Jahresfinanzbericht
für das
Geschäftsjahr 2025
Seite 1 von 366
Inhaltsverzeichnis
Seite
Teil 1 Einzelabschluss
3-106
Jahresabschluss 3
Lagebericht
58
Verantwortlichkeitserklärung
97
Bestätigungsvermerk
98
Teil 2
Konzernabschluss
Seite
Jahresabschluss
Lagebericht
Verantwortlichkeitserklärung
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk NFE
107-366
107
192
349
350
360
Seite 2 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
JAHRESABSCHLUSS
und
Lagebericht
zum 31. DEZEMBER 2025
der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Seite 3 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
Jahresabschluss und Lagebericht 2025
der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Anlagespiegel
Kostenbeitragsspiegel
Lagebericht
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien
Bilanz zum 31. Dezember 2025
31.12.2025
31.12.2024
A k t i v a
EUR
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen
134.400.800,34
94.577.995,18
2. Kostenbeiträge an Dritte
2.067.730.419,53
1.689.939.951,15
3. geleistete Anzahlungen
128.409.266,53
191.138.375,90
Summe I
2.330.540.486,40
1.975.656.322,23
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich
der Bauten auf fremdem Grund
26.874.960.582,35
23.100.232.780,75
2. technische Anlagen und Maschinen
5.919.813.843,45
5.256.896.014,19
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
49.287.476,87
40.921.812,36
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
7.070.194.212,32
9.394.699.376,90
Summe II
39.914.256.114,99
37.792.749.984,20
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
248.115.657,87
248.115.657,87
2. Beteiligungen
70.790.807,35
70.540.807,35
3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
0,00
26.880.305,79
4. sonstige Ausleihungen
56.610.577,91
63.030.489,65
Summe III
375.517.043,13
408.567.260,66
Summe A
42.620.313.644,52
40.176.973.567,09
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
59.535.945,12
50.667.897,90
2. unfertige Erzeugnisse
64.573.677,44
50.495.599,10
3. noch nicht abrechenbare Leistungen
14.403.315,21
19.444.533,83
Summe I
138.512.937,77
120.608.030,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
101.679.062,88
106.926.721,81
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
401.853,09
697.355,20
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
291.502.409,49
291.633.322,48
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
1.830.428,16
4.851.880,11
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
779.073,62
698.165,53
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
0,00
0,00
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
335.969.751,45
209.979.596,54
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
22.709.259,73
22.663.668,96
Summe II
729.930.297,44
609.237.806,36
III. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten
1. Kassenbestand
4.457,42
2.163,31
2. Guthaben bei Kreditinstituten
8.137,92
6.465,04
Summe III
12.595,34
8.628,35
Summe B
868.455.830,55
729.854.465,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten
2.177.011.094,95
1.616.442.404,32
D. Aktive latente Steuern
14.971.982,58
16.475.798,99
S u m m e A k t i v a
45.680.752.552,60
42.539.746.235,94
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien
Bilanz zum 31. Dezember 2025
31.12.2024
P a s s i v a
EUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital)
500.000.000,00
II. Kapitalrücklagen
1. nicht gebundene
570.338.385,02
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage
18.934.945,99
2. andere Rücklagen (freie Rücklagen)
18.056.142,23
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust)
262.044.656,11
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag
258.200.751,31
Summe A
1.369.374.129,35
B. Kostenbeiträge von Dritten
6.410.504.412,59
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen
34.340.438,04
2. Rückstellungen für Pensionen
842.200,00
3. sonstige Rückstellungen
584.511.078,69
Summe C
619.693.716,73
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen
6.887.569.284,81
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
1.526.775.253,80
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
5.360.794.031,01
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.659.147.169,41
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
5.838.269,91
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
3.653.308.899,50
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
10.821.663,82
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
10.821.663,82
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
0,00
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.103.053.450,47
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
1.036.077.082,79
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
66.976.367,68
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
229.027.103,93
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
220.943.567,36
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
8.083.536,57
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4.640.711,72
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
4.640.711,72
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
0,00
7. sonstige Verbindlichkeiten
21.501.148.594,90
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
648.831.594,90
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
20.852.317.000,00
davon aus Steuern
21.387.290,78
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
23.300.711,12
Summe D
33.395.407.979,06
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
3.453.928.144,30
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
29.941.479.834,76
E. Rechnungsabgrenzungsposten
744.765.998,21
S u m m e P a s s i v a
42.539.746.235,94
Haftungsverhältnisse
142.074.480,00
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Gewinn- und Verlustrechnung 2025
2025
2024
EUR
EUR
1. Umsatzerlöse
1.255.272.766,99
1.224.924.939,84
2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an
noch nicht abrechenbaren Leistungen
-3.637.926,26
-9.706.002,50
3. andere aktivierte Eigenleistungen
471.868.101,58
449.812.656,03
4. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit
Ausnahme der Finanzanlagen
17.687.703,90
24.013.947,04
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
955.721,86
9.317.480,36
c) übrige
2.642.393.132,68
2.501.104.169,98
davon Zuschuss des Bundes gem §42 Abs.1 und §42 Abs. 2 BBG
983.030.939,63
904.077.681,57
davon Zuschuss Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG
1.377.400.374,88
1.358.536.901,40
Summe sonstige betriebliche Erträge
2.661.036.558,44
2.534.435.597,38
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand
-198.816.842,29
-218.155.902,86
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
-516.557.970,37
-528.481.880,20
Summe Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
-715.374.812,66
-746.637.783,06
6. Personalaufwand
a) Löhne
-232.545.062,33
-209.671.156,03
b) Gehälter
-881.655.518,82
-868.126.957,17
c) Soziale Aufwendungen
-289.828.483,04
-279.980.921,95
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-11.532.407,52
-12.068.899,11
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen
-11.819.934,01
-10.869.161,71
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom
Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-266.476.141,51
-257.032.543,26
davon sonstige Sozialaufwendungen
0,00
-10.317,87
Summe Personalaufwand
-1.404.029.064,19
-1.357.779.035,15
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-1.140.801.016,19
-1.094.131.095,46
b) abzüglich der Auflösung passivierter Kostenbeiträge
147.332.300,99
140.988.429,93
Summe Abschreibungen
-993.468.715,20
-953.142.665,53
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen
-34.035.820,79
-6.058.409,02
b) übrige
-642.976.345,42
-626.213.456,77
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen
-677.012.166,21
-632.271.865,79
9. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 8
594.654.742,49
509.635.841,22
Seite 7 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Gewinn- und Verlustrechnung 2025
2025
2024
EUR
EUR
10. Erträge aus Beteiligungen
8.711.583,03
8.032.637,72
davon aus verbundenen Unternehmen
6.218.794,53
6.562.873,22
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens
4.994.939,64
6.355.027,29
davon aus verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
12. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
13.949.674,97
25.854.776,10
davon aus verbundenen Unternehmen
3.605.009,01
15.266.172,79
13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des
Umlaufvermögens
-4.570.829,53
-2.979.356,80
davon Abschreibungen
-4.570.829,53
0,00
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen
0,00
-2.979.356,80
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-604.331.529,73
-542.890.113,78
davon betreffend verbundene Unternehmen
-33.306.840,37
-15.038.021,38
15. Zwischensumme aus Z 10 bis Z 14
-581.246.161,62
-505.627.029,47
16. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 15)
13.408.580,87
4.008.811,75
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-1.507.244,41
-835.927,64
davon Steuerumlage an den Gruppenträger
-2.788,12
-5.637,11
davon latente Steuern
-1.503.816,41
-829.664,90
18. Ergebnis nach Steuern
11.901.336,46
3.172.884,11
19. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
11.901.336,46
3.172.884,11
20. Auflösung von Gewinnrücklagen
1.503.816,41
829.664,90
21. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
-595.066,82
-158.644,21
22. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
262.044.656,11
258.200.751,31
23. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
274.854.742,16
262.044.656,11
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
Beilage 1
A n l a g e n s p i e g e l z u m 31.12.2025 - U G B
Stand am
01.01.2025
Zugänge Davon Zinsen Nachaktivierungen Abgänge Umbuchungen
Stand am
31.12.2025
Stand am
01.01.2025
Stand am
31.12.2025
Buchwerte am
01.01.2025
Zugänge Abschreibungen Abgang Umbuchung
Buchwerte am
31.12.2025
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen 270.288.185,59 23.072.750,41 0,00 0,00 -1.451.053,94 39.281.222,65 331.191.104,71 -184.350.918,07 -204.137.324,37 85.937.267,52 23.072.750,41 -21.201.192,71 -36.267,53 39.281.222,65 127.053.780,34
2. Entwicklungskosten 27.647.100,98 400.211,23 0,00 0,00 0,00 2.057.372,20 30.104.684,41 -19.006.373,32 -22.757.664,41 8.640.727,66 400.211,23 -3.751.291,09 0,00 2.057.372,20 7.347.020,00
3. Kostenbeiträge an Dritte 2.068.197.357,12 324.167.465,82 0,00 0,00 -300.000,00 36.637.452,12 2.428.702.275,06 -378.257.405,97 -405.899.688,57 1.689.939.951,15 324.167.465,82 -27.703.532,60 -238.750,00 36.637.452,12 2.022.802.586,49
4. Kostenbeiträge an verbundene Unternehmen 2.500,00 18.086.545,94 0,00 0,00 -2,00 27.050.308,60 45.139.352,54 -2.500,00 -211.519,50 0,00 18.086.545,94 -209.019,53 -1,97 27.050.308,60 44.927.833,04
5. Geleistete Anzahlungen 191.138.375,90 42.134.496,72 0,00 0,00 -1.346.283,42 -103.517.322,67 128.409.266,53 0,00 0,00 191.138.375,90 42.134.496,72 0,00 -1.346.283,42 -103.517.322,67 128.409.266,53
Summe I. 2.557.273.519,59 407.861.470,12 0,00 0,00 -3.097.339,36 1.509.032,90 2.963.546.683,25 -581.617.197,36 -633.006.196,85 1.975.656.322,23 407.861.470,12 -52.865.035,93 -1.621.302,92 1.509.032,90 2.330.540.486,40
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
a) Grundstücke 1.254.761.280,38 37.847.440,26 0,00 0,00 -1.817.026,17 -9.393.000,94 1.281.398.693,53 -849.335,65 -849.335,65 1.253.911.944,73 37.847.440,26 0,00 -1.817.026,17 -9.393.000,94 1.280.549.357,88
b) Unterbau 20.751.707.712,31 570.512.050,80 48.023.685,89 20.187,50 -25.686.812,41 2.976.710.365,91 24.273.263.504,11 -5.915.777.145,32 -6.193.429.184,18 14.835.930.566,99 570.512.050,80 -298.228.434,26 -5.257.639,36 2.976.877.775,76 18.079.834.319,93
c) Oberbau 8.851.646.572,95 460.682.454,66 0,00 0,00 -202.325.383,97 135.894.470,74 9.245.898.114,38 -4.321.296.757,01 -4.395.825.644,31 4.530.349.815,94 460.682.454,66 -256.114.066,92 -20.777.953,80 135.932.220,19 4.850.072.470,07
d) Hochbau 4.424.790.793,25 140.879.967,55 2.364.694,81 195.470,62 -18.336.267,98 152.066.985,76 4.699.596.949,20 -1.944.750.340,16 -2.035.092.514,73 2.480.040.453,09 140.914.950,84 -102.096.740,56 -4.301.650,34 149.947.421,44 2.664.504.434,47
Summe 1. 35.282.906.358,89 1.209.921.913,27 50.388.380,70 215.658,12 -248.165.490,53 3.255.278.821,47 39.500.157.261,22 -12.182.673.578,14 -12.625.196.678,87 23.100.232.780,75 1.209.956.896,56 -656.439.241,74 -32.154.269,67 3.253.364.416,45 26.874.960.582,35
2. Technische Anlagen und Maschinen
a) Sicherungs- und Fernmeldeanlagen 6.559.200.652,16 237.059.020,91 4.402.947,91 0,00 -102.815.554,33 229.424.821,28 6.922.868.940,02 -4.143.004.908,26 -4.306.940.986,74 2.416.195.743,90 237.059.020,91 -261.798.961,99 -4.989.319,37 229.461.469,83 2.615.927.953,28
b) Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen 5.491.314.942,71 212.093.917,59 8.092.723,01 0,00 -18.009.221,51 389.860.721,82 6.075.260.360,61 -2.728.812.385,66 -2.855.329.667,94 2.762.502.557,05 212.093.917,59 -142.046.442,27 -4.265.542,17 391.646.202,47 3.219.930.692,67
c) Fahrpark 11.218.859,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.218.859,80 -11.209.902,94 -11.211.724,67 8.956,86 0,00 -1.821,73 0,00 0,00 7.135,13
d) Maschinen und maschinelle Anlagen 288.628.690,44 10.941.850,60 112.780,70 0,00 -2.592.517,32 6.688.025,18 303.666.048,90 -210.439.934,06 -219.717.986,53 78.188.756,38 10.941.850,60 -11.874.282,53 -88.563,08 6.780.301,00 83.948.062,37
Summe 2. 12.350.363.145,11 460.094.789,10 12.608.451,62 0,00 -123.417.293,16 625.973.568,28 13.313.014.209,33 -7.093.467.130,92 -7.393.200.365,88 5.256.896.014,19 460.094.789,10 -415.721.508,52 -9.343.424,62 627.887.973,30 5.919.813.843,45
3. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 204.678.484,38 15.175.664,70 122.394,81 0,00 -2.838.398,17 4.791.962,45 221.807.713,36 -163.756.672,02 -172.520.236,49 40.921.812,36 15.175.664,70 -11.437.682,16 -164.280,48 4.791.962,45 49.287.476,87
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 9.394.699.376,90 1.575.052.208,23 102.263.451,59 0,00 -2.943.933,53 -3.896.613.439,28 7.070.194.212,32 0,00 0,00 9.394.699.376,90 1.575.052.208,23 0,00 -2.943.933,53 -3.896.613.439,28 7.070.194.212,32
5. Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 4.337.547,84 0,00 0,00 -4.337.547,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.337.547,84 -4.337.547,84 0,00 0,00 0,00
Summe II. 57.232.647.365,28 3.264.582.123,14 165.382.678,72 215.658,12 -381.702.663,23 -10.569.087,08 60.105.173.396,23 -19.439.897.381,08 -20.190.917.281,24 37.792.749.984,20 3.264.617.106,43 -1.087.935.980,26 -44.605.908,30 -10.569.087,08 39.914.256.114,99
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 406.650.657,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 406.650.657,87 -158.535.000,00 -158.535.000,00 248.115.657,87 0,00 0,00 0,00 0,00 248.115.657,87
2. Beteiligungen 71.540.807,35 250.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.790.807,35 -1.000.000,00 -1.000.000,00 70.540.807,35 250.000,00 0,00 0,00 0,00 70.790.807,35
3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
26.880.305,79 664.561,57 0,00 0,00 -27.544.867,36 0,
00 0,00 0,00 0,00 26.880.305,79 664.561,57 0,00 -27.544.867,36 0,00 0,00
4. sonstige Ausleihungen 63.030.489,65 4.329.554,53 0,00 0,00 -6.178.636,74 0,00 61.181.407,44 0,00 -4.570.829,53 63.030.489,65 4.329.554,53 -4.570.829,53 -6.178.636,74 0,00 56.610.577,91
Summe III. 568.102.260,66 5.244.116,10 0,00 0,00 -33.723.504,10 0,00 539.622.872,66 -159.535.000,00 -164.105.829,53 408.567.260,66 5.244.116,10 -4.570.829,53 -33.723.504,10 0,00 375.517.043,13
G e s a m t s u m m e
60.358.023.145,53 3.677.687.709,36 165.382.678,72 215.658,12 -418.523.506,69 -9.060.054,18 63.608.342.952,14 -20.181.049.578,44 -20.988.029.307,62 40.176.973.567,09 3.677.722.692,65 -1.145.371.845,72 -79.950.715,32 -9.060.054,18 42.620.313.644,52
A n s c h a f f u n g s - u n d / o d e r H e r s t e l l u n g s k o s t e n
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B u c h w e r t e
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
Beilage 1
Abschreibungsgitter per 31.12.2025
Stand am
01.01.2025
Abschreibungen Abgang Umbuchung Nachaktivierungen
Stand am
31.12.2025
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen -184.350.918,07 -21.201.192,71 1.414.786,41 0,00 0,00 -204.137.324,37
2. Entwicklungskosten -19.006.373,32 -3.751.291,09 0,00 0,00 0,00 -22.757.664,41
3. Kostenbeiträge an Dritte -378.257.405,97 -27.703.532,60 61.250,00 0,00 0,00 -405.899.688,57
4. Kostenbeiträge an verbundene Unternehmen -2.500,00 -209.019,53 0,03 0,00 0,00 -211.519,50
5. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe I. -581.617.197,36 -52.865.035,93 1.476.036,44 0,00 0,00 -633.006.196,85
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
a) Grundstücke -849.335,65 0,00 0,00 0,00 0,00 -849.335,65
b) Unterbau -5.915.777.145,32 -298.228.434,26 20.429.173,05 167.409,85 -20.187,50 -6.193.429.184,18
c) Oberbau -4.321.296.757,01 -256.114.066,92 181.547.430,17 37.749,45 0,00 -4.395.825.644,31
d) Hochbau -1.944.750.340,16 -102.096.740,56 14.034.617,64 -2.119.564,32 -160.487,33 -2.035.092.514,73
Summe 1. -12.182.673.578,14 -656.439.241,74 216.011.220,86 -1.914.405,02 -180.674,83 -12.625.196.678,87
2. Technische Anlagen und Maschinen
a) Sicherungs- und Fernmeldeanlagen -4.143.004.908,26 -261.798.961,99 97.826.234,96 36.648,55 0,00 -4.306.940.986,74
b) Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen -2.728.812.385,66 -142.046.442,27 13.743.679,34 1.785.480,65 0,00 -2.855.329.667,94
c) Fahrpark -11.209.902,94 -1.821,73 0,00 0,00 0,00 -11.211.724,67
d) Maschinen und maschinelle Anlagen -210.439.934,06 -11.874.282,53 2.503.954,24 92.275,82 0,00 -219.717.986,53
Summe 2. -7.093.467.130,92 -415.721.508,52 114.073.868,54 1.914.405,02 0,00 -7.393.200.365,88
3. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung -163.756.672,02 -11.437.682,16 2.674.117,69 0,00 0,00 -172.520.236,49
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 -4.337.547,84 4.337.547,84 0,00 0,00 0,00
Summe II. -19.439.897.381,08 -1.087.935.980,26 337.096.754,93 0,00 -180.674,83 -20.190.917.281,24
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen -158.535.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -158.535.000,00
2. Beteiligungen -1.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.000.000,00
3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. sonstige Ausleihungen 0,00 -4.570.829,53 0,00 0,00 0,00 -4.570.829,53
Summe III. -159.535.000,00 -4.570.829,53 0,00 0,00 0,00 -164.105.829,53
G e s a m t s u m m e
-20.181.049.578,44 -1.145.371.845,72 338.572.791,37 0,00 -180.674,83 -20.988.029.307,62
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Beilage 1
Kostenbeitragss
piegel per 31.12.2025
Stand am
01.01.2025
Zugänge Abgänge Umbuchungen
Stand am
31.12.2025
Stand am
01.01.2025
Auflösungen Abgänge Umbuchungen
Stand am
31.12.2025
Stand am
01.01.2025
Zugänge Auflösungen Abgänge Umbuchungen
Stand am
31.12.2025
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen -32.139.704,36 -265.698,70 0,00 -78.149,89 -32.483.552,95 31.987.345,51 111.327,11 0,00 0,00 32.098.672,62 -152.358,85 -265.698,70 111.327,11 0,00 -78.149,89 -384.880,33
2. Entwicklungskosten -48.721,31 0,00 0,00 0,00 -48.721,31 37.556,01 11.165,30 0,00 0,00 48.721,31 -11.165,30 0,00 11.165,30 0,00 0,00 0,00
3. Kostenbeiträge an Dritte -889.371.455,29 -65.830.074,55 0,00 -5.356.256,02 -960.557.785,86 121.277.643,40 3.827.299,40 -25.144,75 0,00 125.079.798,05 -768.093.811,89 -65.830.074,55 3.827.299,40 -25.144,75 -5.356.256,02 -835.477.987,81
4. Geleistete Anzahlungen -5.367.926,54 -3.502.097,02 0,00 5.156.866,32 -3.713.157,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.367.926,54 -3.502.097,02 0,00 0,00 5.156.866,32 -3.713.157,24
Summe I. -926.927.807,50 -69.597.870,27 0,00 -277.539,59 -996.803.217,36 153.302.544,92 3.949.791,81 -25.144,75 0,00 157.227.191,98 -773.625.262,58 -69.597.870,27 3.949.791,81 -25.144,75 -277.539,59 -839.576.025,38
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
einschließlich der Bauten auf fremdem Grund
a) Grundstücke -549.921.778,22 -189.274,51 751.724,33 72.998,60 -549.286.329,80 144.293,37 0,00 0,00 0,00 144.293,37 -549.777.484,85 -189.274,51 0,00 751.724,33 72.998,60 -549.142.036,43
b) Unterbau -6.522.441.088,12 -117.123.914,64 6.802.178,91 -595.631.418,19 -7.228.394.242,04 3.729.225.728,61 63.066.825,90 -5.130.872,51 -40.252,71 3.787.121.429,29 -2.793.215.359,51 -117.123.914,64 63.066.825,90 1.671.306,40 -595.671.670,90 -3.441.272.812,75
c) Oberbau -1.950.144.279,61 -17.391.727,07 102.081.484,22 -6.359.521,04 -1.871.814.043,50 1.700.933.177,60 28.964.580,64 -100.931.700,83 -1,20 1.628.966.056,21 -249.211.102,01 -17.391.727,07 28.964.580,64 1.149.783,39 -6.359.522,24 -242.847.987,29
d) Hochbau -814.699.776,62 -13.449.712,57 2.703.732,85 -7.293.145,01 -832.738.901,35 511.763.531,71 15.012.342,87 -1.664.877,85 43.056,06 525.154.052,79 -302.936.244,91 -13.449.712,57 15.012.342,87 1.038.855,00 -7.250.088,95 -307.584.848,56
Summe 1. -9.837.206.922,57 -148.154.628,79 112.339.120,31 -609.211.085,64 -10.482.233.516,69 5.942.066.731,29 107.043.749,41 -107.727.451,19 2.802,15 5.941.385.831,66 -3.895.140.191,28 -148.154.628,79 107.043.749,41 4.611.669,12 -609.208.283,49 -4.540.847.685,03
2. Technische Anlagen und Maschinen
a) Sicherungs- und Fernmeldeanlagen -1.664.903.255,00 -18.758.004,17 31.084.239,94 -8.676.818,35 -1.661.253.837,58 1.455.071.788,43 22.740.134,13 -30.517.982,46 -3.302,70 1.447.290.637,40 -209.831.466,57 -18.758.004,17 22.740.134,13 566.257,48 -8.680.121,05 -213.963.200,18
b) Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen -1.242.849.077,92 -18.986.368,54 4.458.444,99 -28.567.027,34 -1.285.944.028,81 996.736.798,42 12.633.116,99 -4.203.551,44 -618,95 1.005.165.745,02 -246.112.279,50 -18.986.368,54 12.633.116,99 254.893,55 -28.567.646,29 -280.778.283,79
c) Fahrpark -4.847.637,45 0,00 0,00 0,00 -4.847.637,45 4.847.637,45 0,00 0,00 0,00 4.847.637,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
d) Maschinen und maschinelle Anlagen -45.748.533,68 -2.136.464,23 1.251.057,92 -207.611,91 -46.841.551,90 40.898.708,99 792.850,50 -1.247.540,40 1.119,50 40.445.138,59 -4.849.824,69 -2.136.464,23 792.850,50 3.517,52 -206.492,41 -6.396.413,31
Summe 2. -2.958.348.504,05 -39.880.836,94 36.793.742,85 -37.451.457,60 -2.998.887.055,74 2.497.554.933,29 36.166.101,62 -35.969.074,30 -2.802,15 2.497.749.158,46 -460.793.570,76 -39.880.836,94 36.166.101,62 824.668,55 -37.454.259,75 -501.137.897,28
3. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung -5.209.658,19 -61.487,16 89.860,72 -5,27 -5.181.289,90 4.775.336,37 172.658,15 -89.860,72 0,00 4.858.133,80 -434.321,82 -61.487,16 172.658,15 0,00 -5,27 -323.156,10
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau -1.239.957.689,29 -196.684.035,65 309.184,04 646.949.848,89 -789.382.692,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.239.957.689,29 -196.684.035,65 0,00 309.184,04 646.949.848,89 -789.382.692,01
Summe II. -14.040.722.774,10 -384.780.988,54 149.531.907,92 287.300,38 -14.275.684.554,34 8.444.397.000,95 143.382.509,18 -143.786.386,21 0,00 8.443.993.123,92 -5.596.325.773,15 -384.780.988,54 143.382.509,18 5.745.521,71 287.300,38 -5.831.691.430,42
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86
Summe III. -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86
G e s a m t s u m m e
-15.008.203.958,46 -454.378.858,81 149.531.907,92 9.760,79 -15.313.041.148,56 8.597.699.545,87 147.332.300,99 -143.811.530,96 0,00 8.601.220.315,90 -6.410.504.412,59 -454.378.858,81 147.332.300,99 5.720.376,96 9.760,79 -6.711.820.832,66
B u c h w e r t e
A n s c h a f f u n g s - u n d / o d e r H e r s t e l l u n g s k o s t e n
E n t w i c k l u n g d e r A u f l ö s u n g
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
Anhang
der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr
2025
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
A N H A N G 2025 ............................................................................................................................................. 1
A. Allgemeine Vorbemerkungen ....................................................................................................................... 1
B. Bilanzierungs- und Bewert
ungsgrundsätze ................................................................................................. 3
C. Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................................... 11
D. Erläut
erungen zur Gewinn- und Verlu
strechnung ...................................................................................... 24
E. Sonstige Angaben ...................................................................................................................................... 30
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
1
A N H A N G 2025
A. Allgemeine Vorbemerkungen
Rechtliche Verhältnisse
Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ist auf Basis des § 29a Bundesbahngesetz (BBG) idF vom
18.08.2009 (BGBl I Nr. 95/2009) in der derzeitigen Form entstanden. Mit diesem Gesetz wurden die
ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und die Brenner Eisenbahn GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
unter sinngemäßer Anwendung des ersten bzw. zweiten Abschnittes des neunten Teiles des Aktienge-
setzes 1965 mit der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft rückwirkend zum 01.01.2009 verschmolzen.
Eine Gegenleistung (Gewährung von Aktien der ÖBB-Infrastruktur Bau AG) ist entfallen. Die Firma der
übernehmenden Gesellschaft lautet mit Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch am 03.10.2009
„ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft“ (im Folgenden ÖBB-Infrastruktur AG).
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist im Firmenbuch unter FN 71396 w beim Handelsgericht Wien eingetragen.
Die Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft (im Folgenden: ÖBB-Holding AG) als
Muttergesellschaft der ÖBB-Infrastruktur AG mit Sitz in Wien stellt den Konzernabschluss für den größ-
ten Kreis von Unternehmen auf, welcher im Firmenbuch unter FN 247642 f beim Handelsgericht Wien
eingereicht wird. Der Konzernabschluss der ÖBB-Infrastruktur AG wird ebenfalls beim Handelsgericht
Wien unter der FN 71396 w eingereicht.
Aufgabe der ÖBB-Infrastruktur AG ist insbesondere die eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, in
dem eine bedarfsgerechte und sichere Schieneninfrastruktur (einschließlich Hochleistungsstrecken) ge-
plant, gebaut, instandgehalten (Wartung, Inspektion, Entstörung, Instandsetzung und Reinvestition),
bereitgestellt und betrieben wird. Weiters können auch Verschubleistungen erbracht werden.
Zu den Kerntätigkeiten des ÖBB-Infrastruktur-Konzerns gehören auch der Energieeinkauf, die Energie-
versorgung und das Stromportfoliomanagement sowie die Vermietung von Immobilien.
Mit Beschluss des Nationalrates vom 5. 7.2023 betreffend das Bundesgesetz über die Übertragung des
Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG
(GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz), wurde die gesetzliche Basis für die Zusammenführung der
gesamten Schieneninfrastruktur in der ÖBB-Infrastruktur AG geschaffen. Die Übertragung erfolgte nach
§ 17 SpaltungsG (Abspaltung zur Aufnahme) rückwirkend zum Spaltungsstichtag 1.1.2024 mit
Eintragung im Firmenbuch am 2.7.2024. Die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden
Gesellschaft unterblieb gemäß § 1 Abs. 2 GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz sowie §§ 17 Z 5
SpaltG iVm § 224 Abs. 2 Z 2 AktG.
Steuerliche Verhältnisse
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis G 128, 129/00-8 vom 22.06.2001 die Befreiung
der Österreichischen Bundesbahnen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 5 Z 1 KStG
1988) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Österreichischen Bundesbahnen waren daher ab
01.01.2002 unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Gemäß § 50 Abs. 2 Bundesbahnstrukturgesetz
2003 in der Fassung BGBl Nr. 95/2009 besteht für die ÖBB-Infrastruktur AG ab 2005 eine Befreiung
von bundesgesetzlichen Abgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer, von Bundesverwaltungsabgaben
sowie von Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben, soweit sich diese Abgaben und Gebühren aus der
Erfüllung der jeweiligen im Bundesbahngesetz vorgesehenen Aufgaben der ÖBB-Infrastruktur AG erge-
ben.
Körperschaftsteuerpflichtig sind daher insbesondere die Erträge aus Stromgeschäften, die Vermietung
und Verwertung von Liegenschaften, die kein Eisenbahnvermögen im Sinne des § 10a Eisenbahnge-
setz darstellen, nicht infrastrukturbezogene Fertigungs- und Bauleistungen für Dritte, sowie das Halten
von Beteiligungen. Da aus den Jahren 2002 bis 2004 noch Verlustvorträge von rd. 1,6 Mrd. EUR beste-
hen, ist mittelfristig mit keinen Körperschaftsteuerzahlungen zu rechnen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
2
Es besteht ein steuerlicher Gruppenvertrag mit der ÖBB-Holding AG. Der gegenständliche Gruppenver-
trag beginnt mit 01.01.2005, wobei der Gruppenträger – die ÖBB-Holding AG – berechtigt ist, weitere
Mitglieder in die Unternehmensgruppe aufzunehmen (Beitritt zum Gruppenvertrag). Die ÖBB-Infrastruk-
tur AG ist Gruppenmitglied seit der Veranlagung 2005.
Basis für die steuerlichen Ansprüche und Verpflichtungen aus der Gruppenvereinbarung ist das lau-
fende steuerliche Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds. Grundsätzlich wird ein positives steuerli-
ches Ergebnis mit dem geltenden Körperschaftsteuertarif des Abschlussjahres belastet, während ein
negatives steuerliches Ergebnis lediglich insoweit eine Abgeltung erfährt, als es in der Gruppe verwertet
werden kann.
Es gilt das Primat der Teilkonzernbetrachtung und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Teilnehmer
an der Unternehmensgruppe innerhalb des jeweiligen Teilkonzerns bei der Nutzung der steuerlichen
Verluste; darüber hinaus gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung der Teilnehmer an der Unterneh-
mensgruppe bei teilkonzernübergreifender Nutzung steuerlicher Verluste.
Mit der ÖBB-Holding AG als Organträger besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft gemäß
§ 2 Abs. 2 UStG.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
3
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 der ÖBB-Infrastruktur AG wurde nach den Vorschriften des Un-
ternehmensgesetzbuches (UGB) in der derzeit geltenden Fassung aufgestellt. Die Gesellschaft ist als
große Gesellschaft gemäß § 221 Abs. 3 UGB einzustufen.
Insbesondere fanden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die Generalnorm des § 222
Abs. 2 UGB Beachtung um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Voll-
ständigkeit und Bewertungsstetigkeit eingehalten. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Bei Vermögenswerten und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung ange-
wandt.
Die Angemessenheit der wesentlichen Nutzungsdauern wird jährlich bzw. anlassbezogen überprüft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Angaben erfolgen in Tausend EUR (TEUR) und in Millionen EUR (MEUR).
Anlagevermögen
Der Posten „Immaterielle Vermögensgegenstände“ wird zu Anschaffungskosten bewertet und plan-
mäßig zum Vorjahr linear abgeschrieben bzw. soweit erforderlich um außerplanmäßige Abschreibungen
vermindert. Geleistete Kostenbeiträge werden in Abhängigkeit der Nutzungsdauer der Vermögensge-
genstände, für welche die Kostenbeiträge entrichtet wurden, abgeschrieben. Für die Ermittlung der Ab-
schreibungen kommen unverändert zum Vorjahr folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:
Jahre
Kostenbeiträge
5–80
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen
4–20
Entwicklungskosten
4
Software
2–15
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
5–20
Unter den Kostenbeiträgen werden geleistete Zuschüsse zu Errichtungskosten von Sachanlagen
bilanziell erfasst insofern diese einen Nutzen in künftigen Perioden entfalten. Dies betrifft auch die
geleisteten Zuschüsse an die Beteiligung (Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT
SE). Die Zuwendungen des Bundes für den Ausbau des Brenner Basistunnels in Form einer 50-jährigen
Annuität werden unter den erhaltenen Kostenbeiträgen erfasst.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige, lineare und soweit erforderlich außerplanmäßige Abschreibungen. Grundstücke unterlie-
gen keiner planmäßigen Abschreibung.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
4
Die Nutzungsdauern betragen:
Jahre
Bauten
Unterbau
20–150
Kraftwerksanlagen
80
Tunnel und Galerien
80 bzw. 150
Bahnkörper
100
Sonstige Unterbauanlagen
20 bzw. 80
Hochbau
10–50
Oberbau
35–40
Sicherungs- und Fernmeldeanlagen
5–30
Fahrpark
5–25
Technische Anlagen und Maschinen
Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen
5–50
Geräte und Werkzeuge
4–20
Maschinen und maschinelle Anlagen
9–15
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 1.000,00 EUR
(§ 13 EStG 1988) werden im Berichtszeitraum sofort abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden diese
geringwertigen Vermögensgegenstände unter den Zugängen, Abgängen und den Abschreibungen der
Berichtsperiode dargestellt.
Die Nutzungsdauern werden nach den Gegebenheiten des Unternehmens bei üblicher Instandhaltung
festgelegt. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann von diesen Einschätzungen abweichen.
Die Angemessenheit wird jährlich bzw. anlassbezogen überprüft. Die festgelegten Nutzungsdauern
gelten grundsätzlich unverändert für 2025.
Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Nutzungsdauer für Bahnsteige von 20 auf 30 Jahre verlängert,
wodurch sich die Abschreibung für das Geschäftsjahr um 15,9 Mio. EUR reduziert hat.
Gegenstände des Anlagevermögens werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ohne Rück-
sicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert abgeschrie-
ben, der ihnen am Abschlussstichtag unter Bedachtnahme auf die Nutzungsmöglichkeiten im Unterneh-
men beizulegen ist (außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 204 Abs. 2 UGB).
Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als Aufwand erfasst, Ersatz-,
Erweiterungs- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Die Unterscheidung zwischen sofort
aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen sowie aktivierungspflichtigen Inves-
titionsmaßnahmen erfolgt auf Basis der gesetzlichen Regelungen bzw. daraus abgeleiteten Bilanzie-
rungsgrundsätzen für in der ÖBB-Infrastruktur AG spezifische Sachverhalte.
Die im Geschäftsjahr 2025 aktivierten Fremdkapitalzinsen gemäß § 203 Abs. 4 UGB belaufen sich auf
165,4 Mio. EUR (Vj: 146,8 Mio. EUR). Der insgesamt nach § 203 Abs. 4 UGB aktivierte Betrag an
Fremdkapitalzinsen ohne Berücksichtigung von planmäßigen Amortisationen infolge von Abschreibun-
gen beträgt zum Stichtag 31.12.2025 1.298,1 Mio. EUR (Vj: 1.132,7 Mio. EUR).
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um gegebenenfalls erforderliche au-
ßerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Von der Möglichkeit, im Falle voraussichtlich nicht andau-
ernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wurde im Berichtsjahr kein
Gebrauch gemacht.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen hauptsächlich Wertpapiere, die im Zusammenhang
mit ehemaligen Cross-Border-Leasing-Transaktionen vertragsgemäß angeschafft wurden und zur Ab-
deckung der in annähernd gleicher Höhe passivierten Leasingverpflichtungen dienten. Die darauf ent-
fallenden Zinsen werden als Zugang zu diesem Posten ausgewiesen, Tilgungen werden als Abgang
dargestellt. Für weitere Angaben wird auf die Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungs-
grundsätzen von Cross-Border-Leasing-Transaktionen verwiesen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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Umlaufvermögen
Die Vorräte werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bewertet. Ist der Marktpreis zum
Abschlussstichtag geringer als der Durchschnittspreis, wird dieser zum Ansatz gebracht. Eigengefertigte
Vorräte sowie aufgearbeitete, wiederverwendbare Materialien werden zu Herstellungskosten aktiviert.
Für nichtgängiges Vorratsmaterial und überhöhte Herstellungskosten aus Eigenfertigungen werden ent-
sprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Nicht mehr betrieblich genutzte Liegenschaften, welche für den späteren Verkauf entwickelt werden
(„Verwertungsobjekte“), werden vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen in den Posten „Unfer-
tige Erzeugnisse“ umgegliedert. Die Verwertungsobjekte betreffen jene Liegenschaften, welche be-
trieblich nicht mehr genutzt und für den späteren Verkauf entwickelt werden. Es handelt sich um ehe-
malige Bahnhofs- und Eisenbahnanlagen, die dem dauernden Betrieb dienten. Betroffen sind wesentli-
che Projekte, wie z.B. die Flächen des ehemaligen Südbahnhofes und des Frachtenbahnhofes Wien
Nord sowie den Nordwestbahnhof, die in großem Umfang entwickelt werden.
Die Verwertungsobjekte werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und zum Stich-
tag mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und „retrogradem Vergleichswert“ bewertet. In die Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten von Vorräten sind alle Kosten des Erwerbs und der Be- und Verarbeitung
sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um diesen in den derzeitigen Zustand zu
versetzen. Übersteigen die Herstellungskosten den retrograden Vergleichswert, wird eine Abwertung
vorgenommen.
Noch nicht abrechenbare Leistungen werden zu Herstellungskosten, vermindert um entsprechende
Wertberichtigungen, bilanziert. In die Herstellungskosten werden folgende Aufwendungen miteinbezo-
gen: Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Sonderkosten der Fertigung, variable und angemessene
Teile der fixen Produktionsgemeinkosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst. Forde-
rungen in fremder Währung werden zum Kurs am Tage der Entstehung oder mit dem niedrigeren Devi-
senkurs am Bilanzstichtag bewertet. Für das Ausfallsrisiko wird durch entsprechende Einzelwertberich-
tigungen bzw. pauschale Einzelwertberichtigungen vorgesorgt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, so-
weit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Aktive latente Steuern
Gemäß § 198 Abs. 9 UGB werden Latente Steuern angesetzt, wenn bei Vermögensgegenständen,
Rückstellungen, Verbindlichkeiten oder einem Rechnungsabgrenzungsposten eine Differenz zwischen
dem unternehmensrechtlichen und dem steuerrechtlichen Wertansatz besteht und sich diese Differenz
in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbaut. Bei einer zu erwartenden Steuerbelastung
wird eine Rückstellung für passive latente Steuern in Höhe der voraussichtlichen zukünftigen Steuerbe-
lastung gebildet. Bei einer zu erwartenden Steuerentlastung erfolgt die Bildung eines Aktivpostens für
latente Steuern in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastungen. Latente Steuern werden saldiert
ausgewiesen. Es erfolgt keine Abzinsung.
Vom Wahlrecht aktive latente Steuern auf Verlustvorträge anzusetzen wird nicht Gebrauch gemacht.
Pillar II
Zum 31.12.2023 wurde die Internationale Steuerreform – Pillar-II-Gesetzgebung (globale Mindestbe-
steuerung) bereits in österreichisches Recht überführt. Das Gesetz findet erstmals Anwendung für Ge-
schäftsjahre die nach dem 31.12.2023 beginnen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
6
Der ÖBB-Konzern evaluiert laufend die grundsätzliche Betroffenheit und ermittelt die Jurisdiktionen, aus
denen der Konzern möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar-II Top-up Tax (Primä-
rergänzungsteuer) oder einer Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (nationale Ergänzungsteuer)
ausgesetzt ist.
Die Top-up Tax findet auf Ebene der ÖBB-Holding AG Anwendung.
Der ÖBB-Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung auf die zukünftige Ertrags-
kraft des Konzerns. Aus der Analyse haben sich keine Beträge an Mindeststeuern (Top-up Tax) ergeben,
die auf Gewinne von Tochterunternehmen, deren Sitze in Ländern liegen, in denen der gesetzliche
Steuersatz unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegen, gezahlt werden müssen.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden im Zusammenhang mit der globalen Mindestbe-
steuerung werden aufgrund der Regelungen des § 198 Abs. 10 Z 4 UGB nicht bilanziert.
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt unverändert zum Vorjahr 500.000 TEUR, ist gänzlich eingezahlt und setzt
sich aus 100.000 Stückaktien (Namensaktien) zusammen.
In den gebundenen Rücklagen wird die gesetzliche Rücklage in Höhe von 19.530 TEUR
(Vj: 18.935 TEUR) ausgewiesen.
Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:
in Tsd. EUR
31.12.2025
31.12.2024
Verschmelzungsgeborene Kapitalrücklage vom 1.1.2009
241.756,5
241.756,5
Spaltungsgeborene Kapitalrücklage vom 31.12.2004
293.254,3
293.254,3
Gesellschafterzuschuss
28.053,4
28.053,4
Spaltungsgeborene Kapitalrücklage vom 1.1.2010
5.509,7
5.509,7
Spaltungsgeborene Kapitalrücklage vom 1.1.2024
1.764,4
1.764,4
Summe nicht gebundene Kapitalrücklagen
570.338,4
570.338,4
Die spaltungsgeborene Kapitalrücklage zum 31.12.2004 resultiert aus der ÖBB-Umstrukturierung und
stellt die Differenz zwischen dem damals verbliebenen Restvermögen und dem Grundkapital der Ge-
sellschaft nach Kapitalherabsetzung dar.
Die verschmelzungsgeborene Kapitalrücklage betrifft das im Zuge der Verschmelzungsvorgänge über-
nommene Nettovermögen der ehemaligen ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und der Brenner Eisenbahn
GmbH zum 01.01.2009 in Höhe von 241,8 Mio. EUR.
Die spaltungsgeborene Kapitalrücklage zum 01.01.2010 betrifft das im Zuge der Spaltungsvorgänge
übertragene Reinvermögen des Teilbetriebes „TK-S“ und die daraus resultierende Reduktion des Betei-
ligungsansatz an der ÖBB-IKT GmbH in Höhe von 1,7 Mio. EUR, sowie die Erhöhung des Beteiligungs-
ansatzes an der ÖBB-IKT GmbH aus der Einbringung des Teilbetriebes SAP-CCC der ÖBB-Holding AG
in Höhe von 0,8 Mio. EUR und die Erhöhung des Beteiligungsansatzes aus der Verschmelzung der
Scope Consulting Unternehmensberatung GmbH mit der ÖBB-IKT GmbH in Höhe von 3,4 Mio. EUR.
Aus der Verschmelzung der ÖBB-Dienstleistungs GmbH mit der ÖBB-IKT GmbH zum 01.07.2010 re-
sultiert eine Erhöhung des Beteiligungsansatzes und der Kapitalrücklage in Höhe von 3,0 Mio. EUR.
Die spaltungsgeborene Kapitalrücklage vom 01.01.2024 betrifft das Übertragungskapital und die Con-
fusio aus der Abspaltung zur Aufnahme des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und
Busbetrieb GmbH.
Der Gesellschafterzuschuss wurde im Zuge des Erwerbes weiterer Anteile an der Galleria di Base del
Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE über Großmutterzuschüsse der ÖBB-Holding AG geleistet.
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Kostenbeiträge von Dritten
Bei diesem Posten wurde für den ehemaligen Unternehmensbereich Infrastruktur des Rechtsvorgän-
gers der Gesellschaft, der Österreichischen Bundesbahnen, wegen der Kostenträgerschaft des Bundes
(§ 2 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1992) und der Festlegungen für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.1994
der sich aus den doppischen Bilanzierungsprinzipien ergebende Saldo zwischen dem Vermögen und
den Schulden dieses Unternehmensbereiches in Höhe von rund 0,7 Mrd. EUR ausgewiesen.
Weiters werden hier auch die Zuwendungen (Investitionszuschüsse) Dritter insbesondere von Bund,
Länder und Gemeinden zur Anschaffung von Anlagen dargestellt. Die Auflösung der Kostenbeiträge
korrespondiert mit der Abschreibung der bestehenden Anlagen. Die gewährten Zuwendungen werden
bilanziell erfasst, sofern Sicherheit darüber besteht, dass die notwendigen Bedingungen für den Erhalt
der Zuwendungen erfüllt sind und die Zahlungen erfolgen werden.
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstel-
lung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den
Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Lang-
fristige Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag erfasst gemäß den verlautbarten Zinssätzen
für Restlaufzeiten des ÖBB-Konzerns bzw. einem durchschnittlichen Zinssatz von 2,31 - 3,42 %
(Vj: 2,30 - 2,39%) abgezinst.
Personalrückstellungen
Die Personalrückstellungen umfassen neben Vorsorgen für Urlaub und Überstunden hauptsächlich
Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Jubiläumsgelder. Die Abfertigungsrückstellungen werden in
der Bilanz als gesonderter Posten ausgewiesen, während die Rückstellungen für Jubiläum, Urlaub und
Überstunden in den sonstigen übrigen Rückstellungen ausgewiesen werden. Nähere Angaben zu den
Personalrückstellungen finden sich in den nachfolgenden Erläuterungen. Die Veränderung der Jubilä-
ums- und Abfertigungsrückstellungen werden im Personalaufwand dargestellt.
Versicherungsmathematische Annahmen
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen,
Abfertigungen und Pensionen verwendeten Parameter:
31.12.2025
31.12.2024
Abfertigung Abzinsungsfaktor
4,20%
3,50%
Pension Abzinsungsfaktor
4,10%
3,45%
Jubiläum Abzinsungsfaktor
3,90%
3,35%
Gehaltssteigerungen
4,50%
4,60%
Pensionssteigerungen
2,00%
2,00%
Fluktuationsrate Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung für Jubiläum
0,0 - 1,15%
0,0 - 1,21%
Fluktuationsrate übrige Arbeiter und Angestellte für Jubiläum
0,0 - 6,82%
0,0 - 7,48%
Gesetzliche Abfertigungen
Für die sich aus einzelnen dienstrechtlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen ergebenden Abferti-
gungsansprüche jener Dienstnehmer:innen, welche nicht Bundesbeamte iSd § 21 Abs. 3 BBG idF Bun-
desgesetz BGBL I Nr. 71/2003 sind, wurde eine Rückstellung für Abfertigungen eingestellt. Die Berech-
nung der Rückstellung erfolgte versicherungsmathematisch nach der Projected Unit Credit (PUC)-Me-
thode, welche für Bewertungen nach IAS 19 vorgeschrieben ist. Die Berechnung erfolgte nach den
biometrischen Grundlagen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand -
(Vj: 2018-P). Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort in der Periode, in der
sie anfallen, im Personalaufwand erfasst. Die Zinsen auf die Rückstellungen für gesetzliche Abfertigun-
gen sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst.
Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 be-
gonnen hat, werden wie oben beschrieben durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Infolge einer
gesetzlichen Änderung unterliegen Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich nach dem
Seite 20 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
8
01.01.2003 begonnen hat, einem beitragsorientierten Versorgungsplan. In diesem Zusammenhang wur-
den im Geschäftsjahr rd. 9,9 Mio. EUR (Vj: 8,6 Mio. EUR) in den beitragsorientierten Versorgungsplan
(VBV Vorsorgekasse AG bzw. APK-Pensionskasse AG) eingezahlt.
Bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer
Dienstzeit – ein Mehrfaches ihres monatlichen Entgelts, maximal aber zwölf Monatsentgelte beträgt.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses werden maximal drei Monatsentgelte sofort, darüber hinaus
gehende Beträge verteilt über einen Zeitraum von höchstens zehn Monaten ausgezahlt. Im Falle des
Todes haben die Erben der berechtigten Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50 % der Abfertigung.
Jubiläumsgelder
Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung und bestimmte Angestellte (im Folgenden „Mitarbeiter:innen“) ha-
ben einen Anspruch auf Jubiläumsgelder. Gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen
erhalten die Berechtigten nach 25 Dienstjahren zwei Monatsgehälter und nach 40 Dienstjahren vier
Monatsgehälter. Mitarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts mindestens 35 Dienstjahre
geleistet haben, wird ebenfalls ein Jubiläumsgeld von vier Monatsgehältern ausgezahlt.
Die Berechnung der Rückstellung erfolgte versicherungsmathematisch nach der PUC-Methode, welche
für Bewertungen nach IAS 19 vorgeschrieben ist. Die Berechnung erfolgte nach den biometrischen
Grundlagen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand - Rechnungsgrund-
lagen für Pensionsversicherung.
Die Rückstellung wird über die Dienstzeit unter Anwendung eines Fluktuationsabschlags für Mitarbei-
ter:innen, die vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, gebildet. Versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste werden sofort in der Periode, in der sie anfallen, im Personalaufwand erfasst. Die
Zinsen auf die Rückstellungen für Jubiläumsgelder sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zins-
satzes werden im operativen Ergebnis erfasst.
Die Jubiläumsgelder für die übrigen Mitarbeiter:innen werden gemäß den Regelungen des jeweiligen
Kollektivvertrages bzw. interner Betriebsvereinbarungen gebildet.
Pensionen
Unter den Rückstellungen für Pensionen ist eine einzelvertragliche Pensionszusage bilanziert.
Beitragsorientierte Versorgungssysteme
In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungs-
träger und für Bahnbedienstete durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau bzw. auf-
grund § 52 Bundesbahngesetz vom Bund erbracht. Die ÖBB-Infrastruktur AG ist verpflichtet, Beiträge
für Pensionen und Gesundheitsvorsorge für aktive und im Ruhestand befindliche Mitarbeiter:innen mit
Definitivstellung sowie für deren Hinterbliebene zu leisten. Die ÖBB-Infrastruktur AG ist gesetzlich ver-
pflichtet, einen jährlichen Beitrag für aktive Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung an die BVAEB VA öf-
fentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zu leisten. Zusätzlich bietet die ÖBB-Infrastruktur AG
allen Angestellten in Österreich einen beitragsorientierten Versorgungsplan an. Die Beiträge der Gesell-
schaft berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 1,2 % nicht übersteigen. Die Aufwen-
dungen dieses Plans beliefen sich in den Jahren 2025 auf rd. 11,5 Mio. EUR und 2024 auf
rd. 12,0 Mio. EUR.
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Für einen ehemaligen Vorstand besteht ein leistungsorientierter Pensionsplan (Auszahlungen ab dem
60. Lebensjahr), für den die Gesellschaft seit 2010 Zahlungen leistet. Der Plan, der über keine Kapital-
deckung verfügt, sieht Pensionen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz
des Gehalts betragen. Die Pensionen belaufen sich auf höchstens 13,2 % des Letztbezugs, einschließ-
lich der staatlichen Altersversorgung unter Berücksichtigung von Geldwertanpassungen. Die Bewertung
erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen PUC-Methode mit einem Abzinsungsfaktor
von 4,10% (Vj. 3,45%) und einem Pensionsantrittsalter von 60 Jahren (Vj: 60 Jahre).
Seite 21 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
9
Rückstellung für Haftpflichtrenten
Die künftigen Verpflichtungen aus Haftpflichtrenten werden auf Basis von biometrischen Rechnungs-
grundlagen errechnet und mit einem Diskontierungssatz von 3,42% (Vj: 2,46%) abgezinst.
Rückstellung für Rückbaumaßnahmen/ Stilllegungskosten
Laut § 28 Eisenbahngesetz hat die Behörde auf Antrag des Eisenbahnunternehmens (EU) die vorüber-
gehende oder dauernde Einstellung einer Eisenbahnstrecke bzw. eines –Streckenteils zu bewilligen,
wenn seine Weiterführung dem EU wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann. Vor der Bewilli-
gung einer dauernden Einstellung des Betriebes wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Weiterfüh-
rung ist nachzuweisen, dass Bemühungen des antragstellenden Eisenbahnunternehmens zum Weiter-
betrieb zu kaufmännisch gerechtfertigten Bedingungen erfolglos blieben. Die Erfolglosigkeit der Bemü-
hungen ist anhand der Ergebnisse einer zumindest drei Monate dauernden öffentlichen Interessenten-
suche mit Einholung verbindlicher Angebote zu belegen.
Vor der Erteilung der Bewilligung ist der Landeshauptmann/-frau – sofern er/sie nicht selbst zuständig
ist - anzuhören. Wird die gänzliche oder dauernde Einstellung einer Eisenbahnstrecke bzw. eines Stre-
ckenteils bewilligt, so hat die Behörde gleichzeitig die Konzession insoweit für erloschen zu erklären.
Laut § 29 Eisenbahngesetz sind dauernd betriebseingestellte Eisenbahnen oder dauernd betriebsein-
gestellte Teile einer Eisenbahn aufzulassen, sofern sie nicht weiterhin dafür vorgesehen sind, ganz oder
teilweise, unmittelbar oder mittelbar der Abwicklung oder der Sicherung des Betriebes einer Eisenbahn,
des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf einer Eisenbahn oder des Verkehrs auf einer Eisenbahn zu
dienen. Solange nicht aufgelassen ist, gilt § 19 Abs. 2 auch für den Inhaber der dauernd betriebseinge-
stellten Eisenbahn oder des dauernd betriebseingestellten Teiles einer Eisenbahn.
Bei der Bewertung der Rückstellung für Stilllegungskosten wurde grundsätzlich vom Fortbestand des
ÖBB-Infrastruktur-Konzerns und dem Weiterbetrieb des Unternehmens und daher von einem Weiterbe-
trieb der Strecken ausgegangen. Nur wenn in absehbarer Zukunft mit einer Stilllegung einzelner Stre-
cken gerechnet wird oder jene bereits eingeleitet wurde, werden die Stilllegungskosten geschätzt und
rückgestellt. Die Höhe der erwarteten Stilllegungskosten hängt maßgeblich von den Annahmen der
Rückbauszenarien ab.
Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen
Diese Rückstellung betrifft die mit der Beseitigung von Kontaminationen von Liegenschaften und Flä-
chen der Gesellschaft anfallenden Kosten. Die Grundlagen der Kostenschätzung beruhen auf dem ver-
muteten Kontaminationsumfang. Der Kostenschätzung liegt eine konservative Sanierung, sprich Total-
aushub mit anschließender Deponierung, zugrunde. Sollten mit der zuständigen Behörde andere Sa-
nierungsmaßnahmen abgesprochen werden, die zu einer Reduktion der finanziellen Aufwendungen
führen, wird dies in der jährlichen Bewertung berücksichtigt.
Rückstellung für Freimachungskosten
Im Rahmen dieser Rückstellung wird für vertragliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Grund-
stücksveräußerungen bzw. künftig anfallende Kosten in Zusammenhang mit bereits verkauften, aber
noch in Entwicklung befindlichen Liegenschaften, Vorsorge getroffen.
Sonstige Rückstellungen
In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten ent-
halten. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten werden für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkenn-
baren prozessualen Risiken nach unternehmerischer Beurteilung gebildet. Die Rückstellung setzt sich
aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zusammen, die sich aus der Tätigkeit des Unternehmens
ergeben. Unter anderem sind Rückstellungen für Rückforderungen an Infrastrukturbenützungsentgelt
im Hinblick auf laufende regulierungsrechtliche Verfahren enthalten.
Zum 31.12.2025 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in
unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2017
bis 2025. Inhaltlich geht es dabei vor allem um Fragen der Ermittlung und Festlegung der Entgelte nach
dem Wegeentgeltmodell (Produkt „Zugtrasse”) sowie die Entgelte für das Bahnstromnetz.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
10
Die marktweite Bereinigung mit dem Ziel langjährige regulierungsrechtliche Entgeltverfahren zu been-
den, wurde unter Aufsicht der Schienen-Control GmbH bzw. SCK im Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen.
Davon umfasst sind die Verfahren betreffend die Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016
bis 2023, die Entgelte für das Mindestzugangspaket in den Netzfahrplanperioden 2011 bis 2017 und die
Entgelte für die Stationshalte in den Netzfahrplanperioden 2012 bis 2023. Die EVU erhielten Rücker-
stattungen auf Basis der rechtskräftigen Entscheidungen der SCK, wofür die im Jahresabschluss 2024
gebildeten Rückstellungen verwendet wurden.
Die Rückstellung für das Wegeentgelt berücksichtigt das Risiko der Anpassung verrechneter Entgelte.
Auf Basis der verfügbaren Informationen aus den laufenden Verfahren sowie bereits getroffener Ent-
scheidungen durch Gerichte und die SCK wurden die Rückstellung berechnet und dafür vorgesorgt.
Die Rückstellungen für das Bahnstromnetzentgelt der Geschäftsjahre 2024 und 2025 wurden auf Basis
des Informationsstandes aus den bisherigen Verfahren unter Berücksichtigung von
Weiterentwicklungen im Entgeltmodell berechnet und dafür vorgesorgt.
Die Veränderungen von Rückstellungen in Zusammenhang mit regulierungsrechtlichen Verfahren wird
in den Umsatzerlösen erfasst. Der Zinseffekt ist im Finanzergebnis ausgewiesen.
Weiters bestehen, abseits der regulierungsrechtlichen Verfahren, noch Rückstellungen für die beim
Finanzamt eingereichten Gebührenanzeigen zu den Ausgleichsvereinbarungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten in fremder Währung
werden mit dem Entstehungskurs, dem höheren Devisenkurs am Bilanzstichtag oder zum gesicherten
Kurs bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewie-
sen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen sind mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs
zum Bilanzstichtag bewertet.
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Anschaffungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs
zum Bilanzstichtag bewertet.
Derivative Finanzinstrumente
Der Marktwert der derivativen Finanzinstrumente basiert auf dem Barwert der künftig zu erwartenden
Zahlungsströme, abgezinst mit dem aktuellen Zinssatz zum Bilanzstichtag, zu dem vergleichbare Fi-
nanzinstrumente abgeschlossen werden können. Ein etwaiges Kreditrisiko wird bei der Ermittlung des
Marktwertes berücksichtigt.
Cross-Border-Leasing-Transaktionen
Die letzte offene Cross-Border-Lease (CBL)-Transaktion wurde im Jahr 2022 beendet. Aus der Beendi-
gung dieser sowie einer Transaktion aus Vorjahren bestehen Gesamtverbindlichkeiten gegenüber ver-
bundenen Unternehmen in Höhe von 5,6 Mio. EUR (Vj: Verbindlichkeiten rd. 8,3 Mio. EUR).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
11
C. Erläuterungen zur Bilanz
Nachfolgend erfolgt eine Aufgliederung der Bilanzposten nach den Gliederungsgrundsätzen des UGB.
Anlagevermögen
Die Gliederung des Anlagevermögens und die Veränderungen im Geschäftsjahr sind aus dem Anlagen-
spiegel (Beilage 1 zum Anhang) ersichtlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2025 betragen 3.672,4 Mio. EUR (Vj: 3.524,9 Mio. EUR). Dabei handelt
es sich hauptsächlich um Immaterielle Vermögensgegenstände, Bauten, technische Anlagen und Ma-
schinen sowie um geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau.
Der Grundwert der Grundstücke, die in der Bilanz ausgewiesen werden, beträgt 1.280,6 Mio. EUR
(Vj: 1.253,9 Mio. EUR).
Der Buchwert der im Geschäftsjahr abgegangenen Anlagen beträgt 44,6 Mio. EUR (Vj: 43,4 Mio. EUR).
Die damit im Zusammenhang stehenden Buchwertabgänge von Kostenbeiträgen von Dritten betrugen
rund 5,7 Mio. EUR (Vj: 5,8 Mio. EUR). Insgesamt wurden unter Berücksichtigung der abgangsbeding-
ten Auflösungen von Kostenbeiträgen Verluste in Höhe von 37,0 Mio. EUR (Vj: 27,0 Mio. EUR) und Ge-
winne in Höhe von 17,7 Mio. EUR (Vj: 24,0 Mio. EUR) aus dem Abgang von immateriellen Vermögens-
gegenständen und Sachanlagen erzielt.
Der Buchwert der Kostenbeiträge an verbundene Unternehmen beträgt EUR 44,9 Mio. EUR
(Vj: 0,0 Mio. EUR).
Die Buchwerte in der Position „Kostenbeiträge an Dritte” resultieren im Wesentlichen aus geleisteten
Kostenbeiträgen an die Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE. Die Zugänge im
Berichtsjahr betragen 300,0 Mio. EUR (Vj: 150,0 Mio. EUR).
Bei den Umbuchungen im Geschäftsjahr handelt es sich einerseits um die aus dem Posten „Geleistete
Anzahlungen und Anlagen in Bau“ auf die spezifischen Anlagekonten umgebuchten Werte fertiggestell-
ter Anlagen und andererseits um in den Vorräten dargestellte „Verwertungsobjekte“. Diesbezüglich wird
auf die Ausführungen unter B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Zusammenhang mit
unfertigen Erzeugnissen verwiesen.
Im Berichtsjahr wurden gemäß § 203 Abs. 4 UGB 165,4 Mio. EUR (Vj: 146,8 Mio. EUR) an Fremdkapi-
talzinsen in die Herstellungskosten von Anlagen miteinbezogen.
Im Geschäftsjahr – wie im Vorjahr - mussten keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Grund dau-
ernder Wertminderung oder Zuschreibungen vorgenommen werden.
Seite 24 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
12
Finanzanlagen
Die „Anteile an verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ gliedern sich wie folgt:
I n l a n d
Land, Sitz
Eigenkapital
31.12.2025 in
TEUR
Anteil
v.H.
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag 2025 in
TEUR
Austrian Rail Construction & Consulting GmbH
A-1020 Wien
180
100%
7
f)
Austrian Rail Construction & Consulting GmbH & Co KG
A-1020 Wien
209
0%
-1
f)
Rail Equipment GmbH
A-1040 Wien
186
100%
10
g)
Rail Equipment GmbH & Co KG
A-1040 Wien
95.827
0%
6.393
g)
ÖBB-Operative Service GmbH
A-1150 Wien
35
100%
2
e)
ÖBB-Operative Service GmbH & Co KG
A-1150 Wien
3.426
0%
2.149
e)
ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH
A-1020 Wien
7.531
100%
2.103
a)
ÖBB-Projektentwicklung GmbH
A-1020 Wien
4.507
100%
19
b)
ÖBB-Realitätenbeteiligungs GmbH und Co KG
A-1020 Wien
193.807
0%
1.226
b)
Netz- und Streckenentwicklung GmbH
A-1020 Wien
84
100%
-4
d)
WS Service GmbH
A-3151 St. Georgen
am Steinfeld
1.650
51%
1.250
c)
Weichenwerk Wörth GmbH
A-3151 St. Georgen
am Steinfeld
11.754
43,05%
4.038
c)
ÖBB-Stiftungsmanagement GmbH
A-1020 Wien
106
100%
0***)
h)
LCA Logistik Center Austria Süd GmbH
A-9586 Fürnitz
215**)
50%
-353**)
d)
ÖBB-BE GmbH
A-1020 Wien
31
60,00%
2
i)
ÖBB-BE GmbH & Co KG
A-1020 Wien
19
60,00%
-9
i)
Tiefgarage Stuben Gesellschaft m.b.H. & Co KG
A-6762
Stuben/Arlberg
k.A.
k.A.
k.A.
k.
A.
A u s l a n d
Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT
SE
I-39100 Bozen
3.314.714**)
50,00%
8**)
c)
HIT RAIL B.V.
NL-3500 HA Utrecht
3.632*)
10,53%
394*)
k.
A.
UIRR s.c.r.l. (Internationale Vereinigung für den
Kombinierten Verkehr Schiene-Straße)
B-1000 Brussels
k.A.
k.A.
k.A.
k.
A.
*) zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch keine Angaben für 2025 verfügbar, daher Angaben für 2024
**) vorläufige Angaben 2025
***) Kleinstbetrag
Erläuterung der Geschäftsgegenstände der Tochterunternehmen:
a) Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien
b) Projektentwicklung und Verwertung von Liegenschaften
c) Planung und Bau (einschließlich Ersatzinvestitionen, soweit sie über Wartung oder Instandsetzung hinausgehen) von Schieneninfrastruktur,
sowie Planung und Bau von damit in Zusammenhang stehenden Projekten und Projektteilen und die Zurverfügungstellung von
Schieneninfrastruktur
d) Optimierung und Harmonisierung der Infrastrukturplanung und Entwicklung
e) Reinigung bzw. Sonderreinigung (z.B. Graffitientfernung) von Bahnhöfen sowie Sicherheits- und Servicedienstleistungen
f) Forschung und Entwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit der Schieneninfrastruktur
g) Beschaffung, Einkauf, Finanzierung, Instandhaltung und konzernübergreifende Vermietung von schienengebundenen Spezialfahrzeugen und
Straßenfahrzeugen
h) berufliche Aus- und Weiterbildung
i) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewinnung und Vertrieb von Strom
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
13
Abweichend von den bestehenden Ergebnisabführungsverträgen kann mittels Gesellschafterbeschluss
von einer Ausschüttung abgesehen werden.
Mit folgenden Tochterunternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge:
Name der Gesellschaft
Abzuführendes
Ergebnis
Anteil
Rail Equipment GmbH
Gewinn/Verlust
100%
Rail Equipment GmbH & Co KG
Gewinn/Verlust
100%
ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH
Gewinn/Verlust
100%
ÖBB-Operative Services GmbH
Gewinn/Verlust
100%
ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
Gewinn/Verlust
100%
Unter den „Wertpapieren des Anlagevermögens“ in Höhe von 0,0 Mio. EUR (Vj: 26,9 Mio. EUR) sowie
den „Ausleihungen“ in Höhe von 56,6 Mio. EUR (Vj: 63,0 Mio. EUR) werden Depots aus in der Vergan-
genheit aufgelösten Cross-Border-Leasing-Transaktionen ausgewiesen. Die letzte offene CBL - Trans-
aktion wurde im Jahr 2022 beendet.
Im Geschäftsjahr wurde eine außerordentliche Abschreibung in Höhe von 4,6 Mio. EUR vorgenommen
(Vj: 0,0 Mio. EUR).
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 59,5 Mio. EUR (Vj: 50,7 Mio. EUR) sind bereits um Wert-
berichtigungen in Höhe von 4,4 Mio. EUR (Vj: 5,7 Mio. EUR) reduziert.
Unfertige Erzeugnisse
Dieser Posten in Höhe von 64,6 Mio. EUR (Vj: 50,5 Mio. EUR) betrifft die vom Anlagevermögen umge-
gliederten Liegenschaften, welche mangels betrieblicher Nutzung für den Verkauf entwickelt werden
(Verwertungsobjekte).
Noch nicht abrechenbare Leistungen
Dieser Posten in Höhe von 14,4 Mio. EUR (Vj: 19,4 Mio. EUR) betrifft vor allem aktivierte Aufwendun-
gen im Zusammenhang mit Leistungen für Dritte.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
113,6
118,5
Einzelwertberichtigung
-12,0
-11,6
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
101,7
106,9
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
291,5
291,6
Summe Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
291,5
291,6
Sonstige Forderungen, Beteiligungsverhältnis
0,8
0,7
Summe Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0,8
0,7
Sonstige Forderungen
336,0
210,0
Summe sonstige Forderungen
336,0
210,0
Gesamtsumme Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
729,9
609,2
Seite 26 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
14
Restlaufzeiten der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Geschäftsjahr 2025
in Mio. Euro
31.12.2025
bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
113,6
113,2
0,4
Einzelwertberichtigung
-12,0
-12,0
0,0
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
101,7
101,3
0,4
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
291,5
289,7
1,8
Summe Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
291,5
289,7
1,8
Sonstige Forderungen, Beteiligungsverhältnis
0,8
0,8
0,0
Summe Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
0,8
0,8
0,0
Sonstige Forderungen
336,0
313,3
22,7
Summe sonstige Forderungen
336,0
313,3
22,7
Gesamtsumme Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
729,9
705,1
24,9
Geschäftsjahr 2024
in Mio. Euro
31.12.2024
bis 1 Jahr
mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
118,5
117,8
0,7
Einzelwertberichtigung
-11,6
-11,6
0,0
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
106,9
106,2
0,7
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
291,6
286,8
4,9
Summe Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
291,6
286,8
4,9
Sonstige Forderungen, Beteiligungsverhältnis
0,7
0,7
0,0
Summe Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
0,7
0,7
0,0
Sonstige Forderungen
210,0
187,3
22,7
Summe sonstige Forderungen
210,0
187,3
22,7
Gesamtsumme Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
609,2
581,0
28,2
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Lieferungen und Leistungen
115,3
113,3
Sonstige
176,2
178,3
Clearing
0,0
0,1
Summe
291,5
291,6
In den sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Umsatzsteuerforderungen
im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie Steueransprüche aus der Vergangenheit ge-
genüber der ÖBB-Holding AG in Höhe von 161,6 Mio. EUR (Vj: 154,8 Mio. EUR), Forderungen aus der
Ergebnisabfuhr in Höhe von 12,6 Mio. EUR (Vj: 13,7 Mio. EUR) sowie diversen Abgrenzungen in Höhe
von EUR 2,0 Mio. EUR (Vj: 9,8 Mio. EUR) ausgewiesen.
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, setzen
sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0,8
0,7
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15
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Vorsteuer Abschlagsrechnungen
53,5
59,5
Vorsteuer Inland
5,0
5,9
Vorsteuer Ausland
0,4
0,8
Forderungen aus Grundverkäufen
36,3
33,9
Forderungen aus Investitionszuschüssen/Kostenbeiträgen
22,3
17,6
Übrige sonstige Forderungen
218,6
92,3
Summe
336,0
210,0
Bei den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen wurden keine pauschale Einzelwertbe-
richtigungen (Vj: keine) gebildet.
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind in Höhe von 218,9 Mio. EUR
(Vj: 103,2 Mio. EUR) Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Es
handelt sich hier um Forderungen aus Grundverkäufen in Höhe von 36,3 Mio. EUR (Vj: 33,9 Mio. EUR),
sowie Forderungen aus dem Zuschussvertrag nach § 42 Bundesbahngesetz in Höhe von
182,6 Mio. EUR (Vj: 69,3 Mio. EUR).
Die übrigen sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Zuschüsse Dritter
10,7
9,3
Beitrag Bund
182,6
69,3
Bezugsvorschüsse
1,2
1,3
Forderungen Wohnhaussanierungen
1,8
0,0
Strom + Kautionen
10,3
9,1
andere sonstige Forderungen
12,1
3,3
Summe
218,6
92,3
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Posten in Höhe von 12,6 TEUR (Vj: 8,6 TEUR) beinhaltet neben dem Kassenbestand in Höhe von
4,5 TEUR (Vj: 2,2 TEUR) auch Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 8,1 TEUR (Vj: 6,5 TEUR) aus
der laufenden Zahlungsabwicklung.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 2.177,0 Mio. EUR (Vj: 1.616,4 Mio. EUR) und betrifft größ-
tenteils mit 48,6 Mio. EUR (Vj: 57,1 Mio. EUR) vorausbezahlte Haftungsentgelte, Disagios in Höhe von
2.087,1 Mio. EUR (Vj: 1.528,3 Mio. EUR) sowie vorausbezahlte Bezüge und damit in Zusammenhang
stehende Gehaltsnebenkosten in Höhe von 22,0 Mio. EUR (Vj: 24,4 Mio. EUR).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
16
Aktive latente Steuern
Der Wert der aktivierten aktiven latenten Steuern beträgt zum 31.12.2025 rund 15,0 Mio. EUR.
(Vj. 16,5 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr wurde so wie im Vorjahr vom Wahlrecht, Verlustvorträge auf
latente Steuern zu aktivieren, nicht Gebrauch gemacht.
2024
2024
Veränderung
2024
2025
2025
Veränderung
2025
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
aktive Differenzen
passive
Differenzen
Differenzen
aktive
Differenzen
passive
Differenzen
Differenzen
Grundstücke und Bauten inkl.
Verwertungsobjekte
53.982,6
0,0
941,8
50.966,5
0,0
3.016,1
Anteile an Verbund.
Unternehmen und Sonstige
Beteiligung
17.651,3
0,0
2.665,4
14.129,1
0,0
3.522,2
Differenzen Gesamt
71.633,9
0,0
3.607,2
65.095,6
0,0
6.538,3
16.475,8
0,0
-829,7
14.972,0
0,0
-1.503,8
aktive latente Steuern saldiert
16.475,8
0,0
-829,7
14.972,0
0,0
-1.503,8
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden im Zusammenhang mit der globalen
Mindestbesteuerung werden aufgrund der Regelungen des § 198 Abs. 10 Z 4 UGB nicht bilanziert.
Eigenkapital
Das Grundkapital, das dem genehmigten Kapital entspricht, beträgt 500,0 Mio. EUR
(Vj: 500,0 Mio. EUR) und wird ausschließlich von der ÖBB-Holding AG gehalten. Es handelt sich um
100.000 Stückaktien (Namensaktien).
Kostenbeiträge von Dritten
Unter diesen Posten bilanziert die ÖBB-Infrastruktur AG erhaltene, nicht rückzahlbare Investitionszu-
schüsse. Die Anlagegüter, für die Kostenbeiträge von Dritten geleistet wurden, werden im Anlagever-
mögen aktiviert und nach Inbetriebnahme auf die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Sowohl die
Abschreibung dieser Vermögensgegenstände als auch die Auflösung sämtlicher Kostenbeiträge infolge
Abschreibung wird ergebniswirksam unter dem Posten „Abschreibung auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen“ ausgewiesen. Soweit die Auflösung von Kostenbeiträgen An-
lagenabgänge betrifft, erfolgt grundsätzlich eine Saldierung mit den betreffenden Abgangsbuchwerten,
die bei einem Gewinn aus dem Abgang in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im Fall eines Ver-
lustes aus dem Abgang im sonstigen betrieblichen Aufwand dargestellt werden. Die Entwicklung der
Kostenbeiträge von Dritten ist im Kostenbeitragsspiegel ersichtlich. Die Entwicklung der Kostenbeiträge
ist aus den Anlagenspiegeln ersichtlich. Die wesentlichen Kostenbeitragsgeber sind die Republik Ös-
terreich, die ehemalige Eisenbahn‐Hochleistungsstrecken AG und die Schieneninfrastrukturfinanzie-
rungs GmbH.
Rückstellungen
Die Rückstellungen betragen in Summe zum Bilanzstichtag 496,3 Mio. EUR (Vj. 619,7 Mio. EUR) und
gliedern sich wie folgt:
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
17
Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und sonstige Personalverpflichtungen
Die Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und sonstige Personalverpflichtungen zum
31.12.2025 zeigen folgende Entwicklung:
Stand
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Umbuchung
Zinseffekt
Stand
in Mio. Euro
01.01.2025
2025
2025
2025
2025
2025
31.12.2025
Rückstellungen ABFERTIGUNGEN
34,3
-1,8
-1,0
0,0
0,0
0,0
31,5
Rückstellungen PENSIONEN
0,8
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,8
Rückstellungen
JUBILÄUMSZUWENDUNGEN
113,1
-10,7
0,0
4,9
0,2
0,0
107,5
Rückstellungen
ÜBERSTUNDENVERGÜTUNGEN
41,8
-41,8
0,0
32,6
0,0
0,0
32,6
Rückstellungen URLAUBE
33,7
-33,7
0,0
31,5
0,2
0,0
31,7
Rückstellungen AUSGLEICHSTAXE
1,2
-1,0
-0,1
1,1
0,0
0,0
1,1
Rückstellungen SONSTIGER
PERSONALAUFWAND
17,7
-6,4
-3,7
5,8
-3,2
0,0
10,1
Rückstellungen
JUBILÄUMSBELOHNUNG IN
FREIZEIT
0,0
0,0
0,0
0,4
3,3
0,0
3,7
Summe Personalrückstellungen
242,7
-95,5
-4,9
76,2
0,4
0,0
218,9
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen zum 31.12.2025 zeigen folgende Entwicklung:
Stand
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Zinseffekt
Stand
in Mio. Euro
01.01.2025
2025
2025
2025
2025
31.12.2025
Rückstellungen
UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN
26,1
0,0
0,0
0,9
0,6
27,6
Rückstellungen
STILLLEGUNGSKOSTEN
21,5
-6,4
0,0
0,1
0,4
15,5
Rückstellungen FREIMACHUNGEN
9,1
-1,7
0,0
2,7
0,3
10,3
Rückstellungen
HAFTPFLICHTRENTEN
2,6
-0,2
-0,1
0,2
0,1
2,6
Rückstellungen ENTSORGUNGEN
0,2
-0,2
0,0
0,2
0,0
0,2
Rückstellungen PRÜFUNGSKOSTEN
0,3
-0,2
0,0
0,2
0,0
0,2
Rückstellungen DERIVATE
3,6
-3,0
0,0
0,4
0,0
1,0
Rückstellungen ÜBRIGE SONSTIGE*
313,7
-219,1
-5,3
97,1
33,4
219,8
Summe sonstige Rückstellungen
377,0
-230,8
-5,3
101,8
34,7
277,4
*Diese Rückstellungen betreffen Kosten für Grundeinlösen die aktiviert werden und daher wird die Auflösung nicht in der GuV gebucht. Weiters betreffen sie
regulierungsrechtliche Verfahren deren Dotierung und Auflösung in den Umsatzerlösen erfasst wird.
Die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen betrifft erwartete Sanierungsmaßnahmen und Boden-
kontaminierungen. Sie wurde aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit den wahr-
scheinlich zu erwartenden Aufwendungen erfasst. In dieser Rückstellung wurde mit einem Betrag in
Höhe von 8,5 Mio. EUR (Vj: 8,2 Mio. EUR) für identifizierten Schwermetallbelastungen von Bahnstrom-
masten Vorsorge getroffen. Für Umweltschutzmaßnahmen wurde mit einem Betrag in Höhe von
19,2 Mio. EUR (Vj: 17,9 Mio. EUR) vorgesorgt. Hier bestehen Erstattungs-
ansprüche in Höhe von rd. 10,7 Mio. EUR (Vj: 9,3 Mio. EUR), die unter den sonstigen Forderungen
ausgewiesen werden.
Die Rückstellung für Stilllegungskosten betrifft künftige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ab-
bruch und dem Abräumen von Vermögenswerten und die Wiederherstellung von Standorten. Dabei
handelt es sich um bereits stillgelegte oder in naher Zukunft stillzulegende Bahnstrecken. Diese Rück-
stellung wurde nur für jene Strecken gebildet, von denen mit einer ausreichenden Sicherheit ausgegan-
gen werden kann, dass diese stillgelegt werden. Im Zuge des Verkaufs von Strecken im Geschäftsjahr
2025 wurde ein Betrag in Höhe von 6,4 Mio. EUR (Vj: 0,3 Mio. EUR) verbraucht.
Die Rückstellung für Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet Vorsorgen für vertragliche
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
18
Die Rückstellung für Derivate in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vj: 3,6 Mio. EUR) beinhaltet eine Rückstellung
für drohende Verluste aus langfristigen Stromein- oder Verkaufsverträgen in Höhe von
0,4 Mio. EUR (Vj: 1,6 Mio. EUR) und für Herkunftsnachweise für grünen Strom in Höhe von
0,6 Mio. EUR (Vj: 2,0 Mio. EUR).
In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten ent-
halten. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten werden für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkenn-
baren prozessualen Risiken nach unternehmerischer Beurteilung gebildet. Die Rückstellung setzt sich
aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zusammen, die sich aus der Tätigkeit des Unternehmens
ergeben. Unter anderem sind Rückstellungen für Rückforderungen aus dem Wegeentgelt (Produkt
„Zugtrasse”) sowie Bahnstromnetzgelten im Hinblick auf laufende regulierungsrechtliche Verfahren ent-
halten. Die Veränderungen von Rückstellungen in Zusammenhang mit regulierungsrechtlichen Verfah-
ren wird in den Umsatzerlösen erfasst. Der Zinseffekt ist im Finanzergebnis ausgewiesen.
Da eine Offenlegung von Informationen die Lage des Unternehmens in diesen Verfahren ernsthaft be-
einträchtigen könnte, werden keine Angaben über die Höhe der Rückstellung oder etwaige darüberhin-
ausgehende Eventualverbindlichkeiten gemacht.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Summe Anleihen
5.362,0
6.887,6
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.654,8
3.659,1
Summe Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3,1
10,8
Lieferungen und Leistungen Dritte
812,5
921,3
ausstehende Eingangsrechnungen Dritte
175,8
181,7
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
988,3
1.103,1
Finanzverbindlichkeiten
507,3
70,5
Lieferungen und Leistungen
138,2
130,8
ausstehende Eingangsrechnungen
11,7
18,1
sonstige Verbindlichkeiten
11,3
9,6
Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
668,5
229,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
3,0
4,6
Sonstige Finanzverbindlichkeiten - ÖBFA
25.031,7
20.852,3
Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern
21,6
21,4
Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit
28,5
23,3
übrige sonstige Verbindlichkeiten
500,9
604,1
Summe sonstige Verbindlichkeiten
25.582,7
21.501,1
Gesamtsumme Verbindlichkeiten
36.262,4
33.395,4
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19
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
Geschäftsjahr 2025
in Mio. Euro
31.12.2025
bis 1 Jahr
von 1 bis 5
Jahren
mehr als 5
Jahre
Summe Anleihen
5.362,0
1.037,0
720,0
3.605,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.654,8
154,6
1.600,2
1.900,1
Summe Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3,1
3,1
0,0
0,0
Lieferungen und Leistungen Dritte
812,5
698,7
104,8
3,0
ausstehende Eingangsrechnungen Dritte
175,8
181,7
0,0
0,0
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
988,3
880,4
104,8
3,0
Finanzverbindlichkeiten
507,3
507,3
0,0
0,0
Lieferungen und Leistungen
138,2
138,2
0,0
0,0
ausstehende Eingangsrechnungen
11,7
11,7
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
11,3
11,3
0,0
0,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
668,5
668,5
0,0
0,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
3,0
3,0
0,0
0,0
Sonstige Finanzverbindlichkeiten - ÖBFA
25.031,7
604,1
4.948,0
19.479,6
Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern
21,6
21,6
0,0
0,0
Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit
28,5
28,5
0,0
0,0
übrige sonstige Verbindlichkeiten
500,9
500,3
0,6
0,0
Summe sonstige Verbindlichkeiten
25.582,7
1.154,5
4.948,6
19.479,6
Gesamtsumme Verbindlichkeiten
36.262,4
3.901,1
7.373,7
24.987,7
Geschäftsjahr 2024
in Mio. Euro
31.12.2024
bis 1 Jahr
von 1 bis 5
Jahren
mehr als 5
Jahre
Summe Anleihen
6.887,6
1.526,8
1.535,8
3.825,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.659,1
5,8
953,3
2.700,0
Summe Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
10,8
10,8
0,0
0,0
Lieferungen und Leistungen Dritte
921,3
854,3
58,7
8,2
ausstehende Eingangsrechnungen Dritte
181,7
181,7
0,0
0,0
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.103,1
1.036,1
58,7
8,2
Finanzverbindlichkeiten
70,5
70,5
0,0
0,0
Lieferungen und Leistungen
130,8
122,7
8,1
0,0
ausstehende Eingangsrechnungen
18,1
18,1
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeit
9,6
9,6
0,0
0,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
229,0
220,9
8,1
0,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
4,6
4,6
0,0
0,0
Sonstige Finanzverbindlichkeiten - ÖBFA
20.852,3
0,0
4.366,1
16.486,3
Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern
21,4
21,4
0,0
0,0
Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit
23,3
23,3
0,0
0,0
übrige sonstige Verbindlichkeiten
604,1
604,1
0,0
0,0
Summe sonstige Verbindlichkeiten
21.501,1
648,8
4.366,1
16.486,3
Gesamtsumme Verbindlichkeiten
33.395,4
3.454,0
6.921,9
23.019,5
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betreffen vor allem Anleihen,
Darlehensaufnahmen bei Kreditinstituten, sowie Finanzierungen seitens der Österreichischen Bundes-
finanzierungsagentur.
Seite 32 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
20
Die Anleihen mit einem Gesamtnominalwert in Höhe von 5.325,0 Mio. EUR (Vj. 6.825,0 Mio. EUR)
gliedern sich wie folgt:
Nominale
Währung
Laufzeit
ISIN
Zinssatz
100.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0243862876
2,9900%
100.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0244522396
2,9900%
100.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0252697130
3,5000%
50.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0252721450
3,5000%
100.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0275973278
3,4900%
80.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0275974599
3,4900%
100.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0321318163
4,0000%
100.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0324893626
4,0000%
50.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0324895670
4,0000%
100.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0328866982
4,0000%
50.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0331427905
4,0000%
50.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0336043517
3,9900%
50.000.000,00
EUR
2010 bis 2030
XS0497430172
4,2100%
70.000.000,00
EUR
2010 bis 2030
XS0503724642
4,2000%
100.000.000,00
EUR
2010 bis 2030
XS0512125849
3,9000%
1.000.000.000,00
EUR
2011 bis 2026
XS0691970601
3,5000%
200.000.000,00
EUR
2011 bis 2031
XS0717614951
4,0000%
1.350.000.000,00
EUR
2012 bis 2032
XS0782697071
3,3750%
75.000.000,00
EUR
2013 bis 2033
XS0954197470
2,1250%
1.000.000.000,00
EUR
2013 bis 2033
XS0984087204
3,0000%
500.000.000,00
EUR
2014 bis 2029
XS1071747023
2,2500%
Von 2005 bis 2014 hat die ÖBB-Infrastruktur AG ein Euro Medium Term Note („EMTN“) Programm auf-
gelegt. Die Zahlungen hinsichtlich der unter diesem Rahmenvertrag ausgegebenen Anleihen sind von
der Republik Österreich unbedingt und unwiderruflich garantiert. Alle oben angeführten Anleihen wurden
von der ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen dieses Programms begeben.
2015 wurden sechs Anleihen (rd. 108,5 Mio. USD) begeben, von denen eine (Vj: drei) in Höhe von
rd. 40,1 Mio. USD (Vj: rd. 67,8 Mio. USD) mit den CUSIP‐Nummern A5790#AD0 (Laufzeitende 2026)
noch aushaftet.
CUSIP Anleihen zeigen folgendes Bild:
Nominale GJ
Nominale VJ
Währung
Laufzeit
ISIN
Nominale GJ
Währung
40.060.505,60
38.847.545,27
USD
2015 bis 2026
A5790#AD0
33.950.083,20
EUR
40.060.505,60
38.847.545,27
33.950.083,20
Sämtliche Fremdwährungsanleihen wurden bereits bei der Emission gegen EUR geswapt, sodass kein
Fremdwährungsrisiko besteht.
Im Berichtsjahr wurden Anleihen in Höhe von 1.500 Mio. EUR (Vj: 0,00 Mio. EUR) getilgt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag 3.654,8 Mio. EUR
(Vj: 3.659,1 Mio. EUR). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen
rd. 3.638,6 Mio. EUR (Vj: rd. 3.639,4 Mio. EUR) Finanzierungen durch die Europäische Investitions-
bank (EIB). Zum Bilanzstichtag unterlag die ÖBB-Infrastruktur AG keinen wesentlichen Risiken aus auf
Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stammen aus der laufenden Abwicklung von
Leistungsrechnungen in Höhe von 988,3 Mio. EUR (Vj: 1.103,1 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen beinhalten auch Abgrenzungen aus ausstehenden Eingangsrechnungen in
der Höhe von 175,8 Mio. EUR (Vj: 181,7 Mio. EUR).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
21
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Finanzierung ÖBB-Finanzierungsservice GmbH
507,3
70,5
Lieferungen und Leistungen
138,2
130,8
ausstehende Eingangsrechnungen
11,7
18,1
sonstige Verbindlichkeiten
11,3
9,6
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verbundene Unternehmen
668,5
229,0
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten neben der laufenden Leistungsver-
rechnung, die Rückverrechnung aus Netzentgelten für Bahnstrom, da hier ein laufendes Verfahren bei
der Schienen-Control Kommission (SCK) anhängig ist.
Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten im Wesentlichen
unverändert zum Vorjahr, die Verpflichtung zur Beseitigung von Kontaminierungen in Höhe von
1,0 Mio. EUR (Vj: 1,0 Mio. EUR), Aufwandsabgrenzungen in Höhe von 4,1 Mio. EUR (Vj: 0,0 Mio. EUR),
Verrechnungsverbindlichkeiten aus der Weiterverrechnung von Ergebniseffekten ehemaliger CBL-
Transaktionen in Höhe von 5,6 Mio. EUR (Vj: 8,3 Mio. EUR).
Die Verbindlichkeit gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH beinhaltet den Saldo aus dem
Cash Pooling.
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Verbindlichkeiten Finanzamt
21,6
21,4
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit
28,5
23,3
Zinsabgrenzungen
289,7
254,7
Finanzverbindlichkeiten - ÖBFA
25.031,7
20.854,0
Abgrenzung § 42 BundesbahnG
141,2
244,4
Sonstige
70,0
103,4
Summe sonstige Verbindlichkeiten
25.582,7
21.501,1
Die Abgrenzung § 42 BBG resultiert aus der Abgrenzung von Bundeszuschüssen, einerseits aufgrund
der Maßnahmenumsetzung des Rahmenplans bzw. Zinsanpassungen und andererseits aus Ergebnis-
effekten in Zusammenhang mit Performancesteigerungen in der Betriebsführung. Für weitere Erläute-
rungen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter dem Kapitel „Leistungsbeziehungen mit dem Bund,
Rahmenplan für Infrastruktur-Investition und die Haftung des Bundes“.
Die ÖBB-Infrastruktur AG finanziert sich seit dem Jahr 2017 vor allem über Darlehen der Republik
Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA). Die ÖBB-Inf-
rastruktur AG zählt gemäß Eurostat-Kriterien zum Sektor Staat. Vor dem Hintergrund der günstigeren
Zinskonditionen der Republik Österreich am Kapitalmarkt wurde in Abstimmung mit dem Bundesminis-
terium für Finanzen und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Entschei-
dung einer langfristigen Finanzierung über Darlehen der Republik getroffen. Alle bestehenden Anleihen
der ÖBB-Infrastruktur AG und deren Garantien durch die Republik Österreich bleiben von dieser
Erweiterung der Finanzierungsinstrumente der ÖBB-Infrastruktur AG unberührt. Im Geschäftsjahr 2025
wurden langfristige Darlehen mit einer Nominale in Höhe von 4.115,3 Mio. EUR (Vj: 4.375,3 Mio. EUR)
aufgenommen. Eine kurzfristige Finanzierung in Höhe von 64,1 Mio. EUR wurde im Jänner 2026 getilgt.
Im Berichtsjahr wurden keine Darlehen getilgt (Vj: 280,0 Mio.).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
22
Die F
inanzverbindlichkeiten gegenüber dem Bund (ÖBFA) gliedern sich wie folgt:
Finanzverbindlichkeiten
gegenüber OeBFA 2025
Restlaufzeiten
Nominale (in EUR)
Laufzeiten
Nominalzinssatz
Effektiv-
verzinsung
Durch-
schnittliche
Effektiv-
verzinsung
Anmerkung
Restlaufzeit < 1 Jahr
604.100.000,00
2020 bis 2026
0,7500% bis
2,0650%
-0,6520% bis
2,9680%
1,4937%
5 Verträge
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
4.948.050.000,00
2017 bis 2030
0,0000% bis
6,2500%
-0,6150% bis
3,4900%
1,4777%
30 Verträge
Restlaufzeit über 5 Jahre
19.479.567.000,00
2017 bis 2120
0,0000% bis
4,1500%
-0,2710% bis
3,8220%
1,9158%
106 Verträge
Gesamt
25.031.717.000,00
141 Verträge
In d
en sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 339,8 Mio. EUR
(Vj: 299,4 Mio. EUR) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Diese set-
zen sich aus Steuern (Gehaltsabgaben, Elektrizitätsabgaben und Gebühren) mit 21,6 Mio. EUR
(Vj: 21,4 Mio. EUR), Sozialversicherungsbeiträgen mit 28,5 Mio. EUR (Vj: 23,3 Mio. EUR) sowie Zins-
abgrenzungen mit 289,7 Mio. EUR (Vj: 254,7 Mio. EUR) zusammen.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 829,0 Mio. EUR (Vj: 744,8 Mio. EUR) umfas-
sen transitorischen Posten aus der laufenden Abgrenzung in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vj: 0,7 Mio. EUR),
sowie aus abzugrenzenden Erträgen aus Baurechts- und Mietverträgen in Höhe von 9,6 Mio. EUR
(Vj: 4,4 Mio. EUR). Das Agio aus der Aufstockung von Anleihen beträgt 12,5 Mio. EUR
(Vj: 14,8 Mio. EUR). Das Agio aus der Finanzierung über die Österreichische Bundesfinanzierungs-
agentur (ÖBFA) beträgt 641,2 Mio. EUR (Vj: 672,4 Mio. EUR). Aus dem Bundeszuschuss gemäß
§ 42 BBG die, die Abschreibungen übersteigenden Anteile der Annuitäten in Höhe von 138,0 Mio. EUR
(Vj: 27,9 Mio. EUR). Die abgegrenzten Erhaltungskostenbeiträgen von Dritten für Infrastruktur belaufen
sich auf 17,2 Mio. EUR (Vj: 13,8 Mio. EUR) und jene für die Mitbenützung des Glasfaserkabels auf
10,1 Mio. EUR (Vj: 10,7 Mio. EUR).
Haftungsverhältnisse/ Eventualverbindlichkeiten
Die Eventualverbindlichkeiten betragen insgesamt 133,1 Mio. EUR (Vj: 142,1 Mio. EUR).
Diese betreffen für Kreditverträge der Rail Equipment GmbH & Co KG abgegebene Haftungserklärun-
gen in Höhe von 108,5 Mio. EUR (Vj: 116,5 Mio. EUR), für Kreditverträge der Gauermanngasse 2-4
Projektentwicklung GmbH & Co KG abgegebene Haftungserklärungen in Höhe von rd. 15,2 Mio. EUR
(Vj: 16,1 Mio. EUR) sowie Garantien gegenüber den Ländern und aufgrund des Stromhandels in Höhe
von 9,4 Mio. EUR (Vj: 9,4 Mio. EUR).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 14
UGB
Der Betrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen und auch
nicht gemäß § 199 UGB auszuweisen sind, setzt sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Folgeinvestitionen begonnener Investitionsvorhaben
20.005,1
22.043,2
Abnahmeverpflichtungen
2.183,5
1.843,5
Verpflichtung aus Strombezugsverträgen
311,3
437,3
Verpflichtung aus Dauerschuldverhältnissen
113,6
108,3
Gesamt
22.613,5
24.432,2
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
89,7
78,2
Die Folgeinvestitionen begonnener Investitionsvorhaben in Höhe von 22.005,1 Mio. EUR
(Vj: 22.043,2 Mio. EUR) betreffen die in der Rahmenplanvereinbarung 2026 - 2031 zur Umsetzung
durch die ÖBB-Infrastruktur AG festgelegten und begonnenen Investitionsprojekte.
Die Abnahmeverpflichtungen stellen das Bestellobligo dar und betreffen bereits beauftragte Investiti-
onsmaßnahmen.
Der ÖBB-Infrastruktur AG hat drei Strombezugsverträge mit Lieferanten abgeschlossen die Laufzeiten
bis 2027, 2029 und 2042 haben, wobei für einen Teil einer Bahnstromlieferungen der Vertrag auf Be-
standsdauer der Anlagen läuft. Insgesamt werden jährlich 170 MW im Rahmen dieser Verträge
bezogen.
Die Bewertung mit den relevanten Preisen zum 31.12.2025 oder den durchschnittlichen Preisen 2025
(falls diese für die Preisfindung relevant sind) hat eine voraussichtliche Verpflichtung für 2026 in Höhe
von 123,6 Mio. EUR (Vj: 172,3 Mio.) und bis zum Ende der Laufzeit eine Gesamtverpflichtung in Höhe
von 311,3 Mio. EUR (Vj: 437,3 Mio. EUR) ergeben. Die Gesamtverpflichtung umfasst nicht den Jahres-
betrag in Höhe von 41,6 Mio. EUR ((Vj: 68,8 Mio EUR) Bestandsdauer der Anlagen), da nicht bekannt
ist wie lange die Anlagen beim Lieferanten noch in Betrieb sein werden. Diese Verpflichtungen
schwankt mit der Strompreisentwicklung.
Für den Gesamtbetrag der sonstigen Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, der sich
zum Bilanzstichtag auf 113,6 Mio. EUR (Vj: 108,3 Mio. EUR) beläuft, wurde ein Betrachtungszeitraum
von einem Jahr zugrunde gelegt.
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Gebäude- und Grundstücksmieten
22,8
24,8
IT-Miete
7,0
4,2
Fahrzeugmieten
83,7
79,2
Gesamt
113,5
108,3
davon gegenüber verbundenen Unternehmen
89,7
83,8
Die in den folgenden Geschäftsjahren erwarteten Zahlungen aus den sonstigen finanziellen Verpflich-
tungen für nicht in der Bilanz ausgewiesene Sachanlagen gemäß § 237 Z 8 lit. b UGB betreffen mit
101,6 Mio. EUR (Vj: 96,5 Mio. EUR) das Folgejahr und mit 1.073,3 Mio. EUR (Vj: 1.032,4 Mio. EUR) die
nächsten fünf Jahre.
Die angeführten finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen für das
nächste Jahr einen Betrag in Höhe von 80,2 Mio. EUR (Vj: 74,7 Mio. EUR) und für die nächsten fünf
Jahre einen Betrag in Höhe von 847,3 Mio. EUR (Vj: 798,8 Mio. EUR).
Zur Abdeckung des für die Veräußerung oder den eigenen Gebrauch erwarteten Bedarfs an elektrischer
Energie wurden Stromgeschäfte (langfristige Einkaufs- und Verkaufskontrakte) abgeschlossen. Zur Be-
wertung der Stromgeschäfte und der Anzahl der Kontrakte wird auf die Ausführungen unter E. Sonstige
Angaben sowie auf den Risikobericht verwiesen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
24
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Umsatzerlöse in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Nutzungsentgelte Infrastrukturbenützung
438,7
423,9
Energielieferungen und Netznutzungsentgelte
389,8
401,9
Mieterlöse
188,3
180,3
Instandhaltung und Wartung
14,1
13,1
Erlöse aus Verwertungsobjekten
22,3
10,9
Sonstige übrige Umsatzerlöse
202,0
194,9
Summe
1.255,3
1.224,9
Das Infrastrukturbenützungsentgelt wird überwiegend von Gesellschaften des übrigen ÖBB-Konzerns
für die Zurverfügungstellung der Bahninfrastruktur bezahlt.
Die Erlöse aus Energielieferungen resultieren großteils aus Traktionsstromlieferungen und Stromge-
schäften.
Mit dem 01.01.2016 kam es zu einer Öffnung des Bahnstromnetzes der ÖBB-Infrastruktur AG, so dass
nunmehr auch andere Energielieferanten Bahnstrom an die Eisenbahnunternehmen liefern können.
Dadurch hat sich auch das Tarifmodell der ÖBB-Infrastruktur AG geändert und es ist zu einer Unter-
scheidung zwischen Netznutzungsentgelten und Entgelten für Energielieferungen gekommen, während
zuvor Netznutzung und Energielieferung in einem Gesamttarif enthalten waren. In den Erlösen „Ener-
gielieferungen und Netznutzungsentgelten“ sind Netznutzungsentgelte in Höhe von rd. 126,9 Mio. EUR
(Vj: 103,1 Mio. EUR) enthalten.
Mieterlöse fallen für die Vermietung und die Verpachtung von Immobilien an.
Die Umsätze wurden überwiegend im Inland erzielt. Die im Ausland erzielten Umsätze betreffen Ener-
gielieferungen in der Höhe von 61,3 Mio. EUR (Vj. 99,3 Mio. EUR) und Infrastrukturbenützungsentgelte
in Höhe von 9,1 Mio. EUR (Vj. 12,8 Mio. EUR).
Veränderung des Bestandes an selbst gefertigten Hilfsstoffen sowie an
noch nicht abrechenbaren Leistungen
Die Veränderung des Bestandes an selbst gefertigten Hilfsstoffen sowie noch nicht abrechenbaren Leis-
tungen beträgt - 3,6 Mio. EUR (Vj: - 9,7 Mio. EUR).
Andere aktivierte Eigenleistungen
Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagen zu aktivierenden Eigenleis-
tungen in Höhe von 471,9 Mio. EUR (Vj: 449,8 Mio. EUR) wurden – unter Beachtung der bestehenden
unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften – direkt zurechenbare Personalaufwendungen und
angemessene Teile der Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten eingerechnet.
Von verbundenen Unternehmen bzw. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wur-
den Leistungen über rd. 97,9 Mio. EUR (Vj: 98,1 Mio. EUR) bezogen, die im Anlagevermögen aktiviert
wurden. Es handelt sich dabei vorrangig um Dienstleistungen und Fahrzeugmieten, die im Zusammen-
hang mit Investitionsvorhaben stehen und anteilig diesen zugerechnet werden.
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Ausmaß von rund 63,09 % (Vj: 60,5 %) Personalkosten,
rund 19,61 % (Vj: 20,9 %) Materialkosten sowie im Ausmaß von rund 17,29 % (Vj: 18,6 %) Sachauf-
wendungen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
Die Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 17,7 Mio. EUR (Vj: 24,0 Mio.
EUR) betreffen insbesondere Liegenschaftsverkäufe.
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vj: 9,3 Mio. EUR) entfallen
auf folgende Rückstellungen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Umweltschutzmaßnahmen, Stilllegungskosten und Rückbaumaßnahmen
0,0
3,1
Freimachungen
0,0
3,6
Rechtstreitigkeiten und Schäden
0,7
1,6
Übrige sonstige
0,3
1,1
Summe
1,0
9,3
Übrige
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen werden folgende nennenswerte Beträge ausgewiesen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Zuschuss Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG
1.377,4
1.358,5
Zuschuss des Bundes gem §42 Abs. 1 und §42 Abs. 2 BBG
1.227,5
1.113,2
Kostenbeiträge von Dritten - Aufwandsersatz
7,7
8,1
Schadensvergütungen
8,7
0,8
Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen
1,9
2,8
Lehrlingsförderung, Lehrlingsausbildung
4,6
4,1
Erlöse aus weiterverrechneten Kosten
3,3
2,8
Geldstrafen, Mahnspesen, Pönalen und einbehaltene Haftungsrücklässe
1,7
0,6
Kursgewinne, Skonto, Verwertung von Fundgegenständen und sonstige Erträge
0,4
1,1
COVID 19 Maßnahmen, Absonderungsbescheide
0,0
1,1
übrige sonstige Erträge
9,1
7,7
Summe
2.642,4
2.501,1
Der Beitrag des Bundes gemäß § 42 BBG wird für die Bereitstellung, den Betrieb, Instandhaltung und
Erweiterungs- und Reinvestitionen der Schieneninfrastruktur sowie für die Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben insoweit geleistet, als die von den Nutzern der Schieneninfrastruktur zu erzielenden Erlösen
die bei sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung anfallenden Aufwendungen nicht abdecken
können. Nähere Angaben zu der Zuschussvereinbarung sind unter dem Kapitel „Leistungsbeziehungen
mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investition und die Haftung des Bundes“ enthalten.
In den sonstigen übrigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung der
Passiven Rechnungsabgrenzung im Zusammenhang mit Sanierungsförderungen in Höhe von
1,7 Mio. EUR (Vj: 3,0 Mio. EUR) enthalten.
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
Materialaufwand
Dieser Posten beträgt in der Berichtsperiode 198,8 Mio. EUR (Vj: 218,2 Mio. EUR) und besteht im We-
sentlichen aus dem Fremdbezug von Traktionsstrom bzw. den Zukauf von Strom für den Weiterverkauf
an Dritte. Hier wird die Verminderung einer Drohverlustrückstellung in Höhe von 2,6 Mio. EUR
(Vj: Verminderung 17,1 Mio. EUR) für die negativen Marktwerte bei Stromderivaten ausgewiesen. Die
im Aufwand erfassten Herstellungskosten für verkaufte Verwertungsobjekte betragen 4,8 Mio. EUR
(Vj: 0,5 Mio. EUR).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen 516,6 Mio. EUR (Vj: 528,5 Mio. EUR) und betref-
fen unter anderem nicht aktivierungsfähige Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Repa-
raturen, Instandhaltungen, Reinigungen und sonstigen Leistungen, Traktionsleistungen (Lok und Lok-
führer) sowie Mieten von Güterwaggons und schienengebundener Fahrzeuge. Weiters sind in dieser
Position auch die Dotierungen und Verbräuche der Rückstellungen wie zB für Rückbaumaßnahmen im
Zusammenhang mit Streckenstilllegungen und Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von
2,6 Mio. EUR (Vj: 1,0 Mio. EUR) enthalten.
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Der Aufwand für Löhne und Gehälter wird mit 1.114,2 Mio. EUR (Vj: 1.077,8 Mio. EUR) ausgewiesen.
Davon entfallen auf Löhne 232,5 Mio. EUR (Vj: 209,7 Mio. EUR) und auf Gehälter 881,7 Mio. EUR
(Vj: 868,1 Mio. EUR).
Die Entwicklung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen getrennt nach Löhnen und Gehältern
zeigt folgendes Bild:
Bestand
31.12.2024
Veränderung
Rückstellung
2025
Bestand
31.12.2025
Gehälter
106,0
-5,7
100,2
Löhne
7,2
0,1
7,3
Entwicklung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen
113,1
-5,6
107,5
Die Anpassung der versicherungsmathematischen Gewinne bzw. versicherungsmathematischen Ver-
luste 2025 bei der Rückstellung für Jubiläumszuwendungen führte zu einer Verminderung der Rückstel-
lung in Höhe von - 5,6 Mio. EUR (Vj: - 4,9 Mio. EUR).
Aufwendungen für Altersversorgung
Die hier ausgewiesenen 11,5 Mio EUR (Vj: 12,1 Mio. EUR) betreffen mit 11,4 Mio. EUR
(Vj: 12,0 Mio. EUR) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gesellschaft. Es handelt sich hierbei um
Beiträge zur Pensionskasse. Der Vorstand und leitende Angestellte sowie ein ehemaliger Vorstand der
ÖBB sind mit 0,1 Mio. EUR (Vj: 0,1 Mio. EUR) gleichfalls darin enthalten (Pensionszahlungen und die
Zuweisung zur Rückstellung für Pensionen).
Die Anpassung der versicherungsmathematischen Gewinne bzw. versicherungsmathematischen Ver-
luste 2025 bei der Abfertigungsrückstellung führte zu einer geringen Verminderung der Rückstellung in
Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vj: 0,1 Mio. EUR).
Aufwendungen für Abfertigungen und betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
Die Aufwendungen für Abfertigungen und betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betragen
11,8 Mio. EUR (Vj: 10,9 Mio. EUR) und betreffen mit 32,5 TEUR (Vj: 42,4 TEUR) den Vorstand und lei-
tende Angestellte. Die Aufwendungen für Mitarbeitervorsorgekassen betragen 9,9 Mio. EUR
(Vj: 8,6 Mio. EUR).
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
Die unter diesem Punkt ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 266,5 Mio. EUR
(Vj: 257,0 Mio. EUR) enthalten 51,1 Mio. EUR (Vj: 54,8 Mio. EUR) DG-Beiträge gemäß § 52 Abs. 3
Bundesbahngesetz idgF.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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Abschreibungen
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
1.140,8
1.094,1
abzüglich der Auflösung passivierter Kostenbeiträge
-147,3
-141,0
Summe
993,5
953,1
In den Abschreibungen sind 4,3 Mio. EUR (Vj: 3,6 Mio. EUR) für geringwertige Vermögensgegenstände
enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Steuern, soweit nicht vom Einkommen und vom Ertrag
Hier sind alle nicht ertragsabhängigen Steuern (Elektrizitätsabgabe, Kfz-Steuer, Grundsteuer, Straßen-
benützungsabgabe, sonstige Steuern und Abgaben etc.) in Höhe von 34,0 Mio. EUR (Vj: 6,1 Mio. EUR)
erfasst.
Der wesentliche Anstieg an Elektrizitätsabgabe im Jahr 2025 ist darauf zurückzuführen, dass die seit
01.05.2022 geltende ermäßigte Abgabe iHv 0,001 EUR/kWh mit 31.12.2024 ausgelaufen ist. Daher kam
im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 wieder die Abgabe iHv 0,015 EUR/kWh zur Anwendung.
Übrige
Dieser Posten in Höhe von 643,0 Mio. EUR (Vj: 626,2 Mio. EUR) betrifft folgende nennenswerte Auf-
wendungen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Miet-, Pacht-, Lizenz- und Leasingaufwand
50,9
49,2
Betriebskosten
246,9
239,8
Büroerfordernisse
82,0
76,4
Mehraufwandsentschädigungen, Reisegebühren
17,7
17,3
Aus- und Fortbildung
6,8
8,0
Beratungsaufwendungen
7,9
8,9
Post-, Bank- und Fernsprechgebühren
5,8
5,8
Anmietung von Personal und Werkverträge
0,3
1,2
Marketing- und Repräsentationsaufwendungen
8,4
9,7
Schadensfälle
2,7
3,7
Verluste aus Anlagenabgängen
37,0
27,0
Wertberichtigungen zu Forderungen
4,4
1,1
ICV-Telekomleistungen
10,7
4,3
Holdingumlage
21,2
21,2
A.t.Fahrbegünstigung
14,4
13,7
andere übrige Aufwendungen
125,8
138,8
Summe
643,0
626,2
Die Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 37,0 Mio. EUR (Vj: 27,0 Mio. EUR)
betreffen im Wesentlichen Abgänge im Zusammenhang mit Anlageninventuren, sowie Abgänge im Zu-
sammenhang mit Neuinvestitionen und Abtretungen von Liegenschaften in das öffentliche Gut.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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Die übrigen s
onstigen betrieblichen Aufwendungen zeigen folgendes Bild:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Buchhaltung, Lohnverrechnung, Pensions- und Bezugsliquidation durch ÖBB-Business
Competence Center GmbH
16,0
17,0
Immobilienverwaltungsleistungen
51,7
50,4
Service am Bahnhof
10,0
9,4
Dienstkleider
11,7
11,0
Versicherungsaufwendungen
1,5
1,7
Betriebsküchen, Wohlfahrt und Soziales
7,8
6,9
Ärztlicher Dienst und Sanitätsdienst
5,6
5,7
Sonstige übrige Aufwendungen
21,6
36,6
Summe
125,8
138,8
Finanzerfolg
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen betragen 8,7 Mio. EUR (Vj: 8,0 Mio. EUR) und betreffen im Wesentlichen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
aus verbundenen Unternehmen
ÖBB Immobilienmanagement GmbH
2,1
0,9
ÖBB Operative Services GmbH & Co KG
2,1
2,8
ÖBB Realitätenbeteiligungs GmbH & Co KG
1,2
2,6
WS Service GmbH
0,7
0,2
Summe
6,2
6,5
aus nicht verbundenen Unternehmen
Weichenwerke Wörth GmbH
2,5
1,5
Summe
2,5
1,5
Die Beteilig
ungserträge aus 2025 der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH und ÖBB Operative
Services GmbH & Co KG stammen aus Ergebnisabführungsverträgen.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
Die Erträge in Höhe von 5,0 Mio. EUR (Vj: 6,4 Mio. EUR) betreffen Zinsenerträge aus Wertpapieren und
Ausleihungen, die aus CBL-Transaktionen stammen.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Zinserträge Clearing verbundene Unternehmen
0,5
11,1
Sonstige Zinserträge verbundene Unternehmen
0,4
4,2
Sonstige Finanzerträge verbundene Unternehmen
2,6
0,0
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge
10,3
10,6
Summe
13,9
25,9
Die Erträge b
etreffend verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt 3,6 Mio. EUR (Vj: 15,3 Mio.
EUR) resultieren einerseits aus Zinserträgen für Haftungsentgelte, der Bewertung von sonstigen Rück-
stellungen sowie dem Clearingsaldo und andererseits aus der Weiterverrechnung von Ergebniseffekten
im Zusammenhang mit der Bewertung von ehemaligen Cross-Border-Leasing-Transaktionen. Die sons-
tigen Zinserträge und ähnliche Erträge beinhalten im Wesentlichen die Darstellung von Negativzinsen
im Zusammenhang mit sonstigen Darlehen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen erzielt.
Aufwendungen aus Finanzanlagen
Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine Ausleihung im Zusammenhang mit einer in der Vergangenheit auf-
gelösten Cross-Border-Leasing-Transaktion in Höhe von 4,6 Mio. EUR außerplanmäßig abgeschrieben
(Vj: 0,0 Mio. EUR).
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Fremdfinanzierungskosten gegenüber Dritten vor Aktivierung der Fremdkapitalzinsen setzen sich
wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Anleihen
207,0
247,4
Kredit- und Darlehensaufnahmen
516,2
416,7
Haftungsentgelte
8,6
10,5
Summe
731,8
674,6
Die Überleitung zur Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgendes Bild:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
731,8
674,6
Aktivierung der Fremdkapitalzinsen
-165,4
-146,8
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen
37,9
15,0
Summe
604,3
542,9
davon aus verbundenen Unternehmen
33,3
15,0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die im Geschäftsjahr auf Basis der Gruppenbesteuerung auf die Gesellschaft entfallende Steuerumlage
ergibt, wie im Vorjahr eine Belastung in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer.
Die aktive latente Steuer ergab im Geschäftsjahr eine ergebniswirksame Veränderung in Höhe von
- 1,5 Mio. EUR (Vj: - 0,8 Mio. EUR).
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E. Sonstige Angaben
Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Risikodefinition und Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente
Der ÖBB-Infrastruktur AG unterliegt Markt- (Zins- und Währungsrisiko), Kredit- (Bonität der Vertrags-
partner) und Liquiditätsrisiken. Finanzielles Risikomanagement wird als Management von Marktrisiken
angesehen und bedeutet die ökonomisch orientierte Steuerung der Portfolios der Einzelgesellschaften
im Hinblick auf die Entwicklung von Zinsen, Währungen und Commodities. Der ÖBB-Infrastruktur AG
verwendet derivative Finanzinstrumente, um diese Risiken wirtschaftlich abzusichern. Derivative Finan-
zinstrumente werden nur unter Bezugnahme auf ein Grundgeschäft abgeschlossen.
Kernaufgabe des Risikomanagements ist die Identifizierung, Bewertung und Begrenzung finanzwirt-
schaftlicher Risiken. Risikobegrenzung bedeutet nicht die völlige Ausschließung finanzieller Risiken,
sondern eine sinnvolle Steuerung jederzeit quantifizierter Risikopositionen innerhalb eines konkret vor-
gegebenen Handlungsrahmens.
Die ÖBB-Holding AG, die Finanzgeschäfte mit Ausnahme der Stromderivate im Namen und auf Rech-
nung von Konzerngesellschaften nur nach deren Zustimmung und Auftrag durchführt, hat ein risikoori-
entiertes Kontrollumfeld geschaffen, das u.a. Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung von Risiken,
die Genehmigung, das Berichtswesen und die Überwachung von Finanzinstrumenten umfasst. Oberste
Priorität nimmt bei sämtlichen Finanzaktivitäten der Schutz des Vermögens der Konzerngesellschaften
ein. Eine wesentliche Aufgabe der damit beauftragten Abteilung Konzernfinanzen ist die Identifizierung,
Bewertung und Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Risikobegrenzung bedeutet nicht die völlige
Ausschließung finanzieller Risiken, sondern eine sinnvolle und transparente Steuerung der quantifizier-
baren Risikopositionen innerhalb eines konkret mit den Konzerngesellschaften zu vereinbarenden
Handlungsrahmens.
Nachstehend werden die wichtigsten Risiken in Bezug auf Finanzinstrumenten näher erörtert:
Liquiditätsrisiko
Das übergeordnete Ziel im Bereich Finanzen ist die Sicherstellung des notwendigen Liquiditätsspiel-
raums. Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner
sich aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergebenden Verpflichtungen haben könnte, die über die Zah-
lung von Bargeld oder die Lieferung eines anderen finanziellen Vermögenswertes beglichen werden.
Somit ist die konsequente Sicherstellung der Liquidität aller Konzerngesellschaften durch Liquiditäts-
planungen, die Vereinbarung ausreichender Kreditlinien und eine ausreichende Diversifizierung der Kre-
ditgeber eine der Hauptaufgaben der Abteilung Konzernfinanzen des ÖBB-Konzerns. Hinsichtlich der
Finanzierung und Aufrechterhaltung der Liquidität der ÖBB-Infrastruktur AG gem. § 47 BBG wird auf
das Kapitel „Leistungsbeziehungen mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investitionen und die
Haftung des Bundes“ verwiesen.
Zinsrisiko
Risiken aus Marktzinsänderungen können das Finanzergebnis des ÖBB-Konzerns aufgrund der gege-
benen Bilanzstruktur beeinflussen. Es gilt daher mögliche Marktzinsschwankungen über ein mit den
Konzerngesellschaften abzustimmendes Niveau hinaus (z.B. durch den Einsatz derivativer Finanzin-
strumente) einzuschränken, um deren Einfluss auf die Ergebnisentwicklung gering zu halten.
Der Abschluss geeigneter derivativer Instrumente zum Management von Zinsrisiken (Zinsswaps) basiert
auf Portfolioanalysen und -empfehlungen der Abteilung Konzernfinanzen und auf entsprechenden Ent-
scheidungen der Konzerngesellschaften.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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Währungsrisiko
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist auf Euro-Basis finanziert. Relevante Währungsrisiken aus ehemaligen
Cross-Border-Leasing-Transaktionen bestehen nicht, da den vertraglichen Verbindlichkeiten in Fremd-
währungen weitestgehend entsprechende volumen- und fristenkongruente Veranlagungen und Forde-
rungen in der gleichen Höhe und Währung gegenüberstehen.
Kontrahentenrisiko/ Kreditrisiko
Das Kontrahentenrisiko erfasst das Schadenspotenzial hinsichtlich Nichterfüllung finanzieller Verpflich-
tungen durch Geschäftspartner. Die Risken beziehen sich vorwiegend auf Geldmarktgeschäfte, Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen, Veranlagungen, barwertig positive Swapgeschäfte. Dem Kon-
trahentenrisiko-Management unterliegen Limits, die für jeden Finanzpartner individuell vergeben und
täglich auf Einhaltung überprüft werden.
Kontrahentenrisiken bestehen außerhalb der originären Geschäfte mit den ÖBB Finanzpartnern noch
im Zusammenhang mit beendeten Cross-Border-Leasing-Transaktionen. Bei Cross-Border-Leasing-
Transaktionen wurden Wertpapierdepots, Payment-Undertaking-Agreements (Zahlungsvereinbarun-
gen) und Swaps mit Finanzpartnern abgeschlossen, um Leasingraten während der Laufzeit und den
Kaufpreis am Ende der Laufzeit zu bezahlen. Das Cross-Border-Leasing-Management beschäftigt sich
mit der Gestionierung, der Abwicklung, dem Risikomanagement sowie der wirtschaftlichen Beendigung
bestehender Cross-Border-Leasing-Transaktionen. Ziel des Cross-Border-Leasing-Managements ist es,
insbesondere alle Rechte und Pflichten aus den Transaktionen zu überwachen. Dazu zählen die Sicher-
stellung der vertragsmäßigen Abwicklung, die Vermeidung von Risiken sowie die Gewährleistung der
Wirtschaftlichkeit des gesamten Portfolios.
Strompreisschwankungen/ Commodity-Risiken
Die Risiken im Zusammenhang mit Strompreisschwankungen, die Risikomanagementstrategie sowie
die Bilanzierung werden im Kapitel „Stromgeschäft“ erläutert.
Originäre Finanzinstrumente
Der Bestand an originären Finanzinstrumenten der Gesellschaft (Forderungen und Verbindlichkeiten
aus der Finanzierungstätigkeit, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens) lässt sich aus der Bilanz ablesen.
Detaillierte Informationen finden sich in den entsprechenden Angaben im Anhang zum Jahresabschluss.
Sämtliche Bestimmungen gemäß § 2 Abs. 4a Bundesfinanzierungsgesetz sind umgesetzt.
Derivative Finanzinstrumente
Die ÖBB-Infrastruktur AG setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken
sowie Preisänderungsrisiken von Stromprodukten ein. Die Konzernrichtlinien untersagen die Ausgabe
oder das Halten von Finanzinstrumenten zu spekulativen Zwecken. Derivative Finanzinstrumente wer-
den nur unter Bezugnahme auf ein Grundgeschäft abgeschlossen, zudem wurden durch Konzernricht-
linien die zulässigen Finanzgeschäfte definiert. Derivative Finanzinstrumente werden im Einklang mit
den UGB-Bilanzierungsvorschriften bewertet.
Absicherung Zins- und Fremdwährungsrisiko
Soweit es sich nicht um geschlossene Positionen handelt, werden entsprechend der isolierten Betrach-
tungsweise die negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente in Form einer Rückstellung be-
rücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossene Devisentermingeschäfte zur Absicherung der
offenen Restpositionen der aufgelösten CBL-Transaktionen hatten zum 31.12.2025 keinen
wesentlichen beizulegenden Zeitwert.
Stromgeschäft
Der Bereich Energie der ÖBB‐Infrastruktur AG ist für die Beschaffung leitungsgebundener Energieträ-
ger sowie energienaher Produkte (Herkunftsnachweise) zuständig. Sämtliche dieser Produkte werden
entweder an interne oder externe Kunden geliefert oder zum Betrieb des 16,7‐Hz‐Bahnstromnetzes
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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herangezogen. Preisschwankungen dieser Produkte beeinflussen die Aufwände der ÖBB‐Infrastruktur
AG und stellen somit ein Marktrisiko dar. Da rund zwei Drittel des benötigten Bahnstroms und beinahe
der gesamte Strom zur Versorgung der Betriebsanlagen (Bahnhöfe etc.) am Strommarkt beschafft wer-
den, ist die ÖBB‐Infrastruktur AG von Strompreisvolatilität stark betroffen. Die Risikomanagementstra-
tegie sieht daher eine Preisabsicherung vor.
Ein wesentliches Risiko bei der Beschaffung von Energie besteht in der Schwankung der Marktpreise.
Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Verkaufspreise für Bahnstrom
sowie die Tarife für Betriebsanlagen für jedes Kalenderjahr bereits im vierten Quartal vor Lieferbeginn
fixiert oder die Tarife für die Bahnstromnetznutzung sogar noch ein Jahr früher erstmalig verlautbart
werden müssen. Daher ist es für die ÖBB‐Infrastruktur AG besonders relevant, die Preise im Vorfeld
bereits abgesichert bzw. fixiert zu haben. Die Preisabsicherung erfolgt mittels des Abschlusses von For-
wards (Handelsplattform) und Futures (Börse) für die geplanten Einkaufsmengen für Bahnstrom, Ver-
lustenergie und Betriebsanlagen. Neben der Absicherung der Preise dient die Absicherung aber auch
der Erhöhung der Planungssicherheit, welche als Basis der Preiskalkulation notwendig ist.
Vor dem Hintergrund der Beschaffungsstrategien und zur Risikodiversifizierung wurde seitens der
ÖBB‐Infrastruktur AG eine langfristige rollierende Beschaffung (Rolling Hedge) beschlossen. Der de-
finierte Beschaffungszeitraum variiert in Abhängigkeit von den gesicherten Grundgeschäften (bis zu drei
Jahre für Energie). Durch das Portfoliomanagement Energiewirtschaft muss zu definierten Zeitpunkten
ein bestimmter Prozentsatz der zu beschaffende Menge (eine geforderte Eindeckung, die Soll‐Ein-
kaufsmenge) je Beschaffungsjahr eingekauft sein. Um die Preiserwartung des Portfoliomanagements
bei der Beschaffung einfließen zu lassen, wurde ein oberer und unterer Mengenkorridor definiert.
Abhängig von der Preiserwartung besteht die Möglichkeit, innerhalb des unteren und oberen Korridors
mehr oder weniger Menge als die Soll‐Einkaufsmenge preislich abzusichern. Am Ende des Beschaf-
fungszeitraums entfällt dieser Korridor, das heißt, die Soll‐Einkaufsmenge entspricht einer Eindeckung
zu 100%.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat Stromgeschäfte (langfristige Beschaffungsverträge, Stromforwards ein-
kaufs- und verkaufsseitig) abgeschlossen, wobei vor allem die Absicherung des Strombeschaffungs-
preises im Vordergrund steht. Insoweit langfristige Ein- und Verkaufskontrakte dazu abgeschlossen wur-
den, um einen für die Veräußerung oder den eigenen Gebrauch erwarteten Bedarf und damit geplanten
Stromeinkauf abzusichern, die Zweckwidmung von Anfang an und nach wie vor besteht und der Vertrag
mit den Stromlieferungen als erfüllt gilt, werden diese nicht als Derivate eingestuft, sondern als noch
nicht erfüllte Einkaufsverträge. Die maximale Laufzeit derartiger Stromforwards geht bis 2028.
Insofern abgeschlossene Ein- und Verkaufskontrakte durch gegenläufige Geschäfte geschlossen wur-
den, liegen Bewertungseinheiten vor. Liegt eine Bewertungseinheit vor, ist das Derivat am Bilanzstichtag
nicht gesondert zu bewerten: Bewertungsobjekt ist vielmehr das abgesicherte Grundgeschäft zusam-
men mit dem Derivat. Ist aus dem abgesicherten Grundgeschäft aufgrund der darauf anzuwendenden
Bewertungsbestimmungen ein Verlust zu erfassen, ist dabei die gegenläufige Wertentwicklung des De-
rivats zu berücksichtigen. Eine kompensierende Bewertung ist allerdings nur in jener Höhe zulässig, als
die Sicherungsbeziehung effektiv ist; der ineffektive Teil darf nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der Widmung eines Derivates als Sicherungsinstrument eine prospek-
tive Effektivitätsmessung sowie zu jedem Bilanzstichtag eine retrospektive Effektivitätsmessung. Im
Zuge der Effektivitätsmessung muss nachgewiesen werden, dass die Wertänderung des Derivates zwi-
schen 80 % und 125 % der durch das abgesicherte Risiko verursachten Wertänderung des designierten
Grundgeschäfts beträgt. Bei den gebildeten Sicherungsbeziehungen handelt es sich um Micro-Hedges,
bei denen alle Parameter des Grundgeschäftes und des Absicherungsgeschäftes, die das Ausmaß der
abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber gegenläufig sind. Dies ist ein Indikator für eine
prospektiv wie auch retrospektiv vollständig effektive Sicherungsbeziehung. Die Effektivität wurde ret-
rospektiv anhand der Change in Fair Value-Methode ermittelt, d.h. der Wertänderung des Sicherungs-
instruments wurde die Wertänderung des Grundgeschäfts gegenübergestellt.
Die Derivate aus geschlossenen Positionen beziehungsweise Derivate aus Stromgeschäften zur
Optimierung des Stromeinkaufsportfolios weisen zum 31.12.2025 negative Marktwerte von - 1,5 Mio.
EUR (Vj: - 2,7 Mio. EUR) auf, denen positive Marktwerte von 1,5 Mio. EUR (Vj: 2,7 Mio. EUR) im Rah-
men von effektiven Bewertungseinheiten gegenüberstehen.
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Für negative Marktwerte für Derivate ohne Bewertungseinheiten wurde in Höhe von 0,4 Mio. EUR
(Vj: 1,6 Mio. EUR) mit einer Rückstellung vorgesorgt, welche in den „Sonstigen Rückstellungen“
enthalten ist.
Weiters wurden Einkaufskontrakte zur Absicherung geplanter Stromeinkäufe für bestehende Verkaufs-
verpflichtungen abgeschlossen, wobei es sich um eine Absicherung zukünftiger Zahlungsströme
handelt. Bei der Bemessung des Drohverlustes aus derartigen Einkaufskontrakten mit negativem Markt-
wert am Bilanzstichtag sind die gegenläufigen, erfolgswirksamen Cash Flows aus den unmittelbar damit
verbundenen am Bilanzstichtag abgeschlossenen Bahnstromlieferverträgen zu berücksichtigen. Zum
31.12.2025 haben die Derivate, die zur Absicherung der geplanten Stromeinkäufe und daher der
Absicherung zukünftiger Zahlungsströme dienen, positive Marktwerte von 3,9 Mio. EUR
(Vj: 10,6 Mio. EUR) und negative Marktwerte in Höhe von - 4,1 Mio. EUR (Vj: - 20,4 Mio. EUR). Aufgrund
der Kompensation durch gegenläufige erwartete Cash Flows von bestehenden Bahnstromlieferverträ-
gen werden diese Derivate nicht in der Bilanz erfasst.
Des Weiteren liegen Kauf- und Verkaufsderivate vor, welche dazu dienen das Stromportfolio optimal zu
bewirtschaften, die Absicherung an die Planeinkaufsmenge anzupassen oder aber das Einkaufsprofil
an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Hier liegt allerdings keine 1:1 Absicherung vor, sondern es
werden Gruppen von Grundgeschäften und Sicherungsgeschäften gebildet (Gruppen-Hedge). Diese
Gruppenbildung erfolgt für alle Stromeinkaufsderivate und Stromverkaufsderivate mit positiven und ne-
gativen Fair Values, welche im selben Monat in Lieferung gehen, über 50 Hertz Base abgeschlossen
wurden und deren Marktwerte sich aus dem EEX Settlement-Preis ergibt. Die Geschäfte unterliegen
daher einheitlichen Risikoparametern. Etwaige negative Marktwerte bis zur Schließung des Stromein-
kaufsderivates werden als Rückstellung erfasst.
Die Marktwertermittlung der Stromeinkaufs- und -verkaufsforwards zum Bilanzstichtag erfolgt auf Basis
von EEX (European Energy Exchange) Futures Notierungen, die unter Heranziehen aktueller Zinskur-
ven diskontiert werden. Die Marktwerte der Futures zum Bilanzstichtag erfolgt auf Basis der EEX Fu-
tures Notierungen. Die Anzahl der Kontrakte stellt sich wie folgt dar:
Jahr
Kauf
Verkauf
Summe
2026
639
45
684
2027
176
2
178
2028
9
0
9
Gesamt
824
47
871
Die Einkaufskontrakte betreffen ein Volumen von 2.998.011 MWh (Vj: 3.044.420 MWh) und einen no-
minellen Kontraktwert von 263,1 Mio. EUR (Vj: 309,0 Mio. EUR). Die Verkaufskontrakte weisen ein
Volumen von 865.568 MWh (Vj: 902.425 MWh) und einen nominellen Kontraktwert von 75,9 Mio. EUR
(Vj: 84,5 Mio. EUR) aus.
Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Lieferungen an bzw. von nahestehenden Unternehmen oder Personen
Nahestehende Unternehmen beinhalten Konzernunternehmen, die Aktionärin der ÖBB-Holding AG (Re-
publik Österreich) und die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (Mitglieder des Vorstan-
des und des Aufsichtsrates).
An die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstands wurden weder Vorschüsse noch Kredite ge-
währt, noch wurden zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen. Es gab keine
Dienstleisungs- oder Werkverträge mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates und es wurden keine Ge-
schäfte mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung getätigt. An Mitarbeiter:innen des Unternehmens wur-
den keine Kredite gewährt.
Mit nahestehenden Unternehmen im ÖBB-Konzern sowie Unternehmen an denen die Republik Öster-
reich direkt oder indirekt Beteiligungen hält und die daher ebenfalls als nahestehend einzustufend sind
(z.B. Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH, OMV Aktiengesellschaft, Autobahnen-
und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, Telekom Austria AG, Verbund AG), bestehen
keine Geschäftsbeziehungen die nicht zu marktüblichen Bedingungen stattgefunden haben.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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Die Transaktionen mit Unternehmen im ÖBB-Konzern setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro
31.12.2025
31.12.2024
Umsatzerlöse
947,6
906,5
Sonstige betriebliche Erträge
4,6
4,5
Gesamtaufwand
650,7
616,7
Der Umsatz (ohne Erlöse aus Verwertungsobjekten) mit Konzernunternehmen setzt sich im Wesentli-
chen aus dem Nutzungsentgelt für die Überlassung der Infrastruktur in Höhe von 442,3 Mio. EUR
(Vj: 392,9 Mio. EUR) sowie aus der Zurverfügungstellung von Energie in Höhe von 310,7 Mio. EUR
(Vj: 325,5 Mio. EUR) und Vermietungserlösen in Höhe von 54,6 Mio. EUR (Vj: 51,7 Mio. EUR) zusam-
men. Für Konzernunternehmen werden außerdem Instandhaltungs-, Wartungs-, konzerninterne Tele-
komleistungen, Buchhaltungsleistungen und sonstige Leistungen erbracht, welche sich ebenfalls in den
Umsatzerlösen in Höhe von insgesamt 77,1 Mio. EUR (Vj: 76,6 Mio. EUR) niederschlagen. Durch die
Erbringung von Terminalleistungen wurden innerhalb des Konzerns 11,3 Mio. EUR (Vj: 10,5 Mio. EUR)
verrechnet. Aus dem internen Personalverleih resultieren 17,4 Mio. EUR (Vj: 15,3 Mio. EUR) sowie
20,9 Mio. EUR (Vj: 21,5 Mio. EUR) aus dem Verkauf von sonstigem Material (wie Dienstkleider und
Schrott). Aus dem Bereich „Lehrlingswesen“ resultieren Umsätze in Höhe von 13,5 Mio. EUR
(Vj: 12,5 Mio. EUR).
Aus der Weiterverrechnung von Aufwendungen und Übrige Sonstige Erträge resultieren die sonstigen
betrieblichen Erträge in Höhe von 4,6 Mio. EUR (Vj: 4,5 Mio. EUR).
Der Gesamtaufwand resultiert größtenteils aus Telekomleistungen in Höhe von 10,7 Mio. EUR
(Vj: 4,3 Mio. EUR), Instandhaltungs- und Wartungsleistungen von Konzernunternehmen in Höhe
von 113,1 Mio. EUR (Vj: 108,4 Mio. EUR), der Miete von Schienen- und Straßenfahrzeugen in Höhe
von 62,0 Mio. EUR (Vj: 58,3 Mio. EUR), Transportleistungen in Höhe von 90,2 Mio. EUR
(Vj: 89,9 Mio. EUR), Mietaufwendungen in Höhe von 27,7 Mio. EUR (Vj: 25,5 Mio. EUR), Betriebskos-
ten in Höhe von 102,3 Mio. EUR (Vj: 98,9 Mio. EUR), der Verrechnung von Aus- und Fortbildungskosten
in Höhe von 4,0 Mio. EUR (Vj: 4,0 Mio. EUR), Verwaltungskosten in Höhe von 62,4 Mio. EUR
(Vj: 61,9 Mio. EUR), IT-Services und Wartung in Höhe von 77,0 Mio. EUR (Vj: 63,9 Mio. EUR) und
sonstigen weiterverrechneten Aufwendungen (Marketing, Reisekosten, Rechts- und Beratungskosten,
Post-, Bank- und Fernsprechgebühren, Schadensfälle, Aufwand für Sozialeinrichtungen u.ä.) in Höhe
von 101,4 Mio. EUR (Vj: 101,6 Mio. EUR).
Cash Pooling
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des ÖBB-Konzerns teil. Der Ausgleich der Liquiditätsspitzen
der teilnehmenden Gesellschaften gegen ein konzerninternes Masterkonto bewirkt ausschließlich einen
konzernalen, nach außen wirkenden Liquiditätssaldo und optimiert dadurch das Finanzergebnis des
Konzerns. Der Poolheader und Inhaber des Masterkontos ist die ÖBB-Finanzierungsservice GmbH.
Netting
Die Gesellschaft nimmt am Netting des ÖBB-Konzerns teil. Dieses System stellt den bargeldlosen Aus-
gleich von konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten zu im Konzern festgelegten Terminen
sicher und optimiert damit die konzerninternen Verrechnungssysteme erheblich.
ÖBB-Holding AG
Seitens der ÖBB-Holding AG wurden im Berichtsjahr Leistungen ua in den Bereichen Controlling, Cor-
porate Affairs, Finanzen, Kommunikation, Produktion, Systemtechnik, Revision, Konzernrechnungswe-
sen, -bilanzierung, und –steuern, Strategie, Unternehmensentwicklung, Recht, Compliance sowie stra-
tegischer Konzerneinkauf, strategisches IT-Management und strategisches Personalmanagement er-
bracht, die mittels Einzelvereinbarungen oder im Umlagenwege zur Verrechnung gelangt sind.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden der ÖBB-Infrastruktur AG rd. 4,1 Mio. EUR (Vj: rd. 3,8 Mio. EUR) ver-
rechnet, die von der ÖBB-Holding AG verrechnete Konzernumlage betrug rd. 21,2 Mio. EUR
(Vj: rd.
21,2 Mio. EUR).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
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ÖBB-Business Competence Center GmbH
Die ÖBB-Business Competence Center GmbH (BCC) erbringt als konzerninterne Servicegesellschaft
vorwiegend standardisierte, administrative Dienstleistungen sowie Services zu Informations-, Kommu-
nikations- und Bahntechnologien. In dieser Funktion unterstützt das BCC die operativen Kapitalgesell-
schaften bei der Erfüllung ihres Kerngeschäftes durch die Bündelung von Querschnittsmaterien.
Der Unternehmensbereich Finanzen und Rechnungswesen führt das Rechnungswesen und die
Abrechnung grundsätzlich für alle österreichischen ÖBB-Gesellschaften durch, wobei nicht jede
Gesellschaft das volle Leistungsangebot in Anspruch nimmt. Die erwähnten Tätigkeiten umfassen die
Abrechnung und Debitorenbuchhaltung, Kreditorenbuchhaltung, sonstige mit dem Rechnungswesen
verbundene Dienstleistungen wie Zahlungsverkehr und Bankbuchhaltung, Working Capital
Management und Stammdatenbuchhaltung.
Darüber hinaus werden in den Unternehmensbereichen Human Resources, Einkauf, Service & Soziales,
Innovationen sowie Inclusion & Diversity Dienstleistungen in den Bereichen Personal, Sozial- und Wohl-
fahrtseinrichtungen, Konzerneinkauf, Innovationsunterstützung, Gleichstellungs-, Disability- und Diver-
sity-Management sowie Projekt- und Projektportfoliomanagement im gesamten ÖBB Konzern erbracht.
Das Portfolio des Unternehmensbereichs Informations- und Kommunikationstechnologie und Partner-
management erstreckt sich vom Lösungsconsulting bis hin zu Lösungsentwicklung (basierend auf SAP-
Standardsoftware, unter Nutzung von Plattformen und mittels Individualsoftware) und umfasst zudem
den Betrieb der ICT-Rechenzentrumsleistungen sowie Kollaborations- und Dokumentenmanagement-
leistungen. Weiters umschließt der Bereich Digital Products & Culture cloudbasierte Lösungen auf Basis
der ÖBB Azure Cloud Plattform sowie die Förderung digitaler und agiler Initiativen.
Jede der größeren Konzerngesellschaften (alle im Bundesbahngesetz genannten Gesellschaften sowie
die Österreichische Postbus AG) konsumiert nahezu alle von der ÖBB-Business Competence Center
GmbH angebotene Leistungen.
Mit den Konzerngesellschaften sind Gruppenvereinbarungen abgeschlossen worden, die die Bestellung,
Durchführung, Verrechnung und Abbestellung der zu erbringenden Leistungen regeln. Einzelvereinba-
rungen, welche über Standardvereinbarungen hinausgehen, werden mittels Individualvereinbarungen
abgedeckt in denen die einzelnen Produkte detailliert beschrieben und mit Preisen versehen sind.
ÖBB-Werbung GmbH
Die ÖBB-Werbung GmbH koordiniert alle werblichen Aktivitäten des ÖBB-Konzerns und bündelt alle
extern zugekauften Werbeleistungen. Nach innen ist die ÖBB-Werbung GmbH ein Dienstleister für den
gesamten Bereich Marketing-Services, von der Kampagnenplanung über Werbemittelgestaltung und
Eventmanagement bis hin zum Producing und der Abwicklung konzernweiter Sponsorings. Sämtliche
bezahlten Medienaktivitäten des Konzerns werden durch die ÖBB-Werbung GmbH gebündelt und kauf-
männisch organisiert. Darüber hinaus ist die ÖBB-Werbung GmbH für die Einhaltung des Corporate
Designs zur Wahrung des einheitlichen Markenauftrittes führend verantwortlich. Weiters zeichnet sie
sich verantwortlich für die Vermarktung aller ÖBB-eigenen sowie auch externen Werbeflächen an Dritte.
Tochtergesellschaften
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
Zwischen der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft und der Gesellschaft besteht ein Immobilienma-
nagementvertrag. Dieser Vertrag regelt die Verfügung über die Nutzungsrechte sowie die bestmögliche
Bewirtschaftung einschließlich der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften der ÖBB-Infrastruk-
tur AG, ausgenommen der Liegenschaften der Schieneninfrastruktur gemäß § 10a Eisenbahngesetz,
die für den Eisenbahnbetrieb und den Eisenbahnverkehr benötigt werden, und jener Liegenschaften,
die ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Zurverfügungstellung sonstiger Leistungen im Sinne
des § 58 Eisenbahngesetz benötigt. Der Immobilienmanagementvertrag wurde bereits mehrmals er-
gänzt.
Zum Leistungsumfang gehören nunmehr insbesondere
• Bahnhof- und Liegenschaftsmanagement
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• die kaufmännische Verwaltung von bebautem und unbebautem Grund
• die Hochbau- und Liegenschaftsentwicklung
• die Verwertung (Vermietung und Verkauf) von Liegenschaften
• die Betreuung des Immobilienanlagevermögens für die ÖBB-Infrastruktur AG
• die technische Bewirtschaftung
• die Betreuung der Gebäude, Verkehrsstationen und Grundstücke vor Ort durch den
Objektbetreuer
• Hochbauentwicklung für Marktimmobilien
Im Immobilienmanagementvertrag ist weiters die Vergütung für die von der Gesellschaft zu erbringen-
den Leistungen geregelt.
ÖBB Operative Service GmbH & Co KG
Seitens der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG werden auf Österreichs Bahnhöfen Reinigungs-,
Sicherheits- und Serviceleistungen sowie die Vermittlung dieser Tätigkeiten erbracht, die mittels Einzel-
vereinbarungen zur Verrechnung gelangen. Des Weiteren tritt die ÖBB-Operative Services GmbH & Co
KG seit 01.09.2019 als Arbeitskräfteüberlasser von definitiv gestellten Arbeitnehmer:innen der ehema-
ligen Q-Logistics GmbH ein.
Rail Equipment GmbH und Rail Equipment GmbH & Co KG
Die Rail Equipment ist Fuhrparkmanager, Fahrzeugkomplettanbieter und Servicedienstleister für stra-
ßengebundene Fahrzeuge des ÖBB-Konzerns und schienengebundene (Spezial-)Fahrzeuge der ÖBB-
Infrastruktur. Die Rail Equipment unterstützt ein Gesamtmobilitätsangebot für Bahn- und
Buskund:innen (erste/letzte Meile) und ist in den Geschäftsfeldern innerbetriebliche Mobilität Straße
inkl. Car- u. Bikesharing, innerbetriebliche Mobilität Schiene und externe Fahrzeugvermietung und
Carsharing tätig. Darüber hinaus ist sie als Lead Buyer für den Einkauf der innerbetrieblich genutzten
Straßenfahrzeuge und Carsharing jedoch nicht für Omnibusse verantwortlich.
Die Rail Equipment ist Anbieter eines bedarfsgerechten sowie ökologischen Mobilitätsangebotes inkl.
der erforderlichen Systeme und der zugehörigen Service- und Beratungsleistungen (Portfoliomanage-
ment) und verknüpft die Anforderungen des internen und externen Marktes. Die Gesellschaft
− stellt die Verfügbarkeit der Fahrzeuge und fahrzeuggebundenen Arbeitsmittel
sicher
− die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistung,
− total cost of ownership (TCO-) Sichtweise in der Rolle als Lead Buyer als
auch Fuhrparkmanager und
− gewährleistet Rechtssicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
ÖBB-BE GmbH und ÖBB-BE GmbH & Co KG
Im Geschäftsjahr 2023 wurde die ÖBB-BE GmbH & Co KG mit dem Komplementär ÖBB-BE GmbH
gegründet. Der Zweck der Gesellschaft ist die Projektentwicklung, die Verwaltung und der Betrieb von
Anlagen zur Stromerzeugung, insbesondere von Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die Erzeugung,
der Vertrieb, die Verteilung des erzeugten Stroms sowie die Erbringung energienaher Dienstleistungen.
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Leistungsbeziehungen mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investitionen und
die Haftung des Bundes
Allgemein
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen
Interesse liegen und in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die
Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat,
dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität
und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom
Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund
gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz
ihre konkrete Umsetzung. Nach Verständnis der Vertragspartner ist das Ziel der Zuschussverträge,
unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31
Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte der ÖBB-Infrastruktur AG dauerhaft sicherzustellen,
womit auch dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.
Die ÖBB-Infrastruktur AG trägt die Kosten für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Hierzu leistet der Bund der
ÖBB-Infrastruktur AG gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz über deren Ersuchen insbesondere für den
Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren Bereitstellung an die Nutzer insoweit und solange einen
Zuschuss, als die unter den jeweiligen Marktbedingungen von den Nutzern der Schieneninfrastruktur
zu erzielenden Erlöse die bei sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung anfallenden
Aufwendungen nicht abdecken, und gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz Zuschüsse zur Instandhaltung,
zur Planung und zum Bau von Schieneninfrastruktur.
Über die Zuschüsse gemäß § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz sind zwischen dem Bundesministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Energie Mobilität, Innovation und Technologie (BMIMI) im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der ÖBB-Infrastruktur AG zwei gesonderte Verträge
mit jeweils sechsjähriger Laufzeit abzuschließen, in denen der Zuschussgegenstand, die Höhe der dafür
zu gewährenden Zuschüsse, die allgemeinen und besonderen Zuschussbedingungen und die
Zahlungsmodalitäten festzulegen sind.
Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) überwacht die Einhaltung der von
der ÖBB-Infrastruktur AG in den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz übernommenen
Verpflichtungen. Die Überwachung bezieht sich auf eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige
Mittelverwendung bei der Planung, dem Bau, der Instandhaltung, der Bereitstellung und dem Betrieb
einer bedarfsgerechten und sicheren Schieneninfrastruktur.
Der Rahmenplan 2025 bis 2030 wurde von der Republik Österreich am 13.05.2025 im Ministerrat
beschlossen und dem Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG am 26.06.2025 vorgelegt.
Finanzierung der Infrastruktur
Der Zuschussvertrag gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz beruht auf dem gemäß § 42 (6)
Bundesbahngesetz von der ÖBB-Infrastruktur AG zu erstellenden Geschäftsplan. Ein Bestandteil des
Geschäftsplanes ist der von der ÖBB-Infrastruktur AG gemäß § 42 (7) Bundesbahngesetz zu
erstellender sechsjährige Rahmenplan, der jahresweise die Mittel für die Instandhaltung (insbesondere
Instandsetzung und Reinvestition) sowie für die Erweiterungsinvestitionen zu enthalten hat.
Geschäftsplan und Rahmenplan sind jährlich jeweils um ein Jahr zu ergänzen und auf den neuen
sechsjährigen Zeitraum anzupassen.
Gemäß derzeit gültigen Zuschussvertrag 2022 bis 2027 beträgt der durch den Bund zu übernehmende
Anteil für Erweiterungsinvestitionen und Reinvestitionen gemäß Rahmenplan (mit Ausnahme des
Brenner Basistunnels) 80% der jährlichen Investitionsausgaben, für welche Zuschüsse in Form einer
auf 30 Jahre umgelegten Annuität geleistet werden. Für das Projekt Brenner Basistunnel leistet der
Bund einen Zuschuss in Höhe von 100% in Form einer auf 50 Jahre umgelegten Annuität. Als Zinssatz
wird der jeweils aktuelle Satz für Langfristfinanzierungen der ÖBB-Infrastruktur AG herangezogen.
Der durch den Bund zu übernehmende Anteil für Erweiterungsinvestitionen (ohne Brenner Basistunnel)
und Reinvestitionen wird laufend überprüft und gegebenenfalls für die zukünftigen Zuschüsse an die
aktuellen Erfordernisse angepasst.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
38
Für Inspektion und Wartung, Entstörung sowie Instandsetzung der von der ÖBB-Infrastruktur AG zu
betreibenden Schieneninfrastruktur leistet der Bund ebenfalls einen Zuschuss. Dessen Höhe wird unter
Berücksichtigung der Liquiditätserfordernisse auf Basis des Geschäftsplanes der ÖBB-Infrastruktur AG,
der vorgegebenen Begrenzung des Gesamtzuschusses gemäß § 42 Bundesbahngesetz und der
Erreichung der Zielvorgaben (Performance- bzw. Outputziele) laut Zuschussvertrag gemäß § 42 (1)
Bundesbahngesetz festgelegt. Änderungen der Funktionalität und/oder des Umfanges der von der
ÖBB-Infrastruktur AG zu betreibenden Schieneninfrastruktur haben eine Erhöhung oder Verminderung
des Zuschusses zur Folge. Vor derartigen Änderungen ist daher von der ÖBB-Infrastruktur AG das
Einvernehmen mit dem BMIMI und dem BMF herzustellen.
Im Jahr 2025 wurde auf Basis der gültigen Zuschussvereinbarung 2022-2027 gemäß § 42 (2) Bundes-
bahngesetz ein Zuschuss in Höhe von rd. 1.464,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1.408,4 Mio. EUR) für Erweite-
rungs- und Reinvestitionen gewährt. Für Inspektion, Wartung und Entstörung wurde rd. 463,9 Mio. EUR
(Vj: rd. 464,3 Mio. EUR) gewährt.
Für Errichtungskosten des Brennerbasistunnels hat die ÖBB-Infrastruktur AG Kostenbeiträge in Höhe
von 300,0 Mio. EUR (Vj: 150,0 Mio. EUR) an die BBT SE geleistet. Die vertraglich mit dem Land Tirol
im Zuge des Anteilserwerbs vereinbarten Zahlungen, sowie die vom Bund an die ÖBB-Infrastruktur AG
geleisteten Zahlungen in Zusammenhang mit der Querfinanzierung Straße beliefen sich auf
rd. 58,0 Mio. EUR (Vj: 55,5 Mio. EUR).
