Veränderungen von fi-
nanziellen Annahmen
-199
719
Leistungszahlungen
Fremdwährungseffekte
29
12
482
80
DBO zum Ende des Geschäftsjahres
5.014
4.925
52
Die detaillierte Überleitung der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des
Planvermögens ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
in T€
2020
2019
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu
Beginn des Geschäftsjahres
2.034
1.386
Zinserträge
8
17
Neubewertung
Gewinne (+)/ Verluste (-) aus Planvermögen ohne
Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen und -er-
trägen enthalten sind
-38
-18
Arbeitgeberbeiträge
Arbeitnehmerbeiträge
Fremdwährungseffekte
60
113
8
511
77
61
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum
Ende des Geschäftsjahres
2.185
2.034
2020
2019
Abzinsungssatz
Gehaltstrends
Rententrends
0,2 bis 0,85%
0% bis 3,6%
0% bis 2,0%
0,3 bis 0,9%
0% bis 3,6%
0% bis 2,0%
Durchschnittliche
Fluktuation *)
0%
0%
*) In Abhängigkeit der Dienstjahre.
Die Berechnung beruht auf jährlich zu erstellenden versicherungsmathematischen Gutachten
unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen.
53
Sensitivitätsanalyse
Eine Veränderung der oben genannten Grundannahmen bei Konstanthaltung der anderen
Annahmen hätte die DBO zum 31. Dezember 2020, wie nachfolgend dargelegt, erhöhend
beziehungsweise mindernd beeinflusst:
in T€
Leistungsorientierte Verpflichtung
Erhöhung Minderung
2020 2019 2020 2019
Grundannahme
Abzinsungssatz (1% Veränderung)
Zukünftige Rentendynamik (1% Ver-
änderung)
-402
154
-449
250
417
555
-186
-211
Zukünftige Einkommensdynamik (1%
Veränderung)
Zukünftige Sterblichkeit (-10% Ver-
änderung)
70
71
150
112
-176
-
-135
-
Am 31. Dezember 2020 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten
Verpflichtungen bei ca. 17 Jahren (Vorjahr: 18 Jahre).
Die für 2021 sowie die darauf folgenden neun Jahre erwarteten Arbeitgeberbeiträge zu den
Planvermögen betragen jährlich 145 T€.
Die in den nächsten Jahren erwarteten Leistungszahlungen betreffen die Mitarbeiter der SNP
Austria GmbH aus Abfertigungsrückstellungen und die der SNP Deutschland GmbH aus
Rentenzahlungen. Die tatsächlichen Auszahlungen sind vom Eintreten weiterer
Voraussetzungen abhängig. Im Durchschnitt wird für die nächsten zehn Jahre eine jährliche
Zahlung von 126 T€ erwartet.
54
33. Steuererstattungsansprüche, Steuerschulden und latente Steuern
Die Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden betreffen Forderungen und
Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern.
Ertragsteuern
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
2019
2019
(angepasst)
in T€
2020
(wie berich-
tet)
Aufwand für laufende Steuern
Laufende Ertragsteuern Berichtsjahr
Laufende Ertragsteuern betreffend Vorperioden
2.130
1.930
1
1
-19
1.930
1.931
2.111
1.931
Ertrag (i. Vj. Aufwand) aus latenten Steuern
Veränderung der zeitlichen Differenzen Berichtsjahr
Veränderung der zeitlichen Differenzen Vorperioden
-1.943
67
-936
197
76
197
Veränderung Steueransprüche aus steuerlichen Ver-
lustvorträgen
867
2.127
1.388
1.167
1.440
-1.009
1.102
3.319
3.371
Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt zum Bilanzstichtag und im
Vorjahr unverändert 30,0% und errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 419%
Körperschaftsteuer
Solidaritätszuschlag (5,5% der Körperschaftsteuer)
14,66%
15,00%
0,82%
Tarifbelastung
Gerundet
30,48%
30,00%
Die direkt im Eigenkapital unter den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals erfassten
latenten Steuern sind aus der Gesamtergebnisrechnung ersichtlich und stellen sich wie folgt
dar:
2020
2019
Steuern
Nach
Steuern
Vor
Steuern
Nach
Steuern
in T€
Vor Steuern Steuern
Neubewertung von leis-
tungsorientierten Ver-
pflichtungen
155
-64
91
-742
144
-598
55
Steuerüberleitungsrechnung
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlich
ausgewiesenen Steueraufwand:
2019
2019
(angepasst)
in T€
2020
(wie berich-
tet)
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
-736
1.899
5.628
Erwarteter Steuerertrag/-aufwand zum Satz von 30%
Auswirkung unterschiedlicher Steuersätze
Auswirkungen aus Steuersatzänderungen
Periodenfremde laufende Ertragsteuern
Periodenfremde latente Steuern
-221
6
570
-139
40
1.688
-245
40
0
-19
67
1
1
197
45
197
45
Ausländische Quellensteuer
73
Nicht steuerwirksame Aufwendungen/Erträge
Zuführung zur Wertberichtigung auf Verlustvorträge
Verzicht auf Aktivierung von Verlustvorträgen laufendes Jahr
Nutzung nicht aktivierter Verlustvorträge laufendes Jahr
Sonstige Einflüsse
371
126
741
0
579
256
1.693
0
579
256
733
0
-42
1.102
77
77
Tatsächliche Steuer vom Einkommen und Ertrag
3.319
3.371
Aktive und passive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den Buchwerten und
den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sind in der unten
stehenden Tabelle dargestellt:
31.12.2019
31.12.2019
(angepasst)
in T€
31.12.2020
(wie berich-
tet)
Passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Nutzungsrechte
-651
-177
-3.356
-809
-282
0
-1.019
-217
-2.732
-260
-3.397
-13
-1.019
-217
-3.692
-260
-3.397
-65
Forderungen/Vertragsvermögenswerte
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten/Vertragsverbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Latente Steuerschulden
-286
-49
0
0
0
0
0
0
0
0
-155
-104
-5.869
5.572
-297
-7.638
6.875
-763
-8.650
7.887
-763
Saldierung
Summe passive latente Steuern
56
Aktive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
589
14
573
11
573
11
Steuerliche Verlustvorträge
Sonstige steuerliche Vorteile
Forderungen/Vertragsvermögenswerte
Verbindlichkeiten/Vertragsverbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Vorräte
2.933
168
632
1.282
1
4.066
98
1.920
543
5.026
98
1.920
543
0
1
0
0
1
0
0
322
Pensionsverpflichtungen
513
601
601
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
Latente Steueransprüche
3.787
847
707
11.795
-5.572
6.223
2.614
1.176
531
12.134
-6.875
5.259
2.614
1.176
531
13.094
-7.887
5.207
Saldierung
Summe aktive latente Steuern
Die Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2020
betrifft die Muttergesellschaft (2.004 T€) sowie die deutsche Tochtergesellschaft Innoplexia
GmbH (118 T€) und die ausländischen Einheiten SNP Transformations Inc., Jersey City, NJ,
USA, (617 T€), Shanghai SNP Data Technology Co., Ltd., Shanghai, China, (118 T€) und die
SNP Transformations SEA Pte. Ltd. Singapur (76 T€). Die Verlustvorträge in Deutschland,
Singapur und USA sind jeweils zeitlich unbegrenzt nutzbar. In China können die steuerlichen
Verluste über fünf Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung vorgetragen werden. Im
Geschäftsjahr 2020 haben sich die steuerlichen Verlustvorträge verringert. Die Planungen
gehen von positiven steuerlichen Ergebnissen in den Folgejahren aus. Es wird deshalb
erwartet, dass die steuerlichen Verlustvorträge in den nächsten Jahren weiter abgebaut
werden. Hinsichtlich der Nutzung der bilanzierten Steuervorteile aus Verlustvorträgen wird vor
dem Hintergrund der positiven Auftragserwartungen zukünftig mit ausreichend zu
versteuernden
Ergebnissen
bei
den
Einzelgesellschaften
gerechnet.
