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Jahresfinanzbericht 2023
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Inhalt
Konzernabschluss39
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter183
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers184
Berichte zum Jahresabschluss nach UGB/BWG
Lagebericht191
Jahresabschluss 213
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter244
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers245
Hinweise:
Der Jahresfinanzbericht wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 124 BörseG erstellt, die Veröffentlichung erfolgt nur in deutscher Sprache. Vom Konzernabschluss wird auf der Homepage in einem separaten Bericht sowohl eine deutschsprachige als auch englischsprachige Fassung in Form eines Konzern-Geschäftsberichts (Group Annual Report) bereitgestellt.
Einzelne Aussagen in diesem Bericht können Aussagen zu erwarteten zukünftigen Ereignissen und andere zukunftsbezogene Aussagen darstellen, die auf der gegenwärtigen Auffassung bzw. Annahmen der Geschäftsleitung basieren und bekannte sowie unbekannte Risiken und Ungewissheiten enthalten, durch welche sich die tatsächlichen Ergebnisse, Entwicklungen oder Ereignisse wesentlich von jenen unterscheiden können, die in solchen Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden.
Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich von den prognostizierten Ergebnissen abweichen, und berichtete Ergebnisse sollten nicht als Hinweise auf zukünftige Entwicklungen verstanden werden. Die Addiko Bank und ihre angeschlossenen Unternehmen, Berater oder Vertreter sind von jeglicher Haftung (ob diese aus Fahrlässigkeit entsteht oder nicht) für jegliche Art von Verlusten, die aus der Verwendung dieses Berichts oder seines Inhalts oder anderweitig in Verbindung mit diesem Dokument entstehen, ausgeschlossen. Dieser Bericht stellt kein Angebot und keine Einladung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, und weder dieser Bericht noch irgendein Teil davon dienen als Basis für oder als Vertrauensgrundlage betreffend einen Vertrag oder eine Verpflichtung irgendeiner Art.

Wesentliche Kennzahlen zum Konzernabschluss nach IFRS
 
 
 
in EUR Mio.
Ausgewählte Posten der Erfolgsrechnung
2023
2022
(%)
Nettobankergebnis
295,2
248,9
18,6%
Nettozinsergebnis
228,0
176,4
29,2%
Provisionsergebnis
67,1
72,5
-7,4%
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
0,4
1,9
-78,6%
Sonstiges betriebliches Ergebnis
-13,1
-9,2
42,5%
Betriebserträge
282,5
241,6
16,9%
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-178,6
-168,0
6,3%
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
103,9
73,6
41,1%
Übriges Ergebnis
-44,7
-27,0
65,4%
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-11,8
-15,4
-23,8%
Steuern auf Einkommen
-6,3
-5,5
15,9%
Ergebnis nach Steuern
41,1
25,7
59,9%
 
 
 
 
Kennzahlen
2023
2022
(pts)
Nettozinsergebnis/ durchsch. Aktiva
3,8%
3,0%
0,8
Eigenkapitalrentabilität
5,5%
3,4%
2,1
Cost/Income-Ratio
60,5%
67,5%
-7,0
Kosten-Risiko-Verhältnis
-0,3%
-0,3%
0,0
Kosten-Risiko-Verhältnis (net loans)
-0,3%
-0,5%
0,2
Gewinn je Aktie (in EUR)
2,12
1,32
79,6
 
 
 
 
Ausgewählte Posten der Bilanz
2023
2022
(%)
Kredite und Forderungen an Kunden
3.489,2
3.292,7
6,0%
Einlagen von Kunden
5.032,6
4.959,6
1,5%
Eigenkapital
801,1
746,3
7,4%
Bilanzsumme
6.151,5
5.996,4
2,6%
Risikogewichtete Aktiva 1)
3.653,2
3.481,0
4,9%
 
 
 
 
Bilanzkennzahlen
2023
2022
(pts)
Kredit-Einlagen-Verhältnis
69,3%
66,4%
2,9
NPE Quote
2,0%
2,4%
-0,4
NPE Quote (on balance loans)
2,8%
3,3%
-0,5
NPE-Deckung
80,9%
75,4%
5,5
Mindestliquiditätsquote
313,4%
307,4%
6,0
Hartes Kernkapital – Quote 1)
20,4%
20,0%
0,4
Gesamtkapitalquote 1)
20,4%
20,0%
0,4
1)Ab dem 1. Januar 2023 gibt es aufgrund des Auslaufens der IFRS 9- und Artikel 468 CRR-Übergangskapitalvorschriften (EU 2020/873) keinen Unterschied mehr zwischen der Kapitalquote auf Übergangsbasis und der Kapitalquote fully-loaded. Vergleichszahlen auf fully-loaded Basis.

Berichte zum Konzernabschluss nach IFRS
Konzernlagebericht
Die Addiko Gruppe ist eine spezialisierte Bankengruppe, die Bankprodukte und -dienstleistungen für Konsumenten (Consumer) und kleine und mittlere Unternehmen (SME) in Zentral- und Südosteuropa (CSEE) bereitstellt. Die Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kreditinstitut beaufsichtigt wird, und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro. Über ihre sechs Tochterbanken betreute die Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2023 rund 0,9 Millionen Kunden im CSEE-Raum über ein gut verteiltes Netzwerk von 154 Filialen sowie moderne digitale Bankvertriebskanäle.
Die Addiko Gruppe positionierte sich mit einer klaren Strategie als spezialisierte Bankengruppe für Konsumenten und SMEs und konzentriert sich dabei auf den Ausbau des Kreditgeschäfts mit Konsumenten und SMEs sowie auf Zahlungsdienstleistungen („Fokusbereiche“), wobei sie unbesicherte Privatkredite für Konsumenten und Betriebsmittelkredite für SMEs anbietet. Diese Kernaktivitäten werden weitgehend durch Privatkundeneinlagen finanziert. Die Kreditportfolios in den Bereichen Mortgage, Public Finance und Large Corporates („Nicht-Fokusbereiche“) sind Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses, wodurch Liquidität und Kapital für das Wachstum ihrer Fokusbereiche bereitgestellt werden.
1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Jahr 2023 stand in Europa weiterhin im Zeichen der Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine, der nun schon zwei Jahre andauert und zu Instabilitäten und neuen Unsicherheiten führt.
Die Verwerfungen auf den Rohstoff- und Energiemärkten haben die Inflation in der Eurozone angeheizt, die im Oktober 2022 mit 10,6% ihren Höchststand erreichte und seither im Jahr 2023 deutlich von 8,6% im Januar auf 2,9% im Dezember zurückging. Abhängig von den Maßnahmen, die die Regierungen zur Bekämpfung der Inflation in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergriffen haben, waren die Preissteigerungsraten im Dezember 2023 jedoch sehr unterschiedlich und reichten von niedrigen 0,4% in Dänemark und 0,5% in Belgien bis zu 7,0% in Rumänien und 7,6% in der Tschechischen Republik. Österreich lag mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 5,7% gegenüber Dezember 2022 im oberen Bereich der Länder der Eurozone.
Um ihr Inflationsziel von 2,0% wieder zu erreichen, hat die EZB mit deutlichen Zinserhöhungen reagiert. Seit der ersten Erhöhung des Leitzinses von 0,0% auf 0,5% im Juli 2022 gab es insgesamt zehn Zinsschritte, wobei der Referenzzinssatz für Kredite zuletzt am 20. September 2023 auf 4,5% angepasst wurde.
Insbesondere aufgrund der inflationsbedingt geringeren Kaufkraft der Bevölkerung und deren Kaufzurückhaltung wuchs das BIP in der Eurozone im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,5%. Die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen ging in der Eurozone im November 2023 leicht auf 6,4% zurück, was einem Rückgang von 0,1 Prozentpunkten gegenüber November 2022 entspricht.
Für die Kernmärkte von Addiko wird ein überwiegend positives wirtschaftliches Umfeld erwartet. Obwohl die Inflation in den CSEE-Ländern im Jahr 2023 weiterhin deutlich höher ist als im übrigen Europa, konnte im Vergleich zu 2022 ein deutlicher Rückgang erzielt werden. Die Preissteigerungen in den Euro-Staaten Slowenien (7,2%) und Kroatien (7,5%) sind im Vergleich zu den Inflationsraten in Montenegro (9,1%) und Serbien (12,5%) deutlich geringer. Bosnien & Herzegowina konnte die Inflation in bemerkenswerter Weise von 14,0% (2022) auf 7,5% (2023) senken.
Im Gegensatz zum niedrigen BIP-Wachstum in der Eurozone verzeichneten die CSEE-Märkte im Jahr 2023 ein stärkeres Wachstum. Sowohl die Länder der Eurozone, Kroatien (+2,5%) und Slowenien (+1,3%), als auch die anderen Länder, in denen Addiko tätig ist, Bosnien & Herzegowina (+1,7%), Montenegro (+4,5%) und Serbien (+1,5%), werden im Jahr 2023 voraussichtlich einen starken Anstieg des BIP verzeichnen, der deutlich über dem Durchschnitt der gesamten Europäischen Union liegt. Mit Ausnahme von Serbien entwickelten sich die Arbeitsmärkte in allen anderen Einsatzländern positiv und führten zu einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosenquote.
Am 8. August 2023 wurde Slowenien von der größten Hochwasserkatastrophe seit Jahrzehnten heimgesucht, das nach ersten Schätzungen der Regierung Schäden i.H.v. EUR 4,7 Mrd. verursachte. Nach Angaben der Regierung werden etwa EUR 7 Mrd. benötigt, um den Wiederaufbau von Gebäuden und Infrastrukturen zu finanzieren, weshalb diese nach externen (EU-Mittel) und internen Quellen sucht, indem sie den Steuersatz erhöht und eine Sondersteuer für Banken einführt. Infolgedessen wird das BIP-Wachstum in Slowenien im Jahr 2023 voraussichtlich nur 1,3% betragen. Während die Energiekosten deutlich gesunken sind, waren die Ausgaben für Wohnen und Lebensmittel immer noch deutlich erhöht. Der slowenische Arbeitsmarkt zeichnet sich durch eine historisch niedrige Arbeitslosenquote aus, die für das Gesamtjahr 2023 bei knapp 3,7% liegen dürfte.
Die kroatische Wirtschaft profitierte von der Einführung des Euro Anfang 2023 und vom Beitritt zum Schengen-Raum, wovon der sehr wichtige Tourismussektor wesentlich profitierte. Der Tourismus hat bereits im Sommer sehr stark zugenommen, was zu 108 Millionen Übernachtungen für das gesamte Jahr 2023 führte, einem Anstieg von 3% gegenüber dem Vorjahr. Während das BIP um 2,5% wachsen soll, wird die Arbeitslosigkeit voraussichtlich bei 6,8% liegen, 0,2 Prozentpunkte niedriger als 2022.
Bosnien & Herzegowina profitierte auch vom zunehmenden Tourismus sowie von den positiven Auswirkungen der Überweisungen aus dem Ausland und den anhaltenden Investitionen. Daher wird für 2023 ein BIP-Wachstum von 1,7% erwartet, während die Arbeitslosigkeit - obwohl sie sich in den letzten beiden Jahren sehr positiv entwickelt hat - mit 13,8% weiterhin hoch bleibt. Trotz der politischen Spannungen in der Republika Srpska machte das Land Fortschritte bei der Erfüllung der EU-Anforderungen für den Beitritt und konnte im August 2023 eine Verbesserung des S&P-Länderratings verzeichnen.
In Serbien hat die hohe Inflation das verfügbare Einkommen der Haushalte erheblich reduziert, was zu einer Zurückhaltung bei den Ausgaben geführt hat. Während das verarbeitende Gewerbe und der Handel eine gedämpfte Entwicklung vorwiesen, trugen das Baugewerbe, die Landwirtschaft und der Kommunikationssektor positiv zum BIP bei. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Energiekosten wird das reale BIP im Jahr 2023 voraussichtlich um 1,5% wachsen. Dieses bescheidene BIP-Wachstum wird sich voraussichtlich nicht positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken. Die Arbeitslosenquote von 9,5% wird um 0,1 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 liegen.
Für Montenegro wird für 2023 ein deutliches BIP-Wachstum erwartet, das auf einen starken privaten Konsum, niedrigere Energiepreise, eine verbesserte Stimmung in der Wirtschaft, einen angespannten Arbeitsmarkt und den Wachstumsmotor Nummer eins, die Tourismusbranche, zurückzuführen ist. Obwohl ein großer Teil des Anstiegs im Tourismus auf ukrainische und russische Bürger zurückzuführen ist, hat der Sektor wieder das Vor-Covid-Niveau erreicht. Dies spiegelt sich auch im BIP wider, für das ein starkes Wachstum von 4,5% im Gesamtjahr 2023 erwartet wird.
(Quelle: Eurostat, WIIW)
2. Acceleration Program
Um die Wertschöpfung weiter voranzutreiben, hat Addiko im Jahr 2023 ein gruppenweites Programm ins Leben gerufen, das „Acceleration Program“ (Beschleunigungs-Programm). Das übergeordnete Ziel des Programms ist es, dem Ziel von Addiko näher zu kommen, die beste Spezialbank für Consumer und SME in der CSEE-Region zu werden. Damit sollen die Fähigkeiten der Gruppe zur Schaffung von Mehrwert für ihre Kunden beschleunigt und ein schnelleres Erreichen der mittelfristigen Ziele der Gruppe gewährleistet werden. Das Programm stützt sich auf drei Säulen: Geschäftswachstum in Fokusbereichen, Operational Excellence & Digital sowie Best-in-Class-Risikomanagement.
2.1. Erste Säule: Geschäftswachstum in Fokusbereichen
Die erste Säule des Beschleunigungsprogramms zielt darauf ab, ein konstantes, nachhaltiges Geschäftswachstum innerhalb der aktuellen Geografie zu ermöglichen. In den letzten Jahren hat Addiko seine digitale Plattform erheblich verbessert, um seine Kunden besser bedienen zu können. Die Strategie von Addiko besteht darin, die bestehende Plattform weiter zu nutzen, zu optimieren und das Maximum aus ihr herauszuholen.

Im Jahr 2023 konzentrierte die Addiko ihre Bemühungen im Consumer-Segment im Einklang mit den Zielen des Programms auf folgende Hauptbereiche:
  • Die Gruppe erweiterte ihr Partnernetz auf 564 Partner und ihre Präsenz an über 1.000 Standorten. Dieser Schritt hat es Addiko ermöglicht, ein neues Kundensegment zu erschließen, das Finanzierungen am Point-of-Sale schätzt.
  • Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um abseits vom Kreditgeschäft das Provisionsvolumen zu steigern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Karten und Versicherungen lag. Tatsächlich führten die Innovationen im Kartengeschäft zu einem bemerkenswerten Anstieg der Kartenprovisionseinnahmen um 94% im Vergleich zum Vorjahr. Dies trug dazu bei, die durch die Einführung des Euro in Kroatien weggefallenen Provisionseinnahmen im Bereich FX&DCC zu kompensieren.
Im SME-Segment wurden die folgenden Wachstumsinitiativen in die Tat umgesetzt:
  • Die Gruppe nutzte ihre Digital Agent-Plattform, um den unterversorgten Segmenten der Kleinst- und Kleinkredite niedrigere Darlehensbeträge und obligatorische Kontopakete anzubieten.
  • Darüber hinaus wurde ein neuer Online-Channel eingeführt, der es SME-Kunden ermöglicht, Kredite online zu beantragen, sodass keine direkte Interaktion mit dem Kundenberater erforderlich ist. Mit dieser Innovation hebt sich Addiko als einzige Bank ab, die einen solchen maßgeschneiderten digitalen Service in wichtigen Ländern wie Kroatien und Slowenien, sowie seit kurzem auch in Serbien, anbietet.
  • Durch die Einführung neuer Produkte erwartet die Bank, ihr SME-Ökosystem und ihre Einnahmequellen durch laufende Produkterweiterung weiter auszubauen wird.
Im Consumer-Segment hat Addiko ein starkes Wachstum von 51% bei der Neukundengewinnung erzielt, begleitet von einem Anstieg des Kreditzinssatzes um 124 Basispunkte und der Bruttoauszahlungen (Neugeschäft) um 10% im Jahresvergleich, zusammen mit einem Anstieg der Kundeneinlagen. Im Kleinstkundengeschäft hat Addiko eine beeindruckende Wachstumsrate von 44% im Jahresvergleich erzielt. Darüber hinaus erzielte die Gruppe im Klein- und Kleinstkundengeschäft einen Neugeschäftszuwachs von 22% und eine deutliche Steigerung der Kreditzinsen um 157 Basispunkte im Vergleich zum Vorjahr.
Addiko wird weiterhin digitale E2E-Funktionen einführen, um digitale Kunden anzuziehen und mit Hilfe seines Partnerschafts-Ökosystems weiter zu expandieren. Darüber hinaus soll das Produktangebot für Consumer und SME erweitert werden, zum Beispiel durch das Kartengeschäft mit maßgeschneiderten Funktionen. Gleichzeitig werden unrentable Produkte und Dienstleistungen aus dem Angebot genommen.
Die Marketingfähigkeiten sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Säule und werden weiter verbessert und verfeinert. All dies soll ein weiteres nachhaltiges und profitables Wachstum des Fokusgeschäftsbereichs sicherstellen, wobei die umsichtigen Kreditvergabekriterien beibehalten werden.
Zusätzlich zu den Wachstumsinitiativen in den Fokussegmenten Consumer und SME evaluierte Addiko im Jahr 2023 eine mögliche geografische Expansion in einen neuen CESEE-Markt, um die digitale Plattform der Gruppe zu nutzen und die Skalierbarkeit langfristig weiter zu erhöhen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Bewertung entschied sich Addiko für die Ausweitung seines digitalen Geschäftsmodells auf den rumänischen Markt.
2.2. Zweite Säule: Operative Exzellenz & Digitales
Die zweite Säule des Beschleunigungsprogramms ist auf Operative Excellenz & Digitales ausgerichtet, um eine weitere E2E-Optimierung der Kernprozesse in der gesamten Gruppe zu erreichen.
Im Laufe des Jahres 2023 hat Addiko einen „Operational Excellence“-Stream eingerichtet, der darauf abzielt, die schnellsten Konto- und Kreditprozesse im Privatkunden- und SME-Geschäft zu schaffen, indem Back-Office-Excellence etabliert wird, die fintech-orientierte, hoch automatisierte und „hands-free“-Prozesse ermöglicht.
Addikos Fokus liegt auf dem Kundenerlebnis. Das bedeutet ein erstklassiges Kundenerlebnis in den Fokusbereichen und bei den jeweiligen Produkten - unabhängig davon, welchen Vertriebskanal die Kunden nutzen -, sowie eine kundenorientierte Kultur und Innovation bei wichtigen End-to-End-Prozessen. Ergänzt wird dies durch die Einführung neuer digitaler Lösungen und die Automatisierung von Back-Office-Aufgaben, die im Laufe der Jahre Effizienzsteigerungen ermöglichen.
Einige der neuen digitalen Angebote, die im Laufe des Jahres 2023 eingeführt wurden, betreffen die folgenden Initiativen:
  • Evolutionäres Upgrade der bestehenden digitalen Lösung für die Filialen, um ein durchgängiges digitales Kundenerlebnis zu bieten, das den Besuch von physischen Filialen überflüssig macht, soweit dies rechtlich möglich ist. Dieses Upgrade wurde bereits in Kroatien eingeführt und wird demnächst auch in andere Ländern ausgerollt.
  • Straffung des Kreditantragsprozesses, was zu einer Verkürzung der Zeit bis zur Auszahlung und einer entsprechenden Verbesserung des Alleinstellungsmerkmals von Addikos führte. Dies wiederum ermöglichte es der Gruppe, Preiserhöhungen für Kredite durchzusetzen, die über dem Marktdurchschnitt liegen.
Darüber hinaus hat Addiko seine Business-Intelligence-Berichtssysteme erheblich verbessert. Dies hilft der Gruppe, ihre Kunden besser zu verstehen und die Vorteile zu nutzen, wie z.B. die Feinabstimmung von Produkten und Dienstleistungen zum Vorteil des Kunden und der Bank.
2.3. Dritte Säule: Best-in-Class Risiko Management
Die dritte Säule des Beschleunigungsprogramms ist das klare Ziel, im Risikomanagement Best-in-Class zu werden. Addiko ist davon überzeugt, dass das Ziel, die beste Spezialbank für Consumer und SME in CSEE zu werden, auch bedeutet, beim Management der damit verbundenen Risiken überlegen zu sein. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage und der stetigen digitalen Entwicklung erkennt Addiko die zunehmende Bedeutung von Datenmanagement und Analytik im Bereich des Risikomanagements an.
Im Laufe des Jahres 2023 führte die Gruppe erfolgreich eine neue und umfassende Plattform für die Risikoberichterstattung in der gesamten Gruppe ein, wodurch die Möglichkeiten zur Steuerung und zum Management von Risiken auf gruppenweiter Basis weiter verbessert wurden. Darüber hinaus startete Addiko ein Projekt zur Effizienz des Inkassos, um zusätzliches Verbesserungspotenzial in diesem Bereich zu evaluieren. Die laufenden Initiativen zur Verringerung der notleidenden Kredite, die im Rahmen des Transformationsprogramms in der zweiten Jahreshälfte 2022 gestartet wurden, ermöglichten eine weitere Verringerung des notleidenden Exposures auf ein Allzeittief im Jahr 2023.
Addiko wird weiter in seine IT-Systeme investieren, um ein skalierbares und automatisiertes modernes Underwriting-, Überwachungs- und Berichtsumfeld zu schaffen. Addiko wird sich auch weiterhin auf ein effektives NPE-Management konzentrieren, um Mehrwert für die Bank zu schaffen.
3. Business Updates
3.1. Marketingaktivitäten im Jahr 2023
Im Jahr 2023 bestand die Hauptaufgabe des Marketings darin, die Kundenakquise voranzutreiben und gleichzeitig das Image und den Bekanntheitsgrad von Addiko als die Spezialbank für schnelle Kredite, die jederzeit und überall verfügbar ist, weiter zu stärken.
Dank des beliebten 3D-animierten Markencharakters Oskar konnte Addiko Marken- und Produktbotschaften auf effiziente und differenzierende Weise vermitteln, die auf jeden der sechs CSEE-Märkte zugeschnitten waren. In über 80 Kampagnen, die im Jahr 2023 auf allen Medienkanälen - von TV, Radio, Out-of-Home bis hin zu sozialen Netzwerken und dem breiten Ökosystem der Online-Medien - durchgeführt wurden, lieferte Addiko transparente und verständliche Informationen über seine Produkte.
Die wichtigste Branding-Initiative war eine neue Imagekampagne, die in der Region unter dem Motto „no time“ (keine Zeit) durchgeführt wurde. Sie wurde auf dynamische, modulare und kreative Weise umgesetzt und stärkt das Image von Addiko als ungewöhnlich schnelle und zugängliche Bank auf dem Markt.
Zu den Highlights der Produktkommunikation gehörten:
  • Einführung der Kampagne „Der Postbote“ in Kroatien, die die einzigartige Möglichkeit ankündigte, die Unterzeichnung der Dokumente mit Hilfe eines Kurierdienstes von zu Hause aus zu erledigen.
  • Einführung der Kampagne „Unwiderstehliches Angebot“ in mehreren Märkten, die den Kunden eine rekordverdächtig kurze Rückmeldung (Zeit bis zur Entscheidung) auf ihre Kreditanträge verspricht, mit konkreten Vorteilen im Falle einer Nichteinhaltung (Antwort in 30 Minuten oder kostenlose erste Rate).
  • Förderung der nahtlosen Kreditvergabe am PoS, die in über 300 Geschäften in Serbien möglich ist und innerhalb von 15 Minuten genehmigt wird, wobei nur der Personalausweis des Kunden vorgelegt werden muss.
  • Angebot von Autokrediten am PoS in Bosnien & Herzegowina.
  • Verschiedene Kampagnen in Zusammenarbeit mit Mastercard, wie z.B. Shopping Weekend Rabattaktionen in Bosnien & Herzegowina.
  • Förderung der einzigartigen und bequemen Kleinkredite in Bosnien & Herzegowina, für deren Beantragung lediglich ein Ausweisdokument erforderlich ist.
Nach den neuesten Messungen des Brand Trackers stieg die „Spontaneous Awareness“ von Addiko in allen Märkten im Durchschnitt um 10% im Vergleich zum Vorjahr, während die Erwägung zum Abschluss eines Schnellkredits im Durchschnitt um 17% zunahm. Verstärkte Kreativität und Storytelling rund um die Kundenbedürfnisse mit Hilfe des Markencharakters Oskar haben die „Advertising Awareness“ im Durchschnitt um 10% gesteigert.
Im Einklang mit dem Acceleration Program stand das Jahr 2023 auch im Zeichen von Marktforschung im Zusammenhang mit Marketingaktivitäten und Prozessoptimierung durch zwei Schlüsselinitiativen: Kundensegmentierungsforschung in Slowenien, Kroatien und Serbien, um datengesteuerte Marketingentscheidungen und eine präzisere Zielgruppenansprache zu ermöglichen, sowie der Ausbau des digitalen Marketingteams, um internes Wissen aufzubauen und eine verbesserte zentrale Steuerung der digitalen Marketingaktivitäten zu ermöglichen.
Um die Effizienz der Medienausgaben zu verbessern, wurde eine Modellierung des Medienmixes für Kroatien, Slowenien und Serbien durchgeführt, um zu verstehen, wie verschiedene Teile des Medienmixes in Synergie mit externen Variablen zu unterschiedlichen Produktanwendungen und -angeboten führen, was die Grundlage für eine weitere Optimierung der Medienstrategie für das Jahr 2024 bildet.
3.2. Expansion nach Rumänien
Im Jahr 2023 evaluierte Addiko eine mögliche geografische Expansion in einen neuen CESEE-Markt und identifizierte eine Reihe von Chancen auf dem rumänischen Markt aufgrund der positiven Entwicklung der makroökonomischen Trends, der geringen Verschuldung, des stabilen Bankensektors und einer Gesetzgebung, die digitale Geschäfte erleichtert. Die Verschuldung der privaten Haushalte im Verhältnis zum BIP von nur 35% verdeutlicht den niedrigen Verschuldungsgrad des Landes, der die Möglichkeit bietet, die Kreditvergabe auszuweiten. Rumänien, ein EU-Markt, ist einer der am dichtesten besiedelten Märkte in der CESEE-Region - ca. 18,8 Millionen Menschen - mit einer hohen Akzeptanz des digitalen Bankwesens in den letzten Jahren, was darauf hindeutet, dass die Addiko Gruppe hier gut expandieren kann.
Das Angebot für Privatpersonen in Rumänien wird unbesicherte Privatkredite umfassen, gefolgt von Termineinlagen und Sparkonten, die über digitale Kanäle angeboten werden. Da der rumänische Markt allein eine ähnliche Bevölkerungszahl aufweist wie alle CSEE-Länder in denen Addiko derzeit sein Bankennetzwerk betreibt, wird erwartet, dass die Expansion der Gruppe langfristig eine weitere Skalierbarkeit ermöglicht.
Addiko plant eine umsichtige Vorgehensweise für den Eintritt in den neuen Markt Rumänien, um ein Gleichgewicht zwischen den erforderlichen Investitionen, den eingegangenen Risiken und einem akzeptablen Zeitrahmen für die Erzielung wertsteigernder Erträge zu gewährleisten. Aus diesem Grund plant die Gruppe die Anwendung eines Stufenprinzips, um eine maximale Wirkung zu erzielen, während gleichzeitig Anpassungen in den Geschäftspraktiken und die volle Nutzung der bestehenden Fähigkeiten innerhalb der Gruppe ermöglicht werden.
Die bestehende Plattform und die Geschäftspraktiken, die digitale Infrastruktur und das Know-how im Risikomanagement bilden die Grundlage für eine solche rein digitale Expansion nach Rumänien. Das europäische System des Passportings wurde als beste Lösung und erste Wahl für den Aufbau eines effizienten Geschäftsmodells mit begrenzten Investitionen gewählt.
Nach einer ausführlichen betrieblichen, technischen, regulatorischen, digitalen und geschäftlichen Bewertung kam man zu dem Schluss, unter der grenzüberschreitenden Lizenz der Addiko Bank Slowenien in den rumänischen Markt einzutreten.
3.3. Schweizer Franken Kredite: Ende der Verjährungsfrist und aktueller Stand
Seit 2012 sind Addiko und sieben weitere Großbanken in der Republik Kroatien Gegenstand von Sammel- und Einzelklagen im Zusammenhang mit Schweizer Franken-Verbraucherkreditverträgen. Der Verbraucherverband und Einzelpersonen haben ihre Ansprüche mit der Behauptung geltend gemacht, dass die Rechte der Verbraucher in Bezug auf Vertragsklauseln in Schweizer Franken-Krediten zwischen 2003/2004 und 2008 verletzt wurden. Seit dem Jahr 2008 werden keine neuen Darlehen in Schweizer Franken mehr ausgezahlt.
Die Konvertierung von Schweizer-Franken-Krediten, die 2015 durch die Änderungen der lokalen Vorschriften erforderlich wurde, hat Kreditnehmer von Schweizer Franken-Krediten in die gleiche Lage versetzt, in der sie sich befunden hätten, wenn ihre Kredite von Anfang an auf Euro lauteten.
Im Laufe des Jahres 2023 hat Addiko einen Anstieg der Rückstellungen zu verzeichnen, die eine gestiegene Anzahl an anhängigen Gerichtsverfahren reflektiert, die von Kunden eingeleitet wurden, die ihre Kredite nicht gemäß den im Jahr 2015 erlassenen geltenden Vorschriften konvertiert haben (nicht konvertierte Fälle).
Da die Frist für die Einreichung neuer Ansprüche durch Kunden am 14. Juni 2023 ablief, verfügt Addiko nunmehr über mehr Klarheit in Bezug auf die Gesamtzahl potenzieller Fälle. Die Gruppe hat im 4. Quartal 2023 eine Vergleichsstrategie für nicht konvertierte Fälle aufgesetzt, um die Lösung dieser Fälle zu ermöglichen.
Trotz der inhärenten Unwägbarkeiten bei der Schätzung des zukünftigen Ausgangs von Gerichtsverfahren erwartet Addiko, dass zukünftige Entwicklungen von nicht konvertierten Fällen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Kapitaladäquanz haben werden.
In Bezug auf die Klagen von Kunden, die ihre Kredite gemäß den 2015 erlassenen Gesetzen konvertiert haben, vertrat das Oberste Gericht Kroatiens im Dezember 2022 die Auffassung, dass die Verbraucher nur Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung in Höhe der Verzugszinsen auf überhöhte Zahlungen (falls vorhanden) haben, die bis zur Konvertierung der an den Schweizer Franken gebundenen Kredite in EUR gebundene Kredite im Jahr 2015 geleistet wurden. Diese nicht verbindliche Auffassung wurde jedoch nicht vom Register für gerichtliche Praxis des Obersten Gerichtshofs geprüft.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Oberste Gerichtshof die Anhänge für umgewandelte Fälle für gültig erklärt hat (März 2020) und dass der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden hat, dass Entschädigungsansprüche konvertierter Kunden nicht auf die Richtlinie 93/13 gestützt werden können (Mai 2022), ist Addiko der Ansicht, dass künftige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zu konvertierten Krediten in einem Umfeld, das von Rechtssicherheit geprägt ist und in dem die von den höchsten Gerichten des Landes geschaffenen Präzedenzfälle, insbesondere in Bezug auf konvertierte Fälle, beibehalten werden, nicht zu wesentlichen zusätzlichen Rückstellungen über die zum 31. Dezember 2023 vorgesehenen Beträge hinaus führen sollten.

3.4. SREP-Beschluss 2023
Am 30. November 2023 erhielt die Addiko Bank AG den endgültigen SREP-Beschluss (Supervisory Review and Evaluation Process) des Prozesses 2023, wonach die Säule-2-Anforderung (P2R) unverändert bei 3,25% bleibt und die Säule-2-Leitlinie (P2G) von 3,25% auf 3,00% gesenkt wurde. Der neue SREP-Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2024.
Gemäß § 8 der Kapitalpufferverordnung 2021 in der von der FMA am 21. Dezember 2022 veröffentlichten Fassung unterliegt Addiko aufgrund des systemischen Konzentrationsrisikos einem Systemrisikopuffer (SyRB) von 0,5% auf konsolidierter Ebene. Der SyRB wird ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 schrittweise um 0,25 Prozentpunkte erhöht und erreicht ab dem 1. Januar 2024 die volle Höhe. Addiko kann der Argumentation hinsichtlich des systemischen Konzentrationsrisikos nicht folgen und hat daher eine Beschwerde gegen die FMA-Verordnung zum SyRB beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird bis Anfang März 2024 erwartet. Details zur Kapital- und Liquiditätsausstattung werden in Kapitel 5 dargestellt.
3.5. Aktienrückkauf
Der Vorstand der Addiko Bank AG hat am 6. April 2023 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG Gebrauch zu machen und das Aktienrückkaufprogramm 2023 zu starten. Die voraussichtliche Dauer des Aktienrückkaufprogramms 2023 ist vom 11. April 2023 bis längstens 29. März 2024. Das geplante Volumen umfasst bis zu 350.000 Aktien, was rund 1,3% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht, mit einem maximalen Gegenwert von EUR 3.205.625. Zweck des Rückkaufs ist es, die Aktien Mitarbeitern, Führungskräften und Mitgliedern des Vorstands der Addiko Bank AG oder mit ihr verbundener Unternehmen im Rahmen des variablen Vergütungsplans anzubieten.
Zwischen 11. April und 31. Dezember 2023 wurden insgesamt 152.029 Aktien ausschließlich über die Wiener Börse zu einem Durchschnittskurs von EUR 12,98 zurückgekauft. Zusammen mit 47.633 eigenen Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 zurückgekauft wurden, und unter Ausschluss von 32.828 eigenen Aktien, die in den Jahren 2022 und 2023 an den Vorstand ausgegeben wurden, hält Addiko zum 31. Dezember 2023 insgesamt 166.884 eigene Aktien (das entspricht 0,8558% des Grundkapitals) zu einem Durchschnittskurs von EUR 12,74. Weitere Informationen über das Aktienrückkaufprogramm finden Sie auf der Website der Addiko Bank AG https://www.addiko.com/sharebuyback.
3.6. Rating
Am 7. August 2023 hat Fitch Ratings der Addiko Bank AG erstmals ein Long-Term Issuer Default Rating (IDR) von 'BB' und ein Viability Rating (VR) von 'bb' vergeben. Der Ausblick in Bezug auf das Long-Term IDR ist stabil. Gleichzeitig beendete die Addiko Bank AG das Vertragsverhältnis zu Moody's Investors Service (ba2 Baseline Credit Assessment), wodurch das entsprechende Rating aus geschäftlichen Gründen zurückgezogen wurde. Weitergehende Informationen finden Sie auf https://www.addiko.com/de/ratings/.

4. Wirtschaftliche Entwicklung der Gruppe
4.1. Überblick über die finanzielle Entwicklung
  • Operatives Ergebnis vor Wertminderungen und Rückstellungen stieg um 41,1% auf EUR 103,9 Mio. gegenüber EUR 73,6 Mio. im Vorjahr
  • Betriebsaufwendungen blieben unterhalb der Guidance
  • Risikokosten bei 0,3% oder EUR 11,8 Mio. gegenüber EUR 15,4 Mio. im Vorjahr
  • NPE-Quote auf historisch niedrigem Niveau von 2,0% (JE22: 2,4%) mit erhöhter NPE-Deckung bei 80,9% (JE22: 75,4%)
  • Return on average Tangible Equity stieg auf 5,5% (JE22: 3,4%)
  • Gewinn je Aktie von EUR 2,12 im Jahr 2023 gegenüber EUR 1,32 im Vorjahr
  • Dividendenvorschlag in Höhe von von EUR 1,26 je Aktie an die HV 2024
Das Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 41,1 Mio. (2022: EUR 25,7 Mio.) spiegelt die starke Geschäftsentwicklung, erfolgte Zinsanpassungen, Rückstellungen für Rechtsansprüche und relativ geringe Kreditverluste wider. Die Aufwendungen für Kreditausfälle beliefen sich auf EUR 11,8 Mio. oder 0,3% der Risikokosten (2022: EUR 15,4 Mio.).
Der Anteil der beiden Fokussegmente Consumer und SME am Bruttokreditbestand erhöhte sich von 82,4% (2022) auf 86,5%. Das gesamte Kunden-Brutto-Kreditbuch wuchs auf EUR 3,49 Mrd. im Vergleich zu EUR 3,29 Mrd. Ende 2022, während die Nicht-Fokusbereiche sowie ertragsschwache mittelgroße SME-Kredite weiter reduziert wurden. Der Gesamtbestand an Krediten im Fokusbereich wuchs um 11% gegenüber dem Vorjahr, wobei das Fokus-Portfolio ohne die mittelgroßen SME-Kredite sogar um 15% zunahm.
Das Nettozinsergebnis stieg deutlich um 29,2% auf EUR 228,0 Mio. (2022: EUR 176,4 Mio.) mit einer verbesserten Nettozinsmarge (NIM) von 3,75% (2022: 2,98%). Der Provisionsergebnis verringerte sich im Jahresvergleich um 7,4% auf EUR 67,1 Mio. (2022: EUR 72,5 Mio.), was hauptsächlich auf entgangene Einnahmen aus Fremdwährungstransaktionen (FX&DCC) in Kroatien nach der Einführung des Euro am 1. Januar 2023 zurückzuführen war. Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen als Folge der deutlich erhöhten Inflation auf EUR 178,6 Mio. (2022: EUR 168,0 Mio.). Die Cost/Income Ratio verbesserte sich weiter auf 60,5% (2022: 67,5%).
Die NPE-Quote liegt mit 2,0% (JE22: 2,4%) auf einem historisch niedrigen Niveau, bei einer verbesserten NPE-Deckung von 80,9% (JE22: 75,4%). Die NPE-Quote auf On-Balance Loans lag bei 2,8% (JE22: 3,3%), basierend auf einem Non-Performing Exposure (NPE) von EUR 138,0 Mio. (JE22: EUR 163,2 Mio.).
Die CET1-Quote lag bei 20,4% (JE22: fully-loaded 20,0%). Seit dem 1. Januar 2023 gibt es aufgrund des Auslaufens der IFRS 9- und Artikel 468 CRR (EU 2020/873)-Übergangsregeln keinen Unterschied mehr zwischen der Kapitalquote auf Übergangsbasis und der Kapitalquote fully-loaded.

4.2. Ergebnisentwicklung
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
(abs)
(%)
Nettobankergebnis
295,2
248,9
46,2
18,6%
Nettozinsergebnis
228,0
176,4
51,6
29,2%
Provisionsergebnis
67,1
72,5
-5,4
-7,4%
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
0,4
1,9
-1,5
-78,6%
Sonstiges betriebliches Ergebnis
-13,1
-9,2
-3,9
42,5%
Betriebserträge
282,5
241,6
40,9
16,9%
Allgemeine Verwaltungskosten
-178,6
-168,0
-10,6
6,3%
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
103,9
73,6
30,3
41,1%
Übriges Ergebnis
-44,7
-27,0
-17,7
65,4%
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-11,8
-15,4
3,7
-23,8%
Ergebnis vor Steuern
47,4
31,2
16,3
52,2%
Steuern auf Einkommen
-6,3
-5,5
-0,9
15,9%
Ergebnis nach Steuern
41,1
25,7
15,4
59,9%
Das Nettobankergebnis verbesserte sich in 2023 um EUR 46,2 Mio. auf EUR 295,2 Mio.
Das Nettozinsergebnis stieg deutlich um EUR 51,6 Mio. aufgrund des Geschäfts in den Fokusbereichen Consumer und SME sowie mit Erträgen im Zusammenhang mit Liquiditätsmanagement und Treasury. Das Consumer-Segment verzeichnete höhere laufende Zinserträge in Höhe von EUR 13,7 Mio. aufgrund eines höheren Kreditvolumens (Anstieg um EUR 171,9 Mio.) im Vergleich zu 2022, indem der Margenaufschlag gegenüber etablierten Banken beibehalten und weiter ausgebaut wurde. Der Anstieg im SME-Segment in Höhe von EUR 24,6 Mio. war sowohl auf ein höheres Kreditvolumen (EUR +122,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr) als auch auf deutlich gestiegene Kreditzinsen (+160 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr auf Basis des einfachen Durchschnitts) zurückzuführen, die durch die Änderung der Marktzinsen in den meisten Märkten sowie durch Neugeschäft zu höheren Zinssätzen und die Zinsanpassungen des variablen Kreditbestands unterstützt wurden. Darüber hinaus wurden die Zinserträge durch EUR 25,7 Mio. aus Barguthaben bei Zentralbanken und EUR 10,9 Mio. aus Anlagen in Schuldtiteln positiv beeinflusst, was das veränderte Zinsumfeld widerspiegelt. Die laufenden Zinserträge aus dem Nicht-Fokus-Segment blieben stabil, wobei der Anstieg des Zinsniveaus den absichtlich beschleunigten Abbau des Nicht-Fokus-Kreditportfolios überkompensierte (Rückgang um EUR 112,7 Mio. gegenüber dem Vorjahr). Auf der Passivseite stiegen die Zinsaufwendungen um EUR 30,2 Mio., was sowohl auf das höhere Volumen an Kundeneinlagen (EUR 73,4 Mio. mehr als im Vorjahr) als auch auf das veränderte Marktumfeld (Zinssatzerhöhung um 123 Basispunkte) zurückzuführen war. Während das Volumen der Termineinlagen um EUR 352,5 Mio. zunahm, sank das Volumen der Sichteinlagen um EUR 271,3 Mio. (Zinssatzerhöhung um 8 Basispunkte).
'Please unpack the Result.zip and reopen this file.'Ergebnis nach Steuernder Addiko Gruppe - Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr (in EUR Mio.):
Das Provisionsergebnis verringerte sich 2023 auf EUR 67,1 Mio. (2022: EUR 72,5 Mio.), was vor allem auf den Rückgang der Erträge aus FX&DCC infolge der Einführung des Euro in Kroatien ab 1. Januar 2023 zurückzuführen ist, während die Erträge aus dem Kartengeschäft sowie aus Konten und Kontopaketen gestiegen sind.
Die Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten beliefen sich auf EUR 0,4 Mio., die aus Devisen- und damit verbundenen Handelsaktivitäten resultierten, verglichen mit EUR 1,9 Mio. in 2022. Es wurden keine Erträge aus der Veräußerung von Schuldtiteln, die mit FVTOCI bewertet wurden, erfasst. Dies steht im Einklang mit der in 2022 eingeführten Treasury-Strategie, überschüssige Liquidität in langfristige und hochwertige Staatsanleihen zu investieren, mit der Absicht, diese bis zur Fälligkeit zu halten, um die Rendite zu steigern.
Das sonstige betriebliche Ergebnis als Summe der sonstigen betrieblichen Erträge und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierte sich um EUR -3,9 Mio. von EUR -9,2 Mio. im Jahr 2022 auf EUR -13,1 Mio. in 2023. Diese Position umfasste die folgenden wesentlichen Posten:
  • Aufwendungen für die Einlagensicherung in Höhe von EUR -7,1 Mio. (2022: EUR -6,5 Mio.).
  • Geringere aufsichtsrechtliche Aufwendungen aus dem Sanierungs- und Abwicklungsfonds in Kroatien und Slowenien in 2023 von EUR -0,2 Mio. (2022: EUR -0,6 Mio.).
  • Bankenabgaben und sonstigen Steuern stiegen in 2023 auf EUR -4,6 Mio. (2022: EUR -3,8 Mio.), davon beziehen sich EUR -1,9 Mio. (2022: EUR -1,7 Mio.) auf Bankenabgaben von EZB, SRB und lokalen Aufsichtsbehörden.
  • Bildung von Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von EUR -1,4 Mio. (JE22: EUR 0,0 Mio.), die aus dem Operational Excellence Stream resultieren, das Verbesserungen der operativen Plattform insgesamt, die Optimierung und Automatisierung von Back Office-Prozessen sowie ein weiter verbessertes Kreditrisiko-Betriebsmodell umfasst.
  • Die Gewinne aus dem Verkauf von nicht-finanziellen Vermögenswerten, die aus der Veräußerung von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Immobilien resultieren, verringerten sich auf EUR 1,0 Mio. (JE22: EUR 2,7 Mio.).
  • Darüber hinaus enthielt das sonstige betriebliche Ergebnis im Jahr 2022 den positiven Effekt aus der Auflösung von Rückstellungen für Steuerstreitigkeiten in Höhe von EUR 0,8 Mio., der aus dem positiven Ausgang eines Immobiliensteuerstreits resultierte. Im Jahr 2023 waren keine vergleichbaren Effekte zu verzeichnen.
Die Allgemeine Verwaltungsaufwendungen stiegen von EUR -168,0 Mio. in 2022 auf EUR -178,6 Mio. in 2023:
  • Der Personalaufwand stieg im Berichtszeitraum um EUR -8,9 Mio. auf EUR -97,8 Mio. Die Erhöhung ist hauptsächlich auf inflationsbedingte Gehaltsanpassungen sowie steigende Bonuszahlungen, auch im Zusammenhang mit der gestiegenen Ertragslage der Gruppe, zurückzuführen.
  • Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen um EUR -1,8 Mio. auf EUR -63,5 Mio. Der Anstieg war auf Vorlaufkosten i.Z.m. der geplanten Expansion nach Rumänien sowie auf inflationsbedingte Anpassungen der Kostenbasis zurückzuführen.
  • Die Abschreibungen verringerten sich um EUR 0,1 Mio. auf EUR -17,3 Mio.
Trotz des Anstiegs der Betriebsaufwendungen führten die deutlich höheren Nettobankerträge zu einer Verbesserung des Kosten-Ertrags-Verhältnisses von 67,5% auf 60,5%.
Das übrige Ergebnis in Höhe von EUR -44,7 Mio. (2022: EUR -27,0 Mio.) wurde hauptsächlich durch kreditbezogene und portfoliobasierte Rückstellungen für erwartete Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken lautenden Krediten in Kroatien beeinflusst. Der Anstieg spiegelt die Aktualisierung der der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen auf der Grundlage des regelmäßigen Backtesting-Prozesses, wobei die Änderung hauptsächlich auf einen höheren Zustrom von Fällen kurz vor dem Ende der Verjährungsfrist im Juni 2023 im Vergleich zur geschätzten Zahl der erwarteten Ansprüche für nicht konvertierte Kredite in Kroatien zurückzuführen ist. Trotz der inhärenten Unsicherheiten bei der Schätzung der künftigen Ergebnisse von Gerichtsverfahren werden in den Folgejahren nach Ablauf der Verjährungsfrist im Juni 2023 keine wesentlichen Änderungen bei den nicht konvertierten Fällen erwartet.
Zusätzlich zu den Klagen aus Schweizer-Franken-Krediten in Kroatien verbuchte Addiko weitere einmalige Aufwendungen, welche auf folgende Sachverhalte zurückzuführen sind:
  • Im Jahr 2023 führte die serbische Regierung eine Obergrenze für die Zinssätze ein, die für bestimmte Wohnbaukredite an Kunden gelten. Dies löste die Erfassung von Änderungsverlusten gemäß IFRS 9 aus.
  • In Bosnien & Herzegowina wurden beide Tochtergesellschaften sowie alle anderen lokalen Banken im Jahr 2023 einer Mehrwertsteuer-Überprüfung unterzogen, wobei der Schwerpunkt der Kontrolle auf der Behandlung von Kartentransaktionen und allen damit verbundenen Dienstleistungen von VISA/MasterCard/American Express. Seit der Verabschiedung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer in Bosnien & Herzegowina im Jahr 2006 herrschte im Markt die Auffassung, dass Kartentransaktionen als Finanzdienstleistungen zu behandeln sind und daher von der Mehrwertsteuer befreit sind – was bisher auch von der lokalen Steuerbehörde akzeptiert wurde. Infolge dieser jüngsten Überprüfungen vertrat die Steuerbehörde überraschenderweise einen anderen Standpunkt und behauptete, dass solche Dienstleistungen doch der Mehrwertsteuer unterliegen. Addiko hat zusammen mit anderen Banken rechtliche Schritte gegen die Steuerbehörde angestrengt. Nichtsdestotrotz werden Rückstellungen gebildet, um die festgestellten Risiken abzudecken.
  • In Slowenien gab die Nationalbank im Jahr 2023 zusätzliche Hinweise zur Behandlung vorzeitiger Kreditrückzahlungen („Lexitor-Fall“), was die Banken trotz der unklaren Rechtslage zu bestimmten Verhaltensweisen zwang. Darüber hinaus änderte sich in Slowenien im Jahr 2023 die Gerichtspraxis in Bezug auf Schweizer-Franken-Fälle zu Ungunsten der Banken. Die veränderten Umstände führten, wenn auch in einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen, zur Bildung von zusätzlichen Rückstellungen.
  • Im Zusammenhang mit kundenbezogenen Fällen von operationellem Risiko in Slowenien und Serbien wurden Aufwendungen erfasst.
Die Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte beliefen sich im Jahr 2023 auf EUR -11,8 Mio., ein Rückgang um EUR 3,7 Mio. im Vergleich zu 2022 (EUR -15,4 Mio.). Im Jahr 2023 führte Addiko eine Überprüfung mehrerer Ausfallwahrscheinlichkeits- (PD) und Verlustquotenmodelle (LGD) sowie eine Aktualisierung der für die PD-Berechnung verwendeten makroökonomischen Daten durch. Da das im vorangegangenen Zeitraum gebuchte Post Model Adjustment (PMA) eingeführt wurde, um den Unsicherheiten, insbesondere in Bezug auf das zukünftige makroökonomische Umfeld, Rechnung zu tragen, und die Modelle nun mit den neuesten makroökonomischen Eingabedaten aktualisiert wurden und auch die erwartete Volatilität des makroökonomischen Umfelds teilweise zurückgegangen ist, hat Addiko den Betrag der gebuchten PMA auf EUR 6,5 Mio. (JE22: EUR 20,7 Mio.) gesenkt, die vollständig in den einzelnen Addiko-Einheiten gebucht wurden.
Die Steuern auf Einkommen stiegen in 2023 auf EUR -6,3 Mio., verglichen mit EUR -5,5 Mio. in 2022. Diese Entwicklung spiegelt im Wesentlichen das höhere Ergebnis vor Steuern im Vergleich zu 2022 wider, welche zum Teil durch die positive Auswirkung der Neubewertung der latenten Steueransprüche auf bestehende Verlustvorträge kompensiert wurde. Diese steht im Zusammenhang mit dem in Slowenien zukünftig angehobenen Körperschaftsteuersatz. Der effektive Steuersatz reduzierte sich zwar von 17,6% auf 13,4%, jedoch stieg dieser ohne die Bewertung latenter Steuern auf bestehende steuerpflichtige Verluste in beiden Berichtszeiträumen von 17,6% (2022) auf 18,6% (2023).
Insgesamt stieg das Ergebnis nach Steuern im Jahr 2023 deutlich um 59,9% auf EUR 41,1 Mio. (2022: EUR 25,7 Mio.).
4.3. Entwicklung der Bilanz
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
(abs)
(%)
Zahlungsmittelbestand
1.254,5
1.382,9
-128,4
-9,3%
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
29,5
22,8
6,7
29,4%
Kredite und Forderungen an Kreditinstitute
66,6
89,2
-22,5
-25,3%
Kredite und Forderungen an Kunden
3.489,2
3.292,7
196,5
6,0%
Investitionswertpapiere
1.178,6
1.061,6
117,0
11,0%
Materielle Vermögenswerte
57,6
61,6
-4,0
-6,5%
Immaterielle Vermögenswerte
23,3
24,5
-1,1
-4,7%
Ertragsteueransprüche
36,8
42,4
-5,6
-13,2%
Laufende Ertragsteueransprüche
1,7
5,4
-3,7
-68,7%
Latente Ertragsteueransprüche
35,1
37,0
-1,9
-5,1%
Sonstige Vermögenswerte
14,0
17,1
-3,2
-18,5%
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
1,3
1,6
-0,3
-17,8%
Vermögenswerte gesamt
6.151,5
5.996,4
155,1
2,6%
Die Bilanz der Addiko Gruppe weist weiterhin eine einfache und solide zinstragende Aktiva-Struktur auf: 57% der Aktiva bestehen aus Kundenkrediten, von denen der Großteil zu den Fokusbereichen gehört. Darüber hinaus bestand ein erheblicher Teil der verbleibenden Aktiva aus Barreserven und hoch bewerteten Plain-Vanilla-Schuldtiteln, die sich vorwiegend auf Staatsanleihen der CESEE-Länder bezogen.
Die Barreserve verringerte sich 2023 auf EUR 1.254,5 Mio. (JE22: EUR 1.382,9 Mio.) und hielt damit eine solide Liquiditätsposition aufrecht. Die Reduktion zum Vorjahr ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Umschichtungen von kurzfristigen Guthaben bei Zentralnotenbanken in längerfristige festverzinsliche Wertpapiere vorgenommen wurden.
Die Kredite undForderungen an Kreditinstitute verringerten sich um EUR -22,6 Mio. auf EUR 66,6 Mio. (JE22: EUR 89,2 Mio.), was auf die Einführung des Euro in Kroatien und die Verringerung der Barsicherheiten zurückzuführen ist, die der kroatischen Zentralbank während der Vorbereitungsphase der Euro-Einführung zur Verfügung gestellt werden mussten.
Die Kredite und Forderungen an Kunden stiegen um EUR 196,5 Mio. auf EUR 3.489,2 Mio. (JE22: EUR 3.292,7 Mio.). Die Entwicklung stand im Einklang mit der Strategie von Addiko, den beschleunigten Wandel in der Geschäftszusammensetzung von margenschwächeren Krediten im Bereich von Large Corporates, Public Finance und Mortgages hin zu höherwertigem Kreditgeschäft in den Fokus-Segmenten Consumer und SME weiter voranzutreiben. Infolge der im Rahmen des Transformationsprogramms gestarteten Aktivitäten und weiterer Initiativen im Rahmen des Acceleration Program setzten die Fokussegmente ihren Wachstumskurs fort und stiegen um EUR 294,5 Mio. auf EUR 3.016,7 Mio. (JE22: EUR 2.722,2 Mio.), was einem Anteil von 86,5% an den gesamten Bruttoforderungen an Kunden entspricht (JE22: 82,4%). Die Nicht-Fokus-Segmente verringerten sich planmäßig um EUR 112,7 Mio. auf EUR 468,9 Mio. zum Jahresende 2023 (JE22: EUR 581,6 Mio.).
Die Wertpapiere stiegen von EUR 1.061,6 Mio. in 2022 auf EUR 1.178,6 Mio. in 2023. Die Investitionen erfolgen überwiegend in Staatsanleihen mit hohem Rating und Investment Grade, die hauptsächlich von Regierungen der CESEE-Region begeben werden. Im Einklang mit der neuen Treasury-Strategie, die im 2. Quartal 2022 umgesetzt wurde, wurden alle neuen Veranlagungen der Konzernunternehmen innerhalb der EU in die Kategorie hold to collect gewidmet, die im Berichtszeitraum von EUR 182,2 Mio. auf EUR 447,9 Mio. anstieg.
Die Ertragssteueransprüche reduzierten sich auf EUR 36,8 Mio. (JE22: EUR 42,4 Mio.), wovon EUR 12,8 Mio. auf latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (JE22: EUR 10,3 Mio.) entfallen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die aktiven latenten Steuern zurückzuführen, die aufgrund der Entwicklung des Marktwertes der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere (FVTOCI) gebildet wurden.
Die sonstigen Vermögenswerte reduzierten sich auf EUR 14,0 Mio. (JE22: EUR 17,1 Mio.). Diese Position umfasst aktive Rechnungsabgrenzungsposten sowie sonstige Forderungen. Die Reduktion gegenüber dem Jahresende ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Rettungserwerbe zurückzuführen.
Im Vergleich zum Jahresende 2022 konnte die Bilanzsumme der Addiko Gruppe leicht gesteigert werden und lag bei EUR 6.151,5 Mio., ein Anstieg um EUR 155,1 Mio. oder +2,6%. Das Gesamtrisiko, d.h. die risikogewichteten Aktiva einschließlich des Kredit-, Markt- und operationellem Risikos, stieg leicht auf EUR 3.653,2 Mio. (JE22: EUR 3.481,0 Mio. fully-loaded), was auf das Wachstum des Fokus-Kreditbuchs zurückzuführen ist.
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
(abs)
(%)
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
4,2
3,1
1,0
33,3%
Einlagen von Kreditinstituten
106,8
128,5
-21,7
-16,9%
Einlagen von Kunden
5.032,6
4.959,6
73,0
1,5%
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
59,3
48,8
10,6
21,6%
Rückstellungen
99,2
72,5
26,7
36,9%
Ertragsteuerverpflichtungen
4,1
0,6
3,5
>100%
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen
4,1
0,6
3,5
>100%
Sonstige Verbindlichkeiten
44,2
37,1
7,1
19,1%
Eigenkapital
801,1
746,3
54,9
7,4%
Eigenkapital und Schulden gesamt
6.151,5
5.996,4
155,1
2,6%
Die Einlagen von Kreditinstituten sanken von EUR 128,5 Mio. im Jahr 2022 auf EUR 106,8 Mio. im Jahr 2023.
Die Einlagen von Kunden blieben stabil und verzeichneten im Jahr 2023 einen leichten Anstieg um 1,5% auf EUR 5.032,6 Mio. (JE22: EUR 4.959,6 Mio.). Das solide Refinanzierungsprofil ist eine der Stärken der Gruppe, die ihre geringe Abhängigkeit von Kapitalmarktfinanzierung begründet. Rund 38% der Einlagen waren Termineinlagen, die hauptsächlich auf Euro lauten, gefolgt von Bosnien & Herzegowina Convertible Marka (BAM) und Serbischen Dinar (RSD).
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stiegen von EUR 48,8 Mio. (JE22) auf EUR 59,3 Mio. zum Jahresende 2023.
Die Rückstellungen erhöhten sich in 2023 von EUR 72,5 Mio. auf EUR 99,2 Mio. Diese Position umfasste hauptsächlich kreditbezogene und portfoliobasierte Rückstellungen im Zusammenhang mit erwarteten Gerichtsurteilen zu auf Schweizer Franken lautenden Krediten sowie Rückstellungen im Zusammenhang mit anteiligen Gebührenrückerstattungen in Slowenien bei vorzeitigen Kreditrückzahlungen („Lexitor-Fall“) und den Auswirkungen der Entscheidung der Behörde für indirekte Steuern in Bosnien & Herzegowina, ihre früheren Anweisungen rückgängig zu machen und die Mehrwertsteuer auf Kreditkartendienstleistungen rückwirkend und in Zukunft anzuwenden. Diese Bilanzposition enthielt im Jahr 2022 auch Verpflichtungen aus variablen leistungsabhängigen Boni, welche 2023 unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen werden – die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich in 2023 von EUR 37,1 Mio. auf EUR 44,2 Mio., hauptsächlich aufgrund von Abgrenzungen für erhaltene, aber noch nicht in Rechnung gestellte Dienstleistungen (JE23: EUR 42,7 Mio., JE22: EUR 36,1 Mio.) sowie aufgrund von Verbindlichkeiten für noch nicht gezahlte Gehälter und Lohnausgleichszahlungen. Weiters beinhaltet diese Position auch die Verpflichtungen aus variablen leistungsabhängigen Boni, die in der Vergangenheit unter den Rückstellungen ausgewiesen wurden.
Das Eigenkapital stieg von EUR 746,3 Mio. auf EUR 801,1 Mio., was auf das Jahresergebnis sowie auf die positive Entwicklung des sonstigen Ergebnisses (EUR 38,2 Mio.) zurückzuführen ist, die hauptsächlich die Erholung der Marktwerte und die damit verbundene Fair Value-Bewertung von Schuldtiteln, die gemäß FVTOCI-Kategorie bewertet werden, widerspiegelt. Die im Konzernabschluss ausgewiesene Klassifizierung der Schuldtitel im Geschäftsmodell hold to collect & sell in den EU-Einheiten der Gruppe und die damit verbundene Bewertung zum beizulegenden Zeitwert spiegelt nicht vollständig die neue Geschäfts- und Treasury-Strategie wider. Diese zielt darauf ab in langfristige, hochwertige Anleihen zu investieren und diese bis zur Fälligkeit zu halten, um die Rendite zu steigern. Aus diesem Grund geht Addiko davon aus, dass die mit EUR -48,6 Mio. (JE22: EUR -84,5 Mio.) negative Fair Value-Rücklage sich bis zur Fälligkeit kontinuierlich erholen wird, da die Kreditqualität hoch ist und davon ausgegangen wird, dass die Emittenten, vor allem die Regierungen der CESEE-Länder, diese Anleihen bei Fälligkeit zurückzahlen werden.
5. Kapital und Liquidität
Zum 31. Dezember 2023 bestand die Kapitalbasis der Addiko Gruppe ausschließlich aus CET1 und lag bei 20,4% (JE22: 20,0% auf Kapitalbasis fully-loaded) und damit deutlich über den derzeit geltenden Anforderungen und der Säule 2-Empfehlung (P2G) von insgesamt 17,71% (JE22: 15,75%).
Regulatorische Kapitalanforderungen
Die Gesamtkapitalanforderung (OCR) für die Addiko Gruppe betrug 14,46%, bestehend aus:
  • 11,25% Gesamt-SREP-Kapitalanforderung (TSCR), bestehend aus 8,00% Säule 1-Anforderung und 3,25% Säule 2-Anforderung und
  • 3,21% kombinierte Kapitalpuffer (CBR), bestehend aus 2,50% Kapitalerhaltungspuffer (CCB), 0,46% antizyklischem Kapitalpuffer (CCyB) und 0,25% Systemrisikopuffer (SyRB).
Die Säule-2-Empfehlung (P2G) beläuft sich auf 3,25%. Die Aufsichtsbehörde erwartet daher, dass Addiko auf Gruppenebene eine Gesamtkapitalquote von 17,71% aufrechterhält (11,25% SREP-Anforderung plus 3,21% CBR plus 3,25% P2G).
Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 traten die folgenden Änderungen in Kraft:
  • Der CCyB wurde von 0,00% auf 0,46% erhöht, hauptsächlich aufgrund des CCyB-Satzes von Kroatien von 1,0% und Slowenien von 0,5%. Im Juni 2024 ändert sich der CCyB von Kroatien auf 1,5%, was zu einer erwarteten Erhöhung der CCyB-Anforderung für die Gruppe um 0,16% führt. Im Januar 2025 wird der slowenische CCyB-Satz von 0,5% auf 1,0% angehoben, was zu einer weiteren Erhöhung der CCyB-Anforderung für die Gruppe um 0,13% führen dürfte. Die geplante Erhöhung des CCyB spiegelt sich bereits in der aktuellen Ziel-Eigenmittelquote der Bank von >18,35% wider
  • Am 21. Dezember 2022 veröffentlichte die FMA, dass für Addiko aufgrund des systemischen Konzentrationsrisikos ein SyRB von 0,5% auf konsolidierter Ebene gilt. Der SyRB wird ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 schrittweise um 0,25 Prozentpunkte angehoben und erreicht ab dem 1. Januar 2024 das volle Niveau. Nach Ansicht der Addiko sind sowohl die zur Ermittlung des systemischen Konzentrationsrisikos angewandten Überlegungen als auch die getroffenen Verfahrensschritte nicht korrekt. Daher wurde eine Beschwerde gegen die FMA-Verordnung zum SyRB beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Die Frist für die endgültige Entscheidung wurde bis Anfang März 2024 verlängert.
  • Der SREP-Beschluss 2023 sieht eine Senkung der P2G von 3,25% auf 3,00% ab dem 1. Januar 2024 vor.
Konsolidierte Eigenmittel
Mit Beginn des Berichtszeitraums sind die Übergangsregelungen gemäß Artikel 468 CRR der Verordnung (EU) 2020/873 zur teilweisen Neutralisierung unrealisierter Verluste für zum FVTOCI bewertete Forderungen an Zentralstaaten sowie die statische Komponente der IFRS 9-Übergangskapitalregeln, wie von der EU am 21. Dezember 2017 veröffentlicht und am 24. Juni 2020 geändert, ausgelaufen. Aus diesem Grund gibt es im aktuellen Berichtszeitraum keinen Unterschied mehr zwischen der Kapitalquote auf Übergangsbasis und der Kapitalquote fully-loaded.
Während des Berichtszeitraums erhöhte sich die Kapitalbasis (fully-loaded) als Ausgangspunkt um EUR 50,7 Mio., was auf die folgenden Komponenten zurückzuführen ist:
  • Die positive Entwicklung des kumulierten Sonstigen Ergebnisses (OCI) in Höhe von EUR 38,2 Mio. resultiert hauptsächlich aus den zum FVTOCI bewerteten Schuldtiteln.
  • Der Anstieg der sonstigen aufsichtsrechtlichen Abzugsposten um EUR 2,4 Mio., der hauptsächlich auf einen höheren Betrag an latenten Steueransprüchen auf bestehende steuerpflichtige Verluste zurückzuführen ist (Kapitalrückgang um insgesamt EUR 2,5 Mio.), wird durch den Rückgang der aufsichtsrechtlichen Wertberichtigungen im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten/Verbindlichkeiten (Anstieg des Kapitals um insgesamt EUR 0,1 Mio.) leicht ausgeglichen.
  • Der negative Effekt von EUR 1,6 Mio. im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm 2023.
  • Die Eigenmittelberechnung umfasst das geprüfte Ergebnis in Höhe von EUR 41,1 Mio., abzüglich vorhersehbarer Dividenden in Höhe von EUR 24,6 Mio.
Die risikogewichteten Aktiva (RWA) stiegen im Berichtszeitraum um EUR 172,1 Mio., wobei EUR 131,3 Mio. des verzeichneten RWA-Anstiegs auf das Kreditrisiko, EUR 32 Mio. auf das operationelle Risiko und EUR 9,2 Mio. auf das Marktrisiko (hauptsächlich aufgrund höherer offener BAM- und RSD-Fremdwährungspositionen) entfielen, was durch um EUR 0,4 Mio. niedrigere RWA für das Gegenparteiausfallrisiko leicht kompensiert wurde.
Liquiditätslage
Die Liquiditätslage der Gruppe blieb im Jahr 2023 stark, so dass die Liquiditätsindikatoren weit über den regulatorischen Anforderungen lagen. Der wirtschaftliche Fokus lag auf der Inflation und infolgedessen auf potenziellen Liquiditätskrisen und der Frage, wie diese innerhalb der Gruppe überwunden oder bewältigt werden können. Die Gruppe verfügt über eine sehr starke Liquiditätsposition auf Ebene der Gruppe und der einzelnen Tochterbanken, die deutlich über der Risikobereitschaft liegt, wobei sich die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) zwischen ihrem Tiefststand von 301,0% im November 2023 und ihrem Höchststand von 361,0% im März 2023 bewegt und damit weit über der erforderlichen Mindestdeckung von 100% liegt. Im Dezember 2023 lag die LCR bei 313,4%.
Die unbelasteten Liquiditätsreserven der Gruppe beliefen sich auf EUR 1.991,7 Mio., was 32,4% der Bilanzsumme entspricht (31. Dezember 2022: EUR 2.048,9 Mio., 34,2% der Bilanzsumme). Der Bestand an Schuldverschreibungen stieg von EUR 1.061,4 Mio. zum Jahresende 2022 auf EUR 1.183,7 Mio. zum Jahresende 2023.
Bei den Wertpapieren des Bankbuchs, die 50,1% der Liquiditätsreserven der Gruppe ausmachen (31. Dezember 2022: 41,4%), handelt es sich größtenteils um Staatsanleihen mit hohem Rating und Investment Grade, die hauptsächlich von Regierungen der CESEE-Region begeben wurden. Alle Investitionen sind „Plain Vanilla“ ohne eingebettete Optionen oder andere strukturierte Merkmale.
Die Hauptfinanzierungsbasis auf Ebene der Gruppe und der einzelnen Tochterbanken besteht überwiegend aus Kundeneinlagen, vor allem im Consumer-Segment, das eine sehr stabile und ständig wachsende Basis darstellt. Ein sehr komfortables Kredit-Einlagen-Verhältnis (Loan to Deposit Ratio, LTD), das sich aus dem Verhältnis zwischen den Nettokrediten an Kunden und den Kundeneinlagen errechnet, liegt bei 69,3% (JE22: 66,4%) und bietet der Gruppe das Potenzial für die Ausweitung des Neugeschäfts im Kreditbereich.
EZB-Stresstest 2023
Die Addiko Gruppe hat am EU-weiten Stresstest teilgenommen, der von der EZB in der ersten Hälfte des Jahres 2023 durchgeführt wurde. Der Stresstest basiert auf der EBA-Methodik und zielt darauf ab, die Performance der Banken in einem Basisszenario und einem adversen Szenario im Zeitraum 2023 bis 2025 zu bewerten. Das adverse Szenario geht von einer hypothetischen Verschärfung der geopolitischen Spannungen aus, die zu einem starken Rückgang des BIP führt, wobei die anhaltende Inflation und die hohen Zinssätze starke negative Auswirkungen auf den privaten Verbrauch und die Investitionen sowohl im Inland als auch weltweit haben.
Trotz der Tatsache, dass das adverse Szenario 2023 in Bezug auf den BIP-Rückgang das schwerste war, das bisher im EU-weiten Stresstest verwendet wurde, zeigte Addiko im Einklang mit den von der EZB Ende Juli 2023 veröffentlichten Ergebnissen insgesamt eine höhere Widerstandsfähigkeit in den simulierten Szenarien im Vergleich zu den früheren Stresstests.

6. Segmentinformation
In den Geschäftssegmenten der Addiko Gruppe wird die Strategie reflektiert, die sich als spezialisierte Bankengruppe für Consumer und SME positioniert, wobei der Schwerpunkt auf dem Wachstum ihrer Consumer und SME-Segmente (welche die Fokussegmente der Gruppe darstellen) liegt, während die ertragsschwächeren Nicht-Fokussegmente Large Corporate, Public Finance und Mortgages Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses sind.
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
 
Fokus - Segmente
Nicht-Fokus Segmente
Corporate Center
 
Gesamt
 
Consumer
SME
Business
Mortgage
Large
Corporates
Public
Finance
Nettobankergebnis
162,4
104,9
23,9
8,4
6,0
-10,4
295,2
Nettozinsergebnis
123,7
79,2
23,9
5,8
5,2
-9,8
228,0
davon laufendes Zinsergebnis
115,1
66,2
18,0
4,8
1,9
58,8
264,9
Provisionsergebnis
38,7
25,7
0,0
2,6
0,8
-0,7
67,1
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,4
0,4
Sonstiges betriebliches Ergebnis
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-13,1
-13,1
Betriebserträge
162,4
104,9
23,9
8,4
6,0
-23,1
282,5
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-84,7
-34,5
-1,3
-3,4
-1,8
-52,7
-178,6
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
77,7
70,3
22,6
5,0
4,2
-75,8
103,9
Übriges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-44,7
-44,7
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-5,9
-13,5
4,5
3,3
0,6
-0,7
-11,8
Ergebnis vor Steuern
71,8
56,8
27,1
8,2
4,7
-121,3
47,4
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
 
 
 
 
 
 
 
Kredite und Forderungen (netto)
1.688,5
1.301,3
363,8
76,5
32,2
93,6
3.555,8
davon Kundenkredite (brutto, performing)
1.706,4
1.310,3
363,8
74,1
30,9
 
3.485,6
Neukreditgeschäft (Brutto)
706,9
814,7
0,0
14,6
2,1
 
1.538,3
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1)
2.841,6
1.116,5
0,0
250,6
231,7
758,3
5.198,7
RWA 2)
1.287,6
924,8
215,6
105,8
17,8
509,3
3.060,9
 
 
 
 
 
 
 
 
Kennzahlen
 
 
 
 
 
 
 
Nettozinsmarge 3)
5,3%
3,4%
-0,4%
2,3%
0,9%
 
3,8%
Cost/Income Ratio
52,2%
33,0%
5,6%
40,9%
30,2%
 
60,5%
Kosten-Risiko-Verhältnis
-0,3%
-0,7%
1,2%
1,6%
1,1%
 
-0,3%
Kredit-Einlagen-Verhältnis
59,4%
116,6%
-
30,5%
13,9%
 
69,3%
NPE-Quote (on-balance loans)
3,3%
3,1%
4,8%
13,8%
4,9%
 
2,8%
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen
80,8%
81,8%
82,0%
78,1%
73,2%
 
80,9%
NPE Deckung durch Sicherheiten
0,7%
28,6%
81,8%
67,9%
66,4%
 
28,5%
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
-0,4%
-1,1%
1,1%
3,7%
1,5%
 
-0,3%
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
7,1%
5,3%
4,5%
5,5%
5,1%
 
6,1%
1) Die Position Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 494 Mio., EUR 107 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 157 Mio. Sonstige Einlagen. 2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko. 3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden.
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
 
Fokus - Segmente
Nicht-Fokus Segmente
Corporate Center
 
Gesamt
 
Consumer
SME
Business
Mortgage
Large
Corporates
Public
Finance
Nettobankergebnis
148,6
72,1
16,0
8,6
4,8
-1,3
248,9
Nettozinsergebnis
108,0
44,1
16,0
5,3
3,6
-0,6
176,4
davon laufendes Zinsergebnis
101,5
41,5
16,5
5,1
1,7
16,1
182,3
Provisionsergebnis
40,5
28,0
0,0
3,4
1,2
-0,7
72,5
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,9
1,9
Sonstiges betriebliches Ergebnis
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-9,2
-9,2
Betriebserträge
148,6
72,1
16,0
8,6
4,8
-8,6
241,6
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-80,4
-30,0
-1,5
-3,5
-1,6
-51,0
-168,0
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
68,2
42,1
14,6
5,1
3,2
-59,6
73,6
Übriges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-27,0
-27,0
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-9,0
-12,5
8,4
-1,6
-0,8
-0,1
-15,4
Ergebnis vor Steuern
59,2
29,6
23,0
3,6
2,4
-86,7
31,2
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
 
 
 
 
 
 
 
Kredite und Forderungen (netto)
1.519,3
1.185,8
436,6
101,5
46,3
92,4
3.381,9
davon Kundenkredite (brutto, performing)
1.534,5
1.187,7
434,7
101,2
45,7
 
3.303,8
Neukreditgeschäft (Brutto)
611,5
710,1
1,0
44,4
2,6
 
1.369,6
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1)
2.627,1
1.090,8
0,0
290,8
329,4
798,8
5.136,8
RWA 2)
1.145,9
871,1
259,8
138,7
25,7
488,1
2.929,2
 
 
 
 
 
 
 
 
Kennzahlen
 
 
 
 
 
 
 
Nettozinsmarge 3)
5,5%
2,9%
1,0%
1,8%
1,0%
 
3,0%
Cost/Income Ratio
54,1%
41,6%
9,1%
40,5%
33,0%
 
67,5%
Kosten-Risiko-Verhältnis
-0,5%
-0,7%
1,8%
-0,7%
-1,3%
 
-0,3%
Kredit-Einlagen-Verhältnis
57,8%
108,7%
-
34,9%
14,1%
 
66,4%
NPE-Quote (on-balance loans)
4,0%
4,1%
5,8%
8,9%
5,5%
 
3,3%
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen
78,7%
68,6%
77,4%
91,0%
61,8%
 
75,4%
NPE Deckung durch Sicherheiten
2,4%
51,4%
79,9%
90,5%
99,0%
 
39,9%
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
-0,6%
-1,1%
1,7%
-0,9%
-1,4%
 
-0,5%
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
6,9%
3,7%
3,4%
3,0%
3,0%
 
5,0%
1) Die Position Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 544 Mio., EUR 128 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 127 Mio. Sonstige. 2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9). 3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden.

6.1. Segment Consumer
 
 
 
in EUR Mio.
Consumer Business
 
 
 
Erfolgsrechnung
2023
2022
(%)
Nettozinsergebnis
123,7
108,0
14,5%
davon laufendes Zinsergebnis
115,1
101,5
13,5%
Provisionsergebnis
38,7
40,5
-4,4%
Betriebserträge
162,4
148,6
9,3%
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-84,7
-80,4
5,4%
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
77,7
68,2
13,9%
Übriges Ergebnis
0,0
0,0
485,2%
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-5,9
-9,0
-34,5%
Ergebnis vor Steuern
71,8
59,2
21,3%
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
2023
2022
(%)
Kredite und Forderungen (netto)
1.688,5
1.519,3
11,1%
davon Kundenkredite (brutto, performing)
1.706,4
1.534,5
11,2%
Neukreditgeschäft (Brutto)
706,9
611,5
15,6%
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2.841,6
2.627,1
8,2%
 
 
 
 
Kennzahlen
2023
2022
(bps)
Nettozinsmarge
5,3%
5,5%
-16
Cost/Income Ratio
52,2%
54,1%
-193
Kosten-Risiko-Verhältnis
-0,3%
-0,5%
21
Kredit-Einlagen-Verhältnis
59,4%
57,8%
159
NPE-Quote (on-balance loans)
3,3%
4,0%
-79
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen
80,8%
78,7%
209
NPE Deckung durch Sicherheiten
0,7%
2,4%
-172
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
-0,4%
-0,6%
25
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
7,1%
6,9%
16
Consumer Strategie
Addikos bietet seinen Kunden im Segment Consumer ein modernes Bankgeschäft an, das auf ihre grundlegenden Bedürfnisse abgestimmt ist, und zwar in Form von unbesicherten Krediten, Karten und Zahlungsverkehr, die auf einfache und transparente Weise kommuniziert und effizient über einen hybriden Vertriebsansatz, bestehend aus physischen Filialen und modernen digitalen Kanälen, bereitgestellt werden. Der Fokus liegt dabei auf Kontopaketen für Gehaltszahlungen, Kartengeschäft, regelmäßige Transaktionen und Konsumentenkredite. Addiko unternimmt auch erhebliche Anstrengungen zum Aufbau digitaler Fähigkeiten und ist in ihren Märkten als „Digitaler Challenger“ mit Dienstleistungen wie Webloans, mLoans und Online-Kontoeröffnungsmöglichkeiten anerkannt.
Consumer Geschäftsentwicklung 2023
Der Nettozinsertrag stieg zum JE23 um EUR 15,7 Mio. bzw. 14,5% auf EUR 123,7 Mio., im Vergleich zu EUR 108,0 Mio. zum JE22, was auf eine starke Geschäftstätigkeit zurückzuführen ist, bei der die Premium Preise im Vergleich zu den etablierten Banken gehalten werden konnten. Die wichtigsten inkrementellen Faktoren sind:
  • Digital E2E als wesentlicher USP gegenüber dem Wettbewerb
  • Schnelligkeit und Komfort für die Kunden führten zu einer Stärkung des USP
  • Signifikante Expansion bei Partnerschaften durch Nutzung neuer digitaler Plattformen
  • Nutzung der pro-aktiven Akquisition über Bank@Work und CRM Kanäle
Das Provisionsergebnis verringerte sich um EUR 1,8 Mio. auf EUR 38,7 Mio. zum JE23 im Vergleich zu EUR 40,5 Mio. zum JE22, hauptsächlich aufgrund der entgangenen Erträge aus FX&DCC (EUR -2,6 Mio.) nach der Euro-Einführung in Kroatien seit 1. Januar 2023. Die Strategie der Bank in Bezug auf das Provisionsergebnis bestand darin, die Kundenbindung durch ein höheres Cross-Selling-Verhältnis zu verbessern, um den neu akquirierten Kunden Kreditkarten und Kontopakete anzubieten.
Im Jahr 2023 belief sich das Operative Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen auf EUR 77,7 Mio., ein Anstieg um 13,9% gegenüber JE22, der auf die insgesamt positive Entwicklung der Betriebserträge zurückzuführen ist, die jedoch durch höhere Betriebsaufwände infolge der hohen Inflation leicht geschmälert wurden. Die Cost/Income Ratio verbesserte sich auf 52,2% (JE22: 54,1%). Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf EUR 71,8 Mio. (JE22: EUR 59,2 Mio.), ein Anstieg um 21,3%, auch beeinflusst durch geringere Zuführung von erwarteter Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte.
Das Neugeschäftsvolumen betrug im Jahr 2023 EUR 706,9 Mio. und stieg gegenüber dem Vorjahr um 15,6% (JE22: EUR 611,5 Mio.). Das ausgezahlte Konsumkreditvolumen stieg zum JE23 um 11,2%. Die NPE-Quote (On-Balance-Kredite) verbesserte sich mit einem Rückgang von -79 Basispunkten gegenüber dem Vorjahr, was den anhaltenden Fokus auf die Asset-Qualität des Portfolios verdeutlicht.
6.2. Segment SME
 
 
 
in EUR Mio.
SME Business
 
 
 
Erfolgsrechnung
2023
2022
(%)
Nettozinsergebnis
79,2
44,1
79,6%
davon laufendes Zinsergebnis
66,2
41,5
59,3%
Provisionsergebnis
25,7
28,0
-8,4%
Betriebserträge
104,9
72,1
45,4%
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-34,5
-30,0
15,1%
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
70,3
42,1
67,1%
Übriges Ergebnis
0,0
0,0
2,2%
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-13,5
-12,5
8,2%
Ergebnis vor Steuern
56,8
29,6
91,8%
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
2023
2022
(%)
Kredite und Forderungen (netto)
1.301,3
1.185,8
9,7%
davon Kundenkredite (brutto, performing)
1.310,3
1.187,7
10,3%
Neukreditgeschäft (Brutto)
814,7
710,1
14,7%
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1.116,5
1.090,8
2,4%
 
 
 
 
Kennzahlen
2023
2022
(bps)
Nettozinsmarge
3,4%
2,9%
48
Cost/Income Ratio
33,0%
41,6%
-869
Kosten-Risiko-Verhältnis
-0,7%
-0,7%
-2
Kredit-Einlagen-Verhältnis
116,6%
108,7%
784
NPE-Quote (on-balance loans)
3,1%
4,1%
-97
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen
81,8%
68,6%
1319
NPE Deckung durch Sicherheiten
28,6%
51,4%
-2288
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
-1,1%
-1,1%
3
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
5,3%
3,7%
160
SME Strategie
Addiko bietet seinen Kunden im Segment SME ein modernes Bankgeschäft an, das sich an ihren grundlegenden Bedürfnissen orientiert, und zwar in Form von unbesicherten Krediten, Karten und Zahlungsverkehr, die auf einfache und transparente Weise kommuniziert und effizient über einen hybriden Vertriebsansatz, bestehend aus physischen Filialen und modernen digitalen Kanälen, bereitgestellt werden. Der Fokus liegt dabei auf kurz- bis mittelfristigen unbesicherten Finanzierungen, gefolgt von Transaktionen und Handelsfinanzierungsprodukten, ergänzt durch Einlagenprodukten. Der Schwerpunkt ist weiterhin, überzeugende digitalisierte Kreditprodukte und Online-Selbstbedienungsfunktionen zu schaffen, die die Kosten für die Betreuung der Kunden weiter senken.
Addiko wird sich auch zukünftig auf unerschlossene Nischen von Kleinst- und Kleinunternehmen mit entsprechenden Finanzierungsbedarf fokussieren und diese weiter verstärken. Trotz der Verringerung der Kreditvergabe von hochvolumigen aber ertragsschwachen Krediten im mittelgroßen SME-Segment, ist es gelungen, den Gesamtkreditbestand im SME-Segment zu erhöhen und gleichzeitig das Wachstum der Zins- und Provisionserträge voranzutreiben.
SME Geschäftsentwicklung 2023
Der Nettozinsertrag stieg zum JE23 signifikant um EUR 35,1 Mio. bzw. um 79,6% auf EUR 79,2 Mio. im Vergleich zu EUR 44,1 Mio. zum JE22. Die NIM stieg auf 3,4%, aufgrund des beschleunigten Wachstums bei Kleinst- und Kleinunternehmen mit höheren Zinssätzen (Anstieg in den Zinssätzen von +160 Basispunkten im Jahresvergleich auf Basis des einfachen Durchschnitts), was auch durch die Änderung der Marktzinsen und die Preisanpassung sowohl des Neugeschäfts als auch des variablen Bestandsvolumens unterstützt wurde.
Das Provisionsergebnis verringerte sich um EUR 2,3 Mio. auf EUR 25,7 Mio. zum JE23 im Vergleich zu EUR 28,0 Mio. zum JE22, hauptsächlich aufgrund der entgangenen Erträge aus FX&DCC (EUR -2,8 Mio.) nach der Euro-Einführung in Kroatien seit 1. Januar 2023.
Das operative Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen betrug zum JE23 EUR 70,3 Mio., ein Anstieg um 67,1% gegenüber JE22, bedingt durch die insgesamt sehr starke Entwicklung der Betriebserträge, die jedoch durch höhere Betriebsaufwände infolge der hohen Inflation geschmälert wurden. Die Cost/Income Ratio verbesserte sich auf 33,0% (JE22: 41,6%). Das Ergebnis vor Steuern belief sich auf EUR 56,8 Mio. (JE22: EUR 29,6 Mio.), ein Anstieg von 91,8% gegenüber dem Vorjahr, trotz leicht höherer Zuführung erwarteter Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte.
Das Neugeschäftsvolumen betrug im Jahr 2023 EUR 814,7 Mio. und stieg gegenüber dem Vorjahr um 14,7% (JE22: EUR 710,1 Mio.). Das ausgezahlte SME-Kreditvolumen stieg zum JE23 um 10,3%. Die NPE-Quote (On Balance-Kredite) verbesserte sich mit einem Rückgang von -97 Basispunkten gegenüber dem Vorjahr, was den anhaltenden Fokus auf die Asset-Qualität des Portfolios verdeutlicht.

6.3. Segment Mortgages
 
 
 
in EUR Mio.
Mortgages
 
 
 
Erfolgsrechnung
2023
2022
(%)
Nettozinsergebnis
23,9
16,0
49,0%
davon laufendes Zinsergebnis
18,0
16,5
9,5%
Provisionsergebnis
0,0
0,0
-
Betriebserträge
23,9
16,0
49,0%
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-1,3
-1,5
-8,1%
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
22,6
14,6
54,8%
Übriges Ergebnis
0,0
0,0
-
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
4,5
8,4
-46,7%
Ergebnis vor Steuern
27,1
23,0
17,5%
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
2023
2022
(%)
Kredite und Forderungen (netto)
363,8
436,6
-16,7%
davon Kundenkredite (brutto, performing)
363,8
434,7
-16,3%
Neukreditgeschäft (Brutto)
0,0
1,0
-100,0%
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0,0
0,0
-
 
 
 
 
Kennzahlen
2023
2022
(bps)
Nettozinsmarge
-0,4%
1,0%
-140
Cost/Income Ratio
5,6%
9,1%
-349
Kosten-Risiko-Verhältnis
1,2%
1,8%
-65
Kredit-Einlagen-Verhältnis
-
-
-
NPE-Quote (on-balance loans)
4,8%
5,8%
-97
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen
82,0%
77,4%
461
NPE Deckung durch Sicherheiten
81,8%
79,9%
190
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
1,1%
1,7%
-62
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
4,5%
3,4%
112
Mortgage Strategie und Geschäftsentwicklung 2023
Das Mortgage Geschäft ist Teil der Nicht-Fokusbereiche und unterliegt damit einem gesteuerten schrittweisen Abbau von bereits bestehenden und profitablen Kundenkrediten im Rahmen ihrer Vertragslaufzeit. Angesichts des beschleunigten Abbauprozesses werden Hypothekarkreditprodukte nicht aktiv vermarktet.
Trotz des Volumenrückgangs stiegen die Betriebserträge in Höhe von EUR 23,9 Mio. zum JE23 um 49,0% im Vergleich zu EUR 16,0 Mio. zum JE22. Dieser Anstieg ist auf die seit der zweiten Jahreshälfte 2022 veränderten Marktzinsen zurückzuführen, die die entgangenen Erträge aus der bewussten Reduzierung des Kreditvolumens um EUR 71 Mio. überkompensierten.