Betrieb der Infrastruktur und Lehrlingskosten
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat dem BMIMI sowie dem BMF einen jährlichen Rationalisierungs- und Ein-
sparungsplan mit einer Vorschaurechnung vorzulegen.
Grundlage des Vertrags über den Zuschuss gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz ist insbesondere der
von der ÖBB-Infrastruktur AG auf sechs Jahre zu erstellende Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundes-
bahngesetz mit einer genauen Beschreibung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Maßnah-
men zur bedarfsgerechten und sicheren Bereitstellung der Schieneninfrastruktur einschließlich der Zeit-
und Kostenpläne sowie der Rationalisierungspläne und einer Vorschau der Benützungs- und anderen
Entgelte.
Das BMIMI hat gemäß § 45 Bundesbahngesetz die SCHIG mit der Überwachung der Einhaltung der
von der ÖBB-Infrastruktur AG im Zuschussvertrag übernommenen Verpflichtungen beauftragt.
Durch diesen Zuschussvertrag werden die von der ÖBB-Infrastruktur AG im Zusammenhang mit dem
Zuschuss gemäß § 42 Bundesbahngesetz zu erreichenden Zielvorgaben definiert.
Die von der ÖBB-Infrastruktur AG konkret zu erreichenden Zielvorgaben gliedern sich insbesondere in
allgemeine, Qualitäts-, Sicherheits- und Effizienzzielvorgaben, die unter Bedachtnahme auf die gesetz-
lichen Aufgaben der ÖBB-Infrastruktur AG vereinbart werden; sie sind im zwischen Bund und der ÖBB-
Infrastruktur AG vereinbarten Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz festgelegt.
Die Einhaltung der sich für die ÖBB-Infrastruktur AG aus dem Bundesbahngesetz ergebenden Verpflich-
tung der Sicherung und der laufenden Verbesserung der Qualität und der Sicherheit der zu betreibenden
Schieneninfrastruktur wird im Zusammenhang mit der Zuschussgewährung über Kennzahlen bewertet.
Die jährlichen Zuschussbeträge sind, sofern zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und Bund nichts anderes
vereinbart wird, im Zuge der Fortschreibung um den anteiligen Betriebsführungsaufwand für jene Schie-
neninfrastruktur zu reduzieren, die an andere Betreiber übertragen bzw. abweichend von den Bestim-
mungen zum Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz durch die ÖBB-Infrastruktur AG nicht
mehr betrieben wird.
Die gesamten gemäß § 42 Bundesbahngesetz im Jahr 2025 gewährten Zuschüsse betragen rd. 2.653,0
Mio. EUR (Vj: 2.530,0 Mio. EUR). Der Zuschuss für Erweiterungs- und Reinvestitionsinvestitionen in
Höhe von 1.464,3 Mio. EUR (Vj: 1.408,4 Mio. EUR) wurde auf Grund der durchgeführten Investitions-
maßnahmen und entsprechend der Zinsentwicklung in der Gewinn- und Verlustrechnung um 157,6 Mio.
EUR (Vj: 159,3 Mio. EUR) auf 1.621,9 Mio. EUR (Vj: 1.567,7 Mio. EUR) erhöht. Der Zuschuss für die
Betriebsführung und Inspektion/Wartung/Entstörung und Instandsetzung in Höhe von 1.188,7 Mio. EUR
(Vj: 1.121,6 Mio. EUR) wurde durch eine Verbesserung in der operativen Geschäftsabwicklung sowie
der günstigeren Zinsentwicklung in der Gewinn- und Verlustrechnung in Summe um 205,7 Mio. EUR
(Vj: 217,5 Mio. EUR) reduziert. Der auf die gemäß IAS 23 aktivierten Zinsen entfallende Zuschuss in
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
39
Höhe von 156,2 Mio. EUR (Vj: 136,0 Mio. EUR) ist als Investitionszuschuss zu sehen und dient zur
Abdeckung künftiger Aufwendungen, die in Form von Abschreibungen anfallen. Der Ausweis im Jahres-
abschluss erfolgt als Reduktion des Zuschusses gem. § 42 (1) Bundesbahngesetz und wird als Kosten-
beitrag dargestellt. Somit wurde für Betriebsführung sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und Instand-
setzung ein Betrag in Höhe von 983,0 Mio. EUR (Vj: 904,1 Mio. EUR) ertragswirksam ausgewiesen.
Der die Abschreibungen übersteigende Anteil der Annuitäten in Höhe von 138,0 Mio. EUR (Vj: 27,9 Mio.
EUR) wird im Sinne einer periodengerechten Erfolgsermittlung in der Bilanz als passive Rechnungsab-
grenzung ausgewiesen, und kompensiert Abschreibungen künftiger Perioden. Grundsätzlich werden im
Zusammenhang mit den Zuschüssen für Erweiterungs- und Reinvestitionen, Instandhaltung und Be-
triebsführung im Zusammenhang stehende Salden in den Verbindlichkeiten saldiert und ergeben zum
31.12.2025 eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 141,2 Mio. EUR (Vj: 244,4 Mio. EUR) gegenüber dem
Bund. Bestimmte Anpassungen, die im derzeit gültigem Zuschussvertrag 2022 bis 2027 nicht abgebildet
waren, werden gemäß Vereinbarung mit dem Bund als Forderungen ausgewiesen und nicht mit den
Verbindlichkeiten saldiert. Die Forderungen betragen 182,6 Mio. EUR (Vj: 69,3 Mio. EUR).
Die Entwicklung der Zuschüsse im Jahr 2025 stellt sich demnach wie folgt dar:
Gesamter
Abgrenzungen
Ertragswirksam
Zuschuss
2025
§ 42 Abs. 1
Betriebsführung
724,8
-240,5
484,3
§ 42 Abs. 2
Inspektion/Wartung/Entstörung und Instandsetzung
463,9
34,8
498,7
Summe Zuschuss des Bundes gem. §42 Abs.1 und §42 Abs. 2 BBG
1.188,7
-205,7
983,0
§ 42 Abs. 2
Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt
1.464,3
157,6
1.621,9
Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG
1.464,3
157,6
1.621,9
Summe sonstiger betrieblicher Ertrag
2.653,0
-48,1
2.604,9
Vorjahr:
Gesamter
Abgrenzungen
Ertragswirksam
Zuschuss
2024
§ 42 Abs. 1
Betriebsführung
657,3
-265,2
392,1
§ 42 Abs. 2
Inspektion/Wartung/Entstörung und Instandsetzung
464,3
47,7
512,0
Summe Zuschuss des Bundes gem. §42 Abs.1 und §42 Abs. 2 BBG
1.121,6
-217,5
904,1
§ 42 Abs. 2
Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt
1.408,4
159,3
1.567,7
Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG
1.408,4
159,3
1.567,7
Summe sonstiger betrieblicher Ertrag
2.530,0
-58,2
2.471,8
Die vom Bund übernommenen Haftungen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft betragen insgesamt
zum 31.12.2025 5,3 Mrd. EUR (Vj: 6,8 Mrd. EUR).
Darüber hinaus werden von den Bundesländern und Gemeinden regelmäßig Kostenbeiträge im Zusam-
menhang mit Investitionsvorhaben an die Gesellschaft geleistet, welche sich im Berichtsjahr auf
99,3 Mio. EUR (Vj: 91,9 Mio. EUR) belaufen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
40
Personalstand
Anzahl Mitarbeiter:innen (nach Köpfen)
Summe 31.12.2025
Summe 31.12.2024
Durchschnitt 2025
Durchschnitt 2024
Angestellte
6.776
6.256
6.573
5.973
Arbeiter
3.758
3.551
3.738
3.484
Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung
4.724
5.394
5.062
5.734
Lehrlinge
1.775
1.636
1.508
1.429
Gesamt
17.033
16.837
16.881
16.620
Anzahl Mitarbeiter:innen FTE
Summe 31.12.2025
Summe 31.12.2024
Durchschnitt 2025
Durchschnitt 2024
Angestellte
6.599
6.097
6.403
5.823
Arbeiter
3.744
3.539
3.726
3.474
Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung
4.597
5.273
4.938
5.612
Lehrlinge
1.775
1.636
1.508
1.429
Gesamt
16.715
16.545
16.575
16.338
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Hinsichtlich der Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird auf die Angaben im Jahresfinanzbericht
des Konzerns der ÖBB-Infrastruktur AG verwiesen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
41
Die Organe der ÖBB-Infrastruktur AG
Vorstandsmitglieder und –bezüge
Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA, MSc, MSc (Ressort Netzausbau und Infrastrukturbereitstellung)
Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy (Ressort Assetmanagement, Betrieb, Digitalisierung)
Mag.
a
Silvia Angelo (Ressort Finanzen, Markt, Services)
Der Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG besteht an beiden Bilanzstichtagen aus drei Mitgliedern. Den
Mitgliedern des Vorstands wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch zugunsten dieser Per-
sonen Haftungsverhältnisse eingegangen. Für die gewährten Gesamtbezüge des Vorstands wurden für
die in den Berichtsjahren aktiven Vorstände gemäß § 266 Z 2 UGB rd. 1.166 TEUR (Vj: rd. 1.166 TEUR)
aufgewendet, die auch variable Komponenten und Sachbezüge enthalten. Gesetzliche Beiträge an die
Vorsorgekasse für Mitarbeiter:innen wurden über rd. 18 TEUR (Vj: rd. 18 TEUR) geleistet. Die Urlaubs-
rückstellungen erhöhten sich um rd. 11 TEUR von rd. 68 TEUR auf rd. 79 TEUR. An Pensionskassen
wurden rd. 86 TEUR (Vj: rd. 86 TEUR) entrichtet. Die Rückstellungen betreffend Zielvereinbarungen
betragen zum 31.12.2025 rd. 386 TEUR (Vj: rd. 426 TEUR). Für ehemalige Vorstandsmitglieder fielen
Pensionszahlungen in Höhe von rd. 52 TEUR (Vj: rd. 50 TEUR) an. Die Rückstellungen für Pensionen
wurden um rd. 54 TEUR (Vj: rd. 9 TEUR) erhöht.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen und einer variablen Kom-
ponente zusammen. Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten richtet sich nach der Erreichung
von Zielen, die zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbart werden.
In den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstände der Mutterunternehmen und Geschäfts-
führer von Gesellschaften in ähnlichen Ebenen) wurde eine leistungsorientierte Komponente vereinbart,
wodurch sich der Erfolg des Unternehmens maßgeblich auf die Entlohnung niederschlägt. Grundsätz-
lich erhalten die Top-Führungskräfte einen Lohnbestandteil von 2/3 als Fixum und einen Bestandteil von
1/3 als erfolgsabhängige Komponente. Zwecks Zieldefinition wird jährlich am Beginn des Geschäftsjah-
res individuell je Gesellschaft eine Score Card erstellt, in der klar vereinbarte, hauptsächlich quantitative
Zielgrößen festgelegt werden. Die Zielgrößen orientieren sich am Erfolg des ÖBB-Infrastruktur-Kon-
zerns. Die tatsächlich ausbezahlten variablen Lohnbestandteile sind in den oben genannten Bezügen
des Vorstands bereits eingerechnet.
Die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Infrastruktur AG nehmen an einem beitragsorientierten außerbetrieb-
lichen Pensionskassenmodell teil. Eine Pensionszusage seitens des Unternehmens gibt es nicht. Die
Anwartschaften und Ansprüche der Mitglieder des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion oder
des Anstellungsverhältnisses richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des Stellenbeset-
zungsgesetzes. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind nicht gegeben.
Seite 54 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
42
Aufsichtsratsmitglieder und –bezüge
Mag.
a
Manuela Waldner
bis 31.12.2025
Vorsitzende
Ing. Mag. (FH) Andreas Matthä
ab 25.02.2026
Vorsitzender
ab 01.01.2026
Mitglied
Dipl. Ing. Herbert Kasser
bis 16.06.2025
1. Stellvertreter der Vorsitzenden
Prof. Mag. Dr. Gerhard Gürtlich
ab 16.06.2025
Mitglied
ab 26.06.2025
1.Stellvertreter der:des Vorsitzenden
Mag.
a
Iris Appiano-Kugler
bis 08.01.2025
2. Stellvertreterin der Vorsitzenden
bis 16.06.2025
Mitglied
Mag.
a
Cornelia Breuß, MA
ab 22.01.2025
2. Stellvertreterin der Vorsitzenden
ab 17.06.2025
Mitglied
Dipl. Ing. Dr. Josef Doppelbauer
ab 16.06.2025
Mitglied
ab 26.06.2025
2. Stellvertreter der:des Vorsitzenden
Mag.
a
Waltraud Schmid
bis 16.06.2025
Mag. Georg Schöppl
bis 16.06.2025
Mag. Dominic Weiss
ab 16.06.2025
Mag.
a
Doris Rechberg-Missbichler
ab 16.06.2025
Josef Salfelner
Belegschaftsvertreter
Mag.
a
Olivia Janisch
bis 26.06.2025
Belegschaftsvertreter
Robert Hofmann
Belegschaftsvertreter
Philipp Schmidhofer
ab 26.06.2025
Belegschaftsvertreter
Gemäß der Gesc
häftsordnung für den Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG kann den Aufsichtsrats-
mitgliedern eine Vergütung zuerkannt werden.
Die Basisvergütung für ein Aufsichtsratsmandat beträgt 14 TEUR pro Jahr. Zusätzlich erhält das Auf-
sichtsratsmitglied für jede Sitzung eines Aufsichtsrats, des Präsidiums oder eines Ausschusses ein Sit-
zungsgeld in der Höhe von 800 EUR. Der bzw. die Vorsitzende eines Aufsichtsrats erhält die doppelte
Basisvergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen, Beleg-
schaftsvertreter:innen oder Dienstnehmer:innen im ÖBB-Konzern sind, erhalten keine Aufsichtsratsver-
gütungen. Die Auszahlung der Vergütung und Sitzungsgelder für das Geschäftsjahr 2025 erfolgen be-
reits laufend quartalsweise, wobei die Beschlüsse hierüber rückwirkend in den ordentlichen Hauptver-
sammlungen 2026 für das vorangegangene Geschäftsjahr gefasst werden.
Die Aufsichtsratsvergütungen der Kapitalvertretung der Aufsichtsratsmitglieder der ÖBB-Infrastruk-
tur AG für ihre Tätigkeit im ÖBB Infrastruktur-Konzern betrugen 118,2 TEUR (Vj: 121,4 TEUR). Es wur-
den keine (Vj: keine) Bezüge für übrige Aufsichtsratsmitglieder bei den Konzerngesellschaften bezahlt.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Durch die OeBFA wurde mit Zuzählung 15.01.2026 eine Finanzierung mit einer Nominale in Höhe von
rd. 556,8 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis Oktober 2053 und einer Verzinsung (fix) von 3,15 %,
effektiv 3,794 %, mit Zuzählung 12.03.2026 eine Finanzierung mit einer Nominale in Höhe von
rd. 148,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis September 2032 und einer Verzinsung (fix) von 2,8 %,
effektiv 2,792 % und mit Zuzählung 12.03.2026 eine Finanzierung mit einer Nominale in Höhe von
rd. 147,9 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis Februar 2036 und einer Verzinsung (fix) von 3,2 %,
effektiv 3,097 %, aufgenommen.
Als Reaktion auf die Kriegshandlungen im Nahen Osten sind unmittelbar die Strom- und Gaspreise
sowie die Heizöl-, Benzin- und Dieselpreise gestiegen. Die Strompreise bewegen sich derzeit, wieder
nach unten. Laut Meinung der Expert:innen ist die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt. Auch die
Europäische Kommission sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Beeinträchtigung der Versorgungssicher-
heit (lt Reuters). Es wird eine Taskforce seitens der Kommission gemeinsam mit der internationalen
Energieagentur eingerichtet, die die Situation überwachen und mögliche Maßnahmen ableiten sollte.
Auch wenn die Energieversorgung Europaweit für 2026 gemäß der Experten gesichert scheint und die
Seite 55 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
43
Energiebeschaffung für 2026 mittels Forwards und Futures abgeschlossen ist, daher eine etwaige Er-
höhung der Strompreise erst für das Lieferjahr 2027 Auswirkungen haben wird, kann die Entwicklung
der Energiepreise und die Gefährdung von Transportrouten zu Luft und Schiff zu Kostensteigerungen
und Lieferverzögerungen durch Zulieferer führen und somit schon 2026 zu einer negativen Ergebnis-
wirkung führen. Es ist aktuell nicht absehbar, welche Auswirkungen der Konflikt auf internationale Lie-
ferketten, Finanzmärkte, Wirtschaftsbeziehungen, den Konsum und die Inflation haben wird. Hierbei ist
entscheidend, wie lange die Kriegshandlungen, die Barrikade der Straße von Hormus und die Zerstö-
rung von Energieanlagen anhalten. Eine Abschätzung dazu ist aktuell auf Grund der vielen Unsicher-
heiten nicht möglich. Die ÖBB-Infrastruktur AG überwacht die Situation engmaschig und wird bei weite-
rer Eskalation nach Möglichkeit erforderliche Maßnahmen setzen.
Darüber hinaus gibt es keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die eine wesentli-
che Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn 2025 in Höhe von 274.854.742,16 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
44
Wien, am 13.03.2026
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo, e.h.
Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc, e.h. Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy, e.h.
(Ressort Finanzen, Markt,
Services)
(Ressort Netzausbau,
Infrastrukturbereitstellung)
(Ressort Assetmanagement,
Betrieb, Digitalisierung)
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Ein
zelabschluss | Anhang |
Lagebericht
Lagebericht zum
Jahresabschluss der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr
2025
Seite 58 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Ein
zelabschluss | Anhang |
Lagebericht
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage ............................................................... 1
A.1.
Bericht über den Geschäftsverlauf ............................................................................................................ 1
A.2.
Finanzielle Leistungsindikatoren.............................................................................................................. 10
A.3.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren....................................................................................................... 22
A.4.
Zweigniederlassungen ............................................................................................................................. 23
B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens ................................ 24
B.1. Voraussichtliche Entwicklung .................................................................................................................. 24
B.2.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten ............................................................................................... 25
B.3.
Finanzinstrumente ................................................................................................................................... 31
C. Bericht über die Forschung und Entwicklung .......................................................................................... 32
D. Wesentliche Mer
kmale des internen Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ... 33
E. Nichtfinanz
ielle Erklärung ........................................................................................................................ 35
F. Anmerkung zum L
agebericht ................................................................................................................... 36
G. Berechnung der K
ennzahlen ................................................................................................................... 37
H. Erklärung des
Vorstandes ....................................................................................................................... 38
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
1
L A G E B E R I C H T 2025
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
A.1. Bericht über den Geschäftsverlauf
Struktur und Beteiligungen
Der ÖBB-Infrastruktur-Konzern hat einerseits die Nutzung und die Bereitstellung der österreichischen
Schieneninfrastruktur wirtschaftlich, effizient und für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen diskriminie-
rungsfrei sicherzustellen. Andererseits errichtet der ÖBB-Infrastruktur-Konzern österreichische Schie-
neninfrastruktur im Auftrag der Republik Österreich. Die Finanzierung der Investitionen für den Schie-
neninfrastrukturausbau wird über den erwirtschafteten Cashflow, über Fremdkapital sowie Haftungen
und Zuschüsse des Bundes auf Basis mehrjähriger Rahmenpläne sichergestellt. Die Verwaltung, Ent-
wicklung und Verwertung der Immobilien des ÖBB-Konzerns werden durch die Tochtergesellschaft der
ÖBB-Infrastruktur AG, die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH wahrgenommen.
Die ÖBB-Infrastruktur AG stellt nicht nur die österreichische Schieneninfrastruktur zur Verfügung, son-
dern ist auch Arbeitgeber für insgesamt 17.033 Mitarbeiter:innen. Die ÖBB-Infrastruktur AG arbeitet mit
Partnern in den folgenden Bereichen zusammen:
– Bau
– Transport
– Technische Betriebsmittel
– Informationstechnologie und Telekommunikation
– Facility-Management
– Büromaterial
– Entsorgung etc.
Konzernbeziehungen
Muttergesellschaft ÖBB-Holding AG
Die Muttergesellschaft ÖBB-Holding AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Die
Gründung und Errichtung der Gesellschaft erfolgte auf der Grundlage des § 2 Bundesbahnstrukturge-
setz 2003. Die ÖBB-Holding AG erbringt für die ÖBB-Infrastruktur AG und andere Konzerngesellschaf-
ten diverse Leistungen wie z. B. Marketing- und Treasury-Leistungen. Diese werden mittels Konzer-
numlage bzw. mittels Leistungsverrechnung an die Konzerngesellschaften verrechnet. Im Geschäftsjahr
2025 wurden der ÖBB-Infrastruktur AG rd. 4,1 Mio. EUR (Vj: rd. 3,8 Mio. EUR) verrechnet, die von der
ÖBB-Holding AG verrechnete Konzernumlage betrug rd. 21,2 Mio. EUR (Vj: rd. 21,2 Mio. EUR).
Unmittelbare Tochtergesellschaften der ÖBB-Holding AG sind vor allem die Teilkonzernmuttergesell-
schaften ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft („ÖBB-Personenverkehr AG”), die Rail Cargo Aus-
tria Aktiengesellschaft („Rail Cargo Austria AG”) und ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft („ÖBB-Infra-
struktur AG”).
ÖBB-Personenverkehr AG
Aufgabe der ÖBB-Personenverkehr AG ist insbesondere die Beförderung von Personen, einschließlich
der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen sowie die Herstellung und das Betreiben aller hierzu
notwendigen Einrichtungen mit Ausnahme der Schieneninfrastruktur und die Besorgung aller damit
zusammenhängenden oder dadurch veranlassten Geschäfte sowie vor allem das Führen eines öffent-
lichen Personenverkehrs aufgrund von Tarifen und Fahrplänen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden mit der
Gesellschaft rd. 244,5 Mio. EUR (Vj: rd. 302,9 Mio. EUR) Gesamterträge erzielt. Diese Erträge resul-
tieren zum überwiegenden Teil aus der Verrechnung von Infrastrukturbenützungsentgelten. Der ÖBB-
Infrastruktur AG wurden rd. 15,4 Mio. EUR (Vj: rd. 14,9 Mio. EUR) im Wesentlichen für die außertarifi-
sche Beförderung von Mitarbeitern verrechnet.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
2
Rail Cargo Group
Die Rail Cargo Austria AG hat insbesondere die Beförderung von Gütern einschließlich der Erbringung
von gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie die Herstellung und das Betreiben aller hierzu notwendi-
gen Einrichtungen mit Ausnahme der Schieneninfrastruktur und die Besorgung aller damit zusammen-
hängenden oder dadurch veranlassten Geschäfte sowie vor allem das Führen eines Güterverkehrs zur
Aufgabe. Mit der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2025 131,8 Mio. EUR (Vj: rd. 130,7 Mio. EUR)
Gesamterträge erzielt. Der ÖBB-Infrastruktur AG wurden 2,1 Mio. EUR (Vj: rd. 1,4 Mio. EUR) verrech-
net. Es wurden bezogene Leistungen in Höhe von rd. 0,2 Mio. EUR (Vj: rd. 0,1 Mio. EUR) aktiviert.
Mit der Rail Cargo Logistic Environmental Services GmbH wurden im Berichtsjahr Gesamterträge in
Höhe von 12,2 Mio. EUR (Vj: rd. 13,5 Mio. EUR) erzielt. Der ÖBB-Infrastruktur AG wurden 102,6 Mio.
EUR (Vj: rd. 95,6 Mio. EUR) verrechnet. Es wurden bezogene Leistungen in Höhe von 49,7 Mio. EUR
(Vj: rd. 38,9 Mio. EUR) aktiviert.
ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH
Gemeinsame Tochtergesellschaft der ÖBB-Personenverkehr AG sowie der Rail Cargo Austria AG ist
die ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH („ÖBB-Produktion GmbH”). Aufgabe des Unternehmens ist ins-
besondere die Erbringung von Traktions- und Serviceleistungen für andere Eisenbahnunternehmen. Im
Geschäftsjahr 2025 wurden mit der Gesellschaft rd. 311,5 Mio. EUR (Vj: rd. 343,6 Mio. EUR) Gesamt-
erträge erzielt, welche zum überwiegenden Teil aus der Verrechnung von Traktionsstrom resultieren.
Der ÖBB-Infrastruktur AG wurden rd. 17,1 Mio. EUR (Vj: rd. 17,1 Mio. EUR) verrechnet. Es wurden
bezogene Leistungen in Höhe von rd. 0,5 Mio. EUR (Vj: rd. 1,1 Mio. EUR) aktiviert.
ÖBB-Technische Services Gesellschaft mbH
Gemeinsame Tochtergesellschaft der ÖBB-Personenverkehr AG sowie der Rail Cargo Austria AG ist
die ÖBB-Technische Services-Gesellschaft mbH. Aufgabe des Unternehmens ist insbesondere die Er-
bringung von Serviceleistungen im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen. Im Geschäftsjahr 2025
wurden mit der Gesellschaft rd. 46,7 Mio. EUR (Vj: rd. 41,8 Mio. EUR) Gesamterträge erzielt. Der ÖBB-
Infrastruktur AG wurden rd. 6,7 Mio. EUR (Vj: rd. 9,6 Mio. EUR) verrechnet. Es wurden bezogene Leis-
tungen in der Höhe von rd. 0,4 Mio. EUR (Vj: rd. 3,6 Mio. EUR) aktiviert.
ÖBB-Business Competence Center GmbH
Die ÖBB-Business Competence Center GmbH erbringt als konzerninterne Servicegesellschaft vorwie-
gend standardisierte, administrative Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden mit der Gesell-
schaft rd. 33,4 Mio. EUR (Vj: rd. 25,7 Mio. EUR) Gesamterträge erzielt. Der ÖBB-Infrastruktur AG wur-
den rd. 171,6 Mio. EUR (Vj: rd. 156,6 Mio. EUR) verrechnet. Es wurden bezogene Leistungen in der
Höhe von rd. 18,9 Mio. EUR (Vj: rd. 17,4 Mio. EUR) aktiviert.
Die wesentlichsten Tochtergesellschaften der ÖBB-Infrastruktur AG
Die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH bietet moderne Immobiliendienstleistungen an.
Mit rd. 23.000 Liegenschaften sind die ÖBB einer der größten Immobilieneigentümer Österreichs. Die
ÖBB-Immobilienmanagement
GmbH – eine hundertprozentige Tochter der ÖBB-Infrastruktur AG –
agiert als gesamtheitlicher Immobiliendienstleister primär innerhalb des ÖBB Konzerns. Ihr Aufgaben-
gebiet umfasst den Verkauf und die Verwertung von Immobilien, Projektentwicklung, Umsetzung der
Bahnhofsoffensive, Liegenschaftsverwaltung (kaufmännisch und technisch) sowie Bahnhofs- und
Raummanagement. Sie entwickelt und verwertet nicht betriebsnotwendige Liegenschaften und betreut
ein umfassendes Portfolio von 3.459 Gebäuden sowie 1.024 Personenbahnhöfen und Haltestellen über
ihren gesamten Lebenszyklus. Das Leistungsspektrum umfasst die kaufmännische und technische
Hausverwaltung sowie die Anlagenverantwortung für nahezu alle Hochbauanlagen des ÖBB Konzerns
inkl. Bahnhöfen. Ihr Verantwortungsbereich umfasst zudem die Erstellung von hochbaurelevanten Qua-
litätsstandards und Prüfsystemen. Rd. 800 Mitarbeiter:innen sorgen österreichweit für die professionelle
und effiziente Abwicklung des umfassenden Leistungsportfolios.
Die ÖBB-Immobilienmanagement
GmbH verantwortet das Gesamtbild des Bahnhofs im Sinne der Mo-
bilitätskette mit Bahnhofsgebäude, Vorplätzen, Straßen, Wegen, Park & Ride-Anlagen, Kund:innensa-
nitäranlagen und Bahnsteigen bis zur Bahnsteigkante. Sie ist der kompetente Ansprechpartner sowohl
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
3
konzernintern als auch gegenüber Kund:innen, Anrainer:innen, Gebietskörperschaften und Interessens-
gruppen. Eine der wichtigsten aussagekräftigen Qualitätskennzahlen des ÖBB-Immobilienmanage-
ments sind: Qualitätscheck, Störungskennziffern und Beschwerden.
Der Aufgabenbereich der Rail Equipment GmbH und Rail Equipment GmbH & Co KG liegt in der
Beschaffung und konzernübergreifenden Vermietung und Verwertung von schienengebundenen Spezi-
alfahrzeugen und Geräten sowie Straßenfahrzeugen, deren Einkauf, Finanzierung sowie Instandhal-
tung und Wartung. Darüber hinaus unterstützt die Rail Equipment
GmbH & Co KG mit dem Carsharing-
Angebot „ÖBB Rail&Drive” die strategische Ausrichtung des ÖBB-Konzerns zum Gesamtmobilitäts-
dienstleister.
Die Reinigung der Bahnhöfe, die Sonderreinigung wie zum Beispiel Graffitientfernung sowie Sicher-
heits- und Servicedienstleistungen werden von der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG wahr-
genommen. Im Bereich der Reinigung werden österreichweit die Bahnhöfe – und somit der für die
Kund:innen sichtbare Bereich – durch Personal der ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG gereinigt.
Die Reinigungsleistungen umfassen sowohl die tägliche bzw. regelmäßige Unterhaltsreinigung als auch
die Sonderreinigung (etwa von Dächern, das Auftragen von Bodenversiegelungen). Dabei ist die Exper-
tise der Mitarbeiter:innen von besonderer Bedeutung: Die ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG hat
in jedem Bundesland bzw. Gebiet Mitarbeiter:innen mit der Meisterprüfung in der Reinigung – dadurch
ist eine gute Beratung der internen Auftraggeber sichergestellt. Für EVUs bietet die ÖBB-Operative
Services
GmbH & Co KG einen umfassenden Service bei der Graffitientfernung von Zügen. Die ÖBB-
Operative Services
GmbH & Co KG ist seit 01.01.2017 Generaldienstleister für operative Sicherheits-
leistungen im ÖBB Konzern. Auf den Bahnhöfen sorgen Securitys der ÖBB-Operative Services
GmbH
& Co KG für Sicherheit und Ordnung – durch ein intelligentes, die tatsächliche Lage widerspiegelndes
Flächenkonzept werden alle Bahnhöfe in Österreich entweder durch mobile Streifen oder durch statio-
näre Mitarbeiter:innen betreut. Neben den operativen Securityleistungen sind auch die strategischen
Securityleistungen Teil des Portfolios. Die ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG ist ein One-Stop-
Shop im Konzern und garantiert eine effiziente Leistungserbringung. Neben den Reinigungs- und Si-
cherheitsdienstleistungen werden auch alle operativen Kund:inneninformationsleistungen der ÖBB Inf-
rastruktur
AG an den Bahnhöfen von der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG abgewickelt. Die
ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG ist mit seinen Produkten das Gesicht der ÖBB-Infrastruktur AG
bei den Endkund:innen. Des Weiteren tritt die ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG auch als Ar-
beitskräfteüberlasser von definitiv gestellten Arbeitnehmer:innen auf.
Weitere Beteiligungen der ÖBB-Infrastruktur AG
Die Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE wurde auf Grundlage des Staats-
vertrages zwischen der Republik Österreich und der italienischen Republik als Projektgesellschaft ge-
gründet, welche als Ziel die Verwirklichung von Eisenbahninfrastrukturanlagen auf der Brennerachse
zwischen Innsbruck und Franzensfeste hat. Entsprechend dem Staatsvertrag werden die Projektkosten
zu gleichen Teilen durch beide Vertragsparteien getragen. Für die Republik Österreich wurde deshalb
die ÖBB-Infrastruktur
AG als Eigentümer an der Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistun-
nel BBT SE zu einem Anteil von 50 % eingesetzt. Die nötigen Finanzmittel werden der ÖBB-Infrastruk-
tur
AG im jeweils geltenden Rahmenplan in Zusammenschau mit dem Zuschussvertrag gem. §42 Abs.
2 BBG von der Republik Österreich zur Verfügung gestellt.
Die WS Service GmbH wurde Ende 2013 gegründet und erbringt Dienstleistungen für und im Zusam-
menhang mit Weichen, insbesondere für deren Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Die Beteili-
gung der ÖBB-Infrastruktur AG an der WS Service GmbH beträgt 51%. Ab dem Jahr 2025 wurde der
Rahmenvertrag durch eine Leistungsvereinbarung zwischen ÖBB-Infrastruktur
AG und WS Ser-
vice
GmbH ersetzt.
Die Weichenwerk Wörth GmbH ist Österreichs Marktführer bei der Produktion von Weichen, Isolier-
stößen sowie weichenbezogenen Logistikleistungen und konnte sich vor allem im Oberbauhandel sowie
im Geschäftszweig Industrieweichen auch als Exporteur nach Südost- und Westeuropa positionieren.
Die Beteiligung an der Weichenwerk Wörth GmbH beträgt 43,05%.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Immobilienprojekte werden zum Teil in ausgegliederten Projektgesellschaften abgewickelt. Hier sind
insbesondere die ÖBB am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die ÖBB-Realitätenbe-
teiligungs
GmbH & Co KG, die Elisabethstraße 7 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die Elisabeth-
straße 9 Projektentwicklung
GmbH & Co KG, die Gauermanngasse 2–4 Projektentwick-
lung
GmbH & Co KG, die Operngasse 16 Projektentwicklung GmbH & Co KG und die Mariannengasse
16–20 Projektentwicklung
GmbH & Co KG hervorzuheben.
Die Übertragung des Teilbetriebs Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb
GmbH (GKB)
an die ÖBB-Infrastruktur
AG auf Basis des GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetzes vom Juli 2023 er-
folgte mit Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch am 01.07.2024. Im Zuge des Projektes zur orga-
nisatorischen Integration wurden alle übernommenen Mitarbeiter:innen 2025 in die relevanten Ge-
schäftsbereiche oder Tochtergesellschaften der ÖBB Infrastruktur AG eingegliedert. Der für die Integra-
tion des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb
GmbH in die ÖBB-Infra-
struktur
AG gegründete zeitlich begrenzte Geschäftsbereich GKB-Infrastruktur im Ressort Netzausbau
und Infrastrukturbereitstellung wurde per 31.12.2025 aufgelöst.
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Wirtschaftsentwicklung
Österreichs Wirtschaft durchlebte das Jahr 2025 in einem Zustand zwischen Optimismus und Befürch-
tung. Zwar kam es entgegen den ursprünglichen Erwartungen nicht zu einem erneuten BIP-Rückgang.
Ein weiteres Rezessionsjahr nach 2023 und 2024 konnte vermieden werden. Mit einem Plus von ledig-
lich 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr war das BIP-Wachstum nach den Abschwüngen der Vorjahre den-
noch äußerst verhalten.
1
Positive Impulse kamen einmal mehr vom Privatkonsum, wenngleich angesichts der hohen Inflation
deutlich gedämpfter als im Vorjahr. Auch die Stimmung in der Bauwirtschaft drehte im Laufe des Jahres
langsam ins Plus. Verantwortlich dafür war nach Auslaufen der sogenannten KIM-Verordnung und ei-
nem rückläufigen Zinsniveau erstmals auch wieder der Hochbau.
2
Die Industrie dürfte ebenfalls die
Talsohle durchschritten haben, die Produktion legte erstmals nach zwei Jahren wieder zu. Die Wert-
schöpfung war allerdings angesichts hoher Vorleistungskosten und schwacher Exportentwicklung mit
einem Minus von 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr ein weiteres Jahr in Folge rückläufig.
3
In der zweiten
Jahreshälfte hat sich der Ausblick angesichts rückläufiger Aufträge wieder eingetrübt.
Sorgenkind blieb die im Vergleich zum Euroraum deutlich erhöhte Inflationsrate. Während im Euroraum
nach mehreren Zinssenkungen der Notenbank das 2 %-Ziel erreicht wurde, betrug die Inflation in Ös-
terreich auch 2025 noch 3,5 %. Verantwortlich dafür waren vor allem gestiegene Netzentgelte für Ener-
gie sowie die Preise beschäftigungsintensiver Dienstleistungen. Die hohe Inflation wirkt jedenfalls
dämpfend auf Österreichs Wettbewerbsfähigkeit. Auch der Ausblick auf 2026 bleibt mit einem prognos-
tizierten BIP-Wachstum von lediglich 1,2 % verhalten.
Selbiges gilt auch für das globale und europäische Umfeld. Ersteres gibt zwar Anlass zur Hoffnung. So
haben sich die Weltwirtschaft und insbesondere der Welthandel bereits bisher als erstaunlich robust
gegenüber dem Wirrwarr rund um die US-Zölle und entsprechende Gegenmaßnahmen einzelner Staa-
ten bzw. der EU erwiesen. Die Entwicklung des globalen Containerumschlages verlief insgesamt stabil.
Zwar kam es in Europa in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu einem Einbruch. Dieser war jedoch wohl
vor allem Vorzieheffekten angesichts der Trump’schen Ausrufung des sogenannten „Liberation
Days“ geschuldet. Mit Jahresende erholte sich der Containerumschlag über Europas Nordhäfen wie-
der.
4
Auch die Containertransportpreise verzeichneten keine besonderen Ausschläge.
5
1
WIFO.
2
WIFO.
3
Oxford Economics.
4
RWI / ISL.
5
Trading Economics.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
5
Allerdings dürfte die Inflation in den USA als Folge der Zölle ab kommendem Jahr steigen, womit sich
insbesondere die Perspektive für die Nachfrage und damit verbunden die europäische Außenwirtschaft
weiter verschlechtern könnte.
6
Das Wachstum in Europa erfolgte 2025 entlang zweier unterschiedlicher Pfade. Während die großen
Volkswirtschaften der Eurozone – Deutschland, Frankreich und Italien – eher stagnierten, verlief die
Entwicklung vor allem in Osteuropa deutlich dynamischer. Insgesamt legte das EU-weite BIP um 1,4 %,
jenes der Eurozone um 1,3 % zu. Das Wachstum der Eurozone war angesichts der Konjunkturschwä-
che in den Kernländern vor allem durch das überproportionale Wachstum Irlands getrieben.
7
Hier schla-
gen vor allem Direktinvestitionen US-amerikanischer Technologie- und Pharmakonzerne zu Buche, die
Irland weiterhin als Hub in die EU nutzen.
Die europäische Industrie konnte im Jahr 2025 nach Überwindung der Energie- und Lieferkettenkrise
erneut auf keine positiven Impulse von außen bauen. Die US-Zollpolitik führt neben einer Verteuerung
europäischer Produkte für den US-Markt auch zu einem verschärften Wettbewerb mit China. Wie schon
in der ersten Regierungsperiode unter Trump lenkt China seine Überschüsse, insbesondere an Stahl,
in Teilen wieder in die EU. Die EU hat entsprechend mit Einfuhrzöllen auf chinesische Waren, insbeson-
dere Elektroautos und Stahl reagiert, mit dem Ziel, einem möglichen Stahlpreisverfall wie im Jahr 2019
entgegenzuwirken.
8
Gleichzeitig leiden die europäische Wirtschaft und Industrie weiterhin unter Strukturproblemen. Dazu
zählen in erster Linie ein Mangel an Innovationen sowie hohe Kosten und Abhängigkeiten bei zentralen
Technologien und Rohstoffen. Diese lassen sich nicht auf einen Schlag mit Fördermitteln lösen, wie die
jüngsten Beispiele teurer Fehlallokationen bei Technologien von Batterien und Photovoltaik bis hin zu
Elektrofahrzeugen zeigen.
Entwicklung von Containerumschlag und Inflation
Containerumschlag großer Seehäfen
Inflation
RWI-ISL-Index 2015 = 100 mntl. in % im Vergleich zu Vorjahresmonat
Quellen: RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) /
ISL (Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik), Eurostat.
Als Folge der Wachstumsschwäche Europas und der „America First“-Haltung der USA bahnt sich un-
aufhaltsam eine neue Weltordnung an. China entkoppelt sich zunehmend vom Westen indem es auf
neue Absatzmärkte in Asien und industrielle Eigenständigkeit setzt. Dies reduziert einerseits den Bedarf
an Technologieimporten und damit auch Handelspotenziale für europäische Unternehmen. Anderseits
macht der Shift in der Absatzstrategie weg von Konsumgütern hin zu höherwertigen Vorleistungsgütern
chinesische Produkte in vielen Lieferketten unverzichtbar.
9
Der Ausblick auf das Jahr 2026 ist daher aus EU-Sicht weiterhin verhalten. Insbesondere die US-Zoll-
politik und die zunehmend aggressive US-Außenpolitik sowie die allgemeine geopolitische Unsicherheit
6
IHS.
7
Europäische Kommission.
8
Handelsblatt.
9
ZDF; Fokus.
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
2023 2024 2025
Österreich
Eurozone
90
100
110
120
130
140
150
160
2023 2024 2025
Gesamt
Häfen ohne China
Chinesische Häfen
europ. Nordhäfen
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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bedeuten ein stetes Damoklesschwert. Positive konjunkturelle Impulse könnten hingegen – sofern vor-
läufig angewendet – vom Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten kommen, das zum Jahres-
beginn 2026 nach jahrelangen Verhandlungen vom EU-Rat beschlossen wurde, sowie von der expan-
siven Aufrüstungspolitik in Europa.
10
Kapitalmärkte und Staatshaushalt
Die Konjunkturflaute sowie die Folgen der expansiven Fiskalpolitik der vergangenen Jahre bringen das
Budget der öffentlichen Hand unter Druck. Das österreichische Budgetdefizit betrug 2025 4,6 %, die
Staatsverschuldung stieg auf 81,8 % des BIP.
11
Jedenfalls bis 2027 dürfte das Defizit um die 4 % liegen
und damit jenseits der 3 %-Marke der EU-Stabilitätskriterien. Seit 2016 werden die erforderlichen Fi-
nanzmittel für die Infrastrukturinvestitionen der ÖBB-Infrastruktur
AG durch die Österreichische Bundes-
finanzierungsagentur (OeBFA) auf dem Kapitalmarkt aufgenommen. Die Finanzierungskosten sind da-
her durch das Zinsniveau von Bundesanleihen bestimmt. 2025 brachte keine Veränderung des europä-
ischen Zinsumfeldes, die EZB hielt den Leitzins über das Gesamtjahr stabil bei 2,15 %. Entsprechend
hat sich auch umlaufgewichtete Durchschnittsrendite der österreichischen Bundesanleihen kaum ver-
ändert. Diese lag mit 2,8 % im Bereich des Vorjahres. Die Bonität Österreichs bleibt zwar weiterhin hoch.
Angesichts der angespannten Budgetlage haben jedoch mehrere Ratingagenturen ihren Ausblick auf
„Negativ“ gesenkt.
12
Politische und regulatorische Rahmenbedingungen
Die ÖBB analysieren laufend die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingun-
gen, um für das Unternehmen relevante Entwicklungen zu identifizieren und mitzugestalten. Die Anlie-
gen der ÖBB werden in Form von Positionspapieren und Factsheets an Stakeholder herangetragen und
transparent im Intranet dargestellt. Die diesbezüglichen Aktivitäten werden entsprechend der Konzern-
richtlinie regelmäßig an Vorstands- und Aufsichtsratsgremien berichtet.
Themenmanagement und Agenda Setting auf nationaler Ebene
Im Geschäftsjahr 2025 haben sich die ÖBB zunächst im Rahmen der Regierungsverhandlungen inten-
siv für die Sicherung der Finanzierung des Infrastrukturausbaus, für den Beschluss des nächsten Infra-
strukturausbauplans „Zielnetz 2040“ sowie für bessere Rahmenbedingungen für den Schienengüterver-
kehr eingesetzt. Dieser hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr insbesondere durch die Industrierezession
mit starkem Mengenrückgang zu kämpfen. Zudem ist der Schienengüterverkehr unter anderem auf-
grund der hohen Strompreise im Wettbewerb mit dem Lkw-Transport wirtschaftlich unter großen Druck
geraten. Mit dem Bundesbudget 2025 / 2026 wurde die finanzielle Grundlage für Ausbau und Erhalt der
Bahninfrastruktur ebenso wie für bestehende Beihilfen für den Schienengüterverkehr sichergestellt. Zu-
sätzlich konnte die volle Umsetzung des Abfallwirtschaftsgesetzes hinsichtlich Verlagerung von Abfall-
transporten auf die Schiene gesichert werden. Des Weiteren konnte die Abschöpfung von öffentlichen
Förderungen für den Schienengüterverkehr durch interne Verbesserungsmaßnahmen bei der Daten-
qualität 2025 effizienter gestaltet werden.
Die Themen „Krisenresilienz“, „Sicherheit“ und „militärische Mobilität“ haben 2025 auf nationaler wie
auch auf europäischer Ebene stark an politischer Bedeutung gewonnen. Als wesentlicher Teil der kriti-
schen Infrastruktur des Landes haben sich die ÖBB in Österreich dementsprechend in die Mitgestaltung
der Gesetzgebung zu Resilienz kritischer Infrastrukturen und NIS 2 eingebracht. Dafür haben die ÖBB
den Dialog mit Bundes- und EU-Stakeholdern über den möglichen Beitrag des Bahnsystems zur Siche-
rung der militärischen Mobilität in Österreich und Europa aufgenommen.
Einen weiteren Schwerpunkt in der Vertretung von ÖBB Interessen bildete die Umsetzung von EU-
Richtlinien auf nationaler Ebene, insbesondere zu den Themen „Energieeffizienz“, „Gebäudesanie-
rung“ und „Nature Restoration“. Weiter forciert wurde der Einsatz für Bürokratieabbau und Beschleuni-
10
Orf.at, Profil, Europäische Kommission.
11
WIFO.
12
OeBFA.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
7
gung von Genehmigungsverfahren (Hochleistungsstreckengesetz, Allgemeines Verwaltungsverfah-
rensgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) sowie für die Modernisierung des Eisenbahnrechts
(Eisenbahngesetz, Eisenbahnkreuzungsverordnung).
Ab Februar 2026 stehen mehrjährige Totalsperren von wesentlichen Schienenkorridoren in Deutschland
zur Generalsanierung des DB Schienennetzes bevor. In Vorbereitung darauf wurden ab März 2025 ge-
meinsam mit Sozialpartnern ein breiter Dialog mit Industrie, Medien und Stakeholdern gestartet. Dazu
wurden Dialogveranstaltungen in Oberösterreich, Salzburg und Niederösterreich sowie auf Bundes-
ebene durchgeführt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern forciert seit einigen Jahren den Ausbau von erneuerbaren Energieanla-
gen zur Bahnstromerzeugung, um die Resilienz des Bahnsystems zu stärken und die Abhängigkeit vom
Strommarkt zu reduzieren. Zur Unterstützung dieses Ziels bringen sich die ÖBB laufend aktiv bei der
Mitgestaltung der relevanten Gesetzgebung ein. Im Jahr 2025 umfasste das insbesondere das Erneu-
erbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) und das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz
(ElWG). Beide Gesetze betreffen sowohl Genehmigungsverfahren für den Energieanlagenausbau als
auch die Leistbarkeit von Strom, wobei bisher nur das Elektrizitätswirtschaftsgesetz mit Parlamentsbe-
schluss im Dezember 2025 abgeschlossen wurde.
Mitgliedschaften
Wie alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften in Österreich sind auch die ÖBB zur Mit-
gliedschaft in der Wirtschaftskammer verpflichtet. Darüber hinaus bestehen freiwillige Mitgliedschaften
in Interessensvertretungen und Fachorganisationen auf österreichischer wie internationaler Ebene.
Dazu zählen beispielsweise die Industriellenvereinigung, der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und
Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG), die Zukunftsoffensive Verkehr und Infrastruktur (ZOVI) sowie
die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und der Welt-Eisenbahnverband UIC. Alle Mitglied-
schaften sind in einer konzerninternen Datenbank einsehbar. Neue Mitgliedschaften durchlaufen einen
Screening-Prozess (Kartellrecht, Compliance Prüfung, Risikoeinschätzung etc.) und müssen aus-
nahmslos vom jeweils zuständigen Vorstand beschlossen werden.
Themenmanagement auf internationaler Ebene
Die europapolitische Arbeit der ÖBB stand bis Ende 2025 im Zeichen der Vorsitzführung von CEO An-
dreas Matthä im Europäischen Bahnverband CER. Seine drei Mandatsperioden als Vorsitzender im
Zeitraum von 2020 bis 2025 waren durch folgende Schwerpunktsetzung geprägt. Im Fokus standen die
Infrastrukturfinanzierung und das europäische Korridormanagement, sowie die Forderung nach fairem
Wettbewerb zwischen Güterverkehr auf Schiene und Straße. Teil des Themenbouquets war auch der
Einsatz für Förderung und mehr europäische Harmonisierung bei digitalen Schlüsseltechnologien wie
dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem ERTMS, dem digitalen Kapazitätsmanage-
ment (DCM) und der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Nach Ende seiner – bereits auf einer
Ausnahme beruhenden – dritten Amtsperiode übergab Andreas Matthä im Dezember 2025 den CER-
Vorsitz an seinen Nachfolger Alain Beroud, CEO der Polnischen Staatsbahn PKP.
In einigen Bereichen konnten durch starke Positionierung von Anliegen des Bahnsektors wesentliche
Verbesserungen in europäischen Rechtsmaterien erreicht werden. Dies betrifft insbesondere die euro-
päischen Passagierrechte und die Kapazitätsverordnung. Mit dieser soll das künftige Kapazitäts- und
Verkehrsmanagement der Infrastrukturbetreiber auf den europäischen Korridoren grenzüberschreitend
und deutlich effizienter gestaltet werden. Im Güterverkehr waren die prägenden Themen die Diskussion
über die ausständigen neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und den multimoda-
len Verkehr. Ebenso thematisiert wurde die offene Überarbeitung der Richtlinien zum kombinierten Ver-
kehr und zu höchstzulässigen Abmessungen und Gewichten von Straßenfahrzeugen.
Der gesamte europäische Politikprozess war 2025 vor allem durch die Diskussion über den Umfang
und die Schwerpunkte des mehrjährigen Finanzrahmens der EU für die Jahre 2028 bis 2034 geprägt.
Der Beitrag der ÖBB zu dieser Diskussion bestand unter anderem in der Präsentation eines finanzpoli-
tischen Essays von ÖBB CEO Andreas Matthä und dem Ökonomen Christian Helmenstein (Economica
Institut) mit dem Titel „Wachstum auf Schiene bringen. Europäische Bahninfrastruktur als Strategische
Investition” im Europäischen Parlament. Im Juli 2025 präsentierte die EU-Kommission schließlich ihren
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
8
Vorschlag für den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen mit einem deutlichen Schwerpunkt auf den
Bereich der umfassenden Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit Europas. Unter dem Aspekt der Krisen-
resilienz und der militärischen Mobilität wurde auch besonderes Augenmerk auf Investitionsprogramme
und Fördermöglichkeiten für das europäische Bahnsystem und insbesondere grenzüberschreitende
Bahninfrastrukturprojekte gelegt. Das ist als wesentlicher Lobbying Erfolg des CER im Rahmen des
Planungsprozesses für den Finanzrahmen zu sehen.
Neben dem Einsatz für positive europarechtliche Rahmenbedingungen setzte die ÖBB im internationa-
len Bereich ihr Engagement für die Optimierung des internationalen Schienengüterverkehrs zwischen
Europa und Asien fort. Der Dialog mit Stakeholdern im Bereich der Infrastruktur, Verkehrspolitik und
Industrie in den Ländern entlang des sogenannten Mittelkorridors (Trans-Caspian International Trans-
port Route – TITR) von China über Kasachstan und Aserbeidschan in die Türkei wurde fortgesetzt.
Insbesondere die Zusammenarbeit mit der Staatsbahn (KTZ) und verkehrspolitischen Stakeholdern in
Kasachstan wurde ausgebaut und vertieft. So wurden beispielsweise wechselseitige hochrangige De-
legationsbesuche sowie mehrere ÖBB-interne Workshops und Schulungen für Expertendelegationen
der KTZ zu Arbeitssicherheit (Safety) und Betriebsführungsfragen durchgeführt. Zusätzlich vertieft
wurde auch die bestehende langjährige Zusammenarbeit mit der ukrainischen Staatsbahn Ukrzali-
znytsia (UZ). Anfang April 2025 fand ein Delegationsbesuch von ÖBB CEO Matthä in Kyiv statt. Weiters
wurde im Rahmen eines Kooperationsprojekts von Weltbank, BMF und ÖBB ein Workshop- und Schu-
lungsprogramms für ukrainisches Bahnpersonal im Rahmen eines Kooperationsprojekts von Weltbank,
BMF und ÖBB entwickelt.
Auswirkungen der Budgetkonsolidierung auf die ÖBB
Im Rahmen der Budgetkonsolidierung durch die österreichische Bundesregierung haben die ÖBB als
eines der großen Unternehmen im Staatseigentum im Mai 2025 ein Einsparungsziel von ihrem Eigen-
tümer erhalten. Dieses sah insbesondere Einsparungen im Rahmenplan vor. Insgesamt wurden die
Investitionen laut Rahmenplan 2025 bis 2030 um rd. 300,0 bis 500,0 Mio.
EUR jährlich gedrosselt. Im
Vergleich zum Rekordwert 2024 bleiben sie mit rd. 3,2 Mrd. EUR jedoch weiterhin auf einem hohen
Niveau.
Dieses Einsparungsziel wurde gleichzeitig mit einem klaren Bekenntnis zum Infrastrukturausbau formu-
liert. Jedes begonnene Bauprojekt wird fertiggestellt und die konsequente Investition in die Instandhal-
tung der Schiene wird beibehalten, um die hohe Qualität der Schieneninfrastruktur in Österreich sicher-
zustellen. Nicht zuletzt, weil Investitionen in die Bahninfrastruktur die notwendige Verlagerung von der
Straße auf die Schiene bringen und vor allem, weil die ÖBB einen wichtigen Beitrag zur heimischen
Wertschöpfung leisten und damit unverzichtbare Konjunkturimpulse setzen.
Marktumfeld
Aufgrund des sich zunehmend verschärfenden Wettbewerbsumfelds, allen voran im Güterverkehr, ha-
ben die ÖBB Mitte 2025 ein internes Effizienzprogramm ins Leben gerufen. Ziel ist es, die beeinfluss-
baren Plankosten konzernweit um 10 % zu senken und den Konzern wettbewerbsfit für die Zukunft
aufzustellen. Entsprechend der unterschiedlichen Marktdynamiken und Herausforderungen der Teilkon-
zerne umfasst das Programm maßgeschneiderte Programme auf Teilkonzernebene, die unter dem
Dach der ÖBB-Holding
AG zusammengefasst werden. Insgesamt werden konzernweit rd. 300,0
Mio.
EUR jährlich eingespart, etwa durch Synergien in den Querschnittsbereichen, Reduktion von Ver-
waltungskosten und Sachaufwendungen, Prozessoptimierungen und Produktivitätssteigerungen.
Im Jahr 2025 setzt sich der Aufwärtstrend bei der Betriebsleistung im Schienennetz der ÖBB-Infrastruk-
tur AG fort. Der Zuwachs bei den Zugkilometern beträgt 3,4 %. Im Güterverkehr erhöhte sich die Be-
triebsleistung um 3 % auf rd. 41,0 Mio. Zugkilometer. Im Personenverkehr gibt es wieder ein robustes
Wachstum in der Betriebsleistung. Es betrug 3,6 % im Jahr 2025, damit liegt die Betriebsleistung bei rd.
127,0 Mio. Zugkilometern.
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Entwicklung der Betriebsleistung im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG
Betriebsleistung im Personenverkehr Betriebsleistung im Güterverkehr
(Zugkilometer, Änderung zum Vorjahr in %) (Zugkilometer, Änderung zum Vorjahr in %)
Quelle: ÖBB.
Die lang geplanteTauernsperre bis Ende Juni war eine große Einschränkung der Schieneninfrastruktur
im Jahr 2025. Vor allem der Güterverkehr musste durch die Sperre dieser wichtigen alpenquerenden
Verbindung große Umfahrungen in Kauf nehmen. Auch die wichtige Weststrecke zwischen Wien und
St. Pölten war zwischen Mai und Juni für knapp vier Wochen teilweise gesperrt, was die Kapazität im
Schienennetz weiter einschränkte. Weitere wochen- oder monatelange Streckensperren gab es unter
anderem am Arlberg und auf der Stammstrecke der Wiener S-Bahn zwischen Floridsdorf und Pra-
terstern. Die Sperren der Strecken waren erforderlich, um notwendige Sanierungs- und Erhaltungsmaß-
nahmen durchzuführen.
Im vierten Quartal 2025 ging die Koralmbahn in den Vollbetrieb. Den Start machte der Güterverkehr im
November, bevor der Personenverkehr mit der Umstellung auf den Fahrplan 2026 am 14. Dezember
folgte. Die Koralmbahn ordnet den Personenverkehr zwischen Wien und Kärnten neu und ist für den
Güterverkehr ein wichtiger Lückenschluss auf dem Baltisch-Adriatischen Korridor der EU.
Im Westen war die Situation dominiert von dem Anlaufen der deutschen Generalsanierung. In diesem
umfassenden Sanierungsprogramm der DB InfraGo werden die bedeutendsten Korridore ertüchtigt, die
zusammen über 4.000 km ausmachen.
13
Im Rahmen dieser Sanierungen werden die betreffenden Kor-
ridore für einige Monate komplett gesperrt. Während die Fertigstellung des gesamten Programms ur-
sprünglich bis 2030 geplant war, wurde dieses Ziel nun auf 2036 gestreckt, da es zahlreiche Bedenken
aufgrund der nötigen, immensen Kapazitätseinschränkungen für die Schiene gab.
14
In Ungarn übernahm die GYSEV den Betrieb von über 700 km Streckennetz von der MAV-Gruppe. Die
Strecken liegen im Westen des Landes und reichen vom Balaton bis zur Grenze nach Österreich. Die
ungarische Staatsbahn MAV soll hingegen ihre Ressourcen in den Osten des Landes verlagern.
15
13
DB.
14
Süddeutsche Zeitung.
15
LOK-Report.
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10
A.2. Finanzielle Leistungsindikatoren
Ertragslage
Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Erläuterungen zur Berechnung der Kennzahlen werden im Punkt „G. Berechnung der Kennzah-
len“ dargestellt.
Die Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der ÖBB-Infrastruktur AG stellt sich folgendermaßen
dar:
Struktur der Gewinn-und-
in % der
in % der
Veränderung
Verlust-Rechnung in Mio. EUR
2025
Gesamterträge
2024
Gesamterträge
Veränderung
in %
Umsatzerlöse
1.255,3
29%
1.224,9
29%
30,3
2%
Andere aktivierte Eigenleistungen
471,9
11%
449,8
11%
22,1
5%
sonstige betriebliche Erträge
2.661,0
61%
2.534,4
60%
126,6
5%
Veränderung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen
sowie an noch nicht abrechenbaren
Leistungen
-3,6
0%
-9,7
0%
6,1
-63%
Gesamterträge
4.384,5
100%
4.199,5
100%
185,1
4%
davon aus Konzernbeziehungen
860,6
20%
885,9
21%
-25,3
-3%
Materialaufwand
198,8
5%
218,2
5%
-19,3
-9%
Aufwendungen bezogene Leistungen
516,6
12%
528,5
13%
-11,9
-2%
Personalaufwand
1.404,0
32%
1.357,8
32%
46,3
3%
Abschreibungen
993,5
23%
953,1
23%
40,3
4%
sonstige betriebliche Aufwendungen
677,0
15%
632,3
15%
44,7
7%
Gesamtaufwand
3.789,9
86%
3.689,8
88%
100,1
3%
davon aus Konzernbeziehungen
698,6
16%
654,8
16%
43,9
7%
Betriebserfolg
594,7
14%
509,6
12%
85,0
17%
Finanzergebnis
-581,2
-13%
-505,6
-12%
-75,6
15%
davon aus Konzernbeziehungen
-23,5
-1%
6,8
0%
-30,3
-444%
Ergebnis vor Steuern
13,4
0%
4,0
0%
9,4
234%
Der Betriebserfolg der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt 594,7 Mio. EUR
(Vj: 509,6 Mio. EUR) oder 47,4% (Vj: 41,6%) der Umsatzerlöse mit einer Marge bezogen auf den Be-
triebserfolg von 52,6% (Vj: 58,4%). Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA)
liegt bei 1.588,1 Mio. EUR (Vj: 1.462,8 Mio. EUR) oder 126,5% (Vj: 119,4%) von den Umsatzerlösen
oder 36,2% (Vj: 34,8%) der Gesamterträge.
Die ÖBB-Infrastruktur AG erzielte im Berichtsjahr eine negatives Finanzergebnis von -581,2 Mio. EUR
(Vj: -505,6 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern erreichte im Berichtszeitraum 13,4 Mio. EUR (Vj: 4,0
Mio. EUR).
Die Gesamterträge der ÖBB-Infrastruktur AG beliefen sich im Jahr 2025 insgesamt auf 4.384,5 Mio.
EUR (Vj: 4.199,5 Mio. EUR), je Mitarbeiter entspricht dies einem Betrag von 257,4 TEUR (Vj: 249,4
TEUR).
Die Umsatzerlöse stellen sich im Jahr 2025 wie folgt dar:
Umsatzerlöse in Mio. Euro
2025
2024
Nutzungsentgelte Infrastrukturbenützung
438,7
423,9
Energielieferungen und Netznutzungsentgelte
389,8
401,9
Mieterlöse
188,3
180,3
Instandhaltung und Wartung
14,1
13,1
Erlöse aus Verwertungsobjekten
22,3
10,9
Sonstige übrige Umsatzerlöse
202,0
194,9
Summe
1.255,3
1.224,9
Seite 69 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
11
Die Erhöhung des Nutzungsentgeltes für die Infrastrukturbenützung von 423,9 Mio. EUR um 14,8 Mio.
EUR auf 438,7 Mio. EUR basiert im wesentlichen auf der Steigerung der Entgeltsätze gemäß SNNB.
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist Eigentümerin der Schieneninfrastruktur samt Anlagen und Einrichtungen
mit einem Sachanlagevermögenswert von rd. 39,9 Mrd. EUR (Vj: 37,8 Mrd. EUR). Das Anlagevermögen
der ÖBB-Infrastruktur AG umfasst u.a. ca. 3.997 Gebäude, davon rund 1.054 Bahnhöfe und Haltestellen
(Verkehrsstationen), 9.947 Gleiskilometer, 13.236 Weichen, 6.819 Brücken und 263 Tunnel. Nutzungs-
entgelte, die das Unternehmen von Konzerngesellschaften und von externen Partnern für die Nutzung
des Anlagevermögens lukriert, trugen wesentlich zur Ertragskraft der ÖBB-Infrastruktur AG bei. Auftrag
des Unternehmens ist es, die Schieneninfrastruktur den Betreibern bedarfsgerecht zur Verfügung zu
stellen – und zwar bei gleichzeitiger nachhaltiger Wertsteigerung des Anlagevermögens.
Für die eingeräumte Nutzung hat die ÖBB-Infrastruktur AG im Jahr 2025 Nutzungsentgelte in der Höhe
von rd. 438,7 Mio. EUR (Vj: 423,9 Mio. EUR) erhalten, das sind 35,0% (Vj: 34,6%) des Umsatzes.
Die ÖBB-Infrastruktur AG verzeichnete im Jahr 2025 im Bereich Energielieferungen und Netznutzungs-
entgelte einen Umsatz von rd. 389,8 Mio. EUR (Vj: 401,9 Mio. EUR). Der konzerninterne Umsatz hat
sich um -15,0 Mio. EUR auf 307,9 Mio. EUR (Vj: 323,0 Mio. EUR) verringert und wird überwiegend mit
der ÖBB-Produktion GmbH getätigt. Die Umsätze mit Konzernfremden haben sich von 78,9 Mio. EUR
um 3,0 Mio. EUR auf 81,9 Mio. EUR erhöht.
Die Reduktion der Erlöse aus Energielieferungen resultiert im Wesentlichen aus einer Senkung des
Bahnstrompreises basierend auf den reduzierten Marktpreisen auf den Energiemärkten.
Die ÖBB-Infrastruktur AG erzielte Erlöse aus der Vermietung in Höhe von 188,3 Mio. EUR (Vj: 180,3
Mio. EUR) und Erlöse aus dem Verkauf von Verwertungsobjekten in Höhe von 22,3 Mio. EUR (Vj: 10,9
Mio. EUR).
Die sonstigen übrigen Umsatzerlöse betreffen mit rd. 38,2 Mio. EUR (Vj: 39,1 Mio. EUR) Leistungser-
bringung für die Triebfahrzeugführerausbildung und mit rd. 16,4 (Vj: 6,8 Mio EUR) Fachausbildungen
sowie mit rd. 20,1 Mio. EUR (Vj: 18,4 Mio. EUR) Personalverleih an Dritte.
Die sonstigen betrieblichen Erträge aus sonstiger Liegenschaftsverwertung betrugen rd. 17,3 Mio. EUR
(Vj: 23,5 Mio. EUR).
Die Betriebsaufwendungen der ÖBB-Infrastruktur AG betrugen im Jahr 2025 insgesamt rd. 3.789,9 Mio.
EUR (Vj: 3.689,8 Mio. EUR).
Als Eigentümerin der gesamten Schieneninfrastruktur samt Anlagen und Einrichtungen hat die ÖBB-Inf-
rastruktur AG im Jahr 2025 für den Bereich Immobilien Instandhaltung in Höhe von 36,4 Mio. EUR (Vj:
38,2 Mio. EUR) sowie Betriebskosten in Höhe von 246,9 Mio. EUR (Vj: 239,8 Mio. EUR) aufgewendet.
Der Personalaufwand betrug im Jahr 2025 1.404,0 Mio. EUR (Vj: 1.357,8 Mio. EUR). Die Personalin-
tensität als Relation zwischen Personalaufwand und Gesamtaufwand betrug 37,0% (Vj: 36,8%). Der
durchschnittliche Personalaufwand jedes Mitarbeiters der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt 82,4 TEUR (Vj:
80,6 TEUR).
Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen beliefen sich auf 16,3% (Vj: 17,8%) der Ge-
samterträge. Der durchschnittliche Aufwand für Material und bezogene Leistungen pro Mitarbeiter belief
sich auf 42,0 TEUR (Vj: 44,3 TEUR). Die Materialintensität beträgt 18,9% (Vj: 20,2%).
Die Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen abzüglich der Auflö-
sung passivierter Kostenbeiträge beliefen sich im Jahr 2025 auf 993,5 Mio. EUR (Vj: 953,1 Mio. EUR).
Die Abschreibungsintensität als Relation zwischen Abschreibungen zuzüglich Betriebskosten und Ge-
samtaufwand betrug 32,7% (Vj: 32,3%).
Der Anstieg der Abschreibungen um 40,3 Mio. EUR is
t im We-
sentlichen auf die Investitionstätigkeit in die Infrastruktur und die damit einhergehenden Inbetriebnah-
men zurückzuführen.
An betrieblichen Steuern und Abgaben sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäfts-
jahr 2025 34,0 Mio. EUR (Vj: 6,1 Mio. EUR) bzw. 643,0 Mio. EUR (Vj: 626,2 Mio. EUR) angefallen. Die
Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist unter anderem auf die Erhöhung der Auf-
wendungen für Büroerfordernisse im Zusammenhang mit der Digitalisierungsoffensive, die Integration
der GKB sowie inflationär bedingten Kostensteigerungen zurückzuführen.
Seite 70 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
12
Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögenslage der ÖBB-Infrastruktur AG hat sich im Wesentlichen aufgrund von Investitionen ak-
tivseitig im Geschäftsjahr um 3.141,0 Mio. EUR auf einen Betrag von 45.680,8 Mio. EUR (Vj: 42.539,7
Mio. EUR) erhöht. Weitere Informationen zur Vermögenslage sind im Kapitel „Investitions- und Finan-
zierungsmaßnahmen“ angeführt.
Das Finanzergebnis der ÖBB-Infrastruktur AG wird im Geschäftsjahr 2025 mit rd. -581,2 Mio. EUR (Vj:
-505,6 Mio. EUR) ausgewiesen, was einer negativen Entwicklung von rd. -75,6 Mio. EUR (Vj: -83,1 Mio.
EUR) entspricht. Zurückzuführen ist das im Wesentlichen aus erforderlichen zusätzlichen Finanzierun-
gen und einem Anstieg des Zinsniveaus. Die im Geschäftsjahr 2025 aktivierten Fremdkapitalzinsen ge-
mäß § 203 Abs. 4 UGB betragen 165,4 Mio. EUR (Vj: 146,8 Mio. EUR).
Die Eigenkapitalquote per 31.12.2025 der ÖBB-Infrastruktur AG – unter Einbeziehung der Kostenbei-
träge von Dritten – beträgt rd. 17,7% (Vj: 18,3%). Die Fremdkapitalquote der ÖBB-Infrastruktur AG per
31.12.2025 beträgt – unter Einbeziehung der Kostenbeiträge von Dritten in das Eigenkapital – rd. 82,3%
(Vj: 81,7%). Die gesamte Fremdkapitalzinslast als Relation zwischen Fremdkapitalzinsen zuzüglich
zinsähnlicher Aufwendungen zu durchschnittlichem verzinslichen Fremdkapital liegt bei 2,2% (Vj: 2,1%).
Dabei wurden verbleibende Verbindlichkeiten aus ehemaligen Cross-Border-Lease Verträgen, eine Kre-
dit- und sonstige Darlehensverbindlichkeit und eine innerkonzernale Verbindlichkeit aus der Weiterver-
rechnung von wirtschaftlichen Effekten von ehemaligen CBL-Verträgen sowie die entsprechenden Zins-
aufwendungen außer Acht gelassen, da diesen Verbindlichkeiten und Zinsaufwendungen gleich hohe
Aktiva und Zinserträge gegenüberstehen.
Die Effektivverschuldung der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt zum 31.12.2025 rd. 34,5 Mrd. EUR (Vj: 31,4
Mrd. EUR) und errechnet sich wie folgt:
in TEUR
2025
2024
Anleihen
5.325.000
6.825.000
Kreditinstitute
3.640.072
3.640.063
Konzernfinanzverbindlichkeiten
507.301
70.539
Finanzierung OeBFA
25.031.717
20.852.317
abzüglich liquide Mittel
-13
-9
Effektivverschuldung
34.504.078
31.387.910
Die externen Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG betragen zum 31.12.2025 rd. 34,0 Mrd.
EUR (Vj: 31,3 Mrd. EUR).
2026 werden für die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen sowie die Tilgung von fälligen Anleihen
Neufinanzierungen gemäß genehmigten Budget in Höhe von rd. 3,8 Mrd. EUR erforderlich.
Die ÖBB-Infrastruktur AG wird wie im Geschäftsjahr 2025 die notwendige Finanzierung im Jahr 2026
vor allem über Darlehen der Republik Österreich durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagen-
tur (OeBFA) aufnehmen.
Seite 71 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
13
Kapitalflussrechnung
31.12.2025
31.12.2024
EUR
EUR
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
11.901.336
3.172.884
- Zuschreibung/ + Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Investitionsbereichs
1.145.371.846
1.094.131.095
- Auflösung von Kostenbeiträgen von Dritten des Bereichs Investitionstätigkeit
-147.332.301
-140.988.430
- Gewinne/ + Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des
Bereichs Investitionstätigkeit
19.355.283
3.011.357
- Beteiligungserträge, Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögen sowie Zinsen und ähnliche Erträge/+ Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
576.675.332
502.647.673
- sonstige zahlungsunwirkssame Erträge/ + sonstige zahlungsunwirksame
Aufwendungen
211.610
-111.411
- Zunahme / + Abnahme von Vorräten
-8.844.853
-1.569.631
- Zunahme/ + Abnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der
sonstigen
Forderungen
-112.368.144
-29.760.391
- Zunahme/ + Abnahme von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
und gegenüber beteiligten Unternehmen
-828.331
1.183.306
- Zunahme/ + Abnahme der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
98.647.680
89.932.382
- Abnahme/ + Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
der sonstigen Verbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus Wechsel und
Anzahlungen auf Bestellungen
-170.469.733
-84.731.303
- Abnahme/ + Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
und gegenüber beteiligten Unternehmen
4.727.074
37.999.828
- Abnahme/ + Zunahme der passiven Rechnungsabgrenzungsposten
79.885.981
-74.405.578
- Abnahme/ + Zunahme Rückstellungen
-143.898.990
50.957.041
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern
1.353.033.789
1.451.468.821
- Zahlungen für Ertragsteuern
287.385
0
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit nach Steuern
1.353.321.174
1.451.468.821
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlung für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen)
-3.502.819.945
-3.279.775.665
+ Einzahlung aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen)
16.900.275
15.205.353
- Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen
-250.000
-123.702.765
+ Einzahlung aus dem Abgang von Finanzanlagen
527
0
+ Einzahlung von Kostenbeiträgen von Dritten
293.470.216
215.477.534
- Rückzahlung von Kostenbeiträgen von Dritten
-2.120
72.007.301
+ Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und Wertpapiererträgen
57.229.570
0
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
-3.135.471.476
-3.100.788.242
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
- Vergabe/ + Tilgung von gewährten Krediten
738.055
0
- Auszahlung für die Tilgung von Finanzkrediten
-436.986
-200.036.407
+ Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten gegenüber beteiligten Unternehmen oder
gegen Sonstige
3.519.067.930
3.913.934.103
- Tilgung von Krediten gegenüber beteiligten Unternehmen oder gegen Sonstige
-209.186
-280.000.000
- Auszahlung für die Tilgung von Anleihen
-1.500.000.000
-1.000.000.000
- Auszahlung für Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-674.029.784
-576.161.440
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
1.345.130.030
1.857.736.256
Freier Geldstrom
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit nach Steuern
1.353.321.174
1.451.468.821
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
-3.135.471.476
-3.100.788.242
Freier Geldstrom
-1.782.150.303
-1.649.319.420
Finanzmittelveränderungsrechnung
Finanzmittelbestand zum Periodenanfang
+ Forderungen gegenüber ÖBB-Finanzierungsservice GmbH - täglich fällig ²)
-70.475.489
-278.957.383
+ Forderungen gegenüber Kreditinstituten - täglich fällig
1
)
6.465
4.708
+ Kassenbestand und Schecks
2.163
11.289
Finanzmittelbestand zum Periodenanfang
-70.466.861
-278.941.386
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern
1.353.321.174
1.451.468.821
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
-3.135.471.476
-3.100.788.242
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
1.345.130.030
1.857.736.256
Übertragung Cash aus Abspaltung
0
57.689
Seite 72 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
14
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
-437.020.272
208.474.525
Finanzmittelbestand zum Periodenende
- Verbindlichkeiten gegenüber ÖBB-Finanzierungsservice GmbH - täglich fällig
2
)
-507.301.271
-70.475.489
+ Forderungen gegenüber Kreditinstituten - täglich fällig
0
6.465
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - täglich fällig
-190.319
0
+ Kassenbestand und Schecks
4.457
2.163
Finanzmittelbestand zum Periodenende
-507.487.133
-70.466.861
1) Täglich fällige Posten (≤ 3 Monate) gem. Fußnote ²) sind Teil des Fondsmittelbestandes. Kurzfristige Posten (≤ 1 Jahr) sind im Cash Flow aus der operativen
Tätigkeit, langfristige Posten (> 1 Jahr) im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit darzustellen.
2) Täglich fällige (≤ 3 Monate) Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH sind Teil der Fondsmittel
und nicht im Geldfluss aus der operativen Tätigkeit oder der Finanzierungstätigkeit anzusetzen.
Der negative Geldfluss aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurde einerseits aus positiven
Rückflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit und andererseits aus kurzfristigen Darlehensaufnahmen
sowie über das konzerninterne Cash-Pooling finanziert.
Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen
Das Jahr 2025 stand für die ÖBB-Infrastruktur AG weiterhin wieder ganz im Zeichen der Fortsetzung
des laufenden Bahnausbaus. Mit 3,7 Mrd. EUR (Vj: 3,5 Mrd. EUR) Investitionsvolumen forcierte die
ÖBB-Infrastruktur AG im Jahr 2025 den Schienenausbau in Österreich und galt damit als Motor der
heimischen Verkehrsinfrastrukturentwicklung.
Das Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt (in Mio. EUR):
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2025 bei den immateriellen Vermögensgegenständen und im
Sachanlagevermögen 3.672,4 Mio. EUR (Vj: 3.524,9 Mio. EUR) in Neu- und Ersatzinvestitionen inves-
tiert. Die Anlagenintensität zum 31.12.2025 der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt rd. 93,5% (Vj: 94,4%).
Die Abschreibungsquote, welche die durchschnittlich angenommene Nutzungsdauer des Anlagevermö-
gens als Relation zwischen Abschreibung und Anlagevermögen zu Anschaffungskosten angibt, beträgt
für technische Anlagen 3,1% (Vj: 3,2%) und für bebaute Grundstücke 1,7% (Vj: 1,9%). Der Anlagenab-
nutzungsgrad (inkl. Grundstücke), welcher angibt, in wie weit das vorhandene Vermögen bereits abge-
schrieben ist, beträgt 33,0% (Vj: 33,5%). Im Geschäftsjahr 2025 hat die ÖBB-Infrastruktur AG mehr
investiert als die Abschreibung betragen hat, d.h. die Investitionsdeckung beträgt 321,9% (Vj: 322,2%).
Der Anlagendeckungsgrad als Verhältnis zwischen Eigenkapital zuzüglich langfristigen Fremdkapitals
zum Anlagevermögen zuzüglich langfristigen Umlaufvermögens beträgt 60,6% (Vj: 60,2%).
0,0
10.000,0
20.000,0
30.000,0
40.000,0
50.000,0
31.12.09 31.12.11 31.12.13 31.12.15 31.12.17 31.12.19 31.12.21 31.12.23 31.12.25
Anlagevermögen zu Buchwerten
Seite 73 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
15
Investitionsschwerpunkte 2025
Die ÖBB-Infrastruktur
AG arbeitete auch 2025 intensiv an der Umsetzung des größten Bauprogramms
aller Zeiten. Die wichtigen Infrastrukturvorhaben kommen der Stabilität und Qualität, aber auch der Ka-
pazitätssteigerung des Netzes zugute. Die Projekte ermöglichen zudem mehr Angebot in den Ballungs-
räumen sowie eine Dekarbonisierung des Bahnverkehrs und führen mit Maßnahmen der Digitalisierung
und Modernisierung den Eisenbahnbetrieb stabil in die Zukunft.
Ostregion und Großraum Wien
Im Ballungsraum Wien wurde 2025 im Rahmen des S-Bahn Wien Upgrades intensiv an der Moderni-
sierung der Wiener Stammstrecke weitergearbeitet. Mit diesen und vielen weiteren Verbesserungsmaß-
nahmen entlang der Nord- und Südachsen werden die Voraussetzungen für einen dichteren Takt und
kürzere Wartezeiten geschaffen. Ein weiteres wichtiges Puzzlestück im innerstädtischen Nahverkehr ist
die Attraktivierung der Verbindungsbahn zwischen Hütteldorf und Meidling. Im Jänner 2026 wurde das
Rechtsmittelverfahren gegen den UVP-Bescheid vor dem BVwG positiv abgeschlossen.
Der Norden der Ostregion und des Großraums Wien profitiert vom Ausbau der Nordbahn, der im Ab-
schnitt Wien Süßenbrunn – Gänserndorf zügig voranschreitet. Mit dem viergleisigen Ausbau der Süd-
strecke zwischen Wien Meidling und Mödling inklusive der geplanten Errichtung zweier neuer Haltestel-
len wird das Mobilitätsangebot für den Süden von Wien und den Bezirk Mödling noch attraktiver. Dafür
liefen 2025 die Planungen weiter. Begonnen haben hingegen bereits die Arbeiten zum viergleisigen
Ausbau der Nordeinfahrt des Wiener Neustädter Hauptbahnhofs. Die weitere Attraktivierung der Pot-
tendorfer Linie im Abschnitt Wampersdorf – Ebenfurth lief an.
Die Modernisierungen der Kamptalbahn, Traisentalbahn, Franz-Josefs-Bahn oder Mattersburger Bahn
wurden im Berichtszeitraum ebenfalls weiter vorangetrieben.
Weststrecke
Rund ein Drittel aller Züge fahren auf der Weststrecke, daher greifen hier einige Vorhaben zur Kapazi-
tätserweiterung ineinander. Im Berichtszeitraum wurden die Bauarbeiten für den Ausbau der Weststre-
cke zwischen Linz und Wels sowie auf der Westseite des Linzer Hauptbahnhofs fortgeführt. Für den
Ausbau des Abschnittes zwischen Linz Verschiebebahnhof West und Linz Signalbrücke laufen die Vor-
arbeiten. Aktuell wird auch der Terminal Wels modernisiert, 2025 konnte das Verwaltungsgebäude in
Betrieb genommen werden.
Für den viergleisigen Ausbau der Weststrecke zwischen Köstendorf und Salzburg wurde 2025 der UVP-
Bescheid erteilt.
Südstrecke
Das größte Highlight im Berichtsjahr war die historische Inbetriebnahme der Koralmbahn zwischen Graz
und Klagenfurt nach 27 Jahren Bauzeit. Sie umfasst 130 km neue Strecke, 50 Tunnelkilometer, über
100 Brücken sowie 23 moderne Bahnhöfe.
Als wichtiger Zubringer ging 2025 auch der erste elektrifizierte Abschnitt der Steirischen Westbahn zwi-
schen Wettmannstätten und Wies-Eibiswald (mit Anbindung an den neuen Bahnhof Weststeiermark an
der Koralmbahn) in Betrieb. Insgesamt werden 133 km Strecken- und Bahnhofsgleise mit einer elektri-
schen Oberleitung überspannt.
Beim Semmering-Basistunnel wurde an der technischen Tunnelausrüstung weitergearbeitet. Mit der In-
betriebnahme des Semmering-Basistunnels wird künftig eine Reisezeit von weniger als zwei Stunden
zwischen Wien und Graz ermöglicht.
Seite 74 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
16
Bahnhofsmodernisierungen
Im Berichtszeitraum wurden folgende Bahnhöfe fertiggestellt:
– Bahnhöfe Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein (Sbg.)
– Bahnhof Garsten (OÖ)
– Bahnhof Haus (Stmk.)
– Bahnhof Fritzens-Wattens (T)
– Bahnhof Arnoldstein (Ktn.)
– Bahnhof Kittsee (Bgld.)
– Bahnhof Maria Anzbach (NÖ)
– Haltestelle Maishofen-Saalbach (Sbg.)
– Haltestelle Seekirchen Stadt (Sbg.)
– Haltestellen Rosenburg und Kamegg auf der Kamptalbahn (NÖ)
– Ausweichgebäude Bahnhof Bregenz (Vbg.)
– Vorplätze Bahnhof Bludenz (Vbg.)
Tauernachse
Die Tauernstrecke Salzburg – Villach ist neben der Brennerachse die wichtigste österreichische alpen-
überquerende Verbindung. Bis Sommer 2025 war die Tauernstrecke zwischen Böckstein in Salzburg
und Mallnitz in Kärnten für die umfangreichen Modernisierungsarbeiten des Tauerntunnels komplett ge-
sperrt.
Arlbergachse
Aufgrund der Sanierung des Arlberg-Straßentunnels konnten in den vergangenen zwei Jahren keine
größeren Arbeiten an der Bahnstrecke erfolgen. Diese wurden im Herbst 2025 im Rahmen einer einmo-
natigen Sperre gebündelt nachgeholt. Für den zweigleisigen Ausbau des sogenannten „Klosterbo-
gens“ vor Bludenz leiteten die Projektverantwortlichen ein UVP-Verfahren ein.
Brennerachse
Die Planungen und Vorarbeiten am Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel als Teil des Ausbaus der Ei-
senbahnachse Brenner werden konsequent fortgesetzt. Im Projektabschnitt Staatsgrenze nächst Kuf-
stein – Schaftenau laufen die Planungen weiter. Im Abschnitt Schaftenau – Knoten Radfeld wurde 2025
der Erkundungsstollen Angath fertiggestellt. Zusätzliche Schienenverkehrskapazitäten am Brenner-
Nordzulauf schafft der ÖBB Infrastruktur-Konzern 2026 im Neubaustreckenabschnitt Kundl / Radfeld –
Baumkirchen durch Ausbau und Inbetriebnahme des Überholbahnhofs Vomp, Blockverdichtung und
Ausbau des ETCS.
Der Brenner Basistunnel (BBT)
Ende 2025 waren drei Hauptbaulose aktiv, davon zwei auf österreichischem und eines auf italienischem
Staatsgebiet. Bereits mehr als 206 km des insgesamt 230 km langen Tunnelsystems sind ausgebro-
chen. Im Bereich der Hauptröhre West konnte am 22.08.2025 der innerösterreichische Durchbruch ge-
feiert werden. Am 18.09.2025 gelang mit dem Durchschlag des Erkundungs- und zukünftigen Ser-
vicetunnels erstmalig die Herstellung einer unterirdischen Verbindung zwischen Italien und Österreich.
Die Planung der bahntechnischen Ausrüstung ist im Gange und wird nach Abschluss der Rohbauarbei-
ten im Jahr 2027 in die Ausführungsphase übergehen.
Migration weiterer Streckenabschnitte in die fünf Betriebsführungszentralen
Darüber hinaus wurden im Jahr 2025 die Steuerbereiche der fünf Betriebsführungszentralen (BFZ) wie-
der deutlich erweitert. So wurden u. a. die Betriebsstellen Rekawinkel, Hutten, Penzing, Sigmundsher-
berg, Hötzelsdorf-Geras, Imfritz, Göpfritz, Allentsteig, Schwarzenau, Vitis, Pürbach Schrems in die Be-
triebsführungszentrale (BFZ)-Wien Stadlau, die Betriebsstellen Kirchdorf a. d. Krems und Micheldorf in
die BFZ-Linz, Gröbming, Öblarn, Haus, Braunau und Werfen in die BFZ-Salzburg, Messendorf, Scheif-
ling, Arnoldstein, Thörl-Maglern in die BFZ-Villach migriert. Damit werden bereits
rd. 76 % des Hauptnetzes der ÖBB-Infrastruktur
AG von den fünf Betriebsführungszentralen gesteuert.
Das BFZ-Ausfallskonzept beschreibt, wie im Störungs- bzw. Ereignisfall schnellstmöglich der Betrieb in
hoher Qualität abgewickelt werden kann und die Beeinträchtigungen im nationalen und internationalen
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Zugverkehr so gering wie möglich gehalten werden können. Das Ausfallkonzept sieht vor, dass die BFZ-
Systeme und -Bedienplätze nahtlos von anderen BFZ-Standorten übernommen werden können, was
die Betriebsführung im Störfall deutlich erleichtert. In diesem Zusammenhang wurde der Neubau der
BFZ-Wien Stadlau und die Errichtung von regionalen Ersatzarbeitsplätzen (EAP) in Wörgl und in Spittal
mit georedundanter IT-Serverlandschaft geplant und umgesetzt. Die Umsetzung des EAP-Standorts
Wels für die BFZ Linz und die BFZ Salzburg wurde im Geschäftsjahr 2025 gestartet und wird voraus-
sichtlich bis 2028 realisiert.
ETCS – European Train Control System
Das ETCS trägt zur Harmonisierung des europäischen Eisenbahnsystems und damit zu einem interope-
rablen und kostenoptimierten Zugang zum System Bahn bei. So wird die Position des Systems Bahn
gegenüber anderen Verkehrsträgern auf lange Sicht gestärkt.
Mit der Umsetzung des ETCS-Migrationsplans wird die Sicherstellung der Interoperabilität auf Basis
europäischer Vorgaben ermöglicht und gewährleistet. Damit können die gesetzlichen Vorgaben sowohl
in technischer als auch in zeitlicher Hinsicht eingehalten werden. Eine enge Koordination mit dem BFS-
Programm ist jedenfalls sichergestellt. Damit wird im laufend dichter und komplexer werdenden Bahn-
betrieb für die entsprechende Sicherheit, Pünktlichkeit und Qualität gesorgt und die Kund:innenanfor-
derungen werden bestmöglich erfüllt.
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Überarbeitung des National Implementation Plan für ER-
TMS (European Rail Traffic Management System) für die Europäische Kommission im Juni 2024 wurde
gemeinsam mit dem BMIMI eine Strategie für den Austausch des derzeitigen nationalen Zugsicherungs-
systems PZB erarbeitet und an die Eisenbahnverkehrsunternehmen kommuniziert.
Digitalisierung in der ÖBB-Infrastruktur AG
Die ÖBB-Infrastruktur
AG setzt Digitalisierung und Automatisierung ein, um die strategischen Ziele der
Kapazitätssteigerung und Effizienzsteigerung zu erreichen. Erfolgskriterien wie Pünktlichkeit, Sicherheit
und Kund:innenzufriedenheit und Erfüllung internationaler Regularien sind die Basiswerte. Hierfür
wurde im Zuge der INFRA-Mobilitätswende die Stoßrichtung Digitalisierung definiert. Diese Initiativen
realisieren Methoden der Automatisierung und Digitalisierung im System Bahn, um die Kapazität, die
Wirtschaftlichkeit und die Qualität durch mehr Effizienz zu verbessern.
Um die internationalen Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung effizient zur Wei-
terentwicklung des Bahnbetriebs zu nutzen, kooperiert die ÖBB-Infrastruktur
AG mit der SBB in den
Gremien Reference CCS Architecture und Systempillar. Außerdem ist die ÖBB-Infrastruktur
AG seit
2019 Mitglied bei EULYNX und Founding-Member bei Europe’s Rail Joint Undertaking, um aktiv die
Weiterentwicklung der Stellwerkstechnik voranzutreiben und die Vorteile der Digitalisierung zu veran-
kern. Aufgrund zukünftiger Anforderungen im Bereich Kapazitätsmanagement wird mit RailNetEurope
an den Anforderungen aus der Kapazitätsverordnung und den TAF / TAP / TSI Telematics gearbeitet.
Die ÖBB-Infrastruktur
AG evaluiert den Einsatz von Artificial Intelligence (AI) im Bahnbetrieb. Dabei wer-
den sämtliche Anwendungsfälle von der Bestellung einer Trasse über deren Konstruktion und Planung
bis hin zur Abwicklung der Zugfahrt betrachtet. Für den konkreten Fall der Verkehrslenkung wurde be-
reits ein erster Prototyp in Form eines Advisory-Systems für Fahrdienstleiter:innen entwickelt. Dieses
unterstützt mithilfe von künstlicher Intelligenz bei Dispositionsentscheidungen und schätzt deren Aus-
wirkung auf das Verkehrsgeschehen ab.
Weiters wird an einem Wissenschatbot mit dem Namen AskÖBB gearbeitet, der mit gemanagtem Wis-
sen aus Dokumenten und Daten unsere Mitarbeiter:innen bestmöglich unterstützen soll.
„Building Information Modeling“ (BIM) ist seit dem 01.01.2024 verbindlich für alle Projekte mit Projek-
tauftrag anzuwenden. Derzeit werden rd. 50 Projekte mit der BIM-Methode abgewickelt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Die Ziele, die mit der Ausrollung von BIM verfolgt werden, sind
– die Automatisierung des Datenflusses zwischen den Projektphasen Planung / Bau und Instandhal-
tung,
– die Schaffung einer guten Datenbasis für den digitalen Zwilling der Anlagen und damit verbunden eine
leichtere Auffindbarkeit von Anlageninformationen über GIS inkl. Verlinkung von relevanten Dokumen-
ten sowie
– die Umsetzung von Effizienzsteigerungen in der Projektabwicklung.
Neben BIM gibt es zahlreiche weitere Digitalisierungsvorhaben in der ÖBB-Infrastruktur
AG. Um einen
gesamthaften Überblick über Daten zu bewahren und diese strukturiert zur Verfügung zu stellen, wurde
eine „ÖBB-Infra Datenfabrik” aufgebaut. Die Datenfabrik hat den Fokus durch Prozesse, Methodiken
und technische Plattformen Daten in einem hohen Reifegrad wiederverwendbar bereitzustellen. Damit
sollen in Zukunft unter anderem prädiktive Szenarien im Bereich Maßnahmenplanung und Instandhal-
tung verbessert und datengetriebene Entscheidungen ermöglicht werden. Ein professionelles Daten-
management bildet die Basis für ein virtuelles Datenabbild der ÖBB-Infrastruktur
AG in einem „Digital
Twin“ der ÖBB-Infrastruktur
AG, der das Gleis- und Streckennetz sowie darauf installierte Anlagen ent-
hält.
Der Digital Twin repräsentiert Daten aus sehr unterschiedlichen Datenquellen der ÖBB. Er schafft ein
Ordnungsreferenzsystem, um die unterschiedlichen Sichten wie bauliche Sicht, Instandhaltungssicht
oder Betriebssicht auf Daten in einen geografischen und semantischen Zusammenhang zu bringen. Die
Daten werden bei der zeitnahen Übernahme aus operativen Geschäftsprozessen bereinigt und aufei-
nander angepasst (Lösung von Mapping-Problemen und notwendiges Datenqualitätsmonitoring und er-
forderliche -bereinigungen). Diese gemeinsame Datensicht ist ohne Digital Twin nicht möglich.
Der Digital Twin besteht einerseits aus Infrastrukturdaten (Topologie, Topografie) und betrieblichem
Stammdatenmanagement (Organisation und harmonisierte gesicherte Bereitstellung aller notwendigen
Daten) sowie andererseits aus den Nutzungsmöglichkeiten (Fahrstraßen / Signale / Zugsicherungssys-
teme) und dynamischen Ereignissen. Weiters kennt der Digital Twin in Zukunft die geplante Nutzung
(Produktionsplan) und tatsächliche Nutzung (Zugfahrten, Gleisbelegung, Sperren, Einschränkungen)
der Infrastruktur. Durch die Kombination der Daten werden für die ÖBB-Infrastruktur
AG zukünftig völlig
neue Anwendungen und Erkenntnisse möglich.
Diese umfassen beispielsweise eine optimierte Instandhaltung durch datengetriebene Vorhersagen zu
Wartungsintervallen und Umfang (Predictive Maintenance), langfristige Kapazitätssimulationen (Pla-
nung und Optimierung Netzausbau), kurzfristige, szenariobasierte Kapazitäts- und Fahrplanoptimie-
rung, optimierte Baustellenplanung und Dispositionsunterstützung durch automatische Konflikterken-
nung und Lösung. Eine weitere Anwendung kann in der Machbarkeitsprüfung des automatisierten Ab-
weichungsmanagements verortet werden. Insofern ist der Digital Twin eine Kernkomponente für zukünf-
tige Digitalisierungsmaßnahmen.
Die ÖBB-Infrastruktur
AG gestaltet die digitale Transformation des Bahnbetriebs aktiv. Der Ausbau der
Zuglaufcheckpoints und das Zugpositionsservice „Greenlight“ ermöglichen eine präzise Ortung und
Überwachung von Triebfahrzeugen bzw. Zügen. Rd. 1.600 Fahrzeuge der ÖBB und externer Eisen-
bahnverkehrsunternehmen sind bereits mit entsprechenden Railpower-Boxen ausgestattet, um das Po-
sitionsservice nutzen zu können. Weitere zentrale Vorhaben sind die Umsetzung des europäischen
Zugbeeinflussungssystems ETCS und neue Lösungen in der Regionalbahntechnik.
Mit dem Programm BFS (Betriebsführungsstrategie) zählt die ÖBB-Infrastruktur
AG zu den Vorreitern in
Fernsteuerung und Digitalisierung. Ältere Stellwerke werden schrittweise durch moderne elektronische
und digitale Systeme ersetzt.
Als weitere Initiative umfasst das Programm „Digitaler Bahnbetrieb – Phase 1 (DBB)“ fünf Projekte zur
Optimierung der Zugsteuerung. TRAKSYS entwickelt ein System zur präzisen Trassenkonstruktion.
PORTHOS digitalisiert die Zugvorbereitung. Die Digitalisierung betrieblicher Prozesse verbessert den
Bahnbetrieb durch systemische Unterstützung. Die Adaptive Zuglenkung (AZL) optimiert die Betriebs-
führung durch automatisierte Empfehlungen. Die App infraDOAS stellt Triebfahrzeugführer:innen fahrt-
relevante Informationen bereit. Ziel ist eine höhere Effizienz, Sicherheit und Pünktlichkeit.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Leistungsfähige Daten- und Mobilfunknetze sind eine zentrale Voraussetzung für die Digitalisierung.
Daher treibt die ÖBB-Infrastruktur
AG die Einführung des Future Railway Mobile Communication System
(FRMCS) mit Pilotprojekten voran und forciert den Ausbau des öffentlichen Mobilfunks entlang des Stre-
ckennetzes. Gleichzeitig wird die Cybersicherheit durch eine gezielte Segmentierung des Datennetzes
gestärkt, um die betriebskritische Infrastruktur wirksam zu schützen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
20
Darstellung der gesamten Rahmenplan- und sonstigen Investitionsprojekte
Projekt
Investitionen
2025 in Mio.
EUR
Voraussichtliche
bzw. erfolgte
Fertigstellung
Bahnhofsum- und neubauten
Bahnhof Arnoldstein
1)
11,9
2024/2026
Bahnhof Bad Gastein
14,3
2025
Bahnhof Bad Hofgastein
5,3
2025
Bahnhof Dorfgastein
6,3
2025
Bahnhof Fritzens-Wattens
16,0
2025
Bahnhof Himberg
27,0
2026
Bahnhof Kindberg (Modul 1)
4,8
2025
Bahnhof Maria Anzbach
14,0
2025
Bahnhof Messendorf / Haltestelle Raaba
27,3
2026
Bahnhof Micheldorf
16,5
2025
Bahnhof Ried im Innkreis
14,5
2028
Bahnhof Schönwies
13,4
2026
Bahnhof Sigmundsherberg
11,4
2026
Villach Hbf
19,4
2026
Bahnhof Wolfurt
10,5
2026
Parkdecks
Fritzens-Wattens; Errichtung Parkdeck; Bau
6,9
2025
Großraum Wien
Inzersdorf; Errichtung Terminal (Cargo-Center Wien)
2)
6,0
2016/2026
Ausbau Marchegger Ast
3)
6,8
2018/2024/
2035
Verbindung Ostbahn - Flughafenschnellbahn
5,2
2028
Großraum Wien; Qualitätssicherung Nahverkehr
172,6
2029
Wien Meidling - Mödling; 4-gleisiger Ausbau
4,4
2035
Wien Hütteldorf - Wien Meidling; Verbindungsbahn
10,5
2036
Weststrecke
Wels Vbf, Terminal
12,2
2027
Attnang-Puchheim - Salzburg Hbf; Ausbau Bestandsstrecke
3,3
2031
Linz - Wels; 4-gleisiger Ausbau
116,1
2031
Flughafen Wien - Bruck a.d. Leitha; Errichtung Verbindungsstrecke
6,3
2035
Linz Kleinmünchen (a) - Linz Hbf; 4-gleisiger Ausbau
18,6
2036
Neumarkt-Köstendorf - Salzburg; Neubaustrecke
8,8
2044
Südstrecke
Graz - Klagenfurt; Koralmbahn (Projekte gem. Vertrag) inkl. Flughafenast
138,6
2025
Gloggnitz - Mürzzuschlag; Neubaustrecke (Semmering-Basistunnel)
289,7
2030
Bruck a.d. Mur - Graz; Bahnhofsumbauten
16,9
2030
Ebenfurth; Errichtung Schleife
20,5
2032
Süßenbrunn - Bernhardsthal; Ausbau Bestandsstrecke
4)
82,8
2026/2034
Pyhrn-Schober-Achse
Bischofshofen - Selzthal; Attraktivierung Ennstal
23,4
2032
Linz - Selzthal; selektiv 2-gleisiger Ausbau und Bahnhofsumbauten
5,5
2037
Werndorf - Spielfeld - Straß; 2-gleisiger Ausbau
7,2
2039
Brennerachse
Brenner Basistunnel
311,9
2032
Staatsgrenze n. Kufstein – Knoten Radfeld; Brenner Nordzulauf
33,9
2039
Arlbergachse
Arlbergstrecke; Maßnahmen zur Fahrplanstabilität
9,8
2028
Feldkirch - Buchs; Streckenausbau
8,3
2030
Bregenz - Bludenz; Nahverkehrsausbau (Rheintalkonzept)
4,4
2034
Restliche Strecken
Wr. Neustadt - Loipersbach-Schattendorf; Attraktivierung und Ertüchtigung
3,8
2026
Friedburg (a) - Braunau am Inn (Mattigtalbahn); Attraktivierung
23,9
2029
Attnang-Puchheim - Stainach-Irdning; Modernisierung
20,8
2032
Graz Köflacher Bahn
5)
49,9
2035
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
21
Rahmenplan- und sonstigen Investitionsprojekte
Projekt
Voraussichtliche
bzw. erfolgte
Fertigstellung
Programme
Lärmschutz
11,4
Park & Ride-Anlagen
14,5
Streckenelektrifizierungen
53,0
Regionalbahnkonzept Streckenattraktivierungen
71,0
Sicherheit und Betriebsführungssysteme
366,5
Reinvestitionen in das Schienennetz
919,8
Sonstige (inkl. immaterieller Vermögenswerte)
594,5
Gesamt Rahmenplan- und sonstige Investitionsprojekte
3.672,4
1)
Umbau erfolgt in mehreren Phasen: Herstellung Barrierefreiheit bis 2024. Gesamtfertigstellung der
Bahnhofsmodernisierung erfolgt 2026.
2)
Inbetriebnahme der Betriebsgleise, KLV- und WLV-Anlage erfolgte 2016. Die Umsetzung der Phase 2 erfolgt bis
2026.
3)
Inbetriebnahme des Wiener Abschnitts erfolgte 2018 (Erzherzog-Karl-Straße – Wien Aspern). Die Inbetriebnahme
des Vollausbaus im Bereich Stadlau bis Marchegg erfolgte 2024 und im Bereich Marchegg bis Staatsgrenze bis
2035.
4)
Inbetriebnahme des Streckenausbaus Wien Süßenbrunn (e) - Gänserndorf (e) inkl. Bahnhofsumbauten erfolgt bis
2026
5)
Die Elektrifizierung wird bis 2031 umgesetzt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
22
A.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Indikatoren zur Beurteilung der operativen Leistungserbringung
Die wesentlichen Leistungsindikatoren für die erzielten Umsätze sind die in den bahneigenen Kraftwer-
ken produzierte Strommenge, die vermieteten Flächen der Immobilien, sowie die Zugkilometerleistung
und die Gesamtbruttotonnenkilometer, die auf dem Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG erbracht
werden.
Diese Leistungsindikatoren entwickelten sich wie folgt:
Bahnstrom (in GWh)
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Eigenerzeugung Bahnstrom in ÖBB Kraftwerken
610
669
-59
-9%
Bahnstromverbrauch ab Oberleitung
1.944
1.879
65
3%
Nutzflächen der Immobilien (in Tausend m²)
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
ÖBB Konzern externe Nutzung
1)
597,3
592,0
5,3
1%
ÖBB Konzern interne Nutzung
250,0
248,8
1,2
0%
Eigennutzung ÖBB-Infrastruktur AG
615,6
611,9
3,7
1%
Allgemeinflächen und Leerstand
1.112,2
1.149,6
-37,4
-3%
Gebäudeflächen
2.575,0
2.602,3
-27,2
-1%
Vermietete Außenflächen
20,8
21,0
-0,2
-1%
Gesamter Bestand
2.595,8
2.623,3
-27,5
-1%
1) Die gegenständliche Flächenkennzahl bezieht sich auf Gebäudeflächen sowie vermietete Außenflächen bei Gebäuden. Da Parkdecks der
Mobilitätskette zugehörig sind, werden deren Flächen dem Verkehrsstationsbereich zugerechnet.
Zugkilometer (in Mio. km)
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Reiseverkehr
127,2
124,3
3,0
2%
davon ÖBB Konzern
115,8
113,4
2,3
2%
Güterverkehr
41,3
40,1
1,2
3%
davon ÖBB Konzern
24,1
24,5
-0,4
-2%
Dienst- und Lokzüge
8,8
8,3
0,5
6%
davon ÖBB Konzern
6,0
5,8
0,2
4%
Gesamter Bestand
177,4
172,8
4,7
3%
davon ÖBB-Konzern
145,9
143,7
2,1
1%
Entwicklung der Bruttotonnenkilometer nach Verkehrsart (in Mio. km)
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Reiseverkehr
36.674,7
35.235,6
1.439,1
4%
davon ÖBB Konzern
33.160,1
31.985,3
1.174,8
4%
Güterverkehr
47.951,4
46.026,3
1.925,2
4%
davon ÖBB Konzern
25.933,0
26.248,4
-315,4
-1%
Dienst- und Lokzüge
1.436,9
1.343,6
93,2
7%
davon ÖBB Konzern
1.058,2
1.005,0
53,2
5%
Gesamter Bestand
86.063,0
82.605,5
3.457,5
4%
davon ÖBB-Konzern
60.151,3
59.238,8
912,5
2%
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
23
A.4. Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen
Die ÖBB-Infrastruktur AG verfügt über keine Betriebsstätten bzw. Zweigniederlassungen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des
Unternehmens
B.1. Voraussichtliche Entwicklung
Rahmenplan 2025 bis 2030
Die ÖBB-Infrastruktur
AG investiert in den nächsten Jahren rd. 19,7 Mrd. EUR in ein modernes
Eisenbahnnetz. Damit kann der eingeschlagene Investitionskurs in nachhaltige, attraktive Mobilität
abgesichert werden. Die Zeitpläne der Projekte wurden dem aktuellen Stand der Projektentwicklung
angepasst und fortgeschrieben.
Die bereits in Umsetzung befindlichen Tunnelvorhaben, wie die 2025 in Betrieb gegangenen
Koralmbahn (mit dem Koralmtunnel), der Semmering-Basistunnel sowie der Brenner-Basistunnel
werden mit Hochdruck für die Kund:innen weitergeführt. Auch andere hochprioritäre Vorhaben wie
beispielsweise der weitere viergleisige Ausbau der Weststrecke (insbesondere rund um Linz) und die
Modernisierung der S-Bahn in Wien bleiben auf Schiene.
Erforderliche Neuaufnahmen in den Rahmenplan wurden so gestaltet, dass es zu geringen finanziellen
Auswirkungen im Rahmenplanzeitraum kommt. Die wesentlichen Neuaufnahmen in den Rahmenplan
sind die weitere Linienverbesserung im Bereich Pass Lueg (Phase 2), Investitionen für den neuen
europäischen Zugfunkstandard FRMCS sowie Planungen für Vorhaben zur Umsetzung des Zielnetz
2040 wie beispielsweise die Planung für den viergleisigen Ausbau Bruck – Graz und dem viergleisigen
Ausbau zwischen Wels und Lambach.
Um einen fairen Beitrag zur Budgetkonsolidierung zu leisten, hat die ÖBB-Infrastruktur
AG zielgerichtete
Adaptierungen vorgenommen, die möglichst wenig Qualitätseinbußen für Fahrgäste mit sich bringen.
Ziel war es, mit einem geringeren Budget die größtmögliche Wirkung zu erzielen. Das bedeutet konkret,
dass manche Projekte später oder über einen längeren Zeitraum hinweg umgesetzt werden. Sie wurden
auf Abhängigkeiten zu anderen Projekten – also auf ihre Gesamtwirkung im Bahnnetz – überprüft und
dementsprechend auf der Zeitachse verschoben.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
25
Zielnetz
Das Zielnetz 2040 legt einen grundlegenden Plan für den Ausbau der heimischen Bahninfrastruktur in
den kommenden rd. 15 Jahren dar. Dabei handelt es sich beim Zielnetz 2040 noch nicht um eine kon-
krete Planung und Finanzierung einzelner Projekte, wie sie im Rahmenplan verankert werden, sondern
um eine strategische Leitlinie für die über den Rahmenplan hinausgehende längerfristige Entwicklung
des Bahnnetzes. Im Jahr 2024 wurde der Fachentwurf abgeschlossen, öffentlich präsentiert und seitens
des BMIMI (vormals: BMK) einem öffentlichen Stellungnahmeprozess zugeführt. Der Fachentwurf für
das Zielnetz 2040 und ergänzende Unterlagen wie der umfangreiche Methodenbericht zur gesamtwirt-
schaftlichen Nutzen-Kosten-Analyse sind auf der Webseite des BMIMI veröffentlicht.
Auf Basis von vorgelagerten Analysen wurden im Zuge des Erarbeitungsprozesses des Zielnetz 2040
über 100 Projektideen identifiziert. Die Aussichtsreichsten davon wurden im Einvernehmen mit relevan-
ten Stakeholdern, unter anderem den Bundesländern und Verkehrsverbünden, in sogenannte Module
geclustert und im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Analyse bewertet. Am Ende
wurden 67 Projekte in 25 Modulen auf Basis der Bewertungsergebnisse ausgewählt, die nun Teil des
Fachentwurfs sind. Berücksichtigung fanden dabei insbesondere der Ausbau der internationalen Ver-
bindungen genauso wie des Regionalverkehrs, aber auch Projekte zur Stärkung des Schienengüterver-
kehrs, der Ausweitung des Taktfahrplans sowie der besseren Vernetzung in Ballungsräumen.
Das Zielnetz 2040 wird getragen von der Vision, dass im Horizont 2040 auf dem heimischen Bahnnetz
insgesamt rd. 255,0 Mio. Zugkilometer im Jahr gefahren werden können. Das entspricht dem einein-
halbfachen Niveau der heutigen Verkehrsleistung.
Der nun vorliegende Fachentwurf für das Zielnetz 2040 ist das Ergebnis eines intensiven Prozesses. Er
umfasst Maßnahmen im Umfang von insgesamt rd. 26,0 Mrd. EUR zu heutigen Preisen.
Der Ausbau des Bahnnetzes ist auch mit der Etappe bis 2040 in Österreich nicht abgeschlossen. Neben
den Projekten im Zielnetz 2040 gibt es eine Reihe von weiteren Strecken, die langfristig ausgebaut
werden können. Manche davon wurden auch im Zielnetzprozess bereits untersucht, wobei bei diesen
Maßnahmen eine erneute Betrachtung für einen Horizont nach 2040 empfohlen wurde. Der Beschluss
des Zielnetz 2040 durch die österreichische Bundesregierung ist noch offen und wird im Jahr 2026
erwartet.
B.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Das Chancen- und Risikomanagement begleitet die relevanten Geschäftsprozesse und Finanzpositio-
nen der wesentlichen Konzernunternehmen und versteht sich so als ein wichtiges Instrument der Un-
ternehmensführung.
Chancen und Risiken sind im ÖBB Konzern grundsätzlich als Ereignisse oder Entwicklungen definiert,
die zu einer positiven oder negativen Ergebnisabweichung gegenüber den Planungsannahmen führen
können. Die Überarbeitung des Chancen- und Risikoportfolios erfolgt synchron zur jeweiligen Planung.
Eine Konzernrichtlinie und ein konzernweit verbindliches Chancen- und Risikomanagement-Handbuch
definieren die Mindestanforderungen für alle einbezogenen Unternehmenseinheiten. Das oberste Ziel
der Risikopolitik ist die Absicherung der Unternehmenstätigkeit. Risiken sollen nur dann bewusst einge-
gangen werden, wenn ihre Dimension abschätzbar ist und mit der erwarteten Steigerung der Erträge
und des Unternehmenswerts einhergehen.
An den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden einerseits die jeweils aktuellsten Chancen- und
Risikoreports, andererseits die Ergebnisse der Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Chancen- und
Risikomanagementsystems durch die Wirtschaftsprüfer:innen, die im Zuge der Jahresabschlussprüfung
gemäß Regel 14.3.8.5 des Public-Corporate-Governance-Kodex überprüft werden, jährlich berichtet.
Somit soll gewährleistet sein, dass sich der Aufsichtsrat ein kontinuierliches Bild von der Effizienz und
der Effektivität des implementierten Systems machen kann. Der regelmäßige Dialog mit dem Prüfungs-
ausschuss bietet darüber hinaus die Möglichkeit, neue risikobezogene Themen top down zu identifizie-
ren und im Rahmen des Risikomanagements weiterzubehandeln. Um formal eine stärkere Verzahnung
risikonaher Funktionen (Risikomanagement, IKS, Compliance, Prozessmanagement etc.) voranzutrei-
ben, wurde 2017 zudem ein „Governance, Risk and Compliance”-Komitee eingerichtet.
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Im ÖBB Infrastruktur-Konzern ist zur Sicherstellung des professionellen Umgangs mit Chancen und Ri-
siken sowie zur laufenden Umsetzung des Risiko- und Chancenmanagementprozesses die Funktion
eines Konzern-Risikomanagers eingerichtet: Er ist für den Chancen- und Risikomanagementprozess im
Konzern bzw. in der Gesellschaft verantwortlich. Im Konzern führt er die Chancen- und Risikokonsoli-
dierung und -aggregation durch und ermittelt dessen Gesamt-Chancen- und Risiko-Position, die jeweils
mit den Risikoakzeptanz- und Risikotragfähigkeitsgrenzen abgeglichen wird. Gegebenenfalls werden
daraus weiterer Handlungsbedarf abgeleitet und Maßnahmen initiiert. Der Risikomanager berichtet an
den Vorstand sowie an den Konzern-Chancen- und Risikomanager, er legt den Chancen-/Risikobericht
inkl. der Risikopriorisierung sowie der relevanten Steuerungsmaßnahmen vor und übernimmt Bera-
tungs- und Schulungsaufgaben. Darüber hinaus sind in allen Geschäftsbereichen, Stabstellen und in
allen wesentlichen Beteiligungen dezentrale Risikomanager und -ansprechpartner definiert, welche die
risikoverantwortlichen Führungskräfte („Risk Owner”) bei der Erfassung der Chancen und Risiken im
jeweiligen Verantwortungsbereich unterstützen.
Die wichtigsten Chancen und Risiken, von denen keine bestandsgefährdend sind, verteilen sich wie
folgt auf die einzelnen Chancen- und Risikofelder:
Strategie
Das Jahr 2025 war von einem herausfordernden Geschäftsumfeld geprägt. Ursachen sind weiterhin
bestehende geopolitische Unsicherheiten, eine sich verschärfende Klimakrise sowie steigende Kosten.
Trotzdem behauptet das System Bahn seine Position als attraktives und leistungsstarkes Rückgrat
nachhaltiger Mobilität – und treibt als Vorreiter für die Klimaneutralität 2040 den politischen Auftrag des
Mobilitätsmasterplans des BMIMI voran. Darüber hinaus fordert auch die Gesellschaft weiterhin attrak-
tive, umweltfreundliche Verkehrslösungen ein, die als stabile Grundversorgung den aktuellen und neuen
Nutzer:innen des Systems Bahn zur Verfügung stehen.
Das weiterhin hoch ausgelastete Bahnsystem verdeutlicht die hohe gesellschaftliche und politische Re-
levanz der Schiene und stellt gleichzeitig das System Bahn vor große Herausforderungen. Einerseits
führt die stark steigende Nachfrage zu einer historisch hohen Betriebsleistung, andererseits wächst
durch die steigende Zugdichte der Druck, diese Leistung effizient, kosteneffektiv und mit hoher Qualität
zu erbringen.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, setzt die ÖBB-Infrastruktur
AG in den kommenden
Jahren weiter auf ihre Strategie #INFRA.mobilitätswende. Sie soll eine klare strategische Balance zwi-
schen Wachstum, Wirtschaftlichkeit und Qualität ermöglichen. Ziel ist es, den Ausbau und die Moderni-
sierung der Infrastruktur so zu gestalten, dass Kapazitäten nachhaltig erweitert und Engpässe abgebaut
werden – ohne dabei die Stabilität und Zuverlässigkeit des bestehenden Betriebs zu gefährden. Zur
Steigerung und Stabilisierung der Pünktlichkeitsleistung des Bahnsystems wurden zahlreiche Initiativen
gestartet. Diese werden in den kommenden Jahren unter maßgeblicher Beteiligung der ÖBB-Infrastruk-
tur
AG fortgeführt.
Der wachsende Einsparungsdruck durch die wirtschaftlich angespannte Lage erfordert neue Ansätze in
der Ressourcensteuerung, der Projektpriorisierung und der Digitalisierung. Die kommenden Jahre wer-
den im Zeichen von intelligentem Wachstum stehen. Die Herausforderung ist es, mehr Verkehr auf die
Schiene zu bringen, ohne dass Pünktlichkeit, Sicherheit oder Kund:innenzufriedenheit darunter leiden.
Der Fokus liegt daher auf einer nachhaltigen Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette – von der
Bauplanung über den Betrieb bis hin zur Instandhaltung. Durch Innovationskraft und eine konsequente
Qualitätsorientierung wird das Unternehmen seine Rolle als Rückgrat der klimafreundlichen Mobilität
auf der Schiene weiter stärken.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei das strategische Programm
Agenda29 ein. Mit der Agenda29 ver-
folgt die ÖBB-Infrastruktur
AG einen klaren Transformationspfad, um bis 2030 ein Wachstum der Be-
triebsleistung gegenüber dem Jahr 2021 um 30 % zu ermöglichen und gleichzeitig die Qualität für
Kund:innen zu steigern. Die
Agenda29 bündelt sechs Fokusprojekte, die zentrale Hebel für die Mo-
dernisierung und Effizienzsteigerung darstellen:
– Digitale Bestellung
– Kapazitätsorientierte Planung
– Integration von Trasse und Machbarkeit
– Vom Fahrplan zum Produktionsplan
– Kund:inneninformation in Echtzeit
– Mehr Ordnung im Netz
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Die größten strategischen Risiken liegen in der Komplexität der Transformation: Engpässe bei Fachper-
sonal sowie bei Lieferanten von Schlüsseltechnologien, die Integration neuer und bestehender IT-Sys-
teme, die Umsetzung umfangreicher regulatorischer Vorgaben (z. B. EU-Kapazitätsverordnung) sowie
die Sicherstellung der Finanzierung und Ressourcenverfügbarkeit. Hinzu kommen die Herausforderun-
gen, die ambitionierten Ziele in einem wirtschaftlich und geopolitisch volatilen Umfeld termingerecht zu
erreichen.
Die strategischen Maßnahmen sind in der Mittelfristplanung verankert und werden laufend überwacht.
Ihr Erfolg misst sich daran, ob Kapazität und Qualität des Schienennetzes nachhaltig gesteigert und die
Modernisierung im Sinne der Mobilitätswende umgesetzt werden können.
Operativer Betrieb
Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren wird mit etablierten Systemen und Programmen begeg-
net. So ist etwa ein Naturgefahrenmanagement implementiert (inkl. Wetterinformationssystem, Hoch-
wasserinformationssystem, Naturgefahrenhinweiskarte). Neben anderen wetterinduzierten Risiken
stellt Hochwasser eine bedeutende Naturgefahr für die Schienenverkehrsinfrastruktur in Österreich dar.
Um den Risiken von Hochwasser zu begegnen, wurden bereits zahlreiche Vorsorgemaßnahmen getrof-
fen, die kontinuierlich überprüft und weiter ausgebaut werden – so auch im Kontext des außergewöhn-
lichen Hochwasserereignisses im September 2024, das einen hohen Schaden verursachte. Als Reak-
tion wurde ein umfassendes Projekt zur Analyse der Naturgefahrenpotenziale und zur Ableitung bzw.
Priorisierung von konkreten Maßnahmen in Verbindung mit einer Erhöhung der Resilienz initiiert, die
teilweise bereits in bestehende Regelwerke und Richtlinien integriert wurden bzw. zur Steigerung der
Anlagenresilienz bereits baulich umgesetzt wurden. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch die
Technische Universität Wien. Die Ergebnisse bilden eine fundierte Grundlage für strategische Weiter-
entwicklungen und nachgelagerte Projekte, für die im aktuellen Rahmenplan bereits in Form eines Pro-
gramms finanziell vorgesorgt wurde, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber zukünftigen Extremereig-
nissen zu erhöhen.
Niederschlagsmengen haben auf die Eigenerzeugung von Bahnstrom mitunter hohen Einfluss – durch
ein Trockenjahr kann sich zwischen der Eigenerzeugungsprognose und der tatsächlichen Erzeugung
eine nicht unerhebliche Differenz ergeben. Dadurch müssen Mindermengen auf dem Markt gedeckt
werden, wobei bei einem Trockenjahr tendenziell auch mit höheren Preisen zu rechnen ist – die Ener-
giepreisentwicklungen und Volatilitäten insbesondere im Jahr 2022 haben gezeigt, dass ein Risikoeintritt
mit entsprechend hohen Auswirkungen verbunden sein könnte. Diesem Risiko begegnet man u. a.
durch Speicheroptimierung und einer rollierenden Beschaffungsstrategie, um die Auswirkungen im Falle
des Risikoeintritts möglichst gering zu halten. Im Zuge der durchgeführten Klimarisiko- und Vulnerabili-
tätsanalyse wurden abseits der üblichen jährlichen Niederschlagsvolatilitäten auf lange Sicht keine er-
heblichen Klimarisiken für die Eigenerzeugung von Bahnstrom identifiziert.
Ausfallsrisiken im Bereich sämtlicher Telekommunikationsservices und der wesentlichen Datennetz-
dienste für den Bahnbetrieb begegnet man mit präventiven Maßnahmen zur Risikoreduktion wie Not-
fallplänen, Schaffung von Redundanzen oder einer örtlichen Verlagerung der Standorte. Trotz grund-
sätzlich extrem hoher Ausfallsicherheit der Betriebsführungszentralen können Teil- oder Totalausfälle
durch Terrorismus, Sabotage oder Elementarereignisse wie Brand nicht gänzlich ausgeschlossen wer-
den. Daher ist ein gesamtheitliches Ausfallskonzept für Schlüsselelemente wie Stellwerke, Fernsteuer-
bereiche, BFZ-Zellen und Kund:inneninformationssysteme Teil der Betriebsführungsstrategie.
Um das Risiko eines Umsatzrückgangs und Mehraufwands durch Qualitätsprobleme bei Anlagen zu
vermindern, werden als Maßnahme regelmäßige Überprüfungen der Anlagen durchgeführt. Zur Risi-
kominderung von durch ÖBB Mitarbeiter:innen verursachten Unfällen werden laufend Schulungs- und
Informationsveranstaltungen organisiert. Das Risiko terroristischer Attacken wird sowohl durch gezielte
Maßnahmen und Anweisungen (Verhaltensempfehlungen) als auch durch die enge Zusammenarbeit
mit dem Bundesministerium für Inneres gemindert.
Um auf die Auswirkungen eines Blackouts infrastrukturseitig besser vorbereitet zu sein, wurden einer-
seits spezifische Störfallkonzepte im Betriebs- und Energiebereich erstellt, andererseits Blackout-Kri-
senstabsübungen durchgeführt – u. a. wurden Konzepte zur Notstromversorgung und alternative Kom-
munikationsmittel getestet, um die Betriebsfähigkeit kritischer Anlagen für mehrere Stunden sicherzu-
stellen. Analog dazu wurden auch Cyberangriff-Krisenstabsübungen durchgeführt. Ziel war die Über-
prüfung von Abläufen, die Identifikation von Schwachstellen sowie die Verbesserung der Koordination
zwischen zentralem Krisenstab und regionalen Ereignisstäben. Ergänzend zu den Übungen wurden
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spezifische weitere Maßnahmen umgesetzt, wie z. B. die Nachrüstung der Stromversorgung für Siche-
rungsanlagen und Datenwege. Sämtliche Maßnahmen sind in den relevanten Prozessen verankert und
werden regelmäßig überwacht, um die Resilienz gegenüber spezifischer Krisenszenarien wie Blackout,
Cyberangriffen oder Naturgefahren nachhaltig zu stärken. Ein konzernübergreifendes Projekt zur Black-
out-Vorsorge unter der Federführung der ÖBB-Infrastruktur
AG wurde bereits 2022 initiiert bzw. umge-
setzt. Die bestehenden Notfall- und Krisenpläne werden laufend evaluiert und durch jährlich durchge-
führte Übungen überprüft.
So wurden aufgrund der Unsicherheiten in Bezug auf russische Gaslieferungen bzw. auf ukrainische
Gasdurchleitungen unter der Leitung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ein stufenweiser Notfallplan ent-
wickelt (in Hinblick auf einen Gaslieferstopp bzw. einen Energielenkungsfall) und im Oktober 2022 kon-
zernweit in Kraft gesetzt. Zielsetzung ist, dass bei Bedarf durch zielgerichtete Maßnahmen der Bahn-
verkehr auch mit reduzierter Energieverfügbarkeit aufrechterhalten werden kann.
Absatz und Vertrieb
Risiken bestehen vor allem durch diverse geopolitisch getriebene Unsicherheiten in Bezug auf Konjunk-
turentwicklung und die damit verbundenen Transportmengen im Güterverkehr (Rückgang der industri-
ellen Produktion), durch verschärften Kostendruck, durch steigenden Wettbewerb bzw. intermodale
Konkurrenz (Wettbewerbsfähigkeit ist u. a. abhängig von relativen Kostenstrukturen und kann zu Modal-
Split-Verlusten führen), und durch Verfahren in Bezug auf Wege- bzw. Bahnstromnetzentgelte. Ein
Großteil der schon Jahre dauernden Verfahren konnte im Jahr 2025 durch eine marktweite Bereinigung
eingestellt werden – durch Verhandlung mit bzw. unter Einbeziehung der betroffenen EVU und der Re-
gulierungsbehörde (Schienen-Control-Kommission).
Unsicherheiten gibt es auch bezüglich der Auswirkungen von sanierungsbedingten Streckensperren im
Schienennetz der Deutschen Bahn, da vor allem die Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Ver-
kehre bzw. auf Terminalleistungen noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden können.
Die Beobachtung und Analyse des Kund:innenverhaltens sowie eine gezielte Anpassung des Angebots
mindern diese Risiken ebenso wie rollierende Energiebeschaffung, um Kund:innen wettbewerbsfähige
Preise bieten zu können. Ab 2026 werden z. B. die Produkte im Bereich Energie an die neuen Bedürf-
nisse der Reisenden angepasst. Durch diese Maßnahme wird auch die Chance erhöht, neue Kund:in-
nen zu gewinnen und das Marktpotenzial bestehender Kund:innen weiter auszuschöpfen.
Personal, Führung und Organisation
Unsicherheiten hinsichtlich der Inflationsentwicklung bergen Risiken für die geplanten Gehaltsvalorisie-
rungen, da es zu jährlichen Abweichungen bei Gehaltsabschlüssen kommen kann. Zur Risikominderung
wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragssituation und zur Kostenreduk-
tion umgesetzt. Bei anhaltend hoher Inflationsdynamik und entsprechend steigenden Gehaltsvalorisie-
rungen wären jedoch zusätzliche Kompensationsmaßnahmen zur Abfederung der Ergebniseffekte nur
noch eingeschränkt möglich.
Der generelle Fachkräftemangel in Österreich kann dazu führen, dass es durch die fehlende Verfügbar-
keit von bestimmten Mitarbeiter:innengruppen (wie z. B. Verschieber:innen) oder durch eine erhöhte
Fluktuation bei Schlüsselkräften zu Engpässen kommt. Zur Minderung des Risikos des Fachkräfteman-
gels setzt die ÖBB-Infrastruktur
AG sowie der Gesamtkonzern auf ein Bündel strategischer Maßnah-
men. Dazu zählen die gezielte Personalgewinnung und der Ausbau von Ausbildungs- und Qualifizie-
rungsprogrammen für kritische Funktionen wie Verschieber:innen und Fahrdienstleiter:innen. Ergän-
zend werden Initiativen zur Mitarbeiterbindung umgesetzt, etwa durch flexible Arbeitszeitmodelle, Kar-
rierepfade und Weiterbildungsangebote. Die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung von
Prozessen (z. B. im Rahmen der
Agenda29) trägt zusätzlich dazu bei, den Personalbedarf in sensib-
len Bereichen zu reduzieren. Zudem verbessern die ÖBB laufend ihr Employer-Branding.
Trotzdem besteht das Risiko, dass durch Nicht- bzw. Teilumsetzung von geplanten Maßnahmen wie
z. B. Effizienzsteigerungen, Recruiting und Wissenstransfer Personalmehraufwand entsteht. Um dieses
Risiko zu mindern, erfolgt ein umfassendes Monitoring (Tracking von Frühindikatoren wie Time to Hire,
Frühfluktuation, Bindungs- / Zufriedenheitsindikatoren, Wissenstransfer-Monitoring etc.).
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Finanzen / Rechnungswesen
Nahezu alle Energie-Absicherungsgeschäfte der ÖBB-Infrastruktur AG gelten gemäß AFRAC Stellung-
nahme 15 als Derivat. Der überwiegende Teil der Absicherungsgeschäfte kann unter der Vorausset-
zung, dass der Bezug garantiert ist, als Cashflow Hedge dargestellt werden, und die Bewertung zum
Fair Value ist damit nicht GuV-wirksam (das ist bei rd. 90 % des Portfolios gegeben). Ein kleiner Teil der
Planeinkaufsmenge muss aufgrund von Schwankungen der Eigenerzeugung bzw. des tatsächlichen
Verbrauchs ergebniswirksam zum Fair Value bewertet werden. Mit hohen Volatilitäten an den Energie-
märkten, wie sie bereits 2022 stattgefunden haben, gehen je nach Marktentwicklung entsprechende
Bewertungsrisiken / -chancen einher, die als „Bilanzierungsrisiko Strom“ erfasst sind.
Recht und Haftung
Der Code of Conduct enthält und regelt die ethischen Grundsätze und allgemeinen Prinzipien, an denen
das wirtschaftliche Handeln des Konzerns ausgerichtet ist. Durch diesen Kodex wird das Risiko von
Kosten durch Strafen bei Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen gemindert. Das 2013 einge-
richtete Compliance-Team arbeitet vor allem in diesem Risikofeld als Teil eines Risikofrüherkennungs-
und Überwachungssystems. Das dient in weiterer Folge auch der Risikovermeidung und somit auch der
Schadensabwehr.
Die Änderung von Rechtsvorschriften und Regelwerken kann z. B. durch neue technische oder organi-
satorische Vorgaben einerseits zu erhöhten Systemkosten führen. Das gilt sowohl auf nationaler als
auch auf internationaler Ebene. Dementsprechend sorgfältig werden die Entwicklungen auf mögliche
Auswirkungen untersucht, um frühzeitig reagieren zu können – wie etwa auf die EU-Gebäuderichtlinie
(Richtlinie (EU) 2024 / 1275) bzw. den Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans, die unter
Umständen einen erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand nach sich ziehen könnten.
Andererseits können Verstöße gegen spezifische Rechtsvorschriften auch zu nicht unerheblichen Straf-
zahlungen führen – z. B. sieht REMIT II (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Trans-
parency), die am 07.05.2024 in Kraft getreten ist, u. a. Verschärfungen bei Sanktionen für Verstöße vor
[mögliche Bußgelder: bis zu 5,0 Mio.
EUR für natürliche Personen und Mindesthöchststrafen von 15 %
des jährlichen Gesamtumsatzes für juristische Personen]). Dementsprechend werden spezifische Schu-
lungen für bestimmte Zielgruppen in den Fachbereichen abgehalten und auch interne Kontrollsysteme
regelmäßig aktualisiert.
Entsprechend dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz kann ein Unternehmen für gerichtlich strafbare
Taten seiner Mitarbeiter:innen oder Entscheidungsträger:innen verantwortlich gemacht und bestraft wer-
den. Diesem Risiko gilt es zu begegnen. So werden im Rahmen des rechtlichen Risikomanagements
strafrechtlich bedeutsame Bereiche identifiziert. Des Weiteren werden etwa im Bereich der Fahrlässig-
keits-, Umwelt- und Korruptionstatbestände der Ist-Stand bewertet und Maßnahmen zur Risikovermei-
dung gesetzt. Mit der Einführung von Kontroll- und Berichtssystemen wurden Vorsorgemaßnahmen ge-
troffen, ebenso wie mit der Erlassung allgemeiner Verhaltensanweisungen durch den Code of Conduct.
Entsprechende Schulungen und die Schaffung klarer Verantwortlichkeitsbereiche dienen ebenfalls einer
Risikominimierung.
Einkauf und Beschaffung
Risiken ergeben sich nach wie vor aus den Unsicherheiten auf den Energiemärkten, die sich durch
geopolitische Spannungen und Dynamiken sehr kurzfristig entwickeln können – Preisrisiken, Kreditrisi-
ken und auch Bewertungsrisiken begegnet man neben dem Ausbau der Eigenerzeugung durch risiko-
minimierende Beschaffungs- und Marktstrategien im Energiebereich, die im Kontext der Preisentwick-
lungen und -volatilitäten gründlich evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Insbesondere ste-
hen die vertraglichen Regelungen mit den Kund:innen im Fokus – hohe und sehr volatile Strompreise
erfordern verbindliche Abnahmemengen. Andernfalls wäre das kund:innenseitig verursachte Ver-
brauchsrisiko (Mengen- und Preiskomponente) für die ÖBB-Infrastruktur
AG nicht tragbar.
Mögliche Auswirkungen der geopolitischen Spannungen auf die Verfügbarkeit von Bauprodukten bzw.
-komponenten werden laufend evaluiert und bestmöglich antizipiert, um z. B. eventuell auftretende ter-
minliche und finanzielle Konsequenzen auf Bauprojekte frühzeitig zu bewerten und bestmöglich zu kom-
pensieren. Preissteigerungen auf den Energiemärkten werden mitunter erst zeitverzögert auf andere
Preisindizes einwirken, sodass Risiken für planabweichende Preisvalorisierungen nicht ausgeschlossen
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werden können – insbesondere bei anhaltend hoher Inflation in energie- und materialintensiven Bau-
segmenten. Die Beobachtung und Analyse der Märkte ermöglicht eine entsprechende Vertragsgestal-
tung zur Risikominderung.
Komplexe Infrastrukturprojekte werden einem laufenden Risikomanagement unterzogen, welches u. a.
monetäre Risikovorsorgen zur Abdeckung etwaiger Mehrkosten vorsieht und in die Aktualisierung der
Kostenprognosen einfließt. In der Projektumsetzung können sich Umstände ergeben, bei denen seitens
der Lieferanten (Baufirmen, Planer, etc.) im Laufe des Baufortschrittes entstandene Mehrkosten einge-
fordert werden. Diese Mehrkostenforderungen werden durch interne Fachexpert:innen, bei komplexen
Sachverhalten auch unter Beiziehung externer Gutachter:innen, dem Grunde und der Höhe nach beur-
teilt und entsprechend als Verbindlichkeit, Rückstellung oder Eventualverbindlichkeit in den Büchern
erfasst.
Informationsverarbeitung
Systemausfälle können sowohl zu Mehraufwendungen als auch zu Umsatzeinbußen führen, ebenso
wie zu rechtlichen Konsequenzen. Um dieses Risiko zu mindern, wird laufend eine Vielzahl von Maß-
nahmen gesetzt. Der Fokus liegt neben der Verfügbarkeit auch auf der Sicherstellung der weiteren
Schutzziele der Informationssicherheit: Vertraulichkeit und Integrität. Die 2023 verabschiedete umfas-
sende Informationssicherheitsstrategie wird strukturiert und übergreifend umgesetzt. Dies erfolgt einer-
seits im Regelbetrieb, aber auch im Rahmen von Programmen und Projekten. Ebenso haben die ÖBB
die Themen „Generative künstliche Intelligenz (KI)“und „Sicherheit“ auf ihrer
Agenda. So wurden Awa-
renessmaßnahmen hinsichtlich der Verwendung generativer KI gesetzt und entsprechende Gover-
nanceregelungen in Anlehnung an die KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) 2024 / 1689 etab-
liert. Die Beispiele für die erwähnten Maßnahmen und Initiativen zeigen einen Teil des breiten Spekt-
rums, in dem strategische und operative Maßnahmen gesetzt werden und Informationssicherheit ge-
plant und systematisch gesteuert wird. Im Zusammenhang mit möglichen Informationssicherheitsrisiken
ist die konzernweite Erarbeitung wesentlicher möglicher Szenariobedrohungen gesondert anzuführen.
Mögliche Auswirkungen wurden konkret definiert, bewertet und mit Maßnahmen versehen.
Tochtergesellschaften und Beteiligungen
In diesem Risikofeld werden Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrachtet. Hier besteht das Ri-
siko, dass Budgetwerte nicht erreicht werden. Im Immobilienbereich sind die Verwertungserlöse und die
exakten Realisierungszeitpunkte von den jeweiligen Marktentwicklungen abhängig. Die Risikosteue-
rung erfolgt frühzeitig schon in der Verhandlungsgestaltung sowie durch gezieltes Portfoliomanagement.
Klimarisiken / ESG
Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren sind fixer Bestandteil des Risikoinventars, das im Zuge
des regelmäßigen Risikomanagementprozesses in Bezug auf kurz- und mittelfristige operative bzw. fi-
nanzielle Auswirkungen evaluiert wird. Klimarisiken mit langfristigem Fokus wurden im Zuge einer eige-
nen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse systematisch untersucht und bewertet (Details dazu finden
sich in der Nichtfinanziellen Erklärung).
Die im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten ESG-Chancen und -Risiken werden re-
gelmäßig in einem strukturierten Prozess hinsichtlich einer möglichen Überführung ins „Enterprise Risk
Management“ (ERM) evaluiert. Durch Zusammenarbeit mit der Nachhaltigkeitsabteilung und Rückspra-
che mit diversen Fachbereichen wird untersucht, inwiefern die ESG-Chancen bzw. -Risiken im Kontext
der sogenannten „Nettobewertung“ (Risiken unter Berücksichtigung bereits umgesetzter Maßnahmen)
als relevant eingeschätzt und somit in das ERM-System integriert werden sollen – sofern sie nicht oh-
nehin schon im Bestandsinventar des ERM abgebildet waren.
Das ERM-Framework des ÖBB-Konzerns wurde entsprechend um das Risikofeld „ESG“ erweitert.
Sämtliche Bestandschancen / -risiken mit ESG-Bezug sind nunmehr diesem Cluster zugeordnet. Dar-
über hinaus wurde im Jahr 2025 im bestehenden ERM-Tool ein spezielles ESG-Risk-Management-Mo-
dul beauftragt, sodass nunmehr eine integrierte Softwarelösung zur Verfügung steht.
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B.3. Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente
Der Bestand an originären Finanzinstrumenten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ist in der Bilanz ersicht-
lich. Es handelt sich hierbei um Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit, For-
derungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzanlagen und Wertpapiere.
Derivative Finanzinstrumente
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und
Rohstoffpreisrisiken ein. Derivative Finanzinstrumente werden nur unter Bezugnahme auf ein Grundge-
schäft abgeschlossen. Derivative Finanzinstrumente werden im Einklang mit den anzuwendenden
Rechnungslegungsvorschriften bewertet.
Risikodefinition und Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente
Die ÖBB-Holding AG führt die Finanzgeschäfte im Namen und auf Rechnung von Konzerngesellschaf-
ten durch – mit deren Auftrag und nur nach deren Zustimmung. Ausnahmen sind die Sicherungsinstru-
mente von Commodities. Die ÖBB-Holding AG hat ein risikoorientiertes Kontrollumfeld geschaffen. Es
umfasst u. a. Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung von Risiken sowie die Genehmigung, das Be-
richtswesen und die Überwachung von Finanzinstrumenten. Oberste Priorität bei allen Finanzaktivitäten
nimmt der Schutz des Vermögens der Konzerngesellschaften ein. All das ist die Aufgabe der Abteilung
Konzernfinanzen. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit ist die Identifizierung, Bewertung und Begrenzung
finanzwirtschaftlicher Risiken. Risikobegrenzung bedeutet nicht das völlige Ausschließen finanzieller Ri-
siken. Risikobegrenzung meint eine sinnvolle und transparente Steuerung der quantifizierbaren Risi-
kopositionen innerhalb eines konkret zu vereinbarenden Handlungsrahmens mit den Konzerngesell-
schaften. Eine Konzernrichtlinie untersagt die Ausgabe oder das Halten von Finanzinstrumenten zu
spekulativen Zwecken. Zudem wurden durch Konzernrichtlinien die zulässigen Finanzgeschäfte defi-
niert. Nachstehend werden die wichtigsten Finanzierungsrisiken näher erörtert.
Liquiditätsrisiko
Das übergeordnete Ziel des ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Bereich Finanzen ist die Sicherstellung des
notwendigen Liquiditätsspielraums. Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkei-
ten bei der Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten haben könnte, die sich aus den eingegange-
nen Verpflichtungen ergeben. Diese können durch Zahlung oder Lieferung eines anderen finanziellen
Vermögenswerts beglichen werden. Eine konsequente Sicherstellung der Liquidität aller Konzerngesell-
schaften ist eine der Hauptaufgaben der Abteilung Konzernfinanzen des ÖBB Konzerns. Die Erfüllung
dieser Aufgabe erfolgt durch Liquiditätsplanungen, die Vereinbarung ausreichender Kreditlinien und
eine hinreichende Diversifizierung der Kreditgeber.
Zinsänderungsrisiko
Risiken aus Marktzinsänderungen können aufgrund der gegebenen Bilanzstruktur das Finanzergebnis
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns beeinflussen. Es gilt daher, den Einfluss von möglichen Marktzins-
schwankungen auf die Ergebnisentwicklung zu beschränken, wobei das Niveau mit den Konzerngesell-
schaften abzustimmen ist.
Der Abschluss geeigneter derivativer Finanzinstrumente für das Management von Zinsrisiken basiert
auf Portfolioanalysen und -empfehlungen der Abteilung Konzernfinanzen und auf den entsprechenden
Entscheidungen der Konzerngesellschaften. Derzeit bestehen keine derartigen Derivate.
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Währungsrisiko
Die Gesellschaften des ÖBB Infrastruktur-Konzerns unterliegen nahezu keinen Fremdwährungsrisiken.
Die Finanzierungen sind überwiegend in Euro denominiert.
Im Jahr 2023 wurden im ÖBB Infrastruktur-Konzern nicht strukturierte Standardabsicherungsgeschäfte
(Devisentermingeschäfte) mit einem Nominale von rd. 4,8 Mio.
EUR (rd. 5,5 Mio. USD) abgeschlossen,
um Währungsrisiken abzusichern. Die Derivate bestehen im Berichtsjahr unverändert.
Kontrahentenrisiko
Das Kontrahentenrisiko erfasst das Schadenspotenzial hinsichtlich Nichterfüllung finanzieller Verpflich-
tungen durch Geschäftspartner. Die Risiken beziehen sich vorwiegend auf Geldmarktgeschäfte, auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Veranlagungen sowie barwertig positive Commodity De-
rivate. Dem Kontrahentenrisiko-Management unterliegen Limits, die für jeden Finanzpartner individuell
vergeben und täglich auf Einhaltung überprüft werden.
Rohstoffrisiko
Die ÖBB-Infrastruktur
AG betreibt eigene Wasserkraftwerke. Sie trägt die technische, wirtschaftliche und
rechtliche Verantwortung für die Energieanlagen und leitet das energiewirtschaftliche Kompetenzzent-
rum für die Energiebeschaffung der ÖBB. Energieanlagen sind Kraftwerke, Frequenzumformer, Unter-
werke sowie Hauptversorgungsanlagen und Leitstellen. Das Risikomanagement im Energiebereich wird
direkt durch die ÖBB-Infrastruktur
AG sichergestellt.
Rd. zwei Drittel des benötigten Bahnstroms und der gesamte Strom zur Versorgung der Betriebsanlagen
(Bahnhöfe etc.) werden auf dem Strommarkt beschafft. Daher ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern von
Strompreisvolatilität stark betroffen. Die Risikomanagementstrategie sieht daher eine Preisabsicherung
vor.
Für den ÖBB Infrastruktur-Konzern ist es besonders relevant, dass die Preise im Vorfeld bereits abge-
sichert und fixiert sind, da auch die Preise, die an Kund:innen verrechnet werden, bis 30.09. des Jahres
vor Lieferbeginn fixiert werden. Die Preisabsicherung erfolgt über den Abschluss von Forwards und
Futures für die geplanten Einkaufsmengen von Bahnstrom, Verlustenergie und Betriebsanlagen sowie
von Herkunftsnachweisen. Neben der Preisabsicherung dient die Absicherung aber auch der Erhöhung
der Planungssicherheit, die als Basis der Preiskalkulation notwendig ist.
C. Bericht über die Forschung und Entwicklung
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat sich mit ihrer F&E-Strategie #INFRA.F&E_fit30 der Vision verschrieben,
Impulsgeber für ein kapazitätsoptimiertes, hoch verfügbares und kosteneffizientes System Bahn der
Zukunft zu sein. Konkrete zugehörige strategische F&E-Ziele sind:
– Die europäisch harmonisierte, hochautomatisierte Steuerung des Systems Bahn auf freier Strecke
und im Verschubknoten ist in einer Einsatzumgebung nachgewiesen.
Zugehörige strategische F&E-Stoßrichtungen sind intelligentes Kapazitätsmanagement sowie Ver-
schub und Zugvorbereitung.
– Zuverlässige, integrationsfähige Bahninfrastruktur und zugehörige Vorhersagemodelle sowie Auto-
matisierungslösungen haben in der Bereitstellung einen signifikanten Nutzen erzeugt.
Zugehörige strategische F&E-Stoßrichtungen sind Smart Assets & Predictive Maintenance sowie
Schlüsselkomponenten der Infrastruktur.
– Die Reduktion der CO
2
-Emissionen mit Fokus auf Beton und Stahl für Bahninfrastruktur ist sicherge-
stellt und die Resilienz des Systems Bahn gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels ist ge-
stärkt. Zugehörige strategische F&E-Stoßrichtungen sind Emissionsreduktion und Klimaresilienz der
Bahninfrastruktur.
Die ÖBB-Infrastruktur
AG hat im Jahr 2025 wiederum mehrere mehrjährige F&E-Initiativen gestartet, die
allesamt direkt zu diesen drei Zielen beitragen. Sie adressieren auf Technologieebene mit Digitalisie-
rung, Automatisierung, autonome Technologien (Mechatronik, Robotik, Drohnen), Cybersecurity & Kryp-
tographie, Telekommunikation und künstliche Intelligenz wesentliche strategische Bausteine zur Absi-
cherung mittel- bis langfristiger Unternehmensziele der ÖBB-Infrastruktur
AG.
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Fragestellungen wie z. B. die Integrationsfähigkeit von Zukunftstechnologie zur Zugsteuerung und Zug-
sicherung sowie eines neuen Zugfunkstandards in eine historisch gewachsene Bahninfrastruktur kön-
nen nur in einem europäischen Lösungsraum behandelt werden und sind dementsprechend eingebettet
in das Ökosystem der europäischen Bahnforschungsinitiative „Europe’s Rail Joint Undertaking“ (ERJU).
Das ERJU setzt mit einem Projektvolumen von rd. 1,2 Mrd. EUR bis 2031 und der Zusammenarbeit von
25
europäischen Partnern aus den Bereichen Bahnen, Industrie und Forschung einen wichtigen und
europäisch abgestimmten Schritt in Richtung Weiterentwicklung des Systems Bahn und zur Schaffung
einer integrierten und interoperablen europäischen Gesamtlösung.
Viele der F&E-Aktivitäten der ÖBB-Infrastruktur
AG werden unterstützt durch nationale und europäische
Forschungsprogramme. Mit BMIMI und FFG ist in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit
etabliert.
Die ÖBB-Infrastruktur
AG hat den Jahresbericht zu ihren Forschungsaktivitäten 2024 retrospektiv erstellt
und publiziert, um sowohl nach innen als auch nach außen transparent Einblick in aktuelle Forschungs-
projekte zu geben.
Mit Stichtag 31.12.2025 befanden sich in der ÖBB-Infrastruktur
AG 60 teilweise zusammenhängende
und übergreifende F&E-Projekte in Bearbeitung. Darin enthalten sind auch jene Einzelprojekte, die im
Rahmen der Forschungsinitiativen Verkehrsinfrastrukturforschung VIF, ERJU, Shift2Rail, TARO und
Rail4Future verfolgt werden.
Das aktuelle Projektportfolio hat ein Gesamtvolumen von rd. 41,9 Mio.
EUR (für alle aktuell laufenden
Projekte und jeweiligen Laufzeiten bis inkl. 2031 ohne Abzug von Förderungen).
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betragen im Geschäftsjahr 2,9 Mio. EUR (Vj: 2,6
Mio. EUR).
D. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems in Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem (IKS) bildet einen wesentlichen Bestandteil der unternehmensweiten Risi-
kosteuerung und trägt durch die systematische Steuerung prozessbezogener Risiken durch die zielge-
richtete Implementierung risikomindernder und regelmäßig überwachter organisatorischer Kontrollmaß-
nahmen unterstützend zur Erreichung der Gesellschaftsziele sowie zur Sicherung und zum Schutz des
Gesellschaftsvermögens bei. Für eine regelkonforme Finanzberichterstattung unterstützt es darüber
hinaus die Zuverlässigkeit der Rechnungslegungsprozesse.
Das IKS umfasst folgende Elemente: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Wirksamkeitsüber-
wachung, Dokumentation und Kommunikation von IKS-relevanten Prozessen, Risiken und Kontrollen
sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.
Das vom Vorstand eingerichtete interne Kontrollsystem orientiert sich am international bewährten Rah-
menkonzept COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses
stellt ein anerkanntes Konzept zur Ausgestaltung eines internen Kontrollsystems zur Verfügung. Der
Umfang und die Ausrichtung des IKS entsprechen den unternehmensspezifischen Anforderungen sowie
den Vorgaben des ÖBB Konzerns.
Zielsetzung
Zielsetzungen des IKS sind die Regelkonformität der Finanzberichterstattung (Financial Reporting), die
Förderung der betrieblichen Effizienz (Operations) und die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und
interner Richtlinien (Compliance). Durch die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die diese Ziel-
setzungen gefährden, und die Implementierung risikoreduzierender Kontrollen wird hinreichende Si-
cherheit für die Erreichung dieser Ziele gewährleistet.
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Organisation und Umsetzung
Neben den gesetzlichen Bestimmungen und den gesellschaftsspezifischen Anforderungen an das IKS
der Gesellschaften sind im ÖBB Konzern Mindeststandards und Prozesse für das IKS durch zentrale
Richtlinien geregelt. Diese werden von der ÖBB-Holding
AG erstellt und regelmäßig den aktuellen Kon-
zernerfordernissen angepasst. Für die Konzerngesellschaften ist die Umsetzung dieser Richtlinien ver-
pflichtend. Diese Richtlinien enthalten neben der Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlich-
keiten auch Methoden für die Festlegung des Anwendungsbereichs des IKS, der Identifikation und Be-
wertung von Risiken und der Dokumentation und Überwachung von Kontrollen.
Sicherstellung der Wirksamkeit
Das IKS wird durch periodische Evaluierungen der Risiken und der Kontrollen an geänderte Anforde-
rungen angepasst und weiterentwickelt. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Kontrollen werden diese
in regelmäßigen Abständen mittels IKS-Tests überwacht. Dabei wird die ordnungsgemäße Ausführung
der zu testenden Kontrollen anhand von Nachweisen überprüft. Im Falle von festgestellten Abweichun-
gen werden Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, um die risikoreduzierende Wirkung der Kontrolle
wieder herzustellen.