Die
Tochtergesellschaften in den USA und Singapur sowie die inländische Innoplexia GmbH
weisen eine steuerliche Verlusthistorie auf. Bedingt durch die signifikant positiven
Umsatzprogonosen sowie die verstärkte Leitungs- und Führungsstruktur für den
Gesamtkonzern, die Neubesetzung von lokalen Führungsfunktionen, den bereits eingeleiteten
und intensivierten Einsatz von Near-Shoring in der Projektabwicklung sowie vertriebliche
Maßnahmen und den geplanten Ausbau des SAP S4/HANA-Projektvolumens wird in Höhe
der angesetzten steuerlichen Verlustvorträge in absehbarer Zeit von entsprechend zu
versteuernden Ergebnissen ausgegangen. Die sonstigen steuerlichen Vorteile (168 T€)
betreffen die ADP Consultores S.R.L., Buenos Aires, Argentinien, die steuerliche
Inflationsanpassung, die über die Folgejahre mit steuerlichen Gewinnen zu verrechnen ist.
Ein Aktivposten für steuerliche Verlustvorträge wird nur in dem Umfang aktiviert, in dem es
innerhalb eines Planungshorizonts von vier Jahren wahrscheinlich ist, dass zukünftig
verrechenbares steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht. Insgesamt wurden für in
Vorjahren und im Berichtsjahr entstandende steuerliche Verlustvorträge in Höhe von
11.452°T€ (i. Vj. 4.329 T€, i. Vj. angepasst 7.884 T€) keine aktiven latenten Steuern gebildet.
57
Die nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträge haben folgende Verfallszeiten:
31.12.2019
(angepasst)
31.12.2019
(wie berichtet)
in T€
31.12.2020
5 – 10 Jahre
unbegrenzt
317
11.135
11.452
165
7.719
7.884
165
4.164
4.329
34. Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 7.212.447,00 €
(i. Vj. 6.602.447,00 €) und besteht aus 7.212.447 (i. Vj. 6.602.447) auf den Inhaber lautende
Stammaktien in Form nennwertloser Stückaktien der SNP Schneider-Neureither & Partner SE
mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils 1,00 €. Am 15. Juli 2020 hat die SNP
Schneider-Neureither & Partner SE unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals
eine Barkapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen, in deren Folge das Grundkapital der
Gesellschaft um 610.000,00 €, eingeteilt in 610.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf
insgesamt 7.212.447,00 €, eingeteilt in 7.212.447 Aktien, erhöht wurde. Die neuen Aktien
wurden zu einem Preis von 46,00 € je Aktie emittiert und sind für das Geschäftsjahr 2020
beginnend am 1. Januar 2020 gewinnanteilsberechtigt. Die Bezugsquote betrug 100%.
Dadurch erzielte die Gesellschaft einen Bruttomittelzufluss von 28.060 T€. Die Eintragung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 17. Juli 2020, seit dem 21. Juli 2020
werden die neuen Aktien in den Börsenhandel einbezogen.
35. Genehmigtes Kapital
Die ordentliche Hauptversammlung am 6. Juni 2019 ermächtigte den Verwaltungsrat, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. Juni 2024 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen
um bis zu insgesamt 3.301.223,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf
den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Bei Bareinlagen
können die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im
Sinne von § 186 Abs. 5 S. 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Verwaltungsrat ist
ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom
Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, um die
neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich
unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG) und die Anzahl der ausgegebenen
Aktien 10% des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert
niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht überschreitet (Zehn-Prozent-
Grenze); bei Sachkapitalerhöhungen, insbesondere zum Zweck des unmittelbaren oder
mittelbaren Erwerbs von Unternehmen, Betrieben oder Beteiligungen an Unternehmen oder
gewerblichen Schutzrechten, Lizenzen, Patenten oder sonstigen Produktrechten oder
sonstigen Vermögensgegenständen; soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der
Gesellschaft
und
ihren
Tochtergesellschaften
ausgegebenen
Optionsscheine,
Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenussrechte ein Bezugsrecht auf neue Aktien in
dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts
zusteht bzw. zustehen würde. Durch die Kapitalerhöhung im Juli 2020 wurde durch die
Ausgabe von 610.000 Aktien von der Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht.
58
Bedingtes Kapital
Mit Beschluss der Hauptversammlung am 30. Juni 2020 wurde die zeitliche Verlängerung des
bedingten Kapitals 2015, das in Höhe von 1.869.030,00 €, eingeteilt in bis zu 1.869.030 auf
den Inhaber lautende Stückaktien, bestand, über das Jahr 2020 hinaus abgelehnt.
Eigene Anteile
In den Jahren 2011 bis 2013 erwarb die Gesellschaft insgesamt 21.882 Aktien zu
Anschaffungskosten von 414.650,19 €. Diese Aktien sind zum 31. Dezember 2020
unverändert im Bestand der Gesellschaft.
Die Gesellschaft wurde von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 für die kommenden fünf
Jahre ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung ausstehenden Grundkapitals zu erwerben. Im August 2019 hatte der
Verwaltungsrat ein mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm beginnend am 1. September 2019
mit einer Laufzeit bis längstens zum 11. Mai 2021 beschlossen. In diesem Zeitraum sollen
höchstens 638.362 eigene Aktien über die Börse zurückgekauft werden. Das entspricht 9,67%
des Grundkapitals. Im Rahmen des Rückkaufprogramms wurden im Geschäftsjahr 2019
insgesamt 34.000 Aktien zu einem Preis von 1.094.436,46 € erworben. Im Geschäftsjahr 2020
wurden weitere 19.820 Aktien zu einem Preis von insgesamt 1.203.572,16 € erworben.