6.4. Segment Large Corporates
 
 
 
in EUR Mio.
Large Corporates
 
 
 
Erfolgsrechnung
2023
2022
(%)
Nettozinsergebnis
5,8
5,3
10,0%
davon laufendes Zinsergebnis
4,8
5,1
-4,6%
Provisionsergebnis
2,6
3,4
-22,5%
Betriebserträge
8,4
8,6
-2,7%
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-3,4
-3,5
-1,6%
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
5,0
5,1
-3,4%
Übriges Ergebnis
0,0
0,0
-
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
3,3
-1,6
>100%
Ergebnis vor Steuern
8,2
3,6
131,4%
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
2023
2022
(%)
Kredite und Forderungen (netto)
76,5
101,5
-24,6%
davon Kundenkredite (brutto, performing)
74,1
101,2
-26,7%
Neukreditgeschäft (Brutto)
14,6
44,4
-67,1%
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
250,6
290,8
-13,8%
 
 
 
 
Kennzahlen
2023
2022
(bps)
Nettozinsmarge
2,3%
1,8%
51
Cost/Income Ratio
40,9%
40,5%
42
Kosten-Risiko-Verhältnis
1,6%
-0,7%
231
Kredit-Einlagen-Verhältnis
30,5%
34,9%
-437
NPE-Quote (on-balance loans)
13,8%
8,9%
491
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen
78,1%
91,0%
-1293
NPE Deckung durch Sicherheiten
67,9%
90,5%
-2265
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
3,7%
-0,9%
466
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
5,5%
3,0%
253
Large Corporates Strategie und Geschäftsentwicklung 2023
Das Segment Large Corporates ist Teil der Nicht-Fokusbereiche und umfasst die Geschäftsaktivitäten der Addiko Gruppe im Zusammenhang mit Kredit- und Einlagenprodukten sowie anderen ergänzenden Produkten für große Firmenkunden, d.h. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 50 Mio. Wie der gesamte Nicht-Fokusbereich ist auch dieses Segment Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses, der im zweiten Halbjahr 2021 eingeleitet und kontinuierlich fortgesetzt wird. Die Addiko Gruppe wird weiterhin ausgewählte Kunden mit einem günstigen Risiko-Ertrags-Verhältnis bedienen, sofern die Kunden im Rahmen der intern definierten Beschränkungen für bilanzielle und außerbilanzielle Engagements bleiben.
Als Nicht-Fokus-Segment verzeichnete das Segment Large Corporates einen Rückgang des Kreditportfolios, während die Betriebserträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufgrund der veränderten Marktzinsen und der damit verbundenen Preisanpassung des variablen Bestandsportfolios nahezu unverändert blieben. Der Nettozinsertrag stieg zum JE23 leicht um EUR 0,5 Mio. auf EUR 5,8 Mio., verglichen mit EUR 5,3 Mio. zum in JE22 an. Das Provisionsergebnis verringerte sich auf EUR 2,6 Mio. (JE22: EUR 3,4 Mio.) aufgrund der beabsichtigten Reduzierung des Kreditportfolios. Das Ergebnis vor Steuern belief sich in JE23 auf EUR 8,2 Mio. (JE22: EUR 3,6 Mio.), was einem Anstieg von mehr als 100% im Vergleich zum JE22 entspricht, zurückzuführen auf Auflösungen erwarteter Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte.
Die NPE-Quote (On Balance-Kredite) stieg auf 13,8% (JE22: 8,9%) was hauptsächlich auf das verringerte Kreditvolumen und nicht auf eine Verschlechterung der Kreditqualität des Portfolios zurückzuführen ist.
6.5. Segment Public Finance
 
 
 
in EUR Mio.
Public Finance
 
 
 
Erfolgsrechnung
2023
2022
(%)
Nettozinsergebnis
5,2
3,6
45,7%
davon laufendes Zinsergebnis
1,9
1,7
15,0%
Provisionsergebnis
0,8
1,2
-38,1%
Betriebserträge
6,0
4,8
24,4%
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-1,8
-1,6
13,8%
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
4,2
3,2
29,6%
Übriges Ergebnis
0,0
0,0
-
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
0,6
-0,8
>100%
Ergebnis vor Steuern
4,7
2,4
96,3%
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
2023
2022
(%)
Kredite und Forderungen (netto)
32,2
46,3
-30,5%
davon Kundenkredite (brutto, performing)
30,9
45,7
-32,3%
Neukreditgeschäft (Brutto)
2,1
2,6
-16,8%
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
231,7
329,4
-29,6%
 
 
 
 
Kennzahlen
2023
2022
(bps)
Nettozinsmarge
0,9%
1,0%
-11
Cost/Income Ratio
30,2%
33,0%
-281
Kosten-Risiko-Verhältnis
1,1%
-1,3%
240
Kredit-Einlagen-Verhältnis
13,9%
14,1%
-17
NPE-Quote (on-balance loans)
4,9%
5,5%
-66
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen
73,2%
61,8%
1148
NPE Deckung durch Sicherheiten
66,4%
99,0%
-3258
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
1,5%
-1,4%
290
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
5,1%
3,0%
208
Public Finance Strategie und Geschäftsentwicklung 2023
Das Segment Public Finance gehört zu den Nicht-Fokusbereichen und umfasst das Geschäft der Addiko Gruppe mit wichtigen öffentlichen Institutionen in den CSEE-Ländern, wie z.B. Finanzministerien, staatlichen Unternehmen und Kommunalverwaltungen. In Anbetracht des beschleunigten Abbauprozesses werden die Kreditprodukte im Segment Public Finance nicht aktiv vermarktet.
Das Nettozinsergebnis zum JE23 betrug EUR 5,2 Mio. (JE22: EUR 3,6 Mio.). Der Anstieg des Nettozinsergebnisses wurde auch durch die veränderten Marktzinsen unterstützt, die die Auswirkungen des strategischen Portfolioabbaus kompensierten (Reduktion um 32,3% bei den Kundenkreditvolumen (brutto) im Vergleich zum JE22). Infolgedessen verringerte sich das Provisionsergebnis um EUR 0,5 Mio. im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das Segment Public Finance erwirtschaftete zum JE23 Betriebserträge in Höhe von EUR 6,0 Mio. (JE22: EUR 4,8 Mio.) und ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 4,7 Mio. (JE22: EUR 2,4 Mio.).
Die NPE-Quote verringerte sich zum JE23 um 66 Basispunkte, was in erster Linie auf eine Verringerung des Kreditportfolios zurückzuführen ist.
6.6. Segment Corporate Center
 
 
 
in EUR Mio.
Corporate Center
 
 
 
Erfolgsrechnung
2023
2022
(%)
Nettozinsergebnis
-9,8
-0,6
1539,8%
davon laufendes Zinsergebnis
58,8
16,1
265,5%
Provisionsergebnis
-0,7
-0,7
0,2%
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
0,4
1,9
-78,6%
Sonstiges betriebliches Ergebnis
-13,1
-9,2
43%
Betriebserträge
-23,1
-8,6
169,9%
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-52,7
-51,0
3,3%
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
-75,8
-59,6
27,2%
Übriges Ergebnis
-44,7
-27,0
65,5%
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-0,7
-0,1
1262,3%
Ergebnis vor Steuern
-121,3
-86,7
39,9%
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
2023
2022
(%)
Kredite und Forderungen (netto)
93,6
92,4
1,3%
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
758,3
798,8
-4,5%
Corporate Center Strategie
Das Segment Corporate Center ist in erster Linie ein internes Segment, welches die Ergebnisse aus dem Liquiditäts- und Kapitalmanagement der Addiko Gruppe enthält. Es beinhaltet keine direkten Produktangebote für Kunden. Es ist verantwortlich für die Treasury-Aktivitäten der Addiko Gruppe sowie für andere Funktionen wie der dazugehörige Overhead, projektbezogene Betriebskosten, Beiträge zum Single Resolution Fund, Bankenabgaben und andere einmalige Posten, einschließlich der Überleitung der Addiko Gruppe auf IFRS (d.h. Konsolidierungseffekte). Darüber hinaus umfasst dieses Segment die Direkteinlagenaktivitäten in Österreich und Deutschland, die zum Zwecke des Liquiditätsmanagements von der Treasury-Abteilung gesteuert werden.
Die Hauptaufgaben des Segments Corporate Center umfassen die konzernweite Steuerung des Asset and Liability Managements (ALM), das Management der Liquiditätsportfolios im Rahmen der regulatorischen Anforderungen sowie die Optimierung des Funding-Mix der Tochtergesellschaften.
Corporate Center Geschäftsentwicklung 2023
Die Segmentberichterstattung fasst die Zahlen für die Treasury-Abteilung und die Posten zentraler Funktionen zusammen. Das Nettozinsergebnis im Segment Corporate Center enthält die folgenden Posten: 1) Kundenmarge Aktiva und Passiva des Segments Treasury, 2) Beitrag der Marktzinsmethode (IGC) abzüglich der Verteilung des IGC auf die Marktsegmente (siehe Erklärung unter Asset Contribution) und 3) die Konsolidierungseffekte.
Der Nettozinsertrag zum JE23 belief sich auf EUR -9,8 Mio. (JE22: EUR -0,6 Mio.), wesentlich beeinflusst durch höhere Zinserträge aus dem Bond-Portfolio in Treasury sowie höhere Zinserträge aus Einlagen bei den Nationalbanken, die jedoch durch steigende Kosten des Funds Transfer Pricing (FTP) aufgrund des Marktzinsumfeldes aufgezehrt wurden. Der Betriebsaufwand stieg um EUR -1,7 Mio. auf EUR -52,7 Mio. zum JE23 (JE22: EUR -51,0 Mio.) wesentlich beeinflusst durch die hohe Inflationsrate sowie höherer variabler Vergütung.
Für die Erläuterung der Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, sonstiges betriebliches Ergebnis und übriges Ergebnis wird auf die ausführliche Ergebnisanalyse in Kapitel 4.2 verwiesen.

Asset Contribution
Der Zinsüberschuss zum JE23 im Corporate Center enthält nur einen Teil des positiven Beitrags der Marktzinsmethode (IGC) in Höhe von EUR 102,2 Mio. Der Großteil des IGC in Höhe von EUR 94,0 Mio. wird auf die Marktsegmente entsprechend deren jeweiligem Asset Contribution Beitrag verteilt. Der IGC resultiert aus der teilweisen Refinanzierung längerfristigen Vermögenswerten durch stabile, aber kurzfristige Verbindlichkeiten. Das Ausmaß dieser Transformation der Restlaufzeiten wird strengstens im Einklang mit regulatorischen und internen Limiten gesteuert. Die Addiko Funds Transfer Pricing (FTP)-Methode ordnet die Refinanzierungskosten den Vermögenswerten und die internen Finanzierungsvorteile den Verbindlichkeiten auf einer fristenkongruenten Basis zu. Das bedeutet, dass bei denselben Laufzeiten von Krediten und Einlagen in einem bestimmten Segment der IGC null sein würde. In der Realität wird ein bestimmter Prozentsatz von Vermögenswerten mit längeren Laufzeiten durch kurzfristigere Verbindlichkeiten finanziert. Gemäß dem FTP-System werden Marktsegmente daher mit mehr Aufwendungen für Vermögenswerte belastet als sie für ihre Verbindlichkeiten kompensiert bekommen. Aufgrund der Kompensierung für jene Marktsegmente, die für Vermögenswerte mit längeren Laufzeiten gegenüber kurzfristigeren Verbindlichkeiten sorgen, wird der jeweilige Teil des IGC aus dem Segment Corporate Center an den Verursacher des IGC, d.h. das jeweilige Marktsegment, neu verteilt.
7. Nachhaltigkeit
7.1. Nachhaltigkeitsmanagement im Jahr 2023
Addiko ist ein Unternehmen, dass sich fortwährend wandelt mit dem Ziel sich stetig zu verbessern. Dadurch war es der Unternehmensführung auch klar, welche entscheidende Rolle Finanzinstitute bei der Gestaltung einer nachhaltigeren Zukunft spielen. Mit dem festen Willen, Nachhaltigkeit in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren, hat Addiko die Prinzipien der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit in seine Grundwerte integriert. Aufbauend auf diesem Fundament stellt das Jahr 2023 einen wichtigen Meilenstein dar, da Addiko wichtige Initiativen ergriffen hat, um seine Vision von einer nachhaltigen Entwicklung in effektive, operative Maßnahmen umzusetzen.
7.2. Transparente Berichterstattung
Im Jahr 2023 veröffentlicht Addiko zum ersten Mal seinen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zeigt damit den proaktiven Ansatz der Unternehmensgruppe zur Erfüllung der kürzlich verabschiedeten Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Addiko hat diese Standards freiwillig und nach bestem Wissen und Gewissen angewendet. Diese Initiative gab Addiko zudem die Gelegenheit, seine Methode der Wesentlichkeitsanalyse unter Anwendung des doppelten Wesentlichkeitsansatzes zu überprüfen. Darüber hinaus führte Addiko sorgfältige Datenerfassungsprozesse ein, um quantitative ESG-Daten für die kommende Berichterstattung und Steuerung zu sammeln. Durch die Förderung transparenter Berichterstattungsmechanismen möchte Addiko seinen Stakeholdern Einblicke in seine Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung geben und sein Engagement für verantwortungsvolle Bankpraktiken verstärken.
7.3. Klimabezogene Risikobewertung
Addiko ist sich der Dringlichkeit bewusst, sich mit dem Klimawandel und den damit verbundenen Risiken auseinanderzusetzen. Als Reaktion darauf hat Addiko eine gründliche Bewertung der klima- und umweltbezogenen Risiken vorgenommen, die sich an den Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) orientiert. Ziel dieser Bewertung ist es, potentielle Risikofaktoren zu identifizieren und ihre Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Addiko zu verstehen. Regelmäßige und proaktive Analysen dieser klimabezogene Risiken unterstützen Addiko dabei, potentielle Risiken effektiv abzumildern und gleichzeitig Möglichkeiten für ein nachhaltiges Wachstum - im Einklang mit den Marktanforderungen - zu identifizieren.
Darüber hinaus ist Addiko bestrebt, seinen CO2-Fußabdruck zu reduzieren, indem die Gruppe seinen Energieverbrauch und seine Treibhausgasemissionen genauer überwacht. Initiativen zur Minimierung der Umweltauswirkungen und zur Umstellung auf nachhaltigere Praktiken werden proaktiv entwickelt und umgesetzt. Im Einklang mit diesen Bemühungen verfolgt Addiko zudem 15 strategische Initiativen, welche unter anderem die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen, den Erwerb einer Elektroautoflotte, sowie die Einführung von Kreditbeschränkungen für Sektoren umfassen, die wesentlich zum Klimawandel beitragen. Diese Maßnahmen helfen nicht nur, Klimarisiken zu mindern, sondern tragen auch zur Förderung einer grüneren und nachhaltigeren Zukunft bei.
7.4. ESG-Strategie
Im Januar 2023 hat Addiko eine umfassende ESG-Strategie vorgestellt, die eng mit ihrer Geschäfts- und Risikostrategie verknüpft ist. Die Strategie konzentriert sich auf vier Kernbereiche der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, welche in 15 strategische Initiativen umgesetzt und mit klaren Maßnahmen und Leistungsindikatoren hinterlegt wurden. Eine spezielle Arbeitsgruppe steuert die Umsetzung dieser Initiativen innerhalb der Tochtergesellschaften der Gruppe und berichtet regelmäßig über deren Umsetzungsprozess. Addikos Engagement zur Erreichung dieser Ziele fördert zudem auch das ESG-Bewusstsein und die nachhaltige Entwicklung innerhalb der Unternehmensgruppe.
7.5. ESG-Governance und verantwortungsvolles Handeln
Addiko hat ein robustes Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsmanagement eingeführt, das Nachhaltigkeitsaspekte auf verschiedenen Organisationsebenen integriert. Dieses Rahmenwerk stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsthemen von den obersten Entscheidungsträgern berücksichtigt werden und gleichzeitig in das Tagesgeschäft einfließen. Mit klar definierten Strukturen und zugewiesenen Verantwortlichkeiten hat Addiko die Grundlage für ein umfassendes Nachhaltigkeitsmanagement im gesamten Unternehmen geschaffen. Der proaktive Due-Diligence-Prozess umfasst die Verankerung von verantwortungsvollem Geschäftsverhalten in den Richtlinien und Managementsystem der Bank, die Identifizierung und Bewertung von negativen Auswirkungen sowie die Überwachung der Umsetzung und deren Ergebnisse, während gleichzeitig die Prinzipien des verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens aufrechterhalten werden.
Addiko legt großen Wert auf die Zusammenarbeit mit seinen Stakeholdern, dazu gehören Kunden, Aktionäre und Aufsichtsbehörden sowie Mitarbeiter. Addiko ist derzeit dabei, Prozesse zu formalisieren, die den regelmäßigen Austausch mit internen und externen Stakeholdern erleichtern und sicherstellen, dass deren Anliegen nicht nur gehört, sondern auch in die Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens integriert werden. Ein wichtiger Aspekt dieser Engagement-Strategie ist die Stärkung des Nachhaltigkeitsbewusstseins der Mitarbeiter durch eine Reihe von internen und externen Schulungsinitiativen.
Durch die Förderung eines Nachhaltigkeitsbewusstseins und der diesbezüglichen, gemeinsamen Verantwortung möchte Addiko seine Mitarbeiter dazu befähigen, aktiv zu den Nachhaltigkeitszielen und -initiativen des Unternehmens beizutragen.
7.6. Blick in die Zukunft
Addiko setzt seine Reise in Sachen Nachhaltigkeit fort und verpflichtet sich weiterhin, ehrgeizige ESG-Ziele zu setzen und aktiv mit den Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um positive Veränderungen voranzutreiben.
Nachdem Addiko mit der Umsetzung der ESRS-Offenlegungsanforderungen im Jahr 2023 begonnen hat, ist das Unternehmen bestrebt, die Prozesse zur Datenerfassung weiter zu verbessern, um sich auf die Erfüllung der Berichtspflichten im Jahr 2024 vorzubereiten und gleichzeitig die Zielsetzung und Steuerung weiterer ESG-Initiativen zu verbessern.
8. Forschung & Entwicklung
In den vergangenen Jahren haben die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Addiko im Bereich der Digitalisierung eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Innovationen und der Unterstützung des Geschäftswachstums durch verschiedene Initiativen in den Fokusbereichen gespielt.
Im Consumer-Segment lag die oberste Priorität der Gruppe im Jahr 2023 auf der Entwicklung verschiedener End-to-End-Kreditvergabeprozesse, die auf Konsumenten zugeschnitten sind. In Anlehnung an den heterogenen digitalen Reifegrad und die Präferenzen der Kunden in den Märkten, in denen Addiko tätig ist, wurde ein Online-Kreditprozess eingeführt, der die Möglichkeit der Kundenidentifizierung durch einen Postmitarbeiter beinhaltet, wobei die Kreditverträge ebenfalls über die Post ausgetauscht werden, um Kunden, die der Nutzung von Fernidentifizierung und digitalen Zertifikaten für Unterschriften fernbleiben, den Zugang zu den Dienstleistungen von Addiko bequem von zu Hause aus zu ermöglichen. Addiko ist ständig dabei, seine Prozesse zu überdenken und zu straffen, um den Kunden durch kontinuierliche Optimierungen und Anpassungen an die Besonderheiten des lokalen Marktes sowie an die geltenden Vorschriften leichter zugängliche und benutzerfreundlichere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. So hat die Gruppe in einigen Märkten, die die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen bieten, auch die Videofernidentifikation und die Online-Vertragsunterzeichnung eingeführt.
Im Jahr 2023 arbeitete Addiko weiter an der Entwicklung seiner Mobile-Banking-App, mit besonderem Schwerpunkt auf der Verbesserung der Benutzeroberfläche und der Benutzererfahrung, die als wesentliches Element für den Erfolg von Mobile-Banking-Apps gilt. Die Bemühungen von Addiko werden auch von seinen Kunden anerkannt, so dass sich der Trend zur Steigerung der Anzahl der Kunden mit mobilen Bankdienstleistungen im Jahr 2023 mit einem Anstieg von über 8% fortsetzte.
Neben den Verbesserungen im Privatkundensegment ist Addiko auch bestrebt, seine Dienstleistungen seinen SME-Kunden durch den Aufbau von Online-Kreditplattformen näher zu bringen. Im Jahr 2023 hat die Gruppe es den SME-Kunden in ihren Hauptmärkten ermöglicht, ein personalisiertes Angebot zu erhalten und den Kreditprozess vollständig online zu initiieren. Parallel zur Entwicklung der Online-Kreditplattform hat Addiko verschiedene Optimierungen seines Kreditsystems fortgesetzt, um die zugrundeliegenden Prozesse weiter zu vereinfachen und zu verbessern und damit den Komfort für die Kunden zu erhöhen.
Im Jahr 2023 konnte Addiko seine mobilen Bankdienstleistungen für SME-Kunden erfolgreich ausbauen. Nach der Einführung der neu eingeführten Mobile-Banking-App im Jahr 2022 führte die Gruppe die neue App im Jahr 2023 in zwei weiteren Addiko-Märkten ein und bereitet derzeit die Einführung in zwei weiteren Märkten in CSEE vor. Die neue Mobile-Banking-App wurde von den Kunden sehr gut angenommen und stellt einen bedeutenden Erfolg auf der digitalen Reise von Addiko dar.
Für das Consumer-Segment wird Addiko die Implementierung seiner Online-Kreditprozesse im Laufe des Jahres 2024 auf den gesamten Addiko-Markt ausweiten, wobei die Anpassung bestimmter Prozesse und die Implementierung digitaler Lösungen der geltenden lokalen Gesetzgebung und Regulierung unterliegen. Gleichzeitig wird Addiko weiterhin Präferenzen seiner Kunden erforschen. Durch fortlaufende Innovationen konnte Addiko die Kreditvergabeprozesse straffen und beschleunigen, aber auch einen Schritt näher an seine Kunden herankommen. Für das SME-Segment plant Addiko im Jahr 2024 weitere Optimierungen und die Einführung neuer Funktionen in die bestehenden Plattformen, mit dem Ziel, seinen SME-Kunden ein umfassendes End-to-End-Erlebnis zu ermöglichen, soweit dies aus rechtlicher und regulatorischer Sicht möglich ist. Die im Laufe des Jahres 2023 neu implementierten Prozesse unterstreichen das Engagement und die Fähigkeit von Addiko, die Technologie zu nutzen und das Bankgeschäft zugänglicher, effizienter und kundenorientierter zu gestalten.
9. Outlook & Mittelfristziele, Dividendenpolitik sowie Risikofaktoren
9.1. Outlook & Mittelfristziele
Mit Ausnahme von Montenegro, das in den letzten beiden Jahren starke BIP-Wachstumsraten von 6,4% (2022) und 4,5% (2023) verzeichnete und das 2024 auf solide 2,9% zurückgehen dürfte, wird für alle anderen CSEE-Länder, in denen Addiko tätig ist, ein BIP-Anstieg für 2024 gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Während für Bosnien & Herzegowina und Serbien ein Anstieg von 1,9% und 2,0% erwartet wird, liegen die Wachstumsraten für die EU-Länder Slowenien und Kroatien bei 2,7% und 2,9%. Mit diesen Wachstumsraten übertrifft die CSEE-Region die Eurozone, für die im Jahr 2024 ein geringes Wachstum von 0,5% bis 1,0% erwartet wird.
In allen fünf Ländern dürfte die Inflation im Jahr 2024 deutlich zurückgehen und zwischen 3,0% und 4,0% in Bosnien & Herzegowina, Slowenien und Kroatien sowie zwischen 5,0% und 5,5% in Montenegro und Serbien liegen. Obwohl dies eine deutlich niedrigere Rate als in den Jahren 2022 und 2023 darstellt, wird die Inflation in der CSEE-Region voraussichtlich viel höher liegen als in der Eurozone.
Nach den zehn Zinserhöhungen der EZB im Zeitraum Juli 2022 bis September 2023 stieg der Leitzins für EZB-Kredite von unter 0% auf 4,5%, den höchsten Stand der letzten 20 Jahre. Hauptziel der Verschärfung der Finanzierungsbedingungen durch die EZB ist es, die Nachfrage zu dämpfen und damit die Inflation zu drücken. Da die industriellen Erzeugerpreise in der Eurozone im November 2023 um 8,8% (im Vergleich zu November 2022) gesunken sind und die für die Messung der Inflation wichtigen Energiepreise im Jahr 2023 ebenfalls deutlich gesunken sind, hat der Druck auf die EZB für eine straffe Geldpolitik nachgelassen und die EZB hat in ihrer Sitzung im Januar 2024 angedeutet, dass der Höhepunkt der Zinsen erreicht wäre. Für 2024 erwartet der Markt zunehmend, dass die EZB erste Schritte zur Senkung des Zinssatzes unternimmt, da die Inflation in der Eurozone im Dezember 2023 im Jahresvergleich recht stark auf 2,9% zurück ging und die hohen Zinsen die Wirtschaft belasten.
Aufgrund der soliden Ergebnisse im Jahr 2023 und der Dynamik des Acceleration Program hat Addiko seine mittelfristige Guidance aktualisiert. Die neue Guidance wahrt die Konsistenz mit zuvor offengelegten Zielen, weist jedoch ein höheres Maß an Transparenz und Granularität auf. Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören die Harmonisierung der Ziele für den Ausblick 2024 und die mittelfristige Guidance sowie die Bereitstellung zusätzlicher Jahresziele und Informationen im Vorfeld der Mittelfrist. Die Expansion nach Rumänien dürfte nicht vor dem Jahr 2026 nennenswerte Auswirkungen auf das Ergebnis haben, die Anlaufkosten sind in der Guidance berücksichtigt.
Ergebnis
2023
Outlook
2024
Guidance
2025
Guidance
2026
Vorherige Guidance
Erträge & Geschäft
Wachstum des Kreditbuchs1)
€3,5 Mrd.
>6% CAGR 2023-2026
ca. 10% CAGR im Fokus- Kreditbuch
Nettozinsmarge 2)
3.8%
>3,8%
>4,0%
>4.1%
>3,8%
Nettobankergebnis (Wachstum YoY)2)
€295,2 Mio.
>4,5%
ca. 9%
ca. 9%
n.a.
OPEX
€178,6 Mio.
<€191 Mio.
(CIR ca. 50%)
Risiko & Liquidität
Risikokosten3)
0,34%
ca. 1%
<1,1%
<1,2%
ca. 1,2%
NPE-Quote4)
2,8%
<3% als Leitprinzip
n.a.
Eigenmittelquote
20,4%
>18,35% abhängig vom jährlichen SREP
>18,6%
Kredit/Einlagen-Verhältnis
69%
Erhöhung auf <80%
<100%
Profitabilität
Eigenkapitalrendite5)
5,5%
ca. 6,5%
ca. 9%
>10%
>10%
Dividende je Aktie6)
€1,26
>€1,2
>€1,6
>€2
60% des Netto-gewinns
1) Bruttokundenforderungen (performing). 2) Unter der Annahme eines durchschnittlichen jährlichen Einlagenzinssatzes von 385 Basispunkten im Jahr 2024, 325 Basispunkten im Jahr 2025 und 263 Basispunkten im Jahr 2026. 3) Auf Basis Nettokundenforderungen. 4) Auf Basis on balance Kredite (EBA). 5) Unter der Annahme eines effektiven Steuersatzes von ≤19% und unter Berücksichtigung des Pull-to-Par-Effekts des Großteils der negativen Fair-Value-Rücklagen in FVTOCI. 6) Dividende für das Ergebnis des jeweiligen Jahres, ausgeschüttet im folgenden Kalenderjahr, vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung, im Einklang mit der neuen Dividendenpolitik.
Um diese Ziele zu erreichen, beabsichtigt Addiko, die Umsetzung seiner Spezialstrategie in den CSEE-Märkten im Jahr 2024 noch weiter zu beschleunigen und sich dabei auf ein nachhaltiges Geschäftswachstum in den Fokusbereichen Consumer und SME zu konzentrieren, wobei der Schwerpunkt innerhalb des SME-Segments auf Kleinst- und Kleinunternehmen liegt. Das Ziel ist weiterhin, die führende CSEE-Spezialbank für diese Segmente zu werden. Der umsichtige Risikoansatz von Addiko wird weiterhin ein wichtiger Anker für das Kreditwachstum sein.
Der klare Fokus auf das Consumer- und SME-Geschäft wandelt die Bilanz von Addiko noch weiter in Richtung dieser wertschöpfungsstärkeren Segmente. Dabei wird die Gruppe den gesteuerten Abbau der Nicht-Fokusbereiche fortsetzen, um Kapital für das Wachstum in den Consumer- und SME-Portfolios freizusetzen und gleichzeitig einzelne Exposures weiter reduzieren.
Als eines seiner kurzfristigen Ziele beabsichtigt Addiko, seine Effizienz durch die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Operational Excellence Streams im Jahr 2024 weiter zu steigern, um Kosten einzudämmen und eine weitere Optimierung und kontinuierliche Verbesserung von Kernbetriebsprozessen zu ermöglichen.

9.2. Dividendenpolitik
Für das Geschäftsjahr 2023 schlägt der Vorstand von Addiko eine Dividendenausschüttung in Höhe von 60% des den Aktionären zurechenbaren konsolidierten Nettogewinns vor, was im Einklang mit der in der Vergangenheit festgelegten Dividendenpolitik steht. Dieser Vorschlag unterliegt der Genehmigung durch die für den 26. April 2024 anberaumte Hauptversammlung der Aktionäre.
Die Aufsichtsbehörde der Bankengruppe, die EZB, empfahl den Banken, die Dividendenausschüttungsquote auf 50% zu begrenzen, und forderte sie auf, angesichts der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten ihre Leitlinien zu überdenken. Der Vorstand hat gemeinsam mit dem Aufsichtsrat den mittelfristigen Plan und die Empfehlung der EZB bewertet und schließlich beschlossen, aus Vorsichtsgründen die Dividendenpolitik anzupassen und mittelfristig eine Dividendenpolitik zu verfolgen, die eine Ausschüttungsquote von ca. 50% widerspiegelt. Diese gilt für Dividendenausschüttungen ab dem Kalenderjahr 2025 (bezogen auf die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2024).
Angesichts der robusten finanziellen Performance der Gruppe und des grundsätzlichen Interesses, gute Beziehungen zu den Bankenaufsichtsbehörden aufrechtzuerhalten, ist der Vorstand der Ansicht, dass die Anpassung der Dividendenpolitik positive Auswirkungen haben wird und gleichzeitig ein stärkeres organisches Wachstum ermöglicht. Dies wird darüber hinaus eine Möglichkeit darstellen, den Marktanteil in dieser hoch attraktiven CESEE-Region zu erhöhen. Als Konsequenz daraus erwartet er eine steigende Profitabilität der Gruppe, die den Aktionären zugutekommen wird.
Die Fähigkeit und das Vorhaben von Addiko, Dividenden zu zahlen, hängen von der Finanzlage, dem Betriebsergebnis, den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen, einschließlich der Kapitalpufferanforderungen, den MREL-Zielen, den Investitionsalternativen und anderen Faktoren ab, die der Vorstand und der Aufsichtsrat für relevant halten. Alle Vorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Dividendenzahlungen müssen von der Hauptversammlung genehmigt werden. Eine Dividendenausschüttung hängt auch davon ab, dass die relevanten Schwellenwerte in Bezug auf die Kapitalquoten eingehalten werden, was unter anderem voraussetzt, dass die Ausschüttung solcher Dividenden mit der langfristigen und nachhaltigen Geschäftstätigkeit der Bank in Einklang steht und die jeweils geltenden aufsichts-rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und dass weder eine Empfehlung der EZB nach Ansicht der Bank einer Dividendenausschüttung entgegensteht noch eine gesetzliche Ausschüttungsbeschränkung wirksam oder anwendbar ist.
9.3. Risikofaktoren
Da sich Addiko auf Consumer und SME konzentriert, ist das Unternehmen in besonderem Maße an den Konjunkturzyklus und die wirtschaftlichen Entwicklungen in seinen Kernländern Slowenien, Kroatien, Bosnien & Herzegowina, Serbien und Montenegro gebunden. Einige dieser Länder sind durch eine ausgeprägte politische Instabilität gekennzeichnet, wobei nationalistisch-konservative Rhetorik die lokale politische Bühne beherrscht. Eine schwere politische Krise auf lokaler Ebene ist schwer vorherzusagen, da sie sich aus einem geringfügigen Ereignis, dem anfangs wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, entwickeln kann.
Neben einer Eskalation von Russlands Krieg in der Ukraine oder einer größeren geopolitischen Krise könnten sich auch wirtschaftliche Risiken verwirklichen. Vier wichtige Faktoren spielen für die lokalen Volkswirtschaften eine entscheidende Rolle: Beschäftigung, Inflation, Tempo und Ausmaß der geldpolitischen Straffung zur Inflationsbekämpfung sowie Wirtschaftswachstum - all das wird sich stark auf die inländische Nachfrage nach Krediten oder die Fähigkeit der Kunden zur Rückzahlung ausstehender Beträge auswirken. Im Falle einer galoppierenden Inflation, die durch eine Lohn-Preis-Spirale befeuert wird, wären die Zentralbanken gezwungen, den Referenzzinssatz weiter anzuheben, was nicht nur zu einer Volatilität der Finanzmärkte führen, sondern auch in eine schwere Rezession münden könnte.
Die Bank sieht sich regulatorischen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Umsetzung verschiedener Regulierungs- und Verbraucherschutzinitiativen ergeben, z. B. MREL, PSD2, GPDR usw. Potenzielle regulatorische Beschränkungen könnten sich auch negativ auf die Fähigkeit der Gruppe auswirken, ihre Effizienz zu verbessern.
Die Addiko Gruppe ist darüber hinaus nicht-finanziellen und rechtlichen Risiken ausgesetzt, die unabhängig vom wirtschaftlichen Umfeld eintreten können. Die Gruppe ist in eine Reihe von passiven Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Der Großteil der anhängigen Verfahren bezieht sich auf Fremdwährungsgeschäfte, Margenerhöhungen und Zinsklauseln bei den Tochtergesellschaften der Addiko Bank AG, hier vor allem bei den kroatischen und slowenischen Tochtergesellschaften. Für die Zukunft besteht das Risiko eines weiteren Anstiegs der Verfahrenszahlen und Streitwerte aufgrund geänderter Gerichtspraxis, verbindlicher Musterverfahrensentscheidungen und neuer Gesetze (z.B. Umstellungsgesetze, Änderungen von Verbraucherkreditgesetzen, Verbraucherschutzgesetze). Ein Mangel an Rechtssicherheit oder die Unfähigkeit der Addiko Gruppe, wirksame Rechtsmittel in angemessener Zeit zu erwirken, kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage und das Betriebsergebnis der Addiko Gruppe haben.
Aufgrund der Tatsache, dass die Addiko Gruppe einer großen Anzahl von Steuervorschriften unterliegt, die in einigen Fällen erst seit kurzer Zeit in Kraft sind, häufig geändert und von verschiedenen politischen Unterabteilungen durchgesetzt werden, besteht das Risiko, dass Steuerprüfungen aufgrund abweichender Auslegungen zu Steuerfestsetzungen führen könnten, die die Addiko Gruppe zur Zahlung zusätzlicher, zuvor nicht erwarteter, Steuern verpflichten könnten.
Im September 2017 reichte die Gruppe beim ICSID in Washington, DC, einen Antrag auf ein Schiedsverfahren gegen die Republik Kroatien im Zusammenhang mit den Umwandlungsgesetzen ein und forderte EUR 153 Mio. Die Gruppe behauptet, dass das bilaterale Investitionsabkommen (BIT) hinsichtlich der gerechten und gleichwertigen Behandlung im Rahmen des jeweiligen BIT verletzt wurde. Die Hauptverhandlung fand im März 2021 statt und die Parteien warten auf den endgültigen Schiedsspruch. Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, könnten sich die Gerichts- und Anwaltskosten auf bis zu ca. EUR 11 Mio. belaufen. Auf der Grundlage rechtlicher Beratung geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Klage erfolgreich sein wird.
Addiko bewertet und berichtet auch regelmäßig über ESG-Risiken, die sich auf die Gruppe auswirken können. Aus diesem Grund führt Addiko jährlich eine Selbsteinschätzung über die Exposition gegenüber ESG-Risiken durch, die derzeit klima- und umweltbezogene Risiken umfasst. Die Ergebnisse werden genutzt, um die wichtigsten Handlungsfelder für Addiko zu definieren.
10. Corporate Governance
10.1. HV 2023
Am 21. April 2023 hielt die Addiko Bank AG ihre ordentliche Hauptversammlung (HV 2023) als physische Versammlung ab. Alle vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte wurden mit ca. 78% der anwesenden Aktionäre angenommen. Die HV 2023 verlängerte vorzeitig die Amtszeit von Herrn Kurt Pribil, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates, bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025. Die HV 2023 erneuerte weiters die Ermächtigung des Vorstandes, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals zu Vergütungszwecken für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben. Details zu den beschlossenen Kapitalmaßnahmen werden in Kapitel 11 dargestellt.
10.2. Vorstand
Nach der am 19. Dezember 2022 erfolgten Verlängerung des Vertrages von Herbert Juranek bis zum 31. Dezember 2025 im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 2. August 2023 einstimmig die Verlängerung der bestehenden Mandate von Tadej Krašovec und Edgar Flaggl bis zum gleichen Zeitpunkt, dem 31. Dezember 2025, beschlossen. Ebenfalls auf dieser Sitzung wurde das Mandat von Ganesh Krishnamoorthi nach Ablauf seines Mandats um weitere drei Jahre bis zum 31. Juli 2026 verlängert.
10.3. Aufsichtsrat
In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 21. April 2023 wurde Johannes Proksch mit Wirkung vom 1. Juni 2023 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats ernannt.
10.4. Österreichischer Corporate Governance Kodex
Die Addiko Bank AG bekennt sich zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (https://www.corporate-governance.at). Der Kodex enthält Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen (L-Regeln), Regeln, die eingehalten werden sollen, Regeln, bei denen Abweichungen erklärt und begründet werden müssen, damit das Verhalten des Unternehmens mit dem Kodex übereinstimmt (C-Regeln, Comply or Explain) und Regeln mit Empfehlungscharakter, bei denen die Nichteinhaltung nicht offen gelegt oder begründet werden muss (R-Regeln).
Der konsolidierte Corporate Governance Bericht der Addiko Bank AG wird auf der Website der Addiko Gruppe unter https://www.addiko.com/corporate-governance-reports/ veröffentlicht.
11. Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB:
  • 1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 195.000.000,00 und ist in 19.500.000 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2023 166.884 Stück (31. Dezember 2022: 33.919 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 19.333.116 Aktien im Umlauf befanden.
  • 2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
  • 3) Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die mehr als 9,99% betragen. 52,9% der Aktien befinden sich im Streubesitz.
  • 4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
  • 5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
  • 6) Abweichend von den gesetzlichen dispositiven Bestimmungen bedarf die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds nur der einfachen Mehrheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Anforderungen der Satzung im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien im Rahmen einer bedingt genehmigten Kapitalerhöhung oder einer bedingten Kapitalerhöhung zu beschließen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 21. April 2023 gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 78.000.000 durch Ausgabe von bis zu 7.800.000 neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (auch mittelbar durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft liegen darf, sowie die Aktienrechte und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch festzusetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, (i) das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptions- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auszugeben. Diese Maßnahmen können auch miteinander kombiniert werden (Genehmigtes Kapital 2023).
Genehmigtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und genehmigtes bedingtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen genutzt wird, darf gemeinsam mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen insgesamt EUR 39.000.000 (neununddreißig Millionen Euro) nicht übersteigen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. In der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurde der Vorstand gemäß § 159 Abs. 3 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates, allenfalls in mehreren Tranchen, um einen Betrag von bis zu EUR 19.500.000 (neunzehn Millionen fünfhunderttausend Euro) durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 (eine Million neunhundertfünfzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft nicht unterschreiten darf, sowie den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2023).
Die genehmigte bedingte Kapitalerhöhung wird nur zur Gewährung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen durchgeführt. Das genehmigte bedingte Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und das genehmigte Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, darf zusammen mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen EUR 39.000.000 (neununddreißig Millionen Euro) nicht übersteigen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
In der Hauptversammlung am 21. April 2023 wurde der Vorstand ermächtigt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 65 AktG zu erwerben und die erworbenen Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8, Abs 1a und 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien mit der Absicht zur Gewinnerzielung ist als Grund für den Rückkauf ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Gegenwert je zu erwerbender Stückaktie darf das arithmetische Mittel der an der Wiener Börse veröffentlichten amtlichen Schlusskurse der an der Wiener Börse notierten Aktien der Addiko Bank AG an den dem Erwerb vorangegangenen 20 Börsentagen um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederveräußerungsprogramm unmittelbar vor Durchführung gemäß den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen.
Jedes Rückkauf- und ggf. Wiederveräußerungsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Der auf die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG, darf zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Ebenfalls wurde der Vorstand ermächtigt eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG bis zu 10% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben.
  • 7) Es bestehen keinerlei bedeutende Vereinbarungen, an denen die Addiko Bank AG beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Addiko Bank AG infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
  • 8) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Addiko Bank AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
12. Internes Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Addiko Gruppe verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen und Prozesse definiert und organisatorisch umgesetzt werden.
Das Ziel des internen Kontrollsystems der Addiko Gruppe ist es, effektive und effiziente Abläufe, eine angemessene Identifizierung, Messung und Minderung von Risiken, eine umsichtige Geschäftsführung, die Verlässlichkeit von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen, die sowohl intern als auch extern berichtet werden, sowie die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der internen Regeln und Entscheidungen des Instituts sicherzustellen.
Das interne Kontrollsystem besteht aus einer Reihe von Regelungen, Verfahren und organisatorischen Strukturen, die darauf abzielen:
  • die Unternehmensstrategie zu verankern,
  • effektive und effiziente Geschäftsprozesse zu erreichen,
  • den Wert des Unternehmensvermögens zu sichern,
  • die Verlässlichkeit und Integrität von Buchhaltungs- und Managementdaten sicherzustellen,
  • die Einhaltung aller relevanten Regelungen und Vorschriften im Rahmen der Geschäftsprozesse sicherzustellen.
Eine spezielle Zielsetzung für den Rechnungslegungsprozess der Addiko Gruppe besteht in der Gewährleistung einer zeitnahen, einheitlichen und korrekten buchhalterischen Erfassung aller Geschäftsvorfälle bzw. Transaktionen durch das IKS. Die Verankerung des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess ist auch in den internen Regelungen und Vorschriften festgelegt.
Das interne Kontrollsystem der Addiko Gruppe ist auf einem prozessorientierten Ansatz aufgebaut. Die Addiko Gruppe setzt die Kontrollaktivitäten durch eine Prozessdokumentation um, die die Verfolgung und Dokumentation jedes Prozesses beinhaltet, einschließlich der Informationen über den Prozessablauf gemäß den intern aufgestellten Richtlinien für das Prozessmanagement. Die Gesamteffektivität der internen Kontrollen wird laufend überwacht. Die Überwachung der Schlüsselrisiken ist Teil der täglichen Aktivitäten der Addiko Gruppe sowie der periodischen Überprüfung durch die Geschäftsbereiche, die internen Kontrollfunktionen, das Risikomanagement, die Compliance und die interne Revision.
Die regelmäßige Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die unverzügliche Berichterstattung zu Mängel(n) des internen Kontrollsystems und die Eskalation an die betreffenden Stakeholder (z.B. Ausschüsse) sind eingerichtet. Mängel des internen Kontrollsystems, die durch einen Geschäftsbereich, die interne Revision oder durch andere Kontroll-funktionen identifiziert wurden, werden der entsprechenden Managementebene für den weiteren Entscheidungsprozess zeitnah berichtet und unverzüglich dort behandelt.
Die interne Revision führt regelmäßig unabhängige Prüfungen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und interne Regelungen durch.
Das interne Kontrollsystem selbst ist kein statisches System, sondern wird laufend an das sich ändernde Umfeld angepasst. Die Implementierung des internen Kontrollsystems beruht wesentlich auf der Integrität und dem ethischen Ver-halten der Mitarbeiter. Der Vorstand und das Leadership Team gehen mit gutem Beispiel voran und nehmen ihre Führungsrolle aktiv und bewusst mittels der Förderung von hohen Standards im Hinblick auf Integrität und ethisches Ver-halten sowie der Verankerung einer Risiko- und Kontrollkultur in einer Organisation, die die Wichtigkeit interner Kon-trollen für alle Ebenen hervorhebt und vorlebt, wahr.
13. Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Gemäß dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) wird die gemäß § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, die auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren enthält, als gesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht 2023) veröffentlicht. Der Bericht wird online - auf https://www.addiko.com/financial-reports/ - veröffentlicht und enthält auch die Offenlegung für die Muttergesellschaft gemäß § 243b UGB.
14. Sonstige Angaben in den Notes
Die folgenden Informationen sind in den Notes zum Konzernabschluss angegeben:
  • Erläuterungen zu den wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Risiken sowie zu den Zielen und Methoden des Risikomanagements - siehe Note (56) Risikobericht
  • Angaben zu Finanzinstrumenten - siehe Note (73) Fair Value-Angaben
Wien, 20. Februar 2024
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl e.h. Tadej Krašovec e.h.Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Konzernabschluss
I. Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Erfolgsrechnung
 
 
 
in EUR Mio.
 
 
01.01. -
01.01. -
 
Anhangsangabe
31.12.2023
31.12.2022
Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode
 
247,3
192,9
Sonstige Zinserträge
 
29,7
2,3
Zinsaufwendungen
 
-49,0
-18,7
Nettozinsergebnis
(31)
228,0
176,4
Gebühren- und Provisionserträge
 
90,4
92,3
Gebühren- und Provisionsaufwendungen
 
-23,3
-19,8
Provisionsergebnis
(32)
67,1
72,5
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
(33)
0,4
1,9
Sonstige betriebliche Erträge
(34)
3,7
5,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen
(34)
-16,7
-14,3
Personalaufwendungen
(35)
-97,8
-88,9
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
(36)
-63,5
-61,8
Abschreibungen
(37)
-17,3
-17,4
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
 
103,9
73,6
Übriges Ergebnis
(38)
-44,7
-27,0
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
(39)
-11,8
-15,4
Ergebnis vor Steuern
 
47,4
31,2
Steuern auf Einkommen
(40)
-6,3
-5,5
Ergebnis nach Steuern
 
41,1
25,7
davon Eigentümer des Mutterunternehmens
 
41,1
25,7
 
 
 
 
 
Anhangsangabe
31.12.2023
31.12.2022
Den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis nach Steuern (in EUR Mio.)
(30)
41,1
25,7
Gewichtete Durchschnittszahl von ausstehenden Stammaktien (Anzahl an Aktien)
(30)
19.422.603
19.473.361
Ergebnis je Aktie (in EUR) - unverwässert/verwässert
(30)
2,12
1,32

Sonstiges Ergebnis
 
 
 
in EUR Mio.
 
Anhangsangabe
01.01. -
01.01. -
 
 
31.12.2023
31.12.2022
Ergebnis nach Steuern
 
41,1
25,7
Sonstiges Ergebnis
 
38,2
-84,5
Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden
 
1,3
-0,1
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (-) aus leistungsorientierten Plänen
(52.3)
0,1
0,3
Fair Value Rücklage – Eigenkapitalinstrumente
 
1,2
-0,4
Netto-Veränderungen bewertet zum beizulegenden Wert
 
1,4
-0,5
Steuern auf Einkommen
 
-0,3
0,1
Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können
 
37,0
-84,3
Fremdwährungsumrechnung
 
0,3
-0,6
Gewinn/Verlust der Periode
 
0,3
-0,6
Fair Value Rücklage - Schuldverschreibungen
 
36,7
-83,7
Netto-Veränderungen bewertet zum beizulegenden Wert
 
42,6
-97,8
Netto-Betrag übertragen in die Erfolgsrechnung
(33)
0,0
0,0
Steuern auf Einkommen
 
-5,9
14,1
Gesamtjahresergebnis
 
79,3
-58,8
davon Eigentümer des Mutterunternehmens
 
79,3
-58,8
II. Konzern-Bilanz
 
 
 
in EUR Mio.
 
Anhangsangabe
31.12.2023
31.12.20221)
Vermögenswerte
 
 
 
Barreserve
(41)
1.254,5
1.382,9
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
(42)
29,5
22,8
Kredite und Forderungen an Kreditinstitute
(43)
66,6
89,2
Kredite und Forderungen an Kunden
(43)
3.489,2
3.292,7
Investitionswertpapiere
(44)
1.178,6
1.061,6
Materielle Vermögenswerte
(45)
57,6
61,6
Sachanlagen
 
54,3
57,3
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
 
3,3
4,3
Immaterielle Vermögenswerte
(46)
23,3
24,5
Ertragsteueransprüche
36,8
42,4
Laufende Ertragsteueransprüche
 
1,7
5,4
Latente Ertragsteueransprüche
(40)
35,1
37,0
Sonstige Vermögenswerte
(48)
14,0
17,1
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
(49)
1,3
1,6
Vermögenswerte gesamt
 
6.151,5
5.996,4
 
 
 
 
Eigenkapital und Schulden
 
 
 
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
(50)
4,2
3,1
Einlagen von Kreditinstituten
(51)
106,8
128,5
Einlagen von Kunden
(51)
5.032,6
4.959,6
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
(51)
59,3
48,8
Rückstellungen 1)
(52)
99,2
72,5
Ertragsteuerverpflichtungen
4,1
0,6
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen
4,1
0,6
Sonstige Verbindlichkeiten 1)
(53)
44,2
37,1
Eigenkapital
(54)
801,1
746,3
davon Eigentümer des Mutterunternehmens
 
801,1
746,3
Eigenkapital und Schulden gesamt
 
6.151,5
5.996,4
1) Die Vergleichszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Note (2) Änderungen in der Darstellung des Abschlusses verwiesen.
III. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 2023
Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
Kapital-rücklagen
Fair Value Rücklage Schuldver-schreibungen
Fair Value Rücklage Eigenkapital-instrumente
Neubewertung
von leistungs-
orientierten
Versorgungs-
plänen
Währungs-rücklagen
Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen
Eigentümer des Mutter-unternehmens
Nicht
beherr-schende Anteile
Gesamt
Eigenkapital zum 01.01.
195,0
-0,4
237,9
-85,3
2,0
0,4
-11,5
408,1
746,3
0,0
746,3
Ergebnis nach Steuern
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
41,1
41,1
0,0
41,1
Sonstiges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
36,7
1,2
0,1
0,3
0,0
38,2
0,0
38,2
Gesamtergebnis
0,0
0,0
0,0
36,7
1,2
0,1
0,3
41,1
79,3
0,0
79,3
Transaktionen mit Eigentümern
0,0
-1,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-22,7
-24,5
0,0
-24,5
Gewinnausschüttungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-23,6
-23,6
0,0
-23,6
Anteilsbasierte Vergütung
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,8
1,1
0,0
1,1
Kauf von eigenen Anteilen
0,0
-2,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-2,0
0,0
-2,0
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Eigenkapital zum 31.12.
195,0
-2,2
237,9
-48,6
3,2
0,5
-11,2
426,5
801,1
0,0
801,1
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 2022
Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
Kapital-rücklagen
Fair Value Rücklage Schuldver-schreibungen
Fair Value Rücklage Eigenkapital-instrumente
Neubewertung
von leistungs-
orientierten
Versorgungs-
plänen
Währungs-rücklagen
Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen
Eigentümer des Mutter-unternehmens
Nicht
beherr-schende Anteile
Gesamt
Eigenkapital zum 01.01.
195,0
0,0
237,9
-1,6
2,5
0,1
-10,8
382,0
805,1
0,0
805,1
Ergebnis nach Steuern
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
25,7
25,7
0,0
25,7
Sonstiges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
-83,7
-0,4
0,3
-0,6
0,3
-84,5
0,0
-84,5
Gesamtergebnis
0,0
0,0
0,0
-83,7
-0,4
0,3
-0,6
25,7
-58,8
0,0
-58,8
Transaktionen mit Eigentümern
0,0
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
-0,1
0,0
-0,1
Gewinnausschüttungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Anteilsbasierte Vergütung
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
0,5
0,0
0,5
Kauf von eigenen Anteilen
0,0
-0,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,6
0,0
-0,6
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,1
0,0
0,0
0,0
Eigenkapital zum 31.12.
195,0
-0,4
237,9
-85,3
2,0
0,4
-11,5
408,1
746,3
0,0
746,3
IV. Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement)
 
 
in EUR Mio.
 
2023
20221)
Ergebnis nach Steuern
41,1
25,7
Anpassungen für
 
 
Nettozinsergebnis
-228,0
-176,4
Abschreibungen, Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und finanziellen Vermögenswerten
17,3
18,0
Auflösung/Dotierung von Kreditrisikovorsorgen auf Finanzinstrumente
11,7
15,4
Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen
1,6
0,0
Auflösung/Dotierung von Rückstellungen
39,2
26,2
Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Investitionswertpapiere
0,0
0,0
Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
-1,0
-2,2
Gewinne/Verluste von Finanzinstrumenten welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind
1,4
0,7
Wertminderung von sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten
0,9
0,0
Gewinne/Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0,0
0,0
Zwischensumme
-116,7
-92,6
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
-231,3
-98,9
Investitionswertpapiere 1)
189,8
48,6
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
-8,1
9,1
Sonstige Vermögenswerte
13,1
-20,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
56,4
210,5
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
1,0
0,8
Rückstellungen
-11,1
-14,0
Sonstige Verbindlichkeiten
10,5
-3,2
Zahlungen für Steuern auf Einkommen
-4,4
3,0
Erhaltene Zinsen
316,6
193,6
Gezahlte Zinsen
-41,4
-24,8
Erhaltene Dividenden
0,0
0,0
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
174,7
211,4
Einzahlungen aus der Veräußerung, der Tilgung und Zinszahlungen von:
75,7
22,5
Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten 1)
71,5
15,4
Sachanlagen, als Finanzanlagen gehaltenen Immobilien, Operating-Leasing Vermögen und immateriellen Vermögensgegenstände
4,2
7,1
Auszahlungen für den Erwerb von:
-347,4
-205,4
Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten 1)
-337,4
-197,5
Sachanlagen, als Finanzanlagen gehaltenen Immobilien, Operating-Leasing- Vermögen und immateriellen Vermögenswerten
-9,9
-7,9
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-271,7
-182,9
Dividendenzahlungen
-23,6
0,0
Leasingzahlungen
-6,1
-6,2
Erwerb eigener Aktien
-2,0
-0,6
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-31,6
-6,7
Netto (Verringerung) Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes
-128,6
21,7
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode (01.01.)
1.382,9
1.361,8
Effekte aus Wechselkursänderungen
0,3
-0,6
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode (31.12.)
1.254,5
1.382,9
1) Die Vergleichszahlen wurden angepasst. Für weitere Details wird auf Note (2) Änderungen in der Darstellung des Abschlusses verwiesen
Die Anhangsangaben (Notes) (1) - (89) sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
V. Anhang (Notes)
Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Die Addiko Gruppe ist eine spezialisierte Bankengruppe, die Bankprodukte und -dienstleistungen für Konsumenten (Consumer) und kleine und mittlere Unternehmen (SME) in Zentral- und Südosteuropa (CSEE) bereitstellt. Die Gruppe besteht aus der Addiko Bank AG, der österreichischen Mutterbank mit Sitz in Wien (Österreich), die an der Wiener Börse notiert und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank als konzessioniertes Kreditinstitut beaufsichtigt wird, und sechs Tochterbanken, die in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig sind: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo die Addiko Gruppe zwei Banken betreibt), Serbien und Montenegro. Über ihre sechs Tochterbanken betreute die Addiko Gruppe zum 31. Dezember 2023 rund 0,9 Millionen Kunden (JE22: 0,8 Millionen) im CSEE-Raum über ein gut verteiltes Netzwerk von 154 Filialen (JE22: 154 Filialen) sowie moderne digitale Bankvertriebskanäle.
Die Addiko Gruppe positionierte sich mit einer klaren Strategie als spezialisierte Bankengruppe für Konsumenten (Consumer) und SMEs und konzentriert sich dabei auf den Ausbau des Kreditgeschäfts mit Konsumenten und SMEs sowie auf Zahlungsdienstleistungen („Fokusbereiche“), wobei sie unbesicherte Privatkredite für Consumer und Betriebsmittelkredite für SMEs anbietet. Die Kreditportfolios in den Bereichen Mortgage, Public Finance und Large Corporates („Nicht-Fokusbereiche“) sind Gegenstand eines beschleunigten Abbauprozesses.
Die Addiko Bank AG ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer FN 350921k eingetragen. Der Hauptsitz der Gruppe befindet sich in der Canettistraße 5/12. OG, 1100 Wien (Österreich).
Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich „EVI“ (www.evi.gv.at).
Die Addiko Bank AG unterliegt als Kreditinstitut der Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Otto-Wagner-Platz 5 in 1090 Wien und – zusätzlich - der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) in der Sonnemannstraße 20 in 60314 Frankfurt am Main.
Die Addiko Bank AG erfüllt die Offenlegungspflicht von Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (CRR) auf Basis der konsolidierten Finanzlage der Addiko Gruppe. Die Offenlegung erfolgt auf ihrer Homepage unter www.addiko.com (-> Investor Relations -> Finanzberichte). Die konsolidierten Eigenmittel und das konsolidierte Eigenmittelerfordernis werden im Konzernabschluss dargestellt.
(1) Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der Addiko Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das IFRS Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-Verordnung) anzuwenden sind, und unter Beachtung der Vorschriften des § 245a UGB und des § 59a BWG erstellt.
Der Konzernabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Geldflussrechnung und dem Anhang (Notes). Die Bilanz ist grundsätzlich in absteigender Reihenfolge der Liquidität gegliedert. Beträge, die innerhalb von zwölf oder mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig oder realisierbar sind, werden in Note (64.4) Laufzeitanalyse beschrieben.
Alle in den Konzernabschluss der Addiko Gruppe einbezogenen Tochtergesellschaften erstellen ihre Abschlüsse zum 31. Dezember. In der gesamten Addiko Gruppe werden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gemäß IFRS 10 angewendet. Der Konzernabschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung erstellt. Hinsichtlich der Schätzungen und Annahmen gemäß IAS 1 verweisen wir auf Note (4) Verwendung von Schätzungen und Annahmen/Wesentliche Schätzungsunsicherheiten.
Sofern Schätzungen oder Beurteilungen für die Bilanzierung und Bewertung nach IAS/IFRS erforderlich sind, werden diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards vorgenommen. Sie basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, wie Planungen und Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse, die aus heutiger Sicht wahrscheinlich erscheinen. Dies betrifft vor allem Wertberichtigungen im Kreditgeschäft, den beizulegenden Zeitwert und die Wertminderung von Finanzinstrumenten, latente Steuern und die Einschätzung von Rechtsrisiken aus Gerichtsverfahren sowie die Bildung von Rückstellungen für solche Risiken. Die tatsächlichen Werte können von den geschätzten Zahlen abweichen.
Der Euro (EUR) ist die Berichtswährung der konsolidierten Jahresabschlüsse. Alle Angaben erfolgen in Millionen Euro (EUR Mio.), sofern nicht anders angegeben. Die dargestellten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.
Der Vorstand der Addiko Bank AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 am 20. Februar 2024 zur Veröffentlichung freigegeben und an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und bekannt zu geben, ob er den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 billigt.
(2) Änderungen in der Darstellung des Abschlusses
Im Jahr 2023 überprüfte die Addiko Gruppe die Konzern-Geldflussrechnung. Das Ergebnis der Überprüfung führte zu einer Änderung der Darstellung der Cashflows aus Schuldtitel-Investitionswertpapieren, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Diese werden nunmehr innerhalb des Cashflows aus Investitionstätigkeit ausgewiesen, während im vorherigen Konzernabschluss diese innerhalb des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst wurden. Die Vorperiode wurde um EUR 182,1 Mio. in der Position Investitionswertpapiere und folglich um EUR +15,4 Mio. in der Position Einzahlungen aus der Veräußerung, der Tilgung und Zinszahlungen von Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten und um EUR -197,5 Mio. in der Position Auszahlungen für den Erwerb von Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten angepasst. In Folge der geänderten Darstellung werden relevantere Informationen über Treasury-Aktivitäten vermittelt. Zum 31. Dezember 2021 wurde das gesamte Portfolio an Schuldtiteln in der Bewertungskategorie FVTOCI geführt, womit sich hinsichtlich der oben beschriebenen Änderungen in der Darstellung - die sich nur auf die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldtitel auswirken - keine Auswirkungen auf die Konzern-Geldflussrechnung für das Jahr 2021 ergeben.
31.12.2022
Darstellung im Konzernabschluss 2022
Anpassungen
angepasster
Wert
Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement)
Investitionswertpapiere
-133.5
182.1
48.6
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit
29,3
182,1
211,5
Einzahlungen aus der Veräußerung von: Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten
0,0
15,4
15,4
Auszahlungen für den Erwerb von:
Finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten
-7,9
-197,5
-205,4
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-0,8
-182,1
-182,9
in EUR Mio.
Im Jahr 2023 überprüfte die Addiko Gruppe die Darstellung bestimmter Posten in der Konzern-Bilanz. Das Ergebnis der Überprüfung führte zu einer Änderung der Darstellung von Verpflichtungen für variable Zahlungen und anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich, die nun als Teil der Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Zuvor wurden sie innerhalb der Rückstellungen ausgewiesen. Die Buchwerte in der vorangegangenen Berichtsperiode (2022) wurden um EUR -10,9 Mio. in der Position Rückstellungen und folglich um EUR +10,9 Mio. in der Position Sonstige Verbindlichkeiten angepasst. Infolge der geänderten Darstellung liefert der Konzernabschluss nunmehr relevantere Informationen über den Grad der Unsicherheit hinsichtlich der umklassifizierten Verpflichtungen.
Auf der Grundlage der beschriebenen Änderungen verringerte sich die Position Auflösung/Dotierung von Rückstellungen in der Konzern-Geldflussrechnung um EUR 8,0 Mio. und die Position Rückstellungen erhöhte sich um den gleichen Betrag, was sich neutral auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit auswirkte. Das Eigenkapital wird dadurch nicht beeinflusst, da die Umgliederung unter Verwendung der gleichen Beträge erfolgte. Da die Zuführung zu und die Auflösung von diesen Rückstellungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten in derselben Position erfasst werden, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Erfolgsrechnung.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Auswirkungen dieser Darstellungsänderung:
31.12.2022
Wie im Konzernabschluss 2022 dargestellt
Anpassungen
Angepasst
Konzern-Bilanz
Rückstellungen
83.4
-10.9
72.5
Sonstige Verbindlichkeiten
35.2
+10.9
37.1
Konzern-Geldflussrechnung (Cashflow Statement)
Auflösung/Dotierung von Rückstellungen
34.2
-8.0
26.2
Rückstellungen
-22.0
+8.0
-14.0
in EUR Mio.
Im Jahr 2023 wurde auch die Darstellung in Note (38) Übriges Ergebnis überarbeitet. Im Sinne einer transparenten Darstellung der mit den Positionen des operationellen Risikos verbundenen Aufwendungen wurde die folgende Position zusätzlich aufgenommen: Nettoergebnis aus operationellen Risiken. Die neue Position wird für die Darstellung der folgenden Basel-II-Ereignisarten verwendet: 1 - Interner Betrug, 2 - Externer Betrug, 3 – Praktiken im Rahmen der Beschäftigung und Sicherheit am Arbeitsplatz, 4 - Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken und 7 - Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement, mit Ausnahme von Verlusten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten (die in der Position Ergebnis im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten ausgewiesen werden) und Verlusten im Zusammenhang mit dem Kreditrisiko (die als Teil der Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen werden). Die Änderungen in der Darstellung wurden dadurch ausgelöst, dass während des Berichtszeitraums einige spezifische wesentliche Fälle von operationellen Risiken identifiziert wurden. Die Zahlen des Vergleichsjahres wurden nicht angepasst, da keine wesentlichen operationellen Risikoposten auf individueller oder aggregierter Basis identifiziert wurden, mit Ausnahme der Verluste im Zusammenhang mit Rechtsfällen, die, wie zuvor beschrieben, unter dem Posten Ergebnis im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten ausgewiesen werden.
Darüber hinaus überprüfte die Gruppe im Jahr 2023 die Darstellung von Verkaufsanreizen in der Erfolgsrechnung, die an Addiko-Mitarbeiter auf der Grundlage des Erreichens vordefinierter Verkaufsziele gezahlt werden. Im Vorjahr wurden Kosten von EUR 2,1 Mio. im Personalaufwand ausgewiesen. Ab 2023 werden diese Kosten als Teil des Provisionsergebnisses ausgewiesen, basierend auf einem funktionsbezogenen Darstellungsansatz, der das interne Management sowie Steuerung dieser Kostenkategorie widerspiegelt. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund geringfügiger Beträge nicht geändert, da diese Änderung auch keine Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern und das Eigenkapital hat.
Die Erfolgsrechnung wurde im Jahr 2023 geändert, indem die Zwischensummen Betriebserträge und Betriebsaufwendungen entfernt wurden, um eine bessere Vergleichbarkeit mit Mitbewerbern zu erreichen. Daraus ergab sich keine Auswirkung auf das Ergebnis nach Steuern.
Die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie die Darstellung in Note (54) Eigenkapital wurde im Jahr 2023 durch die Einführung einer separaten Darstellung der Fair Value-Rücklage für Schuldverschreibungen und einer für Eigenkapitalinstrumente sowie der Neubewertung aus leistungsorientierten Plänen geändert. Die Vorjahreswerte wurde angepasst indem die Position Rücklage zum beizulegenden Zeitwert (JE22: EUR -83,3 Mio.) in die Fair Value Rücklage Schuldverschreibungen (JE22 adaptiert: EUR -85,3 Mio.) und in die Fair Value Rücklage Eigenkapitalinstrumente (JE22 adaptiert: EUR 2,0 Mio.) aufgeteilt wurde. Darüber hinaus werden die Effekte aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen, die bisher als Teil der Position „Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen (JE22: EUR 408,5 Mio.) dargestellt wurden, nun separat in der Position Neubewertung von leistungsorientierten Plänen (JE22 adaptiert: EUR 0,4 Mio.) ausgewiesen. Die Änderung der Darstellung wurde vorgenommen, um die Transparenz zu erhöhen und eine einfachere Abstimmung mit den in der Aufstellung Sonstiges Ergebnis dargestellten Zahlen zu ermöglichen.

(3) Anwendung von neuen und geänderten Standards
3.1. Neue derzeit geltende Anforderungen
Die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen bestehender Standards wurden in der am 1. Januar 2023 beginnenden Periode zum ersten Mal angewendet:
Standard
Bezeichnung
Beschreibung
Auswirkungen auf Addiko
 
 
 
IFRS 17
IFRS 17 Versicherungsverträge
Neuer Standard, der IFRS 4 ersetzt
Keine
IFRS 17
Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen
Keine
IAS 1
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlussess
Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden
Keine signifikanten Änderungen
IAS 8
Änderungen an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern
Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
Keine signifikanten Änderungen
IAS 12
IAS 12 Ertragsteuern
Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus einer einzigen Transaktion stammen
Keine signifikanten Änderungen
IAS 12
Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern
Internationale Steuerreform - Modellregeln der zweiten Säule
Keine
Der neue Standard IFRS 17 Versicherungsverträge wird IFRS 4 Versicherungsverträge ersetzen. Er gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem eine Partei (der Emittent) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (dem Versicherungsnehmer) übernimmt, indem sie sich verpflichtet, den Versicherungsnehmer zu entschädigen, wenn ein spezifiziertes ungewisses zukünftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) den Versicherungsnehmer nachteilig beeinflusst.
Die Addiko Gruppe bewertete die relevanten Kriterien, ob es sich bei dem ausgegebenen Vertrag um einen Versicherungsvertrag handelt, und die Auswirkungen von IFRS 17 Versicherungsverträge auf ihre Geschäftsbereichen:
Finanzgarantien
Finanzgarantien, die den Emittenten zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichten, um den Inhaber für einen Verlust zu entschädigen, der ihm entsteht, weil ein bestimmter Schuldner eine fällige Zahlung nicht leistet, erfüllen die Definition eines Versicherungsvertrags. Sie fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 17, es sei denn, der Emittent hat zuvor ausdrücklich erklärt, dass er solche Verträge als Versicherungsverträge ansieht, und hat die für Versicherungsverträge geltenden Rechnungslegungsvorschriften angewandt. Die Addiko Gruppe hat sich für die Behandlung von Finanzgarantien gemäß IFRS 9 entschieden.
Kreditkarten und andere Zahlungsvereinbarungen
Einige Kreditkartenverträge (oder ähnliche Verträge, die Kredit- oder Zahlungsvereinbarungen vorsehen) erfüllen die Definition eines Versicherungsvertrags, da sie Zahlungen an den Karteninhaber unter Umständen leisten, die die Definition eines Versicherungsrisikos erfüllen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Karteninhaber die Karte zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet, die sich als fehlerhaft erweisen oder nicht geliefert werden, oder wenn der Karteninhaber zu einer ungültigen Zahlung betrogen wird. Da die Preisgestaltung des Vertrags der Addiko Gruppe keine Bewertung des Versicherungsrisikos des einzelnen Kunden widerspiegelt, ist IFRS 17 nicht auf den gesamten Vertrag anzuwenden.
Leistungsgarantien
In der Addiko Gruppe entschädigen Leistungsgarantien den Begünstigten, wenn der Kunde der Gruppe seine Verpflichtungen (d.h. Entwurf, Entwicklung, Herstellung, Konstruktion oder Produktion von Produkten oder Produktionsanlagen (und die damit zusammenhängenden nicht-monetären Verpflichtungen) oder die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem der vorgenannten Punkte) nicht gemäß den im Vertrag des Kunden mit dem Begünstigten der Garantie festgelegten Anforderungen erfüllt. Eine nachteilige Auswirkung auf den Versicherungsnehmer ist eine Voraussetzung für die Zahlung.
Einige Verträge sehen eine Zahlung für den Fall vor, dass ein bestimmtes ungewisses künftiges Ereignis eintritt, verlangen aber keine nachteilige Auswirkung auf den Versicherungsnehmer als Voraussetzung für die Zahlung. Diese Art von Verträgen ist kein Versicherungsvertrag, auch wenn der Versicherungsnehmer sie nutzt, um ein zugrunde liegendes Risiko zu mindern (IFRS 17.B13, IFRS 4.B14).
In der Addiko Gruppe erfolgt bei Inanspruchnahme der Garantie die Zahlung unabhängig davon, ob das spezifizierte ungewisse Ereignis eine nachteilige Auswirkung auf den Begünstigten verursacht hat oder nicht.
Die Bank hat nicht das Recht, zu prüfen, ob das Ereignis tatsächlich eine nachteilige Auswirkung verursacht hat, und die Zahlung zu verweigern, wenn sie nicht davon überzeugt ist, dass das Ereignis eine nachteilige Auswirkung verursacht hat. Dies bedeutet, dass ein Hauptmerkmal der Definition des Versicherungsvertrags nicht erfüllt ist. Daher können die von der Addiko Gruppe angebotenen Erfüllungsgarantien nicht als Versicherungsverträge betrachtet werden, die in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fallen.
Die Addiko Gruppe trägt kein Risiko für die Zahlung zusätzlicher Beträge in den Fällen, in denen die Bank ein vertragliches Recht hat, das Geld, das sie an den Begünstigten gezahlt hat, vom Konto ihres Kunden zurückzuerhalten. Dies bedeutet, dass ein Risiko des Geldverlustes besteht, wenn der Kunde in Verzug gerät. Es handelt sich um ein reguläres Kreditrisiko, dessen Existenz vom Eintreten eines Ereignisses abhängt und nicht um ein Versicherungsrisiko.
Versicherungsverträge
Wenn die Addiko Gruppe Versicherungen anbietet (z.B. Reiseversicherungen), tritt sie immer als Vermittler und nicht als Versicherungsgeber (wie in IFRS 15 definiert) auf, daher gibt es keinen Transfer von Versicherungsrisiken.
Verzicht im Todesfall
Im Falle des Todes eines Kreditnehmers deckt die Versicherung den ausstehenden Saldo des Darlehensbetrages ab, der am Tag des Todes ermittelt wurde. Die Addiko Gruppe ist Versicherungsnehmer, daher gibt es keine Übertragung von Versicherungsrisiken und keine Anwendung von IFRS 17. Sofern keine anderen Ausschlüsse vom Anwendungsbereich gelten (gemäß IFRS 17.7), kann ein Unternehmen entweder IFRS 9 oder IFRS 17 auf Verträge anwenden, die die Entschädigung auf den Betrag begrenzen, der ansonsten erforderlich wäre, um die durch den Vertrag entstandene Verpflichtung des Versicherungsnehmers zu erfüllen.
Die Beurteilung führte zu dem Ergebnis, dass der neue Standard IFRS 17 Versicherungsverträge und seine Änderungen keine Auswirkungen und Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe zur Folge haben.
Die Änderungen an IAS 1 verdeutlichen die Anforderungen an die Offenlegung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anstelle der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Diese Änderungen führen zu keinen wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe.
Die Änderungen an IAS 8 ersetzen die Definition einer Änderung von Schätzungen durch eine Definition von Schätzungen. Nach der neuen Definition sind Schätzungen in der Rechnungslegung „monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind“. Unternehmen entwickeln rechnungslegungsbezogene Schätzungen, wenn die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordern, dass Posten im Abschluss auf eine Art und Weise bewertet werden, die eine Bewertungsunsicherheit beinhaltet. Die Änderungen stellen klar, dass eine Änderung von Schätzungen, die aus neuen Informationen oder neuen Entwicklungen resultiert, keine Korrektur eines Fehlers darstellt. Darüber hinaus sind die Auswirkungen einer Änderung eines Inputs oder einer Bewertungstechnik, die zur Entwicklung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung verwendet werden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, wenn sie nicht aus der Korrektur von Fehlern aus früheren Perioden resultieren. Eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung kann nur das Ergebnis der aktuellen Periode oder sowohl das Ergebnis der aktuellen Periode als auch das Ergebnis zukünftiger Perioden beeinflussen. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
Die Änderungen an IAS 12 sehen eine weitere Ausnahme von der Befreiung vom erstmaligen Ansatz vor. Nach den Änderungen wendet ein Unternehmen die Befreiung vom erstmaligen Ansatz nicht für Transaktionen an, die zu gleichen steuerpflichtigen und abzugsfähigen temporären Differenzen führen. In Abhängigkeit vom anwendbaren Steuerrecht können gleiche zu versteuernde und abzugsfähige temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts und einer Schuld in einer Transaktion entstehen, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt und weder das bilanzielle noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Nach den Änderungen an IAS 12 ist ein Unternehmen verpflichtet, die damit verbundenen latenten Steueransprüche und -schulden zu bilanzieren, wobei der Ansatz eines latenten Steueranspruchs den Werthaltigkeitskriterien in IAS 12 unterliegt. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
Die Änderungen an IAS 12 schaffen eine vorübergehende verpflichtende Ausnahme von den Anforderungen des IAS 12 Ertragsteuern hinsichtlich des Ansatzes und der Angabe von Informationen über latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten Säule. Die Änderungen sehen auch zusätzliche Angabepflichten in Bezug auf das Risiko eines Unternehmens aus Ertragsteuern der zweiten Säule vor. Die Mustervorschriften der zweiten Säule gelten generell für multinationale Konzerne, deren Umsatzerlöse im Konzernabschluss in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre EUR 750 Millionen überstiegen. Die obligatorische vorübergehende Ausnahme gilt ab sofort. Die übrigen Angabepflichten gelten für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, jedoch nicht für Zwischenperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2023 enden. Diese Änderungen sind daher für die Addiko Gruppe nicht relevant.
3.2. Zukünftige Anforderungen
Die folgenden neuen Standards, Interpretationen und Änderungen an bestehenden Standards, die vom IASB herausgegeben und von der EU übernommen wurden, sind noch nicht in Kraft getreten und wurden von der Addiko Gruppe nicht vorzeitig angewendet:
Standard
Name
Description
Impact on Addiko
 
 
 
 
IFRS 16
Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse
Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback
Keine signifikanten Änderungen
IAS 1
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
Keine
Die Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse verlangen, dass der Verkäufer/Leasingnehmer Leasingzahlungen oder geänderte Leasingzahlungen so bestimmt, dass der Verkäufer/Leasingnehmer keinen Gewinn oder Verlust erfasst, der sich auf das vom Verkäufer/Leasingnehmer behaltene Nutzungsrecht nach dem Beginn der Laufzeit bezieht. Die Änderungen wirken sich nicht auf den Gewinn oder Verlust aus, den der Verkäufer/Leasingnehmer im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses erfasst. Sie gilt für jährliche Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
Die Änderungen an IAS 1 stellen die Anforderungen für die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig klar. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden, da die Vermögenswerte und Schulden der Addiko Gruppe in absteigender Reihenfolge ihrer Liquidität dargestellt werden.
Die folgenden neuen Standards und Interpretationen, die vom IASB herausgegeben wurden, sind noch nicht von der EU übernommen worden:
Standard
Name
Beschreibung
Auswirkung auf Addiko
 
 
 