Ergänzend zu den IKS-Tests wird das IKS durch die Konzernrevision punktuell im Zuge ihrer Prüfungs-
tätigkeiten geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die Wirksamkeit des IKS auf
Basis einer regelmäßigen Berichterstattung durch den Vorstand.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
35
E. Nichtfinanzielle Erklärung
Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ist verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung gemäß §243b
UGB aufzustellen.
Die nichtfinanzielle Erklärung wird jährlich im Konzernlagebericht ausgegeben und beinhaltet ebenfalls
die nichtfinanzielle Erklärung, die gemäß § 243b UGB im Einzelabschluss aufzustellen ist. Relevante
Kennzahlen für den Einzelabschluss der ÖBB-Infrastruktur AG werden als „davon-Angabe“ gesondert
im Konzernlagebericht dargestellt.
Gemäß § 267a UGB (Konzernabschluss) sowie gemäß dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2017 – Na-
DiVeG – ergänzt die „Nichtfinanzielle Erklärung“ (NFI-Erklärung) den Lagebericht des ÖBB-Infrastruk-
tur-Konzerns. Die Angaben und Daten für den aktuellen Lagebericht beziehen sich auf das Geschäfts-
jahr 2025, die Vorjahreszahlen 2024 werden zu Vergleichszwecken angeführt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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F. Anmerkung zum Lagebericht
Dieser Lagebericht enthält Aussagen und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des ÖBB-
Infrastruktur-Konzerns und des wirtschaftlichen Umfelds beziehen. Sämtliche Prognosen wurden auf-
grund der am Erstellungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen. Es können daher
die tatsächlich eintretenden Entwicklungen von den im Lagebericht geschilderten Erwartungen abwei-
chen.
Hinsichtlich geforderter Angaben in § 243a (1) UGB wird auf die Erläuterungen zum Konzernabschluss
verwiesen. Betreffend der Angaben in § 243a (2) UGB siehe Kapitel B.2 Wesentliche Risiken und Un-
gewissheiten.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
37
G. Berechnung der Kennzahlen
Anlagenintensität: Anlagevermögen / Gesamtvermögen
Anlagendeckungsgrad: (Eigenmittel + langfristiges Fremdkapital) /
(Anlagevermögen + langfristiges Umlaufvermögen)
Eigenmittel: Eigenkapital + Kostenbeiträge von Dritten
Eigenkapitalquote: Eigenmittel / Gesamtkapital
Marge: Betriebserfolg / Gesamterträge
Free Cash Flow: Cash Flow aus dem Ergebnis + Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Investitionsquote: Investitionen in IAV und SAV / Gesamterträge
Investitionen in IAV und SAV / Buchwerte IAV und SAV per 1.1.
Materialintensität: Materialaufwand und bezogene Leistungen / Gesamtaufwendungen
Personalintensität: Personalaufwand / Gesamtaufwendungen
Fremdkapitalquote: Fremdkapital / Gesamtkapital
Fremdkapitalzinslast: (Fremdkapitalzinsen + zinsähnliche Aufwendungen)
/ durchschn. Fremdkapital
Anlagenabnutzungsgrad*): kumulierte Abschreibung / Anschaffungskosten
Abschreibungsintensität: (Abschreibung + Betriebskosten) / Gesamtaufwand
Investitionsdeckung*): Investitionen des laufenden Jahres / Abschreibung
*)jeweils des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
38
H. Erklärung des Vorstandes
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftser-
gebnis und die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken
und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.
Wien, am 13.03.2026
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo, e.h. Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc, e.h. Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy, e.h.
(Ressort Finanzen, Markt,
Services)
(Ressort Netzausbau,
Infrastrukturbereitstellung)
(Ressort Assetmanagement,
Betrieb, Digitalisierung)
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
Seite 1
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
ÖBB-Infrastruk
tur Aktiengesellschaft, Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Er-
tragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden
EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei-
ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufs-
rechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu die-
sem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes-
sen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachver-
halte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung un-
seres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachver-
halten ab.
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Seite 2
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instand-hal-
tungsaufwendungen
Beschreibung / Risiko:
Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft investiert im Auftrag der Bundesregierung jährlich mehr als drei Mil-
liarden Euro in das österreichische Schienennetz. Neben Investitionen in den Neubau von Schieneninfrastruk-
tur tätigt die Gesellschaft wesentliche Ausgaben für die Erneuerung und die Instandhaltung der bestehenden
Infrastruktur.
Während als Investitionen einzustufende Maßnahmen aktiviert und damit im Wege der Abschreibung über
mehrere Jahre aufwandswirksam verteilt werden, schlagen sich lnstandhaltungsmaßnahmen sofort als Auf-
wand im Ergebnis nieder. Wie bei allen großen Infrastrukturunternehmen kommt der Abgrenzung zwischen
Investitions- und lnstandhaltungsmaßnahmen und deren richtige Abbildung im Jahresabschluss der ÖBB-Inf-
rastruktur Aktiengesellschaft besondere Bedeutung zu. Gerade bei Maßnahmen, die die bestehende Infra-
struktur betreffen, kann es zu Abgrenzungs- bzw. Klassifizierungsproblemen kommen.
Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen sind im Anhang unter Punkt "B. Bilanzierungs- und Bewer
-
tungsgrundsätze, Sachanlagen" enthalten. Informationen zu den im Geschäftsjahr getätigten Investitionen
finden sich im Anlagespiegel und die aufwandswirksam erfassten lnstandhaltungsaufwendungen im Anhang
unter Punkt "D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, Aufwendungen für bezogene Leistungen".
Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung:
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über den relevanten Prozess und die we-
sentliche
n Schlüsselkontrollen betreffend korrekter Kategorisierung und Bilanzierung von aktivierungspflichti-
gen Investitionen bzw. aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen
erlangt, die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt und ausgewählte Schlüsselkon-
trollen im Prozess auf deren Wirksamkeit getestet ("Funktionsprüfung"). Davon
betroffen sind insbesondere Schlüsselkontrollen anlässlich der Eröffnung von Aufträgen im
SAP-System.
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Wir haben weiters Gespräche mit den IKS-Kontrollownern und IKS-Testern, die unabhängig nach-gelagerte
Kontrollen im Bereich Sachanlagen durchführen, geführt, ein Verständnis über deren Tätigkeiten gewonnen
und deren Kompetenz und fachliche Qualität beurteilt.
Wir haben die internen Bilanzierungsrichtlinien ("Aktivierungshandbuch") hinsichtlich Übereinstimmung mit
den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach UGB geprüft.
Basierend auf den Ergebnissen der Funktionsprüfungen haben wir anhand von Stichproben von Zugängen im
Bereich vom Sachanlagevermögen sowie Stichproben im Bereich von Investitions- und Instandhaltungsaufträ-
gen in Übereinstimmung mit der internen Bilanzierungsrichtlinie ("Aktivierungshandbuch") geprüft. Die Aus-
wahl der Stichproben erfolgte anhand einer Zufallsauswahl und auf Basis von definierten Risikokriterien unter
Berücksichtigung der Projektgröße.
Die Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Durchsicht von Projektbeschreibungen, die Befragung
von Projektverantwortlichen und Projektcontrollern zu Projektinhalten und daraus abgeleitet die Würdigung
der getroffenen Bilanzierungsentscheidungen.
Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren
Beschreibung / Risiko:
Zum 31. Dezember 2025 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in
unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2017 bis 2025.
Inhaltlich geht es dabei vor allem um Fragen der Ermittlung und Festlegung der Wege- und Dienstleistungsent-
gelte.
Für die Verfahren betreffend die Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016 bis 2023, die Entgelte für
das Mindestzugangspaket in den Netzfahrplanperioden 2011 bis 2017 und die Entgelte für die Stationshalte in
den Netzfahrplanperioden 2012 bis 2023 konnte unter Aufsicht der Schienen-Control GmbH bzw. Schienen-
Control Kommission eine marktweite Bereinigung der Verfahren abgeschlossen werden. Die Eisenbahnver-
kehrsunternehmen erhielten Rückerstattungen auf Basis der rechtskräftigen Entscheidungen der SCK, wofür die
im Jahresabschluss 2024 gebildeten Rückstellungen verwendet wurden.
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Die Rückstellungen für das Wegeentgelt berücksichtigen das Risiko der Anpassung verrechneter Entgelte. Auf
Basis der verfügbaren Informationen aus den laufenden Verfahren sowie bereits getroffener Entscheidungen
durch Gerichte und die SCK wurden die Rückstellung berechnet und dafür vorgesorgt.
Der Ausgang der anhängigen Verfahren kann dazu führen, dass die bisher verrechneten Entgelte abgeändert
werden und es dadurch zu einer Rückerstattungspflicht der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft kommt.
Diese Risiken werden individuell je Sachverhalt bzw. Verfahren unter Einbindung von Expert:innen
bewertet und in Form von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt.
Die Bilanzierung und Bewertung dieser Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren sind im Rahmen
der Prüfung von besonderer Bedeutung, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und we-
sentliche Ermessensentscheidungen erfordert. Das Erfordernis für und
die Höhe dieser Rückstellungen sind maßgeblich von der Annahme und Einschätzung des Managements zum
Ausgang der Verfahren abhängig. Bewertungsunsicherheiten bestehen insbesondere aufgrund von schwierig
abzuschätzenden Ergebnissen bei der Auslegung von bisher weitgehend nicht ausjudizierten Rechtsfragen
durch die Aufsichtsbehörde, Verwaltungsgerichte bzw. Gerichtshöfe, aufgrund möglicher Einschränkungen
der zeitlichen Wirkung von Entscheidungen sowie
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von anerkannten Kosten und Marktaufschlägen als Basis für
die Verrechnung von Tarifen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur.
Die entsprechenden Angaben der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft zu den Rückstellungen für regulie-
rungsrechtliche Verfahren befinden sich im Anhang unter Punkt "B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrund-
sätze, Rückstellungen" sowie "C. Erläuterungen zur Bilanz, sonstige Rückstellungen".
Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung:
Wir haben die Einschätzung des Managements betreffend Ansatz und Höhe der Rückstellungen hinterfragt
und geprüft. Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Wir haben den Prozess betreffend Ansatz und Bewertung der Rückstellungen für regulierungsrechtliche Ver-
fahren erhoben und die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt.
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Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den für die Rückstellungsbildung verwendeten Rechts- und
Datengrundlagen auseinandergesetzt und haben auf dieser Basis die Angemessenheit der für die Bewertung
herangezogenen Prämissen beurteilt. Insbesondere haben wir dabei den Status der Verfahren, einschließlich
der aktuellen Entwicklungen im Jahr 2025, mit dem Management und den Mitarbeiter:innen des zuständigen
Fachbereiches besprochen. Weiters haben wir uns mit den im Zuge der Verfahren vor der Schienen-Control
Kommission erstellten Sachverständigengutachten befasst und die daraus von der Gesellschaft abgeleiteten
Schlussfolgerungen gewürdigt.
Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der einfließenden Bewertungsparameter
nachvollzogen.
Die Gesellschaft bezieht bei der Berechnung der Rückstellung insbesondere extern erstellte
Sachverständigengutachten und juristische Stellungnahmen von externen Rechtsanwälten mit ein. Wir haben
diese im Rahmen der Prüfung eingeholt, uns einen Eindruck über deren Kompetenz, Fähigkeiten und Objekti-
vität verschafft und uns davon überzeugt, ob die Vorgehensweise bei der Bilanzierung angemessen ist.
Schließlich haben wir die Entwicklung dieser Verfahren nach dem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Ertei-
lung des Bestätigungsvermerks durch Befragung des Vorstandes, des Rechtsanwalts und der Mitarbeiter des
Fachbereiches nachvollzogen.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung und Bilanzierung dieser Rückstellun-
gen beurteilt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungs-
vermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir
werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti-
gen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informatio-
nen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten
Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
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Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass die-
ser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rech-
nungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzli-
chen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit ein-
zustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell-
schaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß
an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österrei-
chischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchge-
führte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Fal-
sche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-
flussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der ge-
samten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
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Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen
sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollu-
sives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prü-
fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in
der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsat-
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Un-
sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungs-
urteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in
einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich et-
waiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erken-
nen, aus.
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Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan-
forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf un-
sere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die nega-
tiven Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen,
ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt wurde.
Zu der im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob
sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Un-
stimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufwei-
sen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts
durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wor-
den, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
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Seite 9
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht
nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16.
Dezember 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 Ab-
schlussprüfer.
Wir erklären, das
s das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Be-
richt an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Victoria Scherich.
Wien, am 13. März 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Christoph Harreither eh
Mag. Victoria Scherich eh
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
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Konzernabschluss
der
ÖBB-Infrastruktur
Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2025
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
2
Konzernabschluss
der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2025
KONZERNABSCHLUSS
KONZERN-GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG 4
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 5
KONZERN-BILANZ 6
KONZERN-GELDFLUSSRECHNUNG 7
DARSTELLUNG DER VERÄNDERUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS 8
ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS PER 31.12.2025 9
A. Grundlagen und Methoden 9
B. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 30
C. Sonstige Angaben zum Konzernabschluss 58
KONZERNLAGEBERICHT 1
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 2
B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 19
C. Bericht über die Forschung und Entwicklung 27
D. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems
in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 27
E. Nichtfinanzielle Erklärung 28
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DES EMITTENTEN GEM. § 124 (1) BÖRSEG 158
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
3
Inhaltsverzeichnis
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2025 .................................................................................................................... 4
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2025 ............................................................................................................................ 5
Konzern-Bilanz zum 31.12.2025 ......................................................................................................................................... 6
Konzern-Geldflussrechnung 2025 ....................................................................................................................................... 7
Darstellung der Veränderung des Konzern-Eigenkapitals 2025 ........................................................................................... 8
Erläuterungen zum Konzernabschluss per 31.12.2025 ........................................................................................................ 9
A. GRUNDLAGEN UND RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN .....................................................................................................9
1. Rechnungslegungsgrundsätze ........................................................................................................................................9
2. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis .................................................................................................12
3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................14
B. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ UND KONZERN-GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG ......................................30
4. Umsatzerlöse ...............................................................................................................................................................30
5. Andere aktivierte Eigenleistungen ...............................................................................................................................31
6. Sonstige betriebliche Erträge .......................................................................................................................................31
7. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen ...............................................................................................31
8. Personalaufwand und Beschäftigte ..............................................................................................................................31
9. Abschreibungen ...........................................................................................................................................................32
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungsaufwendungen aus Forderungen .................................32
11. Zinserträge und Zinsaufwendungen ...........................................................................................................................33
12. Sonstiges Finanzergebnis ...........................................................................................................................................33
13. Ertragsteuern .............................................................................................................................................................34
14. Sachanlagen ...............................................................................................................................................................37
15. Immaterielle Vermögenswerte ..................................................................................................................................40
16. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien...........................................................................................................42
17. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen .................................................................................................43
18. Sonstige finanzielle Vermögenswerte ........................................................................................................................44
19. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte ...........................................................................................................45
20. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen ................................................................46
21. Vorräte .......................................................................................................................................................................48
22. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente .........................................................................................................48
23. Grundkapital, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ......................................................................................48
24. Rücklagen und erwirtschaftetes Ergebnis ..................................................................................................................49
25. Finanzverbindlichkeiten .............................................................................................................................................50
26. Rückstellungen ...........................................................................................................................................................53
27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten .................................................57
C. SONSTIGE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS ..............................................................................................................58
28. Eventualverbindlichkeiten und langfristige Verpflichtungen .....................................................................................58
29. Finanzinstrumente .....................................................................................................................................................58
30. Leasingtransaktionen .................................................................................................................................................71
31. Vereinbarungen von Dienstleistungskonzessionen (IFRIC 12) ....................................................................................74
32. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen ....................................................75
33. Segmentberichterstattung .........................................................................................................................................79
34. Erläuterungen zur Geldflussrechnung .......................................................................................................................80
35. Konzernunternehmen ................................................................................................................................................83
36. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ...........................................................................................................................84
37. Die Organe der Muttergesellschaft des ÖBB Infrastruktur-Konzerns .........................................................................85
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
4
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2025
2025
2024
Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Umsatzerlöse
4
1.269.558,0
1.231.574,6
Bestandsveränderungen
1.403,3
-3,0
Andere aktivierte Eigenleistungen 5
482.335,5
458.547,1
Sonstige betriebliche Erträge 6
2.662.110,1
2.529.000,2
Gesamterträge
4.415.406,9
4.219.119,0
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 7
-709.101,1
-754.375,0
Personalaufwand 8
-1.555.963,2
-1.505.464,0
Abschreibungen 9
-1.042.161,2
-1.000.375,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen 10
-494.359,9
-448.100,1
Wertminderungsaufwendungen/-aufholungen aus Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
20
-2.484,8
767,3
Betriebsergebnis (EBIT ohne Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen)
611.336,7
511.571,8
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 17
2.502,2
1.791,1
Zinserträge 11
17.985,7
35.308,1
Zinsaufwendungen 11
-615.626,9
-553.965,6
Sonstiger Finanzertrag 12
9.857,3
25.552,1
Sonstiger Finanzaufwand 12
-10.935,7
-7.696,5
Finanzergebnis inkl. Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen
-596.217,4
-499.010,7
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
15.119,2
12.561,0
Ertragsteuern 13
6.177,9
21.165,9
Konzernjahresergebnis
21.297,2
33.726,9
Konzernjahresergebnis anteilig zugerechnet:
der Aktionärin des Mutterunternehmens 20.684,9
33.058,8
den nicht beherrschenden Gesellschaftern
612,3
668,1
Seite 110 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
5
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2025
2025
2024
Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Konzernjahresergebnis 21.297,2
33.726,9
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 3.794,9
3.289,3
Steuereffekte -20,0
-25,0
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung
umgegliedert werden 3.774,9
3.264,3
Unrealisiertes Ergebnis aus Cashflow Hedges 24
-10.326,4
-6.636,2
Umgliederung realisiertes Ergebnis aus Cashflow Hedges 24
27.708,4
50.246,0
Steuereffekte -3.997,9
-10.030,3
Posten, die in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert wurden oder künftig
umgegliedert werden können
13.384,2
33.579,6
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 17.159,1
36.843,9
Konzerngesamtergebnis 38.456,2
70.570,8
Konzerngesamtergebnis anteilig zugerechnet:
der Aktionärin des Mutterunternehmens 37.844,0
69.902,7
den nicht beherrschenden Gesellschaftern 612,3
668,1
Seite 111 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
6
Konzern-Bilanz zum 31.12.2025
31.12.2025
31.12.2024
Vermögen Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 14
34 214 985,8
32 367 038,6
Immaterielle Vermögenswerte 15
1 439 939,0
1 162 433,5
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 16
558 074,5
517 562,2
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 17
49 966,0
49 692,3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 18
99 195,1
161 804,5
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 20
78 997,2
73 403,6
Latente Steueransprüche 13
73 820,9
70 708,0
36 514 978,5
34 402 642,7
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 21
124 109,7
101 163,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20
231 735,7
242 051,4
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 20
510 989,9
394 035,4
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 18
68 240,4
55 734,5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 19
3 584,0
0,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 22
30 172,0
35 062,4
968 831,8
828 047,6
37 483 810,3
35 230 690,2
31.12.2025
31.12.2024
Eigenkapital und Schulden Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Eigenkapital
Grundkapital 23
500 000,0
500 000,0
Kapitalrücklagen 24
541 629,0
541 629,0
Cashflow-Hedge-Rücklage 24
-931,6
-14 315,8
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne 24
-1 299,9
-5 074,8
Erwirtschaftetes Ergebnis 24
433 390,7
412 705,8
dem Aktionär des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital
1 472 788,2
1 434 944,2
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 23
812,3
868,4
1 473 600,5
1 435 812,6
Langfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 25
31 342 431,6
29 492 151,6
Rückstellungen 26
180 659,8
187 748,7
Sonstige Verbindlichkeiten 27
171 363,5
26 258,1
31 694 454,9
29 706 158,5
Kurzfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 25
2 625 265,6
1 965 800,3
Rückstellungen 26
245 025,1
337 697,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27
1 117 028,5
1 272 900,3
Sonstige Verbindlichkeiten 27
328 435,6
512 320,6
4 315 754,9
4 088 719,1
37 483 810,3
35 230 690,2
Seite 112 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
7
Konzern-Geldflussrechnung 2025
2025
2024
Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 15.119
12.561
Unbare Aufwendungen und Erträge
+ Abschreibung auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
9
1.193.246
1.145.341
+ Abschreibung / - Zuschreibung auf langfristige finanzielle Vermögenswerte 124
-156
- Auflösung von Kostenbeiträgen von Dritten 9
-151.085
-144.965
+ Verluste / - Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen, immateriellen
Vermögenswerten und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 14.042
8.812
+ Verluste / - Gewinne aus dem Abgang von zur Veräußerung gehaltener
Vermögensgruppen 19
0
-13.895
- sonstige zahlungsunwirksame Erträge / + sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen -847
-752
+ Zinsaufwand 11
615.627
553.966
- Zinsertrag 11
-17.986
-35.308
Veränderungen der Vermögenswerte und Schulden
- Zunahme / + Abnahme von Vorräten 21
-13.886
-11.453
- Zunahme / + Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Vermögenswerte
-31.419
138.606
+ Zunahme / - Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Schulden und Abgrenzungen -119.494
-181.484
+ Zunahme / - Abnahme von Rückstellungen 26
-116.732
60.252
- Gezahlte Zinsen -685.227
-583.651
+ Erhaltene Zinsen 50.666
69.581
*)
- Gezahlte Ertragsteuern -6.487
-2
*)
Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit a) 745.662
1.017.451
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 24.232
23.524
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 1) 14, 15
-3.556.329
-3.494.109
- Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte -250
-41
+ Einzahlungen von Kostenbeiträgen von Dritten 14, 15
306.318
230.121
- Rückzahlungen von Kostenbeiträgen von Dritten -2
0
+ Erhaltene Dividenden 2.499
1.475
+ Einzahlung aus der Tilgung von gewährten Krediten (aus Investitionstätigkeit) 739
0
+ Einzahlung aus der Übernahme von sonstigen Geschäftseinheiten 0
58
*)
+ Einzahlung aus der Tilgung von Forderungen nach IFRS 16 4.775
4.512
*)
Geldfluss aus der Investitionstätigkeit b) -3.218.019
-3.234.460
*)
- Auszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter -668
-214
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 25, 34
0
24.000
*)
- Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten 34
-1.509.431
-1.208.990
*)
- Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 34
-16.515
-16.315
*)
+ Einzahlung aus der Aufnahme von sonstigen Darlehen (aus Finanzierungstätigkeit) 34
3.519.068
3.944.934
*)
- Auszahlung für die Rückzahlung von sonstigen Darlehen (aus Finanzierungstätigkeit) 34
-13.138
-295.000
*)
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit c) 1.979.315
2.448.414
*)
Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit a) 745.662
1.017.451
Geldfluss aus der Investitionstätigkeit b) -3.218.019
-3.234.460
*)
Free Cashflow (a+b) -2.472.357
-2.217.009
Liquide Mittel zum Periodenbeginn -37.210
-268.615
Veränderungen der liquiden Mittel aus den Geldflüssen (Cashflow) (a+b+c) -493.040
231.405
*)
Liquide Mittel zum Periodenende -530.250
-37.210
1) Zu 2024 siehe Erläuterung 34 Teilbetrieb Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH.
*) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte angepasst.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Finanzmittelfonds wird auf Erläuterung 34 verwiesen.
Seite 113 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
8
Darstellung der Veränderung des Konzern-Eigenkapitals 2025
in TEUR
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Cashflow-
Hedge-
Rücklage
Neubewertung
leistungs-
orientierter
Versorgungs-
pläne
Erwirt-
schaftetes
Ergebnis
Summe
Eigenkapital
Anteile nicht
beherrschender
Gesellschafter
Gesamtes
Eigenkapital
Stand 01.01.2024
500.000,0
538.884,2
-47.895,4
-8.339,1
379.647,0
1.362.296,7
414,7
1.362.711,4
Konzernjahresergebnis
33.058,8
33.058,8
668,1
33.726,9
Sonstiges Ergebnis
33.579,6
3.264,3
36.843,9
36.843,9
Konzerngesamtergebnis
33.579,6
3.264,3
33.058,8
69.902,7
668,1
70.570,8
Ausschüttungen an nicht
beherrschende
Gesellschafter
-214,4
-214,4
Zugang Übertragung
Teilbetrieb *)
2.744,8
2.744,8
2.744,8
Stand am 31.12.2024
500.000,0
541.629,0
-14.315,8
-5.074,8
412.705,8
1.434.944,2
868,4
1.435.812,6
*) Siehe Erläuterung 2 zum Teilbetrieb Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH.
in TEUR
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Cashflow-
Hedge-
Rücklage
Neubewertung
leistungs-
orientierter
Versorgungs-
pläne
Erwirt-
schaftetes
Ergebnis
Summe
Eigenkapital
Anteile nicht
beherrschender
Gesellschafter
Gesamtes
Eigenkapital
Stand 01.01.2025 500.000,0 541.629,0 -14.315,8 -5.074,8 412.705,8 1.434.944,2 868,4 1.435.812,6
Konzernjahresergebnis 20.684,9 20.684,9 612,3 21.297,2
Sonstiges Ergebnis 13.384,2 3.774,9 17.159,1 17.159,1
Konzerngesamtergebnis 13.384,2 3.774,9 20.684,9 37.844,0 612,3 38.456,2
Ausschüttungen an nicht
beherrschende
Gesellschafter -668,4 -668,4
Stand am 31.12.2025
500.000,0 541.629,0 -931,6 -1.299,9 433.390,7 1.472.788,2 812,3 1.473.600,5
Weitere Angaben zur Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals sind in den Erläuterungen 23 und 24 enthalten.
Seite 114 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
9
Erläuterungen zum Konzernabschluss per 31.12.2025
A. GRUNDLAGEN UND RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die ÖBB-
Infrastruktur Aktiengesellschaft (fortan ÖBB-Infrastruktur AG) mit Sitz in Österreich, 1020 Wien, Praterstern 3,
FN 71396 w, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes, deren Anteile von der
Österreichische Bundesbahnen Holding Aktiengesellschaft (fortan ÖBB-Holding AG) gehalten werden. Die Anteile der ÖBB-
Holding AG sind zu 100 % dem österreichischen Bund vorbehalten.
Die ÖBB-Infrastruktur AG und ihre Tochterunternehmen bilden den Konzern der ÖBB-Infrastruktur AG (fortan
ÖBB Infrastruktur-Konzern). Das Grundkapital ist unverändert gegenüber dem Vorjahr in 100.000 Stückaktien zerlegt. Die
Aktien sind Namensaktien und lauten auf die ÖBB-Holding AG. Die Aktien werden nicht öffentlich gehandelt. Der Teilkonzern
steht mit der ÖBB-Holding AG in einem Konzernverhältnis und gehört ihrem Vollkonsolidierungskreis an. Der
Konzernabschluss der ÖBB-Holding AG wird im Firmenbuch unter FN 247642 f beim Handelsgericht Wien eingereicht.
Aufgabe d
er ÖBB-Infrastruktur AG ist insbesondere die eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, von dem eine
bedarfsgerechte und sichere Schieneninfrastruktur (einschließlich Hochleistungsstrecken) geplant, gebaut, instandgehalten
(Wartung, Inspektion, Entstörung, Instandsetzung und Reinvestition), bereitgestellt und betrieben wird. Weiters können auch
Verschubleistungen erbracht werden.
Zu den Kerntätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns gehören auch der Energieeinkauf, die Energieversorgung und das
Stromportfoliomanagement sowie die Vermietung und Entwicklung von Immobilien.
Gemäß § 51 Bundesbahngesetz in der geltenden Fassung bedarf die ÖBB-Infrastruktur AG weder zum Bau noch zum Betrieb
von Haupt- und Nebenbahnen einer Konzession nach dem Eisenbahngesetz 1957. Für die Planung und den Bau neuer
Schieneninfrastrukturvorhaben kommen ihr die Rechte und Pflichten eines Eisenbahnunternehmens zu.
Die Finanzierung der Investitionen für den Schieneninfrastrukturausbau wie auch der Betrieb und die Erhaltung werden über
die selbst erwirtschafteten Cashflows, über Fremdkapitalaufnahmen für die der Bund haftet sowie Finanzierungen des Bundes
auf Basis mehrjähriger Rahmenpläne bzw. Zuschussverträge sichergestellt. Die Verwaltung, Entwicklung und Verwertung der
Immobilien des ÖBB Konzerns werden durch eine Tochtergesellschaft der ÖBB-Infrastruktur AG, die
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH, wahrgenommen. Der Bau des Brenner Basistunnels, sämtlicher erforderlicher Bauwerke,
soweit di
ese für die Bauarbeiten und den anschließenden Betrieb notwendig sind, sowie die Bereitstellung der Anlagen nach
Fertigstellung für die Netzzugangsberechtigten in der Betriebsphase ist Aufgabe der Galleria di Base del Brennero – Brenner
Basistunnel BBT SE, eines Gemeinschaftsunternehmens des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
1. Rechnungslegungsgrundsätze
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist gemäß § 244 Unternehmensgesetzbuch (UGB) verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen.
Der Konze
rnabschluss zum 31.12.2025 wurde gemäß § 245a (1) UGB in Verbindung mit der „IFRS-Verordnung” in
Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board („IASB“) verabschiedeten International Financial
Accounting Standards („IFRS”, „IAS”) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation
Committee („IFRIC”, „SIC”), welche zum 31.12.2025 in Geltung und von der Europäischen Union übernommen waren, sowie
den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB erstellt. Mit diesem Konzernabschluss nach IFRS stellt die
ÖBB- Infrastruktur AG gemäß § 245a UGB einen befreienden Konzernabschluss nach international anerkannten
Rechnungslegungsgrundsätzen auf.
Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Die in diesen Erläuterungen angegebenen Beträge sind in
Millionen Euro (Mio. EUR) bzw. in Tausend Euro (TEUR) dargestellt, es sei denn, eine andere Währungseinheit ist angegeben.
Nachdem bei der gerundeten Darstellung in der internen Rechengenauigkeit auch die nicht dargestellten Ziffern berücksichtigt
werden, können Rundungsdifferenzen auftreten. Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit
geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.
Seite 115 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
10
Erläuterungen zu den geänderten oder neuen IFRS-Regelungen
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31.12.2024 haben sich folgende Standards und Interpretationen geändert bzw. waren
aufgrund
der Übernahme in das EU-Recht oder des Inkrafttretens der Regelung erstmalig verpflichtend anzuwenden.
wesentliche Auswirkungen auf den 1)Überarbeitete und geänderte Standards / Interpretationen Geltend ab Konzernabschluss IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit 01.01.2025 nein 1) Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
Ausblick auf zukünftige IFRS-Änderungen
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet und mit Ausnahme jener, die durch Fußnote
2 gekennzeichnet sind, von der EU übernommen. Von der Wahlmöglichkeit, einzelne Standards vorzeitig anzuwenden, wurde
nicht Gebrauch gemacht.
voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf den 1)Standards / Interpretationen Geltend ab Konzernabschluss Änderungen zu Standards und Interpretationen IFRS 9/IFRS 7 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 01.01.2026 nein AIP Volume 11 IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 01.01.2026 nein IFRS 9/IFRS 7 Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen 01.01.2026 nein Neue Standards und Interpretationen IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 01.01.2027 ja 2)IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 01.01.2027 nein
1)
Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
2)
Von der EU noch nicht übernommen.
Im April 2024 veröffentlichte das IASB IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss, welcher im Februar 2026 von der EU
übernommen wurde. IFRS 18 ändert mehrere bestehende Standards und ersetzt IAS 1 Darstellung des Abschlusses.
Der neue Standard übernimmt die meisten der Anforderungen und führt neue ein, um die Transparenz und Vergleichbarkeit
von Abschlüssen zu erhöhen. IFRS 18 fordert unter anderem die Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in drei neu
definierte Kategorien Operating, Investing und Financing sowie die verpflichtenden Zwischensummen „Operatives
Ergebnis“ und „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“. IFRS 18 führt zudem erweiterte Regelungen zur Aggregation
und Disaggregation ein und fordert dabei insbesondere eine strengere, an Wesentlichkeit orientierte Aufgliederung von
Posten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, in der Bilanz und im Anhang. Hinsichtlich der Bilanz wird klargestellt, dass ein
Geschäfts- oder Firmenwert separat auszuweisen ist. Außerdem sind erweiterte Angaben für unternehmensspezifische
Kennzahlen vorgesehen.
IFRS 18 ist erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei
eine frühere Anwendung zulässig ist. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern macht von einer früher zulässigen Anwendung keinen
Gebrauch, bereitet aber zurzeit die Implementierung von IFRS 18 vor. In diesem Zusammenhang werden auch die
Auswirkungen von IFRS 18 auf den Konzern analysiert.
Bezüglich der neuen Kategorien sowie der neuen Zwischensummen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird eine detaillierte
Prüfung durchgeführt, um eine sachgerechte Zuordnung der Positionen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die
Zwischensummen den Anforderungen von IFRS 18 entsprechen.
Hinsichtlich der Kapitalflussrechnung erwartet der ÖBB Infrastruktur-Konzern Anpassungen aufgrund der veränderten
Ableitung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit. Künftig bildet das operative Ergebnis den Ausgangspunkt für die
Ermittlung des operativen Cashflows. Zudem ergeben sich differenzierte Anforderungen an die Darstellung von erhaltenen
und gezahlten Zinsen sowie erhaltenen Dividenden.
Betreffend die neuen Anforderungen des IFRS 18 zur Berichterstattung über sogenannte „Management-defined Performance
Measures“ (MPMs) geht der ÖBB Infrastruktur-Konzern derzeit davon aus, dass keine Kennzahlen berichtet werden, die die
Definition einer MPM erfüllen. Die Analyse, ob derartige Leistungskennzahlen vorliegen, ist noch nicht abgeschlossen.
Das IASB hat am 18. Dezember 2024 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 unter dem Titel „Verträge, die sich auf naturabhängigen
Strom beziehen“ veröffentlicht. Die Änderungen sind ab 01.01.2026 verpflichtend anzuwenden. Ziel ist, ausgewählte
Vorschriften in IFRS 9 klarzustellen und anzupassen, welche sich bei der Bilanzierung von bestimmten physisch oder virtuell
erfüllbaren Stromlieferverträgen als herausfordernd erwiesen haben. Dies ist dann der Fall, wenn bei solchen Verträgen mit
spezifischen Merkmalen die produzierte Strommenge abzunehmen ist, auch wenn diese zu bestimmten Zeitpunkten nicht
exakt dem Bedarf entspricht, insbesondere da solche Verträge meist langfristig sind.
Seite 116 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
11
Konkret enthält das verabschiedete Dokument IFRS 9-Änderungen betreffend
– die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (Own-Use-Exemption),
– die Anwendung des Hedge Accountings, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden,
– Zusatzangaben, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens
zu veranschaulichen.
Die Änderungen an IFRS 9 und 7 haben keine Auswirkungen auf die Bilanzierung, da zwei Langfrist-Lieferverträge aus
Wasserkraftwerken als Derivat bilanziert werden und ein weiterer langfristiger Bezugsvertrag bereits zum EPEX Spot-Preis
verrechnet wird.
Es gibt keine anderen Standards, die noch nicht in Kraft sind und voraussichtlich in der aktuellen oder zukünftigen
Berichtsperiode sowie auf absehbare zukünftige Transaktionen einen wesentlichen Einfluss auf den
ÖBB Infrastruktur-Konzern hätten.
Seite 117 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
12
2. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
Konsolidierungsgrundsätze
Bilanzstichtag
Sämtlich
e in den Konzernabschluss einbezogene vollkonsolidierte Unternehmen haben einheitlich den Abschlussstichtag
31.12.
Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung aller in den
Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist die jeweilige Landeswährung. Der Konzernabschluss wird in Euro, in
der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt.
Nachdem alle Tochterunternehmen den Euro als funktionale Währung haben, war im Rahmen der Erstellung des
Konzernabschlusses keine Währungsumrechnung aus der Einbeziehung ausländischer Geschäftsbetriebe notwendig.
Fremdwährungstransaktionen werden von den Konzernunternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls jeweils
gültigen Kassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer
Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung
umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden in den
Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls
umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden,
werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Konsolidierung
Tochterunternehmen (Kapitalkonsolidierung)
Tochteru
nternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er
schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und
die Fähigkeit hat, diese Renditen mithilfe seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse
von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis
zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom
Erwerbszeitpunkt oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Verliert der Konzern
die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und
andere Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern einheitlich von allen
Tochtergesellschaften angewendet.
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwe
rbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines
Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden
Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen. Bei
jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am
erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen
Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und in
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen
Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen
Gegebenheiten und den zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in
Basisverträgen eingebetteten Derivate. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an
dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu
bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung
wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IFRS
9
„
F
i
n
a
n
z
i
nstrumente” entweder in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Gegenleistung, die als Eigenkapitalinstrument eingestuft ist, wird nicht neu bewertet, ihre spätere Abgeltung wird im
Eigenkapital bilanziert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten, die sich am Überschuss der
übertragenen Gegenleistung und des Betrags der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter über die erworbenen
identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen, bewertet. Liegt diese Gegenleistung unter dem
beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu
Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Derzeit werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern keine Firmenwerte bilanziert.
Assoziierte Unternehmen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem de
r Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher
Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens
mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinsame Beherrschung der Entscheidungsprozesse.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Konzernabschluss unter Anwendung der Equity-Methode einbezogen, soweit
diese nicht als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden. Die erstmalige Erfassung erfolgt zu Anschaffungskosten. Diese
werden in der Folge um die Veränderungen des Anteils des ÖBB Infrastruktur-Konzerns am Reinvermögen nach dem
Erwerbszeitpunkt sowie Verluste durch Wertminderungen angepasst. Verluste, die den Beteiligungsansatz am assoziierten
Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst, wenn keine Verpflichtung zu Nachschüssen besteht.
Übersteigen die Anschaffungskosten für den Anteil des ÖBB Infrastruktur-Konzerns die beizulegenden Zeitwerte der
identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt, wird der
Unterschiedsbetrag als Firmenwert im Rahmen des Beteiligungsansatzes bilanziert. Unterschreiten die Anschaffungskosten
des Anteils des ÖBB Infrastruktur-Konzerns die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden
zum Erwerbszeitpunkt, wird der Unterschiedsbetrag in der Periode des Erwerbs ertragswirksam erfasst.
Gemeinschaftsunternehmen
Eine gemeinsame Vereinbarung ist eine Vereinbarung, bei dem
zwei oder mehr Parteien, die die gemeinschaftliche Führung
innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben.
Als Gemeinschaftsunternehmen werden vertragliche Vereinbarungen zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche
Tätigkeit, die von ihnen gemeinschaftlich geführt wird, verstanden. Bestehen diese Rechte am Nettovermögen der
Vereinbarung und nicht an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden, werden diese
Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Zusammensetzung und Veränderung des Konsolidierungskreises
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der ÖBB-Infrastruktur AG 15 (Vj: 15) weitere vollkonsolidierte und 3 (Vj: 3) assoziierte
bzw. Gem
einschaftsunternehmen (davon ein [Vj: ein] ausländisches), die nach der Equity-Methode einbezogen werden, somit
insgesamt 19 (Vj: 19) Unternehmen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in Erläuterung 35
angeführt.
Der Konsolidierungskreis ist so abgegrenzt, dass der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des ÖBB Infrastruktur-Konzerns vermittelt. Bei den nicht in per Vollkonsolidierung einbezogenen
Unternehmen handelt es sich um Unternehmen mit geringem Geschäftsvolumen, wobei der Umsatz, die Vermögenswerte
und die Schulden insgesamt und jeweils unter 1 % der Konzernwerte liegen.
Erfassung nach Voll-der Equity-Konsolidierungskreis konsolidierungMethodeGesamtStand 31.12.2023 14317davon ausländische Gesellschaften 011Zugang 202Stand 31.12.2024 = 31.12.2025 16319davon ausländische Gesellschaften 011
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Im Juni 2024 wurden alle Anteile an den beiden Unternehmen ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH (vormals:
RINV HÖSBA Beteiligungs GmbH) und Am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG (vormals: HÖSBA
Projektentwicklungs- und –verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG), deren gemeinsame Geschäftstätigkeit sich auf das
Halten der Immobilie „Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien“ beschränkt hat, erworben. Nachdem der beizulegende Zeitwert des
Vermögens der beiden Unternehmen im Wesentlichen in einem Vermögenswert konzentriert ist, handelt es sich um den
Erwerb eines einzelnen Vermögenswerts in einem gesellschaftsrechtlichen Mantel ohne Unternehmensqualität, womit IFRS
3 nicht zur Anwendung kam und lediglich die Anschaffungskosten auf das erworbene Vermögen aufzuteilen waren.
Mit Beschluss des Nationalrats vom 05.07.2023 betreffend das Bundesgesetz über die Übertragung des Teilbetriebs
Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur-
Übertragungsgesetz), wurde die gesetzliche Basis für die Zusammenführung der gesamten Schieneninfrastruktur in der ÖBB-
Infrastruktur AG geschaffen. Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH steht im 100 %igen Eigentum des Bundes. Mitte
Dezember 2023 wurde ein Übergangsvertrag unterzeichnet, welcher neben diversen gegenseitigen Rechten und Pflichten (im
Wesentlichen Informationspflichten) die Finanzierung des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB ab dem 01.01.2024 bis zur
Firmenbucheintragung der Spaltung beinhaltet. Der Vertrag ist ab 01.01.2024 wirtschaftlich gültig, womit der
Erstkonsolidierungszeitpunkt auf diesen Zeitpunkt festgelegt wurde. Die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden
Gesellschaft unterblieb gemäß § 1 Abs 2 GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz sowie §§ 17 Z 5 SpaltG iVm § 224 Abs 2 Z 2
AktG. Es handelt sich bei der Transaktion um einen Zusammenschluss von Unternehmen bzw. Geschäftsbetrieben unter
gemeinsamer Beherrschung, für welche IFRS 3 nicht zur Anwendung kommt. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat entschieden,
die Buchwerte fortzuführen, und wird diesen Bilanzierungsgrundsatz konsistent auf vergleichbare Transitionen anwenden.
Die Fortführung der Buchwerte des übernommenen Infrastrukturvermögens liefert den besten Einblick in die Vermögens-,
Finanz und Ertragslage, da es das Ziel des Bundes war, die beiden Geschäftsbetriebe zusammenzuführen und nicht stille
Reserven aufzudecken.
3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundlag
en der Erstellung des Abschlusses
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der fortgeführten
Anschaff
ungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und Eigenkapitalinstrumente, die zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Personalrückstellungen, die nach der PUC-Methode bilanziert sind.
Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen und etwaigen Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten enthalten bestimmte Aufwendungen, die während der Errichtung und des Ausbaus des
Schieneninfrastrukturnetzes anfallen, wie zum Beispiel Kaufpreise, Material- und Personalaufwendungen, direkt
zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten, den Barwert der Verpflichtungen aus dem Abbruch, dem Abräumen von
Vermögenswerten und der Wiederherstellung von Standorten sowie Fremdkapitalkosten, soweit es sich um qualifizierte
Vermögenswerte handelt. Umsatzsteuer, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt,
ist nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Bedeutsame Teile einer Anlage werden gesondert aktiviert, wenn diese Teile eine unterschiedliche Nutzungsdauer zum Rest
der Anlage aufweisen. Dies erfolgt nicht, wenn deren Anschaffungskosten im Verhältnis zu den gesamten Anschaffungskosten
des Gegenstands nicht signifikant sind.
Abschreibungen auf Sachanlagen und auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden linear über die geschätzte
Nutzungsdauer berechnet und in der Position Abschreibungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen.
Einbauten in fremden Gebäuden werden ebenfalls über die geschätzte Nutzungsdauer oder über die kürzere Vertragslaufzeit
abgeschrieben.
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Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine wesentlichen Änderungen der Nutzungsdauern vorgenommen. Die Nutzungsdauern
betragen unverändert zum Vorjahr:
JahreBauten Unterbau 20–150Kraftwerksanlagen 80Tunnel und Galerien 80 bzw. 150Bahnkörper 100Sonstige Unterbauanlagen 20 bzw. 80Hochbau 10–50Oberbau 35–40Sicherungs- und Fernmeldeanlagen 5–30Fahrpark 5–25Technische Anlagen und Maschinen Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen 5–50Geräte und Werkzeuge 4–20Maschinen und maschinelle Anlagen 9–15
Die Abschreibung gemäß der IFRS 16 Nutzungsrechte erfolgt linear über die Vertragsdauer oder über eine eventuell kürzere
wirtschaftliche Nutzungsdauer. Im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2024 kamen folgende Nutzungsdauern zur
Anwendung:
JahreNutzungsrechte Grundstücke und Bauten 4–35 (Vj: 2–35)Nutzungsrechte technische Anlagen und Maschinen 6 (Vj: 8)Nutzungsrechte andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 30 (Vj: 7)
Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als Aufwand erfasst, Ersatz-, Erweiterungs- sowie
wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Die Unterscheidung zwischen sofort aufwandswirksamen
Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen sowie aktivierungspflichtigen Investitionsmaßnahmen erfolgt auf Basis der
Regelungen des IAS 16 und daraus abgeleiteten Bilanzierungsgrundsätzen für konzernspezifische Sachverhalte. Bei
Anlagenabgängen werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen als Abgang erfasst, wobei die
Gewinne oder Verluste in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst werden. Die dargestellten
Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden gelten auch für jene Vermögenswerte, die im Posten „Als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien” ausgewiesen werden.
Vermögensbezogene Zuschüsse (Kostenbeiträge zu Vermögenswerten)
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Die dem
ÖBB Infrastruktur-Konzern gewährten Zuwendungen (Investitionszuschüsse) werden bilanziell erfasst, sofern
Sicherheit darüber besteht, dass die Zahlung erfolgen wird und die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der
Zuwendungen erfüllt werden. Die vermögenswertorientierten Zuwendungen, vor allem Kostenbeiträge, werden direkt
aktivseitig von den bezuschussten Vermögenswerten (Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte) abgesetzt. In der
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden die Abschreibungen gekürzt um die Erträge aus der Auflösung der
Kostenbeiträge ausgewiesen. Kostenbeiträge werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer des bezuschussten
Vermögenswerts abgeschrieben.
Die Entwicklung der Kostenbeiträge ist aus den Anlagenspiegeln ersichtlich. Die wesentlichen Kostenbeitragsgeber sind die
Republik Österreich, die ehemalige Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG und die Schieneninfrastrukturfinanzierungs-GmbH.
Zuschüss
e von Dritten
Zuschüsse zu Errichtungskosten von Sachanlagen (z. B. Lawinenverbauungen) werden bilanziell erfasst und aktivseitig von den
bezuschussten Vermögenswerten abgesetzt. An Dritte gewährte Zuschüsse werden als immaterielle Vermögenwerte
bilanziert, insofern diese einen Nutzen in künftigen Perioden entfalten.
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Geleistete Zuschüsse an Gemeinschaftsunternehmen (Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE) werden
unter den immateriellen Vermögenwerten in der Position „Kostenbeiträge an Dritte“ ausgewiesen. Da der Bund den Ausbau
des Brenner Basistunnels zur Gänze finanziert, leistet er entsprechende Zuschüsse (in Form einer 50-jährigen Annuität). Diese
werden ebenfalls unter den immateriellen Vermögenwerten in der Position „Kostenbeiträge an Dritte” als erhaltene
Kostenbeiträge erfasst.
Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern bilanziert gegenwärtig keine Firmenwerte oder sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit
unbestim
mter Nutzungsdauer.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare
Abschreibungen angesetzt.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer berechnet und in der
Position Abschreibungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen.
Den linearen Abschreibungen liegen im Geschäftsjahr 2025 unverändert zum Vorjahr folgende Nutzungsdauern zugrunde:
JahreKostenbeiträge 5–80Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 4–20Entwicklungskosten 4Software 2–15Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5–20
Wertminderung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und als Finanzinvestitionen
gehaltenen Immobilien
Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien mit bestimmter
Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen der Verhältnisse darauf
hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegt. Die Werthaltigkeitsprüfung wird
dabei für alle Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte durchgeführt. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36
„Wertminderung von Vermögenswerten“ wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wenn der Buchwert über dem
höheren Wert, der sich aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert ergibt, liegt. Der
beizulegende Zeitwert nach Abzug von Veräußerungskosten entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen
Verkaufstransaktion erzielbar ist. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen abgezinsten Netto-
Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seines Abgangs am Ende der Nutzungsdauer
zu erwarten sind. Wertminderungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Posten „Abschreibungen“ erfasst. Der
ÖBB Infrastruktur-Konzern ermittelt grundsätzlich den Nutzungswert, da davon auszugehen ist, dass der Nutzungswert über
dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten liegt.
Wenn Änderungen der Verhältnisse darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag
liegt, wird im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Nutzungswert berechnet. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten
künftigen Netto-Zahlungsströmen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis der Geschäftspläne, die aus
bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen des Vorstands bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet wurden. Die
in den Geschäftsplänen (Budget 2026 und Mittelfristplanung 2027 bis 2031) angenommenen Wachstumsraten spiegeln die
gewichteten durchschnittlichen Wachstumsraten auf Basis der Marktschätzungen wider. Zahlungsstromprognosen, die über
den Zeitraum des Geschäftsplans hinausgehen, werden auf Basis einer konstanten Wachstumsrate für die nachfolgenden
Jahre ermittelt und übersteigen nicht die langfristige gewichtete durchschnittliche Wachstumsrate der Branche und des
Landes, in der oder dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist.
Liegt der erzielbare Betrag dabei über dem Buchwert, dann liegt für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit keine
Wertminderung vor. Wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer ist als der Buchwert, dann
wird für diese Einheit ein Aufwand aus Wertminderung erfasst. Die Wertminderung wird anteilig den Vermögenswerten der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, wobei die Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nicht
unter ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben werden dürfen. Die Buchwertminderungen stellen Aufwendungen aus der
Wertminderung für die einzelnen Vermögenswerte dar.
Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung von Vermögenswerten nicht mehr vorliegt, dann ist die
Wertminderung ganz oder teilweise erfolgswirksam rückgängig zu machen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs-
oder Herstellungskosten.
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Es wurden weder 2024 noch 2025 für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit Indikatoren für eine mögliche Wertminderung
festgestellt, weshalb keine Wertminderungstests durchgeführt wurden. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit
Schieneninfrastruktur ist aufgrund folgender Präambel zu den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz gegenwärtig
kein Ind
ikator für eine Wertminderung gegeben: „Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen,
dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen und in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die
Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-
Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz
umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1)
und (2) Bundesbahngesetz ihre konkrete Umsetzung. Nach Verständnis der Vertragspartner ist das Ziel der Zuschussverträge,
unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 Bundesbahngesetz
eingesetzten Vermögenswerte des Teilkonzerns der ÖBB-Infrastruktur AG dauerhaft sicherzustellen, womit auch dem
gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.“
Nähere Informationen werden im Kapitel „Leistungsbeziehungen mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investitionen
und die Haftung des Bundes” in Erläuterung 32 gegeben.
Wertminderung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Im Anschluss an die Fortschreibung des Buchwerts der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung ist gemäß IAS 28.40
und IFRS 11
zu jedem Bilanzstichtag zu überprüfen, ob objektive Hinweise für eine Wertminderung des Buchwerts vorliegen.
Bei Vorliegen von Indikatoren ist der erzielbare Betrag der Beteiligung gemäß IAS 36 zu ermitteln. Ist eine Wertminderung
eingetreten, ist die Beteiligung entsprechend abzuwerten. Hinsichtlich etwaiger Wertminderungen der Anteile an dem
Gemeinschaftsunternehmen Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE sowie der Anteile an assoziierten
Unternehmen wird auf den obigen Absatz „Wertminderung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und als
Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien“ verwiesen.
Falls Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung der Beteiligung an dem at equity bilanzierten Unternehmen
hindeuten, wird der Ansatz auf seine Werthaltigkeit überprüft. Es erfolgt keine separate Prüfung des anteiligen Geschäfts-
oder Firmenwerts. Die Prüfung wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Daher werden Wertminderungen
nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und können auch in
Folgeperioden wieder vollständig wertaufgeholt werden.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden sowie zur Veräußerung
gehalten
e Gruppen von Vermögenswerten und Schulden
Eine Umgliederung von den langfristigen Vermögenwerten zu den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen
Vermögenswerten sowie von den langfristigen Schulden zu den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Schulden erfolgt
nur dann, wenn ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss vorliegt und mit einer Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten
auch gerechnet wird. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden sowie zur Veräußerung
gehaltene langfristige Gruppen von Vermögenswerten und Schulden werden mit dem Buchwert oder dem niedrigeren
beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten
eingestuft werden, werden keiner weiteren Abschreibung unterzogen und als gesonderter Posten in der Bilanz ausgewiesen.
Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte und Schulden werden zusammen mit den Gewinnen und
Verlusten aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten als sonstiger betrieblicher Ertrag oder
Aufwand bzw. im übrigen Finanzergebnis, soweit es sich um Beteiligungen handelt, ausgewiesen.
Vorräte
D
ie Vorräte umfassen einerseits Materialbestände und Ersatzteile, die vor allem für den eigenen Schienennetzausbau, die
Instandhaltung und Entstörung des Schienennetzbetriebs eingesetzt werden, und andererseits Verwertungsobjekte.
Die Bewertung der Materialbestände und Ersatzteile erfolgt zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert, wobei die Anschaffungs- und Herstellungskosten nach dem gleitenden
Durchschnittspreisverfahren ermittelt werden. Der Nettoveräußerungswert wird aufgrund der bei einer normalen
Geschäftsentwicklung geschätzten Verkaufspreise abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und
Vertriebskosten ermittelt. Eigengefertigte Vorräte sowie aufgearbeitete wiederverwendbare Materialien werden zu
Herstellungskosten aktiviert. Für nicht gängiges Vorratsmaterial und überhöhte Herstellungskosten aus Eigenfertigungen
werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Für Ersatzteile und Materialien stellen
Wiederbeschaffungskosten die beste verfügbare Bewertungsgrundlage für den Nettoveräußerungspreis dar.
In den Vorräten werden des Weiteren betrieblich nicht mehr genutzte Liegenschaften, die für den späteren Verkauf
entwickelt werden („Verwertungsobjekte“), dargestellt. Es handelt sich um ehemalige Bahnhofs- und Eisenbahnanlagen
sowie Betriebsgebäude, die dem dauernden Betrieb dienten. Betroffen sind wesentliche Projekte, wie z.B. die Flächen des
ehemaligen Südbahnhofs und des Frachtenbahnhofs Wien Nord, die in großem Umfang entwickelt werden. Diese
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Verwertungsobjekte werden zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten oder befinden sich in der Herstellung bzw.
Entwicklung für einen Verkauf.
Die Verwertungsobjekte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und zum Stichtag mit dem
niedrigeren Wert aus Buchwert und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte
Verkaufspreis abzüglich der noch anfallenden Herstellungskosten und allfälliger Kosten der Veräußerung.
Finanzinstrumente
Ansatz und Ausbuchung
Finanzie
lle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn der ÖBB Infrastruktur-Konzern Partei der
vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, sobald
– sämtliche Rechte auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder beglichen wurden oder
– sämtliche aus dem Vermögenswert resultierenden Chancen und Risiken auf eine andere Partei übertragen wurden oder
– die Verfügungsmacht an dem finanziellen Vermögenswert zur Gänze auf eine andere Partei übertragen wurde.
Eine finanzielle Verbindlichkeit darf nur dann ausgebucht werden, wenn diese getilgt wurde, das heißt, wenn die im Vertrag
festgelegte Verpflichtung entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Käufe und Verkäufe von finanziellen
Vermögenswerten werden am Abrechnungstag (Erfüllungstag), derivative Finanzinstrumente werden am Abschlusstag
(Handelstag) erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden bei der Ersterfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der
erhaltenen oder erbrachten Leistung angesetzt. Transaktionskosten werden dabei berücksichtigt, außer bei den
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten.
Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern stuft finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:
– zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
– erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
– erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten mit Fremdkapitalcharakter ist abhängig vom
Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen
Zahlungsströmen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das
Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert. Da im ÖBB Infrastruktur-Konzern derzeit keine
Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden, entfällt eine weitere Erläuterung.
Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die beiden nachfolgenden Voraussetzungen
erfüllt werden:
– Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, aus den
gehaltenen Vermögenswerten vertragliche Cashflows zu vereinnahmen.
– Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis
ausgewiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie finanzielle Vermögenswerte (z. B. Wertpapiere)
werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet.
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern weist Kassenbestände, Guthaben
bei Kreditinstituten mit Restlaufzeiten seit Erwerbszeitpunkt
von bis zu drei Monaten und Guthaben beim verbundenen Unternehmen ÖBB-Finanzierungsservice GmbH, welches die
Liquiditätssteuerung zwischen den Gesellschaften des ÖBB Holding-Konzerns durchführt, als liquide Mittel aus.
Geldmarktveranlagungen mit Laufzeiten über drei Monate werden zusammen mit Wertpapieren als kurzfristige sonstige
finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurzfristigen
Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH fließen in den Finanzmittelfonds für die Geldflussrechnung
ein.
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zei
tpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Jeder
unbedingte Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung wird als Forderung ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Eigenkapitalinstrumente bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Schuldinstrumente bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Ein Schuldinstrument, das weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertet wird, wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hält keine
Schuldinstrumente, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Z
eitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
von derivativen Finanzinstrumenten werden erfolgswirksam oder im sonstigen Ergebnis erfasst, je nachdem, ob das derivative
Finanzinstrument zur Absicherung der beizulegenden Zeitwerte von Bilanzposten („Fair Value Hedge“) oder der Fluktuation
von künftigen Zahlungsströmen („Cashflow Hedge“) eingesetzt wird. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die Bilanzposten
absichern, werden Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des abgesicherten Risikos und des derivativen
Finanzinstruments ergebniswirksam erfasst. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die als Cashflow Hedge qualifiziert sind,
werden Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des effektiven Teils des Sicherungsinstruments über das sonstige
Ergebnis im Eigenkapital (Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst. Die in der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgewiesenen Effekte
werden ergebniswirksam erfasst, wenn das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
des ineffektiven Teils eines Sicherungsgeschäftes und von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsgeschäft
einzustufen sind, werden sofort ergebniswirksam erfasst. Hedge Accounting wird im
ÖBB Infrastruktur-Konzern angewendet. Zum Hedge Accounting siehe Erläuterung 29.3.
Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC) oder erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert (FVTPL) bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten
eingestuft wird oder ein Derivat ist.
Finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert und in der
Folgebewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten (FVTPL) werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein aus der Folgebewertung
resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten (IFRS 9)
Der Konz
ern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis das mit Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verbundene Ausfallrisiko. Das Ausfallrisiko ist das Risiko
von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
IFRS 9 sieht bei der Ermittlung des erwarteten Verlusts ein generelles Wertminderungsmodell (Dreistufenmodell) sowie eine
vereinfachte Methode vor.
Generelles Wertminderungsmodell
Nach dem generellen Wertminderungsmodell wird nach drei Wertminderungsstufen unterschieden. Die Höhe der
Wertminderung bemisst sich entsprechend der Zuordnung des Finanzinstruments zu einer dieser drei Stufen. Das generelle
Wertminderungsmodell kommt für alle Finanzinstrumente, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
zur Anwendung.
Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate
In Stufe 1 sind grundsätzlich alle Finanzinstrumente bei Zugang sowie Finanzinstrumente, die keine signifikante
Verschlechterung der Kreditqualität seit Zugang erfahren haben, einzuordnen. Der erwartete Verlust entspricht dem Barwert
der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate
(12-Month-Expected-Credit-Loss) nach dem Bilanzstichtag entstehen.
Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – keine beeinträchtigte Bonität
Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos, jedoch kein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor, ist die
Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit aufzustocken. Ein Transfer von Stufe 1 zu
Stufe 2 wird widerlegbar vermutet, wenn die vertraglichen Zahlungsströme seit mehr als 30 Tagen überfällig sind.
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Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – bonitätsbeeinträchtigt
Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei einem finanziellen Vermögenswert vorliegt, so ist dieser in
Stufe 3 zu transferieren. Sind die vertraglichen Zahlungsströme seit mehr als 90 Tagen überfällig, so besteht die widerlegbare
Vermutung, dass ein objektiver Hinweis auf einen Kreditausfall besteht. Somit muss das Finanzinstrument nach Stufe 3
transferiert werden. Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren
hat, basiert auf einer zumindest einmal jährlich durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl
externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts
berücksichtigt.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und das Vorliegen einer
signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während aller Berichtsperioden berücksichtigt. Um zu beurteilen, ob sich das
Ausfallsrisiko signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit dem
Ausfallsrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare
zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt.
Unabhängig von obenstehender Analyse liegt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vor, wenn die Erfüllung der
vertraglichen Zahlungsströme mehr als 30 Tage überfällig ist. Ein Ausfall im Hinblick auf einen finanziellen Vermögenswert
liegt vor, wenn die Vertragspartei die Vornahme von vertraglichen Zahlungen innerhalb von 90 Tagen nach Fälligkeit versäumt.
Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr
erwartet wird. Wurden Forderungen abgeschrieben, werden Vollstreckungsmaßnahmen fortgesetzt, um die fällige Forderung
noch zu realisieren. Realisierte Beträge werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzinstrumente mit niedrigem Kreditrisiko
Der ÖBB Konzern wendet für Schuldinstrumente mit niedrigem Kreditrisiko, die ein Investment-Grade-Rating besitzen, die
Erleichterungsbestimmung von der Stufenzuordnung an und ordnet diese stets der Stufe 1 zu. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern
sieht dies bei einem Rating von BBB- oder höher bei Standard & Poor’ s als gegeben an.
Vereinfachtes Wertminderungsmodell
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der ÖBB Infrastruktur-Konzern den gemäß IFRS 9 verpflichtend
anzuwendenden vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen
Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. Nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell ist für alle Instrumente,
unabhängig von ihrer Kreditqualität, eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen.
Das vereinfachte Verfahren ist auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vermögenswerte, die in den
Anwendungsbereich von IFRS 15 fallen und die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Soweit
objektive Hinweise auf Wertminderungen bestehen (z.B. Insolvenzen) werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Das Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf kollektiver Basis ermittelt. Das Ausfallrisiko des
Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Für die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wird eine Wertberichtigungsmatrix angewendet, um die ECLs von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zu bewerten. Die Verlustquoten werden anhand einer „Roll-Rate"-Methode berechnet, die auf der
Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung die aufeinanderfolgenden Stufen der Überfälligkeit bis zur Ausbuchung
durchläuft. Die Rollraten werden für alle Forderungen insgesamt durchgeführt. Die Verlustquoten basieren auf den
tatsächlichen Zahlungs- und Kreditausfallserfahrungen der letzten acht Jahre. Die historischen Ausfallsraten werden um
künftig zu erwartende Veränderungen von gesamtwirtschaftlichen Faktoren wie das Bruttoinlandsprodukt (BIP), die
Arbeitslosenquote sowie von Insolvenzquoten angepasst.
Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten
Bei liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen an und
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entsprechen die Buchwerte annähernd den beizulegenden
Zeitwerten. Mit Ausnahme der liquiden Mittel handelt es sich um die Fair-Value-Hierarchieebene 3.
Der beizulegende Zeitwert langfristiger Finanzforderungen, sonstiger finanzieller Vermögenswerte ohne Börsekurs und
Finanzverbindlichkeiten basiert auf dem Barwert der künftig zu erwartenden Zahlungsströme, abgezinst mit dem vom
ÖBB Infrastruktur-Konzern geschätzten aktuellen Zinssatz, zu dem vergleichbare Finanzinstrumente abgeschlossen werden
können. Ein etwaiges Kreditrisiko wird bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte berücksichtigt. Es handelt sich dabei
um Fair Values der Hierarchieebene 2.
Der beizulegende Zeitwert von börsenotierten Wertpapieren und Anleihen wird entweder der Fair-Value-Hierarchieebene 1
oder 2 zugeordnet (Erläuterung 29.7).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten wird unter zur Hilfenahme von Multiples ermittelt und der Fair-
Value-Hierarchieebene 3 zugeordnet.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn der ÖBB Infrastruktur-Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder
faktisch
er Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem
Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Rückstellung möglich ist.
Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung
ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind bei der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten
zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme
bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.
Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche
Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die
Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Weitere Angaben sind in Erläuterung 26.2
enthalte
n.
Leasingverhältnisse
Leasingnehmer
Bei Vertragsbeginn beurteilt der ÖBB Infrastruktur-Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet.
Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines
Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines
identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der ÖBB Infrastruktur-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach
IFRS 16 zugrunde.
Am Berei
tstellungsdatum erfasst der ÖBB Infrastruktur-Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie
eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen
Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete
Zahlungen zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung
des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standorts, an dem sich dieser befindet, abzüglich etwaiger erhaltener
Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es
sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf
den ÖBB Infrastruktur-Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der ÖBB Infrastruktur-
Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde
liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das
Nutzungsrecht sofern notwendig fortlaufend um Wertminderungen berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der
Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen
mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem
Grenzfremdkapitalzinssatz des ÖBB Infrastruktur-Konzerns abgezinst.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
– feste Zahlungen, einschließlich de facto feste Zahlungen,
– variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am
Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes,
– Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
– den Ausübungspreis einer Kauf- oder Verlängerungsoption, wenn der ÖBB Infrastruktur-Konzern hinreichend sicher ist,
diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der
ÖBB Infrastruktur-Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu
bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der
ÖBB Infrastruktur-Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst,
wenn der ÖBB Infrastruktur-Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder
Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingverbindlichkeit ändert.
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Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des
Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes
auf null verringert hat.
In der Bilanz weist der ÖBB Infrastruktur-Konzern Nutzungsrechte, die nicht der Definition einer als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den Finanzverbindlichkeiten aus.
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat von der Erleichterung Gebrauch gemacht, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten
für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert (bis 5.000,00 EUR) zugrunde liegen, sowie für kurzfristige
Leasingv
erhältnisse und immaterielle Vermögenswerte nicht anzusetzen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern erfasst die mit
diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear
als Aufwand.
Leasinggeber
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern tritt auch als Leasinggeber au
f und stuft bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder
als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasingverhältnis ein.
Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das
Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden
Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing
eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der
ÖBB Infrastruktur-Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als
zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechts aus dem
Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem
Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der ÖBB Infrastruktur-Konzern die oben
beschriebenen Ausnahmen anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom ÖBB Infrastruktur-Konzern über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst.
Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmer:innen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist lediglich eine einzelvertraglich gewährte Pensionsverpflichtung für ein ehemaliges
Vorstand
smitglied eingegangen. Darüber hinaus gibt es nur beitragsorientierte Versorgungspläne für Pensionen. In diesem
Fall leistet der ÖBB Infrastruktur-Konzern aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen Zahlungen in
privatwirtschaftliche oder öffentlich-rechtliche Pensionssysteme und Vorsorgekassen für Mitarbeiter:innen. Außer der
Beitragszahlung bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Die regelmäßigen Beitragsleistungen werden als Personalaufwand
in der jeweiligen Periode erfasst.
Alle anderen Verpflichtungen (Abfertigungen für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen
hat, und Jubiläumsgelder) resultieren aus ungedeckten leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden entsprechend
rückgestellt. Für die Ermittlung der Rückstellung wendet der ÖBB Infrastruktur-Konzern in Übereinstimmung mit IAS 19
„Leistun
gen an Arbeitnehmer” das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) an. Die Neubewertung der
Nettoschulden enthält nur versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste. Die zukünftigen Verpflichtungen werden
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet und basieren auf einer sachgerechten Schätzung des
Abzinsungsfaktors und der Gehaltssteigerungen sowie der Fluktuation. Nach dieser Methode erfasst der Konzern
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Rückstellungen für Abfertigungen im sonstigen Ergebnis sowie aus
Rückstellungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand.
Infolge einer gesetzlichen Änderung unterliegen Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich nach dem 01.01.2003
begonnen hat, bezüglich der Verpflichtungen aus Abfertigungen einem beitragsorientierten Versorgungsplan. Es werden
Beiträge in einen beitragsorientierten Versorgungsplan eingezahlt.
Weitere Informationen sind in Erläuterung 26.1 enthalten.
Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen
Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen gemäß IAS 16 „Sachanlagen“ auch die erstmals geschätzten Kosten für die
D
e
m
o
n
t
a
g
e und das Entfernen des Gegenstands sowie die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet.
Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen werden nach den Vorschriften von IAS 37
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„Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ bewertet. Auswirkungen von Bewertungsänderungen
von bestehenden Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß IFRIC 1
„Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen“ bilanziert.
Die Vorschriften sehen vor, dass jede Erhöhung derartiger Verpflichtungen, die den Zeitablauf widerspiegeln, ergebniswirksam
zu erfassen ist. Bewertungsänderungen, die auf Änderungen der geschätzten Fälligkeit oder Höhe des Abflusses von
Ressourcen, der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist, oder auf einer Änderung des Abzinsungssatzes beruhen, sind
zu den Anschaffungskosten des dazugehörigen Vermögenswertes in der laufenden Periode hinzuzufügen oder davon
abzuziehen. Der von den Anschaffungskosten des Vermögenswertes abgezogene Betrag darf seinen Buchwert nicht
übersteigen.
Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten
Vertragsvermögenswerte betreffen bedingte Ansprüche des ÖBB Infrastruktur-Konzerns auf eine Gegenleistung für die
vollstän
dige Erfüllung der vertraglichen Leistungen. Ansprüche aus Vertragsvermögenswerten werden abzüglich der bereits
an den Kunden verrechneten Beträge ebenfalls in der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die
Verrechnung an den Kunden erfolgt, wenn der Konzern seine Leistungsverpflichtung erbracht hat.
Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich auf Zahlungen, die vorzeitig, also vor Erfüllung der vertraglichen
Leistungsverpflichtung, erhalten wurden. Diese werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald der ÖBB Infrastruktur-Konzern die
vertragliche Leistungsverpflichtung erbringt. In beiden Berichtsjahren wurden keine Vertragsverbindlichkeiten identifiziert.
Ertragsrealisierung
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern erfasst einen Erlös, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten
Dienstle
istung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als übertragen gilt ein Vermögenswert oder eine
Dienstleistung dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert oder die Dienstleistung erlangt.
Sollten signifikante Finanzierungskomponenten vorliegen, werden diese dann getrennt von den Erlösen aus Verträgen mit
den Kunden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen, wenn bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Zeitspanne
zwischen der Übertragung und der Bezahlung des Gutes oder der Dienstleistung mehr als ein Jahr beträgt. Der
ÖBB Infrastruktur-Konzern hat keine Verträge identifiziert, bei denen der Zeitraum zwischen der Übertragung des
versprochenen Guts bzw. der Dienstleistung auf den Kunden und die Zahlung durch den Kunden ein Jahr überschreitet.
Entsprechend wird die zugesagte Gegenleistung nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst.
Sollten im wesentlichen Umfang aktivierbare Kosten im Rahmen der Vertragsanbahnung oder im Zusammenhang mit der
Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden entstehen und die Vertragslaufzeit mehr als ein Jahr betragen, werden diese
aktiviert. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat keine derartigen Verträge identifiziert, bei denen die Vertragslaufzeit ein Jahr
überschreitet und bei deren Vertragsanbahnung oder bei deren Vertragserfüllung aktivierbare Kosten, die nicht schon
aufgrund von IAS 16 aktiviert wurden, im wesentlichen Umfang angefallen sind. Entsprechend wurden keine
Vertrags
anbahnungs- oder Vertragserfüllungskosten aktiviert.
Beschreibung der wesentlichsten Erlösposten aus Verträgen mit Kunden
Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE)
Für die Benutzung der Schieneninfrastruktur (Infrastrukturbenützung) des ÖBB Infrastruktur-Konzerns werden den
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Wege- und Dienstleistungsentgelte verrechnet. Die Verträge beinhalten die
Bestellungen der einzelnen EVU und werden vom ÖBB Infrastruktur-Konzern mit den EVU abgeschlossen. Grundlage für diese
Bestellungen sind die Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB), welche eine Aufstellung zu den einzelnen Leistungen je
Netzfahrplanperiode (z. B. für das Mindestzugangspaket und die Serviceeinrichtungen und -leistungen, wie Verkehrsstationen,
Verschub) enthalten. In den SNNB werden die Entgelte je Leistung sowie etwaige Zu- bzw. Abschläge veröffentlicht. Sie
gelangen diskriminierungsfrei gegenüber allen EVU zur Anwendung (ohne Gewährung von Rabatten).
Die grundlegenden Bestimmungen zur Berechnung und Festsetzung der Wege- und Dienstleistungsentgelte sind in den §§ 67
bis 69b Ei
senbahngesetz enthalten. Grundlegend für die Entgeltbildung ist die Definition der zu erbringenden Leistungen für
die EVU. Eine wesentliche Leistung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ist das sogenannte Produkt
„Zugtrasse“ (Mindestzugangspaket). Das Mindestzugangspaket beinhaltet das Hauptangebot an Leistungen, ohne dem ein
geordneter Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nicht möglich wäre.
Die Wegeentgelte werden in den SNNB der ÖBB-Infrastruktur AG jährlich gesetzeskonform veröffentlicht. Auf Basis der
veröffentlichten SNNB bestellen die EVU ihre Zugtrassen für die Netzfahrplanperiode. Die Verrechnung der Leistungen erfolgt
monatlich und basiert auf einer IST-Verrechnung. Die bestellten Leistungen werden einen Monat im Nachhinein an den
Kunden verrechnet. Dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und er nutzt die Leistung während
diese erbracht wird. Allfällige Rückerstattungsansprüche, die sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss sind, von
künftigen Ereignissen abhängen und zu einem drohenden Ressourcenabfluss in Zukunft führen können, werden gemäß IAS
37
e
r
f
a
s
s
t
.
Es wird die Höhe der möglichen Rückforderung geschätzt und eine entsprechende Rückstellung gebildet.
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Die Erfassung der Abrechnung für den Monat Dezember erfolgt noch im Lieferjahr. Es sind daher keine Abgrenzungen
erforderlich.
Energielieferungen und Netznutzungsentgelte
Die Leistungsverpflichtung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns besteht in der Bereitstellung des Bahnstromnetzes zur Belieferung
mit Bahnstrom zur Versorgung von Triebfahrzeugen, von Hilfsbetrieben, bei Hinterstellung von Wagenmaterial und von
ortsfesten Anlagen der Kunden. Die Verrechnung des Netznutzungsentgelts erfolgt gemäß den jeweils gültigen SNNB
unterteilt in Hoch- und Niedertarif. Die Entgelte werden jährlich von der ÖBB-Infrastruktur AG gesetzeskonform veröffentlicht.
Weiters bietet die ÖBB-Infrastruktur AG den Kunden die Lieferung von Bahnstrom für die oben genannten Zwecke an. Der
Energiepreis wird in Energielieferverträgen festgelegt, es gibt separate Preise für Hoch- und Niedertarifzeiten. Die Mengen
werden im Vorhinein durch die Kunden bekanntgegeben.
Die Lieferung des Bahnstroms und die Dienstleistung der Netznutzung (inkl. Umformung) erfolgt kontinuierlich, das heißt, den
Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und sie nutzen die Leistung während diese erbracht wird.
Der Kontrollübergang erfolgt mit dem Verbrauch durch die Kunden.
Die Abrechnung der erbachten Leistungen erfolgt monatlich im Nachhinein mit einem Monat Zeitverzug. Die Erfassung der
Abrechnung für den Monat Dezember erfolgt im Folgejahr. Daher ist eine Abgrenzung der Dezember-Leistungen erforderlich.
Erlöse aus Verwertungsobjekten
Die Verwertungsobjekte betreffen jene Liegenschaften, welche betrieblich nicht mehr genutzt und für den späteren Verkauf
entwickelt werden. Es handelt sich um ehemalige Bahnhofs- und Eisenbahnanlagen, die dem dauernden Betrieb dienten.
Betroffen sind wesentliche Projekte, wie zum Beispiel die Flächen des ehemaligen Südbahnhofs, des Frachtenbahnhofs Wien
Nord sowie des Nordwestbahnhofs, die in großem Umfang entwickelt werden. Die Erlöse werden erfasst, wenn die
Verfügungsmacht über das Grundstück an den Kunden übergegangen ist.
Die Umsatzerlöse entsprechen dem vertraglich vereinbarten Transaktionspreis. Mehrheitlich ist die Gegenleistung fällig, wenn
der Rechtstitel übergegangen ist. In seltenen Fällen können aufgeschobene Zahlungen vereinbart werden, die jedoch im
Allgemeinen zwölf Monate nicht überschreiten. Im Transaktionspreis wird daher keine signifikante Finanzierungskomponente
berücksichtigt.
Sonstige Umsatzerlöse
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten Umsatzerlöse aus Telekommunikationsleistungen, Reparaturleistungen, Reinigungs-
und Sicherheitsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Container-Terminals, die überwiegend
zeitraumbezogen erfasst werden.
Mieterlöse
Mieterlöse fallen für die Vermietung und die Verpachtung von Immobilien und von Pkw an und werden IFRS 16 zugerechnet.
Es handelt sich um Festpreisverträge, bei denen die Erlöse in der Berichtsperiode, in der die Dienstleistungen stattfinden,
erfasst werden. Mieten werden periodengerecht entsprechend den Vertragskonditionen erfasst. Umsatzmieten sind Mieten,
die in Abhängigkeit von den von Mietenden erzielten Umsätzen verrechnet werden; sie werden dann realisiert, wenn die
Höhe der Erträge hinreichend verlässlich bestimmt werden kann.
Erfolgsbezogene Zuwendungen
Dem ÖBB Infrastruktur-Konzern gewährte Aufwandszuschüsse werden bei Erfüllung der Ansatzvoraussetzungen sofort erfasst
und entsprechend dem zeitlichen Anfall der Aufwendungen ergebniswirksam realisiert. Hinsichtlich der Besonderheiten der
Zuschüsse zur Finanzierung der Infrastruktur wird auf die Ausführungen in Erläuterung 32 verwiesen. Bei dem gewährten
Bundeszu
schuss gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Bundesbahngesetz für Betriebsführung, Inspektion, Wartung, Entstörung und
Instandsetzung sowie Erweiterungs- und Reinvestitionen (Annuitätenzuschuss) handelt es sich um eine Zuwendung der
öffentlichen Hand, da der Bund durch diesen Zuschuss den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur fördern möchte, weshalb der
ÖBB Infrastruktur-Konzern diese Zuschüsse in den sonstigen betrieblichen Erträgen darstellt. Derartige Zuschüsse werden in
der Gewinn-und-Verlustrechnung nicht mit den bezuschussten Aufwendungen saldiert.
Zinsen und Dividenden
Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß IFRS 9 erfasst. Dividenden werden bei Entstehung des
Rechtsan
spruchs der Aktionäre auf Zahlung erfasst.
Gemäß IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ werden Fremdkapitalaufwendungen für wesentliche qualifizierte Vermögenswerte
aktivier
t. Weitere Angaben sind in Erläuterung 14 enthalten.
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Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Forschungsaufwendungen beziehen sich gemäß IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ auf die eigenständige und
planmäßi
ge Suche mit der Aussicht, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, und werden als
Aufwand in jener Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungsaufwendungen sind Kosten, die anfallen, wenn
Forschungserkenntnisse angewendet werden, um diese technisch und wirtschaftlich realisierbar zu machen. Wenn eine
Trennung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nicht möglich ist, sind Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38
in jener Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie anfallen. Werden die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 erfüllt, sind
Entwicklungsaufwendungen als immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren.
Steuerliche Verhältnisse
Gemäß § 50 (2) Bundesbahngesetz in der Fassung BGBl Nr. 95 / 2009 besteht für die ÖBB-Infrastruktur AG ab 2005 eine
Befreiung von bundesgesetzlichen Abgaben, mit Ausnahme der Umsatzsteuer, von den Bundesverwaltungsabgaben sowie
von Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben, soweit sich diese Abgaben und Gebühren aus der Erfüllung der jeweiligen im
Bundesbahngesetz vorgesehenen Aufgaben der ÖBB-Infrastruktur AG ergeben (Teilsteuerbefreiung).
Im Wesentlichen wurden folgende Bereiche als ertragsteuerpflichtig eingestuft:
– Erträge aus dem Stromgeschäft
– Erbringung von nicht eisenbahninfrastrukturbezogenen Leistungen
– Bewirtschaftung (inkl. Entwicklung und Verkauf) von Immobilien, die kein Eisenbahnvermögen im Sinne des
§ 10a Eisenbahngesetz darstellen
– Beteilig
ungsverwaltung
Im Dezember 2005 wurde ein Gruppenvertrag mit der ÖBB-Holding AG als Gruppenträger mit einem Großteil der
Tochterunternehmen des Gesamtkonzerns abgeschlossen, darunter auch mit der ÖBB-Infrastruktur AG und deren
Tochtergesellschaften als Gruppenmitgliedern. Demnach wurden zwischen dem Gruppenträger und den Gruppenmitgliedern
Regelungen über den Steuerausgleich vereinbart. Die nach diesen Bestimmungen ermittelten positiven Steuerumlagen
werden nach der Stand-alone-Methode (geht von der steuerlichen Selbstständigkeit der einzelnen Gruppenmitglieder für die
Berechnung der Umlage aus) berechnet. Negative Steuerumlagen werden erst bei effektiver Nutzung der Verluste durch den
Gruppenträger den betroffenen Gruppenmitgliedern abgegolten. Die Steuerumlagen werden nach Abschluss der steuerlichen
Außenprüfung nach rechtskräftiger Veranlagung der Körperschaftsteuer des Gruppenträgers fällig.
Mit der ÖBB-Holding AG als Organträger besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft gemäß § 2 Abs 2 UStG.
Ertragsteuern und Latente Steuern
Ertragsteuern umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Die laufenden Steuern betreffen sämtliche Steuern, die auf
den steu
erpflichtigen Gewinn der Konzerngesellschaften erhoben werden. Die sonstigen Steuern wie z. B.
vermögensabhängige Steuern oder Betriebssteuern (Strom, Energie) sind in den entsprechenden betrieblichen
Aufwendungen enthalten. Aktive und passive latente Steuern werden gemäß IAS 12 „Ertragsteuern“ für alle temporären
Untersch
iede zwischen Steuer- und IFRS-Bilanzwerten, für Steuergutschriften und Verlustvorträge im Konzernabschluss
gebildet.
Latente Steuern werden – unter Bedachtnahme auf bestehende Ausnahmebestimmungen – für alle temporären Differenzen
zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten („tax base“) sowie ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss
angesetzt (sog. Verbindlichkeitenmethode), insoweit es sich um Vermögenswerte und Schulden handelt, die mit dem nicht
steuerbefreiten Geschäftsbetrieb im Zusammenhang stehen.
Wenn im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, latente Steuern aus dem
erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entstehen, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder
einen Effekt auf den bilanziellen Gewinn oder Verlust noch auf das steuerliche Einkommen hat, unterbleibt die
Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.
Latente Steuerschulden, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und
assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären
Differenzen vom ÖBB Infrastruktur-Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären
Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten
oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten
Steueransprüche oder der Begleichung der latenten Steuerschulden erwartet wird.
Latente Steueransprüche werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftiges zu versteuerndes
Einkommen, gegen das die temporären Differenzen und Verlustvorträge verwendet werden können, verfügbar sein wird.
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Zum 31.12.2023 wurde die internationale Steuerreform – Pillar-II-Gesetzgebung (globale Mindestbesteuerung) – bereits in
österreichisches Recht überführt. Das Gesetz findet erstmals Anwendung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023
beginnen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern evaluiert laufend die grundsätzliche Betroffenheit und die Jurisdiktionen, aus denen
der Teilkonzern möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar-II Top-up-Tax (Primärergänzungsteuer) oder einer
Qualified-Domestic-Minimum-Top-up-Tax (nationale Ergänzungssteuer) ausgesetzt ist. Die Anwendung einer Top-up-Tax für
den ÖBB Infrastruktur-Konzern ist nicht zutreffend, da die ÖBB-Infrastruktur AG nicht als Ultimate-Parent-Entity (oberste
Muttergesellschaft) im Sinne der Regelung qualifiziert ist. Die Top-up-Tax findet vielmehr auf Ebene der ÖBB-Holding AG
Anwendun
g. Es könnten sich auf lokaler Ebene bei Konzerngesellschaften der ÖBB-Infrastruktur AG allenfalls
Anwendungsfälle durch etwaige nationale Ergänzungssteuern ergeben.
Der ÖBB Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Gesetzgebung zu den Pillar-II-Regeln auf die zukünftige Ertragskraft des
Konzerns. Aus der Analyse haben sich keine Beträge an Mindeststeuern (Top-up Tax) ergeben, die auf Gewinne von
Tochterunternehmen, deren Sitze in Ländern liegen, in denen der gesetzliche Steuersatz unter dem Mindeststeuersatz von
15 % liegt, gezahlt werden müssen. Die Erleichterungsbestimmung des IAS 12, wonach keine latenten Steuern bilanziert
werden, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, wird angewendet.
Verwendung von Schätzungen und Ermessensausübungen
Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die die
Höhe der
ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, der angeführten Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und
die Aufwendungen und Erträge während des Berichtzeitraums beeinflussen können. Die tatsächlichen Werte können von
diesen Schätzungen abweichen. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden regelmäßig aktualisiert und basieren auf
historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den
gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.
Bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden des ÖBB Infrastruktur-Konzerns trifft der Vorstand Ermessens-
entscheidungen, beispielweise bei der Anwendung von Hedge Accounting, bei der Einschätzung der Übertragung von
relevanten Risiken bei Leasinggeschäften, bei der Einschätzung, inwieweit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen als
Leasingnehmer bei der Beurteilung der Laufzeit von Leasingverträgen ausgeübt werden, bei der Einschätzung von
Mehrkostenforderungen aus Bauvorhaben sowie bei der Erfassung und Bilanzierung von Bundeszuschüssen
gem. §§ 41f Bundesbahngesetz.
Weiters hat der Vorstand zum Bilanzstichtag wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von
Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag identifiziert, die mit dem Risiko einer wesentlichen Änderung der Buchwerte
von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr behaftet sind:
a. Versorgungspläne für Arbeitnehmer:innen
Die Bewertung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der
erwartete Abzinsungsfaktor, langfristige Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationsraten angewendet werden. Wenn sich die
relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung
und in der Folge auf die Aufwendungen für Abfertigungs- und Jubiläumsverpflichtungen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns haben. Bei den langfristigen Personalrückstellungen (Abfertigung und Jubiläen) wurde in beiden
Geschäftsjahren der Abzinsprozentsatz, die Gehaltssteigerungen und die Fluktuationen an die neuen Gegebenheiten
angepasst. Die Auswirkung möglicher Änderungen von Parametern ist in Erläuterung 26.1 dargestellt.
b. Einsch
ätzungen der Nutzungsdauern der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte
Die Nutzungsdauern werden nach den Gegebenheiten des Unternehmens bei üblicher Instandhaltung festgelegt. Die
tatsächliche Nutzung kann von diesen Einschätzungen abweichen. Eine Sensitivitätsanalyse ergab, dass sich die Abschreibung
bei einer Veränderung der Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer) um +/- 1 Jahr um rd. 145,6 Mio. EUR (Vj: rd. 141,4 Mio. EUR)
erhöht o
der um rd. 103,8 Mio. EUR (Vj: rd. 102,0 Mio. EUR) verringert. Die Angemessenheit der Nutzungsdauern wird jährlich
oder anlassbezogen überprüft.
Die festgelegten Nutzungsdauern gelten grundsätzlich unverändert 2025. Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Nutzungsdauer
für Bahnsteige von 20 auf 30 Jahre verlängert. Dadurch hat sich die jährliche Abschreibung in Höhe von rd. 15,9 Mio. EUR
verringert. Es handelte sich hierbei um eine Schätzungsänderung, die prospektiv zur Anwendung kam.
c. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden nach der bestmöglichen Schätzung bemessen, das heißt mit dem Betrag, den das Unternehmen
bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag oder zur Übertragung der Verpflichtung auf
einen Dritten am Bilanzstichtag zahlen müsste.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die Wege- und Dienstleistungsentgelte der ÖBB-Infrastruktur AG unterliegen der (nachprüfenden) Kontrolle der Schienen-
Control Kommission (SCK). Im Rahmen von regulierungsrechtlichen Verfahren, die von Amts wegen oder auf Basis einer
Beschwerde eines Fahrwegkapazitätsberechtigten eingeleitet werden, überprüft die SCK die Übereinstimmung dieser
Entgelte mit den Bestimmungen des 6. Teiles („Regulierung des Schienenverkehrsmarktes“) des Eisenbahngesetzes (EisbG)
oder den unmittelbar anzuwendenden unionsrechtlichen, die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes regelnden
Rechtsvorschriften. Im Falle eines Abweichens von diesen Bestimmungen kann eine bescheidmäßige Korrektur der Entgelte
erfolgen, die zu einer Rückverrechnung von Entgelten führen kann (auch eine Nachforderung von Entgelten ist denkbar, aber
rechtlich strittig).
Zum 31.12.2025 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in unterschiedlichen
verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2017 bis 2025. Inhaltlich geht es dabei vor allem
um Fragen der Ermittlung und Festlegung der Wege- und Dienstleistungsentgelte.
Auf Basis der aktuellen Verfahrensstände und der derzeit verfügbaren Informationen wird die Höhe der potenziellen
Kürzungen der Wege- und Dienstleistungsentgelte durch die SCK bzw. die nachprüfenden Instanzen bestmöglich eingeschätzt.
Die Risiken aus den jeweiligen regulierungsrechtlichen Entgeltverfahren wurden individuell unter Einbindung von
Expert:innen bewertet und in Form von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt. Die Notwendigkeit und die Höhe der
Rückstellungen sind maßgeblich von der Annahme und Einschätzung des Managements zum Ausgang der Verfahren abhängig.
Bewertungsunsicherheiten bestehen insbesondere aufgrund von schwierig abzuschätzenden Ergebnissen bei der Auslegung
von bisher weitgehend nicht ausjudizierten Rechtsfragen durch die Aufsichtsbehörde, Verwaltungsgerichte bzw. Gerichtshöfe,
möglichen Einschränkungen der zeitlichen Wirkung von Entscheidungen sowie hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
anerkannten Kosten und / oder der Verrechnung von in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen veröffentlichten Wege- und
Dienstleistungsentgelten.
Die marktweite Bereinigung mit dem Ziel langjährige regulierungsrechtliche Entgeltverfahren zu beenden, wurde unter
Aufsicht der Schienen-Control GmbH bzw. SCK im Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen. Davon umfasst sind die Verfahren
betreffend die Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016 bis 2023, die Entgelte für das Mindestzugangspaket in den
Netzfahrplanperioden 2011 bis 2017 und die Entgelte für die Stationshalte in den Netzfahrplanperioden 2012 bis 2023. Die
EVU erhielten Rückerstattungen auf Basis der rechtskräftigen Entscheidungen der SCK, wofür die im Jahresabschluss 2024
gebildeten Rückstellungen verwendet wurden.
Nur wenn in absehbarer Zukunft mit einer Stilllegung einzelner Strecken gerechnet wird oder jene bereits eingeleitet wurde,
werden die Stilllegungskosten geschätzt und rückgestellt. Die Höhe der erwarteten Stilllegungskosten hängt maßgeblich von
den Annahmen der Rückbauszenarien ab.
Die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen betrifft die mit der Beseitigung von Kontaminationen von Liegenschaften und
Flächen der Gesellschaft anfallenden Kosten. Die Grundlagen der Kostenschätzung beruhen auf dem vermuteten
Kontaminationsumfang. Der Kostenschätzung liegt eine Sanierung, sprich Totalaushub mit anschließender Deponierung
zugrunde. Sollten mit der zuständigen Behörde andere Sanierungsmaßnahmen abgesprochen werden, die zu einer Reduktion
der finanziellen Aufwendungen führen, wird dies in der jährlichen Anpassung berücksichtigt.
Im Rahmen der Rückstellung für Freimachungskosten wird für vertragliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit
Grundstücksveräußerungen bzw. künftig anfallende Kosten in Zusammenhang mit bereits verkauften, aber noch in
Entwicklung befindliche Liegenschaften Vorsorge getroffen.
Eine Sensitivitätsanalyse ergab, dass sich die Rückstellungen für Umweltrisiken und für Stilllegungskosten bei einer
Veränderung der Kosten um +/- 10 % um rd. 4,3 Mio. EUR (Vj: rd. 4,1 Mio. EUR) erhöht/verringert. Auf die Ermittlung von
Sensitiv
itäten für die Rückstellung von Freimachungskosten wurde verzichtet, da die Rückstellung aus vielen Einzelbeträgen
besteht, für die unterschiedliche Parameter, Schätzungen und Berechnungen zu Anwendung kommen. Die Änderung einzelner
Parameter würde daher keine besondere Aussagekraft haben. Hinsichtlich der regulierungsrechtlichen Verfahren wird auf die
Schutzklausel IAS 37.92 verwiesen (Erläuterung 26.2).
Die Rück
stellungsbeträge finden sich unter Erläuterung 26.2.
d. Ertragsteuern
Latente Steueransprüche wurden für temporäre Differenzen zwischen der Steuerbasis und den Buchwerten von
Vermögenswerten und Schulden sowie für Verlustvorträge gebildet. Hinsichtlich der steuerlichen Situation der
ÖBB-Infrastruktur AG wird auf die Teilsteuerbefreiung verwiesen (angeführt unter der Überschrift „Steuerliche Verhältnisse“).
Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der
voraussichtlichen Nutzung innerhalb des steuerlichen Planungszeitraums von fünf Jahren (Erläuterung 13).
Die auf
bestehende Verlustvorträge und temporäre Differenzen aktivierten latenten Steueransprüche basieren auf einer
Schätzung der steuerpflichtigen Ergebnisse für die nächsten fünf Jahre. Sollte sich die steuerliche Einschätzung über die
Qualifizierung der Teilbereiche der ÖBB-Infrastruktur AG als steuerfrei und steuerpflichtig ändern oder sollten in der Zukunft
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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nicht ausreichende steuerpflichtige Ergebnisse zu Verfügung stehen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der
latenten Steueransprüche haben.
Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten und es ist nicht
auszuschließen, dass diese in Einzelfällen zu anderen Ergebnissen als die ÖBB-Infrastruktur AG kommen können. Sollten
Änderungen in der Beurteilung wahrscheinlich sein, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Dies war zum 31.12.2025
und zum 31.12.2024 nicht erforderlich.
e. Finanzielle Verpflichtungen
Gegen oder von der ÖBB-Infrastruktur AG und deren Tochtergesellschaften sind im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit verschiedene Verfahren, Prozesse sowie sonstige Ansprüche anhängig. Diese Sachverhalte sind mit
zahlreichen Unsicherheiten behaftet und die Ergebnisse der Verhandlungen und Prozesse lassen sich nicht mit Sicherheit
voraussagen. Demzufolge ist der Vorstand nicht in der Lage, den Gesamtbetrag möglicher finanzieller Verpflichtungen und
Forderungen oder deren Auswirkung auf die Finanzlage des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zum 31.12.2025 mit abschließender
Gewissheit festzustellen. Diese Verfahren könnten bei ihrem Abschluss die Ergebnisse materiell beeinflussen. Der Vorstand ist
jedoch der Ansicht, dass bei endgültiger Bereinigung solcher Fälle die Auswirkungen die dafür gebildeten Rückstellungen nicht
wesentlich übersteigen und daher keine wesentlichen Konsequenzen auf den Konzernabschluss haben werden.
f. Informationen in Bezug auf klimapolitische Aspekte und Risiken (Klimawandel)
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern versteht Nachhaltigkeit ganzheitlich und verknüpft erfolgreiches Wirtschaften mit ökologischer
Verträglichkeit und sozialer Verantwortung. Damit wird eine nachhaltige Unternehmensausrichtung im Sinne des
Vorsorgeprinzips erreicht. Auf Basis dieses ganzheitlichen Ansatzes werden sowohl die Chancen als auch die Risiken durch das
Unternehmen auf die Umgebung und ebenso für das Unternehmen selbst in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen ermittelt. Auf
Basis der jährlich aktualisierten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse hinsichtlich physischer Klimarisiken, welche im
ÖBB Infrastruktur-Konzern 2022 das erste Mal im Zuge der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung durchgeführt wurde,
sowie einer allgemeinen Chancen- und Risikoanalyse konnten folgende maßgebliche Themen mit Bezug auf klimapolitische
Aspekte und Risiken identifiziert werden, die eine Auswirkung auf den ÖBB Infrastruktur-Konzern haben.
– Das Risiko von vermehrten Extremwetterereignissen bedingt durch den Klimawandel (Stark-Niederschlägen, Hochwasser,
Muren, Stürme, Hitzewellen etc.) hat in den Geschäftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns negative Auswirkungen.
Einmal mehr hat dies speziell das Hochwasser in Wien und Niederösterreich im September 2024 gezeigt, welches bis
einschließlich Dezember 2024 bzw. mit Nacharbeiten bis Juni 2025 spürbare Auswirkungen auf den Bahnverkehr der ÖBB
hatte. Um diesen Auswirkungen auf den Bahnverkehr entgegenzuwirken, werden im gesamten ÖBB Konzern entsprechende
Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel die Einführung von geeigneten Monitoring- und Frühwarnsystemen sowie gezielte
Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte zur Erhöhung der Resilienz von Anlagen, Systemen, Fahrzeugen und Prozessen.
Im Jahr 2025 wurde verstärkt daran gearbeitet, sowohl die Infrastruktur widerstandsfähiger zu gestalten als auch die
betrieblichen Abläufe gesamthaft in Richtung Stärkung der Resilienz weiterzuentwickeln.
– Der Klimawandel birgt aber auch eine Chance für das Unternehmen im Hinblick auf Wachstum des öffentlichen Verkehrs
und Ausbau des Bahnangebots, wodurch sich eine mögliche Steigerung von Auslastungen und damit verbunden von
Produktivität, aber auch eine Steigerung von Erlösen / Umsätzen ergeben kann. In weiterer Folge ist dies jedoch auch mit
erforderlichen Investitionen in den Ausbau der Kapazität des Systems Bahn verbunden.
– Aufgrund des Klimawandels und damit verbundenen Entwicklungen ergibt sich für den ÖBB Infrastruktur-Konzern direkt
und indirekt das Risiko der Steigerung der Energiepreise, und zwar sowohl für erneuerbare Energie (durch Verknappung am
Markt) als auch für fossile Energie (durch Einführung der CO
2
-Abgabe). Zudem können sich aus sich weiterentwickelnden
gesetzli
chen Rahmenbedingungen – beispielsweise strengeren Vorgaben für den Einsatz bestimmter Kältemittel –
zusätzliche Kosten ergeben, etwa durch notwendige Umrüstungen bestehender Anlagen. Im Zuge der durchgeführten
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse wurden abseits der üblichen jährlichen Niederschlagsvolatilitäten auf lange Sicht
keine erheblichen Klimarisiken für die Eigenerzeugung von Bahnstrom identifiziert.
Das Management hat die erkennbaren bzw. abschätzbaren Auswirkungen des Klimawandels im Zuge der Erstellung des
Konzernabschlusses berücksichtigt. Aus der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse ergaben sich aktuell keine Auswirkungen
auf Rückstellungsbildungen oder Indizien für Wertminderungen von Vermögenswerten oder notwendige Anpassungen von
Nutzungsdauern. Im Berichtsjahr 2024 kam es aufgrund des Hochwassers im September 2024 entlang der Westbahnstrecke
zu Abgängen in Höhe von rd. 1,8 Mio. EUR und Nutzungsdauerverkürzungen mit einem Effekt in Höhe von rd. 3,0 Mio. EUR
im Bereich der Sachanlagen. Darüber hinaus wurden keine mit dem Klimawandel zusammenhängenden Aspekte erkannt, die
zu einer Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im aktuellen Konzernabschluss führen würden.
Weitere Details zur Klimaresilienz des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sowie etwaiger Anpassungsmaßnahmen aller
vollkonsolidierten Tochtergesellschaften finden sich in der nichtfinanziellen Erklärung. Diese ist im Konzernlagebericht der
ÖBB-Infrastruktur AG enthalten.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
29
Unterscheidung der Fristigkeiten
Latente Steuern sind gemäß IAS 12 als langfristig auszuweisen. Der kurzfristige Anteil wird daher entsprechend im Anhang
angegebe
n (Erläuterung 13). Verwertungsobjekte werden in den Vorräten ausgewiesen, obwohl mit der Realisierung nicht
innerhalb der nächsten zwölf Monate zu rechnen ist. Der langfristige Anteil wird im Anhang angegeben (Erläuterung 21). Wenn
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen langfristig sind, werden
diese unter den kurzfristigen Posten gemäß IAS 1 „Darstellung des Abschlusses” ausgewiesen und in Erläuterung 20 und
Erläuterung 27 angeführt.
Saldierungen im Stromhandel
Aufwendungen und Erträge aus der Strukturierung und Profilierung des Stromeinkaufs (Anpassung an das Bedarfsprofil) sowie
aus der Ausgleichsenergie werden saldiert.
Konzentration von Risiken
Zu den Bilanzstichtagen bestand keine besondere Abhängigkeit von einzelnen konzernfremden Kunden, Lieferanten oder
Kreditge
bern, deren plötzlicher Ausfall den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinträchtigen könnte. Des Weiteren besteht keine
Konzentration von Personaldienstleistungen oder Anbietern sonstiger Dienstleistungen, Franchise- und Lizenzrechten oder
sonstiger Rechte, auf die der ÖBB Infrastruktur-Konzern angewiesen ist und deren plötzlicher Wegfall den Geschäftsbetrieb
ernsthaft gefährden könnte. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern veranlagt liquide Mittel bei Kredit- und Finanzinstituten mit guter
Bonität sowie bei der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH. Hinsichtlich der von der Republik Österreich gewährten
Finanzierungen und Zuschüsse sowie Zuschussvereinbarungen und der Abhängigkeit von Gesellschaften des übrigen
ÖBB Konzerns wird auf die Ausführungen unter Erläuterung 32 verwiesen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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B. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ UND KONZERN-GEWINN-UND-VERLUST-
RECHNUNG
4. Umsatzerlöse
20252024in Mio. EURin Mio. EURInfrastrukturbenützung 438,7423,9Energielieferungen und Netznutzungsentgelte 389,7401,9Mieterlöse 199,3185,9Erlöse aus Verwertungsobjekten 22,310,9Sonstige Umsatzerlöse 219,6209,0Gesamt 1.269,61.231,6davon gegenüber verbundenen Unternehmen 857,9883,8
Das Infrastrukturbenützungsentgelt wird überwiegend von Gesellschaften des übrigen ÖBB Holding-Konzerns für die
Bereitstellung der Bahninfrastruktur bezahlt.
In den Erlösen „Energielieferungen und Netznutzungsentgelten“ sind Netznutzungsentgelte in Höhe von rd. 126,9 Mio. EUR
(Vj: rd. 103,1 Mio. EUR) und Traktionsstromentgelte in Höhe von rd. 225,2 Mio. EUR (Vj: rd. 263,8 Mio. EUR) enthalten.
Mieterlöse fallen für die Vermietung und die Verpachtung von Immobilien an.
Weiters enthalten die sonstigen Umsatzerlöse solche aus Telekommunikationsleistungen, aus Reparaturleistungen, aus
Reinigungs- und Sicherheitsleistungen, aus Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Container-Terminals sowie
Fertigungsaufträge für Dritte.
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden können in folgende Kategorien gemäß IFRS 15 gegliedert werden:
2025Laufzeit des Vertrags Zeitpunkt der Übertragung Vertriebskanäle Umsatzerlöse zeitpunkt-zeitraum-Direkt-Zwischen-in Mio. EUR gem. IFRS 15kurzfristiglangfristigbezogenbezogen *)verkaufhändlerUmsatzerlöse Infrastrukturbenützung 438,7438,70,00,0438,7438,70,0Energielieferungen und Netznutzungsentgelte 389,7389,70,00,0389,7389,70,0Erlöse aus Verwertungsobjekten 22,322,30,022,30,022,30,0Sonstige Umsatzerlöse 216,7216,70,022,8193,9216,70,0Gesamt 1.067,41.067,40,045,11.022,31.067,40,0*) Die zeitraumbezogenen Erlöse werden entsprechend der tatsächlichen Leistungserbringung erfasst.
2024Laufzeit des Vertrags Zeitpunkt der Übertragung Vertriebskanäle Umsatzerlöse zeitpunkt-zeitraum-Direkt-Zwischen-in Mio. EUR gem. IFRS 15kurzfristiglangfristigbezogenbezogen *)verkaufhändlerUmsatzerlöse Infrastrukturbenützung 423,9423,90,00,0423,9423,90,0Energielieferungen und Netznutzungsentgelte 401,9401,90,00,0401,9401,90,0Erlöse aus Verwertungsobjekten 10,910,90,010,90,010,90,0Sonstige Umsatzerlöse 202,9202,90,00,6202,3202,90,0Gesamt 1.039,61.039,60,011,51.028,11.039,60,0
*) Die zeitraumbezogenen Erlöse werden entsprechend der tatsächlichen Leistungserbringung erfasst.
Die Mieterlöse über rd. 199,3 Mio. EUR (Vj: rd. 185,9 Mio. EUR) sowie sonstige Umsatzerlöse in Höhe von rd. 2,9 Mio. EUR
(Vj: rd. 6,1 Mio. EUR) werden in der obigen Tabelle nicht dargestellt, da diese von IFRS 15 ausgenommen sind. Die
Zusammensetzung der Umsatzerlöse nach geografischen Gesichtspunkten ist aus Erläuterung 33 (Segmentberichterstattung)
ersichtlich.
Alle ausstehenden Erlöse betreffen Zeiträume von höchstens einem Jahr oder werden mit einem festen Leistungssatz
abgerechnet. Wie nach IFRS 15 zulässig, wird der Transaktionspreis, der diesen nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen
zugeordn
et wird, nicht offengelegt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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5. Andere aktivierte Eigenleistungen
Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagen zu aktivierenden Eigenleistungen wurden direkt
zurechen
bare Personalaufwendungen, Materialaufwendungen und angemessene Teile der Materialgemeinkosten sowie
Fertigungsgemeinkosten eingerechnet. Diese Eigenleistungen fallen maßgeblich im Zusammenhang mit der Errichtung oder
Erweiterung der Eisenbahninfrastruktur an.
6. Sonstige betriebliche Erträge
20252024 in Mio. EURin Mio. EURBeitrag des Bundes gemäß § 42 Bundesbahngesetz 2.604,92.471,8Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 23,532,6Übrige sonstige betriebliche Erträge 33,724,6Gesamt 2.662,12.529,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1,10,3
Der Beitrag des Bundes gemäß § 42 Bundesbahngesetz wird für die Bereitstellung, den Betrieb und die Instandhaltung der
Schieneninfrastruktur und für Erweiterungs- und Reinvestitionen sowie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben insoweit
geleistet, als die von den Nutzern der Schieneninfrastruktur zu erzielenden Erlöse die bei sparsamer und wirtschaftlicher
Geschäftsführung anfallenden Aufwendungen nicht abdecken können. Nähere Angaben zum Zuschussvertrag sind in
Erläuterung 32 enthalten.
7. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen
20252024 in Mio. EURin Mio. EURMaterialaufwand 203,1236,7Aufwendungen für bezogene Leistungen 506,0517,7davon Instandhaltungsaufwendungen 437,6446,4Gesamt 709,1754,4davon gegenüber verbundenen Unternehmen 134,7131,2
Der Posten Materialaufwand enthält in der Höhe von rd. 165,7 Mio. EUR (Vj: rd. 197,4 Mio. EUR) den Aufwand für den
Fremdbez
ug von Traktionsstrom und den Zukauf von Strom für den Weiterverkauf an Dritte. Die im Aufwand erfassten
Herstellungskosten der verkauften Verwertungsobjekte betragen rd. 4,8 Mio. EUR (Vj: rd. 0,5 Mio. EUR).
Es bestehen drei langfristige Strombezugsverträge, wovon zwei als Derivate bilanziert werden, da regelmäßig auch Verkäufe
erfolgen und ein Strombezugsvertrag, der zum EPEX-Spotpreis bezogen wird. Hinsichtlich der langfristigen Verpflichtungen
wird auf Erläuterung 28.2. verwiesen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen im Wesentlichen nicht aktivierungsfähige Lieferungen und Leistungen
im Zusammenhang mit Reparaturen, Instandhaltungen (insbesondere Schieneninfrastruktur), Entsorgungskosten,
Reinigungen und sonstigen Leistungen sowie Transportleistungen (Dienstgutfrachten).
8. Personalaufwand und Beschäftigte
20252024in Mio. EURin Mio. EURLöhne und Gehälter 1.229,11.189,8Gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben 297,0286,8Aufwendungen für Abfertigungen 16,915,5Aufwendungen für Altersversorgung 12,913,4Gesamt 1.556,01.505,5
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen wird im Personalaufwand ausgewiesen.
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Die Mitarbeiter:innenstruktur ist wie folgt:
Veränderung Durchschnitt Anzahl Mitarbeiter:innen 31.12.202531.12.2024Stichtagin %20252024Angestellte 7.5647.0035618 %7.3416.700Arbeiter:innen 4.5294.2942355 %4.4744.170Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 5.3076.054-747-12 %5.6876.437Gesamt aktive Mitarbeiter:innen 17.40017.351490 %17.50217.307Lehrlinge 1.7751.6361398 %1.5081.429Gesamt mit Lehrlingen 19.17518.9871881 %19.01018.736
Veränderung Durchschnitt Anzahl Mitarbeiter:innen FTE 31.12.202531.12.2024Stichtagin %20252024Angestellte 7.357,56.811,5546,08 %7.138,36.516,6Arbeiter:innen 4.508,74.276,0232,75 %4.456,34.153,5Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 5.171,65.922,9-751,3-13 %5.554,66.303,2Gesamt aktive Mitarbeiter:innen 17.037,817.010,427,40 %17.149,216.973,3Lehrlinge 1.775,01.636,0139,08 %1.507,81.429,2Gesamt mit Lehrlingen 18.812,818.646,4166,41 %18.657,018.402,5
9. Abschreibungen
20252024 in Mio. EURin Mio. EURAbschreibungen auf Sachanlagen 1.129,01.087,2Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 53,349,6Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 10,98,5abzüglich Auflösung Kostenbeiträge -151,1-145,0Abschreibung Gesamt 1.042,21.000,4
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungsaufwendungen aus Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und die Wertminderungsaufwendungen aus Forderungen aus Lieferungen und
Leistung
en des ÖBB Infrastruktur-Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
20252024 in Mio. EURin Mio. EURBetriebskosten (inkl. IT) 151,3149,2Büroerfordernisse 86,781,7Verluste aus Anlagenabgängen 37,527,5Betriebliche Steuern 34,26,2Holdingumlage 21,221,2Reisegebühren 19,318,9Aus- und Fortbildung 7,88,8Übrige 136,3134,5Summe sonstige betriebliche Aufwendungen 494,4448,1Wertminderungen/-aufholungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2,5-0,8Gesamt 496,9447,3davon gegenüber verbundenen Unternehmen 207,1196,8
Im Posten betriebliche Steuern sind alle nicht ertragsabhängigen Steuern (Elektrizitätsabgabe, Kfz-Steuer, Grundsteuer,
Straßenbenützungsabgabe, sonstige Steuern und Abgaben etc.) erfasst. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im
Wesentlichen aus höheren Elektrizitätsabgaben sowohl im Bereich des Traktionsstroms als auch des Nicht-Traktionsstroms.
Darüber hinaus führten erhöhte sonstige Stromabgaben zu einem zusätzlichen Anstieg.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere die Kosten für kurzfristige Mietverhältnisse bzw.
Mietverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert sowie Lizenzaufwendungen, Aufwandsentschädigungen,
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Versicherungen, Schadensfälle, Marketing- und Werbekosten, die Anmietung von Personal, Zahlungen an verbundene
Unternehmen für Beförderungsleistungen an Mitarbeiter:innen sowie Betriebsküchen.
Die Aufwendungen für Leistungen der Abschlussprüfer:innen des Konzernabschlusses und der Einzelabschlüsse sind ebenfalls
in den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten und setzen sich wie folgt zusammen: 20252024in TEURin TEURJahres- und Konzernabschlussprüfung 481471Andere Bestätigungsleistungen 22103Gesamt 503574
Die Jahres- und Konzernabschlussprüfung wurde im Geschäftsjahr 2025 wie im Vorjahr von der Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. durchgeführt. Zusätzlich zur Abschlussprüfung wurden in den Geschäftsjahren 2025
und 2024 die Prüfungen der Nichtfinanziellen Erklärung im Konzernlagebericht und des Jahresfinanzberichts im XHTML-
Format verrechnet.
11. Zinserträge und Zinsaufwendungen
Das Zin
sergebnis des ÖBB Infrastruktur-Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
20252024Zinsergebnis in Mio. EURin Mio. EURZinserträge 18,035,3davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1,316,3Zinsaufwendungen -615,6-554,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen -33,6-16,3Gesamt -597,6-518,7davon gegenüber verbundenen Unternehmen -32,30,0*)*) Kleinstbetrag.
Die Zinserträge betreffen Haftungsentgelte gegenüber verbundenen Unternehmen, Zinsabgrenzungen, die Veranlagung der
aufgelösten Cross-Border-Leasing-Transaktionen und Zinsen aus Depots ehemaliger Cross-Border-Leasing-Transaktionen
sowie Negativzinsen in Höhe von rd. 8,8 Mio. EUR (Vj: rd. 8,9 Mio. EUR) aus aufgenommenen Darlehen. Die Zinserträge
werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.
Die Zinsaufwendungen betragen vor Aktivierung von Fremdkapitalzinsen rd. 781,0 Mio. EUR (Vj: rd. 700,8 Mio. EUR). Diese
entfallen mit rd. 206,0 Mio. EUR (Vj: rd. 246,1 Mio. EUR) auf Anleihen, mit rd. 99,5 Mio. EUR (Vj: rd. 106,5 Mio. EUR) auf
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit rd. 419,9 Mio. EUR (Vj: rd. 301,3 Mio. EUR) auf die Österreichische
Bundesfi
nanzierungsagentur (OeBFA). Darüber hinaus fallen Zinsaufwendungen für EUROFIMA-Darlehen und sonstige
Kreditaufnahmen sowie zinsähnliche Aufwendungen an. Von den gesamten Zinsaufwendungen wurden rd. 165,4 Mio. EUR
(Vj: rd. 146,8 Mio. EUR) gemäß IAS 23 Zinsen auf Herstellungskosten qualifizierter Vermögenswerte aktiviert (siehe
Erläuterung 14). Des Weiteren sind in den Zinsaufwendungen auch Aufwendungen für Haftungsentgelte in Höhe von
rd. 8,8 Mio. EUR (Vj: rd. 10,7 Mio. EUR) enthalten.
12. Sonstiges Finanzergebnis
Das sonstige Finanzergebnis des ÖBB Infrastruktur-Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
20252024Sonstiges Finanzergebnis in Mio. EURin Mio. EURSonstige Finanzerträge 9,925,6davon aus Bewertungs- und Kursdifferenzen 8,15,2davon aus der Bewertung von Derivaten 1,720,2Sonstige Finanzaufwendungen -10,9-7,7davon aus Bewertungs- und Kursdifferenzen -8,4-5,1davon aus der Bewertung von Derivaten -0,2-0,3davon gegenüber verbundenen Unternehmen -2,2-2,3Gesamt -1,117,9davon gegenüber verbundenen Unternehmen -2,2-2,3
Die sonstigen Finanzerträge betreffen neben Kursdifferenzen im Zusammenhang mit Restposten aus ehemaligen Cross-
Border-Leasing-Transaktionen auch Bewertungsergebnisse aus Derivaten.
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In den sonstigen Finanzaufwendungen sind die Weiterverrechnungen von Erträgen aus Restposten aus ehemaligen Cross-
Border-Leasing-Transaktionen enthalten.
13. Ertragsteuern
Steuera
ufwand/Steuerertrag
Der Posten Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen: 20252024in Mio. EURin Mio. EURAufwand/Ertrag aus Steuerumlage (Gruppenbesteuerung) -1,0-0,6Latenter Steueraufwand/-ertrag 7,121,8davon aus Steuersatzanpassungen 0,00,0Ertragsteuern 6,221,2
Die laufenden Steuern werden 2025 und 2024 mit 23 % des geschätzten steuerpflichtigen Gewinns für das jeweilige
Geschäftsjahr berechnet.
Für die Bewertung der bilanzierten latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden wurde der aktuell gültige
Steuersatz von 23 % herangezogen.
Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung wurden in Österreich, in denen der ÖBB Infrastruktur Konzern derzeitig
tätig ist, bereits in lokales Recht umgesetzt und sind für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2023 anwendbar. Der ÖBB
Infrastruktur-Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung auf die zukünftige Ertragskraft des Konzerns.
Aus der Analyse haben sich keine wesentlichen Beträge an Mindeststeuern (Top-up Tax) ergeben.
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
20252024in Mio. EURin Mio. EURLatente Steueransprüche 70,759,0Bilanzansätze zum 01.01. 70,759,0Veränderung latenter Steuer im sonstigen Ergebnis erfasst -4,0-10,1erfolgswirksam erfasst 7,121,8Bilanzansätze zum 31.12. 73,870,7davon latente Steueransprüche 73,870,7davon latente Steuerschulden 0,00,0
Latente Steuern, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, resultieren aus Wertunterschieden zwischen IFRS-Buchwerten und
Steuerbemessungsgrundlagen im Bereich der Rücklagen aus Stromderivaten.
Die latenten Steuern sind angesichts der zugrunde liegenden Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten im
IFRS-Konzernabschluss und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen im Ausmaß von rd. 55,6 Mio. EUR
(Vj: rd. 57,8 Mio. EUR) als langfristig einzuschätzen. Die kurzfristigen aktiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen
Verlustvorträge in Höhe von rd. 17,4 Mio. EUR (Vj: rd. 6,9 Mio. EUR), die im Geschäftsjahr 2026 voraussichtlich verwendet
werden können. Die restlichen latenten Steuern in Höhe von rd. rd. 0,8 Mio.EUR (Vj: rd. 5,9 Mio. EUR) beziehen sich auf
Anlagevermögen, Vorräte und Stromderivate.
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
ausgewiesenen Ertragsteuern und den sich unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes von 23 % auf das steuerpflichtige
Jahresergebnis ergebenden Ertragsteuern.
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20252024in Mio. EURin Mio. EURJahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS 15,112,6Anpassung steuerfreier Anteil gem. § 50 (2) Bundesbahngesetz 58,992,8IFRS-Jahresergebnis – steuerpflichtiger Teil 74,0105,4Konzernsteuersatz 23,0 %23,0 %Erwarteter Aufwand (-) bzw. Ertrag (+) aus Steuern im Geschäftsjahr -17,0-24,2Beteiligungserträge 0,40,7Ansatz von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten 18,340,4sonstige Hinzurechnungen 4,54,3Steuern vom Einkommen 6,221,2Effektiver Körperschaftsteuersatz -8,4 %-20,1 %
Der effektive Körperschaftsteuersatz von -8,4 % (Vj: -20,1 %), welcher vom gesetzlichen Körperschaftsteuersatz von 23 %
abweicht, resultiert hauptsächlich aus Ansatzanpassungen der latenten Steuern aus Verlustvorträgen. Es konnten aktive
latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von rd. 18,3 Mio. EUR aus bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten
gebildet werden. Die sonstigen Hinzurechnungen beinhalten sonstige Konsolidierungsanpassungen.
Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten, Verlustvorträge und Steuergutschriften:
latente Steuer- latente Steuer- ansprücheschuldenansprücheschuldenin Mio. EUR 31.12.202531.12.202531.12.202431.12.2024Vermögenswerte Sachanlagen 2,1-3,32,2-3,7Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 7,90,08,7-0,5Finanzielle Vermögenswerte 0,0-2,50,0-4,3Vorräte 5,40,05,40,0 15,4-5,816,3-8,5Schulden Rückstellungen 0,0-0,10,4-0,4Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5,60,012,10,0 5,6-0,112,5-0,4Steuerliche Verlustvorträge 58,70,050,70,0Latente Steueransprüche bzw. latente Steuerschulden 79,7-5,979,6-8,9Saldierung -5,95,9-8,98,9Saldierte latente Steueransprüche bzw. latente Steuerschulden 73,80,070,70,0
Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der
voraussichtlichen Nutzung innerhalb des steuerlichen Planungszeitraums von fünf Jahren. Die Nutzbarkeit von latenten
Steueransprüchen setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären
Unterschiede und Verlustvorträge verwendet werden können. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung von latenten
Steuerschulden und das geschätzte künftige steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran.
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Unter Heranziehung des steuerpflichtigen Einkommens früherer Jahre sowie der Prognosen über das steuerpflichtige
Einkommen zukünftiger Jahre, in denen Steueransprüche genutzt werden können, ist der Vorstand der Auffassung, dass die
Realisierung der Steuervorteile aus den latenten Steueransprüchen im Ausmaß von rd. 73,8 Mio. EUR (Vj: rd. 70,7 Mio. EUR)
wahrsche
inlich ist. Die temporären Unterschiede in den Positionen Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien resultieren im Wesentlichen aus dem unterschiedlichen Abschreibungsbeginn (pro rata temporis nach IFRS im
Vergleich zur Halbjahresregel nach Steuerrecht) sowie aus abweichenden steuerlichen Anschaffungskosten und aus der
Bilanzierung von Sachverhalten gemäß IFRS 16. Die temporären Unterschiede in den Vorräten resultieren aus abweichenden
steuerlichen Anschaffungskosten. Die temporären Unterschiede aus den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
entstehen aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Stromderivate nach IFRS (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert)
und Steuerrecht (Drohverlustrückstellung). In den Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen die temporären Unterschiede
aus den Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 abgebildet.
Die Erfassung der passiven latenten Steuern auf Stromderivate erfolgt überwiegend im sonstigen Ergebnis. Der Rückgang der
passiven latenten Steuern auf Stromderivate hat auch einen Rückgang der aktiven latenten Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge zur Folge, der jedoch ergebniswirksam erfasst wird.
Die steuerlichen Verlustvorträge stammen aus Gesellschaften in Österreich und sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Die
jährliche Verrechnung mit Verlustvorträgen ist in Österreich mit 75 % des jeweiligen steuerlichen Ergebnisses begrenzt,
allerdings resultieren rd. 1.530,4 Mio. EUR (Vj: rd. 1.575,5 Mio. EUR) aus den Vorgruppenverlusten der
ÖBB-Infr
astruktur AG und sind daher zur Gänze gegen in künftigen Perioden erzielte steuerliche Ergebnisse verrechenbar. Die
Veränderung resultiert aus der Berücksichtigung der Differenzen, die sich aufgrund der im Geschäftsjahr erfolgten
Veranlagungen und den ursprünglich berücksichtigten steuerlichen Ergebnissen ergeben haben.
Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von rd. 1.275,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1.354,9 Mio. EUR) werden keine latenten Steuern
angesetzt, da die Verwertung in absehbarer Zukunft nicht gesichert ist.
Auf temporäre Differenzen in Höhe von rd. 9,7 Mio. EUR (Vj: rd. 9,7 Mio. EUR) aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und
Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuern angesetzt.
Die in der Geldflussrechnung angeführten gezahlten Ertragsteuern betreffen im Wesentlichen Steuerumlagen in Höhe von
rd. 6,5 Mio. EUR (Vj: 0,0 Mio. EUR).
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14. Sachanlagen
Die Gliederung der Sachanlagen, die Veränderungen im Geschäftsjahr und die Entwicklung der Kostenbeiträge zu den
Sachanlagen sind aus dem folgenden Anlagenspiegel ersichtlich.
Nutzungs-Andere Nutzungs-rechte Anlagen, rechte Grund-Grund-Technische Betriebs- u. übrige stücke und stücke und Anlagen u.Geschäfts-Sach-Anlagen in in Mio. EUR BautenBautenFahrparkMaschinenausstattunganlagenBauGesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 01.01.2025 34.791,7168,6504,312.407,1215,00,29.599,557.686,3Zugänge 1.154,44,645,2459,020,60,91.586,83.271,4Abgänge -246,4-0,7-16,4-123,6-8,0-0,2-2,9-398,3Umbuchungen 3.252,80,029,0626,44,90,0-3.926,7-13,6Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31.12.2025 38.952,4172,5562,013.368,8232,60,97.256,660.545,8Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2025 -11.974,0-44,8-366,2-7.140,0-171,4-0,20,0-19.696,6Abschreibungen -649,6-11,1-34,3-417,2-16,80,00,0-1.129,0Abgänge 211,70,614,5114,37,80,20,0349,1Umbuchungen -1,90,00,01,90,00,00,00,0Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2025 -12.413,8-55,3-386,1-7.441,0-180,30,00,0-20.476,5Buchwerte vor Kosten- beiträgen per 01.01.2025 22.817,6123,8138,15.267,143,70,09.599,537.989,8Buchwerte vor Kosten- beiträgen per 31.12.2025 26.538,6117,2176,05.927,852,30,97.256,640.069,4Kostenbeiträge Stand 01.01.2025 -9.856,30,0-5,4-3.008,4-5,50,0-1.240,1-14.115,6Zugänge -148,20,00,0-39,9-0,10,0-196,8-384,9Abgänge 112,30,00,036,80,10,00,3149,5Umbuchungen -609,20,00,0-37,50,00,0646,90,3Stand 31.12.2025 -10.501,30,0-5,3-3.048,9-5,50,0-789,6-14.350,6Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2025 5.942,80,05,32.539,75,00,00,08.492,8Abschreibungen 107,90,00,139,00,20,00,0147,1Abgänge -107,70,00,0-36,0-0,10,00,0-143,8Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2025 5.943,00,05,32.542,85,10,00,08.496,2Kostenbeiträge per 01.01.2025 -3.913,50,0-0,1-468,7-0,40,0-1.240,1-5.622,7Kostenbeiträge per 31.12.2025 -4.558,30,00,0-506,1-0,30,0-789,6-5.854,4Buchwerte nach Kosten- beiträgen per 01.01.2025 18.904,1123,8138,04.798,543,30,0*)8.359,432.367,0Buchwerte nach Kosten- beiträgen per 31.12.2025 21.980,3117,2176,05.421,751,90,96.467,034.215,0*) Kleinstbetrag.
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Nutzungs-Andere Nutzungs-rechte Anlagen, rechte Grund-Grund-Technische Betriebs- u. übrige stücke und stücke und Anlagen u.Geschäfts-Sach-Anlagen in in Mio. EUR BautenBautenFahrparkMaschinenausstattunganlagenBauGesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 01.01.2024 33.406,8170,8486,511.744,9201,30,48.499,854.510,6Zugänge 1.014,413,840,6406,415,40,01.827,03.317,6Zugänge Konsolidierungskreis 60,20,02,882,42,10,059,2206,8Abgänge -139,6-16,1-25,9-145,8-5,9-0,2-4,4-337,8Umbuchungen 449,80,00,3319,22,10,0-782,2-10,9Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31.12.2024 34.791,7168,6504,312.407,1215,00,29.599,557.686,3Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2024 -11.439,7-43,3-353,5-6.858,1-160,8-0,40,0-18.855,8Abschreibungen -630,6-10,9-35,4-395,1-15,20,00,0-1.087,2Zugänge Konsolidierungskreis -20,60,0-1,8-24,0-1,20,00,0-47,6Abgänge 116,89,424,5137,35,80,20,0294,1Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2024 -11.974,0-44,8-366,2-7.140,0-171,4-0,20,0-19.696,6Buchwerte vor Kosten- beiträgen per 01.01.2024 21.967,2127,5133,04.886,840,50,08.499,835.654,9Buchwerte vor Kosten- beiträgen per 31.12.2024 22.817,6123,8138,15.267,143,70,09.599,537.989,8Kostenbeiträge Stand 01.01.2024 -9.765,70,0-5,4-2.952,0-5,00,0-1.070,0-13.798,0Zugänge -78,90,00,0-28,70,00,0-189,6-297,2Zugänge Konsolidierungskreis -43,40,00,0-63,0-0,60,0-41,0-148,0Abgänge 63,10,00,164,10,10,00,1127,5Umbuchungen -31,40,00,0-28,80,00,060,30,1Stand 31.12.2024 -9.856,30,0-5,4-3.008,4-5,50,0-1.240,1-14.115,6Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2024 5.884,90,05,22.543,24,70,00,08.438,0Abschreibungen 99,70,00,139,50,20,00,0139,5Zugänge Konsolidierungskreis 16,30,00,020,60,20,00,037,0Abgänge -58,10,00,0-63,5-0,10,00,0-121,7Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2024 5.942,80,05,32.539,75,00,00,08.492,8Kostenbeiträge per 01.01.2024 -3.880,80,0-0,2-408,8-0,30,0-1.070,0-5.360,0Kostenbeiträge per 31.12.2024 -3.913,50,0-0,1-468,7-0,40,0-1.240,1-5.622,7Buchwerte nach Kosten- beiträgen per 01.01.2024 18.086,3127,5132,84.478,040,20,07.429,930.294,8Buchwerte nach Kosten- beiträgen per 31.12.2024 18.904,1123,8138,04.798,543,30,0*)8.359,432.367,0*) Kleinstbetrag.
Unter „Nutzungsrechte übrige Sachanlagen“ werden am Bilanzstichtag im Wesentlichen Nutzungsrechte aus geleastem
Fahrpark, aus geleasten technischen Anlagen und Maschinen und geleaste andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung, welche gemeinsam dargestellt werden, ausgewiesen.
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2025 exklusive Nutzungsrechte betragen rd. 3.265,9 Mio. EUR (Vj: rd. 3.303,8 Mio. EUR) und
betreffen im Wesentlichen Rahmenplanprojekte und Investitionen in die Südstrecke, Investitionen in Bahnhofsum- und -
neubauten, Ausbauarbeiten im Großraum Wien und Investitionen in den Ausbau der Weststrecke. Dabei handelt es sich
hauptsächlich um Bauten, technische Anlagen und Maschinen sowie Anlagen in Bau.
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Bei den Umbuchungen handelt es sich einerseits um die aus dem Posten „Anlagen in Bau” auf die spezifischen Anlagenkonten
umgebuchten Werte für fertiggestellte Anlagen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte und von
oder zu den „zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“ (Erläuterung 19) und „Vorräten“ (Erläuterung 21) umgegliederte
Werte. Z
u den Angaben zu Schätzungsänderungen wird auf Erläuterung 3 unter „Einschätzungen der Nutzungsdauern der
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte“ verwiesen.
Im Geschäftsjahr aktivierte der ÖBB Infrastruktur-Konzern gemäß den Regelungen des IAS 23 Zinsen auf Herstellungskosten
qualifizierter Vermögenswerte in Höhe von rd. 165,4 Mio. EUR (Vj: rd. 146,8 Mio. EUR). Der zugrunde liegende
Fremdkapitalzinssatz beträgt rd. 2,3 % (Vj: 2,2 %). Von den Bundeszuschüssen wurde ein Betrag von rd. 156,2 Mio. EUR
(Vj: rd. 136,0 Mio. EUR) als Kostenbeitrag für aktivierte Zinsen erfasst.
Zum 31.12.2025 betrugen die vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen (Bestellobligo)
rd. 2.614,1 Mio. EUR (Vj: rd. 2.302,3 Mio. EUR).
Im Wesentlichen dienen Anlagen des Fahrparks und sonstige technische Anlagen und Maschinen in Höhe von
rd. 48,5 Mio. EUR (Vj: rd. 51,5 Mio. EUR) als Besicherung für EUROFIMA-Darlehen.
Verluste
aus dem Abgang von Sachanlagen sind in Höhe von rd. 37,5 Mio. EUR angefallen (Vj: rd. 27,5 Mio. EUR), wobei sich
diese aus der Verschrottung und dem Abbruch von Vermögenswerten und dem Verkauf von Fahrzeugen und sonstiger
Betriebsausstattung sowie Abgänge im Zusammenhang mit Neuinvestitionen und Abtretungen ins öffentliche Gut ergaben.
Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen und von zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte betragen
rd. 23,5 Mio. EUR (Vj: rd. 32,6 Mio. EUR) und betreffen insbesondere Liegenschaftsverkäufe und Verkäufe von Fahrzeugen. In
den Berichtsjahren wurden Entschädigungsbeiträge in Höhe von rd. 0,1 Mio. EUR (Vj: rd. 0,1 Mio. EUR) vereinnahmt.
Die Zugänge zum Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2024 betreffen die Aufnahme der Vermögenswerte des übertragenen
Teilbetriebes Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH. Weitere Angaben sind in Erläuterung 2 enthalten.
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15. Immaterielle Vermögenswerte
Die Gliederung der immateriellen Vermögenswerte und die Veränderungen im Geschäftsjahr sind aus dem folgenden
Anlagens
piegel ersichtlich.
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen sowie Immaterielle Entwicklungs-Kostenbeiträge an Vermögenswerte in in Mio. EUR kostenDritteEntwicklungGesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 01.01.2025 303,72.064,9149,42.518,1Zugänge 24,4324,247,8396,3Abgänge -1,5-0,3-1,3-3,1Umbuchungen 42,442,5-82,82,1Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31.12.2025 369,12.431,3113,02.913,4Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2025 -207,1-374,60,0-581,7Abschreibungen -25,6-27,70,0-53,3Abgänge 1,40,10,01,5Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2025 -231,2-402,20,0-633,5Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 01.01.2025 96,71.690,3149,41.936,4Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 31.12.2025 137,82.029,1113,02.279,9Kostenbeiträge Stand 01.01.2025 -37,6-889,30,0-926,9Zugänge -3,8-65,80,0-69,6Umbuchungen 5,1-5,40,0-0,3Stand 31.12.2025 -36,2-960,50,0-996,7Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2025 32,0120,80,0152,9Abschreibungen 0,13,80,03,9Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2025 32,1124,70,0156,8Kostenbeiträge per 01.01.2025 -5,5-768,50,0-774,0Kostenbeiträge per 31.12.2025 -4,1-835,80,0-839,9Buchwerte nach Kostenbeiträgen per 01.01.2025 91,2921,9149,41.162,4Buchwerte nach Kostenbeiträgen per 31.12.2025 133,71.193,3113,01.439,9
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Konzessionen,
Schutzrechte, Lizenzen sowie Immaterielle Entwicklungs-Kostenbeiträge Vermögenswerte in in Mio. EUR kostenan DritteEntwicklungGesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 01.01.2024 268,61.883,3126,82.278,7Zugänge 15,8163,957,2236,9Zugänge Konsolidierungskreis 0,60,00,00,6Abgänge -0,10,00,0-0,1Umbuchungen 18,917,8-34,62,0Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31.12.2024 303,72.064,9149,42.518,1Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2024 -183,7-347,90,0-531,6Abschreibungen -22,9-26,70,0-49,6Zugänge Konsolidierungskreis -0,60,00,0-0,6Abgänge 0,10,00,00,1Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2024 -207,1-374,60,0-581,7Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 01.01.2024 84,91.535,4126,81.747,1Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 31.12.2024 96,71.690,3149,41.936,4Kostenbeiträge Stand 01.01.2024 -34,7-829,20,0-863,9Zugänge -4,1-58,60,0-62,7Zugänge Konsolidierungskreis -0,20,00,0-0,2Umbuchungen 1,4-1,50,0-0,1Stand 31.12.2024 -37,6-889,30,0-926,9Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2024 30,2117,00,0147,2Abschreibungen 1,63,80,05,5Zugänge Konsolidierungskreis 0,20,00,00,2Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2024 32,0120,80,0152,9Kostenbeiträge per 01.01.2024 -4,5-712,20,0-716,6Kostenbeiträge per 31.12.2024 -5,5-768,50,0-774,0Buchwerte nach Kostenbeiträgen per 01.01.2024 80,4823,2126,81.030,5Buchwerte nach Kostenbeiträgen per 31.12.2024 91,2921,9149,41.162,4
Die durchschnittliche Restnutzungsdauer von Kostenbeiträgen an Dritte beträgt etwa 45,6 Jahre (Vj: 40,3 Jahre).
Bei den immateriellen Vermögenswerten in Entwicklung handelt es sich um zugekaufte immaterielle Vermögenswerte, die
aber noch nicht fertig gestellt waren und noch nicht genutzt werden.
In den Zugängen zur Position „Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen sowie Entwicklungskosten“ werden in Höhe von
rd. 13,2 Mio. EUR (Vj: rd. 14,7 Mio. EUR) immaterielle Vermögenswerte, die aus konzerninterner Entwicklung stammen, und
in Höhe von rd. 17,7 Mio. EUR (Vj: rd. 16,9 Mio. EUR) immaterielle Vermögenswerte, die von verbundenen Unternehmen aus
dem übrigen ÖBB Konzern stammen, ausgewiesen, welche teilweise noch in Entwicklung sind.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betragen rd. 3,3 Mio. EUR (Vj: rd. 3,4 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr wurden
Aufwendu
ngen über rd. 0,4 Mio. EUR (Vj: rd. 0,7 Mio. EUR) als Entwicklungskosten im Anlagevermögen unter der Position
„Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen und Entwicklungskosten“ aktiviert.
Die Zugänge in der Position „Kostenbeiträge an Dritte” resultieren im Wesentlichen aus geleisteten Kostenbeiträgen an die
Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE.
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16. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Es werden dieser Kategorie nur Immobilien zugeordnet, die nicht als Eisenbahnvermögen (§ 10a Eisenbahngesetz) qualifiziert
und dahe
r frei an Dritte vermietet werden oder veräußerbar sind. Im Wesentlichen werden daher Immobilien zu
Vermietungszwecken sowie Baurechte unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Die
Nutzungsdauer dieser Immobilien entspricht den Nutzungsdauern jener Immobilien, die unter den Sachanlagen ausgewiesen werden. 20252024in Mio. EURin Mio. EURAnschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01. 718,8474,5Zugänge 0,00,9Zugänge zu Anschaffungskosten aus nachträglichen Anschaffungen 50,245,2Zugänge Konsolidierungskreis 0,0193,2Abgänge zu Anschaffungskosten -6,3-2,1Umbuchungen aus/zu Sachanlagen 2,57,0Stand 31.12. 765,2718,8Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01. -201,3-177,0Abschreibungen -10,9-8,5Zugänge Konsolidierungskreis 0,0-16,9Abgänge 5,01,1Stand 31.12. -207,2-201,3Nettobuchwert Stand 01.01. 517,6297,6Nettobuchwert Stand 31.12. 558,1517,6
Bei den Zugängen zum Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2024 handelt es sich um eine Immobilie, die aufgrund des
Erwerbs aller Anteile an den beiden Unternehmen ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH (vormals: RINV HÖSBA
Beteiligungs GmbH) und Am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG (vormals: HÖSBA Projektentwicklungs- und
-verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG) erstmals bilanziert wurde.
Wenn als Finanzinvestition gehaltene Immobilien vermietet werden, erfolgt dies im Rahmen von operativen
Leasingverhältnissen. Die daraus resultierenden Mieterträge beliefen sich ohne Betriebskosten auf rd. 39,2 Mio. EUR
(Vj: rd. 27,2 Mio. EUR), denen direkt zurechenbare Aufwendungen (einschließlich Reparaturen und Instandhaltungen,
allerdings ohne Betriebskosten) in Höhe von rd. 7,9 Mio. EUR (Vj: rd. 6,6 Mio. EUR) gegenüberstehen. Darüber hinaus fielen
betriebl
iche Aufwendungen in der Höhe von rd. 0,8 Mio. EUR (Vj: rd. 0,7 Mio. EUR) an, denen keine Mieteinnahmen
gegenüberstehen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist keine Verträge für die Instandhaltung seiner als Finanzinvestitionen
gehaltenen Immobilien eingegangen, die zu einer diesbezüglichen Verpflichtung führen.
Der beizulegende Zeitwert beträgt rd. 1.516,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1.400,6 Mio. EUR). Für 71 % (Vj: 72 %) der Immobilien erfolgt
die Bewertung mithilfe externer Gutachten, welche nicht ausschließlich auf Marktdaten beruhen und daher der
Hierarchiestufe 3 zugeordnet sind. Die beizulegenden Zeitwerte für die restlichen zu Investitionszwecken gehaltenen
Immobilien wurden von konzerninternen Expert:innen der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH mit einer Discounted
Cashflow-Berechnung auf Basis der tatsächlichen Mieten für das jeweilige Mietobjekt ermittelt. Die so ermittelten
beizulegenden Marktwerte wurden ebenso der Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS 13 zugeordnet.
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17. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, umfassen in beiden Berichtsjahren Anteile an einem
Gemeinsc
haftsunternehmen und an zwei (Vj: zwei) assoziierten Unternehmen.
Eigentumsanteil in % Name und Sitz des Gemeinschaftsunternehmens 31.12.202531.12.2024Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE, I-39100 Bozen 50,050,0
Eigentumsanteil in % Name und Sitz des assoziierten Unternehmens 31.12.202531.12.2024LCA Logistik Center Austria Süd GmbH, A-9586 Fürnitz 50,050,0Weichenwerk Wörth GmbH, A-3151 St. Georgen am Steinfeld 43,143,1
Eine Zusammenfassung der Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, an denen die
ÖBB-Infrastruktur AG zum Bilanzstichtag beteiligt ist, wird in den folgenden Tabellen dargestellt. Die Tabelle zeigt auch eine
Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils des Konzerns. Die Werte der Galleria
di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE sind vorläufig und an die Rechnungslegungsmethode im Konzern angepasst.
Nach der Fertigstellung des Abschlusses 2024 der Galleria di Base del Brennero haben sich keine wesentlichen Abweichungen
zu den vorläufigen Werten ergeben.
Galleria di Base del Brennero – übrige assoziierte Unternehmen Brenner Basistunnel BBT SE aufsummiert in Mio. EUR 31.12.202531.12.202431.12.202531.12.2024Umsatzerlöse 0,00,092,798,0Planmäßige Abschreibungen -0,8-0,7-1,8-1,7Zinserträge 2,64,30,00,0Zinsaufwendungen -0,0 *)-0,0 *)-0,3-0,5Ertragsteueraufwand 0,0 *)0,0 *)-2,0-1,4Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0,00,05,84,2Gesamtergebnis 0,00,05,84,2Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 425,220,20,20,1Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 96,767,325,125,8Langfristige Vermögenswerte 25,7286,517,827,5Kurzfristige Schulden 464,4291,030,726,1Langfristige Schulden 2,11,90,56,0Nettovermögen 100 % 81,181,112,021,3Anteil des Konzerns am Nettovermögen per 01.01. 40,640,69,18,7Gesamtergebnis, das dem Konzern zuzurechnen ist 0,00,02,51,8Kapitalerhöhungen 0,00,00,30,0vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividenden 0,00,0-2,5-1,5Buchwert des Anteils per 31.12. 40,640,69,49,1*) Kleinstbetrag.
Die Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE (fortan BBT SE) ist die einzige gemeinsame Vereinbarung des
Konzerns. Die BBT SE ist eine eigenständige juristische Person. Der Konzern hat einen Residualanspruch am Nettovermögen,
dementsprechend hat der Konzern seinen Anteil als ein Gemeinschaftsunternehmen eingestuft. Der Zweck und die Aufgabe der
Gesellschaft BBT SE sind Planung und Bau des Brenner Basistunnels. Das Gesamtprojekt umfasst den Bau des Eisenbahntunnels
zwischen Tulfes/Innsbruck und Franzensfeste mit den Haupt-, Erkundungs- und den Zufahrtstunneln, Multifunktionsstellen,
technischen Anlagen, der Betriebsleitzentrale, den erforderlichen Deponien und den Brücken und Stellen, die für die
Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind, sowie die Inbetriebnahme des Tunnels. Gemäß den Bestimmungen des
Staatsvertrags vom 30.04.2004 ist das Gesellschaftskapital der BBT SE zu jeweils 50 % zwischen Italien und Österreich aufgeteilt.
Auf österreichischer Seite sind die 50 % zur Gänze im Besitz der ÖBB-Infrastruktur AG. Die 50 % des italienischen Teils sind zur
Gänze im Besitz der TFB Societá di Partecipazioni S.p.A. Die ÖBB-Infrastruktur AG hat sich verpflichtet, den Bau des Brenner
Basistunnels zu 50 % zu finanzieren und erhält dafür vom Bund einen 100 %igen Zuschuss in Form einer 50-jährigen Annuität
als Kostenbeitrag. Gemäß Vereinbarungen zwischen Italien und Österreich haben sich die beiden Länder bereit erklärt,
zusätzliche Beiträge im Verhältnis ihrer Anteile zu leisten, um etwaige Verluste bei Bedarf auszugleichen.
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Die BBT SE weist in ihrem vorläufigen Jahresabschluss neben den oben angeführten Werten Gesamterträge (sonstige
betriebliche Erträge) in Höhe von rd. 29,2 Mio. EUR (Vj: rd. 26,6 Mio. EUR) und Gesamtaufwendungen in Höhe von
rd. 31,8 Mi
o. EUR (Vj: rd. 30,9 Mio. EUR) aus. An die BBT SE wurden im Geschäftsjahr 2025 rd. 300,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 150,0 Mio. EUR) als geleistete Kostenbeiträge gezahlt. Die vertraglich mit dem Land Tirol im Zuge des Anteilserwerbs
vereinbarten Refundierungen, sowie die vom Bund geleisteten Zahlungen in Zusammenhang mit der Querfinanzierung Straße
reduzieren den Zuschuss des Bundes und beliefen sich auf rd. 58,0 Mio. EUR (Vj: rd. 55,5 Mio. EUR).
Der Bilanzstichtag der Weichenwerk Wörth GmbH ist der 31.03. Die Gesellschaft wird auf Grundlage eines Zwischenabschlusses
per 31.12. einbezogen. Die Geschäftstätigkeit der Weichenwerk Wörth GmbH umfasst die Erzeugung und das Recycling von
Weichen und Komponenten, von Prellböcken, Isolierstößen sowie die Logistik und den Transport der erzeugten Produkte sowie
Servicetätigkeiten an Weichen.
Unternehmensgegenstand der LCA Logistik Center Austria Süd GmbH ist die Standortentwicklung eines Dry Ports (Außenstelle
des Hafens Triest) in Fürnitz, Kärnten. Der anteilige Verlust wurde zur Gänze in der Equity-Bewertung berücksichtigt und durch
Gesellschafterzuschüsse im Eigenkapital abgedeckt.
18. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
2025 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtBeteiligungen 0,01,01,0Finanzielle Vermögenswerte – Leasing 4,994,899,7davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4,994,899,7Übrige finanzielle Vermögenswerte 63,43,466,8Gesamt 68,399,2167,5davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4,994,899,7davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 55,51,256,7
2024 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtBeteiligungen 0,01,11,1Finanzielle Vermögenswerte – Leasing 4,899,7104,5davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4,899,7104,5Übrige finanzielle Vermögenswerte 50,961,0111,9Gesamt 55,7161,8217,5davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4,899,7104,5davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 37,556,293,7
Finanzielle Vermögenswerte – Leasing
In den finanziellen Vermögenswerten – Leasing sind Finanzierungsleasingforderungen aus dem Sub-Lease-Vertrag mit
Gesellschaften des übrigen ÖBB Konzerns zur Immobilie in der Lassallestraße in Höhe von rd. 99,7 Mio. EUR
(Vj: rd. 104,4 Mio. EUR) enthalten.
Übrige finanzielle Vermögenswerte
In den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind unter anderem verbliebene Restposten aus aufgelösten CBL-Transaktionen
(Erläuterungen 30.1 und 30.3) von über rd. 51,9 Mio. EUR (Vj: rd. 88,8 Mio. EUR) und Stromderivate in und ohne Hedge-
Beziehung in Höhe von rd. 9,9 Mio. EUR (Vj: rd. 18,2 Mio. EUR) enthalten.
Wertberichtigungen
Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für die finanziellen Vermögenswerte.
Finanzielle Vermögenswerte zum 31.12.2025 Wertberichtigung bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (Erwarteter 12-Monats-Netto-in Mio. EUR Kreditrating *)Brutto-BuchwertKreditverlust)BuchwertEinstufung „geringes Risiko" AAA bis A19,00,0**)19,0Einstufung „mittleres Risiko" BBB bis B37,80,137,7Einstufung „zweifelhaft" CCC bis C0,00,00,0Einstufung „Verlust" D0,00,00,0Gesamtexposure 56,80,156,7
*) Entspricht der Einstufung bei einer externen Ratingagentur (Standard & Poor’s).
**) Kleinstbetrag.
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Finanzielle Vermögenswerte zum 31.12.2024 Wertberichtigung bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (Erwarteter 12-Monats-Netto-in Mio. EUR Kreditrating *)Brutto-BuchwertKreditverlust)BuchwertEinstufung „geringes Risiko" AAA bis A26,50,0**)26,5Einstufung „mittleres Risiko" BBB bis B67,30,167,1Einstufung „zweifelhaft" CCC bis C0,00,00,0Einstufung „Verlust" D0,00,00,0Gesamtexposure 93,80,193,7
*) Entspricht der Einstufung bei einer externen Ratingagentur (Standard & Poor’s).
**) Kleinstbetrag.
Der Bruttobuchwert stellt das maximale Ausfallsrisiko für finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten
Anschaffungskosten dar.
19. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Der Bil
anzposten der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte stellt sich folgendermaßen dar:
20252024Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Mio. EURin Mio. EURStand 01.01. 0,07,2Zugänge 3,60,0Abgänge durch Veräußerung 0,0-7,2Stand 31.12. 3,60,0davon zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen 3,60,0
Bei den im Geschäftsjahr 2025 ausgewiesenen Vermögenswerten handelt es sich um Gebäude und Grundstücke die gemäß
Immobilienstrategie als nicht betriebsnotwendig bzw. nicht als Finanzinvestition eingestuft wurden und daher als zur
Veräußerung gehalten ausgewiesen werden.
Die im Geschäftsjahr 2024 veräußerten Vermögenswerte betrafen eine Bahnstrecke und ein mittels Baurecht veräußertes
Logistikcenter. Der Verkaufserlös 2024 betrug rd. 21,2 Mio. EUR, der realisierte Gewinn rd. 14,0 Mio. EUR, welcher in den
sonstigen betrieblichen Erträgen gemeinsam mit den Erträgen aus dem Abgang vom Anlagevermögen ausgewiesen wird.
Nach dem Bilanzstichtag per 31.12.2025 wurden keine wesentlichen Vermögenswerte zum Verkauf bestimmt. Die
beizulegenden Zeitwerte entsprechen den vereinbarten Kaufpreisen oder den erwarteten Verhandlungsergebnissen mit den
Vertragspartnern, womit die Zuordnung des beizulegenden Werts zur Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS 13 erfolgt.
