Jahresfinanzbericht
für das
Geschäftsjahr 2024
Seite 1 von 386
Inhaltsve
rzeichnis
Seite
Teil 1 Einzelabschluss
3-110
Jahresabschluss 3
Lagebericht 57
Verantwortlichkeitserklärung
98
Bestätigungsvermerk
99
Teil 2
Konzernabschluss
Seite
111-386
Jahresabschluss
111
Lagebericht
194
Verantwortlichkeitserklärung
366
Bestätigungsvermerk
367
Bestätigungsvermerk NFE
379
Seite 2 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
JAHRESABSCHLUSS
und
Lagebericht
zu
m
31. DEZEMBER 2024
der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Seite 3 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
J
ahresabschluss und Lagebericht 2024
der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
B
ilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagenspiegel
Kostenbeitragsspiegel
Anhang
Lagebericht
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien
Bilanz zum 31. Dezember 2024
31.12.2024 31.12.2023
A k t i v a EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 94.577.995,18
83.805.580,21
2. Kostenbeiträge an Dritte 1.689.939.951,15
1.535.062.145,84
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 191.138.375,90
154.230.865,50
Summe I 1.975.656.322,23
1.773.098.591,55
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund 23.100.232.780,75
22.205.776.777,76
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.256.896.014,19
4.875.593.718,73
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 40.921.812,36
38.239.937,72
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 9.394.699.376,90
8.330.804.746,09
Summe II 37.792.749.984,20
35.450.415.180,30
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 248.115.657,87
124.453.392,67
2. Beteiligungen 70.540.807,35
70.500.307,35
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 26.880.305,79
25.042.207,72
4. Sonstige Ausleihungen 63.030.489,65
61.303.210,07
Summe III 408.567.260,66
281.299.117,81
Summe A 40.176.973.567,09
37.504.812.889,66
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 50.667.897,90
46.195.974,74
2. Unfertige Erzeugnisse 50.495.599,10
41.188.582,27
3. Noch nicht abrechenbare Leistungen 19.444.533,83
29.327.977,00
Summe I 120.608.030,83
116.712.534,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 106.926.721,81
143.344.215,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 697.355,20
0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 291.633.322,48
289.026.052,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.851.880,11
2.059.231,68
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 698.165,53
834.445,50
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00
0,00
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 209.979.596,54
109.966.583,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 22.663.668,96
14.158.909,11
Summe II 609.237.806,36
543.171.297,53
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
1. Kassenbestand 2.163,31
11.288,77
2. Guthaben bei Kreditinstituten 6.465,04
4.707,67
Summe III 8.628,35
15.996,44
Summe B 729.854.465,54
659.899.827,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.616.442.404,32
1.225.187.413,29
D. Aktive latente Steuern 16.475.798,99
17.305.463,89
S u m m e A k t i v a 42.539.746.235,94
39.407.205.594,82
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien
Bilanz zum 31. Dezember 2024
31.12.2024 31.12.2023
P a s s i v a EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes und einbezahltes Grundkapital 500.000.000,00
500.000.000,00
II. Kapitalrücklagen
1. Nicht gebundene Kapitalrücklage 570.338.385,02
568.573.953,93
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 18.934.945,99
18.776.301,78
2. Andere (freie) Rücklagen 18.056.142,23
18.885.807,13
IV. Bilanzgewinn 262.044.656,11
258.200.751,31
davon Gewinnvortrag 258.200.751,31
235.223.712,69
Summe A 1.369.374.129,35
1.364.436.814,15
B. Kostenbeiträge von Dritten 6.410.504.412,59
6.086.430.957,25
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 34.340.438,04
34.207.440,36
2. Rückstellung für Pensionen 842.200,00
833.327,00
3. Sonstige Rückstellungen 584.511.078,69
506.010.007,61
Summe C 619.693.716,73
541.050.774,97
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 6.887.569.284,81
7.885.690.012,30
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.526.775.253,80
1.000.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.360.794.031,01
6.885.690.012,30
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.659.147.169,41
3.860.477.354,98
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 5.838.269,91
201.703.529,42
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.653.308.899,50
3.658.773.825,56
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 10.821.663,82
8.265.642,10
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10.821.663,82
8.265.642,10
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.103.053.450,47
1.086.756.765,82
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.036.077.082,79
1.031.975.008,24
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 66.976.367,68
54.781.757,58
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 229.027.103,93
403.524.594,32
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 220.943.567,36
398.053.069,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.083.536,57
5.471.524,88
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.640.711,72
6.037.594,40
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.640.711,72
6.037.594,40
7. Sonstige Verbindlichkeiten 21.501.148.594,90
17.374.839.467,03
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 648.831.594,90
897.557.786,85
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.852.317.000,00
16.477.281.680,18
davon aus Steuern 21.387.290,78
21.423.056,28
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 21.387.290,78
21.423.056,28
davon für soziale Sicherheit 23.300.711,12
21.231.827,92
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 23.300.711,12
21.231.827,92
Summe D 33.395.407.979,06
30.625.591.430,95
E. Rechnungsabgrenzungsposten 744.765.998,21
789.695.617,50
S u m m e P a s s i v a 42.539.746.235,94
39.407.205.594,82
Haftungsverhältnisse 142.074.480,00
88.985.292,00
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Gewinn- und Verlustrechnung 2024
2024 2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.224.924.939,84
1.234.674.148,10
2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an
noch nicht abrechenbaren Leistungen -9.706.002,50
8.088.679,55
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 449.812.656,03
402.180.040,98
4. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 24.013.947,04
18.061.244,31
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 9.317.480,36
19.614.109,42
c) Übrige 2.501.104.169,98
2.110.951.937,96
davon Zuschuss des Bundes gem §42 Abs.1 und §42 Abs. 2 BBG 904.077.681,57
674.203.033,43
davon Zuschuss Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG 1.358.536.901,40
1.246.811.394,63
Summe sonstige betriebliche Erträge 2.534.435.597,38
2.148.627.291,69
5. Gesamterträge (Zwischensumme aus 1 bis 4) 4.199.467.190,75
3.793.570.160,32
6. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand -218.155.902,86
-173.240.217,92
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -528.481.880,20
-427.397.578,55
Summe Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen -746.637.783,06
-600.637.796,47
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.077.798.113,20
-1.009.860.002,19
aa) Löhne -209.671.156,03
-176.931.877,47
bb) Gehälter -868.126.957,17
-832.928.124,72
b) Soziale Aufwendungen -279.980.921,95
-264.073.457,17
aa) Aufwendungen für Altersversorgung -12.068.899,11
-10.351.017,83
bb) Aufwendungen für Abfertigungen und betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -10.869.161,71
-16.695.819,94
cc) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -257.032.543,26
-237.026.619,40
dd) sonstige Sozialaufwendungen -10.317,87
0,00
Summe Personalaufwand -1.357.779.035,15
-1.273.933.459,36
8. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen -1.094.131.095,46
-1.018.374.888,42
b) abzüglich der Auflösung passivierter Kostenbeiträge 140.988.429,93
139.865.022,62
Summe Abschreibungen -953.142.665,53
-878.509.865,80
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen -6.058.409,02
-4.431.145,41
b) Übrige -626.213.456,77
-589.197.019,06
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen -632.271.865,79
-593.628.164,47
10. Zwischensumme aus 5 bis 9 509.635.841,22
446.860.874,22
Seite 7 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Gewinn- und Verlustrechnung 2024
2024 2023
EUR EUR
11. Erträge aus Beteiligungen
8.032.637,72
5.374.615,35
6.562.873,22
3.659.804,85
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens
6.355.027,29
6.083.255,01
0,00
0,00
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
25.854.776,10
10.763.338,67
davon aus verbundenen Unternehmen 15.266.172,79
837.750,33
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen
-
2.979.356,80
-
3.781.364,09
davon Abschreibungen
0,00
-
1.000.000,00
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -2.979.356,80
-2.705.632,28
15.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-
542.890.113,78
-
440.933.327,30
-
15.038.021,38
-
30.576.906,56
16. Zwischensumme aus 11 bis 15
-
505.627.029,47
-
422.493.482,36
17. Ergebnis vor Steuern
4.008.811,75
24.367.391,86
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-
835.927,64
2.922.643,78
a) Steuerumlage an den Gruppenträger
-
5.637,11
-
25.259,26
b) latente Steuern -829.664,90
2.948.495,24
19. Ergebnis nach Steuern =
Jahresüberschuss
3.172.884,11
27.290.035,64
20. Auflösung von Gewinnrücklagen
829.664,90
0,00
21. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
-
158.644,21
-
4.312.997,02
22. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
258.200.751,31
235.223.712,69
23. Bilanzgewinn 262.044.656,11
258.200.751,31
Seite 8 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
A n l a g e n s p i e g e l z u m 31.12.2024 - U G B
Stand am
01.01.2024
Zugänge
in den Zugängen
bereits enthaltene
Fremdkapitalzinsen
Nachakti-
vierungen
Abgänge Spaltungszugang Umbuchungen
Stand am
31.12.2024
Abschreibungen
kumuliert am
01.01.2024
Abschreibungen
kumuliert am
31.12.2024
Buchwerte am
01.01.2024
Zugänge
Abschreibungen
des Jahres
inkl. a.o.
Abschreibung
Abgang Umbuchung Spaltungszugang
Buchwerte am
31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immat erielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen 240.105.845,17 14.564.942,53 0,00 0,00 -119.038,90 629.524,18 15.106.912,61 270.288.185,59 -165.948.726,53 -184.350.918,07 74.157.118,64 14.564.942,53 -17.954.795,08 0,00 15.105.046,43 64.955,00 85.937.267,52
2. Entwicklungskosten 24.192.458,74 717.902,60 0,00 0,00 0,00 0,00 2.736.739,64 27.647.100,98 -14.543.997,17 -19.006.373,32 9.648.461,57 717.902,60 -4.462.376,15 0,00 2.736.739,64 0,00 8.640.727,66
3. Kostenbeiträge an Dritte 1.886.519.848,29 163.762.457,40 0,00 0,00 0,00 0,00 17.915.051,43 2.068.197.357,12 -351.457.702,45 -378.257.405,97 1.535.062.145,84 163.762.457,40 -26.799.563,43 0,00 17.914.911,34 0,00 1.689.939.951,15
4. Kostenbeiträge an verbundene Unternehmen 2.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.500,00 -2.500,00 -2.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau (IAV) 154.230.865,50 71.506.775,55 0,00 0,00 -101,04 0,00 -34.599.164,11 191.138.375,90 0,00 0,00 154.230.865,50 71.506.775,55 0,00 -101,04 -34.599.164,11 0,00 191.138.375,90
Summe I.
2.305.051.517,70 250.552.078,08 0,00 0,00 -119.139,94 629.524,18 1.159.539,57 2.557.273.519,59 -531.952.926,15 -581.617.197,36 1.773.098.591,55 250.552.078,08 -49.216.734,66 -101,04 1.157.533,30 64.955,00 1.975.656.322,23
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich
Bauten auf fremdem Grund
a) Grundstücke 1.196.780.601,66 56.182.515,82 0,00 14.162,79 -752.157,22 670.674,98 1.865.482,35 1.254.761.280,38 -849.335,65 -849.335,65 1.195.931.266,01 56.196.678,61 0,00 -752.157,22 1.865.482,35 670.674,98 1.253.911.944,73
b) Unterbau 19.994.338.758,18 427.724.424,71 4.649.647,64 0,00 -46.215.872,33 34.973.224,44 340.887.177,31 20.751.707.712,31 -5.642.031.304,24 -5.915.777.145,32 14.352.307.453,94 427.724.424,71 -300.543.892,92 -8.579.294,84 340.939.064,83 24.082.811,27 14.835.930.566,99
c) Oberbau 8.430.658.445,32 438.216.834,60 1.073.133,98 43.664,22 -80.786.629,25 16.592.251,46 46.922.006,60 8.851.646.572,95 -4.144.484.571,28 -4.321.296.757,01 4.286.173.874,04 438.216.834,60 -237.960.969,61 -11.866.649,13 46.915.660,31 8.871.065,73 4.530.349.815,94
d) Hochbau 4.241.378.930,23 142.441.564,37 867.761,93 1.174.123,73 -35.171.069,77 7.987.784,02 66.979.460,67 4.424.790.793,25 -1.870.014.746,46 -1.944.750.340,16 2.371.364.183,77 142.615.463,60 -98.336.618,96 -8.517.771,32 66.949.574,00 5.965.622,00 2.480.040.453,09
Summe 1. 33.863.156.735,39 1.064.565.339,50 6.590.543,55 1.231.950,74 -162.925.728,57 60.223.934,90 456.654.126,93 35.282.906.358,89 -11.657.379.957,63 -12.182.673.578,14 22.205.776.777,76 1.064.753.401,52 -636.841.481,49 -29.715.872,51 456.669.781,49 39.590.173,98 23.100.232.780,75
2. Technische Anlagen und Maschinen
a) Sicherungs- und Fernmeldeanlagen 6.209.716.108,21 205.941.661,03 2.296.618,33 0,00 -79.163.678,54 79.401.631,82 143.304.929,64 6.559.200.652,16 -3.946.651.693,43 -4.143.004.908,26 2.263.064.414,78 205.941.661,03 -249.644.256,32 -3.374.115,25 143.287.683,66 56.920.356,00 2.416.195.743,90
b) Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen 5.187.696.206,23 192.862.953,53 2.704.706,16 0,00 -64.478.374,95 1.521.856,22 173.712.301,68 5.491.314.942,71 -2.655.492.042,40 -2.728.812.385,66 2.532.204.163,83 192.862.953,53 -131.997.982,16 -4.684.358,83 173.712.301,68 405.479,00 2.762.502.557,05
c) Fahrpark 10.987.904,80 0,00 0,00 0,00 -2.614.274,78 2.845.229,78 0,00 11.218.859,80 -10.977.126,20 -11.209.902,94 10.778,60 0,00 -160.575,25 -888.638,49 0,00 1.047.392,00 8.956,86
d) Maschinen und maschinelle Anlagen 279.941.625,53 7.288.122,82 24.484,46 0,00 -2.005.748,48 1.453.588,68 1.951.101,89 288.628.690,44 -199.627.264,01 -210.439.934,06 80.314.361,52 7.288.122,82 -11.995.057,59 -381.110,26 1.951.101,89 1.011.338,00 78.188.756,38
Summe 2. 11.688.341.844,77 406.092.737,38 5.025.808,95 0,00 -148.262.076,75 85.222.306,50 318.968.333,21 12.350.363.145,11 -6.812.748.126,04 -7.093.467.130,92 4.875.593.718,73 406.092.737,38 -393.797.871,32 -9.328.222,83 318.951.087,23 59.384.565,00 5.256.896.014,19
3. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 191.593.523,55 10.360.135,50 66.829,17 0,00 -1.430.315,39 2.090.508,74 2.064.631,98 204.678.484,38 -153.353.585,83 -163.756.672,02 38.239.937,72 10.360.135,50 -10.637.184,84 -27.120,69 2.068.229,67 917.815,00 40.921.812,36
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau (SAV) 8.330.804.746,09 1.789.687.877,12 135.104.662,24 0,00 -4.367.013,10 59.241.917,58 -780.668.150,79 9.394.699.376,90 0,00 0,00 8.330.804.746,09 1.789.687.877,12 0,00 -4.367.013,10 -780.668.150,79 59.241.917,58 9.394.699.376,90
5. Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 3.637.823,15 0,00 0,00 -3.637.823,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.637.823,15 -3.637.823,15 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe II.
54.073.896.849,80 3.274.343.912,65 146.787.843,91 1.231.950,74 -320.622.956,96 206.778.667,72 -2.981.058,67 57.232.647.365,28 -18.623.481.669,50 -19.439.897.381,08 35.450.415.180,30 3.274.531.974,67 -1.044.914.360,80 -43.438.229,13 -2.979.052,40 159.134.471,56 37.792.749.984,20
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 282.988.392,67 123.662.265,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 406.650.657,87 -158.535.000,00 -158.535.000,00 124.453.392,67 123.662.265,20 0,00 0,00 0,00 0,00 248.115.657,87
2. Beteiligungen 71.500.307,35 40.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.540.807,35 -1.000.000,00 -1.000.000,00 70.500.307,35 40.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.540.807,35
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 25.042.207,72 1.838.098,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26.880.305,79 0,00 0,00 25.042.207,72 1.838.098,07 0,00 0,00 0,00 0,00 26.880.305,79
4. Sonstige Ausleihungen 61.303.210,07 4.220.451,64 0,00 0,00 -2.493.879,65 707,59 0,00 63.030.489,65 0,00 0,00 61.303.210,07 4.220.451,64 0,00 -2.493.879,65 0,00 707,59 63.030.489,65
Summe III.
440.834.117,81 129.761.314,91 0,00 0,00 -2.493.879,65 707,59 0,00 568.102.260,66 -159.535.000,00 -159.535.000,00 281.299.117,81 129.761.314,91 0,00 -2.493.879,65 0,00 707,59 408.567.260,66
G e s a m t s u m m e
56.819.782.485,31 3.654.657.305,64 146.787.843,91 1.231.950,74 -323.235.976,55 207.408.899,49 -1.821.519,10 60.358.023.145,53 -19.314.969.595,65 -20.181.049.578,44 37.504.812.889,66 3.654.845.367,66 -1.094.131.095,46 -45.932.209,82 -1.821.519,10 159.200.134,15 40.176.973.567,09
A n s c h a f f u n g s - u n d / o d e r H e r s t e l l u n g s k o s t e n
E n t w i c k l u n g d e r k u m u l i e r t e n A b s c h r e i b u n g
B u c h w e r t e
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
Abschreibungsgitter per 31.12.2024
Abschreibungen
kumuliert am
01.01.2024
Abschreibungen
des Jahres
inkl. a.o.
Abschreibung
Abgang Umbuchung Nachaktivierungen
AfA Spaltungs-
zugang
Abschreibungen
kumuliert am
31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen -165.948.726,53 -17.954.795,08 119.038,90 -1.866,18 0,00 -564.569,18 -184.350.918,07
2. Entwicklungskosten -14.543.997,17 -4.462.376,15 0,00 0,00 0,00 0,00 -19.006.373,32
3. Kostenbeiträge an Dritte -351.457.702,45 -26.799.563,43 0,00 -140,09 0,00 0,00 -378.257.405,97
4. Kostenbeiträge an verbundene Unternehmen -2.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.500,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau (IAV) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe I.
-531.952.926,15 -49.216.734,66 119.038,90 -2.006,27 0,00 -564.569,18 -581.617.197,36
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich
Bauten auf fremdem Grund
a) Grundstücke -849.335,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -849.335,65
b) Unterbau -5.642.031.304,24 -300.543.892,92 37.636.577,49 51.887,52 0,00 -10.890.413,17 -5.915.777.145,32
c) Oberbau -4.144.484.571,28 -237.960.969,61 68.919.980,12 -6.346,29 -43.664,22 -7.721.185,73 -4.321.296.757,01
d) Hochbau -1.870.014.746,46 -98.336.618,96 26.653.298,45 -29.886,67 -1.000.224,50 -2.022.162,02 -1.944.750.340,16
Summe 1. -11.657.379.957,63 -636.841.481,49 133.209.856,06 15.654,56 -1.043.888,72 -20.633.760,92 -12.182.673.578,14
2. Technische Anlagen und Maschinen
a) Sicherungs- und Fernmeldeanlagen -3.946.651.693,43 -249.644.256,32 75.789.563,29 -17.245,98 0,00 -22.481.275,82 -4.143.004.908,26
b) Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen -2.655.492.042,40 -131.997.982,16 59.794.016,12 0,00 0,00 -1.116.377,22 -2.728.812.385,66
c) Fahrpark -10.977.126,20 -160.575,25 1.725.636,29 0,00 0,00 -1.797.837,78 -11.209.902,94
d) Maschinen und maschinelle Anlagen -199.627.264,01 -11.995.057,59 1.624.638,22 0,00 0,00 -442.250,68 -210.439.934,06
Summe 2. -6.812.748.126,04 -393.797.871,32 138.933.853,92 -17.245,98 0,00 -25.837.741,50 -7.093.467.130,92
3. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung -153.353.585,83 -10.637.184,84 1.403.194,70 3.597,69 0,00 -1.172.693,74 -163.756.672,02
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau (SAV) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 -3.637.823,15 3.637.823,15 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe II.
-18.623.481.669,50 -1.044.914.360,80 277.184.727,83 2.006,27 -1.043.888,72 -47.644.196,16 -19.439.897.381,08
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen -158.535.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -158.535.000,00
2. Beteiligungen -1.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.000.000,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe III.
-159.535.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -159.535.000,00
G e s a m t s u m m e
-19.314.969.595,65 -1.094.131.095,46 277.303.766,73 0,00 -1.043.888,72 -48.208.765,34 -20.181.049.578,44
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang I Lagebericht
Kostenbeitragsspiegel per 31.12.2024
Stand am
01.01.2024
Zugänge Abgänge Spaltungszugang Umbuchungen
Stand am
31.12.2024
Abschreibungen
kumuliert am
01.01.2024
Auflösungen des
Jahres
Abgang Umbuchung Spaltungszugang
Abschreibungen
kumuliert am
31.12.2024
Buchwerte am
01.01.2024
Zugänge
Auflösungen des
Jahres
Abgang Umbuchung Spaltungszugang
Buchwerte am
31.12.2024
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen -31.917.955,55 0,00 429,94 -221.760,00 -418,75 -32.139.704,36 30.166.979,83 1.604.724,48 -34,39 4,59 215.671,00 31.987.345,51 -1.750.975,72 0,00 1.604.724,48 395,55 -414,16 -6.089,00 -152.358,85
2. Entwicklungskosten -48.721,31 0,00 0,00 0,00 0,00 -48.721,31 25.375,69 12.180,32 0,00 0,00 0,00 37.556,01 -23.345,62 0,00 12.180,32 0,00 0,00 0,00 -11.165,30
3. Kostenbeiträge an Dritte -829.252.502,05 -58.580.351,31 84,49 0,00 -1.538.686,42 -889.371.455,29 117.441.646,13 3.836.093,75 -96,48 0,00 0,00 121.277.643,40 -711.810.855,92 -58.580.351,31 3.836.093,75 -11,99 -1.538.686,42 0,00 -768.093.811,89
4. Kostenbeiträge an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau (IAV) -2.715.123,80 -4.087.713,00 0,00 0,00 1.434.910,26 -5.367.926,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.715.123,80 -4.087.713,00 0,00 0,00 1.434.910,26 0,00 -5.367.926,54
Summe I.
-863.934.302,71 -62.668.064,31 514,43 -221.760,00 -104.194,91 -926.927.807,50 147.634.001,65 5.452.998,55 -130,87 4,59 215.671,00 153.302.544,92 -716.300.301,06 -62.668.064,31 5.452.998,55 383,56 -104.190,32 -6.089,00 -773.625.262,58
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten, einschließlich
Bauten auf fremdem Grund
a) Grundstücke -550.413.208,58 -139.074,42 628.778,20 0,00 1.726,58 -549.921.778,22 144.293,37 0,00 0,00 0,00 0,00 144.293,37 -550.268.915,21 -139.074,42 0,00 628.778,20 1.726,58 0,00 -549.777.484,85
b) Unterbau -6.430.257.412,73 -52.464.600,02 12.554.930,12 -24.646.585,15 -27.627.420,34 -6.522.441.088,12 3.667.160.484,03 64.404.037,79 -10.398.453,28 -1.263,85 8.060.923,92 3.729.225.728,61 -2.763.096.928,70 -52.464.600,02 64.404.037,79 2.156.476,84 -27.628.684,19 -16.585.661,23 -2.793.215.359,51
c) Oberbau -1.964.368.136,08 -16.228.851,18 45.436.778,02 -13.216.117,97 -1.767.952,40 -1.950.144.279,61 1.717.565.160,42 19.939.158,09 -43.497.614,51 495,63 6.925.977,97 1.700.933.177,60 -246.802.975,66 -16.228.851,18 19.939.158,09 1.939.163,51 -1.767.456,77 -6.290.140,00 -249.211.102,01
d) Hochbau -801.571.904,42 -10.023.084,32 4.509.974,09 -5.562.234,62 -2.052.527,35 -814.699.776,62 500.283.242,19 14.407.451,57 -4.240.357,52 12.309,85 1.300.885,62 511.763.531,71 -301.288.662,23 -10.023.084,32 14.407.451,57 269.616,57 -2.040.217,50 -4.261.349,00 -302.936.244,91
Summe 1. -9.746.610.661,81 -78.855.609,94 63.130.460,43 -43.424.937,74 -31.446.173,51 -9.837.206.922,57 5.885.153.180,01 98.750.647,45 -58.136.425,31 11.541,63 16.287.787,51 5.942.066.731,29 -3.861.457.481,80 -78.855.609,94 98.750.647,45 4.994.035,12 -31.434.631,88 -27.137.150,23 -3.895.140.191,28
2. Technische Anlagen und Maschinen
a) Sicherungs- und Fernmeldeanlagen -1.619.369.428,76 -23.222.993,43 43.799.247,46 -61.479.312,84 -4.630.767,43 -1.664.903.255,00 1.455.275.926,85 23.400.262,10 -43.492.478,02 -11.542,37 19.899.619,87 1.455.071.788,43 -164.093.501,91 -23.222.993,43 23.400.262,10 306.769,44 -4.642.309,80 -41.579.692,97 -209.831.466,57
b) Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen -1.233.483.925,67 -4.798.608,20 20.307.939,04 -761.033,90 -24.113.449,19 -1.242.849.077,92 1.003.881.248,74 12.390.775,68 -20.013.849,90 0,00 478.623,90 996.736.798,42 -229.602.676,93 -4.798.608,20 12.390.775,68 294.089,14 -24.113.449,19 -282.410,00 -246.112.279,50
c) Fahrpark -4.847.637,45 0,00 28.935,00 -28.935,00 0,00 -4.847.637,45 4.847.637,45 1.999,95 -10.078,95 0,00 8.079,00 4.847.637,45 0,00 0,00 1.999,95 18.856,05 0,00 -20.856,00 0,00
d) Maschinen und maschinelle Anlagen -44.280.082,92 -690.995,96 32.153,88 -792.249,96 -17.358,72 -45.748.533,68 39.965.164,36 780.375,79 -25.463,12 0,00 178.631,96 40.898.708,99 -4.314.918,56 -690.995,96 780.375,79 6.690,76 -17.358,72 -613.618,00 -4.849.824,69
Summe 2. -2.901.981.074,80 -28.712.597,59 64.168.275,38 -63.061.531,70 -28.761.575,34 -2.958.348.504,05 2.503.969.977,40 36.573.413,52 -63.541.869,99 -11.542,37 20.564.954,73 2.497.554.933,29 -398.011.097,40 -28.712.597,59 36.573.413,52 626.405,39 -28.773.117,71 -42.496.576,97 -460.793.570,76
3. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung -4.721.839,38 0,00 72.956,24 -559.845,04 -930,01 -5.209.658,19 4.450.616,21 211.370,41 -67.704,44 -3,85 181.058,04 4.775.336,37 -271.223,17 0,00 211.370,41 5.251,80 -933,86 -378.787,00 -434.321,82
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau (SAV) -1.069.837.476,96 -189.923.735,67 130.331,80 -40.641.408,81 60.314.600,35 -1.239.957.689,29 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.069.837.476,96 -189.923.735,67 0,00 130.331,80 60.314.600,35 -40.641.408,81 -1.239.957.689,29
5. Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe II.
-13.723.151.052,95 -297.491.943,20 127.502.023,85 -147.687.723,29 105.921,49 -14.040.722.774,10 8.393.573.773,62 135.535.431,38 -121.745.999,74 -4,59 37.033.800,28 8.444.397.000,95 -5.329.577.279,33 -297.491.943,20 135.535.431,38 5.756.024,11 105.916,90 -110.653.923,01 -5.596.325.773,15
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe III.
-40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -40.553.376,86
G e s a m t s u m m e
-14.627.638.732,52 -360.160.007,51 127.502.538,28 -147.909.483,29 1.726,58 -15.008.203.958,46 8.541.207.775,27 140.988.429,93 -121.746.130,61 0,00 37.249.471,28 8.597.699.545,87 -6.086.430.957,25 -360.160.007,51 140.988.429,93 5.756.407,67 1.726,58 -110.660.012,01 -6.410.504.412,59
B u c h w e r t e
A n s c h a f f u n g s - u n d / o d e r H e r s t e l l u n g s k o s t e n
E n t w i c k l u n g d e r A u f l ö s u n g
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Anhang I Lagebericht
Anhang
der
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für das Geschäftsjahr
2024
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Einzelabschluss
|
Anhang
I
Lagebericht
A N H A N G 2024 ............................................................................................................................................. 1
A. Allgemeine Vorbemerkungen ....................................................................................................................... 1
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ................................................................................................. 3
C. Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................................... 11
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ...................................................................................... 24
E. Sonstige Angaben ...................................................................................................................................... 30
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Anhang I Lagebericht
1
A N H A N G 2024
A. Allgemeine Vorbemerkungen
Rechtliche Verhältnisse
Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ist auf Basis des § 29a Bundesbahngesetz (BBG) idF vom
1
8.08.2009 (BGBl I Nr. 95/2009) in der derzeitigen Form entstanden. Mit diesem Gesetz wurden die
ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und die Brenner Eisenbahn GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
unter sinngemäßer Anwendung des ersten bzw. zweiten Abschnittes des neunten Teiles des Aktienge-
setzes 1965 mit der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft rückwirkend zum 01.01.2009 verschmolzen.
Eine Gegenleistung (Gewährung von Aktien der ÖBB-Infrastruktur Bau AG) ist entfallen. Die Firma der
übernehmenden Gesellschaft lautet mit Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch am 03.10.2009
„ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft“ (im Folgenden ÖBB-Infrastruktur AG).
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist im Firmenbuch unter FN 71396 w beim Handelsgericht Wien eingetragen.
Die Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft (im Folgenden: ÖBB-Holding AG) als
Muttergesellschaft der ÖBB-Infrastruktur AG mit Sitz in Wien stellt den Konzernabschluss für den größ-
ten Kreis von Unternehmen auf, welcher im Firmenbuch unter FN 247642 f beim Handelsgericht Wien
eingereicht wird. Der Konzernabschluss der ÖBB-Infrastruktur AG wird ebenfalls beim Handelsgericht
Wien unter der FN 71396 w eingereicht.
Aufgabe der ÖBB-Infrastruktur AG ist insbesondere die eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, in
dem eine bedarfsgerechte und sichere Schieneninfrastruktur (einschließlich Hochleistungsstrecken) ge-
plant, gebaut, instandgehalten (Wartung, Inspektion, Entstörung, Instandsetzung und Reinvestition), be-
reitgestellt und betrieben wird. Weiters können auch Verschubleistungen erbracht werden.
Zu den Kerntätigkeiten des ÖBB-Infrastruktur-Konzerns gehören auch der Energieeinkauf, die Energie-
versorgung und das Stromportfoliomanagement sowie die Vermietung von Immobilien.
Mit Beschluss des Nationalrates vom 5. 7.2023 betreffend das Bundesgesetz über die Übertragung des
Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG
(GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz), wurde die gesetzliche Basis für die Zusammenführung der
gesamten Schieneninfrastruktur in der ÖBB-Infrastruktur AG geschaffen. Die Übertragung erfolgte nach
§ 17 SpaltungsG (Abspaltung zur Aufnahme) rückwirkend zum Spaltungsstichtag 1.1.2024 mit
Eintragung im Firmenbuch am 2.7.2024. Die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden
Gesellschaft unterblieb gemäß § 1 Abs 2 GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz sowie §§ 17 Z 5 SpaltG
iVm § 224 Abs 2 Z 2 AktG.
Steuerliche Verhältnisse
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis G 128, 129/00-8 vom 22.06.2001 die Befreiung
d
er Österreichischen Bundesbahnen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 5 Z 1 KStG
1988) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Österreichischen Bundesbahnen waren daher ab
01.01.2002 unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Gemäß § 50 Abs. 2 Bundesbahnstrukturgesetz
2003 in der Fassung BGBl Nr. 95/2009 besteht für die ÖBB-Infrastruktur AG ab 2005 eine Befreiung
von bundesgesetzlichen Abgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer, von Bundesverwaltungsabgaben
sowie von Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben, soweit sich diese Abgaben und Gebühren aus der
Erfüllung der jeweiligen im Bundesbahngesetz vorgesehenen Aufgaben der ÖBB-Infrastruktur AG erge-
ben.
Körperschaftsteuerpflichtig sind daher insbesondere die Erträge aus Stromgeschäften, die Vermietung
und Verwertung von Liegenschaften, die kein Eisenbahnvermögen im Sinne des § 10a Eisenbahnge-
setz darstellen, nicht infrastrukturbezogene Fertigungs- und Bauleistungen für Dritte, sowie das Halten
von Beteiligungen. Da aus den Jahren 2002 bis 2004 noch Verlustvorträge von rd. 1,7 Mrd. EUR beste-
hen, ist mittelfristig mit keinen Körperschaftsteuerzahlungen zu rechnen.
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2
Es besteht ein steuerlicher Gruppenvertrag mit der ÖBB-Holding AG. Der gegenständliche Gruppenver-
trag beginnt mit 01.01.2005, wobei der Gruppenträger – die ÖBB-Holding AG – berechtigt ist, weitere
Mitglieder in die Unternehmensgruppe aufzunehmen (Beitritt zum Gruppenvertrag). Die ÖBB-Infrastruk-
tur AG ist Gruppenmitglied seit der Veranlagung 2005.
Basis für die steuerlichen Ansprüche und Verpflichtungen aus der Gruppenvereinbarung ist das lau-
fende steuerliche Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds. Grundsätzlich wird ein positives steuerli-
ches Ergebnis mit dem geltenden Körperschaftsteuertarif des Abschlussjahres belastet, während ein
negatives steuerliches Ergebnis lediglich insoweit eine Abgeltung erfährt, als es in der Gruppe verwertet
werden kann.
Es gilt das Primat der Teilkonzernbetrachtung und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Teilnehmer
an der Unternehmensgruppe innerhalb des jeweiligen Teilkonzerns bei der Nutzung der steuerlichen
Verluste; darüber hinaus gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung der Teilnehmer an der Unterneh-
mensgruppe bei teilkonzernübergreifender Nutzung steuerlicher Verluste.
Mit der ÖBB-Holding AG als Organträger besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft gemäß
§ 2 Abs 2 UStG.
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3
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 der ÖBB-Infrastruktur AG wurde nach den Vorschriften des Un-
t
ernehmensgesetzbuches (UGB) in der derzeit geltenden Fassung aufgestellt. Die Gesellschaft ist als
große Gesellschaft gemäß § 221 Abs. 3 UGB einzustufen.
Insbesondere fanden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die Generalnorm des § 222
Abs. 2 UGB Beachtung um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Voll-
ständigkeit und Bewertungsstetigkeit eingehalten. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Bei Vermögenswerten und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung ange-
wandt.
Die Übernahme des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH erfolgte
gemäß § 202 Abs 2 Z 1 UGB zu Buchwerten.
Die Angemessenheit der wesentlichen Nutzungsdauern wird jährlich bzw. anlassbezogen überprüft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Angaben erfolgen in Tausend EUR (TEUR) und in Millionen EUR (MEUR).
Anlagevermögen
Der Posten „I
mmaterielle Vermögensgegenstände“ wird zu Anschaffungskosten bewertet und plan-
mäßig zum Vorjahr linear abgeschrieben bzw. soweit erforderlich um außerplanmäßige Abschreibungen
vermindert. Geleistete Kostenbeiträge werden in Abhängigkeit der Nutzungsdauer der Vermögensge-
genstände, für welche die Kostenbeiträge entrichtet wurden, abgeschrieben. Für die Ermittlung der Ab-
schreibungen kommen unverändert zum Vorjahr folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:
Jahre
Kostenbeiträge 5–80
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 4–20
Entwicklungskosten 4
Software 2–15
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5–20
Unter den Kostenbeiträgen werden geleistete Zuschüsse zu Errichtungskosten von Sachanlagen
bilanziell erfasst insofern diese einen Nutzen in künftigen Perioden entfalten. Dies betrifft auch die
geleisteten Zuschüsse an Gemeinschaftsunternehmen (Galleria di Base del Brennero – Brenner Ba-
sistunnel BBT SE). Die Zuwendungen des Bundes für den Ausbau des Brenner Basistunnels in Form
einer 50-jährigen Annuität werden unter den erhaltenen Kostenbeiträgen erfasst.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige, lineare und soweit erforderlich außerplanmäßige Abschreibungen. Grundstücke unterlie-
gen keiner planmäßigen Abschreibung.
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Anhang I Lagebericht
4
Die Nutzungsdauern betragen:
Jahre
Bauten
Unterbau 20–150
Kraftwerksanlagen 80
Tunnel und Galerien 80 bzw. 150
Bahnkörper 100
Sonstige Unterbauanlagen 20 bzw. 80
Hochbau 10–50
Oberbau 35–40
Sicherungs- und Fernmeldeanlagen 5–30
Fahrpark 5–25
Technische Anlagen und Maschinen
Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen 5–50
Geräte und Werkzeuge 4–20
Maschinen und maschinelle Anlagen 9–15
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 1.000,00 EUR
(§ 13 EStG 1988) werden im Berichtszeitraum sofort abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden diese
geringwertigen Vermögensgegenstände unter den Zugängen, Abgängen und den Abschreibungen der
Berichtsperiode dargestellt.
Die Nutzungsdauern werden nach den Gegebenheiten des Unternehmens bei üblicher Instandhaltung
festgelegt. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann von diesen Einschätzungen abweichen.
Die Angemessenheit wird jährlich bzw. anlassbezogen überprüft. Die festgelegten Nutzungsdauern
gelten grundsätzlich unverändert für 2024.
Gegenstände des Anlagevermögens werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ohne Rück-
sicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert abgeschrie-
ben, der ihnen am Abschlussstichtag unter Bedachtnahme auf die Nutzungsmöglichkeiten im Unterneh-
men beizulegen ist (außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 204 Abs. 2 UGB).
Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als Aufwand erfasst, Ersatz-,
Erweiterungs- sowie wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Die Unterscheidung zwischen sofort
aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen sowie aktivierungspflichtigen Inves-
titionsmaßnahmen erfolgt auf Basis der gesetzlichen Regelungen bzw. daraus abgeleiteten Bilanzie-
rungsgrundsätzen für in der ÖBB-Infrastruktur AG spezifische Sachverhalte.
Die im Geschäftsjahr 2024 aktivierten Fremdkapitalzinsen gemäß § 203 Abs. 4 UGB belaufen sich auf
146,8 Mio. EUR (Vj. 134,5 Mio. EUR). Der insgesamt nach § 203 Abs. 4 UGB aktivierte Betrag an
Fremdkapitalzinsen ohne Berücksichtigung von planmäßigen Amortisationen infolge von Abschreibun-
gen beträgt zum Stichtag 31.12.2024 1.132,7 Mio. EUR (Vj. 985,8 Mio. EUR).
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um gegebenenfalls erforderliche au-
ßerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Von der Möglichkeit, im Falle voraussichtlich nicht andau-
ernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wurde im Berichtsjahr kein
Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2024 wurde an die ÖBB-Realitätenbeteiligungs GmbH &
C
o KG und die ÖBB-Projektentwicklung GmbH ein Zuschuss geleistet, um durch diese Ge-
sellschaften die Unternehmenszentrale am Hauptbahnhof im Rahmen eines
Share Deals zu erwerben.
D
ie Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen hauptsächlich Wertpapiere, die im Zusammenhang
mit ehemaligen Cross-Border-Leasing-Transaktionen vertragsgemäß angeschafft wurden und zur Ab-
deckung der in annähernd gleicher Höhe passivierten Leasingverpflichtungen dienen. Die darauf ent-
fallenden Zinsen werden als Zugang zu diesem Posten ausgewiesen, Tilgungen werden als Abgang
dargestellt. Für weitere Angaben wird auf die Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungs-
grundsätzen von Cross-Border-Leasing-Transaktionen verwiesen.
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Umlaufvermögen
Die Vorräte werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bewertet. Ist der Marktpreis zum
Abschlussstichtag geringer als der Durchschnittspreis, wird dieser zum Ansatz gebracht. Eigengefertigte
Vorräte sowie aufgearbeitete, wieder verwendbare Materialien werden zu Herstellungskosten aktiviert.
Für nichtgängiges Vorratsmaterial und überhöhte Herstellungskosten aus Eigenfertigungen werden ent-
sprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Nicht mehr betrieblich genutzte Liegenschaften, welche für den späteren Verkauf entwickelt werden
(„Verwertungsobjekte“), werden vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen in den Posten „Unfer-
tige Erzeugnisse“ umgegliedert. Die Verwertungsobjekte betreffen jene Liegenschaften, welche be-
trieblich nicht mehr genutzt und für den späteren Verkauf entwickelt werden. Es handelt sich um ehe-
malige Bahnhofs- und Eisenbahnanlagen, die dem dauernden Betrieb dienten. Betroffen sind wesentli-
che Projekte, wie z.B. die Flächen des ehemaligen Südbahnhofes und des Frachtenbahnhofes Wien
Nord sowie den Nordwestbahnhof, die in großem Umfang entwickelt werden.
Die Verwertungsobjekte werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und zum Stich-
tag mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und „retrogradem Vergleichswert“ bewertet. In die Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten von Vorräten sind alle Kosten des Erwerbs und der Be- und Verarbeitung
sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um diesen in den derzeitigen Zustand zu
versetzen. Übersteigen die Herstellungskosten den retrograden Vergleichswert, wird eine Abwertung
vorgenommen.
Noch nicht abrechenbare Leistungen werden zu Herstellungskosten, vermindert um entsprechende
Wertberichtigungen, bilanziert. In die Herstellungskosten werden folgende Aufwendungen miteinbezo-
gen: Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Sonderkosten der Fertigung, variable und angemessene
Teile der fixen Produktionsgemeinkosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst. Forde-
rungen in fremder Währung werden zum Kurs am Tage der Entstehung oder mit dem niedrigeren Devi-
senkurs am Bilanzstichtag bewertet. Für das Ausfallsrisiko wird durch entsprechende Einzelwertberich-
tigungen bzw. pauschale Einzelwertberichtigungen vorgesorgt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als R
echnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, so-
weit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Aktive latente Steuern
Gemäß § 198 Abs. 9 UGB werden Latente Steuern angesetzt, wenn bei Vermögensgegenständen,
R
ückstellungen, Verbindlichkeiten oder einem Rechnungsabgrenzungsposten eine Differenz zwischen
dem unternehmensrechtlichen und dem steuerrechtlichen Wertansatz besteht und sich diese Differenz
in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbaut. Bei einer zu erwartenden Steuerbelastung
wird eine Rückstellung für passive latente Steuern in Höhe der voraussichtlichen zukünftigen Steuerbe-
lastung gebildet. Bei einer zu erwartenden Steuerentlastung erfolgt die Bildung eines Aktivpostens für
latente Steuern in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastungen. Latente Steuern werden saldiert
ausgewiesen. Es erfolgt keine Abzinsung.
Vom Wahlrecht aktive latente Steuern auf Verlustvorträge anzusetzen wird nicht Gebrauch gemacht.
Pillar II
Zum 31.12.2023 wurde die Internationale Steuerreform – Pillar-II-Gesetzgebung (globale Mindestbe-
s
teuerung) bereits in österreichisches Recht überführt. Das Gesetz findet erstmals Anwendung für Ge-
schäftsjahre die nach dem 31.12.2023 beginnen. Die berichtende Gesellschaft als Teil des ÖBB-Kon-
zerns fällt zukünftig in den Anwendungsbereich dieser Regelungen.
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Anhang I Lagebericht
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Der ÖBB-Konzern evaluiert laufend die grundsätzliche Betroffenheit und ermittelt die Jurisdiktionen, aus
denen der Konzern möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar-II Top-up Tax (Primä-
rergänzungsteuer) oder einer Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (nationale Ergänzungsteuer)
ausgesetzt ist.
Die Anwendung einer Top-up-Tax für den ÖBB-Infrastruktur Konzern ist nicht zutreffend, da die ÖBB-
Infrastruktur AG nicht als Ultimate-Parent-Entity (oberste Muttergesellschaft) im Sinne der Regelung
qualifiziert ist. Die Top-up-Tax findet vielmehr auf Ebene der ÖBB-Holding AG Anwendung. Es könnten
s
ich auf lokaler Ebene bei Konzerngesellschaften der ÖBB-Infrastruktur AG allenfalls Anwendungsfälle
durch etwaige nationale Ergänzungssteuern ergeben.
Der ÖBB-Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung auf die zukünftige Ertrags-
kraft des Konzerns. Aus der Analyse haben sich keine Beträge an Mindeststeuern (Top-up Tax) ergeben,
die auf Gewinne von Tochterunternehmen, deren Sitze in Ländern liegen, in denen der gesetzliche
Steuersatz unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegen, gezahlt werden müssen. Die Erleichterungen
des IAS 12, wonach keine latenten Steuern bilanziert werden, die sich aus der Einführung der globalen
Mindestbesteuerung ergeben, werden angewendet.
Eigenkapital
Das G
rundkapital beträgt unverändert zum Vorjahr 500.000 TEUR, ist gänzlich eingezahlt und setzt
sich aus 100.000 Stückaktien (Namensaktien) zusammen.
In den gebundenen Rücklagen wird die gesetzliche Rücklage in Höhe von 18.935 TEUR
(Vj. 18.776 TEUR) ausgewiesen.
Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:
in Tsd. EUR 31.12.2024
31.12.2023
Verschmelzungsgeborene Kapitalrücklage vom 1.1.2009 241.756,5
241.756,5
Spaltungsgeborene Kapitalrücklage vom 31.12.2004 293.254,3
293.254,3
Gesellschafterzuschuss 28.053,4
28.053,4
Spaltungsgeborene Kapitalrücklage vom 1.1.2010 5.509,7
5.509,7
Spaltungsgeborene Kapitalrücklage vom 1.1.2024 1.764,4
0,0
Summe nicht gebundene Kapitalrücklagen 570.338,4
568.573,9
Die spaltungsgeborene Kapitalrücklage zum 31.12.2004 resultiert aus der ÖBB-Umstrukturierung und
stellt die Differenz zwischen dem damals verbliebenen Restvermögen und dem Grundkapital der Ge-
sellschaft nach Kapitalherabsetzung dar.
Die verschmelzungsgeborene Kapitalrücklage betrifft das im Zuge der Verschmelzungsvorgänge über-
nommene Nettovermögen der ehemaligen ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und der Brenner Eisenbahn
GmbH zum 01.01.2009 in Höhe von 241,8 Mio. EUR.
Die spaltungsgeborene Kapitalrücklage zum 01.01.2010 betrifft das im Zuge der Spaltungsvorgänge
übertragene Reinvermögen des Teilbetriebes „TK-S“ und die daraus resultierende Reduktion des Betei-
ligungsansatz an der ÖBB-IKT Gesellschaft m.b.H. in Höhe von 1,7 Mio. EUR, sowie die Erhöhung des
Beteiligungsansatzes an der ÖBB-IKT Gesellschaft m.b.H. aus der Einbringung des Teilbetriebes SAP-
CCC der ÖBB-Holding AG in Höhe von 0,8 Mio. EUR und die Erhöhung des Beteiligungsansatzes aus
der Verschmelzung der Scope Consulting Unternehmensberatung GmbH mit der ÖBB-IKT Gesell-
schaft m.b.H. in Höhe von 3,4 Mio. EUR. Aus der Verschmelzung der ÖBB-Dienstleistungs GmbH mit
der ÖBB-IKT Gesellschaft m.b.H. zum 01.07.2010 resultiert eine Erhöhung des Beteiligungsansatzes
und der Kapitalrücklage in Höhe von 3,0 Mio. EUR.
Die spaltungsgeborene Kapitalrücklage vom 1.1.2024 betrifft das Übertragungskapital und die Confusio
aus der Abspaltung zur Aufnahme des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und
Busbetrieb GmbH.
Der Gesellschafterzuschuss wurde im Zuge des Erwerbes weiterer Anteile an der Galleria di Base del
Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE über Großmutterzuschüsse der ÖBB-Holding AG geleistet.
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Kostenbeiträge von Dritten
Bei diesem Posten wurde für den ehemaligen Unternehmensbereich Infrastruktur des Rechtsvorgän-
gers der Gesellschaft, der Österreichischen Bundesbahnen, wegen der Kostenträgerschaft des Bundes
(§ 2 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1992) und der Festlegungen für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.1994
der sich aus den doppischen Bilanzierungsprinzipien ergebende Saldo zwischen dem Vermögen und
den Schulden dieses Unternehmensbereiches in Höhe von rund 0,7 Mrd. EUR ausgewiesen.
Weiters werden hier auch die Zuwendungen (Investitionszuschüsse) Dritter insbesondere von Bund,
Länder und Gemeinden zur Anschaffung von Anlagen dargestellt. Die Auflösung der Kostenbeiträge
korrespondiert mit der Abschreibung der bestehenden Anlagen. Die gewährten Zuwendungen werden
bilanziell erfasst, sofern Sicherheit darüber besteht, dass die notwendigen Bedingungen für den Erhalt
der Zuwendungen erfüllt sind und die Zahlungen erfolgen werden.
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips für alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstel-
l
ung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den
Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Lang-
fristige Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag erfasst gemäß den verlautbarten Zinssätzen
für Restlaufzeiten des ÖBB-Konzerns bzw. einem durchschnittlichen Zinssatz von 2,30 - 2,39%
(Vj. 2,66 - 3,61%) abgezinst.
Personalrückstellungen
Die Personalrückstellungen umfassen neben Vorsorgen für Urlaub und Überstunden hauptsächlich
Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Jubiläumsgelder. Die Abfertigungsrückstellungen werden in
der Bilanz als gesonderter Posten ausgewiesen, während die Rückstellungen für Jubiläum, Urlaub und
Überstunden in den sonstigen übrigen Rückstellungen ausgewiesen werden. Nähere Angaben zu den
Personalrückstellungen finden sich in den nachfolgenden Erläuterungen. Die Veränderung der Jubilä-
ums- und Abfertigungsrückstellungen werden im Personalaufwand dargestellt.
Versicherungsmathematische Annahmen
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen,
Abfertigungen und Pensionen verwendeten Parameter:
31.12.2024 31.12.2023
Abfertigung Abzinsungsfaktor 3,50%
3,55%
Pension Abzinsungsfaktor 3,45%
3,50%
Jubiläum Abzinsungsfaktor 3,35%
3,45%
Gehaltssteigerungen 4,60%
5,20%
Pensionssteigerungen 2,00%
2,00%
Fluktuationsrate Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung für Jubiläum 0,0 - 1,21%
0,0 - 1,27%
Fluktuationsrate übrige Arbeiter und Angestellte für Jubiläum 0,0 - 7,48%
0,0 - 6,96%
Gesetzliche Abfertigungen
Für die sich aus einzelnen dienstrechtlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen ergebenden Abferti-
gungsansprüche jener Dienstnehmer:innen, welche nicht Bundesbeamte iSd § 21 Abs. 3 BBG idF Bun-
desgesetz BGBL I Nr. 71/2003 sind, wurde eine Rückstellung für Abfertigungen eingestellt. Die Berech-
nung der Rückstellung erfolgte versicherungsmathematisch nach der Projected Unit Credit (PUC)-Me-
thode, welche für Bewertungen nach IAS 19 vorgeschrieben ist. Die Berechnung erfolgte nach den
biometrischen Grundlagen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand - (Vj:
2018-P). Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort in der Periode, in der sie
anfallen, im Personalaufwand erfasst. Die Zinsen auf die Rückstellungen für gesetzliche Abfertigungen
sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst.
Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 be-
gonnen hat, werden wie oben beschrieben durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Infolge einer
gesetzlichen Änderung unterliegen Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich nach dem
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Anhang I Lagebericht
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01.01.2003 begonnen hat, einem beitragsorientierten Versorgungsplan. In diesem Zusammenhang wur-
den im Geschäftsjahr rd. 8,6 Mio. EUR (Vj. 7,0 Mio. EUR) in den beitragsorientierten Versorgungsplan
(VBV Vorsorgekasse AG bzw. APK-Pensionskasse AG) eingezahlt.
Bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer
Dienstzeit – ein Mehrfaches ihres monatlichen Entgelts, maximal aber zwölf Monatsentgelte beträgt.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses werden maximal drei Monatsentgelte sofort, darüber hinaus
gehende Beträge verteilt über einen Zeitraum von höchstens zehn Monaten ausgezahlt. Im Falle des
Todes haben die Erben der berechtigten Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50 % der Abfertigung.
Jubiläumsgelder
Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung und bestimmte Angestellte (im Folgenden „Mitarbeiter:innen“) ha-
ben einen Anspruch auf Jubiläumsgelder. Gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen
erhalten die Berechtigten nach 25 Dienstjahren zwei Monatsgehälter und nach 40 Dienstjahren vier
Monatsgehälter. Mitarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts mindestens 35 Dienstjahre
geleistet haben, wird ebenfalls ein Jubiläumsgeld von vier Monatsgehältern ausgezahlt.
Die Berechnung der Rückstellung erfolgte versicherungsmathematisch nach der PUC-Methode, welche
für Bewertungen nach IAS 19 vorgeschrieben ist. Die Berechnung erfolgte nach den biometrischen
Grundlagen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand - Rechnungsgrund-
lagen für Pensionsversicherung.
Die Rückstellung wird über die Dienstzeit unter Anwendung eines Fluktuationsabschlags für Mitarbei-
ter:innen, die vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, gebildet. Versicherungsmathematische
Gewinne und Verluste werden sofort in der Periode, in der sie anfallen, im Personalaufwand erfasst. Die
Zinsen auf die Rückstellungen für Jubiläumsgelder sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zins-
satzes werden im operativen Ergebnis erfasst.
Die Jubiläumsgelder für die übrigen Mitarbeiter:innen werden gemäß den Regelungen des jeweiligen
Kollektivvertrages bzw. interner Betriebsvereinbarungen gebildet.
Pensionen
Unter den Rückstellungen für Pensionen ist eine einzelvertragliche Pensionszusagen bilanziert.
Beitragsorientierte Versorgungssysteme
In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungs-
träger und für Bahnbedienstete durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau bzw. auf-
grund § 52 Bundesbahngesetz vom Bund erbracht. Die ÖBB-Infrastruktur AG ist verpflichtet, Beiträge
für Pensionen und Gesundheitsvorsorge für aktive und im Ruhestand befindliche Mitarbeiter:innen mit
Definitivstellung sowie für deren Hinterbliebene zu leisten. Die ÖBB-Infrastruktur AG ist gesetzlich ver-
pflichtet, einen jährlichen Beitrag für aktive Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung an die BVAEB VA öf-
fentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau zu leisten. Zusätzlich bietet die ÖBB-Infrastruktur AG
allen Angestellten in Österreich einen beitragsorientierten Versorgungsplan an. Die Beiträge der Gesell-
schaft berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 1,2 % nicht übersteigen. Die Aufwen-
dungen dieses Plans beliefen sich in den Jahren 2024 auf rd. 12,0 Mio. EUR und 2023 auf
rd. 10,2 Mio. EUR.
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Für einen ehemaligen Vorstand besteht ein leistungsorientierter Pensionsplan (Auszahlungen ab dem
60. Lebensjahr), für den die Gesellschaft seit 2010 Zahlungen leistet. Der Plan, der über keine Kapital-
deckung verfügt, sieht Pensionen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz
des Gehalts betragen. Die Pensionen belaufen sich auf höchstens 13,2 % des Letztbezugs, einschließ-
lich der staatlichen Altersversorgung unter Berücksichtigung von Geldwertanpassungen. Die Bewertung
erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen PUC-Methode mit einem Abzinsungsfaktor
von 3,45% (Vj. 3,50%) und einem Pensionsantrittsalter von 60 Jahren (Vj. 60 Jahre).
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Rückstellung für Haftpflichtrenten
Die künftigen Verpflichtungen aus Haftpflichtrenten werden auf Basis von biometrischen Rechnungs-
grundlagen errechnet und mit einem Diskontierungssatz von 2,46% (Vj. 2,81%) abgezinst.
Rückstellung für Rückbaumaßnahmen/ Stilllegungskosten
Laut § 28 Eisenbahngesetz hat die Behörde auf Antrag des Eisenbahnunternehmens (EU) die vorüber-
g
ehende oder dauernde Einstellung einer Eisenbahnstrecke bzw. eines –Streckenteils zu bewilligen,
wenn seine Weiterführung dem EU wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann. Vor der Bewilli-
gung einer dauernden Einstellung des Betriebes wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Weiterfüh-
rung ist nachzuweisen, dass Bemühungen des antragstellenden Eisenbahnunternehmens zum Weiter-
betrieb zu kaufmännisch gerechtfertigten Bedingungen erfolglos blieben. Die Erfolglosigkeit der Bemü-
hungen ist anhand der Ergebnisse einer zumindest drei Monate dauernden öffentlichen Interessenten-
suche mit Einholung verbindlicher Angebote zu belegen.
Vor der Erteilung der Bewilligung ist der Landeshauptmann/-frau – sofern er/sie nicht selbst zuständig
ist - anzuhören. Wird die gänzliche oder dauernde Einstellung einer Eisenbahnstrecke bzw. eines Stre-
ckenteils bewilligt, so hat die Behörde gleichzeitig die Konzession insoweit für erloschen zu erklären.
Laut § 29 Eisenbahngesetz sind dauernd betriebseingestellte Eisenbahnen oder dauernd betriebsein-
gestellte Teile einer Eisenbahn aufzulassen, sofern sie nicht weiterhin dafür vorgesehen sind, ganz oder
teilweise, unmittelbar oder mittelbar der Abwicklung oder der Sicherung des Betriebes einer Eisenbahn,
des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf einer Eisenbahn oder des Verkehrs auf einer Eisenbahn zu
dienen. Solange nicht aufgelassen ist, gilt § 19 Abs. 2 auch für den Inhaber der dauernd betriebseinge-
stellten Eisenbahn oder des dauernd betriebseingestellten Teiles einer Eisenbahn.
Bei der Bewertung der Rückstellung für Stilllegungskosten wurde grundsätzlich vom Fortbestand des
ÖBB-Infrastruktur-Konzerns und dem Weiterbetrieb des Unternehmens und daher von einem Weiterbe-
trieb der Strecken ausgegangen. Nur wenn in absehbarer Zukunft mit einer Stilllegung einzelner Stre-
cken gerechnet wird oder jene bereits eingeleitet wurde, werden die Stilllegungskosten geschätzt und
rückgestellt. Die Höhe der erwarteten Stilllegungskosten hängt maßgeblich von den Annahmen der
Rückbauszenarien ab.
Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen
Diese Rückstellung betrifft die mit der Beseitigung von Kontaminationen von Liegenschaften und Flä-
c
hen der Gesellschaft anfallenden Kosten. Die Grundlagen der Kostenschätzung beruhen auf dem ver-
muteten Kontaminationsumfang. Der Kostenschätzung liegt eine konservative Sanierung, sprich Total-
aushub mit anschließender Deponierung, zugrunde. Sollten mit der zuständigen Behörde andere Sa-
nierungsmaßnahmen abgesprochen werden, die zu einer Reduktion der finanziellen Aufwendungen
führen, wird dies in der jährlichen Bewertung berücksichtigt.
Rückstellung für Freimachungskosten
Im Rahmen dieser Rückstellung wird für vertragliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Grund-
s
tücksveräußerungen bzw. künftig anfallende Kosten in Zusammenhang mit bereits verkauften, aber
noch in Entwicklung befindlichen Liegenschaften, Vorsorge getroffen.
Sonstige Rückstellungen
Zum 31.12.2024 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in
u
nterschiedlichen verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2011
bis 2024. Inhaltlich geht es dabei vor allem um Fragen der Ermittlung und Festlegung des Infrastruktur-
benützungsentgelts (ab Dezember 2011 bis Dezember 2017), der Entgelte nach dem Wegeentgeltmo-
dell für den Zeitraum Dezember 2019 bis Dezember 2024 (Produkt „Zugtrasse” hinsichtlich direkt zu-
ordenbarer Kosten und gesetzeskonformer Marktaufschläge bis einschließlich der Netzfahrplanperiode
2021), um die Zulässigkeit der Höhe der Stationsentgelte bei der Nutzung von Serviceeinrichtungen ab
2012 bis 2024 sowie der Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016-2024.
Für die Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016-2023, das Mindestzugangspaket in den
Netzfahrplanperioden 2011-2017 und die Verkehrsstationen in den Netzfahrplanperioden 2012-2023
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Anhang I Lagebericht
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wird nach Verhandlungen gemäß § 68a EisbG unter Aufsicht der Schienen-Control GmbH bzw. Schie-
nen-Control Kommission eine marktweite Bereinigung der Verfahren angestrebt. Im Ergebnis sollen
diese Bereinigung zu Beendigung dieser Verfahren führen soll. Die Rückstellung wurde in Höhe der
marktweiten Bereinigung inklusive des unpräjudiziellen Angebots des Ersatzes für Kosten und Nachfra-
gekompensation gebildet.
Die Rückstellung für das Wegeentgelt ist davon nicht betroffen. Aufgrund der Finanzierungsvereinba-
rungen für die ÖBB-Infrastruktur AG zur Rahmenplanperiode 2022 bis 2027 bestand für die Netzfahr-
planperiode 2022, 2023 und 2024 keine Notwendigkeit mehr Marktaufschläge einzuheben. Durch die-
sen Entfall der Markaufschläge reduziert sich das betragsmäßige Risiko der Rückstellung für das We-
geentgelt 2022, 2023 und 2024 im Vergleich zu den vorangegangen Netzfahrplanperioden wesentlich.
Weiters wurden bei der Wegeentgeltfestlegung für die Netzfahrplanperiode 2022, 2023 und 2024 Kür-
zungen auf Basis der verfügbaren Informationen zu den jeweiligen Verfahrensständen berücksichtigt,
sodass diese Kürzungen geringer als in den vorangegangen Netzfahrplanperioden ausfallen sollten.
Auf Basis der daraus abgeleiteten Annahmen wurde die Rückstellung bis 2024 berechnet und dafür
vorgesorgt.
Ebenso ist die Rückstellung für das Bahnstromnetzentgelt für das Geschäftsjahr 2024 vom Vergleich
nicht betroffen. Die Rückstellungshöhe wurde auf Basis des Informationsstandes aus den bisherigen
Verfahren unter Berücksichtigung von Weiterentwicklungen im Entgeltmodell berechnet und vorgesorgt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten in fremder Währung
w
erden mit dem Entstehungskurs, dem höheren Devisenkurs am Bilanzstichtag oder zum gesicherten
Kurs bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewie-
s
en, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen sind mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs
zum Bilanzstichtag bewertet.
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Anschaffungskurs oder mit dem höheren Devisenkurs
zum Bilanzstichtag bewertet.
Derivative Finanzinstrumente
Der Marktwert der derivativen Finanzinstrumente basiert auf dem Barwert der künftig zu erwartenden
Z
ahlungsströme, abgezinst mit dem aktuellen Zinssatz zum Bilanzstichtag, zu dem vergleichbare Fi-
nanzinstrumente abgeschlossen werden können. Ein etwaiges Kreditrisiko wird bei der Ermittlung des
Marktwertes berücksichtigt.
Cross-Border-Leasing-Transaktionen
Die letzte offene CBL-Transaktion wurde im Jahr 2022 beendet. Aus der Beendigung dieser sowie einer
T
ransaktion aus Vorjahren bestehen Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 8,3 Mio. EUR
(Vj. Verbindlichkeiten rd. 5,3 Mio. EUR).
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C. Erläuterungen zur Bilanz
Nachfolgend erfolgt eine Aufgliederung der Bilanzposten nach den Gliederungsgrundsätzen des UGB.
Anlagevermögen
Die Gliederung des Anlagevermögens und die Veränderungen im Geschäftsjahr sind aus dem Anlagen-
s
piegel ersichtlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2024 betragen 3.524,9 Mio. EUR (Vj. 3.338,0 Mio. EUR). Dabei handelt
es sich hauptsächlich um Bauten, technische Anlagen und Maschinen sowie um geleistete Anzahlungen
und Anlagen in Bau.
Der Grundwert der Grundstücke, die in der Bilanz ausgewiesen werden, beträgt 1.253,9 Mio. EUR
(Vj. 1.195,9 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr mussten keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Grund
dauernder Wertminderung vorgenommen werden (Vj. 0,0 Mio. EUR).
Der Buchwert der im Geschäftsjahr abgegangenen Anlagen beträgt 43,4 Mio. EUR (Vj. 39,2 Mio. EUR).
Die damit im Zusammenhang stehenden Buchwertabgänge von Kostenbeiträgen von Dritten betrugen
rund 5,8 Mio. EUR (Vj. 7,7 Mio. EUR). Insgesamt wurden unter Berücksichtigung der abgangsbeding-
ten Auflösungen von Kostenbeiträgen Verluste in Höhe von 27,0 Mio. EUR (Vj. 29,8 Mio. EUR) und Ge-
winne in Höhe von 24,0 Mio. EUR (Vj. 18,1 Mio. EUR) aus dem Abgang von immateriellen Vermögens-
gegenständen und Sachanlagen erzielt.
Im Geschäftsjahr wurden keine Kostenbeiträge an verbundene Unternehmen (Vj. 0,9 Mio. EUR)
geleistet. Die Buchwerte in der Position „Kostenbeiträge an Dritte” resultieren im
Wesentlichen aus geleisteten Kostenbeiträgen an die Galleria di Base del Brennero – Brenner Basis-
tunnel BBT SE. Die Zugänge im Berichtsjahr betragen 150,0 Mio. EUR (Vj. 150,0 Mio. EUR).
Bei den Umbuchungen im Geschäftsjahr handelt es sich einerseits um die aus dem Posten „Geleistete
Anzahlungen und Anlagen in Bau“ auf die spezifischen Anlagekonten umgebuchten Werte fertiggestell-
ter Anlagen und andererseits um in den Vorräten dargestellte „Verwertungsobjekte“. Diesbezüglich wird
auf die Ausführungen unter B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Zusammenhang mit unfer-
tigen Erzeugnissen verwiesen.
Im Berichtsjahr wurden gemäß § 203 Abs. 4 UGB 146,8 Mio. EUR (Vj. 134,5 Mio. EUR) an Fremdkapi-
talzinsen in die Herstellungskosten von Anlagen miteinbezogen.
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Finanzanlagen
Die „Anteile an verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ gliedern sich wie folgt:
I n l a n d Land, Sitz
Eigenkapital
31.12.2024 in
TEUR
Anteil
v.H.
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag 2024 in
TEUR
Austrian Rail Construction & Consulting GmbH A-1020 Wien 174
100%
5
f)
Austrian Rail Construction & Consulting GmbH & Co KG A-1020 Wien 217
0%
7
f)
Rail Equipment GmbH A-1040 Wien 176
100%
14
g)
Rail Equipment GmbH & Co KG A-1040 Wien 89.434
0%
8.117
g)
ÖBB-Operative Service GmbH A-1150 Wien 35
100%
2
e)
ÖBB-Operative Service GmbH & Co KG A-1150 Wien 3.426
0%
2.819
e)
ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH A-1020 Wien 7.568
100%
848
a)
ÖBB-Projektentwicklung GmbH A-1020 Wien 4.488
100%
-11
b)
ÖBB-Realitätenbeteiligungs GmbH und Co KG A-1020 Wien 193.807
0%
2.639
b)
Netz- und Streckenentwicklung GmbH A-1020 Wien 88
100%
-3
d)
WS Service GmbH
A-3151 St. Georgen
am Steinfeld
1.764
51%
1.364
c)
Weichenwerk Wörth GmbH
A-3151 St. Georgen
am Steinfeld 11.288
43,05%
3.572
c)
ÖBB-Stiftungsmanagement GmbH A-1020 Wien 105
100%
4
h)
LCA Logistik Center Austria Süd GmbH A-9586 Fürnitz 67**)
50%
-328**)
d)
ÖBB-BE GmbH A-1020 Wien 35
60,00%
-3
i)
ÖBB-BE GmbH & Co KG A-1020 Wien 28
60,00%
-4
i)
Tiefgarage Stuben Gesellschaft m.b.H. & Co KG
A-6762
Stuben/Arlberg k.A.
k.A.
k.A.
k.
A.
A u s l a n d
Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT
SE I-39100 Bozen 2.815**)
50,00%
0**)
c)
HIT RAIL B.V. NL-3500 HA Utrecht
3.600*)
10,53%
232*)
k.
A.
UIRR s.c.r.l. (Internationale Vereinigung für den
Kombinierten Verkehr Schiene-Straße)
B-1000 Brussels k.A.
k.A.
k.A.
k.
A.
*) zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch keine Angaben für 2024 verfügbar, daher Angaben für 2023
**) vorläufige Angaben 2024
Erläuterung der Geschäftsgegenstände der Tochterunternehmen:
a) Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien
b) Projektentwicklung und Verwertung von Liegenschaften
c) Planung und Bau (einschließlich Ersatzinvestitionen, soweit sie über Wartung oder Instandsetzung hinausgehen) von Schieneninfrastruktur,
sowie Planung und Bau von damit in Zusammenhang stehenden Projekten und Projektteilen und die Zurverfügungstellung von
Schieneninfrastruktur
d) Optimierung und Harmonisierung der Infrastrukturplanung und Entwicklung
e) Reinigung bzw. Sonderreinigung (z.B. Graffitientfernung) von Bahnhöfen sowie Sicherheits- und Servicedienstleistungen
f) Forschung und Entwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit der Schieneninfrastruktur
g) Beschaffung, Einkauf, Finanzierung, Instandhaltung und konzernübergreifende Vermietung von schienengebundenen Spezialfahrzeugen und
Straßenfahrzeugen
h) berufliche Aus- und Weiterbildung
i) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewinnung und Vertrieb von Strom
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Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
13
Mit folgenden Tochterunternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge:
Abweichend von den bestehenden Ergebnisabführungsverträgen kann mittels Gesellschafterbeschluss
von einer Ausschüttung abgesehen werden.
Name der Gesellschaft
Abzuführendes
Ergebnis Anteil
Rail Equipment GmbH Gewinn/Verlust 100%
Rail Equipment GmbH & Co KG Gewinn/Verlust 100%
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Gewinn/Verlust 100%
Operative Service GmbH Gewinn/Verlust 100%
Operative Service GmbH & Co KG Gewinn/Verlust 100%
Unter den „Wertpapieren des Anlagevermögens“ in Höhe von 26,9 Mio. EUR (Vj. 25,0 Mio. EUR) sowie
den „Ausleihungen“ in Höhe von 63,0 Mio. EUR (Vj. 61,3 Mio. EUR) werden Depots aus in der Vergan-
genheit aufgelösten Cross-Border-Leasing-Transaktionen ausgewiesen. Die letzte offene CBL - Trans-
aktion wurde im Jahr 2022 beendet.
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
D
ie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 50,7 Mio. EUR (Vj. 46,2 Mio. EUR) sind bereits um Wert-
berichtigungen in Höhe von 5,7 Mio. EUR (Vj. 3,8 Mio. EUR) reduziert.
Unfertige Erzeugnisse
Dieser Posten in Höhe von 50,5 Mio. EUR (Vj. 41,2 Mio. EUR) betrifft die vom Anlagevermögen umge-
gliederten Liegenschaften, welche mangels betrieblicher Nutzung für den Verkauf entwickelt werden
(Verwertungsobjekte).
Noch nicht abrechenbare Leistungen
Dieser Posten in Höhe von 19,4 Mio. EUR (Vj. 29,3 Mio. EUR) betrifft vor allem aktivierte Aufwendun-
gen im Zusammenhang mit Leistungen für Dritte.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 118,5
159,8
Einzelwertberichtigung -11,6
-16,4
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 106,9
143,3
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 291,6
289,0
Summe Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 291,6
289,0
Sonstige Forderungen, Beteiligungsverhältnis 0,7
0,8
Summe Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,7
0,8
Sonstige Forderungen 210,0
110,0
Summe sonstige Forderungen 210,0
110,0
Gesamtsumme Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 609,2
543,2
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
14
Restlaufzeiten der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Geschäftsjahr 2024
in Mio. Euro 31.12.2024
bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 118,5
117,8
0,7
Einzelwertberichtigung -11,6
-11,6
0,0
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 106,9
106,2
0,7
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 291,6
286,8
4,9
Summe Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 291,6
286,8
4,9
Sonstige Forderungen, Beteiligungsverhältnis 0,7
0,7
0,0
Summe Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 0,7
0,7
0,0
Sonstige Forderungen 210,0
187,3
22,7
Summe sonstige Forderungen 210,0
187,3
22,7
Gesamtsumme Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 609,2
581,0
28,2
Geschäftsjahr 2023
in Mio. Euro 31.12.2023
bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 159,8
159,8
0,0
Einzelwertberichtigung -16,4
-16,4
0,0
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 143,3
143,3
0,0
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 289,0
286,9
2,1
Summe Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 289,0
286,9
2,1
Sonstige Forderungen, Beteiligungsverhältnis 0,8
0,8
0,0
Summe Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 0,8
0,8
0,0
Sonstige Forderungen 110,0
95,8
14,2
Summe sonstige Forderungen 110,0
95,8
14,2
Gesamtsumme Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 543,2
526,9
16,2
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Lieferungen und Leistungen 113,3
128,1
Sonstige 178,3
157,3
Clearing 0,1
3,6
Summe 291,6
289,0
In den sonstigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Umsatzsteuerforderungen
im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie Steueransprüche aus der Vergangenheit ge-
genüber der ÖBB-Holding AG in Höhe von 154,8 Mio. EUR (Vj. 138,6 Mio. EUR), Forderungen aus der
Ergebnisabfuhr in Höhe von 13,7 Mio. EUR (Vj. 10,7 Mio. EUR) sowie diversen Abgrenzungen in Höhe
von EUR 9,8 Mio. EUR (Vj. 8,1 Mio. EUR) ausgewiesen.
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, setzen
sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,7
0,8
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Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
15
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Vorsteuer Abschlagsrechnungen 59,5
55,7
Vorsteuer Inland 5,9
6,6
Vorsteuer Ausland 0,8
0,9
Forderungen aus Grundverkäufen 33,9
18,5
Forderungen aus Investitionszuschüssen/Kostenbeiträgen 17,6
8,9
Übrige sonstige Forderungen 92,3
19,3
Summe 210,0
110,0
Bei den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen wurden pauschale Einzelwertberichti-
gungen in Höhe von 0,0 Mio. EUR (Vj. 0,1 Mio. EUR) gebildet.
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind in Höhe von 103,2 Mio. EUR
(Vj. 18,5 Mio. EUR) Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Es
handelt sich hier um Forderungen aus Grundverkäufen in Höhe von 33,9 Mio. EUR (Vj. 18,5 Mio. EUR),
sowie Forderungen aus dem Zuschussvertrag nach § 42 Bundesbahngesetz in Höhe von
69,3 Mio. EUR (Vj. 0,0 Mio. EUR).
Die übrigen sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Zuschüsse Dritter 9,3
9,3
Beitrag Bund 69,3
0,0
Bezugsvorschüsse 1,3
0,0
Strom + Kautionen 9,1
6,6
andere sonstige Forderungen 3,3
3,4
Summe 92,3
19,3
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Posten in Höhe von 8,6 TEUR (Vj. 16,0 TEUR) beinhaltet neben dem Kassenbestand in Höhe von
2,2 TEUR (Vj. 11,3 TEUR) auch Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 6,5 TEUR (Vj. 4,7 TEUR)
aus der laufenden Zahlungsabwicklung.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung beträgt 1.616,4 Mio. EUR (Vj. 1.225,2 Mio. EUR) und betrifft größ-
t
enteils mit 57,1 Mio. EUR (Vj. 67,6 Mio. EUR) vorausbezahlte Haftungsentgelte, Disagios in Höhe von
1.528,3 Mio. EUR (Vj. 1.129,8 Mio. EUR) sowie vorausbezahlte Bezüge und damit in Zusammenhang
stehende Gehaltsnebenkosten in Höhe von 24,4 Mio. EUR (Vj. 23,6 Mio. EUR).
Aktive latente Steuern
Der Wert der aktivierten aktiven latenten Steuern beträgt zum 31.12.2024 rund 16,5 Mio. EUR.
(Vj. 17,3 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr wurde so wie im Vorjahr vom Wahlrecht, Verlustvorträge auf la-
tente Steuern zu aktivieren, nicht Gebrauch gemacht.
2023
2023
Veränderung
2023
2024
2024
Veränderung
2024
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in EUR
in EUR
in EUR
aktive Differenzen
passive
Differenzen Differenzen
aktive
Differenzen
passive
Differenzen Differenzen
Grundstücke und Bauten inkl.
Verwertungsobjekte 54.924,4
0,0
-5.228,8
53.982,6
0,0
941,8
Anteile an Verbund.
Unternehmen und sonstige
Beteiligungen 20.316,8
0,0
18.370,2
17.651,3
0,0
2.665,4
Differenzen Gesamt 75.241,1
0,0
13.141,5
71.633,9
0,0
3.607,2
17.305,5
0,0
-2.948,5
16.475,8
0,0
-829,7
aktive latente Steuern saldiert
17.305,5
0,0
-2.948,5
16.475,8
0,0
-829,7
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
16
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden im Zusammenhang mit der globalen
Mindestbesteuerung werden aufgrund der Regelungen des § 198 Abs. 10 Z 4 UGB nicht bilanziert.
Eigenkapital
Das Grundkapital, das dem genehmigten Kapital entspricht, beträgt 500,0 Mio. EUR
(
Vj. 500,0 Mio. EUR) und wird ausschließlich von der ÖBB-Holding AG gehalten. Es handelt sich um
100.000 Stückaktien (Namensaktien).
Kostenbeiträge von Dritten
Unter diesen Posten bilanziert die ÖBB-Infrastruktur AG erhaltene, nicht rückzahlbare Investitionszu-
schüsse. Die Anlagegüter, für die Kostenbeiträge von Dritten geleistet wurden, werden im Anlagever-
mögen aktiviert und nach Inbetriebnahme auf die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Sowohl die
Abschreibung dieser Vermögensgegenstände als auch die Auflösung sämtlicher Kostenbeiträge infolge
Abschreibung wird ergebniswirksam unter dem Posten „Abschreibung auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen“ ausgewiesen. Soweit die Auflösung von Kostenbeiträgen An-
lagenabgänge betrifft, erfolgt grundsätzlich eine Saldierung mit den betreffenden Abgangsbuchwerten,
die bei einem Gewinn aus dem Abgang in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im Fall eines Ver-
lustes aus dem Abgang im sonstigen betrieblichen Aufwand dargestellt werden. Die Entwicklung der
Kostenbeiträge von Dritten ist im Kostenbeitragsspiegel ersichtlich. Die Entwicklung der Kostenbeiträge
ist aus den Anlagenspiegeln ersichtlich. Die wesentlichen Kostenbeitragsgeber sind die Republik Ös-
terreich, die ehemalige Eisenbahn‐Hochleistungsstrecken AG und die Schieneninfrastrukturfinanzie-
rungs GmbH.
Rückstellungen
Die Rückstellungen betragen in Summe zum Bilanzstichtag 619,7 Mio. EUR (Vj. 541,1 Mio. EUR) und
g
liedern sich wie folgt:
Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und sonstige Personalverpflichtungen
Die Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und sonstige Personalverpflichtungen zum
31.12.2024 zeigen folgende Entwicklung:
Stand Verbrauch
Auflösung Zuführung Umbuchung Zinseffekt Stand
in Mio. Euro 01.01.2024 2024 2024 2024 2024 2024 31.12.2024
Rückstellungen ABFERTIGUNGEN 34,2
-3,3
0,0
2,2
0,1
1,2
34,3
Rückstellungen PENSIONEN 0,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,8
Rückstellungen
JUBILÄUMSZUWENDUNGEN 118,0
-16,1
0,0
7,1
0,2
3,9
113,1
Rückstellungen
ÜBERSTUNDENVERGÜTUNGEN 36,8
0,0
0,0
5,0
0,0
0,0
41,8
Rückstellungen URLAUBE 34,0
0,0
-1,0
0,5
0,2
0,0
33,7
Rückstellungen AUSGLEICHSTAXE 1,1
-1,0
-0,1
1,2
0,0
0,0
1,2
Rückstellungen SONSTIGER
PERSONALAUFWAND
12,4
-7,7
-2,0
14,9
0,1
0,0
17,7
Summe Personalrückstellungen 237,4
-28,1
-3,1
30,9
0,5
5,2
242,7
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
17
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen zum 31.12.2024 zeigen folgende Entwicklung:
Stand Verbrauch Auflösung Zuführung Zinseffekt Stand
in Mio. Euro 01.01.2024 2024 2024 2024 2024 31.12.2024
Rückstellungen
UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN
25,9
0,0
-0,7
0,0
0,9
26,1
Rückstellungen
STILLLEGUNGSKOSTEN 23,4
-0,3
-2,3
0,2
0,5
21,5
Rückstellungen FREIMACHUNGEN 13,4
-1,3
-3,6
0,3
0,3
9,1
Rückstellungen
HAFTPFLICHTRENTEN 2,3
-0,2
0,0
0,4
0,1
2,6
Rückstellungen ENTSORGUNGEN 0,4
-0,4
0,0
0,2
0,0
0,2
Rückstellungen PRÜFUNGSKOSTEN
0,2
-0,2
0,0
0,3
0,0
0,3
Rückstellungen DERIVATE 20,7
-18,3
-0,1
1,3
0,0
3,6
Rückstellungen ÜBRIGE SONSTIGE* 217,4
-0,5
-21,5
99,8
18,6
313,7
Summe sonstige Rückstellungen 303,7
-21,3
-28,3
102,5
20,4
377,0
*Diese Rückstellungen betreffen Kosten für Grundeinlösen die aktiviert werden und daher wird die Auflösung nicht in der GuV gebucht. Weiters betreffen sie
regulierungsrechtliche Verfahren deren Dotierung und Auflösung in den Umsatzerlösen erfasst wird.
Die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen betrifft erwartete Sanierungsmaßnahmen und Boden-
kontaminierungen. Sie wurde aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit den wahr-
scheinlich zu erwartenden Aufwendungen erfasst. In dieser Rückstellung wurde mit einem Betrag in
Höhe von 8,2 Mio. EUR (Vj: 8,4 Mio. EUR) für identifizierten Schwermetallbelastungen von Bahnstrom-
masten Vorsorge getroffen. Für Umweltschutzmaßnahmen wurde mit einem Betrag in Höhe von 17,9
Mio. EUR (Vj: 17,5 Mio. EUR) vorgesorgt. Hier bestehen unverändert zum Vorjahr Erstattungs-
ansprüche in Höhe von rd. 9,3 Mio. EUR, die unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen werden.
Die Rückstellung für Stilllegungskosten betrifft künftige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ab-
bruch und dem Abräumen von Vermögenswerten und die Wiederherstellung von Standorten. Dabei
handelt es sich um bereits stillgelegte oder in naher Zukunft stillzulegende Bahnstrecken. Diese Rück-
stellung wurde nur für jene Strecken gebildet, von denen mit einer ausreichenden Sicherheit ausgegan-
gen werden kann, dass diese stillgelegt werden.
Im Zuge des Verkaufs von Strecken im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Betrag in Höhe von 0,3 Mio. EUR
(Vj: 1,1 Mio. EUR) verbraucht.
Die Rückstellung für Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet Vorsorgen für vertragliche
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen.
Die Rückstellung für Derivate in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vj. 20,7 Mio. EUR) beinhaltet eine Rückstel-
lung für drohende Verluste aus langfristigen Stromein- oder Verkaufsverträgen in Höhe von
1,6 Mio. EUR (Vj. 19,3 Mio. EUR) und für Herkunftsnachweise für grünen Strom in Höhe von
2,0 Mio. EUR (Vj. 1,4 Mio. EUR).
In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten ent-
halten. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten werden für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkenn-
baren prozessualen Risiken nach unternehmerischer Beurteilung gebildet. Die Rückstellung setzt sich
aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zusammen, die sich aus der Tätigkeit des Unternehmens
ergeben. Unter anderem sind Rückstellungen für Rückforderungen an Infrastrukturbenützungsentgelt
im Hinblick auf laufende regulierungsrechtliche Verfahren enthalten. Die Dotierung von Rückstellungen
in Zusammenhang mit regulierungsrechtlichen Verfahren wird in den Umsatzerlösen erfasst.
Da eine Offenlegung von Informationen die Lage des Unternehmens in diesen Verfahren ernsthaft be-
einträchtigen könnte, werden keine Angaben über die Höhe der Rückstellung oder etwaige darüberhin-
ausgehende Eventualverbindlichkeiten gemacht.
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Anhang I Lagebericht
18
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Summe Anleihen 6.887,6
7.885,7
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.659,1
3.860,5
Summe Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 10,8
8,3
Lieferungen und Leistungen Dritte 921,3
870,0
ausstehende Eingangsrechnungen Dritte 181,7
216,8
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.103,1
1.086,8
Finanzverbindlichkeiten 70,5
282,6
Lieferungen und Leistungen 130,8
104,0
ausstehende Eingangsrechnungen 18,1
6,5
sonstige Verbindlichkeiten 9,6
10,5
Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 229,0
403,5
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht 4,6
6,0
Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 21,4
21,4
Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 23,3
21,2
übrige sonstige Verbindlichkeiten 21.456,5
17.332,2
Summe sonstige Verbindlichkeiten 21.501,1
17.374,8
Gesamtsumme Verbindlichkeiten 33.395,4
30.625,6
Seite 31 von 386
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Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
19
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
Geschäftsjahr 2024
in Mio. Euro 31.12.2024
bis 1 Jahr
von 1 bis 5
Jahren
mehr als 5
Jahre
Summe Anleihen 6.887,6
1.526,8
1.535,8
3.825,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.659,1
5,8
953,3
2.700,0
Summe Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 10,8
10,8
0,0
0,0
Lieferungen und Leistungen Dritte 921,3
854,3
58,7
8,2
ausstehende Eingangsrechnungen Dritte 181,7
181,7
0,0
0,0
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.103,1
1.036,1
58,7
8,2
Finanzverbindlichkeiten 70,5
70,5
0,0
0,0
Lieferungen und Leistungen 130,8
122,7
8,1
0,0
ausstehende Eingangsrechnungen 18,1
18,1
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten 9,6
9,6
0,0
0,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
229,0
220,9
8,1
0,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4,6
4,6
0,0
0,0
Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 21,4
21,4
0,0
0,0
Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 23,3
23,3
0,0
0,0
übrige sonstige Verbindlichkeiten 21.456,5
604,1
4.366,1
16.486,3
Summe sonstige Verbindlichkeiten 21.501,1
648,8
4.366,1
16.486,3
Gesamtsumme Verbindlichkeiten 33.395,4
3.454,0
6.921,9
23.019,5
Geschäftsjahr 2023
in Mio. Euro 31.12.2023
bis 1 Jahr
von 1 bis 5
Jahren
mehr als 5
Jahre
Summe Anleihen 7.885,7
1.000,0
2.560,7
4.325,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.860,5
201,7
758,8
2.900,0
Summe Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 8,3
8,3
0,0
0,0
Lieferungen und Leistungen Dritte 870,0
815,2
24,5
30,3
ausstehende Eingangsrechnungen Dritte 216,8
216,8
0,0
0,0
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.086,8
1.032,0
24,5
30,3
Finanzverbindlichkeiten 282,6
282,6
0,0
0,0
Lieferungen und Leistungen 104,0
98,6
5,5
0,0
ausstehende Eingangsrechnungen 6,5
6,5
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeit 10,5
10,5
0,0
0,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 403,5
398,1
5,5
0,0
Summe Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 6,0
6,0
0,0
0,0
Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern 21,4
21,4
0,0
0,0
Sonstige Verbindlichkeiten soziale Sicherheit 21,2
21,2
0,0
0,0
übrige sonstige Verbindlichkeiten 17.332,2
854,9
3.351,7
13.125,6
Summe sonstige Verbindlichkeiten 17.374,8
897,6
3.351,7
13.125,6
Gesamtsumme Verbindlichkeiten 30.625,6
3.543,6
6.701,2
20.380,8
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betreffen vor allem Anleihen,
Darlehensaufnahmen bei Kreditinstituten, sowie Finanzierungen seitens der Österreichischen Bundes-
finanzierungsagentur.
Seite 32 von 386
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Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
20
Die Anleihen mit einem Gesamtnominalwert in Höhe von 6.887,6 Mrd. EUR gliedern sich wie folgt:
Nominale Währung
Laufzeit
ISIN Zinssatz
100.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0243862876 2,9900%
100.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0244522396 2,9900%
100.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0252697130 3,5000%
50.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0252721450 3,5000%
100.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0275973278 3,4900%
80.000.000,00
EUR
2006 bis 2036
XS0275974599 3,4900%
100.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0321318163 4,0000%
100.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0324893626 4,0000%
50.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0324895670 4,0000%
100.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0328866982 4,0000%
50.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0331427905 4,0000%
50.000.000,00
EUR
2007 bis 2037
XS0336043517 3,9900%
50.000.000,00
EUR
2010 bis 2030
XS0497430172 4,2100%
70.000.000,00
EUR
2010 bis 2030
XS0503724642 4,2000%
100.000.000,00
EUR
2010 bis 2030
XS0512125849 3,9000%
1.500.000.000,00
EUR
2010 bis 2025
XS0520578096 3,8750%
1.000.000.000,00
EUR
2011 bis 2026
XS0691970601 3,5000%
200.000.000,00
EUR
2011 bis 2031
XS0717614951 4,0000%
1.350.000.000,00
EUR
2012 bis 2032
XS0782697071 3,3750%
75.000.000,00
EUR
2013 bis 2033
XS0954197470 2,1250%
1.000.000.000,00
EUR
2013 bis 2033
XS0984087204 3,0000%
500.000.000,00
EUR
2014 bis 2029
XS1071747023 2,2500%
Von 2005 bis 2014 hat die ÖBB-Infrastruktur AG ein Euro Medium Term Note („EMTN“) Programm auf-
gelegt. Die Zahlungen hinsichtlich der unter diesem Rahmenvertrag ausgegebenen Anleihen sind von
der Republik Österreich unbedingt und unwiderruflich garantiert. Alle oben angeführten Anleihen wurden
von der ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen dieses Programms begeben.
2015 wurden sechs Anleihen (rd. 108,5 Mio. USD) begeben, von denen drei (Vj: drei) in Höhe von rd.
67,8 Mio. USD (Vj: rd. 65,7 Mio. USD) mit den CUSIP‐Nummern A5790#AD0 (Laufzeitende 2026),
A5790#AE8 (Laufzeitende 2025) und A5790#AF5 (Laufzeitende 2025) noch aushaften.
CUSIP Anleihen zeigen folgendes Bild:
Nominale GJ Nominale VJ Währung Laufzeit ISIN Nominale GJ Währung
38.847.545,27
37.671.311,20
USD
2015 bis 2026
A5790#AD0
36.597.781,73
EUR
7.667.999,90
7.440.191,96
USD
2015 bis 2025
A5790#AE8
7.348.018,65
EUR
21.262.765,23
20.631.081,34
USD
2015 bis 2025
A5790#AF5
20.371.739,96
EUR
67.778.310,40
65.742.584,50
64.317.540,34
Sämtliche Fremdwährungsanleihen wurden bereits bei der Emission gegen EUR geswapt, sodass kein
Fremdwährungsrisiko besteht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag 3.659,1 Mio. EUR
(Vj. 3.860,5 Mio. EUR). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen
rd. 3.639,4 Mio. EUR (Vj. rd. 3.838,3 Mio. EUR) Finanzierungen durch die Europäische Investitions-
bank (EIB). Zum Bilanzstichtag unterlag die ÖBB-Infrastruktur AG keinen wesentlichen Risiken aus auf
Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stammen aus der laufenden Abwicklung von
Leistungsrechnungen in Höhe von 1.103,1 Mio. EUR (Vj. 1.086,8 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen beinhalten auch Abgrenzungen aus ausstehenden Eingangsrechnungen in
der Höhe von 181,7 Mio. EUR (Vj. 216,8 Mio. EUR).
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Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
21
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Finanzierung ÖBB-Finanzierungsservice GmbH 70,5
282,6
Lieferungen und Leistungen 130,8
104,0
ausstehende Eingangsrechnungen 18,1
6,5
sonstige Verbindlichkeiten 9,6
10,5
Summe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verbundene Unternehmen 229,0
403,5
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten neben der laufenden Leistungsver-
rechnung, die Rückverrechnung aus Netzentgelten für Bahnstrom, da hier ein laufendes Verfahren bei
der Schienen-Control Kommission (SCK) anhängig ist.
Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten im Wesentlichen ver-
ändert zum Vorjahr die Verpflichtung zur Beseitigung von Kontaminierungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR
(Vj. 1,0 Mio. EUR). Zahlungsverpflichtungen aus Grundstücktransaktionen gegenüber einer Konzern-
schwester in Höhe von 0,0 Mio. EUR (Vj. 9,1 Mio. EUR), innerkonzernale Weiterverrechungen von
Ergebniseffekten aus CBL-Transaktionen in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vj. 0,0 Mio. EUR) sowie Verrech-
nungsverbindlichkeiten aus aufgelösten CBL-Transaktionen in Höhe von 5,3 Mio. EUR
(Vj. 5,3 Mio. EUR).
Die Verbindlichkeit gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH beinhaltet den Saldo aus dem
Cash Pooling.
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Verbindlichkeiten Finanzamt 21,4
21,4
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit 23,3
21,2
Zinsabgrenzungen 254,7
196,1
Finanzierungen; ÖBFA 20.854,0
16.757,0
Abgrenzung § 42 BundesbahnG 244,4
289,9
Sonstige 103,4
89,1
Summe sonstige Verbindlichkeiten 21.501,1
17.374,8
Die Abgrenzung § 42 BBG resultiert aus der Abgrenzung von Bundeszuschüssen, einerseits aufgrund
der geringeren Maßnahmenumsetzung des Rahmenplans bzw. Zinsanpassungen und andererseits aus
Ergebnisverbesserungen in Zusammenhang mit Performancesteigerungen in der Betriebsführung. Für
weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter dem Kapitel „Leistungsbeziehun-
gen mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investition und die Haftung des Bundes“.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat ab dem Jahr 2017 die notwendige Finanzierung vor allem über Darlehen
der Republik Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA)
anstatt über eigene Anleiheemissionen am Kapitalmarkt aufnehmen. Die ÖBB-Infrastruktur AG zählt
gemäß Eurostat-Kriterien zum Sektor Staat. Vor dem Hintergrund der günstigeren Zinskonditionen der
Republik Österreich am Kapitalmarkt wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen
und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Entscheidung einer
langfristigen Finanzierung über Darlehen der Republik getroffen. Alle bestehenden Anleihen der
ÖBB-Infrastruktur AG und deren Garantien durch die Republik Österreich bleiben von dieser
Erweiterung der Finanzierungsinstrumente der ÖBB-Infrastruktur AG unberührt. Im Geschäftsjahr 2024
wurden derartige Darlehen mit einer Nominalen in Höhe von 4.375,3 Mio. EUR (Vj. 5.184,3 Mio. EUR)
aufgenommen und 280,0 Mio. (Vj. 200,0 Mio.) getilgt. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag aus der
Aufnahme/Aufstockung belief sich auf 3.913,9 Mio. EUR (Vj: 4.581,9 Mio. EUR).
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22
Die Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Bund (ÖBFA) gliedern sich wie folgt:
Finanzverbindlichkeiten
gegenüber OeBFA 2024
Restlaufzeiten
Nominale (in EUR)
Laufzeiten
Nominalzinss
atz
Effektiv-
verzinsung
Durch-
schnittliche
Effektiv-
verzinsung
Anmerkung
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
4.366.050.000,00
2026 bis 2029
0,0000% bis
6,2500%
0,6520% bis
3,1510%
1,2510%
29 Verträge
Restlaufzeit über 5 Jahre
16.486.267.000,00
2030 bis 2120
0,0000% bis
4,1500%
-0,2710% bis
3,8220%
2,0600%
94 Verträge
Gesamt
20.852.317.000,00
123 Verträge
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 299,4 Mio. EUR
(Vj. 238,8 Mio. EUR) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Diese set-
zen sich aus Steuern (Gehaltsabgaben, Elektrizitätsabgaben und Gebühren) mit 21,4 Mio. EUR
(Vj. 21,4 Mio. EUR), Sozialversicherungsbeiträgen mit 23,3 Mio. EUR (Vj. 21,2 Mio. EUR) sowie Zins-
abgrenzungen mit 254,7 Mio. EUR (Vj. 196,1 Mio. EUR) zusammen.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 744,8 Mio. EUR (Vj. 789,7 Mio. EUR) umfas-
s
en transitorischen Posten aus der laufenden Abgrenzung in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vj. 4,9 Mio. EUR),
sowie aus abzugrenzenden Erträgen aus Baurechts- und Mietverträgen in Höhe von 4,4 Mio. EUR
(Vj. 7,2 Mio. EUR). Das Agio aus der Aufstockung von Anleihen beträgt 14,8 Mio. EUR
(Vj. 17,6 Mio. EUR). Das Agio aus der Finanzierung über die Österreichische Bundesfinanzierungs-
agentur (ÖBFA) beträgt 672,4 Mio. EUR (Vj. 679,4 Mio. EUR). Aus dem Bundeszuschuss gemäß
§ 42 BBG resultieren noch nicht verbrauchte Beträge in Höhe von 27,9 Mio. EUR (Vj. 66,0 Mio. EUR).
Die abgegrenzten Erhaltungskostenbeiträgen von Dritten für Infrastruktur belaufen sich auf
13,8 Mio. EUR (Vj. 8,7 Mio. EUR) und jene für die Mitbenützung des Glasfaserkabels auf 10,7 Mio.
EUR (Vj. 5,9 Mio. EUR).
Haftungsverhältnisse/ Eventualverbindlichkeiten
Die Eventualverbindlichkeiten betragen insgesamt 142,1 Mio. EUR (Vj. 89,0 Mio. EUR).
D
iese betreffen für Kreditverträge der Rail Equipment GmbH & Co KG abgegebene Haftungserklärun-
gen in Höhe von 116,5 Mio. EUR (Vj. 64,0 Mio. EUR), für Kreditverträge der Gauermanngasse 2-4
Projektentwicklung GmbH & Co KG abgegebene Haftungserklärungen in Höhe von rd. 16,1 Mio. EUR
(Vj. 17,1 Mio. EUR) sowie Garantien gegenüber den Ländern und aufgrund des Stromhandels in Höhe
von 9,4 Mio. EUR (Vj. 7,9 Mio. EUR).
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Anhang I Lagebericht
23
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Angaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 14
UGB
Der Betrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen und auch
nicht gemäß § 199 UGB auszuweisen sind, setzt sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Folgeinvestitionen begonnener Investitionsvorhaben 22.043,2
21.149,3
Abnahmeverpflichtungen 1.843,5
1.433,3
Verpflichtung aus Strombezugsverträgen 437,3
768,9
Verpflichtung aus Dauerschuldverhältnissen 108,3
81,4
Gesamt 24.432,2
23.433,0
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 78,2
78,2
Die Folgeinvestitionen begonnener Investitionsvorhaben in Höhe von 22.043,2 Mio. EUR
(Vj. 21.149,3 Mio. EUR) betreffen die in der Rahmenplanvereinbarung 2024 - 2029 zur Umsetzung
durch die ÖBB-Infrastruktur AG festgelegten und begonnenen Investitionsprojekte.
Die Abnahmeverpflichtungen stellen das Bestellobligo dar und betreffen bereits beauftragte Investiti-
onsmaßnahmen
Der ÖBB-Infrastruktur AG hat drei Strombezugsverträge mit Lieferanten abgeschlossen die Laufzeiten
bis 2027, 2029 und 2042 haben wobei für einen Teil einer Bahnstromlieferungen läuft der Vertrag auf
Bestandsdauer der Anlagen. Insgesamt werden jährlich 170 MW im Rahmen dieser Verträge
bezogen.
Die Bewertung mit den relevanten Preisen zum 31.12.2024 oder den durchschnittlichen Preisen 2024
(falls diese für die Preisfindung relevant sind) hat eine voraussichtliche Verpflichtung für 2025 in Höhe
von 172,3 Mio. EUR (Vj. 215,4 Mio.) EUR und bis zum Ende der Laufzeit eine Gesamtverpflichtung in
Höhe von 437,3 Mio. EUR (Vj. 768,9 Mio. EUR) ergeben. Die Gesamtverpflichtung umfasst nicht den
Jahresbetrag in Höhe von 68,8 Mio. EUR ((Vj. 68,3 Mio EUR) Bestandsdauer der Anlagen), da nicht
bekannt ist wie lange die Anlagen beim Lieferanten noch in Betrieb sein werden. Diese Verpflichtungen
schwankt mit der Strompreisentwicklung.
Für den Gesamtbetrag der sonstigen Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, der sich
zum Bilanzstichtag auf 108,3 Mio. EUR (Vj. 81,4 Mio. EUR) beläuft, wurde ein Betrachtungszeitraum
von einem Jahr zugrunde gelegt.
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Gebäude- und Grundstücksmieten 24,8
3,9
IT-Miete 4,2
4,1
Fahrzeugmieten 79,2
73,4
Gesamt 108,3
81,4
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 83,8
78,2
Die in den folgenden Geschäftsjahren erwarteten Zahlungen aus den sonstigen finanziellen Verpflich-
tungen für nicht in der Bilanz ausgewiesene Sachanlagen gemäß § 237 Z 8 lit. b UGB betreffen mit
96,5 Mio. EUR (Vj. 92,2 Mio. EUR) das Folgejahr und mit 1.032,4 Mio. EUR (Vj. 627,2 Mio. EUR) die
nächsten fünf Jahre.
Die angeführten finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen für das
nächste Jahr einen Betrag in Höhe von 74,7 Mio. EUR (Vj. 88,6 Mio. EUR) und für die nächsten fünf
Jahre einen Betrag in Höhe von 798,8 Mio. EUR (Vj. 602,4 Mio. EUR).
Zur Abdeckung des für die Veräußerung oder den eigenen Gebrauch erwarteten Bedarfs an elektrischer
Energie wurden Stromgeschäfte (langfristige Einkaufs- und Verkaufskontrakte) abgeschlossen. Zur Be-
wertung der Stromgeschäfte und der Anzahl der Kontrakte wird auf die Ausführungen unter E. Sonstige
Angaben sowie auf den Risikobericht verwiesen.
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Anhang I Lagebericht
24
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Umsatzerlöse in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Nutzungsentgelte Infrastrukturbenützung 423,9
470,9
Energielieferungen und Netznutzungsentgelte 401,9
414,6
Mieterlöse 180,3
177,3
Instandhaltung und Wartung 13,1
9,4
Erlöse aus Verwertungsobjekten 10,9
4,6
Sonstige übrige Umsatzerlöse 194,9
157,8
Summe 1.224,9
1.234,7
Das Infrastrukturbenützungsentgelt wird überwiegend von Gesellschaften des übrigen ÖBB-Konzerns
für die Zurverfügungstellung der Bahninfrastruktur bezahlt.
Die Erlöse aus Energielieferungen resultieren großteils aus Traktionsstromlieferungen und Stromge-
schäften.
Mit dem 1.1.2016 kam es zu einer Öffnung des Bahnstromnetzes der ÖBB-Infrastruktur AG, so dass
nunmehr auch andere Energielieferanten Bahnstrom an die Eisenbahnunternehmen liefern können.
Dadurch hat sich auch das Tarifmodell der ÖBB-Infrastruktur AG geändert und es ist zu einer Unter-
scheidung zwischen Netznutzungsentgelten und Entgelten für Energielieferungen gekommen, während
zuvor Netznutzung und Energielieferung in einem Gesamttarif enthalten waren. In den Erlösen „Ener-
gielieferungen und Netznutzungsentgelten“ sind Netznutzungsentgelte in Höhe von rd. 103,1 Mio. EUR
(Vj. 59,9 Mio. EUR) enthalten.
Mieterlöse fallen für die Vermietung und die Verpachtung von Immobilien an.
Die Umsätze wurden überwiegend im Inland erzielt. Die im Ausland erzielten Umsätze betreffen Ener-
gielieferungen in der Höhe von 99,3 Mio. EUR (Vj. 91,6 Mio. EUR) und Infrastrukturbenützungsentgelte
in Höhe von 12,8 Mio. EUR (Vj. 13,0 Mio. EUR).
Veränderung des Bestandes an selbst gefertigten Hilfsstoffen sowie an
n
och nicht abrechenbaren Leistungen
Die Veränderung des Bestandes an selbst gefertigten Hilfsstoffen sowie noch nicht abrechenbaren Leis-
t
ungen beträgt -9,7 Mio. EUR (Vj. 8,1 Mio. EUR).
Andere aktivierte Eigenleistungen
Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagen zu aktivierenden Eigenleis-
tungen in Höhe von 449,8 Mio. EUR (Vj. 402,2 Mio. EUR) wurden – unter Beachtung der bestehenden
unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften – direkt zurechenbare Personalaufwendungen und
angemessene Teile der Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten eingerechnet.
Von verbundenen Unternehmen bzw. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wur-
den Leistungen über rd. 98,1 Mio. EUR (Vj. 81,2 Mio. EUR) bezogen, die im Anlagevermögen aktiviert
wurden. Es handelt sich dabei vorrangig um Dienstleistungen und Fahrzeugmieten, die im Zusammen-
hang mit Investitionsvorhaben stehen und anteilig diesen zugerechnet werden.
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Ausmaß von rund 60,5 % (Vj. 60,8 %) Personalkosten, rund
20,9 % (Vj. 22,2 %) Materialkosten sowie im Ausmaß von rund 18,6 % (Vj. 17,0 %) Sachaufwendungen.
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25
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
Die Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 24,0 Mio. EUR (Vj. 18,1 Mio.
EUR) betreffen insbesondere Liegenschaftsverkäufe.
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 9,3 Mio. EUR (Vj. 19,6 Mio. EUR) entfallen
a
uf folgende Rückstellungen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Umweltschutzmaßnahmen, Stilllegungskosten und Rückbaumaßnahmen 3,1
15,0
Freimachungen 3,6
4,3
Rechtstreitigkeiten und Schäden 1,6
0,3
Übrige sonstige 1,1
0,1
Summe 9,3
19,6
Übrige
In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen werden folgende nennenswerte Beträge ausgewiesen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Zuschuss Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG 1.358,5
1.246,8
Zuschuss des Bundes gem §42 Abs. 1 und §42 Abs. 2 BBG 1.113,2
830,4
Kostenbeiträge von Dritten - Aufwandsersatz 8,1
6,8
Schadensvergütungen 0,8
1,4
Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen 2,8
3,0
Lehrlingsförderung, Lehrlingsausbildung 4,1
3,6
Erlöse aus weiterverrechneten Kosten 2,8
2,5
Geldstrafen, Mahnspesen, Pönalen und einbehaltene Haftungsrücklässe 0,6
0,7
Kursgewinne, Skonto, Verwertung von Fundgegenständen und sonstige Erträge 1,1
0,4
COVID 19 Maßnahmen, Absonderungsbescheide 1,1
3,2
übrige sonstige Erträge 7,7
12,1
Summe 2.501,1
2.111,0
Der Beitrag des Bundes gemäß § 42 BBG wird für die Bereitstellung, den Betrieb, Instandhaltung und
Erweiterungs- und Reinvestitionen der Schieneninfrastruktur sowie für die Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben insoweit geleistet, als die von den Nutzern der Schieneninfrastruktur zu erzielenden Erlösen
die bei sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung anfallenden Aufwendungen nicht abdecken
können. Nähere Angaben zu der Zuschussvereinbarung sind unter dem Kapitel „Leistungsbeziehungen
mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investition und die Haftung des Bundes“ enthalten.
In den sonstigen übrigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung der
Passiven Rechnungsabgrenzung im Zusammenhang mit Sanierungsförderungen in Höhe von
3,0 Mio. EUR (Vj. 3,6 Mio. EUR) enthalten.
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
Materialaufwand
Dieser Posten beträgt in der Berichtsperiode 218,2 Mio. EUR (Vj. 173,2 Mio. EUR) und besteht im We-
s
entlichen aus dem Fremdbezug von Traktionsstrom bzw. den Zukauf von Strom für den Weiterverkauf
an Dritte. Hier wird die Verminderung einer Drohverlustrückstellung in Höhe von 17,1 Mio. EUR
(Vj. Verminderung 36,0 Mio. EUR) für die negativen Marktwerte bei Stromderivaten ausgewiesen. Die
im Aufwand erfassten Herstellungskosten für verkaufte Verwertungsobjekte betragen 0,5 Mio. EUR
(Vj. 1,0 Mio. EUR).
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26
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen 528,5 Mio. EUR (Vj. 427,4 Mio. EUR) und betref-
fen unter anderem nicht aktivierungsfähige Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Repa-
raturen, Instandhaltungen, Reinigungen und sonstigen Leistungen, Traktionsleistungen (Lok und Lok-
führer) sowie Mieten von Güterwaggons und schienengebundener Fahrzeuge. Weiters sind in dieser
Position auch die Dotierungen und Verbräuche der Rückstellungen wie zB für Rückbaumaßnahmen im
Zusammenhang mit Streckenstilllegungen und Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von
1,0 Mio. EUR (Vj. 0,4 Mio. EUR) enthalten.
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Der Aufwand für Löhne und Gehälter wird mit 1.077,8 Mio. EUR (Vj. 1.009,9 Mio. EUR) ausgewiesen.
D
avon entfallen auf Löhne 209,7 Mio. EUR (Vj. 176,9 Mio. EUR) und auf Gehälter 868,1 Mio. EUR
(Vj. 832,9 Mio. EUR).
Die Entwicklung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen getrennt nach Löhnen und Gehältern
zeigt folgendes Bild:
Bestand
31.12.2023
Veränderung
Rückstellung
2024
Bestand
31.12.2024
Gehälter 111,0
-5,0
106,0
Löhne 7,0
0,2
7,2
Entwicklung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen 118,0
-4,9
113,1
Die Anpassung der versicherungsmathematischen Gewinne bzw. versicherungsmathematischen Ver-
luste 2024 bei der Rückstellung für Jubiläumszuwendungen führte zu einer Verminderung der Rückstel-
lung in Höhe von -4,9 Mio. EUR (Vj. 11,8 Mio. EUR).
Aufwendungen für Altersversorgung
Die hier ausgewiesenen 12,1 Mio EUR (Vj. 10,4 Mio. EUR) betreffen mit 12,0 Mio. EUR
(Vj. 10,2 Mio. EUR) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gesellschaft. Es handelt sich hierbei um
Beiträge zur Pensionskasse. Der Vorstand und leitende Angestellte sowie ein ehemaliger Vorstand der
ÖBB sind mit 0,1 Mio. EUR (Vj. 0,1 Mio. EUR) gleichfalls darin enthalten (Pensionszahlungen und die
Zuweisung zur Rückstellung für Pensionen).
Die Anpassung der versicherungsmathematischen Gewinne bzw. versicherungsmathematischen Ver-
luste 2024 bei der Abfertigungsrückstellung führte zu einer Erhöhung der Rückstellung in Höhe
von 0,1 Mio. EUR (Vj. 0,1 Mio. EUR).
Aufwendungen für Abfertigungen und betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen
Die Aufwendungen für Abfertigungen und betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen betragen
1
0,9 Mio. EUR (Vj. 16,7 Mio. EUR) und betreffen mit 42,4 TEUR (Vj. 132,8 TEUR) den Vorstand und
leitende Angestellte. Die Aufwendungen für Mitarbeitervorsorgekassen betragen 8,6 Mio. EUR
(Vj. 7,0 Mio. EUR).
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt
a
bhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
Die unter diesem Punkt ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 257,0 Mio. EUR
(Vj. 237,0 Mio. EUR) enthalten 54,8 Mio. EUR (Vj. 56,9 Mio. EUR) DG-Beiträge gemäß § 52 Abs. 3
Bundesbahngesetz idgF.
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27
Abschreibungen
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.094,1
1.018,4
abzüglich der Auflösung passivierter Kostenbeiträge -141,0
-139,9
Summe 953,1
878,5
In den Abschreibungen sind 3,6 Mio. EUR (Vj. 3,3 Mio. EUR) für geringwertige Vermögensgegenstände
enthalten.
Im Berichtsjahr wurden, sowie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Steuern, soweit nicht vom Einkommen und vom Ertrag
Hier sind alle nicht ertragsabhängigen Steuern (Elektrizitätsabgabe, Kfz-Steuer, Grundsteuer, Straßen-
b
enützungsabgabe, sonstige Steuern und Abgaben etc.) in Höhe von 6,1 Mio. EUR (Vj. 4,4 Mio. EUR)
erfasst.
Übrige
Dieser Posten in Höhe von 626,2 Mio. EUR (Vj. 589,2 Mio. EUR) betrifft folgende nennenswerte Auf-
wendungen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Miet-, Pacht-, Lizenz- und Leasingaufwand 49,2
47,7
Betriebskosten 239,8
241,3
Büroerfordernisse 76,4
66,1
Mehraufwandsentschädigungen, Reisegebühren 17,3
16,3
Aus- und Fortbildung 8,0
7,6
Beratungsaufwendungen 8,9
7,6
Post-, Bank- und Fernsprechgebühren 5,8
6,6
Anmietung von Personal und Werkverträge 1,2
0,6
Marketing- und Repräsentationsaufwendungen 9,7
7,6
Schadensfälle 3,7
4,5
Verluste aus Anlagenabgängen 27,0
29,8
Wertberichtigungen zu Forderungen 1,1
4,0
ICV-Telekomleistungen 4,3
4,5
Holdingumlage 21,2
20,0
A.t.Fahrbegünstigung 13,7
12,7
andere übrige Aufwendungen 138,8
112,3
Summe 626,2
589,2
Die Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 27,0 Mio. EUR (Vj. 29,8 Mio. EUR)
betreffen im Wesentlichen Abgänge im Zusammenhang mit Anlageninventuren, sowie Abgänge im Zu-
sammenhang mit Neuinvestitionen und Abtretungen von Liegenschaften in das öffentliche Gut.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
28
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigen folgendes Bild:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Buchhaltung, Lohnverrechnung, Pensions- und Bezugsliquidation durch ÖBB-Business
Competence Center GmbH
17,0
17,1
Immobilienverwaltungsleistungen 50,4
47,5
Service am Bahnhof 9,4
9,1
Dienstkleider 11,0
9,7
Versicherungsaufwendungen 1,7
1,4
Betriebsküchen, Wohlfahrt und Soziales 6,9
6,2
Ärztlicher Dienst und Sanitätsdienst 5,7
5,7
Sonstige übrige Aufwendungen 36,6
17,2
Summe 138,8
113,9
Finanzerfolg
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen betragen 8,0 Mio. EUR (Vj. 5,4 Mio. EUR) und betreffen im Wesentlichen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
aus verbundenen Unternehmen
ÖBB Immobilienmanagement GmbH 0,9
0,5
ÖBB Operative Services GmbH & Co KG 2,8
0,0
ÖBB Realitätenbeteiligungs GmbH & Co KG 2,6
2,8
WS Service GmbH 0,2
0,4
Summe 6,5
3,7
aus nicht verbundenen Unternehmen
Weichenwerke Wörth GmbH 1,5
1,7
Summe 1,5
1,7
Die Beteiligungserträge aus 2024 der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH und ÖBB Operative
Services GmbH & Co KG stammen aus Ergebnisabführungsverträgen.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
Die Erträge in Höhe von 6,4 Mio. EUR (Vj. 6,1 Mio. EUR) betreffen Zinsenerträge aus Wertpapieren und
Ausleihungen, die aus CBL-Transaktionen stammen.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Zinserträge Konzernforderungen 15,3
0,8
Sonstige Zinserträge 10,6
9,9
Summe 25,9
10,7
Die Zinsen betreffend verbundene Unternehmen in Höhe von 15,3 Mio. EUR (Vj. 0,8 Mio. EUR) resul-
tieren zum größten Teil aus Zinserträgen für Haftungsentgelte, sowie aus Zinsabgrenzungen. Die sons-
tigen Zinserträge resultieren aus der Darstellung von Negativzinsen im Zusammenhang mit sonstigen
Darlehen.
Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen erzielt.
Aufwendungen aus Finanzanlagen
Im Berichtsjahr wurde keine Beteiligung außerplanmäßig abgeschrieben (Vj. 1,0 Mio. EUR).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
29
Die Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die innerkonzernale Weiterver-
rechnung von Ergebniseffekten aus CBL-Transaktionen in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Vj. 2,7 Mio. EUR).
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Fremdfinanzierungskosten gegenüber Dritten vor Aktivierung der Fremdkapitalzinsen setzen sich
wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Anleihen 247,4
260,2
Kredit- und Darlehensaufnahmen 416,7
273,4
Haftungsentgelte 10,5
11,2
Summe 674,6
544,9
Die Überleitung zur Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgendes Bild:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 674,6
544,9
Aktivierung der Fremdkapitalzinsen -146,8
-134,5
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 15,0
30,6
Summe 542,9
440,9
davon aus verbundenen Unternehmen 15,0
30,6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die im Geschäftsjahr auf Basis der Gruppenbesteuerung auf die Gesellschaft entfallende Steuerumlage
ergibt, wie im Vorjahr eine Belastung in Höhe der Mindestkörperschaftsteuer.
Die aktive latente Steuer ergab im Geschäftsjahr eine ergebniswirksame Veränderung in Höhe von
-0,8 Mio. EUR (Vj. 2,9 Mio. EUR).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
30
E. Sonstige Angaben
COVID-Pandemie – finanzielle Auswirkungen
Mit 1. Juli 2023 wurden alle Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufgehoben, die
C
OVID-Pandemie ist damit überwunden. Es gab im Geschäftsjahr 2024 ausgenommen von
Refundierungen keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen mehr. Refundierungsbeträge wurden
iHv. rd. 1,1 Mio. EUR (Vj. 3,2 Mio. EUR) in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Risikodefinition und Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente
Der ÖBB-Infrastruktur AG unterliegt Markt- (Zins- und Währungsrisiko), Kredit- (Bonität der Vertrags-
p
artner) und Liquiditätsrisiken. Finanzielles Risikomanagement wird als Management von Marktrisiken
angesehen und bedeutet die ökonomisch orientierte Steuerung der Portfolios der Einzelgesellschaften
im Hinblick auf die Entwicklung von Zinsen, Währungen und Commodities. Der ÖBB-Infrastruktur AG
verwendet derivative Finanzinstrumente, um diese Risiken wirtschaftlich abzusichern. Derivative Finan-
zinstrumente werden nur unter Bezugnahme auf ein Grundgeschäft abgeschlossen.
Kernaufgabe des Risikomanagements ist die Identifizierung, Bewertung und Begrenzung finanzwirt-
schaftlicher Risiken. Risikobegrenzung bedeutet nicht die völlige Ausschließung finanzieller Risiken,
sondern eine sinnvolle Steuerung jederzeit quantifizierter Risikopositionen innerhalb eines konkret vor-
gegebenen Handlungsrahmens.
Die ÖBB-Holding AG, die Finanzgeschäfte mit Ausnahme der Stromderivate im Namen und auf Rech-
nung von Konzerngesellschaften nur nach deren Zustimmung und Auftrag durchführt, hat ein risikoori-
entiertes Kontrollumfeld geschaffen, das u.a. Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung von Risiken,
die Genehmigung, das Berichtswesen und die Überwachung von Finanzinstrumenten umfasst. Oberste
Priorität nimmt bei sämtlichen Finanzaktivitäten der Schutz des Vermögens der Konzerngesellschaften
ein. Eine wesentliche Aufgabe der damit beauftragten Abteilung Konzernfinanzen ist die Identifizierung,
Bewertung und Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Risikobegrenzung bedeutet nicht die völlige
Ausschließung finanzieller Risiken, sondern eine sinnvolle und transparente Steuerung der quantifizier-
baren Risikopositionen innerhalb eines konkret mit den Konzerngesellschaften zu vereinbarenden
Handlungsrahmens.
Nachstehend werden die wichtigsten Risiken in Bezug auf Finanzinstrumenten näher erörtert:
Liquiditätsrisiko
Das übergeordnete Ziel im Bereich Finanzen ist die Sicherstellung des notwendigen Liquiditätsspiel-
raums. Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner
sich aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergebenden Verpflichtungen haben könnte, die über die Zah-
lung von Bargeld oder die Lieferung eines anderen finanziellen Vermögenswertes beglichen werden.
Somit ist die konsequente Sicherstellung der Liquidität aller Konzerngesellschaften durch Liquiditäts-
planungen, die Vereinbarung ausreichender Kreditlinien und eine ausreichende Diversifizierung der Kre-
ditgeber eine der Hauptaufgaben der Abteilung Konzernfinanzen des ÖBB-Konzerns. Hinsichtlich der
Finanzierung und Aufrechterhaltung der Liquidität der ÖBB-Infrastruktur AG gem. § 47 BBG wird auf
das Kapitel „Leistungsbeziehungen mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investitionen und die
Haftung des Bundes“ verwiesen.
Zinsrisiko
Risiken aus Marktzinsänderungen können das Finanzergebnis des ÖBB-Konzerns aufgrund der gege-
benen Bilanzstruktur beeinflussen. Es gilt daher mögliche Marktzinsschwankungen über ein mit den
Konzerngesellschaften abzustimmendes Niveau hinaus (z.B. durch den Einsatz derivativer Finanzin-
strumente) einzuschränken, um deren Einfluss auf die Ergebnisentwicklung gering zu halten.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
31
Der Abschluss geeigneter derivativer Instrumente zum Management von Zinsrisiken (Zinsswaps) basiert
auf Portfolioanalysen und -empfehlungen der Abteilung Konzernfinanzen und auf entsprechenden Ent-
scheidungen der Konzerngesellschaften.
Währungsrisiko
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist auf Euro-Basis finanziert. Relevante Währungsrisiken aus ehemaligen
Cross-Border-Leasing-Transaktionen bestehen nicht, da den vertraglichen Verbindlichkeiten in Fremd-
währungen weitestgehend entsprechende volumen- und fristenkongruente Veranlagungen und Forde-
rungen in der gleichen Höhe und Währung gegenüberstehen.
Kontrahentenrisiko/ Kreditrisiko
Das Kontrahentenrisiko erfasst das Schadenspotenzial hinsichtlich Nichterfüllung finanzieller Verpflich-
tungen durch Geschäftspartner. Die Risken beziehen sich vorwiegend auf Geldmarktgeschäfte, Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen, Veranlagungen, barwertig positive Swapgeschäfte. Dem Kon-
trahentenrisiko-Management unterliegen Limits, die für jeden Finanzpartner individuell vergeben und
täglich auf Einhaltung überprüft werden.
Kontrahentenrisiken bestehen außerhalb der originären Geschäfte mit den ÖBB Finanzpartnern noch
im Zusammenhang mit beendeten Cross-Border-Leasing-Transaktionen. Bei Cross-Border-Leasing-
Transaktionen wurden Wertpapierdepots, Payment-Undertaking-Agreements (Zahlungsvereinbarun-
gen) und Swaps mit Finanzpartnern abgeschlossen, um Leasingraten während der Laufzeit und den
Kaufpreis am Ende der Laufzeit zu bezahlen. Das Cross-Border-Leasing-Management beschäftigt sich
mit der Gestionierung, der Abwicklung, dem Risikomanagement sowie der wirtschaftlichen Beendigung
bestehender Cross-Border-Leasing-Transaktionen. Ziel des Cross-Border-Leasing-Managements ist es,
insbesondere alle Rechte und Pflichten aus den Transaktionen zu überwachen. Dazu zählen die Sicher-
stellung der vertragsmäßigen Abwicklung, die Vermeidung von Risiken sowie die Gewährleistung der
Wirtschaftlichkeit des gesamten Portfolios.
Strompreisschwankungen/ Commodity-Risiken
Die Risiken im Zusammenhang mit Strompreisschwankungen, die Risikomanagementstrategie sowie
die Bilanzierung werden im Kapitel „Stromgeschäft“ erläutert.
Originäre Finanzinstrumente
Der Bestand an originären Finanzinstrumenten der Gesellschaft (Forderungen und Verbindlichkeiten
a
us der Finanzierungstätigkeit, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens) lässt sich aus der Bilanz ablesen.
Detaillierte Informationen finden sich in den entsprechenden Angaben im Anhang zum Jahresabschluss.
Sämtliche Bestimmungen gemäß § 2 Abs. 4a Bundesfinanzierungsgesetz sind umgesetzt.
Derivative Finanzinstrumente
Die ÖBB-Infrastruktur AG setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken
s
owie Preisänderungsrisiken von Stromprodukten ein. Die Konzernrichtlinien untersagen die Ausgabe
oder das Halten von Finanzinstrumenten zu spekulativen Zwecken. Derivative Finanzinstrumente wer-
den nur unter Bezugnahme auf ein Grundgeschäft abgeschlossen, zudem wurden durch Konzernricht-
linien die zulässigen Finanzgeschäfte definiert. Derivative Finanzinstrumente werden im Einklang mit
den UGB-Bilanzierungsvorschriften bewertet.
Absicherung Zins- und Fremdwährungsrisiko
Soweit es sich nicht um geschlossene Positionen handelt, werden entsprechend der isolierten Betrach-
t
ungsweise die negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente in Form einer Rückstellung be-
rücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossene Devisentermingeschäfte zur Absicherung der
offenen Restpositionen der aufgelösten CBL-Transaktionen hatten zum 31.12.2024 keinen
wesentlichen beizulegenden Zeitwert.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
32
Stromgeschäft
Der Bereich Energie der ÖBB‐Infrastruktur AG ist für die Beschaffung leitungsgebundener Energieträ-
ger sowie energienaher Produkte (Herkunftsnachweise) zuständig. Sämtliche dieser Produkte werden
entweder an interne oder externe Kunden geliefert oder zum Betrieb des 16,7‐Hz‐Bahnstromnetzes
herangezogen. Preisschwankungen dieser Produkte beeinflussen die Aufwände der ÖBB‐Infrastruktur
AG und stellen somit ein Marktrisiko dar. Da rund zwei Drittel des benötigten Bahnstroms und beinahe
der gesamte Strom zur Versorgung der Betriebsanlagen (Bahnhöfe etc.) am Strommarkt beschafft wer-
den, ist die ÖBB‐Infrastruktur AG von Strompreisvolatilität stark betroffen. Die Risikomanagementstra-
tegie sieht daher eine Preisabsicherung vor.
Ein wesentliches Risiko bei der Beschaffung von Energie besteht in der Schwankung der Marktpreise.
Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Verkaufspreise für Bahnstrom
sowie die Tarife für Betriebsanlagen für jedes Kalenderjahr bereits im vierten Quartal vor Lieferbeginn
fixiert oder die Tarife für die Bahnstromnetznutzung sogar noch ein Jahr früher erstmalig verlautbart
werden müssen. Daher ist es für die ÖBB‐Infrastruktur AG besonders relevant, die Preise im Vorfeld
bereits abgesichert bzw. fixiert zu haben. Die Preisabsicherung erfolgt mittels des Abschlusses von For-
wards (Handelsplattform) und Futures (Börse) für die geplanten Einkaufsmengen für Bahnstrom, Ver-
lustenergie und Betriebsanlagen. Neben der Absicherung der Preise dient die Absicherung aber auch
der Erhöhung der Planungssicherheit, welche als Basis der Preiskalkulation notwendig ist.
Vor dem Hintergrund der Beschaffungsstrategien und zur Risikodiversifizierung wurde seitens der
ÖBB‐Infrastruktur AG eine langfristige rollierende Beschaffung (Rolling Hedge) beschlossen. Der de-
finierte Beschaffungszeitraum variiert in Abhängigkeit von den gesicherten Grundgeschäften (bis zu drei
Jahre für Energie). Durch das Portfoliomanagement Energiewirtschaft muss zu definierten Zeitpunkten
ein bestimmter Prozentsatz der zu beschaffende Menge (eine geforderte Eindeckung, die Soll‐Ein-
kaufsmenge) je Beschaffungsjahr eingekauft sein. Um die Preiserwartung des Portfoliomanagements
bei der Beschaffung einfließen zu lassen, wurde ein oberer und unterer Mengenkorridor definiert.
Abhängig von der Preiserwartung besteht die Möglichkeit, innerhalb des unteren und oberen Korridors
mehr oder weniger Menge als die Soll‐Einkaufsmenge preislich abzusichern. Am Ende des Beschaf-
fungszeitraums entfällt dieser Korridor, das heißt, die Soll‐Einkaufsmenge entspricht einer Eindeckung
zu 100%.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat Stromgeschäfte (langfristige Beschaffungsverträge, Stromforwards ein-
kaufs- und verkaufsseitig) abgeschlossen, wobei vor allem die Absicherung des Strombeschaffungs-
preises im Vordergrund steht. Insoweit langfristige Ein- und Verkaufskontrakte dazu abgeschlossen wur-
den, um einen für die Veräußerung oder den eigenen Gebrauch erwarteten Bedarf und damit geplanten
Stromeinkauf abzusichern, die Zweckwidmung von Anfang an und nach wie vor besteht und der Vertrag
mit den Stromlieferungen als erfüllt gilt, werden diese nicht als Derivate eingestuft, sondern als noch
nicht erfüllte Einkaufsverträge. Die maximale Laufzeit derartiger Stromforwards geht bis 2027.
Insofern abgeschlossene Ein- und Verkaufskontrakte durch gegenläufige Geschäfte geschlossen wur-
den, liegen Bewertungseinheiten vor. Liegt eine Bewertungseinheit vor, ist das Derivat am Bilanzstichtag
nicht gesondert zu bewerten: Bewertungsobjekt ist vielmehr das abgesicherte Grundgeschäft zusam-
men mit dem Derivat. Ist aus dem abgesicherten Grundgeschäft aufgrund der darauf anzuwendenden
Bewertungsbestimmungen ein Verlust zu erfassen, ist dabei die gegenläufige Wertentwicklung des De-
rivats zu berücksichtigen. Eine kompensierende Bewertung ist allerdings nur in jener Höhe zulässig, als
die Sicherungsbeziehung effektiv ist; der ineffektive Teil darf nicht berücksichtigt werden.
Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der Widmung eines Derivates als Sicherungsinstrument eine prospek-
tive Effektivitätsmessung sowie zu jedem Bilanzstichtag eine retrospektive Effektivitätsmessung. Im
Zuge der Effektivitätsmessung muss nachgewiesen werden, dass die Wertänderung des Derivates zwi-
schen 80 % und 125 % der durch das abgesicherte Risiko verursachten Wertänderung des designierten
Grundgeschäfts beträgt. Bei den gebildeten Sicherungsbeziehungen handelt es sich um Micro-Hedges,
bei denen alle Parameter des Grundgeschäftes und des Absicherungsgeschäftes, die das Ausmaß der
abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber gegenläufig sind. Dies ist ein Indikator für eine
prospektiv wie auch retrospektiv vollständig effektive Sicherungsbeziehung. Die Effektivität wurde ret-
rospektiv anhand der Change in Fair Value-Methode ermittelt, d.h. der Wertänderung des Sicherungs-
instruments wurde die Wertänderung des Grundgeschäfts gegenübergestellt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
33
Die Derivate aus geschlossenen Positionen beziehungsweise Derivate aus Stromgeschäften zur
Optimierung des Stromeinkaufsportfolios weisen zum 31.12.2024 negative Marktwerte von - 2,7 Mio.
EUR (Vj. – 47,2 Mio. EUR) auf, denen positive Marktwerte von 2,7 Mio. EUR (Vj. 41,2 Mio. EUR) im
Rahmen von effektiven Bewertungseinheiten gegenüberstehen.
Für negative Marktwerte für Derivate ohne Bewertungseinheiten wurde in Höhe von 1,6 Mio. EUR
(Vj. 19,3 Mio. EUR) mit einer Rückstellung vorgesorgt, welche in den „Sonstigen Rückstellungen“
enthalten ist.
Weiters wurden Einkaufskontrakte zur Absicherung geplanter Stromeinkäufe für bestehende Verkaufs-
verpflichtungen abgeschlossen, wobei es sich um eine Absicherung zukünftiger Zahlungsströme
handelt. Bei der Bemessung des Drohverlustes aus derartigen Einkaufskontrakten mit negativem Markt-
wert am Bilanzstichtag sind die gegenläufigen, erfolgswirksamen Cash Flows aus den unmittelbar damit
verbundenen am Bilanzstichtag abgeschlossenen Bahnstromlieferverträgen zu berücksichtigen. Zum
31.12.2024 haben die Derivate, die zur Absicherung der geplanten Stromeinkäufe und daher der
Absicherung zukünftiger Zahlungsströme dienen, positive Marktwerte von 10,6 Mio. EUR
(Vj. 10,1 Mio. EUR) und negative Marktwerte in Höhe von - 20,4 Mio. EUR (Vj. - 76,4 Mio. EUR). Auf-
grund der Kompensation durch gegenläufige erwartete Cash Flows von bestehenden Bahnstromliefer-
verträgen werden diese Derivate nicht in der Bilanz erfasst.
Des Weiteren liegen Kauf- und Verkaufsderivate vor, welche dazu dienen das Stromportfolio optimal zu
bewirtschaften, die Absicherung an die Planeinkaufsmenge anzupassen oder aber das Einkaufsprofil
an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Hier liegt allerdings keine 1:1 Absicherung vor, sondern es
werden Gruppen von Grundgeschäften und Sicherungsgeschäften gebildet (Gruppen-Hedge). Diese
Gruppenbildung erfolgt für alle Stromeinkaufsderivate und Stromverkaufsderivate mit positiven und ne-
gativen Fair Values, welche im selben Monat in Lieferung gehen, über 50 Hertz Base abgeschlossen
wurden und deren Marktwerte sich aus dem EEX Settlement-Preis ergibt. Die Geschäfte unterliegen
daher einheitlichen Risikoparametern. Etwaige negative Marktwerte bis zur Schließung des Stromein-
kaufsderivates werden als Rückstellung erfasst.
Die Marktwertermittlung der Stromeinkaufs- und -verkaufsforwards zum Bilanzstichtag erfolgt auf Basis
von EEX (European Energy Exchange) Futures Notierungen, die unter Heranziehen aktueller Zinskur-
ven diskontiert werden. Die Marktwerte der Futures zum Bilanzstichtag erfolgt auf Basis der EEX Fu-
tures Notierungen. Die Anzahl der Kontrakte stellt sich wie folgt dar:
Jahr Kauf Verkauf Summe
2025
657 59 716
2026
185 5 190
2027
17 1 18
Gesamt 859 65 924
Die Einkaufskontrakte betreffen ein Volumen von 3.044.420 MWh (Vj. 3.712.753 MWh) und einen no-
minellen Kontraktwert von 309,0 Mio. EUR (Vj. 491,7 Mio. EUR). Die Verkaufskontrakte weisen ein
Volumen von 902.425 MWh (Vj. 1.275.435 MWh) und einen nominellen Kontraktwert von 84,5 Mio. EUR
(Vj. 175,9 Mio. EUR) aus.
Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Lieferungen an bzw. von nahestehenden Unternehmen oder Personen
Nahestehende Unternehmen beinhalten Konzernunternehmen, die Aktionärin der ÖBB-Holding AG (Re-
p
ublik Österreich) und die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (Mitglieder des Vorstan-
des und des Aufsichtsrates).
An die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstands wurden weder Vorschüsse noch Kredite ge-
währt, noch wurden zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen. Es gab keine
Dienstleisungs- oder Werkverträge mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates und es wurden keine Ge-
schäfte mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung getätigt. An Mitarbeiter:innen des Unternehmens wur-
den keine Kredite gewährt.
Mit Gesellschaften, an denen die Republik Österreich direkt oder indirekt Beteiligungen hält (z.B. Ös-
terreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH, OMV Aktiengesellschaft, Autobahnen- und
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
34
Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, Telekom Austria AG, Verbund AG), die ebenfalls als
nahestehende Unternehmen einzustufen sind, bestehen Geschäftsbeziehungen zu fremdüblichen Be-
dingungen.
Der Verkauf von Waren/Dienstleistungen an nahestehende Unternehmen erfolgte zu fremdüblichen Be-
dingungen. Einkäufe wurden zu Marktpreisen abzüglich handelsüblicher Mengenrabatte sowie sonsti-
ger auf Basis der Geschäftsbeziehungen gewährter Rabatte getätigt.
Die Transaktionen mit Unternehmen im ÖBB-Konzern setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. Euro 31.12.2024
31.12.2023
Umsatzerlöse 906,5
910,7
Sonstige betriebliche Erträge 4,5
9,1
Gesamtaufwand 616,7
551,8
Der Umsatz (ohne Erlöse aus Verwertungsobjekten) mit Konzernunternehmen setzt sich im Wesentli-
chen aus dem Nutzungsentgelt für die Überlassung der Infrastruktur in Höhe von 392,9 Mio. EUR
(Vj. 411,9 Mio. EUR) sowie aus der Zurverfügungstellung von Energie in Höhe von 325,5 Mio. EUR
(Vj. 340,6 Mio. EUR) und Vermietungserlösen in Höhe von 51,7 Mio. EUR (Vj. 45,2 Mio. EUR) zusam-
men. Für Konzernunternehmen werden außerdem Instandhaltungs-, Wartungs-, konzerninterne Tele-
komleistungen, Buchhaltungsleistungen und sonstige Leistungen erbracht, welche sich ebenfalls in den
Umsatzerlösen in Höhe von insgesamt 76,6 Mio. EUR (Vj. 61,5 Mio. EUR) niederschlagen. Durch die
Erbringung von Terminalleistungen wurden innerhalb des Konzerns 10,5 Mio. EUR (Vj. 9,2 Mio. EUR)
verrechnet. Aus dem internen Personalverleih resultieren 15,3 Mio. EUR (Vj. 13,4 Mio. EUR) sowie
21,5 Mio. EUR (Vj. 19,7 Mio. EUR) aus dem Verkauf von sonstigem Material (wie Dienstkleider und
Schrott). Aus dem Bereich „Lehrlingswesen“ resultieren Umsätze in Höhe von 12,5 Mio. EUR
(Vj. 9,2 Mio. EUR).
Aus der Weiterverrechnung von Aufwendungen und Übrige Sonstige Erträge resultieren die Sonstigen
betrieblichen Erträge in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vj. 9,1 Mio. EUR).
Der Gesamtaufwand resultiert größtenteils aus Telekomleistungen in Höhe von 4,3 Mio. EUR
(Vj. 4,5 Mio. EUR), Instandhaltungs- und Wartungsleistungen von Konzernunternehmen in Höhe
von 108,4 Mio. EUR (Vj. 85,6 Mio. EUR), der Miete von Schienen- und Straßenfahrzeugen in Höhe von
58,3 Mio. EUR (Vj. 56,7 Mio. EUR), Transportleistungen in Höhe von 89,9 Mio. EUR
(Vj. 80,1 Mio. EUR), Mietaufwendungen in Höhe von 25,5 Mio. EUR (Vj. 24,0 Mio. EUR), Betriebskos-
ten in Höhe von 98,9 Mio. EUR (Vj. 90,1 Mio. EUR), der Verrechnung von Aus- und Fortbildungskosten
in Höhe von 4,0 Mio. EUR (Vj. 4,1 Mio. EUR), Verwaltungskosten in Höhe von 61,9 Mio. EUR
(Vj. 59,2 Mio. EUR), IT-Services und Wartung in Höhe von 63,9 Mio. EUR (Vj. 51,0 Mio. EUR) und
sonstigen weiterverrechneten Aufwendungen (Marketing, Reisekosten, Rechts- und Beratungskosten,
Post-, Bank- und Fernsprechgebühren, Schadensfälle, Aufwand für Sozialeinrichtungen u.ä.) in Höhe
von 101,6 Mio. EUR (Vj. 96,5 Mio. EUR).
Cash Pooling
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des ÖBB-Konzerns teil. Der Ausgleich der Liquiditätsspitzen
d
er teilnehmenden Gesellschaften gegen ein konzerninternes Masterkonto bewirkt ausschließlich einen
konzernalen, nach außen wirkenden Liquiditätssaldo und optimiert dadurch das Finanzergebnis des
Konzerns. Der Poolheader und Inhaber des Masterkontos ist die ÖBB-Finanzierungsservice GmbH.
Netting
Die Gesellschaft nimmt am Netting des ÖBB-Konzerns teil. Dieses System stellt den bargeldlosen Aus-
g
leich von konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten zu im Konzern festgelegten Terminen
sicher und optimiert damit die konzerninternen Verrechnungssysteme erheblich.
ÖBB-Holding AG
Seitens der ÖBB-Holding AG wurden im Berichtsjahr Leistungen ua in den Bereichen Controlling, Cor-
p
orate Affairs, Finanzen, Kommunikation, Produktion, Systemtechnik, Revision, Konzernrechnungswe-
sen, -bilanzierung, und –steuern, Strategie, Unternehmensentwicklung, Recht, Compliance sowie stra-
tegischer Konzerneinkauf, strategisches IT-Management, strategisches Personalmanagement und
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Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
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Gleichstellungs-/Diversitymanagement erbracht, die mittels Einzelvereinbarungen oder im Umlagen-
wege zur Verrechnung gelangt sind.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden der ÖBB-Infrastruktur AG rd. 3,2 Mio. EUR (Vj. rd. 3,5 Mio. EUR) ver-
rechnet, die von der ÖBB-Holding AG verrechnete Konzernumlage betrug rd. 21,2 Mio. EUR
(Vj. rd. 20,0 Mio. EUR).
ÖBB-Business Competence Center GmbH
Die ÖBB-Business Competence Center GmbH (BCC) erbringt als konzerninterne Servicegesellschaft
v
orwiegend standardisierte, administrative Dienstleistungen sowie Services zu Informations-, Kommu-
nikations- und Bahntechnologien. In dieser Funktion unterstützt das BCC die operativen Kapitalgesell-
schaften bei der Erfüllung ihres Kerngeschäftes durch die Bündelung von Querschnittsmaterien.
Der Unternehmensbereich Business Competence Accounting Services führt das Rechnungswesen und
die Abrechnung grundsätzlich für alle österreichischen ÖBB-Gesellschaften durch, wobei nicht jede Ge-
sellschaft das volle Leistungsangebot in Anspruch nimmt. Die erwähnten Tätigkeiten umfassen die Ab-
rechnung und Debitorenbuchhaltung, Kreditorenbuchhaltung, sonstige mit dem Rechnungswesen ver-
bundene Dienstleistungen wie Zahlungsverkehr und Bankbuchhaltung, Working Capital Management
und Stammdatenbuchhaltung.
Darüber hinaus werden in den Unternehmensbereichen Human Resources, Einkauf, Service & Soziales,
Innovationen, Nachhaltigkeit sowie Inclusion & Diversity Dienstleistungen in den Bereichen Personal,
Sozial- und Wohlfahrtseinrichtungen, Konzerneinkauf, Innovationsunterstützung, Gleichstellungs-,
Disability- und Diversity-Management, Nachhaltigkeitsmanagement sowie Projekt- und Projektportfolio-
management im gesamten ÖBB Konzern erbracht.
Das Portfolio des Unternehmensbereichs Informations- und Kommunikationstechnologie und Partner-
management erstreckt sich vom Lösungsconsulting bis hin zu Lösungsentwicklung (basierend auf SAP-
Standardsoftware, unter Nutzung von Plattformen und mittels Individualsoftware) und umfasst zudem
den Betrieb der ICT-Rechenzentrumsleistungen sowie Kollaborations- und Dokumentenmanagement-
leistungen.
Jede der größeren Konzerngesellschaften (alle im Bundesbahngesetz genannten Gesellschaften sowie
die Österreichische Postbus AG) konsumiert nahezu alle von der ÖBB-Business Competence Center
GmbH angebotene Leistungen.
Mit den Konzerngesellschaften sind Gruppenvereinbarungen abgeschlossen worden, die die Bestellung,
Durchführung, Verrechnung und Abbestellung der zu erbringenden Leistungen regeln. Einzelvereinba-
rungen, welche über Standardvereinbarungen hinausgehen, werden mittels Individualvereinbarungen
abgedeckt, in denen die einzelnen Produkte detailliert beschrieben und mit Preisen versehen sind.
ÖBB-Werbung GmbH
Die ÖBB-Werbung GmbH koordiniert alle werblichen Aktivitäten des ÖBB-Konzerns und bündelt alle
e
xtern zugekauften Werbeleistungen. Nach innen ist die ÖBB-Werbung GmbH ein Dienstleister für den
gesamten Bereich Marketing-Services, von der Kampagnenplanung über Werbemittelgestaltung und
Eventmanagement bis hin zum Producing und der Abwicklung konzernweiter Sponsorings. Sämtliche
bezahlten Medienaktivitäten des Konzerns werden durch die ÖBB-Werbung GmbH gebündelt und kauf-
männisch organisiert. Darüber hinaus ist die ÖBB-Werbung GmbH für die Einhaltung des Corporate
Designs zur Wahrung des einheitlichen Markenauftrittes verantwortlich. Weiters zeichnet sie sich ver-
antwortlich. für die Vermarktung aller ÖBB-eigenen sowie auch externen Werbeflächen an Dritte.
Tochtergesellschaften
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
Z
wischen der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft und der Gesellschaft besteht ein Immobilienma-
nagementvertrag. Dieser Vertrag regelt die Verfügung über die Nutzungsrechte sowie die bestmögliche
Bewirtschaftung einschließlich der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften der ÖBB-Infrastruk-
tur AG, ausgenommen der Liegenschaften der Schieneninfrastruktur gemäß § 10a Eisenbahngesetz,
die für den Eisenbahnbetrieb und den Eisenbahnverkehr benötigt werden, und jener Liegenschaften,
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
36
die ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Zurverfügungstellung sonstiger Leistungen im Sinne
des § 58 Eisenbahngesetz benötigt. Der Immobilienmanagementvertrag wurde bereits mehrmals er-
gänzt.
Zum Leistungsumfang gehören nunmehr insbesondere
die Betreuung der Gebäude, Verkehrsstationen und Grundstücke vor Ort durch den Objektbe-
treuer
Bahnhof- und Liegenschaftsmanagement
die kaufmännische Verwaltung von bebautem und unbebautem Grund
die Hochbau- und Liegenschaftsentwicklung
die Verwertung (Vermietung und Verkauf) von Liegenschaften
die Betreuung des Immobilienanlagevermögens für die ÖBB-Infrastruktur AG
die technische Bewirtschaftung
die Betreuung der Gebäude, Verkehrsstationen und Grundstücke vor Ort durch den
Objektbetreuer
Im Immobilienmanagementvertrag ist weiters die Vergütung für die von der Gesellschaft zu erbringen-
den Leistungen geregelt.
ÖBB Operative Service GmbH & Co KG (vorm. Mungos Sicher & Sauber GmbH & Co KG)
Seitens der ÖBB Operative Service GmbH & Co KG werden auf Österreichs Bahnhöfen Reinigungs-
leistungen, Sicherheits- und Serviceleistungen sowie die Vermittlung dieser Tätigkeiten erbracht, die
mittels Einzelvereinbarungen zur Verrechnung gelangen. Des Weiteren tritt die ÖBB Operative Service
GmbH & Co KG seit 01.09.2019 als Arbeitskräfteüberlasser auf.
Rail Equipment GmbH und Rail Equipment GmbH & Co KG
Die Rail Equipment GmbH und Rail Equipment GmbH & Co KG sind Gesamtdienstleister für schienen-
und straßengebundene (Spezial-) Fahrzeuge des ÖBB-Konzerns und betreiben ein professionelles
Fuhrparkmanagement mit Schwerpunkt auf:
• Beratung
• Beschaffung ökonomisch und ökologisch
• Finanzierung
• Services, Wartung, Reifen, Versicherung etc.
• Verwertung
Die Rail Equipment Gesellschaften stellen durch ein Reportingsystem eine optimale Kosten- und Infor-
mationstransparenz über alle anfallenden Fahrzeugkosten zur Verfügung.
Durch die neutrale Beratung, Bündelung der Beschaffung, sowie einer Ausrichtung der Wertschöpfungs-
kette an marktüblichen Bedingungen wird eine größtmögliche Kosteneffizienz erzielt. Darüber hinaus
unterstützen die Rail Equipment Gesellschaften mit der Bedienung der letzten Meile die strategische
Ausrichtung des ÖBB-Konzerns zum Gesamtmobilitätsdienstleister.
ÖBB-BE GmbH und ÖBB-BE GmbH & Co KG
Im Geschäftsjahr 2023 wurde die ÖBB-BE GmbH & Co KG mit dem Komplementär ÖBB-BE GmbH
gegründet. Der Zweck der Gesellschaft ist die Projektentwicklung, die Verwaltung und der Betrieb von
Anlagen zur Stromerzeugung, insbesondere von Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die Erzeugung,
der Vertrieb, die Verteilung des erzeugten Stroms sowie die Erbringung energienaher Dienstleistungen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
37
Leistungsbeziehungen mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investitionen und
die Haftung des Bundes
Allgemein
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukt
urunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen
Interesse liegen und in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die
Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat,
dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität
und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom
Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund
gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz
ihre konkrete Umsetzung. Nach Verständnis der Vertragspartner ist das Ziel der Zuschussverträge,
unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31
Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte der ÖBB-Infrastruktur AG dauerhaft sicherzustellen,
womit auch dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.
Die ÖBB-Infrastruktur AG trägt die Kosten für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Hierzu leistet der Bund der
ÖBB-Infrastruktur AG gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz über deren Ersuchen insbesondere für den
Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren Bereitstellung an die Nutzer insoweit und solange einen
Zuschuss, als die unter den jeweiligen Marktbedingungen von den Nutzern der Schieneninfrastruktur
zu erzielenden Erlöse die bei sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung anfallenden
Aufwendungen nicht abdecken, und gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz Zuschüsse zur Instandhaltung,
zur Planung und zum Bau von Schieneninfrastruktur.
Über die Zuschüsse gemäß § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz sind zwischen dem Bundesministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Energie Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der ÖBB-Infrastruktur AG zwei gesonderte Verträge
mit jeweils sechsjähriger Laufzeit abzuschließen, in denen der Zuschussgegenstand, die Höhe der dafür
zu gewährenden Zuschüsse, die allgemeinen und besonderen Zuschussbedingungen und die
Zahlungsmodalitäten festzulegen sind.
Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) überwacht die Einhaltung der von
der ÖBB-Infrastruktur AG in den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz übernommenen
Verpflichtungen. Die Überwachung bezieht sich auf eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige
Mittelverwendung bei der Planung, dem Bau, der Instandhaltung, der Bereitstellung und dem Betrieb
einer bedarfsgerechten und sicheren Schieneninfrastruktur.
Der Rahmenplan 2024 bis 2029 wurde von der Republik Österreich am 18.10.2023 im Ministerrat
beschlossen und dem Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG am 27.11.2023 vorgelegt.
Finanzierung der Infrastruktur
Der Zuschussvertrag gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz beruht auf dem gemäß § 42 (6)
Bundesbahngesetz von der ÖBB-Infrastruktur AG zu erstellenden Geschäftsplan. Ein Bestandteil des
Geschäftsplanes ist der von der ÖBB-Infrastruktur AG gemäß § 42 (7) Bundesbahngesetz zu
erstellende sechsjährige Rahmenplan, der jahresweise die Mittel für die Instandhaltung (insbesondere
Instandsetzung und Reinvestition) sowie für die Erweiterungsinvestitionen zu enthalten hat.
Geschäftsplan und Rahmenplan sind jährlich jeweils um ein Jahr zu ergänzen und auf den neuen
sechsjährigen Zeitraum anzupassen.
Gemäß Zuschussvertrag 2022 bis 2027 beträgt der durch den Bund zu übernehmende Anteil für
Erweiterungsinvestitionen und Reinvestitionen gemäß Rahmenplan 2022 bis 2027 (mit Ausnahme des
Brenner Basistunnels) 80% der jährlichen Investitionsausgaben, für welche Zuschüsse in Form einer
auf 30 Jahre umgelegten Annuität geleistet werden. Für das Projekt Brenner Basistunnel leistet der
Bund einen Zuschuss in Höhe von 100% in Form einer auf 50 Jahre umgelegten Annuität. Als Zinssatz
wird der jeweils aktuelle Satz für Langfristfinanzierungen der ÖBB-Infrastruktur AG herangezogen.
Der durch den Bund zu übernehmende Anteil für Erweiterungsinvestitionen (ohne Brenner Basistunnel)
und Reinvestitionen wird laufend überprüft und gegebenenfalls für die zukünftigen Zuschüsse an die
aktuellen Erfordernisse angepasst.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
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Anhang I Lagebericht
38
Für Inspektion und Wartung, Entstörung sowie Instandsetzung der von der ÖBB-Infrastruktur AG zu
betreibenden Schieneninfrastruktur leistet der Bund ebenfalls einen Zuschuss. Dessen Höhe wird unter
Berücksichtigung der Liquiditätserfordernisse auf Basis des Geschäftsplanes der ÖBB-Infrastruktur AG,
der vorgegebenen Begrenzung des Gesamtzuschusses gemäß § 42 Bundesbahngesetz und der
Erreichung der Zielvorgaben (Performance- bzw. Outputziele) laut Zuschussvertrag gemäß § 42 (1)
Bundesbahngesetz festgelegt. Änderungen der Funktionalität und/oder des Umfanges der von der
ÖBB-Infrastruktur AG zu betreibenden Schieneninfrastruktur haben eine Erhöhung oder Verminderung
des Zuschusses zur Folge. Vor derartigen Änderungen ist daher von der ÖBB-Infrastruktur AG das
Einvernehmen mit dem BMK und dem BMF herzustellen.
Im Jahr 2024 wurde auf Basis der gültigen Zuschussvereinbarung 2022-2027 gemäß § 42 (2) Bundes-
bahngesetz ein Zuschuss in Höhe von rd. 1.408,4 Mio. EUR (Vj. rd. 1.316,3 Mio. EUR) für Erweite-
rungs- und Reinvestitionen gewährt. Für Inspektion, Wartung und Entstörung wurde rd. 464,3 Mio. EUR
(Vj. rd. 441,5 Mio. EUR) gewährt.
Für Errichtungskosten des Brennerbasistunnels hat die ÖBB-Infrastruktur AG Kostenbeiträge in Höhe
von 150,0 Mio. EUR (Vj. 150,0 Mio. EUR) an die BBT SE geleistet. Die vertraglich mit dem Land Tirol
im Zuge des Anteilserwerbs vereinbarten Zahlungen, sowie die vom Bund an die ÖBB-Infrastruktur AG
geleisteten Zahlungen in Zusammenhang mit der Querfinanzierung Straße beliefen sich auf
rd. 55,5 Mio. EUR (Vj. 55,0 Mio. EUR).
Betrieb der Infrastruktur und Lehrlingskosten
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat dem BMK sowie dem BMF einen jährlichen Rationalisierungs- und Ein-
sparungsplan mit einer Vorschaurechnung vorzulegen.
Grundlage des Vertrags über den Zuschuss gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz ist insbesondere der
von der ÖBB-Infrastruktur AG auf sechs Jahre zu erstellende Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundes-
bahngesetz mit einer genauen Beschreibung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Maßnah-
men zur bedarfsgerechten und sicheren Bereitstellung der Schieneninfrastruktur einschließlich der Zeit-
und Kostenpläne sowie der Rationalisierungspläne und einer Vorschau der Benützungs- und anderen
Entgelte.
Das BMK hat gemäß § 45 Bundesbahngesetz die SCHIG mit der Überwachung der Einhaltung der von
der ÖBB-Infrastruktur AG im Zuschussvertrag übernommenen Verpflichtungen beauftragt.
Durch diesen Zuschussvertrag werden die von der ÖBB-Infrastruktur AG im Zusammenhang mit dem
Zuschuss gemäß § 42 Bundesbahngesetz zu erreichenden Zielvorgaben definiert.
Die von der ÖBB-Infrastruktur AG konkret zu erreichenden Zielvorgaben gliedern sich insbesondere in
allgemeine, Qualitäts-, Sicherheits- und Effizienzzielvorgaben, die unter Bedachtnahme auf die gesetz-
lichen Aufgaben der ÖBB-Infrastruktur AG vereinbart werden; sie sind im zwischen Bund und der ÖBB-
Infrastruktur AG vereinbarten Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz festgelegt.
Die Einhaltung der sich für die ÖBB-Infrastruktur AG aus dem Bundesbahngesetz ergebenden Verpflich-
tung der Sicherung und der laufenden Verbesserung der Qualität und der Sicherheit der zu betreibenden
Schieneninfrastruktur wird im Zusammenhang mit der Zuschussgewährung über Kennzahlen bewertet.
Die jährlichen Zuschussbeträge sind, sofern zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und Bund nichts anderes
vereinbart wird, im Zuge der Fortschreibung um den anteiligen Betriebsführungsaufwand für jene Schie-
neninfrastruktur zu reduzieren, die an andere Betreiber übertragen bzw. abweichend von den Bestim-
mungen zum Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz durch die ÖBB-Infrastruktur AG nicht
mehr betrieben wird.
Die gesamten gemäß § 42 Bundesbahngesetz im Jahr 2024 gewährten Zuschüsse betragen rd. 2.530,0
Mio. EUR (Vj. rd. 2.401,6 Mio. EUR). Der Zuschuss für Erweiterungs- und Reinvestitionsinvestitionen in
Höhe von rd. 1.408,4 Mio. EUR (Vj. rd. 1.316,3 Mio. EUR) wurde auf Grund der durchgeführten
Investitionsmaßnahmen und entsprechend der Zinsentwicklung in der Gewinn- und Verlustrechnung um
159,3 Mio. EUR (Vj. rd. 86,7 Mio. EUR) auf 1.567,7 Mio. EUR (Vj. rd. 1.403,0 Mio. EUR) erhöht. Der
Zuschuss für die Betriebsführung und Inspektion/Wartung/Entstörung und Instandsetzung in Höhe von
1.121,6 Mio. EUR (Vj. rd. 1.085,3 Mio. EUR) wurde durch eine Verbesserung in der operativen
Geschäftsabwicklung sowie der günstigeren Zinsentwicklung in der Gewinn- und Verlustrechnung in
Summe um rd. 217,5 Mio. EUR (Vj: 411,1 Mio. EUR) reduziert. Der auf die gemäß IAS 23 aktivierten
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
39
Zinsen entfallende Zuschuss in Höhe von 136,0 Mio. EUR (Vj. 125,0 Mio. EUR) ist als Investitionszu-
schuss zu sehen und dient zur Abdeckung künftiger Aufwendungen, die in Form von Abschreibungen
anfallen. Der Ausweis im Jahresabschluss erfolgt als Reduktion des Zuschusses gem. § 42 (1) Bundes-
bahngesetz und wird als Kostenbeitrag dargestellt. Somit wurde für Betriebsführung sowie Inspektion,
Wartung, Entstörung und Instandsetzung ein Betrag in Höhe von 904,1 Mio. EUR (Vj. rd. 674,2 Mio.
EUR) ertragswirksam ausgewiesen. Die abgegrenzten Beträge im Zusammenhang mit den Zuschüssen
für Erweiterungs- und Reinvestitionen in Höhe von rd. 165,4 Mio. EUR (Vj. rd. 91,8 Mio. EUR) sowie im
Zusammenhang mit der Betriebsführung und Lehrlingsausbildung in Höhe von rd. 198,5 Mio. EUR
(Vj. rd. 118,8 Mio. EUR) werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, der abgegrenzte
Betrag aus der Instandhaltung in Höhe von 47,7 Mio. EUR (Vj. 2,6 Mio. EUR) in der passiven Rech-
nungsabgrenzung. Die Spitzabrechnung der Annuität des Brennerbasistunnels ergibt einen Tilgungsan-
teil für die ÖBB-Infrastruktur AG in Höhe von 6,1 Mio. EUR (Vj. 5,1 Mio. EUR), welcher in der passiven
Rechnungsabgrenzung ausgewiesen wird. Die für die marktweite Bereinigung anhängiger Rechtsver-
fahren mit dem Bundesministerium für Klimaschutz vereinbarte gesonderte Abgeltung in Höhe von 69,3
Mio. EUR wurde ertragserhöhend in der GuV ausgewiesen. Gemäß Änderung zum Zuschussvertrag
2022-2027 wurde dieser Betrag nicht mit bestehenden Verbindlichkeiten aufgerechnet und somit als
Forderung gegenüber dem Bund bilanziert.
Durch die durch das Hochwasser entstandenen Schäden hat der Bund den Zuschussvertrag angepasst
und Erlösentgänge und Kosten in Höhe von rd. 20,1 Mio. EUR refundiert. Die erforderlichen Investitio-
nen werden im Rahmen der Annuitäten durch den Bund künftig refundiert. Die Differenz zur Auswirkung
in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Rahmen des §42 (1) Bundesbahngesetz durch den Bund
abgedeckt.
Die Entwicklung der Zuschüsse im Jahr 2024 stellt sich demnach wie folgt dar:
Gesamter
Abgrenzungen und
Ertragswirksam
Zuschuss
Rückzahlungen 2024
§ 42 Abs. 1
Betriebsführung 657,3
-265,2
392,1
§ 42 Abs. 2 Inspektion/Wartung/Entstörung und Instandsetzung 464,3
47,7
512,0
Summe Zuschuss des Bundes gem. §42 Abs.1 und §42 Abs. 2 BBG 1.121,6
-217,5
904,1
§ 42 Abs. 2 Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.408,4
159,3
1.567,7
Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG
1.408,4
159,3
1.567,7
Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.530,0
-58,2
2.471,8
Im Berichtsjahr wurde im Dezember ein Betrag in Höhe von 93,0 Mio. EUR an den Bund zurückbezahlt.
Vorjahr:
Gesamter
Abgrenzungen und
Ertragswirksam
Zuschuss
Rückzahlungen 2023
§ 42 Abs. 1 Betriebsführung 643,8
-413,7
230,1
§ 42 Abs. 2 Inspektion/Wartung/Entstörung und Instandsetzung 441,5
2,6
444,1
Summe Zuschuss des Bundes gem. §42 Abs.1 und §42 Abs. 2 BBG 1.085,3
-411,1
674,2
§ 42 Abs. 2 Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.316,3
86,7
1.403,0
Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG
1.316,3
86,7
1.403,0
Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.401,6
-324,4
2.077,2
Die vom Bund übernommenen Haftungen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft betragen insgesamt
zum 31.12.2024 6,8 Mrd. EUR (Vj. 7,9 Mrd. EUR).
Darüber hinaus werden von den Bundesländern und Gemeinden regelmäßig Kostenbeiträge im Zusam-
menhang mit Investitionsvorhaben an die Gesellschaft geleistet, welche sich im Berichtsjahr auf
91,9 Mio. EUR (Vj. 109,8 Mio. EUR) belaufen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
40
Personalstand
Anzahl Mitarbeiter:innen (nach Köpfen) Summe 31.12.2024
Summe 31.12.2023
Durchschnitt 2024
Durchschnitt 2023
Angestellte 6.256
5.563
5.973
5.314
Arbeiter 3.551
3.251
3.484
3.228
Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 5.394
6.090
5.734
6.457
Lehrlinge 1.636
1.563
1.429
1.354
Gesamt 16.837
16.467
16.620
16.353
Anzahl Mitarbeiter:innen FTE Summe 31.12.2024
Summe 31.12.2023
Durchschnitt 2024
Durchschnitt 2023
Angestellte 6.097
5.433
5.823
5.185
Arbeiter 3.539
3.240
3.474
3.217
Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 5.273
5.968
5.612
6.326
Lehrlinge 1.636
1.563
1.429
1.354
Gesamt 16.545
16.204
16.338
16.083
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Hinsichtlich der Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird auf die Angaben im Jahresfinanzbericht
d
es Konzerns der ÖBB-Infrastruktur AG verwiesen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
41
Die Organe der ÖBB-Infrastruktur AG
Vorstandsmitglieder und –bezüge
Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA, MSc, MSc (Ressort Netzausbau und Infrastrukturbereitstellung)
D
ipl.-Ing. Dr. Johann Pluy (Ressort Betrieb, Markt, Digitalisierung)
Mag.
a
Silvia Angelo (Ressort Finanzen, Services, Immobilien)
Der Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG besteht an beiden Bilanzstichtagen aus drei Mitgliedern. Den
Mitgliedern des Vorstands wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt, noch wurden zugunsten
dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen. Für die gewährten Gesamtbezüge des Vorstands
wurden für die in den Berichtsjahren aktiven Vorstände gemäß § 266 Z 2 UGB rd. 1.166 TEUR
(Vj: rd. 1.156 TEUR) aufgewendet, die auch variable Komponenten und Sachbezüge enthalten. Gesetz-
liche Beiträge an die Vorsorgekasse für Mitarbeiter:innen wurden über rd. 18 TEUR (Vj: rd. 18 TEUR)
geleistet. Die Urlaubsrückstellungen erhöhten sich um rd. 28 TEUR von rd. 40 TEUR auf rd. 68 TEUR.