Die Gesellschaft wurde von der Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 für die kommenden
fünf Jahre ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung ausstehenden Grundkapitals zu erwerben. Gleichzeitig wurde die
bestehende Ermächtigung aus dem Jahre 2016 aufgehoben.
Die Anschaffungskosten für die in der Summe 75.702 Anteile in Höhe von 2.712.658,81 € sind
nach IAS 32.33 als Negativposten im Eigenkapital ausgewiesen.
Erworbene eigene Anteile wurden zu Anschaffungskosten erfasst und vom gezeichneten
Kapital abgesetzt.
Die Wertpapierkennnummer für die Aktien lautet 720 370, ISIN: DE0007203705.
36. Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen
Zur Veränderung der Gewinnrücklagen verweisen wir auf den Konzern-Eigenkapitalspiegel.
Die Kapitalrücklage hat sich auf 87.068.326,94 € (i. Vj. 59.968.250,67 €) erhöht. Die Erhöhung
resultiert aus der Ausgabe von 610.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € je Aktie. Der Ausgabepreis betrug 46,00 €.
Das gezeichnete Kapital wurde damit pro ausgegebene Aktie um 1,00 € erhöht, der
übersteigende Betrag in Höhe von 27.450.000 € erhöhte die Kapitalrücklage. Diese Erhöhung
der Kapitalrücklage wurde gekürzt um die Kosten der Kapitalerhöhung in Höhe von 696.223,93
€, vermindert um passive latente Steuern mit 208.867,18 €. Insgesamt sind in den
Kapitalrücklagen Kosten der Kapitalerhöhungen von 4.108.920,24 €, vermindert um passive
latente Steuern in Höhe von 1.232.676,08 €, verrechnet worden.
Zusätzlich werden in der Kapitalrücklage die Verpflichtungen zur Ausgabe von
Eigenkapitalinstrumenten aus dem Aktienoptionsplan 2020 i.H.v 137 T€ ausgewiesen. Siehe
hierzu auch Kapitel 30.
59
37. Nicht beherrschende Anteile
Der Posten betrifft 19% Fremdanteile an den Tochtergesellschaften SNP Transformations
SEA Pte. Ltd. und SNP Transformations Malaysia Sdn. Bhd., die im Geschäftsjahr 2016
erstmals konsolidiert wurden.
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle Gesellschaften, bei denen Minderheiten
bestehen. Bei den Angaben handelt es sich um Informationen vor Eliminierung, die zwischen
den anderen Unternehmen des Konzerns vorgenommen wird.
T€
Umsatzerlöse
Ergebnis
Ergebnis der nicht beherrschenden Anteile
Sonstiges Ergebnis
2.118
-1.675
-318
3
Gesamtergebnis
Gesamtergebnis der nicht beherrschenden Anteile
-1.673
-315
Kurzfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Schulden
Langfristige Schulden
Nettovermögen
2.176
502
1.760
1.980
-1.062
Nettovermögen, das den nicht beherrschenden Antei-
len zuzurechnen ist
-229
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
724
-7
-117
Nettoerhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-
äquivalente
Während des Jahres gezahlte Dividenden an
nicht beherrschende Anteile
600
0
38. Finanzinstrumente
Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements
Im Geschäftsjahr 2020 hat SNP liquide Mittel neben Neu- und Ersatzinvestitionen in Sachan-
lagevermögen und immaterielles Anlagevermögen und dem Erwerb von eigenen Anteilen vor
allem für die Tilgung von Kaufpreisraten aus Unternehmenserwerben sowie die Tilgung von
Leasingverbindlichkeiten verwendet. Finanziert wurden diese Investitionen und Tilgungen zum
einen aus einem positiven Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wie auch über die Kapitalerhö-
hung im Juli 2020.
Im März 2020 wurde die erste Tranche der Schuldscheindarlehen über 5.000 T€
zurückgezahlt. Diese wurde mit der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2.000 T€ und
60
teilweise über kurzfristige Darlehen im Rahmen eines Kreditrahmenvertrags über 5.000 T€
refinanziert. Um die möglichen finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie abzufangen,
wurden in Deutschland über 10.000 T€ und in der Schweiz über 500 T€ COVID-19-Darlehen
aufgenommen. Zusätzlich wurden bestehende Kreditlinien erweitert bzw. neu abgeschlossen.
Das Management überwacht und steuert fortlaufend die Finanzierung und die Kapitalstruktur
im Konzern. Hierzu dienen unter anderem auch die Kenngrößen „Nettoverschuldungsgrad“
und „Eigenkapitalquote“. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der
Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner vornehmen. Zum
31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien
oder Verfahren zur Überwachung der Finanzierung und zur Steuerung der Kapitalstruktur
vorgenommen.
Die sich aus Finanzinstrumenten ergebenden möglichen Risiken umfassen zinsbedingte
Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Der Konzern überwacht
laufend diese Risiken und setzt Einzelrisiken ins Verhältnis zum gesamten Risikoexposure,
um Risikokonzentrationen festzustellen. Die Konzernleitung beschließt bei Bedarf Strategien
und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.
Kreditrisiko
Der Konzern schließt Geschäfte mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem
Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung
unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern
keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Es wird keine Kreditierung ohne vorherige
Prüfung und Genehmigung nach der aktuellen, durch die geschäftsführenden Direktoren
festgelegten Befugnisregelung vorgenommen. Im Konzern bestehen keine wesentlichen
Kreditrisikokonzentrationen.
Bei Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen und sonstigen finanziellen
Vermögenswerten des Konzerns entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des
Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.
Zur Ermittlung der Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Vertragsvermögenswerten wenden wir das vereinfachte Wertminderungsmodell von IFRS 9
an. Siehe dazu auch Ausführungen unter Punkt 10.