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20. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Dieser
Posten gliedert sich wie folgt:
31.12.2025 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtForderungen aus Lieferungen und Leistungen 231,70,0231,7davon gegenüber verbundenen Unternehmen 113,90,0113,9davon Vertragsvermögenswerte (Fertigungsaufträge) 14,80,014,8Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 511,079,0590,0davon Finanzinstrumente 58,121,679,7Gesamt 742,779,0821,7
31.12.2024 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtForderungen aus Lieferungen und Leistungen 242,10,0242,1davon gegenüber verbundenen Unternehmen 113,10,0113,1davon Vertragsvermögenswerte (Fertigungsaufträge) 19,70,019,7Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 394,073,4467,4davon Finanzinstrumente 38,621,460,0Gesamt 636,173,4709,5
Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen (soweit es sich um
Finanzinstrumente handelt) entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd dem beizulegenden Zeitwert. In den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Höhe von rd. 0,4 Mio. EUR (Vj: rd. 0,7 Mio. EUR) Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Vertragsvermögenswerte in Höhe von rd. 14,8 Mio. EUR
(Vj: rd. 16,7 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Leistungen für Dritte erfasst, bei denen die Leistungserstellung noch nicht
abgeschlossen ist.
Bei den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten handelt es sich vor allem um vorausbezahlte Haftungsentgelte an den
Bund von rd. 48,6 Mio. EUR (Vj: rd. 57,1 Mio. EUR), Vorsteuer auf Anzahlungsrechnungen über rd. 53,5 Mio. EUR
(Vj: rd. 59,5 Mio. EUR), Vorsteuerguthaben aus den Voranmeldungszeiträumen November und Dezember in Höhe von
rd. 161,6 Mi
o. EUR (Vj: rd. 154,8 Mio. EUR), die im Dezember ausbezahlten Gehälter für Jänner in der Höhe von
rd. 24,4 Mio. EUR (Vj: rd. 27,1 Mio. EUR), Forderungen aus dem Zuschussvertrag nach § 42 Bundesbahngesetz in Höhe von
rd. 182,6 Mio. EUR (Vj: 69,3 Mio. EUR), Forderungen aus Zuschüssen in Höhe von rd. 10,7 Mio. EUR (Vj: rd. 9,3 Mio. EUR),
sowie Forderungen aus Kostenbeiträgen von rd. 22,3 Mio. EUR (Vj: rd. 17,6 Mio. EUR) und Grundstücksverkäufen von
rd. 36,3 Mio. EUR (Vj: rd. 33,9 Mio. EUR).
Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt:
Forderungen aus Lieferung u. LeistungenSonstige Forderungenin Mio. EUR 2025202420252024Stand 01.01. 10,015,00,40,4Verbrauch -1,5-4,40,00,0Umgliederung 0,40,00,00,0Nettoneubewertung der Wertberichtigungen 2,4-0,70,00,0Stand 31.12. 11,310,00,40,4
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nur auf Forderungen insoweit jene Finanzinstrumente darstellen.
Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen zeigt
die folgende Tabelle:
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sAusfallsrisiko in Mio. EUR 20252024Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 243,1252,1Sonstige Forderungen 80,260,4Gesamter Bruttobuchwert Forderungen 323,2312,5abzüglich Wertminderung 11,710,4Buchwert 311,5302,1
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste aus Lieferungen und
Leistungen:
31.12.2025 Analyse des Ausfallsrisikos nach Brutto-Buchwert Brutto-Fälligkeit der Forderungen aus L+L (vor Abzug von Einzelwert-Buchwert Pauschale Einzelwert-Netto-in Mio. EUR Wertberichtigung)berichtigungnach EWBberichtigung (IFRS 9)in %Buchwertnicht überfällig 189,60,8188,90,30,2 %188,6bis 90 Tage überfällig 29,60,129,51,34,4 %28,190 bis 180 Tage überfällig 3,20,13,10,413,4 %2,7180 bis 360 Tage überfällig 4,12,71,40,534,1 %0,9über 360 Tage überfällig 16,55,011,50,11,0 %11,4Gesamtexposure 243,18,7234,42,71,1 %231,7
31.12.2024 Analyse des Ausfallsrisikos nach Brutto-Buchwert Brutto-Fälligkeit der Forderungen aus L+L (vor Abzug von Einzelwert-Buchwert nach Pauschale Einzelwert-Netto-in Mio. EUR Wertberichtigung)berichtigungEWBberichtigung (IFRS 9)in %Buchwertnicht überfällig 212,90,1212,90,60,3 %212,3bis 90 Tage überfällig 22,30,122,21,04,5 %21,290 bis 180 Tage überfällig 2,10,71,40,321,6 %1,1180 bis 360 Tage überfällig 5,80,45,40,00,0 %5,4über 360 Tage überfällig 9,06,92,10,00,0 %2,1Gesamtexposure 252,18,2243,91,90,8 %242,1
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste aus den sonstigen
Forderungen:
31.12.2025 Analyse des Ausfallrisikos der sonstigen Forderungen Brutto-Buchwert (vor Abzug von Netto-in Mio. EUR Kreditrating *)Wertberichtigung)Wertberichtigungin %BuchwertEinstufung „geringes Risiko" AAA bis A79,70,0**)0,0 %79,7Einstufung „mittleres Risiko" BBB bis B0,00,00,0 %0,0Einstufung „zweifelhaft" CCC bis C0,30,3100,0 %0,0Einstufung „Verlust" D0,00,00,0 %0,0Gesamtexposure 80,00,30,3 %79,7*) Entspricht der Einstufung bei einer externen Ratingagentur (Standard & Poor’s).
**) Kleinstbetrag.
**) Klei
nstbetrag.
Weitere Angaben sind in Erläuterung 29.2.c enthalten.
31.12.2024 Analyse des Ausfallrisikos der sonstigen Forderungen Brutto-Buchwert (vor Abzug von Netto-in Mio. EUR Kreditrating *)Wertberichtigung)Wertberichtigungin %BuchwertEinstufung „geringes Risiko" AAA bis A59,70,0**)0,0 %59,7Einstufung „mittleres Risiko" BBB bis B0,00,00,0 %0,0Einstufung „zweifelhaft" CCC bis C0,30,3100,0 %0,0Einstufung „Verlust" D0,00,00,0 %0,0Gesamtexposure 59,70,3100,0 %59,7*) Entspricht der Einstufung bei einer externen Ratingagentur (Standard & Poor’s).
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21. Vorräte
Dieser Bilanzposten stellt sich folgendermaßen dar:
31.12.202531.12.2024in Mio. EURin Mio. EURVorräte (brutto) 128,5129,8Wertberichtigungen -4,4-5,7Gesamt 124,1101,2davon Verwertungsobjekte 64,650,5
Die Vorräte umfassen Materialbestände und Ersatzteile für den Ausbau und die Instandhaltung des Schienennetzbetriebs
sowie Verwertungsobjekte. Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen sind aus Erläuterung 7
ersichtlich. Wertaufholungen von in der Vergangenheit auf Vorräte vorgenommenen Wertberichtigungen betrugen
rd. 1,3 Mio. EUR (Vj: keine).
Die Verwertungsobjekte betreffen jene Liegenschaften, die betrieblich nicht mehr genutzt und für den späteren Verkauf
entwickelt werden. Es handelt sich um ehemalige Bahnhofs- und Eisenbahnanlagen, die dem dauernden Betrieb dienten.
Betroffen sind wesentliche Projekte, wie zum Beispiel die Flächen des ehemaligen Südbahnhofs, des Frachtenbahnhofs Wien
Nord sowie des Nordwestbahnhofs, die in großem Umfang entwickelt werden. Von den Verwertungsobjekten mit einem
Buchwert von rd. 64,6 Mio. EUR (Vj: rd. 50,5 Mio. EUR) sind rd. 47,0 Mio. EUR (Vj: rd. 41,2 Mio. EUR) als langfristig einzustufen.
Die Wert
minderungen/-aufholungen zu Vorräten des Berichtsjahres 2025 betragen rd. -1,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1,9 Mio. EUR) und
werden in den Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen ausgewiesen.
22. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Dieser Posten gliedert sich wie folgt:
31.12.202531.12.2024 in Mio. EURin Mio. EURKassenbestand 0,0*)0,0*)Guthaben bei Kreditinstituten 0,0*)0,0*)Kontokorrentkonto ÖBB-Finanzierungsservice GmbH (Konzernclearing) 30,235,1Stand gemäß 31.12. (Bilanz) 30,235,1Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH -560,3-72,3Stand Liquide Mittel (Geldflussrechnung) -530,1-37,2*) Kleinstbetrag.
Dieser Posten beinhaltet Veranlagungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten, der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH sowie
Kassenbestände, die alle kurzfristig sind (Fristigkeit unter drei Monaten). Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht
ihrem beizulegenden Zeitwert. Sämtliche Bestandteile der liquiden Mittel stehen zur freien Verfügung des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Nähere Angaben zum Finanzmittelfonds gemäß Geldflussrechnung werden in Erläuterung 34
gemacht.
23. Grundkapital, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Grundkapital
Das Grundkapital der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt unverändert 500,0 Mio. EUR und ist zur Gänze einbezahlt. Das
Grundkap
ital ist in 100.000 Namensaktien unterteilt. Sämtliche Anteile werden von der ÖBB-Holding AG gehalten.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Dieser Posten wurde für die nicht der ÖBB-Infrastruktur AG gehörenden Anteile am Eigenkapital der jeweiligen
vollkonsolidierten Tochterunternehmen gebildet. Die Entwicklung dieses Postens wird in der Aufstellung der Veränderung des
Eigenkapitals dargestellt.
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49
Die nachstehende Tabelle zeigt 100 % der Finanzinformationen zur WS Service GmbH, jener Tochtergesellschaft des Konzerns
mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter (49 %).
31.12.202531.12.2024in Mio. EURin Mio. EURLangfristige Vermögenswerte 0,6 0,5 Kurzfristige Vermögenswerte 4,3 6,5 Langfristige Schulden 0,0*)0,0*)Kurzfristige Schulden 3,3 5,2 Nettovermögen 1,7 1,8 Buchwert der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (anteilig) 0,8 0,9 Umsatzerlöse 16,6 15,5 Gewinn / Verlust -1,2 1,8 Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 Gesamtergebnis -1,21,8 Nicht beherrschenden Gesellschaftern zugeordneter Gewinn / Verlust -0,6 0,9 Nicht beherrschenden Gesellschaftern zugeordnetes sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -0,2 1,8 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -0,3 -0,2Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1,4 -0,4Nettoerhöhung (Nettoabnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -1,81,2
*) Kleinstbetrag.
24. Rücklagen und erwirtschaftetes Ergebnis
Die Kapi
talrücklagen betragen rd. 541,6 Mio. EUR (Vj: rd. 541,6 Mio. EUR). Diese ergeben sich im Wesentlichen aus
Umgründungsvorgängen in der Vergangenheit. Bei der Erhöhung um rd. 2,7 Mio. EUR im Jahr 2024 handelt es sich um eine
spaltungsgeborene Kapitalrücklage, die das Übertragungskapital und die Confusio aus der Abspaltung zur Aufnahme des
Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH betrifft (siehe Erläuterung 2).
Die Cashflow-Hedge-Rücklage entwickelt sich wie folgt:
Cashflow-Hedge-RücklageEntwicklung darin enthaltene in Mio. EUR BuchwertErtragsteuernStand 31.12.2023 = 01.01.2024 -47,914,3Änderung der beizulegenden Zeitwerte -5,11,5Realisierung von Gewinnen und Verlusten 38,7-11,6Stand 31.12.2024 -14,34,3Änderung der beizulegenden Zeitwerte -8,02,4Realisierung von Gewinnen und Verlusten 21,3-6,4Stand 31.12.2025 -0,90,3
Darüber hinaus werden versicherungsmathematische Verluste aus der Neubewertung der Abfertigungs- und
Pensionsrückstellung in Höhe von rd. 1,3 Mio. EUR (Vj: rd. 5,1 Mio. EUR) in der Position „Neubewertung leistungsorientierter
Versorgungspläne“ ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zum Eigenkapital finden sich in der Aufstellung der Veränderungen
des Eigenkapitals.
Die im sonstigen Ergebnis enthaltenen Ertragsteuern betreffen nur die steuerpflichtigen Sachverhalte. Die Cashflow-Hedge-
Rücklage betrifft ausschließlich Commodity-Derivate und hier ausschließlich Strom-Forwards und Futures.
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25. Finanzverbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
2025 in Mio. EUR bis 1 Jahr1 bis 5 Jahremehr als 5 JahreGesamtAnleihen 1.034,0721,83.604,75.360,5Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten149,41.636,11.999,13.784,6Finanzverbindlichkeiten Leasing19,864,0145,1228,9davon gegenüber verbundenen Unternehmen3,90,00,03,9Übrige Finanzverbindlichkeiten1.422,14.728,318.443,424.593,8davon gegenüber dem Bund (OeBFA)521,34.667,718.397,023.586,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen560,50,00,0560,5Gesamt2.625,37.150,224.192,333.967,8davon gegenüber verbundenen Unternehmen564,40,00,0564,4
2024 in Mio. EUR bis 1 Jahr1 bis 5 Jahremehr als 5 JahreGesamtAnleihen1.527,71.538,53.825,36.891,5Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten9,0975,62.808,13.792,7Finanzverbindlichkeiten Leasing15,261,9158,9236,0Übrige Finanzverbindlichkeiten413,84.172,015.951,920.537,7davon gegenüber dem Bund (OeBFA)0,04.095,215.904,119.999,4davon gegenüber verbundenen Unternehmen 72,51,80,074,3Gesamt1.965,86.748,022.744,231.458,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 72,51,80,074,3
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mit einem Buchwert von rd. 3.638,6 Mio. EUR
(Vj: rd. 3.638,6 Mio. EUR) Finanzierungen durch die Europäische Investitionsbank (EIB). Im Laufe des Jahres 2025 wurde
keine und im Laufe des Jahres 2024 eine Finanzierung mit einem Nominale von 200,0 Mio. EUR, einer Laufzeit von 2009
bis 2024 und einem Nominalzinssatz von 4,4 % getilgt. Die verbleibenden Verträge setzen sich wie folgt zusammen:
Finanzverbindlichkeiten gegenüber EIB 2025 NominaleRestlaufzeit in EURLaufzeitenNominalzinssatzEffektivverzinsung Anmerkungbis zu 1 Jahr 140.000.000,002006 bis 20264,247 %4,247 %1 Vertrag1 bis 5 Jahre1.600.000.000,002007 bis 20301,238 % bis 4,813 %1,245 % bis 4,818 %7 Verträgemehr als 5 Jahre1.900.000.000,002011 bis 20490,429 % bis 3,524 %0,429 % bis 3,529 %10 VerträgeGesamt3.640.000.000,0018 Verträge
Finanzverbindlichkeiten gegenüber EIB 2024 NominaleRestlaufzeit in EURLaufzeitenNominalzinssatzEffektivverzinsung Anmerkung1 bis 5 Jahre940.000.000,002006 bis 20293,58 % bis 4,813 %3,585 % bis 4,818 %5 Verträgemehr als 5 Jahre 2.700.000.000,002010 bis 20490,429 % bis 4,184 %0,429 % bis 4,189 %13 VerträgeGesamt3.640.000.000,0018 Verträge
B
ei Änderungen des Bundesbahngesetzes, wenn die ÖBB-Infrastruktur AG ihre Vermögenswerte veräußern sollte, sich die
Eigentümerstruktur ändert oder die Projektkosten wesentlich geringer als geplant sind, dann ist entweder die EIB zu
informieren, oder es sind zusätzliche Sicherheiten beizubringen. Zudem könnte die EIB noch nicht ausgezahlte Kredite
zurückbehalten oder aber eine Rückzahlung verlangen.
Haftungen des Bundes
Haftungen des Bundes bestehen für Anleihen mit einem Buchwert in Höhe von rd. 5.326,4 Mio. EUR
(Vj:
rd. 6.826,2 Mio. EUR). Weiteres sind Verbindlichkeiten bei der EUROFIMA mit einem Buchwert in Höhe von
rd. 75,0 Mio. EUR (Vj: rd. 87,9 Mio. EUR) durch Haftungen des Bundes abgesichert.
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Emittierte Anleihen
Die Anleihen mit einem Gesamtnominalwert in Höhe von rd. 5.325,0 Mio. EUR (Vj: rd. 6.825,0 Mio. EUR) gliedern sich wie folgt:
Nominal WährungLaufzeitISINZinssatz100.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02438628762,9900 %100.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02445223962,9900 %100.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02526971303,5000 %50.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02527214503,5000 %100.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02759732783,4900 %80.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02759745993,4900 %100.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03213181634,0000 %100.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03248936264,0000 %50.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03248956704,0000 %100.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03288669824,0000 %50.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03314279054,0000 %50.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03360435173,9900 %50.000.000,00EUR2010 bis 2030XS04974301724,2100 %70.000.000,00EUR2010 bis 2030XS05037246424,2000 %100.000.000,00EUR2010 bis 2030XS05121258493,9000 %1.000.000.000,00EUR2011 bis 2026XS06919706013,5000 %200.000.000,00EUR2011 bis 2031XS07176149514,0000 %1.350.000.000,00EUR2012 bis 2032XS07826970713,3750 %75.000.000,00EUR2013 bis 2033XS09541974702,1250 %1.000.000.000,00EUR2013 bis 2033XS09840872043,0000 %500.000.000,00EUR2014 bis 2029XS10717470232,2500 %
Von 2005 bis 2014 hat die ÖBB-Infrastruktur AG ein Euro-Medium-Term-Note-Programm (EMTN) aufgelegt. Die Zahlungen
hinsichtlich der unter diesem Rahmenvertrag ausgegebenen Anleihen sind von der Republik Österreich unbedingt und
unwiderruflich garantiert. Alle oben angeführten Anleihen wurden von der ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen dieses
Programms begeben.
2015 wurden sechs Anleihen (rd. 108,5 Mio. USD) begeben, von denen eine (Vj: drei) in Höhe von rd. 40,1 Mio. USD
(Vj: rd. 67,8 Mio. USD) mit der CUSIP-Nummern A5790#AD0 (Laufzeitende 2026) noch aushaftet. Zwei Anleihen mit den
CUSIP-Nummern A5790#AE8 und A5790#AF5 wurden 2025 beglichen. Der beizulegende Zeitwert dieser Anleihe wird mit
einem Bewertungsmodell auf Basis beobachtbarer Marktdaten ermittelt und daher dem Level 2 der Fair-Value-Hierarchie
zugeordnet (Erläuterung 29.5).
Finanzverbindlichkeiten Leasing
Die Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 betragen mit rd. 225,0 Mio. EUR (Vj: rd. 236,0 Mio. EUR)
überwiege
nd Grund- und Gebäude-Leasings für Betriebsführungszentralen und Bahnhöfe und mit 3,9 Mio. EUR (Vj:
Forderungen in Höhe von rd. 0,1 Mio. EUR) verbliebenen Restposten aus CBL-Transaktionen.
Übrige Finanzverbindlichkeiten
Von den übrigen Finanzverbindlichkeiten betreffen mit einem Buchwert von rd. 23.586,0 Mio. EUR (Vj: rd. 19.999,4 Mio. EUR)
Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund (OeBFA). Von den Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund (OeBFA) sind rd. 521,3 Mio.
EUR (Vj: keine) kurzfristig.
Die ÖBB-Infrastruktur AG nimmt ab dem Jahr 2017 die notwendige Finanzierung vor allem über Darlehen der Republik
Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) anstatt über eigene
Anleiheemissionen am Kapitalmarkt auf. Alle bestehenden Anleihen der ÖBB-Infrastruktur AG und deren Garantien durch die
Republik Österreich bleiben von dieser Erweiterung der Finanzierungsinstrumente der ÖBB-Infrastruktur AG unberührt.
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Nachfolgend die Aufstellung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Bund (OeBFA) gegliedert nach
Fälligkeiten:
durch-Finanzverbindlichkeiten schnittliche gegenüber OeBFA 2025 Effektiv-Restlaufzeit Nominale (in EUR)LaufzeitenNominalzinssatzEffektivverzinsungverzinsungAnmerkung0,7500 % bis -0,6520 % bis bis zu 1 Jahr 604.100.000,002020 bis 20262,0650 %2,9680 %1,4937 %5 Verträge0,0000 % bis -0,6150 % bis 1 bis 5 Jahre 4.948.050.000,002017 bis 20306,2500 %3,4900 %1,4777 %30 Verträge0,0000 % bis -0,2710 % bis mehr als 5 Jahre 19.479.567.000,002017 bis 21204,1500 %3,8220 %2,2857 %106 VerträgeGesamt 25.031.717.000,00141 Verträge
durch-Finanzverbindlichkeiten schnittliche gegenüber OeBFA 2024 Effektiv-Restlaufzeit Nominale (in EUR)LaufzeitenNominalzinssatzEffektivverzinsungverzinsungAnmerkung0,0000 % bis -0,6520 % bis 1 bis 5 Jahre 4.366.050.000,002017 bis 20286,2500 %3,1510 %1,2514%29 Verträge0,0000 % bis -0,2710 % bis mehr als 5 Jahre 16.486.267.000,002017 bis 21204,1500 %3,8220 %2,0597%94 VerträgeGesamt 20.852.317.000,00123 Verträge
Es bestehen 141 (Vj: 123) Finanzierungen mit Laufzeiten bis 2120.
Die übrigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der
ÖBB-Finanzierungsservice GmbH und betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der laufenden Finanzierung im
Ausmaß vo
n rd. 560,3 Mio. EUR (Vj: rd. 72,3 Mio. EUR). Diese Verbindlichkeiten sind Teil des Zahlungsmittelfonds des
Cashflows.
Die übrigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber sonstigen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus
EUROFIMA-Darlehen in der Höhe von rd. 75,0 Mio. EUR (Vj: rd. 87,9 Mio. EUR), aus Zinsabgrenzungen in Höhe von
rd. 290,4 Mio. EUR (Vj: rd. 255,5 Mio. EUR) sowie aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von rd. 9,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 36,0 Mio. EUR). Von den derivativen Finanzinstrumenten betreffen Derivate mit einem Buchwert von rd. 4,1 Mio. EUR
(Vj: rd. 20,4 Mio. EUR) Hedging-Instrumente.
In beiden Geschäftsjahren hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern sämtliche Verpflichtungen aus den Darlehens- und
Kreditverträgen erfüllt.
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26. Rückstellungen
Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde beurteilt, ob eine Inanspruchnahme des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
wahrsche
inlich ist und die voraussichtliche Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellung wird
in der Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme angesetzt. Wenn die zu bewertende Rückstellung eine große Anzahl von
Positionen umfasst, wird die Erwartungswertmethode angewendet. Bei gleich wahrscheinlichen Szenarien wird der
Mittelwert rückgestellt.
26.1. Personalrückstellungen
31.12.202531.12.2024in Mio. EURin Mio. EURGesetzliche Abfertigungen 34,737,7Pensionen 0,80,8Jubiläumsgelder 117,1123,6Gesamt 152,7162,1
Bis auf die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus der Rückstellung für gesetzliche Abfertigungen und
Pensionen werden sämtliche erfolgswirksamen Veränderungen der Personalrückstellungen im Personalaufwand ausgewiesen.
Versicherungsmathematische Annahmen
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen, Abfertigungen und
Pensionen verwendeten Annahmen:
31.12.202531.12.2024Abzinsungsfaktor Abfertigung 4,20 %3,50 %Abzinsungsfaktor Pension 4,10 %3,45 %Abzinsungsfaktor Jubiläum 3,90 %3,35 %Gehaltssteigerungen 4,50 %4,60 %Pensionssteigerungen 2,00 %2,00 %Fluktuationsrate Jubiläum Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 0,00 bis 1,15 %0,00 bis 1,21 %Fluktuationsrate Jubiläum übrige Angestellte 0,00 bis 6,82 %0,00 bis 7,48 %
Bei den Abfertigungs- und Jubiläumsgeldern ist der Konzern üblicherweise folgenden versicherungsmathematischen Risiken
ausgesetzt: Zinsänderungsrisiko und Gehaltsrisiko.
Zinsänderungsrisiko: Ein Rückgang des Anleihezinssatzes führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen.
Gehaltsrisiko: Der Barwert der Rückstellungen wird auf Basis der zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer:innen
ermittelt. Somit führen Gehaltserhöhungen über das bereits im Barwert berücksichtigte Ausmaß der begünstigten
Arbeitnehmer:innen zu einer Erhöhung der Rückstellungen.
Gesetzliche Abfertigungen
Für die sich aus einzelnen dienstrechtlichen oder vertraglic
hen Bestimmungen ergebenden Abfertigungsansprüche jener
Dienstnehmer:innen, die nicht Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung sind, wird eine Rückstellung für Abfertigungen
eingestellt. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(PUC-Methode), das für Bewertungen nach IAS 19 vorgeschrieben ist, und richtet sich nach den biometrischen
Rechnungsgrundlagen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand – Rechnungsgrundlagen für
Pensionsversicherung.
Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat, werden
wie nachfolgend beschrieben durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Infolge einer gesetzlichen Änderung unterliegen
Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich nach dem 01.01.2003 begonnen hat, einem beitragsorientierten
Versorgungsplan. In diesem Zusammenhang hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern in den Jahren 2025 und 2024 rd. 11,0 Mio. EUR
bzw. rd.
9,6 Mio. EUR in den beitragsorientierten Versorgungsplan (VBV Vorsorgekasse AG und APK-PENSIONSKASSE AG)
eingezahlt.
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Bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer Dienstzeit – ein
Mehrfaches ihres monatlichen Entgelts, maximal aber zwölf Monatsentgelte beträgt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses
werden maximal drei Monatsentgelte sofort, darüber hinausgehende Beträge verteilt über einen Zeitraum von höchstens
zehn Monaten ausgezahlt. Im Falle des Todes haben die Erbberechtigten der Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50 % der
Abfertigung.
Die folgende Tabelle zeigt die Komponenten der Nettoabfertigungsaufwendungen der Periode sowie die Entwicklung der
Abfertigungsrückstellung in den beiden Berichtsjahren:
20252024in Mio. EURin Mio. EURBarwert der Verpflichtung zum 01.01. 37,738,0Dienstzeitaufwand 1,41,5Zinsaufwand 1,31,4Im Periodenergebnis erfasst 2,72,9Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) aus Änderungen finanzieller Annahmen -3,5-2,7Erfahrungsbedingte Anpassungen -0,3-0,6Im sonstigen Ergebnis erfasst -3,8-3,3Abfertigungszahlungen -1,9-0,7Unternehmensverkäufe und -erwerbe sowie Übertritte im Konzern 0,00,8Barwert der Verpflichtung zum 31.12. 34,737,7
Abfertigungsrückstellungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR werden in 2026, in Höhe von rd. 4,6 Mio. EUR in 2027 bis 2030 und
in Höhe
von rd. 28,6 Mio. EUR nach 2030 fällig. Die mittlere Restlaufzeit (Duration) beträgt 12,3 (Vj: 13,0) Jahre.
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wird die Auswirkung resultierend aus Änderungen
wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher
Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher
unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Die Ermittlung der Verpflichtung unter Anwendung von
geänderten Parametern erfolgt analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung nach der
Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) gemäß IAS 19.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:
Sensitivitätsanalyse der Veränderung der Erhöhung des Parameters/ Reduktion des Parameters/ Rückstellung für Abfertigungen AnnahmeVeränderung DBO Veränderung DBO in %-Punkten2025 in Mio. EUR2024 in Mio. EUR2025 in Mio. EUR2024 in Mio. EURZinssatz +/-0,2-0,8-0,90,91,0Bezugserhöhung +/-0,20,91,0-0,8-0,9
Jubiläumsgelder
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Definitivstellung sowie bestimmte Angestellte (im Folgenden „Mitarbeiter:innen“)
haben einen Anspruch auf Jubiläumsgelder. Gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erhalten die
Berechtigten nach 25 Dienstjahren zwei Monatsgehälter und nach 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter. Mitarbeiter:innen,
die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts mindestens 35 Dienstjahre geleistet haben, wird ebenfalls ein anteiliges Jubiläumsgeld
von bis zu vier Monatsgehältern ausgezahlt.
Die Berechnung der Rückstellung wurde versicherungsmathematisch nach der PUC-Methode erstellt, welche für
Bewertungen nach IAS 19 vorgeschrieben ist. Sie erfolgt nach den biometrischen Rechnungsgrundlagen der Aktuarvereinigung
Österrei
chs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand – Rechnungsgrundlagen für Pensionsversicherung.
Die Rückstellung wird über die Dienstzeit unter Anwendung eines Fluktuationsabschlags für Mitarbeiter:innen, die vorzeitig
aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, gebildet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort in der
Periode, in der sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.
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Die folgende Tabelle zeigt die Komponenten der Jubiläumsgeldaufwendungen der Periode sowie die Entwicklung der
Jubiläumsrückstellungen in den beiden Berichtsjahren:
20252024in Mio. EURin Mio. EURBarwert der Verpflichtung zum 01.01. 123,6129,3Dienstzeitaufwand 6,66,9Zinsaufwand 4,04,3Jubiläumsgeldzahlungen -11,9-11,0Unternehmensverkäufe und -käufe sowie Übertritte im Konzern 0,10,8Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) -5,8-5,2Erfahrungsbedingte Anpassungen 0,5-1,4Barwert der Verpflichtung zum 31.12. 117,1123,6
Die mittlere Restlaufzeit (Duration) beträgt 8,5 (Vj: 8,6) Jahre.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Veränderung der Erhöhung des Parameters/ Reduktion des Parameters/ Jubiläumsgelder AnnahmeVeränderung DBO Veränderung DBO in %-Punkten2025 in Mio. EUR2024 in Mio. EUR2025 in Mio. EUR2024 in Mio. EURZinssatz +/-0,2-1,8-2,02,02,1Bezugserhöhung +/-0,22,02,0-1,8-2,0
Pensionen
Beitragsorientierte Versorgungssysteme
In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungsträger sowie für
Bahnbedienstete durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und aufgrund
§ 52 Bundesbahngesetz vom Bund erbracht. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist gesetzlich verpflichtet, Beiträge für Pensionen
und Gesundheitsvorsorge für aktive Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung an die BVAEB zu leisten. Zusätzlich bietet die
Gesellschaft allen Angestellten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Österreich einen beitragsorientierten Versorgungsplan an.
Die Beiträge der Gesellschaft berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 1,2 % nicht übersteigen. Die
Aufwendungen dieses Plans beliefen sich in den Jahren 2025 und 2024 auf rd. 12,9 Mio. EUR bzw. rd. 13,3 Mio. EUR.
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Für ein ehemaliges Vorstandsmitglied besteht ein leistungsorientierter Pensionsplan (Auszahlungen ab dem 60. Lebensjahr),
für den der ÖBB Infrastruktur-Konzern seit 2010 Zahlungen leistet. Der Plan, der über keine Kapitaldeckung verfügt, sieht
Pensionszahlungen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz des Gehalts betragen. Die Pension
beläuft sich auf höchstens 13,2 % des Letztbezugs. Die Bewertung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Annahme eines Abzinsungsfaktors von 4,10% (Vj: 3,45%) und eines Pensionsantrittsalters von 60 Jahren.
26.2. Sonstige Rückstellungen
Stand Stand in Mio. EUR 01.01.2025VerbrauchAuflösungZinseffekteZuführung31.12.2025Umweltschutzmaßnahmen 26,10,00,00,60,927,6Stilllegungskosten 15,10,00,00,40,115,5Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen 8,8-1,70,00,32,710,1Haftpflichtrenten 2,6-0,2-0,10,10,22,6Übrige sonstige 310,7-219,3-5,033,497,4217,2Summe sonstige Rückstellungen 363,3-221,2-5,134,8101,3273,0davon langfristig 25,628,0
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Die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen betrifft erwartete Sanierungsmaßnahmen von Bodenkontaminierungen. Sie
wurde aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit den wahrscheinlich zu erwartenden Aufwendungen erfasst.
In dieser Rückstellung wurde mit einem Betrag in Höhe von rd. 8,5 Mio. EUR (Vj: rd. 8,2 Mio. EUR) für identifizierte
Schwermetallbelastungen von Bahnstrommasten Vorsorge getroffen. Für Umweltschutzmaßnahmen wurde mit einem Betrag
in Höhe von rd. 19,2 Mio. EUR (Vj: rd. 17,9 Mio. EUR) vorgesorgt. Hier bestehen Erstattungsansprüche in Höhe von
rd. 10,7 Mio. EUR (Vj: rd. 9,3 Mio. EUR), die unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen werden.
Die Rückstellung für Stilllegungskosten betrifft künftige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abbruch und dem
Abräumen von Vermögenswerten und die Wiederherstellung von Standorten. Dabei handelt es sich um bereits stillgelegte oder
in naher Zukunft stillzulegende Bahnstrecken, deren Buchwerte bereits auf null reduziert wurden und daher die Veränderungen
der Rückstellungen ergebniswirksam erfasst werden. Diese Rückstellung wurde nur für jene Strecken gebildet, von denen mit
einer ausreichenden Sicherheit ausgegangen werden kann, dass diese stillgelegt werden.
Die Rückstellung für Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet vertraglich vereinbarte Verpflichtungen zur
Beseitigung von bestehenden rechtlichen und technischen Belastungen und ähnliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit
bereits durchgeführten Grundstücksverkäufen.
Die Verpflichtungen aus Haftpflichtrenten werden auf Basis von biometrischen Rechnungsgrundlagen errechnet und mit
einem Diskontierungszinssatz von 3,42 % (Vj: 2,46 %) abgezinst.
In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten enthalten. Rückstellungen
für Rechtsstreitigkeiten werden für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren prozessualen Risiken nach
unternehmerischer Beurteilung gebildet. Die Rückstellung setzt sich aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zusammen,
die sich aus der Tätigkeit des Unternehmens ergeben. Unter anderem sind Rückstellungen für Rückforderungen an
Infrastrukturbenützungsentgelt im Hinblick auf laufende regulierungsrechtliche Verfahren enthalten. Für die Entgelte für das
Bahnstromnetz in den Jahren 2016-2023, das Mindestzugangspaket in den Netzfahrplanperioden 2011-2017 und die
Verkehrsstationen in den Netzfahrplanperioden 2012-2023 gemäß § 68a EisbG konnte unter Aufsicht der Schienen-Control
GmbH bzw. Schienen-Control Kommission eine marktweite Bereinigung der Verfahren abgeschlossen werden. Die dafür zum
31.12.2024 bilanzierte Rückstellung wurde weitgehend verbraucht. Die Veränderung von Rückstellungen für Rückforderungen
in Zusammenhang mit regulierungsrechtlichen Verfahren wird in den Umsatzerlösen erfasst.
Da eine Offenlegung von Informationen nach IAS 37.92 die Lage des Unternehmens in diesen Verfahren ernsthaft
beeinträ
chtigen könnte, werden keine Angaben über die Höhe der Rückstellung oder etwaige darüber hinausgehende
Eventualverbindlichkeiten gemacht. Diesbezüglich wird auf den Abschnitt „Verwendung von Schätzungen und
Ermessensausübungen“ unter Erläuterung 3 verwiesen.
Erwarteter Zahlungszeitpunkt für die Rückstellungen
Langfristige Rückstellungen werden soweit anwendbar laufzeitabhängig mit Zinssätzen von 2,31 % bis 4,03 %
(Vj: 2,24 % bis 2,63 %) abgezinst. Anpassungen aufgrund der Änderung des Diskontierungsfaktors fielen in einem
unwesentlichen Umfang an. Von den sonstigen Rückstellungen sind rd. 28,0 Mio. EUR (Vj: rd. 25,6 Mio. EUR) als langfristig
einzustu
fen. Bei diesen Rückstellungen liegt der erwartete Zahlungszeitpunkt nach 2026. Bei den als kurzfristig eingestuften
Rückstellungen wird damit gerechnet, dass es im Jahr 2026 zu einem Mittelabfluss kommt, wobei überwiegend die
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten sowie Teile der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Stilllegungskosten,
Freimachungskosten und ähnliche Verpflichtungen als kurzfristig eingestuft wurden. Sofern Unsicherheiten über die Fälligkeit
bestehen, wurden die betroffenen Rückstellungen überwiegend als kurzfristig eingestuft (betrifft im Wesentlichen die übrigen
sonstigen Rückstellungen).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
2025 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.117,00,01.117,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 106,50,0106,5davon gegenüber Dritten 1.010,50,01.010,5Sonstige Verbindlichkeiten 328,4171,4499,8davon Abgrenzung Bundeszuschüsse 141,20,0141,2davon Abgrenzungen Personal 83,20,083,2davon aus betrieblichen Steuern 26,60,026,6davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 31,10,031,1davon Ertragsteuerumlage 1,00,01,0davon übrige sonstige Verbindlichkeiten 45,3171,4216,7Gesamt 1.445,4171,41.616,8
2024 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.272,90,01.272,9davon gegenüber verbundenen Unternehmen 129,50,0129,5davon gegenüber Dritten 1.143,40,01.143,4Sonstige Verbindlichkeiten 512,326,3538,6davon Abgrenzung Bundeszuschüsse 244,40,0244,4davon Abgrenzungen Personal 99,10,099,1davon aus betrieblichen Steuern 26,90,026,9davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 25,70,025,7davon Ertragsteuerumlage 6,80,06,8davon übrige sonstige Verbindlichkeiten 109,426,3135,7Gesamt 1.785,226,31.811,5
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in der Höhe von rd. 105,3 Mio. EUR (Vj: rd. 64,3 Mio. EUR)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten, die aber aufgrund von IAS 1.70 trotzdem als
kurzfristig auszuweisen sind.
Die Abgrenzung § 42 BBG resultiert aus der Abgrenzung von Bundeszuschüssen, einerseits aufgrund der geringeren
Maßnahmenumsetzung des Rahmenplans bzw. Zinsanpassungen und andererseits aus Ergebnisverbesserungen in
Zusammenhang mit Performancesteigerungen in der Betriebsführung. In den Abgrenzungen für Personal werden vor allem
die Posten „Überstunden“ und „nicht konsumierte Urlaube“ in Höhe von rd. 66,9 Mio. EUR (Vj: rd. 78,8 Mio. EUR) ausgewiesen.
Die übrig
en sonstigen Abgrenzungen innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen abzugrenzende
Erträge aus Baurechts- und Mietverträgen über rd. 0,0 Mio. EUR (Vj: rd. 1,7 Mio. EUR). Weitere Angaben zu der Abgrenzung
Bundeszuschüsse finden sich in der Erläuterung 32.
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C. SONSTIGE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS
28. Eventualverbindlichkeiten und langfristige Verpflichtungen
28.1. Eventualverbindlichkeiten
20252024in Mio. EURin Mio. EUREventualverbindlichkeiten 12,412,7Gesamt 12,412,7
Die angegebenen Eventualverbindlichkeiten betreffen Garantien und ungewisse Schulden, wobei der Umfang der
Mittelabflüsse vom künftigen Geschäftsverlauf abhängig ist.
28.2. Langfristige Verpflichtungen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat drei Strombezugsverträge mit Lieferanten abgeschlossen, die Laufzeiten bis 2027, 2029
und 2042 haben; für einen Teil einer Bahnstromlieferung läuft der Vertrag auf Bestandsdauer der Anlagen. Insgesamt werden
jährlich 170 MW im Rahmen dieser Verträge bezogen. Die Bewertung mit den relevanten Preisen zum 31.12.2025 oder den
durchschnittlichen Preisen 2025 (falls diese für die Preisfindung relevant sind) hat eine voraussichtliche Verpflichtung für 2026
in Höhe von rd. 123,6 Mio. EUR (Vj: rd. 172,3 Mio. EUR) und bis zum Ende der Laufzeit eine Gesamtverpflichtung in Höhe von
rd. 311,3 Mio
. EUR (Vj: rd. 437,3 Mio. EUR) ergeben. Die Gesamtverpflichtung umfasst nicht den Jahresbetrag in Höhe von
rd. 41,6 Mio. EUR (Bestandsdauer der Anlagen, Vj: rd. 68,8 Mio. EUR), da nicht bekannt ist, wie lange die Anlagen beim
Lieferanten noch in Betrieb sein werden. Diese Verpflichtung schwankt mit der Strompreisentwicklung.
29. Finanzinstrumente
29.1. Risikom
anagement
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterliegt Markt- (Zins- und Währungsrisiko), Kredit- (Bonität der Vertragspartner) und
Liquiditätsrisiken. Finanzielles Risikomanagement wird als Management von Marktrisiken angesehen und bedeutet die
ökonomisch orientierte Steuerung der Portfolios der Einzelgesellschaften im Hinblick auf die Entwicklung von Zinsen,
Währungen und Commodities. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente, um diese Risiken
wirtschaftlich abzusichern. Derivative Finanzinstrumente werden nur unter Bezugnahme auf ein Grundgeschäft
abgeschlossen.
Kernaufgabe des Risikomanagements ist die Identifizierung, Bewertung und Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken.
Risikobegrenzung bedeutet nicht die völlige Ausschließung finanzieller Risiken, sondern eine sinnvolle Steuerung jederzeit
quantifizierter Risikopositionen innerhalb eines konkret vorgegebenen Handlungsrahmens.
Die ÖBB-Holding AG, die Finanzgeschäfte mit Ausnahme von Sicherungsinstrumenten für Commodities im Namen und auf
Rechnung
der ÖBB-Infrastruktur AG und ihrer Tochterunternehmen nur nach deren Zustimmung und Auftrag durchführt, hat
ein risikoorientiertes Kontrollumfeld geschaffen, das unter anderem Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung von Risiken,
die Genehmigung, das Berichtswesen und die Überwachung von Finanzinstrumenten umfasst. An oberster Stelle steht bei
sämtlichen Finanzaktivitäten der Schutz des Vermögens des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
29.2. Risikoarten
Finanzrisiken sind wie folgt definiert:
– 29.2.a. Zinsrisiko
– 29.2.b. Währungsrisiko
– 29.2.c. Kreditrisiko
– 29.2.d. Liquiditätsrisiko
– 29.4. Commodity-Risiken (Strompreisschwankungen)
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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29.2.a. Zinsrisiko
Risiken aus Zinssatzänderungen stellen Risiken für die Ertra
gskraft und den Wert des ÖBB Infrastruktur-Konzerns dar und
können in folgenden Erscheinungsformen auftreten:
– Zinszahlungsrisiko (erhöhter Zinsaufwand aufgrund der Marktentwicklung)
– Barwertrisiko (Wertänderung des Portfolios)
Risiken aus Marktzinsänderungen können das Finanzergebnis des ÖBB Infrastruktur-Konzerns aufgrund der gegebenen
Bilanzstruktur beeinflussen. Es gilt daher, mögliche Marktzinsschwankungen über ein bestimmtes Niveau hinaus zum Beispiel
mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente einzuschränken, um deren Einfluss auf die Ergebnisentwicklung gering zu
halten.
Der Abschluss geeigneter derivativer Instrumente zum Management von Zinsrisiken (Zinsswaps) basiert auf Portfolioanalysen
und -empfehlungen seitens der ÖBB-Holding AG und entsprechenden Entscheidungen der Gesellschaften des Teilkonzerns
ÖBB-Infr
astruktur AG. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Unter
Berücksichtigung der gegebenen Schuldenstruktur werden bei Bedarf Zinsderivate eingesetzt, um die Risikostrategie
möglichst effizient umzusetzen.
Finanzinstrumente (kurz- und langfristig) Buchwert Financial In-31.12.2025 struments (siehe nicht zinssensitive fixverzinsliche variabel verzinsliche in Mio. EUR Erläuterung 29.5)FinanzinstrumenteFinanzinstrumenteFinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte 167,516,0151,50,0Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 205,9205,90,00,0Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 79,779,70,00,0Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30,20,00,030,2Gesamt 483,3301,6151,530,2davon gegenüber verbundenen Unternehmen 243,7113,999,630,2Finanzverbindlichkeiten 33.967,7326,433.587,653,7Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.113,91.113,90,00,0Sonstige Verbindlichkeiten 19,819,80,00,0Gesamt 35.101,41.460,133.587,653,7davon gegenüber dem Bund (OeBFA) 23.586,00,023.586,00,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 670,9106,2511,853,0
Finanzinstrumente (kurz- und langfristig) Buchwert Financial In-31.12.2024 struments (siehe nicht zinssensitive fixverzinsliche variabel verzinsliche in Mio. EUR Erläuterung 29.5)FinanzinstrumenteFinanzinstrumenteFinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte 217,523,9193,60,0Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 220,8220,80,00,0Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 60,060,00,00,0Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35,10,00,035,1Gesamt 533,4304,7193,635,1davon gegenüber verbundenen Unternehmen 252,7113,1104,535,1Finanzverbindlichkeiten 31.458,0325,731.060,072,3Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.262,11.262,10,00,0Sonstige Verbindlichkeiten 67,061,00,06,0Gesamt 32.787,11.648,831.060,078,3davon gegenüber dem Bund (OeBFA) 11.916,40,019.999,40,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 203,8131,50,072,3
*) Angepasste Vergleichswerte.
Bei den nicht zinssensitiven Finanzinstrumenten handelt es sich um unverzinste Posten.
Weltweit wurde in den vergangenen Jahren eine grundlegende Reform der wichtigsten Referenzzinssätze umgesetzt. Die
zuvor etablierten „Interbank Offered Rates“ (IBORs) wurden – mit Ausnahme des EURIBOR – großteils durch alternative und
nahezu risikofreie Referenzzinssätze (Risk Free Rates, RFRs) ersetzt. Während LIBOR-Sätze bereits seit Ende 2021 bzw. 2023
vollständig eingestellt wurden, wurde der EURIBOR im Rahmen eines hybriden, von der EU-Benchmark-Verordnung (BMR)
vorgegebenen Reformprozesses robust ausgestaltet und bleibt weiterhin als Referenzzinssatz zulässig und verwendbar.
Der ÖBB Konzern geht daher davon aus, dass der EURIBOR auf absehbare Zeit fortbesteht und für bestehende wie neue
Verträge eingesetzt werden kann. Gleichzeitig beobachtet der ÖBB Konzern laufend die regulatorische Entwicklung,
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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insbesondere Veröffentlichungen der ESMA, der Europäischen Kommission sowie der zuständigen Benchmark
Administratoren.
Im ÖBB Konzern bestehen aktuell keine EURIBOR gebundenen Kreditverträge mit vollständig robusten und BMR-konformen
Fallback-Klauseln. Verschiedene Brancheninitiativen – darunter Arbeitsgruppen der European Working Group on Euro Risk
Free Rates – haben jedoch Empfehlungen für Rückfallklauseln erarbeitet, die der ÖBB Konzern bei künftigen
Vertragsabschlüssen schrittweise implementieren wird.
Um die regulatorische Konformität sicherzustellen, erfolgen regelmäßige Abstimmungen mit den finanzierenden Banken,
fachliche Klärungen mit SAP-Berater:innen zur technischen Abbildung der Fallback-Mechanismen sowie ein laufender
Austausch in der Treasury-Interessengemeinschaft. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass der Konzern auf etwaige zukünftige
Änderungen des Referenzzinssatz Regimes vorbereitet ist.
Sensitivitätsanalyse Zinsrisiko
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen
der Mark
tzinssätze auf das Ergebnis und das Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die
hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag angewendet
werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus,
wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsrisiken.
Marktzinssatzänderungen von originären, variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht im Rahmen
von Cashflow Hedges gegen Zinsänderungsrisiken gesichert sind, werden bei der Berechnung der ergebnisbezogenen
Sensitivitäten miteinbezogen.
Wirksamkeit in GuV Sensitivitätsanalyse Zinsrisiko 31.12.2025 in Mio. EUR +100 Basispunkte -100 BasispunkteVermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,3 -0,3 Schulden Finanzverbindlichkeiten -0,1 0,1
Wirksamkeit in GuV Sensitivitätsanalyse Zinsrisiko 31.12.2024 in Mio. EUR +100 Basispunkte -100 BasispunkteVermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1,3 -0,9 Schulden Finanzverbindlichkeiten -0,7 0,7 Sonstige Verbindlichkeiten -0,7 0,7
Zum 31.12.2025 und zum 31.12.2024 bestehen keine Zinsderivate.
29.2.b. Währungsrisiko
Die Fremdwährungsrisiken des ÖBB Infrastruktur-Konzerns resu
ltieren vorwiegend aus originären finanziellen
Verbindlichkeiten in Fremdwährung. Zum Abschlussstichtag unterlag der ÖBB Infrastruktur-Konzern keinen wesentlichen
Risiken aus auf Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten.
Bei verbliebenen Positionen aus aufgelösten CBL-Transaktionen (betrifft auch die US-Dollar-Anleihen) werden nahezu alle
Zahlungsströme fristenkongruent in US-Dollar abgewickelt. Sofern es bei den Veranlagungen zu keinen Ausfällen kommt,
besteht somit kein Fremdwährungsrisiko.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die nachfolgende Tabelle zeigt das Nettofremdwährungsrisiko:
20252024Währungssensitive Finanzinstrumente in Mio. USDin Mio. USDÜbrige finanzielle Vermögenswerte 61,092,0Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -4,0-4,0Übrige finanzielle Verbindlichkeiten -58,0-90,0 -1,0-2,0abzgl. Devisentermingeschäfte -5,5-5,5Nettofremdwährungsrisiko -6,5-7,5
Es bestehen zwei Devisentermingeschäfte mit einem positiven beizulegenden Zeitwert zum 31.12.2025 in Höhe von rd. 0,2
Mio. EUR (Vj: rd. 0,3 Mio. EUR).
Sensitivitätsanalyse Währungsrisiko
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern war demnach in beiden Geschäftsjahren nur im geringen Umfang Währungsrisiken aus
ungesicherten Fremdwährungsverbindlichkeiten ausgesetzt. Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 % aufgewertet
(abgewertet) worden wäre, gäbe es zu beiden Bilanzstichtagen keine wesentlichen Ergebniseffekte.
29.2.c. Kreditrisiko
Das Kontrahentenrisiko erfasst das Schadenspotenzial aufgrun
d von Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen durch
Finanzpartner (vornehmlich Geldmarktgeschäfte, Veranlagungen, barwertig positive Derivate). Die dem Kontrahentenrisiko-
Management zugrunde liegenden und für jeden Finanzpartner individuell vergebenen Limits werden täglich auf Einhaltung
überprüft. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterhält Geschäftsbeziehungen nur zu Finanzpartnern, die über ein definiertes
Rating verfügen und für die eine objektive Risikoeinstufung des Kapitalmarkts vorliegt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat ein Kontrahentenrisiko-Management eingeführt, bei dem die Limitermittlung und
-vergabe primär auf der Auswertung von Credit-Default-Swap-Daten der ÖBB Holding AG und Konzern-Finanzpartner basieren.
Hierdurch ist eine schnelle Reaktion auf sich verändernde Risikoeinschätzungen des Kapitalmarkts hinsichtlich der
Finanzpartner sichergestellt. Die jeweils aktuellen Limits und deren Ausnutzung werden täglich überwacht, um auf
Marktstörungen zeitnah und risikoorientiert reagieren zu können.
Die finanziellen Vermögenswerte des ÖBB Infrastruktur-Konzerns umfassen hauptsächlich Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere. Diese
Positionen stellen die maximale Gefährdung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns durch das Ausfallsrisiko im Verhältnis zu den
finanziellen Vermögenswerten dar.
Dieses Kreditrisiko setzt sich wie folgt zusammen: Bruttoexposure abzüglich Kreditrisiko aus finanziellen Finanzinstrumenten (Buchwert zuzüglich Sicherheiten (Fair in Mio. EUR Wertberichtigungen)Value)NettoexposureGesamtexposure 2025 Finanzielle Vermögenswerte 167,60,0167,6Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 217,2-22,3194,9Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 80,20,080,2Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30,20,030,2Risiko lang- und kurzfristiger Vermögenswerte 495,2-22,3472,9Kreditrisiko aus übernommenen Haftungen 12,40,012,4Gesamtkreditrisiko 31.12.2025 507,6-22,3485,3Gesamtexposure 2024 Finanzielle Vermögenswerte 217,60,0217,6Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 235,0-10,8224,2Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 60,40,060,4Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35,10,035,1Risiko lang- und kurzfristiger Vermögenswerte 548,1-10,8537,3Kreditrisiko aus übernommenen Haftungen 12,70,012,7Gesamtkreditrisiko 31.12.2024 560,8-10,8550,0
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Hinsichtlich der Fälligkeit der Forderungen wird auf Erläuterung 20 verwiesen. Die Sicherheiten bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen bestehen im Geschäftsjahr 2025 aus einer Patronatserklärung und im Geschäftsjahr 2024 aus
Treuhandgeldern für Verwertungsobjekte.
29.2.d. Liquiditätsrisiko
Das übergeordnete Ziel im Bereich Finanzen im ÖBB Infrastruk
tur-Konzern ist die Sicherstellung des notwendigen
Liquiditätsspielraums für alle Gesellschaften des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Liquiditätsrisiko für den ÖBB Infrastruktur-
Konzern bedeutet zudem jede Einschränkung der Verschuldungs- und Kapitalaufnahmefähigkeit (zum Beispiel durch eine
schlechtere Kreditbeurteilung einer Ratingagentur oder durch ein bankeninternes Rating) im Hinblick auf Volumen und
Konditionen für die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, wodurch die Umsetzung der Unternehmensstrategie oder der
finanzielle Handlungsspielraum beeinträchtigt werden könnten.
Die Aufgabe liegt daher in der Analyse des Liquiditätsrisikos sowie in der konsequenten Sicherung der Liquidität (vor allem durch
Liquiditätsplanung, Vereinbarung ausreichender Kreditlinien und ausreichende Diversifizierung der Kreditgeber). Aus den
nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären und
derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich. Die tatsächlich erwarteten Fälligkeiten weichen von den vertraglich
vereinbarten nicht ab.
Überleitung der Buchwerte auf originäre und finanzielle abzüglich Derivative Verbindlichkeiten Buchwert der Buchwert der lang-Non Originäre finanzielle zum 31.12.2025 kurzfristigen fristigen Financial FinanzinstruFinanzverbind-Verbind-in Mio. EUR VerbindlichkeitenVerbindlichkeitenGesamtInstrumentsmentelichkeitenlichkeitenAnleihen1.034,04.326,55.360,50,05.360,55.360,50,0Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten149,43.635,23.784,60,03.784,63.784,60,0Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und CBL19,8209,1228,90,0228,9228,90,0Übrige Finanzverbindlichkeiten1.422,123.171,724.593,80,024.593,824.584,79,0Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1.117,00,01.117,03,11.113,91.113,90,0Sonstige Verbindlichkeiten328,4171,4499,8480,019,819,80,0 4.070,731.513,935.584,6483,135.101,535.092,39,0
Überleitung der Buchwerte auf originäre und finanzielle abzüglich Derivative Verbindlichkeiten Buchwert der Buchwert der Non Originäre finanzielle zum 31.12.2024 kurzfristigen langfristigen Financial Financial Finanzverbind-Verbind-in Mio. EUR VerbindlichkeitenVerbindlichkeitenGesamtInstrumentsInstrumentslichkeitenlichkeitenAnleihen 1.527,75.363,86.891,50,06.891,56.891,50,0Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9,03.783,73.792,70,03.792,73.792,70,0Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und CBL 15,2220,8236,00,0236,0236,00,0Übrige Finanzverbindlichkeiten413,820.123,920.537,70,020.537,720.501,836,0Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.272,90,01.272,910,81.262,11.262,10,0Sonstige Verbindlichkeiten 512,326,3538,6471,667,067,00,0 3.750,929.518,533.269,4482,432.787,032.751,136,0
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nicht Cashflows 2026 Cashflows 2027-2030 Cashflows 2031ff zahlungs-zu zahlungswirk- zu zahlungswirk- zu zahlungswirk- wirksame samen Buchwerten samen Buchwerten samen Buchwerten BuchwertBuchwerteZinsen *)Tilgung *)ZinsenTilgungZinsenTilgungin Mio. EUR 31.12.202531.12.2025202620262027-20302027-20302031ff2031ffOriginäre finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 5.360,5 0,0 175,8 1.034,0 552,2 721,7 424,9 3.604,7 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.784,6 0,0 99,3 149,4 288,7 1.636,1 261,0 1.999,1 Finanzverbindlichkeiten Leasing und CBL 228,9 0,0 4,1 19,8 13,7 64,0 17,5 145,1 Übrige Finanzverbindlichkeiten 24.584,7 14,0 391,7 1.399,4 1.485,1 4.728,3 6.527,2 18.443,0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.113,9 0,0 0,0 1.113,9 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 19,8 0,0 0,0 19,8 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 35.092,3 14,0 670,8 3.736,2 2.339,7 7.150,2 7.230,6 24.191,9 *) Die übrigen Finanzverbindlichkeiten enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus abgegrenzten Zinszahlungen für Anleihen, übrige Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Bund (OeBFA) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die tatsächlichen Zinszahlungen 2025 aus diesen abgegrenzten Verbindlichkeiten werden in der Zeile Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und nicht bei den übrigen Finanzverbindlichkeiten dargestellt.
nicht Cashflows 2025 Cashflows 2026-2029 Cashflows 2030ff zahlungs-zu zahlungswirk- zu zahlungswirk- zu zahlungswirk- wirksame samen Buchwerten samen Buchwerten samen Buchwerten BuchwerteZinsen *)Tilgung *)ZinsenTilgungZinsenTilgungin Mio. EUR 31.12.202431.12.2024202520252026-20292026-20292030ff2030ffOriginäre finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 6.891,5 0,0 234,0 1.527,7 598,4 1.538,5 554,6 3.825,3 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.792,7 0,0 98,7 9,0 333,8 975,6 314,1 2.808,1 Finanzverbindlichkeiten Leasing und CBL 236,0 0,0 4,3 15,2 14,6 61,9 20,4 158,9 Übrige Finanzverbindlichkeiten 20.501,8 21,6 304,2 373,0 1.155,3 4.157,0 5.827,5 15.950,2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.262,1 0,0 0,0 1.262,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 67,0 0,0 0,0 67,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 32.751,1 21,6 641,2 3.254,0 2.102,1 6.733,0 6.716,6 22.742,5 *) Die übrigen Finanzverbindlichkeiten enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus abgegrenzten Zinszahlungen für Anleihen, übrige Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Bund (OeBFA) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die tatsächlichen Zinszahlungen 2024 aus diesen abgegrenzten Verbindlichkeiten werden in der Zeile Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und nicht bei den übrigen Finanzverbindlichkeiten dargestellt.
Die oben dargestellten Zinsen und Tilgungen der finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten nicht jene aus Restpositionen aus
bereits aufgelösten Cross-Border-Leasing-Transaktionen in Höhe von rd. 14,0 Mio. EUR (Vj: rd. 21,6 Mio. EUR). Diesen
Tilgunge
n und Zinsen stehen gleichlautende Einnahmen gegenüber, welche im Cashflow mit Zinsen und Tilgungen der
finanziellen Verbindlichkeiten saldiert wurden, da die Zahlungen nicht über die Bankkonten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
abgewickelt werden. Vielmehr werden die Einnahmen aus den Vermögenswerten vom Schuldner direkt an den Gläubiger
überwiesen.
Hinsichtlich der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist von folgenden Auszahlungen auszugehen:
Buchwertin Mio. EUR 31.12.2025Cashflows 2026Cashflows 2027–2030Cashflows 2031ffDerivative finanzielle Verbindlichkeiten Stromderivate – Cashflow Hedges 4,159,011,70,0Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 4,967,91,80,0Gesamt 9,0126,913,50,0Finanzgarantien Sonstige Eventualverbindlichkeiten 12,43,63,05,8
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Buchwertin Mio. EUR 31.12.2024Cashflows 2025Cashflows 2026–2029Cashflows 2030ffDerivative finanzielle Verbindlichkeiten Stromderivate – Cashflow Hedges 20,478,115,00,0Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 15,350,56,00,0Sonstige Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,30,00,30,0Gesamt 36,0128,621,30,0Finanzgarantien Sonstige Eventualverbindlichkeiten 12,74,42,26,1
Einbezogen wurden alle Finanzinstrumente, die am Abschlussstichtag im Bestand und für die bereits Zahlungen vertraglich
vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Schulden wurden bei den dargestellten künftigen Zahlungsströmen nicht
berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Hinsichtlich der derivativen finanziellen Vermögenswerte ist von folgenden Auszahlungen auszugehen:
Buchwertin Mio. EUR 31.12.2025Cashflows 2026Cashflows 2027–2030Cashflows 2031ffDerivative finanzielle Vermögenswerte Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 6,0 18,5 2,4 0,0 Stromderivate – Cashflow Hedges 3,9 34,8 44,5 0,0 Sonstige Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,2 0,2 0,0 0,0 Gesamt 10,1 53,6 46,9 0,0
Buchwertin Mio. EUR 31.12.2024Cashflows 2025Cashflows 2026–2029Cashflows 2030ffDerivative finanzielle Vermögenswerte Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 7,6 43,1 0,6 0,0 Stromderivate – Cashflow Hedges 10,6 40,3 54,8 0,0 Gesamt 18,2 83,4 55,4 0,0
29.3. Sicherungsmaßnahmen
Hedge Accounting
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern wendet Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 (Hedge
Accounti
ng) zur Sicherung von Bilanzposten und zukünftigen Zahlungsströmen an. Dies mindert Volatilitäten in der Gewinn-
und-Verlust-Rechnung. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge und Cashflow Hedge zu
unterscheiden. Der ÖBB Konzern wendet nur Cashflow Hedge an.
Die von IFRS 9 gestellten Anforderungen an die Anwendung des Hedge Accountings werden vom
ÖBB Infrastruktur-Konzern wie folgt erfüllt:
Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten
Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch das Ziel der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete
Zuordnung der Sicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten sowie Schulden und geplanten
Transaktionen als auch die Einschätzung des Wirksamkeitsgrades der eingesetzten Sicherungsinstrumente. Bestehende
Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend daraufhin überprüft, ob die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung
weiterhin erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall und eine Rekalibrierung der Sicherungsbeziehung nicht möglich oder läuft das
Sicherungsinstrument aus oder wird veräußert oder beendet, dann wird die Hedge-Beziehung beendet.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern führt auch Sicherungsmaßnahmen durch, die nicht die formalen Anforderungen des IFRS 9
erfüllen
, jedoch gemäß den Grundsätzen des Risikomanagements wirtschaftlich effektiv zur Sicherung des finanziellen Risikos
beitragen.
29.4. Commodity-Risiken
Der Bereich Energieanlagenmanagement / Energiewirtschaft der ÖBB-Infrastruktur AG ist für die Beschaffung
leitungsgebundener Energieträger sowie energienaher Produkte (Herkunftsnachweise) im ÖBB Konzern zuständig. Sämtliche
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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dieser Produkte werden entweder an interne oder externe Kunden geliefert oder zum Betrieb des 16,7-Hz-Bahnstromnetzes
herangezogen. Preisschwankungen dieser Produkte beeinflussen die Aufwände des ÖBB Infrastruktur-Konzerns bzw. des
ÖBB Konzerns und stellen somit ein Marktrisiko dar. Da rund zwei Drittel des benötigten Bahnstroms und der gesamte Strom
zur Versorgung der Betriebsanlagen (Bahnhöfe etc.) auf dem Strommarkt beschafft werden, ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern
von Strompreisvolatilität stark betroffen. Die Risikomanagementstrategie sieht daher eine Preisabsicherung vor.
Ein wesentliches Risiko bei der Beschaffung von Energie besteht in der Schwankung der Marktpreise. Dies ist insbesondere
auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Verkaufspreise für Bahnstrom sowie die Tarife für Betriebsanlagen für jedes
Kalenderjahr bereits im vierten Quartal vor Lieferbeginn fixiert oder die Tarife für die Bahnstromnetznutzung sogar noch ein
Jahr früher erstmalig verlautbart werden müssen. Daher ist es für den ÖBB Infrastruktur-Konzern besonders relevant, die
Preise im Vorfeld bereits abgesichert bzw. fixiert zu haben. Die Preisabsicherung erfolgt mittels des Abschlusses von Forwards
und Futures für die geplanten Einkaufsmengen für Bahnstrom, Verlustenergie und Betriebsanlagen. Neben der Absicherung
der Preise dient die Absicherung aber auch der Erhöhung der Planungssicherheit, welche als Basis der Preiskalkulation
notwendig ist.
Vor dem Hintergrund der Beschaffungsstrategien und zur Risikodiversifizierung wurde seitens des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns eine langfristige rollierende Beschaffung (Rolling Hedge) beschlossen. Der definierte
Beschaffungszeitraum variiert in Abhängigkeit von den gesicherten Grundgeschäften (bis zu drei Jahre für Energie). Durch das
Portfoliomanagement Energiewirtschaft muss zu definierten Zeitpunkten ein bestimmter Prozentsatz der zu beschaffenden
Menge (eine geforderte Eindeckung, die Soll-Einkaufsmenge) je Beschaffungsjahr eingekauft sein. Um die Preiserwartung des
Portfoliomanagements bei der Beschaffung einfließen zu lassen, wurde ein oberer und unterer Mengenkorridor definiert.
Abhängig von der Preiserwartung besteht die Möglichkeit, innerhalb des unteren und oberen Korridors mehr oder weniger
Menge als die Soll-Einkaufsmenge preislich abzusichern. Am Ende des Beschaffungszeitraums entfällt dieser Korridor, das
heißt, die Soll-Einkaufsmenge entspricht einer Eindeckung zu 100 %.
29.4.1. Cashflow Hedges (CFH)
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat Stromgeschäfte (langfristi
ge Beschaffungsverträge, Stromforwards und -futures
einkaufsseitig) abgeschlossen. Diese Stromgeschäfte dienen unter Berücksichtigung der Bewirtschaftung des
Erzeugungsportfolios und der langfristigen Einkaufsverträge der Absicherung des Strombeschaffungspreises für die geplanten
Einkaufsmengen. Die Termingeschäfte werden über den OTC-Markt (Forwards) oder die Börse (Futures) getätigt. Die
Zahlungsstromänderungen der geplanten Stromeinkäufe, die sich durch die Änderung des Strompreises ergeben, werden
durch die Zahlungsstromänderungen der Forwards und Futures, die als Derivate nach IFRS 9 einzustufen waren, ausgeglichen.
Mit den Sicherungsmaßnahmen wird das Ziel verfolgt, die variablen Strompreise der geplanten Stromeinkäufe zu fixieren.
Insofern abgeschlossene Einkaufskontrakte durch gegenläufige Geschäfte geschlossen wurden, nachdem die endgültigen
Bezugskontrakte verhandelt worden waren, werden beide Geschäfte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Der bis zur Schließung im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei Settlement des Forwards in die Gewinn-und-Verlust-
Rechnung umgebucht (Betriebsanlagen geschlossen).
Der Strompreis setzt sich aus der European-Energy-Exchange-bezogenen Preiskomponente Deutschland und dem
Transportaufschlag zusammen. Bei als Cashflow Hedge designierten Strom-Forwards und Futures designiert die ÖBB-
Infrastruktur AG nur die auf den European-Energy-Exchange-Settlement-Preis bezogene Preiskomponente der erwarteten
künftigen Beschaffung als gesichertes Risiko. Mit der Strompreiszonentrennung ab dem 01.10.2018 in die Bereiche
Deutschland und Österreich deckt das Sicherungsgeschäft nicht mehr den Transportaufschlag ab.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern sichert rd. 1.200 GWh je Lieferjahr rollierend über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren für
den Bezug von Bahnstrom und Verlustenergie sowie rd. 310 GWh für Betriebsanlagen ab.
Der Ausweis der Derivate mit einem positiven beizulegenden Zeitwert erfolgt je nach Laufzeitband in den kurzfristigen oder
langfristigen finanziellen Vermögenwerten (Erläuterung 18). Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert werden je
nach Lau
fzeitband in den kurzfristigen oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen (Erläuterung 25).
Stromderivate in Hedge-Beziehung Nominale Durchschnittlicher Beizulegender 31.12.2025 (Kontraktpreis)AusübungspreisZeitwertLaufzeitende Anzahl DerivateMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 6571.793.435150,00,1davon Laufzeitende 2026 4801.087.44093,886,3-1,9davon Laufzeitende 2027 168583.01947,081,01,4davon Laufzeitende 2028 9122.9769,274,40,6
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Stromderivate in Hedge-Beziehung Nominale Durchschnittlicher Beizulegender 31.12.2024 (Kontraktpreis)AusübungspreisZeitwertLaufzeitende Anzahl DerivateMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 734 2.057.044 202,2-9,9davon Laufzeitende 2025 541 1.219.985 132,5108,6-13,3davon Laufzeitende 2026 177 679.379 57,885,12,6davon Laufzeitende 2027 16 157.680 11,975,50,8
Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der Widmung eines Derivates als Sicherungsinstrument eine prospektive
Effektivitätsmessung sowie zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung und die
Ermittlung einer möglichen Ineffektivität. Die Messung der Ineffektivität erfolgt durch Vergleich der kumulierten Änderungen
des beizulegenden Zeitwerts der designierten Sicherungsinstrumente seit Designation der Sicherungsbeziehung und der
kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts in Bezug auf das gesicherte Risiko. Zur
Ermittlung der kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts in Bezug auf das Risiko
der Änderungen des European-Energy-Exchange-Settlement-Preises wird ein hypothetisches Derivat gebildet.
Ineffektivitäten können sich daraus ergeben, dass den abgeschlossenen Beschaffungsgeschäften unter Umständen andere
Lastprofile zugrunde liegen und sich im Rahmen der Kaskadierung und Profilierung Mengenabweichungen ergeben können,
da sich das hypothetische Derivat in diesem Fall nicht ändert. Des Weiteren können Ineffektivitäten auftreten, wenn das
Kreditrisiko des Handelspartners stark von jenem der ÖBB-Infrastruktur AG abweicht. Darüber hinaus kann es aufgrund von
Verringerungen der Planeinkaufsmenge zu einer kurzfristigen Übersicherung kommen, die sich jedoch im Zeitablauf wieder
ausgleicht.
Die Marktwertermittlung der Stromeinkaufsforwards zum Bilanzstichtag erfolgt auf Basis von deutschen European-Energy-
Exchange-Futures-Notierungen (EEX-Notierung), die unter Heranziehen aktueller Zinskurven diskontiert werden. Die
Marktwerte oder Stromeinkaufsfutures entsprechen der EEX-Notierung.
Beträge, welche aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgebucht werden, sind ebenso wie
etwaige Ineffektivitäten im Materialaufwand erfasst.
Bei den geschlossenen Derivaten handelt es sich um Forwards für die Versorgung der Betriebsanlagen. Wenn die
Ausschreibung bzw. die Vergabe erfolgt ist, wird die über den Forward ursprünglich gekaufte Menge durch einen
gegenläufigen Forward verkauft und somit geschlossen. Die Umbuchung aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn-und-
Verlust-Rechnung erfolgt bei Lieferung.
Das kumulierte sonstige Ergebnis aus den Stromderivaten, die als Cashflow Hedge designiert waren, stellt sich wie folgt dar:
Weitere Erläuterungen zu den latenten Steuern finden sich in Erläuterung 13.
29.4.2. Sonstig
e Stromderivate
Die folgende Tabelle zeigt das Fristigkeitsband jener Forwar
ds und Futures, die zwar zu Sicherungszwecken abgeschlossen
werden, aber unter anderem aufgrund der Schwankungen der Verbrauchsmenge nicht die formalen Anforderungen des IFRS 9
für Cashflow Hedges erfüllen.
Anzahl Nominal-Durchschnittlicher Beizulegender Stromderivate Einkauf DerivatevolumenAusübungspreisZeitwertohne Hedge-Beziehungen 31.12.2025 EinkaufMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 167 1.064.416 101,1-1,2davon Laufzeitende 2026 159 1.020.616 96,994,9-1,6davon Laufzeitende 2027 8 43.800 4,295,40,4
Stromderivatein Mio. EURCFHCFH geschlossenOCI gesamtLatente SteuernOCI nach SteuernStand 31.12.2023-66,24,0-62,2-14,3-47,9Bahnstrom-7,50,0-7,5-1,7-5,8Betriebsanlagen0,90,00,90,20,7Betriebsanlagen geschlossen6,9-6,90,00,00,0Umbuchung GuV 202455,7-5,450,211,638,7Stand 31.12.2024-10,3-8,3-18,6-4,3-14,3Bahnstrom-11,30,0-11,3-2,6-8,7Betriebsanlagen0,90,00,90,20,7Betriebsanlagen geschlossen -0,40,40,00,00,0Umbuchung GuV 2025 20,86,927,76,421,3Stand 31.12.2025 -0,2-1,0-1,2-0,3-0,9
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Anzahl Nominal-Durchschnittlicher Beizulegender Stromderivate Einkauf DerivatevolumenAusübungspreisZeitwertohne Hedge-Beziehungen 31.12.2024 EinkaufMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 125 987.376 106,8-5,6davon Laufzeitende 2025 116 926.056 100,1108,1-4,4davon Laufzeitende 2026 8 52.560 6,0114,9-1,3davon Laufzeitende 2027 1 8.760 0,667,20,1
Anzahl Nominal-Durchschnittlicher Beizulegender Stromderivate Verkauf DerivatevolumenAusübungspreisZeitwertohne Hedge-Beziehungen 31.12.2025 VerkaufMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 47 865.568 74,92,3davon Laufzeitende 2026 45 821.768 71,391,22,3davon Laufzeitende 2027 2 43.800 3,682,30,0
Anzahl Nominal-Durchschnittlicher Beizulegender Stromderivate Verkauf DerivatevolumenAusübungspreisZeitwert ohne Hedge-Beziehungen 31.12.2024 VerkaufMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 65 902.425 84,5-2,0davon Laufzeitende 2025 59 841.105 79,494,5-1,7davon Laufzeitende 2026 5 52.560 4,584,9-0,2davon Laufzeitende 2027 1 8.760 0,667,2-0,1
Der Ausweis der Derivate mit einem positiven beizulegenden Zeitwert erfolgt in den kurzfristigen finanziellen
Vermögenwerten (Erläuterung 18). Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert werden in den
Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen (Erläuterung 25). Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes der Stromderivate ohne
Hedge-Beziehung werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im sonstigen Finanzergebnis erfasst.
29.4.3. Sensitivitäten Stromderivate
Eine Erhöhung bzw. Reduktion des Strompreises um 10 % bei gleichbleibender Einschätzung des Kreditrisikos und der
Zinskomponente würde zu einer Erhöhung bzw. Reduktion des sonstigen Ergebnisses um rd. 0,02 Mio. EUR
(Vj: rd. 1,0 Mio. EUR) und einer Erhöhung bzw. Reduktion des Finanzertrages in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in Höhe
von rd. 0,1 Mio. EUR (Vj: rd. 0,8 Mio. EUR) führen. Diese Beträge sind vor der Berücksichtigung von Ertragsteuern.
29.5. Zusätzli
che Angaben gemäß IFRS 7
Kapitalmanagement
Die finanzwirtschaftliche Steuerung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zielt auf die Erhaltung einer hervorragenden
Bonitätseinstufung ab. Aufgrund der speziellen Situation und der gesetzlich festgelegten Aufgabe des Unternehmens, aber
auch aufgrund der Vereinbarung mit der öffentlichen Hand, Infrastrukturaufwendungen (sowohl Errichtung als auch Betrieb
und Instandhaltung), die nicht in der Ertragskraft des Unternehmens Deckung finden, zu bezuschussen, erfolgt die Steuerung
der Kapitalstruktur vor allem mit Kennzahlen, welche die Verschuldung messen, und mit den jeweiligen Planwerten verglichen
werden. Grundsätzlich wird der Finanzierungsbedarf im jährlich stattfindenden Planungsprozess ermittelt, wobei die
Tilgungen der nächsten Jahre, die geplanten Investitionen, die vom Bund geleisteten Zuschüsse sowie der operative Cashflow
berücksichtigt werden. Der sich daraus ergebende Finanzierungsbedarf wird kurzfristig über Kreditlinien bzw. den
konzerninternen Cashpool sowie langfristig durch externe Finanzierungen gedeckt. Das Unternehmen definiert Eigenkapital
als Grundkapital, Rücklagen, erwirtschaftetes Ergebnis. Das gemanagte Eigenkapital beträgt zum 31.12.2025
rd. 1.472,8 Mio. EUR (Vj: rd. 1.434,9 Mio. EUR).
Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten
Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Forderungen haben überwiegend
kurze Re
stlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise den beizulegenden
Zeitwerten. Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen entsprechen den Barwerten der mit den
Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter.
Die bilanzierten Werte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Langfristige sonstige Forderungen und
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Vermögenswerte oder langfristige sonstige Verbindlichkeiten und Schulden sind im Wesentlichen Non-Financial Instruments.
Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinskurve
ermittelt. In der nachstehenden Überleitungsrechnung werden die Non-Financial Instruments und die Finanzinstrumente aus
Hedge Accounting in einer eigenen Spalte dargestellt, um eine Überleitung zum Buchwert des Bilanzpostens zu ermöglichen.
Die bei den jeweiligen Bilanzposten angegebenen beizulegenden Zeitwerte in den nachstehenden Tabellen beziehen sich nur
auf die Finanzinstrumente. Alle finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden mit Ausnahme der Position
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Cash) und der emittierten Anleihen mit einer ISIN-Nummer, die in den
Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden, durchgängig gemäß Level 2 bewertet. Level-2-Bewertungen beruhen auf
anderen Eingangsparametern als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld
entweder unmittelbar oder mittelbar am Markt beobachtbar sind. Bei langfristigen Finanzinstrumenten findet die Bewertung
aufgrund abgezinster Zahlungsströme statt.
Für die angegebenen beizulegenden Zeitwerte der emittierten Anleihen mit einer ISIN-Nummer in Höhe von
rd. 5.403,3 Mio. EUR (Vj: rd. 7.009,8 Mio. EUR) werden Marktpreise herangezogen. Davon liegen für rd. 5.218,5 Mio. EUR
(Vj: rd. 6.
851,5 Mio. EUR) unangepasste notierte Preise vor (Level-1-Bewertung). Für rd. 150,9 Mio. EUR
(Vj: rd. 158,3 Mio. EUR) wurden die Barwerte errechnet, da keine Marktnotierung verfügbar war.
Level-1-Bewertungen sind solche, die sich aus notierten Preisen (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische finanzielle
Vermögenswerte oder Schulden ergeben. Die Quelle für die Notierungen ist Bloomberg. Die Anleihen wurden über die Börsen
in Luxemburg und Wien begeben. Der beizulegende Zeitwert der Anleihen mit CUSIP-Nummern, die 2015 erstmals begeben
wurden, beträgt rd. 34,0 Mio. EUR (Vj: rd. 64,3 Mio. EUR). Diese wurden mit einem Bewertungsmodell, das auf
Marktparametern basiert, gemäß Level 2 bewertet.
abzüglich nicht zu Finanzielle Vermögenswerte finanzieller FinanzinFVtPL EK-zwingend fortgeführten Hedge zum 31.12.2025 InstrumentstrumenInstrumentzum Anschaffungs-Accoun-Fair in Mio. EUR BuchwerteteeFVtPLkostenCashtingLeasingValueLangfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 99,2 0,0 99,2 1,0 0,0 1,2 0,0 2,3 94,8 99,2 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 79,0 57,4 21,6 0,0 0,0 21,6 0,0 0,0 0,0 21,6 Kurzfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 68,2 0,0 68,2 0,0 6,2 55,5 0,0 1,6 4,9 69,4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 231,7 25,8 205,9 0,0 0,0 205,9 0,0 0,0 0,0 205,9 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 511,0 452,9 58,1 0,0 0,0 58,1 0,0 0,0 0,0 58,1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30,2 0,0 30,2 0,0 0,0 0,0 30,2 0,0 0,0 30,2 Summe Buchwert je Kategorie 1,0 6,2 342,3 30,2 3,9 99,7
At Fair Value abzüglich through Profit Finanzverbindlichkeiten zum nicht At and Loss 31.12.2025 finanzieller FinanzinstruAmortised (Held for Hedge in Mio. EUR BuchwertInstrumentementeCostTrading)AccountingLeasingFair Value *)Langfristige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 31.342,4 0,0 31.342,4 31.132,9 0,0 0,4 209,1 28.323,1 Sonstige Verbindlichkeiten 171,4 171,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Kurzfristige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 2.625,3 0,0 2.625,3 2.596,8 4,9 3,7 19,8 3.005,6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.117,0 3,1 1.113,9 1.113,9 0,0 0,0 0,0 284,7 Sonstige Verbindlichkeiten 328,4 308,6 19,8 19,8 0,0 0,0 0,0 19,8 Summe Buchwert je Kategorie 34.863,4 4,9 4,1 228,9 *) Die angegebenen Fair Values zu den Finanzverbindlichkeiten enthalten keine Werte für die Leasingverbindlichkeiten.
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abzüglich nicht zu Finanzielle Vermögenswerte finanzieller FinanzinFVtPL EK-zwingend fortgeführten Hedge zum 31.12.2024 InstrumentstrumenInstrumentzum Anschaffungs-Accoun-Fair in Mio. EURBuchwerteteeFVtPLkostenCashtingLeasingValueLangfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 161,8 0,0 161,8 1,1 0,0 56,2 0,0 4,8 99,7 164,5 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 73,4 52,0 21,4 0,0 0,0 21,4 0,0 0,0 0,0 21,4 Kurzfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 55,7 0,0 55,7 0,0 7,6 37,5 0,0 5,8 4,8 55,7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 242,1 21,3 220,8 0,0 0,0 220,8 0,0 0,0 0,0 220,8 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 394,0 355,4 38,6 0,0 0,0 38,6 0,0 0,0 0,0 38,6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35,1 0,0 35,1 0,0 0,0 0,0 35,1 0,0 0,0 35,1 Summe Buchwert je Kategorie 1,1 7,6 374,5 35,1 10,6 104,5
At Fair Value through abzüglich Profit and Finanzverbindlichkeiten zum nicht At Loss 31.12.2024 finanzieller Amortised (Held for Hedge Fair Value in Mio. EUR BuchwertInstrumenteFinanzinstrumenteCostTrading)AccountingLeasing*)Langfristige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 29.492,2 0,0 29.492,2 29.269,7 0,3 1,4 220,8 28.819,3 Sonstige Verbindlichkeiten 26,3 26,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Kurzfristige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 1.965,8 0,0 1.965,8 1.916,3 15,3 19,0 15,2 1.955,1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.272,9 10,8 1.262,1 1.262,1 0,0 0,0 0,0 1.262,1 Sonstige Verbindlichkeiten 512,3 445,3 67,0 67,0 0,0 0,0 0,0 67,0 Summe Buchwert je Kategorie 32.515,1 15,6 20,4 236,0 *) Die angegebenen Fair Values zu den Finanzverbindlichkeiten enthalten keine Werte für die Leasingverbindlichkeiten.
Saldierung von Finanzinstrumenten
Gemäß de
n Regelungen des IFRS 7.13C sind die in der Bilanz tatsächlich durchgeführten Saldierungen und potenziellen
Aufrechnungsbeträge darzustellen. Da keine Vereinbarungen betreffend tatsächlicher Saldierungen bestehen, werden in den
nachfolgenden Tabellen nur die potenziellen Aufrechnungsbeträge aus Stromderivaten aufgrund von Nettingvereinbarungen
und sonstigen Vereinbarungen mit Vertragspartnern dargestellt:
potenzielle per 31.12.2025 Buchwerte brutto Aufrechnungsbeträge, die nicht Nettobeträge nach in Mio. EUR gebuchtin der Bilanz saldiert werdenpotenzieller SaldierungStromderivate Aktiv 5,9-2,33,6Stromderivate Passiv -4,92,3-2,6potenzielle
per 31.12.2024 Buchwerte brutto Aufrechnungsbeträge, die nicht Nettobeträge nach in Mio. EUR gebuchtin der Bilanz saldiert werdenpotenzieller SaldierungStromderivate Aktiv 7,0-0,86,2Stromderivate Passiv -15,00,8-14,2
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung und zur Konzern-Bilanz
Die Zinsergebnisse, die nicht aus Finanzinstrumenten nach den Kategorien des IFRS 9 resultieren, setzen sich insbesondere
aus der
Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen zusammen.
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Nettoergebnisse nach Bewertungsklassen
Das Nettoergebnis, unterteilt nach Bewertungsklassen, ist aus nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:
Ergebnis aus der Folgebewertung 31.12.2025 Währungs-Ergebnis aus Ergebnis aus in Mio. EUR Zinsergebniszum Fair Valueumrechnungdem AbgangBeteiligungenSonstigesFinanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 6,1 0,0 -8,4 0,0 2,5 -2,2 FVtPL (EK-Instrumente) 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Financial Instruments measured at FVtPL (Pflichtansatz) -3,2 1,5 0,0 0,0 0,0 0,0 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten *) -564,5 0,0 8,1 0,0 0,0 0,0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,40,00,00,00,00,0*) In den Zinsaufwendungen sind Negativzinsen aus Darlehen in Höhe von rd. 8,8 Mio. EUR saldiert.
Ergebnis aus der Folgebewertung 31.12.2024 Währungs-Ergebnis aus Ergebnis aus in Mio. EUR Zinsergebniszum Fair Valueumrechnungdem AbgangBeteiligungenSonstigesFinanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 18,9 0,0 5,2 0,0 0,0 -2,3 FVtPL (EK-Instrumente) 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 **)0,0 Financial Instruments measured at FVtPL (Pflichtansatz) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 19,8 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten *) -516,0 0,0 -5,1 0,0 0,0 0,0Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,90,00,00,00,00,0*) In den Zinsaufwendungen sind Negativzinsen aus Darlehen in Höhe von rd. 8,9 Mio. EUR saldiert.
**) Kleinstbetrag.
Die im Beteiligungsergebnis enthaltenen Beträge betreffen ausschließlich Dividenden.
Das Zinsergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten der Bewertungsklasse „Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten“ schließt im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus Anleihen, sonstigen Finanzverbindlichkeiten und
Krediten sowie Beträge aus Restposten aus aufgelösten Cross-Border-Leasing-Transaktionen ein. Die übrigen Komponenten
des Nettoergebnisses erfasst der ÖBB Infrastruktur-Konzern im sonstigen Finanzaufwand bzw. im sonstigen Finanzertrag. Der
nach der Effektivzinsmethode berechnete Gesamtzinsertrag beträgt rd. 6,5 Mio. EUR (Vj: rd. 19,8 Mio. EUR).
Erträge
aus Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und
Vermögenswerten in Höhe von rd. 0,0 Mio. EUR (Vj: rd. 2,0 Mio. EUR) sind nicht im Nettofinanzergebnis, sondern im
operativen Ergebnis enthalten. Nähere Informationen dazu gibt Erläuterung 20.
29.6. Derivative Finanzinstrumente
In den nachfolgenden Tabellen sind die bilanzierten beizulegenden Zeitwerte sämtlicher derivativer Finanzinstrumente
dargestellt. Dabei wird unterschieden, ob diese in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 (Cashflow Hedge)
eingebun
den sind oder nicht.
Vermögenswerte Schulden Buchwerte Buchwerte Buchwerte Buchwerte in Mio. EUR 31.12.202531.12.202431.12.202531.12.2024Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 6,07,64,915,3Cashflow Hedges 3,910,64,120,4Sonstige Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,20,00,00,3Summe 10,118,29,036,0
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Im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossene Devisentermingeschäfte zur Absicherung der offenen Restpositionen der aufgelösten
CBL-Transaktionen haben einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von rd. 0,2 Mio. EUR (Vj: rd. 0,3 Mio. EUR).
29.7. Fair-Valu
e-Hierarchie
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die beizulegenden Zeitwerte jener Vermögenswerte und Schulden ermittelt wurden, die
zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, wobei eine Klassifizierung in eine dreistufige Hierarchie die Marktnähe der in
die Ermittlung eingehenden Daten widerspiegelt.
31.12.2025 in Mio. EUR Level 1Level 2Level 3SummeDerivate unter Hedge Accounting 0,03,90,03,9Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,26,00,06,2Eigenkapitalinstrumente 0,00,01,01,0Finanzielle Vermögenswerte 0,29,91,011,1Derivate unter Hedge Accounting 0,33,80,04,1Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,14,80,04,9Finanzielle Schulden 0,48,60,09,0
31.12.2024 in Mio. EUR Level 1Level 2Level 3SummeDerivate unter Hedge Accounting 1,49,20,010,6Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,67,00,07,6Eigenkapitalinstrumente 0,00,01,11,1Finanzielle Vermögenswerte 2,016,21,119,3Derivate unter Hedge Accounting 0,020,40,020,4Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,315,30,015,6Finanzielle Schulden 0,335,70,036,0
Die verschiedenen Levels wurden wie folgt bestimmt:
Level 1: Notierte Preise (unangepasst) finden sich auf einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente.
Level 2: Es wurden andere Parameter als jene in Ebene 1, die für das Finanzinstrument beobachtbar sind (entweder
direkt, das heißt als Preise, oder indirekt, das heißt abgeleitet aus Preisen), verwendet. Es wurden diesbezüglich
Discounted-Cashflow-Modelle für die Bewertung herangezogen, welche auf beobachtbaren Marktparametern (z.B.
Marktzinssätze etc.) beruhen. Forwards im Strombereich werden zu Marktpreisen (EEX) angepasst um Kreditrisiken
und Zinskomponenten bewertet.
Level 3: Es wurden Parameter verwendet, die nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Transfers zwischen den einzelnen Ebenen fanden nicht statt. Hinsichtlich weiterer Details zu diesen Finanzinstrumenten wird
auf Erläuterung 29.1. verwiesen.
30. Leasingtransaktionen
30.1. Leasingg
eber
Die ÖBB
-Infrastruktur AG ist Eigentümerin der Schieneninfrastruktur sowie des weitaus überwiegenden Teiles der Immobilien
im ÖBB Konzern.
Bei den an Dritte vermieteten Vermögenswerten handelt es sich einerseits um als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(IAS 40) und andererseits um Gebäude, die teilweise vermietet werden, deren Anteil aber nicht überwiegend ist und die daher
nicht unter IAS 40 fallen oder gesondert ausgewiesen werden können. Der weitaus überwiegende Teil der Mietverhältnisse
ist kündbar. Die Infrastruktur, die der Rail Cargo Austria AG, der ÖBB-Personenverkehr AG und anderen Bahnbetreibern zur
Nutzung gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, wird auf Basis einer aktuellen Preisliste in Abhängigkeit von der Nutzung
(gefahrene Kilometer oder transportierte Bruttotonnen) verrechnet, weshalb es sich dabei nicht um ein Leasing-, sondern um
ein Dienstleistungsverhältnis handelt.
Es gibt in beiden Berichtsjahren rd. 27.000 (Vj: rd. 27.000) Mietverträge, die überwiegend unbefristet und unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von maximal sechs Monaten aufgelöst werden könnten. Davon sind rd. 4.000 (Vj:
rd. 4.000) externe
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befristete Mietverträge, die zwischen 2025 und 2112 (Vj: 2024 und 2112) enden, und innerhalb des ÖBB Konzerns 132 (Vj: 61)
Verträge, die zwischen 2025 und 2114 (Vj: 2024 und 2114) enden, wobei es sich bei den langfristigen Verträgen um
eingeräumte Baurechte an Grund und Boden handelt, welche als operatives Leasing klassifiziert wurden. Die bedingten
Mieterträge beziehen sich ausschließlich auf Mietverträge welche mit Dritten und nicht mit Konzerngesellschaften
abgeschlossen wurden.
Da es sich bei den vermieteten Objekten mit Ausnahme der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien um nicht
abtrennbare Teilflächen von Gebäuden wie beispielsweise Bahnhöfe handelt, ist eine Angabe der Buchwerte weder
zielführend noch möglich.
Operatives Leasing
Die undiskontierten Mindestleasingzahlungen aus den befriste
ten operativen Leasingverträgen an den Bilanzstichtagen
betragen:
31.12.2025 in Mio. EUR Gesamtbis zu 1 Jahr1 bis 5 Jahremehr als 5 JahreGrundstücke und Bauten 992,072,8210,0709,2davon gegenüber verbundenen Unternehmen 136,89,534,792,6Fahrpark 12,44,97,30,2davon gegenüber verbundenen Unternehmen 10,44,26,00,2
31.12.2024 in Mio. EUR Gesamtbis zu 1 Jahr1 bis 5 Jahremehr als 5 JahreGrundstücke und Bauten 966,067,5197,6700,9davon gegenüber verbundenen Unternehmen 143,09,537,995,6Fahrpark 10,94,95,80,1davon gegenüber verbundenen Unternehmen 8,94,14,60,1
An bedingten Mietzahlungen wurden im Jahr 2025 rd. 9,9 Mio. EUR (Vj: rd. 10,7 Mio. EUR) ertragswirksam erfasst.
Finanzierungsleasing
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu
erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.
Für den 31.12.2025 Mindestleasing-Enthaltener Netto-in Mio. EUR zahlungenZinsertraginvestitionenbis zu 1 Jahr 7,0-2,14,91 bis 5 Jahre 28,1-7,420,7mehr als 5 Jahre 84,2-10,174,1Summe der Mindestleasingzahlungen 119,3-19,699,7
Für den 31.12.2024 Mindestleasing-Enthaltener Netto-in Mio. EUR zahlungenZinsertraginvestitionenbis zu 1 Jahr 7,0-2,24,81 bis 5 Jahre 28,1-7,920,2mehr als 5 Jahre 91,2-11,879,4Summe der Mindestleasingzahlungen 126,3-21,9104,4
Im Geschäftsjahr 2025 und 2024 betreffen die Finanzierungsleasingforderungen aus dem Sub-Lease-Vertrag mit anderen
Gesellschaften des ÖBB Konzerns ausschließlich die angemietete Immobilie in der Lassallestraße.
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30.2. Leasingnehmer
Nutzungsrechte
Die Leasingverträge betreffen hauptsächlich Gebäude. Die Lea
singverträge haben eine maximale Laufzeit bis 2039. Die
Nutzungsrechte werden als Sachanlagen dargestellt (Erläuterung 14). Für Leasingverträge wird der vereinbarte Zeitraum, für
den ein Kündigungsverzicht oder eine Verlängerungsoption besteht, zur Schätzung der Laufzeit des Leasingvertrages
herangezogen. Bei unbefristet abgeschlossenen Verträgen, für die bei einer Kündigung ein wesentlich wirtschaftlicher
Nachteil entstehen würde, wird die Leasinglaufzeit geschätzt.
Leasingverbindlichkeiten
Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leas
ingverbindlichkeiten dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu
zahlenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.
Für den 31.12.2025 Mindestleasing-Enthaltener in Mio. EUR zahlungenZinsaufwandBarwert2026 23,9-4,119,82027 bis 2030 77,7-13,764,0nach 2030 162,6-17,5145,1Summe 264,2-35,3228,9
Für den 31.12.2024 Mindestleasing-Enthaltener in Mio. EUR zahlungenZinsaufwandBarwert2025 19,5-4,315,22026 bis 2029 76,5-14,661,9nach 2029 179,3-20,4158,9Summe 275,3-39,3236,0
In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Beträge
in Mio. EUR 20252024Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 4,3 4,5 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 0,5 0,8 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert 0,4 0,4 Abschreibungen auf Nutzungsrechte 11,2 10,9 Ertrag aus der Untervermietung oder Subleasing von Nutzungsrechten 7,7 6,8
In der Konzern-Geldflussrechnung erfasste Beträge
in Mio. EUR 20252024Gesamter Zahlungsmittelabfluss für Leasingverhältnisse 20,8 13,9 davon Tilgungsanteil 16,5 11,8 davon Zinsanteil 4,3 2,1
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse setzen sich aus Zinsen und Tilgung zusammen, wobei die Tilgungen im Finanzierungs-
und die Zinsen im operativen Cashflow dargestellt sind. Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für
Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringen Werten werden im operativen Cashflow dargestellt.
Verlängerungsoptionen
Einige Immobilienmietverträge enthalten Verlängerungsoptione
n, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren
Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum und erneut bei Eintritt einer
signifikanten Änderung von Umständen, ob die Ausübung der Verlängerungsoption hinreichend sicher ist. Die Leasingverträge
enthalten keine besonderen Beschränkungen oder Zusagen.
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31. Vereinbarungen von Dienstleistungskonzessionen (IFRIC 12)
Die folgenden Erläuterungen und Angaben beziehen sich auf die Erfordernisse des IFRIC 12 (Vereinbarungen von
Dienstlei
stungskonzessionen). Darunter versteht man Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Erbringung von
Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit Zugang zu wichtigen wirtschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen gewähren.
Konzessionen Liechtenstein und Schweiz
In Übereinstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben und nach den nationalen Rechtsordnungen der beteiligten Länder
benötigt die ÖBB-Infrastruktur AG als Infrastrukturbetreiberin jener Strecken oder Streckenteile ihres Netzes, die auf
ausländischem Territorium liegen Konzessionen der jeweiligen nationalen Eisenbahnbehörden.
– Für die Strecke auf liechtensteinischem Staatsgebiet wurde der ÖBB-Infrastruktur AG mit Beschluss der Regierung des
Fürstentums Liechtenstein vom 15.12.2020, LNR 2020-1825/BNR 2020/1848 AP 330.0 die bis dahin bestehende Eisenbahn-
Konzession als „Infrastruktur-Konzession auf der Strecke liechtensteinisch-österreichische Staatsgrenze bei Schaanwald bis
zur liechtensteinisch-schweizerischen Staatsgrenze bei Schaan“ erteilt. Diese Konzession ist auf 47 Jahre befristet und
erlischt am 31.12.2067.
– Für die Teilstrecken auf Schweizer Staatsgebiet wurde der ÖBB-Infrastruktur AG mit Verfügungen des Eidgenössischen
Departeme
nts für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 03.03.2017 sowie vom 04.11.2021 die bis dahin
bestehende „Konzession Nr. 5030 für Bau und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur“
• für die Strecke St. Margrethen – Grenze (– Bregenz) bis zum 31.12.2067 und
• für die Strecke Buchs SG – Grenze (– Feldkirch) ebenfalls bis zum 31.12.2067 erneuert.
Die ÖBB-Infrastruktur AG verfügt damit für die auf ausländischem Staatsgebiet befindlichen Teilabschnitte der bestehenden
grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken in die Schweiz und nach Liechtenstein über aktuelle und gültige
Infrastrukturkonzessionen als Infrastrukturbetreiberin bis zum Ende des Jahres 2067 im Sinne der einschlägigen
unionsrechtlichen Vorgaben und hat damit dort – vergleichbar der ihr in Österreich durch § 51 Bundesbahngesetz
eingeräum
ten Rechtsstellung – die Rechte und Pflichten eines Eisenbahninfrastrukturbetreibers für die von den Konzessionen
erfassten Strecken.
Die Strecke Feldkirch-Buchs ist somit in ihrem derzeitigen Bestand in einem guten, für die Abwicklung eines sicheren und
ordentlichen Eisenbahnbetriebes geeigneten Zustand zu erhalten und Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Führung von
Verkehren im Rahmen ihres Zugangsrechtes zur Verfügung zu stellen.
Das Infrastrukturvermögen in Liechtenstein und der Schweiz steht im Eigentum der ÖBB-Infrastruktur AG und hat zum
31.12.2025 einen Buchwert von rd. 31,2 Mio. EUR (Vj: rd. 26,9 Mio. EUR). Die Konzessionärin übernimmt die Beförderung von
Personen, Reisegepäck und Gütern.
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32. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen
Lieferungen an oder von nahestehenden Unternehmen oder nahestehenden Personen
Nahestehende Unternehmen bzw. nahestehende Personen beinhalten verbundene, nicht vollkonsolidierte Unternehmen des
ÖBB Infr
astruktur-Konzerns oder des ÖBB Holding-Konzerns, assoziierte Unternehmen mit eventuellen Tochterunternehmen,
Gemeinschaftsunternehmen mit eventuellen Tochterunternehmen, die Aktionärin der
ÖBB-Holding AG (Republik Österreich) sowie deren wesentlichste Tochtergesellschaften und die Mitglieder des Managements
in Schlüsselpositionen (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der ÖBB-Infrastruktur AG und Mitglieder der
Geschäftsführungen und der Aufsichtsräte von vollkonsolidierten Tochterunternehmen der
ÖBB-Infrastruktur AG) und die nahen Familienangehörigen sowie die nahestehenden Unternehmen der Mitglieder des
Managements in Schlüsselpositionen.
Es bestehen Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften, an denen die Republik Österreich direkt oder indirekt Beteiligungen
hält (z. B. Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH, OMV Aktiengesellschaft, Autobahnen- und
Schnells
traßen-Finanzierungs-Aktien-gesellschaft, Telekom Austria AG, Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft
mbH, Verbund AG), die ebenfalls als nahestehende Unternehmen gemäß IAS 24 einzustufen sind.
Die im Berichtsjahr mit diesen Unternehmen im Sinne von IAS 24 durchgeführten Transaktionen betrafen alltägliche Geschäfte
des operativen Geschäftsbereichs. Wesentliche Transaktionen (Umsatzerlöse in Höhe von rd. 41,5 Mio. EUR
[Vj: rd. 264,0 Mio. EUR], Aufwendungen in Höhe von rd. 154,8 Mio. EUR [Vj: rd. 280,5 Mio. EUR]) wurden mit dem Konzern der
Verbund AG getätigt. Die zum Bilanzstichtag offenen Posten dieser Unternehmen werden in den Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die übrigen Transaktionen waren insgesamt von
untergeordneter Bedeutung und lagen unter 2 % der Aufwendungen für Material sowie bezogene Leistungen und der
Umsatzerlöse.
Nachfolgend wird auf das Volumen der Transaktionen zwischen dem ÖBB Infrastruktur-Konzern und nahestehenden
Unternehmen des übrigen ÖBB Konzerns sowie die aus diesen Transaktionen offenen Forderungen und Verbindlichkeiten zum
Geschäftsjahresende eingegangen:
Verbundene Verbundene Verbundene nicht Unternehmen Unternehmen vollkonsolidierte Teilkonzern Rail Cargo Teilkonzern ÖBB Unternehmen der Übrige verbundene Austria Personenverkehr ÖBB Infrastruktur Unternehmen in Mio. EUR 20252024202520242025202420252024Verkauf von Waren/Dienstleistungen 157,7 156,9318,6 369,70,0 *)0,0 *)382,7 357,4Erwerb von Waren/Dienstleistungen/Anlagevermögen 55,2 59,275,4 71,50,0 0,0 *)211,2 197,3Forderungen aus Lieferung und Leistung 11,5 13,536,4 31,50,0 *)0,0 *)65,9 68,1Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,0 0,015,0 15,80,0 *)0,0 *)84,6 88,7Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 14,3 13,321,5 32,00,0 0,070,6 84,2Sonstige finanzielle Schulden 0,0 0,04,5 1,80,3 0,3560,3 72,2
*) Kleinstbetrag.
Transaktionen mit verbundenen Unternehmen des übrigen ÖBB Konzerns werden in den Erläuterungen zu den einzelnen
Positionen zum Konzernabschluss gesondert angegeben. Die finanziellen Schulden gegenüber den übrigen verbundenen
Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH.
Seitens des Mutterunternehmens ÖBB-Holding AG wurden im Berichtsjahr Leistungen unter anderem in den Bereichen
Controlling, Finanzen, Kommunikation, Marketing, Produktion, Technik, Sicherheit, Revision, Konzernrechnungswesen,
-bilanzierung und Steuern, Strategie, Unternehmensentwicklung, Recht, Compliance sowie strategischer Konzerneinkauf,
strategisches IT-Management und strategisches Personalmanagement erbracht, die mittels Einzelvereinbarungen oder im
Umlagenweg zur Verrechnung gelangt sind. Die Umsatzerlöse betrugen rd. 12,1 Mio. EUR (Vj: rd. 6,9 Mio. EUR), die
Aufwendu
ngen rd. 25,5 Mio. EUR (Vj: rd. 25,4 Mio. EUR). Per 31.12.2025 werden Forderungen über rd. 163,5 Mio. EUR
(Vj: rd. 156,9 Mio. EUR) und Verbindlichkeiten über rd. 10,1 Mio. EUR (Vj: rd. 11,4 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Forderungen
gegenüber der ÖBB-Holding AG bestehen insbesondere aus Umsatzsteuerguthaben (Umsatzsteuer-organschaft).
Aus der Anmietung eines Bürogebäudes, das teilweise mittels Sublease-Verträgen an Gesellschaften des übrigen
ÖBB Konzerns weitervermietet wird, ergeben sich Leasingforderungen in Höhe von insgesamt rd. 99,7 Mio. EUR (Vj: rd. 104,4
Mio. EUR), die sich mit rd. 84,6 Mio. EUR (Vj: rd. 88,7 Mio. EUR) auf die ÖBB-Business Competence Center GmbH, mit
rd. 9,1 Mi
o. EUR (Vj: rd. 9,5 Mio. EUR) auf die ÖV Ticketshop GmbH und mit rd. 5,9 Mio. EUR (Vj: rd. 6,2 Mio. EUR) auf die ÖBB-
Personenverkehr AG verteilen.
Nachfolgend werden die Konzernbeziehungen zu den assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen dargestellt.
Den Mitgliedern der Vorstände und der Aufsichtsräte des Mutterunternehmens ÖBB-Holding AG und der ÖBB-
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Infrastruktur AG sowie denen nahestehende Unternehmen oder Personen wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt
noch zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen. Bei der angeführten Transaktion handelt es sich um
Umsätze im Zusammenhang mit Immobilien, Beratungsleistungen oder Zahlungen für Baurechte oder Anmietungen zwischen
dem ÖBB Infrastruktur-Konzern und Aufsichtsräten nahestehenden Unternehmen.
Aufsichtsräten nahestehende Assoziierte Gemeinschafts-UnternehmenUnternehmenunternehmenin Mio. EUR 202520242025202420252024Verkauf von Waren/Dienstleistungen (Gesamterträge) 2,5 0,24,2 4,31,1 0,8Erwerb von Waren/Dienstleistungen/Anlagevermögen (Gesamtaufwendungen) 0,3 0,011,7 52,20,0 0,0geleistete Kostenbeiträge 849,0 607,1Forderungen aus Lieferung und Leistung 1,5 0,0*)0,7 0,60,1 0,1Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 0,0 0,03,0 4,60,0 0,0*) Kleinstbetrag.
Informationen über gegebene Garantien gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Erläuterung 28 enthalten.
Leistungsbeziehungen mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investitionen und die Haftung des
Bundes
Allgemein
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen und
in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die Finanzierung der Gesellschaft bildet
§ 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die
Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich
normiert
e Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz ihre konkrete Umsetzung. Nach
Verständnis der Vertragspartner ist es das Ziel der Zuschussverträge, unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die
Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte der ÖBB-Infrastruktur AG
dauerhaft sicherzustellen, womit auch dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.
Die ÖBB-Infrastruktur AG trägt die Kosten für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Hierzu leistet der Bund der ÖBB-Infrastruktur AG
– gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz über deren Ersuchen insbesondere für den Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren
Bereitstellung an die Nutzer insoweit und solange einen Zuschuss, als die unter den jeweiligen Marktbedingungen von den
Nutzern der Schieneninfrastruktur zu erzielende Erlöse die bei sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung
anfallenden Aufwendungen nicht abdecken, und
– gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz Zuschüsse zur Instandhaltung, zur Planung und zum Bau von Schieneninfrastruktur.
Über die
Zuschüsse gemäß § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz sind zwischen dem Bundesministerium für Innovation,
Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der ÖBB-
Infrastruktur AG zwei gesonderte Verträge mit jeweils sechsjähriger Laufzeit abzuschließen, in denen der Zuschussgegenstand,
die Höhe der dafür zu gewährenden Zuschüsse, die allgemeinen und besonderen Zuschussbedingungen und die
Zahlungsmodalitäten festzulegen sind.
Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) überwacht die Einhaltung der von der
ÖBB-Infrastruktur AG in den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz übernommenen Verpflichtungen. Die
Überwachung bezieht sich auf eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Mittelverwendung bei der Planung, dem Bau,
der Instandhaltung, der Bereitstellung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten und sicheren Schieneninfrastruktur.
Der aktuell gültige Rahmenplan 2025 bis 2030 wurde von der Republik Österreich am 13.05.2025 im Ministerrat beschlossen
und dem Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG am 26.06.2025 vorgelegt.
Finanzierung der Infrastruktur
Der Zuschussvertrag gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz beruht auf dem gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz von der ÖBB-
Infrastr
uktur AG zu erstellenden Geschäftsplan. Ein Bestandteil des Geschäftsplanes ist der von der ÖBB-Infrastruktur AG
gemäß § 42 (7) Bundesbahngesetz zu erstellender sechsjähriger Rahmenplan, der jahresweise die Mittel für die
Instandh
altung (insbesondere Instandsetzung und Reinvestition) sowie für die Erweiterungsinvestitionen zu enthalten hat.
Geschäftsplan und Rahmenplan sind jährlich jeweils um ein Jahr zu ergänzen und an den neuen sechsjährigen Zeitraum
anzupassen.
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Gemäß Zuschussvertrag 2022 bis 2027 beträgt der durch den Bund zu übernehmende Anteil für Erweiterungsinvestitionen
und Reinvestitionen gemäß Rahmenplan 2022 bis 2027 (mit Ausnahme des Brenner Basistunnels) 80 % der jährlichen
Investitionsausgaben, für welche Zuschüsse in Form einer auf 30 Jahre umgelegten Annuität geleistet werden. Für das Projekt
Brenner Basistunnel leistet der Bund einen Zuschuss in Höhe von 100 % in Form einer auf 50 Jahre umgelegten Annuität. Als
Zinssatz wird der jeweils aktuelle Satz für Langfristfinanzierungen der ÖBB-Infrastruktur AG herangezogen.
Der durch den Bund zu übernehmende Anteil für Erweiterungsinvestitionen (ohne Brenner Basistunnel) und Reinvestitionen
wird laufend überprüft und gegebenenfalls für die zukünftigen Zuschüsse an die aktuellen Erfordernisse angepasst.
Für Inspektion und Wartung, Entstörung sowie Instandsetzung der von der ÖBB-Infrastruktur AG zu betreibenden
Schieneninfrastruktur leistet der Bund ebenfalls einen Zuschuss. Dessen Höhe wird unter Berücksichtigung der
Liquiditätserfordernisse auf Basis des Geschäftsplanes der ÖBB-Infrastruktur AG, der vorgegebenen Begrenzung des
Gesamtzuschusses gemäß § 42 Bundesbahngesetz und der Erreichung der Zielvorgaben (Performance- bzw. Outputziele) laut
Zuschuss
vertrag gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz festgelegt. Änderungen der Funktionalität und / oder des Umfanges der
von der ÖBB-Infrastruktur AG zu betreibenden Schieneninfrastruktur haben eine Erhöhung oder Verminderung des
Zuschusses zur Folge. Vor derartigen Änderungen ist daher von der ÖBB-Infrastruktur AG das Einvernehmen mit dem BMIMI
und dem BMF herzustellen.
Im Jahr 2025 wurde auf Basis der gültigen Zuschussvereinbarung 2022 bis 2027 gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz ein
Zuschuss
in Höhe von rd. 1.464,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1.408,4 Mio. EUR) für Erweiterungs- und Reinvestitionen gewährt. Für
Inspektion, Wartung und Entstörung wurden rd. 463,9 Mio. EUR (Vj: rd. 464,3 Mio. EUR) gewährt.
Für Errichtungskosten des Brenner Basistunnels hat die ÖBB-Infrastruktur AG Kostenbeiträge in Höhe von rd. 300,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 150,0 Mio. EUR) an die BBT SE geleistet. Die vertraglich mit dem Land Tirol im Zuge des Anteilserwerbs vereinbarten
Zahlungen sowie die vom Bund an die ÖBB-Infrastruktur AG geleisteten Zahlungen in Zusammenhang mit der
Querfinanzierung Straße beliefen sich auf rd. 58,0 Mio. EUR (Vj: rd. 55,5 Mio. EUR).
Betrieb der Infrastruktur und Lehrlingskosten
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat dem BMIMI sowie dem BMF einen j
ährlichen Rationalisierungs- und Einsparungsplan mit einer
Vorschaurechnung vorzulegen.
Grundlage des Vertrags über den Zuschuss gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz ist insbesondere der von der
ÖBB-Infrastruktur AG auf sechs Jahre zu erstellende Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz mit einer genauen
Beschreibung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und sicheren Bereitstellung
der Schieneninfrastruktur einschließlich der Zeit- und Kostenpläne sowie der Rationalisierungspläne und einer Vorschau der
Benützungs- und anderen Entgelte.
Das BMIMI hat gemäß § 45 Bundesbahngesetz die SCHIG mit der Überwachung der Einhaltung der von der
ÖBB-Infrastruktur AG im Zuschussvertrag übernommenen Verpflichtungen beauftragt.
Durch diesen Zuschussvertrag werden die von der ÖBB-Infrastruktur AG im Zusammenhang mit dem Zuschuss gemäß
§ 42 Bundesbahngesetz zu erreichenden Zielvorgaben definiert.
Die von
der ÖBB-Infrastruktur AG konkret zu erreichenden Zielvorgaben gliedern sich insbesondere in allgemeine, Qualitäts-,
Sicherheits- und Effizienzzielvorgaben, die unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Aufgaben der
ÖBB-Infrastruktur AG vereinbart werden; sie sind im zwischen Bund und der ÖBB-Infrastruktur AG vereinbarten Geschäftsplan
gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz festgelegt.
Die Einhaltung der sich für die ÖBB-Infrastruktur AG aus dem Bundesbahngesetz ergebenden Verpflichtung der Sicherung und
der laufenden Verbesserung der Qualität und der Sicherheit der zu betreibenden Schieneninfrastruktur wird im
Zusammenhang mit der Zuschussgewährung über Kennzahlen bewertet.
Die jährlichen Zuschussbeträge sind, sofern zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und Bund nichts anderes vereinbart wird, im Zuge
der Fortschreibung um den anteiligen Betriebsführungsaufwand für jene Schieneninfrastruktur zu reduzieren, die an andere
Betreiber übertragen bzw. abweichend von den Bestimmungen zum Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz durch
die ÖBB-
Infrastruktur AG nicht mehr betrieben wird.
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Die gesamten gemäß § 42 Bundesbahngesetz im Jahr 2025 gewährten Zuschüsse betragen rd. 2.653,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 2.530,0 Mio. EUR). Der Zuschuss für Erweiterungs- und Reinvestitionsinvestitionen in Höhe von rd. 1.464,3 Mio. EUR
(Vj: rd. 1.
408,4 Mio. EUR) wurde aufgrund der durchgeführten Investitionsmaßnahmen und entsprechend der
Zinsentwicklung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung um rd. 157,6 Mio. EUR (Vj: rd. 159,3 Mio. EUR) auf rd. 1.621,9 Mio. EUR
(Vj: rd. 1.567,7 Mio. EUR) erhöht. Der Zuschuss für die Betriebsführung sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und
Instandsetzung in Höhe von rd. 1.188,7 Mio. EUR (Vj: rd. 1.121,6 Mio. EUR) wurde durch eine Verbesserung in der operativen
Geschäftsabwicklung sowie der günstigeren Zinsentwicklung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in Summe um rd.
205,7 Mio. EUR (Vj: rd. 217,5 Mio. EUR) reduziert. Der auf die gemäß IAS 23 aktivierten Zinsen entfallende Zuschuss in Höhe
von rd. 156,2 Mio. EUR (Vj: rd. 136,0 Mio. EUR) ist als Investitionszuschuss zu sehen und dient zur Abdeckung künftiger
Aufwendungen, die in Form von Abschreibungen anfallen. Der Ausweis im Jahresabschluss erfolgt als Reduktion des
Zuschusses gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz und wird als Kostenbeitrag dargestellt. Somit wurde für Betriebsführung sowie
Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung ein Betrag in Höhe von rd. 983,0 Mio. EUR (Vj: rd. 904,1 Mio. EUR)
ertragswirksam ausgewiesen.
Der die Abschreibungen übersteigende Anteil der Annuitäten in Höhe von rd. 138,0 Mio. EUR (Vj: rd. 27,9 Mio. EUR) wird im
Sinne einer periodengerechten Erfolgsermittlung in der Bilanz als passive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen, und
kompensiert Abschreibungen künftiger Perioden. Grundsätzlich werden mit den Zuschüssen für Erweiterungs- und
Reinvestitionen, Instandhaltung und Betriebsführung im Zusammenhang stehenden Salden in den Verbindlichkeiten saldiert
und ergeben zum 31.12.2025 eine Verbindlichkeit in Höhe von rd. 141,2 Mio. EUR (Vj: rd. 244,4 Mio. EUR) gegenüber dem
Bund. Bestimmte Anpassungen, die im derzeit gültigen Zuschussvertrag 2022 bis 2027 nicht abgebildet waren, werden gemäß
Vereinbarung mit dem Bund als Forderungen ausgewiesen und nicht mit den Verbindlichkeiten saldiert. Die Forderungen
betragen rd. 182,6 Mio. EUR (Vj: rd. 69,3 Mio. EUR).
Für die durch das Hochwasser 2024 entstandenen Schäden hat der Bund den Zuschussvertrag angepasst und für 2024
Erlösent
gänge und Kosten in Höhe von rd. 20,1 Mio. EUR refundiert. Für das laufende und folgende Wirtschaftsjahr werden
bzw. wurden keine zusätzlichen Zuschüsse betreffend des Hochwassers von 2024 gewährt. Die Kosten wurden im Rahmen des
bestehenden Budgetrahmens durch den Bund abgedeckt.
Die Entwicklung der Zuschüsse im Jahr 2025 stellt sich demnach wie folgt dar:
Gesamter Ertragswirksam in Mio. EUR ZuschussAbgrenzungen2025§ 42 (1) Betriebsführung 724,8 -240,5484,3 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 463,9 34,8498,7 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.188,7 -205,7 983,0 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.464,3 157,61.621,9 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.464,3 157,6 1.621,9 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.653,0 -48,1 2.604,9
Im Berichtsjahr wurden keine (Vj: rd. 93,0 Mio. EUR) Zuschüsse an den Bund zurückbezahlt. Die Rückzahlung im Vorjahr betrifft
sowohl zum 31.12.2023 bereits bilanzierte Verbindlichkeiten als auch im Jahr 2024 erhaltene Bundeszuschüsse.
Die Entwicklung der Zuschüsse stellte sich im Jahr 2024 wie folgt dar:
Gesamter Abgrenzungen und Ertragswirksam in Mio. EUR ZuschussRückzahlungen2024§ 42 (1) Betriebsführung 657,3 -265,2392,1 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 464,3 47,7512,0 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.121,6 -217,5 904,1 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.408,4 159,31.567,7 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.408,4 159,3 1.567,7 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.530,0 -58,2 2.471,8
Hinsichtlich der vom Bund übernommenen Haftungen und Finanzierung ab dem Jahr 2017, die vor allem über Darlehen der
Republik Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) aufgenommen werden,
wird auf Erläuterung 25 verwiesen.
Darüber hinaus gab es weitere Zuwendungen (i. d. R. Kostenbeiträge zu Investitionsmaßnahmen) seitens der österreichischen
Landesregierungen und Gemeinden in Höhe von rd. 99,3 Mio. EUR (Vj: rd. 91,9 Mio. EUR), wobei daraus zum Bilanzstichtag
keine of
fene Forderungen (Vj: keine) bestehen. Des Weiteren wurden Förderungen der EU in Höhe von rd. 50,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 37,8 Mio. EUR) gewährt. Bei den Investitionszuschüssen und den EU-Förderungen handelt es sich um Kostenbeiträge
der öffe
ntlichen Hand oder der EU, die anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden.
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Bezüge der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder der Geschäftsführungen der
Tochterunternehmen
Der Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG besteht an beiden Bilanzstichtagen aus drei Mitgliedern. Den Mitgliedern des
Vorstand
s wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen.
Für die gewährten Gesamtbezüge des Vorstands wurden für die in den Berichtsjahren aktiven Vorstände gemäß § 266 Z 2 UGB
rd. 1.166 TEUR (Vj: rd. 1.166 TEUR) aufgewendet, die auch variable Komponenten und Sachbezüge enthalten. Gesetzliche
Beiträge an die Vorsorgekasse für Mitarbeiter:innen wurden über rd. 18 TEUR (Vj: rd. 18 TEUR) geleistet. Die
Urlaubsrückstellungen erhöhten sich um rd. 11 TEUR von rd. 68 TEUR auf rd. 79 TEUR. An Pensionskassen wurden rd. 86 TEUR
(Vj: rd. 86 TEUR) entrichtet. Die Rückstellungen betreffend Zielvereinbarungen betragen zum 31.12.2025 rd. 386 TEUR
(Vj: rd. 426 TEUR). Für ehemalige Vorstandsmitglieder fielen Pensionszahlungen in Höhe von rd. 52 TEUR (Vj: rd. 50 TEUR) an.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden um rd. 54 TEUR (Vj: rd. 9 TEUR) erhöht.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente sowie aus
Sachbezügen zusammen. Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten richtet sich nach der Erreichung von Zielen, die zu
Beginn des Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbart werden.
In den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstandsmitglieder der Mutterunternehmen und Geschäfts-
führer:innen von Gesellschaften auf ähnlichen Ebenen) wurde eine leistungsorientierte Komponente vereinbart, wodurch sich
der Erfolg des Unternehmens maßgeblich auf die Entlohnung niederschlägt. Grundsätzlich erhalten die Topführungskräfte
einen Lohnbestandteil von 2/3 als Fixum und einen Bestandteil von 1/3 als erfolgsabhängige Komponente. Zwecks
Zieldefinition wird jährlich am Beginn des Geschäftsjahres individuell je Gesellschaft eine Score-Card erstellt, in der klar
vereinbarte, hauptsächlich quantitative ökonomische und soziale Zielgrößen festgelegt werden. Die Zielgrößen orientieren
sich am Erfolg, an der Strategie und an den Schwerpunkten des Gesamt- bzw. Teilkonzerns sowie an der individuellen
Gesamtperformance. Die tatsächlich ausbezahlten variablen Lohnbestandteile sind in den oben genannten Bezügen der
Vorstandsmitglieder bereits eingerechnet.
Die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Infrastruktur AG nehmen an einem beitragsorientierten außerbetrieblichen
Pensionskassenmodell teil. Eine Pensionszusage seitens des Unternehmens gibt es nicht. Die Anwartschaften und Ansprüche
der Mitglieder des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion oder des Anstellungsverhältnisses richten sich nach den
entsprechenden Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind nicht gegeben.
Für die gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsführung von Tochterunternehmen wurden für die in den Berichtsjahren
aktiven Geschäftsführungsmitglieder für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer:innen rd. 979 TEUR (Vj: rd. 1.003 TEUR)
aufgewen
det, die auch variable Komponenten und Sachbezüge enthalten. Geschäftsführer:innen, die gleichzeitig
Dienstnehmer:innen im ÖBB Konzern sind, erhalten keine gesonderten Bezüge für ihre Geschäftsführungstätigkeit.
Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG kann den Aufsichtsratsmitgliedern eine
Vergütun
g zuerkannt werden. Die Basisvergütung für ein Aufsichtsratsmandat betrug unverändert zum Vorjahr 14 TEUR pro
Jahr. Zusätzlich erhielt das Aufsichtsratsmitglied für jede Sitzung eines Aufsichtsrats, des Präsidiums oder eines Ausschusses
ein Sitzungsgeld in der Höhe von 800 EUR. Vorsitzende eines Aufsichtsrats erhielten die doppelte Basisvergütung. Mitglieder
des Aufsichtsrats, die Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen, Belegschaftsvertreter:innen oder Dienstnehmende im
ÖBB Konzern sind, erhalten keine Aufsichtsratsvergütungen. Die Auszahlungen der Vergütungen und Sitzungsgelder für das
Geschäftsjahr 2025 erfolgen bereits laufend quartalsweise, wobei die Beschlüsse hierüber rückwirkend in den ordentlichen
Hauptversammlungen 2026 für das vorangegangene Geschäftsjahr gefasst werden.
Die Aufsichtsratsvergütungen der Kapitalvertretung der Aufsichtsratsmitglieder der ÖBB-Infrastruktur AG für ihre Tätigkeit im
ÖBB Infrastruktur-Konzern betrugen rd. 118 TEUR (Vj: rd. 129 TEUR). Es wurden keine (Vj: keine) Bezüge für übrige
Aufsichtsratsmitglieder bei den Konzerngesellschaften bezahlt.
33. Segmentberichterstattung
Ein Ges
chäftssegment ist ein Bereich eines Unternehmens, das Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Erträge
erwirtschaftet werden können, bei denen Aufwendungen anfallen und dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom
Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem
Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden. Es ist eine Gruppe von Vermögenswerten und
betrieblichen Aktivitäten, welche Produkte oder Dienstleistungen bereitstellt, die bezüglich ihrer Risiken und Chancen
unterschiedlich zu denen anderer Geschäftsbereiche sind und für die einschlägigen Finanzinformationen vorliegen.
Informationen zur Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung wird im ÖBB Infrastruktur-Konzern gemäß der Managementstruktur durchgeführt. Der
ÖBB Infr
astruktur-Konzern verfügt nur über ein Segment – Schieneninfrastruktur.
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Informationen auf Unternehmensebene
Wichtige Kunden gemäß IFRS 8.34 sind die ÖBB-Personenverkehr AG (Gesamterträge über rd. 254,7 Mio. EUR
[Vj: rd. 312,4
Mio. EUR]), die ÖBB-Produktion GmbH (Gesamterträge über rd. 314,2 Mio. EUR [Vj: rd. 346,3 Mio. EUR]) und die
Rail Cargo Austria AG (Gesamterträge über rd. 133,7, Mio. EUR [Vj: rd. 132,5 Mio. EUR]). Diese Erträge resultieren
überwiegend aus dem Infrastrukturbenützungsentgelt und dem Verkauf von Traktionsstrom. Diese Gesellschaften sind Teil
des ÖBB Konzerns und somit verbundene Unternehmen.
Die folgende Tabelle enthält nach Sitz des Kunden eine Gliederung der Konzernumsätze nach geografischen Märkten,
ungeachtet der Herkunft der Waren und Dienstleistungen. 20252024Umsatzerlöse in Mio. EURin Mio. EURÖsterreich 1.182,7 1.104,1Deutschland 47,5 94,6Übrige Märkte 39,4 32,9Gesamt 1.269,6 1.231,6
20252024Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge in Mio. EURin Mio. EURÖsterreich 3.145,6 2.987,3Deutschland 0,2 0,2Übrige Märkte 0,0*)0,0*)Gesamt 3.145,9 2.987,5*) Kleinstbetrag.
Die Darstellung der Buchwerte des Segmentvermögens und der Zugänge zu den Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten, gegliedert nach geografischen Gebieten, entfällt, nachdem sich alle Vermögenswerte, bis auf jene in
Liechtenstein und in der Schweiz in Höhe von rd. 31,2 Mio. EUR (Vj: rd. 26,9 Mio. EUR), im Inland befinden. Die Zugänge zu
den Sach
anlagen in Liechtenstein und in der Schweiz betragen rd. 6,1 Mio. EUR (Vj: rd. 4,3 Mio. EUR). Die externen
Umsatzerlöse, unterteilt nach Dienstleistungen, sind aus Erläuterung 4 ersichtlich.
34. Erläuterungen zur Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch
Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus der
Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Darstellung der operativen Teile
der Geldflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Es gab keine wechselkursbedingten Änderungen der liquiden
Mittel.
Der Fonds der liquiden Mittel setzt sich neben Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten auch aus kurzfristigen
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH zusammen. Gegenüber der
ÖBB-Fina
nzierungsservice GmbH bestehen kurzfristige Forderungen (Ausweis unter den Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten) in Höhe von rd. 30,2 Mio. EUR (Vj: rd. 35,1 Mio. EUR) sowie kurzfristige Verbindlichkeiten
(Ausweis unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten) in Höhe von rd. 560,3 Mio. EUR (Vj: rd. 72,3 Mio. EUR).
Jener Teil der Zinszahlung, der nach IAS 23 als Teil der Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten aktiviert wird,
wird im operativen Cashflow ausgewiesen. Die in dem Zusammenhang erhaltenen Bundeszuschüsse in Höhe von
rd. 156,2 Mio. EUR (Vj: rd. 136,0 Mio. EUR) werden ebenfalls im operativen Cashflow unter Veränderungen von
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden und Abgrenzungen dargestellt.
Die wesentlichen Non-Cash-Transaktionen betreffen hauptsächlich Veränderungen von ehemaligen CBL-Transaktionen sowie
die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungen aufgrund von Finanzierungsleasingtransaktionen. Der aus der 2024
erfolgten Einlage des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Betriebs GmbH durch den Bund resultierende
Eigenkapitaleffekt in Höhe von rd. 2,7 Mio. EUR setzt sich aus der Übernahme von Vermögenswerten in Höhe von
rd. 54,4 Mio. EUR, liquiden Mitteln in Höhe von rd. 0,1 Mio. EUR sowie Schulden in Höhe von rd. 51,8 Mio. EUR zusammen.
Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Jahres 2024 beinhalten die
Auszahlungen für den Erwerb alle Anteile an den beiden Unternehmen ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH und Am
Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG in Höhe von rd. 123,7 Mio. EUR, da es sich nicht um einen
Unternehmenserwerb gemäß IFRS 3 handelt (siehe Erläuterung 2).
Die Tabelle zeigt die Angaben über die Änderungen von Finanzverbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der
Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt werden. In den zahlungswirksamen Änderungen sind
Dividendenausschüttungen an nicht beherrschende Gesellschafter nicht enthalten.
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zahlungs-übrige erfolgs-Stand per wirksame Wechselkurs-Änderungen neutrale Stand per in Mio. EUR 31.12.2024ÄnderungenänderungenFremdkapitalÄnderungen31.12.2025Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen 5.363,80,0-1,8-1.035,50,04.326,5Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.783,70,00,0-148,50,03.635,2Finanzverbindlichkeiten Leasing 222,60,00,0-13,50,0209,1Übrige Finanzverbindlichkeiten 20.122,13.454,70,0-404,0-1,123.171,7Gesamt langfristige Schulden 29.492,23.454,7-1,8-1.601,5-1,131.342,4Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen 1.527,7-1.500,0-3,91.010,20,01.034,0Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9,0-9,40,0149,80,0149,4Finanzverbindlichkeiten Leasing 15,2-16,50,021,10,019,8Übrige Finanzverbindlichkeiten 341,551,2-2,1486,0-14,8861,8Gesamt ohne übrige Finanzverbindlichkeiten, die Teil des Fonds der liquiden Mittel sind 1.893,4-1.474,7-6,01.667,1-14,82.065,0
Änderungen aus dem Erwerb von Teilbetrieben Wechselerfolgs-zahlungs-oder sonstigen -kurs-übrige neutrale Stand per wirksame Geschäfts-änder-Änderungen Änder-Stand per in Mio. EUR 31.12.2023ÄnderungeneinheitenungenFremdkapitalungen31.12.2024Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen 6.885,70,00,03,8-1.525,70,05.363,8Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.710,724,0*)58,00,0-9,0*)0,03.783,7Finanzverbindlichkeiten Leasing 224,10,00,00,0-1,50,0222,6Übrige Finanzverbindlichkeiten16.219,93.944,9*)0,00,9*)-18,5*)-25,120.122,1Gesamt langfristige Schulden 27.040,43.968,9*)58,04,7*)-1.554,7*)-25,129.492,2Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen 998,9-1.000,00,00,01.528,80,01.527,7Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 208,8-209,0*)0,00,09,20,09,0Finanzverbindlichkeiten Leasing 16,0-16,3*)0,00,015,5*)0,015,2Übrige Finanzverbindlichkeiten595,2-295,0*)0,60,4*)70,9*)-30,6341,5Gesamt ohne übrige Finanzverbindlichkeiten, die Teil des Fonds der liquiden Mittel sind 1.818,9-1.520,3*)0,60,4*)1.624,4*)-30,61.893,4*) Angepasste Vergleichswerte.
Bei den 2024 in der die Spalte „Änderungen aus dem Erwerb von Teilbetrieben oder sonstigen
Geschäftseinheiten“ dargestellten rd. 58,0 Mio. EUR handelt es sich um Finanzverbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit
dem Erwerb aller Anteile an den beiden Tochterunternehmen „ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH“ und „Am
Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG“ übernommen wurden.
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Der Rückgang der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit beendeten CBL-Transaktionen wird ebenfalls unter den übrigen
Änderungen dargestellt, da die Zahlungen nicht über die Bankkonten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns abgewickelt werden.
Vielmehr werden die Einnahmen aus den Vermögenswerten vom Schuldner direkt an den Gläubiger überwiesen. Davon
betroffen sind insbesondere die Finanzverbindlichkeiten Leasing und übrigen Finanzverbindlichkeiten.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine (Vj: rd. 93,0 Mio. EUR) gewährten Bundeszuschüssen an den Bund zurückgezahlt, welche
in der Konzern-Geldflussrechnung in der „+ Zunahme / - Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Schulden und Abgrenzungen“ enthalten sind.
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35. Konzernunternehmen
Nachfolgende Tabellen geben Information über die zum 31.12.2025 und zum 31.12.2024 bestehenden Tochterunternehmen,
assoziier
ten Unternehmen, Beteiligungen sowie sonstigen Anteile des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Der Geschäftsgegenstand
der Konzernunternehmen wird mit den Buchstaben a) bis h) beschrieben.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden alle Anteile an der Am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG und der ÖBB Am
Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH erworben.
KonsolidierÖBB Infrastruktur-Konzern Land, Sitzungsart100 % ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft A-1020 WienVc)├► 100 % Austrian Rail Construction & Consulting GmbH A-1020 WienV0f)├► 100 % Austrian Rail Construction & Consulting GmbH & Co KG A-1020 WienV0f)├► 100 % ÖBB-Operative Services GmbH A-1150 WienVe)├► 100 % ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG A-1150 WienVe)├► 100 % Netz- und Streckenentwicklung GmbH A-1020 WienV0d)├► 100 % ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH A-1020 WienVa)├► 100 % ÖBB-Projektentwicklung GmbH A-1020 WienVb)ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH └► 100 % (Juni 2024: Erwerb, vormals: RINV HÖSBA Beteiligungs GmbH) A-1020 WienVa)Am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG (Juni 2024: └► 5,21 % Erwerb, vormals: HÖSBA Projektentwicklungs- und - (100 %) verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG) A-1020 WienVa)├► 100% ÖBB-Realitätenbeteiligungs GmbH & Co KG A-1020 WienVb)├► 100 % Elisabethstraße 7 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb)├► 100 % Elisabethstraße 9 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb)Am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG (Juni 2024: ├► 94,79 % Erwerb, vormals: HÖSBA Projektentwicklungs- und - (100 %) verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG) A-1020 WienVa)├► 100 % Gauermanngasse 2–4 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb)├► 100 % Mariannengasse 16–20 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb)└► 100 % Operngasse 16 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb)├► 100 % ÖBB-Stiftungs Management Gesellschaft mbH A-1020 WienV0h)├► 100 % Rail Equipment GmbH A-1040 WienVg)└► 25 % (75 %) ARGE BIEGE ÖBB 360 Baden A-1100 WienE0k. A.├► 100 % Rail Equipment GmbH & Co KG A-1040 WienVg)├► 60 % ÖBB-BE GmbH A-1020 WienV0b)├► 60 % ÖBB-BE GmbH & Co KG A-1020 WienV0b)A-3151 St. Georgen ├► 51 % WS Service GmbH am SteinfeldVc)├► 50 % LCA Logistik Center Austria Süd GmbH A-9586 FürnitzEb)├► 50 % Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE I-39100 BozenEc)A-3151 St. Georgen ├► 43,05 % Weichenwerk Wörth GmbH am SteinfeldEc)├► 10,53 % HIT Rail B.V. NL-3521 AZ Utrecht0k. A.UIRR s.c.r.l. (Internationale Vereinigung für den Kombinierten Verkehr ├► KG-Anteil Schiene-Straße) B-1000 Brussels0k. A.A-6762└► KG-Anteil Tiefgarage Stuben Gesellschaft m.b.H. & Co. KG Stuben/Arlberg0k. A.
Anteile in % in Klammer weisen jenen Beteiligungsansatz aus, der innerhalb des gesamten ÖBB Konzerns von mehreren Gesellschaften gehalten wir
Abkürzungen:
V Verbun
denes vollkonsolidiertes Unternehmen
V0 Verbundenes, aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht
vollkonsolidiertes Unternehmen
E Beteiligungsunternehmen, nach der Equity-Methode bilanziert
(assoziiertes Unternehmen)
E0 Beteiligungsunternehmen aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht
nach der Equity-Methode bilanziert
0 Sonstiges Beteiligungsunternehmen
k. A. Keine Angaben
Erläuterung der Geschäftsgegenstände der Konzernunternehmen:
a) Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien.
b) Projektentwicklung und Verwertung von Liegenschaften.
c) Planung und Bau (einschließlich Ersatzinvestitionen, soweit sie über Wartung
oder Instandsetzung hinausgehen) von Schieneninfrastruktur sowie Planung
und Bau von damit in Zusammenhang stehenden Projekten und Projektteilen
und die Zurverfügungstellung von Schieneninfrastruktur.
d) Optimierung und Harmonisierung der Infrastrukturplanung und Entwicklung.
e) Reinigung bzw. Sonderreinigung (beispielsweise Graffitientfernung) von
Bahnhöfen sowie Sicherheits- und Servicedienstleistungen.
f) Forschung und Entwicklung, insbesondere iZm. der Schieneninfrastruktur.
g) Beschaffung, Einkauf, Finanzierung, Instandhaltung und konzernübergreifende
Vermietung von schienengebundenen Spezial- und Straßenfahrzeugen.
h) Berufliche Aus- und Weiterbildung.
Seite 189 von 366
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
84
Nachfolgend werden Eigenkapital und Jahresergebnis bedeutender Konzernunternehmen dargestellt, die nicht in den
Konzernabschluss einbezogen wurden und an denen zumindest 20 % der Anteile gehalten werden. Die Angaben zum
Eigenkapital und zum Jahresergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen gemäß jeweiligem nationalem Bilanzierungsrecht
übernommen.
Eigenkapital in TEUR Jahresergebnis in TEUR ÖBB Infrastruktur-Konzern 31.12.2025*)31.12.20242025*)2024100 % Austrian Rail Construction & Consulting GmbH 18017475100 % Austrian Rail Construction & Consulting GmbH & Co KG 209217-17100 % Netz- und Streckenentwicklung GmbH 8488-4-3100 % ÖBB-Stiftungs Management Gesellschaft mbH 1061050460 % ÖBB-BE GmbH 31292-360 % ÖBB-BE GmbH & Co KG 1928-9-4*) Vorläufige Werte.
36. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Mit Zuzählung 15.01.2026 wurde durch die OeBFA eine Finanzierung mit einer Nominale in Höhe von rd. 556,8 Mio. EUR mit
einer Laufzeit bis Oktober 2053 und einer Verzinsung (fix) von 3,15 %, effektiv 3,794 %, mit Zuzählung 12.03.2026 eine
Finanzierung mit einer Nominale in Höhe von rd. 148,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis September 2032 und einer Verzinsung
(fix) von 2,8 %, effektiv 2,792 % und mit Zuzählung 12.03.2026 eine Finanzierung mit einer Nominale in Höhe von rd. 147,9
Mio. EUR mit einer Laufzeit bis Februar 2036 und einer Verzinsung (fix) von 3,2 %, effektiv 3,097 %, aufgenommen.
Als Reaktion auf die Kriegshandlungen im Nahen Osten sind unmittelbar die Strom- und Gaspreise sowie die Heizöl-, Benzin-
und Dieselpreise gestiegen. Die Strompreise bewegen sich derzeit wieder nach unten. Laut Meinung der Expert:innen ist die
Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt. Auch die Europäische Kommission sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine
Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit (lt Reuters). Es wird eine Taskforce seitens der Kommission gemeinsam mit der
internationalen Energieagentur eingerichtet, die die Situation überwacht und mögliche Maßnahmen ableiten sollte. Auch
wenn laut Expert:innen die Energieversorgung in Europa für 2026 gesichert scheint und die Energiebeschaffung mittels
abgeschlossener Forwards und Futures abgesichert ist – sodass etwaige Erhöhung der Strompreise erst 2027 wirken würden
–, können steigende Energiepreise sowie gefährdete Transportrouten per Luft- und Seefracht zu Kostensteigerungen und
Lieferverzögerungen durch unsere Zulieferer führen und dadurch schon 2026 das Ergebnis negativ beeinflussen. Es ist aktuell
nicht absehbar, welche Auswirkungen der Konflikt auf internationale Lieferketten, Finanzmärkte, Wirtschaftsbeziehungen,
den Konsum und die Inflation haben wird. Hierbei ist entscheidend, wie lange die Kriegshandlungen, die Barrikade der Straße
von Hormus und die Zerstörung von Energieanlagen anhalten. Eine Abschätzung dazu ist aktuell auf Grund der vielen
Unsicherheiten nicht möglich. Die ÖBB-Infrastruktur AG überwacht die Situation engmaschig und wird bei weiterer Eskalation
nach Möglichkeit erforderliche Maßnahmen setzen.
Der Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG hat den geprüften Konzernabschluss zum 31.12.2025 am 13.03.2026 zur Weitergabe
an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn der ÖBB-Infrastruktur AG in Höhe von
274.854.742,16 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Darüber hinaus gibt es keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die eine wesentliche Auswirkung auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
85
37. Die Organe der Muttergesellschaft des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
Im Geschäftsjahr 2025 (bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses) waren folgende Personen als Mitglieder
des Vorsta
nds oder als Mitglieder des Aufsichtsrats der ÖBB-Infrastruktur AG bestellt:
Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo
Dipl.
-
Ing.
in
Judith Engel
,
MBA MS
c
MSc
Dipl.
-
Ing. Dr. Johann Pluy
AufsichtsratsmitgliederaMag.Manuela Waldnerbis 31.12.2025VorsitzendeIng. Mag. (FH) Andreas Matthäab 25.02.2026Vorsitzenderab 01.01.2026MitgliedDipl.-Ing. Herbert Kasserbis 16.06.20251. Stellvertreter der VorsitzendenProf. Mag. Dr. Gerhard Gürtlichab 16.06.2025Mitgliedab 26.06.20251.Stellvertreter der:desVorsitzendenaMag.Iris Appiano-Kugler, MAbis 08.01.20252. Stellvertreterin der Vorsitzendenbis 16.06.2025MitgliedaMag.Cornelia Breuß, MAab 22.01.20252. Stellvertreterin derVorsitzendenab17.06.2025MitgliedDipl.-Ing. Dr. Josef Doppelbauerab 16.06.2025Mitgliedab 26.06.20252. Stellvertreter der:desVorsitzendenaMag.Waltraud Schmidbis 16.06.2025Mag. Georg Schöpplbis 16.06.2025Mag. Dominic Weissab16.06.2025aMag.Doris Rechberg-Missbichlerab 16.06.2025Josef Salfelner BelegschaftsvertreteraMag.Olivia Janischbis 26.06.2025BelegschaftsvertreterinRobert HofmannBelegschaftsvertreterPhilipp Schmidhoferab 26.06.2025Belegschaftsvertreter
Wien, am 13.03.2026
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo , e.h. Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc , e.h.
Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy , e.h.
(Ressort Finanzen, Markt,
Service
s
)
(Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung)
(Ressort Assetmanagement,
Betrieb, Digitalisierung)
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
1
Inhaltsverzeichnis
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage ..................................................................................2
A.1. Bericht über den Geschäftsverlauf ...............................................................................................................................2
A.2. Finanzielle Leistungsindikatoren ...................................................................................................................................9
A.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren .........................................................................................................................17
A.4. Zweigniederlassungen ................................................................................................................................................18
B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens ...................................................19
B.1. Voraussichtliche Entwicklung ......................................................................................................................................19
B.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten ...................................................................................................................20
B.3. Finanzinstrumente ......................................................................................................................................................25
C. Bericht über die Forschung und Entwicklung ..............................................................................................................27
D. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems in Hinblick
auf den R
echnungslegungsprozess ........................................................................................................................................27
E. Nichtfinanzielle Erklärung ...........................................................................................................................................28
E.1. Allgemeine Informationen ..........................................................................................................................................28
E.2. Umweltinformationen ................................................................................................................................................44
E.3. Soziale Informationen ...............................................................................................................................................104
E.4. Governance-Informationen ......................................................................................................................................140
E.5. Liste der in ESRS enthaltenen Angabepflichten und ESRS 2 Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen und
themenbez
ogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“ .......................................................146
Konzernlagebericht
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
2
Dieser Lagebericht enthält Aussagen und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns und des wirtschaftlichen Umfelds beziehen. Sämtliche Prognosen wurden aufgrund der am
Erstellungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen. Es können daher die tatsächlich eintretenden
Entwicklungen von den im Lagebericht geschilderten Erwartungen abweichen.
Hinsichtlich weiterer geforderter Angaben in § 243a (1) UGB wird auf die Erläuterungen zum Konzernabschluss verwiesen.
Betreffend der Angaben in § 243a (2) UGB siehe Kapitel B.2 „Wesentliche Risiken und Ungewissheiten“.
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
A.1. Bericht über den Geschäftsverlauf
Struktur und Beteiligungen
Der ÖBB-Infrastruktur-Konzern betreibt in Österreich 1.110 Personenbahnhöfe und Haltestellen sowie die
Schieneninfrastruktur, die von der ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft (fortan „ÖBB-Personenverkehr AG“), der Rail
Cargo Austria Aktiengesellschaft (fortan „Rail Cargo Austria AG), zwei weiteren zum ÖBB Konzern gehörenden Gesellschaften
und von anderen, nicht zum ÖBB Konzern gehörenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) genützt werden.
Der ÖBB-Infrastruktur-Konzern stellt nicht nur die österreichische Schieneninfrastruktur zur Verfügung, sondern ist auch
Arbeitgeber für insgesamt 19.175 Mitarbeiter:innen. Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft (fortan „ÖBB-Infrastruktur AG“)
arbeitet mit Partnern in den folgenden Bereichen zusammen:
– Bau
– Transport
– Technische Betriebsmittel
– Informationstechnologie und Telekommunikation
– Facility-Management
– Büromaterial
– Entsorgung etc.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat folgende wesentliche Tochtergesellschaften und Beteiligungen:
ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH (fortan „ÖBB-Immobilienmanagement GmbH“)
Die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH bietet moderne Immobiliendienstleistungen an. Mit rd. 23.000
Liegenschaften sind die ÖBB einer der größten Immobilieneigentümer Österreichs. Die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
– eine hundertprozentige Tochter der ÖBB-Infrastruktur AG – agiert als gesamtheitlicher Immobiliendienstleister primär
innerhalb des ÖBB Konzerns. Ihr Aufgabengebiet umfasst den Verkauf und die Verwertung von Immobilien,
Projektentwicklung, Umsetzung der Bahnhofsoffensive, Liegenschaftsverwaltung (kaufmännisch und technisch) sowie
Bahnhofs- und Raummanagement. Sie entwickelt und verwertet nicht betriebsnotwendige Liegenschaften und betreut ein
umfassendes Portfolio von 3.459 Gebäuden sowie 1.024 Personenbahnhöfen und Haltestellen über ihren gesamten
Lebenszyklus. Das Leistungsspektrum umfasst die kaufmännische und technische Hausverwaltung sowie die
Anlagenverantwortung für nahezu alle Hochbauanlagen des ÖBB Konzerns inkl. Bahnhöfen. Ihr Verantwortungsbereich
umfasst zudem die Erstellung von hochbaurelevanten Qualitätsstandards und Prüfsystemen. Rd. 800 Mitarbeiter:innen
sorgen österreichweit für die professionelle und effiziente Abwicklung des umfassenden Leistungsportfolios.
Die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH verantwortet das Gesamtbild des Bahnhofs im Sinne der Mobilitätskette mit
Bahnhofsgebäude, Vorplätzen, Straßen, Wegen, Park & Ride-Anlagen, Kund:innensanitäranlagen und Bahnsteigen bis zur
Bahnsteigkante. Sie ist der kompetente Ansprechpartner sowohl konzernintern als auch gegenüber Kund:innen,
Anrainer:innen, Gebietskörperschaften und Interessengruppen. Eine der wichtigsten aussagekräftigen Qualitätskennzahlen
des ÖBB-Immobilienmanagements sind: Qualitätscheck, Störungskennziffern und Beschwerden.
Konzernlagebericht
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
3
ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG ist der konzerninterne umfassende Anbieter von Sicherheits- und
Sauberkeitsdienstleistungen. Im Bereich der Reinigung werden österreichweit die Bahnhöfe – und somit der für die
Kund:innen sichtbare Bereich – durch Personal der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG gereinigt. Die Reinigungsleistungen
umfassen sowohl die tägliche bzw. regelmäßige Unterhaltsreinigung als auch die Sonderreinigung (etwa von Dächern, das
Auftragen von Bodenversiegelungen). Dabei ist die Expertise der Mitarbeiter:innen von besonderer Bedeutung: Die ÖBB-
Operative Services GmbH & Co KG hat in jedem Bundesland bzw. Gebiet Mitarbeiter:innen mit der Meisterprüfung in der
Reinigung – dadurch ist eine gute Beratung der internen Auftraggeber sichergestellt. Für EVUs bietet die ÖBB-Operative
Services GmbH & Co KG einen umfassenden Service bei der Graffitientfernung von Zügen. Die ÖBB-Operative Services GmbH
& Co KG ist seit 01.01.2017 Generaldienstleister für operative Sicherheitsleistungen im ÖBB Konzern. Auf den Bahnhöfen
sorgen Securitys der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG für Sicherheit und Ordnung – durch ein intelligentes, die
tatsächliche Lage widerspiegelndes Flächenkonzept werden alle Bahnhöfe in Österreich entweder durch mobile Streifen oder
durch stationäre Mitarbeiter:innen betreut. Neben den operativen Securityleistungen sind auch die strategischen
Securityleistungen Teil des Portfolios. Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG ist ein One-Stop-Shop im Konzern und
garantiert eine effiziente Leistungserbringung. Neben den Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen werden auch alle
operativen Kund:inneninformationsleistungen der ÖBB Infrastruktur AG an den Bahnhöfen von der ÖBB-Operative
Services GmbH & Co KG abgewickelt. Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG ist mit seinen Produkten das Gesicht der
ÖBB-Infrastruktur AG bei den Endkund:innen. Des Weiteren tritt die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG auch als
Arbeitskräfteüberlasser von definitiv gestellten Arbeitnehmer:innen auf.
Rail Equipment GmbH & Co KG
Die Beschaffung und konzernübergreifende Vermietung und Verwertung von schienengebundenen Spezialfahrzeugen und
Geräten sowie Straßenfahrzeugen, deren Einkauf, Finanzierung sowie Instandhaltung und Wartung liegen im Aufgabenbereich
der Rail Equipment GmbH & Co KG. Darüber hinaus unterstützt die Rail Equipment GmbH & Co KG mit dem Carsharing-
Angebot „ÖBB Rail&Drive” die strategische Ausrichtung des ÖBB Konzerns zum Gesamtmobilitätsdienstleister.
WS Service GmbH
Die WS Service GmbH erbringt Dienstleistungen für und im Zusammenhang mit Weichen. Die Beteiligung der ÖBB-
Infrastruktur AG an der WS Service GmbH beträgt 51 %, zu 49 % ist die voestalpine Turnout Technology Zeltweg GmbH beteiligt.