 
IAS 7 & IFRS 7
Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten
Keine signifikanten Änderungen
IAS 21
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
Mangelnde Austauschbarkeit
Keine signifikanten Änderungen
Die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 beschreiben die Merkmale einer Vereinbarung, für die ein Unternehmen die Informationen bereitstellen muss. In den Änderungen wird darauf hingewiesen, dass Vereinbarungen, die ausschließlich der Verbesserung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens dienen, oder Instrumente, die vom Unternehmen zur direkten Begleichung der geschuldeten Beträge mit einem Lieferanten verwendet werden, keine Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind. Unternehmen müssen im Anhang Angaben machen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen zu beurteilen, wie sich Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf die Verbindlichkeiten und Cashflows eines Unternehmens auswirken, und die Auswirkungen von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens zu verstehen und wie das Unternehmen betroffen sein könnte, wenn die Vereinbarungen nicht mehr zur Verfügung stünden. Es werden neue Offenlegungspflichten hinzugefügt. Die Änderung gilt für jährliche Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
Mit den Änderungen an IAS 21 werden Anforderungen an die Beurteilung eingeführt, wann eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist und wann nicht. Nach den Änderungen muss ein Unternehmen den Devisenkassakurs schätzen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist. Es werden neue Angabepflichten hinzugefügt. Die Änderung gilt für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Es wird nicht erwartet, dass diese Änderungen zu wesentlichen Änderungen innerhalb der Addiko Gruppe führen werden.
(4) Verwendung von Schätzungen und Annahmen/Wesentliche Schätzungsunsicherheiten
Der Konzernzwischenabschluss enthält Werte, die auf Ermessensentscheidungen beruhen und unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen berechnet wurden. Schätzungen und Annahmen beruhen auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse, die aus heutiger Sicht wahrscheinlich sind. Da die vorgenommenen Schätzungen und Annahmen mit Unsicherheiten behaftet sind, kann dies zu Ergebnissen führen, die in zukünftigen Perioden Buchwertanpassungen der entsprechenden Vermögenswerte und Schulden erfordern. Wesentliche Schätzungen und Annahmen in der Addiko Gruppe beziehen sich auf:
Kreditrisikovorsorgen
Die Addiko Gruppe bewertet regelmäßig die Werthaltigkeit ihrer problematischen Kredite und bildet im Falle einer Wertminderung entsprechende Risikovorsorgen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit werden Schätzungen hinsichtlich der Höhe, der Dauer und des wahrscheinlichen Eintretens der erwarteten Rückflüsse vorgenommen. Diese Beurteilung beruht auf einer detaillierten Analyse und getroffenen Annahmen, die jedoch mit Unsicherheiten behaftet sind. Eine andere Einschätzung dieser Annahmen kann zu einer deutlich anderen Bewertung der Kreditrisikovorsorge führen.
Das Modell zur Messung der erwarteten Kreditverluste erfordert die Beurteilung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos und verwendet historische Daten und deren Extrapolationen, die beobachteten Daten und individuelle Schätzungen sowie die Gruppierung ähnlicher Vermögenswerte, wenn die Verschlechterung des Kreditrisikos auf kollektiver Basis beurteilt werden muss. Die Unsicherheit, die mit der Schätzung der erwarteten Kreditverluste verbunden ist, ist derzeit aufgrund der erhöhten Volatilität des wirtschaftlichen Umfelds als Folge der immer noch andauernden Konflikte in Russland und im Nahen Osten sowie des immer noch vorhandenen Inflationsdrucks erhöht.
Aufgrund der Tatsache, dass die aktuellen Entwicklungen nicht vollständig mit den historischen Daten vergleichbar sind, die für die Entwicklung und Kalibrierung der bestehenden PD-Modelle verwendet wurden, hat Addiko die Unsicherheit durch die Berücksichtigung von Post Model Adjustments (PMAs) berücksichtigt. Diese Anpassungen betreffen hauptsächlich die Fähigkeit der PD-Modelle, die Unsicherheit der Zukunft und die hohe Gesamtvolatilität des makroökonomischen Umfelds korrekt zu erfassen.
Für weitere Informationen zur Methodik der Kreditrisikovorsorge wird auf Note (16) Finanzinstrumente sowie auf den Risikobericht unter Note (61.2) Entwicklung der Wertberichtigungen sowie auf Note (61.1) Methodik der Wertberichtigungsermittlung verwiesen.
Latente Ertragsteueransprüche
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur dann angesetzt, wenn zukünftige steuerliche Gewinne, die eine Nutzung ermöglichen, sehr wahrscheinlich sind. Diese Schätzungen beruhen auf den jeweiligen 5-Jahres-Steuerplänen, die vom Management der Tochtergesellschaften erstellt werden. Diese spiegeln natürlich die Einschätzungen des Managements wider, die ihrerseits mit einer gewissen Prognoseunsicherheit behaftet sind. Die Gruppe überprüft regelmäßig ihre Schätzungen in Bezug auf latente Steueransprüche, einschließlich ihrer Annahmen über die künftige Rentabilität. Aufgrund des derzeitigen makroökonomischen Umfelds, das durch Inflationsdruck, steigende Zinssätze, eine Verschlechterung des Geschäftsklimas, geopolitische Risiken und die verbleibenden pandemiebedingten Auswirkungen beeinträchtigt wird, besteht eine wesentlich größere Unsicherheit als unter normalen Marktbedingungen, was sich auf die Projektionen der künftigen steuerpflichtigen Gewinne auswirken kann. Auch wenn der Addiko Gruppe derzeit keine Informationen oder Anzeichen für eine Änderung der einschlägigen Steuervorschriften vorliegen, können diese in der Zukunft überarbeitet werden, wobei eine zeitliche Begrenzung oder Kürzung der Verlustvorträge vorgesehen ist. Weitere Einzelheiten zu steuerlichen Verlustvorträgen finden Sie in Note (40) Steuern auf Einkommen.
Rückstellungen
Die Bildung von Rückstellungen beruht ebenfalls auf Ermessensentscheidungen. Es ist zu entscheiden, inwieweit der Konzern eine Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und ob ein Abfluss von wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wahrscheinlich ist. Darüber hinaus sind auch Schätzungen hinsichtlich der Höhe und der Fälligkeit künftiger Zahlungsströme erforderlich.
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten erfordern in der Regel ein höheres Maß an Beurteilung als andere Arten von Rückstellungen. Wenn sich die Angelegenheiten in einem frühen Stadium befinden, kann eine Beurteilung schwierig sein, da ein hohes Maß an Ungewissheit besteht, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht und die Wahrscheinlichkeit und die Höhe der möglichen Abflüsse geschätzt werden müssen. Mit dem Fortschreiten der Angelegenheit bewerten die Geschäftsleitung und die Rechtsberater laufend, ob Rückstellungen zu bilden sind, und revidieren gegebenenfalls frühere Schätzungen. In fortgeschrittenen Stadien ist es in der Regel einfacher, Schätzungen auf der Grundlage einer besser definierten Anzahl möglicher Ergebnisse vorzunehmen. Bei der Berechnung potenzieller Verluste werden in der Regel mögliche Szenarien für den Ausgang des Rechtsstreits und deren Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, wobei frühere Urteile und Einschätzungen unabhängiger Anwaltskanzleien in Betracht gezogen werden. In bestimmten Fällen können die angenommenen Methoden und Annahmen aufgrund eines kurzen Zeitraums verfügbarer historischer Daten und erheblicher Ungewissheit in Bezug auf die Richtung von Gerichtsentscheidungen sowie die Marktbedingungen Gegenstand von Aktualisierungen in nachfolgenden Berichtszeiträumen sein. Einzelheiten zu Rückstellungen für Rechtsfälle und Schätzungsunsicherheiten sind in Note 52.2 Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten beschrieben.
Pensionsverpflichtungen werden nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) für leistungsorientierte Pensionspläne bewertet. Bei der Bewertung dieser Verpflichtungen müssen Annahmen über die langfristige Entwicklung insbesondere der Gehälter, der Renten und der künftigen Sterblichkeit getroffen werden. Änderungen der zugrundeliegenden Annahmen von Jahr zu Jahr und Abweichungen von den tatsächlichen Auswirkungen in jedem Jahr werden unter den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten ausgewiesen.
Lease contracts
Die Anwendung von IFRS 16 erfordert von der Addiko Gruppe Einschätzungen, die sich auf die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten und die Bewertung von Nutzungsrechten an Vermögenswerten auswirken. Die von der Addiko Gruppe ermittelte Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst die unkündbaren Zeiträume von Leasingverträgen, Zeiträume, die von einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses abgedeckt werden, wenn die Addiko Gruppe hinreichend sicher ist, dass sie diese Option ausüben wird, und Zeiträume, die von einer Option zur Beendigung des Leasingverhältnisses abgedeckt werden, wenn die Addiko Gruppe hinreichend sicher ist, dass sie diese Option nicht ausüben wird. Im Falle eines bedeutenden Ereignisses oder bedeutender Änderungen der Umstände, auf die die Gruppe Einfluss hat, werden die Leasingbedingungen neu bewertet, insbesondere im Hinblick auf die Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen. Bei Leasingverträgen mit unbestimmter Laufzeit schätzt die Addiko Gruppe die Dauer des Vertrags anhand von Planungsmodellen.
Der Barwert der Leasingzahlungen wird unter Verwendung des zusätzlichen Sollzinssatzes (Abzinsungssatz) ermittelt, der den risikofreien Zinssatz widerspiegelt, berichtigt um die für das Land und die Währung des Leasingvertrags geltenden Country Default Swap Rates und für ähnliche Laufzeiten, berichtigt um einen Aufschlag auf der Grundlage von mittel- bis langfristigen Kreditfazilitäten. Die Kurve des besicherten Zinssatzes von Addiko spiegelt einen Beleihungsgrad von 60% wider. Im Allgemeinen basiert die Bestimmung der Abzinsungssätze auf einem marktüblichen Preisbildungsprinzip.
Weitere Einzelheiten zur Behandlung von Leasingverträgen finden Sie in der Note (9) Leasing.
Die übrigen wesentlichen Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen sind in den Erläuterungen zu den jeweiligen Aktiva und Passiva beschrieben und beziehen sich auf folgende Bereiche:
  • Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten (Bewertung des Geschäftsmodells, SPPI-Bewertung) - Note (16) Finanzinstrumente
  • Bestimmung der Beherrschung von Beteiligungsunternehmen - Note (7) Konsolidierungsgrundsätze und Unternehmenszusammenschlüsse
(5) Auswirkungen des Klimawandels auf den Konzernabschluss
Addiko unterstützt den Übergang zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft und wird seinen ökologischen Fußabdruck verringern, indem es seine direkten Emissionen aus dem eigenen Bankgeschäft und die indirekten Emissionen durch seine Kreditvergabe reduziert. Zu den bis 2030 geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen im Bereich des eigenen Bankgeschäfts gehören eine deutliche Erhöhung des Anteils batteriebetriebener Elektrofahrzeuge (BEV) im Fuhrpark der Gruppe, die Installation von Photovoltaikmodulen auf eigenen Gebäuden, der Ersatz von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen und die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen für Strom und Heizung.
Bei der Erstellung des Finanzberichts hat Addiko den Klimawandel und die damit verbundenen Risiken für die nicht-finanziellen und finanziellen Vermögenswerte berücksichtigt. Die Auswirkungen der klimabezogenen Risiken wurden wie folgt bewertet:
  • Wertminderung von Vermögenswerten: Die ESG-Strategie von Addiko und die geplanten Ersatzmaßnahmen wurden bei der Bestimmung des Buchwerts der langfristigen Vermögenswerte (Sachanlagen und Investitionsgüter) berücksichtigt. Auf der Grundlage der Bewertung wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.
  • Nutzungsdauern von Vermögenswerten: Die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsstrategie und der geplanten Maßnahmen auf die Nutzungsdauer des Anlagevermögens. Die Beurteilung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
  • Erwartete Kreditverluste (ECL): Auf der Grundlage einer Bewertung von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken (C&E-Risiken) kam Addiko zu dem Schluss, dass eine Auswirkung auf das Kreditrisiko besteht, obwohl angesichts der Granularität und Diversifizierung des Kreditportfolios keine unmittelbare materielle Bedrohung besteht. Da sich C&E-Risiken bereits auf makroökonomische Indikatoren auswirken, berücksichtigte Addiko die Auswirkungen von klimabedingten Übergangsrisiken in den makroökonomischen Finanzprognosen, die bei der Berechnung der Kreditausfallquote verwendet werden, und wirkt sich somit direkt auf die Risikovorsorge des Kreditbuchs und folglich auf den Konzernabschluss aus. Darüber hinaus wurde eine Bewertung klimabezogener und umweltbezogener Risiken in den Prozess der Kreditvergabe an relevante SME-Kunden einbezogen, was sich auf das Rating und damit auf die ECL dieser Kunden auswirken kann.
(6) Konsolidierungskreis
Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt in den Konsolidierungskreis einbezogen, an dem der Konzern die Kon-trolle erlangt und ab dem Tag der Kontrollabgabe aus der Konsolidierung ausgeschlossen. Die Kontrolle wird dann er-reicht, wenn die Addiko Gruppe aufgrund der Beteiligung am anderen Unternehmen variable Rückflüsse erhält oder über Rechte verfügt, diese zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem die Aktivitä-ten des anderen Unternehmens gesteuert werden. Relevante Aktivitäten sind diejenigen, die die variablen Rückflüsse eines Unternehmens am stärksten beeinflussen.
Zum 31. Dezember 2023 umfasst der Konsolidierungskreis der Addiko Gruppe 7 Unternehmen (31. Dezember 2022: 7, 1. Januar 2022: 7), bestehend aus der österreichischen Muttergesellschaft, der Addiko Bank AG, und 6 ausländischen Tochtergesellschaften.
Unternehmen
Land
Beteiligung (direkt) in %
Stichtag
Addiko Bank d.d. Zagreb
Kroatien
100.0
31.12.2023
Addiko Bank d.d. Ljubljana
Slowenien
100.0
31.12.2023
Addiko Bank d.d. Sarajevo
Bosnia & Herzegowina
100.01)
31.12.2023
Addiko Bank a.d. Banja Luka
Bosnia & Herzegowina
99.91)
31.12.2023
Addiko Bank a.d. Beograd
Serbien
100.0
31.12.2023
Addiko Bank AD Podgorica
Montenegro
100.0
31.12.2023
* gerundete Zahlen
Weder die Muttergesellschaft noch eine ihrer Tochtergesellschaften hält eine Beteiligung an anderen Unternehmen
>20%.
Im Jahr 2023 leitete die Addiko Bank AG ein Squeeze-out-Verfahren für die verbleibenden Aktien der Minderheitsaktionäre der Addiko Bank d.d., Sarajevo und der Addiko Bank a.d., Banja Luka ein. Während das Verfahren für die Addiko Bank d.d., Sarajevo, im Januar 2024 durch die Übertragung aller ausstehenden Aktien an die Addiko Bank AG (die nun 100,0% hält) abgeschlossen wurde, ist das Verfahren für die Addiko Bank a.d., Banja Luka, noch im Gange und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden. In Anbetracht der geringen Anzahl von Aktien, die von Minderheitsaktionären gehalten werden, werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
(7) Konsolidierungsgrundsätze und Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach den Konsolidierungsgrundsätzen gemäß IFRS 3 „Unternehmenszusammen-schlüsse“ nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn die Kontrolle auf den Konzern übergeht. Nach dieser Methode sind alle Vermögenswerte und Schulden des jeweiligen Tochterunternehmens mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbs-zeitpunkt zu bewerten. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs werden als Summe der übertragenen Ge-genleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem erworbenen Unternehmen ermittelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags der nicht beherrschenden Anteile an den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Verbleibt nach der Neubeurteilung ein negativer Unterschiedsbetrag, wird dieser sofort erfolgs-wirksam erfasst.
IFRS 10 Konzernabschlüsse definiert die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens folgendermaßen:
  • Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens, d. h. Tätigkeiten, die die Renditen des Beteiligungsunternehmens maßgeblich beeinflussen,
  • Risikobelastung durch oder Anrecht auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen; und
  • Fähigkeit, mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die Höhe der Renditen zu beein-flussen.
Die Beurteilung des Vorliegens von Beherrschung erfordert Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen in Bezug auf die Macht, die sich aus den Stimmrechten, vertraglichen Vereinbarungen und Rechten aus Kreditvergabege-schäften ergibt, die dazu führen könnten, dass die Addiko Gruppe Macht über ein Beteiligungsunternehmen hat.
Der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung entspricht dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Kontrolle über das betreffende Unternehmen erlangt. Im Laufe des Jahres erworbene Tochtergesellschaften werden ab dem Datum des Erwerbs in die Gesamtergebnisrechnung der Gruppe aufgenommen. Die Ergebnisse von Tochterunternehmen, die im Laufe des Jahres veräußert werden, sind bis zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Gesamtergebnisrechnung enthalten.
Werden weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten, aber noch nicht vollständig im Besitz befindlichen Unter-nehmen erworben, werden die daraus resultierenden Differenzen direkt im Eigenkapital als Transaktion mit nicht be-herrschenden Anteilen ausgewiesen.
Konzerninterne Salden und Transaktionen zwischen konsolidierten Tochterunternehmen werden vollständig eliminiert. Ebenso werden konzerninterne Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ver-rechnet.
Der auf konzernfremde Dritte entfallende Anteil am Eigenkapital und am Ergebnis der konsolidierten Tochterunterneh-men wird unter den nicht beherrschenden Anteilen gesondert im Eigenkapital und in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Das Gesamtergebnis eines Tochterunternehmens wird den nicht beherrschenden Anteilen auch dann zugerechnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt.
Wenn die Addiko Gruppe die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie alle damit verbundenen nicht beherrschenden Anteile und andere Bestandteile des Eigenkapitals aus. Jeder daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Erfolgsrechnung erfasst.
(8) Währungsumrechnung
Die Fremdwährungsumrechnung innerhalb der Addiko Gruppe erfolgt nach den Bestimmungen von IAS 21. Demnach sind alle monetären Vermögenswerte und Schulden mit dem Stichtagskurs umzurechnen. Soweit monetäre Posten nicht Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, wird das Ergebnis der Umrechnung grundsätzlich erfolgswirksam unter den Währungsdifferenzen ausgewiesen. Offene Termingeschäfte werden zum Terminkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Geschäftsbetriebe werden zu den am Bilanzstichtag geltenden Wechselkursen in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden mit den Durchschnittskursen der Periode umgerechnet, sofern sie nicht stark schwanken. Die sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) unter dem Posten Währungsrücklage ausgewiesen. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasste Betrag ist im Falle der Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs in die Erfolgsrechnung umzugliedern. Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Währungsdifferenzen werden unter den nicht beherrschenden Anteilen ausgewiesen.
Für alle Gesellschaften ist die jeweilige Landeswährung die funktionale Währung.
Für die Währungsumrechnung der ausländischen Abschlüsse wurden die folgenden von der Europäischen Zentralbank bzw. der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) veröffentlichten Wechselkurse verwendet:
Währungsumrechnung
Stichtag
Durchschnitt
Stichtag
Durchschnitt
Kurse in Währung pro EUR
31.12.2023
2023
31.12.2022
2022
Bosnische Mark (BAM)
1,95583
1,95583
1,95583
1,95583
Kroatische Kuna (HRK)
7,53450
7,53816
Serbischer Dinar (RSD)
117,17370
117,251469
117,32240
117,47580
Der Umrechnungskurs zwischen EUR und HRK zum 31. Dezember 2022 spiegelt den von der EZB im Zusammenhang mit der Genehmigung des Beitritts Kroatiens zur Eurozone am 1. Januar 2023 festgelegten Kurs wider.
(9) Leasing
9.1. Leasingverhältnisse mit der Addiko Gruppe als Leasingnehmer
Zu Beginn eines jeden Vertrages beurteilt die Addiko Gruppe, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder ein Teil eines Vertrags, der das Recht zur Nutzung eines Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Gegenleistung überträgt. Diese Beurteilung beinhaltet eine Ermessensausübung darüber, ob der Vertrag einen identifizierten Vermögenswert enthält, ob die Addiko Gruppe im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung dieses Vermögenswerts während des gesamten Nutzungszeitraums erhält und ob die Addiko Gruppe das Recht hat, die Nutzung des Vermögenswerts zu bestimmen.
Das Nutzungsrecht („right of use“) wird bei der erstmaligen Bewertung zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, die sich aus dem anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um alle vor Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Zahlungen, zuzüglich aller anfänglich angefallenen direkten Kosten und einer Schätzung der Kosten für die Demontage, Entfernung oder Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abzüglich aller erhaltenen Leasinganreize, zusammensetzen. Das Nutzungsrecht wird anschließend linear über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die Laufzeit des Leasingvertrags oder die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Die Addiko Gruppe prüft das Nutzungsrecht auch auf Wertminderung in Übereinstimmung mit IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten, wenn solche Indikatoren vorliegen. Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu zahlenden Leasingraten bewertet, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, falls dieser nicht ohne weiteres ermittelt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe. Somit werden alle Leasingverpflichtungen im Allgemeinen gemäß dem Nutzungsrecht-Ansatz in der Bilanz erfasst. Die einzige Ausnahme besteht bei Leasingverträgen mit einer Gesamtlaufzeit von 12 Monaten oder weniger sowie bei Leasingverträgen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert im Neuzustand einen geringen Wert hat, wobei das IASB einen Leasingvertrag als geringwertig ansieht, wenn er USD 5.000 oder weniger beträgt. In solchen Fällen hat sich die Addiko Gruppe dafür entschieden, solche Leasingverträge nicht in der Bilanz auszuweisen, und die Leasingkosten werden linear über die verbleibende Laufzeit des Leasingvertrags verbucht.
IFRS 16 erlaubt es einem Leasingnehmer, Nicht-Leasingkomponenten nicht zu trennen und stattdessen jedes Leasingverhältnis und die damit verbundenen Nicht-Leasingkomponenten als eine einzige Vereinbarung zu bilanzieren. Die Addiko-Gruppe hat diese Wahlmöglichkeit nicht genutzt.
Leasingzahlungen umfassen im Allgemeinen feste Zahlungen abzüglich Leasinganreizen und variable Zahlungen, die von einem Index oder einem Zinssatz abhängen. Verlängerungsoptionen, Kündigungsoptionen und Kaufoptionen werden ebenfalls berücksichtigt (siehe Note (4) Verwendung von Schätzungen und Annahmen/Wesentliche Schätzungsunsicherheiten), und auch die Beträge, die voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen sind, müssen bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt werden.
Im Anschluss an die erstmalige Bewertung wird die Leasingverbindlichkeit um die geleisteten Zahlungen verringert und um die Zinsen erhöht. Sie wird neu bewertet, um eine Neueinschätzung oder Änderung widerzuspiegeln, oder wenn es Änderungen bei den in der Substanz festgelegten Zahlungen gibt. Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird die entsprechende Anpassung im Nutzungsrecht am Vermögenswert oder in der Erfolgsrechnung erfasst, wenn das Nutzungsrecht am Vermögenswert bereits auf Null reduziert ist.
9.2. Darstellung im Abschluss
Die Addiko Gruppe als Leasingnehmer weist das Nutzungsrecht an Vermögenswerten in der Bilanz unter dem Posten Sachanlagen innerhalb des Postens Materielle Vermögenswerte aus. Die Leasingverbindlichkeiten werden in der Bilanz unter Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht an Vermögenswerten wird in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Abschreibung ausgewiesen. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten wird in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Zinsaufwendungen ausgewiesen.
Im Hinblick auf die Darstellung in der Konzern-Geldflussrechnung müssen Leasingnehmer kurzfristige Leasingzahlungen, Zahlungen für Leasing von geringwertigen Vermögenswerten und variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einfließen, als Teil der betrieblichen Tätigkeit ausweisen. Barzahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit müssen entweder als betriebliche Aktivitäten oder als Finanzierungstätigkeiten dargestellt werden. Die Addiko Gruppe hat sich dafür entschieden, die gezahlten Zinsen sowie die Barzahlungen für den Tilgungsanteil als Teil der Finanzierungstätigkeit auszuweisen.
(10) Ergebnis je Aktie
Die Addiko Gruppe weist das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie (EPS) in Übereinstimmung mit IAS 33 Ergebnis je Aktie für ihre Stammaktien aus. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der den Stammaktionären der Bank zurechenbare Gewinn oder Verlust durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der den Stammaktionären zurechenbare Gewinn oder Verlust um alle sonstigen Änderungen bei den Erträgen oder Aufwendungen bereinigt wird, die sich aus der Umwandlung der verwässernden potenziellen Stammaktien ergeben würden, und indem die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien um die gewichtete durchschnittliche Anzahl der zusätzlichen Stammaktien erhöht wird, die sich unter der Annahme der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien im Umlauf befunden hätten.
(11) Nettozinsergebnis
Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sowie bei verzinslichen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und bei nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden Zinserträge und Zinsaufwendungen auf Basis des Effektivzinssatzes erfasst.
Fortgeführte Anschaffungskosten sind der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Abschreibungen einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei finanziellen Vermögenswerten wird der Betrag um etwaige Wertberichtigungen vermindert. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts vor Berücksichtigung von Wertberichtigungen. Bei erworbenen oder originär ausgereichte, wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte („POCI“) wird ein bonitätsbereinigter Effektivzinssatz berechnet, indem die geschätzten künftigen Cashflows, einschließlich der erwarteten Kreditausfälle, auf die fortgeführten Anschaffungskosten des Schuldinstruments beim erstmaligen Ansatz abgezinst werden.
Die Effektivzinsmethode ist der Berechnungssatz, mit dem die geschätzten künftigen Mittelzu- und -abflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder sofern zutreffend, einen kürzeren Zeitraum, exakt auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts (mit Ausnahme von POCI Vermögenswerten), oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. In die Berechnung einbezogen werden Transaktionskosten und gezahlte oder erhaltene Gebühren und Entgelte, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind (außer bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten), sowie Agien und Disagien. Die erwarteten Kreditverluste bleiben unberücksichtigt.
Bei finanziellen Vermögenswerten, die in der Folgezeit wertgemindert wurden, werden Zinserträge unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Verbessert sich in den nachfolgenden Berichtszeiträumen das Kreditrisiko des wertgeminderten Finanzinstruments, so dass der finanzielle Vermögenswert nicht mehr kreditgefährdet ist, werden die Zinserträge durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts erfasst (mit Ausnahme von POCI-Vermögenswerten, bei denen die Berechnung der Zinserträge nicht auf eine Bruttobasis zurückkehrt, selbst wenn sich das Kreditrisiko des Vermögenswerts verbessert).
Zinserträge aus zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerten sowie Zinskomponenten von Derivaten werden im Nettozinsergebnis ausgewiesen. Änderungen des reinen Zeitwerts, die sich aus Handelsaktiva und -passiva ergeben, werden in der Position Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Negativzinsen aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden im Nettozinsergebnis dargestellt.
(12) Provisionsergebnis
Provisionserträge und -aufwendungen (außer jenen, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit sind, welche im Effektivzinssatz enthalten) werden gemäß IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden bilanziert und im Posten Provisionsergebnis ausgewiesen. Die Addiko Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse in den Geschäftssegmenten aus Kundenverträgen für Dienstleistungen welche über eine bestimmten Zeitraum erbracht werden oder welche zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführt werden. Dies steht im Einklang mit den Informationen zu den Umsatzerlösen, die für jedes berichtspflichtige Segment gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente angegeben werden.
Gemäß IFRS 15 werden Erträge erfasst, wenn die Gruppe eine Leistungsverpflichtung erfüllt, indem sie eine zugesagte Dienstleistung an den Kunden erbringt. Es muss wahrscheinlich sein, dass der Gruppe daraus ein wirtschaftlicher Nutzen erwächst und der Betrag verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen, jedoch ohne Berücksichtigung von Steuern oder sonstigen Abgaben, bewertet.
Provisionen, die für die Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum anfallen, werden über diesen Zeitraum abgegrenzt. Umgekehrt werden Provisionseinnahmen, die durch die Erbringung bestimmter Dienstleistungen für Dritte oder durch das Eintreten eines bestimmten Ereignisses erzielt werden, bei Abschluss der zugrunde liegenden Transaktion erfasst. Unter Berücksichtigung der Addiko-Produktklassen werden die folgenden Dienstleistungen über den Zeitraum abgegrenzt:
  • Accounts und Packages, diese Kategorie umfasst Gebühreneinnahmen und -ausgaben aus monatlichen regulären Konto-/Paketgebühren, einschließlich monatlicher Gebühren für Internetbanking, Mobile Banking, SMS-Dienste und andere Dienstleistungen (außer Kreditkarten).
  • Kredite und Einlagen, die Gebührenerträge und -aufwendungen darstellen, die nicht integraler Bestandteil des effektiven Zinssatzes sind und in direktem Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft stehen (z. B. die Gebühr für die Einrichtung des Limits)
  • Wertpapiere, die Provisionserträge und -aufwendungen aus der Vermögensverwaltung darstellen
  • Bancassurance, Provisionserträge und -aufwendungen aus der Versicherungsvermittlung
Die mit den folgenden Produkten erzielten Gebühren werden bei Abschluss der zugrunde liegenden Transaktion erfasst:
  • Transaktionen, Gebühren, die den Kunden für durchgeführte Transaktionen (mit Ausnahme von Kreditkarten) in Rechnung gestellt werden, wie z.B. Zahlungsaufträge, Daueraufträge
  • Karten, Gebühren im Zusammenhang mit Prepaid- und Kreditkarten (z.B. monatliche Mitgliedsbeiträge) und Akquisitionsgeschäften (z.B. Mitgliedsbeiträge, Interbankenentgelte, Systemgebühren, Servicegebühren usw.)
  • FX&DCC, Gebühreneinnahmen im Zusammenhang mit Devisentransaktionen wie Gebühren aus Devisenkassageschäften oder dynamischen Währungsumrechnungen.
  • Trade Finance, Gebühreneinnahmen aus der Erbringung von Transaktionsdienstleistungen für Dritte, wie z.B. die Vermittlung des Erwerbs von Aktien oder anderen Wertpapieren
Sonstige Gebühren und Provisionen beziehen sich hauptsächlich auf Transaktions- und Dienstleistungsgebühren, die bei Erhalt der Dienstleistungen als Aufwand verbucht werden.
In der Note (32) Provisionsergebnis in den Erläuterungen zur Erfolgsrechnung wird diese Produktsicht als Basis für die Darstellung verwendet.
(13) Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
Die Position Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten umfasst alle Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, realisierte Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung, das Ergebnis aus dem Handel mit Wertpapieren und Derivaten, Dividenden, sowie Wechselkursgewinne und -verluste aus monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Gruppe hat sich dafür entschieden, die reinen Fair-Value-Bewegungen von Handelsaktiva und -passiva im Handelsergebnis auszuweisen, mit Ausnahme der damit verbundenen Zinserträge und Zinsaufwendungen, die im Nettozinsergebnis ausgewiesen werden.
Das Nettoergebnis aus nicht zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten, die zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, umfasst alle Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Vermögenswerte, realisierte Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie Dividenden.
Das Nettoergebnis aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten umfasst Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung und Dividenden. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten alle Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung.
(14) Sonstiges betriebliches Ergebnis
Das sonstige betriebliche Ergebnis spiegelt alle sonstigen Erträge und Aufwendungen wider, die nicht unmittelbar der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind, wie z. B. Aufwendungen für Restrukturierungen oder Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen. Darüber hinaus umfassen sie Aufwendungen für sonstige Steuern und bestimmte regulatorische Abgaben (Bankenabgabe, Beiträge zum Einlagensicherungssystem und zum einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund)).
(15) Übriges Ergebnis
Im sonstigen Ergebnis werden das Ergebnis aus Rechtsfällen, das Ergebnis aus operationellen Risiken sowie Wertminderungen und Wertaufholungen für nicht-finanzielle Vermögenswerte und für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. Darüber hinaus werden in dieser Position die unwesentlichen Änderungsgewinne und -verluste ausgewiesen.
Im Sinne einer transparenten Darstellung der Aufwendungen im Zusammenhang mit operationellen Risikopositionen wurde unter Note (38) Übriges Ergebnis die folgende neue Position eingeführt: Nettoergebnis aus operationellen Risiken. Die neue Position wird in Zukunft für die Darstellung der folgenden Basel II-Ereignisarten verwendet: 1 - Interner Betrug, 2 - Externer Betrug, 3 - Beschäftigungspraktiken und Sicherheit am Arbeitsplatz, 4 - Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken und 7 - Ausführung, Lieferung und Prozessmanagement, mit Ausnahme von Verlusten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten (die weiterhin in der Position Nettoergebnis aus Rechtsfällen ausgewiesen werden) und Verlusten im Zusammenhang mit dem Kreditrisiko (die weiterhin als Teil der Erwarteten Kreditrisikokosten für finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen werden). Die Änderungen in der Darstellung wurden dadurch ausgelöst, dass während des Berichtszeitraums einige spezifische wesentliche Fälle von operationellen Risiken identifiziert wurden.
Die Zahlen des Vergleichszeitraums wurden nicht angepasst, da keine wesentlichen operationellen Risikoposten auf individueller oder aggregierter Basis identifiziert wurden, mit Ausnahme der Verluste im Zusammenhang mit Rechtsfällen, die, wie zuvor beschrieben, in der Vergangenheit und in der Zukunft ausgewiesen wurden.
(16) Finanzinstrumente
Die Darstellung der Posten in der Bilanz als solche spiegelt die Art der Finanzinstrumente wider. Aus diesem Grund wurden die Klassen nach denjenigen Bilanzposten definiert, die Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente enthalten.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einer Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einer anderen Partei zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
16.1. Klassifizierung und Bewertung
Geschäftsmodelle
Sämtliche von IFRS 9 umfassten finanziellen Vermögenswerte sind einem der unten beschriebenen Geschäftsmodelle zuzuordnen. Für jeden finanziellen Vermögenswert, der die SPPI-Bedingung erfüllt (das sind Instrumente mit vertraglichen Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen), muss beim erstmaligen Ansatz eines der folgenden Geschäftsmodelle zugeordnet werden:
  • Zur Vereinnahmung gehalten (hold to collect): ein Vermögenswert wird mit dem Ziel, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, gehalten.
  • Zur Vereinnahmung und zum Verkauf gehalten (hold to collect & sell): ein Vermögenswert wird mit dem Ziel, sowohl die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen als auch die Vermögenswerte zu verkaufen, gehalten.
  • Sonstige: ein Vermögenswert, der zu Handelszwecken gehalten wird bzw. nicht die Kriterien der oben angeführten Kategorien erfüllt. Innerhalb der Addiko Gruppe haben zwei Tochtergesellschaften einen Teil ihres Anleihenportfolios als sonstiges Geschäftsmodell klassifiziert, da diese Instrumente mit den Handelsaktivitäten der Gruppe, im Besonderen im Zusammenhang mit dem Kundengeschäft, verbunden sind.
Für den selten vorkommenden Fall, dass die Gesellschaft ihr Geschäftsmodell für die Verwaltung von bestimmten finanziellen Vermögenswerten ändert und die spezifischen Anforderungen von IFRS 9 erfüllt sind, wäre eine Umgliederung aller betroffenen finanziellen Vermögenswerte erforderlich. Derartige nachträgliche Veränderungen führen nicht zu einer Umgliederung oder Anpassung früherer Perioden. Verkäufe, aufgrund einer Erhöhung im Kreditrisiko sowie Verkäufe nahe dem Fälligkeitstermin und Gelegenheitsverkäufe, welche auf einmalige Ereignisse zurückzuführen sind, werden nicht als Widerspruch zum Geschäftsmodell „hold to collect“ betrachtet.
Charakteristika der vertraglichen Cashflows
Für die Überprüfung, ob die vertraglichen Cashflows die SPPI-Bedingung erfüllen, wird der Kapitalbetrag als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes definiert. Zinsen werden als Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes, für das mit dem ausstehenden Kapitalbetrag in einem bestimmten Zeitraum verbundene Kreditrisiko und für andere grundlegende Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe (z.B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie als Gewinnspanne definiert.
Bei der Überprüfung, ob die vertraglichen Cashflows die SPPI-Bedingung erfüllen, berücksichtigte die Addiko Gruppe die vertraglichen Bedingungen des Instruments und analysierte das bestehende Portfolio auf SPPI-Kriterien anhand einer Checkliste. Dazu gehört die Beurteilung, ob der finanzielle Vermögenswert eine Vertragsbedingung enthält, die den zeitlichen Anfall oder die Höhe der vertraglichen Cashflows in einer Weise verändern könnte, dass er diese Bedingung nicht erfüllt, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist: ungewisse Ereignisse, die Betrag und Zeitpunkt der vertraglichen Cashflows verändern könnten, Hebelwirkungen, Vorauszahlungs- und Verlängerungsoptionen, Klauseln, die den Anspruch der Gruppe auf Cashflows aus bestimmten Vermögenswerten einschränken, und Merkmale, die die Gegenleistung für den Zeitwert des Geldes verändern.
Bereiche mit wesentlichen Ermessensentscheidungen umfassen einseitige Margen- und Zinssatzänderungen, Vorauszahlungsoptionen, andere bedingte Zahlungsmodalitäten, Projektfinanzierungen und Benchmark Tests für Darlehen mit Zinsdifferenzen.
Die Einhaltung des SPPI Kriteriums wird wie folgt überprüft:
  • Einseitige Änderungen von Margen und Zinsen: die Weitergabe der Kosten in Bezug auf die zugrundeliegende Kreditvereinbarung, Vertragsklauseln die zur Einhaltung einer stabilen Gewinnspanne dienen und Änderungen der Zinssätze die eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit widerspiegeln, sind nicht SPPI schädlich.
  • Vorauszahlungsoptionen: wenn der vorzeitig zurückgezahlte Betrag dem ausstehenden Kapitalbetrag, den Zinsen und den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Gebühren entspricht, sind sie unkritisch. Die Vorauszahlungsgebühr muss kleiner als die entgangene Zinsmarge sein.
  • Andere bedingte Zahlungsmodalitäten: hierbei könnte es sich typischerweise um Nebengeschäftsklauseln handeln, bei denen die Vertragsstrafe die erhöhten Kosten für die Risikoüberwachung oder die Erstattung des entgangenen Gewinns, der mit dem auslösenden Ereignis verbunden ist, widerspiegelt. Solche Klauseln sind nicht SPPI-schädlich.
  • Projektfinanzierung: wenn es keine Abhängigkeit der Zahlungsströme mit dem zugrundeliegenden Geschäftsprojekts gibt und der Kreditnehmer über ausreichend Eigenkapital verfügt, um Verluste durch das Projekt vorzeitig auszugleichen sodass die Kreditzahlungen nicht gefährdet sind, erfüllt dies die SPPI-Bedingung.
  • Kredite mit variablen Zinssätzen: enthält der Kredit Zinsdifferenzen (Zeitpunkt der Fixierung liegt vor dem Beginn der Periode, Laufzeit des Referenzzinssatzes entspricht nicht der Häufigkeit der Zinsanpassung etc.) muss geprüft werden ob sich der Zeitwert des Geldes als Zinskomponente wesentlich geändert hat (ob die Zinsdifferenzen zu vertraglichen undiskontierten Cashflows führen können, welche erhebliche Differenzen zu den Benchmark-Cashflows aufweisen), wenn ja, dann muss ein quantitativer Benchmark-Test durchgeführt werden.
Im Zuge des Benchmark-Tests werden bei erstmaligem Ansatz die vertraglich undiskontierten Cashflows von Finanzinstrumenten mit Benchmark-Cashflows verglichen, d.h. vertraglich undiskontierte Cashflows, die entstehen würden, wenn der Zeitwert des Geldes nicht geändert wird. Die Auswirkung des geänderten Zeitwertes des Geldes wird für den jeweiligen Berichtszeitraum sowie kumulativ über die Restlaufzeit des Finanzinstrumentes berücksichtigt. Der Benchmark-Test basiert auf einer Reihe möglicher Szenarien. Das geeignete Vergleichsfinanzinstrument ist jenes, welches bis auf die Zinsdifferenzen über die gleiche Kreditqualität und dieselben vertraglichen Bedingungen verfügt, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um einen tatsächlich bestehenden oder hypothetischen Vermögenswert handelt. Sofern ein Unternehmen zu dem Schluss kommt, dass sich die vertraglichen (undiskontierten) Cashflows wesentlich (10%-Grenzwert) von den (undiskontierten) Benchmark-Cashflows unterscheiden (sei es periodisch oder kumulativ), erfüllt der finanzielle Vermögenswert nicht die Bedingung des IFRS 9 Absatz 4.1.2(b) und 4.1.2A(b) und kann somit nicht zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) bewertet werden.
In den Jahren 2023 sowie der Vorjahresperiode (2022) gab es keine Finanzinstrumente mit Zinsdifferenzen oder ESG Merkmalen, welche zu einer Klassifizierung auf erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) geführt hätten. Eine wesentliche Anzahl an Finanzinstrumenten mit kritischen Merkmalen ist aufgrund der internen Regelung für neue Produkte, welche potentielle nicht SPPI-konforme Merkmale ausschließt, nicht zu erwarten.
Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte
Basierend auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Charakteristika der vertraglichen Cashflows definiert IFRS 9 die folgenden Hauptbewertungskategorien:
  • Ein finanzieller Vermögenswert wird nur dann zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn das Ziel des Geschäftsmodells des Unternehmens darin besteht, den finanziellen Vermögenswert zu halten, und wenn die vertraglichen Cashflows ausschließlich aus Zahlung von Kapital und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen (SPPI-Kriterien).
  • Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) erfasst, wenn dieser im Rahmen eines Geschäftsmodells sowohl zur Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch zum Verkauf gehalten wird, und wenn die vertraglichen Cashflows ausschließlich aus Zahlungen von Kapital und Zinsen auf das ausstehende Kapital bestehen (einfaches Darlehen).
  • Finanzielle Vermögenswerte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet. Weiters werden eingebettete Derivate nicht mehr vom Basisvertrag getrennt. Das Finanzinstrument wird in seiner Gesamtheit erfasst und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Ein Vermögenswert wird angesetzt, wenn Addiko eine Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Der Erstansatz der Finanzinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert inkl. Transaktionskosten (mit Ausnahme von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasster Finanzinstrumente, für welche die Transaktionskosten direkt in der Erfolgsrechnung erfasst werden). Käufe- und Verkäufe (Spot) von Vermögenswerten werden am Handelstag erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte mit Vorfälligkeitsverpflichtungen, die es einer Vertragspartei gestatten oder vorschreiben, eine angemessene Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zu zahlen oder zu erhalten - was dazu führt, dass aus Sicht des Inhabers des Vermögenswerts eine sogenannte negative Entschädigung vorliegt (der Vorfälligkeitsbetrag könnte geringer sein als der noch nicht gezahlte Betrag von Kapital und Zinsen) -, können zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung im sonstigen Ergebnis anstatt zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung im Gewinn oder Verlust bewertet werden. Um die Voraussetzungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu erfüllen, muss der Vermögenswert im Rahmen eines hold to collect-Geschäftsmodells gehalten werden.
Bei erstmaligem Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Klassifizierung in eine der drei Kategorien basierend auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Charakteristika der vertraglichen Cashflows des Finanzinstruments. Die Folgebewertung wird von der Klassifizierungskategorie bestimmt.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Ein Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und folglich bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert im Rahmen des Geschäftsmodells hold to collect“ gehalten wird und die vertraglichen Cashflows die SPPI-Bedingung erfüllen. Finanzinstrumente werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Rückzahlungen des Kapitalbetrags, zuzüglich bzw. abzüglich der kumulierten Abschreibung auf Differenzbeträge zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinssatzmethode sowie bereinigt um Wertberichtigungen, bewertet. Zinserträge werden im Posten „Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode“ ausgewiesen. Wertminderungen werden im Posten „Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Der Großteil der finanziellen Vermögenswerte der Addiko Gruppe wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden in der Zeile "Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden (financial assets at fair value through other comprehensive income)
Ein finanzieller Vermögenswert wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und folglich bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert im Rahmen des Geschäftsmodells „hold to collect & sell“ gehalten wird und die vertraglichen Cashflows die SPPI-Bedingung erfüllen. Finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei sämtliche Veränderungen im sonstigen Ergebnis erfasst und im Rahmen des Expected-Credit-Loss-Modells (erwartete Verluste, ECL) auf Wertminderung geprüft werden.
Zinserträge werden im Posten „Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode“ und Wertminderungen im Posten „Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten ist in der „Fair-Value-Rücklage“ in der Konzern-Eigenkapitalsveränderungsrechnung ausgewiesen. Die Veränderungen am beizulegenden Zeitwert von Schuldverschreibungen im Berichtszeitraum sind im Posten „Fair-Value-Rücklage-Schuldverschreibungen“ im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden im Posten „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen.
Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente haben Unternehmen zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes das unwiderrufliche Wahlrecht, die Instrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Diese Wahlmöglichkeit besteht für jedes einzelne Eigenkapitalinstrument. Alle nachfolgenden Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes werden im Posten „Fair-Value-Rücklage-Eigenkapitalinstrumente“ im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, ohne dass ein Recycling in der Erfolgsrechnung erfolgt.
Die Addiko Gruppe hat ein kleines Portfolio an Eigenkapitalinstrumenten als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert, klassifiziert. Diese Darstellungsvariante wurde gewählt, weil die Investitionen für strategische Zwecke und nicht mit der Aussicht auf einen späteren Verkauf getätigt wurden, und es keine Pläne gibt, diese Investitionen kurz- oder mittelfristig zu veräußern.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (financial assets at fair value through profit or loss)
Ein finanzieller Vermögenswert, der zu Handelszwecken gehalten bzw. nicht unter eines der Geschäftsmodelle „hold to collect“ oder „hold to collect & sell“ fällt, ist dem sonstigen Geschäftsmodell zuzuordnen und wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Darüber hinaus kann die Addiko Gruppe von der Option Gebrauch machen, einige finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Zinserträge werden im Posten „Sonstige Zinserträge“ ausgewiesen. Dividenden sowie Gewinne und Verluste aus der Neubewertung und Ausbuchung werden im Posten „Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten“ ausgewiesen. Zudem sind jegliche Finanzinstrumente, deren vertragliche Cashflows nicht die SPPI-Bedingung erfüllen, entsprechend dieser Kategorie zu bewerten, auch wenn sie in den Geschäftsmodellen „hold to collect“ bzw. „hold to collect & sell“ gehalten werden.
Finanzinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, und in die folgenden zwei Unterkategorien fallen, sind dem sonstigen Geschäftsmodell zuzuordnen und werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (financial assets designated at fair value through profit or loss)
Bei erstmaligem Ansatz kann die Addiko Gruppe das Wahlrecht ausüben, einen finanziellen Vermögenswert, der sonst in Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden würde, unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, sofern durch eine derartige Klassifizierung eine Ansatz- oder Bewertungsinkonsistenz („Accounting Mismatch“), die sich aus der ansonsten vorzunehmenden Bewertung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder der Erfassung von Gewinnen und Verlusten anhand von unterschiedlichen Bewertungsmethoden ergeben würde, entweder beseitigt oder erheblich reduziert wird. Derzeit gibt es keinen solchen Fall in der Addiko Gruppe.
  • Finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (financial assets mandatorily at fair value through profit or loss)
Finanzielle Vermögenswerte werden in dieser Kategorie eingestuft, wenn ihre vertraglichen Cashflows nicht die SPPI-Bedingung erfüllen oder sie Bestandteil von sonstigen, nicht zu Handelszwecken bestimmten, Geschäftsmodellen sind.
Eigenkapitalinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden sowie Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden (welche bei erstmaligem Ansatz nicht erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis designiert wurden), werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet eingestuft, es sei denn, sie werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu FVTPL bewertet werden, bestehen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und finanziellen Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz zu FVTPL bewertet werden. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zu FVTPL designierten Verbindlichkeiten, die aus Änderungen des eigenen Kreditrisikos der Verbindlichkeit resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst, der verbleibende Betrag der Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird in der Gewinn- oder Verlustrechnung dargestellt. Die Addiko Gruppe hat in den Jahren 2023 und 2022 keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, finanzielle Verbindlichkeiten als zu FVTPL zu bewerten.
Die Addiko Gruppe hatte im aktuellen und im vergangenen Geschäftsjahr keine Hedge Accounting Beziehungen.
16.2. Wertminderung
Um Änderungen im Kreditrisiko von finanziellen Vermögenswerten abzubilden, erfasst die Addiko Bank im Rahmen des zukunftsorientierten ECL-Modells die erwarteten Verluste und aktualisiert den Wert der erfassten erwarteten Verluste zu jedem Bilanzstichtag. Mittels der angewandten Wertminderungsstandards werden die erwarteten Verluste basierend auf angemessenen und vertretbaren Informationen, darin inbegriffen vergangene, gegenwärtige und zukünftige Informationen, bewertet. Dadurch werden potentielle zukünftige Kreditausfall(s)ereignisse in verschiedenen Szenarien berücksichtigt.
Die "Lifetime ECL" ist der erwartete Barwert der Verluste, die entstehen, wenn Kreditnehmer ihren Verpflichtungen zu irgendeinem Zeitpunkt während der gesamten Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte nicht nachkommen, unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten bei Ausfall („Loss Given Default“).
Die Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle werden in der Bilanz wie folgt ausgewiesen:
  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden: als Abzug vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte;
  • Kreditzusagen und Finanzgarantien: als Rückstellung;
  • Wenn ein Finanzinstrument sowohl eine in Anspruch genommene als auch eine nicht in Anspruch genommene Komponente enthält und die Gruppe die Kreditausfälle für die Kreditverpflichtungskomponente nicht getrennt von denen für die in Anspruch genommene Komponente ermitteln kann, weist die Gruppe eine kombinierte Risikovorsorge für beide Komponenten aus. Der kombinierte Betrag wird als Abzug vom Bruttobuchwert der gezogenen Komponente ausgewiesen. Jeder Überschuss der Wertberichtigung über den Bruttobetrag der in Anspruch genommenen Komponente wird als Rückstellung ausgewiesen; und
  • zum FVOCI bewertete Schuldverschreibungen: In der Bilanz wird keine Wertberichtigung ausgewiesen, da der Buchwert dieser Vermögenswerte ihrem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die Wertberichtigung wird jedoch in Note (44) Investitionswertpapiere ausgewiesen.
Überblick ECL-Berechnung
Nach IFRS 9 hat eine Bank den Betrag des erwarteten Verlusts wahrscheinlichkeitsgewichtet als die Differenz zwischen den gegenüber der Bank gemäß den vertraglichen Bedingungen eines Finanzinstruments fälligen Cashflows und den von der Bank erwarteten Cashflows zu bestimmen. Wenngleich durch IFRS 9 diese Zielsetzung gegeben ist, werden durch den Standard keine detaillierten Methoden oder Techniken zur Umsetzung vorgegeben.
Der Empfehlung des GPPC (Global Public Policy Committee) folgend, bedient sich die Addiko Bank bei der Bestimmung der zu erwartenden Cashflows des „Sum of Marginal Losses Approach“ (Berechnung der Summe der marginalen Verluste), bei dem die erwarteten Verluste als Summe der marginalen Verluste berechnet werden, welche ab dem Bilanzstichtag in jedem Zeitraum entstanden sind. Die marginalen Verluste werden anhand von individuellen Parametern abgeleitet, welche sowohl Risikopositionen und Verluste im Fall eines Kreditausfalls als auch die bedingte Wahrscheinlichkeit des Ausfalls für jeden Zeitraum (die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls im Zeitraum X unter der Voraussetzung des Fortbestehens einer Risikoposition bis zum Zeitraum X) schätzen. Die (über die Gesamtlaufzeit) erwarteten Verluste werden für unterschiedliche Szenarien separat, unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukunftsbezogener Informationen, berechnet. Die aggregierte Berechnung des letztendlich erwarteten Verlustes erfolgt schließlich mittels Wahrscheinlichkeitsgewichtung der verschiedenen individuellen Szenarien. Addiko rechnet in Summe mit drei möglichen Ergebnissen: Basisperspektive, optimistische Perspektive und pessimistische Perspektive, wenngleich gegebenenfalls auch mehrere nachteilige Szenarien simuliert werden, um die Dynamik und mögliche Portfoliorisiken (vgl. Absatz Zukunftsbezogene Informationen) zu verstehen.
Der Beobachtungszeitraum und die für die ECL-Berechnung verwendeten Parameter hängen von der Laufzeit der Transaktion, der IFRS-9-Stage der Transaktion und dem verwendeten Makroszenario ab. Während für Stage 1 der erwartete Kreditverlust von bis zu einem Jahr berücksichtigt werden muss, müssen in Stage 2 und 3 die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste erfasst werden.
Die PD-Parameter sind jene Parameter, die die Ausfallswahrscheinlichkeit („probability of default“, „PD“) innerhalb eines bestimmten Zeitraums darstellen. Die für die ECL-Berechnung verwendeten PDs werden von Modellen/Methoden abgeleitet, die von den internen Modellentwicklungseinheiten der Addiko Bank entwickelt wurden. Im Allgemeinen sind die Modelle länder- und segmentspezifisch, wann immer dies möglich und plausibel ist. Für bestimmte Bereiche des Portfolios werden hingegen gruppenweite Modelle verwendet, um die Datenverfügbarkeit und die Portfolioeigenschaften wiederzugeben. In bestimmten Fällen werden aus dem selben Grund auch externe Daten von Rating-Agenturen verwendet. Methodisch wird ein indirekter Modellierungsansatz gewählt. Dies bedeutet, dass die zugrunde liegende bestehende Basel III-Methode als Ausgangspunkt verwendet und so angepasst wird, dass sie vollständig mit IFRS 9 übereinstimmt. Dies beinhaltet die Beseitigung jeglicher Konservativität in den Modellen, die Einbeziehung zukunftsorientierter Point-in-Time-Informationen in die Methodik sowie die Schätzung der Lifetime-PD-Laufzeitstrukturen.
Die Verlusthöhe bei Ausfall („exposure at default“, EAD) ist eine Schätzung der Höhe der Risikoposition zum Zeitpunkt des Ausfalls inkl. Rückzahlungen des Kapitalbetrags und der Zinsen sowie den erwarteten Inanspruchnahmen von Kreditzusagen. Die EAD ist definiert als der Bruttobuchwert zum Zeitpunkt des Ausfalls, wobei der Effektivzinssatz zur Abzinsung der Cashflows auf einen Barwert am Bilanzstichtag verwendet wird. In Fällen in denen keine vertragliche Restlaufzeit gegeben ist, werden zur Bestimmung der Cashflow-Struktur quantitative oder qualitative Kriterien verwendet (z.B. Frames). Für den EAD-Parameter werden intern entwickelte statistische Modelle verwendet. Auch die Addiko Bank verwendet statistisch entwickelte Modelle, um die Vorauszahlungsraten in ihren Portfolios zu schätzen.
LGD (Loss Given Default) ist eine Schätzung des wirtschaftlichen Verlusts sollte es zu einem Ausfall des Kunden kommen. Für den LGD-Parameter werden sowohl im Retail- als auch im Corporate-Bereich intern entwickelte statistische Modelle verwendet. Diese Werte werden intern abgeglichen, während qualitative Prüfungen durchgeführt werden, um ein angemessenes Niveau zu gewährleisten.
Unter Berücksichtigung der Fähigkeit von Modellen, zukunftsgerichtete Informationen korrekt zu erfassen und die Entwicklung von PDs und damit die Entwicklung von ECL vorherzusagen, schätzt Addiko regelmäßig (vierteljährlich) die Notwendigkeit ein, Post-Modell-Anpassungen („Overlays“) in die ECL-Berechnung einzuführen oder zu widerrufen mit dem Ziel sicherzustellen, dass das Risiko bei der Anpassung der Modelle nicht unterschätzt wird. Der Prozess der Schätzung und Einführung solcher Post-Model Adjustments (PMAs) ist streng geregelt.
Im Jahr 2023 führte Addiko Verbesserungen in mehreren Modellen ein und bewertete die Notwendigkeit einer Post-Modell-Anpassung neu, die Ende 2022 verbucht wurde, um die Fähigkeit der PD-Modelle abzudecken, die Unsicherheit der Zukunft korrekt zu erfassen und insgesamt eine hohe Volatilität des makroökonomischen Umfelds. Das Post Model Adjustment (PMA) wurde aufgrund einer Aktualisierung der makroökonomischen Daten, die eine Verringerung der erwarteten makroökonomischen Volatilität beinhaltete, auf EUR 6,5 Mio. (JE22: EUR 20,7 Mio.) reduziert und die PMA der Vorperiode teilweise umgekehrt (basierend auf der damals höheren erwarteten makroökonomischen Volatilität). Dieser wurde vollständig in den einzelnen Addiko-Gesellschaften verbucht.
Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos
Je nach Verschlechterung der Kreditqualität laut IFRS 9 unterteilt die Addiko Bank die Bewertung der erwarteten Verluste in drei Stufen im folgenden auch Stages genannt. Demnach wird für Stage 1 der 12-Monats-Verlust, für Stage 2 und 3 der volle erwartete Verlust über die Gesamtlaufzeit ausgewiesen.
Stage 1 beginnt sobald ein Finanzinstrument eingebucht und 12-Monats-Verluste als Aufwand erfasst sowie eine Wertberichtigung gebildet wird. Zinserträge werden für finanzielle Vermögenswerte basierend auf dem Bruttobuchwert berechnet. Sofern es zu keinen Änderungen in der Kreditqualität kommt, gilt derselbe Ansatz bis zur Fälligkeit.
Wenn sich die Kreditqualität signifikant verschlechtert, gelangen die Vermögenswerte in Stage 2; siehe dazu die Stage-Kriterien der Addiko Bank (weiter unten im Detail beschrieben). In dieser Phase wird der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust verwendet, wodurch es zu einem wesentlichen Anstieg in den Risikovorsorgen kommt.
Stage 3 kommt zur Anwendung, wenn sich die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswertes derart verschlechtert, dass es zu einem Schuldnerausfall oder einer Wertminderung kommt. Die Definition des Schuldnerausfalls gemäß Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirement Regulation, CRR), Artikel 178 der EU-Verordnung 575/2013 lautet:
  • Es ist unwahrscheinlich, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe vollständig begleicht, ohne dass die Gruppe gewisse Handlungen wie z.B. die Verwertung von Sicherheiten (sofern solche gestellt wurden) setzen muss; oder
  • Der Kreditnehmer ist mit jeglichen wesentlichen Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe mehr als 90 Tage im Rückstand.
In dieser Stufe wird weiterhin der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust erfasst, allerdings werden die Zinserträge basierend auf dem Nettobuchwert berechnet (d.h. der Bruttobuchwert bereinigt um die Wertberichtigung).
Die Gruppe verwendet die Definition des Begriffs "Ausfall" gemäß Artikel 178 des CRR, da dies der Branchenstandard ist und die Konsistenz zwischen den Unternehmen der Gruppe sowie Risikomanagementprozessen gewährleistet. Die Feststellung, dass ein finanzieller Vermögenswert eine beinträchtige Bonität aufweist, wird durch die Überwachung von Ausfallkriterien erreicht, die in der Richtlinie „Default detection and recovery policy“ definiert sind.
Für die Berechnung der erwarteten Verluste unterteilt die Addiko Bank, basierend auf qualitativen und quantitativen Kriterien, ihre Kunden in die unterschiedlichen Stages. Diese Kriterien werden sowohl durch den Standard selbst als auch durch interne, länder- und portfolioübergreifende Analysen bestimmt. Die Staging-Indikatoren werden wie folgt klassifiziert:
Qualitative Kriterien:
  • 30 Tage überfällig: Die Addiko Bank identifiziert einen Auslöser für das Staging-Kriterium, wenn vertraglich vereinbarte Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
  • Forborne Exposures: sind jene Risikopositionen, bei denen die Addiko Bank Zugeständnisse gegenüber Schuldnern, die Schwierigkeiten haben ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, gemacht hat. Forbearance-Ereignisse können zu einem nicht notleidenden Exposure („performing exposure“) oder zu einem notleidenden Exposure („non-performing exposure“) führen, womit ein Übergang von Stage 2 in Stage 3 erfolgt.
Weitere qualitative Kriterien im Hinblick auf Watchlist bzw. Frühwarnungsysteme finden ihren Niederschlag in der Ausfallwahrscheinlichkeit durch das automatische Downgrading des Kunden (wie dies in den Rating-Modellen verankert ist) oder als spezifischer Staging-Indikator abhängig von dem jeweiligen Portfolio.
Quantitative Kriterien werden auf der Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit angewandt, d.h. signifikante negative Veränderungen der 12-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit zum Berichtszeitpunkt im Vergleich zum erstmaligen Ansatz der Forderung, wobei signifikant als dreifacher Anstieg der PD bewertet wird. Darüber hinaus wird für einige Teile des Portfolios die Verschuldungsquote als zusätzliches Stage-Kriterium angewandt, um Änderungen aufgrund makroökonomischer Umstände zu berücksichtigen, die bei der erstmaligen Erfassung nicht vorhersehbar waren und/oder sich nicht direkt in der PD zum Berichtszeitpunkt widerspiegeln. Aufgrund begrenzter Zeitreihen gibt es Fälle, in denen das Rating zum Zeitpunkt der Ausreichung nicht verfügbar ist. In solchen Fällen wird ein vereinfachter Proxy-Ansatz verwendet, der auf historisch simulierten Ratings basiert (die PD zu einem bestimmten Zeitpunkt wird als Proxy für die erstmalige Anerkennung verwendet), während zusätzliche Mechanismen angewandt werden, um mögliche negative Auswirkungen dieser Annahme zu berücksichtigen.
Sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Faktoren, die für die Bestimmung der Stage verwendet werden, unterliegen einem laufenden Validierungs- und Monitoringprozess, um deren Angemessenheit und Anwendbarkeit im Laufe der Zeit sicherzustellen (vgl. Kapitel Validierung).
Zukunftsbezogene Informationen
Die Addiko Bank bezieht zukunftsgerichtete Informationen sowohl in die Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Instruments seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, als auch in die Bewertung der Kreditausfälle ein. Die Addiko Bank hat die Haupttreiber des Kreditrisikos für jedes Portfolio von Finanzinstrumenten identifiziert und dokumentiert, indem sie historische Datenanalysen und geschätzte Beziehungen zwischen makroökonomischen Variablen und dem Kreditrisiko einbezogen hat. Diese Schlüsselfaktoren, die für die Analysen verwendet wurden, beinhalten neben anderen wichtigen Faktoren die folgenden Hauptindikatoren: Arbeitslosenraten, BIP-Wachstumsraten, Immobilienpreise, Industrieproduktion. Alle einbezogenen Variablen befinden sich, soweit möglich und plausibel, auf Länder- und Portfolioebene.
Die Prognosen für diese ökonomischen Variablen werden regelmäßig ausgewertet und aktualisiert. Die Eingangsdaten für die Prognosen werden aus externen Datenquellen gewonnen. Eine umfangreiche interne Überprüfung und (falls erforderlich) Anpassung wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Prognosen die Sicht von Addiko auf zukünftige Ergebnisse widerspiegeln. Dazu gehören auch verschiedene Zukunftsszenarien und deren Wahrscheinlichkeiten. Diese Szenarien sind das wirtschaftliche Basisszenario, die optimistische und pessimistische Szenarioprognose und die Wahrscheinlichkeitsgewichte für jedes dieser Szenarien. Die prognostizierten Parameter werden durchgängig für verschiedene bankinterne Prozesse verwendet.
Die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen und Prognosen der Addiko Gruppe sowie den derzeit verfügbaren öffentlichen Informationen. Sie beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten und beruhen auf Annahmen über zukünftige Ereignisse, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Viele Faktoren können dazu führen, dass die aktuellen Ergebnisse oder Leistungen wesentlich von denen abweichen, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden.
Validierung
Die Methodik und die Annahmen, die im Rahmen der Berechnung der erwarteten Verluste getroffen werden, sind in den internen Validierungsprozess eingebettet. Dies bedeutet, dass Modelle/Methoden laufend einer Qualitätsprüfung und einem Verbesserungsprozess unterzogen werden. Die verwendeten Validierungsstandards werden im Voraus formalisiert, um eine konsistente Bewertung im Zeitverlauf sicherzustellen. Grundsätzlich findet die Validierung jährlich statt.
Addiko unterscheidet zwischen der Erstvalidierung und der laufenden Validierung.
  • Eine Erstvalidierung wird bei der Entwicklung eines neuen Modells, bei größeren Änderungen der bestehenden Methodik bzw. bei wesentlichen Werteverschiebungen vorgenommen.
  • Laufende Validierungen stellen eine regelmäßige Prüfung der bestehenden Methodik dar (wenn keine Erstvalidierung durchgeführt wurde).
Zusätzlich zu diesem jährlichen Prozess findet ein genaues monatliches Monitoring statt, um sicherzustellen, dass Portfolio- und Modellentwicklungen rechtzeitig identifiziert und bereits gewonnene Feststellungen behandelt werden.
Die Validierung wird von einer unabhängigen internen Abteilung, welche Berichte für das Management auf Gruppen- und lokaler Ebene bereitstellt, durchgeführt.
Abschreibungen
Eine Abschreibung wird vorgenommen, wenn die Gruppe keine vernünftigen Erwartungen auf eine Rückzahlung hat. Bei einer Abschreibung handelt es sich um eine Ausbuchung, zu der es üblicherweise durch Zugeständnisse an Kreditnehmer kommt, die sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befinden bzw. wenn im Ermessen der Gruppe keine vernünftige Aussicht auf Einbringung des Kreditbetrages besteht.
Abschreibungen können nur auf bereits angesetzte erwartete Verluste vorgenommen werden. Der abgeschriebene Betrag kann entweder eine vollständige oder teilweise Ausbuchung sein.
Zusätzlich zu den allgemeinen Ausbuchungskriterien (siehe Kapitel „Ausbuchung und Vertragsänderung“) würde das Zutreffen folgender spezifischer Kriterien zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes führen:
  • Unbesicherter finanzieller Vermögenswert, wenn sich der Schuldner bereits in einem Konkursverfahren befindet;
  • Unbesicherter finanzieller Vermögenswert, wenn innerhalb eines Jahres für den betreffenden Vermögenswert keine Rückzahlung erfolgte
  • Finanzielle Vermögenswerte, die dreimal oder öfter restrukturiert wurden und bei denen die Bank der Auffassung ist, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen;
  • Finanzielle Vermögenswerte bei denen der Anspruch der Bank auf Rückzahlung gegenüber dem Schuldner im Rahmen von Gerichts- oder sonstigen Verfahren durch Zuspruch eines Zwangsvergleiches erloschen ist
  • Für finanzielle Vermögenswerte, die als uneinbringlich behandelt werden, wurden weitere Auslöser definiert.

16.3. Ausbuchung und Vertragsänderung
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn
  • die vertraglichen Rechte, Cashflows aus dem Vermögenswert zu erzielen, abgelaufen sind; oder
  • die Addiko Gruppe ihre Rechte, Cashflows aus dem Vermögenswert zu erzielen, übertragen hat oder eine Verpflichtung eingegangen ist, die erzielten Cashflows gänzlich an eine dritte Partei im Rahmen eines „Pass-Through-Agreement“ ohne wesentliche Verzögerungen zu übertragen;
  • und entweder: (i) sie im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum des Vermögenswertes übertragen hat, oder
(ii) sie im Wesentlichen alle Chancen und Risiken aus dem Eigentum des Vermögenswertes weder übertragen noch behalten hat, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen hat.
Die aus Verhandlungen mit Schuldnern resultierenden vertraglichen Anpassungen können zu zwei Arten von Änderungen der ursprünglichen vertraglichen Cashflows führen: (i) Substantielle Modifikationen oder (ii) Nicht-substantielle Modifikationen.
Die folgenden Hauptkriterien führen zu substantiellen Modifikation:
  • Quantitative - substantielle Änderung der vertraglichen Cashflows wenn der Barwert der Cashflows gemäß den neuen Vertragsbedingungen unter Anwendung des Effektivzinssatzes diskontiert wird und mindestens um 10% vom diskontierten Barwert des ursprünglichen Finanzinstrumentes abweicht.
  • Qualitative:
- Änderung des Schuldners
- Währungsänderung
- Änderung des Finanzierungszweckes
- Herausnahme oder Aufnahme SPPI-kritischer Merkmale aus bzw. in den Darlehensvertrag
Substantielle Modifikationen, die zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten führen
Wenn die vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes substantiell verändert oder nachverhandelt werden, führt dies (aufgrund des Ablaufens der vertraglichen Rechte auf Cashflows) zur Ausbuchung des betreffenden finanziellen Vermögenswertes. Ein neuer finanzieller Vermögenswert mit geänderten Vertragsbindungen wird angesetzt, wobei die Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten des ausgebuchten finanziellen Vermögenswertes und dem beizulegenden Zeitwert des neuen finanziellen Vermögenswertes erfolgswirksam erfasst wird. Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen kann oder die wesentliche Veränderung zu keinem Zahlungsausfall führt, wird der neue Vermögenswert in Stage 1 klassifiziert. Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder die substantielle Modifikation zu einer Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und der Erfassung eines neuen finanziellen Vermögenswertes mit einem hohen Disagio, das die eingetretenen Kreditverluste widerspiegelt, führt, wird der neue finanzielle Vermögenswert als finanzieller Vermögenswert, mit bereits bei Erwerb oder Ausreichung beeinträchtigter Bonität (Purchased or Originated Credit-Impaired, POCI) behandelt. Für POCI Vermögensgegenstände wird zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes keine Risikovorsorge erfasst, sondern die gesamten über die Laufzeit erwarteten Verluste sind in dem bonitätsangepassten Effektivzinssatz reflektiert.
In der Folgebewertung wird der Betrag, um den sich der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust verändert hat, als Wertaufholung oder Wertminderungsaufwand in der Erfolgsrechnung erfasst.
Bei Finanzinstrumenten der Stage 1 und 2, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird der nicht amortisierte Saldo der im Effektivzinssatz berücksichtigten Abschlussgebühren und Transaktionskosten in der Zeile "Nettozinsertrag" und bei Finanzinstrumenten der Stage 3, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, in der Zeile "Aufwendungen für Kreditverluste bei finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen. Die Auflösung der Wertberichtigungen für Kreditausfälle des ursprünglichen Vermögenswerts und die Bildung von Wertberichtigungen für Kreditausfälle für den neuen Vermögenswert werden in der Zeile "Wertberichtigungen für Kreditausfälle bei finanziellen Vermögenswerten" ausgewiesen.

Nicht-substantielle Modifikationen, die zu keiner Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten führen
Wenn die vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes so geändert oder neu ausgehandelt werden, dass dies nicht zu einer Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes führt, haben Unternehmen den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes auf der Grundlage der neu ausgehandelten oder geänderten vertraglichen Cashflows unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes für die Abzinsung neu zu berechnen. Ein aus der Änderung hervorgehender Gewinn bzw. Verlust ist erfolgswirksam (Position: Übriges Ergebnis) zu erfassen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder abgelaufen ist.
16.4. Interest rate benchmark Reform
Ein Die Addiko Gruppe ist bei ihren Finanzinstrumenten von der IBOR Reform betroffen. Die LIBOR-Referenzsätze EUR, GPB, CHF, JPY für alle Laufzeiten und die USD-LIBOR-Referenzsätze für die Laufzeiten 1W und 2M wurden Ende 2021 eingestellt. Die verbleibenden USD-LIBOR-Referenzsätze wurden zum 30. Juni 2023 eingestellt. Neue alternative Referenzsätze (SONIA, SARON, TONAR, SOFR) stehen als Ersatz für die eingestellten Sätze zur Verfügung. 
Die Hauptrisiken, denen die Gruppe infolge der IBOR-Reform ausgesetzt ist, sind operativer Natur. Zum Beispiel die Neuverhandlung von Darlehensverträgen durch bilaterale Verhandlungen mit Kunden, die Aktualisierung von Vertragsbedingungen, die Aktualisierung von Systemen, die IBOR-Kurven verwenden, die Überarbeitung von Betriebskontrollen im Zusammenhang mit der Reform und die Bewertung des potenziellen Prozessrisikos. Das finanzielle Risiko beschränkt sich in erster Linie auf das Zinsänderungsrisiko.
Während das Hauptaugenmerk der Addiko Gruppe im Jahr 2022 auf der Umstellung des CHF-LIBOR lag, erfolgte die Umstellung der USD-LIBOR-Verträge im Laufe des Jahres 2023 und es wurden SOFR-Sätze (Secured Overnight Financing Rate) angewandt.
Die Addiko Gruppe wendete die praktische Erleichterung in Bezug auf die Bilanzierung von Änderungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten an, die durch die IBOR-Reform erforderlich wurden. Wenn sich die Grundlage für die Bestimmung der vertraglichen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, infolge der Reform der Benchmark-Zinssätze ändert, dann wird der Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit aktualisiert, um die durch die Reform erforderliche Änderung widerzuspiegeln. Folglich erfolgt keine Anpassung des Buchwertes und es wird kein Aufwand oder Ertrag in der Erfolgsrechnung erfasst. Tatsächlich wird die Änderung wie eine Veränderung des Marktzinssatzes behandelt. Eine Änderung der Grundlage für die Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme wird durch die Reform der Benchmark-Zinsen erforderlich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  • die Änderung ist als direkte Folge der Reform erforderlich; und
  • die neue Grundlage für die Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme ist wirtschaftlich gleichwertig mit der bisherigen Grundlage. 
(17) Pensionsgeschäfte
Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Pensionsgeber das rechtliche Eigentum an Vermögenswerten für begrenzte Zeit auf den Pensionsnehmer entgeltlich überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im Voraus vereinbarten Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen oder können. Gemäß IFRS 9 erfolgt die Bilanzierung weiterhin beim Verkäufer, wenn die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum bei ihm verbleiben. In Höhe des erhaltenen bzw. geleisteten Barbetrags wird beim Pensionsgeber eine Verbindlichkeit bzw. beim Pensionsnehmer eine Forderung bilanziert.
(18) Treuhandgeschäfte
Treuhandgeschäfte, die die Addiko Gruppe im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung abschließt, werden nach IFRS nicht in der Bilanz ausgewiesen. In der Erfolgsrechnung werden Provisionszahlungen im Provisionsergebnis ausgewiesen.
(19) Finanzgarantien
Finanzgarantien sind Verträge, die das Unternehmen zur Leistung von Zahlungen verpflichten, die dem Garantienehmer eine Entschädigung für einen Verlust gewährleisten. Dieser Verlust würde entstehen, wenn ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den vertraglichen Bedingungen nicht nachkommt. Bei erstmaliger Erfassung werden die Finanzgarantien als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, inklusive der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Erstbewertung entspricht der erhaltenen Prämie, wobei dieser Betrag in der Folge verteilt und in den Provisionserträgen erfasst wird. Die Verbindlichkeiten werden anschließend mit dem höheren Betrag aus der Risikovorsorge und dem Buchwert der ursprünglich erfassten Prämie bewertet.
(20) Barreserve
Die Barreserve umfasst den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben bei Zentralnotenbanken, täglich fällige Einlagen sowie die Mindestreserve. Die Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei Zentralbanken zugelassen sind, werden nicht unter dieser Position, sondern unter den Finanziellen Vermögenswerten – je nach ihrer Bewertungskategorie – ausgewiesen.
Das gesetzliche Mindestreserve wird aus definierten Bilanzpositionen berechnet und muss im Durchschnitt über einen längeren Zeitraum erfüllt werden. Daher unterliegen die Mindestreserveguthaben keinen Beschränkungen.
(21) Materielle Vermögenswerte: Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Unter Sachanlagen werden die von der Addiko Gruppe im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit genutzten Grundstücke und Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Immobilien, die zur Erzielung von Erträgen erworben wurden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen, wobei folgende Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauern zugrunde gelegt werden:
Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauer
in Prozent
in Jahren
bei unbeweglichen Anlagen (Gebäude)
2 - 4%
25 - 50 Jahre
bei beweglichen Anlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung)
5 - 33%
3 - 20 Jahre
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties) sind Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Nutzung von erwarteten Wertsteigerungen gehalten werden. Sofern sie separat vermietet oder veräußert werden können, werden auch wesentliche Teile von gemischt genutzten Immobilien, die von Dritten genutzt werden, als Investment Property behandelt.
Investment Properties werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten – entsprechend der nach IAS 40 zulässigen Cost Method – bewertet, wobei die Abschreibungen linear erfolgen und die für Sachanlagevermögen geltende Nutzungsdauer herangezogen wird.
Die planmäßigen Abschreibungen auf selbst genutztes Sachanlagevermögen werden in der Erfolgsrechnung separat unter den Abschreibungen ausgewiesen. Planmäßige Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden in der Erfolgsrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und Investment Properties werden unter der Position „Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen“ erfasst.
Die Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Anzeichen einer möglichen Wertminderung überprüft. Entsprechend IAS 36 wird dazu der aktuelle Buchwert dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist demnach der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert („Value in Use“). Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, ist ein Impairment auf selbigen vorzunehmen. Sofern der Vermögenswert Mittelzuflüsse generiert, die weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind, wird die Werthaltigkeitsprüfung auf der Basis des einzelnen Vermögenswerts durchgeführt. Ansonsten wird die Werthaltigkeitsprüfung für die zahlungsmittelgenerierende Einheit durchgeführt, der der Vermögenswert angehört. IAS 36 definiert eine zahlungsmittelgenerierende Einheit als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Etwaige Wertminderungen sowie Wertaufholungen werden unter der Position „Übriges Ergebnis“ erfasst. Sofern die Gründe für die Wertminderung wegfallen, wird der zuvor erfasste Wertminderungsaufwand aufgeholt. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht höher sein darf als jener, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre.
(22) Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene Software sowie geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte werden unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Ausgaben für selbst entwickelte Software werden als Vermögenswert erfasst, wenn Addiko nachweisen kann, dass das Produkt technisch und kommerziell realisierbar ist, dass das Unternehmen die Absicht und die Fähigkeit hat, die Entwicklung abzuschließen und die Software so zu nutzen, dass ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht, und dass es die Kosten für die Fertigstellung der Entwicklung verlässlich ermitteln kann. Diese Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen und unter den Abschreibungen ausgewiesen. Folgende Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauern werden dabei zugrunde gelegt:
Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauer
in Prozent
in Jahren
bei Software
14 –50%
2 –7 Jahre
Sofern Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, erfolgt, wie bei den materiellen Vermögenswerten beschrieben, ein Werthaltigkeitstest nach IAS 36, und etwaige Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen sowie Wertaufholungen, Gewinne und Verluste aus dem Abgang werden unter der Position „Übriges Ergebnis“ erfasst.
(23) Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen
Die laufenden und latenten Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen werden in der Bilanz gemeinsam unter Ertragsteueransprüche bzw. -verpflichtungen ausgewiesen. Die Ermittlung der laufenden Ertragsteuern erfolgt entsprechend den steuerrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder.
Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden auf Basis der bilanzorientierten Methode (Liability-Methode) ermittelt, nach welcher die steuerlichen Wertansätze der Bilanzpositionen mit den Wertansätzen nach IFRS verglichen werden und für steuerbare temporäre Differenzen eine Abgrenzung gebildet wird. Eine latente Steuerschuld ist anzusetzen, wenn die Umkehrung steuerpflichtiger temporärer Differenzen zu einer effektiven Steuerbelastung führen wird. Latente Steueransprüche werden für zu versteuernde temporäre Differenzen angesetzt, die bei ihrer Auflösung zu einer Steuergutschrift führen. Eine gemäß IAS 12 erforderliche Saldierung der aktiven und der passiven latenten Steuern wurde vorgenommen. Eine Aktivierung von latenten Steuern darf nur vorgenommen werden, soweit überzeugende substantielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird.
Die Bewertung der latenten Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen erfolgt zu dem am Bilanzstichtag gültigen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz. Abzinsungen für langfristige latente Steuern werden gemäß IAS 12 nicht vorgenommen. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden angesetzt, wenn substantielle Hinweise dafür vorliegen, dass in Zukunft ausreichende steuerpflichtige Gewinne vorhanden sind. Basis für die Einschätzung ist die Steuerplanung, welche wiederum auf den vom Vorstand beschlossenen Businessplänen basiert.
Die Überprüfung der Ansatzfähigkeit aktiver latenter Steuern aus Verlustvorträgen und steuerbaren temporären Differenzen erfolgt zu jedem Bilanzstichtag.
Die Bildung und Auflösung von Steueransprüchen bzw. -verpflichtungen erfolgt als separater Posten, entweder in der Erfolgsrechnung oder im Sonstigen Ergebnis (z. B. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis).
Die Gruppe bildet Rückstellungen für unsichere Steuerpositionen, die ihrer Meinung nach das Risiko von Steuerpositionen, die Gegenstand von Diskussionen, Prüfungen, Streitigkeiten oder Berufungen mit Steuerbehörden sind, angemessen widerspiegeln. Diese Rückstellungen werden auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung des voraussichtlich zu zahlenden Betrags durch die Gruppe gebildet, die auf einer Beurteilung aller relevanten Faktoren beruht und am Ende jedes Berichtszeitraums überprüft wird.
(24) Sonstige Vermögenswerte
Unter den Sonstigen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten und kurzfristig gehaltene Immobilien ausgewiesen, jedoch keine Finanzinstrumente.
Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt zum Nennwert. Die kurzfristig gehaltenen Immobilien, werden zu dem niedrigeren Wert aus beizulegenden Zeitwerts und Marktwert abzüglich der Veräußerungskosten ausgewiesen.
(25) Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden
Gemäß IFRS 5 handelt es sich dann um einen zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe), wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Wesentliche Voraussetzungen nach IFRS 5.7 bzw. 5.8, die bei kumulativer Erfüllung zu einer solchen Klassifizierung führen, sind:
  • Unmittelbare Verfügbarkeit, d.h. der Vermögenswert muss im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte üblich sind, sofort veräußerbar sein
  • Konkrete Veräußerungsabsicht, aktive Käufersuche
  • Hohe Verkaufswahrscheinlichkeit
  • Veräußerung innerhalb von zwölf Monaten
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist der Veräußerungsgegenstand zum Bilanzstichtag daher gemäß den speziellen Regelungen des IFRS 5 zu bewerten und auf den niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abzuwerten.
Der Ausweis der zum Verkauf stehenden Vermögenswerte und der damit im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten erfolgt in der Bilanz jeweils in einem separaten Hauptposten. Wertminderungsaufwendungen und Auflösungen von Wertberichtigung für Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden und Verkaufsgruppen, werden im "Übrigen Ergebnis" ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden und von Verkaufsgruppen werden im "Sonstigen betrieblichen Ergebnis" ausgewiesen.
(26) Rückstellungen
26.1. Rückstellungen für Risiken aus dem Kreditgeschäft
Rückstellungen für Risiken aus dem Kreditgeschäft werden für Risiken, insbesondere aus noch drohender Inanspruchnahmen von Rahmenvereinbarungen, oder als Bevorsorgung für übernommene Haftungen aus Kundengeschäften gebildet (im Besonderen abgegebene Finanzgarantien und erteilte Kreditzusagen). Es werden Rückstellungen sowohl für Einzelfälle als auch auf Portfolioebene gebildet und gemäß IFRS 9 bewertet.
Erfolgswirksame Veränderungen der Rückstellungen für Risiken aus dem Kreditgeschäft werden in der Erfolgsrechnung unter der Position "Kreditrisikokosten auf finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.
26.2. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber einem Dritten besteht, die Geltendmachung des Anspruchs wahrscheinlich ist und die Höhe des Anspruchs verlässlich ermittelt werden kann. Ist der durch den Zeitablauf bedingte Zinseffekt wesentlich, werden die Rückstellungen durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern ermittelt, der die aktuellen Markteinschätzungen des Zeitwerts des Geldes und das spezifische Risiko der Verbindlichkeit widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Zinsaufwand erfasst. Die Bewertung der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverluste basiert auf zuverlässigen (bestmöglichen) Schätzungen gemäß IAS 37.36 ff. Die Rückstellungen für Rechtsfälle umfassen Streitigkeiten mit Geschäftspartnern, Kunden und externen Institutionen und werden auf der Grundlage einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit gebildet, dass ein Gerichtsverfahren für den Konzern verloren geht. In bestimmten Fällen wird der mit dem Rechtsrisiko verbundene Verlust mit Hilfe statistischer Methoden berechnet, wobei der Erwartungswert die Summe der Produkte aus den Wahrscheinlichkeiten bestimmter Prozesslösungen und dem für jedes Szenario berechneten Verlust ist, wobei alternative Vorhersagemethoden in Bezug auf die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten innerhalb des relevanten Zeithorizonts berücksichtigt werden.
26.3. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen
Die Addiko Gruppe unterhält sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Pläne. Bei beitragsorientierten Plänen wird ein fester Beitrag an einen externen Anbieter gezahlt. Diese Zahlungen werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Darüber hinaus gibt es keine weiteren rechtlichen oder sonstigen Verpflichtungen seitens des Arbeitgebers. Daher ist keine Rückstellung erforderlich.
Die leistungsorientierten Verpflichtungen beziehen sich auf Pensionszusagen und Abfertigungsverpflichtungen. Diese Systeme sind nicht fondsfinanziert, d.h. die zur Deckung erforderlichen Mittel verbleiben zur Gänze im Unternehmen.
Langfristige Personalrückstellungen werden gemäß IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Bewertung der zukünftigen Verpflichtungen basiert auf versicherungsmathematischen Gutachten, die von unabhängigen Aktuaren erstellt wurden. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird in der Bilanz ausgewiesen. Die sich daraus ergebenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden nach den Vorschriften des IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Die wesentlichen Parameter, die den versicherungsmathematischen Berechnungen für die Mitarbeiter in Österreich zugrunde liegen, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die biometrischen Grunddaten werden unter Verwendung der Sterbetafeln AVÖ 2018 P Generation für Angestellte berücksichtigt (2022: Sterbetafeln AVÖ 2018 P Generation für Angestellte). Langfristige Personalrückstellungen werden auf Basis des frühestmöglichen gesetzlichen Pensionsantrittsalters berechnet.
Für im Ausland beschäftigte Mitarbeiter werden die Berechnungen auf der Grundlage lokaler Parameter durchgeführt.
 
 
31.12.2023
 
 
31.12.2022
 
versicherungsmathematische Parameter
Österreich
Slowenien
Serbien
Österreich
Slowenien
Serbien
Zinssatz
3,85%
3,60%
3,00%
3,05%
3,50%
3,00%
Gehaltserhöhungen
4,00%
3,50%
0,00%
3,71%
4,00%
0,00%
Fluktuationsabschlag
6,90%
6,33%
0,00%
4,03%
5,58%
0,00%
Der erfolgswirksam zu erfassende Aufwand besteht aus dem im Personalaufwand ausgewiesenen Dienstzeitaufwand und dem Zinsaufwand, der als solcher erfasst wird; versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.
26.4. Restrukturierungsrückstellungen
Restrukturierungsrückstellungen werden nur gebildet, wenn die allgemeinen Ansatzkriterien für Rückstellungen gemäß IAS 37.72 erfüllt sind. Dazu bedarf es insbesondere des Vorliegens einer faktischen Verpflichtung des Unternehmens, die sich aus dem Vorliegen eines detaillierten, formalen Umstrukturierungsplans sowie der Ankündigung der darin enthaltenen Maßnahmen gegenüber den Betroffenen ableitet. Der Ausweis der mit Restrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen erfolgt in Note (34) Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen.
(27) Sonstige Verbindlichkeiten
Die Position enthält Abgrenzungen und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten, welche keinem bestimmten Bilanzposten zugeordnet werden können.
(28) Anteilsbasierte Vergütung
28.1. Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Aktien
Der beizulegende Zeitwert der Aktien, die dem Vorstand im Rahmen des variablen Vergütungsplans gewährt werden, wird als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst, d. h. über das Jahr, auf das sich der Bonus bezieht, und über den Erdienungszeitraum der Aktien. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet und im Eigenkapital in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen, die in den sonstigen Rücklagen enthalten ist, erfasst. Beim erstmaligen Ansatz wird der gewährte Betrag auf der Grundlage der erwarteten Erfüllung der Ausübungsbedingungen geschätzt. Die Schätzungen der Dienstbedingungen und der nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen werden am Ende des Berichtszeitraums überprüft, und die Anpassungen werden in der Erfolgsrechnung und in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen erfasst. Werden Aktien verwirkt, weil der Mitarbeiter die Dienstbedingungen während des Erdienungszeitraums nicht erfüllt hat, werden alle zuvor im Zusammenhang mit diesen Aktien erfassten Aufwendungen rückgängig gemacht, oder, wenn die Aktien nach dem Erdienungszeitraum verwirkt werden, werden sie mit dem Eigenkapital verrechnet.
28.2. Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich
Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich werden als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst. Die Verbindlichkeiten werden zu jedem Berichtszeitpunkt bis zur Begleichung zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen. Die endgültigen Kosten einer Prämie mit Barausgleich sind die an den Begünstigten gezahlten Barmittel, die dem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag entsprechen. Änderungen in der Bewertung der Verbindlichkeit werden in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.
(29) Eigenkapital (inkl. nicht beherrschender Anteile)
Eigenkapital begründet einen Residualanspruch auf die Vermögenswerte eines Unternehmens nach Abzug seiner gesamten Verpflichtungen oder Ansprüche, bei denen es seitens des Kapitalgebers keine Kündigungsmöglichkeiten gibt.
  • Das gezeichnete Kapital beinhaltet das von den Gesellschaftern gemäß Satzung eingezahlte Kapital.
  • Die Kapitalrücklage enthält das Aktienagio, d.h. den Betrag, um den der Ausgabepreis der Aktien ihren Nennwert übersteigt. Darüber hinaus werden in diesem Posten direkte Kapitalzuschüsse ausgewiesen.
  • Die Fair-Value-Rücklage für Schuldverschreibungen und für Eigenkapitalinstrumente beinhalten die Bewertungsergebnisse - nach Berücksichtigung latenter Steuern - für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste finanzielle Vermögenswerte.
  • Die Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen resultiert aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Verpflichtungen.
  • Die Währungsrücklage enthält die Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen der Addiko Gruppe (für weitere Informationen, siehe Note (8) Währungsumrechnung).
  • Das kumulierte Ergebnis beinhaltet die vom Konzern erwirtschafteten kumulierten Gewinne mit Ausnahme der konzernfremden zustehenden Gewinnanteile.
  • Die Sonstigen Rücklagen beinhalten neben den gesetzlichen Rücklagen die Haftrücklage sowie die Rücklage für anteilsbasierte Vergütung

Erläuterungen zur Erfolgsrechnung
(30) Ergebnis je Aktie
 
31.12.2023
31.12.2022
Ausstehende Aktien zum 1. Januar
19.466.081
19.500.000
Erwerb eigener Aktien
-152.079
-47.633
Veräußerung eigener Aktien
19.114
13.714
im Umlauf befindliche Aktien zum 31.Dezember
19.333.116
19.466.081
Eigene Aktien
-166.884
-33.919
Anzahl der zum Berichtszeitpunkt ausgegebenen Aktien
19.500.000
19.500.000
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Aktien
19.422.603
19.473.361
Das einfache Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das Konzernergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien geteilt wird. Da von der Addiko Bank AG keine Aktienoptionen emittiert werden, entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie.
 
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2022
Dem Anteilseigner zuzurechnendes Ergebnis nach Steuern (in EUR Mio.)
41,1
25,7
Gewichtete Durchschnittszahl von ausstehenden Stammaktien (Anzahl an Aktien)
19.422.603
19.473.361
Ergebnis je Aktie (in EUR)
2,12
1,32
(31) Nettozinsergebnis
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode
247,3
192,9
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
11,9
11,1
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
235,5
181,6
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten
0,0
0,2
Sonstige Zinserträge
29,7
2,3
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
3,0
1,1
Sonstige Vermögenswerte (inkl. Guthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben)
26,6
1,2
Summe Zinserträge
277,0
195,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
-46,3
-16,5
davon Haushalte
-28,8
-7,8
davon Leasingverpflichtungen
-0,5
-0,3
Sonstige Verbindlichkeiten
-1,4
0,0
Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten
-1,3
-0,7
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten
0,0
-1,6
Summe Zinsaufwendungen
-49,0
-18,7
Nettozinsergebnis
228,0
176,4
Die Zinsenerträge stellen sich nach Instrumenten und Wirtschaftszweig wie folgt dar:
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Derivate - Handel
2,4
0,4
Schuldverschreibungen
24,0
13,1
Zentralbanken
0,0
0,0
Staatssektor
22,6
11,3
Kreditinstitute
1,1
0,8
Sonstige Finanzunternehmen
0,0
0,1
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
0,3
0,9
Kredite und Darlehen
223,9
180,2
Zentralbanken
2,8
0,9
Staatssektor
1,9
1,8
Kreditinstitute
2,5
0,2
Sonstige Finanzunternehmen
0,9
0,5
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
70,2
47,8
Haushalte
145,5
129,0
Sonstige Vermögenswerte
26,6
1,2
Negative Zinsen aus finanziellen Verbindlichkeiten
0,0
0,2
Zentralbanken
0,0
0,1
Kreditinstitute
0,0
0,1
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
0,0
0,0
Gesamt
277,0
195,1
Die Zinsaufwendungen stellen sich nach Instrumenten und Wirtschaftszweig wie folgt dar:
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Derivate - Handel
-1,3
-0,7
Einlagen
-45,9
-16,1
Staatssektor
-1,0
-0,9
Kreditinstitute
-4,7
-1,8
Sonstige Finanzunternehmen
-3,8
-1,4
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
-7,5
-4,2
Haushalte
-28,8
-7,8
Sonstige Verbindlichkeiten
-1,8
-0,4
Negative Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten
0,0
-1,6
Schuldverschreibungen
0,0
-0,1
Zentralbanken
0,0
0,0
Staatssektor
0,0
-0,1
Kredite und Darlehen
0,0
-1,5
Zentralbanken
0,0
-1,5
Kreditinstitute
0,0
0,0
Gesamt
-49,0
-18,7
(32) Provisionsergebnis
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Transaktionen
19,8
20,4
Accounts und Packages
28,1
26,1
Karten
17,6
14,3
Foreign exchange & Dynamic currency conversion
7,8
13,6
Wertpapiere
0,1
0,2
Bancassurance
5,7
5,5
Kredite
5,0
5,2
Einlagen
0,0
0,7
Trade Finance
5,3
5,4
Sonstige
1,1
1,0
Gebühren- und Provisionserträge
90,4
92,3
Transaktionen
-4,2
-4,5
Accounts und Packages
-1,5
-1,2
Karten
-12,3
-10,8
Foreign exchange & Dynamic currency conversion
-0,1
-0,2
Wertpapiere
-0,2
-0,2
Bancassurance
-0,4
-0,4
Kredite
-1,2
-0,7
Einlagen
0,0
0,0
Trade finance
-0,1
-0,1
Kundenanreize sowie verkaufsfördernde Maßnahmen
-2,3
-0,4
Sonstige
-1,1
-1,6
Gebühren- und Provisionsaufwendungen
-23,3
-19,8
Provisionsergebnis
67,1
72,5
Die Gebühren und Provisionen umfassen Erträge i.H.v. EUR 50,7 Mio. (2022: EUR 24,1 Mio.) und Aufwendungen i.H.v. EUR -14,9 Mio. (2022: EUR -7,0 Mio.) im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum FVTPL bewertet werden. Die Gebühren und Provisionen beinhalten EUR 84,7 Mio. (2022: EUR 85,8 Mio.) aus Verträgen mit Kunden im Anwendungsbereich von IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden und EUR 5,7 Mio. (2022: EUR 6,6 Mio.) aus Finanzgarantien und Kreditzusagen. Darüber hinaus beinhaltet die Position Kundenanreize sowie verkaufsfördernde Maßnahmen EUR  2,1 Mio. an Verkaufsanreizen, die an Addiko-Mitarbeiter auf Basis der Erreichung von vordefinierten Verkaufszielen gezahlt werden. Im Jahr 2022 wurden die Verkaufsanreize im Personalaufwand ausgewiesen; die Vorjahreszahlen wurden aufgrund von geringen Beträgen nicht angepasst (umgegliedert).
(33) Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente
-1,4
-0,7
Devisenhandel
1,4
2,6
Nicht zum Handelsbestand gehörenden finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind
0,4
-0,1
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
0,0
0,0
Gesamt
0,4
1,8
33.1. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, netto – nach Instrument
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Derivate
-1,9
0,8
Schuldverschreibungen
0,6
-1,5
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
-0,1
-0,1
Gesamt
-1,4
-0,7
33.2. Gewinne oder Verluste aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, netto – nach Risiko
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Zinssatzinstrumente und verbundene Derivate
-0,6
0,0
Fremdwährungshandel und mit Fremdwährungen und Gold verbundene Derivate
-1,3
-0,6
Kreditrisikoinstrumente und verbundene Derivate
0,0
0,0
Sonstige
0,6
-0,1
Gesamt
-1,4
-0,7
33.3. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert - nach Instrument
 
 
EUR m
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Schuldverschreibungen
0,0
-0,6
Kredite und Darlehen
0,0
0,6
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
0,0
Gesamt
0,0
0,0
(34) Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Sonstige betriebliche Erträge
3,7
5,1
Erträge aus der Veräußerung nicht finanzieller Vermögenswerte
1,0
2,7
Auflösung von Rückstellungen für Steuerrechtsstreitigkeiten
0,0
0,8
Ergebnis aus Operating-Leasingvermögen
0,5
0,6
Restrukturierungserträge
0,1
0,0
Gewinne aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Verkaufsgruppen
0,7
0,0
Übrige Erträge
1,3
1,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-16,7
-14,3
Verluste aus der Veräußerung nicht finanzieller Vermögenswerte
-0,1
-0,4
Aufwendungen aus der Erzielung von Erträgen aus Operating-Leasingvermögen
-0,5
-0,5
Restrukturierungsaufwendungen
-1,4
0,0
Sanierungs- und Abwicklungsfond
-0,2
-0,6
Einlagensicherung
-7,1
-6,5
Bankenabgaben und sonstige Steuern
-4,6
-3,8
Übrige Aufwendungen
-2,9
-2,4
Gesamt
-13,1
-9,2
(35) Personalaufwand
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Löhne und Gehälter
-60,3
-55,9
Soziale Abgaben
-10,5
-9,8
Variable Vergütung
-10,4
-8,8
Bonus
-7,1
-7,7
Anteilsbasierte Vergütung durch Barausgleich
-2,3
-0,6
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
-1,1
-0,5
Freiwilliger Sozialaufwand
-4,6
-3,8
Aufwendungen für Pensionen und Abfertigungen
-9,7
-9,3
Erträge aus der Auflösung von Personalrückstellungen
0,6
0,9
Sonstiger Personalaufwand
-2,9
-2,1
Gesamt
-97,8
-88,9
Bestimmte Anreize werden an die Vertriebsmitarbeiter von Addiko auf der Grundlage der Erreichung vorher festgelegter Ziele gezahlt. Für das Jahr 2023 halten wir es für angemessener, solche volumenbasierten Anreize unter den Aufwendungen für Gebühren und Provisionen auszuweisen, während solche Anreize zuvor (2022) unter den Personalkosten ausgewiesen wurden. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2023 gezahlten Verkaufsanreize in Höhe von EUR -2,1 Mio. würde sich der gesamte Personalaufwand auf EUR -99,9 Mio. belaufen (JE22: EUR -88,9 Mio.).
(36) Sonstige Verwaltungsaufwendungen
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
EDV-Aufwand
-31,1
-32,0
Raumaufwand (Miete und sonstige Betriebskosten)
-13,0
-12,2
Rechts- und Beratungskosten
-4,0
-3,0
Werbung
-7,5
-6,8
Andere Verwaltungsaufwendungen
-8,0
-7,9
Gesamt
-63,5
-61,8
(37) Abschreibungen
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Sachanlagen
-10,0
-10,5
davon "Right of use assets"
-5,6
-5,9
Immaterielle Vermögenswerte
-7,3
-6,9
Gesamt
-17,3
-17,4
(38) Übriges Ergebnis
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Ergebnis im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten
-37,4
-26,2
Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Rechtsstreitigkeiten
2,2
2,1
Dotierung von Rückstellung sowie Kosten für Rechtsstreitigkeiten
-39,6
-28,3
Nettoergebnis aus operationellen Risiken 1)
-5,6
0,0
Auflösung von Rückstellungen aus operationellen Risiken und Erträge aus operationellen Risikofällen
0,0
0,0
Zuführung von Rückstellungen aus operationellen Risiken und Aufwendungen für operationelle Risiken
-5,6
0,0
Ergebnis aus der Bewertung von nicht finanziellen Vermögenswerten
-0,2
-0,8
Auflösung von Wertberichtigung
0,6
0,0
Wertminderung
-0,9
-0,8
Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen
-1,6
0,0
Gesamt
-44,7
-27,0
1) Neuer Posten zur transparenten Darstellung der Aufwendungen im Zusammenhang mit operationellen Risikopositionen. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst, da weder auf individueller noch auf aggregierter Basis wesentliche operationelle Risikoposten identifiziert wurden, mit Ausnahme der Verluste im Zusammenhang mit Rechtsfällen, die weiterhin unter dem Posten „Nettoergebnis aus Rechtsfällen“ ausgewiesen wurden und werden.
Das Nettoergebnis aus Rechtsfällen in Höhe von EUR -37,4 Mio. während des Jahres 2023 (JE22: EUR -26,2 Mio.) wurde hauptsächlich durch kreditbezogene und portfoliobasierte Rückstellungen für erwartete Rechtsangelegenheiten bei auf Schweizer Franken lautenden Krediten in Kroatien, Slowenien und Montenegro beeinflusst. Weitere Einzelheiten zu Rückstellungen für Rechtsfälle sind in Anmerkung (26) Rückstellungen enthalten.
Das Nettoergebnis aus dem operationellen Risiko in Höhe von EUR -5,6 Mio. während des Jahres 2023 (JE22: EUR 0,0 Mio.) beinhaltet Rückstellungen im Zusammenhang mit anteiligen Gebührenrückerstattungen in Slowenien bei vorzeitigen Kreditrückzahlungen („Lexitor-Fall“), mit den Auswirkungen der Entscheidung der Behörde für indirekte Steuern in Bosnien & Herzegowina, ihre früheren Anweisungen rückgängig zu machen und die Mehrwertsteuer auf Kreditkartendienstleistungen rückwirkend und in Zukunft anzuwenden, sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit kundenbezogenen Fällen von operationellem Risiko.

(39) Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Änderung der Kreditausfälle bei Finanzinstrumenten erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
-0,3
0,0
Änderung der Kreditausfälle bei Finanzinstrumenten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
-12,8
-14,1
Nettozuführung von Risikovorsorgen
-22,7
-21,7
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
10,9
9,5
Direktabschreibungen
-1,0
-2,0
Nettozuführung von Rückstellungen für erteilte Zusagen und Garantien
1,4
-1,3
Gesamt
-11,8
-15,4
(40) Steuern auf Einkommen
 
 
in EUR Mio.
 
01.01. - 31.12.2023
01.01. - 31.12.2022
Tatsächliche Ertragsteuern
-10,6
-4,1
Latente Ertragsteuern
4,3
-1,3
davon: aus temporären Differenzen
1,8
-1,3
davon: aus steuerlichen Verlusten
2,5
-0,1
Gesamt
-6,3
-5,5
40.1. Überleitung des effektiven Steuersatzes
Die Überleitung vom rechnerisch ermittelten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ergibt sich wie folgt:
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Ergebnis vor Steuern
47,4
31,2
Rechnerisch ermittelter Steueraufwand, basierend auf dem inländischen Steuersatz von 24% (2022: 25%)
-11,4
-7,8
Auswirkungen von abweichenden ausländischen Steuersätzen
5,9
5,1
Steuerliche Auswirkungen von:
 
 
Steuerfreie Einnahmen
0,2
1,0
Investitionsbezogene Steuererleichterungen und andere Effekte, die die Steuerlast verringern
1,5
2,1
Nicht abzugsfähige Ausgaben und Quellensteuern
-1,6
-3,6
Verluste des laufenden Jahres, für die keine latente Steuerforderung ausgewiesen wird
-5,5
-7,9
Anerkennung von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten und Neubewertung des bestehenden Bestands an aktiver Steuerlatenz aus steuerpflichtigen Verlusten
5,0
2,8
Erfassung/Nicht-Erfassung von temporären Differenzen
-0,3
1,6
Vorperioden
0,0
1,1
Sonstige
-0,2
0,0
Tatsächliche Einkommensteuer
-6,3
-5,5
Effektiver Steuersatz
13,4%
17,6%
40.2. Veränderung der latenten Steuern in der Bilanz während des Jahres
Im Geschäftsjahr wurden aktive und passive latente Steuern saldiert, soweit die Voraussetzungen nach IAS 12 erfüllt waren. Latente Steuern (Steueransprüche oder Steuerschulden) wurden für die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den IFRS-Werten sowie für steuerliche Verlustvorträge wie in der folgenden Tabelle dargestellt erfasst:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
 
Stand 31. Dezember
2023
Netto-betrag 01.01.
Erfasst in der Erfolgs-rechnung
Erfasst im sonstigen Ergebnis
Netto-betrag
Latente Ertragsteueransprüche
Latente Ertragsteuerverpflichtungen
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0,0
0,3
0,0
0,3
0,3
0,0
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
14,0
0,0
-6,3
7,7
7,7
0,0
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
1,9
-1,5
0,0
0,5
0,8
-0,3
Sachanlagen (einschließlich Nutzungsrechte)
-1,2
0,1
0,0
-1,1
1,6
-2,7
Immaterielle Vermögenswerte
0,4
-0,1
0,0
0,3
0,3
0,0
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
0,1
0,3
0,0
0,5
0,5
0,0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Leasingverbindlichkeiten)
2,8
-0,3
0,0
2,5
2,5
0,0
Rückstellungen
7,3
3,0
0,0
10,3
10,3
0,0
Sonstige
1,3
0,0
0,0
1,3
1,3
0,0
Steuerliche Verlustvorträge
10,3
2,5
0,0
12,8
12,8
0,0
Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung
37,0
4,4
-6,3
35,1
38,1
-3,0
Verrechnung der Steuern
0,0
0,0
0,0
0,0
-3,0
3,0
Steueransprüche (-schulden) netto
37,0
4,4
-6,3
35,1
35,1
0,0
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
 
Stand 31. Dezember
2022
Netto-betrag 01.01.
Erfasst in der Erfolgs-rechnung
Erfasst im sonstigen Ergebnis
Netto-betrag
Latente Ertrag-steuer-ansprüche
Latente Ertragsteuerverpflichtungen
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0,2
-0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
-0,1
0,0
14,1
14,0
14,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
2,9
-1,0
0,0
1,9
2,5
-0,5
Sachanlagen (einschließlich Nutzungsrechte)
-0,6
-0,6
0,0
-1,2
1,7
-2,9
Immaterielle Vermögenswerte
0,5
-0,1
0,0
0,4
0,4
0,0
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
0,1
0,0
0,0
0,1
0,1
0,0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Leasingverbindlichkeiten)
3,2
-0,4
0,0
2,8
2,8
0,0
Rückstellungen
6,2
1,1
0,0
7,3
7,3
0,0
Sonstige
1,2
0,0
0,1
1,3
1,3
0,0
Steuerliche Verlustvorträge
10,4
-0,1
0,0
10,3
10,3
0,0
Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung
24,1
-1,4
14,2
37,0
40,5
-3,5
Verrechnung der Steuern
0,0
0,0
0,0
0,0
-3,5
3,5
Steueransprüche (-schulden) netto
24,1
-1,4
14,2
37,0
37,0
0,0
Anmerkung: Aktive latente Steuern aus Verpflichtungen für variable Zahlungen in Höhe von EUR 0,8 Mio. in der Eröffnungsbilanz und EUR 0,8 Mio. in der Schlussbilanz wurden von den Rückstellungen zu Sonstige (Sonstige Verbindlichkeiten) umgegliedert.
Die gesamte Veränderung der latenten Steuern beträgt EUR -1,9 Mio. (2022: EUR 12,8 Mio.). Davon werden EUR 4,4 Mio. (2022: EUR -1,4 Mio.) in der laufenden Erfolgsrechnung als latenter Steuerertrag und ein Betrag von EUR -6,3 Mio.
(2022: EUR 14,2 Mio.) im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital ausgewiesen.
Die Addiko Gruppe hat die Änderungen zu IAS 12 Latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden, die aus einer einzigen Transaktion stammen, angewendet. Gemäß den Änderungen weist die Addiko Gruppe jeweils einen latenten Steueranspruch in Bezug auf ihre Leasingverbindlichkeiten und eine latente Steuerverbindlichkeit in Bezug auf ihre Nutzungsrechte an Vermögenswerten separat aus. Die Buchwerte in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2022 für Sachanlagen (einschließlich Nutzungsrechte) wurde um EUR -3,2 Mio. und für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Leasingverbindlichkeiten) um EUR 3,2 Mio. angepasst. Die Schlussbilanz JE22 wurde bei den Sachanlagen (einschließlich Nutzungsrechten) um EUR -2,8 Mio. und bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzverbindlichkeiten (einschließlich Leasingverbindlichkeiten) um EUR 2,8 Mio. angepasst. Weitere Informationen über die Auswirkungen finden Sie in Note (3.1) Neue derzeit geltende Anforderungen.
40.3. Nicht angesetzte latente Steueransprüche
Für die folgenden Posten wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da in den nächsten 5 Jahren nicht ausreichend steuerpflichtige Gewinne zu erwarten sind.
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
2023
2022
 
Bruttowerte
Steuereffekte
Bruttowerte
Steuereffekte
Abzugsfähige temporäre Differenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
Steuerverluste
324,8
73,9
322,4
70,1
Total
324,8
73,9
322,4
70,1
40.4. Latente Steuern auf steuerliche Verluste der Vorjahre
Die Nutzung der nicht genutzten steuerlichen Verluste aus den Vorjahren und ihre Vortragsfähigkeit sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
 
 
 
in EUR Mio.
Steuerliche Verluste pro Land -2023
ABS
ABH
Gesamt
Anwendbarer Steuersatz
22,0%
23,0%
 
Steuerliche Verlustvorträge (nie ablaufen)
143,4
239,8
383,2
Theoretische latente Steueransprüche
31,5
55,2
86,7
Erfasste Latente Steuer
12,8
0,0
12,8
Nicht angesetzte Latente Steuer
18,7
55,2
73,9
 
 
 
in EUR Mio.
Steuerliche Verluste pro Land - 2022
ABS
ABH
Gesamt
Anwendbarer Steuersatz
19,0%
23,0%
 
Steuerliche Verlustvorträge (nie ablaufen)
156,7
220,0
376,7
Theoretische latente Steueransprüche
29,8
50,6
80,4
Erfasste Latente Steuer
10,3
0,0
10,3
Nicht angesetzte Latente Steuer
19,5
50,6
70,1
Im Jahr 2023 beschloss das slowenische Parlament eine vorübergehende Erhöhung des Körperschaftssteuersatzes von 19% auf 22%, die für die Kalenderjahre 2024, 2025, 2026, 2027 und 2028 gelten wird, um Maßnahmen zur Unterstützung der von den Überschwemmungen im August 2023 betroffenen Gebiete zu finanzieren. Der erhöhte Körperschaftsteuersatz, der auf den von der Geschäftsführung der slowenischen Tochtergesellschaft genehmigten aktualisierten Fünf-Jahres-Geschäftsplan angewandt wurde, führte in dem am 31. Dezember 2023 endenden Jahr zur Erfassung zusätzlicher aktiver latenter Steuern in Höhe von EUR 2,5 Mio. Unter der Annahme, dass das Unternehmen in den kommenden Jahren genügend steuerpflichtige Gewinne erwirtschaftet, um die bestehenden steuerpflichtigen Verluste vollständig zu nutzen, könnten zusätzliche latente Steueransprüche und damit verbundene Steuervorteile in Höhe von EUR 18,7 Mio. (2022: EUR 19,5 Mio.) erfasst werden.
Im Jahr 2023 hat die Muttergesellschaft der Gruppe zusätzliche steuerliche Verluste in Höhe von EUR 19,9 Mio. (2022: EUR 31,7 Mio.) anerkannt, wodurch sich die kumulierten steuerlichen Verluste auf EUR 239,8 Mio. (2022: EUR 220,0 Mio.) erhöhen. Obwohl die steuerlichen Verluste unbegrenzt nutzbar sind, hat Addiko festgestellt, dass die Werthaltigkeit der kumulierten steuerlichen Verluste ungewiss ist, da es nicht wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die Gruppe die Vorteile nutzen kann. Gemäß dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde der Standard-Körperschaftsteuersatz in Österreich im Kalenderjahr 2023 von 25% auf 24% gesenkt und wird im Kalenderjahr 2024 weiter auf 23% gesenkt. Aufgrund der oben beschriebenen Situation hatte diese Änderung jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der aktiven und passiven latenten Steuern, die im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 ausgewiesen wurden.
40.5. Ungewissheit über die steuerliche Behandlung
Die Addiko Gruppe hat geprüft, ob sie unsichere Steuerpositionen hat, insbesondere solche, die sich auf Verrechnungspreise beziehen. Die Addiko Gruppe hat auf der Grundlage ihrer Studie über die Einhaltung von Steuervorschriften und Verrechnungspreisen festgestellt, dass es wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden ihre steuerliche Behandlung akzeptieren werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Addiko Gruppe einer großen Anzahl von Steuervorschriften unterliegt, die in einigen Fällen erst seit kurzer Zeit in Kraft sind, häufig geändert und von verschiedenen politischen Unterabteilungen durchgesetzt werden, besteht jedoch das Risiko, dass Steuerprüfungen aufgrund abweichender Auslegungen zu Veranlagungen von Steuerdefiziten führen könnten, was die Addiko Gruppe zur Zahlung zusätzlicher Steuern verpflichten könnte, die zuvor nicht erwartet wurden.
Im Jahr 2020 erließen die Steuerbehörden in Montenegro eine Entscheidung in Bezug auf eine Steuerprüfung für den Zeitraum von 2008 bis 2012, in der der lokalen Tochtergesellschaft vorgeworfen wurde, zu wenig CIT, WHT und VAT ausgewiesen zu haben. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Bank zu einer sofortigen Zahlung in Höhe von EUR 1,6 Mio. verpflichtet. Auf Anraten ihrer Steuer- und Rechtsexperten legte die Bank jedoch Einspruch gegen die Entscheidung der Steuerbehörde ein. Der Streit dauerte bis 2020, als eine neu eingesetzte Kommission der Steuerbehörde eine Entscheidung erließ, die die ursprüngliche Entscheidung aufhob und feststellte, dass die Bank ihre steuerlichen Verpflichtungen in Bezug auf die genannten Steuern korrekt angegeben hat. Daraufhin hat die Bank offiziell die Rückzahlung der ursprünglich gezahlten Mittel beantragt und eine Forderung gegenüber den Steuerbehörden ausgewiesen.
Die Gruppe ist der Ansicht, dass ihre Rückstellungen für Steuerverbindlichkeiten für alle offenen Steuerjahre angemessen sind, wobei sie sich auf die Beurteilung vieler Faktoren stützt, einschließlich der Auslegung des Steuerrechts und früherer Erfahrungen.
40.6. Globale Mindeststeuer
Um die Besorgnis über die ungleiche Gewinnverteilung und die Steuerabgaben großer multinationaler Konzerne auszuräumen, wurden auf globaler Ebene verschiedene Vereinbarungen getroffen, darunter eine Vereinbarung von über 135 Ländern über die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15%. Im Dezember 2021 veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen Entwurf für einen Rechtsrahmen, gefolgt von detaillierten Leitlinien im März 2022, die von den einzelnen Ländern, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, zur Änderung ihrer lokalen Steuergesetze verwendet werden sollen. Nach dem Entwurf des OECD-Gesetzesrahmens wird die globale Mindeststeuer nur für multinationale Unternehmensgruppen gelten, die in mindestens zwei der vier vorangegangenen Jahre einen konsolidierten Konzernumsatz von mindestens EUR 750 Mio. erzielt haben. Die Addiko Gruppe hat in den vergangenen Jahren die oben genannten Schwellenwerte nicht überschritten, und sollte kein niedriger Schwellenwert eingeführt werden unterliegt die Addiko Gruppe nicht dieser Mindeststeuer.