An Pensionskassen wurden rd. 86 TEUR (Vj: rd. 80 TEUR) entrichtet. Die Rückstellungen betreffend
Zielvereinbarungen betragen zum 31.12.2024 rd. 426 TEUR (Vj: rd. 415 TEUR). Für ehemalige Vor-
standsmitglieder fielen Pensionszahlungen in Höhe von rd. 50 TEUR (Vj: rd. 48 TEUR) an. Die Rück-
stellungen für Pensionen wurden um rd. 9 TEUR erhöht (Vj: rd. 76 TEUR erhöht).
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen und einer variablen Kom-
ponente zusammen. Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten richtet sich nach der Erreichung
von Zielen, die zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbart werden.
In den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstände der Mutterunternehmen und Geschäfts-
führer von Gesellschaften in ähnlichen Ebenen) wurde eine leistungsorientierte Komponente vereinbart,
wodurch sich der Erfolg des Unternehmens maßgeblich auf die Entlohnung niederschlägt. Grundsätz-
lich erhalten die Top-Führungskräfte einen Lohnbestandteil von 2/3 als Fixum und einen Bestandteil von
1/3 als erfolgsabhängige Komponente. Zwecks Zieldefinition wird jährlich am Beginn des Geschäftsjah-
res individuell je Gesellschaft eine Score Card erstellt, in der klar vereinbarte, hauptsächlich quantitative
Zielgrößen festgelegt werden. Die Zielgrößen orientieren sich am Erfolg des ÖBB-Infrastruktur-Kon-
zerns. Die tatsächlich ausbezahlten variablen Lohnbestandteile sind in den oben genannten Bezügen
des Vorstands bereits eingerechnet.
Die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Infrastruktur AG nehmen an einem beitragsorientierten außerberieb-
lichen Pensionskassenmodell teil. Eine Pensionszusage seitens des Unternehmens gibt es nicht.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
42
Aufsichtsratsmitglieder und –bezüge
Mag.
a
Manuela Waldner
Vorsitzende
Dipl. Ing. Herbert Kasser
1. Stellvertreter de
r
Vorsitzenden
Mag.
a
Iris Appiano-Kugler
bis 08.01.2025
2. Stellvertreterin der Vorsitzenden
Mag.
a
Cornelia Breuß, MA ab 22.01.2025 2. Stellvertreterin der Vorsitzenden
DI
in
Claudia Nutz
bis 31.05.2024
Mag.
a
Cornelia Breuß, MA
ab 09.09.2024
bis 21.01.2025
Mag.
a
Waltraud Schmid
Mag. Georg Schöppl
Mag.
a
Olivia Janisch ab 08.05.2024 Belegschaftsvertreter
Gerhard Siegl bis 11.11.2024 Belegschaftsvertreter
R
obert Hofmann ab 12.11.2024 Belegschaftsvertreter
Peter Dyduch bis 31.05.2024 Belegschaftsvertreter
Josef Salfelner ab 01.01.2024 Belegschaftsvertreter
Gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG kann den Aufsichtsrats-
mitgliedern eine Vergütung zuerkannt werden.
Die Basisvergütung für ein Aufsichtsratsmandat beträgt 14 TEUR pro Jahr. Zusätzlich erhält das Auf-
sichtsratsmitglied für jede Sitzung eines Aufsichtsrats, des Präsidiums oder eines Ausschusses ein Sit-
zungsgeld in der Höhe von 800 EUR. Der bzw. die Vorsitzende eines Aufsichtsrats erhält die doppelte
Basisvergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen, Beleg-
schaftsvertreter:innen oder Dienstnehmer:innen im ÖBB-Konzern sind, erhalten keine Aufsichtsratsver-
gütungen.
Die Aufsichtsratsvergütungen der Kapitalvertreter der Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit in der
ÖBB-Infrastruktur AG betrugen rd. 121,4 TEUR (Vj: rd. 135,3 TEUR).
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Eine Finanzierung wurde am 09.01.2025 mit einer Nominale in Höhe von rd. 300,0 Mio. EUR mit einer
L
aufzeit bis April 2071 und einer Verzinsung (fix) von 0,70 %,
effektiv 2,925 %, aufgenommen. Ebenfalls wurde am 04.02.2025 eine weitere Finanzierung mit einer
Nominale in Höhe von rd. 368,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis Feber 2035 und einer Verzinsung (fix)
von 2,95 %, effektiv 2,997 %, durch die OeBFA aufgenommen.
Im Jänner 2025 erfolgte eine Information an betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen über die
Ergebnisse von Gesprächen mit der WESTbahn unter Aufsicht der SCK nach § 68a EisbG über eine
marktweite Bereinigung anhängiger Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit regulatorischen
Verfahren.
Darüber hinaus gibt es keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die eine
wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn 2024 in Höhe von 262.044.656,11 EUR auf neue Rechnung
v
orzutragen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Einzelabschluss |
Anhang I Lagebericht
43
Wien, am 19.03.2025
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy
(Ressort Finanzen, Services,
Immobilien)
(Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung)
(Ressort Betrieb, Markt,
Digitalisierung)
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | A
nhang | Lagebericht
Lagebericht zum
Jahresabschluss der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr
2024
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | A
nhang | Lagebericht
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage ............................................................... 1
A.1. Bericht über den Geschäftsverlauf ............................................................................................................ 1
A.2. Finanzielle Leistungsindikatoren................................................................................................................ 9
A.3. Zweigniederlassungen ............................................................................................................................. 23
B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens ................................ 24
B.1. Voraussichtliche Entwicklung .................................................................................................................. 24
B.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten ............................................................................................... 27
B.3. Finanzinstrumente ................................................................................................................................... 31
C. Bericht über die Forschung und Entwicklung .......................................................................................... 33
D. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ... 36
E. Nichtfinanzielle Erklärung ........................................................................................................................ 37
F. Anmerkung zum Lagebericht ................................................................................................................... 38
G. Berechnung der Kennzahlen ................................................................................................................... 39
H. Erklärung des Vorstandes ....................................................................................................................... 40
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
1
L A G E B E R I C H T 2024
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
A.1. Bericht über den Geschäftsverlauf
Struktur und Beteiligungen
D
er ÖBB-Infrastruktur-Konzern hat einerseits die Nutzung und die Bereitstellung der österreichischen
Schieneninfrastruktur wirtschaftlich, effizient und für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen diskriminie-
rungsfrei sicherzustellen. Andererseits errichtet der ÖBB-Infrastruktur-Konzern österreichische Schie-
neninfrastruktur im Auftrag der Republik Österreich. Die Finanzierung der Investitionen für den Schie-
neninfrastrukturausbau wird über den erwirtschafteten Cashflow, über Fremdkapital sowie Haftungen
und Zuschüsse des Bundes auf Basis mehrjähriger Rahmenpläne sichergestellt. Die Verwaltung, Ent-
wicklung und Verwertung der Immobilien des ÖBB-Konzerns werden durch die Tochtergesellschaft der
ÖBB-Infrastruktur AG, die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH wahrgenommen.
Konzernbeziehungen
Muttergesellschaft ÖBB-Holding AG
Die Muttergesellschaft ÖBB-Holding AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Die
G
ründung und Errichtung der Gesellschaft erfolgte auf der Grundlage des § 2 Bundesbahnstrukturge-
setz 2003. Die ÖBB-Holding AG erbringt für die ÖBB-Infrastruktur AG und andere Konzerngesellschaf-
ten diverse Leistungen wie z. B. Marketing- und Treasury-Leistungen. Diese werden mittels Konzer-
numlage bzw. mittels Leistungsverrechnung an die Konzerngesellschaften verrechnet. Im Geschäftsjahr
2024 wurden der ÖBB-Infrastruktur AG rd. 3,8 Mio. EUR (Vj. rd. 3,5 Mio. EUR) verrechnet, die von der
ÖBB-Holding AG verrechnete Konzernumlage betrug rd. 21,2 Mio. EUR (Vj. rd. 20,0 Mio. EUR).
Unmittelbare Tochtergesellschaften der ÖBB-Holding AG sind vor allem die Teilkonzernmuttergesell-
schaften ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft („ÖBB-Personenverkehr AG”), die Rail Cargo Aus-
tria Aktiengesellschaft („Rail Cargo Austria AG”) und ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft („ÖBB-Infra-
struktur AG”).
ÖBB-Personenverkehr AG
Aufgabe der ÖBB-Personenverkehr AG ist insbesondere die Beförderung von Personen, einschließlich
d
er Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen sowie die Herstellung und das Betreiben aller hierzu
notwendigen Einrichtungen mit Ausnahme der Schieneninfrastruktur und die Besorgung aller damit
zusammenhängenden oder dadurch veranlassten Geschäfte sowie vor allem das Führen eines öffent-
lichen Personenverkehrs aufgrund von Tarifen und Fahrplänen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden mit der
Gesellschaft rd. 302,9 Mio. EUR (Vj. rd. 282,5 Mio. EUR) Gesamterträge erzielt. Diese Erträge resul-
tieren zum überwiegenden Teil aus der Verrechnung von Infrastrukturbenützungsentgelten. Der ÖBB-
Infrastruktur AG wurden rd. 14,9 Mio. EUR (Vj. rd. 14,6 Mio. EUR) im Wesentlichen für die außertarifi-
sche Beförderung von Mitarbeitern verrechnet.
Rail Cargo Group
Die Rail Cargo Austria AG hat insbesondere die Beförderung von Gütern einschließlich der Erbringung
v
on gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie die Herstellung und das Betreiben aller hierzu notwendi-
gen Einrichtungen mit Ausnahme der Schieneninfrastruktur und die Besorgung aller damit zusammen-
hängenden oder dadurch veranlassten Geschäfte sowie vor allem das Führen eines Güterverkehrs zur
Aufgabe. Mit der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2024 130,7 Mio. EUR (Vj. rd. 151,7 Mio. EUR)
Gesamterträge erzielt. Der ÖBB-Infrastruktur AG wurden 1,4 Mio. EUR (Vj. rd. 1,5 Mio. EUR) verrech-
net. Es wurden bezogene Leistungen in Höhe von rd. 0,1 Mio. EUR (Vj. rd. 0,1 Mio. EUR) aktiviert.
Mit der Rail Cargo Logistic Environmental Services GmbH wurden im Berichtsjahr Gesamterträge in
Höhe von 13,5 Mio. EUR (Vj. rd. 12,3 Mio. EUR) erzielt. Der ÖBB-Infrastruktur AG wurden 95,6 Mio.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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EUR (Vj. rd. 80,7 Mio. EUR) verrechnet. Es wurden bezogene Leistungen in Höhe von 38,9 Mio. EUR
(Vj. rd. 28,6 Mio. EUR) aktiviert.
ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH
Gemeinsame Tochtergesellschaft der ÖBB-Personenverkehr AG sowie der Rail Cargo Austria AG ist
die ÖBB-Produktion Gesellschaft mbH („ÖBB-Produktion GmbH”). Aufgabe des Unternehmens ist ins-
besondere die Erbringung von Traktions- und Serviceleistungen für andere Eisenbahnunternehmen. Im
Geschäftsjahr 2024 wurden mit der Gesellschaft rd. 343,6 Mio. EUR (Vj. rd. 350,6 Mio. EUR) Gesamt-
erträge erzielt, welche zum überwiegenden Teil aus der Verrechnung von Traktionsstrom resultieren.
Der ÖBB-Infrastruktur AG wurden rd. 17,1 Mio. EUR (Vj. rd. 17,9 Mio. EUR) verrechnet. Es wurden
bezogene Leistungen in Höhe von rd. 1,1 Mio. EUR (Vj. rd. 1,0 Mio. EUR) aktiviert.
ÖBB-Technische Services Gesellschaft mbH
Gemeinsame Tochtergesellschaft der ÖBB-Personenverkehr AG sowie der Rail Cargo Austria AG ist
d
ie ÖBB-Technische Services-Gesellschaft mbH. Aufgabe des Unternehmens ist insbesondere die Er-
bringung von Serviceleistungen im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen. Im Geschäftsjahr 2024
wurden mit der Gesellschaft rd. 41,8 Mio. EUR (Vj. rd. 46,5 Mio. EUR) Gesamterträge erzielt. Der ÖBB-
Infrastruktur AG wurden rd. 9,6 Mio. EUR (Vj. rd. 6,9 Mio. EUR) verrechnet. Es wurden bezogene Leis-
tungen in der Höhe von rd. 3,6 Mio. EUR (Vj. rd. 0,5 Mio. EUR) aktiviert.
ÖBB-Business Competence Center GmbH
Die ÖBB-Business Competence Center GmbH erbringt als konzerninterne Servicegesellschaft vorwie-
g
end standardisierte, administrative Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden mit der Gesell-
schaft rd. 25,7 Mio. EUR (Vj. rd. 28,8 Mio. EUR) Gesamterträge erzielt. Der ÖBB-Infrastruktur AG wur-
den rd. 156,6 Mio. EUR (Vj. rd. 133,3 Mio. EUR) verrechnet. Es wurden bezogene Leistungen in der
Höhe von rd. 17,4 Mio. EUR (Vj. rd. 14,8 Mio. EUR) aktiviert.
Die wesentlichsten Tochtergesellschaften der ÖBB-Infrastruktur AG
Die Ö
BB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH bietet moderne Immobiliendienstleistungen an.
Mit rd. 23.000 Liegenschaften sind die ÖBB einer der größten Immobilieneigentümer Österreichs. Die
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH – eine hundertprozentige Tochter der ÖBB-Infrastruktur AG –
agiert als gesamtheitlicher Immobiliendienstleister primär innerhalb des ÖBB Konzerns. Ihr Aufgaben-
gebiet umfasst den Verkauf und die Verwertung von Immobilien, Projektentwicklung, Umsetzung der
Bahnhofsoffensive, Liegenschaftsverwaltung (kaufmännisch und technisch) sowie Bahnhofs- und
Raummanagement. Sie entwickelt und verwertet nicht betriebsnotwendige Liegenschaften und betreut
ein umfassendes Portfolio von 3.541 Gebäuden sowie 1.027 Personenbahnhöfen und Haltestellen über
ihren gesamten Lebenszyklus. Das Leistungsspektrum umfasst die kaufmännische und technische
Hausverwaltung sowie die Anlagenverantwortung für nahezu alle Hochbauanlagen des ÖBB Konzerns
inkl. Bahnhöfen. Ihr Verantwortungsbereich umfasst zudem die Erstellung von hochbaurelevanten Qua-
litätsstandards und Prüfsystemen. Rd. 800 Mitarbeiter:innen sorgen österreichweit für die professionelle
und effiziente Abwicklung des umfassenden Leistungsportfolios. Für den ÖBB Infrastruktur-Konzern
konnten im Geschäftsjahr 2024 aus der Verwertung von Liegenschaften Ergebnisbeiträge (Erlöse ab-
züglich Buchwerte und Rückstellungen) in Höhe von rd. 27,3 Mio. EUR
(
Vj. rd. 20,5 Mio. EUR) erzielt werden.
Neben den Aufgaben in der Hausverwaltung im Bereich Bahnhofs- und Liegenschaftsmanagement ist
die Eigentümerrolle für sämtliche Liegenschaften (Hochbauten und Grundstücke) sowie für die Perso-
nenbahnhöfe hervorzuheben. Somit verantwortet die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH das Gesamt-
b
ild des Bahnhofs im Sinne der Mobilitätskette mit Bahnhofsgebäude, Vorplätzen, Straßen, Wegen,
Park & Ride-Anlagen, Kund:innensanitäranlagen und Bahnsteigen bis zur Bahnsteigkante. Sie ist der
kompetente Ansprechpartner sowohl konzernintern als auch gegenüber Kund:innen, Anrainer:innen,
Gebietskörperschaften und Interessensgruppen. Eine der wichtigsten aussagekräftigen Qualitätskenn-
zahlen des ÖBB-Immobilienmanagements sind: Qualitätscheck, Störungskennziffern und Beschwer-
den.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Die Rail Equipment GmbH und die Rail Equipment GmbH & Co KG sind Gesamtdienstleister für
schienen- und straßengebundene (Spezial-) Fahrzeuge des ÖBB-Konzerns und betreiben ein professi-
onelles Fuhrparkmanagement mit Schwerpunkt auf:
• Beratung
• Beschaffung ökonomisch und ökologisch
• Finanzierung
• Services, Wartung, Reifen, Versicherung etc.)
• Verwertung
Die Rail Equipment Gesellschaften stellen durch ein Reportingsystem eine optimale Kosten- und Infor-
mationstransparenz über alle anfallenden Fahrzeugkosten zur Verfügung.
Durch die neutrale Beratung, Bündelung der Beschaffung, sowie einer Ausrichtung der Wertschöpfungs-
kette an marktüblichen Bedingungen wird eine größtmögliche Kosteneffizienz erzielt. Darüber hinaus
unterstützen die Rail Equipment Gesellschaften mit dem Carsharing-Angebot „ÖBB Rail&Drive“ die stra-
tegische Ausrichtung des ÖBB-Konzerns zum Gesamtmobilitätsdienstleiser.
Die Reinigung der Bahnhöfe, die Sonderreinigung wie zum Beispiel Graffitientfernung sowie Sicher-
heits- und Servicedienstleistungen werden von der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG wahr-
genommen. Im Bereich der Reinigung werden österreichweit die Bahnhöfe – und somit der für die
Kund:innen sichtbare Bereich – durch Personal der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG gereinigt.
D
ie Reinigungsleistungen umfassen sowohl die tägliche bzw. regelmäßige Unterhaltsreinigung als auch
die Sonderreinigung (etwa von Dächern, das Auftragen von Bodenversiegelungen). Dabei ist die Exper-
tise der Mitarbeiter:innen von besonderer Bedeutung: Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG hat
in jedem Bundesland bzw. Gebiet Mitarbeiter:innen mit der Meisterprüfung in der Reinigung – dadurch
ist eine gute Beratung der internen Auftraggeber sichergestellt. Für EVUs bietet die ÖBB-Operative
Services GmbH & Co KG einen umfassenden Service bei der Graffitientfernung von Zügen. Die ÖBB-
Operative Services GmbH & Co KG ist seit 01.01.2017 Generaldienstleister für operative Sicherheits-
leistungen im ÖBB Konzern. Auf den Bahnhöfen sorgen Securitys der ÖBB-Operative Services GmbH
&
Co KG für Sicherheit und Ordnung – durch ein intelligentes, die tatsächliche Lage widerspiegelndes
Flächenkonzept werden alle Bahnhöfe in Österreich entweder durch mobile Streifen oder durch statio-
näre Mitarbeiter:innen betreut. Seit 01.01.2019 sind neben den operativen Securityleistungen durch die
Eingliederung der öffentlichen Sicherheit (vormals Konzernsicherheit) auch die strategischen Securi-
tyleistungen Teil des Portfolios. Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG entwickelt sich dadurch
zu einem One-Stop-Shop im Konzern und garantiert eine effiziente Leistungserbringung. Neben den
Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen werden auch alle operativen Kund:inneninformationsleis-
tungen der ÖBB Infrastruktur AG an den Bahnhöfen von der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
abgewickelt. Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG ist mit seinen Produkten das Gesicht der
ÖBB-Infrastruktur AG bei den Endkund:innen. Des Weiteren tritt die ÖBB-Operative Services GmbH &
Co KG seit 01.09.2019 auch als Arbeitskräfteüberlasser von definitiv gestellten Arbeitnehmer:innen auf.
Weitere Beteiligungen der ÖBB-Infrastruktur AG
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist seit 2011 zu 50% an der G
alleria di Base del Brennero – Brenner Basis-
tunnel BBT SE und damit am Großprojekt „Errichtung des Brenner Basistunnels” beteiligt. Die nötigen
Finanzmittel werden der ÖBB-Infrastruktur AG im jeweils geltenden Rahmenplan von der Republik Ös-
terreich zur Verfügung gestellt. Für den Erwerb der Anteile hat die Republik Österreich der ÖBB-Infra-
struktur AG über die ÖBB-Holding AG einen Gesellschafterzuschuss in Höhe der Anschaffungskosten
der Beteiligung geleistet.
Die WS Service GmbH wurde Ende 2013 gegründet und erbringt Dienstleistungen für und im Zusam-
menhang mit Weichen, insbesondere für deren Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Die Beteili-
gung der ÖBB-Infrastruktur AG an der WS Service GmbH beträgt 51%. Ab dem Jahr 2025 wird der
Rahmenvertrag durch eine Leistungsvereinbarung zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und WS Ser-
v
ice GmbH ersetzt werden.
D
ie Weichenwerk Wörth GmbH ist Österreichs Marktführer bei der Produktion von Weichen, Isolier-
stößen sowie weichenbezogenen Logistikleistungen und konnte sich vor allem im Oberbauhandel sowie
im Geschäftszweig Industrieweichen auch als Exporteur nach Südost- und Westeuropa positionieren.
Die Beteiligung an der Weichenwerk Wörth GmbH beträgt 43,05%.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Immobilienprojekte werden zum Teil in ausgegliederten Projektgesellschaften abgewickelt. Hier sind
insbesondere die ÖBB-Realitätenbeteiligungs GmbH & Co KG, die Elisabethstraße 7 Projektentwick-
lung GmbH & Co KG, die Elisabethstraße 9 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die Gauermanngasse
2–4 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die Operngasse 16 Projektentwicklung GmbH & Co KG und
die Mariannengasse 16–20 Projektentwicklung GmbH & Co KG hervorzuheben.
Die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB)
an die ÖBB-Infrastruktur AG auf Basis des GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetzes vom Juli 2023 er-
folgte mit Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch am 01.07.2024. Im Zuge des Projektes zur orga-
nisatorischen Integration wurde am 01.01.2025 der Übergang von 37 Mitarbeiter:innen aus dem GB
GKB-I in die Geschäftsbereiche BE, NZ bzw. Stab SQ vollzogen.
Die ÖBB-Infrastruktur AG stellt nicht nur die österreichische Schieneninfrastruktur zur Verfügung, son-
dern ist auch Arbeitgeber für insgesamt 16.467 MitarbeiterInnen. Die ÖBB-Infrastruktur AG arbeitet mit
Partnern in den folgenden Bereichen zusammen:
– Bau
– Transport
– Technische Betriebsmittel
– Informationstechnologie und Telekommunikation
– Facility-Management
– Büromaterial
– Entsorgung etc.
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Wirtschaftsentwicklung
Entgegen den ursprünglichen Erwartungen befand sich die österreichische Volkswirtschaft im Jahr 2024
e
rneut in der Rezession. Nachdem das BIP (real) bereits im Jahr 2023 um 1,0 % gesunken war, betrug
der Rückgang 2024 erneut 0,9 %. Zwar war nach dem rasanten Wachstum der Jahre 2021 und 2022
als Folge des Post-COVID-19-Aufschwungs mit einer kurzfristigen Abkühlung der Konjunkturentwick-
lung zu rechnen. Allerdings erwies sich die Flaute der heimischen Wirtschaft auch im europäischen
Vergleich als besonders persistent.
So konnte die Eurozone immerhin ein leichtes Wachstum von 0,8 % verzeichnen. Auch in den Staaten
Süd- und Osteuropas lag die BIP-Entwicklung 2024 durchwegs zum Teil sogar deutlich im Plus.
Deutschland, Europas größte Volkswirtschaft, verharrte hingegen das zweite Jahr in Folge in einer Stag-
nation.
1
Zudem befindet sich die deutsche Industrie seit 2019 auf einer Talfahrt. Insbesondere die Auto-
m
obilindustrie hat unter den Folgen einer verfehlten Transformationsstrategie in Bezug auf die Flotte-
nelektrifizierung und dem Konkurrenzdruck chinesischer Produzenten zu kämpfen.
2
Zur wirtschaftlichen
Flaute kamen noch die Turbulenzen rund um den Bundeshaushalt in Bezug auf Schuldenbremse und
Sondervermögen hinzu. Das strenge, fiskalische Regime engt den Spielraum für wachstumsfördernde
Investitionen ein. Deutschland hatte trotz Krise auch 2024 eines der niedrigsten Budgetdefizite in der
EU.
3
Die Industrierezession in Deutschland wirkte sich über die engen Verflechtungen der Zulieferindustrie
entsprechend auch in Österreich aus. Trotz eines Rückganges von knapp 3,0 % in 2024 verlief die
Entwicklung der heimischen Industrieproduktion im europäischen Vergleich und angesichts der allge-
mein schlechten Stimmung weniger dramatisch als in Deutschland. Anderswo war es bereits im Vorjahr
zu teils drastischen Produktionsrückgängen gekommen. Für 2025 wird wieder mit einem leichten
Wachstum jenseits von 1,0 % gerechnet, wobei Impulse vor allem vom Export in Märkte außerhalb der
EU kommen sollen.
1
IWF, Oxford Economics.
2
Handelsblatt.
3
Handelsblatt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
5
Insgesamt steht die Entwicklung der europäischen Wirtschaft im Zeichen einer Vertrauens- und Wett-
bewerbskrise. Zwar gingen die Energiepreise und damit die allgemeine Inflation im Laufe des Jahres
kontinuierlich zurück. 2024 lag die Inflation im Jahresschnitt 2024 in der Eurozone bei 2,4 % und in
Österreich bei 2,9 %. Gleichzeitig war der Preis für Erdgas in Europa im Schnitt weiterhin fünfmal so
hoch wie in den USA, was insbesondere energieintensive Sektoren wie Chemie- und Stahlindustrie in
Bedrängnis brachte.
4
Auch bei den sogenannten Lohnstückkosten ist die Schere in der Entwicklung
z
wischen der Eurozone und den USA weiter aufgegangen – Grund sind die deutlichen Reallohnsteige-
rungen.
5
Dennoch erwies sich der Privatkonsum als überraschendes Sorgenkind, vor allem auch in
Österreich. Neben dem höheren Zinsniveau kann diese Entwicklung angesichts des verhaltenen Kon-
junkturausblicks wohl auch zu einem Gutteil mit einem „Vorsichtssparen“ begründet werden.
6
Entwicklung von Containerumschlag und Inflation
Containerumschlag großer Seehäfen Inflation
RWI-ISL-Index 2015=100 mntl. in % im Vergleich zu Vorjahresmonat
Quelle: investing.com, container-news, finanzen.at.
Während die europäische Wirtschaftsentwicklung 2024 also eher verhalten verlief, erwies sich die Welt-
w
irtschaft vergleichsweise resilient gegenüber den multiplen geopolitischen Krisen und klimawandelbe-
dingten Wetterkatastrophen. Große Preisschocks bei Öl und Gas blieben aus. Bei den Seetransport-
preisen gab es insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte auf gewissen Relationen, vor allem aus Fern-
ost zwischenzeitlich wieder einen Tendenz nach oben. Niveaus wie in den Zeiten der Lieferkettenkrise
der Jahre 2021 und 2022 wurden jedoch bei Weitem nicht erreicht. Global betrachtet waren es vor allem
die USA sowie die Schwellenländer Asiens, von denen wesentliche Wachstumsimpulse ausgingen.
Auch in China zog das Wachstum im Laufe des Jahres an. Zwar wirkte die weiterhin schwache Binnen-
nachfrage hemmend, jedoch wuchs die Industrieproduktion wieder. Diese Entwicklung war jedoch aus-
schließlich exportgetrieben. Insbesondere Europa bleibt das Ziel chinesischer Warenexporte, was sich
auch in einer Erholung des Hafenumschlags bemerkbar machte.
Der Welthandel zeigt sich insgesamt von Krieg und Krisen unbeeindruckt, dennoch lässt sich mittler-
weile die geopolitische Fragmentierung in neue Machtblöcke auch statistisch messen. So ist der Handel
zwischen den westlich- und chinesisch / russisch-orientierten Einflusssphären stärker zurückgegangen
als innerhalb der jeweiligen Blöcke.
7
Für europäische Unternehmen bedeutet die zunehmende Abkehr
v
om Prinzip des regelbasierten Multilateralismus, sich in einem zunehmend protektionistischen Umfeld
behaupten zu müssen. Beispiele für diese Entwicklung sind die Maßnahmen des sogenannten Inflation
Reduction Act in den USA, die Sanktionen des Westens gegen Russland oder die EU-Zölle auf chine-
sische E-Fahrzeuge.
4
World Bank, Oxford Economics, EC 2024.
5
IWF.
6
WIFO.
7
IWF.
-2%
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
202
0 2021 2022 2023 2024
Österreich
Eurozone
90
1
00
110
120
130
140
150
160
1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11
2022 2023 2024
Gesamt
Häfen ohne China
Chinesische Häfen
europ. Nordhäfen
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
6
Kapitalmärkte und Staatshaushalt
Die Wachstumskrise bringt auch das Budget der öffentlichen Hand unter Druck. Das österreichische
Budgetdefizit betrug 2024 3,7 %, die Staatsverschuldung stieg auf 80,1 % des BIP.
8
Seit 2016 werden
die erforderlichen Finanzmittel für die Infrastrukturinvestitionen der ÖBB-Infrastruktur AG durch die Ös-
terreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) auf dem Kapitalmarkt aufgenommen. Die Finanzie-
rungskosten sind daher durch das Zinsniveau von Bundesanleihen bestimmt. Die eingeleitete Wende
beim Leitzinssatz der EZB im vergangenen Jahr ist auch an den Anleihenmärkten nicht spurlos vorüber
gegangen. Der sogenannte Hauptrefinanzierungssatz wurde in mehreren Schritten seit Juni 2024 von
4,5 % auf 3,15 % zu Jahresende gesenkt. Die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite österreichischer
Bundesanleihen sank im Jahr 2024 um 7,5 % im Vergleich zum Wert des Vorjahres. Mit 2,8 % hat sich
der Wert aber deutlich von der Nahe-Null-Marke der Prä-COVID-Jahre entfernt.
9
Entsprechend belastet
d
er Schuldendienst auch das Budget. Die Bonität Österreichs bleibt zwar weiterhin hoch, mit Fitch hat
aber erstmals eine maßgebliche Ratingagentur ihren Ausblick auf „Negativ“ gesenkt.
10
Politische und regulatorische Rahmenbedingungen
Die ÖBB analysieren laufend die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingun-
gen, um für das Unternehmen relevante Entwicklungen zu identifizieren und mitzugestalten.
Themenmanagement auf nationaler Ebene
Um die laufende Suche nach qualifizierten Mitarbeiter:innen für den öffentlichen Verkehr auch außer-
h
alb der EU zu unterstützen, wurden nach intensiver Diskussion Berufe des öffentlichen Verkehrs, z. B.
Buslenker:in und Verschieber:in durch das Arbeitsministerium auf die Mangelberufsliste gesetzt.
Angesichts der ab 2026 bevorstehenden Sperren von Hochleistungskorridoren in Deutschland, die für
den österreichischen Personen- und Güterverkehr hohe Relevanz haben, galt es 2024, die rechtlichen
Voraussetzungen für eine maximale Kapazitätsausschöpfung im österreichischen Bahnnetz zu schaf-
fen. Mit der Novelle des Eisenbahngesetzes im Juli 2024 wurde erstmals eine Rechtsgrundlage für ein
Kapazitätsmodel mit systematisierter Fahrwegkapazität geschaffen. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz
den Probebetrieb von neuen digitalen Betriebsanwendungen auf bestehenden Eisenbahnstrecken.
Im Bereich Energie waren die ÖBB 2024 weiterhin mit schwierigen Marktgegebenheiten konfrontiert.
Die bestehende Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energieträger für Bahnstromerzeugung wird inten-
siv weiterverfolgt. In diesem Bereich konnten keine wesentlichen Verbesserungen der rechtlichen Rah-
menbedingungen erreicht werden. Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) wurde
zu keinem erfolgreichen Abschluss gebracht.
Eine laufende Herausforderung im Lobbying stellt die nationale Umsetzung des EU-Lieferkettengeset-
zes für Österreich dar. Es gilt dabei, die seitens der EU gesetzten unklaren Rahmenbedingungen zu
präzisieren, die Verpflichtungen für österreichische Unternehmen und Konzerne klar zu fassen und da-
mit den Reportingaufwand überschaubar und klar zu gestalten.
Für die langfristige Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur in Österreich war die Entwicklung und
Präsentation des Zielnetz 2040 ein wichtiger Meilenstein. Dieser entstand in Zusammenarbeit von
ÖBB-Infrastruktur AG und BMK und wurde im 1. Quartal 2024 der Öffentlichkeit präsentiert. Der breite
K
onsultationsprozess rund um das Zielnetz 2040 wurde durch einen Dialog auf Bundes- und Landes-
ebene sowie mit den Sozialpartnern intensiv begleitet. Im Gegensatz zum Zielnetz 2025, das stark auf
den Personenverkehr fokussierte, setzt das neue Zielnetz einen Schwerpunkt auf die Verbindung der
für Österreich wichtigsten nationalen und internationalen Wirtschaftsräume und den Ausbau des Güter-
verkehrs.
8
WIFO.
9
OeNB.
10
OeBFA.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
7
Themenmanagement auf internationaler Ebene
ÖBB CEO Andreas Matthä führte 2024 bereits in seiner dritten Amtszeit den Vorsitz des Europäischen
Eisenbahnverbandes CER. Ein Arbeitsschwerpunkt lag demnach wie auch im letzten Jahr auf der
Steuerung der inhaltlichen Arbeit des Verbandes sowie der Koordination der Positionen der rd. 70 euro-
päischen Mitgliedsunternehmen.
Im Juni 2024 wurde seitens der Europäischen Kommission der Entwurf der neuen Beihilfeleitlinien für
den Landverkehr mit Fokus auf den Güterverkehr präsentiert. Die Europäische Kommission bekennt
sich darin zur Notwendigkeit von Investitionsbeihilfen. Sie schlägt gleichzeitig aber neue, für die Schie-
nengüterverkehrsunternehmen problematische Einschränkungen bei den Vorgaben für operative Bei-
hilfen vor. Die ÖBB engagieren sich gemeinsam mit anderen Partnern im CER daher für wesentliche
Nachschärfungen hinsichtlich Förderintensität und Administrierbarkeit.
Abgeschlossen werden konnte 2024 das Lobbying zum Vorschlag der Kommission „über die Wieder-
herstellung der Natur“ (Nature Restoration). Vorschläge, die zusätzliche Hürden für den Ausbau von
Infrastrukturen gebracht hätten, konnten abgewendet werden. Sowohl der Ausbau der Bahninfrastruktur
als auch der von erneuerbaren Energien wurden als Ausnahmen („Projekte im überwiegenden öffentli-
chen Interesse“) von strikteren Regelungen definiert.
Ebenfalls revidiert wurde 2024 die EU-Verordnung zu den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-
T). Aus Sicht der ÖBB ist dabei sowohl die Einführung einer neuen Netzkategorie „erweitertes Kernnetz”
für die europäischen Transportkorridore in diese neue Kategorie als auch die Aufnahme der Pyhrn- und
Tauernstrecke positiv hervorzuheben.
Ein weiteres wichtiges Dossier auf EU-Ebene beschäftigt sich mit der Verbesserung des Kapazitäts-
und Verkehrsmanagements auf europäischer Ebene. Diese neue Verordnung ersetzt Verord-
nung 913 / 2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Gü-
terverkehr. Und sie ändert die Richtlinie 2012 / 34 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Ei-
senbahnraums ab. Ihr Fokus ist die Verbesserung von nationalen und europäischen Prozessen, u. a.
um mehr Kapazität auf bestehender Bahninfrastruktur zu schaffen. Der Kommissionsvorschlag wurde
2023 veröffentlicht. Aus ÖBB Sicht ist die Orientierung an Sektorinitiativen wie Timetable Redesign
(TTR) positiv hervorzuheben. Abhängig von den Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parla-
ment und Rat wird der finale Gesetzestext für Ende 2025 erwartet.
Um den Güterverkehr zwischen Asien und Europa zu optimieren, beantragte die Rail Cargo Group im
Jahr 2024 die Mitgliedschaft bei der TITR-Allianz. Die Trans-Caspian International Transport Route,
auch als „Mittlerer Korridor“ bezeichnet, ist eine internationale Transportkooperation, die als Alternative
zur nördlichen Route über Russland dient. Sie verbindet China mit Europa über Zentralasien und die
Länder rund um das Kaspische Meer.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Marktumfeld
Die Betriebsleistung im Netz der ÖBB-Infrastruktur nahm 2024 abermals zu. Insgesamt betrug der Zu-
wachs bei den Zugkilometern 3,1 %. Verantwortlich dafür ist der Personenverkehr, dessen Betriebsleis-
tung um 4,2 % auf rd. 125,0 Mio. Zugkilometer wuchs. Die Betriebsleistung des Güterverkehrs hingegen
stagnierte bei rd. 40,0 Mio. Zugkm.
Entwicklung der Betriebsleistung im Netz der ÖBB-Infrastruktur
Betriebsleistung im Personenverkehr Betriebsleistung im Güterverkehr
(Zugkilometer, Änderung zum Vorjahr in %) (Zugkilometer, Änderung zum Vorjahr in %)
*Vorläufige Schätzung.
Insbesondere das letzte Drittel des Jahres 2024 war stark geprägt von Unwetterfolgen. Teils hundert-
j
ährige Hochwasser in Österreich und den nördlichen Nachbarländern sorgten im September 2024 und
darüber hinaus für weitgehende Streckensperren. In Österreich war die Kapazität auf der Weststrecke
– die wichtigste Ost-West-Verbindung – für drei Monate stark eingeschränkt. Verkehre entlang des eu-
ropäischen Rhein-Donau-Korridors mussten weiträumig über das benachbarte Ausland oder auf die
Straße ausweichen.
Weiter westlich auf der Rhein-Donau-Achse lag im vergangenen Jahr der Fokus der Aufmerksamkeit
auf der Generalsanierung der Riedbahn. Die viel befahrene Hochleistungsstrecke war der erste von 40
Korridoren, die bis 2030 während monatelangen Totalsperren saniert werden sollen. Die Einschränkun-
gen während der Bauzeit sind immens. Personen- und Güterverkehr müssen lange Umwege in Kauf
nehmen bzw. fallen ganz aus. Darüber hinaus stockt der ETCS-Ausbau in Deutschland.
11
D
er alpenquerende Nord-Süd-Bahnverkehr hat mit Anfang September 2024 durch die Wiedereröffnung
der beschädigten Röhre des Gotthard-Basistunnels wieder die volle Kapazität erreicht. Auf der Straße
sorgte die Sanierung der Luegbrücke auf der Brennerautobahn für Probleme und konnte ab Oktober
nur mehr einspurig befahren werden. Diese Verknappung konnte auch die Schiene nicht zur Gänze
auffangen, insbesondere da seit November 2024 auch die Tauernstrecke zwischen Salzburg und Villach
gesperrt ist.
12
11
DB InfraGO
12
ÖAMTC.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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A.2. Finanzielle Leistungsindikatoren
Ertragslage
Leistungsindikatoren
Die wesentlichen Leistungsindikatoren für die erzielten Umsätze sind die in den bahneigenen Kraftwer-
k
en produzierte Strommenge, die vermieteten Flächen der Immobilien, sowie die Zugkilometerleistung
und die Gesamtbruttotonnenkilometer, die auf dem Schienennetz der ÖBB-Infrastruktur AG erbracht
werden.
Die Erläuterungen zur Berechnung der Kennzahlen werden im Punkt „G. Berechnung der Kennzah-
len“ dargestellt.
Diese Leistungsindikatoren entwickelten sich wie folgt:
Bahnstrom (in GWh) 2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Eigenerzeugung Bahnstrom in ÖBB-Kraftwerken 669
702
-32
-5%
Bahnstromverbrauch ab Oberleitung 1.879
1.786
93
5%
Nutzflächen der Immobilien (in Tausend m²) 2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Fremdgenutzt (Konzernexterne)
1)
592,0
581,4
10,6
2%
Genutzt von Konzerngesellschaften 248,8
246,7
2,1
1%
Eigengenutzt von der ÖBB-Infrastruktur AG 611,9
598,4
13,4
2%
Leerstand und Allgemeinflächen 1.149,6
1.185,1
-35,5
-3%
Gebäudeflächen 2.602,3
2.611,6
-9,3
0%
vermietete Außenflächen 21,0
18,5
2,5
14%
Gesamter Bestand 2.623,3
2.630,1
-6,8
0%
1) Die gegenständliche Flächenkennzahl bezieht sich auf Gebäudeflächen sowie vermietete Außenflächen bei Gebäuden. Da Parkdecks der
Mobilitätskette zugehörig sind, werden deren Flächen dem Verkehrsstationsbereich zugerechnet.
Zugkilometer (in Mio. km) 2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Reiseverkehr 124,3
117,9
6,4
5%
davon ÖBB-Konzern 113,4
108,7
4,7
4%
Güterverkehr 40,1
40,1
0,0
0%
davon ÖBB-Konzern 24,5
25,1
-0,6
-2%
Dienst- und Lokzüge 8,3
7,9
0,5
6%
davon ÖBB-Konzern 5,8
5,6
0,2
4%
Gesamter Bestand 172,8
165,9
6,9
4%
davon ÖBB-Konzern 143,7
139,4
4,3
3%
Entwicklung der Bruttotonnenkilometer nach Verkehrsart (in Mio. km) 2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Reiseverkehr 35.235,6
34.097,4
1.138,2
3%
davon ÖBB-Konzern 31.985,3
31.154,9
830,3
3%
Güterverkehr 46.026,3
45.630,1
396,1
1%
davon ÖBB-Konzern 26.248,4
26.502,8
-254,3
-1%
Dienst- und Lokzüge 1.343,6
1.264,1
79,6
6%
davon ÖBB-Konzern 1.005,0
949,3
55,8
6%
Gesamter Bestand 82.605,5
80.991,6
1.613,9
2%
davon ÖBB-Konzern 59.238,8
58.607,0
631,8
1%
Seite 67 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
10
Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der ÖBB-Infrastruktur AG stellt sich folgendermaßen
dar:
Struktur der Gewinn-und-
in % der in % der Veränderung
Verlust-Rechnung in Mio. EUR 2024
Gesamterträge 2023
Gesamterträge Veränderung in %
Umsatzerlöse 1.224,9
29% 1.234,7
33% -9,7
-1%
Andere aktivierte Eigenleistungen 449,8
11% 402,2
11% 47,6
12%
sonstige betriebliche Erträge und
Veränderung des Bestandes
2.524,7
60% 2.156,7
57% 368,0
17%
Gesamterträge 4.199,5
100% 3.793,6
100% 405,9
11%
davon aus Konzernbeziehungen 885,9
21% 913,5
24% -27,7
-3%
Materialaufwand 218,2
5% 173,2
5% 44,9
26%
Aufwendungen bezogene Leistungen 528,5
13% 427,4
11% 101,1
24%
Personalaufwand 1.357,8
32% 1.273,9
34% 83,8
7%
Abschreibungen 953,1
23% 878,5
23% 74,6
8%
So. betr. Aufwand 632,3
15% 593,6
16% 38,6
7%
Gesamtaufwand 3.689,8
88% 3.346,7
88% 343,1
10%
davon aus Konzernbeziehungen 654,8
16% 577,6
15% 77,2
13%
Betriebserfolg 509,6
12% 446,9
12% 62,8
14%
Finanzergebnis -505,6
-12% -422,5
-11% -83,1
20%
davon aus Konzernbeziehungen 6,8
0% -28,8
-1% 35,6
-124%
Ergebnis vor Steuern 4,0
0% 24,4
1% -20,4
-84%
Der Betriebserfolg der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt 509,6 Mio. EUR
(Vj: 446,9 Mio. EUR) oder 41,6% (Vj: 36,2%) der Umsatzerlöse mit einer Marge bezogen auf den Be-
triebserfolg von 58,4% (Vj:63,8%). Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA)
liegt bei 1.462,8 Mio. EUR (Vj: 1.325,4 Mio. EUR) oder 119,4% (Vj: 107,3%) von den Umsatzerlösen
oder 34,8% (Vj: 34,9%) der Gesamterträge.
Die ÖBB-Infrastruktur AG erzielte im Berichtsjahr eine negatives Finanzergebnis von -505,6 Mio. EUR
(
Vj: -422,5 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern erreichte im Berichtszeitraum 4,0 Mio. EUR (Vj: 24,4
Mio. EUR).
Die Gesamterträge der ÖBB-Infrastruktur AG beliefen sich im Jahr 2024 insgesamt auf 4.199,5 Mio.
EUR (Vj: 3.793,6 Mio. EUR), je Mitarbeiter entspricht dies einem Betrag von 249,4 TEUR (Vj: 230,4
TEUR).
Die Umsatzerlöse stellen sich im Jahr 2024 wie folgt dar:
Umsatzerlöse in Mio. Euro 2024
2023
Nutzungsentgelte Infrastrukturbenützung 423,9
470,9
Energielieferungen und Netznutzungsentgelte 401,9
414,6
Mieterlöse 180,3
177,3
Instandhaltung und Wartung 13,1
9,4
Erlöse aus Verwertungsobjekten 10,9
4,6
Sonstige übrige Umsatzerlöse 194,9
157,8
Summe 1.224,9
1.234,7
Der Reduktion des Nutzungsentgeltes für die Infrastrukturbenützung von 470,9 Mio. EUR um -47,0 Mio.
E
UR auf 423,9 Mio. EUR ist im Geschäftsjahr im Wesentlichen auf eine Rückstellungsdotierung für die
SCK-Marktbereinigung zurückzuführen.
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist Eigentümerin der Schieneninfrastruktur samt Anlagen und Einrichtungen
mit einem Sachanlagevermögenswert von rd. 37,8 Mrd. EUR (Vj: 35,5 Mrd. EUR). Das Anlagevermögen
der ÖBB-Infrastruktur AG umfasst u.a. ca. 3.986 Gebäude, davon rund 1.027 Bahnhöfe und Haltestellen
(Verkehrsstationen), 9.886 Gleiskilometer, 13.262 Weichen, 6.788 Brücken und 261 Tunnel. Nutzungs-
entgelte, die das Unternehmen von Konzerngesellschaften und von externen Partnern für die Nutzung
des Anlagevermögens lukriert, trugen wesentlich zur Ertragskraft der ÖBB-Infrastruktur AG bei. Auftrag
des Unternehmens ist es, die Schieneninfrastruktur den Betreibern bedarfsgerecht zur Verfügung zu
stellen – und zwar bei gleichzeitiger nachhaltiger Wertsteigerung des Anlagevermögens.
Seite 68 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
11
Für die eingeräumte Nutzung hat die ÖBB-Infrastruktur AG im Jahr 2024 Nutzungsentgelte in der Höhe
von rd. 423,9 Mio. EUR (Vj: 470,9 Mio. EUR) erhalten, das sind 34,6% (Vj: 38,1%) des Umsatzes.
Die ÖBB-Infrastruktur AG verzeichnete im Jahr 2024 im Bereich Energielieferungen und Netznutzungs-
entgelte einen Umsatz von rd. 401,9 Mio. EUR (Vj: 414,6 Mio. EUR). Der konzerninterne Umsatz hat
sich um -15,3 Mio. EUR auf 323,0 Mio. EUR (Vj: 338,2 Mio. EUR) verringert und wird überwiegend mit
der ÖBB-Produktion GmbH getätigt. Die Umsätze mit Konzernfremden haben sich von 76,4 Mio. EUR
um 2,5 Mio. EUR auf 78,9 Mio. EUR erhöht.
Die Erhöhung der Erlöse aus Energielieferungen resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung des
Bahnstrompreises basierend auf den stark gestiegenen Marktpreisen auf den Energiemärkten.
Die ÖBB-Infrastruktur AG erzielte Erlöse aus der Vermietung in Höhe von 180,3 Mio. EUR (Vj: 177,3
Mio. EUR) und Erlöse aus dem Verkauf von Verwertungsobjekten in Höhe von 10,9 Mio. EUR (Vj: 4,6
Mio. EUR).
Die sonstigen übrigen Umsatzerlöse betreffen mit rd. 39,1 Mio. EUR (Vj: 31,5 Mio. EUR) Leistungser-
bringung für die Triebfahrzeugführerausbildung sowie mit rd. 18,4 Mio. EUR (Vj: 16,8 Mio. EUR) Perso-
nalverleih an Dritte.
Die sonstigen betrieblichen Erträge aus sonstiger Liegenschaftsverwertung betrugen rd. 23,5 Mio. EUR
(Vj: 17,9 Mio. EUR). Die gesamten gemäß § 42 Bundesbahngesetz gewährten Zuschüsse betrugen im
Jahr 2024 rd. 2.471,8 Mio EUR. Darin enthalten sind Refundierungen in Höhe von 20,1 Mio. EUR für
die durch das Hochwasser entstandenen Schäden (Erlösentgänge und Kosten), für die der Bund den
Zuschussvertrag angepasst hat. Die erforderlichen Reinvestitionen für die Hochwasserschäden werden
im Rahmen der Annuitäten durch den Bund refundiert.
Die Betriebsaufwendungen der ÖBB-Infrastruktur AG betrugen im Jahr 2024 insgesamt rd. 3.689,8 Mio.
EUR (Vj: 3.346,7 Mio. EUR).
Als Eigentümerin der gesamten Schieneninfrastruktur samt Anlagen und Einrichtungen hat die ÖBB-Inf-
rastruktur AG im Jahr 2024 für den Bereich Immobilien Instandhaltung in Höhe von 38,2 Mio. EUR (Vj:
36,1 Mio. EUR) sowie Betriebskosten in Höhe von 239,8 Mio. EUR (Vj: 241,3 Mio. EUR) aufgewendet.
Der Personalaufwand betrug im Jahr 2024 1.357,8 Mio. EUR (Vj: 1.273,9 Mio. EUR). Die Personalin-
tensität als Relation zwischen Personalaufwand und Gesamtaufwand betrug 36,8% (Vj: 38,1%). Der
durchschnittliche Personalaufwand jedes Mitarbeiters der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt 80,6 TEUR (Vj:
77,4 TEUR).
Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen beliefen sich auf 17,8% (Vj: 15,8%) der Ge-
samterträge. Der durchschnittliche Aufwand für Material und bezogene Leistungen pro Mitarbeiter belief
sich auf 44,3 TEUR (Vj: 36,5 TEUR). Die Materialintensität beträgt 20,2% (Vj: 17,9%).
Die Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen abzüglich der Auflö-
sung passivierter Kostenbeiträge beliefen sich im Jahr 2024 auf 953,1 Mio. EUR (Vj: 878,5 Mio. EUR).
Die Abschreibungsintensität als Relation zwischen Abschreibungen zuzüglich Betriebskosten und Ge-
samtaufwand betrug 32,3% (Vj: 33,5%). Der Anstieg der Abschreibungen um 74,6 Mio. EUR ist im We-
sentlichen auf die Investitionstätigkeit in die Infrastruktur und die damit einhergehenden Inbetriebnah-
men zurückzuführen.
An betrieblichen Steuern und Abgaben sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäfts-
jahr 2024 6,1 Mio. EUR (Vj: 4,4 Mio. EUR) bzw. 626,2 Mio. EUR (Vj: 589,2 Mio. EUR) angefallen. Die
Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist unter anderem auf die Erhöhung der Auf-
wendungen für Büroerfordernisse im Zusammenhang mit der Digitalisierungsoffensive, die Integration
der GKB sowie inflationär bedingten Kostensteigerungen zurückzuführen. Zusätzlich führte die Dotie-
rung der Rückstellungen im Zusammenhang mit dem IBE-Alt-Verfahren zu einer Erhöhung des sonsti-
gen betrieblichen Aufwands.
Seite 69 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
12
Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögenslage der ÖBB-Infrastruktur AG hat sich im Wesentlichen aufgrund von Investitionen ak-
tivseitig im Geschäftsjahr um 3.132,5 Mio. EUR auf einen Betrag von 42.539,7 Mio. EUR (Vj: 39.407,2
Mio. EUR) erhöht. Weitere Informationen zur Vermögenslage sind im Kapitel „Investitions- und Finan-
zierungsmaßnahmen“ angeführt.
Das Finanzergebnis der ÖBB-Infrastruktur AG wird im Geschäftsjahr 2024 mit rd. -505,6 Mio. EUR (Vj:
-422,5 Mio. EUR) ausgewiesen. Die höheren Fremdfinanzierungskosten in Höhe von 130,4 Mio. EUR
im Vergleich zum Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus den erforderlichen zusätzlichen Finanzierun-
gen und einem Anstieg des Zinsniveaus. Die im Geschäftsjahr 2024 aktivierten Fremdkapitalzinsen ge-
mäß § 203 Abs. 4 UGB betragen 146,8 Mio. EUR (Vj: 134,5 Mio. EUR). Im aktuellen Geschäftsjahr
reduzierte sich das Finanzergebnis um -83,1 Mio. EUR (Vj: -65,8 Mio. EUR).
Die Eigenkapitalquote per 31.12.2024 der ÖBB-Infrastruktur AG – unter Einbeziehung der Kostenbei-
träge von Dritten – beträgt rd. 18,3% (Vj: 18,9%). Die Fremdkapitalquote der ÖBB-Infrastruktur AG per
31.12.2024 beträgt – unter Einbeziehung der Kostenbeiträge von Dritten in das Eigenkapital – rd. 81,7%
(Vj: 81,1%). Die gesamte Fremdkapitalzinslast als Relation zwischen Fremdkapitalzinsen zuzüglich
zinsähnlicher Aufwendungen zu durchschnittlichem verzinslichen Fremdkapital liegt bei 2,3% (Vj: 2,1%).
Dabei wurden die Verbindlichkeiten aus Cross-Border-Lease- und Sublease-Verträgen sowie die ent-
sprechenden Zinsaufwendungen außer Acht gelassen, da diesen Zinsaufwendungen gleich hohe Zins-
erträge gegenüberstehen. Des Weiteren wurden die Erträge und Aufwendungen aus Zinsswaps bei der
Ermittlung des Zinsaufwandes saldiert.
Die Effektivverschuldung der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt zum 31.12.2024 rd. 27,1 Mrd. EUR (Vj: 25,4
Mrd. EUR) und errechnet sich wie folgt:
in TEUR 2024
2023
Anleihen 6.887.569
7.885.690
Kreditinstitute 3.659.147
3.860.477
Konzernfinanzverbindlichkeiten 70.539
282.555
Eurofima 1.640
280.000
Finanzierung OeBFA 16.486.267
13.125.550
abzüglich liquide Mittel -9
-16
Effektivverschuldung
27.105.154
25.434.256
Die externen Finanzverbindlichkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG betragen zum 31.12.2024 rd. 27,0 Mrd.
EUR (Vj: 25,2 Mrd. EUR).
2025 werden für die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen sowie die Tilgung von fälligen Anleihen
Neufinanzierungen gemäß genehmigten Budget in Höhe von rd. 4,6 Mrd. EUR erforderlich.
Die ÖBB-Infrastruktur AG wird wie im Geschäftsjahr 2024 die notwendige Finanzierung im Jahr 2025
vor allem über Darlehen der Republik Österreich durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagen-
tur (OeBFA) aufnehmen.
Seite 70 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
13
Kapitalflussrechnung
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
Jahresüberschuss 3.172.884
27.290.036
- Zuschreibung/ + Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Investitionsbereichs 1.094.131.095
1.019.374.888
- Auflösung von Kostenbeiträgen von Dritten -140.988.430
-139.865.023
- Gewinne/ + Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des
Investitionsbereichs 3.011.357
11.820.786
- Beteiligungserträge, Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögen sowie Zinsen und ähnliche Erträge/+ Zinsen und
ähnliche Aufwendungen 502.647.673
418.712.118
- sonstige fondsunwirksame Erträge/ + sonstige fondsunwirksame Aufwendungen -111.411
518.853
- Zunahme/ + Abnahme der Vorräte -1.569.631
-8.508.373
- Zunahme/ + Abnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der
sonstigen Forderungen -29.760.391
-22.305.951
- Zunahme/ + Abnahme von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
und gegenüber beteiligten Unternehmen 1.183.306
-48.301.898
- Zunahme/ + Abnahme der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 89.932.382
57.383.754
- Abnahme/ + Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
der sonstigen Verbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus Wechsel und
Anzahlungen auf Bestellungen -84.731.303
-205.795.355
- Abnahme/ + Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
und gegenüber beteiligten Unternehmen 37.999.828
-70.279.869
- Abnahme/ + Zunahme der passiven Rechnungsabgrenzungsposten -74.405.578
-36.686.795
- Abnahme/ + Zunahme Rückstellungen 50.957.041
-22.703.082
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern 1.451.468.821
980.654.089
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit nach Steuern 1.451.468.821
980.654.089
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlung für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) -3.279.775.665
-3.133.799.141
+ Einzahlung aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen) 15.205.353
30.219.087
- Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen -123.702.765
-400.000
+ Einzahlung aus dem Abgang von Finanzanlagen 0
500.244
+ Einzahlung von Kostenbeiträgen von Dritten 215.477.534
175.760.451
+ Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und Wertpapiererträgen 72.007.301
40.265.665
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -3.100.788.242
-2.887.453.693
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
-
Auszahlung für die Tilgung von Finanzkrediten
-200.036.407
-37.067
+ Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten gegenüber beteiligten Unternehmen oder
gegen Sonstige 3.913.934.103
4.581.850.793
- Tilgung von Krediten gegenüber beteiligten Unternehmen oder gegen Sonstige -280.000.000
-200.000.000
- Auszahlung für dieTilgung von Anleihen -1.000.000.000
-1.000.000.000
- Auszahlung für Zinsen und ähnliche Aufwendungen -576.161.440
-502.976.442
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 1.857.736.256
2.878.837.283
Freier Geldstrom
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit nach Steuern 1.451.468.821
980.654.089
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -3.100.788.242
-2.887.453.693
Freier Geldstrom -1.649.319.420
-1.906.799.604
Finanzmittelveränderungsrechnung
Finanzmittelbestand zum Periodenanfang
+ Forderungen gegenüber ÖBB-Finanzierungsservice GmbH - täglich fällig ²) -278.957.383
-1.251.970.624
+ Forderungen gegenüber Kreditinstituten - täglich fällig
1
) 4.708
989.624
+ Kassenbestand und Schecks 11.289
1.935
Finanzmittelbestand zum Periodenanfang -278.941.386
-1.250.979.065
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern 1.451.468.821
980.654.089
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -3.100.788.242
-2.887.453.693
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 1.857.736.256
2.878.837.283
Übertragung Cash aus Abspaltung 57.689
0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 208.474.525
972.037.679
Finanzmittelbestand zum Periodenende
- Verbindlichkeiten gegenüber ÖBB-Finanzierungsservice GmbH - täglich fällig
2
) -70.475.489
-278.957.383
+ Forderungen gegenüber Kreditinstituten - täglich fällig 6.465
4.708
Seite 71 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
14
+ Kassenbestand und Schecks 2.163
11.289
Finanzmittelbestand zum Periodenende -70.466.861
-278.941.386
1) Täglich fällige Posten (≤ 3 Monate) gem. Fußnote ²) sind Teil des Fondsmittelbestandes. Kurzfristige Posten (≤ 1 Jahr) sind im Cash Flow aus der operativen
Tätigkeit, langfristige Posten (> 1 Jahr) im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit darzustellen.
2) Täglich fällige (≤ 3 Monate) Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH sind Teil der Fondsmittel
und nicht im Geldfluss aus der operativen Tätigkeit oder der Finanzierungstätigkeit anzusetzen.
Der negative Geldfluss aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurde einerseits aus positiven
Rückflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit und andererseits aus kurzfristigen Darlehensaufnahmen
sowie über das konzerninterne Cash-Pooling finanziert.
Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen
Das Jahr 2024 stand für die ÖBB-Infrastruktur AG weiterhin wieder ganz im Zeichen der Fortsetzung
d
es laufenden Bahnausbaus. Mit 3,5 Mrd. EUR (Vj: 3,3 Mrd. EUR) Investitionsvolumen forcierte die
ÖBB-Infrastruktur AG im Jahr 2024 den Schienenausbau in Österreich und galt damit als Motor der
heimischen Verkehrsinfrastrukturentwicklung.
Das Anlagevermögen entwickelte sich wie folgt (in Mio. EUR):
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2024 bei den immateriellen Vermögensgegenständen und im Sach-
anlagevermögen 3.524,9 Mio. EUR (Vj: 3.338,0 Mio. EUR) in Neu- und Ersatzinvestitionen investiert.
Die Anlagenintensität zum 31.12.2024 der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt rd. 94,4% (Vj: 95,2%).
Di
e Abschreibungsquote, welche die durchschnittlich angenommene Nutzungsdauer des Anlagevermö-
gens als Relation zwischen Abschreibung und Anlagevermögen zu Anschaffungskosten angibt, beträgt
für technische Anlagen 3,2% (Vj: 3,1%) und für bebaute Grundstücke 1,9% (Vj: 1,8%). Der Anlagenab-
nutzungsgrad (inkl. Grundstücke), welcher angibt, in wie weit das vorhandene Vermögen bereits abge-
schrieben ist, beträgt 33,5% (Vj: 34,0%). Im Geschäftsjahr 2024 hat die ÖBB-Infrastruktur AG mehr
investiert als die Abschreibung betragen hat, d.h. die Investitionsdeckung beträgt 322,2% (Vj: 327,8%).
Der Anlagendeckungsgrad als Verhältnis zwischen Eigenkapital zuzüglich langfristigen Fremdkapitals
zum Anlagevermögen zuzüglich langfristigen Umlaufvermögens beträgt 60,2% (Vj: 58,1%).
0,0
1
0.000,0
20.000,0
30.000,0
40.000,0
50.000,0
31.12.08 31.12.10 31.12.12 31.12.14 31.12.16 31.12.18 31.12.20 31.12.22 31.12.24
Anlagevermögen zu Buchwerten
Seite 72 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
15
Österreich liegt bei den Pro-Kopf-Investitionen ins Schienennetz im europäischen Spitzenfeld:
Investitionsschwerpunkte 2024
Die ÖBB-Infrastruktur AG arbeitete auch 2024 intensiv an der Umsetzung des größten Bauprogramms
a
ller Zeiten. Im Rahmenplan 2024 bis 2029 ist eine gesicherte Investitionssumme von
rd. 21,1 Mrd. EUR festgelegt. Damit setzt die ÖBB-Infrastruktur AG im Auftrag des Bundesministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) in den kommenden
sechs Jahren zahlreiche Neubau- und Modernisierungsprojekte sowie Erhaltungsarbeiten um.
Der Ausbau und die Qualitätssicherung des Schienennetzes bilden die Voraussetzungen dafür, dass
insgesamt mehr Züge auf dem Schienennetz fahren können. Das bedeutet höhere Kapazitäten sowie
bessere und schnellere Verbindungen für Bahnreisende.
ÖBB Großprojekte wie der Semmering-Basistunnel, die Koralmbahn und der Brenner Basistunnel lau-
fen planmäßig weiter. Darüber hinaus wird der Fokus auf den Ausbau des Nahverkehrs in Ballungsräu-
men gelegt. Im Sinne des Klimaschutzes ist es den ÖBB zudem wichtig, die Regionalbahnen zu attrak-
tivieren und ein entsprechendes Elektrifizierungsprogramm zu forcieren. Ein Teil der Investitionen wird
zukunftsorientiert in die Digitalisierung fließen.
Die Schiene wird außerdem weiter fit für den Güterverkehr gemacht. Programme zum Bau von soge-
nannten güterzuglangen Überholgleisen haben den größtmöglichen Effekt, da die gemeinsame Nutzung
derselben Strecken durch Güter- und Personenverkehr effizienter abgewickelt werden kann. Auch die
Unterstützungsmaßnahmen für Anschlussbahnen und eine Modernisierungswelle für Verschiebebahn-
höfe verankern die aktuelle Güterverkehrsoffensive im Rahmenplan.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Bau weiterer „Mini-Trans-
formatoren“ ist neu im Rahmenplan. Damit gelangt der in ÖBB-eigenen Wind- und Sonnenkraftwerken
nachhaltig produzierte Strom ins Bahnstromnetz – denn mittlerweile erzeugen die ÖBB in acht Wasser-
kraftwerken und mehr als 100 Photovoltaikanlagen sowie einer Windkraftanlage Strom aus erneuerba-
ren Energien. Ziel ist es, die Eigenproduktion von Strom weiter deutlich zu erhöhen.
Auch die Modernisierung von Bahnhöfen und Haltestellen wird weiter vorangetrieben. Im Rahmen des-
sen soll der Zugang zur Bahn so einfach wie möglich gestaltet werden. Der barrierefreie Umbau von
Bahnhöfen und Haltestellen ist ein wichtiger Baustein im Rahmenplan.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Großraum Wien
Nirgendwo sonst in Österreich steigt die Anzahl an Reisenden so stark wie in der Ostregion. Um mit
diesem Wachstum Schritt zu halten, muss auch das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ausgebaut
und verbessert werden.
Mit dem S-Bahn-Wien-Upgrade modernisiert die ÖBB-Infrastruktur AG seit Oktober 2023 die Schie-
n
eninfrastruktur auf der Wiener Stammstrecke zwischen Wien Meidling und Wien Floridsdorf. Dafür
werden auf 13 km Bau- und Tragwerke erneuert, Bahnsteige verlängert sowie das digitale Zugsiche-
rungssystem ETCS für mehr Zuverlässigkeit im Gesamtsystem implementiert. Mit diesen und vielen
weiteren Verbesserungsmaßnahmen entlang der Nord- und Südachsen werden die Voraussetzungen
für einen dichteren Takt und kürzere Wartezeiten geschaffen.
2024 wurden bereits die ersten Meilensteine im Abschnitt Wien Praterstern und Wien Floridsdorf finali-
siert.
Mit dem Upgrade-Programm modernisieren die ÖBB-Infrastruktur AG aber nicht nur die S-Bahn in Wien,
sondern auch gleichzeitig zahlreiche Strecken in Wien und Niederösterreich. Auf einem Streckennetz
von 170 km werden Optimierungen vorgenommen, die alle eng ineinandergreifen. Auch auf der Süd-
strecke wurden daher während der Sommersperre in den Bahnhöfen Guntramsdorf-Thallern, Pfaffstät-
ten, Kottingbrunn, Sollenau und Theresienfeld Bahnsteige verlängert sowie Gleise und Weichen erneu-
ert. All diese Maßnahmen sind ein Beitrag um die Schieneninfrastruktur in der Ostregion zukunftsfit zu
machen.
Ein weiteres wichtiges Puzzlestück im innerstädtischen Nahverkehr ist die Attraktivierung der Verbin-
dungsbahn zwischen Hütteldorf und Meidling. 2024 wurde das UVP-Verfahren fortgeführt.
Im Jahr 2024 hat die ÖBB-Infrastruktur AG die Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen an der Pot-
t
endorfer Linie im Abschnitt Ebreichsdorf abgeschlossen.
Mit dem viergleisigen Ausbau der Südstrecke zwischen Wien Meidling und Mödling inklusive der Errich-
tung zweier neuer Haltestellen wird das Mobilitätsangebot für den Süden von Wien und den Bezirk
Mödling noch attraktiver. Dafür liefen 2024 die Planungen weiter.
Der Norden profitiert vom Ausbau der Nordbahn, der im Abschnitt Wien Süßenbrunn – Gänserndorf
zügig voranschreitet. Insgesamt werden rd. 66 km Strecke unter laufendem Betrieb modernisiert. Im
Zuge dessen werden auch 17 Bahnhöfe und Haltestellen in diesem Abschnitt attraktiviert und barriere-
frei adaptiert. Auch sollen das Park & Ride- und das Bike & Ride-Angebot ausgebaut werden. Hinzu
kommt die Auflassung sämtlicher Eisenbahnkreuzungen, was höhere Fahrgeschwindigkeiten der Züge
erlauben wird.
Die Modernisierungen der Kamptalbahn, Traisentalbahn, Erlauftalbahn oder Mattersburger Bahn wur-
den im Berichtszeitraum ebenfalls vorbereitet bzw. errichtet. Weiters wurde mit den Arbeiten für den
Ausbau der Franz-Josefs-Bahn begonnen.
Das Projekt „Flughafenspange“ steht für eine attraktive Anbindung des Osten Österreichs an den Flug-
hafen Wien Schwechat und die Stadt Wien. 2024 sind die Planungen weiter vorangeschritten, im Juni
2024 erfolgte der Startschuss für das UVP-Verfahren.
Ausbau Weststrecke
Rund ein Drittel aller Züge fahren auf der Weststrecke. Güter- und Personenverkehr nehmen laut Prog-
nosen weiterhin zu. Umso härter waren die Auswirkungen auf den Bahnverkehr nach dem Extremwet-
terereignis im September 2024. Nach dem Hochwasser am 13.09.2024 konnte der Vollbetrieb auf der
neuen Weststrecke zwischen Wien und St. Pölten am 15.12.2024 wieder aufgenommen werden. Auf-
grund der Sperre des Atzenbrugger Tunnels wurde der gesamte Fern- und Güterverkehr auf der alten
Weststrecke durch den Wienerwald abgewickelt. Für die Wiederinbetriebnahme wurden in knapp drei
Monaten unter anderem 16 km Kabel für die Stromversorgung ausgetauscht und 60 km Lichtwellenlei-
ter-Fasern neu verlegt. Weiters wurden 4 km Handlauf für die Notbeleuchtung erneuert, Brandmelde-
anlagen, Notrufsäulen und Stromversorgung für die Feuerwehr ersetzt und 1,4 km Hochspannungslei-
tungen (10-KV-Leitung) ausgetauscht – um nur einige Beispiele zu nennen. Für die finale Reparatur
muss die Strecke zwischen 12.05. und 05.06.2025 erneut gesperrt werden. Fernverkehrszüge werden
in diesem Zeitraum wieder über die alte Weststrecke umgeleitet.
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Für die Wiederherstellung des Bahnbetriebs auf der Weststrecke wurden im Jahr 2024 Maßnahmen in
Höhe von rd. 20,1 Mio. EUR (Reinvestitionen und Instandhaltung) umgesetzt. Für den vollständigen
Wiederaufbau und die Investition in eine höhere Infrastrukturresilienz gegen zukünftige Hochwasserer-
eignisse im Bereich des Tullnerfeldes werden in den nächsten beiden Jahren weitere rd. 50,0 Mio. EUR
investiert.
Unabhängig davon geht der Ausbau der Weststrecke ungehindert weiter. Dieser geht auf den Bedarf
auf den Strecken zwischen Linz und Wels sowie zwischen Salzburg und Köstendorf ein, um der großen
Nachfrage nach mehr Zügen und besseren Verbindungen auf diesen Strecken nachzukommen.
Im Berichtszeitraum wurden die Bauarbeiten für den Ausbau der Weststrecke zwischen Marchtrenk und
Wels sowie auf der Westseite des Linzer Hauptbahnhofs fortgeführt. Der Ausbau des Abschnittes zwi-
schen Linz und Marchtrenk startete ebenfalls 2024. Für den Ausbau des Abschnittes zwischen Linz
Verschiebebahnhof West und Linz Signalbrücke laufen die Planungen. Ebenso wird seit Jänner 2024
der Terminal Wels modernisiert.
Die ÖBB haben gemeinsam mit ihren Partnern (Land und Stadt Salzburg) das Salzburger S-Bahn-Netz
in den vergangenen Jahren umfassend modernisiert. Zwölf Bahnhöfe wurden im S-Bahn-Netz völlig neu
errichtet, fünf bestehende wurden von Grund auf erneuert. Die Neuerrichtung des Bahnhofs Seekirchen
Stadt lief auf Hochtouren, die Inbetriebnahme erfolgte im Dezember 2024.
Der viergleisige Ausbau der Weststrecke wird zwischen Köstendorf und Salzburg in zwei jeweils einröh-
rigen Tunneln verlaufen. Dafür liefen 2024 die UVP-Planungen und die vertieften Planungen und Ge-
nehmigungsverfahren parallel weiter. Auch wurden regelmäßige, intensive Gespräche mit Stakehol-
der:innen (z. B. in Form von institutionalisierten Dialogforen) geführt.
Südstrecke auf der Zielgerade
Stück für Stück schreiten die Tunnelprojekte und Streckenausbauten voran. Die Großbauprojekte auf
der Südstrecke werden es möglich machen, dass Reisende künftig in weniger als zwei Stunden zwi-
schen Wien und Graz und in 45 Minuten zwischen Graz und Klagenfurt gelangen können.
Rund zehn Jahre nach dem Baustart im Fröschnitzgraben wurden die Vortriebsarbeiten im November
2024 abgeschlossen. Beide 27,3 km langen Röhren sind damit vom niederösterreichischen Gloggnitz
bis ins steirische Mürzzuschlag fertig gegraben. Für die Mineure endet damit ihr Beitrag zu diesem
Jahrhundertprojekt für Österreich. In den nächsten Monaten wird die Betoninnenschale fertig gestellt.
Bevor die Züge durch den Berg fahren, erfolgt die bahntechnische Tunnelausrüstung, die im Sommer
2025 starten soll.
Die 130 km lange Koralmbahn startet indessen bereits jetzt in die finale Phase. Die Gesamtinbetrieb-
nahme zwischen Graz und Klagenfurt – mitsamt Koralmtunnel – ist schließlich zum Fahrplanwechsel
Ende 2025 geplant.
Im Jänner 2024 startete die Modernisierung des Villacher Hauptbahnhofs, der in Vorbereitung auf die
Gesamtinbetriebnahme der Koralmbahn sowie die Einführung des neuen kund:innenfreundlichen Takt-
systems fit für die Zukunft gemacht wird.
Elektrifizierung der Weststeiermark
2024 hat die ÖBB Infrastruktur AG auch das Elektrifizierungsprojekt der ehemaligen „Graz Köflacher
Bahn“ übernommen. Die Elektrifizierung erfolgt in zwei Bauphasen. Insgesamt werden 133 km Stre-
cken- und Bahnhofsgleise mit einer elektrischen Oberleitung überspannt. Der erste elektrifizierte Ab-
schnitt zwischen Wettmannstätten und Wies-Eibiswald (mit Anbindung an den neuen Bahnhof West-
steiermark an der Koralmbahn) wird bereits 2025 – rechtzeitig vor der Fertigstellung der Koralmbahn –
in Betrieb gehen.
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Bahnhöfe und sonstige Investitionen
2024 wurden folgende Bahnhöfe verbessert und modernisiert:
– Bahnhof Tullnerbach-Pressbaum
– Bahnhof Gramatneusiedl
– Haltestelle Furth-Göttweig
– Bahnhof Kaindorf
– Bahnhof Arnoldstein (kundenrelevante Bereiche)
– Bahnhof Wampersdorf
– Bahnhof Wartberg
– Bahnhof Oberdrauburg
– Haltestelle Seekirchen Stadt
– Haltestelle Hüttau
– Haltestelle Klaus
Tauernbahn
Die Tauernstrecke Salzburg – Villach ist neben der Br
ennerachse die wichtigste österreichische alpen-
überquerende Verbindung. Der Auftakt für die Modernisierung erfolgte mit dem Baustart des Bahnhofs
Gastein im August 2024, im November folgten die Bahnhöfe Dorfgastein und Bad Hofgastein. Zwischen
November 2024 und Juli 2025 ist die Tauernstrecke zwischen Böckstein in Salzburg und Mallnitz in
Kärnten für die umfangreichen Modernisierungsarbeiten des Tauerntunnels komplett gesperrt. Um die
Modernisierung zu finalisieren, ist eine zweite Phase für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen
erforderlich. Diese ist bereits in Planung und betrifft schwerpunktmäßig den Bereich des Südportals. Die
zweite Bauetappe wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 erfolgen.
Feldkirch – Buchs
Im Sommer 2024 erfolgte am international wichtigen St
reckenabschnitt zwischen Feldkirch in Österreich
und Buchs in der Schweiz die erste Phase umfangreicher Erhaltungsarbeiten. Die zweite Phase erfolgt
im Rahmen einer Komplettsperre im Sommer 2026.
Brennerachse
Di
e Planungen und Vorarbeiten der ÖBB am Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel als Teil des Ausbaus
der Eisenbahnachse Brenner werden konsequent fortgesetzt. Im Projektabschnitt Staatsgrenze nächst
Kufstein – Schaftenau laufen die Erkundungsarbeiten zur Erstellung der Umweltverträglichkeitserklä-
rung.
Im Projekt Schaftenau – Knoten Radfeld wurde im Herbst 2023 die Detailgenehmigungsplanung öffent-
lich verhandelt. Das Projekt dient langfristig zur Entlastung des Eisenbahnknotens Wörgl. Es wird seine
Verkehrswirksamkeit gegen Ende dieses Jahrzehnts entfalten können.
Im Zuge der Baumaßnahmen für einen barrierefreien Bahnhof Fritzens-Wattens werden flankierend
auch zwei Güterzuglange Überholgleise errichtet. Diese wirken kurzfristig zur weiteren Kapazitätsstei-
gerung auf der Bestandstrecke. Die Arbeiten liefen im Jahr 2024 auf Hochdruck weiter. Weitere Über-
holgleise sind im Bereich Bahnhof Schwaz vorgesehen.
Der Bahnausbau im Tiroler Unterland dient zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulauf-
strecke zum Brenner-Basistunnel. Das realisieren die Schieneninfrastrukturbetreiber in Österreich, Ita-
lien und Deutschland mit dem Ausbau der Eisenbahnachse München – Verona als Teil des europäi-
schen Skandinavien-Mittelmeer-Kernnetzkorridors.
Der Brenner Basistunnel (BBT)
2024 wurden die laufenden Rohbauarbeiten für den Brenner-Basistunnel durch die Galleria di Base del
Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE fortgeführt und weitere neue Vortriebsaktivitäten aufgenom-
men. Gegen Ende des Jahres 2024 waren vier Hauptbaulose aktiv, drei auf österreichischem und eines
auf italienischem Staatsgebiet. Mehr als 170 km des insgesamt 230 km langen Tunnelsystems sind be-
reits ausgebrochen.
Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen für die eisenbahntechnische Ausrüstung des Bren-
ner-Basistunnels konnte im Frühjahr 2024 nach mehreren Bietereinsprüchen abgeschlossen und die
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Planungsarbeiten für die Bautechnik aufgenommen werden. Nach der Beendigung des Tunnelrohbaus
soll ab 2027 mit dem etappenweisen Einbau der Eisenbahntechnik begonnen werden.
Migration weiterer Streckenabschnitte in die fünf Betriebsführungszentralen
Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 die Steuerbereiche der fünf Betriebsführungszentralen (BFZ) wie-
der deutlich erweitert. So wurden u. a. die Betriebsstellen Maxing, Spital am Semmering und Mürzzu-
schlag in die Betriebsführungszentrale (BFZ)-Wien Stadlau, die Betriebsstellen Selzthal, Rottenmann,
Traun inkl. Rutzing und Nettingsdorf in die BFZ-Linz, Stainach-Irding, Schladming und Ederbauer in die
BFZ-Salzburg, Leoben, Göss, Kalwang, Kalsdorf, Graz Puntigam, St. Marein-St. Lorenzen, Weststeier-
mark und Wundschuh in die BFZ-Villach, Stams inkl. Silz und Ölztal in die BFZ-Innsbruck migriert. Damit
werden bereits rd. 71 % des Hauptnetzes der ÖBB-Infrastruktur AG von den fünf Betriebsführungszent-
r
alen gesteuert.
Das BFZ-Ausfallkonzept beschreibt, wie im Störungs- bzw. Ereignisfall schnellstmöglich der Betrieb in
hoher Qualität abgewickelt werden kann und die Beeinträchtigungen im nationalen und internationalen
Zugverkehr so gering wie möglich gehalten werden können. Das Ausfallkonzept sieht vor, dass die BFZ-
Systeme und -Bedienplätze nahtlos von anderen BFZ-Standorten übernommen werden können, was
die Betriebsführung im Störfall deutlich erleichtert. In diesem Zusammenhang wurde der Neubau der
BFZ Wien Stadlau und die Errichtung von regionalen Ersatzarbeitsplätzen (EAP) mit georedundanter
IT-Serverlandschaft geplant und teilweise umgesetzt. Die Fertigstellung der EAP-Spittal für die BFZ-
Villach erfolgte mit Dezember 2023. Die Vollinbetriebnahme der BFZ-Wien Stadlau hat im März 2024
stattgefunden.
ETCS – European Train Control System
Das ETCS trägt zur Harmonisierung des europäischen Eisenbahnsystems und damit zu einem interope-
rablen und kostenoptimierten Zugang zum System Bahn bei. So wird die Position des Systems Bahn
gegenüber anderen Verkehrsträgern auf lange Sicht gestärkt.
Mit der Umsetzung des ETCS-Migrationsplans wird die Sicherstellung der Interoperabilität auf Basis
europäischer Vorgaben ermöglicht und gewährleistet. Damit können die gesetzlichen Vorgaben sowohl
in technischer als auch in zeitlicher Hinsicht eingehalten werden. Eine enge Koordination mit dem BFS-
Programm ist jedenfalls sichergestellt. Damit wird im laufend dichter und komplexer werdenden Bahn-
betrieb für die entsprechende Sicherheit, Pünktlichkeit und Qualität gesorgt und die Kund:innenanfor-
derungen werden bestmöglich erfüllt.
Durch die im Juli 2023 erfolgte erfolgreiche Übernahme der ETCS-Level-2-Pilotstrecke Linz-Vöck-
labruck des ETCS-Migrationsprogramms wurde ein wesentlicher Meilenstein des sich im Plan befindli-
chen ETCS-Roll-outs erreicht. Mit der Inbetriebnahme des Teilabschnittes der Koralmbahn von St. Paul-
Lavanttal bis Klagenfurt zum Fahrplanwechsel wurde im Dezember 2023 auch noch ein Streckenteil nur
mit ETCS und ohne Außenlichtsignale für Zugfahrten in Betrieb genommen.
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Überarbeitung des National Implementation Plan für ER-
TMS (European Rail Traffic Management System) für die Europäische Kommission im Juni 2024 wurde
gemeinsam mit dem BMK eine Strategie für den Rückbau des derzeitigen nationalen Zugsicherungs-
systems PZB erarbeitet und an die Eisenbahnverkehrsunternehmen kommuniziert. Diese sieht einen
Rückbau des Altsystems schrittweise beginnend mit 2032 und den weiteren Ausbau von ETCS anhand
dieses Migrationsplans vor.
Digitalisierung in der ÖBB-Infrastruktur AG
Die ÖBB-Infrastruktur AG setzt Digitalisierung und Automatisierung ein, um die strategischen Ziele der
K
apazitätssteigerung und Effizienzsteigerung zu erreichen und Erfolgskriterien wie Pünktlichkeit, Si-
cherheit und Kund:innenzufriedenheit weiterzuentwickeln. Hierfür wurde im Zuge der INFRA-Mobilitäts-
wende die Stoßrichtung Digitalisierung definiert. Dabei wird interdisziplinär gedacht und Initiativen, die
aus der Digitalisierung entstehen, werden im Konzern abgestimmt vorangetrieben. Diese Initiativen re-
alisieren Methoden der Automatisierung und Digitalisierung im System Bahn, um durch mehr Effizienz
die Kapazität, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität zu verbessern.
Vor dem Hintergrund der konkreten Herausforderung, die relevanten Themen mit den vielen Facetten
erfolgreich abzuwickeln, werden die notwendigen Prozesse adaptiert und etabliert, und es wird an der
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Bereitstellung der erforderlichen Fähigkeiten und Ressourcen gearbeitet. Damit wird eine zentrale Vo-
raussetzung für einen erfolgreichen und zielgerichteten Transformationsprozess geschaffen. Die Initia-
tiven im Kontext der Digitalisierung wurden in enger Abstimmung mit den betroffenen Bereichen inner-
halb der ÖBB-Infrastruktur AG definiert, denn nur so war es möglich, wesentliche Verbesserungen, die
einen direkten Mehrwert in den operativen Bereichen mit sich bringen, zu erzielen. Erste messbare
Projekte sind die Zuglaufcheckpoints und das Zugpositionsservice (Projekt „Greenlight”). Letzteres um-
fasst die präzise Ortung von Zugpositionen im Gleisbereich. Die Greenlight-Softwareplattform empfängt
im Sekundentakt Lokalisierungsinformationen, Geschwindigkeit und Empfangsqualitätsinformationen
(Mobilfunk und GNSS) von der in Triebfahrzeugen installierten „railpower box”, verarbeitet diese und
stellt sie Dritten zur Verfügung. Mittlerweile sind bereits rd. 1.600 Triebfahrzeuge der ÖBB und weiterer
Eisenbahnverkehrsunternehmen mit „Greenlight-fähigen Railpower Boxen“ausgestattet worden. Wei-
tere Projekte sind das digitale Stellwerk und die innovative Regionalbahntechnik.
Mit dem Programm BFS zählte die ÖBB-Infrastruktur AG schon in der Vergangenheit zu den Vorreitern
b
ei den Themen „Fernsteuerung” und „Digitalisierung” im Bahnbetrieb. Um dies weiter voranzutreiben,
werden ältere Stellwerksbauarten sukzessive durch moderne elektronische Stellwerke ersetzt.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat im Berichtszeitraum mehrere Kooperationen mit Infrastrukturbetreibern
d
urchgeführt bzw. vertieft, um die internationalen Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Digi-
talisierung effizient zur Weiterentwicklung des Bahnbetriebs zu nutzen. Hierzu zählt zum Beispiel die
Kooperation zwischen SBB und ÖBB-Infrastruktur AG in den Gremien Reference CCS Architecture und
Systempillar. Außerdem ist die ÖBB-Infrastruktur AG seit 2019 Mitglied bei EULYNX und Founding-
Member bei Europe’s Rail Joint Undertaking, um aktiv die Weiterentwicklung der Stellwerkstechnik vo-
ranzutreiben und die Vorteile der Digitalisierung zu verankern.
Das Programm Digitaler Bahnbetrieb – Phase 1 (DBB) der ÖBB Infrastruktur AG umfasst fünf Projekte
zur Optimierung der Zugsteuerung. Das Trassenkonstruktionssystem (TRAKSYS) entwickelt ein neues
System zur präzisen Trassenkonstruktion. Die Digitalisierung der Zugvorbereitung (PORTHOS) moder-
nisiert die Planung der Disposition von Zugvorbereitungsleistungen, reduziert manuelle Tätigkeiten und
Medienbrüche. Die Digitalisierung betrieblicher Prozesse zielt darauf ab, den Bahnbetrieb durch mo-
derne Technologien und systemische Unterstützung weiterzuentwickeln. Die Adaptive Zuglenkung
(AZL) optimiert die Betriebsführung durch Geschwindigkeitsempfehlungen und automatisierte Konflikt-
lösungen. Das „Driver Operational Assistant System“ (infraDOAS) ist eine Visualisierungs-App für Trieb-
fahrzeugführer:innen, um fahrtrelevante Informationen bereitzustellen. Diese Projekte zielen darauf ab,
die Effizienz, Sicherheit und Pünktlichkeit im Bahnbetrieb zu steigern.
Die ÖBB-Infrastruktur AG evaluiert den Einsatz von Artifical Intelligence (AI) im Bahnbetrieb. Dabei wer-
den sämtliche Anwendungsfälle von der Bestellung einer Trasse über deren Konstruktion und Planung
bis hin zur Abwicklung der Zugfahrt betrachtet. Für den konkreten Fall der Verkehrslenkung wurde be-
reits ein erster Prototyp in Form eines Advisory-Systems für Fahrdienstleiter:innen entwickelt. Dieses
unterstützt mithilfe von künstlicher Intelligenz bei Dispositionsentscheidungen und schätzt deren Aus-
wirkung auf das Verkehrsgeschehen ab.
Um eine Effizienzsteigerung im Bereich der Anlagenbereitstellung zu realisieren, setzt die ÖBB-Infra-
struktur AG auf das Thema „Building Information Modeling“ (BIM). BIM ist eine objektorientierte, infor-
m
ationsbasierte Planungsmethode und verknüpft dreidimensionale Konstruktionen mit weiteren Infor-
mationen wie Produkteigenschaften, Kosten, Bauablauf, betreiberrelevante Details etc. So werden di-
gitale Modelle „intelligent“. Seit 2016 arbeitet die ÖBB-Infrastruktur AG an der Weiterentwicklung und
Integration von BIM in die Projektabwicklung. Erste Projekte werden seit 2018 mit BIM umgesetzt (z. B.
Tunnelkette Granitztal). Da internationale Standards für BIM im Bereich Infrastruktur bislang noch fehl-
ten, arbeitete die ÖBB-Infrastruktur AG in den letzten Jahren gemeinsam mit anderen Infrastrukturbe-
t
reibern aus der ganzen Welt aktiv bei der Standardentwicklung – dem sogenannten IFC-Rail-Projekt
von buildingSMART International – mit. Dieser neue Standard IFC 4.3 wurde im Berichtsjahr (konkret
im April 2024) als ISO-Norm 16739 herausgegeben. Sobald die Implementierung dieses Standards in
die Softwareprodukte für die BIM-Methodik abgeschlossen ist, kann der Informations- und Datenaus-
tausch beim digitalen Planen, Bauen und Betreiben von Infrastrukturprojekten endlich effizienter gestal-
tet werden. Die nötigen IT-Projekte zur Automatisierung des Datenflusses zwischen den Projektphasen
Planung / Bau und der späteren Instandhaltung wurden Ende 2024 gestartet. Unabhängig von der Her-
ausgabe der ISO 16739 wurde BIM mit 01.01.2024 als neuer Standard für komplexe Projekte ausgerollt.
Das bedeutet, dass ab 01.01.2024 neu beauftragte, komplexe Projekte grundsätzlich mit BIM abgewi-
ckelt werden müssen.
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Neben BIM gibt es zahlreiche weitere Digitalisierungsvorhaben in der ÖBB-Infrastruktur AG. Um einen
gesamthaften Überblick über Daten zu bewahren und diese strukturiert zur Verfügung zu stellen, wurde
eine „ÖBB-Infra Datenfabrik” aufgebaut. Die Datenfabrik hat den Fokus durch Prozesse, Methodiken
und technische Plattformen Daten in einem hohen Reifegrad wiederverwendbar bereitzustellen. Damit
sollen in Zukunft unter anderem prediktive Szenarien im Bereich Maßnahmenplanung und Instandhal-
tung verbessert und datengetriebene Entscheidungen ermöglicht werden. Ein professionelles Daten-
management bildet die Basis für ein virtuelles Datenabbild der ÖBB-Infrastruktur AG in einem „Digital
T
win ÖBB-Infrastruktur”, der das Gleis- und Streckennetz sowie darauf installierte Anlagen enthält.
Im Bereich des „Digitalen Arbeitsplatzes” ist die Umsetzung von zwei für die digitale Transformation
notwendigen Konzernprojekten (Digital Reach und Microsoft-365-Roll-out) bereits erfolgreich abge-
schlossen. Aufgrund der Veränderungen durch die Pandemie auf das Arbeitsleben wurden viele digitale
Möglichkeiten geschaffen, remote und digital zusammenzuarbeiten. Diese Projekte bilden die Grund-
lage der Digitalisierung der operativen Einheiten mit mobilen digitalen Services. Dabei wurden im
ÖBB Infrastruktur-Konzern rd. 8.500 Mitarbeiter:innen zum ersten Mal mit einem persönlichen IT-User
ausgestattet. Dadurch kann jede:r Mitarbeiter:in im Digital Reach somit in- und außerhalb der Arbeitszeit
auf die digitalen Services (z. B. Microsoft 365, HR-Portal, Intranet mobil) zugreifen. Weiters wurde zur
Umsetzung des modernen, digitalen Arbeitsplatzes im Rahmen des strategischen Konzernprojektes
„Microsoft 365“ ein Roll-out der Cloudlösung Microsoft 365 in nichtbetriebskritischen Bereichen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns durchgeführt.
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Darstellung der gesamten Rahmenplan- und sonstigen Investitionsprojekte
Projekt
Investitionen
2024 in Mio.
EUR
Voraussichtliche
bzw. erfolgte
Fertigstellung
Bahnhofsum- und neubauten
Bahnhof Arnoldstein
1)
10,8 2024/2026
Bahnhof Bad Gastein 3,8 2025
Bahnhof Dorfgastein 0,6 2025
Bahnhof Fritzens-Wattens 9,9 2025
Haltestelle Furth-Göttweig 2,1 2024
Bahnhof Gramatneusiedl 32,3 2024
Bahnhof Himberg 8,0 2027
Haltestelle Judendorf-Straßengel 2,0 2024
Haltestelle Klaus in Vorarlberg 12,7 2024
Bahnhof Maria Anzbach 3,9 2025
Bahnhof Messendorf / Haltestelle Raaba 23,5 2026
Bahnhof Micheldorf 5,6 2025
Bahnhof Oberdrauburg 3,1 2024
Bahnhof Ried im Innkreis 4,3 2028
Bahnhof Tullnerbach-Pressbaum 8,7 2024
Villach Hbf 22,7 2026
Bahnhof Wartberg im Mürztal 5,4 2024
Haltestelle Wiener Neustadt Civitas Nova 6,8 2024
Bahnhof Wolfurt 7,5 2026
Haltestelle Wien Praterkai 1,8 2024
Parkdecks
Fritzens-Wattens; Errichtung Parkdeck; Bau 1,7 2025
Großraum Wien
Inzersdorf; Errichtung Terminal (Cargo-Center Wien)
2)
0,8 2016/2026
Ausbau Marchegger Ast
3)
21,4 2018/2024/
2035
Großraum Wien; Qualitätssicherung Nahverkehr 161,3 2030
Wien Hütteldorf - Wien Meidling; Verbindungsbahn
4)
11,4 2036
Wien Meidling - Mödling; 4-gleisiger Ausbau
5)
2,7 2035
Weststrecke
Attnang-Puchheim - Salzburg Hbf; Ausbau Bestandsstrecke
6)
18,4 2029
Linz - Wels; 4-gleisiger Ausbau 113,0 2031
Linz Kleinmünchen (a) - Linz Hbf; 4-gleisiger Ausbau 3,7 2034
Flughafen Wien - Bruck a.d. Leitha; Errichtung Verbindungsstrecke 8,4 2034
Neumarkt-Köstendorf - Salzburg; Neubaustrecke 16,2 2042
Südstrecke
Wien Blumental - Wampersdorf; 2-gleisiger Ausbau Pottendorfer Linie 9,0 2023
Wampersdorf - Wiener Neustadt; Streckenattraktivierung 9,3 2023/2026
Graz - Klagenfurt; Koralmbahn (Projekte gem. Vertrag) inkl. Flughafenast 345,0 2025
Gloggnitz - Mürzzuschlag; Neubaustrecke (Semmering-Basistunnel) 348,0 2030
Bruck a.d. Mur - Graz; Bahnhofsumbauten 2,3 2030
Süßenbrunn - Bernhardsthal; Ausbau Bestandsstrecke
7)
54,3 2026/20236
Pyhrn-Schober-Achse
Linz Hbf - Summerau; Attraktivierung 2,7 2023
Bischofshofen - Selzthal; Attraktivierung Ennstal 17,7 2030
Linz - Selzthal; selektiv 2-gleisiger Ausbau und Bahnhofsumbauten 2,9 2037
Tauern-Achse
Maishofen-Saalbach - Leogang; Ski WM 2025 16,5 2024
Brennerachse
Brenner Basistunnel 312,5 2032
Staatsgrenze n. Kufstein – Knoten Radfeld; Brenner Nordzulauf 33,7 2037
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Rahmenplan- und sonstigen Investitionsprojekte
Projekt
Voraussichtliche
bzw. erfolgte
Fertigstellung
Programme
Lärmschutz 12,5
Park & Ride 20,1
Streckenelektrifizierungen 16,1
Regionalbahnkonzept Streckenattraktivierungen 49,7
Sicherheit und Betriebsführungssysteme 314,4
Maßnahmen zur Kund:innenzufriedenheit (Mobilfunk, Datennetze, WLAN) 0,7
Reinvestitionen in das Schienennetz 790,0
Sonstige (inkl. immaterieller Vermögenswerte) 608,4
Gesamt Rahmenplan- und sonstige Investitionsprojekte 3.524,9
1) Umbau erfolgt in mehreren Phasen: Herstellung Barrierefreiheit bis 2024. Gesamtfertigstellung der
Bahnhofsmodernisierung erfolgt 2026.
2)
Inbetriebnahme der Betriebsgleise, KLV- und WLV-Anlage erfolgte 2016. Die Umsetzung der Phase 2 erfolgt bis
2026.
3)
Inbetriebnahme des Wiener Abschnitts erfolgte 2018 (Erzherzog-Karl-Straße – Wien Aspern). Die Inbetriebnahme
des Vollausbaus im Bereich Stadlau bis Marchegg erfolgt bis 2024 und im Bereich Marchegg bis Staatsgrenze bis
2035.
4)
Teilinbetriebnahmen für 2028 und 2031 geplant.
5)
Streckenabschnitt Meidling bis Liesing Teilinbetriebnahme 2033
6)
Inbetriebnahme des Bahnhofumbaus Neumarkt am Wallersee und Steindorf bei Straßwalchen bereits erfolgt.
Inbetriebnahme der neuen Haltestelle Seekirchen Süd mit 2024.
7)
Inbetriebnahme des Streckenausbaus Wien Süßenbrunn (e) - Gänserndorf (e) inkl. Bahnhofsumbauten erfolgt bis
2026
A.3. Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen
D
ie ÖBB-Infrastruktur AG verfügt über keine Betriebsstätten bzw. Zweigniederlassungen.
Arlbergachse
Feldkirch - Buchs; Streckenausbau 12,7 2026
Arlbergstrecke; Maßnahmen zur Fahrplanstabilität 8,8 2031
Bregenz - Bludenz; Nahverkehrsausbau (Rheintalkonzept) 3,1 2031
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des
Unternehmens
B.1. Voraussichtliche Entwicklung
Rahmenplan 2024 bis 2029
Die ÖBB-Infrastruktur AG investiert in den nächsten Jahren rd. 21,1 Mrd. EUR in ein modernes
E
isenbahnnetz. Damit kann der eingeschlagene Investitionskurs in grüne Mobilität nachhaltig
abgesichert werden. Die Zeitpläne der Projekte wurden dem aktuellen Stand der Projektentwicklung
angepasst und fortgeschrieben.
Ergänzend zu den Großprojekten entlang der Südstrecke wird der Fokus unter anderem auf den Ausbau
des Nahverkehrs in Ballungsräumen gelegt. Die Regionalbahnen werden attraktiviert und ein
entsprechendes Elektrifizierungsprogramm weiter forciert. Von großer Bedeutung wird auch der weitere
Ausbau von Infrastrukturanlagen für den Güterverkehr sein. Ein Teil der Investitionen wird
zukunftsorientiert in die Digitalisierung fließen.
Für den Bau der Neubaustrecke Köstendorf – Salzburg werden die ersten Investitionen getätigt. Durch
den viergleisigen Ausbau der Weststrecke vor Salzburg werden höhere Kapazitäten und damit ein
besseres Angebot im Personen- und Güter- sowie im Nah- und Fernverkehr möglich. Ebenfalls neu im
Rahmenplan sind der zweigleisige Ausbau der Strecke Werndorf – Spielfeld, als wichtiger Abschnitt
Richtung Südosteuropa und zum Hafen Koper, der zweigleisige Ausbau des Abschnitts Nettingsdorf –
Rohr-Bad Hall auf der Pyhrnstrecke sowie zwei Regionalbahnvorhaben: der Ausbau Herzogenburg –
St. Pölten sowie die Attraktivierung der Ossiacherseebahn.
Auch die Modernisierung von Bahnhöfen und Haltestellen wird weiter vorangetrieben. Im Rahmen
dessen soll der Zugang zur Bahn so einfach wie möglich gestaltet werden. Der barrierefreie Umbau von
Bahnhöfen und Haltestellen ist ein wichtiger Baustein im Rahmenplan. Neu ist unter anderem der
Bahnhofsumbau Straßwalchen sowie die Attraktivierungen in Maishofen-Saalbach und Leogang
anlässlich der alpinen Ski-WM 2025.
Brenner Basistunnel
RPL 2024
-
2029: rd. 2,1 Mrd.
Neue Südstrecke (Koralmbahn
u
nd Semmeringbasistunnel)
RPL 2024
-
2029 rd. 2,3 Mrd.
Reinvestitionen inkl.
P
ark&Ride und Lärmschutz
RPL 2024
-
2029: rd. 5,4 Mrd.
Bahnhofsumbauten und
Terminals sowie sonstige
Streckenneu- und ausbauten
RPL 2024
-
2029: rd. 6,1 Mrd.
Sicherheit und
B
etriebsführungssysteme
RPL 2024
-
2029 rd. 2,4 Mrd.
Elektrifizierungen und
S
treckenattraktivierungen
RPL 2024-2029: rd. 2,8
Mrd.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Zielnetz
Die ÖBB-Infrastruktur AG war im Geschäftsjahr 2024 maßgeblich an der Fertigstellung des Fachent-
wurfs für das Zielnetz 2040 (Federführung BMK) beteiligt. Das Zielnetz 2040 legt einen grundlegenden
Plan für den Ausbau der heimischen Bahninfrastruktur in den kommenden fünfzehn bis zwanzig Jahren
dar. Dabei handelt es sich beim Zielnetz 2040 noch nicht um eine konkrete Planung und Finanzierung
einzelner Projekte, wie sie im Rahmenplan verankert werden, sondern um eine strategische Leitlinie für
die über den Rahmenplan hinausgehende längerfristige Entwicklung des Bahnnetzes. Im Jahr 2024
wurde der Fachentwurf abgeschlossen, öffentlich präsentiert und seitens des BMK einem öffentlichen
Stellungnahmeprozess zugeführt. Der Fachentwurf für das Zielnetz 2040 und ergänzende Unterlagen
wie der umfangreiche Methodenbericht zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Analyse sind auf der
Webseite des BMK veröffentlicht.
Auf Basis von vorgelagerten Analysen wurden im Zuge des Erarbeitungsprozesses des Zielnetz 2040
über 100 Projektideen identifiziert. Die Aussichtsreichsten davon wurden im Einvernehmen mit relevan-
ten Stakeholdern, unter anderem den Bundesländern und Verkehrsverbünden, in sogenannte Module
geclustert und im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Analyse bewertet. Am Ende
wurden 67 Projekte in 25 Modulen auf Basis der Bewertungsergebnisse ausgewählt, die nun Teil des
Fachentwurfs sind. Zu jedem der Module wurden Fahrplankonzepte erstellt, Simulationen über die Wirk-
samkeit mithilfe eines Verkehrsmodells durchgeführt und Analysen zur grundsätzlichen technischen
Machbarkeit sowie Grobkostenschätzungen durchgeführt. Berücksichtigung fanden dabei insbesondere
der Ausbau der internationalen Verbindungen genauso wie des Regionalverkehrs, aber auch Projekte
zur Stärkung des Schienengüterverkehrs, der Ausweitung des Taktfahrplans sowie der besseren Ver-
netzung in Ballungsräumen.
Das Zielnetz 2040 wird getragen von der Vision, dass im Jahr 2040 auf dem heimischen Bahnnetz ins-
gesamt rd. 255,0 Mio. Zugkilometer im Jahr gefahren werden können. Das entspricht dem eineinhalb-
fachen Niveau der heutigen Verkehrsleistung.
Der nun vorliegende Fachentwurf für das Zielnetz 2040 ist das Ergebnis eines intensiven Prozesses. Er
umfasst Maßnahmen im Umfang von insgesamt rd. 26,0 Mrd EUR zu heutigen Preisen. Davon sind im
aktuellen Rahmenplan 2024-2029 allerdings bereits Projekte im Umfang von rd. 4,0 Mrd. EUR abgebil-
det.
Der Ausbau des Bahnnetzes ist auch mit dem Horizont 2040 in Österreich nicht abgeschlossen. Neben
den Projekten im Zielnetz 2040 gibt es eine Reihe von weiteren Strecken, die langfristig ausgebaut
werden können. Manche davon wurden auch im Zielnetz-Prozess bereits untersucht, wobei bei diesen
Maßnahmen eine erneute Betrachtung für einen Horizont nach 2040 empfohlen wurde.
Digitalisierung
Damit die Kund:innen auch in Zukunft die Vorteile der Digitalisierung nutzen können, erprobt die ÖBB-
I
nfrastruktur AG schon jetzt zukunftsweisende Stellwerkstechnologien (cloudfähige Lösungen) und setzt
im Bereich der Digitalisierung verstärkt auf Kooperationen mit Partnerbahnen (DACH). Smarte Feldele-
mente, die Auflösung von begrenzten Stellbereichen sowie hardwareunabhängigere Reinvestitionszyk-
len werden mittel- bis langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Life-Cycle-Kosten und
geringeren Instandhaltungsaufwendungen leisten.
Mit der Festlegung und Abnahme der Regionalbahnarchitektur 2026+ wurden im Zuge des Innovations-
programms „Regionalbahntechnik“ die Weichen zur Attraktivierung von Regionalbahnen gestellt. Durch
Bündelung innovativer Technologie für Regionalbahnen wird die Kapazität und Wirtschaftlichkeit dieser
Strecken optimiert. Das Programm liefert dabei die Grundlagen für einen gesamthaften Sicherungstech-
nik- und Telematik-Ausrüstungsstandard auf Regionalbahnen. Die wesentlichen Einsparungspotenziale
werden insbesondere durch die innovative Ausgestaltung von Eisenbahnkreuzungen, den Abbau von
Systembrüchen (z. B. durch Einsatz von ETCS L2 Only), die Vereinfachung sicherungstechnischer Sys-
teme sowie der Verwendung moderner Mobilfunksysteme erwartet.
Das europäische Zugbeeinflussungssystem ETCS Level 2 stellt die Basis jeglicher zukünftigen Auto-
matisierung im sicherheitsrelevanten Bereich des Bahnverkehrs dar. Die ÖBB-Infrastruktur
AG verfolgt
d
as Ziel, ETCS Level 2 flächendeckend im starkbelasteten Streckennetz zu implementieren und so die
in die Jahre gekommenen punktförmigen Zugbeeinflussungen (PZBs) sukzessive zu ersetzen. Diese
Maßnahme trägt zu einer nachhaltigen Verbesserung der bestehenden Sicherheitsleistung bei.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Das projektübergreifende Programm Digitaler Bahnbetrieb – Phase 1 (DBB) der ÖBB-Infrastruktur AG
wird 2025 fortgesetzt und bündelt die Projekte „Trassenkonstruktionssystem“, „Digitalisierung der Zug-
vorbereitung“, „Digitalisierung betriebliche Prozesse“, „Adaptive Zuglenkung“ und „Driver Operational
Assistant System“.
Das Programm DBB verfolgt mit diesen fünf Vorhaben die folgenden übergeordneten Digitalisierungs-
ziele:
– Digitalisierung betrieblicher Prozesse kompensiert Pensionswelle und sorgt für gleiche bzw. höhere
Qualität
– Reduktion von Energie- und Papierbedarf
– Ausbau des Angebots und attraktivere, öffentliche Verkehrsmittel
– Steigerung der betrieblichen Sicherheit durch digitalere Prozesse = weniger Fehlerpotenzial und ak-
tuellere Information für Mitarbeiter:innen
– Umsetzung nationales und EU-Recht
– Abbau von Medienbrüchen, dadurch zukünftig eine zentrale Informationsquelle mit einfachem Über-
blick für Triebfahrzeugführer:innen
Im Zuge der Digitalisierung gewinnt auch die Datenerfassung und Datenanalyse von Sensoriken wie
etwa von Zuglaufcheckpoints oder Tunnel- und Weichensensorik stark an Bedeutung, da diese zuneh-
mend sowohl als Grundlage für predictive Maintenance-Anwendungen und weiteren Optimierungen hin-
sichtlich Kostenreduktion als auch zur Erhöhung der Sicherheit und Effizienz dienen. Durch digitalisierte
Informationen und Lösungen in der ÖBB-Infrastruktur AG wie z. B. dem ÖBB Infra-InfoHub oder Echt-
z
eitnachrichten können Informationen auch mit anderen Verkehrsinfrastrukturbetreibern vernetzt wer-
den und bilden so die Grundlage für ein multimodales Verkehrsmanagement.
Als weiteres wichtiges strategisches Projekt arbeitet die ÖBB-Infrastruktur AG an einer zentralen digita-
len Kund:innenplattform, um die EVU-Kund:innen umfassend besser servicieren zu können. Mit dieser
Plattform werden die Kund:innenprozesse mit den operativen Abläufen in der ÖBB-Infrastruktur AG ver-
bunden.
Für die Digitalisierung des Geschäftsprozesses „Infrastruktur Managen“ wurden die Projekte mit dem
Ziel, einen transparenten und standardisierten Datenfluss, einen durchgehenden integrierten digitalen
Prozess vom Planen über das Bauen bis zum Betreiben zu schaffen. Dabei werden die lokalen veralte-
ten IT-Tools sowie Medien- und Systembrüche durch eine moderne integrierte IT-Lösung ersetzt. Fokus
sind bei diesen Lösungen die durchgehenden Prozesse und der Nutzen für die jeweiligen Mitarbeiter:in-
nen, damit diese zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und in der richtigen Form die richtigen Daten
zur Verfügung haben, die sie für ihre Arbeit benötigen, um das Kerngeschäft effizient abzuwickeln. Mit
der Digitalisierung von Prozessen wird außerdem die Automatisierung von Abläufen an den Terminals
und die automatisierte Abrechnung von Energieverbrauch für EVUs vorbereitet.
Die Umsetzung des funktionalen Digitalen Zwillings der ÖBB-Infrastruktur AG wird weiter vorangetrie-
b
en, um das Ziel einer datengetriebenen Organisation und Entscheidungsfindung voranzutreiben. Die
Daten werden in der notwendigen Qualität und Aktualität bereitgestellt, um diese in die jeweiligen Ge-
schäftsprozesse integrieren zu können. Sensoriken für die einzelnen Objekte des Digitalen Zwillings
werden mit den virtuellen Anlagen verknüpft, um zunehmend mehr Wissen und Intelligenz aus den Da-
ten zu schöpfen. Bedarfsgerechte Fachsichten werden bereitgestellt und nach Bedarf miteinander ver-
bunden.
Durch die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Information Security, abgestimmt mit der ÖBB Hol-
ding AG, wird die Segmentierung von Netzzonen in der ÖBB-Infrastruktur AG durchgeführt, um sicher-
zustellen, dass zukünftig die IT-Services für den Eisenbahnbetrieb von allen weiteren IT-Services ge-
trennt und somit abgesichert werden. Schrittweise wird der Grad der Information-Security hin zu einer
nachhaltig besseren Resilienz gegenüber bestehender oder neuer (Cyber-) Bedrohungen gesteigert
und die Vorbereitung auf die Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 (Sicherheit für Netz- und Informations-
systeme) durchgeführt.
Durch den konsequenten Ausbau des Datennetzes wurden die technischen Grundlagen für die Netz-
werksegmentierung (Datennetztrennung) hergestellt. Damit einhergehend ist die Erhöhung der Daten-
netzsicherheit (Trennung der betrieblichen Netzsegmente von Office-Netzsegmenten), welche durch
den bereits umgesetzten Ausbau von Systemen für die Netzwerksicherheit weiter gestärkt wird.
Dies schafft auch die Voraussetzung für eine zunehmende Nutzung von hybriden Cloudservices, die
aufgrund der Flexibilität und Skalierbarkeit eine Voraussetzung für zahlreiche Digitalisierungsvorhaben
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bilden. Die ÖBB-Infrastruktur AG arbeitet hier gemeinsam mit dem ÖBB Konzern an den Rahmenbedin-
gungen und Basis für eine zunehmende sinnvolle Nutzung und Management dieser neuen Möglichkei-
ten.
B.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Das Chancen- und Risikomanagement begleitet die relevanten Geschäftsprozesse und Finanzpositio-
n
en der wesentlichen Konzernunternehmen und versteht sich so als ein wichtiges Instrument der Un-
ternehmensführung.
Chancen und Risiken sind im ÖBB Konzern grundsätzlich als Ereignisse oder Entwicklungen definiert,
die zu einer positiven oder negativen Ergebnisabweichung gegenüber den Planungsannahmen führen
können. Die Überarbeitung des Chancen- und Risikoportfolios erfolgt synchron zur jeweiligen Planung.
Eine Konzernrichtlinie und ein konzernweit verbindliches Chancen- und Risikomanagement-Handbuch
definieren die Mindestanforderungen für alle einbezogenen Unternehmenseinheiten. Das oberste Ziel
der Risikopolitik ist die Absicherung der Unternehmenstätigkeit. Risiken sollen nur dann bewusst einge-
gangen werden, wenn ihre Dimension abschätzbar ist und mit der erwarteten Steigerung der Erträge
und des Unternehmenswerts einhergehen.
An den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden einerseits die jeweils aktuellsten Chancen- und
Risikoreports, andererseits die Ergebnisse der Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Chancen- und
Risikomanagementsystems durch die Wirtschaftsprüfer:innen, die im Zuge der Jahresabschlussprüfung
gemäß Regel 14.3.8.5 des Public-Corporate-Governance-Kodex überprüft werden, jährlich berichtet.
Somit soll gewährleistet sein, dass sich der Aufsichtsrat ein kontinuierliches Bild von der Effizienz und
der Effektivität des implementierten Systems machen kann. Der regelmäßige Dialog mit dem Prüfungs-
ausschuss bietet darüber hinaus die Möglichkeit, neue risikobezogene Themen top down zu identifizie-
ren und im Rahmen des Risikomanagements weiterzubehandeln. Um formal eine stärkere Verzahnung
risikonaher Funktionen (Risikomanagement, IKS, Compliance, Prozessmanagement etc.) voranzutrei-
ben, wurde 2017 zudem ein „Governance, Risk and Compliance”-Komitee eingerichtet.
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern ist zur Sicherstellung des professionellen Umgangs mit Chancen und Ri-
siken sowie zur laufenden Umsetzung des Risiko- und Chancenmanagementprozesses die Funktion
eines Konzern-Risikomanagers eingerichtet: Er ist für den Chancen- und Risikomanagementprozess im
Konzern bzw. in der Gesellschaft verantwortlich. Im Konzern führt er die Chancen- und Risikokonsoli-
dierung und -aggregation durch und ermittelt dessen Gesamt-Chancen- und Risiko-Position, die jeweils
mit den Risikoakzeptanz- und Risikotragfähigkeitsgrenzen abgeglichen wird. Gegebenenfalls werden
daraus weiterer Handlungsbedarf abgeleitet und Maßnahmen initiiert. Der Risikomanager berichtet an
den Vorstand sowie an den Konzern-Chancen- und Risikomanager, er legt den Chancen-/Risikobericht
inkl. der Risikopriorisierung sowie der relevanten Steuerungsmaßnahmen vor und übernimmt Bera-
tungs- und Schulungsaufgaben. Darüber hinaus sind in allen Geschäftsbereichen, Stabstellen und in
allen wesentlichen Beteiligungen dezentrale Risikomanager und -ansprechpartner definiert, welche die
risikoverantwortlichen Führungskräfte („Risk Owner”) bei der Erfassung der Chancen und Risiken im
jeweiligen Verantwortungsbereich unterstützen.
Die wichtigsten Chancen und Risiken, von denen keine bestandsgefährdend sind, verteilen sich wie
folgt auf die einzelnen Chancen- und Risikofelder:
Strategie
Vor dem Hintergrund einiger sehr dynamischer und schwer vorhersehbarer Entwicklungen, insbeson-
d
ere die Ukrainekrise und der Nahostkonflikt, die Rohstoff- und Energiepreise, die Geldpolitik der No-
tenbanken und die Zinsentwicklung sowie daraus resultierende eventuelle Lieferengpässe und geopo-
litischer Dynamiken, ist das Erreichen strategischer Ziele mitunter risikobehafteter als in den Vorjahren.
Den sich immer dynamischer gestalteten Umfeldentwicklungen wird innerhalb des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns mit der strategischen Neuausrichtung unter dem Titel „#INFRA.mobilitätswende” entgegen-
getreten. Mit dem Programm bereitet sich das Unternehmen auf wesentliche Herausforderungen und
Risiken vor, die sich aus den derzeitigen Gegebenheiten und Herausforderungen, insbesondere aus
den Entwicklungen auf dem Energiemarkt und sämtlichen daraus direkt oder indirekt resultierenden
Folgen, aus dem verschärften Wettbewerbsdruck und dem technologischen Wandel in den nächsten
zehn Jahren, ergeben. Zudem soll das Fundament der operativen Exzellenz gestärkt werden. Für die
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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definierten Maßnahmen zur Umsetzung der Initiativen, die in der Budget- bzw. Mittelfristplanung einge-
arbeitet wurden, wird ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt.
Operativer Betrieb
Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren wird mit etablierten Systemen und Programmen begeg-
n
et. So ist etwa ein Naturgefahrenmanagement implementiert (inkl. Wetterinformationssystem, Hoch-
wasserinformationssystem, Naturgefahrenhinweiskarte). Neben anderen wetterinduzierten Risiken
stellt Hochwasser eine bedeutende Naturgefahr für die Schienenverkehrsinfrastruktur in Österreich dar.
Um den Risiken von Hochwasser zu begegnen, wurden bereits zahlreiche Vorsorgemaßnahmen getrof-
fen, die kontinuierlich überprüft und weiter ausgebaut werden – so auch im Kontext des außergewöhn-
lichen Hochwasserereignisses im September 2024, das einen hohen Schaden verursachte. Umfas-
sende Analysen und daraus abgeleitete Erkenntnisse werden in weitere kurz- / mittel- und langfristig
mögliche Risikomitigationsmaßnahmen einfließen. Niederschlagsmengen haben auf die Eigenerzeu-
gung von Bahnstrom mitunter hohen Einfluss – durch ein Trockenjahr kann sich zwischen der Eigener-
zeugungsprognose und der tatsächlichen Erzeugung eine nicht unerhebliche Differenz ergeben.
Dadurch müssen Mindermengen auf dem Markt gedeckt werden, wobei bei einem Trockenjahr tenden-
ziell auch mit höheren Preisen zu rechnen ist – die Energiepreisentwicklungen und Volatilitäten des
Jahres 2022 haben gezeigt, dass ein Risikoeintritt mit entsprechend hohen Auswirkungen verbunden
sein könnte. Diesem Risiko begegnet man u. a. durch Speicheroptimierung und einer rollierenden Be-
schaffungsstrategie, um die Auswirkungen im Falle des Risikoeintritts möglichst gering zu halten. Im
Zuge der durchgeführten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse wurden abseits der üblichen jährlichen
Niederschlagsvolatilitäten auf lange Sicht keine erheblichen Klimarisiken für die Eigenerzeugung von
Bahnstrom identifiziert. Ausfallsrisiken im Bereich sämtlicher Telekommunikationsservices und der we-
sentlichen Datennetzdienste für den Bahnbetrieb begegnet man mit präventiven Maßnahmen zur Risi-
koreduktion wie Notfallplänen, Schaffung von Redundanzen oder einer örtlichen Verlagerung der Stand-
orte. Trotz grundsätzlich extrem hoher Ausfallssicherheit der Betriebsführungszentralen können Teil-
oder Totalausfälle durch Terrorismus, Sabotage oder Elementarereignisse wie Brand nicht gänzlich aus-
geschlossen werden. Daher ist ein gesamtheitliches Ausfallskonzept für Schlüsselelemente wie Stell-
werke, Fernsteuerbereiche, BFZ-Zellen und Kund:inneninformationssysteme Teil der Betriebsführungs-
strategie. Um das Risiko eines Umsatzrückgangs und Mehraufwands durch Qualitätsprobleme bei An-
lagen zu vermindern, werden als Maßnahme regelmäßige Überprüfungen der Anlagen durchgeführt.
Zur Risikominderung von durch ÖBB Mitarbeiter:innen verursachten Unfällen werden laufend Schu-
lungs- und Informationsveranstaltungen organisiert. Das Risiko terroristischer Attacken wird sowohl
durch gezielte Maßnahmen und Anweisungen (Verhaltensempfehlungen) als auch durch die enge Zu-
sammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres gemindert. Um auf die Auswirkungen eines
Blackouts infrastrukturseitig besser vorbereitet zu sein, wurden einerseits spezifische Störfallkonzepte
im Betriebs- und Energiebereich erstellt, andererseits Blackout-Krisenstabsübungen durchgeführt. Ana-
log dazu wurden auch eine Cyberangriff-Krisenstabsübung durchgeführt. Zweck der Krisenstabsübung
ist es, Abläufe zu simulieren und etwaige Schwachstellen aufzuzeigen. Ein konzernübergreifendes Pro-
jekt zur Blackout-Vorsorge unter der Federführung der ÖBB-Infrastruktur AG wurde bereits 2022 initiiert
b
zw. umgesetzt. Die bestehenden Notfall- und Krisenpläne werden laufend evaluiert und durch jährlich
durchgeführte Übungen überprüft. So wurden aufgrund der Unsicherheiten in Bezug auf russische Gas-
lieferungen bzw. auf ukrainische Gasdurchleitungen unter Federführung des ÖBB Infrastruktur-Kon-
zerns ein stufenweiser Notfallplan entwickelt (in Hinblick auf einen Gaslieferstopp bzw. einen Energie-
lenkungsfall) und im Oktober 2022 konzernweit in Kraft gesetzt. Zielsetzung ist, dass bei Bedarf durch
zielgerichtete Maßnahmen der Bahnverkehr auch mit reduzierter Energieverfügbarkeit aufrechterhalten
werden kann.
Absatz und Vertrieb
Risiken bestehen vor allem durch diverse geopolitisch getriebene Unsicherheiten in Bezug auf Konjunk-
t
urentwicklung und die damit verbundenen Transportmengen im Güterverkehr (höhere Energiepreise
bedeuten einen Rückgang der industriellen Produktion), durch steigenden Wettbewerb, durch verschärf-
ten Kostendruck (durch hohe bzw. volatile Strompreise) und durch Verfahren in Bezug auf Infrastruktur-
benützungsentgelte, Stationsentgelte bzw. Bahnstromnetzentgelte. Risiken betreffend Infrastrukturbe-
nützungsentgelte, Stationsentgelte und Bahnstromnetzentgelte versucht man mit einer marktweiten Be-
reinigung der schon Jahre dauernden Verfahren zu begegnen. Ziel ist es, damit Rechtsfrieden zu erzie-
len bzw. die Rechtssicherheit zu erhöhen. Dafür wurden Verhandlungen mit den betroffenen EVUs unter
Einbindung der Regulierungsbehörde (Schienen-Control-Kommission) geführt.
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Unsicherheiten gibt es auch bezüglich der Auswirkungen von sanierungsbedingten Streckensperren im
Schienennetz der Deutschen Bahn, da vor allem die Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Ver-
kehre derzeit noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden können.
Die Beobachtung und Analyse des Kund:innenverhaltens sowie eine gezielte Anpassung des Angebots
mindern diese Risiken ebenso wie rollierende Energiebeschaffung, um Kund:innen wettbewerbsfähige
Preise bieten zu können. Durch diese Maßnahme wird auch die Chance erhöht, neue Kund:innen zu
gewinnen und das Marktpotenzial bestehender Kund:innen weiter auszuschöpfen.
Personal, Führung und Organisation
Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung der Inflation führen zu Risiken in Bezug auf geplante Ge-
h
altsvalorisierungen, da es jährlich zu planabweichenden Gehaltsabschlüssen kommen kann. Um die-
sem Risiko zu begegnen, wurden diverse Gegensteuerungsmaßnahmen zur Verbesserung der Ertrags-
situation bzw. Verringerung der Kosten entwickelt. So kann bei Schlagendwerden dieses Risikos ent-
sprechend reagiert werden und die Ergebniseffekte bleiben gering.
Auch wenn die Corona-Pandemie als überwunden bezeichnet werden kann, kann ein Pandemierisiko
– ob durch neue Coronavirus-Varianten oder durch gänzlich neue Krankheitserreger – zu Ressour-
cenengpässen führen. Risikomindernd könnten – sofern es notwendig ist – sämtliche Konzepte, Pro-
gramme und Maßnahmen wirken (Homeofficeregelungen, strenge Hygiene- und Abstandregelungen)
sowie organisatorische Maßnahmen wie z. B. Besucher:innenbeschränkungen, Impfangebot im Kon-
zern, Reduktion von Teilnehmer:innen bei Präsenzmeetings und verstärkte Reinigung je nach Ampel-
schaltung, die sich im Zuge der Corona-Pandemie bewährt haben. Innerhalb Europas wird aktuell von
keinen weiteren Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche Entwicklung im Prognosehorizont ausgegan-
gen. Darüber hinausgehende Effekte aus allgemeinen Annahmen zu möglichen Pandemierisiken finden
jedoch nach wie vor im Chancen- und Risikomanangement Berücksichtigung.
Des Weiteren besteht das Risiko, dass durch Nicht- bzw. Teilumsetzung von geplanten Maßnahmen
wie z. B. Effizienzsteigerungen oder Recruiting und Wissenstransfer, Personalmehraufwand entsteht.
Um dieses Risiko zu mindern, erfolgt ein umfassendes Monitoring.
Finanzen / Rechnungswesen
Nahezu alle Energieforwards und Futures der ÖBB-Infrastruktur AG gelten gemäß AFRAC Stellungna-
h
em 15 als Derivat. Der überwiegende Teil dieser Derivate erfüllt die Voraussetzungen einer Bewer-
tungseinheit oder es liegt ein Sicherungsgeschäftes vor, welches als Cashflow Hedge dargestellt wer-
den kann (das ist bei rd. 90 % des Portfolios gegeben). Ein kleiner Teil der Derivate zur Energiebeschaf-
fung erfüllt diese Voraussetzungen nicht und muss ergebniswirksam zum beizulegenden Wert bewertet
werden. Mit hohen Volatilitäten an den Energiemärkten, wie sie bereits 2022 stattgefunden haben, ge-
hen je nach Marktentwicklung entsprechende Bewertungsrisiken / -chancen einher, die als „Bilanzie-
rungsrisiko Strom” erfasst sind.
Recht und Haftung
Der Code of Conduct enthält und regelt die ethischen Grundsätze und allgemeinen Prinzipien, an denen
d
as wirtschaftliche Handeln des Konzerns ausgerichtet ist. Durch diesen Kodex wird das Risiko von
Kosten durch Strafen bei Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen gemindert. Das 2013 einge-
richtete Compliance-Team arbeitet vor allem in diesem Risikofeld als Teil eines Risikofrüherkennungs-
und Überwachungssystems. Das dient in weiterer Folge auch der Risikovermeidung und somit auch der
Schadensabwehr.
Die Änderung von Rechtsvorschriften und Regelwerken kann z. B. durch neue technische oder organi-
satorische Vorgaben einerseits zu erhöhten Systemkosten führen. Das gilt sowohl auf nationaler als
auch auf internationaler Ebene. Dementsprechend sorgfältig werden die Entwicklungen auf mögliche
Auswirkungen untersucht, um frühzeitig reagieren zu können. Andererseits können Verstöße gegen
spezifische Rechtsvorschriften auch zu nicht unerheblichen Strafzahlungen führen – z. B. sieht REMIT II
(Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency), die am 07.05.2024 in Kraft ge-
treten ist, u. a. Verschärfungen bei Sanktionen für Verstöße vor [mögliche Bußgelder: bis zu 5 Mio.
EUR
f
ür natürliche Personen und mind. 15 % des jährlichen Gesamtumsatzes für juristische Personen]).
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Dementsprechend werden spezifische Schulungen für spezifische Zielgruppen in den Fachbereichen
abgehalten und auch interne Kontrollsysteme regelmäßig aktualisiert.
Entsprechend dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz kann ein Unternehmen für gerichtlich strafbare
Taten seiner Mitarbeiter:innen oder Entscheidungsträger:innen verantwortlich gemacht und bestraft wer-
den. Das gilt auch für den ÖBB Infrastruktur-Konzern. Diesem Risiko gilt es zu begegnen. So werden
im Rahmen des rechtlichen Risikomanagements strafrechtlich bedeutsame Bereiche identifiziert. Des
Weiteren werden etwa im Bereich der Fahrlässigkeits-, Umwelt- und Korruptionstatbestände der Ist-
Stand bewertet und Maßnahmen zur Risikovermeidung gesetzt. Mit der Einführung von Kontroll- und
Berichtssystemen wurden Vorsorgemaßnahmen getroffen, ebenso wie mit der Erlassung allgemeiner
Verhaltensanweisungen durch den Code of Conduct. Entsprechende Schulungen und die Schaffung
klarer Verantwortlichkeitsbereiche dienen ebenfalls einer Risikominimierung.
Einkauf und Beschaffung
Risiken ergeben sich nach wie vor aus den Unsicherheiten auf den Energiemärkten, die sich durch
g
eopolitische Spannungen und Dynamiken wie jüngst durch den Nahostkonflikt sehr kurzfristig entwi-
ckeln können – Preisrisiken, Kreditrisiken und auch Bewertungsrisiken begegnet man neben dem Aus-
bau der Eigenerzeugung durch risikominimierende Beschaffungs- und Marktstrategien im Energiebe-
reich, die im Kontext der Preisentwicklungen und -volatilitäten gründlich evaluiert und gegebenenfalls
angepasst werden. Insbesondere stehen die vertraglichen Regelungen mit den Kund:innen im Fokus –
hohe und sehr volatile Strompreise erfordern verbindliche Abnahmemengen. Andernfalls wäre das
kund:innenseitig verursachte Verbrauchsrisiko (Mengen- und Preiskomponente) für die ÖBB-Infrastruk-
tur AG nicht tragbar.
M
ögliche Auswirkungen der geopolitischen Spannungen auf die Verfügbarkeit von Bauprodukten bzw.
-komponenten werden laufend evaluiert und bestmöglich antizipiert, um z. B. eventuell auftretende ter-
minliche und finanzielle Konsequenzen auf Bauprojekte frühzeitig zu bewerten und bestmöglich zu kom-
pensieren. Preissteigerungen auf den Energiemärkten werden mitunter erst zeitverzögert auf andere
Preisindizes einwirken, sodass Risiken für planabweichende Preisvalorisierungen nicht ausgeschlossen
werden können. Die Beobachtung und Analyse der Märkte ermöglicht eine entsprechende Vertragsge-
staltung zur Risikominderung.
Komplexe Infrastrukturprojekte werden einem laufenden Risikomanagement unterzogen, welches u. a.
monetäre Risikovorsorgen zur Abdeckung etwaiger Mehrkosten vorsieht und in die Aktualisierung der
Kostenprognosen einfließt. In der Projektumsetzung können sich Umstände ergeben, bei denen seitens
der Lieferanten (Baufirmen, Planer, etc.) im Laufe des Baufortschrittes entstandene Mehrkosten einge-
fordert werden. Diese Mehrkostenforderungen werden durch interne Fachexperten, bei komplexen
Sachverhalten auch unter Beiziehung externer Gutachter, dem Grunde und der Höhe nach beurteilt und
entsprechend als Verbindlichkeit, Rückstellung oder Eventualverbindlichkeit in den Büchern erfasst.
Informationsverarbeitung
Systemausfälle können bei den operativen Teilbereichen Mehraufwendungen und Umsatzeinbußen
a
uslösen. Um dieses Risiko zu mindern, werden laufend eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, zur
Erhöhung der Verfügbarkeit der IT (z. B. Ausstattung der Serverräume) ebenso wie zur Erhöhung der
Vertraulichkeit (u. a. Awareness-Schulung der Mitarbeiter:innen) und der Integrität der Daten (z. B.
Back-up-Sicherungen). Neben den technischen Absicherungen sorgt der „Chief Information Security
Officer” des Konzerns für eine konzernweite einheitliche Steuerung und Überwachung (Security-Gover-
nance) der Informationssicherheit. Diese Aufgabe erfüllt der „Chief Information Security Officer” gemein-
sam mit den Ansprechpersonen in den Teilkonzernen und Gesellschaften. Die Security-Governance
muss gewährleisten, dass durch die regelmäßige Prüfung der umgesetzten Maßnahmen Schäden –
z. B. durch Schadsoftware – oder identifizierte Risiken gemindert werden. Um der verstärkten Bedro-
hungslage für Cyberangriffe entgegenzutreten, wurde das Programm „Information Security Next Le-
vel“ ins Leben gerufen, in dem es um die Erstellung eines detaillierten Regelwerkes zur Informationssi-
cherheit inklusive zugehöriger Prozesse, die Gewährleistung der Umsetzung des NIS-Gesetzes (NISG-
Audit wurde bereits erfolgreich abgeschlossen), die Sicherstellung einer vollständigen und nachhaltigen
Asseterfassung von IT / OT sowie um die Umsetzung der Konzernprojekte TOM (Target Operating Mo-
del) und PROTECT+ geht.
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Tochtergesellschaften und Beteiligungen
In diesem Risikofeld werden Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrachtet. Hier besteht das Ri-
siko, dass Budgetwerte nicht erreicht werden. Im Immobilienbereich sind die Verwertungserlöse und die
exakten Realisierungszeitpunkte von den jeweiligen Marktentwicklungen abhängig. Die Risikosteue-
rung erfolgt frühzeitig schon in der Verhandlungsgestaltung sowie durch gezieltes Portfoliomanagement.
Klimarisiken / ESG
Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren sind fixer Bestandteil des Risikoinventars, das im Zuge
d
es regelmäßigen Risikomanagementprozesses in Bezug auf kurz- und mittelfristige Auswirkungen eva-
luiert wird. Klimarisiken mit langfristigem Fokus wurden im Zuge einer eigenen Klimarisiko- und Vulne-
rabilitätsanalyse systematisch untersucht und bewertet (Details dazu finden sich in der Nichtfinanziellen
Erklärung).
Nachdem ESG-Risiken bzw. -Chancen im Gegensatz zur klassischen Outside-in-Perspektive des bis-
lang im ÖBB Konzern verfolgten Risikomanagementansatzes (Fokus auf finanziell wesentliche Risiken,
die auf das Unternehmen wirken) auch die Inside-out-Perspektive erfordern (Risiken, die vom Unter-
nehmen auf die Umwelt bzw. auf die Gesellschaft wirken), wurde Mitte 2023 ein Projekt im Zuge der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Vorbereitung auf die CSRD (Corporate Sustainability Reporting
Directive) gestartet.
Die im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten ESG-Chancen und -Risiken, die aufgrund
der systematischen Unterschiede (z. B. unterschiedliche Zeithorizonte, Bewertungsmethoden, etc.) bis-
lang noch keinen Eingang in das Risikoinventar des Unternehmensrisikomanagements fanden, wurden
2024 in einem strukturierten Prozess hinsichtlich einer möglichen Überführung ins „Enterprise Risk Ma-
nagement“ (ERM) evaluiert. Durch Zusammenarbeit mit der Nachhaltigkeitsabteilung und Rücksprache
mit diversen Fachbereichen wurde untersucht, inwiefern die ESG-Chancen bzw. -Risiken im Kontext
der sogenannten „Nettobewertung“ (Risiken unter Berücksichtigung bereits umgesetzter Maßnahmen)
als relevant eingeschätzt und somit in das ERM-System integriert werden sollen – sofern sie nicht oh-
nehin schon im Bestandsinventar des ERM abgebildet waren.
Weiters wurde im ERM-System des ÖBB Konzerns ein neues Risikofeld „ESG“ etabliert und sämtliche
Bestandschancen /
-risiken mit ESG-Bezug diesem zugeordnet. Darüber hinaus wurde in der ÖBB Holding AG beim beste-
henden ERM-Toolanbieter die Freischaltung eines speziellen ESG Risk Management Moduls beauf-
tragt, sodass im Jahr 2025 eine integrierte Softwarelösung zur Verfügung stehen wird.
Zudem wurde für zukünftige weitere Integrationsschritte von ESG-Chancen und -Risiken ins ERM eine
Grobkonzeption erarbeitet, die es im Jahr 2025 konzernweit abzustimmen gilt.
B.3. Finanzinstrumente
O
riginäre Finanzinstrumente
Der Bestand an originären Finanzinstrumenten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ist in der Bilanz ersicht-
lich. Es handelt sich hierbei um Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit, For-
derungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzanlagen und Wertpapiere. De-
taillierte Informationen finden sich in den entsprechenden Angaben in den Erläuterungen zum Konzern-
abschluss.
Derivative Finanzinstrumente
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und
R
ohstoffpreisrisiken ein. Derivative Finanzinstrumente werden nur unter Bezugnahme auf ein Grundge-
schäft abgeschlossen. Derivative Finanzinstrumente werden im Einklang mit den anzuwendenden
Rechnungslegungsvorschriften bewertet.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Risikodefinition und Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente
Die ÖBB Holding AG führt die Finanzgeschäfte im Namen und auf Rechnung von Konzerngesellschaf-
ten durch – mit deren Auftrag und nur nach deren Zustimmung. Ausnahmen sind die Sicherungsinstru-
mente von Commodities. Die ÖBB Holding AG hat ein risikoorientiertes Kontrollumfeld geschaffen. Es
umfasst u. a. Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung von Risiken sowie die Genehmigung, das Be-
richtswesen und die Überwachung von Finanzinstrumenten. Oberste Priorität bei allen Finanzaktivitäten
nimmt der Schutz des Vermögens der Konzerngesellschaften ein. All das ist die Aufgabe der Abteilung
Konzernfinanzen. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit ist die Identifizierung, Bewertung und Begrenzung
finanzwirtschaftlicher Risiken. Risikobegrenzung bedeutet nicht das völlige Ausschließen finanzieller Ri-
siken. Risikobegrenzung meint eine sinnvolle und transparente Steuerung der quantifizierbaren Risi-
kopositionen innerhalb eines konkret zu vereinbarenden Handlungsrahmens mit den Konzerngesell-
schaften. Eine Konzernrichtlinie untersagt die Ausgabe oder das Halten von Finanzinstrumenten zu
spekulativen Zwecken. Zudem wurden durch Konzernrichtlinien die zulässigen Finanzgeschäfte defi-
niert. Nachstehend werden die wichtigsten Finanzierungsrisiken näher erörtert.
Liquiditätsrisiko
Das übergeordnete Ziel des ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Bereich Finanzen ist die Sicherstellung des
n
otwendigen Liquiditätsspielraums. Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkei-
ten bei der Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten haben könnte, die sich aus den eingegange-
nen Verpflichtungen ergeben. Diese können durch Zahlung oder Lieferung eines anderen finanziellen
Vermögenswerts beglichen werden. Eine konsequente Sicherstellung der Liquidität aller Konzerngesell-
schaften ist eine der Hauptaufgaben der Abteilung Konzernfinanzen des ÖBB Konzerns. Die Erfüllung
dieser Aufgabe erfolgt durch Liquiditätsplanungen, die Vereinbarung ausreichender Kreditlinien und
eine hinreichende Diversifizierung der Kreditgeber.
Zinsänderungsrisiko
Risiken aus Marktzinsänderungen können aufgrund der gegebenen Bilanzstruktur das Finanzergebnis
d
es ÖBB Infrastruktur-Konzerns beeinflussen. Es gilt daher, den Einfluss von möglichen Marktzins-
schwankungen auf die Ergebnisentwicklung zu beschränken, wobei das Niveau mit den Konzerngesell-
schaften abzustimmen ist.
Der Abschluss geeigneter derivativer Finanzinstrumente für das Management von Zinsrisiken basiert
auf Portfolioanalysen und -empfehlungen der Abteilung Konzernfinanzen und auf den entsprechenden
Entscheidungen der Konzerngesellschaften. Derzeit bestehen keine derartigen Derivate.
Währungsrisiko
Die Gesellschaften des ÖBB Infrastruktur-Konzerns unterliegen nahezu keinen Fremdwährungsrisiken.
D
ie Finanzierungen sind überwiegend in Euro denominiert.
Im Jahr 2023 wurden im ÖBB Infrastruktur-Konzern nicht strukturierte Standardabsicherungsgeschäfte
(Devisentermingeschäfte) mit einem Nominale von rd. 4,8 Mio. EUR (rd. 5,5 Mio. USD) abgeschlossen,
um Währungsrisiken abzusichern. Das Derivat besteht im Berichtsjahr unverändert.
Kontrahentenrisiko
Das Kontrahentenrisiko erfasst das Schadenspotenzial hinsichtlich Nichterfüllung finanzieller Verpflich-
t
ungen durch Geschäftspartner. Die Risiken beziehen sich vorwiegend auf Geldmarktgeschäfte, auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Veranlagungen sowie barwertig positive Commodity De-
rivate. Dem Kontrahentenrisiko-Management unterliegen Limits, die für jeden Finanzpartner individuell
vergeben und täglich auf Einhaltung überprüft werden.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Rohstoffrisiko
Die ÖBB-Infrastruktur AG betreibt eigene Wasserkraftwerke. Sie trägt die technische, wirtschaftliche und
rechtliche Verantwortung für die Energieanlagen und leitet das energiewirtschaftliche Kompetenzzent-
rum für die Energiebeschaffung der ÖBB. Energieanlagen sind Kraftwerke, Frequenzumformer, Unter-
werke sowie Hauptversorgungsanlagen und Leitstellen. Das Risikomanagement im Energiebereich wird
direkt durch die ÖBB-Infrastruktur AG sichergestellt.
R
d. zwei Drittel des benötigten Bahnstroms und der gesamte Strom zur Versorgung der Betriebsanlagen
(Bahnhöfe etc.) werden auf dem Strommarkt beschafft. Daher ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern von
Strompreisvolatilität stark betroffen. Die Risikomanagementstrategie sieht daher eine Preisabsicherung
vor.
Für den ÖBB Infrastruktur-Konzern ist es besonders relevant, dass die Preise im Vorfeld bereits abge-
sichert und fixiert sind, da auch die Preise, die an Kund:innen verrechnet werden, bis 30.09. des Jahres
vor Lieferbeginn fixiert werden. Die Preisabsicherung erfolgt über den Abschluss von Forwards und
Futures für die geplanten Einkaufsmengen von Bahnstrom, Verlustenergie und Betriebsanlagen sowie
von Herkunftsnachweisen. Neben der Preisabsicherung dient die Absicherung aber auch der Erhöhung
der Planungssicherheit, die als Basis der Preiskalkulation notwendig ist.
C. Bericht über die Forschung und Entwicklung
Ende 2020 hat die Kommission der Europäischen Union (EU) die neue Strategie für nachhaltige und
i
ntelligente Mobilität veröffentlicht. Die Strategie ist Teil des Europäischen Green Deals und zielt auf ein
Verkehrssystem ab, welches die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 90 % verringert. In diesem
Zusammenhang hat das System Bahn als wesentlicher Enabler große Bedeutung. Damit einher geht
eine zuverlässig verfügbare Bahninfrastruktur. Damit dies nicht nur im Hier und Jetzt der Fall ist, nimmt
die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur mit Blick auf zukünftige Herausforderungen in der ÖBB-
Infrastruktur AG eine bedeutende Rolle ein. Dabei bekennt sie sich zu bedarfsorientierten F&E-Tätigkei-
t
en, welche eine Steigerung von Produktivität, Kapazität, Qualität und Resilienz des Systems Bahninf-
rastruktur bewirken und einen positiven Beitrag zu Klimaschutz leisten.
Im Juni 2024 wurde die neue Forschungsstrategie #INFRA.F&E_fit30 als Funktionalstrategie mit Gül-
tigkeit für die gesamte ÖBB-Infrastruktur AG verabschiedet. Diese definiert den strategischen Rahmen
für F&E-Projekte und F&E-Initiativen mit einer Perspektive von 2024 bis 2030. Der Fokus liegt dabei auf
den Topthemen zur Absicherung der mittel- bis langfristigen Unternehmensziele entlang der Dimensio-
nen Kapazität, Produktivität, Qualität und CO
2
-Neutralität. Sie sorgt aber auch für einen strategiegelei-
teten, effizienten Einsatz der F&E-Ressourcen und stellt damit eine strategiegeleitete F&E der ÖBB-
Infrastruktur AG sicher. Damit dient sie auch zur Priorisierung und zur Ordnung des F&E-Portfolios. Die
zentralen Elemente von #INFRA.F&E_fit30 bilden drei strategische F&E-Ziele sowie sechs wirkungs-
volle, strategische F&E-Stoßrichtungen. Diese spannen den Rahmen für konkrete F&E-Initiativen und -
Projekte.
Mit den strategischen F&E-Stoßrichtungen wird durch Verknüpfung mit dem jeweils erforderlichen Lö-
sungsraum auch deutlich herausgestellt, dass man in Europa mitgestalten will. Und zwar überall dort,
wo Harmonisierung und TSI nationalstaatliche Lösungen nicht zulassen.
Mit diesem Fokus erfolgt auch die Mitwirkung der ÖBB-Infrastruktur AG an der europäischen Bahnfor-
s
chungsinitiative „Europe’s Rail Joint Undertaking“ (ERJU), welche 2023 operativ mit dem Start diverser
Projekte begonnen hat. Das ERJU setzt mit einem Projektvolumen von rd. 1,2 Mrd. EUR bis 2031 und
der Zusammenarbeit von 25 europäischen Partner:innen aus den Bereichen Bahnen, Industrie und For-
s
chung einen wichtigen und europäisch abgestimmten Schritt in Richtung Weiterentwicklung des Sys-
tems Bahn und zur Schaffung einer integrierten und interoperablen europäischen Gesamtlösung. Die
ÖBB-Infrastruktur AG war auch 2024 an vier großvolumigen Projekten als aktive Partnerin beteiligt: KI-
basiertes Traffic Management System (TMS) mit Fokus auf Konflikterkennung und -auflösung in Echt-
zeit, ETCS Full Moving Block mit Fokus auf Zug zentrierter Logik, Automatisierung Verschub sowie
Cost-efficient wayside Assets.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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National war wie schon in den Jahren zuvor die Top-Initiative „Rail4Future – Resilient Digital Railway
Systems to enhance Performance” der Schwerpunkt. Umgesetzt mit Fördermitteln des COMET-Pro-
jekte-Programms der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) startete dieses F&E-
Vorhaben offiziell im April 2021 und setzte sich zum Ziel, Automatisierung und Digitalisierung im Zusam-
menhang mit der Errichtung und Betriebsführung der Infrastrukturkomponenten Schiene und Weiche
sowie Brücke und Tunnel voranzutreiben. Im Herbst 2024 erfolgte nun der Projektabschluss. In diesem
Zusammenhang wurden im Rahmen eines gemeinsamen Abschlussmeetings der in Summe 27 Partner
aus Forschung, Industrie und Bahninfrastruktur die Highlights sichtbar gemacht. Dabei konnte ein in-
haltlicher Bogen beginnend mit ersten Large-Scale-Simualtionen in einem DigiTwin-Environment über
Materialmodelle zum Verschleiß von Oberbau und Weiche, der zerstörungsfreien Messung von Schie-
nenspannungen bis hin zu neuen bruchmechanischen Ansätzen zur Nachweisführung von in die Jahre
gekommenen Stahlbrücken und holistischen Nachweiskonzepten für Tunnelschalen gespannt werden.
Begleitend zur Erarbeitung der F&E-Strategie #INFRA.F&E_fit30 wurden 2024 auch die F&E-Prozesse
überarbeitet und im Frühjahr 2024 im Integrierten Managementsystem der ÖBB-Infrastruktur AG für alle
M
itarbeiter:innen barrierefrei zugänglich gemacht. Mit der Verfahrensanweisung „VA F&E-Board“ sind
alle Prozessschritte von der Einmeldung von Ideen, Konzepten oder auch Bedarfen für Vorhaben, die
Instrumente der Forschung für deren Beantwortung benötigen, bis zu deren Freigabe durch das F&E-
Board der ÖBB-Infrastruktur AG zur weiteren Bearbeitung geregelt. Die Verfahrensanweisung „VA F&E-
P
rojekte umsetzen“ ist als Projektmanagement-Handbuch konzipiert, regelt die standardisierte Abwick-
lung von F&E-Projekten der ÖBB-Infrastruktur AG und definiert dazu auch klar alle Verantwortlichkeiten.
Die F&E-Aktivitäten der ÖBB-Infrastruktur AG werden unterstützt durch nationale und europäische For-
schungsprogramme. Mit BMK und FFG ist in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit etab-
liert.
Die F&E-Aktivitäten der ÖBB-Infrastruktur AG werden unterstützt durch nationale und europäische For-
schungsprogramme. Mit BMK und FFG ist in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit etab-
liert.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat den Jahresbericht retrospektiv zu ihren Forschungsaktivitäten 2022 erstellt
u
nd publiziert, um sowohl nach innen als auch nach außen transparent Einblick in aktuelle Forschungs-
projekte zu geben.
Mit Stichtag 31.12.2024 befanden sich in der ÖBB-Infrastruktur AG 56 teilweise zusammenhängende
und übergreifende F&E-Projekte in Bearbeitung. Darin enthalten sind auch jene Einzelprojekte, die im
Rahmen der Forschungsinitiativen Verkehrsinfrastrukturforschung VIF, ERJU, Shift2Rail, TARO und
Rail4Future verfolgt werden.
Das aktuelle Projektportfolio hat ein Gesamtvolumen von rd. 38,8 Mio. EUR (für alle aktuell laufenden
P
rojekte und jeweiligen Laufzeiten bis inkl. 2031 ohne Abzug von Förderungen).
Auszug aktueller Projekte
Die nachfolgend auszugsweise beschriebenen F&E-Initiativen, die sich teilweise aus mehreren, aber in
sich zusammenhängenden Einzelprojekten aufbauen, werden im Kontext mit den F&E-Leuchtturminiti-
ativen, die im Zuge der strategischen Forschungsstoßrichtungen erarbeitet wurden, vorgestellt.
Komponenten und Materialien
Isolierstöße haben in der Gleisfreimeldeanlage eine große Bedeutung. Sie sorgen dafür, dass diese
A
nlagen zuverlässig und störungsfrei funktionieren. Defekte Isolierstöße können zu fälschlich ausgelös-
ten Rotausleuchtungen führen, die den Bahnbetrieb behindern und den Ablauf erheblich verzögern. Das
Forschungsprojekt „Keramischer Isolierstoß“ hat sich die Verbesserung der Isolierstoßperformance zum
Ziel gesetzt. Dafür wird an mehreren Schrauben gedreht. Ein möglicher Ansatzpunkt ist die Verbesse-
rung der Isolierzwischenlage. Hierfür werden großteils Kunststoffe verwendet. Sie erbringen jedoch un-
ter Dauerbelastung nicht die Leistung, die benötigt wird. Dies kann zu Ausbrüchen und Überwalzungen
führen. Die Verwendung von Zwischenlagen als Sandwichstruktur mit abwechselnd Keramik und Glas-
fasergewebe soll hier Abhilfe schaffen. Ein Prototyp eines Isolierstoßes dieser neuartigen Sandwich-
struktur wurde bereits angefertigt und im Frühjahr 2024 zu Testzwecken eingebaut.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Klimaresilienz und Energieeffizienz
Die Beurteilung langfristiger Klimatrends auf wissenschaftlicher Basis zur Bewertung von Extremwett-
ereignissen an kritisch exponierten Streckenabschnitten und Infrastrukturen sowie die Abschätzung der
Potenziale zur Erzeugung erneuerbarer Energiequellen sind die Ziele von „KlimZug“. Das Projekt testet
den Einsatz neuartiger und innovativer Sensorik, um die Prognosequalität von Extremwetterszenarien
zu verbessern. Dazu wird die Zahl der ÖBB Messstationen, die mit autarken Messkonzepten für einen
möglichen Einsatz in schwer zugänglichem Gelände beziehungsweise ohne vorhandene Strominfra-
struktur ausgestattet sind, erhöht. Auch an der Weiterentwicklung des ÖBB Wetterwarnsystems wurde
gearbeitet. Hierzu zählen Analysen und Vorhersagen des Waldbrand- und Überflutungsrisikos entlang
ausgewählter Bahnstrecken. Beide Modelle wurden entwickelt, mit historischen Daten validiert, imple-
mentiert und sind bereits seit 2022 als Prototypen im Einsatz. Die Entwicklung eines innovativen KI-
basierten Kürzestfristprognosemodells befindet sich aktuell in der finalen Phase. Im Themenblock der
langfristigen Prognosen liegt der Fokus des Projekts darauf, mithilfe des Trackings monatlicher und
saisonaler Veränderungen der Einstrahlungs- und Windverhältnisse in Regionen geplanter ÖBB Assets
Investitionsentscheidungen zu unterstützen.
Zugvorbereitung und Verschub
Das Hauptziel des Projekts „DACIO“ (Digital Automatic Coupling in Infrastructure Operations) ist es, die
E
ntwicklungsaktivitäten rund um die Digitale Automatische Kupplung (DAK) für den Eisenbahninfra-
strukturbetrieb zu unterstützen. Seit Projektstart im September 2021 wurden zahlreiche Grundlagen wie
technische und prozesshafte Beschreibungen, Use-Cases und Konzepte erarbeitet.
Das Berufsbild Verschieber:in ist nicht nur vielfältig, sondern umfasst oftmals auch potenziell gefährliche
Tätigkeiten. Rollende Waggons, raue Wetterbedingungen und Schichtarbeit sind Faktoren, welche die
Arbeit im Verschub erschweren und ein hohes Risiko von Arbeitsunfällen mit sich bringen. Ansätze zur
Automatisierung des Verschubs sind vielfältig und ein großer Bestandteil des europäischen Projekts
„TRANS4M-R“. Dieses beschäftigt sich mit der Realisierung der Digitalen Automatischen Kupplung
(DAK) und den zugehörigen Train-Functions. Allerdings werden noch Jahre vergehen, bis die Ergeb-
nisse im Betrieb flächendeckend realisiert werden können. Ein weiteres Projekt, das sich mit der Auto-
matisierung des Verschubs beschäftigt, ist „TopDrone“. Es wird untersucht, inwieweit Drohnen Spit-
zenverschieber:innen substituieren können. Das 2023 gestartete Projekt behandelt die Fragestellungen,
ob und wie Drohnen im Normalbetrieb des Verschubs eingesetzt werden können. Im Rahmen verschie-
dener Use-Cases wird erforscht, welchen Mehrwert man dadurch generieren könnte, ohne zusätzlichen
Arbeitsaufwand für Verschubmitarbeiter:innen zu schaffen. Vereinfachte Kontrolle von Fahrzeugen und
Beobachtung der Verschubwege sind die wesentlichsten Arbeitsschritte, bei denen eine Drohne poten-
zielle Unterstützung leisten kann.
Condition-based und Predictive Maintenance
Mit dem Tunneldrainagenrover (TDR) soll zukünftig ein Werkzeug für eine flexible und ferngesteuerte
I
nspektion von Drainagen auf mögliche Kalkablagerungen zur Verfügung stehen.
In Eisenbahntunneln mit Wasserdruckentlastung entstehen in den Tunnelabflussrohren Kalkablagerun-
gen. Diese werden durch Grundwasser oder Verwendung von zementhaltigen Baumaterialien verur-
sacht. Wenn die Ablagerungen zu stark werden, müssen die Abflussrohre gereinigt werden, um einen
Anstieg des Wasserdrucks auf die Tunnelauskleidung und somit Schäden zu verhindern. Der Zugbetrieb
muss während dieser Arbeiten unterbrochen werden. Daher wird ein Werkzeug für eine flexible und
ferngesteuerte Inspektion der Drainagen auf mögliche Ablagerungen entwickelt. Es wurde ein Prototyp
eines unbemannten Tunnel Drainage Rover (TDR) gebaut. Er besteht aus Acrylnitril-Butadien-Styrol
(ABS) und ist vollkommen wasserdicht sowie korrosionsbeständig, fährt autonom und hat die Reich-
weite von rd. 10 km. Kabelloses Aufladen ist ebenso möglich wie die Ausstattung mit weiteren Sensoren
wie Temperatur-, pH- und Wasserstandssensoren.
Aktuelle Ergebnisse zeigen, dass der Rover das Potenzial hat, unabhängig vom Bahnverkehr zu arbei-
ten, eine ungestörte Inspektion zu ermöglichen und Kalkablagerungen in einem sehr frühen Stadium zu
erkennen. Es wird erwartet, dass die Reinigung der Tunnelentwässerung in Zukunft nur noch durch
Spülen der Rohre erfolgen wird, ohne dass eine hydromechanische und / oder mechanische Reinigung
erforderlich ist, die zur Zerstörung der Rohre führen kann. Der Rover ist bereit, unter realen Bedingun-
gen getestet zu werden und das TRL7 (Technology-Readiness-Level) zu erreichen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Weichen gehören zu den kritischsten Systemen in der Eisenbahninfrastruktur, da ihre Fehlfunktion eine
Vielzahl von kostspieligen Verspätungen oder sogar Zugausfällen verursacht. Um dies zu vermeiden,
liegt der Schwerpunkt auf ihrer Zustandsüberwachung und darauf aufbauend auf ihrer zustandsorien-
tierten Instandhaltung. Bei Überschreitung kritischer Grenzwerte wird automatisch eine Instandhal-
tungsmaßnahme empfohlen. Die ÖBB-Infrastruktur AG entwickelt zusammen mit Industriepartnern „in-
telligente“ Messmuttern, sogenannte E-Bolts® und „intelligente“ Messschrauben, sogenannte e-Bolts®-
b, zur automatischen und elektronischen Überwachung des Vorspannkraftzustandes von Schraubver-
bindungen an Weichenherzstücken. Derzeit erfolgt die Kontrolle der Vorspannkraft indirekt durch eine
manuelle Messung des Anzugsmoments, die alle sechs Monate im Stillstand durchgeführt wird. E-
Bolts® bieten die Möglichkeit, dieses Verfahren durch eine automatische und genauere Messung der
tatsächlichen Vorspannkraft während des Bahnbetriebs zu ersetzen – über einen längeren Zeitraum
hinweg. Die Muttern werden bereits bei einem Versuch in Fürnitz getestet.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betragen im Geschäftsjahr 2,6 Mio. EUR (Vj. 2,8
Mio. EUR).
D. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems in Hinblick auf
d
en Rechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem (IKS) bildet einen wesentlichen Bestandteil der unternehmensweiten Risi-
kosteuerung und trägt durch die systematische Steuerung prozessbezogener Risiken durch die zielge-
richtete Implementierung risikomindernder und regelmäßig überwachter organisatorischer Kontrollmaß-
nahmen unterstützend zur Erreichung der Gesellschaftsziele sowie zur Sicherung und zum Schutz des
Gesellschaftsvermögens bei. Für eine regelkonforme Finanzberichterstattung unterstützt es darüber
hinaus die Zuverlässigkeit der Rechnungslegungsprozesse.
Das IKS umfasst folgende Elemente: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Wirksamkeitsüber-
wachung, Dokumentation und Kommunikation von IKS-relevanten Prozessen, Risiken und Kontrollen
sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.
Das vom Vorstand eingerichtete interne Kontrollsystem orientiert sich am international bewährten Rah-
menkonzept COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses
stellt ein anerkanntes Konzept zur Ausgestaltung eines internen Kontrollsystems zur Verfügung. Der
Umfang und die Ausrichtung des IKS entsprechen den unternehmensspezifischen Anforderungen sowie
den Vorgaben des ÖBB Konzerns.
Zielsetzung
Zielsetzungen des IKS sind die Regelkonformität der Finanzberichterstattung (Financial Reporting), die
F
örderung der betrieblichen Effizienz (Operations) und die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und
interner Richtlinien (Compliance). Durch die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die diese Ziel-
setzungen gefährden, und die Implementierung risikoreduzierender Kontrollen wird hinreichende Si-
cherheit für die Erreichung dieser Ziele gewährleistet.
Organisation und Umsetzung
Neben den gesetzlichen Bestimmungen und den gesellschaftsspezifischen Anforderungen an das IKS
der Gesellschaften sind im ÖBB Konzern Mindeststandards und Prozesse für das IKS durch zentrale
Richtlinien geregelt. Diese werden von der ÖBB-Holding AG erstellt und regelmäßig den aktuellen Kon-
zernerfordernissen angepasst. Für die Konzerngesellschaften ist die Umsetzung dieser Richtlinien ver-
pflichtend. Diese Richtlinien enthalten neben der Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlich-
keiten auch Methoden für die Festlegung des Anwendungsbereichs des IKS, der Identifikation und Be-
wertung von Risiken und der Dokumentation und Überwachung von Kontrollen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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Sicherstellung der Wirksamkeit
Das IKS wird durch periodische Evaluierungen der Risiken und der Kontrollen an geänderte Anforde-
rungen angepasst und weiterentwickelt. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Kontrollen werden diese
in regelmäßigen Abständen mittels IKS-Tests überwacht. Dabei wird die ordnungsgemäße Ausführung
der zu testenden Kontrollen anhand von Nachweisen überprüft. Im Falle von festgestellten Abweichun-
gen werden Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, um die risikoreduzierende Wirkung der Kontrolle
wieder herzustellen.
Ergänzend zu den IKS-Tests wird das IKS durch die Konzernrevision punktuell im Zuge ihrer Prüfungs-
tätigkeiten geprüft. Die Prüfung des IKS im Rechnungslegungsprozess ist fixer Bestandteil der Ab-
schlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfer:innen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht
die Wirksamkeit des IKS auf Basis einer regelmäßigen Berichterstattung durch den Vorstand.
E. Nichtfinanzielle Erklärung
Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ist verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung gemäß §243b
U
GB aufzustellen.
Die nichtfinanzielle Erklärung wird jährlich im Konzernlagebericht ausgegeben und beinhaltet ebenfalls
die nichtfinanzielle Erklärung, die gemäß § 243b UGB im Einzelabschluss aufzustellen ist. Relevante
Kennzahlen für den Einzelabschluss der ÖBB-Infrastruktur AG werden als „davon-Angabe“ gesondert
im Konzernlagebericht dargestellt.
Gemäß § 267a UGB (Konzernabschluss) sowie gemäß dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2017 – Na-
DiVeG – ergänzt die „Nichtfinanzielle Erklärung“ (NFI-Erklärung) den Lagebericht des ÖBB-Infrastruk-
tur-Konzerns. Die Angaben und Daten für den aktuellen Lagebericht beziehen sich auf das Geschäfts-
jahr 2024, die Vorjahreszahlen 2023 werden zu Vergleichszwecken angeführt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
38
F. Anmerkung zum Lagebericht
Dieser Lagebericht enthält Aussagen und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des ÖBB-
Infrastruktur-Konzerns und des wirtschaftlichen Umfelds beziehen. Sämtliche Prognosen wurden auf-
grund der am Erstellungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen. Es können daher
die tatsächlich eintretenden Entwicklungen von den im Lagebericht geschilderten Erwartungen abwei-
chen.
Hinsichtlich geforderter Angaben in § 243a (1) UGB wird auf die Erläuterungen zum Konzernabschluss
verwiesen. Betreffend der Angaben in § 243a (2) UGB siehe Kapitel B.2 Wesentliche Risiken und Un-
gewissheiten.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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G. Berechnung der Kennzahlen
Anlagenintensität: Anlagevermögen / Gesamtvermögen
Anlagendeckungsgrad: (Eigenmittel + langfristiges Fremdkapital) /
(Anlagevermögen + langfristiges Umlaufvermögen)
Eigenmittel: Eigenkapital + Kostenbeiträge von Dritten
Eigenkapitalquote: Eigenmittel / Gesamtkapital
Marge: Betriebserfolg / Gesamterträge
Free Cash Flow: Cash Flow aus dem Ergebnis + Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Investitionsquote: Investitionen in IAV und SAV / Gesamterträge
Investitionen in IAV und SAV / Buchwerte IAV und SAV per 1.1.
Materialintensität: Materialaufwand und bezogene Leistungen / Gesamtaufwendungen
Personalintensität: Personalaufwand / Gesamtaufwendungen
Fremdkapitalquote: Fremdkapital / Gesamtkapital
Fremdkapitalzinslast: (Fremdkapitalzinsen + zinsähnliche Aufwendungen)
/ durchschn. Fremdkapital
Anlagenabnutzungsgrad*): kumulierte Abschreibung / Anschaffungskosten
Abschreibungsintensität: (Abschreibung + Betriebskosten) / Gesamtaufwand
Investitionsdeckung*): Investitionen des laufenden Jahres / Abschreibung
*)jeweils des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Einzelabschluss | Anhang | Lagebericht
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H. Erklärung des Vorstandes
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungs-
standards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftser-
gebnis und die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken
und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.
Wien, am 19.03.2025
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy
(Ressort Finanzen, Services,
Immobilien)
(Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung)
(Ressort Betrieb, Markt,
Digitalisierung)
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 1
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver-
mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Er-
tragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden
EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei-
ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufs-
rechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks er-
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu die-
sem Datum zu dienen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 2
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes-
sen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachver-
halte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung un-
seres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachver-
halten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen Instand-haltungs-
aufwendungen
Beschreibung / Risiko:
Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft investiert im Auftrag der Bundesregierung jährlich mehr als drei Mil-
liarden Euro in das österreichische Schienennetz. Neben Investitionen in den Neubau von Schieneninfrastruk-
tur tätigt die Gesellschaft wesentliche Ausgaben für die Erneuerung und die Instandhaltung der bestehenden
Infrastruktur. Weiters wurden aufgrund der Hochwasserschäden im September 2024 Investitionen und In-
standhaltungen für die Schadensbehebung getätigt.