Die WS Service GmbH erbringt Leistungen an Weichen und angrenzenden Gleisen, insbesondere im Bereich der Wartung,
Inspektion und Instandsetzung. Seit 2023 wird das Leistungsspektrum der WS Service GmbH unter anderem mit investiven
Leistungen sowohl im Sicherungstechnikbereich als auch im Fahrwegbereich erweitert.
Das für die Abwicklung des Leistungsspektrums der WS Service GmbH erforderliche Personal ist aus dem Personalstand der
ÖBB-Infrastruktur AG geleast. Seit Anfang 2022 werden die Mitarbeiter:innen über die ÖBB-Infrastruktur AG am externen
Markt aufgenommen und an die WS Service GmbH verleast. Zum 31.12.2025 hatte die WS Service GmbH rd. 139 von der ÖBB-
Infrastruktur AG überlassene Mitarbeiter:innen.
Im Jahr 2019 schrieb die ÖBB-Infrastruktur AG die Leistungen über Weicheninstandhaltungen im gesamten Streckennetz der
ÖBB-Infrastruktur AG aus. Der diesbezügliche Rahmenvertrag vom August 2019 wurde zweimal und somit bis 31.12.2024
verlängert. Im Jahr 2025 wurde der Rahmenvertrag durch eine Leistungsvereinbarung zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und WS
Service GmbH ersetzt.
Weichenwerk Wörth GmbH
Die Weichenwerk Wörth GmbH ist Österreichs Marktführer bei der Produktion von Weichen, Isolierstößen sowie
weichenbezogenen Logistikleistungen und konnte sich vor allem im Oberbauhandel sowie im Geschäftszweig
Industrieweichen auch als Exporteur nach Südost- und Westeuropa positionieren. Die Beteiligung an der Weichenwerk
Wörth GmbH beträgt 43,05 %.
Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE
Die Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE wurde auf Grundlage des Staatsvertrages zwischen der
Republik Österreich und der italienischen Republik als Projektgesellschaft gegründet, welche als Ziel die Verwirklichung von
Eisenbahninfrastrukturanlagen auf der Brennerachse zwischen Innsbruck und Franzensfeste hat. Entsprechend dem
Staatsvertrag werden die Projektkosten zu gleichen Teilen durch beide Vertragsparteien getragen. Für die Republik Österreich
wurde deshalb die ÖBB-Infrastruktur AG als Eigentümer an der Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE zu
einem Anteil von 50 % eingesetzt. Die nötigen Finanzmittel werden der ÖBB-Infrastruktur AG im jeweils geltenden
Rahmenplan in Zusammenschau mit dem Zuschussvertrag gem. § 42 / 2 BBG von der Republik Österreich zur Verfügung
gestellt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Weitere wesentliche Tochtergesellschaften
Die Bewirtschaftung von Immobilien sowie die Abwicklung von Immobilienprojekten erfolgen zum Teil in ausgegliederten
Projektgesellschaften. Hier sind insbesondere die ÖBB am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die ÖBB-
Realitätenbeteiligungs GmbH & Co KG, die Elisabethstraße 7 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die Elisabethstraße 9
Projektentwicklung GmbH & Co KG, die Gauermanngasse 2–4 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die Operngasse 16
Projektentwicklung GmbH & Co KG und die Mariannengasse 16–20 Projektentwicklung GmbH & Co KG hervorzuheben.
Die Übertragung des Teilbetriebs Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) an die ÖBB-
Infrastruktur AG auf Basis des GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetzes vom Juli 2023 erfolgte mit Eintragung der Spaltung in
das Firmenbuch am 01.07.2024. Im Zuge des Projektes zur organisatorischen Integration wurden alle übernommenen
Mitarbeiter:innen 2025 in die relevanten Geschäftsbereiche oder Tochtergesellschaften der ÖBB-Infrastruktur AG
eingegliedert. Der für die Integration des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH in die
ÖBB-Infrastruktur AG gegründete zeitlich begrenzte Geschäftsbereich GKB-Infrastruktur im Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung wurde per 31.12.2025 aufgelöst.
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Wirtschaftsentwicklung
Österreichs Wirtschaft durchlebte das Jahr 2025 in einem Zustand zwischen Optimismus und Befürchtung. Zwar kam es
entgegen den ursprünglichen Erwartungen nicht zu einem erneuten BIP-Rückgang. Ein weiteres Rezessionsjahr nach 2023 und
2024 konnte vermieden werden. Mit einem Plus von lediglich 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr war das BIP-Wachstum nach
den Abschwüngen der Vorjahre dennoch äußerst verhalten.
1
Positive Impulse kamen einmal mehr vom Privatkonsum, wenngleich angesichts der hohen Inflation deutlich gedämpfter als
im Vorjahr. Auch die Stimmung in der Bauwirtschaft drehte im Laufe des Jahres langsam ins Plus. Verantwortlich dafür war
nach Auslaufen der sogenannten KIM-Verordnung und einem rückläufigen Zinsniveau erstmals auch wieder der Hochbau.
2
Die Industrie dürfte ebenfalls die Talsohle durchschritten haben, die Produktion legte erstmals nach zwei Jahren wieder zu.
Die Wertschöpfung war allerdings angesichts hoher Vorleistungskosten und schwacher Exportentwicklung mit einem Minus
von 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr ein weiteres Jahr in Folge rückläufig.
3
In der zweiten Jahreshälfte hat sich der Ausblick
angesichts rückläufiger Aufträge wieder eingetrübt.
Sorgenkind blieb die im Vergleich zum Euroraum deutlich erhöhte Inflationsrate. Während im Euroraum nach mehreren
Zinssenkungen der Notenbank das 2 %-Ziel erreicht wurde, betrug die Inflation in Österreich auch 2025 noch 3,5 %.
Verantwortlich dafür waren vor allem gestiegene Netzentgelte für Energie sowie die Preise beschäftigungsintensiver
Dienstleistungen. Die hohe Inflation wirkt jedenfalls dämpfend auf Österreichs Wettbewerbsfähigkeit. Auch der Ausblick auf
2026 bleibt mit einem prognostizierten BIP-Wachstum von lediglich 1,2 % verhalten.
Selbiges gilt auch für das globale und europäische Umfeld. Ersteres gibt zwar Anlass zur Hoffnung. So haben sich die
Weltwirtschaft und insbesondere der Welthandel bereits bisher als erstaunlich robust gegenüber dem Wirrwarr rund um die
US-Zölle und entsprechende Gegenmaßnahmen einzelner Staaten bzw. der EU erwiesen. Die Entwicklung des globalen
Containerumschlages verlief insgesamt stabil. Zwar kam es in Europa in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu einem Einbruch.
Dieser war jedoch wohl vor allem Vorzieheffekten angesichts der Trump’schen Ausrufung des sogenannten „Liberation
Days“ geschuldet. Mit Jahresende erholte sich der Containerumschlag über Europas Nordhäfen wieder.
4
Auch die
Containertransportpreise verzeichneten keine besonderen Ausschläge.
5
Allerdings dürfte die Inflation in den USA als Folge der Zölle ab kommendem Jahr steigen, womit sich insbesondere die
Perspektive für die Nachfrage und damit verbunden die europäische Außenwirtschaft weiter verschlechtern könnte.
6
1
WIFO.
2
WIFO.
3
Oxford Economics.
4
RWI / ISL.
5
Trading Economics.
6
IHS.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
5
Das Wachstum in Europa erfolgte 2025 entlang zweier unterschiedlicher Pfade. Während die großen Volkswirtschaften der
Eurozone – Deutschland, Frankreich und Italien – eher stagnierten, verlief die Entwicklung vor allem in Osteuropa deutlich
dynamischer. Insgesamt legte das EU-weite BIP um 1,4 %, jenes der Eurozone um 1,3 % zu. Das Wachstum der Eurozone war
angesichts der Konjunkturschwäche in den Kernländern vor allem durch das überproportionale Wachstum Irlands getrieben.
7
Hier schlagen vor allem Direktinvestitionen US-amerikanischer Technologie- und Pharmakonzerne zu Buche, die Irland
weiterhin als Hub in die EU nutzen.
Die europäische Industrie konnte im Jahr 2025 nach Überwindung der Energie- und Lieferkettenkrise erneut auf keine
positiven Impulse von außen bauen. Die US-Zollpolitik führt neben einer Verteuerung europäischer Produkte für den US-
Markt auch zu einem verschärften Wettbewerb mit China. Wie schon in der ersten Regierungsperiode unter Trump lenkt
China seine Überschüsse, insbesondere an Stahl, in Teilen wieder in die EU. Die EU hat entsprechend mit Einfuhrzöllen auf
chinesische Waren, insbesondere Elektroautos und Stahl reagiert, mit dem Ziel, einem möglichen Stahlpreisverfall wie im Jahr
2019 entgegenzuwirken.
8
Gleichzeitig leiden die europäische Wirtschaft und Industrie weiterhin unter Strukturproblemen. Dazu zählen in erster Linie
ein Mangel an Innovationen sowie hohe Kosten und Abhängigkeiten bei zentralen Technologien und Rohstoffen. Diese lassen
sich nicht auf einen Schlag mit Fördermitteln lösen, wie die jüngsten Beispiele teurer Fehlallokationen bei Technologien von
Batterien und Photovoltaik bis hin zu Elektrofahrzeugen zeigen.
Entwicklung von Containerumschlag und Inflation
Containerumschlag großer Seehäfen Inflation
RWI-ISL-Index 2015 = 100 monatlich in % im Vergleich zu Vorjahresmonat
Quellen: RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) /
ISL (Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik), Eurostat.
Als Folge der Wachstumsschwäche Europas und der „America First“-Haltung der USA bahnt sich unaufhaltsam eine neue
Weltordnung an. China entkoppelt sich zunehmend vom Westen, indem es auf neue Absatzmärkte in Asien und industrielle
Eigenständigkeit setzt. Dies reduziert einerseits den Bedarf an Technologieimporten und damit auch Handelspotenziale für
europäische Unternehmen. Anderseits macht der Shift in der Absatzstrategie weg von Konsumgütern hin zu höherwertigen
Vorleistungsgütern chinesische Produkte in vielen Lieferketten unverzichtbar.
9
Der Ausblick auf das Jahr 2026 ist daher aus EU-Sicht weiterhin verhalten. Insbesondere die US-Zollpolitik und die zunehmend
aggressive US-Außenpolitik sowie die allgemeine geopolitische Unsicherheit bedeuten ein stetes Damoklesschwert. Positive
konjunkturelle Impulse könnten hingegen – sofern vorläufig angewendet – vom Freihandelsabkommen mit den Mercosur-
Staaten kommen, das zum Jahresbeginn 2026 nach jahrelangen Verhandlungen vom EU-Rat beschlossen wurde, sowie von
der expansiven Aufrüstungspolitik in Europa.
10
7
Europäische Kommission.
8
Handelsblatt.
9
ZDF; Fokus.
10
orf.at, Profil, Europäische Kommission.
90
100
110
120
130
140
150
160
2023 2024 2025
Gesamt
Häfen ohne China
Chinesische Häfen
europ. Nordhäfen
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
2023 2024 2025
Österreich
Eurozone
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
6
Kapitalmärkte und Staatshaushalt
Die Konjunkturflaute sowie die Folgen der expansiven Fiskalpolitik der vergangenen Jahre bringen das Budget der öffentlichen
Hand unter Druck. Das österreichische Budgetdefizit betrug 2025 4,6 %, die Staatsverschuldung stieg auf 81,8 % des BIP.
11
Jedenfalls bis 2027 dürfte das Defizit um die 4 % liegen und damit jenseits der 3 %-Marke der EU-Stabilitätskriterien. Seit 2016
werden die erforderlichen Finanzmittel für die Infrastrukturinvestitionen der ÖBB-Infrastruktur AG durch die Österreichische
Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) auf dem Kapitalmarkt aufgenommen. Die Finanzierungskosten sind daher durch das
Zinsniveau von Bundesanleihen bestimmt. 2025 brachte keine Veränderung des europäischen Zinsumfeldes, die EZB hielt den
Leitzins über das Gesamtjahr stabil bei 2,15 %. Entsprechend hat sich auch die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite der
österreichischen Bundesanleihen kaum verändert. Diese lag mit 2,8 % im Bereich des Vorjahres. Die Bonität Österreichs bleibt
zwar weiterhin hoch. Angesichts der angespannten Budgetlage haben jedoch mehrere Ratingagenturen ihren Ausblick auf
„Negativ“ gesenkt.
12
Politische und regulatorische Rahmenbedingungen
Die ÖBB analysieren laufend die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um für das
Unternehmen relevante Entwicklungen zu identifizieren und mitzugestalten. Die Anliegen der ÖBB werden in Form von
Positionspapieren und Factsheets an Stakeholder:innen herangetragen und transparent im Intranet dargestellt. Die
diesbezüglichen Aktivitäten werden entsprechend der Konzernrichtlinie regelmäßig an Vorstands- und Aufsichtsratsgremien
berichtet.
Themenmanagement und Agenda Setting auf nationaler Ebene
Im Geschäftsjahr 2025 haben sich die ÖBB zunächst im Rahmen der Regierungsverhandlungen intensiv für die Sicherung der
Finanzierung des Infrastrukturausbaus, für den Beschluss des nächsten Infrastrukturausbauplans „Zielnetz 2040“ sowie für
bessere Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr eingesetzt. Dieser hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr
insbesondere durch die Industrierezession mit starkem Mengenrückgang zu kämpfen. Zudem ist der Schienengüterverkehr
unter anderem aufgrund der hohen Strompreise im Wettbewerb mit dem Lkw-Transport wirtschaftlich unter großen Druck
geraten. Mit dem Bundesbudget 2025 / 2026 wurde die finanzielle Grundlage für Ausbau und Erhalt der Bahninfrastruktur
ebenso wie für bestehende Beihilfen für den Schienengüterverkehr sichergestellt. Zusätzlich konnte die volle Umsetzung des
Abfallwirtschaftsgesetzes hinsichtlich Verlagerung von Abfalltransporten auf die Schiene gesichert werden. Des Weiteren
konnte die Abschöpfung von öffentlichen Förderungen für den Schienengüterverkehr durch interne
Verbesserungsmaßnahmen bei der Datenqualität 2025 effizienter gestaltet werden.
Die Themen „Krisenresilienz“, „Sicherheit“ und „militärische Mobilität“ haben 2025 auf nationaler wie auch auf europäischer
Ebene stark an politischer Bedeutung gewonnen. Als wesentlicher Teil der kritischen Infrastruktur des Landes haben sich die
ÖBB in Österreich dementsprechend in die Mitgestaltung der Gesetzgebung zu Resilienz kritischer Infrastrukturen und NIS 2
eingebracht. Dafür haben die ÖBB den Dialog mit Bundes- und EU-Stakeholdern über den möglichen Beitrag des Bahnsystems
zur Sicherung der militärischen Mobilität in Österreich und Europa aufgenommen.
Einen weiteren Schwerpunkt in der Vertretung von ÖBB Interessen bildete die Umsetzung von EU-Richtlinien auf nationaler
Ebene, hauptsächlich zu den Themen „Energieeffizienz“, „Gebäudesanierung“ und „Nature Restoration“. Weiter forciert
wurde der Einsatz für Bürokratieabbau und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Hochleistungsstreckengesetz,
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) sowie für die Modernisierung des
Eisenbahnrechts (Eisenbahngesetz, Eisenbahnkreuzungsverordnung).
Ab Februar 2026 stehen mehrjährige Totalsperren von wesentlichen Schienenkorridoren in Deutschland zur Generalsanierung
des DB-Schienennetzes bevor. In Vorbereitung darauf wurden ab März 2025 gemeinsam mit Sozialpartnern ein breiter Dialog
mit Industrie, Medien und Stakeholdern gestartet. Dazu wurden Dialogveranstaltungen in Oberösterreich, Salzburg und
Niederösterreich sowie auf Bundesebene durchgeführt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern forciert seit einigen Jahren den Ausbau von erneuerbaren Energieanlagen zur
Bahnstromerzeugung, um die Resilienz des Bahnsystems zu stärken und die Abhängigkeit vom Strommarkt zu reduzieren. Zur
Unterstützung dieses Ziels bringen sich die ÖBB laufend aktiv bei der Mitgestaltung der relevanten Gesetzgebung ein. Im Jahr
2025 umfasste das insbesondere das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) und das neue
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Beide Gesetze betreffen sowohl Genehmigungsverfahren für den
Energieanlagenausbau als auch die Leistbarkeit von Strom, wobei bisher nur das Elektrizitätswirtschaftsgesetz mit
Parlamentsbeschluss im Dezember 2025 abgeschlossen wurde.
11
WIFO.
12
OeBFA.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
7
Mitgliedschaften
Wie alle Unternehmen in Österreich sind auch die ÖBB zur Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer verpflichtet. Darüber
hinaus bestehen freiwillige Mitgliedschaften in Interessensvertretungen und Fachorganisationen auf österreichischer wie
internationaler Ebene. Dazu zählen beispielsweise die Industriellenvereinigung, der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und
Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG), die Zukunftsoffensive Verkehr und Infrastruktur (ZOVI) sowie die Gemeinschaft der
Europäischen Bahnen (CER) und der Welt-Eisenbahnverband UIC. Alle Mitgliedschaften sind in einer konzerninternen
Datenbank einsehbar. Neue Mitgliedschaften durchlaufen einen Screening-Prozess (Kartellrecht, Compliance-Prüfung,
Risikoeinschätzung etc.) und müssen ausnahmslos vom jeweils zuständigen Vorstand beschlossen werden.
Themenmanagement auf internationaler Ebene
Die europapolitische Arbeit der ÖBB stand bis Ende 2025 im Zeichen der Vorsitzführung von CEO Andreas Matthä im
Europäischen Bahnverband CER. Seine drei Mandatsperioden als Vorsitzender im Zeitraum von 2020 bis 2025 waren durch
folgende Schwerpunktsetzung geprägt. Im Fokus standen die Infrastrukturfinanzierung und das europäische
Korridormanagement sowie die Forderung nach fairem Wettbewerb zwischen Güterverkehr auf Schiene und Straße. Teil des
Themenbouquets war auch der Einsatz für Förderung und mehr europäische Harmonisierung bei digitalen
Schlüsseltechnologien wie dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem ERTMS, dem digitalen
Kapazitätsmanagement (DCM) und der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Nach Ende seiner – bereits auf einer
Ausnahme beruhenden – dritten Amtsperiode übergab Andreas Matthä im Dezember 2025 den CER-Vorsitz an seinen
Nachfolger Alain Beroud, CEO der Polnischen Staatsbahn PKP.
In einigen Bereichen konnten durch starke Positionierung von Anliegen des Bahnsektors wesentliche Verbesserungen in
europäischen Rechtsmaterien erreicht werden. Dies betrifft insbesondere die europäischen Passagierrechte und die
Kapazitätsverordnung. Mit dieser soll das künftige Kapazitäts- und Verkehrsmanagement der Infrastrukturbetreiber auf den
europäischen Korridoren grenzüberschreitend und deutlich effizienter gestaltet werden. Im Güterverkehr waren die
prägenden Themen die Diskussion über die ausständigen neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und
den multimodalen Verkehr. Ebenso thematisiert wurde die offene Überarbeitung der Richtlinien zum kombinierten Verkehr
und zu höchstzulässigen Abmessungen und Gewichten von Straßenfahrzeugen.
Der gesamte europäische Politikprozess war 2025 vor allem durch die Diskussion über den Umfang und die Schwerpunkte des
mehrjährigen Finanzrahmens der EU für die Jahre 2028 bis 2034 geprägt. Der Beitrag der ÖBB zu dieser Diskussion bestand
unter anderem in der Präsentation eines finanzpolitischen Essays von ÖBB CEO Andreas Matthä und dem Ökonomen Christian
Helmenstein (Economica Institut) mit dem Titel „Wachstum auf Schiene bringen. Europäische Bahninfrastruktur als
Strategische Investition“ im Europäischen Parlament. Im Juli 2025 präsentierte die EU-Kommission schließlich ihren Vorschlag
für den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen mit einem deutlichen Schwerpunkt auf den Bereich der umfassenden
Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit Europas. Unter dem Aspekt der Krisenresilienz und der militärischen Mobilität wurde
auch besonderes Augenmerk auf Investitionsprogramme und Fördermöglichkeiten für das europäische Bahnsystem und
insbesondere grenzüberschreitende Bahninfrastrukturprojekte gelegt. Das ist als wesentlicher Lobbying Erfolg des CER im
Rahmen des Planungsprozesses für den Finanzrahmen zu sehen.
Neben dem Einsatz für positive europarechtliche Rahmenbedingungen setzte die ÖBB im internationalen Bereich ihr
Engagement für die Optimierung des internationalen Schienengüterverkehrs zwischen Europa und Asien fort. Der Dialog mit
Stakeholdern im Bereich der Infrastruktur, Verkehrspolitik und Industrie in den Ländern entlang des sogenannten
Mittelkorridors (Trans-Caspian International Transport Route – TITR) von China über Kasachstan und Aserbeidschan in die
Türkei wurde fortgesetzt. Insbesondere die Zusammenarbeit mit der Staatsbahn (KTZ) und verkehrspolitischen Stakeholdern
in Kasachstan wurde ausgebaut und vertieft. So wurden beispielsweise wechselseitige hochrangige Delegationsbesuche sowie
mehrere ÖBB-interne Workshops und Schulungen für Expertendelegationen der KTZ zu Arbeitssicherheit (Safety) und
Betriebsführungsfragen durchgeführt. Zusätzlich vertieft wurde auch die bestehende langjährige Zusammenarbeit mit der
ukrainischen Staatsbahn Ukrzaliznytsia (UZ). Anfang April 2025 fand ein Delegationsbesuch von ÖBB CEO Matthä in Kyiv statt.
Weiters wurde im Rahmen eines Kooperationsprojekts von Weltbank, BMF und ÖBB ein Workshop- und Schulungsprogramms
für ukrainisches Bahnpersonal im Rahmen eines Kooperationsprojekts von Weltbank, BMF und ÖBB entwickelt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
8
Auswirkungen der Budgetkonsolidierung auf die ÖBB
Im Rahmen der Budgetkonsolidierung durch die österreichische Bundesregierung haben die ÖBB als eines der großen
Unternehmen im Staatseigentum im Mai 2025 ein Einsparungsziel von ihrem Eigentümer erhalten. Dieses sah insbesondere
Einsparungen im Rahmenplan vor. Insgesamt wurden die Investitionen laut Rahmenplan 2025 bis 2030 um rd. 300,0 bis 500,0
Mio. EUR jährlich gedrosselt. Im Vergleich zum Rekordwert 2024 bleiben sie mit rd. 3,2 Mrd. EUR pro Jahr jedoch weiterhin
auf einem hohen Niveau.
Dieses Einsparungsziel wurde gleichzeitig mit einem klaren Bekenntnis zum Infrastrukturausbau formuliert. Die konsequente
Investition in die Instandhaltung der Schiene wird beibehalten, um die hohe Qualität der Schieneninfrastruktur in Österreich
sicherzustellen. Nicht zuletzt, weil Investitionen in die Bahninfrastruktur die notwendige Verlagerung von der Straße auf die
Schiene bringen und vor allem, weil die ÖBB einen wichtigen Beitrag zur heimischen Wertschöpfung leisten und damit
unverzichtbare Konjunkturimpulse setzen.
Marktumfeld
Aufgrund des sich zunehmend verschärfenden Wettbewerbsumfelds, allen voran im Güterverkehr, haben die ÖBB Mitte 2025
ein internes Effizienzprogramm ins Leben gerufen. Ziel ist es, die beeinflussbaren Plankosten konzernweit um 10 % zu senken
und den Konzern wettbewerbsfit für die Zukunft aufzustellen. Entsprechend der unterschiedlichen Marktdynamiken und
Herausforderungen der Teilkonzerne umfasst das Programm maßgeschneiderte Programme auf Teilkonzernebene, die unter
dem Dach der ÖBB-Holding AG zusammengefasst werden. Insgesamt werden konzernweit rd. 300,0 Mio. EUR jährlich
eingespart, etwa durch Synergien in den Querschnittsbereichen, Reduktion von Verwaltungskosten und Sachaufwendungen,
Prozessoptimierungen und Produktivitätssteigerungen.
Im Jahr 2025 setzt sich der Aufwärtstrend bei der Betriebsleistung im Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG fort. Der
Zuwachs bei den Zugkilometern beträgt 3,4 %. Im Güterverkehr erhöhte sich die Betriebsleistung um 3 % auf rd. 41,0 Mio.
Zugkilometer. Im Personenverkehr gibt es wieder ein robustes Wachstum in der Betriebsleistung. Es betrug 3,6 % im Jahr 2025,
damit liegt die Betriebsleistung bei rd. 127,0 Mio. Zugkilometern.
Entwicklung der Betriebsleistung im Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG
Betriebsleistung im Personenverkehr Betriebsleistung im Güterverkehr
(Zugkilometer, Änderung zum Vorjahr in %) (Zugkilometer, Änderung zum Vorjahr in %)
Quelle: ÖBB.
Die lang geplante Tauernsperre bis Ende Juni war eine große Einschränkung der Schieneninfrastruktur im Jahr 2025. Vor allem
der Güterverkehr musste durch die Sperre dieser wichtigen alpenquerenden Verbindung große Umfahrungen in Kauf nehmen.
Auch die wichtige Weststrecke zwischen Wien und St. Pölten war zwischen Mai und Juni für knapp vier Wochen teilweise
gesperrt, was die Kapazität im Schienennetz weiter einschränkte. Weitere wochen- oder monatelange Streckensperren gab
es unter anderem am Arlberg und auf der Stammstrecke der Wiener S-Bahn zwischen Floridsdorf und Praterstern. Die Sperren
der Strecken waren erforderlich, um notwendige Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
9
Im vierten Quartal 2025 ging die Koralmbahn in den Vollbetrieb. Den Start machte der Güterverkehr im November, bevor der
Personenverkehr mit der Umstellung auf den Fahrplan 2026 am 14. Dezember folgte. Die Koralmbahn ordnet den
Personenverkehr zwischen Wien und Kärnten neu und ist für den Güterverkehr ein wichtiger Lückenschluss auf dem Baltisch-
Adriatischen Korridor der EU.
Im Westen war die Situation dominiert von dem Anlaufen der deutschen Generalsanierung. In diesem umfassenden
Sanierungsprogramm der DB InfraGo werden die bedeutendsten Korridore ertüchtigt, die zusammen über 4.000 km
ausmachen.
13
Im Rahmen dieser Sanierungen werden die betreffenden Korridore für einige Monate komplett gesperrt.
Während die Fertigstellung des gesamten Programms ursprünglich bis 2030 geplant war, wurde dieses Ziel nun auf 2036
gestreckt, da es zahlreiche Bedenken aufgrund der nötigen, immensen Kapazitätseinschränkungen für die Schiene gab.
14
In Ungarn übernahm die GYSEV den Betrieb von über 700 km Streckennetz von der MAV-Gruppe. Die Strecken liegen im
Westen des Landes und reichen vom Balaton bis zur Grenze nach Österreich. Die ungarische Staatsbahn MAV soll hingegen
ihre Ressourcen in den Osten des Landes verlagern.
15
A.2. Finanzielle Leistungsindikatoren
Ertragslage
Überblick
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Umsatzerlöse in Mio. EUR
1.269,6
1.231,6
38,0
3 %
Gesamterträge in Mio. EUR
4.415,4
4.219,1
196,3
5 %
Gesamterträge je Mitarbeiter:in in TEUR
232
225
7
3 %
Umsatzerlöse und Gesamterträge
Umsatzerlöse ÖBB Infrastruktur-Konzern
in Mio. EUR
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Unkonsolidierte Umsatzerlöse
1.617,9
1.566,6
51,3
3 %
Abzüglich Innenumsatz des Konzerns
-348,3
-335,0
-13,3
4 %
Umsatzerlöse
1.269,6
1.231,6
38,0
3 %
Sonstige Erträge (konsolidiert)
3.145,8
2.987,5
158,3
5 %
Gesamterträge
4.415,4
4.219,1
196,3
5 %
davon mit übrigem ÖBB Konzern
858,2
884,0
-25,8
-3 %
Wie bereits angeführt erreichten die Konzernumsatzerlöse rd. 1.269,6 Mio. EUR (Vj: rd. 1.231,6 Mio. EUR). Während die
Umsatzerlöse nur leicht angestiegen sind, erhöhten sich die Gesamterträge im Wesentlichen aufgrund der Bundeszuschüsse
(insbesondere aus der Rahmenplanumsetzung). Die konsolidierten sonstigen Erträge in Höhe von rd. 3.145,8 Mio. EUR
(Vj: rd. 2.987,5 Mio. EUR) beinhalten andere aktivierte Eigenleistungen in Höhe von rd. 482,3 Mio. EUR (Vj: rd. 458,5 Mio. EUR)
und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von rd. 2.663,5 Mio. EUR (Vj: rd. 2.529,0 Mio. EUR).
Der Umsatz je Mitarbeiter:in beträgt bei durchschnittlich 19.010 Mitarbeiter:innen (Vj: 18.736 Mitarbeiter:innen) rd. 67 TEUR
(Vj: rd. 66 TEUR).
Die Umsatzerlöse werden überwiegend in Österreich erzielt. Umsätze in der Höhe von rd. 86,9 Mio. EUR
(Vj: rd. 127,5 Mio. EUR) wurden mit Kund:innen aus dem Ausland erwirtschaftet. Diese betreffen im Wesentlichen
Energielieferungen und das Infrastrukturbenützungsentgelt (Wege- und Dienstleistungsentgelt).
13
DB.
14
Süddeutsche Zeitung.
15
LOK-Report.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
10
Ertragslage
Überblick
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
EBIT
16
in Mio. EUR
611,3
511,6
99,7
19 %
EBIT-Marge
17
in %
13,8 %
12,1 %
1,7 %
14 %
EBITDA
18
in Mio. EUR
1.653,5
1.511,9
141,6
9 %
EBT in Mio. EUR
15,1
12,6
2,5
20 %
Eigenkapitalrentabilität
19
in %
1,0 %
0,9 %
0,1 %
11 %
Gesamtkapitalrentabilität
20
in %
1,6 %
1,5 %
0,1 %
7 %
Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns stellt sich folgendermaßen dar:
Struktur der Gewinn-und-
Verlust-Rechnung in Mio. EUR
2025
in % der
Gesamterträge
2024
in % der
Gesamterträge
Veränderung
Veränderung
in %
Umsatzerlöse
1.269,6
29 %
1.231,6
29 %
38,0
3 %
davon ÖBB-Infrastruktur AG
1.243,2
1.208,4
Andere aktivierte Eigenleistungen
482,3
11 %
458,5
11 %
23,8
5 %
Sonstige betriebliche Erträge
und Veränderung des Bestandes
2.663,5
60 %
2.529,0
60 %
134,5
5 %
Gesamterträge
4.415,4
100 %
4.219,1
100 %
196,3
5 %
davon gegenüber übrigem Konzern
858,2
19 %
884,0
21 %
-25,8
-3 %
Materialaufwand
203,1
5 %
236,7
6 %
-33,6
-14 %
Aufwendungen bezogene Leistungen
506,0
11 %
517,7
12 %
-11,7
-2 %
Personalaufwand
1.556,0
35 %
1.505,5
36 %
50,5
3 %
davon ÖBB-Infrastruktur AG
1.407,5
1.360,6
Abschreibungen
1.042,2
24 %
1.000,4
24 %
41,8
4 %
So. betr. Aufwand (inkl.
Wertminderungen für Ford. aus L+L)
496,8
11 %
447,2
11 %
49,6
11 %
Gesamtaufwand
3.804,1
86 %
3.707,5
89 %
96,6
3 %
davon gegenüber übrigem Konzern
341,8
8 %
328,0
8 %
13,8
4 %
EBIT
611,3
14 %
511,6
12 %
99,7
19 %
Finanzergebnis
-596,2
-14 %
-499,0
-12 %
-97,2
-19 %
davon gegenüber übrigem Konzern
-32,2
-1 %
-0,1
0 %
-32,1
>100 %
EBT
15,1
0 %
12,6
0 %
2,5
20 %
Die Gesamterträge des ÖBB Infrastruktur-Konzerns beliefen sich im Berichtsjahr auf rd. 4.415,4 Mio. EUR
(Vj: rd. 4.219,1 Mio. EUR), wovon rd. 858,2 Mio. EUR (Vj: rd. 884,0 Mio. EUR) auf Gesellschaften anderer Teilkonzerne des
ÖBB Konzerns entfallen.
Je Mitarbeiter:in bedeutet das bei durchschnittlich 19.010 Mitarbeiter:innen (Vj: 18.736 Mitarbeiter:innen) einen Ertrag von
rd. 232 TEUR (Vj: rd. 225 TEUR).
Die Gesamtaufwendungen im ÖBB Infrastruktur-Konzern erreichten rd. 3.804,1 Mio. EUR (Vj: rd. 3.707,5 Mio. EUR).
Der durchschnittliche Personalaufwand je Mitarbeiter:in des ÖBB Infrastruktur-Konzerns beträgt rd. 82 TEUR (Vj: rd. 80 TEUR).
Dies entspricht wie im Vorjahr einer Personalintensität
21
von 41 %.
16
Das EBIT entspricht dem Betriebsergebnis (ohne Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen) der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
17
EBIT-Marge: EBIT / Gesamterträge.
18
EBITDA: EBIT + Abschreibungen.
19
Eigenkapitalrentabilität: EBT / Eigenkapital.
20
Gesamtkapitalrentabilität: EBIT / Gesamtkapital.
21
Personalintensität: Personalaufwand / Gesamtaufwendungen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
11
Die Materialintensität
22
belief sich wie im Vorjahr auf 5 %. Der durchschnittliche Aufwand für Material und bezogene
Leistungen pro Mitarbeiter:in betrug rd. 37 TEUR (Vj: rd. 40 TEUR).
Die Erhöhung des EBIT ist insbesondere auf den Zinsanteil der Annuitäten au den Bundeszuschüssen gem.
§ 42 (2) Bundesbahngesetz zurückzuführen, der die im Finanzergebnis enthaltenen Zinsaufwendungen abdeckt.
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern wurde im Berichtsjahr ein negatives Finanzergebnis von rd. 596,2 Mio. EUR
(Vj: rd. 499,0 Mio. EUR) erzielt.
Das EBT ist auf rd. 15,1 Mio. EUR (Vj: rd. 12,6 Mio. EUR) gestiegen.
Vermögens- und Finanzlage
Überblick
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung
Veränderung
in %
Bilanzsumme in Mio. EUR
37.483,8
35.230,7
2.253,1
6 %
Sachanlagenintensität
23
in %
91 %
92 %
-1 %
-1 %
Sachanlagendeckungsgrad
24
in %
4 %
4 %
0 %
0 %
Sachanlagendeckungsgrad II
25
in %
97 %
96 %
1 %
1 %
Eigenkapitalquote in %
4 %
4 %
0 %
0 %
Bilanzstruktur
Die Entwicklung der Bilanzstruktur des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zeigt folgendes Bild:
Struktur der Konzern-Bilanz
in Mio. EUR
31.12.2023
31.12.2024
Struktur
2024
31.12.2025
Struktur
2025
Veränderung
von 2024
auf 2025
Langfristige Vermögenswerte
31.983,5
34.402,6
98 %
36.515,0
97 %
2.112,4
Kurzfristige Vermögenswerte
794,7
828,1
2 %
968,8
3 %
140,7
Bilanzsumme
32.778,2
35.230,7
100 %
37.483,8
100 %
2.253,1
Eigenkapital
1.362,7
1.435,8
4 %
1.473,6
4 %
37,8
Langfristiges Fremdkapital
27.276,2
29.706,2
84 %
31.694,5
85 %
1.988,3
Kurzfristiges Fremdkapital
4.139,3
4.088,7
12 %
4.315,7
11 %
227,0
Die Bilanzsumme des ÖBB Infrastruktur-Konzerns stieg im Berichtsjahr auf rd. 37.483,8 Mio. EUR
(Vj: rd. 35.230,7 Mio. EUR) an. Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte ist vorwiegend bedingt durch die Investitionen in
das Sachanlagevermögen. Nähere Angaben zu den Investitionen im Geschäftsjahr werden im Kapitel „Investitionen und
Finanzierungsmaßnahmen“ gemacht.
Nach einem Anstieg des Eigenkapitals auf rd. 1.473,6 Mio. EUR (Vj: rd. 1.435,8 Mio. EUR) ergibt sich wie im Vorjahr eine
Eigenkapitalquote von 4 %.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken von rd. 242,1 Mio. EUR auf rd. 231,7 Mio. EUR. Das Working Capital
26
lag bei rd. -825,8 Mio. EUR (Vj: rd. -980,2 Mio. EUR).
Die Verbindlichkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns erhöhten sich im Berichtsjahr in Summe um 7 % auf
rd. 35.584,5 Mio. EUR (Vj: rd. 33.269,4 Mio. EUR).
Angaben zu wesentlichen Rückstellungen werden in Erläuterung 26 zum Konzernabschluss gemacht.
22
Materialintensität: Materialaufwand / Gesamtaufwendungen.
23
Sachanlagenintensität: Sachanlagevermögen / Gesamtvermögen.
24
Sachanlagendeckungsgrad: Eigenkapital / Sachanlagevermögen.
25
Sachanlagendeckungsgrad II: (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Sachanlagevermögen.
26
Working Capital: Vorräte (exkl. Verwertungsobjekte) + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Geleistete
Anzahlungen für Vorräte.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
12
Erläuterungen zur Konzern-Geldflussrechnung
Der Free Cashflow
27
ging im Geschäftsjahr auf rd. -2.472,3 Mio. EUR (Vj: rd. -2.221,5 Mio. EUR) zurück.
Auszug aus der Konzern-Geldflussrechnung in Mio. EUR
31.12.2025
31.12.2024
Veränderung
Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
745,7
1.017,5
-271,8
Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
-3.218,0
-3.234,5
*)
16,5
Free Cashflow
-2.472,3
-2.217,0
-255,3
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
1.979,3
2.448,4
*)
-469,1
Zahlungswirksame Veränderung der Fondsmittel
-493,0
231,4
-724,4
*) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte angepasst.
Die ausführliche Darstellung der Konzern-Geldflussrechnung befindet sich in der Erläuterung 34 zum Konzernabschluss.
Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen
Überblick
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Investitionen in Mio. EUR
3.717,9
3.936,1
*)
-218,2
-6 %
Sachanlageninvestitionsquote der Gesamterträge in %
74 %
82 %
-8 %
-10 %
Sachanlageninvestitionsquote der Buchwerte in %
10 %
11 %
-1 %
-12 %
*) Abzüglich kumulierte Abschreibungen auf Zugänge Konsolidierungskreis in Höhe von rd. 65,1 Mio. EUR.
In Summe tätigte der ÖBB Infrastruktur-Konzern im Berichtsjahr mit einem Gesamtvolumen von rd. 3.717,9 Mio. EUR
(Vj: rd. 3.936,1 Mio. EUR) Investitionen in das Sachanlagevermögen, in das immaterielle Vermögen und in als
Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (IAS 40). Es errechnet sich eine Sachanlageninvestitionsquote von 74 % (Vj: 82 %)
der Gesamterträge und von 10 % (Vj: 11 %) der Buchwerte zum 01.01. Die Berechnung erfolgt von den Bruttoinvestitionen
vor Abzug der Kostenbeiträge.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat die Möglichkeit, Fremdkapital über Darlehen der Republik Österreich in Erledigung durch die
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) anstatt über eigene Anleiheemissionen auf dem Kapitalmarkt zu
finanzieren. Alle bestehenden Anleihen der ÖBB-Infrastruktur AG und deren Garantien durch die Republik Österreich bleiben
von dieser Erweiterung der Finanzierungsinstrumente der ÖBB-Infrastruktur AG unberührt. Weiterführende Informationen
dazu befinden sich in Erläuterung 25 zum Konzernabschluss.
Investitionsschwerpunkte 2025
Die ÖBB-Infrastruktur AG arbeitete auch 2025 intensiv an der Umsetzung der Vorhaben aus dem Rahmenplan 2025 bis 2030
zur Realisierung des Zielnetzes 2025+. Die wichtigen Infrastrukturvorhaben kommen der Stabilität und Qualität, aber auch der
Kapazitätssteigerung des Netzes zugute. Die Projekte ermöglichen mehr Angebot in den Ballungsräumen sowie eine
Dekarbonisierung des Bahnverkehrs und führen mit Maßnahmen der Digitalisierung und Modernisierung den
Eisenbahnbetrieb stabil in die Zukunft.
Ostregion und Großraum Wien
Im Ballungsraum Wien wurde 2025 im Rahmen des S-Bahn-Wien-Upgrades intensiv an der Modernisierung der Wiener
Stammstrecke weitergearbeitet. Mit diesen und vielen weiteren Verbesserungsmaßnahmen entlang der Nord- und Südachsen
werden die Voraussetzungen für einen dichteren Takt und kürzere Wartezeiten geschaffen. Ein weiteres wichtiges Puzzlestück
im innerstädtischen Nahverkehr ist die Attraktivierung der Verbindungsbahn zwischen Hütteldorf und Meidling. Im Jänner
2026 wurde das Rechtsmittelverfahren gegen den UVP-Bescheid vor dem BVwG positiv abgeschlossen.
Der Norden der Ostregion und des Großraums Wien profitieren vom Ausbau der Nordbahn, der im Abschnitt Wien
Süßenbrunn – Gänserndorf zügig voranschreitet. Mit dem viergleisigen Ausbau der Südstrecke zwischen Wien Meidling und
Mödling inklusive der geplanten Errichtung zweier neuer Haltestellen wird das Mobilitätsangebot für den Süden von Wien
und den Bezirk Mödling noch attraktiver. Dafür liefen 2025 die Planungen weiter. Begonnen haben hingegen bereits die
Arbeiten zum viergleisigen Ausbau der Nordeinfahrt des Wiener Neustädter Hauptbahnhofs. Die weitere Attraktivierung der
Pottendorfer Linie im Abschnitt Wampersdorf – Ebenfurth lief an.
Die Modernisierungen der Kamptalbahn, Traisentalbahn, Franz-Josefs-Bahn oder Mattersburger Bahn wurden im
Berichtszeitraum ebenfalls weiter vorangetrieben.
27
Free Cashflow:
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit + Cashflow aus der Investitionstätigkeit.
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Weststrecke
Rund ein Drittel aller Züge fahren auf der Weststrecke, daher greifen hier einige Vorhaben zur Kapazitätserweiterung
ineinander. Im Berichtszeitraum wurden die Bauarbeiten für den Ausbau der Weststrecke zwischen Linz und Wels sowie auf
der Westseite des Linzer Hauptbahnhofs fortgeführt. Für den Ausbau des Abschnittes zwischen Linz Verschiebebahnhof West
und Linz Signalbrücke laufen die Vorarbeiten. Aktuell wird auch der Terminal Wels modernisiert, 2025 konnte das
Verwaltungsgebäude in Betrieb genommen werden.
Für den viergleisigen Ausbau der Weststrecke zwischen Köstendorf und Salzburg wurde 2025 der UVP-Bescheid erteilt.
Südstrecke
Das größte Highlight im Berichtsjahr war die historische Inbetriebnahme der Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt nach
27 Jahren Bauzeit. Sie umfasst 130 km neue Strecke, 50 Tunnelkilometer, über 100 Brücken sowie 23 moderne Bahnhöfe.
Als wichtiger Zubringer ging 2025 auch der erste elektrifizierte Abschnitt der Steirischen Westbahn zwischen
Wettmannstätten und Wies-Eibiswald (mit Anbindung an den neuen Bahnhof Weststeiermark an der Koralmbahn) in Betrieb.
Insgesamt werden 133 km Strecken- und Bahnhofsgleise mit einer elektrischen Oberleitung überspannt.
Beim Semmering-Basistunnel wurde an der technischen Tunnelausrüstung weitergearbeitet. Mit der Inbetriebnahme des
Semmering-Basistunnels wird künftig eine Reisezeit von weniger als zwei Stunden zwischen Wien und Graz ermöglicht.
Bahnhofsmodernisierungen
Im Berichtszeitraum wurden folgende Bahnhöfe fertiggestellt:
– Bahnhöfe Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein (Sbg.)
– Bahnhof Garsten (OÖ)
– Bahnhof Haus (Stmk.)
– Bahnhof Fritzens-Wattens (T)
– Bahnhof Arnoldstein (Ktn.)
– Bahnhof Kittsee (Bgld.)
– Bahnhof Maria Anzbach (NÖ)
– Haltestelle Maishofen-Saalbach (Sbg.)
– Haltestelle Seekirchen Stadt (Sbg.)
– Haltestellen Rosenburg und Kamegg auf der Kamptalbahn (NÖ)
– Ausweichgebäude Bahnhof Bregenz (Vbg.)
– Vorplätze Bahnhof Bludenz (Vbg.)
Tauernachse
Die Tauernstrecke Salzburg – Villach ist neben der Brennerachse die wichtigste österreichische alpenüberquerende
Verbindung. Bis Sommer 2025 war die Tauernstrecke zwischen Böckstein in Salzburg und Mallnitz in Kärnten für die
umfangreichen Modernisierungsarbeiten des Tauerntunnels komplett gesperrt, was großräumige Umleitungen für den
Personen- und Güterverkehr zur Folge hatte.
Arlbergachse
Aufgrund der Sanierung des Arlberg-Straßentunnels konnten in den vergangenen zwei Jahren keine größeren Arbeiten an der
Bahnstrecke erfolgen. Diese wurden im Herbst 2025 im Rahmen einer einmonatigen Sperre gebündelt nachgeholt. Für den
zweigleisigen Ausbau des sogenannten „Klosterbogens“ vor Bludenz leiteten die Projektverantwortlichen ein UVP-Verfahren
ein.
Brennerachse
Die Planungen und Vorarbeiten am Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel als Teil des Ausbaus der Eisenbahnachse Brenner
werden konsequent fortgesetzt. Im Projektabschnitt Staatsgrenze nächst Kufstein – Schaftenau laufen die Planungen weiter.
Im Abschnitt Schaftenau – Knoten Radfeld wurde 2025 der Erkundungsstollen Angath fertiggestellt. Zusätzliche
Schienenverkehrskapazitäten am Brenner-Nordzulauf schafft der ÖBB Infrastruktur-Konzern 2026 im
Neubaustreckenabschnitt Kundl / Radfeld – Baumkirchen durch Ausbau und Inbetriebnahme des Überholbahnhofs Vomp,
Blockverdichtung und Ausbau des ETCS.
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Der Brenner-Basistunnel (BBT)
Ende 2025 waren drei Hauptbaulose aktiv, davon zwei auf österreichischem und eines auf italienischem Staatsgebiet. Bereits
mehr als 206 km des insgesamt 230 km langen Tunnelsystems sind ausgebrochen. Im Bereich der Hauptröhre West konnte
am 22.08.2025 der innerösterreichische Durchbruch gefeiert werden. Am 18.09.2025 gelang mit dem Durchschlag des
Erkundungs- und zukünftigen Servicetunnels erstmalig die Herstellung einer unterirdischen Verbindung zwischen Italien und
Österreich. Die Planung der bahntechnischen Ausrüstung ist im Gange und wird nach Abschluss der Rohbauarbeiten im Jahr
2027 in die Ausführungsphase übergehen.
Migration weiterer Streckenabschnitte in die fünf Betriebsführungszentralen
Darüber hinaus wurden im Jahr 2025 die Steuerbereiche der fünf Betriebsführungszentralen (BFZ) wieder deutlich erweitert.
So wurden u. a. die Betriebsstellen Rekawinkel, Hutten, Penzing, Sigmundsherberg, Hötzelsdorf-Geras, Imfritz, Göpfritz,
Allentsteig, Schwarzenau, Vitis, Pürbach Schrems in die Betriebsführungszentrale (BFZ) Wien Stadlau, die Betriebsstellen
Kirchdorf a. d. Krems und Micheldorf in die BFZ Linz, Gröbming, Öblarn, Haus, Braunau und Werfen in die BFZ Salzburg und
Messendorf, Scheifling, Arnoldstein, Thörl-Maglern in das BFZ Villach migriert. Damit werden bereits
rd. 76 % des Hauptnetzes der ÖBB-Infrastruktur AG von den fünf Betriebsführungszentralen gesteuert.
Das BFZ-Ausfallskonzept beschreibt, wie im Störungs- bzw. Ereignisfall schnellstmöglich der Betrieb in hoher Qualität
abgewickelt werden kann und die Beeinträchtigungen im nationalen und internationalen Zugverkehr so gering wie möglich
gehalten werden können. Das Ausfallkonzept sieht vor, dass die BFZ-Systeme und -Bedienplätze nahtlos von anderen BFZ-
Standorten übernommen werden können, was die Betriebsführung im Störfall deutlich erleichtert. In diesem Zusammenhang
wurde der Neubau der BFZ Wien Stadlau und die Errichtung von regionalen Ersatzarbeitsplätzen (EAP) in Wörgl und in Spittal
mit georedundanter IT-Serverlandschaft geplant und umgesetzt. Die Umsetzung des EAP-Standorts Wels für die BFZ Linz und
die BFZ Salzburg wurde im Geschäftsjahr 2025 gestartet und wird voraussichtlich bis 2028 realisiert.
ETCS – European Train Control System
Das ETCS trägt zur Harmonisierung des europäischen Eisenbahnsystems und damit zu einem interoperablen und
kostenoptimierten Zugang zum System Bahn bei. So wird die Position des Systems Bahn gegenüber anderen Verkehrsträgern
auf lange Sicht gestärkt.
Mit der Umsetzung des ETCS-Migrationsplans wird die Sicherstellung der Interoperabilität auf Basis europäischer Vorgaben
ermöglicht und gewährleistet. Damit können die gesetzlichen Vorgaben sowohl in technischer als auch in zeitlicher Hinsicht
eingehalten werden. Eine enge Koordination mit dem BFS-Programm ist jedenfalls sichergestellt. Damit wird im laufend
dichter und komplexer werdenden Bahnbetrieb für die entsprechende Sicherheit, Pünktlichkeit und Qualität gesorgt und die
Kund:innenanforderungen werden bestmöglich erfüllt.
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Überarbeitung des National Implementation Plan für ERTMS (European Rail
Traffic Management System) für die Europäische Kommission im Juni 2024 wurde gemeinsam mit dem BMIMI eine Strategie
für den Ausbau des derzeitigen nationalen Zugsicherungssystems PZB erarbeitet und an die Eisenbahnverkehrsunternehmen
kommuniziert.
Digitalisierung in der ÖBB-Infrastruktur AG
Die ÖBB-Infrastruktur AG setzt Digitalisierung und Automatisierung ein, um die strategischen Ziele der Kapazitätssteigerung
und Effizienzsteigerung zu erreichen. Erfolgskriterien wie Pünktlichkeit, Sicherheit und Kund:innenzufriedenheit und Erfüllung
internationaler Regularien sind die Basiswerte. Hierfür wurde im Zuge der INFRA-Mobilitätswende die Stoßrichtung
Digitalisierung definiert. Diese Initiativen realisieren Methoden der Automatisierung und Digitalisierung im System Bahn, um
die Kapazität, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität durch mehr Effizienz zu verbessern.
Um die internationalen Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung effizient zur Weiterentwicklung des
Bahnbetriebs zu nutzen, kooperiert die ÖBB-Infrastruktur AG mit der SBB in den Gremien Reference CCS Architecture und
Systempillar. Außerdem ist die ÖBB-Infrastruktur AG seit 2019 Mitglied bei EULYNX und Founding-Member bei Europe’s Rail
Joint Undertaking, um aktiv die Weiterentwicklung der Stellwerkstechnik voranzutreiben und die Vorteile der Digitalisierung
zu verankern. Aufgrund zukünftiger Anforderungen im Bereich Kapazitätsmanagement wird mit RailNetEurope an den
Anforderungen aus der Kapazitätsverordnung und den TAF / TAP / TSI Telematics gearbeitet.
Die ÖBB-Infrastruktur AG evaluiert den Einsatz von Artificial Intelligence (AI) im Bahnbetrieb. Dabei werden sämtliche
Anwendungsfälle von der Bestellung einer Trasse über deren Konstruktion und Planung bis hin zur Abwicklung der Zugfahrt
betrachtet. Für den konkreten Fall der Verkehrslenkung wurde bereits ein erster Prototyp in Form eines Advisory-Systems für
Fahrdienstleiter:innen entwickelt. Dieses unterstützt mithilfe von künstlicher Intelligenz bei Dispositionsentscheidungen und
schätzt deren Auswirkung auf das Verkehrsgeschehen ab.
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Weiters wird an einem Wissenschatbot mit dem Namen AskÖBB gearbeitet, der mit gemanagtem Wissen aus Dokumenten
und Daten unsere Mitarbeiter:innen bestmöglich unterstützen soll.
„Building Information Modeling“ (BIM) ist seit dem 01.01.2024 verbindlich für alle Projekte mit Projektauftrag anzuwenden.
Derzeit werden rd. 50 Projekte mit der BIM-Methode abgewickelt.
Die Ziele, die mit der Ausrollung von BIM verfolgt werden, sind
– die Automatisierung des Datenflusses zwischen den Projektphasen Planung / Bau und Instandhaltung,
– die Schaffung einer guten Datenbasis für den digitalen Zwilling der Anlagen und damit verbunden eine leichtere
Auffindbarkeit von Anlageninformationen über GIS inkl. Verlinkung von relevanten Dokumenten sowie
– die Umsetzung von Effizienzsteigerungen in der Projektabwicklung.
Neben BIM gibt es zahlreiche weitere Digitalisierungsvorhaben in der ÖBB-Infrastruktur AG. Um einen gesamthaften Überblick
über Daten zu bewahren und diese strukturiert zur Verfügung zu stellen, wurde eine „ÖBB-Infra Datenfabrik“ aufgebaut. Die
Datenfabrik hat den Fokus, durch Prozesse, Methodiken und technische Plattformen Daten in einem hohen Reifegrad
wiederverwendbar bereitzustellen. Damit sollen in Zukunft unter anderem prädiktive Szenarien im Bereich
Maßnahmenplanung und Instandhaltung verbessert und datengetriebene Entscheidungen ermöglicht werden. Ein
professionelles Datenmanagement bildet die Basis für ein virtuelles Datenabbild der ÖBB-Infrastruktur AG in einem „Digital
Twin“ der ÖBB-Infrastruktur AG, der das Gleis- und Streckennetz sowie darauf installierte Anlagen enthält.
Der Digital Twin repräsentiert Daten aus sehr unterschiedlichen Datenquellen der ÖBB. Er schafft ein Ordnungsreferenzsystem,
um die unterschiedlichen Sichten wie bauliche Sicht, Instandhaltungssicht oder Betriebssicht auf Daten in einen geografischen
und semantischen Zusammenhang zu bringen. Die Daten werden bei der zeitnahen Übernahme aus operativen
Geschäftsprozessen bereinigt und aufeinander angepasst (Lösung von Mapping-Problemen und notwendiges
Datenqualitätsmonitoring und erforderliche -bereinigungen). Diese gemeinsame Datensicht ist ohne Digital Twin nicht
möglich.
Der Digital Twin besteht einerseits aus Infrastrukturdaten (Topologie, Topografie) und betrieblichem
Stammdatenmanagement (Organisation und harmonisierte gesicherte Bereitstellung aller notwendigen Daten) sowie
andererseits aus den Nutzungsmöglichkeiten (Fahrstraßen / Signale / Zugsicherungssysteme) und dynamischen Ereignissen.
Weiters kennt der Digital Twin in Zukunft die geplante Nutzung (Produktionsplan) und tatsächliche Nutzung (Zugfahrten,
Gleisbelegung, Sperren, Einschränkungen) der Infrastruktur. Durch die Kombination der Daten werden für die ÖBB-
Infrastruktur AG zukünftig völlig neue Anwendungen und Erkenntnisse möglich.
Diese umfassen beispielsweise eine optimierte Instandhaltung durch datengetriebene Vorhersagen zu Wartungsintervallen
und Umfang (Predictive Maintenance), langfristige Kapazitätssimulationen (Planung und Optimierung Netzausbau),
kurzfristige, szenariobasierte Kapazitäts- und Fahrplanoptimierung, optimierte Baustellenplanung und
Dispositionsunterstützung durch automatische Konflikterkennung und Lösung. Eine weitere Anwendung kann in der
Machbarkeitsprüfung des automatisierten Abweichungsmanagements verortet werden. Insofern ist der Digital Twin eine
Kernkomponente für zukünftige Digitalisierungsmaßnahmen.
Die ÖBB-Infrastruktur AG gestaltet die digitale Transformation des Bahnbetriebs aktiv. Der Ausbau der Zuglaufcheckpoints und
das Zugpositionsservice „Greenlight“ ermöglichen eine präzise Ortung und Überwachung von Triebfahrzeugen bzw. Zügen.
Rd. 1.600 Fahrzeuge der ÖBB und externer Eisenbahnverkehrsunternehmen sind bereits mit entsprechenden Railpower-
Boxen ausgestattet, um das Positionsservice nutzen zu können. Weitere zentrale Vorhaben sind die Umsetzung des
europäischen Zugbeeinflussungssystems ETCS und neue Lösungen in der Regionalbahntechnik.
Mit dem Programm BFS (Betriebsführungsstrategie) zählt die ÖBB-Infrastruktur AG zu den Vorreitern in Fernsteuerung und
Digitalisierung. Ältere Stellwerke werden schrittweise durch moderne elektronische und digitale Systeme ersetzt.
Als weitere Initiative umfasst das Programm „Digitaler Bahnbetrieb – Phase 1 (DBB)“ fünf Projekte zur Optimierung der
Zugsteuerung. TRAKSYS entwickelt ein System zur präzisen Trassenkonstruktion. PORTHOS digitalisiert die Zugvorbereitung.
Die Digitalisierung betrieblicher Prozesse verbessert den Bahnbetrieb durch systemische Unterstützung. Die Adaptive
Zuglenkung (AZL) optimiert die Betriebsführung durch automatisierte Empfehlungen. Die App infraDOAS stellt
Triebfahrzeugführer:innen fahrtrelevante Informationen bereit. Ziel ist eine höhere Effizienz, Sicherheit und Pünktlichkeit.
Leistungsfähige Daten- und Mobilfunknetze sind eine zentrale Voraussetzung für die Digitalisierung. Daher treibt die ÖBB-
Infrastruktur AG die Einführung des Future Railway Mobile Communication System (FRMCS) mit Pilotprojekten voran und
forciert den Ausbau des öffentlichen Mobilfunks entlang des Streckennetzes. Gleichzeitig wird die Cybersicherheit durch eine
gezielte Segmentierung des Datennetzes gestärkt, um die betriebskritische Infrastruktur wirksam zu schützen.
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Darstellung der gesamten Rahmenplan- und sonstigen Investitionsprojekte
Projekt
Investitionen
2025 in
Mio. EUR
Voraussichtliche
bzw. erfolgte
Inbetriebnahme /
Fertigstellung
Bahnhofsum- und -neubauten
Bahnhof Arnoldstein
1)
11,9
2024 / 2026
Bahnhof Bad Gastein
14,3
2025
Bahnhof Bad Hofgastein
5,3
2025
Bahnhof Dorfgastein
6,3
2025
Bahnhof Fritzens-Wattens
16,0
2025
Bahnhof Himberg
27,0
2026
Bahnhof Kindberg (Modul 1)
4,8
2025
Bahnhof Maria Anzbach
14,0
2025
Bahnhof Messendorf / Haltestelle Raaba
27,3
2026
Bahnhof Micheldorf
16,5
2025
Bahnhof Ried im Innkreis
14,5
2028
Bahnhof Schönwies
13,4
2026
Bahnhof Sigmundsherberg
11,4
2026
Villach Hbf
19,4
2026
Bahnhof Wolfurt
10,5
2026
Parkdecks
Fritzens-Wattens; Errichtung Parkdeck; Bau
6,9
2025
Großraum Wien
Inzersdorf;
Errichtung Terminal (Cargo-Center Wien)
2)
6,0
2016 / 2026
Ausbau Marchegger Ast
3)
6,8
2018 / 2024 /
2035
Verbindung Ostbahn – Flughafenschnellbahn
5,2
2028
Großraum Wien; Qualitätssicherung Nahverkehr
172,6
2029
Wien Meidling – Mödling; 4-gleisiger Ausbau
4,4
2035
Wien Hütteldorf – Wien Meidling;
Verbindungsbahn
10,5
2036
Weststrecke
Wels Vbf; Terminal
12,2
2027
Linz – Wels; 4-gleisiger Ausbau
116,1
2031
Attnang-Puchheim – Salzburg Hbf;
Ausbau Bestandsstrecke
3,3
2031
Flughafen Wien – Bruck a. d. Leitha;
Errichtung Verbindungsstrecke
6,3
2035
Linz Kleinmünchen (a) – Linz Hbf;
4-gleisiger Ausbau
18,6
2036
Neumarkt-Köstendorf – Salzburg; Neubaustrecke
8,8
2044
Südstrecke
Graz – Klagenfurt; Koralmbahn
(Projekte gemäß Vertrag) inkl. Flughafenast
138,6
2025
Gloggnitz – Mürzzuschlag;
Neubaustrecke (Semmering-Basistunnel)
289,7
2030
Bruck a. d. Mur – Graz; Bahnhofsumbauten
16,9
2030
Ebenfurth; Errichtung Schleife
20,5
2032
Süßenbrunn – Bernhardsthal;
Ausbau Bestandsstrecke
4)
82,8
2026 / 2034
Pyhrn-Schober-Achse
Bischofshofen – Selzthal; Attraktivierung Ennstal
23,4
2032
Linz – Selzthal; selektiv 2-gleisiger Ausbau
und Bahnhofsumbauten
5,5
2037
Werndorf – Spielfeld-Straß; 2-gleisiger Ausbau
7,2
2039
Brennerachse
Brenner-Basistunnel
311,9
2032
Staatsgrenze n. Kufstein – Knoten Radfeld;
Brenner Nordzulauf
33,9
2039
Arlbergachse
Arlbergstrecke;
Maßnahmen zur Fahrplanstabilität
9,8
2028
Feldkirch – Buchs; Streckenausbau
8,3
2030
Bregenz – Bludenz;
Nahverkehrsausbau (Rheintalkonzept)
4,4
2034
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17
Restliche Strecken
Wr. Neustadt – Loipersbach-Schattendorf;
Attraktivierung und Ertüchtigung
3,8
2026
Friedburg (a) – Braunau am Inn (Mattigtalbahn);
Attraktivierung
23,9
2029
Attnang-Puchheim – Stainach-Irding;
Modernisierung
20,8
2032
Graz Köflacher Bahn
5)
49,9
2035
Programme
Lärmschutz
11,4
Park & Ride-Anlagen
14,5
Streckenelektrifizierungen
53,0
Regionalbahnkonzept Streckenattraktivierungen
71,0
Sicherheit,
Betriebsführungssysteme, Digitalisierung
366,5
Sonstige Reinvestitionen
in das Schienennetz
919,8
Sonstige (inkl. immaterieller
Vermögenswerte und
als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien (IAS 40))
640,1
Gesamt Rahmenplan-
und sonstige Investitionsprojekte
3.717,9
1)
Der Umbau erfolgt in mehreren Phasen. Die Herstellung der Barrierefreiheit erfolgte 2024. Die Gesamtfertigstellung der Bahnhofsmodernisierung erfolgt 2026.
2)
Die Inbetriebnahme der Betriebsgleise, der KLV- und WLV-Anlage erfolgte 2016. Die Umsetzung der Phase 2 erfolgt bis 2026.
3)
Die Inbetriebnahme des Wiener Abschnitts erfolgte 2018 (Erzherzog-Karl-Straße – Wien Aspern). Die Inbetriebnahme des Vollausbaus im Bereich Stadlau bis Marchegg
erfolgte 2024, und die Inbetriebnahme des Vollausbaus im Bereich Marchegg bis Staatsgrenze erfolgt bis 2035.
4)
Die Inbetriebnahme des Streckenausbaus Wien Süßenbrunn (e) – Gänserndorf (e) inkl. Bahnhofsumbauten erfolgt bis 2026.
5)
Die Elektrifizierung wird bis 2031 umgesetzt.
A.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Indikatoren zur Beurteilung der operativen Leistungserbringung
Überblick
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Zugkilometerleistung in Mio.
177,3
172,7
4,6
3 %
Bruttotonnenkilometer in Mio.
86.063,0
82.605,5
3.457,5
4 %
Eigenerzeugung Bahnstrom in ÖBB Kraftwerken in GWh
610
669
-59
-9 %
Bahnstrom ab Oberleitung in GWh
1.944
1.879
65
3 %
Gebäudeflächen inkl. vermietbarer Außenflächen in Tausend m²
2.596
2.624
-28
-1 %
Als wichtiger Indikator zur Beurteilung der operativen Leistungserbringung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns dient die
Entwicklung der Zugkilometerleistung (Zugkm). Im Vergleich zum Vorjahr stieg das Leistungsvolumen um rd. 4,6 Mio. Zugkm
auf insgesamt rd. 177,3 Mio. Zugkm (Vj: rd. 172,7 Mio. Zugkm).
Entwicklung der Zugkilometer
nach Verkehrsart in Mio.
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Reiseverkehr
127,2
124,3
2,9
2 %
davon ÖBB Konzern
115,8
113,4
2,4
2 %
Güterverkehr
41,3
40,1
1,2
3 %
davon ÖBB Konzern
24,1
24,5
-0,4
-2 %
Dienst- und Lokzüge
8,8
8,3
0,5
6 %
davon ÖBB Konzern
6,0
5,8
0,2
3 %
Gesamt
177,3
172,7
4,6
3 %
davon ÖBB Konzern
145,9
143,7
2,2
2 %
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18
Einen weiteren Indikator zur Beurteilung des Geschäftsverlaufs bildet die Entwicklung der Bruttotonnenkilometer (BTkm).
Während im Geschäftsjahr 2024 rd. 23,4 Mrd. BTkm oder 28 % der Gesamtmenge auf externe Eisenbahn-
verkehrsunternehmen entfielen, belief sich dieser Wert für 2025 auf rd. 25,9 Mrd. BTkm, was 30 % der Gesamtmenge
entspricht.
Entwicklung der Bruttotonnenkilometer
nach Verkehrsart in Mio.
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Reiseverkehr
36.674,7
35.235,6
1.439,1
4 %
davon ÖBB Konzern
33.160,1
31.985,3
1.174,8
4 %
Güterverkehr
47.951,4
46.026,3
1.925,1
4 %
davon ÖBB Konzern
25.933,0
26.248,4
-315,4
-1 %
Dienst- und Lokzüge
1.436,9
1.343,6
93,3
7 %
davon ÖBB Konzern
1.058,2
1.005,0
53,2
5 %
Gesamt
86.063,0
82.605,5
3.457,5
4 %
davon ÖBB Konzern
60.151,3
59.238,7
912,6
2 %
Weitere wesentliche Leistungsindikatoren für die erzielten Umsätze sind die Eigenerzeugung von Bahnstrom in
ÖBB Kraftwerken sowie die vermietbaren Flächen der Immobilien.
Der Strombereich entwickelte sich wie folgt:
Bahnstrom in GWh
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Eigenerzeugung Bahnstrom in ÖBB Kraftwerken
610
669
-59
-9 %
Bahnstrom ab Oberleitung
1.944
1.879
65
3 %
Die vermietbaren Flächen entwickelten sich wie folgt:
Gebäudeflächen inkl. vermietbarer Außenflächen
in Tausend m²
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
ÖBB Konzern externe Nutzung
597
592
5
1 %
ÖBB Konzern interne Nutzung
250
249
1
0 %
Eigennutzung ÖBB-Infrastruktur AG
616
612
4
1 %
Allgemeinflächen und Leerstand
1.112
1.150
-38
-3 %
Gebäudeflächen
2.575
2.603
-28
-1 %
Vermietete Außenflächen
21
21
0
0 %
Gesamter Bestand
2.596
2.624
-28
-1 %
Die Grundfläche von Gebäuden inkl. der vermietbaren Außenflächen betrug wie im Vorjahr rd. 2,6 Mio. m
2
, davon ist etwa
ein Viertel extern vermietet. Der Rest wird konzernintern vermietet, vom ÖBB Infrastruktur-Konzern selbst genutzt oder sind
Allgemeinflächen und Leerstand.
Personalbericht
Angaben zur Personalstruktur und Entwicklung der Mitarbeiter:innenanzahl befinden sich in Erläuterung 8 zum
Konzernabschluss. Darüber hinausgehende Informationen zum Thema Personal können dem Kapitel E. Nichtfinanzielle
Erklärung entnommen werden.
A.4. Zweigniederlassungen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verfügt über keine Betriebsstätten bzw. Zweigniederlassungen.
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19
B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
B.1. Voraussichtliche Entwicklung
Rahmenplan 2025 bis 2030
Die ÖBB-Infrastruktur AG investiert in den nächsten Jahren rd. 19,7 Mrd. EUR in ein modernes Eisenbahnnetz. Damit kann der
eingeschlagene Investitionskurs in nachhaltige, attraktive Mobilität abgesichert werden. Die Zeitpläne der Projekte wurden
dem aktuellen Stand der Projektentwicklung angepasst und fortgeschrieben.
Die bereits in Umsetzung befindlichen Tunnelvorhaben, wie die 2025 in Betrieb gegangenen Koralmbahn (mit dem
Koralmtunnel), der Semmering-Basistunnel sowie der Brenner-Basistunnel werden mit Hochdruck für die Kund:innen
weitergeführt. Auch andere hochprioritäre Vorhaben wie beispielsweise der weitere viergleisige Ausbau der Weststrecke
(insbesondere rund um Linz) und die Modernisierung der S-Bahn in Wien bleiben auf Schiene.
Erforderliche Neuaufnahmen in den Rahmenplan wurden so gestaltet, dass es zu geringen finanziellen Auswirkungen im
Rahmenplanzeitraum kommt. Die wesentlichen Neuaufnahmen in den Rahmenplan sind die weitere Linienverbesserung im
Bereich Pass Lueg (Phase 2), Investitionen für den neuen europäischen Zugfunkstandard FRMCS sowie Planungen für
Vorhaben zur Umsetzung des Zielnetz 2040 wie beispielsweise die Planung für den viergleisigen Ausbau Bruck – Graz und dem
viergleisigen Ausbau zwischen Wels und Lambach.
Um einen fairen Beitrag zur Budgetkonsolidierung zu leisten, hat die ÖBB-Infrastruktur AG zielgerichtete Adaptierungen
vorgenommen, die möglichst wenig Qualitätseinbußen für Fahrgäste mit sich bringen. Ziel war es, mit einem geringeren
Budget die größtmögliche Wirkung zu erzielen. Das bedeutet konkret, dass manche Projekte später oder über einen längeren
Zeitraum hinweg umgesetzt werden. Sie wurden auf Abhängigkeiten zu anderen Projekten – also auf ihre Gesamtwirkung im
Bahnnetz – überprüft und dementsprechend auf der Zeitachse verschoben.
Zielnetz
Das Zielnetz 2040 legt einen grundlegenden Plan für den Ausbau der heimischen Bahninfrastruktur in den kommenden
rd. 15 Jahren dar. Dabei handelt es sich beim Zielnetz 2040 noch nicht um eine konkrete Planung und Finanzierung einzelner
Projekte, wie sie im Rahmenplan verankert werden, sondern um eine strategische Leitlinie für die über den Rahmenplan
hinausgehende längerfristige Entwicklung des Bahnnetzes. Im Jahr 2024 wurde der Fachentwurf abgeschlossen, öffentlich
präsentiert und seitens des BMIMI (vormals: BMK) einem öffentlichen Stellungnahmeprozess zugeführt. Der Fachentwurf für
das Zielnetz 2040 und ergänzende Unterlagen wie der umfangreiche Methodenbericht zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-
Kosten-Analyse sind auf der Webseite des BMIMI veröffentlicht.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Auf Basis von vorgelagerten Analysen wurden im Zuge des Erarbeitungsprozesses des Zielnetz 2040 über 100 Projektideen
identifiziert. Die Aussichtsreichsten davon wurden im Einvernehmen mit relevanten Stakeholdern, unter anderem den
Bundesländern und Verkehrsverbünden, in sogenannte Module geclustert und im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen
Nutzen-Kosten-Analyse bewertet. Am Ende wurden 67 Projekte in 25 Modulen auf Basis der Bewertungsergebnisse
ausgewählt, die nun Teil des Fachentwurfs sind. Berücksichtigung fanden dabei insbesondere der Ausbau der internationalen
Verbindungen genauso wie des Regionalverkehrs, aber auch Projekte zur Stärkung des Schienengüterverkehrs, der
Ausweitung des Taktfahrplans sowie besseren Vernetzung in Ballungsräumen.
Das Zielnetz 2040 wird getragen von der Vision, dass im Horizont 2040 auf dem heimischen Bahnnetz insgesamt rd. 255,0 Mio.
Zugkilometer im Jahr gefahren werden können. Das entspricht dem eineinhalbfachen Niveau der heutigen Verkehrsleistung.
Der nun vorliegende Fachentwurf für das Zielnetz 2040 ist das Ergebnis eines intensiven Prozesses. Er umfasst Maßnahmen
im Umfang von insgesamt rd. 26,0 Mrd. EUR zu heutigen Preisen.
Der Ausbau des Bahnnetzes ist auch mit der Etappe bis 2040 in Österreich nicht abgeschlossen. Neben den Projekten im
Zielnetz 2040 gibt es eine Reihe von weiteren Strecken, die langfristig ausgebaut werden können. Manche davon wurden auch
im Zielnetzprozess bereits untersucht, wobei bei diesen Maßnahmen eine erneute Betrachtung für einen Horizont nach 2040
empfohlen wurde. Der Beschluss des Zielnetz 2040 durch die österreichische Bundesregierung ist noch offen und wird im Jahr
2026 erwartet.
B.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Das Chancen- und Risikomanagement begleitet die relevanten Geschäftsprozesse und Finanzpositionen der wesentlichen
Konzernunternehmen und versteht sich so als ein wichtiges Instrument der Unternehmensführung.
Chancen und Risiken sind im ÖBB Konzern grundsätzlich als Ereignisse oder Entwicklungen definiert, die zu einer positiven
oder negativen Ergebnisabweichung gegenüber den Planungsannahmen führen können. Die Überarbeitung des Chancen- und
Risikoportfolios erfolgt synchron zur jeweiligen Planung.
Eine Konzernrichtlinie und ein konzernweit verbindliches Chancen- und Risikomanagement-Handbuch definieren die
Mindestanforderungen für alle einbezogenen Unternehmenseinheiten. Das oberste Ziel der Risikopolitik ist die Absicherung
der Unternehmenstätigkeit. Risiken sollen nur dann bewusst eingegangen werden, wenn ihre Dimension abschätzbar ist und
mit der erwarteten Steigerung der Erträge und des Unternehmenswerts damit einhergehen.
An den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden einerseits die jeweils aktuellsten Chancen- und Risikoreports,
andererseits die Ergebnisse der Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Chancen- und Risikomanagementsystems durch die
Wirtschaftsprüfer:innen, die im Zuge der Jahresabschlussprüfung gemäß Regel 14.3.8.5 des Public-Corporate-Governance-
Kodex überprüft werden, jährlich berichtet. Somit soll gewährleistet sein, dass sich der Aufsichtsrat ein kontinuierliches Bild
von der Effizienz und der Effektivität des implementierten Systems machen kann. Der regelmäßige Dialog mit dem
Prüfungsausschuss bietet darüber hinaus die Möglichkeit, neue risikobezogene Themen top down zu identifizieren und im
Rahmen des Risikomanagements weiterzubehandeln. Um formal eine stärkere Verzahnung risikonaher Funktionen
(Risikomanagement, IKS, Compliance, Prozessmanagement etc.) voranzutreiben, wurde 2017 zudem ein „Governance, Risk
and Compliance”-Komitee eingerichtet.
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern ist zur Sicherstellung des professionellen Umgangs mit Chancen und Risiken sowie zur laufenden
Umsetzung des Risiko- und Chancenmanagementprozesses die Funktion eines Konzern-Risikomanagers eingerichtet: Er ist für
den Chancen- und Risikomanagementprozess im Konzern bzw. in der Gesellschaft verantwortlich. Im Konzern führt er die
Chancen- und Risikokonsolidierung und -aggregation durch und ermittelt dessen Gesamt-Chancen- und Risiko-Position, die
jeweils mit den Risikoakzeptanz- und Risikotragfähigkeitsgrenzen abgeglichen wird. Gegebenenfalls werden daraus weiterer
Handlungsbedarf abgeleitet und Maßnahmen initiiert. Der Risikomanager berichtet an den Vorstand sowie an den Konzern-
Chancen- und Risikomanager, er legt den Chancen-/Risikobericht inkl. der Risikopriorisierung sowie der relevanten
Steuerungsmaßnahmen vor und übernimmt Beratungs- und Schulungsaufgaben. Darüber hinaus sind in allen
Geschäftsbereichen, Stabstellen und in allen wesentlichen Beteiligungen dezentrale Risikomanager und -ansprechpartner
definiert, welche die risikoverantwortlichen Führungskräfte („Risk Owner”) bei der Erfassung der Chancen und Risiken im
jeweiligen Verantwortungsbereich unterstützen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die wichtigsten Chancen und Risiken, von denen keine bestandsgefährdend sind, verteilen sich wie folgt auf die einzelnen
Chancen- und Risikofelder:
Strategie
Das Jahr 2025 war von einem herausfordernden Geschäftsumfeld geprägt. Ursachen sind weiterhin bestehende geopolitische
Unsicherheiten, eine sich verschärfende Klimakrise sowie steigende Kosten. Trotzdem behauptet das System Bahn seine
Position als attraktives und leistungsstarkes Rückgrat nachhaltiger Mobilität und treibt als Vorreiter für die Klimaneutralität
2040 den politischen Auftrag des Mobilitätsmasterplans des BMIMI voran. Darüber hinaus fordert auch die Gesellschaft
weiterhin attraktive, umweltfreundliche Verkehrslösungen ein, die als stabile Grundversorgung den aktuellen und neuen
Nutzer:innen des Systems Bahn zur Verfügung stehen.
Das weiterhin hoch ausgelastete Bahnsystem verdeutlicht die hohe gesellschaftliche und politische Relevanz der Schiene und
stellt gleichzeitig das System Bahn vor große Herausforderungen. Einerseits führt die stark steigende Nachfrage zu einer
historisch hohen Betriebsleistung, andererseits wächst durch die steigende Zugdichte der Druck, diese Leistung effizient,
kosteneffektiv und mit hoher Qualität zu erbringen.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, setzt die ÖBB-Infrastruktur AG in den kommenden Jahren weiter auf ihre
Strategie #INFRA.mobilitätswende. Sie soll eine klare strategische Balance zwischen Wachstum, Wirtschaftlichkeit und
Qualität ermöglichen. Ziel ist es, den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur so zu gestalten, dass Kapazitäten
nachhaltig erweitert und Engpässe abgebaut werden – ohne dabei die Stabilität und Zuverlässigkeit des bestehenden Betriebs
zu gefährden. Zur Steigerung und Stabilisierung der Pünktlichkeitsleistung des Bahnsystems wurden zahlreiche Initiativen
gestartet. Diese werden in den kommenden Jahren unter maßgeblicher Beteiligung der ÖBB-Infrastruktur AG fortgeführt.
Der wachsende Einsparungsdruck durch die wirtschaftlich angespannte Lage erfordert neue Ansätze in der
Ressourcensteuerung, der Projektpriorisierung und der Digitalisierung. Die kommenden Jahre werden im Zeichen von
intelligentem Wachstum stehen. Die Herausforderung ist es, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, ohne dass Pünktlichkeit,
Sicherheit oder Kund:innenzufriedenheit darunter leiden. Der Fokus liegt daher auf einer nachhaltigen Optimierung der
gesamten Wertschöpfungskette – von der Bauplanung über den Betrieb bis hin zur Instandhaltung. Durch Innovationskraft
und eine konsequente Qualitätsorientierung wird das Unternehmen seine Rolle als Rückgrat der klimafreundlichen Mobilität
auf der Schiene weiter stärken.
Eine zentrale Rolle nimmt dabei das strategische Programm Agenda29→ ein. Mit der Agenda29→ verfolgt die ÖBB-
Infrastruktur AG einen klaren Transformationspfad, um bis 2030 ein Wachstum der Betriebsleistung gegenüber dem Jahr 2021
um 30 % zu ermöglichen und gleichzeitig die Qualität für Kund:innen zu steigern. Die Agenda29→ bündelt sechs Fokusprojekte,
die zentrale Hebel für die Modernisierung und Effizienzsteigerung darstellen:
– Digitale Bestellung
– Kapazitätsorientierte Planung
– Integration von Trasse und Machbarkeit
– Vom Fahrplan zum Produktionsplan
– Kund:inneninformation in Echtzeit
– Mehr Ordnung am Netz
Die größten strategischen Risiken liegen in der Komplexität der Transformation: Engpässe bei Fachpersonal sowie bei
Lieferanten von Schlüsseltechnologien, die Integration neuer und bestehender IT-Systeme, die Umsetzung umfangreicher
regulatorischer Vorgaben (z. B. EU-Kapazitätsverordnung) sowie die Sicherstellung der Finanzierung und
Ressourcenverfügbarkeit. Hinzu kommen die Herausforderungen, die ambitionierten Ziele in einem wirtschaftlich und
geopolitisch volatilen Umfeld termingerecht zu erreichen.
Die strategischen Maßnahmen sind in der Mittelfristplanung verankert und werden laufend überwacht. Ihr Erfolg misst sich
daran, ob Kapazität und Qualität des Schienennetzes nachhaltig gesteigert und die Modernisierung im Sinne der
Mobilitätswende umgesetzt werden können.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Operativer Betrieb
Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren wird mit etablierten Systemen und Programmen begegnet. So ist etwa ein
Naturgefahrenmanagement implementiert (inkl. Wetterinformationssystem, Hochwasserinformationssystem,
Naturgefahrenhinweiskarte). Neben anderen wetterinduzierten Risiken stellt Hochwasser eine bedeutende Naturgefahr für
die Schienenverkehrsinfrastruktur in Österreich dar. Um den Risiken von Hochwasser zu begegnen, wurden bereits zahlreiche
Vorsorgemaßnahmen getroffen, die kontinuierlich überprüft und weiter ausgebaut werden – so auch im Kontext des
außergewöhnlichen Hochwasserereignisses im September 2024, das einen hohen Schaden verursachte. Als Reaktion wurde
ein umfassendes Projekt zur Analyse der Naturgefahrenpotenziale und zur Ableitung bzw. Priorisierung von konkreten
Maßnahmen in Verbindung mit einer Erhöhung der Resilienz initiiert, die teilweise bereits in bestehende Regelwerke und
Richtlinien integriert wurden bzw. zur Steigerung der Anlagenresilienz bereits baulich umgesetzt wurden. Die
wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch die Technische Universität Wien. Die Ergebnisse bilden eine fundierte Grundlage
für strategische Weiterentwicklungen und nachgelagerte Projekte, für die im aktuellen Rahmenplan bereits in Form eines
Programms finanziell vorgesorgt wurde, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber zukünftigen Extremereignissen zu erhöhen.
Niederschlagsmengen haben auf die Eigenerzeugung von Bahnstrom mitunter hohen Einfluss – durch ein Trockenjahr kann
sich zwischen der Eigenerzeugungsprognose und der tatsächlichen Erzeugung eine nicht unerhebliche Differenz ergeben.
Dadurch müssen Mindermengen auf dem Markt gedeckt werden, wobei bei einem Trockenjahr tendenziell auch mit höheren
Preisen zu rechnen ist – die Energiepreisentwicklungen und Volatilitäten insbesondere im Jahr 2022 haben gezeigt, dass ein
Risikoeintritt mit entsprechend hohen Auswirkungen verbunden sein könnte. Diesem Risiko begegnet man u. a. durch
Speicheroptimierung und einer rollierenden Beschaffungsstrategie, um die Auswirkungen im Falle des Risikoeintritts
möglichst gering zu halten. Im Zuge der durchgeführten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse wurden abseits der üblichen
jährlichen Niederschlagsvolatilitäten auf lange Sicht keine erheblichen Klimarisiken für die Eigenerzeugung von Bahnstrom
identifiziert.
Ausfallsrisiken im Bereich sämtlicher Telekommunikationsservices und der wesentlichen Datennetzdienste für den
Bahnbetrieb begegnet man mit präventiven Maßnahmen zur Risikoreduktion wie Notfallplänen, Schaffung von Redundanzen
oder einer örtlichen Verlagerung der Standorte. Trotz grundsätzlich extrem hoher Ausfallsicherheit der
Betriebsführungszentralen können Teil- oder Totalausfälle durch Terrorismus, Sabotage oder Elementarereignisse wie Brand
nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher ist ein gesamtheitliches Ausfallskonzept für Schlüsselelemente wie Stellwerke,
Fernsteuerbereiche, BFZ-Zellen und Kund:inneninformationssysteme Teil der Betriebsführungsstrategie.
Um das Risiko eines Umsatzrückgangs und Mehraufwands durch Qualitätsprobleme bei Anlagen zu vermindern, werden als
Maßnahme regelmäßige Überprüfungen der Anlagen durchgeführt. Zur Risikominderung von durch ÖBB Mitarbeiter:innen
verursachten Unfällen werden laufend Schulungs- und Informationsveranstaltungen organisiert. Das Risiko terroristischer
Attacken wird sowohl durch gezielte Maßnahmen und Anweisungen (Verhaltensempfehlungen) als auch durch die enge
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres gemindert.
Um auf die Auswirkungen eines Blackouts infrastrukturseitig besser vorbereitet zu sein, wurden einerseits spezifische
Störfallkonzepte im Betriebs- und Energiebereich erstellt, andererseits Blackout-Krisenstabsübungen durchgeführt – u. a.
wurden Konzepte zur Notstromversorgung und alternative Kommunikationsmittel getestet, um die Betriebsfähigkeit kritischer
Anlagen für mehrere Stunden sicherzustellen. Analog dazu wurden auch Cyberangriff-Krisenstabsübungen durchgeführt. Ziel
war die Überprüfung von Abläufen, die Identifikation von Schwachstellen sowie die Verbesserung der Koordination zwischen
zentralem Krisenstab und regionalen Ereignisstäben. Ergänzend zu den Übungen wurden spezifische weitere Maßnahmen
umgesetzt, wie z. B. die Nachrüstung der Stromversorgung für Sicherungsanlagen und Datenwege. Sämtliche Maßnahmen
sind in den relevanten Prozessen verankert und werden regelmäßig überwacht, um die Resilienz gegenüber spezifischer
Krisenszenarien wie Blackout, Cyberangriffen oder Naturgefahren nachhaltig zu stärken. Ein konzernübergreifendes Projekt
zur Blackout-Vorsorge unter Federführung der ÖBB-Infrastruktur AG wurde bereits 2022 initiiert bzw. umgesetzt. Die
bestehenden Notfall- und Krisenpläne werden laufend evaluiert und durch jährlich durchgeführte Übungen überprüft.
So wurden aufgrund der Unsicherheiten in Bezug auf russische Gaslieferungen bzw. auf ukrainische Gasdurchleitungen unter
der Leitung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ein stufenweiser Notfallplan entwickelt (in Hinblick auf einen Gaslieferstopp bzw.
einen Energielenkungsfall) und im Oktober 2022 konzernweit in Kraft gesetzt. Zielsetzung ist, dass bei Bedarf durch
zielgerichtete Maßnahmen der Bahnverkehr auch mit reduzierter Energieverfügbarkeit aufrechterhalten werden kann.
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Absatz und Vertrieb
Risiken bestehen vor allem durch diverse geopolitisch getriebene Unsicherheiten in Bezug auf Konjunkturentwicklung und die
damit verbundenen Transportmengen im Güterverkehr (Rückgang der industriellen Produktion), durch verschärften
Kostendruck, durch steigenden Wettbewerb bzw. intermodale Konkurrenz (Wettbewerbsfähigkeit ist u. a. abhängig von
relativen Kostenstrukturen und kann zu Modal-Split-Verlusten führen) und durch Verfahren in Bezug auf Wege- bzw.
Bahnstromnetzentgelte. Ein Großteil der schon Jahre dauernden Verfahren konnte im Jahr 2025 durch eine marktweite
Bereinigung eingestellt werden – durch Verhandlung mit bzw. unter Einbeziehung der betroffenen EVU und der
Regulierungsbehörde (Schienen-Control-Kommission).
Unsicherheiten gibt es auch bezüglich der Auswirkungen von sanierungsbedingten Streckensperren im Schienennetz der
Deutschen Bahn, da vor allem die Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Verkehre bzw. auf Terminalleistungen noch
nicht vollumfänglich abgeschätzt werden können.
Die Beobachtung und Analyse des Kund:innenverhaltens sowie eine gezielte Anpassung des Angebots mindern diese Risiken
ebenso wie rollierende Energiebeschaffung, um Kund:innen wettbewerbsfähige Preise bieten zu können. Ab 2026 werden
z. B. die Produkte im Bereich Energie an die neuen Bedürfnisse der Reisenden angepasst. Durch diese Maßnahme wird auch
die Chance erhöht, neue Kund:innen zu gewinnen und das Marktpotenzial bestehender Kund:innen weiter auszuschöpfen.
Personal, Führung und Organisation
Unsicherheiten hinsichtlich der Inflationsentwicklung bergen Risiken für die geplanten Gehaltsvalorisierungen, da es zu
jährlichen Abweichungen bei Gehaltsabschlüssen kommen kann. Zur Risikominderung wurden bereits verschiedene
Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragssituation und zur Kostenreduktion umgesetzt. Bei anhaltend hoher
Inflationsdynamik und entsprechend steigenden Gehaltsvalorisierungen wären jedoch zusätzliche
Kompensationsmaßnahmen zur Abfederung der Ergebniseffekte nur noch eingeschränkt möglich.
Der generelle Fachkräftemangel in Österreich kann dazu führen, dass es durch die fehlende Verfügbarkeit von bestimmten
Mitarbeiter:innengruppen (wie z. B. Verschieber:innen) oder durch eine erhöhte Fluktuation bei Schlüsselkräften zu
Engpässen kommt. Zur Minderung des Risikos des Fachkräftemangels setzt die ÖBB-Infrastruktur AG sowie der
Gesamtkonzern auf ein Bündel strategischer Maßnahmen. Dazu zählen die gezielte Personalgewinnung und der Ausbau von
Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen für kritische Funktionen wie Verschieber:innen und Fahrdienstleiter:innen.
Ergänzend werden Initiativen zur Mitarbeiterbindung umgesetzt, etwa durch flexible Arbeitszeitmodelle, Karrierepfade und
Weiterbildungsangebote. Die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen (z. B. im Rahmen
der Agenda29→) trägt zusätzlich dazu bei, den Personalbedarf in sensiblen Bereichen zu reduzieren. Zudem verbessern die
ÖBB laufend ihr Employer-Branding.
Trotzdem besteht das Risiko, dass durch Nicht- bzw. Teilumsetzung von geplanten Maßnahmen wie z. B. Effizienzsteigerungen,
Recruiting und Wissenstransfer Personalmehraufwand entsteht. Um dieses Risiko zu mindern, erfolgt ein umfassendes
Monitoring (Tracking von Frühindikatoren wie Time to Hire, Frühfluktuation, Bindungs- / Zufriedenheitsindikatoren,
Wissenstransfer-Monitoring etc.).
Finanzen / Rechnungswesen
Nahezu alle Energie-Absicherungsgeschäfte der ÖBB-Infrastruktur AG gelten gemäß IFRS 9 als Derivat. Der überwiegende Teil
der Absicherungsgeschäfte kann unter der Voraussetzung, dass der Bezug garantiert ist, als Cashflow Hedge dargestellt
werden, und die Bewertung zum Fair Value ist damit nicht GuV-wirksam (das ist bei rd. 90 % des Portfolios gegeben). Ein
kleiner Teil der Planeinkaufsmenge muss aufgrund von Schwankungen der Eigenerzeugung bzw. des tatsächlichen Verbrauchs
ergebniswirksam zum Fair Value bewertet werden. Mit hohen Volatilitäten an den Energiemärkten, wie sie bereits 2022
stattgefunden haben, gehen je nach Marktentwicklung entsprechende Bewertungsrisiken / -chancen einher, die als
„Bilanzierungsrisiko Strom“ erfasst sind.
Recht und Haftung
Der Code of Conduct enthält und regelt die ethischen Grundsätze und allgemeinen Prinzipien, an denen das wirtschaftliche
Handeln des Konzerns ausgerichtet ist. Durch diesen Kodex wird das Risiko von Kosten durch Strafen bei Verstößen gegen
kartellrechtliche Bestimmungen gemindert. Das 2013 eingerichtete Compliance-Team arbeitet vor allem in diesem Risikofeld
als Teil eines Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems. Das dient in weiterer Folge auch der Risikovermeidung und
somit auch der Schadensabwehr.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die Änderung von Rechtsvorschriften und Regelwerken kann z. B. durch neue technische oder organisatorische Vorgaben
einerseits zu erhöhten Systemkosten führen. Das gilt sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Dementsprechend sorgfältig werden die Entwicklungen auf mögliche Auswirkungen untersucht, um frühzeitig reagieren zu
können – wie etwa auf die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024 / 1275) bzw. den Entwurf des Nationalen
Gebäuderenovierungsplans, die unter Umständen einen erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand nach sich
ziehen könnten. Andererseits können Verstöße gegen spezifische Rechtsvorschriften auch zu nicht unerheblichen
Strafzahlungen führen – z. B. sieht REMIT II (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency), die am
07.05.2024 in Kraft getreten ist, u. a. Verschärfungen bei Sanktionen für Verstöße vor [Bußgelder bis zu 5,0 Mio. EUR für
natürliche Personen und Mindesthöchststrafen von 15 % des jährlichen Gesamtumsatzes für juristische Personen]).
Dementsprechend werden spezifische Schulungen für bestimmte Zielgruppen in den Fachbereichen abgehalten und auch
interne Kontrollsysteme regelmäßig aktualisiert.
Entsprechend dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz kann ein Unternehmen für gerichtlich strafbare Taten seiner
Mitarbeiter:innen oder Entscheidungsträger:innen verantwortlich gemacht und bestraft werden. Diesem Risiko gilt es zu
begegnen. So werden im Rahmen des rechtlichen Risikomanagements strafrechtlich bedeutsame Bereiche identifiziert. Des
Weiteren werden etwa im Bereich der Fahrlässigkeits-, Umwelt- und Korruptionstatbestände der Ist-Stand bewertet und
Maßnahmen zur Risikovermeidung gesetzt. Mit der Einführung von Kontroll- und Berichtssystemen wurden
Vorsorgemaßnahmen getroffen, ebenso wie mit der Erlassung allgemeiner Verhaltensanweisungen durch den Code of
Conduct. Entsprechende Schulungen und die Schaffung klarer Verantwortlichkeitsbereiche dienen ebenfalls einer
Risikominimierung.
Einkauf und Beschaffung
Risiken ergeben sich nach wie vor aus den Unsicherheiten auf den Energiemärkten, die sich durch geopolitische Spannungen
und Dynamiken sehr kurzfristig entwickeln können – Preisrisiken, Kreditrisiken und auch Bewertungsrisiken begegnet man
neben dem Ausbau der Eigenerzeugung durch risikominimierende Beschaffungs- und Marktstrategien im Energiebereich, die
im Kontext der Preisentwicklungen und -volatilitäten gründlich evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Insbesondere
stehen die vertraglichen Regelungen mit den Kund:innen im Fokus – hohe und sehr volatile Strompreise erfordern
verbindliche Abnahmemengen. Andernfalls wäre das kund:innenseitig verursachte Verbrauchsrisiko (Mengen- und
Preiskomponente) für die ÖBB-Infrastruktur AG nicht tragbar.
Mögliche Auswirkungen der geopolitischen Spannungen auf die Verfügbarkeit von Bauprodukten bzw. -komponenten werden
laufend evaluiert und bestmöglich antizipiert, um z. B. eventuell auftretende terminliche und finanzielle Konsequenzen auf
Bauprojekte frühzeitig zu bewerten und bestmöglich zu kompensieren. Preissteigerungen auf den Energiemärkten werden
mitunter erst zeitverzögert auf andere Preisindizes einwirken, sodass Risiken für planabweichende Preisvalorisierungen nicht
ausgeschlossen werden können – insbesondere bei anhaltend hoher Inflation in energie- und materialintensiven
Bausegmenten. Die Beobachtung und Analyse der Märkte ermöglicht eine entsprechende Vertragsgestaltung zur
Risikominderung.
Komplexe Infrastrukturprojekte werden einem laufenden Risikomanagement unterzogen, welches u. a. monetäre
Risikovorsorgen zur Abdeckung etwaiger Mehrkosten vorsieht und in die Aktualisierung der Kostenprognosen einfließt. In der
Projektumsetzung können sich Umstände ergeben, bei denen seitens der Lieferanten (Baufirmen, Planer etc.) im Laufe des
Baufortschrittes entstandene Mehrkosten eingefordert werden. Diese Mehrkostenforderungen werden durch interne
Fachexpert:innen, bei komplexen Sachverhalten auch unter Beiziehung externer Gutachter:innen, dem Grunde und der Höhe
nach beurteilt und entsprechend als Verbindlichkeit, Rückstellung oder Eventualverbindlichkeit in den Büchern erfasst.
Informationsverarbeitung
Systemausfälle können sowohl zu Mehraufwendungen als auch zu Umsatzeinbußen führen, ebenso wie zu rechtlichen
Konsequenzen. Um dieses Risiko zu mindern, wird laufend eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt. Der Fokus liegt neben der
Verfügbarkeit auch auf der Sicherstellung der weiteren Schutzziele der Informationssicherheit: Vertraulichkeit und Integrität.
Die umfassende Informationssicherheitsstrategie wird strukturiert und übergreifend umgesetzt. Dies erfolgt im Regelbetrieb,
aber auch im Rahmen von Programmen und Projekten. Ebenso haben die ÖBB die Themen „Generative künstliche Intelligenz
(KI)“ und „Sicherheit“ auf ihrer Agenda. So wurden Awarenessmaßnahmen hinsichtlich der Verwendung generativer KI gesetzt
und entsprechende Governanceregelungen in Anlehnung an die KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) 2024 / 1689
etabliert. Die Beispiele für die erwähnten Maßnahmen und Initiativen zeigen einen Teil des breiten Spektrums, in dem
strategische und operative Maßnahmen gesetzt werden und Informationssicherheit geplant und systematisch gesteuert wird.
Im Zusammenhang mit möglichen Informationssicherheitsrisiken ist die konzernweite Erarbeitung wesentlicher möglicher
Szenariobedrohungen gesondert anzuführen. Mögliche Auswirkungen wurden konkret definiert, bewertet und mit
Maßnahmen versehen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Tochtergesellschaften und Beteiligungen
In diesem Risikofeld werden Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrachtet. Hier besteht das Risiko, dass Budgetwerte
nicht erreicht werden. Im Immobilienbereich sind die Verwertungserlöse und die exakten Realisierungszeitpunkte von den
jeweiligen Marktentwicklungen abhängig. Die Risikosteuerung erfolgt frühzeitig schon in der Verhandlungsgestaltung sowie
durch gezieltes Portfoliomanagement.
Klimarisiken / ESG
Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren sind fixer Bestandteil des Risikoinventars, das im Zuge des regelmäßigen
Risikomanagementprozesses in Bezug auf kurz- und mittelfristige operative bzw. finanzielle Auswirkungen evaluiert wird.
Klimarisiken mit langfristigem Fokus wurden im Zuge einer eigenen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse systematisch
untersucht und bewertet (Details dazu finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung).
Die im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten ESG-Chancen und -Risiken werden regelmäßig in einem
strukturierten Prozess hinsichtlich einer möglichen Überführung ins „Enterprise Risk Management“ (ERM) evaluiert. Durch
Zusammenarbeit mit der Nachhaltigkeitsabteilung und Rücksprache mit diversen Fachbereichen wird untersucht, inwiefern
die ESG-Chancen bzw. -Risiken im Kontext der sogenannten „Nettobewertung“ (Risiken unter Berücksichtigung bereits
umgesetzter Maßnahmen) als relevant eingeschätzt und somit in das ERM-System integriert werden sollen – sofern sie nicht
ohnehin schon im Bestandsinventar des ERM abgebildet waren.
Das ERM-Framework des ÖBB Konzerns wurde entsprechend um das Risikofeld „ESG“ erweitert. Sämtliche
Bestandschancen / -risiken mit ESG-Bezug sind nunmehr diesem Cluster zugeordnet. Darüber hinaus wurde im Jahr 2025 im
bestehenden ERM-Tool ein spezielles ESG-Risk-Management-Modul beauftragt, sodass nunmehr eine integrierte
Softwarelösung zur Verfügung steht.
B.3. Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente
Der Bestand an originären Finanzinstrumenten des ÖBB-Infrastruktur-Konzerns ist in der Bilanz ersichtlich. Es handelt sich
hierbei um Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit, Forderungen und Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Finanzanlagen und Wertpapiere. Detaillierte Informationen finden sich in den entsprechenden
Angaben in den Erläuterungen zum Konzernabschluss.
Derivative Finanzinstrumente
Der ÖBB-Infrastruktur-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und Rohstoffpreisrisiken
ein. Derivative Finanzinstrumente werden nur unter Bezugnahme auf ein Grundgeschäft abgeschlossen. Derivative
Finanzinstrumente werden im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften bewertet.
Risikodefinition und Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente
Die ÖBB-Holding AG führt die Finanzgeschäfte im Namen und auf Rechnung von Konzerngesellschaften durch – mit deren
Auftrag und nur nach deren Zustimmung. Ausnahmen sind die Sicherungsinstrumente von Commodities. Die ÖBB-Holding AG
hat ein risikoorientiertes Kontrollumfeld geschaffen. Es umfasst u. a. Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung von Risiken
sowie die Genehmigung, das Berichtswesen und die Überwachung von Finanzinstrumenten. Oberste Priorität bei allen
Finanzaktivitäten nimmt der Schutz des Vermögens der Konzerngesellschaften ein. All das ist die Aufgabe der Abteilung
Konzernfinanzen. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit ist die Identifizierung, Bewertung und Begrenzung finanzwirtschaftlicher
Risiken. Risikobegrenzung bedeutet nicht das völlige Ausschließen finanzieller Risiken. Risikobegrenzung meint eine sinnvolle
und transparente Steuerung der quantifizierbaren Risikopositionen innerhalb eines konkret zu vereinbarenden
Handlungsrahmens mit den Konzerngesellschaften. Eine Konzernrichtlinie untersagt die Ausgabe oder das Halten von
Finanzinstrumenten zu spekulativen Zwecken. Zudem wurden durch Konzernrichtlinien die zulässigen Finanzgeschäfte
definiert. Nachstehend werden die wichtigsten Finanzierungsrisiken näher erörtert.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Liquiditätsrisiko
Das übergeordnete Ziel des ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Bereich Finanzen ist die Sicherstellung des notwendigen
Liquiditätsspielraums. Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner
finanziellen Verbindlichkeiten haben könnte, die sich aus den eingegangenen Verpflichtungen ergeben. Diese können durch
Zahlung oder Lieferung eines anderen finanziellen Vermögenswerts beglichen werden. Eine konsequente Sicherstellung der
Liquidität aller Konzerngesellschaften ist eine der Hauptaufgaben der Abteilung Konzernfinanzen des ÖBB Konzerns. Die
Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt durch Liquiditätsplanungen, die Vereinbarung ausreichender Kreditlinien und eine
hinreichende Diversifizierung der Kreditgeber.
Zinsänderungsrisiko
Risiken aus Marktzinsänderungen können aufgrund der gegebenen Bilanzstruktur das Finanzergebnis des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns beeinflussen. Es gilt daher, den Einfluss von möglichen Marktzinsschwankungen auf die Ergebnisentwicklung zu
beschränken, wobei das Niveau mit den Konzerngesellschaften abzustimmen ist.
Der Abschluss geeigneter derivativer Finanzinstrumente für das Management von Zinsrisiken basiert auf Portfolioanalysen
und -empfehlungen der Abteilung Konzernfinanzen und auf den entsprechenden Entscheidungen der Konzerngesellschaften.
Derzeit bestehen keine derartigen Derivate.
Währungsrisiko
Die Gesellschaften des ÖBB Infrastruktur-Konzerns unterliegen nahezu keinen Fremdwährungsrisiken. Die Finanzierungen
sind überwiegend in Euro denominiert.
Im Jahr 2023 wurden im ÖBB Infrastruktur-Konzern nicht strukturierte Standardabsicherungsgeschäfte
(Devisentermingeschäfte) mit einem Nominale von rd. 4,8 Mio. EUR (rd. 5,5 Mio. USD) abgeschlossen, um Währungsrisiken
abzusichern. Die Derivate bestehen im Berichtsjahr unverändert.
Kontrahentenrisiko
Das Kontrahentenrisiko erfasst das Schadenspotenzial hinsichtlich Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen durch
Geschäftspartner. Die Risiken beziehen sich vorwiegend auf Geldmarktgeschäfte, auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Veranlagungen sowie barwertig positive Commodity Derivate. Dem Kontrahentenrisiko-Management unterliegen
Limits, die für jeden Finanzpartner individuell vergeben und täglich auf Einhaltung überprüft werden.
Rohstoffrisiko
Die ÖBB-Infrastruktur AG betreibt eigene Wasserkraftwerke. Sie trägt die technische, wirtschaftliche und rechtliche
Verantwortung für die Energieanlagen und leitet das energiewirtschaftliche Kompetenzzentrum für die Energiebeschaffung
der ÖBB. Energieanlagen sind Kraftwerke, Frequenzumformer, Unterwerke sowie Hauptversorgungsanlagen und Leitstellen.
Das Risikomanagement im Energiebereich wird direkt durch die ÖBB-Infrastruktur AG sichergestellt.
Rd. zwei Drittel des benötigten Bahnstroms und der gesamte Strom zur Versorgung der Betriebsanlagen (Bahnhöfe etc.)
werden auf dem Strommarkt beschafft. Daher ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern von Strompreisvolatilität stark betroffen. Die
Risikomanagementstrategie sieht daher eine Preisabsicherung vor.
Für den ÖBB Infrastruktur-Konzern ist es besonders relevant, dass die Preise im Vorfeld bereits abgesichert und fixiert sind,
da auch die Preise, die an Kund:innen verrechnet werden, bis 30.09. des Jahres vor Lieferbeginn fixiert werden. Die
Preisabsicherung erfolgt über den Abschluss von Forwards und Futures für die geplanten Einkaufsmengen von Bahnstrom,
Verlustenergie und Betriebsanlagen sowie von Herkunftsnachweisen. Neben der Preisabsicherung dient die Absicherung aber
auch der Erhöhung der Planungssicherheit, die als Basis der Preiskalkulation notwendig ist. Weiterführende Informationen
dazu befinden sich in Erläuterung 29.4. zum Konzernabschluss.
Auf mögliche Auswirkungen der Kriegshandlungen im Nahen Osten wird in Erläuterung 36 zum Konzernabschluss eingegangen.
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C. Bericht über die Forschung und Entwicklung
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat sich mit ihrer F&E-Strategie #INFRA.F&E_fit30 der Vision verschrieben, Impulsgeber für ein
kapazitätsoptimiertes, hoch verfügbares und kosteneffizientes System Bahn der Zukunft zu sein. Konkrete zugehörige
strategische F&E-Ziele sind:
– Die europäisch harmonisierte, hochautomatisierte Steuerung des Systems Bahn auf freier Strecke und im Verschubknoten
ist in einer Einsatzumgebung nachgewiesen.
Zugehörige strategische F&E-Stoßrichtungen sind intelligentes Kapazitätsmanagement sowie Verschub und
Zugvorbereitung.
– Zuverlässige, integrationsfähige Bahninfrastruktur und zugehörige Vorhersagemodelle sowie Automatisierungslösungen
haben in der Bereitstellung einen signifikanten Nutzen erzeugt.
Zugehörige strategische F&E-Stoßrichtungen sind Smart Assets & Predictive Maintenance sowie Schlüsselkomponenten
der Infrastruktur.
– Die Reduktion der CO
2
-Emissionen mit Fokus auf Beton und Stahl für Bahninfrastruktur ist sichergestellt und die Resilienz
des Systems Bahn gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels ist gestärkt.
Zugehörige strategische F&E-Stoßrichtungen sind Emissionsreduktion und Klimaresilienz der Bahninfrastruktur.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat im Jahr 2025 wiederum mehrere mehrjährige F&E-Initiativen gestartet, die allesamt direkt zu
diesen drei Zielen beitragen. Sie adressieren auf Technologieebene mit Digitalisierung, Automatisierung, autonome
Technologien (Mechatronik, Robotik, Drohnen), Cybersecurity & Kryptographie, Telekommunikation und künstliche Intelligenz
wesentliche strategische Bausteine zur Absicherung mittel- bis langfristiger Unternehmensziele der ÖBB-Infrastruktur AG.be
Fragestellungen wie z. B. die Integrationsfähigkeit von Zukunftstechnologie zur Zugsteuerung und Zugsicherung sowie eines
neuen Zugfunkstandards in eine historisch gewachsene Bahninfrastruktur können nur in einem europäischen Lösungsraum
behandelt werden und sind dementsprechend eingebettet in das Ökosystem der europäischen Bahnforschungsinitiative
„Europe’s Rail Joint Undertaking“ (ERJU). Das ERJU setzt mit einem Projektvolumen von rd. 1,2 Mrd. EUR bis 2031 und der
Zusammenarbeit von 25 europäischen Partnern aus den Bereichen Bahnen, Industrie und Forschung einen wichtigen und
europäisch abgestimmten Schritt in Richtung Weiterentwicklung des Systems Bahn und zur Schaffung einer integrierten und
interoperablen europäischen Gesamtlösung.
Viele der F&E-Aktivitäten der ÖBB-Infrastruktur AG werden unterstützt durch nationale und europäische
Forschungsprogramme. Mit BMIMI und FFG ist in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit etabliert.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat den Jahresbericht zu ihren Forschungsaktivitäten 2024 retrospektiv erstellt und publiziert, um
sowohl nach innen als auch nach außen transparent Einblick in aktuelle Forschungsprojekte zu geben.
Mit Stichtag 31.12.2025 befanden sich in der ÖBB-Infrastruktur AG 60 teilweise zusammenhängende und übergreifende F&E-
Projekte in Bearbeitung. Darin enthalten sind auch jene Einzelprojekte, die im Rahmen der Forschungsinitiativen
Verkehrsinfrastrukturforschung VIF, ERJU, Shift2Rail, TARO und Rail4Future verfolgt werden.
Das aktuelle Projektportfolio hat ein Gesamtvolumen von rd. 41,9 Mio. EUR (für alle aktuell laufenden Projekte und jeweiligen
Laufzeiten bis inkl. 2031 ohne Abzug von Förderungen).
D. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem (IKS) bildet einen wesentlichen Bestandteil der unternehmensweiten Risikosteuerung und trägt
durch die systematische Steuerung prozessbezogener Risiken durch die zielgerichtete Implementierung risikomindernder und
regelmäßig überwachter organisatorischer Kontrollmaßnahmen unterstützend zur Erreichung der Gesellschaftsziele sowie zur
Sicherung und zum Schutz des Gesellschaftsvermögens bei. Für eine regelkonforme Finanzberichterstattung unterstützt es
darüber hinaus die Zuverlässigkeit der Rechnungslegungsprozesse.
Das IKS umfasst folgende Elemente: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Wirksamkeitsüberwachung,
Dokumentation und Kommunikation von IKS-relevanten Prozessen, Risiken und Kontrollen sowie die Überwachung dieser
Aktivitäten.
Das vom Vorstand eingerichtete interne Kontrollsystem orientiert sich am international bewährten Rahmenkonzept COSO
(Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses stellt ein anerkanntes Konzept zur
Ausgestaltung eines internen Kontrollsystems zur Verfügung. Der Umfang und die Ausrichtung des IKS entsprechen den
unternehmensspezifischen Anforderungen sowie den Vorgaben des ÖBB Konzerns.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
28
Zielsetzung
Zielsetzungen des IKS sind die Regelkonformität der Finanzberichterstattung (Financial Reporting), die Förderung der
betrieblichen Effizienz (Operations) und die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und interner Richtlinien (Compliance).
Durch die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die diese Zielsetzungen gefährden, und die Implementierung
risikoreduzierender Kontrollen wird hinreichende Sicherheit für die Erreichung dieser Ziele gewährleistet.
Organisation und Umsetzung
Neben den gesetzlichen Bestimmungen und den gesellschaftsspezifischen Anforderungen an das IKS der Gesellschaften sind
im ÖBB Konzern Mindeststandards und Prozesse für das IKS durch zentrale Richtlinien geregelt. Diese werden von der ÖBB-
Holding AG erstellt und regelmäßig den aktuellen Konzernerfordernissen angepasst. Für die Konzerngesellschaften ist die
Umsetzung dieser Richtlinien verpflichtend. Diese Richtlinien enthalten neben der Festlegung von Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten auch Methoden für die Festlegung des Anwendungsbereichs des IKS, der Identifikation und Bewertung
von Risiken und der Dokumentation und Überwachung von Kontrollen.
Sicherstellung der Wirksamkeit
Das IKS wird durch periodische Evaluierungen der Risiken und der Kontrollen an geänderte Anforderungen angepasst und
weiterentwickelt. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Kontrollen werden diese in regelmäßigen Abständen mittels IKS-
Tests überwacht. Dabei wird die ordnungsgemäße Ausführung der zu testenden Kontrollen anhand von Nachweisen überprüft.
Im Falle von festgestellten Abweichungen werden Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, um die risikoreduzierende
Wirkung der Kontrolle wieder herzustellen.
Ergänzend zu den IKS-Tests wird das IKS durch die Konzernrevision punktuell im Zuge ihrer Prüfungstätigkeiten geprüft. Der
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die Wirksamkeit des IKS auf Basis einer regelmäßigen Berichterstattung durch
den Vorstand.
E. Nichtfinanzielle Erklärung
E.1. Allgemeine Informationen
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
ESRS 2 BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde in Österreich durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG)
umgesetzt, welches am 18. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und somit bereits in Kraft getreten ist. Für das
Berichtsjahr 2025 sind die neuen Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Fassung NaBeG aufgrund der
maßgeblichen Übergangsvorschriften auf die ÖBB-Infrastruktur AG jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden, sodass die
bisherige Rechtslage (in der Fassung NaDiVeG) zur Anwendung gelangt. Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein im Sinne des NaDiVeG
(Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) berichtspflichtiges Unternehmen. Gemäß § 267a UGB
(Konzernabschluss) sowie gemäß dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20 / 2017 – NaDiVeG – ergänzt diese konsolidierte
Nichtfinanzielle Erklärung daher den Lagebericht des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Offenlegung der Nichtfinanziellen
Erklärung der ÖBB-Infrastruktur AG erfolgt unter Berücksichtigung der ESRS-Standards (European Sustainability Reporting
Standards). Die Nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 243b UGB wird als Teil des Konzernlageberichts gemäß § 267a UGB jährlich
erstellt und veröffentlicht. Der Konsolidierungskreis der Nichtfinanziellen Erklärung entspricht jenem des Konzernabschlusses
der ÖBB-Infrastruktur AG. Relevante Angaben im Konzernlagebericht für den Einzelabschluss werden als „davon“-Angabe
gesondert dargestellt. Die Angaben und Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2025, die Vorjahreszahlen 2024 werden zu
Vergleichszwecken nach Möglichkeit angeführt.
Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und deren Berücksichtigung wird in den einzelnen Kapiteln
ausgewiesen. Grundsätzlich nimmt die ÖBB-Infrastruktur AG die Übergangsbestimmung lt. ESRS 1 Abschnitt 10.2
„Übergangsbestimmung in Bezug auf Kapitel 5 ‚Wertschöpfungskette‘“ in Anspruch und wird die bereitgestellten
Informationen schrittweise nach Datenverfügbarkeit erweitern.
Die im Jahr 2024 in Anspruch genommenen Übergangsbestimmungen werden gemäß EU-Verordnung 2025 / 1416 (sog. Quick
Fix) auch für das Geschäftsjahr 2025 angewandt. Die ÖBB-Infrastruktur AG macht von der Möglichkeit des ESRS 1 Abschnitt 7.7
„Klassifizierte und vertrauliche Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von Innovationen“ keinen
Gebrauch.
In der Nichtfinanziellen Erklärung werden in den folgenden Kapiteln allgemeine Angaben zu Grundlagen und
Rahmenbedingungen der Nichtfinanziellen Erklärung sowie Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen
gemäß den Anforderungen der ESRS bereitgestellt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
29
ESRS 2 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Konkrete Umstände gemäß ESRS-
Anforderung
Angaben zu konkreten Umständen
Zeithorizonte
Die Zeithorizonte für die Nichtfinanzielle Erklärung wurden in Übereinstimmung mit den ESRS-
Standards vorgenommen und wie folgt definiert:
– Kurzfristig: Berichtszeitraum des Abschlusses
– Mittelfristig: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren
– Langfristig: mehr als 5 Jahre
Schätzungen zur
Wertschöpfungskette
Schätzungen bei Kennzahlen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betreffen folgende
Themen und werden an entsprechender Stelle gemäß den Anforderungen näher erläutert:
– E1 Klimawandel
– E5 Kreislaufwirtschaft
Quellen für Schätzungen und
Ergebnisunsicherheiten
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten betreffen folgende Themen und werden an
entsprechender Stelle gemäß den Anforderungen näher erläutert:
– E1 Klimawandel
– E5 Kreislaufwirtschaft
Änderungen bei der Erstellung oder
Darstellung von
Nachhaltigkeitsinformationen
Nachhaltigkeitsinformationen werden wie im Vorjahr im Zuge der Nichtfinanziellen Erklärung
entsprechend den Anforderungen der ESRS offengelegt. Nach Möglichkeit werden Vorjahreswerte
inkl. deren Veränderungen zum aktuellen Berichtsjahr entsprechend der Anforderungen der ESRS
ausgewiesen.
Fehler bei der Berichterstattung in
früheren Berichtszeiträumen
Geringfügige Anpassungen von Vorjahresangaben sind in den jeweiligen Kapiteln mit Fußnote
ausgewiesen und erläutert. Eine wesentliche Korrektur fehlerhafter Informationen aus dem
Vorjahr in der Abfalltabelle im Kapitel E5-5 ist ebenfalls mit einer Fußnote gekennzeichnet und
näher erläutert.
Angaben aufgrund anderer
Rechtsvorschriften oder allgemein
anerkannter Verlautbarungen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Es werden keine Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter
Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angegeben.
Aufnahme von Verweisen
Die Nichtfinanzielle Erklärung ist Teil des Lageberichts des Geschäftsberichts der ÖBB-Infrastruktur
AG. Alle Informationen zu ESRS-Anforderungen sind in der Nichtfinanziellen Erklärung enthalten,
hinsichtlich der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wird auf die Note 36 im Konzernabschluss
verwiesen.
Stufenweise Angabepflicht
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern überschreitet die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten zum
Bilanzstichtag 31.12.2025 und nimmt daher die stufenweise Angabepflicht gemäß ESRS 1 Anlage C,
die ausschließlich für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigte gilt, nicht in Anspruch.
ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist für die strategische Steuerung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zuständig. Der Vorstand der ÖBB-
Infrastruktur AG besteht im Jahr 2025 aus drei Personen, die in ihrer Rolle mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
Mag.
a
Silvia Angelo begann ihre Karriere als Mitarbeiterin und stellvertretende Abteilungsleiterin im Bundesministerium für
Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ihre anschließenden Tätigkeiten in Brüssel, darunter als Leiterin des ÖGB-Büros,
ermöglichten es ihr, wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln. In den Folgejahren erweiterte sie ihre Kompetenzen
als Bereichsleiterin Wirtschaft bei der Arbeiterkammer Wien, als Klubsekretärin der SPÖ für Budget, Finanzen und Wirtschaft
im Parlament Wien sowie später als Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der Arbeiterkammer Wien. Seit 2017 ist sie für
das Ressort Finanzen, Services, Immobilien verantwortlich. Durch ihre externen Funktionen, beispielsweise als Generalrätin
der Österreichischen Nationalbank (OeNB), bringt sie zusätzliche Expertise in ihre Position als Vorstandsmitglied der ÖBB-
Infrastruktur AG ein.
DI
in
Judith Engel, MBA, MSc, MSc startete ihre berufliche Laufbahn in einem Zivilingenieurbüro als Planerin im Bereich
Eisenbahn- und Straßenbau. In den Folgejahren konnte sie durch die Position als Projektleiterin des Wiener Hauptbahnhofs,
als Bereichsleiterin für Planung, Bau und Bestandsmanagement bei der Flughafen Wien AG und Leiterin des
Rahmenbauprogramms der Wiener Kliniken für den Wiener Gesundheitsverbund sowie Leiterin Sektion IV „Verkehr,
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilien, Innovation und Technologie“ fundierte Kenntnisse und
Fachwissen aufbauen. Zusätzlich bringt sie Erfahrung aus ihrer Tätigkeit in verschiedenen Aufsichtsräten und ehrenamtlichen
Vorstandspositionen, beispielsweise als Vorstandsmitglied für die Österreichische Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft und
der Österreichischen Bautechnik Vereinigung, mit. Seit 2022 ist sie Vorstandsmitglied der ÖBB-Infrastruktur AG und leitet das
Ressort Netzausbau und Infrastrukturbereitstellung.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
30
DI Dr. Johann Pluy begann seine berufliche Laufbahn als Programmierer bei der Kapsch AG. Nach seiner Assistenztätigkeit an
der Technischen Universität Wien erwarb er umfassende praktische Erfahrungen – zunächst als Sachbearbeiter und später als
Leiter der Abteilung Energiemarketing, Vertrieb und Trading bei den Österreichischen Bundesbahnen. Anschließend
übernahm er zunächst die Leitung der Energiewirtschaft, bevor er 2006 zur Geschäftsbereichsleitung Kraftwerke aufstieg. In
seiner anschließenden Rolle als Geschäftsführer der ÖBB-Business Competence Center GmbH baute er sein Fachwissen und
seine Kompetenzen weiter aus. Seit 2019 ist er Vorstandsmitglied der ÖBB-Infrastruktur AG und verantwortet das Ressort
Betrieb, Markt, Digitalisierung. Seit 2022 ist er Präsident der Infrastructure Manager Coalition der CER (Verband der
Europäischen Bahnen und Infrastrukturgesellschaften).
Entsprechend ihrer Erfahrungen gliedern sich Geschäftsverteilung und Zuständigkeiten in nachfolgende Ressorts und
Aufsichtsratsmandate.
Silvia Angelo
Judith Engel
Johann Pluy
Ressort Finanzen, Services,
Immobilien
Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung
Ressort Betrieb, Markt,
Digitalisierung
Compliance
Konzernrevision
Aufsichtsratsmitglieder der ÖBB-Infrastruktur AG
Die Struktur, Aufgaben und Besetzung der Verwaltungs-, Lenkungs- und Aufsichtsorgane der ÖBB-Infrastruktur AG setzt sich
folgendermaßen zusammen:
Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
Aufgaben
Besetzung
Vorstand der ÖBB-Infrastruktur
AG
– Leitung des jeweiligen Vorstandsressorts und
Information von wesentlichen Vorkommnissen
an weitere Vorstandsmitglieder
– Regelmäßige Berichterstattung an Aufsichtsrat
– Genehmigung bestimmter Geschäftsfälle der
ÖBB-Infrastruktur AG oder
Konzernunternehmen
Bestehend aus drei Personen (davon zwei
weiblich)
Aufsichtsrat
Grundlage der Tätigkeiten bilden das
Aktiengesetz, die Satzung und Geschäftsordnung
des Aufsichtsrates sowie der Bundes Public
Corporate Governance Kodex (B-PCGK) und
umfasst folgende Aufgaben:
– Überwachung des Vorstandes
– Bestimmung über Verteilung der Geschäfte
Bestehend aus neun Mitgliedern:
– Sechs von der Hauptversammlung gewählte
Kapitalvertreter:innen (davon drei weiblich)
– Drei gemäß § 110 ArbVG entsandten
Belegschaftsvertreter:innen (davon keine
weiblich)
Prüfungsausschuss
– Vorbereitung der Verhandlungen und
Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie
Überwachung der Ausführung der Beschlüsse
– Überprüfung der Finanzberichte sowie der
Nichtfinanziellen Erklärung gemäß
gesetzlichen Anforderungen
– Überwachung des Risikomanagements und
Sicherstellung der Setzung von angemessenen
Maßnahmen zur Risikominimierung
– Sicherstellung der Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems
Bestehend aus sechs Mitgliedern:
– Vier von den Kapitalvertreter:innen gewählten
Mitgliedern (davon zwei weiblich) sowie
– Zwei gemäß § 110 ArbVG zu entsendenden
Mitgliedern der betrieblichen
Arbeitnehmer:innenvertretung (davon keine
weiblich)
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
31
Die Zusammensetzung und Diversität der Mitglieder der Verwaltungs-, Lenkungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens
der ÖBB-Infrastruktur AG ist wie folgt:
*)
Summe der Kapitalvertreter:innen und Belegschaftsvertreter:innen.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern orientiert sich in der Ausgestaltung und Kommunikation seiner Unternehmensführung an
internationalen Standards sowie am Public Corporate Governance Kodex des Bundes. Der Aufsichtsrat bildet gemeinsam mit
dem Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG die Gremien für Entscheidungen in Bezug auf ökonomische, ökologische und soziale
Themen.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verfügt über funktionierende Kontrollorgane bzw. Kontrollmechanismen, die ihre Aufgaben
wahrnehmen. Die Aufgaben des Aufsichtsrats ergeben sich aus Gesetz sowie Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag und der
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Das höchste Kontrollorgan (Aufsichtsrat) hält fünfmal im Jahr ordentliche Sitzungen
ab und bei Bedarf zusätzliche außerordentliche Sitzungen. Im Rahmen derer werden dem Aufsichtsrat regelmäßig
insbesondere standardisierte Berichte zu den Themenbereichen „Human Resources“, „Compliance“, „Revision“,
„Datenschutz“, „Risikomanagement“, „Internes Kontrollsystem“, „Sicherheit“, „Nachhaltigkeit“ und „Diversity“ übermittelt –
neben den Finanz- und Tätigkeitsberichten im Rahmen des in nahezu jeder Aufsichtsratssitzung gelegten Berichts des
Vorstands an den Aufsichtsrat. Kritischen Themen wird auch mit Ad-hoc-Berichten an den Aufsichtsrat und Information an
den Eigentümer begegnet. Das Management der Auswirkungen, Chancen und Risiken unterliegt weiters der Kontrolle und
den Freigaben in den Vorstandssitzungen, über die die Mitglieder des Aufsichtsrats in regelmäßigen Sitzungen informiert
werden. Darüber hinausgehende Informationen zum Risikomanagement des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind im Kapitel B.2.
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten zu finden.
Ökologische und soziale Verantwortung sind ebenso Teil der ÖBB Konzernstrategie wie wirtschaftlicher Erfolg und somit auch
im ÖBB Infrastruktur-Konzern verankert. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, wurde 2024 erstmals eine
konzernweite ESG-Upskilling-Schulung durchgeführt. Ziel ist es, den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen das
notwendige nachhaltigkeitsbezogene Fachwissen zu relevanten rechtlichen Pflichten, aber ebenso zu potenziellen Risiken,
Chancen und dem daraus resultierenden Vorteil für die ÖBB und somit auch für den ÖBB Infrastruktur-Konzern zu vermitteln.
Die Teilnahme ist für Aufsichtratsmitglieder, Vorstandsmitglieder sowie Geschäftsführer:innen des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns verpflichtend und wurde für neue Mitglieder auch 2025 fortgeführt.
ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
des Unternehmens befassen
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern wurden interne Strukturen geschaffen, um die Systematisierung eines professionellen
Nachhaltigkeitsmanagements voranzutreiben und Nachhaltigkeitsthemen ganzheitlich zu steuern. Der Aufsichtsrat wird
regelmäßig über die Fortschritte in der Umsetzung der #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie unterrichtet.
Auch ein kontinuierlicher Austausch mit der ÖBB-Holding AG ist essenziell, um Schwerpunkte und aktuelle Schlüsselthemen
des ÖBB Konzerns zu definieren und zu bearbeiten. Aus diesem Grund wurde 2021 durch die ÖBB-Holding AG ein
Nachhaltigkeitsboard implementiert. Auf dieser Ebene finden CEO, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen aller
Teilkonzerne die Möglichkeit, sich mehrere Male im Jahr über die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen auszutauschen und die
strategische Ausrichtung des Konzerns in diesen Bereichen festzulegen. Zusätzlich wurde eine konzernweite
Nachhaltigkeitsplattform etabliert, bei der sich die jeweiligen Nachhaltigkeitsverantwortlichen aus der ÖBB-Holding AG und
den Teilkonzernen vierteljährlich hinsichtlich konzernübergreifenden Nachhaltigkeitsthemen sowie Umsetzungsmaßnahmen
zur ÖBB Nachhaltigkeitsstrategie abstimmen.
Diversität der Mitglieder der Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane der ÖBB-Infrastruktur AG (Stichtag 31.12.)
2025
2024
Geschäftsführende Mitglieder (in Köpfen)
3
3
davon Frauen (in %)
66,7
66,7
davon Männer (in %)
33,3
33,3
davon divers (in %)
0,0
0,0
Nicht geschäftsführende Mitglieder
*)
(in Köpfen)
9
9
davon Frauen (in %)
33,3
55,6
davon Männer (in %)
66,7
44,4
davon divers (in %)
0,0
0,0
Vertretung der Beschäftigten (in Köpfen)
3
3
davon Frauen (in %)
0,0
33,3
davon Männer (in %)
100
66,7
davon divers (in %)
0,0
0,0
Prozentsatz der unabhängigen Gremienmitglieder
100
100
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
32
Neben den verschiedenen Formaten auf ÖBB Konzernebene hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern folgende Strukturen etabliert:
Funktion
Aufgaben
Nachhaltigkeitsboard
Das Nachhaltigkeitsboard findet vier bis fünf Mal im Jahr statt und dient dem Austausch von
Nachhaltigkeitsagenden. Teilnehmende sind Vorstandsmitglieder sowie Führungskräfte der
relevanten Organisationseinheiten. Inhalt sind spezifische Nachhaltigkeitsthemenstellungen
(ökologisch, soziale und ökonomische Themen) sowie die strategische Ausrichtung des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Bezug auf Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeitsteam der ÖBB-
Infrastruktur AG
Steuerung, Koordination und Monitoring von Nachhaltigkeitsthemen, die Erstellung und
Weiterentwicklung der gesellschaftsübergreifenden #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Nachhaltigkeitsteam ist
im Ressort Finanzen, Services, Immobilien angesiedelt.
Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen sich laufend mit aktuellen Themenstellungen, die sich aus den
Kerntätigkeiten, welche in direkten Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (impacts, risks and
opportunities – IRO) stehen, ergeben.
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente sowie
Sachbezügen zusammen. Die variable Komponente ist leistungsabhängig und basiert auf jährlich zu Beginn des
Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbarten Zielen. Eine leistungsorientierte Komponente ist auch in
den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstände und Geschäftsführer der Tochterunternehmen) enthalten. Diese
erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung in der Höhe von 25 bis 50 % zusätzlich zum Fixum. Die Festlegung und
Aktualisierung der Anreizsysteme von ÖBB Konzernzielen erfolgt auf Ebene des Aufsichtsrats der ÖBB Holding AG, der die
jeweiligen Zielvereinbarungen genehmigt. Die Gesellschaftsziele werden durch das Präsidium des Aufsichtsrats der ÖBB-
Infrastruktur AG genehmigt.
Die Zieldefinition für die variable Vergütung erfolgt über eine Score-Card, die jährlich individuell für jede ÖBB-Gesellschaft
erstellt wird. Diese enthält klar vereinbarte, hauptsächlich quantitative ökonomische, soziale und ökologische Zielgrößen,
wodurch nachhaltigkeitsbezogene Leistungsparameter in die Vergütungspolitik integriert sind. Die Zielgrößen orientieren sich
am Gesamtkonzernerfolg, an der Konzernstrategie und an dessen Schwerpunkten. Im ÖBB Infrastruktur-Konzern hatten bis
zu 70 % der variablen Vergütung einen Bezug zu nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsparameter. Diese Leistungsparameter
beziehen sich im Jahr 2025 auf die Sicherheit, Pünktlichkeit, Kund:innenzufriedenheit, IT-Security sowie
Mitarbeiter:innenbefragung.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats enthält keine an nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen geknüpften
Anreize. Darüber hinausgehende Informationen zur Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstandes, der Top-Führungskräfte
sowie der Aufsichtsratsmitglieder finden sich in der Erläuterung 32 zum Konzernabschluss.
Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten der Vergütung der Verwaltungs- und Leitungsorgane richtet sich nach der
Erreichung von Zielen, die zu Beginn des Geschäftsjahres vereinbart werden. Die unter E1-4 berichteten Treibhausgas-
Emissionsreduktionsziele sind derzeit nicht Teil dieser Bewertung. Im Geschäftsjahr 2025 waren 20 % der Vergütung mit
klimabezogenen Erwägungen verknüpft. Dies beinhaltet das Programm „Operations/Back on Track“ (10 %) zur Steigerung der
Resilienz, der Stabilisierung des Betriebs und der Wiederherstellung der Zuverlässigkeit und Qualität im Tagesgeschäft (und
betrifft auch Anpassungen der Ziele für die Folgen des Klimawandels). Außerdem trägt das Ziel der Kund:innenzufriedenheit
(10 %) zur nachhaltigen Servicequalität und langfristigen Kund:innenbindung bei. Ein stabiler und verlässlicher Betrieb fördert
das Vertrauen der Kund:innen und unterstützt die Verkehrsverlagerung hin zur klimafreundlichen Mobilität mit Bahn und Bus
(= Dekarbonisierungseffekt für Österreich).
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die wichtigsten Aspekte und Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht werden im Folgenden mit Verweis auf
die relevanten Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung angegeben.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
33
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
– ESRS 1 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Lenkungs- und Aufsichtsorgane
– ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
– ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
– ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln „E1
Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“,
„S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
– Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre und
Kund:innen“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der
Besteuerung“ befinden sich im Anschluss dieser Tabelle
b) Einbindung der betroffenen
Interessengruppen in alle wichtigen
Schritte der Due-Diligence-Prüfung
– ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
– ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen in den Kapiteln „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte
in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen“
– ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln „E1
Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“ und „G1
Unternehmensführung“
– ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Konzepten in den Kapiteln „E1
Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“, „S1
Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3
Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
– Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre und
Kund:innen“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der
Besteuerung“ befinden sich im Anschluss dieser Tabelle
c) Identifizierung / Ermittlung und
Bewertung negativer Auswirkungen
– ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln „E1
Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“ und „G1
Unternehmensführung“
– ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln „E1
Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“,
„S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene Gemeinschaften“ und „S4
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
d) Maßnahmen gegen diese
negativen Auswirkungen
– ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Maßnahmen in den Kapiteln „E1
Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“, „S1
Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3
Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit
dieser Bemühungen und
Kommunikation
– ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Kennzahlen in den Kapiteln „E1
Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“, „S1
Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3
Betroffene Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
– ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Zielen in den Kapiteln „E1 Klimawandel“,
„E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 Kreislaufwirtschaft“, „S1 Arbeitskräfte des
Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene
Gemeinschaften“ und „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
34
Sozialer Mindestschutz
Der soziale Mindestschutz umfasst erstens die Einhaltung von Menschenrechten einschließlich Arbeitnehmer:innenrechten
sowie Maßnahmen gegen Bestechung, Korruption, unfairen Wettbewerb und Steuervermeidung. Die Einhaltung des sozialen
Mindestschutzes wird durch die Implementierung von internen Prozessen gewährleistet.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern handelt gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die verfassungsrechtlich gewährten
Grundrechte, insbesondere der Gleichheitsgrundsatz nach dem Bundesverfassungsgesetz, sowie die europäische Konvention
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Über die Einhaltung dieser Rechte wachen unabhängige
Gerichte. Als Mitglied der Wirtschaftskammer bekennt sich der ÖBB Infrastruktur-Konzern auch zu deren Grundsätzen
„Menschenrechte, Umweltstandards, Sozialstandards“ und ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
Menschenrechte
Der ÖBB Konzern, und damit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern, bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung
der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz „ILO“) gegenüber Mitarbeiter:innen. Insbesondere lehnt der
ÖBB Infrastruktur-Konzern jedwede Form der Gewalt gegenüber Mitarbeiter:innen, insbesondere Folter (ILO 29), Kinderarbeit
(ILO 138, 182) und Zwangsarbeit (ILO 29, 105) ab. Auch erkennt der ÖBB Infrastruktur-Konzern das Recht auf
Arbeitnehmer:innenvertretung (ILO 87) und Kollektivverhandlung (ILO 98) an. Im Rahmen seiner unternehmerischen
Fürsorgepflicht tritt der ÖBB Infrastruktur-Konzern für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitarbeiter:innen
ein.
Um die eigenen Richtlinien an den aktuellen Stand der internationalen Vorgaben anzupassen, wurden bestehende Policies
(Code of Conduct, Supplier Code of Conduct, ÖBB interne Gleichstellungspolicy) im Jahr 2024 auf Grundlage einer
Marktumfeldanalyse sowie einer Überprüfung internationaler Rahmenwerke überarbeitet.
– Ergänzungen zum Bereich „Menschenrechte“ befinden sich im Kapitel „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“.
– Informationen zum Compliance-Management und dem Schutz von Hinweisgeber:innen sowie Informationen zu Kontroll-
und Beschwerdemechanismen befinden sich in dem Kapitel „E.4 Governance-Informationen“.
Im gesamten ÖBB Infrastruktur-Konzern gab es bei Mitarbeiter:innen, Dienstleistern und Lieferanten sowie Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen in der Vergangenheit keinen menschenrechtsbezogenen Anlassfall, um über die beschriebenen
Maßnahmen, Policies und Prozesse hinausgehend weitere spezifische Abhilfemaßnahmen bzw. zusätzliche Maßnahmen zu
implementieren.
Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (Kund:innen)
Der Schutz der Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und die Einhaltung der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) durch eine rechtmäßige, transparente und zweckgebundene Verarbeitung personenbezogener
Daten hat hohe Priorität im ÖBB Infrastruktur-Konzern. Strikte Maßnahmen zur Datenminimierung, Vertraulichkeit und
Sicherheit stellen den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen sicher. Zudem werden die Rechte
betroffener Personen (wie Auskunft, Berichtigung und Löschung) umfassend gewahrt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Fairer Wettbewerb und Transparenz
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern bekennt sich ohne Einschränkung zum fairen Wettbewerb und achtet die rechtlichen
Rahmenbedingungen des freien Wettbewerbs. Die Gesellschaften haben bei ihren Geschäftstätigkeiten das nationale
Kartellrecht sowie das nationale Sonderwettbewerbsrecht zu beachten. Unlautere Geschäftspraktiken, Preisabsprachen oder
Marktmanipulation werden nicht toleriert. Die Einhaltung dieser Standards wird durch interne Compliance-Systeme,
regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter:innen sowie durch externe Prüfungen sichergestellt.
Verantwortung in der Besteuerung
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern trägt als einer der größten Arbeitgeber Österreichs wesentlich zum Steueraufkommen bei und
bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Steuerpolitik. Steuervermeidung oder aggressive Steuerplanung werden
abgelehnt. Sämtliche Steuerzahlungen erfolgen gemäß den geltenden Gesetzen und in dem Land, in dem die wirtschaftliche
Wertschöpfung stattfindet.
ESRS 2 GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Chancen- und Risikomanagement stellt ein zentrales Instrument der Unternehmenssteuerung dar und begleitet
wesentliche Geschäftsprozesse sowie Finanzpositionen innerhalb des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Dabei werden identifizierte
Risiken und Chancen kontinuierlich bewertet, um gezielte Steuerungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Die Prozesse des Chancen- und Risikomanagements sind durch konzernweite Richtlinien und ein verbindliches Management-
Handbuch geregelt. Risiken werden nur eingegangen, wenn ihre Auswirkungen abschätzbar sind, einen Mehrwert für das
Unternehmen bieten und innerhalb der klar definierten Risikotragfähigkeits- bzw. akzeptanzgrenzen liegen. Die Prüfung,
Konsolidierung und Aggregation der Chancen und Risiken erfolgen zentral, ebenso wie die regelmäßige Berichterstattung an
die Unternehmensführung. Gemeinsam mit den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse bilden diese die
Grundlage für bereits im Fokus stehende Schwerpunktthemen sowie die Grundlage der Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit.
Die im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten ESG-Chancen und -Risiken wurden, so sie als relevant
eingeschätzt wurden, in das ERM-System integriert – sofern sie nicht ohnehin schon im Bestandsinventar des ERM abgebildet
waren. Weitere Informationen zur Verbindung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse und dem Risikomanagement des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns finden sich in Unterkapitel ESRS 2 IRO-1. Die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen der
ÖBB Infrastruktur-Konzerngesellschaften sind sich der Verantwortung für ein angemessenes internes Kontrollsystem (IKS)
bewusst und setzen die entsprechenden Maßnahmen um. Ein konzernweit gültiger Mindeststandard stellt die einheitliche
Implementierung des IKS sicher. Zur kontinuierlichen Verbesserung werden bei Bedarf Projekte durchgeführt, um das IKS
weiterzuentwickeln und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Das IKS umfasst die Identifikation, Analyse, Bewertung,
Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Kommunikation relevanter Prozesse, Risiken und Kontrollen.
Die internen Kontrollsysteme für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung sind im konzernweiten IKS integriert. Der Fokus
liegt auf der Sicherstellung der internen Datenvollständigkeit, -integrität und -verfügbarkeit. Die zentrale Risikoplattform dient
der Diskussion von Chancen und Risiken im Hinblick auf deren Zusammenhänge, der Plausibilisierung von
Bewertungsansätzen, der Analyse von Wechselwirkungen, dem Informations- und Erfahrungsaustausch und ggf. der
Koordination bereichs- und gesellschaftsübergreifender Chancen- und Risikosteuerung. Eine langjährig etablierte
Risikomanagementsoftware unterstützt den gesamten Risikomanagementprozess.
Alle identifizierten Risiken werden regelmäßig qualitativ und quantitativ hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und
potenziellen Auswirkungen bewertet. Dabei erfolgt eine Synchronisation mit den Planungsprozessen, um eine aktuelle und
realistische Einschätzung der Chancen und Risiken jeweils in Relation zum aktuellsten Planwert sicherzustellen. Sämtliche
Risiken werden gemäß risikopolitischer Grundsätze, die in der Konzernrichtlinie verankert sind, gezielt gesteuert, um deren
potenzielle Auswirkungen zu minimieren.
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Zu den zentralen Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung gehören die Vollständigkeit und
Genauigkeit der Daten, die Schätzungsmethodik sowie die Verfügbarkeit von Informationen. Zusätzlich müssen klare
Systemgrenzen definiert werden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Diese Risiken werden durch strukturierte interne
Kontrollsysteme, eine einheitliche Vorgehensweise im Konzern sowie standardisierte Berichtsprozesse adressiert. Die
Konsolidierungslogik basiert auf dem Beteiligungsspiegel. Dadurch wird sichergestellt, dass die Systemgrenzen eingehalten
werden und ein einheitliches Verständnis für die Kennzahlenerhebung gewährleistet ist. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
unterstützen die Einhaltung dieser Vorgaben.
Die Ergebnisse der Risikobewertung werden kontinuierlich in relevante Geschäftsprozesse eingebunden und fließen in die
Entscheidungsfindung der jeweiligen Fachabteilungen ein. Einzelrisiken und -chancen werden neben der Beurteilung durch
die Fachexpert:innen auch in der ÖBB Infrastruktur-konzernweiten Chancen- und Risikoplattform geprüft. In der Folge werden
Berichte an die Leitungsgremien erstellt, die die wichtigsten Risiken und die entsprechenden Gegenmaßnahmen oder
Chancen abbilden. Auf dieser Grundlage werden dem eingesetzten Prüfungsausschuss der ÖBB-Infrastruktur AG umfassende
Informationen zur aktuellen Chancen- und Risikosituation zur Verfügung gestellt. Die Überarbeitung des Chancen- und
Risikoportfolios erfolgt in enger Abstimmung mit den Planungs- und Berichterstattungsprozessen.
Die konsolidierten Ergebnisse der Risikoanalysen werden in einem Bericht für den Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG
zusammengefasst und bilden die Basis für weiterführende Berichte an den Aufsichtsrat sowie den Prüfungsausschuss.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmensführung jederzeit über die aktuelle Risikolage und
Steuerungsmaßnahmen informiert ist.
ESRS 2 SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
In diesem Kapitel werden Auszüge aus dem Lagebericht abgebildet, die Aufschluss über das Kerngeschäft sowie Märkte und
Kund:innengruppen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns geben. In weiterer Folge werden die Strategien in Zusammenhang mit
Nachhaltigkeitsthemen angeführt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat insgesamt 19.175 Mitarbeiter:innen (Stand 31.12.2025) und betreibt in Österreich
Personenbahnhöfe und Haltestellen sowie die Schieneninfrastruktur, die von der ÖBB-Personenverkehr AG, der Rail Cargo
Austria AG, zwei weiteren zum ÖBB Konzern gehörenden Gesellschaften und von anderen, nicht zum ÖBB Konzern
gehörenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), genützt werden. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist aufgrund seiner
Kerntätigkeit vorrangig auf den für die Schieneninfrastruktur bedeutenden Märkten tätig und bedient eine Vielzahl von
Kunden:innengruppen. Die Kerntätigkeit sowie sich daraus ergebende Produkte und Dienstleistungen und damit verbundene
Kund:innengruppen stehen daher auch in Verbindung mit den Nachhaltigkeitszielen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat u. a. folgende bedeutende Tochtergesellschaften und Beteiligungen:
– ÖBB-Immobilienmanagement GmbH: Die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH bietet moderne
Immobiliendienstleistungen an.
– ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG: Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG ist der konzerninterne umfassende
Anbieter von Sicherheits- und Sauberkeitsdienstleistungen.
– Rail Equipment GmbH & Co KG: Die Beschaffung und konzernübergreifende Vermietung und Verwertung von
schienengebundenen Spezialfahrzeugen und Geräten sowie Straßenfahrzeugen, deren Einkauf, Finanzierung sowie
Instandhaltung und Wartung liegen im Aufgabenbereich der Rail Equipment GmbH & Co KG.
– WS Service GmbH: Die WS Service GmbH erbringt Dienstleistungen für und im Zusammenhang mit Weichen.
Die Delegierten Rechtsakte für die sektorspezifischen ESRS sind bis zur Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung nicht
veröffentlicht und in Kraft getreten. Aus diesem Grund können keine Informationen zu den maßgeblichen ESRS-Sektoren
offengelegt werden. Es werden keine Einnahmen aus den Sektoren fossile Brennstoffe, Herstellung von Chemikalien,
umstrittene Waffen oder Anbau und Produktion von Tabak lukriert.
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Wertschöpfungskette
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Das Geschäftsmodell des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ergibt sich entlang der drei Geschäftsfelder Schieneninfrastruktur,
Energie und Immobilien. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verantwortet im Geschäftsfeld Schieneninfrastruktur den Bau, die
Instandhaltung, den Betrieb und die Wartung sowie die Trassenvergabe. Darüber hinaus zählen auch die Immobilien im
Eigentum des Konzerns zu den genannten Geschäftsfeldern. Das Geschäftsfeld Energie umfasst den Betrieb der Kraftwerke,
der Wind- und Solaranlagen sowie der Bahnstromanlagen der ÖBB. Darüber hinaus sind auch die vollkonsolidierten
Tochtergesellschaften Rail Equipment und Operative Services ein Bestandteil der Geschäftstätigkeit. Diese Geschäftsfelder
ergeben aufgrund der Wesentlichkeit der Branche und der materialbezogenen Mengen einen starken Fokus im Baubereich.
Die wesentlichen Inputs, auch im materiellen Sinne, werden detailliert in Unterkapitel „E5-4“ beschrieben. Im Fokus stehen
die hauptsächlichen Materialien der Baustoffindustrie, die im ÖBB Infrastruktur-Konzern Anwendung finden, wie
beispielsweise Beton, Schienen- sowie Bewehrungsstahl oder Gleisschotter. Die Daten wurden im Zuge der Berichtslegung
bereits gesammelt und sollen in den Folgejahren weiter ausgebaut und detailliert werden. Die nachgelagerte
Wertschöpfungskette und die damit verbundenen Outputs ergeben sich aus den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die das
Schienennetz nutzen, sowie anderen öffentlichen Verkehrsdienstleister:innen und der nachgelagerten Verwertung der
Abfallströme sowie nicht vollkonsolidierten Beteiligungen wie der Brennerbasis Tunnel SE, welche gemäß Greenhouse Gas
Protocol auch als nachgelagerte Emissionen berichtet werden. Darüber hinausgehende Stakeholder:innen sind in der oben
angeführten Grafik ebenfalls dargestellt. In der Grafik sind zusätzlich Informationen zu der Wesentlichkeit der einzelnen
Themenstandards für die Wertschöpfungskette des ÖBB Infrastruktur-Konzerns durch die kreisförmigen Darstellungen
abgebildet. Die rote Füllung der Kreise gibt dabei Aufschluss darüber, wie relevant das jeweilige Thema für die
Teilnehmer:innen der Wertschöpfungskette ist, basierend auf Recherchen zu veröffentlichten Informationen gemäß
Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist bestrebt, sein Geschäftsmodell entsprechend dem Nutzen für Interessenträger:innen
auszurichten. Nähere Informationen zur Wertschöpfungskette werden in den einzelnen relevanten Kapiteln detaillierter
aufgegriffen. Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsprozesse des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Konzernziele und Stoßrichtungen werden durch die ÖBB-Holding AG vorgegeben und in ihren Teilkonzernen wie dem
ÖBB Infrastruktur-Konzern im Rahmen von Markt- und Funktionalstrategien umgesetzt. Das Entwickeln von wirkungsvollen
Maßnahmen sowie deren gezielte Umsetzung wird vom ÖBB Infrastruktur-Konzern eigenverantwortlich realisiert. Die
Kernelemente der allgemeinen Strategie sowie Systeme, die sich auf Nachhaltigkeitsthemen beziehen, werden im Folgenden
näher beschrieben.
#INFRA.Mobilitätswende
Unter dem Titel „#INFRA.Mobilitätswende“ legt der ÖBB Infrastruktur-Konzern seine strategische Ausrichtung für die
kommenden Jahre vor, um den Erfolg des Konzerns nachhaltig abzusichern. Die Strategie wurde unter Berücksichtigung der
wesentlichen strategischen Herausforderungen im Umfeld der ÖBB-Infrastruktur AG sowie unternehmensintern erarbeitet
und 2021 beschlossen.
Folgende strategische Ziele wurden in der Strategie festgelegt:
– Der ÖBB Infrastruktur-Konzern schafft ein attraktives Angebot für die Mobilitätswende.