Erläuterungen zur Bilanz
(41) Barreserve
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Bruttobuchwert
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle
Netto-Buchwert
Kassenbestand
114,4
0,0
114,4
Guthaben bei Zentralbanken
1.045,6
-0,1
1.045,5
Sichtguthaben
94,7
-0,1
94,6
Gesamt
1.254,6
-0,2
1.254,5
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Bruttobuchwert
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle
Netto-Buchwert
Kassenbestand
119,9
0,0
119,9
Guthaben bei Zentralbanken
1.185,0
0,0
1.185,0
Sichtguthaben
78,0
0,0
78,0
Gesamt
1.383,0
-0,1
1.382,9
Der Gesamtbetrag der Barreserve bei Zentralbanken und sonstigen Sichteinlagen wird als Geschäft mit geringem Risiko betrachtet und in Stage 1 (12-Monats-ECL) eingestuft.
In der Position Guthaben bei Zentralbanken sind EUR 232,3 Mio. (JE22: EUR 212,2 Mio.) Mindestreserven enthalten, die die Tochtergesellschaften zum Stichtag auf ihren Girokonten bei ihren nationalen Zentralbanken hielten, um die vorgeschriebenen Anforderungen im Durchschnitt der Erfüllungsperiode zu erfüllen.
41.1. Barreserven bei Zentralbanken und Sichtguthaben - Entwicklung des Bruttobuchwerts
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Bruttobuchwert zum 01.01.
1.263,0
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
471,4
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-472,6
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-121,5
Abschreibungen/Verwendung
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
-0,1
Bruttobuchwert zum 31.12.
1.140,2
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Bruttobuchwert zum 01.01.
1.235,1
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
8,4
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-60,8
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
80,8
Abschreibungen/Verwendung
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
-0,5
Bruttobuchwert zum 31.12.
1.263,0
Da die ECL-Wertberichtigung weniger als EUR 0,1 Mio. beträgt, wird auf eine weitergehende Aufgliederung nach Stages verzichtet.
(42) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
31.12.2022
Derivate
4,9
5,0
Schuldverschreibungen
24,6
17,9
Staatssektor
24,6
17,9
Gesamt
29,5
22,8
(43) Kredite und Forderungen
Die Addiko Gruppe bewertet alle Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.
43.1. Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Brutto-
Buchwert
Wertberichtigung erwarteter Kreditausfälle
Netto-Buchwert
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
66,7
-0,1
66,6
 
 
 
In EUR Mio.
31.12.2022
Brutto-
Buchwert
Wertberichtigung erwarteter Kreditausfälle
Netto-Buchwert
Kredite und Darlehen an Kreditinstitute
89,2
0,0
89,2
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
89,2
0,0
0,0
0,0
89,2
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
32,7
0,0
0,0
0,0
32,7
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-122,6
0,0
0,0
0,0
-122,6
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
64,3
0,0
0,0
0,0
64,3
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-0,3
0,3
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
2,6
0,6
0,0
0,0
3,2
Bruttobuchwert zum 31.12.
65,8
0,9
0,0
0,0
66,7
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
5,7
0,0
0,0
0,0
5,7
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
294,4
0,0
0,0
0,0
294,4
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-355,3
0,0
0,0
0,0
-355,3
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
143,6
0,0
0,0
0,0
143,6
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,9
0,0
0,0
0,0
0,9
Bruttobuchwert zum 31.12.
89,2
0,0
0,0
0,0
89,2
Da die ECL-Wertberichtigung weniger als EUR 0,1 Mio. beträgt, wird auf eine weitergehende Aufgliederung nach Stages verzichtet.
43.2. Kredite und Darlehen an Kunden
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
 
Brutto-
Buchwert 
Erwartete Kreditausfälle
Netto-Buchwert
 
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Haushalte
2.247,7
-11,5
-21,1
-61,9
-1,1
2.152,0
Nichtfinanzielle Gesellschaften
1.341,9
-6,7
-12,9
-45,2
0,0
1.277,1
Staatssektor
35,9
-0,1
-0,1
0,0
0,0
35,7
Sonstige Finanzunternehmen
24,8
-0,1
-0,4
0,0
0,0
24,4
Gesamt
3.650,3
-18,4
-34,5
-107,1
-1,1
3.489,2
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Brutto-
Buchwert
 
Erwartete Kreditausfälle 
Netto-Buchwert
 
 
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Haushalte
2.130,4
-13,7
-26,9
-71,3
-1,2
2.017,2
Nichtfinanzielle Gesellschaften
1.283,6
-7,1
-16,5
-45,6
0,0
1.214,4
Staatssektor
37,4
-0,1
0,0
0,0
0,0
37,3
Sonstige Finanzunternehmen
24,8
-0,1
-0,8
-0,1
0,0
23,8
Gesamt
3.476,2
-21,0
-44,3
-117,0
-1,2
3.292,7
Entwicklung der erwarteten Kreditausfälle:
43.2.1. Kredite und Darlehen an Haushalte
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
1.778,6
255,0
90,1
6,7
2.130,4
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
742,1
17,2
0,5
0,2
760,0
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-257,1
-24,3
-13,1
-0,4
-294,9
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-273,0
-50,1
9,7
-1,1
-314,5
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-118,1
96,4
21,7
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
-28,8
0,0
-28,8
Fremdwährungen und andere Veränderungen
2,5
-3,0
-4,1
0,0
-4,6
Bruttobuchwert zum 31.12.
1.875,0
291,2
76,0
5,4
2.247,7
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
1.687,0
279,6
118,2
8,1
2.093,0
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
629,2
17,1
0,5
0,0
646,8
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-211,0
-24,5
-18,3
-0,4
-254,1
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-269,5
-49,5
4,6
0,8
-313,5
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-68,8
42,1
26,8
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
-0,1
-2,5
-44,1
-1,9
-48,5
Fremdwährungen und andere Veränderungen
11,7
-7,4
2,3
0,0
8,6
Bruttobuchwert zum 31.12.
1.778,6
255,0
90,1
6,7
2.130,4
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-13,7
-26,9
-71,3
-1,2
-113,2
Neubewertung der Wertberichtigung
16,2
0,0
-24,2
0,1
-8,0
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
-7,1
-2,1
0,0
0,0
-9,2
Verminderungen durch Ausbuchungen
2,7
1,8
3,0
0,1
7,5
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-9,8
6,2
3,6
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
28,1
0,0
28,1
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,2
-0,1
-1,0
0,0
-0,9
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-11,5
-21,1
-61,9
-1,1
-95,6
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-15,4
-33,0
-93,7
-2,1
-144,3
Neubewertung der Wertberichtigung
13,0
0,6
-19,3
0,2
-5,5
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
-7,9
-3,0
-0,2
0,0
-11,0
Verminderungen durch Ausbuchungen
1,0
2,0
4,7
0,1
7,8
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-4,5
4,8
-0,3
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
2,4
43,0
1,9
47,3
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
-0,8
-5,6
-1,2
-7,6
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-13,7
-26,9
-71,3
-1,2
-113,2
Der Bruttobuchwert ist im Jahr 2023 insgesamt leicht angestiegen, was hauptsächlich auf die Auszahlung neuer Darlehen zurückzuführen ist, die die Rückzahlungen und Abschreibungen übertrafen, sowie auf einen leichten Anstieg des Bestands an notleidenden Krediten für das leistungsfähige Portfolio, obwohl der Deckungsgrad des Gesamtportfolios hauptsächlich aufgrund von Abschreibungen und Inanspruchnahmen abnahm.
43.2.2. Kredite und Darlehen an andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
1.099,5
121,4
61,7
1,0
1.283,6
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
779,7
21,5
0,5
0,0
801,6
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-297,7
-29,8
-21,2
0,0
-348,7
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-374,8
-18,5
22,1
-0,3
-371,5
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-117,3
103,3
14,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
-21,1
0,0
-21,1
Fremdwährungen und andere Veränderungen
-3,1
2,2
-1,1
0,0
-2,1
Bruttobuchwert zum 31.12.
1.086,1
200,1
54,9
0,8
1.341,9
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
1.090,4
164,8
65,8
0,0
1.320,9
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
751,7
12,9
0,0
0,0
764,7
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-325,2
-34,5
-19,7
0,0
-379,4
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-378,1
-43,0
11,6
1,0
-408,6
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-36,8
21,9
15,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
-11,6
0,0
-11,6
Fremdwährungen und andere Veränderungen
-2,5
-0,7
0,7
0,0
-2,5
Bruttobuchwert zum 31.12.
1.099,5
121,4
61,7
1,0
1.283,6
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-7,1
-16,5
-45,6
0,0
-69,2
Neubewertung der Wertberichtigung
5,6
0,7
-19,4
0,0
-13,1
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
-6,6
-0,8
0,0
0,0
-7,4
Verminderungen durch Ausbuchungen
1,4
2,5
3,5
0,0
7,4
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
1,4
-1,3
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
20,8
0,0
20,9
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
-0,1
-3,2
0,0
-3,3
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-6,7
-12,9
-45,2
0,0
-64,9
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-8,0
-17,2
-40,0
0,0
-65,2
Neubewertung der Wertberichtigung
4,7
-1,6
-16,5
0,0
-13,4
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
-5,6
-0,6
0.0
0,0
-6,2
Verminderungen durch Ausbuchungen
1,2
1,5
3,8
0,0
6,5
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,5
1,3
-1,8
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
11,0
0,0
11,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
0,0
-2,0
0,0
-2,0
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-7,1
-16,5
-45,6
0,0
-69,2
Der Bruttobuchwert der Forderungen an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften stieg im Jahr 2023 leicht an, hauptsächlich durch Auszahlungen neuer Darlehen, die die Rückzahlungen und Abschreibungen übertrafen. Die durchschnittliche Deckung (coverage) hat sich in Stufe 3 leicht erhöht und in Stufe 2 verringert, was auf eine vorsichtigere Einstufung in Stufe 2 zurückzuführen ist, die zu einem Zufluss von Engagements mit geringerem Risiko in Stufe 2 führte.
43.2.3. Kredite und Darlehen an den Staatssektor
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
35,3
2,1
0,0
0,0
37,4
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
37,3
0,8
0,0
0,0
38,1
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-25,9
-0,9
0,0
0,0
-26,8
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-15,4
2,2
0,0
0,0
-13,2
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
1,9
-1,9
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,4
0,0
0,0
0,0
0,4
Bruttobuchwert zum 31.12.
33,6
2,4
0,0
0,0
35,9
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
45,2
6,6
0,0
0,0
51,8
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
27,6
2,3
0,3
0,0
30,2
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-25,9
-2,8
-0,1
0,0
-28,8
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-13,7
-2,7
0,3
0,0
-16,1
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
1,3
-1,3
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
-0,3
0,0
-0,3
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,7
0,0
-0,2
0,0
0,5
Bruttobuchwert zum 31.12.
35,3
2,1
0,0
0,0
37,4
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
Neubewertung der Wertberichtigung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
Verminderungen durch Ausbuchungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-0,1
-0,1
0,0
0,0
-0,2
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-0,1
-0,1
0,0
0,0
-0,2
Neubewertung der Wertberichtigung
0,1
0,1
0,0
0,0
0,2
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verminderungen durch Ausbuchungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
43.2.4. Kredite und Darlehen an sonstige Finanzunternehmen
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
22,2
2,5
0,1
0,0
24,8
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
36,6
0,8
0,0
0,0
37,4
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-34,4
-0,5
0,0
0,0
-34,9
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-2,4
0,0
0,0
0,0
-2,4
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-2,0
2,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Bruttobuchwert zum 31.12.
20,1
4,8
0,0
0,0
24,8
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
20,3
3,0
0,1
0,0
23,4
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
20,7
0,1
0,0
0,0
20,8
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-15,3
0,0
0,0
0,0
-15,3
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-3,7
-0,5
0,0
0,0
-4,1
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
Bruttobuchwert zum 31.12.
22,2
2,5
0,1
0,0
24,8
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-0,1
-0,8
-0,1
0,0
-1,0
Neubewertung der Wertberichtigung
0,0
0,5
0,0
0,0
0,5
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verminderungen durch Ausbuchungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-0,1
-0,4
0,0
0,0
-0,5
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-0,1
-0,6
-0,1
0,0
-0,8
Neubewertung der Wertberichtigung
0,1
-0,2
0,0
0,0
-0,2
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
Verminderungen durch Ausbuchungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-0,1
-0,8
-0,1
0,0
-1,0

43.3. Kredite und Darlehen, die vertraglichen Modifikationen unterliegen, die nicht zu einer Ausbuchung führten
Die nachstehende Tabelle zeigt die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldverschreibungen, die der Stage 2 oder Stage 3 zugeordnet sind und die während des Berichtszeitraums einer Modifikation unterlagen, die nicht zu einer Ausbuchung führte.
 
 
 
 
EUR m
 
 
31.12.2023
31.12.2022
Fortgeführte Anschfassungskosten vor Modifizierung
Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen
Fortgeführte Anschfassungskosten vor Modifizierung
Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen
Sonstige Finanzunternehmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
2,8
0,0
21,2
0,0
Haushalte
2,4
0,0
17,2
-0,2
Gesamt
5,2
0,0
38,4
-0,2
Der gesamte Bruttobuchwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte, die von Vertragsänderungen betroffen waren, die nicht zu einer Ausbuchung zu einem Zeitpunkt führten, zu dem sie der Stage 2 oder Stage 3 zugeordnet waren und im Laufe des Jahres 2023 wieder der Stage 1 zugeordnet wurden, belief sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 0,4 Mio. (2022: EUR 0,2 Mio.).
(44) Investitionswertpapiere
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
728,7
877,6
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
2,1
1,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
447,9
182,2
Gesamt
1.178,6
1.061,6
44.1. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
960,1
0,0
0,0
0,0
960,1
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
9,5
0,0
0,0
0,0
9,5
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-179,3
0,0
0,0
0,0
-179,3
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
-18,5
0,0
0,0
0,0
-18,5
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-3,0
3,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
-4,5
0,0
0,0
0,0
-4,5
Bruttobuchwert zum 31.12.
764,3
3,0
0,0
0,0
767,3
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
994,8
0,0
0,0
0,0
994,8
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
635,3
0,0
0,0
0,0
635,3
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-690,3
0,0
0,0
0,0
-690,3
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
10,9
0,0
0,0
0,0
10,9
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
9,4
0,0
0,0
0,0
9,4
Bruttobuchwert zum 31.12.
960,1
0,0
0,0
0,0
960,1
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-0,3
0,0
0,0
0,0
-0,3
Neubewertung der Wertberichtigung
-0,2
0,0
0,0
0,0
-0,2
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
Verminderungen durch Ausbuchungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-0,5
0,0
0,0
0,0
-0,6
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-0,3
0,0
0,0
0,0
-0,3
Neubewertung der Wertberichtigung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verminderungen durch Ausbuchungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-0,3
0,0
0,0
0,0
-0,3
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Schuldverschreibungen
709,5
859,9
Staatssektor
599,0
724,7
Kreditinstitute
103,5
116,1
Sonstige Finanzunternehmen
5,0
12,2
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
2,0
7,0
Eigenkapitalinstrumente
19,2
17,7
Staatssektor
13,1
12,6
Sonstige Finanzunternehmen
5,6
4,6
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
0,5
0,6
Gesamt
728,7
877,6
Die folgende Tabelle enthält erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste Eigenkapitalinstrumente und deren beizulegende Zeitwerte:
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Slovenian Bank - Abwicklungsfonds
13,1
12,6
VISA Inc.
5,1
4,2
Sonstige Eigenkapitalinstrumente
1,0
0,9
Gesamt
19,2
17,7
44.2. Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Schuldverschreibungen
1,8
1,5
Sonstige Finanzunternehmen
1,8
1,5
Eigenkapitalinstrumente
0,3
0,3
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
0,3
0,3
Gesamt
2,1
1,8
44.3. Zu fortgeführten Anschaffungskosten
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Schuldverschreibungen
447,9
182,2
Staatssektor
434,5
180,1
Kreditinstitute
10,4
2,1
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
3,0
0,0
Gesamt
447,9
182,2
Bei Instrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, liegen die Wertberichtigungen für Kreditausfälle unter EUR 0,1 Mio. und werden daher nicht separat ausgewiesen.
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
182,2
0,0
0,0
0,0
182,2
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
311,2
0,0
0,0
0,0
311,2
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-66,6
0,0
0,0
0,0
-66,6
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
21,4
0,0
0,0
0,0
21,4
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
Bruttobuchwert zum 31.12.
448,1
0,0
0,0
0,0
448,1
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Bruttobuchwert zum 01.01.
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Neu begründete oder erworbene finanzielle Vermögenswerte
191,1
0,0
0,0
0,0
191,1
Finanzielle Vermögenswerte, die ausgebucht wurden
-15,0
0,0
0,0
0,0
-15,0
Änderungen des Bruttobuchwerts der bestehenden Vermögenswerte
6,0
0,0
0,0
0,0
6,0
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
Bruttobuchwert zum 31.12.
182,2
0,0
0,0
0,0
182,2
Bei Instrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, liegen die Wertberichtigungen für Kreditausfälle unter EUR 0,1 Mio., so dass keine Aufschlüsselung nach Stufen vorgenommen wird.
(45) Materielle Vermögenswerte
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Grundstücke, Gebäude und Anlagen
38,8
40,1
Grund und Gebäude
30,4
31,5
Betriebs- und Geschäftsausstattung
7,1
7,8
Betriebs- und Geschäftsausstattung - im Bau
1,3
0,8
"Right of use assets"
16,1
18,0
Grund und Gebäude
14,2
16,2
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1,3
1,0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
0,6
0,8
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2,7
3,5
Gesamt
57,6
61,6
(46) Immaterielle Vermögenswerte
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Firmenwert
0,0
0,0
Gekaufte Software
18,0
19,4
Selbst erstellte Software
1,8
1,8
Software in Entwicklung
3,5
3,4
Gesamt
23,3
24,5

(47) Anlagespiegel
47.1. Entwicklung der Anschaffungskosten und Buchwerte
Die Entwicklung der Anschaffungskosten für Grundstücke, Gebäude und Anlagen stellt sich wie folgt dar:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Grund und Gebäude
Betriebs- und Geschäfts-ausstattung
Betriebs- und Geschäfts-ausstattung –
im Bau
Als Finanz-investition gehaltene Immobilien
Gesamt
Anschaffungskosten 01.01.
71,8
53,2
0,8
9,8
135,6
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zugänge
0,6
1,8
1,1
0,0
3,5
Abgänge
-0,9
-3,5
0,0
-4,8
-9,2
Sonstige Veränderungen
0,0
0,2
-0,6
0,7
0,3
Anschaffungskosten 31.12.
71,5
51,6
1,3
5,7
130,2
Abschreibung kumuliert 31.12.
-41,2
-44,5
0,0
-3,0
-88,7
Buchwert 31.12.
30,4
7,1
1,3
2,7
41,5
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Grund und Gebäude
Betriebs- und Geschäfts-ausstattung
selbst genutzt
Betriebs- und Geschäfts-ausstattung
im Bau
Als Finanz-investition gehaltene Immobilien
Gesamt
Anschaffungskosten 01.01.
83,7
67,2
0,8
12,2
163,9
Währungsumrechnungsdifferenzen
-0,1
-0,1
0,0
0,0
-0,1
Zugänge
0,4
1,3
1,4
0,0
3,1
Abgänge
-8,7
-15,8
0,0
-4,9
-29,4
Sonstige Veränderungen
-3,4
0,5
-1,4
2,5
-1,7
Anschaffungskosten 31.12.
71,8
53,2
0,8
9,8
135,6
Abschreibung kumuliert 31.12.
-40,3
-45,4
0,0
-6,3
-92,0
Buchwert 31.12.
31,5
7,8
0,8
3,5
43,6
Die Entwicklung der Anschaffungskosten für Grundstücke, Gebäude und Anlagen, welche als "Right of use asset" aktiviert wurden stellt sich wie folgt dar:
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Grund und
Gebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Gesamt
Anschaffungskosten 01.01.
30,1
4,9
0,9
35,9
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
Zugänge
2,0
0,6
0,0
2,6
Abgänge
-1,3
-0,7
0,0
-2,0
Sonstige Veränderungen
1,1
0,5
0,0
1,6
Anschaffungskosten 31.12.
31,9
5,2
1,0
38,1
Abschreibung kumuliert 31.12.
-17,8
-3,9
-0,4
-22,0
Buchwert 31.12.
14,2
1,3
0,6
16,1
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Grund und Gebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Gesamt
Anschaffungskosten 01.01.
31,1
4,9
0,0
36,1
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
Zugänge
3,9
0,2
0,9
5,1
Abgänge
-5,6
-0,3
0,0
-5,9
Sonstige Veränderungen
0,7
0,0
0,0
0,7
Anschaffungskosten 31.12.
30,1
4,9
0,9
35,9
Abschreibung kumuliert 31.12.
-13,9
-3,9
-0,2
-18,0
Buchwert 31.12.
16,2
1,0
0,8
18,0
Die Entwicklung der Anschaffungskosten für Immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
 
 
 
 
in EUR Mio.
 2023
Software
gekauft
Software entwickelt
In Entwicklung
Gesamt
Anschaffungskosten 01.01.
108,5
3,7
3,4
115,5
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
Zugänge
2,5
0,0
2,6
5,1
Intern entwickelt
0,0
0,0
1,2
1,2
Abgänge
-0,3
0,0
0,0
-0,3
Sonstige Veränderungen
2,9
0,8
-3,7
0,0
Anschaffungskosten 31.12.
113,7
4,5
3,5
121,7
Abschreibung kumuliert 31.12.
-95,7
-2,6
0,0
-98,3
Buchwert 31.12.
18,0
1,8
3,5
23,3
 
 
 
in EUR Mio.
2022 
Software
gekauft
Software entwickelt
In Entwicklung
Gesamt
Anschaffungskosten 01.01.
115,7
3,0
3,8
122,5
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
Zugänge
1,6
0,0
2,0
3,6
Intern entwickelt
0,0
0,0
1,2
1,2
Abgänge
-11,7
0,0
0,0
-11,7
Sonstige Veränderungen
2,9
0,7
-3,6
0,0
Anschaffungskosten 31.12.
108,5
3,7
3,4
115,5
Abschreibung kumuliert 31.12.
-89,1
-1,9
0,0
-91,0
Buchwert 31.12.
19,3
1,8
3,4
24,5
47.2. Entwicklung der Abschreibung
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Grund und Gebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebs- und Geschäftsausstattung - im Bau
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Gesamt
Abschreibungen kumuliert 01.01.
-40,3
-45,4
0,0
-6,3
-92,0
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Abgänge
0,6
2,7
0,0
3,1
6,3
Planmäßige Abschreibung
-1,9
-2,5
0,0
-0,1
-4,5
Wertberichtigung
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
Sonstige Veränderungen
0,4
0,8
0,0
-0,2
1,0
Zuschreibung
0,1
0,0
0,0
0,5
0,6
Abschreibung kumuliert 31.12.
-41,2
-44,5
0,0
-3,0
-88,7
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Grund und Gebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung - selbst genutzt
Betriebs- und Geschäftsausstattung - im Bau
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Gesamt
Abschreibungen kumuliert 01.01.
-47,1
-58,3
0,0
-7,1
-112,5
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
Abgänge
6,1
15,5
0,0
2,6
24,2
Planmäßige Abschreibung
-1,9
-2,6
0,0
-0,2
-4,7
Wertberichtigung
-0,3
-0,1
0,0
-0,1
-0,5
Sonstige Veränderungen
2,8
0,0
0,0
-1,6
1,2
Zuschreibung
0,2
0,0
0,0
0,1
0,2
Abschreibung kumuliert 31.12.
-40,3
-45,4
0,0
-6,3
-92,0
Die Entwicklung der Abschreibung für Grundstücke, Gebäude und Anlagen, welche als "Right of use asset" aktiviert wurden stellt sich wie folgt dar:
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Grund und Gebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Gesamt
Abschreibungen kumuliert 01.01.
-13,9
-3,9
-0,2
-18,0
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
Abgänge
1,0
0,7
0,0
1,8
Planmäßige Abschreibung
-4,9
-0,7
-0,2
-5,8
Wertberichtigung
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
Zuschreibung
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibung kumuliert 31.12.
-17,8
-3,9
-0,4
-22,0
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Grund und Gebäude
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Gesamt
Abschreibungen kumuliert 01.01.
-13,7
-3,0
0,0
-16,8
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
Abgänge
4,7
0,2
0,0
4,9
Planmäßige Abschreibung
-4,8
-1,1
-0,2
-6,1
Wertberichtigung
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
0,0
0,1
0,0
0,1
Zuschreibung
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibung kumuliert 31.12.
-13,9
-3,9
-0,2
-18,0
Die Entwicklung der Abschreibung für immaterielle Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar:
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Immaterielle Vermögenswerte 
 
Software gekauft
Software entwickelt
In Entwicklung
Gesamt
Abschreibungen kumuliert 01.01.
-89,1
-1,9
0,0
-91,0
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
Abgänge
0,3
0,0
0,0
0,3
Planmäßige Abschreibung
-6,5
-0,7
0,0
-7,3
Wertberichtigung
-0,3
0,0
0,0
-0,3
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
Zuschreibung
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibung kumuliert 31.12.
-95,7
-2,6
0,0
-98,3
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Immaterielle Vermögenswerte 
 
Software gekauft
Software entwickelt
In Entwicklung
Gesamt
Abschreibungen kumuliert 01.01.
-94,5
-1,3
0,0
-95,7
Währungsumrechnungsdifferenzen
0,0
0,0
0,0
0,0
Abgänge
11,6
0,0
0,0
11,6
Planmäßige Abschreibung
-6,3
-0,6
0,0
-6,9
Wertberichtigung
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
Zuschreibung
0,0
0,0
0,0
0,0
Abschreibung kumuliert 31.12.
-89,1
-1,9
0,0
-91,0

(48) Sonstige Vermögenswerte
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Vorauszahlung
8,2
8,4
Vorräte (Leasingvermögen Rückläufer, Rettungserwerbe, etc.)
0,4
1,2
Übrige Vermögenswerte
5,4
7,5
davon Forderungen aus dem Kartengeschäft
1,5
4,2
Gesamt
14,0
17,1
(49) Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Kredite und Forderungen
0,2
0,1
Sachanlagevermögen
1,2
1,5
Gesamt
1,3
1,6
(50) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Derivate
4,2
3,1
Gesamt
4,2
3,1
(51) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Einlagen von Kreditinstituten
106,8
128,5
Einlagen von Kunden
5.032,6
4.959,6
Leasingverpflichtungen
16,7
18,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten1)
42,6
30,0
Gesamt
5.198,7
5.136,8
1) Die Position "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" beinhaltet mit EUR 0,1 Mio. (JE22: EUR 0,1 Mio.) Verbindlichkeiten aus begebenen Anleihen.
51.1. Einlagen von Kreditinstituten
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Girokonten / Tagesgeldkonten
10,2
4,4
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
96,6
99,8
Pensionsgeschäfte
0,0
24,3
Gesamt
106,8
128,5
51.2. Einlagen von Kunden
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Girokonten / Tagesgeldkonten
3.124,6
3.353,4
Staatssektor
92,8
82,4
Sonstige Finanzunternehmen
42,3
67,6
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
889,1
951,9
Haushalte
2.100,3
2.251,6
Einlagen mit vereinbarter Laufzeit
1.903,4
1.599,9
Staatssektor
54,7
85,0
Sonstige Finanzunternehmen
182,5
190,7
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
268,3
258,1
Haushalte
1.397,9
1.066,0
Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
4,6
6,2
Staatssektor
1,0
1,0
Andere Unternehmen (keine Finanzunternehmen)
3,5
5,2
Gesamt
5.032,6
4.959,6
(52) Rückstellungen
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.20221)
Erteilte Zusagen und Garantien
7,2
8,5
Anhängige Rechtsstreitigkeiten
85,1
58,2
Sonstige Rückstellungen
6,9
5,7
Renten und sonstige leistungsorientierte Verpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
2,1
2,0
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
0,3
0,3
Restrukturierungsmaßnahmen
1,4
1,0
Rückstellung für das operationelle Risiko
0,7
0,0
Übrige sonstige Rückstellungen
2,5
2,4
Gesamt
99,2
72,5
1) Verpflichtungen im Zusammenhang mit variablen Vergütungen in Höhe von EUR 10,9 Mio. sowie Verpflichtungen im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich in Höhe von EUR 2,5 Mio. werden in 2023 unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, während diese im Vorjahr (2022) mit EUR 10,2 Mio. bzw. EUR 0,7 Mio. unter den Rückstellungen erfasst waren. Die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst.
52.1. Rückstellungen für Verpflichtungen und gewährte Garantien
Die Entwicklung der gewährten Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Verpflichtungen ist nachstehend dargestellt:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Nominalwert zum 01.01.
841,5
48,4
7,5
0,0
897,5
Neue erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, welche gewährt oder gekauft wurden
256,2
8,0
0,3
0,0
264,4
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, welche ausgebucht worden sind
-272,6
-14,9
-2,4
0,0
-290,0
Änderungen des Nennwerts der bestehenden Instrumente
-36,6
42,4
-1,0
0,0
4,8
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
3,4
-4,0
0,6
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
4,2
-2,5
-0,7
0,0
1,0
Nominalwert zum 31.12.
796,1
77,5
4,2
0,0
877,8
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Nominalwert zum 01.01.
947,8
31,3
6,1
0,0
985,1
Neue erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, welche gewährt oder gekauft wurden
356,9
7,0
0,0
0,0
363,9
Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, welche ausgebucht worden sind
-315,0
-6,0
-1,5
0,0
-322,5
Änderungen des Nennwerts der bestehenden Instrumente
-119,2
-7,4
0,7
0,0
-125,9
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
-31,3
25,8
5,5
0,0
0,0
Abschreibungen/Verwendung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
2,4
-2,3
-3,3
0,0
-3,2
Nominalwert zum 31.12.
841,5
48,4
7,5
0,0
897,5
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-1,9
-2,2
-4,4
0,0
-8,5
Neubewertung der Wertberichtigung
0,0
-0,2
0,4
0,0
0,2
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
-0,7
-0,3
0,0
0,0
-1,0
Verminderungen durch Ausbuchungen
0,4
0,9
1,0
0,0
2,2
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,1
0,0
-0,1
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
-0,1
-0,1
0,2
0,0
0,0
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-2,3
-2,0
-3,0
0,0
-7,2
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 01.01.
-2,6
-1,1
-3,6
0,0
-7,2
Neubewertung der Wertberichtigung
1,2
-0,8
-1,6
0,0
-1,2
Erhöhungen durch Originierung und Akquisition
-1,6
-0,3
0,0
0,0
-1,9
Verminderungen durch Ausbuchungen
0,7
0,3
0,8
0,0
1,8
Veränderung des Ausfallrisikos (Stage-Transfer)
0,4
-0,3
0,0
0,0
0,0
Fremdwährungen und andere Veränderungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Wertberichtigung der erwarteten Kreditausfälle zum 31.12.
-1,9
-2,2
-4,4
0,0
-8,5
52.2. Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten
Die Position „Anhängige Rechtsstreitigkeiten“ beinhaltet Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten aus dem Kreditgeschäft oder Rechtsstreitigkeiten mit Kundenschutzverbänden, die üblicherweise im Bankgeschäft auftreten. Mehrere Tochtergesellschaften der Addiko Gruppe sind in Rechtsstreitigkeiten über Verbraucherschutzansprüche verwickelt. Die Verfahren beziehen sich im Wesentlichen auf die Behauptung, dass bestimmte Vertragsbestimmungen, insbesondere bei Verbraucherkrediten, gegen zwingende Verbraucherschutzgesetze verstoßen und dass bestimmte Gebühren oder Teile von Zinszahlungen, die den Kunden in der Vergangenheit für die Anpassung von Zinssätzen und Währungen berechnet wurden, zurückgezahlt werden müssen. Die rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit in der Vergangenheit gewährten Krediten werden in einigen Rechtsordnungen auch dadurch erhöht, dass politisch motivierte Gesetze erlassen werden, die sich auf bestehende Kreditverhältnisse auswirken und zu Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber den Kunden führen können, sowie durch ein Maß an Unvorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen, das über das Maß an Unsicherheit hinausgeht, das Gerichtsverfahren im Allgemeinen innewohnt.
In den nachstehenden Tabellen wird die Entwicklung der anhängigen Rechtsstreitigkeiten dargestellt:
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Buchwert 01.01.
Fremdwährungs-differenzen
Zu-führungen
Verbrauch
Auf-lösungen
Effect of discounting
Buchwert 31.12.
Anhängige Rechtsstreitigkeiten
58,2
0,0
37,3
-10,3
-1,4
1,3
85,1
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
Buchwert 01.01.
Fremdwährungs-differenzen
Zu-führungen
Verbrauch
Auf-lösungen
Effect of discounting
Buchwert 31.12.
Anhängige Rechtsstreitigkeiten
42,6
-0,1
26,5
-9,8
-1,1
0,0
58,2
Die Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten beziehen sich hauptsächlich auf Ansprüche von Verbraucherverbänden und Einzelpersonen in Kroatien, die 2015 die Konvertierung von Schweizer Franken-Krediten nicht in Anspruch genommen haben und die geltend machen, dass Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln verletzt wurden, die in Schweizer Franken-Krediten zwischen 2004 und 2008 verwendet wurden.
Im Laufe des Jahres 2023 wurde eine signifikante Erhöhung der Rückstellungen für solche Ansprüche gebildet, um den jüngsten Entwicklungen und verfügbaren Informationen Rechnung zu tragen, wie z.B. einer höheren Anzahl von Fällen, die bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung neuer Ansprüche im Juni 2023 eingereicht wurden. Addiko hat in der zusätzliche Rückstellungen i.H.v. EUR 28,4 Mio. (JE22: EUR 20,8 Mio.) gebildet, wobei sich der Gesamtbetrag der Rückstellung auf EUR 65,8 Mio. (JE22: EUR 43,1 Mio.) belief, wovon EUR 7,0 Mio. (JE22: EUR 5,9 Mio.) im Laufe des Jahres verbraucht wurden und EUR 1,3 Mio. auf den Diskontierungseffekt zurückzuführen waren (JE22: keine Diskontierungseffekte).
Die Berechnung basiert auf der bestmöglichen Schätzung gemäß IAS 37 der erwarteten Abflüsse von wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen zum Bilanzstichtag und beruht auf einer statistischen Methode, die die Auswirkungen von Kundenmerkmalen und die Wahrscheinlichkeitsgewichtung verschiedener Szenarien berücksichtigt. Die Schätzung der Kosten des Rechtsrisikos in Bezug auf die einseitige Zinsänderung in Schweizer Franken und die Währungsklauseln in Schweizer Franken ist komplex und erfordert ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen in Bezug auf die wichtigsten Annahmen:
  • Der Ausgang einzelner Gerichtsentscheidungen, insbesondere in Bezug auf die Beurteilung, ob die Bank unlautere Geschäftspraktiken angewandt hat, was sich auf die Höhe der Verluste auswirkt. Da es derzeit nur wenige rechtskräftige Gerichtsurteile gibt, besteht in Bezug auf diese Schätzung eine erhebliche Unsicherheit.
  • Der geschätzte Verlust für jeden einzelnen Vertrag wurde unter Berücksichtigung des durchschnittlich an die Kunden zu erstattenden Betrags berechnet, indem die potenziellen Klagen in bestimmte Gruppen eingeteilt wurden. Unsicherheiten beziehen sich insbesondere auf die mögliche Einbeziehung von Strafzinsen, die wiederum mit der Fähigkeit von Addiko verbunden sind, nachzuweisen, dass sie in gutem Glauben gehandelt haben.
Im Vergleich zum Jahr 2022 hat sich die Unsicherheit über die Gesamtzahl der Kunden, die eine Klage gegen die Bank einreichen werden, deutlich verringert, da die Frist für die Einreichung neuer Klagen am 14. Juni 2023 abgelaufen ist.
Der Abfluss von wirtschaftlich nutzbaren Ressourcen wird im Laufe der nächsten zwei bis drei Geschäftsjahre erwartet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ausgang der zugrundeliegenden Verfahren in vielen Fällen schwer vorhersehbar ist und daher der endgültige Zeitpunkt erheblich von der ursprünglichen Schätzung abweichen kann.
Die folgende Tabelle enthält eine Sensitivitätsanalyse für jede der folgenden Hauptannahmen, die zeigt, wie der Rückstellungsbetrag durch Änderungen der relevanten Annahmen, die zum Berichtszeitpunkt nach vernünftigem Ermessen möglich waren, beeinflusst werden würde:
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Veränderung des Ausgangs einzelner Gerichtsentscheidungen zu Gunsten des Kunden +10%
3,9 
2,2
Veränderung des Ausgangs einzelner Gerichtsentscheidungen zu Gunsten des Kunden -10%
-3,9 
-2,2
Veränderung des geschätzten Verlustes pro Einzelvertrag +10% (JE22: +15%)
5,9 
2,4
Veränderung des geschätzten Verlustes pro Einzelvertrag -10% (JE22: -15%)
-5,9 
-2,3
Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der einseitigen Zinsänderung in Schweizer Franken und den Währungsklauseln in Schweizer Franken sind in Note (67) Rechtsrisiken dargestellt.
Ein weiteres Thema, für das Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten gebildet wurden, basiert auf variablen Zinsmargenansprüchen von Unternehmen mit einem Streitwert (ohne Verzugszinsen) von EUR 1,6 Mio. zum 31. Dezember 2023 (JE22: EUR 1,6 Mio.), bei denen das Recht auf Änderung der Marge beanstandet wurde. Die Addiko Gruppe hat in diesem Zusammenhang Rückstellungen i.H.v. EUR 2,1 Mio. (JE22: EUR 1,4 Mio.) gebildet.
Darüber hinaus wurden Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten für Ansprüche gegen die serbische Tochtergesellschaft wegen Kreditbearbeitungsgebühren gebildet. Der Gesamtstreitwert (ohne Verzugszinsen) zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 1,3 Mio. (JE22: EUR 1,4 Mio.) für 5.412 Fälle. Am 16. September 2021 veröffentlichte der serbische Oberste Gerichtshof eine neue Stellungnahme zur Gültigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren, in der er im Wesentlichen feststellte, dass die Gebühren gültig sind, wenn die Banken den Kunden vor der Unterzeichnung des Kreditvertrags ein schriftliches Angebot unterbreitet haben, was zu einer deutlich geringeren Zahl neuer Klagen führte, nämlich 468 Klagen, die nach dem 16. September 2021 eingereicht wurden und eingingen. Alle Banken in Serbien sind mit dieser Art von Forderungen konfrontiert, und über den serbischen Bankenverband wurden gemeinsame Initiativen ergriffen, die auch für die Zukunft geplant sind. Die Addiko Gruppe hat in diesem Zusammenhang Rückstellungen i.H.v. EUR 1,7 Mio. (JE22: EUR 1,7 Mio.) gebildet.
Im Berichtszeitraum wurden Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten in Höhe von EUR 3,7 Mio.
(JE22: EUR 0,0 Mio.) gebildet, nachdem der slowenische Oberste Gerichtshof rückwirkend die Auslegung des lokalen Verbraucherschutzgesetzes in Fällen, die nicht Addiko betrafen, geändert und höhere Anforderungen an die Informationspflicht gegenüber dem Kunden festgelegt hat.
52.3. Andere Rückstellungen
In den nachstehenden Tabellen wird die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen dargestellt:
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
Buchwert 01.01.
Zu-führungen
Verbrauch
Auf-lösungen
Sonstige Ver-änderungen
Buchwert 31.12.
Renten und sonstige Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
2,0
0,3
-0,2
0,0
-0,1
2,1
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
Restrukturierungsmaßnahmen
1,0
1,5
-0,8
0,0
-0,2
1,4
Rückstellungen für das operationelle Risiko
0,0
1,7
-1,0
0,0
0,0
0,7
Übrige sonstige Rückstellungen
2,4
0,8
0,0
-0,2
-0,5
2,5
Gesamt
5,7
4,3
-2,1
-0,2
-0,8
6,9
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022 1)
Buchwert 01.01.
Zu-führungen
Verbrauch
Auf-lösungen
Sonstige Ver-änderungen
Buchwert 31.12.
Renten und sonstige Leistungsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
2,1
0,2
0,0
-0,2
0,0
2,0
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
0,4
0,0
0,0
-0,1
0,0
0,3
Restrukturierungsmaßnahmen
2,4
0,7
-2,1
0,0
0,0
1,0
Rückstellungen für das operationelle Risiko
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Rückstellungen
3,6
0,9
-1,5
-0,7
0,0
2,4
Gesamt
8,5
1,7
-3,6
-1,0
0,0
5,7
1) Verpflichtungen im Zusammenhang mit variablen Vergütungen mit einem Wert zum 1. Januar 2022 von EUR 10,4 Mio., in 2022 unterjährigen Dotierungen von EUR 7,3 Mio. sowie Verwendungen von EUR -7,4 Mio. und somit einem Wert zum 31. Dezember 2022 von EUR 10,2 Mio. wurden von den Rückstellungen zu den Sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Verpflichtungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich mit einem Wert zum 1. Januar 2022 von EUR 1,1 Mio., in 2022 unterjährigen Zuführungen von EUR 0,6 Mio., Verwendungen von EUR -0,8 Mio. sowie Auflösungen von EUR -0,2 Mio. und somit einem Wert zum 31. Dezember 2022 von EUR 0,7 Mio. wurden von den Rückstellungen zu den Sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Die Buchwerte wurden in der Konzern-Bilanz entsprechend angepasst.
52.3.1. Leistungsorientierte Vorsorgeverpflichtungen
Im Folgenden wird die Entwicklung des Barwerts der Verpflichtungen für Pensionen und Abfertigungen dargestellt. Aus Gründen der Unwesentlichkeit wurden die Angaben zusammengefasst.
 
 
in EUR Mio.
 
2023
2022
Barwert der Personalverpflichtungen zum 01.01.
2,0
2,1
+ laufender Dienstzeitaufwand
0,2
0,2
+ Beitragszahlungen
0,0
0,0
+/- Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste
-0,1
-0,3
+/- Versicherungsmath. Gewinne/Verluste − demographisch
0,0
-0,2
+/- Versicherungsmath. Gewinne/Verluste − finanziell
0,0
-0,1
+/- Versicherungsmath. Gewinne/Verluste − erfahrungsbedingt
0,0
0,0
- Aus dem Plan geleistete Zahlungen
0,0
0,0
+ nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
0,0
0,0
+/- durch die Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten und Veräußerungen
0,0
0,0
+/- Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
Barwert der Personalverpflichtungen zum 31.12.
2,1
2,0
52.3.2. Restrukturierungsmaßnahmen
In Übereinstimmung mit der zweiten Säule des "Acceleration Program", dem damit verbundenen Operational Excellence Stream, der auf eine weitere E2E-Optimierung der Kernprozesse innerhalb der Gruppe abzielt, hat die Gruppe Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von EUR -1,4 Mio. (JE22: EUR 0,0 Mio.) gebildet. Es wird erwartet, dass die Rückstellungen im Laufe des Jahres bis zum 31. Dezember 2024 verwendet werden.
52.3.3. Rückstellung für operationelle Risiken
Im Jahr 2023 wurden Rückstellungen für das operationelle Risiko im Zusammenhang mit den zusätzlichen Leitlinien, die die Nationalbank in Slowenien im Jahr 2023 in Bezug auf die Behandlung vorzeitiger Kreditrückzahlungen ("Lexitor-Fall") vorgab und die die Banken trotz der unklaren Rechtslage zu bestimmten Verhaltensweisen zwangen gebildet. Darüber hinaus wurden Rückstellungen für operationelle Risiken im Zusammenhang mit den Kontrollen gebildet, die die Steuerbehörden in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2023 bei allen lokalen Banken durchführten. Schwerpunkt der Kontrolle war die Behandlung von Kartentransaktionen und allen damit verbundenen Dienstleistungen von VISA/MasterCard/AMERICAN. Seit der Verabschiedung des Gesetzes über die Umsatzsteuer in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2006 herrschte auf dem Markt die Auffassung, dass Kartentransaktionen als Finanzdienstleistungen behandelt werden und daher von der Umsatzsteuer befreit sind (was auch von der lokalen Steuerbehörde akzeptiert wurde). Infolge dieser jüngsten Kontrollen vertrat die Steuerbehörde überraschenderweise einen anderen Standpunkt mit dem Ergebnis, dass solche Dienstleistungen nun der Umsatzsteuer unterliegen. Addiko leitete zusammen mit anderen Banken einen Rechtsstreit gegen die Steuerbehörde ein, wobei jedoch Rückstellungen für operationelle Risiken gebildet wurden, um die festgestellten Risiken abzudecken.
(53) Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.20221)
Erhaltene Vorauszahlung
1,5
1,0
Verbindlichkeiten für variable Zahlungen
10,9
10,2
Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich
2,5
0,7
Verbindlichkeiten für sonstige Steuern
2,5
1,7
Verbindlichkeiten für sonstige Steuern auf Gehälter
0,8
0,8
Verbindlichkeiten für Beiträge auf Gehälter
1,3
1,3
Verbindlichkeiten für Nettolöhne
2,7
2,0
Abgrenzungen und übrige sonstige Verbindlichkeiten
30,2
23,7
Gesamt
44,2
37,1
1) Verpflichtungen für variable Zahlungen in Höhe von EUR 10,9 Mio. (JE22: EUR 10,2 Mio.) und Verpflichtungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich in Höhe von EUR 2,5 Mio. (JE22: EUR 0,7 Mio.) wurden von den Rückstellungen in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Die Vergleichszahlen wurden entsprechend angepasst.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten zum 31. Dezember 2023 enthält Vertragsverbindlichkeiten gemäß IFRS 15 in Höhe von EUR 1,5 Mio. (31. Dezember 2022: EUR 1,0 Mio; 1. Januar 2022: EUR 0,9 Mio.). Der zum 31. Dezember 2022 in den Vertragsverbindlichkeiten enthaltene Betrag in Höhe von EUR 0,7 Mio. wurde für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr als Ertrag erfasst (2022: EUR 0,6 Mio.).
(54) Eigenkapital
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.20221)
Eigentümer des Mutterunternehmens
801,1
746,3
Gezeichnetes Kapital
195,0
195,0
Eigene Anteile
-2,2
-0,4
Kapitalrücklagen
237,9
237,9
Fair Value Rücklage Schuldverschreibungen
-48,6
-85,3
Fair Value Rücklage Eigenkapitalinstrumente
3,2
2,0
Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen
0,5
0,4
Währungsrücklagen
-11,2
-11,5
Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen
426,5
408,1
Gesamt
801,1
746,3
1) Die Vorjahreszahlen wurden angepasst um die bisher in einem Fair Value Rücklagen-Posten zusammengefassten Sachverhalte, die Fair Value Rücklage für Schuldverschreibungen, die Fair Value Rücklage für Eigenkapitalinstrumente sowie die Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen, separat darzustellen. Für weitere Informationen wird auf Note (2) Änderungen in der Darstellung des Abschlusses verwiesen.
Das gezeichnete Kapital basiert auf dem von der Addiko Bank AG erstellten Einzelabschluss nach UGB/BWG zum 31. Dezember 2023. Der Gesamtbetrag von EUR 195,0 Mio. (2022: EUR 195,0 Mio.) entspricht dem voll eingezahlten Grundkapital der Addiko Bank AG, das in 19.500.000 (2022: 19.500.000) nennwertlose Namensaktien eingeteilt ist. Der anteilige Betrag des Grundkapitals je Aktie beträgt EUR 10,0 (2022: EUR 10,0). Vom gezeichneten Kapital sind zum Stichtag 31. Dezember 2023 166.884 Stück (31. Dezember 2022: 33.919 Stück) eigene Aktien, sodass sich 19.333.116 Aktien im Umlauf befanden.
In der Hauptversammlung am 21. April 2023 wurde der Vorstand ermächtigt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 65 AktG zu erwerben und die erworbenen Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8, Abs 1a und 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien mit der Absicht zur Gewinnerzielung ist als Grund für den Rückkauf ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 21. April 2023 gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 78,0 Mio. durch Ausgabe von bis zu 7.800.000 neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (auch mittelbar durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft liegen darf, sowie die Aktienrechte und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch festzusetzen (Genehmigtes Kapital 2023).
Genehmigtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und genehmigtes bedingtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen genutzt wird, darf gemeinsam mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen insgesamt EUR 39,0 Mio. nicht übersteigen.
In der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurde der Vorstand gemäß § 159 Abs. 3 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates, allenfalls in mehreren Tranchen, um einen Betrag von bis zu EUR 19,5 Mio. durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft nicht unterschreiten darf, sowie den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2023).
Die kumulierten Ergebnisse und sonstigen Rücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
 
 
 
 
in EUR Mio.
 2023
Gesetzliche
Rücklage
Haft-
rücklage
Sonstige
Rücklage
Kumuliertes Ergebnis
Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen
Stand zum 01.01.
19,5
22,7
55,1
310,8
408,1
Gewinnausschüttungen
0,0
0,0
0,0
-23,6
-23,6
Anteilsbasierte Vergütung / Kauf von eigenen Anteilen
0,0
0,0
0,0
0,8
0,8
Ergebnis nach Steuern
0,0
0,0
0,0
41,1
41,1
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
0,3
-0,3
0,0
Stand zum 31.12.
19,5
22,7
55,4
328,9
426,5
 
 
 
 
in EUR Mio.
 20221)
Gesetzliche
Rücklage
Haft-
rücklage
Sonstige
Rücklage
Kumuliertes Ergebnis
Kumuliertes Ergebnis und sonstige Rücklagen
Stand zum 01.01.
19,5
22,7
54,8
285,0
408,1
Gewinnausschüttungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Anteilsbasierte Vergütung / Kauf von eigenen Anteilen
0,0
0,0
0,0
0,3
0,3
Ergebnis nach Steuern
0,0
0,0
0,0
25,7
25,7
Sonstige Veränderungen
0,0
0,0
0,3
-0,2
0,1
Stand zum 31.12.
19,5
22,7
55,1
310,8
408,1
1) Die Vorjahreszahlen wurden angepasst um die bisher in der Fair Value Rücklage enthaltene Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen separat darzustellen. Für weitere Informationen siehe Note (2) Änderungen in der Darstellung des Abschlusses
Die Haftrücklage sowie die gesetzliche Rücklage beziehen sich nur auf Rücklagen der Addiko Bank AG. Haftrücklagen sind für Kreditinstitute gemäß § 57 (5) BWG zu bilden. Für die gesetzliche Rücklage ist ein bestimmter Prozentsatz des Jahresüberschusses zuzuweisen bis insgesamt 10% des gezeichneten Kapitals erreicht sind.
Im ihrem UGB/BWG-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 weist die Addiko Bank AG einen Bilanzgewinn i.H.v.
EUR 38,9 Mio. (JE22: EUR 31,3 Mio.) aus. Der Hauptversammlung 2024 wird vorgeschlagen, einen Betrag von EUR 1,26 je dividendenberechtigter Aktie (JE22: EUR 1,21 je Aktie) bzw. maximal EUR 24,6 Mio. (JE22: EUR 23,6 Mio.) auszuschütten. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Dividendenansprüche zu, wodurch sich der tatsächliche Dividendenbetrag entsprechend reduziert. Die Dividendenausschüttung wurde zum 31. Dezember 2023 nicht als Verbindlichkeit ausgewiesen und hat keine steuerlichen Folgen.
(55) Geldflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 stellt die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes der Addiko Gruppe durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit dar.
  • Der Cash-Flow aus operativer Geschäftstätigkeit der Addiko Gruppe umfasst Zahlungszu- und -abflüsse aus Krediten und Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie aus Schuldverschreibungen (mit Ausnahme von zu fortgeführten Anschaffungskosten gehaltene Wertpapiere). Veränderungen der zu Handelszwecken gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind ebenso enthalten wie der Cashflow aus erhaltenen Dividenden und Steuern.
  • Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst die Mittelzu- und -abflüsse für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte. Umgliederungen in Bezug auf langfristige Vermögenswerte und Schulden, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind in den jeweiligen Positionen berücksichtigt.
  • Leasingzahlungen und Cashflows von eigenen Aktien werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Darüber hinaus umfasst die Position Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen und Dividendenzahlungen.
  • Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, täglich fällige Guthaben bei Zentralbanken und täglich fällige Einlagen.

Segment Berichterstattung
Die Segmentberichterstattung der Addiko Gruppe basiert auf dem IFRS 8 Geschäftssegmente, der den Management Approach vorsieht. Dementsprechend werden die Segmentdaten regelmäßig vom Führungsteam als Chief Operating Decision Maker (CODM) überprüft, um die Leistung der Segmente zu beurteilen und Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu treffen. Die Geschäftssegmentierung wird unterteilt in die Bereiche Consumer und SME, welche die Fokus Segmente bilden, und zu einem geringeren Ausmaß in Nicht-Fokus Segmente wie Large Corporates, Public Finance und Mortgages.
Die Addiko Gruppe bewertet die Leistung jedes Segments auf der Grundlage a) Ergebnis vor Steuern, b) ausgewählter KPIs, c) Volumen leistungsfähiger Kredite und d) Einlagenvolumen.
Die Rechnungslegungsgrundsätze der operativen Segmente sind die gleichen wie die in den wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätzen beschriebenen. In der Erfolgsrechnung der Segmentberichterstattung werden die Zinserträge und Zinsaufwendungen um die Addiko Funds Transfer Pricings (FTPs) sowie um die zugeteilte Asset Contribution erweitert. Diese Aspekte werden in der Position des Zinsüberschusses saldiert. Dies spiegelt sich in der internen Berichterstattung wider und ist damit Grundlage für die weitere Steuerung des Konzerns durch den Vorstand.
Das Nettozinsergebnis im Corporate Center enthält nur zu einem geringen Teil den positiven Effekt aus dem Zins- und Liquiditätsbeitrag (IGC) in Höhe von EUR 102,2 Mio. Der Großteil des IGC in Höhe von EUR 94,0 Mio. wird auf die Marktsegmente entsprechend ihrer jeweiligen Asset Contribution verteilt. Der IGC resultiert aus der teilweisen Refinanzierung längerfristiger Aktiva durch stabile, aber kurzfristige Passiva. Das Ausmaß dieser Fristentransformation wird in Übereinstimmung mit regulatorischen und internen Limits streng gesteuert. Die FTP Methode ordnet die internen Refinanzierungskosten den Aktiva und die internen Refinanzierungsvorteile den Passiva auf einer fristenkongruenten Basis zu. Das bedeutet, wenn die Fälligkeiten von Krediten und Einlagen eines bestimmten Segments gleich wären, wäre der Zins- und Liquiditätsbeitrag (nach Abzug der Einlagensicherung und der Mindestreservekosten) ungefähr null. Darüber hinaus sind das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten und das sonstige betriebliche Ergebnis, bestehend aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie das übrige Ergebnis, im Corporate Center enthalten.
In der Realität wird ein bestimmter Prozentsatz der längerfristigen Vermögenswerte durch kurzfristige Verbindlichkeiten finanziert. Im Rahmen der FTP-Methodik werden Marktsegmente daher mehr für ihre Vermögenswerte belastet als für ihre Verbindlichkeiten kompensiert. Indem diese Marktsegmente kompensiert werden, wird der entsprechende Teil des IGC vom Segment "Corporate Center" an den Ersteller des IGC, d. h. das entsprechende Marktsegment, umverteilt.
Die Addiko Gruppe hat keine Umsätze aus Transaktionen mit einem einzelnen externen Kunden, die 10% oder mehr der Gesamtumsätze der Addiko Gruppe ausmachen.
Segmentierung nach Geschäftsbereich
Die Segmentberichterstattung umfasst die folgenden Geschäftsbereiche:
  • Consumer: betreut ca. 0,8 Millionen Kunden, darunter Privatkunden (ohne Hypotheken- und Wohnbaudarlehen), über ein Netzwerk von 154 Filialen digitale Kanäle.
  • SME: serviciert ca. 40 Tausend SME-Kunden (Unternehmen und Privatunternehmer mit einem Jahresumsatz zwischen EUR 0 und 50 Mio.) in der CSEE-Region.
  • Mortgage: umfasst Privatkunden mit Krediten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien (Wohnbaudarlehen auch ohne Sicherheiten) oder der Beleihung privater Immobilien als Sicherheiten.
  • Large Corporates: umfasst juristische Personen und Unternehmer mit einem jährlichen Bruttoumsatz von mehr als EUR 50 Mio.
  • Public Finance: ist auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für den Finanzierungsbedarf der wichtigsten öffentlichen Institutionen in den CSEE-Ländern wie Finanzministerien, Staatsunternehmen und Kommunalverwaltungen ausgerichtet.
  • Corporate Center: umfasst das Treasury-Geschäft sowie zentrale Funktionspositionen wie Overhead, projektbezogene Betriebskosten, Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds, Bankenabgabe und die Konsolidierungseffekte. Darüber hinaus beinhaltet dieses Segment die Direkteinlagengeschäfte in Österreich und Deutschland.
Überblick über die Segmente
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
 
Fokus - Segmente
Nicht-Fokus Segmente
Corporate Center
 
Gesamt
 
Consumer
SME
Business
Mortgage
Large
Corporates
Public
Finance
Nettobankergebnis
162,4
104,9
23,9
8,4
6,0
-10,4
295,2
Nettozinsergebnis
123,7
79,2
23,9
5,8
5,2
-9,8
228,0
davon laufendes Zinsergebnis
115,1
66,2
18,0
4,8
1,9
58,8
264,9
Provisionsergebnis
38,7
25,7
0,0
2,6
0,8
-0,7
67,1
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,4
0,4
Sonstiges betriebliches Ergebnis
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-13,1
-13,1
Betriebserträge
162,4
104,9
23,9
8,4
6,0
-23,1
282,5
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-84,7
-34,5
-1,3
-3,4
-1,8
-52,7
-178,6
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
77,7
70,3
22,6
5,0
4,2
-75,8
103,9
Übriges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-44,7
-44,7
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-5,9
-13,5
4,5
3,3
0,6
-0,7
-11,8
Ergebnis vor Steuern
71,8
56,8
27,1
8,2
4,7
-121,3
47,4
 
 
 
 
 
 
 
 
Business volume
 
 
 
 
 
 
 
Kredite und Forderungen (netto)
1.688,5
1.301,3
363,8
76,5
32,2
93,6
3.555,8
davon Kundenkredite (brutto, performing)
1.706,4
1.310,3
363,8
74,1
30,9
 
3.485,6
Neukreditgeschäft (Brutto)
706,9
814,7
0,0
14,6
2,1
 
1.538,3
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1)
2.841,6
1.116,5
0,0
250,6
231,7
758,3
5.198,7
RWA 2)
1.287,6
924,8
215,6
105,8
17,8
509,3
3.060,9
 
 
 
 
 
 
 
 
Key ratios
 
 
 
 
 
 
 
Nettozinsmarge 3)
5,3%
3,4%
-0,4%
2,3%
0,9%
 
3,8%
Cost/Income Ratio
52,2%
33,0%
5,6%
40,9%
30,2%
 
60,5%
Kosten-Risiko-Verhältnis
-0,3%
-0,7%
1,2%
1,6%
1,1%
 
-0,3%
Kredit-Einlagen-Verhältnis
59,4%
116,6%
-
30,5%
13,9%
 
69,3%
NPE-Quote (on-balance loans)
3,3%
3,1%
4,8%
13,8%
4,9%
 
2,8%
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen
80,8%
81,8%
82,0%
78,1%
73,2%
 
80,9%
NPE Deckung durch Sicherheiten
0,7%
28,6%
81,8%
67,9%
66,4%
 
28,5%
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
-0,4%
-1,1%
1,1%
3,7%
1,5%
 
-0,3%
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
7,1%
5,3%
4,5%
5,5%
5,1%
 
6,1%
1) Die Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 494 Mio., EUR 107 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 157 Mio. Sonstige Einlagen. 2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko. 3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden.
Im Segment Corporate Center sind Konsolidierungsposten in Höhe von EUR 68,6 Mio. enthalten, die sich auf die Eliminierung konzerninterner Dividenden, Beteiligungsbewertung, Kreditrisikokosten bei konzerninternen Refinanzierungslinien und Gewinne/Verluste aus dem konzerninternen Verkauf von Schuldtiteln beziehen.
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
 
Fokus - Segmente
Nicht-Fokus Segmente
Corporate Center
 
Gesamt
 
Consumer
SME
Business
Mortgage
Large
Corporates
Public
Finance
Nettobankergebnis
148,6
72,1
16,0
8,6
4,8
-1,3
248,9
Nettozinsergebnis
108,0
44,1
16,0
5,3
3,6
-0,6
176,4
davon laufendes Zinsergebnis
101,5
41,5
16,5
5,1
1,7
16,1
182,3
Provisionsergebnis
40,5
28,0
0,0
3,4
1,2
-0,7
72,5
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,9
1,9
Sonstiges betriebliches Ergebnis
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-9,2
-9,2
Betriebserträge
148,6
72,1
16,0
8,6
4,8
-8,6
241,6
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-80,4
-30,0
-1,5
-3,5
-1,6
-51,0
-168,0
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
68,2
42,1
14,6
5,1
3,2
-59,6
73,6
Übriges Ergebnis
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-27,0
-27,0
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-9,0
-12,5
8,4
-1,6
-0,8
-0,1
-15,4
Ergebnis vor Steuern
59,2
29,6
23,0
3,6
2,4
-86,7
31,2
 
 
 
 
 
 
 
 
Business volume
 
 
 
 
 
 
 
Kredite und Forderungen (netto)
1.519,3
1.185,8
436,6
101,5
46,3
92,4
3.381,9
davon Kundenkredite (brutto, performing)
1.534,5
1.187,7
434,7
101,2
45,7
 
3.303,8
Neukreditgeschäft (Brutto)
611,5
710,1
1,0
44,4
2,6
 
1.369,6
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1)
2.627,1
1.090,8
0,0
290,8
329,4
798,8
5.136,8
RWA 2)
1.145,9
871,1
259,8
138,7
25,7
488,1
2.929,2
 
 
 
 
 
 
 
 
Key ratios
 
 
 
 
 
 
 
Nettozinsmarge 3)
5,5%
2,9%
1,0%
1,8%
1,0%
 
3,0%
Cost/Income Ratio
54,1%
41,6%
9,1%
40,5%
33,0%
 
67,5%
Kosten-Risiko-Verhältnis
-0,5%
-0,7%
1,8%
-0,7%
-1,3%
 
-0,3%
Kredit-Einlagen-Verhältnis
57,8%
108,7%
-
34,9%
14,1%
 
66,4%
NPE-Quote (on-balance loans)
4,0%
4,1%
5,8%
8,9%
5,5%
 
3,3%
NPE-Deckung durch Risikovorsorgen
78,7%
68,6%
77,4%
91,0%
61,8%
 
75,4%
NPE Deckung durch Sicherheiten
2,4%
51,4%
79,9%
90,5%
99,0%
 
39,9%
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
-0,6%
-1,1%
1,7%
-0,9%
-1,4%
 
-0,5%
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
6,9%
3,7%
3,4%
3,0%
3,0%
 
5,0%
1) Die Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 544 Mio., EUR 128 Mio. Einlagen von Kreditinstituten, EUR 127 Mio. Sonstige. 2) Beinhaltet nur das Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9). 3) Die Nettozinsmarge auf Segmentebene ist die Summe aus Zinserträgen (ohne Zinserträge auf NPE) und Aufwendungen inklusive Funds Transfer Pricing dividiert durch das jeweilige durchschnittliche Geschäftsvolumen auf Basis der Tagessalden.
Im Segment Corporate Center sind Konsolidierungsposten in Höhe von EUR 35,0 Mio. enthalten, die sich auf die Eliminierung konzerninterner Dividenden, Beteiligungsbewertung, Kreditrisikokosten bei konzerninternen Refinanzierungslinien und Gewinne/Verluste aus dem konzerninternen Verkauf von Schuldtiteln beziehen.
Die Darstellung des Nettozinsergebnisses zeigt den Nettozinsertrag pro Segment sowie auf Gesamtbankebene. Es stellt alle Unterpositionen des Nettozinsertrags inklusive die Margen aus dem Aktiv- und Passiv-Kundengeschäft sowie das Ergebnis aus der Fristentransformation und der Asset Contribution (allozierter Strukturbeitrag) dar.
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Fokus - Segmente
Nicht-Fokus Segmente
Corporate Center
 
Gesamt
 
Consumer
SME
Business
Mortgage
Large
Corporates
Public
Finance
 
Nettozinsergebnis
123,7
79,2
23,9
5,8
5,2
-9,8
228,0
davon Zinsertrag
121,2
70,6
19,2
5,1
2,0
58,8
277,0
davon laufender Zinsertrag
115,1
66,2
18,0
4,8
1,9
58,8
264,9
davon Zinsertrag von NPE
1,1
0,5
0,4
0,1
0,1
0,0
2,0
davon zinsähnlicher Ertrag
5,0
4,0
0,8
0,2
0,0
0,0
10,0
davon Zinsaufwand
-17,5
-5,0
0,0
-3,6
-2,2
-20,7
-49,0
davon FTP (Aktiv & Passiv)
-6,4
-24,0
-20,4
2,0
2,7
-56,0
-102,2
davon Ergebnis aus der Fristentransformation
26,4
37,6
25,1
2,3
2,7
8,1
102,2
davon allozierter Strukturbeitrag
26,4
37,6
25,1
2,3
2,7
-94,0
0,0
davon Ergebnis aus Zins- und Liquiditätssteuerung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
102,2
102,2
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Fokus - Segmente
Nicht-Fokus Segmente
Corporate Center
 
Gesamt
 
Consumer
SME
Business
Mortgage
Large
Corporates
Public
Finance
 
Nettozinsergebnis
108,0
44,1
16,0
5,3
3,6
-0,6
176,4
davon Zinsertrag
108,0
45,6
17,8
5,8
1,8
16,1
195,1
davon laufender Zinsertrag
101,5
41,5
16,5
5,1
1,7
16,1
182,3
davon Zinsertrag von NPE
1,3
0,5
0,6
0,1
0,1
0,0
2,5
davon zinsähnlicher Ertrag
5,3
3,6
0,8
0,6
0,0
0,0
10,3
davon Zinsaufwand
-5,8
-3,3
0,0
-1,7
-1,7
-6,2
-18,7
davon FTP (Aktiv & Passiv)
-14,1
-9,0
-12,4
-0,2
2,5
-16,3
-49,5
davon Ergebnis aus der Fristentransformation
19,9
10,8
10,6
1,4
1,0
5,9
49,5
davon allozierter Strukturbeitrag
19,9
10,8
10,6
1,4
1,0
-43,6
0,0
davon Ergebnis aus Zins- und Liquiditätssteuerung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
49,5
49,5

Die Aufteilung des Provisionsergebnisses auf die berichtspflichtigen Segmente ergibt sich folgendermaßen:
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
Focus segments
Non-focus segments 1)
Corporate
Center
Total
 
Consumer
SME
Business
Large
Corporates
Public
Finance
Accounts und Packages
21,8
5,9
0,2
0,2
0,0
28,1
Transaktionen
4,9
12,3
1,4
0,7
0,5
19,8
Karten
15,6
2,0
0,0
0,0
0,0
17,6
Foreign exchange & Dynamic currency conversion
5,2
1,9
0,4
0,0
0,4
7,8
Bancassurance
5,7
0,0
0,0
0,0
0,0
5,7
Trade finance
0,0
4,4
0,8
0,1
0,0
5,2
Kredite
2,6
2,3
0,1
0,0
0,0
5,0
Wertpapiere
0,0
0,0
0,1
0,0
-0,1
0,1
Einlagen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstiges
0,5
0,3
0,2
0,0
0,0
1,1
Gebühren- und Provisionserträge
56,3
29,2
3,2
0,9
0,8
90,4
Karten
-11,6
-0,7
0,0
0,0
0,0
-12,3
Transaktionen
-1,7
-1,9
-0,2
-0,2
-0,3
-4,2
Incentives gesamt
-1,7
-0,6
0,0
0,0
0,0
-2,3
Accounts und Packages
-1,1
-0,1
-0,1
0,0
-0,2
-1,5
Kredite
-1,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
-1,2
Bancassurance
-0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,4
Wertpapiere
0,0
0,0
-0,1
0,0
-0,1
-0,2
Foreign exchange & Dynamic currency conversion
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
-0,1
Trade finance
0,0
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
Sonstiges
-0,1
0,0
-0,2
0,0
-0,8
-1,1
Gebühren- und Provisionsaufwendungen
-17,6
-3,5
-0,6
-0,2
-1,5
-23,3
Provisionsergebnis
38,7
25,7
2,6
0,8
-0,7
67,1
1) Die Segment Mortgage wird in dieser Tabelle nicht angeführt, da das Segment keine Provisionserträge erwirtschaftet.
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2022
Focus segments
Non-focus segments 1)
Corporate
Center
 
Total
 
Consumer
SME
Business
Large
Corporates
Public
Finance
Accounts und Packages
20,6
5,1
0,2
0,2
0,0
26,1
Transaktionen
4,8
12,7
1,5
0,8
0,6
20,4
Karten
12,3
1,9
0,0
0,0
0,0
14,3
Foreign exchange & Dynamic currency conversion
7,8
4,7
0,5
0,1
0,4
13,6
Bancassurance
5,5
0,0
0,0
0,0
0,0
5,5
Trade finance
0,0
4,3
1,0
0,1
0,0
5,4
Kredite
3,0
2,0
0,2
0,0
0,0
5,2
Einlagen
0,1
0,3
0,2
0,2
0,0
0,7
Wertpapiere
0,2
0,0
0,1
0,0
-0,1
0,2
Sonstiges
0,5
0,2
0,2
0,0
0,0
1,0
Gebühren- und Provisionserträge
54,8
31,2
3,9
1,4
1,0
92,3
Karten
-10.1
-0.6
0.0
0.0
0.0
-10.8
Transaktionen
-1.6
-2.2
-0.2
-0.2
-0.3
-4.5
Accounts and Packages
-0.8
-0.2
0.0
0.0
-0.1
-1.2
Kredite
-0.5
-0.1
0.0
0.0
0.0
-0.7
Incentives gesamt
-0.4
0.0
0.0
0.0
0.0
-0.4
Bancassurance
-0.4
0.0
0.0
0.0
0.0
-0.4
Wertpapiere
0.0
0.0
-0.1
0.0
-0.1
-0.2
Foreign exchange & Dynamic currency conversion
-0,1
0,0
0,0
0,0
-0,1
-0,2
Trade finance
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
Sonstiges
-0,4
0,0
-0,2
0,0
-0,9
-1,6
Gebühren- und Provisionsaufwendungen
-14,3
-3,2
-0,6
-0,2
-1,6
-19,8
Provisionsergebnis
40,5
28,0
3,4
1,2
-0,7
72,5
1) Die Segment Mortgage wird in dieser Tabelle nicht angeführt, da das Segment keine Provisionserträge erwirtschaftet.
Segmentierung nach Regionen
Die Gruppe erzielt ihre Umsätze im CSEE Raum (Kroatien (ABC), Slowenien (ABS), Bosnien & Herzegowina (Banja Luka (ABBL) und Sarajevo (ABSA)), Serbien (ABSE) und Montenegro (ABM)). In Österreich werden Online-Einlagen für Kunden in Österreich und Deutschland angeboten. Kundengruppen werden nicht aggregiert und einem einzelnen Land zugewiesen, sondern den jeweiligen Ländern nach einzelnen Tochterbanken zugeordnet. Die geografische Segmentierung der Erlöse mit externen Kunden wird gemäß IFRS dargestellt und spiegelt nicht die Managementstruktur der Gruppe wider. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Segmentierung nach Geschäftsbereich eine aussagekräftigere Beschreibung der Tätigkeiten der Gruppe darstellt. Die Reco Spalte enthält im Wesentlichen die Intercompany Eliminierung.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
ABS
ABC
ABSE
ABSA
ABBL
ABM
ABH4)
Reco
Addiko Group
Nettobankergebnis
72,6
93,8
52,9
28,4
30,3
14,8
3,5
-1,1
295,2
Nettozinsergebnis
58,2
72,4
41,2
19,8
21,3
12,3
4,0
-1,1
228,0
davon laufendes Zinsergebnis 1)
68,4
76,4
53,2
20,3
23,3
13,0
17,2
-6,8
264,9
Provisionsergebnis
14,4
21,4
11,6
8,6
9,0
2,4
-0,4
0,0
67,1
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
0,7
0,6
0,0
0,1
0,0
0,1
57,9
-58,9
0,4
Sonstiges betriebliches Ergebnis
-1,3
-4,0
-2,2
-0,4
-1,0
-1,2
-0,9
-2,0
-13,1
Betriebserträge
72,0
90,4
50,6
28,0
29,2
13,6
60,6
-62,0
282,5
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-29,5
-44,4
-27,6
-15,4
-15,7
-8,1
-29,9
-7,9
-178,6
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
42,5
45,9
23,1
12,6
13,5
5,5
30,7
-69,9
103,9
Übriges Ergebnis
-6,4
-31,5
-4,3
-1,2
-0,8
-0,8
0,0
-6,2
-44,7
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-9,5
-2,3
-12,5
-0,8
0,1
0,9
-0,7
12,9
-11,8
Ergebnis vor Steuern
26,6
12,1
6,3
10,7
12,8
5,6
30,0
-63,2
47,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vermögensgegenstände gesamt
1.447,8
2.204,6
942,3
575,8
523,7
234,0
1.116,2
-893,0
6.151,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Net loans and receivables
1.029,4
1.154,0
640,9
286,0
332,8
164,0
57,2
-108,6
3.555,8
davon Kundenkredite (brutto, performing)
997,0
1.133,7
577,8
283,0
333,5
160,5
0,0
 
3.485,6
Neukreditgeschäft (Brutto)
338,2
515,1
315,8
155,6
145,4
68,2
0,0
 
1.538,3
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2)
1.224,6
1.728,7
725,7
468,6
423,7
194,0
585,6
-152,2
5.198,7
RWA 3)
730,8
979,2
539,4
305,2
299,2
168,4
34,8
4,0
3.060,9
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kennzahlen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nettozinsmarge
4,2%
3,2%
4,5%
3,6%
4,2%
5,4%
0,4%
 
3,8%
Cost/Income Ratio
40,6%
47,4%
52,2%
54,2%
51,9%
55,1%
n.m.
 
60,5%
Cost of risk ratio
-0,7%
-0,2%
-1,5%
-0,2%
0,0%
0,5%
-1,0%
 
-0,3%
Kredit-Einlagen-Verhältnis
84,3%
69,3%
88,1%
61,7%
80,4%
87,2%
 
 
69,3%
NPE ratio (on-balance loans)
1.8%
2.8%
4.0%
2.4%
3.5%
5.1%
 
 
2.8%
NPE coverage ratio
86,4%
85,4%
69,7%
79,5%
87,6%
73,3%
 
 
80,9%
NPE collateral coverage
16,5%
48,8%
16,0%
16,3%
9,4%
44,6%
 
 
28,5%
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
-1,0%
-0,2%
-2,2%
-0,3%
0,0%
0,6%
 
 
-0,3%
Zinsertrag / GPL (vereinfacher Durchschnitt)
6,0%
4,9%
7,9%
6,1%
6,4%
7,5%
 
 
6,1%
1) Laufendes Zinsergebnis bezieht sich auf gebuchte Zinsen ohne zinsähnliche Erträge, Zinserträge aus NPE und Funds Transfer Pricing 2) Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 494 Mio. in ABH dargestellt 3) Beinhaltet nur Kreditrisiko 4) Enthält in der ABH auch das Intercompany Exposure
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
ABS
ABC
ABSE
ABSA
ABBL
ABM
ABH4)
Reco
Addiko Group
Nettobankergebnis
57,3
80,3
46,1
23,4
25,1
13,3
3,4
0,0
248,9
Nettozinsergebnis
42,7
53,6
33,8
15,0
16,3
10,9
4,1
-0,1
176,4
davon laufendes Zinsergebnis 1)
41,4
54,7
39,6
15,1
17,8
11,5
7,2
-4,9
182,3
Provisionsergebnis
14,5
26,7
12,3
8,4
8,8
2,4
-0,7
0,0
72,5
Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten
0,4
1,9
-2,0
0,1
0,0
0,1
27,5
-26,1
1,9
Sonstiges betriebliches Ergebnis
-1,5
-0,3
-2,0
-1,0
-0,6
-1,6
-0,2
-1,8
-9,2
Betriebserträge
56,1
81,9
42,1
22,5
24,5
11,8
30,6
-27,9
241,6
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
-27,0
-46,3
-24,8
-14,9
-14,8
-7,8
-27,6
-4,7
-168,0
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
29,1
35,6
17,3
7,5
9,7
4,0
3,1
-32,7
73,6
Übriges Ergebnis
-0,5
-22,9
-1,4
0,0
0,0
-0,1
-0,2
-2,4
-27,0
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
-5,7
-2,9
-9,9
2,1
3,4
0,8
0,1
-3,3
-15,4
Ergebnis vor Steuern
22,8
9,8
6,1
9,6
13,1
4,7
3,0
-38,4
31,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vermögensgegenstände gesamt
1.329,6
2.285,8
874,7
524,5
501,9
218,5
1.142,6
-881,3
5.996,4
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschäftsvolumen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Net loans and receivables
990,4
1.115,4
597,9
261,4
323,0
163,9
59,5
-129,6
3.381,9
davon Kundenkredite (brutto, performing)
953,2
1.049,7
559,0
260,7
319,5
161,7
0,0
 
3.303,8
Neukreditgeschäft (Brutto)
304,9
461,9
240,4
151,0
143,6
67,7
0,0
 
1.369,6
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2)
1.117,9
1.859,5
669,9
423,6
409,1
184,2
617,0
-144,2
5.136,8
RWA 3)
718,2
913,8
529,3
289,3
286,5
162,6
22,6
6,9
2.929,2
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kennzahlen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nettozinsmarge
3,2%
2,4%
3,9%
2,8%
3,3%
5,0%
0,4%
 
3,0%
Cost/Income Ratio
47,2%
57,7%
53,8%
63,7%
59,1%
58,5%
n.m.
 