Während als Investitionen einzustufende Maßnahmen aktiviert und damit im Wege der Abschreibung über
mehrere Jahre aufwandswirksam verteilt werden, schlagen sich lnstandhaltungsmaßnahmen sofort als Auf-
wand im Ergebnis nieder. Wie bei allen großen Infrastrukturunternehmen kommt der Abgrenzung zwischen
Investitions- und lnstandhaltungsmaßnahmen und deren richtiger Abbildung im Jahresabschluss der ÖBB-
lnfrastruktur Aktiengesellschaft besondere Bedeutung zu. Gerade bei Maßnahmen, die die bestehende Infra-
struktur betreffen, kann es zu Abgrenzungs- bzw. Klassifizierungsproblemen kommen.
Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen sind im Anhang unter Punkt "B. Bilanzierungs- und Bewer-
tungsgrundsätze, Sachanlagen" enthalten. Informationen zu den im Geschäftsjahr getätigten Investitionen
finden sich im Anlagespiegel und die aufwandswirksam erfassten lnstandhaltungsaufwendungen im Anhang
unter Punkt "D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung, Aufwendungen für bezogene Leistungen".
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Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung:
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über den relevanten Prozess und die we-
sentlichen Schlüsselkontrollen betreffend korrekter Kategorisierung und Bilanzierung von aktivierungspflichti-
gen Investitionen bzw. aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen
erlangt, die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt und ausgewählte Schlüsselkon-
trollen im Prozess auf deren Wirksamkeit getestet ("Funktionsprüfung"). Davon
betroffen sind insbesondere Schlüsselkontrollen anlässlich der Eröffnung von Aufträgen im
SAP-System.
Wir haben weiters Gespräche mit den IKS-Kontrollownern und IKS-Testern, die unabhängig nach-gelagerte
Kontrollen im Bereich Sachanlagen durchführen, geführt, ein Verständnis über deren Tätigkeiten gewonnen
und deren Kompetenz und fachliche Qualität beurteilt. Ferner haben wir Interne Revisionsberichte mit Be-
zug auf den besonders wichtigen Prüfsachverhalt eingeholt,
gelesen und hinsichtlich Auswirkung auf unsere Prüfungsstrategie gewürdigt und zusätzliche Prüfungshand-
lungen gesetzt.
Wir haben die internen Bilanzierungsrichtlinien ("Aktivierungshandbuch") hinsichtlich Übereinstim-mung mit
den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach UGB geprüft.
Basierend auf den Ergebnissen der Funktionsprüfungen haben wir anhand von Stichproben von Zugängen im
Bereich vom Sachanlagevermögen, Stichproben im Bereich von Investitions- und Instandhaltungsaufträgen,
sowie Stichproben im Bereich der getätigten Maßnahmen für die Behebung der Hochwasserschäden in Über-
einstimmung mit der internen Bilanzierungsrichtlinie ("Aktivierungshandbuch") geprüft. Die Auswahl der
Stichproben erfolgte anhand einer Zufallsauswahl und auf Basis von definierten Risikokriterien unter Berück-
sichtigung der Projektgröße.
Die Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Durchsicht von Projektbeschreibungen, die Befragung
von Projektverantwortlichen und Projektcontrollern zu Projektinhalten und daraus abgeleitet die Würdigung
der getroffenen Bilanzierungsentscheidungen.
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Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren
Beschreibung / Risiko:
Zum 31. Dezember 2024 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in
unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2011 bis
2024. Inhaltlich geht es dabei vor allem um Fragen der Ermittlung und Festlegung des Infrastrukturbenüt-
zungsentgelts (ab Dezember 2011 bis Dezember 2017), der Entgelte nach dem neuen Wegeentgeltmodell für
den Zeitraum Dezember 2019 bis Dezember 2024 (Produkt "Zugtrasse" hinsichtlich direkt zuordenbarer Kos-
ten und gesetzeskonformer Marktaufschläge bis einschließlich der Netzfahrplanperiode 2021), sowie um die
Zulässigkeit
der Höhe der Stationsentgelte bei der Nutzung von Serviceeinrichtungen ab Dezember 2012 bis 2024, sowie
der Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016 bis 2024.
Der Ausgang der anhängigen Verfahren kann dazu führen, dass die bisher verrechneten Entgelte abgeändert
werden und es dadurch zu einer Rückerstattungspflicht der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft kommt.
Diese Risiken werden individuell je Sachverhalt bzw. Verfahren unter Einbindung von Experten
bewertet und in Form von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt.
Die Bilanzierung und Bewertung dieser Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren sind im Rahmen
der Prüfung von besonderer Bedeutung, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und we-
sentliche Ermessensentscheidungen erfordert. Das Erfordernis für und
die Höhe dieser Rückstellungen sind maßgeblich von der Annahme und Einschätzung des Managements zum
Ausgang der Verfahren abhängig. Bewertungsunsicherheiten bestehen insbesondere aufgrund von schwierig
abzuschätzenden Ergebnissen bei der Auslegung von bisher weitgehend nicht ausjudizierten Rechtsfragen
durch die Aufsichtsbehörde, Verwaltungsgerichte bzw. Gerichtshöfe, aufgrund möglicher Einschränkungen
der zeitlichen Wirkung von Entscheidungen sowie
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von anerkannten Kosten und Marktaufschlägen als Basis für
die Verrechnung von Tarifen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur.
Die entsprechenden Angaben der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft zu den Rückstellungen für regulie-
rungsrechtliche Verfahren befinden sich im Anhang unter Punkt "B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrund-
sätze, Rückstellungen" sowie "C. Erläuterungen zur Bilanz, sonstige Rückstellungen".
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Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung:
Wir haben die Einschätzung des Managements betreffend Ansatz und Höhe der Rückstellungen hinterfragt
und geprüft. Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Wir haben den Prozess betreffend Ansatz und Bewertung der Rückstellungen für regulierungsrechtliche Ver-
fahren erhoben und die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den für die Rückstellungsbildung verwendeten Rechts- und
Datengrundlagen auseinandergesetzt und haben auf dieser Basis die Angemessenheit der für die Bewertung
herangezogenen Prämissen beurteilt. Insbesondere haben wir dabei den Status der Verfahren, einschließlich
der aktuellen Entwicklungen im Jahr 2024, mit dem Management und den Mitarbeitern des zuständigen
Fachbereiches besprochen. Weiters haben wir uns mit den im Zuge der Verfahren vor der Schienen-Control
Kommission erstellten Sachverständigengutachten befasst und die daraus von der Gesellschaft abgeleiteten
Schlussfolgerungen gewürdigt.
Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der einfließenden Bewertungsparameter
nachvollzogen.
Die Gesellschaft bezieht bei der Berechnung der Rückstellung insbesondere extern erstellte
Sachverständigengutachten und juristische Stellungnahmen von externen Rechtsanwälten mit ein. Wir haben
diese im Rahmen der Prüfung eingeholt, uns einen Eindruck über deren Kompetenz, Fähigkeiten und Objekti-
vität verschafft und uns davon überzeugt, dass die Vorgehensweise bei der Bilanzierung angemessen ist.
Schließlich haben wir die Entwicklung dieser Verfahren nach dem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Ertei-
lung des Bestätigungsvermerks durch Befragung des Vorstandes und der Mitarbeiter des Fachbereiches nach-
vollzogen.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung und Bilanzierung dieser Rückstellun-
gen beurteilt.
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Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten im Strombereich
Beschreibung / Risiko:
Die von der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft betriebene Eisenbahninfrastruktur umfasst neben dem Schie-
nennetz u.a. auch das 16,7 Hz-Bahnstromnetz zur Übertragung des Traktionsstroms. Ferner werden Betriebsan-
lagen (Bahnhöfe etc.) und ausgewählte Großbaustellen mit Energie versorgt.
Zur Bereitstellung des Traktionsstroms betreibt die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft mehrere Kraftwerke
und hat langfristige Lieferverträge mit mehreren Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen. Zusätzlich
erforderliche Strommengen werden durch Stromhandelsgeschäfte (Forwards) am Strommarkt (OTC-Handel)
und seit Oktober 2023 auch an der Börse (Futures) beschafft.
Insbesondere ist die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft angesichts von Strompreisvolatilitäten von Preis-
schwankungs- und Ausfallsrisiken bei Handelspartnern betroffen. Die Risikomanagementstrategie sieht daher
eine Preisabsicherung vor. Der ÖBB-Infrastruktur-Konzern sichert rd. 1.200 GWh je Lieferjahr rollierend über
einen Zeitraum von ein bis drei Jahren für den Bezug von Bahnstrom und Verlustenergie sowie rd. 310 GWh für
Betriebsanlagen ab.
Insofern abgeschlossene Ein- und Verkaufsgeschäfte durch gegenläufige Geschäfte geschlossen wurden, wen-
det die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bzw. Be-
wertungseinheiten gemäß AFRAC Stellungnahme 15. Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) an. Für Deri-
vate mit negativem Marktwert zum Stichtag ohne Bewertungseinheit wird mit einer sonstigen Rückstellung für
drohende Verluste aus langfristigen Stromein- oder verkaufsverträgen in der Höhe von 1,6 Mio. EUR (Vj.: 19,3
Mio. EUR) im Jahresabschluss vorgesorgt.
Das Risiko für den Jahresabschluss ergibt sich daraus, dass bei der Verwendung von Bewertungs-modellen zur
Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte die richtigen aktuellen Marktwerte zum Stichtag verwendet werden
und das an die Bildung von Bewertungseinheiten formelle und materielle Anforderungen geknüpft sind.
Die entsprechenden Angaben der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft zu den derivativen Finanzinstrumenten
befinden sich im Anhang unter Punkt "B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze,
Derivative Finanzinstrumente, C. Erläuterung zur Bilanz, sonstige Rückstellungen" und "D. Erläuterungen zur
Gewinn- und Verlustrechnung, Materialaufwand", sowie "E. Sonstige Angaben, Risiken
im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten".
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Adressierung im Rahmen der Abschlussprüfung:
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Themen umfasst:
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über die implementierten Richtlinien, die inter-
nen Prozessabläufe, die Risikomanagementstrategie und deren Dokumentation
sowie wesentliche Schlüsselkontrollen erlangt, die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess be-
urteilt und ausgewählte Schlüsselkontrollen im Prozess auf deren Wirksamkeit getestet ("Funktionsprüfung").
Davon betroffen sind insbesondere Schlüsselkontrollen wie Kontrollen, dass nur mit genehmigten Handelspart-
nern Geschäfte abgeschlossen wurden, Kreditlimit-Reports und Sperren von Handelspartnern, sowie Prüfung
der korrekten Übernahme von Marktpreisen ins Handelssystem.
Wir haben weiters Gespräche mit den IKS-Kontrollownern und IKS-Testern, die unabhängig
nachgelagerte Kontrollen im Bereich Energie/Portfoliomanagement durchführen, geführt, ein Verständnis
über deren Tätigkeiten gewonnen und deren Kompetenz und fachliche Qualität beurteilt.
Für das Handelssystem "BelVis" haben wir im Rahmen der Prüfung unter Beiziehung unserer
IT-Experten die Generellen IT-Kontrollen (IT-Environment, IT-Prozesse, IT-Internes Kontrollsystem) mit
Schwerpunkt auf das Änderungsmanagement, Systemsicherheit und Zugriffsschutz geprüft.
Basierend auf den Ergebnissen der Funktionsprüfungen haben wir anhand von Stichproben
einzelne Stromhandelsgeschäfte hinsichtlich Existenz, Vollständigkeit und Bewertung geprüft. Die Prüfungs-
handlungen umfassten insbesondere die Einholung von externen Bestätigungen sowie den Abgleich mit Ver-
trägen und anderen Nachweisen.
Des Weiteren haben wir das Bewertungsmodell und die zugrunde liegenden Bewertungsparameter zur Er-
mittlung der beizulegenden Zeitwerte auf ihre Angemessenheit und konsistente Anwendung hin geprüft. Wir
haben in Stichproben wesentliche verwendete Parameter mit extern zugänglichen Werten und die Berech-
nung der Zeitwerte nachvollzogen.
Bewertungseinheiten wurden in Stichproben insbesondere dahingehend beurteilt, ob die Dokumentation der
Sicherungsbeziehung und der Effektivität der Sicherung vorhanden ist und den
Vorgaben gemäß AFRAC 15 entspricht. Die durchgeführten Effektivitätstests wurden in Bezug auf ihre Ange-
messenheit kritisch gewürdigt.
Der korrekte Ausweis im Jahresabschluss wurde von uns geprüft. Weiters haben wir überprüft, ob die Anga-
ben im Anhang angemessen und vollständig sind.
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Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen
umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und
den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungs-
vermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir
werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonsti-
gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmig-
keiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass die-
ser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst ge-
treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rech-
nungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzli-
chen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit ein-
zustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell-
schaft.
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Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß
an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österrei-
chischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchge-
führte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Fal-
sche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beein-
flussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der ge-
samten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen
sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstel-
lungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollu-
sives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs-
methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in
der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
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• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsat-
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Un-
sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungs-
urteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in
einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich et-
waiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erken-
nen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan-
forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf un-
sere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die nega-
tiven Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen,
ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt wurde.
Zu der im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob
sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Un-
stimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufwei-
sen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts
durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wor-
den, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht
nicht festgestellt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
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Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. De-
zember 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 Abschluss-
prüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Be-
richt an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesell-
schaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Harreither.
Wien, am 19. März 2025
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Christoph Harreither
ppa Mag. Victoria Scherich
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
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Jahresfinanzbericht des Konzerns
der
ÖBB-Infrastruktur
Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2024
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
2
Jahresfinanzbericht des Konzerns
de
r
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2024
KONZERNABSCHLUSS
KONZERN-GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG 4
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 5
KONZERN-BILANZ 6
KONZERN-GELDFLUSSRECHNUNG 7
DARSTELLUNG DER VERÄNDERUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS 8
ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS PER 31.12.2024 9
A. Grundlagen und Methoden 9
B. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 29
C. Sonstige Angaben zum Konzernabschluss 57
KONZERNLAGEBERICHT 1
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 2
B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens 19
C. Bericht über die Forschung und Entwicklung 28
D. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems
in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 30
E. Nichtfinanzielle Erklärung 31
ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER DES EMITTENTEN GEM. § 124 (1) BÖRSEG 173
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
3
Inhaltsverzeichnis
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2024 ................................................................................................................... 4
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2024 ............................................................................................................................ 5
Konzern-Bilanz zum 31.12.2024 ......................................................................................................................................... 6
Konzern-Geldflussrechnung 2024 ....................................................................................................................................... 7
Darstellung der Veränderung des Konzern-Eigenkapitals 2024 ........................................................................................... 8
Erläuterungen zum Konzernabschluss per 31.12.2024 ........................................................................................................ 9
A. GRUNDLAGEN UND RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN .....................................................................................................9
1. Rechnungslegungsgrundsätze ........................................................................................................................................9
2. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis .................................................................................................11
3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................13
B. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ UND KONZERN-GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG ......................................29
4. Umsatzerlöse ...............................................................................................................................................................29
5. Andere aktivierte Eigenleistungen ...............................................................................................................................30
6. Sonstige betriebliche Erträge .......................................................................................................................................30
7. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen ...............................................................................................30
8. Personalaufwand und Beschäftigte ..............................................................................................................................30
9. Abschreibungen ...........................................................................................................................................................31
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungsaufwendungen aus Forderungen .................................31
11. Zinserträge und Zinsaufwendungen ...........................................................................................................................32
12. Sonstiges Finanzergebnis ...........................................................................................................................................32
13. Ertragsteuern .............................................................................................................................................................33
14. Sachanlagen ...............................................................................................................................................................36
15. Immaterielle Vermögenswerte ..................................................................................................................................39
16. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien...........................................................................................................41
17. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen .................................................................................................42
18. Sonstige finanzielle Vermögenswerte ........................................................................................................................43
19. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene Schulden ........................................44
20. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen ................................................................45
21. Vorräte .......................................................................................................................................................................46
22. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente .........................................................................................................47
23. Grundkapital, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ......................................................................................47
24. Rücklagen und erwirtschaftetes Ergebnis ..................................................................................................................48
25. Finanzverbindlichkeiten .............................................................................................................................................49
26. Rückstellungen ...........................................................................................................................................................52
27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten .................................................56
C. SONSTIGE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS ..............................................................................................................57
28. Eventualverbindlichkeiten und langfristige Verpflichtungen .....................................................................................57
29. Finanzinstrumente .....................................................................................................................................................57
30. Leasingtransaktionen .................................................................................................................................................70
31. Vereinbarungen von Dienstleistungskonzessionen (IFRIC 12) ....................................................................................73
32. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen ....................................................74
33. Segmentberichterstattung .........................................................................................................................................78
34. Erläuterungen zur Geldflussrechnung .......................................................................................................................79
35. Konzernunternehmen ................................................................................................................................................81
36. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ...........................................................................................................................82
37. Die Organe der Muttergesellschaft des Konzerns ......................................................................................................83
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
4
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2024
2024
2023
Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Umsatzerlöse
4
1.231.574,6
1.249.493,8
Bestandsveränderungen
-3,0
1.590,3
Andere aktivierte Eigenleistungen 5
458.547,1
410.208,3
Sonstige betriebliche Erträge 6
2.529.000,2
2.130.343,7
Gesamterträge
4.219.119,0
3.791.636,1
Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 7
-754.375,0
-630.425,7
Personalaufwand 8
-1.505.464,0
-1.403.833,8
Abschreibungen 9
-1.000.375,4
-920.714,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen 10
-448.100,1
-404.728,8
Wertminderungsaufwendungen/-aufholungen aus Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
20
767,3
1.367,3
Betriebsergebnis (EBIT ohne Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen)
511.571,8
433.301,1
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 17
1.791,1
1.015,4
Zinserträge 11
35.308,1
19.674,3
Zinsaufwendungen 11
-553.965,6
-448.707,9
Sonstiger Finanzertrag 12
25.552,1
7.750,2
Sonstiger Finanzaufwand 12
-7.696,5
-5.333,5
Finanzergebnis inkl. Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Unternehmen
-499.010,7
-425.601,5
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT)
12.561,0
7.699,5
Ertragsteuern 13
21.165,9
-117.819,9
Konzernjahresergebnis
33.726,9
-110.120,4
Konzernjahresergebnis anteilig zugerechnet:
der Aktionärin des Mutterunternehmens 33.058,8
-110.334,6
den nicht beherrschenden Gesellschaftern
668,1
214,2
Seite 114 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
5
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2024
2024
2023
Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Konzernjahresergebnis 33.726,9
-110.120,4
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 3.289,3
-5.260,1
Steuereffekte -25,0
25,0
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung
umgegliedert werden 3.264,3
-5.235,1
Unrealisiertes Ergebnis aus Cashflow Hedges 24
-6.636,2
-174.275,8
Umgliederung realisiertes Ergebnis aus Cashflow Hedges 24
50.246,0
-238.445,5
Steuereffekte -10.030,3
97.308,5
Posten, die in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert wurden oder künftig
umgegliedert werden können
33.579,6
-315.412,8
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 36.843,9
-320.647,9
Konzerngesamtergebnis 70.570,8
-430.768,3
Konzerngesamtergebnis anteilig zugerechnet:
der Aktionärin des Mutterunternehmens 69.902,7
-430.982,5
den nicht beherrschenden Gesellschaftern 668,1
214,2
Seite 115 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
6
Konzern-Bilanz zum 31.12.2024
31.12.2024
31.12.2023
Vermögen Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 14
32.367.038,6
30.294.840,8
Immaterielle Vermögenswerte 15
1.162.433,5
1.030.475,2
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 16
517.562,2
297.559,3
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 17
49.692,3
49.319,6
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 18
161.804,5
181.927,7
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 20
73.403,6
70.451,4
Latente Steueransprüche 13
70.708,0
58.944,0
34.402.642,7
31.983.518,1
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 21
101.163,8
87.384,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20
242.051,4
310.956,6
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 20
394.035,4
282.164,5
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 18
55.734,5
81.735,8
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 19
0,0
7.188,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 22
35.062,4
25.262,7
828.047,6
794.692,6
35.230.690,2
32.778.210,7
31.12.2024
31.12.2023
Eigenkapital und Schulden Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Eigenkapital
Grundkapital 23
500.000,0
500.000,0
Kapitalrücklagen 24
541.629,0
538.884,2
Cashflow-Hedge-Rücklage 24
-14.315,8
-47.895,4
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne 24
-5.074,8
-8.339,1
Erwirtschaftetes Ergebnis 24
412.705,8
379.647,0
dem Aktionär des Mutterunternehmens zurechenbares Eigenkapital
1.434.944,2
1.362.296,7
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 23
868,4
414,7
1.435.812,6
1.362.711,4
Langfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 25
29.492.151,6
27.040.397,2
Rückstellungen 26
187.748,7
217.310,8
Sonstige Verbindlichkeiten 27
26.258,1
18.479,0
29.706.158,5
27.276.187,0
Kurzfristige Schulden
Finanzverbindlichkeiten 25
1.965.800,3
2.112.751,0
Rückstellungen 26
337.697,9
224.096,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27
1.272.900,3
1.225.164,4
Sonstige Verbindlichkeiten 27
512.320,6
570.900,3
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 19
0,0
6.400,0
4.088.719,1
4.139.312,3
35.230.690,2
32.778.210,7
Seite 116 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
7
Konzern-Geldflussrechnung 2024
2024
2023
Erläuterung
in TEUR
in TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 12.561
7.700
Unbare Aufwendungen und Erträge
+ Abschreibung auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als
Finanzinvestition gehaltene Immobilien
9
1.145.341
1.064.899
+ Abschreibung / - Zuschreibung auf langfristige finanzielle Vermögenswerte -156
17
- Auflösung von Kostenbeiträgen von Dritten 9
-144.965
-144.185
+ Verluste / - Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen, immateriellen
Vermögenswerten und als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
8.812
7.578
+ Verluste / - Gewinne aus dem Abgang von zur Veräußerung gehaltener
Vermögensgruppen 19
-13.895
0
- sonstige zahlungsunwirksame Erträge / + sonstige zahlungsunwirksame
Aufwendungen -752
-2.503
+ Zinsaufwand 11
553.966
448.708
- Zinsertrag 11
-35.308
-19.674
Veränderungen der Vermögenswerte und Schulden
- Zunahme / + Abnahme von Vorräten 21
-11.453
-2.010
- Zunahme / + Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Vermögenswerte 138.606
430.371
+ Zunahme / - Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Schulden und Abgrenzungen
-181.486
-762.354
+ Zunahme / - Abnahme von Rückstellungen 26
60.252
8.737
- Gezahlte Zinsen -583.651
-508.999
+ Erhaltene Zinsen 69.464
36.617
- Gezahlte Ertragsteuern 13
117
0
Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit a) 1.017.451
564.902
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten 23.524
35.723
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
*) 14, 15
-3.494.109
-3.206.605
+ Einzahlungen aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten 0
500
- Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte -41
-400
+ Einzahlungen von Kostenbeiträgen von Dritten 14, 15
230.121
181.495
+ Erhaltene Dividenden 1.475
1.715
Geldfluss aus der Investitionstätigkeit b) -3.239.030
-2.987.572
- Auszahlung an nicht beherrschende Gesellschafter -214
-359
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 25, 34
32.000
15.000
- Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten 34
-1.200.990
-1.008.961
- Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 34
-11.804
-12.988
+ Einzahlung aus der Aufnahme von sonstigen Darlehen (aus Finanzierungstätigkeit) 34
3.913.934
4.581.851
- Auszahlung für die Rückzahlung von sonstigen Darlehen (aus
Finanzierungstätigkeit) 34
-280.000
-200.000
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit c) 2.452.926
3.374.543
Liquide Mittel zum Periodenbeginn -268.615
-1.220.488
Zugang Liquide Mittel aus Übertragung Teilbetrieb 58
0
Veränderungen der liquiden Mittel aus den Geldflüssen (Cashflow) (a+b+c) 231.347
951.873
Liquide Mittel zum Periodenende -37.210
-268.615
*) Siehe Erläuterung 34 Teilbetrieb Infrastruktur der Granz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH.
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Finanzmittelfonds wird auf Erläuterung 34 verwiesen.
Seite 117 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
8
Darstellung der Veränderung des Konzern-Eigenkapitals 2024
in TEUR
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Cashflow-
Hedge-
Rücklage
Neubewertung
leistungs-
orientierter
Versorgungs-
pläne
Erwirt-
schaftetes
Ergebnis
Summe
Eigenkapital
Anteile nicht
beherrschender
Gesellschafter
Gesamtes
Eigenkapital
Stand 01.01.2023 500.000,0
538.884,2
267.517,4
-3.104,0
489.981,5
1.793.279,1
559,6
1.793.838,7
Konzernjahresergebnis
-110.334,6
-110.334,6
214,2
-110.120,4
Sonstiges Ergebnis
-315.412,8
-5.235,1
-320.647,9
-320.647,9
Konzerngesamtergebnis
-315.412,8
-5.235,1
-110.334,6
-430.982,5
214,2
-430.768,3
Ausschüttungen an nicht
beherrschende
Gesellschafter
-359,1
-359,1
Stand am 31.12.2023 500.000,0
538.884,2
-47.895,4
-8.339,1
379.647,0
1.362.296,7
414,7
1.362.711,4
in TEUR
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Cashflow-
Hedge-
Rücklage
Neubewertung
leistungs-
orientierter
Versorgungs-
pläne
Erwirt-
schaftetes
Ergebnis
Summe
Eigenkapital
Anteile nicht
beherrschender
Gesellschafter
Gesamtes
Eigenkapital
Stand 01.01.2024 500.000,0
538.884,2
-47.895,4
-8.339,1
379.647,0
1.362.296,7
414,7
1.362.711,4
Konzernjahresergebnis
33.058,8
33.058,8
668,1
33.726,9
Sonstiges Ergebnis
33.579,6
3.264,3
36.843,9
36.843,9
Konzerngesamtergebnis
33.579,6
3.264,3
33.058,8
69.902,7
668,1
70.570,8
Ausschüttungen an nicht
beherrschende
Gesellschafter
-214,4
-214,4
Zugang Übertragung
Teilbetrieb *)
2.744,8
2.744,8
2.744,8
Stand am 31.12.2024 500.000,0
541.629,0
-14.315,8
-5.074,8
412.705,8
1.434.944,2
868,4
1.435.812,6
*) Siehe Erläuterung 2 zum Teilbetrieb Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH.
Weitere Angaben zur Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals sind in den Erläuterungen 23 und 24 enthalten.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
9
Erläuterungen zum Konzernabschluss per 31.12.2024
A. G
RUNDLAGEN UND RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft (fortan ÖBB-Infrastruktur AG) mit Sitz in Österreich, 1020 Wien, Praterstern 3,
FN 71396 w, ist eine eingetragene Aktiengesellschaft im Sinne des österreichischen Aktiengesetzes, deren Anteile von der
Österreichische Bundesbahnen Holding Aktiengesellschaft (fortan ÖBB-Holding AG) gehalten werden. Die Anteile der ÖBB-
Holding AG sind zu 100 % dem österreichischen Bund vorbehalten.
Die ÖBB-Infrastruktur AG und ihre Tochterunternehmen bilden den Konzern der ÖBB-Infrastruktur AG (fortan
ÖBB Infrastruktur-Konzern). Das Grundkapital ist unverändert gegenüber dem Vorjahr in 100.000 Stückaktien zerlegt. Die
Aktien sind Namensaktien und lauten auf die ÖBB-Holding AG. Die Aktien werden nicht öffentlich gehandelt. Der Teilkonzern
steht mit der ÖBB-Holding AG in einem Konzernverhältnis und gehört ihrem Vollkonsolidierungskreis an. Der
Konzernabschluss der ÖBB-Holding AG wird im Firmenbuch unter FN 247642 f beim Handelsgericht Wien eingereicht.
A
ufgabe der ÖBB-Infrastruktur AG ist insbesondere die eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, von dem eine
bedarfsgerechte und sichere Schieneninfrastruktur (einschließlich Hochleistungsstrecken) geplant, gebaut, instandgehalten
(Wartung, Inspektion, Entstörung, Instandsetzung und Reinvestition), bereitgestellt und betrieben wird. Weiters können auch
Verschubleistungen erbracht werden.
Zu den Kerntätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns gehören auch der Energieeinkauf, die Energieversorgung und das
Stromportfoliomanagement sowie die Vermietung und Entwicklung von Immobilien.
Gemäß § 51 Bundesbahngesetz in der geltenden Fassung bedarf die ÖBB-Infrastruktur AG weder zum Bau noch zum Betrieb
von Haupt- und Nebenbahnen einer Konzession nach dem Eisenbahngesetz 1957. Für die Planung und den Bau neuer
Schieneninfrastrukturvorhaben kommen ihr die Rechte und Pflichten eines Eisenbahnunternehmens zu.
Die Finanzierung der Investitionen für den Schieneninfrastrukturausbau wie auch der Betrieb und die Erhaltung werden über
die selbst erwirtschafteten Cashflows, über Fremdkapitalaufnahmen für die der Bund haftet sowie Finanzierungen des Bundes
auf Basis mehrjähriger Rahmenpläne bzw. Zuschussverträge sichergestellt. Die Verwaltung, Entwicklung und Verwertung der
Immobilien des ÖBB Konzerns werden durch eine Tochtergesellschaft der ÖBB-Infrastruktur AG, die
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH, wahrgenommen. Der Bau des Brenner Basistunnels, sämtlicher erforderlicher Bauwerke,
s
oweit diese für die Bauarbeiten und den anschließenden Betrieb notwendig sind, sowie die Bereitstellung der Anlagen nach
Fertigstellung für die Netzzugangsberechtigten in der Betriebsphase ist Aufgabe der Galleria di Base del Brennero – Brenner
Basistunnel BBT SE, eines Gemeinschaftsunternehmens des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
1. Rechnungslegungsgrundsätze
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist gemäß § 244 Unternehmensgesetzbuch (UGB) verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen.
D
er Konzernabschluss zum 31.12.2024 wurde gemäß § 245a (1) UGB in Verbindung mit der „IFRS-Verordnung” in
Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board („IASB“) verabschiedeten International Financial
Reporting Standards („IFRS”, „IAS”) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee
(„IFRIC”, „SIC”), welche zum 31.12.2024 in Geltung und von der Europäischen Union übernommen waren, sowie den
zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB erstellt. Mit diesem Konzernabschluss nach IFRS stellt die ÖBB- Infrastruktur AG
gemäß § 245a UGB einen befreienden Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen auf.
Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Die in diesen Erläuterungen angegebenen Beträge sind in
Millionen Euro (Mio. EUR) bzw. in Tausend Euro (TEUR) dargestellt, es sei denn, eine andere Währungseinheit ist angegeben.
Nachdem bei der gerundeten Darstellung in der internen Rechengenauigkeit auch die nicht dargestellten Ziffern berücksichtigt
werden, können Rundungsdifferenzen auftreten. Im Interesse der Lesefreundlichkeit wurde teilweise auf eine explizit
geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
10
Erläuterungen zu den geänderten oder neuen IFRS-Regelungen
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31.12.2023 haben sich folgende Standards und Interpretationen geändert bzw. waren
a
ufgrund der Übernahme in das EU-Recht oder des Inkrafttretens der Regelung erstmalig verpflichtend anzuwenden.
wesentliche Auswirkungen auf den 1)Überarbeitete und geänderte Standards / Interpretationen Geltend ab Konzernabschluss IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2024 nein IAS 1 Klassifizierung von Schulden mit Covenants 01.01.2024 nein IFRS 16 Sale-and-Lease-Back-Transaktionen 01.01.2024 nein IAS 7/IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 01.01.2024 nein
1)
Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
Ausblick auf zukünftige IFRS-Änderungen
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB verabschiedet und mit Ausnahme jener, die durch Fußnote
2
gekennzeichnet sind, von der EU übernommen. Von der Wahlmöglichkeit, einzelne Standards vorzeitig anzuwenden, wurde
nicht Gebrauch gemacht.
voraussichtlich wesentliche Auswirkungen auf den 1)Standards / Interpretationen Geltend ab Konzernabschluss Änderungen zu Standards und Interpretationen IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit 01.01.2025 nein 2)IFRS 9/IFRS 7 Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 01.01.2026 wird analysiert 2)AIP Volume 11 IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 01.01.2026 wird analysiert Neue Standards und Interpretationen 2)IFRS 18 Darstellung und Angaben in Abschlüssen 01.01.2027 ja 2)IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 01.01.2027 nein
1)
Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
2)
Von der EU noch nicht übernommen.
Der neue Standard IFRS 18 wird den bisherigen Standard IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen. Die Zielsetzung bei der
Erarbeitung des neuen Standards lag auf der Verbesserung der Berichterstattung über die finanzielle Leistung eines
Unternehmens mit Schwerpunkt auf der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die
Einführung von vordefinierten Zwischensummen und die Kategorisierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn-
und-Verlust-Rechnung, Vorschriften zur Verbesserung der Zusammenfassung und der Aufgliederung von Posten sowie die
Einführung von Angaben zu bestimmten von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen. Die Auswirkung von
IFRS 18 wird im ÖBB Infrastruktur-Konzern derzeit evaluiert.
D
as IASB hat am 18. Dezember 2024 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 unter dem Titel „Verträge, die sich auf naturabhängigen
Strom beziehen“ veröffentlicht. Die Änderungen sind ab 01.01.2026 verpflichtend anzuwenden. Ziel ist, ausgewählte
Vorschriften in IFRS 9 klarzustellen und anzupassen, welche sich bei der Bilanzierung von bestimmten physisch oder virtuell
erfüllbaren Stromlieferverträgen als herausfordernd erwiesen haben. Dies ist dann der Fall, wenn bei solchen Verträgen mit
spezifischen Merkmalen die produzierte Strommenge abzunehmen ist, auch wenn diese zu bestimmten Zeitpunkten nicht
exakt dem Bedarf entspricht, insbesondere da solche Verträge meist langfristig sind.
Konkret enthält das verabschiedete Dokument IFRS 9-Änderungen betreffend
– die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme in IFRS 9.2.4 (Own-Use-Exemption),
– die Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden,
– Zusatzangaben, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens
zu veranschaulichen.
Derzeit werden die Auswirkungen auf die Bilanzierung der drei langfristigen Stromlieferverträge evaluiert.
Es gibt keine anderen Standards, die noch nicht in Kraft sind und voraussichtlich in der aktuellen oder zukünftigen
Berichtsperiode sowie auf absehbare zukünftige Transaktionen einen wesentlichen Einfluss auf den
ÖBB Infrastruktur-Konzern hätten.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
11
2. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis
Konsolidierungsgrundsätze
Bilanzstichtag
S
ämtliche in den Konzernabschluss einbezogene vollkonsolidierte Unternehmen haben einheitlich den Abschlussstichtag
31.12.
Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung aller in den
Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist die jeweilige Landeswährung. Der Konzernabschluss wird in Euro, in
der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt.
Nachdem alle Tochterunternehmen den Euro als funktionale Währung haben, war im Rahmen der Erstellung des
Konzernabschlusses keine Währungsumrechnung aus der Einbeziehung ausländischer Geschäftsbetriebe notwendig.
Fremdwährungstransaktionen werden von den Konzernunternehmen zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls jeweils
gültigen Kassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer
Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung
umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden in den
Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls
umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden,
werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Konsolidierung
Tochterunternehmen (Kapitalkonsolidierung)
T
ochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er
schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und
die Fähigkeit hat, diese Renditen mithilfe seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse
von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis
zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.
Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom
Erwerbszeitpunkt oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Verliert der Konzern
die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und
andere Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern einheitlich von allen
Tochtergesellschaften angewendet.
Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung d
er Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines
Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden
Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am erworbenen Unternehmen. Bei
jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am
erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen
Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und in
den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen
Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen
Gegebenheiten und den zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in
Basisverträgen eingebetteten Derivate. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an
dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu
bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung
wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IFRS
9
„
Finanzinstrumente” entweder in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte
Seite 121 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
12
Gegenleistung, die als Eigenkapitalinstrument eingestuft ist, wird nicht neu bewertet, ihre spätere Abgeltung wird im
Eigenkapital bilanziert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten, die sich am Überschuss der
übertragenen Gegenleistung und des Betrags der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter über die erworbenen
identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen, bewertet. Liegt diese Gegenleistung unter dem
beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu
Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Derzeit werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern keine Firmenwerte bilanziert.
Assoziierte Unternehmen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei
dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher
Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens
mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinsame Beherrschung der Entscheidungsprozesse.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden im Konzernabschluss unter Anwendung der Equity-Methode einbezogen, soweit
diese nicht als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden. Die erstmalige Erfassung erfolgt zu Anschaffungskosten. Diese
werden in der Folge um die Veränderungen des Anteils des ÖBB Infrastruktur-Konzerns am Reinvermögen nach dem
Erwerbszeitpunkt sowie Verluste durch Wertminderungen angepasst. Verluste, die den Beteiligungsansatz am assoziierten
Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst, wenn keine Verpflichtung zu Nachschüssen besteht.
Übersteigen die Anschaffungskosten für den Anteil des ÖBB Infrastruktur-Konzerns die beizulegenden Zeitwerte der
identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt, wird der
Unterschiedsbetrag als Firmenwert im Rahmen des Beteiligungsansatzes bilanziert. Unterschreiten die Anschaffungskosten
des Anteils des ÖBB Infrastruktur-Konzerns die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden
zum Erwerbszeitpunkt, wird der Unterschiedsbetrag in der Periode des Erwerbs ertragswirksam erfasst.
Gemeinschaftsunternehmen
Eine gemeinsame Vereinbarung ist eine Vereinbarung, b
ei dem zwei oder mehr Parteien, die die gemeinschaftliche Führung
innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben.
Als Gemeinschaftsunternehmen werden vertragliche Vereinbarungen zweier oder mehrerer Partner über eine wirtschaftliche
Tätigkeit, die von ihnen gemeinschaftlich geführt wird, verstanden. Bestehen diese Rechte am Nettovermögen der
Vereinbarung und nicht an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden, werden diese
Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.
Zusammensetzung und Veränderung des Konsolidierungskreises
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der ÖBB-Infrastruktur AG 15 (Vj: 13) weitere vollkonsolidierte und drei (Vj: drei)
a
ssoziierte bzw. Gemeinschaftsunternehmen (davon ein [Vj: ein] ausländisches), die nach der Equity-Methode einbezogen
werden, somit insgesamt 19 (Vj: 17) Unternehmen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in
Erläuterung 35 angeführt.
Der Konsolidierungskreis ist so abgegrenzt, dass der Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des ÖBB Infrastruktur-Konzerns vermittelt. Bei den nicht in per Vollkonsolidierung einbezogenen
Unternehmen handelt es sich um Unternehmen mit geringem Geschäftsvolumen, wobei der Umsatz, die Vermögenswerte
und die Schulden insgesamt und jeweils unter 1 % der Konzernwerte liegen.
Erfassung nach Voll-der Equity-Konsolidierungskreis konsolidierungMethodeGesamtStand 31.12.2022 = 31.12.2023 14317davon ausländische Gesellschaften 011Zugang 202Stand 31.12.2024 16319davon ausländische Gesellschaften 011
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Im Juni 2024 wurden alle Anteile an den beiden Unternehmen ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH (vormals:
RINV HÖSBA Beteiligungs GmbH) und Am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG (vormals: HÖSBA
Projektentwicklungs- und –verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG), deren gemeinsame Geschäftstätigkeit sich auf das
Halten der Immobilie „Am Hauptbahnhof 2, 1100 Wien“ beschränkt hat, erworben. Nachdem der beizulegende Zeitwert des
Vermögens der beiden Unternehmen im Wesentlichen in einem Vermögenswert konzentriert ist, handelt es sich um den
Erwerb eines einzelnen Vermögenswerts in einem gesellschaftsrechtlichen Mantel ohne Unternehmensqualität, womit IFRS
3 nicht zur Anwendung kam und lediglich die Anschaffungskosten auf das erworbene Vermögen aufzuteilen waren.
Mit Beschluss des Nationalrates vom 05.07.2023 betreffend das Bundesgesetz über die Übertragung des Teilbetriebes
Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG (GKB-Infrastruktur-
Übertragungsgesetz), wurde die gesetzliche Basis für die Zusammenführung der gesamten Schieneninfrastruktur in der ÖBB-
Infrastruktur AG geschaffen. Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH steht im 100 %igen Eigentum des Bundes. Die
Übertragung erfolgte nach § 17 SpaltungsG (Abspaltung zur Aufnahme) zum Spaltungsstichtag 01.01.2024. Die Gewährung
von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft unterblieb gemäß § 1 Abs 2 GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz sowie
§§ 17 Z 5 SpaltG iVm § 224 Abs 2 Z 2 AktG. Es handelt sich bei der Transaktion um einen Zusammenschluss von Unternehmen
bzw. Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Beherrschung, für welche IFRS 3 nicht zur Anwendung kommt. Der ÖBB
Infrastruktur-Konzern hat entschieden die Buchwerte fortzuführen, und wird diesen Bilanzierungsgrundsatz konsistent auf
vergleichbare Transitionen anwenden. Die Fortführung der Buchwerte des übernommenen Infrastrukturvermögens liefert
den besten Einblick in die Vermögens- Finanz und Ertragslage, da es das Ziel des Bundes war, die beiden Geschäftsbetriebe
zusammenzuführen und nicht stille Reserve aufzudecken.
3. Zu
sammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundlagen der Erstellung des Abschlusses
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der fortgeführten
Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und Eigenkapitalinstrumente, die zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Personalrückstellungen, die nach der PUC-Methode bilanziert sind.
Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 werden zu Anschaffungs- oder
H
erstellungskosten abzüglich Abschreibungen und etwaigen Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten enthalten bestimmte Aufwendungen, die während der Errichtung und des Ausbaus des
Schieneninfrastrukturnetzes anfallen, wie zum Beispiel Kaufpreise, Material- und Personalaufwendungen, direkt
zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten, den Barwert der Verpflichtungen aus dem Abbruch, dem Abräumen von
Vermögenswerten und der Wiederherstellung von Standorten sowie Fremdkapitalkosten, soweit es sich um qualifizierte
Vermögenswerte handelt. Umsatzsteuer, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wird und zum Vorsteuerabzug berechtigt,
ist nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Bedeutsame Teile einer Anlage werden gesondert aktiviert, wenn diese Teile eine unterschiedliche Nutzungsdauer zum Rest
der Anlage aufweisen. Dies erfolgt nicht, wenn deren Anschaffungskosten im Verhältnis zu den gesamten Anschaffungskosten
des Gegenstands nicht signifikant sind.
Abschreibungen auf Sachanlagen und auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden linear über die geschätzte
Nutzungsdauer berechnet und in der Position Abschreibungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen.
Einbauten in fremden Gebäuden werden ebenfalls über die geschätzte Nutzungsdauer oder über die kürzere Vertragslaufzeit
abgeschrieben.
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Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine wesentlichen Änderungen der Nutzungsdauern vorgenommen. Die Nutzungsdauern
betragen unverändert zum Vorjahr:
JahreBauten Unterbau 20–150Kraftwerksanlagen 80Tunnel und Galerien 80 bzw. 150Bahnkörper 100Sonstige Unterbauanlagen 20 bzw. 80Hochbau 10–50Oberbau 35–40Sicherungs- und Fernmeldeanlagen 5–30Fahrpark 5–25Technische Anlagen und Maschinen Starkstrom- und Beleuchtungsanlagen 5–50Geräte und Werkzeuge 4–20Maschinen und maschinelle Anlagen 9–15
Hinsichtlich der Nutzungsdauern der gemäß IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte liegen den linearen Abschreibungen im
Geschäftsjahr 2024 und im Geschäftsjahr 2023 folgende Nutzungsdauern zugrunde:
JahreNutzungsrechte Grundstücke und Bauten 2–35Nutzungsrechte technische Anlagen und Maschinen 8Nutzungsrechte andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7 (Vj: 6)
Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen werden im Jahr des Anfalls als Aufwand erfasst, Ersatz-, Erweiterungs- sowie
wertsteigernde Investitionen werden aktiviert. Die Unterscheidung zwischen sofort aufwandswirksamen
Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen sowie aktivierungspflichtigen Investitionsmaßnahmen erfolgt auf Basis der
Regelungen des IAS 16 und daraus abgeleiteten Bilanzierungsgrundsätzen für konzernspezifische Sachverhalte. Bei
Anlagenabgängen werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen als Abgang erfasst, wobei die
Gewinne oder Verluste in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst werden. Die dargestellten
Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden gelten auch für jene Vermögenswerte, die im Posten „Als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien” ausgewiesen werden.
Vermögensbezogene Zuschüsse (Kostenbeiträge zu Vermögenswerten)
Zuwendungen der öffentlichen Hand
D
ie dem ÖBB Infrastruktur-Konzern gewährten Zuwendungen (Investitionszuschüsse) werden bilanziell erfasst, sofern
Sicherheit darüber besteht, dass die Zahlung erfolgen wird und die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der
Zuwendungen erfüllt werden. Die vermögenswertorientierten Zuwendungen, vor allem Kostenbeiträge, werden direkt
aktivseitig von den bezuschussten Vermögenswerten (Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte) abgesetzt. In der
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden die Abschreibungen gekürzt um die Erträge aus der Auflösung der
Kostenbeiträge ausgewiesen. Kostenbeiträge werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer des bezuschussten
Vermögenswerts abgeschrieben.
Die Entwicklung der Kostenbeiträge ist aus den Anlagenspiegeln ersichtlich. Die wesentlichen Kostenbeitragsgeber sind die
Republik Österreich, die ehemalige Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG und die Schieneninfrastrukturfinanzierungs-GmbH.
Z
uschüsse von Dritten
Zuschüsse zu Errichtungskosten von Sachanlagen (z. B. Lawinenverbauungen) werden bilanziell erfasst und aktivseitig von den
bezuschussten Vermögenswerten abgesetzt. An Dritte gewährte Zuschüsse werden als immaterielle Vermögenwerte
bilanziert, insofern diese einen Nutzen in künftigen Perioden entfalten.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Geleistete Zuschüsse an Gemeinschaftsunternehmen (Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE) werden
unter den immateriellen Vermögenwerten in der Position „Kostenbeiträge an Dritte” ausgewiesen. Da der Bund den Ausbau
des Brenner Basistunnels zur Gänze finanziert, leistet er entsprechende Zuschüsse (in Form einer 50-jährigen Annuität). Diese
werden ebenfalls unter den immateriellen Vermögenwerten in der Position „Kostenbeiträge an Dritte” als erhaltene
Kostenbeiträge erfasst.
Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern bilanziert gegenwärtig keine Firmenwerte oder sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit
u
nbestimmter Nutzungsdauer.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare
Abschreibungen angesetzt.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer berechnet und in der
Position Abschreibungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen.
Den linearen Abschreibungen liegen im Geschäftsjahr 2024 unverändert zum Vorjahr folgende Nutzungsdauern zugrunde:
JahreKostenbeiträge 5–80Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen 4–20Entwicklungskosten 4Software 2–15Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5–20
Wertminderung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und als Finanzinvestitionen
gehaltenen Immobilien
Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien mit bestimmter
Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder Änderungen der Verhältnisse darauf
hinweisen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag liegt. Die Werthaltigkeitsprüfung wird
dabei für alle Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte durchgeführt. Entsprechend den Vorschriften des IAS 36
„Wertminderung von Vermögenswerten“ wird ein Aufwand aus Wertminderung erfasst, wenn der Buchwert über dem
höheren Wert, der sich aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert ergibt, liegt. Der
beizulegende Zeitwert nach Abzug von Veräußerungskosten entspricht jenem Betrag, der in einer fremdüblichen
Verkaufstransaktion erzielbar ist. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten künftigen abgezinsten Netto-
Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seines Abgangs am Ende der Nutzungsdauer
zu erwarten sind. Wertminderungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Posten „Abschreibungen“ erfasst. Der
ÖBB Infrastruktur-Konzern ermittelt grundsätzlich den Nutzungswert, da davon auszugehen ist, dass der Nutzungswert über
dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten liegt.
Wenn Änderungen der Verhältnisse darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts über dem erzielbaren Betrag
liegt, wird im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Nutzungswert berechnet. Der Nutzungswert entspricht den geschätzten
künftigen Netto-Zahlungsströmen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis der Geschäftspläne, die aus
bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen des Vorstands bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet wurden. Die
in den Geschäftsplänen (Budget 2025 und Mittelfristplanung 2026 bis 2030) angenommenen Wachstumsraten spiegeln die
gewichteten durchschnittlichen Wachstumsraten auf Basis der Marktschätzungen wider. Zahlungsstromprognosen, die über
den Zeitraum des Geschäftsplans hinausgehen, werden auf Basis einer konstanten Wachstumsrate für die nachfolgenden
Jahre ermittelt und übersteigen nicht die langfristige gewichtete durchschnittliche Wachstumsrate der Branche und des
Landes, in der oder dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist.
Liegt der erzielbare Betrag dabei über dem Buchwert, dann liegt für die betreffende zahlungsmittelgenerierende Einheit keine
Wertminderung vor. Wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer ist als der Buchwert, dann
wird für diese Einheit ein Aufwand aus Wertminderung erfasst. Die Wertminderung wird anteilig den Vermögenswerten der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, wobei die Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nicht
unter ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben werden dürfen. Die Buchwertminderungen stellen Aufwendungen aus der
Wertminderung für die einzelnen Vermögenswerte dar.
Gibt es einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Wertminderung von Vermögenswerten nicht mehr vorliegt, dann ist die
Wertminderung ganz oder teilweise erfolgswirksam rückgängig zu machen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs-
oder Herstellungskosten.
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Es wurden weder 2023 noch 2024 für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit Indikatoren für eine mögliche Wertminderung
festgestellt, weshalb keine Wertminderungstests durchgeführt wurden. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit
Schieneninfrastruktur ist aufgrund folgender Präambel zu den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz gegenwärtig
k
ein Indikator für eine Wertminderung gegeben: „Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen,
dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen und in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die
Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-
Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz
umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1)
und (2) Bundesbahngesetz ihre konkrete Umsetzung. Nach Verständnis der Vertragspartner ist das Ziel der Zuschussverträge,
unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 Bundesbahngesetz
eingesetzten Vermögenswerte des Teilkonzerns der ÖBB-Infrastruktur AG dauerhaft sicherzustellen, womit auch dem
gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.“
Nähere Informationen werden im Kapitel „Leistungsbeziehungen mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investitionen
und die Haftung des Bundes” in Erläuterung 32 gegeben.
Wertminderung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Im Anschluss an die Fortschreibung des Buchwerts der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung ist gemäß IAS 28.40
u
nd IFRS 11 zu jedem Bilanzstichtag zu überprüfen, ob objektive Hinweise für eine Wertminderung des Buchwerts vorliegen.
Bei Vorliegen von Indikatoren ist der erzielbare Betrag der Beteiligung gemäß IAS 36 zu ermitteln. Ist eine Wertminderung
eingetreten, ist die Beteiligung entsprechend abzuwerten. Hinsichtlich etwaiger Wertminderungen der Anteile an dem
Gemeinschaftsunternehmen Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE sowie der Anteile an assoziierten
Unternehmen wird auf den obigen Absatz „Wertminderung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und als
Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien“ verwiesen.
Falls Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung der Beteiligung an dem at equity bilanzierten Unternehmen
hindeuten, wird der Ansatz auf seine Werthaltigkeit überprüft. Es erfolgt keine separate Prüfung des anteiligen Geschäfts-
oder Firmenwerts. Die Prüfung wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Daher werden Wertminderungen
nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und können auch in
Folgeperioden wieder vollständig wertaufgeholt werden.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden sowie zur Veräußerung
g
ehaltene Gruppen von Vermögenswerten und Schulden
Eine Umgliederung von den langfristigen Vermögenwerten zu den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen
Vermögenswerten sowie von den langfristigen Schulden zu den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Schulden erfolgt
nur dann, wenn ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss vorliegt und mit einer Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten
auch gerechnet wird. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Schulden sowie zur Veräußerung
gehaltene langfristige Gruppen von Vermögenswerten und Schulden werden mit dem Buchwert oder dem niedrigeren
beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten
eingestuft werden, werden keiner weiteren Abschreibung unterzogen und als gesonderter Posten in der Bilanz ausgewiesen.
Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte und Schulden werden zusammen mit den Gewinnen und
Verlusten aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten als sonstiger betrieblicher Ertrag oder
Aufwand bzw. im übrigen Finanzergebnis, soweit es sich um Beteiligungen handelt, ausgewiesen.
V
orräte
Die Vorräte umfassen einerseits Materialbestände und Ersatzteile, die vor allem für den eigenen Schienennetzausbau, die
Instandhaltung und Entstörung des Schienennetzbetriebs eingesetzt werden, und andererseits Verwertungsobjekte.
Die Bewertung der Materialbestände und Ersatzteile erfolgt zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert, wobei die Anschaffungs- und Herstellungskosten nach dem gleitenden
Durchschnittspreisverfahren ermittelt werden. Der Nettoveräußerungswert wird aufgrund der bei einer normalen
Geschäftsentwicklung geschätzten Verkaufspreise abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und
Vertriebskosten ermittelt. Eigengefertigte Vorräte sowie aufgearbeitete wiederverwendbare Materialien werden zu
Herstellungskosten aktiviert. Für nicht gängiges Vorratsmaterial und überhöhte Herstellungskosten aus Eigenfertigungen
werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Für Ersatzteile und Materialien stellen
Wiederbeschaffungskosten die beste verfügbare Bewertungsgrundlage für den Nettoveräußerungspreis dar.
In den Vorräten werden des Weiteren betrieblich nicht mehr genutzte Liegenschaften, die für den späteren Verkauf
entwickelt werden („Verwertungsobjekte“), dargestellt. Es handelt sich um ehemalige Bahnhofs- und Eisenbahnanlagen
sowie Betriebsgebäude, die dem dauernden Betrieb dienten. Betroffen sind wesentliche Projekte, wie z.B. die Flächen des
ehemaligen Südbahnhofs und des Frachtenbahnhofs Wien Nord, die in großem Umfang entwickelt werden. Diese
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Verwertungsobjekte werden zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten oder befinden sich in der Herstellung bzw.
Entwicklung für einen Verkauf.
Die Verwertungsobjekte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und zum Stichtag mit dem
niedrigeren Wert aus Buchwert und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte
Verkaufspreis abzüglich der noch anfallenden Herstellungskosten und allfälliger Kosten der Veräußerung.
Finanzinstrumente
Ansatz und Ausbuchung
F
inanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden angesetzt, wenn der ÖBB Infrastruktur-Konzern Partei der
vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, sobald
– sämtliche Rechte auf Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind oder beglichen wurden oder
– sämtliche aus dem Vermögenswert resultierenden Chancen und Risiken auf eine andere Partei übertragen wurden oder
– die Verfügungsmacht an dem finanziellen Vermögenswert zur Gänze auf eine andere Partei übertragen wurde.
Eine finanzielle Verbindlichkeit darf nur dann ausgebucht werden, wenn diese getilgt wurde, das heißt, wenn die im Vertrag
festgelegte Verpflichtung entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Käufe und Verkäufe von finanziellen
Vermögenswerten werden am Abrechnungstag (Erfüllungstag), derivative Finanzinstrumente werden am Abschlusstag
(Handelstag) erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden bei der Ersterfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der
erhaltenen oder erbrachten Leistung angesetzt. Transaktionskosten werden dabei berücksichtigt, außer bei den
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten.
Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern stuft finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:
– zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
– erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet
– erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten mit Fremdkapitalcharakter ist abhängig vom
Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen
Zahlungsströmen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das
Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert. Da im ÖBB Infrastruktur-Konzern derzeit keine
Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden, entfällt eine weitere Erläuterung.
Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
Ein Schuldinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die beiden nachfolgenden Voraussetzungen
erfüllt werden:
– Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, aus den
gehaltenen Vermögenswerten vertragliche Cashflows zu vereinnahmen.
– Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis
ausgewiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie finanzielle Vermögenswerte (z. B. Wertpapiere)
werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet.
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern weist Kassenbestände, G
uthaben bei Kreditinstituten mit Restlaufzeiten seit Erwerbszeitpunkt
von bis zu drei Monaten und Guthaben beim verbundenen Unternehmen ÖBB-Finanzierungsservice GmbH, welches die
Liquiditätssteuerung zwischen den Gesellschaften des ÖBB Holding-Konzerns durchführt, als liquide Mittel aus.
Geldmarktveranlagungen mit Laufzeiten über drei Monate werden zusammen mit Wertpapieren als kurzfristige sonstige
finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich der kurzfristigen
Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH fließen in den Finanzmittelfonds für die Geldflussrechnung
e
in.
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab
dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Jeder
unbedingte Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung wird als Forderung ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Eigenkapitalinstrumente bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Der Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Schuldinstrumente bewertet erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Ein Schuldinstrument, das weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
bewertet wird, wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hält keine
Schuldinstrumente, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Derivate
Die derivativen Finanzinstrumente werden zum beizuleg
enden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
von derivativen Finanzinstrumenten werden erfolgswirksam oder im sonstigen Ergebnis erfasst, je nachdem, ob das derivative
Finanzinstrument zur Absicherung der beizulegenden Zeitwerte von Bilanzposten („Fair Value Hedge“) oder der Fluktuation
von künftigen Zahlungsströmen („Cashflow Hedge“) eingesetzt wird. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die Bilanzposten
absichern, werden Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des abgesicherten Risikos und des derivativen
Finanzinstruments ergebniswirksam erfasst. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die als Cashflow Hedge qualifiziert sind,
werden Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des effektiven Teils des Sicherungsinstruments über das sonstige
Ergebnis im Eigenkapital (Cashflow-Hedge-Rücklage) erfasst. Die in der Cashflow-Hedge-Rücklage ausgewiesenen Effekte
werden ergebniswirksam erfasst, wenn das Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
des ineffektiven Teils eines Sicherungsgeschäftes und von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsgeschäft
einzustufen sind, werden sofort ergebniswirksam erfasst. Hedge Accounting wird im
ÖBB Infrastruktur-Konzern angewendet. Zum Hedge Accounting siehe Erläuterung 29.3.
Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC) oder erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert (FVTPL) bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten
eingestuft wird oder ein Derivat ist.
Finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert und in der
Folgebewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten (FVTPL) werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein aus der Folgebewertung
resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten (IFRS 9)
D
er Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis das mit Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten
oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verbundene Ausfallrisiko. Das Ausfallrisiko ist das Risiko
von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
IFRS 9 sieht bei der Ermittlung des erwarteten Verlusts ein generelles Wertminderungsmodell (Dreistufenmodell) sowie eine
vereinfachte Methode vor.
Generelles Wertminderungsmodell
Nach dem generellen Wertminderungsmodell wird nach drei Wertminderungsstufen unterschieden. Die Höhe der
Wertminderung bemisst sich entsprechend der Zuordnung des Finanzinstruments zu einer dieser drei Stufen. Das generelle
Wertminderungsmodell kommt für alle Finanzinstrumente, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
zur Anwendung.
Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate
In Stufe 1 sind grundsätzlich alle Finanzinstrumente bei Zugang sowie Finanzinstrumente, die keine signifikante
Verschlechterung der Kreditqualität seit Zugang erfahren haben, einzuordnen. Der erwartete Verlust entspricht dem Barwert
der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate
(12-Month-Expected-Credit-Loss) nach dem Bilanzstichtag entstehen.
Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – keine beeinträchtigte Bonität
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Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos, jedoch kein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vor, ist die
Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit aufzustocken. Ein Transfer von Stufe 1 zu
Stufe 2 wird widerlegbar vermutet, wenn die vertraglichen Zahlungsströme seit mehr als 30 Tagen überfällig sind.
Stufe 3: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – bonitätsbeeinträchtigt
Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei einem finanziellen Vermögenswert vorliegt, so ist dieser in
Stufe 3 zu transferieren. Sind die vertraglichen Zahlungsströme seit mehr als 90 Tagen überfällig, so besteht die widerlegbare
Vermutung, dass ein objektiver Hinweis auf einen Kreditausfall besteht. Somit muss das Finanzinstrument nach Stufe 3
transferiert werden. Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren
hat, basiert auf einer zumindest einmal jährlich durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl
externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts
berücksichtigen.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und das Vorliegen einer
signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während aller Berichtsperioden berücksichtigt. Um zu beurteilen, ob sich das
Ausfallsrisiko signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit dem
Ausfallsrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare
zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt.
Unabhängig von obenstehender Analyse liegt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vor, wenn die Erfüllung der
vertraglichen Zahlungsströme mehr als 30 Tage überfällig ist. Ein Ausfall im Hinblick auf einen finanziellen Vermögenswert
liegt vor, wenn die Vertragspartei die Vornahme von vertraglichen Zahlungen innerhalb von 90 Tagen nach Fälligkeit versäumt.
Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr
erwartet wird. Wurden Forderungen abgeschrieben, werden Vollstreckungsmaßnahmen fortgesetzt, um die fällige Forderung
noch zu realisieren. Realisierte Beträge werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzinstrumente mit niedrigem Kreditrisiko
Der ÖBB Konzern wendet für Schuldinstrumente mit niedrigem Kreditrisiko, die ein Investment-Grade-Rating besitzen, die
Erleichterungsbestimmung von der Stufenzuordnung an und ordnet diese stets der Stufe 1 zu. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern
sieht dies bei einem Rating von BBB- oder höher bei Standard & Poor’ s als gegeben an.
Vereinfachtes Wertminderungsmodell
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der ÖBB Infrastruktur-Konzern den gemäß IFRS 9 verpflichtend
anzuwendenden vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen
Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. Nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell ist für alle Instrumente,
unabhängig von ihrer Kreditqualität, eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen.
Das vereinfachte Verfahren ist auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vermögenswerte, die in den
Anwendungsbereich von IFRS 15 fallen und die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Soweit
o
bjektive Hinweise auf Wertminderungen bestehen (z.B. Insolvenzen) werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Das Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf kollektiver Basis ermittelt. Das Ausfallrisiko des
Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Für die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wird eine Wertberichtigungsmatrix angewendet, um die ECLs von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen zu bewerten. Die Verlustquoten werden anhand einer „Roll-Rate"-Methode berechnet, die auf der
Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung die aufeinanderfolgenden Stufen der Überfälligkeit bis zur Ausbuchung
durchläuft. Die Rollraten werden für alle Forderungen insgesamt durchgeführt. Die Verlustquoten basieren auf den
tatsächlichen Zahlungs- und Kreditausfallserfahrungen der letzten acht Jahre. Die historischen Ausfallsraten werden um
künftig zu erwartende Veränderungen von gesamtwirtschaftlichen Faktoren, wie das Bruttoinlandsprodukt (BIP), die
Arbeitslosenquote sowie von Insolvenzquoten, angepasst.
Beizulegender Zeitwert von Finanzinstrumenten
Bei liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeit
en aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen an und
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entsprechen die Buchwerte annähernd den beizulegenden
Zeitwerten. Mit Ausnahme der liquiden Mittel handelt es sich um die Fair Value-Hierarchieebene 3.
Der beizulegende Zeitwert langfristiger Finanzforderungen, sonstiger finanzieller Vermögenswerte ohne Börsekurs und
Finanzverbindlichkeiten basiert auf dem Barwert der künftig zu erwartenden Zahlungsströme, abgezinst mit dem vom
ÖBB Infrastruktur-Konzern geschätzten aktuellen Zinssatz, zu dem vergleichbare Finanzinstrumente abgeschlossen werden
können. Ein etwaiges Kreditrisiko wird bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte berücksichtigt. Es handelt sich dabei
um Fair Values der Hierarchieebene 2.
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Der beizulegende Zeitwert von börsenotierten Wertpapieren und Anleihen wird entweder der Fair Value-Hierarchieebene 1
oder 2 zugeordnet (Erläuterung 29.7).
D
er beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten wird unter zur Hilfenahme von Multiples ermittelt und der Fair-
Value-Hierarchieebene 3 zugeordnet.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn der ÖBB Infrastruktur-Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder
faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem
Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrags der Rückstellung möglich ist.
Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung
ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind bei der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten
zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme
bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.
Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche
Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die
Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Weitere Angaben sind in Erläuterung 26.2
e
nthalten.
Leasingverhältnisse
Leasingnehmer
Bei Vertragsbeginn beurteilt der ÖBB Infrastruktur-Ko
nzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet.
Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines
Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines
identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der ÖBB Infrastruktur-Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach
IFRS 16 zugrunde.
Am Bereitstellungsdatum erfasst der ÖBB Infrastruktur-Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie
eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen
Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete
Zahlungen zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung
des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standorts, an dem sich dieser befindet, abzüglich etwaiger erhaltener
Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es
sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf
den ÖBB Infrastruktur-Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der ÖBB Infrastruktur-
Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde
liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das
Nutzungsrecht sofern notwendig fortlaufend um Wertminderungen berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der
Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen
mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem
Grenzfremdkapitalzinssatz des ÖBB Infrastruktur-Konzerns abgezinst.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
– feste Zahlungen, einschließlich de facto feste Zahlungen,
– variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am
Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes,
– Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
– den Ausübungspreis einer Kauf- oder Verlängerungsoption, wenn der ÖBB Infrastruktur-Konzern hinreichend sicher ist,
diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der
ÖBB Infrastruktur-Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu
bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der
ÖBB Infrastruktur-Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst,
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wenn der ÖBB Infrastruktur-Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder
Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingverbindlichkeit ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des
Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes
auf null verringert hat.
In der Bilanz weist der ÖBB Infrastruktur-Konzern Nutzungsrechte, die nicht der Definition einer als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den Finanzverbindlichkeiten aus.
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat von der Erleichterung Gebrauch gemacht, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten
für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert (bis 5.000,00 EUR) zugrunde liegen, sowie für kurzfristige
L
easingverhältnisse und immaterielle Vermögenswerte nicht anzusetzen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern erfasst die mit
diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear
als Aufwand.
Leasinggeber
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern tritt auch als Leasingg
eber auf und stuft bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder
als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasingverhältnis ein.
Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das
Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden
Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing
eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der
ÖBB Infrastruktur-Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als
zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechts aus dem
Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem
Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der ÖBB Infrastruktur-Konzern die oben
beschriebenen Ausnahmen anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom ÖBB Infrastruktur-Konzern über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst.
Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmer:innen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist lediglich eine einzelvertraglich gewährte Pensionsverpflichtung für ein ehemaliges
V
orstandsmitglied eingegangen. Darüber hinaus gibt es nur beitragsorientierte Versorgungspläne für Pensionen. In diesem
Fall leistet der ÖBB Infrastruktur-Konzern aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen Zahlungen in
privatwirtschaftliche oder öffentlich-rechtliche Pensionssysteme und Vorsorgekassen für Mitarbeiter:innen. Außer der
Beitragszahlung bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Die regelmäßigen Beitragsleistungen werden als Personalaufwand
in der jeweiligen Periode erfasst.
Alle anderen Verpflichtungen (Abfertigungen für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen
hat, und Jubiläumsgelder) resultieren aus ungedeckten leistungsorientierten Versorgungssystemen und werden entsprechend
rückgestellt. Für die Ermittlung der Rückstellung wendet der ÖBB Infrastruktur-Konzern in Übereinstimmung mit IAS 19
„Leistungen an Arbeitnehmer” das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) an. Die Neubewertung der
Nettoschulden enthält nur versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste. Die zukünftigen Verpflichtungen werden
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet und basieren auf einer sachgerechten Schätzung des
Abzinsungsfaktors und der Gehaltssteigerungen sowie der Fluktuation. Nach dieser Methode erfasst der Konzern
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Rückstellungen für Abfertigungen im sonstigen Ergebnis sowie aus
Rückstellungen für Jubiläumsgelder im Personalaufwand.
Infolge einer gesetzlichen Änderung unterliegen Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich nach dem 01.01.2003
begonnen hat, bezüglich der Verpflichtungen aus Abfertigungen einem beitragsorientierten Versorgungsplan. Es werden
Beiträge in einen beitragsorientierten Versorgungsplan eingezahlt.
Weitere Informationen sind in Erläuterung
26.1 enthalten.
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Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen
Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen gemäß IAS 16 „Sachanlagen“ auch die erstmals geschätzten Kosten für die
D
emontage und das Entfernen des Gegenstands sowie die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet.
Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen werden nach den Vorschriften von IAS 37
„Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ bewertet. Auswirkungen von Bewertungsänderungen
von bestehenden Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß IFRIC 1
„Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen“ bilanziert.
Die Vorschriften sehen vor, dass jede Erhöhung derartiger Verpflichtungen, die den Zeitablauf widerspiegeln, ergebniswirksam
zu erfassen ist. Bewertungsänderungen, die auf Änderungen der geschätzten Fälligkeit oder Höhe des Abflusses von
Ressourcen, der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist, oder auf einer Änderung des Abzinsungssatzes beruhen, sind
zu den Anschaffungskosten des dazugehörigen Vermögenswertes in der laufenden Periode hinzuzufügen oder davon
abzuziehen. Der von den Anschaffungskosten des Vermögenswertes abgezogene Betrag darf seinen Buchwert nicht
übersteigen.
Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten
Vertragsvermögenswerte betreffen bedingte Ansprüche des ÖBB Infrastruktur-Konzerns auf eine Gegenleistung für die
v
ollständige Erfüllung der vertraglichen Leistungen. Ansprüche aus Vertragsvermögenswerten werden abzüglich der bereits
an den Kunden verrechneten Beträge ebenfalls in der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die
Verrechnung an den Kunden erfolgt, wenn der Konzern seine Leistungsverpflichtung erbracht hat.
Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich auf Zahlungen, die vorzeitig, also vor Erfüllung der vertraglichen
Leistungsverpflichtung, erhalten wurden. Diese werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald der ÖBB Infrastruktur-Konzern die
vertragliche Leistungsverpflichtung erbringt. In beiden Berichtsjahren wurden keine Vertragsverbindlichkeiten identifiziert.
Ertragsrealisierung
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern erfasst einen Erlös, wenn er durch Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten
D
ienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als übertragen gilt ein Vermögenswert oder eine
Dienstleistung dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert oder die Dienstleistung erlangt.
Sollten signifikante Finanzierungskomponenten vorliegen, werden diese dann getrennt von den Erlösen aus Verträgen mit
den Kunden in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen, wenn bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Zeitspanne
zwischen der Übertragung und der Bezahlung des Gutes oder der Dienstleistung mehr als ein Jahr beträgt. Der
ÖBB Infrastruktur-Konzern hat keine Verträge identifiziert, bei denen der Zeitraum zwischen der Übertragung des
versprochenen Guts bzw. der Dienstleistung auf den Kunden und die Zahlung durch den Kunden ein Jahr überschreitet.
Entsprechend wird die zugesagte Gegenleistung nicht um den Zeitwert des Geldes angepasst.
Sollten im wesentlichen Umfang aktivierbare Kosten im Rahmen der Vertragsanbahnung oder im Zusammenhang mit der
Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden entstehen und die Vertragslaufzeit mehr als ein Jahr betragen, werden diese
aktiviert. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat keine derartigen Verträge identifiziert, bei denen die Vertragslaufzeit ein Jahr
überschreitet und bei deren Vertragsanbahnung oder bei deren Vertragserfüllung aktivierbare Kosten, die nicht schon
aufgrund von IAS 16 aktiviert wurden, im wesentlichen Umfang angefallen sind. Entsprechend wurden keine
V
ertragsanbahnungs- oder Vertragserfüllungskosten aktiviert.
Beschreibung der wesentlichsten Erlösposten aus Verträgen mit Kunden
Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE)
Für die Benutzung der Schieneninfrastruktur (Infrastrukturbenützung) des ÖBB Infrastruktur-Konzerns werden den
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Wegeentgelte und Dienstleistungsentgelte verrechnet. Die Verträge beinhalten die
Bestellungen der einzelnen EVU und werden vom ÖBB Infrastruktur-Konzern mit den EVU abgeschlossen. Grundlage für diese
Bestellungen sind die Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNNB), welche eine Aufstellung zu den einzelnen Leistungen je
Netzfahrplanperiode (z. B. für das Mindestzugangspaket und die Serviceeinrichtungen und -leistungen, wie Verkehrsstationen,
Verschub) enthalten. In den SNNB werden die Entgelte je Leistung sowie etwaige Zu- bzw. Abschläge veröffentlicht. Sie
gelangen diskriminierungsfrei gegenüber allen EVU zur Anwendung (ohne Gewährung von Rabatten).
Die grundlegenden Bestimmungen zur Berechnung und Festsetzung der Wegeentgelte und der Dienstleistungsentgelte sind
in den §§ 67 bis 69b Eisenbahngesetz enthalten. Grundlegend für die Entgeltbildung ist die Definition der zu erbringenden
L
eistungen für die EVU. Eine wesentliche Leistung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ist das sogenannte Produkt
„Zugtrasse“ (Mindestzugangspaket). Das Mindestzugangspaket beinhaltet das Hauptangebot an Leistungen, ohne dem ein
geordneter Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nicht möglich wäre.
Die Wegeentgelte werden in den SNNB der ÖBB-Infrastruktur
AG jährlich gesetzeskonform veröffentlicht. Auf Basis der
v
eröffentlichten SNNB bestellen die EVU ihre Zugtrassen für die Netzfahrplanperiode. Die Verrechnung der Leistungen erfolgt
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monatlich und basiert auf einer IST-Verrechnung. Die bestellten Leistungen werden einen Monat im Nachhinein an den
Kunden verrechnet. Dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und er nutzt die Leistung, während
diese erbracht wird. Allfällige Rückerstattungsansprüche, die sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss sind, von
künftigen Ereignissen abhängen und zu einem drohenden Ressourcenabfluss in Zukunft führen können, werden gemäß IAS 37
e
rfasst. Es wird die Höhe der möglichen Rückforderung geschätzt und eine entsprechende Rückstellung gebildet.
Die Erfassung der Abrechnung für den Monat Dezember erfolgt noch im Lieferjahr. Es sind daher keine Abgrenzungen
erforderlich.
Energielieferungen und Netznutzungsentgelte
Die Leistungsverpflichtung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns besteht in der Bereitstellung des Bahnstromnetzes zur Belieferung
mit Bahnstrom zur Versorgung von Triebfahrzeugen, von Hilfsbetrieben, bei Hinterstellung von Wagenmaterial und von
ortsfesten Anlagen der Kunden. Die Verrechnung des Netznutzungsentgelts erfolgt gemäß den jeweils gültigen SNNB
unterteilt in Hoch- und Niedertarif. Die Entgelte werden jährlich von der ÖBB-Infrastruktur AG gesetzeskonform veröffentlicht.
Weiters bietet die ÖBB-Infrastruktur AG den Kunden die Lieferung von Bahnstrom für die oben genannten Zwecke an. Der
Energiepreis wird in Energielieferverträgen festgelegt, es gibt separate Preise für Hoch- und Niedertarifzeiten. Die Mengen
werden im Vorhinein durch die Kunden bekanntgegeben.
Die Lieferung des Bahnstroms und die Dienstleistung der Netznutzung (inkl. Umformung) erfolgt kontinuierlich, das heißt, den
Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und sie nutzen die Leistung während diese erbracht wird.
Der Kontrollübergang erfolgt mit dem Verbrauch durch die Kunden.
Die Abrechnung der erbachten Leistungen erfolgt monatlich im Nachhinein mit einem Monat Zeitverzug. Die Erfassung der
Abrechnung für den Monat Dezember erfolgt im Folgejahr. Daher ist eine Abgrenzung der Dezember-Leistungen erforderlich.
Erlöse aus Verwertungsobjekten
Die Verwertungsobjekte betreffen jene Liegenschaften, welche betrieblich nicht mehr genutzt und für den späteren Verkauf
entwickelt werden. Es handelt sich um ehemalige Bahnhofs- und Eisenbahnanlagen, die dem dauernden Betrieb dienten.
Betroffen sind wesentliche Projekte, wie zum Beispiel die Flächen des ehemaligen Südbahnhofs, des Frachtenbahnhofs Wien
Nord sowie des Nordwestbahnhofs, die in großem Umfang entwickelt werden. Die Erlöse werden erfasst, wenn die
Verfügungsmacht über das Grundstück an den Kunden übergegangen ist.
Die Umsatzerlöse entsprechen dem vertraglich vereinbarten Transaktionspreis. Mehrheitlich ist die Gegenleistung fällig, wenn
der Rechtstitel übergegangen ist. In seltenen Fällen können aufgeschobene Zahlungen vereinbart werden, die jedoch im
Allgemeinen zwölf Monate nicht überschreiten. Im Transaktionspreis wird daher keine signifikante Finanzierungskomponente
berücksichtigt.
Sonstige Umsatzerlöse
Die sonstigen Umsatzerlöse enthalten Umsatzerlöse aus Telekommunikationsleistungen, Reparaturleistungen, Reinigungs-
und Sicherheitsleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Container-Terminals, die überwiegend
zeitraumbezogen erfasst werden.
Mieterlöse
Mieterlöse fallen für die Vermietung und die Verpachtung von Immobilien und von Pkw an und werden IFRS 16 zugerechnet.
Es handelt sich um Festpreisverträge, bei denen die Erlöse in der Berichtsperiode, in der die Dienstleistungen stattfinden,
erfasst werden. Mieten werden periodengerecht entsprechend den Vertragskonditionen erfasst. Umsatzmieten sind Mieten,
die in Abhängigkeit von den von Mietenden erzielten Umsätzen verrechnet werden; sie werden dann realisiert, wenn die
Höhe der Erträge hinreichend verlässlich bestimmt werden kann.
Erfolgsbezogene Zuwendungen
Dem ÖBB Infrastruktur-Konzern gewährte Aufwandszuschüsse werden bei Erfüllung der Ansatzvoraussetzungen sofort erfasst
u
nd entsprechend dem zeitlichen Anfall der Aufwendungen ergebniswirksam realisiert. Hinsichtlich der Besonderheiten der
Zuschüsse zur Finanzierung der Infrastruktur wird auf die Ausführungen in Erläuterung 32 verwiesen. Bei dem gewährten
Bundeszuschuss gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Bundesbahngesetz für Betriebsführung, Inspektion, Wartung, Entstörung und
Instandsetzung sowie Erweiterungs- und Reinvestitionen (Annuitätenzuschuss) handelt es sich um eine Zuwendung der
öffentlichen Hand, da der Bund durch diesen Zuschuss den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur fördern möchte, weshalb der
ÖBB Infrastruktur-Konzern diese Zuschüsse in den sonstigen betrieblichen Erträgen darstellt. Derartige Zuschüsse werden in
der Gewinn-und-Verlustrechnung nicht mit den bezuschussten Aufwendungen saldiert.
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Zinsen und Dividenden
Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß IFRS 9 erfasst. Dividenden werden bei Entstehung des
R
echtsanspruchs der Aktionäre auf Zahlung erfasst.
Gemäß IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ werden Fremdkapitalaufwendungen für wesentliche qualifizierte Vermögenswerte
aktiviert. Weitere Angaben sind in Erläuterung 14 enthalten.
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Forschungsaufwendungen beziehen sich gemäß IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ auf die eigenständige und
planmäßige Suche mit der Aussicht, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, und werden als
Aufwand in jener Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungsaufwendungen sind Kosten, die anfallen, wenn
Forschungserkenntnisse angewendet werden, um diese technisch und wirtschaftlich realisierbar zu machen. Wenn eine
Trennung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nicht möglich ist, sind Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38
i
n jener Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie anfallen. Werden die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38 erfüllt, sind
Entwicklungsaufwendungen als immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren.
Steuerliche Verhältnisse
Gemäß § 50 (2) Bundesbahngesetz in der Fassung BGBl Nr. 95 / 2009 besteht für die ÖBB-Infrastruktur AG ab 2005 eine
Befreiung von bundesgesetzlichen Abgaben, mit Ausnahme der Umsatzsteuer, von den Bundesverwaltungsabgaben sowie
von Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben, soweit sich diese Abgaben und Gebühren aus der Erfüllung der jeweiligen im
Bundesbahngesetz vorgesehenen Aufgaben der ÖBB-Infrastruktur AG ergeben (Teilsteuerbefreiung).
Im Wesentlichen wurden folgende Bereiche als ertragsteuerpflichtig eingestuft:
– Erträge aus dem Stromgeschäft
– Erbringung von nicht eisenbahninfrastrukturbezogenen Leistungen
– Bewirtschaftung (inkl. Entwicklung und Verkauf) von Immobilien, die kein Eisenbahnvermögen im Sinne des
§ 10a Eisenbahngesetz darstellen
– B
eteiligungsverwaltung
Im Dezember 2005 wurde ein Gruppenvertrag mit der ÖBB-Holding AG als Gruppenträger mit einem Großteil der
Tochterunternehmen des Gesamtkonzerns abgeschlossen, darunter auch mit der ÖBB-Infrastruktur AG und deren
Tochtergesellschaften als Gruppenmitgliedern. Demnach wurden zwischen dem Gruppenträger und den Gruppenmitgliedern
Regelungen über den Steuerausgleich vereinbart. Die nach diesen Bestimmungen ermittelten positiven Steuerumlagen
werden nach der Stand-alone-Methode (geht von der steuerlichen Selbstständigkeit der einzelnen Gruppenmitglieder für die
Berechnung der Umlage aus) berechnet. Negative Steuerumlagen werden erst bei effektiver Nutzung der Verluste durch den
Gruppenträger den betroffenen Gruppenmitgliedern abgegolten. Die Steuerumlagen werden nach Abschluss der steuerlichen
Außenprüfung nach rechtskräftiger Veranlagung der Körperschaftsteuer des Gruppenträgers fällig.
Mit der ÖBB-Holding AG als Organträger besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft gemäß § 2 Abs 2 UStG.
Ertragsteuern und Latente Steuern
Ertragsteuern umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Die laufenden Steuern betreffen sämtliche Steuern, die auf
d
en steuerpflichtigen Gewinn der Konzerngesellschaften erhoben werden. Die sonstigen Steuern wie z. B.
vermögensabhängige Steuern oder Betriebssteuern (Strom, Energie) sind in den entsprechenden betrieblichen
Aufwendungen enthalten. Aktive und passive latente Steuern werden gemäß IAS 12 „Ertragsteuern“ für alle temporären
Unterschiede zwischen Steuer- und IFRS-Bilanzwerten, für Steuergutschriften und Verlustvorträge im Konzernabschluss
gebildet.
Latente Steuern werden – unter Bedachtnahme auf bestehende Ausnahmebestimmungen – für alle temporären Differenzen
zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten („tax base“) sowie ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss
angesetzt (sog. Verbindlichkeitenmethode), insoweit es sich um Vermögenswerte und Schulden handelt, die mit dem nicht
steuerbefreiten Geschäftsbetrieb im Zusammenhang stehen.
Wenn im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, latente Steuern aus dem
erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entstehen, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder
einen Effekt auf den bilanziellen Gewinn oder Verlust noch auf das steuerliche Einkommen hat, unterbleibt die
Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.
Latente Steuerschulden, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und
assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären
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Differenzen vom ÖBB Infrastruktur-Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären
Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten
oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten
Steueransprüche oder der Begleichung der latenten Steuerschulden erwartet wird.
Latente Steueransprüche werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftiges zu versteuerndes
Einkommen, gegen das die temporären Differenzen und Verlustvorträge verwendet werden können, verfügbar sein wird.
Latente Steuern werden direkt mit dem Eigenkapital verrechnet oder diesem gutgeschrieben, wenn sich die Steuer auf Posten
bezieht, die in derselben oder in einer anderen Periode mit dem Eigenkapital verrechnet oder diesem gutgeschrieben werden.
Zum 31.12.2023 wurde die internationale Steuerreform – Pillar-II-Gesetzgebung (globale Mindestbesteuerung) – bereits in
österreichisches Recht überführt. Das Gesetz findet erstmals Anwendung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023
beginnen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern als Teilkonzern des ÖBB Konzerns fällt in den Anwendungsbereich dieser Regelungen.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern evaluiert laufend die grundsätzliche Betroffenheit und die Jurisdiktionen, aus denen der
Teilkonzern möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit einer Pillar-II Top-up-Tax (Primärergänzungsteuer) oder einer
Qualified-Domestic-Minimum-Top-up-Tax (nationale Ergänzungssteuer) ausgesetzt ist. Die Anwendung einer Top-up-Tax für
den ÖBB Infrastruktur-Konzern ist nicht zutreffend, da die ÖBB-Infrastruktur AG nicht als Ultimate-Parent-Entity (oberste
Muttergesellschaft) im Sinne der Regelung qualifiziert ist. Die Top-up-Tax findet vielmehr auf Ebene der ÖBB-Holding AG
A
nwendung. Es könnten sich auf lokaler Ebene bei Konzerngesellschaften der ÖBB-Infrastruktur AG allenfalls
Anwendungsfälle durch etwaige nationale Ergänzungssteuern ergeben.
Der ÖBB Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Gesetzgebung zu den Pillar-II-Regeln auf die zukünftige Ertragskraft des
Konzerns. Aus der Analyse haben sich keine Beträge an Mindeststeuern (Top-up Tax) ergeben, die auf Gewinne von
Tochterunternehmen, deren Sitze in Ländern liegen, in denen der gesetzliche Steuersatz unter dem Mindeststeuersatz von
15 % liegen, gezahlt werden müssen. Die Erleichterungsbestimmung des IAS 12, wonach keine latenten Steuern bilanziert
werden, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, werden angewendet.
Verwendung von Schätzungen und Ermessensausübungen
Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die die
H
öhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden, der angeführten Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und
die Aufwendungen und Erträge während des Berichtzeitraums beeinflussen können. Die tatsächlichen Werte können von
diesen Schätzungen abweichen. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden regelmäßig aktualisiert und basieren auf
historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den
gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.
Bei der Anwendung der Bilanzierungsmethoden des ÖBB Infrastruktur-Konzerns trifft der Vorstand Ermessens-
entscheidungen, beispielweise bei der Anwendung von Hedge Accounting, bei der Einschätzung der Übertragung von
relevanten Risiken bei Leasinggeschäften, bei der Einschätzung, inwieweit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen als
Leasingnehmer bei der Beurteilung der Laufzeit von Leasingverträgen ausgeübt werden, bei der Einschätzung von
Mehrkostenforderungen aus Bauvorhaben sowie bei der Erfassung und Bilanzierung von Bundeszuschüssen
gem. §§ 41f Bundesbahngesetz.
Weiteres hat der Vorstand zum Bilanzstichtag wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von
Schätzungsunsicherheiten zum Bilanzstichtag identifiziert, die mit dem Risiko einer wesentlichen Änderung der Buchwerte
von Vermögenswerten und Schulden im nächsten Geschäftsjahr behaftet sind:
a. Versorgungspläne für Arbeitnehmer:innen
Die Bewertung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldansprüche beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der
erwartete Abzinsungsfaktor, langfristige Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationsraten angewendet werden. Wenn sich die
relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung
und in der Folge auf die Aufwendungen für Abfertigungs- und Jubiläumsverpflichtungen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns haben. Bei den langfristigen Personalrückstellungen (Abfertigung und Jubiläen) wurde in beiden
Geschäftsjahren der Abzinsprozentsatz, die Gehaltssteigerungen und die Fluktuationen an die neuen Gegebenheiten
angepasst. Die Auswirkung möglicher Änderungen von Parametern ist in Erläuterung 26.1 dargestellt.
b
. Einschätzungen der Nutzungsdauern der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte
Die Nutzungsdauern werden nach den Gegebenheiten des Unternehmens bei üblicher Instandhaltung festgelegt. Die
tatsächliche Nutzung kann von diesen Einschätzungen abweichen. Eine Sensitivitätsanalyse ergab, dass sich die Abschreibung
bei einer Veränderung der Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer) um +/- 1 Jahr um rd. 141,4 Mio.
EUR (Vj: rd. 122,5 Mio. EUR)
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erhöht oder um rd. 102,0 Mio. EUR (Vj: rd. 96,3 Mio. EUR) verringert. Die Angemessenheit der Nutzungsdauern wird jährlich
oder anlassbezogen überprüft.
Die festgelegten Nutzungsdauern gelten grundsätzlich unverändert 2024. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Nutzungsdauer
für einen kleinen Teil der Anlagengruppe „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattungen“ verlängert. Dadurch hat
sich die jährliche Abschreibung in Höhe von rd. 0,8 Mio. EUR verringert. Es handelte sich hierbei um eine Schätzungsänderung,
d
ie im Vorjahr prospektiv zur Anwendung kam.
c. Rückstellungen
Die Rückstellungen werden nach der bestmöglichen Schätzung bemessen, das heißt mit dem Betrag, den das Unternehmen
bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag oder zur Übertragung der Verpflichtung auf
einen Dritten am Bilanzstichtag zahlen müsste.
Zum 31.12.2024 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in unterschiedlichen
verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2011 bis 2024. Inhaltlich geht es dabei vor allem
um Fragen der Ermittlung und Festlegung des Infrastrukturbenützungsentgelts (ab Dezember 2011 bis Dezember 2017), der
Entgelte nach dem neuen Wegeentgeltmodell für den Zeitraum Dezember 2019 bis Dezember 2024 (Produkt
„Zugtrasse“ hinsichtlich direkt zuordenbarer Kosten und gesetzeskonformer Marktaufschläge bis einschließlich der
Netzfahrplanperiode 2021) sowie um die Zulässigkeit der Höhe der Stationsentgelte bei der Nutzung von Service-
einrichtungen ab Dezember 2015 bis 2021 sowie der Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016 bis 2024.
Für die Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016 bis 2023, das Mindestzugangspaket in den Netzfahrplanperioden
2011 bis 2017 und die Verkehrsstationen in den Netzfahrplanperioden 2012 bis 2023 wird nach Verhandlungen gemäß
§ 68a EisbG unter Aufsicht der Schienen-Control GmbH bzw. Schienen-Control Kommission eine marktweite Bereinigung der
Verfahren angestrebt. Im Ergebnis soll diese Bereinigung zur Beendigung dieser Verfahren führen. Die Rückstellung wurde in
Höhe der marktweiten Bereinigung inklusive des unpräjudiziellen Angebots des Ersatzes für Kosten und
Nachfragekompensation gebildet.
Die Rückstellung für das Wegeentgelt ist vom Vergleich nicht betroffen. Aufgrund der Finanzierungsvereinbarungen für die
ÖBB-Infrastruktur AG zur Rahmenplanperiode 2022 bis 2027 bestand für die Netzfahrplanperiode 2022, 2023 und 2024 keine
Notwendigkeit mehr Marktaufschläge einzuheben. Durch diesen Entfall der Markaufschläge reduziert sich das betragsmäßige
Risiko der Rückstellung für das Wegeentgelt 2022, 2023 und 2024 im Vergleich zu den vorangegangenen
Netzfahrplanperioden wesentlich. Weiters wurden bei der Wegeentgeltfestlegung für die Netzfahrplanperiode 2022, 2023
und 2024 Kürzungen auf Basis der verfügbaren Informationen zu den jeweiligen Verfahrensständen berücksichtigt, sodass
diese Kürzungen geringer als in den vorangegangen Netzfahrplanperioden ausfallen sollten. Auf Basis der daraus abgeleiteten
Annahmen wurde die Rückstellung bis 2024 berechnet und dafür vorgesorgt.
Ebenso ist die Rückstellung für das Bahnstromnetzentgelt für das Geschäftsjahr 2024 vom Vergleich nicht betroffen Die
Rückstellungshöhe wurde auf Basis des Informationsstandes aus den bisherigen Verfahren unter Berücksichtigung von
Weiterentwicklungen im Entgeltmodell berechnet und vorgesorgt.
Der Ausgang der anhängigen Verfahren kann dazu führen, dass die bisher von der ÖBB-Infrastruktur AG verrechneten Entgelte
abgeändert werden und es dadurch zu einer Rückerstattungspflicht für die ÖBB-Infrastruktur AG kommt (auch eine
Nachforderung von Entgelten ist denkbar, aber rechtlich strittig). Diese Risiken wurden individuell je Sachverhalt bzw.
Verfahren unter Einbindung von Expert:innen bewertet und in Form von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt. Die
Notwendigkeit und die Höhe der Rückstellungen sind maßgeblich von der Annahme und Einschätzung des Managements zum
Ausgang der Verfahren abhängig. Bewertungsunsicherheiten bestehen insbesondere aufgrund von schwierig
abzuschätzenden Ergebnissen bei der Auslegung von bisher weitgehend nicht ausjudizierten Rechtsfragen durch die
Aufsichtsbehörde, Verwaltungsgerichte bzw. Gerichtshöfe, möglichen Einschränkungen der zeitlichen Wirkung von
Entscheidungen sowie hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von anerkannten Kosten und Marktaufschlägen als Basis für die
Verrechnung von Tarifen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur.
Nur wenn in absehbarer Zukunft mit einer Stilllegung einzelner Strecken gerechnet wird oder jene bereits eingeleitet wurde,
werden die Stilllegungskosten geschätzt und rückgestellt. Die Höhe der erwarteten Stilllegungskosten hängt maßgeblich von
den Annahmen der Rückbauszenarien ab.
Die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen betrifft die mit der Beseitigung von Kontaminationen von Liegenschaften und
Flächen der Gesellschaft anfallenden Kosten. Die Grundlagen der Kostenschätzung beruhen auf dem vermuteten
Kontaminationsumfang. Der Kostenschätzung liegt eine Sanierung, sprich Totalaushub mit anschließender Deponierung,
zugrunde. Sollten mit der zuständigen Behörde andere Sanierungsmaßnahmen abgesprochen werden, die zu einer Reduktion
der finanziellen Aufwendungen führen, wird dies in der jährlichen Anpassung berücksichtigt.
Im Rahmen der Rückstellung für Freimachungskosten wird für vertragliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit
Grundstücksveräußerungen bzw. künftig anfallende Kosten in Zusammenhang mit bereits verkauften, aber noch in
Entwicklung befindliche Liegenschaften Vorsorge getroffen.
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Eine Sensitivitätsanalyse ergab, dass sich die Rückstellungen für Umweltrisiken und für Stilllegungskosten bei einer
Veränderung der Kosten um +/- 10 % um rd. 4,1 Mio. EUR (Vj: rd. 4,3 Mio. EUR) erhöht/verringert. Auf die Ermittlung von
S
ensitivitäten für die Rückstellung von Freimachungskosten wurde verzichtet, da die Rückstellung aus vielen Einzelbeträgen
besteht, für die unterschiedliche Parameter, Schätzungen und Berechnungen zu Anwendung kommen. Die Änderung einzelner
Parameter würde daher keine besondere Aussagekraft haben. Hinsichtlich der regulierungsrechtlichen Verfahren wird auf die
Schutzklausel IAS 37.92 verwiesen (Erläuterung 26.2).
Die Rückstellungsbeträge finden sich unter Erläuterung 26.2.
d. Ertragsteuern
Latente Steueransprüche wurden für temporäre Differenzen zwischen der Steuerbasis und den Buchwerten von
Vermögenswerten und Schulden sowie für Verlustvorträge gebildet. Hinsichtlich der steuerlichen Situation der
ÖBB-Infrastruktur AG wird auf die Teilsteuerbefreiung verwiesen (angeführt unter der Überschrift „Steuerliche Verhältnisse“).
Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der
voraussichtlichen Nutzung innerhalb des steuerlichen Planungszeitraums von fünf Jahren (Erläuterung 13).
D
ie auf bestehende Verlustvorträge und temporäre Differenzen aktivierten latenten Steueransprüche basieren auf einer
Schätzung der steuerpflichtigen Ergebnisse für die nächsten fünf Jahre. Sollte sich die steuerliche Einschätzung über die
Qualifizierung der Teilbereiche der ÖBB-Infrastruktur AG als steuerfrei und steuerpflichtig ändern oder sollten in der Zukunft
nicht ausreichende steuerpflichtige Ergebnisse zu Verfügung stehen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der
latenten Steueransprüche haben.
Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten und es ist nicht
auszuschließen, dass diese in Einzelfällen zu anderen Ergebnissen als die ÖBB-Infrastruktur AG kommen können. Sollten
Änderungen in der Beurteilung wahrscheinlich sein, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Dies war zum 31.12.2024
und zum 31.12.2023 nicht erforderlich.
e. Finanzielle Verpflichtungen
Gegen oder von der ÖBB-Infrastruktur AG und deren Tochtergesellschaften sind im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit verschiedene Verfahren, Prozesse sowie sonstige Ansprüche anhängig. Diese Sachverhalte sind mit
zahlreichen Unsicherheiten behaftet und die Ergebnisse der Verhandlungen und Prozesse lassen sich nicht mit Sicherheit
voraussagen. Demzufolge ist der Vorstand nicht in der Lage, den Gesamtbetrag möglicher finanzieller Verpflichtungen und
Forderungen oder deren Auswirkung auf die Finanzlage des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zum 31.12.2024 mit abschließender
Gewissheit festzustellen. Diese Verfahren könnten bei ihrem Abschluss die Ergebnisse materiell beeinflussen. Der Vorstand ist
jedoch der Ansicht, dass bei endgültiger Bereinigung solcher Fälle die Auswirkungen die dafür gebildeten Rückstellungen nicht
wesentlich übersteigen und daher keine wesentlichen Konsequenzen auf den Konzernabschluss haben werden.
f. Informationen in Bezug auf klimapolitische Aspekte und Risiken (Klimawandel)
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern versteht Nachhaltigkeit ganzheitlich und verknüpft erfolgreiches Wirtschaften mit ökologischer
Verträglichkeit und sozialer Verantwortung. Damit wird eine nachhaltige Unternehmensausrichtung im Sinne des
Vorsorgeprinzips erreicht. Auf Basis dieses ganzheitlichen Ansatzes werden sowohl die Chancen als auch die Risiken durch das
Unternehmen auf die Umgebung und ebenso für das Unternehmen selbst in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen ermittelt. Auf
Basis der jährlich aktualisierten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse hinsichtlich physischer Klimarisiken, welche im
ÖBB Infrastruktur-Konzern 2022 das erste Mal im Zuge der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung durchgeführt wurde,
sowie einer allgemeinen Chancen- und Risikoanalyse konnten folgende maßgebliche Themen mit Bezug auf klimapolitische
Aspekte und Risiken identifiziert werden, die eine Auswirkung auf den ÖBB Infrastruktur-Konzern haben.
– Das Risiko von vermehrten Extremwetterereignissen bedingt durch den Klimawandel (Stark-Niederschlägen, Hochwasser,
Muren, Stürme, Hitzewellen etc.) hat in den Geschäftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns negative Auswirkungen.
Einmal mehr hat dies speziell das Hochwasser in Wien und Niederösterreich im September 2024 gezeigt. Um diesen
Auswirkungen auf den Bahnverkehr entgegenzuwirken, werden im gesamten ÖBB Konzern entsprechende Maßnahmen
gesetzt, wie zum Beispiel die Einführung von geeigneten Monitoring- und Frühwarnsystemen sowie gezielte Forschungs-
und Entwicklungsschwerpunkte zur Erhöhung der Resilienz von Anlagen, Systemen, Fahrzeugen und Prozessen. Mit
zielgerichteten Anpassungen soll zukünftig die Leistungsfähigkeit des Systems Bahn abgesichert werden.
– Der Klimawandel birgt aber auch eine Chance für das Unternehmen im Hinblick auf Wachstum des öffentlichen Verkehrs
und Ausbau des Bahnangebots, wodurch sich eine mögliche Steigerung von Auslastungen und damit verbunden von
Produktivität, aber auch eine Steigerung von Erlösen / Umsätzen ergeben kann. In weiterer Folge ist dies jedoch auch mit
erforderlichen Investitionen in den Ausbau der Kapazität des Systems Bahn verbunden.
– Aufgrund des Klimawandels und damit verbundenen Entwicklungen ergibt sich für den ÖBB Infrastruktur-Konzern direkt
und indirekt das Risiko der Steigerung der Energiepreise, und zwar sowohl für erneuerbare Energie (durch Verknappung am
Markt) als auch für fossile Energie (durch Einführung der CO
2
-Abgabe). Im Zuge der durchgeführten Klimarisiko- und
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28
Vulnerabilitätsanalyse wurden abseits der üblichen jährlichen Niederschlagsvolatilitäten auf lange Sicht keine erheblichen
Klimarisiken für die Eigenerzeugung von Bahnstrom identifiziert.
Das Management hat die erkennbaren bzw. abschätzbaren Auswirkungen des Klimawandels im Zuge der Erstellung des
Konzernabschlusses berücksichtigt. Aus der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse ergaben sich aktuell keine Auswirkungen
auf Rückstellungsbildungen oder Indizien für Wertminderungen von Vermögenswerten oder notwendige Anpassungen von
Nutzungsdauern. Im Berichtsjahr kam es aufgrund des Hochwassers im September entlang der Westbahnstrecke zu Abgängen
in Höhe von rd. 1,8 Mio. EUR und Nutzungsdauerverkürzungen mit einem Effekt in Höhe von rd. 3,0 Mio. EUR im Bereich der
Sachanlagen. Darüber hinaus wurden keine mit dem Klimawandel zusammen-hängenden Aspekte erkannt, die zu einer
Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden im aktuellen Konzernabschluss führen würden. Weitere
Details zur Klimaresilienz des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sowie etwaiger Anpassungsmaßnahmen aller vollkonsolidierten
Tochtergesellschaften finden sich in der nichtfinanziellen Erklärung. Diese ist im Konzernlagebericht der ÖBB-Infrastruktur AG
enthalten.
Unterscheidung der Fristigkeiten
Latente Steuern sind gemäß IAS 12 als langfristig auszuweisen. Der kurzfristige Anteil wird daher entsprechend im Anhang
a
ngegeben (Erläuterung 13). Verwertungsobjekte werden in den Vorräten ausgewiesen, obwohl mit der Realisierung nicht
innerhalb der nächsten zwölf Monate zu rechnen ist. Der langfristige Anteil wird im Anhang angegeben (Erläuterung 21). Wenn
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen langfristig sind, werden
diese unter den kurzfristigen Posten gemäß IAS 1 „Darstellung des Abschlusses” ausgewiesen und in Erläuterung 20 und
Erläuterung 27 angeführt.
Saldierungen
Aufwendungen und Erträge aus der Strukturierung und Profilierung des Stromeinkaufs (Anpassung an das Bedarfsprofil) sowie
aus der Ausgleichsenergie werden saldiert.
Konzentration von Risiken
Zu den Bilanzstichtagen bestand keine besondere Abhängigkeit von einzelnen konzernfremden Kunden, Lieferanten oder
K
reditgebern, deren plötzlicher Ausfall den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinträchtigen könnte. Des Weiteren besteht keine
Konzentration von Personaldienstleistungen oder Anbietern sonstiger Dienstleistungen, Franchise- und Lizenzrechten oder
sonstiger Rechte, auf die der ÖBB Infrastruktur-Konzern angewiesen ist und deren plötzlicher Wegfall den Geschäftsbetrieb
ernsthaft gefährden könnte. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern veranlagt liquide Mittel bei Kredit- und Finanzinstituten mit guter
Bonität sowie bei der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH. Hinsichtlich der von der Republik Österreich gewährten
Finanzierungen und Zuschüsse sowie Zuschussvereinbarungen und der Abhängigkeit von Gesellschaften des übrigen
ÖBB Konzerns wird auf die Ausführungen unter Erläuterung 32 verwiesen.
Ukrainekrise – finanzielle Auswirkungen
Aufgrund des Krieges in der Ukraine kam es während des Jahres 2022 zu enormen Preissprüngen auf den Energiemärkten, die
i
m August 2022 zu einem noch nie dagewesenen Allzeithoch führten. Seitdem ging das allgemeine Preisniveau auf den
Energiemärkten zurück, verblieb dennoch im Geschäftsjahr 2024 auf einem im Vergleich zur Zeit vor dem Allzeithoch hohen
Niveau. Mögliche künftige Auswirkungen der Ukrainekrise auf die Bewertung einzelner Vermögenswerte und Schulden
werden fortlaufend analysiert. Von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine ist die Geschäftstätigkeit und damit die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mittelbar betroffen. Die mittelbare Betroffenheit ergibt sich aus gestiegenen Energie-
und Rohstoffpreisen, Änderungen der Zinslandschaft und der Wechselkurse.
Zudem ergaben sich aufgrund der hohen Inflationsraten durch tarifliche Vereinbarungen Kostensteigerungen bei den
Personalaufwendungen.
Alle Tochterunternehmen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns haben ihren Sitz in Österreich. Es gibt keine wesentliche
Geschäftstätigkeit mit Kunden oder Lieferanten aus der Ukraine oder Russland, weshalb aus diesem Grund keine wesentlichen
Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste aus Forderungen in diesen Ländern gebildet werden mussten.
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B. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ UND KONZERN-GEWINN-UND-VERLUST-
RECHNUNG
4. Umsatzerlöse
20242023in Mio. EURin Mio. EURInfrastrukturbenützung 423,9470,9Energielieferungen und Netznutzungsentgelte 401,9414,1Mieterlöse 185,9176,4Erlöse aus Verwertungsobjekten 10,94,6Sonstige Umsatzerlöse 209,0183,5Gesamt 1.231,61.249,5davon gegenüber verbundenen Unternehmen 883,8895,8
Das Infrastrukturbenützungsentgelt wird überwiegend von Gesellschaften des übrigen ÖBB Holding-Konzerns für die
Bereitstellung der Bahninfrastruktur bezahlt.
In den Erlösen „Energielieferungen und Netznutzungsentgelten“ sind Netznutzungsentgelte in Höhe von rd. 103,1 Mio. EUR
(Vj: rd. 59,9 Mio. EUR) und Traktionsstromentgelte in Höhe von rd. 263,8 Mio. EUR (Vj: rd. 314,1 Mio. EUR) enthalten.
Mieterlöse fallen für die Vermietung und die Verpachtung von Immobilien an.
Weiters enthalten die sonstigen Umsatzerlöse solche aus Telekommunikationsleistungen, aus Reparaturleistungen, aus
Reinigungs- und Sicherheitsleistungen, aus Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Container-Terminals sowie
Fertigungsaufträge für Dritte.
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden können in folgende Kategorien gemäß IFRS 15 gegliedert werden:
2024Laufzeit des Vertrags Zeitpunkt der Übertragung Vertriebskanäle Umsatzerlöse zeitpunkt-zeitraum-Zwischen-in Mio. EUR gem. IFRS 15kurzfristiglangfristigbezogenbezogen *)Direkt-verkaufhändlerUmsatzerlöse Infrastrukturbenützung 423,9423,90,00,0423,9423,90,0Energielieferungen und Netznutzungsentgelte 401,9401,90,00,0401,9401,90,0Erlöse aus Verwertungsobjekten 10,910,90,010,90,010,90,0Sonstige Umsatzerlöse 202,9202,90,00,6202,3202,90,0Gesamt 1.039,61.039,60,011,51.028,11.039,60,0
*) Die zeitraumbezogenen Erlöse werden entsprechend der tatsächlichen Leistungserbringung erfasst.
2023Laufzeit des Vertrags Zeitpunkt der Übertragung Vertriebskanäle Umsatzerlöse zeitpunkt-zeitraum-Direkt-Zwischen-in Mio. EUR gem. IFRS 15kurzfristiglangfristigbezogenbezogen *)verkaufhändlerUmsatzerlöse Infrastrukturbenützung 470,9470,90,00,0470,9470,90,0Energielieferungen und Netznutzungsentgelte 414,1414,10,00,0414,1414,10,0Erlöse aus Verwertungsobjekten 4,64,60,04,60,04,60,0Sonstige Umsatzerlöse 177,1177,10,00,5176,6177,10,0Gesamt 1.066,71.066,70,05,11.061,61.066,70,0
*) Die zeitraumbezogenen Erlöse werden entsprechend der tatsächlichen Leistungserbringung erfasst.
Die Mieterlöse über rd. 185,9 Mio. EUR (Vj: rd. 176,4 Mio. EUR) sowie sonstige Umsatzerlöse in Höhe von rd. 6,1 Mio. EUR
(Vj: rd. 6,4 Mio. EUR) werden in der obigen Tabelle nicht dargestellt, da diese von IFRS 15 ausgenommen sind. Die
Zusammensetzung der Umsatzerlöse nach geografischen Gesichtspunkten ist aus Erläuterung 33 (Segmentbericht-erstattung)
ersichtlich.
Alle ausstehenden Erlöse betreffen Zeiträume von höchstens einem Jahr oder werden mit einem festen Leistungssatz
abgerechnet. Wie nach IFRS 15 zulässig, wird der Transaktionspreis, der diesen nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen
z
ugeordnet wird, nicht offengelegt.
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5. Andere aktivierte Eigenleistungen
Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagen zu aktivierenden Eigenleistungen wurden direkt
z
urechenbare Personalaufwendungen, Materialaufwendungen und angemessene Teile der Materialgemeinkosten sowie
Fertigungsgemeinkosten eingerechnet. Diese Eigenleistungen fallen maßgeblich im Zusammenhang mit der Errichtung oder
Erweiterung der Eisenbahninfrastruktur an. Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Ausmaß von rd. 60,8 % (Vj: rd. 60,8 %)
Personalkosten, rd. 20,9 % (Vj: rd. 22,2 %) Materialkosten und im Ausmaß von rd. 18,6 % (Vj: rd. 17,0 %) Sachaufwendungen.
6. Sonstige betriebliche Erträge
20242023 in Mio. EURin Mio. EURBeitrag des Bundes gemäß § 42 Bundesbahngesetz 2.471,82.077,2Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 32,622,4Übrige sonstige betriebliche Erträge 24,630,7Gesamt 2.529,02.130,3davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,36,9
Der Beitrag des Bundes gemäß § 42 Bundesbahngesetz wird für die Bereitstellung, den Betrieb, die Instandhaltung der
Schieneninfrastruktur und für Erweiterungs- und Reinvestitionen sowie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben insoweit
geleistet, als die von den Nutzern der Schieneninfrastruktur zu erzielenden Erlöse die bei sparsamer und wirtschaftlicher
Geschäftsführung anfallenden Aufwendungen nicht abdecken können. Nähere Angaben zum Zuschussvertrag sind in
Erläuterung 32 enthalten. Hinsichtlich der Vergütung für die entfallenen Marktaufschläge wird auf die Erläuterung 4 verwiesen.
7. A
ufwendungen für Material und bezogene Leistungen
20242023 in Mio. EURin Mio. EURMaterialaufwand 236,7211,0Aufwendungen für bezogene Leistungen 517,7419,4davon Instandhaltungsaufwendungen 446,4334,5Gesamt 754,4630,4davon gegenüber verbundenen Unternehmen 131,2133,5
Der Posten Materialaufwand enthält in der Höhe von rd. 197,4 Mio. EUR (Vj: rd. 178,7 Mio. EUR) den Aufwand für den
F
remdbezug von Traktionsstrom und den Zukauf von Strom für den Weiterverkauf an Dritte. Die im Aufwand erfassten
Herstellungskosten der verkauften Verwertungsobjekte betragen rd. 0,5 Mio. EUR (Vj: rd. 1,0 Mio. EUR).
Es bestehen drei langfristige Strombezugsverträge, wovon zwei als Derivate bilanziert werden, da regelmäßig auch Verkäufe
erfolgen und ein Strombezugsvertrag die Own-Use-Exemption erfüllt. Hinsichtlich der langfristigen Verpflichtungen wird auf
Erläuterung 28.2. verwiesen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen im Wesentlichen nicht aktivierungsfähige Lieferungen und Leistungen
im Zusammenhang mit Reparaturen, Instandhaltungen (insbesondere Schieneninfrastruktur), Entsorgungskosten,
Reinigungen und sonstigen Leistungen sowie Transportleistungen (Dienstgutfrachten).
8. P
ersonalaufwand und Beschäftigte
20242023in Mio. EURin Mio. EURLöhne und Gehälter 1.189,81.114,8Gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben 286,8264,3Aufwendungen für Abfertigungen 15,513,3Aufwendungen für Altersversorgung 13,411,5Gesamt 1.505,51.403,8
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen wird im Personalaufwand ausgewiesen.
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31
Die Mitarbeiter:innenstruktur ist wie folgt:
Veränderung Durchschnitt Anzahl Mitarbeiter:innen 31.12.202431.12.2023Stichtagin %20242023Angestellte 7.0036.25574812 %6.7005.975Arbeiter:innen 4.2943.88141311 %4.1703.791Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 6.0546.842-788-12 %6.4377.255Gesamt aktive Mitarbeiter:innen 17.35116.9783732 %17.30717.021Lehrlinge 1.6361.563735 %1.4291.354Gesamt mit Lehrlingen 18.98718.5414462 %18.73618.375 Veränderung Durchschnitt Anzahl Mitarbeiter:innen FTE 31.12.202431.12.2023Stichtagin %20242023Angestellte 6.811,56.093,5718,012 %6.516,65.819,6Arbeiter:innen 4.276,03.865,9410,111 %4.153,53.777,5Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 5.922,96.705,3-782,4-12 %6.303,27.110,1Gesamt aktive Mitarbeiter:innen 17.010,416.664,7345,72 %16.973,316.707,2Lehrlinge 1.636,01.563,073,05 %1.429,21.354,2Gesamt mit Lehrlingen 18.646,418.227,7418,72 %18.402,518.061,4
9. Abschreibungen
20242023 in Mio. EURin Mio. EURAbschreibungen auf Sachanlagen 1.087,21.015,7Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 49,643,7Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 8,55,5abzüglich Auflösung Kostenbeiträge -145,0-144,2Abschreibung Gesamt 1.000,4920,7
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Wertminderungsaufwendungen aus Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und die Wertminderungsaufwendungen aus Forderungen aus Lieferungen und
L
eistungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
20242023 in Mio. EURin Mio. EURBetriebskosten (inkl. IT) 149,2157,2Büroerfordernisse 81,770,5Verluste aus Anlagenabgängen 27,530,0Holdingumlage 21,220,0Reisegebühren 18,917,7Aus- und Fortbildung 8,88,4Betriebliche Steuern 6,24,5Übrige 134,596,4Summe sonstige betriebliche Aufwendungen 448,1404,8Wertminderungen/-aufholungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -0,8-1,4Gesamt 447,3403,4davon gegenüber verbundenen Unternehmen 196,8173,5
Im Posten betriebliche Steuern sind alle nicht ertragsabhängigen Steuern (Elektrizitätsabgabe, Kfz-Steuer, Grundsteuer,
Straßenbenützungsabgabe, sonstige Steuern und Abgaben etc.) erfasst.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere die Kosten für kurzfristige Mietverhältnisse bzw.
Mietverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert sowie Lizenzaufwendungen, Aufwandsentschädigungen,
Versicherungen, Schadensfälle, Marketing- und Werbekosten, die Anmietung von Personal, Zahlungen an verbundene
Unternehmen für Beförderungsleistungen an Mitarbeiter:innen sowie Betriebsküchen.
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Die Aufwendungen für Leistungen der Abschlussprüfer:innen des Konzernabschlusses und der Einzelabschlüsse sind ebenfalls
in den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten und setzen sich wie folgt zusammen:
20242023in TEURin TEURJahres- und Konzernabschlussprüfung 471399Andere Bestätigungsleistungen 10357Sonstige Leistungen 053Gesamt 574509
Die Jahres- und Konzernabschlussprüfung wurde im Geschäftsjahr 2024 wie im Vorjahr von der Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. durchgeführt. Zusätzlich zur Abschlussprüfung wurden in den Geschäftsjahren 2024
und 2023 die Prüfungen der Nichtfinanziellen Erklärung im Konzernlagebericht und des Jahresfinanzberichts im XHTML-
Format verrechnet.
11. Zi
nserträge und Zinsaufwendungen
Das Zinsergebnis des ÖBB Infrastruktur-Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
20242023Zinsergebnis in Mio. EURin Mio. EURZinserträge 35,319,7davon gegenüber verbundenen Unternehmen 16,31,6Zinsaufwendungen -554,0-448,7davon gegenüber verbundenen Unternehmen -16,3-30,7Gesamt -518,7-429,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0*)-29,1
*) Kleinstbetrag.
Die Zinserträge betreffen Haftungsentgelte gegenüber verbundenen Unternehmen, Zinsabgrenzungen, die Veranlagung der
aufgelösten Cross-Border-Leasing-Transaktionen und Zinsen aus Depots ehemaliger Cross-Border-Leasing-Transaktionen
sowie Negativzinsen in Höhe von rd. 8,9 Mio. EUR (Vj: rd. 9,7 Mio. EUR) aus aufgenommenen Darlehen. Die Zinserträge
werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.
Die Zinsaufwendungen betragen vor Aktivierung von Fremdkapitalzinsen rd. 700,8 Mio. EUR (Vj: rd. 583,2 Mio. EUR). Diese
entfallen mit rd. 246,1 Mio. EUR (Vj: rd. 258,4 Mio. EUR) auf Anleihen, mit rd. 106,5 Mio. EUR (Vj: rd. 105,0 Mio. EUR) auf
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit rd. 301,3 Mio. EUR (Vj: rd. 164,5 Mio. EUR) auf die Österreichische
Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA). Darüber hinaus fallen Zinsaufwendungen für EUROFIMA-Darlehen und sonstige
Kreditaufnahmen sowie zinsähnliche Aufwendungen an. Von den gesamten Zinsaufwendungen wurden rd. 146,8 Mio. EUR
(
Vj: rd. 134,5 Mio. EUR) gemäß IAS 23 Zinsen auf Herstellungskosten qualifizierter Vermögenswerte aktiviert (siehe
Erläuterung 14). Des Weiteren sind in den Zinsaufwendungen auch Aufwendungen für Haftungsentgelte in Höhe von
rd. 10,7 Mio. EUR (Vj: rd. 11,4 Mio. EUR) enthalten.
12. Sonstiges Finanzergebnis
Das sonstige Finanzergebnis des ÖBB Infrastruktur-Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
20242023Sonstiges Finanzergebnis in Mio. EURin Mio. EURSonstige Finanzerträge 25,67,7davon aus der Bewertung von Derivaten 20,24,9davon aus Bewertungs- und Kursdifferenzen 5,22,8davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00,0Sonstige Finanzaufwendungen -7,7-5,3davon aus der Bewertung von Derivaten -0,30,0davon aus Bewertungs- und Kursdifferenzen -5,1-2,9davon gegenüber verbundenen Unternehmen -2,3-2,4Gesamt 17,92,4davon gegenüber verbundenen Unternehmen -2,3-2,4
Die sonstigen Finanzerträge betreffen neben Kursdifferenzen im Zusammenhang mit Restposten aus ehemaligen Cross-
Border-Leasing-Transaktionen auch Bewertungsergebnisse aus Derivaten. Im Vorjahr waren die Bewertungsergebnisse aus
Derivaten überwiegend in den sonstigen Finanzaufwendungen enthalten.
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33
Die Erträge aus der Bewertung von Derivaten sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen, da zum 31.12.2023 Derivate mit einem
negativen beizulegenden Zeitwert hauptsächlich das Lieferjahr 2024 betroffen haben und daher 2024 in die sonstigen
Finanzerträge umgebucht wurden. Zum 31.12.2024 wurde dieser Effekt durch die Bewertung der aktuellen Derivate nicht
kompensiert, da Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert in vergleichbarer Höhe nicht bestanden haben.
In den sonstigen Finanzaufwendungen sind die Weiterverrechnungen von Erträgen aus Restposten aus ehemaligen Cross-
Border-Leasing-Transaktionen enthalten.
13. E
rtragsteuern
Steueraufwand/Steuerertrag
Der Posten Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen:
20242023in Mio. EURin Mio. EURAufwand/Ertrag aus Steuerumlage (Gruppenbesteuerung) -0,6-0,5Latenter Steueraufwand/-ertrag 21,8-117,3davon aus Steuersatzanpassungen 0,01,9Ertragsteuern 21,2-117,8
Die laufenden Steuern werden mit 23 % des geschätzten steuerpflichtigen Gewinns für das Geschäftsjahr berechnet. Im
Jänner 2022 wurde in Österreich die stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 23 % beschlossen. Ab
01.01.2023 gilt für das Kalenderjahr 2023 ein Körperschaftsteuersatz von 24 % und ab 01.01.2024 beträgt dieser 23 %.
Für die Bewertung der bilanzierten latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden wurde der aktuell gültige
Steuersatz von 23 % herangezogen.
Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung wurden in Österreich, in denen der ÖBB Infrastruktur Konzern derzeitig
tätig ist, bereits in lokales Recht umgesetzt und sind für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2023 anwendbar. Der ÖBB
Infrastruktur-Konzern prüft laufend die Auswirkungen der Pillar-II-Gesetzgebung auf die zukünftige Ertragskraft des Konzerns.
Aus der Analyse haben sich keine wesentlichen Beträge an Mindeststeuern (Top-up Tax) ergeben.
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
20242023in Mio. EURin Mio. EURLatente Steueransprüche 59,079,0Bilanzansätze zum 01.01. 59,079,0Veränderung latenter Steuer im sonstigen Ergebnis erfasst -10,197,3erfolgswirksam erfasst 21,8-117,3Bilanzansätze zum 31.12. 70,759,0davon latente Steueransprüche 70,759,0davon latente Steuerschulden 0,00,0
Latente Steuern, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, resultieren aus Wertunterschieden zwischen IFRS-Buchwerten und
Steuerbemessungsgrundlagen im Bereich der Rücklagen aus Stromderivaten.
Die latenten Steuern sind angesichts der zugrunde liegenden Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten im
IFRS-Konzernabschluss und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen im Ausmaß von rd. 57,8 Mio. EUR
(
Vj: rd. 41,5 Mio. EUR) als langfristig einzuschätzen. Die wesentlichen kurzfristigen aktiven latenten Steuern betreffen die
Vorräte und die IAS 40 Immobilien in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR (Vj: rd. 1,3 Mio. EUR), die Stromderivate in Höhe von
rd. 4,4 Mio. EUR (Vj: rd. 7,8 Mio. EUR) und die latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von rd. 6,9 Mio. EUR
(Vj: rd. 9,1 Mio. EUR), die im Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich verwendet werden können.
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Ursachen für den Unterschied zwischen den in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
ausgewiesenen Ertragsteuern und den sich unter Anwendung des gesetzlichen Steuersatzes von 23 % auf das steuerpflichtige
Jahresergebnis ergebenden Ertragsteuern.
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20242023in Mio. EURin Mio. EURJahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS 12,67,7Anpassung steuerfreier Anteil gem. § 50 (2) Bundesbahngesetz 92,8189,1IFRS-Jahresergebnis – steuerpflichtiger Teil 105,4196,8Konzernsteuersatz 23,0 %24,0 %Erwarteter Aufwand (-) bzw. Ertrag (+) aus Steuern im Geschäftsjahr -24,2-47,2Steuersatzänderungen 0,01,9Beteiligungserträge 0,70,5Ansatz von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten 40,40,0im Geschäftsjahr nicht mehr angesetzte Verlustvorträge 0,0-75,9sonstige Hinzurechnungen 4,32,9Steuern vom Einkommen 21,2-117,8Effektiver Körperschaftsteuersatz -20,1 %59,9 %
Der effektive Körperschaftsteuersatz von -20,1 % (Vj: 59,9 %), welcher wesentlich vom gesetzlichen Körperschaftsteuersatz
von 23 % abweicht, resultiert hauptsächlich aus Ansatzanpassungen der latenten Steuern aus Verlustvorträgen. Es konnten
aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von rd. 40,4 Mio. EUR aus bisher nicht berücksichtigten steuerlichen
Verlusten gebildet werden. Die sonstigen Hinzurechnungen beinhalten sonstige Konsolidierungsanpassungen.
Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten, Verlustvorträge und Steuergutschriften:
latente Steuer- latente Steuer- ansprücheschuldenansprücheschuldenin Mio. EUR 31.12.202431.12.202431.12.202331.12.2023Vermögenswerte Sachanlagen 2,2-3,70,0-1,5Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 8,7-0,58,8-0,4Finanzielle Vermögenswerte 0,0-4,30,0-17,2Vorräte 5,40,05,20,0 16,3-8,514,0-19,1Schulden Rückstellungen 0,4-0,40,4-4,9Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12,10,040,20,0 12,5-0,440,6-4,9Steuerliche Verlustvorträge 50,70,028,40,0Latente Steueransprüche bzw. latente Steuerschulden 79,6-8,983,0-24,0Saldierung -8,98,9-24,024,0Saldierte latente Steueransprüche bzw. latente Steuerschulden 70,70,059,00,0
Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit latenter Steueransprüche trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der
voraussichtlichen Nutzung innerhalb des steuerlichen Planungszeitraums von fünf Jahren. Die Nutzbarkeit von latenten
Steueransprüchen setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären
Unterschiede und Verlustvorträge verwendet werden können. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung von latenten
Steuerschulden und das geschätzte künftige steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran.
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Unter Heranziehung des steuerpflichtigen Einkommens früherer Jahre sowie der Prognosen über das steuerpflichtige
Einkommen zukünftiger Jahre, in denen Steueransprüche genutzt werden können, ist der Vorstand der Auffassung, dass die
Realisierung der Steuervorteile aus den latenten Steueransprüchen im Ausmaß von rd. 70,7 Mio. EUR (Vj: rd. 59,0 Mio. EUR)
w
ahrscheinlich ist. Die temporären Unterschiede in den Positionen Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien resultieren im Wesentlichen aus dem unterschiedlichen Abschreibungsbeginn (pro rata temporis nach IFRS im
Vergleich zur Halbjahresregel nach Steuerrecht) sowie aus abweichenden steuerlichen Anschaffungskosten und aus der
Bilanzierung von Sachverhalten gemäß IFRS 16. Die temporären Unterschiede in den Vorräten resultieren aus abweichenden
steuerlichen Anschaffungskosten. Die temporären Unterschiede aus den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
entstehen aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Stromderivate nach IFRS (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert)
und Steuerrecht (Drohverlustrückstellung). In den Finanzverbindlichkeiten sind im Wesentlichen die temporären Unterschiede
aus den Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 abgebildet.
Die Erfassung der passiven latenten Steuern auf Stromderivate erfolgt überwiegend im sonstigen Ergebnis. Der Rückgang der
passiven latenten Steuern auf Stromderivate hat auch einen Rückgang der aktiven latenten Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge zur Folge, der jedoch ergebniswirksam erfasst wird.
Die steuerlichen Verlustvorträge stammen aus Gesellschaften in Österreich und sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Die
jährliche Verrechnung mit Verlustvorträgen ist in Österreich mit 75 % des jeweiligen steuerlichen Ergebnisses begrenzt,
allerdings resultieren rd. 1.599,2 Mio. EUR (Vj: rd. 1.656,0 Mio. EUR) aus den Vorgruppenverlusten der
Ö
BB-Infrastruktur AG und sind daher zur Gänze gegen in künftigen Perioden erzielte steuerliche Ergebnisse verrechenbar. Die
Veränderung resultiert aus der Berücksichtigung der Differenzen, die sich aufgrund der im Geschäftsjahr erfolgten
Veranlagungen und den ursprünglich berücksichtigten steuerlichen Ergebnissen ergeben haben.
Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von rd. 1.378,6 Mio. EUR (Vj: rd. 1.532,7 Mio. EUR) werden keine latenten Steuern
angesetzt, da die Verwertung in absehbarer Zukunft nicht gesichert ist.
Auf temporäre Differenzen in Höhe von rd. 9,7 Mio. EUR (Vj: rd. 8,8 Mio. EUR) aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und
T
ochtergesellschaften wurden keine latenten Steuern angesetzt.
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14. Sachanlagen
Die Gliederung der Sachanlagen, die Veränderungen im Geschäftsjahr und die Entwicklung der Kostenbeiträge zu den
S
achanlagen sind aus dem folgenden Anlagenspiegel ersichtlich.
Nutzungs-Andere Nutzungs-rechte Anlagen, rechte Grund-Grund-Technische Betriebs- u. übrige stücke und stücke und Anlagen u.Geschäfts-Sach-Anlagen in in Mio. EUR BautenBautenFahrparkMaschinenausstattunganlagenBauGesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 01.01.2024 33.406,8170,8486,511.744,9201,30,48.499,854.510,6Zugänge 1.014,413,840,6406,415,40,01.827,03.317,6Zugänge Konsolidierungskreis 60,20,02,882,42,10,059,2206,8Abgänge -139,6-16,1-25,9-145,8-5,9-0,2-4,4-337,8Umbuchungen 449,80,00,3319,22,10,0-782,2-10,9Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31.12.2024 34.791,7168,6504,312.407,1215,00,29.599,557.686,3Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2024 -11.439,7-43,3-353,5-6.858,1-160,8-0,40,0-18.855,8Abschreibungen -630,6-10,9-35,4-395,1-15,20,00,0-1.087,2Zugänge Konsolidierungskreis -20,60,0-1,8-24,0-1,20,00,0-47,6Abgänge 116,89,424,5137,35,80,20,0294,1Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2024 -11.974,0-44,8-366,2-7.140,0-171,4-0,20,0-19.696,6Buchwerte vor Kosten- beiträgen per 01.01.2024 21.967,2127,5133,04.886,840,50,08.499,835.654,9Buchwerte vor Kosten- beiträgen per 31.12.2024 22.817,6123,8138,15.267,143,70,09.599,537.989,8Kostenbeiträge Stand 01.01.2024 -9.765,70,0-5,4-2.952,0-5,00,0-1.070,0-13.798,0Zugänge -78,90,00,0-28,70,00,0-189,6-297,2Zugänge Konsolidierungskreis -43,40,00,0-63,0-0,60,0-41,0-148,0Abgänge 63,10,00,164,10,10,00,1127,5Umbuchungen -31,40,00,0-28,80,00,060,30,1Stand 31.12.2024 -9.856,30,0-5,4-3.008,4-5,50,0-1.240,1-14.115,6Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2024 5.884,90,05,22.543,24,70,00,08.438,0Abschreibungen 99,70,00,139,50,20,00,0139,5Zugänge Konsolidierungskreis 16,30,00,020,60,20,00,037,0Abgänge -58,10,00,0-63,5-0,10,00,0-121,7Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2024 5.942,80,05,32.539,75,00,00,08.492,8Kostenbeiträge per 01.01.2024 -3.880,80,0-0,2-408,8-0,30,0-1.070,0-5.360,0Kostenbeiträge per 31.12.2024 -3.913,50,0-0,1-468,7-0,40,0-1.240,1-5.622,7Buchwerte nach Kosten- beiträgen per 01.01.2024 18.086,3127,5132,84.478,040,20,0*)7.429,930.294,8Buchwerte nach Kosten- beiträgen per 31.12.2024 18.904,1123,8138,04.798,543,30,0*)8.359,432.367,0
*) Kleinstbetrag
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Nutzungs-Andere Nutzungs-rechte Anlagen, rechte Grund-Grund-Technische Betriebs- u. übrige stücke und stücke und Anlagen u.Geschäfts-Sach-Anlagen in in Mio. EUR BautenBautenFahrparkMaschinenausstattunganlagenBauGesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 01.01.2023 31.371,6158,1445,811.149,1196,40,58.367,451.689,0Zugänge 1.072,712,946,8371,113,80,01.601,93.119,3Abgänge -189,1-0,2-12,8-96,5-6,4-0,1-4,3-309,5Umbuchungen 1.151,60,06,7321,2-2,50,0-1.465,211,9Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31.12.2023 33.406,8170,8486,511.744,9201,30,48.499,854.510,6Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2023 -10.996,7-33,2-333,2-6.583,2-155,9-0,40,0-18.102,6Abschreibungen -594,8-10,2-31,9-364,7-14,0-0,10,0-1.015,7Abgänge 153,90,211,590,66,30,10,0262,6Umbuchungen -2,10,00,0-0,82,80,00,0-0,1Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2023 -11.439,7-43,3-353,5-6.858,1-160,8-0,40,0-18.855,8Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 01.01.2023 20.374,9124,9112,64.565,940,40,18.367,433.586,4Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 31.12.2023 21.967,2127,5133,04.886,840,50,08.499,835.654,9Kostenbeiträge Stand 01.01.2023 -9.662,60,0-5,4-2.968,0-4,90,0-1.048,8-13.689,6Zugänge -68,80,00,0-16,6-0,30,0-138,4-224,2Abgänge 72,80,00,042,00,00,00,9115,7Umbuchungen -107,10,00,0-9,40,20,0116,40,0Stand 31.12.2023 -9.765,70,0-5,4-2.952,0-5,00,0-1.070,0-13.798,0Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2023 5.853,50,05,12.543,84,50,00,08.407,0Abschreibungen 99,10,00,139,10,40,00,0138,7Abgänge -67,90,00,0-39,80,00,00,0-107,7Umbuchungen 0,20,00,00,0-0,20,00,00,0Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2023 5.884,90,05,22.543,24,70,00,08.438,0Kostenbeiträge per 01.01.2023 -3.809,10,0-0,3-424,1-0,40,0-1.048,8-5.282,6Kostenbeiträge per 31.12.2023 -3.880,80,0-0,2-408,8-0,30,0-1.070,0-5.360,0Buchwert nach Kostenbeiträgen per 01.01.2023 16.565,8124,9112,44.141,840,10,17.318,628.303,7Buchwert nach Kostenbeiträgen per 31.12.2023 18.086,3127,5132,84.478,040,20,0*)7.429,930.294,8K
*) Kleinstbetrag
Unter „Nutzungsrechte übrige Sachanlagen" werden am Bilanzstichtag im Wesentlichen Nutzungsrechte aus geleastem
F
ahrpark, aus geleasten technischen Anlagen und Maschinen und geleaste andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung, welche gemeinsam dargestellt werden, ausgewiesen.
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2024 exklusive Nutzungsrechte betragen rd. 3.303,8 Mio. EUR (Vj: rd. 3.106,3 Mio. EUR) und
betreffen im Wesentlichen Rahmenplanprojekte und Investitionen in die Südstrecke, Investitionen in Bahnhofsum- und -
neubauten, Ausbauarbeiten im Großraum Wien und Investitionen in den Ausbau der Weststrecke. Dabei handelt es sich
hauptsächlich um Bauten, technische Anlagen und Maschinen sowie Anlagen in Bau.
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Bei den Umbuchungen handelt es sich einerseits um die aus dem Posten „Anlagen in Bau” auf die spezifischen Anlagenkonten
umgebuchten Werte für fertiggestellte Anlagen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte und von
oder zu den „Vorräten“ (Erläuterung 21) umgegliederte Werte. Zu den Angaben zu Schätzungsänderungen wird auf
E
rläuterung 3 unter „Einschätzungen der Nutzungsdauern der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte“ verwiesen.
Im Geschäftsjahr aktivierte der ÖBB Infrastruktur-Konzern gemäß den Regelungen des IAS 23 Zinsen auf Herstellungskosten
qualifizierter Vermögenswerte in Höhe von rd. 146,8 Mio. EUR (Vj: rd. 134,5 Mio. EUR). Der zugrunde liegende
Fremdkapitalzinssatz beträgt rd. 2,2 % (Vj: 2,0 %). Von den Bundeszuschüssen wurde ein Betrag von rd. 136,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 125,0 Mio. EUR) als Kostenbeitrag für aktivierte Zinsen erfasst.
Zum 31.12.2024 betrugen die vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen (Bestellobligo)
rd. 2.302,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1.880,5 Mio. EUR).
Im Wesentlichen dienen Anlagen des Fahrparks und sonstige technische Anlagen und Maschinen in Höhe von
rd. 51,5 Mio. EUR (Vj: rd. 59,1 Mio. EUR) als Besicherung für EUROFIMA-Darlehen.
V
erluste aus dem Abgang von Sachanlagen sind in Höhe von rd. 27,5 Mio. EUR angefallen (Vj: rd. 30,0 Mio. EUR), wobei sich
diese aus der Verschrottung und dem Abbruch von Vermögenswerten und dem Verkauf von Fahrzeugen und sonstiger
Betriebsausstattung sowie Abtretungen ins öffentliche Gut ergaben.
Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen und von zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte betragen
rd. 32,6 Mio. EUR (Vj: rd. 22,4 Mio. EUR) und betreffen insbesondere Liegenschaftsverkäufe und Verkäufe von Fahrzeugen. In
den Berichtsjahren wurden Entschädigungsbeiträge in Höhe von rd. 0,1 Mio. EUR (Vj: rd. 0,1 Mio. EUR) vereinnahmt.
Die Zugänge zum Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2024 betreffen die Aufnahme der Vermögenswerte des übertragenen
Teilbetriebes Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH. Weitere Angaben sind in Erläuterung 2 enthalten.
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15. Immaterielle Vermögenswerte
Die Gliederung der immateriellen Vermögenswerte und die Veränderungen im Geschäftsjahr sind aus dem folgenden
A
nlagenspiegel ersichtlich.
Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen sowie Immaterielle Entwicklungs-Kostenbeiträge an Vermögenswerte in in Mio. EUR kostenDritteEntwicklungGesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 01.01.2024 268,61.883,3126,82.278,7Zugänge 15,8163,957,2236,9Zugänge Konsolidierungskreis 0,60,00,00,6Abgänge -0,10,00,0-0,1Umbuchungen 18,917,8-34,62,0Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31.12.2024 303,72.064,9149,42.518,1Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2024 -183,7-347,90,0-531,6Abschreibungen -22,9-26,70,0-49,6Zugänge Konsolidierungskreis -0,60,00,0-0,6Abgänge 0,10,00,00,1Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2024 -207,1-374,60,0-581,7Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 01.01.2024 84,91.535,4126,81.747,1Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 31.12.2024 96,71.690,3149,41.936,4Kostenbeiträge Stand 01.01.2024 -34,7-829,20,0-863,9Zugänge -4,1-58,60,0-62,7Zugänge Konsolidierungskreis -0,20,00,0-0,2Umbuchungen 1,4-1,50,0-0,1Stand 31.12.2024 -37,6-889,30,0-926,9Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2024 30,2117,00,0147,2Abschreibungen 1,63,80,05,5Zugänge Konsolidierungskreis 0,20,00,00,2Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2024 32,0120,80,0152,9Kostenbeiträge per 01.01.2024 -4,5-712,20,0-716,6Kostenbeiträge per 31.12.2024 -5,5-768,50,0-774,0Buchwerte nach Kostenbeiträgen per 01.01.2024 80,4823,2126,81.030,5Buchwerte nach Kostenbeiträgen per 31.12.2024 91,2921,9149,41.162,4
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Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen sowie Immaterielle Entwicklungs-Kostenbeiträge Vermögenswerte in in Mio. EUR kostenan DritteEntwicklungGesamtAnschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 01.01.2023 235,61.693,8140,82.070,2Zugänge 17,3166,561,5245,3Abgänge -10,6-0,30,0-10,9Umbuchungen 26,323,3-75,5-25,9Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand 31.12.2023 268,61.883,3126,82.278,7Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2023 -174,9-322,40,0-497,3Abschreibungen -18,2-25,60,0-43,7Abgänge 9,30,10,09,3Umbuchungen 0,00,10,00,1Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2023 -183,7-347,90,0-531,6Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 01.01.2023 60,71.371,5140,81.573,0Buchwerte vor Kostenbeiträgen per 31.12.2023 84,91.535,4126,81.747,1Kostenbeiträge Stand 01.01.2023 -35,3-765,90,0-801,2Zugänge -1,1-61,60,0-62,7Umbuchungen 1,7-1,70,00,0Stand 31.12.2023 -34,7-829,20,0-863,9Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01.2023 28,6113,20,0141,8Abschreibungen 1,73,80,05,5Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2023 30,2117,00,0147,2Kostenbeiträge per 01.01.2023 -6,7-652,70,0-659,4Kostenbeiträge per 31.12.2023 -4,5-712,20,0-716,6Buchwerte nach Kostenbeiträgen per 01.01.2023 54,0718,8140,8913,6Buchwerte nach Kostenbeiträgen per 31.12.2023 80,4823,2126,81.030,5
Die durchschnittliche Restnutzungsdauer von Kostenbeiträgen an Dritte beträgt etwa 40,3 Jahre (Vj: 37,8 Jahre).
Bei den immateriellen Vermögenswerten in Entwicklung handelt es sich um zugekaufte immaterielle Vermögenswerte, die
aber noch nicht fertig gestellt waren und noch nicht genutzt werden.
In den Zugängen zur Position „Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen sowie Entwicklungskosten“ werden in Höhe von
rd. 14,7 Mio. EUR (Vj: rd. 5,5 Mio. EUR) immaterielle Vermögenswerte, die aus konzerninterner Entwicklung stammen und in
Höhe von rd. 16,9 Mio. EUR (Vj: rd. 14,6 Mio. EUR) immaterielle Vermögenswerte, die von verbundenen Unternehmen aus
dem übrigen ÖBB Konzern stammen ausgewiesen, welche teilweise noch in Entwicklung sind.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betragen rd. 3,4 Mio. EUR (Vj: rd. 4,7 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr wurden
A
ufwendungen über rd. 0,7 Mio. EUR (Vj: rd. 1,9 Mio. EUR) als Entwicklungskosten im Anlagevermögen unter der Position
„Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen und Entwicklungskosten“ aktiviert.
Die Zugänge in der Position „Kostenbeiträge an Dritte” resultieren im Wesentlichen aus geleisteten Kostenbeiträgen an die
Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE.
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16. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Es werden dieser Kategorie nur Immobilien zugeordnet, die nicht als Eisenbahnvermögen (§ 10a Eisenbahngesetz) qualifiziert
u
nd daher frei an Dritte vermietet werden oder veräußerbar sind. Im Wesentlichen werden daher Immobilien zu
Vermietungszwecken sowie Baurechte unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Die
Nutzungsdauer dieser Immobilien entspricht den Nutzungsdauern jener Immobilien, die unter den Sachanlagen ausgewiesen
werden.
20242023in Mio. EURin Mio. EURAnschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01. 474,5408,8Zugänge 0,91,3Zugänge zu Anschaffungskosten aus nachträglichen Anschaffungen 45,253,0Zugänge Konsolidierungskreis 193,20,0Abgänge zu Anschaffungskosten -2,1-2,6Umbuchungen aus/zu Sachanlagen 7,014,0Stand 31.12. 718,8474,5Kumulierte Abschreibungen Stand 01.01. -177,0-174,0Abschreibungen -8,5-5,5Zugänge Konsolidierungskreis -16,90,0Abgänge 1,12,4Stand 31.12. -201,3-177,0Nettobuchwert Stand 01.01. 297,6234,8Nettobuchwert Stand 31.12. 517,6297,6
Bei den Zugängen zum Konsolidierungskreis handelt es sich um eine Immobilie, die aufgrund des Erwerbs aller Anteile an den
beiden Unternehmen ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH (vormals: RINV HÖSBA Beteiligungs GmbH) und Am
Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG (vormals: HÖSBA Projektentwicklungs- und -verwertungs-gesellschaft
m.b.H. & Co KG) erstmals bilanziert wurden.
Wenn als Finanzinvestition gehaltene Immobilien vermietet werden, erfolgt dies im Rahmen von operativen
Leasingverhältnissen. Die daraus resultierenden Mieterträge beliefen sich ohne Betriebskosten auf rd. 27,2 Mio. EUR
(Vj: rd. 25,4 Mio. EUR), denen direkt zurechenbare Aufwendungen (einschließlich Reparaturen und Instandhaltungen,
allerdings ohne Betriebskosten) in Höhe von rd. 6,6 Mio. EUR (Vj: rd. 6,2 Mio. EUR) gegenüberstehen. Darüber hinaus fielen
b
etriebliche Aufwendungen in der Höhe von rd. 0,7 Mio. EUR (Vj: rd. 0,4 Mio. EUR) an, denen keine Mieteinnahmen
gegenüberstehen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist keine Verträge für die Instandhaltung seiner als Finanzinvestitionen
gehaltenen Immobilien eingegangen, die zu einer diesbezüglichen Verpflichtung führen.
Der beizulegende Zeitwert beträgt rd. 1.400,6 Mio. EUR (Vj: rd. 1.155,6 Mio. EUR). Für 72 % (Vj: 74 %) der Immobilien erfolgt
die Bewertung mithilfe externer Gutachten, welche nicht ausschließlich auf Marktdaten beruhen und daher der
Hierarchiestufe 3 zugeordnet sind. Die beizulegenden Zeitwerte für die restlichen zu Investitionszwecken gehaltenen
Immobilien wurden von konzerninternen Expert:innen der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH mit einer Discounted
Cashflow-Berechnung auf Basis der tatsächlichen Mieten für das jeweilige Mietobjekt ermittelt. Die so ermittelten
beizulegenden Marktwerte wurden ebenso der Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS 13 zugeordnet.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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17. Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen
Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, umfassen in beiden Berichtsjahren Anteile an einem
G
emeinschaftsunternehmen und an zwei (Vj: zwei) assoziierten Unternehmen.
Eigentumsanteil in % Name und Sitz des Gemeinschaftsunternehmens 31.12.202431.12.2023Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE, I-39100 Bozen 50,050,0 Eigentumsanteil in % Name und Sitz des assoziierten Unternehmens 31.12.202431.12.2023LCA Logistik Center Austria Süd GmbH, A-9586 Fürnitz 50,050,0Weichenwerk Wörth GmbH, A-3151 St. Georgen am Steinfeld 43,143,1
Eine Zusammenfassung der Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, an denen die
ÖBB-Infrastruktur AG zum Bilanzstichtag beteiligt ist, wird in den folgenden Tabellen dargestellt. Die Tabelle zeigt auch eine
Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils des Konzerns. Die Werte der Galleria
di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE sind vorläufig und an die Rechnungslegungsmethode im Konzern angepasst.
Nach der Fertigstellung des Abschusses 2023 der Galleria di Base del Brennero haben sich keine wesentlichen Abweichungen
zu den vorläufigen Werten ergeben.
Galleria di Base del Brennero – übrige assoziierte Unternehmen Brenner Basistunnel BBT SE aufsummiert in Mio. EUR 31.12.202431.12.202331.12.202431.12.2023Umsatzerlöse 0,00,098,056,0Planmäßige Abschreibungen -0,7-0,7-1,7-1,0Zinserträge 4,33,00,00,0Zinsaufwendungen -0,0 *)-0,0 *)-0,0 *)-0,0 *)Ertragsteueraufwand 0,0 *)0,0 *)0,0 *)0,0 *)Jahresüberschuss aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0,00,04,21,9Gesamtergebnis 0,00,04,21,9Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 20,2268,90,10,7Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 67,3107,925,818,0Langfristige Vermögenswerte 286,556,327,525,0Kurzfristige Schulden 291,0350,026,118,4Langfristige Schulden 1,91,96,04,8Nettovermögen 100 % 81,181,121,320,5Anteil des Konzerns am Nettovermögen per 01.01. 40,640,68,78,9Gesamtergebnis, das dem Konzern zuzurechnen ist 0,00,01,81,0Kapitalerhöhungen 0,00,00,00,4vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividenden 0,00,0-1,5-1,7Buchwert des Anteils per 31.12. 40,640,69,18,7
*) Kleinstbetrag.
Die Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE (fortan BBT SE) ist die einzige gemeinsame Vereinbarung des
Konzerns. Die BBT SE ist eine eigenständige juristische Person. Der Konzern hat einen Residualanspruch am Nettovermögen,
dementsprechend hat der Konzern seinen Anteil als ein Gemeinschaftsunternehmen eingestuft. Der Zweck und die Aufgabe der
Gesellschaft BBT SE sind Planung und Bau des Brenner Basistunnels. Das Gesamtprojekt umfasst den Bau des Eisenbahntunnels
zwischen Tulfes/Innsbruck und Franzensfeste mit den Haupt-, Erkundungs- und den Zufahrtstunneln, Multifunktionsstellen,
technischen Anlagen, der Betriebsleitzentrale, den erforderlichen Deponien und den Brücken und Stellen, die für die
Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind, sowie die Inbetriebnahme des Tunnels. Gemäß den Bestimmungen des
Staatsvertrags vom 30.04.2004 ist das Gesellschaftskapital der BBT SE zu jeweils 50 % zwischen Italien und Österreich aufgeteilt.
Auf österreichischer Seite sind die 50 % zur Gänze im Besitz der ÖBB-Infrastruktur AG. Die 50 % des italienischen Teils sind zur
Gänze im Besitz der TFB Societá di Partecipazioni S.p.A. Die ÖBB-Infrastruktur AG hat sich verpflichtet, den Bau des Brenner
Basistunnels zu 50 % zu finanzieren und erhält dafür vom Bund einen 100 %igen Zuschuss in Form einer 50-jährigen Annuität
als Kostenbeitrag. Gemäß Vereinbarungen zwischen Italien und Österreich haben sich die beiden Länder bereit erklärt,
zusätzliche Beiträge im Verhältnis ihrer Anteile zu leisten, um etwaige Verluste bei Bedarf auszugleichen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die BBT SE weist in ihrem vorläufigen Jahresabschluss neben den oben angeführten Werten Gesamterträge (sonstige
betriebliche Erträge) in Höhe von rd. 26,6 Mio. EUR (Vj: rd. 24,4 Mio. EUR) und Gesamtaufwendungen in Höhe von
r
d. 30,9 Mio. EUR (Vj: rd. 27,4 Mio. EUR) aus. An die BBT SE wurden im Geschäftsjahr 2024 rd. 150,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 150,0 Mio. EUR) als geleistete Kostenbeiträge gezahlt. Die vertraglich mit dem Land Tirol im Zuge des Anteilserwerbs
vereinbarten Refundierungen, sowie die vom Bund geleisteten Zahlungen in Zusammenhang mit der Querfinanzierung Straße
reduzieren den Zuschuss des Bundes und beliefen sich auf rd. 55,5 Mio. EUR (Vj: rd. 55,0 Mio. EUR).
Der Bilanzstichtag der Weichenwerk Wörth GmbH ist der 31.03. Die Gesellschaft wird auf Grundlage eines Zwischenabschlusses
per 31.12. einbezogen. Die Geschäftstätigkeit der Weichenwerk Wörth GmbH umfasst die Erzeugung und das Recycling von
Weichen und Komponenten, von Prellböcken, Isolierstößen sowie die Logistik und den Transport der erzeugten Produkte sowie
Servicetätigkeiten an Weichen.
Unternehmensgegenstand der LCA Logistik Center Austria Süd GmbH ist die Standortentwicklung eines Dry Ports (Außenstelle
des Hafens Triest) in Fürnitz, Kärnten. Der anteilige Verlust wurde zur Gänze in der Equity-Bewertung berücksichtigt und durch
Gesellschafterzuschüsse im Eigenkapital abgedeckt.
18. S
onstige finanzielle Vermögenswerte
2024 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtBeteiligungen 0,01,11,1Finanzielle Vermögenswerte – Leasing 4,899,7104,5davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4,899,7104,5Übrige finanzielle Vermögenswerte 50,961,0111,9Gesamt 55,7161,8217,5davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4,899,7104,5davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 37,556,293,72023 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtBeteiligungen 0,01,01,0Finanzielle Vermögenswerte – Leasing 4,4100,0104,4davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4,4100,0104,4Übrige finanzielle Vermögenswerte 77,381,0158,3Gesamt 81,7182,0263,7davon gegenüber verbundenen Unternehmen 4,4100,0104,4davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 7,8180,5188,3
Finanzielle Vermögenswerte – Leasing
In den finanziellen Vermögenswerten – Leasing sind Finanzierungsleasingforderungen aus dem Sub-Lease-Vertrag mit
Gesellschaften des übrigen ÖBB Konzerns zur Immobilie in der Lassallestraße in Höhe von rd. 104,4 Mio. EUR
(Vj: rd. 103,9 Mio. EUR) enthalten.
2022 wurde die letzte Cross-Border-Leasing-Transaktionen (CBL) aufgelöst. Aus verbliebenen Restposten bestehen
Forderungen aus weiterzuverrechnenden Ansprüchen gegenüber anderen Gesellschaften des ÖBB Konzerns von
rd. 0,1 Mio. EUR (Vj: rd. 0,6 Mio. EUR) sowie übrige Finanzverbindlichkeiten (Erläuterung 25) in Höhe von rd. 1,8 Mio. EUR.
Übrige finanzielle Vermögenswerte
Nähere Angaben zu den Leasing- und CBL-Geschäften sind unter den Erläuterungen 30.1 und 30.3 enthalten. Außerdem sind
D
erivate im Zusammenhang mit Stromgeschäften im Ausmaß von rd. 7,6 Mio. EUR (Vj: rd. 64,2 Mio. EUR), welche in keiner
Hedge-Beziehung stehen, und über rd. 10,6 Mio. EUR (Vj: rd. 10,0 Mio. EUR), welche in einer Hedge-Beziehung stehen sowie
verbliebene Depots aus aufgelösten CBL-Transaktionen über rd. 88,8 Mio. EUR (Vj: rd. 80,6 Mio. EUR) enthalten.
Wertberichtigungen
Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für die finanziellen Vermögenswerte.
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Finanzielle Vermögenswerte zum 31.12.2024 Wertberichtigung bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (Erwarteter 12-Monats-Netto-in Mio. EUR Kreditrating *)Brutto-BuchwertKreditverlust)BuchwertEinstufung „geringes Risiko" AAA bis A26,50,0**)26,5Einstufung „mittleres Risiko" BBB bis B67,30,167,1Einstufung „zweifelhaft" CCC bis C0,00,00,0Einstufung „Verlust" D0,00,00,0Gesamtexposure 93,80,193,7
*) Entspricht der Einstufung bei einer externen Ratingagentur (Standard & Poor’s).
**) Kleinstbetrag.
Finanzielle Vermögenswerte zum 31.12.2023 Wertberichtigung bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (Erwarteter 12-Monats-Netto-in Mio. EUR Kreditrating *)Brutto-BuchwertKreditverlust)BuchwertEinstufung „geringes Risiko" AAA bis A129,40,0**)129,4Einstufung „mittleres Risiko" BBB bis B58,90,0**)58,9Einstufung „zweifelhaft" CCC bis C0,00,00,0Einstufung „Verlust" D0,00,00,0Gesamtexposure 188,30,0188,3
*) Entspricht der Einstufung bei einer externen Ratingagentur (Standard & Poor’s).
**) Kleinstbetrag.
Die Wertberichtigung und die Bruttowerte für finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
sind wie folgt:
Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten 20242023bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten zum 31.12. in Mio. EURin Mio. EURBruttobuchwert 93,8188,3**Wertberichtigung -0,1)0,0)**davon erwarteter 12-Monats-Kreditverlust -0,1)0,0)Buchwert 93,7188,3
*) Kleinstbetrag.
19. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene Schulden
Der Bilanzposten der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte stellt sich folgendermaßen dar:
20242023Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte in Mio. EURin Mio. EURStand 01.01. 7,20,1Zugänge 0,07,1Abgänge durch Veräußerung -7,20,0Stand 31.12. 0,07,2davon zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen 0,07,2
Für eine Bahnstrecke mit einem Buchwert von rd. 0,1 Mio. EUR wurde der Kaufvertrag aufgrund der Konzessionserteilung an
den Erwerber mit 01.01.2024 wirksam und es erfolgt die Veräußerung zum vereinbarten Kaufpreis von rd. 3,4 Mio. EUR. Die
damit in Zusammenhang stehenden zur Veräußerung gehaltenen Schulden in Höhe von rd. 6,4 Mio. EUR wurden in die
sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Die Zahlung der Verbindlichkeit wird vereinbarungsgemäß im Geschäftsjahr 2025
erfolgen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit Wirksamkeit 01.01.2024 ein Baurechtsvertrag über ein Logistikcenter abgeschlossen. Der
Baurechtsvertrag stellt bezüglich des Grundstückes ein Operating Leasing iSd IFRS 16 und bezüglich des Gebäudes, welches
einen Buchwert von rd. 7,1 Mio. EUR hat, einen Verkauf iSd IFRS 15 dar. Das Gebäude wurde zum 31.12.2023 daher als zur
Veräußerung gehaltener Vermögenswert klassifiziert und ist mit 01.01.2024 abgegangen. Durch das Ausscheiden des
Logistikcenters aus dem Konzernverbund und der Entflechtung der Anlage aus dem Eisenbahnbereich wird das verbleibende
Grundstück den IAS 40-Anlagen zugeordnet. Die Einräumung des Baurechtes war gemäß IFRS als Ratenverkauf zu qualifizieren.
Der Verkaufserlös beträgt rd. 17,8 Mio. EUR.
Nach dem Bilanzstichtag per 31.12.2024 wurden keine wesentlichen Vermögenswerte zum Verkauf bestimmt. Die
beizulegenden Zeitwerte entsprechen den vereinbarten Kaufpreisen oder den erwarteten Verhandlungsergebnissen mit den
Vertragspartnern, womit die Zuordnung des beizulegenden Werts zur Hierarchiestufe 3 gemäß IFRS
13 erfolgt.
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20. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Dieser Posten gliedert sich wie folgt:
31.12.2024 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtForderungen aus Lieferungen und Leistungen 242,10,0242,1davon gegenüber verbundenen Unternehmen 113,10,0113,1davon Vertragsvermögenswerte (Fertigungsaufträge) 19,70,019,7Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 394,073,4467,4davon Finanzinstrumente 38,621,460,0Gesamt 636,173,4709,531.12.2023 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtForderungen aus Lieferungen und Leistungen 311,00,0311,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 132,60,0132,6davon Vertragsvermögenswerte (Fertigungsaufträge) 29,50,029,5Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 282,270,5352,7davon Finanzinstrumente 33,60,734,4Gesamt 593,170,5663,7
Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen (soweit es sich um
Finanzinstrumente handelt) entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd dem beizulegenden Zeitwert. In den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Höhe von rd. 0,7 Mio. EUR (Vj: rd. 0,0 Mio. EUR) Forderungen mit
e
iner Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Vertragsvermögenswerte in Höhe von rd. 16,7 Mio. EUR
(Vj: rd. 23,0 Mio. EUR) im Zusammenhang mit Leistungen für Dritte erfasst, bei denen die Leistungserstellung noch nicht
abgeschlossen ist.
Bei den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten handelt es sich vor allem um vorausbezahlte Haftungsentgelte an den
Bund von rd. 57,1 Mio. EUR (Vj: rd. 67,6 Mio. EUR), Vorsteuer auf Anzahlungsrechnungen über rd. 59,5 Mio. EUR
(Vj: rd. 55,7 Mio. EUR), Vorsteuerguthaben aus den Voranmeldungszeiträumen November und Dezember in Höhe von
rd. 154,8 Mio. EUR (Vj: rd. 138,6 Mio. EUR), die im Dezember ausbezahlten Gehälter für Jänner in der Höhe von
rd. 27,1 Mio. EUR (Vj: rd. 26,3 Mio. EUR), Forderungen aus dem Zuschussvertrag nach § 42 Bundesbahngesetz in Höhe von
r
d. 69,3 Mio. EUR (Vj: 0,0 Mio. EUR), Forderungen aus Zuschüssen in Höhe von rd. 9,3 Mio. EUR (Vj: rd. 9,3 Mio. EUR), sowie
Forderungen aus Kostenbeiträgen von rd. 17,6 Mio. EUR (Vj: rd. 8,9 Mio. EUR) und Grundstücksverkäufen von
rd. 33,9 Mio. EUR (Vj: rd. 18,5 Mio. EUR).
Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt:
Forderungen aus Lieferung u. LeistungenSonstige Forderungenin Mio. EUR 2024202320242023Stand 01.01. 15,016,90,40,4Verbrauch -3,9-0,50,00,0Nettoneubewertung der Wertberichtigungen 3,0-1,40,00,0Stand 31.12. 14,215,00,40,4
Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen zeigt
die folgende Tabelle:
Ausfallsrisiko in Mio. EUR 20242023Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 256,3325,9Sonstige Forderungen 67,434,8Gesamter Bruttobuchwert Forderungen 323,7360,8abzüglich Wertminderung 14,615,4Buchwert 309,1345,4
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Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste aus Lieferungen und
Leistungen:
31.12.2024 Analyse des Ausfallsrisikos nach Brutto-Buchwert Brutto-Fälligkeit der Forderungen aus L+L (vor Abzug von Einzelwert-Buchwert Pauschale Einzelwert-Netto-in Mio. EUR Wertberichtigung)berichtigungnach EWBberichtigung (IFRS 9)in %Buchwertnicht überfällig 212,90,1212,90,60,3 %212,33bis 90 Tage überfällig 26,54,322,21,04,5 %21,2290 bis 180 Tage überfällig 2,10,71,40,321,6 %1,09180 bis 360 Tage überfällig 5,80,45,40,00,0 %5,38über 360 Tage überfällig 9,06,92,10,00,0 %2,06Gesamtexposure 256,312,4243,91,90,8 %242,131.12.2023 Analyse des Ausfallsrisikos nach Brutto-Buchwert Brutto-Fälligkeit der Forderungen aus L+L (vor Abzug von Einzelwert-Buchwert nach Pauschale Einzelwert-Netto-in Mio. EUR Wertberichtigung)berichtigungEWBberichtigung (IFRS 9)in %Buchwertnicht überfällig 286,40,0286,40,60,2 %285,8bis 90 Tage überfällig 17,61,016,70,84,7 %15,990 bis 180 Tage überfällig 1,50,31,20,111,2 %1,1180 bis 360 Tage überfällig 7,02,84,10,511,6 %3,7über 360 Tage überfällig 13,58,94,50,00,0 %4,5Gesamtexposure 325,913,0313,02,00,6 %311,0
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste aus den sonstigen
Forderungen:
31.12.2024 Analyse des Ausfallrisikos der sonstigen Forderungen Brutto-Buchwert (vor Abzug von in Mio. EUR Kreditrating *)Wertberichtigung)Wertberichtigungin %Netto-Buchwert**Einstufung „geringes Risiko" AAA bis A59,70,0)0,0 %59,7Einstufung „mittleres Risiko" BBB bis B0,00,00,0 %0,0Einstufung „zweifelhaft" CCC bis C0,30,00,0 %0,3Einstufung „Verlust" D0,00,00,0 %0,0Gesamtexposure 60,00,00,0 %60,0
*) Entspricht der Einstufung bei einer externen Ratingagentur (Standard & Poor’s).
**) Kleinstbetrag.
*) Entspricht der Einstufung bei einer externen Ratingagentur (Standard & Poor’s).
*
*) Kleinstbetrag.
Weitere Angaben sind in Erläuterung 29.2.c enthalten.
21. Vorräte
Dieser Bilanzposten stellt sich folgendermaßen dar:
31.12.2023 Analyse des Ausfallrisikos der sonstigen Forderungen Brutto-Buchwert (vor Abzug von in Mio. EUR Kreditrating *)Wertberichtigung)Wertberichtigungin %Netto-Buchwert**Einstufung „geringes Risiko" AAA bis A33,50,0)0,0 %33,5Einstufung „mittleres Risiko" BBB bis B0,50,00,1 %0,5Einstufung „zweifelhaft" CCC bis C0,40,00,0 %0,4Einstufung „Verlust" D0,00,00,0 %0,0Gesamtexposure 34,40,00,0 %34,4
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31.12.202431.12.2023in Mio. EURin Mio. EURVorräte 103,187,8abzüglich Wertberichtigungen -1,9-0,4Gesamt 101,287,4davon Verwertungsobjekte 50,541,2
Die Vorräte umfassen Materialbestände und Ersatzteile für den Ausbau und die Instandhaltung des Schienennetzbetriebs
sowie Verwertungsobjekte. Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen sind aus Erläuterung 7
ersichtlich. Wertaufholungen von in der Vergangenheit auf Vorräte vorgenommenen Wertberichtigungen fanden wie im
Vorjahr nicht statt. Die Verwertungsobjekte betreffen jene Liegenschaften, die betrieblich nicht mehr genutzt und für den
späteren Verkauf entwickelt werden. Es handelt sich um ehemalige Bahnhofs- und Eisenbahnanlagen, die dem dauernden
Betrieb dienten. Betroffen sind wesentliche Projekte, wie zum Beispiel die Flächen des ehemaligen Südbahnhofs, des
Frachtenbahnhofs Wien Nord sowie des Nordwestbahnhofs, die in großem Umfang entwickelt werden.
Die Wertminderungen des Berichtsjahres 2024 betragen rd. 1,9 Mio. EUR (Vj: rd. 0,4 Mio. EUR) und werden in den
A
ufwendungen für Material und bezogene Leistungen ausgewiesen.
Von den Verwertungsobjekten mit einem Buchwert von rd. 50,5 Mio. EUR (Vj: rd. 41,2 Mio. EUR) sind rd. 41,2 Mio. EUR
(Vj: rd. 40,1 Mio. EUR) als langfristig einzustufen.
22. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Dieser Posten gliedert sich wie folgt:
31.12.202431.12.2023 in Mio. EURin Mio. EURKassenbestand 0,0*)0,0*)Guthaben bei Kreditinstituten 0,0*)0,0*)Kontokorrentkonto ÖBB-Finanzierungsservice GmbH (Konzernclearing) 35,125,2Stand gemäß 31.12. (Bilanz) 35,125,3Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH -72,3-293,9Stand Liquide Mittel (Geldflussrechnung) -37,2-268,6
*) Kleinstbetrag.
Dieser Posten beinhaltet Veranlagungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten, der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH sowie
K
assenbestände, die alle kurzfristig sind (Fristigkeit unter drei Monaten). Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht
ihrem beizulegenden Zeitwert. Sämtliche Bestandteile der liquiden Mittel stehen zur freien Verfügung des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Nähere Angaben zum Finanzmittelfonds gemäß Geldflussrechnung werden in Erläuterung 34
gemacht.