– Der ÖBB Infrastruktur-Konzern stärkt den ökologischen Wettbewerbsvorteil der Bahn.
– Der ÖBB Infrastruktur-Konzern steigert die Produktivität und Klimaeffizienz.
– Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hält Sicherheit und Pünktlichkeit auf hohem Niveau.
Die konkreten Stoßrichtungen hierzu sind:
– Kundenzentriertes Geschäftsmodell
– Optimierte Wertschöpfungskette
– Innovatives Anlagenmanagement
– Energiewende & Klimaschutz
– Digitalisierung
– Generationenmanagement & Diversität
Die #INFRA.Mobilitätswende bildet die Grundlage für die Nachhaltigkeitsbestrebungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns und
stellt die Basis für die #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie dar. In diesem Zusammenhang kommt der Stoßrichtung „Energiewende
& Klimaschutz“ besondere Relevanz zu, welche in einzelnen themenspezifischen Kapiteln aufgegriffen wird.
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#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie
Die #INFRA.Mobiliätswende mit den Stoßrichtungen zu Energie, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel,
Kreislaufwirtschaft sowie Biodiversität und Schall bildet den strategischen Rahmen für die im Jahr 2024 beschlossene
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie. Im Zuge der Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel „ESRS
2 IRO-1“) wurden 2024 strategische Fokusthemen (Anpassung an den Klimawandel, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft
und Biodiversität) zur näheren Vertiefung festgelegt, strategische Stoßrichtungen abgeleitet und mit operativen Zielen
verknüpft. 2025 wurde die #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie mit den enthaltenen Zielen aktualisiert und um soziale Themen
mit bereits im ÖBB-Infrastruktur-Konzern bestehenden Stoßrichtungen und Zielsetzungen erweitert.
Die Stoßrichtungen und Ziele werden in den Kapiteln „E1 Klimawandel“, „E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5
Kreislaufwirtschaft“, „S1 Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 Betroffene
Gemeinschaften“ sowie „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ angeführt und näher erörtert.
Integriertes Managementsystem (IMS)
Die ÖBB-Infrastruktur AG betreibt ein zertifiziertes integriertes Managementsystem (IMS), welches die Verbesserung in den
Bereichen, Qualität, Umwelt- und Arbeitnehmer:innenschutz, betriebliche Sicherheit und Asset-Management unterstützt und
überwacht.
Die Wirksamkeit des IMS wird laufend durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen geprüft. Unternehmensintern
unterstützen z. B. interne Audits sowie die Ideenwerkstatt, die Normkonformität sowie eine kontinuierliche Verbesserung
sicherzustellen. Maßnahmen, Ziele und Wirksamkeit des integrierten Managementsystems werden laufend im Zuge der
implementierten Steuerungslogik (z. B. Plattform Qualität, Plattform Umwelt und Nachhaltigkeit,
Sicherheitsmanagementsystem, Arbeitnehmer:innenschutzplattform) geprüft.
Die ÖBB-Infrastruktur AG und ihre Tochtergesellschaften sind gemäß den nachfolgend angeführten Normen zertifiziert.
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ÖNORM EN
ISO 9001:
2015
ÖNORM EN
ISO 14001:
2015
ISO 45001:
2018
ISO 55001:
2014
SMS gemäß
Eisenbahn-
gesetz / VO (EU)
2018 / 762
ÖBB-Infrastruktur AG
X
X
X
X
X
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
X
X
X
Rail Equipment GmbH & Co KG
X
X
X
ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
X
X
X
WS Service GmbH
*)
X
X
X
*)
Das IMS der ÖBB-Infrastruktur AG umfasst ausschließlich Tochtergesellschaften mit 100 % Beteiligung und deckt somit die WS Service GmbH nicht ab.
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Im Rahmen seiner vielfältigen Tätigkeiten und seiner Rolle als Unternehmen von öffentlichem Interesse, setzt der
ÖBB Infrastruktur-Konzern auf einen intensiven Dialog mit internen und externen Stakeholder:innen und fördert Vertrauen,
nachhaltige Handeln und schafft gesellschaftliche Akzeptanz.
Die Interessenträger:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns umfassen eine breite Vielfalt:
– Interne Stakeholder:innen: Mitarbeiter:innen, Führungskräfte, Betriebsrät:innen, Aufsichtsräte und Prüfungsausschuss,
Tochtergesellschaften und Beteiligungen
– Externe Stakeholder:innen: Kund:innen, Lieferanten, Eigentümervertreter:innen, Sozialpartner:innen und
Interessenvertretungen, Wissenschaft und Forschung, Schutzgebietsverwaltungen, Partner:innen, NPOs und NGOs, Länder
und Kommunen, Medien, Bahnverbände national und international sowie weitere
Ein transparenter Austausch mit diesen Interessenträger:innen und -gruppen ist essenziell für die strategische Planung,
insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen.
Im Zuge der Erstellung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse spielt die Identifikation und Einbindung relevanter
Interessenträger:innen und -gruppen ebenfalls eine bedeutende Rolle. Nach den ESRS 1 „Allgemeine
Anforderungen“ Absatz 3.1 wird dabei in zwei Hauptgruppen unterschieden:
– Betroffene Interessengruppen sind jene, deren Interessen von den Tätigkeiten des Unternehmens und seinen direkten
und indirekten Geschäftsbeziehungen in seiner gesamte Wertschöpfungskette betroffen sind oder betroffen sein könnten
– Nutzer: von Nachhaltigkeitserklärungen, also jene juristische Personen, die auch Hauptnutzer der allgemeinen
Finanzberichterstattung sind (z. B. Investoren, Kreditgeber etc.)
Mit Abschluss des Berichtsjahres 2025 gab es keine Änderungen der Strategie oder des Geschäftsmodells, jedoch wurde die
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert. Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane werden regelmäßig über die
Standpunkte der Stakeholder:innen informiert. Die wichtigsten Informationen der diversen Stakeholder:innen-Gruppen
erlangt der Konzern über die vielfach vorhandenen Kommunikationskanäle wie z. B.: Kund:innenumfragen,
Mitarbeiter:innenumfragen, Austauschrunden mit Interessenvertreter:innen (Umwelt-NGOs).
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt.
Wesentliche Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten wurden beispielsweise im Bereich der Verursachung von THG-
Emissionen ermittelt, wobei deren Reduktion einen besonderen Stellenwert für den ÖBB Infrastruktur-Konzern einnimmt.
Themen zur eigenen Belegschaft und Unternehmensführung bilden zentrale Elemente eines jeden Unternehmens, so auch
für den ÖBB Infrastruktur-Konzern. In diesem Zusammenhang wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu
Arbeitsbedingungen oder auch Gleichbehandlung und Chancengleichheit identifiziert. Bei der Betrachtung der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette wurde eine potenzielle negative Auswirkung auf Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette ermittelt. Diese Beispiele stellen nur einen Auszug der gesamten wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen dar.
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Informationen, die konkret mit der Angabepflicht „ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“ in Verbindung stehen sowie eine Übersicht über die wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen mit weiteren Informationen (u.a. Wertschöpfungskette, Zeithorizont,
unternehmensspezifischen Angaben) finden sich in den folgenden Kapiteln:
– E1 Klimawandel
– E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
– S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
– S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
– S3 Betroffene Gemeinschaften
– S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist mit seinen langfristig ausgelegten Assets im Bahnbetrieb und in der Schieneninfrastruktur
widerstandsfähig aufgestellt. Das Chancen- und Risikomanagement bewertet regelmäßig mögliche Risiken, wie
Naturereignisse und Klimaveränderungen, und setzt entsprechende Maßnahmen. Die nachhaltige Entwicklung des
Bahnsystems sowie die kontinuierliche Verbesserung von Kapazität und Qualität stehen im Fokus. Als Teil des europäischen
Schienennetzes verbindet der ÖBB Infrastruktur-Konzern nicht nur Menschen und Regionen, sondern ist auch ein
bedeutender Wirtschaftsmotor. Aus der Analyse der ermittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen zeigt sich, dass die
grundlegende strategische Ausrichtung des Geschäftsmodells des ÖBB Infrastruktur-Konzerns nachhaltig langfristig und
zukunftsfit ausgerichtet ist.
Im Hinblick auf die aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen auf Finanzlage, Ertragslage und
Zahlungsströme und die wesentlichen Risiken und Chancen, bei denen im nächsten Berichtszeitraum ein erhebliches Risiko
einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte der im zugehörigen Abschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten vorhanden ist, gilt: Besteht eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis und ist ein
Ressourcenabfluss wahrscheinlich, wird bei verlässlicher Schätzbarkeit eine Rückstellung in der Konzernbilanz gebildet – unter
Berücksichtigung inhärenter Risiken und Unsicherheiten (siehe Erläuterung 26). Verpflichtungen, deren Höhe nicht verlässlich
geschätzt werden kann oder deren Eintritt unwahrscheinlich ist, werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen (siehe
Erläuterung 28). Alle weiteren Risiken und Chancen werden außerhalb der Bilanz im Rahmen des Chancen- und
Risikomanagements erfasst, das darauf abzielt, relevante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und aktiv zu steuern.
Im Zuge der Aktualisierung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS im Jahr 2025 gibt es keine Änderungen der
Wesentlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings wurden zwei wesentliche Themen neu aufgenommen. Im
Themenkapitel „S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ wurde die betriebliche Sicherheit als wesentliche Auswirkung
und im Themenkapitel „G1 Unternehmensführung“ das Thema der Informationssicherheitsvorfälle als wesentliches Risiko neu
hinzugefügt. Alle weiteren Anpassungen – etwa zur Art der Auswirkung, zu Risiken und Chancen, zum Zeithorizont sowie zu
Angaben entlang der Wertschöpfungskette – fallen im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig aus und werden daher nicht
extra angeführt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern nimmt im Zuge der Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte gemäß ESRS 2 Absatz 48
Buchstabe e die Übergangsbestimmung gemäß ESRS 1 Anlage C „Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten“ in
Anspruch.
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
Der Prozess zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zuge der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette orientiert
sich an dem Leitfaden der EFRAG zur Wesentlichkeitsanalyse
28
.
Die Wesentlichkeitsanalyse ist seit vielen Jahren ein Fixpunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns und wurde gemäß Anforderungen der ESRS erstmals 2024 für den ÖBB Infrastruktur-Konzern durchgeführt und
bezüglich Ermittlung von Auswirkungen, Chancen und Risiken sowie der Einbindung der Interessenträger:innen angepasst. Sie
erfährt auch in Zukunft eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Bewertung der Ergebnisse der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse erfolgt regelmäßig und liefert wichtige Erkenntnisse für die Ausrichtung der Nachhaltigkeitsthemen
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
28
Implementation Guidance – EFRAG IG 1 Materiality Assessment.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Bewertungsmethodik und Schwellenwerte
Auswirkungswesentlichkeit
Finanzielle Wesentlichkeit
Gegenstand der Bewertung
Auswirkungen (negativ / positiv, tatsächlich /
potenziell) des ÖBB Infrastruktur-Konzerns auf
Menschen, Umwelt und Umgebung
Finanzielle Auswirkungen auf den
ÖBB Infrastruktur-Konzern, die sich aus
Auswirkungen oder Abhängigkeiten ergeben
können
Bewertungskriterien
Ausmaß, Umfang, Behebbarkeit,
Eintrittswahrscheinlichkeit
finanzielles Ausmaß, Eintrittswahrscheinlichkeit
Bewertungsskala
1)
4-stufig (1 – wenig / gering, 4 – sehr hoch)
bei potenziellen Auswirkungen wurde eine
Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 bis 3 gewählt
4-stufig (1 – wenig / gering, 4 – sehr hoch)
Skalen entsprechen der Risikomatrix des ÖBB
Infrastruktur-Konzerns
Zeithorizonte
Kurzfristig – Berichtsjahr
Mittelfristig – 1 bis 5 Jahre
Langfristig – > 5 Jahre
Kurzfristig – Berichtsjahr
Mittelfristig – 1 bis 5 Jahre
Langfristig – > 5 Jahre
Gewichtung der Kriterien und
Berechnung
Unterschiedliche Gewichtung
Ausmaß und Umfang werden gleich gewichtet, da
Auswirkungen breitflächig aber auch lokal
schwerwiegend wirken können. Die Behebbarkeit
wird geringer gewichtet, da diese oft
komplementär zum Ausmaß zu betrachten ist. Eine
zu hohe Gewichtung von Behebbarkeit könnte
dazu führen, dass geringfügige aber irreparable
Auswirkungen überbewertet werden. Alle drei
Kriterien werden schließlich mit der
Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert.
Bei potenziellen negativen Auswirkungen ist lt.
ESRS 1 (Punkt 45) dem Schweregrad Vorrang vor
der Eintrittswahrscheinlichkeit zu geben. Um dies
sicherzustellen, wurde im Prozess eine zusätzliche
Kontrolle eingeführt.
Gleiche Gewichtung
Potenzielles Ausmaß mal Eintrittswahrschein-
lichkeit
Risiken und Chancen werden aus Bruttosicht
erfasst. Im Risikomanagement werden nur noch
jene Risiken und Chancen erfasst, die nach dem
Setzen von Maßnahmen weiterhin bestehen.
Grenzwert
2)
2,0
3)
8,0
4)
1)
Bewertungsskalen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig nachgeschärft, u. a. wurden Skalen auf 4 Stufen minimiert sowie die Berechnung der finanziellen Wesentlichkeit
enger mit der Bewertungslogik des Risikomanagements verknüpft.
2)
Alle Auswirkungen, die über diesem Wert liegen, werden als wesentlich betrachtet. Sobald eine Auswirkung, ein Risiko bzw. eine Chance innerhalb eines
(Unter-)Themas wesentlich sind, ist der gesamte Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich zu betrachten.
3)
Dieser Schwellenwert stellt sicher, dass Auswirkungen, Risiken und Chancen frühzeitig als wesentlich berücksichtigt werden, denn auch wenn einzelne Faktoren niedrig
bewertet werden, kann ihre Gesamtrelevanz erhöht sein.
4)
Schwellenwert wird enger als im Risikomanagement gezogen, da es sich in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse um Risiken und Chancen aus Bruttosicht handelt und
sich bewusst auf die wesentlichsten Risiken und Chancen fokussiert wird.
Beschreibung des Prozesses zur Aktualisierung
Im Jahr 2024 wurde erstmalig eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS für den ÖBB Infrastruktur-Konzern
durchgeführt. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden auf Basis der grundlegenden Tätigkeiten der relevanten
Organisationseinheiten identifiziert und bewertet. Es kam ein kombinierter Bottom-up- und Top-down-Ansatz zum Einsatz,
bei dem sowohl Fachexpert:innen als auch Führungskräfte der beteiligten Organisationseinheiten sowie Vorständ:innen
einbezogen wurden. Für die Bewertung wurde je nach Möglichkeit auf bestehende Datenquellen zurückgegriffen, rechtliche
und regulatorische Vorgaben berücksichtigt und externe Quellen einbezogen.
Im gesamten Prozess wurden die Kolleg:innen des Risikomanagements eng eingebunden. Bei den ermittelten Risiken und
Chancen hat sich gezeigt, dass diese nicht zwangsläufig aus Auswirkungen entstehen müssen, sondern auch vermehrt
aufgrund von Abhängigkeiten existieren. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden im Anschluss mit den Inhalten der
EU-Taxonomie-Verordnung abgeglichen, um möglichen Unstimmigkeiten vorzubeugen. Es haben sich keine spezifischen
Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen oder geografische Gegebenheiten ergeben, die zu speziellen nachteiligen Auswirkungen
führen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Im Jahr 2025 wurde die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse des ÖBB Infrastruktur-Konzerns federführend durch das
Nachhaltigkeitsteam der ÖBB-Infrastruktur AG aktualisiert. Die Auswirkungen sowie nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und
Chancen wurden evaluiert und einzelne Formulierungen bzw. Bewertungen nachgeschärft. Die weiterhin enge Einbindung
der Kolleg:innen aus dem Risikomanagement trug maßgeblich zum Verständnis der spezifischen Anforderungen in Bezug auf
die finanzielle Wesentlichkeit bei. Zudem wurde wie im Vorjahr ein Abgleich mit den bestehenden Risiken und Chancen aus
dem Risikomanagement durchgeführt, um eine konsistente und umfassende Analyse zu gewährleisten. Nach Abgleich sollen
weiterhin bestehende Nettorisiken in das Enterprise-Risk-Management-Bestandsportfolio (ERM) aufgenommen werden. Eine
wesentliche Unterscheidung der Priorisierung zwischen Nachhaltigkeitsrisiken und anderen Arten von Risiken ist hierbei nicht
vorgesehen.
Einbindung der Stakeholder:innen
Teil der Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist die regelmäßige Einbindung relevanter Stakeholder:innen
und Interessengruppen. Im Juni 2025 hat ein Round Table mit relevanten Branchenvertreter:innen stattgefunden. Es wurden
Chancen und Risiken für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette besprochen. Die Ergebnisse flossen in die Aktualisierung
der Wesentlichkeitsanalyse 2025 ein.
Ergebnis der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Die Vorständ:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns haben das Ergebnis der Aktualisierung der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse 2025 im Frühjahr 2026 beschlossen und der Aufsichtsrat wurde über das Ergebnis informiert.
Zu den Themenstandards „E3 Wasser- und Meeresressourcen“ sowie „E2 Umweltverschmutzung“ wurden für das Berichtsjahr
2025 keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen ermittelt.
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ESRS 2 IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Den Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel
„ESRS 2 IRO-1“) dar. Entsprechend der ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden die Datenpunkte
der jeweiligen wesentlichen themenspezifischen ESRS-Standards herangezogen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen
Bereichen wurden die Berichtsinhalte erarbeitet, indem erforderliche Daten erhoben, analysiert und gemäß ESRS 1 Abschnitt
3.2 „Wesentliche Aspekte und Wesentlichkeit von Informationen“ einschließlich Schwellenwerten individuell für das jeweilige
themenspezifische Kapitel berücksichtigt wurden.
Nähere Informationen zu den abgedeckten Angabepflichten sowie zu ESRS 2 Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen
und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“ finden sich im Kapitel E.5. Liste der
in ESRS enthaltenen Angabepflichten.
E.2. Umweltinformationen
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Die EU-Taxonomie-Verordnung (2020 / 852) ist ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige
Wirtschaftstätigkeiten. Die Tätigkeiten gelten als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung
von mindestens einem Umweltziel leisten, dabei kein anderes Umweltziel erheblich negativ beeinträchtigen und die sozialen
Mindestschutzstandards einhalten. Die EU-Taxonomie-Verordnung enthält insgesamt sechs Umweltziele (Artikel 9 EU-
Taxonomie-Verordnung). Diese sind Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von
Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Betroffene Nicht-Finanzunternehmen müssen eine Evaluierung der Taxonomiefähigkeit und -konformität (Artikel 8 EU-
Taxonomie-Verordnung) ihrer Wirtschaftstätigkeiten auf Basis der sechs Umweltziele durchführen. Die Veröffentlichung
beinhaltet die Angabe der Anteile der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx für taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten. Wie bereits im Geschäftsjahr 2024 werden auch im Geschäftsjahr 2025 die Anteile von
taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten in Form von Leistungskennzahlen (Umsatzerlöse, CapEx, OpEx)
offengelegt. Diese wurden im Geschäftsjahr 2025 mit der gleichen Methodik wie in den Vorjahren ermittelt.
Erstmals wurden im vorliegenden Bericht die Delegierte Verordnung (EU) 2026 / 73 zur Änderung der Delegierten
Verordnung (EU) 2021 / 2178 der Kommission hinsichtlich der Vereinfachung des Inhalts und der Darstellung der
offenzulegenden Informationen über ökologisch nachhaltige Tätigkeiten angewendet. Die Darstellung der Informationen
wurde gemäß den Vorgaben der Kommission angepasst und die Tabellen entsprechend auf einen Übersichtsbogen und einen
tätigkeitsspezifischen Meldebogen je Leistungskennzahl geändert.
Vorgehensweise zur Evaluierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
Die Ermittlung der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten basiert auf einem Prozess, der
nachfolgend erläutert wird.
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Die Evaluierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgte für alle sechs Umweltziele auf Basis der folgenden
Delegierten Verordnungen (EU): 2021 / 2139, 2022 / 1214, 2023 / 2485, 2023 / 2486.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Der Prozess zur Evaluierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns wurde 2021
erstmals durchgeführt. Dazu wurde ein 360-Grad-Screening-Prozess entwickelt, der sich in folgende Schritte gliedert:
– Screening der NACE-Codes nach den Kriterien „zutreffend“, „vielleicht“, und „nicht zutreffend“ eingeteilt.
– Vergleich der NACE-Codes mit jenen der jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten je Gesellschaft im „EU Taxonomy Compass“ der
Europäischen Kommission.
– Durchführung einer „Betroffenheitsanalyse“ auf Basis der „Beschreibung der Tätigkeiten“ in den jeweiligen Delegierten
Verordnungen sowie der Prozesse und Geschäftstätigkeiten im ÖBB Infrastruktur-Konzern.
– In Abstimmungsterminen mit Fachexpert:innen wurden die unklaren bzw. nicht eindeutigen Wirtschaftstätigkeiten mit dem
„vielleicht“-Kriterium näher betrachtet.
– Überprüfung der Kennzahlen auf relevante Wirtschaftstätigkeiten. Die analysierten Finanzkennzahlen stehen im Einklang
mit den Konsolidierungsgrundsätzen, die für die Finanzberichterstattung des Konzerns nach den anwendbaren
Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) gelten.
– Auf Basis dieser Liste mit relevanten Wirtschaftstätigkeiten wurde das bestehende Reportingsystem um eine
Eingabemaske mit den dem Rahmenwerk zuordenbaren Einzelmaßnahmen ergänzt. Dies ermöglicht eine entsprechende
standardisierte Datenerhebung.
Die Betroffenheitsanalyse wird jährlich durchgeführt, um mögliche neue taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten im
ÖBB Infrastruktur-Konzern zu identifizieren und die Grundlage für die Ermittlung der relevanten Finanzkennzahlen aktuell zu
halten. Für das Jahr 2025 ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Betroffenheitsanalyse.
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Zur Ermittlung der relevanten Leistungsindikatoren wurde die Liste der identifizierten taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeiten herangezogen und folgende weitere Schritte gesetzt:
– Erhebung des wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel und Sicherstellung der Einhaltung der technischen
Bewertungskriterien sowie der „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH-Kriterien) durch Fachexpert:innen.
– Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Dazu wurden physische Klimarisiken, die für die
Wirtschaftstätigkeiten wesentlich sind, einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse unterzogen, nähere
Informationen zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse finden sich in dem Unterkapitel „E1 IRO-1“. Anschließend folgte
eine Bewertung bereits vorhandener Anpassungsmaßnahmen und ob zukünftig zusätzliche Anpassungslösungen
erforderlich sind, um wesentliche physische Klimarisiken zu reduzieren.
– Sicherstellen, dass die sozialen Mindestschutzstandards eingehalten werden – entsprechend den internationalen
Rahmenwerken wie den OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen, den UN Leitprinzipen für Wirtschaft und
Menschenrechte, den Grundprinzipien und Rechten aus der Internationalen Charta der Menschenrechte sowie den
Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO – engl. ILO). Die Anforderungen gemäß Art. 18 EU-
Taxonomie-VO werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern erfüllt. Nähere Informationen zu den Themen der sozialen
Mindestschutzstandards sind in dem Unterkapitel „ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht“ zu finden.
Mit der Überschneidung der Ergebnisse der technischen Bewertungskriterien und der Erfüllung der DNSH-Kriterien sowie
dem positiven Abschluss der Prüfung der sozialen Mindestschutzstandards ergibt sich das unten dargestellte Ergebnis für die
Taxonomiekonformität des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Wie in den Offenlegungstabellen ersichtlich, sind zum aktuellen
Zeitpunkt nicht alle taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten auch taxonomiekonform, da die technischen
Bewertungskriterien bzw. die DNSH-Kriterien nicht gesamthaft erfüllt werden.
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Für die Geschäftstätigkeit des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind aufgrund der sehr breiten Struktur aktuell 12 (Vj: 12) der in
den Delegierten Verordnungen zur Ergänzung der EU-Taxonomie-VO derzeit angeführten Wirtschaftstätigkeiten für die sechs
Umweltziele relevant und damit taxonomiefähig. Im Bereich der Kernenergie und des fossilen Gases wurden keine
Wirtschaftstätigkeiten identifiziert.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
46
Es wurden folgende taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert:
Umweltziel
Nr. der
Aktivität
Aktivität
Beschreibung Prozess
CCM / CCA
4.1.
Stromerzeugung mittels
Photovoltaik-
technologie
Betrieb von und Vermarktung der Erzeugung von PV-Anlagen
CCM / CCA
4.3.
Stromerzeugung aus
Windkraft
Betrieb von und Vermarktung der Erzeugung von Windkraftanlagen
CCM / CCA
4.5.
Stromerzeugung aus
Wasserkraft
Betrieb und die Vermarktung der Erzeugung der Wasserkraftwerke
CCM / CCA
4.9.
Übertragung und
Verteilung von
Elektrizität
Transport von Bahnstrom vom Anschluss an 50Hz-Netz bzw. Kraftwerk bis zum
Endverbraucher (Triebfahrzeug)
CCM / CCA
4.10.
Speicherung von Strom
Bau und Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken
CCM / CCA
4.15.
Fernwärme- /
Fernkälteverteilung
Verteilung von Fernwärme- / -kälte und Betrieb von zugehörigen Netzen
(Hauptversorgung) vom öffentlichen Anschluss zum / zur Verbraucher:in
CE
5.3.
Vorbereitung zur
Wiederverwendung von
Altprodukten und
Produktkomponenten
Aufbereitung von Betonschwellen
CCM / CCA
6.5.
Beförderung mit
Motorrädern,
Personenkraftwagen
und Nutzfahrzeugen
Anbieten eines bedarfsgerechten sowie ökologischen Mobilitätsangebotes inkl. der
erforderlichen Systeme und Serviceleistungen (Rail & Drive)
CCM / CCA
6.14.
Schienenverkehrs-
infrastruktur
Planen, Bauen (Erneuerung und Ausbau), Erhalten, Besitzen und Betreiben von
Schieneninfrastruktur
CCM / CCA
7.2. /
3.2.
Renovierung
bestehender Gebäude
Gebäuderenovierung entspricht den geltenden Anforderungen an größere
Renovierungen
CCM / CCA
7.3.
Installation, Wartung
und Reparatur von
energieeffizienten
Geräten
Einzelne Renovierungsmaßnahmen, die in der Installation, Wartung oder Reparatur
von energieeffizienten Geräten bestehen
CCM / CCA
7.7.
Erwerb von und
Eigentum an Gebäuden
Erwerb von Immobilien und Ausübung des Eigentums an diesen Immobilien
CCM Climate Change Mitigation (Klimaschutz).
CCA Climate Change Adaptation (Anpassung an den Klimawandel).
CE Circular Economy (Kreislaufwirtschaft).
Kennzahlen zur EU-Taxonomie-VO
Die berichteten Kennzahlen zu den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlösen, CapEx und OpEx wurden in
Übereinstimmung mit den Vorgaben des Artikel 8 des Delegierten Rechtsakts der EU-Taxonomie-VO berechnet. Im Vergleich
zum Vorjahr gab es keine signifikanten Änderungen bei der Vorgangsweise zur Berechnung der KPIs.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
47
KPI
2025
Aufschlüsselung der
taxonomiekonformen Tätigkeiten nach
Umweltzielen
Insgesamt
Anteil
taxonomie-
fähiger
Tägkeiten
Taxonomie-
konformer
Tägkeiten
Anteil
taxonomie-
konformer
Tägkeiten
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser
Kreislaufwirtscha
Umweltverschmutzung
Biologischen Vielfalt
Anteil der ermöglichenden
Tägkeiten
Anteil der Übergangstägkeiten
Nicht bewertete nicht
wesentliche Tägkeiten
Taxonomie-
konforme
Tägkeiten
im voran-
gegangen-
en
Geschäs-
jahr (2024)
Anteil
taxonomie-
konformer
Tägkeiten im
voran-
gegangenen
Geschäs-jahr
(2024)
in Mio. EUR
in %
in Mio. EUR
in %
in %
in %
in %
in %
in %
in %
in %
in %
in %
in Mio. EUR
in %
Umsatz
1 269,6
74,8 %
780,6
61,5 %
61,5 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
54,9 %
0,0 %
0,0 %
782,7
63,5 %
CapEx
3 552,6
88,9 %
2 800,8
78,8 %
78,8 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
78,1 %
0,0 %
0,0 %
2 878,1
76,0 %
OpEx
897,5
75,8 %
491,5
54,8 %
54,8 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
53,1 %
0,0 %
0,0 %
509,9
56,7 %
Die mit den Taxonomie-Vereinfachungen der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 eingeführte Wesentlichkeitsschwelle von
10 % hat auf die Taxonomie-Bewertung des ÖBB Konzerns lediglich untergeordnete Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund
wurde bewusst diese vereinfachte Offenlegungsregelung für das Berichtsjahr 2025 nicht in Anspruch genommen, um eine
konsistente, transparente und umfassende Berichterstattung weiterzuführen.
Umsatzerlöse, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (KPI-Umsatzerlöse)
Basierend auf den Vorgaben der EU-Taxonomie-VO werden bei der Umsatzkennzahl die Umsätze aus taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zu den Netto-Gesamtumsatzerlösen des Konzerns gemäß IAS 1.82(a) ausgewiesen.
Der KPI-Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2025 stellt sich wie folgt dar:
KPI Umsatz
2025
Umweltziel der taxonomiekonformen Tägkeiten
Code
Taxonomie-
fähiger
Umsatz-
anteil
Taxonomie-
konformer
Umsatz
Taxonomie-
konformer
Umsatz-anteil
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser
Kreislaufwirtscha
Umweltverschmutzung
Biologischen Vielfalt
Ermöglichende Tägkeiten (E)
Übergangstägkeiten (T)
Taxonomiekonformer Umsatzanteil
der taxonomiefähigen Tägkeiten
Wirtschastägkeiten
in %
in Mio. EUR
in %
in %
in %
in %
in %
in %
in %
E
T
in %
Stromerzeugung miels
Photovoltaiktechnologie
CCM 4.1.,
CCA 4.1.
0,3 %
3,5
0,3 %
0,3 %
0,0 %
100,0%
Stromerzeugung aus Windkra
CCM 4.3.,
CCA 4.3.
0,1 %
0,7
0,1 %
0,1 %
0,0 %
100,0%
Stromerzeugung aus Wasserkra
CCM 4.5.,
CCA 4.5.
6,2 %
79,3
6,2 %
6,2 %
0,0 %
100,0%
Übertragung und Verteilung von
Elektrizität
CCM 4.9.,
CCA 4.9.
21,7 %
275,4
21,7 %
21,7 %
0,0 %
E
100,0%
Fernwärme- / Fernkälteverteilung
CCM 4.15.,
CCA 4.15.
1,0 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0%
Vorbereitung zur Wiederverwendung
von Altprodukten und
Produktkomponenten
CE 5.3.
0,0 %
0,1
0,0 %
0,0 %
100,0%
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkrawagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5.,
CCA 6.5.
0,1 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
T
0,0%
Schienenverkehrsinfrastruktur
CCM 6.14.,
CCA 6.14.
36,7 %
421,6
33,2 %
33,2 %
0,0 %
E
90,6%
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CCM 7.7.,
CCA 7.7.
8,8 %
0,1
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,1%
Umsatz Taxonomiekonformität je
Umweltziel
61,5 %
0,0 %
0,0%
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Gesamter Umsatz
74,8 %
780,6
61,5 %
61,5 %
0,0 %
0,0%
0,0 %
0,0 %
0,0 %
54,9 %
0,0 %
82,2 %
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
48
Der taxonomiekonforme Umsatzanteil wird als der Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen einschließlich
immaterieller Güter, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten (= Zähler) verbunden sind, geteilt durch den
Nettoumsatz (=Nenner) berechnet. Die Berechnung erfolgt jeweils für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12. für die
relevanten Umweltziele.
Die oben angeführten Umsatzerlöse je Wirtschaftstätigkeit setzen sich überwiegend aus Erlösen aufgrund von Verträgen mit
Kund:innen nach IFRS 15 iSd Anhangs der Delegierten Rechtsakte der EU-Taxonomie-VO zusammen. Umsatzerlöse aus dem
Bereich Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.14.) und dem Sektor aus Gewerbe und Immobilien (Wirtschaftstätigkeit 7.7) enthalten
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15).
Im Jahr 2025 lassen sich rd. 61,5 % (Vj: rd. 63,5 %) des Umsatzes der ÖBB-Infrastruktur Konzerns in Höhe
von rd. 1.269,6 Mio. EUR (Vj: rd. 1.231,6 Mio. EUR) (siehe Erläuterung 4 in den Erläuterungen zum Konzernabschluss) als
taxonomiekonform klassifizieren. Den größten Beitrag leistet hier die Wirtschaftstätigkeit 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur.
Diese umfasst zum Beispiel die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur, die Zurverfügungstellung von
Schieneninfrastruktur samt Anlagen und Einrichtungen sowie den Betrieb und die Erhaltung von bedarfsgerechter und
sicherer Schieneninfrastruktur. Als taxonomiefähig, jedoch nicht konform, wird ein Anteil von rd. 13,3 % (Vj: rd. 13,0 %) des
Gesamtumsatzes im Geschäftsjahr 2025 angesetzt, welcher sich aus den nicht erfüllenden technischen Bewertungskriterien
vorwiegend im Bereich Baugewerbe und Immobilien der Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb und Eigentum an Gebäuden ergibt.
Die ausgewiesenen taxonomiekonformen Umsatzerlöse entfallen mit rd. 59,0 % (Vj: rd. 61,1 %) auf Umsätze aufgrund von
Verträgen mit Kund:innen und rd. 2,5 % (Vj: rd. 2,4 %) auf sonstige Umsatzerlöse.
Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (KPI
CapEx)
Für die Berechnung der CapEx-Kennzahl werden die gesamten Zugänge (vor Abschreibungen, Neubewertungen,
Wertminderungen und vor Abzug von Kostenbeiträgen) von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie
Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, Zugänge zu als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und Zugänge im
Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen entsprechend dem Konzern-Anlagenspiegel herangezogen. Nicht
relevant sind Investitionen über Joint Ventures, Investitionen in Finanzinstrumente, Vorauszahlungen sowie
Leasingverhältnisse, die zu keiner Anerkennung eines Nutzungsrechts führen.
In Absprache mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) werden die Investitionen
gemäß Rahmenplan und in weiterer Folge des sonstigen Investitionsplans der Aktivität 6.14 Schieneninfrastruktur exklusive
der aktivierten Fremdkapitalzinsen nach IAS 23 berichtet. Im Sinne der Vergleichbarkeit wird diese Vorgehensweise auch für
die Berichterstattung gem. EU-Taxonomie-Verordnung übernommen. Entsprechend dieser Logik werden ebenso die gesamten
Investitionen, also der Nenner, exklusive der aktivierten Fremdkapitalzinsen berichtet. Hieraus ergibt sich keine wesentliche
Auswirkung auf die Höhe der Kennzahlen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
49
Der KPI CapEx für das Geschäftsjahr 2025 stellt sich wie folgt dar:
KPI CapEx
2025
Umweltziel der taxonomiekonformen
Tägkeiten
Taxonomie-
fähiger
CapEx-
Anteil
Taxonomie-
konformer
CapEx
Taxonomie-
konformer
CapEx-
Anteil
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser
Kreislaufwirtscha
Umweltverschmutzung
Biologischen Vielfalt
Ermöglichende Tägkeiten (E)
Übergangstägkeiten (T)
Taxonomiekonformer CapEx
-
Anteil der taxonomiefähigen
Tägkeiten
Wirtschastägkeiten
Code
in %
in Mio. EUR
in %
in %
in %
in %
in %
in %
in %
E
T
in %
Stromerzeugung miels
Photovoltaiktechnologie
CCM 4.1.,
CCA 4.1.
0,5 %
16,3
0,5 %
0,5 %
0,0 %
100,0 %
Stromerzeugung aus Windkra
CCM 4.3.,
CCA 4.3.
0,0 %
0,2
0,0 %
0,0 %
0,0 %
100,0 %
Stromerzeugung aus Wasserkra
CCM 4.5.,
CCA 4.5.
0,2 %
8,9
0,2 %
0,2 %
0,0 %
100,0 %
Übertragung und Verteilung von
Elektrizität
CCM 4.9.,
CCA 4.9.
0,8 %
27,9
0,8 %
0,8 %
0,0 %
E
100,0 %
Speicherung von Strom
CCM 4.10.,
CCA 4.10.
0,9 %
33,1
0,9 %
0,9 %
0,0 %
E
100,0 %
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15.,
CCA 4.15.
0,0 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkrawagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5.,
CCA 6.5.
0,2 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
T
0
Schienenverkehrsinfrastruktur
CCM 6.14.,
CCA 6.14.
84,1 %
2 714,5
76,4 %
76,4 %
0,0 %
E
90,8 %
Renovierung bestehender Gebäude
CCM 7.2., CE
3.2.
1,7 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Installaon, Wartung und Reparatur von
energieezienten Geräten
CCM 7.3.,
CCA 7.3.
0,2 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CCM 7.7.,
CCA 7.7.
0,3 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
CapEx-Taxonomiekonformität je
Umweltziel
78,8 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Gesamter CapEx
88,9 %
2 800,8
78,8 %
78,8 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
78,1 %
0,0 %
88,6 %
Die Zugänge je Wirtschaftstätigkeit betreffen überwiegend Zugänge aus Investitionen in Sachanlagen (IAS 16). Der Bereich
Verkehr verzeichnet im Rahmen der Schienenverkehrsinfrastruktur zusätzlich Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
(IAS 38), Zugänge von Leasingverhältnissen (IFRS 16) sowie Zugänge von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien. Die
Zugänge im Bereich Baugewerbe und Immobilien setzen sich aus Investitionen in Sachanlagen (IAS 16), Leasingverhältnissen
(IFRS 16) und Immobilieninvestitionen (IAS 40) zusammen.
Im Geschäftsjahr 2025 lassen sich rd. 78,8 % (Vj: rd. 76,0 %) der Investitionsausgaben des ÖBB Infrastruktur-Konzerns als
taxonomiekonform verzeichnen (siehe Erläuterungen 14, 15 und 16 in den Erläuterungen zum Konzernabschluss). Auch hier
liefert die Wirtschaftstätigkeit 6.14. „Schienenverkehrsinfrastruktur” prozentual den größten Beitrag in Höhe von rd. 76,4 %
(Vj: rd. 71,6 %). Zurückzuführen ist dies auf den aktuellen Rahmenplan des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Darüber hinaus
klassifizieren sich rd. 10,1 % (Vj: rd. 16,3 %) der Investitionen als taxonomiefähig, jedoch nicht als ökologisch nachhaltige
Tätigkeiten aufgrund der fehlenden Voraussetzungen für die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien oder der „Do No
Significant Harm“-Kriterien. Rd. 2,8 % (Vj: rd. 3,2 %) der Gesamtzugänge standen nicht in Zusammenhang mit
umsatzbezogenen Wirtschaftstätigkeiten („Topf-C-Investitionen“).
Für die Wirtschaftstätigkeit 6.14. „Schienenverkehrsinfrastruktur“ (Klimaschutz, CCM) wurde im Zuge der Ermittlung der KPI
CapEx mittels Detailanalyse überprüft, ob der Rahmenplan 2025 bis 2030 der ÖBB-Infrastruktur AG mit einem Volumen von
19,7 Mrd. EUR die Voraussetzungen für einen CapEx-Plan gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, Anhang I,
Punkt 1.1.2.2. in Bezug auf die tatsächlichen und künftigen elektrifizierten Strecken erfüllt. Anhand einer Detailanalyse konnte
festgestellt werden, dass die Kriterien erfüllt werden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
50
Der Rahmenplan wird jährlich von der Republik Österreich im Ministerrat beschlossen und vom Aufsichtsrat der ÖBB-
Infrastruktur AG genehmigt. Mit dem Rahmenplan werden wesentliche Aspekte des Regierungsprogramms im Bahnbereich
auf Schiene gebracht und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität geleistet. Die wesentliche Grundlage für
die Erstellung der ÖBB Rahmenpläne bildet das Zielnetz der ÖBB-Infrastruktur AG, in welchem die wesentlichen
verkehrspolitischen Zielsetzungen verankert sind (siehe Erläuterungen A.2 im Konzernlagebericht). Unter anderem bildet die
vollständige Dekarbonisierung des Bahnverkehrs bis 2040 einen wichtigen Schwerpunkt und zielt auf einen wirtschaftlich
optimalen Mix aus Elektrifizierung von Strecken und dem Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien auf
Grundlage der Elektrifizierungsstrategie ab. Die aktuelle und künftige Elektrifizierung der Strecken laut Rahmenplan bildet die
Basis für die Zugänge gem. Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung zur Wirtschaftstätigkeit 6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur. Der
Ausbau der Elektrifizierung der Schienenverkehrsinfrastruktur leistet einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz.
Es liegen keine relevant einzustufenden Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationstätigkeiten vor. Die Steigerung des
Elektrifizierungsgrades weiterer Streckenabschnitte soll bis 2030 erfolgen. Der umfassende Kapitalaufwand im Geschäftsjahr
2025, der während des Berichtszeitraums anfällt, bemisst sich auf rd. 2.985,9 Mio. EUR (Vj: rd. 2.917,7 Mio. EUR).
Nicht aktivierte direkte Betriebsausgaben gem. EU-Taxonomie-VO, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
verbunden sind (KPI OpEx)
Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie-VO sind neben nicht aktivierungsfähigen Ausgaben für Forschung- und
Entwicklungsmaßnahmen, Ausgaben für kurzfristige Leasingverhältnisse, alle Instandhaltungs- und Reparaturausgaben sowie
sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der Funktionalität der immateriellen
und materiellen Vermögenswerte relevant sind.
Der KPI OpEx für das Geschäftsjahr 2025 stellt sich wie folgt dar:
KPI OpEx
2025
Umweltziel der taxonomiekonformen
Tägkeiten
Taxonomie-
fähiger
OpEx-Anteil
Taxonomie-
konformer
OpEx
Taxonomie-
konformer
OpEx-Anteil
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Wasser
Kreislaufwirtscha
Umweltverschmutzung
Biologischen Vielfalt
Ermöglichende Tägkeiten (E)
Übergangstägkeiten (T)
Taxonomiekonformer OpEx
-Anteil
der taxonomiefähigen Tägkeiten
Wirtschastägkeiten
Code
in %
in Mio. EUR
in %
in %
in %
in %
in %
in %
in %
E
T
in %
Stromerzeugung miels
Photovoltaiktechnologie
CCM 4.1.,
CCA 4.1.
0,0 %
0,3
0,0 %
0,0 %
0,0 %
100,0 %
Stromerzeugung aus Windkra
CCM 4.3.,
CCA 4.3.
0,0 %
0,1
0,0 %
0,0 %
0,0 %
100,0 %
Stromerzeugung aus Wasserkra
CCM 4.5.,
CCA 4.5.
1,6 %
14,6
1,6 %
1,6 %
0,0 %
100,0 %
Übertragung und Verteilung von
Elektrizität
CCM 4.9.,
CCA 4.9.
1,9 %
17,3
1,9 %
1,9 %
0,0 %
E
100,0 %
Fernwärme- / Fernkälteverteilung
CCM 4.15.,
CCA 4.15.
0,0 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Vorbereitung zur Wiederverwendung
von Altprodukten und
Produktkomponenten
CE 5.3.
0,0 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Beförderung mit Motorrädern,
Personenkrawagen und leichten
Nutzfahrzeugen
CCM 6.5.,
CCA 6.5.
0,0 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Schienenverkehrsinfrastruktur
CCM 6.14.,
CCA 6.14.
65,9 %
459,1
51,2 %
51,2 %
0,0 %
E
77,6 %
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
CCM 7.7.,
CCA 7.7.
6,3 %
0,0
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
OpEx-Taxonomiekonformität je
Umweltziel
54,8 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Gesamter OpEx
75,8 %
491,5
54,8 %
54,8 %
0,0 %
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
53,1%
0,0%
72,3 %
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
51
Die Basis für die Ermittlung der Betriebsausgaben bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS Konzern-Gewinn-und-
Verlust-Rechnung. Im Zähler findet sich jener Teil der angeführten Betriebsausgaben, die auf taxonomiefähige und
taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten entfallen. Der Nenner umfasst alle relevanten Betriebsaufwendungen aus den
Kategorien Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten
Aufwendungen im Zusammenhang mit der täglichen Wartung.
Der Anteil der taxonomiekonformen Betriebsausgaben bemisst sich für das Geschäftsjahr 2025 auf rd. 54,8 % (Vj: rd. 56,7 %).
Den größten Beitrag leistet auch hier nach wie vor die Wirtschaftstätigkeit 6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur mit rd. 51,2 %
(Vj: rd. 52,9 %). Als taxonomiefähig, aber nicht ökologisch nachhaltig werden rd. 21,1 % (Vj: rd. 22,6 %) der Betriebsausgaben
angeführt. Die Betriebsausgaben ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) in Höhe von rd. 54,8 % ergeben sich
aus Wartungen und Reparaturen (externe Werkstätten, Material und bezogene Leistungen) und dem daraus resultierenden
Personalaufwand.
Vermeidung von Doppelzählungen
Die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im ÖBB Infrastruktur-Konzern leisten bis auf die
Wirtschaftstätigkeit 5.3. Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten aus dem vierten
Umweltziel (Kreislaufwirtschaft, CE) zu 100 % einen wesentlichen Beitrag zum ersten Umweltziel (Klimaschutz, CCM). Des
Weiteren werden durch die Zuordnung der Tätigkeiten der einzelnen Gesellschaften im Konzern zu einer konkreten
Wirtschaftstätigkeit aus der EU-Taxonomie-VO ebenfalls Doppelzählungen vermieden. Durch einzelne Prüfschritte wurde
gewährleistet, dass die Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Umsatz, CapEx und OpEx voneinander abgrenzbar sind und
Doppelzählungen vermieden werden.
Wesentlichkeiten
Bei der Herleitung der Werte zur Ermittlung der taxonomierelevanten Kennzahlen wurde die Grundgesamtheit betrachtet und
analysiert. Die Betriebsausgaben für die Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns können nicht als „nicht
erheblich” für das Geschäftsmodell angesehen werden, somit wurde diese Erleichterungsbestimmung nicht in Anspruch
genommen, mit der Ausnahme der Wirtschaftstätigkeiten 5.3. und 6.5. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der
Wirtschaftstätigkeit 5.3. Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten
(Kreislaufwirtschaft, CE) werden als nicht erheblich angesehen, da die damit verbundenen Umsatzerlöse rd. 0,01 % des
taxonomiefähigen Gesamtumsatzes entsprechen. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit 6.5.
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen werden ebenfalls als nicht erheblich
angesehen, da die damit verbundenen Umsatzerlöse rd. 0,05 % des taxonomiefähigen Gesamtumsatzes entsprechen. In den
Folgejahren wird die Auswirkung der Kennzahlen aus dieser Tätigkeit auf Basis des Verhältnisses zum Gesamtumsatz erneut
geprüft und gegebenenfalls berichtet.
E1 Klimawandel
E1 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Nr.
Wesentliche IRO
1) 2)
Art der Aus-
wirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
Unterthema: Anpassung an den Klimawandel
E1-F-1
Schäden durch Extremwetterereignisse führen zu
Umsatzeinbußen und erhöhten Kosten für
Reparaturen
Risiko
Mittelfristig
E1-F-2
Anpassungsmaßnahmen führen zu erhöhten Kosten
Risiko
Kurzfristig
E1-F-3
Steigerung der Klimaresilienz führt zu geringeren
Investitionskosten
Chance
Langfristig
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
52
Unterthema: Klimaschutz
E1-A-1
Entstehung von Treibhausgasemissionen durch
Straßenfuhrpark und Schienenfahrzeuge tragen zum
Klimawandel bei
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
E1-A-2
Entstehung von indirekten Treibhausgasemissionen
durch beschaffte Produkte, sowie Bau- und
Dienstleistungen trägt zum Klimawandel bei
Negativ
Kurzfristig
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-A-3
Bereitstellung eines internen und externen
ÖBB Carsharings als Beitrag zum Klimaschutz
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-A-4
Entstehung von Treibhausgasemissionen durch die
Nutzung von fossilen Energieträgern im Zuge des
laufenden Betriebs von Gebäuden und
Betriebsanlagen
3)
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-F-4
Nichteinhaltung der CO
2
-Emissions-Reduktionsziele
führt zu erhöhten Kosten und Reputationsschäden
Risiko
Langfristig
E1-F-5
Nachhaltige Beschaffungskriterien führen zu erhöhten
Kosten
Risiko
Mittelfristig
Unterthema: Energie
E1-A-6
Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien
(Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik) steigert die
Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und schont
die natürlichen Ressourcen
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-A-4
Entstehung von Treibhausgasemissionen durch die
Nutzung von fossilen Energieträgern im Zuge des
laufenden Betriebs von Gebäuden und
Betriebsanlagen
3)
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-F-6
Ausbau der Eigenproduktion wirkt sich positiv auf
Ertragslage und Zahlungsströme aus
Chance
Kurzfristig
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Die Aktualisierung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat zu geringfügigen Anpassungen (Art der Auswirkung bzw. Risiko / Chance, Zeithorizont und Angaben zur
Wertschöpfungskette) im Vergleich zum Vorjahr geführt.
3)
Mehrfachnennung der Auswirkung in der Tabelle, da Auswirkung für mehrere Unterthemen wesentlich ist.
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Details zum allgemeinen Vergütungsprozess und der Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung sind unter
ESRS 2 GOV-3 zu finden.
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
Der ÖBB Konzern trägt mit der Verkehrsverlagerung auf die Schiene einen wesentlichen Teil zum Klimaschutz Österreichs bei.
Das Übereinkommen von Paris, mit dem Ziel die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, die daraus resultierenden Ziele
des Green Deals der EU (z. B. klimaneutrale Wirtschaft bis 2050) und die nationale Zielsetzung der Klimaneutralität in
Österreich ab 2040 verstärken die Bedeutung der Bahn und des öffentlichen Verkehrs. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat die
Verantwortung, eine diesen hohen Anforderungen gerecht werdende Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und ermöglicht
durch Investitionen in und den Betrieb der Schieneninfrastruktur nachhaltige Mobilität.
Das wichtigste Werkzeug zur Bereitstellung dieser Infrastruktur, zum weiteren Netzausbau und der Steigerung der Kapazität,
ist der Rahmenplan, welcher geplante Projekte und deren Investitionssummen innerhalb des jeweils sechsjährigen Zeitraums
darstellt. Der Rahmenplan ist das bundesseitige Planungs- und Finanzierungsinstrument für Investitionen in das Netz der ÖBB-
Infrastruktur AG und ist öffentlich einsehbar. Die ÖBB-Infrastruktur AG wird in den kommenden sechs Jahren laut Rahmenplan
2025 bis 2030 jährlich rd. 3,2 Mrd. EUR in die Infrastruktur der Bahn investieren. Damit wird die Grundlage für die Verlagerung
des Verkehrs von der Straße auf die Schiene geschaffen. Das Verlagerungspotenzial ist aber bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Haupthemmnisse liegen im Bereich der verkehrspolitischen Rahmenbedingungen, die sich aufgrund von fehlender
Kostenwahrheit und mangelnder Umsetzung des Verursacherprinzips ergeben.
Über die Verkehrsverlagerung hinaus arbeitet der ÖBB Infrastruktur-Konzern an der Reduktion der eigenen
Treibhausgasemissionen. Auf Basis der ÖBB Konzern Nachhaltigkeitsstrategie und den Konzernzielen sowie der
Unternehmensstrategie #INFRA.Mobilitätswende (siehe Unterkapitel „ESRS 2 SBM-1“) und den strategischen Zielen des
Teilkonzerns wurde die #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie formuliert, welche 2024 per Vorstandsbeschluss freigegeben wurde.
Nähere Informationen zur Strategie des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind in Unterkapitel „ESRS 2 SBM-1“ zu finden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
53
Ein wesentlicher Teil dieser Strategie ist die Dekarbonisierung sowie der Klimaübergangsplan des ÖBB Infrastruktur-Konzerns,
welcher Anfang 2025 ebenfalls per Vorstandsbeschluss freigegeben und Anfang 2026 aktualisiert wurde. Dieser beinhaltet
folgende Ziele:
– Reduktion der Scope 1- und Scope 2-Treibhausgasemissionen um 42 % bis 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2022)
– Klimaneutralität Scope 1- und Scope 2-Treibhausgasemissionen bis 2035 (Netto-Null: -90 % im Vergleich zum Basisjahr 2022)
– Reduktion der Scope 3-Treibhausgasemissionen im Bereich des Anlagevermögens der Schieneninfrastruktur um 10 % bis
2030 (gegenüber Basisjahr 2022) bei derselben errichteten Anlagenmenge wie 2022
Netto-Null bedeutet, analog zu den geltenden gesetzlichen Vorgaben, dass mindestens 90 % der Treibhausgasemissionen
durch Maßnahmen im Unternehmen reduziert werden, bevor CO
2
-Zertifikate zur Erreichung der Netto-Null für die letzten 10 %
Anwendung finden können. Entsprechende konkrete Überlegungen zum Einsatz von CO
2
-Zertifikaten werden erarbeitet und
folgen in den nächsten Jahren.
Nähere Informationen zu den Treibhausgas-Emissionsreduktionszielen finden sich in Unterkapitel „E1-4“.
Entlang von Dekarbonisierungspfaden in den Bereichen Mobilität, Gebäude (und Betriebsanlagen) sowie Scope 3 plant der
ÖBB Infrastruktur-Konzern schrittweise Reduktionsmaßnahmen. Die gesamtheitliche Steuerung der Konzern-
Dekarbonisierungsstrategie liegt bei der ÖBB-Holding AG, Reduktionsmaßnahmen werden von den Teilkonzernen
eigenverantwortlich umgesetzt. Details zu den Fortschritten bei der Umsetzung des Übergangsplans werden in
Unterkapitel „E1-3 E1-4“ sowie „E1-6“ angeführt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat im Berichtsjahr rd. 2.801 Mio. EUR in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
investiert (taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139). Diese Projekte
entsprechen einem Anteil von rd. 79 % der gesamten CapEx des Unternehmens. Die Investitionen umfassen u. a. die
Elektrifizierung der Strecke oder den Ausbau der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus tragen die getätigten Investitionen
in anderen Bereichen zur Ermöglichung der Mobilitätswende bei und sind dementsprechend als nachhaltige
Wirtschaftstätigkeiten zu bewerten. Weitere Informationen zu CapEx-Plänen, die den Übergangsplan unterstützen
(Wirtschaftstätigkeiten 7.3., 6.5. und 6.14.) und ausgewählte Leistungsindikatoren sind im Unterkapitel „Angaben nach
Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (Taxonomie-Verordnung)“ dargestellt.
Die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen für die Umsetzung des Übergangsplans (CapEx) sind für Scope 1 und Scope 2 bis
2031 finanziell in der Mittelfristplanung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns hinterlegt und belaufen sich derzeit in Summe auf
rd. 1 Mrd. EUR. Zusätzlich läuft ein Investitionsprogramm von rd. 1,6 Mrd. EUR, um die erneuerbare Energieerzeugung weiter
auszubauen und die Ziele der Energiestrategie zu erreichen. Die Umsetzung der Dekarbonisierung gemäß der Scope 3-
Zielsetzungen ist maßgeblich durch die Wirtschaftstätigkeit 6.14. (Schienenverkehrsinfrastruktur) und die darin vorgesehenen
Investitionsmittel geprägt. Es gibt daher keine konkret zugewiesenen finanziellen Mittel für Dekarbonisierungsbestrebungen
bei Bautätigkeiten, da diese als Teil der Investitionssumme umgesetzt werden.
Trotz gezielter Maßnahmen und Innovationen ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern mit Herausforderungen in den Bereichen
Mobilität und Gebäude konfrontiert, die eine vollständige Dekarbonisierung erschweren bzw. aktuell verhindern. Dies betrifft
unter anderem die Erneuerung der Instandhaltungsflotte und der Servicejets, da für die neuen Hybridfahrzeuge auch
weiterhin Diesel als Rückfallebene verwendet werden muss. Im Bereich Gebäude stellen aufgrund der Abhängigkeit von
externen Anbietern oder mangelnder verfügbarer Alternativen vor allem die Dekarbonisierung der Fernwärme und der
Kältemittel eine Herausforderung dar. Diese Überlegungen wurden bei der Zielsetzung der Treibhausgas-
Emissionsreduktionsziele bereits berücksichtigt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist bestrebt, die Wirtschaftstätigkeiten im Einklang mit den Kriterien der Delegierten
Verordnung (EU) 2021 / 2139 auszuführen. Wie im Unterkapitel „Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852
(Taxonomie-Verordnung)“ ersichtlich, wird im ÖBB Infrastruktur-Konzern bereits ein hoher Anteil an taxonomiekonformen
Umsatzerlösen, Investitionen und Betriebsausgaben offengelegt. Besonders im Bereich der Immobilien bestehen jedoch noch
einige Herausforderungen, die damit verbundenen Wirtschaftstätigkeiten taxonomiekonform auszuführen. Aus diesem
Grund wird derzeit eine EU-Taxonomie-Strategie für nicht betriebsnotwendige Immobilien erarbeitet. Der Gebäudebestand
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns hat teils historischen Wert, an dem weiterhin festgehalten wird. Dieser Bestand kann in
absehbarer Zeit die Kriterien der EU-Taxonomie nur zum Teil erfüllen. Die bestehenden Immobilien sollen jedoch bestmöglich
verbessert und die Investitionen künftig möglichst taxonomiekonform ausgerichtet werden. Bei Neubauten wird angestrebt,
die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
54
Scope 1- und Scope 2-Treibhausgasemissionen
Zentrale Hebel bei den direkten Scope 1- und den indirekten Scope 2-Treibhausgasemissionen sind unter anderem die
Dekarbonisierung und Elektrifizierung der Schienen- und Straßenflotte (Einsatz alternativer Antriebstechnologien) sowie die
Dekarbonisierung der Wärmebereitstellung der Gebäude und Betriebsanlagen (Ausstieg aus Öl und Gas). Darüber hinaus
leistet der ÖBB Infrastruktur-Konzern durch die Bereitstellung und den Einsatz von 100 % erneuerbaren Energien im System
Bahn sowie die Elektrifizierung des Streckennetzes einen wichtigen Beitrag zur CO
2
-Bilanz des ÖBB Konzerns und damit zur
Erreichung dessen Klimaziele. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz tragen zusätzlich zur Reduktion der
Treibhausgasemissionen bei (sowohl beim Mobilitätssektor als auch bei den Gebäuden).
Die nachfolgende Tabelle sowie die nachfolgende Grafik zeigen die wesentlichen Dekarbonisierungshebel im Bereich Scope 1
und 2 des ÖBB Infrastruktur-Konzerns und ihren quantitativen Beitrag zur Zielerreichung gemäß Übergangsplan. Nähere
Informationen sowie dazugehörige Strategien sind in Unterkapitel „E1-2“ zu finden. Die wichtigsten Ziele und Maßnahmen
werden in Unterkapitel „E1-3 E1-4“ genauer erläutert.
*)
Sonstige: Containerstapler, Fernwärme/Fernkälte, Kältemittel, Hüttenkoks, SF6, Strom.
Pfad
Dekarbonisierungshebel
Maßnahmen
Scope
Mobilität
Schienenfahrzeuge
Dekarbonisierung Instandhaltungsfahrzeuge
Scope 1
Dekarbonisierung Verschubloks (inkl. intern angemietete Fahrzeuge)
Scope 1
Dekarbonisierung Rettungszugflotte durch Servicejets
Scope 1
Straßenfahrzeuge
Elektrifizierung PKW-Flotte
Scope 1
Elektrifizierung leichte Nutzfahrzeugflotte
Scope 1
Sonstige
Dekarbonisierung Containerstapler
Scope 1
Gebäude und
Betriebsanlagen
Öl und Gas
Gebäude
Ausstieg Ölheizanlagen
Scope 1
Ausstieg Fossilgas-Heizanlagen
Scope 1
Gasweichenheizungen
Ausstieg Gasweichenheizungen
Scope 1
Sonstige
Dekarbonisierung Fernwärme und Fernkälte
Scope 2
Kältemittel Alternativen
Scope 1
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
55
Mit den in der #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Reduktion der Scope 1- und Scope 2-
Treibhausgasemissionen ist aus derzeitiger Sicht eine Reduktion um rd. 42 % bis 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2022)
vorgesehen. Es liegt daher ein Treibhausgas-Emissionsreduktionsziel sowie ein Übergangsplan entsprechend dem
1,5-Grad-Ziel für den ÖBB Infrastruktur-Konzern für Scope 1 und 2 bis 2030 vor.
Sowohl beim Bezug von Fernwärme / Fernkälte als auch beim Einsatz von Kältemitteln ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern von
Drittlösungen abhängig. Kältemittel (zur Aufrechterhaltung des Betriebes von Klimaanlagen) werden für Gebäudekühlung
(z. B. Büros), zur Kühlung von Technikräumen (Telekommunikation, Leit- und Sicherungstechnik etc.) sowie in
Tunnelbauwerken eingesetzt. Aufgrund der F-Gase-Verordnung unterliegen Kältemittel in den nächsten Jahren rigoroser
werdenden Grenzwerten. Dies wird zu einer Umstellung der Anlagen und einer Reduktion der THG-Emissionen und zu
steigenden Reinvestkosten führen. Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist von den Plänen der Anbieter abhängig, dieses
Übergangsszenario wurde ebenfalls in den Dekarbonisierungspfad miteinbezogen.
Bis 2035 sind zur Reduktion der verbleibenden Emissionen um 90 % (Reduktionsziel vor Kompensation) im Vergleich zum
Basisjahr 2022 zusätzliche Maßnahmen notwendig. Diese werden insbesondere die Dekarbonisierung der
Straßenfahrzeugflotte betreffen. Aufgrund der schwierigen Marktsituation, Wirtschaftlichkeit oder benötigter technischer
Anforderung an das Fahrzeug sind vor allem im Bereich der Nutzfahrzeuge derzeit auf dem Markt kaum Fahrzeuge mit
alternativem Antrieb für die Einsatzzwecke der ÖBB verfügbar. Es erfolgt jedoch eine laufende Neubetrachtung der
Rahmenbedingungen und technischen Weiterentwicklungen. Aufgrund der spezifischen Nutzungsdauer von Nutzfahrzeugen
ist eine Maßnahmenumsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zur Erreichung der Ziele weiterhin möglich.
Scope 3-Treibhausgasemissionen
Die Hebel zur Reduktion der Scope 3-Treibhausgasemissionen ergeben sich für den ÖBB Infrastruktur-Konzern aus den
identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel
„ESRS 2 IRO 1“). Diese betreffen die Treibhausgasemissionen aus Bau und Instandhaltungstätigkeiten und fallen in die Scope 3-
Kategorien „Beschaffung von Kapitalgütern“ und „Beschaffung von Produkten sowie Dienstleistungen“ (GHG Protocol
29
3.1
und 3.2). Die wesentlichen Treibhausgasemissionstreiber sind Stahl sowie Beton und in geringerem Ausmaß Aluminium, Glas
und Kupfer. Diese stellen daher die Dekarbonisierungshebel dar und wurden auf Basis einer Analyse der verbauten Mengen
im Bereich der Schieneninfrastruktur ermittelt.
Die nachfolgende Tabelle sowie die nachfolgende Grafik zeigen die wesentlichen Dekarbonisierungshebel im Bereich Scope 3
und ihren quantitativen Beitrag zur Zielerreichung gemäß Übergangsplan. Nähere Informationen sowie dazugehörige
Strategien sind in Unterkapitel „E1-2“ zu finden. Die wichtigsten Ziele und Maßnahmen werden in
Unterkapitel „E1-3 E1-4“ genauer erläutert.
29
https://ghgprotocol.org/.
Pfad
Dekarbonisierungshebel
Maßnahmen
Scope
Scope 3
Beton
Beschaffung emissionsreduzierter Betone in Fertigteilen sowie in der
Ausführung, wo technisch zulässig und umsetzbar
Scope 3
Evaluierung einer Implementierung von strukturoptimiertem Planen
und Bauen
Scope 3
Schienenstahl
Beschaffung von emissionsreduziertem Schienenstahl
Scope 3
Bewehrungsstahl
Beschaffung von emissionsreduziertem Bewehrungsstahl in
Fertigteilen sowie in der Ausführung
Scope 3
Sonstiges
Einsatz von Bahnschwellen aus alternativen Werkstoffen
Scope 3
Beschaffung von Schallschutzwänden aus Holzbeton
Scope 3
Emissionsreduktionsmaßnahmen in der Bauausführung
Scope 3
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
56
Die Scope 3-Emissionen sind maßgeblich vom Projektvolumen und den dabei umgesetzten Materialmengen abhängig. Daher
bezieht sich die Zielsetzung zur Treibhausgasreduktion auf das Projektgeschehen im Bereich der Schieneninfrastruktur und
die dazugehörigen Massen im Jahr 2022 und ist in Relation zu diesen festgelegt. Aufgrund der starken Abhängigkeit von der
vorgelagerten Wertschöpfungskette und der Baustoffindustrie können theoretisch für im Auftrag des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns verbaute Massen dieser Industrien die sektorspezifischen Dekarbonisierungspfade gemäß Science Based Targets
Initiative (SBTi)
30
zur Anwendung kommen. Dadurch ergibt sich eine theoretisch mögliche Treibhausgasreduktion von 28 %
bis 2030 für die wesentlichen Treiber des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, um mit dem 1,5-Grad-Ziel konform sein zu können.
Jedoch ist aufgrund dieser starken Abhängigkeit von Schlüsselindustrien bei der Dekarbonisierung und der Verantwortung,
zur Verfügung gestellte finanzielle Mittel zur Umsetzung der Mobilitätswende möglichst effizient einzusetzen, in Abstimmung
mit internen Expert:innen ein ambitioniertes Ziel, abgeleitet von dem theoretischen Potenzial, festgelegt worden. Mit dem
im Übergangsplan zum Klimaschutz beschlossenen Ziel zur Reduktion der Scope 3-Treibhausgasemissionen ist aus derzeitiger
Sicht eine Reduktion um rd.
10 % der Treibhausgasemissionen beim Bau und der Instandhaltung von Schieneninfrastruktur
bis 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2022 und bei derselben Anlagenmenge wie 2022) vorgesehen. Daher ergibt sich keine
Konformität des Übergangsplans oder der Zielsetzungen im Bereich Scope 3-THG-Emissionen mit dem 1,5-Grad-Ziel des
Pariser Klimaabkommens. Es liegt daher für die gesamte Betrachtung aller Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns aufgrund der fehlenden Konformität im Bereich der Scope 3-Emissionen kein Übergangsplan mit
dazugehörigen Zielsetzungen entsprechend dem 1,5-Grad-Ziel für den ÖBB Infrastruktur-Konzern bis 2030 vor.
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Schienenverkehrsinfrastruktur des ÖBB Infrastruktur-Konzerns war seit jeher Naturgefahren wie Starkregen oder Stürmen
ausgesetzt und zeigt in diesem Zusammenhang eine gewisse Vulnerabilität (Verwundbarkeit). Deshalb sind Risiken aus
höherer Gewalt und Naturereignissen bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil des Risikomanagements des Unternehmens
und im Risikokatalog verankert.
Der Klimawandel verändert jedoch die Dynamik dieser Naturgefahren. Die Häufung und Intensivierung extremer
Wetterereignisse können die Schienenverkehrsinfrastruktur zunehmend beeinflussen und ihre Widerstandsfähigkeit auf die
Probe stellen. Dabei ist es entscheidend, zwischen Naturgefahren und Klimagefahren – und in weiterer Folge Klimarisiken –
zu unterscheiden. Naturgefahren sind natürliche Ereignisse, die unabhängig vom Klimawandel auftreten, während
Klimagefahren durch den Klimawandel verstärkt oder sogar verursacht werden, beispielsweise durch häufigere Hitzewellen
oder vermehrten Starkregen. Physische Klimarisiken entstehen dann, wenn Klimagefahren auf exponierte und vulnerable
Systeme, wie beispielsweise die Schienenverkehrsinfrastruktur, treffen.
30
https://sciencebasedtargets.org/sector-resources-summary.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
57
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern wurden auf Basis einer fundierten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (siehe Unterkapitel
„E1 IRO-1“) folgende wesentliche klimabezogenen Risiken identifiziert:
Klimarisiken
Physische Klimarisiken
– Hitze
– Hochwasser
– Lawinen
– Starke Niederschläge
– Sturm
Transitorische Klimarisiken
– Nichteinhaltung der CO
2
-Emissions-Reduktionsziele
Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells im Kontext des Klimawandels
Die Resilienzanalyse umfasst die gesamten Geschäftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns inkl. aller wesentlichen
physischen und transitorischen Klimarisiken sowie Teile der Wertschöpfungskette. Sie wurde im November 2025 durchgeführt
und basiert auf den Annahmen und Parametern des Szenarios „Transition“ des österreichischen Umweltbundesamtes für die
transitorischen Klimarisiken sowie des Szenarios RCP 8.5 für die physischen Klimarisiken. Um die Resilienz des
Geschäftsmodells zu ermitteln, erfolgte eine Überleitung der identifizierten Bruttorisiken zu Nettorisiken. Dabei wurde
geprüft, inwiefern bestehende oder geplante Maßnahmen, insbesondere Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur
Anpassung an den Klimawandel gemäß ESRS E1-3, zur Reduktion von Bruttorisiken beitragen können. Die verwendeten
Zeithorizonte der Resilienzanalyse entsprechen denjenigen der Klimarisikoanalyse (siehe Unterkapitel „E1 IRO-1“). Die Analyse
hat gezeigt, dass Unsicherheiten hinsichtlich der Geschwindigkeit und des Umfangs regulatorischer Änderungen, der
Marktentwicklung für nachhaltige Technologien und der Auswirkungen extremer Wetterereignisse auf die
Schienenverkehrsinfrastruktur bestehen. Für als risikobehaftet identifizierte Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten
(Schienenverkehrsinfrastruktur) wurden spezifische Strategien, Ziele und Maßnahmen entwickelt, um diese Risiken zu
adressieren (siehe Unterkapitel „E1-3 E1-4“). Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist in der Lage, sein Geschäftsmodell kurz-, mittel-
und langfristig an die Folgen des Klimawandels anzupassen, da die geplanten Maßnahmen (siehe Unterkapitel „E1-3 E1-4“)
durch entsprechende finanzielle Mittel in den Budgets (z. B. im Rahmenplan) hinterlegt sind. Dadurch ist der
ÖBB Infrastruktur-Konzern resilient gegenüber wesentlichen Klimarisiken.
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen implementiert. Diese umfassen sowohl klimabedingte physische Risiken als auch Übergangsrisiken und -chancen, die
im eigenen Betrieb auftreten können. Im Rahmen der Betrachtung wurde auch die Wertschöpfungskette berücksichtigt. Es
wurde vor allem die vorgelagerte Wertschöpfungskette als wesentlicher Faktor identifiziert, da die Abhängigkeit von
vorgelagerten Lieferanten und deren Anpassung an klimabedingte regulatorische oder marktbezogene Veränderungen
erhebliche Auswirkungen auf die Dekarbonisierungsambitionen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns haben kann. Durch diese
Betrachtung ist sichergestellt, dass potenzielle Risiken aus der Wertschöpfungskette in die Betrachtung eingeflossen sind.
Informationen über die Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere durch Treibhausgasemissionen, werden in
Unterkapitel „E1-6“ offengelegt.
Klimabedingte physische Risiken
Die Evaluierung von kurzfristigen Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren ist seit vielen Jahren im Risikomanagement
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns verankert. Im Geschäftsjahr 2022 wurde erstmals eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
für die Beurteilung von physischen Klimarisiken durchgeführt. Diese wurde 2025 erweitert und aktualisiert. Die identifizierten
wesentlichen physischen Klimarisiken wurden für kurz- (Berichtszeitraum des Abschlusses), mittel- (bis 2030) und langfristige
(bis 2050) Zeithorizonte identifiziert. Die Analyse hat ergeben, dass Klimagefahren variieren können, je nachdem, welcher
Zeithorizont betrachtet wird.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
58
Die Entwicklung einer Klimagefahr zu einem Klimarisiko ist nicht zwangsläufig gegeben. Im ersten Analyseschritt wurden
gemäß Anlage A im Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 jene Klimagefahren ausgeschlossen, die aufgrund
der geografischen Lage (fehlende Exposition) der ausgeübten Wirtschaftstätigkeit bzw. der Standorte der Vermögenswerte
nicht zutreffen. Dazu zählt beispielsweise der Anstieg des Meeresspiegels.
Im zweiten Analyseschritt wurde beurteilt, ob eine Klimagefahr zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistung der
Wirtschaftstätigkeit bzw. der Vermögenswerte führen kann. Die Analyse erfolgte für Anlagen der Geschäftsfelder Schiene,
Energie und Immobilien. In diesem Zusammenhang sind nicht nur einzelne Klimagefahren, sondern bereits Wirkungsketten
mehrerer Klimagefahren mitbetrachtet worden. Beispielsweise führen Trockenperioden und darauffolgende
Starkregenereignisse zu einer erhöhten Gefahr durch Hangrutschungen und Murenabgängen.
Nachdem die potenziell wesentlichen Klimagefahren identifiziert wurden, erfolgte im dritten Analyseschritt die
Klimarisikoanalyse. Auf Basis der bestmöglichen österreichischen Klimaszenariendaten (ÖKS15)
31
wurden für ausgewählte
Anlagen das Klimaszenario RCP 8.5 betrachtet. Das Klimaszenario RCP 8.5 ist ein Szenario, in dem weiterhin hohe
Treibhausgasemissionen ausgestoßen werden. Expert:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns beurteilten die Stärke der
negativen Auswirkung sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser. Die Bewertung der negativen Auswirkung erfolgte
qualitativ auf Basis der konzerninternen Risikomanagementbewertungsskala. Es wurde keine quantitative Beurteilung
durchgeführt.
Klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen
Im Geschäftsjahr 2024 wurden erstmals klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen bewertet, welche 2025 aktualisiert und
überarbeitet wurden. In einem ersten Schritt wurden die im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten
potenziellen Risiken im Zusammenhang mit klimabezogenen Übergangsereignissen diversen Risikokategorien (z. B. Markt-
und Reputationsrisiken) zugeordnet. Potenzielle Chancen wurden anderen Kategorien (z. B. Ressourceneffizienz) zugeordnet.
In einem zweiten Schritt wurde überprüft, ob nur einzelne Geschäftsfelder oder der gesamte ÖBB Infrastruktur-Konzern von
diesen potenziellen Risiken betroffen sein können und ob es sich um Übergangsereignisse für kurz- (Berichtszeitraum des
Abschlusses), mittel- (bis 2030) und langfristige (bis 2050) Zeithorizonte handelt. Im Rahmen der Betrachtung der
transitorischen Klimarisiken wurde die Wertschöpfungskette berücksichtigt.
Für die qualitative Bewertung der potenziellen Risiken wurde für eine erste Einordnung das Szenario „Transition“
32
des
österreichischen Umweltbundesamtes herangezogen. Die Beurteilung der klimabedingten Übergangsrisiken und Chancen
erfolgt auf Basis des Ausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit unter der Berücksichtigung der Annahmen des Szenarios.
Es wurde ein wesentliches Übergangsrisiko identifiziert. Es wurden keine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten
identifiziert, die nicht mit einem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind. Die verwendeten
Klimaszenarien sind mit kritischen klimabezogenen Annahmen im Abschluss vereinbar, da eine Überleitung der Bruttorisiken
zu Nettorisiken erfolgte.
31
https://klimaszenarien.at/daten/.
32
https://www.umweltbundesamt.at/energie/energieszenarien.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
59
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen eine entscheidende Rolle:
Nr.
Konzepte
Beschreibung
E1-K-1
#INFRA.Mobilitätswende
1)
Unter dem Titel #INFRA.Mobilitätswende legt der ÖBB Infrastruktur-Konzern seine
strategische Ausrichtung und seine Vision für die kommenden Jahre vor. Abgeleitet von der
Vision und den strategischen Zielen baut die Strategie auf sechs strategischen Stoßrichtungen
auf. Für die Themen „Klimaschutz“ und „Energie“ ist folgende Stoßrichtung definiert:
Energiewende und Klimaschutz – eine grüne Bahn für die Kund:innen:
– Wir steigern die Produktion von grünem Bahnstrom durch den Ausbau erneuerbarer
Energien.
– Wir erhöhen die Energieeffizienz im Bahnbetrieb
2)
und optimieren in einem beschränkten
Ausmaß die Energieeffizienz in Gebäuden.
– Wir ökologisieren die Anlagenbereitstellung in Bau und Instandhaltung. Prinzipien der
Kreislaufwirtschaft werden in allen Prozessschritten mitbetrachtet.
– Wir reduzieren den CO
2
-Fußabdruck des Unternehmens durch die Dekarbonisierung der
Mobilität und der Gebäude, die Elektrifizierung von Strecken und die Prüfung von
alternativen Antriebsformen auf Straße und Schiene.
E1-K-2
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie
1)
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele u. a. im
Umweltbereich und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende.
Strategische Stoßrichtungen für Anpassung an den Klimawandel:
– Wir stellen eine funktionsfähige, sichere und klimaresiliente Schienenverkehrsinfrastruktur
unter geänderten Klimabedingungen sicher.
– Wir setzen präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an der Infrastruktur, von
Unterbrechungen und daraus nachgelagerter Effekte sowie für den Schutz der
Verkehrsteilnehmenden.
– Wir optimieren laufend Informations- und Frühwarnsysteme für die
Schienenverkehrsinfrastruktur, um Risiken vorzubeugen und Naturgefahren besser
managen zu können.
– Wir sichern die Effizienz und Zuverlässigkeit der Energieerzeugung aus erneuerbaren
Quellen unter Berücksichtigung der klimatischen Veränderungen.
– Wir stärken die Resilienz unseres nicht betriebsnotwendigen Immobilienbestands
gegenüber klimatischen Veränderungen, um langfristig den Werterhalt und die Sicherheit
unseres Immobilienbestandes zu gewährleisten.
1)
Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
2)
Der Begriff Bahnbetrieb im Kontext der Energieeffizienz in der #INFRA.Mobilitätswende inkludiert die Energie, die zur Bereitstellung der Infrastruktur eingesetzt wird,
beinhaltet aber nicht die Traktionsenergie der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Nähere Informationen zur Strategie des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind in Unterkapitel „ESRS 2 SBM-1“ erläutert. Konkrete
Ziele und entsprechende Zielerreichung sind in Unterkapitel „E1-3 E1-4“ zu finden.
Nachfolgend werden die wesentlichsten Strategien in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
angeführt.
Ausbau erneuerbare Energie
Seit 2018 nutzt der ÖBB Konzern in Österreich ausschließlich Bahnstrom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Ebenso
wurde ab 2019 auch die Drehstromversorgung aller Bahnhöfe, Büros, Werkstätten und anderer Betriebsanlagen auf Strom
aus 100 % erneuerbaren Energieträgern umgestellt. Ein maßgeblicher Teil des Stroms, der für den Betrieb benötigt wird,
kommt aus neun ÖBB Wasserkraftwerken, vier Partner-Wasserkraftwerken und derzeit mehr als 130 Solarkraftwerken. Seit
Ende 2022 speist auch die Windkraftanlage in Höflein in die Oberleitung der Ostbahn (Wien – Budapest) ein. Die restliche
Menge des benötigten Stroms wird vom Markt zugekauft und stammt ebenfalls zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen
(abgesichert mit Herkunftsnachweisen). Mit acht Frequenzumformern wird das Bahnstromnetz, welches mit einer Frequenz
von 16,7-Hz betrieben wird, mit dem öffentlichen 50-Hz-Netz verbunden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
60
Die Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern steht im Mittelpunkt der 2023
beschlossenen Energiestrategie der ÖBB-Infrastruktur AG. Bis 2030 wird weiterhin verstärkt in den Ausbau erneuerbarer
Energien investiert, um den Eigenversorgungsgrad (Eigenproduktion und Partnerkraftwerke) der Bahnstromversorgung bis
2030+ auf 80 % zu erhöhen.
Neben den Projekten zum Ausbau der Wasserkraft forciert die ÖBB-Infrastruktur AG auch den weiteren Ausbau bahneigener
Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Der mittels 50-Hz-Photovoltaikanlagen erzeugte Strom trägt zur Steigerung des
Eigenversorgungsgrades der Gebäude und Betriebsanlagen der ÖBB-Infrastruktur AG bei, im Bereich der 16,7-Hz-
Photovoltaikanlagen kann der produzierte Bahnstrom zum Teil direkt in die Oberleitung eingespeist werden.
Energieeffizienz
Nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen ist das Thema „Energieeffizienz“ für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern von zentraler Bedeutung. Wie in der Energiestrategie definiert, soll die innerbetriebliche
Energieeffizienz bis 2030+ um 25 % erhöht werden.
Für die Zukunft stellen Optimierungen im Bereich Gebäude und Betriebsanlagen sowie weitere Maßnahmen, wie
beispielsweise die Elektrifizierung des Fuhrparks wichtige Hebel zur Verbesserung der Energieeffizienz dar.
Elektrifizierung
Auf Basis der übergeordneten Bundes- und Unternehmensstrategien wird der Elektrifizierungsgrad des Netzes in den
nächsten Jahren weiterhin gesteigert. Mittels eines mehrphasigen Elektrifizierungsplans wird der Elektrifizierungsgrad bis
2030 auf 80 % angehoben. In den nächsten rund 10 Jahren werden zu den Streckenneubauten laufend weitere
Elektrifizierungsmaßnahmen auf insgesamt 19 Strecken gesetzt. Für Nebenstrecken und Verschubbereiche, deren
Elektrifizierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar ist, soll die aktuelle Dieselflotte schrittweise durch alternative
Antriebstechnologien (z. B. Akkutriebwagen) ersetzt werden. Mit dem Ziel, einen möglichst hohen Anteil an elektrischen,
dekarbonisierten Betrieb zu ermöglichen und die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen, wurde in Abstimmung mit den
Entscheidungsträger:innen bei einigen Strecken der Akkubetrieb inklusive der dafür erforderlichen infrastrukturellen
Voraussetzungen als sinnvollste Variante definiert. Damit werden die Voraussetzungen für 100 % elektrischen,
dekarbonisierten Schienenpersonenverkehr bis 2035 geschaffen.
Dekarbonisierung Gebäude
Der Ausstieg aus Heizöl bis 2030 und der Ausstieg aus Fossilgas bis 2034 wurden als Schwerpunkte zur Dekarbonisierung im
Gebäudebereich definiert. Die Reihenfolge und die Anzahl der bestehenden Heizanlagen, welche bis zum Geschäftsjahr 2030
bzw. 2034 auf Alternativenergieträger umgebaut werden, wurden in Abhängigkeit ihres Baujahres festgelegt.
Folgende alternative Energieträger sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der zu erwartenden
Anschluss-, Installations- und Betriebskosten anstelle der ölbefeuerten und gasbefeuerten Heizanlagen vorgesehen:
– Nah- bzw. Fernwärme – bei Vorhandensein eines örtlichen Verteilungsnetzes
– Wärmepumpen – Umgebungswärme bzw. Geothermie und Strom als Energieträger (Luft / Wasser, Sole / Wasser oder
Wasser / Wasser) mit Fußbodenheizung oder Niedertemperaturkonvektoren
– Biomasse – Feststoffheizungen unter Verwendung des Öltankraumes als Biomassespeicher mit bestehenden Heizkörpern
– Infrarotpaneele – elektrisch betriebene Heizflächen bei einem sehr geringen Heizwärmebedarf (Einzelraumheizer)
Darüber hinaus soll der Gebäudebestand der ÖBB in Hinblick auf mögliche Optimierungspotenziale evaluiert und
entsprechend der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie sukzessive erneuert werden, damit das Ziel der Klimaneutralität
(Netto-Null) im Gebäudebereich erreicht werden kann. Neben den technischen Potenzialen werden die strategische
Ausrichtung der Produktportfolios und die verwaltungstechnischen Gegebenheiten berücksichtigt.
Dekarbonisierung Betriebsanlagen
Um die Funktionalität der Weichen auch bei Schnee und Eis sicherzustellen, sind Weichen mit Heizungen ausgestattet. Um
die Dekarbonisierung der Betriebsanlagen voranzutreiben, wurde der Ausstieg aus Erdgasweichenheizungen bis 2030
beschlossen. Derzeit werden noch rd. 120 Weichenheizungen mit Erdgas betrieben. Die bestehenden gasbetriebenen
Weichen werden sukzessive von Erdgas auf eine elektrische Energieversorgung umgerüstet.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
61
Dekarbonisierung Mobilität: Straße und Schiene
Die ÖBB-Infrastruktur AG nutzt eine Flotte von mehr als 2.000 Kraftfahrzeugen und mehr als 2.000 schienengebundenen
Fahrzeugen. Die Rail Equipment GmbH & Co KG ist Fuhrparkmanager, Fahrzeugkomplettanbieter und Servicedienstleister für
straßengebundene Fahrzeuge des ÖBB Konzerns und schienengebundene (Spezial-)Fahrzeuge der ÖBB-Infrastruktur AG.
Die Rail Equipment verfolgt konsequent eine im Konzern abgestimmte Dekarbonisierungsstrategie, die eine kontinuierliche
Dekarbonisierung des Straßenfuhrparks vorsieht. Ebenso werden Kriterien für Emissionen und Treibstoffverbrauch für
konventionell angetriebene Fahrzeuge vorgegeben und bewertet. Damit wird gewährleistet, dass der Kfz-Fuhrpark der ÖBB-
Infrastruktur AG auch zukünftig ökologisch ausgerichtet und mit modernster Batterie- und Motorentechnologie ausgestattet
ist. Nach Möglichkeit werden vorzugsweise Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge beschafft. Als Grundlage der Dekarbonisierung des
Fuhrparks wird auch der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur weiter vorangetrieben.
Zur Sicherstellung der Anlagenverfügbarkeit, der Durchführung von Instandhaltungs- und Montagearbeiten sowie der
sicheren Betriebsführung, werden im Bestandsnetz schienengebundene Fahrzeuge eingesetzt. Da in den nächsten Jahren
einzelne Fahrzeugtypen das Ende der technischen Lebensdauer erreichen, wurden umfangreiche Beschaffungsprogramme
gestartet.
Es handelt sich dabei um die Beschaffung von Hochleistungsinstandhaltungsfahrzeugen und Steuerwagen, Servicejets,
Schotterwagen sowie Verschubloks, die bis 2034 geliefert werden. Durch diese Beschaffungen können bestehende
dieselbetriebene Schienenfahrzeuge ersetzt werden. Die Fahrzeuge sind mit einem Elektro-Hybrid-Antrieb ausgestattet,
wodurch künftig eine wesentliche Reduktion des Treibstoffverbrauchs erreicht werden kann.
Carsharing
Durch ein konzerninternes Carsharingangebot wird die Auslastung der Dienstkraftfahrzeuge optimiert. Darüber hinaus stehen
internen und externen Kund:innen unter der Marke „ÖBB Rail&Drive“ österreichweit über 600 Fahrzeuge zur Verfügung. Die
Zielsetzung ist eine Vereinfachung des Zugangs zum System Bahn, die Erhöhung der Kund:innenzufriedenheit sowie die
Steigerung der intermodalen Wettbewerbsfähigkeit. Aufgrund der positiven Entwicklung wird das Carsharingangebot laufend
weiterentwickelt sowie durch Kooperationen ausgebaut und erweitert.
Dekarbonisierung Scope 3
Die konzernweite Erfassung und Reduktion der Scope 3 Treibhausgasemissionen erfolgt zentral gesteuert durch die ÖBB-
Holding AG und unter Mitwirkung der ÖBB Teilkonzerne. Da es sich bei den Scope 3-Emissionen um einen wesentlichen
Beitrag bei den verursachten Emissionen handelt, befindet sich die Stoßrichtung zur Dekarbonisierung bereits in der
übergeordneten Strategie: der #INFRA.Mobilitätswende. Aufgrund der Tatsache, dass einige der Scope 3-Emissionen des ÖBB
Infrastruktur-Konzerns stark vom Markt und dessen Teilnehmer:innen beeinflusst sind und daher eine Abhängigkeit gegeben
ist (siehe dazu auch die Beschreibung der wesentlichen Scope 3-Hebel in Unterkapitel „E1-1“), existieren unterschiedliche
Hebel in der Umsetzung der Dekarbonisierung. Im Jahr 2023 wurde mit der Erarbeitung erster konzernweit strategischer
Stoßrichtungen zur Reduktion von Scope 3-Emissionen begonnen. Erste Maßnahmen (z. B. bezüglich nachhaltiger
Beschaffung) werden bereits laufend umgesetzt. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verfolgt neben den strategischen
Stoßrichtungen des Konzerns auch selbst ambitionierte Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen (siehe Tabelle
Zielsetzungen in Unterkapitel „E1-3 E1-4“) sowie die strategische Stoßrichtung der Reduktion des CO
2
-Fußabdrucks des
Unternehmens bei den Scope 3-Emissionen durch nachhaltige Beschaffung, optimierte Planung sowie der aktiven Förderung
von Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Auch andere Bemühungen des Konzerns wie die Elektrifizierung des
Streckennetzes tragen indirekt bei, die Scope 3-Emissionen der Nutzung des Bahnnetzes (GHG Protocol Kategorie 3.11) zu
reduzieren. Darüber hinaus stellt die Weiterbildung und die weiterhin verstärkte Schaffung des Bewusstseins der
Mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit Scope 3-Emissionen eine unterstützende Funktion dar.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
62
E1-3 E1-4 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
Im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wurden diverse Ziele und Maßnahmen definiert, die
in den nachfolgenden Tabellen dargestellt werden. Diese zeigen u. a. die Fortschritte bei der Umsetzung des Übergangsplans.
Klimaschutz
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2025
Wert
2024
Kon-
zepte
Wesent-
liche
IRO
Reduktion der Scope 1- und
Scope 2-
1)
Treibhausgasemissionen um
42 % bis 2030 und Erreichung
der Klimaneutralität (Netto-
Null) bis 2035
2030 /
2035
26.500 /
Netto-
Null
2)
t CO
2
e
2022
45.762
39.814,6
(-13 %)
39.610,6
E1-K-1
E1-K-2
E1-A-1
E1-A-4
E1-F-4
Reduktion der Scope 3-
Treibhausgasemissionen im
Bereich des Anlagevermögens
der Schieneninfrastruktur um
10 % bis 2030 bei derselben
errichteten Anlagenmenge wie
2022
3)
2030
291.000
t CO
2
e
2022
323.934
323.934,3
323.934,3
E1-K-1
E1-K-2
E1-A-2
E1-F-4
E1-F-5
Steigerung des
ÖBB Eigenversorgungsgrades
aus erneuerbaren Energien im
Bahnstrombereich
2030
80
% Eigen-
versorgungs-
grad
2019
57,3
51,1
4)
65,2
E1-K-1
E1-K-2
E1-A-1
E1-A-6
E1-F-6
Steigerung der
innerbetrieblichen
Energieeffizienz um 25 %
2030
2,15
kWh / Zugkm
2019
3,08
2,61
2,64
E1-K-1
E1-K-2
E1-A-4
Steigerung des
Elektrifizierungsgrades
2030
80
% elek-
trifiziertes
Streckennetz
2018
73
77
75
E1-K-1
E1-K-2
E1-A-1
Steigerung des
Dekarbonisierungsgrades
(Streckenelektrifizierung und
Akku)
2030
85
% dekar-
bonisiertes
Streckennetz
2018
73
77
75
E1-K-1
E1-K-2
E1-A-1
1)
Scope 2 Market-based Betrachtung.
2)
Angestrebtes Reduktionsniveau vor Ausgleich der Restemissionen: rd. 4.600 t CO
2
e
(-90 % im Vergleich zum Basisjahr).
3)
Da sich der Status 2025 bei der Zielsetzung im Bereich Scope 3 auf dieselben errichteten Anlagenmengen wie 2022 bezieht, ist der Status unverändert, solange
mindestens dieselbe Anlagenmenge im Baugeschehen umgesetzt wird und keine effektiven Treibhausgasreduktionen für die dahinterliegenden Materialien erzielt
wurden. Aus diesem Grund unterscheidet sich der Wert für das Jahr 2025 in der obigen Tabelle von den Werten der Treibhausgasbilanz. Da sich die Maßnahmen noch
in Ausarbeitung befinden und die Umsetzung aufgrund der Planungszeiträume im Projektgeschehen zeitverzögert erfolgt, werden sich Änderungen im
Zielerreichungsgrad erst mittelfristig abbilden. Die angegebene Zielsetzung umfasst 29 % der gesamten Scope 3-Treibhausgasemissionen des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns im Basisjahr.
4)
Der geringe Eigenversorgungsgrad 2025 ist auf einen Rückgang der Wasserkraft zurückzuführen, bedingt durch geringe Niederschläge sowie die Seewiederbefüllung auf
der Baustelle Tauernmoos.
Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung werden
diese jedoch nicht gezielt einbezogen. Sofern in den nachfolgenden Tabellen nicht zusätzlich beschrieben, wurden die
jeweiligen Ziele im Rahmen bestehender Strategien durch die entsprechenden Geschäftsbereiche / Töchter unter Einbindung
der relevanten Fachexpert:innen erarbeitet und festgelegt.
Nachfolgend werden die wichtigsten Maßnahmen beschrieben, die ergriffen und geplant wurden, um die klimabezogenen
Ziele und Vorgaben der Strategien zu erreichen. Diese sind bis 2031 in der Mittelfristplanung des Teilkonzerns enthalten und
daher mit budgetären Mitteln hinterlegt. Die Mittelfristplanung wird jährlich evaluiert und angepasst. Über das Jahr 2031
hinaus sind die Maßnahmen gegenwärtig aufgrund des Betrachtungszeitraums der Mittelfristplanung noch nicht vollständig
budgetiert. Notwendige Mittel werden über den Rahmenplan zur Verfügung gestellt (siehe Unterkapitel „E1-1“) – die
enthaltenen Maßnahmen berücksichtigen unternehmensbezogene Zielsetzungen. Dadurch ist ein kontinuierlicher Zugang zu
Finanzmitteln sichergestellt. Der Rahmenplan wird analog zur Mittelfristplanung jährlich rollierend aktualisiert. In der Spalte
„Wirtschaftstätigkeit EU-Taxonomie“ findet sich mit Bezug auf die Finanzierung die Verknüpfung zu den Wirtschaftstätigkeiten
der EU-Taxonomie. Weiterführende Informationen zu den Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie-VO sowie
ausgewählte Leistungsindikatoren befinden sich in Unterkapitel „Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852
(Taxonomie-Verordnung)“.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
63
Bei Klimaschutzmaßnahmen, die einen Dekarbonisierungshebel für den ÖBB Infrastruktur-Konzern darstellen, wird die
erwartete Gesamtreduktion der Treibhausgasemissionen durch diese laufenden Maßnahmen bis zum Jahr 2035 (ausgehend
vom Basisjahr 2022) in der Spalte „Reduktion THG-Emissionen“ angeführt. Sofern Maßnahmen bereits abgeschlossen sind,
wird die erzielte Reduktion der Treibhausgasemissionen durch diese Maßnahmen ebenfalls angeführt. Einige Maßnahmen
haben keinen (wesentlichen) Einfluss auf die Emissionsreduktion des Teilkonzerns, führen aber zu einer Reduktion beim
Gesamtkonzern (ÖBB Infrastruktur-Konzern als Enabler für den Konzern). Details zu den Entwicklungen der
Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Vorjahr sind in Unterkapitel „E1-6“ in der Treibhausgasbilanz des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns zu finden.
Ist ein Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr eine wesentliche Änderung
einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert.
Ziel
Reduktion der Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen um 42 % bis 2030
und Erreichung der Klimaneutralität (Netto-Null) bis 2035
Reduktion
THG-
Emissionen
Wirtschafts-
tätigkeit EU-
Taxonomie
Status
Zielumfang
Das Ziel umfasst den gleichen Konsolidierungskreis und die gesamten
Scope 1- und Scope 2-Treibhausgasemissionen des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns gemäß der Treibhausgasbilanz in Unterkapitel „E1-6“.
In
Umsetzung
Methodik
Das Treibhausgas-Emissionsreduktionsziel wurde in enger
Zusammenarbeit mit den relevanten Geschäftsbereichen / Töchtern
erarbeitet. Bei der Festlegung des Ziels wurden bereits bestehende bzw.
geplante Maßnahmen und Dekarbonisierungsstrategien des Teilkonzerns
sowie künftige Entwicklungen (soweit möglich) berücksichtigt. Das
Basisjahr 2022 stellt das erste repräsentative Jahr nach der COVID-19-
Pandemie dar und wurde aus diesem Grund als Ausgangsjahr gewählt.
Große Emissionsreduktionen konnten jedoch bereits vor dem Jahr 2022
erzielt werden (Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien bei
Bahnstrom und Drehstrom in den Jahren 2018 und 2019).
Das Ziel orientiert sich am sektorübergreifenden Dekarbonisierungspfad
und ist mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad vereinbar:
Der sektorübergreifende Reduktionspfad (absolute contraction
methodology) der Science Based Targets Initiative (SBTi) sieht für Scope 1
und Scope 2 einen Referenzzielwert von -42 % für 2030 vor – basierend
auf dem Bezugsjahr 2022.
Zur Identifikation der wesentlichen Dekarbonisierungshebel wurden
transitorische Klimarisiken berücksichtigt, in dem die Entwicklungen im
Transition-Szenario des österreichischen Umweltbundesamtes der
relevanten vor- und nachgelagerten Aspekte der Wertschöpfungskette
mitbetrachtet wurden. Weitere Informationen zur Erarbeitung der
klimabedingten Übergangsrisiken finden sich in Unterkapitel „E1 IRO-1“.
Die gesetzten Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz sowie
entsprechende Klimaschutzmaßnahmen (siehe nachfolgende Zeilen) sind
die Grundlage für die Erreichung der Treibhausgas-
Emissionsreduktionsziele. Konkrete Dekarbonisierungshebel und ihr
geschätzter quantitativer Beitrag werden in Unterkapitel „E1-
1“ angeführt.
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu folgenden Änderungen: Um
weiterhin die Kohärenz des Ziels mit der Treibhausgasbilanz des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns sicherzustellen, wurde ein neu identifizierter
Treibstoffverbrauch in den Klimaübergangsplan mit aufgenommen und
der Bezugswert geringfügig angepasst. Darüber hinaus wurde der
Zielwert für das Jahr 2030 aktualisiert, da fehlende Finanzierung und
Marktverfügbarkeiten die Umsetzung von geplanten Maßnahmen
verzögern.
Maßnahme
Umbau bestehender
Ölheizanlagen
Bestehende Ölheizanlagen werden in Abhängigkeit ihres Baujahres bis
2030 auf Alternativenergieträger umgebaut.
ca. 4.500 t
CO
2
e
CCM/CCA
7.3.
In
Umsetzung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
64
Umbau bestehender
Fossilgas-
Heizanlagen
Bestehende Fossilgas-Heizanlagen werden in Abhängigkeit ihres
Baujahres bis 2034 auf Alternativenergieträger umgebaut.
ca. 14.300 t
CO
2
e
CCM/CCA
7.3.
In
Umsetzung
Umrüstung
gasbetriebener
Weichenheizungen
Bestehende gasbetriebene Weichen werden bis 2030 sukzessive
umgerüstet und Erdgas durch elektrische Energieversorgung ersetzt.
ca. 800 t
CO
2
e
Nicht
abgedeckt
In
Umsetzung
Erhöhung Anteil E-
Fahrzeuge im ÖBB-
Straßenfuhrpark
Im Zuge der jährlichen Fahrzeugerneuerung werden definierte
Dekarbonisierungsziele je Gesellschaft und Geschäftsbereich vorgegeben
und umgesetzt, dies führt zur sukzessiven Erhöhung des Anteils
alternativer Antriebssysteme bei Straßenfahrzeugen gemäß
Dekarbonisierungsstrategie.
ca. 4.800 t
CO
2
e
CCM/CCA
6.5.
In
Umsetzung
Dekarbonisierung
der Instandhaltungs-
flotte Schiene
Dieselbetriebene Instandhaltungsfahrzeuge werden durch Fahrzeuge mit
Hybridantriebstechnik getauscht (Oberleitung, Akku, Dieselgenerator als
Rückfallebene). Durch die Erneuerung der Instandhaltungsflotte kommt
es zu einer Verkleinerung des Fuhrparks, Effizienzgewinnen und zu einer
Verringerung der Treibhausgasemissionen durch Umstieg von Diesel- auf
Hybridantrieb.
ca. 1.200 t
CO
2
e
Nicht
abgedeckt
Geplant
Dekarbonisierung
der Verschubloks
Elektrohybridverschubloks (Oberleitung, Akku) ersetzen bestehende
Diesel- und Elektro-Verschublokomotiven. Durch die Erneuerung der
Verschubloks und den Umstieg auf alternativen Antrieb kommt es zu
Effizienzgewinnen und Verringerung der Treibhausgasemissionen.
ca. 2.200 t
CO
2
e
Nicht
abgedeckt
Geplant
Dekarbonisierung
der
Rettungszugflotte
durch Servicejets
Beschaffung von Rettungszügen der 3. Generation als Ersatz für die
Rettungszüge 1. und 2. Generation (Koralmbahn, Semmering-Basistunnel
sowie für das Bestandsnetz). Durch die Erneuerung der Rettungszugflotte
durch Servicejets und den Umstieg auf alternativen Antrieb kommt es zu
Effizienzgewinnen und Verringerung der Treibhausgasemissionen.
n.a. (in
Instand-
haltungs-
flotte
Schiene
enthalten)
Nicht
abgedeckt
In
Umsetzung
Dekarbonisierung
Containerstapler
2027 werden 2 dieselbetriebene Vollcontainerstapler durch neue
Portalkräne ersetzt, die mit Strom betrieben werden. Weitere Pläne sind
derzeit in Erarbeitung.
ca. 300 t
CO
2
e
Nicht
abgedeckt
Geplant
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
65
Ziel
Reduktion der Scope 3-Treibhausgasemissionen
im Bereich des Anlagevermögens der Schieneninfrastruktur
um 10 % bis 2030 bei derselben errichteten Anlagenmenge wie 2022
Reduktion
THG-
Emissionen
Wirtschafts-
tätigkeit EU-
Taxonomie
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die vorgelagerten Scope 3-
Treibhausgasemissionen, die beim Bau und der Instandhaltung von
Schieneninfrastruktur entstehen. Es werden die gemäß GHG Protocol
vorgesehenen Treibhausgase betrachtet.
In Umsetzung
Methodik
Zur Identifikation der wesentlichen Hebel und zur Ableitung der
Zielsetzungen wurden die Massenbilanzen und die Treibhausgasemissionen
für das Basisjahr 2022 detailliert erhoben und betrachtet. Darauf basierend
wurde gemeinsam mit Fachexpert:innen eine ambitionierte Zielsetzung
erarbeitet.
Die Zielsetzung umfasst 29 % der Scope 3-Treibhausgasemissionen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Basisjahr, welche auch die entsprechende
Wesentlichkeit im Zusammenhang mit dem Bau und der Instandhaltung von
Eisenbahninfrastruktur abdeckt. Die Basis der Erarbeitung der Zielsetzung hat
dieselben Massenbilanzen und Treibhausgasemissionsbewertungen
zugrunde liegen, wie die Treibhausgasbilanz (siehe Kategorie 3.2), weswegen
Konsistenz mit dem Treibhausgasinventar und dem Betrachtungsrahmen
gegeben ist. Das THG-Reduktionsziel wurde berechnet, indem die sektoralen
Übergangspfade von Zement und Stahl gemäß SBTi auf die eingesetzten
Mengen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns umgelegt wurden. Für die
verbleibenden Investitionen wurde der sektorenübergreifende
Übergangspfad von -42 % bis 2030 angewandt. Daraus ergibt sich eine
Absenkung von 28 % gegenüber 2022 als ÖBB Infrastruktur-Konzern
unternehmensspezifischer Dekarbonisierungspfad zur Einhaltung des 1,5-
Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens. Die Zielsetzung zur Reduktion um -
10 % stellt einen technisch und wirtschaftlich darstellbaren, ambitionierten
Reduktionspfad dar, der unter Einbezug möglichst vieler Faktoren erarbeitet
wurde, allerdings keine Konformität mit dem Pariser Klimaabkommen und
dem 1,5-Grad-Ziel aufweist. Die hier beschriebene Zielsetzung ist ein Teil des
Übergangsplans aus Unterkapitel „E1-1“. Bei der Zielfindung fand eine
Orientierung an den Entwicklungen des 1,5-Grad-Klimaszenarios sowie dem
Net-Zero-Emission-Szenario der Internationalen Energieagentur statt. Die
Zielsetzung nimmt dabei Rücksicht auf prognostizierte Entwicklungen der
relevanten Wertschöpfungsketten, Risiken der Preissteigerung durch
alternative Beschaffungen sowie das geplante Ausbauvolumen des
Rahmenplans zur Mobilitätswende. Aufgrund der hohen technischen
Anforderungen im Bahnbereich, auch aus Sicherheitsperspektiven, wurde
sich bei der Identifikation von Alternativen auf zugelassene und bereits durch
Normungen gestattete Varianten beschränkt. Da die Bautätigkeiten und die
verwendeten Materialien den wesentlichen Treiber der THG-Emissionen
darstellen, sind sowohl die Treibhausgasemissionen als auch die
Zielerreichung vom umgesetzten Projektvolumen und den jeweiligen
Gewerken mit Reduktionspotenzialen im Zieljahr abhängig. Die Zielsetzung
wurde durch eine externe Beratungsleistung evaluiert, um eine realistische
Abbildung zu gewährleisten. Die Zielsetzung basiert auf den identifizierten
Dekarbonisierungshebeln im Bereich Schienenstahl, Bewehrungsstahl sowie
Beton, welche im Kapitel zum Klimaübergangsplan genauer dargestellt sind
(siehe Unterkapitel „E1-1“). Das Basisjahr 2022 stellt das erste repräsentative
Jahr nach der COVID-19-Pandemie dar, in welchem auch die durchgeführten
Bautätigkeiten repräsentativ waren, und wurde aus diesem Grund als
Ausgangsjahr gewählt.
Maßnahme
Dekarbonisierungs-
hebel
Die Maßnahmen zu den identifizierten Hebeln im Bereich Beton, Schienen-
sowie Bewehrungsstahl umfassen mehrere Einzelmaßnahmen. In einem
grundlegenden Schritt werden für alle identifizierten Potenziale umfassende
Marktstudien zu Verfügbarkeiten und Mehrkosten durchgeführt. In weiterer
Folge werden Projekte identifiziert, in denen erste Anwendungen der
emissionsreduzierten Betone umgesetzt werden. Danach werden interne
Vorgaben für die weiterführende Beschaffung von emissionsreduzierten
Betonen in Fertigteilen sowie in der Ausführung festgelegt und umgesetzt.
Darüber hinaus werden in der Beschaffung Nachhaltigkeitspotenziale und
deren mögliche Umsetzung evaluiert.
ca. 25.000
t CO
2
e
CCM/CCA
6.14.
In
Umsetzung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
66
Ziel
Steigerung des ÖBB Eigenversorgungsgrades aus erneuerbaren Energien
auf 80 % im Bahnstrombereich bis 2030+
Reduktion
THG-
Emissionen
*)
Wirtschafts-
tätigkeit EU-
Taxonomie
Status
Zielumfang
Der Eigenversorgungsgrad bezieht sich auf die Eigenproduktion
erneuerbarer Energie durch die ÖBB-Infrastruktur AG sowie den Bezug
erneuerbarer Energie aus Partnerkraftwerken. Das Ziel bezieht sich auf
den Bahnstrombereich.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel ist Teil der 2023 beschlossenen Energiestrategie.
Maßnahme
Ausbau PV Programm
16,7-Hz
Im Jahr 2025 wurden im Bereich der 16,7-Hz-Photovoltaikanlagen drei
weitere Anlagen in Betrieb genommen. Eine davon wurde als Agri-
Photovoltaikanlage umgesetzt, welche neben der Energiegewinnung als
Weidefläche für Hühner und Schafe dient. Die Photovoltaikanlagen
erbringen zukünftig einen Jahresenergieertrag von rd. 44 GWh. Aufgrund
der Nähe zur Bahn kann der produzierte 16,7-Hertz-Bahnstrom direkt in
die Oberleitung eingespeist werden. In den nächsten Jahren werden
gemäß Energiestrategie kontinuierlich weitere Anlagen errichtet.
n. a.
CCM/CCA
4.1.
In Umsetzung
Ausbau Wasserkraft
Die Maßnahmen zur Erhöhung der Eigenerzeugung aus Wasserkraft
betreffen den Bau des Pumpspeicherkraftwerks Tauernmoos
(Inbetriebnahme 2028), Repowering Maßnahmen der Bestandsanlagen
(z. B. Kraftwerke Schneiderau und Rosenbach) und die Nutzung von
Restwasserpotenzialen an den Standorten durch die Errichtung von
Kleinwasserkraftwerken.
n. a.
CCM/CCA
4.5. & 4.10.
In Umsetzung
*)
Da auch Zukaufe des Bahn- und Drehstroms bereits 2018 bzw. 2019 auf 100 % Strom aus erneuerbarer Energie umgestellt wurde, trägt eine Steigerung des
Eigenversorgungsgrades nicht zur Reduktion von THG-Emissionen bei.
Ziel
Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz um 25 % bis 2030+
Reduktion
THG-
Emissionen
*)
Wirtschafts-
tätigkeit EU-
Taxonomie
Status
Zielumfang
Die innerbetriebliche Energieeffizienz ist definiert als Energiebedarf des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns bezogen auf die zurückgelegten Zugkilometer
im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel ist Teil der 2023 beschlossenen Energiestrategie.
Maßnahme
Energieeffizienz-
programm
Laufende Maßnahmen wie beispielsweise die Beschaffung neuer
Elektrofahrzeuge, die Umrüstung auf LED oder die Sanierung von
Wohngebäuden für Mitarbeiter:innen tragen zu einer Senkung des
spezifischen Energiebedarfs in der Infrastruktur bei. Die kumulierten
Einspareffekte aller Einzelmaßnahmen führen zur Steigerung der
Energieeffizienz gemäß Ziel bis 2030+.
n. a.
CCM/CCA
7.3.
In Umsetzung
*)
Die Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz wird durch eine Reduktion oder Stabilisierung des Gesamtenergieverbrauchs bei steigenden Kapazitäten erreicht.
Um eine Doppelzählung der Einsparwirkung der einzelnen Energiesparmaßnahmen zu vermeiden, kann dem Energieeffizienzprogramm keine absolute THG-Reduktion
zugeordnet werden.
Ziel
Steigerung des Elektrifizierungsgrades auf 80 % bis 2030
Reduktion
THG-
Emissionen
Wirtschafts-
tätigkeit EU-
Taxonomie
Status
Zielumfang
Elektrifizierte Streckenkilometer im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG
bezogen auf die gesamte Streckenlänge des Netzes. Eine Strecke ist
elektrifiziert, wenn sie uneingeschränkt für den Betrieb mit
Elektrofahrzeugen tauglich ist.
In Umsetzung
Methodik
Anpassung des Ziels im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der
Neubetrachtung und Verschiebung von Projekten des Rahmenplans.
Maßnahme
Mehrphasiger
Elektrifizierungsplan
Die Umsetzung des mehrphasigen Elektrifizierungsplans beinhaltet u. a.:
Schaffung der Voraussetzungen für alternative Antriebstechnologien (z. B.
Akkutriebwagen) auf Nebenstrecken und Verschubbereichen sowie
Umsetzung weiterer Elektrifizierungsmaßnahmen auf Strecken.
n. a.
(Enabler
Rolle)
CCM/CCA
6.14.
In Umsetzung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
67
Ziel
Steigerung des Dekarbonisierungsgrades (Streckenelektrifizierung und Akku)
auf 85 % bis 2030
Reduktion
THG-
Emissionen
Wirtschafts-
tätigkeit EU-
Taxonomie
Status
Zielumfang
Dekarbonisierte Strecken beinhalten sowohl den Anteil der streckenseitig
(Elektrifizierung), aber auch fahrzeugseitig (Akkuzugeinsatz)
dekarbonisierten Strecken an der Gesamtlänge der betriebenen Strecken.
In Umsetzung
Methodik
Neu aufgenommenes Ziel zur Dekarbonisierung von Strecken, welches
zusätzlich zur Streckenelektrifizierung die technologische
Weiterentwicklung sowie infrastrukturelle Maßnahmen widerspiegelt
(Betrieb von Strecken mit Akkutriebzügen). Das Ziel wurde im Berichtsjahr
festgelegt.
Maßnahme
Mehrphasiger
Elektrifizierungsplan
Die Umsetzung des mehrphasigen Elektrifizierungsplans beinhaltet u. a.:
Schaffung der Voraussetzungen für alternative Antriebstechnologien (z. B.
Akkutriebwagen) auf Nebenstrecken und Verschubbereichen sowie
Umsetzung weiterer Elektrifizierungsmaßnahmen auf Strecken.
n. a.
(Enabler
Rolle)
CCM/CCA
6.14.
In Umsetzung
Anpassung an den Klimawandel
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verfolgt seit Jahren einen ganzheitlichen Ansatz zur Anpassung an den Klimawandel, der von
Forschungsprojekten bis zur praktischen Umsetzung diverser Präventionsmaßnahmen reicht. Forschungsprojekte liefern
essenzielle Erkenntnisse für die Entwicklung gezielter Anpassungsmaßnahmen, die anschließend in die Praxis umgesetzt
werden. Operative Maßnahmen basieren sowohl auf aktuellen Forschungsergebnissen als auch auf der langjährigen Erfahrung
im Umgang mit Naturgefahren. Übergeordnete Klimarisikoanalysen bieten darüber hinaus wertvolle Informationen für die
kontinuierliche Überwachung und Steuerung von Klimarisiken, um die Resilienz der Geschäftstätigkeiten gegenüber
klimatischen Veränderungen zu gewährleisten.
Die Ziele und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel leiten sich aus den strategischen Stoßrichtungen ab. Diese
festgelegten Ziele und Maßnahmen dienen dazu, wesentliche physische Klimarisiken zu reduzieren. Der ÖBB Infrastruktur-
Konzern setzt eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich des Naturgefahrenmanagements um. Die angeführten Maßnahmen
stellen dabei lediglich einen Auszug aus dem Gesamtmaßnahmenportfolio dar.
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit / KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2025
Wert
2024
Kon-
zepte
Wesent-
liche
IRO
Entlang ausgewählter
Streckenabschnitte wird bis Ende 2030
die Streckenbetroffenheit von
flachgründigen Rutschungen von bis zu
100 km pro Jahr ermittelt
2030
800
km
2023
100,0
335,6
170,0
E1-K-2
E1-F-1
Bewirtschaftung von bis zu 90 km
Bahnbegleitwald pro Jahr zur
Reduktion von Störungen durch
Baumwürfe und -brüche bis Ende 2030
2030
740
km
2023
110,0
281,1
194,4
E1-K-2
E1-F-1
Durchführung einer Klimarisikoanalyse
für alle wesentlichen Klimagefahren für
nicht betriebsnotwendige Immobilien
2025
100
% an
Gebäuden
2024
0,0
100
0,0
E1-K-2
E1-F-2
Erstellung eines Maßnahmenplans für
100 % der exponierten nicht
betriebsnotwendigen Immobilien für
wesentliche Klimarisiken
2030
100
% an
Gebäuden
2025
0,0
0,0
n.a.
E1-K-2
E1-F-2
100 % der nicht betriebsnotwendigen
Gebäude sind klimaresilient
1)
2050
100
% an
Gebäuden
2025
0,0
0,0
n.a.
E1-K-2
E1-F-3
Maßnahmen zum Hochwasserschutz
2)
werden bei 9 exponierten
Tunnelbauwerken (gem.
Prioritätenliste) bis 2027 umgesetzt
2027
9
Anzahl
Tunnel
2025
0
0
n.a.
E1-K-2
E1-F-3
Anteil der Projekte mit durchgeführter
Analyse zu Klimarisiken in
Infrastrukturentwicklungen von Neu-
und Ausbauvorhaben
2030
100
% an
Projekten
2025
0,0
0,0
n.a.
E1-K-2
E1-F-2
1)
Die Gebäude halten den im Zeitpunkt der Maßnahmenplanung abschätzbaren Folgen des Klimawandels stand und sind an veränderte Klimabedingungen angepasst.
2)
Z. B. Portalschotts, Aufrüstung der Pumpanlagen etc.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
68
Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung werden
diese jedoch nicht gezielt einbezogen.
Ist ein Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr eine wesentliche Änderung
einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert.
Ziel
Entlang ausgewählter Streckenabschnitte wird bis Ende 2030 die Streckenbetroffenheit von
flachgründigen Rutschungen von bis zu 100 km pro Jahr ermittelt
Status
Zielumfang
Die Ermittlung der Streckenbetroffenheit bezieht sich grundsätzlich auf das gesamte
Streckennetz. Der primäre Fokus liegt allerdings im Kernnetz.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Maßnahme
Ermittlung
Streckenbetroffenheit
Die Ermittlung der Streckenbetroffenheit von flachgründigen Rutschungen soll die
Beeinträchtigung der Bahn durch diese Naturgefahr bestmöglich eruieren. Dadurch können
gegebenenfalls präventiv Maßnahmen für Sicherheit und Streckenverfügbarkeit gesetzt
werden.
In Umsetzung
Ziel
Bewirtschaftung von bis zu 90 km Bahnbegleitwald pro Jahr zur Reduktion
von Störungen durch Baumwürfe und -brüche bis Ende 2030
Status
Zielumfang
Die Bewirtschaftung des Bahnbegleitwaldes erstreckt sich auf das gesamte Streckennetz.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Maßnahme
Präventive
Baumentfernung
Das Ziel der präventiven Baumentfernung liegt darin, die Beeinträchtigung der Bahn durch
umstürzende Bäume oder herabbrechende Baumteile bei Starkwindereignissen, Schnee und
Eis bestmöglich zu reduzieren und damit die Verfügbarkeit und Sicherheit weiter zu steigern.
Das erwartete Ergebnis ist die Reduktion der Beeinträchtigungen im Bahnverkehr durch
umstürzende Bäume oder herabbrechende Baumteile.
In Umsetzung
Ziel
Durchführung einer Klimarisikoanalyse für alle wesentlichen Klimagefahren für nicht
betriebsnotwendige Immobilien
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf alle nicht betriebsnotwendigen Immobilien. Die Analyse wurde für
wesentliche Klimagefahren anhand der Klimaszenarien, welche in Unterkapitel
„E1 IRO 1“ beschrieben werden, mit Expert:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
durchgeführt.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert. Im Jahr 2025 wurde die Einheit des Zielniveaus
auf Prozent (Vergleich 2024: Anzahl der Gebäude) geändert, da sich das Immobilienportfolio
laufend aufgrund von Abbrüchen, Verkäufen etc. ändert.
Maßnahme
Durchführung
Klimarisikoanalyse
Durchführung der Klimarisikoanalyse für nicht betriebsnotwendige Immobilien für
wesentliche Klimagefahren
In Umsetzung
Ziel
Erstellung eines Maßnahmenplans für 100 % der exponierten nicht betriebsnotwendigen
Immobilien für sämtliche wesentliche Klimarisiken
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf alle exponierten nicht betriebsnotwendigen Immobilien, welche
wesentlichen Klimarisiken ausgesetzt sind. Der Plan wird von Expert:innen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns erarbeitet.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Maßnahme
Erarbeitung eines
Maßnahmenplans
Erarbeitung eines Maßnahmenplans für 100 % der exponierten, nicht betriebsnotwendigen
Immobilien
In Umsetzung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
69
Ziel
100 % der nicht betriebsnotwendigen Gebäude sind klimaresilient
*)
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf alle nicht betriebsnotwendigen Immobilien. Expert:innen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns werden die Klimaresilienz der nicht betriebsnotwendigen
Gebäude schrittweise erarbeiten.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Maßnahme
Durchführung der
Maßnahmen
Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaresilienz bei exponierten Gebäuden.
In Umsetzung
*)
Die Gebäude halten den im Zeitpunkt der Maßnahmenplanung abschätzbaren Folgen des Klimawandels stand und sind an veränderte Klimabedingungen angepasst.
Ziel
Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden bei 9 exponierten Tunnelbauwerken (gem.
Prioritätenliste) bis 2027 umgesetzt.
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf neun der wichtigsten Tunnelbauwerke des ÖBB-
Schieneninfrastrukturnetzes.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Überarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert. Das Ziel wurde im Berichtsjahr festgelegt.
Maßnahme
Hochwasserschutz
Implementierung von Hochwasserschutz zum Beispiel durch mobile Portalschotts oder
durch Nachrüstungen bei Pumpanlagen
In Umsetzung
Ziel
Anteil der Projekte mit durchgeführter Analyse zu Klimarisiken in Infrastrukturentwicklungen von
Neu- und Ausbauvorhaben
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf Projekte in Infrastrukturentwicklungen von Neu- und
Ausbauvorhaben.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Überarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert. Das Ziel wurde im Berichtsjahr festgelegt.
Maßnahme
Klimarisikoanalyse bei
Neu- und
Ausbauvorhaben
Durchführung von Klimarisikoanalysen bei Infrastrukturentwicklungen von Neu- und
Ausbauvorhaben
In Umsetzung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
70
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern benötigt zur Versorgung der Züge (Bereitstellung der Infrastruktur) sowie auch der Gebäude
und Betriebsanlagen (z. B. Bahnhöfe, Betriebsstätten) Strom, Gas und Wärme. Die Zahlen für den Energiebedarf in der
nachfolgenden Tabelle umfassen den gesamten ÖBB Infrastruktur-Konzern. Entsprechende Strategien (z. B. der weitere
Ausbau der erneuerbaren Energien oder der Ausstieg aus Öl und Gas) werden in Unterkapitel „E1-2“ näher erläutert.
Energieverbrauch in MWh
Energieträger
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Brennstoffverbrauch aus Kohle und
Kohleerzeugnissen
Hüttenkoks
0,0
75,6
-75,6
-100 %
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und
Erdölerzeugnissen
Heizöl
9.344,6
10.435,6
-1.091,0
-10 %
Treibstoff (Schienen-
und Straßen-
fahrzeuge, Sonstige)
1)
72.830,5
64.730,3
8.100,1
13 %
Summe
82.175,0
75.165,9
7.009,2
9 %
Brennstoffverbrauch aus Erdgas
Erdgas
58.945,3
60.995,4
-2.050,1
-3 %
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen
Flüssiggas
256,5
318,1
-61,6
-19 %
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener
Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen
Quellen
Fernwärme und
Fernkälte
2)
53.571,8
52.098,8
1.472,9
3 %
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen
194.948,6
188.653,8
6.294,7
3 %
Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen,
einschließlich Biomasse
Holzpellets
4.716,8
1.798,3
2.918,5
162 %
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener
Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus
erneuerbaren Quellen
Bahnstrom
12.158,7
8.311,4
3.847,4
46 %
Drehstrom
229.008,6
231.567,9
-2.559,3
-1 %
Summe
241.167,3
239.879,3
1.288,0
1 %
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie,
bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt
Bahnstrom
3)
12.707,6
15.581,9
-2.874,3
-18 %
Drehstrom
9.695,1
6.565,9
3.129,2
48 %
Summe
22.402,7
22.147,8
254,9
1 %
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen
268.286,8
263.825,4
4.461,4
2 %
Gesamtenergieverbrauch
463.235,4
452.479,3
10.756,1
2 %
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch [%]
42,1 %
41,7 %
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch [%]
57,9 %
58,3 %
1)
Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Dieselverbrauch der Containerstapler erstmalig zum Treibstoffverbrauch hinzugefügt. Im Vorjahreswert ist dieser Verbrauch nicht
enthalten (Vj: 3.534,7 MWh).
2)
Der Fernwärme- / Fernkältebezug setzt sich aus fossilen und erneuerbaren Quellen zusammen. Da eine Aufteilung für das laufende Geschäftsjahr nicht durchführbar ist,
wird der gesamte Energiebedarf der Fernwärme / Fernkälte den fossilen Quellen zugeschieden.
3)
Gemäß Energiestrategie definiert sich der Eigenversorgungsgrad als die Summe erneuerbarer Energie erzeugt aus Eigenproduktion sowie Partner-Wasserkraftwerken.
Eigenerzeugung in MWh
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
*)
1.098.522,0
1.291.742,1
-193.220,0
-15 %
*)
Gemäß Energiestrategie definiert sich der Eigenversorgungsgrad als die Summe erneuerbarer Energie erzeugt aus Eigenproduktion sowie Partner-Wasserkraftwerken.
Der Bahnstrombedarf in der obigen Tabelle umfasst den Eigenbedarf der ÖBB-Infrastruktur AG für die Bereitstellung der
Infrastruktur, z. B. für Weichenheizungen. Dieser ist nur ein Teil des insgesamt bereitgestellten Bahnstroms (aus eigener
Erzeugung oder Partnerkraftwerken) und exkludiert den von Eisenbahnverkehrsunternehmen (z. B. ÖBB-Personenverkehr AG)
zur Traktion von Zügen eingesetzten Bahnstrom, da diese Unternehmen nicht zum Konsolidierungskreis des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns gehören.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
71
Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
In der nachfolgenden Tabelle wird die Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
angeführt. Diese Angaben wurden aus dem Gesamtenergieverbrauch und den Nettoumsatzerlösen aus Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren abgeleitet. Klimaintensive Sektoren gemäß ESRS sind jene Sektoren, die in den Abschnitten A bis H
und in Abschnitt L, gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2022 / 1288, aufgeführt sind.
Energieintensität pro Nettoumsatzerlös in klimaintensiven Sektoren
*)
2025
2024
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus
Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh / Mio. Euro)
362,2
366,0
*)
Folgende klimaintensive Sektoren wurden zur Bestimmung der Energieintensität herangezogen: C – Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, D –
Energieversorgung, F – Baugewerbe/Bau, H – Verkehr und Lagerei, L – Grundstücks- und Wohnungswesen.
Der Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren beläuft sich auf 459.563,8 MWh (Vj: 450.302,3
MWh). Die Nettoumsatzerlöse aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (rd. 1.269 Mio. EUR, Vj: rd. 1.230 Mio. EUR)
unterscheiden sich nur geringfügig von den Gesamtnettoumsatzerlösen des Abschlusses des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
(rd. 1.270 Mio. EUR, Vj: rd. 1.232 Mio. EUR).
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern versteht sich, als Teil des ÖBB Konzerns, als eines der größten Klimaschutzunternehmen
Österreichs im Mobilitätsbereich. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, arbeitet der ÖBB Infrastruktur-Konzern kontinuierlich
an der (weiteren) Dekarbonisierung in den Bereichen Mobilität, Gebäude (und Betriebsanlagen) sowie entlang der
Wertschöpfungskette (Scope 3). Details zu den entsprechenden Strategien sind in Unterkapitel „E1-2“ zu finden.
Die Einteilung von Treibhausgasemissionen in Scopes basiert auf dem „Greenhouse Gas Protocol” (GHG Protocol). Scope 1-
Emissionen umfassen alle direkten Emissionen eines Unternehmens v. a. aus Verbrennungsprozessen (beispielsweise
Verbrennung von Treibstoffen oder Erdgas). Scope 2-Emissionen beinhalten indirekte Emissionen, die durch die Erzeugung
leitungsgebundener Energieträger entstehen – also von eingekauftem Strom, Dampf, Wärme oder Kälte. Scope 3-Emissionen
umfassen alle anderen indirekten Treibhausgasemissionen, die entlang der Wertschöpfungskette eines Unternehmens
verursacht werden (beispielsweise durch beschaffte Waren und Dienstleistungen, bei der Abfallentsorgung oder durch
Mitarbeiter:innen-Mobilität).
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
72
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Treibhausgasemissionen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
THG-Emissionsreduktionsziel
Treibhausgasemissionen
[in t CO
2
e]
2025
2024
Veränderung
Vorjahr in %
Basisjahr
2022
Ziel
2030
Zielerreichungs-
grad 2025
(Veränderung zum
Basisjahr)
Scope 1
1)
Erdgas
11.836,2
12.226,5
-3 %
Feste und flüssige Brennstoffe
2.594,0
2.929,7
-11 %
Treibstoff (Schienen- und Straßenfahrzeuge,
Sonstige)
2)
18.498,9
16.543,1
12 %
Kältemittel & SF6
415,1
977,8
-58 %
Summe Scope 1
33.344,2
32.677,2
2 %
39.337,9
17.800,0
-15,2 %
Scope 2
Bahnstrom
0,0
1,5
-100 %
Drehstrom
31,0
71,2
-56 %
Fernwärme und Fernkälte
6.439,3
6.860,7
-6 %
Summe Scope 2 marktbezogen
6.470,4
6.933,4
-7 %
6.424,4
8.700,0
3)
0,7 %
Summe Scope 2 standortbezogen
38.884,8
51.798,4
-25 %
Scope 3
1. Erworbene Waren und Dienstleistungen
21.633,0
22.899,8
-6 %
13.752,3
2. Investitionsgüter
670.241,6
756.646,0
-11 %
616.022,5
2.a Investitionsgüter
Schieneninfrastruktur
4)
335.938,6
375.173,0
-10 %
323.934,3
-10,0 %
0,0 %
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Brennstoffen und Energie
2)
13.421,4
13.931,2
-4 %
16.614,1
4. Vorgelagerter Transport und Vertrieb
28.795,6
32.698,8
-12 %
25.454,8
5. Abfallaufkommen in Betrieben
62.399,9
58 385,0
7 %
60.409,0
6. Geschäftsreisen
Nicht
wesentlich
Nicht
wesentlich
7. Pendelnde Arbeitnehmer:innen
5)
12.442,7
13.456,2
-8 %
13.683,9
8. Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
Nicht
wesentlich
Nicht
wesentlich
9. Nachgelagerter Transport
Nicht
wesentlich
Nicht
wesentlich
10. Verarbeitung verkaufter Produkte
Nicht
wesentlich
Nicht
wesentlich
11. Verwendung verkaufter Produkte
102.698,9
103.821,8
-1 %
110.513,5
12. Behandlung von Produkten am Ende der
Lebensdauer
Nicht
wesentlich
Nicht
wesentlich
13. Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
11.536,6
11.848,0
-3 %
12.521,1
14. Franchises
Nicht
wesentlich
Nicht
wesentlich
15. Investitionen
149.587,4
99.414,5
50 %
74.770,4
Summe Scope 3
1.072.757,0
1.113.101,4
-4 %
943.741,6
Gesamtemissionen marktbezogen
1.112.571,6
1.152.712,0
-3 %
989.503,9
Gesamtemissionen standortbezogen
1.144.986,0
1.197.576,9
-4 %
1)
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist nicht von regulierten Emissionshandelssystemen (EU EHS) betroffen.
2)
Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Dieselverbrauch der Containerstapler erstmalig zum Treibstoffverbrauch hinzugefügt. Im Vorjahreswert ist dieser Verbrauch nicht
enthalten (Vj: 903,4 t CO
2
e).
3)
Die Treibhausgasemissionen des Fernwärmeverbrauchs werden durch die Umstellung der Öl- und Gasheizungen auf alternative Energieträger bis zum Jahr 2030 vorerst
steigen, danach u. a. durch die Dekarbonisierungsprogramme der Fernwärmeanbieter sinken.
4)
Beinhaltet die Investitionstätigkeiten in Schieneninfrastruktur, welche durch die Scope 3-Zielsetzung aus Unterkapitel „E1-3 E1-4“ abgedeckt sind. Die Zielsetzung
bezieht sich auf die im Jahr 2022 verbauten Materialien und Gewerke. Aufgrund von Schwankungen im Baugeschehen, bedingt durch Projektzusammensetzungen,
notwendige Instandhaltungstätigkeiten und unvorhersehbare Ereignisse, kann es bei der Darstellung in der Treibhausgasbilanz zu einer Steigerung der
Treibhausgasemissionen kommen, obwohl die Zielsetzung erreicht wurde. Dies ist dadurch gegeben, dass trotz einer erzielten Einsparung, größere Investitionen und
daher Materialmengen notwendig sein können, weswegen die Gesamttreibhausgasbilanz steigt. Für die genaue Erklärung der Zielsetzung und die Nachvollziehbarkeit
der Zielerreichung sei daher auf Unterkapitel „E1-3 E1-4“ verwiesen. Da der Anteil an Scope 3-Emissionen aus Kategorie 2 aktivitätsbezogen berechnet wurde (siehe
dazu auch nachfolgende Tabelle zur detaillierten Beschreibung der Berechnungen), wird er aus dem Spend-based Ansatz herausgelöst und entspricht daher nicht den
Werten des ÖBB Konzerns, welcher einen gänzlich Spend-based berechneten Ausgangswert beinhaltet.
5)
Stellt keine wesentliche THG-Kategorie dar, wird jedoch freiwillig berichtet. Für genauere Informationen wird auf die nachstehende Tabelle zu weiterführenden
Beschreibungen der Scope 3-THG-Kategorien verwiesen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
73
Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen
Treibhausgasemissionen aus biogenen Energieträgern – diese sind nicht in der obigen Tabelle enthalten – betragen für Scope 1
25,5 t CO
2
e (Vj: 10,8 t CO
2
e). Für Scope 2 wird der Anteil an Biomasse oder an biogenem CO
2
nicht getrennt angegeben.
Für die Berechnung verwendete Emissionsfaktoren entsprechen den jeweils aktuell verfügbaren Emissionsfaktoren des
Umweltbundesamts (Stand 2024). Für den Bahnstrom in Österreich erfolgt eine jährliche extern verifizierte Berechnung des
Emissionsfaktors auf Basis der Herkunftsnachweise. Darüber hinaus kann es zu Sprüngen in den Verbrauchswerten aufgrund
unterschiedlicher Witterungsverläufe und Anlagennutzungen kommen. Die angegebenen Scope 1 und Scope 2-
Treibhausgasemissionen entsprechen der zu Rechnungslegungszwecken konsolidierten Gruppe. Es liegen im Sinne der
Berichterstattung keine nicht vollkonsolidierten Beteiligungen vor, bei denen operative Kontrolle besteht. Im Vergleich zum
Vorjahr wurden zusätzliche Treibstoffverbräuche identifiziert, diese wurden für das Geschäftsjahr 2025 in die Berechnungen
mit aufgenommen. Es kommt daher zu einer geringfügigen Auswirkung auf die jährliche Vergleichbarkeit der Scope 1-
Emissionen.
Die marktbasierte Methode (Market-based) spiegelt Emissionen aus Strom wider, den Unternehmen bewusst - mittels
vertraglich geregelter Instrumente - gewählt haben (z. B. Grünstrom). Die standortbasierte Methode (Location-based)
hingegen spiegelt die durchschnittliche Emissionsintensität eines Energieträgers in der jeweiligen Region wider (Verwendung
durchschnittlicher Emissionsfaktoren, z. B. des jeweiligen Landes). Sowohl Bahnstrom als auch Drehstrom stammen zu 100 %
aus erneuerbaren Energiequellen (selbst erzeugt oder vertraglich mit Herkunftsnachweisen bezogen). Rund 60 % des
Bahnstroms stammen aus Eigenversorgung (Eigenerzeugung und von langfristig gebundenen Partnern) – das restliche Drittel
wird auf dem Strommarkt zugekauft und mit Herkunftsnachweisen hinterlegt. Drehstrom wird am Strommarkt zugekauft und
seitens der Energieversorger mit Herkunftsnachweisen hinterlegt.
Scope 3-Treibhausgasemissionen
Die Scope 3-Treibhausgasemissionen – gegliedert in die Kategorien entsprechend dem GHG Protocol – können aus der obigen
Tabelle entnommen werden. Wie aus der dargestellten Tabelle ersichtlich stellen die Scope 3-Treibhausgasemissionen die
größte Kategorie im Vergleich zu den Scope 1- und 2-Emissionen dar. Dies ist klar darin begründet, dass viele Materialien und
Produkte, die für die Umsetzung der Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns notwendig sind, sehr
emissionsintensiv in der Herstellung sind. Aufgrund dessen wurden diese auch in die Bewertung der Übergangsrisiken
miteinbezogen und können im Unterkapitel „E1 IRO-1“ genauer nachgelesen werden. Aufgrund dieser starken Abhängigkeit
wurden auch die sektorspezifischen Übergangspfade der relevanten Industrien gemäß SBTi berücksichtigt.
Die Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, welche die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Scope 3 ergeben, sind keiner Veränderung über die Jahre, hingehend zu anderen Wertschöpfungen,
unterworfen, weswegen keine signifikanten Änderungen der relevanten Aspekte der Wertschöpfungskette vorliegen. Daher
ist in dieser Hinsicht eine gute Vergleichbarkeit zu den Vorjahren gegeben. Im Zuge der Aktualisierung der Scope 3-
Treibhausgasbilanz für das Berichtsjahr 2025 wurden alle Scope 3-Kategorien gemäß GHG Protocol im Zusammenhang mit
den Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns auf ihre Relevanz, auch im Zusammenhang mit den Ergebnissen
der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel „ESRS 2 IRO-1“) überprüft. Die Ergebnisse können in nachfolgender
Darstellung eingesehen werden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
74
Scope 3-Kategorie
gemäß
GHG Protocol
Weiterführende Beschreibung
Wesentlichkeit
Basis der
Berechnung
1)
1. Erworbene
Waren und
Dienstleistungen
2)
Für die Berechnung der Scope 3-THG-Emissionen wurden durchschnittliche
Emissionsfaktoren angewandt, die im Zuge der Treibhausgasbilanzierung auf
ÖBB Konzernebene für die wichtigsten Treiber festgelegt wurden. Diese
wurden gemeinsam mit externer Unterstützung durch das Umweltbundesamt
bestimmt und nehmen Rücksicht auf die Emissionsintensitäten der
Beschaffungen. Die Grenzen beziehen sich auf die finanziellen Mittel, die
seitens ÖBB Infrastruktur-Konzern für die Investitionen aufgewandt wurden.
Zur Berechnung wurden die zuvor beschriebenen Emissionsfaktoren mit dem
investierten Finanzmittel multipliziert, um CO
2
e zu erhalten. Sie beziehen sich
auf die vollkonsolidierten Teile des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Kategorie
ist in die Treibhausgasbilanz zu inkludieren, da sie einen wesentlichen
Ressourcenzufluss darstellt. Die Unsicherheiten, die sich durch die
Anwendung der beschriebenen Näherung ergeben, sind eine potenzielle
Veränderung in der tatsächlichen Zusammensetzung der Beschaffung sowie
eine Ungenauigkeit der Emissionsfaktoren aufgrund der Generalisierung über
die beschafften Produkte hinweg. Die Anwendbarkeit dieser Vorgehensweise
als Schätzung ist dennoch gegeben, da aufgrund der externen
Expert:inneneinschätzung und auf Basis der verfügbaren Informationen die zu
diesem Zeitpunkt bestmögliche Näherung vorgenommen wurde. In den
Folgejahren soll die Berechnung für wesentliche Beschaffungsgruppen
innerhalb der Kategorie weiterentwickelt werden, indem in Richtung einer
aktivitätsbasierten Berechnung gearbeitet werden soll.
Wesentlich
[i]
2. Investitionsgüter
Für die Berechnung der THG-Emissionen wurde im ersten Schritt das
investierte Finanzvolumen mit den dahinterliegenden Wirtschaftstätigkeiten,
Materialien und THG-Intensitäten genauer betrachtet. Dabei wurden die
verbauten Mengen, wie in Unterkapitel „E5-4“ beschrieben, erhoben. Diese
wurden für die Schieneninfrastruktur mit den THG-Emissionswerten aus dem
SCHIG-Bericht
33
verknüpft, um für diese Investitionen aktivitätsbasierte THG-
Berechnungen vorzunehmen. Für die weiteren Tätigkeiten, neben dem Bau
und der Instandhaltung der Schieneninfrastruktur, wurden die für die
Treibhausgasbilanz relevanten Investitionsvolumina mittels
Durchschnittsfaktor bewertet. Dieser wurde gemeinsam durch externe
Expert:innen des Umweltbundesamts anhand des durchschnittlich
beschafften Investitionsbudgets festgelegt. Die Grenzen beziehen sich auf die
finanziellen Mittel, die seitens ÖBB Infrastruktur-Konzern für die Investitionen
aufgewandt wurden und inkludieren die vollkonsolidierten Teile des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Kategorie ist in die Treibhausgasbilanz zu
inkludieren, da sie den wesentlichsten Treiber darstellt (siehe
Treibhausgasbilanz). Die Unsicherheiten, die sich durch die Berechnung
ergeben sind nicht wesentlich.
Wesentlich
[a] 39 %
[i] 50 %
[p] 11 %
3. Tätigkeiten im
Zusammenhang
mit Brennstoffen
und Energie
Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren werden vom
Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt. Sie werden mit den relevanten
Mengen, die intern erfasst werden, zusammengeführt, um die THG-
Emissionen zu berechnen. Die Grenzen beziehen sich auf die durch den
ÖBB Infrastruktur-Konzern verbrauchten Mengen an Brennstoffen und
Energie. Es werden die vollkonsolidierten Teile des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
abgedeckt. Die Kategorie ist in die Treibhausgasbilanz zu inkludieren, da sie
einen relevanten Treiber darstellt. Es liegt keine hohe Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
4. Vorgelagerter
Transport und
Vertrieb
Der vorgelagerte Transport wird im Zusammenhang mit den als wesentlich
identifizierten beschafften Waren, Dienstleistungen und Kapitalgütern
festgelegt. Der Treibhausgasemissionsfaktor ist mithilfe externer
Beratungsleistung bestimmt worden. Die Grenzen beziehen sich auf die
Geschäftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns und die
vollkonsolidierten Gesellschaften. Es liegt aufgrund des internen
Erfahrungsschatzes und der externen Informationen dazu keine hohe
Unsicherheit vor.
Wesentlich
[i]
33
https://www.schig.com/fileadmin/Media/Blogs/2023/20221216_BER_THG-Emissionen_Bau_v0.pdf.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
75
5.
Abfallaufkommen
in Betrieben
Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren sind gemeinsam mit dem
Umweltbundesamt festgelegt worden. Die Hochrechnung erfolgt durch das
Umweltbundesamt basierend auf den Abfalldaten des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns. Die Grenzen beziehen sich auf die Geschäftstätigkeiten des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns und die vollkonsolidierten Gesellschaften. Die
Kategorie ist in die Treibhausgasbilanz zu inkludieren, da sie einen relevanten
Treiber darstellt. Es liegt keine hohe Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
6. Geschäftsreisen
Die THG-Emissionen bei Geschäftsreisen wurden im Zuge der Aktualisierung
des THG-Inventars evaluiert und stellen keinen wesentlichen Aspekt dar. Dies
begründet sich darauf, dass viele Dienstreisen durch die Bahn umsetzbar sind
– auch aufgrund der grundsätzlichen Wirtschaftstätigkeit der Infrastruktur
innerhalb Österreichs.
Nicht
wesentlich
7. Pendelnde
Arbeit-
nehmer:innen
3)
Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren sind gemeinsam mit dem
Umweltbundesamt festgelegt worden. Die Hochrechnung erfolgt basierend
auf den Angaben des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Grenzen beziehen sich
auf den ÖBB Infrastruktur-Konzern und die vollkonsolidierten Gesellschaften.
Die Kategorie ist in der Treibhausgasbilanz inkludiert, da sie für ein
Unternehmen in der Mobilitätsbranche relevant ist und daher freiwillig
berichtet wird. Es liegt keine hohe Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
8. Vorgelagerte
geleaste
Wirtschaftsgüter
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da sich die Immobilien und
Anlagen im Besitz des Unternehmens befinden.
Nicht
wesentlich
9. Nachgelagerter
Transport
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da keine nachgelagerten,
physischen Produkte in wesentlichem Ausmaß verkauft werden.
Nicht
wesentlich
10. Verarbeitung
verkaufter
Produkte
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da keine nachgelagerten,
physischen Produkte zur Weiterverarbeitung verkauft werden.
Nicht
wesentlich
11. Verwendung
verkaufter
Produkte
Die Kategorie wurde im Zuge des Updates der wesentlichen Kategorien als
relevant identifiziert. Sie umfasst die Emissionen durch die Nutzung der
Schieneninfrastruktur durch Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Berechnung
erfolgt auf Basis der intern vorliegenden Daten der Netznutzung mit den
jeweiligen Emissionsfaktoren. Die Emissionsfaktoren sind durch das
Umweltbundesamt bestätigt. Die Grenze der Betrachtung bezieht sich auf die
ÖBB-Infrastruktur AG, da diese nur hier Anwendung findet. Es liegt keine hohe
Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
12. Behandlung
von Produkten am
Ende der
Lebensdauer
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da keine nachgelagerten,
physischen Produkte in relevantem Ausmaß verkauft werden, wodurch eine
Behandlung am Lebenszyklusende anfallen würde. Die Anlagen und
Immobilien, die errichtet werden, bleiben ein Teil des Anlagevermögens des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Nicht
wesentlich
13. Nachgelagerte
geleaste
Wirtschaftsgüter
Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren sind gemeinsam mit dem
Umweltbundesamt festgelegt worden. Die Hochrechnung erfolgt basierend
auf den intern vorliegenden Daten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Grenzen
beziehen sich auf die Geschäftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns und
die vollkonsolidierten Gesellschaften. Die Kategorie ist in die
Treibhausgasbilanz zu inkludieren, da sie einen relevanten Treiber darstellt. Es
liegt keine hohe Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
14. Franchises
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da keine Franchise-Struktur
Anwendung findet.
Nicht
wesentlich
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
76
15. Investitionen
Die Kategorie wurde als wesentliche Kategorie identifiziert und umfasst die
Scope 1-, 2- und 3-Emissionen der nicht vollkonsolidierten Beteiligungen, für die
keine operative Kontrolle gemäß ESRS vorliegt und welche Teil der
Wertschöpfungskette sind. Dies betrifft die Beteiligungen an der Weichenwerk
Wörth GmbH sowie an der Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel
BBT SE.
Da beim Bauvorhaben des Brenner-Basistunnels aktuell keine Umsätze
erwirtschaftet werden, weil es sich um ein Bauvorhaben handelt, wird über die
gemäß GHG Protocol zulässige Berechnungsmethode, welche auf Umsätzen
basiert, hinaus aktivitätsbasiert die Bautätigkeit analog zu der internen
Berechnung von Scope 3.2 vorgenommen. Die Scope 1- und 2-Emissionen der
Weichenwerk Wörth GmbH wurden von der Beteiligung abgefragt und liegen
auf Basis von Primärdaten vor. Die Scope 3-Emissionen der Weichenwerke
Wörth GmbH wurden aus dem Anteil der Scope 3-Emissionen des Voest-Alpine-
Konzerns
34
in Relation zu den erwirtschafteten Umsatzerlösen berechnet. Es
liegt keine hohe Unsicherheit vor. Aufgrund abweichender Bilanzperioden der
ÖBB-Infrastruktur AG und ihrer Beteiligungen werden die aktuellsten,
verfügbaren Daten der Beteiligungen verwendet. Es sind zwischen den
Berichtsstichtagen keine wesentlichen Ereignisse vorgefallen, die sich auf die
Treibhausgasemissionen dieser Kategorie auswirken.
Wesentlich
[a]
[i]
1)
[i] Investitionsbasierte Berechnung („Spend-based“) ggf. inkl. % des Anteils in der jeweiligen Scope 3-Kategorie im Berichtsjahr, sofern keine Angabe vorliegt, sind 100 %
der Kategorie entsprechend der Angabe berechnet worden [a] Aktivitätsbezogene Berechnung ggf. inkl. % des Anteils in der jeweiligen Scope 3-Kategorie im
Berichtsjahr, sofern keine Angabe vorliegt, sind 100 % der Kategorie entsprechend der Angabe berechnet worden [p] Hersteller Primärdaten – ggf. inkl. % des Anteils in
der jeweiligen Scope 3-Kategorie im Berichtsjahr, sofern keine Angabe vorliegt, sind 100 % der Kategorie entsprechend der Angabe berechnet worden. Die Primärdaten
verwenden die für den überwiegenden Anteil des Berichtszeitraums verfügbaren EPDs der Hersteller.
2)
Gekennzeichnete Scope 3-Treibhausgasemissionskategorien wurden unter der Verwendung von Näherungen oder Schätzungen berechnet, welche verstärkte
Unsicherheit in den Ergebnissen bedingen können.
3)
Gekennzeichnete Scope 3 Treibhausgasemissionskategorie ist auf freiwilliger Basis berichtet, da es sich um keine signifikante Scope 3 Kategorie handelt.
Über alle Scope 3-Treibhausgaskategorien hinweg beträgt der Anteil der Aktivitäts- bzw. Primärdaten basierten Bewertung im
Berichtsjahr 60 %. (Vj: 59 %). Es liegen im Sinne der Berichterstattung keine nicht vollkonsolidierten Beteiligungen vor, bei
denen operative Kontrolle besteht. Alle anderen Grenzen der Bewertungen der Scope 3-Emissionen für vollkonsolidierte
Beteiligungen sowie jene über die keine operative Kontrolle besteht, welche aber ein Teil der Wertschöpfungskette sind, wird
in obenstehender Tabelle genauer eingegangen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten bei Herstellungsprozessen der
vorgelagerten Wertschöpfungskette für wesentliche Materialien und Produkte, ist der biogene Anteil an Scope 3-
Treibhausgasemissionen nicht relevant. Dies ist bedingt durch den hohen Energiebedarf der Herstellungsprozesse in den
Industrien der vorgelagerten Wertschöpfungskette wie Zement-, Stahlindustrie oder metallherstellende und verarbeitende
Unternehmen, welche hochenergetische Brennstoffe beziehungsweise Energiequellen benötigen. Bei der Darstellung der
Scope 3-Treibhausgasemissionen kommen keine Emissionsgutschriften zur Anwendung.
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
In der nachfolgenden Tabelle wird die Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse dargestellt. Die zur
Berechnung verwendeten Nettoumsatzerlöse entsprechen jenen des Abschlusses des ÖBB Infrastruktur-Konzerns (Konzern-
Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2025).
Treibhausgasintensität pro Nettoumsatzerlös
2025
2024
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatzerlös (t CO
2
e / Mio. Euro)
901,9
972,4
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatzerlös (t CO
2
e / Mio. Euro)
876,3
936,0
34
https://www.voestalpine.com/group/static/sites/group/.downloads/de/aktie/adhoc/gj-2023-24/2024-corporate-responsibility-bericht.pdf.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
77
E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-Zertifikate
Die ÖBB-Infrastruktur AG bietet Kund:innen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) aktuell zwei Bahnstromprodukte an. Dabei
handelt es sich um das Standardbahnstromprodukt „railpower basic“ sowie um das CO
2
e-emissionsneutrale
Bahnstromprodukt „railpower zero“.