67,5%
Cost of risk ratio
-0,5%
-0,2%
-1,2%
0,5%
0,8%
0,4%
2,1%
 
-0,3%
Kredit-Einlagen-Verhältnis
91,2%
59,8%
89,6%
63,2%
80,4%
93,0%
 
 
66,4%
NPE ratio (on-balance loans)
2,1%
3,6%
3,7%
3,8%
3,8%
6,8%
 
 
3,3%
NPE coverage ratio
68,4%
80,7%
67,3%
81,4%
81,7%
67,7%
 
 
75,4%
NPE collateral coverage
49,0%
51,0%
21,2%
20,0%
18,1%
55,1%
 
 
39,9%
Risikokosten/ GPL (vereinfachter Durchschnitt)
-0,6%
-0,3%
-1,7%
0,8%
1,1%
0,5%
 
 
-0,5%
Zinsertrag / GPL (vereinfachter Durchschnitt)
4,2%
4,7%
6,0%
5,5%
5,6%
7,1%
 
 
5,0%
1) Laufendes Zinsergebnis bezieht sich auf gebuchte Zinsen ohne zinsähnliche Erträge, Zinserträge aus NPE und Funds Transfer Pricing 2) Direkteinlagen (Österreich/Deutschland) in Höhe von EUR 544 Mio. in ABH dargestellt 3) Beinhaltet nur Kreditrisiko (ohne Anwendung von IFRS 9) 4) Enthält in der ABH auch das Intercompany Exposure

Risikobericht
(56) Risikosteuerung und -überwachung
Die Addiko Gruppe steuert und überwacht ihre Risiken geschäftsfeldübergreifend mit dem Ziel, einerseits ihr Risiko- Ertragsprofil zu optimieren und andererseits die Risikotragfähigkeit jederzeit zu gewährleisten und somit die Gläubiger der Bank zu schützen. Dabei nimmt sie über ihre Funktionen in den Gesellschafter- und Kontrollausschüssen Einfluss auf die Geschäfts- und Risikopolitik ihrer Beteiligungen. Für diese Beteiligungen werden miteinander kompatible Risikosteuerungsprozesse, -strategien und -verfahren implementiert.
Für die Gesamtbanksteuerung gelten in der Addiko Gruppe folgende zentrale Grundsätze:
  • Für alle Risikoarten bestehen klar definierte Organisationsstrukturen und Prozesse, an denen sich alle Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten ausrichten lassen.
  • Markt und Marktfolge sowie Handels- und Abwicklungs-/Überwachungseinheiten sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten regelkonform gemäß den Mindeststandards an das Kreditgeschäft (FMA-MSK) und gemäß dem Bankwesengesetz (BWG) funktional getrennt.
  • Für die Identifikation, Analyse, Messung, Aggregation, Steuerung und Überwachung der Risikoarten werden im Konzern geeignete, miteinander kompatible Verfahren eingesetzt.
  • Für die wesentlichen Risikoarten werden sachgerechte Limits gesetzt und wirksam überwacht.
(57) Risikostrategie & Risk Appetite Statement (RAS)
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe leitet sich aus der Geschäftsstrategie ab und beschreibt die geplante Unternehmensstruktur, strategische Entwicklung und Wachstumsentwicklung unter Berücksichtigung der für das Management von Risikofaktoren relevanten Prozesse, Methoden und Organisationsstrukturen. Damit stellt die Risikostrategie das Verbindungsglied zwischen der Geschäftsstrategie und der Risikopositionierung des Unternehmens dar. Sie ist außerdem ein essentielles Managementtool für die Risikosteuerung der Bank und formuliert als solches den Rahmen für die Steuerung, Überwachung und Begrenzung der mit dem Bankgeschäft verbundenen Risiken. Eine weitere Funktion der Risikostrategie besteht darin, die Angemessenheit des internen Kapitals, der Liquiditätsposition und der allgemeine langfristigen Rentabilität der Bank sicherzustellen.
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe spiegelt die wichtigsten Risikomanagementansätze aus der Geschäftsstrategie wider. In diesem Konzept sind die Risikoziele der Bank verankert, die ein sicheres, nachhaltiges Wachstum der Bank unterstützen und den Fortbestand der Bank im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für eine adäquate Kapitalausstattung von risikobehafteten Tätigkeiten sicherstellen sollen.
Darüber hinaus hat die Addiko Gruppe ein Risk Appetite Statement (RAS) eingeführt, mithilfe dessen die Risikobereitschaft der Bank festgelegt wird und das einen Bestandteil des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses der Risiko- und Geschäftsstrategie der Bank bildet. Des Weiteren bestimmt es, welche Risiken in Bezug auf die Risikofähigkeit eingegangen werden. Die Maßnahmen des Risk Appetite Framework (RAF) bestimmen das Risikoniveau, das die Bank akzeptieren möchte. In der Maßnahmenkalibrierung werden das Budget, die Risikostrategie und der Sanierungsplan berücksichtigt. Es entsteht ein vernetztes Gefüge für die angemessene interne Steuerung und Überwachung.
(58) Risikoorganisation
Für die adäquate Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements trägt der „Chief Risk Officer” (CRO) der Gruppe als Mitglied des Vorstands der Addiko Bank AG die Verantwortung. Mit Blick auf die Mindeststandards an das Kreditgeschäft sowie einer angemessenen internen Steuerung handelt er unabhängig von den Markt- und Handelseinheiten.
Kernaufgaben des Risikomanagements sind das individuelle Risikomanagement der Adressenausfallrisiken, die Sanierung von Problemengagements, die Kreditabwicklung sowie das Risikocontrolling und die Überwachung der Adressausfall-, Markt-, Liquiditäts-, operationalen und sonstigen Risiken auf Portfolioebene.
Im Jahr 2023 wurden die folgenden Organisationseinheiten betrieben:
Group Credit Risk Management beinhaltet Corporate Credit Risk und Retail Risk Management:
  • Retail Risk Management überwacht das Kreditrisiko im Consumer-Portfolio der Addiko Gruppe durch Berichterstattung und Analyse des Portfolios, Überwachung und Bewertung der Aktivitäten. Die Funktion hat sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle im Zusammenhang mit dem Kreditrisikomanagement. Operativ umfasst es die Bewertung und Genehmigung von Kreditprodukten und Testinitiativen und definiert strategisch Richtlinien, Verfahren, Handbücher und Richtlinien in Bezug auf die Steuerung von Kreditaktivitäten und -sammlungen. Darüber hinaus wird die Portfolioentwicklung kontinuierlich überwacht und die Entwicklung und Wartung eines Reporting-Toolkits sichergestellt.
  • Corporate Credit Risk kümmert sich um das Kreditrisikomanagement für alle Segmente außer Consumer-Kunden, d.h. SME, Unternehmen, öffentliche Betriebe, Staaten und Finanzinstitute. Diese Funktion spielt sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle. Auf operativer Ebene befasst sie sich mit der Analyse und Genehmigung von Kreditanträgen, welche die intern festgelegte Genehmigungskompetenzen der Tochterunternehmen übersteigen. Strategisch ist sie mit der Festlegung von Vorgaben, Abläufen, Handbüchern, Richtlinien und allen anderen Dokumenten für die oben genannten Segmente des Kreditrisikomanagements betraut.
Group Integrated Risk Management identifiziert, überwacht, steuert und berichtet über alle wesentlichen Risiken an Vorstand und Aufsichtsrat, schlägt Minderungsmaßnahmen vor, leitet bei Überschreitung definierter Limits eine Eskalation ein und definiert Methoden zur Risikomessung und -bewertung. GIRM umfasst auch den CISO-Bereich sowie die Outsourcing-Management-Funktion. Die GIRM ist aktiv in alle wesentlichen Entscheidungen des Risikomanagements und damit auch in die Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie in die Prognose der Risikokosten eingebunden. Darüber hinaus ist GIRM dafür verantwortlich, den im Recovery Plan vorgeschriebenen Eskalationsprozess einzuleiten und zu koordinieren. Organisatorisch sind folgende Funktionen in das Group Integrated Risk Management eingebettet:
  • Group Market & Liquidity Risk definiert Methoden, erstellt interne und externe Berichte und beaufsichtigt Management- und Kontrollaktivitäten in Bezug auf Markt- und Liquiditätsrisiken. Die Funktion ist in Österreich innerhalb der Einheit Integriertes Risikomanagement angesiedelt.
  • Strategisches Risikomanagement ist operativ verantwortlich für die Aktualisierung der Risikostrategie, Eigenmittel- und Ökonomisches Kapitalmanagement, Stresstests, Kreditrisikobudgetierung, Verfolgung des Risikoengagements und Steuerung des ICAAP- und SREP-Prozesses und verwaltet dieselben Prozesse aus methodischer Sicht einsehen und an die Geschäftsführung berichten. SRM koordiniert auch die Erstellung und Berichterstattung über den Recovery Plan. Darüber hinaus liegt das Beziehungsmanagement gegenüber Aufsichtsbehörden sowie die Koordination der angeforderten Leistungen in der Verantwortung von SRM.
  • Non-Financial Risk Management ist dafür verantwortlich, die strategische Richtung festzulegen, um alle Aktivitäten im Zusammenhang mit nicht-finanziellen Risiken effizient zu steuern, und zielt darauf ab, die angemessene Identifizierung, Messung, Steuerung und Minderung nicht-finanzieller Risiken sowie eine umsichtige Geschäftsführung unter Berücksichtigung aller sicherzustellen relevanten Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie internen Regeln und Entscheidungen und unterstützt so eine umsichtige, effektive und effiziente Geschäftstätigkeit.
Group Models and Data enthält die folgenden CSF-Funktionen und überwacht und steuert die GSS Group Risk Validation:
  • Group Risk Modeling (GRM) verwaltet das Modellrisikoportfolio in Bezug auf die Methodik, die Zielmodellarchitektur und die Modelllandschaft für regulatorische und geschäftliche Zwecke. Überwacht den Portfolioentwicklungsprozess, um Risikoziele zu erreichen, und liefert Berichte und Analysen, die Kreditkennzahlen in Bezug auf Kapital, Rückstellungen und Geschäftsentwicklung erläutern. GRM ist verantwortlich für die Leitung kontinuierlicher Verbesserungen der Modellierungsmethodik für Kredit- und Marktrisikomodelle und den Wissensaustausch zu diesen Themen innerhalb der Gruppe.
  • Group Data Architecture ist die hauptverantwortliche Funktion für die Unternehmensdatenarchitektur in der Addiko Gruppe. Der GDA entwickelt und pflegt konzernweite Konzepte und Grundsätze für Unternehmensdaten. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDA-Team gemeinsam mit GIT die Geschäftsfunktionen, um über eine angemessene Infrastruktur zu verfügen, um rechtzeitig regelmäßige und Ad-hoc-Berichte und bei Bedarf Zugriff auf Daten zu erhalten. Der GDA fungiert auch als lokale Datenarchitektur für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Konzepte und Prinzipien auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDA an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe
  • Group Data Management (GDM) ist die hauptverantwortliche Funktion für die geschäftlichen Aspekte des Unternehmensdatenmanagements in der Addiko Gruppe. GDM entwickelt und pflegt konzernweite Methoden, Standards und Definitionen, um eine gemeinsame und harmonisierte Sicht auf Unternehmensdaten zu erreichen. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDM-Team die Geschäftsfunktionen bei der regelmäßigen und Ad-hoc-Berichterstattung, gemeinsamen/zentralen Datentransformationen und -berechnungen sowie der Überwachung und Berichterstattung der Datenqualität. GDM fungiert auch als lokales Data-Office für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Methoden auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDM an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe.
  • Data Engine Reporting & Analytics and Support Services mit Sitz in Serbien bereitet ein standardisiertes Portfolio-Reporting vor, das den gesamten Kreditzyklus für das Privat- und Firmenportfolio abdeckt, und unterstützt die Governance-Einstellung für Kreditrichtlinienregeln und Änderungen in den von der Gruppe ausgewählten automatisierten Entscheidungsprozessen (CRIF Kreditentscheidungsmaschine). Darüber hinaus pflegt und entwickelt DERA Gruppendaten-Engines, Anwendungsprozessberichte, Erhebungsberichte und stellt die entsprechenden Analysen bereit.
  • Group Risk Validation ist dafür verantwortlich, die Angemessenheit und Konsistenz der risikorelevanten Prozesse und Risikomodelle im Hinblick auf regulatorische Erwartungen und Geschäftsanforderungen sicherzustellen. GRV definiert den Qualitätsstandard für die gesamte Gruppe in Bezug auf Risikomodelle. Darüber hinaus kontrolliert und sichert es die Qualität neuer Modelle sowie bereits vorhandener Modelle. Gemeinsam mit Geschäftsinhabern verbessert GRV Prozesse und löst Probleme im Zusammenhang mit Modellen neu. GRV führt auch Analysen zu neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf Risikomodelle durch.
Die jeweiligen Risikovorstände in den Ländern sorgen für die Einhaltung der Risikoprinzipien des jeweiligen Tochterunternehmen.
(59) Internes Richtlinienwesen im Risikomanagement
Die Addiko Gruppe legt konzernweit einheitliche Risikomanagement-Richtlinien fest, um einen einheitlichen Umgang mit Risiken zu gewährleisten. Diese Richtlinien werden zeitnahe an organisatorische Änderungen sowie Änderungen von Teilaspekten der Regelungen, bspw. betreffend Prozesse, Methoden und Verfahren, angepasst. Die bestehenden Richtlinien unterliegen einer jährlichen Überprüfung und werden gegebenenfalls angepasst. Damit ist gewährleistet, dass die dokumentierten mit den gelebten Prozessen übereinstimmen.
Die Addiko Gruppe hat klar definierte Verantwortlichkeiten für alle Risikorichtlinien, einschließlich der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung sowie der Einführung in die Tochtergesellschaften. Jede dieser Richtlinien muss auf lokaler Ebene von den Tochtergesellschaften umgesetzt und an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird durch die direkt am Risikomanagementprozess Beteiligten sichergestellt. Das Group Audit Committee beaufsichtigt, wie das Management die Einhaltung der Risikomanagementrichtlinien und -verfahren der Gruppe überwacht, und überprüft die Angemessenheit des Risikomanagementrahmens in Bezug auf die Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist. Das Group Audit Committee wird in seiner Aufsichtsfunktion von der Internen Revision unterstützt. Die Interne Revision führt sowohl regelmäßige als auch Ad-hoc-Überprüfungen der Kontrollen und Verfahren des Risikomanagements durch, deren Ergebnisse an das Group Audit Committee berichtet werden
(60) Kreditrisiko (Adressenausfallrisiko)
60.1. Definition
Kreditrisiken sind ihrem Umfang nach die bedeutendsten Risiken in der Addiko Gruppe. Sie resultieren in erster Linie aus dem Kreditgeschäft. Kreditrisiken (bzw. Adressenausfallrisiken) entstehen, wenn aus Geschäften Ansprüche gegen Kreditnehmer, Wertpapieremittenten oder Kontrahenten resultieren. Werden von diesen Kunden Verpflichtungen nicht erfüllt, entsteht ein Verlust in Höhe der nicht erhaltenen Leistungen abzüglich verwerteter Sicherheiten und vermindert um die erzielte Rückflussrate aus dem unbesicherten Teil. Diese Definition umfasst Ausfall- und Avalrisiken aus Kreditgeschäften sowie Emittenten-, Wiedereindeckungs- und Erfüllungsrisiken aus Handelsgeschäften.
60.2. Allgemeine Vorgaben
Die Kreditrisikostrategie innerhalb der Addiko Risiko Strategie setzt konkrete Vorgaben für die Organisationsstruktur der Bank im Kreditgeschäft sowie für die Risikosteuerungsverfahren und wird durch weitere Policies sowie spezifische Anweisungen ergänzt.
Kreditentscheidungen erfolgen im Rahmen einer vom Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Kompetenzordnung durch Aufsichtsrat, Vorstand, Kreditausschuss sowie durch Kompetenzträger in Marktfolgebereichen und in den Analyseeinheiten des Risk Office.
Der Kreditausschuss ist eine permanente Einrichtung der Addiko Gruppe und höchster Kreditkompetenzträger unterhalb des Vorstands.
Für alle methodischen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Kreditrisiken stehen, ist das Group Risk Executive Committee (GREC) zuständig, soweit nicht bei wesentlichen Angelegenheiten eine Entscheidung durch den Vorstand erforderlich ist.
60.3. Risikomessung
Das Netzwerk der Addiko Gruppe nutzt zur individuellen Analyse und Beurteilung der Bonität seiner Kreditnehmer eigene Ratingverfahren. Die Zuordnung von Schuldnern zu Ratingklassen erfolgt auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten auf einer 25-stufigen Masterratingskala.
60.4. Risikobegrenzung
Die Steuerung des konzernweiten Gesamtobligos eines Einzelkunden bzw. einer Gruppe verbundener Kunden erfolgt in Abhängigkeit des jeweiligen Kundensegments bzw. Geschäftsbereichs.
Gegenüber Finanzinstituten werden von der Addiko Gruppe Limite vergeben und durch eine unabhängige Stelle überwacht. Limitüberschreitungen werden unmittelbar an die operative Risikoabteilung und die Marktbereiche kommuniziert und im Group Risk Executive Committee berichtet. In allen anderen Segmenten erfolgt die Limitsteuerung über eine konzernweit gültige Pouvoir-Ordnung. Auf Portfolioebene verhindern Länderlimite den Aufbau von Klumpenrisiken, Überschreitungen werden an den Vorstand eskaliert, und es sind durch die Marktbereiche in Abstimmung mit der Marktfolge Maßnahmen zur Steuerung dieser Klumpenrisiken zu definieren.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Risikobegrenzung ist die Hereinnahme und Anrechnung banküblicher Sicherheiten. Die Bearbeitung und Bewertung erfolgen anhand der Sicherheiten-Policy, die insbesondere die Verfahren der Bewertung sowie die Bewertungsabschläge und -frequenzen der einzelnen Sicherheitenarten festlegt. Im Handelsgeschäft mit Derivaten werden grundsätzlich Rahmenverträge zur Aufrechnung gegenseitiger Risiken (Close-Out-Netting) abgeschlossen. Mit bestimmten Geschäftspartnern bestehen Sicherheitenvereinbarungen, die das Ausfallrisiko mit einzelnen Handelspartnern auf einen vereinbarten Höchstbetrag begrenzen und im Überschreitungsfall zum Einfordern zusätzlicher Sicherheiten berechtigen. Die Verfahren zur Hereinnahme von Sicherheiten (Formerfordernisse, Voraussetzungen) sind in den internen Bearbeitungsrichtlinien für jede einzelne Sicherheitenart geregelt.
60.5. Überleitung der Kategorien von Finanzinstrumenten auf Kreditrisikopositionen
Die Kreditrisikopositionen bestehen aus dem Bruttobuchwert (oder bei außerbilanziellen Positionen aus dem Nennwert) ohne Berücksichtigung von erwarteten Kreditverlusten (einschließlich Garantierückstellungen), gehaltenen Sicherheiten, Nettingeffekten, anderen Kreditbesicherungen oder Transaktionen, die das Kreditrisiko mindern. Für die Berechnung des relevanten Exposure für Wertpapiere, welche dem Geschäftsmodell hold to collect & sell zugeordnet sind, werden Marktwerte und für Kredite und Wertpapiere, die dem hold to collect-Geschäftsmodell zugeordnet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten herangezogen. Soweit nicht explizit anders angegeben, werden sämtliche Angaben im Risikobericht inklusive der als zur Veräußerung gehalten eingestuften langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen (nach IFRS 5) gezeigt.
Aufschlüsselung Netto-Exposure im Konzern gemäß IFRS 7.35M zum 31. Dezember 2023:
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Performing
Non Performing
Summe
Finanzinstrumente
Exposure
ECL
Netto
Exposure
ECL
Netto
Exposure
Netto
Barreserven 1)
1.140,3
-0,2
1.140,1
0,0
0,0
0,0
1.140,3
1.140,1
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
29,5
 
29,5
0,0
 
0,0
29,5
29,5
Kredite und Forderungen
3.584,0
-53,0
3.530,9
133,1
-108,2
24,9
3.717,1
3.555,8
davon zu Kreditinstituten
66,7
-0,1
66,6
0,0
0,0
0,0
66,7
66,6
davon zu Drittkunden
3.517,2
-53,0
3.464,3
133,1
-108,2
24,9
3.650,3
3.489,2
Investitionswertpapiere 2)3)
1.230,2
-0,8
1.172,2
0,0
0,0
0,0
1.230,2
1.172,2
Sonstige Assets - IFRS 5
0,0
0,0
0,0
0,6
-0,5
0,2
0,6
0,2
On balance Summe
5.984,0
-54,0
5.872,8
133,7
-108,7
25,1
6.117,7
5.897,8
Erteilte Kreditzusagen - Finanzgarantie - sonstige erteilte Zusagen
873,6
-4,2
869,3
4,2
-2,9
1,3
877,8
870,6
ECL für FVTOCI klassifizierte Finanzinvestitionen3)
-57,8
0,6
0,0
0,0
0,0
0,0
-57,8
0,0
Summe
6.799,7
-57,6
6.742,1
138,0
-111,6
26,4
6.937,7
6.768,4
Anpassung 4)
-8,4
-8,4
0,0
-8,4
-8,4
Total credit risk exposure
6.791,3
-57,6
6.733,7
138,0
-111,6
26,4
6.929,3
6.760,1
1) exkl. Kassenbestand i.H.v. EUR 114,4 Mio. 2) Investitionswertpapiere, exkl. Eigenkapitalinstrumente, inkl. Beteiligung am Bankenabwicklungsfonds in Slowenien. 3) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt. 4) Die Anpassungen umfassen Überleitungsdifferenzen zwischen dem Bruttobuchwert und dem Buchwert des Kreditrisikos-Exposures sowie Konten, die zur Erfassung von Abhebungen an Geldautomaten am letzten Wochenende des Jahres dienen.

Die folgende Tabelle enthält das Exposure gemäß IFRS 7.35M zum 31. Dezember 2022:
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Performing
Non Performing
Summe
Finanzinstrumente
Exposure
ECL
Netto
Exposure
ECL
Netto
Exposure
Netto
Barreserven 1)
1.263,0
-0,1
1.263,0
0,0
0,0
0,0
1.263,0
1.263,0
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
22,8
 
22,8
0,0
 
0,0
22,8
22,8
Kredite und Forderungen
3.410,3
-65,3
3.345,0
155,1
-118,2
36,9
3.565,4
3.381,9
davon zu Kreditinstituten
89,2
0,0
89,2
0,0
0,0
0,0
89,2
89,2
davon zu Drittkunden
3.321,1
-65,3
3.255,8
155,1
-118,2
36,9
3.476,2
3.292,7
Investitionswertpapiere 2)3)
1.156,3
-0,3
1.056,1
0,0
0,0
0,0
1.156,3
1.056,1
Sonstige Assets - IFRS 5
0,0
0,0
0,0
0,5
-0,4
0,1
0,5
0,1
On balance Summe
5.852,4
-65,6
5.686,9
155,6
-118,7
37,0
6.008,0
5.723,9
Erteilte Kreditzusagen - Finanzgarantie - sonstige erteilte Zusagen
889,9
-4,2
885,8
7,5
-4,4
3,2
897,5
888,9
ECL und FV für FVTOCI klassifizierte Finanzinvestitionen 3)
-100,2
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
-100,2
0,0
Summe
6.642,2
-69,5
6.572,6
163,2
-123,0
40,1
6.805,3
6.612,8
Anpassung 4)
-4,0
 
-4,0
 
 
0,0
-4,0
-4,0
Total credit risk exposure
6.638,2
-69,5
6.568,6
163,2
-123,0
40,1
6.801,3
6.608,8
1) exkl. Kassenbestand i.H.v. EUR 119,9 Mio. 2) Investitionswertpapiere, exkl. Eigenkapitalinstrumente, inkl. Beteiligung am Bankenabwicklungsfonds in Slowenien. 3) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt. 4) Die Anpassungen umfassen Überleitungsdifferenzen zwischen dem Bruttobuchwert und dem Buchwert des Kreditrisikos-Exposures.
60.6. Verteilung des Kreditrisiko Exposures in der Gruppe
Zum 31. Dezember 2023 hat sich der Bruttowert des Gruppen Exposures im Vergleich zum Jahresende 2022 um EUR 128,0 Mio. (oder +1,9%) erhöht. Entsprechend der Geschäftsstrategie ist der Anstieg auf das Neugeschäft in den Fokus Segmenten Consumer und SME zurückzuführen, während das Nicht-Fokus Portfolio wie geplant weiter zurückging.
Das Exposure erhöhte sich in allen Tochtereinheiten, außer in der Addiko Bank AG sowie in der Addiko Bank Kroatien, in der das Exposure gegenüber der lokalen Nationalbank stark reduziert wurde, was auf die starke Reduktion der - im Rahmen der Vorbereitungsphase der Euro-Einführung - erforderlichen Barsicherheiten zurückzuführen ist.
Innerhalb des Konzerns verteilt sich das Kreditrisko Exposure wie folgt:
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Addiko Kroatien
2.356,6
2.448,6
Addiko Slowenien
1.678,9
1.553,8
Addiko Serbien
1.130,5
1.071,1
Addiko in Bosnien & Herzegowina
1.213,1
1.142,7
Addiko Montenegro
236,4
231,4
Addiko Holding
313,8
353,7
Summe
6.929,3
6.801,3
60.7. Kreditrisiko Exposure nach Ratingklasse
Zum 31. Dezember 2023 waren ca. 37,3% (31. Dezember 2022: 38,6%) des Exposures den Ratingklassen 1A bis 1E zuzuordnen. Dieses Engagement bezieht sich hauptsächlich auf Forderungen gegenüber Finanzinstituten und Privatpersonen und zu einem geringen Teil auf Forderungen gegenüber Unternehmen und Staaten.
Während des Geschäftsjahres 2023 reduzierte sich der NPE-Bestand um EUR 25,2 Mio. (oder –15,5%), überwiegend innerhalb des SME und Consumer Portfolios als auch innerhalb des Nicht-Fokus Segmentes als Folge von Abschreibungen / Portfolioverkäufen, Rückmigrationen in das Lebend-Portfolio sowie aufgrund von Inkasso-Effekten und ist insbesondere auf Reduktionen in der Addiko Bank Kroatien, Addiko Bank Slowenien, der Addiko Bank Sarajewo und der Addiko Bank Montenegro zurückzuführen.
In der folgenden Tabelle wird das Exposure nach Ratingklassen und Marktsegmenten zum 31. Dezember 2023 dargestellt:
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
1A-1E
2A-2E
3A-3E
4A-4E
NPE
Ohne Rating
Summe
Consumer
328,8
1.014,8
347,5
158,4
57,7
17,7
1.924,9
SME
255,1
1.118,7
438,0
97,1
45,7
3,5
1.958,1
Nicht-Fokus
245,7
264,2
65,9
23,0
34,5
1,6
634,9
davon Large Corporate
31,0
105,0
38,6
9,7
14,1
1,3
199,7
davon Mortgage
185,0
144,7
22,1
11,9
18,3
0,2
382,3
davon Public Finance
29,7
14,5
5,2
1,4
2,1
0,0
53,0
Corporate Center 1)
1.754,2
372,3
275,0
0,0
0,0
10,0
2.411,4
Summe
2.583,8
2.770,0
1.126,4
278,4
138,0
32,8
6.929,3
1) Das Segment Corporate Center umfasst Finanzinstitute einschließlich Exposure zu Nationalbanken, Einlagen und Wertpapiere.
Die folgende Tabelle zeigt das Exposure nach Ratingklassen und Marktsegmenten zum 31. Dezember 2022:
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
1A-1E
2A-2E
3A-3E
4A-4E
NPE
Ohne Rating
Summe
Consumer
298,0
888,6
326,4
154,8
64,9
15,2
1.747,9
SME
208,6
1.029,6
451,8
107,4
58,4
2,7
1.858,5
Nicht-Fokus
263,4
314,5
87,2
48,9
39,8
1,8
755,5
davon Large Corporate
32,3
118,4
52,9
18,8
10,6
0,8
233,8
davon Mortgage
220,3
169,6
23,9
19,8
26,6
1,0
461,1
davon Public Finance
10,8
26,5
10,4
10,3
2,7
0,0
60,7
Corporate Center 1)
1.854,6
327,2
249,6
0,0
0,0
8,1
2.439,4
Summe
2.624,7
2.559,8
1.114,9
311,0
163,2
27,7
6.801,3
1) Das Segment Corporate Center umfasst Finanzinstitute einschließlich Exposure zu Nationalbanken, Einlagen und Wertpapiere.
Die Einteilung der Kreditforderungen in Risikokategorien erfolgt basierend auf internen Addiko Ratings. Für die externe Berichterstattung werden interne Ratingklassen in die folgenden fünf Risikokategorien unterteilt:
  • 1A-1E: für Kunden mit sehr geringem Risiko, mit der besten bzw. mit einer ausgezeichneten oder sehr guten Bonität (äquivalent zu Moody’s Rating Aaa-Baa3);
  • 2A-2E: für Kunden mit einer guten oder mittleren Bonität (äquivalent zu Moody’s Rating Ba1-B1);
  • 3A-3E: für Kunden mit einem mittleren oder hohen Kreditrisiko (äquivalent zu Moody’s Rating B2-Caa1);
  • 4A-4E: Kunden mit einem sehr hohen Kreditrisiko bzw. Kunden, bei denen es wahrscheinlich zum Ausfall kommt. Diese Klasse umfasst Kunden, die in ihrer Kredithistorie überfällige Zahlungen oder Zahlungsausfälle aufweisen oder mittelfristig Schwierigkeiten bei der Schuldenrückzahlung haben könnten (äquivalent zu Moody’s Rating Caa2-C);
  • NPE (Ausfall): Ein oder mehrere Ausfallskriterien nach Artikel 178 Kapitaladäquanzverordnung (CRR) sind erfüllt: Zahlungen des Nominalwerts bzw. der Zinsen für ein wesentliches Exposure sind mehr als 90 Tage überfällig, es bestehen vonseiten der Bank erhebliche Zweifel an der Bonität des Kunden, es gibt risikoorientierte Restrukturierungsmaßnahmen, die zu einer gestundeten („forborne“) notleidenden Risikoposition führen, es werden Verluste realisiert oder ein Konkursverfahren eingeleitet (äquivalent zu Moody’s Rating „Ausfall“).
Die Addiko Gruppe wendet die Kundensichtweise in allen Segmenten, einschließlich Consumer/Mortgage-Kunden, an. Das bedeutet, dass wenn es bei einem Schuldner bei einer Transaktion zu einem Ausfall kommt, werden auch alle restlichen Transaktionen dieses Kunden als notleidend klassifiziert. Einstufungen nach Ratingklassen und ECL-Stages können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Kredite und Forderungen an Kunden:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
577,8
20,8
0,0
1,0
599,6
2A-2E
1.803,3
127,7
0,3
1,7
1.933,0
3A-3E
596,9
117,3
0,1
0,9
715,3
4A-4E
28,3
232,5
1,5
0,4
262,6
NPE
0,0
0,0
129,0
2,2
131,2
Kein Rating
8,5
0,2
0,0
0,0
8,7
Gesamt Brutto-Buchwert
3.014,8
498,5
130,9
6,2
3.650,3
Wertberichtigungen
-18,4
-34,5
-107,1
-1,1
-161,2
Buchwert
2.996,3
464,0
23,8
5,1
3.489,2
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
544,5
17,6
0,0
1,0
563,0
2A-2E
1.697,6
48,5
0,0
1,9
1.747,9
3A-3E
639,7
77,8
0,1
1,3
718,8
4A-4E
45,1
237,0
2,2
0,5
284,8
NPE
0,0
0,0
135,2
3,1
138,3
Kein Rating
8,8
0,2
14,4
0,0
23,4
Gesamt Brutto-Buchwert
2.935,6
381,0
151,8
7,8
3.476,2
Wertberichtigungen
-21,0
-44,3
-117,0
-1,2
-183,5
Buchwert
2.914,6
336,8
34,8
6,5
3.292,7
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Kredite und Forderungen an Kreditinstitute, Guthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
793,3
0,0
0,0
0,0
793,3
2A-2E
178,1
0,9
0,0
0,0
179,0
3A-3E
224,6
0,0
0,0
0,0
224,6
4A-4E
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
NPE
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kein Rating
10,0
0,0
0,0
0,0
10,0
Gesamt Brutto-Buchwert
1.206,0
1,0
0,0
0,0
1.207,0
Wertberichtigungen
-0,2
0,0
0,0
0,0
-0,2
Buchwert
1.205,8
0,9
0,0
0,0
1.206,7
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
51,9
0,0
0,0
0,0
51,9
2A-2E
36,7
0,0
0,0
0,0
36,7
3A-3E
0,6
0,0
0,0
0,0
0,6
4A-4E
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
NPE
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kein Rating
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt Brutto-Buchwert
89,2
0,0
0,0
0,0
89,2
Wertberichtigungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Buchwert
89,2
0,0
0,0
0,0
89,2
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldverschreibungen:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
579,7
3,0
0,0
0,0
582,7
2A-2E
147,7
0,0
0,0
0,0
147,7
3A-3E
36,9
0,0
0,0
0,0
36,9
4A-4E
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
NPE
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kein Rating
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt Brutto-Buchwert
764,3
3,0
0,0
0,0
767,3
Wertberichtigungen
-0,5
0,0
0,0
0,0
-0,6
FV 1)
-57,0
-0,2
0,0
0,0
-57,2
Buchwert
706,8
2,7
0,0
0,0
709,5
1) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt.
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
703,3
0,0
0,0
0,0
703,3
2A-2E
204,8
0,0
0,0
0,0
204,8
3A-3E 2)
52,1
0,0
0,0
0,0
52,1
4A-4E
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
NPE
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kein Rating 2)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt Brutto-Buchwert
960,1
0,0
0,0
0,0
960,1
Wertberichtigungen
-0,3
0,0
0,0
0,0
-0,3
FV 1)
-99,9
0,0
0,0
0,0
-99,9
Buchwert
859,9
0,0
0,0
0,0
859,9
1) Für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, wird das Exposure auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten vor Anpassung durch allfällige Wertberichtigungen berechnet und beinhaltet daher keine Änderung des FV der Wertpapiere. Im Kreditrisiko wird der Fair Value des zugrundeliegenden Instruments berücksichtigt. Aus diesem Grund werden auch die Risikovorsorgen für Wertpapiere welche als FVTOCI klassifiziert sind, im Kreditrisiko nicht als Teil des Gross Exposures gezeigt, da dieses bereits den Fair Value des zugrundeliegenden Instruments darstellt. 2) Vorjahreszahlen geändert: Umgliederung von 2 Wertpapieren mit einem Buchwert von EUR 16,8 Mio. von der Klasse "Kein Rating" in die Klasse "3A-3E".

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldverschreibungen:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
428,7
0,0
0,0
0,0
428,7
2A-2E
4,9
0,0
0,0
0,0
4,9
3A-3E
14,5
0,0
0,0
0,0
14,5
4A-4E
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
NPE
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kein Rating
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt Brutto-Buchwert
448,1
0,0
0,0
0,0
448,1
Wertberichtigungen
-0,2
0,0
0,0
0,0
-0,2
Buchwert
447,9
0,0
0,0
0,0
447,9
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
165,6
0,0
0,0
0,0
165,6
2A-2E
14,7
0,0
0,0
0,0
14,7
3A-3E
1,9
0,0
0,0
0,0
1,9
4A-4E
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
NPE
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kein Rating
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt Brutto-Buchwert
182,2
0,0
0,0
0,0
182,2
Wertberichtigungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Buchwert
182,2
0,0
0,0
0,0
182,2
Erteilte Zusagen und Garantien:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
232,4
1,9
0,0
0,0
234,3
2A-2E
438,4
31,6
0,0
0,0
470,0
3A-3E
123,5
25,8
0,0
0,0
149,2
4A-4E
1,7
18,2
0,0
0,0
19,9
NPE
0,0
0,0
4,2
0,0
4,2
Kein Rating
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
Gesamt Brutto-Buchwert
796,1
77,5
4,2
0,0
877,8
Wertberichtigungen
-2,3
-2,0
-2,9
0,0
-7,2
Buchwert
793,8
75,5
1,3
0,0
870,6
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Stage 1
Stage 2
Stage 3
POCI
Gesamt
Ratingklasse
 
 
 
 
 
1A-1E
211,1
0,7
0,0
0,0
211,8
2A-2E
476,8
12,5
0,0
0,0
489,3
3A-3E
144,5
13,6
0,0
0,0
158,1
4A-4E
9,0
21,7
0,1
0,0
30,8
NPE
0,0
0,0
7,1
0,0
7,1
Kein Rating
0,1
0,0
0,3
0,0
0,4
Gesamt Brutto-Buchwert
841,5
48,4
7,5
0,0
897,5
Wertberichtigungen
-1,9
-2,2
-4,4
0,0
-8,5
Buchwert
839,6
46,1
3,2
0,0
888,9
60.8. Kreditrisiko Exposure nach Regionen
Das Länderportfolio der Addiko Gruppe konzentriert sich auf den zentral- und südosteuropäischen Raum. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Exposures auf Kundenebene nach Regionen:
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
SEE
6.120,4
6.005,3
Europa (exkl. CEE/SEE)
354,7
479,4
CEE
384,2
246,0
Sonstige
70,0
70,6
Summe
6.929,3
6.801,3
60.9. Exposure nach Branchen und Regionen
In den folgenden Tabellen wird das Exposure nach Branchen basierend auf dem Gruppierungsschlüssel „NACE Code 2.0“ dargestellt. Dieser unterscheidet für die Berichterstattung zwischen zehn Branchengruppen.
Dabei haben die risikoärmeren Branchengruppen – Kreditinstitute und öffentliche Haushalte – zum 31. Dezember 2023 einen Anteil von 35,8% (JE22: 36,9%). Die gut diversifizierte Branche Privatkunden hat einen Anteil von 24,3% (JE22: 28,1%).
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Branche
Europa
(exkl. CEE/SEE)
SEE
CEE
Sonstige
Summe
Privatkunden
1,7
1.674,0
4,8
0,1
1.680,6
Finanzdienstleister
285,2
1.056,6
0,4
34,6
1.376,8
Öffentliche Haushalte
61,1
632,5
378,9
32,2
1.104,7
Industrie
4,6
909,2
0,0
3,0
916,9
Handel
0,1
527,2
0,0
0,0
527,3
Dienstleistung
1,6
541,2
0,0
0,0
542,8
Real Estate Business
0,0
33,5
0,0
0,0
33,5
Tourismus
0,0
64,9
0,0
0,0
64,9
Landwirtschaft
0,0
43,8
0,0
0,0
43,8
Sonstige
0,3
637,6
0,0
0,0
638,0
Summe
354,7
6.120,4
384,2
70,0
6.929,3
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Branche
Europa (exkl. CEE/SEE)
SEE
CEE
Sonstige
Summe
Privatkunden
1,7
1.908,1
0,0
0,1
1.909,9
Finanzdienstleister
397,8
1.072,1
0,0
35,4
1.505,3
Öffentliche Haushalte
72,8
650,6
246,0
33,0
1.002,4
Industrie
5,4
930,5
0,0
1,2
937,1
Handel
0,0
529,6
0,0
0,0
529,6
Dienstleistung
1,3
465,8
0,0
0,0
467,1
Real Estate Business
0,0
36,6
0,0
0,0
36,6
Tourismus
0,0
62,3
0,0
0,0
62,3
Landwirtschaft
0,0
40,4
0,0
0,0
40,4
Sonstige
0,4
309,3
0,0
1,0
310,7
Summe
479,4
6.005,3
246,0
70,6
6.801,3
Die Zahlen werden nach Kundensitzland dargestellt. Das Corporate- und Consumer-Geschäft konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Kernländer der Addiko Gruppe im zentral- und südosteuropäischen Raum. Im Rahmen der Geschäftsstrategie soll dieser Anteil – insbesondere im Consumer-Geschäft – weiter ausgebaut werden.
60.10. Darstellung des Exposures nach Überfälligkeit
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Nicht überfällig
– überfällig bis 30 Tage
– überfällig 31 bis 60 Tage
– überfällig 61 bis 90 Tage
– überfällig über 90 Tage
Summe
Consumer
1.804,7
66,5
9,0
5,2
39,5
1.924,9
SME
1.877,5
37,8
6,3
5,8
30,6
1.958,1
Nicht-Fokus
599,3
10,2
1,4
1,5
22,5
634,9
davon Large Corporate
183,1
6,1
0,0
0,0
10,6
199,7
davon Mortgage
363,9
4,2
1,4
0,8
12,0
382,3
davon Public Finance
52,2
0,0
0,0
0,7
0,0
53,0
Corporate Center
2.411,4
0,0
0,0
0,0
0,0
2.411,4
Summe
6.692,9
114,6
16,7
12,5
92,6
6.929,3
Das volatile makroökonomische Umfeld, begleitet durch Inflationsdruck, führte zu keinem wesentlichen Anstieg der Überfälligkeitstage.
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Nicht überfällig
– überfällig bis 30 Tage
– überfällig 31 bis 60 Tage
– überfällig 61 bis 90 Tage
– überfällig über 90 Tage
Summe
Consumer
1.631,4
58,6
8,5
4,7
44,8
1.747,9
SME
1.785,2
32,2
5,9
1,3
33,8
1.858,5
Nicht-Fokus
711,7
14,8
1,5
0,6
26,9
755,5
davon Large Corporate
215,3
8,2
0,0
0,0
10,2
233,8
davon Mortgage
435,7
6,6
1,5
0,6
16,7
461,1
davon Public Finance
60,7
0,0
0,0
0,0
0,0
60,7
Corporate Center
2.438,0
1,4
0,0
0,0
0,0
2.439,4
Summe
6.566,2
107,1
15,8
6,7
105,5
6.801,3

60.11. Darstellung des Exposures nach Größenklasse
Zum 31. Dezember 2023 sind rund 51,5% (31. Dezember 2022: 47,5%) des Exposures im Größenbereich EUR <1 Mio. zu finden. Ein gezielter Abbau des Klumpenrisikos im Bereich Corporate Banking wird durch die Bank stringent verfolgt.
Das Exposure i.H.v. EUR 1.855,7 Mio. (31. Dezember 2022: EUR 1.908,7 Mio.) im Größenbereich EUR >100 Mio. besteht zur Gänze gegenüber Nationalbanken bzw. öffentlichen Haushalten. Diese Geschäfte sind zur Liquiditätssicherung, für Mindesteinlagen und langfristige Veranlagungen sowie für Absicherungsgeschäfte erforderlich. Die Darstellung erfolgt auf der Basis Gruppe verbundener Kunden (GvK).
 
31.12.2023
31.12.2022
Größenklasse
Exposure in EUR Mio.
GvKs
Exposure in EUR Mio.
GvKs
< 10.000
662,5
371.782
611,0
333.513
10.000-50.000
1.536,3
77.300
1.416,2
71.670
50.000-100.000
257,1
3.678
258,0
3.713
100.000-250.000
371,5
2.367
321,8
2.104
250.000-500.000
391,9
1.114
333,1
923
500.000-1.000.000
347,8
497
293,6
419
1.000.000-10.000.000
982,3
421
1.166,2
479
10.000.000-50.000.000
386,7
16
377,0
18
50.000.000-100.000.000
137,4
2
115,8
2
> 100.000.000
1.855,7
9
1.908,7
8
Summe
6.929,3
457.186
6.801,3
412.849
60.12. Darstellung der finanziellen Vermögenswerte nach dem Grad der Wertminderung
Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, aber nicht wertgemindert sind:
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
 
Exposure
Sicherheiten
Exposure
Sicherheiten
Kredite und Forderungen an Kunden und Off-Balance Sheet Exposure
 
 
 
 
– überfällig bis 30 Tage
109,2
12,0
99,0
16,8
– überfällig 31 bis 60 Tage
13,2
2,4
11,8
1,8
– überfällig 61 bis 90 Tage
5,2
0,3
4,3
0,5
– überfällig 91 bis 180 Tage
0,8
0,6
0,0
0,0
– überfällig 181 bis 365 Tage
0,0
0,0
0,1
0,1
– überfällig über 1 Jahr
0,0
0,0
0,2
0,2
Summe
128,4
15,4
115,3
19,3
Wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte:
 
 
in EUR Mio.
Kredite und Forderungen an Kunden und Off-Balance Sheet Exposure
31.12.2023
31.12.2022
Exposure
137,1
161,1
Vorsorgen
111,6
123,0
Sicherheiten
38,7
63,3
Alle finanziellen Vermögenswerte, bei welchen Hinweise auf Wertminderungen vorliegen, werden auf die Notwendigkeit der Anwendung einer Wertberichtigungsmethode getestet. Anschließend wird eine Wertminderungsberechnung, wie in der Note (61.1) „Methodik der Wertberichtigungsermittlung“ im Konzernabschluss 2023 beschrieben, durchgeführt. Zusätzlich unterliegen Forderungen in der Rating-Kategorie 4A oder schlechter im Rahmen des Monitoring- und Pre-Workout-Prozesses einer regelmäßigen Überprüfung auf mögliche Hinweise einer Wertminderung.
60.12.1. Forbearance
Forbearance-Maßnahmen werden als Zugeständnisse an einen Kreditnehmer, der Schwierigkeiten hat, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen oder kurz vor solchen Schwierigkeiten steht („finanzielle Schwierigkeiten“), definiert. Stundungsmaßnahmen und -risiken werden von den für Corporate / SME, Consumer sowie Mortgage zuständigen operativen Risikoabteilungen überwacht. Darüber hinaus stellen Forbearance-Maßnahmen einen Hinweis auf potentielle Wertminderung dar.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung des Forbearance-Exposures im Laufe des Geschäftsjahres 2023. Die außerbilanziellen Forderungen beinhalten ausschließlich Kreditzusagen:
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
01.01.2023
Im Jahr als Forborne klassifiziert (+)
Auf-gehobene Forborne Klassifizie-rung im Jahr (-)
Ver-änderungen durch IFRS 5 (+ / -)
Wechsel-kurseffekte (+/-)
Rück-zahlungen und andere Ver-änderungen (+/-)
31.12.2023
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Corporates
54,3
6,4
-22,1
0,0
0,0
-8,3
30,2
Private Haushalte
43,8
5,9
-12,9
0,0
0,0
-5,6
31,2
Forderungen an Kunden
98,0
12,3
-34,9
0,0
0,0
-14,0
61,4
Außerbilanzielle Forderungen
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,1
0,1
Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Forbearance-Standes im Laufe des Geschäftsjahres 2022:
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
01.01.2022
Im Jahr als Forborne klassifiziert (+)
Auf-gehobene Forborne Klassifizie-rung im Jahr (-)
Ver-änderungen durch IFRS 5 (+ / -)
Wechsel-kurseffekte (+/-)
Rück-zahlungen und andere Ver-änderungen (+/-)
31.12.2022
Zentralbanken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen
1,5
0,0
-1,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Corporates
80,7
7,4
-17,7
0,0
0,0
-16,1
54,3
Private Haushalte
61,9
7,0
-15,2
0,0
0,0
-9,9
43,8
Forderungen an Kunden
144,1
14,5
-34,4
0,0
-0,1
-26,1
98,0
Außerbilanzielle Forderungen
0,7
0,0
-0,4
0,0
0,0
-0,1
0,2
Die folgende Tabelle zeigt den Forbearance-Stand zum 31. Dezember 2023:
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
Finanzielle Vermögenswerte,
die weder überfällig noch wertgemindert sind
Finanzielle Vermögenswerte,
die überfällig, aber nicht wertgemindert sind
Finanzielle Vermögenswerte,
die wertgemindert sind
Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Nicht-Kreditinstitute (Finanzdienstleister)
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Corporates
30,2
16,1
0,7
13,4
Private Haushalte
31,2
17,5
2,4
11,3
Forderungen an Kunden
61,4
33,6
3,1
24,7
Die folgende Tabelle zeigt den Forbearance-Stand zum 31. Dezember 2022:
 
 
 
in EUR Mio. 
 
31.12.2022
Finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind
Finanzielle Vermögenswerte, die überfällig, aber nicht wertgemindert sind
Finanzielle Vermögenswerte, die wertgemindert sind
Zentralstaaten und staatsnahe Unternehmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Kreditinstitute
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Nicht- Kreditinstitute (Finanzdienstleister)
0,0
0,0
0,0
0,0
Forderungen an Corporates
54,3
27,9
1,2
25,2
Private Haushalte
43,8
25,3
3,6
14,9
Forderungen an Kunden
98,0
53,2
4,8
40,1
Die Verteilung der Sicherheiten im Forbearance, Stand zum 31. Dezember 2023 stellte sich wie folgt dar:
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 Interner Sicherheitenwert (ICV) in Zusammenhang mit Forborne Forderungen
ICV
davon betrieblich genutzte Sicherheiten (CRE)
davon privat genutzte Sicherheiten (RRE)
davon finanzielle Sicherheiten
davon Garantien
davon Rest
Large Corporate
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Medium and Small Corporate
18,1
13,3
0,4
0,3
2,1
2,0
Retail
13,0
2,7
9,5
0,0
0,8
0,0
Summe
31,2
16,0
9,9
0,3
2,9
2,0
Die Verteilung der Sicherheiten im Forbearance-Stand zum Ende des Jahres 2022 stellte sich wie folgt dar:
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 Interner Sicherheitenwert (ICV) in Zusammenhang mit Forborne Forderungen
ICV
davon betrieblich genutzte Sicherheiten (CRE)
davon privat genutzte Sicherheiten (RRE)
davon finanzielle Sicherheiten
davon Garantien
davon Rest
Large Corporate
4,4
4,4
0,0
0,0
0,0
0,0
Medium and Small Corporate
33,6
20,2
0,7
0,2
9,3
3,1
Retail
21,9
6,0
14,1
0,0
1,6
0,2
Summe
61,5
32,3
14,8
0,3
11,0
3,2
(61) Wertberichtigungen
61.1. Methodik der Wertberichtigungsermittlung
Die Berechnung der Wertberichtigungen erfolgt gänzlich im Einklang mit dem internationalen Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente (IFRS 9). Je nach der Stage, der eine Transaktion zugeordnet wird, kommen verschiedene Ansätze zur Anwendung. Stage 1 erfordert den Ansatz des erwarteten 12-Monats-Verlusts. Liegt ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vor, muss die Wertberichtigung auf maximal den Betrag der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste erhöht werden (Stage 2). Bei Geschäften mit festem Vertragsdatum wird der Laufzeitverlust für die Zeit bis zur Fälligkeit berechnet. Für Transaktionen, für die es aufgrund der Art des Produkts kein Vertragsdatum gibt (z.B. revolvierende Darlehen), werden 3 Jahre ab dem Berichtsdatum als Fälligkeit zum Zwecke der Berechnung des Verlusts über die gesamte Laufzeit verwendet. Liegt ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vor (NPE, Stage 3), wird ebenfalls der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust angesetzt.
Für den notleidenden Teil (Stage 3) sind zwei Ansätze relevant, nämlich die kollektive Beurteilung basierend auf Risikoparametern für kleine Risikopositionen, und die individuelle Beurteilung inkl. von Experten durchgeführten Cashflow-Schätzungen für größere Positionen. Für den Teil des Portfolios an notleidenden Krediten, für welchen die Verlusthöhe bei Ausfall („exposure at default“, EAD) auf Ebene der Gruppe verbundener Kunden (GvK) unter einer bestimmten, länderspezifischen Wesentlichkeitsgrenze liegt, werden die Wertberichtigungen unter Verwendung eines pauschalen Berechnungsansatzes (regelbasierter Ansatz) bestimmt. Die kollektive Beurteilung erfolgt basierend auf einer Schätzung bzw. Prognose der Hauptparameter in Bezug auf die Einbringung für Portfoliogruppen (Risikopositionen, die ähnliche Eigenschaften betreffend Kreditrisikoprofil und Wahrscheinlichkeit der Einbringung aufweisen).
Bei der individuellen Beurteilung, d.h. der Berechnung von Einzelwertberichtigungen (EWB) basierend auf einer individuellen Beurteilung der Wertminderungen, geht man davon aus, dass das zugrundeliegende Kreditengagement einer individuellen Betrachtung gemäß den Vorschriften zur Ermittlung von Wertberichtigungen unterliegt. In der EWB-Berechnung werden sowohl Rückführungen aus dem operativen Betrieb eines Unternehmens (Primary Cashflows) als auch aus der Verwertung von Sicherheiten und Garantien (Secondary Cashflows) berücksichtigt. Je nach dem unterstellten Einbringungsszenario (Restrukturierung, Vergleich, Forderungsverkauf, Gerichtsverfahren bzw. Sicherstellung von Sicherheiten) werden die erwarteten Rückzahlungen in Bezug auf Art, Höhe und Zeitpunkt individuell bewertet, die zugrunde liegenden Annahmen im Einzelfall dokumentiert und begründet sowie die erwarteten Cashflows auf den Nettobarwert diskontiert und gegen das derzeit aushaftende Exposure verrechnet. In Bezug auf die Ermittlung von Cashflows aus der Einbringung im Zusammenhang mit einer möglichen Sicherstellung verfügbarer Sicherheiten (hauptsächlich Real Estates) geht die Addiko Gruppe vom regelmäßig aktualisierten Marktwert der Sicherheit aus. Auf den Marktwert anzuwendende Haircuts werden individuell von Fall zu Fall je nach ermittelter Verwertbarkeit und basierend auf diversen Faktoren wie konkreten Angeboten oder Verkauf ähnlicher Sicherheiten, Marktliquidität, Lage, Verwertungsdauer und rechtlicher Situation in Bezug auf die Immobilie angesetzt.
Die Risikovorsorge wurde auf Transaktionsebene modelliert und spiegelt die aktuellsten makroökonomischen Prognosen des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) wider. Die Wahrscheinlichkeit für ein pessimistisches Szenario liegt bei 35%, was die zweite Abwärtskorrektur in Folge darstellt, die darauf hindeutet, dass bereits eine hohe und anhaltende Inflation eingetreten ist und die Geldpolitik seit einiger Zeit angepasst wird. Dennoch bestehen derzeit drei große Risiken, die stark zu negativen Ergebnissen tendieren, weshalb die Wahrscheinlichkeit eines optimistischen Szenarios auf einem niedrigen Niveau bleibt. Erstens besteht die Möglichkeit, dass die Transmission der Geldpolitik die Inflationserwartungen in den kommenden Monaten nicht wirksam verankern wird. Zweitens stehen europäische Finanzinstitute und Unternehmen vor großen Herausforderungen aufgrund der steigenden Zinssätze, die im Zeitalter der quantitativen Lockerung zu Risiken führen könnten. Drittens könnten geopolitische Risiken zu einer weiteren Fragmentierung des Handels und damit zu einer weiteren Runde von Inflation und makrofinanzieller Instabilität führen.
 
 
 
 Szenario Wahrscheinlichkeiten1)
Baseline
Optimistisch
Pessimistisch
JE22
50%
5%
45%
JE23
60%
5%
35%
1) wiiw kalibriert auch ein negatives Szenario, das die extreme Schwere der kalibrierten Schocks widerspiegelt und für statische und dynamische Stresstestzwecke verwendet wird. Diesem Szenario wird keine Wahrscheinlichkeit zugeordnet, da es als höchst unwahrscheinlich, aber dennoch plausibel gilt.
Die folgende Tabelle enthält quantitative Aspekte des Basisszenarios, des Aufwärtsszenarios (optimistisch) und des Abwärtsszenarios (pessimistisch) für ausgewählte zukunftsgerichtete Informationen/Variablen, die zur Schätzung des ECL für den 31. Dezember 2023 verwendet werden. Die gezeigten Werte stellen den Durchschnittswert dar die makroökonomischen Variablen über die ersten 12 Monate und den verbleibenden 2-Jahres-Prognosezeitraum für den Basisfall sowie Durchschnittswerte des gesamten Projektionshorizonts (3 Jahre) für den optimistischen und den pessimistischen Fall.
Szenario
Historisch
 
Baseline
 
Optimistisch
Pessimistisch
Zeitleiste
2022
 
2023
 
 
2024-2026
 
 
Unterkategorien
ersten 12 Monate1)
Restlichen 2-Jahre1)
3-Jahres Periode1)
3-Jahres Periode1)
Reales BIP (konstante Preise YoY, %)
 
 
 
 
 
 
Kroatien
6,2
2,5
2,9
2,9
5,0
0,2
Slowenien
2,5
1,3
2,7
2,9
4,4
0,0
Bosnien & Herzegowina
3,9
1,7
1,9
2,1
4,3
-4,0
Serbien
2,3
1,5
2,0
2,5
4,7
-5,2
Montenegro
6,4
4,5
2,9
2,9
5,2
-4,7
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
3,3
0,5
1,2
1,6
3,0
0,0
Arbeitslosenrate (ILO Modell, Durchschnitt %)
 
 
 
 
 
 
Kroatien
7,0
6,8
6,7
6,5
4,2
8,9
Slowenien
4,0
3,7
3,7
3,7
1,8
5,6
Bosnien & Herzegowina
15,4
13,8
13,5
13,1
11,8
14,6
Serbien
9,4
9,5
9,0
8,3
7,1
9,9
Montenegro
14,7
13,8
13,1
11,8
10,8
13,6
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
6,8
6,6
6,6
6,6
4,8
8,4
Immobilien (% Veränderung)
 
 
 
 
 
 
Kroatien
14,8
9,0
6,5
5,0
12,5
-0,3
Slowenien
14,7
-1,5
0,6
3,8
6,7
-0,4
Serbien
17,2
2,0
2,5
3,3
8,2
1,5
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
7,1
-1,3
-0,1
2,6
5,8
-1,5
VPI-Inflation (durchschn. % im Jahresvergleich)
 
 
 
 
 
 
Kroatien
10,7
7,5
4,0
2,8
2,6
4,9
Slowenien
9,3
7,2
3,6
2,5
2,2
4,3
Bosnien & Herzegowina
14,0
7,5
3,0
2,5
2,0
12,0
Serbien
11,9
12,5
5,5
3,3
3,3
8,3
Montenegro
13,0
9,1
5,0
2,7
2,8
8,7
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
8,4
5,7
3,2
2,3
1,7
4,4
1) Die Zahlen stellen Durchschnittswerte für die angegebenen Zeiträum dar.
Quelle: WIIW (Oktober 2023)
Die folgende Tabelle enthält quantitative Aspekte des Basisszenarios, des Aufwärtsszenarios (optimistisch) und des Abwärtsszenarios (pessimistisch) für ausgewählte zukunftsgerichtete Informationen/Variablen, die zur Schätzung des ECL für den 31. Dezember 2022 verwendet wurden.
Szenario
Historisch
 
Baseline
 
Optimistisch
Pessimistisch
Zeitleiste
2021
 
2022
 
 
2023-2025
 
 
Unterkategorien
ersten 12 Monate1)
Restlichen 2-Jahre1)
3-Jahres Periode1)
3-Jahres Periode1)
Reales BIP (konstante Preise YoY, %)
 
 
 
 
 
 
Kroatien
10,2
5,0
2,5
3,3
4,8
0,6
Slowenien
8,2
5,7
1,9
3,0
4,3
-0,3
Bosnien & Herzegowina
7,5
2,6
1,5
2,7
3,6
-2,7
Serbien
7,4
3,6
1,9
3,1
4,0
-3,9
Montenegro
13,0
5,1
2,6
3,3
4,4
-3,6
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
5,2
3,1
0,2
1,9
2,8
-0,1
Arbeitslosenrate (ILO Modell, Durchschnitt %)
Kroatien
7,6
7,3
7,4
6,8
3,9
10,6
Slowenien
4,8
4,1
4,0
4,3
1,5
6,9
Bosnien & Herzegowina
17,4
16,4
16,1
15,4
13,6
17,7
Serbien
11,0
9,5
9,0
8,3
6,5
10,6
Montenegro
16,6
15,2
14,9
13,7
12,0
16,1
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
7,7
6,8
7,1
6,6
4,5
8,9
Immobilien (% Veränderung)
Kroatien
7,3
8,5
2,8
2,6
6,1
0,3
Slowenien
11,5
13,9
4,5
4,2
7,3
2,2
Serbien
5,0
11,0
3,6
3,4
7,5
3,1
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
7,7
9,5
3,1
2,9
5,9
1,0
VPI-Inflation (durchschn. % im Jahresvergleich)
Kroatien
2,7
9,5
6,0
2,8
2,6
6,2
Slowenien
2,0
9,4
5,5
2,4
1,7
5,9
Bosnien & Herzegowina
2,0
13,0
6,0
2,5
2,7
13,3
Serbien
4,1
11,0
8,0
3,5
3,6
10,2
Montenegro
2,4
12,5
6,0
2,5
2,4
9,5
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
2,6
8,5
6,0
2,2
2,8
5,1
1) Die Zahlen stellen Durchschnittswerte für die angegebenen Zeiträume dar
Die Basisprognose ist das Ergebnis einer Beurteilung der aktuellen Wirtschaftsentwicklung, der mittelfristigen Aussichten im Real- und Finanzsektor sowie der damit verbundenen Risiken. Die Szenarien werden unterschieden nach:
(i) wirtschaftliche und geopolitische Risiken, die hauptsächlich auf die anhaltenden Kriegsbedingungen in der Ukraine, die weitere Fragmentierung des Handels und das leichte Wiederaufleben des Protektionismus, höhere Zinssätze und eine weit verbreitete Rezession zurückzuführen sind;
(ii) Risiken des Klimawandels, die Annahmen über Dekarbonisierungsmaßnahmen widerspiegeln, die sich auf zentrale Wirtschaftsszenarien auswirken.
Die Kalibrierung wirtschaftlicher Schocks, die zu alternativen Kernszenarien führt, wird implizit aus den letzten verfügbaren Stresstestannahmen der EBA abgeleitet, d.h. jeder Faktor des Konservativismus, der die ursprüngliche Abweichung vom Basispfad in der EBA-Übung beeinflusste, wird indirekt in den internen Rahmen übertragen. Technisch gesehen hängt das zentrale Negativszenario (in der obigen Tabelle nicht aufgeführt, da es für interne Stresstests und nicht in der ECL-Berechnung verwendet wird) von der Abweichung des negativen Szenarios vom Basisszenario der EBA ab, die auf dem Basisszenarios des wiiw aufsetzt. Optimistische und pessimistische Fälle betragen die Hälfte der oben beschriebenen Abweichung. Andererseits wurden klimabezogene und umweltbedingte Risikofaktoren auf der Grundlage einer ökonometrischen Modellierung der CO2-Preispolitik kalibriert. Sie sind speziell nur für negative Szenarien konzipiert, während im Basisszenario und im optimistischen Fall bereits davon ausgegangen wird, dass diese Klimaeffekte widerspiegeln, die sich aus der „Pariser Vereinbarung“ ergeben. In diesem Szenario werden keine zusätzlichen Bemühungen zur Kohlendioxidentfernung unterstellt, die über die bereits festgelegten Grenzen einer Eindämmung der globalen Erwärmung auf unter 2,5°C hinausgehen. Daher werden die Klimaauswirkungen im Basisszenario und im optimistischen Szenario zu diesem Zeitpunkt nicht quantitativ isoliert, während sie für die negativen Szenarien als jährliche Abweichungen zusätzlich zu den Kernwerten des Wirtschaftsszenarios hinzugefügt werden, was die CO2-Bepreisungspolitik widerspiegelt, die ehrgeizigere Grenzwerte anstrebt der Emissionen, d.h. die globale Erwärmung auf unter 1,6°C zu senken. Dies führt zu einer asymmetrisch verteilten Verteilung potenzieller Ergebnisse, abhängig von der Risikobewertung und deren Eintreten.
Die jeweiligen Szenariobeschreibungen lauten wie folgt:
  • Basisszenario: Das Jahr 2023 birgt größere Risiken für das Wirtschaftswachstum und die Zahlungsfähigkeit des Privatsektors, im Gegensatz zum vorherigen Zeitraum, als die europäischen Volkswirtschaften mit Unsicherheiten konfrontiert waren, die hauptsächlich auf Preiserhöhungen und sinkende Einkommen zurückzuführen waren. Obwohl der geldpolitische Kurs der großen Zentralbanken und der Zentralbanken der Region allmählich von restriktiv zu neutral wechselte, treten die Auswirkungen steigender Zinssätze auf die Bilanzen und Haushalte mit einer gewissen Verzögerung ein und sind noch nicht in vollem Umfang sichtbar. Dies stellt die Zahlungsfähigkeit sowohl von Finanzinstituten als auch von Unternehmen, die seit langem von extrem niedrigen Zinssätzen profitieren, auf die Probe. Die tatsächliche Inflation scheint größtenteils beherrschbar zu sein, obwohl die Regulierungsbehörden im Kampf dagegen keinen entscheidenden Sieg errungen haben. Die Einsatzländer von Addiko haben sich bisher als recht widerstandsfähig erwiesen, was vor allem auf die Entfernung zum Konfliktgebiet, den florierenden Tourismussektor und die Euro-Integrationsprozesse zurückzuführen ist. Die kurzfristigen Aussichten könnten jedoch durch rezessive Impulse in großen Volkswirtschaften der Eurozone gefährdet werden, die für den Außenhandel als Haupttreiber des regionalen Wachstums von erheblicher Bedeutung sind. Am besorgniserregendsten ist, dass das Wachstum zur Jahresmitte in Deutschland und Italien eher enttäuschend ausfiel, was darauf hindeutet, dass es in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 höchstwahrscheinlich nicht zu einer Erholung kommen wird, und dieses Muster war in einer Reihe europäischer Volkswirtschaften zu erwarten. Mittelfristig kann weiterhin von einer Stabilisierung ausgegangen werden. Generell ist für diese Ländergruppe über einen Zeitraum von drei Jahren mit einem Wachstum von 2,6% zu rechnen, wobei Slowenien und Kroatien, die den größten Portfolioanteil haben, neben Montenegro an der Spitze liegen. Aufgrund der Abschwächung der Inflation und der von den Regierungen umgesetzten Maßnahmen zur Lohnstützung kam es im zweiten Quartal 2023 zu einer Trendwende bei den Reallöhnen. Da die Arbeitslosigkeit zudem stetig sinkt, dürfte dies alles kurzfristig den Konsum ankurbeln und die Wirtschaft unterstützen Aktivität bis zu einem gewissen Grad. Allerdings kann es auch die Inflationsdynamik verkomplizieren und die Inflation verfestigen, insbesondere wenn Arbeitskräftemangel dazu beiträgt. Im Hinblick auf die Klimarisiken hat die Europäische Kommission im Rahmen des REPowerEU-Plans und des New Green Deal ehrgeizige Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im nächsten Jahrzehnt vorgeschlagen. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien 45% der Endenergie betragen (plus 5 Prozentpunkte gegenüber dem bisherigen Ziel). Darüber hinaus hat sich die EU das verbindliche Ziel gesetzt, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55% (im Vergleich zum Niveau von 1990) zu reduzieren. Diese Pläne werden Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft haben. Die aggregierte Produktion wird durch diese Pläne jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt, sondern wird vielmehr zu einer Verschiebung in der Zusammensetzung des BIP führen, wodurch das Verhältnis von Investitionen zu Konsum steigen könnte. Auf lange Sicht ist immer noch weitgehend mit schwerwiegenden Klimaschocks zu rechnen. Das größte physische Risiko für die Region ist der überproportionale Temperaturanstieg in der Sommersaison, das vermehrte Auftreten von Dürren und der Verlust von Niederschlägen. Dennoch sind die Länder, auf die sich Addiko konzentriert, bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik noch weit von der globalen Grenze entfernt. Wenn man bedenkt, dass sich die meisten physischen Risiken auf die zweite Hälfte des Jahrhunderts konzentrieren, ist davon auszugehen, dass sowohl die Übergangs- als auch die physischen Risiken im Prognosezeitraum gering bleiben werden.
  • Optimistisch: Das positive Szenario geht davon aus, dass der Krieg zwischen Russland und der Ukraine bis zum Jahresende 2024 endet, gefolgt von langwierigen politischen Verhandlungen mit schrittweiser Lockerung der Lieferbeschränkungen für lebenswichtige Güter. Die Möglichkeit, Handelsrouten wieder zu öffnen, entlastet die Lebensmittel- und Metallmärkte und erhöht den Preisdruck auf den jeweiligen Märkten. Darüber hinaus lassen die Spannungen zwischen den USA und China nach, was zu einer Entspannung auf den globalen Märkten der verarbeitenden Industrie führt, während die globalen Rohstoffpreise nicht steigen. Die Straffung der Geldpolitik trägt Früchte, da die Inflation schneller zurückgeht als erwartet. Neue Kreditrisiken treten nicht auf, die Schwellenländer verzeichnen erhöhte Kapitalflüsse und aufgewertete Wechselkurse gegenüber dem EUR. Dies würde das Konsumniveau erhöhen und Möglichkeiten für höhere Investitionsraten eröffnen, die es den europäischen Volkswirtschaften ermöglichen würden, erheblich schneller zu wachsen, insbesondere für die Addiko-Stichprobe von Ländern. Die regionalen Szenariozuwächse für diese Stichprobe könnten 2 Prozentpunkte im Verhältnis zum Basiswachstum im Zeitraum 2024–26 übersteigen, wobei die Nicht-EU-Unterstichprobe der Länder schneller wächst als der Rest. Für den Zeitraum 2027–28 werden makroökonomische Indikatoren so simuliert, dass sie sich dem Basisszenario annähern, basierend auf der Annahme, dass die Wirtschaft langfristig auf ihrem Potenzialniveau arbeiten wird, das in diesem Szenario jedoch durch eine Wachstumsabschwächung erreicht wird. Diese Bedingungen können eine Stärkung der Ambitionen hinsichtlich der Treibhausgasemissionen und der von den größten CO2-Emittenten befürworteten Maßnahmen fördern, aber man kann im Einklang mit dem neuesten Climate Action Tracker dennoch davon ausgehen, dass die politischen Ambitionen innerhalb der bestehenden bedingungslosen national festgelegten Beiträge (NDC) bleiben. Verpflichtungen, d. h. die Pläne einzelner Länder zur Reduzierung ihrer Emissionen folgen dem Pariser Abkommen. Daher ist nicht mit steigenden CO2-Preisen über den Prognosehorizont zu rechnen und darüber hinaus werden die regionalen Unterschiede in der Klimapolitik recht gering bleiben.
  • Pessimistisch: Das Negativszenario geht davon aus, dass der aktive Krieg zwischen Russland und der Ukraine anhält und kaum Möglichkeiten für politische Verhandlungen bis zum Ende des nächsten Jahres in Sicht sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Handelskosten für lebenswichtige Güter aufgrund der durch die Sanktionspolitik verursachten Handelsfragmentierung steigen werden, während die Energiewende in der EU zu einer höheren Neubewertung der Energierohstoffe führt, was zu einem Anstieg von 25% über dem aktuellen Niveau führt. Die Preisstabilisierung würde sich dann natürlich verzögern, während die Arbeitsmärkte unter den strengeren Kreditvergabebeschränkungen leiden, die das Tempo des Zinsanstiegs verringern. Diesen negativen Ergebnissen würde ein leichtes Wiederaufleben des Protektionismus folgen, was neben potenziell kälteren Winterbedingungen in Europa zu sekundärem Preisauftrieb und volatileren Kapitalströmen beiträgt. Die Wirtschaftskrise in der Eurozone wäre unausweichlich und könnte bis 2025 andauern und asymmetrisch auf die regionalen Märkte übergreifen, wenn nicht gleichzeitig Klimafaktoren zum Tragen kämen. Dies gilt nicht unbedingt für segmentierte Märkte. Darüber hinaus wäre eine Immobilienkrise in diesem Fall in der gesamten Region wahrscheinlicher, unabhängig von den Risiken des Klimawandels. In diesem Szenario würden sich Kroatien und Slowenien jedoch schneller erholen als der Rest der Addiko-Stichprobe, und bereits im Jahr 2026 würde das BIP-Wachstum positiv werden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Kapazität im Rest der Stichprobe für den gesamten Simulationshorizont fehlt. Die in diesem Zusammenhang erwähnten Klimaschocks stehen im Zusammenhang mit der globalen und regionalen Klimapolitik, die eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,6°C anstrebt und sofort, wenn auch schrittweise, umgesetzt wird, wobei die CO2-Preise in den europäischen Ländern um 5,5%und im Rest der Welt um 5,5% angehoben werden mehr als 12%. Natürlich muss man zugeben, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass es den führenden Politikern der Welt nicht gelingt, sich bei der Umsetzung der Klimaschutzprogramme über die national festgelegten Beiträge hinaus abzustimmen, was zu zusätzlichen Risiken und Unruhen in beide Richtungen führen kann.
Die Rückstellungen im Konzernabschluss JE23 beinhalten auch Post-Model Adjustments (PMA) in Höhe von EUR 6,5 Mio., was EUR 14,2 Mio. niedriger ist als der PMA-Betrag im Konzernabschluss vom 31. Dezember 2022. Der Rückgang des PMA basiert auf der Annahme, dass die Volatilitäten im makroökonomischen Umfeld immer noch vorhanden sind und daher der PMA benötigt wird. Da die Volatilitäten jedoch im Vergleich zum Vorjahr von geringerer Intensität sind, ist der PMA daher niedriger. Die gleiche Annahme spiegelt sich in der verringerten Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines pessimistischen Szenarios wider.
Die Bestimmung des PMA-Betrags basiert auf der Differenz zwischen dem ECL, der anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit über den gesamten Zyklus berechnet wird, und dem ECL, der anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt berechnet wird.
Die folgende Tabelle zeigt die gewichtete Wertberichtigung sowie die Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse, bei der die ECLs der Stage 1 und 2 für jedes Szenario mit 100% Gewichtung bewertet werden. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf dem Basis-ECL ohne das angewendete Management-Adjustment, der jedoch in der Gesamtsumme des ECL-Bestands nach Wahrscheinlichkeits-Gewichtung inkludiert ist. Die angenommene Verteilung der Szenario-Wahrscheinlichkeiten (Basiswert 60%, optimistisch 5% und pessimistisch 35%) ermöglicht es der Gruppe, ein breites Spektrum an Zukunftserwartungen abzudecken.
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
ECL inkl. Post Model Adjustment
ECL exkl. Post Model Adjustment
Optimistisches Szenario
Basis
Szenario
Pessimistisches Szenario
Retail
31,6
30,8
29,6
30,4
31,6
Non-Retail
25,2
19,5
17,7
19,0
20,8
Corporate Center
0,8
0,8
0,6
0,7
0,9
Summe
57,6
51,1
47,9
50,1
53,4
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
ECL inkl. Post Model Adjustment
ECL exkl. Post Model Adjustment
Optimistisches Szenario
Basis
Szenario
Pessimistisches Szenario
Retail
38,8
27,5
21,4
24,3
31,7
Non-Retail
30,5
21,2
14,3
17,3
26,3
Corporate Center
0,2
0,1
0,1
0,1
0,1
Summe
69,5
48,8
35,7
41,6
58,2
61.2. Entwicklung der Wertberichtigungen
Die Entwicklung der Risikovorsorgen im Geschäftsjahr 2023 ist überwiegend auf den Vorsorgebedarf im Consumer Portfolio (EUR 5,9 Mio. Risikovorsorgeeffekt) sowie auf Bevorsorgungen einzelner größerer Kunden im SME Portfolio
(EUR 13,5 Mio. Risikovorsorgeeffekt) (v.a. in der Addiko Bank Slowenien, der Addiko Bank Sarajevo und der Addiko Bank Serbien) zurückzuführen und wird überwiegend durch Zuführungen im NPE-Portfolio getrieben. Die Besicherung für nicht notleidende Kredite (Stage 1 und Stage 2) durch Risikovorsorgen hat sich während des Jahres 2023 aufgrund der Berücksichtigung der aktualisierten optimistischen makroökonomischen Vorhersage – sowie durch eine Auflösung des Post Model Adjustments auf Gruppenebene – von 1,6% auf 1,3% reduziert. Trotz des momentan angespannten makroökonomischen Umfeldes und des Inflationsdruckes kam es während des Geschäftsjahres 2023 zu keiner wesentlichen Verschlechterung der Qualität der Aktiva (keine wesentliche Erhöhung der NPE und der damit verbundenen Risikovorsorge), wobei die laufende Entwicklung des Portfolios hinsichtlich Migrationen in das NPE Portfolio einer kontinuierlichen Überwachung unterzogen wird.
61.3. Änderung in der Berechnung der Portfoliowertberichtigungen
Aufgrund des Rahmenwerkes zur fortlaufenden Modellverbesserung der Addiko-Gruppe werden regelmäßig Aktualisierungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die neuesten verfügbaren Informationen berücksichtigt werden. Im Jahr 2023 wurde eine beträchtliche Anzahl von Modellen zu Schätzung der Kreditrisikoparameter regelmäßig überprüft.
61.4. Entwicklung der NPE Deckungsquote
Die NPE Deckungsquote 1 erhöhte sich (80,9%) im Vergleich zum Jahresende 2022 (75,4%). Erhöhungen sind in allen Tochtereinheiten, außer in der Addiko Bank Sarajevo zu verzeichnen und sind überwiegend auf Steigerungen im Consumer und Mortgage Portfolio sowie im SME Portfolio aufgrund von Bevorsorgungen für einzelne Großkredite während des Geschäftsjahres 2023 zurückzuführen.

Die folgenden Darstellungen zeigen die NPE Quote und NPE Deckungsquote zum 31. Dezember 2023 sowie zum Jahresende 2022:
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Exposure
NPE
Vorsorgen
Sicherheiten (NPE)
NPE Quote
NPE Quote (On-balance loans)
Deckungs
quote 1
Deckungs
quote 3
Consumer
1.924,9
57,7
46,6
0,4
3,0%
3,3%
80,8%
81,4%
SME
1.958,1
45,7
37,4
13,1
2,3%
3,1%
81,8%
110,4%
Nicht-Fokus
634,9
34,5
27,6
26,0
5,4%
6,5%
79,9%
155,0%
davon Large Corporate
199,7
14,1
11,0
9,6
7,1%
13,8%
78,1%
146,0%
davon Mortgage
382,3
18,3
15,0
15,0
4,8%
4,8%
82,0%
163,8%
davon Public Finance
53,0
2,1
1,6
1,4
4,0%
4,9%
73,2%
139,7%
Corporate Center
2.411,4
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
1,6%
1,6%
Summe
6.929,3
138,0
111,6
39,4
2,0%
2,8%
80,9%
109,4%
davon Credit Risk Bearing
4.619,6
138,0
111,6
39,4
3,0%
3,6%
80,9%
109,4%
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Exposure
NPE
Vorsorgen
Sicher-heiten (NPE)
NPE Quote
NPE Quote (On-balance loans)
NPE Deckungs-quote 1
NPE Deckungs-quote 3
Consumer
1.747,9
64,9
51,1
1,5
3,7%
4,0%
78,7%
81,1%
SME
1.858,5
58,4
40,1
30,1
3,1%
4,1%
68,6%
120,1%
Nicht-Fokus
755,5
39,8
31,8
33,4
5,3%
6,3%
79,9%
163,9%
davon Large Corporate
233,8
10,6
9,6
9,6
4,5%
8,9%
91,0%
181,6%
davon Mortgage
461,1
26,6
20,6
21,2
5,8%
5,8%
77,4%
157,3%
davon Public Finance
60,7
2,7
1,7
2,7
4,5%
5,5%
61,8%
160,8%
Corporate Center
2.439,4
0,0
0,0
0,0
0,0%
0,0%
5,0%
5,0%
Summe
6.801,3
163,2
123,0
65,1
2,4%
3,3%
75,4%
115,3%
davon Credit Risk Bearing
4.446,9
163,2
123,0
65,1
3,7%
4,4%
75,4%
115,3%
(62) Bewertung der Immobiliensicherheiten und sonstigen Sicherheiten
Der Immobilienmarkt in den Ländern, in denen Addiko tätig ist, wird vierteljährlich genau überwacht. Den neuesten verfügbaren statistischen Daten zufolge weisen alle Märkte im Allgemeinen immer noch ein rückläufiges Wachstum der Marktwerte auf, während die Marktwerte in einigen Immobiliensegmenten (z.B. neue Wohnimmobilien in Großstädten) ins Stocken geraten oder leicht zurückgegangen sind. Andererseits hat der hohe Leitzins der EZB die Finanzierungskosten sowohl für Entwickler als auch für Käufer erhöht. Daher wird im kommenden Jahr mit einer weiteren Abschwächung der Marktaktivitäten gerechnet. Daten aus den Märkten zeigen einen Rückgang des Gesamtverkaufsvolumens, der sich im Jahr 2024 auf die Marktwerte auswirken könnte.
Addiko verwendet konservative Sicherheitsabschläge bei der Berechnung der internen Sicherheitenwerte, um potenzielle Verluste abzufedern. Darüber hinaus werden alle zulässigen Sicherheitenwerte mit ihrem ursprünglichen Wert erfasst, der bei der Kreditvergabe festgestellt wurde (d. h. nicht nach oben indexiert). Sie werden regelmäßig überwacht und eine Neubewertung der Marktwerte der Sicherheiten wurde bei der Erstellung des Jahresabschlusses nicht als notwendig erachtet.
Gemäß der Addiko Group Collateral Management Policy und der Addiko Group Real Estate Valuation Policy werden die Werte von Wohnimmobilien (RRE) mindestens alle drei Jahre überwacht. Alle Gewerbeimmobilien (CRE) und alle Immobilien, die als Sicherheit für NPE- oder FB-Engagements dienen (sowohl CRE als auch RRE), werden jährlich überwacht. Die Überwachung aller Gewerbeimmobilien erfolgt auf Einzelebene, sofern der Verkehrswert über EUR 1,0 Mio. liegt. Der Marktwert der Immobilien mit einem Wert unter EUR 1 Million wird anhand eines statistischen Modells überwacht. Die Schwellenwerte für die Einzelüberwachung von Wohnimmobilien sind konservativer und beziehen sich auf alle Wohnimmobilien mit einem Verkehrswert von über EUR 400.000, die manuell überwacht werden. Die Verkehrswerte von Wohnimmobilien mit einem MV unter EUR 400.000 werden statistisch erfasst. Eventuell durch statistisches Monitoring (CRE und RRE) identifizierte Ausreißer werden zusätzlich manuell überwacht.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklungen der intern akzeptierten Sicherheiten (Internal Collateral Values, ICV):
 
 
in EUR Mio.
Sicherheitenverteilung
31.12.2023
31.12.2022
Exposure
6.929,3
6.801,3
Interner Sicherheitenwert (ICV)
806,6
978,2
davon betrieblich genutzte Sicherheiten (CRE)
268,2
346,9
davon privat genutzte Sicherheiten (RRE)
335,1
375,8
davon finanzielle Sicherheiten
30,9
30,8
davon Garantien
129,8
176,1
davon Rest
42,7
48,5
Sicherheitenquote
11,6%
14,4%
Der überwiegende Teil der genannten Sicherheiten bezieht sich auf Kreditforderungen (unwesentliche Sicherheiten betreffen andere Forderungsarten). Mit der Reduktion des Gesamtexposures nahm auch der interne Wert der Sicherheiten ab. In erster Linie reduzierten sich die privat genutzten Sicherheiten, welche für die Deckung von Privatkrediten begeben wurden, aufgrund des Rückgangs des Hypothekardarlehenportfolios im Privatkundenbereich. Die Sicherheitendeckung (JE23: 11,6%) reduziert sich im Vergleich zu Jahresende 2022 (14,4%).
(63) Marktrisiko
63.1. Definition
Marktrisiken umfassen potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung von Marktpreisen. Die Addiko Gruppe gliedert Marktpreisrisiken nach den Risikofaktoren in Zinsänderungs-, Credit-Spread-, Währungs- und Aktienkursrisiken. In der Addiko Gruppe wird besonderer Wert auf die Identifizierung, Bewertung, Analyse und Steuerung des Marktrisikos gelegt. Marktpreisrisiken können aus Wertpapieren (und wertpapierähnlichen Produkten), Geld- und Devisenprodukten, Derivaten, Währungssicherungen, eigenkapitalähnlichen Mitteln oder aus dem Aktiva-Passiva-Management resultieren. Neben Marktrisiken können auch Marktliquiditätsrisiken entstehen, wenn die Bank aufgrund geringer Marktnachfrage Handelspositionen bei Liquiditätsengpässen (oder risikobezogenen Glattstellungsbedürfnissen) nicht kurzfristig veräußern kann. Bei bestehenden Positionen werden diese im Rahmen der Risikolimitierungen für Marktrisiken berücksichtigt.
63.2. Risikomessung
Die Addiko Gruppe ermittelt Marktrisiken im Rahmen der täglichen Überwachung mit Value-at-Risk-Verfahren (VaR) auf Basis einer eintägigen Haltedauer mit einem Konfidenzniveau von 99,0%. Die Value at Risk Methode errechnet den potentiellen Verlust über die angegebene Haltedauer für ein bestimmtes Konfidenzintervall. Die Value at Risk Methode ist ein statistisch definierter, wahrscheinlichkeitsbasierter Ansatz, der Marktvolatilitäten sowie Risikodiversifikationen berücksichtigt, indem Gegenpositionen und Korrelationen zwischen Produkten und Märkten herangezogen werden. Risiken können über alle Märkte und Produkte hinweg konsistent gemessen und zu Risikomaßnahmen aggregiert werden, um eine einzige aussagekräftige Risikozahl zu erhalten. Die von der Bank verwendete eintägige 99,0% Value at Risk Zahl spiegelt die 99,0% Wahrscheinlichkeit wider, dass der tägliche Verlust den gemeldeten VaR nicht überschreiten sollte. Die VaR-Methode zur Berechnung der täglichen Risikozahl basiert auf einer Monte Carlo Simulation mit 10.000 Berechnungsläufen, oder einer Simulation unter dem Varianz-Kovarianz Ansatz. Während die letzt genannte Methode zur Berechnung des Zinsrisikos von nicht Handelsbuch zugehörigen Positionen verwendet wird, wird der Monte-Carlo-Ansatz dann verwendet, um potenzielle Verluste anderer Marktrisikoarten abzuschätzen.
Die Bank verwendet den VaR zur Erfassung von potenziellen Verlusten, welche sich aus Änderungen der risikofreien Zinssätze, der Kreditmargen der Wertpapieremittenten, der Wechselkurse und der Aktienkurse ergeben. Die verwendeten VaR Modelle beruhen auf exponentiell gewichteten Volatilitäten und Korrelationen in den Marktrisikofaktoren, welche für eine Zeitreihe von 250 Tagen gesammelt wurden.
63.3. Überblick Marktrisiko
63.3.1. ZINSÄNDERUNGSRISIKO
Der Value at Risk des ökonomischen Zinsänderungsrisikos (inklusive Zinsrisiko des Handelsbuches) der Addiko Gruppe beträgt per 31. Dezember 2023 EUR 1,1 Mio. (Jahresende 2022 EUR 2,3 Mio.).
Die Zinsbindungsbilanz der Addiko Gruppe enthält alle zinsrelevanten Posten (bilanzierte Vermögenswerte und außerbilanzielle, nicht zu Handelszwecken gehaltene Positionen), die entweder vertraglich fixiert, variabel oder abhängig von Entwicklungsannahmen sind. Die stochastischen Cashflows werden nach einheitlichen Konzernstandards und bei landesspezifischen Geschäften mit lokalen Modellierungen dargestellt. Als Berechnungsbasis für den wirtschaftlichen Wert und Ertragsgrößen sowie sonstige Messgrößen des Zinsänderungsrisikos im Anlagenbuchen werden basierend auf Zinsschock- und -stressszenarien alle zinstragenden Bilanzpositionen herangezogen. Alle nicht zinstragenden Positionen werden in der Berechnung des Zinsänderungsrisikos nicht berücksichtigt, sondern im Zusammenhang mit anderen Risikofaktoren wie etwa dem Beteiligungsrisiko behandelt.
Die Methodik der regulatorischen Zinsrisikoberechnung orientiert sich an den EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02) und den Leitlinien zum IRRBB und Credit-Spread-Risiko aus Nichthandelsbuchaktivitäten (CSRBB).
Aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zufolge dürfen die Auswirkungen einer plötzlichen Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 200 Basispunkte auf das wirtschaftliche Eigenkapital (EVE) nicht mehr als 20,0% der Eigenmittel betragen (4,1% per 31. Dezember 2023 gegenüber 1,1% per 31. Dezember 2022). Darüber hinaus darf die Auswirkung auf das EVE in einem der in Anhang III der EBA/GL/2018/02 dargelegten sechs Szenarien und dem finalen Entwurf der RTS (Regulatory Technical Standards) zu den aufsichtsrechtlichen IRRBB-Ausreißertests (SOT – Supervisory Outlier Tests) nicht mehr als 15% des Kernkapitals betragen (4,8% per 31. Dezember 2023 gegenüber 3,4% per 31. Dezember 2022).
Die Barwertveränderung des Bankbuches bei einem parallelen Anstieg der Zinskurven um einen Basispunkt in allen Laufzeitbändern und Währungen für den Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt EUR -0,2 Mio. (gesamter aggregierter Effekt dieser Zinssimulation), was in etwa gleich ist wie der aggregierte Effekt von EUR -0,3 Mio. im Jahr 2022.
Sensitivität des ausgewiesenen Eigenkapitals gegenüber Zinsbewegungen:
in EUR Mio.
Jahr 2023
Parallel up 200bp
Parallel down 200bp
Parallel shock up BSBS
Parallel shock down BSBS
Per 31 Dezember
-29,0
14,6
-34,4
17,8
Jahresdurchschnitt
-20,5
10,6
-25,7
13,4
Jahresmaximum
-10,3
19,8
-15,1
23,3
Jahresminimum
-34,3
2,7
-40,9
5,4
in EUR Mio.
Jahr 2022
Parallel up 200bp
Parallel down 200bp
Parallel shock up BSBS
Parallel shock down BSBS
Per 31 Dezember
-5,3
2,5
-10,0
5,3
Jahresdurchschnitt
-20,8
5,4
-28,1
8,1
Jahresmaximum
-5,3
20,0
-10,0
23,9
Jahresminimum
-47,5
0,3
-57,2
2,8
Sensitivität des prognostizierten Zinsüberschusses:
in EUR Mio.
Jahr 2023
Parallel up 200bp
Parallel down 200bp
Parallel shock up BSBS
Parallel shock down BSBS
Per 31 Dezember
1,5
-1,1
1,4
-1,0
Jahresdurchschnitt
2,1
-1,7
2,1
-1,6
Jahresmaximum
5,3
3,8
5,4
3,6
Jahresminimum
-3,5
-4,7
-3,2
-4,9
in EUR Mio.
Jahr 2022
Parallel up 200bp
Parallel down 200bp
Parallel shock up BSBS
Parallel shock down BSBS
Per 31 Dezember
6,8
-6,2
7,7
-6,2
Jahresdurchschnitt
3,5
-6,6
4,1
-7,3
Jahresmaximum
7,6
-3,6
8,8
-4,0
Jahresminimum
-1,0
-10,4
-0,1
-12,3
Unterschiede in den Sensitivitätsschätzungen ergeben sich aus der Implementierung des Entwurfs der RTS (Regulatory Technical Standards), in welchem aufsichtsrechtliche Schockszenarien, gemeinsame Modellierungs- und Parameterannahmen sowie ein erheblicher Rückgang für die Berechnung des wirtschaftlichen Wertes des Eigenkapitals und des Nettozinsertrages gemäß Artikel 98(5a) der EU Richtlinie (2013/36/EU – EBA/RTS/2022/10) festgelegt werden.
63.3.2. FREMDWÄHRUNGSRISIKO
Die Daten zur Ermittlung des Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko auf Konzernebene der Addiko Gruppe beruhen auf den Zahlen der aufsichtsrechtlichen Meldung sowie Beteiligungen und beinhalten die operative Geschäftstätigkeit. Das Fremdwährungsrisiko deckt somit das gesamte FX-Risiko der Addiko Gruppe ab. Hauptrisikotreiber im Fremdwährungsrisiko sind die Währungen RSD und USD. Das gesamte Volumen der offenen Devisenpositionen beträgt per 31. Dezember 2023 EUR 351,8 Mio., was niedriger ist als das Volumen vom 31. Dezember 2022 mit EUR 576,1 Mio. Der Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko beträgt per 31. Dezember 2023 mit einem Konfidenzintervall von 99,0% EUR 0,2 Mio. pro Tag (Value at Risk per 31. Dezember 2022: EUR 0,4 Mio.). Das Limit von EUR 0,3 Mio. wurde zum Stichtag 31. Dezember 2023 eingehalten.
Neben dem Fremdwährungsrisiko aus der operativen Geschäftstätigkeit ergibt sich der Großteil des Fremdwährungsrisikos in der Addiko Gruppe implizit aus den Beteiligungen an der Addiko Bank a.d. Beograd, wo das Eigenkapital in lokaler Währung verbucht und des Weiteren in derselben Währung in das lokale Aktivgeschäft investiert wird. Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf Fremdwährung überwacht die Addiko Gruppe auch jede Konzentration relevanter einzelner Fremdwährungspositionen innerhalb einer Währung. Dazu erfolgt ein monatlicher Bericht im Group Asset Liability Committee.
63.3.3. AKTIENRISIKO
Die im Konzern gehaltenen Aktientitel unterliegen Marktpreisrisiken, die sich aus der Unsicherheit künftiger Wertentwicklungen dieser Aktien ergeben. Auf Basis der in der Addiko Gruppe implementierten Standard-VaR-Methoden, beträgt das Aktienrisiko zum 31. Dezember 2023 EUR 0,1 Mio. - gegenüber EUR 0,1 Mio. zum Stichtag 31. Dezember 2022. Die Höhe des Aktienrisikos wird als gering angesehen, was auch der Strategie der Addiko Gruppe entspricht, keine weiteren Aktienpositionen aufzubauen. Wenn der Vergleich zu den anderen einzelnen Risikoarten gemacht wird, ist ersichtlich, dass sich aus dem Aktienrisiko kein größeres Konzentrationsrisiko ergibt.
63.3.4. CREDIT SPREAD-RISIKO
Das Credit-Spread-Risiko innerhalb der Addiko Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2023 mit einem 1-Tages-Value-at-Risk und 99,0% Konfidenzniveau EUR 0,7 Mio. gegenüber einem Value at Risk von EUR 1,3 Mio. per 31. Dezember 2022. Den größten Einflussfaktor beim Credit-Spread-Risiko stellen die gehaltenen Liquiditätsreserven in Form von Wertpapieren in den Einheiten in Bosnien und Serbien dar. Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf das Credit-Spread-Risiko überwacht die Addiko Gruppe auch Konzentrationsrisiken innerhalb des Anleihenportfolios. In den entsprechenden Risikoberichten werden Konzentrationen des Anleihenportfolios auf Einzelbankebene in der gesamten Addiko Gruppe überwacht. Dasselbe gilt für Anleihenkonzentrationen in den Kategorien Staats-, Finanz- und Unternehmensanleihen.
Die folgende Tabelle zeigt die geschätzten Werte der Marktrisiken, die Addiko für das interne Risikomanagement verwendet:
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Zinsrisiko (Bank- und Handelsbuch)
23,4
42,9
Credit Spread Risiko
15,2
24,7
Wechselkursrisiko
3,5
7,4
Equity Risk – Investments
1,9
2,6
Equity Risk – Client Default
0,1
0,1
Das gesamte Marktrisiko war Ende des Jahres 2023 niedriger als am Ende des vorangegangenen Jahres 2022, was hauptsächlich auf die geringere Volatilität des Zinsrisikos sowie des Credit Spread Riskos zurückzuführen ist. Im Bereich der IRRBB Governance wurden weitere Verbesserungen vorgenommen, welche hauptsächlich auf die Implementierung statistisch basierter Modelle (sowohl Prepayments als auch Non-Maturing-Deposits) sowie die Anforderungen aus dem IRRBB-RTS zurückzuführen sind, was zu einer Verringerung der internen Kapitalanforderungen für das IRRBB führte.
Die konservative Geschäfts- und Anlagestrategie der Addiko Bank folgt dem hold to collect-Geschäftsmodell.
(64) Liquiditätsrisiko
64.1. Definition
Unter Liquiditätsrisiko versteht die Addiko Gruppe das Risiko, fällige Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihren finanziellen Verbindlichkeiten, die durch Lieferung von Bargeld oder einem anderen finanziellen Vermögenswert beglichen werden, nicht vollständig oder zeitgerecht erfüllen zu können. Zu den Liquiditätsrisiken gehört auch das Risiko, im Falle einer Liquiditätskrise eine Refinanzierung nur zu erhöhten Marktsätzen zu beschaffen oder Vermögenswerte nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen veräußern zu können. Liquiditätsrisko entsteht durch die Unstimmigkeiten im Zeitpunkt und in der Höhe der Cashflows, welche aus den Geschäftstätigkeiten und Investitionen der Gruppe entstehen.

64.2. Management von Liquiditätsrisiko
Liquiditätssteuerung und -management obliegen der Verantwortung dem Bereich Group Treasury & ALM. Hier erfolgen die Steuerung der situativen und strukturellen Liquidität sowie die Koordination des Finanzierungspotenzials auf Gruppenebene. Die lokalen Treasury-Einheiten sind verantwortlich für die operative Liquiditätssteuerung und den Liquiditätsausgleich. Das Liquiditätsrisikocontrolling obliegt auf Konzernebene der Abteilung Group Market & Liquidity Risk Management, auf lokaler Ebene den jeweiligen Risikocontrolling-Abteilungen. Hier erfolgen die Risikomessung und -limitierung sowie eine zeitgerechte und einheitliche Berichterstattung.
Der Ansatz der Addiko Gruppe beim Liquiditätsrisikomanagement besteht darin, soweit wie möglich sicherzustellen, dass man jederzeit über ausreichend Liquidität verfügt, um die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen – sowohl unter normalen, als auch unter Stressbedingungen, ohne unzumutbare Verluste zu erleiden oder die Reputation der Addiko Gruppe zu schädigen. Die Addiko Gruppe verfügt über einen Liquiditätsnotfallplan, welcher Instrumente und Maßnahmen festlegt, die zur Abwendung drohender bzw. zur Bewältigung akuter Krisen erforderlich sind. Ein Bündel verschiedener Liquiditätsreserven, darunter auch EZB-fähige Wertpapiere, stellt die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Addiko Gruppe auch in Krisensituationen sicher.
Regelmäßige Liquiditätsstresstests werden mit verschiedenen Szenarien durchgeführt, welche unter Berücksichtigung marktbezogener Ereignisse (z.B. anhaltende Marktilliquidität, verringerte Fungibilität von Währungen, Natur- oder andere Katastrophen) und gruppenspezifischer Ereignissen (z.B. Verschlechterung der Reputation) entwickelt werden.
64.3. Liquiditätsrisiko
Die Liquiditätsposition der Addiko Gruppe blieb stark. Mit einem Loan-to-Deposit Verhältnis (LDR) von 69,3% (JE22: 66,4%).
Die Addiko Gruppe steuert ihre Liquiditätsposition hauptsächlich über die Liquidity Coverage Ratio (LCR), welche die Regulierungsbehörde als das Verhältnis des Liquiditätspuffers eines Kreditinstituts zu seinen Nettoliquiditätsabflüssen über einen Stresszeitraum von 30 Kalendertagen definiert. Im Jahr 2023 bewegte sich die Liquidity Coverage Ratio (LCR) zwischen ihrem niedrigsten Stand von 301,0% im November 2023 und ihrem Höchststand von 361,0% im März 2023 (während des Jahres 2022 bewegte sich die LCR zwischen 244,6% im Mai und 307,4% im Dezember) und lag somit deutlich über der regulatorischen Mindestanforderung von 100%.
Die folgende Tabelle stellt die von der Addiko Gruppe in den Jahren 2023 und 2022 erreichten und aus Tageswerten berechneten Liquiditätsdeckungsquoten dar:
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2022
Ende des Jahres
313,4%
307,4%
Jahresdurchschnitt
324,7%
263,7%
Jahresmaximum
361,0%
307,4%
Jahresminimum
301,0%
244,6%
Zusätzlich zur LCR, steuert die Addiko Gruppe die langfristige Liquidität über die regulatorische Net Stable Funding Ratio (NSFR). Hierbei handelt es sich um einen Liquiditätsstandard, der Banken dazu verpflichtet, über ausreichend stabile Mittel zu verfügen, um die Laufzeit ihrer langfristigen Vermögesnwerte abzudecken.
Im Jahr 2023 bewegte sich die NSFR zwischen ihrem niedrigsten Stand von 167,1% im October 2023 und ihrem Höchststand von 171,7% im September 2023 (im Jahr 2022 bewegte sich die NSFR zwischen 159,4% im Juni und 170,6% im Dezember).