61
Nachfolgende Tabelle zeigt das Kredit- und Ausfallrisiko anhand einer Wertminderungsmatrix
zum 31. Dezember 2020:
Verlustrate in
%
Buchwerte
in T€
Wertberichtigun-
gen in T€
Einstufung
Risikoklasse 1 (Deutschland, Öster-
reich, Schweiz, USA, Australien und
Singapur)
0,02
0,00
48.767
1.992
10.135
497
9
Risikoklasse 2 (Großbritannien)
0
42
2
Risikoklasse 3 (Polen, China, Ja-
pan, Malaysia und Chile)
0,40
Risikoklasse 4 (Kolumbien)
Risikoklasse 5 (Argentinien)
Risikoklasse 6 (Ausfall)
0,40
0,40
1.425
289
6
100,00
289
Umbuchung zu Veräußerungs-
gruppe
-5.136
-254
Gesamt
57.969
94
62
Nachfolgende Tabelle zeigt das Kredit- und Ausfallrisiko anhand einer Wertminderungsmatrix
zum 31. Dezember 2019:
Verlustrate in
%
Buchwerte
in T€
Wertberichtigun-
gen in T€
Einstufung
Risikoklasse 1 (Europa (ohne Po-
len), USA, Australien und Singapur)
0,02
45.558
9
Risikoklasse 2 (Chile und China)
Risikoklasse 3 (Polen und Malaysia)
Risikoklasse 4 (Kolumbien)
0,39
0,42
2.269
4.980
335
9
22
1
0,30
Risikoklasse 5 (Argentinien)
0,30
3.317
10
Risikoklasse 6 (Ausfall)
100,00
118
118
Gesamt
56.577
169
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten:
Forderun-
gen aus Lie-
Vertragsvermögens-
in T€
ferungen
und Leistun-
gen
Summe
werte
Stand zum 1. Januar 2019
184
13
197
Abgeschriebene Beträge
-98
0
-98
Nettoneubewertung der Wertbe-
richtigungen
69
1
70
Stand zum 31. Dezember 2019
155
14
169
Abgeschriebene Beträge
-77
0
7
-77
Nettoneubewertung der Wertbe-
richtigungen
249
256
Umbuchung zu Veräußerungs-
gruppe
-254
0
-254
Stand zum 31. Dezember 2020
73
21
94
63
Die folgenden wesentlichen Änderungen der Bruttobuchwerte der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen trugen zu den Änderungen der Wertminderungsaufwendungen
im Jahr 2020 bei:
•
•
Einstufung von China und Chile in Risikoklasse 3 (i. Vj. Risikoklasse 2) aufgrund eines
schlechteren Ratings der Länder.
Höhere Buchwerte in der Risikoklasse 6 durch größere Zahlungsschwierigkeiten der
Kunden.
Liquiditätsrisiko
Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses im Rahmen der
laufenden Cashflow-Planung und -Überwachung. Das wichtigste Ziel lautet, eine
Mindestliquidität sicherzustellen, um jederzeit Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Ein hoher
Bestand an flüssigen Mitteln bildet daher eine strategische Reserve, die dazu beiträgt, SNP
flexibel, solvent und unabhängig zu halten. Neben dem effektiven Management des
Kapitaleinsatzes und der liquiden Mittel hat SNP das Liquiditätsrisiko, das aus der normalen
Geschäftstätigkeit und der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen erwächst, durch
Einrichtung angemessener Kreditlinien bei verschiedenen Kreditinstituten verringert, die bei
Bedarf in Anspruch genommen werden können.
Die Cashflows aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend
dargestellte Fälligkeiten auf:
31.12.2020
1 bis 2
Jahre
3 bis 5
Jahre
über 5
Jahre
in T€
Bis 1 Jahr
689
Summe
36.437
Schuldscheindarlehen
26.388
9.360
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen
7.281
4.613
3.773
1.904
2.772
0
6.250
0
16.303
4.613
0
Leasingverbindlichkeiten
Kaufpreisverpflichtungen
3.591
159
7.277
285
5.208
0
19.849
2.348
Sonstige finanzielle Verbind-
lichkeiten
283
61
0
0
344
18.543
32.971
23.761
4.619
79.894
64
31.12.2019 (angepasst)
1 bis 2
Jahre
3 bis 5
Jahre
über 5
Jahre
in T€
Bis 1 Jahr
Summe
41.981
Schuldscheindarlehen
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen
5.544
158
689
24
35.748
0
0
21
0
203
10.239
21.286
2.804
10.239
5.644
2.804
0
0
5.509
0
Leasingverbindlichkeiten
Kaufpreisverpflichtungen
4.118
0
6.015
0
Sonstige finanzielle Verbind-
lichkeiten
0
93
0
0
93
24.389
4.924
41.784
5.509
76.606
31.12.2019 (wie berichtet)
1 bis 2
Jahre
3 bis 5
Jahre
über 5
Jahre
in T€
Bis 1 Jahr
Summe
Schuldscheindarlehen
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen
5.540
158
513
24
35.748
0
0
41.801
203
21
0
10.239
0
0
10.239
Leasingverbindlichkeiten
Kaufpreisverpflichtungen
5.644
2.804
4.118
0
6.015
0
5.509
0
21.286
2.804
Sonstige finanzielle Verbind-
lichkeiten
0
93
0
0
93
24.385
4.748
41.784
5.509
76.426
Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind dem frühesten Zeitraster zugeordnet.
Aus den derivativen Verbindlichkeiten resultieren keine wesentlichen vertraglichen
Zahlugsströme.
65
Beizulegender Zeitwert
Unsere Finanzinstrumente werden hauptsächlich zu fortgeführten Anschaffungskosten
klassifiziert. Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher
im Konzernabschluss erfassten Finanzinstrumente:
31.12.2020
(nach Umbuchung zu
Veräußerungsgruppe)
31.12.2019
(angepasst)
31.12.2019
(wie berichtet)
in T€
Finanzielle Vermö-
genswerte
Buch- Beizulegen-
wert der Zeitwert
Buch- Beizulegen-
wert der Zeitwert
Buch- Beizulegen-
wert der Zeitwert
IFRS 9 Kategorie
Zahlungsmittel und Zah- Fortgeführte An-
25.961
4
25.961
4
19.137
0
19.137
0
19.137
0
19.137
0
lungsmitteläquivalente
schaffungskosten
Beizulegender
Zeitwert (erfolgs-
wirksam)
Derivate
Forderungen aus Liefe- Fortgeführte An-
rungen und Leistungen schaffungskosten
25.600
25.600
33.455
33.455
33.455
33.455
Sonstige finanzielle Ver- Fortgeführte An-
20.971
20.971
1.572
1.572
1.572
1.572
mögenswerte
schaffungskosten
Gesamt
72.536
72.536
54.164
54.164
54.164
54.164
Finanzielle Verbind-
lichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leis-
tungen
Fortgeführte An-
schaffungskosten
4.613
51.254
5
4.613
50.636
5
10.239
40.479
0
10.239
41.552
0
10.239
40.305
0
10.239
41.480
0
Fortgeführte An-
schaffungskosten
Finanzverbindlichkeiten
Derivate
Beizulegender
Zeitwert (erfolgs-
wirksam)
Kaufpreisverpflichtun-
gen
Fortgeführte An-
schaffungskosten
1.816
474
1.816
474
2.791
0
2.791
0
2.791
0
2.791
0
Beizulegender
Zeitwert (erfolgs-
wirksam)
Kaufpreisverpflichtun-
gen
Leasingverbindlichkei-
ten
18.364
18.364
19.397
19.397
19.397
19.397
Übrige finanzielle Ver-
bindlichkeiten
Fortgeführte An-
schaffungskosten
343
343
93
93
93
93
Gesamt
76.869
76.251
72.999
74.072
72.825
74.000
66
Zusammenfassung per IFRS 9 Kategorie
31.12.2019
(angepasst)
31.12.2019
(wie berichtet)
in T€
31.12.2020
Buchwert
Buchwert
Buchwert
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet werden
72.532
4
54.164
54.164
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizu-
legenden Zeitwert bewertet werden
0
53.602
0
0
53.428
0
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten bewertet werden
58.026
479
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizu-
legenden Zeitwert bewertet werden
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzverbindlichkeiten erfolgt auf
Grundlage der Zinsstrukturkurve und der Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt
die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.