In beiden Fällen wird durch den Erwerb von Herkunftsnachweisen eine hundertprozentige Abdeckung der Stromaufbringung
aus erneuerbaren Energien sichergestellt. Der wesentliche Unterschied ist, dass für das Produkt railpower zero CO
2
e-
Kompensationsprojekte außerhalb der Wertschöpfungskette für die vorgelagerten CO
2
e-Emissionen (Scope 3-Emissionen)
finanziert werden. Diese machen den überwiegenden Teil der unten angeführten gelöschten CO
2
-Zertifikate aus. Hierbei
handelt es sich u. a. um Solar- und Windkraftprojekte in verschiedenen Ländern Afrikas.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Berichtsjahr gelöschten CO
2
-Zertifikate. Von den 919,4 t CO
2
e-
Emissionen, die im Jahr 2025 (Vj: 1.783 t CO
2
e) gelöscht wurden, entsprechen rd. 98 % dem anerkannten Qualitätsstandard
VCS (Verified Carbon-Standard) und rd. 2 % dem Gold-Standard. Die Menge an gelöschten CO
2
-Zertifikaten basiert generell
auf vertraglich festgelegten Planmengen. Basierend auf den Planwerten kann für 2026 aus derzeitiger Sicht eine
Gesamtmenge von rd. 900 t CO
2
e an CO
2
-Zertifikaten außerhalb der Wertschöpfungskette angenommen werden. Die unten
angeführten CO
2
-Zertifikate werden getrennt von den Treibhausgasemissionen und den Treibhausgas-
Emissionsreduktionszielen des Unternehmens verwendet.
Im Berichtsjahr gelöschte CO₂-Zertifikate
2025
2024
Gesamt (t CO₂e)
919,4
1.783,0
Anteil von Reduktionsprojekten (in %)
100
100
Anerkannter Qualitätsstandard: VCS (in %)
97,9
100
Anerkannter Qualitätsstandard: Gold Standard
(in %)
2,1
0,0
Anteil von Projekten innerhalb der EU (in %)
0,0
0,0
Anteil von CO₂-Zertifikaten, die als entsprechende Anpassung gelten (in %)
0,0
0,0
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Nr.
Wesentliche IRO
1) 2)
Art der
Auswirkung bzw.
Risiko/Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
Unterthema: Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts
E4-A-1
Flächeninanspruchnahme und damit einhergehende
temporäre oder dauerhafte
Lebensraumveränderungen aufgrund der Errichtung
von Verkehrsinfrastruktur sowie damit verbundener
Anlagen
3)
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
E4-A-2
Beeinträchtigung der Flora durch Bau- und
Instandhaltungsmaßnahmen (Schaffung von
Ausbreitungskorridoren invasiver
Arten / Vegetationskontrolle)
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
Unterthema: Auswirkungen auf den Zustand der Arten
E4-A-3
Einfluss auf Gewässerökologie und -biozönose durch
den Betrieb von Wasserkraftwerken
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
E4-A-4
Direkte negative Auswirkungen auf die Fauna durch
Bahnbau und -betrieb (Vogelanprall, Elektrokution,
Tierkollisionen auf Gleisen)
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
E4-A-5
Lebensraumzerschneidung und Barrierewirkung der
Verkehrsinfrastruktur für verschiedene Tierarten
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
78
Unterthema: Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand der Ökosysteme
E4-A-1
Flächeninanspruchnahme und damit einhergehende
temporäre oder dauerhafte
Lebensraumveränderungen aufgrund der Errichtung
von Verkehrsinfrastruktur sowie damit verbundener
Anlagen
3)
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Es gibt es keine Änderungen bei den bestehenden Auswirkungen, Risiken und Chancen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
3)
Mehrfachnennung der Auswirkung in der Tabelle, da Auswirkung für mehrere Unterthemen wesentlich ist.
E4-1 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
Für den ÖBB Infrastruktur-Konzern wurde eine Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie gegenüber
Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen durchgeführt. Für die Bewertung wurde der LEAP
(Locate, Evaluate, Assess, Prepare)-Ansatz
35
gemäß ESRS herangezogen. Die Basis bildet die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
einschließlich der getroffenen Annahmen und Zeithorizonte mit den ermittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen der
eigenen Tätigkeiten sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (siehe Unterkapitel „ESRS 2 IRO-1“) und eine im
Anschluss vorgenommene vertiefende Recherche. Zusätzlich wurden Erkenntnisse aus den Stakeholder:innen-Interviews der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit Fachexpert:innen im Bereich Biodiversität berücksichtigt. Es wurden keine
wesentlichen negativen Auswirkungen für betroffene Gemeinschaften in Bezug auf spezifische Standorte sowie
Ökosystemdienstleistungen festgestellt.
Im ersten Schritt wurden 2024 die relevanten Standorte des ÖBB Infrastruktur-Konzerns definiert und die wesentlichen
Auswirkungen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachtet sowie die jeweiligen Abhängigkeiten analysiert, welche im
Unterkapitel „ESRS 2 IRO-1“ ausgewiesen sind. Es wurden keine wesentlichen Abhängigkeiten in direktem Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen festgestellt. Ökosystemdienstleistungen sind für den ÖBB Infrastruktur-Konzern und
damit auch für die Bewertung der Abhängigkeiten nicht wesentlich und wurden dementsprechend nicht weiter betrachtet.
Allerdings wurden Abhängigkeiten in Verbindung mit dem Klimawandel erkennbar, welche thematisch durch Angaben in
Kapitel „E1 Klimawandel“ abgedeckt sind.
Anschließend wurde die Analyse der Risiken vorgenommen. Es wurde zwischen Übergangsrisiken, physischen und
systemischen Risiken unterschieden. Die Analyse hat kein wesentliches Risiko ergeben. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass die bestehende Datenlage bei den systemischen Risiken in Bezug auf Kipp-Punkte, Ansteckungsrisiken oder
grundlegende Auswirkungen des Verlusts an biologischer Vielfalt noch nicht in ausreichender Art und Weise vorliegt, um
detaillierte Rückschlüsse für den ÖBB Infrastruktur-Konzern abzuleiten.
Die Resilienzanalyse hat ergeben, dass kein Risiko in Bezug auf biologischer Vielfalt und Ökosysteme ermittelt wurde, welches
das Geschäftsmodell sowie die Strategie des ÖBB Infrastruktur-Konzerns wesentlich beeinträchtigt.
35
Der LEAP-Ansatz ist eine vierstufige Methode: 1. Ermittlung wesentliche Standorte in Bezug auf Biodiversität (Locate), 2. Bewertung der Auswirkungen der Standorte
(Evaluate), 3. Beurteilung der Risiken und Chancen bezüglich Biodiversität (Assess), 4. Entwicklung von Strategien und Maßnahmen (Prepare).
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
79
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat wesentliche Standorte in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme definiert. Als
wesentliche Standorte werden das gesamte Streckennetz sowie die Wasserkraftwerke gesehen, welche durch die Nutzung
bzw. den Betrieb Einfluss auf die Umgebung nehmen können.
Die beiden oben genannten Standortkategorien – das Streckennetz sowie die Wasserkraftwerke – überschneiden sich
teilweise mit Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
36
(siehe Abbildung). In Österreich sind gemäß der in der
Bundesverfassung festgelegten kompetenzrechtlichen Aufteilung die einzelnen Bundesländer für die Umsetzung und
Einhaltung von Arten- und Naturschutzrecht zuständig. Diese vollziehen die Landesnaturschutzgesetze sowie die zugehörigen
Verordnungen und überwachen den ökologischen Zustand der Gebiete. Durch Bautätigkeiten werden projektspezifisch
Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität beeinflusst. Alle Baumaßnahmen werden unter Berücksichtigung relevanter
Schutzgüter und im Einklang mit Natur- und Artenschutzrecht geplant. Die zuständigen Behörden prüfen dies im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens. Gutachten und Bescheidauflagen stellen sicher, dass alle diesbezüglichen Vorgaben eingehalten
werden. Bei UVP-pflichtigen Vorhaben werden zusätzlich weitere Maßnahmen umgesetzt, wie die Installation einer
Umweltbaubegleitung und Maßnahmenmonitoring. Hierzu kommen auch spezifische umwelt- und naturschutzbezogene
Regelwerke zum Einsatz. Die Berücksichtigung der Roten Listen gefährdeter Arten je Bundesland wird im Zuge des
Genehmigungsverfahrens durch die oben beschriebenen Abläufe gewährleistet. Aufgrund der oben angeführten Erläuterung
gibt es kein eigenes Konzept für Standorte in oder in der Nähe von Gebieten schutzbedürftiger Biodiversität.
In der folgenden Abbildung
37
sind die Berührungspunkte der wesentlichen Standorte mit Gebieten schutzbedürftiger
Biodiversität ausgewiesen und die jeweiligen Bundesländergrenzen ersichtlich. Für die Einhaltung der
Landesnaturschutzgesetze ist, wie im vorangegangenen Absatz angeführt, das jeweilige Bundesland und dessen Behörde
zuständig.
36
Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität umfassen Natura-2000-Gebiete, UNESCO-Weltnaturerbestätten, Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete (sog. „Key Biodiversity
Areas“), Smaragd- sowie IUCN-Schutzgebiete Kategorie I–IV.
37
Aufgrund eines Anzeigefehlers wurden in der Grafik im Vorjahresbericht alle Wasserkraftwerke und nicht nur jene mit Überschneidung mit Gebieten mit
schutzbedürftiger Biodiversität dargestellt. Dies wurde im vorliegenden Bericht korrigiert.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
80
Kraftwerke des ÖBB Infrastruktur-Konzerns inkl. Speicherseen mit Überschneidung mit Gebieten mit
schutzbedürftiger Biodiversität
Adresse
Kraftwerk Spullersee mit Speicher Spullersee
Arlbergstraße 125, 6752 Dalaas
Kraftwerke Schneiderau mit Speicher Enzingerboden
Stubach 131, 5723 Uttendorf
Kraftwerk Enzingerboden mit Speicher Tauernmoossee, Weißsee, Salzplattensee und Amersee
Stubach 104, 5723 Uttendorf
Diese wesentlichen Standorte – das Streckennetz sowie die Wasserkraftwerke – des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
überschneiden sich mit einer Gesamtfläche von 42.043 ha mit den Gebieten schutzbedürftiger Biodiversität (siehe Abbildung
oben).
Im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation
und Bodenversiegelung festgestellt, welche im Unterkapitel „ESRS 2 IRO-1“ aufgeführt und nachzulesen sind.
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zuge der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse sowie die Einbindung der Interessenträger:innen wird in Unterkapitel „ESRS 2 IRO-1“ näher
beschrieben. Nähere Informationen zu Standorten und Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität sind unter Unterkapitel
„SBM-3“ zu finden.
E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Das folgende Konzept spielt für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen eine entscheidende Rolle:
Nr.
Konzept
Beschreibung
E4-K-1
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie
1) 2) 3)
Die #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele u. a. im
Umweltbereich und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der
Biodiversität sind folgende Stoßrichtungen in der Strategie formuliert:
– Wir leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Status und Trends bei Arten und
Lebensräumen.
– Wir tragen zum Schutz und zur Vernetzung ökologisch wertvoller Lebensräume bei
– Wir wirken bei der Wiederherstellung für Biodiversität besonders wichtiger
Ökosysteme mit.
– Wir setzen uns für eine effiziente Flächeninanspruchnahme und eine Reduktion der
Fragmentierung ein.
– Wir stärken das Bewusstsein unserer Mitarbeiter:innen durch Schulungs- und
Weiterbildungsangebote und führen Initiativen im Bereich der Biodiversität durch.
– Wir unterstützen Forschungsprojekte zur Verbesserung der Biodiversität.
1)
Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
2)
Strategie und enthaltene Stoßrichtungen beziehen sich auf die Einflussfaktoren Landnutzungsänderungen und invasive gebietsfremde Arten.
3)
Das angeführte Konzept nimmt keinen Bezug auf die folgenden Aspekte, da im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine Wesentlichkeiten ermittelt wurden:
Abhängigkeiten, physische Risiken, Übergangsrisiken, Chancen, Auswirkungen mit Bezug auf soziale Folgen, Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestandteilen und
Rohstoffen sowie Produktion, Beschaffung und Verbrauch aus Ökosystemen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
81
E4-3 E4-4 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen Zielsetzungen rund um Themen der biologischen Vielfalt
und Ökosysteme im ÖBB Infrastruktur-Konzern. Die Ziele werden den Stufen der Abhilfemaßnahmenhierarchie zugeordnet.
Bei der Festlegung der Ziele wurden die wesentlichen Auswirkungen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Es
wurden keine ökologischen Schwellenwerte bei der Zielfindung angewandt. Die definierten Ziele basieren auf der
österreichweiten Biodiversitäts-Strategie 2030+, welche von der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 abgeleitet wurde.
Ziel
Zieljahr
Ziel-
niveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2025
Wert
2024
Abhilfemaß-
nahmen-
hierarchie
1)
Kon-
zepte
Wesent-
liche
IRO
2)
Errichtung von
Wildtierquerungshilfen am
Bestandsnetz
2035
2
Anzahl
2024
0
0
0
[1]
[2]
E4-K-1
E4-A-4
E4-A-5
Ausbau der
Vogelschutzsicherung der
Oberleitungen
2030
1.000,0
km
2018
0,0
797,8
752,7
[1]
[2]
E4-K-1
E4-A-4
Schaffung von neuen
Biodiversitätsinseln
2030
30
Anzahl
2025
5
5
n.a.
[2]
[3]
E4-K-1
E4-A-1
E4-A-2
Steigerung der
Verkehrsflächeneffizienz
(Schiene)
2030
238,7
m²/1.000
Zugkm
2023
276,4
263,2
268,7
[2]
E4-K-1
E4-A-1
Abbruch von leer stehenden
und ungenutzten
Gebäuden, bei denen eine
wirtschaftliche oder
technische Abbruchreife
vorliegt, zur Reduktion der
aktuellen Versiegelung
2030
90
Anzahl
2025
65
65
n.a.
[3]
E4-K-1
E4-A-1
1)
Stufen Abhilfemaßnahmenhierarchie: [1] Vermeidung, [2] Minimierung, [3] Wiederherstellung und Sanierung, [4] Ausgleich oder Kompensation.
2)
Auswirkung E4-A-3 wurde keinem konkreten Ziel zugeordnet, jedoch durch Maßnahmen berücksichtigt.
Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung
werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen.
Ist ein Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr eine wesentliche Änderung
einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert.
Es sind keine Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Bei der Errichtung von Eisenbahninfrastruktur werden
projektspezifisch Anrainer:innen informiert bzw. im Prozess involviert. Zudem werden bei Bau- und
Instandhaltungsmaßnahmen nach Möglichkeit naturbasierte Lösungen umgesetzt.
Ziel
Errichtung von zwei Wildtierquerungshilfen am Bestandsnetz bis 2035
Status
Zielumfang
Das Ziel umfasst zwei Bereiche im ÖBB-Streckennetz, bei denen aufgrund einer (zumindest)
frequenzbasierten Barrierewirkung ab vsl. 2035 eine Wildtierquerungshilfe notwendig ist,
um eine verkehrsübergreifende Durchgängigkeit der Wildtierkorridore am Netz der ÖBB-
Infrastruktur AG und der ASFiNAG zu erzielen. Nach 2035 werden weitere Möglichkeiten für
Wildtierquerungshilfen evaluiert.
In Umsetzung
Methodik
Identifikation und Priorisierung der Standorte für die Wildtierquerungshilfen erfolgt in
Abstimmung zwischen der ÖBB-Infrastruktur AG und ASFiNAG.
Aufgrund finanzieller Einsparungen wurde dieses Ziel im Vergleich zum Vorjahr von drei auf
zwei Wildtierquerungshilfen angepasst.
Maßnahmen
Planung von
Wildtierquerungshilfen
In der Planung werden die Standorte festgelegt sowie Spezifikationen und
Begleitmaßnahmen für die Querungshilfen definiert.
In Umsetzung
Errichtung von
Wildtierquerungshilfen
Errichtung der Querungshilfen beziehungsweise Aufwertung von Bestandsobjekten im Zuge
von Sanierungsarbeiten zur Sicherstellung und Herstellung der
verkehrsträgerübergreifenden Durchgängigkeit von Wildtierkorridoren.
Geplant
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
82
Ziel
Ausbau der Vogelschutzsicherung der Oberleitungen von 1.000 km bis 2030
Status
Zielumfang
Ausbau von Vogelschutzmaßnahmen im Zuge von Neubau oder Instandhaltungen bei
Oberleitungen der ÖBB-Infrastruktur AG.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel soll in den aus vogelschutzfachlicher Sicht relevanten Abschnitten das
Elektrokutionsrisiko für Großvögel an den Oberleitungsmasten weitgehend eliminieren. Für
die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen einbezogen,
um die relevanten Abschnitte und einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Maßnahme
Errichtung der
Vogelschutzsicherung der
Oberleitungen
Die Vogelschutzmaßnahmen werden sowohl im bestehenden Netz als auch bei neuen oder
umgebauten Oberleitungsanlagen installiert, wodurch Kurzschlüsse und infolgedessen
tödliche Stromschläge bei Tieren verhindert werden.
In Umsetzung
LIFE Danube Free Sky –
Vogelschutzprojekt
An drei verschiedenen Strecken im Osten Österreichs werden Vogelschutzmaßnahmen im
Rahmen eines EU-Life-Projektes umgesetzt. Dabei sind 15 Partner in 7 Ländern entlang der
Donau beteiligt. Die ÖBB-Infrastruktur AG ist allerdings der einzige
Eisenbahninfrastrukturbetreiber in diesem Projekt. Es werden durch dieses Projekt
insgesamt 63 Streckenkilometer mit in Summe fast 900 Vogelschutzkappen ausgerüstet.
In Umsetzung
Ziel
Schaffung von 30 Biodiversitätsinseln bis 2030
Status
Zielumfang
Am Bestandsstreckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG sollen Biodiversitätsinseln entstehen,
die eine wichtige ökologische Trittsteinfunktion übernehmen sollen.
In Umsetzung
Methodik
Nach der Erhebung naturschutzfachlicher, technischer, betrieblicher und organisatorischer
Grundlagen werden geeignete Flächen ausgewählt. Für die Auswahl wird ein
Entscheidungsbaum verwendet. Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen
und Stakeholder:innen einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Maßnahme
Errichtung von
Biodiversitätsinseln
Zur Förderung der Biotopvernetzung werden naturnahe Biodiversitätsinseln für Wildbienen,
Insekten, Vögel, Reptilien und Kleinsäuger entlang der Bahnstrecken angelegt, um
Lebensräume und Trittsteinbiotope zu schaffen.
In Umsetzung
Ziel
Steigerung der Verkehrsflächeneffizienz auf 238,7 m² / 1.000 Zugkilometer bis 2030
Status
Zielumfang
Die Verkehrsflächeneffizienz (m² Streckenfläche des Gesamtnetzes der ÖBB-Infrastruktur AG
pro 1.000 gefahrener Zugkilometer pro Jahr) der Schieneninfrastruktur soll gesteigert
werden.
In Umsetzung
Methodik
Im Vordergrund steht die Prozessoptimierung zur plangemäßen Umsetzung der Neu- und
Ausbauvorhaben des ÖBB-Rahmenplans, um die Kapazitätsziele zu erreichen, sowie die
verstärkte Berücksichtigung von Flächenverbrauch bei Infrastrukturentwicklungen, Neu- und
Ausbauprojekten. Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und
Stakeholder:innen einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Maßnahme
Prozessoptimierung
Umsetzung Rahmenplan
Prozessoptimierung zur planmäßigen Umsetzung der Neu- und Ausbauvorhaben zur
Erreichung der Kapazitätsziele.
In Umsetzung
Flächensparender Neu-
und Ausbau
Berücksichtigung von Flächenverbrauch bei Infrastrukturentwicklungen, Neu- und
Ausbauprojekten
Geplant
Ziel
Abbruch von 90 leer stehenden und ungenutzten Gebäuden, bei denen eine wirtschaftliche oder
technische Abbruchreife vorliegt, zur Reduktion der aktuellen Versiegelung bis 2030
Status
Zielumfang
Die Gebäude werden durch die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH verwaltet.
Geplant
Methodik
Nach Feststellung der wirtschaftlichen oder technischen Abbruchreife wird ein
Entbehrlichkeitsprüfungsprozess gestartet, bei dem alle relevanten Fachdienste einbezogen
werden. Sofern es keine Einwände gibt, kann das Gebäude abgetragen werden. Für die
Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen einbezogen, um
einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Maßnahme
Durchführung von
Abbrüchen
Planung, Koordinierung und Durchführung von Abbrüchen gemäß Vorgaben aus
Planungsprämissen.
Geplant
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
83
Sonstige Maßnahmen im Bereich biologische Vielfalt und Ökosysteme
Status
Wesentliche IRO
Wildwarner für die
Eisenbahn
VIF-Forschungsprojekt zur Testung von Wildwarngeräten im
Eisenbahnbereich zur Reduktion von Wildtierkollisionen auf dem Bahnnetz
der ÖBB abgeschlossen, weitere Evaluation laufend.
Laufend
E4-A-4
Projekte für
Gewässerökologie
Es werden laufend F&E-Projekte für die Vereinbarkeit von Wasserkraft und
Umweltschutz unterstützt und aktiv mitgestaltet. Seit 2020 läuft
beispielsweise das Projekt „ÖkoResch“ zur Erreichung des guten
ökologischen Potenzials von schwallbelasteten Gewässern und
hochalpinen Restwasserstrecken.
Laufend
E4-A-3
E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
Wesentliche Standorte des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, welche sich mit Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
überschneiden sind im Unterkapitel „SBM-3“ ausgewiesen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern trägt unmittelbar zum
Einflussfaktor der Landnutzungsänderungen bei.
2024 beauftragte die ÖBB-Infrastruktur AG das Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung der
Universität für Bodenkultur Wien mit der Aktualisierung der ÖBB Potenzialflächenanalyse von 2021. Ziel war ein aktueller
Überblick über die Landbedeckung und Nutzungspotenziale aller Bahngrundflächen. Aufgrund der Verfügbarkeit neuer
Datensätze konnte die Analyse detaillierter erfolgen.
38
Die Flächenbilanz zeigt, dass der ÖBB Infrastruktur-Konzern mehr
unversiegelte Wald- und Wiesenflächen als versiegelte Verkehrsflächen besitzt. Die Aktualisierung der Flächenbilanz erfolgt
bedarfsorientiert in mehrjährigen Abständen.
Versiegelt: Park- und Verkehrsflächen, Gebäude; Teilversiegelt: Bahnschotterkörper, Schotterflächen, Gärten; Unversiegelt: Grünland, Ackerland, Wald und
Strauchflächen.
Quelle: Schauppenlehner, T., Baumgartinger-Seiringer, M., Bittner, K.: ÖBB Potenzialflächen-Aktualisierung der Landbedeckung 2024, Institut für Landschaftsentwicklung,
Erholungs- und Naturschutzplanung, BOKU University, Wien 2024.
38
Für die Ermittlung einer österreichweiten Landbedeckung für die ÖBB Grundstücke wurden verschiedene öffentlich verfügbare Datenbanken verwendet (u. a.
Umweltbundesamt, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen sowie OpenStreetMap-Contributors). Es wurde auf die aktuellsten zur Verfügung stehenden
Datensätze zurückgegriffen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
84
Die Flächeninanspruchnahme wurde als wesentliche Auswirkung auf den Biodiversitätsverlust sowie den Umfang und Zustand
von Ökosystemen erkannt. Damit einher geht eine temporäre oder dauerhafte Lebensraumveränderung aufgrund der
Errichtung von Verkehrsinfrastruktur sowie der damit verbundenen Anlagen.
Flächenbilanz des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
*)
in km²
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Gesamtfläche
190,8
190,8
0,0
0 %
Verwaltete Nettogrundfläche aller Gebäude (inkl.
Verkehrsstationen)
8,3
8,5
-0,2
-2 %
Nettogrundfläche der Gebäude (ohne Verkehrsstationen)
2,5
2,6
-0,1
-4 %
Sonstige Freiflächen (Gärten, Wiesen, Böschungen etc.)
6,5
6,7
-0,2
-3 %
Park & Ride-Anlagen
1,4
1,3
0,1
8 %
*)
Unternehmensspezifische Angaben in Zusammenhang mit Auswirkung E4-A-1.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern muss aufgrund eisenbahnrechtlicher Verpflichtungen zum sicheren Bahnbetrieb die
Gleisanlagen möglichst frei von Vegetation halten. Um negative Umweltauswirkungen zu minimieren, wird mittels
Grünerkennung nur tatsächlich vorhandener Pflanzenbewuchs behandelt. Zudem wird an nichtchemischen Verfahren zur
Vegetationskontrolle geforscht.
Kennzahlen im Hinblick auf chemische Vegetationskontrolle
1)
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Menge an eingesetzten Wirkstoffen pro Jahr in kg
2)
7.113,0
1.288,0
5.825,0
452 %
Auf Vegetation kontrollierte Gleiskilometer
9.155,0
8.020,0
1.135,0
14 %
Auf Vegetation kontrollierte Flächen in ha
6.277,0
5.496,0
781,0
14 %
Behandelter Anteil der kontrollierten Flächen in %
31,0
30,0
1,0
3 %
1)
Unternehmensspezifische Angaben in Zusammenhang mit Auswirkung E4-A-2.
2)
2025 wurde der neue Wirkstoff Pelargonsäure eingesetzt. Dieser zeichnet sich durch eine sehr rasche biologische Abbaubarkeit aus. Durch die reine Kontaktwirkung auf
die Pflanzen sind wesentlich höhere Aufwandsmengen im Vergleich zu systemischen Herbiziden für die Behandlung erforderlich.
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Nr.
Wesentliche IRO
1) 2)
Art der
Auswirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
Unterthema: Ressourcenzuflüsse inklusive Ressourcennutzung
E5-A-1
Wesentliche Entnahmen von endlichen Ressourcen
treten aufgrund der Ressourcenintensität des
Bausektors sowohl in der Instandhaltung als auch bei
Neubauvorhaben entlang der Wertschöpfungskette
auf.
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E5-F-1
Beachtung von Kreislaufwirtschaftsaspekten sowie
Nutzung von Sekundärrohstoffquellen wirken sich
positiv auf Zahlungsströme aus.
Chance
Mittelfristig
Unterthema: Abfälle
E5-A-2
Entstehung von Abfällen durch Bautätigkeiten
bedürfen einer weiteren Behandlung
(Verwertungsverfahren), um Ressourcen wieder
benutzbar zu machen und können Materialverlust
bedingen.
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Es gibt keine Änderungen bei den bestehenden Auswirkungen, Risiken und Chancen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
85
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zuge der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse wird im Unterkapitel „ESRS 2 IRO-1“ näher beschrieben. Die Auswirkungen, Risiken und Chancen
wurden 2024 im Zuge der internen Erhebung anhand der Tätigkeiten der jeweiligen Bereiche ermittelt und die vor- und
nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt.
2024 wurden Stakeholder:innen-Interviews im Zuge der Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt.
Hierbei wurden Interessen von betroffenen Gemeinschaften im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft durch unterschiedliche Stakeholder:innengruppen berücksichtigt.
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Das folgende Konzept spielt für ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
im Bereich Kreislaufwirtschaft eine entscheidende Rolle.
Nr.
Konzept
Beschreibung
E5-K-1
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie
*)
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele u. a. im
Umweltbereich und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der
Kreislaufwirtschaft sind folgende Stoßrichtungen in der Strategie formuliert:
– Wir optimieren den Ressourceneinsatz, die Ressourcenproduktivität und ermöglichen
dadurch eine Reduktion des CO
2
-Fußabdrucks sowie von umweltschädlichen Stoffen. [E5-K-
1.1]
– Wir integrieren Kreislaufwirtschaft in allen Prozessschritten durch eine Betrachtung der
bestmöglichen Ansätze entlang der eigenen Wertschöpfung. [E5-K-1.2]
– Wir fördern die Kreislaufwirtschaft und verbessern den CO
2
-Fußabdruck durch nachhaltige
Beschaffung und setzen dadurch Anreize für Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung
entlang unserer Wertschöpfungskette. [E5-K-1.3]
– Wir fördern den Wissenstand unserer Mitarbeiter:innen durch Schulungsangebote und
Weiterbildungen im Bereich Kreislaufwirtschaft. [E5-K-1.4]
– Wir planen Forschungsprojekte und beteiligen uns an Weiterentwicklungen und
Implementierungen innovativer Technologien sowie der Umsetzung von Pilotprojekten zur
Ressourcenoptimierung. [E5-K-1.5]
*)
Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
Die übergeordnete Strategie des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, die #INFRA.Mobilitätswende (siehe Unterkapitel „ESRS 2 SBM-
1“), ist auch für die Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft relevant. Dabei wurden
sowohl Entwicklungen im Bereich Kreislaufwirtschaft auf nationaler Ebene, wie beispielsweise die
Kreislaufwirtschaftsstrategie Österreich
39
, sowie auf internationaler Ebene für die Entwicklung der Stoßrichtungen
berücksichtigt. Darüber hinaus wurde das „Categorisation System for circular economy“
40
als Leitfaden angewandt, um im
Zusammenhang mit den zuvor erlangten Ergebnissen die Hebel der Kreislaufwirtschaft zu identifizieren. Darauf basierend
wurden für den ÖBB Infrastruktur-Konzern die Stoßrichtungen in obenstehender Tabelle abgeleitet.
39
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/Kreislaufwirtschaft/strategie.html.
40
https://circulareconomy.europa.eu/platform/sites/default/files/categorisation_system_for_the_ce.pdf.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
86
Durch eine Optimierung des Ressourceneinsatzes und der Ressourcenproduktivität soll eine Abkehr von der Nutzung von
Primärrohstoffen gefördert werden. Dabei soll der Ressourceneinsatz optimiert werden, indem – wo möglich – vermehrt
sekundäre Rohstoffe eingesetzt werden und bedarfsgerechtes Bauen weiter gefördert wird. Aber auch die verlängerte
Nutzungsdauer durch bedarfs- und lebenszyklusorientierte Instandhaltung der bestehenden Infrastrukturanlagen leistet
einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von Primärressourcen und Ressourcenproduktivität. Eine Optimierung der
vorhandenen Ressourcen innerhalb der eigenen Wertschöpfung, aber vor allem auch über die eigenen
Unternehmensgrenzen hinweg, um einen bestmöglichen Beitrag zu Nachhaltigkeitsaspekten zu leisten, ist dabei ein
integraler Bestandteil. Hier steht die Bereitstellung sicherer und resilienter Eisenbahninfrastruktur im Fokus der ÖBB-
Infrastruktur AG, um die Mobilitätswende und eine weitreichende Ressourceneffizienz der Wirtschaft durch Bahntransport
zu ermöglichen.
Nachhaltige Beschaffung ist ein weiterer wesentlicher Baustein in der Förderung der Kreislaufwirtschaft für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern. Dabei finden verschiedene Praktiken, wie die Verwendung eines vordefinierten Sets an
Nachhaltigkeitskriterien in Abhängigkeit der Praktikabilität, der Treibhausgasemissionsbetrachtung und verbesserte
Datenerfassung entlang der Lieferkette Anwendung. Darüber hinaus trägt die nachhaltige Beschaffung dazu bei, dass
Schadstoffe und die damit verbundenen potenziellen Umweltbelastungen reduziert werden. Dadurch wird die
Wiederverwend- und Wiederverwertbarkeit von Produkten und Materialien verbessert, wodurch ein weiterer Beitrag zur
Kreislaufwirtschaft geleistet wird.
Auch in Bezug auf die im Leitfaden „Categorisation System for circular economy“ identifizierten Beiträge trägt der
ÖBB Infrastruktur-Konzern mit seinen Wirtschaftstätigkeiten und den oben beschriebenen Beiträgen, vor allem zu den
sogenannten R-Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft R4-R10 (siehe nachfolgende Grafik) bei. Die Bezeichnung „R“ bezieht sich
dabei auf die englischen Bezeichnungen der einzelnen Stufen, welche durchwegs mit „R“ beginnen und nicht im direkten
Zusammenhang mit anderen Verwendungen wie beispielsweise den Recyclingmethoden aus dem Abfallwirtschaftsgesetz
41
stehen. Neben R4-R10 ist auch der Grundsatz R3 (Reduzieren), der sich durch eine Steigerung der Effizienz in Herstellung und
Nutzung auszeichnet, von Relevanz ebenso wie die Förderung des Umdenkens (R2) innerhalb und außerhalb des eigenen
Unternehmens. Aufgrund der im Baugeschehen bewegten Massenströme ist die ÖBB-Infrastruktur AG ein sehr relevanter
Inputgeber für die nachgelagerte Wertschöpfungskette und fördert damit auch indirekt das Recycling (R9). Dadurch wird die
Abfallhierarchie vor allem in ihren höheren Stufen, Prävention sowie Vorbereitung zur Wiederverwendung, unterstützt. Eine
Darstellung des beschriebenen wesentlichen Beitrags der strategischen Stoßrichtungen im Gesamtkontext der R-Grundsätze
der Kreislaufwirtschaft sowie der Zusammenhang mit der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ist nachfolgend abgebildet.
41
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002086.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
87
Die oben beschriebenen strategischen Richtungen umfassen dabei die Aktivitäten der eigenen Wertschöpfung sowie Aspekte
der Wertschöpfungskette, die auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. Wie aus der Übersichtstabelle
ersichtlich, sind die Tätigkeiten und Aktivitäten rund um den Bau, sowie die Instandhaltung und den Betrieb der
Eisenbahninfrastruktur als wesentlich identifiziert worden. Dies gilt daher analog für die wesentlichen Aspekte entlang der
Wertschöpfungskette, da große Materialzuflüsse und Abfallströme des ÖBB Infrastruktur-Konzerns aus dem Baustoff- und
Rohstoffsektor sowie der metallverarbeitenden Industrie stammen. Zur weiteren Eingrenzung und Priorisierung wurden die
beschafften Güter unter diesem Gesichtspunkt genauer untersucht, um auf Basis dessen die Wesentlichkeit in der
Wertschöpfungskette beizubehalten. Für genauere Informationen betreffend des Vorgehens sei an dieser Stelle auf die
Ermittlung der Ressourcenzuflüsse in Unterkapitel „E5-4“ verwiesen. Da Nachhaltigkeitsaspekte auf vielen Ebenen gefördert
und gefordert sind, wurden neben den Zielsetzungen für Kernelemente der Wesentlichkeit auch die Reduktion von
Schadstoffen durch gezielten Einsatz von Chemikalien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie untergeordnete Aspekte
der Ressourceneinsparung bedacht. Die Verantwortung für die Kreislaufwirtschaftsstrategie sowie die Wahrung der
Interessen der wesentlichen Stakeholder:innen und die Verfügbarkeit dieser für Interessenträger:innen wird in Kapitel „ESRS 2
Allgemeine Angaben“ ausführlich beschrieben.
E5-2 E5-3 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht über die wesentlichen Zielsetzungen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
im ÖBB Infrastruktur-Konzern. In der untenstehenden Tabelle sind die Zielbeschreibungen sowie die geplanten Jahre der
Zielerreichung und deren angestrebtes Niveau aufgelistet. Die Zuordnung zu den Stoßrichtungen gibt den Zusammenhang zu
den wesentlichen Richtungen innerhalb der strategischen Kreislaufwirtschaft des ÖBB Infrastruktur-Konzerns und ist ganz
rechts in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
88
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit / KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2025
Wert
2024
Kon-
zepte
Wesent-
liche IRO
Anwendung von
Kreislaufwirtschaftskriterien
bei Ausschreibungen im Lead-
Buyer-Segment Infrastruktur
bei relevanten
1)
Warengruppen bis 2035
2035
90
%
2024
31,0
36,4
31,0
E5-K-1
E5-A-1
Bis 2028 sollen alle Neu- und
Ausbauprojekte im Zuge der
projektspezifischen
Umweltbewertung
hinsichtlich einer Verwertung
von Betonabbruch vor Ort
unter technischen,
wirtschaftlichen und
rechtlichen Vorgaben
untersucht werden, um eine
Verwertung im Bauvorhaben
sicherzustellen
2028
100
%
2026
n.a.
n.a.
n.a.
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Ab 2035 wird bei 100 % der
Projekte, bei denen eine
positive
Nachhaltigkeitsbeurteilung
zur Verwertung von
Betonabbruch im eigenen
Bauvorhaben vorliegt
(Ergebnis der vorangehenden
Zielsetzung), eine Umsetzung
angestrebt
2)
2035
100
%
2028
n.a.
n.a.
n.a.
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Gesteigerte Rückgewinnung
von Gleisschotter durch
Gleisbaumaschinen
(Schotterbettreinigung) bis
2040
2040
+15
%
2013-2023
(Durch-
schnitt)
200kt
146,4kt
199,1kt
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Erhöhung des Anteils beim
Wiedereinbau von
gebrauchten Betonschwellen
der Qualitätsstufe 1 & 2 in
zulässigen Gleisrängen bis
2030
2030
+10
%
2018-2023
(Durch-
schnitt)
5.300
Stk
4.620
Stk
5.241
Stk
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Steigerung des Anteils an
weiterverwendeten
Betonschwellen durch
Verkäufe bis 2030
2030
+20
%
2018-2023
(Durch-
schnitt)
20.000
Stk
28.854
Stk
24.621
Stk
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Erhöhung des Anteils beim
Wiedereinbau von
gebrauchten Schienen in
zulässigen Gleisrängen bis
2030
2030
+10
%
2018-2023
(Durch-
schnitt)
52.000
m
46.337,3
m
49.197,0
m
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Ausweitung der Anwendung
von Dosieranlagen auf alle
Anwendungen in der
Unterhaltsreinigung zur
Reduktion des
Produktverbrauchs bis Ende
2026
2026
80,0
%
2024
0,0
19,8
0,0
E5-K-1
-
4)
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
89
Schließung von
Produktkreisläufen durch
Förderung von
Rücknahmekonzepten in der
Beschaffung von
Reinigungsmaschinen, wo
umsetzbar bis Ende 2026
2026
80,0
%
2023
0,0
100
0,0
E5-K-1
-
4)
Anwendung von ökologischen
Kriterien bei
Neuausschreibungen im
Bereich Chemie und
Maschinen: wo zulässig findet
sekundäres oder
recyclingfähiges
Verpackungsmaterial
Anwendung bis Ende 2025
2025
100
%
2023
0,0
85,7
83,3
E5-K-1
-
4)
Ab 2026 wird bei 50 %, ab
2029 bei 70 % und ab 2035
bei 90 % der Baustellen
(Neubau und größere
Renovierung bei nicht
betriebsnotwendigen
Gebäude) ein EU-Taxonomie-
tauglicher Nachweis über den
Massenanteil von mindestens
70 % der auf der Baustelle
anfallenden nicht gefährlichen
Bau- und Abbruchabfälle
(ausgenommen 17 05 04) für
die Wiederverwendung, das
Recycling und eine sonstige
stoffliche Verwertung,
einschließlich Auffüllarbeiten,
bei denen Abfälle als Ersatz
für andere Materialien zum
Einsatz kommen,
vorbereitet.
3)
2035
90,0
%
2024
38,5
60,0
38,5
E5-K-1
E5-A-2
Ab 2028 werden bei 50 % der
größeren Renovierungen (lt.
OIB) bei nicht
betriebsnotwendigen
Gebäuden recycelte oder
wiederverwendbare
Materialien eingesetzt.
2028
50,0
%
2026
n.a.
n.a.
n.a.
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Schulung der
Mitarbeiter:innen der ÖBB-
Operative Services
GmbH & Co. KG durch ein
Umwelttraining Abfall- und
Kreislaufwirtschaft bis 2025
2025
50,0
%
2024
32,5
86,8
32,5
E5-K-1
E5-A-2
1)
Relevante Warengruppen beziehen sich auf jene Warengruppen, die im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse für den Bericht 2024 als wesentlich identifiziert
wurden und Lieferleistungen enthalten. Für genauere Informationen dazu sei auf das Unterkapitel „E5-4“ sowie die Detailbeschreibung des Zielumfangs verwiesen.
2)
Die Umsetzung erfolgt durch eine Beauftragung der Aufbereitung und der Verwertung im Sinne eines Einbaus im selben Bauvorhaben. Dadurch werden
Primärmateriallagerstätten verschont und Emissionen von Treibhausgasen, Staub und Schall reduziert.
3)
Bei jenen Zielen, die in dieser Darstellung mit Fußnote
3)
markiert sind, handelt es sich um Ziele, die über interne Bestrebungen hinaus auch in weiteren europäischen
oder nationalen Gesetzgebungen als Grenzwerte genannt und von diesen abgeleitet sind. Es handelt sich jedoch bei allen gelisteten Zielsetzungen um freiwillige
Bestrebungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Rahmen der Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich.
4)
Bei jenen Zielen, die in dieser Darstellung mit der Fußnote
4)
markiert sind, handelt es sich um Ziele, die in keinem direkten Zusammenhang mit einem Ergebnis der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse stehen, welche aber dennoch durch den ÖBB Infrastruktur-Konzern verfolgt werden, da sie einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
leisten und vor allem die Stoßrichtung zur Reduktion von umweltschädlichen Stoffen fördern (E5-K-1.1).
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
90
Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung werden
diese jedoch nicht gezielt einbezogen.
Für die Kreislaufwirtschaftsperspektive des zirkulären Produktdesigns liegt eine indirekte Beeinflussung durch die
dementsprechenden Weichenstellungen in der Beschaffung vor und damit bestehen Anreize auf den Markt. Dies ist dadurch
gegeben, dass der ÖBB Infrastruktur-Konzern, im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben, Ausschreibungskriterien
anwendet, welche die Kreislaufwirtschaft forcieren (z. B. nachhaltige Planung oder Rückgabekonzepte). Eine ähnliche Lage
stellt sich bei dem Beitrag zur Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen nach dem Kaskadenprinzip dar. Aufgrund
der Untersuchung der wesentlichen Materialzuflüsse des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, welche genauer in Unterkapitel „E5-4“
beschrieben wird, wurden für diese Perspektive lediglich die Holzschwellen als relevant identifiziert. Aufgrund der technischen
Spezifikationen der Schwellen innerhalb der unternehmerischen Wertschöpfung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ist die
Einflussnahme beschränkt. Diese Kategorie stellt daher eine untergeordnete Priorität im Gesamtkontext der
Geschäftstätigkeiten dar, weswegen kein wesentlicher Beitrag im Bereich der erneuerbaren Ressourcen geleistet wird und
daher auch kein Ziel dazu festgelegt wurde. Die Materialien aus erneuerbaren Ressourcen spielen in der Gesamtmassenbilanz
eine untergeordnete Rolle. Die Zielsetzungen wurden gemäß der Wesentlichkeit an den größten vorhandenen Strömen
orientiert (siehe dazu auch Unterkapitel „E5-4“).
Die erarbeiteten Ziele leisten einen wesentlichen Beitrag zu den R-Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft, welche bereits
detaillierter im Unterkapitel „E5-1“ beschrieben wurden. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick, zu welchen
Kreislaufwirtschaftsgrundsätzen (10R) die Ziele einen wesentlichen Beitrag leisten und ob sich diese eher auf
Ressourcenzuflüsse mit den zugehörigen Kategorien Produkte, technisches und biologisches Material gemäß ESRS-Auslegung
oder auf Ressourcenabflüsse beziehen.
Die Auslegung der Begrifflichkeiten der Ressourcenzuflüsse Produkt, technisches sowie biologisches Material nach ESRS
wurde für den Zweck der Berichtslegung in Anlehnung an Definitionen aus für den ÖBB Infrastruktur-Konzern relevanten,
bestehenden Gesetzgebungen gewählt. Als Beitrag zum Ressourcenzufluss relevante Produkte sind jene, die mit einem
physischen Bezug in Anlehnung an § 6 im Bundesvergabegesetz
42
einhergehen, zu betrachten. Dabei grenzt sich „technisches
Material“ dadurch von Produkten ab, dass diese Grundstoffe umfassen, welche unbearbeitet oder lediglich geringfügig
bearbeitete Güter sind. Es handelt sich dabei um Rohmaterial im weitesten Sinne, wobei vor allem der Gleisschotter einen
Anwendungsfall im Sinne der ÖBB-Infrastruktur AG darstellt. Biologisches Material im Kontext der vorliegenden
Berichterstattung umfasst alle Stoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden. Dies sind organische Rohstoffe
aus der land- oder forstwirtschaftlichen Produktion, welche zielgerichtete Anwendungszwecke außerhalb des Nahrungs- und
Futtermittelbereichs haben.
Die unten dargestellten Zuordnungen wurden mit Fokus auf die Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Wertschöpfung des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns vorgenommen und stellen daher außerhalb dieses Rahmens keine universelle Gültigkeit dar.
Abhängig vom Betrachtungsrahmen tragen die einzelnen Ziele auch über die vorgenommenen Zuteilungen hinaus zu den
verschiedenen Ressourcengrundsätzen bei.
42
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010295&FassungVom=2024-02-
10&Artikel=&Paragraf=12&Anlage=&Uebergangsrecht=.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
91
Ziel
Ressourcenzuflüsse
Ressourcen-
abflüsse
Kreislaufwirtschaftsgrundsätze
R-Grundsätze (Auslegung siehe vorhergehende Darstellung)
Produkte
*
Technisches
Material
Biologisches
Material
Produkte
*
Abfälle
R1: Vermeiden
R2: Umdenken
R3: Reduzieren
R4: Wiederver
-
wenden
R5: Reparieren
R6: Aufbereiten
R7: Wieder
-
aufbereiten
R8: Umfunkt
-
ionieren
R9: Recycling
R10: sonstige
Verwertung
Nachhaltigkeitsbeurteilung
Betonabbruch
•
•
•
•
Verwertungsquote
Betonabbruch
•
•
•
•
Beschaffung relevanter
Warengruppen
•
•
•
•
•
Gleisschotter
Rückgewinnung
•
•
•
•
Wiedereinbau gebrauchter
Betonschwellen
•
•
•
Betonschwellenverkauf
•
•
Wiedereinbau gebrauchter
Schienen
•
•
•
Dosieranlagen
•
•
Rücknahmekonzepte
•
•
•
Beschaffung
Reinigungschemie
•
•
•
Gesteigerte
Reststoffverwertung
Neubau und Renovierung
•
•
Kreislauffähiger
Materialeinsatz
•
•
•
Schulungen
•
•
•
Um den weiteren Beitrag der in Unterkapitel „E5-2 E5-3“ dargestellten Ziele zu den Perspektiven der
Primärmaterialeinsparung sowie der Materialnutzungsrate und den Stufen der europäischen Abfallhierarchie
43
darzustellen,
wurden diesen die R-Grundsätze der Kreislaufwirtschaft zugewiesen. Dadurch ist es möglich, den Beitrag der im Unterkapitel
„E5-2 E5-3“ genannten Ziele zu den Perspektiven der Primärmaterialeinsparung sowie der Materialnutzungsrate und den
Stufen der europäischen Abfallhierarchie abzulesen.
Da das Recycling beispielsweise immer einen gewissen Materialverlust bedingt, ist die Einsparung des Primärmaterials im
ersten Moment geringer. Es stellt jedoch die Grundlage der Substitution dar und aufgrund der wesentlichen Mengen, die
beispielsweise über eine Verwertung von Beton oder Bodenaushub wieder eingebaut werden, entsteht ein dementsprechend
signifikanter Beitrag. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern als Abfallbesitzer bzw. Abfallersterzeuger hat im Bereich der
Kreislaufwirtschaft infolge der Systemgrenzen nur bedingt Einfluss auf den Umgang mit Abfall. Im Zuge der Umsetzung von
Neubau- und / oder Instandhaltungsvorhaben erfolgt der Umgang mit Abfällen innerhalb des ÖBB Infrastruktur-Konzerns im
Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Sofern keine direkte Wiederverwendung innerhalb eines
Vorhabens erzielt werden kann, erfolgt mit der expliziten Beauftragung zur umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung
ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Inputmaterial) in Österreich. Entsprechend dem
Abfallwirtschaftsgesetz sowie angrenzenden Gesetzgebungen wie der Deponieverordnung wird somit die Abfallhierarchie
bestmöglich durch die Geschäftstätigkeiten unterstützt, wobei der ÖBB Infrastruktur-Konzern als Inputgeber für
nachgelagerte Verwertungsprozesse zu sehen ist. Die Zielsetzungen im Bereich Kreislaufwirtschaft tragen dennoch zu einer
Förderung der Abfallwirtschaft innerhalb der beschriebenen Möglichkeiten bei. Dabei können im Sinne der Abfallwirtschaft
vor allem die Stufen der Abfallvermeidung unterstützt werden.
43
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/waste-hierarchy.html.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
92
Kreislaufwirtschaftsgrundsätze: R-
Grundsätze
*)
Beitrag zur Primärmaterialeinsparung
(Gering | Mäßig | Wesentlich)
Zuteilung zu
Materialnutzungsraten
Stufe der Abfallhierarchie
die primär gefördert wird
R1: Vermeiden
Mäßig: Material noch nicht in Verwendung
Längere Nutzung
Instandhaltung
Wiederverwendung
Umverteilung
Abfallvermeidung
R2: Umdenken
R3: Reduzieren
R4: Wiederverwenden
Wesentlich: Bereits in Verwendung
befindliches Material wird länger
verwendet
R5: Reparieren
R6: Aufbereiten
R7: Wiederaufbauen
Mäßig: Ein Teil des Produktes wird nicht
wiederverwendet
Aufbereitung
Wiederaufbereitung
Vorbereitung zur
Wiederverwendung
R8: Umfunktionieren
R9: Recycling
Gering: Fortgeschrittene Stufe der
Wiederverwendung auf materieller Ebene,
welche immer auch verlustbehaftet ist
Recycling
Recycling
R10: Sonstige Verwertung
Gering: Fortgeschrittene Stufe der
Wiederverwendung auf materieller Ebene,
welche immer auch verlustbehaftet ist
Sonstige Verwertung
Energetische Verwertung
Beseitigung
*)
Auslegung Beiträge der R*-Grundsätze zu Materialnutzungsraten sowie den Stufen der Abfallhierarchie und der Primärmaterialeinsparung aus der Perspektive der
Kreislaufwirtschaftszielsetzungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Wie bereits im Unterkapitel „E5-1“ beschrieben, zeichnet sich der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns vor allem durch die dementsprechende Beschaffung, Instandhaltung und Wiederverwendung von Material aus. Dies
lässt sich auch aus dem Beitrag der Zielsetzungen zu den Materialnutzungsraten ableiten. Dabei stehen vor allem längere
Nutzung auch durch ausgereifte bedarfsorientierte Instandhaltungsstrategien sowie Wiederverwendung im Fokus, wodurch
Einfluss auf die Abfallvermeidung besteht.
Im folgenden Abschnitt werden weitere Informationen zu den oben dargestellten Zielen sowie zugehörige Maßnahmen
erläutert. Durch die Darstellung des Zusammenhangs zwischen den Maßnahmen und den korrespondierenden Zielen werden
gleichzeitig Informationen dargelegt, inwiefern die Maßnahmen bei den jeweiligen Zielen zu Aspekten wie
Primärmaterialreduktion, Sekundärmaterialförderung oder Förderung kreislauffähiger Gestaltung von Produkten beitragen.
Dabei zahlen einige Maßnahmen bei mehreren Zielen, auch standardübergreifend, ein. Neben den Maßnahmen, die konkret
eine Zielumsetzung unterstützen, werden am Ende der nachfolgenden Übersicht Maßnahmen dargestellt, welche teilweise
die Grundlagen für Zielsetzungen schaffen oder das Thema „Kreislaufwirtschaft“ generell im Unternehmen verbessern und
fördern sollen. Ist ein Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr eine
wesentliche Änderung einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
93
Ziel
Anwendung von Kreislaufwirtschaftskriterien bei Ausschreibungen im Lead-Buyer-Segment
Infrastruktur bei relevanten
*)
Warengruppen der Lieferleistungen bis 2035
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die Integration von Kreislaufwirtschaftskriterien bei
Neuausschreibungen im Bereich der Lieferleistungen. Durch deren Integration wird
einerseits die Kreislauffähigkeit der ÖBB-Infrastruktur AG bei Beschaffungen gesteigert,
andererseits wird vor allem die vorgelagerte Wertschöpfungskette durch Anreize und Bedarf
ebenfalls beeinflusst.
Geplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen. Da ein direkter
Produktbezug für die ÖBB-Infrastruktur AG bei Lieferleistungen gegeben ist und diese auch
Teil des strategischen Einkaufs sind, können diese Leistungen bevorzugt gesteuert werden.
Dabei werden jene Produktgruppen der Lieferleistungen priorisiert und als wesentlich
erachtet, die entsprechend der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Strategie im
Bereich Kreislaufwirtschaft indiziert sind. Diese stellen die relevanten Warengruppen gemäß
Asterisk* dar. Für detailliertere Informationen sei auf den Abschnitt Ressourcenzuflüsse
unter Kapitel „E5-4“ verwiesen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im größeren
Kontext auch die SDGs 9, 12 sowie 13 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung
unterstützt.
Maßnahme
Maßnahme:
Kreislaufwirtschafts-
Kriterien
Überarbeitung der Kreislaufwirtschaftskriterien im Kriterienkatalog nachhaltige Beschaffung
und Ausformulierung von dazugehörigen standardisierten Vertragspositionen bis Ende 2025.
Der Betrachtungsrahmen erstreckt sich auf die durch die ÖBB-Infrastruktur AG eingesetzten
Kreislaufwirtschaftskriterien als Grundlage für Ausschreibungen der Beschaffung.
In Umsetzung
Maßnahme:
Mitarbeiter:innen
Schulungen
Laufende Schulungen der Einkäufer:innen in Nachhaltigkeitsbelangen zur Datenerfassung
und den Umgang mit Kreislaufwirtschaftsbelangen im Kontext des Einkaufs. Der
Betrachtungsrahmen erstreckt sich auf die Mitarbeiter:innen der ÖBB-Infrastruktur AG.
Laufend
Maßnahme:
Standardleistungs-
positionen
Ein ÖBB-Infrastruktur AG internes Projekt soll evaluieren, welche kreislauffähigen
Alternativen für häufig angewandte Leistungsgruppen wie Schwellen, Bahnsteigkanten und
ähnliche verfügbar und anwendbar sind, um eine Grundlage zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft in diesen Gruppen bis 2027 zu schaffen. Der Betrachtungsrahmen
entspricht dabei jenem der Zielsetzung.
Geplant
*)
Relevante Warengruppen sind jene, bei denen die ÖBB-Infrastruktur AG direkte Beschaffungen bei Lieferleistungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten hat.
Ziel
Bis 2028 sollen alle Neu- und Ausbauprojekte im Zuge der projektspezifischen
Umweltbewertung hinsichtlich einer Verwertung von Betonabbruch vor Ort unter
technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgaben untersucht werden, um eine
Verwertung im Bauvorhaben sicherzustellen.
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die Umsetzung von Bauvorhaben der eigenen
Wertschöpfung. Durch die Vergabe des Auftrags der Bauabwicklung an externe
Unternehmen werden auch Teile der vorgelagerten Wertschöpfungskette adressiert.
In Umsetzung
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um ein in der Praxis umsetzbares Ziel festzulegen. Die Analyse erfolgt im Zuge
der projektspezifischen Umweltbewertung und wird entsprechend dokumentiert. Dadurch
soll sichergestellt werden, dass diese Projekte flächendeckend betrachtet werden und
andere Nachhaltigkeitsaspekte wie der Transport der anfallenden Massen über weitere
Strecken, Schall- sowie Staubentwicklungen nicht negativ beeinflusst werden.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im größeren
Kontext auch die SDGs 9 und 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Die Zielsetzung aus dem Berichtsjahr 2024 zur Verwertung von Betonabbruch wurde nach
eingehender Diskussion im Fachexpert:innenkreis angepasst. Der bestehende Prozess wird
durch die Erarbeitung von klaren Vorgaben erweitert und ermöglicht eine systematische
Bearbeitung. Die neu erarbeitete Zielsetzung wirkt somit im Vergleich zur vorhergehenden
Zielsetzung zielgerichteter und bietet einen wirksameren Beitrag zur Steigerung der
Nachhaltigkeit.
Maßnahme
Erstellung der Kriterien
Erstellung der notwendigen Kriterien (Wirtschaftlichkeit, Luftreinhaltungsqualitätsrichtlinie,
Schall, Platzbedarf) und Checklisten für die Mitarbeiter:innen für die Sicherstellung einer
einheitlichen und qualitativ sinnvollen operativen Umsetzung.
In Umsetzung
Systemtechnische
Anpassungen
Anpassung der IT-Systeme, um eine Erfassung der Bewertung bei den Projekten einheitlich
und systematisch zu ermöglichen.
Geplant
Schulung der
Mitarbeiter:innen
Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter:innen zur fachlichen Umsetzung der
Bewertung und der entsprechenden Dokumentation.
Geplant
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
94
Ziel
Ab 2035 wird bei 100 % der Projekte, für die eine positive Nachhaltigkeitsbeurteilung zur
Verwertung von Betonabbruch im eigenen Bauvorhaben vorliegt (Ergebnis der Zielsetzung:
„Nachhaltigkeitsbeurteilung Betonabbruch), eine Umsetzung angestrebt.
Status
Zielumfang
Dieses Ziel ist mit der vorangehenden Zielsetzung verknüpft und von den Ergebnissen
abhängig. Der Zielumfang bezieht sich auf die Umsetzung von Bauvorhaben der eigenen
Wertschöpfung. Durch die Vergabe des Auftrags der Bauabwicklung an externe
Unternehmen werden auch Teile der vorgelagerten Wertschöpfungskette adressiert.
Geplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um ein in der Praxis umsetzbares Ziel festzulegen. Die Umsetzung steht dabei
im direkten Zusammenhang mit der Zielerreichung und der erfolgreichen Umsetzung von
dem Ziel „Nachhaltigkeitsbeurteilung Betonabbruch“ aus den
Kreislaufwirtschaftsbestrebungen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im größeren
Kontext auch die SDGs 9 und 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Die Zielsetzung aus dem Berichtsjahr 2024 zur Verwertung von Betonabbruch wurde nach
eingehender Diskussion im Fachexpert:innenkreis verändert, da mit der zuvor bestehenden
Zielsetzung kein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Nachhaltigkeit sichergestellt
werden konnte. Dies ergibt sich einerseits durch potenzielle Verschlechterungen der
Effizienz bei Aufbereitungen und andererseits durch mögliche gesteigerte
Transportstrecken, wodurch eine verstärkte Treibhausgasemissionsbelastung nicht
ausgeschlossen werden konnte.
Maßnahme
Systemtechnische
Anpassungen
Anpassung der IT-Systeme, um eine Erfassung der Umsetzung einheitlich und systematisch
zu ermöglichen
Geplant
Schulung der
Mitarbeiter:innen
Schulung der Mitarbeiter:innen zur Umsetzung der angestrebten Zielsetzungen inklusive der
notwendigen Parameter für die Beauftragungen
Geplant
Ziel
Gesteigerte Rückgewinnung von Gleisschotter durch Gleisbaumaschinen
(Schotterbettreinigung) bis 2040
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die Steigerung der Rückgewinnung von Gleisschotter durch
erhöhten Einsatz von Gleisbaumaschinen. Dabei wird durch diese Spezialmaschinen der
Schotter ausgehoben, gesiebt und wieder eingebracht. Die geeignete Kornverteilung
(geringe Feinkorn-Anteile) im Schotterbett gewährleistet die Aufnahme der statischen und
dynamischen Belastungen aus dem Bahnbetrieb und die Entwässerungsfähigkeit des Gleises.
Grundlage für den zweckmäßigen Einsatz der Gleisbaumaschinen sind geeignete
Streckenabschnitte und Beprobungen.
Geplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um ein technisch umsetzbares Ziel zu definieren.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren Kontext
auch der Baustein SDG 12 (nachhaltiger Konsum) der Agenda 2030 – Nachhaltige
Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Gesteigerte
Instandhaltung
Um eine Steigerung der Gleisschotterrückgewinnung zu ermöglichen, müssen mehr Gleis-
und Weichenreinigungen im Rahmen von Instandhaltungstätigkeiten durchgeführt werden.
Eine Schotterbettreinigung in der Lebenszyklusmitte ermöglicht eine verlängerte
Nutzungsdauer von Gleisen und Weichen. Die Maßnahme soll bis 2040 anlaufen. Der
Betrachtungsrahmen entspricht dem Zielumfang.
Geplant
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
95
Ziel
Erhöhung des Anteils beim Wiedereinbau von gebrauchten Betonschwellen
der Qualitätsstufe 1 & 2 in zulässigen Gleisrängen bis 2030
Status
Zielumfang
Durch die Definition der zu verwendenden Materialien, insbesondere der Verwendung von
Betonschwellen an Stelle von getränkten Holzschwellen, können diese zum Teil
wiedereingebaut werden. Gebrauchte Betonschwellen werden nach erfolgter Prüfung und
auf Basis ihrer technischen Eignung als „Bau- oder Betonschwellen“ einer
Wiederverwendung im Gleisnetz der ÖBB-Infrastruktur AG zugeführt. Dies umfasst
neuwertige Betonschwellen, die intern festgelegte technische Kriterien erfüllen.
Geplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren Kontext
auch das SDG 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Anpassung interner
Vorgaben
Damit ein gesteigerter Wiedereinbau möglich ist, sind die internen Vorgaben zur
Wiederverwendung von gebrauchten Betonschwellen anzupassen und zu überarbeiten.
Damit das Ziel erreicht werden konnte, wurde diese grundlegende Maßnahme bis 2025
umgesetzt. Der Betrachtungsrahmen umfasst dabei die ÖBB-Infrastruktur AG internen
Prozesse und Arbeitsabläufe.
Abgeschlossen
Mitarbeiter:innen
Sensibilisierung
Um die Umsetzung der Anpassungen aus Vorgaben zur Wiederverwendung in der
operativen Projektgestaltung sicherzustellen, werden die Mitarbeiter:innen im Zuge von
Schulungen auf die Nutzung der gebrauchten und für die Anwendung zulässigen
Betonschwellen der entsprechenden Qualitätsstufen vermehrt hingewiesen. Diese
Maßnahme soll nach der Umsetzung der vorhergehenden Maßnahme zur Ausweitung der
Umsetzung ab 2026 angestrebt werden. Diese Maßnahme betrifft alle internen
Mitarbeiter:innen des eigenen Unternehmens.
Geplant
Ziel
Steigerung des Anteils an weiterverwendeten Betonschwellen durch Verkäufe bis 2030
Status
Zielumfang
Da die Anwendungsvoraussetzungen für gebrauchte Betonschwellen, wie bereits beim Ziel
„Wiedereinbau gebrauchter Betonschwellen“ beschrieben, großen Einfluss auf die
Gleisstabilität haben, gelten bei der ÖBB-Infrastruktur AG hohe Qualitätsanforderungen für
den Wiedereinbau. Für jene Schwellen, die diese Anforderungen nicht mehr erfüllen, soll auf
diesem Wege eine gesteigerte Nutzung erzielt werden.
Geplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen. Die Zielsetzung trägt zur
Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im Bereich Kreislaufwirtschaft
und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren Kontext auch das SDG 12 der
Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Kooperations-
vereinbarungen
Um einen gesteigerten Verkauf der nicht mehr als Bahnschwellen wiederverwendbaren
Betonschwellen zu ermöglichen, wird die Schaffung langfristiger Kooperationen für eine
weiterführende Verwendung angestrebt. Die Maßnahme soll bis 2026 evaluiert und
angelaufen sein, um eine Zielerreichung zu ermöglichen. Der Betrachtungsrahmen umfasst
vor allem die nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Geplant
Nutzung des
INFRA.Fundus
Die Nutzung der ÖBB-internen Plattform INFRA.Fundus, auf der gebrauchte Gegenstände
verkauft werden, um eine verlängerte Lebensdauer zu fördern, soll evaluiert und nach
Möglichkeit für Bahnschwellen gefördert und ausgebaut werden. Die Maßnahme soll bis
2026 gesetzt sein. Der Betrachtungsumfang liegt innerhalb des eigenen Unternehmens.
In Umsetzung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
96
Ziel
Erhöhung des Anteils beim Wiedereinbau von gebrauchten Schienen
in zulässigen Gleisrängen bis 2030
Status
Zielumfang
Altbrauchbare Schienen, welche aus dem Bestandsnetz ausgebaut werden, werden nach
erfolgter Prüfung und auf Basis ihrer technischen Eignung einer Wiederverwendung im
Gleisnetz der ÖBB-Infrastruktur AG zugeführt. Dabei finden sie vor allem in weniger und
langsamer befahrenen Gleisrängen Anwendung, da hier die Beanspruchungen geringer sind.
Geplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren Kontext
auch das SDG 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Anpassung interner
Vorgaben
Damit ein gesteigerter Wiedereinbau möglich ist wurden die internen Vorgaben zur
Wiederverwendung von altbrauchbaren Schienen angepasst und überarbeitet. Damit das
Ziel erreicht werden kann, wurde diese grundlegende Maßnahme bis 2025 umgesetzt. Der
Betrachtungsrahmen umfasst dabei die ÖBB-Infrastruktur AG internen Prozesse und
Arbeitsabläufe.
Abgeschlossen
Mitarbeiter:innen-
Sensibilisierung
Um die Umsetzung der Anpassungen aus Vorgaben zur Wiederverwendung in der
operativen Projektgestaltung sicherzustellen, werden die Mitarbeiter:innen im Zuge von
Schulungen auf die Nutzung der gebrauchten und für die Anwendung zulässigen Schienen
vermehrt hingewiesen. Diese Maßnahme soll nach der Umsetzung der vorhergehenden
Maßnahme zur Ausweitung der Umsetzung ab 2026 angestrebt werden. Sie betrifft alle
internen Mitarbeiter:innen des eigenen Unternehmens.
Geplant
Ziel
Ausweitung der Anwendung von Dosieranlagen auf alle Anwendungen in der Unterhaltsreinigung
zur Reduktion des Produktverbrauchs bis Ende 2026
*)
Status
Zielumfang
Im Zuge der Unterhaltsreinigung werden bei den ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
Dosieranlagen bei der Anwendung von chemischen Reinigungsmitteln ausgeweitet, um den
Einsatz von chemischen Reinigungsmitteln weiter zu reduzieren und zu optimieren.
In Umsetzung
Methodik
Für die Zieldefinition wurden mit den und durch die internen Fachexpert:innen und
Stakeholder:innen bestehende Verträge betrachtet, um daraus das Potenzial und eine
mögliche Zielsetzung abzuleiten.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Es wird das SDG 12 der
Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Rahmenbedingungen
Es wird die Erfassung der notwendigen Rahmenbedingungen zur Anwendung von
Dosieranlagen in der Unterhaltsreinigung umgesetzt. Basierend darauf wird erhoben, wo
eine Umsetzung technisch möglich ist.
In Umsetzung
Ausführung
Nachdem die Potenziale der Umsetzung festgelegt sind, werden die entsprechenden
Beschaffungen getätigt und die Ausrollung der Ausführung wird unter Einbeziehung der
Mitarbeiter:innen umgesetzt.
In Planung
*)
Zielsetzung ohne wesentliche Auswirkung, Risiko oder Chance gemäß doppelter Wesentlichkeitsanalyse, aber mit Beitrag zu E5-K-1.1.
Ziel
Schließung von Produktkreisläufen durch Förderung von Rücknahmekonzepten
in der Beschaffung von Reinigungsmaschinen wo umsetzbar bis Ende 2026
*)
Status
Zielumfang
Im Zuge der Unterhaltsreinigung durch die Mitarbeiter:innen der ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG werden die dazu notwendigen Reinigungsmaschinen mit einem
Rücknahmekonzept beschafft. Dabei sollen, überall wo zulässig und umsetzbar, die
Lieferanten oder Hersteller die Geräte zurücknehmen, um diese durch Wartung,
Instandhaltung oder getrennte fachgerechte Entsorgung möglichst lange im Kreislauf zu
halten.
In Umsetzung
Methodik
Für die Zieldefinition wurden mit den und durch die internen Fachexpert:innen und
Stakeholder:innen bestehende Verträge betrachtet, um daraus das Potenzial und eine
mögliche Zielsetzung abzuleiten.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Es wird das SDG 12 der
Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Vertraglicher Rahmen
Schaffung der vertraglichen Möglichkeiten bis Ende 2025, um die Standardpositionen für die
Beschaffung einfach und unkompliziert anwenden zu können. Der Betrachtungsrahmen
entspricht dabei jenem der Zielsetzung.
In Umsetzung
*)
Zielsetzung ohne wesentliche Auswirkung, Risiko oder Chance gemäß doppelter Wesentlichkeitsanalyse, aber mit Beitrag zu E5-K-1.1.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
97
Ziel
Anwendung von ökologischen Kriterien bei Neuausschreibungen im Bereich Chemie und
Maschinen: wo zulässig findet sekundäres oder recyclingfähiges Verpackungsmaterial Anwendung
bis Ende 2025
*)
Status
Zielumfang
Für die Unterhaltsreinigung durch die Mitarbeiter:innen der ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG werden im Bereich Chemie und Reinigungsmaschinen Beschaffungen zur
Unterhaltsreinigung getätigt. Dabei sollen, überall wo zulässig und umsetzbar, sekundäre
Verpackungsmaterialien zur Anwendung kommen. Eine mögliche Einschränkung kann durch
Chemikalien und die notwendige Beständigkeit von Verpackungsmaterial entstehen.
In Umsetzung
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren Kontext
vor allem das SDG 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Vertraglicher Rahmen
Schaffung der vertraglichen Möglichkeiten bis Ende 2025, um die Standardpositionen für die
Beschaffung einfach und standardisiert anwenden zu können. Der Betrachtungsrahmen
entspricht dabei jenem der Zielsetzung.
In Umsetzung
*)
Zielsetzung ohne wesentliche Auswirkung, Risiko oder Chance gemäß doppelter Wesentlichkeitsanalyse, aber mit Beitrag zu E5-K-1.1.
Ziel
Ab 2026 wird bei 50 %, ab 2029 bei 70 % und ab 2035 bei 90 % der Baustellen (Neubau und
größere Renovierung bei nicht betriebsnotwendigen Gebäuden) ein EU-Taxonomie-tauglicher
Nachweis über den Massenanteil von mindestens 70 % der auf der Baustelle anfallenden nicht
gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen 17 05 04) für die Wiederverwendung, das
Recycling und eine sonstige stoffliche Verwertung einschließlich Auffüllarbeiten, bei denen Abfälle
als Ersatz für andere Materialien zum Einsatz kommen, vorbereitet.
Status
Zielumfang
Der Zielumfang umfasst alle zentral durch den ÖBB Infrastruktur-Konzern gesteuerten
Neubau- und Renovierungsprojekte im Bereich der nicht betriebsnotwendigen Gebäude.
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen sowie
die extern durch die EU-Taxonomie sowie das Abfallwirtschaftsgesetz
44
festgelegten
Zielsetzungen einbezogen.
Geplant
Methodik
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im größeren
Kontext auch die SDGs 11 sowie sekundär auch 12 und 13 der Agenda 2030 – Nachhaltige
Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Vertraglicher Rahmen
Schaffung der vertraglichen Möglichkeiten bis 2026, um diese Verwertungsquote auswerten
und darstellen zu können. Der Betrachtungsrahmen entspricht dabei jenem der Zielsetzung.
In Umsetzung
Mitarbeiter:innen-
Schulungen
Laufende Schulungen der verantwortlichen Mitarbeiter:innen in Nachhaltigkeitsbelangen zur
Datenerfassung und dem Umgang mit Kreislaufwirtschaftsbelangen im Kontext der
Zielsetzung. Der Betrachtungsrahmen erstreckt sich auf die Mitarbeiter:innen der ÖBB-
Infrastruktur AG.
Laufend
Verbesserung der
Nachweisführungen
Schaffung der systemtechnischen Möglichkeiten bis 2025, um diese Verwertungsquote
auswerten und darstellen zu können. Der Betrachtungsrahmen entspricht dabei der internen
Systemlandschaft zur Datenerfassung und Verarbeitung.
Abgeschlossen
44
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/recht/awg.html.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
98
Ziel
Ab 2028 werden bei 50 % der größeren Renovierungen (lt. OIB) bei nicht betriebsnotwendigen
Gebäuden recycelte oder wiederverwendbare Materialien eingesetzt.
Status
Zielumfang
Der Zielumfang umfasst alle zentral durch den ÖBB Infrastruktur-Konzern gesteuerten
größeren Renovierungsprojekte (lt. OIB) im Bereich der nicht betriebsnotwendigen
Gebäude.
In Umsetzung
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen. Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen
Bestrebungen im Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im
größeren Kontext auch die SDGs 11 sowie sekundär auch 12 und 13 der Agenda 2030 –
Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Ausarbeitung
Ausarbeitung der konkreten Anwendungen und Definitionen zur internen Orientierung für
die ausführenden Projektleitungen. Schaffung klarer Abläufe und Vorgaben zur internen
Umsetzung der Zielsetzung
In Umsetzung
Schulung
Mitarbeiter:innen
Laufende Schulungen der verantwortlichen Mitarbeiter:innen in Nachhaltigkeitsbelangen zur
Datenerfassung und den Umgang mit Kreislaufwirtschaftsbelangen im Kontext der
Zielsetzung. Der Betrachtungsrahmen erstreckt sich auf die Mitarbeiter:innen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
In Planung
Nachweisführung
Schaffung der systemtechnischen und prozesstechnischen Möglichkeiten zur Dokumentation
der Nachweisführung und zur Messung der Verbesserung
In Planung
Ziel
Schulung der Mitarbeiter:innen der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
durch ein Umwelttraining Abfall- und Kreislaufwirtschaft bis Ende 2025
Status
Zielumfang
Die Mitarbeiter:innen der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns leisten in ihrer operativen Arbeit einen wichtigen Beitrag zu einer
funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Durch Schulungen in einem Umwelttraining wird
verstärkt auf Abfall- und Kreislaufwirtschaftsaspekte eingegangen und hingewiesen.
Geplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um sinnvolle Inhalte für das geplante Umwelttraining zusammenzustellen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im größeren
Kontext auch die SDGs 3 und 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Maßnahme
Durchführung
Unterweisung
Nachhaltigkeit
2025 wurden Unterweisungen zum Thema „Nachhaltigkeit“ durchgeführt. Diese erfolgten im
Rahmen der Jahresunterweisung in Form eines Videos. Der Betrachtungsrahmen umfasst die
Mitarbeiter:innen der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns.
Abgeschlossen
Sonstige Maßnahmen im Bereich Kreislaufwirtschaft
Status
Wesentliche
IRO
F4F-Datenerfassung
Im Zuge des 2024 gestarteten Projekts „F4F“ des Konzerneinkaufs sollen
Nachhaltigkeitsdaten der Beschaffungen zentral erfasst und in einer Plattform
verarbeitet werden. Dies ermöglicht eine verbesserte Datengrundlage zum Ausweis
der Informationen unter diesem Standard, aber auch eine Ausgangslage, um weitere
Schritte zu setzen. Die ersten Anwendungen der Plattform sind für 2026 geplant und
soll in weiterer Folge ausgerollt werden. Der Betrachtungsrahmen entspricht den
Beschaffungen mit dem Fokus auf Materiallieferleistungen.
In Umsetzung
E5-F-1
Oberleitungsanlagen
Umsetzung eines Pilotprojekts zum Einsatz von Recyclingbeton bei Stahlbetonmasten
für Oberleitungsanlagen zur Primärmaterialreduktion um 30 % in den Masten bis
2026. Der Betrachtungsrahmen umfasst die technische Eignung und Anwendbarkeit
von Recyclingbeton für den genannten Fall sowie eine Analyse der potenziellen
Ausrollung bei positivem Ergebnis.
In Umsetzung
E5-A-1
E5-A-2
Produkt-
wiederverwendung
Projekt zur Untersuchung einer potenziellen Wiederverwendung altbrauchbarer
Kleinflächenplatten für Gleiseindeckungen bei Eisenbahnkreuzungen (abhängig von
Qualitätsstufe – vgl. Schwellen und Schienen) bis 2027. Der Betrachtungsrahmen
umfasst die Kleinflächenplatten für Gleiseindeckungen und alle damit in Verbindung
stehenden internen Abläufe und Prozesse.
Geplant
E5-A-1
E5-A-2
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
99
E5-4 Ressourcenzuflüsse
Die wesentlichen Ressourcenzuflüsse ergeben sich auf Basis der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse und
beziehen sich auf die entsprechenden Ergebnisse. Dies betrifft vor allem die Entnahme von endlichen Ressourcen aufgrund
der Ressourcenintensität des Bausektors im Zuge von Instandhaltung und Neubauvorhaben Um genauer festzulegen, welche
Ressourcenzuflüsse innerhalb der genannten Auswirkung wesentlich sind, wurden die verbauten Materialien aus dem
Referenzjahr 2022, welches ein repräsentatives Vergleichsjahr darstellt, detailliert betrachtet.
Da Stahl und Beton mehrere Veredelungsschritte durchlaufen, sind sie als wesentliche Produkte anzusehen, während vor
allem Oberbauschotter, der für das Gleisbett verwendet wird, als wesentliches technisches Material einzustufen ist. Die
beschriebenen Produkte werden in der Regel in größeren Mengen benötigt, weswegen Wagenladungen oder Lkw eingesetzt
werden und Verpackungsmaterial eine untergeordnete Rolle spielt. Aufgrund der Prozesse, die mit der Herstellung der
genannten Materialien in Verbindung stehen, stellen kritische Rohstoffe und seltene Erden eine untergeordnete Rolle dar,
wobei diese im Umfeld der Stahlerzeugung relevanter sind, als dies bei Beton oder Schotterbettmaterial der Fall ist. Vor allem
im Anwendungsfall des Schienenstahls finden Kohlenstoff-Mangan-Stähle Anwendung. Basierend auf den öffentlich
einsehbaren Unterlagen von diversen Herstellern kann festgehalten werden, dass die chemischen Zusammensetzungen im
Massenanteil in Prozent (%) der relevanten Stähle einen Prozentpunkt nicht überschreiten. Aufgrund dessen sowie der hohen
Rückführungsquote des Schrottes als Abfallfraktion (siehe Unterkapitel „E5-5“) und der damit gegebenen Erhaltung der
potenziell zulegierten kritischen Rohstoffe im Wertstoffkreislauf sind diese von untergeordneter Priorität.
Eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Ressourcenzuflüsse für den ÖBB Infrastruktur-Konzern kann aus
nachfolgender Tabelle entnommen werden, wobei die Methodik nach der Tabelle erläutert wird:
Ressourcenzufluss
2025
2024
Veränderung
1)
Veränderung
in %
Gesamtgewicht der verwendeten Produkte und Materialien in t
2.702.644,8
3)
3.143.945,5
3)
-441.300,7
-14 %
davon Produkt
2)
in t
1.363.561,8
3)
1.751.086,8
3)
-387.525,0
-22 %
davon technische Materialien
2)
in t
1.333.828,5
3)
1.388.331,6
3)
-54.503,1
-4 %
davon biologische Materialien
2)
in t
5.254,5
4.527,0
727,5
16 %
Prozentualer Anteil biologischer Materialien, die zertifiziert
nachhaltig beschafft wurden und für die Herstellung der Produkte
sowie Dienstleistungen der ÖBB verwendet wurden
in %
0,2
0,1
0,1
100 %
Gewicht der zur Herstellung der Produkte und Dienstleistungen
verwendeten wiederverwendeten oder recycelten sekundären
Komponenten, Produkte und Materialien in t
26.955,0
3)
24.967,0
3)
1.988,0
8 %
Prozentueller Anteil %
1,0
0,8
0,2
25 %
1)
Aufgrund von variierendem Projektgeschehen und Teuerungen kommt es bei den Materialzuflüssen zu Schwankungen über 5 % zwischen den Berichtsjahren.
2)
Technisches Material umfasst Grundstoffe (vgl. engl. Primary Commodities), die unbearbeitete oder lediglich geringfügig bearbeitete Güter sind; biologisches Material
bezeichnet organische Stoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden und aus land- bzw. forstwirtschaftlicher Produktion stammen; Produkte umfassen
alle anderen wesentlichen Ressourcenzuflüsse exkl. des technischen und biologischen Materials.
3)
Die angegebenen Massen enthalten Schätzungen, welche von Unsicherheiten behaftet sind.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
100
Um diese wesentlichen Finanzmittel mit verbauten Mengen in Verbindung zu setzen, wurden die verbauten Mengen aus den
dafür zuständigen Geschäftsbereichen abgefragt. Als Grundlage wurde dafür der SCHIG-Bericht
45
herangezogen, welcher die
zu verbauenden Massen standardisierter Einheiten und Ausführungsvarianten der einzelnen Gewerke beinhaltet. Die Massen
wurden in dieser Art für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 erhoben. Da die umgesetzten Massen aus dem Jahr 2025
zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht für alle Gewerke des Schieneninfrastrukturbaus vorliegen, wurden diese als
Durchschnitt der Vorjahre, gemessen am investierten Budget aus dem Jahr 2025, wertangepasst (inflationsbereinigt)
fortgeschrieben. Da der Tunnelbau durch die notwendigen Tunnelschalen und Bauelemente einen der wesentlichsten Treiber
in Bezug auf Massenbedarf im Baugeschehen darstellt, wurden diese Mengen auch für das Jahr 2024 direkt von den
zuständigen Bereichen erhoben. Für die direkt von Herstellern bezogenen Produkte und Materialien finden darüber hinaus
SAP-Daten Anwendung. Dies umfasst den beschafften Schienenstahl, die Beton- und Holzschwellen sowie den
Oberbauschotter. Dadurch können über 89 % der Massenbilanz für das Berichtjahr 2024 (Vj: 88 %) basierend auf tatsächlichen
Materialmengen erhoben werden. Für diesen Anteil kann daher von einer hohen Genauigkeit der Daten ausgegangen werden.
In den Folgejahren wird intensiv an einer Weiterentwicklung der Massenerfassung bei Bauprojekten und durch die
Beschaffung gearbeitet, um die Datengrundlage weiter zu verbessern. Für die Holzschwellen, wesentliche Produkte aus
biologischem Material, ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach PEFC oder FSC verpflichtend, weswegen diese zu 100 %
zertifiziert nachhaltig beschafft werden. Bezogen auf die Gesamtmasse an Ressourcenzuflüssen stellen die Holzschwellen
jedoch eine untergeordnete Bedeutung dar. Alle weiteren Investitionen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Bau- und der Instandhaltung der Schieneninfrastruktur stehen, aber aufgrund der Wesentlichkeit der Bautätigkeiten allgemein
für den ÖBB Infrastruktur-Konzern relevant sind, wurden durch einen Finanzmittel-basierten Ansatz, ähnlich der Spend-based
Methode der Treibhausgasemissionsbewertung gemäß GHG Protocol, berechnet. Dazu wurden die verbleibenden
Investitionstätigkeiten einzeln analysiert und mit einem durchschnittlichen Massefaktor, welcher für diese Investitionen
repräsentativ ist, hochgerechnet. Dies betrifft circa 11 % der Massen aus der oben dargestellten Ressourcenzufluss-Bilanz von
2024 (Vj: 12 %). Für diesen untergeordneten Anteil kann daher von einer mäßigen Genauigkeit der Daten ausgegangen
werden. Die Unsicherheit in der Berechnungslogik stammt aus den verwendeten Massefaktoren und den Variationen, die im
Einzelfall eines Bauprojekts auftreten, sowie Veränderungen in der Kostenstruktur. In den kommenden Jahren sollen diese
Berechnungen weiter vertieft sowie laufend aktualisiert werden. Für die Berechnung der wiederverwendeten oder recycelten
sekundären Komponenten, Produkten und Materialien wurde für Beton, (Schienen-)Stahl, Kupfer und Aluminium eine
Recherche basierend auf Daten verarbeitender Unternehmen vorgenommen. Die identifizierten Quoten an Material aus
sekundärem Ursprung, wurden entsprechend den Materialmassen der Erhebung angewandt und hochgerechnet. Für diese
Zeile der Tabelle kann daher von einer Ungenauigkeit der Daten ausgegangen werden. Die Quelle der Unsicherheiten sind die
breit gestreute Varianz an Sekundärmaterialquoten einzelner Produkte sowie Schwankungen aufgrund ihrer Verfügbarkeit bei
Herstellungsprozessen. Für den Bahnkörper unter dem Planum wurde ein durchschnittlicher Wert für die
Erdmassenbewegungen angenommen, welcher basierend auf Expert:inneneinschätzungen und internen Auswertungen
berechnet wurde und der an die umgesetzten Projektmengen angelehnt ist. Für diese kann daher von einer mäßigen
Ungenauigkeit der Daten ausgegangen werden. Die Quelle der Unsicherheiten sind die in hohem Maße individuellen
Gegebenheiten der einzelnen Umsetzungsprojekte, wodurch ein Mittelwert immer einen Abschlag darstellt. Für die direkt
beschafften Materialien und Produkte wird bereits zum Zeitpunkt der Berichtslegung an einer Erfassung von Primärdaten
durch den Einkauf gearbeitet (siehe dazu auch F4F-Tool im Abschnitt weitere Maßnahmen des Unterkapitels „E5-3 E5-4“).
Darüber hinaus wird eine Verbesserung der Datenlage aufgrund der Weiterentwicklung der Massenerfassung im
Baugeschehen angestrebt sowie eine verbesserte Bewertung des Bahnkörpers für die Folgejahre vorgesehen.
Doppelzählungen wurden vermieden, da ein durchgehender Abgleich mit dem investierten Finanzvolumen vorgenommen
wurde. Dadurch wurde sichergestellt, dass jeder Zufluss immer nur durch eine der oben genannten Methoden bewertet
wurde. Aufgrund der Verwendung von externen Quellen zur Berechnung von wiederverwendeten oder recycelten sekundären
Komponenten, Produkten und Material kann keine Unterscheidung innerhalb dieser Rubrik getroffen werden.
E5-5 Ressourcenabflüsse
Aufgrund der Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns entstehen keine wesentlichen Produktabflüsse,
abgesehen von Abfällen. Dies ist auch dadurch gegeben, dass die gebaute Infrastruktur in der Regel permanent im Besitz des
Unternehmens als Teil des Anlagevermögens bleibt. Im Sinne der Ökologisierung und Kreislaufwirtschaft erfolgt bei
Infrastrukturvorhaben der ÖBB-Infrastruktur AG eine Wiederverwendung von Aushubmaterialien, soweit diese bautechnisch
und umwelttechnisch im notwendigen Ausmaß und zulässigerweise für das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das
Vornehmen von Geländeanpassungen geeignet sind. Innerhalb des ÖBB Infrastruktur-Konzerns steht der schonende Umgang
mit Ressourcen sowie die Bestrebung zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Materialien im Fokus. Dies spiegelt
sich sowohl in den Stoßrichtungen der Kreislaufwirtschaft, als auch in den daraus abgeleiteten Zielen wider.
45
https://www.schig.com/fileadmin/Media/Blogs/2023/20221216_BER_THG-Emissionen_Bau_v0.pdf.
Der SCHIG-Bericht wurde für die Ermittlung von Emissionskennwerten für die Bewertungsprozesse im Zuge der Erarbeitung des Zielnetzes 2040 durch die
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) und interne sowie externe Expert:innen erstellt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
101
Die nachfolgende Abfalltabelle enthält, neben den als wesentlich identifizierten Abfallströmen der Wirtschaftsaktivitäten des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns, alle anfallenden Abfallströme zur Vermittlung eines gesamtheitlichen Eindrucks und zur Erfüllung
nationaler Gesetzgebungen. Diese umfassen alle vollkonsolidierten Tochtergesellschaften des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die
im Rahmen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifizierten Abfallströme beziehen sich dabei, analog zu
den vorhergehenden Kapiteln und den Ergebnissen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel „ESRS 2 IRO-
1“), vor allem auf die Abfallströme aus großen Bauvorhaben anhand von Erneuerungs- / Neubau- / Ausbau-Projekten, der
Instandhaltung (Inspektions- / Wartungs- / Entstörungs- / Instandsetzungsarbeiten) und dem Betrieb der Anlagen. Darüber
hinaus erfolgt eine gesonderte Ausweisung für Eisen- und Nichteisenmetalle („Schrott- / Metallabfälle“) im Rahmen der
Berichtslegung für die Nichtfinanzielle Erklärung, da diese sektorspezifische Relevanz haben. Die Entsorgung erfolgt dabei
über Einzel- sowie Rahmenverträge und bei großen Infrastrukturvorhaben gesondert über Bauverträge. Eine besondere
Bedeutung kommt hierbei den betriebseigenen Deponien des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zu, da diese wesentlichen
Bestandteile von Infrastrukturvorhaben (u. a. Semmering-Basistunnel oder Errichtung der Koralmbahn) im öffentlichen
Interesse (siehe Einreichbescheid / Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren) sind und hierzu bauliche Abfälle einer
Beseitigung unter Berücksichtigung der bestmöglichen Reduktion von Transportwegen und damit auch Emissionen zugeführt
werden.
Abfallart, -menge, -herkunft und -verbleib werden vom ÖBB Infrastruktur-Konzern als Abfallbesitzer (Abfallersterzeuger)
entsprechend der abfallrechtlichen Vorgaben gemäß Abfallwirtschaftsgesetz dokumentiert. Dies erfolgt über interne Prozesse
und Systeme (Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Umweltinformationssystem, Meldungen im elektronischen
Datenmanagement-Umwelt Österreich, Meldungen gemäß Altlastensanierungsgesetz etc.) je Kalenderjahr. Die
abfallrechtlichen Verpflichtungen enden gemäß aktuell gültigem Abfallwirtschaftsgesetz mit der Übergabe der Abfälle an
befugte Sammler:innen und Behandler:innen und der expliziten Beauftragung der umweltgerechten Verwertung oder
Beseitigung dieser Abfälle. Alle weiteren Verwendungsschritte, sprich die tatsächliche Verwertung oder Beseitigung bzw.
Behandlung der Abfälle gemäß der Abfallhierarchie im Abfallwirtschaftsgesetz (Vorbereitung zur Wiederverwendung,
Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung), obliegen den befugten Sammler:innen und Behandler:innen. Die
Datenerfassung unterscheidet sich je nach Verbleib des Abfalls. Bei den betriebseigenen Deponien wird das
Datenmanagement durch extern bestellte Deponieaufsichten (behördliche Aufsichten) sowie extern beauftragte
Eingangskontrollen (Leiter der Deponieeingangskontrolle gemäß Deponieverordnung) bei der Ausführung und
Nachweisführung begleitet. Bei der Beseitigung über Bauverträge (Einzelverträge) erhalten die Projektleitungen die
erforderlichen Abfallnachweise von Auftragnehmern. Nach erfolgter Plausibilitätskontrolle werden die Daten zur Eingabe in
das interne Datenverarbeitungssystem an die befugten und definierten Bearbeiter:innen übermittelt. Bei der Nutzung des
internen Leistungskontraktes für Verwertungs- und Beseitigungsleistungen mit dem Entsorgungspartner ÖBB-ES erfolgt eine
automatisierte Übernahme der Daten. Die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH erhebt pro Objekt (wenn im Eigentum des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns) die Anzahl der vorhandenen Abfallbehälter (Gebindegröße) je Fraktion, welche nicht über die
Leistungskontrakte (interner Leistungskonktrakt) der ÖBB-ES beseitigt werden, sowie die Entleerungsintervalle und überprüft
dies laufend auf Aktualität. Die Daten werden in einem Datenverarbeitungssystem durch den festgelegten Benutzer der ÖBB-
Immobilienmanagement GmbH erfasst. Weiters erfolgt durch die jeweiligen Umweltkoordinator:innen der
Organisationseinheiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns eine stichprobenweise Plausibilitätskontrolle der Abfalldaten. Die
Abfallbeauftragten behalten sich eine weitere stichprobenartige Plausibilitätsüberprüfung der Abfalldaten vor. Etwaige
Auffälligkeiten werden den jeweiligen Umweltkoordinator:innen zur Kenntnis gebracht, um diese zu klären bzw. zu bereinigen.
Die abfallbezogenen Daten können mittels Datenverarbeitungssystem digital zur Verfügung gestellt werden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
102
Bauabfälle
Betriebliche Abfälle
Schrott
Kommunaler Abfall
Summe
Abfallströme
in t
1) 2)
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
2025
2024
Vorbereitung zur
Wieder-
verwendung
3)
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
Recycling
(Übergabe an
Recycler)
1.723
23
364
207
16
54
0
0
2.103
284
Sonstige
Verwertung:
mechanische,
biologische und
chemisch-
physikalische
Verfahren
4)
1.076
946
276
396
1
0
0
0
1.353
1.341
Sonstige
Verwertung:
energetische
Verwertung
18.004
19.666
498
0
0
0
0
0
18.503
19.666
Summe
Verwertung
20.803
20.635
1.138
603
17
54
0
0
21.959
21.291
Verbrennung
278
522
83
716
0
0
0
0
362
1.238
Betriebsfremde
Deponien
2.571
912
14
38
0
0
0
0
2.584
949
Sonstige
Beseitigung
3)
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
Summe
Beseitigung
2.849
1.434
97
754
0
0
0
0
2.946
2.187
Summe
Gefährlicher
Abfall
23.652
22.068
1.235
1.357
17
54
0
0
24.905
23.479
Vorbereitung zur
Wieder-
verwendung
3)
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
Recycling
(Übergabe an
Recycler)
908.126
807.926
6)
5.906
6.665
43.908
42.918
3.417
4.008
6)
961.358
861.518
Sonstige
stoffliche
Verwertung:
Wieder-
verwendung im
Bauvorhaben
152.803
380.339
0
0
0
0
0
0
152.803
380.339
Sonstige
stoffliche
Verwertung:
Wieder-
verwendung
außerhalb
Bauvorhaben
268.210
72.149
244
0
3
0
0
0
268.458
72.149
Sonstige
Verwertung:
mechanische,
biologische und
chemisch-
physikalische
Verfahren
4)
58.964
0
19.105
22.657
87
0
628
596
78.784
23.253
Sonstige
Verwertung:
energetische
Verwertung
641
691
1.590
843
0
0
10.333
10.924
6)
12.565
12.457
Summe
Verwertung
1.388.744
1.261.105
26.846
30.165
43.999
42.918
14.378
15.528
1.473.967
1.349.716
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
103
Verbrennung
244
0
9
0
0
0
45
0
299
0
Betriebsfremde
Deponien
1.517.061
1.955.298
6)
1.164
882
38
500
80
162
6)
1.518.342
1.956.842
Betriebseigene
Deponien
34.571
103.950
0
0
0
0
0
0
34.571
103.950
Sonstige
Beseitigung
3)
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
Summe
Beseitigung
1.551.876
2.059.248
1.173
882
38
500
125
162
1.553.212
2.060.792
Summe Nicht
gefährlicher
Abfall
2.940 620
3.320.353
28.019
31.047
44.037
43.418
14.504
15.690
3.027.179
3.410.508
Gesamtabfall
2.964.272
3.342.421
29.254
32.404
44.054
43.472
14.504
15.690
3.052.083
3.433.987
davon
Verwertung
1.409.547
1.281.740
27.984
30.768
44.016
42.972
14.378
15.528
1.495.925
1.371.008
davon
Beseitigung
1.554.725
2.060.682
1.270
1.635
38
500
125
162
1.556.158
2.062.979
Summe nicht
recycelter
Abfälle
5)
2.054.424
2.534.472
22.984
25.531
129
500
11.086
11.682
2.088.623
2.572.185
Anteil nicht
recycelter Abfälle
[%]
69 %
76 %
79 %
79 %
0 %
1 %
76 %
74 %
68 %
75 %
1)
Es wurde nicht zwischen Verwertung / Beseitigung am / außerhalb des Standortes unterschieden, da dies am Standort nicht relevant ist, außer im Falle der
Wiederverwendung im Bauvorhaben und der betriebseigenen Deponien, die als Kategorien angeführt sind. Aufgrund von Rundungen der Dezimalstellen der Tonnen
auf ganze Zahlen, kommt es zu kleinen Abweichungen.
2)
Aufgrund der starken Schwankungen beim Betrieb, der Instandhaltung der Anlagen und dem Projektgeschehen in der Bautätigkeit kann es, vor allem durch die
Tunnelbauvorhaben, auch zu entsprechenden Veränderungen bei den Abfalldaten kommen.
3)
Zeilen, die „n/a“ enthalten, sind in den dargestellten Berichtsjahren nicht angefallen und werden daher als nicht anwendbar angegeben.
4)
Gewisse Abfallströme werden vor dem Recycling einem mechanischen, biologischen und chemisch-physikalischen Verfahren zugeführt.
5)
Die „Summe nicht recycelter Abfälle“ bezieht sich ausschließlich auf die Mengen (t), die nicht an den Recycler übergeben wurden. Diese Summe enthält daher auch
Verwertungspfade wie „Wiedereinbau“ oder andere Verwertungspfade.
6)
Aufgrund von nachträglichen Korrekturen fehlerhafter Daten, die durch verstärkte Plausibilitätskontrollen aufgefallen sind, wurden die Werte aus dem Vorjahr
angepasst.
Abfallzusammensetzung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
*)
Chemische Umwandlungs- und Syntheseprodukte
Metalle
Kunststoffe und Gummis
Oxide, Hydroxide, Salzabfälle
Kunststoffe und Metalle
Säuren, Laugen, Konzentrate
Lösemittel, Farben, Lacke, Klebstoffe, Kitte und Harze
Textilien
Material größtenteils biogenen Ursprungs
Wasser
Material größtenteils fossilen Ursprungs (Mineralöl und Kohle)
Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie
pharmazeutische Erzeugnisse und Desinfektionsmittel
Material mineralischen Ursprungs (exkl. Metalle)
*)
Die Abfallzusammensetzung wird anhand der Abfallschlüsselnummern gemäß der österreichischen Abfallverzeichnisverordnung (AVVO)
46
eruiert. Jede
Abfallschlüsselnummer wird einer Materialkategorie zugeordnet, welche an die Abfallgruppen der AVVO angelehnt ist.
Aufgrund des Geschäftsmodells des ÖBB Infrastruktur-Konzerns stellen die Abfalldaten beispielsweise gegenüber der
produzierenden Industrie wesentliche Unterschiede dar. Einerseits bedingt das Projektgeschehen Schwankungen in den
jährlichen Abfalldaten in den Abfallströmen rund um Bautätigkeiten. Dies ergibt sich daraus, dass zwar kontinuierliche
Tätigkeiten der Instandhaltung auftreten, aber andererseits Großprojekte wie der Koralmtunnel oder der Semmering-
Basistunnel umgesetzt werden. Diese bedingen auch massive Materialbewegungen, wobei die weiteren Verwendungs- und
Verwertungsoptionen stark vom vorliegenden Material und von deren qualitativer (geogen oder anthropogen) und
bautechnischer Beschaffenheit abhängen. Wie bereits im Einleitungstext des Unterkapitels „E5-5“ erwähnt, ist der
ÖBB Infrastruktur-Konzern immer bemüht, eine Weiterverwendung und -verwertung innerhalb des umsetzbaren Rahmens zu
ermöglichen.
46
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/recht/vo/abfallverzeichnis.html.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
104
E.3. Soziale Informationen
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S1 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Nr.
Wesentliche IRO
1) 2) 3)
Art der Aus-
wirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
Unterthema: Arbeitsbedingungen
S1-A-1
Umfassendes System von Prozessen und Strukturen
sowie die Sensibilisierung zum Schutz der
Mitarbeiter:innen während der Arbeitszeit tragen zu
einem verstärkten Sicherheitsgefühl und
Wohlbefinden von Mitarbeiter:innen bei.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-2
Das Auftreten von Arbeitsunfällen kann die
Gesundheit von Mitarbeiter:innen beeinträchtigen.
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-3
Betriebsrät:innen und deren Vertretung von
Mitarbeiter:innen und deren Belangen wirkt sich
positiv auf die Mitarbeiter:innenzufriedenheit aus.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-4
Das Wohnprogramm bietet Mitarbeiter:innen
attraktive und kostengünstige Wohnungen an und
stärkt die Mitarbeiter:innenbindung.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-5
ÖBB Infrastruktur-Konzern als sicherer Arbeitsgeber
(auch in Krisenzeiten) wirkt sich positiv auf das
Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter:innen aus.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-6
Eine faire und flexible Gestaltung von
Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit wirkt sich positiv
auf die Mitarbeiter:innenzufriedenheit aus.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-7
Generationenwandel und Frühfluktuation können bei
bestehenden Mitarbeiter:innen zu Belastungen
aufgrund von Wissensverlusten und höherer
Arbeitsbelastung führen.
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-F-1
Fachkräftemangel führt zu erhöhten Kosten durch
Nichteinhaltung von vertraglichen Verpflichtungen (ev.
Strafzahlungen an EVUs).
Risiko
Mittelfristig
S1-F-2
Generationenwandel durch pensionsbedingte
Abgänge führt zu erhöhten Kosten.
Risiko
Mittelfristig
Unterthema: Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
S1-A-8
Zielgruppenspezifische Weiterbildungsangebote
unterstützen und fördern Mitarbeiter:innen und
Führungskräfte bei der persönlichen
Weiterentwicklung und zielgerichteten
Kompetenzentwicklung.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-9
Das Diversity-Management fördert ein sicheres und
stabiles Arbeitsumfeld und schafft Vertrauen und
Akzeptanz bei den Mitarbeiter:innen.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-10
Die Ausbildung von Lehrlingen bietet die Möglichkeit
zur persönlichen Weiterentwicklung und stärkt die
Bindung und Identifikation mit dem Unternehmen.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Die Aktualisierung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat zu geringfügigen Anpassungen (Art der Auswirkung bzw. Risiko / Chance, Zeithorizont und Angaben zur
Wertschöpfungskette) im Vergleich zum Vorjahr geführt.
3)
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitskräfte des Unternehmens im Zuge von Übergangsplänen zur Verringerung negativer Auswirkungen auf die
Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ermittelt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
105
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte der Arbeitskräfte des Unternehmens wird in Unterkapitel
„ESRS 2 SBM-2“ dargestellt.
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind im Unterkapitel
„ESRS 2 IRO-1“. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die dem Geschäftsmodell des Unternehmens
entstammen oder die Strategie des Geschäftsmodells beeinflussen finden sich in der zu Beginn dieses Kapitels angeführten
Tabelle.
Die Zusammensetzung der Beschäftigten ist im Unterkapitel „S1-6“ dargestellt. Sämtliche Personen aus dem Kreis der
Arbeitskräfte im ÖBB Infrastruktur-Konzern, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein könnten, fallen unter die
Angabe gemäß ESRS 2. Sofern nicht anders angeführt, betreffen die ermittelten wesentlichen Auswirkungen und Risiken alle
Beschäftigten gleichermaßen ohne Unterscheidung zwischen Arbeitskräften und Fremdarbeitskräften, Standorten und
Regionen. Im Falle negativer Auswirkungen kann es sich um systemische (z. B. Generationenwandel) als auch individuelle
Vorfälle (z. B. Arbeitsunfälle) handeln.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verwendet zur Einbeziehung der Mitarbeiter:innen verschiedene Tools, um die Bedarfe
verschiedener Personengruppen zu ermitteln und potenziell stärker gefährdete Personengruppen zu identifizieren. Nähere
Informationen zu den Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens finden sich im Unterkapitel „S1-2“. Im
Falle wesentlicher positiver Auswirkungen handelt es sich überwiegend um Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der
Bereitstellung von gewissen Strukturen und Systemen im ÖBB Infrastruktur-Konzern stehen und damit einhergehend sich
positiv auf die Arbeitnehmer:innen auswirken.
Aufgrund der Tätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sowie geltenden nationalen und übernationalen Gesetzen besteht
kein Risiko der Zwangs- oder Kinderarbeit in den Tätigkeitsfeldern des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Das strategische HR-Management auf ÖBB Konzernebene leistet gemeinsam mit allen Teilgesellschaften einen wesentlichen
Beitrag zur Innen- und Außenwahrnehmung des ÖBB Konzerns sowohl bei Mitarbeiter:innen als auch bei potenziellen
Bewerber:innen. Aufgabe und Ziel ist es, sich als attraktiver Arbeitgeber, der Diversität und Vielfalt lebt und fördert, zu
positionieren.
Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen eine entscheidende Rolle und gelten, sofern nicht anders angeführt, für alle Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns. Zusätzlich zu den unten angeführten Konzepten enthält auch die #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie als Ergänzung der
#INFRA.Mobilitätswende Stoßrichtungen sowie operative Ziele u. a. im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens (S1-K-9).
Die HR-Funktionalstrategie 2030 (S1-K-1)
Die HR-Funktionalstrategie 2030 wurde im ÖBB Konzern im Jahr 2024 verabschiedet und setzt sich aus vier strategischen
Stoßrichtungen und vier Teilbereichsstrategien zusammen. Entlang der im Folgenden näher beschriebenen vier strategischen
Stoßrichtungen bereitet sich HR auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, wie zum Beispiel den
pensionsbedingten Generationenwandel, vor.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
106
Strategische Stoßrichtungen
Beschreibung
Effizientes und modernes
Personalmanagement
Durch effizientes und modernes Personalmanagement bilden wir den quantitativen und
qualitativen Personalbedarf ab. Dies wird durch eine konzernweite, gesamtheitliches HR-IT
Systemlandschaft und standardisierte, effiziente Prozesse unterstützt. Entsprechende
rechtssichere Mindeststandards und Rahmenbedingungen werden implementiert und vermittelt.
Learning und Development
„Learning und Development“ fokussiert auf zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung der
Mitarbeiter:innen - mit der Ausrichtung der Aus- und Weiterbildung entlang der ermittelten
Qualifikations-Anforderungen der Zukunft, State-of-the-Art-Lernkonzepte und innovative
Methoden und Systemen. Aussagekräftige Analysen und Messinstrumente zum aktuellen und
künftigen Potenzial der Mitarbeiter:innen werden vom HR-Bereich zur Verfügung gestellt.
Kultur und Diversität
Unternehmenswerte und Führungsgrundsätze geben Orientierung für das Handeln und bilden die
Grundlage für alle Tätigkeiten. Die Wertschätzung von Vielfalt, Nutzung der Diversitätskompetenz
bei der Lösung von Herausforderungen, die Stärkung der Arbeitsfähigkeit und Gesundheit der
Mitarbeiter:innen sowie eine offene, wertschätzende und lösungsorientierte Kultur der
Zusammenarbeit stehen dabei im Fokus.
Starke Arbeitgebermarke
Im Fokus der Stoßrichtung „Starke Arbeitgebermarke” steht die Gestaltung attraktiver und
zeitgemäßer Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen entlang der Lebensphasen der
Mitarbeiter:innen einerseits. Andererseits, die Positionierung als Arbeitgeber mit vielfältigen
Weiterentwicklungsmöglichkeiten, Jobs mit Sinn und verlässlichem, sicherem Umfeld sowie Platz
für Vielfalt.
Human Resources ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur und Strategie. Die soziale Nachhaltigkeit ist sowohl in
der Nachhaltigkeitsstrategie des ÖBB Konzerns verankert als auch mit der konzernweit gültigen HR Funktionalstrategie
verknüpft.
Die HR-Funktionalstrategie legt unternehmensspezifische Handlungsgrundsätze in Bezug auf die Arbeitskräfte des
Unternehmens fest. Gemäß Konzernrichtlinie wird sie auf die Teilkonzerngesellschaften und somit auch auf den
ÖBB Infrastruktur-Konzern ausgerollt und dort durch die strategische HR-Leitung sowie die jeweiligen Personalleitungen
beschlossen. Damit gelten die Strategien für alle Mitarbeiter:innen der ÖBB. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt auf
oberster Ebene bei der Leitung des strategischen HR-Managements. Für die Kaskadierung der definierten Strategien in den
Teilkonzerngesellschaften sind die jeweiligen Teilkonzerngesellschaften verantwortlich.
Maßnahmen sowie die dazugehörigen Ziele, die in Bezug auf wesentliche Themen getroffen wurden, sind im Unterkapitel „S1-
3 S1-4“ dargestellt.
Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit wird unter anderem über die Ergebnisse der Mitarbeiter:innenbefragung beurteilt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
107
Zur inhaltlichen Vertiefung wurden zudem Teilbereichsstrategien erarbeitet.
Teilbereichstrategie
Beschreibung
Personalentwicklung
Die Personalentwicklung begleitet die Mitarbeiter:innen entlang ihrer beruflichen Laufbahn. Im Vordergrund
steht die zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung der Mitarbeiter:innen. Die Aus- und Weiterbildung wird
unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen an den Qualifikationsanforderungen der Zukunft
ausgerichtet. Die Schwerpunkte der Teilbereichstrategie Personalentwicklung liegen im Bereich Onboarding-
Kultur, Führungskräfteentwicklung, Talent- und Performancemanagement sowie moderne Lernformen.
Diversity und
Vereinbarkeit
Zur strategischen Steuerung der Stoßrichtung „Kultur und Diversität“ wurden die Teilbereichsstrategien
„Diversity“ und „Vereinbarkeit“ entwickelt. Das Ziel der Teilbereichstrategie „Diversity“ ist die Steigerung der
Arbeitgeberattraktivität. Die Teilbereichsstrategie „Vereinbarkeit“ verankert die Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben. Ziel ist es, Mitarbeiter:innen bei Mehrfachbelastungen aufgrund von Care-Arbeit zu entlasten
und zu unterstützen, um Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aufrechtzuerhalten. Ebenso festgelegt sind flexible
Arbeitszeitmodelle, um Mitarbeiter:innengewinnung und Mitarbeiter:innenbindung zu erhöhen und die
Arbeitsmarktpositionierung zu verbessern.
Recruiting und
Employer-Branding
Zur Umsetzung der strategischen Stoßrichtungen „Starke Arbeitgebermarke“ trägt die Teilbereichsstrategie
„Recruiting und Employer-Branding“ bei. Anhand der strategischen Schwerpunkte „Personalgewinnung
meistern“, „Innovation fördern“, „Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen“ und „Qualität stärken“ werden
Maßnahmen im Recruiting und Employer-Branding verortet. Dem weiterhin hohen Personalbedarf wird auch
mit dem verstärkten externen Auftritt auf dem Arbeitsmarkt Rechnung getragen.
Arbeitsfähigkeit und
Gesundheit
Ziel des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die Förderung der Arbeitsfähigkeit sowie der Gesundheit
aller Mitarbeiter:innen. Dazu sollen die Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessert, persönliche
Ressourcen optimiert und Belastung reduziert werden.
Die in der Funktional- und Teilbereichsstrategie adressierten Themenfelder und daraus abgeleiteten Maßnahmen leisten
einen Beitrag zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Sie nehmen unter anderem das Risiko der
erschwerten Personalgewinnung in den Blick.
Insbesondere das HR-IT-Transformationsprojekt „H-IT-T“ trägt wesentlich zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen
bei und wird in der Stoßrichtung „effizientes und modernes Personalmanagement“ verfolgt. Mit diesem Programm wird ein
mehrjähriges Vorhaben initiiert, um den Weg zu einem modernen, schnellen HR-Management mit effizienten Prozessen und
digitalen Lösungen voranzutreiben. Eine vollintegrierte HR-IT-Systemlandschaft mit Fokus auf größtmöglicher
Systemvereinheitlichung ermöglicht es, als strategischer Partner für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen agieren zu können.
Dieses Projekt stellt somit die Ausgangsbasis für eine zukunftsgerichtete, moderne HR-Arbeit und schafft eine Grundlage zur
Umsetzung der definierten Maßnahmen.
Wesentliche Neuerungen und Prozessverbesserung umfassen dabei:
– Eine niederschwellige Kontaktaufnahme und punktgenaue Bewerbung für Bewerber:innen
– Effiziente Bewerbungsprozesse und Erhöhung der Quantität der Bewerbungsgespräche bei gesteigerter Qualität
– Neuausrichtung der HR-IT-Lösungen zum Talentmanagement und zur Integration von zukunftsweisenden, systemgestützten
Funktionalitäten wie Sourcing, moderne Lernformen, strukturierte Nachfolgeplanung und Sichtbarmachung und Förderung
von Talenten sowie digitalem Performance-Management
– Betrachtung von End-to-End-Prozessen entlang des gesamten Employee-Life-Cycles
– Aufbau einer konzernweiten Talentmanagement-Prozesslandschaft inklusive entsprechender Standards und Governance –
unter Berücksichtigung von Kompetenzmodellen, Performance-Management-Tools und Personal-
entwicklungsinstrumenten
Sicherheitsstrategie (S1-K-2)
Die ÖBB Sicherheitsstrategie setzt sich aus vier definierten Sicherheitsbereichen zusammen:
– Betriebliche Sicherheit (Steuerung und Maßnahmensetzung zur Erreichung eines sicheren Eisenbahnbetriebs)
– Arbeitssicherheit (angestrebt wird ein gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung für alle Mitarbeiter:innen sowie
indirekt auch für Dienstleister:innen im operativen Betrieb)
– Öffentliche Sicherheit (Schutz vor kriminellen Aktivitäten sowie die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühl von
Mitarbeiter:innen und Kund:innen)
– Informationssicherheit (Gewährleistung des Schutzes von Informationen, Informations- und Kommuni-kationstechnologie)
Die strategische Ausrichtung und Koordination der Arbeitssicherheit obliegt gemäß Konzernrichtlinie 17 der
Organisationseinheit Systemtechnik und Konzernproduktion. Die vom Vorstand der ÖBB-Holding AG beschlossene
Sicherheitsstrategie ist Teil der Unternehmensstrategie und gilt daher für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
108
Sicherheitsstrategie und
Teilbereich Arbeitssicherheit
Der Bereich Arbeitssicherheit in der ÖBB Sicherheitsstrategie bezieht sich auf den anzustrebenden
gefahrenfreien Zustand bei der Berufsausübung für alle Mitarbeiter:innen sowie indirekt auch für
Dienstleister:innen im operativen Betrieb.
Zur gezielten Steuerung der Sicherheit wird der Fokus verstärkt auf Vorläufer gelegt – also jene Ereignisse, die
Unfälle begünstigen beziehungsweise als Risiko die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls deutlich erhöhen.
Wesentliche Vorläufer sind Stürzen / Fallen, Umkippen / Umknöcheln, Einklemmen / Quetschen, Anstoßen
Die folgenden Konzepte mit Ausnahme der Themen „Sozialer Dialog“ und „Vereinigungsfreiheit“, „Existenz von Betriebsräten“,
„Recht der Arbeitnehmer:innen auf Information“, „Anhörung und Mitbestimmung“ sind in der HR-Funktionalstrategie
eingebettet und für den ÖBB Infrastruktur-Konzern gültig.
Arbeitsbedingungen
Nr.
Konzepte
Beschreibung
S1-K-3
Arbeitsmodelle
Durch zeitgemäße Konzepte und angepasste Rahmenbedingungen werden die Anforderungen der
Mitarbeiter:innen und den jeweiligen Geschäftsmodellen bzgl. der Arbeitszeit laufend evaluiert und
angepasst. Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitmodellen sind für die Gesellschaften gültig, welche
dieser zugestimmt haben.
S1-K-4
Tarifverträge
Die Entlohnung erfolgt gemäß den nationalen rechtlichen Vorschriften sowie – sofern vorhanden – den
geltenden Kollektiv- bzw. Tarifverträgen. Auf Basis von Funktionsbeschreibungen der Tätigkeiten der
Mitarbeiter:innen wird eine Einstufung in den entsprechenden Kollektivvertrag vorgenommen. Die
Einstufungen laut Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen
Bundesbahnen (AVB) werden gemäß Entgeltregelungen vorgenommen.
ÖBB Job-Modell
Alle Funktionen wurden dem ÖBB Job-Modell für Querschnittsbereiche und Fachbereiche in der
ÖBB Karrierelandkarte zugeordnet, um einheitliche Funktionen und Funktionsbeschreibungen in einem
konzernweit gültigen Rahmen zu erarbeiten. Zur Darstellung von Perspektiven für Mitarbeiter:innen aller
Karrierestufen werden diese Funktionen transparent zugänglich dargestellt.
Gehaltsband-
breiten
Die Funktionsbewertung auf Basis der Funktionsbeschreibung erfolgt mittels Korn-Ferry-Hay-Stellenwert-
Profil-Methode und resultiert in Grades, welche in einem Ordnungsrahmen hinterlegt sind.
Gehaltsbandbreiten sind je „Grade“ definiert und bilden einen einheitlichen konzernweiten Rahmen für
die Entlohnung. Die ÖBB Gehaltsbandbreiten sind ein Instrument zur Sicherstellung von gleichen
Entlohnungsmöglichkeiten für gleichwertige Tätigkeiten im ÖBB Konzern. Für Führungsfunktionen gibt es
zudem eigene Gehaltsbandbreiten, welche auch die variable Vergütungskomponente (MbO) beinhalten.
Die Compensation-Policy für Führungsfunktionen im ÖBB Konzern regelt die Rahmenbedingungen der
Vergütung für Führungsfunktionen. Die variable Vergütungskomponente ist in der MbO-Policy geregelt.
S1-K-5
Sozialer Dialog
Die Vertretung der Belegschaft erfolgt durch Betriebsrät:innen sowie dem Europäischen Betriebsrat
(siehe Unterkapitel „S1-2“).
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Die Themen „Gleichbehandlung“ und „Chancengleichheit“ haben für die ÖBB besondere Relevanz. Die ÖBB treten für eine
offene, respektvolle Arbeitskultur mit gleichen Chancen für alle Mitarbeiter:innen ein. Seit 1979 ist das
Gleichbehandlungsgesetz in Österreich verbindlich – die ÖBB handeln danach. Weder ethnische Herkunft, Hautfarbe,
Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Pflege, Alter, Religion, politische Meinung, nationale
Abstammung oder soziale Herkunft sowie andere Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und
nationales Recht fallen, dürfen zu einer Benachteiligung im ÖBB Konzern und somit dem ÖBB Infrastruktur-Konzern führen.
Nr.
Konzepte
Beschreibung
S1-K-6
1) 2)3)
Konzern-Policy
Gleichbe-
handlung
Eine der Grundlagen der Diversity-Strategie ist die Sicherstellung der Gleichbehandlung. Denn
Gleichbehandlung bedeutet, dass niemand unmittelbar oder mittelbar aufgrund der ethnischen
Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung, einer
Behinderung oder des Geschlechts diskriminiert werden darf.
Diversity-Charta
Die Diversity-Charta ist Teil der Funktionalstrategie Diversity und gibt Managementziele zur Erreichung
des Frauenanteils sowie des Anteils der Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung bis 2026 vor. Die
Zielerreichung wird quartalsweise evaluiert und im konzernweiten Diversity-Bericht dem
Topmanagement der Konzerngesellschaften zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen übermittelt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
109
Charta der
Inklusion
Die „Charta der Inklusion“ ist Teil der Funktionalstrategie Diversity.
(siehe Unterkapitel „ESRS 2 SBM-1“) Auf Ebene des ÖBB Konzerns wurden freiwillig Rahmenbedingungen
geschaffen, Menschen mit Behinderungen den Eintritt in die ÖBB zu erleichtern und eine inklusive,
barrierefreie und chancengleiche Beschäftigung zu ermöglichen. Grundlage für die Charta bilden das
Behindertengleichstellungsgesetz sowie nationale Gesetze.
Auf Basis der Charta der Inklusion wurde der Aktionsplan Inklusion erstellt. In diesem finden sich
konkrete Maßnahmenpakete zu den Handlungsfeldern: „Job und Anti-Diskriminierung“„Aus- und
Weiterbildung“„Infrastruktur und barrierefreier Arbeitsplatz“„Gesellschaftliches Leben und
Soziales“ sowie „Lehrlinge und Frauen“. In regelmäßigen Abständen wird der Status quo der Maßnahmen
konzernweit analysiert und aktualisiert.
S1-K-7
1)
Weiterbildung
und Kompetenz-
entwicklung
Der ÖBB Konzern sowie der ÖBB Infrastruktur-Konzern fördern Mitarbeiter:innen entlang ihrer gesamten
Laufbahn – von der Lehrlingsausbildung bis zu Weiterbildungsangeboten über die ÖBB akademie und
den Bildungskatalog. Lernformate sind in Präsenz, digital und hybrid verfügbar. Technologischer Wandel
prägt die Aus- und Weiterbildung, insbesondere durch Inhalte zu künstlicher Intelligenz. Onboarding-
Prozesse erleichtern den Einstieg, individuelle Programme und Coaching-Angebote unterstützen die
persönliche Entwicklung. Performance- und Talentmanagement nutzen Instrumente wie
Mitarbeiter:innengespräche und Standortanalysen, um Potenziale zu erkennen und zu fördern.
S1-K-8
1)
Lehrlings-
ausbildung
Der ÖBB Konzern ist einer der größten Lehrlingsausbilder in Österreich. Zum überwiegenden Teil werden
diese ebenfalls in dem Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung der ÖBB-Infrastruktur AG ausgebildet
sowie konzernweit koordiniert. Die ÖBB-Infrastruktur AG bildet Lehrlinge vorrangig in technischen
Berufsfeldern aus.
1)
Für die Kaskadierung dieser konzernweiten Strategien sind die jeweiligen Teilkonzerngesellschaften zuständig und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-
Konzern.
2)
Beseitigung von Diskriminierung (einschließlich Belästigung), Förderung der Chancengleichheit und andere Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Inklusion
werden im Konzept aufgegriffen.
3)
Konzept greift Gründe für Diskriminierung wie beispielsweise ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung,
Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft) auf.
Die Konzernpolicy „Gleichbehandlung“, „Diversity-Charta“ sowie die „Charta der Inklusion“ bilden die Grundlage zur
Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, um Diskriminierung einzudämmen, zu bekämpfen und zu verhindern. Darüber
hinaus sollen sie Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen fördern. Erwähnte Policy und Chartas werden im Rahmen der
spezifischen Verfahren der täglichen Arbeit im ÖBB Konzern und im ÖBB Infrastruktur-Konzern berücksichtigt.
Mit der vorliegenden Nichtfinanziellen Erklärung werden Gehaltsscheren zwischen Führungskräften und Mitarbeiter:innen
(gemäß ESRS) berichtet. Zur Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses wird das ermittelte Verhältnis wie bereits in
der Vergangenheit einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Die Gesellschaften des ÖBB Konzerns und somit auch der
ÖBB Infrastruktur-Konzern verpflichten sich zu einer fairen, regelmäßigen, pünktlichen und vollständigen Entlohnung ihrer
Mitarbeiter:innen sowie zur Einhaltung aller geltenden Lohn- und Vergütungsgesetze.
Informationen zum Thema „Menschenrechte“ finden sich im Unterkapitel „ESRS 2 GOV-4“.
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf
Auswirkungen
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern werden die Sichtweisen der Arbeitskräfte des Unternehmens sowohl im direkten Austausch mit
den Mitarbeiter:innen als auch über gewählte Vertreter:innen (Betriebsrat) und Organisationen gewonnen. Diese Sichtweisen
fließen in vielfältiger Weise im Rahmen von unterschiedlichen Verfahren bei Entscheidungsprozessen und
Maßnahmensetzungen ein. Die Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft werden im Folgenden näher beschrieben
und umfassen die wesentlichen Auswirkungen. Der Austausch erfolgt auf ÖBB Konzernebene durch den ÖBB Vorstand mit
dem Konzernpräsidium. Im strategischen HR-Management erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit dem
Ausschussvorsitzenden. Die ranghöchste Person ist der Vorstand. Weiters gibt es unterschiedliche Formate zur regelmäßigen
Einbindung der Arbeitnehmer:innenvertretungen im ÖBB Infrastruktur-Konzern.
Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Anliegen der Arbeitnehmer:innen gegenüber der
Leitungsebene. Der Konzernbetriebsrat verhandelt gesellschaftsübergreifende Themen mit der Konzernleitung und bringt sich
zudem in Gewerkschaft und Politik bei relevanten Arbeitnehmer:innenthemen ein.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
110
Europäischer Betriebsrat (EBR)
Für Beschäftigte des ÖBB Konzerns in Europa ist der Europäische Betriebsrat (EBR) Ansprechpartner. Er vertritt
Mitarbeiter:innen in EU- und EWR-Ländern gegenüber dem Konzernmanagement, insbesondere bei Themen wie
Arbeitnehmer:innenrechten sowie wirtschaftlichen und sozialen Belangen.
Sektoraler Sozialer Dialog Eisenbahnen (SSD)
Zusätzlich sind die ÖBB Mitglied im Sektoralen Sozialen Dialog für den Eisenbahnsektor sowie im HRD Steering Committee
der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Diese dienen dazu, soziale Themen
und arbeitsrechtliche Fragen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innenvertretungen zu diskutieren und Lösungen
für branchenspezifische Herausforderungen wie beispielsweise Arbeitsbedingungen, Digitalisierung, Sicherheit etc. zu
entwickeln.
Eine transparente Informationspolitik gegenüber Arbeitnehmer:innenvertretungen und die regelmäßige Kooperation
gewährleistet eine umfassende Einbindung in alle relevanten Belange und Konzernprojekte, wie beispielweise durch den
Ausschuss Inclusion & Diversity oder im Projekt „DAK 26“.
Weitere Formate und Verfahren zur direkten Einbeziehung und Vertretung der Interessen der Arbeitskräfte im Unternehmens
sind:
Team-Ziel-Dialog
Der Team-Ziel-Dialog ist ein konzernübergreifend durchgängiges Steuerungsinstrument zur Unterstützung des
Zielvereinbarungsprozesses. Ausgehend von den durch die Konzernleitung festgelegten Ziele werden diese kaskadenförmig in
die Konzerngesellschaften übertragen und in konkrete Beiträge übersetzt. Er bildet den Startschuss für die
Mitarbeiter:innengespräche (MaG).
Das MaG fördert nicht nur die Weiter- und Kompetenzentwicklung, sondern gibt ebenfalls die Möglichkeit Feedback zu geben.
Durch einen offenen Dialog entsteht nicht nur Vertrauen und gegenseitiges Verständnis, sondern auch ein positives
Arbeitsklima, das gleichzeitig negativen Auswirkungen entgegenwirkt.
Mitarbeiter:innenbefragung
Die Mitarbeiter:innenbefragung (MAB) findet im Schnitt alle zwei Jahre statt. Die Ergebnisse der MAB fließen in die
Management-by-Objectives-Ziele (MbO) ein. Dabei werden in Jahren mit durchgeführter Mitarbeiter:innenbefragung Ziele
auf Basis der Ergebnisse der Mitarbeiter:innenbefragung hinterlegt. In den Jahren ohne Befragung werden entsprechende
Ziele zur Maßnahmenentwicklung gesetzt. Nähere Informationen zur Mitarbeiter:innenbefragung finden sich im nächsten
Abschnitt „Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens
Bedenken äußern können“.
Diversity-Plattform und Diversity-Council
Die „Diversity-Plattform“ ist ein zentrales Gremium mit Mitgliedern aus den Teilkonzerngesellschaften. Sie harmonisiert
Prozesse und Angebote zu Inclusion & Diversity und stellt Informationen für Führungskräfte bereit. Im „Diversity-
Council“ engagieren sich seit 2023 Partner:innen aus verschiedenen Berufen, Gesellschaften und Regionen, um Diversity-
Angebote regional bekannt zu machen. Beide Gremien setzen sich für Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung ein
– etwa aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Pflege, Alter, Religion und
Weltanschauung oder sozialer Herkunft.
Kommunikation
Neben den bestehenden Vertretungen der Mitarbeiter:innen findet auch ein direkter Einbezug in verschiedenen Verfahren
statt. Die Mitarbeiter:innen und Belegschaftsvertreter:innen werden regelmäßig über Unternehmensstrategie, Ziele, aktuelle
Unternehmenslage, neue Policies sowie alle relevanten Themen, die die Belegschaft betreffen, informiert. Die Information
erfolgt bedarfsorientiert und anlassbezogen über unterschiedliche Kanäle (Newsletter, Intranet, Mitarbeiter:innen-Magazin,
Präsenzveranstaltungen, Schwarzes Brett) und je nach Zielgruppe in deutscher und bei Bedarf ebenfalls in englischer Sprache.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
111
Die beschriebenen Dialogformate sind wirksame Instrumente, um die Sichtweisen der Arbeitskräfte im Unternehmen in
Entscheidungen und Tätigkeiten einfließen zu lassen. Direktes Feedback bietet die Möglichkeit, auf Rückmeldungen gezielt
einzugehen und Maßnahmen ableiten zu können. Bei den beschriebenen Dialogformaten werden die Teilnahme und
Akzeptanz der Mitarbeiter:innen für die Evaluierung der Zusammenarbeit beobachtet.
Über die beschriebenen vorhandenen Vereinbarungen hinaus bestehen keine weiteren Vereinbarungen zu Menschenrechten.
Entsprechende Regelungen sind in den konzernweiten Policies festgelegt (siehe Unterkapitel „ESRS 2 GOV-4“).
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens
Bedenken äußern können
Wie in Unterkapitel „G1-1 G1-3“ dargestellt, haben Mitarbeiter:innen jederzeit die Möglichkeit, Bedenken zu äußern. Auf
diese Weise können mögliche negative Auswirkungen zeitnah erkannt und vermieden bzw. behoben werden. Die Maßnahmen
zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen sind ebenfalls im Unterkapitel „G1-1 G1-3“ dargestellt.
Die angeführten Kanäle werden vom Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zu Kanälen und
dahinterliegende Verfahren werden den Mitarbeiter:innen mitunter über das Intranet zugänglich gemacht oder es werden
Initiativen durchgeführt, um die Bekanntheit und das Vertrauen in die Kanäle zu gewährleisten. Das vertrauliche Meldewesen
als auch die Gleichbehandlungsstellen (Gleichbehandlungsbeauftragte) sind über Online-Portale und individuelle
Kontaktmöglichkeiten gewährleistet. Die entsprechenden inhaltlichen Verantwortungen sind klar im ÖBB Konzern und somit
im ÖBB Infrastruktur-Konzern geregelt und werden bei Vorfällen den Verantwortlichen zugewiesen.
Mitarbeiter:innenbefragung (MAB)
Eine weitere Möglichkeit der Mitarbeiter:innen zur Äußerung von Bedenken ist die online durchgeführte konzernweite
Mitarbeiter:innenbefragung (siehe Unterkapitel „S1-2“). Die Befragung wird von einem externen Partner durchgeführt und
ausgewertet sowie in 14 Sprachen angeboten.
Die anonymisierten Ergebnisse werden den Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführer:innen und Führungskräften vorgestellt.
Anschließend werden die Ergebnisse online im ÖBB Intranet veröffentlicht und von den jeweiligen Führungskräften in ihren
Abteilungen bekannt gemacht. So können pro Abteilung individuelle Maßnahmen gesetzt und direkte Verbesserungen
bewirkt werden. Eine Evaluierung der Maßnahmen findet in den jeweiligen Abteilungen selbstständig statt. Zentral erfolgt
eine Bewertung zur Verbesserung erst mit der nächsten MAB.
Vertrauliches Meldewesen
Im Rahmen des strategischen ÖBB Konzernsicherheitsprogramms bietet das vertrauliche Meldewesen den Mitarbeiter:innen
eine Plattform, die sie unterstützt, präventiv Unfälle zu vermeiden, Beinaheunfälle und unsichere Zustände aufzuzeigen oder
auf den Verbesserungsbedarf einer Situation hinzuweisen, um so in weiterer Folge die Sicherheit zu erhöhen. Die Meldung
erfolgt elektronisch an sogenannte Lösungskoordinator:innen, die die Meldung vertraulich behandeln und einer Lösung
zuführen.
Gleichbehandlungsbeauftragte nach Region
Die regionalen Gleichbehandlungsbeauftragten und konzernweiten Expert:innen für Vorfälle von sexuellen Übergriffen sind
vertrauliche Ansprechpersonen für alle Mitarbeiter:innen. Im Falle von Anliegen im Bereich der Diskriminierung erfolgt nach
Kontaktaufnahme durch Betroffene die Aufnahme des Sachverhalts, eine rechtliche Information sowie die Prüfung, ob eine
Diskriminierung gemäß Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Bei positiver Prüfung erfolgt die Bearbeitung des Falls sowie
Abstimmung mit der betroffenen Person, um Möglichkeiten zur Intervention zu definieren und gegebenenfalls einzuleiten.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
112
S1-4 S1-5 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der
Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens wurden Ziele und Maßnahmen definiert, die in den
nachfolgenden Tabellen dargestellt werden.
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit / KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2025
Wert
2024
Konzepte
Wesent-
liche IRO
9)
Verbesserung des
Arbeitsfähigkeitsindex
aus der Mitarbeiter:innen-
befragung
1)7)
2030
>70,0
Index
2023
75,0
76,0
1
n.a.
S1-K-1
S1-K-9
S1-A-1
Verbesserung des Arbeits-
sicherheitsindex (ASX) um
2 Prozent pro Jahr
2)8)
2030
13,4
Rate
2010-
2019
16,8
11,8
14,4
S1-K-2
S1-K-9
S1-A-1
S1-A-2
Erhöhung des Frauenanteils
3)
2026
>11,9
%
2023
12,3
14,4
13,5
S1-K-1
S1-K-6
S1-K-9
S1-A-9
Erhöhung des Anteils von
Mitarbeiter:innen mit
begünstigter Behinderung
(Behinderungsgrad von
≥ 50 %)
4)7)
2026
4,0
%
2023
2,7
3,1
2,9
S1-K-1
S1-K-6
S1-K-9
S1-A-9
Time-to-Hire (Fach- und
Querschnittsfunktionen)
5)7)
2030
< 60
Anzahl
Tage
2023
60,0
48,4
48,1
S1-K-1
S1-K-9
S1-A-7
S1-F-1
S1-F-2
Fluktuation
6)
2030
<10,0
%
2023
5,3
5,2
4,9
S1-K-1
S1-K-9
S1-A-7
S1-F-1
S1-F-2
Frühfluktuation
6)7)
2030
<15,0
%
2023
15,2
15,9
14,0
S1-K-1
S1-K-9
S1-A-7
S1-F-1
1)
Arbeitsfähigkeitsindex (Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Unternehmen): Die Kennzahl errechnet sich aus der Bewertung der Mitarbeiter:innen. Eine 6-stufige
Bewertungsskala wird mittels Punktesystem in einen Index umgerechnet. Die Kennzahl wird regelmäßig (nicht jährlich) im Rahmen der Mitarbeiter:innenbefragung
erhoben.
2)
Berechnung Arbeitsunfallrate: Arbeitsunfälle > 3 Tage von ÖBB Mitarbeiter:innen und Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt
sind, bezogen auf 1.000 Mitarbeiter:innen (im ÖBB Konzern als Kennzahl „Arbeitssicherheitsindex ASX“ kommuniziert).
3)
Frauenanteil: Die Kennzahl errechnet sich durch die Anzahl aller weiblichen Mitarbeiterinnen geteilt durch die Gesamtanzahl der Mitarbeiter:innen.
4)
Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung: Zur Berechnung der Kennzahl wird der „Disability-Zähler“ herangezogen und durch die Gesamtzahl der
Mitarbeiter:innen dividiert. Der Disability-Zähler ergibt sich analog zur gesetzlichen Behindertenausgleichstaxe.
5)
Time-to-Hire: Die Kennzahl errechnet sich für Fach- und Querschnittfunktionen wie folgt: durchschnittlicher Zeitraum von Ausschreibung bis Zusage in Tagen.
6)
Fluktuation: Die Berechnung erfolgt durch Division der kündbaren Mitarbeiter:innen (sonstigen Abgänge, die aufgrund einer Kündigung, wegen Entlassung oder Tod
ausscheiden) durch den durchschnittlichen Personalstand kündbarer Mitarbeiter:innen. Ausgenommen sind: Lehrlinge, Mitarbeiter:innen in Behaltefrist,
Saisonlenker:innen/Saisonarbeitskräfte, Ferialarbeitnehmer:innen / -praktikant:innen, geringfügig Beschäftigte und Trainees, exkl. Pensionierungen,
Ruhestandsversetzung. Zur Berechnung der Frühfluktuation erfolgt eine Einschränkung der Dienstzugehörigkeit unter 2 Jahren.
7)
Unternehmensspezifische Kennzahl.
8)
ASX findet ausschließlich für die ÖBB-Infrastruktur AG Anwendung.
9)
Zu den wesentlichen Auswirkungen S1-A-3 bis S1-A-6, S1-A-8, S1-A-10 wurden im Berichtsjahr keine quantitativen konzernweiten Steuerungskennzahlen festgelegt. Für
diese Auswirkung sind Konzepte, wie die weiter oben im Kapitel „Arbeitnehmer:innen im Unternehmen“ beschriebenen, vorhanden. Konkrete Zielkennzahlen sind auf
einer niedrigen Steuerungsebene angesiedelt.
Das Zielniveau der Kennzahlen basiert auf der Analyse der Vorjahreswerte und wird regelmäßig vom Management in
Abstimmung mit den Fachbereichen überprüft. Bei der Festlegung wurden Marktbenchmarks und aktuelle Methoden
berücksichtigt. Ist das Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr eine
wesentliche Änderung einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung der Ziele erläutert.
Zusätzlich werden Mitarbeiter:innen über die regelmäßig stattfindende Mitarbeiter:innenbefragung eingebunden.
Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen finanziellen Mittel für die in weiterer Folge angeführten Maßnahmen verwendet.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
113
Maßnahmen und Ziele zur Verhinderung, Milderung und Behebung von Auswirkungen
Es werden Maßnahmen und Ziele im Zuge der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt. Die in der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Risiken werden mit den bestehenden Risiken aus dem Risikomanagement abgestimmt
und gewährleisten eine konsistente und umfassende Analyse. Die folgenden definierten Maßnahmen und Ziele zur
Verhinderung, Milderung Behebung von Auswirkungen gelten, sofern nicht anders angeführt, für die Arbeitskräfte des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Im Zuge der Festlegung der Ziele wurden Interessen der Mitarbeiter:innen durch unterschiedliche Prozesse und Verfahren wie
zum Beispiel den Ergebnissen der Mitarbeiter:innenbefragung, weitestmöglich berücksichtigt. Die Ziele und deren
Verwirklichung werden kontinuierlich überwacht. Bei Abweichungen von den Zielwerten werden im Bedarfsfall
Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen. Die zuständigen Bereiche nutzen die gewonnenen Erkenntnisse, um kontinuierliche
Verbesserungen zu erzielen und die Zielerreichung sicherzustellen. Durch die weiter oben beschriebenen
Kommunikationskanäle werden die relevanten Sichtweisen von Arbeitnehmer:innen und Belegschaftsvertretung
berücksichtigt.
Im folgenden Abschnitt werden die Ziele und Maßnahmen zur Verhinderung, Milderung und Behebung von Auswirkungen in
Bezug auf das wesentliche Unterthema „Arbeitsbedingungen“ dargestellt. Die darin angeführten Maßnahmen zu dem Thema
„Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben“ wirken auch auf die Verhinderung, Milderung und Behebung von Auswirkungen
in Bezug auf das wesentliche Unterthema „Gleichbehandlung und Chancengleichheit“.
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Die Teilbereichsstrategie Vereinbarkeit verankert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Mit den bestehenden Angeboten leisten die ÖBB einen wichtigen Beitrag, um ein bestmögliches Gleichgewicht zwischen Beruf
und privater Lebenssituation zu schaffen.
Maßnahmen ohne spezifische Zielsetzungen
*)
Status
Wesentliche IRO
RailMap*Vereinbar-
keit Beruf & Privat
Die RailMap*Vereinbarkeit Beruf & Privat ist eine interne Informations- und
Kommunikationsplattform für alle Mitarbeiter:innen rund um Auszeiten- und
Karenzmanagement.
Laufend
S1-A-6
Kinderbetreuungsan
gebote
Erweiterung Kinderbetreuungsangebote sowie die Erhöhung des Angebots
regulär und für die Sommerferienbetreuung an allen 12 Standorten
österreichweit. Zudem erfolgte der Roll-out einer digitalen
Kinderbetreuungsplattform für alle ÖBB Mitarbeiter:innen. Seit 2024 ist die
digitale Plattform für stundenweise Kinderbetreuung umgesetzt.
Laufend
S1-A-6
Flexible
Arbeitszeitmodelle
Die ÖBB gestalten attraktive und zeitgemäße Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen entlang der Lebensphasen ihrer nationalen und
internationalen Mitarbeiter:innen.
Betriebsvereinbarungen zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit (inkl.
kernzeitfreiem Freitag / „FlexiFriday“), Telearbeit und Sabbaticals sowie von vier
Jobsharing-Modellen ermöglichen dies.
Laufend
S1-A-6
Sozialer Dialog
Die Maßnahmen zum sozialen Dialog werden im Unterkapitel „S1-2 Verfahren zur
Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen“ abgebildet.
Laufend
S1-A-3
Umfassendes
Angebot an
Corporate-Benefits
Attraktive Angebote aus dem Bereich Service und Soziales (wie zum Beispiel ÖBB
Wohnungsservice, BahnBistro, etc.) tragen zur Mitarbeiter:innenbindung und
Zufriedenheit bei.
Laufend
S1-A-4
*)
Im Berichtsjahr wurden keine strategischen KPIs auf ÖBB Konzernebene zum Thema definiert; es sind jedoch auf einer detaillierteren Ebene spezifische Performance-,
Produktivitäts- und strukturelle Kennzahlen konzernintern vorhanden, welche auch gemonitort werden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
114
Gesundheit
Im Rahmen der Teilbereichsstrategie „Arbeitsfähigkeit und Gesundheit“ sowie der daraus abgeleiteten Zielsteuerung wurde
ein umfassendes Maßnahmenpaket definiert. Die Schwerpunkte der Maßnahmen gliedern sich in die Bereiche
Arbeitsfähigkeit erhalten, fördern und wiederherstellen sowie die strategische und operative Integration des
Gesundheitsmanagements. Neben präventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden auch spezifische Maßnahmen
zum Thema „Schichtarbeit“ gesetzt.
Ziel
Verbesserung des Arbeitsfähigkeitsindex aus der Mitarbeiter:innenbefragung
Status
Zielumfang
Die Kennzahl gilt für die Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
In Umsetzung
Methodik
Das Zielniveau für die oben genannte Kennzahl wurde auf Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre durch das Management in Abstimmung mit den
Fachexpert:innen der Fachbereichsverantwortlichen festgelegt und in regelmäßigen
Abständen evaluiert. Neben der Datenanalyse wurden auch gängige Marktbenchmarks und
State-of-the-Art-Methoden bei der Festlegung des Zielniveaus berücksichtigt.
Maßnahme
Gesundheitsförderliche
Führung stärken
Verpflichtende Schulungen zu „Gesundes Führen und Suchtprävention“ für alle
Führungskräfte und Teamkoordinator:innen des Unternehmens. 2025 wurde das Programm
um lebensphasengerechtes Führen erweitert.
Laufend
Gesunde Arbeitsplätze
fördern
Unterstützung von Führungskräften bei der gesundheitsförderlichen Arbeitsplatzgestaltung
im Rahmen von TaskForce-Projekten zur Minimierung von Langzeitrisiken.
Laufend
Früherkennung und
Intervention optimieren
Förderung der individuellen Gesundheitskompetenz von ÖBB Mitarbeiter:innen steht im
Fokus. Dies erfolgt im Rahmen niederschwelliger Präventionsangebote mit über 2.770
Teilnehmenden (z. B. „5-Risiken Check“ sowie der Pilotierung eines Gesundheitskiosks).
Laufend
Lösungen bei
eingeschränkter
Arbeitsfähigkeit umsetzen
und berufliche
Reintegration optimieren
Betriebliche Wiedereingliederung (BWE), begleitet und unterstützt die betriebliche
Wiedereingliederung von erkrankten oder verunfallten Mitarbeiter:innen bei der
Wiedererlangung ihrer Arbeitsfähigkeit
Laufend
Einsatz eines
betrieblichen
Gesundheits-
managements
Über 1.200 Führungskräfteberatungen und knapp 1.000 Maßnahmenumsetzungen;
Umsetzung eines psychosozialen Schwerpunktjahres
Laufend
Strukturellen Verankerung
Verstärkter Fokus auf gesetzlich normiertem Gesundheitsschutz mittels Management von
rd. 15,6 Tsd. Tauglichkeitsuntersuchungen, rd. 1.900 Impfungen und rd. 750
Sehbehelfzuweisungen
Laufend
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ziel
Verbesserung des Arbeitssicherheitsindex (ASX) um 2 Prozent pro Jahr
Status
Zielumfang
Die Kennzahl findet für die ÖBB-Infrastruktur AG Anwendung.
Als Grundlage für den Erhalt des ohnehin schon hohen Sicherheitsniveaus im ÖBB Konzern
und im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung wurde – ausgehend von einem
Referenzwert – ab 2024 ein Verbesserungsgebot mit einer Grundanspannung von 2 % pro
Jahr eingeführt.
In Umsetzung
Methodik
Basis der Zielwertberechnung für den ASX bis zum Jahr 2030 ist der Durchschnitt 2010 bis
2019. Bei geringen Fallzahlen wird eine zweckmäßige ASX-Baseline von 10 herangezogen.
Maßnahme
Sicherheitsbewusstsein
stärken, Aufmerksamkeit
fördern, Regelkonformität
prüfen
– Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen für Sicherheit: Sicherheitsveranstaltungen,
Schulungen (§ 14-Unterweisung), E-Learning, Safety-Walks, Kampagnen, Risikoworkshops
sowie Unterstützung durch die Präventivdienste und Arbeitspsycholog:innen
– Schulungen (E-Learning, Deeskalationsstrainings / Verwendung von Bodycams,
Verhaltensorientierte Schulungen für den Umgang mit herausfordernden
Situationen / Kund:innen)
– Mentor:innen- / Patinnensystem unter Mitarbeiter:innen
– Persönliche Schutzausrüstung für Mitarbeiter:innen
Laufend
Erfassung von
Beinaheunfällen
– Erhöhung der Meldebereitschaft von Beinaheunfällen und unsicheren Handlungen bzw.
Verbesserung des Meldezugangs (App-Lösung) und Nutzungsfreundlichkeit zur Erhöhung
der Meldemoral
– Schwerpunktinitiativen in Regionalleiter:innenmeetings und Teamleiter:innentagungen
Laufend
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
115
Im folgenden Abschnitt werden die Maßnahmen und Ziele zur Verhinderung, Milderung und Behebung von Auswirkungen in
Bezug auf das wesentliche Unterthema „Gleichbehandlung und Chancengleichheit“ dargestellt. Die darin angeführten
Maßnahmen und Ziele werden durch das im Unterthema „Arbeitsbedingungen“ angeführte Thema „Vereinbarkeit von Berufs-
und Privatleben“ ergänzt.
Ziel
Erhöhung des Frauenanteils
Status
Zielumfang
Bis 2026 wird der Anteil der Mitarbeiterinnen im ÖBB Infrastruktur-Konzern auf mindestens
11,9 % erhöht.
In Umsetzung
Methodik
Die Zielerreichung wird unter anderem durch den Frauen-Karriere-Index und die Diversity
Charta begleitet.
Das Zielniveau für die oben genannten Kennzahlen wurde auf Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre festgelegt und in regelmäßigen Abständen evaluiert. Dies
erfolgt durch das Management in Abstimmung mit den Fachexpert:innen der
Fachbereichsverantwortlichen. Neben der Datenanalyse wurden auch gängige
Marktbenchmarks und State-of-the-Art-Methoden bei der Festlegung des Zielniveaus
berücksichtigt
Maßnahme
Frauen-Karriere-Index
(FKi)
Der Frauen-Karriere-Index (FKI) bildet die Basis für Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung
der Laufbahnentwicklung von Frauen im Konzern. Der Index bildet Kennzahlen ab, die alle
wiederholend erhoben werden, und ermöglicht so interne und externe Benchmarkvergleiche
sowie die evidenzbasierte Ableitung und Umsetzung von Förderungsmaßnahmen für Frauen.
Erhebung, Maßnahmenableitung und Umsetzungsmonitoring erfolgen entlang eines
ÖBB Prozessstandards. Ergänzend erfolgen Tiefenexplorationen bei einer Stichprobe an
Mitarbeiterinnen. In Einzelinterviews werden Bedarfe und Wirkungstiefe qualitativ evaluiert
und in ggf. in Maßnahmen gegossen. Die Indexierungen verweisen auf eine dynamische
Weiterentwicklung von Frauen im Konzern.
Laufend
WiR – Women in Rail
Das Women-in-Rail-Agreement (WiR) ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der
europäischen Eisenbahn- und Infrastrukturunternehmen (CER) sowie der Europäischen
Transportarbeiter-Föderation (ETF), das als Ziel hat, durch zahlreiche Maßnahmen im
Rahmen der allgemeinen Gleichstellungspolitik mehr Frauen für den Bahnsektor zu
gewinnen und ihnen mehr Schutz und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die Evaluierung der Maßnahmen sowie der Fortschritt werden seit 2025 im neuen Women-
in-Rail-Report dokumentiert.
Laufend
Programme im Rahmen
der
Gleichbehandlungspolicy
Umsetzung der Konzern-Policy Gleichbehandlung und den darin verankerten Vorgaben, wie
Programme zur Förderung von Frauen, Ausschreibung von Funktionen, Auswahlkriterien,
frauenspezifische Programme. Ergänzend wurden 2025 das INFRA-Frauennetzwerk
#sheconnect, ein Frauen-Mentoringprogramm WOMENTOR, das
unternehmensübergreifende Sparring im Mobility-Programm sowie verpflichtende Trainings
für Führungskräfte und Teamkoordinator:innen zum Thema „Gleichbehandlung und sexuelle
Belästigung“ etabliert.
Laufend
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Das oberste Ziel im ÖBB Konzern und somit auch für den ÖBB Infrastruktur-Konzern ist es, das Vertrauen der Betroffenen in
die Meldekanäle auf einem hohen Niveau zu halten.
Maßnahme ohne spezifische Zielsetzungen
*)
Status
Wesentliche IRO
Regionale
Gleichbehandlungs-
beauftragte
Die regionalen Gleichbehandlungsbeauftragten und konzernweite Expert:innen für
Vorfälle sexueller Übergriffe sind vertrauliche Ansprechpersonen für Kolleg:innen,
die sich diskriminiert fühlen. Bei komplexen Fällen unterstützt das
Gleichbehandlungsgremium. Mit den Maßnahmen rund um die Gleichbehandlung
kann der Konzern daher schnell eingreifen und Diskriminierungen begrenzen.
Laufend
S1-A-1
S1-A-9
Wir schauen hin
(Kampagne)
„Wir schauen hin!“ – mit dieser Kampagne wurde Gewalt und Belästigung am
Arbeitsplatz sichtbar gemacht. Neben der Sensibilisierung ist auch die
Wissensvermittlung entscheidend. Führungskräfte und Mitarbeiter:innen erhalten
online und in Präsenztrainings Informationsmaterialien. Im Rahmen der Kampagne
wird auf die internen Ansprechpartner:innen (siehe Konzernpolicy
Gleichbehandlung) hingewiesen.