Die folgende Tabelle stellt die von der Bank in den Jahren 2023 und 2022 ermittelten und aus vierteljährlichen Werten berechneten Werte der NSFR dar:
 
 
 
 
31.12.2023
31.12.2022
Ende des Jahres
170,2%
170,6%
Jahresdurchschnitt
169,4%
162,9%
Jahresmaximum
171,7%
170,6%
Jahresminimum
167,1%
159,4%
64.4. Laufzeitanalyse
64.4.1. Vertragliche Fälligkeiten
Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Fälligkeiten der undiskontierten Cashflows und der finanziellen und außerbilanziellen Verbindlichkeiten der Addiko Gruppe:
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
täglich fällig
bis 3 Monate
über 3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr bis 5 Jahre
> 5 Jahre
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
Barreserve
1,022.2
225.0
4.0
3.2
0.1
1,251.2
3.3
1,254.5
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
0.9
8.5
16.6
1.9
2.2
26.0
4.1
30.1
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0.3
1.8
0.0
0.0
0.0
2.1
0.0
2.1
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
54.1
29.9
96.1
511.6
87.5
180.1
599.1
779.2
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
151.9
404.7
815.8
2,328.0
980.9
1,372.5
3,308.9
4,681.4
Materielle Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
57.6
57.6
Immaterielle Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
23.3
23.3
Ertragssteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
36.8
0.0
36.8
Laufende Ertragsteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
1.7
0.0
1.7
Latente Ertragsteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
35.1
0.0
35.1
Sonstige Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
13.9
0.1
14.0
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
1.3
0.0
1.3
Gesamt
1,229.5
669.9
932.5
2,844.8
1,070.6
2,883.9
3,996.4
6,880.3
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
1.3
2.6
0.0
0.3
0.0
3.9
0.3
4.2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
3,059.0
995.6
841.1
317.4
35.1
4,895.7
352.5
5,248.3
Rückstellungen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
94.0
5.2
99.2
Steuerschulden
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
4.1
0.0
4.1
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
4.1
0.0
4.1
Sonstige Verbindlichkeiten
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
39.1
5.1
44.2
Derivative
1.3
1.7
0.9
0.3
0.0
3.9
0.3
4.2
Kreditzusagen
389.4
6.1
18.0
11.7
7.4
413.5
19.1
432.6
Finanzgarantien
28.6
1.6
2.1
17.5
16.1
32.3
33.6
65.9
Sonstige Zusagen
227.2
0.6
21.9
93.0
36.6
249.7
129.6
379.3
Gesamt
3,706.8
1,008.2
884.1
440.2
95.2
5,736.2
545.7
6,281.9
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
täglich fällig
bis 3 Monate
über 3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr bis 5 Jahre
> 5 Jahre
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
Barreserve
1,188.8
187.7
3.6
2.8
0.1
1,380.1
2.9
1,383.0
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
1.6
0.3
0.6
18.8
2.8
2.5
21.6
24.2
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0.3
1.8
0.0
0.0
0.0
2.1
0.0
2.1
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
18.3
62.4
127.6
486.1
208.5
208.2
694.6
902.9
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
126.0
367.8
755.1
2,071.3
988.2
1,249.0
3,059.5
4,308.4
Materielle Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
61.6
61.6
Immaterielle Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
24.5
24.5
Ertragssteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
41.8
0.6
42.4
Laufende Ertragsteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
5.4
0.0
5.4
Latente Ertragsteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
36.4
0.6
37.0
Sonstige Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
17.1
0.1
17.2
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
1.6
0.0
1.6
Gesamt
1,335.0
620.0
886.9
2,579.0
1,199.6
2,902.4
3,865.4
6,767.9
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
2.5
2.6
0.0
0.3
0.0
3.9
0.3
4.2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
3,513.9
559.0
707.5
337.2
56.0
4,780.4
393.3
5,173.7
Rückstellungen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
94.0
5.2
99.2
Steuerschulden
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
4.1
0.0
4.1
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
4.1
0.0
4.1
Sonstige Verbindlichkeiten
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
39.1
5.1
44.2
Derivative
2.5
0.1
0.0
0.0
0.5
2.6
0.5
3.1
Kreditzusagen
436.3
0.0
8.9
9.9
0.6
445.2
10.5
455.7
Finanzgarantien
67.3
0.0
3.7
73.7
39.3
71.0
113.0
184.0
Sonstige Zusagen
257.5
0.0
0.2
0.0
0.0
257.7
0.0
257.7
Gesamt
4,280.1
561.8
720.4
421.2
96.5
5,698.1
528.0
6,226.0

Die Werte in den oben dargestellten Tabellen setzen sich wie folgt zusammen:
Typ des Finanzinstruments
Grundlage, auf welcher Beträge eingehalten werden
Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Undiskontierte Cashflows, welche geschätzte Zinszahlungen beinhalten
Ausgestellte Finanzgarantieverträge und nicht anerkannte Kreditzusagen
Frühestmögliche Vertragslaufzeit. Bei ausgestellten Finanzgarantieverträgen wird der Höchstbetrag der Garantie dem frühesten Zeitraum zugeordnet, in dem die Garantie in Anspruch genommen werden könnte.
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten und finanzielle Vermögenswerte, welche zu Zwecken des Risikomanagements gehalten werden
Vertraglich undiskontierte Cashflows.
Verbindlichkeiten und Vermögenswerte aus Handelsderivaten, welche Teil der Eigenhandelsaktivitäten der Gruppe sind und voraussichtlich vor Vertragsfälligkeit glattgestellt werden
Beizulegende Zeitwerte zum Bilanzstichtag. Dies liegt daran, dass die vertraglichen Laufzeiten nicht das Liquiditätsrisiko widerspiegeln, welches sich aus diesen Positionen ergibt. Diese beizulegenden Zeitwerte werden in der Spalte „täglich fällig“ ausgewiesen
Handel mit derivativen Verbindlichkeiten und Vermögenwerten, welche die Addiko Gruppe mit seinen Kunden eingeht
Vertraglich undiskontierte Cashflows. Dies liegt daran, dass diese Instrumente in der Regel nicht vor Vertragslaufzeit glattgestellt werden. Daher ist die Addiko Gruppe der Ansicht, dass Vertragslaufzeiten für das Verständnis des zeitlichen Ablaufs der mit diesen Derivatepositionen verbundenen Cashflows von wesentlicher Bedeutung sind
Die erwarteten Cashflows der Addiko Gruppe für einige finanzielle Verbindlichkeiten, weichen erheblich von den vertraglichen Cashflows ab. Die wesentlichen Unterschiede sind wie folgt:
  • es wird erwartet, dass die Sichteinlagen der Kunden stabil bleiben oder steigen;
  • es ist nicht zu erwarten, dass nicht alle nicht erfassten Kreditzusagen sofort in Anspruch genommen werden; und
  • unbesicherte Privatkundenkredite haben eine ursprüngliche vertragliche Laufzeit von 7,9 Jahren, aber eine durchschnittliche erwartete Laufzeit von 6,1 Jahren, da Kunden die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung nutzen.

64.4.2. Restlaufzeiten
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen dem Bilanzstichtag und dem erwarteten Zahlungstermin der Forderung bzw. Verbindlichkeit. Werden Forderungen oder Verbindlichkeiten in Teilbeträgen fällig, wird die Restlaufzeit für jeden Teilbetrag gesondert ausgewiesen.
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
täglich fällig
bis 3 Monate
über 3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr bis 5 Jahre
> 5 Jahre
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
Barreserve
1,022.2
225.0
4.0
3.2
0.1
1,251.2
3.3
1,254.5
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
0.9
8.5
16.0
1.9
2.2
25.4
4.1
29.5
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0.3
1.8
0.0
0.0
0.0
2.1
0.0
2.1
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
50.9
28.5
87.7
476.6
85.0
167.1
561.6
728.7
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
137.2
366.2
679.9
1,962.5
857.8
1,183.4
2,820.3
4,003.7
Materielle Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
57.6
57.6
Immaterielle Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
23.3
23.3
Ertragssteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
36.8
0.0
36.8
Laufende Ertragsteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
1.7
0.0
1.7
Latente Ertragsteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
35.1
0.0
35.1
Sonstige Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
13.9
0.1
14.0
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
1.3
0.0
1.3
Gesamt
1,211.5
630.0
787.6
2,444.2
945.1
2,681.2
3,470.3
6,151.5
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
1.3
2.6
0.0
0.3
0.0
3.9
0.3
4.2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
899.5
1,062.9
950.1
1,417.7
868.5
2,912.4
2,286.3
5,198.7
Rückstellungen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
94.0
5.2
99.2
Steuerschulden
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
4.1
0.0
4.1
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
4.1
0.0
4.1
Sonstige Verbindlichkeiten
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
39.1
5.1
44.2
Gesamt
900.8
1,065.5
950.1
1,418.0
868.5
3,053.5
2,296.9
5,350.4
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
täglich fällig
bis 3 Monate
über 3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr bis 5 Jahre
> 5 Jahre
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
Barreserve
1,188.8
187.7
3.6
2.8
0.1
1,380.0
2.9
1,382.9
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
1.6
0.3
0.0
18.1
2.7
2.0
20.9
22.8
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0.3
1.5
0.0
0.0
0.0
1.8
0.0
1.8
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
17.6
60.9
123.7
468.8
206.6
202.2
675.4
877.6
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
114.7
333.1
624.1
1,664.5
827.6
1,071.9
2,492.1
3,564.0
Materielle Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
61.6
61.6
Immaterielle Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
24.5
24.5
Ertragssteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
41.8
0.6
42.4
Laufende Ertragsteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
5.4
0.0
5.4
Latente Ertragsteueransprüche
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
36.4
0.6
37.0
Sonstige Vermögenswerte
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
17.1
0.1
17.1
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
1.3
0.0
1.3
Gesamt
1,323.0
583.5
751.4
2,154.2
1,037.0
2,718.1
3,278.1
5,996.0
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
1.3
2.6
0.0
0.3
0.0
3.9
0.3
3.1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
1,034.0
642.2
843.6
1,604.0
1,013.2
2,519.7
2,617.2
5,136.8
Rückstellungen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
94.0
5.2
83.4
Steuerschulden
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
4.1
0.0
0.6
Laufende Ertragsteuerverpflichtungen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
4.1
0.0
0.6
Sonstige Verbindlichkeiten
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
39.1
5.1
26.2
Gesamt
1,035.4
644.9
843.7
1,604.4
1,013.3
2,660.9
2,627.9
5,250.2
64.5. Liquiditätsreserven
Im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos aus Finanzverbindlichkeiten verfügt die Addiko Gruppe über liquide Mittel, bestehend aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Guthaben bei Zentralbanken und Schuldtiteln von Staaten, welche zur Deckung des Liquiditätsbedarfs jederzeit verkauft werden können. Darüber hinaus verfügt die Addiko Gruppe über unbelastete Vermögenswerte, die bei Zentralbanken als Sicherheit verwendet werden können.

In der folgenden Tabelle ist die Liquiditätsdeckungs-Kapazität der Addiko Gruppe ersichtlich:
 
 
In EUR Mio
 
 
 
Liquiditätsdeckung
31.12.2023
31.12.2022
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Buchwert
Beizulegender Zeitwert
Münzen und Banknoten
117,1
117,1
120,0
120,0
Abrufbare Zentralbankguthaben
876,2
876,2
1.080,5
1.080,5
Handelbare Aktiva der Stufe 1
999,50
992,5
876,9
838,1
Handelbare Aktiva der Stufe 2A
5,9
5,9
0,0
0,0
Handelbare Aktiva der Stufe 2B
0
0,0
10,3
10,3
Liquiditätsdeckung Gesamt
1.998,7
1,991.7
2.087,7
2.048,9
64.6. Verfügbare finanzielle Vermögenswerte zur Unterstützung zukünftiger Finanzierungen
Die folgende Tabelle zeigt die Verfügbarkeit der finanziellen Vermögenswerte der Addiko Gruppe (Buchwert) zur Unterstützung künftiger Finanzierungen.
 
 
in EUR Mio.
 
 
 
31.12.2023
Encumbered assets
Unencumbered assets
Guthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben
93.7
1,046.5
Eigenkapitalinstrumente
0.0
19.5
Schuldverschreibungen
14.4
1,169.3
Kredite und Forderungen
16.4
3,555.8
Gesamt
124.5
5,774.6
 
 
in EUR Mio.
 
 
 
31.12.2022
Encumbered assets
Unencumbered assets
Guthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben
81.2
1,181.7
Eigenkapitalinstrumente
0.0
18.0
Schuldverschreibungen
38.1
1,023.2
Kredite und Forderungen
71.0
3,310.9
Gesamt
190.4
5,533.9
64.7. Als Sicherheiten übertragene Vermögenswerte
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Buchwert der als Sicherheiten übertragenen finanziellen Vermögenswerte:
 
 
in EUR Mio
 
31.12.2023
31.12.2022
Kassenbestand, Barguthaben bei Zentralbanken und Sichtguthaben
5.0
7.3
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0.0
0.0
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
6.7
33.6
Gesamt
11,7
40.9
Finanzielle Vermögenswerte werden im Rahmen von Verkäufen und Rückkäufen sowie Wertpapierleihgeschäften zu den für diese Aktivitäten üblichen Bedingungen als Sicherheiten verpfändet. Barsicherheiten wurden im Zusammenhang mit Derivaten verpfändet. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten wurden als Sicherheiten für Verbindlichkeiten aus Refinanzierungsgeschäften, Pensionsgeschäften und anderen Sicherheitenvereinbarungen verpfändet.
Zum 31. Dezember 2023 wurden keine Finanziellen Vermögenswerte im Rahmen eines Pensionsgeschäftes übertragen.
 
 
 
 
In EUR Mio
31.12.2022
Buchwert übertragener Vermögenswerte
Davon: Pensions-geschäfte
Buchwert der dazugehörigen Verbindlichkeiten
Davon: Pensions-geschäfte
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
25,5
25,5
24,3
24,3
Schuldverschreibungen
25,5
25,5
24,3
24,3
Die Addiko Gruppe hat Sicherheiten erhalten, welche verkauft oder weiterverpfändet werden dürfen.
Der beizulegende Zeitwert der als Sicherheit erhaltenen Schuldverschreibungen, die die Addiko Gruppe unabhängig vom Ausfall des Eigentümers der Sicherheiten veräußern oder weiterverpfänden darf, beläuft sich zum Jahresende 2023 auf EUR 6,8 Mio. (JE22: EUR 8,3 Mio.) und bezieht sich auf Reverse-Repo-Geschäfte. Alle Transaktionen wurden zu Bedingungen durchgeführt, die für Standard-Repo-Geschäfte üblich und üblich sind.
(65) Operationales Risiko
65.1. Definition
Die Addiko-Gruppe definiert operationelles Risiko als das Risiko direkter und indirekter Verluste, die aus der Unzulänglichkeit oder dem Versagen interner Prozesse, Systeme, Menschen oder externer Faktoren mit Ausnahme von Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken resultieren. Diese Definition umfasst rechtliche Risiken, schließt jedoch Reputationsrisiken und strategische Risiken aus.
65.2. General requirements - Operational risk management framework
Das operative Risikomanagement (ORM) ist der Kern der Geschäftstätigkeit einer Bank und integriert Risikomanagementpraktiken in Prozesse, Systeme und Kultur. Als proaktiver Partner des oberen Managements liegt der Wert von ORM darin, das obere Management zu unterstützen und herauszufordern, die Geschäftskontrollumgebung an die Strategie der Bank anzupassen, indem das Risikoverlustrisiko gemessen und gemindert wird, was zu einer optimalen Rendite für die Stakeholder beiträgt.
Ein robuster Rahmen für das Management operationeller Risiken, der die Identifizierung, Messung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung operationeller Risiken umfasst, bietet einen Mechanismus für die Diskussion und wirksame Eskalation von Problemen, was zu einem besseren Risikomanagement und einer Erhöhung der institutionellen Widerstandsfähigkeit führt. Die umfassende Datenerfassung, die das Framework unterstützt, ermöglicht die Analyse komplexer Probleme und erleichtert maßgeschneiderte Maßnahmen zur Risikominderung.
Das operative Risikomanagement ist ein kontinuierlicher zyklischer Prozess, der eine Risiko- und Kontrollselbstbewertung sowie Risikoentscheidungen umfasst Erstellung, Szenarioanalyse und Implementierung von Risikokontrollen, die zur Akzeptanz, Minderung oder Vermeidung von Risiken führen Risiko
65.3. Risk monitoring
Das Operational Risk Management berichtet monatlich an das Group Management Board und vierteljährlich an das Group Risk Executive Committee und das Group Governance Risk and Compliance Committee, um dem Management einen Überblick über die operationelle Risikosituation zu geben und das damit verbundene Risiko einzudämmen Steuerung und Integration des operationellen Risikomanagements in die Bankprozesse.
Die Überwachung der operationellen Risikoverluste im Jahr 2023 zeigt Auswirkungen auf erwartete rechtliche Angelegenheiten auf Schweizer Franken lautende Kredite in Kroatien und Slowenien (Einzelheiten siehe Note (67) Rechtliches Risiko), eine leicht erhöhte Anzahl von Betrugsfällen und die Auswirkungen der Leitlinien der Nationalbank von Slowenien die Behandlung vorzeitiger Kreditrückzahlungen (der „Lexitor-Fall“) und die Auswirkungen der Entscheidung der Behörde für indirekte Steuern in Bosnien und Herzegowina, ihre früheren Anweisungen rückgängig zu machen und rückwirkend und künftig Mehrwertsteuer auf Kreditkartendienstleistungen zu erheben
(66) Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ESG-Risiken
Zu den ESG-Risiken zählen alle Risiken, die sich aus potenziellen direkten oder indirekten negativen Auswirkungen auf die Umwelt, Menschen und Gemeinschaften und ganz allgemein auf alle Interessengruppen ergeben, zusätzlich zu den Risiken, die sich aus der Unternehmensführung ergeben. ESG-Risiken könnten sich auf die Rentabilität, den Ruf und die Kreditqualität auswirken und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Addiko behandelt die ESG-Risiken nicht als separate Risikoart, sondern integriert sie in die bestehende Risikoklassifizierung und in das bestehende Risikomanagement-Framework als Treiber für andere Risikoarten (z. B. Kreditrisiko oder operationelles Risiko). Im Einklang mit den regulatorischen Erwartungen legt Addiko einen besonderen Schwerpunkt auf das Management klimabezogener und anderer Umweltrisiken (C&E-Risiko). In diesem Zusammenhang berücksichtigt Addiko sowohl physische als auch Übergangsrisiken:
  • Physisches Risiko bezieht sich auf die direkten Auswirkungen klimabedingter oder umweltbedingter Veränderungen, die auftreten können „akut“ (z. B. extreme Wetterereignisse wie Hurrikane, Überschwemmungen und Waldbrände) oder „chronisch“ bei fortschreitenden Veränderungen, wie anhaltend höheren Temperaturen, Hitzewellen, Dürren und steigendem Meeresspiegel.
  • Das Übergangsrisiko bezieht sich auf die potenziellen Verluste, die sich aus der Umstellung auf eine kohlenstoffärmere und ökologisch nachhaltigere Wirtschaft ergeben (z. B. Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Rechtsstreitigkeiten aufgrund unterlassener Abschwächung oder Anpassung sowie Verschiebungen bei Angebot und Nachfrage bei bestimmten Rohstoffen und Produkten). und Dienstleistungen aufgrund von Veränderungen im Verbraucherverhalten und der Anlegernachfrage).
Die Addiko Group führte in zwei aufeinanderfolgenden Schritten eine Bewertung klimabezogener und anderer Umweltrisiken durch. In einem ersten Schritt bewertete die Addiko-Gruppe die Auswirkungen von Klima- und Umweltveränderungen auf ihre Einsatzländer unter Berücksichtigung verschiedener kurz-, mittel- und langfristiger Szenarien. In einem zweiten Schritt analysierte die Addiko Group, wie sich die im ersten Schritt identifizierten Auswirkungen auf die Gruppe übertragen werden. Basierend auf dieser Analyse kam Addiko zu dem Schluss, dass insbesondere das Kreditrisiko durch klimabedingte und andere Umweltrisikofaktoren beeinflusst werden kann. Während aufgrund der Granularität und Diversifizierung des Kreditportfolios der Addiko-Gruppe keine unmittelbare wesentliche Bedrohung für die Qualität der Vermögenswerte der Addiko-Gruppe besteht, bestimmen die potenziellen Auswirkungen auf die Wirtschaft im Geschäftsgebiet der Addiko-Gruppe das systemische Risiko, dem Addiko ausgesetzt ist. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass akute und chronische Klima- und Umweltrisiken bereits Auswirkungen auf makroökonomische Indikatoren haben, wobei die Schwere dieser Auswirkungen mittel- bis langfristig stark von den Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels abhängt. Folglich berücksichtigte Addiko auch die Auswirkungen klimabedingter Übergangsrisiken in den makroökonomischen Finanzprognosen, die bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts verwendet wurden, und hatte somit direkte Auswirkungen auf die Risikovorsorge des Kreditbuchs.
Während bei der Bewertung klimabedingter und anderer Umweltrisiken keine unmittelbare Gefahr für die Addiko-Gruppe festgestellt wurde, erfordern die Dringlichkeit und Unsicherheit der Angelegenheit eine kontinuierliche Überwachung. Addiko legt besonderen Wert auf die strikte Begrenzung jeglicher idiosynkratischer C&E-Risiken. In diesem Zusammenhang hat Addiko Branchen identifiziert, die von Klima- und Umweltrisiken betroffen sind und in Zukunft betroffen sein könnten, und umsichtige Grenzwerte für die maximale Belastung durch diese Grenzwerte festgelegt, die sorgfältig verfolgt werden. Darüber hinaus hat Addiko im Rahmen des operativen Kreditvergabeprozesses Maßnahmen definiert, um die potenziellen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Vermögensqualität der Kunden zu erkennen. Eine ordnungsgemäße Beurteilung ist erforderlich, um mögliche finanzielle, rechtliche oder rufschädigende Folgen für die Bank zu verhindern, die auftreten könnten, wenn diese die Finanzierung des jeweiligen Unternehmens unterstützt.
(67) Rechtsrisiken
67.1. Passive Rechtsverfahren
Die Gesamtanzahl passiver Rechtsverfahren erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 im Zusammenhang mit CHF denominierten Krediten (in den kroatischen und slowenischen Tochterbanken), Zinsklauseln und Margenerhöhung in der kroatischen Tochterbank und von der serbischen Tochtergesellschaft erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren. Infolge des Anstiegs der Fallzahlen, stieg ebenfalls der Gesamtstreitwert für passive Rechtsstreitigkeiten zum 31. Dezember 2023 (EUR 218,5 Mio.) gegenüber dem 31. Dezember 2022 (EUR 212 Mio.) um EUR 6,5 Mio.
Es besteht die Gefahr eines weiteren zukünftigen Anstiegs der Verfahren und Streitwerte aufgrund geänderter Gerichtspraktiken, verbindlicher Entscheidungen in Beispielverfahren und neuer Gesetze (z.B. Umwandlungsgesetze, Änderungen von Konsumentenkreditgesetzen, Konsumentenschutzgesetze).
In der Addiko Gruppe wurde eine konzernweite Rechtsdatenbank angelegt, die der Addiko Bank AG (Holdinggesellschaft) die Überwachung und Steuerung sowie die frühe Wahrnehmung möglicher neuer Entwicklungen und Argumentationen in den Ländern ermöglicht, in denen die Gruppe tätig ist. Darüber hinaus wurden weitere Überwachungs- und Steuerungstools zur Schaffung und Gewährleistung verlässlicher Datenqualität und der intensiven Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten sowie zur täglichen Überwachung der Prozesstätigkeiten und der Entwicklung von Gerichtsverfahren eingeführt.
Rückstellungen für das einem passiven Gerichtsverfahren immanente Rechtsrisiko, insbesondere das Verlustrisiko und die damit verbundenen Kosten tragen zu müssen, erfolgt in der gesamten Addiko Gruppe grundsätzlich nach Maßgabe der internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Demnach ist bei überwiegender Wahrscheinlichkeit, im Verfahren zu obsiegen, keine Rechtsrückstellung zu bilden. Liegen die Erfolgsaussichten bei oder unter einer Wahrscheinlichkeit von fünfzig Prozent, müssen Rechtsrückstellungen gebildet werden. Die Beurteilung der Erfolgsaussichten wird dabei von lokalen Rechtsabteilungen, die mit dem Verfahren betraut sind, und/oder externen Gutachtern vorgenommen. Letzteres gilt insbesondere im Fall von besonders hohen Streitwerten oder komplexen Fällen. In Erweiterung dieser generellen Vorschriften werden Rückstellungen für Rechtsverfahren auch bei besonders komplexen und/oder öffentlichkeitswirksamen Rechtsverfahren gebildet, denen naturgemäß ein höheres Rechtsrisiko immanent ist. Aufgrund der zunehmenden Reglementierung von und Entscheidungspraxis zu Fremdwährungskrediten in den südosteuropäischen Ländern (Stichwort „Zwangskonvertierung“) wurde das gruppenweite Monitoring dieser Rechtsverfahren verstärkt.
Addiko praktiziert ein aktives Monitoring der Rechtsrisiken unter anderem via einer Rechtsdatenbank, in der Daten nahezu aktuell eingesehen werden können, regelmäßige Berichte von den Addiko Tochterbanken über die lokale Rechtslage und den aktuellen Verfahrensstand der anhängigen Gerichtsverfahren sowie ad-hoc-Meldungen über jedes neue Gerichtsverfahren. Die daraus resultierende Bestandsaufnahme ermöglicht einen zeitnahen Überblick über die Gesamtanzahl der anhängigen Rechtsverfahren in der Gruppe und über das diesen Verfahren immanente Rechtsrisiko (gemessen an den Erfolgsaussichten), eine risikoadäquate Bildung von Rechtsrückstellungen in angemessener Höhe, ein effektives Monitoring von Veränderungen und die Ergreifung von Maßnahmen soweit erforderlich
67.2. Historische einseitige Zinsanpassungsklauseln und Schweizer Franken Klauseln
Per 31. Dezember 2023 sind 16.184 (JE22: 14.799) Aktivverfahren gegen die Addiko Gruppe bei Gericht anhängig, welche von Kunden geführt werden. Die im Zusammenhang mit Retail-Kunden geführten Verfahren betreffen Fremdwährungskredite, einseitige Zinsanpassungen oder Zahlungsansprüche; der Streitwert dieser Verfahren ist zum 31. Dezember 2023 auf EUR 106 Mio. gestiegen (JE22: EUR 96 Mio.).
Insbesondere in den Jahren zwischen 2004 und 2008 haben zahlreiche Privatkunden in Südosteuropa Fremdwährungskredite (insbesondere CHF-Kredite) abgeschlossen. Die diesbezüglichen Kreditverträge sind, wie schon in den letzten Jahren, vermehrt Gegenstand von Kundenbeschwerden und von Gerichtsprozessen, die insbesondere auch von Verbraucherschutzverbänden angestrengt wurden. Vorwiegend wird beanstandet, dass die Kunden bei Abschluss des Vertrages nicht hinreichend über dessen Tragweite informiert worden wären bzw. dass die in den Kreditverträgen verwendeten Fremdwährungs- und/oder Zinsanpassungsklauseln nichtig wären. Auf diese Weise wird versucht, die Konditionen von auf Fremdwährung lautenden Krediten neu auszuhandeln.
Gegenwärtig ist die Gerichtspraxis bezüglich CHF-Klauseln nur noch in Serbien uneinheitlich, sodass Urteile zum Teil zulasten aber auch zugunsten der beklagten Tochterbanken ergangen sind. Grundsätzlich Urteilen die Gerichte in Kroatien, Montenegro sowie seit dem ersten Halbjahr 2023 auch in Slowenien bezüglich CHF denominierten Kreditverträge, dass diese nichtig sind, während die Gerichte in Bosnien-Herzegowina diese als wirksam ansehen.
Das slowenische Höchstgericht hat im ersten Halbjahr 2023 in einem nicht die Addiko Bank betreffenden Verfahren, die bisherige Spruchpraxis geändert und rückwirkend die Auslegung der nationalen Konsumentenschutzgesetze dahingehend geändert, dass den Banken höhere Informationspflichten vor Vertragsschluss auferlegt werden. Diese neue Rechtsprechung wurde auch bereits in der Riskobewertung der anhängigen CHF Verfahren miteinbezogen. Obwohl das im Februar 2022 eingeführte Schweizer Franken Gesetz durch das slowenische Verfassungsgericht aufgehoben wurde, können neue Maßnahmen für eine Regulierung der CHF-Kredit-Thematik in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Daher wird sich Addiko weiterhin aktiv um eine Lösung gemeinsam mit anderen Banken und der Regierung bemühen, um endgültige Rechtssicherheit und einen ausgewogenen Ansatz zu gewährleisten.
In Bosnien & Herzegowina wurde die Rechtmäßigkeit der von den Tochterbanken in Sarajevo und Banja Luka verwendeten Fremdwährungsklauseln durch eine die Unterinstanzen bindende Stellungnahme des Höchstgerichts der Republik Bosnien & Herzegowina bestätigt und wurde hierdurch weiteren Verfahren ein Ende gesetzt. Beide bosnischen Tochterbanken haben Projekte betreffend der freiwilligen Abwicklung von CHF-Krediten in Bosnien & Herzegowina initiiert. Ziel der Projekte ist der Abschluss von Zusatzvereinbarungen mit Kreditnehmern (wobei teilweise auf Forderungen verzichtet werden soll) im Zusammenhang mit der Umwandlung von CHF-Krediten in die nationale Währung BAM. Seither ist die Anzahl neuer Klagen in diesem Zusammenhang erheblich zurückgegangen, während Anträge auf Umwandlung und/oder Restrukturierung von Krediten gestiegen sind. In der Föderation wurden bis zum 31. Dezember 2023 ca. 95% der CHF-Kredite konvertiert oder geschlossen. In 2022 hat der Initiator eines Schweizer Franken Gesetzesentwurfs seine Unterstützung für das Gesetz widerrufen. Seitdem ist keine weitere Gesetzesinitiative bezüglich der Konvertierung von Schweizer Franken Kredite in Bosnien bekannt geworden.
Die wichtigsten Entscheidungen in Kroatien, die der bedeutenden Zunahme von einzelnen CHF-Gerichtsverfahren gegen die Bank im Jahr 2019 und 2022 vorausgingen, sind die folgenden:
  • Mai 2015 - das Höchstgericht der Republik Kroatien hat die Entscheidung des Obersten Handelsgerichts der Republik Kroatien über die Nichtigkeit der einseitigen Zinsanpassungsklauseln in CHF-Kreditverträgen vollständig bestätigt,
  • September 2019 - das Höchstgericht der Republik Kroatien hat die Entscheidung des Oberen Handelsgerichts Zagreb über die Nichtigkeit der Währungsklausel in CHF-Kreditverträgen in 2018 bestätigt. Kreditnehmer, unabhängig davon ob sie an der Sammelklage teilnehmen oder nicht, können keine direkten Ansprüche aus dem Urteil geltend machen, sondern müssen individuelle Klagen bezüglich möglicher Ansprüche aufgrund der Währungsklausel einreichen.
  • Im Mai 2022 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Rechtssache über umgewandelte CHF-Darlehen, dass a) der EuGH für das CHF-Darlehen selbst nicht zuständig ist, da der Darlehensvertrag vor dem Beitritt Kroatiens zur EU geschlossen wurde, und b) die Verbraucherschutzrichtlinie möglicherweise nicht anwendbar ist, wenn das Umwandlungsgesetz 2015 darauf abzielte, ein Gleichgewicht zwischen Banken und Verbrauchern herzustellen. Die Prüfung, ob dies der Fall ist, obliegt den nationalen Gerichten.
  • Im Dezember 2022 hat der kroatische Oberste Gerichtshof eine Stellungnahme zu dieser Rechtsfrage veröffentlicht. Demnach können Kunden, die ihren Schweizer Franken Kredit unter dem CHF Gesetz 2015 konvertiert haben, weitere Ansprüche unter dem allgemeinen kroatischen Schuldrecht zuspricht, i.e., diese Kunden haben einen Anspruch auf Verzugszinsen bis zum Zeitpunkt der Konvertierung. Im Jahr 2022 veröffentlichte der Oberste Gerichtshof eine nicht bindende Stellungnahme, in der er Kunden, die nach dem Konvertierungsgesetz 2015 konvertiert haben, bis zur Konvertierung Verzugszinsen auf Überzahlungen gewährte. Diese unverbindliche Stellungnahme hat jedoch einer Überprüfung durch das Register für Gerichtspraxis des Obersten Gerichtshofs nicht standgehalten.
  • Mit 14. Juni 2023 ist folgend der Entscheidung des kroatischen Höchstgerichtes aus 2018 die Verjährung bezüglich CHF-Krediten eingetreten.
In der Sammelklage bezüglich der Nichtigkeit der CHF-Klausel gegen die Tochterbank in Montenegro hat die Zweitinstanz entschieden, dass die Klausel unwirksam ist. Im Weiteren wurde der Antrag der Kläger auf Entschädigung jedoch verneint und wurden diese auf die Konvertierung nach dem Konvertierungsgesetz verwiesen. In einem der Kollektivklagen hat ein Obergericht den Klägern teilweise die Verfahrenskosten zugesprochen. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Individualverfahren diese Ansicht bestätigt, obwohl der Kläger seine Klage bereits zurückgezogen hatte, nachdem er eine Konvertierung des Kredites durchgeführt hatte.
In Bezug auf die von der Gruppe im September 2017 eingereichten Anträge auf ein Schiedsverfahren beim ICSID in Washington, DC, gegen die Republik Kroatien in Bezug auf das Umwandlungsgesetz wird auf die Angaben in Note (72) Außerbilanzielle Verpflichtungen.
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
 
Exposure
davon CHF
Exposure
davon CHF
Addiko Bank Croatia
2.356,6
20,2
2.448,6
23,3
Addiko Bank Slovenia
1.678,9
29,9
1.553,8
33,6
Addiko Bank Serbia
1.130,5
3,0
1.071,1
7,0
Addiko Bank Sarajevo
643,0
2,6
597,4
3,0
Addiko Bank Banja Luka
570,0
5,2
545,3
4,3
Addiko Bank Montenegro
236,4
2,1
231,4
2,8
Addiko Holding
313,8
0,0
353,7
0,0
Summe
6.929,3
63,1
6.801,3
74,0
Während des Geschäftsjahres 2023 reduzierte sich das CHF-Portfolio von EUR 74,0 Mio. per Jahresende 2022 auf
EUR 63,1 Mio.
(68) EU-weiter Stress Test
Die Addiko-Gruppe nahm im ersten Halbjahr 2023 am EU-weiten Stresstest der EZB teil, der auf der EBA-Methodik basiert und notwendige Anpassungen für kleinere Banken vorsieht, um eine verhältnismäßige Behandlung sicherzustellen. Der EU-weite Stresstest analysiert, wie sich die Kapitalposition einer Bank über einen Zeitraum von drei Jahren entwickeln wird, sowohl unter einem Basisszenario als auch unter einem Negativszenario, und basiert auf Daten zum Jahresende 2022.
Im Einklang mit den Ende Juli 2023 von der EZB veröffentlichten Ergebnissen wird der Rückgang der CET1-Quote der Addiko Group im ungünstigen Szenario in den Bereich „>900 Basispunkte“ eingestuft, während die CET1-Quote in den Bereich „CET1R <8%“ eingestuft wird. Während das Negativszenario 2023 den bislang stärksten BIP-Rückgang in einem EU-weiten Stresstest voraussetzte, zeigte Addiko in den simulierten Szenarien insgesamt eine höhere Widerstandsfähigkeit als in früheren Stresstests.

Ergänzende Angaben gemäß IFRS
(69) Leasingverhältnisse aus Sicht der Addiko Gruppe als Leasinggeber
Die Addiko Gruppe macht keine Angaben zu Leasingverhältnissen aus der Sicht eines Leasinggebers, wie von den IFRS Standards vorgeschrieben, da die Informationen, die sich aus diesen Angaben ergeben, nicht wesentlich sind.
(70) Leasingverhältnisse aus der Sicht der Addiko Gruppe als Leasingnehmer
Die Gruppe mietet die meisten ihrer Büroräumlichkeiten und Niederlassungen im Rahmen verschiedener Mietverträge an. Die Gruppe mietet auch Ausrüstungen und Fahrzeuge. Die meisten Leasingverträge werden zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen und enthalten Preisanpassungsklauseln, die den allgemeinen Marktbedingungen für Büromieten entsprechen. Mietverträge werden in der Regel für fixe Laufzeiten von bis zu 10 Jahren abgeschlossen, jedoch gibt es auch Leasingverträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Einige Leasingverträge haben eine unbefristete Laufzeit und einige Verträge enthalten unwesentliche Restwertgarantien. Mit dem Abschluss dieser Verträge wurden dem Mieter keine Beschränkungen auferlegt. Leasingverträge mit variablen Zahlungen, sind nur jene die Indexabhängig abgeschlossen wurden. Für weitere Einzelheiten zu Leasingverträgen wird auf Note (9) Leasing, und Note (4) Verwendung von Schätzungen und Annahmen/Wesentliche Schätzungsunsicherheiten verwiesen.
Die Leasingverträge enthalten keine Klauseln, die die Fähigkeit des Konzerns einschränken, Dividenden auszuschütten, Fremdfinanzierungen vorzunehmen oder weitere Leasingverträge abzuschließen.
Die gesamten Mittelabflüsse aus Leasingverträgen sind wie folgt:
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Zahlungen für den Tilgungsteil der Leasingverbindlichkeit
-6,4
-5,8
Zahlung für den Zinsteil der Leasingverbindlichkeit
-0,5
-0,4
Zahlungen für kurzfristige, geringwertige und variable Zahlungen die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt wurden
-1,5
-1,6
Gesamt
-8,4
-7,8
Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen gemäß IFRS 16 stellen sich nach Laufzeiten wie folgt dar:
 
 
in EUR Mio.
Fälligkeitsanalyse - vertraglich vereinbarter undiskontierter Cash-Flow
31.12.2023
31.12.2022
bis zu 1 Jahr
4,7
6,7
von 1 Jahr bis 5 Jahre
12,1
11,6
mehr als 5 Jahre
0,6
0,9
Gesamte undiskontierte Leasingverpflichtungen
17,4
19,2
Die Aufwendungen für Zahlungen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthalten sind, stellen sich wie folgt dar:
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Kurzfristiges Leasing
-0,5
-0,3
Leasinggüter mit geringem Wert
-1,0
-0,9
Variable Leasingzahlungen
0,0
-0,3
Gesamt
-1,4
-1,6
Die Addiko Gruppe hat im Geschäftsjahr keine Verpflichtungen für zukünftige Mittelabflüsse, die sich nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten widerspiegeln.
(71) Fremdwährungsvolumina
In der Bilanzsumme sind folgende auf fremde Währung lautende Beträge enthalten:
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Vermögenswerte
1.425,7
2.572,5
Schulden
1.039,4
1.956,3
Der größte Teil des Unterschiedsbetrags ist durch Devisenswap- (FX-Swaps und Cross Currency Swaps) und Devisen-termingeschäfte abgesichert.
(72) Außerbilanzielle Verpflichtungen
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Erteilte Kreditzusagen
432,6
455,7
Erteilte Finanzgarantien
65,9
184,1
Sonstige erteilte Zusagen
379,3
257,7
Gesamt
877,8
897,5
Der Posten „sonstige erteilte Zusagen“ enthält vor allem nicht-finanzielle Garantien, wie Leistungsgarantien oder Gewährleistungsgarantien und Garantierahmen.
Eventualverbindlichkeiten in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten
Die Addiko Gruppe ist Gegenstand einer Reihe von Rechtsverfahren, die oft sehr komplex sind, viel Zeit in Anspruch nehmen und schwer vorherzusagen oder abzuschätzen sind. Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die passiven Rechtsstreitigkeiten der Addiko Gruppe (d.h. Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Addiko Gruppe der Beklagte ist), für die die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses als nicht wahrscheinlich erachtet wurde (und folglich keine Rückstellungen gebildet wurden), auf Forderungen – jeweils ohne aufgelaufene Zinsen – in Höhe von EUR 43,6 Mio. (JE22: EUR 51,8 Mio.), in Bezug auf 2.514 Fälle (JE22: 2.958 Fälle). Der Ausgang solcher Verfahren lässt sich nur schwer vorhersagen oder abschätzen, solange die Verfahren nicht abgeschlossen sind und sie sich über mehrere Jahre hinziehen können. Auf der Grundlage rechtlicher Beratung ist das Management jedoch davon überzeugt, dass die Verteidigung gegen die Klagen erfolgreich sein wird.
Von dem Gesamtbetrag von EUR 43,6 Mio. (ohne aufgelaufene Zinsen) beziehen sich 45% bzw. EUR 19,7 Mio. (JE22: 51% bzw. EUR 21,6 Mio.) auf Schadensersatzfälle, in denen die Kläger vertraglichen oder außervertraglichen Schadenersatz fordern. Die restlichen strittigen Beträge beziehen sich auf bestimmte Standardvertragsklauseln in Bezug auf Retail-FX-Klauseln in CHF-denominierten Krediten der Addiko Gruppe, einseitige Zinssatzänderungen und Rückerstattungen von Kreditbearbeitungsgebühren oder auf Zahlungsaufforderungen von Unternehmen. Zwei der Schadensersatzverfahren mit einem Streitwert zwischen EUR 5 und 10 Mio. werden im Folgenden kurz beschrieben:
  • Gegen eine Tochtergesellschaft der Addiko Gruppe ist eine Klage anhängig, die sich auf einen Fall bezieht, in dem der Kläger vertraglichen Schadenersatz fordert. Der externe Rechtsbeistand ist der Meinung, dass die Klage nicht begründet ist. Die Geschäftsleitung ist daher der Ansicht, dass ihre Verteidigung erfolgreich sein wird.
  • In der anderen anhängigen Klage verlangt der Kläger Schadensersatz wegen angeblicher Unfähigkeit zur Eintragung von Aktien in das Unternehmensregister. Der Kläger hat jedoch bereits mehrere auf demselben Sachverhalt beruhende Prozesse gegen die Bank verloren. Daher ist die Geschäftsleitung auf der Grundlage rechtlicher Beratung der Ansicht, dass die Verteidigung gegen die Klage erfolgreich sein wird.
In den oben genannten Zahlen ist auch die Forderung enthalten, die die slowenische Tochtergesellschaft im Jahr 2022 von einer Verbraucherschutzorganisation erhalten hat und die auf die Erstattung von Überzahlungen aufgrund von angepassten "Zero Floor"-Klauseln in Höhe von EUR 11,7 Mio. abzielt. Nach einem externen Rechtsgutachten wurde die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses als nicht wahrscheinlich eingestuft.
Die Addiko Gruppe ist auch in eine Reihe aktiver Rechtsstreitigkeiten verwickelt (d.h. Streitigkeiten, bei denen die Addiko Gruppe der Kläger ist). Der wichtigste betrifft den Antrag auf ein Schiedsverfahren, den die Gruppe im September 2017 beim ICSID in Washington, DC, gegen die Republik Kroatien im Zusammenhang mit den Umwandlungsgesetzen gestellt hat und in dem sie EUR 153 Mio. fordert. Die Gruppe behauptet, dass das bilaterale Investitionsabkommen (BIT) hinsichtlich der gerechten und gleichwertigen Behandlung im Rahmen des BIT verletzt wurde. Die Hauptverhandlung fand im März 2021 statt, und die Parteien warten auf den endgültigen Schiedsspruch. Sollte die Klage erfolglos bleiben, könnten sich die Gerichts- und Anwaltskosten auf bis zu EUR 11 Mio. belaufen. Aufgrund eines Gutachtens von externen Rechtsberatern geht das Management davon aus, dass die Klage erfolgreich sein wird.
(73) Fair Value-Angaben
Der beizulegende Zeitwert („Fair Value“) ist der Preis, den man für den Verkauf eines Vermögenswertes erhalten oder für die Übertragung einer Schuld in einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag bezahlen würde, oder, in Ermangelung dessen, der vorteilhafteste Markt, zu dem die Gruppe zu diesem Zeitpunkt Zugang hat. Der beizulegende Zeitwert einer Verbindlichkeit spiegelt ihr Nichterfüllungsrisiko wider.
Wenn ein solcher verfügbar ist, bewertet die Gruppe den beizulegenden Zeitwert eines Instruments anhand des notierten Preises auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt gilt als "aktiv", wenn Transaktionen für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit mit ausreichender Häufigkeit und in ausreichendem Umfang stattfinden, um laufend Preisinformationen zu liefern. Wenn es keinen notierten Preis auf einem aktiven Markt gibt, verwendet die Gruppe Bewertungsmethoden, die die Verwendung relevanter beobachtbarer Inputs maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputs minimieren. Die gewählte Bewertungsmethode berücksichtigt alle Faktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisfindung für eine Transaktion berücksichtigen würden.
IFRS 13 legt die folgende Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts fest, die die Bedeutung der für die Bewertungen verwendeten Inputs widerspiegelt:
  • Level I - Auf aktiven Märkten notierte Preise: Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, lässt sich am besten durch notierte Preise identischer Finanzinstrumente ermitteln, wenn diese notierten Preise die Marktwerte/Preise darstellen, die bei regelmäßig stattfindenden Transaktionen verwendet werden. Dies gilt vor allem für auf einem aktiven Markt gehandelte Aktien, auf dem Interbankenmarkt gehandelte Schuldinstrumente (Schuldverschreibungen) und notierte Derivate.
  • Level II - Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter: Wenn es für einzelne Finanzinstrumente keine notierten Preise gibt, müssen die Marktpreise vergleichbarer Finanzinstrumente oder anerkannte Bewertungsmodelle, die direkt oder indirekt beobachtbare Preise oder Parameter (Zinssätze, Renditekurven, implizite Volatilitäten und Kreditspreads) verwenden, herangezogen werden, um den Fair Value zu bestimmen. Dieses Level umfasst die Mehrheit der OTC-Derivate und nicht notierten Schuldtitel. Ein Finanzinstrument wird in Level II eingestuft, wenn alle wesentlichen Parameter für die Bewertung am Markt beobachtbar sind.
  • Level III - Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter: Diese Kategorie umfasst Finanzinstrumente, für die es keine beobachtbaren Marktkurse oder -preise gibt. Der beizulegende Zeitwert wird daher unter Verwendung von Bewertungsmodellen und nicht beobachtbarer Parameter (in der Regel intern abgeleitete Kreditspreads) bestimmt, die für das jeweilige Finanzinstrument angemessen sind. Diese Modelle verwenden Annahmen und Schätzungen des Managements, die von der Preistransparenz und der Komplexität des Finanzinstruments abhängen. Ein Finanzinstrument wird in Level III eingestuft, wenn eine oder mehrere signifikante Parameter nicht direkt am Markt beobachtbar sind.
Bewertungsmodelle werden regelmäßig überprüft, validiert und kalibriert. Alle Bewertungen erfolgen unabhängig von der Trading-Abteilung.
Der Ausweis der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt je nach Instrument wie folgt:
  • Eigenkapitalinstrumente: Eigenkapitalinstrumente werden unter Level I ausgewiesen, wenn sie auf einem aktiven Markt notieren. Wenn keine notierten Preise verfügbar sind, werden sie unter Level III ausgewiesen. Zu den Bewertungsmodellen gehören das adjustierte Net Asset Value Verfahren, die vereinfachte Ertragswertmethode, das Dividenden-Diskontierungs-Modell und die Multiplikatoren-Methode für vergleichbare Unternehmen.
  • Derivate: Der beizulegende Zeitwert von Derivaten, die keine Optionen sind, wird durch Diskontierung der Cashflows mit den entsprechenden Ertragskurven bestimmt. Diese werden unter Level II ausgewiesen, wenn sie auf der Grundlage beobachtbarer Inputfaktoren bewertet werden. Wenn wesentliche Inputfaktoren, die nicht beobachtbare sind, verwendet werden, werden diese Derivate unter Level III ausgewiesen. Der Fair Value von strukturierten Finanzprodukten wird je nach Art des eingebetteten Derivates mit Hilfe eines entsprechenden Bewertungsmodells berechnet, sie werden je nach den verwendeten Input-Faktoren unter Level II oder Level III ausgewiesen.
  • Forderungen und Verbindlichkeiten: Die Methode zur Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten hängt von der Liquidität auf dem jeweiligen Markt ab. Liquide Instrumente, die auf der Grundlage des vorhandenen Marktwertes bewertet werden, werden unter Level I ausgewiesen. Der Fair Value wird mit Hilfe von Bewertungstechniken bestimmt, wobei, falls kein aktiver Markt vorhanden ist, erwartete Cashflows mit den an die Risikoprämie angepassten Kurven diskontiert werden. Die Nähe zu der verwendeten Risikoprämienkurve bestimmt, ob diese Instrumente unter Level II oder Level III ausgewiesen werden. Die Instrumente werden unter Level III ausgewiesen, falls eine wesentliche, nicht beobachtbare Risikoprämie verwendet wird. Marktpreise, die entweder mit geringer Häufigkeit oder nur aus einer Quelle stammen, werden unter Level III gemeldet.
Verwendete Bewertungstechniken bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Level II und Level III Positionen
Die akzeptierten Bewertungsmodelle nach IFRS 13 sind der Marktansatz, der Kostenansatz und der Ertragswertansatz. Die Bewertungsmethode nach dem Marktansatz basiert auf identischen oder vergleichbaren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Beim Ertragswertverfahren werden zukünftige Zahlungsströme, Aufwendungen oder Erträge auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert spiegelt die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich dieser künftigen Beträge wider. Er umfasst vor allem Barwertmodelle und auch Optionspreismodelle, die zur Bewertung von Finanzinstrumenten oder optionsbasierten Zahlungsströmen verwendet werden. Der Kostenansatz wird nicht verwendet. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten mit kurzen Laufzeiten, bei denen der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, wurde nicht gesondert ermittelt.
Bei den Positionen, die auf Basis von internen Modellen bewertet werden, werden folgende Bewertungstechniken angewendet:
  • Barwert der künftigen Zahlungsströme (DCF-Methode) - Positionen in Level II und III, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, bei denen jedoch Zeitpunkt und Höhe der Zahlungsströme bekannt sind, werden zum Barwert der zukünftigen Zahlungsströme bewertet. Bei der Diskontierung wird eine Risikoprämie berücksichtigt. Bei Level II Instrumenten sind alle Inputfaktoren beobachtbar, wohingegen bei Level III einige Parameter nicht direkt beobachtbar sind.
  • Optionsbewertungsmodelle - Die im Bestand vorhandenen Positionen im Level III beinhalten Zahlungsströme, deren Beträge an verschiedene Marktvariablen wie Swap-Sätze, Börsenindizes und Wechselkurse gekoppelt sind oder deren Zeitpunkt nicht bestimmbar ist. Für die Bewertung solcher Zahlungsströme werden anerkannte Zins- und Optionsbewertungsmodelle eingesetzt, die täglich mit Marktdaten (Swaption-Preise, Marktpreise, Wechselkurse) kalibriert werden.
Nicht beobachtbare Inputfaktoren bei Level III-Positionen
  • Volatilitäten und Korrelationen - Volatilitäten sind wichtige Inputparameter für alle Optionsbewertungsmodelle. Die Volatilitäten werden mittels anerkannter Modelle aus Marktdaten abgeleitet.
  • Risikoprämien - Kreditrisikoprämien sind ein Maß für das Ausfallrisikos eines Emittenten. Sie beinhalten Information über den erwarteten Verlust bei Ausfall des Emittenten und spiegeln somit die Verlustquote und Ausfallswahrscheinlichkeit wider. Bei einigen Emittenten sind Risikoprämien direkt auf dem Markt beobachtbar. Wenn keine Single-Name-CDS-Kurven für Emittenten vorhanden sind, müssen die Risikoprämien aufgrund der Ähnlichkeit mit anderen Emittenten oder aufgrund der Landes- und Sektorangehörigkeit des Emittenten geschätzt werden. Diese Vorgehensweise wird für die Ermittlung der Risikoprämie der Addiko Gruppe angewandt. Eine Erhöhung (Verringerung) der Kreditrisikoprämie würde den beizulegenden Zeitwert vermindern (erhöhen).
  • Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default) - Die Verlustquote bei Ausfall ist erst direkt beobachtbar, wenn das Unternehmen ausfällt.
  • Ausfallwahrscheinlichkeiten - Aus Risikoprämien und Verlustquoten bei Ausfall werden Ausfallwahrscheinlichkeiten geschätzt, die für etwaige Fair Value-Anpassungen verwendet werden.
Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit value adjustment, CVA) und für das eigene Ausfallsrisiko (Debt value adjustment, DVA)
Die Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko und für das eigene Ausfallsrisiko werden für alle OTC-Derivatepositionen berechnet. Die Berechnung basiert auf einer Monte-Carlo-Simulation der künftigen Wiederbeschaffungswerte (Exposure), wobei die Auswirkungen von CSA-Agreements (Credit support annex) pfadweise berücksichtigt werden. Zu jedem künftigen Zeitpunkt ergibt sich somit eine Verteilung der Wiederbeschaffungswerte. Für die CVA-Ermittlung werden die absoluten Erwartungswerte aus den positiven Exposure-Pfaden mit den marginalen Ausfallswahrscheinlichkeiten des Kontrahenten multipliziert und diskontiert. Die DVA-Ermittlung erfolgt hingegen durch die Multiplikation und Diskontierung der absoluten Erwartungswerte aus den negativen Exposure-Pfaden mit den bankeigenen marginalen Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Für Kontrahenten, mit denen ein Besicherungsvertrag abgeschlossen wurde, muss der CVA und DVA auf Portfolioebene berechnet werden. In der Berechnung werden Vertragsparameter wie Mindesttransferbeträge, Schwellenwerte, Rundungen und Netting berücksichtigt. Bei der Allokation des Portfolio-CVA auf Einzelpositionen wird der relative CVA-Ansatz verwendet, hierbei wird der Portfolio-CVA proportional zu den Einzel-CVAs verteilt. Für unbesicherte Positionen wird der vollständige CVA-Ansatz angewendet. In diesem Ansatz wird der CVA auf Einzelpositionsebene berechnet. Bei der Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeiten kommt ein Wasserfallprinzip zur Anwendung. Zuerst werden die Ausfallwahrscheinlichkeiten aus CDS-Kurven abgeleitet. Falls keine Single-Name-Kurven vorhanden sind, werden synthetische Kurven herangezogen, die sich aus landesspezifischen Kurven und einem internen Rating zusammensetzen.
OIS-Diskontierung
Die Addiko Gruppe bewertet Derivate unter Berücksichtigung von Base-Spread-Einflüssen, indem sie verschiedene Zinskurven zur Berechnung der Forward Rates und Diskontierungsfaktoren verwendet (Multi-Kurven-Framework). Gemäß den aktuellen Marktstandards und als Ergebnis der IBOR-Reform werden die neuen Benchmark-Indizes zur Diskontierung bei der Bewertung von besicherten OTC-Derivaten verwendet. In der Addiko Gruppe wird der beizulegende Zeitwert für alle Derivate, bei denen die jeweilige Sicherheit €STR als Zinssatz verwendet wird, €STR als Diskontierungssatz verwendet.

73.1. Fair Value von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bilanziert werden
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Level I
notierte
Marktpreise
Level II -
aus beobachtbaren
marktbasierten
Modellen
Level III -
aus nicht
beobachtbaren
marktbasierten
Modellen
Gesamt
Vermögenswerte
 
 
 
 
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
8,6
20,9
0,0
29,5
Derivate
0,0
4,9
0,0
4,9
Schuldverschreibungen
8,6
16,0
0,0
24,6
Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0,0
1,8
0,3
2,1
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,0
0,3
0,3
Schuldverschreibungen
0,0
1,8
0,0
1,8
Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
561,1
164,8
2,7
728,7
Eigenkapitalinstrumente
18,4
0,0
0,7
19,2
Schuldverschreibungen
542,8
164,7
2,0
709,5
Gesamt
569,7
187,4
3,1
760,2
Schulden
 
 
 
 
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
4,2
0,0
4,2
Derivate
0,0
4,2
0,0
4,2
Gesamt
0,0
4,2
0,0
4,2
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Level I
notierte
Marktpreise
Level II -
aus beobachtbaren
marktbasierten
Modellen
Level III -
aus nicht
beobachtbaren
marktbasierten
Modellen
Gesamt
Vermögenswerte
 
 
 
 
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
2,1
20,7
0,0
22,8
Derivate
0,0
5,0
0,0
5,0
Schuldverschreibungen
2,1
15,7
0,0
17,9
Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0,0
1,5
0,3
1,8
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,0
0,3
0,3
Schuldverschreibungen
0,0
1,5
0,0
1,5
Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
626,4
245,4
5,9
877,6
Eigenkapitalinstrumente
16,8
0,0
0,9
17,7
Schuldverschreibungen
609,6
245,3
5,0
859,9
Gesamt
628,5
267,5
6,2
902,2
Schulden
 
 
 
 
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
0,0
3,1
0,0
3,1
Derivate
0,0
3,1
0,0
3,1
Gesamt
0,0
3,1
0,0
3,1
Transfer zwischen Level I und Level II
Die Gruppe nimmt Transfers zwischen den Levels der Fair Value-Hierarchie jeweils zum Ende der Berichtsperiode vor, wenn das Finanzinstrument die oben beschriebenen Kriterien für die Einstufung in das jeweilige Level nicht mehr erfüllt.
Im aktuellen und im vorangegangenen Berichtszeitraum fand kein Transfer zwischen den Levels statt.
Nicht beobachtbare Inputparameter und Sensitivitätsanalyse für Level III
Bei Investitionswertpapieren, welche Level III zugeordnet sind und es sich um illiquide, nicht börsennotierte Unternehmensanleihen handelt, ist der wichtigste Input-Parameter der Diskontierungsfaktor. Wenn die bei der Berechnung des Fair Value verwendeten Kreditspreads um 100 Basispunkte gestiegen wären, hätte sich das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2023 um EUR 0,1 Mio. (2022: EUR 0,1 Mio.) verringert. Wenn die bei der Berechnung des Fair Value verwendeten Kreditspreads um 100 Basispunkte gesunken wären, hätte sich das kumulierte Bewertungsergebnis zum 31. Dezember 2023 um EUR 0,1 Mio. (JE22: EUR 0,1 Mio.) erhöht.
Die Entwicklung der Level III Investitionspapiere stellt sich wie folgt dar:
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2023
01.01.
Bewertungsgewinne/verluste - GuV
Bewertungsgewinne/verluste - OCI
Zugänge (+)
Abgänge (-)
Tilgung (-)
Übertragung zu/aus anderen Levels
31.12.
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
 
Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
Eigenkapitalinstrumente
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
5,9
0,0
0,0
0,0
0,0
-3,0
-0,2
2,7
Eigenkapitalinstrumente
0,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,2
0,7
Schuldverschreibungen
5,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-3,0
0,0
2,0
Gesamt
6,2
0,0
0,0
0,0
0,0
-3,0
-0,2
3,1
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
2022
01.01.
Bewertungsgewinne/verluste - GuV
Bewertungsgewinne/verluste - OCI
Zugänge (+)
Abgänge (-)
Tilgung (-)
Übertragung zu/aus anderen Levels
31.12.
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
 
 
Investitionswertpapiere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
Eigenkapitalinstrumente
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,3
Investitionswertpapiere erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
5,2
0,0
0,0
3,3
-0,1
-2,5
0,0
5,9
Eigenkapitalinstrumente
0,7
0,0
0,0
0,3
-0,1
0,0
0,0
0,9
Schuldverschreibungen
4,5
0,0
0,0
3,0
0,0
-2,5
0,0
5,0
Gesamt
5,5
0,0
0,0
3,3
-0,1
-2,5
0,0
6,2
Aufgrund des Auftretens eines aktiven Marktes und der Möglichkeit zur täglichen Bewertung wurde in 2023 eine Anleihe i.H.v. EUR 0,2 Mio. von Level III zu Level I umklassifiziert. In der vorherigen Berichtsperiode (2022) fanden keine Übertragungen in andere bzw. aus anderen Levels statt.
73.2. Fair Value von Finanzinstrumenten und Vermögenswerten, die nicht zum Fair Value bilanziert werden
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Buchwert
Fair Value
Differenz
Level I
notierte
Marktpreise
Level II -
aus beobachtbaren
marktbasierten
Modellen
Level III -
aus nicht
beobachtbaren
marktbasierten
Modellen
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
Zahlungsmittelbestand
1.254,5
1.254,5
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
4.003,7
4.105,6
101,9
321,2
134,7
3.649,7
Schuldverschreibungen
447,9
458,8
10,9
321,2
134,7
2,9
Kredite und Forderungen
3.555,8
3.646,8
91,0
0,0
0,0
3.646,8
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
0,2
0,2
0,0
0,0
0,0
0,2
Gesamt
5.258,3
5.360,2
101,9
321,2
134,7
3.649,8
Schulden
 
 
 
 
 
 
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
5.198,7
5.176,1
22,6
0,0
0,0
5.176,1
Einlagen
5.139,4
5.116,7
22,6
0,0
0,0
5.116,7
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
59,3
59,3
0,0
0,0
0,0
59,3
Gesamt
5.198,7
5.176,1
22,6
0,0
0,0
5.176,1
1) Barreserven wurden keinem Level zugeordnet, da deren Buchwert aufgrund ihrer Kurzfristigkeit zu jeder Zeit annähernd dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Buchwert
Fair Value
Differenz
Level I
notierte
Marktpreise
Level II -
aus beobachtbaren
marktbasierten
Modellen
Level III -
aus nicht
beobachtbaren
marktbasierten
Modellen
Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
Barreserven 1)
1.382,9
1.382,9
0,0
0,0
0,0
0,0
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
3.564,0
3.532,4
-31,6
110,7
66,8
3.354,9
Schuldverschreibungen
182,2
177,5
-4,7
110,7
66,8
0,0
Kredite und Forderungen
3.381,9
3.354,9
-27,0
0,0
0,0
3.354,9
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
Gesamt
4.946,9
4.915,3
-31,6
110,7
66,8
3.355,0
Schulden
 
 
 
 
 
 
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
5.136,8
5.101,9
35,0
0,0
0,0
5.101,9
Einlagen
5.088,0
5.053,1
35,0
0,0
0,0
5.053,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
48,8
48,8
0,0
0,0
0,0
48,8
Gesamt
5.136,8
5.101,9
35,0
0,0
0,0
5.101,9
1) Barreserven wurden keinem Level zugeordnet, da deren Buchwert aufgrund ihrer Kurzfristigkeit zu jeder Zeit annähernd dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente werden nicht auf Basis des Fair Value gesteuert. Ihre beizulegenden Zeitwerte werden nur zu Offenlegungszwecken berechnet und haben keine Auswirkungen auf Bilanz und Erfolgsrechnung. Der Fair Value von Forderungen und Verbindlichkeiten wird mittels Barwertes von zukünftigen Zahlungsströmen ermittelt. Die Höhe der Risikoprämien bei Forderungen hängt vom internen oder externen Rating des Kreditnehmers unter Berücksichtigung des Länderrisikos ab. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Schuldtiteln zu fortgeführten Anschaffungskosten basiert auf notierten Preisen oder anderen beobachtbaren Inputs auf den Märkten. Bei Verbindlichkeiten wird der eigene Credit Spread im Diskontfaktor berücksichtigt. Da keine Emissionen der Addiko Gruppe am Markt platziert sind, basiert die Ermittlung der Credit Spread-Kurven für vorrangige unbesicherte Verbindlichkeiten auf quotierten Credit Default Swap Kurven bzw. Credit Spreads aus vorrangigen unbesicherten Anleihen aus einer gewichteten Peer-Group von in CSEE tätigen Bankengruppen, die den Märkten und der eingeschätzten Bonität der Addiko Gruppe bestmöglich entsprechen. Für besicherte Verbindlichkeiten wurde eine gewichtete Credit-Spread-Kurve aus verfügbaren Benchmark Covered Bonds aus der Peer-Group herangezogen. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit ergibt sich eine große Bandbreite für die zu ermittelten Fair Values.
Die Gruppe schätzt, dass der Buchwert des Barmittelbestand aufgrund der kurzfristigen Laufzeiten annähernd dem beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente entspricht.
73.3. Fair value von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Der beizulegende Zeitwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wird durch marktbasierte Schätzungen, die von Gutachtern berechnet werden, bestimmt. Existiert keine marktbasierte Schätzung, wird der beizulegende Zeitwert anhand eines Ertragswertverfahrens ermittelt. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf EUR 2,5 Mio. (JE22: EUR 3,5 Mio.). Der beizulegende Zeitwert beträgt EUR 3,5 Mio. (JE22: EUR 4,5 Mio.). Alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden in Level III kategorisiert (JE22: Level III).
(74) Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
In den folgenden Tabellen wird getrennt für alle bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Ver-bindlichkeiten die Überleitung der Bruttobeträge zu den saldierten Nettobeträgen vorgenommen. Auch werden diejenigen Beträge ausgewiesen, die einer rechtlich durchsetzbaren Globalnettingvereinbarung oder ähnlichen Vereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden miteinander saldiert und der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wo Addiko derzeit ein durchsetzbares Recht auf Saldierung der erfassten Beträge hat und die Absicht besteht, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.
Die Auswirkung der Saldierung wird im Posten „Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I“ ausgewiesen. Die Auswirkung einer potenziellen Saldierung, wenn alle Saldierungsrechte ausgeübt würden, ist im Posten „Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d)“ dargestellt.
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Derivate
Reverse repo
Gesamt
VERMÖGENSWERTE
 
 
 
a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II)
4,4
3,7
8,0
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I
0,0
0,0
0,0
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b)
4,4
3,7
8,0
d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert)
 
 
 
Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II)
0,8
0,0
0,8
Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten)
2,8
0,0
2,8
Beträge im Zusammenhang mit erhaltenen nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten);
0,0
3,7
3,7
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d)
0,7
0,0
0,7
1)Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Derivate
Reverse repo
Gesamt
VERMÖGENSWERTE
 
 
 
a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II)
3,8
4,7
8,6
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I
0,0
0,0
0,0
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b)
3,8
4,7
8,6
d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert)
 
 
 
Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II)
0,0
0,0
0,0
Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten)
1,4
0,0
1,4
Beträge im Zusammenhang mit erhaltenen nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten);
0,0
4,7
4,7
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d)
2,4
0,0
2,4
1)Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
Derivate
Direct repo
Gesamt
SCHULDEN
 
 
 
a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II)
3,1
0,0
3,1
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I
0,0
0,0
0,0
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b)
3,1
0,0
3,1
d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert)
 
 
 
Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der Finanzinstrumente II)
0,8
0,0
0,8
Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten)
2,0
0,0
2,0
Beträge im Zusammenhang mit verpfändeten nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten)
0,0
0,0
0,0
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d)
0,3
0,0
0,3
1)Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden.
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
Derivate
Direct repo
Gesamt
SCHULDEN
 
 
 
a) Bruttobetrag der bilanzierten Finanzinstrumente (I und II)
0,0
24,3
24,3
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I
0,0
0,0
0,0
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und Bruttobetrag der Finanzinstrumente II, die in der Bilanz ausgewiesen werden (a-b)
0,0
24,3
24,3
d) Aufrechnungsvereinbarungen (Master netting arrangements) (nicht bereits in b inkludiert)
 
 
 
Betrag der bilanzierten Finanzinstrumente, die weder bestimmte noch sämtliche Saldierungskriterien erfüllen (Saldierungseffekt der
Finanzinstrumente II)
0,0
0,0
0,0
Beträge im Zusammenhang mit finanziellen Sicherheiten (einschließlich Barsicherheiten)
0,0
24,3
24,3
Beträge im Zusammenhang mit verpfändeten nicht-finanziellen Sicherheiten (ausgenommen Barsicherheiten)
0,0
0,0
0,0
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II (c-d)
0,0
0,0
0,0
1)Finanzinstrumente I: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die bereits in der Bilanz saldiert ausgewiesen werden. Finanzinstrumente II: Finanzinstrumente, die einer Nettingvereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell saldiert werden
Für die Aufrechnung von Geschäften im Derivatebereich werden mit den Geschäftspartnern Rahmenverträge abge-schlossen, wodurch positive und negative Marktwerte der unter den Rahmenverträgen einbezogenen derivativen Verträge miteinander verrechnet werden können. Pensionsgeschäfte können miteinander verrechnet werden. Da eine solche Verrechnung nicht im normalen Geschäftsverlauf erfolgen kann, sondern nur im Falle eines Ausfalls, einer Insolvenz oder eines Konkurses oder nach anderen vorher festgelegten Ereignissen, werden die Positionen in der Bilanz nicht verrechnet.
(75) Derivative Finanzinstrumente
75.1. Derivate, die zu Handelszwecken gehalten werden
Zum Berichtszeitpunkt bestanden die folgenden Derivate:
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
 
 
Marktwerte
 
Marktwerte
 
Nominal-beträge
Positive
Negative
Nominal-beträge
Positive
Negative
a) Zinssatz
 
 
 
 
 
 
OTC-Produkte:
84,3
2,5
1,5
109,0
4,6
3,0
Nicht börsengehandelte Optionen
16,5
0,4
0,4
19,3
0,8
0,8
Sonstige nicht börsengehandelte Instrumente
67,7
2,0
1,1
89,7
3,8
2,2
b) Fremdwährungen und Gold
 
 
 
 
 
 
OTC-Produkte:
263,4
2,5
2,7
63,5
0,4
0,2
Sonstige nicht börsengehandelte Instrumente
263,4
2,5
2,7
63,5
0,4
0,2

(76) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Gemäß IAS 29 ist ein nahe stehendes Unternehmen oder eine nahe stehende Person eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das die Kontrolle oder gemeinsame Kontrolle ausübt, einen maßgeblichen Einfluss ausübt oder zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen gehört.
Die Aktien der Addiko Bank AG sind börsennotiert und zum Bilanzstichtag hält kein Investor einen Anteil von mehr als 10% an der Addiko Bank AG.
Transaktionen zwischen der Addiko Bank AG und den vollkonsolidierten Unternehmen werden im Anhang des Konzernabschlusses nicht ausgewiesen, da sie im Zuge der Konsolidierung eliminiert wurden. Kein Konzernunternehmen hält Beteiligungen >20%.
Schlüsselpersonen der Gesellschaft sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG sowie die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder ihrer Tochtergesellschaften. Basierend auf einer internen Analyse werden auch Inhaber von Schlüsselfunktionen als nahestehende Personen behandelt. Die Inhaber von Schlüsselfunktionen umfassen Personen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Die Definition von Schlüsselpersonen umfasst auch enge Familienangehörige der oben genannten Personen, somit deren Partner und Kinder.
Transaktionen mit nahestehenden Personen werden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt.
 
 
TEUR
Schlüsselposition im Unternehmen oder im Mutterunternehmen
31.12.2023
31.12.2022
Finanzielle Vermögenswerte (Darlehen und Kredite)
13,2
131,2
Finanzielle Verbindlichkeiten (Einlagen)
2.079,2
2.592,6
Die Vergütungen, die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen in der Addiko Gruppe erhalten haben, werden wie folgt dargestellt:
 
 
TEUR
 
31.12.2023
31.12.2022
Kurzfristige Leistungen
8.764,0
8.639,7
Leistungen nach Beendigung der Arbeitsverhältnisses
0,0
6,0
Andere langfristige fällige Leistungen
1.262,4
0,0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0,0
146,1
Anteilsbasierte Vergütungen
5.557,9
1.134,4
Gesamt
15.584,3
9.926,1
Die ausgewiesenen Beträge zu den variablen Vergütungen entsprechen den geschätzten Auszahlungen zum Bilanzstichtag und können von denen abweichen, die letztendlich gezahlt werden.
Die Beziehungen zu den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Addiko Bank AG sind in der Note (86) Beziehungen zu den Organen detailliert dargestellt.

(77) Anteilsbasierte Vergütung
Im Rahmen des variablen Vergütungssystems erhalten die Mitglieder des Vorstands der Addiko Bank AG 50% der jährlichen variablen Vergütung in bar und 50% in Form von Aktien der Addiko Bank AG, während alle anderen Begünstigten die Vergütung vollständig in bar erhalten. Für den Fall, dass die Höhe der variablen Vergütung über dem definierten Schwellenwert liegt (der Betrag ist gleich oder höher als EUR 50.000 oder der Betrag übersteigt ein Drittel der jährlichen fixen Vergütung), wird die Auszahlung des Barbetrages und die physische Übertragung der Aktien über sechs Jahre in verschiedenen Tranchen verteilt, beginnend in dem auf die Bonusperiode folgenden Jahr. Die Bonifikationen werden im laufenden Jahr gewährt, wenn die Dienst- und Leistungsbedingungen erfüllt sind, und werden am Jahresende unverfallbar. Die Begünstigten erhalten keine Dividenden und haben kein Stimmrecht in Bezug auf die aufgeschobenen Aktien während des Erdienungszeitraums und bis zur Abrechnung, also den Zeitpunkt in dem die Aktien auf die Begünstigten übertragen werden. Die Aktien dürfen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Erhalt nicht verkauft werden. Die aufgeschobenen Aktien, die über ein Aktienrückkaufprogramm erworben werden, werden bis zu ihrer Übertragung an die Begünstigten als eigene Aktien gehalten. Es werden Aktien mit einem Wert in Höhe eines festen Barbetrags gewährt. Der gewährte Betrag wird auf der Grundlage einer Schätzung oder der Erreichung vorher festgelegter Kriterien bestimmt. Die variable Vergütung wird nur aktiviert, wenn bestimmte Knock-out-Kriterien erfüllt sind. Diese Knock-Out-Kriterien beruhen auf Kapital, Liquidität und Rentabilität. Erst wenn diese erreicht sind, erfolgt in einem zweiten Schritt die Überprüfung, ob die für den regulären Bonus individuell festgelegten Ziele erreicht wurden.
Zusätzlich zu dem Jahresbonus bietet Addiko ein Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF), auf dessen Grundlage Addiko definierten Schlüsselmitarbeitern (einschließlich des Vorstands der Addiko Bank AG) variable Vergütungskomponenten in Form von aktienbasierten Zahlungen gewährt. Das Programm soll sicherstellen, dass die Interessen des Senior Leadership Teams mit jenen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und ist dieses als mehrjähriges Anreizsystem angelegt. Die Freigabe der Aktien hängt von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab. Darüber hinaus wird das Programm in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien nur dann aktiviert, wenn die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Eigenmittel und Liquidität erfüllt sind und innerhalb eines vorher festgelegten Zeitrahmens keine Verstöße gegen bestimmte Risikoindikatoren aufgetreten sind. Gemäß der Vergütungspolitik der Addiko Gruppe umfasst das Vergütungsprogramm eine Kombination aus Barausgleich und Aktienausgleich für die Vorstandsmitglieder der Gruppe und nur aktienbasierte Zahlungen mit Barausgleich für alle anderen Teilnehmer des Programms.
Für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2021 hatten die Mitglieder des Group Management Board Anspruch auf 31.179 Aktien der Addiko Bank AG, von denen in den Jahren 2022 und 2023 bereits 17.207 Aktien übertragen wurden und 13.972 Aktien in den Jahren 2024 - 2027 noch übertragen werden. Für das Jahr 2022 hatten die Mitglieder des Vorstandes der Addiko Bank AG Anspruch auf 39.046 Aktien, von denen 15.621 im Jahr 2023 übertragen wurden und 23.425 in den Jahren 2024 bis 2028 übertragen werden.
Für die Performance im Geschäftsjahr 2023 haben die Mitglieder der Addiko Bank AG, sofern die variable Vergütung aktiviert ist, wieder Anspruch auf 50% der gesamten variablen Vergütung in Aktien. Da der Aktienkurs, der zur Bestimmung der Anzahl der Aktien herangezogen wird, dem durchschnittlichen volumengewichteten Aktienkurs der Addiko Bank AG an der Wiener Börse in den drei Monaten vor dem Kalendermonat entspricht, in dem der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 genehmigt, wird die Anzahl der Aktien, die festgelegt wird, erst Anfang März bekannt sein, nachdem der Aufsichtsrat die Aktivierung der variablen Vergütung für 2023 bestätigt hat und nachdem der relevante durchschnittliche volumengewichtete Aktienkurs bekannt ist.
(78) Eigenmittel und Kapitalanforderungen
78.1. Regulatorische Kapitalanforderungen
Das regulatorische Kapital der Addiko Gruppe wird gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013) und der Capital Requirement Directive (CRD IV, Richtlinie (EU) 2013/36/EU) berechnet. Sowohl CRD IV als auch CRR wurden seit dem Inkrafttreten im Jahr 2014 u.a. durch die Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD V) sowie die Verordnungen (EU) 2019/876 (CRR 2) und (EU) 2020/873 (CRR Quick Fix) geändert. Sowohl die CRD IV als auch die CRD V wurden durch das österreichische Bankwesengesetz (BWG) in nationales Recht umgesetzt.
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die zuständige Behörde für die direkte Beaufsichtigung der Addiko Gruppe, der Muttergesellschaft und der beiden in Slowenien und Kroatien tätigen Tochtergesellschaften. Die Einzelinstitute in den anderen Ländern werden direkt von den jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt.
Die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalquoten der Addiko Gruppe einschließlich der aufsichtsrechtlichen Puffer und der im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) festgelegten Kapitalanforderungen, sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
 
31.12.2023
31.12.2022
CET1
T1
TCR
CET1
T1
TCR
Säule 1 Anforderung
4,50%
6,00%
8,00%
4,50%
6,00%
8,00%
Säule 2 Anforderung
1,83%
2,44%
3,25%
1,83%
2,44%
3,25%
Gesamtkapitalanforderung aus dem SREP (Total SREP Capital Requirement - TSCR)
6,33%
8,44%
11,25%
6,33%
8,44%
11,25%
Kapitalerhaltungspuffer (CCB)
2,50%
2,50%
2,50%
2,50%
2,50%
2,50%
Antizyklischer-Kapitalpuffer (CCyB)
0,46%
0,46%
0,46%
0,00%
0,00%
0,00%
Systemrisikopuffer (SyRB)
0,25%
0,25%
0,25%
n.a.
n.a.
n.a.
Kombinierte Kapitalpufferanforderung (CBR)
3,21%
3,21%
3,21%
2,50%
2,50%
2,50%
Gesamtkapitalanforderung
(Overall Capital Requirement - OCR)
9,54%
11,65%
14,46%
8,83%
10,94%
13,75%
Säule 2 Empfehlung (Pillar II guidance - P2G)
3,25%
3,25%
3,25%
2,00%
2,00%
2,00%
OCR + P2G
12,79%
14,90%
17,71%
10,83%
12,94%
15,75%
Als Ergebnis des von der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführten SREP-Prozesses 2022 erhielt die Addiko Bank AG am 14. Dezember 2022 den Beschluss des SREP 2022, der ab 1. Januar 2023 weiterhin eine P2R von 3,25% vorschreibt. Am 30. November 2023 erhielt die Bank den SREP-Beschluss für 2023, wonach die Addiko-Gruppe ab dem 1. Januar 2024 weiterhin eine unveränderte P2R von 3,25% erfüllen muss.
In Bezug auf die kombinierte Kapitalpufferanforderung (CBR) ist zu erwähnen, dass sich der antizyklische Kapitalpuffer (CCyB) per 31. Dezember 2023 auf 0,46% belief, da die CCyB-Quoten vor allem von zwei Ländern erhöht wurden: für Kroatien auf 1,0% (die CCyB-Anforderung der Addiko Gruppe stieg um 0,32%) und für Slowenien auf 0,5% (die CCyB-Anforderung stieg um 0,13%). Im Juni 2024 wird der CCyB-Satz für Kroatien auf 1,5% festgesetzt (Erhöhung der CCyB-Anforderung um 0,16%); im Januar 2025 wird der CCyB-Satz für Slowenien auf 1% festgesetzt (Erhöhung der CCyB-Anforderung um 0,13%). Darüber hinaus hat die FMA am 21. Dezember 2022 veröffentlicht, dass die Addiko aufgrund des systemischen Konzentrationsrisikos einem Systemrisikopuffer (SyRB) von 0,5% auf konsolidierter Ebene unterliegt. Der SyRB wird ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 schrittweise um 0,25 Prozentpunkte angehoben und erreicht ab dem 1. Januar 2024 die volle Höhe. Nach Ansicht der Addiko sind sowohl die zur Ermittlung des systemischen Konzentrationsrisikos angewandten Überlegungen als auch die getroffenen Verfahrensschritte nicht korrekt. Daher wurde eine Beschwerde gegen die FMA-Verordnung zum SyRB beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Dem Bundesverwaltungsgericht wurde eine Frist für die endgültige Entscheidung bis Anfang März 2024 eingeräumt.
Im Zuge des SREP 2022 wurde erwartet, dass die Addiko Gruppe ab dem 1. Januar 2023 eine P2G von 3,25% erfüllt - verglichen mit den für 2022 geltenden 2,0%. Gemäß dem SREP-Beschluss von 2023 muss die Addiko-Gruppe ab dem 1. Januar 2024 eine reduzierte P2G von 3,0% erfüllen.
Konsolidierte Eigenmittel
Auf Konzernebene erfolgt die aufsichtsrechtliche Berichterstattung durch die Addiko Bank AG als EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft der Gruppe von Kreditinstituten.
Das aufsichtsrechtliche Eigenkapital der Gruppe besteht ausschließlich aus dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1), welches das Stammkapital, die zugehörigen Agios, die Gewinnrücklagen, die sonstigen Rücklagen und das kumulierten sonstige Ergebnis nach Abzug von Dividenden, die nach dem Ende des Berichtszeitraums vorgeschlagen wurden, sowie nach Abzug von Goodwill, immateriellen Vermögenswerten und anderen aufsichtsrechtlichen Anpassungen in Bezug auf Posten, die im Eigenkapital enthalten sind, aber für die Zwecke der Kapitaladäquanz anders behandelt werden, umfasst.
Zum 1. Januar 2023 sind die Übergangsregelungen gemäß Artikel 468 CRR der Verordnung EU 2020/873 sowie in Bezug auf die statische Komponente der von der EU am 21. Dezember 2017 veröffentlichten und am 24. Juni 2020 geänderten IFRS 9-Übergangskapitalvorschriften ausgelaufen. Aus diesem Grund gibt es ab dem 1. Januar 2023 keinen Unterschiedsbetrag mehr hinsichtlich der Kapitalausstattung mit und ohne (fully-loaded) Inanspruchnahme der Übergangsregelung. Die folgende Tabelle zeigt daher die Aufgliederung der Eigenmittel der Gruppe gemäß CRR unter Verwendung von IFRS-Zahlen auf einer fully-loaded Basis.
 
in EUR Mio.
Ref1)
31.12.2023
31.12.2022
Hartes Kernkapital (CET1: Common Equity Tier 1): Kapitalinstrumente und Reserven
 
 
1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
195,0
195,0
2 Einbehaltene Gewinne 2)
286,0
284,4
3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 2)
281,2
241,1
5a Von unabhängiger Seite geprüfte (Zwischen-) Gewinne, abzüglich aller vorhersehbarer
Abgaben oder Dividenden
16,5
2,1
5aa hievon: anrechenbarer Zwischengewinn des laufenden Geschäftsjahres
41,1
25,7
5ab hievon: vorhersehbare Abgaben oder Dividenden
-24,6
-23,6
6 CET1 Kapital vor regulatorischen Anpassungen
778,7
722,6
CET1 Kapital: Regulatorische Anpassungen
 
 
7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen
-0,8
-0,9
8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entspr. Steuerschulden)
-15,3
-15,4
10 Von den künftigen Gewinnen abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen,
die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entspr. Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 (3) erfüllt sind)
-12,8
-10,3
16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des
harten Kernkapitals
-2,9
-0,4
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
0,0
0,0
27a Sonstige regulatorische Anpassungen (inkl. IFRS 9 Übergangsbestimmungen)
-0,7
-0,1
28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals insgesamt
-32,6
-27,2
29 Hartes Kernkapital (CET1)
746,1
695,4
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rückstellungen
 
 
58 Ergänzungskapital (T2)
0,0
0,0
59 Gesamtkapital (TC = T1 + T2)
746,1
695,4
60 Gesamte risikogewichtete Aktiva
3.653,2
3.481,0
Kapitalquoten und -anforderungen einschließlich Puffer
 
 
61 Harte Kernkapitalquote
20,4%
20,0%
63 Gesamtkapitalquote
20,4%
20,0%
64 Anforderungen an die harte Kernkapitalquote des Instituts insgesamt
9,5%
8,8%
65 davon: Anforderungen im Hinblick auf den Kapitalerhaltungspuffer
2,5%
2,5%
66 davon: Anforderungen im Hinblick auf den antizyklischen Kapitalpuffer
0,5%
0,0%
67 davon: Anforderungen im Hinblick auf den Systemrisikopuffer
0,3%
0,0%
68 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Risikopositionsbetrags) nach Abzug
der zur Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen erforderlichen Werte
9,2%
8,7%
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 
 
 
72 Direkte und indirekte Positionen in Eigenmittelinstrumenten oder Instrumenten
berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten von Finazunternehmen, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
5,6
4,7
75 Latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 17,65%, verringert um den Betrag der verbundenen Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 CRR erfüllt sind)
22,3
26,7
1) Die Verweise kennzeichnen die in der EU-Vorlage vorgeschriebenen Zeilen, die anwendbar sind und für die es einen Wert gibt. Die Gliederung basiert auf den technischen Standards, die in (EU) 2021/637 vom 15. März 2021 enthalten sind. 2) Die Vergleichszahlen wurden auf der Grundlage nach Beendigung der Übergangsregelung (fully-loaded) erstellt.
Die während des Berichtszeitraums geltenden Kapitalanforderungen, einschließlich eines ausreichenden Puffers, wurden auf konsolidierter Basis sowie in ihren individuell beaufsichtigten Unternehmen jederzeit erfüllt.
Das Gesamtkapital erhöhte sich während des Berichtszeitraums um EUR 50,7 Mio., was auf folgende Komponenten zurückzuführen ist:
  • Die positive OCI-Entwicklung in Höhe von EUR 38,2 Mio. ergab sich aus folgenden Teilen: EUR 36,7 Mio. resultierten aus den zum FVTOCI bewerteten Finanzinstrumenten. Darüber hinaus ergab sich eine geringfügige Auswirkung auf das Gesamtkapital durch eine Veränderung der Marktentwicklung von FVTOCI bewerteten Eigenkapitalinstrumenten (EUR 1,2 Mio.) sowie der Fremdwährungsrücklagen (EUR 0,3 Mio.).
  • Der Anstieg bei den sonstigen regulatorischen Abzugsposten i.H.v. EUR 2,4 Mio. resultiert aus: den latenten Steueransprüchen auf bestehende Verlustvorträge (das Gesamtkapital reduzierte sich um EUR 2,5 Mio.), geringfügig kompensiert durch eine Verringerung der aufsichtlichen Bewertungsanpassungen im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten/Verbindlichkeiten (das Gesamtkapital erhöhte sich um EUR 0,1 Mio.). Der Betrag der vom Kapital abzuziehenden immateriellen Vermögenswerte und der Abzugsposten aus notleidenden Krediten im Zusammenhang mit dem SREP-Prozess blieb stabil.
  • Ein negativer Effekt von EUR 1,6 Mio. im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm, der sich einerseits aus den aktienbasierten Vergütungen (das Gesamtkapital erhöhte sich um EUR 1,4. Mio.) und andererseits aus der Genehmigung der EZB zum Rückkauf von rund EUR 3,2 Mio. eigener CET1-Instrumente ergibt. Das führte zu einer Erhöhung des Abzugspostens um EUR 3,0 Mio.
  • Berücksichtigung des geprüften Bilanzgewinnes in Höhe von EUR 41,1 Mio., abzüglich vorhersehbarer Dividenden in Höhe von EUR 24,6 Mio. unter Bezugnahme auf Artikel 26 CRR.
Risikostruktur
Die Addiko Gruppe verwendet für das Kredit-, Markt- und das operationelle Risiko den Standardansatz, das zum Teil die relativ hohe Risikodichte von 59,4% zum Halbjahr 2023 (2022: 58,2%) erklärt - gemessen an den RWA im Verhältnis zu den Aktiva. Eine weitere wichtige Ursache für die ausgewiesene Risikodichte ist die Konzentration der Bank auf unbesicherte Consumer- und SME-Kredite.
Die risikogewichteten Aktiva (RWA) erhöhten sich im Berichtszeitraum um EUR 172,1 Mio.:
  • Die RWA für das Kreditrisiko stiegen um EUR 131,3 Mio., was hauptsächlich auf neue Auszahlungen in den Fokussegmenten Consumer und SME zurückzuführen war (EUR 195,4 Mio.). Diese Entwicklung wurde teilweise kompensiert durch vorzeitige Tilgungen von Engagements in den Nicht-Fokus-Segmenten Mortgages (EUR 44,2 Mio.) und durch Forderungsabbau bei Large Corporates (EUR 32,9 Mio.) und Public Finance (EUR 7,9 Mio.). Darüber hinaus führte die Anwendung von Artikel 500a CRR der Verordnung (EU) 2020/873 zu höheren Risikogewichten für bestimmte Staaten und Finanzinstitute, die den bedeutendsten Effekt im Segment Corporate Center darstellt (EUR 20,9 Mio.).
  • Die RWA für das Gegenparteiausfallrisiko (CVA) reduzierten sich während des Berichtszeitraumes marginal um
    EUR 0,4 Mio.
  • Die RWA für das Marktrisiko erhöhten sich um EUR 9,2 Mio., hauptsächlich verursacht durch höhere offene Positionen in BAM (Anstieg der RWA um EUR 22,6 Mio.), RSD (EUR 8,8 Mio.) und Sonstige (3,4 Mio.; hauptsächlich USD). Dieser Effekt wurde teilweise kompensiert durch die Einführung des Euro in Kroatien, welche die verbleibende offene HRK-Position eliminierte und zu einem RWA-Abbau in Höhe von EUR 25,6 Mio. führte.
  • Die risikogewichteten Aktiva für das operationelle Risiko erhöhten sich um EUR 32,0 Mio. vorwiegend durch höhere Nettozinserträge im Jahr 2023. Die RWA für das operationelle Risiko basieren auf dem Dreijahresdurchschnitt der maßgeblichen Erträge, der die Grundlage für die Berechnung darstellt.
 
 
in EUR Mio.
Ref1)
31.12.2023
31.12.2022
1 Kreditrisiko gemäß Standardansatz
3.060,5
2.929,2
6 Gegenparteiausfallsrisiko
3,6
4,0
20 Marktrisiko
154,0
144,8
23 Operationelles Risiko
435,0
403,0
29 Gesamte risikogewichtete Aktiva
3.653,2
3.481,0
1) Die Vergleichszahlen wurden auf fully-loaded Basis erstellt.
Verschuldungsquote
Auf Ebene der Addiko Gruppe beträgt die gemäß Artikel 429 CRR berechnete Verschuldungsquote zum 31. Dezember 2023 11,6% (JE22: 11,1%). Die Entwicklung ist auf die oben erwähnte Erhöhung im Kernkapital zurückzuführen.
 
 
in EUR Mio.
Ref1)
31.12.2023
31.12.2022
2 Kernkapital
746,1
695,4
13 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
6.421,8
6.293,0
14 Verschuldungsquote %
11,6%
11,1%
1) Die Vergleichszahlen wurden auf fully-loaded Basis erstellt.
Kapitalallokation
Die Geschäftspolitik der Gruppe zielt darauf ab, eine starke Kapitalbasis zu wahren, um das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und Märkten aufrechtzuerhalten und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu sichern. Die Gruppe wendet ein zentralisiertes Kapitalmanagementverfahren an, das sowohl normative als auch ökonomische Perspektiven des Kapitalmanagements abdeckt. Die Sicherstellung der Fähigkeit der Gruppe, die Kapitalanforderungen in der ökonomischen Perspektive zu erfüllen, ist ein zentraler Bestandteil der Steuerungsaktivitäten des "Internal Capital Adequacy Assessment Process" (ICAAP). Ausgangspunkt für die Durchführung der Risikotragfähigkeitsrechnung ist die Identifikation aller wesentlichen Risiken durch eine jährliche Risikoinventur. Zur Berechnung des Risikokapitalbedarfs für die Hauptrisikokategorien Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiko wird die Value-at-Risk (VaR)-Methode angewandt, wobei ein Konfidenzniveau von 99,9% gilt.
Die Zuordnung des Kapitals zu bestimmten Geschäftsbereichen und Aktivitäten wird weitgehend durch die Optimierung der mit dem zugewiesenen Kapital erzielten Rendite bestimmt. Der Prozess der Zuweisung von Kapital zu bestimmten Operationen und Aktivitäten wird im Rahmen des Budgetierungsprozesses durchgeführt. Obwohl die Maximierung der Rendite auf das risikoangepasste Kapital die prinzipielle Grundlage für die Entscheidung ist, wie das Kapital innerhalb der Gruppe bestimmten Operationen oder Aktivitäten zugewiesen wird, ist dies nicht die einzige Grundlage für die Entscheidungsfindung. Berücksichtigt werden auch die Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung bestimmter Risikofaktoren in der folgenden Periode, Synergien mit anderen Geschäften und Aktivitäten, die Verfügbarkeit von Management- und anderen Ressourcen sowie die Übereinstimmung der Geschäftstätigkeit mit den längerfristigen strategischen Zielen der Gruppe.
78.2. MREL-Anforderungen
Damit die Banken über ausreichend Eigenkapital und Verbindlichkeiten verfügen, die zur Absorption von Verlusten im Falle einer Abwicklung und als Bail-in Instrument verwendet werden können, sodass eine Bankenabwicklung ohne Rückgriff auf staatliche finanzielle Unterstützungen möglich ist, sind österreichische Banken gemäß BaSAG verpflichtet, jederzeit die Mindestanforderung an regulatorischen Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) zu erfüllen. Diese Mindestanforderungen werden für jedes Institut bzw. jede Bankengruppe von der zuständigen Abwicklungsbehörde – im Falle der Addiko Gruppe das Einheitliche Abwicklungsgremium (SRB) – individuell festgelegt.
Auf der Grundlage des am 25. Mai 2023 vom SRB vorgelegten Abwicklungsplans besteht die Addiko Gruppe aus zwei Abwicklungseinheiten – der Addiko Bank d.d. (Kroatien) und der Addiko Bank d.d. (Slowenien) - da beide kritische Funktionen für den lokalen Markt erfüllen. Die Addiko Bank AG gilt als Abwicklungsgesellschaft. Der SRB kam zu dem Schluss, dass ein Multiple Point of Entry (MPE) die am besten geeignete Strategie für die Addiko Gruppe ist und legte Mindestanforderungen an die Eigenmittel und die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten fest:
  • Addiko Bank d.d. (Kroatien) 25,4% der TREA und 5,9% der LRE auf individueller Basis ab dem 1. Januar 2022.
  • Die Addiko Bank d.d. (Slowenien) 11,3% der TREA und 3.0% der LRE ab dem 1. Januar 2022. Die Bank muss eine lineare Aufstockung der Eigenmittel und der anrechenbaren Verbindlichkeiten in Bezug auf die geltende MREL-Anforderung auf 20,7% der TREA und 5,2% der LRE auf individueller Basis bis zum 2. Juni 2025 sicherstellen.
  • Die Addiko Bank AG muss ab dem 1. Januar 2022 11,3% der TREA und 3.0% der LRE erfüllen.
Im Jahr 2023 lag die MREL-Quote aller Unternehmen über den für den Stichtag geltenden Anforderungen.