Die beizulegenden Zeitwerte von Derivaten werden unter Anwendung von
Bankbewertungsmodellen basierend auf aktuellen Parametern wie Zinsstrukturkurve und
Volatilität des Zinsniveaus bestimmt. Die Zuordnung erfolgt in die Stufe 2 der
Bewertungshierarchie.
Der beizulegende Zeitwert von bedingten Kaufpreisverpflichtungen im Zusammenhang mit
Unternehmenserwerben, die im Rahmen der Folgebewertung auf einer Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert der Stufe 3 beruhen, wird in Übereinstimmung mit allgemeinen
anerkannten Bewertungsverfahren basierend auf Discounted-Cashflow-Analysen bestimmt.
Die wesentlichen Eingangsparameter sind neben den sachverhaltsspezifischen
Diskontierungssätzen die Erwartungen zu künftigen Zahlungsströmen sowie die in den
Kaufverträgen bestimmten und hinsichtlich Earn-Out einschlägigen Ergebnisgrößen.
Die Änderungen der zum beizulegenden Zeitwert auf Stufe 3 bewerteten Finanzinstrumente
ergeben sich wie folgt:
in T€
Kaufpreisverpflichtungen
Anfangsbestand zum 1. Januar 2020
0
Akquisitionen
464
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Verluste
10
Endbestand zum 31. Dezember 2020
474
67
Die Nettogewinne oder -verluste der einzelnen IFRS 9 Kategorien ergeben sich wie folgt:
31.12.2019
(angepasst)
31.12.2019
(wie berichtet)
in T€
31.12.2020
Aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finan-
ziellen Vermögenswerten
-3
4
122
122
0
Aus zum erfolgswirksam beizulegenden Zeitwert bewerteten
finanziellen Vermögenswerten
0
Aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finan-
ziellen Verbindlichkeiten
-784
-1.068
-894
Aus zum erfolgswirksam beizulegenden Zeitwert bewerteten
finanziellen Verbindlichkeiten
-17
0
0
Summe
-800
-946
-772
Die Nettogewinne und Nettoverluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten Finanzinstrumenten entstehen aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts.
Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten umfassen die
Nettogewinne und Nettoverluste Erträge aus Zinsen, Aufwendungen und Erträge für erwartete
Kreditverluste, Effekte aus der Währungsumrechnung, Abgangsverluste und Erträge aus
Eingängen auf abgeschriebene Forderungen.
Die Nettogewinne und Nettoverluste aus Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet werden, beinhalten Aufwendungen für Zinsen sowie Effekte aus
der Währungsumrechnung.
Zinserträge aus den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Vermögenswerten belaufen sich auf 30 T€ (i. Vj. 36 T€).
Zinsaufwendungen aus den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen
Verbindlichkeiten belaufen sich auf 878 T€ (i. Vj. angepasst 1.007 T€; wie berichtet 833 T€).
Marktpreisrisiko
Zinsrisikomanagement
Der Konzern finanziert sich einerseits aus dem operativen Cashflow. Zur Finanzierung des
organischen und anorganischen Wachstums hat SNP darüber hinaus verzinsliches
Fremdkapital in Form von verschiedenen Bankdarlehen und Schuldscheindarlehen
aufgenommen.
Die Bankdarlehen werden mit Ausnahme eines Darlehens mit einem festen Basiszinsatz
verzinst. Das variabel verzinste Darlehen ist durch Zinsderivate gegen Zinsänderungsrisiken
abgesichert, was zu einer festen Verzinsung des Darlehens über die gesamte Laufzeit führt.
Die Verzinsung der verschiedenen Tranchen des Schuldscheindarlehens verteilt sich auf fixe
und variable Zinsen, wobei sich die variablen Zinsen am Euribor orientieren. Der variable Anteil
der Schuldscheindarlehen beträgt 20 Mio. € (i. Vj. 25 Mio. €). Änderungen der Marktzinssätze
können infolgedessen zu einem höheren Zinsaufwand führen. Liegt der 6-Monats-Euribor im
positiven Bereich, so erhöht eine Erhöhung des 6-Monats-Euribor um 50 Basispunkte den
Zinsaufwand um 0,1 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €). Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wird
68
unterstellt, dass alle anderen Variablen (außer Marktzinssatz) konstant bleiben. Die
Entwicklung der Marktzinssätze und die Notwendigkeit adäquater Absicherungsmaßnahmen
wird seitens des Managements fortlaufend überprüft.
Währungsrisiko
Die Konzernunternehmen wickeln ihre operativen Geschäfte in der jeweiligen funktionalen
Währung ab, sodass das entsprechende Fremdwährungsrisiko als mittel einzustufen ist.
Währungsrisiken ergeben sich im Wesentlichen aus konzerninternen Leistungsbeziehungen.
Währungsrisikomanagement
Die funktionale Währung des Konzerns und die Darstellungswährung des
Konzernabschlusses ist der Euro. Aus der zunehmenden Internationalisierung des Konzerns
außerhalb der Eurozone folgt, dass mit den operativen Geschäften und Finanztransaktionen
Wechselkursschwankungen verbunden sind. Wechselkursrisiken, die durch Aufträge und
Kreditvergaben an Tochtergesellschaften außerhalb des Euroraums entstehen, beziehen sich
dabei im Wesentlichen auf die absolute Höhe der in Euro berichteten Kennzahlen. Die
Entwicklung der Währungskurse und die Notwendigkeit adäquater Absicherungsmaßnahmen
wird seitens des Managements fortlaufend überprüft.
Um die möglichen Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf das Konzernergebnis
quantifizieren zu können, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Diese stellt die
Veränderung des Konzernergebnisses für den Fall dar, dass die jeweilige funktionale Währung
der Konzerngesellschaften gegenüber der Fremdwährung um 10% auf- bzw. abgewertet
würde und alle anderen Parameter dabei gleich geblieben wären:
2020
Euro gewinnt
Vergleich zu der im Vergleich zu Vergleich zu der im Vergleich zu
Währung der Währung Währung der Währung
2019
Euro verliert im
Euro verliert im Euro gewinnt
in T€
CHF
GBP
PLN
USD
SGD
MYR
CNY
ARS
CLP
COP
ZAR
AUD
JPY
29
-7
-36
118
41
50
-144
9
-147
299
166
21
17
23
20
-16
0
-50
-61
348
35
118
31
50
105
20
120
-244
-136
-17
-14
-19
-16
13
-284
-29
97
-26
-41
-86
-17
0
0
-74
165
0
22
0
91
-201
-18
0
Aufgrund der Einbeziehung von Tochtergesellschaften weist der Konzern zudem
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten außerhalb der Eurozone aus, die auf lokale Währung
lauten.