23. Grundkapital, Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Grundkapital
Das Grundkapital der ÖBB-Infrastruktur AG beträgt unverändert 500,0 Mio. EUR und ist zur Gänze einbezahlt. Das
Grundkapital ist in 100.000 Namensaktien unterteilt. Sämtliche Anteile werden von der ÖBB-Holding AG gehalten.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Dieser Posten wurde für die nicht der ÖBB-Infrastruktur AG gehörenden Anteile am Eigenkapital der jeweiligen
v
ollkonsolidierten Tochterunternehmen gebildet. Die Entwicklung dieses Postens wird in der Aufstellung der Veränderung des
Eigenkapitals dargestellt.
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Die nachstehende Tabelle zeigt 100 % der Finanzinformationen zur WS Service GmbH, jener Tochtergesellschaft des Konzerns
mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter (49 %).
31.12.202431.12.2023in Mio. EURin Mio. EURLangfristige Vermögenswerte 0,5 0,5 Kurzfristige Vermögenswerte 6,5 4,9 Langfristige Schulden 0,0*)0,0*)Kurzfristige Schulden 5,2 4,5 Nettovermögen 1,8 0,8 Buchwert der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (anteilig) 0,9 0,4 Umsatzerlöse 15,5 12,5 Gewinn 1,8 0,4 Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 Gesamtergebnis 1,8 0,4 Nicht beherrschenden Gesellschaftern zugeordneter Gewinn / Verlust 0,9 0,2 Nicht beherrschenden Gesellschaftern zugeordnetes sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1,8 1,1 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -0,2 -0,3 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -0,4 -0,7 Nettoerhöhung (Nettoabnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1,2 0,1
*) Kleinstbetrag.
24. R
ücklagen und erwirtschaftetes Ergebnis
Die Kapitalrücklagen betragen rd. 541,6 Mio. EUR (Vj: rd. 538,9 Mio. EUR). Diese ergeben sich im Wesentlichen aus
Umgründungsvorgängen in der Vergangenheit. Bei der Erhöhung um rd. 2,7 Mio. EUR handelt es sich um eine
spaltungsgeborene Kapitalrücklage, die das Übertragungskapital und die Confusio aus der Abspaltung zur Aufnahme des
Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH betrifft (siehe Erläuterung 2).
Die Cashflow-Hedge-Rücklage entwickelt sich wie folgt:
Cashflow-Hedge-Rücklage
Entwicklung darin enthaltene in Mio. EUR BuchwertErtragsteuernStand 31.12.2022 = 01.01.2023 267,5-83,0Änderung der beizulegenden Zeitwerte -132,541,8Realisierung von Gewinnen und Verlusten -182,955,5Stand 31.12.2023 -47,914,3Änderung der beizulegenden Zeitwerte -5,11,5Realisierung von Gewinnen und Verlusten 38,7-11,6Stand 31.12.2024 -14,34,3
Darüber hinaus werden versicherungsmathematische Verluste aus der Neubewertung der Abfertigungsrückstellungen in
Höhe von rd. 5,1 Mio. EUR (Vj: rd. 8,3 Mio. EUR) in der Position „Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne“
ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zum Eigenkapital finden sich in der Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals.
Die im sonstigen Ergebnis enthaltenen Ertragsteuern betreffen nur die steuerpflichtigen Sachverhalte. Der im Geschäftsjahr
2023 in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgebuchte Betrag an Ertragsteuern in Höhe von rd. 55,5 Mio. EUR enthält
r
d. 1,7 Mio. EUR, die aus der Steuersatzänderung resultieren (Erläuterung 13). Die Cashflow-Hedge-Rücklage betrifft
ausschließlich Commodity-Derivate und hier ausschließlich Strom-Forwards und Futures.
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49
25. Finanzverbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
2024 in Mio. EUR bis 1 Jahr1 bis 5 Jahremehr als 5 JahreGesamtAnleihen 1.527,71.538,53.825,36.891,5Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9,0975,62.808,13.792,7Finanzverbindlichkeiten Leasing 15,261,9158,9236,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00,00,00,0Übrige Finanzverbindlichkeiten 413,84.172,015.951,920.537,7davon gegenüber dem Bund (OeBFA) 0,04.095,215.904,119.999,4davon gegenüber verbundenen Unternehmen 72,51,80,074,3Gesamt 1.965,86.748,022.744,231.458,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 72,51,80,074,32023 in Mio. EUR bis 1 Jahr1 bis 5 Jahremehr als 5 JahreGesamtAnleihen 998,92.560,94.324,87.884,6Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 208,8775,62.935,13.919,5Finanzverbindlichkeiten Leasing 16,058,9165,2240,1davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00,20,60,8Übrige Finanzverbindlichkeiten889,13.229,312.990,617.109,0davon gegenüber dem Bund (OeBFA) 227,83.136,112.949,216.313,1davon gegenüber verbundenen Unternehmen 294,20,00,0294,2Gesamt 2.112,86.624,720.415,729.153,3davon gegenüber verbundenen Unternehmen 294,20,20,6295,0
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mit einem Buchwert von rd. 3.638,5 Mio. EUR
(Vj: rd. 3.838,3 Mio. EUR) Finanzierungen durch die Europäische Investitionsbank (EIB). Im Laufe des Jahres 2024 wurde eine
Finanzierung mit einem Nominale von 200,0 Mio. EUR, einer Laufzeit von 2009 bis 2024 und einem Nominalzinssatz von 4,4 %
getilgt. Die verbleibenden Verträge setzen sich wie folgt zusammen:
Finanzverbindlichkeiten gegenüber EIB 2024 NominaleRestlaufzeit in EURLaufzeitenNominalzinssatzEffektivverzinsung Anmerkung1 bis 5 Jahre 940.000.000,002006 bis 20293,58 % bis 4,813 %3,585 % bis 4,818 %5 Verträgemehr als 5 Jahre 2.700.000.000,002010 bis 20490,429 % bis 4,184 %0,429 % bis 4,189 %13 VerträgeGesamt 3.640.000.000,0018 Verträge
Bei Änderungen des Bundesbahngesetzes, wenn die ÖBB-Infrastruktur AG ihre Vermögenswerte veräußern sollte, sich die
Eigentümerstruktur ändert oder die Projektkosten wesentlich geringer als geplant sind, dann ist entweder die EIB zu
informieren, oder es sind zusätzliche Sicherheiten beizubringen. Zudem könnte die EIB noch nicht ausgezahlte Kredite
zurückbehalten oder aber eine Rückzahlung verlangen.
Haftungen des Bundes
Haftungen des Bundes bestehen für Anleihen mit einem Buchwert in Höhe von rd. 6.826,2 Mio. EUR (Vj: rd. 7.825,1 Mio. EUR).
W
eiteres sind Verbindlichkeiten bei der EUROFIMA mit einem Buchwert in Höhe von rd. 87,9 Mio. EUR (Vj: rd. 87,9 Mio. EUR)
durch Haftungen des Bundes abgesichert.
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Emittierte Anleihen
Die Anleihen mit einem Gesamtnominalwert in Höhe von rd. 6.825,0 Mio. EUR (Vj: rd. 7.825,0 Mio. EUR) gliedern sich wie folgt:
Nominal WährungLaufzeitISINZinssatz100.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02438628762,9900 %100.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02445223962,9900 %100.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02526971303,5000 %50.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02527214503,5000 %100.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02759732783,4900 %80.000.000,00EUR2006 bis 2036XS02759745993,4900 %100.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03213181634,0000 %100.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03248936264,0000 %50.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03248956704,0000 %100.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03288669824,0000 %50.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03314279054,0000 %50.000.000,00EUR2007 bis 2037XS03360435173,9900 %50.000.000,00EUR2010 bis 2030XS04974301724,2100 %70.000.000,00EUR2010 bis 2030XS05037246424,2000 %100.000.000,00EUR2010 bis 2030XS05121258493,9000 %1.500.000.000,00EUR2010 bis 2025XS05205780963,8750 %1.000.000.000,00EUR2011 bis 2026XS06919706013,5000 %200.000.000,00EUR2011 bis 2031XS07176149514,0000 %1.350.000.000,00EUR2012 bis 2032XS07826970713,3750 %75.000.000,00EUR2013 bis 2033XS09541974702,1250 %1.000.000.000,00EUR2013 bis 2033XS09840872043,0000 %500.000.000,00EUR2014 bis 2029XS10717470232,2500 %
Von 2005 bis 2014 hat die ÖBB-Infrastruktur AG ein Euro-Medium-Term-Note-Programm (EMTN) aufgelegt. Die Zahlungen
hinsichtlich der unter diesem Rahmenvertrag ausgegebenen Anleihen sind von der Republik Österreich unbedingt und
unwiderruflich garantiert. Alle oben angeführten Anleihen wurden von der ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen dieses
Programms begeben.
2015 wurden sechs Anleihen (rd. 108,5 Mio. USD) begeben, von denen drei (Vj: drei) in Höhe von rd. 67,8 Mio. USD
(Vj: rd. 65,7 Mio. USD) mit den CUSIP-Nummern A5790#AD0 (Laufzeitende 2026), A5790#AE8 (Laufzeitende 2025) und
A5790#AF5 (Laufzeitende 2025) noch aushaften. Der beizulegende Zeitwert dieser Anleihen wird mit einem
Bewertungsmodell auf Basis beobachtbarer Marktdaten ermittelt und daher dem Level 2 der Fair-Value-Hierarchie
zugeordnet (Erläuterung 29.5).
Finanzverbindlichkeiten Leasing
Die Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 betragen rd. 236,0 Mio. EUR (Vj: rd. 240,1 Mio. EUR).
Übrige Finanzverbindlichkeiten
Von den übrigen Finanzverbindlichkeiten betreffen mit einem Buchwert von rd. 19.999,4 Mio. EUR (Vj: rd. 16.313,1 Mio. EUR)
V
erbindlichkeiten gegenüber dem Bund (OeBFA). Von den Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund (OeBFA) sind keine
(Vj: 227,8 Mio. EUR) kurzfristig.
Die ÖBB-Infrastruktur AG nimmt ab dem Jahr 2017 die notwendige Finanzierung vor allem über Darlehen der Republik
Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) anstatt über eigene
Anleiheemissionen am Kapitalmarkt auf. Alle bestehenden Anleihen der ÖBB-Infrastruktur AG und deren Garantien durch die
Republik Österreich bleiben von dieser Erweiterung der Finanzierungsinstrumente der ÖBB-Infrastruktur AG unberührt.
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Nachfolgend die Aufstellung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Bund (OeBFA) gegliedert nach
Fälligkeiten für das Geschäftsjahr 2024:
durch-Finanzverbindlichkeiten schnittliche gegenüber OeBFA 2024 Effektiv-Effektiv-Restlaufzeit Nominale (in EUR)LaufzeitenNominalzinssatzverzinsungverzinsungAnmerkung0,0000 % bis -0,6520 % bis 1 bis 5 Jahre 4.366.050.000,002017 bis 20286,2500 %3,1510 %1,2514 %29 Verträge0,0000 % bis -0,2710 % bis mehr als 5 Jahre 16.486.267.000,002017 bis 21204,1500 %3,8220 %2,0597 %94 VerträgeGesamt 20.852.317.000,00123 VerträgeDurch-Finanzverbindlichkeiten schnittliche gegenüber OeBFA 2023 Effektiv-Effektiv-Restlaufzeit Nominale (in EUR)LaufzeitenNominalzinssatzverzinsungverzinsungAnmerkung0,6340% bis bis zu 1 Jahr 280.000.000,002022 bis 20241,6500%2,1590%1,2311%4 Verträge0,0000% bis -0,6520% bis 1 bis 5 Jahre 3.351.450.000,002017 bis 20286,2500%3,1510%1,6371%24 Verträge0,0000% bis -0,4940% bis mehr als 5 Jahre 13.125.550.000,002017 bis 21204,1500%3,8220%1,5588%83 VerträgeGesamt 16.757.000.000,00111 Verträge
Es bestehen 123 (Vj: 111) Finanzierungen mit Laufzeiten bis in das Jahr 2120.
Die übrigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der
ÖBB-Finanzierungsservice GmbH und betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der laufenden Finanzierung im
A
usmaß von rd. 72,3 Mio. EUR (Vj: rd. 293,9 Mio. EUR). Diese Verbindlichkeiten sind Teil des Zahlungsmittelfonds des
Cashflows.
Die übrigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber sonstigen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus
EUROFIMA-Darlehen in der Höhe von rd. 87,9 Mio. EUR (Vj: rd. 87,9 Mio. EUR), aus Zinsabgrenzungen in Höhe von
rd. 255,5 Mio. EUR (Vj: rd. 196,2 Mio. EUR) sowie aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von rd. 36,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 155,7 Mio. EUR). Von den derivativen Finanzinstrumenten betreffen Derivate mit einem Buchwert von
rd. 20,4 Mio. EUR (Vj: rd. 76,4 Mio. EUR) Hedging-Instrumente.
In beiden Geschäftsjahren hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern sämtliche Verpflichtungen aus den Darlehens- und
Kreditverträgen erfüllt.
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26. Rückstellungen
Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurde beurteilt, ob eine Inanspruchnahme des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
w
ahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellung wird
in der Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme angesetzt. Wenn die zu bewertende Rückstellung eine große Anzahl von
Positionen umfasst, wird die Erwartungswertmethode angewendet. Bei gleich wahrscheinlichen Szenarien wird der
Mittelwert rückgestellt.
26.1. Personalrückstellungen
31.12.202431.12.2023in Mio. EURin Mio. EURGesetzliche Abfertigungen 37,738,0Pensionen 0,80,8Jubiläumsgelder 123,6129,3Gesamt 162,1168,0
Bis auf die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste aus der Rückstellung für gesetzliche Abfertigungen und
Pensionen werden sämtliche erfolgswirksamen Veränderungen der Personalrückstellungen im Personalaufwand ausgewiesen.
Versicherungsmathematische Annahmen
Die folgende Tabelle zeigt die bei der Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsgeldzuwendungen, Abfertigungen und
Pensionen verwendeten Annahmen:
31.12.202431.12.2023Abzinsungsfaktor Abfertigung 3,50 %3,55 %Abzinsungsfaktor Pension 3,45 %3,50 %Abzinsungsfaktor Jubiläum 3,35 %3,45 %Gehaltssteigerungen 4,60 %5,20 %Pensionssteigerungen 2,00 %2,00 %Fluktuationsrate Jubiläum Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung 0,00 bis 1,21 %0,00 bis 1,27 %Fluktuationsrate Jubiläum übrige Angestellte 0,00 bis 7,48 %0,00 bis 6,96 %
Bei den Abfertigungs- und Jubiläumsgeldern ist der Konzern üblicherweise folgenden versicherungsmathematischen Risiken
ausgesetzt: Zinsänderungsrisiko und Gehaltsrisiko.
Zinsänderungsrisiko: Ein Rückgang des Anleihezinssatzes führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen.
Gehaltsrisiko: Der Barwert der Rückstellungen wird auf Basis der zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer:innen
ermittelt. Somit führen Gehaltserhöhungen über das bereits im Barwert berücksichtigte Ausmaß der begünstigten
Arbeitnehmer:innen zu einer Erhöhung der Rückstellungen.
Gesetzliche Abfertigungen
Für die sich aus einzelnen dienstrechtlichen oder ver
traglichen Bestimmungen ergebenden Abfertigungsansprüche jener
Dienstnehmer:innen, die nicht Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung sind, wird eine Rückstellung für Abfertigungen
eingestellt. Die Berechnung der Rückstellung erfolgt versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
(PUC-Methode), das für Bewertungen nach IAS 19 vorgeschrieben ist, und richtet sich nach den biometrischen
Rechnungsgrundlagen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand – Rechnungsgrundlagen für
Pensionsversicherung.
Verpflichtungen aus Abfertigungen für Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat, werden
wie nachfolgend beschrieben durch leistungsorientierte Pläne abgedeckt. Infolge einer gesetzlichen Änderung unterliegen
Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis in Österreich nach dem 01.01.2003 begonnen hat, einem beitragsorientierten
Versorgungsplan. In diesem Zusammenhang hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern in den Jahren 2024 und 2023 rd. 9,6 Mio. EUR
b
zw. rd. 7,8 Mio. EUR in den beitragsorientierten Versorgungsplan (VBV Vorsorgekasse AG und APK-PENSIONSKASSE AG)
eingezahlt.
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Bei Pensionsantritt erhalten berechtigte Mitarbeiter:innen eine Abfertigung, die – abhängig von ihrer Dienstzeit – ein
Mehrfaches ihres monatlichen Entgelts, maximal aber zwölf Monatsentgelte beträgt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses
werden maximal drei Monatsentgelte sofort, darüber hinausgehende Beträge verteilt über einen Zeitraum von höchstens
zehn Monaten ausgezahlt. Im Falle des Todes haben die Erbberechtigten der Mitarbeiter:innen Anspruch auf 50 % der
Abfertigung.
Die folgende Tabelle zeigt die Komponenten der Nettoabfertigungsaufwendungen der Periode sowie die Entwicklung der
Abfertigungsrückstellung in den beiden Berichtsjahren:
20242023in Mio. EURin Mio. EURBarwert der Verpflichtung zum 01.01. 38,031,8Dienstzeitaufwand 1,51,3Zinsaufwand 1,41,3Im Periodenergebnis erfasst 2,92,6Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) aus Änderungen demografischer Annahmen 0,00,0Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) aus Änderungen finanzieller Annahmen -2,73,2Erfahrungsbedingte Anpassungen -0,62,0Im sonstigen Ergebnis erfasst -3,35,2Abfertigungszahlungen -0,7-1,7Unternehmensverkäufe und -erwerbe sowie Übertritte im Konzern 0,80,1Barwert der Verpflichtung zum 31.12. 37,738,0
Abfertigungsrückstellungen in Höhe von rd. 1,7 Mio. EUR werden in 2025, in Höhe von rd. 4,4 Mio. EUR in 2026 bis 2029 und
i
n Höhe von rd. 31,6 Mio. EUR nach 2029 fällig. Die mittlere Restlaufzeit (Duration) beträgt 13,0 (Vj: 14,1) Jahre.
In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wird die Auswirkung resultierend aus Änderungen
wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen auf die Verpflichtungen dargestellt. Es wurde jeweils ein wesentlicher
Einflussfaktor verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher
unwahrscheinlich, dass diese Einflussgrößen nicht korrelieren. Die Ermittlung der Verpflichtung unter Anwendung von
geänderten Parametern erfolgt analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung nach der
Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) gemäß IAS 19.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:
Sensitivitätsanalyse der Veränderung der Erhöhung des Parameters/ Reduktion des Parameters/ Rückstellung für Abfertigungen AnnahmeVeränderung DBO Veränderung DBO in %-Punkten2024 in Mio. EUR2023 in Mio. EUR2024 in Mio. EUR2023 in Mio. EURZinssatz +/-0,2-0,9-1,11,00,9Bezugserhöhung +/-0,21,00,9-0,9-1,1
Jubiläumsgelder
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Definitivstellung sowie bestimmte Angestellte (im Folgenden „Mitarbeiter:innen“)
haben einen Anspruch auf Jubiläumsgelder. Gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erhalten die
Berechtigten nach 25 Dienstjahren zwei Monatsgehälter und nach 40 Dienstjahren vier Monatsgehälter. Mitarbeiter:innen,
die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts mindestens 35 Dienstjahre geleistet haben, wird ebenfalls ein anteiliges Jubiläumsgeld
von bis zu vier Monatsgehältern ausgezahlt.
Die Berechnung der Rückstellung wurde versicherungsmathematisch nach der PUC-Methode erstellt, welche für
Bewertungen nach IAS 19 vorgeschrieben ist. Sie erfolgt nach den biometrischen Rechnungsgrundlagen der Aktuarvereinigung
Ö
sterreichs (AVÖ) 2018-P – gemischter Bestand – Rechnungsgrundlagen für Pensionsversicherung.
Die Rückstellung wird über die Dienstzeit unter Anwendung eines Fluktuationsabschlags für Mitarbeiter:innen, die vorzeitig
aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, gebildet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort in der
Periode, in der sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.
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Die folgende Tabelle zeigt die Komponenten der Jubiläumsgeldaufwendungen der Periode sowie die Entwicklung der
Jubiläumsrückstellungen in den beiden Berichtsjahren:
20242023in Mio. EURin Mio. EURBarwert der Verpflichtung zum 01.01. 129,3116,7Dienstzeitaufwand 6,95,6Zinsaufwand 4,34,6Jubiläumsgeldzahlungen -11,0-10,5Unternehmensverkäufe und -käufe sowie Übertritte im Konzern 0,80,0Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) -5,27,0Erfahrungsbedingte Anpassungen -1,45,8Barwert der Verpflichtung zum 31.12. 123,6129,3
Die mittlere Restlaufzeit (Duration) beträgt 8,6 (Vj: 8,7) Jahre.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Veränderung der Erhöhung des Parameters/ Reduktion des Parameters/ Jubiläumsgelder AnnahmeVeränderung DBO Veränderung DBO in %-Punkten2024 in Mio. EUR2023 in Mio. EUR2024 in Mio. EUR2023 in Mio. EURZinssatz +/-0,2-2,0-2,22,12,2Bezugserhöhung +/-0,22,02,1-2,0-2,1
Pensionen
Beitragsorientierte Versorgungssysteme
In Österreich werden Pensionsleistungen für Angestellte grundsätzlich durch die Sozialversicherungsträger sowie für
Bahnbedienstete durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau und aufgrund § 52 Bundesbahngesetz vom Bund
erbracht. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist gesetzlich verpflichtet, Beiträge für Pensionen und Gesundheitsvorsorge für aktive
Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung an die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau zu leisten. Zusätzlich bietet die
Gesellschaft allen Angestellten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Österreich einen beitragsorientierten Versorgungsplan an.
Die Beiträge der Gesellschaft berechnen sich als Prozentsatz des Entgelts und dürfen 1,2 % nicht übersteigen. Die
Aufwendungen dieses Plans beliefen sich in den Jahren 2024 und 2023 auf rd. 13,3 Mio. EUR bzw. rd. 11,4 Mio. EUR.
Leistungsorientiertes Versorgungssystem
Für ein ehemaliges Vorstandsmitglied besteht ein leistungsorientierter Pensionsplan (Auszahlungen ab dem 60. Lebensjahr),
für den der ÖBB Infrastruktur-Konzern seit 2010 Zahlungen leistet. Der Plan, der über keine Kapitaldeckung verfügt, sieht
Pensionszahlungen vor, die einen von den Beschäftigungsjahren abhängigen Prozentsatz des Gehalts betragen. Die Pension
beläuft sich auf höchstens 13,2 % des Letztbezugs. Die Bewertung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Annahme eines Abzinsungsfaktors von 3,45 % (Vj: 3,50 %) und eines Pensionsantrittsalters von 60 Jahren.
26.2. Sonstige Rückstellungen
Stand Veränderung Zins-Stand in Mio. EUR 01.01.2024VerbrauchKons.kreisAuflösungeffekteZuführung31.12.2024Umweltschutzmaßnahmen 25,90,00,0-0,70,90,026,1Stilllegungskosten 17,0-0,30,0-2,30,50,215,1Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen 13,1-1,30,0-3,60,30,38,8Haftpflichtrenten 2,3-0,20,00,00,10,42,6Übrige sonstige 215,1-1,30,2-21,518,699,7310,7Summe sonstige Rückstellungen 273,4-3,10,2-28,120,4100,6363,3davon langfristig 49,325,6
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Die Rückstellung für Umweltschutzmaßnahmen betrifft erwartete Sanierungsmaßnahmen von Bodenkontaminierungen. Sie
wurde aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit den wahrscheinlich zu erwartenden Aufwendungen erfasst.
In dieser Rückstellung wurde mit einem Betrag in Höhe von rd. 8,2 Mio. EUR (Vj: rd. 8,4 Mio. EUR) für identifizierte
Schwermetallbelastungen von Bahnstrommasten Vorsorge getroffen. Für Umweltschutzmaßnahmen wurde mit einem Betrag
in Höhe von rd. 17,9 Mio. EUR (Vj: rd. 17,5 Mio. EUR) vorgesorgt. Hier bestehen unverändert zum Vorjahr
Erstattungsansprüche in Höhe von rd. 9,3 Mio. EUR, die unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen werden.
D
ie Rückstellung für Stilllegungskosten betrifft künftige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abbruch und dem
Abräumen von Vermögenswerten und die Wiederherstellung von Standorten. Dabei handelt es sich um bereits stillgelegte oder
in naher Zukunft stillzulegende Bahnstrecken, deren Buchwerte bereits auf null reduziert wurden und daher die Veränderungen
der Rückstellungen ergebniswirksam erfasst werden. Diese Rückstellung wurde nur für jene Strecken gebildet, von denen mit
einer ausreichenden Sicherheit ausgegangen werden kann, dass diese stillgelegt werden. Im Zuge des Verkaufs von Strecken im
Geschäftsjahr 2024 wurde ein Betrag in Höhe von rd. 0,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1,1 Mio. EUR) verbraucht.
Die Rückstellung für Freimachungen und ähnliche Verpflichtungen beinhaltet vertraglich vereinbarte Verpflichtungen zur
Beseitigung von bestehenden rechtlichen und technischen Belastungen und ähnliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit
bereits durchgeführten Grundstücksverkäufen.
Die Verpflichtungen aus Haftpflichtrenten werden auf Basis von biometrischen Rechnungsgrundlagen errechnet und mit
einem Diskontierungszinssatz von 2,46 % (Vj: 2,81 %) abgezinst.
In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten enthalten. Rückstellungen
für Rechtsstreitigkeiten werden für alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren prozessualen Risiken nach
unternehmerischer Beurteilung gebildet. Die Rückstellung setzt sich aus einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zusammen,
die sich aus der Tätigkeit des Unternehmens ergeben. Unter anderem sind Rückstellungen für Rückforderungen an
Infrastrukturbenützungsentgelt im Hinblick auf laufende regulierungsrechtliche Verfahren enthalten. Die Veränderung von
Rückstellungen für Rückforderungen in Zusammenhang mit regulierungsrechtlichen Verfahren wird in den Umsatzerlösen
erfasst.
Da eine Offenlegung von Informationen nach IAS 37.92 die Lage des Unternehmens in diesen Verfahren ernsthaft
b
eeinträchtigen könnte, werden keine Angaben über die Höhe der Rückstellung oder etwaige darüber hinausgehende
Eventualverbindlichkeiten gemacht. Diesbezüglich wird auf den Abschnitt „Verwendung von Schätzungen und
Ermessensausübungen“ unter Erläuterung 3 verwiesen.
Erwarteter Zahlungszeitpunkt für die Rückstellungen
Langfristige Rückstellungen werden soweit anwendbar laufzeitabhängig mit Zinssätzen von 2,24 % bis 2,63 %
(Vj: 2,66 % bis 3,61 %) abgezinst. Anpassungen aufgrund der Änderung des Diskontierungsfaktors fielen in einem
unwesentlichen Umfang an. Von den sonstigen Rückstellungen sind rd. 25,6 Mio. EUR (Vj: rd. 49,3 Mio. EUR) als langfristig
einzustufen. Bei diesen Rückstellungen liegt der erwartete Zahlungszeitpunkt nach 2025. Bei den als kurzfristig eingestuften
Rückstellungen wird damit gerechnet, dass es im Jahr 2025 zu einem Mittelabfluss kommt, wobei überwiegend die
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten sowie Teile der Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen und Stilllegungskosten,
Freimachungskosten und ähnliche Verpflichtungen als kurzfristig eingestuft wurden. Sofern Unsicherheiten über die Fälligkeit
bestehen, wurden die betroffenen Rückstellungen überwiegend als kurzfristig eingestuft (betrifft im Wesentlichen die übrigen
sonstigen Rückstellungen).
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27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
2024 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.272,90,01.272,9davon gegenüber verbundenen Unternehmen 129,50,0129,5davon gegenüber Dritten 1.143,40,01.143,4Sonstige Verbindlichkeiten 512,326,3538,6davon Abgrenzung Bundeszuschüsse 244,40,0244,4davon Abgrenzungen Personal 99,10,099,1davon aus betrieblichen Steuern 26,90,026,9davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 25,70,025,7davon Ertragsteuerumlage 6,80,06,8davon übrige sonstige Verbindlichkeiten 109,426,3135,7Gesamt 1.785,226,31.811,52023 in Mio. EUR kurzfristiglangfristigGesamtVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.225,20,01.225,2davon gegenüber verbundenen Unternehmen 102,20,0102,2davon gegenüber Dritten 1.123,00,01.123,0Sonstige Verbindlichkeiten 570,918,5589,4davon Abgrenzung Bundeszuschüsse 289,90,0289,9davon Abgrenzungen Personal 88,60,088,6davon aus betrieblichen Steuern 25,90,025,9davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 23,30,023,3davon Ertragsteuerumlage 6,20,06,2davon übrige sonstige Verbindlichkeiten 137,018,5155,5Gesamt 1.796,118,51.814,6
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in der Höhe von rd. 64,3 Mio. EUR (Vj: rd. 51,9 Mio. EUR)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten, die aber aufgrund von IAS 1.70 trotzdem als
kurzfristig auszuweisen sind.
In den Abgrenzungen für Personal werden vor allem die Posten „Überstunden“ und „nicht konsumierte Urlaube“ in Höhe von
rd. 78,8 Mio. EUR (Vj: rd. 74,0 Mio. EUR) ausgewiesen. Die übrigen sonstigen Abgrenzungen innerhalb der sonstigen
V
erbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen abzugrenzende Erträge aus Baurechts- und Mietverträgen über rd. 4,4 Mio. EUR
(Vj: rd. 7,2 Mio. EUR). Weitere Angaben zu der Abgrenzung Bundeszuschüsse finden sich in der Erläuterung 32.
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C. SONSTIGE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS
28. Eventualverbindlichkeiten und langfristige Verpflichtungen
28.1. E
ventualverbindlichkeiten
20242023in Mio. EURin Mio. EURSonstige Eventualschulden 12,711,2Gesamt 12,711,2
Die angegebenen sonstigen Eventualverbindlichkeiten betreffen Garantien und ungewisse Schulden, wobei der Umfang der
Mittelabflüsse vom künftigen Geschäftsverlauf abhängig ist.
28.2. Langfristige Verpflichtungen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat drei Strombezugsverträge mit Lieferanten abgeschlossen, die Laufzeiten bis 2027, 2029
und 2042 haben; für einen Teil einer Bahnstromlieferung läuft der Vertrag auf Bestandsdauer der Anlagen. Insgesamt werden
jährlich 170 MW im Rahmen dieser Verträge bezogen. Die Bewertung mit den relevanten Preisen zum 31.12.2024 oder den
durchschnittlichen Preisen 2024 (falls diese für die Preisfindung relevant sind) hat eine voraussichtliche Verpflichtung für 2025
in Höhe von rd. 172,3 Mio. EUR (Vj: rd. 215,4 Mio. EUR) und bis zum Ende der Laufzeit eine Gesamtverpflichtung in Höhe von
r
d. 437,3 Mio. EUR (Vj: rd. 768,9 Mio. EUR) ergeben. Die Gesamtverpflichtung umfasst nicht den Jahresbetrag in Höhe von
rd. 68,8 Mio. EUR (Bestandsdauer der Anlagen, Vj: rd. 68,3 Mio. EUR), da nicht bekannt ist, wie lange die Anlagen beim
Lieferanten noch in Betrieb sein werden. Diese Verpflichtung schwankt mit der Strompreisentwicklung.
29. F
inanzinstrumente
29.1. Risikomanagement
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterliegt Markt- (Zins- und Währungsrisiko), Kredit- (Bonität der Vertragspartner) und
Liquiditätsrisiken. Finanzielles Risikomanagement wird als Management von Marktrisiken angesehen und bedeutet die
ökonomisch orientierte Steuerung der Portfolios der Einzelgesellschaften im Hinblick auf die Entwicklung von Zinsen,
Währungen und Commodities. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente, um diese Risiken
wirtschaftlich abzusichern. Derivative Finanzinstrumente werden nur unter Bezugnahme auf ein Grundgeschäft
abgeschlossen.
Kernaufgabe des Risikomanagements ist die Identifizierung, Bewertung und Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken.
Risikobegrenzung bedeutet nicht die völlige Ausschließung finanzieller Risiken, sondern eine sinnvolle Steuerung jederzeit
quantifizierter Risikopositionen innerhalb eines konkret vorgegebenen Handlungsrahmens.
Die ÖBB-Holding AG, die Finanzgeschäfte mit Ausnahme von Sicherungsinstrumenten für Commodities im Namen und auf
R
echnung der ÖBB-Infrastruktur AG und ihrer Tochterunternehmen nur nach deren Zustimmung und Auftrag durchführt, hat
ein risikoorientiertes Kontrollumfeld geschaffen, das unter anderem Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung von Risiken,
die Genehmigung, das Berichtswesen und die Überwachung von Finanzinstrumenten umfasst. An oberster Stelle steht bei
sämtlichen Finanzaktivitäten der Schutz des Vermögens des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
29.2. Risikoarten
Finanzrisiken sind wie folgt definiert:
– 29.2.a. Zinsrisiko
– 29.2.b. Währungsrisiko
– 29.2.c. Kreditrisiko
– 29.2.d. Liquiditätsrisiko
– 29.4. Commodity-Risiken (Strompreisschwankungen)
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29.2.a. Zinsrisiko
Risiken aus Zinssatzänderungen stellen Risiken für di
e Ertragskraft und den Wert des ÖBB Infrastruktur-Konzerns dar und
können in folgenden Erscheinungsformen auftreten:
– Zinszahlungsrisiko (erhöhter Zinsaufwand aufgrund der Marktentwicklung)
– Barwertrisiko (Wertänderung des Portfolios)
Risiken aus Marktzinsänderungen können das Finanzergebnis des ÖBB Infrastruktur-Konzerns aufgrund der gegebenen
Bilanzstruktur beeinflussen. Es gilt daher, mögliche Marktzinsschwankungen über ein bestimmtes Niveau hinaus zum Beispiel
mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente einzuschränken, um deren Einfluss auf die Ergebnisentwicklung gering zu
halten.
Der Abschluss geeigneter derivativer Instrumente zum Management von Zinsrisiken (Zinsswaps) basiert auf Portfolioanalysen
und -empfehlungen seitens der ÖBB-Holding AG und entsprechenden Entscheidungen der Gesellschaften des Teilkonzerns
Ö
BB-Infrastruktur AG. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Unter
Berücksichtigung der gegebenen Schuldenstruktur werden bei Bedarf Zinsderivate eingesetzt, um die Risikostrategie
möglichst effizient umzusetzen.
Finanzinstrumente (kurz- und langfristig) Buchwert Financial In-31.12.2024 struments (siehe nichtzinssensitive fixverzinsliche variabel verzinsliche in Mio. EUR Erläuterung 29.5)FinanzinstrumenteFinanzinstrumenteFinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte 217,523,9193,60,0Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 220,8220,80,00,0Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 60,060,00,00,0Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35,10,00,035,1Gesamt 533,4304,7193,635,1davon gegenüber verbundenen Unternehmen 252,7113,1104,535,1Finanzverbindlichkeiten 31.458,0325,731.060,072,3Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.262,11.262,10,00,0Sonstige Verbindlichkeiten 67,061,00,06,0Gesamt 32.787,11.648,831.060,078,3davon gegenüber dem Bund (OeBFA) 11.916,40,019.999,40,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 203,8131,50,072,3Finanzinstrumente (kurz- und langfristig) Buchwert Financial In-31.12.2023 struments (siehe nichtzinssensitive fixverzinsliche variabel verzinsliche in Mio. EUR Erläuterung 29.5)FinanzinstrumenteFinanzinstrumenteFinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte 263,679,1184,50,0Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 281,5281,50,00,0Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 34,334,30,00,0Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25,30,00,025,3Gesamt 604,7394,9184,525,3davon gegenüber verbundenen Unternehmen 262,262,2103,925,2Finanzverbindlichkeiten 29.153,2617,528.241,8293,9Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.216,91.216,90,00,0Sonstige Verbindlichkeiten 358,5353,3*)0,05,2*)Gesamt 30.728,62.187,7*)28.241,8299,1*)davon gegenüber dem Bund (OeBFA) 11.916,40,011.916,40,0davon gegenüber verbundenen Unternehmen 396,4102,50,0293,9
*) Angepasste Vergleichswerte.
Bei den nichtzinssensitiven Finanzinstrumenten handelt es sich um unverzinste Posten.
Weltweit wird eine grundlegende Reform der wichtigsten Referenzzinssätze vorgenommen, einschließlich des Ersatzes einiger
„Interbank Offered Rates“ (IBORs) durch alternative, nahezu risikofreie Zinssätze (als „IBOR-Reform“ bezeichnet). Es besteht
Ungewissheit über den Zeitpunkt und die Methoden des Übergangs. Der EURIBOR ist weiterhin uneingeschränkt als
Referenzzins verwendbar. Dies ermöglicht es den Marktteilnehmern, den EURIBOR weiterhin für bestehende Verträge zu
verwenden. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern geht davon aus, dass der EURIBOR auf absehbare Zeit (zumindest bis 2025) als
Referenzzinssatz bestehen bleiben wird.
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Keiner der aktuellen an EURIBOR-gebundenen Kreditverträge des Konzerns enthält angemessene und robuste
Rückfallklauseln für eine Einstellung des Referenzzinssatzes. Verschiedene Industriegruppen arbeiten an entsprechenden
Rückfallklauseln für unterschiedliche Instrumente und EURIBORs, die der Konzern gegebenenfalls umsetzen wird. Der Konzern
hat den Markt und die Ergebnisse der verschiedenen Industriearbeitsgruppen, die den Übergang zu den neuen
Referenzzinssätzen steuern, genau beobachtet. Dies schließt Ankündigungen der zuständigen Aufsichtsbehörden ein. Als
Reaktion werden laufende Abstimmungen mit den Geschäftsbanken, Gespräche mit den SAP-Berater:innen bezüglich
Abbildung der Rückfallklauseln sowie ein Austausch mit der Treasury-Interessensgemeinschaft vorgenommen.
Sensitivitätsanalyse Zinsrisiko
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen
d
er Marktzinssätze auf das Ergebnis und das Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die
hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag angewendet
werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus,
wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsrisiken.
Marktzinssatzänderungen von originären, variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht im Rahmen
von Cashflow Hedges gegen Zinsänderungsrisiken gesichert sind, werden bei der Berechnung der ergebnisbezogenen
Sensitivitäten miteinbezogen.
Wirksamkeit in GuV Sensitivitätsanalyse Zinsrisiko 31.12.2024 in Mio. EUR +100 Basispunkte -100 BasispunkteVermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1,3 -0,9 Schulden Finanzverbindlichkeiten -0,7 0,7 Sonstige Verbindlichkeiten -0,7 0,7 Wirksamkeit in GuV Sensitivitätsanalyse Zinsrisiko 31.12.2023 in Mio. EUR +100 Basispunkte -100 BasispunkteVermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,6 -0,1 Schulden Finanzverbindlichkeiten -3,0 2,7 Sonstige Verbindlichkeiten -0,5*) 0,5*)
*) Angepasste Vergleichswerte.
Zum 31.12.2024 und zum 31.12.2023 bestehen keine Zinsderivate.
29.2.b. Währungsrisiko
Die Fremdwährungsrisiken des ÖBB Infrastruktur-Konzerns resultieren vorwiegend aus originären finanziellen
Verbindlichkeiten in Fremdwährung. Zum Abschlussstichtag unterlag der ÖBB Infrastruktur-Konzern keinen wesentlichen
Risiken aus auf Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten.
Bei verbliebenen Positionen aus aufgelösten CBL-Transaktionen (betrifft auch die US-Dollar-Anleihen) werden nahezu alle
Zahlungsströme fristenkongruent in US-Dollar abgewickelt. Sofern es bei den Veranlagungen zu keinen Ausfällen kommt,
besteht somit kein Fremdwährungsrisiko.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt das Nettofremdwährungsrisiko:
20242023Währungssensitive Finanzinstrumente in Mio. USDin Mio. USDÜbrige finanzielle Vermögenswerte 92,089,0Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -4,0-4,0Übrige finanzielle Verbindlichkeiten -90,0-90,0 -2,0-5,0abzgl. Devisentermingeschäfte -5,5-5,5*)Nettofremdwährungsrisiko -7,5-10,5*)
*) Angepasste Vergleichswerte.
Sensitivitätsanalyse Währungsrisiko
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern war demnach in beiden Geschäftsjahren nur im geringen Umfang Währungsrisiken aus
ungesicherten Fremdwährungsverbindlichkeiten ausgesetzt. Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 % aufgewertet
(abgewertet) worden wäre, gäbe es zu beiden Bilanzstichtagen keine wesentlichen Ergebniseffekte.
29.2.c. Kreditrisiko
Das Kontrahentenrisiko erfasst das Schadenspotenzial
aufgrund von Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen durch
Finanzpartner (vornehmlich Geldmarktgeschäfte, Veranlagungen, barwertig positive Derivate). Die dem Kontrahentenrisiko-
Management zugrunde liegenden und für jeden Finanzpartner individuell vergebenen Limits werden täglich auf Einhaltung
überprüft. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterhält Geschäftsbeziehungen nur zu Finanzpartnern, die über ein definiertes
Rating verfügen und für die eine objektive Risikoeinstufung des Kapitalmarkts vorliegt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat ein Kontrahentenrisiko-Management eingeführt, bei dem die Limitermittlung und
-vergabe primär auf der Auswertung von Credit-Default-Swap-Daten der ÖBB Holding Konzern Finanzpartner basieren.
Hierdurch ist eine schnelle Reaktion auf sich verändernde Risikoeinschätzungen des Kapitalmarkts hinsichtlich der
Finanzpartner sichergestellt. Die jeweils aktuellen Limits und deren Ausnutzung werden täglich überwacht, um auf
Marktstörungen zeitnah und risikoorientiert reagieren zu können.
Die finanziellen Vermögenswerte des ÖBB Infrastruktur-Konzerns umfassen hauptsächlich Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Wertpapiere. Diese
Positionen stellen die maximale Gefährdung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns durch das Ausfallsrisiko im Verhältnis zu den
finanziellen Vermögenswerten dar.
Dieses Kreditrisiko setzt sich wie folgt zusammen:
Bruttoexposure abzüglich Kreditrisiko aus finanziellen Finanzinstrumenten (Buchwert zuzüglich Sicherheiten in Mio. EUR Wertberichtigungen)(Fair Value)NettoexposureGesamtexposure 2024 Finanzielle Vermögenswerte 217,60,0217,6Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 235,0-10,8224,2Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 60,40,060,4Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35,10,035,1Risiko lang- und kurzfristiger Vermögenswerte 548,1-10,8537,3Kreditrisiko aus übernommenen Haftungen 12,70,012,7Gesamtkreditrisiko 31.12.2024 560,8-10,8550,0Gesamtexposure 2023 Finanzielle Vermögenswerte 263,80,0263,8Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 296,5-40,8255,7Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 34,70,034,7Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25,30,025,3Risiko lang- und kurzfristiger Vermögenswerte 620,4-40,8579,6Kreditrisiko aus übernommenen Haftungen 11,20,0 *)11,2 *)Gesamtkreditrisiko 31.12.2023 631,6-40,8 *)590,8 *)
*) Angepasste Vergleichswerte.
Hinsichtlich der Fälligkeit der Forderungen wird auf Erläuterung 20 verwiesen. Die Sicherheiten bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen bestehen aus Treuhandgeldern für Verwertungsobjekte.
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29.2.d. Liquiditätsrisiko
Das übergeordnete Ziel im Bereich Finanzen im ÖBB Inf
rastruktur-Konzern ist die Sicherstellung des notwendigen
Liquiditätsspielraums für alle Gesellschaften des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Liquiditätsrisiko für den ÖBB Infrastruktur-
Konzern bedeutet zudem jede Einschränkung der Verschuldungs- und Kapitalaufnahmefähigkeit (zum Beispiel durch eine
schlechtere Kreditbeurteilung einer Ratingagentur oder durch ein bankeninternes Rating) im Hinblick auf Volumen und
Konditionen für die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, wodurch die Umsetzung der Unternehmensstrategie oder der
finanzielle Handlungsspielraum beeinträchtigt werden könnten.
Die Aufgabe liegt daher in der Analyse des Liquiditätsrisikos sowie in der konsequenten Sicherung der Liquidität (vor allem durch
Liquiditätsplanung, Vereinbarung ausreichender Kreditlinien und ausreichende Diversifizierung der Kreditgeber). Aus den
nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären und
derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich. Die tatsächlich erwarteten Fälligkeiten weichen von den vertraglich
vereinbarten nicht ab.
Überleitung der Buchwerte auf originäre und finanzielle abzüglich Derivative Verbindlichkeiten Buchwert der Buchwert der lang-Non Originäre finanzielle zum 31.12.2024 kurzfristigen fristigen Financial Financial Finanzverbind-Verbind-in Mio. EUR VerbindlichkeitenVerbindlichkeitenGesamtInstrumentsInstrumentslichkeitenlichkeitenAnleihen1.527,75.363,86.891,50,06.891,56.891,50,0Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten9,03.783,73.792,70,03.792,73.792,70,0Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und CBL15,2220,8236,00,0236,0236,00,0Übrige Finanzverbindlichkeiten413,820.123,920.537,70,020.537,720.501,836,0Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1.272,90,01.272,910,81.262,11.262,10,0Sonstige Verbindlichkeiten512,326,3538,6471,667,067,00,0 3.750,929.518,533.269,4482,432.787,032.751,136,0Überleitung der Buchwerte auf originäre und finanzielle abzüglich Derivative Verbindlichkeiten Buchwert der Buchwert der Non Originäre finanzielle zum 31.12.2023 kurzfristigen langfristigen Financial Financial Finanzverbind-Verbind-in Mio. EUR VerbindlichkeitenVerbindlichkeitenGesamtInstrumentsInstrumentslichkeitenlichkeitenAnleihen 998,96.885,77.884,60,07.884,67.884,60,0Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 208,83.710,73.919,50,03.919,53.919,50,0Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und CBL 16,0224,1240,10,0240,1240,10,0Übrige Finanzverbindlichkeiten889,116.219,917.109,00,017.109,016.953,2155,7Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.225,20,01.225,28,31.216,91.216,90,0Sonstige Verbindlichkeiten 570,918,5589,4230,9358,5358,50,0 3.908,927.058,930.967,8239,230.728,630.572,8155,7nicht Cashflows 2025 Cashflows 2026-2029 Cashflows 2030ff zahlungs-zu zahlungswirk- zu zahlungswirk- zu zahlungswirk- wirksame samen Buchwerten samen Buchwerten samen Buchwerten BuchwertBuchwerteZinsen *)Tilgung *)ZinsenTilgungZinsenTilgungin Mio. EUR 31.12.202431.12.2024202520252026-20292026-20292030ff2030ffOriginäre finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 6.891,5 0,0 234,0 1.527,7 598,4 1.538,5 554,6 3.825,3 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.792,7 0,0 98,7 9,0 333,8 975,6 314,1 2.808,1 Finanzverbindlichkeiten Leasing und CBL 236,0 0,0 4,3 15,2 14,6 61,9 20,4 158,9 Übrige Finanzverbindlichkeiten 20.501,8 21,6 304,2 373,0 1.155,3 4.157,0 5.827,5 15.950,2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.262,1 0,0 0,0 1.262,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 67,0 0,0 0,0 67,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 32.751,1 21,6 641,2 3.254,0 2.102,1 6.733,0 6.716,6 22.742,5
*) Die übrigen Finanzverbindlichkeiten enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus abgegrenzten Zinszahlungen für Anleihen, übrige Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem
Bund (OeBFA) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die tatsächlichen Zinszahlungen 2025 aus diesen abgegrenzten Verbindlichkeiten werden in der Zeile
Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und nicht bei den übrigen Finanzverbindlichkeiten dargestellt.
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nicht Cashflows 2024 Cashflows 2025-2028 Cashflows 2029ff zahlungs-zu zahlungswirk- zu zahlungswirk- zu zahlungswirk- wirksame samen Buchwerten samen Buchwerten samen Buchwerten BuchwertBuchwerteZinsen *)Tilgung *)ZinsenTilgungZinsenTilgungin Mio. EUR 31.12.202331.12.2023202420242025-20282025-20282029ff2029ffOriginäre finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 7.884,6 0,0 244,0 998,9 691,6 2.560,9 695,4 4.324,8 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.919,5 0,0 104,8 208,8 358,3 775,6 360,4 2.935,1 Finanzverbindlichkeiten Leasing und CBL 240,1 0,0 4,2 16,0 14,6 58,9 21,9 165,2 Übrige Finanzverbindlichkeiten 16.953,2 21,7 194,2 537,2 720,9 3.209,2 4.042,8 12.964,1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.216,9 0,0 0,0 1.216,9 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 358,5 0,0 0,0 358,5 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 30.572,8 21,7 547,2 3.336,3 1.785,4 6.604,6 5.120,5 20.389,2
*) Die übrigen Finanzverbindlichkeiten enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus abgegrenzten Zinszahlungen für Anleihen, übrige Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem
Bund (OeBFA) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die tatsächlichen Zinszahlungen 2024 aus diesen abgegrenzten Verbindlichkeiten werden in der Zeile
Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und nicht bei den übrigen Finanzverbindlichkeiten dargestellt.
Die oben dargestellten Zinsen und Tilgungen der finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten nicht jene aus Restpositionen aus
bereits aufgelösten Cross-Border-Leasing-Transaktionen in Höhe von rd. 21,6 Mio. EUR (Vj: rd. 21,7 Mio. EUR). Diesen
Tilgungen und Zinsen stehen gleichlautende Einnahmen gegenüber, welche im Cashflow mit Zinsen und Tilgungen der
finanziellen Verbindlichkeiten saldiert wurden, da die Zahlungen nicht über die Bankkonten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
abgewickelt werden. Vielmehr werden die Einnahmen aus den Vermögenswerten vom Schuldner direkt an den Gläubiger
überwiesen.
Buchwertin Mio. EUR 31.12.2024Cashflows 2025Cashflows 2026–2029Cashflows 2030ffDerivative finanzielle Verbindlichkeiten Stromderivate – Cashflow Hedges 20,478,115,00,0Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 15,350,56,00,0Sonstige Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,30,00,30,0Gesamt 36,0128,621,30,0Finanzgarantien Sonstige Eventualverbindlichkeiten 12,74,42,26,1Buchwertin Mio. EUR 31.12.2023Cashflows 2024Cashflows 2025–2028Cashflows 2029ffDerivative finanzielle Verbindlichkeiten Stromderivate – Cashflow Hedges 76,4129,3112,60,0Sonstige Derivate ohne Hedge-Beziehung 79,3189,014,20,0Gesamt 155,7318,3126,80,0Finanzgarantien Sonstige Eventualverbindlichkeiten 11,24,52,04,7
Einbezogen wurden alle Finanzinstrumente, die am Abschlussstichtag im Bestand und für die bereits Zahlungen vertraglich
vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Schulden wurden bei den dargestellten künftigen Zahlungsströmen nicht
berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet.
Hinsichtlich der derivativen finanziellen Vermögenswerte ist von folgenden Auszahlungen auszugehen:
Buchwertin Mio. EUR 31.12.2024Cashflows 2025Cashflows 2026–2029Cashflows 2030ffDerivative finanzielle Vermögenswerte Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 7,6 43,1 0,6 0,0 Stromderivate – Cashflow Hedges 10,6 40,3 54,8 0,0 Gesamt 18,2 83,4 55,4 0,0
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Buchwertin Mio. EUR 31.12.2023Cashflows 2024Cashflows 2025–2028Cashflows 2029ffDerivative finanzielle Vermögenswerte Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 64,2 7,4 1,3 0,0 Stromderivate – Cashflow Hedges 10,1 25,3 29,8 0,0 Gesamt 74,4 32,7 31,1 0,0
29.3. Sicherungsmaßnahmen
Hedge Accounting
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern wendet Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 (Hedge
A
ccounting) zur Sicherung von Bilanzposten und zukünftigen Zahlungsströmen an. Dies mindert Volatilitäten in der Gewinn-
und-Verlust-Rechnung. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge und Cashflow Hedge zu
unterscheiden. Der ÖBB Konzern wendet nur Cashflow Hedge an.
Die von IFRS 9 gestellten Anforderungen an die Anwendung des Hedge Accountings werden vom
ÖBB Infrastruktur-Konzern wie folgt erfüllt:
Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten
Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch das Ziel der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete
Zuordnung der Sicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten sowie Schulden und geplanten
Transaktionen als auch die Einschätzung des Wirksamkeitsgrades der eingesetzten Sicherungsinstrumente. Bestehende
Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend daraufhin überprüft, ob die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung
weiterhin erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall und eine Rekalibrierung der Sicherungsbeziehung nicht möglich oder läuft das
Sicherungsinstrument aus oder wird veräußert oder beendet, dann wird die Hedge-Beziehung beendet.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern führt auch Sicherungsmaßnahmen durch, die nicht die formalen Anforderungen des IFRS 9
e
rfüllen, jedoch gemäß den Grundsätzen des Risikomanagements wirtschaftlich effektiv zur Sicherung des finanziellen Risikos
beitragen.
29.4. Commodity-Risiken
Der Bereich Energieanlagenmanagement / Energiewirtschaft der ÖBB-Infrastruktur AG ist für die Beschaffung
leitungsgebundener Energieträger sowie energienaher Produkte (Herkunftsnachweise) im ÖBB Konzern zuständig. Sämtliche
dieser Produkte werden entweder an interne oder externe Kunden geliefert oder zum Betrieb des 16,7-Hz-Bahnstromnetzes
herangezogen. Preisschwankungen dieser Produkte beeinflussen die Aufwände des ÖBB Infrastruktur-Konzerns bzw. des
ÖBB Konzerns und stellen somit ein Marktrisiko dar. Da rund zwei Drittel des benötigten Bahnstroms und der gesamte Strom
zur Versorgung der Betriebsanlagen (Bahnhöfe etc.) auf dem Strommarkt beschafft werden, ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern
von Strompreisvolatilität stark betroffen. Die Risikomanagementstrategie sieht daher eine Preisabsicherung vor.
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Ein wesentliches Risiko bei der Beschaffung von Energie besteht in der Schwankung der Marktpreise. Dies ist insbesondere
auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Verkaufspreise für Bahnstrom sowie die Tarife für Betriebsanlagen für jedes
Kalenderjahr bereits im vierten Quartal vor Lieferbeginn fixiert oder die Tarife für die Bahnstromnetznutzung sogar noch ein
Jahr früher erstmalig verlautbart werden müssen. Daher ist es für den ÖBB Infrastruktur-Konzern besonders relevant, die
Preise im Vorfeld bereits abgesichert bzw. fixiert zu haben. Die Preisabsicherung erfolgt mittels des Abschlusses von Forwards
und Futures für die geplanten Einkaufsmengen für Bahnstrom, Verlustenergie und Betriebsanlagen. Neben der Absicherung
der Preise dient die Absicherung aber auch der Erhöhung der Planungssicherheit, welche als Basis der Preiskalkulation
notwendig ist.
Vor dem Hintergrund der Beschaffungsstrategien und zur Risikodiversifizierung wurde seitens des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns eine langfristige rollierende Beschaffung (Rolling Hedge) beschlossen. Der definierte
Beschaffungszeitraum variiert in Abhängigkeit von den gesicherten Grundgeschäften (bis zu drei Jahre für Energie). Durch das
Portfoliomanagement Energiewirtschaft muss zu definierten Zeitpunkten ein bestimmter Prozentsatz der zu beschaffenden
Menge (eine geforderte Eindeckung, die Soll-Einkaufsmenge) je Beschaffungsjahr eingekauft sein. Um die Preiserwartung des
Portfoliomanagements bei der Beschaffung einfließen zu lassen, wurde ein oberer und unterer Mengenkorridor definiert.
Abhängig von der Preiserwartung besteht die Möglichkeit, innerhalb des unteren und oberen Korridors mehr oder weniger
Menge als die Soll-Einkaufsmenge preislich abzusichern. Am Ende des Beschaffungszeitraums entfällt dieser Korridor, das
heißt, die Soll-Einkaufsmenge entspricht einer Eindeckung zu 100 %.
29.4.1. Cashflow Hedges (CFH)
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat Stromgeschäfte (lan
gfristige Beschaffungsverträge, Stromforwards und -futures
einkaufsseitig) abgeschlossen. Diese Stromgeschäfte dienen unter Berücksichtigung der Bewirtschaftung des
Erzeugungsportfolios und der langfristigen Einkaufsverträge der Absicherung des Strombeschaffungspreises für die geplanten
Einkaufsmengen. Die Termingeschäfte werden über den OTC-Markt (Forwards) oder die Börse (Futures) getätigt. Die
Zahlungsstromänderungen der geplanten Stromeinkäufe, die sich durch die Änderung des Strompreises ergeben, werden
durch die Zahlungsstromänderungen der Forwards und Futures, die als Derivate nach IFRS 9 einzustufen waren, ausgeglichen.
M
it den Sicherungsmaßnahmen wird das Ziel verfolgt, die variablen Strompreise der geplanten Stromeinkäufe zu fixieren.
Insofern abgeschlossene Einkaufskontrakte durch gegenläufige Geschäfte geschlossen wurden, nachdem die endgültigen
Bezugskontrakte verhandelt worden waren, werden beide Geschäfte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Der bis zur Schließung im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei Settlement des Forwards in die Gewinn-und-Verlust-
Rechnung umgebucht (Betriebsanlagen geschlossen).
Der Strompreis setzt sich aus der European-Energy-Exchange-bezogenen Preiskomponente Deutschland und dem
Transportaufschlag zusammen. Bei als Cashflow Hedge designierten Strom-Forwards und Futures designiert die ÖBB-
Infrastruktur AG nur die auf den European-Energy-Exchange-Settlement-Preis bezogene Preiskomponente der erwarteten
künftigen Beschaffung als gesichertes Risiko. Mit der Strompreiszonentrennung ab dem 01.10.2018 in die Bereiche
Deutschland und Österreich deckt das Sicherungsgeschäft nicht mehr den Transportaufschlag ab.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern sichert rd. 1.200 GWh je Lieferjahr rollierend über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren für
den Bezug von Bahnstrom und Verlustenergie sowie rd. 310 GWh für Betriebsanlagen ab.
Der Ausweis der Derivate mit einem positiven beizulegenden Zeitwert erfolgt je nach Laufzeitband in den kurzfristigen oder
langfristigen finanziellen Vermögenwerten (Erläuterung 18). Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert werden je
n
ach Laufzeitband in den kurzfristigen oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen (Erläuterung 25).
Stromderivate in Hedge-Beziehung Nominale Durchschnittlicher Beizulegender 31.12.2024 (Kontraktpreis)AusübungspreisZeitwertLaufzeitende Anzahl DerivateMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 7342.057.044202,2-9,9davon Laufzeitende 2025 5411.219.985132,5108,6-13,3davon Laufzeitende 2026 177679.37957,885,12,6davon Laufzeitende 2027 16157.68011,975,50,8Stromderivate in Hedge-Beziehung Nominale Durchschnittlicher Beizulegender 31.12.2023 (Kontraktpreis)AusübungspreisZeitwertLaufzeitende Anzahl DerivateMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 602 2.301.052 279,8-66,2davon Laufzeitende 2024 387 1.270.447 154,7121,8-40,1davon Laufzeitende 2025 196 846.645 106,2127,9-23,9davon Laufzeitende 2026 18 175.200 18,1103,6-2,1davon Laufzeitende 2027 1 8.760 0,887,80,0
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Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der Widmung eines Derivates als Sicherungsinstrument eine prospektive
Effektivitätsmessung sowie zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung und die
Ermittlung einer möglichen Ineffektivität. Die Messung der Ineffektivität erfolgt durch Vergleich der kumulierten Änderungen
des beizulegenden Zeitwerts der designierten Sicherungsinstrumente seit Designation der Sicherungsbeziehung und der
kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts in Bezug auf das gesicherte Risiko. Zur
Ermittlung der kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts in Bezug auf das Risiko
der Änderungen des European-Energy-Exchange-Settlement-Preises wird ein hypothetisches Derivat gebildet.
Ineffektivitäten können sich daraus ergeben, dass den abgeschlossenen Beschaffungsgeschäften unter Umständen andere
Lastprofile zugrunde liegen und sich im Rahmen der Kaskadierung und Profilierung Mengenabweichungen ergeben können,
da sich das hypothetische Derivat in diesem Fall nicht ändert. Des Weiteren können Ineffektivitäten auftreten, wenn das
Kreditrisiko des Handelspartners stark von jenem der ÖBB-Infrastruktur AG abweicht. Darüber hinaus kann es aufgrund von
Verringerungen der Planeinkaufsmenge zu einer kurzfristigen Übersicherung kommen, die sich jedoch im Zeitablauf wieder
ausgleicht.
Die Marktwertermittlung der Stromeinkaufsforwards zum Bilanzstichtag erfolgt auf Basis von deutschen European-Energy-
Exchange-Futures-Notierungen (EEX-Notierung), die unter Heranziehen aktueller Zinskurven diskontiert werden. Die
Marktwerte oder Stromeinkaufsfutures entsprechen der EEX-Notierung.
Beträge, welche aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgebucht werden, sind ebenso wie
etwaige Ineffektivitäten im Materialaufwand erfasst.
Bei den geschlossenen Derivaten handelt es sich um Forwards für die Versorgung der Betriebsanlagen. Wenn die
Ausschreibung bzw. die Vergabe erfolgt ist, wird die über den Forward ursprünglich gekaufte Menge durch einen
gegenläufigen Forward verkauft und somit geschlossen. Die Umbuchung aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn-und-
Verlust-Rechnung erfolgt bei Lieferung.
Das kumulierte sonstige Ergebnis aus den Stromderivaten, die als Cashflow Hedge designiert waren, stellt sich wie folgt dar:
Weitere Erläuterungen zu den latenten Steuern finden sich in Erläuterung 13.
29.4.2.
Sonstige Stromderivate
Die folgende Tabelle zeigt das Fristigkeitsband jener Forwards und Futures, die zwar zu Sicherungszwecken abgeschlossen
werden, aber unter anderem aufgrund der Schwankungen der Verbrauchsmenge nicht die formalen Anforderungen des IFRS 9
für Cashflow Hedges erfüllen.
Anzahl Nominal-Durchschnittlicher Beizulegender Stromderivate Einkauf DerivatevolumenAusübungspreisZeitwertohne Hedge-Beziehungen 31.12.2024 EinkaufMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 125 987.376 106,8-5,6davon Laufzeitende 2025 116 926.056 100,1108,1-4,4davon Laufzeitende 2026 8 52.560 6,0114,9-1,3davon Laufzeitende 2027 1 8.760 0,667,20,1
Stromderivate in Mio. EURCFHCFH geschlossenOCI gesamtLatente SteuernOCI nach SteuernStand 31.12.2022289,760,8350,583,0267,5Bahnstrom-149,50,0-149,5-35,9-113,7Betriebsanlagen-24,70,0-24,7-5,9-18,8Betriebsanlagen geschlossen4,3-4,30,00,00,0Umbuchung GuV 2023-185,9-52,5-238,4-55,5-183,0Stand 31.12.2023-66,24,0-62,2-14,3-47,9Bahnstrom-7,50,0-7,5-1,7-5,8Betriebsanlagen0,90,00,90,20,7Betriebsanlagen geschlossen 6,9-6,90,00,00,0Umbuchung GuV 2024 55,7-5,450,211,638,7Stand 31.12.2024 -10,3-8,3-18,6-4,3-14,3
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Anzahl Nominal-Durchschnittlicher Beizulegender Stromderivate Einkauf DerivatevolumenAusübungspreisZeitwertohne Hedge-Beziehungen 31.12.2023 EinkaufMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 277 1.411.701 211,9-75,9 davon Laufzeitende 2024 269 1.306.581 196,3150,2-71,7 davon Laufzeitende 2025 8 105.120 15,6148,7-4,2Anzahl Nominal-Durchschnittlicher Beizulegender Stromderivate Verkauf ForwardsvolumenAusübungspreisZeitwertohne Hedge-Beziehungen 31.12.2024 VerkaufMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 65 902.425 84,5-2,0davon Laufzeitende 2025 59 841.105 79,4-94,5-1,7davon Laufzeitende 2026 5 52.560 4,5-84,9-0,2davon Laufzeitende 2027 1 8.760 0,6-67,2-0,1Anzahl Nominal-Durchschnittlicher Beizulegender Stromderivate Verkauf ForwardsvolumenAusübungspreisZeitwert ohne Hedge-Beziehungen 31.12.2023 VerkaufMWhin Mio. EURin EURin Mio. EURBestand 53 1.275.435 175,960,8 davon Laufzeitende 2024 52 1.179.075 165,3-140,259,5 davon Laufzeitende 2025 1 96.360 10,6-109,81,3
Der Ausweis der Derivate mit einem positiven beizulegenden Zeitwert erfolgt in den kurzfristigen finanziellen
Vermögenwerten (Erläuterung 18). Derivate mit einem negativen beizulegenden Zeitwert werden in den
F
inanzverbindlichkeiten ausgewiesen (Erläuterung 25). Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes der Stromderivate ohne
Hedge-Beziehung werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im sonstigen Finanzergebnis erfasst.
29.4.3. Sensitivitäten Stromderivate
Eine Erhöhung beziehungsweise Reduktion des Strompreises um 10 % bei gleichbleibender Einschätzung des Kreditrisikos und
der Zinskomponente würde zu einer Erhöhung bzw. Reduktion des sonstigen Ergebnisses um rd. 1,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 6,6 Mio. EUR) und einer Erhöhung bzw. Reduktion des Finanzertrages in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in Höhe
von rd. 0,8 Mio. EUR (Vj: rd. 1,5 Mio. EUR) führen. Diese Beträge sind vor der Berücksichtigung von Ertragsteuern.
29.5. Zusätzliche Angaben gemäß IFRS 7
Kapitalmanagement
Die finanzwirtschaftliche Steuerung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zielt auf die Erhaltung einer hervorragenden
B
onitätseinstufung ab. Aufgrund der speziellen Situation und der gesetzlich festgelegten Aufgabe des Unternehmens, aber
auch aufgrund der Vereinbarung mit der öffentlichen Hand, Infrastrukturaufwendungen (sowohl Errichtung als auch Betrieb
und Instandhaltung), die nicht in der Ertragskraft des Unternehmens Deckung finden, zu bezuschussen, erfolgt die Steuerung
der Kapitalstruktur vor allem mit Kennzahlen, welche die Verschuldung messen, und mit den jeweiligen Planwerten verglichen
werden. Grundsätzlich wird der Finanzierungsbedarf im jährlich stattfindenden Planungsprozess ermittelt, wobei die
Tilgungen der nächsten Jahre, die geplanten Investitionen, die vom Bund geleisteten Zuschüsse sowie der operative Cashflow
berücksichtigt werden. Der sich daraus ergebende Finanzierungsbedarf wird kurzfristig über Kreditlinien bzw. den
konzerninternen Cashpool sowie langfristig durch externe Finanzierungen gedeckt. Das Unternehmen definiert Eigenkapital
als Grundkapital, Rücklagen, erwirtschaftetes Ergebnis. Das gemanagte Eigenkapital beträgt zum 31.12.2024
rd. 1.434,9 Mio. EUR (Vj: rd. 1.362,3 Mio. EUR).
Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten
Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Forderungen haben überwiegend
k
urze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise den beizulegenden
Zeitwerten. Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen entsprechen den Barwerten der mit den
Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter.
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Die bilanzierten Werte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Langfristige sonstige Forderungen und
Vermögenswerte oder langfristige sonstige Verbindlichkeiten und Schulden sind im Wesentlichen Non-Financial Instruments.
Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinskurve
ermittelt. In der nachstehenden Überleitungsrechnung werden die Non-Financial Instruments und die Finanzinstrumente aus
Hedge Accounting in einer eigenen Spalte dargestellt, um eine Überleitung zum Buchwert des Bilanzpostens zu ermöglichen.
Die bei den jeweiligen Bilanzposten angegebenen beizulegenden Zeitwerte in den nachstehenden Tabellen beziehen sich nur
auf die Finanzinstrumente. Alle finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden mit Ausnahme der Position
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Cash) und der emittierten Anleihen mit einer ISIN-Nummer, die in den
Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden, durchgängig gemäß Level 2 bewertet. Level-2-Bewertungen beruhen auf
anderen Eingangsparametern als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld
entweder unmittelbar oder mittelbar am Markt beobachtbar sind. Bei langfristigen Finanzinstrumenten findet die Bewertung
aufgrund abgezinster Zahlungsströme statt.
Für die angegebenen beizulegenden Zeitwerte der emittierten Anleihen mit einer ISIN-Nummer in Höhe von
rd. 7.009,8 Mio. EUR (Vj: rd. 8.040,9 Mio. EUR) werden Marktpreise herangezogen. Davon liegen für rd. 6.851,5 Mio. EUR
(
Vj: rd. 7.882,0 Mio. EUR) unangepasste notierte Preise vor (Level-1-Bewertung). Für rd. 158,3 Mio. EUR
(Vj: rd. 158,9 Mio. EUR) wurden die Barwerte errechnet, da keine Marktnotierung verfügbar war.
Level-1-Bewertungen sind solche, die sich aus notierten Preisen (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische finanzielle
Vermögenswerte oder Schulden ergeben. Die Quelle für die Notierungen ist Bloomberg. Die Anleihen wurden über die Börsen
in Luxemburg und Wien begeben. Der beizulegende Zeitwert der Anleihen mit CUSIP-Nummern, die 2015 erstmals begeben
wurden, beträgt rd. 64,3 Mio. EUR (Vj: rd. 58,0 Mio. EUR). Diese wurden mit einem Bewertungsmodell, das auf
Marktparametern basiert, gemäß Level 2 bewertet.
abzüglich zu Finanzielle Vermögenswerte Non-Financial FVtPL EK-zwingend fortgeführten Hedge zum 31.12.2024 Financial Instru-Instrumentzum Anschaffungs-Accoun-Fair in Mio. EUR BuchwertInstrumentsmentseFVtPLkostenCashtingLeasingValueLangfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 161,8 0,0 161,8 1,1 0,0 56,2 0,0 4,8 99,7 164,5 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 73,4 52,0 21,4 0,0 0,0 21,4 0,0 0,0 0,0 21,4 Kurzfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 55,7 0,0 55,7 0,0 7,6 37,5 0,0 5,8 4,8 55,7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 242,1 21,3 220,8 0,0 0,0 220,8 0,0 0,0 0,0 220,8 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 394,0 355,4 38,6 0,0 0,0 38,6 0,0 0,0 0,0 38,6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 35,1 0,0 35,1 0,0 0,0 0,0 35,1 0,0 0,0 35,1 Summe Buchwert je Kategorie 1,1 7,6 374,5 35,1 10,6 104,5 At Fair Value abzüglich through Profit Finanzverbindlichkeiten zum Non-At and Loss 31.12.2024 Financial Financial Amortised (Held for Hedge in Mio. EUR BuchwertInstrumentsInstrumentsCostTrading)AccountingLeasingFair Value *)Langfristige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 29.492,2 0,0 29.492,2 29.269,7 0,3 1,4 220,8 28.819,3 Sonstige Verbindlichkeiten 26,3 26,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Kurzfristige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 1.965,8 0,0 1.965,8 1.916,3 15,3 19,0 15,2 1.955,1 Verbindlichkeiten aus 0,0 Lieferungen und Leistungen 1.272,9 10,8 1.262,1 1.262,1 0,0 0,0 1.262,1 Sonstige Verbindlichkeiten 512,3 445,3 67,0 67,0 0,0 0,0 0,0 67,0 Summe Buchwert je Kategorie 32.515,1 15,6 20,4 236,0
*) Die angegebenen Fair Values zu den Finanzverbindlichkeiten enthalten keine Werte für die Leasingverbindlichkeiten.
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abzüglich zu Finanzielle Vermögenswerte Non-Financial FVtPL EK-zwingend fortgeführten Hedge zum 31.12.2023 Financial Instru-Instrumentzum Anschaffungs-Accoun-Fair in Mio. EURBuchwertInstrumentsmentseFVtPLkostenCashtingLeasingValueLangfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 181,9 0,0 181,9 1,0 0,0 82,1 0,0 0,4 99,4 186,1 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 70,5 69,8 0,7 0,0 0,0 0,7 0,0 0,0 0,0 0,7 Kurzfristige Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte 81,7 0,0 81,7 0,0 64,2 7,8 0,0 9,7 4,5 81,7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 311,0 29,5 281,5 0,0 0,0 281,5 0,0 0,0 0,0 281,5 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 282,2 248,6 33,6 0,0 0,0 33,6 0,0 0,0 0,0 33,6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25,3 0,0 25,3 0,0 0,0 0,0 25,3 0,0 0,0 25,3 Summe Buchwert je Kategorie 1,0 64,2 405,7 25,3 10,1 103,9 At Fair Value abzüglich through Profit Finanzverbindlichkeiten zum Non-At and Loss 31.12.2023 Financial Financial Amortised (Held for Hedge Fair Value in Mio. EUR BuchwertInstrumentsInstrumentsCostTrading)AccountingLeasing*)Langfristige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 27.040,4 0,0 27.040,4 26.789,8 0,0 26,5 224,1 25.173,4 Sonstige Verbindlichkeiten 18,5 18,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Kurzfristige Verbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten 2.112,8 0,0 2.112,8 1.967,6 79,3 49,9 16,0 2.112,8 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.225,2 8,3 1.216,9 1.216,9 0,0 0,0 0,0 1.216,9 Sonstige Verbindlichkeiten 570,9 212,4 358,5 358,5 0,0 0,0 0,0 358,5 Summe Buchwert je Kategorie 30.332,8 79,3 76,4 240,1
*) Die angegebenen Fair Values zu den Finanzverbindlichkeiten enthalten keine Werte für die Leasingverbindlichkeiten.
Saldierung von Finanzinstrumenten
Gemäß den Regelungen des IFRS 7.13C sind die in der Bilanz tatsächlich durchgeführten Saldierungen und potenziellen
A
ufrechnungsbeträge darzustellen. Da keine Vereinbarungen betreffend tatsächlicher Saldierungen bestehen, werden in den
nachfolgenden Tabellen nur die potenziellen Aufrechnungsbeträge aus Stromderivaten aufgrund von Nettingvereinbarungen
und sonstigen Vereinbarungen mit Vertragspartnern dargestellt:
potenzielle per 31.12.2024 Buchwerte brutto Aufrechnungsbeträge, die nicht Nettobeträge nach in Mio. EUR gebuchtin der Bilanz saldiert werdenpotenzieller SaldierungStromderivate Aktiv 7,0-0,86,2Stromderivate Passiv -15,00,8-14,2potenzielle per 31.12.2023 Buchwerte brutto Aufrechnungsbeträge, die nicht Nettobeträge nach in Mio. EUR gebuchtin der Bilanz saldiert werdenpotenzieller SaldierungStromderivate Aktiv 64,2-20,643,6Stromderivate Passiv -79,320,6-58,7
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung und zur Konzern-Bilanz
Die Zinsergebnisse, die nicht aus Finanzinstrumenten nach den Kategorien des IFRS 9 resultieren, setzen sich insbesondere
a
us der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen zusammen.
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Nettofinanzergebnisse nach Bewertungsklassen
Das Nettoergebnis, unterteilt nach Bewertungsklassen, ist aus nachfolgender Aufstellung zu entnehmen:
Ergebnis aus der Folgebewertung
31.12.2024 Währungs-Ergebnis aus Ergebnis aus in Mio. EUR Zinsergebniszum Fair Valueumrechnungdem AbgangBeteiligungenSonstigesFinancial Assets measured at amortised cost (FAAC) 18,9 0,0 5,2 0,0 0,0 -2,3 FVtPL (EK-Instrumente) 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0**) 0,0 Financial Instruments measured at FVtPL (Pflichtansatz) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 19,8 Financial Liabilities measured at Amortised Cost (FLAC) *) -516,0 0,0 -5,1 0,0 0,0 0,0
*) In den Zinsaufwendungen sind Negativzinsen aus Darlehen in Höhe von rd. 8,9 Mio. EUR saldiert.
**) Kleinstbetrag.
Ergebnis aus der Folgebewertung
31.12.2023 Währungs-Ergebnis aus Ergebnis aus in Mio. EUR Zinsergebniszum Fair Valueumrechnungdem AbgangBeteiligungenSonstigesFinancial Assets measured at amortised cost (FAAC) 6,2 0,0 2,8 0,0 0,0 -2,4 FVtPL (EK-Instrumente) 0,0 0,0 0,0 -0,1 0,0**) 0,0 Financial Instruments measured at FVtPL (Pflichtansatz) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,9 Financial Liabilities measured at Amortised Cost (FLAC) *) -422,8 0,0 -2,9 0,0 0,0 0,0
*) In den Zinsaufwendungen sind Negativzinsen aus Darlehen in Höhe von rd. 9,7 Mio. EUR saldiert.
**) Kleinstbetrag.
Die im Beteiligungsergebnis enthaltenen Beträge betreffen ausschließlich Dividenden.
Das Zinsergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten der Bewertungsklasse „Financial Liabilities Measured at Amortised
Cost“ schließt im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus Anleihen, sonstigen Finanzverbindlichkeiten und Krediten sowie
Beträge aus Restposten aus aufgelösten Cross-Border-Leasing-Transaktionen ein. Die übrigen Komponenten des
Nettoergebnisses erfasst der ÖBB Infrastruktur-Konzern im sonstigen Finanzaufwand bzw. im sonstigen Finanzertrag. Der nach
der Effektivzinsmethode berechnete Gesamtzinsertrag beträgt rd. 19,8 Mio. EUR (Vj: rd. 6,2 Mio. EUR).
Erträge aus Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und
Vermögenswerten in Höhe von rd. 2,0 Mio. EUR (Vj: rd. 1,4 Mio. EUR) sind nicht im Nettofinanzergebnis, sondern im
o
perativen Ergebnis enthalten. Nähere Informationen dazu gibt Erläuterung 20.
29.6. Derivative Finanzinstrumente
In den nachfolgenden Tabellen sind die bilanzierten beizulegenden Zeitwerte sämtlicher derivativer Finanzinstrumente
dargestellt. Dabei wird unterschieden, ob diese in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 (Cashflow Hedge)
eingebunden sind oder nicht.
Vermögenswerte Schulden Buchwerte Buchwerte Buchwerte Buchwerte in Mio. EUR 31.12.202431.12.202331.12.202431.12.2023Stromderivate ohne Hedge-Beziehung 7,664,215,379,3Cashflow Hedges 10,610,120,476,4Sonstige Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,00,00,30,0Summe 18,274,336,0155,7
Im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossene Devisentermingeschäfte zur Absicherung der offenen Restpositionen der aufgelösten
CBL-Transaktionen hatten zum 31.12.2023 einen minimalen beizulegenden Zeitwert. Im Geschäftsjahr 2024 liegt dieser bei
rd. 0,3 Mio. EUR.
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29.7. Fair-Value-Hierarchie
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die beizulegenden Zeitwerte jener Vermögenswerte und Schulden ermittelt wurden, die
zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, wobei eine Klassifizierung in eine dreistufige Hierarchie die Marktnähe der in
die Ermittlung eingehenden Daten widerspiegelt.
31.12.2024 in Mio. EUR Level 1Level 2Level 3SummeDerivate unter Hedge Accounting 1,49,20,010,6Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,67,00,07,6Eigenkapitalinstrumente 0,00,01,11,1Finanzielle Vermögenswerte 2,016,21,119,3Derivate unter Hedge Accounting 0,020,40,020,4Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,315,30,015,6Finanzielle Schulden 0,335,70,036,031.12.2023 in Mio. EUR Level 1Level 2Level 3SummeDerivate unter Hedge Accounting 0,110,00,010,1Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,064,20,064,2Eigenkapitalinstrumente 0,00,01,41,4Finanzielle Vermögenswerte 0,174,21,475,7Derivate unter Hedge Accounting 0,076,40,076,4Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,079,30,079,3Finanzielle Schulden 0,0155,70,0155,7
Die verschiedenen Levels wurden wie folgt bestimmt:
Level 1: Notierte Preise (unangepasst) finden sich auf einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente.
Level 2: Es wurden andere Parameter als jene in Ebene 1, die für das Finanzinstrument beobachtbar sind (entweder
direkt, das heißt als Preise, oder indirekt, das heißt abgeleitet aus Preisen), verwendet. Es wurden diesbezüglich
Discounted-Cashflow-Modelle für die Bewertung herangezogen, welche auf beobachtbaren Marktparametern (z.B.
Marktzinssätze etc.) beruhen. Forwards im Strombereich werden zu Marktpreisen (EEX) angepasst um Kreditrisiken
und Zinskomponenten bewertet.
Level 3: Es wurden Parameter verwendet, die nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Transfers zwischen den einzelnen Ebenen fanden nicht statt. Hinsichtlich weiterer Details zu diesen Finanzinstrumenten wird
auf Erläuterung 29.1. verwiesen.
30. L
easingtransaktionen
30.1. Leasinggeber
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist Eigentümerin der Schieneninfrastruktur sowie des weitaus überwiegenden Teiles der Immobilien
im ÖBB Konzern.
Bei den an Dritte vermieteten Vermögenswerten handelt es sich einerseits um als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(IAS 40) und andererseits um Gebäude, die teilweise vermietet werden, deren Anteil aber nicht überwiegend ist und die daher
n
icht unter IAS 40 fallen oder gesondert ausgewiesen werden können. Der weitaus überwiegende Teil der Mietverhältnisse
ist kündbar. Die Infrastruktur, die der Rail Cargo Austria AG, der ÖBB-Personenverkehr AG und anderen Bahnbetreibern zur
Nutzung gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, wird auf Basis einer aktuellen Preisliste in Abhängigkeit von der Nutzung
(gefahrene Kilometer oder transportierte Bruttotonnen) verrechnet, weshalb es sich dabei nicht um ein Leasing-, sondern um
ein Dienstleistungsverhältnis handelt.
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Es gibt in beiden Berichtsjahren rd. 27.000 (Vj: rd. 26.000) Mietverträge, die überwiegend unbefristet und unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von maximal sechs Monaten aufgelöst werden könnten. Davon sind rd. 4.000 (Vj: rd. 4.000) externe
b
efristete Mietverträge, die zwischen 2024 und 2112 (Vj: 2023 und 2112) enden, und innerhalb des ÖBB Konzerns 61 (Vj: 66)
Verträge, die zwischen 2024 und 2114 (Vj: 2023 und 2114) enden, wobei es sich bei den langfristigen Verträgen um
eingeräumte Baurechte an Grund und Boden handelt, welche als operatives Leasing klassifiziert wurden. Die bedingten
Mieterträge beziehen sich ausschließlich auf Mietverträge und sind gegenüber Dritten und nicht mit Konzerngesellschaften
abgeschlossen.
Da es sich bei den vermieteten Objekten mit Ausnahme der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien um nicht
abtrennbare Teilflächen von Gebäuden wie beispielsweise Bahnhöfe handelt, ist eine Angabe der Buchwerte weder
zielführend noch möglich.
Operatives Leasing
Die undiskontierten Mindestleasingzahlungen aus den b
efristeten operativen Leasingverträgen an den Bilanzstichtagen
betragen:
31.12.2024 in Mio. EUR Gesamtbis zu 1 Jahr1 bis 5 Jahremehr als 5 JahreGrundstücke und Bauten 966,067,5197,6700,9davon gegenüber verbundenen Unternehmen 143,09,537,995,6Sonstige technische Anlagen und Maschinen 10,94,95,80,1davon gegenüber verbundenen Unternehmen 8,94,14,60,131.12.2023 in Mio. EUR Gesamtbis zu 1 Jahr1 bis 5 Jahremehr als 5 JahreGrundstücke und Bauten 904,158,9141,4703,8davon gegenüber verbundenen Unternehmen 90,41,24,684,6Fahrpark 9,74,35,30,1davon gegenüber verbundenen Unternehmen 8,33,74,50,1
An bedingten Mietzahlungen wurden im Jahr 2024 rd. 10,7 Mio. EUR (Vj: rd. 9,9 Mio. EUR) ertragswirksam erfasst.
Finanzierungsleasing
Die nachfolgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu
erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.
Für den 31.12.2024 Mindestleasing-Enthaltener Netto-in Mio. EUR zahlungenZinsertraginvestitionenbis zu 1 Jahr 7,0-2,24,81 bis 5 Jahre 28,1-7,920,2mehr als 5 Jahre 91,2-11,879,4Summe der Mindestleasingzahlungen 126,3-21,9104,4Für den 31.12.2023 Mindestleasing-Enthaltener Netto-in Mio. EUR zahlungenZinsertraginvestitionenbis zu 1 Jahr 6,7-2,24,51 bis 5 Jahre 26,7-7,918,8mehr als 5 Jahre 93,5-12,980,6Summe der Mindestleasingzahlungen 126,9-23,0103,9
Im Geschäftsjahr 2024 und 2023 betreffen die Finanzierungsleasingforderungen aus dem Sub-Lease-Vertrag mit anderen
Gesellschaften des ÖBB Konzerns ausschließlich die angemietete Immobilie in der Lassallestraße.
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30.2. Leasingnehmer
Nutzungsrechte
Die Leasingverträge betreffen hauptsächlich Gebäude.
Die Leasingverträge haben eine maximale Laufzeit bis 2039. Die
Nutzungsrechte werden als Sachanlagen dargestellt (Erläuterung 14). Für Leasingverträge wird der vereinbarte Zeitraum, für
den ein Kündigungsverzicht oder eine Verlängerungsoption besteht, zur Schätzung der Laufzeit des Leasingvertrages
herangezogen. Bei unbefristet abgeschlossenen Verträgen, für die bei einer Kündigung ein wesentlich wirtschaftlicher
Nachteil entstehen würde, wird die Leasinglaufzeit geschätzt.
Leasingverbindlichkeiten
Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse d
er Leasingverbindlichkeiten dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu
zahlenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.
Für den 31.12.2024 Mindestleasing-Enthaltener in Mio. EUR zahlungenZinsaufwandBarwert2025 19,5-4,315,22026 bis 2029 76,5-14,661,9nach 2029 179,3-20,4158,9Summe 275,3-39,3236,0Für den 31.12.2023 Mindestleasing-Enthaltener in Mio. EUR zahlungenZinsaufwandBarwert2024 20,2-4,216,02025 bis 2028 73,6-14,659,0nach 2028 187,0-21,9165,1Summe 280,8-40,7240,1
In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Beträge
in Mio. EUR 20242023Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 4,5 4,3 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 0,8 0,5 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert 0,4 0,4 Abschreibungen auf Nutzungsrechte 10,9 10,3 Ertrag aus der Untervermietung oder Subleasing von Nutzungsrechten 6,8 6,5
In der Konzern-Geldflussrechnung erfasste Beträge
in Mio. EUR 20242023Gesamter Zahlungsmittelabfluss für Leasingverhältnisse 13,9 14,9 davon Tilgungsanteil 11,8 12,9davon Zinsanteil 2,1 2,0
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse setzen sich aus Zinsen und Tilgung zusammen, wobei die Tilgungen im Finanzierungs-
und die Zinsen im operativen Cashflow dargestellt sind. Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für
Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringen Werten werden im operativen Cashflow dargestellt.
Verlängerungsoptionen
Einige Immobilienmietverträge enthalten Verlängerungs
optionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren
Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum und erneut bei Eintritt einer
signifikanten Änderung von Umständen, ob die Ausübung der Verlängerungsoption hinreichend sicher ist. Die Leasingverträge
enthalten keine besonderen Beschränkungen oder Zusagen.
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31. Vereinbarungen von Dienstleistungskonzessionen (IFRIC 12)
Die folgenden Erläuterungen und Angaben beziehen sich auf die Erfordernisse des IFRIC 12 (Vereinbarungen von
D
ienstleistungskonzessionen). Darunter versteht man Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Erbringung von
Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit Zugang zu wichtigen wirtschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen gewähren.
Konzessionen Liechtenstein und Schweiz
In Übereinstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben und nach den nationalen Rechtsordnungen der beteiligten Länder
benötigt die ÖBB-Infrastruktur AG als Infrastrukturbetreiberin jener Strecken oder Streckenteile ihres Netzes, die auf
ausländischem Territorium liegen Konzessionen der jeweiligen nationalen Eisenbahnbehörden.
– Für die Strecke auf liechtensteinischem Staatsgebiet wurde der ÖBB–Infrastruktur AG mit Beschluss der Regierung des
Fürstentums Liechtenstein vom 15.12.2020, LNR 2020-1825/BNR 2020/1848 AP 330.0 die bis dahin bestehende Eisenbahn-
Konzession als „Infrastruktur-Konzession auf der Strecke liechtensteinisch-österreichische Staatsgrenze bei Schaanwald bis
zur liechtensteinisch-schweizerischen Staatsgrenze bei Schaan“ erteilt. Diese Konzession ist auf 47 Jahre befristet und
erlischt am 31.12.2067.
– Für die Teilstrecken auf Schweizer Staatsgebiet wurde der ÖBB–Infrastruktur AG mit Verfügungen des Eidgenössischen
D
epartements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 03.03.2017 sowie vom 04.11.2021 die bis dahin
bestehende „Konzession Nr. 5030 für Bau und Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur“
• für die Strecke St. Margrethen – Grenze (– Bregenz) bis zum 31.12.2067 und
• für die Strecke Buchs SG – Grenze (– Feldkirch) ebenfalls bis zum 31.12.2067 erneuert.
Die ÖBB-Infrastruktur AG verfügt damit für die auf ausländischem Staatsgebiet befindlichen Teilabschnitte der bestehenden
grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken in die Schweiz und nach Liechtenstein über aktuelle und gültige
Infrastrukturkonzessionen als Infrastrukturbetreiberin bis zum Ende des Jahres 2067 im Sinne der einschlägigen
unionsrechtlichen Vorgaben und hat damit dort – vergleichbar der ihr in Österreich durch § 51 Bundesbahngesetz
e
ingeräumten Rechtsstellung – die Rechte und Pflichten eines Eisenbahninfrastrukturbetreibers für die von den Konzessionen
erfassten Strecken.
Die Strecke Feldkirch-Buchs ist somit in ihrem derzeitigen Bestand in einem guten, für die Abwicklung eines sicheren und
ordentlichen Eisenbahnbetriebes geeigneten Zustand zu erhalten und Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Führung von
Verkehren im Rahmen ihres Zugangsrechtes zur Verfügung zu stellen.
Das Infrastrukturvermögen in Liechtenstein und der Schweiz steht im Eigentum der ÖBB-Infrastruktur AG und hat zum
31.12.2024 einen Buchwert von rd. 26,9 Mio. EUR (Vj: rd. 24,3 Mio. EUR). Die Konzessionärin übernimmt die Beförderung von
Personen, Reisegepäck und Gütern.
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32. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen
Lieferungen an oder von nahestehenden Unternehmen oder nahestehenden Personen
Nahestehende Unternehmen bzw. nahestehende Personen beinhalten verbundene, nicht vollkonsolidierte Unternehmen des
Ö
BB Infrastruktur-Konzerns oder des ÖBB Holding-Konzerns, assoziierte Unternehmen mit eventuellen Tochterunternehmen,
Gemeinschaftsunternehmen mit eventuellen Tochterunternehmen, die Aktionärin der
ÖBB-Holding AG (Republik Österreich) sowie deren wesentlichste Tochtergesellschaften und die Mitglieder des Managements
in Schlüsselpositionen (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der ÖBB-Infrastruktur AG und Mitglieder der
Geschäftsführungen und der Aufsichtsräte von vollkonsolidierten Tochterunternehmen der
ÖBB-Infrastruktur AG) und die nahen Familienangehörigen sowie die nahestehenden Unternehmen der Mitglieder des
Managements in Schlüsselpositionen.
Mit Gesellschaften, an denen die Republik Österreich direkt oder indirekt Beteiligungen hält (z. B. Österreichische Bundes-
und Industriebeteiligungen GmbH, OMV Aktiengesellschaft, Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktien-
g
esellschaft, Telekom Austria AG, Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Verbund AG), die ebenfalls als
nahestehende Unternehmen gemäß IAS 24 einzustufen sind, bestehen Geschäftsbeziehungen innerhalb des
Leistungsspektrums des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zu fremdüblichen Bedingungen. Die im Berichtsjahr mit diesen
Unternehmen im Sinne von IAS 24 durchgeführten Transaktionen betrafen alltägliche Geschäfte des operativen
Geschäftsbereichs. Wesentliche Transaktionen (Umsatzerlöse in Höhe von rd. 264,0 Mio. EUR [Vj: rd. 267,6 Mio. EUR],
Aufwendungen in Höhe von rd. 280,5 Mio. EUR [Vj: rd. 301,4 Mio. EUR]) wurden mit dem Konzern der Verbund AG getätigt.
Die zum Bilanzstichtag offenen Posten dieser Unternehmen werden in den Forderungen und Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die übrigen Transaktionen waren insgesamt von untergeordneter Bedeutung und
lagen unter 2 % der Aufwendungen für Material sowie bezogene Leistungen und der Umsatzerlöse.
Einkäufe wurden zu Marktpreisen abzüglich handelsüblicher Mengenrabatte sowie sonstiger auf Basis des Umfangs der
Geschäftsbeziehungen gewährter Rabatte getätigt.
Nachfolgend wird auf das Volumen der Transaktionen zwischen dem ÖBB Infrastruktur-Konzern und nahestehenden
Unternehmen des übrigen ÖBB Konzerns sowie die aus diesen Transaktionen offenen Forderungen und Verbindlichkeiten zum
Geschäftsjahresende eingegangen:
Verbundene Verbundene Verbundene nicht Unternehmen Unternehmen vollkonsolidierte Teilkonzern Rail Cargo Teilkonzern ÖBB Unternehmen der Übrige verbundene Austria Personenverkehr ÖBB Infrastruktur Unternehmen in Mio. EUR 20242023202420232024202320242023Verkauf von Waren/Dienstleistungen 156,9 174,9369,7 352,10,0*) 0,0*)357,4 375,6Erwerb von Waren/Dienstleistungen/Anlagevermögen 59,2 54,671,5 66,90,0*) 0,0197,3 185,4Forderungen aus Lieferung und Leistung 13,5 14,331,5 43,20,0*) 0,0*)68,1 75,1Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,0 0,015,8 16,00,0*) 0,0*)88,7 88,5Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 13,3 9,332,0 30,50,0 0,084,2 62,4Sonstige finanzielle Schulden 0,0 0,01,8 0,00,3 0,372,2 294,7
*) Kleinstbetrag.
Transaktionen mit verbundenen Unternehmen des übrigen ÖBB Konzerns werden in den Erläuterungen zu den einzelnen
Positionen zum Konzernabschluss gesondert angegeben. Die finanziellen Schulden gegenüber den übrigen verbundenen
Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH.
Seitens des Mutterunternehmens ÖBB-Holding AG wurden im Berichtsjahr Leistungen unter anderem in den Bereichen
C
ontrolling, Finanzen, Kommunikation, Marketing, Produktion, Technik, Sicherheit, Revision, Konzernrechnungswesen,
-bilanzierung und Steuern, Strategie, Unternehmensentwicklung, Recht, Compliance sowie strategischer Konzerneinkauf,
strategisches IT-Management und strategisches Personalmanagement erbracht, die mittels Einzelvereinbarungen oder im
Umlagenweg zur Verrechnung gelangt sind. Die Umsatzerlöse betrugen rd. 6,9 Mio. EUR (Vj: rd. 5,0 Mio. EUR), die
Aufwendungen rd. 25,4 Mio. EUR (Vj: rd. 24,5 Mio. EUR). Per 31.12.2024 werden Forderungen über rd. 156,9 Mio. EUR
(Vj: rd. 144,1 Mio. EUR) und Verbindlichkeiten über rd. 11,4 Mio. EUR (Vj: rd. 12,8 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Forderungen
gegenüber der ÖBB-Holding AG bestehen insbesondere aus Umsatzsteuerguthaben (Umsatzsteuer-organschaft).
Aus der Anmietung eines Bürogebäudes, das teilweise mittels Sublease-Verträgen an Gesellschaften des übrigen
ÖBB Konzerns weitervermietet wird, ergeben sich Leasingforderungen in Höhe von insgesamt rd. 104,4 Mio. EUR (Vj: rd. 103,9
M
io. EUR), die sich mit rd. 88,7 Mio. EUR (Vj: rd. 88,2 Mio. EUR) auf die ÖBB-Business Competence Center GmbH, mit
rd. 9,5 Mio. EUR (Vj: rd. 9,5 Mio. EUR) auf die ÖV Ticketshop GmbH und mit rd. 6,2 Mio. EUR (Vj: rd. 6,2 Mio. EUR) auf die ÖBB-
Personenverkehr AG verteilen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Nachfolgend werden die Konzernbeziehungen zu den assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen dargestellt.
Den Mitgliedern der Vorstände und der Aufsichtsräte des Mutterunternehmens ÖBB-Holding AG und der ÖBB-
I
nfrastruktur AG sowie denen nahestehende Unternehmen oder Personen wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt
noch zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen. Bei der angeführten Transaktion handelt es sich um
Umsätze im Zusammenhang mit Immobilien zwischen dem ÖBB Infrastruktur-Konzern und einem dem Aufsichtsrat
nahestehenden Unternehmen.
Aufsichtsräten nahestehende Assoziierte Gemeinschafts-UnternehmenUnternehmenunternehmenin Mio. EUR 202420232024202320242023Verkauf von Waren/Dienstleistungen (Gesamterträge) 0,2 0,14,3 4,50,8 0,6Erwerb von Waren/Dienstleistungen/Anlagevermögen (Gesamtaufwendungen) 0,0 0,052,2 36,90,0 0,0Forderungen aus Lieferung und Leistung 0,0*)0,0*)0,6 0,70,1 0,1Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 0,0 0,04,6 6,00,0 0,0
*) Kleinstbetrag.
Informationen über gegebene Garantien gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Erläuterung 28 enthalten.
Leistungsbeziehungen mit dem Bund, Rahmenplan für Infrastruktur-Investitionen und die Haftung des
Bundes
Allgemein
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen und
in § 31 Bundesbahngesetz näher bestimmt sind. Die Grundlage für die Finanzierung der Gesellschaft bildet
§ 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
u
nd zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die
Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich
normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz ihre konkrete Umsetzung. Nach
Verständnis der Vertragspartner ist es das Ziel der Zuschussverträge, unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die
Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte der ÖBB-Infrastruktur AG
dauerhaft sicherzustellen, womit auch dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.
Die ÖBB-Infrastruktur AG trägt die Kosten für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Hierzu leistet der Bund der ÖBB-Infrastruktur AG
– gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz über deren Ersuchen insbesondere für den Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren
Bereitstellung an die Nutzer insoweit und solange einen Zuschuss, als die unter den jeweiligen Marktbedingungen von den
Nutzern der Schieneninfrastruktur zu erzielende Erlöse die bei sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung
anfallenden Aufwendungen nicht abdecken, und
– gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz Zuschüsse zur Instandhaltung, zur Planung und zum Bau von Schieneninfrastruktur.
Ü
ber die Zuschüsse gemäß § 42 (1) und (2) Bundesbahngesetz sind zwischen dem Bundesministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Finanzen (BMF) und der ÖBB-Infrastruktur AG zwei gesonderte Verträge mit jeweils sechsjähriger Laufzeit abzuschließen, in
denen der Zuschussgegenstand, die Höhe der dafür zu gewährenden Zuschüsse, die allgemeinen und besonderen
Zuschussbedingungen und die Zahlungsmodalitäten festzulegen sind.
Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) überwacht die Einhaltung der von der
ÖBB-Infrastruktur AG in den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz übernommenen Verpflichtungen. Die
Überwachung bezieht sich auf eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Mittelverwendung bei der Planung, dem Bau,
der Instandhaltung, der Bereitstellung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten und sicheren Schieneninfrastruktur.
Der aktuell gültige Rahmenplan 2024 bis 2029 wurde von der Republik Österreich am 18.10.2023 im Ministerrat beschlossen
und dem Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG am 27.11.2023 vorgelegt.
Finanzierung der Infrastruktur
Der Zuschussvertrag gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz beruht auf dem gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz von der ÖBB-
I
nfrastruktur AG zu erstellenden Geschäftsplan. Ein Bestandteil des Geschäftsplanes ist der von der ÖBB-Infrastruktur AG
gemäß § 42 (7) Bundesbahngesetz zu erstellender sechsjähriger Rahmenplan, der jahresweise die Mittel für die
I
nstandhaltung (insbesondere Instandsetzung und Reinvestition) sowie für die Erweiterungsinvestitionen zu enthalten hat.
Geschäftsplan und Rahmenplan sind jährlich jeweils um ein Jahr zu ergänzen und auf den neuen sechsjährigen Zeitraum
anzupassen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Gemäß Zuschussvertrag 2022 bis 2027 beträgt der durch den Bund zu übernehmende Anteil für Erweiterungsinvestitionen
und Reinvestitionen gemäß Rahmenplan 2022 bis 2027 (mit Ausnahme des Brenner Basistunnels) 80 % der jährlichen
Investitionsausgaben, für welche Zuschüsse in Form einer auf 30 Jahre umgelegten Annuität geleistet werden. Für das Projekt
Brenner Basistunnel leistet der Bund einen Zuschuss in Höhe von 100 % in Form einer auf 50 Jahre umgelegten Annuität. Als
Zinssatz wird der jeweils aktuelle Satz für Langfristfinanzierungen der ÖBB-Infrastruktur AG herangezogen.
Der durch den Bund zu übernehmende Anteil für Erweiterungsinvestitionen (ohne Brenner Basistunnel) und Reinvestitionen
wird laufend überprüft und gegebenenfalls für die zukünftigen Zuschüsse an die aktuellen Erfordernisse angepasst.
Für Inspektion und Wartung, Entstörung sowie Instandsetzung der von der ÖBB-Infrastruktur AG zu betreibenden
Schieneninfrastruktur leistet der Bund ebenfalls einen Zuschuss. Dessen Höhe wird unter Berücksichtigung der
Liquiditätserfordernisse auf Basis des Geschäftsplanes der ÖBB-Infrastruktur AG, der vorgegebenen Begrenzung des
Gesamtzuschusses gemäß § 42 Bundesbahngesetz und der Erreichung der Zielvorgaben (Performance- bzw. Outputziele) laut
Z
uschussvertrag gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz festgelegt. Änderungen der Funktionalität und / oder des Umfanges der
von der ÖBB-Infrastruktur AG zu betreibenden Schieneninfrastruktur haben eine Erhöhung oder Verminderung des
Zuschusses zur Folge. Vor derartigen Änderungen ist daher von der ÖBB-Infrastruktur AG das Einvernehmen mit dem BMK
und dem BMF herzustellen.
Im Jahr 2024 wurde auf Basis der gültigen Zuschussvereinbarung 2022 bis 2027 gemäß § 42 (2) Bundesbahngesetz ein
Z
uschuss in Höhe von rd. 1.408,4 Mio. EUR (Vj: rd. 1.316,3 Mio. EUR) für Erweiterungs- und Reinvestitionen gewährt. Für
Inspektion, Wartung und Entstörung wurden rd. 464,3 Mio. EUR (Vj: rd. 441,5 Mio. EUR) gewährt.
Für Errichtungskosten des Brenner Basistunnels hat die ÖBB-Infrastruktur AG Kostenbeiträge in Höhe von rd. 150,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 150,0 Mio. EUR) an die BBT SE geleistet. Die vertraglich mit dem Land Tirol im Zuge des Anteilserwerbs im Jahr 2011
vereinbarten Zahlungen sowie die vom Bund an die ÖBB-Infrastruktur AG geleisteten Zahlungen in Zusammenhang mit der
Querfinanzierung Straße beliefen sich auf rd. 55,5 Mio. EUR (Vj: rd. 55,0 Mio. EUR).
Betrieb der Infrastruktur und Lehrlingskosten
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat dem BMK sowie dem BMF ei
nen jährlichen Rationalisierungs- und Einsparungsplan mit einer
Vorschaurechnung vorzulegen.
Grundlage des Vertrags über den Zuschuss gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz ist insbesondere der von der
ÖBB-Infrastruktur AG auf sechs Jahre zu erstellende Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz mit einer genauen
Beschreibung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und sicheren Bereitstellung
der Schieneninfrastruktur einschließlich der Zeit- und Kostenpläne sowie der Rationalisierungspläne und einer Vorschau der
Benützungs- und anderen Entgelte.
Das BMK hat gemäß § 45 Bundesbahngesetz die SCHIG mit der Überwachung der Einhaltung der von der
ÖBB-Infrastruktur AG im Zuschussvertrag übernommenen Verpflichtungen beauftragt.
Durch diesen Zuschussvertrag werden die von der ÖBB-Infrastruktur AG im Zusammenhang mit dem Zuschuss gemäß
§ 42 Bundesbahngesetz zu erreichenden Zielvorgaben definiert.
D
ie von der ÖBB-Infrastruktur AG konkret zu erreichenden Zielvorgaben gliedern sich insbesondere in allgemeine, Qualitäts-,
Sicherheits- und Effizienzzielvorgaben, die unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Aufgaben der
ÖBB-Infrastruktur AG vereinbart werden; sie sind im zwischen Bund und der ÖBB-Infrastruktur AG vereinbarten Geschäftsplan
gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz festgelegt.
Die Einhaltung der sich für die ÖBB-Infrastruktur AG aus dem Bundesbahngesetz ergebenden Verpflichtung der Sicherung und
der laufenden Verbesserung der Qualität und der Sicherheit der zu betreibenden Schieneninfrastruktur wird im
Zusammenhang mit der Zuschussgewährung über Kennzahlen bewertet.
Die jährlichen Zuschussbeträge sind, sofern zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und Bund nichts anderes vereinbart wird, im Zuge
der Fortschreibung um den anteiligen Betriebsführungsaufwand für jene Schieneninfrastruktur zu reduzieren, die an andere
Betreiber übertragen bzw. abweichend von den Bestimmungen zum Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundes-bahngesetz durch
d
ie ÖBB-Infrastruktur AG nicht mehr betrieben wird.
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Die gesamten gemäß § 42 Bundesbahngesetz im Jahr 2024 gewährten Zuschüsse betragen rd. 2.530,0 Mio. EUR
(Vj: rd. 2.401,6 Mio. EUR). Der Zuschuss für Erweiterungs- und Reinvestitionsinvestitionen in Höhe von rd. 1.408,4 Mio. EUR
(
Vj: rd. 1.316,3 Mio. EUR) wurde aufgrund der durchgeführten Investitionsmaßnahmen und entsprechend der
Zinsentwicklung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung um rd. 159,3 Mio. EUR (Vj: rd. 86,7 Mio. EUR) auf rd. 1.567,7 Mio. EUR
(Vj: rd. 1.403,0 Mio. EUR) erhöht. Der Zuschuss für die Betriebsführung sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und
Instandsetzung in Höhe von rd. 1.121,6 Mio. EUR (Vj: rd. 1.085,3 Mio. EUR) wurde durch eine Verbesserung in der operativen
Geschäftsabwicklung sowie der günstigeren Zinsentwicklung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in Summe um rd.
217,5 Mio. EUR (Vj: rd. 411,1 Mio. EUR) reduziert. Der auf die gemäß IAS 23 aktivierten Zinsen entfallende Zuschuss in Höhe
von rd. 136,0 Mio. EUR (Vj: rd. 125,0 Mio. EUR) ist als Investitionszuschuss zu sehen und dient zur Abdeckung künftiger
Aufwendungen, die in Form von Abschreibungen anfallen. Der Ausweis im Jahresabschluss erfolgt als Reduktion des
Zuschusses gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz und wird als Kostenbeitrag dargestellt. Somit wurde für Betriebsführung sowie
Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung ein Betrag in Höhe von rd. 904,1 Mio. EUR (Vj: rd. Mio. 674,2 EUR)
ertragswirksam ausgewiesen.
Die abgegrenzten Beträge im Zusammenhang mit den Zuschüssen für Erweiterungs- und Reinvestitionen in Höhe von
rd. 165,4 Mio. EUR (Vj: rd. 91,8 Mio. EUR) sowie im Zusammenhang mit der Betriebsführung und Lehrlingsausbildung in Höhe
v
on rd. 198,5 Mio. EUR (Vj: rd. 118,8 Mio. EUR) werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, der abgegrenzte
Betrag aus der Instandhaltung in Höhe von rd. 47,7 Mio. EUR (Vj: rd. 2,6 Mio. EUR) in der passiven Rechnungsabgrenzung. Die
Spitzabrechnung der Annuität des Brenner Basistunnels ergibt einen Tilgungsanteil für die ÖBB-Infrastruktur AG in Höhe von
rd. 6,1 Mio. EUR (Vj: rd. 5,1 Mio. EUR), welcher in der passiven Rechnungsabgrenzung ausgewiesen wird. Die für die
marktweite Bereinigung anhängiger Rechtsverfahren mit dem Bundesministerium für Klimaschutz vereinbarte gesonderte
Abgeltung in Höhe von rd. 69,3 Mio. EUR wurde ertragserhöhend in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen. Gemäß
Änderung zum Zuschussvertrag 2022 bis 2027 wurde dieser Betrag nicht mit bestehenden Verbindlichkeiten aufgerechnet
und somit als Forderung gegenüber dem Bund bilanziert.
Für die durch das Hochwasser entstandenen Schäden hat der Bund den Zuschussvertrag angepasst und Erlösentgänge und
Kosten in Höhe von rd. 20,1 Mio. EUR refundiert. Die erforderlichen Investitionen werden im Rahmen der Annuitäten durch
den Bund künftig refundiert. Die Differenz zur Auswirkung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde im Rahmen des § 42 (1)
Bundesbahngesetz durch den Bund abgedeckt.
Die Entwicklung der Zuschüsse im Jahr 2024 stellt sich demnach wie folgt dar:
Gesamter Abgrenzungen und Ertragswirksam in Mio. EUR ZuschussRückzahlungen2024§ 42 (1) Betriebsführung 657,3 -265,2392,1 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 464,3 47,7512,0 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und §42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.121,6 -217,5 904,1 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.408,4 159,31.567,7 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1.408,4 159,3 1.567,7 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.530,0 -58,2 2.471,8
Im Berichtsjahr wurde im Dezember 2024 ein Betrag in Höhe von rd. 93,0 Mio. EUR (Vj: rd. 645,0 Mio. EUR) an den Bund
zurückbezahlt. Die Rückzahlung betrifft sowohl zum 31.12.2023 bereits bilanzierte Verbindlichkeiten als auch im Jahr 2024
erhaltene Bundeszuschüsse.
Die Entwicklung der Zuschüsse stellte sich im Jahr 2023 wie folgt dar:
Gesamter Abgrenzungen und Ertragswirksam in Mio. EUR ZuschussRückzahlungen2023§ 42 (1) Betriebsführung 643,8 -413,7230,1 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 441,5 2,6444,1 Summe Zuschuss des Bundes gem. § 42 Abs.1 und § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.085,3 -411,1 674,2 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.316,3 86,71.403,0 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur § 42 Abs. 2 Bundebahngesetz 1.316,3 86,7 1.403,0 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.401,6 -324,4 2.077,2
Hinsichtlich der vom Bund übernommenen Haftungen und Finanzierung ab dem Jahr 2017, die vor allem über Darlehen der
Republik Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) aufgenommen werden,
wird auf Erläuterung 25 verwiesen.
D
arüber hinaus gab es weitere Zuwendungen (i. d. R. Kostenbeiträge zu Investitionsmaßnahmen) seitens der österreichischen
Landesregierungen und Gemeinden in Höhe von rd. 91,9 Mio. EUR (Vj: rd. 109,0 Mio. EUR), wobei daraus zum Bilanzstichtag
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
78
keine offene Forderungen (Vj: rd. 1,0 Mio. EUR) bestehen. Des Weiteren wurden Förderungen der EU in Höhe von
rd. 37,8 Mio. EUR (Vj: rd. 31,1 Mio. EUR) gewährt. Bei den Investitionszuschüssen und den EU-Förderungen handelt es sich um
K
ostenbeiträge der öffentlichen Hand oder der EU, die anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden.
Bezüge der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder der Geschäftsführungen der
Tochterunternehmen
Der Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG besteht an beiden Bilanzstichtagen aus drei Mitgliedern. Den Mitgliedern des
Vorstands wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen.
Für die gewährten Gesamtbezüge des Vorstands wurden für die in den Berichtsjahren aktiven Vorstände gemäß § 266 Z 2 UGB
rd. 1.166 TEUR (Vj: rd. 1.156 TEUR) aufgewendet, die auch variable Komponenten und Sachbezüge enthalten. Gesetzliche
Beiträge an die Vorsorgekasse für Mitarbeiter:innen wurden über rd. 18 TEUR (Vj: rd. 18 TEUR) geleistet. Die
Urlaubsrückstellungen erhöhten sich um rd. 28 TEUR von rd. 40 TEUR auf rd. 68 TEUR. An Pensionskassen wurden rd. 86 TEUR
(Vj: rd. 80 TEUR) entrichtet. Die Rückstellungen betreffend Zielvereinbarungen betragen zum 31.12.2024 rd. 426 TEUR
(Vj: rd. 415 TEUR). Für ehemalige Vorstandsmitglieder fielen Pensionszahlungen in Höhe von rd. 50 TEUR (Vj: rd. 48 TEUR) an.
D
ie Rückstellungen für Pensionen wurden um rd. 9 TEUR (Vj: rd. 76 TEUR) erhöht.
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente sowie aus
Sachbezügen zusammen. Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten richtet sich nach der Erreichung von Zielen, die zu
Beginn des Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbart werden.
In den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstandsmitglieder der Mutterunternehmen und Geschäfts-
führer:innen von Gesellschaften auf ähnlichen Ebenen) wurde eine leistungsorientierte Komponente vereinbart, wodurch sich
der Erfolg des Unternehmens maßgeblich auf die Entlohnung niederschlägt. Grundsätzlich erhalten die Topführungskräfte
einen Lohnbestandteil von 2/3 als Fixum und einen Bestandteil von 1/3 als erfolgsabhängige Komponente. Zwecks
Zieldefinition wird jährlich am Beginn des Geschäftsjahres individuell je Gesellschaft eine Score-Card erstellt, in der klar
vereinbarte, hauptsächlich quantitative ökonomische, soziale und ökologische Zielgrößen festgelegt werden. Die Zielgrößen
orientieren sich am Erfolg, an der Strategie und an den Schwerpunkten des Gesamt- bzw. Teilkonzerns sowie an der
individuellen Gesamtperformance. Die tatsächlich ausbezahlten variablen Lohnbestandteile sind in den oben genannten
Bezügen der Vorstandsmitglieder bereits eingerechnet.
Die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Infrastruktur AG nehmen an einem beitragsorientierten außerbetrieblichen
Pensionskassenmodell teil. Eine Pensionszusage seitens des Unternehmens gibt es nicht. Die Anwartschaften und Ansprüche
der Mitglieder des Vorstands im Falle der Beendigung der Funktion oder des Anstellungsverhältnisses richten sich nach den
entsprechenden Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind nicht gegeben.
Für die gewährten Gesamtbezüge der Geschäftsführung von Tochterunternehmen wurden für die in den Berichtsjahren
aktiven Geschäftsführungsmitglieder für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer:innen rd. 1.003 TEUR (Vj: rd. 990 TEUR)
a
ufgewendet, die auch variable Komponenten und Sachbezüge enthalten. Geschäftsführer:innen, die gleichzeitig
Dienstnehmer:innen im ÖBB Konzern sind, erhalten keine gesonderten Bezüge für ihre Geschäftsführungstätigkeit.
Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der ÖBB-Infrastruktur AG kann den Aufsichtsratsmitgliedern eine
V
ergütung zuerkannt werden. Die Basisvergütung für ein Aufsichtsratsmandat beträgt unverändert zum Vorjahr 14 TEUR pro
Jahr. Zusätzlich erhält das Aufsichtsratsmitglied für jede Sitzung eines Aufsichtsrats, des Präsidiums oder eines Ausschusses
ein Sitzungsgeld in der Höhe von 800 EUR. Vorsitzende eines Aufsichtsrats erhalten die doppelte Basisvergütung. Mitglieder
des Aufsichtsrats, die Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen, Belegschaftsvertreter:innen oder Dienstnehmende im
ÖBB Konzern sind, erhalten keine Aufsichtsratsvergütungen.
Die Aufsichtsratsvergütungen der Kapitalvertretung der Aufsichtsratsmitglieder der ÖBB-Infrastruktur AG für ihre Tätigkeit im
ÖBB Infrastruktur-Konzern betrugen rd. 129 TEUR (Vj: rd. 152 TEUR). Es wurden keine (Vj: keine) Bezüge für übrige
A
ufsichtsratsmitglieder bei den Konzerngesellschaften bezahlt.
33. Segmentberichterstattung
Ein Geschäftssegment ist ein Bereich eines Unternehmens, das Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Erträge
erwirtschaftet werden können, bei denen Aufwendungen anfallen und dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom
Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem
Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden. Es ist eine Gruppe von Vermögenswerten und
betrieblichen Aktivitäten, welche Produkte oder Dienstleistungen bereitstellt, die bezüglich ihrer Risiken und Chancen
unterschiedlich zu denen anderer Geschäftsbereiche sind und für die einschlägigen Finanzinformationen vorliegen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
79
Informationen zur Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung wird im ÖBB Infrastruktur-Konzern gemäß der Managementstruktur durchgeführt. Der
Ö
BB Infrastruktur-Konzern verfügt nur über ein Segment – Schieneninfrastruktur.
Informationen auf Unternehmensebene
Wichtige Kunden gemäß IFRS 8.34 sind die ÖBB-Personenverkehr AG (Gesamterträge über rd. 312,4 Mio. EUR
[Vj: rd. 290,4 Mio. EUR]), die ÖBB-Produktion GmbH (Gesamterträge über rd. 346,3 Mio. EUR [Vj: rd. 353,1 Mio. EUR]) und die
Rail Cargo Austria AG (Gesamterträge über rd. 132,5 Mio. EUR [Vj: rd. 153,4 Mio. EUR]). Diese Erträge resultieren überwiegend
aus dem Infrastrukturbenützungsentgelt und dem Verkauf von Traktionsstrom. Diese Gesellschaften sind Teil des
ÖBB Konzerns und somit verbundene Unternehmen.
Die folgende Tabelle enthält nach Sitz des Kunden eine Gliederung der Konzernumsätze nach geografischen Märkten,
ungeachtet der Herkunft der Waren und Dienstleistungen.
20242023Umsatzerlöse in Mio. EURin Mio. EURÖsterreich 1.104,1 1.129,1Deutschland 94,6 56,8Übrige Märkte 32,9 63,6Gesamt 1.231,6 1.249,5 20242023Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge in Mio. EURin Mio. EURÖsterreich 2.987,3 2.541,9Deutschland 0,2 0,2Übrige Märkte 0,0*) 0,0*)Gesamt 2.987,5 2.542,1
*) Kleinstbetrag.
Die Darstellung der Buchwerte des Segmentvermögens und der Zugänge zu den Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten, gegliedert nach geografischen Gebieten, entfällt, nachdem sich alle Vermögenswerte, bis auf jene in
Liechtenstein und in der Schweiz in Höhe von rd. 26,9 Mio. EUR (Vj: rd. 24,3 Mio. EUR), im Inland befinden. Die Zugänge zu
den Sachanlagen in Liechtenstein und in der Schweiz betragen rd. 4,3 Mio. EUR (Vj: rd. 0,2 Mio. EUR). Die externen
Umsatzerlöse, unterteilt nach Dienstleistungen, sind aus Erläuterung 4 ersichtlich.
34. Erläuterungen zur Geldflussrechnung
Die Geldflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch
Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Innerhalb der Geldflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus der
Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Darstellung der operativen Teile
der Geldflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Es gab keine wechselkursbedingten Änderungen der liquiden
Mittel.
Der Fonds der liquiden Mittel setzt sich neben Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten auch aus kurzfristigen
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der ÖBB-Finanzierungsservice GmbH zusammen. Gegenüber der
Ö
BB-Finanzierungsservice GmbH bestehen kurzfristige Forderungen (Ausweis unter den Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten) in Höhe von rd. 35,1 Mio. EUR (Vj: rd. 25,2 Mio. EUR) sowie kurzfristige Verbindlichkeiten
(Ausweis unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten) in Höhe von rd. 72,3 Mio. EUR (Vj: rd. 293,9 Mio. EUR). Die
Vorjahreswerte wurden sowohl bei den kurzfristigen Forderungen als auch bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten um eine
Saldierung in Höhe von rd. 3,6 Mio. EUR angepasst.
Jener Teil der Zinszahlung, der nach IAS 23 als Teil der Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten aktiviert wird,
w
ird im operativen Cashflow ausgewiesen. Die in dem Zusammenhang erhaltenen Bundeszuschüsse in Höhe von
rd. 136,0 Mio. EUR (Vj: rd. 125,0 Mio. EUR) werden ebenfalls im operativen Cashflow unter Veränderungen von
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden und Abgrenzungen dargestellt.
Die wesentlichen Non-Cash-Transaktionen betreffen hauptsächlich Veränderungen von ehemaligen CBL-Transaktionen sowie
die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungen aufgrund von Finanzierungsleasingtransaktionen. Der aus der Einlage
des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Betriebs GmbH durch den Bund resultierende Eigenkapitaleffekt
in Höhe von rd. 2,7 Mio. EUR setzt sich aus der Übernahme von Vermögenswerten in Höhe von rd. 54,4 Mio. EUR, liquiden
Mitteln in Höhe von rd. 0,1 Mio. EUR sowie Schulden in Höhe von rd. 51,8 Mio. EUR zusammen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte beinhalten die Auszahlungen für den
Erwerb alle Anteile an den beiden Unternehmen ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH und Am Hauptbahnhof 2
Projektentwicklung GmbH & Co KG in Höhe von rd. 123,7 Mio. EUR, da es sich nicht um einen Unternehmenserwerb gemäß
IFRS 3 handelt (siehe Erläuterung 2).
Die Tabelle zeigt die Angaben über die Änderungen von Finanzverbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der
Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt werden.
Änderungen aus dem Erwerb von Teilbetrieben oder zahlungs-sonstigen Wechselkübrige übrige Stand per wirksame Geschäfts-ursänder-Änderungen Änderungen Stand per in Mio. EUR 31.12.2023ÄnderungeneinheitenungenFremdkapitalEigenkapital31.12.2024Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen 6.885,70,00,03,8-1.525,70,05.363,8Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.710,715,058,00,00,00,03.783,7Finanzverbindlichkeiten Leasing 224,10,00,00,0-1,50,0222,6Übrige Finanzverbindlichkeiten 16.219,93.649,90,01,3307,0-56,020.122,1Gesamt langfristige Schulden 27.040,43.664,958,05,1-1.220,2-56,029.492,2Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen 998,9-1.000,00,00,01.528,80,01.527,7Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 208,8-200,00,00,00,20,09,0Finanzverbindlichkeiten Leasing 16,0-11,80,00,011,00,015,2Übrige Finanzverbindlichkeiten 595,20,00,60,0-254,40,2341,5Gesamt ohne übrige Finanzverbindlichkeiten, die Teil des Fonds der liquiden Mittel sind 1.818,9-1.211,90,60,01.285,60,21.893,4zahlungs-übrige übrige Stand per wirksame Wechselkurs-Änderungen Änderungen Stand per in Mio. EUR 31.12.2022ÄnderungenänderungenFremdkapitalEigenkapital31.12.2023Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen 7.883,3-1.000,0-2,04,40,06.885,7Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten3.919,2-9,00,0-199,50,03.710,7Finanzverbindlichkeiten Leasing 225,9-0,10,0-1,70,0224,1Übrige Finanzverbindlichkeiten 11.842,34.381,9-0,8-73,970,416.219,9Gesamt langfristige Schulden 23.870,73.372,8-2,8-270,770,427.040,4Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen 1.000,00,00,0-1,10,0998,9Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten9,10,00,0199,70,0208,8Finanzverbindlichkeiten Leasing 16,1-12,90,012,80,016,0Übrige Finanzverbindlichkeiten 554,415,00,024,90,9595,2Gesamt ohne übrige Finanzverbindlichkeiten, die Teil des Fonds der liquiden Mittel sind 1.579,62,10,0236,30,91.818,9
Der Rückgang der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit beendeten CBL-Transaktionen wird ebenfalls unter den übrigen
Änderungen dargestellt, da die Zahlungen nicht über die Bankkonten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns abgewickelt werden.
Vielmehr werden die Einnahmen aus den Vermögenswerten vom Schuldner direkt an den Gläubiger überwiesen. Davon
betroffen sind insbesondere die Finanzverbindlichkeiten Leasing und übrigen Finanzverbindlichkeiten.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden rd. 93,0 Mio. EUR (Vj: rd. 645,0 Mio. EUR) an gewährten Bundeszuschüssen an den Bund
z
urückgezahlt, welche in der Konzern-Geldflussrechnung in der „+ Zunahme / - Abnahme der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden und Abgrenzungen“ enthalten sind.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
81
35. Konzernunternehmen
Nachfolgende Tabellen geben Information über die zum 31.12.2024 bestehenden Tochterunternehmen, assoziierten
U
nternehmen, Beteiligungen sowie sonstigen Anteile des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Der Geschäftsgegenstand der
Konzernunternehmen wird mit den Buchstaben a) bis h) beschrieben.
Im Berichtsjahr wurden 100 % der Anteile an der Am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG und der ÖBB Am
Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH erworben. Im Vorjahr wurde die Gesellschaft ÖBB-BE GmbH & Co KG mit einem Anteil
von 60 % gegründet. Die Breitspur Planungsgesellschaft mbH in Liqu., an der 27,74 % der Anteile gehalten wurden, wurde
nach Liquidation im Dezember 2023 aus dem Firmenbuch gelöscht.
ÖBB Infrastruktur- KonsolidierKonzern Land, Sitzungsart100 % ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft A-1020 WienVc)├► 100 % Austrian Rail Construction & Consulting GmbH A-1020 WienV0f)├► 100 % Austrian Rail Construction & Consulting GmbH & Co KG A-1020 WienV0f)ÖBB-Operative Services GmbH (bis 2023: Mungos Sicher & Sauber ├► 100 % GmbH) A-1150 WienVe)ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG (bis 2023: Mungos Sicher & ├► 100 % Sauber GmbH & Co KG) A-1150 WienVe)├► 100 % Netz- und Streckenentwicklung GmbH A-1020 WienV0d)├► 100 % ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH A-1020 WienVa)├► 100 % ÖBB-Projektentwicklung GmbH A-1020 WienVb)ÖBB Am Hauptbahnhof 2 Beteiligungs GmbH └► 100 % (Juni 2024: Erwerb, vormals: RINV HÖSBA Beteiligungs GmbH) A-1020 WienVa)├► 100% ÖBB-Realitätenbeteiligungs GmbH & Co KG A-1020 WienVb) ├► 100 % Elisabethstraße 7 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb) ├► 100 % Elisabethstraße 9 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb)Am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG (Juni 2024: Erwerb, vormals: HÖSBA Projektentwicklungs- und - ├► 100 % verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG) A-1020 WienVa) ├► 100 % Gauermanngasse 2–4 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb) ├► 100 % Mariannengasse 16–20 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb) └► 100 % Operngasse 16 Projektentwicklung GmbH & Co KG A-1020 WienVb)├► 100 % ÖBB-Stiftungs Management Gesellschaft mbH A-1020 WienV0h)├► 100 % Rail Equipment GmbH A-1040 WienVg) └► 25 % (75 %) ARGE BIEGE ÖBB 360 Baden (2023: Neugründung) A-1100 WienE0k.A.├► 100 % Rail Equipment GmbH & Co KG A-1040 WienVg)ÖBB-BE GmbH (September 2023: Verkauf von 40% der Anteile und Umfirmierung, vormals: ÖBB-Güterzentrum Wien Süd ├► 60 % Betriebsgesellschaft m.b.H.) A-1020 WienV0b)├► 60 % ÖBB-BE GmbH & Co KG (September 2023: Neugründung) A-1020 WienV0b)A-3151 St. Georgen ├► 51 % WS Service GmbH am SteinfeldVc)├► 50 % LCA Logistik Center Austria Süd GmbH A-9586 FürnitzEb)├► 50 % Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE I-39100 BozenEc)A-3151 St. Georgen ├► 43,05 % Weichenwerk Wörth GmbH am SteinfeldEc)├► 10,53 % HIT Rail B.V. NL-3521 AZ Utrecht0k.A.UIRR s.c.r.l. (Internationale Vereinigung für den Kombinierten Verkehr ├► KG-Anteil Schiene-Straße) B-1000 Brussels0k.A.A-6762 └► KG-Anteil Tiefgarage Stuben Gesellschaft m.b.H. & Co. KG Stuben/Arlberg0k.A.
Abkürzungen:
V Verbundenes vollkonsolidiertes Unternehmen
V0 Verbundenes, aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht
vollkonsolidiertes Unternehmen
E Beteiligungsunternehmen, nach der Equity-Methode bilanziert
(assoziiertes Unternehmen)
E0 Beteiligungsunternehmen aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht
nach der Equity-Methode bilanziert
0 Sonstiges Beteiligungsunternehmen
k. A. Keine Angaben
Erläuterung der Geschäftsgegenstände der Konzernunternehmen:
a) Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien.
b) Projektentwicklung und Verwertung von Liegenschaften.
c) Planung und Bau (einschließlich Ersatzinvestitionen, soweit sie über Wartung
oder Instandsetzung hinausgehen) von Schieneninfrastruktur sowie Planung
und Bau von damit in Zusammenhang stehenden Projekten und Projektteilen
und die Zurverfügungstellung von Schieneninfrastruktur.
d) Optimierung und Harmonisierung der Infrastrukturplanung und Entwicklung.
e) Reinigung bzw. Sonderreinigung (beispielsweise Graffitientfernung) von
Bahnhöfen sowie Sicherheits- und Servicedienstleistungen.
f) Forschung und Entwicklung, insbesondere iZm. der Schieneninfrastruktur.
g) Beschaffung, Einkauf, Finanzierung, Instandhaltung und konzernübergreifende
Vermietung von schienengebundenen Spezial- und Straßenfahrzeugen.
h) Berufliche Aus- und Weiterbildung.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Nachfolgend werden Eigenkapital und Jahresergebnis jener Konzernunternehmen dargestellt, die nicht in den
Konzernabschluss einbezogen wurden und an denen zumindest 20 % der Anteile gehalten werden. Die Angaben zum
Eigenkapital und zum Jahresergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen gemäß jeweiligem nationalem Bilanzierungsrecht
übernommen.
Eigenkapital in TEUR Jahresergebnis in TEUR ÖBB Infrastruktur-Konzern 31.12.2024*)31.12.20232024*)2023100 % Austrian Rail Construction & Consulting GmbH 17416853100 % Austrian Rail Construction & Consulting GmbH & Co KG 21721575100 % Netz- und Streckenentwicklung GmbH 8891-3-4100 % ÖBB-Stiftungs Management Gesellschaft mbH 1051014260 % ÖBB-BE GmbH 2932-3-360 % ÖBB-BE GmbH & Co KG 2832-4-325 % ARGE BIEGE ÖBB 360 Baden 1010
*) Vorläufige Werte.
36. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
An Finanzierungen wurden am 09.01.2025 eine Finanzierung mit einem Nominale in Höhe von rd. 300,0 Mio. EUR mit einer
Laufzeit bis April 2071 und einer Verzinsung (fix) von 0,70 %, effektiv 2,925 %, und am 04.02.2025 eine weitere mit einem
Nominale in Höhe von rd. 368,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis Feber 2035 und einer Verzinsung (fix) von 2,95 %, effektiv
2,997 %, durch die OeBFA aufgenommen.
Der Budgetausschuss der österreichischen Bundesregierung hat sich am 07.03.2025 auf ein Budgetprovisorium geeinigt, in
dem der Wegfall der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge per 01.04.2025
beschlossen wurde. Diese Gesetzesänderung wird die Preise, zu denen die Rail Equipment GmbH & Co KG ihre
Elektrofahrzeuge vermietet, beeinflussen.
Im Jänner 2025 erfolgte eine Information an betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen über die Ergebnisse von Gesprächen
mit der WESTbahn unter Aufsicht der SCK nach § 68a EisbG über eine marktweite Bereinigung anhängiger Rechtsstreitigkeiten
im Zusammenhang mit regulatorischen Verfahren.
Der Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG hat den geprüften Konzernabschluss zum 31.12.2024 am 19.03.2025 zur Weitergabe
an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn der ÖBB-Infrastruktur AG in Höhe von
262.044.656,11 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Darüber hinaus gibt es keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die eine wesentliche Auswirkung auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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37. Die Organe der Muttergesellschaft des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
Im Geschäftsjahr 2024 (bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses) waren folgende Personen als Mitglieder
de
s Vorstands oder als Mitglieder des Aufsichtsrats der ÖBB-Infrastruktur AG bestellt:
Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo
Dipl.
-
Ing.
in
Judith Engel
,
MBA MS
c
MSc
Dipl.
-
Ing. Dr. Johann Pluy
Aufsichtsratsmitglieder
Mag.
a
Manuela Waldner
Vorsitzende
Dipl.
-
Ing. Herbert Kasser
1. Stellvertreter der Vorsitzenden
Mag.
a
Cornelia Breuß, MA
ab 2
2
.01.2025
2. Stellvertreterin der Vorsitzenden
ab 09.09.2024
/
bis 23.01.2025
Mitglied
Mag.
a
Iris Appiano
-
Kugler
bis 08.01.2025
2. Stellvertreterin der Vorsitzenden
Mag.
a
Waltraud Schmid
Mag. Georg Schöppl
Dipl.
-
Ing.
in
Claudia Nutz
bis 31.05.2024
Josef Salfelner
ab 01.01.2024
Belegschaftsvertreter
Mag.
a
Olivia Janisch
ab 0
8
.0
5
.2024
Belegschaftsvertreterin
Peter Dyduch
bis 31.05.2024
Belegschaftsvertreter
Robert Hofmann
ab 12.11.2024
Belegschaftsvertreter
Gerhard Siegl
bis 11.11.2024
Belegschaftsvertreter
Wie
n, am 19.03.2025
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo, eh. Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc, eh. Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy, eh.
(Ressort Finanzen, Services,
Immobilien)
(Ressort Netzausbau und
Infrastruktur
bereitstellung
)
(Ressort Betrieb, Markt,
Digitalisierung)
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
1
Inhaltsverzeichnis
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage .......................................................................... 2
A.1. Bericht über den Geschäftsverlauf ....................................................................................................................... 2
A.2. Finanzielle Leistungsindikatoren ........................................................................................................................... 8
A.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ................................................................................................................. 19
A.4. Zweigniederlassungen ....................................................................................................................................... 19
B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens ............................................ 19
B.1. Voraussichtliche Entwicklung ............................................................................................................................. 19
B.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten ........................................................................................................... 22
B.3. Finanzinstrumente ............................................................................................................................................. 26
C. Bericht über die Forschung und Entwicklung ..................................................................................................... 28
D. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems in
Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ................................................................................................................. 30
E. Nichtfinanzielle Erklärung .................................................................................................................................. 31
E.1. Allgemeine Informationen ................................................................................................................................. 31
E.2. Umweltinformationen ........................................................................................................................................ 48
E.3. Soziale Informationen ...................................................................................................................................... 112
E.4. Governance Informationen .............................................................................................................................. 153
E.5. Liste der in ESRS enthaltenen Angabepflichten und ESRS 2 Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen und
themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“ ................................................ 160
Konzernlagebericht
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
2
Dieser Lagebericht enthält Aussagen und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns und des wirtschaftlichen Umfelds beziehen. Sämtliche Prognosen wurden aufgrund der am
Erstellungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen. Es können daher die tatsächlich eintretenden
Entwicklungen von den im Lagebericht geschilderten Erwartungen abweichen.
Hinsichtlich weiterer geforderter Angaben in § 243a (1) UGB wird auf die Erläuterungen zum Konzernabschluss verwiesen.
Betreffend der Angaben in § 243a (2) UGB siehe Kapitel B.2 Wesentliche Risiken und Ungewissheiten.
A. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage
A.1. Bericht über den Geschäftsverlauf
Struktur und Beteiligungen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern betreibt in Österreich 1.027 Personenbahnhöfe und Haltestellen sowie die
Schieneninfrastruktur, die von der ÖBB-Personenverkehr AG, der Rail Cargo Austria AG, zwei weiteren zum ÖBB Konzern
gehörenden Gesellschaften und von anderen, nicht zum ÖBB Konzern gehörenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs)
genützt werden.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern stellt nicht nur die österreichische Schieneninfrastruktur zur Verfügung, sondern ist auch
Arbeitgeber für insgesamt 18.987 Mitarbeiter:innen. Die ÖBB-Infrastruktur
AG arbeitet mit Partnern in den folgenden
Bereichen zusammen:
– Bau
– Transport
– Technische Betriebsmittel
– Informationstechnologie und Telekommunikation
– Facility-Management
– Büromaterial
– Entsorgung etc.
Die ÖBB-Infrastruktur
AG hat folgende wesentliche Tochtergesellschaften und Beteiligungen:
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
Die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH bietet moderne Immobiliendienstleistungen an. Mit rd. 23.000
Liegenschaften sind die ÖBB einer der größten Immobilieneigentümer Österreichs. Die ÖBB-
Immobilienmanagement
GmbH – eine hundertprozentige Tochter der ÖBB-Infrastruktur AG – agiert als gesamtheitlicher
Immobiliendienstleister primär innerhalb des ÖBB Konzerns. Ihr Aufgabengebiet umfasst den Verkauf und die Verwertung
von Immobilien, Projektentwicklung, Umsetzung der Bahnhofsoffensive, Liegenschaftsverwaltung (kaufmännisch und
technisch) sowie Bahnhofs- und Raummanagement. Sie entwickelt und verwertet nicht betriebsnotwendige
Liegenschaften und betreut ein umfassendes Portfolio von 3.541 Gebäuden sowie 1.027 Personenbahnhöfen und
Haltestellen über ihren gesamten Lebenszyklus. Das Leistungsspektrum umfasst die kaufmännische und technische
Hausverwaltung sowie die Anlagenverantwortung für nahezu alle Hochbauanlagen des ÖBB Konzerns inkl. Bahnhöfen.
Ihr Verantwortungsbereich umfasst zudem die Erstellung von hochbaurelevanten Qualitätsstandards und Prüfsystemen.
Rd. 800 Mitarbeiter:innen sorgen österreichweit für die professionelle und effiziente Abwicklung des umfassenden
Leistungsportfolios. Für den ÖBB Infrastruktur-Konzern konnten im Geschäftsjahr 2024 aus der Verwertung von
Liegenschaften Ergebnisbeiträge (Erlöse abzüglich Buchwerte und Rückstellungen) in Höhe von rd. 27,3 Mio.
EUR
(Vj:
rd. 20,5 Mio. EUR) erzielt werden.
Neben den Aufgaben in der Hausverwaltung im Bereich Bahnhofs- und Liegenschaftsmanagement ist die Eigentümerrolle
für sämtliche Liegenschaften (Hochbauten und Grundstücke) sowie für die Personenbahnhöfe hervorzuheben. Somit
verantwortet die ÖBB-Immobilienmanagement
GmbH das Gesamtbild des Bahnhofs im Sinne der Mobilitätskette mit
Bahnhofsgebäude, Vorplätzen, Straßen, Wegen, Park & Ride-Anlagen, Kund:innensanitäranlagen und Bahnsteigen bis zur
Bahnsteigkante. Sie ist der kompetente Ansprechpartner sowohl konzernintern als auch gegenüber Kund:innen,
Anrainer:innen, Gebietskörperschaften und Interessengruppen. Eine der wichtigsten aussagekräftigen
Qualitätskennzahlen des ÖBB-Immobilienmanagements sind: Qualitätscheck, Störungskennziffern und Beschwerden.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG ist der konzerninterne umfassende Anbieter von Sicherheits- und
Sauberkeitsdienstleistungen. Im Bereich der Reinigung werden österreichweit die Bahnhöfe – und somit der für die
Kund:innen sichtbare Bereich – durch Personal der ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG gereinigt. Die
Reinigungsleistungen umfassen sowohl die tägliche bzw. regelmäßige Unterhaltsreinigung als auch die Sonderreinigung
(etwa von Dächern, das Auftragen von Bodenversiegelungen). Dabei ist die Expertise der Mitarbeiter:innen von besonderer
Bedeutung: Die ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG hat in jedem Bundesland bzw. Gebiet Mitarbeiter:innen mit der
Meisterprüfung in der Reinigung – dadurch ist eine gute Beratung der internen Auftraggeber sichergestellt. Für EVUs bietet
die ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG einen umfassenden Service bei der Graffitientfernung von Zügen. Die ÖBB-
Operative Services
GmbH & Co KG ist seit 01.01.2017 Generaldienstleister für operative Sicherheitsleistungen im
ÖBB Konzern. Auf den Bahnhöfen sorgen Securitys der ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG für Sicherheit und Ordnung
– durch ein intelligentes, die tatsächliche Lage widerspiegelndes Flächenkonzept werden alle Bahnhöfe in Österreich
entweder durch mobile Streifen oder durch stationäre Mitarbeiter:innen betreut. Neben den operativen Securityleistungen
sind auch die strategischen Securityleistungen Teil des Portfolios. Die ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG ist ein One-
Stop-Shop im Konzern und garantiert eine effiziente Leistungserbringung. Neben den Reinigungs- und
Sicherheitsdienstleistungen werden auch alle operativen Kund:inneninformationsleistungen der ÖBB Infrastruktur
AG an
den Bahnhöfen von der ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG abgewickelt. Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
ist mit seinen Produkten das Gesicht der ÖBB-Infrastruktur AG bei den Endkund:innen. Des Weiteren tritt die ÖBB-
Operative Services
GmbH & Co KG auch als Arbeitskräfteüberlasser von definitiv gestellten Arbeitnehmer:innen auf.
Rail Equipment GmbH & Co KG
Die Beschaffung und konzernübergreifende Vermietung und Verwertung von schienengebundenen Spezialfahrzeugen und
Geräten sowie Straßenfahrzeugen, deren Einkauf, Finanzierung sowie Instandhaltung und Wartung liegen im
Aufgabenbereich der Rail Equipment
GmbH & Co KG. Darüber hinaus unterstützt die Rail Equipment GmbH & Co KG mit
dem Carsharing-Angebot „ÖBB Rail&Drive” die strategische Ausrichtung des ÖBB Konzerns zum
Gesamtmobilitätsdienstleister.
WS Service GmbH
Die WS Service GmbH wurde Ende 2013 gegründet und erbringt Dienstleistungen für und im Zusammenhang mit Weichen.
Die Beteiligung der ÖBB-Infrastruktur
AG an der WS Service GmbH beträgt 51 %, zu 49 % ist die voestalpine Turnout
Technology Zeltweg GmbH beteiligt. Die WS Service GmbH erbringt Leistungen an Weichen und angrenzenden Gleisen,
insbesondere im Bereich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung.
Das für die Abwicklung des Leistungsspektrums der WS Service
GmbH erforderliche Personal ist aus dem Personalstand
der ÖBB-Infrastruktur
AG geleast. Seit Anfang 2022 werden die Mitarbeiter:innen über die ÖBB-Infrastruktur AG am
externen Markt aufgenommen und an die WS Service
GmbH verleast. Zum 31.12.2024 hatte die WS Service GmbH rd. 130
von der ÖBB-Infrastruktur AG überlassene Mitarbeiter:innen.
Im Jahr 2019 schrieb die ÖBB-Infrastruktur
AG die Leistungen über Weicheninstandhaltungen im gesamten Streckennetz
der ÖBB-Infrastruktur AG aus. Der diesbezügliche Rahmenvertrag vom August 2019 wurde zweimal und somit bis
31.12.2024 verlängert. Ab dem Jahr 2025 wird der Rahmenvertrag durch eine Leistungsvereinbarung zwischen ÖBB-
Infrastruktur
AG und WS Service GmbH ersetzt werden.
Weichenwerk Wörth GmbH
Die Weichenwerk Wörth GmbH ist Österreichs Marktführer bei der Produktion von Weichen, Isolierstößen sowie
weichenbezogenen Logistikleistungen und konnte sich vor allem im Oberbauhandel sowie im Geschäftszweig
Industrieweichen auch als Exporteur nach Südost- und Westeuropa positionieren. Die Beteiligung an der Weichenwerk
Wörth
GmbH beträgt 43,05 %.
Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE
Die Galleria di Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE wurde auf Grundlage des Staatsvertrages zwischen der
Republik Österreich und der italienischen Republik als Projektgesellschaft gegründet, welche als Ziel die Verwirklichung
von Eisenbahninfrastrukturanlagen auf der Brennerachse zwischen Innsbruck und Franzensfeste hat. Entsprechend dem
Staatsvertrag werden die Projektkosten zu gleichen Teilen durch beide Vertragsparteien getragen. Für die Republik
Österreich wurde deshalb die ÖBB-Infrastruktur
AG als Eigentümer an der Galleria di Base del Brennero – Brenner
Basistunnel BBT SE zu einem Anteil von 50 % eingesetzt. Die nötigen Finanzmittel werden der ÖBB-Infrastruktur AG im
jeweils geltenden Rahmenplan von der Republik Österreich zur Verfügung gestellt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
4
Weitere wesentliche Tochtergesellschaften
Die Bewirtschaftung von Immobilien sowie die Abwicklung von Immobilienprojekten erfolgen zum Teil in ausgegliederten
Projektgesellschaften. Hier sind insbesondere die ÖBB am Hauptbahnhof 2 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die ÖBB-
Realitätenbeteiligungs
GmbH & Co KG, die Elisabethstraße 7 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die Elisabethstraße 9
Projektentwicklung
GmbH & Co KG, die Gauermanngasse 2–4 Projektentwicklung GmbH & Co KG, die Operngasse 16
Projektentwicklung GmbH & Co KG und die Mariannengasse 16–20 Projektentwicklung GmbH & Co KG hervorzuheben.
Die Übertragung des Teilbetriebs Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) an die ÖBB-
Infrastruktur AG auf Basis des GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetzes vom Juli 2023 erfolgte mit Eintragung der Spaltung
in das Firmenbuch am 01.07.2024. Im Zuge des Projektes zur organisatorischen Integration wurde am 01.01.2025 der
Übergang von 37 Mitarbeiter:innen aus dem GB GKB-I in die Geschäftsbereiche BE, NZ bzw. Stab SQ vollzogen.
Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Wirtschaftsentwicklung
Entgegen den ursprünglichen Erwartungen befand sich die österreichische Volkswirtschaft im Jahr 2024 erneut in der
Rezession. Nachdem das BIP (real) bereits im Jahr 2023 um 1,0 % gesunken war, betrug der Rückgang 2024 erneut 0,9 %.
Zwar war nach dem rasanten Wachstum der Jahre 2021 und 2022 als Folge des Post-COVID-19-Aufschwungs mit einer
kurzfristigen Abkühlung der Konjunkturentwicklung zu rechnen. Allerdings erwies sich die Flaute der heimischen
Wirtschaft auch im europäischen Vergleich als besonders persistent.
So konnte die Eurozone immerhin ein leichtes Wachstum von 0,8 % verzeichnen. Auch in den Staaten Süd- und
Osteuropas lag die BIP-Entwicklung 2024 durchwegs zum Teil sogar deutlich im Plus. Deutschland, Europas größte
Volkswirtschaft, verharrte hingegen das zweite Jahr in Folge in einer Stagnation.
1
Zudem befindet sich die deutsche
Industrie seit 2019 auf einer Talfahrt. Insbesondere die Automobilindustrie hat unter den Folgen einer verfehlten
Transformationsstrategie in Bezug auf die Flottenelektrifizierung und dem Konkurrenzdruck chinesischer Produzenten zu
kämpfen.
2
Zur wirtschaftlichen Flaute kamen noch die Turbulenzen rund um den Bundeshaushalt in Bezug auf
Schuldenbremse und Sondervermögen hinzu. Das strenge, fiskalische Regime engt den Spielraum für wachstumsfördernde
Investitionen ein. Deutschland hatte trotz Krise auch 2024 eines der niedrigsten Budgetdefizite in der EU.
3
Die Industrierezession in Deutschland wirkte sich über die engen Verflechtungen der Zulieferindustrie entsprechend auch
in Österreich aus. Trotz eines Rückganges von knapp 3,0 % in 2024 verlief die Entwicklung der heimischen
Industrieproduktion im europäischen Vergleich und angesichts der allgemein schlechten Stimmung weniger dramatisch
als in Deutschland. Anderswo war es bereits im Vorjahr zu teils drastischen Produktionsrückgängen gekommen. Für 2025
wird wieder mit einem leichten Wachstum jenseits von 1,0 % gerechnet, wobei Impulse vor allem vom Export in Märkte
außerhalb der EU kommen sollen.
Insgesamt steht die Entwicklung der europäischen Wirtschaft im Zeichen einer Vertrauens- und Wettbewerbskrise. Zwar
gingen die Energiepreise und damit die allgemeine Inflation im Laufe des Jahres kontinuierlich zurück. 2024 lag die
Inflation im Jahresschnitt 2024 in der Eurozone bei 2,4 % und in Österreich bei 2,9 %. Gleichzeitig war der Preis für Erdgas
in Europa im Schnitt weiterhin fünfmal so hoch wie in den USA, was insbesondere energieintensive Sektoren wie Chemie-
und Stahlindustrie in Bedrängnis brachte.
4
Auch bei den sogenannten Lohnstückkosten ist die Schere in der Entwicklung
zwischen der Eurozone und den USA weiter aufgegangen – Grund sind die deutlichen Reallohnsteigerungen.
5
Dennoch
erwies sich der Privatkonsum als überraschendes Sorgenkind, vor allem auch in Österreich. Neben dem höheren Zinsniveau
kann diese Entwicklung angesichts des verhaltenen Konjunkturausblicks wohl auch zu einem Gutteil mit einem
„Vorsichtssparen“ begründet werden.
6
1
IWF, Oxford Economics.
2
Handelsblatt.
3
Handelsblatt.
4
World Bank, Oxford Economics, EC 2024.
5
IWF.
6
WIFO.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
5
Entwicklung von Containerumschlag und Inflation
Containerumschlag großer Seehäfen Inflation
RWI-ISL-Index 2015=100 mntl. in % im Vergleich zu Vorjahresmonat
Quelle: investing.com, container-news, finanzen.at.
Während die europäische Wirtschaftsentwicklung 2024 also eher verhalten verlief, erwies sich die Weltwirtschaft
vergleichsweise resilient gegenüber den multiplen geopolitischen Krisen und klimawandelbedingten Wetterkatastrophen.
Große Preisschocks bei Öl und Gas blieben aus. Bei den Seetransportpreisen gab es insbesondere ab der zweiten
Jahreshälfte auf gewissen Relationen, vor allem aus Fernost zwischenzeitlich wieder einen Tendenz nach oben. Niveaus
wie in den Zeiten der Lieferkettenkrise der Jahre 2021 und 2022 wurden jedoch bei Weitem nicht erreicht. Global
betrachtet waren es vor allem die USA sowie die Schwellenländer Asiens, von denen wesentliche Wachstumsimpulse
ausgingen. Auch in China zog das Wachstum im Laufe des Jahres an. Zwar wirkte die weiterhin schwache Binnennachfrage
hemmend, jedoch wuchs die Industrieproduktion wieder. Diese Entwicklung war jedoch ausschließlich exportgetrieben.
Insbesondere Europa bleibt das Ziel chinesischer Warenexporte, was sich auch in einer Erholung des Hafenumschlags
bemerkbar machte.
Der Welthandel zeigt sich insgesamt von Krieg und Krisen unbeeindruckt, dennoch lässt sich mittlerweile die geopolitische
Fragmentierung in neue Machtblöcke auch statistisch messen. So ist der Handel zwischen den westlich- und
chinesisch / russisch-orientierten Einflusssphären stärker zurückgegangen als innerhalb der jeweiligen Blöcke.
7
Für
europäische Unternehmen bedeutet die zunehmende Abkehr vom Prinzip des regelbasierten Multilateralismus, sich in
einem zunehmend protektionistischen Umfeld behaupten zu müssen. Beispiele für diese Entwicklung sind die Maßnahmen
des sogenannten Inflation Reduction Act in den USA, die Sanktionen des Westens gegen Russland oder die EU-Zölle auf
chinesische E-Fahrzeuge.
Kapitalmärkte und Staatshaushalt
Die Wachstumskrise bringt auch das Budget der öffentlichen Hand unter Druck. Das österreichische Budgetdefizit betrug
2024 3,7 %, die Staatsverschuldung stieg auf 80,1 % des BIP.
8
Seit 2016 werden die erforderlichen Finanzmittel für die
Infrastrukturinvestitionen der ÖBB-Infrastruktur AG durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) auf
dem Kapitalmarkt aufgenommen. Die Finanzierungskosten sind daher durch das Zinsniveau von Bundesanleihen bestimmt.
Die eingeleitete Wende beim Leitzinssatz der EZB im vergangenen Jahr ist auch an den Anleihenmärkten nicht spurlos
vorüber gegangen. Der sogenannte Hauptrefinanzierungssatz wurde in mehreren Schritten seit Juni 2024 von 4,5 % auf
3,15 % zu Jahresende gesenkt. Die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite österreichischer Bundesanleihen sank im Jahr
2024 um 7,5 % im Vergleich zum Wert des Vorjahres. Mit 2,8 % hat sich der Wert aber deutlich von der Nahe-Null-Marke
der Prä-COVID-Jahre entfernt.
9
Entsprechend belastet der Schuldendienst auch das Budget. Die Bonität Österreichs bleibt
zwar weiterhin hoch, mit Fitch hat aber erstmals eine maßgebliche Ratingagentur ihren Ausblick auf „Negativ“ gesenkt.
10
7
IWF.
8
WIFO.
9
OeNB.
10
OeBFA.
-2%
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
2020 2021 2022 2023 2024
Österreich
Eurozone
90
100
110
120
130
140
150
160
1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11 1 3 5 7 9 11
2022 2023 2024
Gesamt
Häfen ohne China
Chinesische Häfen
europ. Nordhäfen
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Politische und regulatorische Rahmenbedingungen
Die ÖBB analysieren laufend die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um für das
Unternehmen relevante Entwicklungen zu identifizieren und mitzugestalten.
Themenmanagement auf nationaler Ebene
Um die laufende Suche nach qualifizierten Mitarbeiter:innen für den öffentlichen Verkehr auch außerhalb der EU zu
unterstützen, wurden nach intensiver Diskussion Berufe des öffentlichen Verkehrs, z. B. Buslenker:in und Verschieber:in
durch das Arbeitsministerium auf die
Mangelberufsliste gesetzt.
Angesichts der ab 2026 bevorstehenden Sperren von Hochleistungskorridoren in Deutschland, die für den österreichischen
Personen- und Güterverkehr hohe Relevanz haben, galt es 2024, die rechtlichen Voraussetzungen für eine maximale
Kapazitätsausschöpfung im österreichischen Bahnnetz zu schaffen. Mit der Novelle des Eisenbahngesetzes im Juli 2024
wurde erstmals eine Rechtsgrundlage für ein Kapazitätsmodel mit systematisierter Fahrwegkapazität geschaffen.
Zusätzlich ermöglicht das Gesetz den Probebetrieb von neuen digitalen Betriebsanwendungen auf bestehenden
Eisenbahnstrecken.
Im
Bereich Energie waren die ÖBB 2024 weiterhin mit schwierigen Marktgegebenheiten konfrontiert. Die bestehende
Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energieträger für Bahnstromerzeugung wird intensiv weiterverfolgt. In diesem Bereich
konnten keine wesentlichen Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen erreicht werden. Das Erneuerbaren-
Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) wurde zu keinem erfolgreichen Abschluss gebracht.
Eine laufende Herausforderung im Lobbying stellt die nationale Umsetzung des
EU-Lieferkettengesetzes für Österreich
dar. Es gilt dabei, die seitens der EU gesetzten unklaren Rahmenbedingungen zu präzisieren, die Verpflichtungen für
österreichische Unternehmen und Konzerne klar zu fassen und damit den Reportingaufwand überschaubar und klar zu
gestalten.
Für die langfristige Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur in Österreich war die Entwicklung und Präsentation des
Zielnetz 2040 ein wichtiger Meilenstein. Dieser entstand in Zusammenarbeit von ÖBB-Infrastruktur AG und BMK und
wurde im 1. Quartal 2024 der Öffentlichkeit präsentiert. Der breite Konsultationsprozess rund um das Zielnetz 2040 wurde
durch einen Dialog auf Bundes- und Landesebene sowie mit den Sozialpartnern intensiv begleitet. Im Gegensatz zum
Zielnetz 2025, das stark auf den Personenverkehr fokussierte, setzt das neue Zielnetz einen Schwerpunkt auf die
Verbindung der für Österreich wichtigsten nationalen und internationalen Wirtschaftsräume und den Ausbau des
Güterverkehrs
.
Themenmanagement auf internationaler Ebene
ÖBB CEO Andreas Matthä führte 2024 bereits in seiner dritten Amtszeit den Vorsitz des Europäischen
Eisenbahnverbandes CER. Ein Arbeitsschwerpunkt lag demnach wie auch im letzten Jahr auf der Steuerung der
inhaltlichen Arbeit des Verbandes sowie der Koordination der Positionen der rd. 70 europäischen Mitgliedsunternehmen.
Im Juni 2024 wurde seitens der Europäischen Kommission der Entwurf der neuen
Beihilfeleitlinien für den Landverkehr
mit Fokus auf den Güterverkehr präsentiert. Die Europäische Kommission bekennt sich darin zur Notwendigkeit von
Investitionsbeihilfen. Sie schlägt gleichzeitig aber neue, für die Schienengüterverkehrsunternehmen problematische
Einschränkungen bei den Vorgaben für operative Beihilfen vor. Die ÖBB engagieren sich gemeinsam mit anderen Partnern
im CER daher für wesentliche Nachschärfungen hinsichtlich Förderintensität und Administrierbarkeit.
Abgeschlossen werden konnte 2024 das Lobbying zum Vorschlag der Kommission „über die Wiederherstellung der
Natur“
(Nature Restoration). Vorschläge, die zusätzliche Hürden für den Ausbau von Infrastrukturen gebracht hätten,
konnten abgewendet werden. Sowohl der Ausbau der Bahninfrastruktur als auch der von erneuerbaren Energien wurden
als Ausnahmen („Projekte im überwiegenden öffentlichen Interesse“) von strikteren Regelungen definiert.
Ebenfalls revidiert wurde 2024 die EU-Verordnung zu den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-T). Aus Sicht der ÖBB
ist dabei sowohl die Einführung einer neuen Netzkategorie „erweitertes Kernnetz” für die europäischen Transportkorridore
in diese neue Kategorie als auch die Aufnahme der Pyhrn- und Tauernstrecke positiv hervorzuheben.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Ein weiteres wichtiges Dossier auf EU-Ebene beschäftigt sich mit der Verbesserung des Kapazitäts- und
Verkehrsmanagements auf europäischer Ebene. Diese neue Verordnung ersetzt Verordnung 913 / 2010 zur Schaffung
eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr. Und sie ändert die Richtlinie 2012 / 34
zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ab. Ihr Fokus ist die Verbesserung von nationalen und
europäischen Prozessen, u. a. um mehr Kapazität auf bestehender Bahninfrastruktur zu schaffen. Der
Kommissionsvorschlag wurde 2023 veröffentlicht. Aus ÖBB Sicht ist die Orientierung an Sektorinitiativen wie Timetable
Redesign (TTR) positiv hervorzuheben. Abhängig von den Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und
Rat wird der finale Gesetzestext für Ende 2025 erwartet.
Um den Güterverkehr zwischen Asien und Europa zu optimieren, beantragte die Rail Cargo Group im Jahr 2024 die
Mitgliedschaft bei der
TITR-Allianz. Die Trans-Caspian International Transport Route, auch als „Mittlerer Korridor“
bezeichnet, ist eine internationale Transportkooperation, die als Alternative zur nördlichen Route über Russland dient. Sie
verbindet China mit Europa über Zentralasien und die Länder rund um das Kaspische Meer.
Marktumfeld
Die Betriebsleistung im Netz der ÖBB-Infrastruktur nahm 2024 abermals zu. Insgesamt betrug der Zuwachs bei den
Zugkilometern 3,1 %. Verantwortlich dafür ist der Personenverkehr, dessen Betriebsleistung um 4,2 % auf rd. 125,0 Mio.
Zugkilometer wuchs. Die Betriebsleistung des Güterverkehrs hingegen stagnierte bei rd. 40,0 Mio. Zugkm.
Entwicklung der Betriebsleistung im Netz der ÖBB Infrastruktur
Betriebsleistung im Personenverkehr Betriebsleistung im Güterverkehr
(Zugkilometer, Änderung zum Vorjahr in %) (Zugkilometer, Änderung zum Vorjahr in %)
*Vorläufige Schätzung.
Insbesondere das letzte Drittel des Jahres 2024 war stark geprägt von Unwetterfolgen. Teils hundertjährige Hochwasser
in Österreich und den nördlichen Nachbarländern sorgten im September 2024 und darüber hinaus für weitgehende
Streckensperren. In Österreich war die Kapazität auf der Weststrecke – die wichtigste Ost-West-Verbindung – für drei
Monate stark eingeschränkt. Verkehre entlang des europäischen Rhein-Donau-Korridors mussten weiträumig über das
benachbarte Ausland oder auf die Straße ausweichen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Weiter westlich auf der Rhein-Donau-Achse lag im vergangenen Jahr der Fokus der Aufmerksamkeit auf der
Generalsanierung der Riedbahn. Die viel befahrene Hochleistungsstrecke war der erste von 40 Korridoren, die bis 2030
während monatelangen Totalsperren saniert werden sollen. Die Einschränkungen während der Bauzeit sind immens.
Personen- und Güterverkehr müssen lange Umwege in Kauf nehmen bzw. fallen ganz aus. Darüber hinaus stockt der
ETCS-Ausbau in Deutschland.
11
Der alpenquerende Nord-Süd-Bahnverkehr hat mit Anfang September 2024 durch die Wiedereröffnung der beschädigten
Röhre des Gotthard-Basistunnels wieder die volle Kapazität erreicht. Auf der Straße sorgte die Sanierung der Luegbrücke
auf der Brennerautobahn für Probleme und konnte ab Oktober nur mehr einspurig befahren werden. Diese Verknappung
konnte auch die Schiene nicht zur Gänze auffangen, insbesondere da seit November 2024 auch die Tauernstrecke
zwischen Salzburg und Villach gesperrt ist.
12
A.2. Finanzielle Leistungsindikatoren
Ertragslage
Überblick
2024 2023
Veränderung
Veränderung
in %
Zugkilometerleistung in Mio.
172,7
165,9
6,8
4 %
Bruttotonnenkilometer in Mio.
82.605,5
80.991,6
1.613,9
2 %
Eigenerzeugung Bahnstrom in ÖBB Kraftwerken in GWh
669
702
-33
-5 %
Bahnstrom ab Oberleitung in GWh
1.879
1.786
93
5 %
Gebäudeflächen inkl. vermietbarer Außenflächen in Tausend m²
2.624
2.629
-5
0 %
Umsatzerlöse in Mio. EUR
1.231,6
1.249,5
-17,9
-1 %
Gesamterträge in Mio. EUR
4.219,1
3.791,6
427,5
11 %
Gesamterträge je Mitarbeiter:in in TEUR
225
206
19
9 %
Zum Ausgleich des Entgangs von Infrastrukturbenützungsentgelten aufgrund des Hochwassers im Jahr 2024 erfolgte im
Dezember 2024 gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz eine zusätzliche Zahlung des BMK an die ÖBB-Infrastruktur AG in
Höhe von rd. 8,4 Mio. EUR.
Der Anstieg der Gesamterträge in Höhe von rd. 427,5 Mio. EUR lässt sich vor allem auf den Anstieg der ertragswirksam
auszuweisenden Anteile der Beiträge des Bundes gemäß § 42 Bundesbahngesetz, die sich im Vergleich zum Vorjahr um
rd. 394,6 Mio. EUR erhöht haben, zurückführen. Näherer Angaben zum Zuschussvertrag und zur Entwicklung der
Zuschüsse sind in Erläuterung 32 zum Konzernabschluss enthalten.
Leistungsindikatoren
Als wichtiger Indikator zur Beurteilung der operativen Leistungserbringung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns dient die
Entwicklung der Zugkilometerleistung (Zugkm). Im Vergleich zum Vorjahr stieg das Leistungsvolumen um
rd. 6,8 Mio. Zugkm auf insgesamt rd. 172,7 Mio. Zugkm (Vj:
rd. 165,9 Mio. Zugkm).
Entwicklung der Zugkilometer
nach Verkehrsart in Mio.
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Reiseverkehr
124,3
117,9
6,4
5 %
davon ÖBB Konzern
113,4
108,7
4,7
4 %
Güterverkehr
40,1
40,1
0,0
0 %
davon ÖBB Konzern
24,5
25,1
-0,6
-2 %
Dienst- und Lokzüge
8,3
7,9
0,4
5 %
davon ÖBB Konzern
5,8
5,6
0,2
4 %
Gesamt
172,7
165,9
6,8
4 %
davon ÖBB Konzern
143,7
139,4
4,3
3 %
11
DB InfraGO
12
ÖAMTC.