Ergänzende Angaben nach UGB/BWG
(79) Restlaufzeiten nach § 64 Abs. 1 Z4 BWG
Die Restlaufzeiten auf Basis der diskontierten, vertraglich vereinbarten Cash Flows.
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
täglich fällig
bis 3 Monate
über 3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr bis 5 Jahre
> 5 Jahre
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
Barreserve
1.022,2
225,0
4,0
3,2
0,1
1.251,2
3,3
1,254,5
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
0,9
8,5
16,0
1,9
2,2
25,4
4,1
29,5
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0,3
1,8
0,0
0,0
0,0
2,1
0,0
2,1
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
50,9
28,5
87,7
476,6
85,0
167,1
561,6
728,7
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
137,2
366,2
679,9
1.962,5
857,8
1.183,4
2.820,3
4,003,7
Sonstige Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
13.9
0.1
14,0
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,3
0,0
1,3
Gesamt
1.211,5
630,0
787,6
2.444,2
945,1
2.644,4
3.389,4
6.033,8
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
1,3
2,6
0,0
0,3
0,0
3,9
0,3
4,2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
3.056,2
988,6
817,2
302,2
34,6
4.861,9
336,8
5.198,7
Sonstige Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
39,1
5,1
44,2
Gesamt
3.057,5
991,2
817,2
302,5
34,6
4.904,9
342,2
5.247,1
 
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
täglich fällig
bis 3 Monate
über 3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr bis 5 Jahre
> 5 Jahre
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
Gesamt
Barreserve
1.188,8
187,7
3,6
2,8
0,1
1.380,0
2,9
1.382,9
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
1,6
0,3
0,0
18,1
2,7
2,0
20,9
22,8
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
0,3
1,5
0,0
0,0
0,0
1,8
0,0
1,8
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
17,6
60,9
123,7
468,8
206,6
202,2
675,4
877,6
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
114,7
333,1
624,1
1.664,5
827,6
1.071,9
2.492,1
3.564,0
Sonstige Vermögenswerte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
17,1
0,1
17,1
Langfristige Vermögenswerte die zur Veräußerung gehalten werden
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
1,6
0,0
1,6
Gesamt
1.323,0
583,5
751,4
2.154,2
1.037,0
2.676,6
3.191,4
5.867,8
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
2,5
0,1
0,0
0,0
0,5
2,6
0,5
3,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
3.512,9
556,8
690,8
321,8
54,6
4.760,5
376,3
5.136,8
Sonstige Verbindlichkeiten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
26,1
0.1
26,2
Gesamt
3.515,4
556,9
690,8
321,8
55,1
4.789,2
376,9
5.166,1
(80) Aufgliederung der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
 
 
31.12.2023
31.12.2022
davon börsennotiert
davon nicht börsennotiert
Summe
davon börsennotiert
davon nicht börsennotiert
Summe
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen
8,6
16,0
24,6
2,1
15,7
17,9
Finanzielle Vermögenswerte zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
 
 
 
 
 
 
Eigenkapitalinstrumente
0,0
0,3
0,3
0,0
0,3
0,3
Schuldverschreibungen
0,0
1,8
1,8
0,0
1,5
1,5
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
 
 
 
 
 
 
Eigenkapitalinstrumente
0,0
19,2
19,2
0,0
17,7
17,7
Schuldverschreibungen
668,4
41,1
709,5
804,5
55,4
859,9
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
 
 
 
 
 
 
Schuldverschreibungen
312,8
111,8
424,6
111,7
62,9
174,7
(81) Gesamtkapitalrentabilität
Die Gesamtkapitalrendite gemäß § 64 Abs. 1 Z 19 BWG, die sich aus der Division des Jahresergebnisses nach Steuern durch die Bilanzsumme zum Stichtag ergibt, beträgt zum 31. Dezember 2023 0,7% (2022: 0,4%).
(82) Aufwendungen für den Abschlussprüfer
In den sonstigen Verwaltungsaufwendungen sind die folgenden Honorare des Konzernabschlussprüfers KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, enthalten:
 
 
in TEUR
 
31.12.2023
31.12.20221)
Kosten i.Z.m. der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses
-207,0
-199,6
Kosten für das laufende Jahr
-183,4
-167,5
Kosten des Vorjahres im laufenden Jahr
-23,6
-32,1
Kosten i.Z.m. sonstigen Leistungen
-43,7
-96,5
Sonstige von den Abschlussprüfern zu erbringende Prüfungsleistungen
-29,1
-26,6
Andere Bestätigungsleistungen
-14,6
-65,9
Für sonstige Leistungen
0,0
-4,0
Gesamtleistungen
-250,7
-296,1
1) Die Vorjahreszahlen wurden angepasst.
Die Beträge beinhalten Barauslagen und Mehrwertsteuer. Die Honorare für die Abschlussprüfung beziehen sich auf Kosten für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses der Addiko Bank AG. Im Jahr 2023 wurden keine Honorare vom Konzernprüfer an andere Konzerngesellschaften verrechnet.
(83) Handelsbuch
Das Volumen des Handelsbuchs der Addiko Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:
 
 
in EUR Mio.
 
31.12.2023
31.12.2022
Derivate im Handelsbuch (Nominale)
288,0
99,0
Schuldverschreibungen (Buchwert)
24,6
17,9
Handelsbuch Volumen
312,6
116,8
(84) Mitarbeiterdaten
Die nachfolgenden Angaben beinhalten nicht die Mitglieder des Konzernvorstandes:
 
31.12.2023
31.12.2022
Mitarbeiter zum Stichtag (in Vollzeitäquivalenten – FTE)
2.562
2.471
Mitarbeiter im Durchschnitt (FTE)
2.508
2.596
(85) Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
Für Abfertigungen und Pensionen sind in der Addiko Bank AG die folgenden Aufwendungen angefallen:
 
 
 
 
in TEUR
 
31.12.2023
31.12.2022
 
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen
Pensionen
Vorstände
32,5
0,0
29,0
0,0
Leitende Angestellte
37,2
12,7
36,9
12,7
Übrige Arbeitnehmer
421,5
76,3
146,8
60,6
Gesamt
491,2
89,0
212,7
73,3
In den Aufwendungen für Abfertigungen ist ein Betrag von EUR 198,6 Tausend (2022: EUR 184,7 Tausend) für beitragsorientierte Versorgungspläne enthalten. Die Aufwendungen für Pensionen betreffend ausschließlich beitragsorientierte Versorgungspläne.
(86) Beziehungen zu den Organen
86.1. Vorschüsse, Kredite und Haftungen für Organe
Die Organe der Addiko Bank AG haben zum 31. Dezember 2023 keine Vorschüsse oder Kredite erhalten und es wurden auch keine Haftungen für sie übernommen. Die Personen, die während des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörten, haben weder für sich noch für die Gesellschaften, für die sie persönlich haften, Kredite von der Addiko Bank AG erhalten, noch hat die Addiko Bank AG für sie Verbindlichkeiten übernommen.
86.2. Aufgliederungen der Organbezüge der Addiko Bank AG
 
 
in TEUR
 
31.12.2023
31.12.20221)
Vorstand
-4.807,6
-3.386,8
Aufsichtsrat
-630,6
-556,1
Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen
0,0
-97,8
Gesamt
-5.438,2
-4.040,7
1) Die Vorjahreszahlen für die Position "Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und deren Hinterbliebenen“ wurden angepasst.
Die ausgewiesenen Beträge entsprechen der geschätzten Auszahlung zum Bilanzstichtag und können von der endgülti-gen Auszahlung abweichen.
(87) Organe
1. Jänner bis 31. Dezember 2023
Aufsichtsrat
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Kurt Pribil
Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats:
Johannes Proksch (seit Juni 2023)
Sava Ivanov Dalbokov (bis Mai 2023)
Mitglieder des Aufsichtsrats:
Monika Wildner
Sava Ivanov Dalbokov
Johannes Proksch
Frank Schwab
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt:
Christian Lobner
Thomas Wieser

Bundesaufsichtsbehörden
Staatskommissär:
Vanessa Koch
Staatskommissär Stellvertreter:
Lisa-Maria Haas
Vorstand
Herbert Juranek , Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl, Mitglied des Vorstands
Tadej Krašovec, Mitglied des Vorstands
Ganesh Krishnamoorthi, Mitglied des Vorstands
(88) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
(89) Alternative Leistungskennzahlen
Addiko verwendet sogenannte Alternative Performance Measures (APM; alternative Leistungskennzahlen) um seine Leistung oder Finanzlage zu beschreiben, die nicht im Rahmen der Finanzberichterstattung (IFRS) oder der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung (CRR) definiert oder festgelegt sind. Die folgenden zusätzlichen Informationen bieten eine Überleitung der alternativen Leistungskennzahlen zu den abgestimmten Einzelposten, Zwischensummen oder Summen, die im Konzernabschluss dargestellt werden, und erläutern die wesentlichen Überleitungsposten.
Bruttozinssatz
Berechnet als annualisierte laufende Zinserträge geteilt durch den einfachen Durchschnitt der leistungsfähigen Bruttokredite auf der Grundlage der Beträge zu Beginn und am Ende des Zeitraums. Die Renditen aus dem Neugeschäft werden anhand von Tagesdurchschnittswerten berechnet
Betriebserträge
Summe aus Nettozinsergebnis, Provisionsergebnis, Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten sowie sonstiges betriebliches Ergebnis
Cost/Income-Ratio (CIR)
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen dividiert durch Nettobankergebnis (Nettozinsergebnis + Provisionsergebnis)
Cost of funding
Zinsaufwand für Einlagen von Kunden und Kreditinstituten sowie Treasury Kosten. Nenner auf Basis einfacher Durchschnitt
Effektiver Steuersatz
Steuern auf Einkommen dividiert durch Ergebnis vor Steuern
Fokus RWA / total RWA
Basierend auf dem Fokus-Geschäftsbereich: RWA Kreditrisiko, ohne operationellen Risiko, ohne Markt- und Gegenparteirisiko dividiert durch Gesamt-RWA ohne Corporate Center
Ergebnis vor Steuern
Summe aus Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen, dem übrigen Ergebnis sowie Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte
Ergebnis nach Steuern
Ergebnis nach Steuern auf Einkommen
Eigenkapitalrentabilität
Ergebnis nach Steuern dividiert durch Eigenkapital abzüglich Immaterielle Vermögensgegenstände. Nenner auf Basis vereinfachter Durchschnitt
Kosten-Risiko-Verhältnis
Erwartete Kreditausfallkosten (Risikokosten) für finanzielle Vermögenswerte dividiert durch Bruttokredite (vor Abzug von Risikovorsorgen)
Kosten-Risiko-Verhältnis (net loans)
Erwartete Kreditausfallkosten (Risikokosten) für finanzielle Vermögenswerte dividiert durch Nettokredite (Bruttokredite nach Abzug von Risikovorsorgen)
Kredit-Einlagen-Verhältnis
Zeigt die Fähigkeit einer Bank an, ihre Kredite durch Einlagen und nicht durch Großkundenfinanzierung zu refinanzieren. Sie basiert auf den Nettokrediten an Kunden und wird mit den Krediten an nichtfinanzielle Unternehmen und private Haushalte im Verhältnis zu den Einlagen von nichtfinanziellen Unternehmen und privaten Haushalten berechnet. Segmentebene: Kredite und Forderungen dividiert durch finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Liquiditätsdeckungsgrad (LCR)
Zeigt das Verhältnis zwischen dem Liquiditätsbuffer und dem erwarteten Cash outflow der nächsten 30 Kalendertage in einem Stressszenario
Verschuldungsgrad (leverage ratio)
Das Verhältnis des Kernkapitals (Tier 1) zu den spezifischen bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen, berechnet nach der in der CRR festgelegten Methodik
Nettobankergebnis
Summe aus Nettozinsergebnis und Provisionsergebnis
Nettozinsergebnis (Segment Ebene)
Der Nettozinsertrag auf Segmentebene umfasst die gesamten Zinserträge in Bezug auf den effektiven Zinssatz aus leistungsfähigen Bruttokrediten, die Zinserträge aus Non-Performing Exposures, die zinsähnlichen Erträge, die Zinsaufwendungen aus Kundeneinlagen, die Berücksichtigung von Verrechnungspreisen und den zugewiesenen Beitrag aus Zins- und Liquiditätslücken.
Nettozinsmarge
Die Nettozinsmarge wird sowohl für den externen Vergleich mit anderen Banken als auch für die interne Rentabilitätsmessung von Produkten und Segmenten verwendet. Sie wird berechnet, indem der Nettozinsertrag ins Verhältnis zu den durchschnittlichen zinstragenden Aktiva gesetzt wird (Bilanzsumme abzüglich Beteiligungen an Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Steueransprüche und sonstige Vermögenswerte)
NPE collateral coverage
Auf notleidende Kredite entfallende Sicherheiten dividiert durch das Exposure von notleidender Kredite
NPE Deckung
Beschreibt, inwieweit ausgefallene notleidende Kredite (NPE) durch Wertberichtigungen (Einzel- und Portfoliowertberichtigungen) abgedeckt sind und drückt damit auch die Fähigkeit aus, Verluste aus ihren notleidenden Krediten zu absorbieren.
NPE Quote
Ist eine wirtschaftliche Kennzahl zur Darstellung des Anteils der als ausgefallen und notleidend eingestuften Kredite am gesamten Kundenkreditportfolio. Die Definition des Begriffs "notleidend" wurde von den aufsichtsrechtlichen Standards und Richtlinien übernommen und umfasst im Allgemeinen jene Kunden, bei denen die Rückzahlung zweifelhaft ist, eine Verwertung der Sicherheiten erwartet wird und die daher in ein Ratingsegment für ausgefallene Kunden verschoben wurden. Die Quote spiegelt die Qualität des Kreditportfolios einer Bank wider und ist ein Indikator für die Leistungsfähigkeit des Kreditrisikomanagements. Notleidendes Engagement dividiert durch kreditrisikotragendes Engagement (on- und off-balance)
Operatives Ergebnis vor Wertberichtigungen und Rückstellungen
Betriebserträge abzüglich Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Risikokosten/GPL (vereinf. Durchschnitt)
Erwartete Kreditausfallkosten für finanzielle Vermögenswerte dividiert durch durchschnittliche nicht notleidende Bruttokredite. Nenner auf Basis einfacher Durchschnitt
RWA / assets Ratio
Risikogewichtete Aktiva (gesamt) dividiert durch Bilanzsumme
Wien, 20. Februar 2024
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl e.h.Tadej Krašovec e.h.Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wien, 20. Februar 2024
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl e.h. Tadej Krašovec e.h.Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
Addiko Bank AG,
Wien,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Kunden
Das Risiko für den Konzernabschluss
Die im Bilanzposten "Kredite und Forderungen an Kunden" enthaltenen Kredite und Forderungen an Kunden umfassen einen Betrag in Höhe von 3.650,3 Mio EUR; die hierfür gebildeten Wertberichtigungen umfassen einen Betrag in Höhe von 161,1 Mio EUR.
Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Wertberichtigungen in Punkt
16.2. "Wertminderung" und Punkt 61.1. "Methodik der Wertberichtigungsermittlung" im Anhang zum Konzernabschluss.
Der Konzern überprüft im Rahmen der Kreditüberwachung, ob Kreditausfälle vorliegen und somit Einzelwertberichtigungen (Stage 3 Risikovorsorge) zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe leisten können. Der erwartete Kreditverlust ("expected credit loss", "ECL") für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforderungen basiert auf einer Analyse der erwarteten und szenariogewichteten zukünftigen Rückflüsse. Diese Analyse ist von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. Für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Kreditforderungen führt der Konzern eine Berechnung der pauschalen Einzelwertberichtigung auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale durch. Die im Bewertungsmodell hinterlegten Parameter basieren auf statistischen Erfahrungswerten sowie Annahmen über den zukünftigen Risikoverlauf.
Bei den nicht ausgefallenen Kreditforderungen wird für den erwarteten Kreditverlust eine Portfoliowertberichtigung gebildet. Dabei wird grundsätzlich der 12-Monats-ECL (Stage 1) angesetzt. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird der ECL auf Basis der Gesamtlaufzeit (Stage 2) berechnet. Bei der Ermittlung des ECL sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen unter anderem ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen.
Da das angewendete Wertberichtigungsmodell für nicht ausgefallene Kredite Ausnahmeereignisse wie die aktuellen Unsicherheiten der makroökonomischen Faktoren nicht angemessen abbilden kann, wurde vom Konzern zusätzlich zum Modellergebnis eine Erhöhung des Vorsorgebetrages ("Post Model Adjustment") auf Basis bankinterner Schätzungen unter Zugrundelegung externer Prognosen über die wirtschaftliche Entwicklung vorgenommen.
Das Risiko für den Konzernabschluss liegt darin, dass der Ermittlung der Wertberichtigungen unter Berücksichtigung des Post Model Adjustments in bedeutendem Ausmaß Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen. Daraus kann sich das Risiko einer möglichen falschen Darstellung in Bezug auf die Höhe der Kreditrisikovorsorgen im Konzernabschluss ergeben.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
  • Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Wertberichtigungsbildung von Kundenkrediten im Konzern erhoben und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Wertberichtigungen der Kundenforderungen angemessen zu ermitteln. Wir haben darüber hinaus die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft.
  • Wir haben auf Basis von Stichproben aus unterschiedlichen Portfolien untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen. Die Auswahl der Stichproben erfolgte risikoorientiert unter besonderer Berücksichtigung der Ratingstufen und lokalen Marktbesonderheiten. Bei Ausfällen von individuell bedeutsamen Krediten wurden in Stichproben die von den lokalen Banken getroffenen Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit und Konsistenz von Zeitpunkt und Höhe der angenommenen Rückflüsse untersucht.
  • Bei allen anderen Kreditforderungen, für die pauschale Einzelwertberichtigungen bzw eine Portfoliowertberichtigung berechnet wurden, haben wir die Methodendokumentation des Konzerns auf Konsistenz mit den Vorgaben des IFRS 9 analysiert. Weiters haben wir auf Basis bankinterner Validierungen die Modelle und die darin verwendeten Parameter dahingehend überprüft, ob diese geeignet sind, Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Wir haben die Angemessenheit der Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten beurteilt. Zusätzlich wurden die Auswahl und Bemessung von zukunftsgerichteten Schätzungen und Szenarien analysiert und deren Berücksichtigung im Rahmen der Parameterschätzung überprüft. Wir haben weiters die Herleitung und Begründung des Post Model Adjustments, sowie die zugrundeliegenden Annahmen in Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt. Die rechne- rische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Stichproben nachvollzogen. Bei diesen Prüfungshandlungen haben wir unsere Financial Risk Management Spezialisten eingebunden.
Ansatz und Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten in Kroatien
Das Risiko für den Konzernabschluss
Der Konzern bilanziert Rückstellungen im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten in Kroatien unter dem Bilanzposten "Rückstellungen", darunter "Rückstellungen für anhängige Rechtsstreitigkeiten". Die Rechtsrisiken stehen im Zusammenhang mit Konsumentenbeschwerden bei einseitigen Zinsanpassungsklauseln und CHF-Währungsklauseln in Kreditverträgen.
Der Vorstand beschreibt den Prozess für die Überwachung und Bevorsorgung von Rechtsrisiken in Punkt 26.2 "Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und sonstige Rückstellungen" und Punkt
67. "Rechtsrisiken" im Anhang zum Konzernabschluss.
Die betragliche Höhe der Rückstellung wird vom Konzern unter Berücksichtigung von laufenden Verfahrensentwicklungen eingeschätzt. Diese Einschätzungen betreffen die Erwartungen zu Verfahrensdauer, Verfahrenskosten sowie Verfahrensausgang. Für die Beurteilung der Rückstellungshöhe und der damit verbundenen Unsicherheitsfaktoren stützt sich der Konzern auf Gutachten und Einschätzungen von externen Rechtsberatern, die mit der rechtlichen Vertretung betraut wurden, sowie Stellungnahmen der internen Rechtsabteilung und Analysen der gerichtlichen Gutachten.
Das Risiko für den Konzernabschluss ergibt sich aus Unsicherheiten und Ermessensspielräumen im Zusammenhang mit der Einschätzung der oben angeführten Faktoren, insbesondere der Erfolgsaussichten aus den laufenden Verfahren, sowie der Höhe und dem Zeitpunkt von aus dem Verfahren zustehenden Zahlungen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung von Ansatz und Ermittlung von Rückstellungen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten in Kroatien haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
  • Wir haben im Rahmen unserer Prüfung die Methodik für die Ermittlung der Rückstellungshöhe in Zusammenhang mit den bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten in Kroatien auf Angemessenheit und Konformität mit den Rechnungslegungsstandards beurteilt.
  • Wir haben die verwendeten Annahmen und Schätzungen des Konzerns im Zusammenhang mit bestehenden und potenziellen Rechtsstreitigkeiten auf ihre Angemessenheit hin beurteilt. Dies beinhaltete die kritische Würdigung der Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausganges von Rechtsstreitigkeiten sowie der Zuverlässigkeit von geschätzten Schadenersatzansprüchen und Rechtsanwaltskosten. Diese Würdigung erfolgte durch Einsichtnahme in zB einzelne Gerichtsakten, Entscheidungen übergeordneter Gerichte, Stellungnahmen und Analysen der internen und externen Rechtsanwälte des Konzerns. Weiters haben wir die Entwicklungen der Gerichtspraxis in Kroatien analysiert, um die Angemessenheit der wichtigsten Schätzungen des Managements im Rahmen des Rückstellungsprozesses zu würdigen.
  • Wir haben in die Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen der kroatischen Bank und der Konzernmutter in Österreich Einsicht genommen, um die Berichterstattungen zu diesen Rechtsrisiken mit den wesentlichen Ermessens- und Schätzungsannahmen des Managements im Rahmen der Rückstellungsbildung zu vergleichen, sowie um zusätzliche potenzielle Verpflichtungen zu identifizieren.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB sowie § 59a BWG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Auf- stellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens- tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk darauf aufmerksam zu machen oder unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig– damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. April 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 27. April 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 21. April 2023 wurden wir für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 21. April 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Wien
23. Februar 2024
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christian Grinschgl
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Berichte zum Einzelabschluss nach UGB/BWG
Lagebericht 2023
Die Addiko Bank AG ist eine voll lizenzierte Bank, die ihren Sitz in Wien, Österreich, hat und von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Wien und der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt beaufsichtigt wird. Die Bank ist zusammen mit ihren sechs Tochterbanken in fünf CSEE-Ländern tätig: Kroatien, Slowenien, Bosnien & Herzegowina (wo zwei Banken betrieben werden), Serbien und Montenegro.
Die Addiko Bank AG bietet mittels ihrer österreichischen Banklizenz Online Tages- und Festgeldeinlagegeschäft in Österreich und Deutschland an. Diese Einlagen versorgen die Addiko Bank AG und die gesamte Addiko Gruppe mit einer strategischen Liquiditätsreserve und werden in liquide Staatsanleihen und ähnliche finanzielle Vermögenswerte investiert. Ein eigenes Kreditbuch führt die Addiko Bank AG nicht, sie verwaltet vielmehr ihre Tochterbanken durch konzernweite Strategien, Richtlinien und Kontrollen und veranlagt die Liquiditätsreserve der Addiko Gruppe.
Am 7. August 2023 hat Fitch Ratings der Addiko Bank AG erstmals ein Long-Term Issuer Default Rating (IDR) von 'BB' und ein Viability Rating (VR) von 'bb' vergeben. Der Ausblick in Bezug auf das Long-Term IDR ist stabil. Gleichzeitig beendete die Addiko Bank AG das Vertragsverhältnis zu Moody's Investors Service (ba2 Baseline Credit Assessment), wodurch das entsprechende Rating aus geschäftlichen Gründen zurückgezogen wurde. Weitergehende Informationen finden Sie auf https://www.addiko.com/de/ratings/.
1. Entwicklung der Märkte
Das Jahr 2023 stand in Europa weiterhin im Zeichen der Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine, der nun schon zwei Jahre andauert und zu Instabilitäten und neuen Unsicherheiten führt.
Die Verwerfungen auf den Rohstoff- und Energiemärkten haben die Inflation in der Eurozone angeheizt, die im Oktober 2022 mit 10,6% ihren Höchststand erreichte und seither im Jahr 2023 deutlich von 8,6% im Januar auf 2,9% im Dezember zurückging. Abhängig von den Maßnahmen, die die Regierungen zur Bekämpfung der Inflation in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergriffen haben, waren die Preissteigerungsraten im Dezember 2023 jedoch sehr unterschiedlich und reichten von niedrigen 0,4% in Dänemark und 0,5% in Belgien bis zu 7,0% in Rumänien und 7,6% in der Tschechischen Republik. Österreich lag mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 5,7% gegenüber Dezember 2022 im oberen Bereich der Länder der Eurozone.
Um ihr Inflationsziel von 2,0% wieder zu erreichen, hat die EZB mit deutlichen Zinserhöhungen reagiert. Seit der ersten Erhöhung des Leitzinses von 0,0% auf 0,5% im Juli 2022 gab es insgesamt zehn Zinsschritte, wobei der Referenzzinssatz für Kredite zuletzt am 20. September 2023 auf 4,5% angepasst wurde.
Insbesondere aufgrund der inflationsbedingt geringeren Kaufkraft der Bevölkerung und deren Kaufzurückhaltung wuchs das BIP in der Eurozone im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,5%. Die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen ging in der Eurozone im November 2023 leicht auf 6,4% zurück, was einem Rückgang von 0,1 Prozentpunkten gegenüber November 2022 entspricht.
Für die Kernmärkte von Addiko wird ein überwiegend positives wirtschaftliches Umfeld erwartet. Obwohl die Inflation in den CSEE-Ländern im Jahr 2023 weiterhin deutlich höher ist als im übrigen Europa, konnte im Vergleich zu 2022 ein deutlicher Rückgang erzielt werden. Die Preissteigerungen in den Euro-Staaten Slowenien (7,2%) und Kroatien (7,5%) sind im Vergleich zu den Inflationsraten in Montenegro (9,1%) und Serbien (12,5%) deutlich geringer. Bosnien & Herzegowina konnte die Inflation in bemerkenswerter Weise von 14,0% (2022) auf 7,5% (2023) senken.
Im Gegensatz zum niedrigen BIP-Wachstum in der Eurozone verzeichneten die CSEE-Märkte im Jahr 2023 ein stärkeres Wachstum. Sowohl die Länder der Eurozone, Kroatien (+2,5%) und Slowenien (+1,3%), als auch die anderen Länder, in denen Addiko tätig ist, Bosnien & Herzegowina (+1,7%), Montenegro (+4,5%) und Serbien (+1,5%), werden im Jahr 2023 voraussichtlich einen starken Anstieg des BIP verzeichnen, der deutlich über dem Durchschnitt der gesamten Europäischen Union liegt. Mit Ausnahme von Serbien entwickelten sich die Arbeitsmärkte in allen anderen Einsatzländern positiv und führten zu einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosenquote.
Am 8. August 2023 wurde Slowenien von der größten Hochwasserkatastrophe seit Jahrzehnten heimgesucht, das nach ersten Schätzungen der Regierung Schäden i.H.v. von EUR 4,7 Mrd. verursachte. Nach Angaben der Regierung werden etwa EUR 7 Mrd. benötigt, um den Wiederaufbau von Gebäuden und Infrastrukturen zu finanzieren, weshalb diese nach externen (EU-Mittel) und internen Quellen sucht, indem sie den Steuersatz erhöht und eine Sondersteuer für Banken einführt. Infolgedessen wird das BIP-Wachstum in Slowenien im Jahr 2023 voraussichtlich nur 1,3% betragen. Während die Energiekosten deutlich gesunken sind, waren die Ausgaben für Wohnen und Lebensmittel immer noch deutlich erhöht. Der slowenische Arbeitsmarkt zeichnet sich durch eine historisch niedrige Arbeitslosenquote aus, die für das Gesamtjahr 2023 bei knapp 3,7% liegen dürfte.
Die kroatische Wirtschaft profitierte von der Einführung des Euro Anfang 2023 und vom Beitritt zum Schengen-Raum, wovon der sehr wichtige Tourismussektor wesentlich profitierte. Der Tourismus hat bereits im Sommer sehr stark zugenommen, was zu 108 Millionen Übernachtungen für das gesamte Jahr 2023 führte, einem Anstieg von 3,0% gegenüber dem Vorjahr. Während das BIP um 2,5% wachsen soll, wird die Arbeitslosigkeit voraussichtlich bei 6,8% liegen, 0,2 Prozentpunkte niedriger als 2022.
Bosnien & Herzegowina profitierte auch vom zunehmenden Tourismus sowie von den positiven Auswirkungen der Überweisungen aus dem Ausland und den anhaltenden Investitionen. Daher wird für 2023 ein BIP-Wachstum von 1,7% erwartet, während die Arbeitslosigkeit - obwohl sie sich in den letzten beiden Jahren sehr positiv entwickelt hat - mit 13,8% weiterhin hoch bleibt. Trotz der politischen Spannungen in der Republika Srpska machte das Land Fortschritte bei der Erfüllung der EU-Anforderungen für den Beitritt und konnte im August 2023 eine Verbesserung des S&P-Länderratings verzeichnen.
In Serbien hat die hohe Inflation das verfügbare Einkommen der Haushalte erheblich reduziert, was zu einer Zurückhaltung bei den Ausgaben geführt hat. Während das verarbeitende Gewerbe und der Handel eine gedämpfte Entwicklung vorwiesen, trugen das Baugewerbe, die Landwirtschaft und der Kommunikationssektor positiv zum BIP bei. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Energiekosten wird das reale BIP im Jahr 2023 voraussichtlich um 1,5% wachsen. Dieses bescheidene BIP-Wachstum wird sich voraussichtlich nicht positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken. Die Arbeitslosenquote von 9,5% wird um 0,1 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 liegen.
Für Montenegro wird für 2023 ein deutliches BIP-Wachstum erwartet, das auf einen starken privaten Konsum, niedrigere Energiepreise, eine verbesserte Stimmung in der Wirtschaft, einen angespannten Arbeitsmarkt und den Wachstumsmotor Nummer eins, die Tourismusbranche, zurückzuführen ist. Obwohl ein großer Teil des Anstiegs im Tourismus auf ukrainische und russische Bürger zurückzuführen ist, hat der Sektor wieder das Vor-Covid-Niveau erreicht. Dies spiegelt sich auch im BIP wider, für das ein starkes Wachstum von 4,5% im Gesamtjahr 2023 erwartet wird.
(Quelle: Eurostat, WIIW)

2. Geschäftsverlauf
Bilanzentwicklung der Addiko Bank AG
 
 
in EUR Mio.
Aktiva
31.12.2023
31.12.2022
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken
132,3
234,3
Forderungen an Kreditinstitute
64,2
68,9
Festverzinsliche Wertpapiere
172,7
109,2
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
45,0
43,5
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
700,2
681,7
Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände, sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten
3,9
4,2
Bilanzsumme
1.118,3
1.141,7
Die Bilanzsumme am 31. Dezember 2023 i.H.v. EUR 1.118,3 Mio. reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr (2022: 
EUR 1.141,7 Mio.) um EUR -23,4 Mio. was sich in den folgenden Effekten widerspiegelt:
Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken ist um EUR -101,9 Mio. auf EUR 132,3 Mio. am 31. Dezember 2023 (2022: EUR 234,3 Mio.) gesunken. Die Reduktion zum Vorjahr ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Umschichtungen von kurzfristigen Guthaben bei Zentralnotenbanken in längerfristige festverzinsliche Wertpapiere vorgenommen wurden.
Die Forderungen an Kreditinstitute, die überwiegend Refinanzierungen an Tochterbanken beinhalten, beliefen sich am 31. Dezember 2023 auf EUR 64,2 Mio. (2022: EUR 68,9 Mio.); darin sind nachrangige Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. EUR 48,6 Mio. (2022: EUR 51,6 Mio.) enthalten.
Die festverzinslichen Wertpapiere, welche sich aus den Schuldtitel öffentlicher Stellen i.H.v. EUR 157,9 Mio. (2022: EUR 87,6 Mio.), sowie aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren i.H.v. EUR 14,8 Mio. (2022: EUR 21,5 Mio.) zusammensetzen, sind insgesamt um EUR 63,6 Mio. auf EUR 172,7 Mio. am Jahresende 2023 gestiegen (2022: EUR 109,2 Mio.). Die Investitionen erfolgten ausschließlich in langfristige, hochwertige Staatsanleihen.
Bei der Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere i.H.v. EUR 45,0 Mio. handelt es sich ausschließlich um eine nachrangige, als Additional Tier 1-Instrument ausgestaltete, Finanzierungslinie an die Tochterbank in Kroatien. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem für 2023 erwarteten höheren Kupon.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich von EUR 681,7 Mio. am 31. Dezember 2022 auf EUR 700,2 Mio. am 31. Dezember 2023 erhöht. Der Anstieg ist auf die per Saldo sich ergebende Aufwertung von Beteiligungsbuchwerten der Tochterunternehmen zurückzuführen.
Die Position Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände, sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungs-posten reduzierten sich von EUR 4,2 Mio. zum 31. Dezember 2022 um EUR -0,3 Mio. auf EUR 3,9 Mio. zum 31. Dezember 2023.
 
 
in EUR Mio.
Passiva
31.12.2023
31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
91,6
70,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
492,5
544,9
Sonstige Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen
13,3
12,2
Eigenkapital
520,8
514,1
Bilanzsumme
1.118,2
1.141,7
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen am 31. Dezember 2023 bei EUR 91,6 Mio. (2022: EUR 70,5 Mio.). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus erhöhten Einlagen der Tochterbanken.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrugen zum 31. Dezember 2023 EUR 492,5 Mio. (2022: EUR 544,9 Mio.) und betreffen ausschließlich die Online-Einlagen (in Österreich und Deutschland aufgenommenes Tag- und Festgeld). In Erwartung der Senkung des Zinsniveaus für Kundeneinlagen im Geschäftsjahr 2024, wurden bewusst weniger Festgelder im zweiten Halbjahr 2023 generiert sowie auslaufende höherpreisige Festgeldeinlagen aus Deutschland plangemäß nicht ersetzt. Diese ertragsichernde Maßnahme führte zu einer Reduktion der Kundeneinlagen zum 31. Dezember 2023 auf EUR 492,5 Mio.
Die sonstigen Passiva beinhalten sonstige Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 4,9 Mio. (2022: EUR 4,1 Mio.), passive Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. EUR 0,2 Mio. (2022: EUR 0,2 Mio.) sowie Rückstellungen i.H.v. EUR 8,4 Mio. (2022: EUR 8,1 Mio.).
Das Eigenkapital verändert sich von EUR 514,1 Mio. zum 31. Dezember 2022 auf EUR 520,8 Mio. zum 31. Dezember 2023, welches durch das Jahresergebnis 2023 sowie die Gewinnausschüttung bedingt ist.
Ergebnisentwicklung
 
 
 
in EUR Mio.
 
1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
Veränderung
Nettozinsergebnis
4,0
7,6
-3,6
Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
41,5
24,8
16,7
Provisionsergebnis
-0,4
-0,7
0,2
Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
0,0
0,0
0,0
Sonstige betriebliche Erträge
3,3
3,1
0,2
Betriebserträge
48,3
34,7
13,6
Betriebsaufwendungen
-38,9
-31,7
-7,2
Betriebsergebnis
9,4
3,0
6,4
Bewertungs-/Verkaufsergebnis des Umlaufvermögens
-0,7
-11,0
10,3
Bewertungs-/Verkaufsergebnis des Finanzanlagevermögens
23,1
0,3
22,8
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
31,9
-7,7
39,6
Steuern
-0,7
0,2
-1,0
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
31,2
-7,4
38,6
Rücklagenbewegung
0,0
0,0
0,0
Gewinnvortrag
7,8
38,8
-31,0
Bilanzgewinn
38,9
31,3
7,6
Das Nettozinsergebnis reduzierte sich gegenüber dem Vorjahreswert um EUR -3,6 Mio. auf EUR 4,0 Mio. (2022: EUR 7,6 Mio.). Dieser Rückgang ist insbesondere durch die Umgliederung des Kupons des Additional Tier 1-Instruments der kroatischen Tochterbank bedingt (EUR 5,1 Mio. in 2023), welcher nunmehr unter der Position Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen ausgewiesen wird.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Dividenden i.H.v. EUR 36,5 Mio. (2022: EUR 24,8 Mio.) vereinnahmt: von der Tochterbank in Zagreb EUR 3,3 Mio., EUR 6,1 Mio. in Banja Luka, EUR 7,4 Mio. in Sarajevo und EUR 19,6 Mio. in Laibach.
Das Provisionsergebnis belief sich in 2023 auf EUR -0,4 Mio. (2022: EUR -0,7 Mio.) und ist überwiegend auf Provisionsaufwendungen aus dem Online-Spareinlagengeschäft von EUR -0,4 Mio. (2022: EUR -0,6 Mio.) zurückzuführen. Grund für die Senkung ist der Fokus auf die Generierung von österreichischen Kundeneinlagen, welche sich weniger auf das Provisionsergebnis auswirken als Einlagen aus Deutschland, in Kombination mit einem niedrigeren Gesamtstand von Kundeneinlagen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 nur geringfügig von EUR 3,1 Mio. (2022) auf EUR 3,3 Mio.
Die Betriebsaufwendungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um EUR 7,2 Mio. auf EUR -38,9 Mio. und gliedern sich wie folgt:
  • Die Personalaufwendungen der Addiko Bank AG lagen in 2023 bei EUR -21,8 Mio. (2022: EUR -16,6 Mio.). Die Erhöhung im Geschäftsjahr 2023 ist hauptsächlich auf Gehaltssteigerungen durch nicht vermeidbare Kollektivvertragsanpassungen sowie steigende Prämienzahlungen, auch im Zusammenhang mit der gestiegenen Ertragslage der Gruppe, zurückzuführen.
  • Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen beliefen sich in 2023 auf EUR -15,9 Mio. (2022: EUR -14,3 Mio.). Die Erhöhung resultiert großteils aus Projekten (insbesondere für die Themen Expansion und IT), für welche höhere Beratungsaufwendungen notwendig waren.
  • Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um EUR 0,5 Mio. auf EUR -0,8 Mio. (2022:
    EUR -0,3 Mio.).
Das Ergebnis aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des sonstigen Umlaufvermögens lag im Geschäftsjahr 2023 bei EUR -0,7 Mio. (2022: EUR -11,0 Mio.). Bedingt ist dieser deutliche Rückgang dadurch, dass im Vorjahreswert höhere Wertschwankungen des Bankbuch Umlaufvermögens anfielen. Durch die zum 31. Dezember 2022 erfolgte Umwidmung des Wertpapierbestandes vom Finanzumlaufvermögen in das Finanzanlagevermögen ergeben sich für 2023 keine wesentlichen Bewertungseffekte im Umlaufvermögen mehr.
Das Ergebnis aus der Bewertung und Veräußerung von Finanzanlagen, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen betrug im Jahr 2023 EUR 23,1 Mio. (2022: EUR 0,3 Mio.) und resultierte mit EUR 18,5 Mio. (2022: EUR 0,3 Mio.) aus den Zu- und Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze gegenüber verbundenen Unternehmen. EUR 4,6 Mio. (2022: EUR 0 Mio.) entfielen auf das Ergebnis aus dem Finanzanlagevermögen, überwiegend bedingt durch die im Geschäftsjahr erforderlichen Zuschreibungen.
Die Steuern des Geschäftsjahres 2023 betrugen EUR -0,7 Mio. (2022: EUR 0,2 Mio.) und sind überwiegend durch Quellensteuern i.H.v. EUR 0,7 Mio. im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung von Nicht-EU-Tochtergesellschaften entstanden.
Nach Berücksichtigung der Steuern beträgt der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2023 EUR 31,2 Mio. (2022: Jahresfehlbetrag EUR -7,4 Mio.). Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine ungebundenen Kapitalrücklagen aufgelöst. Der Bilanzgewinn beläuft sich per 31. Dezember 2023 auf EUR 38,9 Mio. (2022: EUR 31,3 Mio.).
Eigenmittel
Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die gesamten anrechenbaren Eigenmittel gemäß Teil 2 VO EU 575/2013 (CRR) auf EUR 495,0 Mio. (2022: EUR 489,9 Mio.) und lagen damit deutlich über dem gesetzlichen Mindesterfordernis von EUR 74,9 Mio. (2022: EUR 72,1 Mio.).
Der Gesamtrisikobetrag der Addiko Bank AG wird im Wesentlichen durch das Kreditrisiko, resultierend aus den Beteiligungen und der Refinanzierung an das CSEE-Bankennetzwerk, bestimmt und belief sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 936,3 Mio. (hiervon Kreditrisiko: EUR 842,4 Mio.) gegenüber dem 31. Dezember 2022 i.H.v. EUR 901,1 Mio. (hiervon Kreditrisiko 2022: EUR 807,8 Mio.). Der RWA-Anstieg i.H.v. EUR 35,2 Mio. ist hauptsächlich auf die um EUR 34,6 Mio. höheren RWA im Kreditrisiko zurückzuführen. Davon entfallen EUR 18,5 Mio. auf die Erhöhung der Beteiligungsbuchwerte und EUR 11,6 Mio. auf die Erhöhung des Bestandes an festverzinslichen Wertpapieren.
Zum 31. Dezember 2023 lag die Kernkapitalquote (Tier 1 Ratio) sowie die Gesamtkapitalquote nach Art. 92 CRR bezogen auf den gesamten Risikopositionswert bei 52,9% (2022: 54,4%).
Die Kernkapitalquote berechnet sich gemäß Art. 92 (2) Lit. b CRR aus dem aufsichtsrechtlichen Kernkapital (Tier 1) dividiert durch den Gesamtrisikobetrag. Die Gesamtkapitalquote berechnet sich gemäß Art. 92 (2) Lit. c CRR aus den aufsichtsrechtlichen Gesamtkapital dividiert durch den Gesamtrisikobetrag.
3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und wesentliche Unsicherheiten
3.1. Voraussichtliche Entwicklung der Addiko Bank AG
Mit Ausnahme von Montenegro, das in den letzten beiden Jahren starke BIP-Wachstumsraten von 6,4% (2022) und 4,5% (2023) verzeichnete und das 2024 auf eine solide Zunahme von 2,9% zurückgehen dürfte, wird für alle anderen CSEE-Länder, in denen Addiko tätig ist, ein BIP-Anstieg für 2024 prognostiziert. Während für Bosnien & Herzegowina und Serbien ein Anstieg von 1,9% und 1,5% erwartet wird, liegen die Wachstumsraten für die EU-Länder Slowenien und Kroatien bei 2,7% und 2,9%. Für alle fünf Länder wird ein deutlicher Rückgang der Inflation erwartet, die in Bosnien & Herzegowina, Slowenien und Kroatien zwischen 3,0% und 4,0% und in Montenegro und Serbien zwischen 5,0% und 5,5% liegen dürfte.
Nach den zehn Zinserhöhungen der EZB im Zeitraum Juli 2022 bis September 2023 stieg der Leitzins für EZB-Ausleihungen von unter 0,0% auf 4,5%, den höchsten Stand der letzten 20 Jahre. Hauptziel der Verschärfung der Finanzierungsbedingungen durch die EZB ist es, die Nachfrage zu dämpfen und damit die Inflation zu drücken. Da die industriellen Erzeugerpreise in der Eurozone im November 2023 um 8,8% gesunken sind (im Vergleich zu November 2022) und die für die Inflationsmessung wichtigen Energiepreise im Jahr 2023 ebenfalls deutlich gesunken sind, hat der Druck auf die EZB für eine straffe Geldpolitik nachgelassen und die EZB hat in ihrer Sitzung im Januar 2024 angedeutet, dass der Höhepunkt des Zinsniveaus erreicht sei. Für 2024 erwartet der Markt zunehmend, dass die EZB erste Schritte zur Senkung des Zinssatzes unternimmt, da die Inflation in der Eurozone im Dezember 2023 im Jahresvergleich recht deutlich auf 2,9% gesunken ist und die hohen Zinssätze die Wirtschaft belasten.
Die Addiko beabsichtigt, die Umsetzung ihrer wettbewerbsfähigen Spezialistenstrategie in den CSEE-Märkten auch im Jahr 2024 weiter zu beschleunigen und sich dabei auf ein nachhaltiges Geschäftswachstum in den Segmenten Consumer und SME zu konzentrieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Kleinst- und Kleinunternehmen liegt und das Ziel besteht, die führende CSEE-Spezialbank für diese Segmente zu werden. Der umsichtige Risikoansatz von Addiko wird auch weiterhin ein wichtiger Anker für die Strategie zur Generierung von Kreditwachstum sein.
Darüber hinaus plant die Addiko Bank AG einen vorsichtigen Markteinstieg in Rumänien, welcher nicht über eine eigene Tochtergesellschaft, sondern aus einer bestehenden Konzerneinheit mit angestrebter Ausnutzung des sog. "passporting" mithilfe externer Vertriebspartner erfolgen wird.
Als eines seiner kurzfristigen Ziele wird Addiko seine Effizienz weiter steigern indem es Kosten und Komplexität reduziert und seine Organisationsstruktur weiter strafft. Addiko wird die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen des konzernweiten "Accelleration-Programms" fortführen, um nachhaltige und sichtbar positive Auswirkungen auf die Ertragslage zu erzielen.
3.2. Wesentliche Ungewissheiten
Entwicklung der Beteiligungen der Addiko Bank AG
Die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Tochterunternehmen stellt für die Addiko Bank AG als Holding-Gesellschaft die wesentlichste Unsicherheit dar. Sowohl bilanzseitig, aufgrund der zukünftigen Bewertung der jeweiligen Beteiligungen, als auch ertragsseitig, aufgrund der zukünftigen Beteiligungserträge, hat die Entwicklung der Tochterunternehmen hierbei maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Bank.
Kurz- bis mittelfristig wird die wirtschaftliche Entwicklung und das Zinsumfeld weiterhin das höchste Maß an Unsicherheit für die Entwicklung der Tochterunternehmen der Addiko Bank AG mit sich bringen.
Bei einer längerfristigen Betrachtung wird sich insbesondere die Wettbewerbsintensität im Bankensektor im CSEE-Raum wesentlich auf die Entwicklung der Tochterunternehmen auswirken. Eine höhere Konkurrenzfähigkeit im Bankensektor führt üblicherweise zu verstärktem Wettbewerb insbesondere in Bezug auf Kreditprodukte. Dadurch entsteht ein Abwärtsdruck auf die Nettozinsmarge der Tochterunternehmen und möglicherweise auch auf deren Profitabilität, zumal diese sich gezwungen sehen, bei Krediten niedrigere Zinssätze anzubieten. Dementsprechend könnten Veränderungen in der Wettbewerbslandschaft im CSEE-Bankensektor einen wesentlichen Einfluss auf die Betriebsergebnisse der Tochterunternehmen haben.
Es ist zu erwarten, dass die Spezialisierung der Tochterunternehmen auf unbesicherte Konsumentenkredite und Kredite für kleine und mittlere Unternehmen letztlich zu höheren Risikokosten führen wird, als das bei einem Portfolio mit heterogenen Produktmix der Fall wäre. Jedoch geht die Addiko Bank AG davon aus, dass diese Art der Spezialisierung (gekennzeichnet durch kürzere Laufzeitstrukturen, im Durchschnitt kleinere Transaktionen sowie insgesamt niedrigere Verschuldungsquote) relativ gesehen robuster ist, sich im Falle makroökonomischer Konjunkturabschwünge schneller erholt und auch die Verwaltung einfacher, kosteneffektiv, automatisiert und portfoliobasiert erfolgen kann.
Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko wird durch die laufende Überwachung der finanziellen Entwicklung der Tochterbanken, sowohl auf konsolidierter als auch individueller Ebene, gesteuert. Neben den Werten, die in der externen Berichterstattung Verwendung finden, werden im Rahmen des internen Rechnungswesens detaillierte Informationen zu den einzelnen Tochterbanken analysiert. Diese Informationen münden in ein jährliches Finanzplanungsverfahren, das einen detaillierten Überblick über die wichtigsten erwarteten Entwicklungen und Meilensteine für die einzelnen Einheiten innerhalb der Planungszyklen gibt. Einmal jährlich wird zudem auf Basis dieser Planung eine Bewertung der Anteile an den Tochterbanken durchgeführt.
In der Addiko Bank AG stellt das Beteiligungsrisiko den Hauptrisikotreiber dar, der basierend auf den Buchwerten der Beteiligungen unter Anwendung des Probability of Default (PD)/Loss Given Default (LGD)-Ansatzes und des Konfidenzintervalls von 99,9% (2022: 99,7%) berechnet wird. Die daraus resultierende Eigenmittelanforderung in Säule 2 erhöht sich auf EUR 167,9 Mio. (2022: EUR 137,4 Mio.).
Bei den Tochtergesellschaften handelt es sich ausschließlich um regulierte Kreditinstitute, welche den lokalen, sowie innerhalb der Europäischen Union auch den europäischen Aufsichtsbehörden, und damit grundsätzlich auch den von diesen gesetzten Maßnahmen unterliegen. Derartige Maßnahmen können im Einzelfall den wirtschaftlichen Interessen des Eigentümers entgegenstehen und somit für diesen auch potentiell negative finanzielle Auswirkungen zur Folge haben.

4. Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte
Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB:
  • 1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 195.000.000,00 und ist in 19.500.000 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2023 166.884 Stück (31. Dezember 2022: 33.919 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 19.333.116 Aktien im Umlauf befanden.
  • 2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
  • 3) Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die mehr als 9,99% betragen. 52,9% der Aktien befinden sich im Streubesitz.
  • 4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Auch sonst sind keinerlei derartige Regelungen dem Vorstand bekannt.
  • 5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer.
  • 6) Abweichend von den gesetzlichen dispositiven Bestimmungen bedarf die Abberufung eines Aufsichtsratsmit-glieds nur der einfachen Mehrheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Anforderungen der Satzung im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien im Rahmen einer bedingt genehmigten Kapitalerhöhung oder einer bedingten Kapitalerhöhung zu beschließen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft.
Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 21. April 2023 gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 78.000.000 durch Ausgabe von bis zu 7.800.000 neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (auch mittelbar durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft liegen darf, sowie die Aktienrechte und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch festzusetzen. Der Vorstand ist ermächtigt, (i) das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptions- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auszugeben. Diese Maßnahmen können auch miteinander kombiniert werden (Genehmigtes Kapital 2023).
Genehmigtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und genehmigtes bedingtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen genutzt wird, darf gemeinsam mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen insgesamt EUR 39.000.000 (neununddreißig Millionen Euro) nicht übersteigen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. In der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurde der Vorstand gemäß § 159 Abs. 3 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates, allenfalls in mehreren Tranchen, um einen Betrag von bis zu EUR 19.500.000 (neunzehn Millionen fünfhunderttausend Euro) durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 (eine Million neunhundertfünfzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft nicht unterschreiten darf, sowie den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2023).
Die genehmigte bedingte Kapitalerhöhung wird nur zur Gewährung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen durchgeführt. Das genehmigte bedingte Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und das genehmigte Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, darf zusammen mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen EUR 39.000.000 (neununddreißig Millionen Euro) nicht übersteigen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
In der Hauptversammlung am 21. April 2023 wurde der Vorstand ermächtigt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 65 AktG zu erwerben und die erworbenen Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8, Abs 1a und 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien mit der Absicht zur Gewinnerzielung ist als Grund für den Rückkauf ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Gegenwert je zu erwerbender Stückaktie darf das arithmetische Mittel der an der Wiener Börse veröffentlichten amtlichen Schlusskurse der an der Wiener Börse notierten Aktien der Addiko Bank AG an den dem Erwerb vorangegangenen 20 Börsentagen um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederveräußerungsprogramm unmittelbar vor Durchführung gemäß den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen.
Jedes Rückkauf- und ggf. Wiederveräußerungsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Der auf die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4, 7 und 8 AktG, darf zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Ebenfalls wurde der Vorstand ermächtigt eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG bis zu 10% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben.
  • 7) Es bestehen keinerlei bedeutende Vereinbarungen, an denen die Addiko Bank AG beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Addiko Bank AG infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
  • 8) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Addiko Bank AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
5. Risikobericht
5.1. Risikosteuerung und -überwachung
Die Addiko Bank AG steuert und überwacht ihre Risiken geschäftsfeldübergreifend mit dem Ziel, einerseits ihr Risiko-Ertragsprofil zu optimieren und andererseits die Risikotragfähigkeit jederzeit zu gewährleisten und somit die Gläubiger der Bank zu schützen. In diesem Zusammenhang wurde eine Reihe von verschiedenen Instrumenten und Steuerungsmöglichkeiten eingeführt, um eine angemessene Aufsicht über das Gesamtrisikoprofil sowie die ordnungsgemäße Ausführung der Risikostrategie sicherzustellen, einschließlich einer angemessenen Überwachung und Eskalation von Themen, die eine wesentliche Auswirkung auf das Risikoprofil der Gruppe haben könnten.
Für die Gesamtbanksteuerung gelten die folgenden zentralen Grundsätze:
  • Für alle Risikoarten bestehen klar definierte Organisationsstrukturen und Prozesse, an denen sich alle Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten ausrichten lassen.
  • Markt und Marktfolge sowie Handel und Abwicklungs-/Überwachungseinheiten sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten regelkonform gemäß den Mindeststandards an das Kreditgeschäft (FMA-MSK) und gemäß dem Bankwesengesetz (BWG) funktional getrennt.
  • Für die Identifikation, Analyse, Messung, Aggregation, Steuerung und Überwachung der Risikoarten werden geeignete, miteinander kompatible Verfahren eingesetzt.
  • In den wesentlichen Risikoarten werden sachgerechte Limite gesetzt und wirksam überwacht.
Die wesentlichen Risikoarten bei der Addiko Bank AG werden wie folgt zusammengefasst:
  • Beteiligungsrisiken sind Risiken, die sich aus möglichen Wertverlusten durch die Zurverfügungstellung von Eigenkapital ergeben, wie Abschreibungen auf Beteiligungen, Kapitalverluste aus Umsätzen, nicht stattfindende Ausschüttungen oder Rückgänge stiller Reserven. Das Beteiligungsrisiko stellt das größte Risiko der Addiko Bank AG dar und trägt mit 62,9% zu den gesamten Eigenmittelanforderungen in Säule 2 bei.
  • Das einzeladressenbezogene Kreditrisiko ist das Risiko von Verlusten aus der möglichen Zahlungsunfähigkeit von Kontrahenten, insbesondere von Kreditnehmern im klassischen Kreditgeschäft. Das einzeladressenbezogene Kreditrisiko stellt die zweitgrößte Risikoart dar und trägt mit 23,3% zu den gesamten Eigenmittelanforderungen in Säule 2 bei.
  • Das Marktrisiko beschreibt das Risiko von Verlusten aus unvorteilhaften Preisänderungen bei marktfähigen und gehandelten Produkten wie z.B. festverzinslichen Wertpapieren und Derivaten, sowie aus der Volatilität von Zinsen und Wechselkursen und Fluktuationen der Rohstoffpreise.
  • Das operationelle Risiko ist das Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Systemen, Menschen oder externen Faktoren. Diese Definition schließt rechtliche Risiken ein, nicht aber Reputationsrisiken und strategische Risiken. Konzentrationsrisiken, fremdwährungsinduzierte Kreditrisiken, Funding-Spread-Risiken und Objektrisiken werden als wesentlich festgelegt, haben jedoch nur eine geringfügige Auswirkung auf die erforderlichen Eigenmitteln nach Säule 2.
5.2. Gesamtbank-Risikomanagement
5.2.1. Risikostrategie und Risk Appetite Statement (RAS)
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe leitet sich aus der Geschäftsstrategie ab und beschreibt die geplante Unter-nehmensstruktur, strategische Entwicklung und Wachstumsentwicklung unter Berücksichtigung der für das Management von Risikofaktoren relevanten Prozesse, Methoden und Organisationsstrukturen. Damit stellt die Risikostrategie das Verbindungsglied zwischen der Geschäftsstrategie und der Risikopositionierung des Unternehmens dar. Sie ist außerdem ein essentielles Managementtool für die Risikosteuerung der Bank und formuliert als solches den Rahmen für die Steuerung, Überwachung und Begrenzung der mit dem Bankgeschäft verbundenen Risiken. Eine weitere Funktion der Risikostrategie besteht darin, die Angemessenheit des internen Kapitals, der Liquiditätsposition und der allgemeine langfristigen Rentabilität der Bank sicherzustellen.
Die Risikostrategie der Addiko Gruppe spiegelt die wichtigsten Risikomanagementansätze aus der Geschäftsstrategie wider. In diesem Konzept sind die Risikoziele der Bank verankert, die ein sicheres, nachhaltiges Wachstum der Bank unterstützen und den Fortbestand der Bank im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für eine adäquate Kapitalaus-stattung von risikobehafteten Tätigkeiten sicherstellen sollen.
Darüber hinaus hat die Addiko Gruppe ein Risk Appetite Statement (RAS) eingeführt, mithilfe dessen die Risikobereit-schaft der Bank festgelegt wird und das einen Bestandteil des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses der Risiko- und Geschäftsstrategie der Bank bildet. Des Weiteren bestimmt es, welche Risiken in Bezug auf die Risikofähigkeit eingegangen werden. Die Maßnahmen des Risk Appetite Framework (RAF) bestimmen das Risikoniveau, das die Bank akzeptieren möchte. In der Maßnahmenkalibrierung werden das Budget, die Risikostrategie und der Sanierungsplan berücksichtigt. Es entsteht ein vernetztes Gefüge für die angemessene interne Steuerung und Überwachung.
5.2.2. ICAAP – Internes Kapitaladäquanzverfahren
Die Sicherstellung der ökonomischen Risikotragfähigkeit (RTF) ist zentraler Bestandteil der Steuerung der Addiko Bank AG innerhalb des ICAAP bzw. „Internal Capital Adequacy Assessment Process“. Die Risiken werden im Rahmen eines Gesamtbanksteuerungsprozesses gesteuert, der den Risikoarten zur Umsetzung ihrer Strategien Risikokapital zur Verfügung stellt und dieses durch Limits begrenzt und überwacht. Die Risikotragfähigkeit der Addiko Bank AG wird anhand derselben Methoden und Input-Parameter berechnet wie jene der Addiko Gruppe.
5.2.3. Risikoorganisation
Für die adäquate Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements trägt der „Chief Risk Officer” (CRO) der Gruppe als Mitglied des Vorstands der Addiko Bank AG die Verantwortung. Mit Blick auf die Mindeststandards an das Kreditgeschäft sowie einer angemessenen internen Steuerung handelt er unabhängig von den Markt- und Handelseinheiten.
Kernaufgaben des Risikomanagements sind das individuelle Risikomanagement der Adressenausfallrisiken, die Sanierung von Problemengagements, die Kreditabwicklung sowie das Risikocontrolling und die Überwachung der Adressausfall-, Markt-, Liquiditäts-, operationalen und sonstigen Risiken auf Portfolioebene.
Im Jahr 2023 wurden die folgenden Organisationseinheiten betrieben:
Group Credit Risk Management beinhaltet Corporate Credit Risk und Retail Risk Management:
Die Funktion Corporate Credit Risk kümmert sich um das Kreditrisikomanagement für alle Segmente außer Consumer-Kunden, d.h. KMU (SME), Unternehmen, öffentliche Betriebe, Staaten und Finanzinstitute. Diese Funktion spielt sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle. Auf operativer Ebene befasst sie sich mit der Analyse und Genehmigung von Kreditanträgen, welche die intern festgelegte Genehmigungskompetenzen der Tochterunternehmen übersteigen. Strategisch ist sie mit der Festlegung von Vorgaben, Abläufen, Handbüchern, Richtlinien und allen anderen Dokumenten für die oben genannten Segmente des Kreditrisikomanagements betraut.
Das Group Retail Risk Management überwacht das Kreditrisiko im Consumer-Portfolio der Addiko Gruppe durch Berichterstattung und Analyse des Portfolios, Überwachung und Bewertung der Aktivitäten. Die Funktion hat sowohl eine operative als auch eine strategische Rolle im Zusammenhang mit dem Kreditrisikomanagement. Operativ umfasst es die Bewertung und Genehmigung von Kreditprodukten und Testinitiativen und definiert strategisch Richtlinien, Verfahren, Handbücher und Richtlinien in Bezug auf die Steuerung von Kreditaktivitäten und -sammlungen. Darüber hinaus wird die Portfolioentwicklung kontinuierlich überwacht und die Entwicklung und Wartung eines Reporting-Toolkits sichergestellt.
Group Integrated Risk Management identifiziert, überwacht, steuert und berichtet über alle wesentlichen Risiken an Vorstand und Aufsichtsrat, schlägt Minderungsmaßnahmen vor, leitet bei Überschreitung definierter Limits eine Eskalation ein und definiert Methoden zur Risikomessung und -bewertung. GIRM umfasst auch den CISO-Bereich sowie die Outsourcing-Management-Funktion. Die GIRM ist aktiv in alle wesentlichen Entscheidungen des Risikomanagements und damit auch in die Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie in die Prognose der Risikokosten eingebunden. Darüber hinaus ist GIRM dafür verantwortlich, den im Recovery Plan vorgeschriebenen Eskalationsprozess einzuleiten und zu koordinieren. Organisatorisch sind folgende Funktionen in das Group Integrated Risk Management eingebettet:
Group Market & Liquidity Risk definiert Methoden, erstellt interne und externe Berichte und beaufsichtigt Management- und Kontrollaktivitäten in Bezug auf Markt- und Liquiditätsrisiken. Die Funktion ist in Österreich innerhalb der Einheit Integriertes Risikomanagement angesiedelt.
Strategisches Risikomanagement ist operativ verantwortlich für die Aktualisierung der Risikostrategie, Eigenmittel- und Ökonomisches Kapitalmanagement, Stresstests, Kreditrisikobudgetierung, Verfolgung des Risikoengagements und Steuerung des ICAAP- und SREP-Prozesses und verwaltet dieselben Prozesse aus methodischer Sicht einsehen und an die Geschäftsführung berichten. SRM koordiniert auch die Erstellung und Berichterstattung über den Wiederherstellungsplan. Darüber hinaus liegt das Beziehungsmanagement gegenüber Aufsichtsbehörden sowie die Koordination der angeforderten Leistungen in der Verantwortung von SRM.
Non-Financial Risk Management ist dafür verantwortlich, die strategische Richtung festzulegen, um alle Aktivitäten im Zusammenhang mit nicht-finanziellen Risiken effizient zu steuern, und zielt darauf ab, die angemessene Identifizierung, Messung, Steuerung und Minderung nicht-finanzieller Risiken sowie eine umsichtige Geschäftsführung unter Berücksichtigung aller sicherzustellen relevanten Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie internen Regeln und Entscheidungen und unterstützt so eine umsichtige, effektive und effiziente Geschäftstätigkeit.

Group Models and Data enthält die folgenden Funktionen und überwacht und steuert die Group Risk Validation:
Group Risk Modeling (GRM) verwaltet das Modellrisikoportfolio in Bezug auf die Methodik, die Zielmodellarchitektur und die Modelllandschaft für regulatorische und geschäftliche Zwecke. Überwachen Sie den Portfolioentwicklungsprozess, um Risikoziele zu erreichen, und liefern Sie aufschlussreiche Berichte und Analysen, die Kreditkennzahlen in Bezug auf Kapital, Rückstellungen und Geschäftsentwicklung erläutern. GRM ist verantwortlich für die Leitung kontinuierlicher Verbesserungen der Modellierungsmethodik für Kredit- und Marktrisikomodelle und den Wissensaustausch zu diesen Themen innerhalb der Gruppe.
Group Data Architecture ist die hauptverantwortliche Funktion für die Unternehmensdatenarchitektur in der Addiko Gruppe. Der GDA entwickelt und pflegt konzernweite Konzepte und Grundsätze für Unternehmensdaten. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDA-Team gemeinsam mit GIT die Geschäftsfunktionen, um über eine angemessene Infrastruktur zu verfügen, um rechtzeitig regelmäßige und Ad-hoc-Berichte und bei Bedarf Zugriff auf Daten zu erhalten. Der GDA fungiert auch als lokale Datenarchitektur für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Konzepte und Prinzipien auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDA an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe
Group Data Management (GDM) ist die hauptverantwortliche Funktion für die geschäftlichen Aspekte des Unternehmensdatenmanagements in der Addiko Gruppe. GDM entwickelt und pflegt konzernweite Methoden, Standards und Definitionen, um eine gemeinsame und harmonisierte Sicht auf Unternehmensdaten zu erreichen. In operativen Angelegenheiten unterstützt das GDM-Team die Geschäftsfunktionen bei der regelmäßigen und Ad-hoc-Berichterstattung, gemeinsamen/zentralen Datentransformationen und -berechnungen sowie der Überwachung und Berichterstattung der Datenqualität. GDM fungiert auch als lokales Datenbüro für die Addiko Bank AG und wendet in dieser Funktion seine Methoden auf die lokale ABH-Datenlandschaft und die entsprechenden Verbindungen zu Gruppendaten an. Obwohl GDM an Group Model & Data berichtet, gelten seine Verantwortlichkeiten und Methoden grundsätzlich für alle Funktionen der Addiko Gruppe.
Data Engine Reporting & Analytics and Support Services mit Sitz in Serbien bereitet ein standardisiertes Portfolio-Reporting vor, das den gesamten Kreditzyklus für das Privat- und Firmenportfolio abdeckt, und unterstützt die Governance-Einstellung für Kreditrichtlinienregeln und Änderungen in der von der Gruppe ausgewählten Entscheidungsmaschine (CRIF Kreditentscheidungsmaschine). Darüber hinaus pflegt und entwickelt DERA Gruppendaten-Engines, Anwendungsprozessberichte, Erhebungsberichte und stellt die entsprechenden Analysen bereit.
Group Risk Validation ist dafür verantwortlich, die Angemessenheit und Konsistenz der risikorelevanten Prozesse und Risikomodelle im Hinblick auf regulatorische Erwartungen und Geschäftsanforderungen sicherzustellen. GRV definiert den Qualitätsstandard für die gesamte Gruppe in Bezug auf Risikomodelle. Darüber hinaus kontrolliert und sichert es die Qualität neuer Modelle sowie bereits vorhandener Modelle. Gemeinsam mit Geschäftsinhabern verbessert GRV Prozesse und löst Probleme im Zusammenhang mit Modellen neu. GRV führt auch Analysen zu neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf Risikomodelle durch.
Die jeweiligen Risikovorstände in den Ländern sorgen für die Einhaltung der Risikoprinzipien des jeweiligen Tochterunternehmen.
5.3. Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko wird durch die laufende Überwachung der finanziellen Entwicklung der Tochterbanken, sowohl auf konsolidierter als auch individueller Ebene, gesteuert. Neben den Werten, die in der externen Berichterstattung Verwendung finden, werden im Rahmen des internen Rechnungswesens detaillierte Informationen zu den einzelnen Tochterbanken analysiert. Diese Informationen münden in ein jährliches Finanzplanungsverfahrens, das einen detaillierten Überblick über die wichtigsten erwarteten Entwicklungen und Meilensteine für die einzelnen Einheiten innerhalb der Planungszyklen gibt. Einmal jährlich wird zudem auf Basis dieser Planung eine Bewertung der Anteile an den Tochterbanken durchgeführt. In der Addiko Bank AG stellt das Beteiligungsrisiko den Hauptrisikotreiber dar, der basierend auf den Buchwerten der Beteiligungen unter Anwendung des PD/LGD-Ansatzes berechnet wird. Die daraus resultierende Eigenmittelanforderungen in Säule 2 beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 167,9 Mio.
5.4. Kreditrisiko
In der ökonomischen Risikosteuerung werden für die Berechnung der relevanten Exposures für Wertpapiere und für Derivate, welche dem Geschäftsmodell Held-to-Collec&Sale zugeordnet sind, Marktwerte und für Kredite und Wertpapiere, die dem Held-to-Collect Geschäftsmodell zugeordnet werden, fortgeführte Anschaffungskosten herangezogen. Die Darstellungen im Bereich „Kreditrisiko (Adressenausfallrisiko)“ erfolgt auf Basis des Exposure vor Abzug von Wertberichtigungen und ohne das Exposure der strategischen Beteiligung. Des Weiteren werden im Kreditrisiko außerbilanzmäßige derivative Finanzinstrumente mit positiven Marktwerten und ohne passive Zinsabgrenzung berücksichtigt.
Das gesamte Kreditrisiko Exposure in Addiko Bank AG ist zum Jahresende 2023 (gleich als zum Jahresende 2022) als nicht-notleidend klassifiziert.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht des Kreditrisiko Exposures in Addiko Bank AG zum 31. Dezember 2023:
 
 
 
in EUR Mio.
Finanzinstrumente
Exposure
Risikovorsorge
Netto Exposure
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken
132,3
0,0
132,3
Wertpapiere
172,7
0,0
172,7
Forderungen
64,9
-0,7
64,2
davon an Kreditinstitute
64,9
-0,7
64,2
davon an Kunden
0,0
0,0
0,0
On balance Summe
369,9
-0,7
369,2
Kreditzusagen – Finanzgarantie – Sonstige erteilte Zusagen
3,0
0,0
3,0
Summe
372,9
-0,7
372,2
Derivate mit positiven Marktwerten
2,2
0,0
2,2
Portfolio für Kreditrisiko
375,1
-0,7
374,4
Die folgende Tabelle enthält das Exposure zum 31. Dezember 2022:
 
 
 
in EUR Mio. 
Finanzinstrumente
Exposure
Risikovorsorge
Netto Exposure
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken
234,3
0,0
234,3
Wertpapiere
109,2
0,0
109,2
Forderungen
69,0
0,0
68,9
davon an Kreditinstitute
69,0
0,0
68,9
davon an Kunden
0,0
0,0
0,0
On balance Summe
412,4
0,0
412,3
Kreditzusagen – Finanzgarantie – Sonstige erteilte Zusagen
1,0
0,0
1,0
Summe
413,4
0,0
413,3
Derivate mit positiven Marktwerten
3,3
0,0
3,3
Portfolio für Kreditrisiko
416,7
0,0
416,6
Exposure nach Ratingklassen bei der Addiko Bank AG
Ca. 94,2% (2022: 86,6%) des Exposures wird als Ratingklasse 1A bis 1E klassifiziert. Dieses Exposure umfasst Forderungen gegenüber Finanzinstituten sowie Wertpapiere gegenüber öffentlichen Haushalten.
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2023
1A-1E
2A-2E
3A-3E
Watch
NPE
Ohne rating
Summe
Forderungen gegenüber Kreditinstitute
188,7
3,0
8,5
0,0
0,0
0,0
200,2
Wertpapiere
162,3
3,9
6,5
0,0
0,0
0,0
172,7
Derivative
2,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,2
Summe
353,2
6,9
14,9
0,0
0,0
0,0
375,1
 
 
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
31.12.2022
1A-1E
2A-2E
3A-3E
Watch
NPE
Ohne rating
Summe
Forderungen gegenüber Kreditinstitute
257,9
32,3
14,1
0,0
0,0
0,0
304,2
Wertpapiere
99,5
3,5
6,1
0,0
0,0
0,0
109,2
Derivative
3,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
3,3
Summe
360,7
35,8
20,2
0,0
0,0
0,0
416,7
Exposure nach Branchen und Regionen
Die „Finanzdienstleistungs“-Branche besteht im Wesentlichen aus Forderungen an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und Refinanzierungslinien für Tochterbanken.
Die folgende Tabelle zeigt das Exposure nach Branchen und Regionen am 31. Dezember 2023:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
Branche
Europa
(exkl. CEE/SEE)
SEE
CEE
Sonstige
Summe
Finanzdienstleister
145,5
61,3
0,0
0,0
206,8
Öffentliche Haushalte
8,7
10,4
149,2
0,0
168,3
Industrie
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Summe
154,2
71,7
149,2
0,0
375,1
Die folgende Tabelle zeigt das Exposure nach Branchen und Regionen am 31. Dezember 2022:
 
 
 
 
 
in EUR Mio.
Branche
Europa
(exkl. CEE/SEE)
SEE
CEE
Sonstige
Summe
Finanzdienstleister
256,5
62,9
0,0
0,0
319,4
Öffentliche Haushalte
4,4
9,6
83,2
0,0
97,3
Industrie
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Summe
260,9
72,6
83,2
0,0
416,7

5.4.1. Portfolioüberblick nach Ländern
Die Darstellung der Top-10-Länder erfolgt nach Kundensitzland. Der Anteil der Top-10-Länder am Gesamtvolumen beträgt 95,4% (2022: 94,6%). Den größten Anteil dabei haben Österreich und Rumänien. Folgende Tabellen zeigen den Anteil der Top-10-Länder nach Exposure für das Jahr 2023 und 2022.
31.12.2023
Exposure
% of Total Exposure
Österreich
132,5
35,3%
Rumänien
57,0
15,2%
Bulgarien
48,7
13,0%
Ungarn
37,3
9,9%
Kroatien
31,9
8,5%
Slowenien
18,0
4,8%
Montenegro
9,1
2,4%
Italien
8,7
2,3%
Bosnien & Herzegowina
8,5
2,3%
Polen
6,1
1,6%
Rest
17,3
4,6%
Summe
375,1
100,0%
31.12.2022
Exposure
% of Total Exposure
Österreich
234,3
56,2%
Rumänien
44,0
10,6%
Kroatien
31,9
7,7%
Ungarn
23,0
5,5%
Slowenien
16,6
4,0%
Montenegro
11,7
2,8%
Bulgarien
10,1
2,4%
Bosnien & Herzegowina
8,4
2,0%
Niederlande
7,5
1,8%
Deutschland
6,9
1,7%
Rest
22,3
5,4%
Summe
416,7
100,0%
5.5. Liquiditätsrisiko
Unter Liquiditätsrisiko versteht die Addiko Bank AG das Risiko, fällige Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder zeitgerecht zu erfüllen oder – im Falle einer Liquiditätskrise – Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen beschaffen oder Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen veräußern zu können.
Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Addiko Bank AG, auch in Krisensituationen, wird durch ein Bündel von verschiedenen Liquiditätsreserven sichergestellt. Diese werden unterschiedlichen Stressszenarien unterzogen, um auch in Krisenfällen über die jeweiligen Einzelinstitute ein klares Bild der zur Verfügung stehenden Liquiditätsressourcen zu haben.
Im Jahr 2023 befand sich die Liquidity Coverage Ratio (LCR) in einer Bandbreite von 284,0% (November 2023) und 684,2% (Juli 2023).
Am Ende des Jahres 2023 setzte sich das Liquiditätsdeckungspotenzial (Counterbalancing Capacity), dass in Betrag und Zeitpunkt die Fähigkeit der Bank, liquide Mittel zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu wirtschaftlichen Konditionen zu beschaffen quantifiziert, wie folgt zusammen:
 
in EUR Mio
 
 
Liquiditätsdeckung
31.12.2023
Münzen und Banknoten
0,0
Abziehbare Zentralbankreserven
126,7
Handelbare Aktiva der Stufe 1
160,9
Handelbare Aktiva der Stufe 2A
0,0
Handelbare Aktiva der Stufe 2B
0,0
Counterbalancing Kapazität Gesamt
287,6
Zum Ende des Jahres 2022 gliederte sich die Counterbalancing Capacity der Addiko Bank AG wie folgt:
 
in EUR Mio
 
 
Liquiditätsdeckung
31.12.2022
Münzen und Banknoten
0,0
Abziehbare Zentralbankreserven
230,2
Handelbare Aktiva der Stufe 1
87,4
Handelbare Aktiva der Stufe 2A
0,0
Handelbare Aktiva der Stufe 2B
4,5
Counterbalancing Kapazität Gesamt
322,1
5.5.1. Überblick Liquiditätssituation
Im Jahr 2023 war die Liquiditätssituation der Addiko Bank AG von einem Liquiditätsüberhang bestimmt. Im Laufe des Jahres 2023 nahmen die Einlagen auf dem deutschen Markt zu und das Volumen auf dem österreichischen Markt blieb stabil. Für das Jahr 2024 wird auf Basis der zu erwartenden Zu- bzw. Abflüsse ebenfalls von einer stabilen Liquiditätsposition ausgegangen.
Das Konzentrationsrisiko als Teil des Liquiditätsrisiko wird an der Diversifizierung der Finanzierung nach den wichtigsten Produkten und der wesentlichen Währungen gemessen. Die wichtigsten Positionen der Refinanzierung stellen neben dem Eigenkapital Sichteinlagen (Tagesgelder) und Termingelder dar. Die Refinanzierung erfolgt fast ausschließlich in Euro. Sowohl Produkte als auch Währungen werden (in der Liquiditätsablaufbilanz) im Zeitverlauf analysiert und dargestellt.
Nachfolgend eine Übersicht der Fälligkeiten von finanziellen Verbindlichkeiten und Forderungen der Addiko Bank AG, in der folgende konservative Annahmen unterstellt wurden:
  • Girokonten, Callgeld und Cash Collaterals sind zum nächsten Werktag fällig;
  • Die restlichen Primärmittel sind mit ihrer vertraglichen Fälligkeit eingestellt;
  • Eigenkapitalkomponenten, materielle und immaterielle Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Steuern, Wertberichtigungen und nicht liquiditätsrelevante Positionen sind ausgenommen;
 
 
 
 
in EUR Mio
 
 
 
 
 
 
 
31. Dezember 2023
1 Jahr
1 – 5 Jahre
> 5 Jahre
Summe
Forderungen
 
 
 
 
an Kreditinstitute
8,2
52,5
2,5
63,2
an Kunden
0,0
0,0
0,0
0,0
Zwischensumme
8,2
52,5
2,5
63,2
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstitute
50,9
30,7
10,0
91,6
gegenüber Kunden
428,2
64,3
0,0
492,5
Zwischensumme
479,1
95,0
10,0
584,1
Saldo
-470,9
-42,5
-7,5
-520,9
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass ein Betrag i.H.v. EUR 63,2 Mio. aus Forderungen gegenüber Kreditinstituten besteht. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.
Die Gesamtsumme der Forderungen und Verbindlichkeiten betrug zum 31. Dezember 2023 EUR ‑520,9 Mio.
 
 
 
 
in EUR Mio
 
 
 
 
 
 
 
31. Dezember 2022
1 Jahr
1 – 5 Jahre
> 5 Jahre
Summe
Forderungen
 
 
 
 
an Kreditinstitute
15,4
53,5
0,0
68,9
an Kunden
0,0
0,0
0,0
0,0
Zwischensumme
15,4
53,5
0,0
68,9
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
20,3
0,0
50,2
70,5
gegenüber Kunden
454,4
90,5
0,0
544,9
Zwischensumme
474,7
90,5
50,2
615,4
Saldo
-459,3
-37,0
-50,2
-546,4
5.6. Marktpreisrisiko
Marktrisiken umfassen potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung von Marktpreisen. Die Addiko Bank AG gliedert Marktpreisrisiken nach den Risikofaktoren in Zinsänderungs-, Credit-Spread-, Währungs- und Aktienkursrisiken. Marktpreisrisiken können aus Wertpapieren (und wertpapierähnlichen Produkten), Geld- und Devisenprodukten, Derivaten, Währungs- und Ergebnissicherungen, eigenkapitalähnlichen Mitteln oder aus dem Aktiva-Passiva-Management resultieren.
Die Addiko Bank AG ermittelt Marktrisiken im Rahmen der täglichen Überwachung mit Value-at-Risk-Verfahren auf Basis einer eintägigen Haltedauer mit einem Konfidenzniveau von 99,0%. Die Value at Risk (VaR) Methode errechnet den potentiellen Verlust über die angegebene Haltedauer für ein bestimmtes Konfidenzintervall. Die Value at Risk Methode ist ein statistisch definierter, wahrscheinlichkeitsbasierter Ansatz, der Marktvolatilitäten sowie Risikodiversifikationen berücksichtigt, indem Gegenpositionen und Korrelationen zwischen Produkten und Märkten herangezogen werden. Risiken können über alle Märkte und Produkte hinweg konsistent gemessen und zu Risikomaßnahmen aggregiert werden, um eine einzige aussagekräftige Risikozahl zu erhalten. Die von der Bank verwendete eintägige 99,0% Value at Risk Zahl spiegelt die 99,0% Wahrscheinlichkeit wider, dass der tägliche Verlust den gemeldeten VaR nicht überschreiten sollte. Die VaR-Methode zur Berechnung der täglichen Risikozahl basiert auf einer Monte Carlo Simulation mit 10.000 Berechnungsläufen, oder einer Simulation unter dem Varianz-Kovarianz Ansatz. Während die letzt genannte Methode zur Berechnung des Zinsrisikos von nicht Handelsbuch zugehörigen Positionen verwendet wird, wird der Monte-Carlo-Ansatz dann verwendet, um potenzielle Verluste anderer Marktrisikoarten abzuschätzen.
Die Bank verwendet den VaR zur Erfassung von potenziellen Verlusten, welche sich aus Änderungen der risikofreien Zinssätze, der Kreditmargen der Wertpapieremittenten, der Wechselkurse und der Aktienkurse ergeben. Die verwendeten VaR Modelle beruhen auf exponentiell gewichteten Volatilitäten und Korrelationen in den Marktrisikofaktoren, welche für eine Zeitreihe von 250 Tagen gesammelt wurden.
5.6.1. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko (mit einem 1-Tages-Value-at-Risk und 99,0% Konfidenzniveau) der Addiko Bank AG für 2023 beträgt EUR 0,9 Mio. (Vergleichswert VaR zum 31. Dezember 2022: EUR 0,5 Mio.). Die Zinsbindungsbilanz der Addiko Bank AG enthält alle zinsrelevanten Bilanzpositionen und außerbilanziellen Positionen mit ihrem nächsten Zinsfeststellungsdatum bzw. ihrer replizierten Zinsensensitivität. Die stochastischen Cashflows werden unter Verwendung von einheitlichen Konzernstandards dargestellt. Als Berechnungsbasis für das Zinsrisiko und damit für die limitierten Risiken werden alle zinstragenden Bilanzpositionen herangezogen. Alle nicht zinstragenden Positionen werden in der Berechnung nicht berücksichtigt, sondern in anderen Risikofaktoren wie etwa dem Beteiligungsrisiko behandelt. Die Methodik der regulatorischen Zinsrisikoberechnung orientiert sich an den EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02) und den Leitlinien zum IRRBB und Credit-Spread-Risiko aus Nichthandelsbuchaktivitäten.
In den regulatorischen Anforderungen ist festgelegt, dass die Auswirkung auf den EVE (economic value of equity), bedingt durch eine plötzliche Verschiebung der Renditekurve des gesamten Eigenkapitals um +/- 200 Basispunkte, 20,0% nicht überschreiten darf und die Auswirkungen auf den EVE mit den Szenarien 1 bis 6 gemäß Anhang III der EBA / GL / 2018/02 und dem finalen Entwurf der RTS (Regulatory Technical Standards) zu den aufsichtsrechtlichen IRRBB-Ausreißertests (SOT – Supervisory Outlier Tests), 15% des Kernkapitals nicht überschreiten darf. Die Limite wurden zu keinem Zeitpunkt des Jahres erreicht bzw. überschritten.
5.6.2. Fremdwährungsrisiko
Die Datenbasis für die Ermittlung des Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko der Addiko Bank AG beruht auf den Zahlen des Data Warehouse und beinhaltet die operative Geschäftstätigkeit. Die offene Devisenposition deckt somit das FX-Risiko der Addiko Bank AG. Der größte Risikotreiber im Bereich Fremdwährung ist die Währung USD. Das gesamte Volumen der offenen Devisenposition beträgt per 31. Dezember 2023 ca. EUR 0,1 Mio. (Volumen per 31. Dezember 2022 ca. EUR 0,1 Mio.), wobei die Währung USD den größten Anteil bildet. Der Value at Risk für das Fremdwährungsrisiko beträgt per 31. Dezember 2023 mit einem Konfidenzintervall von 99,0% ca. EUR 511,5 pro Tag (Value at Risk per 31. Dezember 2022: EUR 549,3). Das VaR Limit von EUR 60 Tausend wurde zum Stichtag 31. Dezember 2023 eingehalten. Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf Fremdwährung überwacht die Addiko Bank AG auch jede Konzentration relevanter einzelner Fremdwährungspositionen innerhalb einer Währung.
5.6.3. Credit Spread Risiko
Das Credit-Spread-Risiko bei der Addiko Bank AG beträgt zum Jahresende 2023 mit einem 1-Tages-Value-at-Risk und 99,0% Konfidenzniveau EUR 0,1 Mio. (Value at Risk per 31. Dezember 2022: EUR 0,3 Mio.). Der größte Einflussfaktor im Credit-Spread-Risiko ist die Liquiditätsreservehaltung in Form von Wertpapieren bei der Addiko Bank AG. Zusätzlich zur Überwachung des VaR in Bezug auf das Credit-Spread-Risiko überwacht die Addiko Bank AG auch Konzentrationsrisiken innerhalb des Anleihenportfolios.
5.7. Operationales Risiko
5.7.1. Definition
Die Addiko Gruppe definiert das operationale Risiko (OpRisk) als das Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, Systemen, Menschen oder externen Faktoren. Diese Definition schließt rechtliche Risiken ein, nicht aber Reputationsrisiken und strategische Risiken.
5.7.2. Rahmenvorgaben - Operationales Risikomanagement
Das operationale Risikomanagement betrifft alle Bereiche der Geschäftstätigkeit einer Bank und integriert Risikomanagement-Methoden in Prozesse, Systeme und Unternehmenskultur.
Ein robustes operationales Risikomanagement umfasst die Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung der operationalen Risiken sowie die Berichterstattung darüber, und bietet somit ein Instrument zur Besprechung und effektiven Eskalation von Herausforderungen, das zu einem besseren Risikomanagement und einer erhöhten institutionellen Widerstandsfähigkeit führt.
Die umfassende Datenerfassung, die das Rahmenwerk unterstützt, ermöglicht die Analyse komplexer Sachverhalte und erleichtert maßgeschneiderte Maßnahmen zur Risikominderung zu implementieren.
Das operationale Risikomanagement stellt einen kontinuierlichen zyklischen Prozess dar. Dieser beinhaltet eine Selbstevaluierung von Risiken und Kontrollen, eine risikorelevante Entscheidungsfindung, Szenarioanalysen sowie die Einführung von Risikokontrollen, was zu Entscheidungen über Akzeptanz, Minderung oder Vermeidung von Risiken führt.
5.7.3. Risikoüberwachung
Der Bereich Non Financial Risk Management berichtet monatlich an das Group Risk Executive Committee und quartalsweise an das Group Governance Risk Compliance Committee , um dem Management einen Überblick über die operationale Risikosituation gegeben, um eine risikobezogene Steuerung zu ermöglichen und um das operationale Risikomanagement in die Bankprozesse zu integrieren.
5.7.4. Überblick Exposure & Eigenkapital
Das operationelle Risiko zeigt in seinem zyklischen Verlauf Veränderungen in der Verlustrealisierung und wirkt sich somit auf das Management des operationellen Risikos aus, was durch die Prozesse der Erhebung von Verlustdaten und der Selbstevaluierung von Risiken und Kontrollen, den beiden wichtigsten Instrumenten des operationellen Risikomanagements, sichtbar wird.
Die Eigenkapitalanforderungen nach Säule 1 für das operationale Risiko werden unter Anwendung des Standardansatzes berechnet. Diese Berechnung basiert auf betrieblichen Erträgen unter Berücksichtigung der relevanten Indikatoren und Multiplikatoren für die jeweiligen Geschäftsbereiche. Das Bewertungsmodell des operationalen Risikos in Bezug auf die interne Kapitaladäquanz wird auf die gleiche Art und Weise wie für Säule 1 berechnet.
Die Eigenkapitalanforderungen nach Säule 1 für das operationale Risiko werden unter Anwendung des Standardansatzes berechnet. Diese Berechnung basiert auf betrieblichen Erträgen unter Berücksichtigung der relevanten Indikatoren und Multiplikatoren für die jeweiligen Geschäftsbereiche. Das Bewertungsmodell des operationalen Risikos in Bezug auf die interne Kapitaladäquanz wird auf die gleiche Art und Weise wie für Säule 1 berechnet und enthält Unterformen des operationalen Risikos, welche von der Bank nach Säule 2 als wesentlich erachtet werden.
5.8. Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ESG-Risiken
ESG-Risiken umfassen alle Risiken, die sich aus potenziell negativen Auswirkungen, direkt oder indirekt, auf die Umwelt, Menschen und Gemeinschaften und ganz allgemein auf alle Interessengruppen ergeben, zusätzlich zu den Risiken, die sich aus der Unternehmensführung ergeben. Das ESG-Risiko könnte die Rentabilität, den Ruf und die Kreditqualität beeinträchtigen und zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Wie in der nichtfinanziellen Erklärung beschrieben, berücksichtigt Addiko die Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken („ESG“), die mit den Aktivitäten von Kundenunternehmen verbunden sind, und legt besonderes Augenmerk auf eine eingehende Analyse von Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf Sektoren, die als solche betrachtet werden empfindlich. Addiko behandelt die ESG-Risiken nicht als separate Risikoart, sondern integriert sie in die bestehende Risikoklassifizierung und in das bestehende Risikomanagement-Framework als Treiber für andere Risikoarten (z. B. Kreditrisiko oder operationelles Risiko).
In Übereinstimmung mit den regulatorischen Erwartungen legt Addiko einen besonderen Fokus auf das Management von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken (C&E-Risiko). In diesem Zusammenhang berücksichtigt Addiko sowohl physische als auch Übergangsrisiken:
• Physisches Risiko bezieht sich auf die direkten Auswirkungen von klimabedingten oder Umweltveränderungen, die sein können „akut“ (z. B. extreme Wetterereignisse) oder „chronisch“ bei fortschreitenden Veränderungen
• Das Übergangsrisiko bezieht sich auf die potenziellen Verluste, die sich aus der Umstellung auf eine CO2-ärmere und mehr ergeben umweltverträgliches Wirtschaften.
Die Addiko Gruppe führte in zwei aufeinanderfolgenden Schritten eine Bewertung klimabezogener und anderer Umweltrisiken durch. In einem ersten Schritt bewertete die Addiko Gruppe die Auswirkungen des Klima- und Umweltwandels auf ihre Einsatzländer unter Berücksichtigung verschiedener kurz-, mittel- und langfristiger Szenarien. In einem zweiten Schritt analysierte die Addiko Gruppe, wie die im ersten Schritt identifizierten Auswirkungen auf die Gruppe übertragen werden. Basierend auf dieser Analyse kam Addiko zu dem Schluss, dass insbesondere sein Kreditrisiko durch klimabezogene und andere Umweltrisikofaktoren beeinflusst werden kann. Während aufgrund der Granularität und Diversifizierung des Kreditportfolios der Addiko Gruppe keine unmittelbare materielle Bedrohung für die Qualität der Vermögenswerte der Addiko Gruppe besteht, treibt die potenzielle Auswirkung auf die Wirtschaft im Bereich der Geschäftstätigkeit von Addiko das systemische Risiko, dem Addiko ausgesetzt ist. Dabei zeigt sich, dass akute und chronische Klima- und Umweltrisiken bereits Auswirkungen auf makroökonomische Kennzahlen haben, wobei die Schwere dieser Auswirkungen mittel- bis langfristig stark von den Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels abhängt. Folglich berücksichtigte Addiko auch die Auswirkungen klimabedingter Übergangsrisiken in den makroökonomischen Finanzprognosen, die bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts verwendet wurden, und wirkte sich somit direkt auf die Risikovorsorge des Kreditbuchs aus.
Obwohl bei der Bewertung von klimabezogenen und anderen Umweltrisiken keine unmittelbare Gefahr für die Addiko Gruppe festgestellt wurde, erfordern die Dringlichkeit und Ungewissheit der Angelegenheit eine kontinuierliche Überwachung. Ein besonderes Augenmerk legt Addiko auf die strikte Begrenzung jedes idiosynkratuischen C&E-Risikos. In diesem Zusammenhang hat Addiko Branchen identifiziert, die von Klima- und Umweltrisiken betroffen sind und in Zukunft betroffen sein könnten, und umsichtige Grenzwerte für die maximale Exposition gegenüber diesen Grenzwerten festgelegt, die sorgfältig verfolgt werden. Darüber hinaus hat Addiko im Rahmen des operativen Kreditvergabeprozesses Maßnahmen definiert, um die potenziellen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Vermögensqualität der Kunden zu erkennen. Eine ordnungsgemäße Bewertung ist erforderlich, um mögliche finanzielle, rechtliche oder Reputationsfolgen für die Bank zu vermeiden, die auftreten könnten, falls diese Bank die Finanzierung des jeweiligen Unternehmens unterstützt.