Bei
der
Umrechnung
dieser
Vermögenswerte
in
Euro
können
Wechselkursschwankungen zu Wertänderungen führen. Die Änderungen dieser
69
Nettovermögenswerte spiegeln sich über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital des Kozerns
wider.
Aktienkursrisiko
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich
hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken.
Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse infrage. Zum 31. Dezember 2020
sowie zum 31. Dezember 2019 hatte der Konzern keine wesentlichen mit Aktienkursrisiken
verbundenen Finanzinstrumente im Bestand.
Aufgrund der unwesentlichen Höhe des Aktienkursrisikos wurde auf eine Sensitivitätsanalyse
verzichtet.
39. Kapitalmanagement
31.12.2019
(angepasst)
31.12.2019
(wie berichtet)
Delta in
%
31.12.2020
In % der
In % der
In % der
Summe von
T€ Eigenkapital
und Schul-
Summe von
T€ Eigenkapital
und Schul-
Summe von
T€ Eigenkapital
und Schul-
Summe
den
den
den
Eigenkapital
Kurzfristige Schul-
den
Langfristige Schul-
den
87.683
42
66.903
39
31
9
70.602
41
53.986
26
49.554
54.045
29
49.859
29
65.004
32
32
61
20
15
53.566
31
59
Schulden
118.990
58 103.599
103.425
Summe Eigenkapi-
tal und Schulden
206.673
100 170.502
100
21
174.027
100
Der Konzern verfolgt das Ziel, langfristig die Unternehmensfortführung zu sichern und die
Interessen der Aktionäre, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller weiteren
Abschlussadressaten zu wahren.
Die Steuerung der Kapitalstruktur orientiert sich an den Änderungen der
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Risiken aus den gehaltenen
Vermögenswerten.
Der Konzern steht für die Strategie einer kontinuierlichen und nachhaltigen Steigerung des
Unternehmenswerts.
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich aufgrund der Kapitalerhöhung zum 31. Dezember 2020
auf 42,4% (i. Vj. angepasst 39,2%; wie berichtet 40,6%).
70
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
40. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
in T€
2020
2019
Währungskursdifferenzen
Werbezuschüsse
Mietkonzessionen
2.266
386
179
792
298
0
Versicherungsentschädigungen
154
84
Auflösung von Rückstellungen und Ausbuchung
von Verbindlichkeiten
107
564
Sonstige Zuschüsse
Mehrerlös aus Anlagenabgang
Übrige
85
45
229
0
270
451
Gesamt
3.451
2.459
41. Materialaufwand
Es handelt sich um Kosten für den Einkauf externer Berater zur Durchführung von Projekten
(Aufwendungen für bezogene Leistungen) und um den Einkauf von Fremdlizenzen zum
Weiterverkauf.
42. Personalaufwand
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für beitragsorientierte Altersversorgungssysteme in
Höhe von 425 T€ (i. Vj. 424 T€) erfasst (ohne Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung). Die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen betrugen
4.575 T€ (i. Vj. 5.427 T€).
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Abfindungen in Höhe von 1.117 T€ (i. Vj. 609 T€)
enthalten.
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer hat sich im Konzern wie folgt entwickelt:
2020
1.388
2019
1.230
Vollzeit
71
43. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
in T€
2020
2019
Dienstleistungen
4.512
4.368
3.501
2.293
2.112
1.823
1.709
1.458
1.245
1.035
582
4.492
5.205
1.870
1.229
2.248
1.672
2.302
3.123
5.031
1.065
591
Werbung, Repräsentation
Währungsverluste
Rechts- und Beratungskosten
Raumkosten, Energie
Miete, Leasing
Kraftfahrzeuge
Sonstige Personalkosten
Reisekosten
Kommunikation
Versicherungen, Beiträge
Büromaterial
376
565
Verwaltungsrat
144
116
Kosten des Geldverkehrs
Abschreibungen auf Forderungen
Aufwand aus Anlagenabgang
Übrige
122
62
22
550
136
236
62
552
Gesamt
25.914
30.495
Vor allem im Bereich der Reisekosten konnten aufgrund der Coronapandemie und der damit
verbundenen Reisebeschränkungen Kosten eingespart werden. Kundenprojekte wurden
hauptsächlich remote durchgeführt.
44. Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich folgendermaßen zusammen:
in T€
2020
2019
(angepasst)
2019
(wie berich-
tet)
Sonstige finanzielle Erträge
Festgeldanlage
7
4
4
0
4
0
Derivate
Pensionsverpflichtungen
Aufzinsung Vertragsvermögenswerte
Auflösung von Wertberichtigungen
Sonstige Zinserträge
Summe
8
17
1
17
1
13
0
151
31
204
151
31
204
14
46
72
2020
2019
(angepasst)
2019
(wie berich-
tet)
Sonstige finanzielle Aufwendungen
Bankzinsen
228
5
31
0
31
0
Derivate
Zinsen für Schuldscheindarlehen
Pensionsverpflichtungen
Leasing
611
28
842
49
668
49
595
29
695
38
695
38
Aufzinsung Kaufpreisverpflichtungen
Wertberichtigungen
91
0
0
Sonstige Zinsaufwendungen
Summe
35
96
96
1.622
1.751
1.577
Sonstige Erläuterungen
45. Kapitalflussrechnung
Die Zusammensetzung des Finanzmittelbestandes zum 31. Dezember 2020 in Höhe von
29.405 T€ weicht um die Umbuchung der liquiden Mittel der Veräußerungsgruppe (3.444 T€)
von dem Bilanzwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 25.961 T€
ab.
Im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Posten enthalten: gezahlte Zinsen in
Höhe von 772 T€ (i. Vj. 602 T€), erhaltene Zinsen in Höhe von 13 T€ (i. Vj. 35 T€), gezahlte
Ertragsteuern in Höhe von 3.394 T€ (i. Vj. 1.625 T€) und erhaltene Ertragsteuern in Höhe von
444 T€ (i. Vj. 130 T€).
Im Cashflow aus Investitionstätigkeit sind Auszahlungen für Unternehmenserwerbe in Höhe
von 956 T€ (i. Vj. 4.558 T€) enthalten. Hierbei handelt es sich um Zahlungen für die
Unternehmenskäufe aus 2017, 2018 und 2020.
73
In den zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträgen sind folgende Veränderungen
enthalten.