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9
Einen weiteren Indikator zur Beurteilung des Geschäftsverlaufs bildet die Entwicklung der Bruttotonnenkilometer (BTkm).
Während im Geschäftsjahr 2023 rd. 22,4 Mrd. BTkm oder 28 % der Gesamtmenge auf externe Eisenbahn-
verkehrsunternehmen entfielen, belief sich dieser Wert für 2024 auf rd. 23,4 Mrd. BTkm, was ebenfalls 28 % der
Gesamtmenge entspricht.
Entwicklung der Bruttotonnenkilometer
nach Verkehrsart in Mio.
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Reiseverkehr
35.235,6
34.097,4
1.138,2
3 %
davon ÖBB Konzern
31.985,3
31.154,9
830,4
3 %
Güterverkehr
46.026,3
45.630,1
396,2
1 %
davon ÖBB Konzern
26.248,4
26.502,8
-254,4
-1 %
Dienst- und Lokzüge
1.343,6
1.264,1
79,5
6 %
davon ÖBB Konzern
1.005,0
949,3
55,7
6 %
Gesamt
82.605,5
80.991,6
1.613,9
2 %
davon ÖBB Konzern
59.238,7
58.607,0
631,7
1 %
Weitere wesentliche Leistungsindikatoren für die erzielten Umsätze sind die Eigenerzeugung von Bahnstrom in
ÖBB Kraftwerken sowie die vermietbaren Flächen der Immobilien.
Der Strombereich entwickelte sich wie folgt:
Bahnstrom in GWh
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Eigenerzeugung Bahnstrom in ÖBB Kraftwerken
669
702
-33
-5 %
Bahnstrom ab Oberleitung
1.879
1.786
93
5 %
Die vermietbaren Flächen entwickelten sich wie folgt:
Gebäudeflächen inkl. vermietbarer Außenflächen
in Tausend m²
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
ÖBB-konzernexterne Nutzung
592
581
11
2 %
ÖBB-konzerninterne Nutzung
249
247
2
1 %
Eigennutzung ÖBB-Infrastruktur AG
612
598
14
2 %
Allgemeinflächen und Leerstand
1.150
1.185
-35
-3 %
Gebäudeflächen
2.603
2.611
-8
0 %
Vermietete Außenflächen
21
18
3
17 %
Gesamter Bestand
2.624
2.629
-5
0 %
Die Grundfläche von Gebäuden inkl. der vermietbaren Außenflächen betrug wie im Vorjahr rd. 2,6 Mio. m
2
, davon ist
etwa ein Viertel extern vermietet. Der Rest wird konzernintern vermietet, vom ÖBB Infrastruktur-Konzern selbst genutzt
oder sind Allgemeinflächen und Leerstand.
Umsatzerlöse und Gesamterträge
Umsatzerlöse ÖBB Infrastruktur-Konzern
in Mio. EUR
2024 2023
Veränderung
Veränderung
in %
Unkonsolidierte Umsatzerlöse
1.566,6
1.555,8
10,8
1 %
Abzüglich Innenumsatz des Konzerns
-335,0
-306,3
-28,7
9 %
Umsatzerlöse
1.231,6
1.249,5
-17,9
-1 %
Sonstige Erträge (konsolidiert)
2.987,5
2.542,1
445,4
18 %
Gesamterträge
4.219,1
3.791,6
427,5
11 %
davon mit übrigem ÖBB Konzern
884,0
902,5
-18,5
-2 %
Wie bereits angeführt, erreichten die Konzernumsatzerlöse rd. 1.231,6 Mio.
EUR (Vj: rd. 1.249,5 Mio. EUR). Die
konsolidierten sonstigen Erträge in Höhe von rd. 2.987,5 Mio. EUR (Vj: rd. 2.542,1 Mio. EUR) beinhalten andere aktivierte
Eigenleistungen in Höhe von rd. 458,5 Mio. EUR (Vj: rd. 410,2 Mio. EUR) und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von
rd. 2.529,0 Mio. EUR (Vj: rd. 2.131,9 Mio. EUR).
Seite 202 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
10
Der Umsatz je Mitarbeiter:in beträgt bei durchschnittlich 18.736 Mitarbeiter:innen (Vj: 18.375 Mitarbeiter:innen)
rd. 66 TEUR (Vj: rd. 68 TEUR).
Die Umsatzerlöse werden überwiegend in Österreich erzielt. Umsätze in der Höhe von rd. 127,5 Mio.
EUR
(Vj: rd. 120,4 Mio. EUR) wurden mit Kund:innen aus dem Ausland erwirtschaftet. Diese betreffen im Wesentlichen
Energielieferungen und das Infrastrukturbenützungsentgelt (Wege- und Dienstleistungsentgelt).
Ertragslage
Überblick
2024 2023
Veränderung
Veränderung
in %
EBIT
13
in Mio. EUR
511,6
433,3
78,3
18 %
EBIT-Marge
14
in %
12,1 %
11,4 %
0,7 %
6 %
EBITDA
15
in Mio. EUR
1.511,9
1.354,0
157,9
12 %
EBT in Mio. EUR
12,6
7,7
4,9
64 %
Eigenkapitalrentabilität
16
in %
0,9 %
0,6 %
0,3 %
50 %
Gesamtkapitalrentabilität
17
in %
1,5 %
1,3 %
0,2 %
15 %
Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns stellt sich folgendermaßen dar:
Struktur der Gewinn-und-
Verlust-Rechnung in Mio. EUR
2024
in % der
Gesamterträge
2023
in % der
Gesamterträge Veränderung
Veränderung
in %
Umsatzerlöse
1.231,6
29 %
1.249,5
33 %
-17,9
-1 %
davon ÖBB-Infrastruktur AG
1.208,4
1.234,7
Andere aktivierte Eigenleistungen
458,5
11 %
410,2
11 %
48,3
12 %
Sonstige betriebliche Erträge
und Veränderung des Bestandes
2.529,0
60 %
2.131,9
56 %
397,1
19 %
Gesamterträge
4.219,1
100 %
3.791,6
100 %
427,5
11 %
davon gegenüber übrigem Konzern
884,0
21 %
902,5
24 %
-18,5
-2 %
Materialaufwand
236,7
6 %
211,0
6 %
25,7
12 %
Aufwendungen bezogene Leistungen
517,7
12 %
419,4
11 %
98,3
23 %
Personalaufwand
1.505,5
36 %
1.403,8
37 %
101,7
7 %
davon ÖBB-Infrastruktur AG
1.360,6
1.269,1
Abschreibungen
1.000,4
24 %
920,7
24 %
79,7
9 %
So. betr. Aufwand (inkl.
Wertminderungen für Ford. aus L+L)
447,2
11 %
403,4
11 %
43,8
11 %
Gesamtaufwand
3.707,5
89 %
3.358,3
89 %
349,2
10 %
davon gegenüber übrigem Konzern
328,0
8 %
307,0
8 %
21,0
7 %
EBIT
511,6
12 %
433,3
11 %
78,3
18 %
Finanzergebnis
-499,0
-12 %
-425,6
-11 %
-73,4
-17 %
davon gegenüber übrigem Konzern
-0,1
0 %
-29,1
-1 %
29,0
100 %
EBT
12,6
0 %
7,7
0 %
4,9
64 %
Die Gesamterträge des ÖBB Infrastruktur-Konzerns beliefen sich im Berichtsjahr auf rd. 4.219,1 Mio.
EUR
(Vj:
rd. 3.791,6 Mio. EUR), wovon rd. 884,0 Mio. EUR (Vj: rd. 902,5 Mio. EUR) auf Gesellschaften anderer Teilkonzerne des
ÖBB Konzerns entfallen.
Je Mitarbeiter:in bedeutet das bei durchschnittlich 18.736 Mitarbeiter:innen (Vj: 18.375 Mitarbeiter:innen) einen Ertrag
von rd. 225 TEUR (Vj:
rd. 206 TEUR).
13
Das EBIT entspricht dem Betriebsergebnis (ohne Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen) der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
14
EBIT-Marge: EBIT / Gesamterträge.
15
EBITDA: EBIT + Abschreibungen.
16
Eigenkapitalrentabilität: EBT / Eigenkapital.
17
Gesamtkapitalrentabilität: EBIT / Gesamtkapital.
Seite 203 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
11
Die Gesamtaufwendungen im ÖBB Infrastruktur-Konzern erreichten rd. 3.707,5 Mio. EUR (Vj: rd. 3.358,3 Mio. EUR).
Der durchschnittliche Personalaufwand je Mitarbeiter:in des ÖBB Infrastruktur-Konzerns beträgt rd. 80 TEUR
(Vj:
rd. 76 TEUR). Dies entspricht einer Personalintensität
18
von 41 % (Vj: 42 %).
Die Materialintensität
19
belief sich wie im Vorjahr auf 6 %. Der durchschnittliche Aufwand für Material und bezogene
Leistungen pro Mitarbeiter:in betrug rd. 40 TEUR (Vj:
rd. 34 TEUR).
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern wurde im Berichtsjahr ein negatives Finanzergebnis von rd. 499,0 Mio.
(Vj:
rd. 425,6 Mio. EUR) erzielt.
Das EBT ist auf rd. 12,6 Mio.
EUR (Vj: rd. 7,7 Mio. EUR) gestiegen.
Vermögens- und Finanzlage
Überblick
31.12.2024 31.12.2023
Veränderung
Veränderung
in %
Bilanzsumme in Mio. EUR
35.230,7
32.778,2
2.452,5
7 %
Sachanlagenintensität
20
in %
92 %
92 %
0 %
0 %
Sachanlagendeckungsgrad
21
in %
4 %
4 %
0 %
0 %
Sachanlagendeckungsgrad II
22
in %
96 %
95 %
1 %
1 %
Eigenkapitalquote in %
4 %
4 %
0 %
0 %
Bilanzstruktur
Die Entwicklung der Bilanzstruktur des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zeigt folgendes Bild:
Struktur der Konzern-Bilanz
in Mio. EUR
31.12.2022
31.12.2023
Struktur
2023
31.12.2024
Struktur
2024
Veränderung
von 2023
auf 2024
Langfristige Vermögenswerte
29.959,4
31.983,5
98 %
34.402,6
98 %
2.419,1
Kurzfristige Vermögenswerte
1.074,3
794,7
2 %
828,1
2 %
33,4
Bilanzsumme
31.033,7
32.778,2
100 %
35.230,7
100 %
2.452,5
Eigenkapital
1.793,8
1.362,7
4 %
1.435,8
4 %
73,1
Langfristiges Fremdkapital
24.105,3
27.276,2
83 %
29.706,2
84 %
2.430,0
Kurzfristiges Fremdkapital
5.134,6
4.139,3
13 %
4.088,7
12 %
-50,6
Die Bilanzsumme des ÖBB Infrastruktur-Konzerns stieg im Berichtsjahr auf rd. 35.230,7 Mio.
EUR
(Vj: rd. 32.778,2 Mio. EUR) an. Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte ist vorwiegend bedingt durch die Investitionen
in das Sachanlagevermögen. Nähere Angaben zu den Investitionen im Geschäftsjahr werden im Kapitel Investitionen und
Finanzierungsmaßnahmen gemacht.
Nach einem Anstieg des Eigenkapitals auf rd. 1.435,8 Mio.
EUR (Vj: rd. 1.362,7 Mio. EUR) ergibt sich wie im Vorjahr eine
Eigenkapitalquote von 4 %.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken von rd. 311,0 Mio.
EUR auf rd. 242,1 Mio. EUR. Das Working
Capital
23
lag bei rd. -980,2 Mio. EUR (Vj: rd. -868,0 Mio. EUR).
Die Verbindlichkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns erhöhten sich im Berichtsjahr in Summe um 7 % auf
rd. 33.269,4 Mio.
EUR (Vj: rd. 30.967,7 Mio. EUR).
Angaben zu wesentlichen Rückstellungen werden in Erläuterung
26 zum Konzernabschluss gemacht.
18
Personalintensität: Personalaufwand / Gesamtaufwendungen.
19
Materialintensität: Materialaufwand / Gesamtaufwendungen.
20
Sachanlagenintensität: Sachanlagevermögen / Gesamtvermögen.
21
Sachanlagendeckungsgrad: Eigenkapital / Sachanlagevermögen.
22
Sachanlagendeckungsgrad II: (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Sachanlagevermögen.
23
Working Capital: Vorräte (exkl. Verwertungsobjekte) + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –
Geleistete Anzahlungen für Vorräte.
Seite 204 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
12
Erläuterungen zur Konzern-Geldflussrechnung
Der Free Cashflow
24
stieg im Geschäftsjahr auf rd. -2.221,5 Mio. EUR (Vj: rd. -2.422,7 Mio. EUR) an.
Auszug aus der Konzern-Geldflussrechnung in Mio. EUR
31.12.2024
31.12.2023
Veränderung
Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
1.017,5
564,9
452,6
Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
-3.239,0
-2.987,6
-251,4
Free Cashflow
-2.221,5
-2.422,7
201,2
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
2.452,9
3.374,6
-921,7
Zahlungswirksame Veränderung der Fondsmittel
231,4
951,9
-720,5
Die ausführliche Darstellung der Konzern-Geldflussrechnung befindet sich in der Erläuterung
34 zum Konzernabschluss.
Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen
Überblick
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Investitionen in Mio. EUR
3.936,1
*)
3.418,9
517,2
15 %
Sachanlageninvestitionsquote der Gesamterträge
25
in %
82 %
82 %
0 %
0 %
Sachanlageninvestitionsquote der Buchwerte
26
in %
11 %
11 %
0 %
4 %
*) Abzüglich kumulierte Abschreibungen auf Zugänge Konsolidierungskreis in Höhe von rd. 65,1 Mio. EUR.
In Summe tätigte der ÖBB Infrastruktur-Konzern im Berichtsjahr mit einem Gesamtvolumen von rd. 3.936,1 Mio. EUR
(Vj:
rd. 3.418,9 Mio. EUR) Investitionen in das Sachanlagevermögen, in das immaterielle Vermögen und in als
Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (IAS 40), wobei letztere erstmals in diese Kennzahl miteinbezogen wurden. Zur
besseren Vergleichbarkeit wurde der Vorjahreswert entsprechend angepasst. Wie im Vorjahr errechnet sich eine
Sachanlageninvestitionsquote von 82 % der Gesamterträge und von 11 % der Buchwerte zum 01.01. Die Berechnung
erfolgt von den Bruttoinvestitionen vor Abzug der Kostenbeiträge.
Die ÖBB-Infrastruktur
AG hat die Möglichkeit, Fremdkapital über Darlehen der Republik Österreich in Erledigung durch die
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) zu finanzieren, anstatt über eigene Anleiheemissionen am
Kapitalmarkt. Alle bestehenden Anleihen der ÖBB-Infrastruktur
AG und deren Garantien durch die Republik Österreich
bleiben von dieser Erweiterung der Finanzierungsinstrumente der ÖBB-Infrastruktur
AG unberührt. Weiterführende
Informationen dazu befinden sich in Erläuterung
25 zum Konzernabschluss.
Investitionsschwerpunkte 2024
Die ÖBB-Infrastruktur AG arbeitete auch 2024 intensiv an der Umsetzung des größten Bauprogramms aller Zeiten. Im
Rahmenplan 2024 bis 2029 ist eine gesicherte Investitionssumme von rd. 21,1 Mrd. EUR festgelegt. Damit setzt die ÖBB-
Infrastruktur
AG im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie (BMK) in den kommenden sechs Jahren zahlreiche Neubau- und Modernisierungsprojekte sowie
Erhaltungsarbeiten um.
Der Ausbau und die Qualitätssicherung des Schienennetzes bilden die Voraussetzungen dafür, dass insgesamt mehr Züge
auf dem Schienennetz fahren können. Das bedeutet höhere Kapazitäten sowie bessere und schnellere Verbindungen für
Bahnreisende.
ÖBB Großprojekte wie der Semmering-Basistunnel, die Koralmbahn und der Brenner Basistunnel laufen planmäßig weiter.
Darüber hinaus wird der Fokus auf den Ausbau des Nahverkehrs in Ballungsräumen gelegt. Im Sinne des Klimaschutzes
ist es den ÖBB zudem wichtig, die Regionalbahnen zu attraktivieren und ein entsprechendes Elektrifizierungsprogramm
zu forcieren. Ein Teil der Investitionen wird zukunftsorientiert in die Digitalisierung fließen.
Die Schiene wird außerdem weiter fit für den Güterverkehr gemacht. Programme zum Bau von sogenannten
güterzuglangen Überholgleisen haben den größtmöglichen Effekt, da die gemeinsame Nutzung derselben Strecken durch
Güter- und Personenverkehr effizienter abgewickelt werden kann. Auch die Unterstützungsmaßnahmen für
Anschlussbahnen und eine Modernisierungswelle für Verschiebebahnhöfe verankern die aktuelle Güterverkehrsoffensive
im Rahmenplan.
24
Free Cashflow:
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit + Cashflow aus der Investitionstätigkeit.
25
Sachanlageninvestitionsquote der Gesamterträge: Investitionen in das Sachanlagevermögen / Gesamterträge.
26
Sachanlageninvestitionsquote der Buchwerte: Investitionen in das Sachanlagevermögen / Buchwert Sachanlagevermögen zum 01.01.
Seite 205 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
13
Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Bau weiterer „Mini-Transformatoren“ ist neu
im Rahmenplan. Damit gelangt der in ÖBB-eigenen Wind- und Sonnenkraftwerken nachhaltig produzierte Strom ins
Bahnstromnetz – denn mittlerweile erzeugen die ÖBB in acht Wasserkraftwerken und mehr als 100 Photovoltaikanlagen
sowie einer Windkraftanlage Strom aus erneuerbaren Energien. Ziel ist es, die Eigenproduktion von Strom weiter deutlich
zu erhöhen.
Auch die Modernisierung von Bahnhöfen und Haltestellen wird weiter vorangetrieben. Im Rahmen dessen soll der Zugang
zur Bahn so einfach wie möglich gestaltet werden. Der barrierefreie Umbau von Bahnhöfen und Haltestellen ist ein
wichtiger Baustein im Rahmenplan.
Großraum Wien
Nirgendwo sonst in Österreich steigt die Anzahl an Reisenden so stark wie in der Ostregion. Um mit diesem Wachstum
Schritt zu halten, muss auch das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ausgebaut und verbessert werden.
Mit dem S-Bahn-Wien-Upgrade modernisiert die ÖBB-Infrastruktur
AG seit Oktober 2023 die Schieneninfrastruktur auf der
Wiener Stammstrecke zwischen Wien Meidling und Wien Floridsdorf. Dafür werden auf 13 km Bau- und Tragwerke
erneuert, Bahnsteige verlängert sowie das digitale Zugsicherungssystem ETCS für mehr Zuverlässigkeit im Gesamtsystem
implementiert. Mit diesen und vielen weiteren Verbesserungsmaßnahmen entlang der Nord- und Südachsen werden die
Voraussetzungen für einen dichteren Takt und kürzere Wartezeiten geschaffen.
2024 wurden bereits die ersten Meilensteine im Abschnitt Wien Praterstern und Wien Floridsdorf finalisiert.
Mit dem Upgrade-Programm modernisieren die ÖBB-Infrastruktur
AG aber nicht nur die S-Bahn in Wien, sondern auch
gleichzeitig zahlreiche Strecken in Wien und Niederösterreich. Auf einem Streckennetz von 170 km werden Optimierungen
vorgenommen, die alle eng ineinandergreifen. Auch auf der Südstrecke wurden daher während der Sommersperre in den
Bahnhöfen Guntramsdorf-Thallern, Pfaffstätten, Kottingbrunn, Sollenau und Theresienfeld Bahnsteige verlängert sowie
Gleise und Weichen erneuert. All diese Maßnahmen sind ein Beitrag um die Schieneninfrastruktur in der Ostregion
zukunftsfit zu machen.
Ein weiteres wichtiges Puzzlestück im innerstädtischen Nahverkehr ist die Attraktivierung der Verbindungsbahn zwischen
Hütteldorf und Meidling. 2024 wurde das UVP-Verfahren fortgeführt.
Im Jahr 2024 hat die ÖBB-Infrastruktur
AG die Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen an der Pottendorfer Linie im
Abschnitt Ebreichsdorf abgeschlossen.
Mit dem viergleisigen Ausbau der Südstrecke zwischen Wien Meidling und Mödling inklusive der Errichtung zweier neuer
Haltestellen wird das Mobilitätsangebot für den Süden von Wien und den Bezirk Mödling noch attraktiver. Dafür liefen
2024 die Planungen weiter.
Der Norden profitiert vom Ausbau der Nordbahn, der im Abschnitt Wien Süßenbrunn – Gänserndorf zügig voranschreitet.
Insgesamt werden rd. 66 km Strecke unter laufendem Betrieb modernisiert. Im Zuge dessen werden auch 17 Bahnhöfe
und Haltestellen in diesem Abschnitt attraktiviert und barrierefrei adaptiert. Auch sollen das Park & Ride- und das Bike &
Ride-Angebot ausgebaut werden. Hinzu kommt die Auflassung sämtlicher Eisenbahnkreuzungen, was höhere
Fahrgeschwindigkeiten der Züge erlauben wird.
Die Modernisierungen der Kamptalbahn, Traisentalbahn, Erlauftalbahn oder Mattersburger Bahn wurden im
Berichtszeitraum ebenfalls vorbereitet bzw. errichtet. Weiters wurde mit den Arbeiten für den Ausbau der Franz-Josefs-
Bahn begonnen.
Das Projekt „Flughafenspange“ steht für eine attraktive Anbindung des Osten Österreichs an den Flughafen Wien
Schwechat und die Stadt Wien. 2024 sind die Planungen weiter vorangeschritten, im Juni 2024 erfolgte der Startschuss
für das UVP-Verfahren.
Ausbau Weststrecke
Rund ein Drittel aller Züge fahren auf der Weststrecke. Güter- und Personenverkehr nehmen laut Prognosen weiterhin zu.
Umso härter waren die Auswirkungen auf den Bahnverkehr nach dem Extremwetterereignis im September 2024. Nach
dem Hochwasser am 13.09.2024 konnte der Vollbetrieb auf der neuen Weststrecke zwischen Wien und St. Pölten am
15.12.2024 wieder aufgenommen werden. Aufgrund der Sperre des Atzenbrugger Tunnels wurde der gesamte Fern- und
Güterverkehr auf der alten Weststrecke durch den Wienerwald abgewickelt. Für die Wiederinbetriebnahme wurden in
knapp drei Monaten unter anderem 16 km Kabel für die Stromversorgung ausgetauscht und 60 km Lichtwellenleiter-
Fasern neu verlegt. Weiters wurden 4 km Handlauf für die Notbeleuchtung erneuert, Brandmeldeanlagen, Notrufsäulen
und Stromversorgung für die Feuerwehr ersetzt und 1,4 km Hochspannungsleitungen (10-KV-Leitung) ausgetauscht – um
nur einige Beispiele zu nennen. Für die finale Reparatur muss die Strecke zwischen 12.05. und 05.06.2025 erneut gesperrt
werden. Fernverkehrszüge werden in diesem Zeitraum wieder über die alte Weststrecke umgeleitet.
Seite 206 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
14
Für die Wiederherstellung des Bahnbetriebs auf der Weststrecke wurden im Jahr 2024 Maßnahmen in Höhe von
rd. 20,1 Mio. EUR (Reinvestitionen und Instandhaltung) umgesetzt. Für den vollständigen Wiederaufbau und die
Investition in eine höhere Infrastrukturresilienz gegen zukünftige Hochwasserereignisse im Bereich des Tullnerfeldes
werden in den nächsten beiden Jahren weitere rd. 50,0 Mio. EUR investiert.
Unabhängig davon geht der Ausbau der Weststrecke ungehindert weiter. Dieser geht auf den Bedarf auf den Strecken
zwischen Linz und Wels sowie zwischen Salzburg und Köstendorf ein, um der großen Nachfrage nach mehr Zügen und
besseren Verbindungen auf diesen Strecken nachzukommen.
Im Berichtszeitraum wurden die Bauarbeiten für den Ausbau der Weststrecke zwischen Marchtrenk und Wels sowie auf
der Westseite des Linzer Hauptbahnhofs fortgeführt. Der Ausbau des Abschnittes zwischen Linz und Marchtrenk startete
ebenfalls 2024. Für den Ausbau des Abschnittes zwischen Linz Verschiebebahnhof West und Linz Signalbrücke laufen die
Planungen. Ebenso wird seit Jänner 2024 der Terminal Wels modernisiert.
Die ÖBB haben gemeinsam mit ihren Partnern (Land und Stadt Salzburg) das Salzburger S-Bahn-Netz in den vergangenen
Jahren umfassend modernisiert. Zwölf Bahnhöfe wurden im S-Bahn-Netz völlig neu errichtet, fünf bestehende wurden
von Grund auf erneuert. Die Neuerrichtung des Bahnhofs Seekirchen Stadt lief auf Hochtouren, die Inbetriebnahme
erfolgte im Dezember 2024.
Der viergleisige Ausbau der Weststrecke wird zwischen Köstendorf und Salzburg in zwei jeweils einröhrigen Tunneln
verlaufen. Dafür liefen 2024 die UVP-Planungen und die vertieften Planungen und Genehmigungsverfahren parallel weiter.
Auch wurden regelmäßige, intensive Gespräche mit Stakeholder:innen (z. B. in Form von institutionalisierten Dialogforen)
geführt.
Südstrecke auf der Zielgeraden
Stück für Stück schreiten die Tunnelprojekte und Streckenausbauten voran. Die Großbauprojekte auf der Südstrecke
werden es möglich machen, dass Reisende künftig in weniger als zwei Stunden zwischen Wien und Graz und in
45 Minuten zwischen Graz und Klagenfurt gelangen können.
Rund zehn Jahre nach dem Baustart im Fröschnitzgraben wurden die Vortriebsarbeiten im November 2024 abgeschlossen.
Beide 27,3 km langen Röhren sind damit vom niederösterreichischen Gloggnitz bis ins steirische Mürzzuschlag fertig
gegraben. Für die Mineure endet damit ihr Beitrag zu diesem Jahrhundertprojekt für Österreich. In den nächsten Monaten
wird die Betoninnenschale fertig gestellt. Bevor die Züge durch den Berg fahren, erfolgt die bahntechnische
Tunnelausrüstung, die im Sommer 2025 starten soll.
Die 130 km lange Koralmbahn startet indessen bereits jetzt in die finale Phase. Die Gesamtinbetriebnahme zwischen Graz
und Klagenfurt – mitsamt Koralmtunnel – ist schließlich zum Fahrplanwechsel Ende 2025 geplant.
Im Jänner 2024 startete die Modernisierung des Villacher Hauptbahnhofs, der in Vorbereitung auf die
Gesamtinbetriebnahme der Koralmbahn sowie die Einführung des neuen kund:innenfreundlichen Taktsystems fit für die
Zukunft gemacht wird.
Elektrifizierung der Weststeiermark
2024 hat die ÖBB Infrastruktur AG auch das Elektrifizierungsprojekt der ehemaligen „Graz Köflacher Bahn“ übernommen.
Die Elektrifizierung erfolgt in zwei Bauphasen. Insgesamt werden 133 km Strecken- und Bahnhofsgleise mit einer
elektrischen Oberleitung überspannt. Der erste elektrifizierte Abschnitt zwischen Wettmannstätten und Wies-Eibiswald
(mit Anbindung an den neuen Bahnhof Weststeiermark an der Koralmbahn) wird bereits 2025 – rechtzeitig vor der
Fertigstellung der Koralmbahn – in Betrieb gehen.
Bahnhöfe und sonstige Investitionen
2024 wurden folgende Bahnhöfe verbessert und modernisiert:
– Bahnhof Tullnerbach-Pressbaum
– Bahnhof Gramatneusiedl
– Haltestelle Furth-Göttweig
– Bahnhof Kaindorf
– Bahnhof Arnoldstein (kund:innenrelevante Bereiche)
– Bahnhof Wampersdorf
– Bahnhof Wartberg
– Bahnhof Oberdrauburg
– Haltestelle Seekirchen Stadt
– Haltestelle Hüttau
– Haltestelle Klaus
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Tauernbahn
Die Tauernstrecke Salzburg – Villach ist neben der Brennerachse die wichtigste österreichische alpenüberquerende
Verbindung. Der Auftakt für die Modernisierung erfolgte mit dem Baustart des Bahnhofs Gastein im August 2024, im
November folgten die Bahnhöfe Dorfgastein und Bad Hofgastein. Zwischen November 2024 und Juli 2025 ist die
Tauernstrecke zwischen Böckstein in Salzburg und Mallnitz in Kärnten für die umfangreichen Modernisierungsarbeiten des
Tauerntunnels komplett gesperrt. Um die Modernisierung zu finalisieren, ist eine zweite Phase für die Umsetzung der
notwendigen Maßnahmen erforderlich. Diese ist bereits in Planung und betrifft schwerpunktmäßig den Bereich des
Südportals. Die zweite Bauetappe wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 erfolgen.
Feldkirch – Buchs
Im Sommer 2024 erfolgte am international wichtigen Streckenabschnitt zwischen Feldkirch in Österreich und Buchs in der
Schweiz die erste Phase umfangreicher Erhaltungsarbeiten. Die zweite Phase erfolgt im Rahmen einer Komplettsperre im
Sommer 2026.
Brennerachse
Die Planungen und Vorarbeiten der ÖBB am Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel als Teil des Ausbaus der Eisenbahnachse
Brenner werden konsequent fortgesetzt. Im Projektabschnitt Staatsgrenze nächst Kufstein – Schaftenau laufen die
Erkundungsarbeiten zur Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung.
Im Projekt Schaftenau – Knoten Radfeld wurde im Herbst 2023 die Detailgenehmigungsplanung öffentlich verhandelt.
Das Projekt dient langfristig zur Entlastung des Eisenbahnknotens Wörgl. Es wird seine Verkehrswirksamkeit gegen Ende
dieses Jahrzehnts entfalten können.
Im Zuge der Baumaßnahmen für einen barrierefreien Bahnhof Fritzens-Wattens werden flankierend auch zwei
Güterzuglange Überholgleise errichtet. Diese wirken kurzfristig zur weiteren Kapazitätssteigerung auf der Bestandstrecke.
Die Arbeiten liefen im Jahr 2024 auf Hochdruck weiter. Weitere Überholgleise sind im Bereich Bahnhof Schwaz vorgesehen.
Der Bahnausbau im Tiroler Unterland dient zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecke zum
Brenner-Basistunnel. Das realisieren die Schieneninfrastrukturbetreiber in Österreich, Italien und Deutschland mit dem
Ausbau der Eisenbahnachse München – Verona als Teil des europäischen Skandinavien-Mittelmeer-Kernnetzkorridors.
Der Brenner-Basistunnel (BBT)
2024 wurden die laufenden Rohbauarbeiten für den Brenner-Basistunnel durch die Galleria di Base del Brennero – Brenner
Basistunnel BBT SE fortgeführt und weitere neue Vortriebsaktivitäten aufgenommen. Gegen Ende des Jahres 2024 waren
vier Hauptbaulose aktiv, drei auf österreichischem und eines auf italienischem Staatsgebiet. Mehr als 170 km des insgesamt
230 km langen Tunnelsystems sind bereits ausgebrochen.
Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen für die eisenbahntechnische Ausrüstung des Brenner-Basistunnels
konnte im Frühjahr 2024 nach mehreren Bietereinsprüchen abgeschlossen und die Planungsarbeiten für die Bautechnik
aufgenommen werden. Nach der Beendigung des Tunnelrohbaus soll ab 2027 mit dem etappenweisen Einbau der
Eisenbahntechnik begonnen werden.
Migration weiterer Streckenabschnitte in die fünf Betriebsführungszentralen
Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 die Steuerbereiche der fünf Betriebsführungszentralen (BFZ) wieder deutlich
erweitert. So wurden u. a. die Betriebsstellen Maxing, Spital am Semmering und Mürzzuschlag in die
Betriebsführungszentrale (BFZ)-Wien Stadlau, die Betriebsstellen Selzthal, Rottenmann, Traun inkl. Rutzing und
Nettingsdorf in die BFZ-Linz, Stainach-Irding, Schladming und Ederbauer in die BFZ-Salzburg, Leoben, Göss, Kalwang,
Kalsdorf, Graz Puntigam, St. Marein-St. Lorenzen, Weststeiermark und Wundschuh in die BFZ-Villach, Stams inkl. Silz und
Ölztal in die BFZ-Innsbruck migriert. Damit werden bereits rd. 71 % des Hauptnetzes der ÖBB-Infrastruktur
AG von den
fünf Betriebsführungszentralen gesteuert.
Das BFZ-Ausfallkonzept beschreibt, wie im Störungs- bzw. Ereignisfall schnellstmöglich der Betrieb in hoher Qualität
abgewickelt werden kann und die Beeinträchtigungen im nationalen und internationalen Zugverkehr so gering wie
möglich gehalten werden können. Das Ausfallkonzept sieht vor, dass die BFZ-Systeme und -Bedienplätze nahtlos von
anderen BFZ-Standorten übernommen werden können, was die Betriebsführung im Störfall deutlich erleichtert. In diesem
Zusammenhang wurde der Neubau der BFZ Wien Stadlau und die Errichtung von regionalen Ersatzarbeitsplätzen (EAP)
mit georedundanter IT-Serverlandschaft geplant und teilweise umgesetzt. Die Fertigstellung der EAP-Spittal für die BFZ-
Villach erfolgte mit Dezember 2023. Die Vollinbetriebnahme der BFZ-Wien Stadlau hat im März 2024 stattgefunden.
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ETCS – European Train Control System
Das ETCS trägt zur Harmonisierung des europäischen Eisenbahnsystems und damit zu einem interoperablen und
kostenoptimierten Zugang zum System Bahn bei. So wird die Position des Systems Bahn gegenüber anderen
Verkehrsträgern auf lange Sicht gestärkt.
Mit der Umsetzung des ETCS-Migrationsplans wird die Sicherstellung der Interoperabilität auf Basis europäischer Vorgaben
ermöglicht und gewährleistet. Damit können die gesetzlichen Vorgaben sowohl in technischer als auch in zeitlicher
Hinsicht eingehalten werden. Eine enge Koordination mit dem BFS-Programm ist jedenfalls sichergestellt. Damit wird im
laufend dichter und komplexer werdenden Bahnbetrieb für die entsprechende Sicherheit, Pünktlichkeit und Qualität
gesorgt und die Kund:innenanforderungen werden bestmöglich erfüllt.
Durch die im Juli 2023 erfolgte erfolgreiche Übernahme der ETCS-Level-2-Pilotstrecke Linz-Vöcklabruck des ETCS-
Migrationsprogramms wurde ein wesentlicher Meilenstein des sich im Plan befindlichen ETCS-Roll-outs erreicht. Mit der
Inbetriebnahme des Teilabschnittes der Koralmbahn von St. Paul-Lavanttal bis Klagenfurt zum Fahrplanwechsel wurde im
Dezember 2023 auch noch ein Streckenteil nur mit ETCS und ohne Außenlichtsignale für Zugfahrten in Betrieb genommen.
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Überarbeitung des National Implementation Plan für ERTMS (European Rail
Traffic Management System) für die Europäische Kommission im Juni 2024 wurde gemeinsam mit dem BMK eine Strategie
für den Rückbau des derzeitigen nationalen Zugsicherungssystems PZB erarbeitet und an die
Eisenbahnverkehrsunternehmen kommuniziert. Diese sieht einen Rückbau des Altsystems schrittweise beginnend mit
2032 und den weiteren Ausbau von ETCS anhand dieses Migrationsplans vor.
Digitalisierung in der ÖBB-Infrastruktur AG
Die ÖBB-Infrastruktur AG setzt Digitalisierung und Automatisierung ein, um die strategischen Ziele der
Kapazitätssteigerung und Effizienzsteigerung zu erreichen und Erfolgskriterien wie Pünktlichkeit, Sicherheit und
Kund:innenzufriedenheit weiterzuentwickeln. Hierfür wurde im Zuge der INFRA-Mobilitätswende die Stoßrichtung
Digitalisierung definiert. Dabei wird interdisziplinär gedacht und Initiativen, die aus der Digitalisierung entstehen, werden
im Konzern abgestimmt vorangetrieben. Diese Initiativen realisieren Methoden der Automatisierung und Digitalisierung
im System Bahn, um durch mehr Effizienz die Kapazität, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität zu verbessern.
Vor dem Hintergrund der konkreten Herausforderung, die relevanten Themen mit den vielen Facetten erfolgreich
abzuwickeln, werden die notwendigen Prozesse adaptiert und etabliert, und es wird an der Bereitstellung der
erforderlichen Fähigkeiten und Ressourcen gearbeitet. Damit wird eine zentrale Voraussetzung für einen erfolgreichen und
zielgerichteten Transformationsprozess geschaffen. Die Initiativen im Kontext der Digitalisierung wurden in enger
Abstimmung mit den betroffenen Bereichen innerhalb der ÖBB-Infrastruktur
AG definiert, denn nur so war es möglich,
wesentliche Verbesserungen, die einen direkten Mehrwert in den operativen Bereichen mit sich bringen, zu erzielen. Erste
messbare Projekte sind die Zuglaufcheckpoints und das Zugpositionsservice (Projekt „Greenlight”). Letzteres umfasst die
präzise Ortung von Zugpositionen im Gleisbereich. Die Greenlight-Softwareplattform empfängt im Sekundentakt
Lokalisierungsinformationen, Geschwindigkeit und Empfangsqualitätsinformationen (Mobilfunk und GNSS) von der in
Triebfahrzeugen installierten „railpower box”, verarbeitet diese und stellt sie Dritten zur Verfügung. Mittlerweile sind
bereits rd. 1.600 Triebfahrzeuge der ÖBB und weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen mit „Greenlight-fähigen Railpower
Boxen“ausgestattet worden. Weitere Projekte sind das digitale Stellwerk und die innovative Regionalbahntechnik.
Mit dem Programm BFS zählte die ÖBB-Infrastruktur
AG schon in der Vergangenheit zu den Vorreitern bei den Themen
„Fernsteuerung” und „Digitalisierung” im Bahnbetrieb. Um dies weiter voranzutreiben, werden ältere Stellwerksbauarten
sukzessive durch moderne elektronische Stellwerke ersetzt.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat im Berichtszeitraum mehrere Kooperationen mit Infrastrukturbetreibern durchgeführt bzw.
vertieft, um die internationalen Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung effizient zur
Weiterentwicklung des Bahnbetriebs zu nutzen. Hierzu zählt zum Beispiel die Kooperation zwischen SBB und ÖBB-
Infrastruktur
AG in den Gremien Reference CCS Architecture und Systempillar. Außerdem ist die ÖBB-Infrastruktur AG seit
2019 Mitglied bei EULYNX und Founding-Member bei Europe’s Rail Joint Undertaking, um aktiv die Weiterentwicklung
der Stellwerkstechnik voranzutreiben und die Vorteile der Digitalisierung zu verankern.
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Das Programm Digitaler Bahnbetrieb – Phase 1 (DBB) der ÖBB Infrastruktur AG umfasst fünf Projekte zur Optimierung der
Zugsteuerung. Das Trassenkonstruktionssystem (TRAKSYS) entwickelt ein neues System zur präzisen Trassenkonstruktion.
Die Digitalisierung der Zugvorbereitung (PORTHOS) modernisiert die Planung der Disposition von
Zugvorbereitungsleistungen, reduziert manuelle Tätigkeiten und Medienbrüche. Die Digitalisierung betrieblicher Prozesse
zielt darauf ab, den Bahnbetrieb durch moderne Technologien und systemische Unterstützung weiterzuentwickeln. Die
Adaptive Zuglenkung (AZL) optimiert die Betriebsführung durch Geschwindigkeitsempfehlungen und automatisierte
Konfliktlösungen. Das „Driver Operational Assistant System“ (infraDOAS) ist eine Visualisierungs-App für
Triebfahrzeugführer:innen, um fahrtrelevante Informationen bereitzustellen. Diese Projekte zielen darauf ab, die Effizienz,
Sicherheit und Pünktlichkeit im Bahnbetrieb zu steigern.
Die ÖBB-Infrastruktur AG evaluiert den Einsatz von Artifical Intelligence (AI) im Bahnbetrieb. Dabei werden sämtliche
Anwendungsfälle von der Bestellung einer Trasse über deren Konstruktion und Planung bis hin zur Abwicklung der
Zugfahrt betrachtet. Für den konkreten Fall der Verkehrslenkung wurde bereits ein erster Prototyp in Form eines Advisory-
Systems für Fahrdienstleiter:innen entwickelt. Dieses unterstützt mithilfe von künstlicher Intelligenz bei
Dispositionsentscheidungen und schätzt deren Auswirkung auf das Verkehrsgeschehen ab.
Um eine Effizienzsteigerung im Bereich der Anlagenbereitstellung zu realisieren, setzt die ÖBB-Infrastruktur
AG auf das
Thema „Building Information Modeling“ (BIM). BIM ist eine objektorientierte, informationsbasierte Planungsmethode und
verknüpft dreidimensionale Konstruktionen mit weiteren Informationen wie Produkteigenschaften, Kosten, Bauablauf,
betreiberrelevante Details etc. So werden digitale Modelle „intelligent“. Seit 2016 arbeitet die ÖBB-Infrastruktur
AG an der
Weiterentwicklung und Integration von BIM in die Projektabwicklung. Erste Projekte werden seit 2018 mit BIM umgesetzt
(z. B. Tunnelkette Granitztal). Da internationale Standards für BIM im Bereich Infrastruktur bislang noch fehlten, arbeitete
die ÖBB-Infrastruktur
AG in den letzten Jahren gemeinsam mit anderen Infrastrukturbetreibern aus der ganzen Welt aktiv
bei der Standardentwicklung – dem sogenannten IFC-Rail-Projekt von buildingSMART International – mit. Dieser neue
Standard IFC 4.3 wurde im Berichtsjahr (konkret im April 2024) als ISO-Norm 16739 herausgegeben. Sobald die
Implementierung dieses Standards in die Softwareprodukte für die BIM-Methodik abgeschlossen ist, kann der
Informations- und Datenaustausch beim digitalen Planen, Bauen und Betreiben von Infrastrukturprojekten endlich
effizienter gestaltet werden. Die nötigen IT-Projekte zur Automatisierung des Datenflusses zwischen den Projektphasen
Planung / Bau und der späteren Instandhaltung wurden Ende 2024 gestartet. Unabhängig von der Herausgabe der
ISO 16739 wurde BIM mit 01.01.2024 als neuer Standard für komplexe Projekte ausgerollt. Das bedeutet, dass ab
01.01.2024 neu beauftragte, komplexe Projekte grundsätzlich mit BIM abgewickelt werden müssen.
Neben BIM gibt es zahlreiche weitere Digitalisierungsvorhaben in der ÖBB-Infrastruktur
AG. Um einen gesamthaften
Überblick über Daten zu bewahren und diese strukturiert zur Verfügung zu stellen, wurde eine „ÖBB-Infra Datenfabrik”
aufgebaut. Die Datenfabrik hat den Fokus durch Prozesse, Methodiken und technische Plattformen Daten in einem hohen
Reifegrad wiederverwendbar bereitzustellen. Damit sollen in Zukunft unter anderem prediktive Szenarien im Bereich
Maßnahmenplanung und Instandhaltung verbessert und datengetriebene Entscheidungen ermöglicht werden. Ein
professionelles Datenmanagement bildet die Basis für ein virtuelles Datenabbild der ÖBB-Infrastruktur
AG in einem „Digital
Twin ÖBB-Infrastruktur”, der das Gleis- und Streckennetz sowie darauf installierte Anlagen enthält.
Im Bereich des „Digitalen Arbeitsplatzes” ist die Umsetzung von zwei für die digitale Transformation notwendigen
Konzernprojekten (Digital Reach und Microsoft-365-Roll-out) bereits erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der
Veränderungen durch die Pandemie auf das Arbeitsleben wurden viele digitale Möglichkeiten geschaffen, remote und
digital zusammenzuarbeiten. Diese Projekte bilden die Grundlage der Digitalisierung der operativen Einheiten mit mobilen
digitalen Services. Dabei wurden im ÖBB Infrastruktur-Konzern rd. 8.500 Mitarbeiter:innen zum ersten Mal mit einem
persönlichen IT-User ausgestattet. Dadurch kann jede:r Mitarbeiter:in im Digital Reach somit in- und außerhalb der
Arbeitszeit auf die digitalen Services (z. B. Microsoft 365, HR-Portal, Intranet mobil) zugreifen. Weiters wurde zur
Umsetzung des modernen, digitalen Arbeitsplatzes im Rahmen des strategischen Konzernprojektes „Microsoft 365“ ein
Roll-out der Cloudlösung Microsoft 365 in nichtbetriebskritischen Bereichen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns durchgeführt.
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Darstellung der gesamten Rahmenplan- und sonstigen Investitionsprojekte
Projekt
Investitionen
2024 in
Mio. EUR
Voraussichtliche
bzw. erfolgte
Inbetriebnahme /
Fertigstellung
Bahnhofsum- und -neubauten
Bahnhof Arnoldstein
1)
10,8
2024 / 2026
Bahnhof Bad Gastein
3,8
2025
Bahnhof Dorfgastein
0,6
2025
Bahnhof Fritzens-Wattens
9,9
2025
Haltestelle Furth-Göttweig
2,1
2024
Bahnhof Gramatneusiedl
32,3
2024
Bahnhof Himberg
8,0
2027
Haltestelle Judendorf-Straßengel
2,0
2025
Haltestelle Klaus in Vorarlberg
12,7
2025
Bahnhof Maria Anzbach
3,9
2025
Bahnhof Messendorf / Haltestelle Raaba
23,5
2026
Bahnhof Micheldorf
5,6
2025
Bahnhof Oberdrauburg
3,1
2024
Bahnhof Ried im Innkreis
4,3
2028
Bahnhof Tullnerbach-Pressbaum
8,7
2024
Villach Hbf
22,7
2026
Bahnhof Wartberg im Mürztal
5,4
2024
Haltestelle Wiener Neustadt Civitas Nova
6,8
2024
Bahnhof Wolfurt
7,5
2026
Haltestelle Wien Praterkai
1,8
2024
Parkdecks
Fritzens-Wattens; Errichtung Parkdeck; Bau
1,7
2025
Großraum Wien
Inzersdorf; Errichtung Terminal (Cargo-Center Wien)
2)
0,8
2016 / 2026
Ausbau Marchegger Ast
3)
21,4
2018 /
2024 / 2035
Großraum Wien; Qualitätssicherung Nahverkehr
161,3
2030
Wien Hütteldorf – Wien Meidling; Verbindungsbahn
4)
11,4
2036
Wien Meidling – Mödling; 4-gleisiger Ausbau
5)
2,7
2035
Weststrecke
Attnang-Puchheim – Salzburg Hbf; Ausbau Bestandsstrecke
6)
18,4
2029
Linz – Wels; 4-gleisiger Ausbau
113,0
2031
Linz Kleinmünchen (a) – Linz Hbf; 4-gleisiger Ausbau
3,7
2034
Flughafen Wien – Bruck a.d. Leitha;
Errichtung Verbindungsstrecke
8,4
2034
Neumarkt-Köstendorf – Salzburg; Neubaustrecke
16,2
2042
Südstrecke
Wien Blumental – Wampersdorf;
2-gleisiger Ausbau Pottendorfer Linie
9,0
2023
Wampersdorf – Wiener Neustadt; Streckenattraktivierung
9,3
2023 / 2026
Graz – Klagenfurt;
Koralmbahn (Projekte gemäß Vertrag) inkl. Flughafenast
345,0
2025
Gloggnitz – Mürzzuschlag;
Neubaustrecke (Semmering-Basistunnel)
348,0
2030
Bruck a.d. Mur – Graz; Bahnhofsumbauten
2,3
2030
Süßenbrunn – Bernhardsthal; Ausbau Bestandsstrecke
7)
54,3
2026 / 2036
Pyhrn-Schober-Achse
Linz Hbf – Summerau; Attraktivierung
2,7
2023
Bischofshofen – Selzthal; Attraktivierung Ennstal
17,7
2030
Linz – Selzthal;
selektiv 2-gleisiger Ausbau und Bahnhofsumbauten
2,9
2037
Tauernachse
Maishofen-Saalbach – Leogang; Ski WM 2025
16,5
2024
Brennerachse
Brenner-Basistunnel
312,5
2032
Staatsgrenze n. Kufstein – Knoten Radfeld; Brenner Nordzulauf
33,7
2037
Arlbergachse
Feldkirch – Buchs; Streckenausbau
12,7
2026
Arlbergstrecke; Maßnahmen zur Fahrplanstabilität
8,8
2031
Bregenz – Bludenz; Nahverkehrsausbau (Rheintalkonzept)
3,1
2031
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Programme
Lärmschutz
12,5
Park & Ride
20,1
Streckenelektrifizierungen
16,1
Regionalbahnkonzept Streckenattraktivierungen
49,7
Sicherheit und Betriebsführungssysteme
314,4
Maßnahmen zur Kund:innenzufriedenheit (Mobilfunk,
Datennetze, WLAN)
0,5
Reinvestitionen in
das Schienennetz
790,0
Sonstige (inkl. immaterieller
Vermögenswerte und als
Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien (IAS 40))
1.019,8
Gesamt Rahmenplan- und
sonstige Investitionsprojekte
3.936,1
1)
Umbau erfolgt in mehreren Phasen: Herstellung Barrierefreiheit erfolgte 2024. Gesamtfertigstellung der Bahnhofsmodernisierung erfolgt 2026.
2)
Inbetriebnahme der Betriebsgleise, KLV- und WLV-Anlage erfolgte 2016. Die Umsetzung der Phase 2 erfolgt bis 2026.
3)
Inbetriebnahme des Wiener Abschnitts erfolgte 2018 (Erzherzog-Karl-Straße – Wien Aspern). Die Inbetriebnahme des Vollausbaus im Bereich Stadlau bis Marchegg
erfolgte 2024 und die Inbetriebnahme des Vollausbaus im Bereich Marchegg bis Staatsgrenze erfolgt bis 2035.
4)
Teilinbetriebnahmen für 2028 und 2031 geplant.
5)
Streckenabschnitt Meidling bis Liesing Teilinbetriebnahme 2033.
6)
Inbetriebnahme des Streckenausbaus Wien Süßenbrunn – Gänserndorf inkl. Bahnhofsumbauten erfolgt bis 2026.
A.3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Personalbericht
Angaben zur Personalstruktur und Entwicklung der Mitarbeiter:innenanzahl befinden sich in Erläuterung 8 zum
Konzernabschluss. Darüberhinausgehende Informationen zum Thema Personal können dem Kapitel E. Nichtfinanzielle
Erklärung entnommen werden.
A.4. Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verfügt über keine Betriebsstätten bzw. Zweigniederlassungen.
B. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens
B.1. Voraussichtliche Entwicklung
Rahmenplan 2024 bis 2029
Die ÖBB-Infrastruktur AG investiert in den nächsten Jahren rd. 21,1 Mrd. EUR in ein modernes Eisenbahnnetz. Damit kann
der eingeschlagene Investitionskurs in grüne Mobilität nachhaltig abgesichert werden. Die Zeitpläne der Projekte wurden
dem aktuellen Stand der Projektentwicklung angepasst und fortgeschrieben.
Ergänzend zu den Großprojekten entlang der Südstrecke wird der Fokus unter anderem auf den Ausbau des Nahverkehrs
in Ballungsräumen gelegt. Die Regionalbahnen werden attraktiviert und ein entsprechendes Elektrifizierungsprogramm
weiter forciert. Von großer Bedeutung wird auch der weitere Ausbau von Infrastrukturanlagen für den Güterverkehr sein.
Ein Teil der Investitionen wird zukunftsorientiert in die Digitalisierung fließen.
Für den Bau der Neubaustrecke Köstendorf – Salzburg werden die ersten Investitionen getätigt. Durch den viergleisigen
Ausbau der Weststrecke vor Salzburg werden höhere Kapazitäten und damit ein besseres Angebot im Personen- und
Güter- sowie im Nah- und Fernverkehr möglich. Ebenfalls neu im Rahmenplan sind der zweigleisige Ausbau der Strecke
Werndorf – Spielfeld, als wichtiger Abschnitt Richtung Südosteuropa und zum Hafen Koper, der zweigleisige Ausbau des
Abschnitts Nettingsdorf – Rohr-Bad Hall auf der Pyhrnstrecke sowie zwei Regionalbahnvorhaben: der Ausbau
Herzogenburg – St. Pölten sowie die Attraktivierung der Ossiacherseebahn.
Auch die Modernisierung von Bahnhöfen und Haltestellen wird weiter vorangetrieben. Im Rahmen dessen soll der Zugang
zur Bahn so einfach wie möglich gestaltet werden. Der barrierefreie Umbau von Bahnhöfen und Haltestellen ist ein
wichtiger Baustein im Rahmenplan. Neu ist unter anderem der Bahnhofsumbau Straßwalchen sowie die Attraktivierungen
in Maishofen-Saalbach und Leogang anlässlich der alpinen Ski-WM 2025.
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Zielnetz
Die ÖBB-Infrastruktur AG war im Geschäftsjahr 2024 maßgeblich an der Fertigstellung des Fachentwurfs für das
Zielnetz 2040 (Federführung BMK) beteiligt. Das Zielnetz 2040 legt einen grundlegenden Plan für den Ausbau der
heimischen Bahninfrastruktur in den kommenden fünfzehn bis zwanzig Jahren dar. Dabei handelt es sich beim Zielnetz
2040 noch nicht um eine konkrete Planung und Finanzierung einzelner Projekte, wie sie im Rahmenplan verankert werden,
sondern um eine strategische Leitlinie für die über den Rahmenplan hinausgehende längerfristige Entwicklung des
Bahnnetzes. Im Jahr 2024 wurde der Fachentwurf abgeschlossen, öffentlich präsentiert und seitens des BMK einem
öffentlichen Stellungnahmeprozess zugeführt. Der Fachentwurf für das Zielnetz 2040 und ergänzende Unterlagen wie der
umfangreiche Methodenbericht zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Analyse sind auf der Webseite des BMK
veröffentlicht.
Auf Basis von vorgelagerten Analysen wurden im Zuge des Erarbeitungsprozesses des Zielnetz 2040 über 100 Projektideen
identifiziert. Die Aussichtsreichsten davon wurden im Einvernehmen mit relevanten Stakeholdern, unter anderem den
Bundesländern und Verkehrsverbünden, in sogenannte Module geclustert und im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen
Nutzen-Kosten-Analyse bewertet. Am Ende wurden 67 Projekte in 25 Modulen auf Basis der Bewertungsergebnisse
ausgewählt, die nun Teil des Fachentwurfs sind. Zu jedem der Module wurden Fahrplankonzepte erstellt, Simulationen
über die Wirksamkeit mithilfe eines Verkehrsmodells durchgeführt und Analysen zur grundsätzlichen technischen
Machbarkeit sowie Grobkostenschätzungen durchgeführt. Berücksichtigung fanden dabei insbesondere der Ausbau der
internationalen Verbindungen genauso wie des Regionalverkehrs, aber auch Projekte zur Stärkung des
Schienengüterverkehrs, der Ausweitung des Taktfahrplans sowie der besseren Vernetzung in Ballungsräumen.
Das Zielnetz 2040 wird getragen von der Vision, dass im Jahr 2040 auf dem heimischen Bahnnetz insgesamt rd. 255,0 Mio.
Zugkilometer im Jahr gefahren werden können. Das entspricht dem eineinhalbfachen Niveau der heutigen
Verkehrsleistung.
Der nun vorliegende Fachentwurf für das Zielnetz 2040 ist das Ergebnis eines intensiven Prozesses. Er umfasst Maßnahmen
im Umfang von insgesamt rd. 26,0 Mrd EUR zu heutigen Preisen. Davon sind im aktuellen Rahmenplan 2024-2029
allerdings bereits Projekte im Umfang von rd. 4,0 Mrd. EUR abgebildet.
Der Ausbau des Bahnnetzes ist auch mit dem Horizont 2040 in Österreich nicht abgeschlossen. Neben den Projekten im
Zielnetz 2040 gibt es eine Reihe von weiteren Strecken, die langfristig ausgebaut werden können. Manche davon wurden
auch im Zielnetz-Prozess bereits untersucht, wobei bei diesen Maßnahmen eine erneute Betrachtung für einen Horizont
nach 2040 empfohlen wurde.
Brenner-Basistunnel
RPL 2024–2029: rd. 2,1 Mrd.
Neue Südstrecke (Koralmbahn
und Semmering-Basistunnel)
RPL 2024–2029 rd. 2,3 Mrd.
Reinvestitionen inkl.
Park&Ride und Lärmschutz
RPL 2024–2029: rd. 5,4 Mrd.
Bahnhofsumbauten und
Terminals sowie sonstige
Streckenneu- und ausbauten
RPL 2024–2029: rd. 6,1 Mrd.
Sicherheit und Betriebsführungssysteme
inkl. Digitalisierung und Automatisierung
RPL 2024–2029 rd. 2,4 Mrd.
Elektrifizierungen und
Streckenattraktivierungen
RPL 2024–2029: rd. 2,8 Mrd.
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Digitalisierung
Damit die Kund:innen auch in Zukunft die Vorteile der Digitalisierung nutzen können, erprobt die ÖBB-Infrastruktur AG
schon jetzt zukunftsweisende Stellwerkstechnologien (cloudfähige Lösungen) und setzt im Bereich der Digitalisierung
verstärkt auf Kooperationen mit Partnerbahnen (DACH). Smarte Feldelemente, die Auflösung von begrenzten
Stellbereichen sowie hardwareunabhängigere Reinvestitionszyklen werden mittel- bis langfristig einen wesentlichen
Beitrag zur Reduzierung der Life-Cycle-Kosten und geringeren Instandhaltungsaufwendungen leisten.
Mit der Festlegung und Abnahme der Regionalbahnarchitektur 2026+ wurden im Zuge des Innovationsprogramms
„Regionalbahntechnik“ die Weichen zur Attraktivierung von Regionalbahnen gestellt. Durch Bündelung innovativer
Technologie für Regionalbahnen wird die Kapazität und Wirtschaftlichkeit dieser Strecken optimiert. Das Programm liefert
dabei die Grundlagen für einen gesamthaften Sicherungstechnik- und Telematik-Ausrüstungsstandard auf Regionalbahnen.
Die wesentlichen Einsparungspotenziale werden insbesondere durch die innovative Ausgestaltung von
Eisenbahnkreuzungen, den Abbau von Systembrüchen (z. B. durch Einsatz von ETCS L2 Only), die Vereinfachung
sicherungstechnischer Systeme sowie der Verwendung moderner Mobilfunksysteme erwartet.
Das europäische Zugbeeinflussungssystem ETCS Level 2 stellt die Basis jeglicher zukünftigen Automatisierung im
sicherheitsrelevanten Bereich des Bahnverkehrs dar. Die ÖBB-Infrastruktur
AG verfolgt das Ziel, ETCS Level 2
flächendeckend im starkbelasteten Streckennetz zu implementieren und so die in die Jahre gekommenen punktförmigen
Zugbeeinflussungen (PZBs) sukzessive zu ersetzen. Diese Maßnahme trägt zu einer nachhaltigen Verbesserung der
bestehenden Sicherheitsleistung bei.
Das projektübergreifende Programm Digitaler Bahnbetrieb – Phase 1 (DBB) der ÖBB-Infrastruktur AG wird 2025 fortgesetzt
und bündelt die Projekte „Trassenkonstruktionssystem“, „Digitalisierung der Zugvorbereitung“, „Digitalisierung
betriebliche Prozesse“, „Adaptive Zuglenkung“ und „Driver Operational Assistant System“.
Das Programm DBB verfolgt mit diesen fünf Vorhaben die folgenden übergeordneten Digitalisierungsziele:
– Digitalisierung betrieblicher Prozesse kompensiert Pensionswelle und sorgt für gleiche bzw. höhere Qualität
– Reduktion von Energie- und Papierbedarf
– Ausbau des Angebots und attraktivere, öffentliche Verkehrsmittel
– Steigerung der betrieblichen Sicherheit durch digitalere Prozesse = weniger Fehlerpotenzial und aktuellere Information
für Mitarbeiter:innen
– Umsetzung nationales und EU-Recht
– Abbau von Medienbrüchen, dadurch zukünftig eine zentrale Informationsquelle mit einfachem Überblick für
Triebfahrzeugführer:innen
Im Zuge der Digitalisierung gewinnt auch die Datenerfassung und Datenanalyse von Sensoriken wie etwa von
Zuglaufcheckpoints oder Tunnel- und Weichensensorik stark an Bedeutung, da diese zunehmend sowohl als Grundlage
für predictive Maintenance-Anwendungen und weiteren Optimierungen hinsichtlich Kostenreduktion als auch zur
Erhöhung der Sicherheit und Effizienz dienen. Durch digitalisierte Informationen und Lösungen in der ÖBB-Infrastruktur
AG
wie z. B. dem ÖBB Infra-InfoHub oder Echtzeitnachrichten können Informationen auch mit anderen
Verkehrsinfrastrukturbetreibern vernetzt werden und bilden so die Grundlage für ein multimodales Verkehrsmanagement.
Als weiteres wichtiges strategisches Projekt arbeitet die ÖBB-Infrastruktur
AG an einer zentralen digitalen
Kund:innenplattform, um die EVU-Kund:innen umfassend besser servicieren zu können. Mit dieser Plattform werden die
Kund:innenprozesse mit den operativen Abläufen in der ÖBB-Infrastruktur
AG verbunden.
Für die Digitalisierung des Geschäftsprozesses „Infrastruktur Managen“ wurden die Projekte mit dem Ziel, einen
transparenten und standardisierten Datenfluss, einen durchgehenden integrierten digitalen Prozess vom Planen über das
Bauen bis zum Betreiben zu schaffen. Dabei werden die lokalen veralteten IT-Tools sowie Medien- und Systembrüche
durch eine moderne integrierte IT-Lösung ersetzt. Fokus sind bei diesen Lösungen die durchgehenden Prozesse und der
Nutzen für die jeweiligen Mitarbeiter:innen, damit diese zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort und in der richtigen
Form die richtigen Daten zur Verfügung haben, die sie für ihre Arbeit benötigen, um das Kerngeschäft effizient
abzuwickeln. Mit der Digitalisierung von Prozessen wird außerdem die Automatisierung von Abläufen an den Terminals
und die automatisierte Abrechnung von Energieverbrauch für EVUs vorbereitet.
Die Umsetzung des funktionalen Digitalen Zwillings der ÖBB-Infrastruktur
AG wird weiter vorangetrieben, um das Ziel
einer datengetriebenen Organisation und Entscheidungsfindung voranzutreiben. Die Daten werden in der notwendigen
Qualität und Aktualität bereitgestellt, um diese in die jeweiligen Geschäftsprozesse integrieren zu können. Sensoriken für
die einzelnen Objekte des Digitalen Zwillings werden mit den virtuellen Anlagen verknüpft, um zunehmend mehr Wissen
und Intelligenz aus den Daten zu schöpfen. Bedarfsgerechte Fachsichten werden bereitgestellt und nach Bedarf
miteinander verbunden.
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Durch die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Information Security, abgestimmt mit der ÖBB Holding AG, wird die
Segmentierung von Netzzonen in der ÖBB-Infrastruktur AG durchgeführt, um sicherzustellen, dass zukünftig die IT-Services
für den Eisenbahnbetrieb von allen weiteren IT-Services getrennt und somit abgesichert werden. Schrittweise wird der
Grad der Information-Security hin zu einer nachhaltig besseren Resilienz gegenüber bestehender oder neuer (Cyber-)
Bedrohungen gesteigert und die Vorbereitung auf die Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 (Sicherheit für Netz- und
Informationssysteme) durchgeführt.
Durch den konsequenten Ausbau des Datennetzes wurden die technischen Grundlagen für die Netzwerksegmentierung
(Datennetztrennung) hergestellt. Damit einhergehend ist die Erhöhung der Datennetzsicherheit (Trennung der
betrieblichen Netzsegmente von Office-Netzsegmenten), welche durch den bereits umgesetzten Ausbau von Systemen
für die Netzwerksicherheit weiter gestärkt wird.
Dies schafft auch die Voraussetzung für eine zunehmende Nutzung von hybriden Cloudservices, die aufgrund der
Flexibilität und Skalierbarkeit eine Voraussetzung für zahlreiche Digitalisierungsvorhaben bilden. Die ÖBB-Infrastruktur
AG
arbeitet hier gemeinsam mit dem ÖBB Konzern an den Rahmenbedingungen und Basis für eine zunehmende sinnvolle
Nutzung und Management dieser neuen Möglichkeiten.
B.2. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten
Das Chancen- und Risikomanagement begleitet die relevanten Geschäftsprozesse und Finanzpositionen der wesentlichen
Konzernunternehmen und versteht sich so als ein wichtiges Instrument der Unternehmensführung.
Chancen und Risiken sind im ÖBB Konzern grundsätzlich als Ereignisse oder Entwicklungen definiert, die zu einer positiven
oder negativen Ergebnisabweichung gegenüber den Planungsannahmen führen können. Die Überarbeitung des Chancen-
und Risikoportfolios erfolgt synchron zur jeweiligen Planung.
Eine Konzernrichtlinie und ein konzernweit verbindliches Chancen- und Risikomanagement-Handbuch definieren die
Mindestanforderungen für alle einbezogenen Unternehmenseinheiten. Das oberste Ziel der Risikopolitik ist die
Absicherung der Unternehmenstätigkeit. Risiken sollen nur dann bewusst eingegangen werden, wenn ihre Dimension
abschätzbar ist und mit der erwarteten Steigerung der Erträge und des Unternehmenswerts einhergehen.
An den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden einerseits die jeweils aktuellsten Chancen- und Risikoreports,
andererseits die Ergebnisse der Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Chancen- und Risikomanagementsystems durch
die Wirtschaftsprüfer:innen, die im Zuge der Jahresabschlussprüfung gemäß Regel 14.3.8.5 des Public-Corporate-
Governance-Kodex überprüft werden, jährlich berichtet. Somit soll gewährleistet sein, dass sich der Aufsichtsrat ein
kontinuierliches Bild von der Effizienz und der Effektivität des implementierten Systems machen kann. Der regelmäßige
Dialog mit dem Prüfungsausschuss bietet darüber hinaus die Möglichkeit, neue risikobezogene Themen top down zu
identifizieren und im Rahmen des Risikomanagements weiterzubehandeln. Um formal eine stärkere Verzahnung
risikonaher Funktionen (Risikomanagement, IKS, Compliance, Prozessmanagement etc.) voranzutreiben, wurde 2017
zudem ein „Governance, Risk and Compliance”-Komitee eingerichtet.
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern ist zur Sicherstellung des professionellen Umgangs mit Chancen und Risiken sowie zur
laufenden Umsetzung des Risiko- und Chancenmanagementprozesses die Funktion eines Konzern-Risikomanagers
eingerichtet: Er ist für den Chancen- und Risikomanagementprozess im Konzern bzw. in der Gesellschaft verantwortlich.
Im Konzern führt er die Chancen- und Risikokonsolidierung und -aggregation durch und ermittelt dessen Gesamt-
Chancen- und Risiko-Position, die jeweils mit den Risikoakzeptanz- und Risikotragfähigkeitsgrenzen abgeglichen wird.
Gegebenenfalls werden daraus weiterer Handlungsbedarf abgeleitet und Maßnahmen initiiert. Der Risikomanager
berichtet an den Vorstand sowie an den Konzern-Chancen- und Risikomanager, er legt den Chancen-/Risikobericht inkl.
der Risikopriorisierung sowie der relevanten Steuerungsmaßnahmen vor und übernimmt Beratungs- und
Schulungsaufgaben. Darüber hinaus sind in allen Geschäftsbereichen, Stabstellen und in allen wesentlichen Beteiligungen
dezentrale Risikomanager und -ansprechpartner definiert, welche die risikoverantwortlichen Führungskräfte („Risk Owner”)
bei der Erfassung der Chancen und Risiken im jeweiligen Verantwortungsbereich unterstützen.
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Die wichtigsten Chancen und Risiken, von denen keine bestandsgefährdend sind, verteilen sich wie folgt auf die einzelnen
Chancen- und Risikofelder:
Strategie
Vor dem Hintergrund einiger sehr dynamischer und schwer vorhersehbarer Entwicklungen, insbesondere die Ukrainekrise
und der Nahostkonflikt, die Rohstoff- und Energiepreise, die Geldpolitik der Notenbanken und die Zinsentwicklung sowie
daraus resultierende eventuelle Lieferengpässe und geopolitischer Dynamiken, ist das Erreichen strategischer Ziele mitunter
risikobehafteter als in den Vorjahren. Den sich immer dynamischer gestalteten Umfeldentwicklungen wird innerhalb des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns mit der strategischen Neuausrichtung unter dem Titel „#INFRA.mobilitätswende”
entgegengetreten. Mit dem Programm bereitet sich das Unternehmen auf wesentliche Herausforderungen und Risiken
vor, die sich aus den derzeitigen Gegebenheiten und Herausforderungen, insbesondere aus den Entwicklungen auf dem
Energiemarkt und sämtlichen daraus direkt oder indirekt resultierenden Folgen, aus dem verschärften Wettbewerbsdruck
und dem technologischen Wandel in den nächsten zehn Jahren, ergeben. Zudem soll das Fundament der operativen
Exzellenz gestärkt werden. Für die definierten Maßnahmen zur Umsetzung der Initiativen, die in der Budget- bzw.
Mittelfristplanung eingearbeitet wurden, wird ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt.
Operativer Betrieb
Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren wird mit etablierten Systemen und Programmen begegnet. So ist etwa ein
Naturgefahrenmanagement implementiert (inkl. Wetterinformationssystem, Hochwasserinformationssystem,
Naturgefahrenhinweiskarte). Neben anderen wetterinduzierten Risiken stellt Hochwasser eine bedeutende Naturgefahr
für die Schienenverkehrsinfrastruktur in Österreich dar. Um den Risiken von Hochwasser zu begegnen, wurden bereits
zahlreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen, die kontinuierlich überprüft und weiter ausgebaut werden – so auch im
Kontext des außergewöhnlichen Hochwasserereignisses im September 2024, das einen hohen Schaden verursachte.
Umfassende Analysen und daraus abgeleitete Erkenntnisse werden in weitere kurz- / mittel- und langfristig mögliche
Risikomitigationsmaßnahmen einfließen. Niederschlagsmengen haben auf die Eigenerzeugung von Bahnstrom mitunter
hohen Einfluss – durch ein Trockenjahr kann sich zwischen der Eigenerzeugungsprognose und der tatsächlichen Erzeugung
eine nicht unerhebliche Differenz ergeben. Dadurch müssen Mindermengen auf dem Markt gedeckt werden, wobei bei
einem Trockenjahr tendenziell auch mit höheren Preisen zu rechnen ist – die Energiepreisentwicklungen und Volatilitäten
des Jahres 2022 haben gezeigt, dass ein Risikoeintritt mit entsprechend hohen Auswirkungen verbunden sein könnte.
Diesem Risiko begegnet man u. a. durch Speicheroptimierung und einer rollierenden Beschaffungsstrategie, um die
Auswirkungen im Falle des Risikoeintritts möglichst gering zu halten. Im Zuge der durchgeführten Klimarisiko- und
Vulnerabilitätsanalyse wurden abseits der üblichen jährlichen Niederschlagsvolatilitäten auf lange Sicht keine erheblichen
Klimarisiken für die Eigenerzeugung von Bahnstrom identifiziert. Ausfallsrisiken im Bereich sämtlicher
Telekommunikationsservices und der wesentlichen Datennetzdienste für den Bahnbetrieb begegnet man mit präventiven
Maßnahmen zur Risikoreduktion wie Notfallplänen, Schaffung von Redundanzen oder einer örtlichen Verlagerung der
Standorte. Trotz grundsätzlich extrem hoher Ausfallssicherheit der Betriebsführungszentralen können Teil- oder
Totalausfälle durch Terrorismus, Sabotage oder Elementarereignisse wie Brand nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Daher ist ein gesamtheitliches Ausfallskonzept für Schlüsselelemente wie Stellwerke, Fernsteuerbereiche, BFZ-Zellen und
Kund:inneninformationssysteme Teil der Betriebsführungsstrategie. Um das Risiko eines Umsatzrückgangs und
Mehraufwands durch Qualitätsprobleme bei Anlagen zu vermindern, werden als Maßnahme regelmäßige Überprüfungen
der Anlagen durchgeführt. Zur Risikominderung von durch ÖBB Mitarbeiter:innen verursachten Unfällen werden laufend
Schulungs- und Informationsveranstaltungen organisiert. Das Risiko terroristischer Attacken wird sowohl durch gezielte
Maßnahmen und Anweisungen (Verhaltensempfehlungen) als auch durch die enge Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Inneres gemindert. Um auf die Auswirkungen eines Blackouts infrastrukturseitig besser vorbereitet
zu sein, wurden einerseits spezifische Störfallkonzepte im Betriebs- und Energiebereich erstellt, andererseits Blackout-
Krisenstabsübungen durchgeführt. Analog dazu wurden auch eine Cyberangriff-Krisenstabsübung durchgeführt. Zweck
der Krisenstabsübung ist es, Abläufe zu simulieren und etwaige Schwachstellen aufzuzeigen. Ein konzernübergreifendes
Projekt zur Blackout-Vorsorge unter der Federführung der ÖBB-Infrastruktur
AG wurde bereits 2022 initiiert bzw.
umgesetzt. Die bestehenden Notfall- und Krisenpläne werden laufend evaluiert und durch jährlich durchgeführte Übungen
überprüft. So wurden aufgrund der Unsicherheiten in Bezug auf russische Gaslieferungen bzw. auf ukrainische
Gasdurchleitungen unter Federführung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ein stufenweiser Notfallplan entwickelt (in Hinblick
auf einen Gaslieferstopp bzw. einen Energielenkungsfall) und im Oktober 2022 konzernweit in Kraft gesetzt. Zielsetzung
ist, dass bei Bedarf durch zielgerichtete Maßnahmen der Bahnverkehr auch mit reduzierter Energieverfügbarkeit
aufrechterhalten werden kann.
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Absatz und Vertrieb
Risiken bestehen vor allem durch diverse geopolitisch getriebene Unsicherheiten in Bezug auf Konjunkturentwicklung und
die damit verbundenen Transportmengen im Güterverkehr (höhere Energiepreise bedeuten einen Rückgang der
industriellen Produktion), durch steigenden Wettbewerb, durch verschärften Kostendruck (durch hohe bzw. volatile
Strompreise) und durch Verfahren in Bezug auf Infrastrukturbenützungsentgelte, Stationsentgelte bzw.
Bahnstromnetzentgelte. Risiken betreffend Infrastrukturbenützungsentgelte, Stationsentgelte und Bahnstromnetzentgelte
versucht man mit einer marktweiten Bereinigung der schon Jahre dauernden Verfahren zu begegnen. Ziel ist es, damit
Rechtsfrieden zu erzielen bzw. die Rechtssicherheit zu erhöhen. Dafür wurden Verhandlungen mit den betroffenen EVUs
unter Einbindung der Regulierungsbehörde (Schienen-Control-Kommission) geführt.
Unsicherheiten gibt es auch bezüglich der Auswirkungen von sanierungsbedingten Streckensperren im Schienennetz der
Deutschen Bahn, da vor allem die Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Verkehre derzeit noch nicht
vollumfänglich abgeschätzt werden können.
Die Beobachtung und Analyse des Kund:innenverhaltens sowie eine gezielte Anpassung des Angebots mindern diese
Risiken ebenso wie rollierende Energiebeschaffung, um Kund:innen wettbewerbsfähige Preise bieten zu können. Durch
diese Maßnahme wird auch die Chance erhöht, neue Kund:innen zu gewinnen und das Marktpotenzial bestehender
Kund:innen weiter auszuschöpfen.
Personal, Führung und Organisation
Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung der Inflation führen zu Risiken in Bezug auf geplante Gehaltsvalorisierungen,
da es jährlich zu planabweichenden Gehaltsabschlüssen kommen kann. Um diesem Risiko zu begegnen, wurden diverse
Gegensteuerungsmaßnahmen zur Verbesserung der Ertragssituation bzw. Verringerung der Kosten entwickelt. So kann
bei Schlagendwerden dieses Risikos entsprechend reagiert werden und die Ergebniseffekte bleiben gering.
Auch wenn die Corona-Pandemie als überwunden bezeichnet werden kann, kann ein Pandemierisiko – ob durch neue
Coronavirus-Varianten oder durch gänzlich neue Krankheitserreger – zu Ressourcenengpässen führen. Risikomindernd
könnten – sofern es notwendig ist – sämtliche Konzepte, Programme und Maßnahmen wirken (Homeofficeregelungen,
strenge Hygiene- und Abstandregelungen) sowie organisatorische Maßnahmen wie z. B. Besucher:innenbeschränkungen,
Impfangebot im Konzern, Reduktion von Teilnehmer:innen bei Präsenzmeetings und verstärkte Reinigung je nach
Ampelschaltung, die sich im Zuge der Corona-Pandemie bewährt haben. Innerhalb Europas wird aktuell von keinen
weiteren Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche Entwicklung im Prognosehorizont ausgegangen. Darüber
hinausgehende Effekte aus allgemeinen Annahmen zu möglichen Pandemierisiken finden jedoch nach wie vor im
Chancen- und Risikomanangement Berücksichtigung.
Des Weiteren besteht das Risiko, dass durch Nicht- bzw. Teilumsetzung von geplanten Maßnahmen wie z. B.
Effizienzsteigerungen oder Recruiting und Wissenstransfer, Personalmehraufwand entsteht. Um dieses Risiko zu mindern,
erfolgt ein umfassendes Monitoring.
Finanzen / Rechnungswesen
Nahezu alle Energie-Absicherungsgeschäfte der ÖBB-Infrastruktur AG gelten gemäß IFRS 9 als Derivat. Der überwiegende
Teil der Absicherungsgeschäfte kann unter der Voraussetzung, dass der Bezug garantiert ist, als Cashflow Hedge
dargestellt werden, und die Bewertung zum Fair Value ist damit nicht GuV-wirksam (das ist bei rd. 90 % des Portfolios
gegeben). Ein kleiner Teil der Planeinkaufsmenge muss aufgrund von Schwankungen der Eigenerzeugung bzw. des
tatsächlichen Verbrauchs ergebniswirksam zum Fair Value bewertet werden. Mit hohen Volatilitäten an den
Energiemärkten, wie sie bereits 2022 stattgefunden haben, gehen je nach Marktentwicklung entsprechende
Bewertungsrisiken / -chancen einher, die als „Bilanzierungsrisiko Strom“ erfasst sind.
Recht und Haftung
Der Code of Conduct enthält und regelt die ethischen Grundsätze und allgemeinen Prinzipien, an denen das wirtschaftliche
Handeln des Konzerns ausgerichtet ist. Durch diesen Kodex wird das Risiko von Kosten durch Strafen bei Verstößen gegen
kartellrechtliche Bestimmungen gemindert. Das 2013 eingerichtete Compliance-Team arbeitet vor allem in diesem
Risikofeld als Teil eines Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems. Das dient in weiterer Folge auch der
Risikovermeidung und somit auch der Schadensabwehr.
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Die Änderung von Rechtsvorschriften und Regelwerken kann z. B. durch neue technische oder organisatorische Vorgaben
einerseits zu erhöhten Systemkosten führen. Das gilt sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Dementsprechend sorgfältig werden die Entwicklungen auf mögliche Auswirkungen untersucht, um frühzeitig reagieren
zu können. Andererseits können Verstöße gegen spezifische Rechtsvorschriften auch zu nicht unerheblichen
Strafzahlungen führen – z. B. sieht REMIT II (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency), die am
07.05.2024 in Kraft getreten ist, u. a. Verschärfungen bei Sanktionen für Verstöße vor [mögliche Bußgelder: bis zu 5
Mio.
EUR für natürliche Personen und mind. 15 % des jährlichen Gesamtumsatzes für juristische Personen]).
Dementsprechend werden spezifische Schulungen für spezifische Zielgruppen in den Fachbereichen abgehalten und auch
interne Kontrollsysteme regelmäßig aktualisiert.
Entsprechend dem Verbandverantwortlichkeitsgesetz kann ein Unternehmen für gerichtlich strafbare Taten seiner
Mitarbeiter:innen oder Entscheidungsträger:innen verantwortlich gemacht und bestraft werden. Das gilt auch für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern. Diesem Risiko gilt es zu begegnen. So werden im Rahmen des rechtlichen Risikomanagements
strafrechtlich bedeutsame Bereiche identifiziert. Des Weiteren werden etwa im Bereich der Fahrlässigkeits-, Umwelt- und
Korruptionstatbestände der Ist-Stand bewertet und Maßnahmen zur Risikovermeidung gesetzt. Mit der Einführung von
Kontroll- und Berichtssystemen wurden Vorsorgemaßnahmen getroffen, ebenso wie mit der Erlassung allgemeiner
Verhaltensanweisungen durch den Code of Conduct. Entsprechende Schulungen und die Schaffung klarer
Verantwortlichkeitsbereiche dienen ebenfalls einer Risikominimierung.
Einkauf und Beschaffung
Risiken ergeben sich nach wie vor aus den Unsicherheiten auf den Energiemärkten, die sich durch geopolitische
Spannungen und Dynamiken wie jüngst durch den Nahostkonflikt sehr kurzfristig entwickeln können – Preisrisiken,
Kreditrisiken und auch Bewertungsrisiken begegnet man neben dem Ausbau der Eigenerzeugung durch
risikominimierende Beschaffungs- und Marktstrategien im Energiebereich, die im Kontext der Preisentwicklungen und
-volatilitäten gründlich evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Insbesondere stehen die vertraglichen Regelungen
mit den Kund:innen im Fokus – hohe und sehr volatile Strompreise erfordern verbindliche Abnahmemengen. Andernfalls
wäre das kund:innenseitig verursachte Verbrauchsrisiko (Mengen- und Preiskomponente) für die ÖBB-Infrastruktur
AG
nicht tragbar.
Mögliche Auswirkungen der geopolitischen Spannungen auf die Verfügbarkeit von Bauprodukten bzw. -komponenten
werden laufend evaluiert und bestmöglich antizipiert, um z. B. eventuell auftretende terminliche und finanzielle
Konsequenzen auf Bauprojekte frühzeitig zu bewerten und bestmöglich zu kompensieren. Preissteigerungen auf den
Energiemärkten werden mitunter erst zeitverzögert auf andere Preisindizes einwirken, sodass Risiken für planabweichende
Preisvalorisierungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Beobachtung und Analyse der Märkte ermöglicht eine
entsprechende Vertragsgestaltung zur Risikominderung.
Komplexe Infrastrukturprojekte werden einem laufenden Risikomanagement unterzogen, welches u. a. monetäre
Risikovorsorgen zur Abdeckung etwaiger Mehrkosten vorsieht und in die Aktualisierung der Kostenprognosen einfließt.
In der Projektumsetzung können sich Umstände ergeben, bei denen seitens der Lieferanten (Baufirmen, Planer, etc.) im
Laufe des Baufortschrittes entstandene Mehrkosten eingefordert werden. Diese Mehrkostenforderungen werden durch
interne Fachexperten, bei komplexen Sachverhalten auch unter Beiziehung externer Gutachter, dem Grunde und der Höhe
nach beurteilt und entsprechend als Verbindlichkeit, Rückstellung oder Eventualverbindlichkeit in den Büchern erfasst.
Informationsverarbeitung
Systemausfälle können bei den operativen Teilbereichen Mehraufwendungen und Umsatzeinbußen auslösen. Um dieses
Risiko zu mindern, werden laufend eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, zur Erhöhung der Verfügbarkeit der IT (z. B.
Ausstattung der Serverräume) ebenso wie zur Erhöhung der Vertraulichkeit (u. a. Awareness-Schulung der
Mitarbeiter:innen) und der Integrität der Daten (z. B. Back-up-Sicherungen). Neben den technischen Absicherungen sorgt
der „Chief Information Security Officer” des Konzerns für eine konzernweite einheitliche Steuerung und Überwachung
(Security-Governance) der Informationssicherheit. Diese Aufgabe erfüllt der „Chief Information Security Officer”
gemeinsam mit den Ansprechpersonen in den Teilkonzernen und Gesellschaften. Die Security-Governance muss
gewährleisten, dass durch die regelmäßige Prüfung der umgesetzten Maßnahmen Schäden – z. B. durch Schadsoftware –
oder identifizierte Risiken gemindert werden. Um der verstärkten Bedrohungslage für Cyberangriffe entgegenzutreten,
wurde das Programm „Information Security Next Level“ ins Leben gerufen, in dem es um die Erstellung eines detaillierten
Regelwerkes zur Informationssicherheit inklusive zugehöriger Prozesse, die Gewährleistung der Umsetzung des NIS-
Gesetzes (NISG-Audit wurde bereits erfolgreich abgeschlossen), die Sicherstellung einer vollständigen und nachhaltigen
Asseterfassung von IT / OT sowie um die Umsetzung der Konzernprojekte TOM (Target Operating Model) und PROTECT+
geht.
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Tochtergesellschaften und Beteiligungen
In diesem Risikofeld werden Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrachtet. Hier besteht das Risiko, dass
Budgetwerte nicht erreicht werden. Im Immobilienbereich sind die Verwertungserlöse und die exakten
Realisierungszeitpunkte von den jeweiligen Marktentwicklungen abhängig. Die Risikosteuerung erfolgt frühzeitig schon in
der Verhandlungsgestaltung sowie durch gezieltes Portfoliomanagement.
Klimarisiken / ESG
Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren sind fixer Bestandteil des Risikoinventars, das im Zuge des regelmäßigen
Risikomanagementprozesses in Bezug auf kurz- und mittelfristige Auswirkungen evaluiert wird. Klimarisiken mit
langfristigem Fokus wurden im Zuge einer eigenen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse systematisch untersucht und
bewertet (Details dazu finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung).
Nachdem ESG-Risiken bzw. -Chancen im Gegensatz zur klassischen Outside-in-Perspektive des bislang im ÖBB Konzern
verfolgten Risikomanagementansatzes (Fokus auf finanziell wesentliche Risiken, die auf das Unternehmen wirken) auch
die Inside-out-Perspektive erfordern (Risiken, die vom Unternehmen auf die Umwelt bzw. auf die Gesellschaft wirken),
wurde Mitte 2023 ein Projekt im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Vorbereitung auf die CSRD (Corporate
Sustainability Reporting Directive) gestartet.
Die im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten ESG-Chancen und -Risiken, die aufgrund der systematischen
Unterschiede (z. B. unterschiedliche Zeithorizonte, Bewertungsmethoden, etc.) bislang noch keinen Eingang in das
Risikoinventar des Unternehmensrisikomanagements fanden, wurden 2024 in einem strukturierten Prozess hinsichtlich
einer möglichen Überführung ins „Enterprise Risk Management“ (ERM) evaluiert. Durch Zusammenarbeit mit der
Nachhaltigkeitsabteilung und Rücksprache mit diversen Fachbereichen wurde untersucht, inwiefern die ESG-Chancen bzw.
-Risiken im Kontext der sogenannten „Nettobewertung“ (Risiken unter Berücksichtigung bereits umgesetzter Maßnahmen)
als relevant eingeschätzt und somit in das ERM-System integriert werden sollen – sofern sie nicht ohnehin schon im
Bestandsinventar des ERM abgebildet waren.
Weiters wurde im ERM-System des ÖBB Konzerns ein neues Risikofeld „ESG“ etabliert und sämtliche Bestandschancen /
-risiken mit ESG-Bezug diesem zugeordnet. Darüber hinaus wurde in der ÖBB Holding AG beim bestehenden ERM-
Toolanbieter die Freischaltung eines speziellen ESG Risk Management Moduls beauftragt, sodass im Jahr 2025 eine
integrierte Softwarelösung zur Verfügung stehen wird.
Zudem wurde für zukünftige weitere Integrationsschritte von ESG-Chancen und -Risiken ins ERM eine Grobkonzeption
erarbeitet, die es im Jahr 2025 konzernweit abzustimmen gilt.
B.3. Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente
Der Bestand an originären Finanzinstrumenten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ist in der Bilanz ersichtlich. Es handelt sich
hierbei um Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit, Forderungen und Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Finanzanlagen und Wertpapiere. Detaillierte Informationen finden sich in den entsprechenden
Angaben in den Erläuterungen zum Konzernabschluss.
Derivative Finanzinstrumente
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und
Rohstoffpreisrisiken ein. Derivative Finanzinstrumente werden nur unter Bezugnahme auf ein Grundgeschäft
abgeschlossen. Derivative Finanzinstrumente werden im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften
bewertet.
Risikodefinition und Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente
Die ÖBB Holding AG führt die Finanzgeschäfte im Namen und auf Rechnung von Konzerngesellschaften durch – mit deren
Auftrag und nur nach deren Zustimmung. Ausnahmen sind die Sicherungsinstrumente von Commodities. Die ÖBB
Holding AG hat ein risikoorientiertes Kontrollumfeld geschaffen. Es umfasst u. a. Richtlinien und Abläufe für die
Beurteilung von Risiken sowie die Genehmigung, das Berichtswesen und die Überwachung von Finanzinstrumenten.
Oberste Priorität bei allen Finanzaktivitäten nimmt der Schutz des Vermögens der Konzerngesellschaften ein. All das ist
die Aufgabe der Abteilung Konzernfinanzen. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit ist die Identifizierung, Bewertung und
Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Risikobegrenzung bedeutet nicht das völlige Ausschließen finanzieller Risiken.
Risikobegrenzung meint eine sinnvolle und transparente Steuerung der quantifizierbaren Risikopositionen innerhalb eines
konkret zu vereinbarenden Handlungsrahmens mit den Konzerngesellschaften. Eine Konzernrichtlinie untersagt die
Ausgabe oder das Halten von Finanzinstrumenten zu spekulativen Zwecken. Zudem wurden durch Konzernrichtlinien die
zulässigen Finanzgeschäfte definiert. Nachstehend werden die wichtigsten Finanzierungsrisiken näher erörtert.
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Liquiditätsrisiko
Das übergeordnete Ziel des ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Bereich Finanzen ist die Sicherstellung des notwendigen
Liquiditätsspielraums. Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner
finanziellen Verbindlichkeiten haben könnte, die sich aus den eingegangenen Verpflichtungen ergeben. Diese können
durch Zahlung oder Lieferung eines anderen finanziellen Vermögenswerts beglichen werden. Eine konsequente
Sicherstellung der Liquidität aller Konzerngesellschaften ist eine der Hauptaufgaben der Abteilung Konzernfinanzen des
ÖBB Konzerns. Die Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt durch Liquiditätsplanungen, die Vereinbarung ausreichender
Kreditlinien und eine hinreichende Diversifizierung der Kreditgeber.
Zinsänderungsrisiko
Risiken aus Marktzinsänderungen können aufgrund der gegebenen Bilanzstruktur das Finanzergebnis des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns beeinflussen. Es gilt daher, den Einfluss von möglichen Marktzinsschwankungen auf die
Ergebnisentwicklung zu beschränken, wobei das Niveau mit den Konzerngesellschaften abzustimmen ist.
Der Abschluss geeigneter derivativer Finanzinstrumente für das Management von Zinsrisiken basiert auf Portfolioanalysen
und -empfehlungen der Abteilung Konzernfinanzen und auf den entsprechenden Entscheidungen der
Konzerngesellschaften. Derzeit bestehen keine derartigen Derivate.
Währungsrisiko
Die Gesellschaften des ÖBB Infrastruktur-Konzerns unterliegen nahezu keinen Fremdwährungsrisiken. Die Finanzierungen
sind überwiegend in Euro denominiert.
Im Jahr 2023 wurden im ÖBB Infrastruktur-Konzern nicht strukturierte Standardabsicherungsgeschäfte
(Devisentermingeschäfte) mit einem Nominale von rd. 4,8 Mio.
EUR (rd. 5,5 Mio. USD) abgeschlossen, um Währungs-
risiken abzusichern. Das Derivat besteht im Berichtsjahr unverändert.
Kontrahentenrisiko
Das Kontrahentenrisiko erfasst das Schadenspotenzial hinsichtlich Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen durch
Geschäftspartner. Die Risiken beziehen sich vorwiegend auf Geldmarktgeschäfte, auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Veranlagungen sowie barwertig positive Commodity Derivate. Dem Kontrahentenrisiko-Management
unterliegen Limits, die für jeden Finanzpartner individuell vergeben und täglich auf Einhaltung überprüft werden.
Rohstoffrisiko
Die ÖBB-Infrastruktur AG betreibt eigene Wasserkraftwerke. Sie trägt die technische, wirtschaftliche und rechtliche
Verantwortung für die Energieanlagen und leitet das energiewirtschaftliche Kompetenzzentrum für die
Energiebeschaffung der ÖBB. Energieanlagen sind Kraftwerke, Frequenzumformer, Unterwerke sowie
Hauptversorgungsanlagen und Leitstellen. Das Risikomanagement im Energiebereich wird direkt durch die ÖBB-
Infrastruktur
AG sichergestellt.
Rd. zwei Drittel des benötigten Bahnstroms und der gesamte Strom zur Versorgung der Betriebsanlagen (Bahnhöfe etc.)
werden auf dem Strommarkt beschafft. Daher ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern von Strompreisvolatilität stark betroffen.
Die Risikomanagementstrategie sieht daher eine Preisabsicherung vor.
Für den ÖBB Infrastruktur-Konzern ist es besonders relevant, dass die Preise im Vorfeld bereits abgesichert und fixiert sind,
da auch die Preise, die an Kund:innen verrechnet werden, bis 30.09. des Jahres vor Lieferbeginn fixiert werden. Die
Preisabsicherung erfolgt über den Abschluss von Forwards und Futures für die geplanten Einkaufsmengen von Bahnstrom,
Verlustenergie und Betriebsanlagen sowie von Herkunftsnachweisen. Neben der Preisabsicherung dient die Absicherung
aber auch der Erhöhung der Planungssicherheit, die als Basis der Preiskalkulation notwendig ist. Weiterführende
Informationen dazu befinden sich in Erläuterung
29.4. zum Konzernabschluss.
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C. Bericht über die Forschung und Entwicklung
Ende 2020 hat die Kommission der Europäischen Union (EU) die neue Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität
veröffentlicht. Die Strategie ist Teil des Europäischen Green Deals und zielt auf ein Verkehrssystem ab, welches die
verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 90 % verringert. In diesem Zusammenhang hat das System Bahn als
wesentlicher Enabler große Bedeutung. Damit einher geht eine zuverlässig verfügbare Bahninfrastruktur. Damit dies nicht
nur im Hier und Jetzt der Fall ist, nimmt die Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur mit Blick auf zukünftige
Herausforderungen in der ÖBB-Infrastruktur
AG eine bedeutende Rolle ein. Dabei bekennt sie sich zu bedarfsorientierten
F&E-Tätigkeiten, welche eine Steigerung von Produktivität, Kapazität, Qualität und Resilienz des Systems Bahninfrastruktur
bewirken und einen positiven Beitrag zu Klimaschutz leisten.
Im Juni 2024 wurde die neue Forschungsstrategie #INFRA.F&E_fit30 als Funktionalstrategie mit Gültigkeit für die gesamte
ÖBB-Infrastruktur AG verabschiedet. Diese definiert den strategischen Rahmen für F&E-Projekte und F&E-Initiativen mit
einer Perspektive von 2024 bis 2030. Der Fokus liegt dabei auf den Topthemen zur Absicherung der mittel- bis langfristigen
Unternehmensziele entlang der Dimensionen Kapazität, Produktivität, Qualität und CO
2
-Neutralität. Sie sorgt aber auch
für einen strategiegeleiteten, effizienten Einsatz der F&E-Ressourcen und stellt damit eine strategiegeleitete F&E der ÖBB-
Infrastruktur AG sicher. Damit dient sie auch zur Priorisierung und zur Ordnung des F&E-Portfolios. Die zentralen Elemente
von #INFRA.F&E_fit30 bilden drei strategische F&E-Ziele sowie sechs wirkungsvolle, strategische F&E-Stoßrichtungen.
Diese spannen den Rahmen für konkrete F&E-Initiativen und -Projekte.
Mit den strategischen F&E-Stoßrichtungen wird durch Verknüpfung mit dem jeweils erforderlichen Lösungsraum auch
deutlich herausgestellt, dass man in Europa mitgestalten will. Und zwar überall dort, wo Harmonisierung und TSI
nationalstaatliche Lösungen nicht zulassen.
Mit diesem Fokus erfolgt auch die Mitwirkung der ÖBB-Infrastruktur
AG an der europäischen Bahnforschungsinitiative
„Europe’s Rail Joint Undertaking“ (ERJU), welche 2023 operativ mit dem Start diverser Projekte begonnen hat. Das ERJU
setzt mit einem Projektvolumen von rd. 1,2 Mrd. EUR bis 2031 und der Zusammenarbeit von 25
europäischen
Partner:innen aus den Bereichen Bahnen, Industrie und Forschung einen wichtigen und europäisch abgestimmten Schritt
in Richtung Weiterentwicklung des Systems Bahn und zur Schaffung einer integrierten und interoperablen europäischen
Gesamtlösung. Die ÖBB-Infrastruktur
AG war auch 2024 an vier großvolumigen Projekten als aktive Partnerin beteiligt: KI-
basiertes Traffic Management System (TMS) mit Fokus auf Konflikterkennung und -auflösung in Echtzeit, ETCS Full Moving
Block mit Fokus auf Zug zentrierter Logik, Automatisierung Verschub sowie Cost-efficient wayside Assets.
National war wie schon in den Jahren zuvor die Top-Initiative „Rail4Future – Resilient Digital Railway Systems to enhance
Performance” der Schwerpunkt. Umgesetzt mit Fördermitteln des COMET-Projekte-Programms der Österreichischen
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) startete dieses F&E-Vorhaben offiziell im April 2021 und setzte sich zum Ziel,
Automatisierung und Digitalisierung im Zusammenhang mit der Errichtung und Betriebsführung der
Infrastrukturkomponenten Schiene und Weiche sowie Brücke und Tunnel voranzutreiben. Im Herbst 2024 erfolgte nun
der Projektabschluss. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen eines gemeinsamen Abschlussmeetings der in Summe
27 Partner aus Forschung, Industrie und Bahninfrastruktur die Highlights sichtbar gemacht. Dabei konnte ein inhaltlicher
Bogen beginnend mit ersten Large-Scale-Simualtionen in einem DigiTwin-Environment über Materialmodelle zum
Verschleiß von Oberbau und Weiche, der zerstörungsfreien Messung von Schienenspannungen bis hin zu neuen
bruchmechanischen Ansätzen zur Nachweisführung von in die Jahre gekommenen Stahlbrücken und holistischen
Nachweiskonzepten für Tunnelschalen gespannt werden.
Begleitend zur Erarbeitung der F&E-Strategie #INFRA.F&E_fit30 wurden 2024 auch die F&E-Prozesse überarbeitet und im
Frühjahr 2024 im Integrierten Managementsystem der ÖBB-Infrastruktur
AG für alle Mitarbeiter:innen barrierefrei
zugänglich gemacht. Mit der Verfahrensanweisung „VA F&E-Board“ sind alle Prozessschritte von der Einmeldung von
Ideen, Konzepten oder auch Bedarfen für Vorhaben, die Instrumente der Forschung für deren Beantwortung benötigen,
bis zu deren Freigabe durch das F&E-Board der ÖBB-Infrastruktur
AG zur weiteren Bearbeitung geregelt. Die
Verfahrensanweisung „VA F&E-Projekte umsetzen“ ist als Projektmanagement-Handbuch konzipiert, regelt die
standardisierte Abwicklung von F&E-Projekten der ÖBB-Infrastruktur
AG und definiert dazu auch klar alle
Verantwortlichkeiten.
Die F&E-Aktivitäten der ÖBB-Infrastruktur
AG werden unterstützt durch nationale und europäische Forschungsprogramme.
Mit BMK und FFG ist in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit etabliert.
Die ÖBB-Infrastruktur
AG hat den Jahresbericht retrospektiv zu ihren Forschungsaktivitäten 2022 erstellt und publiziert,
um sowohl nach innen als auch nach außen transparent Einblick in aktuelle Forschungsprojekte zu geben.
Mit Stichtag 31.12.2024 befanden sich in der ÖBB-Infrastruktur
AG 56 teilweise zusammenhängende und übergreifende
F&E-Projekte in Bearbeitung. Darin enthalten sind auch jene Einzelprojekte, die im Rahmen der Forschungsinitiativen
Verkehrsinfrastrukturforschung VIF, ERJU, Shift2Rail, TARO und Rail4Future verfolgt werden.
Das aktuelle Projektportfolio hat ein Gesamtvolumen von rd. 38,8 Mio.
EUR (für alle aktuell laufenden Projekte und
jeweiligen Laufzeiten bis inkl. 2031 ohne Abzug von Förderungen).
Seite 221 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
29
Auszug aktueller Projekte
Die nachfolgend auszugsweise beschriebenen F&E-Initiativen, die sich teilweise aus mehreren, aber in sich
zusammenhängenden Einzelprojekten aufbauen, werden im Kontext mit den F&E-Leuchtturminitiativen, die im Zuge der
strategischen Forschungsstoßrichtungen erarbeitet wurden, vorgestellt.
Komponenten und Materialien
Isolierstöße haben in der Gleisfreimeldeanlage eine große Bedeutung. Sie sorgen dafür, dass diese Anlagen zuverlässig
und störungsfrei funktionieren. Defekte Isolierstöße können zu fälschlich ausgelösten Rotausleuchtungen führen, die den
Bahnbetrieb behindern und den Ablauf erheblich verzögern. Das Forschungsprojekt „Keramischer Isolierstoß“ hat sich die
Verbesserung der Isolierstoßperformance zum Ziel gesetzt. Dafür wird an mehreren Schrauben gedreht. Ein möglicher
Ansatzpunkt ist die Verbesserung der Isolierzwischenlage. Hierfür werden großteils Kunststoffe verwendet. Sie erbringen
jedoch unter Dauerbelastung nicht die Leistung, die benötigt wird. Dies kann zu Ausbrüchen und Überwalzungen führen.
Die Verwendung von Zwischenlagen als Sandwichstruktur mit abwechselnd Keramik und Glasfasergewebe soll hier Abhilfe
schaffen. Ein Prototyp eines Isolierstoßes dieser neuartigen Sandwichstruktur wurde bereits angefertigt und im Frühjahr
2024 zu Testzwecken eingebaut.
Klimaresilienz und Energieeffizienz
Die Beurteilung langfristiger Klimatrends auf wissenschaftlicher Basis zur Bewertung von Extremwettereignissen an kritisch
exponierten Streckenabschnitten und Infrastrukturen sowie die Abschätzung der Potenziale zur Erzeugung erneuerbarer
Energiequellen sind die Ziele von „KlimZug“. Das Projekt testet den Einsatz neuartiger und innovativer Sensorik, um die
Prognosequalität von Extremwetterszenarien zu verbessern. Dazu wird die Zahl der ÖBB Messstationen, die mit autarken
Messkonzepten für einen möglichen Einsatz in schwer zugänglichem Gelände beziehungsweise ohne vorhandene
Strominfrastruktur ausgestattet sind, erhöht. Auch an der Weiterentwicklung des ÖBB Wetterwarnsystems wurde
gearbeitet. Hierzu zählen Analysen und Vorhersagen des Waldbrand- und Überflutungsrisikos entlang ausgewählter
Bahnstrecken. Beide Modelle wurden entwickelt, mit historischen Daten validiert, implementiert und sind bereits seit 2022
als Prototypen im Einsatz. Die Entwicklung eines innovativen KI-basierten Kürzestfristprognosemodells befindet sich aktuell
in der finalen Phase. Im Themenblock der langfristigen Prognosen liegt der Fokus des Projekts darauf, mithilfe des Trackings
monatlicher und saisonaler Veränderungen der Einstrahlungs- und Windverhältnisse in Regionen geplanter ÖBB Assets
Investitionsentscheidungen zu unterstützen.
Zugvorbereitung und Verschub
Das Hauptziel des Projekts „DACIO“ (Digital Automatic Coupling in Infrastructure Operations) ist es, die
Entwicklungsaktivitäten rund um die Digitale Automatische Kupplung (DAK) für den Eisenbahninfrastrukturbetrieb zu
unterstützen. Seit Projektstart im September 2021 wurden zahlreiche Grundlagen wie technische und prozesshafte
Beschreibungen, Use-Cases und Konzepte erarbeitet.
Das Berufsbild Verschieber:in ist nicht nur vielfältig, sondern umfasst oftmals auch potenziell gefährliche Tätigkeiten.
Rollende Waggons, raue Wetterbedingungen und Schichtarbeit sind Faktoren, welche die Arbeit im Verschub erschweren
und ein hohes Risiko von Arbeitsunfällen mit sich bringen. Ansätze zur Automatisierung des Verschubs sind vielfältig und
ein großer Bestandteil des europäischen Projekts „TRANS4M-R“. Dieses beschäftigt sich mit der Realisierung der Digitalen
Automatischen Kupplung (DAK) und den zugehörigen Train-Functions. Allerdings werden noch Jahre vergehen, bis die
Ergebnisse im Betrieb flächendeckend realisiert werden können. Ein weiteres Projekt, das sich mit der Automatisierung
des Verschubs beschäftigt, ist „TopDrone“. Es wird untersucht, inwieweit Drohnen Spitzenverschieber:innen substituieren
können. Das 2023 gestartete Projekt behandelt die Fragestellungen, ob und wie Drohnen im Normalbetrieb des Verschubs
eingesetzt werden können. Im Rahmen verschiedener Use-Cases wird erforscht, welchen Mehrwert man dadurch
generieren könnte, ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand für Verschubmitarbeiter:innen zu schaffen. Vereinfachte Kontrolle
von Fahrzeugen und Beobachtung der Verschubwege sind die wesentlichsten Arbeitsschritte, bei denen eine Drohne
potenzielle Unterstützung leisten kann.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
30
Condition-based und Predictive Maintenance
Mit dem Tunneldrainagenrover (TDR) soll zukünftig ein Werkzeug für eine flexible und ferngesteuerte Inspektion von
Drainagen auf mögliche Kalkablagerungen zur Verfügung stehen.
In Eisenbahntunneln mit Wasserdruckentlastung entstehen in den Tunnelabflussrohren Kalkablagerungen. Diese werden
durch Grundwasser oder Verwendung von zementhaltigen Baumaterialien verursacht. Wenn die Ablagerungen zu stark
werden, müssen die Abflussrohre gereinigt werden, um einen Anstieg des Wasserdrucks auf die Tunnelauskleidung und
somit Schäden zu verhindern. Der Zugbetrieb muss während dieser Arbeiten unterbrochen werden. Daher wird ein
Werkzeug für eine flexible und ferngesteuerte Inspektion der Drainagen auf mögliche Ablagerungen entwickelt. Es wurde
ein Prototyp eines unbemannten Tunnel Drainage Rover (TDR) gebaut. Er besteht aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) und
ist vollkommen wasserdicht sowie korrosionsbeständig, fährt autonom und hat die Reichweite von rd. 10 km. Kabelloses
Aufladen ist ebenso möglich wie die Ausstattung mit weiteren Sensoren wie Temperatur-, pH- und Wasserstandssensoren.
Aktuelle Ergebnisse zeigen, dass der Rover das Potenzial hat, unabhängig vom Bahnverkehr zu arbeiten, eine ungestörte
Inspektion zu ermöglichen und Kalkablagerungen in einem sehr frühen Stadium zu erkennen. Es wird erwartet, dass die
Reinigung der Tunnelentwässerung in Zukunft nur noch durch Spülen der Rohre erfolgen wird, ohne dass eine
hydromechanische und / oder mechanische Reinigung erforderlich ist, die zur Zerstörung der Rohre führen kann. Der Rover
ist bereit, unter realen Bedingungen getestet zu werden und das TRL7 (Technology-Readiness-Level) zu erreichen.
Weichen gehören zu den kritischsten Systemen in der Eisenbahninfrastruktur, da ihre Fehlfunktion eine Vielzahl von
kostspieligen Verspätungen oder sogar Zugausfällen verursacht. Um dies zu vermeiden, liegt der Schwerpunkt auf ihrer
Zustandsüberwachung und darauf aufbauend auf ihrer zustandsorientierten Instandhaltung. Bei Überschreitung kritischer
Grenzwerte wird automatisch eine Instandhaltungsmaßnahme empfohlen. Die ÖBB-Infrastruktur
AG entwickelt
zusammen mit Industriepartnern „intelligente“ Messmuttern, sogenannte E-Bolts® und „intelligente“ Messschrauben,
sogenannte e-Bolts®-b, zur automatischen und elektronischen Überwachung des Vorspannkraftzustandes von
Schraubverbindungen an Weichenherzstücken. Derzeit erfolgt die Kontrolle der Vorspannkraft indirekt durch eine
manuelle Messung des Anzugsmoments, die alle sechs Monate im Stillstand durchgeführt wird. E-Bolts® bieten die
Möglichkeit, dieses Verfahren durch eine automatische und genauere Messung der tatsächlichen Vorspannkraft während
des Bahnbetriebs zu ersetzen – über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Muttern werden bereits bei einem Versuch in
Fürnitz getestet.
D. Berichterstattung über wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Das interne Kontrollsystem (IKS) bildet einen wesentlichen Bestandteil der unternehmensweiten Risikosteuerung und trägt
durch die systematische Steuerung prozessbezogener Risiken durch die zielgerichtete Implementierung risikomindernder
und regelmäßig überwachter organisatorischer Kontrollmaßnahmen unterstützend zur Erreichung der Gesellschaftsziele
sowie zur Sicherung und zum Schutz des Gesellschaftsvermögens bei. Für eine regelkonforme Finanzberichterstattung
unterstützt es darüber hinaus die Zuverlässigkeit der Rechnungslegungsprozesse.
Das IKS umfasst folgende Elemente: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Wirksamkeitsüberwachung,
Dokumentation und Kommunikation von IKS-relevanten Prozessen, Risiken und Kontrollen sowie die Überwachung dieser
Aktivitäten.
Das vom Vorstand eingerichtete interne Kontrollsystem orientiert sich am international bewährten Rahmenkonzept COSO
(Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Dieses stellt ein anerkanntes Konzept zur
Ausgestaltung eines internen Kontrollsystems zur Verfügung. Der Umfang und die Ausrichtung des IKS entsprechen den
unternehmensspezifischen Anforderungen sowie den Vorgaben des ÖBB Konzerns.
Zielsetzung
Zielsetzungen des IKS sind die Regelkonformität der Finanzberichterstattung (Financial Reporting), die Förderung der
betrieblichen Effizienz (Operations) und die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und interner Richtlinien (Compliance).
Durch die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die diese Zielsetzungen gefährden, und die Implementierung
risikoreduzierender Kontrollen wird hinreichende Sicherheit für die Erreichung dieser Ziele gewährleistet.
Seite 223 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
31
Organisation und Umsetzung
Neben den gesetzlichen Bestimmungen und den gesellschaftsspezifischen Anforderungen an das IKS der Gesellschaften
sind im ÖBB Konzern Mindeststandards und Prozesse für das IKS durch zentrale Richtlinien geregelt. Diese werden von
der ÖBB-Holding AG erstellt und regelmäßig den aktuellen Konzernerfordernissen angepasst. Für die
Konzerngesellschaften ist die Umsetzung dieser Richtlinien verpflichtend. Diese Richtlinien enthalten neben der Festlegung
von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auch Methoden für die Festlegung des Anwendungsbereichs des IKS, der
Identifikation und Bewertung von Risiken und der Dokumentation und Überwachung von Kontrollen.
Sicherstellung der Wirksamkeit
Das IKS wird durch periodische Evaluierungen der Risiken und der Kontrollen an geänderte Anforderungen angepasst und
weiterentwickelt. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit der Kontrollen werden diese in regelmäßigen Abständen mittels IKS-
Tests überwacht. Dabei wird die ordnungsgemäße Ausführung der zu testenden Kontrollen anhand von Nachweisen
überprüft. Im Falle von festgestellten Abweichungen werden Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, um die
risikoreduzierende Wirkung der Kontrolle wieder herzustellen.
Ergänzend zu den IKS-Tests wird das IKS durch die Konzernrevision punktuell im Zuge ihrer Prüfungstätigkeiten geprüft.
Die Prüfung des IKS im Rechnungslegungsprozess ist fixer Bestandteil der Abschlussprüfung durch die
Wirtschaftsprüfer:innen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die Wirksamkeit des IKS auf Basis einer
regelmäßigen Berichterstattung durch den Vorstand.
E. Nichtfinanzielle Erklärung
E.1. Allgemeine Informationen
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
ESRS 2 BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein im Sinne des NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz)
berichtspflichtiges Unternehmen. Gemäß § 267a UGB (Konzernabschluss) sowie gemäß dem Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 20 / 2017 – NaDiVeG – ergänzt diese konsolidierte Nichtfinanzielle Erklärung daher den Lagebericht des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Offenlegung der Nichtfinanziellen Erklärung der ÖBB-Infrastruktur AG erfolgt unter
Berücksichtigung der ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards). Die Nichtfinanzielle Erklärung gemäß
§ 243b UGB wird als Teil des Konzernlageberichts gemäß § 267a UGB jährlich erstellt und veröffentlicht. Der
Konsolidierungskreis der Nichtfinanziellen Erklärung entspricht dem des Konzernabschlusses der ÖBB-Infrastruktur AG.
Relevante Angaben im Konzernlagebericht für den Einzelabschluss werden als „davon“-Angabe gesondert dargestellt. Die
Angaben und Daten für den aktuellen Lagebericht beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024, die Vorjahreszahlen 2023
werden zu Vergleichszwecken angeführt.
Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und deren Berücksichtigung wird in den einzelnen
Kapiteln ausgewiesen. Grundsätzlich nimmt die ÖBB Infrastruktur AG die Übergangsbestimmung lt. ESRS 1 Abschnitt 10.2
Übergangsbestimmung in Bezug auf Kapitel 5 „Wertschöpfungskette“ in Anspruch und wird die bereitgestellten
Informationen schrittweise nach Datenverfügbarkeit erweitern.
Die ÖBB-Infrastruktur AG macht nicht von der Möglichkeit Gebrauch, bestimmte Informationen, die sich aus ESRS 1
Abschnitt 7.7 „Klassifizierte und vertrauliche Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von
Innovationen“ ergeben, auszulassen.
In der Nichtfinanziellen Erklärung werden in den folgenden Kapiteln allgemeine Angaben zu Grundlagen und
Rahmenbedingungen der Nichtfinanziellen Erklärung sowie Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen
gemäß den Anforderungen der ESRS bereitgestellt.
Seite 224 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
32
ESRS 2 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Konkrete Umstände gemäß ESRS-
Anforderung
Angaben zu konkreten Umständen
Zeithorizonte
Die Zeithorizonte für die Nichtfinanzielle Erklärung wurden in Übereinstimmung mit den ESRS-
Standards vorgenommen und wie folgt definiert:
– Kurzfristig: Berichtszeitraum des Abschlusses
– Mittelfristig: vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren
– Langfristig: mehr als 5 Jahre
Schätzungen zur
Wertschöpfungskette
Schätzungen bei Kennzahlen der vor-
und nachgelagerten Wertschöpfungskette betreffen
folgende Themen und werden an entsprechender Stelle gemäß den Anforderungen näher
erläutert:
– E1 Klimawandel
– E5 Kreislaufwirtschaft
Quellen für Schätzungen und
Ergebnisunsicherheiten
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheiten betreffen folgende Themen und werden an
entsprechender Stelle gemäß den Anforderungen näher erläutert:
– E1 Klimawandel
– E5 Kreislaufwirtschaft
Änderungen bei der Erstellung
oder Darstellung von
Nachhaltigkeitsinformationen
Nachhaltigkeitsinformationen werden erstmalig im Zuge der Nichtfinanziellen Erklärung
entsprechend den Anforderungen der ESRS offengelegt (bis zum Bericht 2023 erfolgten die
Angaben in Übereinstimmung mit den GRI-
Standards). Aufgrund dessen haben sich die
Berichtsstruktur und -darstellung sowie die Inhalte zum Vorjahr verändert.
Nach Möglichkeit werden Vorjahreswerte inkl. deren Veränderungen zum aktuellen Berichtsjahr
entsprechend der Anforderungen der ESRS ausgewiesen.
Fehler bei der Berichterstattung in
früheren Berichtszeiträumen
Die Korrektur wesentlicher fehlerhafter Informationen aus dem Vorjahr wurde bei folgenden
Themen vorgenommen und an entsprechender Stelle gemäß den Anforderungen näher erläutert:
– E1 Klimawandel
Angaben aufgrund anderer
Rechtsvorschriften oder allgemein
anerkannter Verlautbarungen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Es werden keine Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter
Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angegeben.
Aufnahme von Verweisen
Die Nichtfinanzielle Erklärung ist Teil des Lageberichts des Geschäftsberichts der ÖBB-
Infrastruktur AG. Alle Informationen zu ESRS-
Anforderungen sind in der Nichtfinanziellen
Erklärung enthalten.
Stufenweise Angabepflicht
Der ÖBB Infrastruktur-
Konzern überschreitet die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten
zum Bilanzstichtag 31.12.2024 und nimmt daher die stufenweise Angabepflicht gemäß ESRS 1
Anlage C nicht in Anspruch.
ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die ÖBB Infrastruktur AG ist für die strategische Steuerung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zuständig. Der Vorstand der
ÖBB-Infrastruktur AG besteht im Jahr 2024 aus drei Personen, die in ihrer Rolle mit der gebotenen Sorgfalt und
Gewissenhaftigkeit eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
Seite 225 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
33
Mag.
a
Silvia Angelo begann ihre Karriere als Mitarbeiterin und stellvertretende Abteilungsleiterin im Bundesministerium
für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ihre anschließenden Tätigkeiten in Brüssel, darunter als Leiterin des ÖGB-Büros,
ermöglichten es ihr, wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln. In den Folgejahren erweiterte sie ihre Kompetenzen
als Bereichsleiterin Wirtschaft bei der Arbeiterkammer Wien, als Klubsekretärin der SPÖ für Budget, Finanzen und
Wirtschaft im Parlament Wien sowie später als Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der Arbeiterkammer Wien. Seit
2017 ist sie für das Ressort Finanzen, Services, Immobilien verantwortlich. Durch ihre externen Funktionen, beispielsweise
als Generalrätin der Österreichischen Nationalbank (OeNB), bringt sie zusätzliche Expertise in ihre Position als
Vorstandsmitglied der ÖBB-Infrastruktur AG ein.
DI
in
Judith Engel, MBA, MSc, MSc startete ihre berufliche Laufbahn in einem Zivilingenieurbüro als Planerin im Bereich
Eisenbahn- und Straßenbau. In den Folgejahren konnte sie durch die Position als Projektleiterin des Wiener
Hauptbahnhofs, als Bereichsleiterin für Planung, Bau und Bestandsmanagement bei der Flughafen Wien AG und Leiterin
des Rahmenbauprogramms der Wiener Kliniken für den Wiener Gesundheitsverbund sowie Leiterin Sektion IV „Verkehr,
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilien, Innovation und Technologie“ fundierte Kenntnisse und
Fachwissen aufbauen. Zusätzlich bringt sie Erfahrung aus ihrer Tätigkeit in verschiedenen Aufsichtsräten und
ehrenamtlichen Vorstandspositionen, beispielsweise als Vorstandsmitglied für die Österreichische
Verkehrswissenschaftliche Gesellschaft und der Österreichischen Bautechnik Vereinigung, mit. Seit 2022 ist sie
Vorstandsmitglied der ÖBB-Infrastruktur AG und leitet das Ressort Netzausbau und Infrastrukturbereitstellung.
DI Dr. Johann Pluy begann seine berufliche Laufbahn als Programmierer bei der Kapsch AG. Nach seiner Assistenztätigkeit
an der Technischen Universität Wien erwarb er umfassende praktische Erfahrungen – zunächst als Sachbearbeiter und
später als Leiter der Abteilung Energiemarketing, Vertrieb und Trading bei den Österreichischen Bundesbahnen.
Anschließend übernahm er zunächst die Leitung der Energiewirtschaft, bevor er 2006 zur Geschäftsbereichsleitung
Kraftwerke aufstieg. In seiner anschließenden Rolle als Geschäftsführer der ÖBB-Business Competence Center GmbH
baute er sein Fachwissen und seine Kompetenzen weiter aus. Seit 2019 ist er Vorstandsmitglied der ÖBB Infrastruktur AG
und verantwortet das Ressort Betrieb, Markt, Digitalisierung. Seit 2022 ist er Präsident der Infrastructure Manager
Coalition der CER (Verband der Europäischen Bahnen und Infrastrukturgesellschaften).
Entsprechend ihrer Erfahrungen gliedern sich Geschäftsverteilung und Zuständigkeiten in nachfolgende Ressorts und
Aufsichtsratsmandate.
Silvia Angelo
Judith Engel
Johann Pluy
Ressort Finanzen, Services, Immobilien Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung
Ressort Betrieb, Markt,
Digitalisierung
Compliance
Konzernrevision
Aufsichtsratsmitglieder der ÖBB-Infrastruktur AG
Seite 226 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
34
Die Struktur, Aufgaben und Besetzung der Verwaltungs-, Lenkungs- und Aufsichtsorgane der ÖBB-Infrastruktur AG setzt
sich folgendermaßen zusammen:
Verwaltungs-, Leitungs- und Auf-
sichtsorgane
Aufgaben
Besetzung
Vorstand der ÖBB-Infrastruktur
AG
–
Leitung des jeweiligen Vorstandsressorts und
Information von wesentlichen
Vorkommnissen an weitere
Vorstandsmitglieder
– Regelmäßige Berichterstattung an
Aufsichtsrat
– Genehmigung bestimmter Geschäftsfälle der
ÖBB-Infrastruktur AG oder
Konzernunternehmen
Bestehend aus drei Personen (davon zwei
weiblich)
Aufsichtsrat
Grundlage der Tätigkeiten bilden das
Aktiengesetz, die Satzung und
Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sowie der
Bundes Public Corporate Governance Kodex (B-
PCGK) und umfasst folgende Aufgaben:
– Überwachung der Geschäftsführung
– Bestimmung über Verteilung der Geschäfte
Bestehend aus neun Mitgliedern:
– sechs von der Hauptversammlung gewählte
Kapitalvertreter:innen (davon vier weiblich)
– drei gemäß § 110 ArbVG entsandten
Belegschaftsvertreter:innen (davon eine
weiblich)
Prüfungsausschuss
–
Vorbereitung der Verhandlungen und
Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie
Überwachung der Ausführung der Beschlüsse
– Überprüfung der Finanzberichte sowie der
Nichtfinanziellen Erklärung gemäß
gesetzlichen Anforderungen
– Überwachung des Risikomanagements und
Sicherstellung der Setzung von
angemessenen Maßnahmen zur
Risikominimierung
– Sicherstellung der Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems
Bestehend aus sechs Mitgliedern:
– vier von den Kapitalvertreter:innen
gewählten Mitgliedern (davon zwei weiblich)
sowie
– zwei gemäß § 110 ArbVG zu entsendenden
Mitgliedern der betrieblichen
Arbeitnehmer:innenvertretung (davon eine
weiblich)
Die Zusammensetzung und Diversität der Mitglieder der Verwaltungs-, Lenkungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens
der ÖBB-Infrastruktur AG ist wie folgt:
*)
Summe der Kapitalvertreter:innen und Belegschaftsvertreter:innen
Diversität der Mitglieder der Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane der ÖBB-Infrastruktur AG
2024
Geschäftsführende Mitglieder (in Köpfen)
3
davon Frauen (in %)
66,7
davon Männer (in %)
33,3
davon divers (in %)
0
Nicht geschäftsführende Mitglieder
*)
(in Köpfen)
9
davon Frauen (in %)
55,6
davon Männer (in %)
44,4
davon divers (in %)
0
Vertretung der Beschäftigten (in Köpfen)
3
davon Frauen (in %)
33,3
davon Männer (in %)
66,7
davon divers (in %)
0
Prozentsatz der unabhängigen Gremienmitglieder
100
Seite 227 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
35
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern orientiert sich in der Ausgestaltung und Kommunikation seiner Unternehmensführung an
internationalen Standards sowie am Public Corporate Governance Kodex des Bundes. Der Aufsichtsrat bildet gemeinsam
mit dem Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG die Gremien für Entscheidungen in Bezug auf ökonomische, ökologische und
soziale Themen.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verfügt über funktionierende Kontrollorgane bzw. Kontrollmechanismen, die ihre
Aufgaben wahrnehmen. Die Aufgaben des Aufsichtsrats ergeben sich aus Gesetz sowie Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Das höchste Kontrollorgan (Aufsichtsrat) hält fünfmal im Jahr ordentliche
Sitzungen ab und bei Bedarf zusätzliche außerordentliche Sitzungen. Im Rahmen derer werden dem Aufsichtsrat
regelmäßig insbesondere standardisierte Berichte zu den Themenbereichen „Human Resources“, „Compliance“,
„Revision“, „Datenschutz“, „Risikomanagement“, „Internes Kontrollsystem“, „Sicherheit“, „Nachhaltigkeit“ und
„Diversity“ übermittelt – neben den Finanz- und Tätigkeitsberichten im Rahmen des in nahezu jeder Aufsichtsratssitzung
gelegten Berichts des Vorstands an den Aufsichtsrat. Kritischen Themen wird auch mit Ad-hoc-Berichten an den
Aufsichtsrat und Information an den Eigentümer begegnet. Das Management der Auswirkungen, Chancen und Risiken
unterliegt weiters der Kontrolle und den Freigaben in den Vorstandssitzungen, über die die Mitglieder des Aufsichtsrats in
regelmäßigen Sitzungen informiert werden. Darüber hinausgehende Informationen zum Risikomanagement des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind im Kapitel B.2. des Konzernlageberichts zu finden.
Ökologische Verträglichkeit und soziale Verantwortung sind in der ÖBB Konzernstrategie und somit auch im
ÖBB Infrastruktur-Konzern genauso verankert wie erfolgreiches Wirtschaften. Um den Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen und ihre Verantwortung im
Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte gemäß der Sorgfaltspflicht und unter Berücksichtigung der ESG-Regulatorik
zugänglich zu machen, wurde mit Juni 2024 eine ESG-Upskilling-Schulung konzernweit ausgerollt. Fokus des ESG-
Upskillings liegt auf ÖBB relevanten Regularien, rechtlichen Pflichten und Anforderungen, auf potenziellen Risiken und
Chancen sowie dem Mehrwert für die ÖBB. Für die Aufsichtratsmitglieder, Vorstandsmitglieder sowie
Geschäftsführer:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ist die Teilnahme am ESG-Upskilling verpflichtend.
ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern wurden interne Strukturen geschaffen, um die Systematisierung eines professionellen
Nachhaltigkeitsmanagements voranzutreiben und Nachhaltigkeitsthemen ganzheitlich zu steuern. Der Aufsichtsrat wird
regelmäßig über die Fortschritte in der Umsetzung der #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie unterrichtet.
Auch ein kontinuierlicher Austausch mit der ÖBB-Holding AG ist essenziell, um Schwerpunkte und aktuelle
Schlüsselthemen des ÖBB Konzerns zu definieren und zu bearbeiten. Aus diesem Grund wurde 2021 durch die ÖBB-
Holding AG ein Nachhaltigkeitsboard implementiert. Auf dieser Ebene finden CEO, Vorstandsmitglieder und
Geschäftsführer:innen aller Teilkonzerne die Möglichkeit, sich mehrere Male im Jahr über die wichtigsten
Nachhaltigkeitsthemen auszutauschen und die strategische Ausrichtung des Konzerns in diesen Bereichen festzulegen.
Zusätzlich wurde eine konzernweite Nachhaltigkeitsplattform etabliert, bei der sich die jeweiligen
Nachhaltigkeitsverantwortlichen aus der ÖBB-Holding AG und den Teilkonzernen vierteljährlich hinsichtlich
konzernübergreifenden Nachhaltigkeitsthemen sowie Umsetzungsmaßnahmen zur ÖBB Nachhaltigkeitsstrategie
abstimmen.
Neben den verschiedenen Formaten auf ÖBB Konzernebene hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern folgende Strukturen
etabliert:
Funktion
Aufgaben
Nachhaltigkeitsboard
Das Nachhaltigkeitsboard findet vier bis fünf Mal im Jahr statt und dient dem Austausch von
Nachhaltigkeitsagenden. Teilnehmende sind Vorstandsmitglieder sowie Führungskräfte der
relevanten Organisationseinheiten. Inhalt sind spezifische Nachhaltigkeitsthemenstellungen
(ökologisch, soziale und ökonomische Themen) sowie die strategische Ausrichtung des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Bezug auf Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeitsteam der ÖBB-
Infrastruktur AG
Steuerung, Koordination und Monitoring von Nachhaltigkeitsthemen, die Erstellung und
Weiterentwicklung der gesellschaftsübergreifenden #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern sowie die Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Das
Nachhaltigkeitsteam ist im Ressort Finanzen, Services, Immobilien angesiedelt.
Seite 228 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
36
Die Verwaltungs-, Leitungs-, und Aufsichtsorgane wurden innerhalb des Prozesses der Durchführung der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen involviert. Zusätzlich
befassen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane laufend mit aktuellen Themenstellungen ergebend aus den
Kerntätigkeiten, welche in direkten Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen stehen.
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente sowie
Sachbezügen zusammen. Die variable Komponente ist leistungsabhängig und basiert auf jährlich zu Beginn des
Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbarten Zielen. Eine leistungsorientierte Komponente ist auch
in den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstände und Geschäftsführer der Tochterunternehmen) enthalten.
Diese erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung in der Höhe von 25 bis 50 % zusätzlich zum Fixum. Die Festlegung und
Aktualisierung der Anreizsysteme von ÖBB Konzernzielen erfolgt auf Ebene des Aufsichtsrats der ÖBB Holding AG, der die
jeweiligen Zielvereinbarungen genehmigt. Die Gesellschaftsziele werden durch das Präsidium des Aufsichtsrats der ÖBB
Infrastruktur AG genehmigt.
Die Zieldefinition für die variable Vergütung erfolgt über eine Score-Card, die jährlich individuell für jede ÖBB-Gesellschaft
erstellt wird. Diese enthält klar vereinbarte, hauptsächlich quantitative ökonomische, soziale und ökologische Zielgrößen,
wodurch nachhaltigkeitsbezogene Leistungsparameter in die Vergütungspolitik integriert sind. Die Zielgrößen orientieren
sich am Gesamtkonzernerfolg, an der Konzernstrategie und an dessen Schwerpunkten. Im ÖBB Infrastruktur-Konzern
hatten rund 47 % der variablen Vergütung einen Bezug zu nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsparameter. Diese
Leistungsparameter beliefen sich auf die Sicherheit, Pünktlichkeit, Kundenzufriedenheit, Ausbau der Photovoltaik,
Frauenanteil und Mitarbeiter:innengesundheit sowie den Aufbau eines integrierten und automatisierten
Nachhaltigkeitskennzahlensystems.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats enthält keine an nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen geknüpften
Anreize. Darüber hinausgehende Informationen zur Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstandes, der Top-
Führungskräfte sowie der Aufsichtsratsmitglieder finden sich in der Erläuterung 32 zum Konzernabschluss.
Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten der Vergütung der Verwaltungs- und Leitungsorgane richtet sich nach
der Erreichung von Zielen, die zu Beginn des Geschäftsjahres vereinbart werden. Die unter E1-4 berichteten Treibhausgas-
Emissionsreduktionsziele sind derzeit nicht Teil dieser Bewertung. Im Geschäftsjahr 2024 waren 12 % der Vergütung mit
klimabezogenen Erwägungen verknüpft: Dies betrifft den Ausbau von Photovoltaikanlagen sowie den Aufbau eines
integrierten und automatisierten Nachhaltigkeitskennzahlensystems zur Schärfung ausgewählter ökologischer Kennzahlen
(Darstellung des IST-Prozesses sowie Ermittlung und Abstimmung des SOLL-Prozesses für prioritäre
Nachhaltigkeitskennzahlen wie beispielsweise Abfall oder Diesel).
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die wichtigsten Aspekte und Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht mit Verweis auf die relevanten
Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung findet sich im Folgenden wieder.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
37
Kernelemente der Sorgfaltspflicht
Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht
in Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
–
ESRS 1 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Lenkungs- und Aufsichtsorgane
– ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
– ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
– ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken
und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln E1
„Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, S1 „Arbeitskräfte des
Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene
Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:inen und Endnutzer:innen“
– Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre und
Kund:innen“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der
Besteuerung“ befinden sich im Anschluss dieser Tabelle
b) Einbindung der betroffenen
Interessensgruppen in alle
wichtigen Schritte der Due-
Diligence-Prüfung
– ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
– ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen in den Kapiteln S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2
„Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4
„Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
– ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den
Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5
„Kreislaufwirtschaft“ und G1 „Unternehmensführung“
– ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Konzepten in den Kapiteln E1
„Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“, S1
„Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3
„Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
– Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre und
Kund:innen“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der
Besteuerung“ befinden sich im Anschluss dieser Tabelle
c) Identifizierung / Ermittlung und
Bewertung negativer
Auswirkungen
–
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den
Kapiteln E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5
„Kreislaufwirtschaft“ und G1 „Unternehmensführung“
– ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
– Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken
und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln E1
„Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, S1 „Arbeitskräfte des
Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene
Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
d) Maßnahmen gegen diese
negativen Auswirkungen
–
ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Maßnahmen in den Kapiteln E1
„Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“, S1
„Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3
„Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
e) Nachverfolgung der
Wirksamkeit dieser Bemühungen
und Kommunikation
–
ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Kennzahlen in den Kapiteln E1
„Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“, S1
„Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3
„Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
– ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Zielen in den Kapiteln E1
„Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“, S1
„Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3
„Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“
Seite 230 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
38
Sozialer Mindestschutz
Der soziale Mindestschutz umfasst erstens die Einhaltung von Menschenrechten, einschließlich
Arbeitnehmer:innenrechten, sowie Maßnahmen gegen Bestechung, Korruption, unfairen Wettbewerb und
Steuervermeidung. Zusätzlich dazu wird die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes daran gemessen, wie Unternehmen
ihre internen Prozesse zur Wahrung der Sorgfaltspflichten gestalten und wie wirksam diese Prozesse in der Praxis
umgesetzt werden.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern handelt gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die verfassungsrechtlich
gewährten Grundrechte, insbesondere der Gleichheitsgrundsatz nach dem Bundes-Verfassungsgesetz, sowie die
europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Über die Einhaltung dieser Rechte
wachen unabhängige Gerichte. Als Mitglied der Wirtschaftskammer bekennt sich der ÖBB Infrastruktur-Konzern auch zu
deren Grundsätzen „Menschenrechte, Umweltstandards, Sozialstandards“ und ist sich seiner gesellschaftlichen
Verantwortung bewusst.
Menschenrechte
Der ÖBB Konzern, und damit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern, bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur
Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz „ILO“) gegenüber Mitarbeiter:innen.
Insbesondere lehnt der ÖBB Infrastruktur-Konzern jedwede Form der Gewalt gegenüber Mitarbeiter:innen, insbesondere
Folter (ILO 29), Kinderarbeit (ILO 138, 182) und Zwangsarbeit (ILO 29, 105) ab und anerkennt das Recht auf
Arbeitnehmer:innenvertretung (ILO 87) und Kollektivverhandlung (ILO 98). Im Rahmen seiner unternehmerischen
Fürsorgepflicht tritt der ÖBB Infrastruktur-Konzern für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitarbeiter:innen
ein.
Um die eigenen Richtlinien an den aktuellen Stand der internationalen Vorgaben anzupassen, wurden bestehende Policys
(Code of Conduct, Supplier Code of Conduct, ÖBB interne Gleichstellungspolicy) im Jahr 2024 auf Grundlage einer
Marktumfeldanalyse sowie einer Überprüfung internationaler Rahmenwerke überarbeitet.
– Ergänzungen zum Bereich „Menschenrechte“ befinden sich im Kapitel S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“.
– Informationen zum Compliance-Management und dem Schutz von Hinweisgeber:innen sowie Informationen zu
Kontroll- und Beschwerdemechanismen befinden sich in dem Kapitel G.4 „Governance-Informationen“.
Im gesamten ÖBB Infrastruktur-Konzern gab es bei Mitarbeiter:innen, Dienstleistern und Lieferanten sowie
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in der Vergangenheit keinen menschenrechtsbezogenen Anlassfall, um über die
beschriebenen Maßnahmen, Policys und Prozesse hinausgehend weitere spezifische Abhilfemaßnahmen bzw. zusätzliche
Maßnahmen zu implementieren.
Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (Kund:innen)
Der Schutz der Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und die Einhaltung der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) durch eine rechtmäßige, transparente und zweckgebundene Verarbeitung personenbezogener
Daten hat hohe Priorität im ÖBB Infrastruktur-Konzern. Strikte Maßnahmen zur Datenminimierung, Vertraulichkeit und
Sicherheit stellen den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen sicher. Zudem werden die Rechte
betroffener Personen (wie Auskunft, Berichtigung und Löschung) umfassend gewahrt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Fairer Wettbewerb und Transparenz
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern bekennt sich ohne Einschränkung zum fairen Wettbewerb und achtet die rechtlichen
Rahmenbedingungen des freien Wettbewerbs. Die Gesellschaften haben bei ihren Geschäftstätigkeiten das nationale
Kartellrecht sowie das nationale Sonderwettbewerbsrecht zu beachten. Unlautere Geschäftspraktiken, Preisabsprachen
oder Marktmanipulation werden nicht toleriert. Die Einhaltung dieser Standards wird durch interne Compliance-Systeme,
regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter:innen sowie durch externe Prüfungen sichergestellt.
Verantwortung in der Besteuerung
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern trägt als einer der größten Arbeitgeber Österreichs wesentlich zum Steueraufkommen bei
und bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Steuerpolitik. Steuervermeidung oder aggressive Steuerplanung werden
abgelehnt. Sämtliche Steuerzahlungen erfolgen gemäß den geltenden Gesetzen und in dem Land, in dem die
wirtschaftliche Wertschöpfung stattfindet.
ESRS 2 GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Chancen- und Risikomanagement stellt ein zentrales Instrument der Unternehmenssteuerung dar und begleitet
wesentliche Geschäftsprozesse sowie Finanzpositionen innerhalb des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Dabei werden
identifizierte Risiken und Chancen kontinuierlich bewertet, um gezielte Steuerungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Die Prozesse des Chancen- und Risikomanagements sind durch konzernweite Richtlinien und ein verbindliches
Management-Handbuch geregelt. Risiken werden nur eingegangen, wenn ihre Auswirkungen abschätzbar sind, einen
Mehrwert für das Unternehmen bieten und innerhalb der klar definierten Risikotragfähigkeits- bzw. akzeptanzgrenzen
liegen. Die Prüfung, Konsolidierung und Aggregation der Chancen und Risiken erfolgen zentral, ebenso wie die
regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensführung. Gemeinsam mit den Ergebnissen der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse bilden diese die Grundlage für bereits im Fokus stehende Schwerpunktthemen sowie die
Grundlage der Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit. Die im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten ESG-
Chancen und -Risiken wurden 2024, so sie als relevant eingeschätzt wurden, in das ERM-System integriert – sofern sie
nicht ohnehin schon im Bestandsinventar des ERM abgebildet waren. Weitere Informationen zur Verbindung der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse und dem Risikomanagement des ÖBB Infrastruktur-Konzerns finden sich in
Unterkapitel ESRS 2 IRO-1. Die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen der ÖBB Infrastruktur-
Konzerngesellschaften sind sich der Verantwortung für ein angemessenes internes Kontrollsystem (IKS) bewusst und
setzen die entsprechenden Maßnahmen um. Ein konzernweit gültiger Mindeststandard stellt die einheitliche
Implementierung des IKS sicher. Zur kontinuierlichen Verbesserung werden regelmäßig Projekte unter externer Begleitung
durchgeführt, um das IKS weiterzuentwickeln und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Das IKS umfasst die
Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Kommunikation relevanter Prozesse,
Risiken und Kontrollen.
Die internen Kontrollsysteme für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung sind im konzernweiten IKS integriert. Der
Fokus liegt auf der Sicherstellung der internen Datenvollständigkeit, -integrität und -verfügbarkeit. Die zentrale
Risikoplattform dient der Diskussion von Chancen und Risiken im Hinblick auf deren Zusammenhänge, der Plausibilisierung
von Bewertungsansätzen, der Analyse von Wechselwirkungen, dem Informations- und Erfahrungsaustausch und ggf. der
Koordination bereichs- und gesellschaftsübergreifender Chancen- und Risikosteuerung. Eine langjährig etablierte
Risikomanagementsoftware unterstützt den gesamten Risikomanagementprozess. Diese wird 2025 um ein ESG-Modul
erweitert.
Alle identifizierten Risiken werden regelmäßig qualitativ und quantitativ hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und
potenziellen Auswirkungen bewertet. Dabei erfolgt eine Synchronisation mit den Planungsprozessen, um eine aktuelle
und realistische Einschätzung der Chancen und Risiken jeweils in Relation zum aktuellsten Planwert sicherzustellen.
Sämtliche Risiken werden gemäß risikopolitischer Grundsätze, die in der Konzernrichtlinie verankert sind, gezielt gesteuert,
um deren potenzielle Auswirkungen zu minimieren.
Zu den zentralen Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung gehören die Vollständigkeit
und Genauigkeit der Daten, die Schätzungsmethodik sowie die Verfügbarkeit von Informationen. Zusätzlich müssen klare
Systemgrenzen definiert werden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Diese Risiken werden durch strukturierte interne
Kontrollsysteme, eine einheitliche Vorgehensweise im Konzern sowie standardisierte Berichtsprozesse adressiert. Die
Konsolidierungslogik basiert auf dem Beteiligungsspiegel, der sicherstellt, dass Systemgrenzen eingehalten werden und
ein einheitliches Verständnis für die Kennzahlenerhebung gewährleistet ist. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
unterstützen die Einhaltung dieser Vorgaben.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die Ergebnisse der Risikobewertung werden kontinuierlich in relevante Geschäftsprozesse eingebunden und fließen in die
Entscheidungsfindung der jeweiligen Fachabteilungen ein. Einzelrisiken und -chancen werden neben der Beurteilung durch
die Fachexpert:innen auch in der ÖBB Infrastruktur-konzernweiten Chancen- und Risikoplattform geprüft. In der Folge
werden Berichte an die Leitungsgremien erstellt, die die wichtigsten Risiken und die entsprechenden Gegenmaßnahmen
oder Chancen abbilden. Auf dieser Grundlage werden den Aufsichtsräten sowie den eingesetzten Prüfungsausschüssen
der ÖBB-Infrastruktur AG und deren Tochtergesellschaften umfassende Informationen zur aktuellen Chancen- und
Risikosituation zur Verfügung gestellt. Die Überarbeitung des Chancen- und Risikoportfolios erfolgt in enger Abstimmung
mit den Planungs- und Berichterstattungsprozessen.
Die konsolidierten Ergebnisse der Risikoanalysen werden in einem Bericht für den Vorstand der ÖBB Infrastruktur AG
zusammengefasst und bilden die Basis für weiterführende Berichte an den Aufsichtsrat sowie den Prüfungsausschuss.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Unternehmensführung jederzeit über die aktuelle Risikolage und
Steuerungsmaßnahmen informiert ist.
ESRS 2 SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
In diesem Kapitel werden Auszüge aus dem Lagebericht abgebildet, die Aufschluss über das Kerngeschäft sowie Märkte
und Kund:innengruppen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns geben. In weiterer Folge werden die Strategien in
Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen angeführt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat insgesamt 18.987 Mitarbeiter:innen (Stand 31.12.2024) und betreibt in Österreich
1.027 Personenbahnhöfe und Haltestellen sowie die Schieneninfrastruktur, die von der ÖBB-Personenverkehr
AG, der Rail
Cargo Austria AG (zwei weiteren zum ÖBB Konzern gehörenden Gesellschaften) und von anderen, nicht zum ÖBB Konzern
gehörenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs), genützt werden. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist aufgrund seiner
Kerntätigkeit vorrangig auf den für die Schieneninfrastruktur bedeutenden Märkten tätig und bedient eine Vielzahl von
Kunden:innengruppen. Die hier beschriebene Kerntätigkeit, sowie sich daraus ergebende Produkte und Dienstleistungen
und damit verbundene Kund:innengruppen, stehen daher auch in Verbindung mit den Nachhaltigkeitszielen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Die ÖBB-Infrastruktur
AG hat u. a. folgende bedeutende Tochtergesellschaften und Beteiligungen:
– ÖBB-Immobilienmanagement GmbH: Die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH bietet moderne
Immobiliendienstleistungen an.
– ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG: Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG ist der konzerninterne umfassende
Anbieter von Sicherheits- und Sauberkeitsdienstleistungen.
– Rail Equipment GmbH & Co KG: Die Beschaffung und konzernübergreifende Vermietung und Verwertung von
schienengebundenen Spezialfahrzeugen und Geräten sowie Straßenfahrzeugen, deren Einkauf, Finanzierung sowie
Instandhaltung und Wartung liegen im Aufgabenbereich der Rail Equipment GmbH & Co KG.
– WS Service GmbH: Die WS Service GmbH wurde Ende 2013 gegründet und erbringt Dienstleistungen für und im
Zusammenhang mit Weichen.
Die Delegierten Rechtsakte für die sektorspezifischen ESRS sind bis zur Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung nicht
veröffentlicht und in Kraft getreten. Aus diesem Grund können keine Informationen zu den maßgeblichen ESRS-Sektoren
offengelegt werden. Es werden keine Einnahmen aus den Sektoren fossile Brennstoffe, Herstellung von Chemikalien,
umstrittene Waffen oder Anbau und Produktion von Tabak lukriert.
Wertschöpfungskette
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Das Geschäftsmodell des ÖBB Infrastruktur-Konzerns ergibt sich entlang der drei Geschäftsfelder Schieneninfrastruktur,
Energie und Immobilien. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verantwortet im Geschäftsfeld Schieneninfrastruktur den Bau, die
Instandhaltung, den Betrieb und die Wartung sowie die Trassenvergabe. Darüber hinaus zählen auch die Immobilien im
Eigentum des Konzerns zu den genannten Geschäftsfeldern. Das Geschäftsfeld Energie umfasst den Betrieb der
Kraftwerke, der Wind- und Solaranlagen sowie der Bahnstromanlagen der ÖBB. Entlang dieser drei Geschäftsfelder ergibt
sich die vorgelagerte Wertschöpfungskette mit Schwerpunkt in der Baubranche.
Die wesentlichen Inputs, auch im materiellen Sinne, werden detailliert in Unterkapitel E5-4 beschrieben. Im Fokus stehen
die hauptsächlichen Materialien der Baustoffindustrie, die im ÖBB Infrastruktur-Konzern Anwendung finden, wie
beispielsweise Beton, Schienen- sowie Bewehrungsstahl oder Gleisschotter. Die Daten wurden im Zuge der Berichtslegung
bereits gesammelt und sollen in den Folgejahren weiter ausgebaut und detailliert werden. Die nachgelagerte
Wertschöpfungskette und die damit verbundenen Outputs ergeben sich, analog zu den wesentlichen Stakeholder:innen,
aus den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die das Schienennetz nutzen, sowie der nachgelagerten Verwertung der
Abfallströme.
In der oben angeführten Grafik ist eine vereinfachte Darstellung der Wertschöpfungskette für den ÖBB Infrastruktur-
Konzern abgebildet. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist bestrebt sein Geschäftsmodell entsprechend dem Nutzen für
Interessensträger:innen auszurichten. Nähere Informationen zur Wertschöpfungskette werden in den einzelnen Kapiteln
detaillierter aufgegriffen.
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsprozesse des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Konzernziele und
Stoßrichtungen werden durch die ÖBB-Holding AG vorgegeben und in ihren Teilkonzernen, wie dem ÖBB Infrastruktur-
Konzern, im Rahmen von Markt- und Funktionalstrategien umgesetzt. Das Entwickeln von wirkungsvollen Maßnahmen
sowie deren gezielte Umsetzung wird vom ÖBB Infrastruktur-Konzern eigenverantwortlich realisiert.
Die Kernelemente der allgemeinen Strategie sowie Systeme, die sich auf Nachhaltigkeitsthemen beziehen, werden im
Folgenden näher beschrieben.
#INFRA.Mobilitätswende
Unter dem Titel „#INFRA.Mobilitätswende“ legt der ÖBB Infrastruktur-Konzern seine strategische Ausrichtung für die
kommenden Jahre vor, um den Erfolg des Konzerns nachhaltig abzusichern. Die Strategie wurde unter Berücksichtigung
der wesentlichen strategischen Herausforderungen im Umfeld der ÖBB-Infrastruktur AG sowie unternehmensintern
erarbeitet und 2021 beschlossen.
Folgende strategische Ziele wurden in der Strategie festgelegt:
– Der ÖBB Infrastruktur-Konzern schafft ein attraktives Angebot für die Mobilitätswende.
– Der ÖBB Infrastruktur-Konzern stärkt den ökologischen Wettbewerbsvorteil der Bahn.
– Der ÖBB Infrastruktur-Konzern steigert die Produktivität und Klimaeffizienz.
– Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hält Sicherheit und Pünktlichkeit auf hohem Niveau.
Die konkreten Stoßrichtungen hierzu sind:
– Kundenzentriertes Geschäftsmodell
– Optimierte Wertschöpfungskette
– Innovatives Anlagenmanagement
– Energiewende & Klimaschutz
– Digitalisierung
– Generationenmanagement & Diversität
Die #INFRA.Mobilitätswende bildet die Grundlage für die Nachhaltigkeitsbestrebungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
und stellt die Basis für die #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie dar. In diesem Zusammenhang kommt der Stoßrichtung
„Energiewende & Klimaschutz“ besondere Relevanz zu, welche in einzelnen themenspezifischen Kapiteln aufgegriffen
wird.
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie
Die #INFRA.Mobiliätswende mit den Stoßrichtungen zu Energie, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel sowie
Biodiversität und Lärm bildet den strategischen Rahmen für die im Jahr 2024 beschlossene
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Zuge der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel IRO-1) wurden strategische
Fokusthemen (Anpassung an den Klimawandel, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität) zur näheren
Vertiefung festgelegt, strategische Stoßrichtungen abgeleitet und mit operativen Zielen verknüpft.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die Stoßrichtungen und Ziele werden in den Kapitel E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ und
E5 „Kreislaufwirtschaft“ angeführt und näher erörtert.
Integriertes Managementsystem (IMS)
Die ÖBB-Infrastruktur AG betreibt ein zertifiziertes integriertes Managementsystem (IMS), welches die Verbesserung in
den Bereichen, Qualität, Umwelt- und Arbeitnehmer:innenschutz, betriebliche Sicherheit und Asset-Management
unterstützt und überwacht.
Die Wirksamkeit des IMS wird laufend durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen geprüft. Unternehmensintern
unterstützen z. B. interne Audits sowie die Ideenwerkstatt, die Normkonformität sowie eine kontinuierliche Verbesserung
sicherzustellen. Maßnahmen, Ziele und Wirksamkeit des integrierten Managementsystems werden laufend im Zuge der
implementierten Steuerungslogik (z. B. Plattform Qualität, Plattform Umwelt und Nachhaltigkeit,
Sicherheitsmanagementsystem, Arbeitnehmer:innenschutzplattform) geprüft.
Die ÖBB-Infrastruktur AG und ihre Tochtergesellschaften sind gemäß den nachfolgend angeführten Normen zertifiziert.
ÖNORM EN
ISO 9001:
2015
ÖNORM EN
ISO 14001:
2015
ISO 45001:
2018
ISO 55001:
2014
SMS gemäß
Eisenbahn-
gesetz / VO (EU)
2018 / 762
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
X
X
X
X
X
X
*)
Das IMS der ÖBB-Infrastruktur AG umfasst ausschließlich Tochtergesellschaften mit 100 % Beteiligung und deckt somit die WS Service GmbH nicht ab.
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Im Rahmen seiner vielfältigen Tätigkeiten und seiner Rolle als Unternehmen von öffentlichem Interesse, setzt der
ÖBB Infrastruktur-Konzern auf einen intensiven Dialog mit internen und externen Stakeholder:innen, um Vertrauen
aufzubauen, nachhaltige Handlungen zu fördern und gesellschaftliche Akzeptanz für sein unternehmerisches Handeln zu
schaffen.
Die Interessenträger:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns umfassen eine breite Vielfalt:
– Interne Stakeholder:innen: Mitarbeiter:innen, Führungskräfte und Betriebsrät:innen
– Externe Stakeholder:innen: Kund:innen, Lieferanten, Eigentümervertreter:innen, Wissenschaft und Forschung,
Sozialpartner:innen und Interessenvertretungen
Ein transparenter Austausch mit diesen Interessenträger:innen und -gruppen ist essenziell für die strategische Planung,
insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Reduktion von Schallemissionen entlang des
Streckennetzes.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die Achtung der Menschenrechte hat für den ÖBB Infrastruktur-Konzern auch im Hinblick auf Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen höchste Priorität und ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Menschenrechtspolitik des Unternehmens.
Näheres dazu findet sich auch in Unterkapitel ESRS 2 GOV-4.
Im Zuge der Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse spielt die Identifikation und Einbindung relevanter
Interessenträger:innen und -gruppen eine bedeutende Rolle. Nach den ESRS 1, Absatz 3.1 wird dabei in zwei
Hauptgruppen unterschieden:
– Betroffene Interessengruppen sind jene, deren Interessen von den Tätigkeiten des Unternehmens und seinen direkten
und indirekten Geschäftsbeziehungen in seiner gesamte Wertschöpfungskette betroffen sind oder betroffen sein
könnten
– Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen, also jene juristische Personen, die auch Hauptnutzer der allgemeinen
Finanzberichterstattung sind (z. B. Investoren, Kreditgeber, etc.)
Um die Anliegen und Erwartungen der unterschiedlichen Interessenträger:innengruppen berücksichtigen zu können, muss
ein kontinuierlicher und offener Austausch stattfinden. Durch den aktiven Einsatz von Dialogplattformen, Befragungen
und weiteren Initiativen stellt der ÖBB Infrastruktur-Konzern sicher, dass die Anliegen und Erwartungen der
Interessenträger:innen frühzeitig berücksichtigt und in die Unternehmensstrategie integriert werden. Dieser Austausch
bildet die Grundlage für ein nachhaltiges und strategisches Handeln. Mit Abschluss des Berichtsjahres 2024 gab es keine
Änderungen der Strategie oder des Geschäftsmodells.
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane werden regelmäßig über die Standpunkte der Stakeholder:innen informiert.
Die wichtigsten Informationen der diversen Stakeholder:innen-Gruppen gelangen im Konzern über die vielfach
vorhandenen Kommunikationskanäle wie z. B.: Kund:innenumfragen, Mitarbeiter:innenumfragen, Austauschrunden mit
Interessenvertreter:innen (Umwelt-NGOs) ein.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt.
Wesentliche Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten wurden beispielsweise im Bereich der Verursachung von THG-
Emissionen ermittelt, wobei deren Reduktion einen besonderen Stellenwert für den ÖBB Infrastruktur-Konzern einnimmt.
Themen zur eigenen Belegschaft und Unternehmenspolitik bilden zentrale Elemente eines jeden Unternehmens, so auch
für den ÖBB Infrastruktur-Konzern. In diesem Zusammenhang wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
zu Arbeitsbedingungen oder auch Gleichbehandlung und Chancengleichheit identifiziert. Bei der Betrachtung der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette wurde eine potenzielle negative Auswirkung auf Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette ermittelt. Diese Beispiele stellen nur einen Auszug der gesamten wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen dar.
Informationen, die konkret mit der Angabepflicht ESRS 2 SBM-3 „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und
ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“ in Verbindung stehen sowie eine Übersicht über die wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen mit weiteren Informationen (u.a. Wertschöpfungskette, Zeithorizont,
unternehmensspezifischen Angaben) finden sich in den folgenden Kapiteln:
– E1 Klimawandel
– E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
– S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
– S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
– S3 Betroffene Gemeinschaften
– S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist mit seinen Assets im Bahnbetrieb und in der Schieneninfrastruktur auf Langfristigkeit
ausgelegt. Diese langfristige Ausrichtung begünstigt die Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells des
Unternehmens. Ein zentrales Steuerungsinstrument im ÖBB Infrastruktur-Konzern ist das Chancen- und
Risikomanagement. Alle identifizierten Chancen und vor allem Risiken werden regelmäßig in Bezug auf potenzielle
Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen bewertet, sowie etwaige daraus resultierende und notwendige
Gegensteuerungsmaßnahmen gesetzt. Die Analyse von Risiken durch höhere Gewalt und Naturgefahren gehört bereits
seit Jahren zum Risikomanagement des Konzerns. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse und längerer
Hitzewellen gewinnt auch eine langfristige Betrachtung von Klimarisiken an Bedeutung und stärkt bei adäquater
Gegensteuerung damit die Belastbarkeit des ÖBB Infrastruktur-Konzerns weiter. Durch die Fokussierung auf eine
nachhaltige Steigerung der Kapazitäten, so wie der Qualität und der Resilienz des Bahnsystems werden bedarfsgerechte
Mobilitätsdienstleistungen kontinuierlich weiterentwickelt. Eingebunden in transeuropäische Schienennetze verbindet der
ÖBB Infrastruktur-Konzern nicht nur Menschen und Regionen, sondern ist auch ein bedeutender Wirtschaftsmotor. Aus
der Analyse der ermittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen zeigt sich, dass die grundlegende strategische
Ausrichtung des Geschäftsmodells des ÖBB Infrastruktur-Konzerns nachhaltig langfristig und zukunftsfit ausgerichtet ist.
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In Bezug auf die aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens auf seine
Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme und die wesentlichen Risiken und Chance bei denen im nächsten
Berichtszeitraum ein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte der im zugehörigen Abschluss
ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten besteht, kann Folgendes berichtet werden. Wenn der
ÖBB Infrastruktur-Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen
Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit einem Abfluss von Ressourcen einhergeht
und eine verlässliche Schätzung des Betrags für die Rückstellung möglich ist, dann werden für diese finanziellen Effekte
in der Konzernbilanz Rückstellungen gebildet. Dabei werden bei der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten
berücksichtigt. Weiterführende Informationen dazu werden in Erläuterung 26 zum Konzernabschluss gemacht.
Verpflichtungen, deren Höhe nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann oder Verpflichtungen, für die der
Abfluss von Ressourcen zur Regulierung der Verbindlichkeit nicht wahrscheinlich ist, werden (sofern nicht die Schutzklausel
gemäß IAS7 zur Anwendung kommt) in Eventualverbindlichkeiten (weiterführende Informationen siehe Erläuterung 28
zum Konzernabschluss) dargestellt. Alle übrigen Risiken und Chancen werden außerhalb der bilanziellen Berücksichtigung
im Rahmen des Chancen- und Risikomanagement des ÖBB Konzerns, das alle relevanten Geschäftsprozesse und
Finanzpositionen begleitet und dessen Ziel es ist, rechtzeitig Chancen und Risiken zu erkennen und proaktiv durch
geeignete Maßnahmen zu steuern, festgehalten.
Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen bei den
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern nimmt im Zuge der Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte gemäß ESRS 2
Absatz 48 Buchstabe e die Übergangsbestimmung gemäß ESRS 1 Anlage C „Liste der schrittweise eingeführten
Angabepflichten“ in Anspruch.
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
Für die Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zuge der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurde
sich an dem Leitfaden der EFRAG zur Wesentlichkeitsanalyse
27
orientiert.
Das Verfahren zur Erhebung unterscheidet sich aufgrund der neuen Anforderungen, wie der Betrachtungsweise, der
Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der Einbindung der Interessenträger:innen,
grundlegend von der 2021 durchgeführten und zuletzt 2023 evaluierten Wesentlichkeitsanalyse des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns.
Beschreibung des Prozesses
Prozessschritte doppelte Wesentlichkeitsanalyse
1 Recherche & GAP-Analyse
–
Workshops ESRS-Grundlagen & Klärung konkreter Anforderungen
–
Analysen bestehender Informationen
–
Identifizierung von bestehenden Lücken
2
Interne Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
–
Fachexpert:innen (Bottom up)
–
Workshops & Termine (Top down)
–
Nachschärfung der Inhalte
3
Stakeholder:innen-Einbindung
–
Festlegung Stakeholder:innengruppen
–
Durchführung Stakeholder:innen-Interviews
4 Finalisierung
–
Vorstandsmitglieder ÖBB Infrastruktur AG
–
Aufsichtsratsmitglieder ÖBB Infrastruktur AG
27
Implementation Guidance – EFRAG IG 1 Materiality Assessment.
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Bereits 2023 wurde mit der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS begonnen und ein
abteilungsübergreifendes Kernteam gebildet. Als Teil des Kernteams war das Risikomanagement der ÖBB Infrastruktur AG
intensiv im Prozess eingebunden. Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane wurden im Vorfeld umfassend über
das Projekt und die einzelnen Prozessschritte informiert. Die erstmalige Durchführung stellte einen wichtigen Meilenstein
zur weiteren Ausrichtung der Nachhaltigkeitsthemen dar.
In einem ersten Schritt wurde ein gemeinsames Verständnis innerhalb des Kernteams über die ESRS-Grundlagen und
konkreter Anforderungen geschaffen. Um einen ersten Überblick der Datenlage zu erlangen, wurde eine GAP-Analyse
unter Sichtung bestehender Unterlagen durchgeführt.
Zur Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine Kombination aus Bottom-up- und Top-down-Ansatz
gewählt und ein Befragungstool aufgesetzt. Das Befragungstool wurde den Fachexpert:innen der jeweiligen
Organisationseinheiten und deren Führungskräften vorgestellt und anhand von konkreten Beispielen erörtert. Im ersten
Schritt haben die Fachexpert:innen im Befragungstool die grundlegenden Tätigkeiten der eigenen Organisationseinheit
definiert und anhand dieser die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb der
Nachhaltigkeitsaspekte in Abstimmung mit den Führungskräften ermittelt und bewertet. Für die Bewertung wurden je
nach Möglichkeit auf bestehende Datenquellen zurückgegriffen, rechtliche und regulatorische Vorgaben berücksichtigt
und externe Quellen einbezogen.
Die Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden im Anschluss mit den Inhalten der EU-Taxonomie gemappt, um
möglichen Unstimmigkeiten vorzubeugen und bei Bedarf Ergänzungen in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
aufzunehmen. Zudem wurden die Inhalte der ÖBB Infrastruktur-Konzern Prozesslandkarte zugeordnet, um eine
gleichnamige Flughöhe bei den formulierten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu erlangen. Es haben sich in diesem
Zuge keine spezifischen Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen oder geografische Gegebenheiten ergeben, die zu speziellen
nachteiligen Auswirkungen führen.
Aufgrund der spezifischen Anforderungen der finanziellen Wesentlichkeit wurde eine zusätzliche Recherche durchgeführt,
um ein besseres Verständnis über mögliche Risiken und Chancen zu erlangen. In diesem Zusammenhang wurde für
einzelne ESRS-Standards die Unterscheidung der Risiken nach Übergangsrisiken, physischen und systemischen Risiken
berücksichtigt. Anhand der Erkenntnisse aus der Recherche wurden die von den Fachexpert:innen gemeldeten Risiken und
Chancen analysiert und nachgeschärft. Zudem erfolgte ein Abgleich mit den bestehenden Risiken und Chancen aus dem
Risikomanagement.
In einem mehrstufigen Prozess wurden die ermittelten Ergebnisse im Kernteam evaluiert und plausibilisiert. Im Bedarfsfall
wurde für einzelne Auswirkungen eine zusätzliche wissenschaftliche Recherche unter Einbezug von externen Quellen zur
Plausibilisierung der Bewertung durchgeführt und erneut mit Fachexpert:innen und den jeweiligen Führungskräften
abgestimmt. Die Zwischenergebnisse wurden den Führungskräften in regelmäßigen Abständen präsentiert und nach
Bedarf diskutiert. Die intern als wesentlich ermittelten Chancen und Risiken wurden zusätzlich erneut mit dem
bestehenden Risikomanagement abgeglichen. Eine wesentliche Unterscheidung der Priorisierung zwischen
Nachhaltigkeitsrisiken und anderen Arten von Risiken gibt es dabei grundsätzlich nicht. Während des Erhebungsprozesses
wurden Erkenntnisse aus diversen Austauschrunden (u. a. mit anderen Unternehmen) mitberücksichtigt.