6. Forschung und Entwicklung
Die Addiko Bank AG betreibt selbst keine Forschung und Entwicklung.
Die Addiko Gruppe verwendet im Kundengeschäft einheitliche Banking Applikationen, die zu einem wesentlichen Teil konzernintern entwickelt werden. Die Entwicklungsarbeiten werden dezentral durch Tochtergesellschaften der Addiko Bank AG erbracht.
7. Bericht über Zweigniederlassungen
Die Addiko Bank AG unterhält zum 31. Dezember 2023 eine Zweigniederlassung in Klagenfurt am Wörthersee, in welcher Finanz- und Backofficetätigkeiten für das Unternehmen erbracht werden.
8. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
In Übereinstimmung mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) wird die konsolidierte nichtfinanzielle Berichterstattung, die gemäß § 267a UGB zu erstellen ist und die auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren umfasst, als gesonderter nichtfinanzieller Bericht ("Nachhaltigkeitsbericht 2023") herausgegeben. Der Bericht wird online - auf https://www.addiko.com/financial-reports/ - veröffentlicht und enthält auch die Offenlegung für die Muttergesellschaft gemäß § 243b UGB.
9. Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Addiko Bank AG verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen und Prozesse definiert und organisatorisch umgesetzt werden.
Das Ziel des internen Kontrollsystems der Addiko Bank AG liegt in der Sicherstellung effektiver und effizienter Geschäftsabläufe, einer angemessenen Bestimmung, Bewertung und Minderung von Risiken, einer sorgfältigen Führung der Geschäfte, verlässlich dargestellter finanzieller und nicht-finanzieller Informationen, sowohl intern als auch extern, sowie der Beachtung von Gesetzen, Vorschriften, aufsichtsrechtlichen Anforderungen und internen Regelungen und Beschlüssen des Instituts.
Das interne Kontrollsystem (IKS) besteht aus einer Reihe von Regelungen, Verfahren und organisatorischen Strukturen, die darauf abzielen:
  • die Unternehmensstrategie zu verankern,
  • effektive und effiziente Geschäftsprozesse zu erreichen,
  • den Wert des Unternehmensvermögens zu sichern,
  • die Verlässlichkeit und Integrität von Buchhaltungs- und Managementdaten sicherzustellen,
  • die Einhaltung aller Regelungen und Vorschriften im Rahmen der Geschäftsprozesse sicherzustellen.
Eine spezielle Zielsetzung für den Rechnungslegungsprozess der Addiko Gruppe besteht in der Gewährleistung einer zeitnahen, einheitlichen und korrekten buchhalterischen Erfassung aller Geschäftsvorfälle bzw. Transaktionen durch das IKS. Die Verankerung des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess ist auch in den internen Regelungen und Vorschriften festgelegt.
Das interne Kontrollsystem der Addiko Bank AG verfolgt einen prozessorientierten Ansatz. Die Addiko Bank AG setzt Kontrollaktivitäten mittels Prozessdokumentation ein. Diese umfasst die Überwachung und Dokumentation eines jeden Prozesses einschließlich Informationen über Prozessabläufe gemäß den intern aufgestellten Richtlinien für Prozessmanagement.
Die insgesamte Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird laufend überwacht. Die Überwachung wesentlicher Risiken sowie die regelmäßigen Evaluierungen über alle Geschäftsbereiche (interne Kontrollfunktionen Risikomanagement, Compliance und interne Revision) zählen zum Tagesgeschäft der Addiko Bank AG.
Die regelmäßige Überwachung des internen Kontrollsystems sowie die unverzügliche Berichterstattung zu Mängel(n) des internen Kontrollsystems und die Eskalation an die betreffenden Stakeholder (z.B. Ausschüsse) sind eingerichtet. Mängel des internen Kontrollsystems, die durch einen Geschäftsbereich, die interne Revision oder durch andere Kontrollfunktionen identifiziert wurden, werden der entsprechenden Managementebene für den weiteren Entscheidungsprozess zeitnah berichtet und unverzüglich dort behandelt.
Die interne Revision führt regelmäßig unabhängige Prüfungen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen durch.
Das interne Kontrollsystem selbst ist kein statisches System, sondern wird laufend an das sich ändernde Umfeld angepasst. Die Implementierung des internen Kontrollsystems beruht wesentlich auf der Integrität und dem ethischen Verhalten der Mitarbeiter. Der Vorstand und das Leadership Team gehen mit gutem Beispiel voran und nehmen ihre Führungsrolle aktiv und bewusst mittels der Förderung von hohen Standards im Hinblick auf Integrität und ethisches Verhalten sowie der Verankerung einer Risiko- und Kontrollkultur in einer Organisation, die die Wichtigkeit interner Kontrollen für alle Personalebenen hervorhebt und vorlebt, wahr.
Wien, 20. Februar 2024
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl e.h. Tadej Krašovec e.h.Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des VorstandsMitglied des Vorstands
Jahresabschluss nach UGB/BWG
Bilanz zum 31. Dezember 2023
 
 
in EUR
Aktiva
 
31.12.2023
31.12.2022
1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken
 
132.342.964,96
234.253.666,01
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
 
157.900.114,78
87.611.086,46
3. Forderungen an Kreditinstitute
 
 
 
a) täglich fällig
8.242.066,59
 
9.399.700,16
b) sonstige Forderungen
55.950.320,65
 
59.516.629,01
 
 
64.192.387,24
68.916.329,17
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
 
 
 
a) von öffentlichen Emittenten
10.378.138,31
 
9.644.112,03
b) von anderen Emittenten
4.427.229,02
 
11.896.596,48
 
 
14.805.367,33
21.540.708,51
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
 
45.015.200,00
43.500.800,00
6. Beteiligungen
 
3.459,61
3.459,61
7. Anteile an verbundenen Unternehmen
 
700.215.487,07
681.669.884,16
darunter: an Kreditinstituten
700.215.487,07
 
681.669.884,16
8. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
 
242.673,08
231.571,73
9. Sachanlagen
 
303.011,42
293.397,42
darunter:
 
 
 
Grundstücke und Bauten, die vom Kreditinstitut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden
111.673,00
 
146.039,00
10. Sonstige Vermögensgegenstände
 
2.347.565,88
2.876.779,53
11. Rechnungsabgrenzungsposten
 
981.566,42
803.300,35
Summe der Aktiva
 
1.118.349.797,79
1.141.700.982,95
Posten unter der Bilanz
 
 
 
1. Auslandsaktiva
 
983.188.521,60
904.529.554,91
 
 
in EUR
Passiva
 
31.12.2023
31.12.2022
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
 
 
a) täglich fällig
30.721.283,96
 
14.340.392,17
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
60.868.400,00
 
56.166.666,67
 
 
91.589.683,96
70.507.058,84
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
 
 
 
a) Sonstige Verbindlichkeiten
 
 
 
aa) täglich fällig
81.715.119,58
 
179.743.988,65
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
410.810.864,21
 
365.162.921,40
 
 
492.525.983,79
544.906.910,05
3. Sonstige Verbindlichkeiten
 
4.889.818,61
4.139.077,18
4. Rechnungsabgrenzungsposten
 
191.984,87
0,00
5. Rückstellungen
 
 
 
a) Rückstellungen für Abfertigungen
657.761,00
 
611.258,00
b) Sonstige
7.703.400,96
 
7.450.992,24
 
 
8.361.161,96
8.062.250,24
6. Gezeichnetes Kapital
 
 
 
a) Grundkapital
195.000.000,00
 
195.000.000,00
b) Nennbetrag eigener Aktien im Eigenbestand
(1.668.840,00)
 
(339.190,00)
 
 
193.331.160,00
194.660.810,00
7. Kapitalrücklagen
 
 
 
a) nicht gebundene
237.924.319,64
 
237.924.319,64
 
 
237.924.319,64
237.924.319,64
8. Rücklagen für anteilsbasierte Vergütungen
 
1.524.806,27
700.649,50
9. Gewinnrücklagen
 
 
 
a) gesetzliche Rücklage
19.500.000,00
 
19.500.000,00
b) andere Rücklage
5.162.156,78
 
6.896.659,94
 
 
24.662.156,78
26.396.659,94
10. Rücklagen für eigene Anteile (gebunden)
 
1.668.840,00
339.190,00
11. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
 
22.741.018,61
22.741.018,61
12. Bilanzgewinn
 
38.938.863,30
31.323.038,95
Summe der Passiva
 
1.118.349.797,79
1.141.700.982,95
 
in EUR
Posten unter der Bilanz
31.12.2023
31.12.2022
1. Eventualverbindlichkeiten
3.000.000,00
1.000.000,00
darunter:
 
 
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten
3.000.000,00
1.000.000,00
2. Kreditrisiken
0,00
0,00
darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften
0,00
0,00
3. Gesamtkapital gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
494.951.426,16
489.900.059,44
4. Gesamtbetrag risikogewichtete Aktiva gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
936.274.713,67
901.095.879,24
darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs. 1 lit a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
 
 
a) hievon harte Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit a)
52,86%
54,37%
b) hievon Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit b)
52,86%
54,37%
c) hievon Gesamtkapitalquote gemäß Art 92 lit c)
52,86%
54,37%
5. Auslandspassiva
155.783.728,66
253.556.492,00
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember
 
 
 
in EUR
 
 
 
2023
2022
1. Zinsen und ähnliche Erträge
 
 
17.969.892,51
10.825.389,39
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren
 
 
3.874.892,91
4.670.027,71
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 
 
(13.958.595,86)
(3.238.614,14)
I. NETTOZINSERTRAG
 
 
4.011.296,65
7.586.775,25
3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
 
 
 
 
a) Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
 
5.015.200,00
 
0,00
b) Erträge aus Anteilen an verbunden Unternehmen
 
36.471.181,57
 
24.758.122,08
 
 
 
41.486.381,57
24.758.122,08
4. Provisionserträge
 
 
54.083,16
22.503,14
5. Provisionsaufwendungen
 
 
(500.693,32)
(710.177,49)
6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften
 
 
1.355,94
(13.567,73)
7. Sonstige betriebliche Erträge
 
 
3.268.818,13
3.078.864,80
II. BETRIEBSERTRÄGE
 
 
48.321.242,13
34.722.520,05
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
 
 
 
 
a) Personalaufwand: darunter
 
 
 
 
aa) Löhne und Gehälter
(18.140.062,02)
 
 
(13.375.181,47)
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
(2.936.458,83)
 
 
(2.757.931,28)
cc) Sonstiger Sozialaufwand
(189.342,88)
 
 
(206.201,40)
dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
(88.992,69)
 
 
(73.280,25)
ee) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen
(491.205,73)
 
 
(212.691,64)
 
 
(21.846.062,15)
 
(16.625.286,04)
b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
 
(15.886.912,42)
 
(14.343.055,63)
 
 
 
(37.732.974,57)
(30.968.341,67)
9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 8 und 9 enthaltenen Vermögensgegenstände
 
 
(328.298,39)
(375.853,84)
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
 
 
(816.686,88)
(331.649,45)
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
 
 
(38.877.959,84)
(31.675.844,96)
IV. BETRIEBSERGEBNIS
 
 
9.443.282,29
3.046.675,09
11./12. Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten, Kreditrisiken sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens
 
 
(664.084,78)
(11.009.398,49)
13./14. Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
 
 
23.127.024,77
298.960,47
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
 
 
31.906.222,28
(7.663.762,93)
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
 
 
(737.732,20)
229.882,86
VI. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG
 
 
31.168.490,08
(7.433.880,07)
16. Rücklagenbewegung
 
 
0,00
0,00
VII. JAHRESGEWINN/JAHRESVERLUST
 
 
31.168.490,08
(7.433.880,07)
17. Gewinnvortrag
 
 
7.770.373,22
38.756.919,02
VIII. BILANZGEWINN
 
 
38.938.863,30
31.323.038,95

Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Die Addiko Bank AG ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 350921k eingetragen. Die Firmenanschrift lautet Canettistraße 5/12. OG in 1100 Wien.
Der Jahresabschluss wird beim Firmenbuchgericht hinterlegt und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (www.evi.gv.at) veröffentlicht.
Die Addiko Bank AG unterliegt als Kreditinstitut der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5 in 1090 Wien sowie – zusätzlich – durch die Europäische Zentralbank (EZB), Sonnemannstrasse 20 in 60314 Frankfurt am Main.
Der Offenlegungsverpflichtung des Teil 8 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (CRR) kommt die Addiko Bank AG auf Basis der konsolidierten Finanzlage der Addiko Gruppe nach. Die Offenlegung erfolgt auf ihrer Homepage unter www.addiko.com (-> Investor Relations -> Finanzberichte). Die Darstellung der konsolidierten Eigenmittel und konsolidierten Eigenmittelerfordernisse erfolgt im Konzernabschluss.
I. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
Aufgrund der Bestimmungen nach § 43 Abs. 1a BWG in Verbindung mit § 189a Z1 UGB gelten Kreditinstitute als Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE), sodass nach § 221 Abs. 3 UGB unabhängig von den Größenklassen stets die Rechtsvorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden sind.
Der Jahresabschluss der Addiko Bank AG wurde nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG), sowie – soweit anwendbar – nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Aktiengesetzes (AktG), jeweils in geltender Fassung, erstellt und basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern).
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Darüber hinaus wurde ein Lagebericht erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den in der Anlage 2 zu § 43 BWG enthaltenen Formblättern, wobei von dem gemäß § 53 Abs. 3 und § 54 Abs. 2 BWG bestehenden Wahlrecht der Zusammenfassung bestimmter Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Gebrauch gemacht wurde.
Die Wertangaben im Anhang erfolgen für das Berichtsjahr sowie für die Vorjahresbeträge in Euro (EUR). Die angeführten Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, erstellt.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die zum Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei der Bewertung berücksichtigt wurden.
Die Umrechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, erfolgt zum Devisenmittelkurs des Bilanzstichtages. Für Termingeschäfte wird der jeweilige Terminkurs herangezogen.
Die Forderungen an Kreditinstitute und die Forderungen an Kunden werden grundsätzlich mit dem Nennwert der Forderungen angesetzt; gebildete Kreditrisikovorsorgen wurden abgezogen.
Dem Risiko aus dem Kreditgeschäft wird durch die Bildung von Risikovorsorgen für bilanzielle Forderungen bzw. Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte Rechnung getragen. Die Methodik der Ermittlung der Risikovorsorge erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 9 und basiert auf der Ermittlung eines erwarteten Kreditausfallsbetrages (Expected Credit Losses), wobei die zur Anwendung gelangenden Parameter – neben der Bonität des Schuldners und der Sicherheit – auch von der Laufzeit der Forderung, der jeweiligen IFRS 9-Stage und dem verwendeten Makroszenario bestimmt werden. Dotierungen sowie Auflösungen erfolgen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten 11./12. Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten, Kreditrisiken sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens.
Wertpapiere, die nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (Liquiditätsreserve), sind dem Umlaufvermögen gewidmet und werden – sofern es sich um börsenotierte Wertpapiere handelt – gemäß § 56 Abs. 5 BWG zum Marktwert bilanziert. Nicht börsenotierte Wertpapiere werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Ein etwaig bei Erwerb des Wertpapieres vorhandenes Agio bzw. Disagio wird vom Erwerbszeitpunkt bis zum Laufzeitende zeitanteilig aufgelöst. Im vorherigen Geschäftsjahr (2022) wurden alle Wertpapiere des Umlaufvermögens in das Anlagevermögen umklassifiziert. Die Umklassifizierung der Wertpapiere erfolgte unter Beachtung der AFRAC-Stellungnahme 14 zum geringeren Wert aus Marktwert bzw. fortgeführten Anschaffungskosten. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine Umklassifizierungen.
Wertpapiere, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und entsprechend gewidmet sind, werden gemäß § 56 Abs. 1 BWG als Finanzanlagevermögen bilanziert und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren des Finanzanlagevermögens wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 sowie § 56 Abs. 3 BWG zeitanteilig verteilt. Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen werden dann vorgenommen, wenn diese von Dauer sind. Es wird anlassbezogen bzw. zumindest jährlich überprüft, ob im Bereich des Finanzanlagevermögens eine dauerhafte Wertminderung eingetreten ist. Sofern eine nachhaltige Verschlechterung der Bonität des Emittenten festgestellt wird, wird hierfür eine außerplanmäßige Abwertung vorgenommen. Für jene Wertpapiere, die in das Finanzanlagevermögen umklassifiziert wurden gilt, dass sofern zum Bilanzstichtag der Marktwert über dem Buchwert zum Umklassifizierungsstichtag, aber unterhalb des Tilgungskurses liegt, eine Wertaufholung (Zuschreibung) verpflichtend zu erfolgen hat. Die Ermittlung des Zinsergebnisses erfolgt auf Basis der Effektzinsmethode.
Wertpapiere werden im Handelsbuch geführt, sofern diese mit der Handelsabsicht oder zur Absicherung anderer mit Handelsabsicht gehaltener Positionen des Handelsbuchs erworben werden. Diese Positionen werden mit dem Marktwert zum Bilanzstichtag bewertet. Bei den zum Marktwert zu bilanzierenden Finanzinstrumenten wird dieser grundsätzlich anhand von Börsenkursen ermittelt. Wenn kein Börsenkurs vorhanden ist, werden die zukünftigen Cashflows eines Finanzinstruments mit der jeweiligen Zinskurve auf den Barwert diskontiert. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung marktüblicher finanzmathematischer Verfahren.
Pensionsgeschäfte sind Verträge, durch die ein Pensionsgeber das rechtliche Eigentum an Vermögenswerten für begrenzte Zeit auf den Pensionsnehmer entgeltlich überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass Vermögenswerte später gegen Entrichtung eines im Voraus vereinbarten Betrags an den Pensionsgeber zurückübertragen werden müssen oder können. Sofern es sich um echte Pensionsgeschäfte handelt, werden die übertragenen Vermögensgegenstände weiterhin in der Bilanz der Addiko Bank AG ausgewiesen und nach den für den jeweiligen Bilanzposten geltenden Regeln bewertet. Der Pensionsgeber hat i.H.d. für die Übertragung erhaltenen Betrages eine Verbindlichkeit gegenüber dem Pensionsnehmer auszuweisen. Die resultierenden Verpflichtungen werden in der Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht aufgrund einer dauerhaften Wertminderung eine Abwertung erforderlich ist. Für den Fall, dass eine bereits abgewertete Beteiligung basierend auf einem ermittelten höheren Unternehmenswert wieder aufgewertet wird, erfolgt dies maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Die Addiko Bank AG führt anlassbezogen bei Hinweisen auf eine Wertminderung, aber zumindest einmal jährlich zum Bilanzstichtag eine Werthaltigkeitsprüfung durch.
Die Ermittlung erfolgte auf Basis eines Dividend Discount-Cashflow Modells (DDCF-Model), das den Besonderheiten des Bankgeschäfts, einschließlich den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen, Rechnung trägt. Methodisch erfolgt dies in Anlehnung an International Accounting Standards (IAS) 36, wobei als erzielbarer Betrag der Barwert der erwarteten zukünftigen Dividenden, die nach Erfüllung aller entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen an die Aktionäre ausgeschüttet werden können, herangezogen wird. Die Berechnung der zukünftig ausschüttungsfähigen Gewinne basiert auf einer, vom Vorstand der Tochtergesellschaften beschlossenen, Detailplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Darüber hinaus wurde eine Interimsphase von 5 Jahren definiert, ohne den Detailplanungszeitraum zu verlängern. Während der Detailplanungsphase und der Interimsphase können die Tochterbanken volle Dividenden ausschütten, ohne gegen die erwarteten aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen zu verstoßen. Die Ergebnisprognosen über die Interimsphase hinaus werden aus dem prognostizierten Ergebnis für das letzte Jahr der Planungsperiode und einer langfristigen Wachstumsrate abgeleitet (ewige Rente). Der Barwert dieser ewigen Rente, dem eine stabile Wachstumsrate zugrunde liegt („terminal value“), berücksichtigt makroökonomische Parameterschätzungen und wirtschaftlich nachhaltige Zahlungsströme. Bei der Berechnung der ewigen Rente geht das Modell von einer normalisierten, ökonomisch nachhaltigen Ertragssituation aus, in der die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalkosten konvergieren.
Dieser Kapitalisierungszinssatz orientiert sich an der (erwarteten) Rendite einer im Vergleich zum Bewertungsobjekt adäquaten alternativen Kapitalverwendung. Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes wird zur Bemessung der Alternativrendite grundsätzlich von erzielbaren Renditen aus einem Bündel von auf dem Kapitalmarkt notierten Unternehmensanteilen (Aktienportfolio) ausgegangen und eine Anpassung an die Risikostruktur des Bewertungsobjekts vorgenommen. Die Anpassung an die Risikostruktur des Bewertungsobjekts erfolgt auf Basis des Capital Asset Pricing Model („CAPM“).
2023 / Institute
Risiko-freier Zinssatz
Markt-risiko-prämie
Länder-risiko-prämie
Beta
Inflations-differ-ential
Kapitalkosten
Langfristiger Wachstums-abschlag
Kapitalkosten Ewige Rente
Addiko Bank d.d., Ljubljana (Slowenien)
2,22%
7,03%
1,13%
1,36
0,18%
13,08%
-1,00%
12,08%
Addiko Bank d.d., Zagreb (Kroatien)
2,22%
7,03%
2,42%
1,36
0,52%
14,71%
-1,50%
13,21%
Addiko Bank d.d., Sarajevo (Bosnien & Herzegowina)
2,22%
7,03%
8,65%
1,36
0,20%
20,62%
-3,00%
17,62%
Addiko Bank a.d., Banja Luka
(Bosnien & Herzegowina)
2,22%
7,03%
8,65%
1,36
0,20%
20,62%
-3,00%
17,62%
Addiko Bank a.d., Beograd
(Serbien)
2,22%
7,03%
3,70%
1,36
1,16%
16,63%
-1,50%
15,13%
Addiko Bank AD, Podgorica
(Montenegro)
2,22%
7,03%
5,82%
1,36
0,68%
18,27%
-2,00%
16,27%
2022 / Institute
Risiko-freier Zinssatz
Markt-risiko-prämie
Länder-risiko-prämie
Beta
Inflations-differ-ential
Kapitalkosten
Lang-fristiger Wachstums-abschlag
Kapitalkosten Ewige Rente
Addiko Bank d.d., Ljubljana
(Slowenien)
2,36%
6,89%
1,10%
1,27
0,00%
12,50%
-1,00%
11,50%
Addiko Bank d.d., Zagreb
(Kroatien)
2,36%
6,89%
2,55%
1,27
0,00%
14,33%
-1,50%
12,83%
Addiko Bank d.d., Sarajevo
(Bosnien & Herzegowina)
2,36%
6,89%
7,30%
1,27
0,10%
20,48%
-2,50%
17,98%
Addiko Bank a.d., Banja Luka
(Bosnien & Herzegowina)
2,36%
6,89%
7,30%
1,27
0,10%
20,48%
-2,50%
17,98%
Addiko Bank a.d., Beograd
(Serbien)
2,36%
6,89%
3,41%
1,27
0,50%
15,93%
-1,50%
14,43%
Addiko Bank AD, Podgorica
(Montenegro)
2,36%
6,89%
4,91%
1,27
0,10%
17,44%
-2,00%
15,44%
In der Berechnung der Eigenkapitalkosten werden die folgenden Komponenten berücksichtigt: risikoloser Zins, Marktrisikoprämie (MRP), Länderrisikoprämie (LRP), Beta-Faktor und Inflationsdifferential (risikoloser Zins + (MRP + LRP) * Beta Faktor + Inflationsdifferential).
Bei der Ableitung des Basiszinssatzes entsprechend der Svensson Formel wurde eine Zinsstrukturkurve für eine Laufzeit von 30 Jahren herangezogen, die das aktuelle Zinsniveau und die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinserwartungen berücksichtigt. Die verwendeten Zinsstrukturdaten wurden auf der Grundlage der beobachteten aktuellen Renditen von (quasi) risikofreien Kuponanleihen geschätzt. Die ermittelte Zinsstrukturkurve bildet den Zusammenhang zwischen Zinssätzen und Laufzeiten ab, wie er für Zerobonds ohne Kreditausfallrisiko gelten würde.
Ein unternehmerisches Engagement ist stets mit Risiken und Chancen verbunden, weshalb in die Berechnung des Diskontierungszinssatzes Risikoprämien (Risikozuschläge) auf den Basiszinssatz miteinbezogen wurden. Für die Bemessung des Risikozuschlages wurde dabei auf Modelle zur Preisbildung an Kapitalmärkten (Alternativinvestition) zurückgegriffen. Gemäß CAPM erhält man die unternehmensspezifische Risikoprämie durch Multiplikation des Betafaktors des Unternehmens mit der Marktrisikoprämie (MRP) vor persönlicher Steuer, wobei der Betafaktor ein Maß für das Unternehmensrisiko im Verhältnis zum Marktrisiko darstellt. Die Marktrendite wurde unter Berücksichtigung des risikolosen Zinssatzes unverändert mit 9,25% (2022: 9,25%), welche über der Bandbreite von 7,5% – 9,0% (2022: 7,5% – 9,0%) der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer liegt, festgesetzt.
Als Länderrisikoprämie (LRP), die sich aus politischen und rechtlichen Risiken zusammensetzt, wurden die von Prof. Aswath Damodaran (http://pages.stern.nyu.edu/~adamodar/) jährlich veröffentlichten Werte mit Einbeziehung des Volatilitätsmultiplikators als Durchschnittswert der letzten 3 Jahre angesetzt.
Da die Tochtergesellschaften der Addiko Bank AG nicht börsennotiert sind, konnten für diese keine eigenen Betafaktoren empirisch ermittelt werden. Stattdessen musste auf Betafaktoren börsennotierter Vergleichsunternehmen zurückgegriffen werden. Zur Auswahl und Abgrenzung der relevanten Vergleichsunternehmen wurden börsennotierte Finanzinstitutionen in Österreich, CEE und SEE herangezogen, die im Retail- und Firmenkundengeschäft tätig sind und deren Geschäftsmodell sich größtmöglich mit demjenigen der Tochterbanken der Addiko Bank AG deckt. Der Median RAW BETA aus diesen Finanzinstituten wurde für die Ermittlung der durchschnittlichen BETA (ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre) für die Addiko Banken herangezogen.
Zur Abbildung der Währungsrisiken, die sich durch die Umrechnung der Businesspläne in Euro anhand von historischen Spotkursen ergeben, wurde ein Inflationsdifferential zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land aus dem erwarteten Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2028 angesetzt.
Künftiges Wachstum der finanziellen Überschüsse resultiert aus Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen sowie organisch aus Preis-, Mengen- und Struktureffekten. Im Detailplanungszeitraum sind diese Wachstumspotenziale in der Unternehmensplanung und somit in den finanziellen Überschüssen abgebildet. Für gesättigte Volkswirtschaften wird in der Regel ein Wachstumsabschlag von 1,0% angesetzt. Da die jeweiligen Volkswirtschaften der Bankenbeteiligungen der Addiko Bank AG im Vergleich zum westeuropäischen Raum größeres Entwicklungspotentiale aufweisen, wurde ein Wachstumsabschlag in einer Bandbreite zwischen 1,0% und 3,0% (2022: 1,0% und 2,5%) berücksichtigt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich von EUR 681,7 Mio. am 31. Dezember 2022 auf EUR 700,2 Mio. am 31. Dezember 2023 erhöht. Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:
•Adaptierter Business Plan mit Fokussierung auf profitables Geschäft mit Konsumentenkrediten und Klein- und Mittelstandsfinanzierungen sowie Kapitalfreisetzung aus dem stärkeren Rückgang von Krediten in den Nicht-Fokus Bereichen,
•Erhöhung der Kapitalkosten, die im Wesentlichen die höhere Volatilität in der BETA und gestiegene Länderrisikokosten die im makroökonomischen Umfeld im CSEE begründet sind,
•Reduktion der Kapital- und MREL-Anforderungen in Kroatien
•Abwertung in Serbien ist vor allem auf eine verlängerte Konvergenz in der Kapitalrückführung (von 5 auf 8 Jahren), während die Abwertung in Banja Luka im Wesentlichen auf konservativere Annahmen in der ewigen Rente zurückzuführen ist.
Institute
Buchwert 31.12.2022
Buchwert 31.12.2023
Aufwertung/Abwertung
Anschaffungswert
Eigenkapital 31.12.2023
P/B 31.12.2023
Addiko Bank d.d., Ljubljana (Slowenien)
190.870.893
191.619.186
748.293
208.300.000
211.294.359
0,91
Addiko Bank d.d., Zagreb (Kroatien)
221.155.276
243.183.333
22.028.057
649.800.000
383.987.582
0,63
Addiko Bank d.d., Sarajevo (Bosnien & Herzegowina)
52.591.696
58.419.775
5.828.079
110.600.000
101.012.257
0,58
Addiko Bank a.d., Banja Luka
(Bosnien & Herzegowina)
55.386.231
49.693.707
-5.692.524
76.500.000
96.264.069
0,52
Addiko Bank a.d., Beograd
(Serbien)
152.282.172
144.798.384
-7.483.788
244.400.000
206.027.825
0,70
Addiko Bank AD, Podgorica
(Montenegro)
9.383.617
12.501.103
3.117.486
55.300.000
36.743.136
0,34
Gesamt
681.669.884
700.215.487
18.545.603
1.344.900.000
1.035.329.227
0,68
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern notwendig, um außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Die Abschreibungssätze liegen bei beweglichen Anlagen zwischen 14,3% und 33,3% und bei Software zwischen 14,3% bis 33,3%. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten kleiner als EUR 800 (inkl. Umsatzsteuer) werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder wurden in Übereinstimmung mit AFRAC Stellungnahme 27 und IAS 19 versicherungsmathematisch nach der „Projected Unit Credit Method“ ermittelt. Die Berechnung erfolgte mit einem Zinssatz von 3,85% (2022: 3,05%) und einem Gehaltstrend von 4,0% p.a. (2022: 3,71%) unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlag abhängig von der Dienstzeit zwischen 0,0% bis 4,13% (2022: 0,0% bis 4,03%). Veränderungen dieser Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Personalaufwand innerhalb der Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen wurden in Übereinstimmung mit IAS 19 nach einem versicherungsmathematischen Verfahren unter Anwendung der „Projected Unit Credit Method“ ermittelt. Die Berechnung erfolgte mit einem Zinssatz von 3,85% (2022: 3,05%) und einem Gehaltstrend von 4,0% p.a. (2022: 3,7%) unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlags abhängig von der Dienstzeit zwischen 0,0% bis 4,13% (2022: 0,0% bis 4,03%). Die biometrischen Grunddaten werden unter Verwendung der Generationensterbetafeln AVÖ 2018 P (2022: AVÖ 2018 P) für Angestellte berücksichtigt. Die Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen Pensionsalter von 60 Jahren für Frauen bzw. 65 Jahren für Männer unter Beachtung der gesetzlichen Übergangsbestimmungen sowie einzelvertraglicher Besonderheiten. Zum Bewertungsstichtag wird die Abfertigungsrückstellung unter der Voraussetzung ermittelt, dass die Ansparung gleichmäßig bis zum Auszahlungszeitpunkt verteilt wird. Veränderungen dieser Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Personalaufwand innerhalb der Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen.
Leistungsorientierte Pensionszusagen bestehen seitens der Addiko Bank AG keine. Die ausgewiesenen Pensionsaufwendungen betreffen ausschließlich beitragsorientierte Zahlungen für aktive Dienstnehmer, welche an die VBV-Pensionskasse AG geleistet werden.
Zusätzlich zum Jahresbonus wurde im Rahmen eines Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF) für bestimmte Mitarbeiter (einschließlich des Vorstands) variable Vergütungskomponenten in Form von anteilsbasierter Vergütung gewährt. Bei der Bilanzierung orientiert sich Addiko an der AFRAC-Stellungnahme 3 „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütungen in UGB-Abschlüssen“. Die anteilsbasierte Vergütung erfolgt entweder durch Aktienausgleich oder Barausgleich:
Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Aktien
Der beizulegende Zeitwert der Aktien, die dem Vorstand im Rahmen des variablen Vergütungsplans gewährt werden, wird als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst, d. h. über das Jahr, auf das sich der Bonus bezieht, und über den Erdienungszeitraum der Aktien. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet und im Eigenkapital in der gesonderten Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen erfasst. Beim erstmaligen Ansatz wird der gewährte Betrag auf der Grundlage der erwarteten Erfüllung der Ausübungsbedingungen geschätzt. Die Schätzungen der Dienstbedingungen und der nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen werden am Ende des Berichtszeitraums überprüft, und die Anpassungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen erfasst. Werden Aktien verwirkt, weil der Mitarbeiter die Dienstbedingungen während des Erdienungszeitraums nicht erfüllt hat, werden alle zuvor im Zusammenhang mit diesen Aktien erfassten Aufwendungen rückgängig gemacht, oder, wenn die Aktien nach dem Erdienungszeitraum verwirkt werden, werden sie mit dem Eigenkapital verrechnet.
Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich
Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich werden als Personalaufwand über den entsprechenden Dienstzeitraum erfasst. Die Verbindlichkeiten werden zu jedem Berichtszeitpunkt bis zur Begleichung zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen. Die endgültigen Kosten einer Prämie mit Barausgleich sind die an den Begünstigten gezahlten Barmittel, die dem beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag entsprechen. Änderungen in der Bewertung der Verbindlichkeit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag, der bestmöglich geschätzt wurde, angesetzt. Sie berücksichtigen alle der Höhe und/oder hinsichtlich der Fälligkeit nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten.
Derivative Finanzgeschäfte werden entsprechend ihrer Zweckbestimmung dem Bank- oder Handelsbestand zugeordnet. Sie werden als schwebende Geschäfte grundsätzlich nicht in der Bilanz ausgewiesen. Derivate, die dem Handelsbuch gewidmet sind (Devisentermingeschäfte sowie Credit Default Swaps), werden im UGB mit dem Marktwert bilanziert und unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sofern Bankbuch-Derivate nicht in einer direkten Sicherungsbeziehung zu einem Grundgeschäft stehen und andere als Währungsrisiken absichern, so wird für die zum Bilanzstichtag existierenden negativen Marktwerte eine Drohverlustrückstellung bilanziert, sowie auch für nicht vollständig effektive Sicherungsbeziehungen. Gezahlte bzw. erhaltene Optionsprämien werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten abgegrenzt. Für die Bewertung von Finanzinstrumenten mit Optionscharakter werden Optionspreismodelle auf Basis von verallgemeinerten Black-Scholes-Modellen bzw. nach Hull-White-Modellen unter Anwendung aktueller Marktparameter herangezogen.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
(1) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Folgende Bilanzpositionen enthalten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
A3: Forderungen an Kreditinstitute
64.192.387
68.916.329
davon an verbundene Unternehmen
57.137.146
61.898.355
davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0
0
davon an Konzernfremde
7.055.241
7.017.974
A4: Forderungen an Kunden
0
0
davon an verbundene Unternehmen
0
0
davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0
0
davon an Konzernfremde
0
0
A6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
45.015.200
43.500.800
davon an verbundene Unternehmen
45.015.200
43.500.800
davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0
0
davon an Konzernfremde
0
0
P1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
91.589.684
70.507.059
davon an verbundene Unternehmen
90.546.586
69.117.059
davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0
0
davon an Konzernfremde
1.043.098
1.390.000
P2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
492.525.984
544.906.910
davon an verbundene Unternehmen
0
0
davon an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0
0
davon an Konzernfremde
492.525.984
544.906.910
Die Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich im Geschäftsjahr 2023 von EUR 68.916.329 auf EUR 64.192.387, was einer Reduktion von EUR -4.723.942 entspricht, wobei diese aus dem Rückgang der Forderungen an verbundenen Unternehmen resultiert. In den Forderungen an Kreditinstitute sind nachrangige Forderungen an verbundene Unternehmen i.H.v. EUR 48.609.208 (2022: EUR 51.631.819) enthalten.
Die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthält ausschließlich das Additional Tier 1-Instrument (AT1-Instrument), welches von der kroatischen Tochterbank zu marktüblichen Bedingungen mit unbefristeter Laufzeit begeben wurde. Der Kupon des AT1-Instruments wird jeweils im Dezember des Vorjahres festgelegt, wobei dieser auf Basis 12m-Euribor +9,25% p.a. festgesetzt wird. Die Kuponzahlung wird seit 2023 in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen ausgewiesen (2022: Zinsen und ähnliche Erträge). Der auf das Geschäftsjahr 2023 entfallende Kupon wird im Folgejahr dann ausbezahlt, wenn dieser in dem für 2023 ausgewiesenen Ergebnis der Tochterbank Deckung findet. Für den unter Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere im Geschäftsjahr 2023 aktivierten Betrag ist dieses Kriterium erfüllt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen ausschließlich die Online-Einlagen (in Österreich und Deutschland aufgenommenes Tag- und Festgeld).
(2) Fristengliederung der Bilanzpositionen
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
A3: Forderungen an Kreditinstitute
64.192.387
68.916.329
- täglich fällig
8.242.067
9.399.700
- bis drei Monate
0
6.009.687
- über drei Monate bis ein Jahr
932.439
0
- über ein Jahr bis fünf Jahre
52.536.575
53.506.942
- über fünf Jahre
2.481.307
0
P1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
91.589.684
70.507.059
- täglich fällig
30.721.284
14.340.392
- bis drei Monate
20.171.667
6.004.250
- über drei Monate bis ein Jahr
30.690.333
0
- über ein Jahr bis fünf Jahre
10.006.400
50.162.417
- über fünf Jahre
0
0
P2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
492.525.984
544.906.910
- täglich fällig
81.715.120
179.743.989
- bis drei Monate
261.392.287
88.023.247
- über drei Monate bis ein Jahr
85.134.655
186.593.989
- über ein Jahr bis fünf Jahre
64.283.921
90.545.686
- über fünf Jahre
0
0
In der Position Forderungen an Kreditinstitute befinden sich im „über ein Jahr bis fünf Jahre“-Laufzeitband ausschließlich Refinanzierungslinien an Tochterbanken.
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Festgelder der Tochterbank in Slowenien i.H.v.
EUR 50.862.000 enthalten, welche eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr aufweisen und der Tochterbank in Sarajevo i.H.v. EUR 10.000.000, welche eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist.
Zusätzlich beträgt die Restlaufzeit sonstiger Vermögensgegenstände i.H.v. EUR 2.317.243 (2022: EUR 2.847.604) weniger als ein Jahr, wobei sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. EUR 30.322 (2022: EUR 31.954) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist. Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 4.885.766 weisen zum 31. Dezember 2023 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

(3) Wertpapiere
Angaben gemäß § 64 Abs. 1 Z 10 und Z 11 BWG:
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralbank zugelassen sind
157.900.115
87.611.086
davon börsennotiert (bn)
157.900.115
87.611.086
davon nicht börsennotiert (nbn)
0
0
davon Anlagevermögen (AV)
154.584.364
86.508.525
davon Zinsabgrenzung zu Anlagevermögen (Zinsabgrenzung AV)
3.315.751
1.102.562
davon Umlaufvermögen (UV)
0
0
davon Zinsabgrenzung zu Umlaufvermögen (Zinsabgrenzung UV)
0
0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
14.805.367
21.540.709
davon börsennotiert (bn)
14.805.367
21.540.709
davon nicht börsennotiert (nbn)
0
0
davon Anlagevermögen (AV)
14.604.576
21.290.612
davon Zinsabgrenzung AV
200.791
250.096
davon Umlaufvermögen (UV)
0
0
davon Zinsabgrenzung UV
0
0
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
45.015.200
43.500.800
davon börsennotiert
0
0
davon nicht börsennotiert
45.015.200
43.500.800
davon Anlagevermögen
40.000.000
40.000.000
davon Zinsabgrenzung AV
5.015.200
3.500.800
davon Umlaufvermögen
0
0
davon Zinsabgrenzung UV
0
0
Beteiligungen
3.460
3.460
davon börsennotiert (bn)
0
0
davon nicht börsennotiert (nbn)
3.460
3.460
Anteile an verbundenen Unternehmen
700.215.487
681.669.884
davon börsennotiert (bn)
0
0
davon nicht börsennotiert (nbn)
700.215.487
681.669.884
Im Geschäftsjahr 2024 werden zwei im Aktivbestand gehaltene festverzinsliche Wertpapiere im Gesamtvolumen von EUR 20.562.465 auslaufen (2022: EUR 7.536.755).
Festverzinsliche Wertpapiere nicht öffentlicher Emittenten, die am Bilanzstichtag bei der Oesterreichischen Nationalbank refinanzierungsfähig waren, belaufen sich auf EUR 0 (2022: EUR 7.488.000).
In den Wertpapieren sind keine übertragenen, aber nicht vollständig ausgebuchten Wertpapiere (echte Pensionsgeschäfte) enthalten (2022: EUR 0).
Der Unterschiedsbetrag zwischen den Rückzahlungsbeträgen und den fortgeführten Anschaffungskosten von Wertpapieren des Finanzanlagevermögens setzt sich aus EUR 2.591.608 (2022: EUR 3.746.995), die zukünftig als Aufwand, und EUR 3.253.874 (2022: EUR 705.835), die zukünftig als Ertrag erfasst werden, zusammen.
Die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthält ausschließlich das Additional Tier 1-Instrument (AT1-Instrument), welches von der kroatischen Tochterbank begeben wurde.
Außer dem von der kroatischen Tochterbank emittierten AT1-Instrument gibt es im Wertpapierbestand keine nachrangigen Wertpapiere gemäß § 45 Abs. 2 BWG.
Die Addiko Bank AG führt ein Handelsbuch.
Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gliedern sich wie folgt:
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
a) von öffentlichen Emittenten
10.378.138
9.644.112
b) von anderen Emittenten
4.427.229
11.896.596
Eigene Emissionen
0
0
Inländische Anleihen KI
0
0
Ausländische Anleihen KI
4.427.229
11.896.596
Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen
0
0
Wandelanleihen
0
0
Sonstige Anleihen
0
0
Gesamt
14.805.367
21.540.709
(4) Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Angaben über Beteiligungsunternehmen gemäß § 238 Z 2 UGB sind in der Beilage 3 zum Anhang angeführt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Aufwertungen bei Anteilen an verbundenen Unternehmen i.H.v. insgesamt EUR 18.545.603 (2022: Aufwertung EUR 300.430) durchgeführt.
Gemäß § 93 Abs. 1 BWG haben Kreditinstitute, die sicherungspflichtige Einlagen entgegennehmen, der Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes anzugehören. Die Addiko Bank AG ist Mitglied bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA).
(5) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Eine Aufgliederung der einzelnen Posten und ihre Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel enthalten (Beilage 1 zum Anhang). Der Buchwert immaterieller Vermögensgegenstände, die von einem verbundenen Unternehmen erworben wurden, beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 32.340 (2022: EUR 22.878).
(6) Sonstige Vermögensgegenstände
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
Forderungen von verbundenen Unternehmen
202.722
725.660
Forderungen aus der Fremdwährungsbewertung von Bankbuch-Derivaten
575.882
323.966
aktive Zinsabgrenzung aus Derivaten
145.620
84.432
- davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam
145.620
84.432
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
239.448
29.340
Verrechnungsforderungen
1.183.894
1.716.159
Gesamt
2.347.566
2.879.558
Die Verringerung der sonstigen Vermögensgegenstände um EUR -531.992 auf EUR 2.347.566 (2022: EUR 2.879.558) resultiert zum Großteil aus den Finanzamtsverrechnungskonten.
(7) Rechnungsabgrenzungsposten
Der Gesamtbetrag der aktiven Rechnungsabgrenzungen beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 981.566 (2022: EUR 803.300). Darunter sind vorausbezahlte Aufwendungen, die über die Laufzeit verteilt anzusetzen sind, sowie Vorauszahlungen aus der Gehaltsverrechnung i.H.v. EUR 551.850 (2022: EUR 497.667) enthalten.
(8) Sonstige Verbindlichkeiten
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
Verbindlichkeiten aus konzerninterner Leistungsverrechnung
0
1.631.917
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
509.955
203.266
Abgaben und Gebühren
2.598.768
1.637.523
Verbindlichkeiten aus Restrukturierung
553.737
132.405
passive Zinsabgrenzungen aus Derivaten
0
168.447
- davon nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam
0
168.447
Verrechnungskonten
656.628
37.906
Verbindlichkeiten aus der Fremdwährungsbewertung von Bankbuch-Derivaten
570.731
327.614
Gesamt
4.889.818
4.139.077
(9) Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum 31. Dezember 2023 EUR 191.985. Zum 31. Dezember 2022 wurden diese i.H.v. EUR 168.447 noch unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
(10) Rückstellungen
Von den gesamten Rückstellungen i.H.v. EUR 8.361.162 (2022: EUR 8.062.250) setzen sich die sonstigen Rückstellungen wie folgt zusammen:
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
Prämien
4.759.902
3.291.501
Übrige sonstige Rückstellungen
1.141.670
2.060.855
Rückstellung Abfindung Konkurrenzklausel
0
710.419
Rechts- und Beratungsaufwendungen
858.640
505.725
Noch nicht konsumierte Urlaube und Überstunden
728.604
675.310
Jubiläumsgeld
214.585
207.183
Gesamt
7.703.401
7.450.993
Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für externe Dienstleistern.
Zum 31. Dezember 2023 sind in den Prämienrückstellungen Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich i.H.v. EUR 1.064.324 enthalten (2022: EUR 500.000).
(11) Angaben zu Risikovorsorgen
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
Erwartete Kreditverluste für Forderungen an Kreditinstitute
-658.235
-35.862
Erwartete Kreditverluste für Übrige Forderungen
0
-2.778
Erwartete Kreditverluste für Außerbilanzielle Risiken aus dem Kreditgeschäft
0
0
Gesamt
-658.235
-38.640
(12)
Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der Addiko Bank AG beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 195.000.000 (2022: EUR 195.000.000) und ist in 19.500.000 (2022: 19.500.000) auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien unterteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2023 166.884 Stück (31. Dezember 2022: 33.919 Stück) eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 19.333.116 Aktien im Umlauf befanden.
In der Hauptversammlung am 21. April 2023 wurde der Vorstand ermächtigt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft als eigene Aktien der Gesellschaft im Sinne des § 65 AktG zu erwerben und die erworbenen Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8, Abs 1a und 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien mit der Absicht zur Gewinnerzielung ist als Grund für den Rückkauf ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 21. April 2023 gemäß § 169 AktG ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 78.000.000 durch Ausgabe von bis zu 7.800.000 neuer stimmberechtigter auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (auch mittelbar durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs. 6 AktG) zu erhöhen und den Ausgabekurs, der nicht unter dem anteiligen Betrag je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft liegen darf, sowie die Aktienrechte und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch festzusetzen (Genehmigtes Kapital 2023).
Genehmigtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen verwendet wird, und genehmigtes bedingtes Kapital, das zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen genutzt wird, darf gemeinsam mit Aktien aus anderen zulässigen Quellen insgesamt EUR 39.000.000 nicht übersteigen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
In der Hauptversammlung vom 21. April 2023 wurde der Vorstand gemäß § 159 Abs. 3 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates, allenfalls in mehreren Tranchen, um einen Betrag von bis zu EUR 19.500.000 durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit Stimmrecht zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der den anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft nicht unterschreiten darf, sowie den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2023).
(13) Rücklagen
 
 
 
 
 
in EUR
 
Anfangsbestand 01.01.2023
Zuführung
Auflösung
Umbuchung
Endbestand 31.12.2023
1. Kapitalrücklagen
237.924.320
0
0
0
237.924.320
2. Rücklagen für anteilsbasierte Vergütungen
700.650
1.064.324
-191.140
-49.027
1.524.806
3. Gewinnrücklagen
26.396.660
0
-453.880
-1.280.623
24.662.157
a) gesetzliche Rücklage
19.500.000
0
0
0
19.500.000
b) andere Rücklage
6.896.660
0
-453.880
-1.280.623
5.162.157
4. Rücklagen für eigene Anteile (gebunden)
0
0
0
1.668.840
1.668.840
5. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG
22.741.019
0
0
0
22.741.019
Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen i.H.v. EUR 237.924.319 blieben während des gesamten Geschäftsjahres 2023 unverändert.
Die Addiko Bank AG weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Bilanzgewinn i.H.v. EUR 38.938.863 aus.
IV. AUSSERBILANZMÄSSIGE GESCHÄFTE
(14) Derivative Finanzinstrumente
Die Derivativgeschäfte dienen ausschließlich zur Absicherung von Zins-, Wechselkurs-, Marktpreis- sowie Bonitätsschwankungen. Der Großteil des Derivativgeschäftes wird zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos gehandelt, wo schwerpunktmäßig Hedges zur Absicherung von Transaktionen der Aktivseite herangezogen werden. Bei der Absicherung von Währungsrisiken bedient sich die Bank hauptsächlich Devisen- sowie Währungsswaps. Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der beizulegende Zeitwert aus währungsbezogenen Geschäften EUR 5.179 (2022: EUR -3.660).
Abgesichert gegen das Zinsänderungsrisiko werden in der Addiko Bank AG Wertpapiere des Aktivbestandes, die eine Fixzinsvereinbarung aufweisen. Abgesichert gegen das Währungsrisiko werden zum größten Teil vorhandene Fremdwährungsrefinanzierungslinien mit Tochtergesellschaften.
Zum 31. Dezember 2023 stellen sich die noch nicht abgewickelten Derivativgeschäfte wie folgt dar:
 
 
 
 
 
 
 
in EUR
 
 
 
Nominale
Positive Stückzinsen
Negative Stückzinsen
Positive Marktwerte 1)
Negative Marktwerte 1)
a)
Zinsbezogene Geschäfte
 
 
 
 
 
 
OTC-Produkte
54.585.026
78.481
18.702
1.626.214
726.229
 
 
Zinsswaps
54.138.292
78.481
18.702
1.626.211
726.225
 
 
Zinsoptionen Kauf
223.367
0
0
3
0
 
 
Zinsoptionen Verkauf
223.367
0
0
0
3
b)
Währungsbezogene Geschäfte
 
 
 
 
 
 
OTC-Produkte
154.000.000
67.139
67.789
571.781
566.602
 
 
Währungsswaps
0
0
0
0
0
 
 
Devisenswaps
154.000.000
67.139
67.789
571.781
566.602
 
 
Devisentermingeschäfte
0
0
0
0
0
1) Marktwerte beinhalten Zinsabgrenzungen
Die Vergleichswerte per 31. Dezember 2022 stellen sich wie folgt dar:
 
 
 
 
 
 
 
in EUR
 
 
 
Nominale
Positive Stückzinsen
Negative Stückzinsen
Positive Marktwerte 1)
Negative Marktwerte 1)
a)
Zinsbezogene Geschäfte
 
 
 
 
 
 
OTC-Produkte
73.782.289
44.285
6.496
2.996.769
1.531.106
 
 
Zinsswaps
73.174.204
44.285
6.496
2.996.456
1.530.793
 
 
Zinsoptionen Kauf
304.043
0
0
313
0
 
 
Zinsoptionen Verkauf
304.043
0
0
0
313
b)
Währungsbezogene Geschäfte
 
 
 
 
 
 
OTC-Produkte
147.020.000
40.148
40.869
318.235
321.895
 
 
Währungsswaps
0
0
0
0
0
 
 
Devisenswaps
147.020.000
40.148
40.869
318.235
321.895
 
 
Devisentermingeschäfte
0
0
0
0
0
1) Marktwerte beinhalten Zinsabgrenzungen

Aus bilanzieller Sicht werden die folgenden Portfolios aus derivativen Finanzgeschäften unterschieden:
  • Stand–Alone–Derivate zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken:
Dieses Portfolio beinhaltet alle Währungsswaps (Devisenswaps), die zur Absicherung des Währungsrisikos von Fremdwährungsrefinanzierungslinien gegenüber Tochtergesellschaften gehandelt wurden. Der beizulegende Zeitwert der Devisenswaps beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 5.179 (2022: EUR -3.660). Weiterer Bestandteil ist ein Portfolio an Interest Rate Swaps, die das Zinsänderungsrisiko von Wertpapieren des Aktivbestandes absichern und nicht in Form von Micro-Hedges abgebildet werden. Der beizulegende Zeitwert der Interest Rate Swaps beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 893.013 (2022: EUR 1.454.739), somit wurde auch in diesem Geschäftsjahr keine Rückstellung für drohende Verluste gebildet.
  • Stand-Alone-Spiegelderivate:
Das restliche Swap-Portfolio – sogenannte Spiegelgeschäfte, bei denen die Bank als Counterpart für den externen Marktteilnehmer auftritt und die in weiterer Folge an Tochtergesellschaften durchgereicht werden – wird hinsichtlich des Vorhandenseins von Bewertungseinheiten geprüft und ein etwaiger vorhandener Überhang in die Berechnung mit einbezogen. Bei diesen Geschäften handelt es sich um Interest Rate Swaps sowie Caps, wobei hier darauf geachtet wurde, dass sich die Marktwerte weitgehend kompensieren (Differenz max. 1–3 Basispunkte für die Bank). Die wertbestimmenden Parameter der Derivate, die Teil einer Bewertungseinheit sind, sind identisch aber zueinander gegenläufig (Critical Term Match). Sollte es auf Einzelgeschäftsebene einen negativen Überhang geben, muss eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet werden. Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der beizulegende Zeitwert dieses Portfolios auf EUR 6.972 (2022: EUR 11.925), wobei ein Großteil des Portfolios mit einem beizulegenden Zeitwert i.H.v. EUR 6.100 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist. Zum 31. Dezember 2023 gab es keinen Rückstellungsbedarf für drohende Verluste aus diesen Geschäften (2022: EUR 0). Der Absicherungszeitraum erstreckt sich grundsätzlich vom Beginn der Sicherungsbeziehung bis zur Endfälligkeit der Derivate.
Gemäß dem Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten (§ 57 BWG) muss bei der Modellbewertung von Derivaten das Kontrahentenrisiko anhand anerkannter wirtschaftlicher Methoden berücksichtigt werden, sofern es für die Bewertung wesentlich ist. Daraus ergibt sich entweder ein Credit Value Adjustment (bei Überwiegen des Ausfallrisikos der Gegenpartei) oder ein Debt Value Adjustment (bei Überwiegen des eigenen Ausfallrisikos). Dieses oder alternative Verfahren können verwendet werden, soweit sie marktüblich sind. Aus Gründen der Vorsicht ist eine generelle Nichtberücksichtigung von Debt Value Adjustments nicht zu beanstanden. Außerdem hatte das Kontrahentenrisiko keinen Einfluss auf die Effektivität bestehender Sicherungsbeziehungen.
(15) Sonstige außerbilanzielle finanzielle Verpflichtungen
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
Eventualverbindlichkeiten
3.000.000
1.000.000
Bürgschaften und Garantien
3.000.000
1.000.000
Akkreditive
0
0
Eventualverbindlichkeiten aus Kreditderivaten
0
0
Kreditrisiken
0
0
Über die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverpflichtungen hinaus besteht eine Verpflichtung aus der gemäß § 93 BWG zur Einlagensicherung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA).
Bei den Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 3.000.000 (2022: EUR 1.000.000) handelt es sich um eine übernommene Ausfallsgarantie für die Tochterunternehmen.
Neben den im Unterstrichposten ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten bestehen keine Liquiditätszusagen oder weiche Patronatserklärungen an einzelne Konzernunternehmen.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen (Leasing- und Mietverpflichtungen) der Addiko Bank AG betragen für das Geschäftsjahr 2024 EUR 324.334 (Vorjahresangabe betreffend 2023: EUR 330.161). Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 belaufen sich die Verpflichtungen auf EUR 1.621.671 (Vorjahresangabe betreffend 2023 bis 2027: EUR 1.650.806).
(16) Treuhandgeschäfte
Zum 31. Dezember 2023 gab es in der Addiko Bank AG keine Treuhandgeschäfte (2022: EUR 0).

V. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
(17) Aufgliederung der Zinserträge und -aufwendungen
 
in EUR
Zinsen und ähnliche Erträge:
1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
aus Forderungen an Kreditinstitute und Guthaben Zentralnotenbanken
12.641.463
5.411.652
davon Inland
7.648.964
577.580
davon Ausland
4.992.499
4.834.072
aus festverzinslichen Wertpapieren
3.874.893
4.670.028
davon Inland
0
0
davon Ausland
3.874.893
4.670.028
aus sonstigen Aktiven
1.453.538
743.709
davon Inland
1.375.908
276.317
davon Ausland
77.630
467.393
Summe Zinsen und ähnliche Erträge
17.969.894
10.825.389
Der deutliche Anstieg der Zinsen und ähnlichen Erträge ist insbesondere durch die in 2023 erfolgten Zinsanhebungen durch die EZB begründet, welche unmittelbare Auswirkungen auf die variabel verzinsten Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Einlagen bei der OeNB hatte. Von den an ausländische Gesellschaften verrechneten Zinsen und ähnlichen Erträgen aus Forderungen an Kreditinstitute i.H.v. EUR 34.992.499 (2022: EUR 4.834.072) entfallen die größten Einzelbeträge auf die Tochterbank in Kroatien, gefolgt von jener in Slowenien.
Der im Vorjahr unter dieser Position ausgewiesene Kupon für das AT1-Instrument der kroatischen Tochterbank wird mit EUR 5.015.200 (Kuponwert für 2023) unter der Position Erträge aus Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere dargestellt.
 
in EUR
Zinsen und ähnliche Aufwendungen:
1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute und Kunden
13.082.352
2.530.215
davon Inland
7.063.229
1.423.211
davon Ausland
6.019.123
1.107.004
aus sonstigen Passiven
876.243
708.399
davon Inland
72.935
491.423
davon Ausland
803.308
216.976
Summe Zinsen und ähnliche Aufwendungen
13.958.595
3.238.614
Die Veränderung der Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultiert im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen aus den gestiegenen Zinssätzen im Einlagengeschäft.
(18) Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen
Die Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren betragen EUR 5.015.200 (2022: EUR 0) und betreffen zur Gänze den Kupon für 2023 des AT1-Instruments der kroatischen Tochterbank.
Die Erträge aus verbundenen Unternehmen betragen EUR 36.471.182 (2022: EUR 24.758.122) und stellen die im Geschäftsjahr 2023 von Tochterbanken an die Addiko Bank AG ausgeschütteten Dividenden dar.
(19) Provisionsergebnis
 
in EUR
 
1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
aus dem Kredit- und Einlagengeschäft
-352.064
-611.571
Provisionsaufwendungen
-352.064
-611.571
aus dem Wertpapiergeschäft
-117.741
-65.064
Provisionsaufwendungen
-117.746
-65.064
aus dem übrigen Geschäft
23.195
-11.040
Provisionserträge
54.078
22.503
Provisionsaufwendungen
-30.883
-33.543
Gesamt
-446.610
-687.675
Das Provisionsergebnis entfällt im Wesentlichen auf Provisionsaufwendungen aus dem Direct Deposit-Geschäft sowie auf Depotgebühren.
(20) Sonstige betriebliche Erträge
 
in EUR
 
1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
Erträge aus Anlagenverkäufen
0
0
Miet- und Pachterträge
1.827
1.507
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
0
0
Leistungsverrechnung an Tochterunternehmen
1.257.486
1.165.949
Übrige sonstige betriebliche Erträge
2.009.506
1.911.409
Gesamt
3.268.818
3.078.865
Die Erträge aus Leistungsverrechnung an Tochterunternehmen bestehen aus weiterverrechneten Drittleistungen i.H.v. EUR 992.053 (2022: EUR 869.097) sowie aus der Weiterverrechnung von Investitionen und erbrachten Leistungen seitens der Addiko Bank AG gegenüber ihren Tochterunternehmen i.H.v. EUR 265.433 (2022: EUR 296.852).
(21) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
 
in EUR
 
1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
Rechts- und Beratungskosten
2.609.505
1.693.675
EDV-Kosten
6.135.751
6.143.930
Aufwendungen für ausgelagerte Funktionen
4.382.016
3.674.967
Versicherungskosten
506.541
575.195
Miet- und Leasingaufwendungen
460.160
472.534
Reise- und Fahrtkosten
152.730
166.117
Schulungsaufwendungen
245.731
193.503
Telefon und Porto
53.563
77.091
Werbung und Repräsentationsaufwendungen
47.989
42.472
Rechtsformkosten
663.870
766.439
Fuhrpark und Fahrzeugbetriebskosten
20.658
33.671
Übrige sonstige Sachaufwendungen
608.399
503.462
Gesamt
15.886.913
14.343.056
Aufgrund der Holdingfunktion der Addiko Bank AG bestehen zentral zugekaufte Drittleistungen, wie etwa IT- und Versicherungsleistungen, die an Konzerngesellschaften weiterverrechnet werden. Von den oben ausgewiesenen Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen i.H.v. EUR 992.053 (2022: EUR 869.097) an Tochterunternehmen weiterverrechnet. Der dazugehörige Ertrag wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen
Die Aufwendungen für ausgelagerte Funktionen i.H.v. EUR 4.382.016 (2022: EUR 3.674.967) beziehen sich auf von Tochtergesellschaften verrechnete Kosten, da zentrale Funktionen des Kreditinstituts von diesen an die Addiko Bank AG erbracht werden.
(22) Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Forderungen, Eventualverbindlichkeiten, Kreditrisiken sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens
Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2023 i.H.v. EUR -664.085 (2022: EUR -11.009.398) resultiert im Wesentlichen aus der Dotierung von Vorsorgen i.H.v. EUR -649.511 (2022: EUR 134.393).
(23) Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus der Bewertung und Veräußerung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie aus Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Vom ausgewiesenen Ergebnis von EUR 23.127.025 (2022: EUR 298.960) resultieren EUR 18.545.603 (2022: EUR 300.430) aus den Zu- und Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze gegenüber verbundenen Unternehmen. Die restlichen Effekte in dieser Position ergaben sich aus der Veräußerung sowie Bewertung von Wertpapieren des Finanzanlagevermögens.

VI. SONSTIGE ANGABEN
(24) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände gemäß § 64 Abs. 1 Z 8 BWG
Vermögenswerte i.H.v. EUR 6.090.000 (2022: EUR 7.250.000) wurden als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten an Dritte bestellt. Dabei handelt es sich um Cash Collaterals, die im Zusammenhang mit Derivaten als Sicherheit hinterlegt wurden.
(25) Wesentliche Verfahren
Zum 31. Dezember 2023 sind keine wesentlichen Verfahren gegen die Addiko Bank AG als beklagte Partei anhängig.
Im September 2017 beantragte die Addiko Bank AG beim ICSID in Washington, DC, ein Schiedsverfahren gegen die Republik Kroatien und forderte EUR 153 Mio. an Schadenersatz. Die Addiko Bank AG argumentiert, dass die kroatischen Konvertierungsgesetze das bilaterale Investitionsabkommen (BIT) verletzt haben. Die Hauptverhandlung fand im März 2021 statt und die Parteien warten auf den endgültigen Schiedsspruch. Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, könnten sich die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite auf bis zu EUR 11 Mio. belaufen. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten geht die Geschäftsleitung davon aus, dass die Klage erfolgreich sein wird.
(26) Wesentliche Vereinbarungen
Die Intercompany-Leistungsverrechnungs-Methode der Addiko Gruppe basiert auf den OECD-Verrechnungspreis-Leitlinien für Intercompany-Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden verschiedene Dienstleistungen zwischen der Addiko Bank AG und den Tochtergesellschaften erbracht, wobei die Addiko Bank AG sowohl als Dienstleister, als auch als Dienstleistungsempfänger tätig war. Diese Dienstleistungen wurden zu vollen direkten Kosten zuzüglich eines Aufschlags in Rechnung gestellt, welcher bei einer vergleichbaren Transaktion unter voneinander unabhängigen Dritten auf einem externen Markt angewendet würde. Im Rahmen dieser neuen Strategie und Kostenstruktur wurde die gruppeninterne Zusammenarbeit optimiert und die Gruppenkompetenzen verbessert.
Aus vertraglicher Sicht hat die Addiko Bank AG eine gruppenweite Rahmenvereinbarung sowie individuelle Service Level Agreements (SLAs) mit Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die Service Level Agreements legen unter anderem die Art des Service, die Servicegebühr, den True-Up-Mechanismus sowie die Rechnungsdetails fest.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Addiko Bank AG für die erhaltenen Leistungen ein Gesamtbruttobetrag i.H.v. 
EUR 4.611.581 (2022: EUR 3.939.569) in Rechnung gestellt. Im selben Zeitraum war die Addiko Bank AG Anbieter von Leistungen und erhielt dafür EUR 240.898 (2022: EUR 198.200) als Ertrag vergütet.
Die ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH, Innsbruck (ARZ) erbrachte für die Addiko Bank AG wesentliche IT-Dienstleistungen. Mit 1. Dezember 2022 wurde der überwiegende Teil des operativen Geschäftsbetriebs von Accenture TiGital GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Accenture GmbH, im Rahmen eines Asset Deals gemäß § 38 UGB übernommen. Als Folge dieser Übernahme wurde die zwischen der Bank und ARZ vereinbarte Leistungserbringung vom ARZ an Accenture GmbH, mit der für den operativen Betrieb übernehmenden Accenture TiGital GmbH als weitere Subdienstleisterin, subausgelagert. Zwischen der Bank und Accenture GmbH wurde der Abschluss eines neuen Vertrages verhandelt, welcher den Vertrag mit ARZ ablösen soll. Die diesbezüglichen Auslagerungsanzeigen an die für die Banken der Addiko Gruppe zuständigen Aufsichtsbehörden wurden bereits erstattet, die Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

(27) Eigenmittel
Eigenmittel gemäß CRR bestehen aus dem harten Kernkapital (CET1), dem zusätzlichen Kernkapital (AT1) und dem Ergänzungskapital (T2). Zur Bestimmung der Eigenkapitalquoten wird jede Kapitalkomponente - nach Berücksichtigung aller regulatorischen Abzugs- und Korrekturposten - in ein Verhältnis zum Risikopositionswert gesetzt. Die Berechnung der gesamten anrechenbaren Eigenmittel gemäß den anzuwendenden Vorschriften erfolgt auf Basis der CRR-Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der Fassung (EU) 2019/876 (CRR 2) und (EU) 2020/873 (CRR Quick Fix) sowie der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) – angepasst an die Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD V). Während die CRR in Österreich unmittelbar anwendbares Recht darstellt, musste die CRD IV und V in nationales Recht (BWG) umgesetzt werden.
Die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalquoten einschließlich der aufsichtsrechtlichen Puffer stellen sich wie folgt dar:
 
31.12.2023
31.12.2022
CET1
T1
TCR
CET1
T1
TCR
Säule 1 Anforderung
4,50%
6,00%
8,00%
4,50%
6,00%
8,00%
Säule 2 Anforderung
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Gesamtkapitalanforderung aus dem SREP (Total SREP Capital Requirement - TSCR)
4,50%
6,00%
8,10%
4,50%
6,00%
8,10%
Kapitalerhaltungspuffer (CCB)
2,50%
2,50%
2,50%
2,50%
2,50%
2,50%
Antizyklischer-Kapitalpuffer
0,53%
0,53%
0,53%
0,00%
0,00%
0,00%
Kombinierter Kapitalpuffer
3,03%
3,03%
3,03%
2,50%
2,50%
2,50%
Gesamtkapitalanforderung
(Overall Capital Requirement - OCR)
7,53%
9,03%
11,03%
7,00%
8,50%
10,50%
Pillar II guidance (P2G)
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
OCR + P2G
7,53%
9,03%
11,03%
7,00%
8,50%
10,50%
Neben den Mindesteigenkapitalquoten und Kapitalpufferanforderungen müssen die Institute auch Kapitalanforderungen erfüllen, die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) festgelegt sind, um Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden. Seit dem SREP-Beschluss 2021, der ab 1. März 2022 gilt, muss die Addiko Bank AG keinen P2R und P2G mehr erfüllen. Mit dem SREP-Beschluss 2023 wird dies ab dem 1. Januar 2024 weiterhin gelten.
Gemäß § 23 Abs. 1 BWG hat die Addiko Bank AG einen Kapitalerhaltungspuffer i.H.v. 2,5% zu halten. Zum Jahresende 2023 beläuft sich die CCyB-Anforderung auf 0,53% des Gesamtbetrages der risikogewichteten Aktiva, wobei sich 0,40% aus dem 1%igen CCyB für Kroatien und 0,13% aus dem 0,5%igen CCyB für Slowenien ergeben. Ein weiterer Anstieg der CCyB-Anforderungen um 0,20% bzw. 0,13% ist zu erwarten, sobald der antizyklische Kapitalpuffer für Kroatien auf 1,5% (30. Juni 2024) bzw. für Slowenien auf 1% (1. Januar 2025) festgesetzt werden wird.
Ein Verstoß gegen die kombinierte Kapitalpufferanforderung hätte gewisse Einschränkungen zur Folge, z.B. in Bezug auf Ausschüttungen und Kuponzahlungen von Kapitalinstrumenten. Die während des Geschäftsjahres geltenden Kapitalanforderungen, einschließlich eines ausreichenden Puffers, wurden auf unkonsolidierter Basis jederzeit erfüllt.
Damit die Banken über ausreichende Eigenmittel und Verbindlichkeiten verfügen, die zur Absorption von Abwicklungsverlusten und als Bail-in-Instrument verwendet werden können, so dass eine Bankenabwicklung ohne staatliche Finanzhilfen möglich ist, müssen die österreichischen Banken gemäß BaSAG (und gegebenenfalls gemäß dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM)) jederzeit die Mindestanforderung an die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) erfüllen. Diese Mindestanforderungen werden für jedes Institut bzw. jede Bankengruppe von der zuständigen Abwicklungsbehörde - im Falle der Addiko Gruppe vom Single Resolution Board (SRB) - individuell festgelegt. Nach dem derzeitigen System werden die Mindestanforderungen als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags (Total Risk Exposure Amount - "TREA") und des Leverage Ratio Exposure ("LRE") des betreffenden Instituts definiert. Die Addiko Bank AG erhielt am 25. Mai 2023 von der Finanzmarktaufsicht (FMA) den formellen Bescheid des SRB über das künftige MREL-Erfordernis (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities), das auf Einzelinstitutsebene 11,25% des TREA und 3,0% des LRE beträgt und jederzeit zu erfüllen ist (rückwirkend ab 1. Jänner 2022). Der SRB kam zu dem Schluss, dass ein Multiple Point of Entry (MPE) die am besten geeignete Strategie für die Addiko Gruppe ist und bestimmt die Addiko Bank AG dabei als Liquidationseinheit.
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
Hartes Kernkapital (CET 1)
494.951.426
489.909.204
Eingezahltes Kapital
195.000.000
195.000.000
Rücklagen
288.521.141
287.674.132
Abzugsposten Immaterielle Anlagewerte
-37.404
-89.844
Bilanzgewinn nach Abzug vorhersehbarer Dividenden
14.368.863
7.728.039
Anpassungen am Kernkapital
-2.901.174
-412.267
Gesamtkapital (GK = T1 + T2)
494.951.426
489.900.059
Erforderliche Eigenmittel
74.901.977
72.087.670
Überdeckung/Unterdeckung (GK)
420.049.449
417.812.389
Überdeckung/Unterdeckung (Tier 1)
438.774.943
435.834.307
Deckungsgrad
660,8%
679,6%
 
in EUR
Gesamtbetrag der risikogewichteten Aktiva
31.12.2023
31.12.2022
Kreditrisiko gem. Standardansatz
842.403.908
807.820.825
Positions-, Fremdwährungs- und Warenrisiko
6.889.779
8.091.738
Operationelles Risiko
84.393.629
81.095.490
Risikopositionen für Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
2.587.399
4.087.826
Gesamte Eigenmittelanforderungen
936.274.714
901.095.879
 
 
in %
Kapitalquoten gem. Art. 92 CRR
31.12.2023
31.12.2022
Kernkapitalquote
52,9%
54,4%
Eigenmittelquote
52,9%
54,4%
 
in EUR
Großkreditgrenzen
31.12.2023
31.12.2022
Anrechenbare Eigenmittel gem. Art. 4 (71) CRR
494.951.426
489.900.059
hiervon 10 % gem. Art. 392 (1) CRR
49.495.143
48.990.006
hiervon 25 % (Obergrenze) gem. Art. 392 (1) CRR
123.737.857
122.475.015
(28) Konzernverhältnisse
Die Aktien der Addiko Bank AG werden an der Wiener Börse im Prime-Market-Segment des ATX gehandelt. Kein Investor hält mehr als 10% der Aktien an der Gesellschaft. Die Veröffentlichung des nach § 59a BWG erstellten Konzernabschlusses der Addiko Bank AG erfolgt seit dem 1. Juli 2023 auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (www.evi.gv.at).

(29) Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr tätigen Mitarbeiter (nach Vollzeitäquivalenten, FTE) stellt sich – ohne Berücksichtigung der Vorstände der Addiko Bank AG - wie folgt dar:
 
31.12.2023
31.12.2022
Angestellte
123
109
Arbeiter
0
0
Gesamt
123
109
(30) Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen
 
in EUR
 
1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
 
Abfertigungen
Pensionen
Abfertigungen
Pensionen
Vorstände
32.526
0
28.994
0
Leitende Angestellte
37.151
12.717
36.888
12.659
Übrige Arbeitnehmer
421.529
76.276
146.810
60.621
Gesamt
491.206
88.993
212.692
73.280
Die Pensionsaufwendungen i.H.v. EUR 88.993 (2022: EUR 73.280) betreffen zur Gänze beitragsorientierte Zahlungen an die VBV-Pensionskasse AG.
Von den Abfertigungsaufwendungen entfallen EUR 198.634 (2022: EUR 184.723) auf beitragsorientierte Zahlungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse und EUR 292.572 (2022: EUR 27.969) auf Abfertigungszahlungen (inkl. Rückstellungsveränderungen).
(31) Angaben zu den Organen
Die im Geschäftsjahr tätigen Organe sind in der Beilage 2 zum Anhang angegeben.
31.1. Vorschüsse, Kredite und Haftungen für Organe
Zum 31. Dezember 2023 erhielten die Organe von der Gesellschaft weder Vorschüsse oder Kredite noch wurden Haftungen übernommen.
31.2. Bezüge der Organe
 
in EUR
 
1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
Vorstand
4.807.574
3.386.833
davon laufende Aktivbezüge (Auszahlungen)
2.364.553
2.118.064
davon Bonus
600.000
534.687
davon variable Vergütung mit Barausgleich
778.697
0
davon anteilsbasierte Vergütung durch Ausgleich mit Aktien
1.064.324
534.687
Aufsichtsrat
630.644
556.068
Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und ihrer Hinterbliebenen
0
97.753
Gesamt
5.438.217
4.040.654
1) Die Vorjahreszahlen für das Jahr 2022 wurden korrigiert.
Die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates entsprechen den an diese Personen gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte sowie etwaig Provisionen und Nebenleistungen jeder Art). Diese Gesamtbezüge beinhalten ausbezahlte sowie in Zukunft auszuzahlende Bezüge. Die ausgewiesenen Beträge entsprechen den geschätzten Auszahlungen zum Bilanzstichtag und können von denen abweichen, die letztendlich gezahlt werden.
Im Rahmen des variablen Vergütungssystems erhalten die Mitglieder des Vorstands der Addiko Bank AG 50% der jährlichen variablen Vergütung in bar und 50% in Form von Aktien der Addiko Bank AG, während alle anderen Begünstigten die Vergütung vollständig in bar erhalten. Für den Fall, dass die Höhe der variablen Vergütung über dem definierten Schwellenwert liegt (der Betrag ist gleich oder höher als EUR 50.000 oder der Betrag übersteigt ein Drittel der jährlichen fixen Vergütung), wird die Auszahlung des Barbetrages und die physische Übertragung der Aktien über sechs Jahre in verschiedenen Tranchen verteilt, beginnend in dem auf die Bonusperiode folgenden Jahr. Die Bonifikationen werden im laufenden Jahr gewährt, wenn die Dienst- und Leistungsbedingungen erfüllt sind, und werden am Jahresende unverfallbar. Die Begünstigten erhalten keine Dividenden und haben kein Stimmrecht in Bezug auf die aufgeschobenen Aktien während des Erdienungszeitraums und bis zur Abrechnung, also den Zeitpunkt in dem die Aktien auf die Begünstigten übertragen werden. Die Aktien dürfen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Erhalt nicht verkauft werden. Die aufgeschobenen Aktien, die über ein Aktienrückkaufprogramm erworben werden, werden bis zu ihrer Übertragung an die Begünstigten als eigene Aktien gehalten. Es werden Aktien mit einem Wert in Höhe eines festen Barbetrags gewährt. Der gewährte Betrag wird auf der Grundlage einer Schätzung oder der Erreichung vorher festgelegter Kriterien bestimmt. Die variable Vergütung wird nur aktiviert, wenn bestimmte Knock-out-Kriterien erfüllt sind. Diese Knock-Out-Kriterien beruhen auf Kapital, Liquidität und Rentabilität. Erst wenn diese erreicht sind, erfolgt in einem zweiten Schritt die Überprüfung, ob die für den regulären Bonus individuell festgelegten Ziele erreicht wurden.
Zusätzlich zu dem Jahresbonus bietet Addiko ein Performance Acceleration Incentive Framework (PAIF), auf dessen Grundlage Addiko definierten Schlüsselmitarbeitern (einschließlich des Vorstands der Addiko Bank AG) variable Vergütungskomponenten in Form von aktienbasierten Zahlungen gewährt. Das Programm soll sicherstellen, dass die Interessen des Senior Leadership Teams mit jenen der Aktionäre in Einklang gebracht werden und ist dieses als mehrjähriges Anreizsystem angelegt. Die Freigabe der Aktien hängt von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab. Darüber hinaus wird das Programm in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien nur dann aktiviert, wenn die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Eigenmittel und Liquidität erfüllt sind und innerhalb eines vorher festgelegten Zeitrahmens keine Verstöße gegen bestimmte Risikoindikatoren aufgetreten sind. Gemäß der Vergütungspolitik der Addiko Gruppe umfasst das Vergütungsprogramm eine Kombination aus Barausgleich und Aktienausgleich für die Vorstandsmitglieder der Gruppe und nur aktienbasierte Zahlungen mit Barausgleich für alle anderen Teilnehmer des Programms.
Für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2021 hatten die Mitglieder des Group Management Board Anspruch auf 31.179 Aktien der Addiko Bank AG, von denen in den Jahren 2022 und 2023 bereits 17.207 Aktien übertragen wurden und 13.972 Aktien in den Jahren 2024 - 2027 noch übertragen werden. Für das Jahr 2022 hatten die Mitglieder des Vorstandes der Addiko Bank AG Anspruch auf 39.046 Aktien, von denen 15.621 im Jahr 2023 übertragen wurden und 23.425 in den Jahren 2024 bis 2028 übertragen werden.
Für die Performance im Geschäftsjahr 2023 haben die Mitglieder der Addiko Bank AG, sofern die variable Vergütung aktiviert ist, wieder Anspruch auf 50% der gesamten variablen Vergütung in Aktien. Da der Aktienkurs, der zur Bestimmung der Anzahl der Aktien herangezogen wird, dem durchschnittlichen volumengewichteten Aktienkurs der Addiko Bank AG an der Wiener Börse in den drei Monaten vor dem Kalendermonat entspricht, in dem der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 genehmigt, wird die Anzahl der Aktien, die festgelegt wird, erst Anfang März bekannt sein, nachdem der Aufsichtsrat die Aktivierung der variablen Vergütung für 2023 bestätigt hat und nachdem der relevante durchschnittliche volumengewichtete Aktienkurs bekannt ist.
(32) Übrige sonstige Angaben
In der Passivposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind keine Mündelgeld-Spareinlagen enthalten.
Der in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesene und nach UGB aktivierbare Betrag für aktive latente Steuern gemäß § 198 Abs. 10 UGB beträgt EUR 55.232.215 (2022: EUR 54.998.882) und wurde ermittelt auf Basis des ab dem Geschäftsjahr 2024 geltenden Körperschaftsteuersatzes von 23% (2022: auf Basis des damals geltenden Steuersatzes von 25%). Da die aktiven latenten Steuern fast ausschließlich aus angesammelten steuerlichen Verlustvorträgen stammen und keine ausreichenden zu versteuernden Ergebnisse in der Zukunft erwartet werden, wurde keine Aktivierung von aktiven latenten Steuern vorgenommen.
Die Gesamtkapitalrentabilität (Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern geteilt durch die Bilanzsumme zum Stichtag) beträgt für 2023 2,8% (2022: -0,7%).
In der Bilanzsumme sind folgende Beträge enthalten, die auf fremde Währung lauten (Gegenwert in Euro):
 
in EUR
 
31.12.2023
31.12.2022
Aktiva
1.999.345
2.106.489
Passiva
1.919.666
1.957.895
Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24, die zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind, lagen zum 31. Dezember 2023 nicht vor.
Eine Aufschlüsselung der Aufwendungen für den Abschlussprüfer nach erbrachten Leistungen ist im Konzernabschluss dargestellt.
(33) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es lagen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.
(34) Gewinnverteilungsvorschlag
Auf Basis der bis inklusive dem Geschäftsjahr 2023 geltenden Dividendenpolitik sollen 60% des nach internationalen Rechnungslegungskriterien (IFRS) ermittelte Konzernergebnisses an die Aktionäre der Addiko Bank AG ausgeschüttet werden. Dementsprechend wird der Vorstand der Hauptversammlung der Addiko Bank AG für das Geschäftsjahr 2023 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,26 je dividendenberechtigter Stammaktie vorgeschlagen, was einem maximalen Dividendenbetrag von EUR 24.570.000 entspricht. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Dividendenansprüche zu, wodurch sich der tatsächliche Dividendenbetrag entsprechend reduziert. Als Dividendenzahltag ist der 7. Mai 2024 vorgesehen. Der verbleibende Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Wien, 20. Februar 2024
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl e.h.Tadej Krašovec e.h.Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Mitglied des Vorstands MItglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Anlagenspiegel
Anlagenspiegel
Anschaffungskosten 01.01.2023
Zugänge
2023
Abgänge
2023
Umbuchungen 2023
Anschaffungskosten 31.12.2023
2.
Schuldtitel öffentlicher Stellen
98.856.640
65.128.280
0
0
163.984.920
 
Festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen
0
0
0
0
0
3.
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
0
0
0
 
Festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen
0
0
0
0
0
4.
Forderungen an Kunden
0
0
0
0
0
 
Festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen
0
0
0
0
0
5.
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
22.860.080
0
-7.514.860
0
15.345.220
6.
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
40.000.000
0
0
0
40.000.000
7.
Beteiligungen
3.460
0
0
0
3.460
8.
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.344.997.151
1.835
0
0
1.344.998.986
9.
Immaterielle Vermögensgegenstände
4.321.200
193.451
-564.462
0
3.950.189
10.
Sachanlagen
937.345
120.398
-44.773
0
1.012.970
 
Gesamtsumme
1.511.975.875
65.443.964
-8.124.095
0
1.569.295.744
Beilage 1 zum Anhang
 
Kumulierte Zu- und Abschreibung 01.01.2023
Zugänge
2023
außerplanmäßige Abschreibung 2023
Zuschreibung 2023
Abgänge
2023
Kumulierte Zu- und Abschreibung 31.12.2023
Buchwert 31.12.2023
Buchwert 31.12.2022
 
-12.347.897
0
-75.441
3.023.085
0
-9.400.253
154.584.666
86.508.742
 
0
0
0
0
0
0
0
0
 
0
0
0
0
0
0
0
0
 
0
0
0
0
0
0
0
0
 
0
0
0
0
0
0
0
0
 
0
0
0
0
0
0
0
0
 
-1.568.216
0
0
824.089
14.860
-729.267
14.615.953
21.291.864
 
0
0
0
0
0
0
40.000.000
40.000.000
 
0
0
0
0
0
0
3.460
3.460
 
-663.327.267
0
-13.178.147
31.721.915
0
-644.783.498
700.215.487
681.369.454
 
-4.089.628
-182.350
0
0
564.462
-3.707.516
242.673
231.572
 
-643.948
-110.784
0
0
44.773
-709.959
303.011
293.397
 
-681.976.955
-293.134
-13.253.588
35.569.088
624.095
-659.330.494
909.965.250
829.698.490
Organe der Gesellschaft
Beilage 2 zum Anhang
1. Januar bis 31. Dezember 2023
Aufsichtsrat
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Kurt Pribil
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Johannes Proksch (seit Juni 2023)
Sava Ivanov Dalbokov (bis Mai 2023)
Mitglieder des Aufsichtsrats:
Monika Wildner
Sava Ivanov Dalbokov
Johannes Proksch
Frank Schwab
Vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt:
Christian Lobner
Thomas Wieser
Bundesaufsichtsbehörden
Staatskommissär:
Vanessa Koch
Staatskommissär Stellvertreter:
Lisa-Maria Haas
Vorstand
Herbert Juranek, Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl, Mitglied des Vorstands
Tadej Krašovec, Mitglied des Vorstands
Ganesh Krishnamoorthi, Mitglied des Vorstands

Beteiligungsliste
Beilage 3 zum Anhang gemäß § 238 UGB
Direkte Beteiligungen der Addiko Bank AG
Die nachfolgende Liste zeigt gemäß § 238 Abs 1 Z 4 UGB die direkten Beteiligungen (größer als 20%) der Addiko Bank AG:
Name des Unternehmens
Kapitalanteil
wirt-schaftliches Eigenkapital in EUR1)
Eigenkapital in EUR2)
Ergebnis
in EUR3)
Jahres-abschluss
Unternehmens-gegenstand
Addiko Bank d.d., Ljubljana
(Slowenien)
100,0000
213.856.908
211.294.359
26.630.507
31.12.2023
Kreditinstitut
Addiko Bank d.d., Zagreb
(Kroatien)
100,0000
411.269.355
383.987.582
10.480.362
31.12.2023
Kreditinstitut
Addiko Bank d.d., Sarajevo
(Bosnien & Herzegowina)
99,9994
106.537.985
101.012.257
9.864.309
31.12.2023
Kreditinstitut
Addiko Bank a.d., Banja Luka
(Bosnien & Herzegowina)
99,8832
98.205.606
96.264.069
11.494.461
31.12.2023
Kreditinstitut
Addiko Bank a.d., Beograd
(Serbien)
100,0000
211.435.355
206.027.632
6.295.222
31.12.2023
Kreditinstitut
Addiko Bank AD Podgorica
(Montenegro)
100,0000
36.743.136
36.743.136
4.880.415
31.12.2023
Kreditinstitut
1)wirtschaftliches Eigenkapital = gesamtes Eigenkapital des Unternehmen unter Berücksichtigung der Effekte aus einer theoretischen Umklassifizierung des lokalen Wertpapierbestandes in die Kategorie „held-to-collect“, welches für Zwecke der Unternehmenssteuerung herangezogen wird; auf eine quotale Darstellung des Eigenkapitals (dem direkten Anteilsbesitz entsprechend) wird verzichtet
2)Eigenkapital = gesamtes Eigenkapital des Unternehmen (nach IFRS); auf eine quotale Darstellung des Eigenkapitals (dem direkten Anteilsbesitz entsprechend) wird verzichtet
3)Ergebnis = Periodenüberschuss nach Steuern und vor Minderheiten (nach IFRS); auf eine quotale Darstellung des Ergebnisses (dem direkten Anteilsbesitz entsprechend) wird verzichtet
Die angegebenen Eigenkapital- und Ergebniswerte der vollkonsolidierten Unternehmen wurden nach konzerneinheitlichen Bewertungsvorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt und können daher von veröffentlichten Einzelabschlüssen abweichen, die nach den jeweiligen nationalen Vorschriften erstellt wurden. Die Angaben beziehen sich auf Daten vor der Konsolidierung.
Erklärung aller gesetzlicher Vertreter
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufge-stellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, 20. Februar 2024
Addiko Bank AG
DER VORSTAND
Herbert Juranek e.h.
Vorsitzender des Vorstands
Edgar Flaggl e.h. Tadej Krašovec e.h.Ganesh Krishnamoorthi e.h.
Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
Addiko Bank AG,
Wien,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 so- wie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs- nachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich aus Beteiligungen an ausländischen Kreditinstituten und umfassen in der Bilanz der Addiko Bank AG einen Betrag von insgesamt rd 700 Mio EUR.
Der Vorstand beschreibt die Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter dem Punkt "II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang.
Die Bank führt zumindest einmal jährlich eine Werthaltigkeitsprüfung durch, um zu überprüfen, ob eine Abwertung oder eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erforderlich ist.
Für die Ermittlung der beizulegenden Werte werden interne Unternehmensbewertungen herangezogen. Die Unternehmenswertermittlungen beruhen primär auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung der Tochterbanken und daraus ableitbaren Rück- flüssen an die Addiko Bank AG (Dividend Discount Cashflow Model). Diese basieren auf den durch die Organe der jeweiligen Tochterbank genehmigten Planzahlen und Wachstumsannah- men. Die verwendeten Diskontierungsfaktoren werden von den Finanz- und Kapitalmärkten abgeleitet und sind von marktbezogenen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass die Bewertungen innerhalb gewisser Bandbreiten ermessensbehaftet und mit Schätzunsicherheiten verbunden sind, woraus ein mögliches Risiko einer falschen Darstellung in Bezug auf die Bewertungen im Abschluss resultiert.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt:
  • Wir haben die bestehende Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen erhoben und beurteilt, ob diese Prozesse geeignet sind, erforderliche Wertminderungen bzw mögliche Zuschreibungen zu erkennen.
  • Wir haben die verwendeten Bewertungsmodelle, die wesentlichen Planungsannahmen und die Bewertungsparameter unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten überprüft. Dabei wurden die verwendeten Bewertungsmodelle nachvollzogen und beurteilt, ob sie geeignet sind, den beizulegenden Wert der Tochterbanken sachlich korrekt zu ermitteln.
  • Wir haben die in den Modellen verwendeten Planungsrechnungen evaluiert. Die Planungstreue wurde durch einen Vergleich der im Bewertungsmodell des Vorjahres verwendeten Cash-Flows mit den Ist-Werten für das laufende Jahr nachgewiesen. Weiters haben wir die Planungsrechnungen mit den von den Organen der jeweiligen Gesellschaft genehmigten Mittelfristplanungen abgestimmt.
  • Die Diskontierungsfaktoren wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf ihre Angemessenheit hin beurteilt. Die rechnerische Ermittlung der beizulegenden Werte wurde nachvollzogen.
  • Die für die Tochterbanken ermittelten Unternehmenswerte wurden jeweils mittels öffentlich verfügbarer Informationen, insbesondere branchenspezifisch abgeleiteten Multiplikatoren verprobt. Hierbei wurden Multiplikatoren (zB Price-to-book Ratio) aus einer Vergleichsgruppe börsengelisteter Unternehmen herangezogen. Die auf diese Weise ermittelten Wertbandbreiten je Tochterbank wurden mit den mittels Diskontierungsverfahren ermittelten Werten verglichen.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kon- trollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermög- lichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Ge- sellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammen- wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig– damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. April 2022 als Abschlussprüfer gewählt und am 27. April 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Am 21. April 2023 wurden wir für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr gewählt und am 21. April 2023 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian Grinschgl.
Wien
23. Februar 2024
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Mag. Christian Grinschgl
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Impressum
Herausgeber des Jahresfinanzberichts
und für den Inhalt verantwortlich:
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Tel. +43 (0) 50 232-0
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