Laufend
S1-A-1
S1-A-9
Weiterbildung &
Trainings,
Informations-
materialien
Verpflichtendes Training „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“, Online Training
„Gleichbehandlung – Rechte und Pflichten", Workshops für
Jugendvertrauenspersonen, E-Learning „Respektvolles Miteinander“ und
„Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“, Leitfaden „Sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz“ für Führungskräfte, Betroffene und auch deren Kolleg:innen sowie
weitere Informationsmaterialien Ein weiterer Schwerpunkt lag auf interkultureller
Zusammenarbeit und Antirassismus.
Laufend
S1-A-1
S1-A-9
*)
Im Berichtsjahr wurden keine strategischen KPIs auf ÖBB Konzernebene zum Thema definiert; es sind jedoch auf einer detaillierteren Ebene spezifische Performance-,
Produktivitäts- und strukturelle Kennzahlen konzernintern vorhanden, welche auch gemonitort werden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
116
Vielfalt, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung
Durch das konzernweite Lösungscenter „Inclusion & Diversity“ werden einzelnen Maßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion
konzernweit zur Verfügung gestellt.
Ziel
Erhöhung des Anteils von Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung
(Behinderungsgrad von ≥ 50 %)
Status
Zielumfang
Ziel ist es, mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 4 % an Mitarbeiter:innen mit
einem Behinderungsgrad von ≥ 50 % im der ÖBB Infrastruktur-Konzern zu erfüllen. Die
Zielerreichung wird quartalsweise evaluiert und in einem konzernweiten Diversity-Bericht
dem Topmanagement der ÖBB-Infrastruktur AG zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen
zur Verfügung gestellt.
In Umsetzung
Methodik
Das Zielniveau für die oben genannte Kennzahl wurde auf Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre durch das Management in Abstimmung mit den
Fachexpert:innen der Fachbereichsverantwortlichen festgelegt und in regelmäßigen
Abständen evaluiert. Neben der Datenanalyse wurden auch gängige Marktbenchmarks sowie
gesetzliche Anforderungen bei der Festlegung des Zielniveaus berücksichtigt.
Maßnahme
Kooperationen
Kooperationen mit Unternehmen und Jobplattformen für Menschen mit Behinderung, wie
beispielsweise NEBA-Betriebsservice als Unterstützung bei der Neueinstellung von
Menschen mit Behinderung. Netzwerkaktivitäten für Menschen mit Behinderungen und
chronischen Erkrankungen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen einen sicheren Raum
für Fragen und Anliegen zu bieten sowie den Austausch und Wissenstransfer zu fördern
Laufend
Kampagnen, Aktionstage
und Veranstaltungen
Mit der internen Wissens-, Qualifikations- und Kommunikationskampagne „Du bist unser
Potenzial“ verfolgen wir das Ziel, das Thema „Behinderungen“ sichtbar zu machen und zu
enttabuisieren. Aktionstage, Veranstaltungen: Darüber hinaus werden regelmäßige
Aktionstage und Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Reisenden, Mitarbeiter:innen und
Führungskräften durchgeführt.
Laufend
Inklusive
Standortbegehungen
2025 erfolgte das Testing der App für inklusive Standortbegehungen und Ableitung von
Erkenntnissen und Maßnahmen.
Laufend
Qualifizierungsstandards
und-angebote
Fortlaufende Entwicklung von Bildungsangeboten sowie Tools zur Schaffung eines inklusiven
und respektvollen Arbeitsumfeldes (Informationsleitfäden oder Vernetzungsinitiativen)
sowie Beratung der Teilkonzerngesellschaften hinsichtlich der Befähigung von
Führungskräften, Mitarbeiter:innen und relevanten Zielgruppen (z. B. Mitarbeiter:innen mit
Kund:innenkontakt, Lehrlinge, Recruiter:innen, Kommunikation, Fachausbildungen …)
Laufend
Schulungen und Kompetenzentwicklung
In der Personalentwicklung liegt der Fokus weiterhin auf einer zielgerichteten Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter:innen
und Führungskräfte. Dabei wird auf zielgruppenspezifische und bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote geachtet.
Fachspezifische Weiterbildungen bieten die Möglichkeit, das erhaltene Wissen im Arbeitsalltag umzusetzen. Die
konzernübergreifenden Aus- und Weiterbildungsangebote werden in der ÖBB-Business Competence Center GmbH
koordiniert, die eisenbahnspezifischen Aus- und Weiterbildungen verantwortet die ÖBB-Infrastruktur AG. Im Sinne der
fortlaufenden Digitalisierung des Bildungsbereichs und der Förderung des selbstgesteuerten Lernens setzen die ÖBB verstärkt
auf digitale und hybride Lernformate und den Einsatz von künstlicher Intelligenz (z. B. Content-Creation). Im Fokus der
Schulungen stehen die gezielte Kompetenzerweiterung und die Erhaltung der Employability aller Mitarbeiter:innen. Die IT-
Systeme entwickeln sich von „Learning Management“ hin zu „Learning Experience“.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
117
Maßnahmen ohne spezifische Zielsetzungen
*)
Status
Wesentliche IRO
Lernangebote
ÖBB Bildungskatalog: Der ÖBB-Bildungskatalog bietet ein umfangreiches und
flexibel buchbares Angebot aus einer Vielzahl an Kursen. Diese sind auf die
Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen zugeschnitten und verfolgen einen starken
Praxisbezug.
ÖBB akademie: Die ÖBB akademie bietet umfassende, strategisch relevante Lern-
und Entwicklungsangebote für definierte Zielgruppen – von Einsteiger:innen,
Mitarbeiter:innen bis hin zu allen Führungskräften.
Digitale Lernformate: Im Jahr 2025 wurde vermehrt auf neue, digitale
Lernformate wie E-Learnings und Apps gesetzt, um die Vermittlung von
Lerninhalten interaktiver und praxisorientierter zu gestalten. Auch technische
Schulungen werden zunehmend digital umgesetzt. Ergänzend wurde eine
Plattform zum digitalen Coaching etabliert.
Laufend
S1-A-8
Leadership-Navigator
– Führungskräft-
Entwicklung
Der Leadership-Navigator unterstützt Führungskräfte mit maßgeschneiderten
Entwicklungsangeboten und -programmen bei der individuellen und fachlichen
Kompetenzentwicklung.
Laufend
S1-A-8
DAK 26
Die Digitale Automatische Kupplung (DAK) ist ein wichtiger Schritt zur
Digitalisierung und Prozessoptimierung im Schienengüterverkehr. Gemeinsam
mit Partnern wie DB AG und SBB Cargo und der Bahnindustrie arbeitet die ÖBB
an der flächendeckenden Einführung der DAK in Europa, die bis 2032
abgeschlossen sein soll. Die Personalentwicklung der ÖBB erarbeitet hierfür
Kompetenzprofile und Qualifizierungsmaßnahmen. Durch die DAK entstehen
neue Berufsbilder und eine erhöhte Nachfrage nach Mitarbeiter:innen im
Bahnsystem.
In Umsetzung
S1-A-8
Eisenbahnspezifische
Aus- und
Weiterbildung
Der Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung der
ÖBB-Infrastruktur AG betreibt ein bundesweites Kompetenzzentrum für
eisenbahnspezifische Bildung. Das Portfolio umfasst, neben der
Lehrlingsausbildung, betriebliche Ausbildungen (z. B. Fahrdienstleitung,
Verschub), traktionstechnische Ausbildungen (z. B. Triebfahrzeugführer:innen,
Wagendienst), technische Ausbildungen (z. B. Elektrotechnik, Fahrwerk,
Sicherheitstechnik) und Schulungen zur Sicherheit im Gleisbereich.
Laufend
S1-A-8
*)
Im Berichtsjahr wurden keine strategischen KPIs auf ÖBB Konzernebene zum Thema definiert; es sind jedoch auf einer detaillierteren Ebene spezifische Performance-,
Produktivitäts- und strukturelle Kennzahlen konzernintern vorhanden, welche auch gemonitort werden.
Lehrlingsausbildung
Die Lehrberufe im ÖBB Portfolio decken die berufliche Vielfalt des ÖBB Konzerns und somit auch des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns ab.
Maßnahmen ohne spezifische Zielsetzungen
*)
Status
Wesentliche IRO
Lehre und Matura
Bei den ÖBB wird „Lehre und Matura“ aktiv gefördert. Somit wird Lehrlingen eine
Möglichkeit der Weiterqualifizierung eröffnet.
Laufend
S1-A-10
Frauen und
Mädchen in die
Technik
Unter dem Motto „Frauen & Mädchen in die Technik!“ engagiert sich die
Lehrlingsausbildung dafür, die technische Ausbildung für Frauen und Mädchen
etwa durch bundesweite „Girls Day“-Veranstaltungen, bekannter und attraktiver zu
gestalten.
Laufend
S1-A-10
Förderung von
Talenten und
digitalen Skills
Im Zukunftslabor der Lehrwerkstätte Wien wurde eine Virtual-Reality-Ausbildung
entwickelt, gestaltet von Lehrlingen und Ausbilder:innen. Sie ermöglicht
praxisnahe Schulungen zur Bahntechnik an einem virtuellen Wiener
Hauptbahnhof. 2025 kam der virtuelle „Weichengarten“ hinzu, der die
Vorbereitung auf Arbeiten am Weichenantrieb bereits in der Lehrwerkstätte
unterstützt. Darüber hinaus fördern die ÖBB die digitalen Fähigkeiten der Lehrlinge
durch die Teilnahme an Bundes- und Landeshackathons – in einem kreativen,
wettbewerbsorientierten Umfeld.
Laufend
S1-A-10
Modernisierung
durch neue
Technologien
Die jungen Fachkräfte werden derzeit vorausschauend an neue
Fertigungstechnologien herangeführt, z. B. im Bereich der additiven Fertigung, und
arbeiten bereits mit Augmented Reality. Dies ermöglicht virtuelle Darstellungen
von komplexen technischen Bauteilen, z. B. Elektromotoren.
Laufend
S1-A-10
*)
Im Berichtsjahr wurden keine strategischen KPIs auf ÖBB Konzernebene zum Thema definiert; es sind jedoch auf einer detaillierteren Ebene spezifische Performance-,
Produktivitäts- und strukturelle Kennzahlen konzernintern vorhanden, welche auch gemonitort werden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
118
Maßnahmen und Ziele im Umgang mit wesentlichen Chancen und Risiken
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern wurden auf Basis der durchgeführten Doppelten Wesentlichkeitsanalyse für das Unterthema
„Arbeitsbedingungen“ wesentliche Risiken in Bezug auf Fachkräftemangel und Generationenwandel ermittelt, welche
ebenfalls im Zusammenhang mit einer wesentlichen Auswirkung (S1-A-6) stehen. Im Folgenden werden dahingehend die
Zielsetzungen und Maßnahmen näher erörtert.
Der Fokus des ÖBB Infrastruktur-Konzerns liegt in den nächsten Jahren darauf den weiterhin hohen Personalbedarf zu decken.
Um dieser Anforderungen zu bewältigen, wird verstärkt auf eine erhöhte Präsenz am Arbeitsmarkt gesetzt. Ziel ist eine
optimale Candidate- und Employee-Experience. State-of-the-Art-Recruitingmethoden und -tools in Zusammenarbeit mit
externen Stakeholder:innen, eine zielgruppenorientierte Ansprache sowie die Nutzung vielfältiger Employer-Branding-
Maßnahmen, um die ÖBB bestmöglich am Arbeitsmarkt positionieren zu können, tragen dazu bei.
Ziel
Time-to-Hire (Fach- und Querschnittsfunktionen) – Zeitraum von Ausschreibung bis Zusage in
Tagen auf gleichem Niveau halten
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
Laufend
Methodik
Das Zielniveau für die oben genannte Kennzahl wurde auf Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre durch das Management in Abstimmung mit den
Fachexpert:innen der Fachbereichsverantwortlichen festgelegt. Neben der Datenanalyse
wurden auch gängige Marktbenchmarks und State-of-the-Art-Methoden bei der Festlegung
des Zielniveaus berücksichtigt.
Maßnahme
Employer-Branding-
Strategie Always on
Die 2023 erstmalig gestartete Kampagne „Always on“ wurde erfolgreich weitergeführt.
Präsenz als Arbeitgeber erfolgt dabei nicht nur im Rahmen von Werbekampagnen, sondern
auch durch Sichtbarkeit an möglichen Kund:innen-Touchpoints wie beispielsweise
Karrieremessen, Veranstaltungen, Events unterschiedlicher Größenordnung,
Schulkooperationen, Kooperationen mit dem Arbeitsmarktservice und weiteren
Bildungseinrichtungen sowie diverse Hochschulkooperationen. Erstmalig fand ein
konzernübergreifender Job-Erlebnistag in Innsbruck statt, bei dem sich Besucher:innen die
Jobwelt der ÖBB erklären lassen konnten.
In Umsetzung
Jobshop
Der ÖBB Jobshop bietet Bewerber:innen die Möglichkeit, sich unkompliziert und ohne
Anmeldung über die Karrieremöglichkeiten im ÖBB Konzern zu informieren. Durch den
niederschwelligen Zugang kann direkt mit Recruiting-Expert:innen der ÖBB Kontakt
aufgenommen werden.
In Umsetzung
Image Kampagne | WAS
MACHST DU?
Die ursprüngliche Imagekampagne „UND WAS FÄHRST DU?“, welche das neue
Selbstverständnis für klimafreundliche Mobilität in den Mittelpunkt rückt, wurde im
nächsten Schritt hinsichtlich Arbeitnehmer:innenansprache weiterentwickelt. Mit der Frage
„UND WAS MACHST DU?“ wird die Kampagne zur Ansprache von neuen Mitarbeiter:innen
weitergeführt.
Laufend
Um den erhöhten Personalaufwand infolge einer gesteigerten Frühfluktuation zu vermeiden, werden gezielte
Schwerpunktmaßnahmen zur Risikominimierung umgesetzt. „Bewerben-Bekommen-Behalten“ bildet dabei einen zentralen
Bestandteil der strategischen Schwerpunkte für 2025 und die Folgejahre. Ergänzend werden durch eine werteorientierte
Unternehmenskultur sowie ein konzernweites Führungskräfteentwicklungsprogramm (Leadership-Navigator) die definierten
Initiativen umfassend implementiert und kontinuierlich kommuniziert.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
119
Ziel
Das Ziel bis 2030 ist, dass die Fluktuation < 10 % und die Frühfluktuation < 15 % bleiben.
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
In Umsetzung
Methodik
Das Zielniveau für die oben genannte Kennzahl wurde auf Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre durch das Management in Abstimmung mit den
Fachexpert:innen der Fachbereichsverantwortlichen festgelegt und in regelmäßigen
Abständen evaluiert. Neben der Datenanalyse wurden auch gängige Marktbenchmarks und
State-of-the-Art-Methoden bei der Festlegung des Zielniveaus berücksichtigt.
Maßnahme
Umsetzung des
Maßnahmenpakets
Bewerben-Bekommen-
Behalten
Im Fokus stehen dabei Maßnahmen entlang des gesamten Employee-Life-Cycles, wie die
Durchführung von standardisierten sowie konzernweiten Onboarding-Prozessen, die
Bereitstellung entsprechender Entwicklungsprogramme, Führungskräfteentwicklungstools
sowie Maßnahmen im Performance- und Kompetenzmanagement.
In Umsetzung
Mitarbeiter:innen werben
Mitarbeiter:innen
Das ÖBB Jobanbahner:innen-Programm für betriebskritische Funktionen wurde 2023
gestartet und 2025 aufgrund des Erfolgs fortgeführt. Persönliche Empfehlungen erhöhen die
Chance, passende Kandidat:innen zu gewinnen. Führt eine Empfehlung zur Einstellung, wird
das Engagement mit einer Prämie honoriert. Neu ist die verstärkte digitale Anbindung: Sie
ermöglicht eine benutzungsfreundliche Beantragung und eine effizientere Abwicklung bis
zur Prämienauszahlung.
In Umsetzung
S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
Die folgenden Kennzahlen gelten für den ÖBB Infrastruktur-Konzern:
2025
2024
Mitarbeiter:innen in Köpfen nach
Arbeitsvertrag Stichtag 31.12.
Frau
Mann
Gesamt
Frau
Mann
Gesamt
Anzahl der Mitarbeiter:innen
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
2) 6)
19.175
1)
18.987
davon ÖBB-Infrastruktur AG
17.033
16.837
Angestellte
1.780
5.784
7.564
1.652
5.351
7.003
davon ÖBB-Infrastruktur AG
1.478
5.298
6.776
1.354
4.902
6.256
Arbeiter:innen
432
4.097
4.529
387
3.907
4.294
davon ÖBB-Infrastruktur AG
169
3.589
3.758
143
3.408
3.551
Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung
246
5.061
5.307
258
5.796
6.054
davon ÖBB-Infrastruktur AG
217
4.507
4.724
227
5.167
5.394
Lehrlinge
310
1.465
1.775
268
1.368
1.636
davon ÖBB-Infrastruktur AG
310
1.465
1.775
268
1.368
1.636
Anzahl der Mitarbeiter:innen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns nach
Geschlecht
2.768
16.407
19.175
2.565
16.422
18.987
davon befristete Beschäftigte
3)
28
31
59
27
51
78
davon unbefristete Beschäftigte
4)
2.740
16.376
19.116
2.538
16.371
18.909
Abrufkräfte
0
0
0
0
0
0
Gesamtzahl der Abgänge in Köpfen |
Fluktuationsrate in Prozent
5)
1.685 | 8,8 %
1.595 | 8,4 %
1)
Es gibt im Berichtszeitraum 2025 keine diversen Personen (VJ: 0).
2)
Summe der befristeten und unbefristeten Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
3)
Als befristete Arbeitsverträge werden vorübergehend Beschäftigte (exkl. Lehrlinge) ausgewertet. Bis zum Jahr 2024 war es üblich, neue Dienstverhältnisse für 6 Monate
zu befristen und dann in ein unbefristetes Dienstverhältnis umzuwandeln. Im Jahr 2024 wurde dies umgestellt. Nun werden neue Dienstverhältnisse, wo keine
Befristung beabsichtigt ist, sofort unbefristet ausgestellt.
4)
Bei den unbefristeten Arbeitsverträgen sind die Lehrlinge inkludiert. Hinweis: Lehrlinge haben einen Ausbildungsvertrag.
5)
Die Rate der Austritte wurde auf Basis der Daten zum Stichtag 31.12. wie folgt berechnet: Anzahl der Mitarbeiter:innen, die in den ÖBB Infrastruktur-Konzern verlassen
haben, dividiert durch die Anzahl der Mitarbeiter:innen * 100. Mitarbeiter:innen, die den ÖBB Infrastruktur-Konzern verlassen haben, beinhalten sonstige Abgänge
(Arbeitnehmer:innen- / Arbeitgeber-Kündigung, Entlassung, Tod etc.), Pensionierungen und Ruhestandsversetzungen.
6)
Diese Zahlen der Mitarbeiter:innen in Köpfen finden sich in Erläuterung 8 zum Konzernabschluss.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
120
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Der Prozentsatz der Angestellten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, die unter einen Tarifvertrag fallen, liegt bei 99,8 %
(Vj: 99,8 %).
S1-9 Diversitätskennzahlen
2025
2024
Diversitätskennzahlen ÖBB Infrastruktur-Konzern
Stichtag 31.12.
Frau
Mann
divers
Frau
Mann
divers
Oberste Führungsebene in Köpfen | in %
*)
59 | 18,8
254 | 81,2
0 | 0,0
52 | 17,0
254 | 83,0
0 | 0,0
Mitarbeiter:innen in Köpfen
19.175
18.987
davon unter 30 Jahre alt
5.180
4.917
davon 30 bis 50 Jahre alt
7.167
6.764
davon über 50 Jahre alt
6.828
7.306
*)
Oberste Führungsebene = 1 oder 2 Ebenen unter Vorstandsmitgliedern / Geschäftsführer:innen (Verwaltungsorgane) und Aufsichtsratsgremium (Aufsichtsorgange).
S1-10 Angemessene Entlohnung
Zur Beurteilung der angemessenen Entlohnung der Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns wurden die in
Unterkapitel „S1-1“ und „S1-4 S1-5“ angeführten Konzepte und Maßnahmen festgelegt, zudem legen nationale
Gesetzgebungen die Anforderungen an eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten fest.
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern wird eine Zertifizierung nach ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagementsystem) durchgeführt. Von
diesem Managementsystem sind 100 % der Mitarbeiter:innen (Vj: 100 %) des ÖBB Infrastruktur-Konzerns abgedeckt.
Gesundheitsschutz und Sicherheit ÖBB Infrastruktur-Konzern
2025
2024
Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen
1)
0
0
Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
1)
282
332
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
1) 2)
10,1
12,0
Zahl der Ausfallstage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfolgen infolge von
Arbeitsunfällen in Bezug auf die ÖBB Mitarbeiter:innen
8.338
7.934
Arbeitsunfallsrate pro 1.000 Mitarbeiter:innen (ASX)
3) 4)
11,8
14,4
Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen „anderer Arbeitskräfte“ die an den
Standorten des Unternehmens tätig waren.
0
1
1)
Die Kennzahlen beinhalten ÖBB Mitarbeiter:innen sowie Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt sind.
2)
Lost-Time-Injury-Rate (LTIR): Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen bezogen auf eine Million Anwesenheitsstunden.
3)
Arbeitsunfallrate: Arbeitsunfälle > 3 Tage von ÖBB Mitarbeiter:innen in Österreich und Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt
sind, bezogen auf 1.000 Mitarbeiter:innen (im ÖBB Konzern als Kennzahl „Arbeitssicherheitsindex ASX“ kommuniziert).
4)
ASX findet ausschließlich für die ÖBB-Infrastruktur AG Anwendung.
Eine Angabe der Zahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen, ist aufgrund der geltenden gesetzlichen
Einschränkung zur Erhebung dieser Daten nicht möglich (siehe ASVG_B KUVG). Die Meldepflichten beziehen sich auf
Arbeitsunfälle und (festgestellte) Berufskrankheiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit
stehen. Der Dienstgeber hat grundsätzlich keine Informationen über die Art der Erkrankung der Mitarbeiter:innen bzw. auch
kein Recht auf Diagnoseauskunft. Aus diesem Grund kann die ÖBB keine diesbezüglichen Daten angeben. Im Jahr 2024 wurde
jedoch erstmals die Anzahl der Berufskrankheiten erhoben. Dabei wurden für 2025 fünf Fälle (Vj: 7) von durch Schall
verursachter Schwerhörigkeit und zwei Fälle von Hauterkrankungen infolge UV-Exposition (Vj: 0) gemeldet.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
121
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern sind die Grundgehälter in den Geschlechterkategorien annähernd gleich.
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen
Gesamtvergütung im ÖBB Infrastruktur-Konzern aller Arbeitnehmer:innen beträgt 2025 6,8 (Vj: 7,0).
Vergütungskennzahlen
1)
2025
2024
2023
Männlich in Euro pro Stunde
33,8
32,1
31,8
Weiblich in Euro pro Stunde
33,0
30,2
29,4
Geschlechterspezifisches Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap) in Prozent
2,5
2) 3)
5,9
2)
7,6
2)
Verhältnis Vergütung bestverdienende Person zum Median aller Beschäftigten
6,8
7,0
7,5
1)
Werte können aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig abweichen.
2)
Durch die Definition der Pflichtleistung variiert ihre Höhe in jedem Kalenderjahr, da z. B. ein Feiertag auf einen Wochentag fallen kann oder ein Schaltjahr zu leistende
Arbeitstage erhöhen und dessen Wegfall die Arbeitstage senken kann. 2023: 247 Arbeitstage; 2024: 251 Arbeitstage; 2025: 250 Arbeitstage. Dieser Umstand und der
Generationeneffekt, der sich bemerkbar macht, sorgen dafür, dass die Bruttostundenverdienste nicht direkt in derselben Höhe steigen wie die KV-Valorisierungen.
3)
Rückgang des Gender Pay Gaps aufgrund der Auswirkung des Generationenwechsels auf die Gehaltsdemographie. Im Jahr 2025 haben neueintretende Männer im
Durchschnitt weniger verdient als ausgetretene Männer (Pensionen, sonstige Abgänge). Bei weiblichen Ein- und Austritten ist die Differenz geringer.
Berechnung des Gender-Pay-Gaps im ÖBB Infrastruktur-Konzern: Die Kennzahl wird als prozentuale Differenz des
durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes von Frauen und Männern berechnet. Durchschnitt Frauen subtrahiert vom
Durchschnitt Männer dividiert durch Durchschnitt Männer mal 100. Die Grund- und Nebenbezüge (Überstunden, Zulagen,
Sachbezüge etc.) werden gemäß Einkommensbericht berücksichtigt. Die Summe wird durch Pflichtleistungen sowie
Mehr- / Minderleistungen dividiert.
Berechnung des Median im ÖBB Infrastruktur-Konzern: Die Kennzahl setzt den Median der Einkommen im ÖBB Infrastruktur-
Konzern ins Verhältnis zum Entgelt der höchstverdienenden Person (CEO) laut Corporate Governance Bericht. Grundgehalt
und definierte Nebenbezüge (z. B. Zulagen, Sachbezüge) fließen in die Berechnung ein. Der Median dieser Werte wird
ebenfalls ins Verhältnis zum CEO-Entgelt gesetzt.
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Die Gesamtanzahl der arbeitsbezogenen Vorfälle in Bezug auf Diskriminierung einschließlich Belästigung betrug zum Stichtag
31.12.2025 für den ÖBB Infrastruktur-Konzern 1 (Vj: 0). 2025 wurde erstmals die Gesamtzahl der Beschwerden aus den
unterschiedlichsten Kanälen (z. B. Gleichbehandlungsbeauftragte, Whistleblower:innenplattform, psychologische Helpline
etc.) erhoben. Die Gesamtzahl der Kontaktaufnahmen mit Beschwerden bezüglich Diskriminierung betrug zum Stichtag
31.12.2025 für den ÖBB Infrastruktur-Konzern 40 (Vj: 22). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr kann sowohl auf die erweiterte
Datengrundlage als auch auf andere Faktoren – wie etwa eine steigende Awareness und damit verbundene höhere
Meldeaktivität – zurückzuführen sein.
Im Berichtszeitraum ist es zu keinen (VJ: 0) wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen im
Zusammenhang mit beschriebenen arbeitsbezogenen Vorfällen und Beschwerden gekommen.
Im Berichtszeitraum gab es keine (Vj: 0) schwerwiegenden Vorfälle und keine (Vj: 0) wesentlichen Geldbußen, Sanktionen
oder Schadenersatzzahlungen innerhalb der Arbeitskräfte des Unternehmens hinsichtlich Menschenrechte. Weiterführende
Informationen zum Umgang des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zum Thema „Menschenrechte“ finden sich in Unterkapitel
„ESRS 2 GOV-4“.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
122
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Nr.
Wesentliche IRO
1) 2)
Art der Aus-
wirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
S2-A-1
Verletzungen der Rechte von Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette aufgrund der Nichteinhaltung
des Verhaltenskodex für Lieferanten (potenziell)
Negativ
Langfristig
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Es gibt es keine Änderungen bei den bestehenden Auswirkungen, Risiken und Chancen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wird in Unterkapitel
„ESRS 2 SBM-2“ dargestellt.
SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die ÖBB berücksichtigen bei der Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten soziale Grundsätze und ökologische
Kriterien. Diese fließen individuell maßgeschneidert und rechtssicher in Ausschreibungsbestandteile ein. Das Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wird in Unterkapitel „ESRS 2 IRO-
1“ beschrieben.
Folgende Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind von den genannten wesentlichen Auswirkungen umfasst:
Art der Arbeitskräfte
Wesentliche Auswirkung
Arbeitskräfte, die am Standort des Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören
S2-A-1
Arbeitskräfte, die für das Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind
S2-A-1
Arbeitskräfte, die für das Unternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind
S2-A-1
Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Beteiligung
des berichterstattenden Unternehmens tätig sind
S2-A-1
Arbeitskräfte (aus den genannten oder sonstigen Kategorien), die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder
besonderer Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen sind, wie Mitglieder einer Gewerkschaft,
Wanderarbeitnehmende, Heimarbeitskräfte, Frauen oder junge Arbeitskräfte
S2-A-1
Die ÖBB stellen hohe Anforderungen sowohl an die Arbeitsbedingungen im eigenen Unternehmen als auch in der gesamten
Wertschöpfungskette und setzen dahingehend vielfältige Maßnahmen. Das soll zur Schaffung und Aufrechterhaltung
attraktiver und sicherer Arbeitsstellen beitragen. Grundlage für die Zusammenarbeit mit Lieferanten bilden die allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie der Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct), die wichtige soziale und
ökologische Anforderungen in der Zusammenarbeit mit den ÖBB festhalten. Lieferanten aus wesentlichen Warengruppen
werden zur Durchführung einer externen Nachhaltigkeitsbeurteilung aufgefordert. Zusätzlich halten Qualitäts-, soziale und
ökologische Ausschreibungskriterien sowie weitere Vertragsbestandteile Nachhaltigkeitsanforderungen fest. Nicht zuletzt legt
der ÖBB Einkauf, wo es möglich ist, Wert auf den Abschluss langfristiger Verträge, um Planbarkeit für Lieferanten sowie die
Versorgungssicherheit zur fördern. Einen weiteren Schwerpunkt legen die ÖBB auf Maßnahmen, um Klein- und
Mittelunternehmen zu unterstützen, beispielsweise indem teilweise große Ausschreibungen in kleinere Lose unterteilt
werden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
123
Über diese bereits bestehenden Maßnahmen zum Umgang mit dem Thema „Arbeitnehmer:innen der
Wertschöpfungskette“ hinaus wurden jedoch im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen positiven
Auswirkungen, Risiken oder Chancen identifiziert. Die identifizierte potenzielle negative Auswirkung auf die
Arbeitnehmer:innen der Wertschöpfungskette ist durch die Wertschöpfungsketten im Zusammenhang mit den
Beschaffungsschwerpunkten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns gegeben. Und zwar dadurch, dass der Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur und der erneuerbaren Energien ein Teil der nachhaltigen Mobilitätsbereitstellung ist, welche jedoch
auch in Abhängigkeit zu den darin enthaltenen Rohstoffen sowie der Rohstoffintensität steht.
Im Jahr 2024 fanden Befragungen von Stakeholder:innen zum Thema „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ statt, um
Risiken zu bewerten. Darauf aufbauend fanden in den letzten zwei Jahren drei Stakeholder:innen-Round-Tables statt, in denen
die Teilnehmer:innen Risiken in wesentlichen Branchen identifizierten, diskutierten und bewerteten. Im Zuge dessen wurde
diskutiert, ob Arbeitskräfte mit bestimmten Merkmalen oder Arbeitskräfte in einem bestimmten Arbeitskontext stärker von
wesentlichen Risiken betroffen sein könnten. Die Stakeholder:innen gaben an, dass die Arbeitnehmer:innensicherheit von
externen Arbeitskräften, die an Standorten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns tätig sind, stärker von potenziellen Risiken
betroffen sein können. Zudem wurden Lösungsansätze zur Bearbeitung der Risiken gesammelt.
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften der Wertschöpfungskette [S2-A-1] eine entscheidende Rolle:
Nr.
Konzepte
1)
Beschreibung
S2-K-1
Allgemeine
Geschäftsbedingungen bei
Lieferantenbeziehungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ÖBB Konzerns enthalten verbindliche
Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Lieferanten – darunter die Bereitstellung
nachhaltigkeitsrelevanter Daten, Anforderungen an die Produktsicherheit, Sozialstandards
und Datenschutz. Auch Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie die Einhaltung
von Arbeitsrechten und Schutzvorschriften durch potenzielle Subunternehmer:innen sind
verpflichtend geregelt.
Die AGB werden in der vor- und teilweise nachgelagerten Wertschöpfungskette angewendet.
Ihre inhaltliche Ausgestaltung erfolgt durch den ÖBB Holding-Konzerneinkauf in Abstimmung
mit den Konzerngesellschaften, wobei die Verantwortung durch einen Vorstandsbeschluss
gegeben ist. Wo relevant, werden Aspekte der Inklusion – insbesondere Barrierefreiheit –
berücksichtigt.
S2-K-2
Supplier Code of Conduct
(SCC)
Der Supplier Code of Conduct (SCC) definiert die Anforderungen des ÖBB Konzerns an das
Geschäftsgebaren seiner Lieferanten. Er adressiert zentrale Nachhaltigkeitsaspekte wie
Korruption, Datenschutz und geistige Schutzrechte, Menschenrechte, Diversität,
Arbeitsbedingungen und Sicherheit sowie das Verbot von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei,
Kinderarbeit und Menschenhandel.
Lieferanten sind verpflichtet, die im SCC festgelegten Prinzipien entlang ihrer gesamten
Lieferkette weiterzugeben. Der Anwendungsbereich umfasst die vor- und teilwiese
nachgelagerte Wertschöpfungskette der Lieferanten des ÖBB Konzerns. Die inhaltliche
Überarbeitung obliegt dem Holding-Konzerneinkauf in Abstimmung mit den
Konzerngesellschaften, wobei der Beschluss durch den Vorstand erfolgte. Der SCC verlangt die
Förderung der Chancengleichheit und fairen Behandlung der Mitarbeiter:innen unabhängig
von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Nationalität oder kultureller sowie ethnischer
Zugehörigkeit, sozialem Hintergrund oder politischer Zugehörigkeit, religiöser Überzeugung
und Weltanschauung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Familienstand oder
Schwangerschaft und Mitgliedschaft in Arbeitnehmer:innenorganisationen einschließlich
Gewerkschaften.
2-K-3
Handlungsanleitung nachhaltige
Beschaffung
Die Handlungsanleitung definiert Grundsätze für Nachhaltigkeit im Einkauf der ÖBB und
richtet sich an strategische Einkäufer:innen (Lead-Buyer) im Konzern. Sie behandelt
insbesondere die Sicherstellung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette sowie
Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen.
Der Anwendungsbereich umfasst die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die
inhaltliche Überarbeitung obliegt dem Holding Konzerneinkauf in Abstimmung mit den
Jurist:innen, wobei die Freigabe durch den Chief Procurement Officer erfolgt. Es werden keine
spezifischen Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette adressiert.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
124
1)
Die Strategien werden, sofern nicht für den gesamten ÖBB Konzern verabschiedet, vom jeweils zuständigen Vorstand beschlossen und gelten für die darin definierte
Gesellschaft.
2)
Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
Der ÖBB Konzern bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den
OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den internationalen Arbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) – und erwartet dies auch von seinen Lieferanten. Die Zusammenarbeit mit wesentlichen Lieferanten
basiert auf klaren Anforderungen (siehe Tabelle „Konzepte“): Die AGB regeln u. a. Arbeitssicherheit, Datenschutz,
Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie geregelte Arbeitszeiten auch für Subunternehmen. Der Supplier Code of
Conduct ergänzt diese um ethische Grundsätze und verpflichtet zur Einhaltung internationaler Standards. Die Zustimmung
zum Kodex erfolgt über das Einkaufssystem. Generell gelten diese Bestimmungen für alle Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette, wobei einige Themenschwerpunkte im Besonderen spezifische Gruppen betreffen. Die
Handlungsanleitung sowie die Toolbox „Nachhaltige Beschaffung“ richten sich an die Einkäufer:innen des ÖBB Konzerns und
finden somit auch im ÖBB Infrastruktur-Konzern Anwendung. Sie unterstützen die Einhaltung von Nachhaltigkeitsprinzipien
im Einkauf. Die Themen „Moderne Sklaverei“, „Zwangsarbeit“, „Kinderarbeit“, „Menschenhandel“ sowie die Einschränkung
der persönlichen Bewegungsfreiheit von Mitarbeiter:innen werden ebenfalls im Supplier Code of Conduct adressiert.
Zur Bewertung relevanter Lieferanten werden externe Nachhaltigkeitsbeurteilungen eingefordert, welche auch die Themen
„Menschenrechte“ sowie das „Management der Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ umfassen. Des Weiteren können Onsite-
Audits bei Bedarf durchgeführt werden. Gleichzeitig können Verdachtsfälle in der Wertschöpfungskette auch bei den ÖBB
über direkte Beziehungen zu den Einkäufer:innen, Projektmitarbeiter:innen oder Bedarfsträger:innen gemeldet werden.
Darüber hinaus wird die Arbeitnehmer:innenvertretung hinzugezogen, beispielsweise für die Analyse wesentlicher Risiken in
der Wertschöpfungskette. Bei relevanten Vergaben erfolgt die Einbindung von Gewerkschaft und weiteren
Sozialpartner:innen, z. B. zur Berücksichtigung der Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen.
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Stakeholder:innen-Round-Tables 2024 und 2025 wurden offizielle
Vertreter:innen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette eingebunden und auch zu Risiken für vulnerable Gruppen
befragt. Die Wesentlichkeitsanalyse wird künftig regelmäßig aktualisiert.
S2-K-4
Toolbox „Nachhaltige
Beschaffung“
Die Toolbox enthält vergaberechtlich geprüfte Ausschreibungskriterien zur Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsaspekten im Einkauf. Sie wird laufend aktualisiert und umfasst unter
anderem Kriterien zu sozialen Nachhaltigkeitssiegeln, Erhöhung der Arbeitssicherheit und
Gleichberechtigung (Diversität, Barrierefreiheit, Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen,
Einsatz von Lehrlingen, Gender- und Diversity sowie soziale Verantwortung).
Der Anwendungsbereich umfasst die vor- und teilweise nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Die inhaltliche Abstimmung erfolgt durch den Holding-Konzerneinkauf gemeinsam mit
Fachexpert:innen, die Verantwortung liegt beim Chief Procurement Officer.
S2-K-5
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie
2)
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele u. a. im
sozialen Bereich und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind folgende Stoßrichtungen in der Strategie
formuliert:
Wir stellen die Abbildung und Einhaltung der Nachhaltigkeitszielsetzungen durch Integration
in Beschaffungsabläufe sicher und fokussieren dabei auch soziale Belange der
Wertschöpfungskette. Wir entwickeln das Risikomanagement der Lieferkette in Bezug auf das
Standort- sowie Branchenrisiko weiter, um Prioritäten abzuleiten und potenzielle Verstöße zu
vermeiden. Wir fördern den Wissenstand unserer Mitarbeiter:innen durch
Schulungsangebote und Weiterbildungen im Bereich nachhaltige Beschaffung und soziale
Aspekte der Wertschöpfungskette. Wir beteiligen uns an Forschungsprojekten und
Brancheninitiativen zur Verbesserung des Wissensstandes der Wertschöpfungskette und zur
Ableitung weiterführender sozialer Kriterien.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
125
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern beteiligt sich gemeinsam bzw. in Abstimmung mit dem ÖBB Konzern an verschiedenen
Plattformen des Eisenbahnsektors wie der Community of European Railway and Infrastructure Companies (CER), dem
Internationalen Eisenbahnverband (UIC), der Railsponsible Initiative und der Sustainable Rail Initiative (SRI). Über den
Bahnsektor hinaus engagiert sich vor allem der ÖBB Infrastruktur-Konzern in bautechnischen Initiativen, wie der
österreichischen Bautechnikvereinigung welche sich u. a. auch mit sozialer Nachhaltigkeit im Baugeschehen und deren
Verbesserung befassen. Dort werden Erfahrungen ausgetauscht und Empfehlungen zur Förderung von Nachhaltigkeit und
Risikominimierung erarbeitet. Der Austausch erfolgt je nach Initiative regelmäßig. Derzeit wird die Stakeholder:innen-
einbindung dezentral nach Verantwortungsbereich organisiert.
S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bedenken äußern können
Beschwerden und Anliegen können über verschiedene Kanäle eingebracht werden: persönlicher Kontakt, öffentlich bekannte
Kommunikationskanäle der ÖBB, die Kanäle des direkten Bedarfsträgers oder Einkaufs sowie – für bestimmte Themen – die
ÖBB Whistleblower:innensplattform. Diese Vielfalt gewährleistet eine breite und niederschwellige Möglichkeit zur Meldung
von Vorfällen, auch durch Interessenvertretungen. Die Whistleblower:innenplattform bietet zudem zusätzliche
Schutzmaßnahmen. Der Schutz von Einzelpersonen und deren Anonymität im Meldeverfahren wird im Unterkapitel „G1-1 G1-
3“ beschrieben.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern arbeitet gemeinsam mit dem ÖBB Konzern fortlaufend an einer Weiterentwicklung der
Prozesse. Im Jahr 2025 wurden keine die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffenden Meldungen abgegeben.
Deshalb mussten keine Abhilfemaßnahmen geplant oder durchgeführt werden.
S2-4 S2-5 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der
Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wurden Ziele und Maßnahmen definiert, die in den
nachfolgenden Tabellen dargestellt werden.
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2025
Wert
2024
Konzepte
Wesent-
liche IRO
An Stakeholder:innen-Round-
Tables teilnehmende
Organisationen
2025
10
Personen
2024
5
15
5
S2-K-5
S2-A-1
Weiterentwicklung der
Risikoanalyse
2029
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
S2-K-5
S2-A-1
Durchführung von Schulungen für
Einkäufer:innen
2030
24
Anzahl
Termine
2023
3
9
6
S2-K-5
S2-A-1
Gesetzliche Vertreter:innen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wurden wie oben beschrieben bei der Erarbeitung
der wesentlichen Themen eingebunden, um Erkenntnisse bzw. Verbesserungsmöglichkeiten zur Erarbeitung von Zielen zu
gewinnen. Weitere Informationen wurden im Zuge eines Round Tables eingeholt, an welchem Vertreter:innen strategischer
Lieferanten und von Arbeitnehmer:innen, der Wissenschaft sowie einer Entwicklungshilfeorganisation teilnahmen. Die
Ergebnisse wurden in die Wesentlichkeitsanalyse übernommen und werden in das Schulungsprogramm für Einkäufer:innen,
entsprechende Unterlagen und in weiterer Folge in Ausschreibungen integriert.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
126
Ziel
Im Jahr 2025 sollen verstärkt Stakeholder:innendialoge geführt werden, damit ein genauerer
Einblick in die als wesentlich identifizierte Auswirkung und die nachgelagerten Konsequenzen
gewonnen und so potenzielle weitere Maßnahmen abgeleitet werden können.
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Da
basierend auf der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ein Verstoß gegen den
Lieferantenkodex als potenzielle Auswirkung identifiziert wurde, wurde im Geschäftsjahr
2025 genauer auf die Hintergründe eingegangen. Dazu wurden auch verstärkt die Ergebnisse
anderer ESRS-Standards, wie beispielsweise die Ressourcenzuflüsse unter E5-4 betrachtet,
um sicherzustellen, dass wichtige Lieferanten mit großen Massenzuflüssen und deren
Branchen abgedeckt sind. Durch die Ausweitung der Stakeholder:inneninterviews wurde ein
besserer Einblick in nachgelagerte potenzielle Konsequenzen für Arbeitskräfte der
Wertschöpfungskette sowie notwendige Maßnahmen abgeleitet.
Abgeschlossen
Methodik
Die Zielerarbeitung erfolgte auf Basis der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
sowie nachgelagerten Stakeholder:innenbefragungen des ÖBB Konzerns, mit Gültigkeit für
den ÖBB Infrastruktur-Konzern, in Form von Austauschrunden (Round Tables). Die
Festlegung der Ziele wurde jedoch nicht direkt mit diesen erarbeitet. Die Nachverfolgung der
Leistung erfolgt durch das Zielmonitoring gemäß ESRS 2 MDR-T (siehe Status). Die Ermittlung
von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten fließen im Laufe der Zielumsetzung
auch durch den weiteren Informationseintrag der Stakeholder:innen und eine Fortsetzung
der Gespräche mit den Interessenvertreter:innen ein.
Maßnahme
Projekt zum
Erfahrungsaustausch
Menschenrechte in der
Wertschöpfungskette
Im Rahmen der Arbeitsgruppe nachhaltige Beschaffung der European Railways Purchasing
Conference (ERPC) organisierten die ÖBB mehrere Erfahrungsaustauschtermine zu
Ausschreibungskriterien für die Berücksichtigung der Menschenrechte. Dabei wurden
Warengruppen wie Solaranlagen, Schienen, Zement und Stahl diskutiert. Der
Erfahrungsaustausch soll in diesem Bereich weiter fortgesetzt werden, um das Wissen
ähnlicher Unternehmen zu nutzen. Dies lieferte zusätzliche Einblicke, wie potenzielle
negative Auswirkungen reduziert und positive Auswirkungen gefördert werden können. Der
Betrachtungsrahmen entspricht wesentlichen Akteuren der Wertschöpfungskette. Mit dieser
Maßnahme werden mögliche Verbesserungen der eigenen Praktiken im Bereich der
Beschaffung und der Datennutzung erhoben, um wesentliche negative Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu reduzieren.
In Umsetzung
Projekt zur Erhöhung der
Transparenz in der
Wertschöpfungskette
Innerhalb der Nachhaltigkeitsinitiative „Railsponsible“ wird derzeit ein Projekt durchgeführt,
um gemeinsam die Informationsbasis in Bezug auf die Nachhaltigkeit in ausgewählten
Branchen, welche auch eine starke Bedeutung betreffend der sozialen Nachhaltigkeit haben,
wie beispielsweise die Elektronikbranche, zu erhöhen. Dies soll einen verbesserten Einblick
in die identifizierte potenzielle Auswirkung sowie genauere Details dazu ermöglichen. Der
Betrachtungsrahmen entspricht wesentlichen Akteuren der Wertschöpfungskette. Mit
dieser Maßnahme werden mögliche Verbesserungen der eigenen Praktiken im Bereich der
Beschaffung und der Datennutzung erhoben, um wesentliche negative Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu reduzieren.
Abgeschlossen
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
127
Ziel
Bis 2029 soll die Risikoanalyse des ÖBB Konzerns weiterentwickelt werden, um quantitative Daten
als Maßnahmenbasis liefern zu können.
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette im Sinne
von Vertragspartnern. Die bereits erarbeitete Risikoanalyse von Lieferanten basierend auf
zugrunde liegenden Branchen und deren Risikoeinschätzungen gemäß externer Quellen wie
des UN-Global Compacts soll aufbauend auf den ersten erfassten Ergebnissen
weiterentwickelt und nachgeschärft werden, damit eine Priorisierung möglich wird.
Informationen zu Unternehmensstandort, Branchen sowie Beurteilungsergebnisse externer
Nachhaltigkeitsbeurteilungen sollen kombiniert werden, um ein umfassenderes Bild über
das soziale Nachhaltigkeitsrisiko einzelner Lieferanten bieten zu können. Dafür wird ein
entsprechendes IT-System aufgesetzt und die Daten werden über den Beschaffungsprozess
erhoben. Auf Basis erster Ergebnisse sollen Verbesserungen vorgenommen werden, um in
weiterer Folge basierend auf getätigten Beschaffungen verstärkt auf soziale
Nachhaltigkeitsaspekte in den Beschaffungsbedingungen eingehen zu können.
In Umsetzung
Methodik
Die Zielerarbeitung erfolgte auf Basis der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse
sowie nachgelagerten Stakeholder:innenbefragungen des ÖBB Konzerns. Die Festlegung der
Ziele wurde jedoch nicht direkt mit diesen erarbeitet. Auf Basis erster Ergebnisse sollen
Verbesserungen vorgenommen werden, um in weiterer Folge verstärkt auf soziale
Nachhaltigkeitsaspekte in den Beschaffungen eingehen zu können. Die Nachverfolgung der
Leistung erfolgt durch das Zielmonitoring gemäß ESRS S2 MDR-T (siehe Status). Die
Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten fließen im Laufe der
Zielumsetzung auch durch den weiteren Informationseintrag der Stakeholder:innen sowie
aus einem Benchmarking mit anderen Unternehmen der Branche ein.
Das Zieljahr wurde von 2026 auf 2029 verschoben, um neue Entwicklungen rund um „EU
Omnibus“ und Änderungen zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
entsprechend abbilden zu können.
Maßnahme
Einsatz gleichwertiger
Nachhaltigkeits-
beurteilungen
Zur Erhöhung der Transparenz und Qualität in Bezug auf externe
Nachhaltigkeitsbeurteilungen werden unterschiedliche Anbieter auf Gleichwertigkeit geprüft
und gegenüber den Lieferanten bis Q4 2025 kommuniziert. Dies stellt sicher, dass die
potenziellen Risiken der Wertschöpfungskette und die damit verbundenen wesentlichen
potenziellen Auswirkungen einer Nichteinhaltung des Lieferantenkodex bereits
realitätsgetreu durch Zertifizierung abgebildet sind und für die Unternehmen Ansätze zur
Verbesserung abgeleitet werden können.
Der Betrachtungsrahmen entspricht den am Markt verfügbaren und gängigen
Zertifizierungen. Mit dieser Maßnahme werden die eigenen Praktiken im Bereich der
Beschaffung und der Datennutzung verbessert, um wesentliche negative Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu reduzieren.
In Umsetzung
Implementierung eines IT-
Systems zur Sammlung
von Nachhaltigkeits-
informationen
Derzeit befindet sich ein neues IT-System in Umsetzung, in welchem
Nachhaltigkeitsinformationen auf Unternehmens- und Produktebene gesammelt werden
können. Die ersten Anwendungen der Plattform sollen in den kommenden Jahren, jedoch
spätestens bis 2027 erfolgen und in weiterer Folge ausgerollt werden. Dies erhöht zukünftig
die Transparenz in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und optimiert das
Risikomanagement. Es stellt die Datenerfassungs- und Managementbasis für die Zielsetzung
dar, die dazu beitragen soll, die potenzielle Auswirkung (S2-A-1) klarer abzubilden und ggf.
zu minimieren. Der Betrachtungsrahmen entspricht den Lieferanten und die mit diesen im
Zusammenhang stehenden Beschaffungen.
In Umsetzung
Schulung der
Einkäufer:innen
Einkäufer:innen des ÖBB Konzerns werden regelmäßig (mindestens jährlich) im Einsatz von
Nachhaltigkeitsaspekten geschult. Zusätzlich stehen mehrere Unterlagen zur Verfügung, die
wichtige Informationen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette beinhalten (z. B. Handlungsanleitung, Handbücher). Dadurch kann die
potenzielle Auswirkung (S2-A-1) weiter reduziert werden, da neben dem Lieferantenkodex
weiterführende Vertragsbestandteile Anwendung finden können. Der Betrachtungsrahmen
entspricht den Einkäufer:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
In Umsetzung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
128
Ziel
Durchführung von Schulungen für Einkäufer:innen
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, da die Einkäufer:innen
die über die Basisanforderungen hinausgehenden Bedingungen für Lieferant:innen festlegen. In den
Schulungen werden gesetzliche Anforderungen, Risiken, vergaberechtliche Grundlagen sowie mögliche
Nachhaltigkeitskriterien besprochen. Weiters werden die oben beschriebenen Konzepte diskutiert und
Good-Practice Beispiele aus der Beschaffungspraxis geteilt.
In Umsetzung
Methodik
Die inhaltliche Erarbeitung erfolgt unter anderem auf Basis der Ergebnisse der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse sowie nachgelagerten Stakeholder:innenbefragungen des ÖBB Konzerns und des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Nachverfolgung der Leistung erfolgt durch das Zielmonitoring. Die Inhalte
werden kontinuierlich an gesetzliche Vorgaben sowie das Feedback von Stakeholder:innen angepasst.
Das Ziel ist erstmalig im Berichtsjahr angelegt.
Maßnahme
Schulungsplan
& -umsetzung
Einkäufer:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns werden regelmäßig im Einsatz von
Nachhaltigkeitsaspekten geschult. Zusätzlich stehen Unterlagen zur Verfügung, die wichtige
Informationen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit in der vorgelagerten Wertschöpfungskette beinhalten
(z. B. Handlungsanleitung, Handbücher). Der Betrachtungsrahmen entspricht den Einkäufer:innen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns, wobei die Steuerung durch den ÖBB Konzern gesamtheitlich erfolgt.
In
Umsetzung
Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden Stakeholder:innen nach den wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken
für die ÖBB im Bereich der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette befragt. Darauf aufbauend wurden genauere
Informationen bei Stakeholder:innen-Round-Tables eingeholt. Dabei wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette diskutiert sowie zusätzliche Handlungsansätze identifiziert. Die
Ansätze und Maßnahmen wurden evaluiert und den jeweiligen Fachabteilungen mitgeteilt. Zusätzliche, bereits bestehende
Maßnahmen wurden in den vorangegangenen Kapiteln erläutert. Neben den Maßnahmen, die unter anderem einer
konkreten Zielsetzung zugeordnet werden können, leisten der ÖBB Konzern und der ÖBB Infrastruktur-Konzern einen Beitrag
durch Maßnahmen, die sich positiv auf die Wertschöpfungskette und die wesentliche Auswirkung (S2-A-1) auswirken. Diese
Maßnahmen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Sonstige Maßnahmen im Bereich Menschenrechte in der Wertschöpfungskette
Status
Wesentliche
IRO
Ansprechstelle Team
„Nachhaltige Beschaffung“
Zur Koordination von Nachhaltigkeit im Einkauf wurde im Jahr 2023 das
Team „Nachhaltige Beschaffung“ ins Leben gerufen, welches aus
Einkaufsexpert:innen besteht und Maßnahmen zur Erhöhung der
Nachhaltigkeit in der vorgelagerten und teilweise nachgelagerten
Wertschöpfungskette entwickelt, koordiniert und kontrolliert.
In Umsetzung
S2-A-1
Weiterentwicklung der
Tools
Im Jahr 2025 wurde die Toolbox „Nachhaltige Beschaffung,“ die
Risikoanalyse sowie die Handlungsanleitung weiterentwickelt, um
wesentliche Chancen und Risiken in der Wertschöpfungskette noch besser
abzubilden.
Abgeschlossen
S2-A-1
Externe Nachhaltigkeits-
beurteilungen für
relevante Lieferanten
Externe Nachhaltigkeitsbeurteilungen umfassen die Themen
„Menschenrechte“ sowie „Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ und zeigen
etwaige Schwachstellen auf. Bei relevanten Lieferanten z. B. aufgrund der
Branche, der Auftragshöhe etc. werden externe
Nachhaltigkeitsbeurteilungen eingefordert.
In Umsetzung
S2-A-1
Einsatz von sozialen
Nachhaltigkeitskriterien in
Ausschreibungen
Bei relevanten Ausschreibungen werden soziale Ausschreibungskriterien
eingesetzt, z. B. Produktzertifikate, um soziale Standards für
Ausschreibungen einzufordern.
In Umsetzung
S2-A-1
Implementierung eines IT-
Systems zur Sammlung von
NH-Informationen
Derzeit befindet sich ein neues IT-System in Umsetzung, mit dem
Nachhaltigkeitsinformationen auf Unternehmens- und Produktebene
gesammelt werden können.
In Umsetzung
S2-A-1
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
129
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen werden relevante Lieferanten zur Abgabe einer externen
Nachhaltigkeitsbeurteilung aufgefordert, um Schwachstellen im Management der Menschenrechte entlang der Lieferkette zu
identifizieren. Weiters wurde eine Risikoanalyse auf Basis von Unternehmensstandorten, Branchen und Beschaffungsvolumen
durchgeführt. Dadurch kann in Zukunft zielgenauer festgestellt werden, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen
sind. Der ÖBB Konzern verfügt bereits über Schulungen für Mitarbeiter:innen im Einkauf, in denen Nachhaltigkeitskriterien
für Ausschreibungen sowie das Nachhaltigkeitsmanagement entlang der Lieferkette erläutert werden. Ergänzend bietet die
Toolbox „Nachhaltige Beschaffung“ geprüfte Kriterien zur Verbesserung der sozialen Nachhaltigkeit, die individuell in
Ausschreibungen eingesetzt werden. In allen Lead-Buyer-Organisationen sind Verantwortliche für das Thema „Nachhaltigkeit
im Einkauf“ bestimmt.
Anlassbezogen werden im konzernalen Verbund notwendige Ressourcen zur Implementierung von Maßnahmen zur
Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde das Team „Nachhaltige Beschaffung“ auf Konzernebene implementiert, welches
Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette auch für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern entwickelt und steuert. Die Aufwände für finanzielle Mittel teilen sich auf mehrere Maßnahmen
auf und betragen für den gesamten ÖBB Konzern ab dem Jahr 2024 rund 2 Mio. EUR.
S3 Betroffene Gemeinschaften
S3 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Nr.
Wesentliche IRO
1) 2)
Art der
Auswirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
S3-A-1
Emissionen durch Schall und Erschütterungen
während des Baus und Betriebs von
Infrastrukturanlagen beeinträchtigen die Umwelt
(Mensch und Tier).
Negativ
Kurzfristig
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
S3-F-1
Rechtsbescheide durch Anstieg von Beschwerden oder
verschärften Auflagen im Zusammenhang mit
Schallschutz führen zu erhöhten Kosten und
Reputationsschäden.
Risiko
Mittelfristig
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Es gibt es keine Änderungen bei den bestehenden Auswirkungen, Risiken und Chancen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte betroffener Gemeinschaften wird in Kapitel „ESRS 2 SBM-
2“ dargestellt.
Projekt zum
Erfahrungsaustausch
Menschenrechte in der
Wertschöpfungskette
Im Rahmen der ERPC-Arbeitsgruppe „Nachhaltige Beschaffung“ der
European Railways Purchasing Conference (ERPC) organisierten die ÖBB
Erfahrungsaustauschtermine zu Ausschreibungskriterien für die
Berücksichtigung der Menschenrechte. Der Betrachtungsrahmen entspricht
wesentlichen Akteuren der Wertschöpfungskette.
In Umsetzung
S2-A-1
Projekt zur Erhöhung der
Transparenz in der
Wertschöpfungskette
Innerhalb der Nachhaltigkeitsinitiative „Railsponsible“ wird derzeit ein
Projekt durchgeführt, um gemeinsam die Informationsbasis in Bezug auf die
Nachhaltigkeit in ausgewählten Branchen, welche auch eine starke
Bedeutung betreffend der sozialen Nachhaltigkeit haben, wie beispielsweise
der Elektronikbranche, zu verbessern. Das Projekt wurde im Jahr 2025
weiter fortgesetzt. Dies soll einen verbesserten Einblick in die identifizierte
potenzielle Auswirkung sowie genauere Details dazu ermöglichen.
Der Betrachtungsrahmen entspricht wesentlichen Akteuren der
Wertschöpfungskette. Mit dieser Maßnahme werden mögliche
Verbesserungen der eigenen Praktiken im Bereich der Beschaffung und der
Datennutzung erhoben, um wesentliche negative Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu reduzieren.
Abgeschlossen
S2-A-1
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
130
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Emission von Schall aufgrund des Eisenbahnbetriebs folgt physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die sich nicht außer Kraft
setzen lassen. Der von Zügen abgestrahlte Schall breitet sich in der Atmosphäre aus und wird in der Umwelt als Immission
wahrgenommen, wobei Anrainer:innen in besonderem Maße betroffen sind. Daher werden Anrainer:innen der
Schienenverkehrsinfrastruktur als betroffene Gemeinschaften definiert. Die wesentliche negative Auswirkung ist in der Tabelle
im Unterkapitel „S3 Übersicht“ dargestellt. Rechtsbescheide durch Anstieg von Beschwerden oder verschärfte Auflagen
können zu erhöhten Kosten und Reputationsschäden für den ÖBB Infrastruktur-Konzern führen.
Im Rahmen der „Night noise guidelines for Europe“ (NNGL) fasste die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2009
wissenschaftliche Untersuchungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen nächtlicher Lärmbelastung in Europa zusammen
und leitete den langfristigen Zielwert des Nachtlärmindex von L
night,outside
von 40 dB ab. Dieser wird als unterer Grenzwert
angesehen, der den Schutz empfindlicher Gruppen (etwa Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen) vor den negativen
Auswirkungen gewährleistet.
Die 2018 publizierte Aktualisierung „Environmental Noise Guidelines for the European Region“ der WHO empfiehlt für den
Schienenverkehrslärm die durchschnittliche Lärmbelastung L
DEN
auf kleiner als 54 dB zu verringern, um „schädliche
gesundheitliche Auswirkungen“ zu verhindern. Für die nächtliche Lärmbelastung wird auf Basis medizinischer Grundlagen ein
Nachtlärmindex L
night,outside
von weniger als 44 dB zur Vermeidung von „negativen Auswirkungen auf den Schlaf“ empfohlen.
Bei der Grenzwert-Gesetzgebung finden darüber hinaus allgemeine Rahmenbedingungen, wie z. B. volkswirtschaftliche,
ebenfalls Berücksichtigung. Diese Quellen unterstützen den ÖBB Infrastruktur-Konzern dabei, ein besseres Verständnis zu
entwickeln, dass betroffene Gemeinschaften mit bestimmten Merkmalen von den Auswirkungen stärker gefährdet sein
könnten. Risiken, die sich für den ÖBB Infrastruktur-Konzern im Zusammenhang mit Schallemissionen ergeben, betreffen
keine bestimmte Gruppe innerhalb der betroffenen Gemeinschaften, sondern alle Anrainer:innen.
S3-1 Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen eine entscheidende Rolle.
Nr.
Konzept
Beschreibung
S3-K-1
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie
*)
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele u. a. im
sozialen Bereich und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der
betroffenen Gemeinschaften ist folgende Stoßrichtung in der Strategie formuliert:
– Wir arbeiten daran, Schallemissionen entlang des Streckennetzes zu reduzieren und
dadurch negative Auswirkungen für Anrainer:innen zu minimieren. So nehmen wir
unsere gesellschaftliche Verantwortung wahr.
S3-K-2
Aktionsplan Umgebungslärm 2024
47
Der Aktionsplan Umgebungslärm 2024 für Schienenstrecken außerhalb und innerhalb von
Ballungsräumen bildet die strategische Grundlage für das Management der wesentlichen
Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften für die ÖBB-Infrastruktur AG. Ziel des
Aktionsplan Umgebungslärm 2024 ist es, die negativen Auswirkungen auf Anrainer:innen
durch Schallemissionen zu reduzieren; er umfasst dabei Maßnahmen im Bereich der Neu-
und Ausbaustrecken, Eisenbahnbestandsstrecken, Reinvestition von Schallschutzwänden an
Eisenbahnbestandsstrecken, „leise“ Güterwagen, Bahnlärmforschung sowie das Monitoring
an der Lärmmessstelle Lind ob Velden.
Alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen
pro Kalenderjahr und darüber hinaus alle weiteren Eisenbahnstrecken der ÖBB-
Infrastruktur AG in den Ballungsräumen Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck gemäß
Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung BGBl. II, Nr. 144 / 2006 sind umfasst. Das
Konzept deckt alle Anrainer:innen entlang dieser Strecken ab.
Der Aktionsplan Umgebungslärm 2024 ist ein strategisches Instrument der Republik
Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und
Infrastruktur (BMIMI), gegenüber der Europäischen Kommission und stellt eine Grundlage
für weitere Planungen dar. Durch die Teil-Aktionspläne, wie z. B. für Schienenstrecken,
werden zwar keine direkten subjektiv-öffentlichen Rechte begründet, jedoch unterstützt die
ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen der Möglichkeiten die Maßnahmen der Aktionsplanung
zum Schutz vor Umgebungslärm durch die Eisenbahn.
*) Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
47
https://www.laerminfo.at/dam/jcr:3fbfc3ce-032a-4107-944d-6ea600821b81/Aktionsplan_Umgebungslaerm_2024_Eisenbahnen.pdf.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
131
S3-2 S3-3 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen und Verfahren zur
Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
Die Einbeziehung von Gemeinden bei Bestandslärmsanierungen erfolgt anlassbezogen durch folgende Gremien: Jahrestagung,
Lärmschutz-Lenkungsausschuss je Bundesland und projektbegleitende Arbeitsgruppen. Interessierte Gemeinden melden ihr
Anliegen beim jeweiligen Bundesland, dem BMIMI oder dem ÖBB Infrastruktur-Konzern. Anschließend werden
Untersuchungsgebiet, Planungsvertrag und lärmtechnische Untersuchung festgelegt, die in weiterer Folge zu einer
Grobkostenschätzung und einem Vertrag zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen führen. Die Einbeziehung von
Gemeinden bei Schallschutzmaßnahmen im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben wird im entsprechenden Projekt abgewickelt.
Ein beachtlicher Anteil der im Bestandslärmsanierungsprogramm erfassten Maßnahmen in den betroffenen Gemeinden
wurde bereits saniert. In einem kleineren Teil der Gemeinden ist eine Sanierung nicht erforderlich, da bereits durch
Großprojekte Schallschutzmaßnahmen umgesetzt wurden oder kein Interesse an der Durchführung von
Schallschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet besteht. Aktuell befinden sich auch Sanierungen in Planung bzw. Umsetzung, in
einigen Gemeinden wurden bereits entsprechende Verträge unterzeichnet, in anderen sind diese gerade in Abstimmung. Da
das Thema „Schall“ in den Organisationseinheiten „Asset Management und Strategische Planung“ strategisch sowie
„Streckenmanagement und Anlagenentwicklung“ operativ angesiedelt ist, ist die Vorständin des Ressorts Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung die ranghöchste Position im ÖBB Infrastruktur-Konzern, welche für die Einbeziehung betroffener
Gemeinschaften verantwortlich ist. Das Einhalten der in Unterkapitel „SBM-3“ beschriebenen Regulatorien gewährleistet,
dass auch die Bedürfnisse der besonders vulnerablen Gruppen abgedeckt sind.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat ein zentrales Kund:innenservice im Bereich „B2C“ für Stakeholder:innen wie z. B. Fahrgäste,
Anrainer:innen, Bahnhofsbesucher:innen etc. implementiert. Dort werden Anfragen und Beschwerden zu
Infrastrukturthemen wie Ausstattung der Bahnhöfe, Kund:inneninformation am Bahnhof, Sauberkeit der Bahnhöfe,
Bauarbeiten etc. bearbeitet. Anliegen, die den ÖBB Personenverkehr betreffen, werden direkt vom Kund:innenservice des
ÖBB Personenverkehrs bearbeitet. In der Anrainer:innen- und Stakeholder:innenkommunikation wird auf zwei Säulen gesetzt:
einerseits auf eine möglichst transparente Informationspolitik auf Augenhöhe und andererseits auf die möglichst frühe
Information und Einbindung aller Akteur:innen. Dazu gehört beispielsweise eine klare Kommunikation, die darauf hinweist,
dass Bauarbeiten für einen begrenzten Zeitraum lärmintensiv sein und zu Einschränkungen führen könnten. Die
niederschwelligste Form der Partizipation ist die Information: Maßnahmen umfassen hier etwa Postwurfsendungen,
Informationsfolder, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen oder Online-Informationsangebote. In der Planung und
Umsetzung von Bahninfrastrukturvorhaben kommen bewährte Modelle der Stakeholder:innen- und Bürger:innenbeteiligung
zum Einsatz: Mit „Runden Tischen“, Dialogforen oder begleiteten Trassenauswahlverfahren werden die notwendigen
Akteur:innen frühzeitig involviert. Damit werden akzeptable Lösungen für alle Stakeholder:innen angestrebt.
Der allgemeine Ansatz für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen erfolgt in erster Linie über das Beschwerdemanagement
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Anfragen und Beschwerden können im
ÖBB Infrastruktur-Konzern via Brief, E-Mail (infra.kundenservice@oebb.at), Kontaktformular
(https://infrastruktur.oebb.at/de/kontakt/kontaktformular) oder Social Media eingemeldet werden. Diese
Kontaktmöglichkeiten werden in allen Korrespondenzen, Informationsmaterialien, Webauftritten etc. mitkommuniziert.
Während des Ablaufs der Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden werden Aktionspunkte sowie Anlagen in einem
digitalen Verwaltungssystem erfasst und gespeichert. Periodische Auswertungen sind die Grundlage für das Management.
Dadurch wird auch die Beantwortungsdauer und die Behebung der negativen Auswirkungen überwacht. Eine (Erst-)Antwort
an die Kund:innen soll innerhalb von 48 Stunden (an Werktagen) erfolgen. Eingehende Anfragen werden an die zuständige
Organisationseinheit zugewiesen. Die hohe Anzahl an täglichen Anfragen aus allen Bevölkerungsschichten und Regionen
verdeutlicht, dass die Kontaktaufnahmemöglichkeiten bekannt bzw. leicht auffindbar sind. Die Kontaktaufnahmen als direkte
Reaktionen auf Veranstaltungen, Postwurfsendungen usw. zeigen auch, dass die kommunizierten Kanäle wahr- und
angenommen werden. Sofern nach der Bearbeitung der Kontaktaufnahmen Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden müssen,
erfolgt dies individuell und fallspezifisch durch die zuständige Organisationseinheit. Bisher wurden dem ÖBB Infrastruktur-
Konzern keine Probleme der Stakeholder:innen mit der Auffindbarkeit der Kanäle kommuniziert (medial, mündlich etc.).
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
132
S3-4 S3-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen und Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur
Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen
Um die Schallemissionen entlang des ÖBB Streckennetzes zu reduzieren und dem Aktionsplan Umgebungslärm 2024 sowie
diversen rechtlichen Vorschriften gerecht zu werden, hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern das folgende Ziel gesetzt:
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/
KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2025
Wert
2024
Konzepte
Wesent-
liche IRO
Bis Ende des Geschäftsjahres
2030 beträgt die Länge der
Schallschutzwände 1.000 km.
2030
1.000,0
km
2023
971
990,5
979,8
S3-K-1
S3-K-2
S3-A-1
S3-F-1
Anrainer:innen und weitere Interessenträger:innen wurden über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse eingebunden, nicht
jedoch gezielt bei der Festlegung des Ziels.
Ist das Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr eine wesentliche Änderung
einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert.
Ziel
Bis Ende des Geschäftsjahres 2030 beträgt die Länge der Schallschutzwände 1.000 km.
Status
Zielumfang
Das Ziel umfasst das gesamte Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG.
In Umsetzung
Methodik
Für die Zieldefinition wurden interne Fachexpert:innen und Stakeholder:innen einbezogen.
Maßnahme
Ausbau der
Schallschutzwände
Im Geschäftsjahr 2025 wurden weitere 10,7 km Schallschutzwände gebaut. Diese Maßnahme
betrifft sowohl Neu- und Ausbaustrecken, als auch Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der weitere
Ausbau der Schallschutzwände ist ein laufender Prozess, welcher eng mit den jährlichen
Bauvorhaben verknüpft ist.
Laufend
Asset-Strategie
„Maßnahmen gegen
Eisenbahnlärm“
Die Asset-Strategie „Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm“ wurde am 23.10.2024 vom Vorstand
beschlossen und gibt Vorgaben von netzweiten Zielen für infrastrukturseitige Maßnahmen gegen
Eisenbahnlärm. Die infrastrukturseitigen Maßnahmen sind als Umsetzungsziele mit Zeithorizont
2025 bzw. 2030 verknüpft
Laufend
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Schallemissionen leiten sich aus dem Aktionsplan Umgebungslärm 2024
sowie rechtlichen Vorschriften ab. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Lärmschutz im Zuge von Neu- und
Ausbauvorhaben bilden eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheide, die Schienenverkehrslärm-
Immissionsschutzverordnung (SchIV) sowie die Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-
Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV). Im Rahmen des Programms „Bestandlärmsanierung“ werden alle
Schallschutzmaßnahmen an Eisenbahnbestandsstrecken sowie jene bei Neu- und Ausbauvorhaben, welche nicht per Bescheid
behördlich vorgeschrieben sind, abgewickelt. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die
Bestandsstreckenlärmsanierung bilden die „Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der
Österreichischen Bundesbahnen“ des Eigentümers, das jeweilige „Übereinkommen über die Planung, Durchführung,
Erhaltung und Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen
Bundesbahnen“ mit dem Bundesland sowie die gesondert mit der jeweiligen Gemeinde abzuschließenden zivilrechtlichen
Einzelverträge.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
133
Wie Maßnahmen zur infrastrukturseitigen Reduktion von Schallemissionen umzusetzen sind, ist in einer eigenen
Verfahrensanweisung Lärmschutz festgelegt. Durch die Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen im Budget bzw.
Rahmenplan wird sichergestellt, dass diese auch tatsächlich umgesetzt werden und so die negativen Auswirkungen für
Anrainer:innen reduzieren. Der Rahmenplan
48
ist eine Darstellung der geplanten Projekte und deren Investitionssummen in
der ÖBB-Infrastruktur AG, die innerhalb des jeweils sechsjährigen Zeitraums zur Umsetzung vorgesehen sind.
Im Rahmen des Aktionsplans Umgebungslärm 2024 werden in den nächsten fünf Jahren gezielte Maßnahmen zur
Lärmminderung entlang des Streckennetzes umgesetzt. Die Maßnahmen betreffen sowohl Neu- und Ausbaustrecken,
Eisenbahn-Bestandsstrecken sowie Reinvestitionen von Schallschutzwänden an Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der
Rahmenplan ist auf der Website des ÖBB Infrastruktur-Konzerns öffentlich abrufbar. Sofern diese Maßnahmen nicht
ausreichen, können Anrainer:innen über die in Unterkapitel „S3-2 S3-3“ beschriebenen Kanäle Beschwerde beim
ÖBB Infrastruktur-Konzern einreichen. Diese werden individuell evaluiert und sofern notwendig, werden entsprechende
Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
Des Weiteren wird im Rahmen von Forschungsprojekten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns an Zukunftsthemen zur Verringerung
von Bahnlärm gearbeitet. Die Schwerpunkte liegen auf
– Entwicklung von innovativen Maßnahmen zur Lärmminderung und von Modellen zur Vorhersage der Lärmausbreitung, der
Empfehlung geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen und der Bewertung der Auswirkungen von
Lärmminderungsmaßnahmen sowie
– Erläuterung der Lärmauswirkungen der komplexen Rad-Schiene-Interaktion und wie diese reduziert werden können.
Aktuelle Forschungsprojekte sind beispielsweise die Projekte „Bahnlärmforschung 2023–2025“ und „LEWE2 – lärm- und
erschütterungsarme Weiche 2“. Bei der Verringerung der zusätzlichen Lärmabstrahlung bei Stahlbrücken konnten sowohl
Messungen an modernen Bestandsbrücken deren geringe zusätzliche Lärmabstrahlung nachweisen (je nach Bautyp
unterschiedlich, von keiner zusätzlichen Lärmabstrahlung bei Stahlverbundbrücken bis zur Reduktion der
Brückentransferfunktion „+10 dB Klasse“ um 6 dB bei Stahlbrücken mit Schotterbett) sowie eine lärmtechnische Sanierung
bei einer älteren Bestandsbrücke ein signifikantes Reduktionspotenzial von bis zu 6 dB (abhängig von Messposition und
Zeitraum) aufzeigen. Prognosen in lärmtechnischer Hinsicht betreffend künftige verkehrliche Entwicklungen wie
beispielsweise Verkehrsprognosen (vgl. VPÖ 2040+) bzw. verkehrspolitische Pläne (vgl. Mobilitätsmasterplan) sollen
zeitgerechte Maßnahmensetzungen ermöglichen.
Potenzielle Reputationsrisiken werden durch die Implementierung transparenter Beschwerdemechanismen sowie proaktive
und offene Kommunikation effektiv reduziert. Diese Maßnahmen ermöglichen es, frühzeitig auf Anliegen und potenzielle
Probleme zu reagieren, bevor sich diese negativ auf die öffentliche Wahrnehmung auswirken. Detaillierte Informationen zu
den Beschwerdeverfahren des Unternehmens sind im Unterkapitel „S3-2 S3-3“ zu finden.
S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
48
https://infrastruktur.oebb.at/de/projekte-fuer-oesterreich/rahmenplan.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
134
Nr.
Wesentliche IRO
1) 2)
Art der
Auswirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
Unterthema: Persönliche Sicherheit von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-A-1
Bestreifung der Bahnhöfe trägt zum Sicherheitsgefühl
der Kund:innen bei.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
S4-A-2
Unfälle wie Brände und betriebliche Vorfälle am
Streckennetz (inkl. Bahnhöfe) können zu Verletzungen
von Personen führen.
Negativ
Kurzfristig
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
S4-F-1
Sicherheitsvorfälle auf Eisenbahnanlagen inkl.
Eisenbahnkreuzungen führen zu erhöhten Kosten und
Reputationsschäden.
Risiko
Kurzfristig
Unterthema: Soziale Inklusion von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-A-3
Bereitstellung des ÖBB-Carsharings (Rail&Drive)
ermöglicht den Kund:innen die flexible Weiterreise
vom und zum Bahnhof.
Positiv
Kurzfristig
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
S4-A-4
Bahnhöfe und Stationen ohne barrierefreien Zugang
erschweren Kund:innen deren Nutzung.
Negativ
Kurzfristig
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Es gibt es keine Änderungen bei den bestehenden Auswirkungen, Risiken und Chancen zum vorangegangenen Berichtszeitraum. Ein Thema wurde im Vergleich zum
Vorjahr neu aufgenommen.
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen wird in Unterkapitel
„ESRS 2 SBM-2“ dargestellt.
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zuge der Doppelten
Wesentlichkeitsanalyse wird im Unterkapitel „ESRS 2 IRO-1“ näher beschrieben. Die wesentlichen Erkenntnisse daraus, sind
im Unterkapitel „S4 Übersicht“ zu finden.
Die wesentlichen Stakeholder:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Bezug auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
sind Fahrgäste & Nutzer:innen der ÖBB Angebote (B2C). Die wichtigste B2C Gruppe des ÖBB Konzerns in Bezug auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind Kund:innen, die die Infrastruktur des Bahnhofs nutzen, mit den Zügen oder
Bussen des Personenverkehrs unterwegs sind oder für die First und Last Mile auf bestehende Angebote von ÖBB 360° oder
Rail&Drive zurückgreifen.
Die ermittelten wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die im Unterkapitel „S4 Übersicht“ zu sehen sind, betreffen alle
Kund:innengruppen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns gleichermaßen. Eine Ausnahme bildet die Auswirkung S4-A-4, welche
speziell für mobilitätseingeschränkte Reisende (z. B. Menschen im Rollstuhl oder Reisende mit Sehbehinderung) gilt.
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind bei der Nutzung des Angebots des ÖBB Infrastruktur-Konzerns nicht von
Produkten betroffen, die für sie schädlich sein können oder das Risiko einer chronischen Krankheit erhöhen. Ebenso gefährden
die Angebote des ÖBB Infrastruktur-Konzerns nicht das Recht auf Privatsphäre oder den Schutz personenbezogener Daten
und sie schränken auch nicht die freie Meinungsäußerung oder das Recht auf Nichtdiskriminierung ein. Die Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen sind nicht auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungsbezogene Informationen wie
Handbücher oder Produktetiketten angewiesen, um eine potenziell schädliche Nutzung zu vermeiden. Außerdem nutzt der
ÖBB Infrastruktur-Konzern keine Marketing- und Verkaufsstrategien, die sich direkt an Kinder oder finanziell schutzbedürftige
Personen wenden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
135
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Das folgende Konzept spielt für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen eine entscheidende Rolle:
Nr.
Konzept
Beschreibung
S4-K-1
#INFRA.Mobilitätswende
*)
Unter dem Titel #INFRA.Mobilitätswende legt der ÖBB Infrastruktur-Konzern seine strategische
Ausrichtung und seine Vision für die kommenden Jahre vor. Abgeleitet von der Vision und den
strategischen Zielen baut die Strategie auf sechs strategischen Stoßrichtungen auf. Für das
Thema Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ist folgende Stoßrichtung definiert:
Kundenzentriertes Geschäftsmodell:
– Wir sind eine wichtige Partnerin in einem digital und analog vernetzten Mobilitätsökosystem.
– Die kundenzentrierte Ausrichtung wird mit der Steuerung nach Achsen und Services
unterstützt.
– Wir sind in Österreich und Europa eine starke Stimme für Interoperabilität, internationale
Verkehrsabwicklung und effiziente Regulierung.
– Servicepreise müssen sich – mit Ausnahme verkehrspolitischer Vorgaben – an Vollkosten
orientieren.
– Zusätzlich zum Kernmarkt Österreich werden relevante europäische Korridore, an Österreich
angrenzende Bahnstrecken, sowie Terminal- und Hafeninfrastruktur in Nachbarstaaten
betrachtet.
S4-K-2
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie
*)
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele u. a. im sozialen
Bereich und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind folgende Stoßrichtungen in der Strategie
formuliert:
– Kund:innen werden in den Mittelpunkt unseres Handelns gestellt, um Menschen für die Bahn
zu begeistern. Die Zielsetzungen sollen dabei unterstützen, den Service des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns stetig zu verbessern.
– Wir schaffen einen einfachen Zugang zur Bahn. Durch ein barrierefreies Angebot soll die
Zugänglichkeit des Systems Eisenbahn für alle Menschen ermöglicht werden. Ziel ist es, dass
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität an möglichst
vielen Verkehrsstationen einen barrierefreien Zugang zur Bahn nutzen können.
– Wir wollen nachhaltig zu den TOP 5 der sichersten Bahnen in Europa gehören. Betriebliche
Sicherheit sorgt in der Steuerung und Maßnahmensetzung für einen sicheren Eisenbahnbetrieb
und soll kontinuierlich verbessert werden.
S4-K-3
Konzern-Sicherheitsstrategie
Betriebliche Sicherheit
Die betriebliche Sicherheit ist ein Teilbereich der Sicherheitsstrategie des ÖBB Konzerns. Die
betriebliche Sicherheit umfasst die Steuerung und Maßnahmensetzung zur Gewährleistung
eines sicheren Eisenbahnbetriebes in der eigenen Wertschöpfungskette. Die Anlagensicherheit,
Fahrzeugsicherheit sowie betriebstechnische Sicherheit stellen wesentliche Bestandteile der
betrieblichen Sicherheit dar. Für die Koordination und die strategische Ausrichtung der
betrieblichen Sicherheit ist gemäß Konzernrichtlinie 17 die Organisationseinheit Systemtechnik
und Konzernproduktion der ÖBB-Holding AG zuständig. Der betriebliche Sicherheitsindex (BSX)
bildet die langfristige Entwicklung der betrieblichen Sicherheitsperformance des ÖBB Konzerns
in Österreich ab. Neben dem BSX des ÖBB Konzerns gibt es einen eigenen BSX der ÖBB-
Infrastruktur AG, der in den konzernweiten Wert einfließt. Berücksichtigt werden betriebliche
Vorfälle (z. B. Zugzusammenstöße, Zugentgleisungen, Verschubvorfälle) sowie Gefährdungen,
die zu Unfällen führen können (z. B. Signalüberfahrungen, schwere Mängel). Der betriebliche
Sicherheitsindex berechnet sich aus der Anzahl der definierten Vorfälle / Ereignisse multipliziert
mit einer vom jeweiligen Schadenspotenzial abgeleiteten Gewichtung und wird mit den
gefahrenen Zugkilometern normiert.
*)
Strategien werden vom Vorstandsgremium der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern orientiert sich an den Bedürfnissen der Kund:innen, Mobilitätsangebote werden daher laufend
weiterentwickelt und ausgebaut. Im Mittelpunkt stehen der konsequente Ausbau und die Weiterentwicklung des
barrierefreien Mobilitätsangebotes im ÖBB-Netz. Dreh- und Angelpunkt sind Bahnhöfe und Haltestellen sowie das
dazugehörige Serviceangebot. Neben einem einfachen, bequemen und barrierefreien Zugang zum Eisenbahnsystem sind
Pünktlichkeit sowie Verknüpfungen zu anderen öffentlichen Mobilitätsangeboten (wie Bus, Straßenbahn oder U-Bahn) und
des Individualverkehrs (wie Park & Ride, Bike & Ride) wichtig, um weiterhin einen Wettbewerbsvorteil am Markt innezuhaben.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
136
Sicherheit auf Bahnanlagen ist von besonderer Bedeutung, da in Österreich jedes Jahr Menschen infolge von unüberlegtem
Handeln, Unwissenheit und Leichtsinn an Gleisanlagen zu Schaden kommen. Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der
Bahnbenützenden wird eine Sicherheitskampagne betrieben. Um Sicherheitsrisiken des operativen Betriebs, beispielsweise
durch Zug- oder Verschubunfälle, für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sowie für Mitarbeiter:innen zu minimieren,
wurde die Konzern-Sicherheitsstrategie Betriebliche Sicherheit und das Sicherheitsprogramm entwickelt (siehe Unterkapitel
„S4-4 S4-5“).
Die Beachtung der Menschenrechte steht für den ÖBB Infrastruktur-Konzern auch im Kontext der Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen an oberster Stelle und ist in bestehenden Policies (Code of Conduct, Supplier Code of Conduct, ÖBB-interne
Gleichstellungspolicy) des ÖBB Infrastruktur-Konzerns festgeschrieben. Informationen dazu sind in Unterkapitel „ESRS 2 GOV-
4“ zu finden. Für das Jahr 2025 wurden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten in Verbindung mit den Verbraucher:innen und Endnutzer:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns bekannt.
S4-2 S4-3 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen und
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Bedenken
äußern können
Zur Einbeziehung der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen werden durch die Organisationseinheit
Unternehmensentwicklung mindestens alle zwei Jahre Kund:innenzufriedenheitsumfragen durchgeführt. Die Ergebnisse der
Umfrage werden den betroffenen Bereichen zur Verfügung gestellt und bilden die Basis für die weitere strategische
Ausrichtung, für die Ableitung von operativen Maßnahmen und zur Identifikation und Implementierung von
Verbesserungsmöglichkeiten. Als höchste Position im ÖBB Infrastruktur-Konzern ist der Vorstand, der für Betrieb, Markt und
Digitalisierung zuständig ist, für die Verankerung der Erkenntnisse in der Unternehmensstrategie verantwortlich.
Es gibt unterschiedliche Methoden für Umfragen, die angewendet werden (quantitativ, qualitativ, Strukturgleichungsmodelle
etc.). Der Mehrwert dieser Umfragen bei diesen Kund:innengruppen kann wie folgt beschrieben werden: Kenntnis über
Zufriedenheit der Leistungserbringungen, Erhebung von konkreten Verbesserungspotenzialen, Kenntnis über zukünftige
Erwartungen / langfristigen Kund:innenbedarf, Originalfeedback der Nutzer:innen, Wissen und Grundmeinungen zum
ÖBB Infrastruktur-Konzern zur Ableitung von strategischen Stärken und Schwächen bzw. Chancen und Risiken.
Der direkte Austausch mit Menschen mit Behinderungen, Interessenvertretungen und Expert:innen erfolgt je nach Thema
direkt vor Ort an Bahnhöfen und / oder über Videokonferenzen im digitalen Raum. Stakeholder:innen können unter anderem
bei neuen Bahnhöfen, Produkten und Innovationen im Bereich Kund:inneninformation und Wegeleitung, bei Elementen der
Bahnhofsausstattung sowie der Umsetzung kleinerer Maßnahmen im Bestand diskutieren und mitgestalten. Ziel ist es,
nachhaltige Maßnahmen und Konzepte umzusetzen, die eine barrierefreie und inklusive Mobilität fördern.
An den Diskussionen und dem Austausch zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit beteiligten sich im Berichtsjahr 2025
wieder verschiedene Stakeholder:innen aus dem öffentlichen und privaten Sektor, was sich auf die positive Wirksamkeit der
Zusammenarbeit zwischen dem ÖBB Infrastruktur-Konzern und dessen Verbraucher:innen und Endnutzer:innen rückführen
lässt. Exemplarisch seien hier Mitarbeiter:innen von Interessenvertretungen (z. B. Hilfsgemeinschaft der Blinden und
Sehschwachen Österreichs, Österreichischer Behindertenrat, bizeps, Verein Blickkontakt), nationalen Verkehrsunternehmen
(z. B. Wiener Linien), Expert:innen der Stabsstelle Barrierefreiheit des BMIMI und des Sozialministeriums sowie Expert:innen
im Bereich Barrierefreiheit genannt. Des Weiteren findet ein enger Austausch mit anderen Bahnen im EU-Raum im Rahmen
von Arbeitsgruppen, wie zum Beispiel der UIC (International union of railways) oder der CER (Community of European Railway
and Infrastructure Companies), statt.
Die oben beschriebenen Methoden dienen jedoch nicht nur der Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen,
sondern unterstützen auch bei der Evaluierung der Wirksamkeit der in Unterkapitel „S4-4 S4-5“ beschriebenen Maßnahmen
sowie der Identifikation von möglichen weiteren Maßnahmen.
Für Anfragen und Beschwerden zu Infrastrukturthemen stehen den Verbraucher:innen und Endnutzer:innen das im
Unterkapitel „S3-2 S3-3“ beschriebene Kund:innenservice im Bereich „B2C“ sowie die Beschwerdekanäle des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns zur Verfügung. Diese stellen sicher, dass im Fall von negativen Auswirkungen Abhilfemaßnahmen
effektiv und zeitgerecht eingeleitet werden. Konzepte, welche der ÖBB Infrastruktur-Konzern anwendet, um Einzelpersonen
vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, werden im Unterkapitel „G1-1 G1-3“ erläutert.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
137
S4-4 S4-5 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der
Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Die folgenden Ziele sollen dabei unterstützen, den Service des ÖBB Infrastruktur-Konzerns stetig zu verbessern. Diese Ziele
wurden mithilfe von den Ergebnissen der in Unterkapitel „S4-2 S4-3“ beschriebenen Verfahren zur Einbeziehung von
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen erarbeitet. Die Verwirklichung dieser Ziele wird durch das regelmäßige Erheben der
Zielwerte nachverfolgt.
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2025
Wert
2024
Konzepte
Wesent-
liche IRO
Steigerung der
Kund:innenzufriedenheit auf
76 Punkte im Jahr 2030
1)
.
2030
76,0
Punkte
2023
74,0
74,0
73,0
S4-K-1
S4-K-2
S4-A-1
S4-F-1
S4-A-3
Angebot einer barrierefreien
Verkehrsstation im Netz der
ÖBB-Infrastruktur AG für 90 %
der Fahrgäste bis 2027
2)
2027
90,0
%
2022
86,5
88,6
88,2
S4-K-1
S4-K-2
S4-A-4
Verbesserung des
betrieblichen Sicherheitsindex
(BSX)
3)
2030
55,7
Punkte
2012-2016
71,0
41,9
52,3
S4-K-2
S4-K-3
S4-A-2
1)
Die Zufriedenheit der B2C-Kund:innen wird durch ein externes Unternehmen mittels einer konzernweiten Befragung von Fahrgästen erhoben. Die Erhebung erfolgt
durch Telefoninterviews, schriftlich anhand von Fragebögen (Selbstausfüller) und Beobachtungen bzw. Mystery-Touren. Für den Wert wird die Bewertung der
Selbstausfüller herangezogen. Es werden für den ÖBB Infrastruktur-Konzern relevante Informationen zu diversen Themen (z. B. Pünktlichkeit, Barrierefreiheit Bahnhof,
persönliches Sicherheitsgefühl am Bahnhof etc.) abgefragt. Die maximale Punkteanzahl beträgt 100 Punkte.
2)
Die Kennzahl Barrierefreiheit berechnet sich mittels Division der Summe der Reisenden an barrierefreien Bahnhöfen durch die Summe der gesamten Reisenden. Die
Angabe der Kennzahl erfolgt in Prozent und wird jährlich ermittelt.
3)
Ausgangsbasis ist Wert von 2012 mit 100. Die Basis der Zielwertberechnung wurde aus dem 5-Jahres-Schnitt von 2012 bis 2016 mit einer jährlichen Verbesserung um
2 % ab 2018 definiert und im Jahr 2023 bis 2030 fortgeschrieben. Berechnung: Der betriebliche Sicherheitsindex berechnet sich aus Anzahl der definierten
Vorfälle / Ereignisse multipliziert mit einer vom jeweiligen Schadenspotenzial abgeleiteten Gewichtung und wird mit den gefahrenen Zugkilometern normiert. Die
Darstellung des Index erfolgt in Punkten, wobei die Entwicklung in Relation zum Bezugspunkt (Ausgangsbasis ist der Indexwert 2012 = 100) dargestellt wird. Je niedriger
der Wert, desto besser.
Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel „ESRS 2 IRO-
1“), bei der Zielformulierung werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen.
Im folgenden Abschnitt werden weitere Informationen zu den oben genannten Zielen im Zusammenhang mit
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen erläutert sowie die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele aufgelistet.
Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um wesentliche negative Auswirkungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu minimieren und wesentliche positive Auswirkungen zu erzielen. Die dafür
zugewiesenen finanziellen Mittel sind im öffentlich einsehbaren Rahmenplan verankert. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
kann durch die im Unterkapitel „S4-2 S4-3“ beschriebenen Kanäle nachverfolgt werden. Zusätzlich werden in diesem
Unterkapitel Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen beschrieben. Sofern aufgrund von
Beschwerden Abhilfemaßnahmen notwendig sind, werden diese individuell und fallspezifisch eingeleitet, um negative
Auswirkungen zu mindern. Ist ein Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr
eine wesentliche Änderung einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
138
Ziel
Steigerung der Kund:innenzufriedenheit auf 76 Punkte im Jahr 2030
Status
Zielumfang
Das Ziel betrifft die B2C-Kund:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
In Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von den Fachexpert:innen des Stabs Unternehmensentwicklung, basierend
auf für den ÖBB Infrastruktur-Konzern relevanten Ergebnissen der Befragung von Fahrgästen,
erarbeitet und von der verantwortlichen Stabsleitung freigegeben.
Maßnahme
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit ist ein wesentliches Qualitätskriterium für die Kund:innenzufriedenheit. Die
Steuerung der Pünktlichkeit erfolgt innerhalb des ÖBB Infrastruktur-Konzerns und im
ÖBB Konzern im Rahmen des regelmäßigen Steuerkreises Pünktlichkeit. Die
Schwerpunktsetzung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns liegt bei der laufenden Optimierung der
Verfügbarkeit der Anlagen, der zeitgerechten Reinvestition in Anlagen zur Vermeidung von
Langsamfahrstellen, der Forcierung von Abweichungsfahrplänen während Bauarbeiten und
der operativen Exzellenz in der Disposition.
Laufend
Bewusstseinsbildung zu
Gefahren an Bahnanlagen
Durch Bewusstseinsbildung soll die Sicherheit auf Bahnanlagen erhöht werden. Jedes Jahr zu
Schulbeginn startet eine Sicherheitskampagne, um richtiges Verhalten in der Nähe von
Bahnanlagen zu fördern. Dadurch wird eine der wichtigsten und potenziell gefährdetsten
Stakeholder:innengruppen direkt eingebunden. Zusätzlich werden österreichweit an Schulen
Sicherheitsvorträge zur Bewusstseinsbildung für Gefahren an Bahnanlagen angeboten.
Der Bewusstseinsbildung für das richtige Verhalten vor Eisenbahnkreuzungen wird jedes
Jahr rund um den „International Level Crossing Awareness Day” Anfang Juni besondere
Aufmerksamkeit gewidmet.
Laufend
Sicherheitsprogramm
Bei allen Aktivitäten im ÖBB Infrastruktur-Konzern steht Sicherheit an oberster Stelle. Das
Sicherheitsprogramm basiert auf Erkenntnissen aus Vorfällen, Unfalluntersuchungsberichten,
internen Prüfungen (Sicherheitskontrollen, Audits etc.) und dem INFRA-Trendmonitoring.
Folgende Schwerpunkte sind für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen relevant:
– Vorbeugung der Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen durch Auflassungen von
Eisenbahnkreuzungen, Über- oder Unterführungen von Eisenbahnkreuzungen und Ausbau
von technisch gesicherten Eisenbahnkreuzungen
– Reduktion des Entgleisungsrisikos durch die Installation von Zuglaufcheckpoints
– Reduktion des Kollisionsrisikos durch den Einbau von Gleisfreimeldeanlagen, Nachrüstung
PZB – Indusimagnete und durch den ETCS-Ausbau
Laufend
Park & Ride
Die intelligente Verknüpfung von Verkehrsträgern ist essenziell für ein nachhaltiges und
effizientes Verkehrssystem. Park & Ride-Anlagen stellen die Schnittstelle zwischen dem
motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem System Eisenbahn dar. Insbesondere
Personen mit Wohnorten, die nicht oder nur schlecht an den öffentlichen Verkehr
angebunden sind, wird somit ein einfacher Zugang zum Bahnangebot ermöglicht. Die
Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den P&R-Vertragspartnern (Länder/Gemeinden).
Zufahrtssysteme und weitere Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Park & Ride-Anlagen
tatsächlich Nutzer:innen des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung stehen, sichern eine
effiziente, zielorientierte Nutzung. Im Zuge der Planung von Erweiterung/Neubau von P&R-
Anlagen wird zudem gemeinsam mit den Vertragspartnern Land und Gemeinde eine
Verbesserung der Anbindung der Verkehrsstation (öffentlicher Verkehr, Radverkehr)
angestrebt, um klimafreundliche Alternativen zur Anreise mit dem Pkw zu stärken.
Laufend
Bike & Ride
Der Neu- / Ausbau von Bike & Ride-Anlagen soll den Zugang zur Bahn erleichtern. Das Fahrrad
ist ein wichtiger Teil der Mobilitätskette und das Anbieten von Bike & Ride-Anlagen an
Verkehrsstationen im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG leistet einen wesentlichen Beitrag
hinsichtlich nachhaltiger Mobilität. Gemeinsam mit Ländern und Gemeinden als
Vertragspartnern wird an einem raschen und bedarfsorientierten Ausbau von
Fahrradstellplätzen gearbeitet. Durch die Bereitstellung von überdachten Stellplätzen sowie
den Ausbau von Stellplätzen mit erhöhter Sicherheit (z. B. Fahrradboxen) wird ein
qualitätsvolles und an den Bedürfnissen verschiedener Zielgruppen orientiertes Angebot
geschaffen.
Laufend
Sharingangebote für die
erste und letzte Meile
Carsharing, Bikesharing und E-Scootersharing sowie Rufbusse bieten Bahnnutzenden ein
flexibles Angebot für die erste und letzte Meile. Die ÖBB-Infrastruktur AG unterstützt die
Stationierung solcher Angebote durch bedarfsorientierte und diskriminierungsfreie
Bereitstellung von gekennzeichneten Flächen.
Laufend
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
139
Ziel
Angebot einer barrierefreien Verkehrsstation im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG für 90 % der Fahrgäste
bis 2027
Status
Zielumfang
Ziel der Barrierefreiheit ist es, die Zugänglichkeit des Systems Eisenbahn gleichermaßen für alle
Menschen inklusive für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter
Mobilität zu ermöglichen.
IIn Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde im Rahmen des Netzentwicklungsplans (NEP 2020) festgelegt und vom Vorstand
beschlossen. Der NEP ist ein wesentliches Steuerungsinstrument, welcher Markt- und
Stakeholder:innenanforderungen in Relation zum Anlagenbestand sowie zu den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen setzt und daraus konkrete Ziele und Maßnahmen ableitet.
Maßnahme
Mehr-Sinne-Prinzip
Mit der Berücksichtigung der barrierefreien Planungsgrundsätze wird ein ganzheitliches und
nachhaltiges Mobilitätsangebot im gesamten Netz des ÖBB Infrastruktur-Konzerns geschaffen.
Dabei ist die Umsetzung des Mehr-Sinne-Prinzips bei der Information- / Wegeleitung bzw.
baulichen Gestaltung wesentlich.
Laufend
moderne &
barrierefreie
Verkehrsstationen
Laufende Investitionen in moderne, barrierefreie Verkehrsstationen des Personenverkehrs, die
als Mobilitätsdrehscheiben zwischen den einzelnen Systemen (wie Umsteigerelation innerhalb
des öffentlichen Verkehrs z. B. Schiene – Bus oder auch mit Individualverkehr, wie Schiene –
Pkw) und innerhalb des Systems Bahn fungieren.
Laufend
Barrierefreies Reisen –
ÖBB Umsetzungsplan
2025–2030
Der im Jahr 2006 von der ÖBB-Holding AG, den Teilkonzernen und Expert:innen gemäß
§ 19 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) erstellte Etappenplan umfasste den
Zeitraum von 2006 bis 2015. Mit dem Umsetzungsplan Barrierefreiheit haben sich die
Konzerngesellschaften auf die Fortführung der barrierefreien Gestaltung von Verkehrsstationen
mit Personenverkehr (Bahnhöfe und Haltestellen mit Personenverkehr), der Fahrzeugflotte und
des Serviceangebots im B2C-Bereich verständigt. Diese Unternehmenspläne Barrierefreiheit
korrespondieren mit dem Nationalen Umsetzungsplan (NIP), den das BMIMI für Österreich
gemäß TSI-PRM herausgegeben hat. Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit spielt die
Einbeziehung der Stakeholder eine zentrale Rolle. In regelmäßigen Abständen finden
Stakeholder:innendialoge statt, bei denen unter anderem Vertreter:innen der
Behindertenorganisationen und des Parlaments anwesend sind. Der letzte Dialog wurde im
Herbst 2025 in Wien abgehalten. Auf Expert:innen-Ebene findet der Austausch laufend statt.
In Umsetzung
Ziel
Verbesserung des betrieblichen Sicherheitsindex (BSX)
Status
Zielumfang
Die Kennzahl findet für die ÖBB-Infrastruktur AG Anwendung.
In Umsetzung
Methodik
Die Sicherheitsziele stellen die gesellschaftsspezifischen Ambitionen dar. Die Ziele bis zum Jahr
2030 wurden im 12. ÖBB Sicherheitsrat vom 31.03.2023 vereinbart. Die Einführung eines
Verbesserungsgebots mit einer Grundspannung von 2 % pro Jahr bildet die Grundlage für den
Erhalt des hohen Sicherheitsniveaus im ÖBB Konzern und wird auf die ÖBB-Infrastruktur AG
umgelegt.
Maßnahme
Maßnahmenportfolio
zur Reduktion von
Signalüberfahrungen
Unerlaubte Signalüberfahrungen bzw. etwaige darauf resultierende Zugkollisionen stellen ein
betriebliches Risiko im Eisenbahnverkehr dar und somit ein Sicherheitsrisiko
für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen. Ein umfangreiches Maßnahmenportfolio unterstützt
dabei, dieses Risiko zu reduzieren. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise den Ausbau von
ETCS (European Train Control System): Das europäische Zugbeeinflussungssystem wird sowohl
fahrzeugseitig als auch auf der Strecke verbaut und wird dazu beitragen, das Sicherheitsniveau auf
dem Schienennetz weiter zu verbessern.
Laufend
Verbesserung
Sicherheit an
Eisenbahnkreuzungen
Österreichweite Maßnahmen im Eisenbahnkreuzungsbereich erhöhen die Sicherheit
der Kund:innen zusätzlich:
- Auflassung von Eisenbahnkreuzungen: z. B. Ausbau von Über- / Unterführungen
- Umrüstungen von nicht technisch gesicherten Eisenbahnkreuzungen auf technische
Sicherung
- Kommunikationsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Straßenverkehrsteilnehmer:innen
Laufend
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
140
E.4. Governance-Informationen
G1 Unternehmensführung
Die ÖBB und somit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern setzen auf Transparenz, Integrität und nachhaltigen Erfolg. Sie fördern
eine werteorientierte Unternehmenskultur, achten auf die Einhaltung von Gesetzen und schützen Hinweisgeber:innen.
Außerdem pflegen sie stabile Lieferantenbeziehungen für einen reibungslosen Ablauf im ÖBB Infrastruktur-Konzern.
G1 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Nr.
Wesentliche IRO
1) 2)
Art der
Auswirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
Unterthema: Unternehmenskultur
G1-A-1
Verankerung von Verantwortlichkeiten und Strukturen
in Form von Policies, Organisationshandbüchern etc.
gewährleistet das gemeinsame Handeln entlang der
festgesetzten Unternehmenswerte und -strategien
und gibt Mitarbeiter:innen Klarheit und Orientierung.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
G1-A-2
Interne Kommunikation und Information zu Projekten,
Initiativen etc. schafft Akzeptanz und trägt zur
Unternehmenskultur bei.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
Unterthema: Schutz von Hinweisgeber:innen
G1-A-3
Das elektronische Hinweisgeber:innensystem
ermöglicht neben den sonstigen Meldekanälen auch
die Abgabe von anonymen Hinweisen, schafft damit
Vertrauen und schützt Hinweisgeber:innen.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
Unterthema: Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken
G1-A-4
Integration von Nachhaltigkeitskriterien in
Ausschreibungen fördert Nachhaltigkeit sowie die
Etablierung von Standards bei Lieferanten und
verstärkt die Geschäftsbeziehungen durch neue
Perspektiven und zukunftsorientierte
Weiterentwicklung.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
Unterthema: Korruption und Bestechung
G1-A-5
Unklare Compliance-Richtlinien sowie fehlende
Überwachung machen interne Prozesse anfällig und
können bei Mitarbeiter:innen zu Unsicherheiten und
Fehleinschätzungen / -entscheidungen führen
(potenziell).
Negativ
Mittelfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
Unterthema: Sonstiges
G1-F-1
Bei Informationssicherheitsvorfällen kann die
Funktionsfähigkeit zentraler Informations- und
Betriebssysteme erheblich beeinträchtigt werden.
Dadurch ergeben sich sowohl finanzielle
Auswirkungen als auch umfassende
Reputationsschäden.
Risiko
Mittelfristig
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Die Aktualisierung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat zu geringfügigen Anpassungen (Art der Auswirkung bzw. Risiko / Chance, Zeithorizont und Angaben zur
Wertschöpfungskette) und die Aufnahme eines neuen Themas im Vergleich zum Vorjahr geführt.
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie deren Zusammensetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten und ihr
Fachwissen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie Aspekte der Unternehmensführung werden im Kapitel „E.1 Allgemeine
Informationen“ dargestellt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
141
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die Verfahren zur Ermilung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind im Kapitel „E.1
Allgemeine Informaonen“ beschrieben.
G1-1 G1-3 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung sowie Verhinderung und Aufdeckung von
Korruption und Bestechung
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Die vier dargestellten Unternehmenswerte sind Grundlage für Zusammenarbeit und Orientierung. Sie fördern eine starke
Unternehmenskultur, respektvollen Umgang und unterstützen Produktivität sowie Wettbewerbsfähigkeit.
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Sicherheit leben
Die Unternehmenswerte sind seit 2019 konzernweit und somit auch für den ÖBB Infrastruktur-Konzern definiert und im
Intranet sowie Führungskräftehandbuch verfügbar. Ihre Entwicklung erfolgte unter Einbindung von Mitarbeiter:innen durch
Desk-Research, Interviews und Datenanalysen. Drei Initiativen markieren den Startpunkt:
– Purpose ÖBB: Definition der gemeinsamen Identität und Schaffung eines WIR-Gefühls
– Kulturwandel: Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmenskultur
– Markenkern und Employer-Branding: Strategien zur Gewinnung wertorientierter Mitarbeiter:innen
Im Rahmen des jährlich stattfindenden Mitarbeiter:innengesprächs ist die Umsetzung der gemeinsamen Werte und
Kompetenzen Teil der Evaluation. Maßnahmen zur Förderung oder Stärkung der Kompetenz werden im Zuge dessen
gegebenenfalls festgelegt.
Seit 2018 werden Mitarbeiter:innen, die die ÖBB Unternehmenswerte besonders leben, mit dem ÖBB
Mitarbeiter:innenaward in sieben Kategorien ausgezeichnet – darunter Kolleg:in des Jahres, Innovation des Jahres und
Sicherheitsvorbild des Jahres. Zur Stärkung der Unternehmenskultur finden regelmäßig Schulungen statt. Das E-Learning „Die
Welt der ÖBB – ein kompakter Überblick über den Konzern“ vermittelt den Mitarbeiter:innen einen kompakten Überblick
über Vision, Mission, Strategie und Werte des ÖBB Konzerns. Die ÖBB Unternehmenswerte sind zudem Bestandteil der
Führungskräfteschulungen sowie der jährlichen Vorbereitung auf die Mitarbeiter:innengespräche.
Compliance
Compliance ist für die Prävention, die Früherkennung sowie für die Aufklärung von Sachverhalten mit Bezug zu
Wirtschaftskriminalität und Korruption zuständig. Das für die Untersuchung der Compliance-relevanten Meldungen
zuständige Compliance-Office des ÖBB Konzerns ist in der ÖBB Holding AG angesiedelt und wird vom weisungsfreien Chief
Compliance Officer geleitet. Zusätzlich ist in der ÖBB-Infrastruktur AG ein weisungsfreier Compliance Officer organisatorisch
und dienstrechtlich verankert.
Alle Organe und Bedienstete des ÖBB Infrastruktur-Konzerns fallen unter den Amtsträgerbegriff des Strafgesetzbuches,
wodurch die verschärften Korruptionsstrafrechtsbestimmungen zur Anwendung kommen und die Definition der
„risikobehafteten Funktionen“ erfüllt werden. Als Kernpunkt der Compliance-Auffassung dient der Code of Conduct des
ÖBB Konzerns. Dieser Verhaltenskodex ist für alle Geschäftsleitungsorgane, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen verbindlich.
Er erklärt und ergänzt geltende Gesetze, beschreibt die ethischen Grundsätze und allgemeine Prinzipien, an denen der
ÖBB Infrastruktur-Konzern sein wirtschaftliches Handeln ausrichtet und stellt die wesentlichen Elemente der
Unternehmenskultur dar. Er ist sowohl im Intranet als auch öffentlich im Internet zugänglich.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
142
Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower:innen)
Interne und externe Hinweisgeber:innen können Sachverhalte jederzeit an die Compliance-Organisation melden. Zu diesem
Zweck ist ein Hinweisgeber:innensystem
49
eingerichtet. Es ermöglicht die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen
über regelwidriges Verhalten – in strukturierter und vertraulicher Form und unter Wahrung der Anonymität. Zusätzlich können
Meldungen telefonisch, per Post, per Mail und persönlich (jedenfalls vertraulich) erfolgen. Compliance verantwortet die
Entgegennahme, Sichtung und gegebenenfalls Verteilung der Hinweise. Das Hinweisgeber:innensystem wurde auf Basis der
Vorgaben des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes und der EU-Richtlinie 2019 / 1937 implementiert.
Das Compliance-Office ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Identitäten hinweisgebender Personen sowie der im Hinweis
allenfalls genannten und betroffenen Personen streng vertraulich zu behandeln und zu schützen. Gemäß den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen sind jegliche nachteilige Maßnahmen, welche sich gegen die hinweisgebende Person richten, zu
unterlassen.
Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung, Untersuchung und Weiterverfolgung von Meldungen
Das umfassende Compliance-Management-System stellt sicher, dass die geschäftlichen Tätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
49
https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=ry8sbj&c=-1&language=ger.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
143
Das Compliance-Office ist verpflichtet, Compliance-relevanten Hinweisen konsequent nachzugehen, um so etwaige
Missstände zu beheben. Die Untersuchungsbeauftragten handeln im Auftrag und in Abstimmung mit dem Chief Compliance
Officer. Ein Einfluss anderer Führungskräfte auf die Untersuchungsbeauftragten ist ausgeschlossen. Die Ergebnisse führen zu
Empfehlungen hinsichtlich Verbesserungspotenzialen sowie zu treffenden Sanktionen. Die Fallverfolgung und Dokumentation
des Sachverhaltes erfolgen objektiv und unter Beachtung der Unschuldsvermutung. Die Daten aus Hinweisen und daraus
folgenden Compliance-Untersuchungen werden als sensible Daten gewertet, die einem besonderen Vertrauensschutz
unterliegen. Die revisionssichere Software erfüllt die rechtlich vorgegebenen Kriterien des Datenschutzes und die definierten
Kriterien der Datensicherheit.
Das Compliance-Office ist bestrebt, das Compliance-Management-System laufend und unter Berücksichtigung neuer
rechtlicher Vorgaben zu evaluieren. Dazu nehmen Compliance-Mitarbeiter:innen an ausgewählten Veranstaltungen teil. Die
Compliance-Organisation legt den Aufsichtsorganen einmal jährlich einen umfassenden Bericht über alle Compliance-
Tätigkeiten und Untersuchungshandlungen im ÖBB Infrastruktur-Konzern vor. Weiters wird der berechtigte Personenkreis
laufend unterjährig entsprechend adressiert.
Sensibilisierung
Eine der Kernaufgaben der Compliance-Organisation ist es, die Mitarbeiter:innen langfristig und nachhaltig zu Compliance-
relevanten Themenbereichen zu sensibilisieren. Es werden zielgruppen- und risikoorientierte Schulungen sowie
bewusstseinsbildende Maßnahmen durchgeführt. Sie finden als Präsenzveranstaltungen, Schulung mittels Videokonferenz
und in Form eines alle drei Jahre neugestalteten und ausgerollten E-Learning-Programms statt.
Im Rahmen der Schulungen werden schwerpunktmäßig insbesondere folgende Themenbereiche zur Vermittlung der
Compliance-Konzepte abgedeckt: Korruption (u. a. Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilszuwendungen), Interessenkonflikte
(insbesondere im Zusammenhang mit Vergaben), Wirtschaftskriminalität, Nebenbeschäftigungen und
Whistleblower:innensystem.
Aufgrund der Amtsträgereigenschaft können alle ÖBB Mitarbeiter:innen als Personen in risikobehafteten Funktionen
angesehen werden. Über 90 % (VJ: > 90 %) aller ÖBB Mitarbeiter:innen mit eigener ÖBB-E-Mail-Adresse werden von den
angebotenen Schulungsprogrammen (persönliche Schulung und / oder E-Learning) erfasst, darunter auch die als Mitglied
eines Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan identifizierten Personen. Gemäß der Definition im ÖBB Konzern fallen
darunter die Aufsichtsräte der ÖBB Gesellschaften sowie Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen und Führungskräfte aller
Managementlevels (Steuerungsebenen A und B).
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten
Nachhaltige Beschaffung
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterliegt als öffentlicher Sektorenauftraggeber dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2018).
Gemäß den Grundsätzen des Vergaberechts ist der freie, faire und lautere Wettbewerb, die Gleichbehandlung aller
Bewerber:innen und Bieter:innen, sowie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtigkeit sicherzustellen. Neben
ökologischen Aspekten berücksichtigt die Beschaffung auch soziale Standards. Seit 2021 ergänzt ein Verhaltenskodex für
Lieferanten (Supplier Code of Conduct) die AGB. Er definiert ethische Grundsätze in der Zusammenarbeit mit den ÖBB und
muss vor der Zusammenarbeit im ÖBB-internen Einkaufssystem ProVia akzeptiert werden. Die ÖBB und somit auch der
ÖBB Infrastruktur-Konzern gewährleisten diskriminierungsfreie Ausschreibungen. Die Ausschreibungen werden möglichst so
gestaltet, dass auch regionale Lieferanten sowie Klein- und Mittelunternehmen (KMU) an Ausschreibungen teilnehmen
können.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern nutzt vergaberechtskonforme Ansätze, um Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette
sicherzustellen. Bei der Auswahl des Ansatzes spielen marktrelevante Faktoren eine Rolle (Marktreife, Stärke des
Wettbewerbs, Nachhaltigkeitsrisiko etc.). So können z. B. in einem höher entwickelten Markt höhere Anforderungen gestellt
werden, ohne den Bieterkreis stark einzuschränken. Grundlage ist die ÖBB Toolbox mit juristisch geprüften
Nachhaltigkeitskriterien. Zusätzlich berücksichtigt das TCO-CO₂-Modell neben Gesamt- auch Emissionskosten über den
Lebenszyklus. Bei relevanten Lieferanten wird eine externe ESG-Beurteilung eingefordert, um Stärken und Schwachstellen zu
analysieren.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
144
Ansatz
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Als Teil der geforderten Leistung müssen Nachhaltigkeitsaspekte vom Bieter erfüllt werden (z. B.
Wiederverwendung von Aushubmaterial und Baustoffen)
Eignungs- oder Auswahlkriterien
Mindestanforderungen an Bewerber:innen oder Bieter:innen, deren Nichterfüllung einen Ausschluss
vom Wettbewerb bedeutet (z. B. Unternehmenszertifizierungen)
Zuschlagkriterien
Zuschlagkriterien dienen der Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots nach
dem Bestbieterprinzip. Unternehmen können durch die Erfüllung von ökologischen oder sozialen
Nachhaltigkeitsanforderungen in Vergabeverfahren besser bewertet werden (z. B. Bewertung der
CO
2
-Emissionen des Transports).
Vertragsbestandteile
Nachhaltigkeitsaspekte sind als Vertragsbestandteil verpflichtend zu erfüllen und können pönalisiert
werden (z. B. Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsperformance während der Vertragslaufzeit).
Schulungen
Das ÖBB-weite Team „Nachhaltige Beschaffung“ entwickelt gemeinsam Vorgaben und Schulungen weiter, informiert
regelmäßig über Neuerungen und unterstützt Einkäufer:innen bei nachhaltigen Ausschreibungen.
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
Im Kalenderjahr 2025 gab es keine Verurteilungen (VJ: 0) von Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns in
Zusammenhang mit Korruptionstatbeständen im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuchs. Maßnahmen, um gegen
Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen, umfassen unter
anderem:
– Personelle und arbeitsrechtliche Maßnahmen
– Systemische und prozessuale Maßnahmen, z. B.:
Laufende Anpassung interner Prozesse und Regelwerke auf Grundlage von Erkenntnissen der Fallverfolgung
Themenschwerpunkte bei Compliance-Schulungen
Durchführung außerordentlicher Revisionsprüfungen
Compliance-Gefährdungsanalysen
Compliance-Kulturprogramm in der ÖBB-Infrastruktur AG
G1-6 Zahlungspraktiken
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind öffentlich auf der Website einsehbar und enthalten detaillierte
Regelungen zu den Zahlungspraktiken. Abhängig vom Beschaffungsvorhaben werden unterschiedliche AGB vereinbart, (z. B.
AGB für Lieferungen, Dienstleistungen, Bauleistungen etc.), die Zahlungsregelungen sind jedoch im Wesentlichen ident.
Zahlungspraktiken
2025
2024
Veränderung
Veränderung
in %
Durchschnittliche Tage bis Rechnungsbegleichung (in Tagen)
1)
35,1
33,5
1,6
5 %
Anteil angewandter Standardbedingungen bei Zahlungen (in %)
2)
84,0
81,8
2,2
3 %
Anhängige Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug (in Anzahl)
0
0
n.a.
n.a.
1)
Vom Rechnungsdatum bis zum Ausgleichsdatum.
2)
Die Standardbedingung für das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
145
Als Standardbedingung beträgt das Zahlungsziel 30 Tage. In Sonderfällen wird von der Standardbedingung abgewichen und
Zahlungsbedingungen wie „sofort zahlbar“ oder mit dem Vertragspartner individuell vereinbarte Bedingungen festgelegt.
Sämtliche Rechnungen werden anhand eines Standardfreigabeprozesses geprüft und einmal pro Woche im Zuge des
Großzahllaufs zur Auszahlung gebracht. Hierbei werden alle Kreditoren gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Größe,
Herkunft oder anderen Merkmalen. Eine Strategie zur Verhinderung von Zahlungsverzug mit Fokus auf KMU ist daher nicht
erforderlich.
Da der ÖBB Infrastruktur-Konzern als Sektorenauftraggeber dem Vergaberecht unterliegt und alle Bieter gleich behandelt
werden müssen, werden bei den Zahlungsbedingungen keine Unterscheidungen zwischen Branchen oder Lieferanten
getroffen.
Informationssicherheit
Zu Informationssicherheitsszenarien mit hohem Schadenspotenzial zählen Vorfälle, bei denen die Funktionsfähigkeit zentraler
Informations- und Betriebssysteme erheblich beeinträchtigt wird. Die Strategie orientiert sich an klar definierten
Entwicklungspfaden, dem Stand der Technik und dem Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung. Ergänzend werden
Kennzahlen zur Fortschrittsmessung verfolgt, um Transparenz und Steuerbarkeit sicherzustellen. So wird ein Sicherheitsniveau
geschaffen, das eine verlässliche Grundlage für die weitere digitale und wirtschaftliche Entwicklung bildet.
Unternehmensspezifische Information
Sustainable Finance
Regularien wie die „Principles of Responsible Banking“ (2019) und die EU-Taxonomie-Verordnung (2020) definieren klare
Kriterien für nachhaltige Investitionen und sollen Greenwashing verhindern. Wichtige Kennzahlen sind CapEx, OpEx und
Umsatz, wobei CapEx im Finanzierungsbereich besonders bedeutend ist. Ein anerkanntes Merkmal ist das ESG-Rating, das
Unternehmen auf Basis von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien bewertet. Der Bereich „Sustainable Finance“ ist dabei
ein zentraler Baustein, da er eng mit dem wirtschaftlichen Erfolg verknüpft ist. Grund dafür ist nicht zuletzt eine zunehmende
Kapitalintensivierung von ökologischen Effekten sowie die Verbindung von Nachhaltigkeitsstandards mit Finanzierungsformen.
Die ÖBB-Infrastruktur AG wird in regelmäßigen Abständen durch ISS ESG einem ESG-Rating (Environment, Social, Governance)
im Sektor Transportinfrastruktur unterzogen. Das aktuelle Update des Ratings
erfolgte im Jahr 2023. Dabei erreichte die ÖBB-Infrastruktur AG erneut den
Prime-Status und wurde somit als Topinvestment für ethische, ökologische und
sozial verantwortliche Veranlagung bewertet. Bei der unabhängig
durchgeführten Bewertung wurden Transportinfrastrukturunternehmen aus
Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Australien einer strengen Prüfung
unterzogen (über 100 Indikatoren werden beurteilt). Damit unterstreicht die
ÖBB-Infrastruktur AG ihre internationale Vorreiterrolle. Investitionen in
Bahninfrastruktur stellen daher eine besonders nachhaltige Form der
Veranlagung mit hohem Mehrwert für Umwelt und Gesellschaft dar.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
146
E.5. Liste der in ESRS enthaltenen Angabepflichten und ESRS 2 Anlage B „Liste der Datenpunkte
in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften
ergeben“
Liste der in ESRS enthaltenen Angabepflichten
Nachfolgend werden die in ESRS enthaltenen Angabepflichten, die bei der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung auf der
Grundlage der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bzw. nicht wesentlich bewertet wurden,
aufgelistet. E2 „Umweltverschmutzung“ und E3 „Wasser- und Meeresressourcen“ wurden gesamtheitlich als nicht wesentlich
im Zuge der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt.
Die folgenden Angaben zu Umwelt, Soziales und Governance wurden den Belangen gemäß NaDiVeG zugeordnet.
ESRS
Titel
Wesentlich /Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Allgemein
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung
der Nachhaltigkeitserklärungen
Wesentlich
E.1.
S. 28
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit
konkreten Umständen
Wesentlich
E.1.
S. 29
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
Wesentlich
E.1.
S. 29ff
GOV-2
Informationen und
Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich
die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens
befassen
Wesentlich
E.1.
S. 31f
GOV-3
Einbeziehung der
nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
Wesentlich
E.1.
S. 32
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Wesentlich
E.1.
S. 32ff
GOV-5
Risikomanagement und interne
Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wesentlich
E.1.
S. 35f
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette
Wesentlich
E.1.
S. 36ff
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger
Wesentlich
E.1.
S. 40
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich
E.1.
S. 40f
Nutzung der
Übergangsbestimmung für
ESRS 2 SBM-3 Absatz 48
Buchstabe e
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
Wesentlich
E.1.
S. 41ff
IRO-2
In ESRS enthaltene, von der
Nachhaltigkeitserklärung des
Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
Wesentlich
E.1.
S. 44
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
147
ESRS
Titel
Wesentlich /Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Umwelt (Umweltbelange gemäß NaDiVeG)
ESRS E1 – Klimawandel
GOV-3
Einbeziehung der
nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
Wesentlich
E.2.
S. 52
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
Wesentlich
E.2.
S. 52ff
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich
E.2.
S. 56f
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wesentlich
E.2.
S. 57f
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Wesentlich
E.2.
S. 59ff
E1-3
Maßnahmen und Mittel im
Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Wesentlich
E.2.
S. 62ff
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Wesentlich
E.2.
S. 62ff
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
Wesentlich
E.2.
S. 70f
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien
Scope 1-, 2- und 3- sowie THG-
Gesamtemissionen
Wesentlich
E.2.
S. 71ff
E1-7
Entnahme von Treibhausgasen und
Projekte zur Verringerung von
Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-
Zertifikate
Wesentlich
E.2.
S. 77
E1-8
Interne CO
2
-Bepreisung
Nicht
wesentlich
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte
wesentlicher physischer Risiken und
Übergangsrisiken sowie potenzielle
klimabezogene Chancen
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
148
ESRS
Titel
Wesentlich /Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Umwelt (Umweltbelange gemäß NaDiVeG)
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4-1
Übergangsplan und Berücksichtigung
von biologischer Vielfalt und
Ökosystemen in Strategie und
Geschäftsmodell
Wesentlich
E.2.
S. 78
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich
E.2.
S. 79f
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Wesentlich
E.2.
S. 80
E4-2
Konzepte im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Wesentlich
E.2.
S. 80
E4-3
Maßnahmen und Mittel im
Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
und Ökosystemen
Wesentlich
E.2.
S. 81ff
E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen
Wesentlich
E.2.
S. 81ff
E4-5
Kennzahlen für die Auswirkungen im
Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
und Ökosystemveränderungen
Wesentlich
E.2.
S. 83f
E4-6
Erwartete finanzielle Effekte durch
Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
und Ökosystemen
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
ESRS
Titel
Wesentlich /Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Umwelt (Umweltbelange gemäß NaDiVeG)
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Wesentlich
E.2.
S. 85
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Wesentlich
E.2.
S. 85ff
E5-2
Maßnahmen und Mittel im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
Wesentlich
E.2.
S. 87ff
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Wesentlich
E.2.
S. 87ff
E5-4
Ressourcenzuflüsse
Wesentlich
E.2.
S. 99f
E5-5
Ressourcenabflüsse
Wesentlich
E.2.
S. 100ff
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch
Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
149
ESRS
Titel
Wesentlich /
Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Soziales (Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange sowie Achtung der Menschenrechte gemäß NaDiVeG)
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
Wesentlich
E.3.
S. 105
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich
E.3.
S. 105
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften des Unternehmens
Wesentlich
E.3.
S. 105ff
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der
Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmer:innenvertretern in Bezug
auf Auswirkungen
Wesentlich
E.3.
S. 109ff
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die die
Arbeitskräfte des Unternehmens
Bedenken äußern können
Wesentlich
E.3.
S. 111
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen auf die
Arbeitskräfte des Unternehmens und
Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften des Unternehmens sowie
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Wesentlich
E.3.
S. 112ff
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der
Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
Wesentlich
E.3.
S. 112ff
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer:innen des
Unternehmens
Wesentlich
E.3.
S. 119
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des
Unternehmens
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer
Dialog
Wesentlich
E.3.
S. 120
S1-9
Diversitätskennzahlen
Wesentlich
E.3.
S. 120
S1-10
Angemessene Entlohnung
Wesentlich
E.3.
S. 120
S1-11
Soziale Absicherung
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-12
Menschen mit Behinderungen
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Wesentlich
E.3.
S. 120
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von
Berufs- und Privatleben
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-16
Vergütungskennzahlen
(Verdienstunterschiede und
Gesamtvergütung)
Wesentlich
E.3.
S. 121
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und
schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten
Wesentlich
E.3.
S. 121
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
150
ESRS
Titel
Wesentlich /Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Soziales (Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange sowie Achtung der Menschenrechte gemäß NaDiVeG)
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
Wesentlich
E.3.
S. 122
SBM-3
Auswirkungen, Risiken und Chancen und
ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Wesentlich
E.3.
S. 122f
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
Wesentlich
E.3.
S. 123f
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der
Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette in Bezug auf
Auswirkungen
Wesentlich
E.3.
S. 124f
S2-3
Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die
Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette Bedenken äußern
können
Wesentlich
E.3.
S. 125
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette und Ansätze zum
Management wesentlicher Risiken und
zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Wesentlich
E.3.
S. 125ff
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der
Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
Wesentlich
E.3.
S. 125ff
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
151
ESRS
Titel
Wesentlich /Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Soziales (Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange sowie Achtung der Menschenrechte gemäß NaDiVeG)
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
Wesentlich
E.3.
S. 129
SBM-3
Auswirkungen, Risiken und Chancen und
ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Wesentlich
E.3.
S. 130
S3-1
Konzepte im Zusammenhang mit
betroffenen Gemeinschaften
Wesentlich
E.3.
S. 130
S3-2
Verfahren zur Einbeziehung betroffener
Gemeinschaften in Bezug auf
Auswirkungen
Wesentlich
E.3.
S. 131
S3-3
Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die
betroffene Gemeinschaften Bedenken
äußern können
Wesentlich
E.3.
S. 131
S3-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen auf
betroffene Gemeinschaften und Ansätze
zum Management wesentlicher Risiken
und zur Nutzung wesentlicher Chancen
im Zusammenhang mit betroffenen
Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit
dieser Maßnahmen
Wesentlich
E.3.
S. 132f
S3-5
Ziele im Zusammenhang mit der
Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
Wesentlich
E.3.
S. 132f
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
152
ESRS
Titel
Wesentlich /Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Soziales (Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange sowie Achtung der Menschenrechte gemäß NaDiVeG)
ESRS S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
Wesentlich
E.3.
S. 134
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich
E.3.
S. 134
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Wesentlich
E.3.
S. 135f
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
in Bezug auf Auswirkungen
Wesentlich
E.3.
S. 136
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Bedenken äußern können
Wesentlich
E.3.
S. 136
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
sowie Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Wesentlich
E.3.
S. 137ff
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der
Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
Wesentlich
E.3.
S. 137ff
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Governance (Bekämpfung von Korruption und Bestechung gemäß NaDiVeG)
ESRS G1 – Unternehmensführung
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
Wesentlich
E.4.
S. 140
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wesentlich
E.4.
S. 141
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die
Unternehmensführung
Wesentlich
E.4.
S. 141ff
G1-2
Management der Beziehungen zu
Lieferanten
Wesentlich
E.4.
S. 143
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von
Korruption und Bestechung
Wesentlich
E.4.
S. 141ff
G1-4
Korruptions- oder Bestechungsfälle
Wesentlich
E.4.
S. 144
G1-5
Politische Einflussnahme und
Lobbytätigkeiten
Nicht
wesentlich
G1-6
Zahlungspraktiken
Wesentlich
E.4.
S. 144f
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
153
Angaben zu ESRS Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die
sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“
In den folgenden Tabellen werden gemäß ESRS 2 Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen
Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“ Informationen über die Wesentlichkeit von Angabepflichten
und zugehörigen Datenpunkten offengelegt.
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
Absatz 21 Buchstabe d
Wesentlich
S. 30f
GOV-1
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind,
Absatz 21 Buchstabe e
Wesentlich
S. 31
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30
Wesentlich
S. 32ff
SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen
Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i
Wesentlich
S. 36
SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung
von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
Wesentlich
S. 36
SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen
Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii
Wesentlich
S. 36
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E1 – Klimawandel
E1-1
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050
Absatz 14
Wesentlich
S. 52ff
E1-1
Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten
ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g
Nicht wesentlich
E1-4
THG-Emissions-Reduktionsziele Absatz 34
Wesentlich
S. 62ff
E1-5
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach
Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38
Wesentlich
S. 70f
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37
Wesentlich
S. 70
E1-5
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43
Wesentlich
S. 70f
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1-, 2- und 3- sowie
THG-Gesamtemissionen Absatz 44
wesentlich
S. 72ff
E1-6
Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55
Wesentlich
S. 76
E1-7
Entnahme von Treibhausgasen und CO
2
-Zertifikate Absatz 56
Wesentlich
S. 77
E1-9
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber
klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
E1-9
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem
physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem
physischem Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
E1-9
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach
Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
E1-9
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen
Chancen Absatz 69
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
154
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E2 – Umweltverschmutzung
E2-4
Menge jedes in Anhang I der E-PRTR-Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten
Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28
Nicht wesentlich
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
E3-1
Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9
Nicht wesentlich
E3-1
Spezielles Konzept Absatz 13
Nicht wesentlich
E3-1
Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14
Nicht wesentlich
E3-4
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers
Absatz 28 Buchstabe c
Nicht wesentlich
E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m
3
je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten
Absatz 29
Nicht wesentlich
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS 2 SBM3 E4
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i
Wesentlich
S. 79
ESRS 2 SBM3 E4
Absatz 16 Buchstabe b
Wesentlich
S. 80
ESRS 2 SBM3 E4
Absatz 16 Buchstabe c
Wesentlich
S. 79
E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und
Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b
Nicht wesentlich
E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane / Meere
Absatz 24 Buchstabe c
Nicht wesentlich
E4-2
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d
Nicht wesentlich
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-5
Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d
Wesentlich
S. 102f
E5-5
Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39
Wesentlich
S. 102f
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
155
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2 SBM3 S1
Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 S1
Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g
Nicht wesentlich
S1-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20
Wesentlich
S. 109
S1-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21
Wesentlich
S. 109
S1-1
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
Absatz 22
Nicht wesentlich
S1-1
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen
Absatz 23
Wesentlich
S. 107f
S1-3
Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c
Wesentlich
S. 111
S1-14
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88
Buchstaben b und c
Wesentlich
S. 120
S1-14
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten
bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e
Wesentlich
S. 120
S1-16
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97
Buchstabe a
Wesentlich
S. 121
S1-16
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97
Buchstabe b
Wesentlich
S. 121
S1-17
Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a
Wesentlich
S. 121
S1-17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft
und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a
Wesentlich
S. 121
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM3 S2
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der
Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b
Nicht wesentlich
S2-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17
Wesentlich
S. 124
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette Absatz 18
Wesentlich
S. 124
S2-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft
und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19
Wesentlich
S. 124
S2-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19
Wesentlich
S. 124
S2-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36
Wesentlich
S. 125
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
156
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
S3-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16
Nicht wesentlich
S3-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft
und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien
Absatz 17
Nicht wesentlich
S3-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Absatz 36
Nicht wesentlich
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Absatz 16
Wesentlich
S. 136
S4-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft
und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17
Wesentlich
S. 136
S4-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Absatz 35
Wesentlich
S. 136
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS G1 – Unternehmensführung
G1-1
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10
Buchstabe b
Nicht wesentlich
G1-1
Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower:innen) Absatz 10
Buchstabe d
Nicht wesentlich
G1-4
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a
Wesentlich
S. 144
G1-4
Standards zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung Absatz 24 Buchstabe b
Wesentlich
S. 144
Wien, am 13.03.2026
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo, e.h.
Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc, e.h.
Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy, e.h.
(Ressort Finanzen, Markt, Services)
(Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung)
(Ressort Assetmanagement,
Betrieb, Digitalisierung)
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
157
Glossar
AVB
Allgemeine Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen
BFS
Betriebsführungsstrategie
BFZ
Betriebsführungszentrale
BIP
Bruttoinlandsprodukt
BMIMI (bis 2024 BMK)
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (bis 2024 Bundesministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
BTkm
Bruttotonnenkilometer
CER
Community of European Railway
CO
2
Kohlendioxid
CSRD
Corporate Sustainability Reporting Directive
EAP
Ersatzarbeitsplatz
EBIT
Ergebnis vor Steuern und Zinsen (earnings before interest and tax)
EBITDA
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
(earnings before interest, tax, depreciation and amortization)
EBT
Gewinn vor Steuern (earnings before tax)
ESRS
European Sustainibility Reporting Standards
ETCS
European-Train-Control-System
EUR
EUR
EVU
Eisenbahnverkehrsunternehmen
F&E
Forschung und Entwicklung
FTE
Vollzeitäquivalent (Full-Time-Equivalent)
GRI
Global Reporting Initiative
GWh
Gigawattstunde
Hbf
Hauptbahnhof
HR
Personalwesen (Human Resources)
IFRS
International Financial Reporting Standards
IKS
Internes Kontrollsystem
IRO
Auswirkungen, Risiken und Chancen
ISL
Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik
ISO
Internationale Organisation für Normung (International Organisation for Standardization)
km
Kilometer(n)
km
2
Quadratkilometer(n)
m
Meter(n)
Mio.
Million(en)
Mrd.
Milliarde(n)
NACE-Code
Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft
RPL
Rahmenplan
RWI
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
SMS
Sicherheitsmanagementsystem
t
Tonnen
TEUR
Tausend EUR
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung
Vj
Vorjahr
VO
Verordnung
Zugkm
Zugkilometer
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
158
Erklärung gemäß § 124 (1) BörseG
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der
Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst
getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des
Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass der
Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 13.03.2026
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo, e.h.
Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc, e.h.
Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy, e.h.
(Ressort Finanzen, Markt, Services)
(Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung)
(Ressort Assetmanagement,
Betrieb, Digitalisierung)
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
Seite
1
TLP gelb (Adressatenkreis)
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2025,
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum
31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB)
herausgegebenen IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen
Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden
EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere
Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen
Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis
zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu diesem Datum zu dienen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
Seite
2
TLP gelb (Adressatenkreis)
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu
diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen
Instandhaltungsaufwendungen
Beschreibung / Risiko:
Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft investiert im Auftrag der Bundesregierung jährlich mehr als drei
Milliarden Euro in das österreichische Schienennetz. Neben Investitionen in den Neubau von
Schieneninfrastruktur tätigt die Gesellschaft wesentliche Ausgaben für die Erneuerung und die
Instandhaltung der bestehenden Infrastruktur.
Während als Investitionen einzustufende Maßnahmen aktiviert und damit im Wege der Abschreibung über
mehrere Jahre aufwandswirksam verteilt werden, schlagen sich lnstandhaltungsmaßnahmen sofort als
Aufwand im Ergebnis nieder. Wie bei allen großen Infrastrukturunternehmen kommt der Abgrenzung
zwischen Investitions- und lnstandhaltungsmaßnahmen und deren richtiger Abbildung im Konzernabschluss
der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft besondere Bedeutung zu. Gerade bei Maßnahmen, die die
bestehende Infrastruktur betreffen, kann es zu Abgrenzungs- bzw. Klassifizierungsproblemen kommen.
Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen sind im Anhang unter Punkt "3. Zusammenfassung der
wesentlichsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Sachanlagen" enthalten. Informationen zu den im
Geschäftsjahr getätigten Investitionen finden sich im Konzernanlagespiegel und aufwandswirksam erfassten
lnstandhaltungsaufwendungen im Anhang unter Punkt "B. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz und Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung, 7. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen".
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
Seite
3
TLP gelb (Adressatenkreis)
Adressierung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung:
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über den relevanten Prozess und die
wesentlichen Schlüsselkontrollen betreffend korrekter Kategorisierung und Bilanzierung von
aktivierungspflichtigen Investitionen bzw. aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen erlangt, die
Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt und ausgewählte Schlüsselkontrollen im
Prozess auf deren Wirksamkeit getestet ("Funktionsprüfung"). Davon betroffen sind insbesondere
Schlüsselkontrollen anlässlich der Eröffnung von Aufträgen im SAP-System.
Wir haben weiters Gespräche mit den IKS-Kontrollownern und IKS-Testern, die unabhängig nachgelagerte
Kontrollen im Bereich Sachanlagen durchführen, geführt, ein Verständnis über deren Tätigkeiten gewonnen und
deren Kompetenz und fachliche Qualität beurteilt.
Wir haben die internen Bilanzierungsrichtlinien ("Aktivierungshandbuch") hinsichtlich Übereinstimmung mit
den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach IFRS geprüft.
Basierend auf den Ergebnissen der Funktionsprüfungen haben wir anhand von Stichproben von Zugängen im
Bereich vom Sachanlagevermögen, Stichproben im Bereich von Investitions- und Instandhaltungsaufträgen in
Übereinstimmung mit der internen Bilanzierungsrichtlinie ("Aktivierungshandbuch") geprüft. Die Auswahl der
Stichproben erfolgte anhand einer Zufallsauswahl und auf Basis von definierten Risikokriterien unter
Berücksichtigung der Projektgröße.
Die Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Durchsicht von Projektbeschreibungen, die Befragung
von Projektverantwortlichen und Projektcontrollern zu Projektinhalten und daraus
abgeleitet die Würdigung der getroffenen Bilanzierungsentscheidungen.
Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren
Beschreibung / Risiko:
Zum 31. Dezember 2025 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in
unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2017 bis
2025. Inhaltlich geht es dabei vor allem um Fragen der Ermittlung und Festlegung der Wege- und
Dienstleistungsentgelte.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
Seite
4
TLP gelb (Adressatenkreis)
Für die Verfahren betreffend die Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016 bis 2023, die Entgelte für
das Mindestzugangspaket in den Netzfahrplanperioden 2011 bis 2017 und die Entgelte für die Stationshalte
in den Netzfahrplanperioden 2012 bis 2023 konnte unter Aufsicht der Schienen-Control Österreichische
Gesellschaft für Schienenverkehrsmarktregulierung mit beschränkter Haftung bzw. Schienen-Control
Kommission eine marktweite Bereinigung der Verfahren abgeschlossen werden. Die
Eisenbahnverkehrsunternehmen erhielten Rückerstattungen auf Basis der rechtskräftigen Entscheidungen
der SCK, wofür die im Jahresabschluss 2024 gebildeten Rückstellungen verwendet wurden.
Die Rückstellungen für das Wegeentgelt berücksichtigen das Risiko der Anpassung verrechneter Entgelte. Auf
Basis der verfügbaren Informationen aus den laufenden Verfahren sowie bereits getroffener Entscheidungen
durch Gerichte und die SCK wurden die Rückstellung berechnet und dafür vorgesorgt.
Der Ausgang der anhängigen Verfahren kann dazu führen, dass die bisher verrechneten Entgelte abgeändert
werden und es dadurch zu einer Rückerstattungspflicht der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft kommt.
Diese Risiken werden individuell je Sachverhalt bzw. Verfahren unter Einbindung von Expert:innen
bewertet und in Form von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt.
Die Bilanzierung und Bewertung dieser Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren sind im Rahmen
der Prüfung von besonderer Bedeutung, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und
wesentliche Ermessensentscheidungen erfordert. Das Erfordernis für und
die Höhe dieser Rückstellungen sind maßgeblich von der Annahme und Einschätzung des Managements zum
Ausgang der Verfahren abhängig. Bewertungsunsicherheiten bestehen insbesondere aufgrund von schwierig
abzuschätzenden Ergebnissen bei der Auslegung von bisher weitgehend nicht ausjudizierten Rechtsfragen
durch die Aufsichtsbehörde, Verwaltungsgerichte bzw. Gerichtshöfe, aufgrund möglicher Einschränkungen
der zeitlichen Wirkung von Entscheidungen sowie
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von anerkannten Kosten und Marktaufschlägen als Basis für
die Verrechnung von Tarifen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur.
Die entsprechenden Angaben der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft zu den Rückstellungen für
regulierungsrechtliche Verfahren befinden sich im Anhang unter Punkt "3. Zusammenfassung der
wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Verwendung von Schätzungen und
Ermessensausübungen, c. Rückstellungen" sowie "B. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung, 26.2. Sonstige Rückstellungen".
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
Seite
5
TLP gelb (Adressatenkreis)
Adressierung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung:
Wir haben die Einschätzung des Managements betreffend Ansatz und Höhe der Rückstellungen hinterfragt
und geprüft. Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Wir haben den Prozess betreffend Ansatz und Bewertung der Rückstellungen für regulierungsrechtliche
Verfahren erhoben und die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den für die Rückstellungsbildung verwendeten Rechts- und
Datengrundlagen auseinandergesetzt und haben auf dieser Basis die Angemessenheit der für die Bewertung
herangezogenen Prämissen beurteilt. Insbesondere haben wir dabei den Status der Verfahren, einschließlich
der aktuellen Entwicklungen im Jahr 2025, mit dem Management und den Mitarbeiter:innen des zuständigen
Fachbereiches besprochen. Weiters haben wir uns mit den im Zuge der Verfahren vor der Schienen-Control
Kommission erstellten Sachverständigengutachten befasst und die daraus von der Gesellschaft abgeleiteten
Schlussfolgerungen gewürdigt.
Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der einfließenden Bewertungsparameter
nachvollzogen.
Die Gesellschaft bezieht bei der Berechnung der Rückstellung insbesondere extern erstellte
Sachverständigengutachten und juristische Stellungnahmen von externen Rechtsanwälten mit ein. Wir haben
diese im Rahmen der Prüfung eingeholt, uns einen Eindruck über deren Kompetenz, Fähigkeiten und
Objektivität verschafft und uns davon überzeugt, dass die Vorgehensweise bei der Bilanzierung angemessen
ist.
Schließlich haben wir die Entwicklung dieser Verfahren nach dem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der
Erteilung des Bestätigungsvermerks durch Befragung des Vorstandes, des Rechtsanwalts und der Mitarbeiter
des Fachbereiches nachvollzogen.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung und Bilanzierung dieser
Rückstellungen beurteilt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
Seite
6
TLP gelb (Adressatenkreis)
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht
und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir
werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese
sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen
Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser
in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen
Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit
des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den
Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die
gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
Seite
7
TLP gelb (Adressatenkreis)
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß
an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn von ihnen einzeln
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs-
legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie,
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des
Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung
ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder,
falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns
von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in
einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete
Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des
Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind
verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der
Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für
unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung
erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen
Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass
sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung
von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die
negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu
prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu
prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten
Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem
Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen
Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im
Konzernlagebericht nicht festgestellt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Juni 2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16.
Dezember 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020
Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen
Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt
haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Victoria Scherich.
Wien, am 13. März 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Christoph Harreither eh
Mag. Victoria Scherich eh
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung 2025
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im
Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung" enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der ÖBB-
Infrastruktur Aktiengesellschaft (nachfolgend "Gesellschaft" oder "Konzern") für das am 31. Dezember 2025
endende Geschäftsjahr durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns
keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht
im Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung" enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen
wesentlichen Belangen mit den rechtlichen Anforderungen des § 243b und § 267a UGB übereinstimmt,
einschließlich
• der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der
Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), sowie
• der Übereinstimmung mit den Standards für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
("European Sustainability Reporting Standards", in der Folge ESRS),
• der Übereinstimmung des durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach
den ESRS zu berichten ist (in der Folge "Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse"), mit der Beschreibung des
Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen
Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge
geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 Revised) durchgeführt. Die
Prüfungshandlungen bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich in Art und
Zeitpunkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit und sind in ihrem Umfang
geringer. Folglich ist das Maß an Sicherheit, das bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit
erreicht wird, wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten
des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung" unseres Zusicherungsvermerks weitergehend
beschrieben.
Wir sind von der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich
dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards
sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende
Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen alle Informationen im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht und im
Geschäftsbericht 2025, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und unseren
Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht
auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang
mit unserer Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung
dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in
diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich, ein Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse zu entwickeln und
umzusetzen und dieses Verfahren in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 darzustellen. Diese Verantwortlichkeit
umfasst:
• die Erlangung eines Verständnisses der Rahmenbedingungen, in dem die Aktivitäten und
Geschäftsbeziehungen des Konzerns stattfinden, und die Erlangung eines Verständnisses für die davon
betroffenen Interessengruppen,
• die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativ als auch positiv), im
Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sowie der Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- oder
langfristig auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten
des Konzerns auswirken oder vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie sich auswirken könnten,
• die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten durch Auswahl und Anwendung geeigneter Schätz- und
Schwellenwerte, und
• das Treffen von Annahmen und Schätzungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
verantwortlich, die alle durch das Verfahren identifizierten Informationen gemäß den geltenden
Anforderungen und Standards enthält, einschließlich:
• der Einhaltung der Anforderungen des § 243b und § 267a UGB und
• die Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU-
Taxonomie-VO, sowie
• der Einhaltung der ESRS.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters
• die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen
Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu
ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und
• die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sowie
das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Erstellung
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist das Unternehmen verpflichtet, diese
zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der
Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Unternehmens zu erstellen. Das
tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie
angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet,
unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt
werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend
Unsicherheiten.
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen,
ob die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß den Anforderungen des § 243b und § 267a UGB, sowie
die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO und die Berichterstattung gemäß den Anforderungen der
ESRS, einschließlich dem Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, frei von wesentlichen falschen Darstellungen
ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der
unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Unsere Verantwortlichkeit in Bezug auf die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung betreffend
das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse umfasst:
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines
Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Risiken zu identifizieren, die
dazu führen, dass das Verfahren nicht den geltenden Anforderungen der ESRS entspricht, jedoch nicht zum
Zweck der Abgabe einer zusammenfassenden Beurteilung hinsichtlich der Wirksamkeit dieses Verfahrens,
und
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur Bewertung, ob das Verfahren mit der
Beschreibung des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmt.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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Zu unseren weiteren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung mit begrenzter Sicherheit der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gehören
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines
Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu
identifizieren, bei denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung
über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens abzugeben, und
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur
Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von professionellem
Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug auf das Verfahren zur
Wesentlichkeitsanalyse sind wir wie folgt vorgegangen:
• Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir
– Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten
Informationen zu verstehen (z.B. Einbindung von Stakeholdern, Geschäftspläne und
Strategiedokumente); und
– eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation vornehmen.
• Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die vom
Unternehmen implementierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2
übereinstimmen.
• Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Ermittlung der in der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung erhaltenen Informationen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen
wurden.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte
nichtfinanzielle Erklärung sind wir wie folgt vorgegangen:
• Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im
Einklang mit den ESRS stehen.
• Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten
Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
• Wir führen stichprobenartige aussagebezogene Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
• Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden
Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht ab.
• Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und
zukunftsgerichteten Informationen.
• Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und
taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung.
• Wir erheben, ob die Anforderungen des § 243b UGB und § 267a UGB angemessen adressiert wurden.
• Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen, für die in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mittels
Verweises aufgenommenen Angaben die Bedingungen gemäß ESRS 1 erfüllen.
Abgrenzung zum Leistungsumfang:
• Vorjahreszahlen werden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen, es sei denn, dies ist für
Plausibilitätsverprobungen erforderlich.
• Die Prüfung zukunftsbezogener Angaben ist nicht Gegenstand unseres Auftrags.
• Zahlen, die aus externen Studien entnommen werden, werden nicht geprüft. Es wird lediglich die korrekte
Übernahme der relevanten Angaben und Daten in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
überprüft.
• Die im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung geprüften finanziellen Leistungsindikatoren
und Aussagen, sowie Informationen aus dem Corporate Governance Bericht und der
Risikoberichterstattung werden von uns keiner weiteren Prüfung unterzogen.
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2025
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TLP gelb (Adressatenkreis)
Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung
Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung handelt es sich um
eine freiwillige Prüfung.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen
Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen
für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen.
Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7 der AAB 2018. Wir
haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt unsere Ersatzpflicht
höchstens das Zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das sind insgesamt EUR 726.730,00. Der Lauf der Verjährungsfrist
bestimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im
Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung" enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in
vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im
Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen
dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.
Wien, am 13. März 2026
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. (FH) Rosemarie König, e.h.
ppa Susanna Gross, MA, e.h.
Wirtschaftsprüferin
Wirtschaftsprüferin
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