Teil der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist die Stakeholder:innen-Einbindung, welche nach interner
Identifizierung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen durchgeführt wurde. Für die Einbindung der
Stakeholder:innen wurde die Durchführung von Expert:innen-Interviews beschlossen. Hierzu wurden die für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern relevanten Stakeholder:innengruppen entsprechend ihrer Relevanz für die Durchführung von
Interviews priorisiert und Expert:innen zu den Interviews eingeladen. Als Vertretung für die Natur als stille Stakeholderin
wurden spezifische Organisationen berücksichtigt und Interviews geführt. In diesem Zusammenhang wurden keine
wesentlichen negativen Auswirkungen für betroffene Gemeinschaften in Bezug auf spezifische Standorte sowie
Ökosystemdienstleistungen festgestellt. Zudem wurden die Interessen von betroffenen Gemeinschaften im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft durch unterschiedliche Stakeholder:innengruppen
berücksichtigt.
Besonders die in den Interviews geführten Diskussionen haben geholfen, ein besseres Verständnis über die
Betrachtungsweisen verschiedener Stakeholder:innengruppen zu erlangen und die jeweiligen Argumentationen für die
Einschätzungen zu erfahren. Die Ergebnisse der Stakeholder:innen-Interviews wurden analysiert und mit den internen
Ergebnissen verglichen. Es hat sich gezeigt, dass die Außenwahrnehmung der Stakeholder:innen sich mit den internen
Erhebungsergebnissen deckt.
Nach Abschluss der Stakeholder:innen-Einbindung wurde das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse von den
Vorständ:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns beschlossen und der Aufsichtsrat über das Ergebnis informiert. Die
doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird zukünftig laufend weiterentwickelt sowie deren Ergebnisse evaluiert.
Seite 238 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
46
Bewertungsmethodik und Schwellenwerte
Zur Bewertung der Auswirkungs- sowie der finanziellen Wesentlichkeit wurden die Anforderungen gemäß ESRS
herangezogen. Bei der Auswirkungswesentlichkeit wurden für tatsächliche Auswirkungen das Ausmaß, der Umfang
sowieso die Unabänderlichkeit (ausschließlich bei negativen Auswirkungen) anhand einer mehrstufigen Skala (1 – minimal,
5 – sehr hoch) bewertet. Für potenzielle Auswirkungen wurde zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit als weiterer Faktor
in der Bewertung aufgenommen. Berücksichtigt wurde die Anforderung, bei potenziell negativen Auswirkungen im Bezug
auf Menschenrechte dem Schweregrad Vorrang vor der Eintrittswahrscheinlichkeit zu geben.
Für die Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit wurden die bestehenden Vorgaben des Risikomanagements in
Abstimmung mit dem INFRA-Risikomanagement zur Orientierung herangezogen. Es wurde das potenzielle Ausmaß
ebenfalls anhand einer mehrstufigen Skala (1 – unbedeutend, 5 – existenzbedrohend/beträchtlich) für ein Risiko oder eine
Chance festgelegt und anschließend mit der Eintrittswahrscheinlichkeit berechnet. Zusätzlich wurde eruiert, ob sich das
Risiko bzw. die Chance aus einer Abhängigkeit oder einer Auswirkung ergibt, indem die ermittelten Auswirkungen und
deren Zusammenhänge näher betrachtet wurden. Es hat sich gezeigt, dass die ermittelten Risiken und Chancen nicht
zwangsläufig aus Auswirkungen entstehen müssen, sondern auch vermehrt aufgrund von Abhängigkeiten existieren.
Für beide Dimensionen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gilt ein Schwellenwert von ≥2 für die Wesentlichkeit. Dieser
Schwellenwert stellt sicher, dass frühzeitig Auswirkungen, Risiken und Chancen als wesentlich berücksichtigt werden,
denn auch wenn einzelne Faktoren niedrig bewertet werden, kann ihre Gesamtrelevanz erhöht sein. Sobald eine
Auswirkung, ein Risiko bzw. eine Chance innerhalb eines (Unter-)Themas wesentlich sind, ist der gesamte
Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich zu betrachten.
Enviornmental
Social
Governance
E1 Klimawandel
– Anpassung an den Klimawandel
– Klimaschutz
– Energie
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
– Arbeitsbedingungen
– Gleichbehandlung und Chancengleichheit
für alle
G1 Unternehmenspolitik
– Unternehmenskultur
– Schutz von Hinweisgeber:innen
(Whistleblowers)
– Management der Beziehungen zu
Lieferanten, einschließlich
Zahlungspraktiken
E4 Biologische Vielfalt und
Ökosysteme
– Direkte Ursachen des
Biodiversitätsverlusts
– Auswirkungen auf den Zustand der
Arten
– Auswirkungen auf den Umfang und
den Zustand von Ökosystemen
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
E5 Kreislaufwirtschaft
– Ressourcenzuflüsse (inkl.
Ressourcennutzung)
– Abfälle
S3 Betroffene Gemeinschaften
– Schallemissionen (ÖBB Infrastruktur-Konzern
spezifisch)
S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
– Persönliche Sicherheit von
Verbraucher:innen und/oder
Endnutzer:innenn
– Soziale Inklusion von Verbraucher:innen
und/oder Endnutzer:innen
Spezifische Angaben zu klimabedingten physischen Risiken, Übergangsrisiken und Chancen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken
und Chancen implementiert. Diese umfassen sowohl klimabedingte physische Risiken als auch Übergangsrisiken und -
chancen, die im eigenen Betrieb auftreten können. Im Rahmen der Betrachtung der transitorischen Klimarisiken wurde
die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette indirekt berücksichtigt. Insbesondere wurde die vorgelagerte
Wertschöpfungskette als wesentlicher Faktor identifiziert, da die Abhängigkeit von vorgelagerten Lieferanten und deren
Anpassung an klimabedingte regulatorische oder marktbezogene Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die
Dekarbonisierungsambitionen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns haben kann. Durch diese indirekte Betrachtung ist
sichergestellt, dass potenzielle Risiken aus der Wertschöpfungskette in die Bewertung eingeflossen sind. Informationen
über die Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere durch Treibhausgasemissionen werden in dem Kapitel E1
Klimawandel offengelegt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
47
Klimabedingte physische Risiken
Die Evaluierung von kurzfristigen Risiken aus höherer Gewalt und Naturgefahren ist seit vielen Jahren im
Risikomanagement des ÖBB Infrastruktur-Konzerns verankert. Im Geschäftsjahr 2022 wurde erstmals eine Klimarisiko- und
Vulnerabilitätsanalyse für die Beurteilung von physischen Klimarisiken pro Geschäftstätigkeit (Schiene, Energie und
Immobilien) durchgeführt. Die identifizierten wesentlichen physischen Klimarisiken wurden für kurz- (Berichtszeitraum des
Abschlusses), mittel- (vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren) und langfristige (mehr als fünf Jahre)
Zeithorizonte identifiziert. Die Analyse hat ergeben, dass Klimagefahren variieren können, je nachdem, welcher
Zeithorizont betrachtet wird. Oft sind diese bereits kurz- und mittelfristig relevant, manchmal jedoch auch erst langfristig.
Die Entwicklung einer Klimagefahr zu einem Klimarisiko ist nicht zwangsläufig gegeben. Im ersten Analyseschritt wurden
gemäß Anlage A im Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 jene Klimagefahren ausgeschlossen, die
aufgrund der geografischen Lage (fehlende Exposition) der ausgeübten Wirtschaftstätigkeit bzw. der Standorte der
Vermögenswerte nicht zutreffen. Dazu zählt beispielsweise der Anstieg des Meeresspiegels.
Im zweiten Analyseschritt wurde beurteilt, ob eine Klimagefahr zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistung der
Wirtschaftstätigkeit bzw. der Vermögenswerte führen kann. Die Analyse erfolgte für die Geschäftsfelder Schiene, Energie
und Immobilien. In diesem Zusammenhang sind nicht nur einzelne Klimagefahren, sondern bereits Wirkungsketten
mehrerer Klimagefahren mitbetrachtet worden. Beispielsweise führen Trockenperioden und darauffolgende
Starkregenereignisse zu einer erhöhten Gefahr durch Hangrutschungen und Murenabgängen.
Nachdem die potenziell wesentlichen Klimagefahren identifiziert wurden, erfolgte im dritten Analyseschritt die
Klimarisikoanalyse. Auf Basis der bestmöglichen österreichischen Klimaszenariendaten (ÖKS15) wurden für die nächsten
Jahre (2030) die Klimadaten von 1991 bis 2020 evaluiert, für die Periode 2021 bis 2050 wurde die Bandbreite des
Klimaszenarios RCP 8.5 aus den ÖKS15 Daten betrachtet. Das Klimaszenario RCP 8.5 ist ein Szenario, in dem weiterhin
hohe Treibhausgasemissionen ausgestoßen werden. Expert:innen des ÖBB Infrakstruktur-Konzerns beurteilten die Stärke
der negative Auswirkung sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser. Die Beurteilung der negativen Auswirkung wurde
unter dem Gesichtspunkt der Exposition auf Standortebene und der Vulnerabilität der Wirtschaftstätigkeiten bzw.
Vermögenswerte vorgenommen. Die potenziellen Klimarisiken ergeben sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit
multipliziert mit der negativen Auswirkung. Die Bewertung der negativen Auswirkung erfolgte qualitativ auf Basis der
konzerninternen Risikomanagementbewertungsskala. Aufgrund diverser Unsicherheiten (z. B. unzureichende Datenbasis)
wurde auf eine quantitative Beurteilung verzichtet.
Klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen
Im Geschäftsjahr 2024 wurden erstmals klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen bewertet. In einem ersten Schritt
wurden die im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten potenziellen Risiken im Zusammenhang mit
klimabezogenen Übergangsereignissen den Risikokategorien politische, rechtliche, technologische Risiken sowie Markt-
und Reputationsrisiken zugeordnet. Potenzielle Chancen wurden den Kategorien Ressourceneffizienz, Energieeffizienz,
Produkte/Services, Markt und Resilienz zugeordnet.
In einem zweiten Schritt wurde überprüft, ob nur einzelne Geschäftsfelder oder der gesamte ÖBB Infrastruktur-Konzern
von diesen potenziellen Risiken betroffen sein können und ob es sich um kurz- (Berichtszeitraum des Abschlusses), mittel-
(vom Ende des kurzfristigen Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren), und langfristige (mehr als fünf Jahre)
Übergangsereignisse handelt. Im Rahmen der Betrachtung der transitorischen Klimarisiken wurde die vor- und
nachgelagerte Wertschöpfungskette indirekt berücksichtigt. Dies erfolgte, indem im Zuge der Betrachtung der
Wertschöpfungskette, als Teil der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, besonderes Augenmerk auf die größten Lieferanten
und Dienstleister des ÖBB Infrastruktur-Konzerns gelegt wurde. Diese wurden insbesondere auf ihre Bestrebungen im
Bereich der Dekarbonisierung untersucht, um deren Pfade, beziehungsweise Maßnahmen und Ziele in die Betrachtung
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zu integrieren. Vor allem wurde die vorgelagerte Wertschöpfungskette als wesentlicher
Faktor identifiziert, da die Abhängigkeit von Lieferanten und deren Anpassung an klimabedingte regulatorische oder
marktbezogene Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die Dekarbonisierungsbestrebungen des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns haben kann. Dies ist bedingt durch die größte Scope 3 Treibhausgaskategorie, Beschaffung von
Investitionsgütern (siehe auch Scope 3.1 im Unterkapitel E1-1), welche einen Teil der vorgelagerten Wertschöpfungskette
abbildet. Durch diese indirekte Betrachtung ist sichergestellt, dass potenzielle Risiken für den ÖBB Infrastruktur-Konzern
aus der Wertschöpfungskette in die Bewertung eingeflossen sind.
Seite 240 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
48
Für die qualitative Bewertung der potenziellen Risiken wurde für eine erste Einordnung das Szenario „Netto-Null-
Emissionen bis 2050 (NZE)“
28
der Internationalen Energieagentur (IEA) herangezogen. Die Beurteilung der klimabedingten
Übergangsrisiken und Chancen erfolgt auf Basis des Ausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit unter der
Berücksichtigung der Annahmen des Szenarios „Netto-Null-Emissionen bis 2050 (NZE)“. Um die qualitative Einschätzung
besser einordnen zu können, wurden erste quantitative Berechnungen für die Höhe der Treibhausgasemissionen auf Basis
geplanter Anlagenmengen und Maßnahmen sowie der geplanten Emissionsreduktionspfade der Industrien, sowie den
erwarteten Kosten für Treibhausgasemissionen vorgenommen. Dabei wurde auf die Daten der internen Planung für die
Anlagenmengen und die für das Basisjahr 2022 ermittelten Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit diesen
Anlagenmengen, zurückgegriffen. Es wurden darüber hinaus alle anderen Scope 1, 2 und 3 Treibhausgaskategorien des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns berücksichtigt. Für die Kosten für THG-Emissionen wurden die Daten aus den Szenarien der
Internationalen Energieagentur (IEA) verwendet. Diese Herangehensweise führte zur Identifikation eines klimabedingten
Netto-Übergangsrisikos (transitorisches Risiko). Für die kommenden Jahre ist eine Verbesserung und Verfeinerung des
quantitativen Ansatzes geplant, um eine Überleitung des vorerst qualitativ bewerteten Risikos zu ermöglichen.
Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten, die nicht mit einem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar
sind, wurden nicht identifiziert (siehe auch Absatz in Unterkapitel E1-1 – gebundene Treibhausgasemissionen). Die
verwendeten Klimaszenarien sind mit kritischen klimabezogenen Annahmen im Abschluss vereinbar, da eine Überleitung
der Bruttorisiken zu Nettorisiken erfolgte.
ESRS 2 IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
Der Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel
ESRS 2 IRO-1) dar. Entsprechend der ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden die
Datenpunkte der jeweiligen wesentlichen themenspezifischen ESRS-Standards herangezogen. In Zusammenarbeit mit den
zuständigen Bereichen wurden die Berichtsinhalte erarbeitet, indem erforderliche Daten erhoben, analysiert und gemäß
ESRS 1 Abschnitt 3.2 „Wesentliche Aspekte und Wesentlichkeit von Informationen“ einschließlich Schwellenwerten
individuell für das jeweilige themenspezifische Kapitel berücksichtigt wurden.
Nähere Informationen zu den abgedeckten Angabepflichten sowie zu ESRS 2 Anlage B „Liste der Datenpunkte in
generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“ finden sich im Kapitel
E.5.
E.2. Umweltinformationen
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
Damit die Ziele des EU Green Deals erreicht und eine wirksame Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
gelingt, sind hohe Investitionen erforderlich. Diese Transformation können die Staaten nicht selbstständig finanzieren. Es
benötigt zusätzlich private Investitionen. Basierend auf diesen Erkenntnissen ist der EU-Aktionsplan „Finanzierung
nachhaltigen Wachstums“ mit zehn Maßnahmen entstanden. Die bedeutendste davon ist die Einführung eines
einheitlichen Klassifikationssystems für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten – die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung
(EU-Taxonomie-VO). Dadurch soll eine Lenkung von Kapitalströmen in ökologisch nachhaltige Investitionen und Tätigkeiten
gefördert sowie Greenwashing vermieden werden.
Laut EU-Taxonomie-Verordnung (2020 / 852) sind Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig, wenn sie einen
wesentlichen Beitrag zur Erreichung von mindestens einem Umweltziel leisten, dabei kein anderes Umweltziel erheblich
negativ beeinträchtigen und die sozialen Mindestschutzstandards einhalten. Die EU-Taxonomie-VO enthält insgesamt
sechs Umweltziele (Artikel 9 EU-Taxonomie-VO). Das sind Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige
Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, ebenso Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Betroffene Nicht-Finanzunternehmen müssen eine Evaluierung der Taxonomiefähigkeit und -konformität (Artikel 8 EU-
Taxonomie-VO) ihrer Wirtschaftstätigkeiten auf Basis der sechs Umweltziele durchführen. Die Veröffentlichung beinhaltete
die Angabe der Anteile der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx für taxonomiefähige und nicht-taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten. Wie bereits im Geschäftsjahr 2023 werden auch im Geschäftsjahr 2024 die Anteile von
taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten für die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung
an den Klimawandel) samt der im Juni 2023 ergänzten neuen Aktivitäten dieser beiden Umweltziele in Form von
Leistungskennzahlen (Umsatzerlöse, CapEx, OpEx) offengelegt. Erstmals werden im Geschäftsjahr 2024 für die weiteren
vier Umweltziele auch die taxonomiekonformen Anteile gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2023 / 2486, welche für das
Geschäftsjahr 2023 noch nicht erforderlich waren, evaluiert. Die Leistungskennzahlen wurden im Geschäftsjahr 2024 mit
der gleichen Methodik wie in den Vorjahren ermittelt, im Zuge dessen wurde auch eine Aktualisierung der
Betroffenheitsanalyse für alle sechs Umweltziele durchgeführt.
28
https://www.iea.org/reports/global-energy-and-climate-model/net-zero-emissions-by-2050-scenario-nze.
Seite 241 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
49
Vorgehensweise zur Evaluierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten
Die Ermittlung der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten basiert auf einem Prozess, der
nachfolgend erläutert wird.
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Die Evaluierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgte auf Basis der nachfolgenden Delegierten
Verordnungen:
– Delegierte Verordnung (EU) 2021 / 2139
– Delegierte Verordnung (EU) 2022 / 1214
– Delegierte Verordnung (EU) 2023 / 2485
– Delegierte Verordnung (EU) 2023 / 2486
Zur Ermittlung der relevanten Leistungsindikatoren wurde eine Liste der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns erstellt, welche jährlich evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert wird. Der 360-Grad-
Screening-Prozess zur Evaluierung gliedert sich dabei in folgende Schritte:
– Screening der NACE-Codes nach den Kriterien „zutreffend”, „vielleicht”, und „nicht zutreffend“
– Vergleich der NACE-Codes mit jenen der jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten je Gesellschaft im „EU Taxonomy Compass”
der Europäischen Kommission
– Durchführung einer Betroffenheitsanalyse auf Basis der Beschreibung der Tätigkeiten in den jeweiligen Delegierten
Verordnungen sowie der Prozesse und Geschäftstätigkeiten im ÖBB Infrastruktur-Konzern
– In Abstimmungsterminen mit Fachexpert:innen wurden dabei die unklaren bzw. nicht eindeutigen
Wirtschaftstätigkeiten des „vielleicht“-Kriteriums näher betrachtet
– Überprüfung der Kennzahlen auf relevante Wirtschaftstätigkeiten. Die analysierten Finanzkennzahlen stehen im
Einklang mit den Konsolidierungsgrundsätzen, die für die Finanzberichterstattung des Konzerns nach den anwendbaren
Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) gelten
– Auf Basis dieser Liste mit relevanten Wirtschaftstätigkeiten wurde das bestehende Reportingsystem um eine
Eingabemaske mit dem Rahmenwerk von zuordenbaren Einzelmaßnahmen ergänzt, um so eine entsprechende
standardisierte Datenerhebung zu ermöglichen
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Zur Ermittlung der relevanten Leistungsindikatoren wurde die Liste der identifizierten taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeiten herangezogen und folgende weitere Schritte gesetzt. Erhebung des wesentlichen Beitrags zu einem
Umweltziel und Sicherstellung der Einhaltung der technischen Bewertungskriterien sowie der „Do No Significant Harm“-
Kriterien (DNSH-Kriterien) durch Fachexpert:innen. Im Zuge der Analyse erfolgte weiters die Durchführung einer
Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Dazu wurden physische Klimarisiken, die für die Wirtschaftstätigkeiten wesentlich
sind, einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse unterzogen, nähere Informationen zur Klimarisiko- und
Vulnerabilitätsanalyse finden sich in Kapitel E1 Klimawandel. Anschließend folgte eine Bewertung bereits vorhandener
Anpassungsmaßnahmen und ob zukünftig zusätzliche Anpassungslösungen erforderlich sind, um wesentliche physische
Klimarisiken zu reduzieren. In einem letzten Schritt wurde sichergestellt, dass die sozialen Mindestschutzstandards in
Anlehnung an die internationalen Rahmenwerke wie die OECD-Guidelines für multinationale Unternehmen, die UN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Grundprinzipien und Rechte aus der Internationalen Charta der
Menschenrechte sowie die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO – engl. ILO) eingehalten werden.
Die Anforderungen gemäß Artikel 18 EU-Taxonomie-VO werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern erfüllt. Nähere
Informationen zu den Themen der Mindestschutzstandards ist in dem Kapitel ESRS 2 GOV-4 zu finden.
Mit der Überschneidung der Ergebnisse der technischen Bewertungskriterien und der Erfüllung der DNSH-Kriterien sowie
dem positiven Abschluss der Analyse der sozialen Mindestschutzstandards ergibt sich das nachfolgende dargestellte
Ergebnis für die Taxonomiekonformität des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Wie in den Offenlegungstabellen ersichtlich, sind
zum aktuellen Zeitpunkt nicht alle taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten auch taxonomiekonform, da in gewissen
Bereichen die technischen Bewertungskriterien bzw. die DNSH-Kriterien (noch) nicht erfüllt werden.
Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten in der ÖBB Infrastruktur AG
Für die Geschäftstätigkeit des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind aufgrund der sehr breiten Struktur aktuell 13 (Vj: 13) der
in den Delegierten Verordnungen zur Ergänzung der EU-Taxonomie-VO derzeit angeführten Wirtschaftstätigkeiten für die
sechs Umweltziele relevant und damit taxonomiefähig.
Seite 242 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
50
Aus aktueller Sicht wurden folgende taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert:
Umweltziel
Nr. der
Aktivität
Aktivität
Beschreibung Prozess
CCM / CCA
4.1
Stromerzeugung
mittels
Photovoltaiktechnologi
e
Betrieb von und Vermarktung der Erzeugung von PV-Anlagen
CCM / CCA
4.3
Stromerzeugung aus
Windkraft
Betrieb von und Vermarktung der Erzeugung von Windkraftanlagen
CCM / CCA
4.5
Stromerzeugung aus
Wasserkraft
Betrieb und die Vermarktung der Erzeugung der Wasserkraftwerke
CCM / CCA
4.9
Übertragung und
Verteilung von
Elektrizität
Transport von Bahnstrom vom Anschluss an 50Hz-Netz bzw. Kraftwerk bis zum
Endverbraucher (Triebfahrzeug)
CCM / CCA
4.10
Speicherung von Strom
Bau und Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken
CCM / CCA
4.15
Fernwärme- /
Fernkälteverteilung
Verteilung von Fernwärme- / kälte und Betrieb von zugehörigen Netzen
(Hauptversorgung) vom öffentlichen Anschluss zum:zur Verbraucher:in
CE
5.3
Vorbereitung zur
Wiederverwendung
von Altprodukten und
Produktkomponenten
Aufbereitung von Betonschwellen
CCM / CCA
6.5
Beförderung mit
Motorrädern,
Personenkraftwagen
und Nutzfahrzeugen
Anbieten eines bedarfsgerechten sowie ökologischen Mobilitätsangebotes inkl. der
erforderlichen Systeme und Serviceleistungen (Rail & Drive, Car:pool)
CCM / CCA
6.14
Schienenverkehrsinfrast
ruktur
Planen, Bauen (Erneuerung und Ausbau), Erhalten, Besitzen und Betreiben von
Schieneninfrastruktur
CCM / CE
7.2 / 3.2
Renovierung
bestehender Gebäude
Die Gebäuderenovierung entspricht den geltenden Anforderungen an größere
Renovierungen
CCM / CCA
7.3
Installation, Wartung
und Reparatur von
energieeffizienten
Geräten
Einzelne Renovierungsmaßnahmen, die in der Installation, Wartung oder Reparatur
von energieeffizienten Geräten bestehen
CCM / CCA
7.7
Erwerb von und
Eigentum an Gebäuden
Erwerb von Immobilien und Ausübung des Eigentums an diesen Immobilien
CCM Climate Change Mitigation (Klimaschutz).
CCA Climate Change Adaptation (Anpassung an den Klimawandel).
CE Circular Economy (Kreislaufwirtschaft).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Kennzahlen zur EU-Taxonomie-VO
Die berichteten Kennzahlen zu den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlösen, CapEx und OpEx wurden
in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Artikels 8 des Delegierten Rechtsakts der EU-Taxonomie-VO berechnet. Im
Vergleich zum Vorjahr gab es keine signifikanten Änderungen bei der Vorgangsweise zur Berechnung der KPIs.
Im Bereich der Kernenergie und des fossilen Gases wurden keine Wirtschaftstätigkeiten identifiziert (siehe Meldebogen 1).
Somit werden auch keine Leistungskennzahlen (Umsatzerlöse, CapEx und OpEx) berichtet bzw. wird auf die Offenlegung
der weiteren Meldebögen verzichtet.
Zeile
Tätigkeiten
1.
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem
Brennstoffkreislauf Energie aus
Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
2.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung
von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie
die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der
besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
3.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
4.
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen
gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
5.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-
Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Nein
6.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die
Wärmegewinnung, die Wärme / Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig,
finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten-
Nein
Umsatzerlöse, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (KPI Umsatzerlöse)
Basierend auf den Vorgaben der EU-Taxonomie-VO werden bei der Umsatzkennzahl die Umsätze aus
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zu den Netto-Gesamtumsatzerlösen des Konzerns gemäß
IAS 1.82(a) ausgewiesen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Der KPI Umsatzerlös für das Geschäftsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:
Abkürzungen:
J Ja
.
N Nein.
EL Taxonomie fähig („eligible“).
N/EL nicht taxonomiefähig („not eligible“).
E Ermöglichende Tätigkeit („enabling activity“).
T Übergangstätigkeit („transitional activity“).
Ums atzanteil/
Ges amtums atz
Taxonomie-
fähig je Z iel
K lima s chutz CCM 63,5% 76,5%
Anpass ung an den Klimawandel CCA 0,0% 0,
0%
Nachhaltige Nutzung und S c hutz der
Wasser- und Meeresressourcen
WTR 0,0% 0,0%
Übe rga ng zu einer
Kre is laufwirtschaft CE 0,
0% 0,0%
Vermeidung und Ve rminderung
der Umweltverschmutzung
PPC 0,0% 0,0%
Schutz und Wiederherstellung der
biologis c hen Vielfalt und der Ökos ys teme
BIO 0,0% 0,0%
Taxonomie-
konform je Z iel
KPI Umsatz
Code
Um s atz
gesamt
Ante il
Um s atz
Klimaschutz
Anpass ung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und S chutz der
Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer
Kreis laufwirts chaft
Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der
biologis chen V ielfalt und de r
Ö
kosysteme
Klimaschutz
Anpass ung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und S chutz der
Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer
Kreis laufwirts chaft
Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der
biologis chen V ielfalt und de r
Ö
kosysteme
Min de s ts c hutz
Taxonomiekonformer (A.1.) oder -
fähiger (A.2.) Ums atzanteil 2023
Kategorie
"ermöglichende Tätigkeiten"
Kategorie "Übergangstätigkeiten"
in Mio. E UR in %
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J /N J /N J /N J /N J /N J /N J /N in % E T
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEIT EN
S trom e rz e ugung mitte ls P ho tovolta ik-
T echnologie
C C M 4.1.,
CCA 4.1.
0,5
0,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 0,0%
S tromerzeugung aus W indkraft
C C M 4.3.,
CCA 4.3.
0,6
0,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 0,1%
S tromerzeugung aus W as s e rkraft
C C M 4.5.,
CCA 4.5.
92,3
7,5%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 9,7%
Übertragung und Verteilung von E lektrizität
C C M 4.9.,
CCA 4.9.
280,7
22,8%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 20,9% E
Vorbereitung zur Wiederverwendung von
Altprodukten und Produktkomponenten
CE 5.3. 0,1
0,0%
N/E L N/E L N/E L J N/E L N/E L J J J J J J 0,0%
B eförde rung mit Motorräde rn,
P ers onenkraftwagen und le ichten
N
utzfahrzeuge n
C C M 6.5.,
CCA 6.5.
0,0
1)
0,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 0,0% T
S chie nenverkehrs infras truktur
C C M 6.14.,
CCA 6.14.
408,5
33,2%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 35,7% E
E rwerb von und E igentum an Gebäuden
C C M 7.7.,
CCA 7.7.
0,1
0,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 0,0%
782,7
63,5%
100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 66,4%
davon "ermöglichende Tätigkeiten" 689,1 88,1% 100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% J J J J J J 85,3% E
davon "Übergangstätigkeiten" 0,0 0,0% 100,0% J J J J J J 0,0% T
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
C C M 4.15.,
CCA 4.15.
10,1
0,8%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 1,1%
B eförde rung mit Motorräde rn,
P ers onenkraftwagen und le ichten
N
utzfahrzeuge n
C C M 6.5.,
CCA 6.5.
1,2
0,1%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 0,1%
S chie nenverkehrs infras truktur
C C M 6.14.,
CCA 6.14.
41,6
3,4%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 3,8%
E rwerb von und E igentum an Gebäuden
C C M 7.7.,
CCA 7.7.
107,1
8,7%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 7,6%
160,1
13,0%
100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 12,5%
942,7 76,5% 100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 78,9%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE T ÄTIGKEITEN
288,9 23,5%
1 231,6 100,0%
1) Kleinstbetrag
Ges amt (A+B )
Ums atz ökologis ch nachhaltiger T ätigkeiten
(taxonomiekonform) (A.1)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologis ch
nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
t
axonomiekonforme Tätigkeiten)
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht
ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht
t
axonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
S umme (A = A.1 + A.2)
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
A.1. Ökologis ch nachhaltige T ätigkeiten
(taxonomiekonform)
2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wir ts c hafts tätigkeite n
Seite 245 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
53
Der taxonomiekonforme Umsatzanteil wird als der Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen einschließlich
immaterieller Güter, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten (= Zähler) verbunden sind, geteilt durch den
Nettoumsatz (= Nenner) berechnet. Die Berechnung erfolgt jeweils für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12. für die
relevanten Umweltziele.
Die oben angeführten Umsatzerlöse je Wirtschaftstätigkeit setzen sich überwiegend aus Erlösen aufgrund von Verträgen
mit Kund:innen nach IFRS 15 iSd Anhangs der Delegierten Rechtsakte der EU-Taxonomie-VO zusammen. Umsatzerlöse aus
dem Bereich Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.5.) und dem Sektor aus Gewerbe und Immobilien und Verkehr
(Wirtschaftstätigkeit 6.14) enthalten Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15).
Im Jahr 2024 lassen sich rd. 63,5 % (Vj: rd. 66,4 %) des Umsatzes der ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Höhe von
rd. 1.231,6 Mio. EUR (Vj: rd. 1.249,5 Mio. EUR) (siehe Erläuterung 4 zum Konzernabschluss)
als taxonomiekonform
klassifizieren.
Den größten Beitrag leistet hier die Wirtschaftstätigkeit 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur. Diese umfasst
zum Beispiel die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur, die Zurverfügungstellung von Schieneninfrastruktur samt
Anlagen und Einrichtungen sowie den Betrieb und die Erhaltung von bedarfsgerechter und sicherer Schieneninfrastruktur.
Als taxonomiefähig, jedoch nicht konform, wird ein Anteil von 13,0 % (Vj: rd. 12,5 %) des Gesamtumsatzes im
Geschäftsjahr 2024 angesetzt, welcher sich aus den nicht erfüllenden technischen Bewertungskriterien vorwiegend im
Bereich Baugewerbe und Immobilien der Wirtschaftstätigkeit 7.7 Erwerb und Eigentum an Gebäuden ergibt. Die
ausgewiesenen taxonomiekonformen Umsatzerlöse entfallen mit rd. 61,1 % (Vj: rd. 64,2 %) auf Umsätze aufgrund von
Verträgen mit Kund:innen und rd. 2,4 % (Vj: rd. 2,2 %) auf sonstige Umsatzerlöse.
Investitionsausgaben für Vermögenswerte, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
(KPI CapEx)
Für die Berechnung der CapEx-Kennzahl werden die gesamten Zugänge (vor Abschreibungen, Neubewertungen,
Wertminderungen und vor Abzug von Kostenbeiträgen) von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sowie
Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, Zugänge zu als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und Zugänge im
Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen entsprechend dem Konzern-Anlagenspiegel herangezogen. Nicht
relevant sind Investitionen über Joint Ventures, Investitionen in Finanzinstrumente, Vorauszahlungen sowie
Leasingverhältnisse, die zu keiner Anerkennung eines Nutzungsrechts führen.
In Absprache mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
werden die Investitionen gemäß Rahmenplan und in weiterer Folge des sonstigen Investitionsplans der
Aktivität 6.14 Schieneninfrastruktur exklusive der aktivierten Fremdkapitalzinsen nach IAS 23 berichtet. Im Sinne der
Vergleichbarkeit wird diese Vorgehensweise auch für die Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-Verordnung
übernommen. Entsprechend dieser Logik werden auch die gesamten Investitionen, also der Nenner, exklusive der
aktivierten Fremdkapitalzinsen berichtet. Hieraus ergibt sich keine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der Kennzahlen.
Seite 246 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
54
Der KPI CapEx für das Geschäftsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:
Abkürzungen:
J Ja
.
N Nein.
EL Taxonomie fähig („eligible“).
N/EL nicht taxonomiefähig („not eligible“).
E Ermöglichende Tätigkeit („enabling activity“).
T Übergangstätigkeit („transitional activity“).
CapEx-Anteil/
CapEx gesamt
Taxonomie-
konform je Z iel
Taxonomie-
fähig je Z iel
K lima s chutz CCM 76,0% 92,3%
Anpassung an den Klimawandel CCA 0,0% 0,0%
Nac hhaltige Nutzung und S c hutz der
Wasser- und Meeresressourcen
WTR 0,0% 0,0%
Übe rgang zu einer
Kre is laufwirtschaft CE 0,0% 0,0%
Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung
PPC 0,0% 0,0%
Schutz und Wiederherstellung der
biologis chen Vielfalt und der Ökos ys teme
BIO 0,0% 0,0%
KPI CapEx
Code
CapE x
gesamt
Anteil
CapE x
Klimaschutz
Anpass ung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und S chutz der
Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer
Kreis laufwirts chaft
Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der
biologis chen Vielfalt und der
Ökosysteme
Klimaschutz
Anpass ung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und S chutz der
Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer
Kreis laufwirts chaft
Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der
biologis chen Vielfalt und der
Ökosysteme
Min de s ts chu tz
Taxonomiekonformer (A.1.) oder -
fähiger (A.2.) CapE x-Anteil 2023
Kategorie
"ermöglichende Tätigkeiten"
Kategorie "Übergangstätigkeiten"
in Mio. E UR in %
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J /N J /N J /N J /N J /N J /N J /N in % E T
A. T AXONOMIEFÄHIGE T ÄT IGKEITEN
S trom e rz e ug ung mitte ls P hotovolta ik-
T echnologie
C C M 4.1.,
CCA 4.1.
29,2
0,8%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 0,4%
S tromerze ugung aus Windkraft
C C M 4.3.,
CCA 4.3.
0,1
0,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 0,0%
S tromerze ugung aus Was serkraft
C C M 4.5.,
CCA 4.5.
30,0
0,8%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 1,6%
Übertragung und Verteilung von
E lektrizität
C C M 4.9.,
CCA 4.9.
46,2
1,2%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 1,0% E
S peiche rung von S trom
CCM 4.10.,
CCA 4.10.
60,5
1,6%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 1,9% E
B eförde rung mit Motorräde rn,
P ers onenkraftwagen und le ichten
Nutzfahrzeugen
C C M 6.5.,
CCA 6.5.
0,1
0,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 0,0% T
S chie nenverkehrs infras truktur
CCM 6.14.,
CCA 6.14.
2 711,9
71,6%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 76,7% E
2 878,1
76,0%
100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 81,6%
davon "ermöglichende Tätigkeiten" 2 818,7 97,9% 100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
J J J J J J
97,5% E
davon "Übergangstätigkeiten" 0,1 0,0% 100,0%
J J J J J J
0,0% T
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
B eförde rung mit Motorräde rn,
P ers onenkraftwagen und le ichten
Nutzfahrzeugen
C C M 6.5.,
CCA 6.5.
8,7
0,2%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 0,3%
S chie nenverkehrs infras truktur
CCM 6.14.,
CCA 6.14.
366,9
9,7%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 9,6%
Renovierung bestehender Gebäude
C C M 7.2.,
CE 3.2.
54,9
1,4%
EL N/E L N/E L EL N/E L N/E L 1,6%
Ins tallation, W artung und R eparatur von
energieeffizienten Geräten
C C M 7.3.,
CCA 7.3.
6,2
0,2%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 0,2%
E rwerb von und E igentum an Gebäuden
C C M 7.7.,
CCA 7.7.
181,4
4,8%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 0,5%
618,2
16,3%
100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 12,1%
3 496,3 92,3% 100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 93,7%
B. NICHT TAXONOM IEFÄHIGE TÄTIGKEIT EN
293,0 7,7%
3 789,3
*)
100,0%
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wir ts c hafts tätigkeiten
Ges a mt (A+B )
CapEx ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht
ökologis ch nachhaltiger T ätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologis ch nachhaltiger T ätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
(A.2)
S umme (A = A.1 + A.2)
CapEx nicht taxonomiefähiger
T ätigkeiten (B )
*) Abzüglich kumulie rte Abs chreibunge n auf Zugä nge K ons olidierungs kreis in Höhe von rd. 65,1 Mio. E UR .
A.1. Ökologis ch nachhaltige T ätigkeiten
(taxonomiekonform)
2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Seite 247 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
55
Die Zugänge je Wirtschaftstätigkeit betreffen überwiegend Zugänge aus Investitionen in Sachanlagen (IAS 16). Der Bereich
Verkehr verzeichnet im Rahmen der Schienenverkehrsinfrastruktur zusätzlich Investitionen in immaterielle
Vermögenswerte (IAS 38), Zugänge von Leasingverhältnissen (IFRS 16) sowie Zugänge von als Finanzinvestitionen
gehaltenen Immobilien. Die Zugänge im Bereich Baugewerbe und Immobilien setzen sich aus Investitionen in Sachanlagen
(IAS 16), Leasingverhältnissen (IFRS 16) und Immobilieninvestitionen (IAS 40) zusammen.
Im Geschäftsjahr 2024 lassen sich rd. 76,0 % (Vj: rd. 81,6 %) der Investitionsausgaben des ÖBB Infrastruktur-Konzerns als
taxonomiekonform verzeichnen (siehe Erläuterungen 14, 15 und 16 in den Erläuterungen zum Konzernabschluss). Auch
hier liefert die Wirtschaftstätigkeit 6.14. „Schienenverkehrsinfrastruktur” prozentual den größten Beitrag in Höhe von
rd. 71,6 % (Vj: rd. 76,7 %). Zurückzuführen ist dies auf den aktuellen Rahmenplan des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Darüber hinaus klassifizieren sich rd. 16,3 % (Vj: rd. 12,2 %) der Investitionen als taxonomiefähig, jedoch nicht als
ökologisch nachhaltige Tätigkeiten aufgrund der fehlenden Voraussetzungen für die Erfüllung der technischen
Bewertungskriterien oder der „Do no significant harm”-Kriterien. Rd. 3,2 % (Vj: rd. 3,7 %) der Gesamtzugänge standen
nicht in Zusammenhang mit umsatzbezogenen Wirtschaftstätigkeiten („Topf-C-Investitionen“).
Für die Wirtschaftstätigkeit 6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur wurde im Zuge der Ermittlung der KPI CapEx mittels
Detailanalyse überprüft, ob der Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG, der die tatsächlichen und künftigen elektrifizierten
Strecken 2024 bis 2029 mit einem Volumen von rd. 21,2 Mrd. EUR betrifft, die Voraussetzungen für einen CapEx-Plan
gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2021 / 2178, Anhang I, Punkt 1.1.2.2. erfüllt. Anhand einer Detailanalyse konnte
festgestellt werden, dass die Kriterien erfüllt werden.
Der Rahmenplan wird jährlich von der Republik Österreich im Ministerrat beschlossen und vom Aufsichtsrat der ÖBB-
Infrastruktur AG genehmigt. Mit dem Rahmenplan werden wesentliche Aspekte des Regierungsprogramms im
Bahnbereich auf Schiene gebracht und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität geleistet. Die wesentliche
Grundlage für die Erstellung der ÖBB Rahmenpläne bildet das Zielnetz der ÖBB-Infrastruktur AG, in welchem die
wesentlichen verkehrspolitischen Zielsetzungen verankert sind (siehe Erläuterungen A.2 im Konzernlagebericht). Unter
anderem bildet die vollständige Dekarbonisierung des Bahnverkehrs bis 2040 einen wichtigen Schwerpunkt und zielt auf
einen wirtschaftlich optimalen Mix aus Elektrifizierung von Strecken und dem Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen
Antriebstechnologien auf Grundlage der Elektrifizierungsstrategie ab. Die aktuelle und künftige Elektrifizierung der
Strecken laut Rahmenplan bildet die Basis für die Zugänge gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung zur
Wirtschaftstätigkeit 6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur. Der Ausbau der Elektrifizierung der
Schienenverkehrsinfrastruktur leistet einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz. Es liegen keine relevant
einzustufenden Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationstätigkeiten vor. Die Elektrifizierung weiterer
Streckenabschnitte soll bis 2035 erfolgen. Der umfassende Kapitalaufwand im Geschäftsjahr 2024, der während des
Berichtszeitraums anfällt, bemisst sich auf rd. 2.917,7 Mio. EUR (Vj: rd. 2.827,9 Mio. EUR).
Nicht aktivierte direkte Betriebsausgaben gemäß EU-Taxonomie-VO, die mit taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind (KPI OpEx)
Betriebsausgaben gemäß Definition der EU-Taxonomie-VO sind neben nicht aktivierungsfähigen Ausgaben für Forschung-
und Entwicklungsmaßnahmen, Ausgaben für kurzfristige Leasingverhältnisse, alle Instandhaltungs- und
Reparaturausgaben sowie sonstige direkt zurechenbare Kosten, die für die laufende Instandhaltung und Erhaltung der
Funktionalität der immateriellen und materiellen Vermögenswerte relevant sind.
Seite 248 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
56
Der KPI OpEx für das Geschäftsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar:
Abkürzungen:
J Ja
.
N Nein.
EL Taxonomie fähig („eligible“).
N/EL nicht taxonomiefähig („not eligible“).
E Ermöglichende Tätigkeit („enabling activity“).
T Übergangstätigkeit („transitional activity“).
OpEx-Anteil/
OpEx gesamt
Taxonomie-
fähig je Z iel
K lima s chutz CCM 56,7% 79,2%
Anpass ung an den Klimawandel CCA 0,0% 0,0%
Nachhaltige Nutzung und S c hutz der
Wasser- und Meeresressourcen
WTR 0,0% 0,0%
Übe rga ng zu einer
Kre is laufwirtschaft CE 0,
0% 0,0%
Vermeidung und Ve rminderung
der Umweltverschmutzung
PPC 0,0% 0,0%
Schutz und Wiederherstellung der
biologis c hen Vielfalt und der
Ökosysteme
BIO 0,0% 0,0%
Taxonomie-
konform je Z iel
KPI OpEx
Code
OpE x
gesamt
Anteil
OpE x
Klimas chutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und
S c h utz de r
Wasser- und Meeresressourcen
Übergang zu einer
Kreis laufwirts chaft
Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der
biologis chen V ielfalt und der
Ökosysteme
Klimas chutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und S chutz
der
Übergang zu einer
Kreis laufwirts chaft
Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung der
biologis chen V ielfalt und der
Ökosysteme
Minde s ts chutz
Taxonomiekonformer (A.1.) oder -
fähiger (A.2.) OpE x-Anteil 2023
Kategorie
"ermöglichende Tätigkeiten"
Kategorie "Übergangstätigkeiten"
in Mio.
E UR
in %
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J ; N;
N/E L
J /N J /N J /N J /N J /N J /N J /N in % E T
A. T AXONOMIEFÄHIGE T ÄTIGKEITEN
4.
1.
S trome rz e ugung mitte ls P hotovoltaik-
T echnologie
C C M 4.1.,
CCA 4.1.
0,2
0,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 0,0%
4.
3.
S tromerzeugung aus Windkraft
C C M 4.3.,
CCA 4.3.
0,3
0,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 0,0%
4.
5.
S tromerzeugung aus Was s erkraft
C C M 4.5.,
CCA 4.5.
15,1
1,7%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 1,6%
4.
9.
Übertragung und Verteilung von
E lektrizität
C C M 4.9.,
CCA 4.9.
17,9
2,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 2,0% E
6.
14
S chiene nverkehrsinfras truktur
CCM 6.14.,
CCA 6.14.
476,4
52,9%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L J J J J J J 43,5% E
E rwerb von und E igentum an
Gebäuden
C C M 7.7.,
CCA 7.7.
0,0
1)
0,0%
J N N/E L N/E L N/E L N/E L
J J J J J J 0,0%
509,9
56,7%
100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 47,0%
davon "ermöglichende Tätigkeiten" 494,3 96,9% 100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% J J J J J J 96,6% E
davon "Übergangstätigkeiten" 0,0 0,0% 0,0% J J J J J J 0,0% T
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
E L;
N/E L
4.
15
Fernwärme-/Fernkälteverteilung
CCM 4.15.,
CCA 4.15.
0,1
0,0%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 0,0%
6.
3.
Vorbereitung zur Wiederverwendung
von Altprodukten und
P
roduktkomponenten
CE 5.3. 0,0
1)
0,0%
N/E L N/E L N/E L EL N/E L N/E L 0,0%
6.
5.
B eförderung mit Motorrädern,
P ers onenkraftwagen und le ichten
N
utzfahrzeugen
C C M 6.5.,
CCA 6.5.
0,0
1)
0,0%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 0,0%
6.
14
S chiene nverkehrsinfras truktur
CCM 6.14.,
CCA 6.14.
147,9
16,4%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 22,7%
7.
7.
E rwerb von und E igentum an
Gebäuden
C C M 7.7.,
CCA 7.7.
55,2
6,1%
EL EL N/E L N/E L N/E L N/E L 6,4%
203,3
22,6%
100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 29,1%
713,2 79,2% 100,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 76,1%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄT IGKEIT EN
186,9 20,8%
900,1 100,0%
1) Kleinstbetrag
Ges amt (A+B )
OpEx ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht
ökologis ch nac hhaltiger T ätigkeiten
(
nicht taxonomiekonforme
T ätig k eiten)
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht
ökologis ch nac hhaltiger T ätigkeiten
(
nicht taxonomiekonforme
T ätig k eiten) (A.2)
S umme (A = A.1 + A.2)
OpEx nicht taxonomiefähiger
T ätig k eiten (B )
A.1. Ökologis ch nachhaltige
Tätigkeiten (taxonomiekonform)
2024
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
DNS H-Kriterien ("Keine erhebliche
Beeinträchtigung")
Wir ts cha fts tätigkeiten
Seite 249 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
57
Die Basis für die Ermittlung der Betriebsausgaben bilden die jeweiligen Aufwandsposten gemäß IFRS-Konzern-Gewinn-
und-Verlust-Rechnung. Im Zähler findet sich jener Teil der angeführten Betriebsausgaben, die auf taxonomiefähige und
taxonomiekonforme Umsätze entfallen. Der Nenner umfasst alle relevanten Betriebsaufwendungen aus den Kategorien
Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten
Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung.
Der Anteil der taxonomiekonformen Betriebsausgaben bemisst sich für das Geschäftsjahr 2024 auf rd. 56,7 %
(Vj: rd. 47,0 %). Den größten Beitrag leistet auch hier nach wie vor die Wirtschaftstätigkeit
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur mit rd. 52,9 % (Vj: rd. 43,5 %). Als taxonomiefähig, aber nicht ökologisch nachhaltig
werden rd. 22,6 % (Vj: rd. 29,1 %) der Betriebsausgaben angeführt. Die Betriebsausgaben ökologisch nachhaltiger
Tätigkeiten (taxonomiekonform) in Höhe von rd. 56,7 % ergeben sich aus Wartungen und Reparaturen (externe
Werkstätten, Material und bezogene Leistungen) und dem daraus resultierenden Personalaufwand.
Vermeidung von Doppelzählungen
Die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im ÖBB Infrastruktur-Konzern leisten bis auf die
Wirtschaftstätigkeit 5.3. Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten aus dem
vierten Umweltziel (Kreislaufwirtschaft, CE) zu 100 % einen wesentlichen Beitrag zum ersten Umweltziel (Klimaschutz,
CCM). Des Weiteren werden durch die Zuordnung der Tätigkeiten der einzelnen Gesellschaften im Konzern zu einer
konkreten Wirtschaftstätigkeit aus der EU-Taxonomie-VO ebenfalls Doppelzählungen vermieden. Durch einzelne
Prüfschritte wurde gewährleistet, dass die Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Umsatz, CapEx und OpEx voneinander
abgrenzbar sind und Doppelzählungen vermieden werden.
Wesentlichkeiten
Bei der Herleitung der Werte zur Ermittlung der taxonomierelevanten Kennzahlen wurde die Grundgesamtheit betrachtet
und analysiert. Die Betriebsausgaben für die Wirtschaftstätigkeiten des ÖBBInfrastruktur-Konzerns können nicht als
„nicht erheblich” für das Geschäftsmodell angesehen werden, somit wurde diese Erleichterungsbestimmung nicht in
Anspruch genommen, mit Ausnahme der Wirtschaftstätigkeit 5.3 und 6.5. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit
der Wirtschaftstätigkeit 5.3. Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten
(Kreislaufwirtschaft, CE) werden als nicht erheblich angesehen, da die damit verbundenen Umsatzerlöse rd. 0,01% des
taxonomiefähigen Gesamtumsatzes entsprechen. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen werden ebenfalls als nicht erheblich
angesehen, da die damit verbundenen Umsatzerlöse rd. 0,09 % vom taxonomiefähigen Gesamtumsatz entsprechen. In
den Folgejahren wird die Auswirkung der Kennzahlen aus dieser Tätigkeit auf Basis des Verhältnisses zum Gesamtumsatz
erneut geprüft und gegebenenfalls berichtet.
E1 Klimawandel
E1 Übersicht
Übersicht der tatsächlichen und potenziellen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Unterthema
Nr.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen
1) 2)
Art der Aus-
wirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
Anpassung
an den
Klima-
wandel
E1-F-1
Schäden am Streckennetz durch
Extremwetterereignisse führen zu
Umsatzeinbußen und erhöhten
Kosten für Reparaturen
Risiko
Mittelfristig
E1-F-2
Anpassungsmaßnahmen führen zu
erhöhten Kosten
Risiko
Kurzfristig
E1-F-3
Steigerung der Klimaresilienz führt zu
geringeren Investitionskosten
Chance
Langfristig
Seite 250 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
58
Klimaschutz
E1-A-1
Entstehung von
Treibhausgasemissionen durch
Straßenfuhrpark und
Schienenfahrzeuge tragen zum
Klimawandel bei
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
E1-A-2
Entstehung von indirekten
Treibhausgasemissionen durch
beschaffte Produkte, sowie Bau- und
Dienstleistungen trägt zum
Klimawandel bei
Negativ
Kurzfristig
–
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-A-3
Bereitstellung eines internen und
externen ÖBB-Carsharings als Beitrag
zum Klimaschutz.
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-A-4
Entstehung von
Treibhausgasemissionen durch die
Nutzung von fossilen Energieträgern
im Zuge des laufenden Betriebs von
Gebäuden und Betriebsanlagen
3)
Negativ
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-F-4
Nichteinhaltung der CO
2
-Emissions-
Reduktionsziele führt zu erhöhten
Kosten und Reputationsschäden
Risiko
Langfristig
–
E1-F-5
Nachhaltige Beschaffungskriterien
führen zu erhöhten Kosten
Risiko
Mittelfristig
–
Energie
E1-A-6
Energieerzeugung aus erneuerbaren
Energien (Wasserkraft, Windkraft,
Photovoltaik) steigert die
Unabhängigkeit von fossilen
Brennstoffen und schont die
natürlichen Ressourcen
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-A-4
Entstehung von
Treibhausgasemissionen durch die
Nutzung von fossilen Energieträgern
im Zuge des laufenden Betriebs von
Gebäuden und Betriebsanlagen
3)
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E1-F-6
Ausbau der Eigenproduktion wirkt
sich positiv auf Ertragslage und
Zahlungsströme aus
Chance
Mittelfristig
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
3)
Mehrfachnennung der Auswirkung in der Tabelle, da Auswirkung für mehrere Unterthemen wesentlich ist.
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Details zum allgemeinen Vergütungsprozess und der Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung sind unter
ESRS 2 GOV-3 zu finden.
Seite 251 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
59
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
Der ÖBB Konzern trägt mit der Verkehrsverlagerung auf die Schiene einen wesentlichen Teil zum Klimaschutz Österreichs
bei. Das Übereinkommen von Paris, mit dem Ziel die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, die daraus resultierenden
Ziele des Green Deals der EU (z. B. klimaneutrale Wirtschaft bis 2050) und die nationale Zielsetzung der Klimaneutralität
in Österreich ab 2040 verstärken die Bedeutung der Bahn und des öffentlichen Verkehrs. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern
hat die Verantwortung, eine diesen hohen Anforderungen gerecht werdende Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und
ermöglicht durch Investitionen in und den Betrieb der Schieneninfrastruktur nachhaltige Mobilität.
Das wichtigste Werkzeug zur Bereitstellung dieser Infrastruktur, zum weiteren Netzausbau und der Steigerung der
Kapazität, ist der Rahmenplan, welcher geplante Projekte und deren Investitionssummen innerhalb des jeweils
sechsjährigen Zeitraums darstellt. Der Rahmenplan ist das bundesseitige Planungs- und Finanzierungsinstrument für
Investitionen in das Netz der ÖBB-Infrastruktur AG und ist öffentlich einsehbar. Die ÖBB-Infrastruktur AG wird in den
kommenden sechs Jahren laut Rahmenplan 2024 bis 2029 jährlich rd. 3,5 Mrd. EUR in die Infrastruktur der Bahn
investieren. Damit wird die Grundlage für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene geschaffen. Das
Verlagerungspotenzial ist aber bei Weitem nicht ausgeschöpft. Haupthemmnisse liegen im Bereich der verkehrspolitischen
Rahmenbedingungen, die sich aufgrund von fehlender Kostenwahrheit und mangelnder Umsetzung des
Verursacherprinzips ergeben.
Über die Verkehrsverlagerung hinaus arbeitet der ÖBB Infrastruktur-Konzern an der Reduktion der eigenen
Treibhausgasemissionen. Auf Basis der ÖBB Konzern Nachhaltigkeitsstrategie und den Konzernzielen sowie der
Unternehmensstrategie #INFRA.Mobilitätswende (siehe Kapitel ESRS 2) und den strategischen Zielen des Teilkonzerns
wurde die #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie formuliert, welche 2024 per Vorstandsbeschluss freigegeben wurde. Nähere
Informationen zur Strategie des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind in Kapitel ESRS 2 zu finden.
Ein wesentlicher Teil dieser Strategie ist die Dekarbonisierung sowie der Klimaübergangsplan des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns, welcher Anfang 2025 ebenfalls per Vorstandsbeschluss freigegeben wurde und folgende Ziele beinhaltet:
– Reduktion der Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen um 46 % bis 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2022)
– Klimaneutralität Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen bis 2035 (Netto-Null)
– Reduktion der Scope 3 Treibhausgasemissionen im Bereich des Anlagevermögens der Schieneninfrastruktur um 10 %
bis 2030 (gegenüber Basisjahr 2022) bei derselben errichteten Anlagenmenge wie 2022
Unter Netto-Null versteht sich, analog zu den geltenden gesetzlichen Vorgaben, dass mindestens 90 % der
Treibhausgasemissionen durch Maßnahmen im Unternehmen reduziert werden, bevor CO
2
-Zertifikate zur Erreichung der
Netto-Null für die letzten 10 % Anwendung finden können. Entsprechende konkrete Überlegungen zum Einsatz von CO
2
-
Zertifikaten werden erarbeitet und folgen in den nächsten Jahren.
Nähere Informationen zu den Treibhausgas-Emissionsreduktionszielen finden sich in Kapitel E1-4.
Entlang von Dekarbonisierungspfaden in den Bereichen Mobilität, Gebäude (und Betriebsanlagen) sowie Scope 3 plant
der ÖBB Infrastruktur-Konzern schrittweise Reduktionsmaßnahmen. Die gesamtheitliche Steuerung der Konzern-
Dekarbonisierungsstrategie liegt bei der ÖBB Holding AG, Reduktionsmaßnahmen werden von den Teilkonzernen
eigenverantwortlich umgesetzt. Details zu den Fortschritten bei der Umsetzung des Übergangsplans werden in
Kapitel E1-3/E1-4 angeführt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat im Berichtsjahr rd. 2.850,0 Mio. EUR in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
investiert (taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139). Diese
Projekte entsprechen einem Anteil von rd. 74 % der gesamten CapEx des Unternehmens. Die Investitionen umfassen u. a.
die Elektrifizierung der Strecke oder den Ausbau der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus tragen die getätigten
Investitionen in anderen Bereichen zur Ermöglichung der Mobilitätswende bei und sind dementsprechend als nachhaltige
Wirtschaftstätigkeiten (gemäß EU VO 2021 / 2139) zu bewerten. Weitere Informationenen zu CapEx-Plänen, die den
Übergangsplan unterstützen (Wirtschaftstätigkeiten 7.3, 6.5 und 6.14) und entsprechende Leistungsindikatoren sind im
Unterkapitel „Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (Taxonomie-Verordnung)“ dargestellt.
Die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen für die Umsetzung des Übergangsplans (CapEx) sind für Scope 1 und Scope 2
bis 2030 finanziell in der Mittelfristplanung des ÖBB Infrastruktur-Konzerns hinterlegt und belaufen sich derzeit in Summe
auf rd. 1,0 Mrd. EUR. Zusätzlich läuft ein Investitionsprogramm von rd. 1,6 Mrd. EUR, um die erneuerbare
Energieerzeugung weiter auszubauen und die Ziele der Energiestrategie zu erreichen.
Seite 252 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
60
Trotz gezielter Maßnahmen und Innovationen ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern mit Herausforderungen in den Bereichen
Mobilität und Gebäude konfrontiert, die eine vollständige Dekarbonisierung erschweren bzw. aktuell verhindern. Dies
betrifft unter anderem die Erneuerung der Instandhaltungsflotte und der Servicejets, da für die neuen Hybridfahrzeuge
auch weiterhin Diesel als Rückfallebene verwendet werden muss. Des Weiteren sind nach dem Jahr 2035 noch 19
Sonderfahrzeuge auf der Schiene in Betrieb, für die derzeit keine Dekarbonisierungsmaßnahmen getroffen werden können.
Im Bereich der Straßenfahrzeuge kommt es zu einer laufenden Neubetrachtung der Rahmenbedingungen und technischen
Weiterentwicklungen, derzeit sind aber gerade im Bereich der Nutzfahrzeuge noch keine Alternativen verfügbar. Im
Bereich Gebäude stellen aufgrund der Abhängigkeit von externen Anbietern oder mangelnder verfügbarer Alternativen
vor allem die Dekarbonisierung der Fernwärme und der Kältemittel eine Herausforderung dar. Diese Überlegungen wurden
bei der Zielsetzung der Treibhausgas-Emissionsreduktionsziele bereits berücksichtigt.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist bestrebt, die Wirtschaftstätigkeiten im Einklang mit den Kriterien der Delegierten
Verordnung (EU) 2021 / 2139 auszuführen. Wie im Unterkapitel „Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852
(Taxonomie-Verordnung)“ ersichtlich, wird im ÖBB Infrastruktur-Konzern bereits ein hoher Anteil an taxonomiekonformen
Umsatzerlösen, Investitionen und Betriebsausgaben offengelegt. Besonders im Bereich der Immobilien bestehen jedoch
noch einige Herausforderungen, die damit verbundenen Wirtschaftstätigkeiten taxonomiekonform auszuführen. Aus
diesem Grund wird derzeit eine EU-Taxonomie-Strategie für nicht betriebsnotwendige Immobilien erarbeitet. Der
Gebäudebestand des ÖBB Infrastruktur-Konzerns hat teils historischen Wert, an dem weiterhin festgehalten wird. Dieser
Bestand kann in absehbarer Zeit die Kriterien der EU-Taxonomie nur zum Teil erfüllen. Die bestehenden Immobilien sollen
jedoch bestmöglich verbessert und die Investitionen künftig möglichst taxonomiekonform ausgerichtet werden. Bei
Neubauten wird angestrebt, die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen.
Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen
Zentrale Hebel bei den direkten Scope 1 und den indirekten Scope 2 Treibhausgasemissionen sind unter anderem die
Dekarbonisierung und Elektrifizierung der Schienen- und Straßenflotte (Einsatz alternativer Antriebstechnologien) sowie
die Dekarbonisierung der Wärmebereitstellung der Gebäude und Betriebsanlagen (Ausstieg aus Öl und Gas). Darüber
hinaus leistet der ÖBB Infrastruktur-Konzern durch die Bereitstellung und den Einsatz von 100 % erneuerbaren Energien
im System Bahn sowie die Elektrifizierung des Streckennetzes einen wichtigen Beitrag zur CO
2
-Bilanz des ÖBB Konzerns
und damit zur Erreichung dessen Klimaziele. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz tragen zusätzlich zur
Reduktion der Treibhausgasemissionen bei (sowohl beim Mobilitätssektor als auch bei den Gebäuden).
Die nachfolgende Tabelle sowie die nachfolgende Grafik zeigen die wesentlichen Dekarbonisierungshebel im Bereich
Scope 1 und 2 des ÖBB Infrastruktur-Konzerns und ihren quantitativen Beitrag zur Zielerreichung gemäß Übergangsplan.
Nähere Informationen sowie dazugehörige Strategien sind in Kapitel E1-2 zu finden. Die wichtigsten Ziele und
Maßnahmen werden in Unterkapitel E1-3 E1-4 genauer erläutert.
Pfad
Dekarbonisierungshebel
Maßnahmen
Scope
Mobilität
Schienenfahrzeuge
Dekarbonisierung Instandhaltungsfahrzeuge
Scope 1
Dekarbonisierung Verschubloks (inkl. intern angemietete Fahrzeuge)
Scope 1
Dekarbonisierung Rettungszugflotte durch Servicejets
Scope 1
Straßenfahrzeuge
Elektrifizierung PKW-Flotte
Scope 1
Elektrifizierung leichte Nutzfahrzeugflotte
Scope 1
Gebäude und
Betriebsanlagen
Öl und Gas
Gebäude
Ausstieg Ölheizanlagen
Scope 1
Ausstieg Fossilgas-Heizanlagen
Scope 1
Gasweichenheizungen
Ausstieg Gasweichenheizungen
Scope 1
Sonstige
Dekarbonisierung Fernwärme und Fernkälte
Scope 2
Kältemittel Alternativen
Scope 1
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
61
*) Der Fernwärmeverbrauch wird durch die Umstellung der Öl- und Gasheizungen auf alternative Energieträger bis zum Jahr 2030 vorerst steigen, danach u. a. durch
die Dekarbonisierungsprogramme der Fernwärmeanbieter sinken.
Mit den in der #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Reduktion der Scope 1 und Scope 2
Treibhausgasemissionen ist aus derzeitiger Sicht eine Reduktion um rd. 46 % bis 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2022)
vorgesehen. Es liegt daher ein Treibhausgas-Emissionsreduktionsziel sowie ein Übergangsplan entsprechend dem
1,5-Grad-Ziel für den ÖBB Infrastruktur-Konzern für Scope 1 und 2 bis 2030 vor.
Sowohl beim Bezug von Fernwärme / Fernkälte als auch beim Einsatz von Kältemitteln ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern
von Drittlösungen abhängig. Kältemittel (zur Aufrechterhaltung des Betriebes von Klimaanlagen) werden in der ÖBB
Infrastruktur AG für Gebäudekühlung (z. B. Büros), zur Kühlung von Technikräumen (Telekommunikation, Leit- und
Sicherungstechnik etc.) sowie in Tunnelbauwerken eingesetzt. Aufgrund der F-Gase Verordnung unterliegen Kältemittel
in den nächsten Jahren rigoroser werdenden Grenzwerten. Dies wird zu einer Umstellung der Anlagen und einer Reduktion
der THG-Emissionen und zu steigenden Reinvestkosten führen. Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist von den Plänen
der Anbieter abhängig, dieses Übergangsszenario wurde ebenfalls in den Dekarbonisierungspfad miteinbezogen.
Bis 2035 sind zur Reduktion der verbleibenden Emissionen auf -90 % (Reduktionsziel vor Kompensation) im Vergleich zum
Basisjahr 2022 zusätzliche Maßnahmen notwendig. Diese werden insbesondere die Dekarbonisierung der
Nutzfahrzeugflotte betreffen. Die Beschaffung von E-Nutzfahrzeugen ist aufgrund des derzeitigen Marktangebots derzeit
nicht wirtschaftlich darstellbar, wird jedoch – wie beispielsweise die Batterietechnologieentwicklung – laufend beobachtet.
Aufgrund der spezifischen Nutzungsdauer von Nutzfahrzeugen ist eine Maßnahmenumsetzung zu einem späteren
Zeitpunkt zur Erreichung der Ziele weiterhin möglich.
100%
-7%
-10%
-32%
-2%
4%
54%
-2%
-1%
-11%
-11%
-19%
10%
THG-Äquivalent [%]
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Dekarbonisierungspfad ÖBB Infrastruktur - Konzern Scope 1 und Scope
2
Seite 254 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
62
Scope 3 Treibhausgasemissionen
Die Hebel zur Reduktion der Scope 3 Treibhausgasemissionen ergeben sich für die ÖBB Infrastruktur AG aus den
identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe
ESRS 2 – IRO 1). Diese betreffen die Treibhausgasemissionen aus Bau und Instandhaltungstätigkeiten und fallen in die
Scope 3 Kategorien „Beschaffung von Kapitalgütern“ und „Beschaffung von Produkten sowie Dienstleistungen“ (GHG
Protocol
29
3.1 und 3.2). Die wesentlichen Treibhausgasemissionstreiber sind Stahl sowie Beton und in geringerem Ausmaß
Aluminium, Glas und Kupfer. Diese stellen daher die Dekarbonisierungshebel dar und wurden auf Basis einer Analyse der
verbauten Mengen im Bereich der Schieneninfrastruktur ermittelt.
Die nachfolgende Tabelle sowie die nachfolgende Grafik zeigen die wesentlichen Dekarbonisierungshebel im Bereich
Scope 3 und ihren quantitativen Beitrag zur Zielerreichung gemäß Übergangsplan. Nähere Informationen sowie
dazugehörige Strategien sind in Kapitel E1-2 zu finden. Die wichtigsten Ziele und Maßnahmen werden in
Kapitel E1-3/E1-4 genauer erläutert. Für die Scope 3 Emissionen beim Bau und der Instandhaltung der
Schieneninfrastruktur werden aktuell die konkreten Maßnahmen erarbeitet und liegen daher zum Zeitpunkt der
Berichterstattung noch nicht vor.
29
https://ghgprotocol.org/
Pfad
Dekarbonisierungshebel
Maßnahmen
Scope
Scope 3
Beton
Die Detailmaßnahmen zur Zielerreichung sind zum Zeitpunkt der
Berichtslegung in Bearbeitung.
Scope 3
Schienenstahl
Scope 3
Bewehrungsstahl
Scope 3
Sonstiges
Scope 3
100%
-6%
-1%
90%
-1,5%
-1,5%
THG 2022
Beton
Schienenstahl
Bewehrungsstahl
Sonstiges
THG 2030
THG-Äquivalent [%]
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Dekarbonisierungspfad ÖBB Infrastruktur - Konzern Scope 3 (im Bereich des Anlagevermögens der Schieneninfrastruktur )
Seite 255 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
63
Die Scope 3 Emissionen sind maßgeblich vom Projektvolumen und den dabei umgesetzten Materialmengen abhängig.
Daher bezieht sich die Zielsetzung zur Treibhausgasreduktion auf das Projektgeschehen im Bereich der
Schieneninfrastruktur und die dazugehörigen Massen im Jahr 2022 und ist in Relation zu diesen festgelegt. Aufgrund der
starken Abhängigkeit von der vorgelagerten Wertschöpfungskette und der Baustoffindustrie können für im Auftrag der
ÖBB-Infrastruktur AG verbaute Massen dieser Industrien die sektorspezifischen Dekarbonisierungspfade gemäß Science
Based Targets Initiative (SBTi)
30
zur Anwendung kommen. Dadurch ergibt sich eine notwendige Treibhausgasreduktion
von -28 % bis 2030 für die wesentlichen Treiber des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, um mit dem 1,5-Grad-Ziel konform zu
sein. Wegen der starken Abhängigkeit von Schlüsselindustrien bei der Dekarbonisierung und der Verantwortung, zur
Verfügung gestellte finanzielle Mittel zur Umsetzung der Mobilitätswende möglichst effizient einzusetzen, wurde in
Abstimmung mit internen Expert:innen ein ambitioniertes Ziel festgelegt. Mit dem im Übergangsplan zum Klimaschutz
beschlossenen Ziel zur Reduktion der Scope 3 Treibhausgasemissionen ist aus derzeitiger Sicht eine Reduktion um rd.
10 %
der Treibhausgasemissionen beim Bau und der Instandhaltung von Schieneninfrastruktur bis 2030 (im Vergleich zum
Basisjahr 2022 und bei derselben Anlagenmenge wie 2022) vorgesehen. Daher ergibt sich keine Konformität des
Übergangsplans oder der Zielsetzungen im Bereich Scope 3 THG-Emissionen mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser
Klimaabkommens. Es liegt daher für die gesamte Betrachtung aller Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns, aufgrund der fehlenden Konformität im Bereich der Scope 3 Emissionen, kein Übergangsplan
mit dazugehörigen Zielsetzungen entsprechend dem 1,5-Grad-Ziel für den ÖBB Infrastruktur-Konzern bis 2030 vor.
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Schienenverkehrsinfrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG war seit jeher Naturgefahren wie Starkregen oder Stürmen
ausgesetzt und zeigt in diesem Zusammenhang eine gewisse Vulnerabilität (Verwundbarkeit). Deshalb sind Risiken aus
höherer Gewalt und Naturereignissen bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil des Risikomanagements des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns und im Risikokatalog verankert. Ereignisse wie das Hochwasser im September 2024
verdeutlichen, dass solche Risiken tatsächlich eintreten und erhebliche Auswirkungen haben können.
Der Klimawandel verändert jedoch die Dynamik dieser Naturgefahren. Die Häufung und Intensivierung extremer
Wetterereignisse können die Schienenverkehrsinfrastruktur zunehmend beeinflussen und ihre Widerstandsfähigkeit auf
die Probe stellen. Dabei ist es entscheidend, zwischen Naturgefahren und Klimagefahren – und in weiterer Folge
Klimarisiken – zu unterscheiden. Naturgefahren sind natürliche Ereignisse, die unabhängig vom Klimawandel auftreten,
während Klimagefahren durch den Klimawandel verstärkt oder sogar verursacht werden, beispielsweise durch häufigere
Hitzewellen oder vermehrten Starkregen. Physische Klimarisiken entstehen dann, wenn Klimagefahren auf exponierte und
vulnerable Systeme, wie beispielsweise die Schienenverkehrsinfrastruktur, treffen.
Um auf zukünftige klimatische Entwicklungen vorbereitet zu sein, ist es unerlässlich, Klimarisikoanalysen durchzuführen.
Diese dienen als Grundlage, um zu bewerten, ob bekannte Naturgefahren in Zukunft kurz-, mittel- oder langfristig zu
Klimarisiken werden könnten.
In der ÖBB-Infrastruktur AG wurden auf Basis einer fundierten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse
(siehe ESRS 2 IRO-1) folgende wesentliche klimabezogenen Risiken identifiziert:
Klimarisiken
Physische Klimarisiken
–
Hitze
– Starke Niederschläge
– Lawinen
– Sturm
Transitorische Klimarisiken
–
Nichteinhaltung der CO
2
-Emissions-Reduktionsziele
30
https://sciencebasedtargets.org/.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
64
Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells im Kontext des Klimawandels
Die Resilienzanalyse umfasst die gesamten Geschäftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sowie alle wesentlichen
physischen und transitorischen Klimarisiken. Im Zuge der Resilienzanalyse wurden auch Teile der vor- und nachgelagerte
Wertschöpfungskette betrachtet (siehe auch Unterkapitel ESRS 2 IRO-1). Sie wurde am 12.11.2024 durchgeführt und
basiert auf den Annahmen und Parametern des Szenarios „Netto-Null-Emissionen bis 2050 (NZE)“ der Internationalen
Energieagentur (IEA). Um die Resilienz des Geschäftsmodells zu ermitteln, erfolgte eine Überleitung der identifizierten
physischen und transitorischen Bruttorisiken zu Nettorisiken. Dabei wurde geprüft, inwiefern bestehende oder geplante
Maßnahmen, insbesondere Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gemäß
ESRS E1-3, zur Reduktion von Bruttorisiken beitragen können. Die verwendeten Zeithorizonte der Resilienzanalyse
entsprechen denjenigen der Klimarisikoanalyse für physische und transitorische Risiken (siehe Kapitel E1-4). Die Analyse
hat gezeigt, dass Unsicherheiten hinsichtlich der Geschwindigkeit und des Umfangs regulatorischer Änderungen, der
Marktentwicklung für nachhaltige Technologien und der Auswirkungen extremer Wetterereignisse auf die
Schienenverkehrsinfrastruktur bestehen. Für als risikobehaftet identifizierte Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten
(Schieneninfrastruktur) wurden spezifische Strategien, Ziele und Maßnahmen entwickelt, um diese Risiken zu adressieren
(siehe ESRS E1-3, E1-4). Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist in der Lage, sein Geschäftsmodell kurz-, mittel- und langfristig
an die Folgen des Klimawandels anzupassen, da die geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel E1-3 und E1-4) durch
entsprechende finanzielle Mittel in den Budgets hinterlegt sind. Dadurch ist der ÖBB Infrastruktur-Konzern resilient
gegenüber wesentlichen Klimarisiken.
Exkurs: Jahrhunderthochwasser September 2024
Die extremen Unwetter im Osten Österreichs im September 2024 haben zu gravierenden Hochwasserschäden an Teilen
der ÖBB Infrastruktur geführt (siehe auch Informationen in den Kapiteln A.2. und B.2.). Hochwasser stellt eine bedeutende
Naturgefahr für die Schienenverkehrsinfrastruktur in Österreich dar. Um den Risiken von Hochwasser zu begegnen, werden
bereits zahlreiche Vorsorgemaßnahmen getroffen, die regelmäßig überprüft und weiter ausgebaut werden. Nach dem
außerordentlichen Hochwasser im September 2024 wurde veranlasst, dass interne Prozesse und Maßnahmen im Umgang
mit Hochwasser überprüft und auf Basis der aktuellen Informationslage (z. B. HORA-Daten) gezielt angepasst und
weiterentwickelt werden.
Aktuelle Klimastudien deuten darauf hin, dass Starkregenereignisse in Österreich tendenziell an Intensität und Häufigkeit
zunehmen. Besonders in den Sommermonaten können dadurch innerhalb kurzer Zeit erhebliche Niederschlagsmengen
auftreten. Diese Intensivierung der Regenfälle könnte für verschiedene Regionen des Landes eine wachsende
Herausforderung darstellen und verstärkt vorausschauende Maßnahmen erforderlich machen. Starkregen führt jedoch
nicht automatisch zu Hochwasser. Hochwassergefahren entstehen erst dann, wenn mehrere Faktoren zusammenwirken,
wie etwa bereits gesättigte Böden durch vorangegangene Regenfälle, begrenzte Pufferkapazitäten in Fluss- und
Bachläufen oder topografische Gegebenheiten, die den Wasserabfluss erschweren. Gleichwohl bleibt das Risiko bestehen,
dass vermehrte Starkregenereignisse häufiger kritische Situationen schaffen könnten, die die
Schienenverkehrsinfrastruktur beeinträchtigen. Die ab frühestens 2026 verfügbaren Klimaszenarien speziell für Österreich
(ÖKS26) zur Klimagefahr „Hochwasser“ werden dabei unterstützen, das Hochwasserrisiko künftig präziser beurteilen zu
können. Auf dieser Grundlage wird die ÖBB-Infrastruktur AG die bestehenden Vorsorgemaßnahmen weiter optimieren
und gezielt ausbauen, wobei bereits jetzt die vorhandenen internen Prozesse und Maßnahmen evaluiert und angepasst
werden.
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zuge der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie weitere nähere Informationen werden im Unterkapitel ESRS 2 IRO-1 näher
beschrieben.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
65
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen eine entscheidende Rolle:
Klimaschutz
Nr.
Konzepte
Beschreibung
E1-
K-1
#INFRA.Mobilitätswende
1)
Unter dem Titel #INFRA.Mobilitätswende legt der ÖBB
Infrastruktur-Konzern seine strategische
Ausrichtung und seine Vision für die kommenden Jahre vor. Abgeleitet von der Vision und den
strategischen Zielen baut die Strategie auf sechs strategischen Stoßrichtungen auf. Für die Themen
Klimaschutz und Energie
ist folgende Stoßrichtung definiert:
Energiewende und Klimaschutz
– eine grüne Bahn für die Kund:innen:
–
Wir steigern die Produktion von grünem Bahnstrom durch den Ausbau erneuerbarer Energien
–
Wir erhöhen die Energieeffizienz im Bahnbetrieb
2)
und optimieren in einem beschränkten Ausmaß
die Energieeffizienz in Gebäuden
–
Wir ökologisieren die Anlagenbereitstellung in Bau und Instandhaltung. Prinzipien der
Kreislaufwirtschaft werden in allen Prozessschritten mitbetrachtet
–
Wir reduzieren den CO
2
-Fußabdruck des Unternehmens durch die Dekarbonisierung der Mobilität
und der Gebäude, die Elektrifizierung von Strecken und die Prüfung von alternativen
Antriebsformen auf Straße und Schiene
E1-
K-2
#INFRA.Nachhaltigkeits
-
strategie
1)
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele zu bestimmten
Fokusthemen (Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel, Dekarbonisierung sowie
Biodiversität) und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende.
1)
Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
2)
Der Begriff Bahnbetrieb im Kontext der Energieeffizienz in der #INFRA.Mobilitätswende inkludiert die Energie, die zur Bereitstellung der Infrastruktur eingesetzt
wird, beinhaltet aber nicht die Traktionsenergie der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Nähere Informationen zur Strategie des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind im Unterkapitel ESRS 2 SBM-1 erläutert.
Konkrete
Ziele und entsprechende Zielerreichung sind in Kapitel E1-3 E1-4 zu finden.
Nachfolgend werden die wesentlichsten Strategien in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
angeführt.
Ausbau erneuerbare Energie
Seit 2018 nutzt der ÖBB Konzern ausschließlich Bahnstrom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Ebenso wurde ab
2019 auch die Drehstromversorgung aller Bahnhöfe, Büros, Werkstätten und anderer Betriebsanlagen auf Strom aus
100 % erneuerbaren Energieträgern umgestellt. Ein maßgeblicher Teil des Stroms, der für den Betrieb benötigt wird,
kommt aus neun ÖBB Wasserkraftwerken, vier Partner-Wasserkraftwerken und derzeit mehr als 100 Solarkraftwerken.
Seit Ende 2022 speist auch die Windkraftanlage in Höflein in die Oberleitung der Ostbahn (Wien – Budapest) ein. Die
restliche Menge des benötigten Stroms wird vom Markt zugekauft und stammt ebenfalls zu 100 % aus erneuerbaren
Energiequellen (abgesichert mit Herkunftsnachweisen). Mit sieben Frequenzumformern wird das Bahnstromnetz, welches
mit einer Frequenz von 16,7-Hz betrieben wird, mit dem öffentlichen 50-Hz-Netz verbunden.
Die Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern steht im Mittelpunkt der 2023
beschlossenen Energiestrategie der ÖBB-Infrastruktur AG. Bis 2030 wird weiterhin verstärkt in den Ausbau erneuerbarer
Energien investiert, um den Eigenversorgungsgrad (Eigenproduktion und Partnerkraftwerke) der Bahnstromversorgung bis
2030 auf 80 % zu erhöhen.
Neben den Projekten zum Ausbau der Wasserkraft forciert die ÖBB-Infrastruktur AG auch den weiteren Ausbau
bahneigener Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Der mittels 50-Hz-Photovoltaikanlagen erzeugte Strom trägt zur
Steigerung des Eigenversorgungsgrades der Gebäude und Betriebsanlagen der ÖBB-Infrastruktur AG bei, im Bereich der
16,7-Hz-Photovoltaikanlagen kann der produzierte Bahnstrom zum Teil direkt in die Oberleitung eingespeist werden.
Energieeffizienz
Nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen ist das Thema „Energieeffizienz“ für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern von zentraler Bedeutung. Wie in der Energiestrategie definiert, soll die innerbetriebliche
Energieeffizienz bis 2030 um 25 % erhöht werden.
Für die Zukunft stellen Optimierungen im Bereich Gebäude und Betriebsanlagen sowie weitere Maßnahmen, wie
beispielsweise die Elektrifizierung des Fuhrparks wichtige Hebel zur Verbesserung der Energieeffizienz dar.
Seite 258 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
66
Elektrifizierung
Auf Basis der übergeordneten Bundes- und Unternehmensstrategien wird der Elektrifizierungsgrad des Netzes in den
nächsten Jahren weiterhin gesteigert. Mittels eines mehrphasigen Elektrifizierungsplans wird der Elektrifizierungsgrad bis
2030 auf 85 % und bis 2035 auf 89 % angehoben. Für Nebenstrecken und Verschubbereiche, deren Elektrifizierung aus
wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar ist, soll die aktuelle Dieselflotte schrittweise durch alternative
Antriebstechnologien ersetzt werden. Mit dem Ziel, einen möglichst hohen Anteil an elektrischen, dekarbonisierten Betrieb
zu ermöglichen und die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen, wurde in Abstimmung mit den
Entscheidungsträger:innen bei einigen Strecken der Akkubetrieb inklusive der dafür erforderlichen infrastrukturellen
Voraussetzungen als sinnvollste Variante definiert. In den nächsten rund 10 Jahren werden so laufend zu den
Streckenneubauten weitere Elektrifizierungsmaßnahmen auf insgesamt 20 Strecken gesetzt. Damit werden die
Voraussetzungen für 100 % elektrischen, dekarbonisierten Schienenpersonenverkehr geschaffen.
Dekarbonisierung Gebäude
Der Ausstieg aus Heizöl bis 2030 und der Ausstieg aus Fossilgas bis 2034 wurden als Schwerpunkte zur Dekarbonisierung
im Gebäudebereich definiert. Die Reihenfolge und die Anzahl der bestehenden Heizanlagen, welche bis zum Geschäftsjahr
2030 bzw. 2034 auf Alternativenergieträger umgebaut werden, wurden in Abhängigkeit ihres Baujahres festgelegt.
Folgende alternative Energieträger sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der zu erwartenden
Anschluss-, Installations- und Betriebskosten anstelle der ölbefeuerten und gasbefeuerten Heizanlagen vorgesehen:
– Nah- bzw. Fernwärme – bei Vorhandensein eines örtlichen Verteilungsnetzes
– Wärmepumpen – Umgebungswärme bzw. Geothermie und Strom als Energieträger (Luft / Wasser, Sole / Wasser oder
Wasser / Wasser) mit Fußbodenheizung oder Niedertemperaturkonvektoren
– Biomasse – Feststoffheizungen unter Verwendung des Öltankraumes als Biomassespeicher mit bestehenden
Heizkörpern
– Infrarotpaneele – elektrisch betriebene Heizflächen bei einem sehr geringen Heizwärmebedarf (Einzelraumheizer)
Darüber hinaus soll der Gebäudebestand der ÖBB in Hinblick auf mögliche Optimierungspotenziale evaluiert und
entsprechend der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie sukzessive erneuert werden, damit das Ziel der Klimaneutralität
(Netto-Null) im Gebäudebereich erreicht werden kann. Neben den technischen Potenzialen werden die strategische
Ausrichtung der Produktportfolios und die verwaltungstechnischen Gegebenheiten berücksichtigt.
Dekarbonisierung Betriebsanlagen
Um die Funktionalität der Weichen auch bei Schnee und Eis sicherzustellen, sind Weichen mit Heizungen ausgestattet.
Um die Anlagen effizienter betreiben zu können, wurde der Ausstieg aus Erdgasweichenheizungen bis 2030 beschlossen.
Derzeit werden noch knapp 300 Weichenheizungen mit Erdgas betrieben. Die bestehenden gasbetriebenen Weichen
werden sukzessive umgerüstet und Erdgas durch elektrische Energieversorgung ersetzt.
Dekarbonisierung Mobilität: Straße und Schiene
Die ÖBB Infrastruktur AG nutzt eine Flotte von mehr als 2.000 Kraftfahrzeugen und mehr als 2.000 schienengebundenen
Fahrzeugen. Die Rail Equipment GmbH & Co KG ist Fuhrparkmanager, Fahrzeugkomplettanbieter und Servicedienstleister
für straßengebundene Fahrzeuge des ÖBB Konzerns und schienengebundene (Spezial-)Fahrzeuge der ÖBB-
Infrastruktur AG.
Die Rail Equipment verfolgt konsequent eine im Konzern abgestimmte Dekarbonisierungsstrategie, die die vollständige
Dekarbonisierung des Pkw-Straßenfuhrparks (M1) bis 2030 vorsieht. Ebenso werden Kriterien für Emissionen und
Treibstoffverbrauch für konventionell angetriebene Fahrzeuge vorgegeben und bewertet. Damit wird gewährleistet, dass
der Kfz-Fuhrpark der ÖBB-Infrastruktur AG auch zukünftig ökologisch ausgerichtet und mit modernster Batterie- und
Motorentechnologie ausgestattet ist. Nach Möglichkeit werden vorzugsweise Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge beschafft.
Als Grundlage der Dekarbonisierung des Fuhrparks wird auch der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur weiter vorangetrieben.
Zur Sicherstellung der Anlagenverfügbarkeit, der Durchführung von Instandhaltungs- und Montagearbeiten sowie der
sicheren Betriebsführung, werden im Bestandsnetz schienengebundene Fahrzeuge eingesetzt. Da in den nächsten Jahren
einzelne Fahrzeugtypen das Ende der technischen Lebensdauer erreichen, wurden umfangreiche Beschaffungsprogramme
gestartet.
Es handelt sich dabei um die Beschaffung von Hochleistungsinstandhaltungsfahrzeugen und Steuerwagen, Servicejets,
Schotterwagen sowie Verschubloks, die in den Jahren 2025 bis 2033 geliefert werden. Durch diese Beschaffungen können
bestehende dieselbetriebene Schienenfahrzeuge ersetzt werden. Die Fahrzeuge sind mit einem Elektro-Hybrid-Antrieb
ausgestattet, wodurch künftig eine wesentliche Reduktion des Treibstoffverbrauchs erreicht werden kann.
Seite 259 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
67
Carsharing
Durch ein konzerninternes Carsharingangebot wird die Auslastung der Dienstkraftfahrzeuge optimiert. Darüber hinaus
stehen internen und externen Kund:innen unter der Marke „ÖBB Rail&Drive” österreichweit über 400 Fahrzeuge zur
Verfügung. Die Zielsetzung ist eine Vereinfachung des Zugangs zum System Bahn, die Erhöhung der
Kund:innenzufriedenheit sowie die Steigerung der intermodalen Wettbewerbsfähigkeit. Aufgrund der positiven
Entwicklung wird das Carsharingangebot laufend weiterentwickelt sowie durch Kooperationen ausgebaut und erweitert.
Dekarbonisierung Scope 3
Die konzernweite Erfassung und Reduktion der Scope 3 Emissionen erfolgt zentral gesteuert durch die ÖBB-Holding AG
und unter Mitwirkung der ÖBB Teilkonzerne. Da es sich bei den Scope 3 Emissionen um einen wesentlichen Beitrag bei
den verursachten Emissionen handelt, befindet sich die Stoßrichtung zur Dekarbonisierung bereits in der übergeordneten
Strategie, der #INFRA.Mobilitätswende. Aufgrund der Tatsache, dass einige der Scope 3 Emissionen der ÖBB
Infrastruktur AG stark vom Markt und dessen Teilnehmer:innen beeinflusst sind und daher eine Abhängigkeit gegeben ist
(siehe dazu auch die Beschreibung der wesentlichen Scope 3 Hebel (Kapitel E1-1), existieren unterschiedliche Hebel in der
Umsetzung der Dekarbonisierung. Im Jahr 2023 wurde mit der Erarbeitung erster konzernweit strategischer
Stoßrichtungen zur Reduktion von Scope 3 Emissionen begonnen. Erste Maßnahmen (z. B. bezüglich nachhaltiger
Beschaffung) werden bereits laufend umgesetzt. Die ÖBB Infrastruktur AG verfolgt neben den strategischen
Stoßrichtungen des Konzerns auch selbst ambitionierte Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen (siehe Tabelle
Zielsetzungen in Kapitel E1-4) sowie die strategische Stoßrichtung der Reduktion des CO
2
-Fußabdrucks des Unternehmens
bei den Scope 3 Emissionen durch nachhaltige Beschaffung, optimierte Planung sowie der aktiven Förderung von
Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Auch andere Bemühungen des Konzerns wie die Elektrifizierung des
Streckennetzes tragen indirekt bei, die Scope 3 Emissionen der Nutzung des Bahnnetzes (GHG-Protocol Kategorie 3.11)
zu reduzieren. Darüber hinaus stellt die Weiterbildung und die weiterhin verstärkte Schaffung des Bewusstseins der
Mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit Scope 3 Emissionen eine unterstützende Funktion dar.
Anpassung an den Klimawandel
Nr.
Konzept
Beschreibung
E1-K-3
#INFRA.Nachhaltigkeits
-
strategie
1) 2) 3)
–
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele
zu bestimmten Fokusthemen (Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den
Klimawandel, Dekarbonisierung sowie Biodiversität) und ist eine Ergänzung zur
#INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der Anpassung an den Klimawandel sind
folgende Stoßrichtungen in der Strategie formuliert:
–
Wir stellen eine funktionsfähige, sichere und klimaresiliente
Schienenverkehrsinfrastruktur unter geänderten Klimabedingungen sicher
–
Wir setzen präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an der
Infrastruktur, von Unterbrechungen und daraus nachgelagerter Effekte sowie
für den Schutz der Verkehrsteilnehmenden
–
Wir optimieren laufend Informations- und Frühwarnsysteme für die
Schienenverkehrsinfrastruktur, um Risiken vorzubeugen und Naturgefahren
besser managen zu können
–
Wir sichern die Effizienz und Zuverlässigkeit der Energieerzeugung aus
erneuerbaren Quellen unter Berücksichtigung der klimatischen Veränderungen
–
Wir stärken die Resilienz unseres nicht betriebsnotwendigen
Immobilienbestands gegenüber klimatischen Veränderungen, um langfristig den
Werterhalt und die Sicherheit unseres Immobilienbestandes zu gewährleisten
1)
Strategien werden vom Vorstand der ÖBB Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
Nähere Informationen zur Strategie des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sind im Unterkapitel ESRS 2 SBM-1 erläutert.
Konkrete
Ziele und entsprechende Zielerreichung sind in Kapitel E1-3 E1-4 zu finden.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
68
E1-3 E1-4 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
Im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wurden diverse Ziele und Maßnahmen definiert,
die in den nachfolgenden Tabellen dargestellt werden. Diese zeigen u. a. die Fortschritte bei der Umsetzung des
Übergangsplans.
Klimaschutz
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2024
Konzepte
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Reduktion der Scope 1 und
Scope 2
1)
Treibhausgasemissionen um
46 % bis 2030 und
Erreichung der
Klimaneutralität (Netto-Null)
bis 2035
2030 /
2035
24.000 /
Netto-Null
t CO
2
e
2022
44.758
39.611
E1-K-2
E1-A-1
E1-A-4
E1-F-4
Reduktion der Scope 3
Treibhausgasemissionen im
Bereich des
Anlagevermögens der
Schieneninfrastruktur um
10 % bis 2030 bei derselben
errichteten Anlagenmenge
wie 2022
2)
2030 291.541
t CO
2
e 2022 323.934
323.934 E1-K-2
E1-A-2
E1-F-4
E1-F-5
Steigerung des
ÖBB Eigenversorgungsgrades
aus erneuerbaren Energien
im Bahnstrombereich
2030
80
% Eigen-
versorgungs-
grad
2019
57,3
65,2
E1-K-2
E1-A-1
E1-A-6
E1-F-6
Steigerung der
innerbetrieblichen
Energieeffizienz um 25 % 2030 2,15
kWh /
Zugkm 2019 3,08
2,64 E1-K-2
E1-A-4
Ausstieg aus Ölheizanlagen
2030
0
Anzahl
Ölheiz-
anlagen
2019
259
170
E1-K-2
E1-A-4
Ausstieg aus Fossilgas-
Heizanlagen
2034
0
Anzahl
fossile
Gasheiz-
anlagen
2022
1.268
1.037
E1-K-2
E1-A-4
Ausstieg aus gasbetriebenen
Weichenheizungen
2030
0
Anzahl gas-
betriebene
Weichen-
heizungen
2022
380
286
E1-K-2
E1-A-4
Steigerung des
Elektrifizierungsgrades
auf 85 % bis 2030 und auf
89 % bis 2035
2030 /
2035
85/
89
% elek-
trifiziertes
Streckennetz
2018
73
75
3)
E1-K-2
E1-A-1
Elektrifizierung der
Pkw-Fahrzeugflotte (Klasse
M1 ≤ 3,5t)
2030
100
% E-Fahr-
zeuge Straße
(Klasse M1)
2022
11,1
21,2
E1-K-2
E1-A-1
E1-A-3
Dekarbonisierung der
Instandhaltungsflotte Schiene
2034
100
% Hybrid-
fahrzeuge
2023
0
0
E1-K-2
E1-A-1
Dekarbonisierung der
Verschubloks
2030
100
% Hybrid-
fahrzeuge
2023
0
0
E1-K-2
E1-A-1
Dekarbonisierung der
Rettungszugflotte durch
Servicejets
2027
100
% Rettungs-
züge 3.
Generation
2023
0
0
E1-K-2
E1-A-1
1)
Scope 2 Market based Betrachtung.
2)
Da sich der Status 2024 bei der Zielsetzung im Bereich Scope 3 auf dieselben errichteten Anlagenmengen wie 2022 bezieht, ist der Status unverändert, solange
mindestens dieselbe Anlagenmenge im Baugeschehen umgesetzt wird und keine effektiven Treibhausgasreduktionen für die dahinterliegenden Materialien erzielt
wurden. Da sich die Maßnahmen noch in Ausarbeitung befinden und die Umsetzung aufgrund der Planungszeiträume im Projektgeschehens zeitverzögert erfolgt,
werden sich Änderungen im Zielerreichungsgrad erst mittelfristig abbilden.
3)
Kurzfristiger Rückgang des Elektrifizierungsgrades von 76 % im Jahr 2023 auf 75 % im Jahr 2024 durch die Übernahme der Steirischen Westbahn (ehemals GKB).
Seite 261 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
69
Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung
werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen. Sofern in den nachfolgenden Tabellen nicht zusätzlich beschrieben, wurden
die jeweiligen Ziele im Rahmen bestehender Strategien durch die entsprechenden Geschäftsbereiche / Töchter unter
Einbindung der relevanten Fachexpert:innen erarbeitet und festgelegt.
Nachfolgend werden die wichtigsten Maßnahmen beschrieben, die ergriffen und geplant wurden, um die
klimabezogenen Ziele und Vorgaben der Strategien zu erreichen. Diese sind bis 2030 in der Mittelfristplanung des
Teilkonzerns enthalten und daher mit budgetären Mitteln hinterlegt. Die Mittelfristplanung wird jährlich evaluiert und
angepasst. Über das Jahr 2030 hinaus sind die Maßnahmen gegenwärtig aufgrund des Betrachtungszeitraums der
Mittelfristplanung noch nicht vollständig budgetiert. Notwendige Mittel werden über den Rahmenplan zur Verfügung
gestellt (siehe Unterkapitel E1-1) – die enthaltenen Maßnahmen berücksichtigen unternehmensbezogene Zielsetzungen.
Dadurch ist ein kontinuierlicher Zugang zu Finanzmitteln sichergestellt. Der Rahmenplan wird analog zur Mittelfristplanung
jährlich rollierend aktualisiert. In der Spalte „Wirtschaftstätigkeit EU-Taxonomie“ findet sich mit Bezug auf die Finanzierung
die Verknüpfung zu den Wirtschaftstätigkeiten der EU-Taxonomie. Weiterführende Informationen zu den
Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie VO sowie entsprechende Leistungsindikatoren befinden sich in Unterkapitel
„Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (Taxonomie-Verordnung)“.
Bei Klimaschutzmaßnahmen, die einen Dekarbonisierungshebel für den ÖBB Infrastruktur-Konzern darstellen, wird die
erwartete Gesamtreduktion der Treibhausgasemissionen durch diese laufenden Maßnahmen bis zum Jahr 2035
(ausgehend vom Basisjahr 2022) in der Spalte „Reduktion THG-Emissionen“ angeführt. Sofern Maßnahmen bereits
abgeschlossen sind, wird die erzielte Reduktion der Treibhausgasemissionen durch diese Maßnahmen ebenfalls angeführt.
Einige Maßnahmen haben keinen (wesentlichen) Einfluss auf die Emissionsreduktion des Teilkonzerns, führen aber zu einer
Reduktion beim Gesamtkonzern (ÖBB Infrastruktur-Konzern als Enabler für den Konzern). Details zu den Entwicklungen
der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Vorjahr sind in Kapitel E1-6 in der Treibhausgasbilanz des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns zu finden.
Sofern der Status der Ziele bzw. der Maßnahmen in den folgenden Tabellen in schwarzer Farbe geschrieben ist, bedeutet
das, dass diese wie geplant verlaufen. Rote Farbe bedeutet, dass das Ziel bzw. die Maßnahme in Verzug ist.
Ziel:
THG-Emissions-
reduktionsziel
Scope 1 & Scope 2
Reduktion der Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen um 46 % bis 2030
und Erreichung der Klimaneutralität (Netto-Null) bis 2035
Status
Zielumfang,
Methodik und ESRS
Sonder-
anforderungen
Das Treibhausgas-Emissionsreduktionsziel wurde in enger Zusammenarbeit mit den
relevanten
Geschäftsbereichen / Töchtern erarbeitet. Bei der Festlegung des Ziels wurden bereits
bestehende bzw. geplante Maßnahmen und Dekarbonisierungsstrategien des Teilkonzerns
sowie künftige Entwicklungen (soweit möglich) berücksichtigt. Das Ziel umfasst den gleichen
Konsolidierungskreis und die gesamten Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns gemäß der Treibhausgasbilanz in Kapitel E1-6. Das Basisjahr 2022
stellt das erste repräsentative Jahr nach der COVID-19-Pandemie dar und wurde aus diesem
Grund als Ausgangsjahr gewählt. Große Emissionsreduktionen konnten jedoch bereits vor
dem Jahr 2022 erzielt werden (Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien bei Bahnstrom
und Drehstrom in den Jahren 2018 und 2019).
Das Ziel orientiert sich am sektorübergreifenden Dekarbonisierungspfad und ist mit der
Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°Grad vereinbar: Der sektorübergreifende
Reduktionspfad (absolute contraction methodology) der Science Based Targets Initiative (SBTi)
sieht für Scope 1 und Scope 2 einen Referenzzielwert von -42 % für 2030 vor – basierend auf
dem Bezugsjahr 2022.
Zur Identifikation der wesentlichen Dekarbonisierungshebel wurden transitorische
Klimarisiken berücksichtigt, in dem die Entwicklungen im 1,5-Grad-Szenario
(NZE Szenario IEA) der relevanten vor- und nachgelagerten Aspekte der Wertschöpfungskette
mitbetrachtet wurden. Weitere Informationen zur Erarbeitung der klimabedingten
Übergangsrisiken finden sich in Kapitel E1 IRO-1.
in Umsetzung
Maßnahme:
Ziele und
Klimaschutz-
maßnahmen
Die gesetzten Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz sowie entsprechende
Klimaschutzmaßnahmen (siehe nachfolgende Tabellen) sind die Grundlage für die Erreichung
der Treibhausgas-Emissionsreduktionsziele. Konkrete Dekarbonisierungshebel und ihr
geschätzter quantitativer Beitrag werden in Kapitel E1-1 angeführt.
in Umsetzung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
70
Ziel:
THG-Emissions-
reduktionsziel
Scope 3
Reduktion der Scope
3 Treibhausgasemissionen
im Bereich des Anlagevermögens der Schieneninfrastruktur
um 10 % bis 2030 bei derselben errichteten Anlagenmenge wie 2022
Reduktion
THG
-
Emissionen
Wirtschafts
-
tätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang,
Methodik und ESRS
Sonderan-
forderungen
Zur Identifikation der wesentlichen Hebel und zur Ableitung der
Zielsetzungen wurden die Massenbilanzen und die Treibhausgasemissionen
für das Basisjahr 2022 detailliert erhoben und betrachtet. Darauf basierend
wurde gemeinsam mit Fachexpert:innen eine amb
itionierte Zielsetzung
erarbeitet.
Der Zielumfang bezieht sich auf die vorgelagerten Scope
3
Treibhausgasemissionen, die beim Bau und der Instandhaltung von
Schieneninfrastruktur entstehen. Es werden die gemäß GHG
Protocol
vorgesehenen Treibhausgase betrachtet. Die Zielsetzung bezieht sich auf
den Anteil
von 43 % der Scope 3 Treibhausgasemissionen des
ÖBB
Infrastruktur-Konzerns der Kategorie 3.2 (entspricht 29 % der
gesamten Scope
3 Treibhausgasemissionen), welche auch die
entsprechende Wesentlichkeit im Zusammenhang mit dem Bau und der
Instandhaltung von Eisenbahninfrastruktur
abdeckt. Die Basis der
Erarbeitung der Zielsetzung hat dieselben Massenbilanzen und
Treibhausgasemissionsbewertungen zugrunde liegen, wie die
Treibha
usgasbilanz (siehe Kategorie 3.2), weswegen Konsistenz mit dem
Treibhausgasinventar und dem Betrachtungsrahmen gegeben ist. Das THG
-
Reduktionsziel wurde berechnet, indem die sektoralen Übergangspfade
von Zement und Stahl gemäß SBTi auf die eingesetzten Mengen der
ÖBB
Infrastruktur
AG umgelegt wurden. Für die verbleibenden Investitionen
wurde der sektorenübergreifende Übergangspfad von
-42 % bis 2030
angewandt. Daraus ergibt sich eine Absenkung von
-28 % gegenüber
2022 als ÖBB
Infrastruktur-Konzern unternehmensspezifischer
Dekarbonisierungspfad zur Einhaltung des 1,5
-Grad-Ziels des Pariser
Klimaabkommens. Die Zielsetzung zur Reduktion um
-10 % stellt einen
technisch und wirtschaftlich darstellbaren, ambitionierten Reduktionspfad
dar, der unter Einbezug möglichst vieler Faktoren erarbeitet wurde,
allerdings keine Konformität mit dem Pariser Klimaabkommen und dem
1,5
-Grad-Ziel aufweist. Die hier beschriebene Zielsetzung ist ein Teil des
Übergangsplans aus Unterkapitel
E1-1. Bei der Zielfindung fand eine
Orientie
rung an den Entwicklungen des 1,5-Grad-Klimaszenarios sowie
dem Net
-Zero-Emission-Szenario der Internationalen Energieagentur statt.
Die Zielsetzung nimmt dabei Rücksicht auf prognostizierte Entwicklungen
der relevanten Wertschöpfungsketten, Risiken der Preissteigerung durch
alternative Beschaffungen sowie dem geplanten Ausbauvolumen de
s
Rahmenplans zur Mobilitätswende. Aufgrund der hohen technischen
Anforderungen im Bahnbereich, auch aus Sicherheitsperspektiven, wurde
sich bei der Identifikation von Altern
ativen auf zugelassene und bereits
durch Normungen gestatte Varianten beschränkt. Da die Bautätigkeiten
und die verwendeten Materialien den wesentlichen Treiber der THG
-
Emissionen darstellen, sind sowohl die Treibhausgasemissionen als auch die
Zielerreichu
ng vom umgesetzten Projektvolumen und den jeweiligen
Gewerken mit Reduktionspotenzialen im Zieljahr abhängig. Die Zielsetzung
wurde durch eine externe Beratungsleistung evaluiert, um eine realistische
Abbildung zu gewährleisten. Die Zielsetzung basiert auf
den identifizierten
Dekarbonisierungshebeln im Bereich Schienenstahl, Bewehrungsstahl sowie
Beton, welche im Kapitel zum Klimaübergangsplan genauer dargestellt sind
(siehe Unterkapitel
E1-1). Das Basisjahr 2022 stellt das erste repräsentative
Jahr nach der COVID
-19-Pandemie dar, in welchem auch die
durchgeführten Bautätigkeiten repräsentativ waren, und wurde aus diesem
Grund als Ausgangsjahr gewählt.
in Umsetzung
Maßnahme:
Detailmaßnahmen in
Bearbeitung
Die Maßnahmen zu den identifizierten Hebeln im Bereich Beton,
Schienenstahl sowie Bewehrungsstahl und weitere
Treibhausreduktionspotenziale im Bereich der Bautätigkeiten, liegen zum
Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht vor und werden aktuell
erarbeitet.
ca. 24.985
t CO
2
e
CCM/CCA
6.14
in Planung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
71
Ziel:
Steigerung
Eigenversorgungsgrad
Steigerung des ÖBB Eigenversorgungsgrades aus erneuerbaren Energien
auf 80 % im Bahnstrombereich bis 2030
Reduktion
THG
-
Emissionen
*)
Wirtschafts
-
tätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Der Eigenversorgungsgrad bezieht sich auf die Eigenproduktion
erneuerbarer Energie durch die ÖBB-Infrastruktur AG sowie den Bezug
erneuerbarer Energie aus Partnerkraftwerken. Das Ziel bezieht sich auf
den Bahnstrombereich und ist Teil der 2023 beschlossenen
Energiestrategie.
in Umsetzung
Maßnahme:
Ausbau PV
Programm 16,7-Hz
Im Jahr 2024 wurden im Bereich der 16,7-Hz-Photovoltaikanlagen zwei
Anlagen errichtet. Eine davon wurde als Agri-Photovoltaikanlage
umgesetzt, welche neben der Energiegewinnung als Weidefläche für
Hühner und Schafe dient. Die Photovoltaikanlagen erbringen einen
Jahresenergieertrag von rd. 18 GWh. Aufgrund der Nähe zur Bahn kann
der produzierte 16,7-Hertz-Bahnstrom direkt in die Oberleitung
eingespeist werden.
n.a.
CCM/CCA
4.1
in Umsetzung
Maßnahme:
Ausbau Wasserkraft
Inbetriebnahme des ÖBB Wasserkraftwerks Obervellach II: Nach rd. vier
Jahren Bauzeit geht das Wasserkraftwerk im Jahr 2024 von der
Errichtungsphase in den Probebetrieb über. Durch den Neubau kann die
Energieproduktion am Standort Obervellach um mehr als 35 %
gesteigert und grüner Bahnstrom im Ausmaß von circa 125 GWh pro
Jahr erzeugt werden.
n.a.
CCM/CCA
4.5 & 4.10
in Umsetzung
*) Da auch Zukaufe des Bahn- und Drehstroms bereits 2018 bzw. 2019 auf 100 % Strom aus erneuerbarer Energie umgestellt wurde, trägt eine Steigerung des
Eigenversorgungsgrades nicht zur Reduktion von THG-Emissionen bei.
Ziel:
Steigerung
Energieeffizienz
Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz um 25 % bis 2030
Reduktion
THG
-
Emissionen
*)
Wirtschaftst
ätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Die innerbetriebliche Energieeffizienz ist definiert als Energiebedarf des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns bezogen auf die zurückgelegten
Zugkilometer im Netz der ÖBB Infrastruktur AG.
in Umsetzung
Maßnahme:
Energieeffizienz-
programm
Laufende Maßnahmen wie beispielsweise die Beschaffung neuer
Elektrofahrzeuge, die Umrüstung auf LED oder die Sanierung von
Wohngebäuden für Mitarbeiter:innen tragen zu einer Senkung des
spezifischen Energiebedarfs in der Infrastruktur bei. Die kumulierten
Einspareffekte aller Einzelmaßnahmen führen zur Steigerung der
Energieeffizienz gemäß Ziel bis 2030.
n.a.
CCM/CCA
7.3
in Umsetzung
*) Die Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz wird durch eine Reduktion oder Stabilisierung des Gesamtenergieverbrauchs bei steigenden Kapazitäten
erreicht. Um eine Doppelzählung der Einsparwirkung der einzelnen Energiesparmaßnahmen zu vermeiden, kann dem Energieeffizienzprogramm keine absolute
THG-Reduktion zugeordnet werden.
Ziel:
Dekarbonisierung
Gebäude
Ausstieg aus Ölheizanlagen bis 2030
Reduktion
THG
-
Emissionen
Wirtschaftst
ätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Ölheizanlagen in Gebäuden unter der Verwaltung der ÖBB-
Immobilienmanagement GmbH.
in
Umsetzung
Maßnahme:
Umbau bestehender
Ölheizanlagen
Bestehende Heizanlagen werden in Abhängigkeit ihres Baujahres bis
2030 auf Alternativenergieträger umgebaut.
ca. 4.500 t
CO
2
e
CCM/CCA
7.3
in Umsetzung
Ziel:
Dekarbonisierung
Gebäude
Ausstieg aus Fossilgas-Heizanlagen bis 2034
Reduktion
THG
-
Emissionen
Wirtschaftst
ätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Fossilgas-Heizanlagen in Gebäuden unter der Verwaltung der ÖBB-
Immobilienmanagement GmbH.
in Umsetzung
Maßnahme:
Umbau bestehender
Fossilgas-
Heizanlagen
Bestehende Heizanlagen werden in Abhängigkeit ihres Baujahres bis
2034 auf Alternativenergieträger umgebaut.
ca. 14.300
t CO
2
e
CCM/CCA
7.3
in Umsetzung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
72
Ziel:
Dekarbonisierung
Betriebsanlagen
Ausstieg aus gasbetriebenen Weichenheizungen bis 2030
Reduktion
THG
-
Emissionen
Wirtschaftst
ätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Gasbetriebene Weichenheizungen im Netz der ÖBB Infrastruktur AG.
in Umsetzung
Maßnahme:
Umrüstung
gasbetriebener
Weichen
Bestehende gasbetriebene Weichen werden sukzessive umgerüstet und
Erdgas durch elektrische Energieversorgung ersetzt.
ca. 800 t
CO
2
e
n
icht
abgedeckt
in Umsetzung
Ziel:
Elektrifizierung
Streckennetz
Steigerung des Elektrifizierungsgrades auf 85 % bis 2030
und auf 89 % bis 2035
Reduktion
THG
-
Emissionen
Wirtschaftst
ätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Elektrifizierte Streckenkilometer im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG
bezogen auf die gesamte Streckenlänge des Netzes. Eine Strecke ist
elektrifiziert, wenn sie uneingeschränkt für den Betrieb mit
Elektrofahrzeugen tauglich ist.
in Umsetzung
Maßnahme:
Mehrphasiger
Elektrifizierungsplan
Die Umsetzung des mehrphasigen Elektrifizierungsplans beinhaltet u. a.:
Schaffung der Voraussetzungen für alternative Antriebstechnologien auf
Nebenstrecken und Verschubbereichen sowie Umsetzung weiterer
Elektrifizierungsmaßnahmen auf 20 Strecken bis 2035.
n.
a.
(Enabler
Rolle)
CCM/CCA
6.14
in Umsetzung
Ziel:
Dekarbonisierung
Mobilität
100 % Elektrifizierung der Pkw-Fahrzeugflotte bis 2030 (Klasse M1
≤
3,5 t)
Reduktion
THG
-
Emissionen
Wirtschaftst
ätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Anteil E-Fahrzeuge an der Klasse M1 (≤ 3,5 t) im Teilkonzern.
in Umsetzung
Maßnahme:
Erneuerung der
Fahrzeugflotte
Im Zuge der jährlichen Fahrzeugerneuerung werden definierte
Dekarbonisierungsziele je Gesellschaft und Geschäftsbereich
vorgegeben und umgesetzt, dies führt zur sukzessiven Erhöhung des
Anteils alternativer Antriebssysteme bei Straßenfahrzeugen gemäß
Dekarbonisierungsstrategie.
ca. 3.300 t
CO
2
e
CCM/CCA
6.5
(Rail&Drive)
in Umsetzung
Ziel:
Dekarbonisierung
Mobilität
Dekarbonisierung der Instandhaltungsflotte Schiene bis 2034
Reduktion
THG
-
Emissionen
Wirtschaftst
ätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Schienengebundene Instandhaltungsfahrzeuge im Bestandsnetz der
ÖBB Infrastruktur AG.
in Umsetzung
Maßnahme:
Tausch
dieselbetriebener
Instandhaltungs-
fahrzeuge
Dieselbetriebene Instandhaltungsfahrzeuge werden durch Fahrzeuge
mit Hybridantriebstechnik getauscht (Oberleitung, Akku,
Dieselgenerator als Rückfallebene). Erstes Fahrzeug bis 2025 (1. Tranche
2025–2028, 2. Tranche 2029–2033). Durch die Erneuerung der
Instandhaltungsflotte kommt es zu einer Verkleinerung des Fuhrparks,
Effizienzgewinnen und zu einer Verringerung der
Treibhausgasemissionen durch Umstieg von Diesel- auf Hybridantrieb.
ca. 1.200 t
CO
2
e
nicht
abgedeckt
in Umsetzung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
73
Ziel:
Dekarbonisierung
Mobilität
Dekarbonisierung der Verschubloks bis 2030
Reduktion
THG
-
Emissionen
Wirtschaftst
ätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Verschubloks im Bestandsnetz der ÖBB-Infrastruktur AG.
in
Umsetzung
Maßnahme:
Tausch bestehender
Verschubloks
Elektrohybridverschubloks (Oberleitung, Akku) ersetzen bestehende
Diesel- und Elektro-Verschublokomotiven. Geplante Einlieferungen:
Erstes Fahrzeug bis 2027, letztes Fahrzeug bis 2029. Durch die
Erneuerung der Verschubloks und den Umstieg auf alternativen Antrieb
kommt es zu Effizienzgewinnen und Verringerung der
Treibhausgasemissionen.
ca. 2.200 t
CO
2
e
nicht
abgedeckt
geplant
Ziel:
Dekarbonisierung
Mobilität
Dekarbonisierung der Rettungszugflotte durch Servicejets bis 2027
Reduktion
THG
-
Emissionen
Wirtschaftst
ätigkeit EU
-
Taxonomie
Status
Zielumfang &
Methodik
Rettungszugflotte im Bestandsnetz der ÖBB-Infrastruktur AG.
in Umsetzung
Maßnahme:
Tausch bestehender
Rettungszüge
Beschaffung von Rettungszügen der 3. Generation als Ersatz für die
Rettungszüge 1. und 2. Generation (Koralmbahn, Semmering-
Basistunnel sowie für das Bestandsnetz). Durch die Erneuerung der
Rettungszugflotte durch Servicejets und den Umstieg auf alternativen
Antrieb kommt es zu Effizienzgewinnen und Verringerung der
Treibhausgasemissionen.
n.a. (in
Instand
-
haltungs
-
flotte
Schiene
enthalten)
nicht
abgedeckt
in Umsetzung
Anpassung an den Klimawandel
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern verfolgt seit Jahren einen ganzheitlichen Ansatz zur Anpassung an den Klimawandel, der
von Forschungsprojekten bis zur praktischen Umsetzung diverser Präventionsmaßnahmen reicht. Forschungsprojekte
liefern essenzielle Erkenntnisse für die Entwicklung gezielter Anpassungsmaßnahmen, die anschließend in die Praxis
umgesetzt werden. Operative Maßnahmen basieren sowohl auf aktuellen Forschungsergebnissen als auch auf der
langjährigen Erfahrung im Umgang mit Naturgefahren. Übergeordnete Klimarisikoanalysen bieten darüber hinaus
wertvolle Informationen für die kontinuierliche Überwachung und Steuerung von Klimarisiken, um die Resilienz der
Geschäftstätigkeiten gegenüber klimatischen Veränderungen zu gewährleisten.
Die Ziele und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel leiten sich aus den strategischen Stoßrichtungen ab. Diese
festgelegten Ziele und Maßnahmen dienen dazu, wesentliche physische Klimarisiken zu reduzieren. Der ÖBB Infrastruktur-
Konzern setzt eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich des Naturgefahrenmanagements um. Die angeführten
Maßnahmen stellen dabei lediglich einen Auszug aus dem Gesamtmaßnahmenportfolio dar. Die nachfolgenden Ziele
wurden neu definiert, daher liegen keine Änderungen der Ziele oder der zugrundeliegenden Messmethoden vor. Für die
Zieldefinition wurden interne Fachexpert:innen und Stakeholder:innen einbezogen. Die Zielsetzungen beruhen nur indirekt
auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, da für die Analyse von Klimarisiken zwar wissenschaftlich fundierte Klimaszenarien
herangezogen wurden, die konkreten Zielsetzungen und Maßnahmen leiten sich jedoch primär aus der operativen
Geschäftstätigkeit und dem daraus resultierenden Handlungsbedarf ab. Die Zielsetzungen tragen zur Umsetzung der
nationalen und internationalen Bestrebungen in der Anpassung an den Klimawandel bei. Dabei wird im größeren Kontext
auch der Baustein SDG 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung
31
unterstützt.
31
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/nachhaltige-entwicklung-agenda-2030.html.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
74
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2024
Konzepte
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Entlang ausgewählter
Streckenabschnitte wird bis Ende
2030 die Streckenbetroffenheit von
flachgründigen Rutschungen von bis
zu 100 km pro Jahr ermittelt
2030
800
km
2023
100
170
E1-K-3
E1-F-1
Bewirtschaftung von bis zu 90 km
Bahnbegleitwald pro Jahr zur
Reduktion von Störungen durch
Baumwürfe und -brüche bis Ende
2030
2030
740
km
2023
110
194,4
E1-K-3
E1-F-1
Investitionen von 100.000 EUR pro
Jahr für die Sicherstellung klimafitter
Waldbestände bis 2030
2030
700
TEUR
2024
100
260
E1-K-3
E1-F-1
Durchführung einer
Klimarisikoanalyse für die
Klimagefahren Hitze und starke
Niederschläge für nicht
betriebsnotwendige Immobilien
2024
2.337
Gebäude
2024
2.337
2.337
E1-K-3
E1-F-2
Durchführung einer
Klimarisikoanalyse für alle weiteren
wesentlichen Klimagefahren für
nicht betriebsnotwendigen
Immobilien
2025
2.337
Gebäude
2024
0
0
E1-K-3
E1-F-2
Erstellung eines Maßnahmenplans
für 100 % der exponierten nicht
betriebsnotwendigen Immobilien für
wesentliche Klimarisiken
2030
100 % exponierte
Gebäude
Anzahl 2025 0 0 E1-K-3 E1-F-2
100 % der nicht
betriebsnotwendigen Gebäude sind
klimaresilient
*)
2050
100 % nicht
betriebs-
notwendige
Gebäude
Anzahl
2025
0
0
E1-K-3
E1-F-3
*) Die Gebäude halten den im Zeitpunkt der Maßnahmenplanung abschätzbaren Folgen des Klimawandels stand und sind an veränderte Klimabedingungen
angepasst.
Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung
werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen.
Im folgenden Abschnitt werden Informationen zu Zielen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Anpassung an den
Klimawandel gegeben. Sofern der Status der Ziele bzw. der Maßnahmen in den folgenden Tabellen in schwarzer Farbe
geschrieben ist, bedeutet das, dass diese wie geplant verlaufen. Rote Farbe bedeutet, dass das Ziel bzw. die Maßnahme
in Verzug ist.
Ziel:
Präventive
Baumentfernung
„Bahnbegleitwald“
Bewirtschaftung von bis zu 90 km Bahnbegleitwald pro Jahr zur Reduktion
von Störungen durch Baumwürfe und -brüche bis Ende 2030
Status
Zielumfang
Die
Bewirtschaftung des Bahnbegleitwaldes erstreckt sich auf das gesamte Streckennetz.
I
n Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung
der #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Präventive
Baumentfernung –
„Bahnbegleitwald“
Das Ziel der präventiven Baumentfernung liegt darin, die Beeinträchtigung der Bahn durch
umstürzende Bäume oder herabbrechende Baumteile bei Starkwindereignissen, Schnee
und Eis bestmöglich zu reduzieren und damit die Verfügbarkeit und Sicherheit weiter zu
steigern. Da
s erwartete Ergebnis ist die Reduktion der Beeinträchtigungen im Bahnverkehr
durch umstürzende Bäume oder herabbrechende Baumteile.
I
n Umsetzung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
75
Ziel:
Klimafitter Schutzwald
Investitionen von 100.000 EUR pro Jahr für die Sicherstellung klimafitter Waldbestände bis 2030
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf den gesamten Schutzwald. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist im
Besitz von insgesamt 4.239 ha Wald in ganz Österreich, wovon 3.370 ha Schutzwald sind.
I
n Umsetzung Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen
vor.
Maßnahme:
Forstliche Tätigkeiten zur
Sicherstellung der
Schutzwaldfunktion
Durch Hitze- und Wasserstress oder durch Schädlinge kann die Schutzfunktion der Wälder
beeinträchtigt werden. Das
Naturgefahrenmanagement umfasst dabei auch forstliche
Tätigkeiten zur Sicherstellung der Schutzwaldfunktion in den alpinen Bereichen sowie zur
Gewährleistung eines sicheren und ungestörten Bahnbetriebs, da ungeeigneter Bewuchs
im Bahnumfeld den Bahnbetrieb negativ beeinflussen kann.
I
n Umsetzung
Ziel:
Klimarisikoanalyse Hitze &
starke Niederschläge
Durchführung einer Klimarisikoanalyse für die Klimagefahren Hitze und starke Niederschläge für
nicht betriebsnotwendige Immobilien
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf alle nicht betriebsnotwendigen Immobilien im Jahr 2024. Die
Klimagefahren Hitze und starke Niederschläge wurden anhand der Klimaszenarien,
welche in Kapitel E1 ESRS 1
– IRO 1 beschrieben werden, mit Expert:innen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns durchgeführt.
A
bgeschlossen
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt, liegen keine wesentlichen Änderungen
vor.
Maßnahme:
Klimarisikoanalyse für
Klimagefahren Hitze und
starke Niederschläge
Durchführung der Klimarisikoanalyse für nicht betriebsnotwendige Immobilien für die
Klimagefahren Hitze und starke
Niederschläge.
A
bgeschlossen
Ziel:
Klimarisikoanalyse alle
Klimagefahren
Durchführung einer Klimarisikoanalyse für alle weiteren wesentlichen Klimagefahren für nicht
betriebsnotwendigen Immobilien
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf alle
nicht betriebsnotwendigen Immobilien. Die Analyse wird für
wesentliche Klimagefahren außer Hitze und starke Niederschläge anhand der
Klimaszenarien, welche in Kapitel E1 ESRS 1
– IRO 1 beschrieben werden, mit
Expert:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns durchgeführt.
I
n Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von i
nternen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt, liegen keine wesentlichen Änderungen
vor.
Maßnahme:
Klimarisikoanalyse für alle
Klimagefahren außer
Hitze und starke
Niederschläge
Durchführung der Klimarisikoanalyse für nicht betriebsnotwendige Immobilien für
wesentliche Klimagefahren außer Hitze und starke
Niederschläge.
I
n Umsetzung
Seite 268 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
76
Ziel:
Maßnahmenplan
wesentliche Klimarisiken
Erstellung eines Maßnahmenplans für 100
% der exponierten nicht betriebsnotwendigen
Immobilien für sämtliche wesentliche Klimarisiken
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich
auf alle exponierten nicht betriebsnotwendigen Immobilien, welche
wesentlichen Klimarisiken ausgesetzt sind. Der Plan wird von Expert:innen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns erarbeitet.
I
n Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von internen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues
handelt, liegen keine wesentlichen Änderungen
vor.
Maßnahme:
Erarbeitung eines
Maßnahmenplans
Erarbeitung eines Maßnahmenplans für 100
% der exponierten nicht
betriebsnotwendigen Immobilien
.
I
n Umsetzung
Ziel:
Klimaresiliente
*)
nicht
betriebsnotwendige
Gebäude
100 % der nicht betriebsnotwendigen Gebäude sind klimaresilient
*)
Status
Zielumfang
Das Ziel bezieht sich auf alle nicht betriebsnotwendigen Immobilien. Expert:innen des
ÖBB
Infrastruktur-Konzerns werden die Klimaresilienz der nicht betriebsnotwendigen
Gebäude schrittweise erarbeiten.
I
n Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von i
nternen Fachexpert:innen im Zuge der Erarbeitung der
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie definiert.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt, liegen keine wesentlichen
Änderungen
vor.
Maßnahme:
Durchführung der
Maßnahmen
Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaresilienz bei exponierten
Gebäuden
.
I
n Umsetzung
*) Die Gebäude halten den im Zeitpunkt der Maßnahmenplanung abschätzbaren Folgen des Klimawandels stand und sind an veränderte Klimabedingungen
angepasst.
Sonstige Maßnahmen ohne direkten Zusammenhang zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich
Anpassung an den Klimawandel (Auszug)
*)
Status
Infra:wetter
Infra:wetter ist ein streckenbezogenes Wetterwarnsystem, das den User:innen
Informationen über Großwetterlagen und regionale meteorologische Verhältnisse sowie
auch eine Vorschau auf die kommenden 72 h bietet. Zusätzlich können über infra:wetter
Warnungen, beispielsweise Starkregen, Gewitter, Schneemengen, Stürme etc. in
verschiedenen Intensitätsstufen per E-Mail oder SMS versendet und den Nutzer:innen je
nach Anforderungswünschen an Warnstufen und Sendezeiten zugestellt werden. Damit
kann eine bestmögliche Vorbereitung und Planung auf die vorhergesagten
Wetterszenarien erfolgen.
A
bgeschlossen
Steinschlagschutz
Durch den Klimawandel können auch Steinschläge zunehmen. Dies vor allem durch
steigende Niederschlagsmengen, welche nach dem Einsickern in den Untergrund einen
erhöhten Wasserdruck auf das Gestein ausüben können. Neben der Errichtung von
Steinschlagschutznetzen wird aktuell auch die sogenannte Lichtwellenleitertechnologie in
der Detektion von Steinschlägen getestet. Lichtwellenleiter inklusive der dazugehörigen
Geräte zur Auswertung können Steinschläge im Gleisbereich durch Messung des
Steinschlagimpulses in den Untergrund erkennen und eine Warnmeldung per SMS oder
E-Mail senden.
A
bgeschlossen
Forschungsprojekt
KlimZug
KlimZug – Klimawandelanpassung im Zugverkehr durch
Prognose von Extremwetter und klimawandelbedingter Änderungen im Energiedargebot
A
bgeschlossen
*) Informationen gehen über ESRS-Anforderungen hinaus.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
77
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern benötigt zur Versorgung der Züge (Bereitstellung der Infrastruktur) sowie auch der
Betriebsanlagen (z. B. Bahnhöfe, Betriebsstätten) Strom, Gas und Wärme. Die Zahlen für den Energiebedarf in der
nachfolgenden Tabelle umfassen den gesamten ÖBB Infrastruktur-Konzern. Entsprechende Strategien (z.B. der weitere
Ausbau der erneuerbaren Energien oder der Ausstieg aus Öl und Gas) werden in Unterkapitel E1-2 näher erläutert.
Energieverbrauch in MWh
Energieträger
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Brennstoffverbrauch aus Kohle und
Kohleerzeugnissen
Hüttenkoks
76
53
23
43 %
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und
Erdölerzeugnissen
Heizöl
10.436
11.577
-1.141
-10 %
Treibstoff (Schienen-
und
Straßenfahrzeuge)
64.730
68.009
-3.278
-5 %
Summe
75.166
79.586
-4.420
-6 %
Brennstoffverbrauch aus Erdgas
Erdgas
1)
60.995
64.791
-3.795
-6 %
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen
Flüssiggas
318
198
120
60 %
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener
Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus
fossilen Quellen
Fernwärme und
Fernkälte
2)
52.099
58.556
-6.457
-11 %
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen
188.654
203.183
-14.529
-7 %
Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen,
einschließlich Biomasse
Holzpellets
1.798
1.428
371
26 %
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener
Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus
erneuerbaren Quellen
Bahnstrom
8.311
10.510
-2.199
-21 %
Drehstrom
231.568
234.851
-3.283
-1 %
Summe
239.879
245.361
-5.482
-2 %
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie,
bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt
Bahnstrom
3)
15.582
16.132
-550
-3 %
Drehstrom
6.566
4.305
2.261
53 %
Summe
22.148
20.436
1.711
8 %
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen
263.825
267.225
-3.400
-1 %
Gesamtenergieverbrauch
452.479
470.408
-17.929
-4 %
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch [%]
42 %
43 %
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch [%]
58 %
57 %
1)
Der Vorjahreswert wurde aufgrund einer korrigierten Datenzuweisung angepasst und unterscheidet sich daher von dem im Vorjahr veröffentlichten Wert.
2)
Der Fernwärme/Fernkälte Bezug setzt sich aus fossilen und erneuerbaren Quellen zusammen. Da eine Aufteilung für das laufende Geschäftsjahr nicht durchführbar
ist, wird der gesamte Energiebedarf der Fernwärme/Fernkälte den fossilen Quellen zugeschieden.
3)
Gemäß Energiestrategie definiert sich der Eigenversorgungsgrad als die Summe erneuerbarer Energie erzeugt aus Eigenproduktion sowie Partner-
Wasserkraftwerken
.
Eigenerzeugung
in MWh
2024 2023 Veränderung
Veränderung
in %
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
*)
1.291.742
1.199.024
92.718
8 %
*)
Gemäß Energiestrategie definiert sich der Eigenversorgungsgrad als die Summe erneuerbarer Energie erzeugt aus Eigenproduktion sowie Partner-
Wasserkraftwerken.
Der Bahnstrombedarf in der obigen Tabelle umfasst den Eigenbedarf der ÖBB-Infrastruktur AG für die Bereitstellung der
Infrastruktur, z. B. für Weichenheizungen. Dieser ist nur ein Teil des insgesamt bereitgestellten Bahnstroms (aus eigener
Erzeugung oder Partnerkraftwerken) und exkludiert den von Eisenbahnverkehrsunternehmen (z. B. ÖBB-
Personenverkehr AG) zur Traktion von Zügen eingesetzten Bahnstrom.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
78
Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
In der nachfolgenden Tabelle wird die Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
angeführt. Diese Angaben wurden aus dem Gesamtenergieverbrauch und den Nettoumsatzerlösen aus Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren abgeleitet. Klimaintensive Sektoren gemäß ESRS sind jene Sektoren, die in den Abschnitten A
bis H und in Abschnitt L, gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2022 / 1288, aufgeführt sind.
Energieintensität pro Nettoumsatzerlös in klimaintensiven Sektoren
*)
2024
Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro
Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh/Mio. Euro)
366
*)
Folgende klimaintensive Sektoren wurden zur Bestimmung der Energieintensität herangezogen: C- Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, D –
Energieversorgung, F – Baugewerbe/Bau, H – Verkehr und Lagerei, L – Grundstücks- und Wohnungswesen.
Der Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren beläuft sich auf 450.302 MWh. Die
Nettoumsatzerlöse aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (rd. 1.230,0 Mio. EUR) unterscheiden sich nur geringfügig
von den Gesamtnettoumsatzerlösen des Abschlusses des ÖBB Infrastruktur-Konzerns (rd. 1.232,0 Mio. EUR).
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern versteht sich, als Teil des ÖBB Konzerns, als eines der größten Klimaschutzunternehmen
Österreichs im Mobilitätsbereich. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, arbeitet der ÖBB Infrastruktur-Konzern
kontinuierlich an der (weiteren) Dekarbonisierung in den Bereichen Mobilität, Gebäude (und Betriebsanlagen) sowie
entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3). Details zu den entsprechenden Strategien sind in Kapitel E1-2 zu finden.
Die Einteilung von Treibhausgasemissionen in Scopes basiert auf dem „Greenhouse Gas Protocol
”. Scope 1 Emissionen
umfassen alle direkten Emissionen eines Unternehmens v. a. aus Verbrennungsprozessen (beispielsweise Verbrennung von
Treibstoffen oder Erdgas). Scope 2 Emissionen beinhalten indirekte Emissionen, die durch die Erzeugung
leitungsgebundener Energieträger entstehen – also von eingekauftem Strom, Dampf, Wärme oder Kälte. Scope 3
Emissionen umfassen alle anderen indirekten Treibhausgasemissionen, die entlang der Wertschöpfungskette eines
Unternehmens verursacht werden (beispielsweise durch beschaffte Waren und Dienstleistungen, bei der Abfallentsorgung
oder durch Mitarbeiter:innen Mobilität).
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Treibhausgasemissionen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Seite 271 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
79
THG-Emissionsreduktionsziel
Treibhausgasemissionen [in t CO
2
e]
2024
2023
Veränderung
Vorjahr in %
Basisjahr 2022
Ziel 2030
Zielerreichungs
grad 2024
(Veränderung zum
Basisjahr)
Scope 1
1)
Erdgas
2)
12.226,5
12.987,3
-6 %
Feste und flüssige Brennstoffe
2.929,7
3.204,7
-9 %
Treibstoff (Schienen- und
Straßenfahrzeuge)
16.543,1
17.381,0
-5 %
Kältemittel & SF6
977,8
776,8
26 %
Summe Scope 1
32.677,2
34.349,8
-5 %
38.333,9
15.496,1
-15 %
Scope 2
Bahnstrom
1,5
2,1
-29 %
Drehstrom
71,2
81,8
-13 %
Fernwärme und Fernkälte
6.860,7
7.711,0
-11 %
Summe Scope 2 marktbezogen
6.933,4
7.794,9
-11 %
6.424,4
8.555,0
3)
8 %
Summe Scope 2 standortbezogen
51.798,4
53.096,2
-2 %
Scope 3
1. Erworbene Waren und
Dienstleistungen
22.899,8
14.330,6
60 %
13.752,3
2. Investitionsgüter
756.646,0
651.086,5
16 %
616.022,5
2.a Investitionsgüter
Schieneninfrastruktur
4)
375.173,0
365.998,4
3 %
323.934,3
-10 %
0 %
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Brennstoffen und Energie
2)
13.931,2
14.570,2
-4 %
16.614,1
4. Vorgelagerter Transport und
Vertrieb
32.698,8
25.843,3
27 %
25.454,8
5. Abfallaufkommen in Betrieben
58 385,0
60.981,0
-4 %
60.409,0
6. Geschäftsreisen
Nicht
wesentlich
7. Pendelnde Arbeitnehmer:innen
5)
13.456,2
13.375,6
1 %
13.683,9
8. Vorgelagerte geleaste
Wirtschaftsgüter
Nicht
wesentlich
9. Nachgelagerter Transport
Nicht
wesentlich
10. Verarbeitung verkaufter Produkte
Nicht
wesentlich
11. Verwendung verkaufter Produkte
103.821,8
106.168,0
-2 %
110.513,5
12. Behandlung von Produkten am
Ende der Lebensdauer
Nicht
wesentlich
13. Nachgelagerte geleaste
Wirtschaftsgüter
11.848,0
10.983,1
8 %
12.521,1
14. Franchises
Nicht
wesentlich
15. Investitionen
99.414,5
67.820,0
47 %
74.770,4
Summe Scope 3
1.113.101,4
965.158,3
15 %
943.741,6
Gesamtemissionen marktbezogen
1.152.712,0
1.007.303,1
14 %
988.499,9
Gesamtemissionen standortbezogen
1.197.576,9
1.052.604,4
14 %
1)
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern ist nicht von regulierten Emissionshandelssystemen (EU EHS) betroffen.
2)
Der Erdgas-Vorjahreswert wurde aufgrund einer korrigierten Datenzuweisung angepasst. Der Wert unterscheidet sich daher von dem im Vorjahr veröffentlichten
Wert.
3)
Der Fernwärmeverbrauch wird durch die Umstellung der Öl- und Gasheizungen auf alternative Energieträger bis zum Jahr 2030 vorerst steigen, danach u. a. durch
die Dekarbonisierungsprogramme der Fernwärmeanbieter sinken.
4)
Beinhaltet die Investitionstätigkeiten in Schieneninfrastruktur, welche durch die Scope 3 Zielsetzung aus E1-3 E1-4 abgedeckt sind. Die Zielsetzung bezieht sich auf
die im Jahr 2022 verbauten Materialien und Gewerke. Aufgrund von Schwankungen im Baugeschehen, bedingt durch Projektzusammensetzungen, notwendige
Instandhaltungstätigkeiten und unvorhersehbare Ereignisse, kann es bei der Darstellung in der Treibhausgasbilanz zu einer Steigerung der Treibhausgasemissionen
kommen, obwohl die Zielsetzung erreicht wurde. Dies ist dadurch gegeben, dass trotz einer erzielten Einsparung, größere Investitionen und daher Materialmengen
notwendig sein können, weswegen die Gesamttreibhausgasbilanz steigt. Für die genaue Erklärung der Zielsetzung und die Nachvollziehbarkeit der Zielerreichung
sei daher auf E1-3 E1-4 verwiesen. Da der Anteil an Scope 3 Emissionen aus Kategorie 2 aktivitätsbezogen berechnet wurde (siehe dazu auch nachfolgende Tabelle
zur detaillierten Beschreibung der Berechnungen), wird er aus dem Spend-Based Ansatz herausgelöst und entspricht daher nicht den Werten des ÖBB Konzerns,
welcher einen gänzlich Spend-Based berechneten Ausgangswert beinhaltet.
5)
Stellt keine wesentliche THG-Kategorie dar, wird jedoch freiwillig berichtet. Für genauere Informationen wird auf die nachstehende Tabelle zu weiterführenden
Beschreibungen der Scope 3 THG-Kategorien verwiesen.
Seite 272 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
80
Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen
Treibhausgasemissionen aus biogenen Energieträgern – diese sind nicht in der obigen Tabelle enthalten – betragen für
Scope 1 10,8 t CO
2
e (2024) bzw. 8,6 t CO
2
e (2023). Für Scope 2 wird der Anteil an Biomasse oder an biogenem CO
2
nicht
getrennt angegeben.
Für die Berechnung verwendete Emissionsfaktoren entsprechen den jeweils aktuell verfügbaren Emissionsfaktoren des
Umweltbundesamts (Stand 2023). Für den Bahnstrom in Österreich erfolgt eine jährliche extern verifizierte Berechnung
des Emissionsfaktors auf Basis der Herkunftsnachweise. Darüber hinaus kann es zu Sprüngen in den Verbrauchswerten
aufgrund unterschiedlicher Witterungsverläufe und Anlagennutzungen kommen. Die angegebenen Scope 1 und Scope 2
Treibhausgasemissionen entsprechen der zu Rechnungslegungszwecken konsolidierten Gruppe. Es liegen im Sinne der
Berichterstattung keine nicht vollkonsolidierten Beteiligungen vor, bei denen operative Kontrolle besteht. Im Vergleich
zum Vorjahr gibt es keine wesentlichen Änderungen im Unternehmen, die Auswirkungen auf die jährliche Vergleichbarkeit
der Scope 1 und Scope 2 Emissionen haben.
Die marktbasierte Methode (Market-based) spiegelt Emissionen aus Strom wider, den Unternehmen bewusst – mittels
vertraglich geregelter Instrumente – gewählt haben (z. B. Grünstrom). Die standortbasierte Methode (Location-based)
hingegen spiegelt die durchschnittliche Emissionsintensität eines Energieträgers in der jeweiligen Region wider
(Verwendung durchschnittlicher Emissionsfaktoren, z. B. des jeweiligen Landes). Sowohl Bahnstrom als auch Drehstrom
stammen zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen (selbst erzeugt oder vertraglich mit Herkunftsnachweisen bezogen).
Rund 60 % des Bahnstroms stammen aus Eigenversorgung (Eigenerzeugung und von langfristig gebundenen Partnern) –
das restliche Drittel wird auf dem Strommarkt zugekauft und mit Herkunftsnachweisen hinterlegt. Drehstrom wird am
Strommarkt zugekauft und seitens der Energieversorger mit Herkunftsnachweisen hinterlegt.
Scope 3 Treibhausgasemissionen
Die Scope 3 Treibhausgasemissionen – gegliedert in die Kategorien entsprechend dem GHG Protocol – können aus der
obigen Tabelle entnommen werden. Wie aus der dargestellten Tabelle ersichtlich stellen die Scope 3
Treibhausgasemissionen die größte Kategorie im Vergleich zu den Scope 1 und 2 Emissionen dar. Dies ist klar darin
begründet, dass viele Materialien und Produkte, die für die Umsetzung der Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns notwendig sind, sehr emissionsintensiv in der Herstellung sind. Aufgrund dessen wurden diese auch in die
Bewertung der Übergangsrisiken miteinbezogen und können im Unterkapitel ESRS 2 IRO-1 genauer nachgelesen werden.
Aufgrund dieser starken Abhängigkeit wurden auch die sektorspezifischen Übergangspfade der relevanten Industrien
gemäß SBTi berücksichtigt.
Die Wirtschaftstätigkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG, welche die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Scope 3 ergeben, sind keiner Veränderung über die Jahre, hingehend zu anderen Wertschöpfungen,
unterworfen, weswegen keine signifikanten Änderungen der relevanten Aspekte der Wertschöpfungskette vorliegen.
Daher ist in dieser Hinsicht eine gute Vergleichbarkeit zu den Vorjahren gegeben. Im Zuge der Aktualisierung der Scope 3
Treibhausgasbilanz für das Berichtsjahr 2024 wurden alle Scope 3 Kategorien gemäß GHG-Protocol im Zusammenhang
mit den Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns auf ihre Relevanz, auch im Zusammenhang mit den
Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel ESRS 2 IRO-1) überprüft. Die Ergebnisse können in
nachfolgender Darstellung eingesehen werden.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
81
Scope 3 Kategorie
gemäß GHG
Protocol
Weiterführende Beschreibung
Wesentlichk
eit
Basis der
Berechnung
1)
1. Erworbene
Waren und
Dienstleistungen
2)
Für die Berechnung der Scope 3-THG-Emissionen wurden durchschnittliche
Emissionsfaktoren angewandt, die im Zuge der Treibhausgasbilanzierung auf
ÖBB Konzernebene für die wichtigsten Treiber festgelegt wurden. Diese
wurden gemeinsam mit externer Unterstützung durch das Umweltbundesamt
festgelegt und nehmen Rücksicht auf die Emissionsintensitäten der
Beschaffungen. Die Grenzen beziehen sich auf die finanziellen Mittel, die
seitens ÖBB Infrastruktur-Konzern für die Investitionen aufgewandt wurden.
Zur Berechnung wurden die zuvor beschriebenen Emissionsfaktoren mit dem
investierten Finanzmittel multipliziert, um CO
2
e zu erhalten. Sie beziehen sich
auf die vollkonsolidierten Teile des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Kategorie
ist in die Treibhausgasbilanz zu inkludieren, da sie einen wesentlichen
Ressourcenzufluss darstellt. Die Unsicherheiten, die sich durch die
Anwendung der beschriebenen Näherung ergeben, sind eine potenzielle
Veränderung in der tatsächlichen Zusammensetzung der Beschaffung sowie
eine Ungenauigkeit der Emissionsfaktoren aufgrund der Generalisierung über
die beschafften Produkte hinweg. Die Anwendbarkeit dieser Vorgehensweise
als Schätzung ist dennoch gegeben, da aufgrund der externen
Expert:inneneinschätzung und auf Basis der verfügbaren Informationen die zu
diesem Zeitpunkt bestmögliche Näherung vorgenommen wurde. In den
Folgejahren soll die Berechnung für wesentliche Beschaffungsgruppen
innerhalb der Kategorie weiterentwickelt werden, indem in Richtung einer
aktivitätsbasierten Berechnung gearbeitet werden soll.
Wesentlich
[i]
2. Investitionsgüter
Für die Berechnung der THG-Emissionen wurde im ersten Schritt das
investierte Finanzvolumen mit den dahinterliegenden Wirtschaftstätigkeiten,
Materialien und THG-Intensitäten genauer betrachtet. Dabei wurden die
verbauten Mengen erhoben. Diese wurden für die Schieneninfrastruktur mit
den THG-Emissionswerten aus dem SCHIG-Bericht
32
verknüpft, um für diese
Investitionen aktivitätsbasierte THG-Berechnungen vorzunehmen. Für die
weiteren Tätigkeiten, neben dem Bau und der Instandhaltung der
Schieneninfrastruktur, wurden die für die Treibhausgasbilanz relevanten
Investitionsvolumina mittels Durchschnittsfaktor bewertet. Dieser wurde
gemeinsam durch externe Expert:innen des Umweltbundesamts anhand des
durchschnittlich beschafften Investitionsbudgets festgelegt. Die Grenzen
beziehen sich auf die finanziellen Mittel, die seitens ÖBB Infrastruktur-
Konzern für die Investitionen aufgewandt wurden und inkludieren die
vollkonsolidierten Teile des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Kategorie ist in
die Treibhausgasbilanz zu inkludieren, da sie den wesentlichsten Treiber
darstellt (siehe Treibhausgasbilanz). Die Unsicherheiten, die sich durch die
Berechnung ergeben sind nicht wesentlich.
Wesentlich
[a] 39 %
[i] 50 %
[p] 11 %
3. Tätigkeiten im
Zusammenhang
mit Brennstoffen
und Energie
Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren werden vom
Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt. Sie werden mit den relevanten
Mengen, die intern erfasst werden, zusammengeführt, um die THG-
Emissionen zu berechnen. Die Grenzen beziehen sich auf die durch den
ÖBB Infrastruktur-Konzern verbrauchten Mengen an Brennstoffen und
Energie. Es werden die vollkonsolidierten Teile des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
abgedeckt. Die Kategorie ist in die Treibhausgasbilanz zu inkludieren, da sie
einen relevanten Treiber darstellt. Es liegt keine hohe Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
4. Vorgelagerter
Transport und
Vertrieb
Der vorgelagerte Transport wird im Zusammenhang mit den als wesentlich
identifizierten beschafften Waren, Dienstleistungen und Kapitalgütern
festgelegt. Der Treibhausgasemissionsfaktor ist mithilfe externer
Beratungsleistung festgelegt worden. Die Grenzen beziehen sich auf die
Geschäftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns und die
vollkonsolidierten Gesellschaften. Es liegt aufgrund des internen
Erfahrungsschatzes und der externen Informationen dazu keine hohe
Unsicherheit vor.
Wesentlich
[i]
32
https://www.schig.com/fileadmin/Media/Blogs/2023/20221216_BER_THG-Emissionen_Bau_v0.pdf.
Seite 274 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
82
5.
Abfallaufkommen
in Betrieben
Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren sind gemeinsam mit dem
Umweltbundesamt festgelegt worden. Die Hochrechnung erfolgt durch das
Umweltbundesamt basierend auf den Abfalldaten des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns. Die Grenzen beziehen sich auf die Geschäftstätigkeiten des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns und die vollkonsolidierten Gesellschaften. Die
Kategorie ist in die Treibhausgasbilanz zu inkludieren, da sie einen relevanten
Treiber darstellt. Es liegt keine hohe Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
6. Geschäftsreisen
Die THG-Emissionen bei Geschäftsreisen wurden im Zuge der Aktualisierung
des THG-Inventars evaluiert und stellen keinen wesentlichen Aspekt dar. Dies
begründet sich einerseits darauf, dass viele Dienstreisen durch die Bahn
umsetzbar sind - auch aufgrund der grundsätzlichen Wirtschaftstätigkeit der
Infrastruktur innerhalb von Österreich - und andererseits auf dem Umstand,
dass in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Aspekte
hierzu identifiziert wurden. Darüber hinaus kann auf Basis der Vorjahre
abgeleitet werden, dass die Treibhausgasemissionen die aus der Kategorie
resultieren von untergeordneter Rolle sind.
Nicht
wesentlich
7. Pendelnde
Arbeit-
nehmer:innen
3)
Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren sind gemeinsam mit dem
Umweltbundesamt festgelegt worden. Die Hochrechnung erfolgt basierend
auf den Angaben des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die Grenzen beziehen sich
auf den ÖBB Infrastruktur-Konzern und die vollkonsolidierten Gesellschaften.
Die Kategorie ist in der Treibhausgasbilanz inkludiert, obwohl sie keine
wesentliche Auswirkung, Risiko oder Chance gemäß DWA bedingt, da sie für
ein Unternehmen in der Mobilitätsbranche relevant ist und daher freiwillig
berichtet wird. Es liegt keine hohe Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
8. Vorgelagerte
geleaste
Wirtschaftsgüter
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da sich die Immobilien und
Anlagen im Besitz des Unternehmens befinden.
Nicht
wesentlich
9. Nachgelagerter
Transport
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da keine nachgelagerten,
physischen Produkte in wesentlichem Ausmaß verkauft werden.
Nicht
wesentlich
10. Verarbeitung
verkaufter
Produkte
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da keine nachgelagerten,
physischen Produkte zur Weiterverarbeitung verkauft werden.
Nicht
wesentlich
11. Verwendung
verkaufter
Produkte
Die Kategorie wurde im Zuge des Updates der wesentlichen Kategorien als
relevant identifiziert. Sie umfasst die Emissionen durch die Nutzung der
Schieneninfrastruktur durch Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Berechnung
erfolgt auf Basis der intern vorliegenden Daten der Netznutzung mit den
jeweiligen Emissionsfaktoren. Die Emissionsfaktoren sind durch das
Umweltbundesamt bestätigt. Die Grenze der Betrachtung bezieht sich auf die
ÖBB Infrastruktur AG, da diese nur hier Anwendung findet. Es liegt keine
hohe Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
12. Behandlung
von Produkten am
Ende der
Lebensdauer
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da keine nachgelagerten,
physischen Produkte in relevantem Ausmaß verkauft werden, wodurch eine
Behandlung am Lebenszyklusende anfallen würde. Die Anlagen und
Immobilien, die errichtet werden, bleiben ein Teil des Anlagevermögens des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Nicht
wesentlich
13. Nachgelagerte
geleaste
Wirtschaftsgüter
Die zur Berechnung verwendeten Emissionsfaktoren sind gemeinsam mit dem
Umweltbundesamt festgelegt worden. Die Hochrechnung erfolgt basierend
auf den intern vorliegenden Daten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die
Grenzen beziehen sich auf die Geschäftstätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns und die vollkonsolidierten Gesellschaften. Die Kategorie ist in die
Treibhausgasbilanz zu inkludieren, da sie einen relevanten Treiber darstellt. Es
liegt keine hohe Unsicherheit vor.
Wesentlich
[a]
14. Franchises
Die THG-Kategorie wurde im Zuge der Aktualisierung des THG-Inventars
kontrolliert und es konnte kein wesentlicher Anwendungsfall für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern festgestellt werden, da keine Franchise-Struktur
Anwendung findet.
Nicht
wesentlich
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83
15. Investitionen
Die Kategorie wurde im Zuge des Updates der wesentlichen Kategorien als
relevant identifiziert. Sie umfasst die Scope 1, 2 und 3 Emissionen der nicht
vollkonsolidierten Beteiligungen, für die keine operative Kontrolle gemäß
ESRS vorliegt und welche Teil der Wertschöpfungskette sind. Dies betrifft die
Beteiligungen an der Weichenwerk Wörth GmbH sowie an der Galleria di
Base del Brennero – Brenner Basistunnel BBT SE.
Da bei dem Bauvorhaben des Brenner-Basistunnels aktuell keine Umsätze
erwirtschaftet werden, weil es sich um ein Bauvorhaben handelt, wird über
die gemäß GHG-Protocol zulässige Berechnungsmethode hinaus,
aktivitätsbasiert die Bautätigkeit analog zu der internen Berechnung von
Scope 3.2 vorgenommen. Die Scope 1 und 2 Emissionen der Weichenwerk
Wörth GmbH wurden von der Beteiligung abgefragt und liegen auf Basis von
Primärdaten vor. Die Scope 3 Emissionen der Weichenwerke Wörth GmbH
wurden aus dem Anteil der Scope 3 Emissionen des Voest-Alpine-Konzerns
33
in Relation zu den erwirtschafteten Umsatzerlösen berechnet. Es liegt keine
hohe Unsicherheit vor. Aufgrund abweichender Bilanzperioden der ÖBB
Infrastruktur AG und ihrer Beteiligungen werden die aktuellsten, verfügbaren
Daten der Beteiligungen verwendet. Es sind zwischen den Berichtsstichtagen
keine wesentlichen Ereignisse vorgefallen, die sich auf die
Treibhausgasemissionen dieser Kategorie auswirken.
Wesentlich
[a]
[i]
1)
[i] Investitionsbasierte Berechnung („Spend based“) ggf. inkl. % des Anteils in der jeweiligen Scope 3 Kategorie im Berichtsjahr, sofern keine Angabe vorliegt, sind
100 % der Kategorie entsprechend der Angabe berechnet worden [a] Aktivitätsbezogene Berechnung ggf. inkl. % des Anteils in der jeweiligen Scope 3 Kategorie
im Berichtsjahr, sofern keine Angabe vorliegt, sind 100 % der Kategorie entsprechend der Angabe berechnet worden [p] Hersteller Primärdaten – ggf. inkl. % des
Anteils in der jeweiligen Scope 3 Kategorie im Berichtsjahr, sofern keine Angabe vorliegt, sind 100 % der Kategorie entsprechend der Angabe berechnet worden.
Die Primärdaten verwenden die für den überwiegenden Anteil des Berichtszeitraums verfügbaren EPDs der Hersteller.
2)
Gekennzeichnete Scope 3 Treibhausgasemissionskategorien wurden unter der Verwendung von Näherungen oder Schätzungen berechnet, welche verstärkte
Unsicherheit in den Ergebnissen bedingen können.
3)
Gekennzeichnete Scope 3 Treibhausgasemissionskategorie ist auf freiwilliger Basis berichtet und unterliegt keiner Wesentlichkeit gemäß doppelter
Wesentlichkeitsanalyse.
Über alle Scope 3 Treibhausgaskategorien hinweg beträgt der Anteil der Aktivitäts- bzw. Primärdaten basierten Bewertung
im Berichtsjahr 59 %.
Es liegen im Sinne der Berichterstattung keine nicht vollkonsolidierten Beteiligungen vor, bei denen operative Kontrolle
besteht. Alle anderen Grenzen der Bewertungen der Scope 3 Emissionen für vollkonsolidierte Beteiligungen sowie jene
über die keine operative Kontrolle besteht, welche aber ein Teil der Wertschöpfungskette sind, wird in obenstehender
Tabelle genauer eingegangen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten bei Herstellungsprozessen der vorgelagerten
Wertschöpfungskette für wesentliche Materialien und Produkte, ist der biogene Anteil an Scope 3 Treibhausgasemissionen
nicht relevant. Dies ist bedingt durch den hohen Energiebedarf der Herstellungsprozesse in den Industrien der
vorgelagerten Wertschöpfungskette wie Zement-, Stahlindustrie oder metallherstellende und verarbeitende Unternehmen,
welche hochenergetische Brennstoffe beziehungsweise Energiequellen benötigen. Bei der Darstellung der Scope 3
Treibhausgasemissionen kommen keine Emissionsgutschriften zur Anwendung.
Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse
In der nachfolgenden Tabelle wird die Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse für das Berichtsjahr
dargestellt. Die zur Berechnung verwendeten Nettoumsatzerlöse entsprechen jenen des Abschlusses des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns (Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2024).
Treibhausgasintensität pro Nettoumsatzerlös
2024
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatzerlös (t CO
2
e / Mio. Euro)
972
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatzerlös (t CO
2
e / Mio. Euro)
936
33
https://www.voestalpine.com/group/static/sites/group/.downloads/de/aktie/adhoc/gj-2023-24/2024-corporate-responsibility-bericht.pdf.
Seite 276 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
84
E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-
Zertifikate
Die ÖBB-Infrastruktur AG bietet Kund:innen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) aktuell zwei Bahnstromprodukte an. Dabei
handelt es sich um das Standardbahnstromprodukt „railpower basic“ sowie um das CO
2
-emissionsneutrale
Bahnstromprodukt „railpower zero“.
In beiden Fällen wird durch den Erwerb von Herkunftsnachweisen eine hundertprozentige Abdeckung der
Stromaufbringung aus erneuerbaren Energien sichergestellt. Der wesentliche Unterschied ist, dass für das Produkt
railpower zero CO
2
e-Kompensationsprojekte außerhalb der Wertschöpfungskette für die vorgelagerten CO
2
e-Emissionen
(Scope 3 Emissionen) finanziert werden. Hierbei handelt es sich u. a. um Solar- und Windkraftprojekte in Madagaskar,
Namibia oder Ägypten.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Berichtsjahr gelöschten CO
2
-Zertifikate. Von den 1.783 t CO
2
e-
Emissionen, die im Jahr 2024 gelöscht wurden, entsprechen 100% dem anerkannten Qualitätsstandard VCS (Verified
Carbon Standard). Die Menge an gelöschten CO
2
-Zertifikaten basiert generell auf vertraglich festgelegten Planmengen.
Basierend auf den Planwerten kann für 2025 aus derzeitiger Sicht eine Gesamtmenge von rd. 1.600 t CO
2
e an CO
2
-
Zertifikaten außerhalb der Wertschöpfungskette angenommen werden. Die unten angeführten CO
2
-Zertifikate werden
getrennt von den Treibhausgasemissionen und den Treibhausgas-Emissionsreduktionszielen des Unternehmens verwendet.
Im Berichtsjahr gelöschte CO₂-Zertifikate
2024
Gesamt (t CO₂e)
1.783
Anteil von Reduktionsprojekten (in %)
100 %
Anerkannter Qualitätsstandard: VCS (in %)
100 %
Anteil von Projekten innerhalb der EU (in %)
0 %
Anteil von CO₂-Zertifikaten, die als entsprechende Anpassung gelten (in %)
0 %
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
E4 Übersicht
Im Folgenden befindet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Unterthema
Nr.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen
1) 2)
Art der
Auswirkung
bzw.
Risiko/Chance
Zeithorizont
Angaben zur Wertschöpfungskette
bei Auswirkungen
Direkte
Ursachen
des
Biodiversität
sverlusts
E4-A-1
Flächeninanspruchnahme und damit
einhergehende temporäre oder
dauerhafte
Lebensraumveränderungen aufgrund
der Errichtung von
Verkehrsinfrastruktur sowie damit
verbundener Anlagen
3)
Negativ
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
E4-A-2
Beeinträchtigung der Flora durch Bau-
und Instandhaltungsmaßnahmen
(Schaffung von
Ausbreitungskorridoren invasiver
Arten / Vegetationskontrolle)
Negativ
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
85
Auswirkung
en auf den
Zustand der
Arten
E4-A-3
Einfluss auf Gewässerökologie und -
biozönose durch den Betrieb von
Wasserkraftwerken
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
E4-A-4
Direkte negative Auswirkungen auf
die Fauna durch Bahnbau und -
betrieb (Vogelanprall, Elektrokution,
Tierkollisionen auf Gleisen)
Negativ
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
E4-A-5
Lebensraumzerschneidung und
Barrierewirkung der
Verkehrsinfrastruktur für verschiedene
Tierarten
Negativ
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
Auswirkung
en auf den
Umfang und
den Zustand
der
Ökosysteme
E4-A-1
Flächeninanspruchnahme und damit
einhergehende temporäre oder
dauerhafte
Lebensraumveränderungen aufgrund
der Errichtung von
Verkehrsinfrastruktur sowie damit
verbundener Anlagen
3)
Negativ
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
3)
Mehrfachnennung der Auswirkung in der Tabelle, da Auswirkung für mehrere Unterthemen wesentlich ist.
E4-1 Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und
Geschäftsmodell
Für den ÖBB Infrastruktur-Konzern wurde eine Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells und der Strategie gegenüber
Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosysteme durchgeführt. Für die Bewertung wurde der LEAP
(Locate, Evaluate, Assess, Prepare)-Ansatz
34
gemäß ESRS herangezogen. Die Basis bildet die doppelte
Wesentlichkeitsanalyse einschließlich der getroffenen Annahmen und Zeithorizonte mit den ermittelten Auswirkungen,
Risiken und Chancen der eigenen Tätigkeiten sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (siehe Unterkapitel
ESRS 2 IRO-1) und eine im Anschluss vorgenommene vertiefende Recherche. Zusätzlich wurden Erkenntnisse aus den
Stakeholder:innen-Interviews der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit Fachexpert:innen im Bereich Biodiversität
berücksichtigt.
Im ersten Schritt wurden die relevanten Standorte des ÖBB Infrastruktur-Konzerns definiert und die wesentlichen
Auswirkungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachtet sowie die jeweiligen Abhängigkeiten analysiert, welche
im Unterkapitel ESRS 2 IRO-1 ausgewiesen sind. Es wurden keine Abhängigkeiten in direktem Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen festgestellt. Ökosystemdienstleistungen sind für den ÖBB Infrastruktur-Konzern
und damit auch für die Bewertung der Abhängigkeiten nicht wesentlich und wurden dementsprechend nicht weiter
betrachtet. Allerdings wurden Abhängigkeiten in Verbindung mit dem Klimawandel erkennbar, welche thematisch durch
Angaben in dem Kapitel E1 Klimawandel abgedeckt sind.
Anschließend wurde die Analyse der Risiken vorgenommen. Es wurde zwischen Übergangsrisiken, physischen und
systemischen Risiken unterschieden. Die Analyse hat kein wesentliches Risiko ergeben. In diesem Zusammenhang ist
darauf hinzuweisen, dass die bestehende Datenlage bei den systemischen Risiken in Bezug auf Kipp-Punkte,
Ansteckungsrisiken oder grundlegenden Auswirkungen des Verlusts an biologischer Vielfalt noch nicht in ausreichender
Art und Weise vorliegt, um detaillierte Rückschlüsse für den ÖBB Infrastruktur-Konzern abzuleiten.
Die Resilienzanalyse hat ergeben, dass kein Risiko im Bezug auf biologischer Vielfalt und Ökosysteme ermittelt wurde,
welches das Geschäftsmodell sowie die Strategie des ÖBB Infrastruktur-Konzerns wesentlich beeinträchtigt.
34
LEAP-Ansatz: Vierstufige Methode 1. Ermittlung wesentliche Standorte in Bezug auf Biodiversität (Locate), 2. Bewertung der Auswirkungen der Standorte
(Evaluate), 3. Beurteilung der Risiken und Chancen bezüglich Biodiversität (Assess), 4. Entwicklung von Strategien und Maßnahmen (Prepare).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat wesentliche Standorte in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme definiert. Als
wesentliche Standorte werden das gesamte Streckennetz sowie die Wasserkraftwerke gesehen, welche durch die Nutzung
bzw. den Betrieb Einfluss auf die Umgebung nehmen können.
Die zwei oben genannten Standortkategorien, das Streckennetz sowie die Wasserkraftwerke, überschneiden sich teilweise
mit Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
35
(siehe Abbildung). Beide Standortkategorien umfassen großflächige und
teilweise zusammenhängende Gebiete, daher können keine einzelnen Standorte ausgewiesen werden. In Österreich sind
gemäß der in der Bundesverfassung festgelegten kompetenzrechtlichen Aufteilung die einzelnen Bundesländer für
Umsetzung und Einhaltung von Arten- und Naturschutzrecht zuständig. Diese vollziehen die Landesnaturschutzgesetze
sowie die zugehörigen Verordnungen und überwachen den ökologischen Zustand der Gebiete. Durch Bautätigkeiten
werden projektspezifisch Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität beeinflusst. Allerdings werden sämtliche
Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Schutzgüter und im Einklang mit Natur- und Artenschutzrecht
geplant. Dies wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens von den zuständigen Behörden geprüft. Über Gutachten und
Bescheidauflagen wird sichergestellt, dass die Baumaßnahmen im Einklang mit den jeweiligen Natur- und
Artenschutzanforderungen umgesetzt werden. Bei UVP-pflichtigen Vorhaben werden zusätzlich weitere Maßnahmen, wie
die Installation einer Umweltbaubegleitung und Maßnahmenmonitorings umgesetzt. Hierzu kommen auch spezifische
umwelt- und naturschutzbezogene Regelwerke zum Einsatz. Die Berücksichtigung der Roten Listen gefährdeter Arten je
Bundesland wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die oben beschriebenen Abläufe gewährleistet. Aufgrund
der oben angeführten Erläuterung gibt es kein eigenes Konzept für Standorte in oder in der Nähe von Gebieten
schutzbedürftiger Biodiversität.