2019
(wie berich-
tet)
2019 (an-
gepasst)
in T€
2020
Latente Steuern
Währungseffekte
Zinsabgrenzung
-1.541
-499
126
1.388
-102
288
1.440
-102
114
Veränderung Kapitalrücklage wegen
Aktienoptionsprogramm
Neubewertung von leistungsorientierten
Verpflichtungen
137
155
0
0
-742
-742
Übrige
50
-151
-151
Gesamt
-1.572
681
559
74
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
in T€
Schuldscheindarle- sonstige Darle- Leasingverbindlichkei-
hen hen ten
Summe
Stand zum 01.01.2019
40.004
250
242
0
754
0
41.008
Aufnahme
0
0
242
17.994
7.020
-6.463
-671
Erstanwendung IFRS
16
17.994
7.020
-6.315
-101
0
Neuzugänge Leasing
Tilgung
0
0
0
-148
0
Sonstige Zahlungen
-570
667
0
Zahlungsunwirksame
Abgrenzungen
0
667
Wechselkursänderun-
gen
-47
297
0
45
-2
Stand zum 31.12.2019
(wie berichtet)
40.101
174
40.275
0
19.397
0
59.795
174
Zahlungsunwirksame
Abgrenzungen
Stand zum 31.12.2019
(angepasst)
297
19.397
0
59.969
17.022
7.479
-11.183
-544
Aufnahme
17.022
0
Neuzugänge Leasing
Tilgung
0
7.479
-5.245
0
-5.000
-544
611
0
-938
0
Sonstige Zahlungen
Zahlungsunwirksame
Abgrenzungen
-347
-62
8
272
Wechselkursänderun-
gen
-564
-2.711
18.364
-626
Umbuchung zu Veräu-
ßerungsgruppe
0
0
-2.711
69.678
Stand zum 31.12.2020
35.342
15.972
Bei den sonstigen Zahlungen handelt es sich insbesondere um Zinszahlungen und Gebühren.
75
Bei den zahlungsunwirksamen Abgrenzungen handelt es sich insbesondere um abgegrenzte
Zinsaufwendungen und Umbuchungen von Zuschüssen zu nichtfinanziellen Verbindlichkeiten.
46. Mitglieder des Verwaltungsrats und Geschäftsführende Direktoren
Seit der Umwandlung der SNP Schneider-Neureither & Partner AG in eine SE im Jahre 2017
wird die Gesellschaft durch den Verwaltungsrat geleitet, der die Grundlinien der
Geschäftstätigkeit bestimmt und deren Umsetzung durch die geschäftsführenden Direktoren
überwacht.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 und vom 6. Juni 2019 setzte sich
der Verwaltungsrat, zu Beginn des Geschäftsjahres, aus den folgenden Mitgliedern
zusammen: Dr. Andreas Schneider-Neureither (Vorsitzender), Dr. Klaus Kleinfeld
(stellvertretender Vorsitzender), Dr. Michael Drill, Gerhardt A. Burckhardt, Rainer Zinow und
Dr. Karl Benedikt Biesinger. Zum 12. Mai 2020 schied Dr. Klaus Kleinfeld aus dem
Verwaltungsrat aus. Dr. Michael Drill wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Am
2. November 2020 verstarb Dr. Andreas Schneider-Neureither. Seit dem 19. November setzt
sich der Verwaltungsrat aus folgenden Mitgliedern zusammen: Dr. Michael Drill (Vorsitzender),
Gerhardt A. Burckhardt (stellvertretender Vorsitzender), Rainer Zinow und Dr. Karl Benedikt
Biesinger.
Zu Beginn des Geschäftsjahres setzten sich die geschäftsführenden Direktoren aus folgenden
Mitgliedern zusammen: Dr. Andreas Schneider-Neureither (Vorsitzender geschäftsführender
Direktor und CEO), Michael Eberhardt (COO), Prof. Dr. Heiner Diefenbach (CFO) und Frank
Hohenadel (CHRO). Nach dem Tod von Dr. Andreas Schneider-Neureither beschloss der
Verwaltungsrat am 19. November 2020, Michael Eberhardt mit Wirkung zum 1. Dezember
2020 zum neuen CEO zu bestellen. Zum 31. Dezember 2020 schied Frank Hohenadel aus
dem Kreis der geschäftsführenden Direktoren aus. Seit Jahresbeginn 2021 sind Michael
Eberhardt (Vorsitzender geschäftsführender Direktor und CEO) und Prof. Dr. Heiner
Diefenbach (CFO) geschäftsführende Direktoren.
47. Transaktionen und Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Nach IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“
müssen Transaktionen mit Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen
beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, angegeben
werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss
einbezogen wurden.
Vorschüsse oder Kredite an geschäftsführende Direktoren oder zugunsten dieser
Personen eingegangene Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2020 bestanden keine Darlehen, Kredite oder Vorschüsse gegenüber
geschäftsführenden Direktoren. Des Weiteren ging die SNP SE auch keine
Haftungsverhältnisse zugunsten von geschäftsführenden Direktoren im Berichtsjahr ein.
76
Rückstellungen für Pensionszusagen gegenüber geschäftsführenden Direktoren
Für die Pensionszusagen gegenüber Herrn Dr. Andreas Schneider-Neureither bzw. seinen
Erben und Frau Petra Neureither (CFO bis 19. Mai 2011) hat die SNP SE
Pensionsrückstellungen gemäß IFRS in Höhe von 108 T€ (i. Vj. 318 T€) gebildet. Für die
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.
Sonstige Transaktionen
Die SNP SE hat mehrere Mietverträge über Büroräume und Stellplätze für Pkw zwischen dem
ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden (gleichzeitig geschäftsführender Direktor) sowie
nahestehenden Unternehmen abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2020 fielen dafür
Aufwendungen von 422 T€ (i. Vj. 423 T€) an, zum 31. Dezember 2020 bestanden keine
offenen Verbindlichkeiten.
Im Geschäftsjahr 2019 schloss die SNP Transformations, Inc. einen Mietvertrag mit einem
nahestehenden Unternehmen über 10 Jahre für die Nutzung von Räumlichkeiten ab. Für
diesen Mietvertrag wurden Vorauszahlungen in Höhe von 1.288 TUSD (i. Vj. 3.000 TUSD)
geleistet. Im Rahmen einer Fehlerkorrektur nach IAS 8 wurde das zugrundeliegende
Nutzungsrecht aufgrund nicht betrieblicher Nutzungsmöglichkeiten rückwirkend im
Geschäftsjahr 2019 komplett wertberichtigt. Siehe dazu Kapitel 5. Fehlerkorrekturen.
Zwischen der SNP SE und einem Mitglied des Verwaltungsrats sowie nahestehenden
Unternehmen besteht ein Rechtsberatungsvertrag. Im Geschäftsjahr 2020 fielen dafür
Aufwendungen von 607 T€ an (i. Vj. 321 T€), zum 31. Dezember 2020 bestanden offene
Verbindlichkeiten in Höhe von 39 T€ (i. Vj. 92 T€).