In der folgenden Abbildung sind die Berührungspunkte der wesentlichen Standorte mit Gebieten schutzbedürftiger
Biodiversität ausgewiesen und die jeweiligen Bundesländergrenzen ersichtlich. Für die Einhaltung der
Landesnaturschutzgesetze ist, wie im vorangegangenen Absatz angeführt, das jeweilige Bundesland und dessen Behörde
zuständig.
35
Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität umfassen Natura-2000-Gebiete, UNESCO-Weltnaturerbestätten, Biodiversitäts-Schwerpunktgebiete (sog. Key
Biodiversity Areas) sowie IUCN-Schutzgebiete Kategorie I–IV.
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87
Diese wesentlichen Standorte – das Streckennetz sowie die Wasserkraftwerke – des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
überschneiden sich mit einer Gesamtfläche von 44.135 ha mit den Gebieten schutzbedürftiger Biodiversität (siehe
Abbildung oben).
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche negative Auswirkungen in Bezug auf Landdegradation
und Bodenversiegelung festgestellt, welche im Unterkapitel ESRS 2 IRO-1 aufgeführt und nachzulesen sind.
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zuge der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie die Einbindung der Interessenträger:innen wird unter Kapitel ESRS 2 IRO-1 näher
beschrieben. Nähere Informationen zu Standorten und Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität sind unter
Unterkapitel SBM-3 zu finden.
E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Das folgende Konzept spielt für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen eine entscheidende Rolle:
Nr.
Konzept
Beschreibung
E4-K-1
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategi
e
1) 2) 3)
–
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele
zu bestimmten Fokusthemen (Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den
Klimawandel, Dekarbonisierung sowie Biodiversität) und ist eine Ergänzung zur
#INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der Biodiversität sind folgende
Stoßrichtungen in der Strategie formuliert: [E4, 23 b]
–
Wir leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Status und Trends bei Arten und
Lebensräumen
–
Wir tragen zum Schutz und zur Vernetzung ökologisch wertvoller Lebensräume
bei
–
Wir wirken bei der Wiederherstellung für Biodiversität besonders wichtiger
Ökosysteme mit
–
Wir setzen uns für eine effiziente Flächeninanspruchnahme und eine Reduktion
der Fragmentierung ein
–
Wir stärken das Bewusstsein unserer Mitarbeiter:innen durch Schulungs- und
Weiterbildungsangebote und führen Initiativen im Bereich der Biodiversität
durch
–
Wir unterstützen Forschungsprojekte zur Verbesserung der Biodiversität
1)
Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
2)
Strategie und enthaltene Stoßrichtungen beziehen sich auf die Einflussfaktoren Landnutzungsänderungen und invasive gebietsfremde Arten.
3)
Das angeführte Konzept nimmt keinen Bezug auf die folgenden Aspekte, da im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse keine Wesentlichkeiten ermittelt
wurden: Abhängigkeiten, physische Risiken, Übergangsrisiken, Chancen, Auswirkungen mit Bezug auf soziale Folgen, Rückverfolgbarkeit von Produkten,
Bestandteilen und Rohstoffen sowie Produktion, Beschaffung und Verbrauch aus Ökosystemen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen.
E4-3 E4-4 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen Zielsetzungen rund um Themen der biologischen
Vielfalt und Ökosysteme im ÖBB Infrastruktur-Konzern. Die Ziele werden den Stufen der Abhilfemaßnahmenhierarchie
zugeordnet.
Bei der Festlegung der Ziele wurden die wesentlichen Auswirkungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.
Es wurden keine ökologischen Schwellenwerte bei der Zielfindung angewandt. Die definierten Ziele basieren auf der
österreichweiten Biodiversitäts-Strategie 2030+, welche von der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 abgeleitet wurde.
Seite 280 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
88
Ziel
Zieljahr
Ziel-
niveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2024
Abhilfemaß-
nahmen-
hierarchie
1)
Konzepte
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
2)
Errichtung von
Wildtierquerungshilfen am
Bestandsnetz
2035
3
Anzahl
2024
0
0
[1]
[2]
E4-K-1
E4-A-4
E4-A-5
Ausbau der
Vogelschutzsicherung der
Oberleitungen
2030
1.000
Km
2018
200
752,7
[1]
[2]
E4-K-1
E4-A-4
Schaffung von neuen
Biodiversitätsinseln
2030
30
Stk.
2025
-
-
[2]
[3]
E4-K-1
E4-A-1
E4-A-2
Steigerung der
Verkehrsflächeneffizienz
(Schiene)
2030
238,7
m²/1.00
0 Zugkm
2023
276,4
268,7
[2]
E4-K-1
E4-A-1
Abbruch von
leerstehenden
und ungenutzten
Gebäuden, bei denen eine
wirtschaftliche oder
technische Abbruchreife
vorliegt, zur Reduktion der
aktuellen Versiegelung
2030
90
Anzahl
2025
-
-
[3]
E4-K-1
E4-A-1
1)
Stufen Abhilfemaßnahmenhierarchie: [1] Vermeidung, [2] Minimierung, [3] Wiederherstellung und Sanierung, [4] Ausgleich oder Kompensation.
2)
Auswirkung E4-A-3 wurde keinem konkreten Ziel zugeordnet, jedoch durch Maßnahmen berücksichtigt.
Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgt über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung
werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen.
Im folgenden Abschnitt werden Informationen zu Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und
Ökosystemen gegeben. Sofern der Status der Ziele bzw. der Maßnahmen in den folgenden Tabellen in schwarzer Farbe
geschrieben ist, bedeutet das, dass diese wie geplant verlaufen. Rote Farbe bedeutet, dass das Ziel bzw. die Maßnahme
in Verzug ist.
Es sind keine Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Bei der Errichtung von Eisenbahninfrastruktur werden
projektspezifisch Anrainer:innen informiert bzw. im Prozess involviert. Zudem werden bei Bau- und
Instandhaltungsmaßnahmen nach Möglichkeit naturbasierte Lösungen umgesetzt.
Ziel:
Errichtung
Wildtierquerungshilfen
Errichtung von drei Wildtierquerungshilfen am Bestandsnetz bis 2035
Status
Zielumfang
Das Ziel umfasst drei Bereiche am ÖBB
-
Streckennetz, an denen aufgrund einer (zumindest)
frequenzbasierten Barrierewirkung ab vsl. 2030 eine Wildtierquerungshilfe notwendig ist,
um eine verkehrsübergreifende Durchgängigkeit der Wildtierkorridore am Netz der ÖBB
-
Infrastruktur AG und der ASFiNAG zu erzielen.
I
n Umsetzung
Methodik
Identifikation und Priorisierung von Standorten für Wildtierquerungshilfen durch eine
gemeinsame Studie der ÖBB
-Infrastruktur AG und ASFiNAG.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt, liegen keine wesentlichen Änderungen
vor.
Maßnahme:
Planung von
Wildtierquerungshilfen
In der Planung werden die Standorte festgelegt sowie Spezifikationen und
Begleitmaßnahmen für die Querungshilfen definiert.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Errichtung von
Wildtierquerungshilfen
Errichtung der Querungshilfen zur Sicherstellung und Herstellung der
verkehrsträgerübergreifenden Durchgängigkeit von Wildtierkorridoren.
G
eplant
Seite 281 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
89
Ziel:
Ausbau
Vogelschutzsicherung
Ausbau der Vogelschutzsicherung der Oberleitungen von 1.000 km bis 2030
Status
Zielumfang
Ausbau von Vogelschutzmaßnahmen im Zuge von Neubau oder Instandhaltungen bei
Oberleitungen der ÖBB Infrastruktur AG.
I
n Umsetzung Methodik
Das Ziel soll an den aus vogelschutzfachlicher Sicht relevanten Abschnitten das
Elektrokutionsrisiko für Großvögel an den Oberleitungsmasten weitgehend eliminieren.
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um
die relevanten Abschnitte und einen in der Praxis umsetzbaren Pfad
festzulegen.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues
handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Errichtung der
Vogelschutzsicherung der
Oberleitungen
Die Vogelschutzmaßnahmen werden sowohl im bestehenden Netz als auch bei neuen
oder umgebauten Oberleitungsanlagen installiert, wodurch Kurzschlüsse und tödliche
Stromschläge von Tieren verhindert werden.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
LIFE Danube Free Sky –
Vogelschutzprojekt
An drei verschiedenen Strecken im Osten Österreichs werden Vogelschutzmaßnahmen im
Rahmen eines EU-Life-Projektes umgesetzt. Dabei sind 15 Partner in 7 Ländern entlang
der Donau beteiligt. Die ÖBB-Infrastruktur AG ist allerdings der einzige
Eisenbahninfrastrukturbetreiber in diesem Projekt. Es werden durch dieses Projekt
insgesamt 63 Streckenkilometer mit in Summe fast 900 Vogelschutzkappen ausgerüstet.
I
n Umsetzung
Ziel:
Schaffung
Biodiversitätsinseln
Schaffung von 30 Biodiversitätsinseln bis 2030
Status
Zielumfang
Am Bestandsstreckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG sollen Biodiversitätsinseln entstehen,
die eine wichtige ökologische Trittsteinfunktion übernehmen sollen.
I
n Umsetzung Methodik
Nach der Erhebung naturschutzfachlicher, technischer, betrieblicher und
organisatorischer
Grundlagen werden geeignete Flächen ausgewählt. Für die Auswahl wird ein
Entscheidungsbaum verwendet.
Für die Zieldefinition wurden die internen
Fachexpert:innen und Stakeholder:innen einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren
Pfad festzulegen.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Errichtung von
Biodiversitätsinseln
Zur Förderung der Biotopvernetzung werden naturnahe Biodiversitätsinseln für
Wildbienen, Insekten, Vögel, Reptilien und Kleinsäuger entlang der Bahnstrecken
angelegt, um Lebensräume und Trittsteinbiotope zu schaffen.
I
n Umsetzung
Ziel:
Steigerung der
Verkehrsflächeneffizienz
Steigerung der Verkehrsflächeneffizienz auf 238,7 m² / 1.000 Zugkilometer bis 2030
Status
Zielumfang
Die Verkehrsflächeneffizienz (m
² Streckenfläche des Gesamtnetzes der ÖBB-Infrastruktur
AG pro 1.000 gefahrener Zug
kilometer pro Jahr) der Schieneninfrastruktur soll gesteigert
werden.
In
Umsetzung
Methodik
Im Vordergrund steht die Prozessoptimierung zur plangemäßen Umsetzung der Neu- und
Ausbauvorhaben des ÖBB
-Rahmenplans, um die Kapazitätsziele zu erreichen sowie durch
verstärkte
Berücksichtigung von Flächenverbrauch bei Infrastrukturentwicklungen und
Neu
- und Ausbauprojekten. Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen
und Stakeholder:innen einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Prozessoptimierung
Umsetzung Rahmenplan
Prozessoptimierung zur planmäßigen Umsetzung der Neu
- und Ausbauvorhaben zur
Erreichung der Kapazitätsziele
.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Flächensparender Neu-
und Ausbau
–
Berücksichtigung von Flächenverbrauch bei Infrastrukturentwicklungen
–
Berücksichtigung von Flächenverbrauch bei Neu- und Ausbauprojekten
G
eplant
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
90
Ziel:
Abbruch von Gebäuden
Abbruch von 90 leerstehenden und ungenutzten Gebäuden, bei denen eine
wirtschaftliche oder
technische Abbruchreife vorliegt, zur Reduktion der aktuellen Versiegelung bis 2030
Status
Zielumfang
Die Gebäude werden durch die ÖBB
-Immobilienmanagement GmbH verwaltet.
G
eplant
Methodik
Nach Feststellung der wirtschaftlichen oder technischen Abbruchreife wird ein
Entbehrlichkeitsprüfungsprozess gestartet, bei dem alle relevanten Fachdienste
einbezogen werden. Sofern es keine Einwände gibt, kann das Gebäude abgetragen
werden.
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und
Stakeholder:innen einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen
.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Durchführung von
Abbrüchen
–
Planung, Koordinierung und Durchführung von Abbrüchen gemäß Vorgaben aus
Planungsprämissen.
G
eplant
Sonstige Maßnahmen im Bereich biologische Vielfalt und Ökosysteme
Status
Wesentliche
Auswirkungen
Risiken und
Chancen
Wildwarner für die
Eisenbahn
VIF-Forschungsprojekt zur Testung von Wildwarngeräten im
Eisenbahnbereich zur Reduktion von Wildtierkollisionen auf dem
Bahnnetz der ÖBB abgeschlossen, weitere Evaluation laufend
Laufend E4-A-4
Projekte für
Gewässerökologie
Es werden laufend F&E-Projekte für die Vereinbarkeit von Wasserkraft
und Umweltschutz unterstützt und aktiv mitgestaltet. Seit 2020 läuft
beispielsweise das Projekt ÖkoResch zur Erreichung des guten
ökologischen Potenzials von schwallbelasteten Gewässern und
hochalpinen Restwasserstrecken.
Laufend E4-A-3
Sonstige Maßnahmen ohne direkten Zusammenhang zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich
biologische Vielfalt und Ökosysteme
*)
Status
UIC – Guidelines on
Managing Railway Assets
for Biodiversity
Im Zuge der UIC-Arbeitsgruppe „Sustainable Landuse“ wurden die „Guidelines on
Managing Railway Assets for Biodiversity“ veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe findet
regelmäßig statt. Den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe hält ein Vertreter der ÖBB-
Infrastruktur AG inne.
L
aufend
Schulungen zu
ökologischer
Grünraumpflege,
Korridorvernetzung und
Biodiversität
Zur Steigerung der Bewusstseinsbildung werden im Zuge von Mitarbeitenden-
Schulungen im Bereich des Fahrwegs Schulungen mit Bezug zu Biodiversitätsthemen
durchgeführt.
I
n Umsetzung
Bahnökologie-Seminar
Im Zuge von Schulungen im Bereich Bahnökologie werden laufend Mitarbeitende für das
Thema sensibilisiert
L
aufend
*) Informationen gehen über ESRS-Anforderungen hinaus.
E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
Wesentliche Standorte des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, welche sich mit Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität
überschneiden sind im Unterkapitel SBM-3 ausgewiesen. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern trägt unmittelbar zum
Einflussfaktor der Landnutzungsänderungen bei.
Seite 283 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
91
Im Jahr 2024 wurde das Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung der Universität für
Bodenkultur Wien mit einer Aktualisierung der ÖBB Potenzialflächenanalyse aus dem Jahr 2021 beauftragt, um einen
aktuellen und nachgeschärften Überblick über die Landbedeckung und Nutzungspotenziale aller Bahngrundflächen zu
erlangen. Mit der Aktualisierung der Flächenbilanz konnte aufgrund der Verfügbarkeit neuer Datensätze eine noch
detailliertere Flächenanalyse durchgeführt werden.
36
Das Ergebnis der Flächenbilanz veranschaulicht, dass der
ÖBB Infrastruktur-Konzern mehr unversiegelte Wald- und Wiesenflächen als versiegelte Verkehrsflächen besitzt.
Versiegelt: Park- und Verkehrsflächen, Gebäude; Semiversiegelt: Bahnschotterkörper, Schotterflächen, Gärten; Unversiegelt: Grünland, Ackerland, Wald und
Strauchflächen.
Quelle: Schauppenlehner, T., Baumgartinger-Seiringer, M., Bittner, K. (2024). ÖBB Potenzialflächen-Aktualisierung der Landbedeckung 2024. Institut für
Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung, BOKU University Wien.
Die Flächeninanspruchnahme und damit einhergehende temporäre oder dauerhafte Lebensraumveränderungen aufgrund
der Errichtung von Verkehrsinfrastruktur sowie damit verbundener Anlagen wurde als wesentliche Auswirkung auf den
Biodiversitätsverlust, sowie den Umfang und Zustand von Ökosystem erkannt.
Flächenbilanz der ÖBB-Infrastruktur AG
*)
in km²
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Gesamtfläche
190,8
188,7
2,1
1 %
Verwaltete Gebäudenettogrundfläche aller Gebäude (inkl.
Verkehrsstationen) 8,5
8,4
0,1 1 %
Nettogrundfläche der Gebäude (ohne Verkehrsstationen)
2,6
2,6
-
-
Sonstige Freiflächen (Gärten, Wiesen, Böschungen etc.)
6,7
6,9
-0,2
-3 %
Park & Ride-Anlagen
1,3
1,3
-
-
*)
Unternehmensspezifische Angaben in Zusammenhang mit Auswirkung E4-A-1.
36
Für die Ermittlung einer österreichweiten Landbedeckung für die ÖBB Grundstücke wurden verschiedene öffentlich verfügbare Datenbanken verwendet (u. a.
Umweltbundesamt, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, sowie OpenStreetMap-Contributors). Es wurde auf die aktuellsten zur Verfügung stehenden
Datensätze zurückgegriffen.
Seite 284 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
92
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern muss aufgrund eisenbahnrechtlicher Verpflichtungen zum sicheren Bahnbetrieb die
Gleisanlagen möglichst frei von Vegetation halten. Um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, wird mittels
Grünerkennung nur der tatsächliche Pflanzenbewuchs behandelt und es wird an nichtchemischen Verfahren zur
Vegetationskontrolle geforscht. Relevante Kennzahlen in diesem Zusammenhang werden im Folgenden aufgeführt:
Kennzahlen im Hinblick auf chemische Vegetationskontrolle
*)
in km²
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Menge an eingesetzten Wirkstoffen pro Jahr in kg
1.288
1.497
-209
-14 %
Auf Vegetation kontrollierte Gleiskilometer
8.020
8.671
-651
-8 %
Auf Vegetation kontrollierte Flächen in ha
5.496
5.877
-381
-6 %
Behandelter Anteil der kontrollierten Flächen
30 %
31 %
-
-1 %
*)
Unternehmensspezifische Angaben in Zusammenhang mit Auswirkung E4-A-2.
E5 Kreislaufwirtschaft
E5 Übersicht
Im Folgenden befindet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Unterthema
Nr.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen
1) 2)
Art der
Auswirkung
bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur Wertschöpfungskette
bei Auswirkungen
Ressourcen-
zuflüsse,
einschließ-
lich
Ressourcen-
nutzung
E5-A-1
Wesentliche Entnahmen von
endlichen Ressourcen treten aufgrund
der Ressourcenintensität des
Bausektors sowohl in der
Instandhaltung als auch bei
Neubauvorhaben entlang der
Wertschöpfungskette auf
Negativ
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
E5-F-1
Beachtung von
Kreislaufwirtschaftsaspekten sowie
Nutzung von Sekundärrohstoffquellen
wirken sich positiv auf
Zahlungsströme aus
Chance
Mittelfristig
Abfälle
E5-A-2
Entstehung von Abfällen durch
Bautätigkeiten bedürfen einer
weiteren Behandlung
(Verwertungsverfahren), um
Ressourcen wieder benutzbar zu
machen und können Materialverlust
bedingen
Negativ
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zuge der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse wird unter ESRS 2 IRO-1 näher beschrieben.
Seite 285 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
93
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Das folgende Konzept spielt für ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Bereich Kreislaufwirtschaft [E5-A-1], [E5-F-1] und [E5-A-2] eine entscheidende Rolle.
Nr.
Konzept
Beschreibung
E5-K-1
#INFRA.Nachhaltigkeits
-
strategie
*)
#INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele zu bestimmten
Fokusthemen (Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel,
Dekarbonisierung sowie
Biodiversität) und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der
Kreislaufwirtschaft sind folgende Stoßrichtungen in der Strategie formuliert:
–
Wir optimieren den Ressourceneinsatz, die Ressourcenproduktivität und ermöglichen
dadurch eine Reduktion des CO
2
-Fußabdrucks sowie von umweltschädlichen Stoffen [E5-K-
1.1]
–
Wir integrieren Kreislaufwirtschaft in allen Prozessschritten durch eine Betrachtung der
bestmöglichen Ansätze entlang der eigenen Wertschöpfung [E5-K-1.2]
–
Wir fördern die Kreislaufwirtschaft und verbessern den CO
2
-Fußabdruck durch nachhaltige
Beschaffung und setzen dadurch Anreize für Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung
entlang unserer Wertschöpfungskette [E5-K-1.3]
–
Wir fördern den Wissenstand unserer Mitarbeiter:innen durch Schulungsangebote und
Weiterbildungen im Bereich Kreislaufwirtschaft [E5-K-1.4]
–
Wir planen Forschungsprojekte und beteiligen uns an Weiterentwicklungen und
Implementierungen innovativer Technologien sowie der Umsetzung von Pilotprojekten zur
Ressourcenoptimierung [E5-K-1.5] [E5-1 – 14]
*)
Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
Die übergeordnete Strategie der ÖBB-Infrastruktur AG, die #INFRA.Mobilitätswende (siehe ESRS 2 SBM-1), ist auch für die
Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft relevant. Diese enthält
Nachhaltigkeitsaspekte in der Stoßrichtung „Energiewende & Klimaschutz“, welche eine der sechs darin enthaltenen
Stoßrichtungen darstellt. Darauf aufbauend wurde die funktionale #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie aufgesetzt. Sie basiert
auf der übergeordneten Stoßrichtung der #INFRA.Mobilitätswende, sowie auf den Ergebnissen der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse siehe ESRS 2 SBM-1, und den Entwicklungen im Bereich Kreislaufwirtschaft. Dabei wurden sowohl
jene auf nationaler Ebene, wie beispielsweise die Kreislaufwirtschaftsstrategie Österreich
37
, sowie auf internationaler
Ebene berücksichtigt. Darüber hinaus wurde das „Categorisation System for circular economy“
38
als Leitfaden angewandt,
um im Zusammenhang mit den zuvor erlangten Ergebnissen die Hebel der Kreislaufwirtschaft zu identifizieren. Dabei sind
die Kernelemente der Wirtschaftsaktivitäten der ÖBB-Infrastruktur AG vor allem im Bereich „Kreislauffähiges Design und
Produktion“ und „Zirkuläre Nutzung“ zu verorten. Hier sind einerseits der Beitrag zur Herstellung von Infrastruktur, welche
Kreislaufwirtschaftsstrategien durch Ressourceneffizienz, Langlebigkeit, Funktionalität und Reparierbarkeit fördert, sowie
das Verwertungspotenzial der eingesetzten Materialien – sofern zulässig und möglich – als wesentliche Kategorie von
Bedeutung. Andererseits stellt auch der Beitrag zur maximierten Nutzung unbeweglichen Anlagenvermögens durch
Instandhaltung und der Reinvestitionen bestehender Infrastrukturanlagen einen wesentlichen Beitrag dar. Darauf
basierend wurden für die ÖBB-Infrastruktur AG die Stoßrichtungen in obenstehender Tabelle unter [E5-K-1] abgeleitet.
Durch eine Optimierung des Ressourceneinsatzes und der Ressourcenproduktivität soll eine Abkehr von der Nutzung von
Primärrohstoffen gefördert werden. Dabei soll der Ressourceneinsatz optimiert werden, indem wo es möglich ist,
sekundäre Rohstoffe vermehrt eingesetzt werden und bedarfsgerechtes Bauen weiter gefördert wird. Aber auch die
verlängerte Nutzungsdauer durch bedarfs- und lebenszyklusorientierte Instandhaltung der bestehenden
Infrastrukturanlagen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von Primärressourcen und Ressourcenproduktivität.
Eine Optimierung der vorhandenen Ressourcen innerhalb der eigenen Wertschöpfung, aber vor allem auch über die
eigenen Unternehmensgrenzen hinweg, um einen bestmöglichen Beitrag zu Nachhaltigkeitsaspekten zu leisten, ist dabei
ein integraler Bestandteil. Hier steht die Bereitstellung sicherer und resilienter Eisenbahninfrastruktur im Fokus der ÖBB
Infrastruktur AG, um die Mobilitätswende und eine weitreichende Ressourceneffizienz der Wirtschaft durch Bahntransport
zu ermöglichen.
37
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/Kreislaufwirtschaft/strategie.html.
38
https://circulareconomy.europa.eu/platform/sites/default/files/categorisation_system_for_the_ce.pdf.
Seite 286 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
94
Nachhaltige Beschaffung ist ein weiterer wesentlicher Baustein in der Förderung der Kreislaufwirtschaft für die ÖBB
Infrastruktur AG. Dabei finden verschiedene Praktiken, wie die Verwendung eines vordefinierten Sets an
Nachhaltigkeitskriterien in Abhängigkeit der Praktikabilität, der Treibhausgasemissionsbetrachtung und verbesserte
Datenerfassung entlang der Lieferkette Anwendung. Darüber hinaus trägt die nachhaltige Beschaffung dazu bei, dass
Schadstoffe und die damit verbundenen potenziellen Umweltbelastungen reduziert werden. Dadurch wird die
Wiederverwend- und Wiederverwertbarkeit von Produkten und Materialien verbessert, wodurch ein weiterer Beitrag zur
Kreislaufwirtschaft geleistet wird.
Auch in Bezug auf die im Leitfaden „Categorisation System for circular economy“ identifizierten Beiträge, trägt die ÖBB
Infrastruktur AG mit ihren Wirtschaftstätigkeiten und den oben beschriebenen Beiträgen, vor allem zu den so genannten
R-Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft R4-R10 (siehe nachfolgende Grafik) bei. Die Bezeichnung „R“ bezieht sich dabei auf
die englischen Bezeichnungen der einzelnen Stufen, welche durchwegs mit „R“ beginnen und nicht im direkten
Zusammenhang mit anderen Verwendungen wie beispielsweise der Recyclingmethoden aus dem Abfallwirtschaftsgesetz
39
stehen. Neben R4-R10 ist auch der Grundsatz R3 (Reduzieren), der sich durch eine Steigerung der Effizienz in Herstellung
und Nutzung auszeichnet, von Relevanz ebenso wie die Förderung des Umdenkens (R2) innerhalb und außerhalb des
eigenen Unternehmens. Hierbei tragen von den oben vorgestellten Stoßrichtungen der ÖBB Infrastruktur AG vor allem die
Schulung der Mitarbeiter:innen sowie die aktive Förderung und Beteiligung an Forschungsprojekten im Bereich
Kreislaufwirtschaft einen wesentlichen Beitrag. Diese können daher als unterstützende Stoßrichtungen betrachtet werden.
Innerhalb der auf Basis des Leitfadens identifizierten Kategorien sind vor allem Wartung und Instandhaltung (R5) sowie
Erneuerung und Überholung (R6), wie bereits in den vorhergehenden Absätzen beschrieben, wesentlich. Aufgrund der im
Baugeschehen bewegten Massenströme ist die ÖBB Infrastruktur AG ein sehr relevanter Inputgeber für die nachgelagerte
Wertschöpfungskette und fördert damit auch indirekt das Recycling (R9). Dadurch wird die Abfallhierarchie vor allem in
ihren höheren Stufen, Prävention sowie Vorbereitung zur Wiederverwendung, unterstützt. Eine Darstellung des
beschriebenen wesentlichen Beitrags der strategischen Stoßrichtungen im Gesamtkontext der R-Grundsätze der
Kreislaufwirtschaft sowie der Zusammenhang mit der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ist nachfolgend abgebildet.
39
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002086.
Seite 287 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
95
Die oben beschriebenen strategischen Richtungen umfassen dabei die Aktivitäten der eigenen Wertschöpfung sowie
Aspekte der Wertschöpfungskette, die auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. Wie aus der
Übersichtstabelle ersichtlich, sind die Tätigkeiten und Aktivitäten rund um den Bau- sowie die Instandhaltung und
den
Betrieb der Eisenbahninfrastruktur als wesentlich identifiziert worden. Dies gilt daher analog für die wesentlichen Aspekte
entlang der Wertschöpfungskette, da große Materialzuflüsse und Abfallströme der ÖBB Infrastruktur AG aus dem
Baustoff- und Rohstoffsektor sowie der metallverarbeitenden Industrie stammen. Zur weiteren Eingrenzung und
Priorisierung wurden die beschafften Güter unter diesem Gesichtspunkt genauer untersucht, um auf Basis dessen die
Wesentlichkeit in der Wertschöpfungskette beizubehalten. Für genauere Informationen betreffend des Vorgehens sei an
dieser Stelle auf die Ermittlung der Ressourcenzuflüsse unter Kapitel E5-4 verwiesen. Da Nachhaltigkeitsaspekte auf vielen
Ebenen gefördert und gefordert sind, wurden neben den Zielsetzungen für Kernelemente der Wesentlichkeit auch die
Reduktion von Schadstoffen durch gezielten Einsatz von Chemikalien, zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie
untergeordnete Aspekte der Ressourceneinsparung bedacht. Die Verantwortung für die Kreislaufwirtschaftsstrategie,
sowie die Wahrung der Interessen der wesentlichen Stakeholder:innen und die Verfügbarkeit dieser für
Interessensträger:innen wird in Kapitel ESRS 2 Allgemeine Angaben ausführlich beschrieben.
E5-2 E5-3 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht über die wesentlichen Zielsetzungen zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft in der ÖBB-Infrastruktur AG. In der untenstehenden Tabelle sind die Zielbeschreibungen sowie die
geplanten Jahre der Zielerreichung und deren angestrebtes Niveau aufgelistet. Die Zuordnung zu den Stoßrichtungen gibt
den Zusammenhang zu den wesentlichen Richtungen innerhalb der strategischen Kreislaufwirtschaft der ÖBB-
Infrastruktur AG und ist ganz rechts in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2024
Konzepte
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Ab 2030 wird eine
Verwertungsquote von
anfallendem Betonabbruch
im eigenen Baulos von im
Schnitt 10 % angestrebt.
Dabei werden jene
Bauvorhaben betrachtet, bei
denen Betonabbruch anfällt.
2030
+10
%
2024
-
4)
-
4)
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Anwendung von
Kreislaufwirtschaftskriterien
bei Ausschreibungen im Lead
Buyer Segment
Infrastruktur bei relevanten
1)
Warengruppen bis 2035
2035
90
%
2024
31
31
E5-K-1
E5-A-1
Gesteigerte Rückgewinnung
von Gleisschotter durch
Gleisbaumaschinen
(Schotterbettreinigung) bis
2040
2040
+15
%
2013-2023
(Durch-
schnitt)
200kt
199kt
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Erhöhung des Anteils beim
Wiedereinbau von
gebrauchten Betonschwellen
der Qualitätsstufe 1 & 2 in
zulässigen Gleisrängen bis
2030
2030
+10
%
2018-2023
(Durch-
schnitt)
5.300
Stk
5.241
Stk
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Steigerung des Anteils an
weiterverwendeten
Betonschwellen durch
Verkäufe bis 2030
2030
+20
%
2018-2023
(Durch-
schnitt)
20.000
Stk
24.621
Stk
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Erhöhung des Anteils beim
Wiedereinbau von
altbrauchbaren Schienen
2)
in
zulässigen Gleisrängen bis
2030
2030
+10
%
2018-2023
(Durch-
schnitt)
52.000
m
49.197
Stk
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Seite 288 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
96
Ausweitung der Anwendung
von Dosieranlagen auf alle
Anwendungen in der
Unterhaltsreinigung zur
Reduktion des
Produktverbrauchs bis Ende
2026
2026
80
%
2024
-
4)
-
4)
E5-K-1
-
5)
Schließung von
Produktkreisläufen durch
Förderung von
Rücknahmekonzepten in der
Beschaffung von
Reinigungsmaschinen wo
umsetzbar bis Ende 2026
2026
80
%
2023
0
-
4)
E5-K-1
-
5)
Anwendung von
ökologischen Kriterien bei
Neuausschreibungen im
Bereich Chemie und
Maschinen: wo zulässig
findet sekundäres oder
recyclingfähiges
Verpackungsmaterial
Anwendung bis Ende 2025
2025
100
%
2023
0
83,3
E5-K-1
-
5)
Ab 2026 wird bei 50 %, ab
2029 bei 70 % und ab 2035
bei 90 % der Baustellen
(Neubau und größere
Renovierung bei nicht-
betriebsnotwendigen
Gebäude) ein EU-Taxonomie-
tauglicher Nachweis über
den Massenanteil von
mindestens 70 % der auf der
Baustelle anfallenden nicht
gefährlichen Bau- und
Abbruchabfälle
(ausgenommen 17 05 04) für
die Wiederverwendung, das
Recycling und eine sonstige
stoffliche Verwertung,
einschließlich Auffüllarbeiten,
bei denen Abfälle als Ersatz
für andere Materialien zum
Einsatz kommen,
vorbereitet.
3)
2035
90
%
2023
-
4)
-
4)
E5-K-1
E5-A-2
Ab 2028 werden bei 50 %
der größeren Renovierungen
(lt. OIB) bei nicht
betriebsnotwendigen
Gebäude recycelte oder
wiederverwendbare
Materialien eingesetzt.
2028
50
%
2023
-
4)
-
4)
E5-K-1
E5-A-1
E5-F-1
Schulung der
Mitarbeiter:innen der ÖBB-
Operative Services
GmbH & Co. KG durch ein
Umwelttraining Abfall- und
Kreislaufwirtschaft bis 2025
2025
50
%
2024
33
33
E5-K-1
E5-A-2
1)
Relevante Warengruppen beziehen sich auf jene Warengruppen, die im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) für den Bericht 2024 als wesentlich
identifiziert wurden und Lieferleistungen enthalten. Für genauere Informationen dazu sei auf den das Unterkapitel Ressourcenzufluss E5-4 sowie die
Detailbeschreibung des Zielumfangs verwiesen.
2)
Die Bezeichnung „altbrauchbare“ Schienen bezieht sich auf Schienen, die aus dem Netz der ÖBB-Infrastruktur AG ausgebaut werden und welche für einen
Wiedereinsatz im Streckennetz in Frage kommen (siehe dazu auch Detailbeschreibung der Zielsetzung).
3)
Bei jenen Zielen die in dieser Darstellung mit Fußnote
3)
markiert sind, handelt es sich um Ziele, die über interne Bestrebungen hinaus auch in weiteren
europäischen oder nationalen Gesetzgebungen als Grenzwerte genannt und von diesen abgeleitet sind. Es handelt sich jedoch bei allen gelisteten Zielsetzungen um
freiwillige Bestrebungen der ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen der Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich.
4)
Zahl konnte zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht final erhoben werden, da die angeführten Zielsetzungen 2024 neu erarbeitet wurden und die
Voraussetzungen für die finale Erhebung erst geschaffen werden müssen (siehe dazu auch Maßnahmen je Zielsetzung).
5)
Bei jenen Zielen die in dieser Darstellung mit der Fußnote
5)
markiert sind, handelt es sich um Ziele, die in keinem direkten Zusammenhang mit einem Ergebnis der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse stehen, welche aber dennoch durch die ÖBB Infrastruktur-Konzerns verfolgt werden, da sie einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
leisten und vor allem die Stoßrichtung zur Reduktion von umweltschädlichen Stoffen fördern (E5-K-1.1).
Seite 289 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
97
Die Einbindung der Interessensträger:innen erfolgt über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung
werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen.
Die aktuellen Ziele adressieren dabei nur indirekt das zirkuläre Produktdesign, da innerhalb der Geschäftstätigkeit der
Dienstleistung der Bereitstellung der Eisenbahninfrastruktur, der erneuerbaren Energieerzeugung und dem
Immobilienmanagement, kein physisches Produkt, das im Rahmen der eigenen Wirtschaftstätigkeit produziert wurde, auf
dem freien Markt verkauft wird.
Dennoch liegt für die Kreislaufwirtschaftsperspektive des zirkulären Produktdesigns eine indirekte Beeinflussung durch die
dementsprechenden Weichenstellungen in der Beschaffung und damit Anreizen auf den Markt vor. Dies ist dadurch
gegeben, dass der ÖBB Infrastruktur-Konzern, vergaberechtskonforme Mittel wie beispielsweise in Form von
Leistungsbeschreibungen oder Zuschlagskriterien anwenden kann. Für Kreislaufwirtschaft können diese u. a. durch
nachhaltige Planungsleistungen oder durch Rücknahmekonzepte bei Beschaffungen erzielt werden, wodurch entlang der
Wertschöpfungskette Anreize für zirkuläres Design geschaffen werden. Vor allem die Planungsleistungen haben
Auswirkungen auf die Langlebigkeit, die Rückbaubarkeit oder die Wiederverwertbarkeit der eingesetzten Materialien.
Rücknahmekonzepte haben hingegen positive Auswirkungen auf Reparierbarkeit und damit auf die Lebensdauer. Eine
ähnliche Lage stellt sich bei dem Beitrag zur Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen nach dem
Kaskadenprinzip dar. Aufgrund der Untersuchung der wesentlichen Materialzuflüsse der ÖBB-Infrastruktur AG, welche
genauer in Kapitel Ressourcenzuflüsse E5-4 beschrieben wird, wurden lediglich die Holzschwellen als relevant für diese
Perspektive identifiziert. Aufgrund der technischen Spezifikationen der Schwellen innerhalb der unternehmerischen
Wertschöpfung der ÖBB Infrastruktur AG ist die Einflussnahme beschränkt. Diese Kategorie stellt daher eine
untergeordnete Priorität im Gesamtkontext der Geschäftstätigkeiten dar, weswegen kein wesentlicher Beitrag im Bereich
der erneuerbaren Ressourcen geleistet wird und daher auch kein Ziel dazu festgelegt wurde. Dies wird auch dadurch
bestärkt, dass die Materialien aus erneuerbaren Ressourcen in der Gesamtmassenbilanz eine untergeordnete Rolle spielen
und sich die Zielsetzungen gemäß der Wesentlichkeit an den größten vorhandenen Strömen orientieren (siehe dazu auch
Ressourcenzufluss E5-4).
Die erarbeiteten Ziele leisten einen wesentlichen Beitrag zu den R-Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft, welche bereits
detaillierter im ersten Abschnitt zu Kreislaufwirtschaft E5-1 beschrieben wurden. Die folgende Darstellung soll einen
Überblick geben, zu welchen Kreislaufwirtschaftsgrundsätzen (10R) die Ziele einen wesentlichen Beitrag leisten und ob
sich diese eher auf Ressourcenzuflüsse mit den zugehörigen Kategorien Produkte, technisches und biologisches Material
gemäß ESRS-Auslegung oder auf Ressourcenabflüsse beziehen.
Die Auslegung der Begrifflichkeiten der Ressourcenzuflüsse Produkt, technisches sowie biologisches Material nach ESRS
wurde für den Zweck der Berichtslegung in Anlehnung an Definitionen aus für die ÖBB-Infrastruktur AG relevanten,
bestehenden Gesetzgebungen gewählt. Als Beitrag zum Ressourcenzufluss relevante Produkte sind jene, die mit einem
physischen Bezug in Anlehnung an § 6 im Bundesvergabegesetz
40
einhergehen, zu betrachten. Dabei grenzt sich
„technisches Material“ dadurch von Produkten ab, dass diese Grundstoffe umfassen, welche unbearbeitet oder lediglich
geringfügig bearbeitete Güter sind. Es handelt sich dabei um Rohmaterial im weitesten Sinne, wobei vor allem der
Gleisschotter einen Anwendungsfall im Sinne der ÖBB Infrastruktur darstellt. Biologisches Material im Kontext der
vorliegenden Berichterstattung umfasst alle Stoffe, die aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden. Dies sind
organische Rohstoffe aus der land- oder forstwirtschaftlichen Produktion, welche zielgerichtete Anwendungszwecke
außerhalb des Nahrungs- und Futtermittelbereichs haben.
Die unterhalb dargestellten Zuordnungen wurden mit Fokus auf die Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Wertschöpfung
der ÖBB-Infrastruktur AG vorgenommen und stellen daher außerhalb dieses Rahmens keine universelle Gültigkeit dar.
Abhängig vom Betrachtungsrahmen tragen die einzelnen Ziele auch über die vorgenommenen Zuteilungen hinaus zu den
verschiedenen Ressourcengrundsätzen bei.
40
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010295&FassungVom=2024-02-
10&Artikel=&Paragraf=12&Anlage=&Uebergangsrecht=.
Seite 290 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
98
Um den weiteren Beitrag der in Kapitel E5-2 und E5-3 dargestellten Ziele zu den Perspektiven der Primärmaterialeinsparung
sowie der Materialnutzungsrate und den Stufen der europäischen Abfallhierarchie
41
darzustellen, wurden die R-
Grundsätze der Kreislaufwirtschaft diesen zugewiesen. Dadurch ist es möglich, den Beitrag der in E5-2 beziehungsweise
E5-3 genannten Ziele aus der Tabelle zu diesen Perspektiven einzuordnen und abzuleiten, wobei diese auch im
Zusammenhang mit dem Betrachtungsumfang des jeweiligen Ziels zu gewichten sind.
41
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/waste-hierarchy.html.
Seite 291 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
99
Da das Recycling beispielsweise immer einen gewissen Materialverlust bedingt, ist die Einsparung des Primärmaterials im
ersten Moment geringer. Es stellt jedoch es die Grundlage der Substitution dar und aufgrund der wesentlichen Mengen,
die beispielsweise über eine Verwertung von Beton oder Bodenaushub wieder eingebaut werden, entsteht ein
dementsprechend signifikanter Beitrag. Die ÖBB-Infrastruktur AG als Abfallbesitzerin bzw. Abfallersterzeugerin hat im
Bereich der Kreislaufwirtschaft infolge der Systemgrenzen nur bedingt Einfluss auf den Umgang mit Abfall. Im Zuge der
Umsetzung von Neubau- und / oder Instandhaltungsvorhaben erfolgt der Umgang mit Abfällen innerhalb des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Sofern keine direkte
Wiederverwendung innerhalb eines Vorhabens erzielt werden kann, erfolgt mit der expliziten Beauftragung zur
umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
(Inputmaterial) in Österreich. Entsprechend dem Abfallwirtschaftsgesetz sowie angrenzenden Gesetzgebungen wie der
Deponieverordnung wird somit die Abfallhierarchie bestmöglich durch die Geschäftstätigkeiten unterstützt, wobei die
ÖBB-Infrastruktur AG als Inputgeberin für nachgelagerte Verwertungsprozesse zu sehen ist. Die Zielsetzungen im Bereich
Kreislaufwirtschaft tragen dennoch zu einer Förderung der Abfallwirtschaft innerhalb der beschriebenen Möglichkeiten
bei. Inwiefern ein Beitrag gegeben ist, kann aus der Zuweisung der R-Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und damit der
Zielsetzungen zu den Stufen der Abfallhierarchie abgeleitet werden (siehe nachstehende Grafiken). Dabei können im Sinne
der Abfallwirtschaft vor allem die Stufen der Abfallvermeidung unterstütz werden.
Wie bereits im Abschnitt E5-1 beschrieben, zeichnet sich der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft der ÖBB-Infrastruktur AG vor
allem durch die dementsprechende Beschaffung, Instandhaltung und Wiederverwendung von Material aus. Dieser
Umstand wird durch den Beitrag zu den Materialnutzungsraten, wie in oben stehender Überleitung dargestellt,
unterstrichen. Dabei stehen vor allem längere Nutzung auch durch ausgereifte bedarfsorientierte
Instandhaltungsstrategien sowie Wiederverwendung im Fokus, wodurch Einfluss auf die Abfallvermeidung besteht. Eine
Darstellung der Zusammenhänge in Kombination mit dem Beitrag der Zielsetzungen aus E5-3 ist in der unten stehenden
Grafik abgebildet. Die Darstellung zeigt den wesentlichen Beitrag der gesetzten Kreislaufwirtschaftsziele der ÖBB-
Infrastruktur AG und deren Beitrag zu den R-Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sowie der Abfallhierarchie.
Seite 292 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
100
Für ein umfassenderes Verständnis der Ziele werden diese im nachfolgenden Abschnitt weiter ausgeführt und weitere
Informationen bereitgestellt. Um ein ganzheitliches Bild zu schaffen, werden die Zielumsetzung in Zusammenhang mit
deren unterstützenden und notwendigen Maßnahmen gesetzt. Der Beitrag der Maßnahmen zu den definierten und zuvor
in diesem Kapitel dargestellten Zielen wird in der unten stehenden Tabelle dargestellt. Durch die Darstellung des
Zusammenhanges zwischen den Maßnahmen und den korrespondierenden Zielen werden gleichzeitig Informationen
dargelegt, inwiefern die Maßnahmen bei den jeweiligen Zielen zu Aspekten wie Primärmaterialreduktion,
Sekundärmaterialförderung oder Förderung kreislauffähiger Gestaltung von Produkten beitragen. Dabei zahlen einige
Maßnahmen bei mehreren Zielen, auch standardübergreifend, ein. Neben den Maßnahmen, die konkret eine
Zielumsetzung unterstützen, werden am Ende der nachfolgenden Übersicht Maßnahmen dargestellt, welche teilweise die
Grundlagen für Zielsetzungen schaffen oder das Thema „Kreislaufwirtschaft“ grundlegend im Unternehmen verbessern
und fördern sollen. Sofern der Status der Ziele bzw. der Maßnahmen in den folgenden Tabellen in schwarzer Farbe
geschrieben ist, bedeutet das, dass diese wie geplant verlaufen. Rote Farbe bedeutet, dass das Ziel bzw. die Maßnahme
in Verzug ist.
Seite 293 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
101
Ziel:
Verwertungsquote
Betonabbruch
Ab 2030 wird eine Verwertungsquote von anfallendem Betonabbruch im eigenen Baulos von im
Schnitt 10 % angestrebt. Dabei werden jene Bauvorhaben betrachtet, bei denen Betonabbruch
anfällt.
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die Umsetzung von Bauvorhaben der eigenen
Wertschöpfung. Durch die Vergabe des Auftrags der Bauabwicklung an externe
Unternehmen werden auch Teile der vorgelagerten Wertschöpfungskette adressiert.
G
eplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen. Durch die
Zielformulierung werden nur jene Baulose betrachtet in denen Betonabbruch anfällt und
wirtschaftlich darstellbar vor Ort für eine Verwertung genutzt werden kann. Dies soll
darüber hinaus sicherstellen, dass andere Nachhaltigkeitsaspekte, wie durch den
Transport der anfallenden Massen über weite Strecken beeinflusste Emissionen,
minimiert werden.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im größeren
Kontext auch die SDGs 9 und 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung
unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Vertraglicher Rahmen
Schaffung der vertraglichen Möglichkeiten bis 2027, um bis 2030 diese
Verwertungsquote auswerten und darstellen zu können.
Der Betrachtungsrahmen entspricht dabei jenem der Zielsetzung.
In Umsetzung
Maßnahme:
Systemtechnische
Erfassung
Schaffung der systemtechnischen Möglichkeiten bis 2027, um bis 2030 diese
Verwertungsquote auswerten und darstellen zu können. Der Betrachtungsrahmen
entspricht dabei der internen Systemlandschaft zur Datenerfassung und Verarbeitung.
G
eplant
Ziel:
Beschaffung relevanter*
Warengruppen
Anwendung von
Kreislaufwirtschaftskriterien bei Ausschreibungen im Lead Buyer Segment
Infrastruktur bei relevanten* Warengruppen der Lieferleistungen bis 2035.
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die Integration von Kreislaufwirtschaftskriterien bei
Neuausschreibungen im Bereich der Lieferleistungen. Durch die Integration dieser wird
einerseits die Kreislauffähigkeit der ÖBB
-Infrastruktur AG bei Beschaffungen gesteigert,
andererseits wird vor allem die vorgelagerte Wertschöpfungskette durch Anreize und
Bedarf ebenfalls beeinflusst.
G
eplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen. Da ein direkter
Produktbezug für die ÖBB
-Infrastruktur AG bei Lieferleistungen gegeben ist und diese
auch Tei
l des strategischen Einkaufs sind, können diese Leistungen bevorzugt gesteuert
werden. Dabei werden jene Produktgruppen der Lieferleistungen priorisiert und als
wesentlich erachtet, die entsprechend der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der
Strategie im
Bereich Kreislaufwirtschaft indiziert sind. Diese stellen die relevanten
Warengruppen gemäß Asterisk* dar. Für detailliertere Informationen sei auf den Abschnitt
Ressourcenzuflüsse unter E5
-4 verwiesen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im größeren
Kontext auch die SDGs 9, 12 sowie 13 der Agenda 2030
– Nachhaltige Entwicklung
unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Kreislaufwirtschafts-
Kriterien
Überarbeitung der Kreislaufwirtschafts-Kriterien im Kriterienkatalog nachhaltige
Beschaffung und Ausformulierung von
dazugehörigen standardisierten Vertragspositionen
bis
Ende 2025. Der Betrachtungsrahmen erstreckt sich auf die durch die ÖBB-Infrastruktur
AG eingesetzten Kreislaufwirtschaftskriterien als Grundlage für Ausschreibungen der
Beschaffung.
In Umsetzung
Maßnahme:
Mitarbeiter:innen
Schulungen
Laufende Schulungen der Einkäufer:innen in Nachhaltigkeitsbelangen zur Datenerfassung
und den Umgang mit Kreislaufwirtschaftsbelangen im Kontext des Einkaufs. Der
Betrachtungsrahmen erstreckt sich auf die Mitarbeiter:innen der ÖBB
-Infrastruktur AG.
L
aufend
Maßnahme:
Standardleistungs-
positionen
Ein ÖBB
-Infrastruktur AG internes Projekt soll evaluieren, welche kreislauffähigen
Alternativen für häufig angewandte Leistungsgruppen, wie Schwellen,
Bahnsteigkanten
und ähnliche, verfügbar und anwendbar sind, um eine Grundlage zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft in diesen Gruppen bis 2027 zu schaffen. Der Betrachtungsrahmen
entspricht dabei jenem der Zielsetzung.
G
eplant
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
102
Ziel:
Gleisschotter
Rückgewinnung
Gesteigerte Rückgewinnung von Gleisschotter durch Gleisbaumaschinen
(Schotterbettreinigung) bis 2040
Status
Zielumfang
Der Zielumfang bezieht sich auf die Steigerung der Rückgewinnung von Gleisschotter
durch erhöhten Einsatz von
Gleisbaumaschinen. Dabei wird durch diese Spezialmaschinen
der Schotter ausgehoben, gesiebt und wieder eingebracht. Die geeignete Kornverteilung
(geringe Feinkorn
-Anteile) im Schotterbett gewährleistet die Aufnahme der statischen und
dynamischen Belastunge
n aus dem Bahnbetrieb und die Entwässerungsfähigkeit des
Gleises. Grundlage für den zweckmäßigen Einsatz der Gleisbaumaschinen sind geeignete
Streckenabschnitte und Beprobungen.
G
eplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um eine technisch umsetzbares Ziel zu definieren.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren Kontext
auch der Baustein SDG
12 (nachhaltiger Konsum) der Agenda 2030 – Nachhaltige
Entwicklung unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues
handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Gesteigerte
Instandhaltung
Um eine Steigerung der Gleisschotterrückgewinnung zu ermöglichen, müssen mehr Gleis
-
und Weichenreinigungen im Rahmen von Instandhaltungstätigkeiten durchgeführt
werden. Eine Schotterbettreinigung in der Lebenszyklusmitte ermöglicht eine verlängerte
Nutzun
gsdauer von Gleisen und Weichen. Die Maßnahme soll bis 2040 anlaufen. Der
Betrachtungsrahmen entspricht dem Zielumfang.
Geplant
Ziel:
Wiedereinbau
gebrauchter
Betonschwellen
Erhöhung des Anteils beim
Wiedereinbau von gebrauchten Betonschwellen
der Qualitätsstufe 1 & 2 in zulässigen Gleisrängen bis 2030
Status
Zielumfang
Durch die Definition der zu verwendenden Materialien, insbesondere der
Verwendung von Betonschwellen an Stelle von
getränkten Holzschwellen, können diese
zum Teil wiedereingebaut werden. Gebrauchte Betonschwellen werden nach erfolgter
Prüfung und auf Basis ihrer technischen Eignung als „Bau
- oder Betonschwellen“ einer
Wiederverwendung im Gleisnetz des ÖBB
Infrastruktur-Konzerns zugeführt. Dies umfasst
neuwertige Betonschwellen, die intern festgelegte technische Kriterien erfüllen.
G
eplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren Kontext
auch der SDG 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Anpassung interner
Vorgaben
Damit ein gesteigerter Wiedereinbau möglich ist sind die internen Vorgaben zur
Wiederverwendung von gebrauchten Betonschwellen anzupassen und zu überarbeiten
damit eine Rückführung und ein Wiedereinbau gefördert wird. Damit das Ziel erreicht
werden kann so
ll diese grundlegende Maßnahme bis 2025 umgesetzt werden. Der
Betrachtungsrahmen umfängt dabei die
ÖBB Infrastruktur AG internen Prozesse und
Arbeitsabläufe.
In Umsetzung
Maßnahme:
Mitarbeiter:innen
Sensibilisierung
Um die Umsetzung der Anpassungen aus Vorgaben zur Wiederverwendung in der
operativen Projektgestaltung sicherzustellen, werden die Mitarbeiter:innen vermehrt im
Zuge von Schulungen auf die Nutzung der gebrauchten und für die Anwendung
zulässigen Betonschwe
llen der entsprechenden Qualitätsstufen hinzuweisen. Diese
Maßnahme soll nach der Umsetzung der vorhergehenden Maßnahme zur Ausweitung der
Umsetzung ab 2026 angestrebt werden. Diese Maßnahme betrifft alle internen
Mitarbeiter:innen des eigenen Unternehmens.
Geplant
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
103
Ziel:
Wiedereinbau
altbrauchbare Schienen
Erhöhung des Anteils beim Wiedereinbau von altbrauchbaren Schienen
in zulässigen Gleisrängen bis 2030
Status
Zielumfang
Altbrauchbare Schienen, welche aus dem Bestandsnetz ausgebaut werden, werden nach
erfolgter Prüfung und auf Basis ihrer technischen Eignung einer Wiederverwendung im
Gleisnetz des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zugeführt. Dabei finden sie vor allem in
weniger und langsamer befahrenen Gleisrängen Anwendung, da hier die
Beanspruchungen geringer sind.
G
eplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren
Kontext auch der SDG 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Anpassung interner
Vorgaben
Damit ein gesteigerter Wiedereinbau möglich ist sind die internen Vorgaben zur
Wiederverwendung von altbrauchbaren Schienen anzupassen und zu überarbeiten damit
eine Rückführung und ein Wiedereinbau gefördert wird. Damit das Ziel erreicht werden
kann soll diese grundlegende Maßnahme bis 2025 umgesetzt werden. Der
Betrachtungsrahmen umfängt dabei die ÖBB-Infrastruktur AG internen Prozesse und
Arbeitsabläufe.
In Umsetzung
Maßnahme:
Mitarbeiter:innen
Sensibilisierung
Um die Umsetzung der Anpassungen aus Vorgaben zur Wiederverwendung in der
operativen Projektgestaltung sicherzustellen, werden die Mitarbeiter:innen vermehrt im
Zuge von Schulungen auf die Nutzung der gebrauchten und für die Anwendung
zulässigen Schienen hinzuweisen. Diese Maßnahme soll nach der Umsetzung der
vorhergehenden Maßnahme zur Ausweitung der Umsetzung ab 2026 angestrebt
werden. Diese Maßnahme betrifft alle internen Mitarbeiter:innen des eigenen
Unternehmens.
Geplant
Ziel:
Betonschwellenverkauf
Steigerung des Anteils an weiterverwendeten Betonschwellen durch Verkäufe bis 2030
Status
Zielumfang
Da die Anwendungsvoraussetzungen für gebrauchte Betonchwellen wie bereits beim Ziel
„Wiedereinbau gebrauchter Betonschwellen“ beschrieben, großen Einfluss auf die
Gleisstabilität haben, gelten bei der
ÖBB Infrastruktur AG hohe Qualitätsanforderungen
für den Wiedereinbau. Für jene Schwellen, die diese Anforderungen nicht mehr erfüllen,
soll auf diesem Wege eine gesteigerte Nutzung erzielt werden.
G
eplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen. Die Zielsetzung trägt
zur Umsetzung der nationalen und
internationalen Bestrebungen im Bereich
Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren Kontext auch
der SDG 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Kooperations-
vereinbarungen
Um einen gesteigerten Verkauf der nicht mehr als Bahnschwellen wiederverwendbaren
Betonschwellen zu ermöglichen, wird versucht langfristige Kooperationen für eine
weiterführende Verwendung zu schaffen. Die Maßnahme soll bis 2026 evaluiert und
angelaufen sein, um eine Zielerreichung zu ermöglichen. Der Betrachtungsrahmen
umfasst vor allem die nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Geplant
Maßnahme:
Nutzung des
INFRA.Fundus
Die Nutzung der ÖBB-internen Plattform INFRA.Fundus, auf der gebrauchte Gegenstände
verkauft werden, um eine verlängerte Lebensdauer zu fördern, soll evaluiert und nach
Möglichkeit für Bahnschwellen gefördert und ausgebaut werden. Die Maßnahme soll bis
2025 gesetzt sein. Der Betrachtungsumfang liegt innerhalb des eigenen Unternehmens.
In Umsetzung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
104
Ziel:
Gesteigerte
Reststoffverwertung
Neubau und Renovierung
Ab 2026 wird bei 50
%, ab 2029 bei 70 % und ab 2035 bei 90 % der Baustellen (Neubau und
größere Renovierung bei nicht betriebsnotwendigen Gebäuden) ein
EU-Taxonomie-tauglicher
Nachweis über den Massenanteil von mindestens 70
% der auf der Baustelle anfallenden nicht
gefährlichen Bau
- und Abbruchabfälle (ausgenommen 17 05 04) für die Wiederverwendung,
das Recycling und eine sonstige stoffliche Verwertung, einschließlich Auffüllarbeiten, bei denen
Abfälle als Ersatz für andere Materialien zum Einsatz kommen, vorbereitet.
Status
Zielumfang
Der Zielumfang umfasst alle zentral durch den ÖBB Infrastruktur-Konzern gesteuerten
Neubau- und Renovierungsprojekte im Bereich der nicht betriebsnotwendigen Gebäude.
Geplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, sowie die extern durch die
EU-Taxonomie sowie das
Abfallwirtschaftsgesetz
42
festgelegten Zielsetzungen einbezogen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im größeren
Kontext auch die SDGs
11, sowie sekundär auch 12 und 13 der Agenda 2030 –
Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Vertraglicher Rahmen
Schaffung der vertraglichen Möglichkeiten bis 2026, um diese Verwertungsquote
auswerten und darstellen zu können. Der Betrachtungsrahmen entspricht dabei jenem der
Zielsetzung.
In Umsetzung
Maßnahme:
Mitarbeiter:innen
Schulungen
Laufende Schulungen der verantwortlichen Mitarbeiter:innen in Nachhaltigkeitsbelangen
zur Datenerfassung und den Umgang mit Kreislaufwirtschaftsbelangen im Kontext der
Zielsetzung. Der Betrachtungsrahmen erstreckt sich auf die Mitarbeiter:innen der ÖBB
-
Infrastruktur AG.
L
aufend
Maßnahme:
Verbesserung der
Nachweisführungen
Schaffung der systemtechnischen Möglichkeiten bis 2025, um diese Verwertungsquote
auswerten und darstellen zu können.
Der Betrachtungsrahmen entspricht dabei der
internen Systemlandschaft zur Datenerfassung und Verarbeitung.
I
n Umsetzung
Ziel:
Rücknahmekonzepte
Schließung von Produktkreisläufen durch Förderung von Rücknahmekonzepten
in der Beschaffung von Reinigungsmaschinen wo umsetzbar bis Ende 2026.
*)
Status
Zielumfang
Im Zuge der Unterhaltsreinigung durch die Mitarbeiter:innen der
ÖBB-Operative Services
GmbH & Co KG werden die dazu notwendigen Reinigungsmaschinen mit einem
Rücknahmekonzept beschafft. Dabei sollen, überall wo zulässig und umsetzbar, die
Lieferant
en oder Hersteller die Geräte zurücknehmen um diese durch Wartung,
Instandhaltung oder getrennte fachgerechte Entsorgung möglichst lange im Kreislauf zu
halten.
I
n Umsetzung
Methodik
Für die Zieldefinition wurden mit den und durch die internen Fachexpert:innen und
Stakeholder:innen bestehende Verträge betrachtet um daraus das Potenzial und eine
mögliche Zielsetzung abzuleiten.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Es wird das SDG
12 der
Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues
handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Vertraglicher Rahmen
Schaffung der vertraglichen Möglichkeiten bis Ende 2025
, um die Standardpositionen für
die Beschaffung einfach und unkompliziert anwenden zu können. Der
Betrachtungsrahmen entspricht dabei jenem der Zielsetzung.
In Umsetzung
*)
Zielsetzung ohne wesentliche Auswirkung, Risiko oder Chance gemäß doppelter Wesentlichkeitsanalyse aber mit Beitrag zu E5-K-1.1.
42
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/recht/awg.html.
Seite 297 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
105
Ziel:
Beschaffung
Reinigungschemie
Anwendung von ökologischen Kriterien bei Neuausschreibungen im Bereich Chemie und
Maschinen: wo zulässig findet sekundäres oder recyclingfähiges Verpackungsmaterial
Anwendung bis Ende 2025
*)
Status
Zielumfang
Für die Unterhaltsreinigung durch die Mitarbeiter:innen der ÖBB
-Operative Services GmbH
& Co KG werden im Bereich Chemie und Reinigungsmaschinen Beschaffungen zur
Unterhaltsreinigung getätigt. Dabei sollen, überall wo zulässig und umsetzbar, sekundäre
Verpackungsmaterialien zur Anwendung kommen. Eine mögliche Einschränkung kann
durch Chemikalien und der notwendigen Beständigkeit von Verpackungsmaterial
entstehen.
I
n Umsetzung
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um einen in der Praxis umsetzbaren Pfad festzulegen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei wird im größeren Kontext
vor allem das SDG 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Vertraglicher Rahmen
Schaffung der vertraglichen Möglichkeiten bis Ende 2025, um die Standardpositionen für
die Beschaffung einfach und standardisiert anwenden zu können. Der
Betrachtungsrahmen entspricht dabei jenem der Zielsetzung.
In Umsetzung
*)
Zielsetzung ohne wesentliche Auswirkung, Risiko oder Chance gemäß doppelter Wesentlichkeitsanalyse aber mit Beitrag zu E5-K-1.1.
Ziel:
Schulungen
Schulung der Mitarbeiter:innen
der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
durch ein Umwelttraining Abfall- und Kreislaufwirtschaft bis Ende 2025.
Status
Zielumfang
Die
Mitarbeiter:innen der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns leisten in ihrer operativen Arbeit einen wichtigen Beitrag zu einer
funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Durch Schulungen in einem Umwelttraining wird
verstärkt auf A
bfall- und Kreislaufwirtschaftsaspekte eingegangen und hingewiesen.
G
eplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen
einbezogen, um sinnvolle Inhalte für das geplante Umwelttraining zusammenzustellen.
Die Zielsetzung trägt zur Umsetzung der nationalen und internationalen Bestrebungen im
Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung bei. Dabei werden im größeren
Kontext auch die SDGs 3 und 12 der Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklung unterstützt.
Wesentliche Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt,
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Teilnahme Anreize
Damit möglichst viele Mitarbeiter:innen an den Umwelttraining Schulungen teilnehmen,
wurde
2024 verstärkt Werbung dafür gemacht. Der Betrachtungsrahmen umfasst die
Mitarbeiter:innen der ÖBB
-Operative Services GmbH & Co KG des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns.
Abgeschlossen
Zusätzlich zu den oben angeführten Maßnahmen, welche konkreten Zielsetzungen zugeordnet werden können, setzt die
ÖBB-Infrastruktur AG noch weitere Maßnahmen um, die einen Beitrag oder eine Unterstützung im Bereich
Kreislaufwirtschaft darstellen. Eine Übersicht dieser kann aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Seite 298 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
106
Sonstige Maßnahmen ohne direkten Zusammenhang zu wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Bereich Kreislaufwirtschaft
*)
Status
Maßnahme:
F4F Datenerfassung
Im Zuge des 2024 gestarteten Projekts „F4F“ des Konzerneinkaufs sollen
Nachhaltigkeitsdaten der Beschaffungen zentral erfasst und in einer Plattform verarbeitet
werden. Dies ermöglicht eine verbesserte Datengrundlage zum Ausweis der
Informationen unter diesem Standard aber auch eine Ausgangslage, um weitere Schritte
zu setzen. Die ersten Anwendungen der Plattform sollen 2025 erfolgen und in weiterer
Folge ausgerollt werden. Der Betrachtungsrahmen entspricht den Beschaffungen mit
dem Fokus auf Materiallieferleistungen.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
BIM
Mit 2024 hat sich der Geschäftsbereich Projekte Neu- / Ausbau der ÖBB Infrastruktur AG
für eine Ausweitung des Building Information Modellings (BIM) bei komplexen
Infrastrukturentwicklungsprojekten des Bereiches entschieden. BIM-Modelle sind in
weiterer Folge Grundlage für den digitalen Zwilling und sollen insbesondere auch die
Auffindbarkeit von Daten bei der Instandhaltung erleichtern. Zukünftig könnten die
Daten aus BIM-Modellen auch Antworten zu Aspekten der Kreislaufwirtschaft liefern. Um
die Details hierzu zu definieren, beschäftigen sich aktuell unterschiedliche ÖBB-externen
Gremien und Norm-Komitees mit diesem Thema. Sobald die Details hierzu bekannt sind,
können die ÖBB-internen, konkreten Anforderungen zur Auswertung der BIM-Modelle
im Hinblick auf Kreislaufwirtschaft festgelegt werden.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
F&E Roadmap zu
Dekarbonisierung mit
Fokus auf Beton
Im Zuge der F&E-Roadmap zu Dekarbonisierung mit Fokus auf Beton bis Ende 2024
werden abgeschlossene und laufende F&E Projekte in Österreich und der EU gescreent.
Dadurch können thematische Cluster identifiziert werden. Diese unterstützen bei der
Definition von Handlungsfeldern für Forschung zu nachhaltigem Beton sowie bei der
Identifikation von neuem Forschungsbedarf.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
aktuelle F&E
Forschungsprojekte
Folgende Forschungsprojekte zu Nachhaltigkeit
und Dekarbonisierung werden derzeit in
der ÖBB
-Infrastruktur verfolgt:
–
Upcycling von Fahrbahnplatten mit CO
2
-Speicherung (Projektende 12/2025)
–
NÖB: Nachhaltigkeits-Benchmarks für österreichische Betone (Projektende 03/2027)
• Ermittlung AUT-weiter Nachhaltigkeits-Benchmarks für österreichische Betone
(Projektende 03 / 2027)
• Ermittlung AUT-weiter repräsentativer Benchmarks für Dauerhaftigkeitsparameter von
bisher nicht untersuchten Expositionen am Festbeton (Karbonatisierung,
Chloridwiderstand) (Projektende 03 / 2027)
• TempOptLowCarb: zielsichere Herstellung von Bauteilen mit temperatur- und CO
2
-
optimierten Betonen (Projektende 12 / 2025) Definition von Herstellungsbedingungen
und Nachbehandlungsmaßnahmen für den zielsicheren Einsatz von temperatur- und
CO
2
-optimierten Betonrezepturen in der Praxis
–
DaBeFoNa: dauerhafte Betone mit besonderem Fokus auf die Nachbehandlung
(Projektende 12 / 2025)
–
SpOC: CO
2
-reduzierter Spritzbeton und optimierte Maschinentechnologie
(Projektende 08 / 2025)
Diese Forschungsprojekte sollen dabei unterstützen, weitere strategische Maßnahmen in
der ÖBB Infrastruktur
AG in den nächsten Jahren zu Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung
zu entwickeln.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Oberleitungsanlagen
Umsetzung eines Pilotprojekts zum Einsatz von Recyclingbeton bei Stahlbetonmasten für
Oberleitungsanlagen zur Primärmaterialreduktion um 30 % in den Masten bis 2025. Der
Betrachtungsrahmen umfasst die technische Eignung und Anwendbarkeit von
Recyclingbeton für den genannten Fall sowie eine Analyse der potenziellen Ausrollung
bei positivem Ergebnis.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Produkt-
wiederverwendung
Projekt zur Untersuchung einer potenziellen Wiederverwendung altbrauchbarer
Kleinflächenplatten-Gleiseindeckungen bei Eisenbahnkreuzungen (abhängig von
Qualitätsstufe – vgl. Schwellen und Schienen) bis 2027. Der Betrachtungsrahmen umfasst
die Kleinflächenplatten für Gleiseindeckungen und alle damit in Verbindung stehenden
internen Abläufe und Prozesse.
G
eplant
*)
Informationen gehen über ESRS-Anforderungen hinaus.
Seite 299 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
107
E5-4 Ressourcenzuflüsse
Die wesentlichen Ressourcenzuflüsse ergeben sich auf Basis der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und
beziehen sich auf die entsprechenden Ergebnisse. Dies betriff vor allem die Entnahme von endlichen Ressourcen aufgrund
der Ressourcenintensität des Bausektors im Zuge von Instandhaltung und Neubauvorhaben [E5-A-1]. Um genauer zu
festzulegen, welche Ressourcenzuflüsse innerhalb der genannten Auswirkung wesentlich sind, wurden die verbauten
Materialien aus dem Referenzjahr 2022, welches ein repräsentatives Vergleichsjahr darstellt, detailliert betrachtet.
Da Stahl und Beton mehrere Veredelungsschritte durchlaufen, sind sie als wesentliche Produkte anzusehen, während vor
allem Oberbauschotter, der für das Gleisbett verwendet wird, als wesentliches technisches Material einzustufen ist. Die
beschriebenen Produkte werden in der Regel in größeren Mengen benötigt, weswegen Wagenladungen oder Lkw
eingesetzt werden und Verpackungsmaterial eine untergeordnete Rolle spielt. Aufgrund der Prozesse, die mit der
Herstellung der genannten Materialien in Verbindung stehen, stellen kritische Rohstoffe und seltene Erden eine
untergeordnete Rolle dar, wobei diese im Umfeld der Stahlerzeugung relevanter sind, als dies bei Beton oder
Schotterbettmaterial der Fall ist. Vor allem im Anwendungsfall des Schienenstahls finden Kohlenstoff-Mangan-Stähle
Anwendung. Basierend auf den öffentlich einsehbaren Unterlagen von diversen Herstellern kann festgehalten werden,
dass die chemischen Zusammensetzungen im Massenanteil in Prozent (%) der relevanten Stähle einen Prozentpunkt nicht
überschreiten. Aufgrund dessen sowie der hohen Rückführungsquote des Schrottes als Abfallfraktion (siehe
Unterkapitel E5-5) und der damit gegebenen Erhaltung der potenziell zulegierten kritischen Rohstoffe im
Wertstoffkreislauf sind diese von untergeordneter Priorität.
Eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Ressourcenzuflüsse für den ÖBB Infrastruktur-Konzern kann aus
nachfolgender Tabelle entnommen werden, wobei die Methodik nach der Tabelle erläutert wird:
Ressourcenzufluss
2024
2023
Veränderung
1)
Veränderung
in %
Gesamtgewicht der verwendeten Produkte und Materialien in t
3.143.946
2)
3.159.247
2)
-15.301
-0,5 %
davon Produkte in t
1.751.087
2)
1.666.882
2)
84.205
5 %
davon technische Materialien in t
1.388.332
2)
1.486.851
2)
-98.519
-7 %
davon biologische Materialien in t
4.527
5.515
-988
-18 %
Prozentualer Anteil biologischer Materialien, die zertifiziert
nachhaltig beschafft wurden und für die Herstellung der Produkte
sowie Dienstleistungen der ÖBB verwendet wurden
in %
0,1 %
0,2 %
-
-0,1 %
Gewicht der zur Herstellung der Produkte und Dienstleistungen
verwendeten wiederverwendeten oder recycelten sekundären
Komponenten, Produkte und Materialien in t
24.967
2)
25.812
2)
-845
-3 %
Prozentueller Anteil %
0,8 %
0,8 %
-
-
1)
Aufgrund von variierendem Projektgeschehen und Teuerungen kommt es bei den Materialzuflüssen zu Schwankungen über 5 % zwischen den Berichtsjahren.
2)
Die angegebenen Massen enthalten Schätzungen, welche von Unsicherheiten behaftet sind.
Seite 300 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
108
Um diese wesentlichen Finanzmittel mit verbauten Mengen in Verbindung zu setzen, wurden die verbauten Mengen aus
den dafür zuständigen Geschäftsbereichen abgefragt. Als Grundlage wurde dafür der SCHIG Bericht herangezogen,
welcher die zu verbauenden Massen standardisierter Einheiten und Ausführungsvarianten der einzelnen Gewerke
beinhaltet. Die Massen wurden in dieser Art für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 erhoben. Da die umgesetzten Massen
aus dem Jahr 2024 zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht für alle Gewerke des Schieneninfrastrukturbaus vorliegen,
wurden diese als Durchschnitt der Vorjahre, gemessen am investierten Budget aus dem Jahr 2024, wertangepasst
(inflationsbereinigt) fortgeschrieben. Da der Tunnelbau durch die notwendigen Tunnelschalen und Bauelemente einen der
wesentlichsten Treiber in Bezug auf Massenbedarf im Baugeschehen darstellt, wurden diese Mengen auch für das Jahr
2024 direkt von den zuständigen Bereichen erhoben. Für die direkt von Hersteller:innen bezogenen Produkte und
Materialien finden darüber hinaus SAP-Daten Anwendung. Dies umfasst den beschafften Schienenstahl, die Beton- und
Holzschwellen sowie den Oberbauschotter. Dadurch können über 88 % der Massenbilanz für das Berichtjahr 2024
basierend auf tatsächlichen Materialmengen erhoben werden. Für diesen Anteil kann daher von einer hohen Genauigkeit
der Daten ausgegangen werden. In den Folgejahren wird intensiv an einer Weiterentwicklung der Massenerfassung bei
Bauprojekten und durch die Beschaffung gearbeitet, um die Datengrundlage weiter zu verbessern. Für die Holzschwellen,
das wesentliche Produkte aus biologischem Material, ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach PEFC oder FSC
verpflichtend, weswegen diese zu 100 % zertifiziert nachhaltig beschafft werden. Bezogen auf die Gesamtmasse an
Ressourcenzuflüssen stellen die Holzschwellen jedoch eine untergeordnete Bedeutung dar. Alle weiteren Investitionen, die
nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bau- und der Instandhaltung der Schieneninfrastruktur stehen, aber
aufgrund der Wesentlichkeit der Bautätigkeiten allgemein für den ÖBB Infrastruktur-Konzern relevant sind, wurden durch
einen Finanzmittel-basierten Ansatz, ähnlich der „Spend-based“-Methode der Treibhausgasemissionsbewertung gemäß
GHG-Protocol, berechnet. Dazu wurden die verbleibenden Investitionstätigkeiten einzeln analysiert und mit einem
durchschnittlichen Massefaktor, welcher für diese Investitionen repräsentativ ist, hochgerechnet. Dies betrifft circa 12 %
der Massen aus der oben dargestellten Bilanz von 2024. Für diesen untergeordneten Anteil kann daher von einer mäßigen
Genauigkeit der Daten ausgegangen werden. Die Unsicherheit in der Berechnungslogik stammt aus den verwendeten
Massefaktoren und den Variationen, die im Einzelfall eines Bauprojekts auftreten, sowie Veränderungen in der
Kostenstruktur. In den kommenden Jahren sollen diese Berechnungen weiter vertieft sowie laufend aktualisiert werden.
Für die Berechnung der wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten, Produkten und Materialien wurde
für Beton, (Schienen-)Stahl, Kupfer und Aluminium eine Recherche basierend auf Daten verarbeitender Unternehmen
vorgenommen. Die identifizierten Quoten an Material aus sekundärem Ursprung, wurden entsprechend den
Materialmassen der Erhebung angewandt und hochgerechnet. Für diese Zeile der Tabelle kann daher von einer
Ungenauigkeit der Daten ausgegangen werden. Die Quelle der Unsicherheiten sind die breit gestreute Varianz an
Sekundärmaterialquoten einzelner Produkte sowie Schwankungen aufgrund ihrer Verfügbarkeit bei Herstellungsprozessen.
Für den Bahnkörper unter dem Planum wurde ein durchschnittlicher Wert für die Erdmassenbewegungen angenommen,
welcher basierend auf Expert:inneneinschätzungen und internen Auswertungen berechnet wurde und der an die
umgesetzten Projektmengen angelehnt ist. Für diese kann daher von einer mäßigen Ungenauigkeit der Daten
ausgegangen werden. Die Quelle der Unsicherheiten sind die in hohem Maße individuellen Gegebenheiten der einzelnen
Umsetzungsprojekte, wodurch ein Mittelwert immer einen Abschlag darstellt. Für die direkt beschafften Materialien und
Produkte wird bereits zum Zeitpunkt der Berichtslegung an einer Erfassung von Primärdaten durch den Einkauf gearbeitet
(siehe dazu auch F4F Tool im Abschnitt weitere Maßnahmen E5-3). Darüber hinaus wird eine Verbesserung der Datenlage
aufgrund der Weiterentwicklung der Massenerfassung im Baugeschehen angestrebt sowie eine verbesserte Bewertung
des Bahnkörpers für die Folgejahre vorgesehen. Doppelzählungen wurden vermieden, da ein durchgehender Abgleich mit
dem investierten Finanzvolumen vorgenommen wurde. Dadurch wurde sichergestellt, dass jeder Zufluss immer nur durch
eine der oben genannten Methoden bewertet wurde. Aufgrund der Verwendung von externen Quellen zur Berechnung
von wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten, Produkten und Material kann keine Unterscheidung
innerhalb dieser Rubrik getroffen werden.
E5-5 Ressourcenabflüsse
Aufgrund der Wirtschaftstätigkeiten der ÖBB-Infrastruktur AG entstehen keine wesentlichen Produktabflüsse, abgesehen
von Abfällen. Dies ist auch dadurch gegeben, dass die gebaute Infrastruktur in der Regel permanent im Besitz des
Unternehmens als Teil des Anlagevermögens bleibt. Im Sinne der Ökologisierung und Kreislaufwirtschaft erfolgt bei
Infrastrukturvorhaben der ÖBB-Infrastruktur AG eine Wiederverwendung von Aushubmaterialien, soweit diese
bautechnisch und umwelttechnisch im notwendigen Ausmaß und zulässigerweise für das Verfüllen von
Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen geeignet sind. Innerhalb der ÖBB-Infrastruktur AG
steht der schonende Umgang mit Ressourcen sowie die Bestrebung zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung von
Materialien im Fokus. Dies spiegelt sich sowohl in den Stoßrichtungen der Kreislaufwirtschaft, als auch den daraus
abgeleiteten Zielen wider.
Seite 301 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
109
Die nachfolgende Abfalltabelle enthält, neben den als wesentlich identifizierten Abfallströmen der Wirtschaftsaktivitäten
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, alle anfallenden Abfallströme zur Vermittlung eines gesamtheitlichen Eindrucks und zur
Erfüllung nationaler Gesetzgebungen. Diese umfassen alle vollkonsolidierten Tochtergesellschaften des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns. Die im Rahmen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifizierten Abfallströme beziehen sich
dabei, analog zu den vorhergehenden Kapiteln und den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe
Unterkapitel ESRS 2 IRO-1), vor allem auf die Abfallströme aus großen Bauvorhaben anhand von Erneuerungs- / Neubau- /
Ausbau-Projekten, der Instandhaltung (Inspektions- / Wartungs- / Entstörungs- / Instandsetzungsarbeiten) und dem
Betrieb der Anlagen. Darüber hinaus erfolgt eine gesonderte Ausweisung für Eisen- und Nichteisenmetalle („Schrott- /
Metallabfälle“) im Rahmen der Berichtslegung für die Nichtfinanzielle Erklärung, da diese sektorspezifische Relevanz
haben. Die Entsorgung erfolgt dabei über Einzel- sowie Rahmenverträge und bei großen Infrastrukturvorhaben gesondert
über Bauverträge. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den betriebseigenen Deponien des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns zu, da diese wesentlichen Bestandteile von Infrastrukturvorhaben (u. a. Semmering-Basistunnel oder Errichtung
der Koralmbahn) im öffentlichen Interesse (siehe Einreichbescheid / Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren) sind und
hierzu bauliche Abfälle einer Beseitigung unter Berücksichtigung der bestmöglichen Reduktion von Transportwegen und
damit auch Emissionen zugeführt werden.
Abfallart, -menge, -herkunft und -verbleib werden vom ÖBB Infrastruktur-Konzern als Abfallbesitzer (Abfallersterzeuger)
entsprechend der abfallrechtlichen Vorgaben gemäß Abfallwirtschaftsgesetz dokumentiert. Dies erfolgt über interne
Prozesse und Systeme (Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Umweltinformationssystem, Meldungen im elektronischen
Datenmanagement-Umwelt Österreich, Meldungen gemäß dem Altlastensanierungsgesetzes etc.) je Kalenderjahr. Die
abfallrechtlichen Verpflichtungen enden gemäß aktuell gültigem Abfallwirtschaftsgesetz mit der Übergabe der Abfälle an
befugte Sammler:innen und Behandler:innen und der expliziten Beauftragung der umweltgerechten Verwertung oder
Beseitigung dieser Abfälle. Alle weiteren Verwendungsschritte, sprich die tatsächliche Verwertung oder Beseitigung bzw.
Behandlung der Abfälle gemäß der Abfallhierarchie im Abfallwirtschaftsgesetz (Vorbereitung zur Wiederverwendung,
Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung), obliegen den befugten Sammler:innen und Behandler:innen. Die
Datenerfassung unterscheidet sich je nach Verbleib des Abfalls. Bei den betriebseigenen Deponien werden die Daten durch
extern bestellte Deponieaufsichten (behördliche Aufsichten) sowie extern beauftragten Eingangskontrollen (Leiter der
Deponieeingangskontrolle gemäß Deponieverordnung) bei der Ausführung und Nachweisführung begleitet. Bei der
Beseitigung über Bauverträge (Einzelverträge) erhalten die Projektleitungen die erforderlichen Abfallnachweise von
Auftragnehmer:innen. Nach erfolgter Plausibilitätskontrolle werden die Daten zur Eingabe in das interne
Datenverarbeitungssystem an die befugten und definierten Bearbeiter:innen übermittelt. Bei der Nutzung des internen
Leistungsvertrages für Verwertungs- und Beseitigungsleistungen mit dem Entsorgungspartner ÖBB-ES erfolgt eine
automatisierte Übernahme der Daten. Die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH erhebt pro Objekt (wenn im Eigentum des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns) die Anzahl der vorhandenen Abfallbehälter (Gebindegröße) je Fraktion, welche nicht über die
Leistungskontrakte (interner Leistungsvertrag; Rahmenverträge) der ÖBB-ES beseitigt werden, sowie die
Entleerungsintervalle und überprüft dies laufend auf Aktualität. Die Daten werden in einem Datenverarbeitungssystem
durch den:die festgelegte:n Benutzer:in der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH erfasst. Weiters erfolgt durch die
jeweiligen Umweltkoordinator:innen der Organisationseinheiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns eine stichprobenweise
Plausibilitätskontrolle der Abfalldaten. Die Abfallbeauftragten behalten sich eine weitere stichprobenartige
Plausibilitätsüberprüfung der Abfalldaten vor. Etwaige Auffälligkeiten werden dem jeweiligen Umweltkoordinator:innen
zur Kenntnis gebracht, um diese zu klären bzw. zu bereinigen. Die abfallbezogenen Daten können mittels
Datenverarbeitungssystem digital zur Verfügung gestellt werden.
Seite 302 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
110
Abfälle aus Bauprojekten
Betriebliche Abfälle
Schrott
Kommunaler Abfall
Summe
Abfallströme
in t
1) 2) 3)
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
2024
2023
Vorbereitung zur
Wieder-
verwendung
4)
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
Recycling
(Übergabe an
Recycler) 23 8
207 147
54 23
0 0
284
179
Sonstige
Verwertung:
mechanische,
biologische und
chemisch-
physikalische
Verfahren
5)6)
946
17.381
396
1.695
0
0
0
0
1.341
19.076
Sonstige
Verwertung:
energetische
Verwertung
19.666
23.763
0
0
0
0
0
0
19.666
23.763
Summe
Verwertung
20.635
41.152
603
1.843
54
24
0
0
21.291
43.019
Verbrennung
522
123
716
535
0
0
0
0
1.238
658
Betriebsfremde
Deponien
912
2.420
38
23
0
0
0
0
949
2.443
Sonstige
Beseitigung
4)
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
Summe
Beseitigung
1.434
2.543
754
557
0
0
0
0
2.187
3.100
Summe
Gefährlicher
Abfall
6)
22.068
43.695
1.357
2.400
54
24
0
0
23.479
46.119
Vorbereitung zur
Wieder-
verwendung
4)
n/a n/a
n/a n/a
n/a n/a n/a n/a
n/a
n/a
Recycling
(Übergabe an
Recycler)
1.360.764
1.170.741
6.665
5.220
42.918
38.945
3.650
3.633
1.413.997
1.218.539
Sonstige
stoffliche
Verwertung:
Wieder-
verwendung im
Bauvorhaben 380.339 352.388
0 0
0 0 0 0
380.339
352.388
Sonstige
stoffliche
Verwertung:
Wieder-
verwendung
außerhalb
Bauvorhaben
72.149
104.329
0
0
0
0
0
0
72.149
104.329
Sonstige
Verwertung:
mechanische,
biologische und
chemisch-
physikalische
Verfahren
5)
0
0
22.657
15.101
0
0
596
635
23.253
15.737
Sonstige
Verwertung:
energetische
Verwertung
691
254
843
850
0
0
9.100
11.257
10.634
12.360
Summe
Verwertung
1.813.943
1.627.712
30.165
21.171
42.918
38.945
13.347
15.525
1.900.373
1.703.354
Seite 303 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
111
Verbrennung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Betriebsfremde
Deponien
2.260.223
1.892.303
882
1.601
500
359
163
225
2.261.768
1.894.488
Betriebseigene
Deponien
103.950
20.532
0
0
0
0
0
0
103.950
20.532
Sonstige
Beseitigung
4)
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
n/a
Summe
Beseitigung
2.364.173
1.912.835
882
1.601
500
359
163
225
2.365.718
1.915.020
Summe Nicht
gefährlicher
Abfall
4.178.115
3.540.548
31.047
22.773
43.418
39.304
13.510
15.750
4.266.091
3.618.374
Gesamtabfall
4.200.184
3.584.243
32.404
25.173
43.472
39.327
13.510
15.750
4.289.570
3.664.492
davon
Verwertung
1.834.577
1.668.865
30.768
23.014
42.972
38.968
13.347
15.525
1.921.664
1.746.372
davon
Beseitigung
2.365.607
1.915.378
1.635
2.159
500
359
163
225
2.367.905
1.918.120
Summe nicht
recycelter
Abfälle
7)
2.839.397 2.413.494
25.531 19.805
500 359 9.860 12.117
2.875.288
2.445.774
Anteil nicht
recycelter Abfälle
[%]
68 %
67 %
79 %
79 %
1 %
1 %
73 %
77 %
67 %
67 %
1)
Es wurde nicht zwischen Verwertung / Beseitigung am / außerhalb des Standortes unterschieden, da dies am Standort nicht relevant ist, außer im Falle der
Wiederverwendung im Bauvorhaben und der betriebseigenen Deponien, diese sind als Kategorien angeführt. Aufgrund von Rundungen der Dezimalstellen der
Tonnen auf ganze Zahlen, kommt es zu kleinen Abweichungen.
2)
Aufgrund der starken Schwankungen beim Betrieb, der Instandhaltung der Anlagen und dem Projektgeschehen in der Bautätigkeit kann es, vor allem durch die
Tunnelbauvorhaben, auch zu entsprechenden Veränderungen in den Abfalldaten kommen.
3)
Aufgrund der Umstellung der Abfalltabelle nach den Vorgaben der ESRS kommt es zu Verschiebungen im Vergleich zu den Vorjahren. Die Kategorie „Radioaktive
Abfälle“ findet beim ÖBB Infrastruktur-Konzern keine Anwendung und ist daher in der Tabelle nicht dargestellt.
4)
Zeilen, die „n/a“ enthalten, sind in den dargestellten Berichtsjahren nicht angefallen und werden daher als nicht anwendbar angegeben.
5)
Gewisse Abfallströme werden vor dem Recycling einem mechanischen, biologischen und chemisch-physikalischen Verfahren zugeführt.
6)
2023 sind mehr ölverunreinigtes Aushubmaterial und Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften angefallen.
7)
Die „Summe nicht recycelter Abfälle“ bezieht sich ausschließlich auf die Mengen (t), die nicht an den Recycler übergeben wurden. Diese Summe enthalt daher
auch Verwertungspfade wie „Wiedereinbau“ oder andere Verwertungspfade.
Im Abfall sind folgende Materialien enthalten:
– Chemische Umwandlungs- und Syntheseprodukte
– Kunststoffe und Gummis
– Kunststoffe und Metalle
– Lösemittel, Farben, Lacke, Klebstoffe, Kitte und Harze
– Material größtenteils biogenen Ursprungs
– Material größtenteils fossilen Ursprungs (Mineralöl und Kohle)
– Material mineralischen Ursprungs (exkl. Metalle)
– Metalle
– Oxide, Hydroxide, Salzabfälle
– Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie pharmazeutische Erzeugnisse und Desinfektionsmittel
– Säuren, Laugen, Konzentrate
– Textilien
– Wasser
Die Abfallzusammensetzung wird anhand der österreichischen Abfallschlüsselnummern eruiert. Jede
Abfallschlüsselnummer wird einer Materialkategorie zugeordnet, welche an die Abfallgruppen der
Abfallverzeichnisverordnung (AVVO)
43
angelehnt sind. Die Reihung erfolgt nach dem Alphabet.
43
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/recht/vo/abfallverzeichnis.html.
Seite 304 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
112
Aufgrund des Geschäftsmodells der ÖBB Infrastruktur AG stellen die Abfalldaten beispielsweise gegenüber der
produzierenden Industrie wesentliche Unterschiede dar. Einerseits hauptsächlich bedingt das Projektgeschehen
Schwankungen in den jährlichen Abfalldaten in den Abfallströmen rund um Bautätigkeiten. Dies ergibt sich daraus, dass
zwar kontinuierliche Tätigkeiten der Instandhaltung auftreten, aber andererseits Großprojekte wie der Koralmtunnel oder
der Semmering-Basistunnel umgesetzt werden. Diese bedingen auch massive Materialbewegungen, wobei die weiteren
Verwendungs- und Verwertungsoptionen stark vom vorliegenden Material und deren qualitativer (geogen oder
anthropogen) und bautechnischer Beschaffenheit abhängen. Wie bereits im Einleitungstext des Unterkapitels E5-5
„Ressourcenabflüssen“ erwähnt ist die ÖBB Infrastruktur AG immer bemüht, eine Weiterverwendung und -verwertung
innerhalb des umsetzbaren Rahmens zu ermöglichen.
E.3. Soziale Informationen
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S1 Übersicht
Im Folgenden befindet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Unterthema
Nr.
Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen
1) 2) 3)
Art der Aus-
wirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur
Wertschöpfungskette bei
Auswirkungen
Arbeitsbedi
ngungen
S1-A-1
Umfassendes System von Prozessen
und Strukturen sowie die
Sensibilisierung zum Schutz der
Mitarbeiter:innen während der
Arbeitszeit tragen zu einem
verstärkten Sicherheitsgefühl und
Wohlbefinden von Mitarbeiter:innen
bei.
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-2
Auftreten von Arbeitsunfällen kann
die Gesundheit von Mitarbeitenden
beeinträchtigen.
Negativ
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-3
Betriebsrät:innen und deren
Vertretung von Mitarbeiter:innen und
deren Belangen wirkt sich positiv auf
die Mitarbeiter:innenzufriedenheit
aus.
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-4
Das Wohnprogramm bietet
Mitarbeiter:innen attraktive und
kostengünstige Wohnungen an und
stärkt die Mitarbeiter:innenbindung.
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-5
ÖBB Infrastruktur-Konzern als sicherer
Arbeitsgeber (auch in Krisenzeiten)
wirkt sich positiv auf das
Sicherheitsgefühl der
Mitarbeiter:innen aus.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-6
Eine faire und flexible Gestaltung von
Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit
wirkt sich positiv auf die
Mitarbeiter:innenzufriedenheit aus.
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-7
Generationenwandel und
Frühfluktuation können bei
bestehenden Mitarbeiter:innen zu
Belastungen aufgrund von
Wissensverlusten und höherer
Arbeitsbelastung führen.
Negativ
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
Seite 305 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
113
S1-F-1
Fachkräftemangel führt zu erhöhten
Kosten (ev. Strafzahlungen an EVUs).
Risiko
Mittelfristig
–
S1-F-2
Generationenwandel durch
pensionsbedingte Abgänge führt zu
erhöhten Kosten.
Risiko
Langfristig
–
Gleichbehan
dlung und
Chancen-
gleichheit
für alle
S1-A-8
Zielgruppenspezifische
Weiterbildungsangebote unterstützen
und fördern Mitarbeiter:innen und
Führungskräfte bei der persönlichen
Weiterentwicklung und
zielgerichteten
Kompetenzentwicklung.
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-9
Das Diversity-Management fördert ein
sicheres und stabiles Arbeitsumfeld
und schafft Vertrauen und Akzeptanz
bei den Mitarbeiter:innen.
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
S1-A-10
Die Ausbildung von Lehrlingen bietet
die Möglichkeit zur persönlichen
Weiterentwicklung und stärkt die
Bindung und Identifikation mit dem
Unternehmen.
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
3)
Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitskräfte des Unternehmens im Zuge von Übergangsplänen zur Verringerung negativer Auswirkungen auf die
Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ermittelt.
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte der Arbeitskräfte des Unternehmens wird in Unterkapitel
ESRS 2 SBM-2 dargestellt.
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind im Unterkapitel
ESRS 2 IRO-1. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die dem Geschäftsmodell des Unternehmens
entstammen oder die Strategie des Geschäftsmodells beeinflussen finden sich in der zu Beginn dieses Kapitels angeführten
Tabelle.
Die Zusammensetzung der Beschäftigten ist im Unterkapitel S1-14 dargestellt. Sämtliche Personen aus dem Kreis der
Arbeitskräfte im ÖBB Infrastruktur-Konzern, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein könnten, fallen unter die
Angabe gemäß ESRS 2. Sofern nicht anders angeführt, betreffen die ermittelten wesentlichen Auswirkungen und Risiken
alle Beschäftigten gleichermaßen ohne Unterscheidung zwischen Arbeitskräften und Fremdarbeitskräften, Standorten und
Regionen. Im Falle negativer Auswirkungen kann es sich um systemische (z. B. Generationenwandel) als auch individuelle
Vorfälle (z. B. Arbeitsunfälle) handeln.
Zur Einbeziehung der Mitarbeiter:innen werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern diverse Tools herangezogen, um die Bedarfe
verschiedener Personengruppen zu ermitteln und potenziell stärker gefährdete Personengruppen zu identifizieren. Nähere
Informationen zu den Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens finden sich unter „Verfahren zur
Einbeziehung der Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen“. Im Falle wesentlicher
positiver Auswirkungen handelt es sich überwiegend um Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von
gewissen Strukturen und Systemen im ÖBB Infrastruktur-Konzern stehen und damit einhergehend sich positiv auf die
Arbeitnehmer:innen auswirken.
Aufgrund der Tätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns sowie geltenden nationalen und über-nationalen Gesetzen
besteht kein Risiko der Zwangs- oder Kinderarbeit in den Tätigkeitsfeldern des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Seite 306 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
114
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
Das strategische HR-Management auf ÖBB Konzernebene leistet gemeinsam mit allen Teilgesellschaften einen
wesentlichen Beitrag zur Innen- und Außenwahrnehmung des ÖBB Konzerns sowohl bei Mitarbeiter:innen als auch bei
potenziellen Bewerber:innen. Aufgabe und Ziel ist es, sich als attraktiver Arbeitgeber, der Diversität und Vielfalt lebt und
fördert, zu positionieren.
Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen eine entscheidende Rolle und gelten, sofern nicht anders angeführt, für alle Mitarbeiter:innen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Die HR-Funktionalstrategie 2030 (S1-K-1)
Die HR-Funktionalstrategie 2030 wurde im ÖBB Konzern im Jahr 2024 verabschiedet und setzt sich aus vier strategischen
Stoßrichtungen und vier Teilbereichsstrategien zusammen. Entlang der im Folgenden näher beschriebenen vier
strategischen Stoßrichtungen bereitet sich HR auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, wie zum Beispiel den
pensionsbedingten Generationenwandel, vor.
Strategische Stoßrichtungen
Beschreibung
Effizientes und modernes
Personalmanagement
Durch effizientes und modernes Personalmanagement bilden wir den quantitativen und
qualitativen Personalbedarf ab. Dies wird durch eine konzernweite, gesamtheitliches HR-IT
Systemlandschaft und standardisierte, effiziente Prozesse unterstützt. Entsprechende
rechtssichere Mindeststandards und Rahmenbedingungen werden implementiert und
vermittelt.
Learning und Development
„Learning und Development“ fokussiert auf zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung der
Mitarbeiter:innen. Mit der Ausrichtung der Aus- und Weiterbildung entlang der ermittelten
Qualifikations-Anforderungen der Zukunft, “State-of-the-Art”-Lernkonzepte und innovative
Methoden und Systemen. Aussagekräftige Analysen und Messinstrumente zum aktuellen und
künftigen Potenzial der Mitarbeiter:innen werden vom HR-Bereich zur Verfügung gestellt.
Kultur und Diversität
Unternehmenswerte und Führungsgrundsätze geben Orientierung für das Handeln und bilden
die Grundlage für alle Tätigkeiten. Die Wertschätzung von Vielfalt, Nutzung der
Diversitätskompetenz bei der Lösung von Herausforderungen, die Stärkung der Arbeitsfähigkeit
und Gesundheit der Mitarbeiter:innen sowie eine offene, wertschätzende und
lösungsorientierte Kultur der Zusammenarbeit stehen dabei im Fokus.
Starke Arbeitgeber:innenmarke
Im Fokus der Stoßrichtung „Starke Arbeitgebermarke” steht die Gestaltung attraktiver und
zeitgemäßer Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen entlang der Lebensphasen der
Mitarbeiter:innen einerseits. Andererseits, die Positionierung als Arbeitgeber mit vielfältigen
Weiterentwicklungsmöglichkeiten, Jobs mit Sinn und verlässlichem, sicherem Umfeld sowie
Platz für Vielfalt.
Human Resources ist ein zentraler integraler Bestandteil der Unternehmenskultur und Strategie. Die Aspekte der sozialen
Nachhaltigkeit wurden in der Nachhaltigkeitsstrategie des ÖBB Konzerns verankert und mit der konzernweit gültigen HR
Funktionalstrategie verknüpft.
Die HR-Funktionalstrategie definiert unternehmensspezifische Handlungsweisen in Bezug auf die Arbeitskräfte des
Unternehmens und wird gemäß Konzernrichtlinie auf die Teilkonzerngesellschaften und somit auch auf den
ÖBB Infrastruktur-Konzern ausgerollt und gesellschaftsspezifisch durch die strategische HR-Leitung sowie den
Personalleitungen der Konzerngesellschaften einer Beschlussfassung zugeführt. Die Strategien gelten damit für alle
Mitarbeiter:innen der ÖBB. Die oberste Ebene, die für Umsetzung der HR-Funktionalstrategie verantwortlich ist, ist die
Leitung des strategischen HR-Managements. Für die Kaskadierung der definierten Strategien in den
Teilkonzerngesellschaften sind die jeweiligen Teilkonzerngesellschaften verantwortlich.
Maßnahmen sowie die dazugehörigen Ziele, die in Bezug auf wesentliche Themen getroffen wurden, sind im
Unterkapitel S1-3 S1-4 dargestellt.
Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit wird unter anderem über die Ergebnisse der Mitarbeiter:innenbefragung beurteilt.
Seite 307 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
115
Zur inhaltlichen Vertiefung wurden zudem Teilbereichsstrategien erarbeitet.
Teilbereichsstrategie
Beschreibung
Personalentwicklung
Im Vordergrund steht die zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung der Mitarbeiter:innen. Basierend auf
den Qualifikations-Anforderungen der Zukunft werden Aus- und Weiterbildung unter Wahrung der
gesetzlichen Anforderungen danach ausgerichtet. Es kommen durchgängig “State-of-the-Art”-
Lernkonzepte und innovative Methoden, sowie Systeme zum Einsatz. Aussagekräftige Analysen und
Messinstrumente zum aktuellen und künftigen Potenzial unserer Mitarbeiter:innen sollen zur Verfügung
gestellt werden.
Die Schwerpunkte des Bereichs Personalentwicklung, Kultur und Führung liegen im Talentmanagement, in
der Führungskräfteentwicklung, bei den modernen Lernformen sowie in der Onboarding-Kultur.
Diversity und
Vereinbarkeit
Zur strategischen Steuerung der definierten Stoßrichtung „Kultur und Diversität“ wurden die
Teilbereichsstrategien „Diversity“ und „Vereinbarkeit“ entwickelt. Das Ziel ist dabei mit „Diversity“ zur
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität beizutragen. Der Generationenwandel soll genutzt werden, um die
Vielfalt in der Belegschaft auf breitere Beine zu stellen. Die Teilbereichsstrategie „Vereinbarkeit“ verankert
die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Sie umfasst die Themengebiete “Vereinbarkeit Beruf und
Kind”, “Vereinbarkeit Beruf und Pflege” und “Unternehmenskultur“, die Arbeitnehmer:innen in der
Vereinbarkeit entlastet. Ziel ist es, Kolleg:innen bei Mehrfachbelastungen aufgrund von Care-Arbeit zu
entlasten und zu unterstützen, um Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aufrechtzuerhalten. Ebenso verankert
sind flexible Arbeitszeitmodelle, um Mitarbeiter:innengewinnung und Mitarbeiter:innenbindung zu
erhöhen und die Arbeitsmarktpositionierung zu verbessern.
Recruiting und
Employer-Branding
Zur Umsetzung der strategischen Stoßrichtungen „Starke Arbeitgebermarke“ trägt die
Teilbereichsstrategie „Recruiting und Employer-Branding“ bei. Anhand der strategischen Schwerpunkte
„Personalgewinnung meistern“, „Innovation fördern“, „Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen“ und „Qualität
stärken“ werden Maßnahmen im Recruiting und Employer-Branding verortet. Dem weiterhin hohen
Personalbedarf wird auch mit dem verstärkten externen Auftritt auf dem Arbeitsmarkt Rechnung
getragen.
Arbeitsfähigkeit und
Gesundheit
Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Förderung der Arbeitsfähigkeit sowie der Gesundheit
aller Mitarbeiter:innen. Dazu sollen die Arbeitsbedingungen kontinuierlich verbessert, persönliche
Ressourcen optimiert und Belastung reduziert werden. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung
der Arbeitgeberattraktivität sowie ein Wertbeitrag zum Unternehmenserfolg geleistet. Die
Teilbereichsstrategie „Arbeitsfähigkeit und Gesundheit“ verankert die Schwerpunkte Arbeitsfähigkeit
erhalten, Arbeitsfähigkeit fördern, Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und der strategischen und operativen
Integration des Gesundheitsmanagements.
Die in der Funktional- und Teilbereichsstrategie adressierten Themenfelder und daraus abgeleiteten Maßnahmen leisten
einen Beitrag zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen. Sie nehmen unter anderem das Risiko der
erschwerten Personalgewinnung in den Blick.
Insbesondere das HR-IT-Transformationsprojekt HITT trägt wesentlich zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen
bei und wird in der Stoßrichtung „effizientes und modernes Personalmanagement“ verfolgt. Dieses Projekt ist die
Ausgangsbasis für eine zukunftsgerichtete, moderne HR Arbeit und bildet eine Grundlage zur Umsetzung aller
nachfolgenden definierten Maßnahmen.
Um dieser Vision gerecht zu werden und optimal für die Zukunft gerüstet zu sein, wurde mit dem Programm HR-IT-
Transformation (H-IT-T) ein mehrjähriges Vorhaben initiiert, um den Weg zu einem modernen, schnellen HR-
Management mit effizienten Prozessen und digitalen Lösungen voranzutreiben.
Eine vollintegrierte HR-IT-Systemlandschaft mit Fokus auf eine größtmögliche Systemvereinheitlichung ermöglicht es, als
strategischer Partner für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen agieren zu können. Wesentliche Neuerungen und
Prozessverbesserung umfassen dabei:
– Eine niederschwellige Kontaktaufnahme und punktgenaue Bewerbung für Bewerber:innen
– Effiziente Bewerbungsprozesse und Erhöhung der Quantität der Bewerbungsgespräche bei gesteigerter Qualität
– Neuausrichtung der HR-IT-Lösungen zum Talentmanagement und Integration von zukunftsweisenden, systemgestützten
Funktionalitäten wie Sourcing, moderne Lernformen, strukturierte Nachfolgeplanung und Sichtbarmachung und
Förderung von Talenten sowie digitalem Performance-Management
– Betrachtung von End-to-End-Prozessen entlang des gesamten Employee-Life-Cycles
– Aufbau einer konzernweiten Talent Management Prozesslandschaft inklusive entsprechender Standards und
Governance – unter Berücksichtigung von Kompetenzmodellen, Performance-Management-Tools und
Personalentwicklungsinstrumenten
Seite 308 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
116
Sicherheitsstrategie (S1-K-2)
Die ÖBB Sicherheitsstrategie setzt sich aus vier definierten Sicherheitsbereichen zusammen:
– Betriebliche Sicherheit (Steuerung und Maßnahmensetzung zur Erreichung eines sicheren Eisenbahnbetriebs)
– Arbeitssicherheit (angestrebt wird ein gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung für alle Mitarbeiter:innen sowie
indirekt auch für Dienstleister:innen im operativen Betrieb)
– Öffentliche Sicherheit (Schutz vor kriminellen Aktivitäten, Stärkung des subjektive Sicherheitsgefühl von
Mitarbeiter:innen sowie Kund:innen)
– Informationssicherheit (Schutz von Informationen, Informations- und Kommunikationstechnologie
Der Bereich Arbeitssicherheit umfasst die Steuerung und Maßnahmensetzung zur angestrebten Erreichung eines
gefahrenfreien Zustandes bei der Berufsausübung für alle Mitarbeiter:innen sowie indirekt auch für Dienstleister:innen im
operativen Betrieb. Für die Koordination und die strategische Ausrichtung der Arbeitssicherheit ist gemäß
ÖBB Konzernrichtlinie die Organisationseinheit Systemtechnik und Konzernproduktion zuständig. Im ÖBB Infrastruktur-
Konzern gibt es zudem eine Organisationseinheit, die für das Thema der Arbeitssicherheit zuständig ist. Die
Sicherheitsstrategie wurde vom Vorstand der ÖBB Holding AG als Teil der Unternehmensstrategie beschlossen und findet
somit Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern.
Sicherheitsstrategie und
Teilbereich Arbeitssicherheit
Der Bereich Arbeitssicherheit in der ÖBB Sicherheitsstrategie bezieht sich auf den anzustrebenden
gefahrenfreien Zustand bei der Berufsausübung für alle Mitarbeiter:innen sowie indirekt auch für
Dienstleister:innen im operativen Betrieb.
Der
ÖBB Infrastruktur-Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, das bestehende hohe Sicherheitsniveau weiter
auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden strategische Sicherheitsziele festgelegt, die bis 2030
gelten. Ein zentraler Grundsatz dabei ist das Verschlechter
ungsverbot, welches sicherstellt, dass das
Sicherheitsniveau über mehrere Jahre hinweg nicht sinkt. Darüber hinaus gibt es das Verbesserungsgebot,
das eine kontinuierliche Steigerung der Sicherheitsstandards verlangt. Definierte Kennzahlen tracken die
Entw
icklung der Sicherheit in verschiedenen Bereichen. Die Kennzahlen werden zu Indizes hochaggregiert
und gewichtet. Sollte der niedrig angesetzte Zielwert überschritten werden, werden Maßnahmen
ausgearbeitet.
–
Zur gezielten Steuerung der Sicherheit wird der Fokus verstärkt auf Vorläufer gelegt –
also jene Ereignisse,
die Unfälle begünstigen beziehungsweise als Risiko die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls deutlich
erhöhen. Die Zielsetzungen im Bereich der Vorläufer sollen die Entwicklungen anhand verschiedener KPI-
Sets (Risikoakzeptanzwert
e) in den jeweiligen Bereichen (Teilkonzern und Gesellschaft) widerspiegeln und
zu erwartende Technologiesprünge entsprechend berücksichtigen. Die Risikoakzeptanzwerte sollen in
einem regelmäßigen Assessment evaluiert werden.
–
Wesentliche Risikoakzeptanzkriterien im Bereich Arbeitssicherheit sind:
–
Stürzen / Fallen
–
Umkippen / Umknöcheln
–
Einklemmen / Quetschen
–
Anstoßen
Seite 309 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
117
Die folgenden Konzepte mit Ausnahme der Themen „Sozialer Dialog“ und „Vereinigungsfreiheit“, „Existenz von
Betriebsräten“, „Recht der Arbeitnehmer:innen auf Information“, „Anhörung und Mitbestimmung“ sind in der HR-
Funktionalstrategie eingebettet und für den ÖBB Infrastruktur-Konzern gültig.
Arbeitsbedingungen
Nr.
Konzepte
Beschreibung
–
S1-K-3 –
Arbeits-
modelle
Durch zeitgemäße Konzepte und angepasste Rahmenbedingungen werden die Anforderungen der
Mitarbeiter:innen und den jeweiligen Geschäftsmodellen bzgl. der Arbeitszeit laufend evaluiert und
angepasst.
– Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitmodellen sind für die Gesellschaften gültig, welche dieser
zugestimmt haben.
–
S1-K-4
Tarifverträge
Die Entlohnung erfolgt gemäß den nationalen rechtlichen Vorschriften sowie – sofern vorhanden –
den geltenden Kollektiv- bzw. Tarifverträgen. Auf Basis von Funktionsbeschreibungen der Tätigkeiten
der Mitarbeiter:innen wird eine Einstufung in den entsprechenden Kollektivvertrag vorgenommen. Die
Einstufungen lt. Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen
Bundesbahnen (AVB) werden gemäß Entgeltregelungen vorgenommen.
ÖBB Job-Modell
Alle Funktionen wurden dem ÖBB Job-Modell für Querschnittsbereiche und Fachbereiche in der
ÖBB Karrierelandkarte zugeordnet, um einheitliche Funktionen und Funktionsbeschreibungen in
einem konzernweit gültigen Rahmen zu erarbeiten. Zur Darstellung von Perspektiven für
Mitarbeiter:innen aller Karrierestufen werden diese Funktionen transparent zugänglich dargestellt.
Gehaltsband-
breiten
Die Funktionsbewertung auf Basis der Funktionsbeschreibung erfolgt mittels Korn Ferry Hay-
Stellenwert-Profil-Methode und resultiert in Grades, welche in einem Ordnungsrahmen hinterlegt
sind. Gehaltsbandbreiten sind je „Grade“ definiert und bilden einen einheitlichen konzernweiten
Rahmen für die Entlohnung. Die ÖBB Gehaltsbandbreiten sind ein Instrument zur Sicherstellung von
gleichen Entlohnungsmöglichkeiten für gleichwertige Tätigkeiten im ÖBB Konzern. Für
Führungsfunktionen gibt es zudem eigene Gehaltsbandbreiten, welche auch die variable
Vergütungskomponente (MbO) beinhalten. Die Compensation-Policy für Führungsfunktionen im
ÖBB Konzern regelt die Rahmenbedingungen der Vergütung für Führungsfunktionen. Die variable
Vergütungskomponente ist in der MbO-Policy geregelt.
–
S1-K-5
Sozialer
Dialog
Vertretung der Belegschaft erfolgt durch Betriebsrät:innen sowie den Europäischen Betriebsrat
(siehe Unterkapitel S1-2).
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Die Themen „Gleichbehandlung“ und „Chancengleichheit“ haben für die ÖBB besondere Relevanz. Die ÖBB treten für
eine offene, respektvolle Arbeitskultur mit gleichen Chancen für alle Mitarbeiter:innen ein. Seit 1979 ist das
Gleichbehandlungsgesetz in Österreich verbindlich – die ÖBB handeln danach. Weder ethnische Herkunft, Hautfarbe,
Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale
Abstammung oder soziale Herkunft sowie andere Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und
nationales Recht fallen, dürfen zu einer Benachteiligung im ÖBB Konzern und somit dem ÖBB Infrastruktur-Konzern führen.
Nr.
Konzepte
Beschreibung
– S1-K-6
1)
2)3)
Gleichbe-
handlungspolicy
Eine der Grundlagen der Diversity-Strategie ist die Sicherstellung der Gleichbehandlung. Denn
Gleichbehandlung bedeutet, dass niemand unmittelbar oder mittelbar aufgrund der ethnischen
Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung, einer
Behinderung oder des Geschlechts diskriminiert werden darf. Daher hat der ÖBB Konzern seit 2011
eine Policy und mit ihr eine Struktur, die die Gleichbehandlung und gleiche Chancen für
Mitarbeiter:innen sicherstellen soll.
Diversity-Charta Die Diversity-Charta ist Teil der Funktionalstrategie Diversity. Sie gibt die Managementziele zur
Erreichung des Frauenanteils und des Anteils der Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung bis
2026 vor. Die Zielerreichung wird quartalsweise evaluiert und in einem konzernweiten Diversity-
Bericht dem Topmanagement der Konzerngesellschaften zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen
zur Verfügung gestellt.
Seite 310 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
118
Charta der
Inklusion
Mit der „Charta der Inklusion“ als Teil der Funktionalstrategie Diversity
(siehe Unterkapitel ESRS 2 SBM-1) wurden auf Ebene des ÖBB Konzerns freiwillig
Rahmenbedingungen geschaffen, die Menschen mit Behinderungen den Eintritt in die ÖBB erleichtern
und eine inklusive, barrierefreie und chancengleiche Beschäftigung möglich machen. Eine Grundlage
bilden das Behindertengleichstellungsgesetz sowie nationale Gesetze.
Auf Basis der Charta der Inklusion wurde der Aktionsplan Inklusion erstellt. In diesem finden sich
konkrete Maßnahmenpakete in folgenden Handlungsfeldern:
– Job und Anti-Diskriminierung
– Aus- und Weiterbildung
– Infrastruktur und barrierefreier Arbeitsplatz
– Gesellschaftliches Leben und Soziales
– Lehrlinge und Frauen
In regelmäßigen Abständen wird der Status quo der einzelnen Maßnahmen konzernweit analysiert
und aktualisiert.
–
S1-K-7
1)
Weiterbildung
und
Kompetenz-
entwicklung
Der ÖBB Konzern sowie der ÖBB Infrastruktur-Konzern legen großen Wert darauf, Mitarbeiter:innen zu
fordern und fördern. Dies umfasst die Lehrlingsausbildung sowie strategisch relevante und
zielgruppenspezifische Bildungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch die ÖBB a
kademie, der ÖBB
Bildung (Bildungskatalog), der technischen und betrieblichen Fachausbildung sowie
zielgruppenspezifische Trainings.
Technologischer Fortschritt verändert die eisenbahnspezifischen Berufe und damit auch die Aus- und
Weiterbildungsangebote der ÖBB.
Der Fokus der Personalentwicklung im Bereich Digitalisierung liegt
auf drei Themenstellungen:
– Content-Creation mittels KI: Künstliche Intelligenz (KI) ermöglicht die (teil-)automatisierte Erstellung
von personalisierten Lerninhalten.
–
Bildungsangebote zum Thema KI: Entsprechende Schulungen und Workshops können
Mitarbeiter:innen helfen, die Potenziale und Herausforderungen von KI zu verstehen. Dies trägt zur
Akzeptanz und effektiven Nutzung bei.
Empowerment für Fachbereiche: Durch gezielte Qualifizierung können Mitarbeiter:innen lernen, KI-
Tools effektiv in ihrem Bereich einzusetzen.
– S1-K-8
1)
Lehrlings-
ausbildung
Der ÖBB Konzern ist einer der größten Lehrlingsausbilder in Österreich. Zum überwiegenden Teil
werden diese ebenfalls in dem Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung der ÖBB Infrastruktur AG
ausgebildet sowie konzernweit koordiniert. Die ÖBB-Infrastruktur AG bilden Lehrlinge vorrangig in
technischen Berufsfeldern aus.
1)
Für die Kaskadierung dieser ÖBB-konzernweiten Strategien sind die jeweiligen Teilkonzerngesellschaften zuständig und finden Anwendung für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern.
2)
Beseitigung von Diskriminierung (einschließlich Belästigung), Förderung der Chancengleichheit und andere Möglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Inklusion
werden im Konzept aufgegriffen.
3)
Konzept greift Gründe für Diskriminierung wie beispielsweise ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung,
Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft) auf.
Die oben genannten Konzepte, wie die Gleichbehandlungspolicy, Diversity-Charta sowie die Charta der Inklusion bilden
die Grundlage zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zur Eindämmung, Bekämpfung und Verhinderung von
Diskriminierung sowie zur Förderung von Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen und werden im Rahmen der spezifischen
Verfahren der täglichen Arbeit im ÖBB Konzern und im ÖBB Infrastruktur-Konzern berücksichtigt.
Im Jahr 2024 wurde die Gleichbehandlungspolicy im Punkt „Gleichbehandlungsgebot“ weiter verfeinert. Es wurde
klargestellt, dass auch die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation im Zusammenhang mit
Gleichbehandlung betreffend Mitarbeiter:innen zu beachten sind. Mit dem vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht werden
erstmals Gehaltsscheren zwischen Führungskräften und Mitarbeiter:innen (gemäß ESRS) berichtet. Zur Sicherstellung eines
angemessenen Verhältnisses wird das ermittelte Verhältnis wie bereits in der Vergangenheit einer regelmäßigen
Überprüfung unterzogen. Die Gesellschaften des ÖBB Konzerns und somit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern
verpflichten sich zu einer fairen, regelmäßigen, pünktlichen und vollständigen Entlohnung ihrer Mitarbeiter:innen sowie
zur Einhaltung aller geltenden Lohn- und Vergütungsgesetze.
Informationen zum Thema Menschenrechte finden sich im Unterkapitel ESRS 2 GOV-4.
Seite 311 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
119
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in
Bezug auf Auswirkungen
Die Sichtweisen der Arbeitskräfte des Unternehmens werden im ÖBB Infrastruktur-Konzern sowohl im direkten Austausch
mit den Mitarbeiter:innen als auch über gewählte Vertreter:innen (Betriebsrat) und Organisationen erfasst. Diese
Sichtweisen fließen in vielfältiger Weise im Rahmen von unterschiedlichen Verfahren bei Entscheidungsprozessen und
Maßnahmensetzungen ein. Diese werden im Folgenden näher beschrieben und umfassen die wesentlichen Auswirkungen.
Der Austausch erfolgt auf ÖBB Konzern-Ebene durch den ÖBB Vorstand mit dem Konzernpräsidium und im strategischen
HR-Management erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit dem Ausschussvorsitzenden. Die ranghöchste Person ist der
Vorstand. Weiters gibt es unterschiedliche Formate zur regelmäßigen Einbindung der Arbeitnehmer:innenvertretungen im
ÖBB Infrastruktur-Konzern.
Betriebsrat
Die Konzernvertretung bündelt die Kompetenzen aller Betriebsratskörperschaften des ÖBB Konzerns und vertritt auf
Konzernebene die gemeinsamen Interessen der Beschäftigten. Der Betriebsrat ist Ansprechpartner für alle für
Arbeitnehmer:innen relevanten Belange gegenüber der Leitungsebene. Stellvertretend für die Betriebsratskörperschaften
verhandelt der Konzernbetriebsrat im Rahmen des Arbeitsverfassungsgesetzes gesellschaftsübergreifende Themen laufend
mit der Konzernleitung. Darüber hinaus wirkt die Konzernvertretung durch ihre Tätigkeit in verschiedenen Funktionen der
Gewerkschaftsbewegung und der Politik aktiv an allen für Arbeitnehmer:innen relevante Fragen mit.
Europäischer Betriebsrat (EBR)
Auf internationaler Ebene ist der Europäische Betriebsrat (EBR) ist Ansprechpartner für die wirtschaftlichen, sozialen und
gesundheitlichen Interessen der Beschäftigten des ÖBB Konzerns in Europa.
Der EBR ist das Sprachrohr all jener Beschäftigten, die die ÖBB als Arbeitgeber haben, aber in verschiedenen EU und EWR
Ländern arbeiten. Gleichzeitig ist der EBR für das ÖBB Konzernmanagement jenes Forum das angesprochen wird, wenn
es beispielsweise um das Recht der Beschäftigten geht. Es wird aber auch genützt, wenn über Angelegenheiten informiert
wird, die die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der Beschäftigten in mehreren Ländern betreffen.
Es bestehen keine zusätzlichen Vereinbarungen zu den geltenden Menschenrechten und den entsprechenden Policys im
ÖBB Konzern und somit auch für den ÖBB Infrastruktur-Konzern. Weitere Informationen zu den Policiys sind im
Unterkapitel ESRS 2 GOV-4 erläutert.
Sektoraler Sozialer Dialog Eisenbahnen (SSD)
Zusätzlich sind die ÖBB Mitglied im Sektoralen Sozialen Dialog für den Eisenbahnsektor sowie im Steering Committee der
Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Diese dienen dazu, soziale Themen und
arbeitsrechtliche Fragen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innenvertretungen zu diskutieren und Lösungen
für branchenspezifische Herausforderungen, wie beispielsweise Arbeitsbedingungen, Digitalisierung, Sicherheit etc., zu
entwickeln.
Eine transparente Informationspolitik gegenüber Arbeitnehmer:innenvertretungen und die regelmäßige Kooperation
gewährleistet eine umfassende Einbindung in alle relevanten Belange und Konzernprojekte, wie beispielweise durch den
Ausschuss Inclusion & Diversity oder im Projekt DAK 26).
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Weitere Formate und Verfahren zur direkten Einbeziehung und Vertretung der Interessen der Arbeitskräfte im
Unternehmens sind:
Team-Ziel-Dialog
Der Team-Ziel-Dialog ist ein konzernübergreifend durchgängiges Steuerungsinstrument für Führungskräfte und dient der
Unterstützung des Zielvereinbarungsprozesses und der effektiven Zielerreichung. Ausgehend von der Konzernleitung
werden die konzernweiten Ziele und Schwerpunkte für die jeweilige Zielperiode fixiert. Diese Ziele und Schwerpunkte
werden anschließend kaskadenförmig auf die jeweiligen Konzerngesellschaften und deren Berichtsebenen übertragen und
die Beiträge (Maßnahmen) zu diesen übergeordneten Zielen und Schwerpunkten erarbeitet. Der Konzern-Team-Ziel-Dialog
bildet den Startschuss für die Mitarbeiter:innengespräche (MaG).
Das Mitarbeiter:innengespräch (MaG) fördert nicht nur die Weiter- und Kompetenzentwicklung, sondern gibt ebenfalls
die Möglichkeit Feedback zu geben und ein positives Arbeitsklima zu schaffen um negativen Auswirkungen
entgegenzuwirken. Durch offenen Dialog und wertschätzenden Austausch entsteht nicht nur Vertrauen und gegenseitiges
Verständnis, sondern auch gesteigerte Motivation, da Leistungen erkannt und geschätzt werden. Die Identifizierung
persönlicher Stärken und Entwicklungsfelder treibt die individuelle Entwicklung voran und eröffnet gleichermaßen die
Chance, gemeinsam zu reflektieren.
Mitarbeiter:innenbefragung (MAB)
Die Mitarbeiter:innenbefragung findet im Schnitt alle zwei Jahre statt. Die nächste Mitarbeiter:innenbefragung wird im
Jahr 2025 durchgeführt. Die Ergebnisse der Mitarbeiter:innenbefragung fließen in die Management-by-Objectives-Ziele
(MbO) ein. Dabei werden in Jahren mit durchgeführter Mitarbeiter:innenbefragung Ziele auf Basis der Ergebnisse der
Mitarbeiter:innenbefragung hinterlegt. In den Jahren ohne Befragung werden entsprechende Maßnahmen entwickelt.
Nähere Informationen zur Mitarbeiter:innenbefragung finden sich im nächsten Abschnitt „Verfahren zur Verbesserung
negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können“.
Diversity-Plattform und Diversity-Council
Die Diversity-Plattform ist ein Gremium von nominierten Mitgliedern aus den konzernweiten Teilgesellschaften mit dem
Ziel, Inclusion-&-Diversity-Prozesse und -Angebote zu harmonisieren sowie Informationen über die Bedürfnisse aus den
Teilgesellschaften zu erhalten. Darüber hinaus agieren im Diversity-Council seit 2023 Partner:innen aus unterschiedlichen
Berufen, Teilgesellschaften und Regionen (je eine Person pro Region und Teilkonzerngesellschaft) als Schnittstelle zwischen
dem Lösungscenter Inclusion & Diversity, Mitarbeiter:innen, Führungskräften und Betriebsrät:innen. Themen, die in den
beiden Gremien besprochen werden, sind unter anderem wie Gründe für Diskriminierung beispielsweise in Bezug auf
ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion,
politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft vermieden werden können.
Kommunikation
Neben den bestehenden Vertretungen der Mitarbeiter:innen findet auch eine direkter Einbezug in verschiedenen
Verfahren statt. Die Mitarbeiter:innen und Belegschaftsvertreter:innen werden regelmäßig über Unternehmensstrategie,
Ziele, aktuelle Unternehmenslage, neue Policys sowie alle relevanten Themen, die die Belegschaft betreffen, informiert.
Die Information erfolgt bedarfsorientiert und anlassbezogen über unterschiedliche Kanäle (Newsletter, Intranet,
Mitarbeiter:innen-Magazin, Präsenzveranstaltungen, Schwarzes Brett) und je nach Zielgruppe in deutscher und bei Bedarf
ebenfalls in englischer Sprache.
Ideenwerkstatt
Zusätzlich haben die Mitarbeiter:innen (auch Lehrlinge, Trainees und Leasingmitarbeiter:innen) die Möglichkeit, ihre Ideen
zu ÖBB-relevanten Themen in der Ideenwerkstatt einbringen. Die eingereichten Ideen werden von den
Ideenkoordinator:innen, Führungskräften und internen Fachexpert:innen (Gutachter:innen) geprüft und bewertet. Sie
entscheiden, welche Ideen in die nächsten Schritte des Innovationsprozesses überführt werden. Bei erfolgreicher
Umsetzung der Idee erhält die einreichende Person eine Prämie als Belohnung.
Die beschriebenen Dialogformate sind wirksame Instrumente, um die Sichtweisen der Arbeitskräfte im Unternehmen in
Entscheidungen und Tätigkeiten einfließen zu lassen. Direktes Feedback bietet die Möglichkeit, auf Rückmeldungen gezielt
einzugehen und Maßnahmen ableiten zu können. Bei den beschriebenen Dialogformaten werden die Teilnahme und
Akzeptanz der Mitarbeiter:innen für die Evaluierung der Zusammenarbeit beobachtet.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unernehmens
Bedenken äußern können
Über das in Unterkapitel G1-1 dargestellte Hinweisgeber:innensystem sowie die angeführten Anspechpartner:innen haben
die Mitarbeiter:innen jederzeit die Möglichkeit, Bedenken zu äußern. Auf diese Weise können mögliche negative
Auswirkungen zeitnah erkannt und vermieden bzw. behoben werden. Die Maßnahmen zum Schutz von Einzelpersonen
gegen Vergeltungsmaßnahmen sind ebenfalls im Unterkapitel G1-1 dargestellt.
Die angeführten Kanäle werden vom Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zu Kanälen und
dahinterliegende Verfahren werden den Mitarbeiter:innen mitunter über das Intranet zugänglich gemacht oder es werden
Initiativen durchgeführt, um die Bekanntheit und das Vertrauen in die Kanäle zu gewährleisten. Das vertrauliche
Meldewesen als auch die Gleichbehandlungsstellen (Gleichbehandlungsbeauftragte) sind über Online-Portale und
individuelle Kontaktmöglichkeiten gewährleistet. Die entsprechenden inhaltlichen Verantwortungen sind klar im
ÖBB Konzern und somit in der ÖBB Infrastruktur-Konzern geregelt und werden bei Vorfällen den Verantwortlichen
zugewiesen.
Mitarbeiter:innenbefragung (MAB)
Eine weitere Möglichkeit der Mitarbeiter:innen zur Äußerung von Bedenken ist die online durchgeführte konzernweite
Mitarbeiter:innenbefragung (siehe Unterkapitel S1-2). Die Befragung wird von einem externen Partner durchgeführt und
ausgewertet.
Die anonymisierten Ergebnisse der MAB werden den Vorständen, Geschäftsführer:innen und Führungskräften vorgestellt.
Anschließend werden die Ergebnisse online im ÖBB Intranet veröffentlicht und von den jeweiligen Führungskräften in
ihren Abteilungen bekannt gemacht. Um die Ergebnisse der Mitarbeiter:innenbefragung entsprechend zu würdigen,
werden je Abteilung individuelle Maßnahmen gesetzt, um eine Verbesserung zu bewirken. Eine Evaluierung der
Maßnahmen findet in den jeweiligen Abteilungen selbstständig statt. Zentral erfolgt eine Bewertung zur Verbesserung
erst mit der nächsten MAB.
Vertrauliches Meldewesen
Im Rahmen des strategischen ÖBB Konzernsicherheitsprogramms bietet das vertrauliche Meldewesen eine Plattform für
Mitarbeiter:innen, präventiv Unfälle zu vermeiden, Beinaheunfälle und unsichere Zustände aufzuzeigen und somit die
Erhöhung der Sicherheit zu unterstützen. Das vertrauliche Meldewesen ermöglicht Mitarbeiter:innen sowie in weiterer
Folge den verantwortlichen Führungskräften, unsichere Handlungen und Situationen auch vertraulich zu melden. Damit
kann – falls erforderlich – auch ohne Konfrontation mit den Beteiligten auf den Verbesserungsbedarf einer Situation
hingewiesen werden. Die Meldung erfolgt über elektronische Plattformen an sogenannte Lösungskoordinator:innen, die
die Meldung vertraulich behandeln und einer Lösung zuführen. Eingegeben werden kann eine Beschreibung, Fotos,
Ortsangaben, Datum / Uhrzeit der Beobachtung sowie Vorschläge zu Lösungsmaßnahmen.
Gleichbehandlungsbeauftragte nach Region
Die regionalen Gleichbehandlungsbeauftragten sind vertrauliche Ansprechpersonen für Kolleg:innen in allen Belangen, die
mit Diskriminierung in Verbindung stehen. Die Ansprechpersonen sind für alle Mitarbeiter:innen im Intranet zu angeführt.
Neben den persönlichen Ansprechpersonen geben Leitfäden für Führungskräfte sowie Booklets für Lehrlinge
entsprechende Hilfestellungen. Durch entsprechende E-Learnings sowie standardisierte Onboarding-Prozesse werden die
Mitarbeiter:innen über die verfügbaren Kanäle informiert und entsprechend geschult. Hinweise zu Vorfällen werden an
die fachlich verantwortlichen Personen innerhalb des Konzerns weitergleitet.
Im Falle von Anliegen im Bereich der Diskriminierung erfolgt nach Kontaktaufnahme über die beschriebenen Kanäle die
Aufnahme des Sachverhalts, eine rechtliche Information sowie die Prüfung, ob eine Diskriminierung gemäß
Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Bei positiver Prüfung erfolgt die Bearbeitung des Falls sowie die Herausarbeitung der
individuellen Bedürfnisse und Ziele mit der betroffenen Person. In Abstimmung mit der betroffenen Person werden
Möglichkeiten zur Intervention definiert und gegebenenfalls eingeleitet.
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S1-4 S1-5 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2024
Konzepte
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
9)
Verbesserung des
Arbeitsfähigkeitsindex
aus der Mitarbeiter:innen-
befragung
1)7)
2030 >70
Index 2023 75
-
1
S1-K-1
S1-A-1
Verbesserung des Arbeitssi-
cherheitsindex (ASX) um 2
Prozent pro Jahr
2)8)
2030
13,4
Rate
2019
16,8
14,4
S1-K-2
S1-A-1
S1-A-2
Erhöhung des Frauenanteils
3)
2026
>11,9 %
Prozent
2023
12,30
13,51
S1-K-1
S1-K-6
S1-A-9
Erhöhung des Anteils von
Mitarbeiter:innen mit
begünstigter Behinderung
(Behinderungsgrad von
≥ 50 %)
4)7)
2026
4 %
Prozent
2023
2,7
2,9
S1-K-1
S1-K-6
S1-A-9
Time-to-Hire (Fach- und
Querschnittsfunktionen)
5)7)
2030
halten
Tage
2023
60 Tage
48,1
S1-K-1
S1-A-7
S1-F-1
S1-F-2
Fluktuation
6)
2030
<10 %
Prozent
2023
5,3
4,9
S1-K-1
S1-A-7
S1-F-1
S1-F-2
Frühfluktuation
6)7)
2030
<15 %
Prozent
2023
15,20
14,00
S1-K-1
S1-A-7
S1-F-1
1)
Arbeitsfähigkeitsindex (Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Unternehmen): Die Kennzahl errechnet sich aus der Bewertung der Mitarbeiter:innen. Eine 6-stufige
Bewertungsskala wird mittels Punktesystem in einen Index umgerechnet. Die Kennzahl wird alle 2 Jahre im Rahmen der Mitarbeiter:innenbefragung erhoben.
2)
Berechnung Arbeitsunfallrate: Arbeitsunfälle >3 Tage von ÖBB Mitarbeiter:innen und Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt
sind, bezogen auf 1.000 Mitarbeiter:innen (im ÖBB Konzern als Kennzahl „Arbeitssicherheitsindex ASX“ kommuniziert). Baseline für Zielniveau wurde aus
Durchschnittswert der Jahre 2010-2019 berechnet.
3)
Frauenanteil: Die Kennzahl errechnet sich durch die Anzahl aller weiblichen Mitarbeiter:innen geteilt durch die Gesamtanzahl der Mitarbeiter:innen.
4)
Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung: Zur Berechnung der Kennzahl wird der „Disability-Zähler“ herangezogen und durch die Gesamtzahl der
Mitarbeiter:innen dividiert. Der Disability-Zähler ergibt sich analog zur gesetzlichen Behindertenausgleichstaxe.
5)
Time-to-Hire: Die Kennzahl errechnet sich für Fach- und Querschnittfunktionen wie folgt: durchschnittlicher Zeitraum von Ausschreibung bis Zusage in Tagen.
6)
Fluktuation: Die Berechnung erfolgt durch Division der kündbaren Mitarbeiter:innen (sonstigen Abgänge, die aufgrund einer Kündigung, wegen Entlassung oder
Tod ausscheiden) durch den durchschnittlichen Personalstand kündbarer Mitarbeiter:innen. Ausgenommen sind: Lehrlinge, Mitarbeiter:innen in Behaltefrist,
Saisonlenker:innen/Saisonarbeitskräfte, Ferialarbeitnehmer:innen / -praktikant:innen, geringfügig Beschäftigte und Trainees, exkl. Pensionierungen,
Ruhestandsversetzung. Zur Berechnung der Frühfluktuation erfolgt eine Einschränkung der Dienstzugehörigkeit unter 2 Jahren.
7)
Unternehmensspezifische Kennzahl.
8)
ASX findet ausschließlich für die ÖBB-Infrastruktur AG Anwendung.
9)
Zu den wesentlichen Auswirkungen S1-A-3 bis S1-A-6, S1-A-8, S1-A-10 wurden im Berichtsjahr keine quantitativen ÖBB-konzernweiten Steuerungskennzahlen
festgelegt. Für diese Auswirkung sind Konzepte, wie die weiter oben im Kapitel „Arbeitnehmer:innen im Unternehmen“ beschriebenen, vorhanden. Konkrete
Zielkennzahlen sind auf einer niedrigen Steuerungsebene angesiedelt.
Methodik zur Zielfindung: Das Zielniveau für die oben genannten Kennzahlen wurde auf Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre durch das Management in Abstimmung mit den Fachexpert:innen der
Fachbereichsverantwortlichen festgelegt und in regelmäßigen Abständen evaluiert. Neben der Datenanalyse wurden auch
gängige Marktbenchmarks und State-of-the-Art Methoden bei der Festlegung des Zielniveaus berücksichtigt. Die
Mitarbeiter:innen werden über die alle zwei Jahre stattfindende Mitarbeiter:innenbefragung eingebunden.
Sofern der Status der Ziele bzw. der Maßnahmen in den folgenden Tabellen in schwarzer Farbe geschrieben ist, bedeutet
das, dass diese wie geplant verlaufen. Rote Farbe bedeutet, dass das Ziel bzw. die Maßnahme in Verzug ist.
Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen finanziellen Mittel für die in weiterer Folge angeführten Maßnahmen
verwendet.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Maßnahmen und Ziele zur Verhinderung, Milderung und Behebung von Auswirkungen
Es werden Maßnahmen und Ziele im Zuge der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt. Die in der
Doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Risiken wurden mit den bereits bestehenden Risiken aus dem
Risikomanagement abgestimmt. Dies gewährleistet eine konsistente und umfassende Analyse. Die folgenden definierten
Maßnahmen und Ziele zur Verhinderung, Milderung Behebung von Auswirkungen gelten, sofern nicht anders angeführt,
für die Arbeitskräfte des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
Im Zuge der Festlegung der Ziele wurden Interessen der Mitarbeiter:innen durch unterschiedliche Prozesse und Verfahren
wie zum Beispiel den Ergebnissen der Mitarbeiter:innenbefragung weitestmöglich berücksichtigt. Die Ziele und deren
Verwirklichung werden kontinuierlich überwacht. Bei Abweichungen von den Zielwerten werden im Bedarfsfall
Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen. Die zuständigen Bereiche nutzen die gewonnenen Erkenntnisse, um
kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen und die Zielerreichung sicherzustellen. Durch die weiter oben beschriebenen
Kommunikationskanäle werden die relevanten Sichtweisen von Arbeitnehmer:innen und Belegschaftsvertretung
berücksichtigt.
Im folgenden Abschnitt werden die Ziele und Maßnahmen zur Verhinderung, Milderung und Behebung von Auswirkungen
in Bezug auf das wesentliche Unterthema „Arbeitsbedingungen“ dargestellt. Die darin angeführten Maßnahmen zu dem
Thema „Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben“ wirken auch auf die Verhinderung, Milderung und Behebung von
Auswirkungen in Bezug auf das wesentliche Unterthema Gleichbehandlung und Chancengleichheit.
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Mit der Entwicklung der Teilbereichsstrategie Vereinbarkeit wurde die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verankert.
Die demografische Entwicklung verschärft die Situation am Arbeitsmarkt. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur
muss Rahmenbedingungen schaffen, um einen Ausgleich zwischen Unternehmens- und Mitarbeiter:innenanforderungen
zu gewährleisten.
Mit den bestehenden Angeboten leisten die ÖBB einen wichtigen Beitrag, um ein bestmögliches Gleichgewicht zwischen
Beruf und privater Lebenssituation zu schaffen. Dabei wird mit unserem breiten Produktportfolio auf unterschiedliche
Lebensphasen eingegangen.
Maßnahmen ohne spezifische Zielsetzungen
1)
Status
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
RailMap*Vereinbark
eit Beruf & Privat
Die RailMap*Vereinbarkeit Beruf & Privat ist eine interne Informations
- und
Kommunikationsplattform für alle Mitarbeiter:innen rund um Auszeiten
- und
Karenzmanagement.
L
aufend
S1
-A-6
Digitale Plattformen
Die d
igitale Plattform für Pflege- und Entlastungsberatung unterstützt bei der
Vereinbarkeit von Beruf & Pflege eines nahen Angehörigen
. Das Angebot wird
laufend erweitert.
L
aufend
S1
-A-6
Kinderbetreuungsa
ngebote
Erweiterung Kinderbetreuungsangebote sowie die Erhöhung des Angebots
regulär und für die Sommerferienbetreuung an allen 11 Standorten
österreichweit.
Zudem erfolgte der Roll-out einer digitalen
Kinderbetreuungsplattform für alle ÖBB Mitarbeiter:innen.
L
aufend
S1
-A-6
Flexible
Arbeitszeitmodelle
Die ÖBB gestalten attraktive und zeitgemäße Arbeits
- und
Beschäftigungsbedingungen entlang der Lebensphasen ihrer
nationalen und
internationalen Mitarbeiter:innen.
Betriebsvereinbarungen zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit, Telearbeit und
Sabatticals
sowie die Ausrollung des Flexi Fridays für ausgewählte Konzern-
Töchter sowie der ÖBB Holding AG ermöglichen dies.
L
aufend
S1
-A-6
Sozialer Dialog
Die Maßnahmen zum sozialen Dialog werden
im Unterkapitel S1-2 abgebildet.
L
aufend
S1
-A-3
Umfassendes
Angebot an
Corporate Benefits
Attraktive Angebote aus dem B
ereich Service und Soziales (wie zum Beispiel
ÖBB Wohnungsservice, BahnBistro, etc.) tragen zur Mitarbeiterbindung und
Zufriedenheit bei.
L
aufend
S1
-A-4
1)
Im Berichtsjahr wurden keine strategischen KPIs auf ÖBB Konzernebene zum Thema definiert, jedoch sind auf einer detaillierteren Ebene spezifische Performance-,
Produktivitäts- und strukturelle Kennzahlen konzernintern vorhanden, welche auch gemonitort werden.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
124
Gesundheit
Im Rahmen der Teilbereichsstrategie „Arbeitsfähigkeit und Gesundheit“ wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket
definiert. Die Schwerpunkte der Maßnahmen gliedern sich in die Bereiche Arbeitsfähigkeit erhalten, fördern und
wiederherstellen sowie die strategische und operative Integration des Gesundheitsmanagements. Neben präventiven
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden auch spezifische Maßnahmen zum Thema „Schichtarbeit“ gesetzt.
Ziel:
Arbeitsfähigkeitsindex
Verbesserung des Arbeitsfähigkeitsindex aus der Mitarbeiter:innenbefragung
Status
Zielumfang
Die Kennzahl gilt für die Mitarbeiter:innen des ÖBB
Infrastruktur-Konzerns.
I
n Umsetzung
Methodik
Das Zielniveau für die oben genannte Kennzahl wurde auf
Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre durch das Management in Abstimmung mit den
Fachexpert:innen der Fachbereichsverantwortlichen festgelegt und in regelmäßigen
Abständen evaluiert. Neben der Datenanalyse wurden auch gängige Marktbenc
hmarks
und State
-of-the-Art-Methoden bei der Festlegung des Zielniveaus berücksichtigt.
Wesentliche Änderungen
Es
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Gesundheitsförderliche
Führung stärken
Verpflichtende Schulungen zu
„Gesundes Führen und Suchtprävention“ für alle
Führungskräfte und Teamkoordinator:innen des Unternehmens. 2024 wurde mit der
Konzeptionierung der Weiterentwicklung des lebensphasengerechte
n Führens gestartet.
L
aufend
Maßnahme:
Gesunde Arbeitsplätze
fördern
Unterstützung von Führungskräften bei der gesundheitsförderlichen
Arbeitsplatzgestaltung zur Minimierung von Langzeitrisiken im Rahmen von
Einzelberatungen und entsprechender Maßnahmenableitung.
L
aufend
Maßnahme:
Früherkennung und
Intervention optimieren
Förderung der individuellen Gesundheitskompetenz von ÖBB Mitarbeiter:innen steht im
Fokus. Dies erfolgt etwa im Rahmen der Umsetzung des niederschwelligen, ÖBB
-
spezifischen Präventionsprogramms „Gesundheit auf Schiene“ sowie des spezifischen
Präventionsang
ebots 5-Risiken Check. Ziel ist jeweils die nachhaltige Verbesserung des
Lebensstils mit besonderem Fokus auf den Anforderungen aus dem jeweiligen
Arbeitsalltag. Besonders die zielgruppenspezifische Niederschwelligkeit der Maßnahmen
steht dabei im Fokus.
L
aufend
Maßnahme:
Spezifische Angebote
zum Thema „Schicht-
und Nachtarbeit“
Spezifische Angebote zum Thema Schicht
- und Nachtarbeit sowie unregelmäßiger Dienst,
wie beispielsweise „fit im unregelmäßigen Dienst“, „Ernährung im unregelmäßigen
Dienst“, „Psychisch gesund im unregelmäßigen Dienst“ werden angeboten.
laufend
Maßnahme:
Lösungen bei
eingeschränkter
Arbeitsfähigkeit
umsetzen und berufliche
Reintegration optimieren
Betrieblichen Wiedereingliederung (BWE), begleitet und
unterstützt die betriebliche
Wiedereingliederung von erkrankten oder verunfallten Mitarbeiter:innen bei der
Wiedererlangung ihrer Arbeitsfähigkeit
L
aufend
Maßnahme:
Einsatz eines
betrieblichen
Gesundheits-
managements
Einsatz eines
betrieblichen Gesundheitsmanagements
(multifunktionelles Team aus
Arbeitsmediziner:innen sowie Expert:innen aus den Fachdisziplinen Psychologie, Case
Management, Gesundheitsförderung, Organisationentwicklung und Data Science
)
L
aufend
Maßnahme:
Strukturellen
Verankerung
Durch die Zusammenarbeit und aktive Ansprache des Multiplikator:innennetzwerkes
werden die Themen des Gesundheitsmanagement in bestehende Strukturen verankert.
Ergänzend wird die Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer:innenschutz, insbesondere
Gesundheitsschu
tz, forciert.
L
aufend
Maßnahme:
Altersgerechte
Arbeitszeitmodelle
Die altersgerechten Arbeitszeitmodelle (
„Arbeit und Alter“ / gesetzliche Altersteilzeit)
ermöglichen es älteren Mitarbeiter:innen durch schrittweise Reduktion der Arbeitszeit,
gesund und leistungsfähig bis zur Pensionierung im Erwerbsleben zu verbleiben.
L
aufend
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
125
Gesundheitsschutz und Sicherheit
Ziel:
Arbeitssicherheitsindex
Verbesserung des Arbeitssicherheitsindex (ASX) um 2 Prozent pro Jahr
Status
Zielumfang
Die Kennzahl findet für die ÖBB
-Infrastruktur AG Anwendung.
Als Grundlage für den Erhalt des ohnehin schon hohen Sicherheitsniveaus im
ÖBB
Konzern und im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung wurde - ausgehend von
einem Referenzwert
– ab 2024 ein Verbesserungsgebot mit einer Grundanspannung von
2 % pro Jahr eingeführt.
I
n Umsetzung
Methodik
Die Sicherheitsziele bis 2030 stellen die gesellschaftsspezifischen Ambitionen dar. Ihre
Festlegung wurde im 12.
ÖBB Sicherheitsrat vom 31.03.2023 vereinbart.
Basis der Zielwertberechnung ist der Durchschnitt 20
10 bis 2019 aus dem
Konzernsicherheitsbericht 2020
/ 2021. Bei geringen Fallzahlen wird eine zweckmäßige
Baseline von 10 herangezogen.
Wesentliche Änderungen
Es
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Sicherheitsbewusstsein
stärken, Aufmerksamkeit
fördern,
Regelkonformität prüfen
–
Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen (Sicherheitstage / -stunde / -gespräche, E-
Learning,
Beispiele von Arbeitsunfällen als Unterweisungsinhalte aufgenommen (§ 14-
Unterweisung), Durchführung von Safety-Walks auf Baustellen, Sicherheitskampagnen,
Untertsützung durch Expert:innen der Arbeitspsychologie, Risikoworkshops)
–
Schulungen (E-Learning, Deeskalationsstrainings / Verwendung von Bodycams,
Verhaltensorientierte Schulungen für den Umgang mit herausfordernen
Situationen/Kund:innen)
–
Mentor:innen- / Patinnensystem (Erfahrene Mitarbeiter:innen unterstützen neue
Mitarbeiter:innen bei der Verbindung von Theorie und Praxis)
–
Maßnahmenverfolgung und Verwaltung von Arbeitnehmer:innenschutz(ANS)-
Dokumenten (Implementierung der gesamten ANS-Dokumentation auf einer eigens
entwickelten Sharepoint-Plattform)
–
Persönliche Schutzausrüstung für Mitarbeiter:innen
L
aufend
Maßnahme:
Erfassung von
Beinaheunfällen
– Erhöhung der Meldebereitschaft von Beinaheunfällen und unsicheren Handlungen bzw.
Verbesserung des Meldezugangs und Nutzungsfreundlichkeit zur Erhöhung der
Meldemoral
–
Schwerpunktinitiativen in Regionalleiter:innenmeetings und Teamleiter:innentagungen
L
aufend
Im folgenden Abschnitt werden die Maßnahmen und Ziele zur Verhinderung, Milderung und Behebung von Auswirkungen
in Bezug auf das wesentliche Unterthema „Gleichbehandlung und Chancengleichheit“ dargestellt. Die darin angeführten
Maßnahmen und Ziele werden durch das im Unterthema „Arbeitsbedingungen“ angeführte Thema „Vereinbarkeit von
Berufs- und Privatleben“ ergänzt.
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126
Ziel:
Frauenanteil
Erhöhung des Frauenanteils
Status
Zielumfang
Bis 2026 wird der Anteil der Mitarbeiterinnen im ÖBB Infrastruktur-Konzern auf
mindestens 11,9 % erhöht.
I
n Umsetzung
Methodik
Die Zielerreichung wird unter anderem durch den Frauen-Karriere-Index und die Diversity
Charta begleitet.
Wesentliche Änderungen
Es
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Frauen-Karriere-Index
(FKi)
Der Frauen
-Karriere-
Index (FKi) bildet die Basis für Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung
von
Frauen im Konzern. Der Index bildet Kennzahlen ab, die alle zwei Jahre erhoben
werden und ermöglicht so interne und externe Benchmarkvergleiche sowie die
evidenzbasierte Ableitung und Umsetzung von
Förderungsmaßnahmen für Frauen.
Erhebung, Maßnahmenableitung und Umsetzungsmonitoring erfolgen entlang eines
ÖBB
Prozessstandards. Ergänzend erfolgt alle vier Jahre eine Tiefenexploration bei einer
Stichprobe an Mitarbeiter:innen in Einzelinterviews werden Bedarfe und Wirkungstiefe
qualitativ evaluiert.
Die
Einführung des FKi (Frauenkarriereindex) im ÖBB Infrastruktur-Konzern gibt der
nachhaltigen, gesellschaftsspezifischen wie konzernweiten Förderung von Frauen einen
nachvollziehbaren Rahmen. Im
Fokus stehen folgende Maßnahmen:
–
Führung und Vereinbarkeit wird als schwierig wahrgenommen. Die
Vereinbarkeitsangebote werden daher erweitert, Männer zur Familienarbeit ermuntert
und neue Sharing Modelle (z. B. Top-Jobsharing, Eltern-Jobsharing, duale Führung) im
Konzern etabliert.
–
Die Analyse der Indexierung 2023 zeigt Abrisskanten im Bereich Frauen und Führung.
Erfolgreiche Fördermaßnahmen wie das Cross Mentoring Programm sollen erweitert
werden und die Frauen insbesondere in technischen Unternehmensbereichen, bei der
Laufbahnentwicklung unterstützt werden.
L
aufend
Maßnahme:
WiR – Women in Rail
Das Women-in-Rail-Agreement ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der
europäischen Eisenbahn
- und Infrastrukturunternehmen (CER) sowie der Europäischen
Transportarbeiter
-Föderation (ETF), das als Ziel hat, durch zahlreiche Maßnahmen im
Rahmen der allgemeinen Gleichstellungspolitik mehr Frauen für den Bahnsektor zu
gewinnen und ihnen mehr Schutz und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz zu
gewährleisten. [S1, 24a]
L
aufend
Maßnahme:
Programme im Rahmen
der
Gleichbehandlungspolicy
Umsetzung der Gleichbehandlungspolicy und den darin verankerten Vorgaben, wie
Programme zur Förderung von Frauen (Ausschreibung von Funktionen, Auswahlkriterien,
f
rauenspezifische Programme).
L
aufend
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
Das oberste Ziel im ÖBB Konzern und somit auch für den ÖBB Infrastruktur-Konzern ist es, das Vertrauen der Betroffenen
in die Meldekanäle auf einem hohen Niveau zu halten.
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Maßnahmen ohne spezifische Zielsetzungen
1)
Status
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Regionale
Gleichbehandlungs
beauftragte
Die regionalen Gleichbehandlungsbeauftragten sind vertrauliche
Ansprechpersonen für Kolleg:innen, die sich diskriminiert fühlen. Bei
komplexeren Fällen werden die regionalen Gleichbehandlungsbeauftragten vom
Gleichbehandlungsgremium unterstützt. Mit den Ma
ßnahmen rund um die
Gleichbehandlung kann der Konzern daher schnell eingreifen und
Diskriminierungen begrenzen
.
L
aufend
S1
-A-1
S1
-A-9
Wir schauen hin
(Kampagne)
„Wir schauen hin!“ Mit dieser Kampagne soll Gewalt und Belästigung am
Arbeitsplatz sichtbar gemacht
werden. Neben der Sensibilisierung ist auch die
Wissensvermittlung entscheidend. Führungskräfte und Mitarbeiter:innen
erhalten online und in Präsenztrainings diverse Informationsmaterialien.
Im
Rahmen der Kampagne wird auf die internen Ansprechpartner:innen
hingewiesen
– allen voran die Führungskräfte. Mitarbeiter:innen haben aber
auch die Möglichkeit, sich von den regionalen
Gleichbehandlungsbeauftragten
ber
aten und begleiten zu lassen. Die regionalen Gleichbehandlungsbeauftragten
handeln
weisungsfrei und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
I
n Umsetzung
S1
-A-1
S1
-A-9
Weiterbildung &
Trainings,
Informations-
materialien
Training Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Online Training
„
Gleichbehandlung – Rechte und Pflichten", Workshops für
Jugendvertrauenspersonen, E
-Learning „Respektvolles Miteinander“, Leitfaden
„
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“
für Führungskräfte, Betroffene und auch
deren
Kolleg:innen, sowie weitere Informationsmaterialien
L
aufend
S1
-A-1
S1
-A-9
1)
Im Berichtsjahr wurden keine strategischen KPIs auf ÖBB Konzernebene zum Thema definiert, jedoch sind auf einer detaillierteren Ebene spezifische Performance-,
Produktivitäts- und strukturelle Kennzahlen konzernintern vorhanden, welche auch gemonitort werden.
Vielfalt, Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung
Durch das ÖBB-konzernweite Lösungscenter „Inclusion & Diversity“ werden einzelnen Maßnahmen aus dem Aktionsplan
Inklusion konzernweit zur Verfügung gestellt. Darunter fallen unter anderem Reportings, Prozesserstellung der Inklusiven
Standortbegehungen, Kooperationen zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Behinderungen,
Sensibilisierungsmaßnahmen, Vernetzungsinitiativen oder Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem steht das Lösungscenter
„Inclusion & Diversity“ für Beratungen von Führungskräften und Mitarbeiter:innen rund um die Themen Behinderungen,
Inklusion und Barrierefreiheit zur Verfügung.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Ziel:
Mitarbeiter:innen mit
begünstigter Behinderung
Erhöhung des Anteils von Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung
(Behinderungsgrad von ≥ 50 %)
Status
Zielumfang
Bis 2026 wird die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 4 % an Mitarbeiter:innen mit
einem Behinderungsgrad von ≥ 50
% im der ÖBB Infrastruktur-Konzern erfüllt. Die
Zielerreichung wird quartalsweise evaluiert und in einem
ÖBB-konzernweiten Diversity-
Bericht dem Top
management der ÖBB Infrastruktur AG zur weiteren Verbesserung der
Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
I
n Umsetzung
Methodik
Das Zielniveau für die oben genannte Kennzahl wurde auf Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre durch das Management in Abstimmung mit den
Fachexpert:innen der Fachbereichsverantwortlichen festgelegt
und in regelmäßigen
Abständen evaluiert
. Neben der Datenanalyse wurden auch gängige Marktbenchmarks
sowie gesetzliche Anforderungen bei der Festlegung des Zielniveaus berücksichtigt.
Wesentliche Änderungen
Es
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Kooperationen
Kooperationen mit Unternehmen und Jobplattformen für Menschen mit Behinderung, wie
beispielsweise NEBA Betriebsservice als Unterstützung bei der Neueinstellung von
Menschen mit Behinderung.
Netzwerkaktivitäten für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen mit
dem Ziel Menschen mit Behinderungen einen sicheren Raum für Fragen und Anliegen zu
bieten sowie den Austausch und Wissenstransfer zu fördern.
L
aufend
Maßnahme:
Kampagnen, Aktionstage
und Veranstaltungen
Kampagne „Du bist unser Potenzial.“: Menschen mit Behinderungen werden tagtäglich mit
Barrieren konfrontiert
– dazu gehören auch Barrieren in all unseren Köpfen. Mit der
internen Wissens
-, Qualifikations- und Kommunikationskampagne „Du bist unser
Potenzial
“ verfolgen wir das Ziel, das Thema Behinderungen sichtbar zu machen und zu
enttabuisieren.
Aktionstage, Veranstaltungen: Darüber hinaus werden regelmäßige
Aktionstage und Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Reisenden, Mitarbeiter:innen
und Führungskräften durchgeführt.
L
aufend
Maßnahme:
Inklusive
Standortbegehungen
Inklusive Standortbegehungen: Pilotierung der inklusiven Standortbegehungen und
Ableitung von Erkenntnissen und Maßnahmen
.
L
aufend
Maßnahme:
Qualifizierungsstandards
und
-angebote
Fortlaufende Entwicklung von Bildungsangeboten sowie Tools zur Schaffung eines
inklusiven und respektvollen Arbeitsumfeldes (Informationsleitfäden oder
Vernetzungsinitiativen) sowie Beratung der Teilkonzerngesellschaften hinsichtlich der
Befähigung von Füh
rungskräften, Mitarbeiter:innen und relevanten Zielgruppen (z. B.
Mitarbeiter:innen mit Kund:innenkontakt, Lehrlinge, Recruiter:innen, Kommunikation,
Fachausbildungen …)
L
aufend
Schulungen und Kompetenzentwicklung
Die ÖBB-konzernübergreifenden Aus- und Weiterbildungsangebote werden in der ÖBB-Business Competence
Center GmbH koordiniert, wohingegen die eisenbahnspezifischen Aus- und Weiterbildungen die ÖBB Infrastruktur AG
verantwortet. In der Personalentwicklung liegt der Fokus weiterhin auf einer zielgerichteten Kompetenzentwicklung der
Mitarbeiter:innen und Führungskräfte. Dabei wird auf zielgruppenspezifische und bedarfsgerechte
Weiterbildungsangebote geachtet. Fachspezifische Weiterbildungen bieten die Möglichkeit das erhaltene Wissen im
Arbeitsalltag umzusetzen. Die ÖBB setzen auch 2024 weiterhin verstärkt auf digitale und hybride Lernformate, vor allem
im virtuellen Umfeld und auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Das entspricht dem Gedanken der fortlaufenden
Digitalisierung des Bildungsbereichs sowie zur Förderung des selbstgesteuerten Lernens.
Seite 321 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
129
Maßnahmen ohne spezifische Zielsetzungen
1)
Status
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
ÖBB Bildung
Die ÖBB
Bildung (Bildungskatalog) bietet ein umfangreiches und flexibel
buchbares. Diese sind auf die Bedürfnisse der einzelnen Berufsbilder und mit
starkem Praxisbezug zugeschnitten.
L
aufend
S1
-A-8
ÖBB akademie
Die ÖBB
akademie bietet umfassende strategisch relevante Lern- und
Entwicklungsangebote für definierte Zielgruppen. Die Palette erstreckt sich von
Angeboten für Newcomer:innen bis hin zur Managementebene.
L
aufend
S1
-A-8
Leadership-
Navigator –
Führungskräfte
Entwicklung
Der Leadership
-Navigator bietet ein Angebot an maßgeschneiderten
Entwicklungsangeboten und
-programmen für Führungskräfte.
L
aufend
S1
-A-8
Performance-Goals
Ziel in diesem Bereich ist es, bestehende Prozesse und Instrumente des
Performance
-Managements zu optimieren, beispielsweise das
Mitarbeiter:innengespräch und mit Elementen eines modernen Performance
-
Managements zu ergänzen. Dabei sollen auch die unterschiedlichen Bedarfe
verschiedener Zielgruppen berücksichtigt werden
L
aufend
S1
-A-8
Talentmanagement
Die Systematik zur Talente Identifikation ist integraler Bestandteil des
Gesamtprozess Talent
managements und eng mit dem Prozess des
Nachfolgemanagements verschränkt. Dabei soll ein konzernweiter Prozess zur
Identifikation von internen Talenten inkl. entsprechender Instrumente zur
Verfügung stehen. Im Rahmen des Programms
„TRAINees4mobility“ erfolgt
jährlich die zielgerichtete Sicherung von Nachwuchs-Spezialist:innen.
L
aufend
S1
-A-8
Kompetenzmodell
Das bestehende ÖBB Unternehmens
-
und Führungskompetenzmodell soll in den
künftigen Talent Management Prozessen Anwendung finden. Dabei wird eine
Systematik für Zielberufslandkarten für zukunftskritische Funktionen geschaffen,
die Rückschlüsse auf Berufsbilder, Ausbildung und Recruiting bietet.
L
aufend
S1
-A-8
STAFFER (Skill
Training Alliance
For the Future
European Rail
System)
STAFFER stärkt den Eisenbahnsektor durch innovative Ausbildungslösungen und
fördert grenzüberschreitende Kooperationen. In Zusammenarbeit mit
Eisenbahnunternehmen, Gewerkschaften und Bildungsinstitutionen werden
europaweite Mobilitätsprogramme und arbeitsb
asierte Praktika angeboten. Die
ÖBB sind Projektpartner und arbeiten aktuell an Best Practices für den
Spracherwerb.
L
aufend
S1
-A-8
DAK 26
Die Digitale Automatische
Kupplung (DAK) ist ein wichtiger Schritt zur
Digitalisierung und Prozessoptimierung im Schienengüterverkehr. Gemeinsam
mit Partnern wie DB AG und SBB Cargo und der Bahnindustrie arbeitet die ÖBB
an der flächendeckenden Einführung der DAK in Europa, die bis
2032
abgeschlossen sein soll. Die Personalentwicklung der ÖBB erarbeitet hierfür
Kompetenzprofile und Qualifizierungsmaßnahmen. Durch die DAK entstehen
neue Berufsbilder und eine erhöhte Nachfrage nach Mitarbeitern im
Bahnsystem.
I
n Umsetzung
S1
-A-8
1)
Im Berichtsjahr wurden keine strategischen KPIs auf ÖBB Konzernebene zum Thema definiert, jedoch sind auf einer detaillierteren Ebene spezifische Performance-,
Produktivitäts- und strukturelle Kennzahlen konzernintern vorhanden, welche auch gemonitort werden.
Lehrlingsausbildung
Die Lehrberufe im ÖBB Portfolio decken die berufliche Vielfalt des ÖBB Konzerns und somit auch des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns ab.
Seite 322 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
130
Maßnahmen ohne spezifische Zielsetzungen
1)
Status
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Lehre mit Matura
Bei den ÖBB wird „Lehre und
Matura“ aktiv gefördert. Somit wird Lehrlingen
eine Möglichkeit der Weiterqualifizierung eröffnet. Die Förderung von sozialen
Kompetenzen hat ebenfalls einen hohen Stellenwert.
L
aufend
S1
-A-10
Frauen und
Mädchen in die
Technik
Unter dem Motto „Frauen & Mädchen in die Technik!
“ engagiert sich die
Lehrlingsausbildung dafür, die technische Ausbildung für Frauen und Mädche
n
etwa
durch bundesweite „Girls Day“-Veranstaltungen noch bekannter und
attraktiver zu gestalten.
L
aufend
S1
-A-10
Förderung von
Talenten und
digitalen Skills
Im Zukunftslabor der Lehrwerkstätte Wien wurde eine durch Lehrlinge und
Ausbilder:innen gestaltete Virtual Reality Ausbildung umgesetzt. Sie bildet den
Wiener Hauptbahnhof ab und ermöglicht dort virtuelle Schulungen zur
Bahntechnik. 2025 gehen wir mit eine
r weiteren VR-
Welt in die Ausbildung. Das
Projekt „Weichengarten“ ermöglicht es den Lehrlingen bereits in der
Lehrwerkstätte auf die Praxis vor Ort am Gleis im Bereich Weichenantrieb
vorbereitet zu werden. Die technischen Lehrlinge holten außerdem bei den
Landes
- und Bundeshackatons den Landessieg für Wien, Niederösterreich, Tirol
sowie Kärnten. Die Teilnahme an den Bundes
- und Landeshackathons fördert
Fähigkeiten in einem kreativen und wettbewerbsorientierten Umfeld.
L
aufend
S1
-A-10
Modernisierung
durch neue
Technologien
Die jungen Fachkräfte werden derzeit vorausschauend an neue
Fertigungstechnologien herangeführt, z.
B. im Bereich der additiven Fertigung
und arbeiten bereits mit Augmented Reality. Dies ermöglicht virtuelle
Darstellungen von komplexen technischen Bauteilen, z.
B. Elektromotoren. Die
ersten Lehrlingsgruppen produzieren außerdem aktuell einen eigenen 3D
-
Drucker.
L
aufend
S1
-A-10
1)
Im Berichtsjahr wurden keine strategischen KPIs auf ÖBB Konzernebene zum Thema definiert, jedoch sind auf einer detaillierteren Ebene spezifische Performance-,
Produktivitäts- und strukturelle Kennzahlen konzernintern vorhanden, welche auch gemonitort werden.
Maßnahmen und Ziele im Umgang mit wesentlichen Chancen und Risiken
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern wurden auf Basis der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse für das Unterthema
„Arbeitsbedingungen“ wesentliche Risiken in Bezug auf Fachkräftemangel und Generationenwandel ermittelt, welche
ebenfalls im Zusammenhang mit einer wesentlichen Auswirkung (S1-A-6) stehen. Im Folgenden werden dahingehend die
Zielsetzungen und Maßnahmen näher erörtert.
Der Fokus des ÖBB Infrastruktur-Konzerns liegt in den nächsten Jahren darauf den weiterhin hohen Personalbedarf zu
decken. Um dieser Anforderungen zu bewältigen, wurde im Berichtsjahr 2024 verstärkt auf eine erhöhte Präsenz am
Arbeitsmarkt gesetzt. Ziel ist eine optimale Candidate- und Employee-Experience, welche bereits im Rahmen des
Recruiting-Prozesses garantiert wird. State-of-the-Art-Recruitingmethoden und -tools in Zusammenarbeit mit externen
Stakeholder:innen, eine zielgruppenorientierte Ansprache sowie die Nutzung vielfältiger Employer-Branding-Maßnahmen,
um die ÖBB bestmöglich am Arbeitsmarkt positionieren zu können, tragen dazu bei.
Seite 323 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
131
Ziel:
Time-2-Hire
Time
-2Hire (Fach- und Querschnittsfunktionen) – Zeitraum von Ausschreibung bis Zusage in
Tagen auf gleichem Niveau halten
Status
Zielumfang
ÖBB
Infrastruktur-Konzern
L
aufend
Methodik
Das Zielniveau für die oben genannte Kennzahl wurde auf Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre durch das Management in Abstimmung mit den
Fachexpert:innen der Fachbereichsverantwortlichen festgelegt. Neben der Datenanalyse
wurden auch gängige Marktbenchmarks und State
-of-the-Art-Methoden bei der
Festlegung des Zielniveaus berücksichtigt.
Wesentliche Änderungen
Es
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Employer-Branding-
Strategie Always on
Die 2023 erstmalig gestartete Kampagne „
Always on“ wurde auch 2024 erfolgreich
weitergeführt. Präsenz als Arbeitgeber:in erfolgt dabei nicht nur im Rahmen von
Werbekampagnen, sondern auch durch Sichtbarkeit an möglichen Kund:innen
Touchpoints wie beispielsweise Karrieremessen, Veranstaltungen, Ev
ents unterschiedlicher
Größenordnung, Schulkooperationen, Kooperationen mit dem Arbeitsmarktservice und
weiteren Bildungseinrichtungen sowie diverse Hochschulkooperationen.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Jobshop
Der ÖBB
Jobshop bietet Bewerber:innen die Möglichkeit sich unkompliziert und ohne
Anmeldung über die Karrieremöglichkeiten im ÖBB
Konzern zu informieren. Aktuelle
Jobprofile vor Ort geben einen Überblick über die vielfältigen Tätigkeitsbereiche und
Berufsbilder. Durch den niederschwelligen Zugang kann direkt mit Recruiting
-Expert:innen
der ÖBB Kontakt aufgenommen werden.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Internationales HR
Recruiting
Mitarbeiter:innen, erfolgt die Suche nach Poten
zialen in speziellen Berufsbildern
insbesondere auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Gezielter Kooperationsaufbau
mit Organisationen im In- und Ausland ermöglichen es Stellen international zu besetzen.
L
aufend
Maßnahme:
Image Kampagne | WAS
MACHST DU?
Die bereits 2023 gestartete Image
kampagne „UND WAS FÄHRST DU?“, welche das neue
Selbstverständnis für klimafreundliche Mobilität in den Mittelpunkt rückt
, wurde im
nächsten Schritt hinsichtlich Arbeitnehmer
:innenansprache weiterentwickelt. Mit der
Frage „UND WAS MACHST DU?“ wird die Kampagne zur Ansprache von neuen
Mitarbeiter:innen weitergeführt.
L
aufend
Im Maßnahmenpaket „Fluktuation“ wurden entsprechende Initiativen etabliert, um eine Reduktion der Fluktuation mit
Schwerpunkt-Maßnahmen gegen Frühfluktuation sicherstellen zu können. Unter dem Motto „Bewerben-Bekommen-
Behalten“ wurde 2024 ein umfassendes Konzept erarbeitet, um Mitarbeiter:innen über den gesamten Employer-Life-Cycle
entsprechend zu begleiten.
Wesentliche, bereits umgesetzte Eckpfeiler sind dabei ein standardisierter Onboarding-Prozess sowie ein effektives
konzernweites Onboarding-Programm. Durch die werteorientierten Unternehmenskultur und dem damit verbundenen
konzernweiten Führungskräfteentwicklungsprogramm (Leadership-Navigator) werden die definierten Initiativen
flächendeckend ausgerollt und laufend kommuniziert.
„Bewerben-Bekommen-Behalten“ ist ein wesentlicher Teil der Schwerpunkte des Jahres 2024 sowie der nächsten
folgenden Jahre und auch Teil der Team-Ziel-Dialoge 2024.
Seite 324 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
132
Ziel:
(Früh)-Fluktuation
Das Ziel bis 2030 ist, dass die Fluktuation <10 % und die Früh-Fluktuation <15 % bleiben.
Status
Zielumfang
ÖBB
Infrastruktur-Konzern
I
n Umsetzung
Methodik
Das Zielniveau für die oben genannte Kennzahl wurde auf Basis der Analyse der bereits
erhobenen Werte der Vorjahre durch das
Management in Abstimmung mit den
Fachexpert:innen der Fachbereichsverantwortlichen festgelegt und in regelmäßigen
Abständen evaluiert. Neben der Datenanalyse wurden auch gängige Marktbenchmarks
und State-of-the-Art-Methoden bei der Festlegung des Zielniveaus berücksichtigt.
Wesentliche Änderungen
Es
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Umsetzung des
Maßnahmenpakets
Bewerben-Bekommen-
Behalten
Im Fokus stehen dabei Maßnahmen entlang des gesamten Employee
-Life-Cycle, wie zum
Beispiel die Bereitstellung entsprechender Entwicklungsprogramme,
Führungskräftewenticklungstools sowie Maßnahmen im Performance
- und
Kompetenzmanagement
.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Employer Branding
Effiziente Zusammenarbeit mit
Stakeholder:innen zur optimierten Zielgruppenansprache
bei den Employer
-Branding-Maßnahmen über ein Employer-Branding-Dashboard sowie
Innovationen: Weiterentwicklung einer innovativen IT
-Recruiting-Tool-Landschaft,
Intelligente Tool-Lösung: automatisiertes Sourcing und Employer-Branding.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Mitarbeiter:innen werben
Mitarbeiter:innen
Weiterer Ausbau des „Jobanbahner:innen
-Programms“ mit Fokus auf betriebskritischen
Funktionen.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Strukturiertes Pre- und
Onboarding
K
onzernweite Onboarding Prozesse, Onboarding Days, Buddy Systeme und Einarbeitungs-
und Ausbildungspläne. Durch kontinuierliche Begleitung der Führungskräfte im
Recruitingprozess wird ein konzernweiter Transformationsprozess begünstigt. Dadurch
wird der Gen
erations- und Kulturwandel aktiv mitgestaltet.
I
n Umsetzung
S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens
Die folgenden Kennzahlen gelten für den ÖBB Infrastruktur-Konzern:
2024
2023
Mitarbeiter:innen in Köpfen nach
Arbeitsvertrag Stichtag 31.12.
Frau
Mann
divers
Frau
Mann
divers
Anzahl der Mitarbeiter:innen
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
1)
6)
18.987
18.541
davon ÖBB Infrastruktur AG
16.837
16.467
Angestellte
1.652
5.351
0
1.424
4.831
0
davon ÖBB Infrastruktur AG
1.354
4.902
0
1.142
4.421
0
Arbeiter:innen
387
3.907
0 347 3.534
0
davon ÖBB Infrastruktur AG
143
3.408
0
130
3.121
0
Mitarbeiter:innen mit Definitivstellung
258
5.796
0
271
6.571
0
davon ÖBB Infrastruktur AG
227
5.167
0
239
5.851
0
Lehrlinge
268
1.368
0
233
1.330
0
davon ÖBB Infrastruktur AG
268
1.368
0
233
1.330
0
Anzahl der Mitarbeiter:innen des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns nach
Geschlecht
2.565
16.422
0
2.275
16.266
0
davon befristete Beschäftigte
2)
27
51
0
115
291
0
davon unbefristete Beschäftigte
3)
2.538
16.371
0
2.160
15.975
0
Abrufkräfte
4)
0
0
0
0
0
0
Gesamtzahl der Abgänge in Köpfen |
Fluktuationsrate in Prozent
5)
1.595 | 8,4 %
1.631 | 8,8 %
1)
Summe der befristeten und unbefristeten Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
2)
Als befristete Arbeitsverträge werden vorübergehend Beschäftigte (exkl. Lehrlinge) ausgewertet. Bis zum Jahr 2024 war es üblich, neue Dienstverhältnisse für 6
Monate zu befristen und dann in ein unbefristetes Dienstverhältnis umzuwandeln. Im Jahr 2024 wurde dies umgestellt. Nun werden neue Dienstverhältnisse, wo
keine Befristung beabsichtigt ist, sofort unbefristet ausgestellt.
3)
Bei den unbefristeten Arbeitsverträgen sind die Lehrlinge inkludiert. Hinweis: Lehrlinge haben einen Ausbildungsvertrag.
4)
Abrufkräfte gelten als „fallweise Beschäftigte“.
5)
Die Rate der Austritte wurde auf Basis der Daten zum Stichtag 31.12. wie folgt berechnet: Anzahl der Mitarbeiter:innen, die in den ÖBB Infrastruktur-Konzern
verlassen haben, dividiert durch die Anzahl der Mitarbeiter:innen * 100. Mitarbeiter:innen die den ÖBB Infrastruktur-Konzern verlassen haben beinhalten: sonstige
Abgänge (Arbeitnehmer:innen / Arbeitgeber:innen Kündigung, Entlassung, Tod, etc.), Pensionierungen und Ruhestandsversetzungen.
6)
Diese Zahlen der Mitarbeiter:innen in Köpfen finden sich in Erläuterung 8 zum Konzernabschluss.
Seite 325 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
133
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Der Prozentsatz der Angestellten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, die unter einen Tarifvertrag fallen, liegt bei 99,8 %
(Vj: 99,9 %).
S1-9 Diversitätskennzahlen
Diversitätskennzahlen ÖBB Infrastruktur-
Konzern
Stichtag 31.12.
2024
2023
Frau
Mann
divers
Frau
Mann
divers
Oberste Führungsebene in Köpfen | in %
1)
52 | 17,0
254 | 83,0
0 | 0,0
44 | 15,0
250 | 85,0
0 | 0,0
Mitarbeiter:innen in Köpfen
18.987
18.541
davon unter 30 Jahre alt
4.917
4.593
davon 30 bis 50 Jahre alt
6.764
6.300
davon über 50 Jahre alt
7.306
7.648
1)
Oberste Führungsebene = 1 oder 2-Ebenen unter Vorstandsmitgliedern / Geschäftsführer:innen (Verwaltungsorganen) und Aufsichtsratsgremium
(Aufsichtsorgangen).
S1-10 Angemessene Entlohnung
Zur Beurteilung der angemessenen Entlohnung der Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns wurden die in
Kapitel S1-1 und S1-4 angeführten Konzepte und Maßnahmen festgelegt, zudem legen nationale Gesetzgebungen die
Anforderungen an eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten fest.
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern wird eine Zertifizierung nach ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagementsystem) durchgeführt.
Von diesem Managementsystem sind 100 % der Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns abgedeckt.
Gesundheitsschutz und Sicherheit ÖBB Infrastruktur-Konzern
2024
2023
Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen
1)
0
1
Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
1) 2)
332
317
Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle
1) 2)
12,0
11,7
Zahl der Ausfallstage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfolgen infolge von
Arbeitsunfällen in Bezug auf die ÖBB Mitarbeiter:innen
7.934
-
3)
Arbeitsunfallsrate pro 1.000 Mitarbeiter:innen (ASX)
4) 5)
14,4
13,4
Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen „anderer Arbeitskräfte“ die an den
Standorten des Unternehmens tätig waren.
1
3
1)
Die Kennzahlen für das Berichtsjahr 2024 und 2023 beinhalten ÖBB Mitarbeiter:innen sowie Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge
angestellt sind.
2)
Lost-Time-Injury-Rate (LTIR) Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen bezogen auf eine Million Anwesenheitsstunden. Die Veränderung der Quote resultiert aus der
Aufnahme neuer Gesellschaften im Jahr 2024. Da diese Gesellschaften höhere Werte aufweisen, hat sich die Gesamtquote entsprechend erhöht.
3)
Im Jahr 2023 wurden diesbezüglich noch keine Daten ausgewertet.
4)
Arbeitsunfallrate: Arbeitsunfälle >3 Tage von ÖBB Mitarbeiter:innen in Österreich und Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt
sind, bezogen auf 1.000 Mitarbeiter:innen (im ÖBB Konzern als Kennzahl „Arbeitssicherheitsindex ASX“ kommuniziert).
5)
ASX findet ausschließlich für die ÖBB Infrastruktur AG Anwendung.
Eine Angabe der Zahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen, ist aufgrund der geltenden gesetzlichen
Einschränkung zur Erhebung dieser Daten nicht möglich (siehe ASVG_B KUVG). Die Meldepflichten beziehen sich auf
Arbeitsunfälle und (festgestellte) Berufskrankheiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der ausgeübten
Tätigkeit stehen. Darüber hinaus hat der Dienstgeber grundsätzlich keine Informationen über die Art der Erkrankung der
Mitarbeiter:innen bzw. auch kein Recht auf Diagnoseauskunft, weshalb die ÖBB keine diesbezüglichen Daten angeben
können. Im Jahr 2024 wurde jedoch erstmals die Anzahl der Berufskrankheiten erhoben. Dabei wurden für 2024 sieben
Fälle (Vj: 3) von durch Lärm verursachter Schwerhörigkeit und ein Fall von Adenokarzinome der Nasenhaupt- und
Nasennebenhöhlen verursacht durch Staub von Hartholz gemeldet.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
134
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Im ÖBB Infrastruktur-Konzern sind die Grundgehälter in den Geschlechterkategorien annähernd gleich.
Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen
Gesamtvergütung im ÖBB Infrastruktur-Konzern aller Arbeitnehmer:innen beträgt 2024 7,0 (Vj: 7,5).
Vergütungskennzahlen
2024
2023
Männlich in Euro pro Stunde
32,1
31,8
Weiblich in Euro pro Stunde
30,2
29,4
Geschlechterspezifisches Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap) in Prozent
5,9
1)
7,6
1)
Verhältnis Vergütung bestverdienende Person zum Median aller Beschäftigten
7,0
7,5
1)
Durch die Definition der Pflichtleistung variiert ihre Höhe in jedem Kalenderjahr, da z.B. ein Feiertag auf einen Wochentag fallen kann oder ein Schaltjahr zu
leistende Arbeitstage erhöhen oder senken kann. 2023: 247 Arbeitstage; 2024: 251 Arbeitstage. Dieser Umstand und der Generationeneffekt, der sich bemerkbar
macht, sorgen dafür, dass die Bruttostundenverdienste nicht direkt in derselben Höhe steigen wie, die KV-Valorisierungen.
Der Gender-Pay-Gap ÖBB Infrastruktur-Konzern wird wie folgt berechnet: Die Grundbezüge werden mit den
Nebenbezügen gemäß Einkommensbericht (Überstundenzahlungen, Zulagen, Sachbezüge, etc.) der Mitarbeiter:innen
summiert und durch die Summe der Pflichtleistungen und Mehr- / Minderleistungen dividiert. Die Pflichtleistung
(Arbeitsstunden) für ein Jahr ist die Summe der Arbeitsstunden, die im Jahr unabhängig von
Urlaubsanspruch / Krankenstand zu leisten sind. Anschließend wird der durchschnittliche Bruttostundenverdienst
weiblicher Beschäftigter von jenem der männlichen Beschäftigten subtrahiert und durch den durchschnittlichen
Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigten dividiert und mit 100 multipliziert, um den Prozentsatz des Gender-Pay-
Gap zu erhalten.
Die Medianberechnung ÖBB Infrastruktur-Konzern wird wie folgt berechnet: Konsolidierung der Einkommensberichte
(Summe von Grundgehalt und den definierten Nebenbezügen). Im Nachgang wird der Median der konsolidierten
Einkommensberichte mit dem Entgelt der meistverdienenden Person im ÖBB Infrastruktur-Konzern ins Verhältnis gesetzt.
Das Entgelt der meistverdienenden Person ergibt sich aus dem Corporate-Governance-Bericht für das jeweilige
Geschäftsjahr.
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Die Gesamtanzahl der Fälle zu Diskriminierung einschließlich Belästigung, die von den Gleichbehandlungsbeauftragten
bearbeitet werden, beträgt für den ÖBB Infrastruktur-Konzern 22.
Die Gesamtanzahl der Beschwerden, die über die unterschiedlichsten Kanäle (z. B. Gleichbehandlungsbeauftragte,
Whistleblower:innen-Tool, psychologische Helpline, etc.) erfolgen, kann auf Basis der diversen Beschwerdekanäle nicht
erfasst werden.
Im Berichtszeitraum ist es zu keinen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen im
Zusammenhang mit beschriebenen arbeitsbezogenen Vorfällen und Beschwerden gekommen.
Im Berichtszeitraum gab es keine scherwiegenden Vorfälle und keine wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder
Schadenersatzzahlungen innerhalb der Arbeitskräfte des Unternehmens hinsichtlich Menschenrechte. Weiterführende
Informationen zum Umgang des ÖBB Infrastruktur-Konzerns zum Thema Menschenrechte finden sich in Unterkapitel
ESRS 2 GOV-4.
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2 Übersicht
Im Folgenden befindet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Unterthema
Nr.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen
1) 2)
Art der Aus-
wirkung bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur Wertschöpfungskette
bei Auswirkungen
S2-A-1
Verletzungen der Rechte von
Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette aufgrund der
Nichteinhaltung des Verhaltenskodex
für Lieferanten (potenziell)
Negativ
Langfristig
–
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
–
Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
Seite 327 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
135
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wird in
Unterkapitel ESRS 2 SBM-2 dargestellt.
SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wird in
UnterkapitelESRS 2 IRO-1 beschrieben. Mit besonderem Augenmerk auf die Arbeitnehmer:innen der Wertschöpfungskette
kann festgehalten werden, dass bei der Einbindung externer Stakeholder:innen besondere Sorgfalt darauf gelegt wurde,
jene miteinzubeziehen, welche aufgrund ihrer Tätigkeiten in der Wertschöpfungskette von besonderer Relevanz für den
ÖBB Infrastruktur-Konzern sind. Dies wurde vorgenommen, indem jene Branchen genauer betrachtet wurden, in denen
aufgrund der eigenen Geschäftstätigkeit der ÖBB Infrastruktur AG, als auch durch das grundsätzliche Branchenrisiko
gemäß UN Global Compact
44
ein stärkeres Potenzial gegeben ist. Es wurden daher im Zuge dessen zur aktuellen Zeit die
bestmöglichen Anstrengungen unternommen möglichst repräsentativ Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette, welche
wesentlich beeinflusst werden durch den ÖBB Infrastruktur-Konzern in der eigenen Geschäftstätigkeit, als auch der
Wertschöpfungskette durch bezogene Produkte und Dienstleistungen, als auch die Beziehungen zu Lieferanten, zu
betrachten. Die potenziell wesentlich betroffenen Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette arbeiten dabei vor
allem im Baugewerbe, welches auf Basis von Baudienstleistungen abgewickelt wird. Diese Baudienstleistungen bedingen,
dass die Arbeitskräfte bei ausführenden Unternehmen angestellt sind und die Aufträge des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
umsetzen. Aufgrund wesentlicher Tätigkeiten im Bau und der Instandhaltung von Infrastruktur sind auch jene Arbeitskräfte
betroffen, welche in der weiter vorgelagerten Wertschöpfungskette (keine direkten Lieferanten des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns) im Bereich der Metallverarbeitung und Gewinnung sowie weiterer mineralischer und nicht mineralischer
Baustoffe tätig sind. Auf diese wurde indirekt durch die Einbeziehung wesentlicher Lieferanten und deren Vertreter:innen
Bezug genommen. Bei der Einbindung externer Stakeholder:innen wurde auch auf nachgelagerte Nutzer:innen der zur
Verfügung gestellten Dienstleistung Rücksicht genommen. Bei der Stakeholder:inneneinbindung wurden auch weitere
Beteiligungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns und damit deren Arbeitskräfte berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es keine
gesonderte Betrachtung besonders vulnerabler Gruppen basierend auf personenbezogenen Kriterien wie Alter oder
Geschlecht. Die identifizierte potenzielle Auswirkung steht aufgrund der Beschaffungsschwerpunkte des ÖBB
Infrastruktur-Konzerns in Zusammenhang mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Dies ist dadurch gegeben,
dass der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und der erneuerbaren Energien ein Teil der nachhaltigen
Mobilitätsbereitstellung ist, welche jedoch auch in Abhängigkeit zu den darin enthaltenen Rohstoffen steht. Diese
Lieferketten stellen eine erhöhte Gefährdung für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette dar, welche aufgrund der
Beschaffungsbeziehungen bestehen, wobei keine systemischen Umstände oder individuelle Vorfälle die dem ÖBB
Infrastruktur-Konzern zugetragen wurden, dies bedingen. Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden keine
wesentlichen positiven Auswirkungen, Risiken oder Chancen identifiziert.
Bei der Identifikation der wichtigsten Arten der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurden, neben der
Herangehensweise zur Ermittlung der wesentlichen Chancen, Risiken und Auswirkungen (siehe Unterkapitel
ESRS 2 IRO-1) vor allem auch die wesentlichen Ressourcenzuflüsse (siehe Unterkapitel E5-4) der Geschäftstätigkeit mit in
die Betrachtung aufgenommen. Dies ist bedingt durch das wesentliche Beschaffungsvolumen und die Aktivitäten in der
Branche, wie bereits im vorhergehenden Absatz beschrieben. Auf Basis der wesentlichen Auswirkung wurde nicht
identifiziert, dass Arbeitskräfte mit besonderen Merkmalen vorrangig betroffen sind. Um darüber hinaus ein
weiterführendes, tieferes Verständnis dafür zu entwickeln, welche Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette potenziell
von negativen Auswirkungen betroffen sind oder sein könnten, wird im kommenden Berichtsjahr mithilfe von
Stakeholder:innen-Round-Tables konkretisiert. Im Rahmen dieser wird unter anderem auch diskutiert, in welchem Maße
Arbeitskräfte mit bestimmten Merkmalen oder Arbeitskräfte in einem bestimmten Arbeitskontext stärker von wesentlichen
Risiken betroffen sein könnten. Auch wenn diese Arbeitskräfte eine besondere Wichtigkeit innerhalb der
Wertschöpfungskette der ÖBB Infrastruktur haben, wurden, ebenfalls im Zuge der Ermittlung der Wesentlichkeit, andere
Stakeholder:innengruppen miteinbezogen, weswegen sich die identifizierte Auswirkung auf alle Arbeitskräfte erstreckt.
44
https://unglobalcompact.org/.
Seite 328 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
136
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften der Wertschöpfungskette [S2-A-1] eine entscheidende Rolle:
Nr.
Konzepte
Beschreibung
S2-K-1
Allgemeine
Geschäftsbedingungen bei
Lieferanten Beziehungen
*)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ein Teil der Verträge zwischen Lieferanten und
ÖBB
Infrastruktur-Konzern darstellen, enthalten bereits einige Rahmenbedingungen für die
Zusammenarbeit wie beispielsweise die Bereitstellung von nachhaltigkeitsrelevanten Daten
oder weiterführenden Informationen. Diese umfassen, je nach Vertragsgegenstand, a
uch
Anforderungen an die Produktsicherheit, welche sowohl für die Arbeitskräfte innerhalb des
Unternehmens als auch in der Wertschöpfungskette wichtig sind, sowie Sozialstandards und
Sozialverantwortlichkeit.
Dies wird durch die Perspektive des Datenschutzes und der
Maßnahmen gegen Lohn
- und Sozialdumping weiter unterstützt. Der
Arbeitnehmer:innenschutz wird weiters durch eine verpflichtende Einhaltung der Arbeitsrechte
und Schutzvorschriften forciert, sowie eine verpflichtende Einhaltung diese auch durch
potenzielle Subunternehmern und Lieferanten.
Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die vor
-
und nachgelagerte Wertschöpfungskette, wo
die AGBs als Vertragsgrundlage Anwendung finden. Die inhaltliche Überarbeitung obliegt dem
Holding Konzerneinkauf in Abstimmung mit dem strategischen Konzerneinkauf d
er ÖBB
Holding
AG, wobei die Verantwortung durch einen Vorstandbeschluss gegeben ist. Wo es
relevant
ist, werden Aspekte der Inklusion, vor allem die Barrierefreiheit, eingefordert, darüber
hinaus besteht
keine weitere Detaillierung für spezifischen Gruppen von Arbeitskräften.
S2-K-2
Supplier Code of Conduct
*)
Der Supplier Code of Conduct enthält allgemeine Ausführungen zur Partnerschaft mit
Lieferanten
und beschreibt, welche Anforderungen der ÖBB Konzern an das Geschäftsgebaren
seiner
Lieferanten stellt. Er gilt analog für den ÖBB Infrastruktur-Konzern und wird von diesem
übernommen.
Er adressiert unter anderem die folgenden Nachhaltigkeitsaspekte:
–
Korruption
–
Datenschutz und geistige Schutzrechte
–
Außenwirtschaftliche Beschränkungen
–
Menschenrechte
–
Diversität und Gleichbehandlung
–
Verbot von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei, Kinderarbeit und Menschenhandel
–
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
–
Arbeitszeit und Leistungsvergütung
–
Vereinigungsfreiheit (Kollektivverhandlungen)
Der ÖBB
Konzern sieht sich als integraler Bestandteil einer internationalen
Wertschöpfungskette und erwartet von seinen
Lieferanten, dass diese die Einhaltung der in
diesem Verhaltenskodex angeführten Verhaltensprinzipien
, auch wie im Verhaltenskodex
festgelegt,
an alle weiteren Akteur:innen in ihrer Lieferkette weitergeben. Der
Anwendungsbereich
ist die vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette, aller
Lieferanten des ÖBB
Konzerns und damit auch des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Die inhaltliche
Überarbeitung obliegt dem Holding Konzerneinkauf in Abstimmung mit dem strategischen
Konzerneinkauf der
ÖBB Holding
AG, wobei die Verantwortung durch einen Vorstandbeschluss
gegeben ist.
Der Supplier Code of Conduct verlangt die Förderung der Chancengleichheit und
fairen Behandlung der Mitarbeiter:innen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung,
Alter, Nationalität oder kultureller sowie ethnischer Zugehörigkeit, sozialem Hintergru
nd oder
politischer Zugehörig
keit, religiöser Überzeugung und Weltanschauung, körperlicher oder
geistiger Behinderung, Familienstand oder Schwangerschaft und Mitgliedschaft in
Arbeitnehmer:innenorganisationen einschließlich Gewerkschaften.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
137
S2-K-3
Handlungsanleitung
nachhaltige Beschaffung
*)
Die Handlungsanleitung nachhaltige Beschaffung hält die Grundsätze für Nachhaltigkeit im
Einkauf der ÖBB fest. Sie richtet sich an die
strategische Einkäufer:innen (Lead-Buyer) der ÖBB
und thematisiert die folgenden Aspekte:
–
Sicherstellung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
–
Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen
Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die vor
- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, in
die
die Einkäufer:innen der ÖBB-Infrastruktur AG eingebunden sind. Die inhaltliche
Überarbeitung obliegt dem Holding Konzerneinkauf in Abstimmung mit den Jurist:innen,
wobei die Freigabe durch den Chief Procurement Officer erfolgt. Es werden keine spezifische
n
Gruppen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette adressiert.
S2-K-4
Toolbox nachhaltige
Beschaffung
Die
„Toolbox nachhaltige Beschaffung“ beinhaltet eine kontinuierlich aktualisierte Sammlung
von vergaberecht
lich geprüften Ausschreibungskriterien, mit denen Nachhaltigkeitsaspekte in
Ausschreibungen berücksichtigt werden können. Sie beinhaltet unter anderem folgende
mögliche Kriterien
im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette:
–
Soziale Nachhaltigkeitssiegel
–
Erhöhung der Arbeitssicherheit
–
Gleichberechtigung (Diversität)
Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die vor
-
und nachgelagerte Wertschöpfungskette, wo
immer Kriterien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Anwendung
finden. Die inhaltliche Überarbeitung obliegt dem Holding Konzerneinkauf in Ab
stimmung mit
den Fachexpert:innen, wobei die Verantwortung durch den Chief Procurement Officer
getragen wird.
Die Toolbox nachhaltige Beschaffung beinhaltet Ausschreibungskriterien für
Barrierefreiheit, der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen, Einsatz
von Lehrlingen, Gender-
und Diversity sowie soziale Verantwortung.
*)
Strategien werden vom Vorstand des ÖBB Konzerns beschlossen und finden daher auch Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern
Der ÖBB Konzern und damit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern nimmt seine unternehmerische Verantwortung im
Zusammenhang mit den Menschenrechten an und erwartet von seinen Lieferanten dies in gleicher Weise zu tun. Der
ÖBB Konzern bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den
OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Der ÖBB Infrastruktur-Konzern erwartet dieses Bekenntnis zu den
Menschenrechten und zur Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen auch von seinen Lieferanten. Der
ÖBB Infrastruktur-Konzern fordert von seinen Lieferanten daher, dass diese ihre Mitarbeiter:innen jederzeit mit Würde und
Respekt behandeln und dabei die international anerkannten Menschenrechte wahren. Die Themen
„Moderne Sklaverei“,
„Zwangsarbeit“, „Kinderarbeit“, „Menschenhandel“ sowie die „Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit von
Mitarbeiter:innen“ werden ebenfalls im Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) des ÖBB Konzerns
mit Gültigkeit im ÖBB Infrastruktur-Konzern adressiert. Darüber hinaus wird bei relevanten Lieferanten eine externe
Nachhaltigkeitsbeurteilung eingefordert, welche auch die Themen „Menschenrechte“ sowie das „Management der
Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ umfasst, um etwaige Schwachstellen aufzuzeigen. Die ÖBB nutzen außerdem ein
externes Tool zur Nachhaltigkeitsbeurteilung, welche eine kontinuierliche Beobachtung der Medienberichterstattung rund
um Verletzungen von Nachhaltigkeitsanforderungen beinhaltet. Onsite-Audits werden fallweise direkt von den
Teilkonzernen des ÖBB Konzerns durchgeführt. Des Weiteren werden mögliche Verstöße oder Verdachtsmomente in der
Wertschöpfungskette direkt bei den ÖBB gemeldet.
Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben dabei mehrere Kontaktpunkte zur ÖBB, wie beispielsweise direkte
Beziehungen zu den Einkäufer:innen, Projektmitarbeiter:innen oder Bedarfsträger:innen. Für eine detaillierte Ausführung
der Kommunikationskanäle für Verdachtsmomente sei auf das nachfolgende Unterkapitel S2-2 verwiesen. Darüber hinaus
werden Arbeitnehmer:innenvertreter beigezogen, beispielsweise für die Analyse wesentlicher Risiken in der
Wertschöpfungskette. Bei relevanten Vergaben wird die Gewerkschaft und weitere Sozialpartner:innen wie zum Beispiel
Vertreter:innen für Menschen mit Behinderung zur entsprechenden Berücksichtigung von Bedürfnissen besonders
vulnerabler Gruppen in die Definition und Bewertung von Leistungen miteinbezogen. Bei potenziellen Verstößen gegen
Sorgfaltspflichten durch Unternehmen in der Wertschöpfungskette richtet sich die Art der Reaktion nach der Art des
Verstoßes. Die ÖBB hat in ihrem Verhaltenskodex für Lieferanten umfangreiche Sorgfaltspflichten normiert. Verstöße eines
Lieferanten gegen diesen Verhaltenskodex stellen in der Regel eine Vertragsverletzung dar, die je nach Schwere bis hin
zur Vertragsbeendigung führen kann.
Im Berichtsjahr hat es über keinen der beschriebenen Wege Meldungen im Zusammenhang mit Menschrechtsverstößen
beim ÖBB Infrastruktur-Konzern gegeben.
Seite 330 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
138
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Der ÖBB Konzern verfolgt verschiedene Ansätze zum Einbezug der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die
Perspektiven von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind die Basis für die künftigen Zielsetzungen sowie die
Erfolgskontrolle der ÖBB zur Förderung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette. Im Rahmen der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse wurden offizielle Vertreter:innen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette eingebunden,
welche Grundlage für die Gewichtung der Wesentlichkeit darstellt. Sie wurden unter anderem auch nach Risiken für
vulnerable Gruppen befragt. Um nähere Auskünfte zu erhalten, sind weitere Stakeholder:innen-Round-Tables im
kommenden Berichtsjahr geplant. Die Wesentlichkeitsanalyse wird künftig regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus gibt es
verschiedene Plattformen aus dem Eisenbahnsektor, in welchen sowohl Branchenvertretungen als auch direkte
Unternehmensvertreter:innen teilnehmen, um Erfahrungen auszutauschen und an Vorschlägen und Empfehlungen zur
Förderung der Nachhaltigkeit und der Reduktion von Risiken zu arbeiten. Dieser laufende Austausch findet für beteiligte
Branchenvertreter:innen je nach Initiative wöchentlich, monatlich oder quartalsweise statt. Einige der bestehenden
Plattformen sind die Community of European Railway and Infrastructure Companies (CER), sowie der Internationale
Eisenbahnverband (UIC) und die Railsponsible Initiative, die SRI sowie über den Bahnsektor hinaus gehende bautechnische
Initiativen wie die österreichische Bautechnikvereinigung, welche sich u. a. auch mit sozialer Nachhaltigkeit im
Baugeschehen und deren Verbesserung befassen.
Derzeit wird die Stakeholder:inneneinbindung dezentral nach Verantwortungsbereich organisiert. Die ÖBB werden in den
kommenden Jahren an einer weiteren Harmonisierung und Klärung der Prozesse und Verantwortlichkeiten arbeiten. Eine
Erfolgskontrolle wird zukünftig basierend auf den Ergebnissen der weiteren Stakeholder:innen-Round-Tables und den
daraus resultierenden Erkenntnissen erarbeitet.
Aufbauend auf den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sollen, gesteuert durch den ÖBB Konzern unter
Mitwirken des ÖBB Infrastruktur-Konzerns, die Sichtweisen der Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette verstärkt
aufgegriffen und gesamtheitlich zusammen geführt werden, damit der Umgang mit der identifizierten potenziellen
Auswirkung [S2-A-1] weiter verbessert werden kann. Dies umfasst auch die besonders vulnerablen Arbeitskräfte. Darauf
aufbauend wurden auch die Zielsetzungen zur Verbesserung der Hintergrundinformationen und der Einblicke in die
Wertschöpfungskette abgeleitet, welche in den kommenden Jahren zur Weiterentwicklung beitragen sollen. Details dazu
können aus dem Kapitel der Zielsetzungen entnommen werden (siehe Unterkapitel S2-4 bzw. S2-5).
S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Als Kommunikationskanäle für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette für Beschwerden und Bedürfnisse dienen neben
dem persönlichen Kontakt Kanäle der Kommunikationsabteilung, welche über einen hohen öffentlichen Bekanntheitsgrad
verfügen, Kanäle des direkten Bedarfsträgers und des Einkaufs, die in erster Linie bei einer bestehenden Zusammenarbeit
genutzt werden, sowie für einen Teil der Themen das ÖBB Whistleblower:innen-System. Durch die genannte Vielfalt der
Kanäle wird eine breite Verfügbarkeit und niederschwellige Möglichkeit zur Meldung von Vorfällen für Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette oder durch Interessensvertretungen ermöglicht. Das ÖBB Whistleblower:innen-System verfügt über
ein Konzept zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen. Der Schutz von Einzelpersonen und deren
Anonymität im Meldeverfahren wird im Unterkapitel G1-1 beschrieben. Derzeit arbeitet der ÖBB Konzern an der
konzernweiten Harmonisierung der Kommunikationskanäle, in dem ein Konzept zur Bekanntmachung des Kanals für
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette erarbeitet wird.
Für den Umgang mit Meldungen innerhalb des ÖBB Whistleblower:innen-Systems wird der in Unterkapitel G1-1
beschriebene Prozess zum Einsatz gebracht. Verstöße eines Lieferanten gegen den Verhaltenskodex beziehungsweise die
allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen in der Regel eine Vertragsverletzung dar, die je nach Schwere bis hin zur
Vertragsbeendigung führen kann. Der ÖBB Konzern arbeitet fortlaufend an einer Weiterentwicklung der Prozesse. Im Jahr
2024 wurden keine die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffenden Meldungen abgegeben, weshalb keine
Abhilfemaßnahmen geplant oder durchgeführt werden mussten.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
139
S2-4 S2-5 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2024
Konzepte
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Stakeholder:innen-Round-
Tables im ÖBB Konzern
2025
10
Personen
2024
5
5
S2-K-3
S2-A-1
Weiterentwicklung der
Risikoanalyse des
ÖBB Konzerns
2026
n.A.
n.A.
n.A.
n.A.
n.A
S2-K-3
S2-A-1
Der Ansatz zur Ableitung von Maßnahmen in Bezug auf die potenzielle negative Auswirkung spiegelt sich in den eigenen
Einkaufspraktiken und der Weiterführung beziehungsweise dem verstärkten Aufbau und der Beteiligung an
Brancheninitiativen und Vereinigungen zum Thema „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ wider. Es wurden dem
ÖBB Infrastruktur-Konzern im vergangenen Geschäftsjahr keine Vorkommnisse im Zusammenhang mit Menschenrechten
innerhalb der Wertschöpfungskette gemeldet.
Im folgenden Abschnitt werden Informationen zu Zielen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette gegeben. Sofern der Status der Ziele bzw. der Maßnahmen in den folgenden Tabellen in schwarzer
Farbe geschrieben ist, bedeutet das, dass diese wie geplant verlaufen. Rote Farbe bedeutet, dass das Ziel bzw. die
Maßnahme in Verzug ist.
Ziel: Stakeholder:innen-
Round-Tables im
ÖBB Konzern
Im Jahr 2025 sollen verstärkt Stakeholder:innen
dialoge geführt werden, damit ein genauerer
Einblick in die als wesentlich identifizierte Auswirkung und die nachgelagerten Konsequenzen
gewonnen und so potenzielle weitere Maßnahmen abgeleitet werden können.
Status
Zielumfang
Der Zielumgang bezieht sich auf die vor
- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Da
basierend auf der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse ein Verstoß gegen den
Lieferanten
kodex als potenzielle Auswirkung identifiziert wurde, soll im kommenden
Geschäftsjahr 2025 genauer auf die Hintergründe eingegangen werden. Dazu werden
auch verstärkt die Ergebnisse anderer ESR
-Standards, wie beispielsweise die
Ressourcenzuflüsse unter E5
-4 betrachtet, um sicherzustellen dass wichtige Lieferanten
mit großen Massenzuflüssen und deren Branchen betrachtet werden.
Durch die
Ausweitung der Stakeh
older:inneninterviews soll ein besserer Einblick in potenzieller
Weise nachgelagerte Konsequenzen für Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette sowie
notwendige Maßnahmen abgeleitet werden.
In Umsetzung
Methodik
Die Zielerarbeitung erfolgte auf Basis der
Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
sowie nachgelagerten Stakeholder:innenbefragungen des ÖBB
Konzerns, mit Gültigkeit
für den ÖBB
Infrastruktur-Konzern, in Form von Austauschrunden (Round-Tables). Die
Festlegung der Ziele wurde jedoch nicht direkt mit diesen erarbeitet. Die Nachverfolgung
der Leistung erfolgt durch das Zielmonitoring gemäß ESRS
2 MDR-T (siehe Status). Die
Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten fließen im Laufe der
Zielumsetzung auch durch den weiteren Info
rmationseintrag der Stakeholder:innen durch
eine Fortsetzung der Gespräche mit den Interessensvertreter:innen ein.
Wesentliche Änderungen
Es liegen keine wesentlichen Veränderungen zu den Vorjahren vor, da es sich um ein
neues Ziel gemäß ESRS handelt.
Maßnahme:
Projekt zum
Erfahrungsaustausch
Menschenrechte in der
Wertschöpfungskette
Im Rahmen der Arbeitsgruppe nachhaltige Beschaffung der European Railways Purchasing
Conference (ERPC) organisierten die ÖBB mehrere
Erfahrungsaustauschtermine zu
Ausschreibungskriterien für die Berücksichtigung der Menschenrechte
. Dabei wurden
Warengruppen
wie Solaranlagen, Schienen, Zement und Stahl diskutiert. Der
Erfahrungsaustausch soll in diesem Bereich im Jahr 2025 weiter fortgesetzt, um das
Wissen ähnlicher Unternehmen zu nutzen.
Dies lieferte zusätzliche Einblicke, wie
potenzielle negative Auswirkungen reduziert und positive Auswirkungen gefördert
werden können.
Der Betrachtungsrahmen entspricht wesentlichen Akteuren der
Wertsch
öpfungskette. Mit dieser Maßnahme werden mögliche Verbesserungen der
eigenen Praktiken im Bereich der Beschaffung und der Datennutzung erhoben, um
wesentlichen negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu
reduzieren.
In Umsetzung
Maßnahme:
Projekt zur Erhöhung der
Transparenz in der
Wertschöpfungskette
Innerhalb der Nachhaltigkeitsinitiative Railsponsible wird derzeit ein Projekt durchgeführt,
um gemeinsam die Informationsbasis in Bezug auf die Nachhaltigkeit in ausgewählten
Branche
n, welche auch eine starke Bedeutung betreffend der sozialen Nachhaltigkeit
haben, wie beispielsweise d
ie Elektronikbranche, zu erhöhen. Das Projekt wird im Jahr
2025 weiter fortgesetzt. Dies soll einen verbesserten Einblick in die identifizierte
potenzielle Auswirkung sowie genauere Details dazu ermöglichen.
Der
Betrachtungsra
hmen entspricht wesentlichen Akteuren der Wertschöpfungskette. Mit
dieser Maßnahme werden mögliche Verbesserungen der eigenen Praktiken im Bereich der
Beschaffung und der Datennutzung erhoben, um wesentliche negative Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu reduzieren.
In Umsetzung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
140
Ziel: Weiterentwicklung
Risikoanalyse
Bis 2026 soll die Risikoanalyse des ÖBB
Konzerns weiterentwickelt werden, um quantitative
Daten als Maßnahmenbasis liefern zu können.
Status
Zielumfang
Der Zielumgang bezieht sich auf die vor
- und nachgelagerte Wertschöpfungskette im
Sinne von Vertragspartner:innen. Die bereits erarbeitete Risikoanalyse von
Lieferanten
basierend auf zugrundeliegenden Branchen und deren Risikoeinschätzungen gemäß
externer Quellen
wie des UN-Global Compacts, soll basierend auf den ersten erfassten
Ergebnissen weiterentwickelt und nachgeschärft werden, damit eine Priorisierung möglich
wird. Informationen zum Unternehmensstandort, Branchen sowie Beurteilungsergebnisse
externer
Nachhaltigkeitsbeurteilungen sollen kombiniert werden, um ein umfassenderes
Bild über das soziale Nachhaltigkeitsrisiko einzelner
Lieferanten bieten zu können. Dafür
wird ein entsprechendes IT
-System aufgesetzt und die Daten werden über den
Beschaffungsprozess erhoben. Auf Basis erster Ergebnisse sollen Verbesserungen
vorgenommen werden, um in weiterer Folge basierend auf getätigten Beschaffung
en
verstärkt auf soziale Nachhaltigkeitsaspekte in den Beschaffungsbedingungen eingehen zu
können.
In Umsetzung
Methodik
Die Zielerarbeitung erfolgte auf Basis der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
sowie nachgelagerten Stakeholder:innenbefragungen des ÖBB
Konzerns. Die Festlegung
der Ziele wurde jedoch nicht direkt mit diesen erarbeitet. Auf Basis erster Ergebnisse
sollen Verbesserungen vorgenommen werden, um in weiterer Folge basierend auf
getätigten Beschaffungen verstärkt auf soziale Nachhaltigkeitsaspek
te in den
Beschaffungsbedingungen eingehen zu können. Die Nachverfolgung der Leistung erfolgt
durch das Zie
lmonitoring gemäß ESRS S2 MDR-T (siehe Status). Die Ermittlung von
Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten fließen im Laufe der Zielumsetzung auch
durch den weiteren Informationseintrag der Stakeholder:innen sowie aus einem
Benchmarking mit anderen U
nternehmen der Branche ein.
Wesentliche Änderungen
Es liegen keine wesentlichen Veränderungen zu den Vorjahren vor, da es sich um ein
neues Ziel gemäß ESRS handelt.
Maßnahme:
Einsatz gleichwertiger
Nachhaltigkeits-
beurteilungen
Zur Erhöhung der Transparenz und Qualität in Bezug auf externe
Nachhaltigkeitsbeurteilungen, werden unterschiedliche Anbieter auf Gleichwertigkeit
geprüft
und gegenüber den Lieferanten bis Q4 2025 kommuniziert. Dies stellt sicher, dass
die potenziellen Risiken der Wertschöpfungskette und die damit verbundene wesentliche
potenzielle Auswirkungen einer Nicht
einhaltung des Lieferantenkodex, bereits
realitätsgetreu durch Zertifizierung abgebildet sind und für die Unternehmen Ansätze zur
Verbesserung abgeleitet
werden können.
Der Betrachtungsrahmen entspricht
den am Markt verfügbaren und gängigen
Zertifizierungen
. Mit dieser Maßnahme werden die eigenen Praktiken im Bereich der
Beschaffung und der Datennutzung verbessert, um wesentliche negative Auswirkungen
auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu reduzieren.
In Umsetzung
Maßnahme:
Implementierung eines IT-
Systems zur Sammlung
von Nachhaltigkeits-
informationen
Derzeit befindet sich ein neues IT
-System in Umsetzung, in welchem
Nachhaltigkeitsinformationen auf Unternehmens
- und Produktebene gesammelt werden
können.
Die ersten Anwendungen der Plattform sollen in den kommenden Jahren jedoch
spätestens bis 2027
erfolgen und in weiterer Folge ausgerollt werden. Dies erhöht
zukünftig die Transparenz in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und optimiert das
Risikomanagement.
Es stellt die Datenerfassungs- und Managementbasis für die
Zielsetzung dar, die dazu beitragen soll die potenzielle Auswirkung klarer abzubilden und
ggf. zu minimi
eren. Der Betrachtungsrahmen entspricht den Lieferanten und die mit
diesen im Zusammenhang stehenden Beschaffungen.
In Umsetzung
Maßnahme:
Schulung der
Einkäufer:innen
Einkäufer:innen des ÖBB
Konzerns werden regelmäßig (mindestens jährlich) im Einsatz
von Nachhaltigkeitsaspekten geschult. Zusätzlich stehen mehrere Unterlagen zur
Verfügung, die wichtige Informationen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit in der
vorgelagerten Wertschöpfungskette beinhalten (z.
B. Handlungsanleitung, Handbücher).
Dadurch kann die potenzielle Auswirkung weiter reduziert werden, da neben dem
Lieferantenkodex weiterführende Vertragsbestandteile Anwendung finden können.
Der
Betrachtungsrahmen entspricht den Einkäufer:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
In Umsetzung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
141
Neben den Maßnahmen, die unter anderem einer konkreten Zielsetzung zugeordnet werden können, leisten der
ÖBB Konzern und der ÖBB Infrastruktur-Konzern einen Beitrag durch Maßnahmen die sich positiv auf die
Wertschöpfungskette und die wesentliche Auswirkung (S2-A-1) auswirken. Diese Maßnahmen können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Überblick über Maßnahmen für Menschenrechte in der Wertschöpfungskette ohne Zugehörigkeit zu einer Zielsetzung
aber im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Status
Weiterentwicklung Team
„Nachhaltige
Beschaffung“
Zur Koordination von Nachhaltigkeit im Einkauf wurde im Jahr 2023 das Team
„Nachhaltige Beschaffung“ ins Leben gerufen, welches Maßnahmen zur Erhöhung der
Nachhaltigkeit in der vorgelagerten und teilweise nachgelagerten Wertschöpfungskette
entwickelt, koordiniert und kontrolliert. Angepasst an die neuen Gesetzgebungen und
die zu bewältigenden Aufgaben wird das Team und deren Kompetenz laufend
weiterentwickelt.
L
aufend
Externe Nachhaltigkeits-
beurteilungen für
relevante Lieferanten
Externe Nachhaltigkeitsbeurteilungen umfassen das Thema Menschenrechte sowie
Nachhaltigkeit in der Lieferkette und zeigen etwaige Schwachstellen auf. Bei relevanten
Lieferanten z. B. aufgrund der Branche, der Auftragshöhe oder ähnlich gelagerten
Umständen werden externe Nachhaltigkeitsbeurteilungen eingefordert. Diese können bei
Bedarf mit On-Site-Audits und erweiterten Maßnahmen durchgeführt werden.
L
aufend
Einsatz von sozialen
Nachhaltigkeitskriterien
in Ausschreibungen
Bei relevanten Ausschreibungen werden soziale Ausschreibungskriterien eingesetzt z. B.
Produktzertifikate, um soziale Standards für Ausschreibungen einzufordern.
Diese können
in Zusammenhang mit anderen Aspekten der Branchenbewertung, Risikoeinstufungen
oder Beschaffungsvolumen bezogen gesetzt werden.
L
aufend
Projekt zur Erhöhung der
Nachhaltigkeits-
performance bei
Zulieferbetrieben
Die Sustainable Rail Initiative (SRI), bei der die ÖBB ebenfalls Mitglied sind, plant derzeit
ein Projekt zur Erhöhung der Nachhaltigkeitsperformance bei Zulieferbetrieben.
G
eplant
Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann durch die Anzahl der Meldungen über die Kommunikationskanäle, welche in
vorgehenden Kapiteln beschrieben wurden, erfasst und überwacht werden. Anlassbezogen werden im konzernalen
Verbund notwendige Ressourcen zur Implementierung von Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde
das Team nachhaltige Beschaffung implementiert, welches die Entwicklung und Steuerung von Maßnahmen zur
erfolgreichen Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette inne hat. Die Aufwände für finanzielle
Mittel teilen sich auf mehrere Maßnahmen auf und betragen rd. 2,0 Mio. EUR.
S3 Betroffene Gemeinschaften
S3 Übersicht
Im Folgenden befindet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen:
Unterthema
Nr.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen
1) 2)
Art der
Auswirkung
bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur Wertschöpfungskette
bei Auswirkungen
S3-A-1
Emissionen durch Schall und
Erschütterungen während des Baus
und Betriebs von Infrastrukturanlagen
beeinträchtigen die Umwelt (Mensch
und Tier).
Negativ
Kurzfristig
–
Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
S3-F-1
Rechtsbescheide durch Anstieg von
Beschwerden oder verschärfte
Auflagen führen zu erhöhten Kosten
und Reputationsschäden.
Risiko
Mittelfristig
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
142
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte betroffener Gemeinschaften wird in Kapitel ESRS 2 SBM-2
dargestellt.
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Emission von Schall aufgrund des Eisenbahnbetriebs folgt physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die sich nicht außer Kraft
setzen lassen. Der von Zügen abgestrahlte Schall breitet sich in der Atmosphäre aus und wird in der Umwelt als Immission
wahrgenommen, wobei Anrainer:innen in besonderem Maße betroffen sind. Daher werden Anrainer:innen der
Schienenverkehrsinfrastruktur als betroffene Gemeinschaften definiert. Die wesentliche negative Auswirkung ist in der
Tabelle im Unterkapitel S3 „Übersicht“ dargestellt.
Rechtsbescheide durch Anstieg von Beschwerden oder verschärfte Auflagen können zu erhöhten Kosten und
Reputationsschäden führen. Grundlage für allfällige Verschärfungen gesetzlicher Anforderungen sind Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die WHO fasste im Jahre 2009 die verfügbaren wissenschaftlichen Untersuchungen
zu den gesundheitlichen Auswirkungen nächtlicher Lärmbelastung in Europa zusammen (Night noise guidelines [NNGL]
for Europe) und leitet daraus mittel- und langfristige Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen umfassen:
– als langfristiges Ziel den Richtwert für den Nachtlärmindex L
night,outside
von 40 dB zu setzen, und
– als mittelfristiges Zwischenziel einen Nachtlärmindex L
night,outside
von 55 dB zu setzen, da gemäß NNG die Senkung auf
40 dB in kürzerer Zeit realistisch nicht erreichbar ist.
Der ermittelte Wert des Nachtlärmindex von 40 dB wird als jener untere Grenzwert angesehen, der den Schutz
empfindlicher Gruppen (etwa Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen) vor den negativen Wirkungen gewährleistet.
Die im Herbst 2018 publizierte Aktualisierung „Environmental Noise Guidelines for the European Region“ der WHO
empfiehlt für den Schienenverkehrslärm die durchschnittliche Lärmbelastung L
DEN
auf kleiner als 54 dB zu verringern, um
„schädliche gesundheitliche Auswirkungen“ zu verhindern. Für die nächtliche Lärmbelastung wird ein Nachlärmindex
L
night,outside
von weniger als 44 dB zur Vermeidung von „negativen Auswirkungen auf den Schlaf“ empfohlen. Während in
der Studie die Qualität der Nachweise im Fall des Schienenverkehrslärms als niedrige bis mäßige Qualität klassifiziert
wurden, erfolgte die Einstufung des Empfehlungsgrades als „stark“. Diese Empfehlungswerte basieren auf ausschließlich
medizinischen Grundlagen, während bei der Grenzwert-Gesetzgebung allgemeine Rahmenbedingungen, wie z. B.
volkswirtschaftliche, ebenfalls Berücksichtigung finden. Diese Quellen unterstützen den ÖBB Infrastruktur-Konzern dabei,
ein besseres Verständnis zu entwickeln, dass betroffene Gemeinschaften mit bestimmten Merkmalen stärker gefährdet
sein könnten. Risiken, die sich für die ÖBB-Infrastruktur AG im Zusammenhang mit Schallemissionen ergeben, betreffen
keine bestimmte Gruppe innerhalb der betroffenen Gemeinschaften, sondern alle Anrainer:innen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
143
S3-1 Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Das folgende Konzept spielt für die ÖBB Infrastruktur AG in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen eine entscheidende Rolle:
Nr.
Konzept
Beschreibung
S3-K-1
Aktionsplan
„Umgebungslärm 2024“
45
Der
Aktionsplan „Umgebungslärm 2024“ für Schienenstrecken außerhalb und innerhalb von
Ballungsräumen bildet die strategische Grundlage für das Management der wesentlichen
Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften für die
ÖBB Infrastruktur AG. Das Ziel des
Aktionsplan Umgebungslärm ist, die negativen Auswirkungen auf Anrainer:innen durch
Schallemissionen zu reduzieren. D
er Aktionsplanung umfasst Maßnahmen im Bereich der Neu-
und Ausbaustrecken, Eisenbahn
-Bestandsstrecken, Reinvestition von Schallschutzwänden an
Eisenbahn
-Bestandsstrecken, „leise“ Güterwa
gen, Bahnlärmforschung sowie das Monitoring an
der Lärmmessstelle Lind ob Velden.
Anwendungsbereich: Alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr
als 30.000 Zügen pro Kalenderjahr und darüber hinaus alle weiteren Eisenbahnstrecken der
ÖBB Infrastruktur
AG in den Ballungsräumen Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck gemäß
Bundes
-Umgebungslärmschutzverordnung BGBl. II, Nr. 144 / 2006.
Verantwortung: Der Aktionsplan
„Umgebungslärm“ ist ein strategisches Instrument der
Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, gegenüber der
Europäischen Kommission und stellt eine Grundlage für weitere Planungen dar. Durch die Teil
-
Aktionspläne, wie z.
B. für Schienenstrecken, werden zwar keine direkten subjektiv-
öffentlichen
Rechte begründet, jedoch unterstützt die ÖBB
-Infrastruktur AG im Rahmen der Möglichkeiten
die Maßnahmen der Aktionsplanung zum Schutz vor Umgebungslärm du
rch die Eisenbahn.
Die wichtigsten Inhalte des Aktionsplans Umgebungslärm 2024 (TSI-Noise, Environmental Noise Directive und
Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung) werden in den folgenden Absätzen genauer erläutert.
Die TSI-Noise (EU-Verordnung Nr. 1304 / 2014) gilt als Teil der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität der
Eisenbahn per Verordnung der europäischen Union als Rechtsnorm. In der TSI-Noise wird das Teilsystem „Fahrzeuge –
Lärm“ behandelt und ist zwingend für die Zulassung von neuen Schienenfahrzeugen anzuwenden. Darin werden maximal
zulässige Grenzwerte für das Standgeräusch, Anfahrgeräusch, Vorbeifahrgeräusch und Innengeräusch im Führerstand
vorgegeben. Mit der Überarbeitung im Jahr 2019 ist das Konzept der „quieter routes“ (Streckenabschnitte mit mehr als
zwölf Güterzügen im Nachtzeitraum) umgesetzt, auf denen ab 08.12.2024 entsprechend den Vorgaben nur noch
„leise“ Güterwagen eingesetzt werden dürfen. „Leise“ Güterwägen sind entweder neu zugelassene Güterwagen oder mit
„leisen“ Bremssohlen umgerüstete Bestandsgüterwagen. Für die Identifikation der „quieter routes“ ist der Mitgliedsstaat
zuständig und muss diese alle fünf Jahre aktualisieren.
Die END (Environmental Noise Directive, Europäische Umgebungslärmrichtlinie 2002 / 49 / EG) umfasst die Bewertung
und Bekämpfung von Umgebungslärm im Gebiet der Europäischen Union und stellt den Rahmen dar, welcher in das
jeweilige nationale Recht übernommen werden muss. Die Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet als Anhang I die Definition
der Lärmindizes (L
DEN
und L
Night
), als Anhang II die gemeinsamen EU-Methoden zur Berechnung des Umgebungslärms
mittels Lärmindizes und als Anhang III die Methoden zur Berechnung der Gesundheitsbelastung, welche durch bestimmte
Lärmindizes-Klassen verursacht wird.
45
https://www.laerminfo.at/dam/jcr:3fbfc3ce-032a-4107-944d-6ea600821b81/Aktionsplan_Umgebungslaerm_2024_Eisenbahnen.pdf.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
144
In der END sind keine Grenzwerte angegeben, sondern diese müssen vom Mitgliedstaat mit einem festgelegten Wert für
die vorgegebenen Lärmindizes bekannt gegeben werden (vgl. END, Art. 3.s und Art. 5 (4)). Die nationale Umsetzung der
Lärmindizes und die Angabe der Schwellenwerte erfolgt in Österreich mittels der Bundes-
Umgebungslärmschutzverordnung (Bundes-LärmV). Die Schwellenwerte für diese strategischen Umgebungslärmkarten
werden nach Art des Verursachers (Straße, Eisenbahn, Flughafen, Industrie) unterschieden und betragen für durch Verkehr
auf Eisenbahnstrecken verursachten Lärm L
DEN
von 70 dB und L
Night
von 60 dB. Die europäische Umgebungslärmrichtlinie
schreibt alle fünf Jahre die Durchführung einer Lärmkartierung und darauf aufbauend eine Aktionsplanung vor.
Entsprechend den Vorgaben werden Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie Ballungsräume
hinsichtlich Lärmimmissionen kartiert. Die Lärmkarten, welchen die tatsächlichen Verkehrszahlen von 2019 zugrunde
liegen, wurden 2022 auf www.laerminfo.at veröffentlicht. Gemäß der Lärmkartierung 2022 sind in Österreich 24.000
Einwohner:innen im Tag-Abend-Nacht-Zeitraum und 55.900 Einwohner:innen im Nachtzeitraum über dem Schwellenwert
für die Umgebungslärm-Aktionsplanung auf Haupteisenbahnstrecken und Eisenbahnen in Ballungsräumen durch
Schienenverkehrslärm betroffen.
46
In Österreich gilt bereits seit 1993 die SchLV – Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung – in dem Fall, wenn nicht
TSI-Noise anzuwenden ist. Dies gilt vor allem für Schienenfahrzeuge auf nicht vernetzten Eisenbahnen (z. B. Straßen- und
U-Bahnen, Schmalspurbahnen, etc.). Für neue Schienenfahrzeuge auf vernetzten Eisenbahnen, wie es das Netz der ÖBB-
Infrastruktur AG darstellt, ist generell die TSI-Noise anzuwenden. Die SchIV – Schienenverkehrslärm-
Immissionsschutzverordnung – ist dem anrainerseitigen Schallschutz gewidmet und seit 1993 bei Neubau und
wesentlichen Umbauvorhaben von Eisenbahnstrecken anzuwenden. Schallschutzmaßnahmen sind dann zu ergreifen,
wenn die in der Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte vom Beurteilungspegel L
r
überschritten werden. Diese
sind nach Tageszeit unterschiedlich und betragen:
– für den Zeitbereich Tag (06:00 – 22:00 Uhr) je nach Lärmbelastung vor der Maßnahme zwischen Lr = 60 bis 65 dB
– für den Zeitbereich Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) je nach Lärmbelastung vor der Maßnahme zwischen Lr = 50 bis 55 dB.
Die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen wird ab 2025 im jährlichen Tätigkeitsbericht „AS-IME (AM)“ dokumentiert.
Zusätzlich werden aus dem Programm der Bestandslärmsanierung jährliche Fortschrittsberichte an den Eigentümer
berichtet. An ausgewählten, neuralgischen Punkten im Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG befinden sich Forschungs-
Lärmmessstellen, mit denen Zugfahrten akustisch gemessen werden (Vorbeifahrtpegel). Diese Forschungs-
Lärmmessstellen liefern eine verlässliche Datengrundlage des jeweiligen Ist-Zustandes des Bahnlärms. Unter Rückgriff auf
vorhandene Zeitreihen der Messdaten können damit schallreduzierende Maßnahmen an den Schienenfahrzeugen
messtechnisch nachgewiesen werden sowie durchschnittliche Vorbeifahrtpegel berichtet werden. Die erhobenen Daten
werden in weiterer Folge für interne Auswertungen von schalltechnischen Fragestellungen (z. B. Normenarbeit,
Forschungsprojekte) herangezogen. Weiters hat die ÖBB-Infrastruktur AG hat ein zentrales Kund:innenservice im Bereich
„B2C“ für Stakeholder:innen wie z. B. Fahrgäste, Anrainer:innen, Bahnhofsbesucher:innen etc. implementiert (siehe
Unterkapitel S3-3). Dort werden Anfragen und Beschwerden zu Infrastrukturthemen wie Ausstattung der Bahnhöfe,
Bauarbeiten, Lärm etc. systematisch erfasst, dokumentiert, beantwortet sowie periodisch in Form von Jahresberichten,
Monatsberichten, und Spezialberichten als Grundlage für das Management ausgewertet.
S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
Gemäß § 10 Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von
Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-Lärm-G, BGBl. I Nr. 60 / 2005) wurde der
Entwurf des Umgebungslärm-Aktionsplans für den Zeitraum von sechs Wochen vom 9. März bis 22. April 2024 auf der
Webseite www.laerminfo.at des BMK der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Rahmen der sechswöchigen
Auflegungsfrist bestand die Möglichkeit, schriftlich zum Entwurf des Aktionsplanes Umgebungslärm Stellung zu nehmen.
Im Zuge des Prozesses wurden Stellungnahmen von Privatpersonen, Gemeinden, Interessengemeinschaften und -
vertretungen und universitäre Einrichtungen abgegeben. Nach eingehender Prüfung der Stellungnahmen durch das BMK
und die ÖBB-Infrastruktur AG wurden die darin enthaltenen Aspekte in der vorliegenden Endfassung des Aktionsplans
„Umgebungslärm“ entsprechend gewürdigt und berücksichtigt.
46
https://www.laerminfo.at/laermkarten/Betroffene_Umgebungslaerm/betroffene-ueber-schwellenwert-2022.html.
Seite 337 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Die Einbeziehung von Gemeinden bei Bestandslärmsanierungen erfolgt anlassbezogen durch folgende Gremien:
Jahrestagung, Lärmschutz-Lenkungsausschuss je Bundesland und in projektbegleitenden Arbeitsgruppen. Sollte eine
Gemeinde an der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen interessiert sein, kann diese ihr Interesse beim jeweiligen
Bundesland, dem BMK oder der ÖBB-Infrastruktur AG bekunden. In weiterer Folge wird das Untersuchungsgebiet
festgelegt, ein Planungsvertrag zwischen Land, Gemeinde und ÖBB-Infrastruktur AG erstellt und eine lärmtechnische
Untersuchung durchgeführt. Sollte die Gemeinde basierend auf dem lärmtechnischen Planungsprojekt Interesse an der
Umsetzung und Finanzierung eines Bauprojekts haben, wird zusätzlich zur ausgearbeiteten Variante aus dem
Planungsprojekt eine Grobkostenschätzung erstellt und darauf aufbauend ein Vertrag über die Durchführung von
Schallschutzmaßnahmen aufgesetzt. Die Einbeziehung von Gemeinden bei Schallschutzmaßnahmen im Zuge von Neu-
und Ausbauvorhaben wird im entsprechenden Projekt abgewickelt. Insgesamt wurden rund 45 % der erfassten
Gemeinden des Bestandslärmsanierungsprogramms bereits saniert, rund 10 % der Gemeinden haben kein Interesse an
der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen im betroffenen Gemeindegebiet. In rund 10 % der Gemeinden ist eine
Sanierung nicht erforderlich, da bereits durch Großprojekte Schallschutzmaßnahmen errichtet wurden. Rund 5 % befinden
sich aktuell in Planung bzw. Umsetzung – in einigen Gemeinden wurden bereits entsprechende Verträge unterzeichnet, in
anderen sind diese gerade in Abstimmung. Da das Thema „Schall“ in der Organisationseinheit Asset Management
angesiedelt ist, ist die Vorständin Netzausbau und Infrastrukturbereitstellung die ranghöchste Position im
ÖBB Infrastruktur-Konzern, welche für die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften verantwortlich ist. Das Einhalten der
in SBM-3 beschriebenen Regulatorien gewährleistet, dass auch die Bedürfnisse der besonders vulnerablen Gruppen
abgedeckt sind.
S3-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken
äußern können
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat ein zentrales Kund:innenservice im Bereich „B2C” für Stakeholder:innen wie z. B. Fahrgäste,
Anrainer:innen, Bahnhofsbesucher:innen etc. implementiert. Dort werden Anfragen und Beschwerden zu
Infrastrukturthemen wie Ausstattung der Bahnhöfe, Kund:inneninformation am Bahnhof, Sauberkeit der Bahnhöfe,
Bauarbeiten etc. bearbeitet. In der Anrainer:innen- und Stakeholder:innen-Kommunikation wird auf zwei Säulen gesetzt:
einerseits auf eine möglichst transparente Informationspolitik auf Augenhöhe und andererseits auf die möglichst frühe
Information und Einbindung aller Akteur:innen. Eine klare Kommunikation, die zum Beispiel darauf hinweist, dass
Bauarbeiten für einen begrenzten Zeitraum lärmintensiv sein könnten und zu Einschränkungen führen könnten, gehört
dazu. Die niederschwelligste Form der Partizipation ist die Information: Maßnahmen können hier etwa
Postwurfsendungen, Informationsfolder, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen oder Online-Informationsangebote
sein. In der Planung und Umsetzung von Bahninfrastrukturvorhaben kommen bewährte Modelle der Stakeholder:innen-
und Bürger:innenbeteiligung zum Einsatz: Mit „Runden Tischen“, Dialogforen oder begleiteten Trassenauswahlverfahren
werden die notwendigen Akteur:innen frühzeitig involviert. So kommt es in den meisten Fällen zu einer akzeptablen
Lösung für alle Stakeholder:innen.
Die Kontaktmöglichkeiten zur ÖBB-Infrastruktur AG, insbesondere per E-Mail oder Kontaktformular, werden in allen
Korrespondenzen, Informationsmaterialien, Webauftritten etc. mitkommuniziert. An das Kundenservice eingehende
Anfragen werden in einem digitalen Verwaltungssystem erfasst und an die zuständige Organisationseinheit zugewiesen.
Somit wird die Beantwortungsdauer und die Behebung der negativen Auswirkungen überwacht. Mittels Benchmarking
für die Beantwortungsdauer wird eine zeitnahe Beantwortung sichergestellt. Die hohe Anzahl an täglichen Anfragen aus
allen Bevölkerungsschichten und Regionen verdeutlicht, dass die Kontaktaufnahmemöglichkeiten bekannt bzw. leicht
auffindbar sind. Die Kontaktaufnahmen als direkte Reaktionen auf Veranstaltungen, Postwurfsendungen usw. zeigen auch,
dass die kommunizierten Kanäle wahr- und angenommen werden. Sofern nach der Bearbeitung der Kontaktaufnahmen
Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden müssen, erfolgt dies individuell und fallspezifisch durch die zuständige
Organisationseinheit. Es ist der ÖBB-Infrastruktur AG nicht bekannt (medial, mündlich etc.), dass Stakeholder:innen bisher
Probleme gehabt hätten, diese Kanäle zu finden und mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten.
S3-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Um die Schallemissionen entlang des ÖBB-Streckennetzes zu reduzieren und dem Aktionsplan „Umgebungslärm
2024“ sowie diverse rechtliche Vorschriften gerecht zu werden, hat die ÖBB Infrastruktur AG das Ziel, die
Schallschutzwände weiter auszubauen und dadurch die negativen Auswirkungen auf Anrainer:innen zu reduzieren.
Anrainer:innen wurden nicht direkt in die Festlegung des Ziels eingebunden.
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Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/
KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2024
Konzepte
Wesentliche
Auswirkung
en, Risiken
und
Chancen
Bis Ende des Geschäftsjahrs
2030 beträgt die Länge der
Schallschutzwände 1.000
km.
2030
1.000
km
2023
971
980
S3-K-1
S3-A-1
S3-F-1
Die Einbindung der Interessensträger:innen erfolgt über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung
werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen.
Im folgenden Abschnitt werden weitere Informationen zu dem oben dargestellten Ziel sowie zugehörige Maßnahmen
erläutert. Sofern der Status des Ziels bzw. der Maßnahmen in den folgenden Tabellen in schwarzer Farbe geschrieben ist,
bedeutet das, dass diese wie geplant verlaufen. Rote Farbe bedeutet, dass das Ziel bzw. die Maßnahmen in Verzug sind.
Ziel:
Schallschutzwände
Bis Ende des Geschäftsjahrs 2030 beträgt die Länge der Schallschutzwände 1.000 km.
Status
Zielumfang
Das
Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG.
G
eplant
Methodik
Für die Zieldefinition wurden interne Fachexpert:innen
der ÖBB-Infrastruktur AG und
Stakeholder:innen
einbezogen.
Wesentliche
Änderungen
Da es sich bei diesem Ziel um ein neues handelt, liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Ausbau der
Schallschutzwände
Im Geschäftsjahr 2024 wurden
weitere 9,3 km Schallschutzwände gebaut. Diese Maßnahme
betrifft
sowohl Neu- und Ausbaustrecken, als auch Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der weitere
Ausbau der
Schallschutzwände ist ein laufender Prozess, welcher eng mit den jährlichen
Bauvorhaben verknüpft ist.
L
aufend
S3-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und
Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit
betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Lärmemissionen leiten sich aus dem Aktionsplan
„Umgebungslärm 2024“sowie rechtlichen Vorschriften ab. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Lärmschutz im
Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben bilden eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheide, die Schienenverkehrslärm-
Immissionsschutzverordnung (SchIV) sowie die Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-
Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV). Im Rahmen des Programms „Bestandlärmsanierung“ werden alle
Schallschutzmaßnahmen an Eisenbahnbestandsstrecken sowie jene bei Neu- und Ausbauvorhaben, welche nicht per
Bescheid behördlich vorgeschrieben sind, abgewickelt. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die
Bestandsstreckenlärmsanierung bilden die „Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken
der Österreichischen Bundesbahnen“ des Eigentümers, das jeweilige „Übereinkommen über die Planung, Durchführung,
Erhaltung und Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen
Bundesbahnen“ mit dem Bundesland, sowie die gesondert mit der jeweiligen Gemeinde abzuschließenden zivilrechtlichen
Einzelverträge.
Wie Maßnahmen zur infrastrukturseitigen Reduktion von Schallemissionen umzusetzen sind, ist in einer eigenen
Verfahrensanweisung Lärmschutz festgelegt. Durch die Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen im Budget bzw.
Rahmenplan, wird sichergestellt, dass diese auch tatsächlich umgesetzt werden, um die negativen Auswirkungen für die
Anrainer:innen zu reduzieren. Der Rahmenplan
47
ist eine Darstellung der geplanten Projekte und deren
Investitionssummen im ÖBB Infrastruktur-Konzern, die innerhalb des jeweils sechsjährigen Zeitraums zur Umsetzung
vorgesehen sind.
Im Rahmen des Aktionsplans Umgebungslärm 2024 werden in den nächsten fünf Jahren gezielte Maßnahmen zur
Lärmminderung entlang des Streckennetzes umgesetzt. Die Maßnahmen betreffen sowohl Neu- und Ausbaustrecken,
Eisenbahn-Bestandsstrecken sowie Reinvestitionen von Schallschutzwänden an Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der
Rahmenplan ist auf der Website des ÖBB Infrastruktur-Konzerns öffentlich abrufbar. Sofern diese Maßnahmen nicht
ausreichen, können Anrainer:innen über die in Unterkapitel S3-2 beschriebenen Kanäle Beschwerde bei der ÖBB-
Infrastruktur AG einreichen. Diese werden individuell evaluiert, und sofern notwendig, werden entsprechende
Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
47
https://infrastruktur.oebb.at/de/projekte-fuer-oesterreich/rahmenplan.
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Des Weiteren wird im Rahmen von Forschungsprojekten der ÖBB Infrastruktur AG an Zukunftsthemen zur Verringerung
von Bahnlärm gearbeitet. Die Schwerpunkte liegen weiterhin auf
– der Entwicklung von innovativen Maßnahmen zur Lärmminderung und von Modellen zur Vorhersage der
Lärmausbreitung, der Empfehlung geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen und der Bewertung der Auswirkungen von
Lärmminderungsmaßnahmen sowie
– der Erläuterung der Lärmauswirkungen der komplexen Rad-Schiene-Interaktion und wie diese reduziert werden können.
Aktuelle Forschungsprojekte sind beispielsweise die laufenden Projekte „Bahnlärmforschung 2023–2025“ oder „LEWE2 –
lärm- und erschütterungsarme Weiche 2“. Bei der Verringerung der zusätzlichen Lärmabstrahlung bei Stahlbrücken
konnten sowohl Messungen an modernen Bestandsbrücken deren geringe zusätzliche Lärmabstrahlung nachweisen (je
nach Bautyp unterschiedlich, von keiner zusätzlichen Lärmabstrahlung bei Stahlverbundbrücken bis zur Reduktion der
Brückentransferfunktion „+10 dB Klasse“ um 6 dB bei Stahlbrücken mit Schotterbett) sowie eine lärmtechnische Sanierung
bei einer älteren Bestandsbrücke ein signifikantes Reduktionspotential von bis zu 6 dB (abhängig von Messposition und
Zeitraum) aufzeigen. Prognosen in lärmtechnischer Hinsicht betreffend künftige verkehrliche Entwicklungen wie
beispielsweise Verkehrsprognosen (vgl. VPÖ 2040+) bzw. verkehrspolitische Pläne (vgl. Mobilitätsmasterplan) sollen
zeitgerecht Maßnahmensetzungen ermöglichen.
Potenzielle Reputationsrisiken werden durch die Implementierung transparenter Beschwerdemechanismen sowie
proaktive und offene Kommunikation effektiv reduziert. Diese Maßnahmen ermöglichen es, frühzeitig auf Anliegen und
potenzielle Probleme zu reagieren, bevor sich diese negativ auf die öffentliche Wahrnehmung auswirken. Detaillierte
Informationen zu den Beschwerdeverfahren des Unternehmens sind im Unterkapitel S3-3 zu finden.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Reduktion von Schallemissionen
dargestellt.
Sonstige Maßnahmen im Bereich Schall
Status
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Maßnahme:
Forschungsprojekt
„Bahnlärm-
forschung
2023–2025“
Um das Berechnungsmodell nach dem CNOSSOS-EU-Verfahren anwenden zu
können, soll ein für Österreich angepasstes Handbuch zur Ermittlung der
Eingangsparameter aufbereitet werden.
Laufzeit: 01.12.2023 bis 31.12.2025
I
n Umsetzung
S3
-A-1
S3
-F-1
Maßnahme:
Forschungsprojekt
„LEWE2 – lärm- und
erschütterungsarme
Weiche“
Im Projekt „LEWE2“ werden physikalische FEM-Modelle für Weichen und Lärm
und Erschütterungen, vereinfachte und in Digi-Twin anschließbare Modelle zur
Analyse und zum Entwurf von Maßnahmen zur Lärm- und
Erschütterungsminderung sowie zur Berechnung des Weichenzuschlags, und
ein Katalog kostengünstiger Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm
und / oder Erschütterungen bei Weichenübergängen zur Verfügung gestellt.
Laufzeit: 01.03.2023 bis 01.10.2025
I
n Umsetzung
S3
-A-1
S3
-F-1
Maßnahme:
Forschungsprojekt
„ACRAMOS –
Akustisches
Monitoring-System
Mit dem Acoustic-Railway-Monitoring-System „ACRAMOS“ können die
Geräuschemission von Schienenfahrzeugen des Regelbetriebs automatisch und
fahrzeugselektiv gemessen werden. Gemeinsam mit dem Vorbeifahrtpegel
wird das Achsmuster des Zuges erfasst. Damit kann der gemessene
Vorbeifahrtpegel den einzelnen Achsen zugeordnet werden.
Laufzeit: 01.01.2017 bis 31.12.2025
I
n Umsetzung
S3
-A-1
S3
-F-1
Maßnahme:
Forschungsprojekt
„LoVe“
Erläuterung der Zusammenhänge zwischen Radlaufflächendefekten,
Geschwindigkeit, Beladungszustand und akustischen Auswirkungen in den
Schallemissionen anhand von Daten der Messstelle Lind ob Velden, sowie die
Bewertung der akustischen Wirkung von Laufflächendefekten.
Laufzeit: 03.10.2022 bis 01.09.2024
A
bgeschlossen
S3
-A-1
S3
-F-1
Maßnahme:
Stiftungsprofessur
„ALF“
Die Stiftungsprofessur „ALF - Akustik und Lärmwirkungsforschung“ im
Verkehrswesen soll die Expertise in der Lärmwirkungsforschung stärken, die
Forschungsleistung im Bereich Lärmschutz verbessern und die
wissenschaftliche Ausbildung von Lärmexpert:innen in Österreich auf
universitärer Ebene ausbauen.
Laufzeit: 01.12.2023 bis 29.06.2029
I
n Umsetzung
S3
-A-1
S3
-F-1
Maßnahme:
Asset-Strategie
„Maßnahmen
gegen
Eisenbahnlärm“
Die Asset-Strategie „Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm“ wurde am
23.10.2024 vom Vorstand beschlossen und gibt Vorgaben von netzweiten
Zielen für infrastrukturseitige Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm.
Laufzeit: Die infrastrukturseitigen Maßnahmen sind als Umsetzungsziele mit
Zeithorizont 2025 bzw. 2030 verknüpft
L
aufend
S3
-A-1
S3
-F-1
Seite 340 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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S3 Unternehmensspezifische Informationen
Im Zuge von Lärmsanierung bei Bestandsstrecken werden Schallschutzwände und Schallschutzdämme errichtet bzw.
gefördert. Bei Neu- und Ausbaustrecken werden Schallschutzmaßnahmen von Beginn an mitberücksichtigt und umgesetzt.
Dadurch befanden sich im Jahr 2024 im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG auf ungefähr 5.000 km Streckenlänge (Baulänge)
rd. 980 km an Schallschutzwänden.
S3 Unternehmensspezifische Kennzahlen
*)
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Schallschutzwände in km
980
971
9
1 %
Schallschutzdämme in km
65
65
-
-
*)
Unternehmensspezifische Angabe in Zusammenhang mit IRO S3-A-1.
S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Unterthema
Nr.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen
1) 2)
Art der
Auswirkung
bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur Wertschöpfungskette
bei Auswirkungen
Persönliche
Sicherheit
von
Verbraucher
:innen und
Endnutzer:in
nen
S4-A-1
Bestreifung der Bahnhöfe trägt zum
Sicherheitsgefühl der Kund:innen bei.
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
S4-F-1
Sicherheitsvorfälle auf
Eisenbahnanlagen inkl.
Eisenbahnkreuzungen führen zu
erhöhten Kosten und
Reputationsschäden.
Risiko
Kurzfristig
Soziale
Inklusion
von
Verbraucher
:innen und
Endnutzer:in
nen
S4-A-2
Bereitstellung des ÖBB-Carsharings
(Rail&Drive) ermöglicht den
Kund:innen die flexible Weiterreise
von und zum Bahnhof.
Positiv
Kurzfristig
–
Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
S4-A-3
Bahnhöfe und Stationen ohne
barrierefreien Zugang erschweren
Kund:innen deren Nutzung.
Negativ
Kurzfristig
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen
Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte der Verbraucher:innen und Endnutzer:innen wird in Unterkapitel
ESRS 2 SBM-2 dargestellt.
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chance im Zuge der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse wird im Unterkapitel ESRS 2 IRO-1 näher beschrieben. Die wesentlichen Erkenntnisse daraus, sind
in dem Unterkapitel S4 Übersicht zu finden.
Die wesentlichen Stakeholder:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns in Bezug auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
sind Fahrgäste & Nutzer:innen der ÖBB Angebote (B2C). Die wichtigste B2C Gruppe des ÖBB Konzerns in Bezug auf
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind Kund:innen, die die Infrastruktur des Bahnhofs nutzen, mit den Zügen oder
Bussen des Personenverkehrs unterwegs sind oder für die First und Last Mile auf bestehende Angebote von ÖBB 360°
oder Rail&Drive zurückgreifen.
Seite 341 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
149
Die ermittelten wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die im Unterkapitel S4 Übersicht zu sehen sind, betreffen alle
Kund:innengruppen des ÖBB Konzerns gleichermaßen. Eine Ausnahme bildet die Auswirkung S4-A-3, welche speziell für
mobilitätseingeschränkte Reisende (z. B. Menschen im Rollstuhl oder Reisende mit Sehbehinderung) gilt.
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind bei der Nutzung des Angebots des ÖBB Infrastruktur-Konzerns nicht von
Produkten betroffen, die für sie schädlich sein können oder das Risiko einer chronischen Krankheit erhöhen. Ebenso
gefährden die Angebote des ÖBB Infrastruktur-Konzerns nicht das Recht auf Privatsphäre oder den Schutz
personenbezogener Daten und sie schränken auch nicht die freie Meinungsäußerung oder das Recht auf
Nichtdiskriminierung ein. Die Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind nicht auf genaue und zugängliche produkt-
oder dienstleistungsbezogene Informationen wie Handbücher oder Produktetiketten angewiesen, um eine potenziell
schädliche Nutzung zu vermeiden. Außerdem nutzt der ÖBB Infrastruktur-Konzern keine Marketing- und
Verkaufsstrategien, die sich direkt an Kinder oder finanziell schutzbedürftige Personen wenden.
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Das folgende Konzept spielt für den ÖBB Infrastruktur-Konzern im Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen eine entscheidende Rolle:
Nr.
Konzept
Beschreibung
S4-K-1
#INFRA.Mobilitätswende
*)
Unter dem Titel #INFRA.Mobilit
ätswende legt der ÖBB Infrastruktur-Konzern seine strategische
Ausrichtung
und seine Vision für die kommenden Jahre vor. Abgeleitet von der Vision und den
strategischen Zielen baut die Strategie auf sechs
strategischen Stoßrichtungen auf. Für das
Thema Verbraucher:innen und Endnutzer:innen ist folgende Stoßrichtung definiert:
Kundenzentriertes Geschäftsmodell
:
–
Wir sind eine wichtige Partnerin in einem digital und analog vernetzten
Mobilitätsökosystem.
–
Die kundenzentrierte Ausrichtung wird mit der Steuerung nach Achsen und Services
unterstützt.
–
Wir sind in Österreich und Europa eine starke Stimme für Interoperabilität, internationale
Verkehrsabwicklung und effiziente Regulierung.
–
Servicepreise müssen sich – mit Ausnahme verkehrspolitischer Vorgaben – an Vollkosten
orientieren.
–
Zusätzlich zum Kernmarkt Österreich werden relevante europäische Korridore, an Österreich
angrenzende Bahnstrecken, sowie Terminal- und Hafeninfrastruktur in Nachbarstaaten
betrachtet.
*)
Strategien werden vom Vorstandsgremium der ÖBB Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB nfrastruktur-Konzern.
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern orientiert sich an den Bedürfnissen der Kund:innen, Mobilitätsangebote werden daher
laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Im Mittelpunkt stehen der konsequente Ausbau und die Weiterentwicklung des
barrierefreien Mobilitätsangebotes im ÖBB-Netz. Dreh- und Angelpunkt sind daher Bahnhöfe und Haltestellen sowie das
dazugehörige Serviceangebot. Neben einem einfachen, bequemen und barrierefreien Zugang zum Eisenbahnsystem sind
Pünktlichkeit sowie Verknüpfungen zu anderen öffentlichen Mobilitätsangeboten (wie Bus, Straßenbahn, U-Bahn usw.)
und des Individualverkehrs (wie Park & Ride, Bike & Ride) wichtig, um weiterhin einen Wettbewerbsvorteil am Markt
innezuhaben.
Das Thema „Sicherheit auf Bahnanlagen” ist von besonderer Bedeutung, da jedes Jahr Menschen in Österreich infolge von
unüberlegtem Handeln, Unwissenheit und Leichtsinn an Gleisanlagen, verunglücken. Um die Sicherheitsrisiken für
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu minimieren, wurde der Sicherheitsaktionsplan entwickelt (siehe Unterkapitel
S4-3 S4-4).
Die Beachtung der Menschenrechte steht für den ÖBB Infrastruktur-Konzern auch im Kontext der Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen an oberster Stelle und ist in bestehenden Policies (Code of Conduct, Supplier Code of Conduct, ÖBB
interne Gleichstellungspolicy) des ÖBB Infrastruktur-Konzerns festgeschrieben. Informationen dazu sind in Unterkapitel
ESRS 2 GOV-4 zu finden. Für das Jahr 2024 wurden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang
mit Menschenrechten in Verbindung mit den Verbraucher:innen und Endnutzer:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
erhoben.
Seite 342 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
150
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen
Im Bereich „Markt- / Vertragskunde” (B2B) und „Kunde” (B2C), welcher in der Organisationseinheit
Unternehmensentwicklung unter der Leitung Service und Kunde angesiedelt ist, werden in regelmäßigen Intervallen
(mindestens alle zwei Jahre) Kund:innenzufriedenheitsumfragen durchgeführt. Die Ergebnisse der
Kund:innenzufriedenheitsumfragen werden den betroffenen Bereichen zur Verfügung gestellt, wodurch die Basis für die
weitere strategische Ausrichtung sowie zur weiteren Ableitung von operativen Maßnahmen gegeben ist. Zusätzlich
werden die Erkenntnisse dieser Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen dazu verwendet,
Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und gegebenenfalls zu implementieren. Die höchste Position im
ÖBB Infrastruktur-Konzern, die für die Verankerung der Erkenntnisse in der Unternehmensstrategie verantwortlich ist, ist
der Vorstand zuständig für Betrieb, Markt und Digitalisierung.
Im Bereich der Kund:innengruppen „Eigentümer / Politisches Umfeld” wird aufgrund der Komplexität und der laufenden
Zusammenarbeit auf gesonderte Kund:innenzufriedenheitsumfragen verzichtet.
Es gibt hier unterschiedliche Methoden für Umfragen, die angewendet werden (quantitativ, qualitativ,
Strukturgleichungsmodelle etc.). Der Mehrwert dieser Umfragen bei diesen Kund:innengruppen kann wie folgt
beschrieben werden [20b]:
– Kenntnis über Zufriedenheit der Leistungserbringungen
– Erhebung von konkreten Verbesserungspotenzialen
– Kenntnis über zukünftige Erwartungen / langfristigen Kund:innenbedarf
– Originalfeedback der Nutzer:innen
– Wissen um Grundmeinungen zum ÖBB Infrastruktur-Konzern zur Ableitung von strategischen Stärken und Schwächen
bzw. Chancen und Risiken
Der direkte Austausch mit Menschen mit Behinderungen, Interessensvertretungen und Expert: innen erfolgt je nach Thema
direkt vor Ort an Bahnhöfen und / oder über Videokonferenzen im digitalen Raum. Diskutiert und mitgestaltet werden
mit den Stakeholdern:innen unter anderem neue Bahnhöfe, Produkte und Innovationen im Bereich Kundeninformation
und Wegeleitung, Elemente der Bahnhofsausstattung sowie die Umsetzung kleinerer Maßnahmen im Bestand. Ziel ist es,
nachhaltige Maßnahmen und Konzepte umzusetzen, die eine barrierefreie und inklusive Mobilität fördern.
An den Diskussionen und dem Austausch beteiligten sich 2024 verschiedene Stakeholder:innen, was sich auf die
Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen dem ÖBB Infrastruktur-Konzern und dessen Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen rückführen lässt. [20d] Exemplarisch seien hier Mitarbeiter: innen von Interessensvertretungen (z.B.
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, Österreichischer Behindertenrat, bizeps, Verein
Blickkontakt), Verkehrsunternehmen (z. B. Wiener Linien), Expert:innen der Stabsstelle Barrierefreiheit des BMK und Expert:
innen im Bereich Barrierefreiheit genannt.
Des Weiteren findet ein enger Austausch mit anderen Bahnen im EU-Raum im Rahmen von Arbeitsgruppen, wie zum
Beispiel der UIC (International union of railways) oder der CER (Community of European Railway and Infrastructure
Companies), statt.
Die oben beschriebenen Methoden, dienen jedoch nicht nur der Einbeziehung von Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen, sondern unterstützen auch bei der Evaluierung der Wirksamkeit der in Unterkapitel S4-4 S4-5
beschriebenen Maßnahmen sowie der Identifikation von möglichen weiteren Maßnahmen.
S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher:innen und
Endnutzer:innen Bedenken äußern können
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat ein zentrales Kund:innenservice im Bereich „B2C” für Stakeholder:innen wie z. B.
Fahrgäste, Anrainer:innen, Bahnhofsbesucher:innen etc. implementiert. Dort werden Anfragen und Beschwerden zu
Infrastrukturthemen wie Ausstattung der Bahnhöfe, Kund:inneninformation am Bahnhof, Sauberkeit der Bahnhöfe,
Bauarbeiten etc. bearbeitet. Anliegen, die den ÖBB Personenverkehr betreffen, werden direkt vom Kund:innenservice des
ÖBB-Personenverkehrs bearbeitet.
Seite 343 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
151
Der allgemeine Ansatz für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen erfolgt in erster Linie über das
Beschwerdemanagement des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Anfragen und Beschwerden können im ÖBB Infrastruktur-
Konzern via Brief, E-Mail (infra.kundenservice@oebb.at), Kontaktformular
(https://infrastruktur.oebb.at/de/kontakt/kontaktformular) oder Social Media eingemeldet werden. Diese werden vom
Kund:innenservice bearbeitet und an die Fachbereiche weitergeleitet. Eine (Erst-)Antwort an die Kund:innen soll innerhalb
von 48 Stunden (an Werktagen) erfolgen. Basierend auf der Beschwerde werden gegebenenfalls individuelle und gezielte
Abhilfemaßnahmen entwickelt. Sofern andere Teilkonzerne des ÖBB Konzerns davon betroffen sind, werden diese
Anfragen und Beschwerden weitergeleitet. Aufgrund der häufigen Nutzung des zentralen Kund:innenservices wird
geschlussfolgert, dass diese das Beschwerdemanagement des ÖBB Infrastruktur-Konzerns kennen und jenem auch
vertrauen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass im Fall von negativen Auswirkungen, sofern notwendig,
Abhilfemaßnahmen effektiv und zeitgerecht eingeleitet werden.Während des Ablaufs der Bearbeitung von Anfragen und
Beschwerden werden Aktionspunkte sowie Anlagen (Eingangsmail, ggf. Schriftverkehr mit Kund:innen, interner
Schriftverkehr, E-Mail-Unzustellbarkeitsprotokolle usw.) in der IT-Applikation „Remedy-Beschwerdemanagement” erfasst
und gespeichert. Periodische Auswertungen sind die Grundlage für das Management.
Konzepte, welche der ÖBB Infrastruktur-Konzern anwendet, um Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen,
werden im Unterkapitel G1-1 erläutert.
S4-4 S4-5 Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,
der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns stellen eine wesentliche Stakeholder:innengruppe
für den Konzern dar. Daher wurden folgende Ziele formuliert, welche dabei unterstützen sollen, den Service des
ÖBB Infrastruktur-Konzerns stetig zu verbessern. Diese Ziele wurden mithilfe von den Ergebnissen der in S4-2
beschriebenen Verfahren zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen erarbeitet. Die Verwirklichung
dieser Ziele wird durch das regelmäßige Erheben der Zielwerte nachverfolgt.
Ziel
Zieljahr
Zielniveau
Einheit/KPI
Basisjahr
Basisjahr-
wert
Wert
2024
Konzepte
Wesentliche
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Steigerung der
Kund:innenzufriedenheit auf
76 Punkte im Jahr 2030
1)
.
2030
+2
Punkte
2023
74
73
S4-K-1
S4-A-1
S4-F-1
S4-A-2
Erhöhung der
Barrierefreiheit
2)
: bis 2027
können 90 % der Reisenden
barrierefrei unterwegs sein 2027 +3,5
% 2022 86,5
88 S4-K-1
S4-A-3
1)
Die Zufriedenheit der B2C-Kund:innen wird durch ein externes Unternehmen mittels einer konzernweiten Befragung von Fahrgästen erhoben. Die Erhebung erfolgt
durch Telefoninterviews, schriftlich anhand von Fragebögen (Selbstausfüller) und Beobachtungen bzw. Mystery-Touren. Für den Wert wird die Bewertung der
Selbstausfüller herangezogen. Es werden für den ÖBB Infrastruktur-Konzern relevante Informationen zu diversen Themen (z. B. Pünktlichkeit, Barrierefreiheit
Bahnhof, persönliches Sicherheitsgefühl am Bahnhof, etc.) abgefragt. Die maximale Punkteanzahl beträgt 100 Punkte.
2)
Die Kennzahl Barrierefreiheit berechnet sich mittels Division der Summe der Reisenden an barrierefreien Bahnhöfen durch die Summe der gesamten Reisenden. Die
Angabe der Kennzahl erfolgt in Prozent und wird jährlich ermittelt.
Die Einbindung der Interessensträger:innen erfolgt über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (siehe Unterkapitel ESRS 2
IRO-1), bei der Zielformulierung werden diese jedoch nicht gezielt einbezogen.
Im folgenden Abschnitt werden weitere Informationen zu den oben genannten Zielen im Zusammenhang mit
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen erläutert, sowie die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele
aufgelistet. Diese Maßnahmen, wurden ergriffen, um wesentliche negative Auswirkungen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns
auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zu minimieren und wesentliche positive Auswirkungen zu erzielen. Die dafür
zugewiesenen finanziellen Mittel sind im öffentlich einsehbaren Rahmenplan verankert. Die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen kann durch die in S4-3 beschriebenen Kanäle nachverfolgt werden. Zusätzlich werden in Kapitel S4-3 die
Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen beschrieben. Sofern aufgrund von Beschwerden
Abhilfemaßnahmen notwendig sind, werden diese individuell und fallspezifisch eingeleitet, um negative Auswirkungen
zu mindern. Sofern der Status der Ziele bzw. der Maßnahmen in den folgenden Tabellen in schwarzer Farbe geschrieben
ist, bedeutet das, dass diese wie geplant verlaufen. Rote Farbe bedeutet, dass das Ziel bzw. die Maßnahme in Verzug ist.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
152
Ziel:
Kund:innenzufriedenheit
Steigerung der Kund:innenzufriedenheit auf 76 Punkte im Jahr 2030.
Status
Zielumfang
Das Ziel betrifft die B2C
-Kund:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns.
I
n Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde von den Fachexpert:innen des Stabs Unternehmensentwicklung, basierend
auf den ÖBB
Infrastruktur-Konzern relevanten Ergebnissen der konzernweiten Befragung
von Fahrgästen, erarbeitet und von der verantwortlichen Stabsleitung freigegeben.
Wesentliche Änderungen
Es
liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit ist ein wesentliches Qualitätskriterium für die Kund:innenzufriedenheit. Die
Steuerung der Pünktlichkeit erfolgt innerhalb des ÖBB
Infrastruktur-Konzerns und im ÖBB
Konzern im Rahmen des regelmäßigen Steuerkreises Pünktlichkeit und auf Konzernebene
im Rahmen des Pünktlichkeitszirkels auf Expert:innenebene bzw. im Lenkungsgremium
Pünktlichkeit auf Ebene der Vorstandsmitglieder
/ Geschäftsführer:innen. Die
Schwerpunktsetzung des ÖBB
Infrastruktur-Konzerns liegt bei der laufenden Optimierung
der Verfügbarkeit der Anlagen, der zeitgerechten Reinvestition in Anlagen zur Vermeidung
von Langsamfahrstellen, der Forcierung von Abweichungsfahrpl
änen während
Bauarbeiten und der operativen Exzellenz in der Disposition.
Laufend
Maßnahme:
Deeskalations- und
Eigensicherungstraining
Die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG legt einen besonderen Stellenwert auf die
Zufriedenheit der
Kund:innen. Diskriminierendes Verhalten wird daher nicht toleriert.
Daher werden regelmäßig alle Mitarbeiter:innen im Sicherheitsbereich in den Themen
„Kund:innenorientierung”, „Deeskalation” und „rechtliche Grundlagen”
– wo es möglich
ist
sogar unter Einbindung des Innenministeriums – geschult. Sofern es zu
Diskriminierungen kommen sollte, werden angemessene Konsequenzen (Abmahnung
bzw. Kündigung) gezogen.
L
aufend
Maßnahme:
Bewusstseinsbildung zu
Gefahren an
Bahnanlagen
Auch das Thema „Sicherheit auf Bahnanlagen” ist von besonderer Bedeutung, weswegen
die Bewusstseinsbildung zu Gefahren an Bahnanlagen notwendig ist. Daher startet jedes
Jahr zu Schulbeginn eine Sicherheitskampagne, um das sichere Verhalten in der Nähe von
Bahnanlagen zu fördern. Somit wird eine der wichtigsten und potenziell gefährdetsten
Stakeholder:innengruppen direkt eingebunden. Zusätzlich werden Schulen österreichweit
Sicherheitsvorträge zur Bewusstseinsbildung für Gefahren an Bahnanlagen angeboten.
Dem Thema „Bewusstseinsbildung für das richtige Verhalten vor Eisenbahnkreuzungen”
wird jedes Jahr rund um den „International Level Crossing Awareness Day” (ILCAD)
Anfang Juni besondere Aufmerksamkeit gewidmet. 2024 fand aus diesem Anlass eine
Sonderzugfah
rt der ÖBB Infrastruktur AG für Fahrschulen auf der Strecke St. Pölten –
Scheibbs statt.
L
aufend
Maßnahme:
Sicherheitsaktionsplan
Bei allen Aktivitäten
im ÖBB Infrastruktur-Konzern steht Sicherheit immer an oberster
Stelle. Erkenntnisse aus Vorfällen, Unfalluntersuchungen, internen Prüfungen
(Sicherheitskontrollen, Audits etc.) sowie dem Trendmonitoring münden in den
Sicherheitsaktionsplan. Folgende Schwerpunkte aus dem Sicherheitsa
ktionsplan sind auch
für Verbraucher
:innen und Endnutzer:innen relevant:
–
Vorbeugung der Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen durch Auflassungen von
Eisenbahnkreuzungen, Über- oder Unterführungen von Eisenbahnkreuzungen und
Ausbau von technisch gesicherte Eisenbahnkreuzungen.
–
Reduktion des Entgleisungsrisikos durch die Installation von Zuglaufcheckpoints.
–
Reduktion des Kollisionsrisikos durch den Einbau von Gleisfreimeldeanlagen, Einführung
von Nachrüstprogramm PZB – Indusimagnete und durch den ETCS-Ausbau.
L
aufend
Maßnahme:
Park & Ride
Die intelligente Verknüpfung von Verkehrsträgern ist essenziell für ein nachhaltiges und
effizientes Verkehrssystem. Um die Schnittstelle zwischen dem motorisierten
Individualverkehr (MIV) und dem System Eisenbahn
möglichst einfach zu gestalten, hat
d
er ÖBB Infrastruktur-Konzerns in den vergangenen Jahren bereits verstärkt Park & Ride-
Anlagen errichtet.
Der Konzern plant daher auch in den nächsten Jahren jährlich rd. 1.000
Pkw
-Stellplätze neu in Betrieb zu nehmen bzw. instand zu setzen. Zudem werden
vermehrt Zufahrtssysteme installiert, welche sicherstellen, dass die Park & Ride
-Anlagen
tatsächlich Nutzer:innen des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung stehen.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Bike & Ride
Der Neu
- / Ausbau von Bike & Ride-Anlagen soll den Zugang zur Bahn erleichtern. Das
Fahrrad ist ein wichtiger Teil der Mobilitätskette und das Anbieten von Bike & Ride
-
Anlagen an Verkehrsstationen im Netz
des ÖBB Infrastruktur-Konzerns leistet einen
wesentlichen Beitrag hinsichtlich nachhaltiger Mobilität. Bei der Errichtung von neuen
bzw. zusätzlichen Bike & Ride
-Stellplätzen sind Kooperationen zwischen der ÖBB-
Infrastruktur AG mit den involvierten Gemeinden und Ländern (siehe Richtlin
ie Park &
Ride
-Anlagen des BMK) zwingend nötig. Pro Jahr sollen laut aktuellem Rahmenplan 2024
bis 2029 im Schnitt etwa 2.000 Stellplätze hinzukommen bzw. bestehende Anlagen
erneuert werden. Aktuell setzt die ÖBB
-Infrastruktur AG sehr stark auf die Erhöhung der
Qualität der Fahrradabstellplätze wie der Überdachung und Doppelstockparkanlagen.
I
n Umsetzung
Maßnahme:
Rail & Drive
Unter der Marke
„ÖBB Rail&Drive“ stehen Fahrzeuge den Bahnkund:innen zur Verfügung.
Das führt zu einer Vereinfachung des Zugangs zum System Bahn, die Erhöhung der
Kund:innenzufriedenheit sowie die Steigerung der intermodalen Wettbewerbsfähigkeit.
L
aufend
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
153
Ziel:
barrierefreier Zugang
zur Bahn
Erhöhung der Barrierefreiheit: bis 2027 können 90 % der Reisenden barrierefrei unterwegs sein
Status
Zielumfang
Ziel der Barrierefreiheit ist es, die Zugänglichkeit des Systems Eisenbahn gleichermaßen
für alle
Menschen inklusive für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit
eingeschränkter Mobilität zu ermöglichen
I
n Umsetzung
Methodik
Das Ziel wurde im Rahmen des Netzentwicklungsplans (NEP 2020) festgelegt und vom
Vorstand beschlossen. Der NEP ist
ein wesentliches Steuerungsinstrument, welcher Markt- und
Stakeholder
:innen-Anforderungen in Relation zum Anlagenbestand sowie zu den
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
setzt und daraus konkrete Ziele und Maßnahmen
ableitet.
Wesentliche
Änderungen
Es liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Maßnahme:
Mehr-Sinne-Prinzip
Mit der Berücksichtigung der barrierefreien Planungsgrundsätze wird ein ganzheitliches und
nachhaltiges Mobilitätsangebot im gesamten Netz des ÖBB
Infrastruktur-Konzerns geschaffen.
Dabei ist die Umsetzung des Mehr
-Sinne-Prinzips bei der Information- / Wegeleitung bzw.
baulichen Gestaltung wesentlich.
L
aufend
Maßnahme:
moderne &
barrierefreie
Verkehrsstationen
Laufende Investitionen in moderne, barrierefreie Verkehrsstationen des Personenverkehrs (VKS
-
P), die als Mobilitätsdrehscheiben zwischen den einzelnen Systemen (wie Umsteigerelation
innerhalb des Öffentlichen Verkehrs z.
B. Schiene – Bus oder auch mit Individualverkehr, wie
Schiene
– Pkw) und innerhalb des Systems Bahn fungieren.
L
aufend
Maßnahme:
Etappenplan
Im Jahr 2006 hat die
ÖBB Holding AG zusammen mit Verantwortlichen der Teilkonzerne und
Expert:innen den Etappenplan gemäß § 19 Bundes
-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
für den ÖBB Konzern gesamthaft entwickelt. Die im Etappenplan (2006 bis 2015) enthaltenen
Maßnahmen wurden mit den
Behindertenorganisationen diskutiert. Anfang 2016 haben die
Konzerngesellschaften ihre Vorhaben aktualisiert und neue Umsetzungspläne für weitere
Verkehrsstationen (Bahnhöfe und Haltestellen mit Personenhalt) und die Fahrz
eugflotte erstellt.
Diese Unternehmenspläne korrespondieren mit dem sogenannten Nationalen Umsetzungsplan
(IP), den das BMK für Österreich gemäß TSI
-PRM59 herausgegeben und veröffentlicht hat.
2018 wurden die bereits umgesetzten Maßnahmen und weitere Ziele
bis 2027 in Form von
Stakeholder:innen
dialogen, bei denen unter anderem Vertreter:innen der
Behindertenorganisationen und
des Parlaments anwesend waren, vorgestellt und diskutiert.
Dieser Informations
- und Abstimmungsprozess erfolgt in ein bis zwei Jahresabständen und
fand zuletzt im Herbst 2023 statt.
I
n Umsetzung
E.4. Governance Informationen
G1 Unternehmensführung
Im Rahmen einer verantwortungsvollen Governance verfolgen die ÖBB eine Ausrichtung, die auf Transparenz, Integrität
und nachhaltigem Erfolg basiert. So setzt der ÖBB Konzern und somit auch der ÖBB Infrastruktur-Konzern auf eine
werteorientierte Unternehmenskultur, sorgt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und den konsequenten Schutz von
Hinweisgeber:innen. Zudem werden langfristige und stabile Lieferantenbeziehungen gepflegt, um den reibungslosen
Ablauf in den vielfältigen Bereichen des Konzerns zu gewährleisten.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
154
G1 Übersicht
Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Unterthema
Nr.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen
1) 2)
Art der
Auswirkung
bzw.
Risiko / Chance
Zeithorizont
Angaben zur Wertschöpfungskette
bei Auswirkungen
Unternehme
nskultur
G1-A-1
Verankerung von
Verantwortlichkeiten und Strukturen
in Form von Policys,
Organisationshandbüchern etc.
gewährleistet das gemeinsame
Handeln entlang der festgesetzten
Unternehmenswerte und -strategien
und gibt Mitarbeiter:innen Klarheit
und Orientierung
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
G1-A-2
Interne Kommunikation und
Information zu Projekten, Initiativen
etc. schafft Akzeptanz und trägt zur
Unternehmenskultur bei
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
Schutz von
Hinweis-
geber:innen
G1-A-3
Das elektronische
Hinweisgeber:innen-System
ermöglicht neben den sonstigen
Meldekanälen auch die Abgabe von
anonymen Hinweisen, schafft damit
Vertrauen und schützt
Hinweisgeber:innen.
Positiv
Kurzfristig
–
Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
– Nachgelagerte
Wertschöpfungskette
Manage-
ment
der Be-
ziehungen
zu
Lieferanten,
einschließ-
lich
Zahlungspra
ktiken
G1-A-4
Integration von
Nachhaltigkeitskriterien in
Ausschreibungen fördert
Nachhaltigkeit, sowie die Etablierung
von Standards bei Lieferanten und
verstärkt die Geschäftsbeziehungen
durch neue Perspektiven und
zukunftsorientierte Weiterentwicklung
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
– Vorgelagerte
Wertschöpfungskette
Korruption
und
Bestechung
G1-A-5
Umfassendes Compliance-
Management-System stärkt Vertrauen
von Mitarbeiter:innen und bietet
Sicherheit beim Umgang in möglichen
Situationen
Positiv
Kurzfristig
– Eigene Geschäftstätigkeit
1)
Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen.
2)
Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie deren Zusammensetzung, Aufgaben, Zuständigkeiten
und ihr Fachwissen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie Aspekte der Unternehmensführung werden im Kapitel G.1
„Allgemeine Informationen“ dargestellt.
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind im Kapitel G.1
„Allgemeine Informationen“ beschrieben.
Seite 347 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
155
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Die oben angeführten Unternehmenswerte und die ihnen untergeordneten Unternehmenskompetenzen bilden die Basis
für die Zusammenarbeit und den Umgang der Mitarbeiter:innen untereinander.
Die Kultur in einem Unternehmen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Sie kann den Erfolg des Unternehmens hemmen oder
fördern. Die Verbesserung der Produktivität und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit geht bei den ÖBB auch immer mit
der Weiterentwicklung der Unternehmenskultur einher, denn gemeinsame Werte verbinden, geben Identität, schaffen
Verbindlichkeit und Verlässlichkeit. Daher sollen die oben dargestellten vier ÖBB Unternehmenswerte und die davon
abgeleiteten Unternehmenskompetenzen bzw. Verhaltensstandards den Umgang miteinander unterstützen und
Zusammenarbeit weiterentwickeln. Die ÖBB Werte sollen aber auch eine Orientierungshilfe bei Entscheidungen sein und
die Identifikation mit der ÖBB fördern. Die Unternehmenswerte werden im ÖBB Intranet sowie im ÖBB-eigenen
Führungskräftehandbuch zur Verfügung gestellt und sind somit für alle Mitarbeiter:innen zugänglich. Die finale Definition
erfolgte im Jahr 2019. Unter der ÖBB-konzernweiten Einbindung von Mitarbeitern:innen wurden Deskresearch, qualitative
Interviews und eine umfassende Datenanalyse durchgeführt. Am Ende dieses Prozesses wurden drei unterstützende
Initiativen festgelegt, die den Beginn der gemeinsamen Werte markierten:
– Mit dem „Purpose ÖBB“ wurden die gemeinsame Unternehmens-DNA und Konzernidentität definiert und die Idee für
das WIR-Gefühl geschaffen.
– Der „Kulturwandel“ stellte die Maßnahmen zur Erreichung dieses WIR-Gefühls in den Fokus – sowohl auf
Mitarbeiter:innen- als auch auf Führungsebene.
– Bei „Markenkern & Employer-Branding“ wurden Strategien erarbeitet, um passende Mitarbeiter:innen zu finden, die
dieselben Werte teilen.
Im Rahmen des jährlich stattfindenden Mitarbeiter:innengesprächs ist die Umsetzung der gemeinsamen Werte und
Kompetenzen Teil der Evaluation. Maßnahmen zur Förderung oder Stärkung der Kompetenz werden im Zuge dessen
gegebenenfalls festgelegt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
156
Personen, die sich in der Umsetzung der Werte und damit in ihrer Arbeit für die ÖBB besonders hervortun, werden seit
2018 mit dem ÖBB Mitarbeiter:innen-Award in sieben Kategorien geehrt: Kolleg:in des Jahres, (Projekt-)Team des Jahres,
Bestes Service / Beste Leistung für ÖBB Kund:innen, Innovation des Jahres, Lehrling des Jahres, Die gute Tat (umfasst u. a.
Diversity, CSR, Nachhaltigkeit), Sicherheitsvorbild des Jahres, Qualitätsvorbild des Jahres.
Es werden regelmäßige Schulungen durchgeführt, um die Unternehmenskultur gezielt unter den Mitarbeitenden zu
fördern und zu verankern. Mit dem E-Learning „Die Welt der ÖBB – ein kompakter Überblick über den Konzern“ wird den
neu aufgenommenen Mitarbeiter:innen ein Einblick in die Vision, Mission und Strategie des ÖBB Konzerns, die vier
Unternehmenswerte und die dazugehörigen Verhaltensstandards sowie die einzelnen ÖBB Gesellschaften und ihre
Aufgaben im Konzern gegeben. Zusätzlich dazu sind die ÖBB Unternehmenswerte vor allem in den unterschiedlichsten
Führungskräfteschulungen sowie in der jährlichen Vorbereitung auf die Mitarbeiter:innengespräche enthalten.
Compliance
Compliance ist für die Prävention, die Früherkennung sowie für die Aufklärung von Sachverhalten mit Bezug zu
Wirtschaftskriminalität und Korruption zuständig. Das für die Untersuchung der Compliance-relevanten Meldungen
zuständige Compliance-Office des ÖBB Konzerns ist in der ÖBB Holding AG angesiedelt und wird vom weisungsfreien
Chief Compliance Officer geleitet. Zusätzlich ist in der ÖBB Infrastruktur AG ein weisungsfreier Compliance Officer
organisatorisch und dienstrechtlich verankert.
Alle Organe und Bedienstete des ÖBB Infrastruktur-Konzerns fallen unter den Amtsträgerbegriff des Strafgesetzbuches,
wodurch die verschärften Korruptionsstrafrechtsbestimmungen zur Anwendung kommen und die Definition der
„risikobehafteten Funktionen“ erfüllt werden. Als Kernpunkt der Compliance-Auffassung dient der Code of Conduct des
ÖBB Konzerns. Dieser Verhaltenskodex ist für alle Geschäftsleitungsorgane, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen
verbindlich. Er erklärt und ergänzt geltende Gesetze, beschreibt die ethischen Grundsätze und allgemeine Prinzipien, an
denen der ÖBB Infrastruktur-Konzern sein wirtschaftliches Handeln ausrichtet und stellt die wesentlichen Elemente der
Unternehmenskultur dar. Er ist sowohl im Intranet als auch öffentlich im Internet zugänglich.
Als Antikorruptionsstelle zählen zu den Aufgaben von Compliance insbesondere die Beratung und Unterstützung in
Zusammenhang mit der Auslegung und der praktischen Anwendung der Verhaltensregeln betreffend Korruption sowie
die Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter:innen zur Korruptionsbekämpfung.
Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower:innen)
Interne und externe Hinweisgeber:innen können Sachverhalte jederzeit an die Compliance-Organisation melden. Zu
diesem Zweck ist ein Hinweisgeber:innensystem
48
eingerichtet. Es ermöglicht die Entgegennahme und Bearbeitung von
Hinweisen über regelwidriges Verhalten – in strukturierter und vertraulicher Form und unter Wahrung der Anonymität.
Zusätzlich können Meldungen telefonisch, per Post, per Mail und persönlich (jedenfalls vertraulich) erfolgen. Compliance
verantwortet die Entgegennahme, Sichtung und gegebenenfalls Verteilung der Hinweise. Das Hinweisgeber:innensystem
wurde auf Basis der Vorgaben des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes und der EU-Richtlinie 2019 / 1937 implementiert.
Das Compliance-Office ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Identitäten hinweisgebender Personen sowie der im Hinweis
allenfalls genannten und betroffenen Personen streng vertraulich zu behandeln und zu schützen. Gemäß den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind jegliche nachteilige Maßnahmen, welche sich gegen die hinweisgebende
Person richten, zu unterlassen.
48
bkms-system.com.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
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Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung, Untersuchung und Weiterverfolgung von Meldungen
Das umfassende Compliance-Management-System stellt sicher, dass die geschäftlichen Tätigkeiten des ÖBB Infrastruktur-
Konzerns den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Das Compliance-Office ist verpflichtet, Compliance-relevanten Hinweisen konsequent nachzugehen, um so etwaige
Missstände zu beheben. Die Untersuchungsbeauftragten handeln im Auftrag und in Abstimmung mit dem Chief
Compliance Officer. Ein Einfluss anderer Führungskräfte auf die Untersuchungsbeauftragten ist ausgeschlossen. Die
Ergebnisse führen zu Empfehlungen hinsichtlich Verbesserungspotenzialen sowie zu treffenden Sanktionen. Die
Fallverfolgung und Dokumentation des Sachverhaltes erfolgen objektiv und unter Beachtung der Unschuldsvermutung.
Die Daten aus Hinweisen und daraus folgenden Compliance-Untersuchungen werden als sensible Daten gewertet, die
einem besonderen Vertrauensschutz unterliegen. Die revisionssichere Software erfüllt die rechtlich vorgegebenen Kriterien
des Datenschutzes und die definierten Kriterien der Datensicherheit.
Das Compliance-Office ist bestrebt, das Compliance-Management-System laufend und unter Berücksichtigung neuer
rechtlicher Vorgaben zu evaluieren. Dazu nehmen Compliance-Mitarbeiter:innen an ausgewählten Veranstaltungen teil.
Die Compliance-Organisation legt den Aufsichtsorganen einmal jährlich einen umfassenden Bericht über alle Compliance-
Tätigkeiten und Untersuchungshandlungen im ÖBB Infrastruktur-Konzern vor. Weiters wird der berechtigte Personenkreis
laufend unterjährig entsprechend adressiert.
Sensibilisierung
Eine der Kernaufgaben der Compliance-Organisation ist es, die Mitarbeiter:innen langfristig und nachhaltig zu
Compliance-relevanten Themenbereichen zu sensibilisieren. Es werden zielgruppen- und risikoorientierte Schulungen
sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen durchgeführt. Sie finden als Präsenzveranstaltungen, Schulung mittels
Videokonferenz und in Form eines alle drei Jahre neugestalteten und ausgerollten E-Learning-Programms statt.
Im Rahmen der Schulungen werden schwerpunktmäßig insbesondere folgende Themenbereiche zur Vermittlung der
Compliance-Konzepte abgedeckt: Korruption (u. a. Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilszuwendungen),
Interessenkonflikte (insbesondere im Zusammenhang mit Vergaben), Wirtschaftskriminalität, Nebenbeschäftigungen und
Whistleblower:innen-System.
Aufgrund der Amtsträgereigenschaft können alle ÖBB Mitarbeiter:innen als Personen in risikobehafteten Funktionen
angesehen werden. Über 90 % aller ÖBB Mitarbeiter:innen mit eigener ÖBB-E-Mail-Adresse werden von den angebotenen
Schulungsprogrammen (persönliche Schulung und / oder E-Learning) erfasst, darunter auch die als Mitglied eines
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan identifizierten Personen. Gemäß der Definition im ÖBB Konzern fallen
darunter die Aufsichtsräte der ÖBB Gesellschaften sowie Vorstandsmitgleider, Geschäftsführer:innen und Führungskräfte
aller Managementlevels (Steuerungsebenen A und B).
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
158
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten
Nachhaltige Beschaffung
Der ÖBB Infrastruktur-Konzern unterliegt als öffentlicher Sektorenauftraggeber dem Bundesvergabegesetz (BVergG 2018).
Gemäß den Grundsätzen des Vergaberechts ist der freie, faire und lautere Wettbewerb, die Gleichbehandlung aller
Bewerber:innen und Bieter:innen, sowie Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Umweltgerechtigkeit sicherzustellen. Neben
ökologischen Aspekten werden auch soziale Aspekte bei der nachhaltigen Beschaffung berücksichtigt. 2021 wurde
zusätzlich zu den bestehenden AGBs ein Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) implementiert. Dieser
regelt wichtige ethische Grundsätze in der Zusammenarbeit mit den ÖBB und muss vor der Zusammenarbeit akzeptiert
werden. Auch die Diskriminierungsfreiheit stellt einen zentralen Grundsatz dar.
Des Weiteren greift der ÖBB Infrastruktur-Konzern auf zusätzliche vergaberechtskonforme Ansatzpunkte zurück, um die
Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette sicherzustellen. Bei der Auswahl des Ansatzes spielen
marktrelevante Faktoren eine Rolle (Marktreife, Stärke des Wettbewerbs, Nachhaltigkeitsrisiko etc.). So können z. B. in
einem höher entwickelten Markt höhere Anforderungen gestellt werden, ohne den Bieterkreis stark einzuschränken. Basis
dafür ist die ÖBB Toolbox, die eine juristisch geprüfte Auswahl an Nachhaltigkeitskriterien beinhaltet. Ein weiteres Tool,
um Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette zu erfüllen, ist das TCO-CO
2
-Modell. Es bietet die Möglichkeit, nicht
nur die Gesamtkosten (Total Cost of Ownership), sondern auch die CO
2
-Emissionskosten über den gesamten Lebenszyklus
hinweg zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird bei relevanten Lieferanten eine externe Nachhaltigkeitsbeurteilung
eingefordert, welche eine Analyse des ESG-Managements umfasst, um Stärken und etwaige Schwachstellen aufzuzeigen.
Ansatz
Beschreibung
Leistungsbeschreibung Als Teil der geforderten Leistung müssen Nachhaltigkeitsaspekte vom Bieter erfüllt werden (z. B.
Wiederverwendung von Aushubmaterial und Baustoffen).
Eignungs- oder Auswahlkriterien Mindestanforderungen an Bewerber:innen oder Bieter:innen, deren Nichterfüllung einen
Ausschluss vom Wettbewerb bedeutet (z. B. Unternehmenszertifizierungen).
Zuschlagkriterien Zuschlagkriterien dienen der Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebots
nach dem Bestbieterprinzip. Unternehmen können durch die Erfüllung von ökologischen oder
sozialen Nachhaltigkeitsanforderungen in Vergabeverfahren besser bewertet werden (z. B.
Bewertung der CO
2
-Emissionen des Transports).
Vertragsbestandteile
Nachhaltigkeitsaspekte sind als Vertragsbestandteil verpflichtend zu erfüllen und können
pönalisiert werden (z. B. Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsperformance während der
Vertragslaufzeit).
Schulungen
Im gesellschaftsübergreifenden Team „Nachhaltige Beschaffung“ arbeiten Vertreter:innen aller Teilkonzerngesellschaften,
denen bestimmte Einkaufskategorien zugeordnet sind (Lead-Buyer-Gesellschaften). Sie sorgen für die kontinuierliche
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, beispielsweise für die Bereitstellung von Leitfäden und Schulungen (TCO-
CO
2
-Modell, ÖBB Toolbox). Regelmäßige Jour Fixes informieren über die Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich. Die
Teammitglieder begleiten außerdem Einkäufer:innen bei der Durchführung von nachhaltigen Ausschreibungen.
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Nähere Informationen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung befinden sich im
Unterkapitel G1-1.
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
Im Kalenderjahr 2024 gab es keine Verurteilungen von Mitarbeiter:innen des ÖBB Infrastruktur-Konzerns in
Zusammenhang mit Korruptionstatbeständen im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuchs. Maßnahmen, um gegen
Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen, umfassen unter
anderem:
– Personelle und arbeitsrechtliche Maßnahmen
– Systemische und prozessuale Maßnahmen, z. B.:
• Laufende Anpassung interner Prozesse und Regelwerke auf Grundlage von Erkenntnissen der Fallverfolgung
• Themenschwerpunkte bei Compliance-Schulungen
• Durchführung außerordentlicher Revisionsprüfungen
• Compliance-Gefährdungsanalysen
• Compliance-Kulturprogramm in der ÖBB Infrastruktur AG
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
159
G1-6 Zahlungspraktiken
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind öffentlich auf der Website einsehbar und enthalten detaillierte
Regelungen zu den Zahlungspraktiken. Abhängig vom Beschaffungsvorhaben werden unterschiedliche AGB vereinbart,
(z. B. AGB für Lieferungen, Dienstleistungen, Bauleistungen etc.), die Zahlungsregelungen sind jedoch im Wesentlichen
ident.
Zahlungspraktiken
2024
2023
Veränderung
Veränderung
in %
Durchschnittliche Tage bis Rechnungsbegleichung (in Tagen)
1)
33,5
33,8
-0,3
-0,8 %
Anteil angewandter Standardbedingungen bei Zahlungen (in %)
2)
81,8
80,1
-
1,7 %
Anhängige Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug (in Anzahl) 0 0
- -
1)
Vom Rechnungsdatum bis zum Ausgleichsdatum.
2)
Die Standardbedingung für das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.
Als Standardbedingung beträgt das Zahlungsziel 30 Tage. In Sonderfällen wird von der Standardbedingung abgewichen
und Zahlungsbedingungen wie „sofort zahlbar“ oder mit dem Vertragspartner individuell vereinbarte Bedingungen
festgelegt.
Sämtliche Rechnungen werden anhand eines Standardfreigabeprozesses geprüft und einmal pro Woche im Zuge des
Großzahllaufs zur Auszahlung gebracht. Hierbei werden alle Kreditoren gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Größe,
Herkunft oder anderen Merkmalen. Eine Strategie zur Verhinderung von Zahlungsverzug mit Fokus auf KMUs ist daher
nicht erforderlich.
Da der ÖBB Infrastruktur-Konzern als Sektorenauftraggeber dem Vergaberecht unterliegt und alle Bieter gleich behandelt
werden müssen, werden bei den Zahlungsbedingungen keine Unterscheidungen zwischen Branchen oder Lieferanten
getroffen.
Unternehmensspezifische Information
Sustainable Finance
Regularien wie die „Principles of Responsible Banking“ (2019) und die EU-Taxonomie-Verordnung (2020) definieren klare
Kriterien für nachhaltige Investitionen und sollen Greenwashing verhindern. Wichtige Kennzahlen sind CapEx, OpEx und
Umsatz, wobei CapEx im Finanzierungsbereich besonders bedeutend ist. Ein anerkanntes Merkmal ist das ESG-Rating, das
Unternehmen auf Basis von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien bewertet. Der Bereich „Sustainable Finance“ ist
dabei ein zentraler Baustein, da er eng mit dem wirtschaftlichen Erfolg verknüpft ist. Grund dafür ist nicht zuletzt eine
zunehmende Kapitalintensivierung von ökologischen Effekten sowie die Verbindung von Nachhaltigkeitsstandards mit
Finanzierungsformen.
Die ÖBB-Infrastruktur AG wird in regelmäßigen Abständen durch ISS ESG
einem ESG-Rating (Environment, Social, Governance) im Sektor
Transportinfrastruktur unterzogen. Das aktuelle Update des Ratings erfolgte
im Jahr 2023. Dabei wurde die ÖBB Infrastruktur AG wieder mit PRIME als
Topinvestment für ethische, ökologische und sozial verantwortliche
Veranlagung bewertet. Bei der unabhängig durchgeführten Bewertung
wurden Transportinfrastrukturunternehmen aus Europa, Nord- und
Südamerika, Asien und Australien einer strengen Prüfung unterzogen (über
100 Indikatoren werden beurteilt). Damit unterstreicht die ÖBB-Infrastruktur
AG ihre internationale Vorreiterrolle. Investitionen in Bahninfrastruktur stellen
daher eine besonders nachhaltige Form der Veranlagung mit hohem
Mehrwert für Umwelt und Gesellschaft dar.
2024
2023 Einheit
Corporate-Rating (ISS-ESG – Institutional-Shareholder-Services)
n. v.
*)
B-
Rating-Grade
*)
2024 wurde kein ISS-ESG-Corporate-Rating durchgeführt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
160
E.5. Liste der in ESRS enthaltenen Angabepflichten und ESRS 2 Anlage B „Liste der
Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-
Rechtsvorschriften ergeben“
Liste der in ESRS enthaltenen Angabepflichten
Nachfolgend werden die in ESRS enthaltenen Angabepflichten, die bei der Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung auf
der Grundlage der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bzw. nicht wesentlich bewertet
wurden, aufgelistet. E2 „Umweltverschmutzung“ und E3 „Wasser- und Meeresressourcen“ wurden gesamtheitlich als
nicht wesentlich im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelt.
Die folgenden Angaben zu Umwelt, Soziales und Governance wurden den Belangen gemäß NaDiVeG zugeordnet.
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich Kapitel Seitenzahl Erläuterung
Allgemein
ESRS 2- Allgemeine Angaben
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung
der Nachhaltigkeitserklärungen
Wesentlich E.1. S. 31
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit
konkreten Umständen
Wesentlich E.1. S. 32
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
Wesentlich E.1. S. 32ff
GOV-2
Informationen und
Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich
die Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane des Unternehmens
befassen
Wesentlich E.1. S. 35f
GOV-3
Einbeziehung der
nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
Wesentlich E.1. S. 36
GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Wesentlich
E.1.
S. 36ff
GOV-5
Risikomanagement und interne
Kontrollen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wesentlich E.1. S. 39f
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette
Wesentlich E.1. S. 40ff
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger
Wesentlich E.1. S. 42f
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich E.1. S. 43f
Nutzung der
Übergangsbestimmung für
ESRS 2 SBM-3 Absatz 48
Buchstabe e
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
Wesentlich E.1. S. 44ff
IRO-2
In ESRS enthaltene von der
Nachhaltigkeitserklärung des
Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten
Wesentlich E.1. S. 48
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
161
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich
Kapitel Seitenzahl Erläuterung
Umwelt (Umweltbelange gemäß NaDiVeG)
ESRS E1 – Klimawandel
GOV-3
Einbeziehung der
nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme
Wesentlich E.2. S. 58
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz Wesentlich E.2. S. 59ff
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich E.2. S. 63f
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Wesentlich E.2. S. 64
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Wesentlich E.2. S. 65ff
E1-3
Maßnahmen und Mittel im
Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Wesentlich E.2. S. 68ff
E1-4
Ziele im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel
Wesentlich E.2. S. 68ff
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix Wesentlich E.2. S. 77f
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien
Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
Wesentlich E.2. S. 78ff
E1-7
Entnahme von Treibhausgasen und
Projekte zur Verringerung von
Treibhausgasen, finanziert über CO
2
-
Zertifikate
Wesentlich E.2. S. 84
E1-8
Interne CO
2
-Bepreisung
Nicht
wesentlich
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher
physischer Risiken und Übergangsrisiken
sowie potenzielle klimabezogene
Chancen
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
162
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich
Kapitel Seitenzahl Erläuterung
Umwelt (Umweltbelange gemäß NaDiVeG)
ESRS E4 – Biodiversität
E4-1
Übergangsplan und Berücksichtigung von
biologischer Vielfalt und Ökosystemen in
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich E.2. S. 85
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich E.2. S. 86f
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Wesentlich E.2. S. 87
E4-2
Konzepte im Zusammenhang mit
biologischer Vielfalt und Ökosystemen
Wesentlich E.2. S. 87
E4-3
Maßnahmen und Mittel im
Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
und Ökosystemen
Wesentlich E.2. S. 87ff
E4-4
Ziele im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen
Wesentlich E.2. S. 87ff
E4-5
Kennzahlen für die Auswirkungen im
Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
und Ökosystemveränderungen
Wesentlich E.2. S. 90ff
E4-6
Erwartete finanzielle Effekte durch
Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit biologischer Vielfalt
und Ökosystemen
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich
Kapitel
Seitenzahl
Erläuterung
Umwelt (Umweltbelange gemäß NaDiVeG)
ESRS E5 Kreislaufwirtschaft
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Wesentlich E.2. S. 92
E5-1
Konzepte im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Wesentlich E.2. S. 93ff
E5-2
Maßnahmen und Mittel im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
Wesentlich E.2. S. 95ff
E5-3
Ziele im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
Wesentlich E.2. S. 95ff
E5-4
Ressourcenzuflüsse Wesentlich E.2. S. 107f
E5-5
Ressourcenabflüsse
Wesentlich
E.2.
S. 108ff
E5-6
Erwartete finanzielle Effekte durch
Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
163
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich
Kapitel Seitenzahl Erläuterung
Soziales (Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange und Achtung der Menschenrechte gemäß NaDiVeG)
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
Wesentlich E.3. S. 113
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich E.3. S. 113
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften des Unternehmens
Wesentlich E.3. S. 114ff
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der
Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertretern in Bezug auf
Auswirkungen
Wesentlich E.3. S. 119f
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die die
Arbeitskräfte des Unternehmens
Bedenken äußern können
Wesentlich E.3. S. 121
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen auf die
Arbeitskräfte des Unternehmens und
Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften des Unternehmens sowie
die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Wesentlich E.3. S. 122ff
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der
Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
Wesentlich E.3. S. 122ff
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des
Unternehmens
Wesentlich E.3. S. 132
S1-7
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des
Unternehmens
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer
Dialog
Wesentlich E.3. S. 133
S1-9
Diversitätskennzahlen
Wesentlich
E.3.
S. 133
S1-10
Angemessene Entlohnung
Wesentlich
E.3.
S. 133
S1-11
Soziale Absicherung Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-12
Menschen mit Behinderungen Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-14
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und
Sicherheit
Wesentlich E.3. S. 133
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von
Berufs- und Privatleben
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
S1-16
Vergütungskennzahlen
(Verdienstunterschiede und
Gesamtvergütung)
Wesentlich E.3. S. 134
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und
schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten
Wesentlich E.3. S. 134
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
164
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich
Kapitel Seitenzahl Erläuterung
Soziales (Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange und Achtung der Menschenrechte gemäß NaDiVeG)
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
Wesentlich E.3. S. 135
SBM-3
Auswirkungen, Risiken und Chancen und
ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Wesentlich E.3. S. 135
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
Wesentlich E.3. S. 136f
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
in Bezug auf Auswirkungen
Wesentlich E.3. S. 138
S2-3
Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die die
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bedenken äußern können
Wesentlich E.3. S. 138
S2-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen auf
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang
mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Wesentlich E.3. S. 139ff
S2-5
Ziele im Zusammenhang mit der
Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
Wesentlich E.3. S. 139ff
Seite 357 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
165
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich
Kapitel Seitenzahl Erläuterung
Soziales (Sozial- und Arbeitnehmer:innen und Achtung der Menschenrechte gemäß NaDiVeG)
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
Wesentlich E.3. S. 142
SBM-3
Auswirkungen, Risiken und Chancen und
ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
Wesentlich E.3. S. 142
S3-1
Konzepte im Zusammenhang mit
betroffenen Gemeinschaften
Wesentlich E.3. S. 143f
S3-2
Verfahren zur Einbeziehung betroffener
Gemeinschaften in Bezug auf
Auswirkungen
Wesentlich E.3. S. 144f
S3-3
Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die
betroffene Gemeinschaften Bedenken
äußern können
Wesentlich E.3. S. 145
S3-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen auf betroffene
Gemeinschaften und Ansätze zum
Management wesentlicher Risiken und
zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit betroffenen
Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit
dieser Maßnahmen
Wesentlich E.3. S. 146f
S3-5
Ziele im Zusammenhang mit der
Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
Wesentlich E.3. S.145f
Seite 358 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
166
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich
Kapitel Seitenzahl Erläuterung
Soziales (Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange und Achtung der Menschenrechte gemäß NaDiVeG)
ESRS S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
SBM-2
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger:innen
Wesentlich E.3. S. 148
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
Wesentlich E.3. S. 148f
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Wesentlich E.3. S. 149
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
in Bezug auf Auswirkungen
Wesentlich E.3. S. 150
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
Bedenken äußern können
Wesentlich E.3. S. 150f
S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf
wesentliche Auswirkungen auf
Verbraucher und Endnutzer und Ansätze
zum Management wesentlicher Risiken
und zur Nutzung wesentlicher Chancen
im Zusammenhang mit Verbraucher:innen
und Endnutzer:innen sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Wesentlich E.3. S. 151ff
S4-5
Ziele im Zusammenhang mit der
Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
Wesentlich E.3. S. 151ff
ESRS
Titel
Wesentlich/
Nicht
wesentlich Kapitel Seitenzahl Erläuterung
Governance (Bekämpfung von Korruption und Bestechung gemäß NaDiVeG)
ESRS G1 – Unternehmensführung
GOV-1
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
Wesentlich E.4. S. 154
IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur
Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen
Wesentlich E.4. S. 154
G1-1
Unternehmenskultur und Konzepte für die
Unternehmensführung
Wesentlich E.4. S. 155ff
G1-2
Management der Beziehungen zu
Lieferanten
Wesentlich E.4. S. 158
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von
Korruption und Bestechung
Wesentlich E.4. S. 158
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle Wesentlich E.4. S. 158
G1-5
Politische Einflussnahme und
Lobbytätigkeiten
Nicht
wesentlich
G1-6
Zahlungspraktiken
Wesentlich
E.4.
S. 159
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167
Angaben zu ESRS Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen
Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“
In den folgenden Tabellen wird gemäß ESRS 2 Anlage B „Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen
Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben“ Informationen über die Wesentlichkeit von
Angabepflichten und zugehörigen Datenpunkten offengelegt.
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich Seitenzahl
ESRS 2 – Allgemeine Angaben
GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
Absatz 21 Buchstabe d
Wesentlich S. 34
GOV-1
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind,
Absatz 21 Buchstabe e
Wesentlich S. 34
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Wesentlich S. 36ff
SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen
Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i
Wesentlich S. 40
SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der
Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
Wesentlich S. 40
SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen
Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii
Wesentlich S. 40
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E1 – Klimawandel
E1-1
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050
Absatz 14
Wesentlich S. 59ff
E1-1
Unternehmen, die von den Paris- abgestimmten Referenzwerten
ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g
Nicht wesentlich
E1-4 THG-Emissions-Reduktionsziele Absatz 34 Wesentlich S. 68ff
E1-5
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach
Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38
Wesentlich S. 77
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Wesentlich S. 77
E1-5
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43
Wesentlich S. 78
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie
THG-Gesamtemissionen Absatz 44
wesentlich S. 78ff
E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Wesentlich S. 83
E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO
2
-Zertifikate Absatz 56 Wesentlich S. 84
E1-9
Risikoposition des Referenzwert- Portfolios gegenüber
klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
E1-9
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem
physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem
physischen Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
E1-9
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach
Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe c
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
E1-9
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen
Chancen Absatz 69
Wesentlich
Nutzung der
Übergangsbestimmung
Seite 360 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
168
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E2 – Umweltverschmutzung
E2-4
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten
Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28
Nicht wesentlich
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 Nicht wesentlich
E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 Nicht wesentlich
E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 Nicht wesentlich
E3-4
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten
Wassers Absatz 28 Buchstabe c
Nicht wesentlich
E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m
3
je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten
Absatz 29
Nicht wesentlich
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS 2 SBM3
E4
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Wesentlich S. 86
ESRS 2 SBM3
E4
Absatz 16 Buchstabe b Wesentlich S. 87
ESRS 2 SBM3
E4
Absatz 16 Buchstabe c Wesentlich S. 86
E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und
Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b
Nicht wesentlich
E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane / Meere
Absatz 24 Buchstabe c
Nicht wesentlich
E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Nicht wesentlich
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-5 Nichtrecycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Wesentlich S. 110f
E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 Wesentlich S. 110f
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
169
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS 2 SBM3
S1
Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3
S1
Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Nicht wesentlich
S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 Wesentlich S. 118
S1-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21
Wesentlich S. 118
S1-1
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
Absatz 22
Nicht wesentlich
S1-1
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von
Arbeitsunfällen Absatz 23
Wesentlich S. 116
S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c Wesentlich S. 121
S1-14
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88
Buchstaben b und c
Wesentlich S. 133
S1-14
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten
bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e
Wesentlich S. 133
S1-16
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97
Buchstabe a
Wesentlich S. 134
S1-16
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97
Buchstabe b
Wesentlich S. 134
S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Wesentlich S. 134
S1-17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104
Buchstabe a
Wesentlich S. 134
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM3
S2
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der
Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b
Nicht wesentlich
S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Wesentlich S. 137
S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette Absatz 18
Wesentlich S. 137
S2-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19
Wesentlich S. 137
S2-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19
Wesentlich S. 137
S2-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36
Wesentlich S. 139
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
170
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Nicht wesentlich
S3-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-
Leitlinien Absatz 17
Nicht wesentlich
S3-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Absatz 36
Nicht wesentlich
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Absatz 16
Wesentlich S. 149
S4-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17
Wesentlich S. 149
S4-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
Absatz 35
Wesentlich S. 149
Angabepflicht
Datenpunkt
Wesentlich /
Nicht wesentlich
Seitenzahl
ESRS G1 – Unternehmenspolitik
G1-1
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10
Buchstabe b
Nicht wesentlich
G1-1
Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower:innen) Absatz 10
Buchstabe d
Nicht wesentlich
G1-4
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a
Wesentlich S. 158
G1-4
Standards zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung Absatz 24 Buchstabe b
Wesentlich S. 158
Seite 363 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
171
Wien, am 19.03.2025
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo, eh. Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc, eh. Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy, eh.
(Ressort Finanzen, Services, Immobilien)
(Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung)
(Ressort Betrieb, Markt, Digitalisierung)
Seite 364 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
172
Glossar
AVB Allgemeine Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen
BFS Betriebsführungsstrategie
BFZ Betriebsführungszentrale
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMK Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
BTkm Bruttotonnenkilometer
CER Community of European Railway
CO
2
Kohlendioxid
CSRD Corporate Sustainability Reporting Directive
EAP Ersatzarbeitsplatz
EBIT Ergebnis vor Steuern und Zinsen (earnings before interest and tax)
EBITDA
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
(earnings before interest, tax, depreciation and amortization)
EBT Gewinn vor Steuern (earnings before tax)
ESRS European Sustainibility Reporting Standards
ETCS European-Train-Control-System
EUR EUR
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
F&E Forschung und Entwicklung
FTE Vollzeitäquivalent (Full-Time-Equivalent)
GRI Global Reporting Initiative
GWh Gigawattstunde
Hbf Hauptbahnhof
HR Personalwesen (Human Resources)
IFRS International Financial Reporting Standards
IKS Internes Kontrollsystem
ISO Internationale Organisation für Normung (International Organisation for Standardization)
km Kilometer(n)
km
2
Quadratkilometer(n)
m Meter(n)
Mio. Million(en)
Mrd. Milliarde(n)
NACE-Code Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft
RPL Rahmenplan
SMS Sicherheitsmanagementsystem
t Tonnen
TEUR Tausend EUR
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
Vj Vorjahr
VO Verordnung
Zugkm Zugkilometer
Seite 365 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss
173
Erklärung gemäß § 124 (1) BörseG
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass
der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht
die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte
Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des
Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass
der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 19.03.2025
Die Vorstandsmitglieder
Mag.
a
Silvia Angelo, eh.
Dipl.-Ing.
in
Judith Engel, MBA MSc MSc, eh.
Dipl.-Ing. Dr. Johann Pluy, eh.
(Ressort Finanzen, Services, Immobilien)
(Ressort Netzausbau und
Infrastrukturbereitstellung)
(Ressort Betrieb, Markt, Digitalisierung)
Seite 366 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 1
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024,
der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapital-
veränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr
und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver-
mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024
sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäfts-
jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzu-
wenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden
EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei-
ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom
Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtli-
chen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-
derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zu diesem Datum zu dienen.
Seite 367 von 386
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 2
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Er-
messen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese
Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu die-
sen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigen Investitionen und sofort aufwandswirksamen
Instandhaltungsaufwendungen
Beschreibung / Risiko:
Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft investiert im Auftrag der Bundesregierung jährlich mehr als drei Milli-
arden Euro in das österreichische Schienennetz. Neben Investitionen in den Neubau von Schieneninfrastruktur
tätigt die Gesellschaft wesentliche Ausgaben für die Erneuerung und die Instandhaltung der bestehenden Infra-
struktur. Weiters werden aufgrund der verursachten Hochwasserschäden im September 2024 Investitionen und
Instandhaltungsleistungen für die Schadensbehebung getätigt.
Während als Investitionen einzustufende Maßnahmen aktiviert und damit im Wege der Abschreibung über
mehrere Jahre aufwandswirksam verteilt werden, schlagen sich lnstandhaltungsmaßnahmen sofort als Auf-
wand im Ergebnis nieder. Wie bei allen großen Infrastrukturunternehmen kommt der Abgrenzung zwischen In-
vestitions- und lnstandhaltungsmaßnahmen und deren richtiger Abbildung im Konzernabschluss der ÖBB-lnfra-
struktur Aktiengesellschaft besondere Bedeutung zu. Gerade bei Maßnahmen, die die bestehende Infrastruktur
betreffen, kann es zu Abgrenzungs- bzw. Klassifizierungsfragen kommen.
Die Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen sind im Anhang unter Punkt "3. Zusammenfassung der wesent-
lichsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Sachanlagen" enthalten. Informationen zu den im Geschäfts-
jahr aufwandswirksam erfassten lnstandhaltungsleistungen finden sich im Anhang unter Punkt "B. Erläuterun-
gen zur Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, 7. Aufwendungen für Material und bezo-
gene Leistungen".
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 3
Adressierung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung:
Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über den relevanten Prozess und die wesentli-
chen Schlüsselkontrollen betreffend korrekter Kategorisierung und Bilanzierung von
aktivierungspflichtigen Investitionen bzw. aufwandswirksamen Instandhaltungsmaßnahmen erlangt, die Kon-
zeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt und ausgewählte Schlüsselkontrollen im Prozess
auf deren Wirksamkeit getestet ("Funktionsprüfung"). Davon betroffen sind insbesondere Schlüsselkontrollen
anlässlich der Eröffnung von Aufträgen im SAP-System.
Wir haben weiters Gespräche mit den IKS-Kontrollownern und IKS-Testern, die unabhängig nachgelagerte Kon-
trollen im Bereich Sachanlagen durchführen, geführt, ein Verständnis über deren Tätigkeiten gewonnen und
deren Kompetenz und fachliche Qualität beurteilt. Ferner haben wir Interne Revisionsberichte mit Bezug auf
den besonders wichtigen Prüfsachverhalt eingeholt, gelesen und hinsichtlich Auswirkung auf unsere Prü-
fungsstrategie gewürdigt und zusätzliche Prüfungshandlungen gesetzt.
Wir haben die internen Bilanzierungsrichtlinien ("Aktivierungshandbuch") hinsichtlich Übereinstimmung mit
den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach IFRS geprüft.
Basierend auf den Ergebnissen der Funktionsprüfungen haben wir anhand von Stichproben von
Zugängen im Bereich vom Sachanlagevermögen, Stichproben im Bereich von Investitions- und Instandhaltungs-
aufträgen, Stichproben im Bereich der getätigten Maßnahmen für die Behebung der Hochwasserschäden, so-
wie anhand ausgewählter Stichproben von wesentlichen Projekten die korrekte Erfassung als Zugang zu Sachan-
lagen oder Aufwand in Übereinstimmung mit der internen Bilanzierungsrichtlinie ("Aktivierungshandbuch") ge-
prüft. Die Auswahl der Stichproben von wesentlichen Projekten erfolgte anhand einer Zufallsauswahl und auf
Basis von definierten Risikokriterien unter Berücksichtigung der Projektgröße.
Die Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Durchsicht von Projektbeschreibungen, die Diskussion
von Projektinhalten mit den Projektverantwortlichen und Projektcontrollern und daraus abgeleitet die Würdi-
gung der getroffenen Bilanzierungsentscheidungen. Soweit erforderlich haben wir bei den in den Stichproben
enthaltenen Projekten auch in Abrechnungs- und Vertragsunterlagen Einsicht genommen.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 4
Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren
Beschreibung / Risiko:
Zum 31. Dezember 2024 bestehen mehrere regulierungsrechtliche Verfahren. Diese Verfahren, welche sich in
unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Stadien befinden, betreffen den Zeitraum ab Dezember 2011 bis
2024. Inhaltlich geht es dabei vor allem um Fragen der Ermittlung und Festlegung des Infrastrukturbenüt-
zungsentgelts (ab Dezember 2011 bis Dezember 2017), der Entgelte nach dem neuen Wegeentgeltmodell für
den Zeitraum Dezember 2019 bis Dezember 2024 (Produkt "Zugtrasse" hinsichtlich direkt zuordenbarer Kos-
ten und gesetzeskonformer Marktaufschläge bis einschließlich der Netzfahrplanperiode 2021), sowie um die
Zulässigkeit
der Höhe der Stationsentgelte bei der Nutzung von Serviceeinrichtungen ab Dezember 2012 bis 2024, sowie
der Entgelte für das Bahnstromnetz in den Jahren 2016-2024.
Der Ausgang der anhängigen Verfahren kann dazu führen, dass die bisher verrechneten Entgelte abgeändert
werden und es dadurch zu einer Rückerstattungspflicht der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft kommt.
Diese Risiken werden individuell je Sachverhalt bzw. Verfahren unter Einbindung von Experten
bewertet und in Form von Rückstellungen bilanziell berücksichtigt.
Die Bilanzierung und Bewertung dieser Rückstellungen für regulierungsrechtliche Verfahren sind im Rahmen
der Prüfung von besonderer Bedeutung, da die Beträge wesentlich sind, die Bewertung komplex ist und we-
sentliche Ermessensentscheidungen erfordert. Das Erfordernis für und
die Höhe dieser Rückstellungen sind maßgeblich von der Annahme und Einschätzung des Managements zum
Ausgang der Verfahren abhängig. Bewertungsunsicherheiten bestehen insbesondere aufgrund von schwierig
abzuschätzenden Ergebnissen bei der Auslegung von bisher weitgehend nicht ausjudizierten Rechtsfragen
durch die Aufsichtsbehörde, Verwaltungsgerichte bzw. Gerichtshöfe, aufgrund möglicher Einschränkungen
der zeitlichen Wirkung von Entscheidungen sowie
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von anerkannten Kosten und Marktaufschlägen als Basis für
die Verrechnung von Tarifen für die Nutzung der Schieneninfrastruktur.
Die entsprechenden Angaben der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft zu den Rückstellungen für regulierungs-
rechtliche Verfahren befinden sich im Anhang unter Punkt "3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden, Verwendung von Schätzungen und
Ermessensausübungen, c. Rückstellungen" sowie "B. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung, 26.2. Sonstige Rückstellungen".
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 5
Adressierung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung:
Wir haben die Einschätzung des Managements betreffend Ansatz und Höhe der Rückstellungen hinterfragt
und geprüft. Unsere Prüfungshandlungen haben, unter anderem, folgende Tätigkeiten umfasst:
Wir haben den Prozess betreffend Ansatz und Bewertung der Rückstellungen für regulierungsrechtliche Ver-
fahren erhoben und die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess beurteilt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den für die Rückstellungsbildung verwendeten Rechts- und
Datengrundlagen auseinandergesetzt und haben auf dieser Basis die Angemessenheit der für die Bewertung
herangezogenen Prämissen beurteilt. Insbesondere haben wir dabei den Status der Verfahren, einschließlich
der aktuellen Entwicklungen im Jahr 2024, mit dem Management, den Mitarbeitern des zuständigen Fachbe-
reiches besprochen. Weiters haben wir uns mit den im Zuge der Verfahren vor der Schienen-Control Kommis-
sion erstellten Sachverständigengutachten befasst und die daraus von der Gesellschaft abgeleiteten Schluss-
folgerungen gewürdigt.
Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der einfließenden Bewertungsparameter
nachvollzogen.
Die Gesellschaft bezieht bei der Berechnung der Rückstellung extern erstellte
Sachverständigengutachten und juristische Stellungnahmen von externen Rechtsanwälten mit ein. Diese ha-
ben wir im Rahmen der Prüfung eingeholt und uns davon überzeugt, dass deren Ergebnisse angemessen und
deren Arbeiten für unsere Zwecke adäquat sind. Weiters haben wir uns
einen Eindruck über deren Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität verschafft.
Schließlich haben wir die Entwicklung dieser Verfahren nach dem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Ertei-
lung des Bestätigungsvermerks durch Befragung des Vorstandes und der Mitarbeiter des Fachbereiches kri-
tisch gewürdigt.
Wir haben die Angemessenheit der Angaben im Anhang zur Bewertung und Bilanzierung dieser Rückstellun-
gen beurteilt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 6
Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten im Strombereich
Beschreibung / Risiko:
Die von der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft betriebene Eisenbahninfrastruktur umfasst neben dem Schie-
nennetz u.a. auch das 16,7 Hz-Bahnstromnetz zur Übertragung des Traktionsstroms. Ferner werden Betriebsan-
lagen (Bahnhöfe etc.) und ausgewählte Großbaustellen mit Energie versorgt.
Zur Bereitstellung des Transaktionsstroms betreibt die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft mehrere Kraft-
werke und hat langfristige Lieferverträge mit mehreren Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen. Zu-
sätzlich erforderliche Strommengen werden durch Stromhandelsgeschäfte (Forwards) am Strommarkt (OTC-
Handel) und seit Oktober 2023 auch an der Börse (Futures) beschafft.
Insbesondere ist die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft angesichts von Strompreisvolatilitäten von Preis-
schwankungs- und Ausfallsrisiken bei Handelspartnern betroffen. Die Risikomanagementstrategie sieht daher
eine Preisabsicherung vor. Der ÖBB-Infrastruktur-Konzern sichert rd.
1.200 GWh je Lieferjahr rollierend über einen Zeitraum von ein bis drei Jahren für den Bezug von Bahnstrom
und Verlustenergie sowie rd. 310 GWh für Betriebsanlagen ab.
Der ÖBB-Infrastruktur-Konzern wendet Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9
(Hedge Accounting) zur Sicherung von Bilanzposten und zukünftigen Zahlungsströmen an. Dies mindert Volatili-
täten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value
Hedge und Cashflow Hedge zu unterscheiden.
Das Risiko für den Konzernabschluss ergibt sich daraus, dass bei der Verwendung von Bewertungsmodellen zur
Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte die darin enthaltenen Annahmen und Parameter in hohem Ausmaß
ermessensbehaftet sind und dass an die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen formelle und materielle An-
forderungen geknüpft sind.
Die entsprechenden Angaben der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft zu den derivativen Finanzinstrumenten
befinden sich im Anhang unter Punkt "A. 3. Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden, Finanzinstrumente, Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten", sowie
unter Punkt C. 29. Finanzinstrumente.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 7
Adressierung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung:
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit haben wir ein Verständnis über die implementierten Richtlinien, das inter-
nen Kontrollsystems, die Risikomanagementstrategie und deren Dokumentation
sowie wesentliche Schlüsselkontrollen erlangt, die Konzeption und Ausgestaltung der Kontrollen im Prozess be-
urteilt und ausgewählte Schlüsselkontrollen im Prozess auf deren Wirksamkeit getestet ("Funktionsprüfung").
Davon betroffen sind insbesondere Schlüsselkontrollen wie Kontrollen, dass nur mit genehmigten Handelspart-
nern Geschäfte abgeschlossen wurden, Kreditlimit-reports und Sperren von Handelspartnern, sowie Prüfung
der korrekten Übernahme von Marktpreisen ins Handelssystem.
Wir haben weiters Gespräche mit den IKS-Kontrollownern und IKS-Testern, die unabhängig
nachgelagerte Kontrollen im Bereich Energie/Portfoliomanagement durchführen, geführt, ein Verständnis
über deren Tätigkeiten gewonnen und deren Kompetenz und fachliche Qualität beurteilt. Ferner haben wir
die Internen Revisionsberichte mit Prüfungsgegenstand im Bereich Stromhandel eingeholt, gelesen und hin-
sichtlich Auswirkung auf unsere Prüfungsstrategie gewürdigt und zusätzliche Prüfungshandlungen gesetzt.
Für das Handelssystem "BelVis" haben wir im Rahmen der Prüfung unter Beiziehung unserer
IT-Experten die Generellen IT-Kontrollen (IT-Environment, IT-Prozesse, IT-Internes Kontrollsystem) mit
Schwerpunkt auf das Änderungsmanagement, Systemsicherheit und Zugriffsschutz geprüft.
Basierend auf den Ergebnissen der Funktionsprüfungen haben wir anhand von Stichproben
einzelne Stromhandelsgeschäfte hinsichtlich Existenz, Vollständigkeit und Bewertung geprüft. Die Prüfungs-
handlungen umfassten insbesondere die Einholung von externen Bestätigungen sowie den Abgleich mit Ver-
trägen und anderen Nachweisen.
Des Weiteren haben wir die Bewertungsmodelle und die zugrunde liegenden Bewertungsparameter zur Er-
mittlung der beizulegenden Zeitwerte auf ihre Angemessenheit und konsistente Anwendung hin geprüft. Wir
haben in Stichproben wesentliche verwendete Parameter mit extern zugänglichen Werten und die Berech-
nung der Zeitwerte nachvollzogen.
Sicherungsbeziehungen wurden in Stichproben insbesondere dahingehend beurteilt, ob die Dokumentation
der Sicherungsbeziehung und der Effektivität der Sicherung vorhanden ist und den
internen Richtlinien entspricht. Die durchgeführten Effektivitätstests wurden in Bezug auf ihre
Angemessenheit kritisch gewürdigt.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 8
Der korrekte Ausweis im Konzernabschluss - erfolgswirksam oder erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis – je
nachdem, ob das derivative Finanzinstrument zur Absicherung der beizulegenden Zeitwerte von Bilanzposten
("Fair Value Hedge") oder der Fluktuation von künftigen Zahlungsströmen bei zur Absicherung von Stromein-
kaufspreisen abgeschlossenen Derivaten ("Cashflow-Hedge") eingesetzt werden, sowie die mit diesen Bewer-
tungseffekten einhergehende Erhöhung der passiven latenten Steuern wurde von uns geprüft.
Weiters haben wir überprüft, ob die Angaben im Konzernabschluss (Notes) betreffend die Bewertungsmetho-
den und die Bildung von Sicherungsbeziehungen angemessen und vollständig sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen be-
inhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht
und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestäti-
gungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir wer-
den dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese
sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Un-
stimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufwei-
sen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter
und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser
in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 9
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit
des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle-
gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertre-
ter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder ha-
ben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestäti-
gungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichi-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstel-
lungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn von ihnen einzeln
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernab-
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten
Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risi-
ken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grund-
lage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentli-
che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da do-
lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh-
rende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Wien 31. Dezember 2024
Seite 10
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle-
gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsat-
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Anga-
ben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da-
tum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben-
heiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge
haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in
einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
• Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungs-
nachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu
erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwort-
lich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung
durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich et-
waiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erken-
nen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan-
forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf un-
sere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefähr-
dungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
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Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben,
diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in
unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die nega-
tiven Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu
prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforde-
rungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu
prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen we-
sentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten
Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlagebe-
richts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge-
stellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Konzernab-
schluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebe-
richt nicht festgestellt.
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Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir sind ununterbro-
chen seit dem Geschäftsjahr 2020 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Be-
richt an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesell-
schaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christoph Harreither.
Wien, am 19. März 2025
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Christoph Harreither
ppa Mag. Victoria Scherich
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
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An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Praterstern 3, 1020 Wien
Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung 2024
Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im
Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung der
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr
durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten
Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme
veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Nichtfinanzielle Erklärung“
enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit
den rechtlichen Anforderungen des § 243b und § 267a UGB übereinstimmt, einschließlich
• der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8
der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), sowie
• der Übereinstimmung mit den Standards für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
(„European Sustainability Reporting Standards“, in der Folge ESRS),
• der Übereinstimmung des durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung von
Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur
Wesentlichkeitsanalyse“), mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe zu
IRO-1 gemäß ESRS 2.
Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der österreichischen
berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie
des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements
(ISAE 3000 Revised) durchgeführt.
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Die Prüfungshandlungen bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit
unterscheiden sich in Art und Zeitpunkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer
hinreichenden Sicherheit und sind in ihrem Umfang geringer. Folglich ist das Maß an
Sicherheit, das bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit erreicht wird,
wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit.
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung unseres
Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir
haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an,
einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer
Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer
Anforderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss und im
Konzernlagebericht und im Geschäftsbericht 2024, ausgenommen die konsolidierte
nichtfinanzielle Erklärung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der
Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung
haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu
würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
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Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass
eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir
verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts
zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats sowie
Prüfungsausschusses
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich, ein Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse zu
entwickeln und umzusetzen und dieses Verfahren in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2
darzustellen. Diese Verantwortlichkeit umfasst:
• die Erlangung eines Verständnisses der Rahmenbedingungen, in dem die Aktivitäten und
Geschäftsbeziehungen des Konzerns stattfinden, und die Erlangung eines
Verständnisses für die davon betroffenen Interessengruppen,
• die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativ als
auch positiv), im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sowie der Risiken und
Chancen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Vermögens-, Finanz und
Ertragslage, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Konzerns
auswirken oder vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie sich auswirken
könnten,
• die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten durch Auswahl und
Anwendung geeigneter Schätz- und Schwellenwerte, und
• das Treffen von Annahmen und Schätzungen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem für die Aufstellung einer konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich, die alle durch das Verfahren identifizierten
Informationen gemäß den geltenden Anforderungen und Standards enthält, einschließlich:
• Einhaltung der Anforderungen des § 243b und § 267a UGB und
• Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU-
Taxonomie-VO, sowie
• Einhaltung der ESRS
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Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters
• die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die
gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und
• die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen
Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Der Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Verfahrens zur
Wesentlichkeitsanalyse und der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
verantwortlich.
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist das Unternehmen
verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter
Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher
zukünftiger Maßnahmen des Unternehmens zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird
wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen
eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter
verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können
unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung,
und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit
darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß den
Anforderungen des § 243b und § 267a UGB, sowie die Berichterstattung nach der EU-
Taxonomie-VO und die Berichterstattung gemäß den Anforderungen der ESRS,
einschließlich dem Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, frei von wesentlichen falschen
Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber
einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet
werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
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Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Unsere Verantwortlichkeit in Bezug auf die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung betreffend das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse umfasst:
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der
Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant
sind, um Risiken zu identifizieren, die dazu führen, dass das Verfahren nicht den
geltenden Anforderungen der ESRS entspricht, jedoch nicht zum Zweck der Abgabe
einer zusammenfassenden Beurteilung hinsichtlich der Wirksamkeit dieses Verfahrens,
und
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur Bewertung, ob das
Verfahren mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS
2 übereinstimmt.
Zu unseren weiteren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung mit begrenzter
Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gehören
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der
Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant
sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen
falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern,
jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der
internen Kontrollen des Unternehmens abzugeben, und
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche
Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen
resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von
Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Erklärung.
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Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von
professionellem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der
konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen
auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug auf das Verfahren
zur Wesentlichkeitsanalyse gehen wir wie folgt vor:
• Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir
– Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern
verwendeten Informationen zu verstehen (z.B. Einbindung von Stakeholdern,
Geschäftspläne und Strategiedokumente); und
– eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation vornehmen.
• Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die
vom Unternehmen implementierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe zu
IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmen.
• Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Ermittlung der in der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung erhaltenen Informationen in der konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen wurden.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor:
• Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung im Einklang mit dem ESRS stehen.
• Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen
zu ausgewählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
• Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten
Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
• Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit
den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und des Konzernlageberichts ab.
• Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von
Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
• Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und
taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden
Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung.
• Wir erheben, ob die Anforderungen des § 243b UGB und § 267a UGB angemessen
adressiert wurden.
• Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen, für die in der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung mittels Verweises aufgenommenen Aufgaben die Bedingungen gemäß ESRS
1 erfüllen.
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Abgrenzung zum Leistungsumfang:
• Vorjahreszahlen wurden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen, es sei denn, dies ist
für Plausibilitätsverprobungen erforderlich.
• Zahlen, die aus externen Studien entnommen werden, wurden nicht geprüft. Es wurde
lediglich die korrekte Übernahme der relevanten Angaben und Daten in die konsolidierte
Berichterstattung überprüft.
• Die im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung geprüften finanziellen
Leistungsindikatoren und Aussagen, sowie Informationen aus dem konsolidierten
Corporate Governance Bericht und der Risikoberichterstattung wurden von uns keiner
weiteren Prüfung unterzogen.
Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung
Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.
Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber
geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten
Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde
liegen.
Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt
7 der AAB 2018. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober
Fahrlässigkeit beträgt unsere Ersatzpflicht höchstens das Zehnfache der
Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das sind insgesamt EUR 726.730. Der Lauf der
Verjährungsfrist bestimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018.
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Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im
Konzernlagebericht im Abschnitt “Nichtfinanzielle Erklärung“ enthaltenen konsolidierten
nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten
zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse
der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter
Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht
abgeleitet werden.
Wien, am 19. März 2025
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Christoph Harreither
ppa. Susanna Gross, MA
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
Beilagen
Beilage I: Konzern
lagebericht inklusive „Nichtfinanzielle Erklärung“ (ab Seite XY) der ÖBB-
Infrastruktur Aktiengesellschaft
Beilage II: Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB 2018)
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