Darüber hinaus hat die SNP SE von einem Mitglied des Verwaltungsrats eine
Minderheitenbeteiligung an der OORCCA GmbH über 22% zum Kaufpreis von 200 T€ im
ersten Quartal 2020 übernommen; siehe dazu Kapitel 24.
Zwischen der SNP SE und zwei Kindern von Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden auf
Basis von Anstellungsverträgen Gehaltszahlungen inklusive Sach- und Nebenleistungen
geleistet. Im Geschäftsjahr 2020 fielen dafür Aufwendungen von 100 T€ (i. Vj. 92 T€) an, zum
31. Dezember 2020 bestehen in diesem Zusammenhang Forderungen in Höhe von 1 T€ (i. Vj.
0 T€) und Verpflichtungen in Höhe von 3 T€ (i. Vj. 0 T€).
Ausführliche Informationen über die Vergütung unserer geschäftsführenden Direktoren und
Verwaltungsratsmitglieder finden Sie im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts.
48. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten
SNP sieht sich im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit Klagen und
Gerichtsverfahren konfrontiert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 beziehen sich die
anhängigen Rechtsstreitigkeiten im Wesentlichen auf Verfahren mit aktuellen und ehemaligen
Mitarbeitern.
Bei
den
arbeitsrechtlichen
Verfahren
handelt
es
sich
vorwiegend
um
Beendigungsstreitigkeiten. SNP prüft diese Fälle sehr genau und führt die Verfahren unter
Beachtung von Compliance-Vorgaben sowie unter Berücksichtigung des Prozessrisikos.
Rechtsfolge
können
Rechtsverteidigungskosten
und
möglicherweise
Schadenersatzansprüche sein.
77
Zum 31. Dezember 2020 ist namentlich eine Rechtsstreitigkeit mit der Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen anhängig. SNP ist hier Beklagte in einem Rechtsstreit mit zwei
ehemaligen Mitarbeitern, deren Beschäftigungsverhältnis bereits nach kurzer Zeit beendet
worden ist. Die Klageforderung ist derzeit nicht bestimmt und wird von den Klägern auf einen
bis zu oberen sechsstelligen Euro-Betrag geschätzt. Die Beklagte hält die Klage für
unbegründet und verteidigt sich entschieden gegen diese. Nachdem das Verfahren
zwischenzeitlich ruhte, wird im Laufe des Jahres 2021 voraussichtlich eine Beweisaufnahme
und mündliche Verhandlung stattfinden. Es wurden Rückstellungen in Höhe der erwarteten
zukünftigen Belastung zum Bilanzstichtag gebildet.
Zudem ist zwischenzeitlich eine weitere Klage durch eine Beschäftigte in den USA erhoben
worden. Gegenstand der Klage ist im Wesentlichen der Vorwurf der sexuellen Belästigung
durch eine frühere Leitungsperson in den Jahren 2018 bis 2020. Die Gesellschaft untersucht
die Vorwürfe unter Leitung ihres Compliance-Ausschusses. Die Gesellschaft hat
Rückstellungen für zu erwartende Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit gebildet.
Das gerichtliche Verfahren steht noch am Anfang. Prozessleitende Verfügungen sind bisher
noch nicht ergangen. Auf weitere Angaben wird aufgrund des laufenden Verfahrens im
Einklang mit IAS 37 verzichtet. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes wird auf die
Erläuterungen in Kapitel 27 verwiesen.
49. Prüfungs- und Beratungsgebühren
Im Geschäftsjahr betrugen die Honorare des Konzernprüfers für die Abschlussprüfung 256 T€
(i. Vj. 142 T€) sowie für sonstige Bestätigungsleistungen 31 T€ (i. Vj. 26 T€).
50. Nachtragsbericht
Im Februar 2021 hat die SNP SE einen Finanzierungsvertrag mit der Europäischen
Investitionsbank in Höhe von 20 Mio. € abgeschlossen. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 5
Jahren und wird mit einem fixen Zinssatz von 1,101% p. a. verzinst.
Am 25. Februar 2021 hat die SNP Schneider-Neureither & Partner SE 74,9% der Anteile an
der EXA AG für 10,5 Mio. € erworben. Die Kaufpreisrate wurde im März 2021 aus den liquiden
Mitteln bezahlt. Die übrigen 25,1% der EXA verbleiben bei einer Gesellschaft von Divya Vir
Rastogi, CEO und Mitgründer von EXA, mit einer Put-Option ab dem Jahr 2024 und einer Call-
Option ab dem Jahr 2025. Die EXA AG wurde 2012 gegründet und beschäftigt aktuell rund
140 Mitarbeiter, davon rund 30 in Deutschland und rund 110 in Indien. Der Übergang der
Beherrschung erfolgte zum 1. März 2021. EXA ist ein führender Anbieter von
Transformationslösungen im Bereich Financial Management, insbesondere in den Themen
Operational Transfer Pricing und Global Value Chain. Aus der strategischen Erweiterung des
Portfolios erwartet die SNP-Gruppe deutliche Synergien im Go-to-Market und in der
Produktentwicklung, die zukünftig einen positiven Einfluss auf das Ergebnis haben werden.
Darüber hinaus wird die Übernahme den Anteil an wiederkehrenden Umsatzerlösen innerhalb
der SNP-Gruppe erhöhen.
Eine Kaufpreisallokation konnte aufgrund der zeitlichen Nähe der Akquisition zum
Aufstellungszeitpunkt noch nicht durchgeführt werden. Weitere Angaben nach IFRS 3 können
aufgrund der zeitlichen Nähe zum Erwerbszeitpunkt ebenfalls noch nicht gemacht werden.
78
Die SNP SE wird nach Mitteilung der Deutschen Börse mit Wirkung zum 22. März 2020 nicht
mehr im SDAX gelistet sein. Nach der turnusmäßigen Indexüberprüfung hatte die SNP-Aktie
das Kriterium der Marktkapitalisierung knapp verfehlt.
Am 16. April 2021 haben der Vorsitzende des Verwaltungsrats der SNP Schneider-Neureither
& Partner SE, Dr. Michael Drill, und zwei weitere Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft
erklärt, ihre Mandate vorzeitig niederzulegen. Dr. Michael Drill und Rainer Zinow werden mit
Ablauf der Hauptversammlung am 17. Juni 2021 ihre Ämter zur Verfügung stellen, während
Gerhard Burkhardt sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegt. Die Gesellschaft wird mit
der Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung Kandidaten für die Nachfolge im
Verwaltungsrat vorschlagen.
51. Corporate Governance
Die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat haben die Erklärung zum
Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Diese ist auf der Internetseite des
Unternehmens unter https://www.snpgroup.com/de/corporate-governance zugänglich
gemacht.
Heidelberg, den 19. April 2021
Die geschäftsführenden Direktoren
Prof. Dr. Heiner Diefenbach
Michael Eberhardt
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